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Handbuch Kur- und Bäderwesen

0922
2025
978-3-381-10392-8
978-3-381-10391-1
UVK Verlag 
Ingo Menke zum Felde
10.24053/9783381103928

Aus der Tradition in die Moderne Das Kur- und Bäderwesen blickt auf eine lange und stolze Tradition zurück. Allerdings steht es vor neuen Herausforderungen, die u. a. durch den demographischen Wandel, neue Krankheitsbilder, knappe Kassen im Gesundheitswesen, neue (Medical-)Wellnessangebote und ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung geprägt sind. Dieses Handbuch stellt das Grundwissen zum Kur- und Bäderwesen dar und beleuchtet dieses auch aus der touristischen Perspektive. Auf Formen, Prädikate und Verfahren geht es konkret ein. Zahlreiche Boxen erleichtern das Verständnis. Das Handbuch beinhaltet ein Geleitwort von Brigitte Goertz-Meissner, der Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands e. V., und richtet sich an Studierende der Tourismus- und Gesundheitswissenschaften sowie an Auszubildende, Fach- und Führungskräfte aus der Kur- und Bäderpraxis sowie dem Destinationsmanagement.

9783381103928/9783381103928.pdf
<?page no="0"?> geht auf Formen, Prädikate und Verfahren ein ISBN 978-3-381-10391-1 Prof. Dr. Ingo Menke zum Felde ist Professor für Tourismus- und Dienstleistungsmanagement an der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein. Aus der Tradition in die Moderne Das Kur- und Bäderwesen blickt auf eine lange und stolze Tradition zurück. Allerdings steht es vor neuen Herausforderungen, die u. a. durch den demographischen Wandel, neue Krankheitsbilder, knappe Kassen im Gesundheitswesen, neue (Medical-)Wellnessangebote und ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung geprägt sind. Dieses Handbuch stellt das Grundwissen zum Kur- und Bäderwesen dar und beleuchtet dieses auch aus der touristischen Perspektive. Auf Formen, Prädikate und Verfahren geht es konkret ein. Zahlreiche Boxen erleichtern das Verständnis. Das Handbuch beinhaltet ein Geleitwort von Brigitte Goertz-Meissner, der Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands e. V., und richtet sich an Studierende der Tourismus- und Gesundheitswissenschaften sowie an Auszubildende, Fach- und Führungskräfte aus der Kur- und Bäderpraxis sowie dem Destinationsmanagement. Menke zum Felde Handbuch Kur- und Bäderwesen Ingo Menke zum Felde Handbuch Kur- und Bäderwesen <?page no="1"?> Handbuch Kur- und Bäderwesen <?page no="2"?> Prof. Dr. Ingo Menke zum Felde ist Professor für Touris‐ mus- und Dienstleistungsmanagement an der Dualen Hoch‐ schule Schleswig-Holstein. <?page no="3"?> Ingo Menke zum Felde Handbuch Kur- und Bäderwesen <?page no="4"?> DOI: https: / / doi.org/ 10.24053/ 9783381103928 © UVK Verlag 2025 ‒ Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich. Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck: Elanders Waiblingen GmbH ISBN 978-3-381-10391-1 (Print) ISBN 978-3-381-10392-8 (ePDF) ISBN 978-3-381-10393-5 (ePub) Umschlagabbildung: © Borisb17 ∙ iStock Autorenbild: © DHSH Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. Haftungsausschluss: Die in diesem Buch enthaltenen Informationen, Methoden und Websites ersetzen keinen ärztlichen Rat oder eine medizinische Behandlung. Die Inhalte dieses Buches wurden vom Autor mit größter Sorgfalt erarbeitet und nach bestem Wissen und Gewissen auf aktuellem Stand dargestellt. Eine Garantie kann jedoch nicht übernommen werden. Ebenso ist eine Haftung des Verfassers und des Verlags sowie seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die korrekte Anwendung der beschriebenen Informationen liegt in der Verantwortung der Leser: innen. Die Informationen dieses Buches sind für Interessierte zur Weiterbildung gedacht. <?page no="5"?> 11 13 15 17 1 21 1.1 21 1.2 22 1.2.1 25 1.2.2 28 1.3 30 2 35 2.1 36 2.1.1 36 2.1.2 36 2.1.3 37 2.2 38 2.2.1 38 2.2.2 39 2.2.3 41 2.3 42 2.3.1 43 2.3.2 43 2.3.3 44 2.3.4 45 2.3.5 45 Inhalt Geleitwort des Deutschen Heilbäderverbands e.-V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Expertenstimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ziele der Kur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grundprinzipen der Kurbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kur im Kontext des modernen Gesundheitsbegriffs . . . . . . . . . . . . . . . Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anfänge des Bäderwesens im antiken Griechenland . . . . . . . . . . . . . . Die vier Naturelemente als Grundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ganzheitlicher Ansatz: Heilmittel, Gymnastik, Massagen, Spiritualität und Philosophie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Asklepieion als Vorläufer des Kurortes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Weiterentwicklung im Römischen Reich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Orandum est ut sit mens sana in corpore sano . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Öffentliche Thermen als Gesundheitszentren und gesellschaftliche Treffpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilzentren und Thermalbäder im gesamten Römischen Reich . . . . . Niedergang der Badekultur im Mittelalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Letzte Relikte antiker Badekultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Baden und Trinken: Wasser ist allgegenwärtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ein neues Berufsbild: der Bader . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niedergang öffentlicher Badestuben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahr durch Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <?page no="6"?> 2.4 45 2.4.1 46 2.4.2 46 2.5 47 2.5.1 48 2.5.2 49 2.5.3 50 2.5.4 53 2.5.5 55 2.5.6 58 2.5.7 58 2.5.8 59 2.5.9 59 2.5.10 60 2.5.11 61 2.6 61 2.6.1 61 2.6.2 61 2.7 64 2.7.1 64 2.7.2 65 2.7.3 65 2.7.4 66 2.8 67 2.8.1 67 2.8.2 68 2.8.3 70 2.9 73 2.9.1 74 2.9.2 74 2.9.3 76 2.10 80 2.10.1 80 2.10.2 80 2.10.3 81 2.10.4 83 Renaissance alten Wissens in Neuzeit und Aufklärung . . . . . . . . . . . . Wissenschaftliche Fundierung der Anwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . Die Theorie vom Kaltbaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert . . . . . . Fortschritte in Wissenschaft und Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Etablierung des Kur- und Bäderwesens als Teilgebiet der Medizin . . . Wiederaufleben alter und Gründung neuer Kur- und Badeorte . . . . . Adel, Aristokratie und bürgerliche Oberschicht als dominierende elitäre Gästegruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glanz und Gloria in den Kurorten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Allgemeine Deutsche Bäderverband als Ordnungsrahmen . . . . . . Bade- und Waschanstalten in den Städten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Sommerfrische als Erholungsort der weniger Privilegierten . . . . Erste Sozialversicherungen und Urlaubsregelungen . . . . . . . . . . . . . . Eisenbahnen als Wachstumsbeschleuniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Thema Gesundheit als Impulsgeber der Pauschalreise . . . . . . . . . Entstehung und Aufschwung der Seebäder im 19.-Jahrhundert . . . . . Erste Seebäder in England ab 1730 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seebäder in Deutschland ab 1793 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Koryphäen der Kur: Priessnitz, Schroth, Kneipp, Felke . . . . . . . . . . . . Vincenz Priessnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johann Schroth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Kneipp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Emanuel Felke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Zeit zwischen den Weltkriegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Weimarer Republik: Verbesserungen in der Sozialgesetzgebung . . . . . Von der Privatkur zur Sozialkur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kuren in Zeiten der NS-Diktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Nachkriegszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Getrennte Entwicklungen in Ost und West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entwicklung des Kurwesens in der DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entwicklung des Kurwesens in der Bundesrepublik . . . . . . . . . . . . . . Gesamtdeutsches Kur- und Bäderwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusammenführung der Strukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurkrise 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Neujustierung nach 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lockdown auch im Kur- und Bäderwesen: Die Covid-19-Jahre 2020 bis 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Inhalt <?page no="7"?> 3 85 3.1 85 3.1.1 86 3.1.2 97 3.1.3 100 3.1.4 103 3.1.5 110 3.1.6 114 3.2 118 3.3 120 3.3.1 121 3.3.2 124 3.3.3 129 4 133 4.1 133 4.1.1 133 4.1.2 134 4.1.3 135 4.1.4 137 4.1.5 138 4.1.6 142 4.1.7 144 4.1.8 144 4.1.9 145 4.1.10 146 4.2 154 4.2.1 155 4.2.2 158 4.2.3 161 4.2.4 161 4.2.5 163 4.3 165 4.3.1 165 4.3.2 166 4.3.3 167 4.4 168 4.4.1 169 Heilmittel und Heilverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilmittel des Bodens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilmittel des Meeres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thalassotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilmittel des Klimas und der Luft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Speläotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bewegungstherapie im Kur- und Heilwald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Balneotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilverfahren nach Schroth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilverfahren nach Kneipp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilverfahren nach Felke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurorte und Heilbäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heil- und Gegenanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurortcharakter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kureinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gastgewerbe und Freizeitbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurbzw. Badearzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurseelsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hygienische Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kur- und tourismusspezifische Ortseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anerkennung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern . . . . . . Rechtsgrundlagen und Anerkennungsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begriffsbestimmungen des DHV und des DTV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anerkennung der Erholungsorte, Luftkurorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anerkennung der hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder . . . . . Anzahl der hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erholungsorte, Luftkurorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erholungsorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Luftkurorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurort mit Heilquellenkurbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt 7 <?page no="8"?> 4.4.2 176 4.4.3 197 4.4.4 204 4.4.5 213 4.4.6 221 4.4.7 229 4.4.8 245 4.4.9 254 4.4.10 268 5 277 5.1 280 5.2 280 5.2.1 280 5.2.2 281 5.2.3 281 5.2.4 282 5.3 283 5.3.1 283 5.3.2 285 5.4 286 5.4.1 286 5.4.2 288 5.5 289 5.5.1 290 5.5.2 291 5.6 292 5.7 294 5.7.1 297 5.7.2 298 6 301 6.1 301 6.2 305 6.3 309 6.4 312 317 Mineral- und Thermalheilbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurort mit Peloidkurbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Moorheilbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heilklimatischer Kurort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurort mit Heilstollenkurbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund, Seeheilbad sowie See- und Thalassoheilbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schroth-Kurort und Schroth-Heilbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kneipp-Kurort und Kneipp-Heilbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Felke-Kurort und Felke-Heilbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ambulante und stationäre Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorsorgeleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rehabilitationsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufliche Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Medizinische Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ambulante Vorsorgeleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stationäre Vorsorgeleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen . . . . . . . . . . . . . . Ambulante Rehabilitationsleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stationäre Rehabilitationsleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ambulante und stationäre Anschlussrehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . Ambulante Anschlussrehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stationäre Anschlussrehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kompaktkur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Akzeptanz der Kompaktkur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beispiel Tinnitus Kompaktkur in Bad Salzuflen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Vorsorgeleistung . . . . Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Rehabilitationsleistung Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Anschlussrehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Inhalt <?page no="9"?> 329 333 337 339 341 Abbildungs- und Tabellenbelege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ortsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt 9 <?page no="11"?> Geleitwort des Deutschen Heilbäderverbands e.-V. In unserer modernen und hektischen Welt gewinnt die Gesundheit seit Jahrzehnten stetig an Bedeutung. Selbstfürsorge und Prävention spielen eine immer wichtigere Rolle ebenso wie die Rehabilitation, die für die Menschen und die soziale Sicherheit von zentraler Bedeutung ist. Einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Gesundheit leistet das Kur- und Bäderwesen. Dieses über Jahrhunderte im Wissen gewachsene und gleichzeitig hochmoderne Gesundheitsangebot ist nicht nur eine medizinisch-the‐ rapeutische Disziplin. Vielmehr ist das Kur- und Bäderwesen geprägt durch das Zusammenwirken vieler verschiedener Akteure wie z. B. Medizinern, Wissenschaft‐ lern, Therapeuten, Touristikern, Sozialversicherungsträgern, Gesetzgebern und nicht zuletzt den Kurgästen. Sie alle leisten ihren Beitrag dazu, dass in den deutschen Heilbädern und Kurorten stets ein dem neuesten Stand von Wissenschaft und For‐ schung entsprechendes, hoch innovatives Angebot vorgehalten wird, welches eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens darstellt. Bislang fehlte ein Buch, welches die Entwicklung des Kur- und Bäderwesens aus den Epochen der griechischen und römischen Bäderkultur bis in die heutige Zeit heraus‐ arbeitet, das Zusammenspiel aller Disziplinen und Beteiligten aufzeigt, das Wirkgefüge von ortsgebundenen Heilmitteln und Heilverfahren erläutert, das vielfältige Angebot in den Heilbädern und Kurorten beschreibt und die Rolle der Sozialversicherungen darstellt. Prof. Dr. Menke zum Felde, der seit mehr als 30 Jahren im Tourismusbereich lehrt und forscht, ist es gelungen, diese Lücke zu füllen. Das Handbuch Kur- und Bäderwesen arbeitet sehr gut heraus, warum Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen eines ambulanten oder stationären Kuraufenthaltes in einem staatlich anerkannten deutschen Heilbad oder Kurort gerade im heutigen Lebensumfeld ein hochmodernes und sehr zeitgemäßes Instrument zum nachhaltigen Umgang mit der Gesundheit darstellen. Die Betrachtung des Kurwesens aus verschiedenen Blickwinkeln lässt die Notwendigkeit und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Beteiligten gut nachvollziehbar erscheinen und bietet den Akteuren aus allen Bereichen einen umfassenden und tiefgehenden Einblick in das Kur- und Bäderwesen. Gleichzeitig wird den an einer Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme Interes‐ sierten ein umfassender Überblick über die Vielfalt der ortsgebundenen Heilmittel und Heilverfahren und deren Anwendungsbereiche entsprechend der jeweiligen Indikation in den prädikatisierten Heilbädern und Kurorten geboten. Dies stellt sowohl für den Kurgast als auch für den behandelnden Arzt eine wertvolle Hilfe bei der Wahl des geeigneten Heilbades oder Kurortes in Deutschland dar. Der Facettenreichtum des Kur- und Bäderwesens wird praktisch unterlegt durch die ausführliche Vorstellung jeweils eines Fallbeispiels aus den jeweiligen Bädersparten. Durch die Heranziehung vieler erfahrener Gesprächspartner aus den Bereichen Medi‐ <?page no="12"?> zin, Therapie und Tourismus, die als Originalton Eingang in das Handbuch gefunden haben, wird der hohe Praxisbezug untermauert und eröffnet zugleich den Beteiligten gute Einblicke in die jeweils anderen Disziplinen des Kur- und Bäderwesens. Es gelingt diesem Werk, den Puls der Zeit genau zu erfassen. Möge es breite Resonanz finden und seine Leserschaft bereichern. Ich danke Herrn Prof. Dr. Menke zum Felde für seinen wertvollen Beitrag zur Unterstreichung der großen Bedeutsamkeit des Kur- und Bäderwesens in Deutschland. Brigitte Goertz-Meissner Präsidentin Deutscher Heilbäderverband e.-V. 12 Geleitwort des Deutschen Heilbäderverbands e.-V. <?page no="13"?> Vorwort Das Kur- und Bäderwesen kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Seit den ersten Bäderanwendungen im antiken Griechenland sind die Verfahren laufend erweitert und an den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Forschung angepasst worden. Heute bildet das traditionsreiche und zugleich hochmoderne Kur- und Bäderwesen in Deutschland eine der wesentlichen Säulen des Gesundheitssystems. Gerade vor dem Hintergrund des immer mehr an Bedeutung gewinnenden Nach‐ haltigkeitsgedankens stellt die Kur in anerkannten Kurorten und Heilbädern mit ihrem ganzheitlichen Ansatz einen wichtigen Baustein im Bereich der Vor- und Nachsorge dar. Dies gilt auch und insbesondere für die eigenverantwortliche Vor- und Nachsorge mit und ohne Unterstützung staatlicher oder privater Kostenträger. Um Entwicklung, Ausgestaltung und Bedeutung des Kur- und Bäderwesens zu erfassen, ordnet dieses Handbuch in Kapitel 1 zunächst das Kur- und Bäderwesen in den Gesundheitskontext ein und skizziert anschließend in Kapitel 2 dessen geschichtliche Entwicklung von der Antike über das Mittelalter und die Neuzeit bis in die Gegenwart. Hierbei wird nicht nur die zunehmende wissenschaftliche Fundierung von Methodik und Anwendungen deutlich, sondern auch die fortschreitende Verankerung des Kur- und Bäderwesens in den sich im Laufe der Zeit etablierenden Gesundheits- und Sozialversicherungssystemen und der daraus resultierenden Öffnung des Kur- und Bäderwesens für breite Bevölkerungsschichten. Den Kern kurmäßiger Anwendungen bilden die Nutzung der natürlichen Heilmittel des Bodens, des Meeres und des Klimas sowie der Einsatz der Heilverfahren z. B. nach Kneipp, Schroth oder Felke. Die jeweiligen Anwendungsmöglichkeiten, Wirkungsge‐ füge sowie Hauptheil- und Gegenanzeigen der Heilmittel und Heilverfahren werden in Kapitel 3 eingehend vorgestellt. Diese Heilmittel und Heilverfahren stellen gemeinsam mit der kurörtlichen und tou‐ ristischen Infrastruktur die Basis für die Einordnung der Kurorte und Heilbäder in eine der zehn Bädersparten dar und bilden die Grundlage für eine entsprechende Prädikati‐ sierung. Somit bildet die Verzahnung medizinisch-therapeutischer Angebotsbestand‐ teile mit touristischen Komponenten die Grundlage für eine staatliche Anerkennung als Kurort oder Heilbad. In Kapitel 4 werden die Bädersparten, die notwendigen Infra‐ strukturkomponenten einschließlich kurortspezifischer Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Anerkennungsverfahren nachvollziehbar erläutert. Praxisnah ergänzt wer‐ den die Ausführungen durch die exemplarische Vorstellung ausgewählter Kurorte und Heilbäder. Neben der Darstellung der Voraussetzungen hinsichtlich Heilmittel und -verfahren, Kurortcharakter, Kureinrichtungen sowie kurörtlicher Angebote für eine entsprechende Prädikatisierung z.-B. als Kneippkurort oder Moorheilbad werden für jede der zehn hochprädikatisierten Bädersparten Beispiele aus der Praxis herange‐ zogen. Die Auswahl dieser Kurorte und Heilbäder aus dem gesamten Bundesgebiet spiegelt gut die Vielfalt des deutschen Kur- und Bäderwesens wider. Von mondänen <?page no="14"?> Seebädern mit fast zwei Millionen Übernachtungen pro Jahr wie z. B. dem Ostseebad Timmendorfer Strand bis hin zu eher beschaulichen und charmanten kleinen Kurorten mit gut 50.000 Übernachtungen wie z. B. dem Kurort mit Heilstollenkurbetrieb Bad Grund wird die Bandbreite der deutschen Heilbäder und Kurorte gut erfasst. Die Ausführungen werden unterlegt durch Expertenstimmen aus dem kurmedizinischen und dem touristischen Bereich. Den hierzu herangezogenen engagierten Gesprächs‐ partnern sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. In den Kurorten und Heilbädern wird ein vielschichtiges Leistungsspektrum, differenziert nach ambulanten und stationären Leistungen sowie nach Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, bereitgehalten. Dieses Leistungsspektrum sowie die entsprechenden Regelungen zur ärztlichen Verordnung und zur Kostenübernahme werden in Kapitel 5 systematisch vorgestellt. Hinsichtlich der Kurverordnung und Kostenübernahme gilt im Sozialversicherungs‐ system ein komplexes Regelwerk. Dessen grundlegender Aufbau sowie die einschlä‐ gigen Antrags- und Bewilligungsverfahren für die jeweiligen Kurformen werden abschließend in Kapitel 6 strukturiert aufgezeigt. Das Ziel dieses Handbuchs liegt darin, dem Leser die komplexe und interdisziplinäre Systematik des Kur- und Bäderwesens verständlich und praxisnah zu vermitteln sowie das Zusammenwirken der beteiligen Akteure - Mediziner und Therapeuten, Tourismusmanager, Gesetzgeber und Kostenträger---zu veranschaulichen. Sowohl das deutsche Gesundheitssystem als auch die entsprechende Sozialgesetz‐ gebung unterliegen einem steten Wandel. Somit ist es grundsätzlich möglich, dass die Angaben in diesem Handbuch nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen könnten. Auch die Hinweise zu den Heilverfahren, Heilmitteln, zu den Wirkgefügen kurmäßiger Anwendungen sowie zu Indikationen und Kontraindikationen sind zwar sorgfältig recherchiert, ersetzen aber nicht eine individuelle Beratung durch einen Mediziner oder einen Kostenträger. Timmendorfer Strand, im April 2025 Ingo Menke zum Felde Zum Autor | Prof. Dr. Ingo Menke zum Felde, geb. 1964 in Lüneburg, lehrt und forscht seit vielen Jahren an der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein in Lübeck. Neben dem Destinationsmanagement, hier v. a. im Bereich der Kurorte und Heilbäder, stellen der Kreuzfahrttourismus sowie die Zufriedenheitsforschung weitere Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Tätigkeit dar. Genderhinweis | In diesem Handbuch wird zum Zwecke der besseren Lesbar‐ keit das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Arbeit verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders kenntlich gemacht, auf beide Geschlechter. 14 Vorwort <?page no="15"?> Expertenstimmen Thorsten Brandt · Horn-Bad Meinberg → Kap. 4.4.4.4 Robert Brodhun · Bad Gottleuba-Berggießhübel → Kap. 4.4.9.4 Ahmet Cetindere · Bad Eilsen → Kap. 4.4.1.4 Dr. Daniel Dissmann · Horn-Bad Meinberg → Kap. 4.4.4.4 Elke Dralle · Bad Eilsen → Kap. 4.4.1.4 Dr. Jens Dreesen · Timmendorfer Strand → Kap. 4.4.7.5 Dr. Lutz Ehnert · Bad Nauheim → Kap. 4.4.2.5 Brigitte Goertz-Meissner · Berlin → Geleitwort Antje Hammermeister · Friedrichroda → Kap. 4.4.5.4 Cathrin Herd · Bad Wörishofen → Kap. 4.4.9.5 Sara Hoffmann · Luisenthal → Kap. 4.4.5.4 Constanze Höfinghoff · Oberstaufen → Kap. 4.4.8.4 Robert Kowitz · Büsum → Kap. 4.4.7.4 Dr. Wolfgang Lehmann-Leo · Bad Liebenwerda → Kap. 4.4.3.4 Dr. Klaas Lindemann · Büsum → Kap. 4.4.7.4 Elke Loebnau · Bad Salzuflen → Kap. 5.7.2 Dr. Matthias Menschel · Meddersheim→ Kap. 4.4.10.4 Annegret Mödden · Bad Grund → Kap. 4.4.6.4 Dr. Susanne Neuy · Oberstaufen → Kap. 4.4.8.4 Joachim Nitz · Timmendorfer Strand → Kap. 4.4.7.5 Britt Reuter-Bracklow · Bad Gottleuba-Berggießhübel → Kap. 4.4.9.4 Stefanie Richter · Bad Liebenwerda → Kap. 4.4.3.4 Carolin Scherzer · Bad Grund → Kap. 4.4.6.4 Steffen Schneider · Bad Nauheim → Kap. 4.4.2.5 Dr. Peter Schneiderbanger · Bad Wörishofen → Kap. 4.4.9.5 Dr. Petra Sommer · Bad Sobernheim → Kap. 4.4.10.4 Volker Staats · Büsum → Kap. 4.4.7.4 Dr. Michael Vesper · Bad Kreuznach → Kap. 4.4.2.4 Anke Wiechert · Bad Sobernheim → Kap. 4.4.10.4 Dr. Andreas Zöller · Bad Kreuznach → Kap. 4.4.2.4 <?page no="17"?> Abkürzungsverzeichnis ADHS | Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung AGM | Anschlussgesundheitsmaßnahme AHB | Anschlussheilbehandlung AWO | Arbeiterwohlfahrt BÄK | Bundesärztekammer BAG RPK | Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen BAGüS | Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe BamR | Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren BB | Brandenburg BDPK | Bundesverband Deutscher Privatkliniken BE | Berlin BeitrEntlG | Beitragsentlastungsgesetz BfDI | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BImSchV | Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BfA | Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfS | Bundesamt für Strahlenschutz BMI | Body Mass Index BMV-Ä | Bundesmantelvertrag - Ärzte BNR | Bundesverband NeuroRehabilitation BPtK | Bundespsychotherapeutenkammer Bq | Becquerel BVCD | Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland BW | Baden-Württemberg BY | Bayern CKJR | Caritas-Bundesverband Kinder- und Jugendrehabilitation COPD | Chronic Obstructive Pulmonary Disease Covid | Coronavirus disease CRP C | C-reaktives Protein DAF | Deutsche Arbeitsfront dB | Dezibel DBV | Deutscher Bäderverband DEGEMED | Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation DGUV | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DEHOGA | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband DGfC | Deutsche Gesellschaft für Coaching DHS | Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen DHV | Deutscher Heilbäderverband DKG | Deutsche Krankenhausgesellschaft DRK | Deutsches Rotes Kreuz <?page no="18"?> DRV | Deutsche Rentenversicherung Bund DTV | Deutscher Tourismusverband DWD | Deutscher Wetterdienst EU | Europäische Union EWR | Europäischer Wirtschaftsraum FDGB | Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Fhr | Freiherr GKV | Gesetzliche Krankenversicherung GRG | Gesundheitsreformgesetz GSG | Gesundheitsstrukturgesetz HB | Bremen HDL | High Density Lipoprotein HH | Hamburg HE | Hessen Jh. | Jahrhundert KAG | Kommunalabgabengesetz kcal | Kilokalorien KdF | Kraft durch Freude KVWL | Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe lat. | lateinisch LG | Luftqualitätsgutachten LU | Luftqualitätsbeurteilung LVA | Landesversicherungsanstalt m | Meter MD | Medizinischer Dienst MDS | Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen mg | Milligramm MGW | Müttergenesungswerk mSv | Millisievert MV | Mecklenburg-Vorpommern NäPa | nicht ärztlicher Praxisassistent NI | Niedersachsen NSV | Nationalsozialistische Volkswohlfahrt NW | Nordrhein-Westfalen o.-Ä. | oder Ähnliche(s) OVG | Oberverwaltungsgericht ÖPNV | Öffentlicher Personennahverkehr p.a. | per annum PM | Particulate Matter PORT | Patientenorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung Reha | Rehabilitation rel. | relativ 18 Abkürzungsverzeichnis <?page no="19"?> RP | Rheinland-Pfalz RPK | Rehabilitation für psychisch kranke Menschen RWU | Amt für Reisen, Wandern und Urlaub SGB | Sozialgesetzbuch SH | Schleswig-Holstein SL | Saarland SMAD | Sowjetische Militäradministration in Deutschland SN | Sachsen SO 2 | Stickstoffdioxid sog. | sogenannt ST | Sachsen-Anhalt SVLFG | Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau TH | Thüringen TSNT | Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH ü.-A. | über Adria ü.-NN. | über Normalnull UVP | Umweltverträglichkeitsprüfung VDEK | Verband der Ersatzkassen VDHK | Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands WFG | Wachstums- und Beschäftigungsfördergesetz WHG | Wasserhaushaltsgesetz WHO | World Health Organization WMO | World Meteorological Organization ZAT | Zentralverband ambulanter Therapieeinrichtungen Deutschland zit. | zitiert Abkürzungsverzeichnis 19 <?page no="21"?> 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen 1.1 Gesundheit Um das Kur- und Bäderwesen inhaltlich erfassen zu können, ist zunächst der Gesund‐ heitsbegriff zu klären. Eine eindeutige Definition des Konstruktes Gesundheit ist nur schwer möglich, nach Franzkowiak und Hurrelmann wird Gesundheit „individuell und sozial produziert, konstruiert und organisiert“ (FRANZKOWIAK/ HURRELMANN 2022). Den gängigsten wertebasierten Ansatz formulierte die World Health Organization (WHO) in ihrem Gründungsjahr 1948, wobei die WHO in der Präambel ihrer Verfas‐ sung ausdrücklich nicht von einer Definition, sondern von Grundsätzen (principles) spricht: Definition | Gesundheitsbegriff nach WHO „Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity. The enjoyment of the highest attainable standard of health is one of the fundamental rights of every human being without distinction of race, religion, political belief, economic or social condition“ (WHO 2020: 1). Demnach wird der Gesundheitsbegriff nicht mehr als ein rein biomedizinisches, sondern als ein mehrdimensionales multiattributives Konstrukt aus sich gegenseitig beeinflussenden körperlichen, sozialen und psychischen Elementen gesehen. Diese mehrdimensionale Sichtweise unter Einbeziehung der seelisch-geistigen Kom‐ ponente führte in der Folge zum Begriff der sog. Mental Health, den die WHO wie folgt definiert: Definition | Mental Health nach WHO „Mental health is a state of mental well-being that enables people to cope with the stresses of life, realize their abilities, learn well and work well, and contribute to their community. It is an integral component of health and well-being that underpins our individual and collective abilities to make decisions, build relationships and shape the world we live in. Mental health is a basic human right. And it is crucial to personal, community and socio-economic development“ (WHO 2022). Beiden Ansätzen ist die Verwendung des Begriffs „state“ gemein. Hier ist jedoch nicht Gesundheit als ein „Zustand“, also als statische, unveränderliche Situation, gemeint. <?page no="22"?> Vielmehr ist unter Gesundheit „ein dynamisches Stadium, als ein lebensge‐ schichtlich und alltäglich immer neu reguliertes Potenzial, als eine beständige und aktiv herzustellende Balance im Spannungsfeld zwischen Ressourcen und Belastungen“ (FRANZKOWIAK/ HURRELMANN 2022) zu verstehen. Während der statische Gesundheitsbegriff Gesundheit als Guthaben, welches sich im Laufe des Lebens aufzehrt, versteht, beschreibt der dynamische Gesundheitsbegriff Gesundheit als einen täglich neu anzustrebenden Gleichgewichtszustand zwischen dem körperlichen und seelischen Leistungsvermögen des Organismus einerseits und den Anforderungen der Umwelt andererseits. 1.2 Kur Das Wort Kur leitet sich vom lateinischen Wort cura ab, welches so viel wie Fürsorge oder Pflege bedeutet. Auch wenn der Begriff der Kur in der deutschen Sozialgesetzgebung seit dem Jahre 2000 nicht mehr vorkommt, so ist er dennoch im täglichen Sprachgebrauch präsent und soll im weiteren Verlauf Verwendung finden. Unter einer medizinischen Kur ist - im Gegensatz zum unspezifischen Erho‐ lungsaufenthalt - eine ganzheitliche, interdisziplinäre, ärztlich geleitete Therapie‐ form zu verstehen, die i. d. R. natürliche ortsgebundene oder ortsübliche Heilmittel des Bodens, des Klimas oder des Meeres (z. B. Peloide, Heilwässer, Heilgase oder Luft) mit zusätzlichen Verfahren wie z. B. Bewegungstherapie, Physiotherapie, Ernährungslehre, Psychotherapie oder Gesundheitsbildung indikationsspezifisch kombiniert. Hauptziel sind die Gesunderhaltung (Prävention) oder die Genesung (Rehabilitation); bei chronifizierten Krankheiten kann eine Kurbehandlung auch Bestandteil eines fortwährenden Gesundheitsprogramms sein (vgl. MANGER et al. 2012; DHV/ DTV 2024: 23 f.; HARTMANN 2024). Demnach stellt eine Kur ein weit verzweigtes System von Vorsorge-, Krankheits- und Rehabilitationsbehandlungen dar, welches auf das Krankheitsbild und die individuelle Disposition des Patienten ausgerichtet ist. Ein wesentliches Element einer Kur ist die sog. Reiz-Reaktions-Therapie, d. h. auf einen therapeutisch gesetzten Reiz folgt eine körpereigene Reaktion, die die Regulationsvorgänge des Körpers aktiviert und somit zu einer Stabilisierung der vegetativen, psycho-nervösen und hormonellen Regulationen führt. In diesem Zusam‐ menhang ist häufig (medizinisch nicht ganz korrekt) vom „inneren Arzt“ und von „Selbstheilungskräften“ die Rede. Reizauslösend wirken häufig natürliche Stimuli wie z.-B. Wärme und Kälte, Bewegung und Ruhe oder Licht und Luft. Beim Einsatz ortsspezifischer Kurmittel, der physikalischen Behandlung und der Bewegungstherapie stellt die Bäderbehandlung (Balneotherapie → Kap. 3.2) einen 22 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen <?page no="23"?> wesentlichen Teil der Therapeutik der Kur dar, weshalb auch das Begriffspaar Kur- und Bäderwesen Verwendung findet. Im Bedarfsfall können Formen der Arzneimittel‐ behandlung (Pharmakotherapie) hinzukommen, Pharmaka sind aber nie der Grund- oder der Hauptwirkfaktor einer Kur (vgl. HARTMANN 2024). Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) definieren den Begriff der Kur: Definition | Kur „Die Kur in Heilbädern und Kurorten ist eine komplexe, ärztlich geleitete Übungsbe‐ handlung zur Vor- und Nachsorge (Prävention und Rehabilitation) sowie für geeignete chronische Krankheiten und Leiden eine kurative Behandlung im Rahmen eines notwen‐ digen individuellen, lebenslangen Gesundheitsprogramms. Sie ist mit einem Orts- und Milieuwechsel verknüpft“ (DHV/ DTV 2024: 24). Ergänzend zu der ambulanten ärztlichen Versorgung und der Akutbehandlung im Krankenhaus bildet die Kur die dritte Säule im gesundheitlichen Versorgungs‐ system. Die Kur steht hierbei nicht in Konkurrenz zum Krankenhaus und zur Arztpraxis, sondern ist als sinnvolle, möglichst früh in den Behandlungsplan zu integrierende (vgl. MANGER et al. 2012) Ergänzung zu sehen. Ein bedeutender Bestandteil der Kur ist der Ortsbzw. Milieuwechsel, der den Prozess der Gesunderhaltung bzw. der Gesundung positiv beeinflusst. Da der Kurauf‐ enthalt in einem wohnortfremden Gebiet, fern des gewöhnlichen, privaten, sozialen und beruflichen, aber auch des klimatischen Umfelds durchgeführt wird, kann sich der Kurgast ganz auf den Gesundungsprozess konzentrieren. Neben den dominierenden medizinischen Komponenten weist die Kur durch den Ortswechsel auch touristische Komponenten auf, die sich z. B. in der Nutzung von Transportmitteln, Beherbergungs- und Gastronomieeinrichtungen, dem Besuch tou‐ ristischer Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen aber auch in Attributen wie Erholung, Entspannung und Lebensfreude ausdrücken. Eine exakte Abgrenzung von medizinisch und touristisch geprägten Komponenten ist nicht immer möglich, so erbringt z. B. eine Kurklinik Beherbergungs- und Gastrono‐ mieleistungen, ist aber als medizinische Einrichtung definiert. Auch kann der Kurgast im Rahmen einer ambulanten Kur in einem selbst gewählten Hotel nächtigen, welches evtl. sogar über eine medizinische Badeabteilung verfügt. 1.2 Kur 23 <?page no="24"?> Komponenten der Kur medizinische touristische • Einsatz von Heilmitteln • Einsatz von Heilmethoden • Therapeutische Anwendungen • Gesundheitsbildung • Unterkunft in Kurkliniken • Verpflegung in Kurkliniken • Konsultation ortsansässiger Badebzw. Kurärzte • Transport in den Kurort • Transfers im Kurort • Unterkunft in nicht-medizinischen Be‐ herbergungsbetrieben • Nutzung gastronomischer Betriebe • Besuch von Freizeiteinrichtungen und von Sehenswürdigkeiten in der behand‐ lungsfreien Zeit Tab. 1: Medizinische und touristische Komponenten der Kur Austragungsorte der Kur sind staatlich (i. d. R. durch das jeweilige Bundesland) anerkannte Heilbäder und Kurorte, welche zu ihrer Anerkennung ein komplexes Prädikatisierungsverfahren zu durchlaufen haben (→ Kap. 4.2). Abhängig von der Art des ortsgebundenen oder ortstypischen Heilmittels bzw. nach der Art des angewendeten Heilverfahrens werden hochprädikatisierte Heilbäder und Kurorte in folgende Kategorien bzw. Artbezeichnungen eingeteilt. Artbezeichnung Heilmittel und -verfahren Kurort mit Heilquellenkurbetrieb Heilwässer und Heilgase Mineral- und Thermalheilbad (warme) Heilwässer und Heilgase Kurort mit Peloidkurbetrieb Heilmittel des Bodens Moorheilbad Moor bzw. Torf Kurort mit Heilstollenkurbetrieb Mikroklima und Luft im Heilstollen Heilklimatischer Kurort Klima und Luft Seebad Meerwasser, -klima und -luft Seeheilbad Meerwasser, -klima und -luft Kneipp-Kurort Anwendungen nach S. Kneipp Kneipp-Heilbad Anwendungen nach S. Kneipp 24 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen <?page no="25"?> Schroth-Kurort Anwendungen nach J. Schroth Schroth-Heilbad Anwendungen nach J. Schroth Felke-Kurort Anwendungen nach E. Felke Felke-Heilbad Anwendungen nach E. Felke Tab. 2: Artbezeichnungen der Heilbäder und Kurorte Als medizinisch notwendig wird i. d. R. ein Kuraufenthalt von drei bis vier Wochen erachtet (vgl. DHV/ DTV 2024: 29), der Regelfall in der deutschen Sozialgesetzgebung liegt bei drei Wochen. Sowohl die Kurbehandlung als auch allgemeine Erholungspro‐ zesse „unterliegen einer chronobiologischen Ordnung und den Gesetzmäßigkeiten der Adaptationsphysiologie. Optimal ist ein Zeitrahmen von wenigstens drei Wochen, in dem die biologische Umstimmung unter den kurtypischen Reizen rhythmisch gegliedert abläuft und Spätwirkungen (Hafteffekte) gebahnt werden“ (KIRSCHNER 2001: 74 f.). Das Wirkungsgefüge einer Kur endet jedoch nicht mit dem Ende des Kuraufenthaltes, sondern geht darüber hinaus, z. B. in Form einer Verhaltensänderung (Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung) des Kurgastes. Insofern kann von einer Kur durchaus als „Gesundheitstrainingslager“ gesprochen werden. Auch wenn jeder, der sich um seine Gesundheit sorgt oder diese verbessern will, eine Kur beantragen kann, sind die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelten Regularien zur Kostenübernahme komplex. Diese hängt vor allem von der Art der gewählten Kur ab. Das SGB V unterscheidet hierbei die nachfolgenden Kurformen, die in Kap. 5 eingehend beschrieben werden: ● ambulante Vorsorgeleistungen ● stationäre Vorsorgeleistungen ● ambulante Rehabilitationsleistungen ● stationäre Rehabilitationsleistungen ● Anschlussheilbehandlung ● Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme 1.2.1 Ziele der Kur In den Heilbädern und Kurorten wird ein umfassendes System von Vorsorge-, Krankheits- und Rehabilitationsbehandlungen vorgehalten, welches die - neben der Gesundheitsförderung als übergeordnetem Ziel - drei zentralen Ziele (auch als Säulen bezeichnet) der Kur erfüllt. 1.2 Kur 25 <?page no="26"?> ● Prävention(Vorbeugung) ● Kuration (Heilung/ Linderung) ● Rehabilitation (Nachbehandlung) Definition | Prävention, Kuration und Rehabilitation Prävention (Vorbeugung): Prävention umfasst „zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern“ (BUN‐ DESGESUNDHEITSMINISTERIUM 2023a). Die Prävention wird unterschieden in ● primäre Prävention: Verhindern der Entstehung von Krankheiten. ● sekundäre Prävention: Früherkennung von Krankheiten. ● tertiäre Prävention: Milderung von Krankheitsfolgen, Vermeidung von Rück‐ fällen bei bereits entstandenen Krankheiten oder Verhinderung der Verschlim‐ merung einer Krankheit. Die tertiäre Prävention entspricht weitgehend der medizinischen Rehabilitation. Die Maßnahmen der Prävention gliedern sich in ● Verhaltensprävention: zielt auf das Individuum und dessen Gesundheitsver‐ halten. ● Verhältnisprävention: zielt auf das Lebens- und Arbeitsumfeld. Kuration (Heilung/ Linderung): Krankenbehandlung bzw. Heilung mit dem Ziel der Wiederherstellung völliger Gesundheit. Der Begriff Kuration kommt v. a. bei der Behandlung langandauernder bzw. chronischer Krankheiten und Leiden zum Tragen. Rehabilitation (Nachbehandlung): Rehabilitation bedeutet die Wiedereinglie‐ derung des Patienten in Gesellschaft, Familie und Beruf. Hierzu sind alle me‐ dizinischen, psychotherapeutischen, sozialen und beruflichen Maßnahmen zu verstehen, „die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen“ (BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM 2023b). Kirschner führt diese Ziele differenzierter aus (KIRSCHNER 2001: 76 f.): Ziele der Prävention (primäre und sekundäre Prävention) ● „Stärkung des biologischen Gesundheitspotenzials ● Förderung von Schutzfaktoren durch Bewegung, richtige Ernährung, Entspannung und durch Balneo- und Hydrotherapie bei schon geschwächten Funktionen und nachweisbaren Risikofaktoren 26 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen <?page no="27"?> ● Förderung eines gesundheitsgemäßen Verhaltens durch Information, Motivation und Training und Korrektur von gesundheitlichem Fehlverhalten zur Vermeidung und Ausschaltung von Risikofaktoren ● Früherkennung und Frühbehandlung drohender Erkrankungen Ziele der Behandlung chronischer Krankheiten durch Kuren ● Besserung der Reaktions- und Abwehrlage des Organismus in der Gesamtheit (Stärkung der ‚Restgesundheit‘) ● Besserung kranker, Stärkung gesunder Funktionen ● Einstellung auf eine medikamentöse Basis- und Langzeittherapie (durch die kur‐ typische Ergänzung des bisherigen Therapiespektrums ist eine Verminderung des Medikamentenverbrauchs in der Regel kostensparend möglich) ● Lehre und Einübung eines der Krankheit angepassten Verhaltens und Lehre von Methoden der Selbstkontrolle ● Anregung, krankheitsbedingte soziale Fehlanpassungen aufzugeben. Verstärkung der Motivation durch gruppendynamische Effekte Ziele der Rehabilitation (Teil der tertiären Prävention) ● physische Anpassung der Kräfte und verbliebenen Fähigkeiten bei bestehenden Erkrankungen, nach Erkrankungen und operativen Eingriffen und ● bei bleibenden Behinderungen an Alltags- und Berufsbelastungen durch Training körperlicher Funktionen und biologischer Regulationen (Therapie der Dissabilitis) ● geistig seelische Anpassung an Krankheiten, Krankheitsfolgen und Behinderungen (Förderung der Krankheitsverarbeitung durch Information und Motivation unter Nutzung gruppendynamischer Effekte) ● soziale Anpassung an Forderungen des Berufs, der Familie und Gesellschaft bei noch geschwächten Funktionen oder bleibenden Behinderungen (Minderung des durch Krankheiten und Behinderungen bestehenden sozialen Handicaps)“ Die Kur per se stellt die Methode dar, mit deren Hilfe die genannten Ziele erreicht werden. Im Kurort werden die Anwendungen durch erfahrene, mit den ortsgebunde‐ nen Heilmitteln besonders vertraute Ärzte, sog. Kurbzw. Badeärzte, patienten- und indikationsspezifisch koordiniert. Hierbei wird der Kurende, im Gegensatz zur eigent‐ lichen Wortbedeutung (lateinisch patiens: ertragend, geduldig) aktiv eingebunden, z. B. im Rahmen von Bewegungsübungen, Ernährungsumstellung oder dem Erlernen einer gesunden Lebensführung. 1.2 Kur 27 <?page no="28"?> 1.2.2 Grundprinzipen der Kurbehandlung Die Wirkungsmechanismen einer Kur „resultieren aus den natürlichen Fähigkeiten des Organismus zur Regulation im Sinne der Wirkmechanismen der klassischen Naturheilverfahren. Durch vegetative und hormonelle Reaktionen auf entsprechende therapeutisch gesetzte Reize wird seine Fähigkeit verbessert, höhere Belastungen auszuhalten“ (BEER/ KLEINSCHMIDT 2017: 62). Im Gegensatz zur Pharmakotherapie, die i. d. R. eine spezifische Wirkung auf‐ weist, handelt es sich bei den im Rahmen einer Kur angewendeten natürlichen Heilmitteln des Bodens, des Wassers und der Luft um unspezifisch wirkende Allgemeintherapeutika mit besonderen Eigenschaften. Auch von der klinischen Therapie ist die Kur abzugrenzen: Während die Behandlungs‐ schwerpunkte und -ziele der klinischen Therapie vorwiegend in einer möglichst kausalspezifischen Bekämpfung schädigender Faktoren mittels pharmazeutischer und/ oder operativer Maßnahmen liegen, liegt das Hauptaugenmerk bei der Kur in der Übung und Aktivierung, der Verbesserung der körperlichen Regulationen sowie in der psychischen Stabilisierung und Verhaltensumstellung des Kurenden. Basierend auf der Erkenntnis der multifaktoriellen Krankheitsgenese (Mehrfach‐ ursachen einer Krankheit), die davon ausgeht, dass eine Krankheit sowohl mit physikalisch-chemischen Methoden erkennbare Ursachen als auch psychische oder soziale Ursachen haben kann (psychosozio-somatischer Krankheitsbegriff), ist die Kur als ganzheitlicher und interdisziplinärer Behandlungsansatz ausgerichtet. Hierbei werden die besonderen Eigenschaften ortsgebundener oder ortsüblicher natürlicher Heilmittel mit Übungs- und Aktivierungsbehandlungen, Bewegungs- und Entspan‐ nungsübungen, Gesundheitsbildung und -planung, Ernährungsschulungen sowie psy‐ chotherapeutischen und physischen Verfahren kombiniert. Falls erforderlich, kann eine Pharmakotherapie unterstützend wirken. Die Behandlung in Heilbädern und Kurorten umfasst allgemeine und spezielle Therapiekomponenten (vgl. KIRSCHNER 2001: 78). Definition | Allgemeine und spezielle Methoden der Kur Allgemeine Methoden 1. Ortswechsel 2. Harmonisierung des Tagesrhythmus 3. Reiz-Reaktions-Therapie 4. gesunde Ernährung 5. Bewegung und Ruhe 6. Muße als Voraussetzung innerer Lebensordnung 7. Klimaexposition 28 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen <?page no="29"?> 8. Meidung oder Einschränkung des Konsums von selbstschädigenden Genuss‐ mitteln 9. psychologische Orientierung und Unterstützung 10. Gesundheitsbildung und -training Spezielle Methoden 1. Balneotherapie 2. Klimatherapie 3. ergänzende Verfahren der physikalischen Therapie 4. Therapien nach Priessnitz, Schroth, Kneipp und Felke 5. Diätbehandlung Hinsichtlich der allgemeinen Methoden bewirkt der Ortswechsel, der ein Verlassen des gewohnten geographischen, sozialen und klimatischen Umfeldes mit sich bringt, dass sich der Kurende in Distanz zum Gewohnten und zum täglichen Lebensumfeld ganz auf seine Gesundheit und ggf. auf seine Gesundung konzentrieren kann. Durch einen sinnvollen Wechsel von gezielter Anspannung und Entspannung, angemessener Belastung und Entlastung, Nahrungsaufnahme und Erholungsphasen kann der Tagesrhythmus harmonisiert werden. Die Reiz-Reaktions-Therapie stimuliert und stabilisiert durch dosierte Reize die vegetativen, psycho-nervösen und hormonellen Regulationen des Körpers. Eine gesunde Ernährung kann z. B. durch ballaststoffreiche Kost oder Trennkost gewährleistet und durch eine Umstellung des Ernährungsverhaltens verstetigt werden. Die Dominanz von Ruhe oder Bewegung im Alltag kann durch Bewegung oder Ruhe während des Kuraufenthaltes ausgeglichen werden. Methoden der Stressbewältigung oder der sog. Entschleunigung sowie Entspan‐ nungstherapien können eine Stabilisierung der inneren Lebensordnung bewirken. Das mit dem kurtypischen Orts- und Milieuwechsel i. d. R. verbundene neue klimatische Umfeld setzt den Körper ungewohnten thermischen, aktinischen und luftchemischen Reizen aus (Klimaexposition), die unterschiedliche therapeutisch er‐ wünschte Reaktionen hervorrufen. Durch Aufklärung, Entwöhnung oder Entzug kann der übermäßige Konsum von selbstschädigenden Genussmitteln wie z. B. Nikotin, Alkohol oder Tabletten und Drogen eingeschränkt oder unterbunden werden. Im Rahmen der psychologischen Orientierung und Unterstützung (Psychotherapie) als Gruppen- oder als Einzeltherapie (z. B. Gesprächspsychotherapie, Verhaltensthera‐ pie, Kunst- und Musiktherapie, Körpertherapie oder Bewegungstherapie) kann der Umgang mit Krankheiten geübt und das psychische Gleichgewicht erreicht und beibehalten werden. Die Aufklärung über Ursachen, Wirkungen und Behandlung von Krankheiten kann im Rahmen einer Gesundheitsbildung eine Verhaltensumstellung, die Einübung einer 1.2 Kur 29 <?page no="30"?> neuen Lebensführung sowie die Übernahme von Verantwortung für die eigene Ge‐ sundheit (Gesundheitstraining) bewirken. Das Individuum wechselt von der Rolle des Behandelten in die Rolle des aktiv Mitwirkenden, der sein Leben selbstverantwortlich auf körperlicher, geistiger und sozialer Ebene gestaltet. So bezeichnen Beer/ Jobst die Kur als „Intensivseminar für Geist und Körper“ (BEER/ JOBST 2016: 60). Im Kontext der speziellen Methoden stellt die Balneotherapie ein wesentliches Element der Kur dar; zur Anwendung kommen verschiedene Arten von Trink- und Bäderkuren wie z. B. Moorbäder und Schlammpackungen oder auch Inhalationen (→ Kap. 3.2). Die gezielte Klimatherapie umfasst Behandlungen im günstigen klimatischen Milieu wie z.-B. Terrainkuren, Klimaexposition oder Freiluft(Liege-)kuren (→ Kap. 3.1.4). Die ergänzenden Verfahren der physikalischen Therapie umfassen aktive und passive Bewegungs- und Übungstherapien, Wasser- und Temperaturtherapien, Elektrotherapien, Licht- und Strahlenbehandlungen, Inhalationstherapien sowie Massagen. Die Therapien nach Priessnitz, Schroth, Kneipp und Felke (→ Kap. 3.3) fokussieren auf eine spezielle Ernährung, auf die Anwendung von kaltem und warmem Wasser sowie bei der Felke-Kur auch von Schlamm. Die Diätbehandlung ergänzt das Kurprogramm mit einer individuell abgestimmten diätetischen Kost. 1.3 Kur im Kontext des modernen Gesundheitsbegriffs Die Multidimensionalität, Interaktivität und Interdisziplinarität sowie die Dynamik des modernen Gesundheitsbegriffs spiegeln sich u. a. im 1985 von Hancock entwickelten Mandala-Modell der Gesundheit wider, welches die vielschichtigen Beziehungen von Gesundheit sowie die Eingebundenheit in das sozial-ökologische Umfeld des Individuums als systemischen Ansatz abbildet. Im Zentrum des Modells steht das Individuum, bestehend aus der Einheit von Körper, Geist und Seele. Dieses Individuum wird auf der ersten Ebene durch vier Bereiche des familiären Umfelds beeinflusst: Humanbiologie (genetische Veranlagung, Anatomie, Physiologie), persönliches Verhalten (Lebensstil, Ernährung, Bewegung, Gesundheitsvorsorge), psycho-sozio-ökonomische Umwelt (sozioökonomischer Sta‐ tus, Bezugsgruppen, Milieuzugehörigkeit) sowie physikalische Umwelt (Lebensumfeld, Wohn-, Schul- und Arbeitsbedingungen, Klima). Die zweite Ebene verbindet die vorgenannten Bereiche und bildet das Kranken‐ versorgungs- und Gesundheitsvorsorgesystem, die persönliche Lebensweise und die Arbeit ab. Diese drei Verbindungen werden auf einer dritten Ebene ergänzt durch die vom Menschen gemachte Umwelt (Wohnumfeld, Luftverunreinigungen, Emissionen) und die Gemeinde (Infrastruktur wie z. B. Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Wasserver- und Entsorgung). 30 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen <?page no="31"?> Auf einer vierten Ebene wird das System von Kultur (Werte, Normen, Religion) und Biosphäre (Lebensgrundlage und -umwelt) umschlossen. Sämtliche aufgezeigten Faktoren und Handlungsebenen stehen in einer Wechselbe‐ ziehung zueinander und beeinflussen die Gesundheit des Individuums ebenso wie um‐ gekehrt auch das Individuum bestimmte Faktoren beeinflussen kann (vgl. HANCOCK 1985; HANCOCK 2021: 53 ff.; FRANZKOWIAK/ HURRELMANN 2022; CASSENS 2013: 12 ff.). Kultur Gemeinde Vom Menschen gemachte Umwelt Biosphäre Lebensweise Krankenversorgungssystem Arbeit Geist Körper Seele Familie Persönliches Verhalten Psychosozioökonomische Umwelt Humanbiologie Physikalische Umwelt Abb. 1: Mandala-Modell der Gesundheit nach Hancock Bis heute gilt das Mandala-Modell der Gesundheit als praktischer Ausgangspunkt für Gesundheitsförderung und -politik. Hurrelmann fasst die interdisziplinären Ansätze aus den Bereichen der Biomedizin, der Lern- und Persönlichkeitssowie der Interaktions- und Sozialstrukturforschung, der Stress- und Bewältigungstheorien sowie der Public-Health Ansätze in einem Modell der produktiven Realitätsverarbeitung zusammen und leitet acht interdis‐ ziplinär tragfähige Maximen von Gesundheit und Krankheit ab (vgl. HURRELMANN 2010: 138 ff.; FRANZKOWIAK/ HURRELMANN 2022). Definition | Acht Maximen für die integrative und interdisziplinäre Formulierung von Gesundheits- und Krankheitsdefinitionen nach Hurrelmann „1. Gesundheit und Krankheit ergeben sich aus einem Wechselspiel von sozialen und personalen Bedingungen, welches das Gesundheitsverhalten prägt. 2. Die sozialen Bedingungen (Gesundheitsverhältnisse) bilden den Möglichkeitsraum für die Entfaltung der personalen Bedingungen für Gesundheit und Krankheit. 1.3 Kur im Kontext des modernen Gesundheitsbegriffs 31 <?page no="32"?> 3. Gesundheit ist das Stadium des Gleichgewichts, Krankheit das Stadium des Ungleich‐ gewichts von Risiko- und Schutzfaktoren auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene. 4. Gesundheit und Krankheit als jeweilige Endpunkte von Gleichgewichts- und Ungleich‐ gewichtsstadien haben eine körperliche, psychische und soziale Dimension. 5. Gesundheit ist das Ergebnis einer gelungenen, Krankheit einer nicht gelungenen Bewältigung von inneren und äußeren Anforderungen. 6. Persönliche Voraussetzung für Gesundheit ist eine körperbewusste, psychisch sensible und umweltorientierte Lebensführung. 7. Die Bestimmung der Ausprägungen und Stadien von Gesundheit und Krankheit unterliegt einer subjektiven Bewertung. 8. Fremd- und Selbsteinschätzung von Gesundheits- und Krankheitsstadien können sich auf allen drei Dimensionen - der körperlichen, der psychischen und der sozialen - voneinander unterscheiden“ (HURRELMANN 2010: 138 ff.). Den WHO-Ansätzen, dem Mandala-Modell nach Hancock und den acht Maximen nach Hurrelmann sind die Multidimensionalität, die Interdisziplinarität und die Dynamik des Gesundheitsbegriffes gemein. Attribute, die auch für die Grundprin‐ zipien der Kur zutreffen. Auch das von Antonovsky entwickelte Konzept der Salutogenese (vgl. ANTO‐ NOVSKY 1979 und 1997), welches im Gegensatz zur Pathogenese nicht die Entstehung von Krankheit, sondern die Entstehung von Gesundheit erklärt, wird von der Kurort‐ medizin aufgegriffen. Während der pathogenetische Ansatz eine Erkrankung auf spezifische anatomische, physiologische oder organische Ursachen zurückführt und dabei psychosoziale As‐ pekte weitgehend unberücksichtigt lässt, postuliert das Konzept der Salutogenese ein Gesundheitskontinuum zwischen den Zuständen absoluter Krankheit und absoluter Gesundheit, in dem jedes Individuum eine Position einnimmt. Bestimmt wird diese Po‐ sition hauptsächlich durch die Fähigkeit, psychosozial, physikalisch oder biochemisch bedingte Stressoren bewältigen zu können. Diese Fähigkeit ist von der Widerstands‐ kraft („generalized resistance resources“ (ANTONOVSKY 1979: 99)) des Individuums abhängig, welche wiederum neben der genetischen und psychosozialen Disposition u. a. durch eine gesundheitsförderliche Lebensweise beeinflussbar ist. An jedem Punkt des Kontinuums „besteht ein labiles, immer wieder neu auszubalancierendes komple‐ xes Gleichgewicht zwischen salutogenetischen Prozessen (welche die körperliche, seelische und soziale Regulationsfähigkeit sichern bzw. unterstützen) und pathogene‐ tischen Vorgängen (welche die körperliche, seelische und soziale Regulations- und Anpassungsfähigkeit überlasten, überfordern bzw. hemmen)“ (FRANZKOWIAK 2022). 32 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen <?page no="33"?> Soziokultureller und historischer Kontext Biographische und soziale Quellen von Widerstandsressourcen Potentielle endogene und exogene Stressoren ▪ psychosoziale ▪ physikalische und biochemische Erfolgreiche Bewältigung Gesundheitskontinuum Gesundheit Krankheit Spannungszustand A. Psychosozial ▪ Materielle Ressourcen ▪ Wissen, Intelligenz ▪ Ich-Identität ▪ Bewältigungsstrategien ◦ rational ◦ exibel ◦ vorausschauend ▪ Soziale Unterstützung und Bindungen ▪ Soziale Verp ichtungen ▪ Kulturelle Stabilität ▪ Magie ▪ Religion, Stabile Überzeugungen ▪ Präventive Gesundheitsorientierung Lebenserfahrungen ▪ Konsistenz ▪ Teilhabe ▪ Balance von Über- und Unterforderung B. Genetisch-konstitutionell Gefühl der Kohärenz ▪ Verstehbarkeit ▪ Bewältigbarkeit ▪ Sinnhaftigkeit Allgemeine Widerstandsressourcen Erfolglose Bewältigung Stress Abb. 2: Konzept der Salutogenese nach ANTONOVSKY Die Kurortmedizin greift den salutogenetischen Ansatz auf, indem die Wider‐ standsfähigkeit und die Schutzfaktoren, die die Gesundheit erhalten und fördern, durch den ganzheitlichen Ansatz gestärkt werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 24 f.). 1.3 Kur im Kontext des modernen Gesundheitsbegriffs 33 <?page no="34"?> Die Erkenntnis, dass es sich bei Gesundheit nicht um einen statischen Zustand, sondern um ein humanökologisches Gleichgewicht, also „ein erreichtes individuelles funktional-dynamisches Gleichgewicht zwischen den Fähigkeiten und Kräften des Organismus und der Person (der ökologischen Potenz) und den Anforderungen von Umwelt und Mitwelt in bestimmten Lebenssituationen und Altersphasen (der ökolo‐ gischen Valenz)“ (DHV/ DTV 2024: 24) handelt, wird ebenfalls von der Kurortmedizin aufgegriffen und umgesetzt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich bei einer Kur trotz, vielleicht auch gerade aufgrund, der langen Historie um eine zeitgemäße Heil‐ methode handelt, die dem Anspruchsgefüge und den Paradigmen des modernen Gesundheitsbegriffs umfassend entspricht. 34 1 Grundlegende Definitionen zum Kur- und Bäderwesen <?page no="35"?> 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens Die Nutzung von Wasser in Bädern ist bereits für den Zeitraum um 4500 v. Chr. belegt. Damals badeten die Herrscher des zwischen den Flüssen Euphrat und Tigris gelegenen Mesopotamien bereits in tönernen Wannen. Zu einem Bestandteil des täglichen Lebens wurde die Nutzung der Heilkräfte des Wassers aber erst in der Zeit des antiken Griechenlands und Roms. Zunächst ging es vorrangig um die nicht-evidenzbasierte Behandlung von Symptomen im Sinne einer Akut- oder einer Nachsorgebehandlung (vgl. CASSENS 2013: 27). Die heute bekannte und das moderne Kur- und Bäderwesen prägende Unterscheidung in Vor- und Nachsorge entwickelte sich erst deutlich später. Die Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens (streng genommen müsste es Bäder- und Kurwesen heißen, da der Fokus lange Zeit auf der therapeutischen Wirkung von Wasser lag) lässt sich in zehn Phasen unterteilen, die geprägt waren ● durch eine sich wandelnde Motivation der Teilnehmer von den gesundheit‐ lichen, hygienischen, spirituellen und gesellschaftlichen Beweggründen in der Antike über hygienische und gesellschaftliche Aspekte im Mittelalter, über ge‐ sundheitliche und gesellschaftliche Schwerpunkte in der frühen Neuzeit und über das Amusement im 19. Jh. bis hin zum gesundheitlichen, mit Wellness-Motiven angereicherten Fokus heute, ● durch einen sich wandelnden gesundheitlichen Ansatz von der Symptom‐ behandlung über die zunächst indikationsfreie und später indikationsspezifische Vor- und Nachsorge bis hin zur differenzierten und ganzheitlichen Präventions- und Rehabilitationskur heutiger Zeit, ● durch die sich wandelnde Nutzung der natürlichen Heilmittel vom Wasser über Peloide und Heilgase bis hin zu komplexen interdisziplinären Verfahren, ● durch einen sich wandelnden Teilnehmerkreis von elitär zu egalitär: von den sozialen Eliten über den bürgerlichen Mittelstand bis hin zu einem Massenphäno‐ men aller Bevölkerungsschichten. Wissen | Phasen des Kur- und Bäderwesens 1. Anfänge des Bäderwesens im antiken Griechenland (5. Jh. v.-Chr. bis 1. Jh. v.-Chr.) 2. Weiterentwicklung im Römischen Reich (5. Jh. v.-Chr. bis 5. Jh. n.-Chr.) 3. Niedergang der Badekultur im Mittelalter (14. Jh. bis 1618) 4. Renaissance alten Wissens in Neuzeit und Aufklärung (Mitte 17. Jh. bis 18. Jh.) <?page no="36"?> 5. Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens (Beginn 19. Jh. bis 1914) 6. Entstehung und Aufschwung der Seebäder (Beginn 19. Jh. bis 1914) 7. Naturheilverfahren nach Priessnitz, Schroth, Kneipp und Felke (ab 1830) 8. Die Zeit zwischen den Weltkriegen (1918-1939) 9. Die Nachkriegszeit im geteilten Deutschland (1945-1990) 10. Gesamtdeutsches Kur- und Bäderwesen (seit 1990) 2.1 Anfänge des Bäderwesens im antiken Griechenland 2.1.1 Die vier Naturelemente als Grundlage Die teilweise göttliche Verehrung der vier Naturelemente Wasser, Erde, Feuer und Luft war in vielen Kulturen zu finden und bildete eine Grundlage erster therapeutischer Anwendungen. Die von Hippokates von Kos (460-370 v. Chr.) und Claudius Galenus von Pergamon (129-199 n. Chr.) wesentlich entwickelte sog. Humoralpathologie basierte auf diesen Elementen, ergänzt durch die vier Körpersäfte Blut, Schleim, schwarze und gelbe Galle. Krankheitszustände waren im Wesentlichen definiert durch ein Ungleichgewicht dieser vier Leibessäfte (vgl. WOLF-BRAUN 2010: 89). Die Ansätze des Hippokrates und des Claudius Galenus stellten bis ins Mittelalter die Grundlagen der Medizin dar (vgl. PACHER 2014: 104; CASSENS 2013: 29). 2.1.2 Ganzheitlicher Ansatz: Heilmittel, Gymnastik, Massagen, Spiritualität und Philosophie Die Wirkungen einiger Heilmittel des Bodens, des (Mineral-)Wassers, des Klimas und des Meeres waren im antiken Griechenland bekannt. Diese kamen, häufig ergänzt durch Gymnastik und Massagen, sowohl separat als auch in Kombination zur An‐ wendung, z. B. als kalte und warme Bäder, als Wechselbäder, als Wickel oder als Schlammpackungen. Motive für die Nutzung von Bädern waren neben den naheliegenden hygienischen Gründen auch Entspannung, Kommunikation und der Erhalt bzw. die Wiederherstel‐ lung der Gesundheit. 36 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="37"?> Als Ursachen für Krankheit machte man seinerzeit ein Ungleichgewicht zwischen Körper, Geist und Seele aus. Somit umfasste eine Behandlung neben den Anwendungen auch sportliche Betätigung, Bewegungsübungen und Massagen und sogar religiöse und spirituelle Aspekte sowie philosophische Diskussionen. 2.1.3 Das Asklepieion als Vorläufer des Kurortes Benannt nach dem griechischen Gott der Heilkunst Asklepios (lat. Aesculap) stellte das Asklepieion, also ein Heiligtum des Asklepios, den Vorgänger der ersten Kuranstalten dar, oft mit angeschlossenem Sanatorium. Von diesen gab es im antiken Griechenland rund 300, die bedeutendsten befanden sich in Pergamon und Epidauros. HOF DES OBEREN GYMNASIONS NORDHALLE KAISERSAAL THEATER WE S T HAL L E OS T HALL E BAD KELLER-STADION MITTELSAAL Abb. 3: Pergamon; oberes Gymnasion und Palästrahallen Ein Aufenthalt im Asklepieion dauerte meist mehrere Wochen, der Ablaufplan könnte dabei wie folgt ausgesehen haben (vgl. PACHER 2014: 104): Beispiel | Ablaufplan im Asklepieion 1. Körperliche Reinigung mittels einer ausgedehnten Wasch- und Reinigungsze‐ remonie 2. Seelische Reinigung durch Götterverehrung und Opferrituale 3. Heilschlaf im Abaton, der Schlafstätte, um im Traum die Ursachen des Leidens zu erfahren. Der Kranke wird in Binden gehüllt, um entspannenden und heilenden Schlaf zu finden 2.1 Anfänge des Bäderwesens im antiken Griechenland 37 <?page no="38"?> 4. Gespräch mit Arzt und Priester über das anzuwendende Heilverfahren: Bäder, Entspannungstherapien, aber auch operative oder medikamentöse Verfahren 5. Gespräch mit Philosophen, um das Gleichgewicht zwischen Körper und Seele zu wahren bzw. wiederzuerlangen 6. Kulturelle Angebote wie Theater und Bibliothek Beispiel | Anwendungen ● Heilmassagen ● Heilbäder und Moorbäder ● Kräuterkuren ● Öl- und Salbenbehandlungen ● Schlaf- und Entspannungstherapien ● Ton- und Lehmpackungen ● Bewegungstherapien ● Phyto(pflanzen)therapien ● Musik- und Sprechtherapien Verglichen mit den großen Thermen der Römerzeit waren die griechischen Badean‐ lagen kleiner dimensioniert, verfügten aber schon über Heizung, Sitzwannen und Schwitzbäder und gaben so wichtige Impulse für die Ausgestaltung der römischen Thermen. 2.2 Weiterentwicklung im Römischen Reich Die Römer entwickelten die Anwendungen des antiken Griechenland weiter und perfektionierten neben der Technik wie z. B. Wasserleitung (Aquaeductus) und Warm‐ luftheizung (Hypocaustum) auch die Badekultur. Aus dem lateinischen Wort cura (Fürsorge, Pflege) ist dann auch das Wort Kur abzuleiten. 2.2.1 Orandum est ut sit mens sana in corpore sano Auch in der römischen Antike wurde das Postulat der trinitären Krankheitsursache als Ungleichgewicht zwischen Körper, Geist und Seele beibehalten. Dies spiegelt sich auch im Satz des Dichters Juvenal (60-127 n. Chr.) wider: „orandum est ut sit mens sana in corpore sano - Man soll beten, dass ein gesunder Geist in einem gesunden Körper sei“, welcher in verkürzter Form den Weg in viele Kur- und Wellnessanlagen des 21. Jh. gefunden hat. 38 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="39"?> Früh erkannten die Römer die gesundheitsfördernden Wirkungen des Wassers, wel‐ ches sowohl getrunken als auch zu hydrotherapeutischen Zwecken angewendet wurde. Sanus Per Aquam, Gesundheit durch Wasser, kann zwar als SPA abgekürzt werden, jedoch ist in der Literatur strittig, ob die heute vielerorts verwendete Bezeichnung Spa für Gesundheits- und Wellnesseinrichtungen auf dieses Akronym zurückzuführen ist. So führt die Enzyclopedia Britannica den Begriff Spa auf den in den Ardennen gelegenen belgischen Kurort Spa zurück (vgl. ILLING 2009: 27; NUNGESSER et al. 2020: 14; CASSENS 2013: 1; BRITANNICA, THE EDITORS OF ENZYCLOPEDIA 2022). Gleichwohl ist festzuhalten, dass es seinerzeit weder approbierte Badeärzte noch eine entsprechende reglementierte Ausbildung gab (vgl. CASSENS 2013: 29). Die Ziele der Anwendungen waren in erster Linie Hygiene, das allgemeine Wohlbefinden, der Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit und der soziale Kontakt (vgl. CASSENS 2013: 28). 2.2.2 Öffentliche Thermen als Gesundheitszentren und gesellschaftliche Treffpunkte Zunächst entwickelten sich im Römischen Reich einfache kleinere Badehäuser (Bal‐ neae), später größere und opulent ausgestattete öffentliche Thermen. Die Stabianer‐ therme in Pompeji (ca. 150 v. Chr.) gilt als die erste öffentliche Therme mit Warmluft‐ heizung. Opulente Thermenanlagen mit überdachten Sportplätzen, Spielhallen, Geschäften und Gaststätten waren in vielen Städten nicht nur optische Anziehungspunkte, sondern stellten oft auch einen Fokus des gesellschaftlichen Lebens dar. Man kam zusammen, um sich dort sportlich zu betätigen, „gemeinsam Hygiene und Geselligkeit zu betreiben“ (CASSENS 2013: 28). Thermen waren der Ort des gesellschaftlichen, geschäftlichen und politischen Austauschs. Der Aufenthalt in einer Therme dauerte meist mehrere Stunden bis zu einem halben Tag, wobei Männer und Frauen zu unterschiedlichen Zeiten getrennte Bereiche nutzten. In den großen Städten, v. a. in Rom, spiegelte sich die hochentwickelte Badekultur in monumentalen öffentlichen Thermen (balnea publica) wider. So konnten z. B. die Kaiserthermen des Caracalla (eröffnet 216 n. Chr.) und des Diocletian (eröffnet 306 n. Chr.) in Rom 1.500 bzw. 3.000 Personen fassen. Allein das Badehaus der Caracalla-Therme maß 220 m × 114 m, die gesamte Anlage erstreckte sich auf 340 m × 330-m. In Rom gab es um 330 n. Chr. elf größere staatliche Thermen, die gegen ein erschwingliches Entgelt für jedermann zugänglich waren. Hinzu kamen noch 860 private Badehäuser (balnea meritoria) (vgl. BRODDE 1992). 2.2 Weiterentwicklung im Römischen Reich 39 <?page no="40"?> Abb. 4: Caracalla-Therme in Rom. Außenansicht Abb. 5: Caracalla-Therme in Rom: Innenraum 40 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="41"?> Den Aufbau einer Therme verdeutlicht ein Grundriss der Diokletianstherme: FRIGIDARIUM (Abkühlraum) TEPIDARIUM (Wärmeraum) EXEDRA (Besprechungsraum) PALAESTRA (Sportplatz) CALDARIUM (Dampfbad) NATATIO (Freibad) EINGANG Abb. 6: Grundriss Diokletianstherme 2.2.3 Heilzentren und Thermalbäder im gesamten Römischen Reich Nicht nur in den Städten, auch am Austrittsort warmer Quellen wurden Thermenan‐ lagen errichtet. So entwickelte sich z. B. Baiae (heute Baia) am Golf von Neapel mit seinen schwefelhaltigen Quellen nicht nur zum „größten Thermalbad der Antike“ (HACHTMANN 2007: 29), sondern auch zu einer Art antiken Sommerfrische, in der sich sowohl wohlhabende Bürger als auch Kaiser und Politiker wie Caesar oder Cicero Villen als Zweitwohnsitze errichten ließen. 2.2 Weiterentwicklung im Römischen Reich 41 <?page no="42"?> Abb. 7: Badende und Sporttreibende in einem Fußbodenmosaik auf Sizilien Bald umspannte das gesamte Römische Reich ein Netz von Heilzentren und Thermal‐ bädern. Erreichbar waren diese über ein Straßennetz, welches um 300 n. Chr. ca. 90.000 Kilometer Überlandverbindungen und 200.000 Kilometer kleinere Landstraßen umfasste (vgl. GYR 2010). Auch die Entwicklung einiger römischer Ansiedlungen im Gebiet des heutigen Deutschland sind auf das Vorhandensein von Thermalquellen zurückzuführen, wie z. B. Aachen (Aquae Granni), Baden-Baden (Aquae, später Aquae Aurelia) oder Wiesbaden (Aquae Mattiacorum mit 26 heißen Quellen). Noch heute sind die genannten Orte als Heilbäder bzw. Kurorte anerkannt. Mit dem Ende der Blütezeit Roms im 3. Jh. n. Chr. und dem Ende des Weströmisches Reiches mit der Hauptstadt Rom 476 n.-Chr. zerfiel auch das Badewesen. 2.3 Niedergang der Badekultur im Mittelalter Mit dem Niedergang des Römischen Reiches und der einsetzenden Völkerwande‐ rung endete die Zeit des hochentwickelten Bäderwesens, viele Anlagen verfielen, Hygieneansprüche erodierten, Wissen geriet in Vergessenheit (vgl. PACHER 2014: 104). „Die Restsubstanz der spätantiken Lebenskultur war zu schwach, um einer kommenden Epoche echte Impulse vermitteln zu können“ (BOHUS 1986). 42 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="43"?> 2.3.1 Letzte Relikte antiker Badekultur Ab dem 14. Jh. führt u. a. die Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen zur vereinzel‐ ten Rückbesinnung auf griechisches und römisches Heilwissen bzw. auf das, was davon noch bekannt war. Nur einige wenige Badeorte konnten die antike Badekultur bewah‐ ren wie z. B. Baden-Baden und Wiesbaden oder im Spätmittelalter eine Badekultur entwickeln wie z. B. Ems (heute Bad Ems) an der Lahn, dessen Thermalquelle für das 14. Jh. sowie einige gräfliche Badehäuser für das 15. Jh. belegt sind. FOLZ erwähnte die Emser Thermalquelle in seinem „Puchlein von allen Paden“, in dem elf Bäder in Deutschland aufgelistet sind, bereits um 1491. 2.3.2 Baden und Trinken: Wasser ist allgegenwärtig Der Schweizer Mediziner Theophrastus Bombast von Hohenheim, besser bekannt als Paracelsus, beschrieb in seinem 1562 erschienenen „Bäderbüchlein“ die Wirkungen verschiedener Mineralstoffe und Heilkräuterzusätze im Wasser. Am einfachsten war die Nutzung gut zugänglicher Naturbadestellen sowie offen zu Tage tretender Quellen. Diese wurden zunächst mit einfachen Holzhütten geschützt, woraus sich die sog. Wildbäder entwickelten (z. B. Wildbad Kreuth/ Tegernsee, Wildbad bei Rothenburg ob der Tauber, Wildbad/ Schwarzwald oder Wildbad Gastein/ Öster‐ reich). In diesen ist das heilsame Wasser meist direkt am Austrittsort konsumiert worden (baden oder trinken), eine nennenswerte Infrastruktur war nicht vorhanden. Einige dieser Wildbäder bildeten die Keimzelle von teilweise noch heute bestehenden Kurorten. Schon für 1521 ist die Nutzung der Quellen im böhmischen Karlsbad für Trinkkuren belegt. 1536 wird das Heilwasser „Selters“ aus den Mineralquellen in Niederselters (Taunus) erwähnt und gilt seither als ältester Markenname Deutschlands (vgl. SAM‐ LAND 2023: 16). Der Name „Selters“ steht heute weltweit als Gattungsbegriff für Mineralwasser. Und 1556 kam eine Quelle bei Pyrmont (heute Bad Pyrmont) zu überregionaler Berühmtheit aufgrund der wundersamen Heilkräfte ihres Wassers. Der Ansturm von mehreren Tausend Menschen in den Jahren 1556 und 1557 ist als sog. „Wundergeläuf “ in die Stadtchronik eingegangen. Der Mediziner Burchardus Metobius beschrieb die Wirkungen des Quellwassers seinerzeit: Beispiel | Zeitgenössische Beschreibung der Wirkung des Pyrmonter Quellwassers „Item zum ersten heilet diß Wasser/ auß diesem Brunne genommen/ alle wunden/ die kein salbe oder plaster erleiden wollen. Auch heilet diß Wasser/ alle wunden so geschossen gehawen oder gestochen seind. Item welcher mensch kranckheit und weetag an den augen hat/ und netzet oder waschet sie mit diesem wasser/ dem wirt besser. 2.3 Niedergang der Badekultur im Mittelalter 43 <?page no="44"?> Abb. 8: Lahme und Sieche auf dem Weg zum Pyr‐ monter Wunderbrunnen Es hat Gott der Herr durch disen Brunnen vilen Menschen geholffen/ die alle tage gesundt wider komen/ und noch vil dahin getzogen/ inn verhoffnung besserung zu erlangen. Gott verleyhe uns allen Christgleubige sein gnadt unnd barmhertzigkeit. Amen.“ (PYRMONTER FÜRSTENTREFF 2022) Badestuben in den Städten Der Ausbau des Städtewesens führte zur Errichtung sog. Badestuben in den Städ‐ ten. Jedoch waren die Standards dieser Badestuben weit von denen der Thermen in griechischer und römischer Zeit ent‐ fernt: Meist handelte es sich um einfache Holzhütten, in denen Wasser erhitzt und Wannensowie Dampfbäder angeboten wurden. Teilweise wurden dem Wasser Kräuter oder ätherische Öle beigemischt. Schnell gehörten die Badestuben zum alltäglichen Stadtbild: „So zählte Paris 1292 bereits 26 Bäder, Mainz hatte im 14. Jh. vier, im 15. Jh. fand man in Würzburg acht, in Ulm elf, in Schwäbisch Hall vier und in Nürnberg zwölf gemeine Badstuben“ (BÜCHNER 2014: 9). 2.3.3 Ein neues Berufsbild: der Bader Die medizinischen und hygienischen Ansprüche dieser Badestuben waren zunächst gering, die dort tätigen Bader, Badknechte und Badmägde verfügten in aller Regel über keinerlei medizinische Ausbildung. Die Besucher der Badestuben entstammten meist den einfachen Schichten, die Bader wurden „noch bis ins 18. Jh. landläufig als „leistbare Ärzte des kleinen Mannes“ bezeichnet“ (PACHER 2015: 105). Studierte Mediziner waren Adligen, Geistlichen und wohlhabenden Kaufleuten vorbehalten. Geistlichen war der Besuch von Badestuben zeitweilig sogar verboten. Die Bader boten neben Kräuterbädern, Massagen, Schröpfen, Aderlass oder Salbun‐ gen auch Dienstleistungen wie Rasieren oder eine Zahnbehandlung an (vgl. BÜCHNER 2014: 14). Zudem war die Badestube ein sozialer und oft auch sehr geselliger Treffpunkt, häufig an ein Gasthaus angeschlossen, so dass Speis’ und Trank sowie vereinzelt auch Liebesdienste im Angebot waren. Man badete allein, zu zweit oder mit bis zu einem Dutzend Personen beiderlei Geschlechts. Allzuoft glichen die Badehäuser eher einer Mischung aus Wirtshaus, Badebordell und Partyzelt. Diese ausschweifende Badekultur 44 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="45"?> war der Kirche ein Dorn im Auge, die im 15. Jh. das gemeinsame Baden von Männern und Frauen verbot. 2.3.4 Niedergang öffentlicher Badestuben Durch das sich weiter entwickelnde Städtewesen und den zunehmenden Handel wuchs im 15. Jh. die Nachfrage nach Holz zum Haus- und Schiffbau. Der damit einhergehende hohe Holzverbrauch verknappte das Angebot und ließ den Preis für das Brennholz steigen. In der Folge wurden die Warmbäder teurer und waren weniger nachgefragt, die Zahl der Öffnungstage wurde von durchschnittlich drei pro Woche auf lediglich einen reduziert (vgl. BÜCHNER 2014: 46). Auch Seuchen wie Pest, Cholera und Syphilis, die u. a. durch mangelnde Hygiene beim Baden, Schröpfen und Aderlassen verbreitet wurden, führten verstärkt zu einer zumindest temporären Schließung der Badehäuser. Diese gerieten in den Ruf, Inkubatoren der schnell um sich greifenden Seuchen zu sein (vgl. BÜCHNER 2014: 94). Ein weiterer Grund für den Niedergang öffentlicher Badestuben war der Trend zur Einrichtung privater Bäder durch und für wohlhabende Bevölkerungsgruppen, wodurch in der Folge den öffentlichen Badestuben eine zahlungskräftige Klientel fehlte. 2.3.5 Gefahr durch Wasser War in der Antike noch von Gesundheit durch Wasser die Rede (sanus per aquam), ver‐ breiteten nun einige Mediziner und Gelehrte, dass Wasser, heiß oder kalt, grundsätzlich eine Gefahr für Körper und Gesundheit darstelle (periculum per aquam). Durch warmes Wasser würden die Poren geöffnet, die Körpersäfte geschwächt, Krankheitserreger könnten eindringen. Das Einatmen der Wasserdämpfe würde „Nerven und Sehnen schädigen“ und den „Schwachsinn fördern“ (BÜCHNER 2014: 54). Insgesamt geriet Wasser in den Ruf, Überträger von Infektionskrankheiten zu sein. Die gebildetere und wohlhabendere Klientel mied fortan die öffentlichen Badestuben und scheute auch im privaten Umfeld das Wasser. Statt den Körper im Bade gründlich zu waschen, wurde dieser abgewischt, abgerieben, gepudert oder parfümiert. Weit mehr als die vermeintliche Gefahr durch die Anwendung von Wasser war jedoch der Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 verantwortlich für den Nieder‐ gang des mittelalterlichen Badewesens. 2.4 Renaissance alten Wissens in Neuzeit und Aufklärung Nachdem Mitteleuropa den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) und die sich anschlie‐ ßenden wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen überstanden hatte, konnte sich das Kur- und Bäderwesen in den Epochen der Neuzeit und der Aufklärung wieder entwickeln. 2.4 Renaissance alten Wissens in Neuzeit und Aufklärung 45 <?page no="46"?> Moderne Forschungsmethoden sowie Fortschritte in Medizin und Hygiene präg‐ ten die Entwicklung ab dem ausgehenden 17. Jh. Die philosophischen Einflüsse durch John Locke (1632-1704), Montesquieu (1689-1755) oder Jean-Jacques Rous‐ seau (1712-1778) sorgten für eine Wiedererweckung des Interesses an der Natur und am eigenen Körper. Diese Suche nach gesundheitsfördernden und -bewahrenden Mitteln traf auf das kaufmännische Interesse vieler Landesherren, ihre durch den Dreißigjährigen Krieg ruinierten Liegenschaften und Staatsfinanzen wieder zu sanieren. Durch die merkantile Inwertsetzung der sich auf ihrem Territorium befindlichen Quell- und Kurorte winkten, bei entsprechender Anschubfinanzierung, attraktive Steuereinnahmen. 2.4.1 Wissenschaftliche Fundierung der Anwendungen Die bis dahin vorherrschenden Lehren der vier Elemente und der Humoralpathologie aus der griechischen und römischen Antike wurden verdrängt, neue wissenschaftsba‐ sierte Erkenntnisse hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung und der Wirkung von Wasser und Mineralstoffen ergänzten die Erfahrungen der Vergangenheit. Neben der bereits bekannten Wirkung warmen Wassers konnten nun auch therapeutische Effekte von kalten Mineralquellen, Schwefel- und Solebädern nachgewiesen werden. 1705 untersuchte der Hallenser Professor Friedrich Hoffmann (Erfinder der Hoff‐ mannstropfen) in seiner Arbeit „Dissertatio Medico-Physica Inauguralis De Carolinis Thermis, Vulgo Vom Carls Bade“ die Zusammensetzung und Wirkungen der Quellen im böhmischen Karlsbad. Hoffmann betrachtete als einer der ersten Wissenschaftler die Wasserheilkunde sowohl vom chemisch-analytischen als auch vom medizinisch-thera‐ peutischen Standpunkt aus und entwickelte schon ab 1703 die noch heute angewendete chemisch-physikalische Einteilung der Mineralquellen in eisenhaltige, schwefelhal‐ tige, laugensalzige, kochsalzige und bittersalzige Wässer (vgl. BINZ NOCCO 2007: 69). 2.4.2 Die Theorie vom Kaltbaden Johann Siegmund Hahn (1696-1773) entwickelte 1738 die Theorie vom Kaltbaden, die abhärtende und somit gesundheitsfördernde Wirkungen des kalten Wassers beschreibt. Eine Theorie, die rund 100 Jahre später von Vincenz Priessnitz (→ Kap. 2.7.1) und Sebastian Kneipp (→ Kap. 2.7.3) aufgegriffen werden sollte. 1754 verfasste Hahn in seinem Werk „Unterricht von Krafft und Würckung des frischen Wassers in die Leiber der Menschen besonders der Krancken bey dessen innerlichen und äusserlichen Gebrauch“ die Anwendungsmöglichkeiten von Wasser zu therapeutischen Zwecken und gilt als Wegbereiter der Hydrotherapie. Das zuvor oft stundenlange Verharren im Wannenbad und literweise Trinken von Wasser (z. T. bis zu zehn Liter am Tag) wurde ersetzt durch differenzierte Anwendungen in Form von Bade- und auch Trinkkuren. 46 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="47"?> Auch durch diese Erkenntnisse erlangte das Baden neue Popularität. Nicht nur Seen und Quellorte, sondern auch Flüsse wurden nun als Badestellen genutzt. Neben der Errichtung von Flussbadestellen wurden zunächst in Paris (1760), dann auch z. B. in Frankfurt am Main und in Wien Badeschiffe konstruiert, die einerseits das Baden im Fluss erlaubten, andererseits aber auch auf dem Schiff ein Wannenbad im erwärmten Flusswasser ermöglichten. Abb. 9: Badeschiffe in Frankfurt/ Main (um 1774) 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert Weitere Fortschritte in Wissenschaft und Forschung ermöglichten zum Teil schon ab dem ausgehenden 18. Jh., vor allem aber zu Beginn des 19. Jh. eine noch detailliertere Analyse der Inhaltsstoffe von ortsgebundenen Heilmitteln aller Art, wodurch erstmals fundierte Heil- und Gegenanzeigen formuliert werden konnten. Hinzu kamen erste sozialmedizinische Ansätze sowie Ende des 19. Jh. eine fortschrittliche Sozialgesetzgebung, was zu einer Rechtfertigung des Begriffs eines Kur- und Bäderwesens führte. Das nunmehr fundierte und systematische Kur- und Bäderwesen etablierte sich als anerkannte medizinische Disziplin, was sich zum Ende des 19. Jh. in einer Verschiebung 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert 47 <?page no="48"?> der Schwerpunktsetzung des Kurortaufenthaltes vom Amusement zur Heilanwendung niederschlug. Neben dieser Etablierung waren auch das Hinzukommen einer neuen Gästeschicht, die des aufkeimenden Bürgertums, sowie der Ausbau der Verkehrswege, vor allem der schienengebundenen, wesentliche Momente für die rasante Entwicklung der Heilbäder und Kurorte. Diese Entwicklung schlug sich nicht nur in einem starken Ausbau der Kur- und Beherbergungskapazitäten in den bereits bestehenden Kurorten nieder, es sind auch viele Kurorte neu gegründet worden. Wesentlichen Anteil an den Neugründungen hatten die Seebäder, auf die im nachfolgenden → Kap. 2.6 gesondert eingegangen wird. Dieser Bädergründungs- und -ausbauboom währte bis zum Ende des 19. Jh. und wurde lediglich durch die Bädergründungskrise 1873 bis ca. 1880 unterbrochen. Um 1900 gab es schließlich in Deutschland über 200 Heilbäder und über 100 Luftkurorte (die Seebadeorte nicht eingerechnet), die ca. 600.000 Gäste auf sich vereint haben (vgl. RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 81). Als Erfolgsfaktoren stellten sich neben einer das Ortsimage prägenden prominenten Gästeklientel zunehmend das Vorhandensein einer touristischen (Unterkunfts- und Verpflegungseinrichtungen) und medizinischen (Kureinrichtungen, Badeärzte) Infra‐ struktur heraus. 2.5.1 Fortschritte in Wissenschaft und Forschung Im ausgehenden 18. Jh. bzw. im beginnenden 19. Jh. sorgten Fortschritte in Wissen‐ schaft und Forschung für eine gesellschaftliche und auch politische Etablierung evidenzbasierten medizinischen Handelns. Hierfür stehen nicht nur balneo-medizinische Erkenntnisse, sondern auch so‐ zial-medizinische Ansätze. Genannt seien beispielhaft die Veröffentlichungen von Johann Peter Frank (1745-1821) „System einer vollständigen medizinischen Polizey“ (erster von sechs Bänden 1779) und von Bernhard Christoph Faust (1755-1842) „Gesund‐ heits-Katechismus zum Gebrauch in den Schulen und beym häuslichen Unterricht“ (1794), die das Gesundheitsbewusstsein auch in den Fokus der Politik rückten. In seiner Rede „Vom Volkselend als der Mutter der Krankheiten“ (1790) sah Frank Krankheit nicht als ein göttliches Schicksal, sondern „in der Mehrheit durch die nicht naturgemäße Lebensweise der Menschen verursacht“ (PIEPER 2003: 1952) und durch die ungünstigen sozialen Rahmenbedingungen stark beeinflusst. Der Frank nahestehende königliche Leibarzt Christoph Wilhelm von Hufeland (1762- 1836) veröffentlichte bereits 1815 in Berlin die „Praktische Übersicht über die vorzüg‐ lichsten Heilquellen Teutschlands“ und vertrat die Auffassung, dass eine Kur nicht nur auf körperliche Schwächen abzielen solle, sondern den Menschen als Ganzes betrachten müsse. Alte Werte also, die schon im antiken Griechenland und Rom das Bäderwesen prägten. 48 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="49"?> Neben den fortgeschrittenen Erkenntnissen in der Balneologie konnten im ausge‐ henden 19. Jh. auch die heilwirksamen und gesundheitsfördernden Wirkungen des Klimas genauer untersucht und in therapeutische Anwendungen überführt werden. Neue Kurformen wie die Klimakur oder die Terrainkur entstanden und begründeten so die Entstehung zahlreicher Luftkurorte v. a. in den Mittelgebirgen, aber auch im Hochgebirge. Als Beispiel sei hier der Kurort Davos (Graubünden, Schweiz) genannt. Das in ca. 1.600m über dem Meeresspiegel gelegene Davos hatte mit seinem Höhenklima im 19. und zu Beginn des 20. Jh. europaweite Bedeutung bei der Behandlung von Tuberkulosekranken. Der deutschstämmige Arzt Alexander Spengler erforschte die heilenden Wirkungen des Davoser Höhenklimas bei Lungenkrankheiten, vor allem bei Tuberkulose. Durch diese Forschungen entwickelte sich Davos seit 1865 zum international bekannten Lungenkurort. Einige Staaten unterhielten sogar eigene Kurkliniken und Sanatorien in Davos. So gab es z. B. eine niederländische, eine deutsche, eine russische und eine englische Kolonie. Das als seinerzeit europaweit modernste Heilstätte für Tuberkulosekranke 1898- 1900 erbaute Sanatorium Schatzalp war Schauplatz des Romans „Der Zauberberg“ von Thomas Mann (1924). Erst mit der Erfindung des Antibiotikums Streptomycin 1944 war ein wirksames Medikament zur Tuberkulosebekämpfung vorhanden, so dass die Bedeutung der Tuberkulosekur zurückging. 2.5.2 Etablierung des Kur- und Bäderwesens als Teilgebiet der Medizin Durch die Etablierung des Bäderwesens als wissenschaftliche Disziplin fand dieses die Anerkennung als Teilgebiet der Medizin. Dies zeigte sich auch in der Entstehung des neuen Berufsbildes des Kurbzw. Badearztes, der sowohl die erwünschten Heil‐ wirkungen als auch die unerwünschten Nebenwirkungen der eingesetzten Heilmittel bewerten konnte. Noch heute ist die Tätigkeit eines Badearztes eine Voraussetzung für einen Ort, um als Heilbad oder Kurort anerkannt zu werden. Die wissenschaftliche Durchdringung des Bäderwesens manifestierte sich in der Balneologie als wissenschaftliche Disziplin. Als deren Begründer gilt Emil Osann (1787-1842), ein Neffe des Christoph Wilhelm von Hufeland. Sein Werk „Physika‐ lisch-medicinische Darstellung der bekannten Heilquellen der vorzüglichsten Länder Europas“ (erster Teil 1839) gilt als erste umfassende Abhandlung zur Balneologie. Spätestens jetzt standen Bade- und Trinkkuren gleichberechtigt nebeneinander. Neben dem Wasser wurde nun auch das Moor als Kurmittel populär, nachdem schon Paracelsus mehr als zwei Jahrhunderte zuvor Moor als Heilmittel empfohlen hatte. Und Orte, die über keine Heilmittel des Bodens oder des Wassers verfügten, versuchten mit 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert 49 <?page no="50"?> Abb. 10: Bad Kissingen gesundem Klima oder sauberer Luft vom expandierenden Bäderwesen zu profitieren. Eine Chance vor allem für Orte in den Mittelgebirgen und im Hochgebirge. Das Überwinden der bis dato dominierenden Fokussierung auf das Heilmittel Wasser, die Untersuchung weiterer Heilmittel des Bodens und der Luft sowie deren Kombination und Integration in einen geplanten indikationsspezifischen Heilaufenthalt stellen einen wichtigen Schritt auf dem Weg vom Baden und der Badekur zu einem Kur- und Bäderwesen dar. Auch wenn das Kur- und Bäderwesen nach heutigen Maßstäben gerade dabei war, den Kinderschuhen zu entwachsen, konnten durchaus messbare Heilerfolge vor allem bei rheumatischen Beschwerden und den z. B. durch einseitige, vitaminarme Ernährung in den Wintermonaten hervorgerufenen Stoffwechselstörungen verzeichnet werden. 2.5.3 Wiederaufleben alter und Gründung neuer Kur- und Badeorte Als erstes profitierten noch im 18. Jh. die aus der Römerzeit bekannten Orte vom Aufschwung des Bäderwesens. So begründeten die schon in der römischen Antike genutzten Quellen im damaligen Aquae Mattiacorum den steilen Aufschwung Wies‐ badens als eines der größten und bedeutendsten Bäder im deutschsprachigen Raum. Neben Wiesbaden führten z. B. auch Aachen, Baden-Baden oder Badenweiler die römische Badetradition fort. Andere Kurorte entwickelten sich aus den bereits erwähnten Wildbädern her‐ aus oder entstanden neu, wenn man auf der Suche nach Heilmitteln fündig ge‐ worden ist (z. B. Bad Brückenau 1749 oder Bad Driburg 1782). In Bad Kissingen wurde 1738 sogar der Lauf der Fränki‐ schen Saale verlegt, um Platz für die neu zu errichtenden Kuranlagen zu schaffen. Auch in Böhmen entstanden mit Karlsbad (1711), Franzensbad (1793 als erstes Moorbad weltweit) und Marienbad (1805), die heute das sog. Böhmische Bäder‐ dreieck bilden, Heilbäder von europäischer Geltung. 50 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="51"?> Abb. 11: Marienbad Ein weiterer Impuls für die Entwicklung einer besonderen Form der Kurorte, der Solebäder, lag im industriellen Wandel begründet (vgl. SCHÜRLE 2001: 91): Liberalisie‐ rung des Handels, Ausbau der Verkehrswege und damit niedrigere Transportkosten sowie neue Fördertechniken (Tiefbohrungen) ließen den traditionellen Salzabbau als Basis einer Salzindustrie teilweise unrentabel werden. Häufig folgte schon kurz nach Aufgabe oder Reduzierung der Salzproduktion die Neujustierung der Salzverwendung als Heilmittel in Form von Soleanwendungen. Beispielhaft seien für diese Entwicklung Bad Kösen, Bad Salzschlirf, Bad Salzungen, Bad Soden, Bad Salzelmen und Bad Salzuflen genannt (vgl. LINHARDT 2017: 157; BRAND 1967: 20; MICHEL 2008: 50 f). Das Gradierwerk in Salzuflen wurde 1766 zunächst noch zum Zwecke der Salzge‐ winnung in Betrieb genommen, erfuhr aber eine neue Nutzung als Kureinrichtung: 1818 wurde die erste Salzufler Badesaison eröffnet (vgl. NAHRSTEDT 2008: 98). In Salzelmen wurde von 1705 bis 1967 industriell Salz gesotten. Schnell wurde aber auch die gesundheitsfördernde Wirkung des Salzes als Bade- und Inhalationsanwen‐ dung erkannt, so dass 1802 das erste Solbad Deutschlands gegründet wurde. Das 1765 fertiggestellte Gradierwerk wurde jedoch vorrangig für die industrielle Salzproduktion genutzt, indem dort die Sole konzentriert wurde, welche anschließend in Pfannen durch Verdampfen der Wasseranteile zu Salz gesiedet wurde. Der hohe Energieverbrauch bei diesem Verfahren (für die Erzeugung von 27.500 Tonnen Salz wurden z. B. im Jahr 1962 67.000 Tonnen Braunkohle benötigt) führte dann 1967 zum Ende der Salzproduktion 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert 51 <?page no="52"?> (vgl. WALTER 2009: 44). Das erhaltene und modernisierte Gradierwerk dient heute ausschließlich kurativen Zwecken. Abb. 12: Gradierwerk Bad Salzelmen Die bürgerliche Oberschicht als aufkeimende neue Zielgruppe Die um 1840 in Deutschland einsetzende Industrialisierung führte zu einem Wandel von der Agrarzur frühindustriellen Gesellschaft mit all ihren ökonomischen, politi‐ schen und sozialen Folgen. Als eine dieser Folgen wurde das soziale Schichtengefüge neu definiert. In diesem Zuge erlebte das Bürgertum, insbesondere die bürgerliche Oberschicht, einen steilen Aufstieg. Neben der neuen Gruppe der Industriellen sowie hoher Militärs und Beamter strebten auch bestimmte Ausprägungen der freien Berufe, wie Ärzte, Anwälte und Wissenschaftler in die gesellschaftliche Elite. Verstärkt wurde diese Entwicklung von der Denkströmung des Liberalismus, die die freie Entfaltung des Individuums in den Mittelpunkt stellte. Die daraus resultierende einsetzende bürgerliche Emanzipation ermöglichte es einer neuen Gesellschaftsschicht, am Kur- und Bäderwesen teilzuhaben. Diese sich langsam entwickelnde bürgerliche Oberschicht verfügte neben den zeitli‐ chen und finanziellen Ressourcen auch über die gesellschaftlichen Möglichkeiten, Heilbäder und Kurorte zu bereisen. Diese männlich dominierte neue Zielgruppe mit „stark ausgeprägtem Vergnügungsmotiv“ (SCHÜRLE 2001: 93) prägte den Aufschwung der deutschen Kurortlandschaft in zunehmendem Maße. 52 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="53"?> Gleichwohl ist festzuhalten, dass diese bürgerliche Oberschicht in der zweiten Hälfte des 19. Jh. lediglich 5-8 % der Bevölkerung des Deutschen Reiches ausmachte (vgl. SCHÜRLE 2001: 97). Für die weit überwiegende Masse der Bevölkerung blieb ein Erholungsaufenthalt in einem Kurort bis zum Beginn des 20. Jh. unerreichbar. Nicht wenige Kurorte entwickelten sich zu abgeschotteten, quasi privaten Destina‐ tionen, in denen Adel und bürgerliche Oberschicht diskret Vergnügungen jedweder Art nachgehen konnten. Um Gäste niederer Stände fernzuhalten, gingen einige Kurorte wie z. B. Baden-Baden schon ab 1800 dazu über, die bislang kostenfreie Nutzung der Armenbäder (→ Kap. 2.5.7) nunmehr entgeltpflichtig zu machen, was zu einer Verdrängung der einfacheren Badegäste führte. Einen ähnlichen Effekt bewirkte die Einführung der seinerzeit noch als Kurtaxe bezeichneten Kurabgabe in Baden-Baden um 1850. Vorrangig diente diese zunächst freiwillige Abgabe der Finanzierung der kurörtlichen Infrastruktureinrichtungen, dürfte jedoch auch eine die Gästeklientel regulierende Funktion gehabt haben. 2.5.4 Adel, Aristokratie und bürgerliche Oberschicht als dominierende elitäre Gästegruppen Heilbäder und Kurorte waren in jener Zeit alles andere als volksnah. Die Besucher‐ struktur wurde definiert durch das Vorhandensein eines erheblichen Budgets an Zeit und vor allem Geld. Somit beschränkte sich die relevante Zielgruppe vornehmlich auf Adel, Aristokratie und Großbürgertum, einen Personenkreis also, der über das erforderliche finanzielle und zeitliche Budget für den meist mehrere Wochen oder gar Monate dauernden Aufenthalt (einschließlich temporärer Verlegung des Hofstaates bzw. des Hausstandes) verfügen konnte. Das Verweilen in den Kurorten mitsamt Entourage war in Mode, Schürle und Lindhardt bezeichnen die mondänen Kurorte auch als Modebäder (vgl. SCHÜRLE 2001: 99; LINHARDT 2017: 159). Ein Aufenthalt im Nobelbad gehörte sozusagen zum aristokratischen Lifestyle. So galt beispielweise Bad Pyrmont seit dem Jahr 1861, als 34 gekrönte Häupter aus ganz Europa dort kurten, als „Fürstenbad“. Diese Internationalität wird auch für Bad Ems belegt, mehr als die Hälfte der Besucher reist aus dem Ausland an (vgl. HACHTMANN 2007: 77). Die Gästezahlen des 19. Jh. belegen die Popularität der führenden Heilbäder und Kurorte im deutschsprachigen Raum: 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert 53 <?page no="54"?> Abb. 13: Zweite Kaiserkur in Bad Kissingen (1868). Zu sehen sind rechts der Bildmitte Ludwig II. von Bayern (mit Stock) und (vor ihm mit Hut in der Hand) Zar Alexander II. von Russland Beginn 19. Jh Mitte 19. Jh. Ende 19. Jh. Bad Pyrmont 1.424 (1800) k.-A. 14.500 (1900) Wiesbaden 900 (1800) 19.346 (1858) 135.811 (1900) Karlsbad 740 (1800) 6.930 (1852) 35.976 (1892) Baden-Baden 391 (1800) 32.943 (1847) 61.224 (1892) Bad Kissingen 198 (1817) 5.065 (1847) 22.880 (1890) Bad Nauheim 95 (1835) 887 (1852) 10.272 (1892) Tab. 3: Gästezahlen der führenden Heilbäder und Kurorte im deutschsprachigen Raum Allzuoft standen die gesundheitlichen im Schatten der gesellschaftlichen Aspekte. Sehen und Gesehenwerden bildeten oft den Mittelpunkt des Aufenthaltes in den Modebädern. Der eigentliche Zweck eines Kuraufenthaltes geriet hierüber in den Hintergrund, Vergnügung, Zerstreuung, Glücksspiel und Selbstdarstellung standen stattdessen im Vordergrund. Die Anwesenheit kaiserlicher oder kö‐ niglicher Gäste, hochrangiger Politiker oder bekannter Gelehrter verschaffte ei‐ nigen Kurorten einen spürbaren Popu‐ laritätsschub: Kaiser Franz-Joseph und Kaiserin Elisabeth (Sissi) in Bad Ischl und Bad Kissingen, König Ludwig II. von Bay‐ ern und Zar Alexander II. in Bad Kissin‐ gen, Otto v. Bismarck, Kaiser Wilhelm I., Richard Wagner, Fjodor Dostojewski und Nikolai Gogol in Bad Ems. Da die häu‐ fig mehrere Monate währenden Kurauf‐ halte zumeist im Sommer stattfanden, fungierten einige Kurorte wie Baden-Ba‐ den oder Bad Ems temporär als sog. „Sommerhauptstädte“ Europas. Auch Johann Wolfgang v. Goethe entwickelte eine ausgeprägte Vorliebe für Kurorte. Dem großen Dichter und Denker werden zwischen 1785 und 1823 mehr als 20 Kurortbesuche (mit Aufenthalten jeweils zwischen mehreren Wochen und drei bis vier Monaten) zugeschrieben, vor allem in Karlsbad und Marienbad, aber auch z. B. in Pyrmont, Wiesbaden, Berka, Elster und Lauchstädt (vgl. NAHRSTEDT 2008: 99). Einige seiner Aufenthalte sind sogar in die Literaturgeschichte eingegangen: 54 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="55"?> Auszug aus der Marienbader Elegie (1827) Mir ist das All, ich bin mir selbst verloren, Der ich noch erst den Göttern Liebling war; Sie prüften mich, verliehen mir Pandoren, So reich an Gütern, reicher an Gefahr; Sie drängten mich zum gabeseligen Munde, Sie trennen mich, und richten mich zugrunde. Trotz der Dominanz der Wohlhabenden weilten in den Kurorten vereinzelt auch Angehörige niederer Stände, die aus der näheren Umgebung meist als Tages-, seltener als Kurzzeitgast anreisten. Nach Schürle ist deren Aufenthalt „als räumlich und zeitlich sehr stark begrenzter Behandlungs- und Konsultationsgang zum örtlich vorgefunde‐ nen Heilmittel und Bader(arzt)“ zu verstehen (SCHÜRLE 2001: 88). Und mit der Entwicklung neuer Heilmethoden wie z. B. der Terrain- oder der Luftkur entstanden neue Kurorte, die über eine deutlich geringere Ausstattung als die etablierten Modebäder der Elite verfügten und sich teilweise als Gegenentwurf zu diesen positionierten. 2.5.5 Glanz und Gloria in den Kurorten Neben sprudelnden Quellen versprachen die Kurorte auch sprudelnde Einnahmen für die Länder, in denen sie sich befanden. So ist es nicht verwunderlich, dass in Erwartung hoher Einnahmen weitsichtige Landesherren Geologen und Chemiker mit der Suche nach heilkräftigen Quellen in ihrem Territorium beauftragt haben. Glücklich konnten sich diejenigen Fürsten schätzen, auf deren Gebiet sich bereits bekannte Quellen oder sogar Kurorte, z. B. aus römischer Zeit, befanden. So bescherte z. B. Badenweiler den Markgrafen von Baden erfreuliche Einnahmen und in Brückenau veranlassten die Fuldaer Fürstbischöfe Amand von Buseck (1685-1756) und Heinrich von Bibra (1711-1788) den Ausbau der Quellen und den Aufbau des Ortes zu einem mondänen Bad. In der Hoffnung auf Erträge aus Spielcasinos und Steuereinnahmen wurde der Ausbau bestehender bzw. die Einrichtung neuer Heilbäder und Kurorte nach Kräften gefördert, teilweise wurden die populärsten Architekten und Baumeister jener Zeit beauftragt. Auch im 21. Jh. befinden sich noch die Bäder- und Kurgesellschaften einiger Heilbäder und Kurorte in Staatsbesitz wie z. B. das sächsische Staatsbad Bad Elster, das bayrische Staatsbad Bad Brückenau oder das niedersächsische Staatsbad Bad Pyrmont. Eine aufwändige Kurinfrastruktur bestehend aus Bade- und Kurhäusern, Kurparken, Promenaden, Trink- und Wandelhallen, Musikpavillons, Kolonnaden, Quell- und Brunnentempeln und einem umfangreichen kulturellen Angebot mit Kurtheater und Spielbank (vgl. LINHARDT 2017: 154) sowie Luxushotels ergänzten die vorhandenen natürlichen Heilmittel und prägten das Bild vom mondänen Kurort für die Oberschicht. 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert 55 <?page no="56"?> Die große wirtschaftliche Abhängigkeit vieler Kurorte von den Einnahmen der Spiel‐ banken führte ab 1873 zu erheblichen Finanzierungsproblemen, als das bereits seit 1868 für den Norddeutschen Bund geltende Glückspielverbot auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet wurde und alle Spielbanken schließen mussten. Einige Kurorte wie z.-B. Bad Ems, Bad Homburg, Wiesbaden oder Bad Pyrmont begegneten diesem Problem, indem sie sich auf ihre Ursprünge besannen und statt auf Glückspiel nun wieder auf Therapie setzten und moderne und luxuriöse Therapieeinrichtungen schufen. Die Attraktivität dieser Orte führte dazu, dass sich viele der Gäste dort zeitweilig oder dauerhaft niederließen. Wie schon in den Badeorten der römischen Antike (z. B. Baiae) richteten besonders Wohlhabende ihren Sommerwohnsitz oder dauerhaften Altersru‐ hesitz im Kurort ein, was zu einer Verschiebung der Einwohner- und Sozialstruktur führte. Ein Trend, der sich bis in die heutige Zeit fortsetzen sollte. Gebaut wurde, dem Zeitgeist entsprechend, meist im Stil des Klassizismus, welcher antike Elemente und Formen aufgriff. Später entstanden auch Jugendstilbäder wie z. B. in Bad Nauheim oder Bad Elster. Noch heute zeugen prunkvolle Ensembles aus der damaligen Zeit wie z. B. in Bad Ems, Bad Kissingen, Bad Salzungen oder Bad Oeynhausen von dieser anspruchsvollen und auf ein privilegiertes Publikum zugeschnittenen Bäderarchitektur. Im Jahre 2021 würdigte die UNESCO die Bedeutung des Kurwesens und dessen Architektur und erklärte den Zusammenschluss The Great Spa Towns of Europe zum UNESCO-Welterbe. Zu diesem Zusammenschluss gehören Baden-Baden, Bad Ems und Bad Kissingen in der Bundesrepublik, Franzensbad, Karlsbad und Marienbad in der Tschechischen Republik, Baden in Österreich, Spa in Belgien, Vichy in Frankreich, Montecatini Terme in Italien und Bath in Großbritannien. Abb. 14: Kurhaus in Bad Ems 56 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="57"?> Abb. 15: Bad mit Becken aus römischer Zeit in Bath Klassengesellschaft: Das Armenbad für die niederen Stände Wie in anderen Kurorten auch (z. B. Bad Ems, Baden-Baden, Wiesbaden, Wildbad) wurde beispielsweise 1799 im glamourösen böhmischen Thermalbad Teplitz ein spe‐ zielles Bad für weniger Wohlhabende eingerichtet und als Armenbad bezeichnet. Dieses verfügte über keine eigene Heilquelle, sondern wurde vom „Ueberfluße des Bürgerbades unterhalten“ (BEER 1839: 41). Mehring beschreibt die Differenzierung der Gäste am Beispiel der Wildbader (Nord‐ schwarzwald) „Kodifizierten Badeordnung von 1740“, die eine Einteilung der Bäder in fünf Klassen vorsah. Untenstehend dargestellt ist die Ordnung für Männer, die für die Frauenbäder sah eine ähnliche Einteilung vor (SCHÜRLE 2001: 88 zit. nach MEHRING 1914: 137): Beispiel | Auszug aus der Kodifizierten Badeordnung von 1740 1. Das Fürstenbad (zugänglich nur für fürstliche Personen) 2. Das Mannsbad 1. Klasse „offen für alle Herren Kavaliers, hohe Ministri sowohl von Hof als der ganzen Kanzlei; Offiziere vom General bis zum Fähnrich; alle geist- und weltliche Beamte; fürstliche Pagen; Kammerdiener und Lakaien (…) (wenn andere hohe Standespersonen sie neben sich leiden mögen); die Hofämter (Küche, Keller, Silber, Konfektu. Kammer); Hof- und Kammerfouriers, Zahlmeister, Musikanten, Hoftapeziere usw.; Fremde Kur- und Badegäste nach ihrem Stand“ 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert 57 <?page no="58"?> 3. Das Mannsbad 2. Klasse, offen für „Lakaien, Kutscher, Laufer, Wagenbieter, Sattelknechte, Marstaller, Kavaliersbediente, Unteroffiziere von der Miliz und der Extract und Destinktion bürgerlichen Standes“. 4. Das Mannsbad 3. Klasse, offen für „Alle gemeinen Soldaten von der Miliz und gemeinen Bürgersleute; wenn diese heraus sind, Juden (so sie aber ein besseres prätendieren, hätten solche hochfürstlich gnädigste Decreta beizubringen)“ 5. Das Mannsbad 4. Klasse für „alle Bauersleute“ 6. Das Mannsbad 5. Klasse, das (gebührenfreie) „Armenbad“ 2.5.6 Der Allgemeine Deutsche Bäderverband als Ordnungsrahmen Das starke Wachstum des Kur- und Bäderwesens sowie die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Balneologie, Klimatologie, Chemie und Heilbäderkunde machten es erforderlich, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der das immer vielfältiger werdende Angebot an Heilverfahren strukturiert, klassifiziert und organisiert. Nachdem sich zunächst regionale Bäderverbände konstituiert hatten, wurde 1892 der Allgemeine Deutsche Bäderverband gegründet, mit dem Ziel, allgemein gültige Qualitätsrichtlinien und Klassifizierungsmerkmale festzuschreiben und umzusetzen. Der neu gegründete Verband richtete noch im gleichen Jahr in Bad Kösen den 1. Deutschen Bädertag aus, welcher seither alljährlich in wechselnden Kurorten stattfindet. Wenige Jahre später gab der Allgemeine Deutsche Bäderverband eine erste Zusam‐ menstellung der wissenschaftlichen Grundlagen für Heilquellen heraus. Diese gilt als Vorläufer für die seit 1951 vom Deutschen Bäderverband (seit 1999: Deutscher Heilbäderverband e. V.) gemeinsam mit dem Deutschen Fremdenverkehrsverband e. V. (seit 1998: Deutscher Tourismusverband e. V.) veröffentlichten „Richtlinien und Be‐ griffsbestimmungen für die Anerkennung von Bade- und Heilklimatischen Kurorten, Luftkurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“, die seit der 2019 erschienenen 13. Auflage mit „Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte-einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen-so‐ wie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe“ tituliert sind. 2.5.7 Bade- und Waschanstalten in den Städten Der Aufschwung des Bäderwesens fand nicht nur in den vor allem von wohlhabenderen Bevölkerungsschichten frequentierten Kurorten und Sommerfrischen statt. Auch in größeren Städten wurden wieder öffentliche und private Bäder eingerichtet, deren Angebote sich an die weniger Begüterten richteten. 1855 wurde die erste Bade- und Waschanstalt Deutschlands in Hamburg eröffnet, die vor allem dem Zweck der Körperhygiene diente. Von kurativen Ansätzen oder gar Anwendungen konnte noch keine Rede sein. 58 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="59"?> 2.5.8 Die Sommerfrische als Erholungsort der weniger Privilegierten Trotz entsprechender sozialmedizinischer Ansätze etwa von Frank oder Faust (→ Kap. 2.5.1) und der einsetzenden bürgerlichen Emanzipation ist der längere Aufenthalt in den Heilbädern und Kurorten auch im 19. Jh. meist noch das Privileg der besonders Wohlhabenden. Während die begüterte Oberschicht in den mondänen Kurorten weilte, bildete sich seit 1836 (vgl. GYR 2010; HACHTMANN 2007: 94) für den anwachsenden städtischen bürgerlichen Mittelstand eine neue erholungsorientierte Reiseform heraus: Die Som‐ merfrische. Ein Begriff, der sich bis in die 60er Jahre des 20. Jh. halten sollte. Nun reisten auch „die Fabrikanten- und die Kaufmannsfamilien, die beamteten Bildungsbürger in Staatsverwaltung, Schule und Universität, dazu die neuen ‚freien Berufe‘ der Schriftsteller, Journalisten, Anwälte, Künstler, die diese ersten Schritte heraus aus der Ständegesellschaft tun können“ (KASCHUBA 1991: 31). Auch in den Sommerfrischen war das Publikum zunächst noch handverlesen und bestand größtenteils aus Begüterten und Staatsdienern. Nur langsam öffnete sich das Kur- und Erholungswesen breiteren Bevölkerungsschichten. Die als Sommerfrische bezeichneten Erholungsorte lagen unweit der Großstädte naturnah an der See oder im Mittel- und Hochgebirge, man reiste - im Gegensatz zu den Kurorten - meist mit der ganzen Familie an und wohnte in bescheideneren, oftmals privaten Unterkünften. Die Freizeitaktivitäten waren nicht von gesellschaftli‐ chen Veranstaltungen oder kostspieligen Vergnügungen geprägt, stattdessen standen Wanderungen, kleine Ausflüge und die Erholung im Mittelpunkt. Gern wurden über Jahre stets der gleiche Ort und sogar die gleiche Unterkunft (häufig mit Familienan‐ schluss) bereist. Im heutigen Sprachgebrauch würden die Sommerfrischler als Repeater bezeichnet werden. 2.5.9 Erste Sozialversicherungen und Urlaubsregelungen Die durch Bismarck ab 1883 als Pflichtversicherungen eingeführten Sozialversiche‐ rungen (1883 Krankenversicherung, 1884 Unfallversicherung, 1889 Invaliditäts- und Altersversicherung bzw. Rentenversicherung) sollten sich auch auf das Kurwesen auswirken. Um die Rentenkasse zu entlasten, war schon damals die Gewährung einer Heilbehandlung ausdrücklich in den Leistungskatalogen der Renten- und der Unfallversicherung vorgesehen. Der noch heute gültige Grundsatz „Reha vor Rente“ war geboren. Um 1900 setzte sich die Erkenntnis durch, dass ein Aufenthalt im wohnortfernen Kurort nicht nur die Gesundheit fördert bzw. zur Wiedererlangung dieser beiträgt, sondern der Bau eines Kurheims zudem auch weniger als die Hälfte kostet als der Bau eines Krankenhauses (vgl. RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 103). Es sollte aber noch Jahrzehnte dauern, bis sich eine nennenswerte Anzahl der versicherungsfinanzierten Sozialkurgäste in den Kurorten etablieren konnte. Zu knapp waren die „finanziellen und infrastrukturellen Kapazität[en] … der Sozialversiche‐ 2.5 Erste Blütezeit des Kur- und Bäderwesens im 19.-Jahrhundert 59 <?page no="60"?> rungsträger“, zu gering bei vielen Politikern noch das Verständnis bezüglich Kurmaß‐ nahmen für die „Angehörigen der sozialen Unterschichten“ (SCHÜRLE 2001: 114). Ähnlich langwierig verhielt es sich mit der Gewährung von Urlaubstagen. Das Reichsbeamtengesetz von 1873 sah zwar zumindest die Möglichkeit einer Urlaubsge‐ währung (ohne Bezahlung) vor, von einem Anspruch auf Urlaub konnte aber noch keine Rede sein. In den Genuss von Urlaubstagen kamen zunächst die Angestellten: Im Jahre 1901 erhielten knapp 40 % regelmäßig Urlaub. Ganz anders sah es bei der Arbeiterschaft aus: Bis 1900 erhielten weniger als 0,1 % Urlaub. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs hatten gut zwei Drittel der Angestellten sowie fast alle Beamten einen Urlaubsanspruch von ein bis zwei Wochen pro Jahr, höhere Beamte und Angestellte deutlich mehr. Hingegen hatten erst 10 % der deutschen Arbeiter einen Anspruch auf Urlaub. Urlaubsreisen und somit auch Reisen in die Heilbäder und Kurorte blieben wie bisher ein Privileg der begüterten Kreise. Dennoch haben, neben anderen Faktoren wie z. B. dem Ausbau des Transportwesens, die Sozialgesetzgebung und die Urlaubsregelungen dazu beigetragen, die bis ins 20. Jh. währende „soziale Exklusivität der Teilhabe am Tourismus“ (SPODE 2004: 114) langsam aufzuweichen. 2.5.10 Eisenbahnen als Wachstumsbeschleuniger Am 7. Dezember 1835 fuhr die erste Eisenbahn in Deutschland. Für die sechs Kilome‐ ter lange Strecke von Nürnberg nach Fürth benötigte die Lokomotive „Adler“ der „Königlich privilegierten Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft“ mit ihren Waggons neun Minuten. Dies war der Beginn eines raschen Ausbaus der Eisenbahnverbindungen in den deutschen Ländern. Steigende Transportkapazitäten führten zu geringeren Transport‐ preisen, so dass die Orte nach und nach auch für breitere Bevölkerungsschichten besser erreichbar (und bezahlbar) wurden. Erst durch die durch die Eisenbahn mögliche bessere Erreichbarkeit konnten auch diejenigen Orte, die weiter abseits der größeren Städte lagen, eine überregionale Bedeutung erlangen. So beeinflusste also die Eisenbahn nicht nur die Erreichbarkeit der Orte, sondern begünstigte auch den Wandel der Nachfragestruktur in den Heilbädern und Kurorten von einer elitären zu einer egalitären Struktur. Wie im gesamten Reisekontext trug auch im Kur- und Bäderwesen die Eisenbahn zu einer Demokratisierung des Reisens bei. 60 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="61"?> 2.5.11 Das Thema Gesundheit als Impulsgeber der Pauschalreise Die Entstehung der Pauschalreise ist zumindest indirekt dem Thema der Gesund‐ heitsförderung zu verdanken. Um auf die Gefahren des Alkohols aufmerksam zu machen, veranstaltete der Baptistenprediger Thomas Cook (1808-1892) am 5. Juni 1841 eine Gruppenreise mit 570 Teilnehmern per Eisenbahn von Leicester ins 17 km entfernte Loughborough zu einer Großveranstaltung gegen Alkoholmissbrauch und Trunksucht. Im Reisepreis von 5 Schilling waren die Bahnfahrt, Rosinenbrötchen und Blasmusik enthalten. Diese Reise gilt als die Geburtsstunde der Pauschalreise. Das Unternehmen Thomas Cook entwickelte sich zum ersten Pauschalreiseveranstalter der Tourismusgeschichte und bestand bis zur Insolvenz im Herbst 2019. 2.6 Entstehung und Aufschwung der Seebäder im 19.-Jahrhundert Vollzog sich die Entwicklung der Kurorte bislang vorrangig im Binnenland, so folgte später die Erschließung der Küsten-, speziell der Strandregionen. Zuerst entdeckte man im 18. Jh. in England die Heilkräfte des Meeres. An den deutschen Küsten entwickelten sich dann ab 1793 Badeorte, deren natürliche Heilmittel Meerwasser (innerlich und äußerlich angewendet) sowie salz- und jodhaltige frische Luft vor allem Heilung bei Atemwegskrankheiten versprachen. 2.6.1 Erste Seebäder in England ab 1730 Die ersten Seebäder entstanden in Scarborough 1730 sowie in Brighton und Margate 1736 (vgl. ENGLISH HERITAGE 2007: 5). Um 1750 gab das Seebad Margate bereits die Entwicklung des ersten Badekarrens („bathing machine“) in Auftrag. Die meist im Einzugsbereich der industriellen Ballungsgebiete gelegenen Seebäder wurden rasch beliebt, zunächst bei Adel und Aristokratie, später bei der durch die Industrialisierung zu einem gewissen Wohlstand gekommenen bürgerlichen Schicht. Einfache Arbeiter und Angestellte folgten dann Mitte des 19. Jh. Zu Beginn des 20. Jh. gab es in England ca. 60 Seebäder (vgl. HACHTMANN 2007: 81). 2.6.2 Seebäder in Deutschland ab 1793 In Deutschland begann die Entwicklung der Seebäder gut 60 Jahre später. Als erstes Seebad wurde 1793 Heiligendamm durch Großherzog Friedrich Franz I. von Mecklen‐ burg-Schwerin nahe seiner Sommerresidenz Doberan gegründet. Die Unterkünfte befanden sich zunächst in Doberan, Heiligendamm war lediglich Badestelle. Allerdings war der Großherzog weniger daran interessiert, ein Kurbad zu errichten, vielmehr ging es um die Gesundung seiner Staatsfinanzen. Hierzu ließ er in seinem Badeort 2.6 Entstehung und Aufschwung der Seebäder im 19.-Jahrhundert 61 <?page no="62"?> zwei Spielcasinos eröffnen. Die wahre Bedeutung der Badekur lässt sich auch dadurch ermessen, dass lediglich die Hälfte der Heiligendammer Gäste im Verlauf des ein bis zwei Monate währenden Aufenthaltes im Meer gebadet hat (vgl. HACHTMANN 2007: 84). Mit Norderney wurde 1797 das zweite deutsche Seebad gegründet. Es folgten Travemünde 1802, Boltenhagen 1803, Wangerooge 1804 und Warnemünde 1805. Zwischen 1793 und 1843 entstanden in Deutschland 26 Seebäder. Ein wahrer Bäderboom setzte mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 ein, so sind 65 % der 1914 verzeichneten 142 deutschen Ostseebäder in den letzten 30 Jahren des 19. Jh. entstanden (vgl. HACHTMANN 2007: 84). Abb. 16: Gründungsjahre deutscher Seebäder Auch in Deutschland wurden die Seebäder von Adel und Aristokratie schnell angenom‐ men, es folgte das Bürgertum, später die Arbeiterschaft. Der Boom der Seebäder war wesentlich mitverantwortlich für den rasanten Aufschwung des Reisens in jener Zeit. Zwischen 1871 und 1913 „stieg … die Zahl der Fremdenübernachtungen in Deutschland … um ca. 471 Prozent an, gut siebenmal schneller als die damalige Wohnbevölkerung“ (GYR 2010: zit. nach SPODE 1993: 4). Wie Jahre zuvor im Binnenland wurden gesundheitlich-rekreative und gesellschaft‐ liche Motive mit unterschiedlichen Schwerpunkten kombiniert. So schrieb Otto von Bismarck im August 1844 aus Norderney an seinen Vater: „Des Vormittags, nach oder vor dem Bade, wird Kegel geschoben mit riesenhaften Kugeln, außerdem verteilt sich die Zeit auf Whist und Pharaospielen, moquieren und hofieren mit den Damen, spazieren am Strande, Austern essen, Kaninchen schießen und des Abends ein bis zwei Stunden tanzen. Eine einförmige, aber gesunde Lebensweise“ (REDELL 1974: 27) 62 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="63"?> Wagte man sich in das Wasser, so geschah dies stets keusch. Zum Umkleiden begab man sich in einen Badekarren, der dann ins Wasser geschoben wurde. Gut geschützt vor den Blicken der anderen Gäste begab man sich dann in das kühle Nass. Abb. 17: Badekarren an der Flensburger Förde um 1900 Binnen- und Küstenbäder im Vergleich Vergleicht man die Entwicklung der Seebäder mit der der Kurorte im Binnenland, so beginnt die Entwicklung der Küstenorte im 19. Jh. deutlich später, während die Binnenorte teilweise bis in die Antike zurückreichende Wurzeln haben. Gemein ist beiden Gruppen hingegen die wachsende Bedeutung hedonistischer Elemente zulasten therapeutischer Aspekte sowie der Wechsel der Besuchergruppen von Aristokratie, Adel und geistiger Elite über die bürgerlichen Schichten bis hin zu den Arbeitern und einfacheren Angestellten. Hinsichtlich der Ausstattung konnten die Seebäder zunächst mit den Heilbädern und Kurorten des Binnenlandes nicht mithalten. Dies änderte sich mit Beginn des 20. Jh., als 2.6 Entstehung und Aufschwung der Seebäder im 19.-Jahrhundert 63 <?page no="64"?> Abb. 18: Vinzenz Priessnitz z. B. in Kolberg und Swinemünde (1900) oder in Binz (1908) moderne und repräsentative Kurhausbauten entstanden. Sowohl Binnenals auch Küstenbäder prägten, wenn nicht gar dominierten, als Austragungsorte von Kur- und Erholungsaufenthalten bis in die Neuzeit hinein die „Reisebranche“, was sich auch an den Gästezahlen ablesen lässt. 1905 wurden in den 216 staatlich anerkannten Quellen-Kurorten des Deutschen Reiches 670.000 Übernachtungsgäste gezählt, hinzu kamen 412.000 in den Seebädern (vgl. KASPAR 2016: 102). 2.7 Koryphäen der Kur: Priessnitz, Schroth, Kneipp, Felke Basierend auf der Wiederentdeckung der antiken Hydrotherapie entwickelte sich in der ersten Hälfte des 19. Jh. die Naturheilkunde. Dieser vom bayerischen Militärarzt Lorenz Gleich (1798-1865) geprägte Begriff stellte den „inneren Arzt“ in den Fokus und umfasste die Naturinstinktlehre (gesunde Verhaltensweisen), die Naturdiätetik (gesunde Ernährung, Bewegung, Hygiene) und die Naturheilkunst (Naturarzneien, Kälte, Wärme, Luft, Wasser) (vgl. WOLF-BRAUN 2010: 89). Neben Ansätzen und Anwendungen nach Adolf Just, Theodor Baltzer, Maximi‐ lian Bircher-Benner, Theodor Hahn, Heinrich Lahmann oder Arnold Rikkli (vgl. WOLF-BRAUN 2010: 93) haben sich v. a. die Naturheilverfahren nach Priessnitz, Schroth, Kneipp und Felke bis in heute Zeit kurativ bewahrt und bewährt. 2.7.1 Vincenz Priessnitz Als sich der Landwirt Vincenz Priessnitz (1799-1851) aus Gräfenberg (ein Ortsteil von Freiwaldau in den Sudeten, heute Lázně Jeseník, Tschechische Republik) um 1817 die Rippen gebrochen hatte, versuchte er sein Leiden mit in kaltes Wasser getauchten Wickeln zu lindern. Vom Erfolg seiner Behandlung angespornt, entwickelte er in der Folge den Priessnitz-Wickel als Ganzkörper- oder als Teilwickel. Angereichert wurde diese auf Abhärtung setzende Kaltwasser-Therapie durch Bewegung und Diäten. 1830 eröffnete er die weltweit erste Kaltwasser-Heilanstalt in Gräfenberg. Anders als bei Schroth, Kneipp und Felke hat sich aus den Ansätzen von Priessnitz außerhalb von Gräfenberg kein eigenständiges Heilverfahren (→ Kap. 3.3) entwickelt, jedoch wird dessen Kalt‐ wasser-Therapie bis heute durch verschiedene Priessnitz-Vereine, Naturheilvereine und den Deutschen Naturheilbund e. V. bewahrt, kultiviert und angewendet (vgl. DNB 2023). 64 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="65"?> Abb. 19: Johann Schroth 2.7.2 Johann Schroth Anfang des 19. Jh. beobachtete der ehemalige Mitschüler von Vincenz Priessnitz, der Landwirt und Fuhrmann Johann Schroth (1798-1856) aus Niederlindewiese (Sudeten, heute Lipová-Lázně, Tschechische Republik) bei kranken Tieren, dass diese die Nah‐ rungsaufnahme verweigerten bzw. reduzierten. Als er um 1820 an einer Knieverletzung litt, übertrug er diese Erkenntnis auf sich selbst, legte zusätzlich nasskalte Umschläge als Kniewickel auf und erzielte eine deutliche Besserung (vgl. ROHDE 2012: 109). Der später als Semmeldoktor bezeichnete Schroth kom‐ binierte die Kaltwasserkur mit der Ernährungsbehand‐ lung (vgl. WOLF-BRAUN 2010: 95) und experimentierte mit verschiedenen Rhythmen von Trinken, Essen und Bewegung. Schroth war der Auffassung, „dass bei chro‐ nischen Krankheiten die Ursache in schlechten Verdau‐ ungswerkzeugen und in den verdorbenen Flüssigkeiten des Körpers zu suchen sei. Zweck der Kur sei dement‐ sprechend die Hinwegschaffung der Krankheitsursa‐ che, nämlich die Reinigung und Stärkung der Verdau‐ ungswerkzeuge, dann die Reinigung des Blutes und der Säfte. Die Mittel hierzu sind: eine abnorm gesteigerte Erwärmung des inneren Körpers mit Schwitzen oder Dünsten durch Umschläge und eine nach Massgabe der Krankheit oder mit Rücksicht auf Alter und Körper-Constitution des Kranken berechnete Diät“ (ROHDE 2012: 110). Die so entwickelte Schroth-Kur (→ Kap. 3.3.1) besteht bis heute aus einem festgelegten Wechsel von Trink- und Trockentagen, Schwitzpackungen und Bewegung. 2.7.3 Sebastian Kneipp Als der zunächst als Knecht, Maurer und Tagelöhner arbeitende und dann in München Theologie studierende Sebastian Kneipp (1821-1897) unter einer Lungentuberkulose litt, erinnerte er sich 1849 an das Werk „Unterricht von Krafft und Würckung des frischen Wassers in die Leiber der Menschen besonders der Krancken bey dessen innerlichen und äusserlichen Gebrauch“, in welchem Johann Siegmund Hahn 1738 die abhärtende und gesundheitsfördernde Wirkung kalten Wassers beschreibt (→ Kap. 2.4.2). Derart motiviert, führt Kneipp, zunächst an sich selbst, verschiedene Versuche hinsichtlich der Wirkung kalten Wassers durch und entwickelt die bestehenden Er‐ kenntnisse weiter, was ihm später zur Bezeichnung Wasserpfarrer verhilft. Schließlich gelingt es ihm nicht nur, seine eigene Krankheit zu heilen, sondern auch andere vom Zusammenwirken von Wassertreten, Güssen, Wickeln, Waschungen und Taulaufen zu überzeugen. 2.7 Koryphäen der Kur: Priessnitz, Schroth, Kneipp, Felke 65 <?page no="66"?> Abb. 20: Sebastian Kneipp Abb. 21: Emanuel Felke Kneipps Hauptwerk „Meine Wasserkur“ (1886) kom‐ biniert die wasserzentrierten Ansätze von Hahn mit eigenen Untersuchungen zur Wirkung von Pflanzen zu einem ganzheitlichen Naturheilverfahren (vgl. KNEIPP 1988). Die von Kneipp in Wörishofen (heute Bad Wörisho‐ fen), wo er seit 1885 als katholischer Pfarrer tätig war, entwickelten Prinzipien der Kneipp-Kur Wasser, Bewe‐ gung, Heilkräuter, Ernährung und innere Ordnung (→ Kap. 3.3.2) sind noch heute gültig. 1889 wurde in Wörishofen der Kurbetrieb aufge‐ nommen und 1894 wurde dort der „Internationale Ver‐ ein Kneippʼscher Ärzte“ (heute: „Ärztegesellschaft für Präventionsmedizin und klassische Naturheilverfahren Kneippärztebund e. V.“) gegründet. Das Laien-Pendant, der „Kneipp-Bund“, folgte 1897 (vgl. WOLF-BRAUN 2010: 93). 2.7.4 Emanuel Felke Der bei Stendal geborene evangelische Pastor Erdmann Leopold Stephanus Emanuel Felke (1856-1926) entwickelte u. a. auf Basis der Homöopathie nach Hahnemann und der Kaltwasser-Kur nach Priessnitz die Felke-Kur. Diese kombinierte homöopathische Anwendungen mit der dosierten Einwirkung von Lehm und Wasser (was zum Beina‐ men Lehmpastor führte), Licht und Luft, Ruhe und Bewegung und einer vegetarischen Vollwerternährung (→ Kap. 3.3.3). Die ersten Felke-Kureinrichtungen wurden 1898 in Repelen bei Moers als Naturheilkuranstalt durch Felke selbst und 1907 in Sobernheim (heute Bad Sobernheim) an der Nahe als Felke-Jungborn durch den ehemali‐ gen Felke-Patienten Andres Dhonau eröffnet (vgl. SOM‐ MER/ UHLENBRUCK 2003: 176). Felke selbst siedelte sich 1915 in Sobernheim an. Zunächst handelte es sich um reine Freiluftanwendungen im Rahmen einer Som‐ merkur, erst später wurden Teile der Anwendungen in feste Gebäude verlegt, so dass die Kur auch ganzjährig durchgeführt werden konnte. Die Felke-Therapie erreichte v. a. im Rheinland und im Ruhrgebiet Popularität, zügig gründeten sich sog. Felke-Vereine, die sich 1904 im Felke-Dachverband zusammenschlossen. Eine „Ärztliche Arbeitsgemeinschaft für Felke-Therapie“ konnte sich 1965 etablieren. (vgl. WOLF-BRAUN: 95). Heute ist Bad Sobernheim das einzige Felke-Heilbad in Deutschland. 66 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="67"?> 2.8 Die Zeit zwischen den Weltkriegen Nachdem in den Kriegsjahren 1914-1918 Heilbäder und Kurorte als Lazarettstandorte einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung und Erholung verwundeter Soldaten geleistet hatten, versiegten mit dem Ende des Ersten Weltkrieges die Gästeströme, wovon auch das Kur- und Bäderwesen betroffen war. Heilbäder und Kurorte verloren ihre Funktion als gesellschaftliche Treffpunkte und Gesundheitszentren, auch weil die zahlungskräftige Klientel der Vorkriegsjahrzehnte, die das mondäne Bäderwesen zu einem nicht geringen Teil mitfinanziert hatten, nun ausblieb. Der „durchaus gesundheitsorientierte Gesellschaftstourismus der adligen, später auch großbürgerlichen Schichten der Jahrhundertwende war mit dem Ende des 1. Weltkrieges erloschen“ (CASSENS 2013: 32). Nicht nur die wirtschaftlich schwierigen Zeiten ließen die Nachfrage nahezu versiegen, auch die wissenschaftlichen Fortschritte in der Heiltechnik und in der Pharmakothe‐ rapie bremsten die Entwicklung des Kur- und Bäderwesens. Zunehmend konnten nun Leiden auch ohne Kuraufenthalt gelindert werden. 2.8.1 Weimarer Republik: Verbesserungen in der Sozialgesetzgebung Mit der Weimarer Republik kam es 1919 zu einer Neuausrichtung der politischen Verhältnisse, in deren Zuge die aus der Bismarck-Zeit stammende Sozialgesetzgebung (Kranken-, Unfallsowie Invaliden- und Altersversicherung) reformiert wurde. Die Weimarer Verfassung sah umfangreiche Sozial- und Mitbestimmungsrechte sowie Pflichtversicherungen vor, die jedoch aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse (Staatsverschuldung, Reparationszahlungen, Massenarbeitslosigkeit, in‐ nere Unruhen) erst verspätet umgesetzt werden konnten: Reichsjugendwohlfahrtsge‐ setz 1922/ 1924, Reichsknappschaftsgesetz (Invalidenrente wegen Berufsunfähigkeit) 1923, Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge 1924/ 1925, Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft (Mutterschutz) 1927 und das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 1927. Zum Ende der Weimarer Republik waren ca. 60 % der Deutschen krankenversi‐ chert. Ab 1923 bauten dann die Krankenkassen erste eigene Ambulatorien und Krankenhäu‐ ser in Berlin und Geestemünde. Nach 1924 wurden dann verstärkt die Rehabilitati‐ onsmaßnahmen der Sozialversicherungen in die Kurorte gelenkt, was den Bau von versicherungseigenen Heilanstalten vorantrieb. Neben den genannten Sozialgesetzgebungen besserte sich auch durch neue Ur‐ laubsregelungen vor allem die Lage der Arbeiter spürbar: 1920 hatten 82,5 % ein 2.8 Die Zeit zwischen den Weltkriegen 67 <?page no="68"?> tarifvertraglich abgesichertes Recht auf Urlaub, 1928 waren es bereits 95,3 % und 1929 enthielten nahezu alle Arbeitsverträge eine Urlaubsklausel. Jedoch ließ dieser Urlaubsanspruch noch keine großen Reisen zu, gut zwei Drittel hatten maximal drei Tage, ein weiteres knappes Drittel kam auf vier bis sechs Tage (vgl. HACHTMANN 2007: 101). Es sollte aber noch Jahre dauern, bis der Erholungsurlaub auch juristisch abgesichert war: Ab 1933 gab es einen Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer, 1951 wird in der DDR mit einer „Urlaubsverordnung“ das in der Verfassung in Artikel 16 verbriefte Recht auf Urlaub umgesetzt, in der Bundesrepublik wird 1963 mit dem „Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)“ der Urlaubsanspruch gesetzlich verankert. Gleichwohl erlaubten die prekären finanziellen Verhältnisse den Arbeitern kaum Reiseaktivitäten, die Mehrzahl ließ sich ihren Urlaubsanspruch auszahlen. Somit war das Reisen auch zum Ende der Weimarer Republik immer noch ein Privileg des Bürgertums und des Mittelstandes. 2.8.2 Von der Privatkur zur Sozialkur Ermöglicht durch die reformierten Sozialgesetzgebungen konnte aber nach und nach auch eine weniger zahlungskräftige Klientel aus dem Bürgertum und der Arbeiter‐ schicht, die einstmals dem (Geld-)Adel vorbehaltenen Heilbäder und Kurorte im Rahmen eines Heilaufenthaltes besuchen. Eine neue Klientel also, die sich weder Langzeitaufenthalte noch Luxushotels leisten konnte und somit neue „gesundheitstou‐ ristische Varianten“ (CASSENS 2013: 32) erforderlich machte. Neben der bislang dominierenden Gruppe der selbstzahlenden Privatkurgäste eta‐ blierten sich sehr langsam auch Sozialkurgäste, deren medizinisch notwendiger Aufenthalt (vor allem zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit als Existenzsicherung) von den Sozialversicherungsträgern wie z. B. den Landesversicherungsanstalten (LVA) finanziert wird. Mit der Weimarer Sozialgesetzgebung beginnt somit die Öffnung der Kur für breitere Bevölkerungsschichten, der Wandel von der Privatkur als Jahrhunderte altes Privileg der Eliten zur Sozialkur für Jedermann ist absehbar (vgl. SCHÜRLE 2001: 110). Gleichwohl muss angemerkt werden, dass trotz reformierter Sozialgesetzgebung die versicherungsfinanzierte Heilbehandlung der ärmeren Bevölkerungsschichten zunächst die Ausnahme darstellte. Und vor allem der Arbeiterschicht fehlte trotz der Gewährung von Urlaubstagen schlichtweg das Geld für das Reisen. Mit der temporären wirtschaftlichen Erholung zwischen 1924 und 1929 („Goldene Zwanziger“) setzte eine, auch durch das erstarkende Sozialkurwesen getragene, Erho‐ lungsphase für die deutschen Heilbäder und Kurorte ein. Neue Therapieangebote, spe‐ zielle Kuren für Frauen und Kinder, erweiterte Indikationen und ein Ganzjahresbetrieb 68 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="69"?> beflügelten Angebot und Nachfrage. Neue Heilanstalten und Sanatorien entstanden, vorhandene Infrastruktur wurde modernisiert und erweitert. Neben dem Kuraufenthalt und der Sommerfrische entwickelten sich der Sport im Allgemeinen und der Alpin- und Wassersport im Speziellen als neue gesundheitsbe‐ zogene Tourismusvarianten und verhalfen auch den bestehenden Kurorten zu einem neuen Publikum. Die Kurorte mussten sich daher auf eine veränderte Zielgruppe einstellen: Standen bis dato die Langzeitreisen der Eliten im Mittelpunkt, reiste nun ein Publikum an, das sich weder lange Aufenthalte noch hochpreisige Unterkünfte leisten konnte. Diese neue Nachfrageschicht logierte nicht in Luxushotels, sondern nächtigte deutlich bescheidener, z. B. in Privatzimmern. Hat sich die Zahl der gewerblichen Beherber‐ gungsbetriebe zwischen 1925 (85.658 Betriebe) und 1933 (48.923 Betriebe) nahezu halbiert, ist die Anzahl der statistisch erfassten Betten relativ konstant geblieben. Hachtmann führt dies zu einem großen Teil auf einen Zuwachs bei den seinerzeit zwar statistisch erfassten, aber nicht als Gewerbebetrieb zählenden Privatzimmern zurück (vgl. HACHTMANN 2007: 116). Nicht jeder der renommierten Kurorte sah die neuen Gäste mit ungetrübter Freude. Der Landecker Badearzt Sanitätsrat Dr. W. Lachmann warnte auf dem 54. Schlesischen Bädertag 1927 vor Dumpingpreisen in den Kurorten und appellierte an die Sozialver‐ sicherungsträger, höhere Preise an die Kurorte und die dort tätigen Ärzte zu zahlen. Andernfalls käme es zu einer Proletarisierung der Heilbäder und Kurorte durch die in versicherungsfinanzierten Kurheimen billig untergebrachten Sozialkurgäste und die einstigen Elitegäste könnten ins Ausland abwandern: „Wird nun, wie es bei dem bisherigen Verfahren der Versicherungsträger unausbleiblich ist, besonders durch die Methode der Unterbringung in eigenen Häusern, das Gesamtbild der Kurorte herabgedrückt, so wird der wohlhabende Kurgast in ihnen nicht mehr den Ort sehen, wo er außer der Heilung seiner mehr oder minder großen Beschwerden auch noch die Erholung und allgemeine Lebensauffrischung finden kann, die er mindestens einmal im Jahre braucht und sucht. Dann wird das zahlungsfähige Publikum immer mehr und mehr nach ausländischen Kurorten abwandern, in denen noch der frühere Anstrich von Luxus und Eleganz besteht, und die Folge muss eine Proletarisierung der deutschen Bäder sein. Dadurch werden sie aber nicht nur als wirtschaftlicher Faktor herabgedrückt, sondern sie werden auch nicht mehr in der Lage sein, für ihre Kurgäste in bisheriger Weise zu sorgen“ (LACHMANN 1927: 56 f.). Mit der Weltwirtschaftskrise ab 1929 (Zusammenbruch der New Yorker Börse am „Schwarzen Freitag“ 25. Oktober 1929) wurden die finanziellen Spielräume der Sozial‐ versicherungen und auch die des bis dato wohlhabenden (Groß-)Bürgertums enger, was zu einem spürbaren Nachfragerückgang in den Kurorten führte. 2.8 Die Zeit zwischen den Weltkriegen 69 <?page no="70"?> 2.8.3 Kuren in Zeiten der NS-Diktatur Die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wirkte sich auch auf das Reise- und somit auf das Kur- und Bäderwesen in Deutschland aus. Schnell wurde das Reisen ideologisiert und politisch durchdrungen. Nachdem die Gewerkschaften zerschlagen waren, wurde am 10. Mai 1933 die „Deutsche Arbeitsfront“ (DAF) als Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegründet und im Oktober 1934 der NSDAP unterstellt. Als größte Unterorganisation der DAF wurde am 27. November 1933 die Nationalso‐ zialistische Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ (KdF) gegründet, deren Aufgabe neben vielen anderen auch die Organisation von Reisen und Ausflügen war. Freilich standen diese Reisen als „propagandistisch ausgeschlachteter Massenurlaub zur Festigung der Volksloyalität und zur Stärkung der Heimatfront“ (HARMS 2007) stets im Dienste der nationalsozialistischen Ideologie: Einerseits sollten Reisen und Urlaub die ihrer Gewerkschaften beraubten deutschen Arbeitnehmer ihre nunmehrige „Ohnmacht leichter ertragen lassen“ (HACHTMANN 2007: 121) und die Arbeitnehmer an die Partei binden, andererseits sollten sie die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmerschaft sicherstel‐ len, um vor allem die Rüstungsindustrie kräftigen zu können. Und nicht zuletzt konnte der ideologische Einfluss nun auch auf die Freizeit, einer vermeintlich unpolitischen und privaten Sphäre, erweitert werden. „Der Urlaub als staatliche Veranstaltung sollte so zum einen als Transmissionsriemen für die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes wirken und zum anderen der Optimierung der Leistungskraft dienen“ (SPODE 1980: 290). Die Organisation KdF bestand aus fünf Ämtern: 1. Amt: Feierabend 2. Amt: Sportamt 3. Amt: Schönheit der Arbeit 4. Amt: Wehrmachtsheime 5. Amt: Reisen, Wandern und Urlaub Das Amt Reisen, Wandern und Urlaub (RWU), welches die Ferienreisen organisierte, entwickelte sich schnell zum wichtigsten Geschäftsfeld und erwirtschaftete ca. 80 % des gesamten KdF-Umsatzes. Die Zahl der Reisen schnellte in die Höhe: Wurden 1934 noch 2,3 Mio. Reisen erfasst, waren es 1937 bereits 9,6 Mio. und 1938 10,3 Mio. (vgl. GYR 2010: 31). Die Organisation KdF war in nur wenigen Jahren zum größten Reiseveranstalter der Welt geworden, „zwischen 1934 und 1939 wurden 7,4 Mio. Urlaubs- und 38 Mio. Kurzreisen verkauft, … die Reichsstatistik … registrierte für 1938/ 39 insgesamt 29 Mio. Anmeldungen und 118 Mio. Übernachtungen, darunter 2,2 bzw. 7,5 Mio. Auslandsgäste (einschl. Ostmark und Sudetengau). Von den Übernachtungen entfielen auf die 125 erfassten Seebäder 14 %, auf die 768 Heilbäder und Kurorte 51 %, auf die 356 Klein- und Mittelstädte 12 % und auf die 57 Großstädte 23 %“ (KERSTEN/ SPODE 2000: 22). Dieser Reiseboom bescherte den Heilbädern und Kurorten steigende Besucherzahlen, nicht vorrangig durch Kurgäste, sondern vor allem durch erholungssuchende KdF-Reisende. 70 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="71"?> Unmittelbar nach der Machtübernahme setzte das NS-Regime seine völkisch-rassis‐ tische und antisemitische Weltanschauung auch im Reisebereich um, was sich auch auf das Kur- und Bäderwesen auswirkte. Neben den Sozialversicherungsträgern wurden die bestehenden Verbandsstrukturen im Kur- und Bäderbereich gleichgeschaltet, der Allgemeine Deutsche Bäderverband wurde 1933 auf dem 37. Deutschen Bädertag in Berlin zwangsweise aufgelöst. Als Nachfolger wurde der „Bund deutscher Verkehrsverbände und Bäder“ (ab 1936: Reichs‐ fremdenverkehrsverband) gegründet. Dieser war ein Geschäftsbereich des Reichsmi‐ nisteriums für Volksaufklärung und Propaganda, was die ideologische Bedeutung des Reisens verdeutlicht. Am 22. Februar 1937 wird der Begriff „Kurort“ in den vom Reichsfremdenverkehrs‐ verband herausgegebenen „Richtlinien über die Preisgestaltung der Kurverwaltungen einschliesslich der Begriffsbestimmungen über Heilquellen, Bäder und Kurorte“ staat‐ lich reglementiert und von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. HACHTMANN 2007: 94). Die Grundsätze und Ziele des Kurwesens wurden nun im ideologischen Sinne neu definiert, nunmehr seien „die Heilschätze und Heilkräfte deutschen Bodens zur Gesundung und Gesunderhaltung für alle Volksgenossen bestens auszunutzen“ (ESSER, von 1935 bis 1945 Präsident des Bundes deutscher Verkehrsverbände und Bäder, zit. nach HÜFNER 1993, S. 124), wobei unter den genannten Volksgenossen nur die „Volksdeutschen“ im Sinne „arischer Abstammung“ verstanden wurden. Die ideologische Durchdringung des Kurwesens erfolgte im Bereich der Sozialkuren durch die „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt“ (NSV), im Bereich der Privatkuren durch die Organisation Kraft durch Freude (KdF). Voraussetzung zur Inanspruchnahme einer Sozialkur war neben der Zugehörigkeit zur „Volksgenossenschaft“ und der sog. „Erbgesundheit“ im Sinne des „Gesetzes zum Schutze der Erbgesundheit des Deutschen Volkes“ von 1935 auch die Erfüllung der volkswohlfahrtlichen Ziele der NSV, welche auf die „Erhaltung und Förderung der biologisch, rassisch und charakterlich wertvollen Kräfte des Volkes“ (BROCKHAUS 1938: 406) abzielten. In der Folge wurde damit begonnen, ideologisch unerwünschte Gäste wie Juden, Sinti und weitere als „minderwertig“ erachtete Bevölkerungsgruppen systematisch vom Kurwesen auszuschließen. Zwar ist schon für das Ende des 19. Jh. zunächst in den Seebädern ein latenter Antisemitismus (Hachtmann spricht hier von „Bäder-Antisemitismus“) belegt und vor allem die Ostsee- und Nordseebäder (mit Ausnahme Norderneys) positionierten sich Anfang des 20. Jh. „antisemitisch und zugleich deutsch-völkisch“ (HACHTMANN 2007: 131). Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde dann der Zugang der jüdischen Bevölkerung zum Kur- und Badebetrieb zunächst erschwert (Nürnberger Rassengesetze von 1935 sowie Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 24. Juli 1937) und zum 16. Juni 1939 vollständig verboten. 2.8 Die Zeit zwischen den Weltkriegen 71 <?page no="72"?> Abb. 22: Prora Schon seit 1933 jedoch verboten lokale Behörden Juden den Besuch der Bäder, de facto war dieser Bevölkerungsgruppe Ende 1935 „der Aufenthalt in fast allen Seebädern und vielen Kurorten sowie Sommerfrischen […] verwehrt“ (HACHTMANN 2007: 132). Einige Kurorte schlossen jüdische Bürger von Kurabgabeermäßigungen beispielsweise für Schwerbehinderte oder Veteranen aus. Der Luftkurort Braunlage erklärte jüdische Gäste für unerwünscht, in Garmisch-Partenkirchen wurde mit Schil‐ dern darauf hingewiesen, dass Juden in Kurparken und -häusern keinen Zutritt haben, in Tölz und Wörishofen wurden Juden keine Kurkarten ausgehändigt. Einige Badeorte verwiesen sogar auf die erreichte „Judenfreiheit“; so titelt das Kampfblatt der NSDAP Mecklenburg, der „Niederdeutsche Beobachter“ im Juli 1935: „Arendsee wird judenrein“. Das genannte Ostseebad Arendsee wird drei Jahre später am 1. April 1938 von NS-Reichstatthalter Hildebrand mit den Orten Brunshaupten und Fulgen zum Ostseebad Kühlungsborn zusammengelegt (vgl. GRÜN 1994: 110; KEITZ 1997: 248; LUDWIG 1992: 246 und 275; SPRENGER 2021). Die Möglichkeit des Besuchs der einstmals einer gesellschaftlichen Elite vorbehal‐ tenen Heilbäder und Kurorte im Rahmen von KdF Freizeitreisen wurde vom NS-Regime als „Brechung bürgerlicher Privilegien“ propagandistisch ausgeschlachtet. Neue, teil‐ weise gigantische, wenn nicht gar größenwahnsinnige Freizeitanlagen entstanden. Als Beispiel sei das westlich von Binz auf Rügen gelegene Prora genannt, wo am 2. Mai 1936 der Grundstein für das „KdF Seebad Rügen“ gelegt wurde. In dem 4,5 km langen Bauriegel sollten bis zu 20.000 „Volksgenossen“ gleichzeitig nach dem Prinzip einer touristischen Fließfertigung (SPODE spricht hier von „Ferienfabrik“, vgl. SPODE 1987: 33) Urlaub machen können. Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verhinderte die Fertigstellung des Seebades. Neben den staatlich reglementierten und kontrollierten Freizeitaufenthalten im Rahmen von KdF-Reisen oblag die Verordnung der medizinisch indizierten Kuraufenthalte nach wie vor den Ärzten. Nach Schürle spielten die „Erholungs- und Ertüchtigungskuren“ (SCHÜRLE 2007: 122) auch eine Rolle hinsicht‐ lich der Kriegsvorbereitung und Kriegs‐ durchführung, indem diese den Erhalt und ggf. die Wiederherstellung der Kriegsverwendbarkeit sicherstellten. Eine Sonderrolle spielten die seit 1938 existierenden „Erholungsheime für na‐ turgemäße Heil- und Lebensweise“, welche Angehörigen der SS und deren Familien Erholungsaufenthalte ermöglichen sollten. Im Oktober 1944 gab es insgesamt 35 Heime mit ca. 1.500 Betten, unter anderem in Bad Homburg, Bad Nauheim, Bayrischzell, Binz, Grömitz, Sellin, Traunstein und Winterberg (vgl. GEORG 1963: 102). 72 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="73"?> Der mit dem deutschen Überfall auf Polen beginnende Zweite Weltkrieg brachte die Reiseaktivitäten nahezu völlig zum Erliegen, gleiches galt auch für den nicht-mi‐ litärischen Kurverkehr. Die Züge und die Busse der KdF fanden nunmehr für den Truppentransport Verwendung, der Bau an den KdF Seebädern wurde gestoppt. Aus den Kur- und Badeeinrichtungen wurden Lazarette und Erholungseinrichtungen für verwundete Frontsoldaten. 2.9 Die Nachkriegszeit Am Ende des Zweiten Weltkrieges war der Kurverkehr zum Erliegen gekommen. Zwar waren die meisten kleineren Kurorte, anders als die Großstädte, von den Flä‐ chenbombardements der Alliierten und den damit einhergehenden weitestgehenden Zerstörungen verschont geblieben. Dennoch war an eine touristische Nutzung dieser Orte und der entsprechenden Infrastruktur zunächst nicht zu denken. Neben den vielen Heimatvertriebenen vor allem aus den Ostgebieten des zusammengebrochenen Deut‐ schen Reiches benötigten auch Truppen und Verwaltung der Besatzungsmächte nicht unerhebliche Beherbergungskapazitäten. Interessanterweise wählten die Briten mit Bad Oeynhausen und die Franzosen mit Baden-Baden jeweils prominente Kurorte als Standort ihrer Hauptquartiere in den jeweiligen Besatzungszonen. In Bad Oeynhausen beschlagnahmten die Briten hierzu 55 % des Wohnungsbestandes, 70 % der Bevölke‐ rung mussten umziehen. In Baden-Baden (ursprünglich 35.000 Einwohner) lebten nach 1945 über 45.000 französische Soldaten und Verwaltungsbeamte samt Familien, wozu 4.000 Gebäude beschlagnahmt wurden (vgl. KASPAR 2019: 335). Die Kureinrichtungen im sächsischen Bad Brambach dienten noch bis 1957 den sowjetischen Truppen als Sanatorium. Und in den 33 See- und Heilbädern des damaligen „Fremdenverkehrsver‐ bandes Nordmark“ (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niederelbe und Nordheide) lebten kurz nach Kriegsende mehr Heimatvertriebene als Einheimische. Jedoch waren die ge‐ nannten Nutzungsarten der Beherbergungskapazitäten zumindest in Westdeutschland nur temporär, schon im Oktober 1949 waren wieder 60 % der Gästebetten touristisch verfügbar (vgl. HACHTMANN 2007: 153). Auch wenn die Beherbergungskapazitäten nach und nach wieder anwuchsen, so bremsten zunächst noch allgegenwärtige Existenznöte, wirtschaftliche und finanzielle Probleme und nicht zuletzt eine zerstörte und v. a. in der sowjetischen Besatzungszone durch Reparationsleistungen stark dezimierte Verkehrsinfrastruktur eine aufkeimende Reiselust. Auch aus Sicht der staatlichen Sozial- und Gesundheitspolitik standen zunächst die Schaffung von Wohnraum, die Integration der Vertriebenen, die Nah‐ rungsmittelversorgung und die Sicherung der medizinischen Akutversorgung im Vordergrund, so dass dem Kurwesen noch wenig Beachtung zuteilwerden konnte. 2.9 Die Nachkriegszeit 73 <?page no="74"?> 2.9.1 Getrennte Entwicklungen in Ost und West War die Kur in früherer Zeit nur den begüterten Schichten vorbehalten, so wurde diese nach dem Zweiten Weltkrieg in beiden Teilen Deutschlands breiten Bevölke‐ rungsschichten zugänglich. Nach einer v. a. seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 deutschlandweit recht einheitlichen Entwicklung des deutschen Kur- und Bäderwesens sorgte die deutsche Teilung mit den daraus resultierenden unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für verschiedene Entwicklungslinien. Zwar gab es nach wie vor Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Kurformen (Vor- und Nachsorge, Kuren für Kinder und Erwachsene, Müttergenesungskuren etc.) und der Kurdauer (vier bis sechs Wochen), bestimmte Finanzierungsformen wie z. B. die aus der Bundesrepu‐ blik bekannte offene Badekur (später Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung) waren in der DDR hingegen unbekannt. Auch war es dort Einheimischen nicht möglich, örtliche Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Kuren wurden in der DDR nahezu ausschließlich als staatlich finanzierte bzw. sub‐ ventionierte stationäre Maßnahme angeboten. Gleichwohl gab es in überschaubarem Umfang auch Kurangebote für Selbstzahler, welche aber ebenfalls in stationärer Form durchgeführt wurden. 2.9.2 Entwicklung des Kurwesens in der DDR Bereits ein Jahr nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands zu einer Neuausrichtung des Kurwesens. Die aus der Zwangsvereinigung von SPD und KPD entstandene Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) legte 1946 in ihren „Kommunalpolitischen Richtlinien“ fest, dass jedem bedürftigen Arbeiter eine Kur zu ermöglichen sei, was auch eine „Förderung der Volkswohlfahrt (Heilanstalten, Badewesen)“ (RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 120) beinhaltete. Das Hauptziel einer Kur lag in der weitgehenden Wiederherstellung der Gesundheit und der damit verbundenen Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Kuren wurden als Heilkuren, Genesungskuren und prophylaktische Kuren sowie Mütter- und Schwangerenkuren angeboten (vgl. RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 131). Ein besonderer Schwerpunkt lag auf (Vorsorge-)Kuren für Kinder, um deren Gesundheit zu fördern und möglichen chronischen Krankheiten im Alter vorzubeugen. „Kinderkuren hatten im Jahr 1989 einen Anteil von 17 % aller Kuren und damit einen für heutige Verhältnisse großen Anteil an den Kurmaßnahmen“ (Bähre 2003: 264). Um die ideologisch geprägten kurpolitischen Ziele zu erreichen, sollte zunächst das „gesamte Heil- und Gesundheitswesen in Gemeindebetriebe unter Ausschaltung aller privatwirtschaftlicher Interessen“ (RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 120) überführt werden. Im Januar 1947 wurde die Auflösung der Landesversicherungsanstalten verfügt und eine einheitliche Sozialversicherung eingeführt, welche bis 1952 die überwiegende Mehrzahl der Kureinrichtungen verwaltete. Die gesundheitspolitischen Richtlinien der 74 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="75"?> SED von 1947 sahen dann die endgültige Verstaatlichung der Heilstätten, Heilbäder und Kureinrichtungen vor. Nicht nur vereinzelt wurden in Geheimaktionen private Vermieter in Kur- und Badeorten enteignet (z. B. Aktion „Rose“ im Februar 1953, bei der 440 Hotels, Pensionen und Restaurants an der Ostseeküste enteignet worden sind, vgl. NDR 2023). Sozialistische Ehrentitel wie „Bad der Werktätigen“ (z.-B. Heiligendamm, Schandau oder Elster) oder „Volksbad“ (Salzelmen) bezeugen die ideologische Durchdringung des Kur- und Bäderwesens. Wie der Tourismus insgesamt wurde auch das Kur- und Bä‐ derwesen instrumentalisiert „zum Zweck politisch-ideologischer Erziehung und Kon‐ trolle“ (HACHTMANN 2007: 178). Kuren wurden immer mehr der zentralstaatlichen Kontrolle unterworfen, dazu zählten die Ernennung zum Kurort, die Genehmigung der zur kurörtlichen Anwendung kommenden Heilmittel sowie die Kurantragstellung und die Kurvergabe. Die privat finanzierte Kur wurde nahezu bedeutungslos. Nach 1948 mussten 90 % aller Kurplätze zwangsläufig an Sozialversicherungspatienten vergeben werden (so gab es z. B. in Bad Elster 1967 lediglich 5 % Selbstzahler, vgl. RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 135). Mit Gründung der DDR 1949 wurde festgelegt, dass mehr Arbeiter als Angestellte in den Genuss einer Kur kommen sollten. Das Ziel sollte der Erhalt bzw. die Wiederher‐ stellung ihrer Arbeitskraft sein. Ab 1952 wurden mit der Zwangsauflösung der Länder und der daraus resultierenden allgegenwärtigen Machtkonzentration auf das SED-Regime in Berlin die Kureinrich‐ tungen durch die „Zentralverwaltung der Sozialversicherung“ verwaltet, ab 1957 war dann die Abteilung „Feriendienst und Kuren“ des gleichgeschalteten Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) für die Vergabe von Kurplätzen zuständig. „Schon frühzeitig hatte der FDGB auf eine autonome Interessenvertretung verzichtet und sich den politischen Entscheidungen und Weisungen der SED untergeordnet“ (FRERICH/ FREY 1996: 67). Die staatliche Kontrolle erstreckte sich auch auf die Vergabe der Kur- und der besonders begehrten Erholungsheimplätze: Diese erfolgte ab 1957 ausschließlich durch die FDGB-Abteilung „Feriendienst und Kuren“. Eine Randerscheinung blieben die wenigen, nicht direkt durch die Staatsmacht gelenkten Kureinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft wie z. B. die evangelische Kinder-Klinik Heimdall in Bad Elster (gegründet 1913, heute Fachklinik Sonnenhöhe). Im Fünf-Jahresplan von 1950 sollten die Kurkapazitäten von 18.000 auf 21.000 Plätze 1955 ausgebaut werden, was anfangs auch erfolgversprechend umgesetzt werden konnte: Konnten 1948 noch 210.000 Heilmaßnahmen durchgeführt werden, waren es 1953, u. a. durch Neubauten oder Einführung eines Ganzjahresbetriebes, schon 606.000 (vgl. SCHÜRLE 2001: 125). Zur größten Kureinrichtung in der DDR entwickelten sich die 1966 organisatorisch zusammengeschlossenen Staatsbäder Bad Brambach und Bad Elster (die einzigen Staatsbäder der DDR), die 1975 ca. 20 % aller Heilkuren für Erwachsene auf sich vereinten (RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 132). 2.9 Die Nachkriegszeit 75 <?page no="76"?> Eine weitere Voraussetzung zum Ausbau des Kur- und Bäderwesens in der DDR war das von Obermedizinalrat Albert Kukowka 1949 veröffentlichte „Verzeichnis der Heilquellen, Bäder, Seebäder, Kurorte, heilklimatischen Kurorte und Luftkurorte in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“, welches 1959 in das erste Indikationsver‐ zeichnis für Kureinrichtungen („Heilanzeigen und Gegenheilanzeigen für Heilkuren, Genesungskuren sowie prophylaktische Kuren“) mündete (vgl. RÜDIGER/ REINHOLD 1995: 158). Die rechtliche Grundlage des Kurwesens in der DDR bildete die Kurortverordnung vom 3. August 1967, welche einheitlich das Anerkennungsverfahren für staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte und die Erkundung, Erschließung und Nutzung natürlicher Heilmittel sowie der für den Schutz der Heilmittel gebildeten Schutzgebiete regelte. Die positive Entwicklung eines leistungsfähigen Kurwesens in den 60er und 70er Jahren darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass infolge der fehlgeleiteten sozialis‐ tischen Planwirtschaft die erforderlichen (Neu-)Investitionen in die medizinisch-the‐ rapeutische Infrastruktur unterblieben. Spätestens ab Mitte der 70er Jahre ist „von einem qualitativ merklichen Absinken der therapeutischen, aber auch der touristischen Standards verbunden mit einer geringen Wirtschaftlichkeit der Kureinrichtungen … auszugehen“ (SCHÜRLE 2001: 125). Im Wendejahr 1989 standen anstatt der schon für 1955 geplanten 21.000 Kurplätze lediglich noch 17.000 zur Verfügung. Die auch durch großes Engagement des medizinisch-therapeutischen Personals nicht wettzumachende vernachlässigte Infrastruktur sollte sich nach der Wiederverei‐ nigung für einige der ehemaligen DDR-Kurorte hinsichtlich der Prädikatisierung als Heilbad oder Kurort als problematisch erweisen. Insgesamt ist festzustellen, dass das Kurwesen in der DDR auch relativ gesehen nicht die Bedeutung erlangt hat wie in der Bundesrepublik. Schürle geht für das Ende der 80er Jahre von 101,5 Mio. Kurtagen in der Bundesrepublik und ca. 1 Mio. Kurtagen in der DDR aus (SCHÜRLE 2001: 125). 2.9.3 Entwicklung des Kurwesens in der Bundesrepublik In der Bundesrepublik entwickelte sich das Kur- und Bäderwesen in drei Phasen (vgl. BERKTOLD-FACKLER/ KRUMBHOLZ 1997: 91): Zunächst führten in der Zeit des „Wirtschaftswunders“ steigender Wohlstand, mehr Freizeit, wachsende Kaufkraft und zunehmende Mobilität zu einer erhöhten Nachfrage nach Tourismusleistungen und auch nach Kurangeboten. In der Folge wurden die kurativen Angebotsstrukturen aufgrund der Fortschritte in der medizinischen Forschung differenzierter und qualitativ hochwertiger. Schließlich richtete sich das kurative Angebot unter Nachhaltigkeitsaspekten und auch unter Berücksichtigung des neu aufgekommenen Wellness-Gedankens neu aus. 76 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="77"?> Schon am 13. September 1947 fand auf Norderney der 1. Deutsche Bädertag der Nachkriegszeit statt, auf dem die Neugründung des Deutschen Bäderverbandes e. V. er‐ folgte. Vier Jahre später wurde die Zweite Auflage der „Richtlinien und Begriffsbestim‐ mungen für die Anerkennung von Bade- und Heilklimatischen Kurorten, Luftkurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ vom Deutschen Bäderverband herausgegeben. Mit dem Einsetzen des oft als Wirtschaftswunder bezeichneten deutlichen wirt‐ schaftlichen Aufschwungs in den 50er Jahren verbesserten sich die Rahmenbedin‐ gungen für die Entwicklung des Kurwesens merklich. Zunächst sorgten wenige wohlhabende Privat(kur)gäste in den Kur- und Tourismusorten v.-a. in den deutschen Mittelgebirgen für „einen zeitlich vor dem deutschen Italien-Reisefieber stattfindenden (und hauptsächlich) touristisch motivierten Aufschwung“ (SCHÜRLE 2001: 129). Der entscheidende Impuls für den dann folgenden rasanten Aufstieg des Kur- und Bäder‐ wesens ging aber von der 1957 mit der Rentenreform erfolgten Verankerung der Kur als umfassenden gesetzlichen Versorgungsanspruch in den Sozialsystemen aus. Die Sozialkur entwickelte sich zum Wachstumstreiber des Kur- und Bäderwesens. 2.9.3.1 Zweite Blütezeit des Kur- und Bäderwesens ab 1957 Im Zuge der Rentenreform vom 1. Januar 1957 fand die Kur als Regelbehandlung Eingang in die Leistungskataloge der Sozialversicherungen. Seitdem war u. a. festgelegt, dass die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme Vorrang vor der Gewährung einer (Früh-)Rente hat (Reha vor Rente). Auch der präventive Charakter einer Kur zur Vermeidung der Krankheitsentstehung wurde erkannt und mit der Gewährung von Vorsorgekuren gewürdigt. Eine wesentliche Folge dieser Neuregelungen war die Kostenübernahme. Mussten Anreise, Aufenthalt, Verpflegung, Kurmittel und die ärztliche Leistung in vergangenen Zeiten mehr oder weniger weitgehend von den Kurgästen selbst bezahlt werden, kamen fortan die Sozialversicherungsträger ganz oder zumindest teilweise für die Kosten einer Kur auf. Somit wurde ein Kuraufenthalt erstmals in der Geschichte für die große Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung realistisch. Die volle sozialrechtliche Anerkennung der Kur als der - neben Arzt und Kranken‐ haus - dritten Säule des Gesundheitswesens führte zu einem sprunghaften Anstieg von Nachfrage und Angebot, die Versicherungsträger errichteten in den Heilbädern und Kurorten eigene Heilanstalten oder belegten Betten in privat geführten Kurein‐ richtungen (Vertragskliniken). In der Folge schnellte die Zahl der Kuren in die Höhe und bescherte den Kurein‐ richtungen lange Zeit eine stabile, nahezu garantierte Nachfrage und Auslastung. Ein Werben um Gäste war nicht erforderlich, Marketing nahezu ein Fremdwort. 2.9 Die Nachkriegszeit 77 <?page no="78"?> Zwischen 1950 und 1960 stieg die Zahl der Kurgäste um 189 %, die der Kurtage sogar um 249 % und die der abgegebenen Kurmittel um 321 % (vgl. DBV 1960: 7). Um der steigenden Nachfrage der Sozialkurgäste gerecht zu werden, errichteten viele Versicherungsträger neue Kurkliniken. Die v. a. ab Beginn der 60er Jahre zu beobachtende „Klinifizierung“ (SCHÜRLE 2001: 132) führte zu einer klaren kurmedi‐ zinisch dominierten infrastrukturellen Ausrichtung vieler Kurorte als kurmedizinische Versorgungsorte. Zusätzlich zu den Traditionsbädern wie z. B. Bad Pyrmont oder Bad Reichenhall entwickelten sich bundesweit neue Kurorte. Mal durch Zufall, meist aber wurden neue Heilbäder und Kurorte am Reißbrett geplant. Als man 1964 im niedersächsischen Bevensen nach Erdgas bohrte, stieß man stattdessen auf eine Thermalquelle, vier Jahre später erbohrte man sogar eine eisen- und jodhaltige Thermal-Sole-Quelle. Seit 1975 ist Bevensen (seit 1976 Bad Bevensen) als Jod-Sole-Heilbad anerkannt. Weniger zufällig lief die Entwicklung des sog. Niederbayerischen Bäderdreiecks mit den Orten Bad Birnbach, Bad Griesbach, Bad Füssing. Diese Orte wurden in den 60er und 70er Jahren systematisch zu Kurorten entwickelt, auch um deren wirtschaftliche Nachteile aufgrund der geographischen Randlage zu kompensieren. Bad Füssing zählt heute zu den größten Kurorten Europas. Die durchaus sachgerechte indikationsbezogene medizinisch-therapeutische Profi‐ lierung des Kur- und Bäderwesens und somit auch der Heilbäder und Kurorte brachte es mit sich, dass sich die Gästeklientel wandelte. Die Sozialkur war bei vorliegender ärztlicher Verordnung demokratisiert und für jedermann realisierbar, unabhängig vom Finanz- und Freizeitbudget. Allein der Maßstab der medizinischen Notwendigkeit entscheidet über die Teilnahme an der solidargemeinschaftlich finanzierten Sozialkur. Nicht nur Zielgruppen und Kostenübernahme haben sich gewandelt, auch das Kurpa‐ radigma hat sich verändert. War der Kurgast in früherer Zeit ein im wahrsten Sinne des Wortes geduldig wartender Patient (lat. patiens: ertragend, geduldig) in einer eher passiven Rolle, so bringt er sich im modernen ganzheitlichen Kurwesen aktiv in den Gesundungsprozess ein. Durch diese aktive Rolle, das Training eines gesundheitsför‐ dernden und krankheitsgerechten Verhaltens und durch die Übertragung der in einer Kur erlernten Verhaltensweisen auf den Lebensalltag soll ein längerfristiger Heilerfolg ermöglicht werden. Es liegt in der Natur des Menschen, dass mit zunehmendem Alter auch die Auftritts‐ häufigkeit gesundheitlicher Defizite zunimmt, die kurativer Behandlung bedürfen. Dies spiegelte sich auch in der Klientel wider, die vermehrt aus älteren Gästen mit mehr oder weniger sichtbaren gesundheitlichen Einschränkungen bestand. Verstärkt wurde dieser Effekt dadurch, dass sich die Rentenversicherungen seit Beginn der 60er Jahre langsam aus dem Bereich der ambulanten (früher „offenen“) Badekuren zurückzogen, was zu einer Konzentration des Sozialkurwesens auf die stationäre Klinikkur (→ 78 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="79"?> Kap. 5.1) beitrug. Diese Entwicklungen sorgten u. a. für ein Image der Kur als „der klinifizierten Sozialkur mit einer vorwiegend aus Alten und Kranken bestehenden Hauptnachfragergruppe“ (SCHÜRLE 2001: 133). Die Konzentration vieler Orte auf die in Kliniken durchgeführte Sozialkur bei gleichzeitiger Vernachlässigung selbstzahlender Privatkurgäste führte zu einer sich später noch als problematisch erweisenden Abhängigkeit von den Kassen der Sozialversicherungsträger. 2.9.3.2 Verschärfte Rahmenbedingungen ab Beginn der 80er Jahre Verwöhnt durch eine jahrelang steigende Nachfrage nach Kurangeboten wurden die Kur- und Bäderkapazitäten stetig weiter ausgebaut, was zu steigenden Kosten führte. Konnten diese in den Zeiten des ungebremsten Wirtschaftswachstums durch die Solidargemeinschaft gedeckt werden, führten ab Beginn der 80er Jahre geringes Wirtschaftswachstum, dauerhaft hohe Arbeitslosenzahlen und der sich abzeichnende demographische Wandel zu einer Überlastung der sozialen Sicherungssysteme. Zudem führte die intensive Inanspruchnahme von Kuren zu kritischen Einstellungen gegenüber dem Kur- und Bäderwesen: „Morgens Fango - Abends Tango“, „bezahltes Baden“, „Soziale Selbstbedienungseinrichtung“, oder „Urlaub auf Krankenschein“ sind Floskeln, die den medizinischen Wert einer Kur in Frage stellen oder diese in die Nähe eines problemlos erschwinglichen Konsumgutes rücken. Kritisiert wurde neben einer überbordenden Inanspruchnahme einer Kur auch die zu unspezifisch erscheinenden Indikationen der Heilmittel der jeweiligen Heilbäder und Kurorte. Schon 1977 waren die Sozialkurleistungen der Rentenversicherungen durch das 20. Rentenanpassungsgesetz und 1981 durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingeschränkt worden, aber erst in Verbindung mit der seit Beginn der 80er Jahre deutlich schwäche‐ ren Konjunkturentwicklung kam es zu einem spürbaren Nachfragerückgang bei den Sozialkuren. Je nach Gästestruktur und Abhängigkeit von Sozialkurgästen wirkte sich diese Entwicklung unterschiedlich stark auf die Heilbäder und Kurorte aus. Die Kostendämpfungsmaßnahmen im Gesundheitswesen betrafen v. a. die ambulanten Kuren der gesetzlichen Krankenversicherungen, aber auch die Kuren der Rentenversicherungsträger. 1982 war ein Rückgang der Reha-Anträge bei den Rentenversicherungsträgern von 27,4 % zu verzeichnen, im Jahr darauf waren es weitere 9,8 %. Nach einem kurzen wirtschaftlichen Zwischenhoch Mitte der 80er Jahre kam es dann zum Ende der Dekade zu weiteren, diesmal noch drastischeren Einschnitten, v. a. bei den ambulanten Kurformen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989 sah bei den ambulanten Kuren eine deutliche 2.9 Die Nachkriegszeit 79 <?page no="80"?> Kürzung bei den Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung vor, in deren Folge sich die Zahl der Kurmaßnahmen zwischen 1988 und 1993 nahezu halbiert hat. Weitere Einschnitte brachte 1993 das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG), wiederum v. a. bei den ambulanten Kuren (vgl. SCHÜRLE 2001: 138). Anfang der 90er Jahre wurden noch bis zu 800.000 ambulante Sozialkuren pro Jahr verordnet, die Zahl verringerte sich als Folge der Reformen auf weniger als 200.000 pro Jahr (vgl. MÜLLER 2009: 3). 2.10 Gesamtdeutsches Kur- und Bäderwesen 2.10.1 Zusammenführung der Strukturen Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei, die deutsche Einheit war vollzogen. Das Gesundheits- und damit auch das Kur- und Bäderwesen der neuen Bundesländer wurde weitgehend an das System der „alten“ Bundesrepublik angepasst. Das Kurorterecht der DDR basierte auf den Vorarbeiten aus den 30er Jahren und auf den im Jahre 1937 erlassenen Bestimmungen der Reichsverordnung. Nach der Wiedervereinigung und der sozialrechtlichen Harmonisierung des Gesundheitswesens konnten somit die Heilbäder, Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnenbetriebe in den neuen Ländern mit den neu geschaffenen Landeskurortegesetzen nahezu nahtlos in das gesamtdeutsche Kur- und Bäderwesen integriert werden. Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums und der Sozialministerien der neuen Bundesländer wurden viele Einrichtungen privatisiert, häufig übernahmen westdeutsche Klinikgruppen ihre ostdeutschen Pendants. Aufgrund der maroden In‐ frastruktur konnten aber viele Kureinrichtungen den neuen Standards nicht genügen. Die gegenüber der Vorwendezeit um 65 % zurückgegangene Anzahl der Kuren mag dies belegen. Die staatliche Anerkennung nach den Kriterien des Deutschen Bäderverbandes als Heilbad oder Kurort erhielten 1992 dann 67 Orte, darunter 22 in Thüringen, 20 in Sachsen, zehn in Mecklenburg-Vorpommern, acht in Sachsen-Anhalt und sieben in Brandenburg (vgl. BÄHRE 2003: 361). Auf der Grundlage des „Gesetz[es] über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gesetz)“ von 1970 kam es in den Nachwen‐ dejahren zu umfangreichen Investitionen in die ostdeutsche Kur-Infrastruktur. 2.10.2 Kurkrise 1997 Nach den einschneidenden Maßnahmen v. a. bei den ambulanten Kurformen Ende der 80er Jahre ließ die Reaktion bei den Kurgästen nicht lange auf sich warten. Aufgrund der finanziell immer unattraktiveren ambulanten Kur tendierten die Kurwilligen nun zu stationären Kuren (→ Kap. 5.1), was wiederum zu einer Kostenexplosion u. a. bei den Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger führte. Deren 80 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="81"?> Ausgaben für Rehabilitationsmaßnahmen schnellten von 5,4 Mrd. DM 1990 um 60 % auf 8,6 Mrd.-DM 1994 empor (vgl. BUCHNER 2002: 40 ff.; 250 ff.). Der generellen Kostenexplosion im Gesundheitswesen wurde mit dem „Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung“ begegnet (Beitrag‐ sentlastungsgesetz - BeitrEntlG vom 1. November 1996 mit Wirkung zum 1. Januar 1997). Diese zweite Stufe der bereits 1989 eingeleiteten Gesundheitsreform führte dann ab 1997 zu gravierenden Einschränkungen im Kurwesen: Die Regeldauer einer Kur wurde von vier auf drei Wochen reduziert, der Mindest‐ abstand zwischen zwei Kuren von drei auf vier Jahre angehoben, die täglichen Zuzahlungen seitens des Kurgastes wurden von 12 DM auf 25 DM in West- und von 9-DM auf 20-DM in Ostdeutschland erhöht, ggf. musste der Sozialkurpatient sogar pro Kurwoche ein oder zwei Tage Urlaub einbringen. Der Begriff „Kur“ ist nun aus dem Vokabular des Sozialgesetzbuches verschwunden. Stattdessen ist jetzt von „Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in anerkannten Kurorten“ die Rede. Die Folgen für die an Vollauslastung gewöhnten Heilbäder und Kurorte waren dramatisch. Sinkende Kurverordnungen, weniger Kurgäste, sinkende Aufenthaltsdauer, we‐ niger Bettenauslastung, weniger abgegebene Heilmittel, weniger Einnahmen aus der Kurabgabe (vgl. BRITTNER 2000: 32). Beispielsweise ist die Fallzahl der insgesamt verordneten Vorsorge- oder Rehabilitati‐ onsmaßnahmen von 1.916.531 im Jahre 1996 auf 1.575.454 im Folgejahr gesunken, ein Rückgang um knapp 18 %. Auch die Aufenthaltsdauer verringerte sich im gleichen Zeitraum von 30,2 Tagen auf 27,3 Tage, was zusammengefasst die Bettenauslastung in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen von 83,2 % auf 62,3 % zurückgehen ließ (vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT 2022a; KARG/ BAIER 1999: 233 ff.; BUCHNER 2002: 40 ff.). 2.10.3 Neujustierung nach 1997 Den Gesundheitsreformen in jüngerer Zeit war stets gemein, dass es zu Leistungs‐ kürzungen in den meisten Bereichen des Gesundheitswesens und somit auch im Kurbereich gekommen ist. Vor allem die Gesundheitsreform von 1996 machte die wirtschaftliche Abhängigkeit der Heilbäder und Kurorte von der Sozialgesetzgebung und daraus resultierend von den Sozialkurgästen deutlich, wenn auch, abhängig vom jeweiligen Anteil der Sozial‐ kurgäste, in unterschiedlichem Maße. 2.10 Gesamtdeutsches Kur- und Bäderwesen 81 <?page no="82"?> Als Folge setzte verbreitet ein Umdenken ein; mit neuen zeitgemäßen Angeboten wurden nun neue (selbstzahlende) Zielgruppen angesprochen. Heilbäder und Kurorte haben sich jahrzehntelang auf den ersten Gesundheits‐ markt konzentriert. Dieser wird definiert „als die Gesundheitsversorgung, die durch die gesetzliche und private Krankenversicherung, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung und öffentlichen Haushalte finanziert wird“ (MÜLLER 2009: 1). Bedingt durch zunehmende staatliche Regulierungen und Einsparmaßnahmen sind die Wachstumsaussichten auf dem ersten Gesundheitsmarkt begrenzt. Daher zielt die neue Ausrichtung der Heilbäder und Kurorte auch auf den zweiten Gesundheits‐ markt, welcher „alle privat finanzierten Leistungen im Gesundheitsbereich (z. B. alternative Heilmittel, private Zusatzversicherungen) sowie den privaten Konsum mit dem zugrunde liegenden Kaufmotiv Gesundheit und Prävention (Gesundheitstouris‐ mus, Lebensmittel aus biologischem Anbau, Naturkosmetik, Fitness, etc.)“ umfasst (MÜLLER 2009: 1). Zwischen beiden Gesundheitsmärkten gibt es Wechselwirkungen, eine eindeutige Abgrenzung ist nicht möglich (vgl. ILLING 2009: 26). Neben den traditionellen Kuranwendungen erweiterten also viele Heilbäder und Kurorte ihre traditionelle Angebotspalette um verschiedene Gesundheits-, Fitness-, Beauty- und Wellnessofferten für selbstzahlende Gesundheitsurlauber, Kurzreisegäste und Reisende, die sich in den Kurorten mit ihrer naturnahen Lage und gut ausgebauten touristischen Infrastruktur einfach nur erholen möchten. Seit 1998 setzte, zu einem wesentlichen Teil auch bedingt durch diese neuen präventiv geprägten Angebote, eine Erholung mit einem leichten Aufwärtstrend in den Heilbädern und Kurorten ein. 2008 machten die Übernachtungen in Heilbädern und Kurorten gut 33 % aller touristischen Übernachtungen in Deutschland aus, wobei 80 % der Gäste Selbstzahler waren (vgl. MÜLLER 2009: 3). Vielen Heilbädern und Kurorten ist es gelungen, sich mit ihrer hohen medizinischen Kompetenz, ihrer langjährigen Erfahrung als Gastgeber und einer bedingt durch einen z. T. erheblichen Investitionsstau notwendigerweise modernisierten Infra- und Supra‐ struktur als Gesundheitskompetenzzentren - quasi als Trainingslager für Gesundheit - neu zu positionieren. Der Trend zu Wellness und v. a. Medical Wellness hat hierbei einen zusätzlichen Markt eröffnet, der aber auch von Hotels und Freizeitbädern bespielt wird. Nicht zu vergessen ist die europäische Konkurrenz (z. B. Tschechien und Ungarn). Durch die Verschmelzung krankheitspräventiver und gesundheitsfördernder Kom‐ ponenten erweiterte sich das Angebotsspektrum der Heilbäder und Kurorte im neuen Jahrtausend. Das Portfolio besteht einerseits aus medizinisch indizierten Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen und andererseits aus Wellnessangeboten zur Gesund‐ heitsförderung, die einer diagnosefähigen Indikation nicht bedürfen (vgl. CAS‐ SENS 2013: 28). 82 2 Entwicklungsgeschichte des Kur- und Bäderwesens <?page no="83"?> 2.10.4 Lockdown auch im Kur- und Bäderwesen: Die Covid-19-Jahre 2020 bis 2022 Die Covid-19-Pandemie hat ab März 2020 das Kur- und Bäderwesen überproportional hart getroffen: Nicht nur die Privatzahler, sondern auch die Sozialkurgäste blieben aus und damit auch deren finanzieller Beitrag zum Betrieb und Erhalt der personal- und kostenintensiven Gesundheits- und Tourismusinfrastruktur (vgl. DHV 2022: 6). Mitten in der Covid-19-Krise sorgte eine erneute Änderung in der Gesundheitsge‐ setzgebung für einen Silberstreif am Horizont. Diesmal ging es nicht um erneute Einschränkungen, sondern um die Rücknahme einstmals verordneter Einschränkun‐ gen: Mehr als 30 Jahre war die ambulante Vorsorgeleistung (früher: offene Badekur) eine Ermessensleistung der Krankenkassen. Seit 2021 gehört diese präventive Kurform gemäß § 23 Abs. 2 SGB V wieder zum Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen. Seit 2021/ 2022 konnte das Kur- und Bäderwesen wieder hochgefahren werden und musste sich nun auf teilweise veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Hierzu gehören neben der zu erwartenden stärkeren Nachfrage nach ambulanten Vorsorge‐ leistungen auch die Behandlung Longbzw. Post-Covid-Erkrankter. Zudem ist ein größeres Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung festzustellen. Aufgrund der jahrelang erworbenen und stets erweiterten Kompetenz in Gesund‐ heitsfragen ist davon auszugehen, dass diese Herausforderungen für die qualitativ hochstehenden deutschen Heilbäder und Kurorte zu meistern sein werden. 2.10 Gesamtdeutsches Kur- und Bäderwesen 83 <?page no="85"?> 3 Heilmittel und Heilverfahren 3.1 Heilmittel Im Gegensatz zum Begriff des Heilmittels im Sinne der Sozialgesetzgebung (§ 32 SGB V), welche unter Heilmitteln allumfassend dem Heilzweck förderliche ärztlich verordnete Dienstleistungen versteht, soll der Begriff hier enger gefasst und im Sinne eines gegenständlichen Heilstoffs wie z. B. Heilwasser, Heilgas oder Heilerde verstanden werden. Definition | Heilmittel Ein Heilmittel im Sinne eines Heilstoffs ist geogenen Ursprungs und kann dem Boden (auch als Wasser oder Gas), dem Meer oder der Luft entstammen. Es ist grundsätzlich geeignet, eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder deren Entstehung vorzubeugen. Die natürlichen ortsgebundenen Heilmittel bilden die wichtigste Säule der Kur- und Bäderanwendungen und sollten am Ort ihres Vorkommens therapeutisch nutzbar sein. Diese Nutzbarkeit umfasst sowohl „thermische, mechanische und chemische Soforteffekte“ (DHV/ DTV 2024: 111) als auch mittel- und langfristig eintretende Wirkungen im Rahmen einer fortwährenden Anwendung als Reiz-Reaktions-The‐ rapie. Zur Sicherstellung der Qualität der angewendeten Heilmittel werden diese anhand vorgegebener Analyserichtlinien im Rahmen von Heilwasser-, Meerwasser-, Heilgas-, Peloid- und Klimaanalysen in vorgegebenen Abständen regelmäßig durch die Bundes‐ länder bzw. durch von diesen benannte Institutionen überprüft. Nähere Ausführungen zu diesen Analysen sowie zur rechtlichen Einordnung der Heilmittel als Arzneimittel oder als Medizinprodukt finden sich in den vom Deutschen Tourismusverband (DTV) und vom Deutschen Heilbäderverband (DHV) gemeinsam herausgegebenen und re‐ gelmäßig überarbeiteten Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvorausset‐ zungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe, die auch die Grundlage dieses Kapitels bilden. Die Art des ortsgebundenen Heilmittels ist die Basis für die Prädikatisierung der Heilbäder und Kurorte (z. B. Ostseebad Timmendorfer Strand, Mineralheilbad Bad Berka, Heilklimatischer Kurort Friedrichroda-Finsterbergen) und determiniert deren Indikationen. <?page no="86"?> Diese Heilmittel werden nachfolgend, gegliedert nach ihrem Vorkommen im Boden, im Meer und in der Luft, eingehend erläutert. 3.1.1 Heilmittel des Bodens Natürliche Heilmittel des Bodens kommen im oberen Bereich der Erdkruste, der sog. Lithosphäre, als Heilwässer (Grundbzw. Quellwasser), als Heilgase oder als Peloide vor. Wegen ihrer geogenen Herkunft sind diese Heilmittel ortsgebunden. Unter dieser Ortsgebundenheit wird eine räumliche Nähe zwischen dem Ort des Heilmittelvorkom‐ mens und dem Ort der Heilmittelanwendung verstanden (vgl. DHV/ DTV 2024: 114). 3.1.1.1 Heilwässer Definition | Heilwässer Natürliches Heilwasser unterscheidet sich von anderen Wässern durch seinen gesundheitsfördernden Gas- (z. B. Kohlenstoffdioxid) oder Mineralstoffgehalt (z. B. Chlorid, Hydrogencarbonat, Sulfat), dem Vorhandensein anderer Elemente oder Verbindungen (z. B. Eisen, Fluor, Jod, Kohlensäure, Radium, Radon, Schwefel) oder durch seine Temperatur (vgl. PSCHYREMBEL 1998: 641). Der für die Heilwirkung maßgebliche Gasbzw. Mineralstoffgehalt des Heilwassers wird durch die Dauer der Lagerung im Gestein bzw. Boden, durch die Art des umgeben‐ den Gesteins, durch die Wasserlöslichkeit der eingebundenen Gase und Mineralstoffe sowie durch die Temperatur bestimmt. Je tiefer das Wasser gelagert ist, desto höher ist dessen Temperatur, wobei der vertikale Temperaturgradient 1 °C pro 33 m beträgt (sog. geothermische Tiefenstufe). Klassifizierung von Heilwässern Im Boden vorhandene Grundbzw. Heilwässer können entweder artesisch (als Quellen) zu Tage treten oder mittels Förderanlagen wie z.-B. Pumpen erschlossen werden. Grundsätzlich werden zwei Arten von Grundwässern unterschieden, wobei Über‐ gangsformen möglich sind (vgl. DHV/ DTV 2024: 115): ● tiefe alte Grundwässer: sehr großer Einzugsbereich, lange Verweildauer im Gestein bzw. Boden, hoher Schutz durch überdeckende Gesteinsbzw. Bodenschichten, höhere Wassertempe‐ ratur. 86 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="87"?> ● flachere jüngere Grundwässer: kleinerer Einzugsbereich, kürzere Verweildauer im Gestein bzw. Boden, geringerer bis lückenhafter Schutz durch überdeckende Gesteinsbzw. Bodenschichten, geringere Wassertemperatur. Abhängig von der chemischen Zusammensetzung und den physikalischen Eigenschaf‐ ten können Heilwässer wie folgt klassifiziert werden, wobei die Mindestwerte am Ort der Anwendung erreicht werden müssen (vgl. DHV/ DTV 2024: 121): Art des Heilwassers Mindestwert in mg bzw. Bq/ Liter eisenhaltiges Wasser 20-mg zweiwertiges Eisen fluoridhaltiges Wasser 1-mg Fluorid jodhaltiges Wasser 1-mg Jodid kohlensäurehaltiges Wasser 500-mg Kohlenstoffdioxid (Badekur) radonhaltiges Wasser 370 Becquerel Radon pro Liter Säuerling 1000-mg Kohlenstoffdioxid (Trinkkur) schwefelhaltiges Wasser 1-mg Sulfidschwefel Sole 5,5-g Natrium- und 8,5-g Chlorid-Ionen Tab. 4: Klassifizierung von Heilwässern Wässer, die mit mehr als 20 °C austreten, können als Thermalwässer bezeichnet werden. Wässer, die mit unter 1000 mg Mineralstoffen pro Liter zwar als mineral‐ stoffarm gelten, jedoch weitere wertbestimmende Eigenschaften aufweisen, werden als Akratowässer bezeichnet. Treten diese mit über 20 °C aus, handelt es sich um Akratothermen, liegt die Austrittstemperatur unter 20-°C, um Akratopegen. Anwendung Die Wirkfaktoren von Heilwässern können in physikalische (Temperatur, Wasserdruck, Auftrieb, Viskosität) und chemische (Inhaltsstoffe) Wirkfaktoren unterschieden werden, die Anwendung der Heilwässer kann sowohl äußerlich als auch innerlich erfolgen. Äußerlich in Form von (ggf. temperierten) Bädern und Spülungen, innerlich in Form von Inhalationen oder Trinkkuren. Die therapeutisch erforderliche Dosierbarkeit der Heilwässer wird gewährleistet durch Anwendungsfläche, -dauer und -intervall, Temperierung, Konzentration des Mineral‐ stoffgehalts sowie durch die Kombination mit anderen Stimuli. Bei der Inhalation kann 3.1 Heilmittel 87 <?page no="88"?> bei Einsatz eines (Ultraschall-)Medikamentenverneblers zusätzlich die gewünschte Dosierbarkeit erreicht werden, indem durch die Definition der Tröpfchengröße der Wirkungsort des Heilmittels bestimmt werden kann (vgl. MICHEL 2008: 73 ff.). So wirken z. B. 5-18 Mikrometer große Partikel im Rachenraum, 3-6 Mikrometer große in den Bronchien und 1-3 Mikrometer große in den Lungenbläschen. Im Rahmen einer Trinkkur wird die gewünschte Dosierung zusätzlich zu Temperatur und Konzentration durch die Art und Weise der oralen Aufnahme, z. B. langsam und schluckweise im Umhergehen (vgl. DU PREL 2005: 131), bewirkt. Anwendungsform Anwendungsbeispiel Bäder (Voll- oder Teilbäder) Rumpfbad Spülungen Nasenspülung Inhalationen Soleinhalation Trinkkuren Schwefelwassertrinkkur Tab. 5: Anwendung von Heilwässern Indikationen So verschieden wie die Zusammensetzung der Heilwässer ist auch deren therapeuti‐ sche Anwendbarkeit. Die Eignung der Wässer ist abhängig von der Art und der Konzentration der enthaltenen Mineralstoffe und von der Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind gem. DHV folgende Indikationen möglich (DHV 2017: 13): ● „Herz-, Gefäß-, Kreislaufkrankheiten ● Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane ● Erkrankungen der Atemwege ● Frauenkrankheiten ● Krankheiten des Verdauungssystems ● Stoffwechselstörungen ● Erkrankungen im Kindesalter ● Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege ● Hautkrankheiten ● Erkrankungen des Nervensystems ● Augenerkrankungen ● Psychosomatische Erschöpfungszustände ● Allgemeine Schwächezustände, Rekonvaleszenz (Genesung)“ 88 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="89"?> Anerkennung Ist die therapeutische Eignung einer Heilquelle nachgewiesen, kann diese durch das jeweilige Bundesland als staatlich anerkannte Heilquelle anerkannt werden. Hierbei wird, ebenso wie in der Gesetzgebung, der Begriff Heilquelle als Ursprung des Heilwassers verwendet. Die entsprechenden Anforderungen sowie der Schutz der Heilquellen sind in den Ausführungsbestimmungen des Heilquellenrechts bzw. in den Wassergesetzen der Bundesländer festgelegt und werden aus dem Wasserhaushaltsge‐ setz (WHG) des Bundes abgeleitet (vgl. ROTTKE 2008: 136 ff.). § 53 Heilquellenschutz des WHG führt hierzu aus: „(1) Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. (2) Heilquellen, deren Erhaltung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist, können auf Antrag staatlich anerkannt werden (staatlich anerkannte Heilquellen). Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen. (3) Die zuständige Behörde kann besondere Betriebs- und Überwachungspflichten vorschrei‐ ben, soweit dies zur Erhaltung der staatlich anerkannten Heilquelle erforderlich ist. Die Überwachung von Betrieben und Anlagen ist zu dulden (…). (4) Zum Schutz staatlich anerkannter Heilquellen kann die Landesregierung durch Rechts‐ verordnung Heilquellenschutzgebiete festsetzen. In der Rechtsverordnung ist die begünstigte Person zu benennen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.“ Die für die staatliche Anerkennung als Heilquelle letztendlich zuständigen Bundeslän‐ der regeln die entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich wie folgt (DHV/ DTV 2024: 133): ● „Nachweis der wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung ● Heilwasseranalyse in Form der Anerkennungs-, Wiederholungs- und Kontrollanalyse ● Ergebnis der hygienischen Untersuchung ● Angaben über die geologischen, hydrogeologischen, quellentechnischen und wasser‐ wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der technischen Anlagen und Einrichtungen der Nutzung ● medizinisch-balneologisches Gutachten zur therapeutischen Eignung ● Angaben über die Notwendigkeit der Erhaltung aus Gründen des öffentlichen Interesses“ Qualitätssicherung Um als Heilquelle erstmalig anerkannt zu werden, muss das Heilwasser im Rahmen ei‐ ner Anerkennungsanalyse unter hydrogeologischen und medizinisch-balneologischen Aspekten umfassend analysiert werden. 3.1 Heilmittel 89 <?page no="90"?> Da Temperatur, Zusammensetzung und Mineralstoffgehalt der Wässer natürlichen Schwankungen unterliegen können, sind regelmäßige Hygiene-, mikrobiologische, Kontroll- und Wiederholungsanalysen erforderlich, bei denen physikalische Eigen‐ schaften, chemische Zusammensetzung sowie hygienische und mikrobiologische Aspekte geprüft werden, um die medizinisch-balneologische Eignung des Wassers bewerten und sicherstellen zu können. Hierzu gehört ggf. auch die Untersuchung der Förder-, Leitungs- und Speichereinrichtungen. Grundsätzlich sind die Analysen an der Quelle und am Anwendungsort durchzuführen. Inhalt und Turnus der regelmäßigen Untersuchungen und Analysen (vgl. DHV/ DTV 2024: 131 ff.) Allgemeine Hygieneuntersuchung (monatlich) ● quelltechnische und hydrologische Beschreibung an der Quelle, ● allgemeine Hygieneuntersuchung (mikrobiologische und chemische Untersu‐ chungen) am Quell- und am Anwendungsort, ● Kontrolle von Wannen- und Therapieeinrichtungen (sofern mit Heilwasser betrie‐ ben) am Quell- und am Anwendungsort, ● sensorische Prüfung an der Quelle, ● mikrobiologische und Hygieneuntersuchungen in Therapie- und Schwimmbe‐ cken. Periodische Untersuchung der Mikrobiologie (vierteljährlich) ● Überprüfung auf Krankheitserreger. Kontrollanalyse (jährlich) ● quelltechnische und hydrologische Beschreibung, ● Gesamtkonzentration der Mineralstoffe, ● Überprüfung der wertgebenden Bestandteile und Eigenschaften, ● sensorische Prüfung, ● physikalische Untersuchungen, ● physikalisch-chemische Untersuchungen, ● chemische Untersuchungen, ● mikrobiologische Untersuchungen, ● Überprüfung auf Abweichungstendenzen bzw. Änderung der Charakteristik des Wassers im Vergleich zu vorangegangenen Analysen. 90 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="91"?> Wiederholungsanalyse (alle zehn Jahre): ● allgemeine Angaben zur Heilquelle und zum Untersuchungsaufbau, ● Beschreibung der eingesetzten technischen Einrichtungen, ● quelltechnische und hydrogeologische Beschreibung, ● sensorische Prüfung, ● physikalische Untersuchungen, ● physikalisch-chemische Untersuchungen, ● chemische Untersuchungen, ● mikrobiologische Untersuchungen. 3.1.1.2 Heilgase Definition | Heilgase Natürliche, ortsgebundene Heilgase unterscheiden sich durch ihre mittels einer Heilgasanalyse belegten gesundheitsfördernden Eigenschaften von anderen Ga‐ sen. Heilgase sind geeignet, im Rahmen von medizinisch-balneologischen Anwen‐ dungen Heilprozesse zu unterstützen. Klassifizierung von Heilgasen Heilgase entstammen überwiegend tieferen Erdschichten. Meist sind diese Gase - mit Ausnahme von Kohlenstoffdioxid - nicht in Gasvorkommen eingelagert, sondern sind im Wasser gelöst und werden unter Druck- oder Wärmeeinfluss freigesetzt. Sie treten entweder natürlich zutage oder werden mit Hilfe von Bohrungen gefördert und therapeutisch nutzbar gemacht. Von therapeutischer Bedeutung sind v. a. Kohlenstoffdioxid (häufig auch nicht ganz korrekt als Kohlendioxid oder Kohlensäure bezeichnet), Radon und Schwefelwasser‐ stoff (vgl. DHV/ DTV 2024: 140). Anwendung In der Regel können Heilgase in Form von Inhalationen angewendet werden. Sind die Gase in Wasser gelöst, sind auch Bäder und Trinkkuren möglich. Hinsichtlich der therapeutisch erforderlichen Dosierbarkeit gelten diejenigen Dosiermöglichkeiten, die bei den Heilwässern zum Einsatz kommen. 3.1 Heilmittel 91 <?page no="92"?> Anwendungsform Anwendungsbeispiel Bäder (Nassbad) Kohlenstoffdioxidbad, Radonbad Inhalationen (Gasbad), Inhalatorium, Heilstollen (Speläotherapie) Schwefelgas, radonhaltige Luft Tab. 6: Anwendung von Heilgasen Indikationen So verschieden wie die Zusammensetzung der Heilgase ist auch deren therapeutische Anwendbarkeit. Die Eignung der Gase ist abhängig von der Art und der Konzentration der enthaltenen Mineralstoffe und von der Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Beispielhaft seien hier mögliche Indikationen einer Kohlenstoffdioxidtherapie ge‐ nannt (vgl. HARTMANN 2008: 151): ● Hautkrankheiten (Ulcera) ● Sklerodermie ● Arterielle Verschlusskrankheiten ● Gefäßerkrankungen (Varikose, Mikroangiopathie) ● Bindegewebsschwächen (Cellulite) ● Bluthochdruck ● Herzinsuffizienz ● Polyneuropathie ● Disstress Qualitätssicherung Obwohl Heilgase wasserrechtlich den Heilquellen bzw. -wässern gleichgesetzt sind, ist im Gegensatz zu diesen keine staatliche Anerkennung möglich. Somit entfällt eine spezielle Anerkennungsanalyse; die Erstanalyse entspricht inhaltlich den Wiederho‐ lungsanalysen. Gleichwohl sind regelmäßige Heilgasanalysen in Form von Wiederho‐ lungs- und Kontrollanalysen auch bei Heilgasen obligatorisch. In diesen Analysen werden die therapeutische Anwendbarkeit sowie die geologischen und technischen Verhältnisse untersucht. 92 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="93"?> Inhalt und Turnus der regelmäßigen Untersuchungen und Analysen (vgl. DHV/ DTV 2024: 141 ff.) Kontrollanalyse (jährlich): ● Feststellung und Analyse der Hauptwirkstoffe, ● allgemeine Angaben zur Quelle und zum Untersuchungsaufbau, ● Beschreibung der eingesetzten technischen Einrichtungen, ● sensorische Prüfung, ● chemische Untersuchungen am Ort der Anwendung und ggf. am Ort der Quelle (abhängig von der Art des Gases), ● mikrobiologische Untersuchungen. Wiederholungsanalyse (alle zehn Jahre): ● allgemeine Angaben zur Quelle und zum Untersuchungsaufbau, ● Beschreibung der eingesetzten technischen Einrichtungen, ● sensorische Prüfungen, ● chemische Untersuchungen am Ort der Anwendung und am Ort der Quelle, ● Messung der Heilgaskonzentration am Ort der Anwendung, ● mikrobiologische Untersuchungen, ● zusammenfassende Beurteilung des Heilgases. 3.1.1.3 Peloide Definition | Peloide Peloide (altgriechisch pelos: Schlamm; oiedḗs: ähnlich) sind durch geologische bzw. biologische Vorgänge entstandene Substanzen terristrischen (z. B. Kreide) oder organischen (z. B. Moor) Ursprungs, welche trocken (z. B. Tuff) oder wasserhaltig (z.-B. Lehm) vorkommen können. Die für eine balneotherapeutische Anwendbarkeit in Form von Bädern oder als Pa‐ ckung, seltener auch als Trinkkur, erforderliche feinkörnige Konsistenz kann entweder von Natur aus vorliegen oder durch entsprechende Aufbereitung erreicht werden. Um die für eine Anwendung als Packung erforderliche festere, knetgummiartige Konsistenz zu erreichen, können Peloide z.-B. mit Paraffin versetzt werden. Peloide vereinen wertgebende Eigenschaften wie z. B. den „konduktiven Wärme‐ transport“ mit wertgebenden Bestandteilen wie z. B. Mineralstoffen, so dass von deren „thermo-physikalischen Potenzial“ (KLEINSCHMIDT 2004: 44) gesprochen werden kann. 3.1 Heilmittel 93 <?page no="94"?> Klassifizierung von Peloiden Peloide können in organische (Moor sowie Schlick mit organischer Besiedlung) und anorganische (z. B. Ton, Lehm, Tuff, Phonolit) Peloide sowie in Lockergesteine und Festgesteine unterschieden werden (vgl. FRESENIUS/ KUßMAUL 2001: 117; LÜTTIG 2008: 161). - geologischgenetische Gruppe Peloid Lockersteine (Eu-Peloide) sedentäre Peloide Torf (Hochmoor-, Nieder‐ moortorf, Moorerde) - limnische Peloide Lebermudde, Torfmudde, Kieselgur - marine Peloide marine (Salzwasser-)Schli‐ cke, Sapropel, Limane - fluviatile Peloide Flussschlicke - krenogene Peloide schlammartige Quellsedi‐ mente (Sulfit-, Schwefel-, Ockerschlamm) - äolische Peloide Löß - pedogene Peloide Lehm, Ton - vulkanoge Peloide Tuffite Festgesteine (Para-Peloide) Tonstein-Peloide Tonstein, Tonschiefer - Kalkstein-Peloide Mergel, Kalk, Kreide, Dolomit vulkanite Peloide Tuff, Phonolit Tab. 7: Klassifizierung von Peloiden In Mittel- und Nordeuropa ist das Peloid Torf von besonderer Bedeutung, wobei im Kurwesen meist der Begriff Moor verwendet wird. Geologisch gesehen ist das Moor die Vorkommensstätte, in der das Peloid Torf lagert. Um Moorpackungen oder -bäder aufzubereiten, kann ggf. Wasser hinzugegeben werden. An den Küstenorten der Ost- und v. a. der Nordsee werden marine Schlicke z. B. in Form von Schlickbädern oder -packungen therapeutisch angewendet. In Deutschland hat sich der Begriff Fango (italienisch: Schlamm, Schmutz) für pul‐ verförmige Peloid-Produkte zur Anwendung v. a. in Form von Packungen durchgesetzt. Basis für diese Fangoprodukte sind Tuffite, Tonstein, Tonschiefer, Tuff oder Phonolit. Bei den Fangopackungen steht die thermische Wirkung im Vordergrund. 94 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="95"?> Anwendung Peloide werden in aller Regel äußerlich angewendet, eine innere Anwendung ist jedoch im Rahmen einer (seltenen) Moortrinkkur möglich. Eine Dosierung kann über die Temperierung sowie über die Mineralstoffkonzentration erfolgen. Anwendungsform Anwendungsbeispiel Bäder (Voll- oder Teilbäder) Naturmoorvollbad Packungen Lehmpackung, Schlickpackung Salben Auftragen von Teersalbe auf die Haut Trinkkuren (selten) Moortrinkkur Tab. 8: Anwendung von Peloiden Indikationen So verschieden wie die Zusammensetzung der Peloide ist auch deren therapeutische Anwendbarkeit. Die Eignung der Peloide ist abhängig von der Art und der Konzen‐ tration der enthaltenen Mineralstoffe und von der Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind gem. DHV folgende Indikationen möglich (DHV 2017: 13) ● „Herz-, Gefäß-, Kreislaufkrankheiten ● Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane ● Erkrankungen der Atemwege ● Frauenkrankheiten ● Krankheiten des Verdauungssystems ● Stoffwechselstörungen ● Erkrankungen im Kindesalter ● Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege ● Hautkrankheiten ● Erkrankungen des Nervensystems ● Augenerkrankungen ● Psychosomatische Erschöpfungszustände ● Allgemeine Schwächezustände, Rekonvaleszenz (Genesung)“ Qualitätssicherung Die therapeutisch relevanten physikalischen und chemischen Eigenschaften der Pelo‐ ide sind nach Durchführung einer Erstanalyse regelmäßig zu untersuchen. 3.1 Heilmittel 95 <?page no="96"?> Inhalt und Turnus der regelmäßigen Untersuchungen und Analysen (vgl. DHV/ DTV 2024: 147 ff.) Erstanalyse (einmalig): ● allgemeine Angaben zum Untersuchungsaufbau ● Lagerstättenbeschreibung zur differenzierten Charakterisierung des Peloids ● Entnahme von Proben und Durchführung entsprechender Analysen ● Kennzeichnung (Farbe, Geruch, Konsistenz) ● sensorische Prüfungen ● physikalische Untersuchungen ● physikalisch-chemische Untersuchungen ● chemische Untersuchungen ● mikrobiologische Untersuchungen ● Ermittlung der Wärmehaltung (Speicher- und Abgabepotenzial) ● Zusammensetzung des Peloids und der Mineralstoffe ● Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen ● quantitative und qualitative Bestimmung der Mineralstoffe ● Untersuchung auf anthropogene Schad- und Belastungsstoffe Kontrollanalyse (jährlich): ● Beschreibung des Vorratslagers ● Untersuchung anthropogener Einflüsse auf die Lagerstätte ● Überprüfung der hygienischen Verhältnisse aller mit dem Peloidgebrauch in Verbindung stehender Anlagen ● sensorische Prüfungen ● physikalische Untersuchungen ● physikalisch-chemische Untersuchungen ● chemische Untersuchungen ● mikrobiologische Bewertung der Peloide ● Untersuchung auf Mikroorganismen Wiederholungsanalyse (alle zehn Jahre): ● Beschreibung des Vorratslagers ● allgemeine Zusammensetzung des Peloids ● Wasserkapazität des Peloids ● sensorische Prüfungen ● Untersuchung peloidspezifischer Werte, um etwaige Qualitätsveränderungen fest‐ stellen zu können Um den Bestand der Moorgebiete zu schonen, kann Moor wiederverwendet werden, wobei jedoch strenge Vorschriften zu beachten sind. So ist das abgebadete Moor hygienisch einwandfrei in der ursprünglichen Lagerstätte oder in einer ausgewiesenen 96 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="97"?> Regenerationsstätte zu deponieren. Frühestens nach fünf Jahren und nach eingehenden Analysen darf eine therapeutische Verwendung erfolgen, hierbei muss das abgebadete Moor mit Frischmaterial im Verhältnis 7: 3 vermischt werden. Grundsätzlich ist eine Verwendung eines einzigen Moorbades oder einer Moorpa‐ ckung für verschiedene Personen nicht zulässig. Gleiches gilt für die Wiederverwen‐ dung anorganischer Peloide und für Schlick. 3.1.2 Heilmittel des Meeres Definition | Heilmittel des Meeres Heilmittel des Meeres sind v. a. das Meerwasser, aber auch das Meeresklima sowie weitere Bestandteile des Meeres wie z. B. der Meeresboden (Schlick oder Watt) oder Algen. Die Heilmittel des Meeres können separat oder in Kombination angewendet werden. Das wesentliche natürliche Heilmittel des Meeres ist das Meerwasser, welches seine Heilwirkung durch seinen Mineralstoffgehalt (z. B. Calcium, Chlorid oder Natrium) und durch seine physikalischen Eigenschaften (z. B. Auftrieb, Viskosität) entfaltet. Der Mineralstoffgehalt ist abhängig von der Lage des Meeres, so ist z. B. der Salzgehalt der Nordsee mit ca. 3-3,2 % vor Sylt deutlich höher als der der Ostsee mit ca. 1,2-1,8 % vor Warnemünde (vgl. LEIBNIZ-INSTITUT FÜR OSTSEEFORSCHUNG 2023). Die therapeutischen Wirkungen sind durch balneologische Gutachten zu belegen. Zusammen mit dem Reizklima am Meer und weiteren Meeresprodukten wie z. B. Algen oder Schlick kann das Meerwasser im Rahmen einer sog. Thalassotherapie angewendet werden (→ Kap. 3.1.3). Anwendung Heilmittel des Meeres können äußerlich als Bäder oder innerlich als Trinkkuren oder Inhalationen angewendet werden. Hinsichtlich der therapeutisch erforderlichen Dosierbarkeit gelten die Dosiermöglichkeiten, die bei den Heilwässern und -gasen zum Einsatz kommen. 3.1 Heilmittel 97 <?page no="98"?> Anwendungsform Anwendungsbeispiel Bäder (Wannen- oder Schwimmbäder) Meerwasserwannenbad, Schwimmen im Meer, Schwimmen im Meerwasserbecken Trinkkuren Meerwassertrinkkur Inhalationen Meerwasserinhalation Tab. 9: Anwendung von Meerwasser Indikationen So verschieden wie die Zusammensetzung der Heilmittel des Meeres ist auch deren therapeutische Anwendbarkeit. Die Eignung der Heilmittel ist abhängig von der Art und der Konzentration der enthaltenen Mineralstoffe und von der Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindika‐ tionen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind gem. DHV folgende Indikationen möglich (DHV 2017: 16) ● „Erkrankungen der Atemwege ● Herz- und Gefäßkrankheiten ● Hautkrankheiten ● chronische Krankheiten der Bewegungsorgane ● Frauenkrankheiten ● Erkrankungen im Kindesalter ● Allgemeine Schwächezustände ● Rekonvaleszenz ● Vegetative Dystonie (Fehlregulation des Nervensystems)“ Qualitätssicherung Anders als bei Heilwässern ist bei Meerwasser ein bestimmter Mindest-Mineralstoff‐ gehalt nicht vorgeschrieben. Gleichwohl werden an das Meerwasser die gleichen hygienischen und mikrobiologischen Anforderungen gestellt wie an ein Heilwasser, auch gibt es umfangreiche Analysevorgaben. Die Basis für die erstmalige medizinisch-balneologische Beurteilung der therapeu‐ tischen Nutzbarkeit bildet die sog. Bezugsanalyse. Diese Bezugsanalyse bewertet die Zusammensetzung des Meerwassers, dessen physikalische und chemische Eigenschaf‐ ten, die hygienische Beschaffenheit sowie den als Salinität bezeichneten Gehalt an gelösten Mineralstoffen. Grundsätzlich sind die Analysen an der Zuleitung zum Anwendungsort oder an diesem selbst durchzuführen. 98 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="99"?> Inhalt und Turnus der regelmäßigen Untersuchungen und Analysen (vgl. DHV/ DTV 2024: 156 ff.) Bezugsanalyse (einmalig): ● allgemeine Angaben zum Meerwasservorkommen und zum Untersuchungsaufbau ● Beschreibung der eingesetzten technischen Einrichtungen ● sensorische Prüfung ● physikalische Untersuchungen ● physikalisch-chemische Untersuchungen ● chemische Untersuchungen ● mikrobiologische Untersuchungen Wiederholungsanalyse (alle zehn Jahre): ● allgemeine Angaben zum Meerwasservorkommen und zum Untersuchungsaufbau ● Beschreibung der eingesetzten technischen Einrichtungen ● sensorische Prüfung ● physikalische Untersuchungen ● physikalisch-chemische Untersuchungen ● chemische Untersuchungen ● mikrobiologische Untersuchungen Meerwasserkontrollanalyse (täglich): ● sensorische Prüfung ● physikalische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● physikalisch-chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) Meerwasserkontrollanalyse (monatlich): ● sensorische Prüfung ● physikalische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● physikalisch-chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● mikrobiologische Untersuchungen Meerwasserkontrollanalyse (halbjährlich): ● sensorische Prüfung ● physikalische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● physikalisch-chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● mikrobiologische Untersuchungen 3.1 Heilmittel 99 <?page no="100"?> Meerwasserkontrollanalyse (4/ 5-jährlich): ● sensorische Prüfung ● physikalische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● physikalisch-chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● chemische Untersuchungen (abhängig vom Nutzungserfordernis) ● mikrobiologische Untersuchungen 3.1.3 Thalassotherapie Definition | Thalassotherapie Bei der medizinischen Thalassotherapie handelt es sich vom Grundsatz her um eine Klimatherapie, die mit Elementen des Meeres (altgriechisch thálassa: Meer) kombiniert und daher zwingend in unmittelbarer Meeresnähe durchgeführt wird. Diese Meeresnähe bedingt die besonderen klimatischen Reiz- und Schonfaktoren: jod- und salzhaltige Luft, Wind, verstärkte Sonneneinstrahlung, seltene Schwüle, saubere Luft und die daraus resultierende Allergen- und Feinstaubfreiheit. Auch wenn diese Wirkfaktoren schon im antiken Griechenland genutzt worden sind, ist der Begriff der Thalassotherapie erst 1865 durch den französischen Arzt Francés la Bonnardière de Arcachon geprägt worden. Die Therapie kombiniert balneotherapeutische und klimatherapeutische Anwen‐ dungen. Im Vordergrund stehen das Baden im Meerwasser (kalt oder erwärmt, in der Wanne oder im Meer) und die Inhalation von Meeresluft. Das Meerwasser enthält Mineralstoffe wie Chlorid, Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium und Schwefel sowie die Spurenelemente Jod, Kupfer, Mangan und Zink. Im Meeresschlick (v. a. im Wattenmeer) finden sich Mineralsalze, Kalzium und Magnesium. Die Meeresluft enthält maritime Aerosole wie z. B. Jod oder Salz und ist meist frei von Allergenen, Pollen, Staub und Schadstoffen. Besonders wirksam sind die Brandungsaerosole auf den Nordseeinseln, wo diese „verflüssigend auf das Bronchialsekret“ (STICK/ HARMS 2004: 78) wirken können. Ergänzt werden kann die Thalassotherapie durch Sonnenexposition sowie durch Algen-, Kreide-, Sand- und Schlickanwendungen (vgl. DHV/ DTV 2024: 185 f.). Im Zuge der 2024 veröffentlichten 14. Auflage der Begriffsbestimmungen/ Qualitäts‐ standards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe ist es für Seeheilbäder möglich, sich bei vorliegenden Voraussetzungen als See- und Thalassoheilbad (vgl. DHV/ DTV 2024: 93 ff.) prädikatisieren zu lassen (→ Kap. 4.4.7). Von der medizinischen Thalassotherapie ist die sog. Original-Thalassotherapie abzu‐ grenzen. Letztgenannte wird v. a. im Wellnesskontext in „Original-Thalasso-Zentren“ 100 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="101"?> weltweit, v. a. in den mediterranen Warmwasserdestinationen, an der französischen Atlantikküste und an der deutschen Nord- und Ostseeküste (z. B. in Hotels in Cuxha‐ ven, Warnemünde oder auf den Nordseeinseln Juist und Norderney) angeboten (vgl. SCHWANITZ 2005: 192). Anwendung Die Heilmittel werden sowohl in situ unmittelbar am Meer in freier Natur als auch in Behandlungsräumen angewendet. Anwendungsform Anwendungsbeispiel Bäder Baden im Meer, Meerwasserwannenbad, Schlickbad, Wassergymnastik Sonnenexposition Heliotherapie Packungen Algenpackung, Schlickpackung Inhalation Wandern in der maritimen Brandungszone, Gruppenaerosolinhalation im Inhalationsraum Tab. 10: Anwendungen im Rahmen der Thalassotherapie Indikationen Die therapeutische Eignung der Thalassotherapie ist abhängig von Anzahl und In‐ tensität der Anwendungen sowie von Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind nach STICK/ HARMS und DHV folgende Indikationen möglich (vgl. STICK/ HARMS 2004: 78 f.; DHV 2017: 16): ● erhöhte Infektanfälligkeit ● Erkrankungen der Atemwege, z.-B. bronchiale Hyperreagibilität ● Heuschnupfen ● Sinusitis ● Rhinitis ● Herz- und Gefäßkrankheiten ● Hautkrankheiten wie z.-B. Neurodermitis oder Schuppenflechte ● chronische Krankheiten der Bewegungsorgane ● Frauenkrankheiten ● Erkrankungen im Kindesalter ● allgemeine Schwächezustände ● Rekonvaleszenz ● vegetative Dystonie (Fehlregulation des Nervensystems) 3.1 Heilmittel 101 <?page no="102"?> Qualitätssicherung Bereits 2003 hat der Europäische Heilbäderverband die Qualitätskriterien für die medizinische Thalassotherapie festgelegt (STICK/ HARMS 2004: 78): ● „Behandlungsort direkt am Meer Die Thalassotherapie wird in unmittelbarem Einfluss des Meeresklimas durchge‐ führt. ● Meerwasser Meerwasser wird zum natürlichen Seebad genutzt. Lokal gewonnenes und geeig‐ netes Meerwasser wird zum Inhalieren und/ oder zum Baden, z. B. als Wannenbad oder im Schwimmbad genutzt. ● Meeresprodukte Für unterschiedliche Anwendungen können z. B. Schlick oder Algen genutzt werden. ● Allergenarme und saubere Seeluft Die Luftqualität muss als Entlastungsfaktor bei ausgedehnten Freiluftaufenthalten genutzt werden können. ● Heliotherapie Für die Heliotherapie wird primär natürliche Sonnenstrahlung genutzt, bei un‐ günstigen Wetterverhältnissen wird die Heliotherapie durch künstliche UV-Strah‐ len ergänzt. ● Klimaexposition und Bewegungstherapie Klimaexposition und Bewegungstherapie werden dosiert in der ufernahen Zone durchgeführt. ● Begleitende gesundheitsbildende Maßnahmen Begleitende gesundheitliche Maßnahmen werden mit den Schwerpunkten Ent‐ spannung, Ernährungsumstellung und körperliche Aktivität zur Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit durchgeführt.“ Auch wenn die eher dem Wellnesssektor zuzuordnende Original-Thalassotherapie nicht den strengen Ansprüchen der medizinischen Thalassotherapie genügen muss, sind 2002 durch den Verband Deutscher Thalasso-Zentren e. V. Qualitätsrichtlinien festgelegt worden (SCHWANITZ 2005: 192; vgl. VERBAND DEUTSCHER THA‐ LASSO-ZENTREN 2023): ● „Das Zentrum muss direkt am Meer, im direkten Einfluss des Meeresklimas liegen. ● Für die Behandlungen muss frisch geschöpftes Meerwasser verwendet werden. Das Meerwasser darf nicht behandelt werden, so dass die Inhaltsstoffe erhalten bleiben. ● Jedes Zentrum muss über mindestens ein Schwimmbecken und eine ausreichende Anzahl von Kabinen verfügen, dass jedem Kurgast täglich 3 Einzelbehandlungen möglich sind. 102 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="103"?> ● Das Zentrum muss über einen oder mehrere Ärzte verfügen. Ein professionelles Team aus Masseuren, Hydrotherapeuten und Sportlehrern ist beschäftigt. ● Permanente Hygienekontrolle, Sicherheit ● Es werden gesundheitsbildende Maßnahmen aus den Bereichen Entspannung, Ernährungsumstellung und körperliche Aktivität begleitend angeboten.“ 3.1.4 Heilmittel des Klimas und der Luft Klima- und Wettereinflüsse können biologische Reaktionen im Körper auslösen und so den Organismus und dessen Regulationen beeinflussen. Definition | Heilmittel des Klimas und der Luft Heilmittel des Klimas und der Luft werden bestimmt durch die Zusammensetzung der Luft (z. B. besondere Reinheit, Sauerstoffgehalt oder das Vorhandensein von Schwebstoffen) sowie durch den jeweiligen Klimatypus (z. B. reizarmes Mittel‐ gebirgsklima oder reizintensives maritimes Klima). Die durch die natürlichen Heilmittel des Klimas und der Luft ausgelösten sog. biotropischen Reize können auf unterschiedliche Weise therapeutisch nutzbar sein: Zum einen durch Schon‐ faktoren wie z. B. der Reinheit der Luft oder dem Fehlen von Allergenen und Emissionspartikeln. Zum anderen durch anregende physikalische oder chemische Reizfaktoren wie z. B. Aerosole, Temperaturreize oder einem geringeren Sauer‐ stoffgehalt in der Luft, was zu einer Verbesserung der körpereigenen Regulationen führen kann. Im Rahmen einer kurativen Anwendung (auch als Orotherapie bezeichnet) ist „weniger der passive Schutz vor lufthygienischen und sonstigen Belastungsfaktoren das Haupt‐ ziel, sondern gerade umgekehrt die Exposition mit Wetter- und Klimafaktoren, die mit der Zielrichtung von Adaption kurärztlich dosiert verordnet wird“ (SCHUH 2006: 32). Diese dosierten Reizfaktoren können im Rahmen einer Kuranwendung mit physi‐ kalischen und psychologischen sowie mit einer ggf. erforderlichen Pharmakotherapie kombiniert werden. Schon- und Reizfaktoren sowie zusätzlich Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer bioklimatischen Analyse bewertet und können wie folgt gegliedert werden (DHV/ DTV 2024: 169): „Schonfaktoren ● thermisch ausgeglichene Bedingungen (Regulation über die Bekleidung möglich) ● ein leicht erhöhtes Strahlungsangebot mit der Möglichkeit, in schattige Bereiche (Wald) auszuweichen ● eine geringe Luftverschmutzung 3.1 Heilmittel 103 <?page no="104"?> Reizfaktoren ● Möglichkeit der verstärkten Abkühlung des Organismus (Kältereiz) ● erhöhte Intensität der Sonnenstrahlung ● geringer Sauerstoffpartialdruck ● maritimes Aerosol Belastungsfaktoren ● Behinderung der Wärmeabgabe des Menschen (Wärmebelastung) ● Behinderung der Sonneneinstrahlung ● mit Schadstoffen angereicherte Luft“ Anders als bei den Heilmitteln des Bodens entfalten die Heilmittel des Klimas und der Luft i. d. R. erst im Zuge eines Orts- und Milieuwechsels ihre volle Wirkung, da erst dann die für den Patienten nunmehr ungewohnte klimatische Umgebung entsprechende Reiz- und Schonwirkungen zur Geltung bringen kann. Liegt der Kurort am Meer, können die Heilmittel des Klimas und der Luft mit denen des Meeres im Rahmen der Thalassotherapie verknüpft werden. Unabhängig vom Standort ist die Dosierbarkeit klimatischer Schon- und Reizfaktoren eine wichtige Voraussetzung für deren therapeutischen Einsatz. Die Spannweite reicht hier von einer schonenden (Freiluft-)Liegekur über wenig belastende Waldspaziergänge auf Terrainkurwegen bis hin zur Klimaexposition in der Brandungszone des Meeres. Klassifizierung In Deutschland finden sich drei therapeutisch nutzbare Klimazonen (vgl. GUTEN‐ BRUNNER 1996: 223 f.): Klimazone therapeutischer Wirkfaktor Seeklima Aerosolgehalt (z.-B. Meersalz), Luftfeuchtigkeit, Kaltreize (z.-B. Seewind), UV-Strahlung, Allergenarmut Mittelgebirgsklima hoher Sauerstoffgehalt in der Luft durch Waldreichtum (Wald‐ klima), Luftfeuchtigkeit, geringere Ozonbelastung, geringere Temperaturschwankungen Hochgebirgsklima geringerer Sauerstoffpartialdruck, geringerer Allergengehalt, Luftfeuchtigkeit, intensivere Strahlung, Kältereize Tab. 11: Therapeutisch relevante Klimazonen in Deutschland Aus diesem großklimatischen Umfeld ergeben sich die kurortspezifischen therapeu‐ tisch nutzbaren Wirkungskomplexe der Klimatherapie, die durch folgende Komponen‐ ten definiert und im Rahmen einer sog. Bioklimatischen Beurteilung bewertet werden (DHV/ DTV 2024: 168): 104 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="105"?> ● „Topografie und Flächennutzung im Beurteilungsgebiet, ● Erfassung und Bewertung lokalklimatisch bedeutsamer Flächen, ● Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung, ● Beurteilung der Durchlüftungsverhältnisse, ● Art und Lage der vorhandenen oder geplanten Kur-, Erholungs- und Dienstleis‐ tungseinrichtungen.“ Die drei ortsspezifischen Wirkungskomplexe können sich in Entlastung, Belastung, Schonung oder Reizung des menschlichen Körpers ausdrücken (vgl. GUTENBRUNNER 1996: 223 f.; STICK/ HARMS 2023): Wirkungskomplex therapeutischer Wirkfaktor thermisch-hygrisch Lufttemperatur und -feuchtigkeit, Wärmestrahlung, Windge‐ schwindigkeit aktinisch (auf die Haut wirkend) Sonnenlicht, ultraviolette (UV-)Strahlung luftchemisch Allergengehalt, Sauerstoffpartialdruck Tab. 12: Therapeutisch nutzbare Wirkungskomplexe Thermisch-hygrische Wirkungen äußern sich z. B. durch Wärme- oder Kältereize, die zu einer thermoregulatorischen Reaktion (z. B. Schwitzen, Zittern) und somit zu einer Aktivierung des Herz-Kreislauf-Systems führen. Aktinische Wirkungen werden durch Licht ausgelöst, wobei die für den Menschen nicht wahrnehmbare ultraviolette (UV) Strahlung den energiereichsten Teil der op‐ tischen Strahlung darstellt. Generell gilt UV-Strahlung als krebserregend (vgl. BFS 2024a). Lediglich der kurzwelligen UV-B Strahlung kann in dosierter Form eine gesundheitsfördernde Wirkung (z. B. Bildung von Vitamin D und Botenstoffen wie Melatonin und Serotonin) zugeschrieben werden. Allerdings kann eine zu starke UV-B Bestrahlung auch zu Sonnenbrand, Hautalterung und Hautkrebs führen. Hinsichtlich der luftchemischen Wirkungen ist neben dem Aerosol- und Allergen‐ gehalt (z.-B. Pollen, Ruß) besonders der Sauerstoffanteil in der Luft (Sauerstoffpartial‐ druck) von Bedeutung. Dieser beträgt im Hochgebirge z.-B. in 1.000 m ü. NN ca. 88 %, in 3.000 m ü. NN nur noch ca. 70 % des Sauerstoffanteils auf Meereshöhe. Anwendung Heilmittel des Klimas und der Luft werden meist in Form der Exposition anwendet. Hier wird der Kurgast dem Klima, der Sonne oder der Luft ausgesetzt. Hierbei können die Heilmittel des Klimas und der Luft kombiniert und dosiert eingesetzt werden, um die gewünschte therapeutische Wirkung zu entfalten. Die Dosierung erfolgt hierbei über die Intensität der Sonneneinstrahlung, die Windstärke 3.1 Heilmittel 105 <?page no="106"?> und -richtung sowie über die topographischen Verhältnisse am Ort der Anwendung wie z.-B. Höhe ü. NN, Landnutzung und Orographie (Relief der Erdoberfläche). Zusätzlich zur Dosierung ist - wie stets bei therapeutischen Anwendungen - auch die leistungsphysiologische Konstitution des Patienten zu beachten. Ist dieser z. B. nach einer Operation geschwächt, können wenig belastende Liegekuren oder Spaziergänge im sauerstoffreichen Laubwald verordnet werden. Sind stärkere Reize therapeutisch erwünscht, können Wanderungen über Freiflächen oder in Gebieten mit höherer Reliefenergie (z.-B. Mittelgebirge mit größeren Höhenunterschieden) sinnvoll sein. Wichtig ist hierbei stets die Unterschiedlichkeit der Klimabedingungen im Kurort einerseits und denen im gewohnten Umfeld in der Heimat des Patienten andererseits. Je unterschiedlicher die Klimabedingungen sind, umso stärker wird die Reizbzw. Schonwirkung des Klimas für den jeweiligen Patienten spürbar sein. Anwendungsform Anwendungsbeispiel Sonnenexposition Lichttherapie, Sonnenbad Klimaexposition Frischluft-Liegetherapie, Heliotherapie, Nachtschlaf im Freien Terrainkuren Wandern auf Terrainkurwegen Tab. 13: Anwendung von Heilmitteln des Klimas und der Luft Indikationen So verschieden wie die Ausprägungen des Klimas und die Zusammensetzung der Luft ist auch deren therapeutische Anwendbarkeit. Die Eignung der Heilmittel des Klimas und der Luft ist abhängig von der Art und der Konzentration der enthaltenen Mineral‐ stoffe, den Klima- und Wettergegebenheiten und von der Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind gem. DHV folgende Indikationen möglich (DHV 2017: 15): ● „Erkrankungen der Atemwege ● Herz-, Gefäß- und Kreislaufkrankheiten ● Hautkrankheiten ● Funktionelle Readaptation (Rückanpassung), Rekonvaleszenz und Roborierung (Kräftigung)“. Qualitätssicherung Im Gegensatz zu anderen Heilmitteln sind die Heilmittel des Klimas und der Luft räum‐ lich und zeitlich variabel. Gleichwohl ist im Rahmen von bioklimatischen Analysen und Gutachten sowie Luftqualitätsbeurteilungen und -gutachten eine stetige Sicherstellung 106 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="107"?> der therapeutischen Anwendbarkeit möglich. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) unterscheidet Bioklima und Luftqualität (DWD 2024): „Bioklima: physikalische Wirkungen der Bioklimafaktoren (Temperatur, Feuchte, Wind, Strahlung, usw.) Luftqualität: Beimengungen der bodennahen Atmosphäre (Stickstoffdioxid, Staub, Pollen, Ruß, usw.) und deren Einfluss auf die Gesundheit“. Neben den Werten hinsichtlich Lufttemperatur und -feuchtigkeit, Sonnenscheindauer, UV-Strahlung, Niederschlag, Windrichtung und -geschwindigkeit wird bei diesen Untersuchungen und Gutachten, die z. B. vom DWD durchgeführt werden, auch auf das Freisein von belastenden Faktoren wie z. B. Luftverunreinigungen oder Schwüle sowie auf die Möglichkeit der dosierten Anwendung der Klimareize geachtet. Eine Klimaanalyse umfasst nach den Begriffsbestimmungen des DHV/ DTV ● „zeitlich und räumlich repräsentative Klimadaten unter Einbeziehung von Lang‐ zeitbeobachtung der regionalen Klimaentwicklung, ● Beurteilung des örtlichen Klimas und seiner kleinräumigen, orographische Diffe‐ renzierung, ● die flächenhafte Bewertung der bioklimatischen Eignung. Als Grundlagen kommen in Betracht: ● Daten einer Kurortklimastation, ● langjährige Klimareihen, Bezugszeitraum ist die jeweilige in der Regel dreißigjäh‐ rige aktuelle Klimanormalperiode der World Meterological Organization (WMO), ● Modellsimulation der bioklimatisch relevanten Parameter“ (DHV/ DTV 2024: 166). Ein klimabiologisches Gutachten kann abhängig von der jeweiligen Prädikatisierung des Ortes auf Basis einer vereinfachten, einer Standard- oder einer erweiterten Klima‐ analyse erstellt werden, deren Inhalte folgend benannt werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 164 ff.): vereinfachte Klimaanalyse ● bioklimatische Beurteilung ● Beschreibung des regionalen Klimas ● Beschreibung lokalklimatischer Besonderheiten ● Bewertung der thermischen und aktinischen Bedingungen Standardklimaanalyse ● entweder Messungen alle zwei Jahre an einer lokalen Klimastation oder Modell‐ rechnungen ● Bewertung der Auswirkung topographischer Gegebenheiten auf das Bioklima 3.1 Heilmittel 107 <?page no="108"?> ● Messung und Bewertung von ○ Lufttemperatur und -feuchtigkeit ○ Sonnenscheindauer ○ Wind ○ Niederschlag ○ Nebel ○ lokalklimatischen Besonderheiten ○ bioklimatischen Schon-, Reiz- und Belastungsfaktoren ● bioklimatologische Analyse erweiterte Klimaanalyse Zusätzlich zum Umfang der Standardklimaanalyse ● Abstufungsmöglichkeiten bioklimatischer Einflussgrößen ● zeitlicher Verlauf bestimmter meteorologischer Parameter ● Beschreibung bioklimatisch besonders wirksamer Wettersituationen ● Vorhandensein einer automatischen Wetterstation oder repräsentativer Modell‐ rechnungen ● bioklimatologische Bewertung des Terrainkurwegenetzes Die → Tabelle 14 gibt eine Übersicht, welche Art der Klimaanalyse für welche Heilbadbzw. Kurortprädikatisierung vorgesehen ist: Art der Klimaanalyse anwendbar für vereinfachte Klimaanalyse • Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb • Kurorte mit Peloidkurbetrieb • Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb • Kneipp-Kurorte • Schroth-Kurorte • Felke-Kurorte • Erholungsorte ohne kurortmedizinischen Hintergrund • Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund Standardklimaanalyse • Mineralheilbäder • Thermalheilbäder • Moorheilbäder • Kneipp-Heilbäder • Schroth-Heilbäder • Felke-Heilbäder • Luftkurorte mit kurortmedizinischem Hintergrund • Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund erweiterte Klimaanalyse • Heilklimatische Kurorte • Seeheilbäder Tab. 14: Prädikatsbezogene Arten der Klimaanalyse 108 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="109"?> Generell müssen die klimabiologisch relevanten Faktoren alle zehn Jahre überprüft werden, lediglich für Erholungsorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hinter‐ grund ist dieser Rhythmus nicht vorgegeben. Hier ist eine erneute Überprüfung ledig‐ lich dann erforderlich, wenn seit der letzten Bewertung bioklimatische Veränderungen aufgetreten sind. Aber auch wenn eine stetige wissenschaftliche Untersuchung der klimatischen Wirkfaktoren und der Luftgüte nicht vorgeschrieben ist, ist hier eine einwandfreie Luftqualität obligatorisch. Im Rahmen einer Luftqualitätsbeurteilung (Bewertung der Emissionen und Immis‐ sionen sowie der Belüftungsverhältnisse) und eines Luftqualitätsgutachtens (zusätzlich eine prädikatsbezogene Bewertung sowie differenziertere Anforderungen an die Luft‐ qualität) wird die Luftqualität im Rahmen einer Erstprädikatisierung festgestellt und in den Folgejahren turnusmäßig überprüft. (vgl. DHV/ DTV 2024: 176 f.) Prädikatisierung - Erstprädi‐ katisie‐ rung periodi‐ sche Über‐ prüfung Turnus in Jahren Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb LG LU 10 Kurorte mit Peloidkurbetrieb LG LU 10 Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb über Tage LG LU 10 Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb unter Tage LG LG 10 Kneipp-Kurorte LG LU 10 Schroth-Kurorte LG LU 10 Felke-Kurorte LG LU 10 Erholungsorte (Küstenbadeorte) LU - - Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund LU - - Mineralheilbäder LG LG 10 Thermalheilbäder LG LG 10 Moorheilbäder LG LG 10 Kneipp-Heilbäder LG LG 10 Schroth-Heilbäder LG LG 10 Felke-Heilbäder LG LG 10 Luftkurorte LG LU, LG 5, 10 Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund LG LU, LG 5, 10 3.1 Heilmittel 109 <?page no="110"?> heilklimatische Kurorte LG LU, LG 5, 10 Seeheilbäder LG LU, LG 5, 10 Tab. 15: Notwendigkeit einer Luftqualitätsbeurteilung (LU) oder eines Luftqualitätsgutachtens (LG) Die → Tabelle 15 erläutert die Notwendigkeit einer Luftqualitätsbeurteilung (LU) oder eines Luftqualitätsgutachtens (LG) für die Erstprädikatisierung sowie für die Folgeprüfungen (inkl. Turnus in Jahren). Wenn aufgrund einer Luftqualitätsbeurteilung ein Überschreiten gesetzlicher Grenz‐ werte vermutet werden kann, ist ggf. eine Nachprüfung in Form eines Luftqualitäts‐ gutachtens erforderlich. 3.1.5 Speläotherapie Definition | Speläotherapie Die Heilbehandlung in Höhlen oder stillgelegten Bergwerkstollen (neben Speläo‐ therapie auch als Heilstollen- oder Höhlentherapie bezeichnet) ist eine unter Tage durchgeführte Form der Klimatherapie. Die Speläotherapie nutzt die konstant niedrigen Temperaturen, die staub- und allergenfreie Luft sowie die Stille unter Tage als wesentliche therapeutische Wirkfaktoren. Da das richtige Atmen einen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellt, umfasst die Therapie häufig auch das Erlernen der richtigen Atemtechniken. Klassifizierung Bengesser und Pavuza unterscheiden hinsichtlich der Heilfaktoren drei Haupttypen von Speläotherapieorten (BENGESSER/ PAVUZA 2004: 44): ● „hohe Temperaturen und hohe Radioaktivität ● geringere Temperaturen und hohe Radioaktivität ● geringere Temperaturen und geringere Radioaktivität“ In Deutschland handelt es sich i. d. R. um Kaltluftheilstollen mit geringerer Temperatur und geringerer Radioaktivität. Derzeit gibt es zwölf zertifizierte Kaltluftheilstollen. Therapiestollen mit hoher Radioaktivität sind weltweit selten, auch in Deutschland befindet sich lediglich ein Radonstollen in Bad Kreuznach, der seit 1912 therapeutisch genutzt wird (→ Kap. 4.4.2.4). Kaltluftheilstollen Der wesentliche Wirkfaktor liegt bei den Kaltluftheilstollen neben der Luftreinheit in dem Unterschied zwischen der Lufttemperatur im Stollen bzw. in der Höhle und 110 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="111"?> der Temperatur des menschlichen Atmungstraktes. Die niedrige Lufttemperatur unter Tage (meist unter 10 °C) führt dazu, dass die Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann. Obwohl nahezu vollständig mit Wasser gesättigt (relative Feuchte nahe 100 %), ist die Luft absolut betrachtet recht trocken. Diese idealerweise durch die Nase eingeatmete trockene Luft wird in den Atemwegen schnell auf Körpertemperatur erwärmt, wodurch sie wiederum mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann. Dadurch wird dem Gewebe, speziell den Schleimhäuten, Wasser entzogen, was zu deren Abschwellen und damit zu einer Atmungserleichterung führt. Dieser Effekt lässt sich therapeutisch bei entzündlichen Atemwegserkrankungen nutzen (vgl. SCHWARZ 2022: 47; BENG‐ ESSER/ PAVUZA 2004: 43; LINDACHER 2006: 34 ff.). Die kühle Luft mit dem daraus resultierenden niedrigen Taupunkt bewirkt weiterhin, dass sich in der Luft enthaltene Schwebstoffe schnell an Wänden bzw. am Boden niederschlagen, so dass die Atemluft kaum Schwebstaub, Reizgase, Allergene, Pollen oder Pilzsporen enthält. Durch die außergewöhnliche Stille (zwischen 10 dB und 17 dB) unter Tage ohne Umweltgeräusche (und ohne Mobilfunkempfang) lässt sich zudem eine Schlaftherapie zur Behandlung von Schlafstörungen durchführen. Bei den i. d. R. ca. zwei Stunden dauernden Unter-Tage Anwendungen ist eine Unterkühlung des Körpers z. B. durch Nutzung von Thermo-Schlafsäcken oder Wärm‐ flaschen an den Füßen zu vermeiden. Radonheilstollen Radon (Rn) ist als überall auf der Erde vorkommendes geruch-, geschmack- und farblo‐ ses radioaktives Edelgas ein natürlicher Bestandteil der Atemluft. Das zu Heilzwecken nutzbare Radon 222 ist ein Zerfallsprodukt von Uran 238, welches nicht mit dem kernwaffenfähigen Uran 235 zu verwechseln ist. Grundsätzlich gibt es in Höhlen oder Stollen stets eine leicht erhöhte Radonkonzent‐ ration. Neben der Anwendung im Heilstollen sind Anwendungen als Bäder, Luftbäder, Dunstbäder und Trinkkuren möglich. Bei der Inhalationsanwendung sollte die radon‐ haltige Luft auf ca. 27 °C erwärmt werden, um die therapeutische Anwendbarkeit gewährleisten zu können. Diese therapeutische Anwendbarkeit hängt v. a. von der richtigen Dosierung ab. „Unzureichend dosiert unwirksam, richtig indiziert und dosiert therapeutisch, überdo‐ siert toxikologisch respektive letal“ (HARTMANN/ HARTMANN 2008b: 93). In zu hoher Dosierung kann das v. a. auf die Atemwege wirkende Radon das Risiko erhöhen, an Lungenkrebs zu erkranken. Nutzen und Risiko einer Radontherapie sind daher genau abzuwägen. Die Strahlenbelastung durch eine Radontherapie liegt bei einer Inhalationsbehandlung bei ca. 1,5 mSv, bei einer Badekur (auch hier wirkt das Radon durch Einatmen) bei ca. 0,5 mSv. Zum Vergleich: die natürliche Strahlenbelas‐ tung beträgt ca. 2,4 mSv (alle Werte auf ein Jahr hochgerechnet). Das inhalierte Radon verlässt den Körper wieder nach einer biologischen Halbwertszeit von ca. 30 min (vgl. ZÖLLER 2024). 3.1 Heilmittel 111 <?page no="112"?> Im Rahmen der Therapie ist auf die Dauer und die Dosierung der Anwendungen zu achten: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt hier für eine dreiwöchige Kur ein Maximum von ca. zehn Behandlungen von jeweils einer Stunde Dauer (vgl. BFS 2024b). Der medizinische Leiter des Radonstollens in Bad Kreuznach, Dr. Andreas Zöller, empfiehlt abhängig von der Verordnung des behandelnden Arztes eine Behandlung in Form von sechs bis zwölf jeweils einstündigen Therapieeinheiten. Hierbei sollte maximal eine Anwendung pro Tag erfolgen, in einer Woche sind vier bis fünf Anwendungen möglich (vgl. ZÖLLER 2024). Radon wirkt v. a. schmerz- und entzündungshemmend. „Durch die entzündungs‐ hemmende Wirkung des Heilmittels Radon können die Schmerzen der chronisch erkrankten Patienten über Monate, bis hin zu einem Jahr, erheblich reduziert werden und somit auch die Einnahme von Schmerzmitteln und deren Nebenwirkungen“ (ACURADON 2024). Indikationen Die Eignung der allgemeinen Speläotherapie ist abhängig von der Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindika‐ tionen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind in Kaltluftheilstollen gem. Deutschem Heilstollenverband fol‐ gende Indikationen möglich (DEUTSCHER HEILSTOLLENVERBAND 2024): ● „chronische Bronchitis ● Asthma bronchiale ● Heuschnupfen ● Post-Covid und Long-Covid ● Pseudo-Krupp ● Keuchhusten ● COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ● chronische Hauterkrankungen wie Neurodermitis ● Entzündungen der Nasennebenhöhlen, Sinusitis ● Schlafstörungen.“ In Radonheilstollen sind weitere, v. a. schmerz- und entzündungsbezogene Indikatio‐ nen möglich (vgl. ACURADON 2024; BFS 2024b; SCHWARZ 2022: 48, ZÖLLER 2024): ● chronisch entzündliche Erkrankungen der Gelenke oder der Wirbelsäule wie z.-B. Morbus Bechterew ● chronisch degenerative Erkrankungen der Gelenke oder der Wirbelsäule wie z.-B. Arthrose ● rheumatoide Arthritis ● chronische Arthritis urica (Gicht) ● Fibromyalgie-Syndrom ● Osteochondrose 112 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="113"?> ● Polymyalgia rheumatica ● Psoriasisarthropathie/ Psoriasis Polymyalgia ● Multiple Sklerose ● Neurodermitis ● Sklerodermie Qualitätssicherung Die Luftqualität im Therapiebereich der Heilstollenbetriebe ist regelmäßig im Rahmen eines amtlichen Gutachtens (Luftqualitätsgutachten) zu überprüfen. Grundlage hierfür sind neben den „Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ des DHV/ DTV auch die „Klimati‐ schen und lufthygienischen Qualitätsstandards für Speläotherapieeinrichtungen“ (vgl. HUBER 2004). Die → Tabelle 16 zeigt die Luftqualitäts-Richtwerte und Belastungsstufen für Heilstollen (vgl. DWD 2015) Belastungsstu‐ fen Grobstaub Feinstaub Stickstoffdioxid kaum belastet Mittelwert < 2,0 Mittelwert < 2,0 Mittelwert < 2,0 schwach belastet 2,0 ≤ Mittelwert <-5,0 2,0 ≤ Mittelwert < 4,0 2,0 ≤ Mittelwert <-3,0 mäßig belastet 4,0 ≤ Mittelwert <-9,0 4,0 ≤ Mittelwert <-6,0 3,0 ≤ Mittelwert <-5,0 Grenzwert 9,0 6,0 5,0 Tab. 16: Luftqualitäts-Richtwerte und Belastungsstufen zur Beurteilung der Luftqualität in Heilstollen (Angaben in μg/ m³) Die → Tabelle 17 ermöglicht einen Vergleich der Luftqualitäts-Grenzwerte für Heil‐ stollen mit üblichen Feinstaub- (Teilchengröße bis zu 2,5 μm) und SO 2 -Belastungen in ländlicher Umgebung, in Stadtbzw. Industriegebieten, mit den Grenzwerten der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sowie mit den Werten des Heilstollens „Tiefer Stollen“ in Aalen (vgl. SCHWARZ 2022: 48): 3.1 Heilmittel 113 <?page no="114"?> Grenzwert für Heilstol‐ len ländliche Umgebung Stadtbzw. Industriege‐ biet Grenzwert BImSchV „Tiefer Stol‐ len“ Aalen Feinstaub PM 2,5 6,0 μg/ m³ 4-10 μg/ m³ 8-14 μg/ m³ 25 μg/ m³ 3,4 μg/ m³ Stickstoff‐ dioxid 5,0 μg/ m³ 2-9 μg/ m³ 10-40-μg/ m³ 40 μg/ m³ 0,95 μg/ m³ Tab. 17: Jahresmittelwerte von Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung im Vergleich 3.1.6 Bewegungstherapie im Kur- und Heilwald Die Bewegungstherapie im Kur- und Heilwald ist 2024 als anerkannte Therapieform in die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe aufgenommen worden. Definition | Kurwald und Heilwald Unter Kur- und Heilwäldern sind naturbelassene Waldareale mit meist altem Baumbestand zu verstehen, deren natürliche Heilmittel wie z. B. besonders reine Luft, Sauerstoffreichtum oder Allergenarmut, aber auch Ruhe und Naturnähe therapeutisch oder therapieunterstützend nutzbar sind. Die natürlichen Heilmittel und -wirkungen des Waldes können komplementär zu bereits vorhandenen Heil‐ mitteln und -verfahren sowie Kur- und Erholungseinrichtungen genutzt und in bestehende Therapiekonzepte eingebunden werden. Klassifizierung Kurwälder befinden sich in der Nähe von Kurorten und Heilbädern und sollen das naturbezogene Potenzial des Waldes zu Zwecken der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen Prävention nutzbar machen. Heilwälder befinden sich in der Nähe von Kurorten und Heilbädern, weisen jedoch eine besondere Nähe zu Fachkliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen auf, um eine möglichst unmittelbare medizinisch-therapeutische Nutzung des naturbezogenen Potenzials zu ermöglichen. Somit ist der Heilwald auch für Kurgäste mit eingeschränk‐ tem Bewegungsradius gut nutzbar. 114 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="115"?> Anwendung Die Anwendung der Bewegungstherapie im Kur- und Heilwald entspricht im Wesent‐ lichen den Grundlagen der Anwendung der Heilmittel des Klimas und der Luft (→ Kap. 3.1.4). Indikationen Die Bewegungstherapie im Kur- und Heilwald stellt keine singuläre Therapieform dar, sondern ist eine komplementäre Therapieform, die weitere ortsgebundene Heilmittel und Heilverfahren ergänzt. Daher weist die Bewegungstherapie im Kur- und Heilwald keine eigenständigen Indikationen und Kontraindikationen auf, sondern lehnt sich an die Indikationen und Kontraindikationen der bereits im jeweiligen Kurort bzw. Heilbad angewendeten Therapien bzw. Kurformen an. Qualitätssicherung Sowohl Kurals auch Heilwälder werden aufgrund eines forstlichen (durch die zuständige Forstbehörde) und eines medizinischen Gutachtens für zunächst zehn Jahre anerkannt, eine Verlängerung ist möglich. Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftku‐ rorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe legen folgende Mindestkriterien für eine Anerkennung als Kurwald fest (DHV/ DTV 2024: 188 ff.): Grundvoraussetzungen ● „unmittelbare Angrenzung an Kurorte und Heilbäder ● vorliegendes Nutzungskonzept ● verkehrsberuhigte Lage, Möglichkeit zur Steuerung des Publikumsverkehrs ● möglichst abwechslungsreicher, arten- und strukturreicher Wald ● Wald mit blickdichten Anteilen zur Sicherstellung von Geräuschdämpfung, Sicht- und Windschutz ● Wald mit unterholzarmer/ -freier Freifläche, die als Ruhe- oder Liegeplatz geeignet ist ● zusammenhängendes Waldareal: ○ Ruhe-/ Kernzone und Aktivitäts-/ Erweiterungszone: 6 bis 12+ ha ○ Ruhe-/ Kernzone: 2 bis 4+ ha Lokalklima und Immissionsschutz ● Lokalisation in einem Klimabereich mit günstigen bioklimatischen Bedingungen und hoher Luftqualität, mindestens wie in Luftkurorten 3.1 Heilmittel 115 <?page no="116"?> ● emissionsarme Luft, Abwesenheit von Schadstoffemissionsquellen, die die Luft‐ qualität des Waldes negativ beeinträchtigen könnten, z. B. stark befahrene Straßen oder industrielle Anlagen ● orientierende Schallpegelwerte: ○ Ruhe-/ Kernzone: anthropogene Lärmimmissionen ≤ 35 dB ○ Aktivitäts-/ Erweiterungszone: anthropogene Lärmimmissionen ≤ 40 dB ● allergenarme Luft Infrastruktur ● Sitz- und Ruhegelegenheiten ● ausgewiesene Fläche für Entspannungsübungen ● Parkplatz für Individualverkehr, fußläufig erreichbar ● Erreichbarkeit per ÖPNV, Haltepunkt fußläufig erreichbar ● 2-3 verschiedene Waldbilder/ Sinnesräume ● öffentliche sanitäre Anlagen, fußläufig erreichbar ● ausgewiesener Rettungspunkt ● Pflege des Waldbestands inklusive Verkehrssicherung Wegenetz, Beschilderung, Barrierefreiheit ● abwechslungsreicher Wegeverlauf, unversiegelter, ‚naturnaher‘ Bodenbelag mit haptisch interessanten Elementen (z.-B. Moospolster)“. Über die genannten Mindestanforderungen für den Kurwald hinaus gelten für den Heilwald weitere Anforderungen (DHV/ DTV 2024: 191 ff.): Grundvoraussetzungen: ● „Wald mit sowohl blickdichten Anteilen zur Sicherstellung von Geräuschdämp‐ fung, Sicht und Windschutz, als auch offene und einsehbare Areale ● möglichst Mischwald und hohe Artenvielfalt ● Wald mit unterholzarmer/ -freier Freifläche, die als Ruhe- oder Liegeplatz oder als Bereich für therapeutische Behandlungen geeignet ist ● Ruhe- und Aktivitätszone: 6 bis 12+ ha Waldareal ● Ruhezone in Abhängigkeit der Indikation: 2 bis 4+ ha Waldareal Lokalklima und Immissionsschutz ● Lokalisation in einem Klimabereich mit günstigen bioklimatischen Bedingungen und hoher Luftqualität, mindestens wie in Heilklimatischen Kurorten („Heilklima“) 116 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="117"?> ● emissionsarme Luft, Abwesenheit von Schadstoffemissionsquellen, die die Luft‐ qualität des Waldes negativ beeinträchtigen könnten, z. B. stark befahrene Straßen oder industrielle Anlagen ● Abwesenheit von Schallimmissionsquellen in unmittelbarer Nähe, z. B. stark befahrene Straßen oder industrielle Anlagen ● orientierende Schallpegelwerte: anthropogene Lärmimmissionen ≤ 35 dB im ge‐ samten Waldareal ● Vorliegen entsprechender Gutachten zu Luftqualität und Lärm ● Wald ohne Windräder, Stromtrassen, Mobilfunkmasten etc. Infrastruktur ● ausgewiesene Fläche für therapeutische Behandlungen ● Behindertenparkplatz, einschließlich behindertengerechter Zuwegung ● ausgewiesener Rettungspunkt (mit dem Rettungswagen erreichbar) ● Einbeziehung von klassifizierten Terrainkurwegen Wegenetz, Beschilderung, Barrierefreiheit ● Übersichtskarte des Heilwaldes, in der alle infrastrukturellen Einrichtungen, das Wegenetz inklusive grafischer Darstellung des Wegeprofils mit Weglängen‐ angabe, Belastungsstufen und Schwierigkeitsgraden, Flächen für Entspannungs‐ übungen/ therapeutische Behandlungen und der Rettungspunkt verzeichnet sind ● Informationen/ Anleitung zur indikationsbezogenen Gesundheitsförderung sowie zu den therapeutischen Angeboten und Möglichkeiten ● Beschilderung des Rettungspunktes ● gut erreichbare, barrierefreie Teilstrecken, welche für Menschen mit Mobilitäts- oder Sinneseinschränkungen geeignet sind ● überwiegend unversiegelter Bodenbelag; Bereiche mit abwechslungsreichem Bo‐ denbelag, haptisch interessante Elemente ● erhöhte Verkehrssicherungspflicht Fachpersonal ● gesundheitsorientierte Einrichtung in unmittelbarer Nähe (z. B. Klinik, Reha-Zen‐ trum, Praxis) ● regelmäßige Angebote durch Ärzte oder medizinisches Fachpersonal: z. B. Wald‐ therapeuten, Heilwaldtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psycho‐ therapeuten, Klimatherapeuten, Psychologen.“ Neben den zitierten Mindestanforderungen finden sich in den Begriffsbestimmungen weitere Hinweise zu einer optimalen Ausstattung eines Kurbzw. Heilwalds (vgl. DHV/ DTV 2024: 188 ff.). 3.1 Heilmittel 117 <?page no="118"?> 3.2 Balneotherapie Definition | Balneotherapie und Balneologie Die natürlichen Heilwässer, Heilgase und Peloide können im Rahmen der als Balneotherapie (griechisch balaneion, lateinisch balneum: Bad) bezeichneten An‐ wendungen therapeutisch genutzt werden. Die wissenschaftlich fundierte Lehre von der therapeutischen Anwendung dieser natürlichen Heilmittel sowie deren Wirkungen auf den menschlichen Körper wird als Balneologie (griechisch logos: Lehre) bezeichnet. Heilwässer können in Form von Bädern, Güssen, Inhalationen und Trinkkuren, Heilgase in Form von Inhalationen, und Peloide in Form von Bädern und Packungen angewendet werden. Im Unterschied zu den hydrotherapeutischen Behandlungen mit Nicht-Heilwässern - wie z. B. im Rahmen der Kneipp-Therapie - ist in der Balneotherapie der Gehalt an im Wasser gelösten natürlichen Mineralstoffen (z. B. Kalzium, Magnesium) und Gasen (z.-B. Kohlenstoffdioxid, Radon) von Bedeutung. Zusätzlich zu diesen mineralstoffreichen Bädern umfasst die Balneotherapie i. w. S. auch die Thalassotherapie sowie hydroelektrische Bäder wie das Stangerbad. Mit Badezusätzen versetzte medizinische Rheuma-, Entspannungs- oder dermatolo‐ gische Bäder gehören jedoch „nach strenger […] Definition […] nicht zur Balneologie“ (GUTENBRUNNER 1996: 223). Generell können Bäder als Vollbäder, Sitzbäder oder Teilbäder angewendet werden. Zudem gibt es Inhalationsbäder, bei denen der warme Dampf eine zusätzliche Wirkung entfaltet. Neben dem Mineralstoff- und Gasgehalt weisen Bäder weitere physikalische (v. a. bei Vollbädern) sowie chemische Eigenschaften und Wirkungen auf, die in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst werden (vgl. GUTENBRUNNER 1996: 223; HARTMANN/ HARTMANN 2008a: 84 ff.; MÜLLER et al. 2016: 69 ff.): physikalische Eigenschaft Wirkung Beispiel hydrostatischer Druck (Hydrostase) Gewicht des Wassers wirkt auf Körper, Kreislauf und Atmung Unterwassermassage Auftrieb mechanische Entlastung des Körpers Bewegen im Sole-Therapie‐ becken zur Entlastung des Bewegungsapparates Viskosität Zähflüssigkeit des Wassers bewirkt Widerstand bei Bewegungen Wassergymnastik zum Trai‐ ning der Muskulatur 118 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="119"?> thermische Wirkungen (Was‐ sertemperatur i.-d.-R. zwi‐ schen 30-°C und 40-°C) • hypertherm (wärmer als die Körpertemperatur) • isotherm (gleich der Körpertemperatur) • hypotherm (kälter als die Körpertemperatur) Wärme wirkt • entzündungshemmend • muskelentspannend • schmerzstillend Unterwassermassage im hy‐ perthermen Bad zur Entspan‐ nung der Muskulatur Tab. 18: Physikalische Bädereigenschaften und -wirkungen Das Beispiel eines Patienten, der ein neues Hüftgelenk erhalten hat, verdeutlicht das Zusammenwirken der physikalischen Eigenschaften im Rahmen einer Wassergymnas‐ tik: Das Gewicht des Wassers fordert und trainiert Atemmuskulatur und Kreislauf, der Auftrieb des Wassers entlastet den durch Operation und Bettruhe geschwächten Bewegungsapparat, die Viskosität kräftigt die geschwächte Muskulatur und das warme Wasser lockert diese auf und wirkt insgesamt entspannend und schmerzstillend. Die nachfolgend beschriebenen chemischen Bädereigenschaften wirken je nach Zusammensetzung des Heilwassers unterschiedlich auf den menschlichen Körper. Bei einer kurmäßigen iterativen Anwendung kann eine unspezifische Reizwirkung auf das vegetative Nervensystem ausgelöst werden, was zu einer generell besseren Resistenz des Körpers führen kann (Adaptationstherapie) (vgl. MANGER et al. 2012). chemische Eigenschaft Wirkung Beispiel Adsorption Anbindung an die Hautober‐ fläche Natriumchlorid Deposition Ablagerung in die Haut Kalzium, Natriumchlorid Resorption bzw. Absorption Aufnahme von Stoffen durch die Haut in die systemische Zirkulation des Körpers, z.-B. in die Blutbahn Schwefelwasserstoff, Jod, Kohlenstoffdioxid Elution hauteigener Stoffe Herauslösen aus der Haut Urocaninsäure Tab. 19: Chemische Bädereigenschaften und -wirkungen Um eine qualitativ gleichbleibende balneotherapeutische Anwendung der natürli‐ chen ortsgebundenen Heilmittel sicherstellen zu können, sind unterschiedliche che‐ misch-physikalische, mikrobiologische (Hinweis: natürliche Heilwässer dürfen nicht desinfiziert werden, vgl. KUßMAUL/ JÄGER 2008: 26) und technische Aspekte zu beachten (GUTENBRUNNER 1996: 224): 3.2 Balneotherapie 119 <?page no="120"?> chemisch-physikalischer Aspekt Beispiel Heilmittelanalyse wirksame Substanzen, Begleitsubstanzen, Verunreinigungen Kontrollanalyse Konstanz der Zusammensetzung Klimaanalyse thermische, chemische oder aktinische Wirkungen Tab. 20: Chemisch-physikalische Aspekte der Balneologie mikrobiologischer Aspekt Beispiel Hygiene frei von Krankheitserregern Balneobiologie biologische Eigenschaften von Heilwässern Tab. 21: Mikrobiologische Aspekte der Balneologie technischer Aspekt Beispiel Leitung Material von Rohrleitungen und Dichtungen Speicherung Alterung Temperierung Entgasung Peloidaufbereitung Konsistenz Inhalationstechnik Tröpfchengröße Entsorgung ökologische Fragen Tab. 22: Technische Aspekte der Balneologie 3.3 Heilverfahren Definition | Heilverfahren Im Gegensatz zu den ortsgebundenen natürlichen Heilmitteln „steht bei den Heil‐ verfahren ein ganzheitliches Kurkonzept mit namensgebenden Schwerpunkten des Begründers des jeweiligen Konzepts im Vordergrund“ (DHV/ DTV 2024: 181). Die bekanntesten Begründer dieser Heilverfahren sind Johann Schroth, Sebastian Kneipp und Emanuel Felke (→ Kap. 2.7). 120 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="121"?> 3.3.1 Heilverfahren nach Schroth Das Heilverfahren nach Schroth wurde um 1820 von Johann Schroth (1798-1856) in Niederlindewiese (heute Tschechische Republik) entwickelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Schroth-Kur 1947 mit dem bereits vor dem Zweiten Weltkrieg in Niederlindewiese als Schroth-Arzt praktizierenden Dr. med. Hermann Brosig nach Oberstaufen. Der Ort ist heute das einzige Schroth-Heilbad in Deutschland. Das Heilverfahren kombiniert im Wesentlichen die Schroth’sche Kurpackung mit einer Diät-Kur und einer Trinkverordnung. Später kamen die Faktoren Ruhe und Bewegung als vierte Säule hinzu. Bei der Kurpackung handelt es sich um eine feuchtkalte Ganzpackung, die den Patienten erwärmen und zum Schwitzen (Heilfieber) bringen soll. Die Diätkur basiert auf einer durch Gemüse, Salate und Fruchtsäfte ergänzten kohlenhydratreichen, fett- und eiweißfreien sowie salzarmen überwiegend basischen Reduktionskost, die die Verdauungsorgane nicht belastet. Die Trinkverordnung umfasst einen rhythmischen Wechsel zwischen erhöhter und verringerter Flüssigkeitsaufnahme (sog. Trink- und Trockentage), wodurch die natürliche Gewebedrainage unterstützt wird. Durch eine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten, durch Ruhe und Bewegung sowie durch physikalische Anwendungen werden die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert, körpereigene Regulationen und die Zellregeneration gefördert und ein ggf. erforderlicher Entgiftungsprozess eingeleitet. Als durchaus erwünschter Nebeneffekt des Schroth’schen Verfahrens kann sich auch ein Gewichtsverlust einstellen. Anwendung Die → Tabelle 23 fasst die vier Säulen des Schroth’schen Heilverfahrens zusammen: Diät • kalorienreduzierte Kost (500 bis 700 kcal/ Tag) • vegan • basisch • cholesterinfrei • kein tierisches Eiweiß • kein Fett • wenig Salz • reizarm Packung • Ganzkörperwickel mit feuchten Laken • Packbett • Wärmflasche Trinkverordnung • rhythmischer Wechsel der aufgenommenen Flüssigkeitsmenge • Trinktage (ca. 1,5 l/ Tag) und Trockentage (ca. 0,5 l/ Tag) • Fruchtsaft, Mineralwasser, Tee, trockener Kurwein Ruhe und Bewegung • Bewegungstherapie in frischer Luft • sportliche Aktivitäten • Gymnastik • Entspannungstechniken Tab. 23: Vier Säulen des Schroth’schen Heilverfahrens 3.3 Heilverfahren 121 <?page no="122"?> Im Rahmen der Schroth’schen Diät werden z. B. Gemüsesuppen, eingeweichtes Trockenobst, Reis, Gries, Graupen, salzarmes Brot, frischgepresste Säfte aus Zitrus‐ früchten, frische Kräuter, gekochtes Gemüse und Obst als Kompott gereicht. Die in der Kur verabreichte Kost ist sehr basenreich und enthält einen hohen Anteil an Mineralien und Vitaminen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die bestehende Übersäuerung abzubauen und außerdem die durch die unterkalorische Kost zusätzlich gebildeten Säuren zu neutralisieren. Im Fastenstoffwechsel wird nicht nur körpereigenes Fett ab‐ gebaut, sondern auch der Autophagieprozess (zu verstehen als Zellreinigungsprozess) aktiviert (vgl. NEUY 2025: 145 f.). Die Schroth’schen Packungen werden früh morgens als feucht-kalte Wickel dem noch im warmen Bett liegenden Kurgast gegeben. Anschließend wird ein Packbett (z. B. eine Wolldecke) auf die Bettdecke gelegt, ggf. werden Wärmflaschen als zusätzliche Wämeträger hinzugelegt. Zudem bekommt der Kurgast heißen Kräutertee. Als Effekt stellt sich eine Erhöhung der Körpertemperatur um bis zu 2 °C ein, der Kurgast beginnt zu schwitzen und zu „dünsten“. Es entsteht ein sog. Heilfieber, welches sich positiv auf Immunsystem, Bewegungs‐ apparat, Stoffwechsel und Durchblutung auswirkt. Dies hat einen krampflösenden, schmerzstillenden, beruhigenden und ausgleichenden Effekt auf die inneren Organe. Säuren und Schadstoffe werden über die Haut ausgeschieden (vgl. NEUY 2011, S. 82 ff.). Die Schroth’sche Trinkverordnung unterscheidet in Trink- und Trockentage. Gereicht werden in unterschiedlicher Dosierung Mineralwasser, Tee, Fruchtsaft und ggf. trockener Kurwein. Durch die Trockentage (ca. 0,5 Liter Flüssigkeit) entsteht ein osmotischer Sog aus dem Zwischengewebe in das leicht dickflüssigere Blut (Gewebedrainage). Die Trinktage mit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme (ca. 1,5 Liter Flüssigkeit) und Schwitzanwendungen führen dazu, dass im Körper herausgelöste Substanzen ausgespült werden. Ruhe und Bewegung in freier Natur als vierte Säule der Schroth’schen Anwen‐ dungen regen den Stoffwechsel an und führen zur Regeneration von Körper und Seele. Hierbei wird dem Körper an den Trockentagen mehr Ruhe gegönnt, an den Trinktagen steht mehr Bewegung auf dem Kurplan (vgl. BROSIG 2006: 38 f.). Nachfolgender Kurplan zeigt den exemplarischen Ablauf einer Kurwoche der i. d. R. dreiwöchigen Schroth-Kur: 122 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="123"?> Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonnabend Sonntag Morgen 1 Glas Tee Packung 1 Glas Tee Packung 1 Glas Tee Packung 1 Glas Tee Packung 1 Glas Tee Packung 1 Glas Tee Packung 1 Glas Tee Mittag eingeweichte Trockenpflau‐ men Gemüse der Saison, gedüns‐ tet oder als Suppe, Dessert eingeweichte Trockenapriko‐ sen Gemüse der Saison, gedüns‐ tet oder als Suppe, Dessert Diät-Sauer‐ kraut Gemüse der Saison, gedüns‐ tet oder als Suppe, Dessert Gemüse der Saison, gedüns‐ tet oder als Suppe, Dessert Nachmittag 0,5 Liter Flüs‐ sigkeit (Tee, Wasser) 1,5 l Flüssigkeit (Tee, Wasser, frisch gepress‐ ter Saft; dazu nach ärztlicher Verordnung ggf. Kurwein (0,4 l für Män‐ ner, 0,2 l für Frauen) 0,5 Liter Flüs‐ sigkeit (Tee, Wasser) 1,5 l Flüssigkeit (Tee, Wasser, frisch gepress‐ ter Saft; dazu nach ärztlicher Verordnung ggf. Kurwein (0,4 l für Män‐ ner, 0,2 l für Frauen) 0,5 Liter Flüs‐ sigkeit (Tee, Wasser) 1,5 l Flüssigkeit (Tee, Wasser, frisch gepress‐ ter Saft; dazu nach ärztlicher Verordnung ggf. Kurwein (0,4 l für Män‐ ner, 0,2 l für Frauen) 1,5 l Flüssigkeit (Tee, Wasser, frisch gepress‐ ter Saft; dazu nach ärztlicher Verordnung ggf. Kurwein (0,4 l für Män‐ ner, 0,2 l für Frauen) Abend Variationen von Gemüse, ein Glas frisch gepresster Orangensaft Variationen von Gemüse Variationen von Gemüse, ein Glas frisch gepresster Orangensaft Variationen von Gemüse Variationen von Gemüse, ein Glas frisch gepresster Orangensaft Variationen von Gemüse Variationen von Gemüse Tab. 24: Wochenplan einer Schroth-Kur 3.3 Heilverfahren 123 <?page no="124"?> Indikationen Die therapeutische Eignung des Heilverfahrens nach Schroth ist abhängig von An‐ zahl und Intensität der Anwendungen sowie von Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind nach Brosig folgende Indikationen möglich (BROSIG 2006: 38): ● „Fettstoffwechselstörungen (erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte) ● Bluthochdruck (Herzinfarkt- und Schlaganfallvorbeugung) ● Diabetes mellitus ● Gicht (Ausgleich des Säure-Basenhaushalts im Blut) ● Chronische Erkrankungen wie Bronchitis ● Entzündungen im Magen-Darm-Bereich ● Hautleiden ● Migräne ● Ausleitung und Entgiftung von Nikotin, Schwermetallen, Medikamentenrückstän‐ den ● Übergewicht ● Erkrankungen des Bewegungsapparates.“ Qualitätssicherung Bei dem Heilverfahren nach Schroth stehen die besondere Form der Diät und der Trinkverordnung sowie die Packungen im Vordergrund. Diese sind in ein Gesamt‐ konzept einzubinden, dessen Realisierbarkeit im Rahmen der Qualitätssicherung zu gewährleisten ist. 3.3.2 Heilverfahren nach Kneipp Das Heilverfahren nach Sebastian Kneipp (1821-1897) fokussiert auf eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen und zielt darauf ab, Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen und so das vegetativ-hormonale Adaptionssystem des Körpers zu stärken. Hierzu dienen die fünf Säulen der Kneipp-Therapie - Wasser, Bewegung, Heilkräu‐ ter, gesunde Ernährung und eine ausgeglichene Lebensweise - die die Grundlage für eine aktive, individuelle Reiz-Reaktions-Therapie bilden. Deren Ziel besteht in kurz- und mittelfristigen funktionellen Übungseffekten. 2015 ist das „Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps“ von der Deutschen UNESCO-Kommission in die Liste des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen worden. 124 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="125"?> Anwendung Die Kneipp-Therapie stellt verschiedene Arten der iterativen (Thermo-)Hydrothera‐ pie in den Mittelpunkt und kombiniert diese mit Vollwerternährung, Bewegung, Pflanzenheilkunde und einer natürlichen Lebensordnung zu den fünf Säulen der Kneipp-Therapie (vgl. DHV 1999; LEUCHTGENS/ KLEINSCHMIDT 2003: 59). Säule Ausprägung Wasser (Hydrotherapie) • Wassertreten mit verschiedenen Temperaturen • Taulaufen • Schneelaufen • (Wechsel-)Güsse (Knie, Schenkel, Gesicht, Arm) • (Wechsel-)Bäder (Arm, Fuß, Halbkörper, Kräuter) • Waschungen (Oberkörper, Unterkörper, Ganzkörper) • warme und kalte Wickel (Wade, Lende) • Packungen Pflanzen (Phytotherapie) • Heilwirkung von Pflanzen und Kräutern • Ölbäder mit Kräuterzusätzen • Speisen mit Kräutern • Kräutertees Bewegung (Kinesiotherapie) • Förderung des Bewegungsapparates • Herz-Kreislauf-Training Ernährung • sinn- und maßvolle Ernährung • ballaststoff- und kohlenhydratreiche Nahrung • Vermeidung einseitiger Ernährung Ordnungstherapie (Psychohygiene) • psychische Balance und Muße als Voraussetzung für ein zufriedenes und gesundes Leben • Meditation • Massagen • Harmonie von Körper, Geist und Seele Tab. 25: Fünf Säulen der Kneipp-Therapie Die Hydrotherapie nutzt die chemischen, mechanischen und thermischen Eigen‐ schaften des Wassers für eine dosierbare, die Konstitution und Disposition des Menschen berücksichtigende Reiz-Reaktions-Therapie. Zum Einsatz kommt i. d. R. kein Mineralwasser, sondern Leitungs- oder Oberflächenwasser. Hierbei spielen v. a. Wärme- und Kältereize (zuerst immer der Wärmereiz, die Anwendungen erfolgen stets auf erwärmter Haut und beginnen zudem auf der dem Herzen abgewandten Körperhälfte) an einzelnen Körperabschnitten eine große Rolle, die auf die Diffe‐ rentialempfindlichkeit der Thermorezeptoren abzielen. Diese Reize bewirken eine kurzfristige Aufweitung bzw. Zusammenziehung der Gefäße des menschlichen Körpers und in der Folge weitere neuronal vermittelte Reaktionen im Bereich der Blutgefäße, des Stoffwechsels und der Muskulatur. In der Folge werden die Durchblutung und die körpereigenen Regulationen verbessert, die Gefäßmuskulatur trainiert, der Körper wird abgehärtet und die Infektanfälligkeit sinkt. 3.3 Heilverfahren 125 <?page no="126"?> Die Kneipp’sche Hydrotherapie kann auch mit anderen Anwendungen verbunden werden. So kombinierte der Berliner Arzt Georg Hauffe (1872-1936) die Kneipp’schen Güsse mit ab- und ansteigenden Unterarm-Bädern zu den sog. Hauffe’schen Güssen. Diese werden noch heute z.-B. in Bad Steben oder Bad Tölz kurativ angewendet. Den Kern der Phytotherapie stellt die Verwendung von Heilmitteln auf pflanzlicher Basis (Blüten, Blätter, Rinden, Wurzeln) wie z. B. Arnika, Johanniskraut, Kamille, Pfefferminze oder Ringelblume dar. Diese können äußerlich in Form von Salben, Ölen oder Badezusätzen oder innerlich in Form von Tees, Dragees oder Säften angewendet werden. Die Phytotherapie kann alternativ oder ergänzend zur chemischen Pharma‐ kotherapie eingesetzt werden. Die Nebenwirkungen von pflanzlichen Heilmitteln sind meist gering, so dass auch ein längerfristiger Einsatz möglich ist. Die Kinesiotherapie soll dem Bewegungsmangel entgegenwirken. Hierzu werden v. a. Formen der aktiven Bewegungstherapie wie z. B. Gymnastik, Wandern (z. B. auf Terrainkurwegen), Radfahren, Sport, Schwimmen oder Bewegungsbäder, aber auch Formen der passiven Bewegungstherapie wie z. B. Massagen angewendet. Der Bewegungsapparat sowie Herz und Kreislauf werden angeregt und belastbarer, der Stoffwechsel wird begünstigt, Muskeln werden aufgebaut. Im Rahmen der Ernährungstherapie werden eine einseitige Ernährung sowie die Aufnahme von denaturierten Nahrungsmitteln und Genussgiften (z. B. Alkohol) weitgehend vermieden. Stattdessen steht eine ernährungsphysiologisch ausgewogene Mischkost aus Vollkornprodukten, Basis- und Frischkost, Milchprodukten, Vitaminen, Elektrolyten, Mineralien und Spurenelementen im Vordergrund. Die Ernährungsthe‐ rapie, die v. a. den Stoffwechsel beeinflusst, stellt auch die Grundlage für spezielle Ernährungsformen wie z.-B. Reduktions-, Schon- oder Trennkost dar. Das Ziel der Ordnungstherapie und Gesundheitserziehung liegt in der Erlangung einer natürlichen Lebensordnung und innerer Stabilität unter Berücksichtigung psy‐ chosomatischer, ökologischer und soziologischer Wirkungsgefüge. Verfahren wie z. B. Autogenes Training, Yoga, Qi-Gong, Atemtherapien sowie ergänzende Entspan‐ nungstechniken wirken positiv auf die Harmonie von Körper, Geist und Seele. Die gewünschte Veränderung schädigender Verhaltensmuster erfordert einen hohen Mit‐ wirkungsanteil und hat häufig den Charakter einer Einzeltherapie. Nachfolgender Kurplan zeigt den exemplarischen Ablauf einer Kurwoche der i. d. R. dreiwöchigen Kneippkur (vgl. SCHWEIZER KNEIPP VERBAND 2024): 126 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="127"?> Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonnabend Sonntag Morgen Oberkörperwa‐ schung Taulaufen Ganzwaschung Trockenbürs‐ tung Oberkör‐ per Taulaufen Ganzwaschung Taulaufen Vormittag Wechselknie‐ guss Wechselbrust‐ guss Heißblitzguss Rücken Wechselschen‐ kelguss 3/ 4 Bad Fich‐ tennadel Bürsten Heublumen‐ sack Rücken Wechselbrust‐ guss Nachmittag Armbad Ros‐ marin Wechselfußbad Armguss Armbad Knieguss Brustguss Wechselfußbad Abend Wassertreten Wadenwickel Wassertreten Wassertreten Wassertreten Wassertreten Wadenwickel Tab. 26: Wochenplan einer Kneipp-Kur 3.3 Heilverfahren 127 <?page no="128"?> Indikationen Die therapeutische Eignung des Heilverfahrens nach Kneipp ist abhängig von An‐ zahl und Intensität der Anwendungen sowie von Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind nach DHV folgende Indikationen möglich (DHV 2017: 14): ● „Herz- und Gefäßerkrankungen funktioneller und nicht entzündlicher organischer Natur mit Ausnahme stärkerer Ruhe-Dekompensationserscheinungen (Unausge‐ glichenheiten) ● Herzinfarktnachbehandlung ● Blutdruckanomalien ● Arteriosklerosen (Arterienverkalkungen) ● Venenerkrankungen und postthrombotische Zustände ● Vegetativ-nervale Funktionsstörungen ● Psychovegetative Syndrome (Fehlregulationen des vegetativen Nervensystems), psychosomatische Versagenszustände ● Unterstützende Behandlung bei psychischen und neurologischen Erkrankungen ● Chronische Atemwegserkrankungen ● Organische und funktionelle Störungen und Restinsuffizienzen (mangelhafte Funktionen) der Verdauungsorgane (Magen, Darm, Leber, Gallenblase, insbeson‐ dere chronische Verstopfung (Obstipation) ● Erkrankungen der Bewegungsorgane (nichtentzündlicher Gelenk- und Muskel‐ rheumatismus, Arthrosen und Wirbelsäulensyndrome) ● Zustände nach Operationen aus den Bereichen der Chirurgie, Orthopädie, Gynä‐ kologie ● Stoffwechselleiden, unterstützende Behandlung bei Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) und Fettsucht (Adipositas) ● Abhärtung und allgemeine Leistungssteigerung ● Vorsorgekuren bei Erkältungsanfälligkeit und vorzeitigen Verbrauchs- und Alter‐ ungserscheinungen“ Qualitätssicherung Da bei dem Heilverfahren nach Kneipp nicht die natürlichen Heilmittel im Vordergrund stehen, entfallen die erforderlichen umfassenden Maßnahmen zur Sicherung der Heil‐ mittelqualität. Im Fokus steht die Sicherstellung der Anwendbarkeit der Prinzipien der Kneipp’schen Heilverfahren. Gleichwohl ist auf die hygienisch und mikrobiologisch einwandfreie Beschaffenheit der hierzu herangezogenen Stoffe zu achten. Weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung hat z. B. der Kneipp-Bund e. V. in den Richtlinien - vom Kneipp-Bund e.-V. anerkannte Einrichtung festgelegt (vgl. KNEIPP-BUND 2020). 128 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="129"?> 3.3.3 Heilverfahren nach Felke Bei dem nach dem Pastor Emanuel Felke (1856-1926) benannten ganzheitlichen Heilverfahren werden die Elemente Luft, Licht, Wasser und v. a. Lehm mit viel Bewegung, einer gesunden vegetarischen Vollwert-Ernährung und der Balance von Anspannung und Entspannung kombiniert. Anwendung Den Schwerpunkt der Felke-Kur bildet die Anwendung von Lehm-Heilerde. Der basische Lehm (pH-Wert über 8) kann recht hohe Mengen Wasser, Säure (z. B. Harnsäure, Cholesterinsäure) und andere Stoffe an sich binden und gelöste Mineralien austauschen. Diese Sorptionskraft, d. h. die Fähigkeit, Stoffe aufzunehmen, ist bei Lehm besonders stark ausgeprägt. Lehmbad • Dauer: 30 bis 60 Minuten • ein bis zwei Bäder pro Tag • tägliche Anwendung möglich • im Sommer im Freien, im Winter im Therapieraum • pro Bad 200 bis 250 Kilo Lehm • steinfreier Lehm wird mit Wasser zu einem Brei vermischt • zunächst stampft der Patient den Lehm mit den Füßen durch • Patient bewegt sich und knetet den anhaftenden Lehm • nach dem Lehmbaden Abrubbeln des Lehms vom Körper • anschließend abspülen und anschließendes Trockenreiben oder -klatschen mit den Händen • abschließend nicht sofort ruhen, sondern zunächst warmlaufen Lehmpackung • Auftragen auf den zu behandelnden Bereich (mind. 2-cm) • Dauer: 20 bis 60 Minuten • mehrmals pro Tag möglich • tägliche Anwendung möglich • therapeutisch sinnvoll: 5 bis 20 Packungen Sitzbad bzw. Sitzreibebad • Dauer ein bis fünf Minuten • Wanne ca. 10-cm mit kaltem Wasser gefüllt • Reiben des Wassers gegen den Unterleib • nach dem Baden trockenreiben oder -klatschen mit den Händen • abschließend nicht sofort ruhen, sondern zunächst warmlaufen Licht- Luftbad • Dauer: anfangs 15 bis 20 Minuten, später länger • leicht bekleidetes Umherlaufen • ggf. kurzes Bad in kaltem Wasser, anschließend Trockenklatschen • abschließend Turnübungen und Gymnastik Tab. 27: Grundkomponenten der Felke-Kur Der Lehm wird als Lehmbad, Lehmpackung (hier wird der Lehm, kalt oder warm, direkt auf die zu behandelnde Stelle aufgetragen) oder Rasulbad therapeutisch angewendet. Auf den Körper des Patienten wirken nicht nur die im Lehm enthaltenen Mineralstoffe, sondern auch dessen Temperatur und v. a. dessen Gewicht: ein 10-Liter-Eimer Lehm 3.3 Heilverfahren 129 <?page no="130"?> wiegt ca. 19 Kilo. Durch das auf den Körper lastende Gewicht werden die Gefäße komprimiert, was zu einer Anregung des Herz-Kreislauf-Systems führt. Die o. g. Therapiekomponenten werden bevorzugt im Freien oder in temperierten Behandlungsräumen durchgeführt. Diese Grundkomponenten werden ergänzt durch eine entsprechend der Disposition des Patienten differenzierte nahezu fleischlose Ernährung mit Gemüse, Grünkern, Kartoffeln, Obst und Kräutertees sowie durch einen gesteuerten Wechsel von Ruhe und Bewegung. Die Anwendungen der Felke-Therapie aktivieren den Stoffwechsel, verbessern die Blutzirkulation, stabilisieren das Immunsystem, wirken entsäuernd und aktivieren das Entgiftungs- und Ausscheidungssystem des Körpers (vgl. MENSCHEL 2024; SOMMER 2024). Hieraus ergeben sich die „schmerzstillenden, entzündungshemmenden und abschwellenden Therapiewirkungen und allgemein eine Kräftigung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes“ (DHONAU-HERMBERG 2006: 41). Indikationen Die therapeutische Eignung des Heilverfahrens nach Felke ist abhängig von Anzahl und Intensität der Anwendungen sowie von Disposition und Konstitution des Patienten. Verlässliche Aussagen zu Indikationen und Kontraindikationen trifft der behandelnde Arzt. Grundsätzlich sind nach Dhonau-Hermberg folgende Indikationen möglich (DHO‐ NAU-HERMBERG 2006: 41) ● „Herz- und Kreislauferkrankungen ● Venenerkrankungen ● Arteriosklerose, arterielle Hypertonie, hypotone Kreislaufregulationsstörungen, periphere Durchblutungsstörungen ● Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, Arthrose, degenerative Wirbelsäulen‐ syndrome ● chronische Polyarthritis, muskelrheumatische Beschwerden, Fibromyalgiesyn‐ drom ● ernährungsbedingte Erkrankungen: metabolisches Syndrom, Adipositas, Überge‐ wicht, Gicht, Diabetes mellitus ● Krankheiten des Verdauungstraktes: Reizdarmsyndrom, Obstipation, Nahrungs‐ mittelallergien und -unverträglichkeiten ● Erschöpfungssyndrome, allgemeine Leistungsschwäche, vegetative Funktionsstö‐ rungen ● Infektanfälligkeit, Allergien, chronische Sinusitis ● chronische Atemwegserkrankungen ● gynäkologische Beschwerden, Wechseljahrbeschwerden ● Rekonvaleszenz nach Krankheit und Operationen“ 130 3 Heilmittel und Heilverfahren <?page no="131"?> Qualitätssicherung Beim Heilverfahren nach Felke steht die Sicherstellung der Anwendbarkeit der Prinzi‐ pien der Felke-Kur im Fokus. Hierbei ist v. a. auf die hygienisch und mikrobiologisch einwandfreie Beschaffenheit des natürlichen Heilmittels Lehm zu achten. Das Gesund‐ heitsamt führt diesbezüglich regelmäßige mikrobiologische Kontrollen durch. 3.3 Heilverfahren 131 <?page no="133"?> 4 Kurorte und Heilbäder 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern Definition | Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern „Die deutschen Heilbäder und Kurorte erfüllen mit ihren spezifischen Strukturen vor allem zwei Aufgaben in der Gesellschaft: Zum einen sind sie Orte der Krankenbehand‐ lung mit bestimmten Mitteln und Methoden, zum anderen sind sie Gesundheits-, Erholungs- und Sportzentren in Bereichen von Freizeit und Urlaub, auch weitgehend außerhalb des Aufgabenspektrums der Krankenbehandlung und damit auch außerhalb der Leistungspflicht von Sozialleistungsträgern“ (DHV/ DTV 2024: 35). Gemäß dieser Definition geht die Funktion von Kurorten und Heilbädern über die der Krankenbehandlung weit hinaus: Die Orte können durchaus als Gesundheitskompe‐ tenzzentren oder Gesundheitstrainingslager bezeichnet werden. Neben dem Vorhan‐ densein von natürlichen Heilmitteln bzw. der Anwendung anerkannter Heilverfahren sind hierfür eine Kur-Infrastruktur, Unterkunfts- und Verpflegungseinrichtungen, ent‐ sprechende Organisationsstrukturen und ein artgemäßer Kurortcharakter erforderlich. Kurorte und Heilbäder spiegeln nahezu sämtliche Ausprägungen von Siedlungs‐ größen wider: von kleineren Orten bzw. Gemeinden (z. B. Sierksdorf) über Klein- (z. B. Neubulach) und Mittelstädte (z. B. Bad Nauheim) bis hin zu Großstädten (z. B. Wiesbaden) bzw. Teilen von Großstädten (z. B. Aachen - Monheimsallee) reicht die Spannweite der Ortsgröße. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl ganze Orte als auch Ortsteile als Kurort oder Heilbad anerkannt werden können. In beiden Fällen kann ein Kurgebiet ausgewiesen werden, in dem eine Kurabgabe erhoben werden kann. Unabhängig von dieser Größe muss neben den prädikatisierungsrelevanten spezi‐ ellen Merkmalen (→ Kap. 4.3 und 4.4) jeder Kurort und jedes Heilbad bestimmte Grundeigenschaften aufweisen bzw. bestimmte Grundausstattungsmerkmale und Angebote vorhalten, welche zitiert oder in enger Anlehnung an die „Begriffsbestim‐ mungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe“ des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.-V. nachfolgend skizziert werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 47 ff.). 4.1.1 Heil- und Gegenanzeigen Wesentliche Grundlage für den Kurbetrieb ist die wissenschaftlich fundierte Feststel‐ lung der möglichst eng definierten Heilanzeigen (Indikationen) und Gegenanzeigen (Kontraindikationen) der ortsgebundenen Heilmittel und/ oder Heilverfahren. Diese <?page no="134"?> Feststellung ist Anerkennungsvoraussetzung für alle hoch prädikatisierten Kurorte bzw. Heilbäder. In diesem Zusammenhang sind die therapeutische Eignung und Wirkung der im Ort genutzten natürlichen Heilmittel oder der angewendeten Heilver‐ fahren sowie das Bioklima und die Luftqualität regelmäßig zu untersuchen (→ Kap. 4.4). Auf Basis der wissenschaftlichen Untersuchungen erfolgt die Feststellung der Heil- und Gegenanzeigen dann durch den Deutschen Heilbäderverband. 4.1.2 Kurortcharakter Kurorte und Heilbäder sind die Austragungsorte der Kur und sollen daher einen entsprechenden Charakter aufweisen. Das Ortsbild insgesamt und das des Kurgebiets insbesondere sollen durch eine aufgelockerte Bebauung und durch natürlichen Bewuchs und/ oder gärtnerische Be‐ pflanzung geprägt sein, in das sich Kur- und sonstige touristische Einrichtungen und Anlagen harmonisch einfügen. Unter einem Kurgebiet ist ein Areal zu verstehen, in dem sich artgemäße Kur- und Erholungseinrichtungen (z. B. Kurmittelhaus, Kurpark, Badeärzte, Therapieeinrichtungen), gastgewerbliche Einrichtungen (z. B. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe) sowie der Unterhaltung dienende Einrichtungen (z. B. Lesezimmer, Gesellschaftsräume, Räume mit Internetzugang, Musikpavillon, Kur‐ theater, Gartenschach) befinden. Weitere sich im Ort befindende allgemeine Freizeiteinrichtungen wie z. B. Schwimmbäder oder Sportanlagen sollen auch für Gäste zugänglich sein. Die auf die Anwendung der natürlichen Heilmittel oder Heilverfahren ausgerichteten Kur- und Erholungseinrichtungen sind in einwandfreier Form vorzuhalten, entspre‐ chend geschultes Fachpersonal muss vorhanden sein. Auf die mögliche und ggf. schwankende Anzahl von Patienten müssen die Kureinrichtungen und auch die Zahl der Therapeuten und Badeärzte flexibel ausgerichtet sein. Mit Ausnahme der niedrigeren Prädikate „Seebad ohne kurortmedizinischen Hin‐ tergrund“, „Luftkurort“ und „Erholungsort“ sind Einrichtungen für Maßnahmen der Gesundheitserziehung vorzuhalten. Der Kurortcharakter ist durch eine Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie Flächennutzungs- (einschließlich Definition des Kurgebietes) und Bebauungspläne sicherzustellen und zu bewahren. Hierzu gehören folgende Aspekte: ● fußläufig gut erreichbare zentral im Kurgebiet gelegene Kureinrichtungen, ● möglichst barrierefreies Verkehrswegenetz, ● emissionsarme Mobilitätsangebote, ● möglichst barrierefreie öffentliche Sanitäreinrichtungen, ● keine Windräder und Hochspannungsmaste im Kurgebiet, ● keine Beeinträchtigungen durch Industrie- und Gewerbebetriebe, 134 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="135"?> ● keine gewerblichen Bauflächen oder Mischgebiete im ausgewiesenen Kurgebiet, ● Camping- und Wohnmobilstellplätze sind nur zulässig, wenn sie den Kurortcha‐ rakter nicht beeinträchtigen. Hinsichtlich des Straßenverkehrs sind folgende Aspekte zu beachten: ● Entlastung des gesamten Ortes vom verbrennungsmotorisierten Straßenverkehr durch eine entsprechende Verkehrswegeplanung und Verkehrslenkung, ● kein Durchgangsverkehr im Kurgebiet, ● bestmögliche Beschränkung des innerörtlichen Verkehrs, ● Beschränkung verkehrsbedingter Lärmimmissionen, ● Förderung des ÖPNV, ● keine gesundheitseinschränkenden Emissionen, ● Einhaltung sowohl der gesetzlichen als auch der kurortspezifischen Emissions- und Immissionsgrenzwerte. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist Folgendes zu beachten: ● Beschränkung der Lärmimmissionen auf ein verträgliches Mindestmaß, ● Wahrung der Nacht- und Mittagsruhe im Kurgebiet, ● gemeindeeigene Fahrzeuge mit dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik, ● lärmintensive Veranstaltungen sind dem Ruhebedürfnis der Gäste unterzuordnen. Weiterhin sind nicht nur Verkehrswege, sondern auch die weiteren öffentlichen Ein‐ richtungen und Liegenschaften barrierefrei bzw. möglichst barrierearm zu gestalten. Zudem ist eine gute Erreichbarkeit für Rettungsdienste und Krankentransporte zu gewährleisten. 4.1.3 Kureinrichtungen 4.1.3.1 Kurmedizinische Infrastruktur Grundsätzlich können in anerkannten Kurorten und Heilbädern stationäre und ambu‐ lante Behandlungsverfahren in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen angeboten und durchgeführt werden, wozu eine umfangreiche und genau definierte kurortmedi‐ zinische Versorgungs- und Beherbergungsinfrastruktur vorzuhalten ist. Ausgestaltung und Umfang der vorzuhaltenden kurmedizinischen Infrastruktur (z. B. Inhalatorien, Therapiebecken, Terrainkurwege, Kurmittelhäuser oder Wassertret‐ anlagen) sind abhängig von der jeweiligen Prädikatisierung (→ Kap. 4.3 und → Kap. 4.4). Die meisten Kurorte und Heilbäder befinden sich im ländlichen Raum. Die kurmedizinische Infrastruktur trägt auch wesentlich dazu bei, die medizinische Versorgung der dort lebenden Bevölkerung zu sichern. 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 135 <?page no="136"?> Teilnehmer einer stationären Kur werden i. d. R. in einer Kurklinik untergebracht, in der sich häufig medizinische Versorgungs-, Therapie-, Verpflegungs- und Beherbergungseinrichtungen unter einem Dach befinden. 2024 gab es in den deutschen Kurorten und Heilbädern über 1.200 Rehabilitationskliniken (vgl. DHV 2024). Teilnehmer einer ambulanten Kur hingegen müssen sich um Beherbergung und Verpflegung selbst kümmern (und diese auch separat bezahlen), so dass geeignete Verpflegungs- (z. B. Restaurants, Imbisse, Caterer) und Beherbergungsangebote (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) im Ort vorhanden sein müssen. Im Gegensatz zu den überwiegend im räumlichen Verantwortungsbereich der Klinikträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Kirchen, Müttergenesungswerk oder private Klinikbetreiber) durchge‐ führten stationären Maßnahmen ist die für die ambulanten Maßnahmen erforderliche Infrastruktur auch durch die kurörtlichen Verwaltungen selbst oder in Kooperation mit weiteren Leistungsträgern bereitzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass z. B. „Behandlungsmaßnahmen und sonstigen Leistungen der ambulanten Rehabilitation in der Regel in einer Einrichtung durchgeführt werden (‚Prinzip der Einheit des Ortes‘)“ und dass das „Rehabilitationsteam der ambulanten Rehabilitationseinrichtung [aus] festangestellte[n] Mitarbeiter[n] (Voll- und ggf. Teilzeitkräfte) mit entsprechendem Arbeitsvertrag“ besteht (DRV 2001: 13 f.). Grundlage für die Durchführung ambulanter Kuren im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind die zwischen dem Deutschen Bäderverband und den Spit‐ zenverbänden der Krankenkassen beschlossenen „Gemeinsamen Grundsätze für die Durchführung ambulanter Kuren (1989)“ sowie der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geschlossene Vertrag über die kurärztliche Behandlung (Kurarztvertrag). Demnach werden gem. § 8 „Ambulante Vorsorgeleistungen … grundsätzlich nur in solchen Kurorten durchgeführt, die den Qualitätsanforderungen der Gemeinsamen Grundsätze für ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren vom 11. September 1989 zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Heilbä‐ derverband entsprechen“ (KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG 2024b: 8). „Prinzipiell sind die diesem Vertrag zugrundeliegende Strukturmodelle auch auf Kuren anzuwenden, die nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung bezuschusst werden“ (DHV/ DTV 2024: 58). 4.1.3.2 Kurpark Der Kurpark stellt einen zentralen Anziehungspunkt für die Gäste dar und ist we‐ sentlicher Bestandteil der artgerechten Kurorteinrichtung. Der Park soll ansprechend gestaltet sein und gärtnerisch bewirtschaftet werden. Die Größe des Kurparks soll den Kapazitäten der Kureinrichtungen und dem Gästeaufkommen angemessen sein. Während in den hoch prädikatisierten Kurorten und Heilbädern ein Kurpark (er‐ satzweise eine vergleichbare Anlage mit gleicher Funktionalität) regelhaft vorhanden 136 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="137"?> sein soll, ist in den Luftkurorten und Erholungsorten eine parkähnliche Ruhesphäre hinreichend. Folgende Bestandteile und Angebote soll ein Kurpark aufweisen: ● Möglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen (z.-B. Musikmuschel), ● gute Anbindung an die örtlichen Kureinrichtungen (z. B. Trinkkurhalle, Badehaus, Kurtheater), ● gewachsener Pflanzenbestand, ● gepflegte Rasenflächen, ● Blumenbeete, ● befestigte Wege, ● Ruhebänke, ● Wasserspiele. 4.1.3.3 Terrainkurwege Terrainkurwege sind medizinisch-therapeutische Wanderwege, auf denen der Nutzer unterschiedlichen Reizintensitäten und unterschiedlichen Belastungsgraden ausge‐ setzt ist. Diese werden durch das jeweilige Wegrelief mit klimaexponierten und ge‐ schützten Lagen, Steigungen, Gefällstrecken und Ebenen, besonnten und verschatteten Streckenabschnitten sowie das Vorhandensein von Ruhemöglichkeiten bewirkt. Durch eine vermessene und definierte Streckenführung mit einem Wechsel von Anspannung und Entspannung sowie Schonung und Reizung kann eine dosierte therapeutische Wirkung z.-B. hinsichtlich der Belastung von Herz und Kreislauf erreicht werden. Abhängig von Streckenführung und -länge werden die Belastungsstufen I (leicht, Steigung 1,1-5 %), II (mittel, Steigung 5,1-8 %) und III (schwer, Steigung über 8 %) unterschieden. Auch Nordic-Walking-Strecken können unter der Voraussetzung einer therapeu‐ tisch vermessenen und definierten Streckenführung als Terrainkurwege ausgewiesen werden. 4.1.4 Gastgewerbe und Freizeitbetreuung Während Kurgäste im Rahmen einer stationären Kur i. d. R. in den vom Kostenträger bereitgestellten Verpflegungs- und Unterkunftseinrichtungen (z. B. Kurklinik oder Sanatorium) versorgt werden, müssen sich die Teilnehmer einer ambulanten Kur selbst um Kost und Logis kümmern. So sind in Kurorten und Heilbädern neben den Kurkliniken oder Sanatorien auch privat geführte gastgewerbliche Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe erforderlich, die neben dem allgemeinen Gästeverkehr auch Kurgäste (kurgemäß) verpflegen und beherbergen können. Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 137 <?page no="138"?> ● den Kurerfolg fördernde und hygienisch einwandfreie Unterkünfte, ● möglichst Klassifizierung nach DeHoGa (Hotel) oder DTV (Ferienwohnung), ● zentrale zertifizierte (z. B. durch die i-Marke des DTV) Informationsstelle, die den Gästen Auskunft über lokale und regionale Angebote sowie über Beherbergungs‐ möglichkeiten geben kann, ● Möglichkeit einer kurgemäßen Verpflegung (z. B. Schon- oder Trennkost oder Diätverpflegung) entsprechend der Indikationen des Ortes, ● Möglichkeit der Diät-/ Ernährungsberatung durch anerkannte Diätfachkräfte bzw. Ernährungsberater (als Mittler zwischen Medizinern, Gastgebern und Kurgästen), ● Qualitätszirkel bestehend aus Badeärzten, Vertretern des Gastgewerbes, Vertretern der Kurverwaltung bzw. der Tourismusstelle sowie einer anerkannten Diätfach‐ kraft bzw. eines anerkannten Ernährungsberaters, ● bei entsprechenden Indikationen des Kurortes eingehende Diätberatung der gast‐ gewerblichen Betriebe sowie gezielte Aufklärung der Patienten, ● Möglichkeiten zur Information und Kommunikation wie z. B. Lese- und Fernseh‐ zimmer oder Räume mit Internetzugang, ● Bücherei, ● Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung (bei Beachtung der mittäglichen und nächt‐ lichen Ruhezeiten). 4.1.5 Kurbzw. Badearzt Um die kurmedizinische Betreuung der Kurgäste sicherzustellen, muss in den hoch‐ prädikatisierten Kurorten bzw. Heilbädern ein niedergelassener Badebzw. Kurarzt (beide Begriffe können synonym verwendet werden) vorhanden sein. Hierbei handelt es sich i. d. R. um praktische Ärzte oder Fachärzte für Allgemeinme‐ dizin, die eine Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer zum Bade- und Kurarzt absolviert haben und somit die Zusatzbezeichnung „Balneo‐ logie und Medizinische Klimatologie“ führen dürfen. Diese Weiterbildung ist Vor‐ aussetzung für die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, am Vertrag über die kurärztliche Behandlung (Kurarztvertrag) teilzunehmen. Auch Ärzte, die die Zu‐ satzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ (diese Weiterbildung wird derzeit nicht mehr angeboten) führen, können am Kurarztvertrag teilnehmen. Die von den Ärztekammern vorgeschriebenen Weiterbildungskurse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ bzw. „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ werden vom Verband Deutscher Badeärzte organisiert und durchgeführt. „Die Zusatz-Weiterbildung Balneologie und Medizinische Klimatologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anwendung balneologischer Heilmittel und therapeutischer Klimafaktoren in Prävention, Therapie und Rehabilita‐ tion“ (BUNDESÄRZTEKAMMER 2019: 306). Inhaltlich werden in dem 2 × 40-stündigen Kurs (Kosten: 700,- Euro für Mitglieder des Verbandes und 750,- Euro für Nichtmitglie‐ der, Stand 2025) Kompetenzen zu den Wirkungsmechanismen, den Therapiemitteln, 138 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="139"?> der Indikationsstellung und Verordnungsweise sowie zum kurorttherapeutischen Konzept vermittelt (vgl. VERBAND DEUTSCHER BADEÄRZTE 2024). Die Bezeichnung „Badearzt“ oder „Kurarzt“ kann nur geführt werden, wenn der Arzt in einem anerkannten Kurort oder Heilbad tätig ist. Badeärzte spielen im kurörtlichen Netzwerk eine wesentliche Rolle: Sie sind beson‐ ders gut mit den örtlichen Gegebenheiten und mit den Einsatzmöglichkeiten und Wirkungen der natürlichen Heilmittel bzw. -verfahren vor Ort vertraut und können daher den für den Kurgast optimalen Behandlungsplan erstellen. Jede Kur beginnt zunächst mit einem badeärztlichen Aufnahmegespräch, in dessen Rahmen eine Sichtung der Befund-Unterlagen (Anamnese) des verordnenden Arztes und eine Untersuchung des Kurpatienten erfolgen. Auf dieser Basis erstellt der Badearzt einen individuellen Therapieplan, der auf die Disposition des Kurpatienten abgestimmt ist. Entsprechend der Disposition und der Therapieziele werden die vorgesehenen Kuranwendungen und Therapien vom Badearzt verordnet und zeitlich geplant. Im Verlauf der Kurmaßnahme überprüft und bewertet der Badearzt die Fortschritte des Kurpatienten und passt die verordneten Anwendungen und den Therapieplan ggf. an. Zum Ende der Kur führt der Badearzt eine Abschlussuntersuchung durch und do‐ kumentiert die durchgeführten Maßnahmen, die Ergebnisse sowie ggf. Empfehlungen zur weiteren Behandlung (Nachsorge) in einem Kurbericht für den behandelnden Arzt im Heimatort des Kurgastes. Falls erforderlich, stellt er auch die Kurarztbescheinigung für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse bzw. -versicherung aus. Die Aufgaben des Kurbzw. Badearztes sind in der Anlage 1c des Kurarztvertrages geregelt: Definition | Aufgaben des Kurbzw. Badearztes „Die Leitung einer Ambulanten Vorsorgeleistung obliegt dem dazu qualifizierten Kurarzt. Die kurärztliche Tätigkeit erfordert eine an den Beschwerden und Problemen ganzheit‐ lich ausgerichtete Betreuung des Patienten im diagnostischen und insbesondere im therapeutischen Bereich. Hierzu gehören neben Anamneseerhebung, klinischer Unter‐ suchung und ggf. weiterer Diagnostik die Darstellung, Verordnung und Überwachung des komplexen Systems der Vorsorgemaßnahme mit balneotherapeutischen, hydrothera‐ peutischen und klimatologischen, bewegungstherapeutischen, physikalischen, entspan‐ nenden, edukativen, psychoedukativen und diätetischen Maßnahmen und - wenn notwendig - der medikamentösen Basistherapie. Gleichzeitig muss der Kurarzt die Am‐ bulante Vorsorgeleistung unter besonderer Berücksichtigung begleitender Maßnahmen und spezieller indikationsbezogener gesundheitsfördernder Maßnahmen strukturieren und als Maßnahme in einer psychosozialen Entlastungssituation organisieren.“ 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 139 <?page no="140"?> Wissen | Aufgaben des Kurarztes Zu den detaillierten Aufgaben des Kurarztes gehören: ● „Aufnahmeuntersuchung mit biografischer, sozialer, krankheits- und risikoorientierter Anamneseerhebung, insbesondere Erfassung, Objektivierung und Gewichtung von Risikofaktoren als Basis des individuellen Vorsorgeplanes. ● kurortmedizinisch fokussierte Patienteninformation und Beratung. ● klinische Untersuchung, einschließlich der Aufnahmeuntersuchung, sowie die Darstellung, Verordnung und Überwachung des Therapieverlaufs der komplexen kurortmedizinischen Therapie. ● die Koordination des multidisziplinären Therapieansatzes. ● zu den einzelnen Therapieansätzen zählen u. a. balneotherapeutische, hyd‐ rotherapeutische, klimatologische, bewegungstherapeutische, physikalische, entspannende, edukative, psychoedukative und diätetische Maßnahmen und - wenn notwendig - die medikamentöse Basistherapie unter der Berücksich‐ tigung des multimodalen und multidisziplinären Therapieansatzes. ● Aufstellung und Erläuterung eines schriftlichen individuellen Vorsorgepla‐ nes mit Angabe der anzuwendenden Maßnahmen unter Einbeziehung der allgemeinen und individuellen gesundheitsfördernden Angebote am Kurort zur Erreichung des Behandlungszieles mit Motivierung des Patienten zur Teilnahme. ● im Verlauf der Ambulanten Vorsorgeleistung Beratungen und ergänzende Ver‐ ordnungen, ggf. Korrektur der Verordnung nach der individuellen Reagibilität auf die Reiz-Reaktions-Behandlung im Hinblick auf das Vorsorgeziel. ● ambulante Vorsorge unter besonderer Berücksichtigung begleitender und spezieller indikationsbezogener gesundheitsfördernder Maßnahmen struktu‐ rieren und die Maßnahme in einer psychosozialen Entlastungssituation orga‐ nisieren. ● Abschlussuntersuchung und Beratung des Patienten über die Behandlungser‐ gebnisse mit Empfehlungen für die Zeit nach dem Aufenthalt am Kurort sowie Berichterstellung. ● Abschlussuntersuchung und Beratung des Patienten, ggf. seiner Bezugsperson über die Behandlungsergebnisse mit gesundheitsbezogenen Empfehlungen für die Zeit nach der Ambulanten Vorsorgeleistung. ● Abschlussbericht mit Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und der Behandlungsergebnisse, Empfehlungen zur weiteren Therapie und Nach‐ betreuung am Wohnort. Im Rahmen der Behandlung soll der Kurarzt folgende Methoden - je nach Indika‐ tionsstellung - in den Vorsorgeplan einbeziehen: 140 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="141"?> ● Balneo- und Hydrotherapie in den verschiedenen Formen, ● Klimatherapie, ● aktive und passive Bewegungstherapie mit verschiedenen Formen der Übungs‐ behandlung und Krankengymnastik, ● weitere Verfahren der physikalischen Therapie, ● Ernährung, Maßnahmen zum Ressourcen- und Stressmanagement, Entspan‐ nungsverfahren Psychoedukation. Ergänzend zu diesen speziellen Maßnahmen soll der Kurarzt auf den Patienten abgestellte individuelle gesundheitsfördernde und -trainierende Maßnahmen für Risikogruppen und chronisch Kranke im Vorsorgeplan berücksichtigen. Bei diesen Maßnahmen sollen ein spezielles Wissen über den Umgang mit der jeweiligen Ge‐ sundheitsstörung oder Krankheit vermittelt und Hilfen zur Selbsthilfe angeboten und trainiert werden. Dies trifft vor allem folgende Krankheitsbilder: ● Asthma und Zustand nach Atemwegserkrankungen mit Kurzatmigkeit, Ein‐ schränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit, ● Allergien, ● Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes, ● Herz-/ Kreislauferkrankungen, ● Hauterkrankungen, ● Gelenkerkrankungen, insbesondere degenerative und entzündliche rheumati‐ sche Erkrankungen. Je nach therapeutischer Notwendigkeit sollen Gruppen- oder Einzeltherapien zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsbildung und -erziehung einbezo‐ gen werden. Grundsätzlich sollen bei diesen Maßnahmen des Gesundheitstrainings (Motivation zu verhaltenspräventiven Maßnahmen) auch die Begleitung des Pati‐ enten einbezogen werden, wobei Art und Umfang der Maßnahmen von deren therapeutischer Notwendigkeit abhängen: ● Patientengesprächsseminar für spezielle Risiko- oder Krankheitsgruppen (z. B. Diabetiker, Hypertoniker, Allergiker, Asthmatiker, Rheumatiker und für die besonderen Probleme im Alter), ● Themenzentrierte Selbsterfahrungsgruppen zur Klärung des Krankheitserlebens, ● Ernährungsseminare, ● Ernährungsberatung mit praktischen Übungen (z.-B. in Lehrküchen), ● Raucherentwöhnung, ● Entspannungstechniken, ● Bewegungstraining.“ (KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG/ GKV SPITZENVERBAND 2025: 25 ff.) 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 141 <?page no="142"?> 2023 waren in Deutschland 524 vertragsbereite Kur- und Badeärzte niedergelassen (vgl. KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG 2024a), so dass bei 314 hochprädikati‐ sierten Kurorten und Heilbädern (Ort im Sinne einer Verwaltungseinheit, mehrfach prädikatisierte Orte zählen hier als ein Ort, → Kap. 4.2.5) knapp zwei Kurbzw. Badeärzte auf einen Ort kommen. Dieser rein rechnerische Wert darf nicht über den tatsächlichen Mangel an Kurbzw. Badeärzten hinwegtäuschen: Während in einigen Kurorten und Heilbädern gleich mehrere Kur- und Badeärzte niedergelassen sind - z. B. in Bad Nauheim acht, in Bad Mergentheim und Wyk auf Föhr jeweils fünf, in St. Peter-Ording vier (vgl. → Kap. 4.4.2.5; KURVERWALTUNG BAD MERGENTHEIM 2024; HEILBÄDERVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2024b) - haben andere Kurorte mit einem akuten Mangel (z. B. bedingt durch den Eintritt in den Ruhestand) an Kurbzw. Badeärzten zu kämpfen. „Schon heute gibt es nach offiziellen Schätzungen mehr als 50 Orte, die dieses Kriterium nicht mehr erfüllen und die sich nur dank kreativer Lösungen wie der Zweitniederlassung eines Mediziners aus einem benachbarten Kurort über Wasser halten“ (KURVERWALTUNG BAD MERGENTHEIM 2024). Der Deutsche Heilbäderverband hat auf diese Mangelsituation reagiert: Musste bis 2019 ein Kurbzw. Badearzt in einem hochprädikatisierten Kurort niedergelassen sein, so ist es seither hinreichend, wenn dieser dort lediglich tätig ist. Eine Niederlassung ist somit nicht mehr erforderlich, um eine hohe Prädikatisierung zu erhalten bzw. diese zu wahren. Zudem gelten seit 2024 neue Regelungen, die die Tätigkeit als Kurbzw. Badearzt attraktiver machen sollen. So sind z. B. die im Kurarztvertrag geregelten Pauschalen um 18,75 % erhöht worden, Vorbereitungsgespräche mit Patienten können mit dessen Einverständnis per Videokonferenz (sog. Telemedizin) durchgeführt werden und der bürokratische Aufwand ist gemindert worden. Ist in einem anerkannten Kurort nur ein Badearzt tätig, können nun auf Antrag bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bis zu drei weitere am Kurarztvertrag teilnehmen. Auch ist es nun möglich, dass ein Badearzt in weiteren Kurorten tätig ist (vgl. DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2023). Ist in einem Kurort oder Heilbad jedoch kein Kurbzw. Badearzt tätig, fehlt ein wesentliches Kriterium zur Anerkennung als hochprädikatisierter Kurort. Eine Aberkennung des Prädikats und eine mögliche Anerkennung als lediglich niedrig prädikatisierter Erholungsort, Luftkurort oder Seebad ohne kurortmedizinischen Hintergrund könnten die Folge sein. 4.1.6 Kurseelsorge Schon seit alters her basiert das Kurwesen auf dem Prinzip eines gesunden Körpers und eines gesunden Geistes (→ Kap. 2.2.1). Der Heilerfolg hängt also auch von mentalen Aspekten ab, Körper und Seele sollen sich idealerweise in einem Gleich‐ gewicht befinden. Daher ist eine psychologische Begleitung häufig Bestandteil der 142 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="143"?> Therapiekonzepte, bei den Prädikaten Heilbad und Heilklimatischer Kurort ist diese sogar vorgeschrieben. Hierzu ist nicht zwingend eine Psychotherapie oder der Einsatz eines Psychotherapeuten erforderlich. Eine mentale Stärkung des Kurgastes kann z. B. auch durch ausgebildete Angehörige verschiedener Sozialberufe oder durch die Kurseelsorge bewirkt werden. In vielen Kurorten und Heilbädern bieten Kirchen und Religionsgemeinschaften z. T. seit vielen Jahren (z. B. gibt es die Kurseelsorge des Kirchenkreises Vlotho in Bad Qeynhausen seit über 160 Jahren) eine kurseelsorgerische Betreuung für Kurgäste an, die sich fernab ihres gewohnten Lebensumfeldes und teilweise seit Jahren erstmals ohne den Lebenspartner mit den Themen Lebensweise, Krankheit oder möglicherweise Tod auseinandersetzen müssen. Zum Sinn eines kurseelsorgerischen Angebots führte Burkhard Stoyke vom Deut‐ schen Heilbäderverband 2003 aus: „Die Konzentration während einer Kurmaßnahme auf die eigene gesundheitliche Verfassung nötigt zur Auseinandersetzung mit sich selbst; mit den bewusst oder weniger bewusst erlebten Grenzerfahrungen, dass Gesundheit, Heilungsmöglichkeiten, ja selbst dem Leben natürliche Grenzen gesetzt sind. Statt die Krankheit, das Leiden und die Abhängigkeit von fremder Hilfe als persönliches Versagen zu erleben, kann diese Situation in eine Chance umgewandelt werden, die bisherige Lebensweise umzustellen oder auch bei bleibenden Beeinträchtigungen diesem Leben einen Sinn abgewinnen zu müssen, das nicht in Menschen‐ hand liegt“ (STOYKE 2024). Als Beispiel sei das Angebot der Kurseelsorge im Mineral- und Thermalheilbad Bad Krozingen vorgestellt (KURSEELSORGE BAD KROZINGEN 2024): ● „Wir fördern Besinnung und Austausch im Blick auf Lebensthemen und begleiten Menschen bei der Suche nach einem erfüllten und gelingenden Leben - auch mit Krankheit, Leiden oder Einschränkung, ● Wir ermöglichen eine Sensibilisierung für Fragen des Glaubens und bieten ver‐ schiedene Zugänge zu den „Quellen des Heils“ aus Religion und Kultur, Spiritualität und Lebensweisheit, Kunst und Architektur, Geschichte und Brauchtum, Literatur und Musik, ● Wir unterstützen Menschen darin, ihre Persönlichkeit und ihre Identität zu stärken, ● Wir begleiten Menschen in Fragen der Gestaltung ihrer Beziehungen oder der beruflichen und persönlichen Neuorientierung, sodass Menschen ihre Situation und ihre Bedürfnisse benennen und (neue) Möglichkeiten für sich entdecken können, ● Wir stehen für Einzelgespräche und für Gespräche in Gruppen zur Verfügung, ● Wir sind offen für das (seelsorgliche) Gespräch mit dem Personal der Einrichtungen und wirken bei Fortbildungsveranstaltungen, ● Wir feiern Gottesdienste und gestalten Meditationen und Gebete in verschiedenen Formen, 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 143 <?page no="144"?> ● Wir bieten Vorträge, Diskussionen, Bibelgespräche, Seminare, spirituelle Wan‐ derungen, Meditationsübungen sowie Konzerte und musisch-kreative gemein‐ schaftsstiftende Angebote an.“ 4.1.7 Hygienische Anforderungen Sowohl in den Kurorten und Heilbädern im Allgemeinen als auch in den jeweiligen Kureinrichtungen im Speziellen sind die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich folgender Aspekte zu erfüllen: ● hygienische (z.-B. Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch), ● umweltrechtliche (z. B. Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewäs‐ ser), ● gesundheitliche (z. B. Trinkwasserversorgung, staubarme Müllabfuhr, Abfallbeseitigung, Abwas‐ serabführung und -reinigung, Lebensmittelversorgung, Maßnahmen gegen Emis‐ sionen und Immissionen, Hygiene in Schwimmbädern). Für Heilbäder, Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte und Heilbrunnenbetriebe sowie für die dort ggf. angewendeten Heilmittel gelten die erhöhten hygienischen, ökologischen, medizinischen, bakteriologischen und balneologischen Anforderungen (→ Kap. 4.3 und 4.4). 4.1.8 Umweltschutz Die ortsgebundenen Ressourcen in Form von Heilmitteln des Bodens, des Klimas, des Meeres und des umgebenden Landschaftsraums sowie die entsprechenden Kureinrich‐ tungen stellen eine Grundvoraussetzung für den Kurbetrieb dar. Daher ist darauf zu achten, dass deren gesundheitsfördernden Eigenschaften gewahrt bleiben, auch, indem Aspekte des Umweltschutzes in besonderem Maße beachtet werden. So wird z. B. bei weitergehenden Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) empfohlen. Hinsichtlich des Umweltschutzes und der Wahrung einer hohen Umweltqualität sind folgende Punkte zu beachten: ● Reduzierung von Lärm und Abfall, ● Reduzierung von CO 2 -Emissionen, ● Maßnahmen der Verkehrsberuhigung, ● Vernetzung nachhaltiger Mobilitätsangebote (auch regional und überregional), ● Schutz der Wälder und weiterer Ökosysteme, ● Schutz der Gewässer (stehende und fließende, ober- und unterirdische), ● Schutz der ggf. vorhandenen Heilquellen (gem. der Richtlinien für Heilquellen‐ schutzgebiete), 144 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="145"?> ● Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben der touristischen und der weiteren Infra‐ struktur. 4.1.9 Qualitätssicherung Die umfassenden Begriffsbestimmungen des DHV und DTV stellen die Vorausset‐ zungen zur Sicherstellung einer gewissen Strukturqualität in den Kurorten und Heilbädern dar. Der Kurerfolg als Ergebnisqualität hängt jedoch nicht nur von dieser Strukturqualität im Sinne einer Grundvoraussetzung ab, sondern auch von der Pro‐ zessqualität. Diese wird wesentlich bestimmt durch die Qualität der Heilmittel und der Qualität des Personals. Die Qualität der Heilmittel ist in den Begriffsbestimmungen des DHV/ DTV sowie in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder eingehend geregelt (→ Kap. 3). Die Qualifizierung des Personals ist in den Berufsordnungen sowie in den Aus- und Weiterbildungsrichtlinien des Bundes und der Länder festgeschrieben. Hinsichtlich der besonderen Aspekte der Kurortmedizin und -therapie hat der Deutsche Heilbäderverband e. V. 2008 die Qualitätsnormen für die komplexe Anwendung von Kur- und Heilmitteln in den anerkannten Heilbädern und Kurorten formuliert (vgl. DHV 2008), in denen festgeschrieben ist, „welche Leis‐ tungen am Kurort durch welche Berufe bzw. Berufsgruppen zu erbringen sind. In den Rechtsbeziehungen zwischen den Kurorten und der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie - über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus - Teil der Leistungs- und Vergü‐ tungsvereinbarungen. Die Anforderungen an die ärztliche Versorgung bei ambulanten Kuren sind im Kurarztvertrag geregelt“ (DHV/ DTV 2024: 40; vgl. KURARZTVERTRAG §§ 3 ff.). Hinsichtlich des Qualitätsmanagements im Bereich der ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen finden sich im SGB IX § 37 sowie in der „Gemeinsame[n] Empfehlung Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 1 SGB IX der Bundesarbeitsgemein‐ schaft für Rehabilitation e. V.“ nähere Hinweise (vgl. BUNDESARBEITSGEMEIN‐ SCHAFT FÜR REHABILITATION 2018). Die im Kurbetrieb tätigen Mitarbeiter müssen die entsprechenden Qualifikationen besitzen und diese durch Fortbildung oder Erfahrungsaustausch sichern und ausbauen. Zur Sicherstellung und Verbesserung des Kurerfolgs soll die Kurverwaltung daher zu regelmäßigen Qualitätszirkeln einladen. Hinzu kommen die Qualitätssicherungs- und Weiterentwicklungssysteme der Träger der Kureinrichtungen wie z.-B. der Deut‐ schen Rentenversicherung oder der privaten Klinikbetreiber. Da die natürlichen und abgeleiteten Ausstattungsfaktoren nicht über Jahre unver‐ ändert bleiben, sind Kurorte und Heilbäder hinsichtlich ihrer Prädikatisierung nach längstens zehn Jahren einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Hierbei wird sowohl nach Aktenlage als auch im Rahmen einer Ortsbegehung überprüft, ob die Vorausset‐ zungen der Anerkennung als Kurort bzw. Heilbad noch gegeben sind. Im Ergebnis wird im Rahmen eines Gutachtens eine Empfehlung hinsichtlich der Fortführung der Prädikatisierung - ggf. mit Auflagen und Hinweisen zu Optimie‐ 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 145 <?page no="146"?> rungspotenzialen - ausgesprochen. Liegen die Voraussetzungen einer Prädikatisierung nicht mehr vor, ist ein Aberkennungsverfahren einzuleiten. Sollte ein Ort mehrfach prädikatisiert sein, ist auch die Aberkennung lediglich eines einzelnen Prädikats möglich. Generell kann ein Kurort bzw. ein Heilbad freiwillig auf eine bestimmte Prädikati‐ sierung verzichten und eine andere Prädikatisierung beantragen, für die ggf. Auflagen in geringerem Umfang zu erfüllen sind. So kann sich z. B. ein Seeheilbad als Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund prädikatisieren lassen. 4.1.10 Kur- und tourismusspezifische Ortseinnahmen Grundsätzlich ist es schwierig, die aus dem speziellen Kurbetrieb resultierenden Ortseinnahmen (im Sinne von Einnahmen für die Kommune aus Steuern und Ab‐ gaben) von den aus dem allgemeinen Tourismusbetrieb resultierenden Einnahmen abzugrenzen. Zudem ist es nur schwer möglich, kommunale Einnahmen z. B. aus der Grund- und der Gewerbesteuer sowie aus den der Gemeinde zufließenden Anteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer dem Kurbzw. Tourismussektor eindeutig zuzuordnen. Gleichwohl gibt es zwei Arten von Ortseinnahmen, die sich zweifelsfrei dem Kur- und Tourismussektor zuordnen lassen: Die Kurabgabe und die Tourismusabgabe können abhängig von der jeweiligen Landesgesetzgebung i. d. R. ausschließlich von staatlich anerkannten Kur- und Tourismusorten erhoben werden. Weiterhin zeichnen sich Kurorte und Heilbäder auch dadurch aus, dass sie neben den örtlichen Heilmitteln und -verfahren und einer umfangreichen kurmedizinischen Infrastruktur einen hohen Freizeit- und Erholungswert in einer attraktiven Umgebung bieten. Da ist es nicht verwunderlich, dass Einwohner anderer Orte eine Zweitwoh‐ nung, sei es als Eigentum oder zur Miete, in einem Tourismusort, einem Kurort oder einem Heilbad innehaben. Vor diesem Hintergrund kann die Zweitwohnungssteuer ebenfalls als eine kur- und tourismusspezifische Ortseinnahme bezeichnet werden. Ebenso wie die Anerkennungskriterien und -verfahren für Kurorte und Heilbäder (→ Kap. 4.2) sind auch die Regelungen zu den kur- und tourismusspezifischen Orts‐ einnahmen wie der Kurabgabe, der Tourismusabgabe oder der Zweitwohnungssteuer in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer festgeschrieben. Hinzu kommen die entsprechenden Satzungen im Ortsrecht der jeweiligen Städte und Gemeinden. In den jeweiligen Landes- und Ortsrechten können sehr unterschiedliche Regelun‐ gen getroffen werden. Die nachfolgenden Ausführungen, die exemplarisch auf der Landesgesetzgebung Schleswig-Holsteins sowie auf dem Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand basieren, sind somit nicht ohne Weiteres auf alle Bundesländer übertragbar. 146 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="147"?> 4.1.10.1 Kurabgabe Zur Finanzierung der vorgehaltenen kurörtlichen Infrastruktur kann durch die Stadt-, Gemeinde- oder Ortsverwaltung eine Kurabgabe erhoben werden. Voraussetzung ist, dass der Ort oder ein Ortsteil als Heilbad, Kurort oder Er‐ holungsort staatlich anerkannt ist (hinsichtlich der Erholungsorte gibt es im jeweiligen Landesrecht unterschiedliche Regelungen) und im Ortsrecht eine Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe erlassen worden ist. Bei der Kurabgabe handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Abgabe besonderer Art, mithin also weder um eine Gebühr noch um eine Steuer, so dass der Begriff Kurtaxe nicht korrekt ist. Erhebungsberechtigt sind ausschließlich öffentlich-rechtliche Ver‐ waltungen wie z. B. die örtliche Kurverwaltung, die das Erhebungsgebiet festlegen und die Höhe der Abgabe regelmäßig aufwandsgerecht kalkulieren. Sowohl eine Zonierung als auch eine zeitliche Staffelung nach Saisonzeit sind möglich. Nachfolgend findet sich ein beispielhaftes Schema zur Berechnung der Höhe der Kurabgabe: Finanzielle Aufwendungen für die Unterhaltung, Verwaltung und das Betreiben der Einrichtung + Aufwendungen für Veranstaltungen + Aufwendungen für anteilige Verwaltung im Rahmen der Tourismusförderung und -organisation + Abschreibungen auf das Anlagevermögen + kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals = Gesamtbetrag des Kurortbzw. Erholungsortaufwandes - - Einnahmen aus Kurmittelleistungen - weitere Entgelte und Gebühren (z. B. Eintritt zu Veranstaltungen / Konzerten) - Eigenanteil der Gemeinde (üblich 40 % bis 25 %) = ungedeckter Kurortbzw. Erholungsortaufwand - - etwaiger Anteil der durch die Tourismusabgabe gedeckt wird = umlagefähiger Kurortbzw. Erholungsaufwand - ÷ Anzahl der Gästeübernachtungen p.a. = Kurabgabe pro Person/ Tag - Die Kurabgabe ist zweckgebunden für die „Herstellung, Verwaltung und Unterhal‐ tung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen“ (KAG SCHLESWIG-HOLSTEIN § 10 Abs. 2) zu verwenden, das eingenommene Geld muss also dem Gast (direkt oder indirekt) wieder zugutekommen. 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 147 <?page no="148"?> „Die Kurabgabe wird von allen Personen, die im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen oder eine Unterkunft innehaben, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, öffentliche Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Kurabgabe kann stattdessen oder ergänzend auch von ortsfremden Personen erhoben werden, die sich im Erhebungsgebiet ohne Unterkunftnahme aufhalten und denen die in Satz 1 genannten Möglichkeiten geboten werden“ (KAG SCHLESWIG-HOLSTEIN § 10 Abs. 3). Als ortsfremd gelten auch Personen, die im Erhebungsgebiet eine Zweitwohnung in‐ nehaben (Eigentum oder Miete) und diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzen. Diese Personen zahlen im Regelfall eine Jahreskurabgabe, diese entspricht i. d. R. dem 28-fachen des Tagessatzes. Bei Übernachtungsgästen wird die Kurabgabe als sog. Übernachtungskurabgabe beim Beherbergungsgeber entrichtet, der diese an die kommunale Verwaltung wei‐ terleitet. Besucher, die als Tagesgast im Erhebungsbiet verweilen, können zu einer Tageskurabgabe herangezogen werden. Diese kann z. B. beim Betreten des Kurparks oder beim Besuch des Strandes erhoben werden. In einigen Seebädern ist dann von Strandkurabgabe oder Strandbenutzungsgebühr die Rede. Die Tageskurabgabe kann in der Höhe von der Übernachtungskurabgabe abweichen. Die Kurabgabe wird von allen Personen erhoben, die im Erhebungsgebiet anwesend sind, unabhängig vom Zweck der Anwesenheit. Somit gilt die Abgabepflicht nicht nur für Kurgäste, sondern z. B. auch für Erholungs- oder Geschäftsreisende. Im Landesrecht oder in den jeweiligen Ortssatzungen können abweichende Regelungen festgelegt sein. „Kurabgabesatzungen können aus sozialen, kulturellen oder sonstigen wichtigen Gründen Ermäßigungen und die teilweise oder vollständige Befreiung für Personen oder Personengruppen von der Kurabgabepflicht vorsehen. Insbesondere kann die Anerkennung von Kurabgaben, die in anderen Gemeinden entrichtet wurden, bestimmt werden“ (KAG SCHLESWIG-HOLSTEIN § 10 Abs. 4). So ist es z. B. gemäß der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand möglich, Teilnehmer an Tagungen und Kongressen auf Antrag von der Kurabgabepflicht befreien zu lassen. Auch gilt die Abgabepflicht nicht für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 4.1.10.2 Tourismusabgabe Bei der Tourismusabgabe (früher auch als Fremdenverkehrsabgabe bezeichnet) handelt es sich ebenso wie bei der Kurabgabe um eine öffentlich-rechtliche Abgabe besonderer Art, deren Höhe regelmäßig aufwandsgerecht zu kalkulieren ist und deren Einnahmen zweckgebunden zu verwenden sind. Erhebungsberechtigt sind auch hier ausschließ‐ lich öffentlich-rechtliche Verwaltungen wie z. B. die örtliche Kurverwaltung. Jedoch ist der Kreis der erhebungsberechtigten Orte bzw. Ortsteile weiter gefasst: neben staatlich anerkannten Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern darf die Tourismusabgabe auch von anerkannten Tourismusorten erhoben werden. 148 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="149"?> Die grundsätzlichen Unterschiede bestehen im Verwendungszweck und im Kreis der Abgabepflichtigen. Der Hauptverwendungszweck der Einnahmen aus der Tourismusabgabe ist die Finanzierung der Ausgaben für die Bewerbung des Ortes (vgl. KAG SCHLESWIG-HOL‐ STEIN § 10 Abs. 7), wie z. B. Kosten für Anzeigenschaltung, Messeauftritte, Gastge‐ berverzeichnis, Personalkosten für Mitarbeiter in der Marketingabteilung oder die Erstellung von (online-) Werbematerialien. Weiterhin können die Einnahmen aus der Tourismusabgabe auch ähnlich wie die Einnahmen aus der Kurabgabe verwendet werden: Ist der Ort als Erholungsort, Kurort oder Heilbad anerkannt, können die Einnahmen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen verwendet werden. Im Falle einer Anerkennung als Tourismusort ist eine Verwendung für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu kulturellen und touristischen Zwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen möglich. Aus dem Hauptverwendungszweck ergibt sich auch der Kreis der Abgabepflichti‐ gen. Die Tourismusabgabe wird nicht von den Gästen entrichtet, sondern von den Betrieben (natürliche und juristische Personen), denen aus dem Kur- und Tourismus‐ betrieb „wirtschaftliche Vorteile geboten werden“ (KAG SCHLESWIG-HOLSTEIN § 10 Abs. 8). Die Landesgesetzgeber sind bei der Formulierung der Vorschriften davon ausgegangen, dass die tourismus- und kurbetriebsfördernden Maßnahmen von denje‐ nigen getragen werden sollen, denen der Kurbetrieb oder Tourismus besondere wirt‐ schaftliche Vorteile bringt. Hierzu zählen neben den unmittelbaren Vorteilsnehmern wie z. B. dem Gastgewerbe, Handelsbetrieben, Kurkliniken, Strandkorbvermietern oder Verkehrsbetrieben auch mittelbare Vorteilsnehmer wie z. B. Architekturbüros, Bauunternehmen, Fahrradverleih oder auch Bestattungsunternehmen. Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage gibt es in den deutschen Tourismusab‐ gabesatzungen erhebliche Unterschiede. Neben dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen sehen einige Ortssatzungen z. B. Produktionsfaktoren wie Stühle und Tische eines Restaurants, Betten eines Hotels, Strandkörbe eines Strandkorbvermieters, Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes oder Regalmeter eines Einzelhandelsgeschäfts als Berechnungsgrundlage vor. Alle Ansätze müssen jedoch derart gestaltet sein, dass den gleichen wirtschaftlichen Vorteilen auch die gleiche Abgabenhöhe gegenübersteht. In der → Tabelle 28 werden die wesentlichen Merkmale der Kur- und der Touris‐ musabgabe zusammengefasst: 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 149 <?page no="150"?> Kurabgabe Tourismusabgabe Rechtsgrundlage • Kommunalabgabengesetz • Gemeindesatzung über die Er‐ hebung einer Kurabgabe • Kommunalabgabengesetz • Gemeindesatzung über die Erhebung einer Tourismusab‐ gabe erhebungsberechtigt staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte staatlich anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte Verwendung (zweckgebun‐ den) für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen • Tourismuswerbung • Deckung von Aufwendungen für die Herstellung, Verwal‐ tung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwe‐ cken bereitgestellten öffentli‐ chen Einrichtungen (im Falle der Anerkennung als Kur- oder Erholungsort) • Deckung von Aufwendungen für die Herstellung, Verwal‐ tung und Unterhaltung der zu kulturellen und touristischen Zwecken bereitgestellten öf‐ fentlichen Einrichtungen (im Falle der Anerkennung als Tourismusort) abgabepflichtig natürliche Personen, die sich im Er‐ hebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Wohnsitz zu haben natürliche und juristische Personen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile geboten werden Tab. 28: Kurabgabe und Tourismusabgabe im Vergleich 4.1.10.3 Zweitwohnungssteuer Für die Aufteilung des gesamten Steueraufkommens (z. B. Anteile an der Einkommens‐ steuer) auf die Kommunen werden i. d. R. nur die Einwohner mit Hauptwohnung (Erstwohnsitz) berücksichtigt. Einwohner mit Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) wer‐ den dabei nicht berücksichtigt, obwohl diese zumindest anteilig auch die vorhandene Infrastruktur (u. a. Straßen und Wege, Wasserver- und -entsorgung, Parkanlagen) nut‐ zen und bestenfalls indirekt durch getätigte Umsätze etwas für das Steueraufkommen der Kommune beitragen. Die Zweitwohnungssteuer dient dazu, diesen Personenkreis auch für den gemeindlichen Aufwand zur Bereitstellung der o. g. Infrastruktur heran‐ zuziehen. Die erste Zweitwohnungsteuer wurde von der als Kneipp-Heilbad anerkannten Gemeinde Überlingen am Bodensee zum 01. Januar 1973 eingeführt. In den darauffol‐ genden Jahren wurde das Überlinger Modell über alle Instanzen hinweg auf seine Zulässigkeit gerichtlich geprüft. Zehn Jahre später stufte 1983 das Bundesverfassungs‐ 150 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="151"?> gericht die Zweitwohnungsteuer als eine „rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer“ ein. Außer in Tourismusorten wird in Großstädten sowie in Hochschulstädten die Zweitwohnungssteuer häufig erhoben. Zweitwohnung im Sinne der Abgabenordnung ist jede Wohnung, die jemand ne‐ ben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen oder des Lebensbedarfs seiner Familienmitglieder innehat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Es ist auch unerheblich, ob sich die Hauptwohnung im selben Ort befindet. Die Zweit‐ wohnung ist als Nebenwohnung i.-d.-R. nach dem Melderecht auch meldepflichtig. Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die den mit dem In‐ nehaben einer Zweitwohnung verbundenen Aufwand des Zweitwohnungsinhabers besteuert. Wünschenswert wäre es, den individuell ermittelten Aufwand jedes Einzelnen zu berechnen und zu besteuern und damit einen Wirklichkeitsmaßstab anzuwenden. Da dies aber bei der Menge von Zweitwohnungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte, haben die Städte und Kommunen die Möglichkeit, einen Wahrschein‐ lichkeitsmaßstab zugrunde zu legen, der einen plausiblen Bezug zum betriebenen Aufwand haben muss. Da es sich bei der Zweitwohnungssteuersatzung um Ortsrecht handelt, gibt es keine bundeseinheitliche Festlegung zur Erhebung einer derartigen Steuer. Daher kann an dieser Stelle nur exemplarisch auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen werden. Gemäß neuer Rechtsprechung (Urteil Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig vom 24.04.2024, bestätigt in einem weiteren Verfahren (6 LB 6/ 24) am 09.10.2024 vom OVG Schleswig) ist die Bemessung der Zweitwohnungssteuer mit einem im Wesentlichen nur am Lagewert (Bodenrichtwert) anknüpfenden Steuermaßstab nicht verfassungskonform. Vielmehr hat die Bemessung der Steuer anhand des sog. Wohn‐ wertes zu erfolgen, auf den der Steuersatz angewendet wird. Der Wohnwert wird wie folgt berechnet: Wohnwert = Lagewert × Quadratmeterzahl der Wohnfläche × Baujahresfaktor der Wohnung × Verfügbarkeitsgrad × 100 Zur Ermittlung des Lagewertes führt die das Urteil des OVG Schleswig berücksich‐ tigende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Timmendorfer Strand in der Fassung vom 12.12.2024 in §-4 Abs. 3 wie folgt aus: „Zur Ermittlung des Lagewertes ist der Bodenrichtwert desjenigen Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet (Dividend) durch den höchsten Bodenrichtwert im Gemeindegebiet (Divisor) zu teilen und das Ergebnis der Teilung (Quotient) mit dem Wert „0,5“ (Summand) zu addieren. Für die Bestimmung des Lagewertes ist der Boden‐ 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 151 <?page no="152"?> richtwert maßgeblich, der für die Bodenrichtwertzone, in der sich die Zweitwohnung gem. § 2 Abs. 1 befindet, für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr ausgewiesen wird. Der Bodenrichtwert wird vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte gem. § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 14, 15 der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten veröffentlicht. Der jeweils maßgebliche Bodenrichtwert ist zur Ermittlung des Lagewertes wie folgt zu modifizieren: 1. Flächenabhängige Bodenrichtwerte werden einheitlich auf eine Größe von 600 qm, 2. geschossflächenzahlabhängige Bodenrichtwerte werden einheitlich auf eine Ge‐ schossflächenzahl von 0,8 umgerechnet. Ob es sich bei dem konkret zu betrachtendem Bodenrichtwert um einen flächenab‐ hängigen (Nr. 1) oder einen geschossflächenzahlabhängigen (Nr. 2) Bodenrichtwert handelt, geht aus den beschreibenden Merkmalen der veröffentlichten Bodenricht‐ werte hervor. Die Umrechnung erfolgt mithilfe der Umrechnungsfaktoren, die den Erläuterungen zu den jeweils geltenden Bodenrichtwerten zu entnehmen sind und vom zuständigen Gutachterausschuss ebenfalls veröffentlicht werden.“ Steuerbefreiungen kann es abhängig von der jeweiligen Satzung des Ortes, z. B. bei doppelter Haushaltsführung, für bestimmte Wohnungen (z. B. für therapeutische Zwecke oder Erziehungszwecke), für Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, für Straftäter, die in Justizvollzugsanstalten einsitzen, für Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern, für Soldaten oder Polizeivollzugsbeamte in Gemeinschaftsunterkünften, für Studierende ohne Einkommen oder für Personen mit geringem Einkommen geben. Wird eine Zweitwohnung von Eigentümer nicht selbst genutzt, sondern in die Ferienvermietung gegeben, wird der für den Eigentümer verfügbare Zeitraum bei der Besteuerung berücksichtigt. § 4(7) der Satzung über die Erhebung einer Zweitwoh‐ nungssteuer in der Gemeinde Timmendorfer Strand in der Fassung vom 12.12.2024 regelt hierzu: „Wird die Wohnung auch zur Vermietung an wechselnde Gäste angeboten (Misch‐ nutzung), wird die nach Abs. 1-5 ermittelte Bemessungsgrundlage mit dem Verfügbar‐ keitsgrad multipliziert. Dieser stellt den Umfang der Verfügbarkeit der Zweitwohnung für die Steuerpflichtige/ den Steuerpflichtigen dar und wird wie folgt bemessen: 152 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="153"?> 100 % volle/ nahezu volle Verfügbarkeit 365-276 Tage (= 0-89 Vermietungstage) 60 % mittlere Verfügbarkeit 275-216 Tage (= 90-149 Vermietungstage) 30 % eingeschränkte Verfügbarkeit weniger als 216 Tage (= über 149 Vermietungstage)“ 4.1.10.4 Kur- und tourismusspezifische Ortseinnahmen am Beispiel von Timmendorfer Strand Die Bedeutung der kurortspezifischen Ortseinnahmen für den gemeindlichen Haushalt wird am Beispiel der als Ostseebad prädikatisierten Gemeinde Timmendorfer Strand vorgestellt (→ Kap. 4.4.7.5). Aus der Kurabgabe, der Tourismusabgabe und aus der Zweitwohnungssteuer flossen im Jahr 2023 insgesamt 8.007.466,- € in die Gemeindekasse. Diese Einnahmen machten 19 % des Gemeindehaushaltes (Volumen: 42.340.100,- €) aus und bildeten noch vor der Gewerbesteuer (Volumen: 7.302.000,- €) den größten Einnahmeposten. Die → Tabelle 29 gibt eine Übersicht über die kur- und tourismusspezifischen Ortseinnahmen in der Gemeinde Timmendorfer Strand im Jahr 2023: - Höhe Staffelung Einnahmen Übernachtungs‐ kurabgabe 3,00 € Hochsaison 15.05.-15.09 3.195.830,00 € 1,70 € Nebensaison 16.09.-14.05. Tageskurabgabe 3,00 € (bis 17 Uhr, ab 15 Uhr 1,50 €) 01.05.-15.09. 375.647,00 € Jahreskurabgabe 84,00 € - 381.943,00 € Kurabgabeauf‐ kommen insge‐ samt - - 3.953.420,00 € Tourismusabgabe 2,88 % der tourismus‐ bedingten Einnahmen - 900.000,00 € Zweitwoh‐ nungssteuer 0,80 % des Lagewertes - 3.154.046,00 € Summe - - 8.007.466,00 € Tab. 29: Kurabgabe, Tourismusabgabe und Zweitwohnungssteuer in Timmendorfer Strand: Einnahmen und Rahmenbedingungen im Jahr 2023 4.1 Eigenschaften von Kurorten und Heilbädern 153 <?page no="154"?> Seit dem 01.01.2024 beträgt die Übernachtungskurabgabe 3,50 € in der Hochsaison (01.05.-30.09.) und 2,- € in der Nebensaison (01.10.-30.04.). Auch die Tageskurabgabe ist auf 3,50 € (bis 17 Uhr, ab 15 Uhr 2,00 €) gestiegen, die Jahreskurabgabe auf 98,00 €. Hinsichtlich der Tourismusabgabe bezieht sich der Abgabesatz von 2,88 % auf den geldwerten Vorteil, der dem Abgabepflichtigen „aus der gemeindlichen Tourismusför‐ derung erwächst. Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, multipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil an den Einnahmen der einzelnen Unternehmensart“ (SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER TOURISMUSABGABE IN DER GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND § 4 Abs. 1). Die Zweitwohnungssteuer wird seit dem 12.12.2024 (rückwirkend in Kraft getreten zum 01.01.2019) anhand des Wohnwertes berechnet und beträgt 11 % des Wohnwertes. 4.2 Anerkennung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern Orte und Ortsbzw. Gemeindeteile, die über besondere touristische und kurortrele‐ vante Potenziale verfügen, können sich auf Grundlage der Kurortegesetzgebungen und -verordnungen der Bundesländer als staatlich anerkannter Erholungsort, staatlich anerkannter Kurort oder staatlich anerkanntes Heilbad prädikatisieren und auch reprädikatisieren lassen. Abhängig von den jeweiligen Kurortegesetzgebungen der einzelnen Bundesländer kann nach erfolgter Prädikatisierung der Zusatz „staatlich anerkannt“ vor oder nach der Artbezeichnung geführt werden. Definition | Prädikatisierung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern Orte und Ortsbzw. Gemeindeteile, die über besondere touristische und kurortrele‐ vante Potenziale verfügen, können sich auf Grundlage der Kurortegesetzgebungen und -verordnungen der Bundesländer als staatlich anerkannter Erholungsort, staatlich anerkannter Kurort oder staatlich anerkanntes Heilbad prädikatisieren und auch reprädikatisieren lassen und den Zusatz „staatlich anerkannt“ je nach Landesrecht der Artbezeichnung hinzufügen. Die → Abbildung 23 zeigt eine nach erfolgreicher Überprüfung und Reprädikatisierung durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen vom Regierungspräsidium ausgestellte Urkunde zur Erlaubnis, das Prädikat Heilbad weiterhin führen zu dürfen. 154 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="155"?> Abb. 23: Urkunde zur Erlaubnis, das Prädikat Heil‐ bad führen zu dürfen Die entsprechenden Artbezeichnungen unterscheiden niedrigere und höhere Stufen der Prädikate. „Zu den niedrigeren Prädikaten zäh‐ len die Erholungsorte als Eingangs‐ stufe im Bemühen um eine gesund‐ heitliche Auszeichnung eines Ortes und die darauf aufbauenden Luftkurorte“ (BÄDORF 2024). Bei den höheren Stufen der Kurorte und Heilbäder ist das Vorhandensein ei‐ nes anerkannten Heilmittels oder die Anwendung eines anerkannten Heil‐ verfahrens Voraussetzung. Ein hoch prädikatisierter Ort, der als Heilbad anerkannt ist, kann den Zusatz Bad dem Ortsnamen voranstellen. Dies ist i. d. R. beim Innenministerium des Bundeslandes zu beantragen. Der Zusatz „Bad“ kann auch fortgeführt werden, wenn im betreffenden Ort bzw. Ortsteil kein Kurbetrieb mehr stattfindet (z. B. Bad Antogast, Bad Bodendorf, Bad Godesberg, Bad Helmstedt, Bad Oldesloe, Bad Schussenried) bzw. die für den Namenszusatz erforderliche hohe Prädikatisierung ent‐ fallen ist (z. B. Bad Blenhorst, Bad Holzhausen, Bad Suderode). In einigen Bundeslän‐ dern wie z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen oder Sachsen findet sich vereinzelt auch die Bezeichnung Staatsbad (z. B. Baden-Württembergisches Staatsbad Badenweiler, Bayerisches Staatsbad Bad Kissingen, Niedersächsisches Staatsbad Nor‐ derney, Sächsisches Staatsbad Bad Elster). Hierhinter verbirgt sich jedoch kein weiteres Prädikat, sondern lediglich der Hinweis darauf, dass sich bestimmte Kureinrichtungen nicht in Besitz der Kommune, sondern in Besitz des jeweiligen Bundeslandes befinden. Dies ist meist historisch bedingt, da im 18. und 19. Jh. einige Landesherren eigene Kureinrichtungen und -orte erbauen ließen (→ Kap. 2.5.6). 4.2.1 Rechtsgrundlagen und Anerkennungsbehörden Die staatliche Anerkennung ist mit einem aufwendigen Prädikatisierungsprozess und -verfahren verbunden und obliegt je nach Bundesland unterschiedlichen Aner‐ kennungsbehörden, welche nachstehend zusammen mit den entsprechenden Rechts‐ grundlagen aufgeführt sind. Grundsätzlich sind bei entsprechenden Voraussetzungen 4.2 Anerkennung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern 155 <?page no="156"?> auch Mehrfachdesignierungen möglich, d. h., ein Ort oder ein Ortsteil kann auch mehrere Prädikate führen. Bundesland Baden-Württemberg Rechtsgrundlage Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz - KurorteG) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Die Anerken‐ nung als Luftkurort oder Erholungsort kann auf nachgelagerte Behörden übertragen werden Bundesland Bayern Rechtsgrundlage Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen (Bayerische Anerkennungsverord‐ nung - BayAnerkV) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhö‐ rung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen Bundesland Brandenburg Rechtsgrundlage Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kurortegesetz - BbgKOG) Prädikat Erholungsort hohe Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Infrastruktur und Verbraucherschutz Ministerium für Soziales, Gesundheit, Infrastruktur und Verbrau‐ cherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Bundesland Hessen Rechtsgrundlage Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tou‐ rismusort Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländli‐ chen Raum. Anerkennungsbescheid wird erteilt durch das Regie‐ rungspräsidium Kassel 156 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="157"?> Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Rechtsgrundlage Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Meck‐ lenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit nach Anhörung des Beirates für Kur- und Erholungsorte Bundesland Niedersachsen Rechtsgrundlage Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erho‐ lungsorten (KurortVO) Prädikat Luftkurort, Erholungsort, Küstenbadeort hohe Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Amt für regionale Landesentwicklung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Bundesland Nordrhein-Westfalen Rechtsgrundlage Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) Prädikat Erholungsort hohe Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Bezirksregierung Bezirksregierung nach Anhörung des Landesfachbeirates Bundesland Rheinland-Pfalz Rechtsgrundlage Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungs‐ orten (Kurortegesetz) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Bundesland Saarland Rechtsgrundlage Gesetz Nr. 1166 über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einverneh‐ men mit dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium für Umwelt 4.2 Anerkennung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern 157 <?page no="158"?> Bundesland Sachsen Rechtsgrundlage Sächsisches Gesetz über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortege‐ setz - SächsKurG) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit nach Anhörung des Landesbeirates für Kur- und Erholungsorte Bundesland Sachsen-Anhalt Rechtsgrundlage Verordnung über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) Prädikat Erholungsort hohe Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Fors‐ ten im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Bundesland Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort (KurortVO) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tou‐ rismus des Landes Schleswig-Holstein nach Anhörung des Beirats für Kurorte Bundesland Thüringen Rechtsgrundlage Thüringer Gesetz über die Anerkennung von Kur- und Erholungs‐ orten (Thüringer Kurortegesetz - ThürKOG) Prädikat sämtliche Prädikate Anerkennungsbe‐ hörde Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unter Mitwirkung des Landesfachausschusses für Kur- und Bäder‐ wesen Tab. 30: Rechtsgrundlagen und zuständige Anerkennungsbehörden für die Prädikatisierung 4.2.2 Begriffsbestimmungen des DHV und des DTV Die Basis für die in den jeweiligen Kurortegesetzen und -verordnungen der Bundeslän‐ der aufgeführten Voraussetzungen für die Anerkennung sind neben länderspezifischen 158 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="159"?> Ausführungen zu Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung sowie zu Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes, die als allgemein anerkannter Standard für das Kur- und Bäderwesen geltenden „Begriffsbestimmungen/ Quali‐ tätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbe‐ triebe“ (folgend als Begriffsbestimmungen bezeichnet) des Deutschen Heilbäderver‐ bandes e.-V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.-V. Diese Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards gehen auf erste Bestrebungen zur Festlegung einheitlicher Qualitätsstandards in den sog. Nauheimer Beschlüssen (1911) und Salzuflener Beschlüssen (1936) zurück, die schließlich auf Anordnung des Reichsfremdenverkehrsverbandes 1937 in den „Richtlinien über die Preisgestaltung der Kurverwaltungen, einschließlich der Begriffsbestimmungen über Heilquellen, Bäder und Kurorte“ mündeten. Diese Richtlinien gelten als die erste Auflage der ständig wei‐ terentwickelten und seit 2024 in der 14. Auflage vorliegenden Begriffsbestimmungen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden diese vom sich 1947 neu konstituierten Deutschen Bäderverband e. V. (der seit 1999 als Deutscher Heilbäderverband e. V. fir‐ miert), seit 1953 gemeinsam mit dem Bund Deutscher Verkehrsverbände (dem späteren Deutschen Fremdenverkehrsverband e. V., seit 1998 Deutscher Tourismusverband e. V.) herausgegeben. Die Begriffsbestimmungen geben detailliert Auskunft darüber, welche Einrich‐ tungen und Angebote ein Ort vorhalten muss, welche Art von Überprüfungen durchzuführen und welche Gutachten für eine Erstbzw. Reprädikatisierung beizubringen sind. Somit gewährleisten sie auch in einem föderal gegliederten Kur- und Bäderwesen bundesweit einheitliche Anerkennungsvoraussetzungen und somit einen „fairen Wett‐ bewerb der Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte untereinander“ (DHV/ DTV 2024: 13). Die → Abbildung 24 fasst das differenzierte System der Kurorte und Heilbäder zusammen: 4.2 Anerkennung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern 159 <?page no="160"?> Mineral-Heilbad Ort mit Heilquellen- Kurbetrieb über 350 anerkannte höherqualifizierte Orte für medizinische Kuren über 1.000 anerkannte Luftkurorte über 4.000 anerkannte Erholungsorte sowie Küstenbadeorte (Niedersachsen) zahlreiche Tourismus-Zentren mit und ohne Erholungscharakter Ortscharakter, Trinkwasserhygiene, Abwasserhygiene Gästebetreuung, Hotellerie, Gastronomie, Beschilderung … Terrainkurwege, Lufthygiene, Physiotherapie, Diätkost Notfallversorgung < 30 min, Programme zur Saluto-Animation länderstaatliche Anerkennung länderstaatliche Anerkennung Moor- Heilbad Ort mit Peloid- Kurbetrieb Moor Gesundheitsurlaub in über 5.000 Orten mit gesundheitsfördernden Aufenthaltsbedingungen (Gästezentrum, Verkehrsberuhigung …) in Deutschland natürliche Heilmittel See- Heilbad See- Bad Heilklimatischer Kurort Ort mit Heil- Stollen- Kurbetrieb KNEIPP- Heilbad SCHROTH- Heilbad FELKE- Heilbad KNEIPP- Kurort SCHROTH- Kurort FELKE- Kurort Meer- Sole & Meer- Klima spezielle KNEIPP- Therapie Strukturen Bioklima & Lufthygiene spezielle SCHROTH- Therapie Strukturen spezielle FELKE- Therapie Strukturen natürliche Heilverfahren Heilquellen Radon unter/ über 20°C „Pege“/ „Therme“ Mineralquellen Solequellen Akrato- Pege bzw. Therme H 2 S CO 2 Fluorid Eisen Jodid -haltig wasserrechtliche länderstaatliche Anerkennung Kurbzw. Badeärzte § 23 SGB Abb. 24: System der Heilbäder und Kurorte in Deutschland Definition | Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards des DHV und DTV als Grundlage der Prädikatisierung Die vom Deutschen Heilbäderverband e. V. und dem Deutschen Tourismusverband herausgegebenen „Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraus‐ setzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe“ bilden die Grundlage für eine Prädikatisierung als Kurort oder Heilbad. Diese Begriffsbestimmungen gliedern sich in sechs Abschnitte: 1. „Grundlagen der medizinischen Kur und der Stellenwert der Heilbäder und Kurorte in Medizin und Gesellschaft, 2. Voraussetzungen für Artbezeichnungen, 3. Natürliche oder ortsspezifische Voraussetzungen für die Artbezeichnungen, 4. Natürliche Heilmittel, 160 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="161"?> 5. Wissenschaftliche Gutachten und 6. Heilbrunnenbetriebe.“ (DHV/ DTV 2024: 15) 4.2.3 Anerkennung der Erholungsorte, Luftkurorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund Wie auch bei den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sind bei den Erho‐ lungsorten, Luftkurorten und Seebädern ohne kurortmedizinischen Hintergrund die „Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe“ einschlägig für eine staatliche Anerkennung. Allerdings sind die Vorgaben hinsichtlich der vorzuhaltenden Infrastruktur und der einzuhaltenden Qualitätsvorgaben deutlich weniger streng. In den Erholungsorten, Luftkurorten und Seebädern ohne kurortmedizinischen Hintergrund sind eher allgemeine salutogenetische Zielsetzungen ausschlag‐ gebend. Die in den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern erforderliche wissenschaftlich fundierte Feststellung der möglichst eng definierten Heilanzei‐ gen und Gegenanzeigen der ortsgebundenen Heilmittel und/ oder Heilverfahren wird nicht verlangt, entsprechende kurtherapeutische indikationenbezogene Be‐ handlungen von klar definierten Krankheitsbildern stehen nicht im Vordergrund. Daher sind speziell ausgebildete Kurbzw. Badeärzte sowie spezielle Therapieeinrich‐ tungen nicht erforderlich, Einrichtungen für Maßnahmen der Gesundheitserziehung sind nicht vorzuhalten. Auch ein in den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern erforderlicher Kur‐ park oder eine vergleichbare Anlage mit gleicher Funktionalität muss nicht vorhanden sein. 4.2.4 Anerkennung der hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder Von den im vorangegangenen Kapitel behandelten Erholungsorten, Luftkurorten und Seebädern ohne kurortmedizinischen Hintergrund unterscheiden sich die hochprädi‐ katisierten Kurorte und Heilbäder v. a. durch folgende Aspekte (vgl. DHV/ DTV 2024: 69): ● kurtherapeutische Behandlungen von speziellen Krankheits- oder Beschwerdebil‐ dern, ● Tätigkeit von speziell ausgebildeten und in den jeweiligen Kurorten oder Heilbä‐ dern zugelassenen Kurärzten, 4.2 Anerkennung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern 161 <?page no="162"?> ● spezielle Therapieeinrichtungen, um die namensgebenden natürlichen Heilmittel des Bodens (z. B. Zusammensetzung der Heilwässer, Heilgase oder Peloide), des Meeres (Mineralstoffgehalt) und des Klimas und der Luft (Aerosol-, Allergen- oder Sauerstoffgehalt) kurortmedizinisch anwenden zu können. Wenn ein Ort (z. B. Bad Kissingen, Timmendorfer Strand) oder ein Ortsteil (z. B. Stuttgart - Bad Cannstatt, Kassel - Bad Wilhelmshöhe) über kurtherapeutisch nutzbare natürliche Heilmittel des Bodens, des Wassers, des Meeres oder des Klimas verfügt oder die Voraussetzungen zur Durchführung von Heilverfahren nach Schroth, Kneipp oder Felke erfüllt, ist generell eine staatliche Anerkennung als Heilbad oder Kurort und somit ein hohe Prädikatisierung möglich. Diese Anerkennung stellt eine wesentliche Voraussetzung für das Angebot einer Kur im Sinne des § 23 SGB V dar. Die entsprechende Klassifizierung und Prädikatisierung erfordert ein staatliches Aner‐ kennungsverfahren, dem - neben den Kurortegesetzen der Bundesländer - v. a. die vom Deutschen Heilbäderverband und vom Deutschen Tourismusverband herausgegebe‐ nen Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heil‐ quellen und Heilbrunnenbetriebe zugrunde liegen. Diese Begriffsbestimmungen bilden - als direktes Zitat oder in Anlehnung - die Grundlage der folgenden Ausführungen. Entsprechend dem vorwiegend genutzten Heilmittel bzw. Heilverfahren können die hochprädikatisierten Heilbäder und Kurorte in folgende Bädersparten, welche in Kap. 4.4 eingehend thematisiert werden, eingeordnet werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 69 ff.): Definition | Bädersparten ● Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb ● Mineral- und Thermalbäder ● Kurorte mit Peloidkurbetrieb ● Moorheilbäder ● Heilklimatische Kurorte ● Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb ● Seebäder und -heilbäder sowie See- und Thalassoheilbäder ● Schroth-Kurorte und -Heilbäder ● Kneipp-Kurorte und -Heilbäder ● Felke-Kurorte und -Heilbäder 162 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="163"?> 4.2.5 Anzahl der hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder in Deutschland Aufgrund der sehr unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der niedrig prädikatisier‐ ten Erholungsorte, Luftkurorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund kann nur die Anzahl der hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder erfasst werden. Aber auch deren exakte Zahl ist nicht einfach zu benennen. Zwar listen sowohl der Deutsche Heilbäderverband als auch die Heilbäderverbände der Bundesländer die prädikatisierten Orte bzw. Orts- oder Gemeindeteile auf, jedoch werden hier meist nur die Mitglieder der jeweiligen Verbände benannt. Genauere Auskunft geben die von den für die Prädikatisierung zuständigen Mi‐ nisterien der Bundesländer herausgegebenen Auflistungen der anerkannten Kur- und Erholungsorte. Zudem findet sich im Bundesgesetzblatt im Anhang zur siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 25. Oktober 2016 ein Heilbäder- und Kurorteverzeichnis (vgl. BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ 2024). Eine genaue Zählung wird auch dadurch erschwert, dass nicht wenige Orte doppelt, teilweise sogar dreifach prädikatisiert sind. So sind z. B. Bad Schmiedeberg als Mineral-, Moor- und Kneipp-Heilbad und Bad Dürrheim als Soleheilbad, Heilklimatischer Kurort und Kneipp-Kurort anerkannt. Auch können Orts- oder Gemeindeteile unterschiedli‐ che Prädikatisierungen aufweisen. So sind z. B. die Ortsteile der Stadt Schmallenberg Bad Fredeburg als Kneipp-Heilbad und Nordenau als Kurort mit Heilstollenkurbetrieb anerkannt. Prädikatisierungen sind i. d. R. zehn Jahre gültig, anschließend hat eine Reprädika‐ tisierung zu erfolgen (auch hier können die Kurortgesetzgebungen der Bundesländer abweichende Regelungen vorsehen). Verliert z. B. ein Heilklimatischer Kurort sein Prädikat oder lasst sich freiwillig nicht reprädikatisieren (z. B. Braunlage oder Eutin), könnte sich dieser Ort künftig z. B. als Luftkurort prädikatisieren lassen. In diesem Fall würde er aber nicht mehr in die hier betrachtete Gruppe der hoch prädikatisierten Orte fallen. Beispiel | Bad Bodenteich Das niedersächsische Bad Bodenteich ist seit 1985 als Kneipp-Kurort, zwischen‐ zeitlich von 1997 bis 2009 auch als Kneipp-Heilbad prädikatisiert. Nachdem ein 80-Betten-Hotel mit einer Kneipp’schen Bäderabteilung den Betrieb eingestellt hat und außerdem der einzige verbliebene Badearzt im Ort verstorben ist, werden die Grundvoraussetzungen für eine Anerkennung als Kneipp-Kurort nun nicht mehr erfüllt. Daher beantragt der Flecken Bad Bodenteich zu Mitte 2025 die Anerkennung als „staatlich anerkannter Luftkurort“, ein Prädikat, welches Bad Bodenteich bereits-von 1973 bis 1985 führte. 4.2 Anerkennung von Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern 163 <?page no="164"?> Zwar können in Bad Bodenteich als staatlich anerkanntem Luftkurort dann keine ambulanten Kuren nach dem SGB V (→ Kap. 5) mehr angeboten und abge‐ rechnet werden, gesundheitsfördernde Angebote wie z. B. die gemeindeeigenen Kneippanlagen werden aber weiterhin für gesundheitsbewusste Gäste und Bürger vorgehalten. Die Mediclin Seepark Klinik besteht ebenfalls weiterhin und die Fertigstellung eines Erweiterungsbaus ist in 2025 geplant. Der Namenszusatz „Bad“ bleibt ebenfalls bestehen. Anzumerken ist, dass sich mancherorts in den als Kurort oder Heilbad anerkannten Gebieten wie z. B. in Bad Sülze private Kliniken oder Kureinrichtungen befinden, so dass kein öffentliches Kurangebot für Besucher und Gäste möglich ist. In den einzelnen Bädersparten sind derzeit in Deutschland durch die zuständigen Landesbehörden mit einem Prädikat versehen: Wissen | Anzahl der hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder nach Bädersp‐ arten ● Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb: 25 ● Mineral- und Thermalbäder: 110 ● Kurorte mit Peloidkurbetrieb: 5 ● Moorheilbäder: 10 ● Heilklimatische Kurorte: 66 ● Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb: 6 ● Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund, Seeheilbäder sowie See- und Thalassoheilbäder: 68 ● Schroth-Kurorte und -Heilbäder: 1 ● Kneipp-Kurorte und -Heilbäder: 73 ● Felke-Kurorte und -Heilbäder: 1 Somit ergibt sich für Deutschland eine Zahl von 365 hochprädikatisierten Orten bzw. Orts- oder Gemeindeteilen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es 365 Kurorte und Heilbäder gibt, da einige Orte mehrfach prädikatisiert sind. Gemäß den Aufzählungen der für eine Prädikatisierung zuständigen Landesbehörden gibt es in Deutschland im Sinne von Ort als Verwaltungseinheit 314 hochprädi‐ katisierte Kurorte und Heilbäder (Stand 2024). 164 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="165"?> 4.3 Erholungsorte, Luftkurorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund 4.3.1 Erholungsorte Definition | Erholungsorte Erholungsorte weisen die besondere Eignung auf, Erholungszwecken zu dienen, wobei der Erholungseffekt sowohl bei lang- (z. B. Urlaubsreise) als auch bei kurzfristigen (z.-B. Wochenendreise) Aufenthalten eintreten kann. Bedingt wird diese besondere Erholungseignung durch eine landschaftlich und biokli‐ matisch günstige geographische Lage sowie durch einen Ortscharakter, „der saluto‐ genetischen, d. h. gesundheitsfördernden und nicht auf Erkrankungsbehandlungen fokussierten Zielsetzungen dient“ (DHV/ DTV 2024: 63). Da in Erholungsorten keine Kuren durchgeführt werden, sind auch keine Kurein‐ richtungen vorzuhalten. Gleichwohl sind für die staatliche Anerkennung folgende Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. DHV/ DTV 2024: 63 ff.): ● Ausrichtung des Ortes auf erholungssuchende Gäste, ● Erholungszonen mit naturräumlichem Bezug, ● gepflegtes Ortsbild, ● keine Umweltbeeinträchtigungen, ● keine Immissionen z.-B. durch Lärm oder Abgase, ● möglichst wenig Durchgangsverkehr, ● moderne touristische Infrastruktur, ● zertifizierte Tourist-Information, ● Ausschilderung touristischer Einrichtungen, ● ausgewiesenes Wander- und Radwegenetz, das mit überregionalen Netzen verbun‐ den ist, ● möglichst ganzjährig vorgehaltenes Kultur- und Freizeitprogramm, ● gesundheitsfördernde Angebote wie z.-B. Sport- und Bewegungsangebote, ● Vorhandensein von Beherbergungsbetrieben mit ausreichender Kapazität (mind. 100 Gästebetten im Ort), ● Mindestaufenthaltsdauer von 2,5 Tagen (sollte angestrebt werden), ● Sicherung der Servicequalität in den Beherbergungsbetrieben, z. B. durch Zertifi‐ zierungen des DTV (Ferienwohnungen und -häuser), des DeHoGa (Hotels) oder des BVCD (Campingplätze). Die Teilnahme an der Initiative ServiceQ Deutschland wird empfohlen, ● Förderung einer gesunden Ernährung möglichst mit regionalen Produkten. Für die Verleihung der Bezeichnung „Erholungsort“ sind zudem die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich: 4.3 Erholungsorte, Luftkurorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund 165 <?page no="166"?> ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsbeurteilung. Im Zuge einer Reprädikatisierung entfallen i. d. R. die periodischen Kontrollprüfungen hinsichtlich des Bioklimas und der Luftqualität. 4.3.2 Luftkurorte Definition | Luftkurorte Luftkurorte weisen eine besondere regelmäßig kontrollierte Luftqualität sowie ein therapeutisch nachweisbar anwendbares und durch Erfahrung bewährtes Bioklima auf, welche als Heilmittel bei den Kurgästen angewendet werden. Diese Eigenschaft grenzt den Luftkurort vom Erholungsort ab. Um die therapeutische Wirksamkeit des Heilmittels Luft zu erhöhen, sind die Kurgäste zu körperlicher Aktivität zu animieren. Daher hat ein Luftkurort Einrichtungen wie z.-B. Sport- oder Parkanlagen vorzuhalten, die diese körperliche Aktivität fördern. Neben den für die staatliche Anerkennung von Erholungsorten (→ Kap. 4.3.1) geltenden sind für eine staatliche Anerkennung als Luftkurort folgende weitere Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. DHV/ DTV 2024: 66 f.): ● Sportanlagen, Liegewiesen und Spielangebote, ● gestalteter und gärtnerisch bewirtschafteter Park, ● Ärzte und Apotheken, ● Erreichbarkeit für Rettungsdienste und Krankentransport, ● medizinische Fachkompetenz zur Durchführung von Präventions- und Rehabilita‐ tionsmaßnahmen (z. B. durch einen mit dem Heilmittel Klima vertrauten Arzt oder Therapeuten und durch das Vorhalten klimatherapeutischer Einrichtungen), ● Informationen hinsichtlich des therapeutisch anwendbaren Klimas und zu deren Anwendung, ● mindestens zwei nach thermischen und leistungsphysiologischen Kriterien ver‐ messene und klassifizierte Terrainkurwege mit unterschiedlichen Belastungsstu‐ fen zur Dosierung der Reize. Zusätzlich als Empfehlung: Nordic Walking Parcours mit unterschiedlichen Belastungsstufen. Für die Verleihung der Bezeichnung „Luftkurort“ sind zudem die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 67): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. 166 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="167"?> Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 67): ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung. Wenn aufgrund einer Biokli‐ matischen Beurteilung Zweifel an der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bestehen, ist eine Nachprüfung erforderlich. ● alle fünf Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung. ● alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen. 4.3.3 Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund Definition | Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund verfügen als Heilmittel über Meerwasser und/ oder Meeresküstenklima. Um die therapeutische Wirksamkeit der Heilmittel des Meeres (Thalassotherapie → Kap. 3.1.3) zu erhöhen, sind Einrichtungen vorzuhalten, die den Gast dazu animieren, möglichst häufig mit diesen Heilmitteln in Kontakt zu treten. Im Gegensatz zu den Seebädern mit kurortmedizinischem Hintergrund besteht hier nicht der Anspruch auf die Behandlung spezieller Krankheitsbilder. Neben den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte gelten für die staatliche Anerkennung als Seebad ohne kurortmedizinischen Hintergrund folgende Voraussetzungen (vgl. DHV/ DTV 2024: 68 f.): ● Lage an der Meeresküste (Ortszentrum höchstens zwei Kilometer vom Strand entfernt), ● bioklimatisch begünstigte Lage mit guter Luftqualität, ● gepflegter und bewachter Badestrand mit angemessenem Dienstleistungsangebot, ● einfach ausgestattetes Kommunikationszentrum mit gelegentlichem Gästepro‐ gramm, ● strandnahe Promenaden und Wanderwege, ● Schutzhütten in unmittelbarer Strandnähe, ● Ruhemöglichkeiten in windgeschützten Lagen, ● Sport- und Spielanlagen und -angebote, ● mindestens zwei nach leistungsphysiologischen Kriterien klassifizierte Terrain‐ kurwege im Seeklima mit unterschiedlichen Belastungsstufen zur Dosierung der Reize. Für die Verleihung der Bezeichnung „Seebäder ohne kurortmedizinischen Hinter‐ grund“ sind zudem die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich: 4.3 Erholungsorte, Luftkurorte und Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund 167 <?page no="168"?> ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsbeurteilung (wenn Zweifel an der Eignung bestehen, ist ein Luftqua‐ litätsgutachten mit normalen Anforderungen angezeigt). Im Zuge einer Reprädikatisierung entfallen i. d. R. die periodischen Kontrollprüfungen hinsichtlich des Bioklimas und der Luftqualität. Eine besondere Stellung hinsichtlich der Möglichkeit, kurtherapeutische indikati‐ onsbezogene Behandlungen anzubieten, nehmen die Ostseebäder in Mecklenburg-Vor‐ pommern ein: In der Landeskurortgesetzgebung ist die Prädikatisierung als „Seebad mit kurort‐ medizinischem Hintergrund“ derzeit nicht vorgesehen, so dass lediglich das Prädikat „Seebad ohne kurortmedizinischen Hintergrund“ vergeben werden kann. Mittels einer Sonderregelung ist es diesen Seebädern aber möglich, ambulante Kurleis‐ tungen anzubieten und auch abzurechnen. Im Rahmen des geplanten Tourismusgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird es eine Novellierung des Kurortgesetzes geben, in deren Zuge voraussichtlich ab 2026 bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (→ Kap. 4.4.7) auch eine Prädika‐ tisierung als „Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund“ möglich sein wird. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder Nachfolgend werden die hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder systematisch anhand der Bädersparten vorgestellt. Die Ausführungen zu den Anforderungen und Charakteristika basieren auf den Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisie‐ rungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV. Anschließend werden die derzeit von den zuständigen Landesbehörden prä‐ dikatisierten Orte und Ortsteile tabellarisch aufgelistet. Zu jeder Bädersparte werden Fallbeispiele in Form ausgewählter Heilbäder und Kurorte vorgestellt. Die Auswahl erfolgte u. a. derart, dass möglichst viele Bundesländer abgebildet werden können. Die Strukturdaten zu den vorgestellten Orten basieren auf dem veröffentlichten Schrifttum, dem Internetauftritt sowie aus persönlichen Primäruntersuchungen des Verfassers, die durch örtliche Tourismusverantwortliche und Kurmediziner mittels Originalton weiter erläutert werden. 168 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="169"?> 4.4.1 Kurort mit Heilquellenkurbetrieb 4.4.1.1 Charakteristika Orte oder Ortsbzw. Gemeindeteile, in denen aus ortsgebundenen Quellen gewonnene Heilwässer und/ oder Heilgase kurmäßig angewendet werden können, können als Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb anerkannt werden. Wichtige Voraussetzung zur Verleihung des Prädikats ist die zuvor erfolgte wasserrechtliche Anerkennung dieser Quellen als Heilquelle. Die Heilwässer und Heilgase können aufgrund der chemisch-physikalischen Eigen‐ schaften der enthaltenen Mineralstoffe bzw. chemischen Elemente wie z. B. Natrium, Schwefel, Radon oder Jod zur Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder thera‐ peutisch angewendet werden. Aus therapeutischer Sicht sind Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb (in denen die Betreuung ambulanter Kurgäste im Vordergrund steht, vgl. DHV/ DTV 2024: 71) mit den Mineral- und Thermalheilbädern vergleichbar, müssen jedoch deren hohe medi‐ zinisch-therapeutische, medizinisch-klimatische und infrastrukturelle Anforderungen nur in geringerem Umfang erfüllen. 4.4.1.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Kurort mit Heilquellenkurbetrieb anerkannt zu werden (anstatt des Prädikats Kurort mit Heilquellenkurbetrieb kann entsprechend dem hauptsächlich angewendeten Kurmittel auch die Bezeichnung Sole-, Schwefel-, Radon- oder Jod-Kurbetrieb o.-Ä. geführt werden) (vgl. DHV/ DTV 2024: 70 f.): ● allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-balneologische Gutachten, ● kurortmedizinische Anwendbarkeit von Heilwässern und/ oder Heilgasen aus ortsgebundenen Quellen oder Bohrungen, die im Vorwege wasserrechtlich meist als Heilquellen anerkannt worden sind, ● Ausrichtung der vorgehaltenen verschiedenen Anwendungsformen für die Heil‐ wässer bzw. Heilgase mit deren chemischen bzw. physikalischen Eigenschaften auf die therapeutische Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder, ● aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaf‐ ten oder durch Erfahrung bewährte Eignung dieser ortsspezifischen Heilmittel, bei unterschiedlichen Krankheitsbildern Heilzwecken zu dienen, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 169 <?page no="170"?> ● natürliche Heilmittel des Bodens (hier das Wasser einer Heilquelle), die sich nach wissenschaftlichen Erfahrungen und/ oder dem jeweiligen wissenschaftlichen Er‐ kenntnisstand kurmäßig bewährt haben, ● ein durch Erfahrung bewährtes Bioklima und eine ausreichende Luftqualität, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Ba‐ dearzt. Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 71): ● „Einrichtungen zur Abgabe der ortsspezifischen Heilmittel aus der Heilquelle einschließlich der physikalischen Therapie (sogenannte „passiver“ Behandlungs‐ formen: Bäder, Massagen etc.), ● Einrichtungen für sog. „aktivierende“ Behandlungsformen, wie Bewegungs- oder Sporttherapie oder Physiotherapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● eine Umgebung mit Park- und Grünanlagen (i.-d.-R. Kurpark, ansonsten eine ver‐ gleichbare Anlage mit derselben, vollständigen Funktionalität) in angemessenem Verhältnis zu den möglichen Patientenzahlen.“ Hinsichtlich der ortsspezifischen Heilmittel sind nachfolgende Analysen beizubringen (DHV/ DTV 2024: 72): Für Heilwasser: ● „Heilwasseranalyse in Form der Anerkennungsanalyse, ● Heilwasseranalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Heilwasseranalyse in Form der jährlichen Kontrollanalyse, ● Periodische Überprüfung der Mikrobiologie (vierteljährlich), ● Allgemeine Hygieneuntersuchungen (mikrobiologische und chemische Untersu‐ chungen) an der Quelle (monatlich), sowie am Anwendungsort gem. den rechtli‐ chen Bestimmungen. Für Heilgas: ● Heilgasanalyse in Form der Erstuntersuchung, ● Heilgasanalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Heilgasanalyse in Form der jährlichen Kontrollanalyse.“ Hinsichtlich der Hauptheil- und Gegenanzeigen sind nachfolgende Gutachten beizu‐ bringen (DHV/ DTV 2024: 72): ● „einmalig medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüg‐ lich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten mit Feststellung über die Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) des Ortes, 170 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="171"?> ● einmalig medizinisch-balneologisches Gutachten über die therapeutische Eignung des Heilmittels mit Feststellung der Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindi‐ kationen (Gegenanzeigen) des Ortes.“ Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 71): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 72): ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung. Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert, ● alle zehn Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung. Wenn aufgrund dieser Luftqualitäts‐ beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen indiziert. 4.4.1.3 Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb in Deutschland In Deutschland sind 25 Orte (z. B. Bad Mergentheim) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B. Freiburg - An den Heilquellen) mit dem Prädikat „Kurort mit Heilquellenkurbe‐ trieb“ anerkannt. Am stärksten ist diese Bädersparte mit zehn Orten oder Ortsbzw. Gemeindeteilen in Baden-Württemberg (BW) vertreten. • Bad Berka (TH) • Bad Boll (BW) • Bad Colberg (TH) • Bad Eilsen (NI) • Bad Essen (NI) • Bad Mergentheim (BW) • Bad Münder (NI) • Bad Rotenfels (BW) • Bad Sebastiansweiler (BW) • Bad Soden am Taunus (HE) • Bad Tennstedt (TH) • Bad Vilbel (HE) • Bad Zwesten (HE) • Beuren (BW) • Burg im Spreewald (BB) • Freiburg - an den Heil‐ quellen (BW) • Ludwigsburg-Hoheneck (BW) • Salzgitter-Bad (NI) • Soltau (NI) • Stuttgart - Berg (BW) • Stuttgart - Bad Cann‐ statt (BW) • Thermalbad Wiesenbad (SN) • Treuchtlingen (BY) • Waldbronn (BW) • Weißenstadt (BY) Tab. 31: Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb in Deutschland 4.4.1.4 Beispiel Kurort mit Heilquellenkurbetrieb Bad Eilsen Das 60 km südwestlich von Hannover gelegene Bad Eilsen blickt auf eine lange Tradition als Heilbad und aktuell als Kurort mit Heilquellenkurbetrieb zurück. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 171 <?page no="172"?> Zur kurmäßigen Anwendung kommt Schwefelwasser in Form von Thermalwannen‐ bädern. Die Quellen zählen zu den stärksten Schwefelquellen in Mitteleuropa. Bad Eilsen weist einige der typischen Impulsgeber einer Entwicklung zum Kurort auf: die Nähe zu einer Großstadt, das Engagement eines Fürstenhauses, die Existenz einer Spielbank und die Anbindung an die Eisenbahn (→ Kap. 2.5). Von diesen Impulsgebern ist heute lediglich noch die Nähe zur Großstadt Hannover gegeben. Die kurörtliche Entwicklung von Eilsen begann 1794, als Fürstin Juliane zu Schaum‐ burg-Lippe den Bau des ersten deutschen Schwefel-Schlammbades veranlasste, welches dann 1802 fertiggestellt werden konnte. Deren Sohn Georg Wilhelm ließ in der Folge Kur- und Badeeinrichtungen wie z. B. das Große Logierhaus (1805, heute Georg-Wil‐ helm-Haus) sowie eine Spielbank (1808) errichten. Gegen Mitte des 19. Jh. kamen weitere Einrichtungen wie ein Konversationshaus mit Kursaal hinzu. Der Sohn Georg Wilhelms wiederum, Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe ließ dann weitere Hotels wie den Fürstenhof (1918) und das Badehotel (1926) sowie ein Kurmittelhaus bauen und einen Kurpark anlegen. Der Anschluss an das Eisenbahnnetz 1918, die Förderung des Kurortes durch die fürstliche Hofkammer in Bückeburg und schließlich die Ansiedlung von zwei renommierten Augenärzten im Jahr 1928 beschleunigten die weitere Entwicklung zu einem mondänen Kurort. 1934 war Bad Eilsen sogar Austragungsort einer Weltwirt‐ schaftskonferenz. Nach dem Zweiten Weltkrieg sah sich der damalige Eigentümer der Kureinrichtun‐ gen, Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe, finanziell nicht in der Lage, diese wieder in Betrieb zu nehmen und veräußerte diese 1957 an die Landesversicherungsanstalt Berlin-Hannover. Die in der Folge gegründete Heilbad GmbH eröffnete die Kureinrich‐ tungen wieder 1959. Im Jahr 1971 erfolgte dann die Anerkennung als Mineralheilbad, zu dieser Blütezeit des Kurwesens verfügte der Ort über sieben Kurkliniken. Ab 1996 ging auch in Bad Eilsen als Folge der Gesundheitsreform die Zahl der ver‐ ordneten Kuren spürbar zurück. Seit 1999 verfügt der Ort noch über zwei Kurkliniken und hat die Anerkennung als Heilbad verloren: Seit 2010 ist Bad Eilsen als Ort mit Heilquellenkurbetrieb anerkannt. 172 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="173"?> Abb. 25: Fürstenhof (Reha-Zentrum Bad Eilsen) Heute zählt die Samtgemeinde Eilsen ca. 2.500 Einwohner. Der Kurbetrieb in den beiden Kurkliniken zählt zu den wichti‐ gen Wirtschaftsfaktoren. Im Angebot sind 919 statistisch erfasste Gästebetten (Betriebe ab zehn Betten). 2023 ver‐ buchte der Ort 219.769 Übernachtungen, hiervon 177.911 (81 %) in den beiden Kurkliniken. Beide Kliniken bieten ne‐ ben einer stationären Rehabilitation auch Anschlussheilbehandlungen (AHB) an. Insgesamt wurden in beiden Kliniken zusammen 52,25 % AHB- und 47,75 % Reha‐ bilitations-Patienten gezählt. 17 % der Übernachtungen in Bad Eilsen entfallen auf die Teilnehmer der Ausbzw. Fortbildung in der Steuerakademie Niedersachsen und lediglich 3 % der Über‐ nachtungen entfallen auf private Urlauber. Die → Tabelle 32 fasst die in Bad Eilsen vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Ort mit Heilquellenkurbetrieb Heilmittel Schwefelquellen mit hohem Anteil an Schwefelwasserstoffgas (Schwefelgehalt von ca. 50 mg/ l) und Mineralien Anwendungen • Thermalwannenbäder mit Schwefelwasser • Solebäder • Schlammpackungen • Kälteanwendungen (Kryotherapie) Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Kurpark • Rosarium • Brunnenpromenade Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten • Bückeberg Klinik (Orthopädie, Rheumatologie, Innere Medizin) • Reha-Zentrum Bad Eilsen der Deutschen Rentenversicherung (Schwerpunktklinik für Orthopädie, Innere Medizin und Statio‐ närer Prävention) Badeärzte 1 Wellness-Hotels 0 Tab. 32: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Eilsen Elke Dralle, Mitarbeiterin der Tourist-Information Bad Eilsen, skizziert die touristischen Rahmenbedingungen in Bad Eilsen. „Bad Eilsen ist bekannt für seine starken Schwefelquellen. Eingebettet in eine reizvolle Wald- und Hügellandschaft bietet der ruhige Ort eine stressfreie Umgebung kombiniert mit modernster Kurortmedizin, einschließlich einer Kältekammer mit 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 173 <?page no="174"?> -110 °C und Schwefelbädern, die in Form von Thermalwannenbädern angeboten werden. Diese Bäder wirken schmerzstillend und entzündungshemmend. Bad Eilsen bietet alle Vorteile eines Kurortes: gepflegte Kur- und Parkanlagen, ein gut ausgebautes Wanderwegenetz und eine funktionierende Tourist-Information. Ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm rundet das Angebot ab. Als Privatzahler oder mit ärztlicher Verordnung kann der Gast unter anderem die Kältekammer, Schwefelbäder, Wassergymnastik und Funktionstraining nutzen, aber auch Bäder und Packungen, Hydrotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Elektrotherapie, Massagen usw. in Anspruch nehmen. Bad Eilsen verfügt über zwei hochqualitative Fachkliniken, die gemäß dem Quali‐ tätsmanagementsystem der Deutschen Rentenversicherung Bund für Reha-Kliniken (QMS-Reha) zertifiziert sind und hohe Qualitätsstandards erfüllen. Der wunderschöne Kurpark mit Rosarium ergänzt die ganzheitliche Behandlung und lädt zum Entspannen ein. Als wesentliche Veranstaltungen im Ort sind die Open-Air-Konzerte im Kurpark (in den Sommermonaten), zwei Bauernmärkte sowie der Weihnachtsmarkt zu nennen. Weiterhin werden geführte Wanderungen und Gästeführungen angeboten. Das Beherbergungsangebot ist geprägt von inhabergeführten Hotels und Pensionen, große Hotelketten sind im Ort nicht vertreten. Die Begrenzung der Übernachtungs‐ möglichkeiten trägt auch zur Schonung der vielen Parkanlagen und der Natur bei. Um dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung zu tragen, empfehlen die Kliniken den Patienten, bei der Anreise auf den PKW zu verzichten und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Wer dennoch mit dem PKW anreist, findet im Ort Ladestationen für E-Autos. Auch die Straßenbeleuchtung wurde auf effiziente LED umgerüstet. In Zukunft werden sich die Reha- und Kurangebote weiter verändern: Die bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen (auch stationäre) könnten zukünftig erweitert werden, um Krankheiten frühzeitig vorzubeugen (Beispiel: Das Programm „RV fit“ der Deutschen Rentenversicherung). Einerseits wird die Zahl der Anschlussheilbe‐ handlungen zunehmen, andererseits wird die Nachfrage nach ambulanten Kurmaß‐ nahmen steigen, was auf die Unterbringungsmöglichkeiten einwirkt. Der zunehmende Ärztemangel in den Kliniken und auch im Bereich der Badeärzte wird eine große Herausforderung darstellen. Möglicherweise könnte hier die Telemedizin eingesetzt werden.“ Ahmet Cetindere, Facharzt für Allgemeinmedizin, Badearzt, Naturheilverfahren, Osteopathie, Akupunktur, Chirotherapie und Palliativmedizin, berichtet über Entwick‐ lung, Anwendung, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge eines Kuraufenthaltes in Bad Eilsen: „Bad Eilsen verfügt über ein modernes Rehazentrum der Rentenversicherung Han‐ nover/ Braunschweig. Dieses bietet stationäre und teilstationäre Behandlungen mit dem Schwerpunkt auf Orthopädie und Rheumatologie sowie die Behandlung internis‐ tischer Begleiterkrankungen an. Zusätzlich bietet die privat geführte Bückebergklinik, eine Fachklinik für Orthopädie und Rheumatologie, Anschlussheilbehandlungen sowie 174 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="175"?> weitere stationäre und teilstationäre Therapien an. Darüber hinaus werden auch ambulante Vorsorgekuren durchgeführt. Die Indikationen für Kurmaßnahmen sind vielfältig und bestimmen die Wahl des Kurorts sowie der erforderlichen Heilverfahren. Das Hauptziel der Vorsorgekuren ist die langfristige Primärprävention, also die Vorbeugung von Krankheiten, sowie die Sekundärprävention, die eine Verschlechterung bereits bestehender Erkrankungen verhindern soll. Der Kurplan, der vom Badearzt erstellt wird, umfasst ein multimoda‐ les Therapiekonzept, das die spezifischen ortsgebundenen Heilmittel und Verfahren nutzt und den Patienten ganzheitlich betrachtet. Dabei werden auch psychische und psychosomatische Aspekte in die Therapie einbezogen. Vorsorgekuren zielen darauf ab, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern und die Belastbarkeit zu erhöhen. Der Wirkmechanismus basiert auf der Anregung des vegetativen Nervensystems und einer Gesamtumschaltung des Organismus. Durch gezielte Maßnahmen wie Bewegung, Ernährung und Entspannung werden Risikofak‐ toren reduziert und die Lebensqualität gesteigert. Im Wechsel mit Entspannungs- und Ruhepausen werden dem Körper durch die angewandten Therapien verschiedene Reize zugeführt. Die für Bad Eilsen bekannten Schwefelquellen werden insbesondere bei orthopä‐ dischen Beschwerden, chronisch entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sowie Hauterkrankungen wie Psoriasis, Akne und Neurodermitis angewandt. Darüber hinaus finden sie auch Anwendung bei Prostatabeschwerden, Muskel- und Sehnen-Erkran‐ kungen sowie chronischen Schmerzerkrankungen. Ihre vielseitigen physiologischen Wirkungen reichen von der Linderung von Schmerzen und Entzündungen über die Verbesserung der Hautgesundheit bis hin zur Förderung der Blutzirkulation und Ent‐ giftung. Ebenfalls werden das Herzkreislaufsystem sowie das Immunsystem gestärkt. Schwefelbäder bieten viele gesundheitliche Vorteile, sind jedoch nicht für jeden geeignet. Schwangere Frauen sollten diese Therapie meiden. Patienten mit schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder entgleistem Bluthochdruck sollten Schwefelbäder vermeiden. Auch bei akuten fieberhaften Infekten, offenen Wunden, schweren chro‐ nisch-obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) oder schwerem Asthma sollte von Schwefelbädern abgesehen werden. Daher ist es ratsam, vor der Anwendung von Schwefelbädern Rücksprache mit einem Arzt zu halten, um sicherzustellen, dass diese Therapie für die individuelle Gesundheit unbedenklich ist. In Bad Eilsen werden neben Schwefelbädern auch andere medizinische Anwen‐ dungen angeboten, darunter Kohlensäurebäder, Stangerbäder und Solebäder. Zur Therapie gehören zudem Kältekammern, Funktionstraining, Physiotherapie, verschie‐ dene Elektrotherapien, Ernährungsberatung, psychologische Gespräche, Massagen, Schlammpackungen und Inhalationen. Ergänzend bietet Bad Eilsen durch seine viel‐ seitige Landschaft schöne Wander- und Spazierwege, die von Kurgästen gerne genutzt werden. Zu Beginn einer Vorsorgekur erstellt der Kurarzt nach der Aufnahmeuntersuchung einen individualisierten Kurplan. Die Behandlungsziele werden gemeinsam bespro‐ 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 175 <?page no="176"?> chen, regelmäßige wöchentliche Kontrollen werden durchgeführt. Bei der Abschluss‐ untersuchung werden die erreichten Fortschritte bewertet und zukünftige Therapie‐ maßnahmen besprochen und empfohlen, um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern. Insgesamt bieten die Kuren in Bad Eilsen eine ganzheitliche Herangehensweise, die nicht nur körperliche Beschwerden lindert, sondern auch zur langfristigen Verbesse‐ rung der Lebensqualität beiträgt. Die Kombination aus modernsten Therapieverfahren und der erholsamen Landschaft macht Bad Eilsen zu einem idealen Ort für eine nachhaltige Gesundheitskur.“ 4.4.2 Mineral- und Thermalheilbad 4.4.2.1 Charakteristika Verfügt ein Ort oder ein Ortsbzw. Gemeindeteil über therapeutisch nutzbare und durch Analysen in ihrer Güte bestätigte Mineral-, Thermal- oder Solequellen, ist eine Anerkennung als Mineral- oder Thermalheilbad möglich. Beispiele für im Wasser vorkommende Mineralstoffe sind Jod, Kalzium, Magnesium oder Natrium, die einzeln, aber auch in Kombination auftreten können. Im Rahmen einer Prädikatisierung als Mineralheilbad kann auch eine spezifischere Anerkennung z. B. als Schwefelheilbad oder Soleheilbad erfolgen. So sind z. B. Bad Bevensen als Jod-Sole-Heilbad und Bad Schlema als Radonheilbad anerkannt. Wenn die Wassertemperatur am Quellaustrittsort 20 °C oder mehr beträgt, kann die Quelle als Thermalquelle bezeichnet werden. Das aus tieferen Gesteinsschichten zutage tretende Thermalwasser weist häufig einen hohen Gehalt an Mineralstoffen wie z.-B. Fluor, Jod, Kalzium, Natrium, Schwefel oder Sulfaten auf. Therapeutisch genutzt werden die Mineral- und Thermalwässer in Form von Bewegungs- und Wannenbädern, Packungen, Trinkkuren und Inhalationen, wobei die Wirkungen auf den menschlichen Körper und damit die Indikationen und Kontrain‐ dikationen von der jeweiligen Zusammensetzung der Wässer abhängig sind. Auch der Kontrast des Kurortklimas zum Heimatklima im gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kurgastes beeinflusst die Wirksamkeit. Nachstehendes, am Quellort in Bad Liebenstein öffentlich ausliegendes Informa‐ tionsblatt zeigt die therapeutische Eignung und Anwendbarkeit einer Natrium-Cal‐ cium-Chlorid-Hydrocarbonatquelle differenziert auf. 176 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="177"?> Abb. 26: Therapeutische Eignung und Anwendbarkeit der Quelle 51 in Bad Liebenstein 4.4.2.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heil‐ quellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nach‐ folgenden Voraussetzungen, um als Mineralund/ oder Thermalheilbad anerkannt zu werden (anstatt des Prädikats Mineralbzw. Thermalheilbad kann entsprechend dem hauptsächlich angewendeten Kurmittel auch die Bezeichnung Sole-, Schwefel-, Radon- oder Jod-Heilbad o.-Ä. geführt werden) (vgl. DHV/ DTV 2024: 73 f.): ● allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftku‐ rorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-balneologische Gutachten des Bodens, ● kurortmedizinische Anwendbarkeit von Heilwässern und/ oder Heilgasen aus ortsgebundenen Quellen oder Bohrungen, die im Vorwege wasserrechtlich meist als Heilquellen anerkannt worden sind, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 177 <?page no="178"?> ● Ausrichtung der vorgehaltenen verschiedenen Anwendungsformen für die Heil‐ wässer bzw. Heilgase mit deren chemischen bzw. physikalischen Eigenschaften auf die therapeutische Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder, ● aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaf‐ ten oder durch Erfahrung bewährte Eignung dieser ortsspezifischen Heilmittel, bei unterschiedlichen Krankheitsbildern Heilzwecken zu dienen, ● natürliche Heilmittel des Bodens, die sich nach wissenschaftlichen Erfahrungen und/ oder dem jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kurmäßig bewährt haben, ● Vorkommen und wissenschaftliche Anerkennung der Heilwirkung eines oder mehrerer natürlicher Heilmittel des Bodens; natürliche ortsgebundene Heilwässer müssen aus Quellen - einschließlich der künstlich erschlossenen Brunnen - stammen und geeignet sein, Heilzwecken zu dienen. Der Begriff „natürlich“ (Natur‐ belassenheit) bezieht sich auf Quellwasser oder Brunnenwasser, das unverändert getrunken, zum Füllen von Wannen und kleineren Bewegungsbädern, in einigen Fällen auch für größere Becken (Sole) genutzt wird. Vergleichbares gilt auch für Heilgase, ● technisch gebotene Einwirkungen bei der Gewinnung und Abfüllung oder gesetz‐ lich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Anwendung (z. B. Aufbereitungsmaßnahmen für Bewegungsbäder) stellen den Begriff „natürlich“ nicht in Frage, ● die natürlichen Heilmittel des Bodens (ortsgebundene Heilmittel) müssen grund‐ sätzlich am Ort ihres Vorkommens therapeutisch angewendet oder genutzt wer‐ den. Unter die natürlichen ortsgebundenen Heilwässer fallen alle therapeutischen Nutzungs- und Anwendungsarten des Heilwassers einer Heilquelle (Heilwas‐ ser-Trinkkur am Ort; Versandheilwässer; therapeutische Nutzung zu Bade- und Inhalationszwecken; therapeutische Nutzung von Heilgasen; Gewinnung und Vertrieb von Heilquellenpräparaten als Arzneimittel), ● ein durch Erfahrung bewährtes Bioklima und eine ausreichende Luftqualität, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Badearzt (bei einem Heilbad mit der Heilanzeige „Frauenkrankheiten“ ist eine fachärztliche gynäkologische Überwachung zu gewährleisten), ● psychologische Begleitung der Kurpatienten. Dies bedeutet nicht zwingend die Notwendigkeit einer Psychotherapie und erfordert nicht den Einsatz von Psy‐ chotherapeuten. Die psychische Stärkung und Stabilisierung in der Krankheitssi‐ tuation der Patienten kann auch durch entsprechend ausgebildete Angehörige verschiedener Sozialberufe oder der Seelsorge erfolgen. Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 74 f.): ● „Kurmittelhaus (i. d. R., ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollständigen Funktionalität) oder Kurmittelabteilung (ggf. auch in Kooperation 178 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="179"?> mit einem privaten Badebetrieb oder einer Kur- oder Reha-Klinik) zur Abgabe der physikalischen Therapie (sogenannter „passiver“ Behandlungsformen: Bäder, Mas‐ sagen etc.) zur Abgabe von Bädern mit Heilwässern (in Wannen, Therapiebecken und Bewegungsbädern) oder Peloiden, Gasbädern und zusätzliche Behandlungen, ● ggf. ein Inhalatorium zur Abgabe von Inhalationen, ● je nach Indikationen (Heilanzeigen) eine Trinkkur- und Wandelhalle oder eine in ihrer Funktionalität vollständig vergleichbare Einrichtung, ● Einrichtungen für sog. „aktivierende“ Behandlungsformen, wie Bewegungs- oder Sporttherapie oder Physiotherapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Haus des Gastes (ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für die Kurgäste; dabei kann sich die Bezeichnung auch auf eine Einheit mehre‐ rer Gebäude beziehen, wenn ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist; Internetplätze oder -Anschlüsse sind wesentlicher Bestandteil eines Kommunika‐ tionsraumes, ● ausgedehnte Parkanlagen (i. d. R. Kurpark, ansonsten eine vergleichbare Anlage mit derselben, vollständigen Funktionalität) mit gekennzeichnetem Wegenetz, ● Liegewiese, ● Sportanlagen, Spielangebote, ● mindestens ein Terrainkurweg.“ Hinsichtlich der ortsspezifischen Heilmittel sind nachfolgende Analysen beizubrin‐ gen (DHV/ DTV 2024: 76): Für Heilwasser: ● „Heilwasseranalyse in Form der Anerkennungsanalyse, ● Heilwasseranalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Heilwasseranalyse in Form der jährlichen Kontrollanalyse, ● Periodische Überprüfung der Mikrobiologie (vierteljährlich), ● Allgemeine Hygieneuntersuchungen (mikrobiologische und chemische Untersu‐ chungen) an der Quelle (monatlich), sowie am Anwendungsort gem. den rechtli‐ chen Bestimmungen. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 179 <?page no="180"?> Für Heilgas: ● Heilgasanalyse in Form der Erstuntersuchung, ● Heilgasanalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Heilgasanalyse in Form der jährlichen Kontrollanalyse.“ Hinsichtlich der Hauptheil- und Gegenanzeigen sind nachfolgende Gutachten bei‐ zubringen (DHV/ DTV 2024: 76): ● „einmalig medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüg‐ lich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten mit Feststellung über die Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) des Ortes, ● einmalig medizinisch-balneologisches Gutachten über die therapeutische Eignung des Heilmittels mit Feststellung der Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindi‐ kationen (Gegenanzeigen) des Ortes.“ Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 75): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erfor‐ derlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 75 f.): ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung. Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert, ● alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält. 4.4.2.3 Mineral- und Thermalheilbäder in Deutschland In Deutschland sind 110 Orte (z. B. Bad Salzuflen) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B. Erwitte - Bad Westernkotten) mit dem Prädikat „Mineral- oder Thermalheilbad“ anerkannt. Damit stellt diese Bädersparte die meisten Heilbäder und Kurorte. Von allen Bädersparten weisen die Mineral- oder Thermalbäder am häufigsten eine Mehrfach‐ prädikatisierung auf: 16 sind zweifach, Bad Dürrheim und Bad Schmiedeberg sogar dreifach prädikatisiert. Meist bezieht sich die zusätzliche Prädikatisierung auf das Prädikat Kneipp-Kurort bzw. -Heilbad sowie auf Moorkurort bzw. -bad. 180 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="181"?> • Aachen (NW) • Bad Abbach (BY) • Bad Aibling (BY) • Bad Alexandersbad (BY) • Bad Arolsen (HE) • Bad Bellingen (BW) • Bad Belzig (BB) • Bad Bentheim (NI) • Bad Bertrich (RP) • Bad Bevensen (NI) • Bad Birnbach (BY) • Bad Bocklet (BY) • Bad Brambach (SN) • Bad Breisig (RP) • Bad Brückenau (BY) • Bad Buchau (BW) • Bad Ditzenbach (BW) • Bad Driburg (NW) • Bad Dürkheim (RP) • Bad Dürrheim (BW) • Bad Elster (SN) • Bad Ems (RP) • Bad Emstal (HE) • Bad Endbach (HE) • Bad Endorf (BY) • Bad Frankenhausen (TH) • Bad Füssing (BY) • Bad Gandersheim (NI) • Bad Gögging (BY) • Bad Griesbach im Rottal (BY) • Bad Harzburg (NI) • Bad Herrenalb (BW) • Bad Hersfeld (HE) • Bad Homburg (HE) • Bad Hönningen (RP) • Bad Karlshafen (HE) • Bad Kissingen (BY) • Bad Klosterlausnitz (TH) • Bad König (HE) • Bad Königshofen (BY) • Bad Kösen (ST) • Bad Kreuznach (RP) • Bad Krozingen (BW) • Bad Laer (NI) • Bad Langensalza (TH) • Bad Lausick (SN) • Bad Liebenstein (TH) • Bad Liebenzell (BW) • Bad Lippspringe (NW) • Bad Meinberg (NW) • Bad Mergentheim (BW) • Bad Münster am Stein (RP) • Bad Nauheim (HE) • Bad Nenndorf (NI) • Bad Neualbenreuth (BY) • Bad Neuenahr (RP) • Bad Neustadt (Saale) (BY) • Bad Oeynhausen (NW) • Bad Orb (HE) • Bad Peterstal-Griesbach (BW) • Bad Pyrmont (NI) • Bad Rappenau (BW) • Bad Reichenhall (BY) • Bad Rodach (BY) • Bad Rothenfelde (NI) • Bad Saarow (BB) • Bad Säckingen (BW) • Bad Salzdetfurth (NI) • Bad Salzelmen (ST) • Bad Salzhausen (HE) • Bad Salzig (RP) • Bad Salzschlirf (HE) • Bad Salzuflen (NW) • Bad Salzungen (TH) • Bad Sassendorf (NW) • Bad Saulgau (BW) • Bad Schlema (SN) • Bad Schmiedeberg (ST) • Bad Schönborn (BW) • Bad Schwalbach (HE) • Bad Schwartau (SH) • Bad Soden-Salmünster (HE) • Bad Sooden-Allendorf (HE) • Bad Staffelstein (BY) • Bad Steben (BY) • Bad Sulza (TH) • Bad Teinach (BW) • Bad Überkingen (BW) • Bad Urach (BW) • Bad Waldliesborn (NW) • Bad Waldsee (BW) • Bad Westernkotten (NW) • Bad Wiessee (BY) • Bad Wildbad (BW) • Bad Wildstein (RP) • Bad Wildungen (HE) • Bad Wilhelmshöhe (HE) • Bad Wilsnack (BB) • Bad Wimpfen (BW) • Bad Windsheim (BY) • Baden-Baden (BW) • Badenweiler (BW) • Heilbad Heiligenstadt (TH) • Heilbad Warmbad (SN) • Herbstein (HE) • Schlangenbad (HE) • St. Blasien (BW) • St. Peter-Ording (SH) • Templin (BB) • Waren (MV) • Wiesbaden (HE) Tab. 33: Mineral- und Thermalheilbäder in Deutschland 4.4.2.4 Beispiel Mineral- und Radonheilbad Bad Kreuznach Das in Rheinland-Pfalz an der Nahe gelegene Mineral- und Radonheilbad Bad Kreuz‐ nach begann sich Anfang des 19. Jh. zu einem Kurort zu entwickeln. 1817 ließ der Arzt Dr. Johann Erhard Peter Prieger eine Badestube zur therapeutischen Anwendung der bei der Salzgewinnung entstehenden Mutterlauge errichten. 1843 wurde das erste Kurhaus erbaut, 1912/ 13 folgte an gleicher Stelle ein größeres Kur- und Bäderhaus, 1979 wurde die Crucenia-Kurtherme eröffnet. Schon seit 1924 führt die Stadt den Namenszusatz „Bad“, ohne damals von Amts wegen entsprechend prädikatisiert worden zu sein. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 181 <?page no="182"?> Im Zuge des Zusammenschlusses der beiden Heilbäder Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg 2014 sind die bereits vorhandenen Prädikate zurückge‐ geben worden und es erfolgte in einem erneuten Antragsverfahren 2020 die Aner‐ kennung für das neue Heilbad Bad Kreuznach-Bad Münster am Stein-Ebernburg. Hierbei sind das ehemalige Heilbad Bad Kreuznach und der Ortsteil Bad Münster am Stein-Ebernburg zusammen als Heilbad prädikatisiert, das die gesetzlichen Anfor‐ derungen erfüllt. Bezüglich des Klimas und der Luftqualität erfüllt der Ortsteil Bad Münster am Stein-Ebernburg auch die strengen Qualitätsanforderungen, die an einen heilklimatischen Kurort gestellt werden. Abb. 27: Kurhaus Bad Kreuznach Ein wichtiger Entwicklungsschritt war 1911 der Nachweis radonhaltiger Luft im ehemaligen Bergwerksstollen Rudolf-Stollen durch den Apotheker und Chemiker Dr. Karl Aschoff. Das Radon entsteht aus dem natürlichen Zerfall des im Porphyrgestein des Stollens enthaltenen Metalls Radium und kann exakt dosiert und unter strenger ärztlicher Kontrolle zu therapeutischen Zwecken angewendet werden, was Aschoff erkannte und weiterentwickelte. Schon 1912 wurde ein Inhalatorium vor dem Stollen gebaut, welches aber zum Ende des Zweiten Weltkrieges zerstört worden ist. Der Kurbetrieb in Bad Kreuznach ist seit 1955 wieder angelaufen, seit 1974 erfolgt die Radon-Therapie im Inneren des Heilstollens. Dieser trägt seit 2014 - benannt nach dem Kurarzt Dr. Hans Jöckel, der diesen 1998-2013 in Eigenregie betrieb - den Namen Sänitätsrat-Dr.-Jöckel-Stollen. Seit 2013 wird der Stollen unter der medizinischen Leitung des Nuklearmediziners Dr. med. Andreas Zöller von der Acumeda GmbH unter dem Namen AcuRadon betrieben. 182 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="183"?> Abb. 28: Radonstollen Bad Kreuznach Heute zählt Bad Kreuznach 52.500 Einwohner, hierin enthalten sind die ca. 4.200 Einwohner des Ortsbezirks Bad Münster am Stein - Ebernburg, der 2014 nach Bad Kreuznach eingemeindet worden ist. Insgesamt stellen der Tourismus im Allgemeinen und der Kurverkehr im Speziellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Im Angebot sind 4.000 Gästebetten, davon 1.500 in den Kurkliniken. 2023 erfasst die amtliche Statistik (Übernachtungen in Betrieben ab zehn Betten) für Bad Kreuznach 634.000 Übernachtungen, davon etwas weniger als die Hälfte in Kureinrichtungen. In dieser Zahl sind nicht die Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen eingerechnet: Die meisten Gäste, die eine mehrwöchige Radonkur durchführen, mieten eine Ferienwohnung und nicht wenige nächtigen im Wohnwagen oder -mobil auf einem Campingplatz. Die → Tabelle 34 fasst die in Bad Kreuznach vorgehaltenen kurörtlichen Einrich‐ tungen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Mineral- und Radonheilbad Heilmittel • Natrium-Chlorid-Thermalsole • Natrium-Chlorid-Wasser • radonhaltige Luft im Heilstollen Anwendungen • Heilwasserbad (Wannen-, Sitz- und Sprudelbad) • Kohlensäurebad • Bewegungsbad in Thermalsole • Heilerdepackungen • Massagen • Lymphdrainage • Physiotherapie 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 183 <?page no="184"?> • Kältebehandlung • Elektrotherapie • Inhalation (auch mit Radon) Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Crucenia Gesundheitszentrum • Bäderhaus • Radon Inhalatorium Sanitätsrat Dr. Jöckel Stollen • Freiluft-Inhalatorium mit Solezerstäubungsanlage im Kurpark • Crucenia-Therme mit Innen- und Außenbecken • Gradierwerke im Salinental • Kneipp Anlagen Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten • Drei-Burgen-Klinik • Karl-Aschoff-Klinik • Psychosomatische Fachklinik St. Franziska-Stift • Rehabilitationsklinik Nahetal • Rheuma-Krankenhaus • Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe • Viktoriastift Reha-Klinik für Kinder u. Jugendliche Badeärzte 3 Wellnesshotels 1 Tab. 34: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Kreuznach Dr. Michael Vesper, Geschäftsführer der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH skizziert die touristischen Rahmenbedingungen in Bad Kreuznach: „Grund für eine Reha in Bad Kreuznach ist einerseits die Spezialisierung von Kliniken (Landesrheumazentrum, Kinder-Reha, Onkologie) mit dem damit verbundenen hohen Qualitätsstandard. Im Bereich der ortsgebundenen Kurmittel kann die Radontherapie im Sanitätsrat-Dr.-Jöckel-Stollen als Alleinstellungsmerkmal gelten. Die Indikation sind Schmerzsymptome als Folge entzündlicher Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises. Obwohl sich hier eine enge Beziehung zur Rheumatherapie der Rheu‐ maklinik ergeben könnte, spielt dort im Therapieplan die Radontherapie nur bei der Indikation Morbus Bechterew eine Rolle, weil Patienten mit dieser Erkrankung positiv auf die Therapie ansprechen und die Reha in Bad Kreuznach vor allem aus diesem Grund wählen. Ansonsten ist eine reservierte Haltung der behandelnden Ärzte wegen des fehlenden Wirksamkeitsnachweises nach den Anforderungen der evidenzbasierten Therapie (randomisierte Doppelblind-Studie) und eines gefühlten oder vermuteten Strahlenrisikos dafür verantwortlich, dass eine enge Kooperation zwischen Klinik und Stollentherapie seit Ende der 90er Jahre nicht mehr besteht. Als wichtiges attraktivierendes Element, wenn auch nicht als Alleinstellungsmerk‐ mal, sind die Freiluftinhalation durch Solezerstäuber und die Gradierwerke in den Kurparken und im Salinental anzusehen. Für den Gesundheitsaufenthalt spielt auch das Konzept der kurzen Wege eine Rolle. Kurpark, Freiluftinhalatorium und Solezerstäuber, Thermalbad, Gesundheitszentrum 184 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="185"?> und Haus des Gastes sind räumlich miteinander verbunden - das größte Hotel verfügt über einen Bademantelgang zu den Crucenia-Thermen. Das Veranstaltungsangebot richtet sich vor allem an den Tagestouristen. Die größte Veranstaltung - der Bad Kreuznacher Jahrmarkt im August - dürfte für Gesundheits‐ gäste weniger interessant sein. Beliebt sind der Mittelaltermarkt in Ebernburg, der Weihnachtsmarkt in Bad Münster am Stein und diverse Weinfeste. Während der ge‐ samten Saison gibt es kostenfreie musikalische Angebote im Kurpark Bad Kreuznach. Das Kurgebiet und Innenstadt sind fast durchgängig verkehrsberuhigt. Die Stadt bemüht sich um die Umsetzung eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes, das vom Stadtrat beschlossen wurde, steht aber vor dem Problem einer sehr hohen Dichte des motorisierten Individualverkehrs - auch innerstädtisch - auf begrenztem Raum und hat keine Lösung für das Problem, dass eine innerstädtische Bundesstraße auch das Kurgebiet berührt. Insbesondere der ÖPNV ist bei der Zielerreichung der Barrierefrei‐ heit der Busse mittlerweile bei einem sehr hohen Realisierungsgrad - fast vollständig auf den Hauptstrecken - angelangt. Der Bahnhof Bad Kreuznach ist bereits barrierefrei, der Bahnhof Bad Münster am Stein ist für den Umbau eingeplant. So kann die Stadt insbesondere auf eine sehr gute Erreichbarkeit durch die Bahn verweisen. Derzeit ist Bad Kreuznach nicht mit einem Nachhaltigkeitszertifikat zertifiziert. Das Kurgebiet ist großflächig mit der Bauleitplanung geschützt. Die Heilquellen werden durch zwei Heilquellenschutzgebiete geschützt. Der Kurort verfügt traditionell über Gäste, die in fortgeschrittenem Alter wegen gesundheitlicher Themen Angebote nutzen. Das Augenmerk galt daher in der Ver‐ gangenheit dem Ausbau der Barrierefreiheit. Alle Gesundheitseinrichtungen und Parkanlagen sind barrierefrei ausgestaltet und auch zertifiziert („Reisen für alle“). Im Bereich der Kur sind in den kommenden zehn Jahren folgende Herausforderun‐ gen zu bewältigen: ● Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, ● Begrenzung der Kostenproblematik der Steigerung der Energiepreise durch Um‐ rüstung auf regenerative Energien und neue technischen Lösungen, ● Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung, auch durch Anwerbung von aus‐ ländischen Arbeitskräften. Hier ist aber bei personenbezogenen Dienstleistungen die Sprachbarriere besonders hoch. In Bad Kreuznach ist zudem die Problematik erkennbar, dass die hohe Dichte von Gesundheitsdienstleistern zu einem Nachfra‐ gemarkt für Arbeitskräfte geführt hat, ● Wirksamkeitsnachweise der kurmedizinischen Angebote nach dem Standard der evidenzbasierten Medizin, ● Gewinnung von „Selbstzahlern“, die im fortschreitenden Alter Leistungsfähigkeit und Lebensqualität durch einen Gesundheitsurlaub aufrechterhalten oder steigern wollen.“ Dr. med. Andreas Zöller, Nuklearmediziner, medizinischer Leiter des Radonstollens und Inhaber der Zertifikate Balneologie und Klimatherapie berichtet über Entwicklung, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 185 <?page no="186"?> Anwendung, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Radon-Therapie in Bad Kreuznach: „Radon (chemisches Symbol 222Rn) ist ein farb- und geruchloses, natürlich vorkom‐ mendes, radioaktives Edelgas. Die Radontherapie ist eine alternative medizinische Behandlungsmethode, die auf der Verwendung dieses radioaktiven Edelgases basiert. Diese Therapie wird häufig in Form von Inhalationen oder Bädern durchgeführt und ist besonders in Deutschland und Österreich verbreitet. Wirkweise Die Wirkweise der Radontherapie beruht auf der milden Strahlenbelastung durch das eingeatmete oder über die Haut aufgenommene Radon. Diese Strahlung soll die körpereigenen Reparaturmechanismen aktivieren und entzündungshemmende Effekte hervorrufen. Zudem wird die Freisetzung von Endorphinen angeregt, was zur Schmerzreduktion beiträgt. Empfohlen wird eine 10-12-stündige Therapie (jeweils eine Stunde pro Tag). Es sind aber auch kleinere Therapieeinheiten möglich. Erfolge Die Erfolge der Radontherapie sind durch zahlreiche Studien und Patientenberichte dokumentiert. Schmerzlinderung: Die meisten Patienten berichten über eine deutliche Schmerzre‐ duktion und eine bessere Beweglichkeit. Entzündungshemmung: Bei entzündlichen Erkrankungen konnte eine Verringerung der Entzündungssymptome festgestellt werden. Somit wird eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht. Langzeitwirkung Die positiven Effekte der Radontherapie halten oft mehrere Monate nach der Behand‐ lung an. Von den Patienten wird über einen Therapieerfolg von 6-8 und auch über 12 Monate berichtet. Zusätzlich kommt es in vielen Fällen zu einer Reduktion der Medikation. Indikationen ● Radontherapie bei chronischen Schmerzen und Funktionsstörungen bei Erkran‐ kung des Bewegungsapparates ● Chronische entzündlich-rheumatische Erkrankungen, insbesondere Morbus Bech‐ terew Spondylarthropathien. ● Chronische Polyarthritis (Rheumatoide Arthritis) ● Degenerative Erkrankungen der großen und kleinen Gelenke (Arthrosen), ● Degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule (Spondylosen, Spondylarthrosen) 186 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="187"?> ● Fibromyalgie-Syndrom, Weichteilrheumatismus ● Nicht entzündliche Schmerzen an Muskeln und Sehnen ● Psoriasisarthropathie bzw. Arthritis psoriatica ● Chronische Arthritis urica ● Störungen der Regeneration, Zirkulation und der immunologischen Balance der Haut ● Neurodermitis ● Psoriasis vulgaris ● Sklerodermie ● Chronische Sinusitis ● Chronische Schmerzen und Funktionsstörungen bei neurologischen Erkrankun‐ gen ● Neuralgien ● Neuritiden ● Polyneuropathien Kontraindikationen ● Radontherapie in allen Applikationsformen ● Schwangerschaft ● Hyperthyreose ● bei Malignom-Patienten sollte ein Abstand von einem Jahr zur abgeschlossenen Chemooder/ und Strahlenund/ oder Immuntherapie gewahrt werden Relative zusätzliche Kontraindikationen ● schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen ● schwere Herzrhythmusstörungen ● schwere Nierenfunktionsstörungen bzw. entzündliche Nierenbeteiligungen im Rahmen einer Autoimmunerkrankung ● akute Infekte ● akute Iritis ● hochakuter Schub einer chronischen Polyarthritis bzw. einer Arthritis psoriatica ● Morbus Bechterew im Schub Kinder und Jugendliche sollte man nicht grundsätzlich von einer Radonbehandlung ausschließen. Hier sollte im Einzelfall das Risiko einer medikamentösen Behandlung gegenüber einer schwachen Strahlentherapie abgewogen werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Therapie erst ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt wird. Der Radonstollen in Bad Kreuznach ist barrierefrei. Nach nur kurzem Weg befindet man sich im Therapieraum, in dem man jeweils eine Stunde im Sitzen oder Liegen verbringt. Die Temperatur beträgt angenehme 28-29-°C. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 187 <?page no="188"?> Schlussfolgerung Die Radiotherapie stellt eine vielversprechende Ergänzung zu konventionellen Be‐ handlungsmethoden dar, insbesondere bei chronischen Schmerzen und entzündlichen Erkrankungen. Trotz ihrer Vorteile sollten die Kontraindikationen und mögliche Risiken sorgfältig abgewogen werden. Aus diesem Grund ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Verordnung muss von ortsansässigen Badeärzten oder ärztlichen Inhabern der Zertifikate Balneologie (Bäderheilkunde) und Klimatherapie erfolgen.“ 4.4.2.5 Beispiel Thermal-Mineralheilbad und Kneipp-Kurort Bad Nauheim Auch wenn schon für 1835 eine erste Solebadeanstalt belegt ist, ist der Beginn eines systematischen Kurbetriebs des in Hessen, knapp 50 km nördlich von Frankfurt, gelegenen Nauheim auf das Jahr 1846 zu datieren. In jenem Jahr wurde der sog. Große Sprudel, eine Thermalsolequelle mit hohem Mineralgehalt, durch Zufall entdeckt. Zwischen 1862 und 1864 wurde ein erstes Kurhaus erbaut und 1864 wurde eine durch das Großherzogtum Hessen konzessionierte Spielbank eröffnet, deren Einnahmen das schnelle Wachstum des Kurortes mitfinanzierten. 1850 wurde der Ort an das Eisenbahnnetz (Main-Weser-Bahn) angeschlossen, 1857 wurde der erste Kurpark angelegt. Seit 1869 führt der Ort, der 1854 die Stadtrechte erhielt, den Namenszusatz „Bad“. Die heilende Wirkung der Kohlensäure in der Thermalsole förderte die rasche Entwicklung des Ortes zu einem Kurort (v. a. für Herz-Kreislauf-Erkrankungen) von europäischem Rang, der auch gern vom Adel, gekrönten Häuptern und Prominenten besucht wurde. In der Folge errichteten internationale Hotelketten ihre Dependancen in Bad Nauheim. 1901 entstand ein neues Inhalatorium, in dem die vernebelte Sole therapeutisch an‐ gewendet werden konnte. Zwischen 1905 und 1912 wurde im Jugendstil der Sprudelhof errichtet: um zwei Sprudel wurden sechs Badehäuser mit Wartesälen und insgesamt 264 Badezellen sowie eine Wandelhalle und zwei Verwaltungsgebäude angelegt, die noch heute eine zum Kurpark offene, hofähnliche Anlage bilden. Das nicht einmal 50 Jahre alte Kurhaus wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls im Jugendstil modernisiert. Noch heute gilt der Sprudelhof als eine der größten zusammenhängenden Jugendstil‐ anlagen Europas und definiert zu einem wesentlichen Teil die heutige Bedeutung Bad Nauheims als Jugendstilstadt. 188 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="189"?> Abb. 29: Sprudelhof Bad Nauheim Nachdem im Zweiten Weltkrieg Kureinrichtungen und Hotelanlagen als Lazarette genutzt wurden, lebte der Kurbetrieb in der weitgehend unzerstörten Stadt rasch wieder auf, nun allerdings mit einer veränderten Gästestruktur. Bedingt durch die Fortschritte in der Sozialgesetzgebung stand die Kur nun auch den weniger Begüterten offen, wodurch die Zahl der Kurgäste v.-a. seit den 1950er Jahren stark anstieg. Diese Blütezeit fand in Folge der straffen Reformen der Gesundheitsgesetzgebung spätestens 1996 ihr Ende. Auch machten Fortschritte bei den Behandlungsmethoden und in der Pharmakologie v. a. bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen kostenintensive Kuraufenthalte medizinisch zunehmend überflüssig. Dennoch erhält sich Bad Nauheim den Status als Gesundheitsstadt durch eine Vielzahl an (Spezial-)Kliniken und mehrere große Krankenhäuser. Die in Bad Nauheim auf eine lange Tradition zurückblickende Herzforschung wird z. B. durch das Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenfor‐ schung (W.-G.-Kerckhoff-Institut) fortgeführt. 2011 erschloss sich Bad Nauheim mit der Kneipp-Kur ein weiteres Kur-Standbein und ist seitdem neben dem Thermal-Mineralheilbad zusätzlich als Kneipp-Kurort staatlich anerkannt. Zur kurmäßigen Anwendung kommen in Bad Nauheim neben der Anwendung der Heilverfahren nach Kneipp auch zwei Sprudel (thermale kohlensäurehaltige Sole) 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 189 <?page no="190"?> in Form von Badeanwendungen und fünf Heilquellen (aufgrund des hohen Kohlen‐ säuregehalts als „Säuerlinge“ bezeichnet) in Form von Trinkkuren. Eine der drei Kneipp-Becken in Bad Nauheim ist mit Heilquellenwasser gefüllt. Heute zählt Bad Nauheim 33.975 Einwohner. Der Tourismus im Allgemeinen und der Kurverkehr im Speziellen ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Die 5.100 sozialver‐ sicherungspflichtig Beschäftigten aus der Gesundheitsbranche stellen ca. 41 % aller lokalen Beschäftigten in Bad Nauheim. Im Angebot sind 2.000 Gästebetten, davon 1.530 in den zehn Reha-Kliniken (76,5 %). Im Mai 2025 wurde eine elfte Reha-Klinik mit 300 Betten eröffnet. Zusätzlich befinden sich im Ort vier Akut-Kliniken. 2023 erfasst die amtliche Statistik (Betriebe ab zehn Betten) für Bad Nauheim ca. 97.000 Ankünfte und 750.000 Übernachtungen, davon ca. 80 % in den Kliniken. Dies begründet auch die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 7,7 Nächten. Hinzu kommen ca. 2 Mio. Tagesgäste. Die → Tabelle 35 fasst die in Bad Nauheim vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtun‐ gen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Thermal-Mineralheilbad und Kneipp-Kurort Heilmittel • 2 Sprudel (thermale kohlensäurehaltige Solen) • 5 Trinkbrunnen (Hydrogencarbonathaltiger Natrium-Chlo‐ rid-Säuerling, Natrium-Chlorid-Hydrogencarbonat-Säuer‐ ling, Calciumhaltiger Natrium-Chlorid-Hydrogencarbo‐ nat-Säuerling) Anwendungen • Bäder mit thermalen kohlensäurehaltigen Mineralquellen (Wannen-, Sitz- und Sprudelbad) • Sole-Inhalationen • Sole-Trinkkur • Anwendungen nach Kneipp Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • 7 Heilquellen • eine Trinkkuranlage • 5 Gradierwerke mit zusammen 650 Metern Länge • Gesundheitsgarten mit Angeboten des Kneipp’schen Natur‐ heilverfahrens • 3 Kneipp-Wassertretanlagen (eine davon mit Heilwasser) • 4 große Parkanlagen • Sprudelhof-Therme • Rosengarten • mehrere Barfußpfade • Heilwald Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten/ Krankenhäuser • Burghof Klinik (Akutklinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) • GZW Diabetes Klinik (Fachkrankenhaus für Diabetes mellitus und diabetische Folgeerkrankungen) • Hochwaldkrankenhaus (medizinische Grund- und Regelver‐ sorgung) 190 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="191"?> • Kerckhoff-Klinik (Herz-, Lungen-, Gefäß- und Rheuma‐ zentrum, Transplantationszentrum für Thorakale Organe, Reha-Zentrum) • Klinik Taunus (stationäre und ganztägig ambulante medizini‐ sche Rehabilitation für Lymphologie/ Angiologie sowie Häma‐ tologie/ Onkologie in Trägerschaft der Deutschen Rentenver‐ sicherung) • Klinik Wetterau (AHB/ Reha-Klinik für Herz/ Kreislauf, Ma‐ gen/ Darm, Leber/ Galle/ Stoffwechsel in Trägerschaft der Deut‐ schen Rentenversicherung) • Kurpark-Klinik (3 Fachkliniken für Rehabilitations- und Prä‐ ventionsmaßnahmen in den Bereichen Urologie, Orthopädie und Innere Medizin) • Median Kaiserberg-Klinik (Fachklinik für Tinnitus, Hörstö‐ rungen, Schwindel und Cochlea-Implantate) • Median Klinik am Südpark (Fachklinik für Innere Me‐ dizin/ Kardiologie, Psychosomatik und Orthopädie) mit Kneipp-zertifiziertem Badebereich • Medical Campus Peil (Facharztpraxen für Sportmedizin, Or‐ thopädie, Traumatologie, Handchirurgie, Kardiologie und In‐ nere Medizin, sowie ein Zentrum für ambulante Operationen und Ambulante Rehabilitation) • Park-Klinik (Fachklinik für Rehabilitation und Anschlussheil‐ behandlung in den Bereichen Orthopädie, Rheumatologie und Innere Medizin) • Rehazentrum am Sprudelhof (Reha-Klinik der Deutschen Ren‐ tenversicherung für Kardiologie und Psychosomatische Medi‐ zin) • Salus-Klinik (Fachklinik für Sucht- und psychosomatische Erkrankungen) Badeärzte 8 Wellnesshotels 1 Tab. 35: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Nauheim Steffen Schneider, Leiter Kur- und Servicebetrieb der Stadt Bad Nauheim, skizziert die touristischen Rahmenbedingungen: „Das mittelhessische Bad Nauheim, oft als Gesundheitsstadt bezeichnet, hat sich durch seine umfangreichen Gesundheits- und Kureinrichtungen einen Namen gemacht. Neben den Reha-Kliniken gibt es vier Akut-Kliniken, die eine Vielzahl von Indikatio‐ nen abdecken, darunter Herz- und Kreislauferkrankungen, Probleme des Bewegungs‐ apparates, orthopädische und rheumatische Erkrankungen, Magen-Darm-Beschwer‐ den, Atemwegserkrankungen, neurologische und psychosomatische Leiden sowie Onkologie und Gefäßerkrankungen. Auch die medizinische und therapeutische Infrastruktur kann sich sehen lassen: mit 104 Arztpraxen (darunter acht Badeärzte), 22 Zahnarztpraxen, zehn Psychothe‐ rapie-Praxen, 22 Physiotherapie-Praxen, acht Apotheken, fünf Augenoptikern, vier Hörakustikern und 27 Heilpraktikern ist die Stadt bestens gerüstet. Zudem genießen 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 191 <?page no="192"?> international renommierte Forschungsinstitute wie das Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung einen herausragenden Ruf. Ein besonderes Highlight ist die am 19. Dezember 2023 eröffnete Sprudelhof-Therme. Der zweite Bauabschnitt, eine Erweiterung des Sauna- und Wellnessbereiches im historischen Badehaus 2 des Sprudelhofes, soll Ende 2024 folgen. Die Stadt investiert insgesamt rund 70 Mio. Euro, inklusive einer Tiefgarage, um die Therme zu einem Katalysator für die gesamte Ökonomie der Region zu machen. Weitere Investitionen, wie etwa ein neues Hotel mit direktem Thermenzugang, sind in Planung. Nicht nur die Entwicklung der touristischen und medizinischen Infrastruktur, sondern auch der Strukturwandel seit der Landesgartenschau 2010 haben Bad Nauheim positiv verändert. Die Stadt hat sich durch modernisierte Kureinrichtungen, neu ge‐ staltete öffentliche Räume und eine lebhafte Innenstadt zu einem attraktiven Wohnort mit hoher Lebensqualität entwickelt. Die Stadt bietet zudem ein reichhaltiges kulturelles Angebot, darunter das Euro‐ pean-Elvis-Festival, das Rosenfest und das Jugendstilfestival. Verschiedene kulturelle Reihen und Veranstaltungen, sowie der fest in der zweiten Eishockey-Bundesliga verankerte Spitzensport, machen Bad Nauheim vielseitig attraktiv. Ein Alleinstellungsmerkmal Bad Nauheims ist die besondere Mineralität der Sole, die bereits historische Persönlichkeiten wie Otto von Bismarck, Alfred Krupp, Kaiserin Sissi, Mark Twain, Karl May, August Bebel, Erich Kästner, Hans Albers, Sepp Herberger oder König Saud von Saudi-Arabien angezogen hat. Die Heilquellen sind als ortsgebundene Heilmittel von großer Bedeutung und die Stadt arbeitet an Konzepten zur energeti‐ schen Nutzung des kohlensäurehaltigen, ca. 30-°C warmen Heilwassers. Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes mit einem 20-Punkte-Plan sind vielfältige Änderungen geplant: Beispielsweise sollen ab Dezember 2024 Stadtbusse auf allen Linien elektrifiziert fahren. Bad Nauheim ist eine Kurstadt, die das Kurwesen in ihrer DNA trägt. Die Eisho‐ ckey-Fans der Profimannschaft nennen sich „Die Kurstädter“. Ein großer Teil der Wertschöpfung in Bad Nauheim ist mit medizinisch-therapeutischen Einrichtungen, Kur, Tourismus und den nachgelagerten Folgeeffekten verbunden. Die Stadt ist infrastrukturell hervorragend aufgestellt. International renommierte Kliniken, der weitläufige Sprudelhof und die städtischen Kureinrichtungen mit der neuen Sprudel‐ hof-Therme bilden das Rückgrat des Kurwesens. Nicht zuletzt deshalb ist Bad Nauheim auch als Wohnort äußerst beliebt. Nichtsdestotrotz bleiben Risiken, die die bisherige positive Entwicklung abschwächen können. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen könnten schlechter werden, die energetische Transformation belastet die öffentlichen Kassen, und immer umfangreichere behördliche Auflagen insbesondere bei der Ein‐ leitung der Sole in die Vorfluter, der Entsorgung von Quellsinter-Schlämmen sowie bezüglich der natürlichen Radioaktivität in der Sole machen den Kurbetrieb und die Anwendung des ortsgebundenen Heilmittels finanziell sehr aufwändig. Ohne pragma‐ tische Lösungsansätze und/ oder eine finanzielle Unterstützung von Bund und Land wird ein Betrieb von Heilquellen, Sole-Thermalbad und Gradierbauten im derzeitigen 192 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="193"?> Umfang bei weiter steigenden Aufbereitungs- und Entsorgungskosten nicht möglich sein. Auch die politischen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen bleiben ein Ri‐ siko für die Gesundheitsstadt. Kliniken sind aktuell teilweise unterfinanziert und haben zudem erhebliche Probleme, Fachkräfte in Pflege und Therapie zu finden. In einigen Indikationsbereichen sinken die Fallzahlen für stationäre Rehabilitationen und Anschlussheilbehandlungen. Zudem sind die von den Krankenkassen gesetzten Rahmenbedingungen für ambulante Präventionsleistungen sowohl für den Anbieter als auch für den potenziellen Nachfrager weiterhin nicht hinreichend attraktiv. Daher ist zu erwarten, dass die Anzahl der ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB 5 auch in den kommenden Jahren nicht signifikant steigen wird. Ob Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein substituierendes Potenzial sein können, hängt davon ab, ob und in welchem Maße Unternehmen bereit sind, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu investieren. Bis heute versprüht Bad Nauheim seinen Charme durch die einzigartigen Jugend‐ stilgebäude, die Kneipp’sche Infrastruktur und die Erinnerung an Elvis Presley, der hier während seiner Militärzeit lebte. Die besondere Kombination aus hochwertigen medizinischen Angeboten und einer lebendigen Innenstadt macht Bad Nauheim zu einer äußerst attraktiven Kurstadt, die es auf unvergleichliche Weise versteht, das körperliche und mentale Wohlbefinden ihrer Gäste und Bewohner zu fördern.“ Dr. med. Lutz Ehnert, Facharzt für Innere Medizin und Naturheilverfahren, Di‐ plom-Kneipparzt und Badearzt, berichtet über Entwicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Kur in Bad Nauheim: „Obwohl in Bad Nauheim bereits seit 1835 öffentliche Badekuren angeboten wurden, gilt der überraschende Ausbruch des Großen Sprudels aus einem stillgelegten Bohr‐ schacht kurz vor Heiligabend 1846 als die eigentliche Geburtsstunde des Kurwesens. Von nun an verfügte der aufstrebende Ort über genügend Sole, um die Salzgewinnung sowie die Kuranlagen dauerhaft betreiben zu können. Wirkungsweise des Bad Nauheimer Thermal-Sole-Sprudels Der Bad Nauheimer Sprudel XII (Friedrich-Wilhelm-Sprudel) ist ein thermaler Sole-Sprudel. Es handelt sich um eine knapp 3 %-ige Sole mit einem Gehalt an freier gelöster Kohlensäure von bis zu 2250 mg/ l. Folgende Wirkungsweisen werden ihm zugeschrieben: ● Blutdrucksenkung durch Eröffnung der präkapillaren Widerstandsgefäße und Entlastung des Herzens ● Senkung der Herzfrequenz und des Sauerstoffverbrauchs wegen kühlerer Bade‐ temperatur ● Steigerung der Herzleistung um 10 % 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 193 <?page no="194"?> ● entsprechend dem Gehalt an freier gelöster Kohlensäure Zunahme der Hautdurch‐ blutung, zusätzliche Durchblutungsverbesserung durch das während des Badens in der Hornschicht der Haut eingelagerte Salz („Salzmantel“) ● die arterielle Verschlusskrankheit wird in jedem Stadium günstig beeinflusst. ● Unterstützung und Abheilung venöser und diabetischer Ulcera (Geschwüre) ● Lähmung der Kaltrezeptoren und Stimulation der Warmrezeptoren der Haut (das Badewasser wird wärmer empfunden als es ist) ● vegetative Dystonie und zerebrale Durchblutungsstörungen werden günstig be‐ einflusst ● es kommt nach wiederholter Anwendung (iterative Therapie) zu einer Umstim‐ mung des vegetativen Nervensystems im Sinne von mehr Ausgeglichenheit und Ruhe (von ergotroper zu trophotroper vegetativer Grundstimmung) ● die Abwehrkräfte des Körpers werden unterstützt und die Anfälligkeit gegen Erkältungen und Überempfindlichkeitsreaktionen (Allergien im weiteren Sinne) wird gemindert ● Verspannungen werden gelöst ● die niedrigprozentige Sole mit hohem CO 2 -Gehalt ist grundsätzlich entzündungs‐ hemmend und wirkt antiseptisch ● die Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Strahlen steigt (gute Vorbehandlung bei Psoriasis im Rahmen einer Photosoletherapie). Wirkung der Bad Nauheimer Trinkquellen In Bad Nauheim stehen für Trinkkuren fünf Quellen zur Verfügung: in der Kernstadt Kur-, Karls- und Ludwigsbrunnen sowie im Stadtteil Schwalheim Sauerbrunnen und Löwenquelle. Die Indikationen für Trinkkuren sind im Allgemeinen funktionelle Magen-Darm-Be‐ schwerden wie Reizmagen und Reizdarm mit oder ohne Diarrhoe (Durchfall), chro‐ nische Obstipation (Verstopfung), Blähungen, Blähbauch, Sodbrennen, dyspeptische Beschwerden etc. Wirkung der Bad Nauheimer Inhalationskur Inhalationstherapie und die Pneumatotherapie gehören zu den wichtigen physikali‐ schen Heilfaktoren in Bad Nauheim. Es gibt fünf Gradierwerke mit zusammen 650 Metern Länge, teilweise mit „Innenbegehung“ und einem „Indoor-Inhalatorium“ mit Feinaerosolvernebelung sowie den ersten zertifizierten hessischen „Heilwald“. Zusätzlich bietet der ortsansässige Kneipp-Verein mehrere rehabilitative Lungen‐ sportgruppen für Erkrankte mit den Indikationen Asthma bronchiale, chronische obstruktive Lungenerkrankung, Post-Covid-Syndromen und Lungentumorerkrankun‐ gen an. 194 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="195"?> Wirkung der Bad Nauheimer Terrainkur Die Bad Nauheimer Terrainkur gibt es in verschiedenen unterschiedlich dosierten Belastungsstufen, in Parkanlagen, im Heil- und Therapiewald und in der ländlichen Umgebung. Sie verbessert Herz-Kreislauf- und Lungenfunktionen, stabilisiert den Blutdruck, dient der Gewichtsreduktion, verringert Schmerzen bei Polyarthrose und hilft bei Problemen des Nervensystems und der Psyche. Sie dient einer allgemeinen Muskelkraftverbesserung. Indikationen der Bad Nauheimer Badekur Die Bad Nauheimer Kur bewährt sich bei Herz-Kreislauf-Leiden wie Hypertonie bzw. Hypotonie, Herzleistungsschwäche, koronarer Herzerkrankung, peripheren ar‐ teriellen und venösen Durchblutungsstörungen, Mikroangiopathien jeder Genese, Polyneuropathie, Ulcera (z. B. diabetischer oder venöser bzw. arterieller Genese), rheumatischen Erkrankungen, degenerativen Gelenkerkrankungen und vegetativer Dystonie. Weitere Indikation bestehen bei Psoriasis (Schuppenflechte mit oder ohne Gelenk‐ beteiligung) sowie posttraumatischen Störungen. Kontraindikationen der Bad Nauheimer Badekur Hier gelten die allgemeinen Kontraindikationen einer Bade-Kurortbehandlung wie schwere Herz-Lungenerkrankungen mit ausgeprägten Herzkreislauf- und Atemwegsstörungen (z. B. eine fortgeschrittene Herzinsuffizienz im NYHA-Stadium 3 und 4), endokrinologische akute Stoffwechselentgleisungen, akute fieberhafte Infekte bzw. Infektionskrankheiten, akute Tumorerkrankungen, akute Thrombosen, Embolien oder Psychosen. Historische Erfolge der Bad Nauheimer Badekur Professor Beneke hatte im Jahre 1859 einen später sehr prominenten Patienten, Otto Fürst von Bismarck, der spätere preußische Ministerpräsident und deutsche Reichs‐ kanzler. Bismarck hatte sich als Folge eines Jagdunfalls in Schweden 1857 ein schlimmes Geschwür (Ulcus cruris) am linken Bein zugezogen, welches ein solches Ausmaß annahm, dass der weltberühmte russische Chirurg Pirogow zu dessen Behandlung eine Oberschenkelamputation empfahl. Dieses lehnte Bismarck jedoch ab und begab sich, wohl auf Rat seines Frankfurter Jagdfreundes Bethmann, nach Nauheim zu Prof. Beneke in Behandlung. Diesem gelang es durch Anwendung der kohlensäurehaltigen Nauheimer Solequelle das Ulcus zur Abheilung zu bringen und das Bein zu retten. Wie wäre wohl die deutsche Geschichte verlaufen, wenn dieses nicht gelungen wäre? Ein oberschenkelamputierter Ministerpräsident bzw. Reichskanzler wäre zu jener Zeit undenkbar gewesen. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 195 <?page no="196"?> Durch den therapeutischen Erfolg freundeten sich Bismarck und Beneke an, was in der Folge dazu führte, dass Beneke erheblichen Einfluss auf die Sozialgesetzgebung und Entwicklung des Gesundheitswesens im neu gegründeten Deutschen Reich erlang. Der Heilerfolg führte auch dazu, dass Bismarck seinen im Deutsch-Französischen Krieg 1870/ 71 schwer verwundeten Sohn in Begleitung seiner Mutter nach Bad Nauheim zur Kur schickte. Aktuelle Forschungen mit Bad Nauheimer Sole Beim Deutschen Kongress für Physikalische und Rehabilitative Medizin in Berlin im September 2023 wurde folgende Arbeit aus Bad Nauheim, die im Rahmen einer Dissertation erfolgte, vorgestellt: Effekte balneologisch verschiedener Therapeutika bei Fingerpolyarthrose - die randomisierte, double-blind, sham-kontrollierte monozentri‐ sche ELVIS-Studie. Untersucht wurden die analgetische Wirkung und Änderungen der Griffkraft bei schmerzhafter Fingerpolyarthrose durch serielle Handbäder mit Bad Nauheimer Thermalsole-Sprudel versus Süßwasser. Dabei konnte eine signifikante analgetische Wirkung und Besserung durch serielle Anwendungen von Bad Nauheimer Sole nachgewiesen werden. Hinsichtlich einer Griffkraftsteigerung ergab sich keine signifikante Verbesserung mit diesem Studien‐ design. Die Untersuchungen sind aber zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt noch nicht final ausgewertet und abgeschlossen. Tendenziell sind noch weitere positive Ergebnisse der Sole-Therapie zu sehen und zu erwarten. Duale Wirkungsverstärkung durch Ergänzung der Kneipp-Therapie zur Bad Nau‐ heimer Mineral-Thermal-Kur: Das ortsgebundene traditionelle Heilmittel, der Bad Nauheimer Sole-Sprudel, wird in der Bad Nauheimer Badekur ergänzt durch das traditionelle europäische Naturheil‐ verfahren, der Kneipp-Kurtherapie mit den fünf Elementen Lebensordnung, Wasser, Bewegung, Ernährung und den Heilpflanzen. Die Kneipp-Therapie lässt sich hervorragend mit der Thermalsoletherapie kombi‐ nieren, so erkenntlich am Beispiel des Sprudel-Wassertretbeckens im Bad Nauheimer Stadtteil Schwalheim. Die duale Anwendung von Kneipp’schen Methoden mit balneologischen Verfahren ist in Deutschland nahezu einmalig und zeigt neue therapeutische Möglichkeiten auf. Die Kombination der Sprudel-Wirkung mit Kneipp’scher Hydrotherapie (z.-B. Was‐ sertreten) führt zu einer Intensivierung des Gefäßtrainings mit zusätzlicher Wirkung auf das vegetative Nervensystem. Des Weiteren werden entzündliche rheumatische Erkrankungen durch eine effektivere Verträglichkeit des Kältereizes gebessert.“ 196 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="197"?> 4.4.3 Kurort mit Peloidkurbetrieb 4.4.3.1 Charakteristika Orte oder Ortsbzw. Gemeindeteile, in denen Heilmittel des Bodens wie Lehm, Schlick, Heilschlämme (z. B. Kreide) oder Torf kurmäßig angewendet werden können, können als Kurorte mit Peloidbetrieb anerkannt werden. Die Anwendung erfolgt meist in Form von Peloidvoll- oder -teilbädern sowie kalten oder warmen Peloidpackungen. Die wichtigsten Voraussetzungen zur Verleihung des Prädikats sind die therapeutische Nutzung von Peloiden als natürliches wissenschaftlich anerkanntes Heilmittel sowie klimatische und lufthygienische Verhältnisse, die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen. 4.4.3.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heil‐ quellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfol‐ genden Voraussetzungen, um als Kurort mit Peloidkurbetrieb anerkannt zu werden. Für Kurorte mit Peloidkurbetrieb gelten grundsätzlich die gleichen medizinisch-the‐ rapeutischen bzw. medizinisch-klimatischen Anforderungen wie für Moorheilbäder, jedoch in geringerem Umfang (anstatt des Zusatzes „mit Peloidkurbetrieb“ kann auch die Bezeichnung des verwendeten Peloides, z. B. „Kurort mit Moorkurbetrieb“, geführt werden) (vgl. DHV/ DTV 2024: 78 f.): ● allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-balneologische Gutachten, ● kurortmedizinische Anwendbarkeit von ortstypischen Heilschlämmen (Peloiden) aus Peloidlagerstätten, ● Ausrichtung der vorgehaltenen verschiedenen Anwendungsformen für die Peloide mit deren physikalischen, chemisch-physikalischen und chemischen Eigenschaf‐ ten auf die therapeutische Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder, ● natürliche Heilmittel des Bodens, die sich nach wissenschaftlichen Erfahrungen und/ oder dem jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kurmäßig bewährt haben, ● Aufbereitung des Peloides zur therapeutischen Anwendung im Kurort, wobei die Peloidlagerstätte auch weiter entfernt liegen kann, ● Nachweis der Bezugsmöglichkeit eines langjährig bedarfsdeckenden Peloidvor‐ kommens (ohne exakte Quantifizierung), ● Vorhaltung der Einrichtungen für verschiedene Anwendungsmöglichkeiten: Pe‐ loid-Voll- und -teilbäder, Kalt- und Warm-Packungen, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 197 <?page no="198"?> ● Kurmittelhaus (i. d. R., ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollständigen Funktionalität) zur Abgabe der Peloidanwendungen (zentralisiert oder dezentralisiert), ● moderne Anlagen zur Herstellung von Peloidbädern und Peloidpackungen verschiedener Temperaturen (Vorratsbunker, Mahl-, Trenn-, Rühr- und Aufbe‐ reitungswerke („Moorküche“)), Förderanlagen für den badefertigen Peloidbrei, Einrichtungen zur umweltgerechten Entsorgung bzw. Zwischenlagerung des ab‐ gebadeten Peloides, ● bei Wiederverwendung von bereits therapeutisch benutzten und mindestens fünf Jahre gelagerten Peloiden sind eine Peloidanalyse sowie eine hygienische Untersu‐ chung erforderlich. Bei Verwendung des Peloides Moor: Abgebadetes und frisches Moor bzw. Torf sind getrennt zu lagern und sind vor (erneuter) Anwendung zu vermischen, ● ein durch Erfahrung bewährtes Bioklima und eine ausreichende Luftqualität, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Ba‐ dearzt. Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 79): ● „Einrichtungen zur Abgabe des ortsspezifischen Peloids einschließlich der physi‐ kalischen Therapie (sogenannter „passiver“ Behandlungsformen: Bäder, Massagen etc.), ● Einrichtungen für sog. „aktivierende“ Behandlungsformen, wie Bewegungs- oder Sporttherapie oder Physiotherapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Park- und Grünanlagen (i. d. R. Kurpark, ansonsten eine vergleichbare Anlage mit derselben, vollständigen Funktionalität).“ Hinsichtlich der ortsspezifischen Heilmittel sind nachfolgende Analysen beizubrin‐ gen (DHV/ DTV 2024: 80): ● „Peloidanalyse in Form der Erstanalyse, ● Peloidanalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Peloidanalyse in Form der jährlichen Kontrollanalyse.“ 198 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="199"?> Hinsichtlich der Hauptheil- und Gegenanzeigen sind nachfolgende Gutachten beizu‐ bringen (DHV/ DTV 2024: 80 f.) ● „einmalig medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüg‐ lich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten mit Feststellung über die Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) des Ortes, ● einmalig medizinisch-balneologisches Gutachten über die therapeutische Eignung des Heilmittels mit Feststellung der Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindi‐ kationen (Gegenanzeigen) des Ortes.“ Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 79) ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erfor‐ derlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 79 f.) ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung. Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein „Bioklimatisches Gutachten“ in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert, ● alle zehn Jahre ein Luftqualitätsbeurteilung. Wenn aufgrund einer Luftqualitäts‐ beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen indiziert. 4.4.3.3 Kurorte mit Peloidkurbetrieb in Deutschland 2024 waren in Deutschland fünf Orte (z. B. Bad Muskau) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B. Geestland - Bad Bederkesa) mit dem Prädikat „Kurort mit Peloidkurbetrieb“ anerkannt. • Bad Bederkesa (NI) • Bad Liebenwerda (BB) • Bad Muskau (SN) • Bad Sülze (MV) • Krumbad (BY) Tab. 36: Kurorte mit Peloidkurbetrieb in Deutschland 4.4.3.4 Beispiel Ort mit Peloidkurbetrieb Bad Liebenwerda Schon 1905 wurde im südbrandenburgischen Liebenwerda der Moor-Kurbetrieb auf‐ genommen, damit zählt der Ort zu den ältesten Kurorten in Brandenburg. Seit 1925 trägt Liebenwerda den Namenszusatz Bad. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1955 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 199 <?page no="200"?> das Eisenmoorbad von der Sozialversicherung des FDGB übernommen, in der Folge der deutschen Wiedervereinigung aber 1990 abgewickelt. 1991 fand das Eisenmoorbad mit einer privaten Altenheim- und Klinikgruppe einen neuen Eigner, der in den Ausbau zu einer Kurklinik investierte. 1994 mit dem brandenburgischen Zertifikat als „Kurstadt“ versehen, ist Bad Liebenwerda seit 2003 als Kurort mit Peloidkurbetrieb anerkannt, im November 2024 erfolgte die Reprädikatisierung. Zur kurmäßigen Anwendung kommt in Bad Liebenwerda Niedermoortorf. Abb. 30: Bad Liebenwerda Median Psychotherapeutische Klinik Heute zählt die Stadt Bad Liebenwerda 9.450 Einwohner und gehört seit 2020 zusam‐ men mit Falkenberg, Mühlberg und Uebigau-Wahrenbrück zur Verbandsgemeinde Liebenwerda (24.300 Einwohner). Der Tourismus zählt zu den wichtigen Wirtschafts‐ faktoren. Im Angebot von Bad Liebenwerda sind 525 Gästebetten (gewerblich und privat), davon 323 in den beiden Kurkliniken. 2023 verbuchte der Ort 118.301 Über‐ nachtungen, hiervon 94.118 in den beiden Kurkliniken. Die → Tabelle 37 fasst die heute in Bad Liebenwerda vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: 200 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="201"?> Prädikatisierung Ort mit Peloidkurbetrieb Heilmittel • Moor/ Niedermoortorf Anwendungen • Moorbäder • Moorpackungen • Moortreten • Moorkneten Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Kurpark mit Garten der Sinne • Kneipp-Brunnen im Kurpark • Lausitztherme Wonnemar • Epikur Zentrum für Gesundheit • Naturerlebnispfade Kliniken/ Sanatorien • Median Fontana Klinik (Rehabilitationsklinik für Orthopädie und Rheumatologie, v.-a. Anschlussheilbehandlungen) • Median Psychotherapeutische Klinik (spezialisiert auf Abhän‐ gigkeitserkrankungen) Badeärzte 2 Wellness-Hotels Bauantrag für ein Wellness-Hotel nahe der Lausitztherme liegt derzeit vor Tab. 37: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Liebenwerda Stefanie Richter, Leiterin der Koordinierungsstelle Pilotprojekt Verbandsgemeinde Liebenwerda und Kurstadtregion, skizziert die touristischen Rahmenbedingungen: „In den letzten Jahren lässt sich ein deutlicher Trend hin zum Gesundheitstourismus beobachten, was auf die steigende Lebenserwartung der Menschen zurückzuführen ist. Parallel dazu wächst die Nachfrage nach ambulanten Kuren. Der zunehmende psychische und mediale Druck im Alltag verstärkt das Bedürfnis nach Erholung, wodurch Urlaubs- und Rehabilitationsangebote in ländlichen Regionen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltende Attraktivität von Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Bad Liebenwerda profitiert von seiner günstigen geografischen Lage zwischen Ber‐ lin, Dresden und Leipzig. Die Stadt zeichnet sich durch ihre kurzen Wege aus - Kliniken, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im Stadtzentrum und sind unmittelbar an den Kurpark angebunden. Bad Liebenwerda zeichnet sich mit einer direkten Lage an der Schwarzen Elster aus und fungiert als Tor zum Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“, der mit viel Natur und zahlreichen Bewegungsmöglichkeiten lockt. Besonders hervorzuheben sind auch die möglichen Moorbehandlungen, die bei ent‐ sprechenden Diagnoseschlüsseln in Anspruch genommen werden können. In Bad Liebenwerda gibt es zudem zahlreiche kulturelle Sehenswürdigkeiten und Freizeitangebote, wie u. a. das Marionettentheater, den Lubwartturm, das Elster-Na‐ toureum und - besonders hervorzuheben - das Wonnemar mit der neugestalteten Saunalandschaft und dem Mineralforum. Veranstaltungen wie das Brunnenfest mit Elsterlauf, der Weihnachtsmarkt, die sonntäglichen Kurkonzerte von Mai bis August, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 201 <?page no="202"?> zahlreiche Konzerte in der St. Nikolai Kirche, das internationale Puppentheaterfestival sowie die Glühweinmeile und das Weinfest bieten ganzjährig abwechslungsreiche Erlebnisse. Auch der nachhaltige Tourismus nimmt eine zunehmend wichtige Rolle ein. Bad Liebenwerda verfügt über ein hervorragend ausgebautes Rad-Wanderwegenetz. Fahr‐ räder und E-Bikes können vor Ort in der Tourist-Information ausgeliehen werden, und es gibt die Möglichkeit, mehrtägige Radtouren zu verschiedenen Zielen im Landkreis zu unternehmen. Die Kooperation mit dem Naturparkhaus ermöglicht Wanderungen und Rangertouren durch den Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“, die das Bewusstsein der Gäste für Umweltprojekte und das natürliche Gleichgewicht stärken. In der Gastronomie wird großer Wert auf Regionalität gelegt: Wasser, Säfte, frischer Fisch aus der Teichwirtschaft und weitere Produkte aus der Region tragen zu kurzen Lieferwegen bei und unterstützen den nachhaltigen Tourismus. Bad Liebenwerda hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Kurstadtstatus zu bewahren und das hohe Niveau in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Lebensqualität weiter auszubauen. Es werden kontinuierlich zielgruppengerechte Angebote entwickelt und neue Kooperationspartner eingebunden, um den Aufenthalt für Besucher noch attrak‐ tiver zu gestalten. Der Trend zum Gesundheitstourismus, die steigende Nachfrage nach Digital-Detox-Angeboten sowie die geplante Antragstellung zum Heilbad bieten weitere Chancen für die Stadt, ihren Status als Gesundheits- und Erholungszentrum langfristig zu sichern.“ Dr. med. Wolfgang Lehmann-Leo, Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Physikalische Therapie und Balneologie, Rehabilitationswesen, Chirotherapie und Chefarzt der Rheumatologie der Median Fontana Klinik Bad Liebenwerda, berichtet über Entwicklung, Anwendungs‐ formen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Kur in Bad Liebenwerda: „Der Indikationsbereich der Klinik umfasst sowohl die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen als auch die orthopädischen Erkrankungen. Im Bereich der Rheumato‐ logie sind es vornehmlich die Rheumatoide Arthritis, die ankylosierende Spondylitis (früher Morbus Bechterew), die Gicht, die Psoriasisarthritis und die Kollagenosen (z. B. Lupus erythematodes disseminatus), die behandelt werden In diesen Indikationsbereich belegt überwiegend die Deutsche Rentenversicherung Bund mit 80 % die Rheumatologie. Der übrigen Betten werden durch die Krankenkas‐ sen belegt. Hier handelt es sich um berentete Personen. In der Orthopädie handelt es sich zu ca. 80 % um Patienten, die operiert worden sind und im Anschlussheilbehandlungsverfahren zu uns geschickt werden. Es sind Opera‐ tionen, die Verschleißveränderungen an Gelenken und Wirbelsäule behandeln sollen wie z. B. Hüft- und Kniegelenksersatz, Bandscheibenoperationen, Schultergelenksope‐ rationen, Operationen nach Unfällen z. B. Schenkelhalsfrakturen. Der postoperative Anteil überwiegt, ca. 20 % der Fälle werden konservativ behandelt, ohne operiert worden zu sein. 202 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="203"?> Beide Indikationsbereiche greifen auf das gesamte Behandlungsspektrum der Kli‐ nik zu. Im Vordergrund stehen sogenannte aktive Therapien, um Geschicklichkeit, Sicherheit vor Sturz, den Alltagsgebrauch der Gelenke, die operiert oder nicht operiert worden sind, zu beüben. Diese Priorität ist durch die Kostenträger vorgegeben. In diesem Zusammenhang spielt das Moor zwar nicht die Hauptrolle, aber eine entschei‐ dende Nebenrolle als schmerzlindernde, entspannende und entzündungshemmende Therapie. Die Inhaltstoffe des Moors haben, neben den heute deutlich verbesserten medikamentösen Therapieformen, bei den Rheumatikern eine sehr wichtige zusätzli‐ che Heilkraft. Im Rahmen des multimodalen Therapieangebotes nimmt auch heute noch das Moor eine zentrale Funktion beim Therapieerfolg wahr. Neben den o. g. Erkrankungen müssen alle wichtigen internistischen Erkrankungen mitbehandelt werden (z. B. Hypertonie, Diabetes mellitus). Diese Kompetenz wird durch die internistisch-rheumatologische Abteilung im Haus abgesichert. Der Anteil von Patienten mit seelischen Störungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen (z. B. Depressionen, Angststörungen). Der psychologische Dienst fängt diese Patienten auf und betreut deren Störungen. Kontraindikationen für eine Rehabilitation sind alle Erkrankungen, die Rehabili‐ tationsfähigkeit und Kooperation negativ beeinflussen, z. B. produktive psychiatri‐ sche Erkrankungen, aktive Tumorerkrankungen mit erhöhtem Interventionsbedarf, Gebrechlichkeit (Frailty) in Abgrenzung zum geriatrischen Fachgebiet. Die Erfolgsbilanz ist insgesamt sehr gut bzgl. Förderung der Bewegung, Verbesse‐ rung der Selbstkompetenz und Eröffnung neuer Therapiemöglichkeiten für die häus‐ liche Umgebung, Vermittlung neuer Berufsperspektiven in Fällen von eingetretener Berufsunfähigkeit. Wir empfehlen unsere MEDIAN-Fontana-Klinik Bad Liebenwerda wegen der hohen Sachkompetenz der therapeutischen Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in der Rheumatologie und Orthopädie und der guten sachlichen Ausstattung der Klinik. Der charmante Ort mit ansprechendem Zentrum bietet viele Möglichkeiten zum Einkaufen, Verweilen und dient als Ausgangspunkt für Fahrradtouren, Nordic Walking und Kanufahren auf der Schwarzen Elster. Da sich die Klinik im Ortskern befindet, haben auch postoperativ eingeschränkte Patienten nur kurze Wege, um sich zu versorgen oder außerhalb der Klinik ihre Lebensqualität zu verbessern. Bei einer älter werdenden Bevölkerung, einem demographisch bedingten Nach‐ wuchsproblem für Fachkräfte spielt die Gesunderhaltung der Bevölkerung eine immer größere Rolle. Die indikationsgerechte, effektive Rehabilitation hat sich schon immer für die Menschen und unser Sozialsystem gelohnt. Es gilt die Menschen so lange wie möglich gesund zu halten, damit sie im Arbeitsprozess verbleiben und Beiträge in die Sozialsysteme zahlen. Andererseits gilt es durch Erhaltung der Fitness teure Pflegeleistungen so lange wie möglich zu vermeiden. Der erforderliche finanzielle Rahmen muss durch die Politik über die Kostenträger zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu hoffen, dass die Notwendigkeit, das Rehabili‐ 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 203 <?page no="204"?> tationssystem zu erhalten, auch im Angesicht der finanziell aufwendigen aktuellen Probleme in Deutschland weiterhin gesehen wird.“ 4.4.4 Moorheilbad 4.4.4.1 Charakteristika Orte oder Ortsbzw. Gemeindeteile, in denen Torf kurmäßig angewendet werden kann, können als Moorheilbäder anerkannt werden. Die wichtigste Voraussetzung zur Verleihung des entsprechenden Prädikats ist die therapeutische Nutzung von Torf als natürliches Heilmittel, welcher im Lagerort Moor gewonnen wird. Hierauf ist die Bezeichnung als Moorheilbad zurückzuführen. Das Moorvorkommen muss sich nicht im Moorheilbad befinden, sondern kann dorthin verbracht und aufbereitet werden (vgl. BEER/ KLEINSCHMIDT 2017: 62). Erforderlich ist in jedem Fall ein langjährig bedarfssicherndes Moorvorkommen. Das aus dem Moor gewonnene Heilmittel Torf ist aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften kurmedizinisch anwendbar. Dies erfolgt üblicherweise in Form von Moorvoll- und -teilbädern, kalten und warmen Moorpackungen, als Moorkneten und -treten oder selten als Moortrinkkur. 4.4.4.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Moorheilbad anerkannt zu werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 80 ff.): ● allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-balneologische Gutachten zum Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit des Moores, ● kurortmedizinische Anwendbarkeit von Moor aus ortstypischen Lagerstätten, ● Ausrichtung der vorgehaltenen verschiedenen Anwendungsformen für das Moor mit dessen physikalischen, chemisch-physikalischen und chemischen Eigenschaf‐ ten auf die therapeutische Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder, ● natürliche Heilmittel des Bodens (Moor bzw. Torf), die sich nach wissenschaftli‐ chen Erfahrungen und/ oder dem jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kurmäßig bewährt haben, ● Aufbereitung des Moores zur therapeutischen Anwendung im Kurort, wobei die Moorlagerstätte auch weiter entfernt liegen kann, 204 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="205"?> ● Nachweis der Bezugsmöglichkeit eines langjährig bedarfsdeckenden Moorvor‐ kommens (ohne exakte Quantifizierung), ● Vorhaltung der Einrichtungen für verschiedene Anwendungsmöglichkeiten: Moor-Voll- und -Teilbäder, Kalt- und Warm-Moorpackung, Einrichtungen zum Moorkneten und ein Moortretbecken, ● Kurmittelhaus zur Abgabe der Mooranwendungen (zentralisiert oder dezentrali‐ siert), ● moderne Anlagen zur Herstellung von Moorbädern und Moorpackungen verschie‐ dener Temperaturen (Vorratsbunker, Mahl-, Trenn-, Rühr- und Aufbereitungs‐ werke („Moorküche“), Förderanlagen für den badefertigen Moorbrei, Einrichtun‐ gen zur umweltgerechten Entsorgung bzw. Zwischenlagerung des abgebadeten Moores, ● bei Wiederverwendung von bereits therapeutisch benutzten und mindestens fünf Jahre gelagerten Moor sind eine Mooranalyse sowie eine hygienische Untersu‐ chung erforderlich. Abgebadetes und frisches Moor bzw. Torf sind getrennt zu lagern und sind vor (erneuter) Anwendung im Verhältnis 7: 3 zu vermischen, ● ein durch Erfahrung bewährtes Bioklima und eine ausreichende Luftqualität, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Badearzt (bei einem Heilbad mit der Heilanzeige „Frauenkrankheiten“ ist eine fachärztlich gynäkologische Überwachung zu gewährleisten), ● psychologische Begleitung der Kurpatienten. Dies bedeutet nicht zwingend die Notwendigkeit einer Psychotherapie und erfordert nicht den Einsatz von Psy‐ chotherapeuten. Die psychische Stärkung und Stabilisierung in der Krankheitssi‐ tuation der Patienten kann auch durch entsprechend ausgebildete Angehörige verschiedener Sozialberufe oder der Seelsorge erfolgen. Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 82 f.): ● „Kurmittelhaus (i. d. R., ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollständigen Funktionalität) oder Kurmittelabteilung (ggf. auch in Kooperation mit einem privaten Badebetrieb oder einer Kur- oder Reha-Klinik) zur Abgabe der physikalischen Therapie (sogenannter „passiver“ Behandlungsformen: Bäder, Massagen etc.) zur Anwendung des Moors in Form von Packungen und Vollbädern (in Wannen, Therapiebecken und Bewegungsbädern), ● Einrichtungen für sog. „aktivierende“ Behandlungsformen, wie Bewegungs- oder Sporttherapie oder Physiotherapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Haus des Gastes (ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für die Kurgäste; dabei kann sich die Bezeichnung auch auf eine Einheit mehre‐ 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 205 <?page no="206"?> rer Gebäude beziehen, wenn ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist; Internetplätze oder -Anschlüsse sind wesentlicher Bestandteil eines Kommunika‐ tionsraumes, ● ausgedehnte Parkanlagen, (i. d. R. Kurpark, ansonsten eine vergleichbare Anlage mit derselben, vollständigen Funktionalität) mit gekennzeichnetem Wegenetz, ● Sportanlagen, Spielangebote, ● mindestens ein Terrainkurweg.“ Hinsichtlich der ortsspezifischen Heilmittel sind nachfolgende Analysen beizubringen (DHV/ DTV 2024: 84): ● „Mooranalyse in Form der Erstanalyse, ● Mooranalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Mooranalyse in Form der jährlichen Kontrollanalyse.“ Hinsichtlich der Hauptheil- und Gegenanzeigen sind nachfolgende Gutachten beizu‐ bringen (DHV/ DTV 2024: 84): ● „einmalig medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüg‐ lich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten mit Feststellung über die Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) des Ortes, ● einmalig medizinisch-balneologisches Gutachten über die therapeutische Eignung des Heilmittels mit Feststellung der Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindi‐ kationen (Gegenanzeigen) des Ortes.“ Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 83): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 83 f.): ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung. Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert, ● alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält. 206 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="207"?> 4.4.4.3 Moorheilbäder in Deutschland In Deutschland sind 32 Orte (z. B. Bad Wilsnack) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B. Horn-Bad Meinberg) mit dem Prädikat Moorheilbad anerkannt. Alle tragen den Namenszusatz „Bad“. • Bad Aibling (BY) • Bad Alexandersbad (BY) • Bad Bayersoien (BY) • Bad Buchau (BW) • Bad Doberan (MV) • Bad Driburg (NW) • Bad Düben (SN) • Bad Elster (SN) • Bad Faulenbach (BY) • Bad Feilnbach (BY) • Bad Freienwalde (BB) • Bad Gögging (BY) • Bad Gottleuba (SN) • Bad Kohlgrub (BY) • Bad Lobenstein (TH) • Bad Meinberg (NW) • Bad Nenndorf (NI) • Bad Neustadt (Saale) (BY) • Bad Peterstal-Griesbach (BW) • Bad Pyrmont (NI) • Bad Saarow (BB) • Bad Salzdetfurth (NI) • Bad Salzschlirf (HE) • Bad Schmiedeberg (ST) • Bad Schwalbach (HE) • Bad Schwartau (SH) • Bad Steben (BY) • Bad Tölz (BY) • Bad Waldsee (BW) • Bad Wilsnack (BB) • Bad Wurzach (BW) • Bad Zwischenahn (NI) Tab. 38: Moorheilbäder in Deutschland 4.4.4.4 Beispiel Moor- und Mineralheilbad Bad Meinberg Der Ortsteil Bad Meinberg wurde 1970 in die neue Stadt Horn-Bad Meinberg einge‐ gliedert, die seither 16 Ortsteile umfasst. Neben dem seit 1903 anerkannten Moor- und Mineralheilbad Bad Meinberg ist der Ortsteil Holzhausen-Externsteine seit 2014 als Luftkurort anerkannt. Zur kurmäßigen Anwendung kommen im Staatsbad Meinberg Schwefelmoor, Kohlensäure sowie Heilwasser (Calzium-Sulfat-Wasser und Natrium-Calzium-Chlo‐ rid-Säuerling). Der Kurbetrieb geht auf das Jahr 1767 zurück, als Meinberg durch Simon August Graf von Lippe zum „Curort“ ernannt wurde. Bereits ein Jahr später wurde der erste Kurpark rund um eine Gasquelle (sog. Mofette) angelegt und ab 1820 wurden Moorbäder angewendet. 1903 wurde Meinberg als Kurort anerkannt und trägt seitdem den Zusatz „Bad“ im Namen. 1933 wurde Bad Meinberg Lippisches Staatsbad. Ab 1948 war der Landesverband Lippe Träger des Staatsbades. Im Jahr 2020 sind die Liegenschaften des Landesverbandes an die Stadt übergegangen. Seit 2023 befindet sich das Moorgelände im Eigentum des Kreises Lippe und der Stadt Horn-Bad Meinberg. Die Heilwasserbrun‐ nen und die damit verbundene Bewirtschaftung sowie die CO 2 -Mofetten einschließlich der dazugehörenden Anlagen sind beim Landesverband Lippe verblieben. Vor allem zwischen 1970 und 1996 florierte der Kurbetrieb, 1992 erreichten die Kurgastzahlen mit knapp 38.000 ihren Höhepunkt. Nachdem als Folge der Gesund‐ heitsreform ab 1996 die Zahl der verordneten Kuren spürbar zurückging, was sich u. a. auch in der Schließung der Moorküche mit den angeschlossenen Moorheilbädern niederschlug, orientierte sich Bad Meinberg neu: bis 2011 existierte dort das Institut für 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 207 <?page no="208"?> Tinnitus-Forschung und -Therapie (inti) (2011 verlegt nach Bad Salzuflen), seit 2003 befindet sich im Ort ein großes Yoga-Seminarhaus. Abb. 31: Brunnentempel von 1842 in Bad Meinberg Abb. 32: Entwicklung des Kurbetriebs in Horn - Bad Meinberg Heute zählt die Stadt Horn-Bad Meinberg mit ihren 16 Ortsteilen 17.290 Einwohner, von denen etwa 4.500 im Ortsteil Bad Meinberg leben. Der Tourismus zählt zu den wichtigen Wirtschaftsfaktoren. Im Angebot sind 2.172 gewerbliche Gästebetten. 2023 verbuchte Bad Meinberg 365.024 Übernachtungen, hiervon etwas über die Hälfte in den drei Kurkliniken. In den letzten Jahren ist eine Zunahme der ambulanten Kuren von Begleitpersonen stationärer Kurpatienten zu verzeichnen. 208 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="209"?> Die → Tabelle 39 fasst die heute in Bad Meinberg vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Moor- und Mineralheilbad Heilmittel • Schwefelmoor • Heilwasser: Calzium-Sulfat-Wasser „Neubrunnen“ und Na‐ trium-Calzium-Chlorid-Säuerling „Nessenbergquelle“ • Kohlensäure (drei Mofetten) Anwendungen • Moorbäder • Moorpackungen • Moortreten • Trinkkuren • Mineralbäder • Kohlensäure Perl- oder Armbad nach Hauffe • Inhalationen Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Naturmoortretbecken • Kneipp-Tretbecken • Kurgastzentrum • zwei Kurmittelhäuser (Stern-Gesundheitszentrum, Rose-Ba‐ dehaus) • Thermal-Mineralbad „Bad Meinberger Badehaus“ • vier Kurparke (historischer Kurpark, Berggarten, Seepark, Silvatikum) • Wandelhalle • Kurkonzerte • Kurtheater • neun Terrainkurwege • drei VitalWanderRouten (Wandern mit Yoga) • drei Nordic Walking Routen • Wandern, Waldbaden (Luft-hygienischer Wirkkomplex im Ortsteil Holzhausen) • therapeutisches Bogenschießen • Calisthenics Park (intensives körperliches Training mit dem eigenen Körpergewicht) Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten • Dr. Becker Brunnen-Klinik (psychosomatische Klinik für Re‐ habilitation und privatärztliche Akutbehandlung) • Kurhaus Schanzenberg (Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Mutter-/ Vater und Kind) • MediClin Rose Klinik (Rehabilitation von orthopädischen und onkologischen Erkrankungen; Zentrum für Traditionelle Chi‐ nesische Medizin) Badeärzte 5 Wellness-Hotels 1 Tab. 39: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Meinberg Thorsten Brandt, Geschäftsführer der GesUndTourismus Horn - Bad Meinberg GmbH, skizziert die touristischen Rahmenbedingungen: 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 209 <?page no="210"?> „Horn-Bad Meinberg hat eine lange Tradition im Gesundheitstourismus mit seinen natürlichen Heilmitteln. Rehabilitationspatienten der Kliniken und auch die Individu‐ alurlauber bevorzugen den Aufenthalt in einer naturnahen und ruhigen Umgebung. Die gesundheitsorientierten Angebote in Horn-Bad Meinberg sind die Kernaussage und der Reiseanlass in den Ort und die Region. Zusätzlich zu den Kurformen und den Gesundheitsangeboten sind es hauptsächlich die Angebote im Rad- und Wander‐ tourismus. Hier gibt es keine Einschränkungen in der demographischen Zielgruppen‐ ansprache. Die Nutzung digitaler Technologien unterstützt bei der Servicequalität und Effizienz der Nutzung der Angebote. Das umfangreiche Spektrum der regionalen und überregionalen strahlenden Veranstaltungen im Ort, in den Kurparken mit der Musikmuschel und dem Theater tragen dazu bei. Zu den Großveranstaltungen zählen der jährliche Bauernmarkt, das Kultursommerprogramm an der Burg in Horn, das Brunnenfest im Kurpark und der Gesundheitstag. In der Musikmuschel und im Kurtheater werden verschiedene Formate gezeigt. Hierzu gehören Produktionen wie z.-B. Ballett, Operette, Klassik, Rock, Schlager, Jazz u.-v.-m. Die nachhaltige Ausrichtung der touristischen Angebote wird zukünftig eine bedeu‐ tende Rolle einnehmen. In Zusammenarbeit mit dem Teutoburger Wald Tourismus und dem Naturpark Teutoburger Wald Eggegebirge werden Rahmenbedingungen und Hilfe‐ stellungen geschaffen. Die Leistungsträger in der Region interessieren sich für umwelt‐ freundliches und nachhaltiges Wirtschaften und werden sich als Klimaschutz-Partner qualifizieren. Die zukünftige Angebotsgestaltung wird auch durch den demographischen Wandel beeinflusst. Hier werden spezielle Angebote für ältere Menschen, aber auch für beeinträchtigte Menschen intensiver ausgebaut werden müssen. Die Kur wird zukünftig in Horn-Bad Meinberg weiterhin einen großen Stellenwert einnehmen. Die Nachfrage im Bereich der ambulanten Vorsorge- und Rehabilitations‐ leistungen wird steigen. Hierzu bedarf es weiterer qualitativ guter Übernachtungsmög‐ lichkeiten, die möglichst barrierefrei ausgerichtet sind. Ein wichtiger Baustein im Kurbereich bleiben die stationären Rehabilitationsleistun‐ gen. Die Kliniken sind kontinuierlich ausgelastet. Weitere Angebote, wie Kur mit Hund und der Bereich Rehabilitation für pflegende Angehörige, werden bereits angeboten. Hier müssen zukünftig die Kapazitätsmöglichkeiten ausgebaut werden. Die zukünftige Ausrichtung als Gesundheits- und Erholungsort wird weiter ver‐ stärkt. Die Herausforderungen hierbei sind die volkswirtschaftlichen Rahmenbedin‐ gungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten der Erneuerung und Erweiterung von Infrastruktureinrichtungen im privaten und kommunalen Bereich. Die steigende Nachfrage nach Präventionsmaßnahmen und gesundheitsorientierten Angeboten bietet Chancen, mit den Verantwortlichen im Tourismus- und Gesundheits‐ bereich gemeinsam innovative Gesundheitskonzepte und Produkte zu schaffen.“ Dr. med. Patrick Daniel Dissmann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Ger‐ iatrische Grundversorgung und Badearzt, berichtet über Entwicklung, Anwendungs‐ formen, Heil- und Gegenanzeigen, Erfolge sowie Zukunft der Kur in Bad Meinberg: 210 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="211"?> „Das Staatsbad Meinberg zeichnet sich aufgrund der ganzjährigen subatlantischen Großwetterlage durch ein ausgesprochen mildes Mittelgebirgsklima aus. Dieses eignet sich besonders für ältere Menschen und Patienten mit chronischen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs- und Rheumaleiden sowie psycho-vegetativer Erschöpfung (z.-B. Burnout) und sonstigen psychischen Erkrankungen. Die ortsständigen Heilmittel umfassen: ● Heilwasser (Trinkkur, Mineralbäder) ● Heilmoor (Moortreten, Moorpackungen, Moorbäder) ● Kohlensäure (Perl- und Armbäder nach Hauffe, Trinkkur, Inhalationen) ● Klima-Terrain-Kurwege (Wandern, Nordic-Walking) ● Luft-hygienischer Wirkkomplex (Ortsteil Holzhausen: Wandern, Waldbaden) Das Heilmoor kommt in Bad Meinberg derzeit im Naturmoortreten und als Moorpa‐ ckungen zur Anwendung. Zu den medizinischen Anwendungsgründen des Moorba‐ dens und Moortretens zählen: ● Chronisch entzündliche rheumatische Erkrankungen ● Degenerativ-rheumatische Erkrankungen ● Chronische Formen des Weichteilrheumatismus ● Muskelverspannungen, Myogelosen ● Magen- und Darmerkrankungen ● Erkrankungen durch Östrogenmangel, Wechseljahresbeschwerden, Kinder‐ wunsch (nur geringe Evidenz) Als Kontraindikationen werden eine bekannte Thromboseneigung sowie eine ausge‐ prägte Kreislaufschwäche und Herzinsuffizienz genannt. Moorpackungen kommen bei folgenden Leiden als warme Anwendung zum Einsatz: ● Rheumatische Erkrankungen z.-B. Psoriasis-Arthritis ● Degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates ● Gonarthrose ● Fibromyalgie (hat auch einen Anti-Aging-Effekt) ● Gynäkologische Erkrankungen, z. B. chronische Adnexitiden, endokrine Funkti‐ onsstörungen (schlechte Studienlage) ● Chronische urologische Erkrankungen, z. B. Harn- und Samenwege, unspezifische Prostatitis (schlechte Studienlage) ● Funktionelle Störungen ● Stressreduktion und Burnout (nur als Teil eines komplexen Therapieregimes) ● Hauterkrankungen (trockene Haut und Seborrhoe, Psoriasis) ● COPD (auf den Brustkorb aufgebracht) ● und alle sonstigen Indikationen der Thermotherapie Zusätzlich eignen sich Moorpackungen als kalte Anwendungen für lokale Entzündun‐ gen, z. B. bei florider Arthritis und aktivierter Arthrose sowie bei Venenerkrankungen 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 211 <?page no="212"?> (Krampfadern, Thrombophlebitis). Als Kontraindikationen gelten lediglich offene Wunden an den Kontaktstellen zum Moor sowie bei warmer Anwendung alle Erkran‐ kungen mit hoher entzündlicher Systemaktivität oder akute örtliche Entzündungen. Während der Hoch-Zeiten der ambulanten Kur florierte der Kurbetrieb in Bad Meinberg zwischen 1972 und 1996. Die Gesundheitsreform von 1996 führte zu einer deutlichen Einschränkung der Verordnungen von ambulanten Kuren mit einem jähen Einbruch der Kurgastzahlen. Diesem fiel leider der Betrieb der Moorküche mit den angeschlossenen Moorheilbädern zum Opfer. Aufgrund des förderlichen Klimas und der ortsständigen Heilmittel etablierten sich jedoch die drei vorgenannten Kurkliniken sowie das Yoga Vidya Seminarhaus mit stetig wachsendem Erfolg. In deren Fahrwas‐ ser lässt sich nun eine zunehmende Zahl ambulanter Kuren von Begleitpersonen stationärer Kurpatienten verzeichnen. Zudem liegt seit der Wiederaufnahme der ambulanten Kur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im Juli 2021 ein weiterer Fokus auf Vorsorgeleistungen für pflegende Angehörige. Das Staatsbad Meinberg ist mit seinen drei Seniorenheimen und zahlreichen Einrichtungen des betreuten Wohnens zudem ein Magnet für ältere Menschen, welche die senioren‐ gerechte Infrastruktur und Gesundheitsversorgung zu schätzen wissen. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Kurbetriebs in Bad Meinberg wird die Kur als ambulante Vorsorgeleistung in den kommenden Jahren an Bedeutung gewin‐ nen. In einer Gesellschaft mit zunehmender Arbeitsverdichtung gepaart mit einem demografischen Wandel hin zu einer älteren Bevölkerungsstruktur ist es zunehmend wichtig, an die Gesunderhaltung zu denken. Unsere Gesellschaft beschäftigt aktuell und auch zukünftig vor allem solche Erkrankungen (Herz-Kreislauf, Atemwege, Be‐ wegungsapparat, Psyche), welche in Bad Meinberg durch die ortsständigen Heilmittel gut therapiert werden können. Die Nähe zum Ballungsraum Ruhrgebiet eröffnet hier besondere Chancen für Menschen und Familien, die zwischendurch und nach Bedarf auch kurzfristig einen Erholungskurzurlaub planen, um ihre Gesundheitsressourcen aufzufüllen. Die Anwendungsform des Waldbadens erfreut sich einer zunehmenden Aufmerk‐ samkeit durch die Öffentlichkeit. Hier bieten das Staatsbad Meinberg und seine Umgebung exzellente Voraussetzungen in Verbindung mit dem Silvaticum und dem Luftkurort Holzhausen-Externsteine mit seinen sommerlichen Lavendelfeldern. Das Salutogenese-Konzept nach Sokolow beruht zudem auf einer Förderung und Forderung des Körpers und seiner einzelnen Systeme, um eine längerfristige Gesunderhaltung bzw. rasche Krankheitsgenesung zu erreichen. Durch sein mildes Mittelgebirgsklima sowie die vielfachen Mikroklimazonen entlang der Terrain-Kurwege Bad Meinbergs werden hier entsprechende Reize an Körper und Seele gesetzt, ohne diese jedoch zu überfordern. Die moderne ambulante Kur ist daher als eine spezielle Form des Gesundheits‐ tourismus zu werten. Daher sollten neben den bereits vorhandenen ortsständigen Heilmitteln zunehmende weitere Gesundheitsmaßnahmen, welche auch gleichzeitig Tourismus-Magneten sein können, in Betracht gezogen und weiterentwickelt werden: 212 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="213"?> ● Agrartourismus zur Förderung von haptilen Reizen bei Kindern und alten Men‐ schen, z.-B. auf Bauernhöfen ● Gastrotourismus zur Schulung des Bewusstseins um und der Zubereitung von gesunder Ernährung unter Verwendung regionaler und saisonaler biologisch-zer‐ tifizierter Produkte ● Ausbau des Fahrrad- und Wanderwegnetzes sowie Ausbau einer E-Bike-Infra‐ struktur (Planung längerer Wegstrecken, Vernetzung mit anderen Kurorten, bspw. Bad Driburg und Bad Pyrmont). ● Schaffung bzw. Ausbau von alternativen Unterkunftmöglichkeiten für ambulante Kurgäste (Wohnmobilhäfen, Campingplätze) Abschließend empfiehlt sich ein Blick auf das Seminarangebot des Yoga Vidya Ash‐ rams in Bad Meinberg, mit zahlreichen Schulungskursen zum Thema Yoga und Ajur‐ veda-Medizin. Ein solches Bildungsangebot könnte auch für westliche (allopathische) Medizin, Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin und kurmedizinische Themen in den Räumlichkeiten des Kurgastzentrums erfolgen, um Bad Meinberg als Zentrum der Gesundheitsförderung und -erhaltung zu etablieren.“ 4.4.5 Heilklimatischer Kurort 4.4.5.1 Charakteristika Orte oder Ortsbzw. Gemeindeteile, die über eine sehr hohe und regelmäßig kontrol‐ lierte Luftqualität und über ein therapeutisch anwendbares Bioklima verfügen, können der Sparte der Heilklimatischen Kurorte zugeordnet werden. Die Heilklimatischen Kurorte bilden die jüngste Prädikatisierungsgruppe der klas‐ sischen Bädersparten. Zwar gilt in allen Kurorten und Heilbädern die Voraussetzung eines der Erholung dienlichen Klimas, jedoch stellt in den Heilklimatischen Kurorten die Klimatherapie die zentrale Therapiekomponente dar. Daher gelten hier besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der örtlichen Klimabedingungen wie eine besonders ausgeprägte Abstufung von bioklimatischen Reiz- und Schonfaktoren, eine weitge‐ hende Abwesenheit von Belastungsfaktoren sowie eine staub- und allergenarme Luft. Um eine individuelle Therapie zu ermöglichen, ist eine Dosierbarkeit der bioklima‐ tischen Reiz- und Schonfaktoren Voraussetzung. Diese kann z. B. durch das Vorhalten von Wandel- oder Liegehallen, Liegewiesen oder Klimapavillons gewährleistet werden. 4.4.5.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Heilklimatischer Kurort anerkannt zu wer‐ den (DHV/ DTV 2024: 87 f.): 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 213 <?page no="214"?> ● „allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-wissenschaftliche Gutachten, ● Nachweis wissenschaftlich anerkannter und durch Erfahrung kurmäßig bewährter klimatischer Eigenschaften, ● besonders ausgeprägte Abstufung von bioklimatischen Reiz- und Schonfaktoren, ● Dosierbarkeit der Klimareize, ● weitgehende Abwesenheit von Belastungsfaktoren, ● staub- und allergenarme Luft, ● thermische, hygrische und aktinische Wirkungsfaktoren, die für eine Klimathera‐ pie besonders geeignet sind, ● auf die therapeutische Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder (z. B. Atem‐ wegserkrankungen) ausgerichtete Anwendungsformen zur Exposition gegenüber aktinischen, thermischen und hygrischen Klimabedingungen, ● Überwachung des ortsgebundenen Heilmittels Klima (aktuelle meteorologische Daten dienen auch der Dosierung der Klimareize), ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Ba‐ dearzt mit Erfahrung in der Medizinischen Klimatologie, ● Einsatz von klimatherapeutisch ausgebildetem Fachpersonal, das mit den klima‐ medizinischen Grundlagen vertraut ist, ● psychologische Begleitung der Kurpatienten. Dies bedeutet nicht zwingend die Notwendigkeit einer Psychotherapie und erfordert nicht schon den Einsatz von Psychotherapeuten. Die psychische Stärkung und Stabilisierung in der Krankheits‐ situation der Patienten kann auch durch entsprechend ausgebildete Angehörige verschiedener Sozialberufe oder der Seelsorge erfolgen.“ Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 88 f.): ● „betreute Einrichtungen einschließlich eines Zentrums zur Durchführung der the‐ rapeutischen Nutzung des Heilklimas, wie Liegehalle, Klimapavillon, Liegewiesen in landschaftlich ansprechender Lage, ● Einrichtungen zur Anwendung der allgemeinen physikalischen Therapie in ange‐ messener Entfernung, ● Einrichtungen für sog. „aktivierende“ Behandlungsformen, wie Bewegungs- oder Sporttherapie oder Physiotherapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Haus des Gastes (ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum 214 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="215"?> für die Kurgäste; dabei kann sich die Bezeichnung auch auf eine Einheit mehre‐ rer Gebäude beziehen, wenn ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist; Internetplätze oder -Anschlüsse sind wesentlicher Bestandteil eines Kommunika‐ tionsraumes, ● regelmäßig Kurpark (ansonsten eine vergleichbare Anlage mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) und ausgedehnte Waldbereiche in denen das Wegenetz in notwendigen Teilen für die Bewegungs- und Klimatherapie bioklimatisch und belastungsphysiologisch ausgemessen und bewertet ist, ● Sportanlagen, Spielangebote, ● Terrainkurwegenetz mit minimal drei bioklimatisch und belastungsphysiologisch ausgemessenen Wegen zur klimatherapeutischen Nutzung des Heilklimas mit unterschiedlichen Belastungsstufen (I leicht, II mittel, III schwer).“ Hinsichtlich der Hauptheil- und Gegenanzeigen sind nachfolgende Gutachten beizu‐ bringen (DHV/ DTV 2024: 90): ● „einmalig medizinisch-klimatologisches Gutachten des Bioklimas über die Indika‐ tionen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) zur Klimathera‐ pie. Die medizinisch-klimatologische Begutachtung muss sich auf Erkenntnisse stützen können, die bei der Durchführung von ärztlich verordneten und überwach‐ ten Klimakuren am betreffenden Ort gewonnen wurden.“ Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 89): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer erweiterten Klimaanalyse mit der Ver‐ pflichtung zum Einhalten von Richtwerten für Sonnenstunden und Wärmebelas‐ tungstage, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsgutachten mit besonderen Anforderungen, welches eine Luftquali‐ tätsbeurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 90): ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung. Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer erweiterten Klimaanalyse mit der Verpflichtung zum Ein‐ halten von Richtwerten für Sonnenstunden und Wärmebelastungstage indiziert, ● alle fünf Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung. Wenn aufgrund einer Luftqualitäts‐ beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen indiziert. ● alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit besonderen Anforderungen. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 215 <?page no="216"?> 4.4.5.3 Heilklimatische Kurorte in Deutschland In Deutschland sind 66 Orte (z. B. Oberstdorf) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B Bad Kreuznach - Bad Münster am Stein-Ebernburg) mit dem Prädikat Heilklimati‐ scher Kurort anerkannt. 15 von diesen gehören zur VDHK-verbandsinternen „Pre‐ mium-Class“, welches bei besonders hohem Engagement für ein gesundes Klima und den Erhalt der Natur erreicht wird. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein Prädikat im Sinne der Begriffsbestimmungen des DHV/ DTV (vgl. VDHK VERBAND DER HEILKLIMATISCHEN KURORTE DEUTSCHLANDS 2024). • Altenau (NI) • Bad Bergzabern (RP) • Bad Dürrheim (BW) • Bad Heilbrunn (BY) • Bad Herrenalb (BW) • Bad Hindelang (BY) • Bad Lippspringe (NW) • Bad Malente (SH) • Bad Münster am Stein (RP) • Bad Sachsa (NI) • Bad Tölz (BY) • Baiersbronn (BW) • Bayrischzell (BY) • Berchtesgaden (BY) • Bernkastel-Kues (RP) • Bischofsgrün (BY) • Bischofswiesen (BY) • Bodenmais (BY) • Daun (RP) • Dobel (BW) • Fischen (BY) • Freudenstadt (BW) • Friedrichroda-Finster‐ bergen (TH) • Garmisch-Partenkir‐ chen (BY) • Gersfeld (HE) • Grafschaft (NW) • Hahnenklee-Bocks‐ wiese (NI) • Hinterzarten (BW) • Höchenschwand (BW) • Isny (BW) • Königsfeld (BW) • Königstein im Taunus (HE) • Kreuth am Tegernsee (BY) • Lenzkirch (BW) • Lindenfels (HE) • Manderscheid (RP) • Marktschellenberg (BY) • Masserberg (TH) • Neubulach (BW) • Neustadt/ Harz (TH) • Nieheim (NW) • Nonnweiler (SL) • Nümbrecht (NW) • Oberstaufen (BY) • Oberstdorf (BY) • Orscholz (SL) • Ramsau (BY) • Reichshof-Eckenhagen (NW) • Rottach-Egern (BY) • Sasbachwalden (BW) • Scheidegg (BY) • Schluchsee (BW) • Schömberg (BW) • Schönau am Königssee (BY) • Schönwald (BW) • Schwangau (BY) • St. Blasien (BW) • Tegernsee (BY) • Titisee-Neustadt (BW) • Todtmoos (BW) • Triberg (BW) • Weiskirchen (SL) • Willingen (HE) • Winterberg (NW) • Wolfegg (BW) Tab. 40: Heilklimatische Kurorte in Deutschland 4.4.5.4 Beispiel Friedrichroda-Finsterbergen Friedrichroda-Finsterbergen liegt im Thüringer Wald in unmittelbarer Nähe des Kamm-Wanderweges Rennsteig. Sowohl Friedrichroda als auch der Ortsteil Finsterbergen sind jeweils als Heilklima‐ tischer Kurort prädikatisiert. Zur kurmäßigen Anwendung kommen in Friedrichroda und in Finsterbergen klimatherapeutische Anwendungen sowie das Heilwasser (Cal‐ zium-Natrium-Magnesium-Sulfid-Chlorid-Wasser) der Ludowinger-Quelle. Der Kurbetrieb in Friedrichroda geht bis auf das Jahr 1837 zurück, als der erste Kurgast (der Gothaer Verleger Friedrich Christoph Perthes) vermeldet werden konnte. Friedrichroda wurde 1937 als „Heilklimatischer Kurort“ ausgezeichnet. Nach dem 216 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="217"?> Zweiten Weltkrieg wurde Friedrichroda 1963 als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ ausgezeichnet und in der Folge zum zweitgrößten Urlaubsort der damaligen DDR ausgebaut, allein das FDGB Ferienheim August Bebel bot Platz für 1.500 Gäste. Im Ortsteil Finsterbergen wurde 1888 der erste Kurgast registriert. In der Folge entwickelte sich der Ort zu einer beliebten Sommerfrische im Thüringer Wald. 1988 beherbergte der Ort 30.000 Gäste in 1.535 Gästebetten. 2003 wurde Finsterbergen mit dem Prädikat „Heilklimatischer Kurort“ ausgezeichnet. 2018 kamen für Friedrichroda und für Finsterbergen die Auszeichnung „Premium Class“ des Verbandes der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands hinzu. Abb. 33: Friedrichroda Heute zählt die Stadt Friedrichroda 7.175 Einwohner, von denen etwa 1.350 im Ortsteil Finsterbergen wohnen. Der Tourismus stellt den wichtigsten Wirtschaftsfak‐ tor dar. Im Angebot sind 2.700 Gästebetten, 2023 verbuchte Friedrichroda 354.000 Übernachtungen (2019 vor Corona 420.000 Übernachtungen). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt drei Tage, da keine Kur- oder Rehabilitationsklinik vor Ort ist. Die Hauptsaison liegt zwischen April und Oktober. Die → Tabelle 41 fasst die heute in Friedrichroda-Finsterbergen vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 217 <?page no="218"?> Prädikatisierung Heilklimatischer Kurort (beide Ortsteile) Heilmittel • Heilklima • Heilwasser: Ludowinger-Quelle (Calzium-Natrium-Magne‐ sium-Sulfid-Chlorid-Wasser) Anwendungen • Klimatherapeutische Wanderungen • Anwendungen nach Kneipp Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen Kernstadt und Ortsteil Finsterbergen • Kurmittelabteilungen • Klimaterrainwanderwege (19) • Klimaliegen (28), in Finsterbergen drehbar Friedrichroda • Atemlehrpfad • Kurpark • drei Trinkpavillons Heilwasser • vier Kneipp-Tretbecken mit -Armbecken • Generationen-Aktivpark Finsterbergen • Haus des Gastes • Kurzone im Zentrum Kliniken/ Sanatorien keine Badeärzte 1 Klimatherapeutin 1 (+3 ausgebildete Heilklima-Wanderführer) Wellness-Hotels 1 Tab. 41: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Friedrichroda-Finsterbergen Antje Hammermeister, Leiterin des Kur- und Tourismusamtes, skizziert die touristi‐ schen Rahmenbedingungen: „Friedrichroda und Finsterbergen sind geprägt vom Gesundheits- und Aktivtouris‐ mus. Über 200-km Wanderwege (darunter 19 zertifizierte Klimaterrainwege), eine gut ausgebaute Rad-Infrastruktur, zahlreiche Gesundheitsangebote, attraktive Kur- und Parkanlagen sowie zahlreiche Veranstaltungen bieten dem Besucher ein umfangreiches Portfolio. Von Mai bis September finden im Kurpark Friedrichroda und im Kurpark „Am Hüllrod“ in Finsterbergen wöchentlich Kurkonzerte statt. Mit dem Ostermarkt, dem Gesundheitstag und dem beliebten „Kürbisse glühen“ sowie weiteren Stadt- und Parkfesten werden den Gästen auch kulturelle Angebote unterbreitet. Förderlich ist die zentrale Lage, die gute Anbindung an Autobahn und ÖPNV. Letzter ist kostenfrei in der Gästekarte enthalten. Diese Maßnahme sowie weitere Projekte im Bereich Nachhaltigkeit stehen zudem im Fokus der Stadtentwicklung. So wurde beispielsweise die Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet, das Freizeitbad 218 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="219"?> in Finsterbergen ist solarbeheizt und die Grünanlagen werden extensiv gepflegt, um den Insektenschutz zu fördern. Im Rahmen der „Premium Class“ Zertifizierung durch den Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands e. V. sind zudem zahlreiche weitere Kriterien zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu erfüllen. Die Gästestruktur ist im Wesentlichen zweigeteilt: zum einen aktive Menschen über 40 mit Familie, zum anderen gesundheitsbewusste ältere Menschen. Überwiegend kommen die Gäste aus den neuen Bundesländern, da Friedrichroda auch heute noch von seiner Bekanntheit aus DDR-Zeiten profitiert. Auch aus den Niederlanden sind viele Gäste zu verzeichnen. Fast 100 Beherberger vom großen Hotel (das AHORN Berghotel ist das größte Hotel in Thüringen) bis hin zum Privatzimmer stehen dem Gast zur Verfügung. Der Gesundheitstourismus spielt als Wirtschaftsfaktor in Friedrichroda und dem Ortsteil Finsterbergen eine zentrale Rolle. Diverse Gesundheitsangebote unter dem Thema „Aktiv im Heilklima“ stehen in Friedrichroda und Finsterbergen durch das städtische Kur- und Tourismusamt sowie externe Leistungsträger zur Verfügung. Da Friedrichroda über keine Kur- oder Rehaklinik verfügt, werden die Gesundheitsange‐ bote ausschließlich von gesundheitsbewussten Urlaubern zur Prävention oder zur Linderung bei bereits vorhandener Indikation genutzt. Ambulante Vorsorgekuren für Privatzahler können und sollen perspektivisch wieder angeboten werden. Neben den geführten und angeleiteten Aktivangeboten stehen den Gästen und Ein‐ wohnern an sechs Standorten Klimaliegen zur passiven Nutzung des Heilklimas bereit. In Finsterbergen werden drehbaren Liegen im Rahmen der Klimatherapeutischen Wanderungen für die Heliotherapie eingesetzt. Die Zertifizierung als Heilklimatischer Kurort „Premium Class“ für Friedrichroda und Finsterbergen als einzige Orte in den neuen Bundesländern stellt ein Alleinstel‐ lungsmerkmal dar, da mit der Zertifizierung viele Kriterien zu erfüllen sind, die weit über die Basisanforderungen eines Heilklimatischen Kurortes hinaus gehen, wie zum Beispiel Gesundheitseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet, überdurchschnittlich zahlreiche und hochwertige Veranstaltungen, eine besondere Fachkompetenz (eigener Klimatherapeut ist Pflicht) und buchbare Aktivangebote. Perspektivisch sollen die Angebote auch für eine jüngere Zielgruppe zugeschnitten werden. Der Klimawandel und damit verbunden der Verlust von Wäldern (große Schadflä‐ chen und Abholzungen) sowie der Temperaturanstieg und die Zunahme von Unwet‐ tern sind die größten Herausforderungen für den Kurort Friedrichroda-Finsterbergen. Touristisch und strukturell werden hier einige Veränderungen und Anpassungen in den nächsten zehn Jahren notwendig sein. Die Digitalisierung und der Fokus auf die Reisemotive der Gäste muss im Marketing stärker Berücksichtigung finden. Ohne eine große Kurklinik stehen die Stadt Friedrichroda und alle Leistungsträger vor der ständigen Aufgabe, selbst für möglichst hohe Übernachtungszahlen zu sorgen.“ Die Klimatherapeutin Sara Hoffmann berichtet über Entwicklung, Anwendungsfor‐ men, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Kur in Friedrichroda-Finsterbergen: 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 219 <?page no="220"?> „Beim Klimawandern (Heilklimatische Terrainkur) handelt es sich um ein Aus‐ dauertraining, bei welchem die Klimafaktoren (Klimaexpositionsverfahren) unseres Mittelgebirgsklimas ganz bewusst genutzt werden und zu einer hohen Wirksamkeit des Trainings führen. So setzen wir innerhalb eines Thermoregulationstrainings gezielt Kältereize. Da‐ bei nutzen wir an warmen Sommertagen die Verdunstungskälte des Waldes sowie Bachläufe und Kneipp-Becken zur Abkühlung. Der Heilklimatische Kurort Friedrich‐ roda-Finsterbergen bietet vier Kneipp-Becken zur Auswahl, sodass auch hier Abwechs‐ lung geboten wird. An windigen Tagen setzen wir uns bewusst Kältereizen in Form von Windböen aus, zum Beispiel am Aussichtspunkt vom Gottlob, dem Wahrzeichen Friedrichrodas. Ziel ist es, wiederholt Kältereize zu setzen, um so das Immunsystem abzuhärten und damit z. B. Erkältungskrankheiten vorzubeugen. Dadurch können Begleitsymptome, wie Wetterfühligkeit, Schlafqualität, Nervosität, Schwindelgefühl, Kopfdruck/ Kopfschmerz, kalte Hände/ Füße und Müdigkeit verbessert werden. Durch eine sogenannte Heliotherapie (Sonnentherapie) verbessern wir die Vitamin-D-Synthese und steigern damit das Wohlbefinden. Die Sonnentherapie eignet sich vor allem zur Osteoporose-Prävention. Zur Vitamin-D-Aufnahme ist es nötig, dass zumindest in den ersten Minuten kein Sonnenschutz aufgetragen wird. Dadurch würde die Vitamin-D-Synthese blockiert werden. Je nach Hauttyp und Jahreszeit kann man fünf bis 25 Minuten ohne Sonnenschutz die Sonnenstrahlung genießen. Im Rahmen der Klimawanderung kombiniere ich gerne, je nach Wetterlage, die Sonnentherapie mit einer kurzen Atementspannung. So lassen wir in diesem Moment der Stille den Wald, insbesondere die Geräusche und Gerüche des Waldes, ganz bewusst auf uns wirken. Innerhalb der Lichttherapie nutzen wir das sichtbare Licht, um saisonalen Depres‐ sionen vorzubeugen. Zusätzliche positive Begleiterscheinung einer Sonnentherapie ist der Abbau von Melatonin (Schlafhormon), so dass Schlafstörungen entgegengewirkt werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass die antidepressiven Wirkmechanismen ausschließlich über das Auge, natürlich abhängig von der Lichtstärke, aufgenommen werden können. Bei nicht zu starker Sonneneinstrahlung sollte daher auf die Son‐ nenbrille verzichtet werden. Kurz gesagt: Ein täglicher Spaziergang reduziert die Beschwerden der saisonalen Depression. Nach einem Aufenthalt im Wald fühlen sich die meisten Menschen erfrischt, ausgeruht und gestärkt. Der Kopf ist wieder frei und die Gedanken klar. Doch woran liegt das? Im Thüringer Wald profitieren wir im besonderen Maße von der Luftreinheit. Bäume produzieren reichlich Sauerstoff und so ist davon im Wald ausreichend vorhanden. Besonders Koniferen (immergrüne Nadelbäume) fungieren als ganzjährige Schadstofffilter der Luft. Zudem geben Pflanzen Duftstoffe ab, die positive Wirkungen auf den menschlichen Organismus haben. Diese Duftstoffe des Waldes (Phytozide/ Terpene) fördern das menschliche Immunsystem. Durch einen längeren Aufenthalt im Wald steigt so die Anzahl unserer natürlichen Killerzellen im Blut an. Killerzellen sind machtvolle Abwehreinheiten des Immunsystems, die Krankheitserreger und potenzielle Tumorzellen bekämpfen. Zudem werden durch 220 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="221"?> einen Aufenthalt im Wald Stresshormone reduziert. Studien belegen: Verbringt eine Person zwei Tage im Wald, steigert sich die Zahl ihrer Killerzellen um 100 %, und es dauert einen ganzen Monat, bis das Niveau wieder sinkt. Eine äußerst nachhaltige Therapierung. Waldluft ist quasi Medizin zum Einatmen! In der Praxis hat eine Klimawanderung einen Umfang von 1,5 bis 3 Stunden. Die Wanderungen bieten wir im wöchentlichen Rhythmus in Friedrichroda sowie Finster‐ bergen an. Wir starten an einem vorher festgelegten Treffpunkt in eine Rundtour mit traumhaften Ausblicken und schönen Momenten. Die Streckenlänge ist angepasst an den zeitlichen Umfang und kann vor Ort flexibel an das Trainingsniveau der Erholungssuchenden angepasst werden. Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Sportwanderung, so dass ein moderates Tempo vorgelegt wird. Auf der Wegstrecke gibt es neben der Anwendung der o. g. heilklimatischen Faktoren ausreichend aktive Pausen in Form von Kräftigung, Mobilisation, Koordination, Atemübungen sowie Achtsamkeits- und Entspannungsmomenten. Der Spaßfaktor sowie die Inspiration zu mehr Achtsamkeit stehen im Vordergrund der Wanderung. Im Thüringer Wald profitieren wir von dem hier herrschenden Mittelgebirgsklima mit einer niedrigen Reizintensität (geringe Wärmebelastung und hohe Luftreinheit), einem sogenannten Schonklima. Daher eignet sich das Klimawandern in unserer Region für fast jeden. Im besonderen Maße eignet sich die Wanderung für Personen mit Bewegungsmangel, Herz-/ Gefäßerkrankungen, nicht-allergischen Atemwegserkran‐ kungen und Depressionen. Für Asthmatiker und andere lungenkranke Menschen ist die Waldluft aufgrund der Staubfilterwirkung des Waldes, des Sauerstoffgehaltes und der enthaltenen Duftstoffe besonders gut geeignet, um Entlastung zu schaffen. Die Luft ist hier so staubarm, wie sonst nur im Gebirge oder am Meer.“ 4.4.6 Kurort mit Heilstollenkurbetrieb 4.4.6.1 Charakteristika Die Klimabedingungen und die besondere Luftqualität in Höhlen oder stillgelegten Bergwerken ermöglichen eine besondere Form der Klimatherapie, die auch als Spe‐ läotherapie bezeichnete Heilstollentherapie. Die therapeutische Anwendung kann im Rahmen von Unter-Tage-Liegekuren erfolgen. Nicht immer befinden sich Höhlen und Bergwerke in der Nähe von Siedlungen, so dass hier der Begriff des Kurortes nicht mit dem Ortsbegriff im Sinne einer menschli‐ chen Ansiedlung gleichgesetzt werden kann. So kann der Therapieort im Heilstollen oder in der Höhle durchaus abseits des Standortes der weiteren Kureinrichtungen liegen. 4.4.6.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 221 <?page no="222"?> Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Kurort mit Heilstollenkurbetrieb anerkannt zu werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 85): ● allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-wissenschaftliche Gutachten, ● kurortmedizinische Anwendbarkeit der Luftqualität sowie der Klimabedingungen im Heilstollen, ● klimatische Bedingungen mit hoher Luftfeuchtigkeit in Kombination mit ganzjäh‐ rig niedrigen und weitgehend konstanten Temperaturen, ● annähernd staub- und allergenfreie Luft, ● bioklimatisch günstige Lage des Ortes, ● Gewinnung der anzuwendenden Heilmittel aus dem Boden bzw. durch das Klima, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Ba‐ dearzt. Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 85): ● artgemäße Kureinrichtungen zur Abgabe der Kurmittel (v. a. für ambulante Patienten), ● Heilstollen zur Nutzung des Heilstollenklimas, ● Einrichtungen zur Abgabe physikalischer Therapie (sog. „passiver“ Behandlungs‐ formen: Bäder, Massagen, etc.) in unmittelbarer Nähe ● Einrichtungen für sog. „aktivierende“ Behandlungsformen, wie Bewegungs- oder Sporttherapie oder Physiotherapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Umgebung mit Park- und Grünanlagen (i. d. R. Kurpark, ansonsten eine vergleich‐ bare Anlage mit derselben, vollständigen Funktionalität). Art und Umfang sind von Art und Größe des Kurbetriebes abhängig und nicht näher quantifiziert. Die Hauptheil- und Gegenanzeigen (Indikationen und Kontraindikationen) sind durch ein einmaliges medizinisch-wissenschaftliches Gutachten zu belegen (vgl. DHV/ DTV 2024: 86 f.). Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 86): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält (Übertagemessung). 222 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="223"?> ● Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält (Übertagemessung). ● Luftqualitätsgutachten mit außerordentlichen Anforderungen für Heilstollen, wel‐ ches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält (Untertagemessung). Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erfor‐ derlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 86): ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung (Übertagemessung). Wenn auf‐ grund einer Bioklimatischen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert. ● alle zehn Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung (Übertagemessung). Wenn aufgrund einer Luftqualitätsbeurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen indiziert. ● alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit außerordentlichen Anforderungen für Heilstollen (Untertagemessung), welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält. 4.4.6.3 Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb in Deutschland In Deutschland sind sechs Orte (z. B. Bad Grund) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B. Schmallenberg - Nordenau) als Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb anerkannt. Neben diesen anerkannten Kurorten mit Heilstollenkurbetrieb bieten auch anderweitig anerkannte Kurorte eine derartige Therapie an. Zudem gibt es weitere Einrichtungen, die, wenn auch nicht kurmäßige, Heilstollenanwendungen anbieten (vgl. DEUTSCHER HEILSTOLLENVERBAND 2024): • Aalen-Röthardt (BW) • Münstertal (BW) • Bad Grund (NI) • Neubulach (BW) • Saalfeld (TH) • Schmallenberg-Nord‐ enau (NW) Tab. 42: Anerkannte Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb • Berchtesgaden (Heilkli‐ matischer Kurort) (BY) • Bodenmais (Heilklimati‐ scher Kurort) (BY) • Pottenstein (Luftkurort) (BY) Tab. 43: Anderweitig anerkannte Kurorte • Bindweide (RP) • Buchen (BW) • Ennepetal (NW) • Schmiedefeld (TH) • Suhl-Vesser (TH) Tab. 44: Nicht kurmäßige Heilstollenanwendungen 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 223 <?page no="224"?> 4.4.6.4 Beispiel Kurort mit Heilstollenkurbetrieb Bad Grund Die Bergstadt Bad Grund ist Teil der Gemeinde Bad Grund und liegt am Westrand des Harzes ca. 40-km nordöstlich der Kreisstadt Göttingen. Seit dem Mittelalter spielte der Bergbau (v. a. Eisenerz) eine wichtige Rolle: 1317 erstmals urkundlich erwähnt, hatte sich der Ort, der 1535 das Stadtrecht erhielt, schon Mitte des 15.-Jh. als Bergbau- und Hüttenort etabliert. Während der Endphase des Erzabbaus gegen Ende des 19. Jh. (das 1831 erschlossene Erzbergwerk Hilfe Gottes stellte den Betrieb als letzte Buntmetallgrube Deutschlands erst 1992 ein) etablierte sich das Kurwesen als neuer Wirtschaftsfaktor. Am 1. Mai 1855 wurde in Grund die erste Kurbadeanstalt (mit seinerzeit 50 Kurgästen im ersten Jahr) eröffnet, in der v. a. Fichtennadeldampfbäder sowie Inhalationen mit Fichtennadelöl verabreicht wurden. 1869 wurde der erste Kurgarten angelegt, 1892 das städtische Kurhaus am Marktplatz erbaut, weitere Kurbadeanstalten folgten. 1871 wurde der heutige Ortssteil Gittelde an das Bahnnetz nach Seesen (und weiter nach Braunschweig und Hannover) angeschlossen. Die Grunder Kurverwaltung drängte um 1900 darauf, den Bahnhof Gittelde in Gittelde-Grund umzubenennen, um die anreisenden Kurgäste auf den richtigen Ausstiegsbahnhof hinzuweisen. Dies erübrigte sich ab 1910, als Grund seinen eigenen Bahnanschluss erhielt. Das Eisen‐ bahnzeitalter währte in Bad Grund aber nur bis 1971, als die Strecke stillgelegt wurde. Der Personenverkehr wurde bereits 1962 eingestellt. Der Bahnhof Gittelde heißt jedoch bis heute Gittelde / Bad Grund. Seit 1916 trägt Grund den Namenszusatz Bad, 1929 wurde das noch heute bestehende Kurbadehaus erbaut. 1964 wurde dann die Trink- und Konzerthalle eröffnet, in der das Natrium-Calium-Chlorid-Sulfat-Wasser aus der Elisabeth-Quelle verabreicht wurde. Drei Jahre später wird der Ort am 9. März 1967 als staatlich anerkanntes Moorheilbad prädikatisiert. Neben den Moor- und Heilwasseranwendungen wurden zwischenzeitlich auch Solebäder (Sole aus der Saline Sülbeck im Leinetal) angeboten. In den Jahren 1976 bis 1978 wurde ein neues Kurzentrum erbaut, welches heute noch als Gesundheitszentrum besteht. In dieser Zeit florierte auch der Kurbetrieb, so konnte Bad Grund z. B. im Jahre 1974 26.888 Gäste mit 255.632 Übernachtungen verzeichnen, 126.013 Kurmittel wurden abgegeben. In den 1980er Jahren wurde der 1870 bis 1875 aufgefahrene Eisensteinstollen erfolgreich auf dessen Eignung zur Speläotheraphie untersucht und zum Heilstollen ausgebaut, seit 1989 wird der Stollen mit 50 Therapieplätzen genutzt. Die natürliche Luftzirkulation in der Höhle sorgt in Verbindung mit dem dort herrschenden Überdruck für eine ausgesprochen hohe Luftreinheit: Grobstaubkonzentration 0,87 µg/ m 3 , Fein‐ staubbelastung 0,81 µg/ m 3 . Die Temperatur beträgt gleichbleibend 5-12 °C, die relative Luftfeuchtigkeit liegt bei nahezu 100 %. Der Eisensteinstollen ist von Mitte März bis Mitte Oktober geöffnet. Im März 2009 wurde der Stollen vom Deutschen Heilstollenverband mit dem höchsten Prädikat (3 Sterne) ausgezeichnet. 224 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="225"?> Standen im Kurort Bad Grund lange Zeit Wasser- und Mooranwendungen (bis 2010 war Bad Grund als Moorheilbad anerkannt) im Vordergrund, zwangen die Gesundheitsreformen Mitte der 1990er Jahre sowie die Insolvenz der Kur- und Touris‐ tik GmbH zu einer Neuausrichtung: Das Kurmittelhaus einschließlich Schwimmbad wurde 2007 als Gesundheitszentrum privatisiert und als Heilmittel und -verfahren kommen nun das Heilklima sowie die Heilstollentherapie (Speläotherapie) zur kurmä‐ ßigen Anwendung. Seit Juni 2009 ist Bad Grund als erster und bislang einziger Kurort in Norddeutschland als Kurort mit Heilstollenkurbetrieb anerkannt, 2013 folgte dann die zusätzliche Anerkennung als Heilklimatischer Kurort. 2024 ist Bad Grund allein als Kurort mit Heilstollenkurbetrieb anerkannt. Angeboten werden ausschließlich ambulante Kurmaßnahmen. Abb. 34: Städtisches Kurbad Bad Grund Heute zählt die Gemeinde Bad Grund ca. 8.100 Einwohner, hiervon leben in der Bergstadt Bad Grund ca. 2.300. Bad Grund bietet in 15 statistisch erfassten Beherbergungsbetrieben (mit mehr als neun Betten) 465 Gästebetten. 2023 verbuchte der Ort 51.656 Übernachtungen bei 17.890 Gästeankünften. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 2,9 Nächte. Der Kurbetrieb spielt als Wirtschaftsfaktor eine eher untergeordnete Rolle, so befinden sich im Ort z.-B. keine Kurkliniken. Die → Tabelle 45 fasst die in Bad Grund vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 225 <?page no="226"?> Prädikatisierung Kurort mit Heilstollenkurbetrieb Heilmittel • leichtes Mittelgebirgs-Reizklima • reine Luft im Heilstollen Anwendungen • Liegekur im Heilstollen (tägl. bis zu 120 min.) • heilklimatische Wanderungen Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Heilstollen Eisensteinstollen • Gesundheitszentrum • Hallenbad (31 °C) mit Therapie-Bewegungsbecken • 4 Terrainkurwege (zertifizierte heilklimatische Wanderwege) • Wassertretanlage mit Armbad Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten keine Badeärzte 1 Wellness-Hotels 0 Tab. 45: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Grund Carolin Scherzer, Abteilungsleiterin im Gesundheitszentrum und Touristinformation Bad Grund und Nikolai Simon-Hallensleben, Projektmanager des LEADER-Projektes „Innenentwicklung der Bergstadt Bad Grund (Harz)“, skizzieren die touristischen Rahmenbedingungen: „Die Bergstadt Bad Grund liegt am Rand des Harzes und wird auch gerne als ‚Tor zum Harz‘ bezeichnet. Der Ort ist für Gäste über die Autobahn und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Der Oberharz kann mit Bus oder Auto ebenfalls problemlos erreicht werden. Mit der Gästekarte und dem Harzer Urlaubsticket HATIX können Busse nach Osterode, Clausthal-Zellerfeld, Goslar und darüber hinaus im gesamten Harz sogar kostenfrei genutzt werden. Im staatlich anerkannten Kurort Bad Grund vermieten circa 81 Vermieter fami‐ lienfreundliche, urige und/ oder moderne Ferienunterkünfte. Es gibt Anbieter mit den verschiedensten Schwerpunkten: Von Gesundheitsthemen (Naturkosthotel oder Harzverbunden), über Angebote extra für Motorradfahrer (Biker Hotel Harmonie) bis hin zu familienfreundlichen Unterkünften mit Wellnessangeboten (Hotel Pension Jägerstieg oder Parkhotel Flora) ist alles in Bad Grund vorzufinden. Neben den größeren aufgezählten Einrichtungen gibt es viele kleine Ferienwohnungen und -appartements. Eine Vielzahl der privat vermieteten Ferienwohnungen ist in den vergangenen Jahren entstanden und bietet so ein entsprechend modernes und gleichzeitig zum Harz passendes Ambiente. Für Gäste, die das Kurprogramm rund um die Heilstollen-Therapie buchen, werden im Gesundheitszentrum Bad Grund ergänzende Anwendungen wie Wassergymnastik, entspannende Massagen und Krankengymnastik angeboten. Dazu gehören außerdem Inhalationen und die Heilklimatischen Wanderwege. Das ausgiebige Wanderwegenetz 226 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="227"?> rund um Bad Grund bietet neben der guten Luft auch eine gute Gelegenheit, die wunderschöne Natur in der Region kennenzulernen. Auch Gäste, die keine Heilstollentherapie in Bad Grund in Anspruch nehmen, profitieren von dem Bioklima der Terrainkurwege. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang der WeltWald oberhalb von Bad Grund. Hier können Gäste 65 Hektar Wald bewandern und gleichzeitig über 600 verschiedene Baum- und Straucharten aus aller Welt bestaunen. Für Kinder ist unter anderem der 1,7 km lange Indianer-Pfad angelegt worden. Neben vielen Informationen rund um die Wälder Nordamerikas bietet der Pfad viele kleine spielerische Elemente, die eine Wanderung sehr kurzweilig machen. Neben diversen Wandermöglichkeiten oder Nordic Walking Touren kann der Harz ab Bad Grund auch gut auf leichten bis anspruchsvollen Mountainbike-Strecken erkundet werden. Ein wenig abseits der Wälder befindet sich oberhalb der Bergstadt das HöhlenErleb‐ nisZentrum am Iberg. Hier treffen Kultur und Moderne aufeinander. Ein Museum bietet die Möglichkeit die „älteste genetisch nachgewiesene Großfamilie der Bronzezeit“ (HöhlenErlebnisZentrum) in einer modernen Umgebung näher kennenzulernen. Die Iberger Tropfsteinhöhle gehört mit zum HöhlenErlebnisZentrum und wird mit einer Führung durch die Höhle zu einem echten Highlight. Nicht weit entfernt vom Ortskern Bad Grunds liegt die 1992 stillgelegte Schachtan‐ lage Knesebeck. Das ehemalige Erzbergwerk erzählt in einem Museum die Geschichte des Bergbaus. Auch die Stollen der Schachtanlage können im Rahmen einer Führung (noch mit Bergleuten, die tatsächlich in Bad Grund unter Tage gearbeitet haben) begangen werden. Das Bowling-Center im Zentrum von Bad Grund verbindet Spiel und Spaß mit einer tollen Atmosphäre. In geselliger Runde kann gebowlt, gegessen und getrunken werden. Eine Runde Minigolf im Kurpark Bad Grund lädt zum spielerischen Verweilen ein. Im Jahr 2025 wird für mehr Spiel, Spaß und Aktivität eine Kugelbahn in Bad Grund gebaut. Diese soll das HöhlenErlebnisZentrum spielerisch mit dem Ortskern verbinden. An mehreren Stationen wird die Geschicklichkeit der Spielenden herausgefordert. Der historische Ortskern mit seinen bis zu 400 Jahre alten Fachwerkhäusern lädt mit seinen gastronomischen Angeboten zum Verweilen ein. So gibt es im Zentrum von Bad Grund neben zwei Cafés noch fünf verschiedene Restaurants. Eine besondere Atmosphäre bietet der Marktplatz, auf welchem monatlich Veranstaltungen wie Be‐ gegnungsmärkte, Bierfestival, Weinfest etc. stattfinden. Weitere Veranstaltungen in und um Bad Grund (alle rein ehrenamtlich organisiert) runden das bunte Angebot für Einheimische und Gäste ab. Besonders hervorzuheben sind hier Walpurgis am Hübi‐ chenstein, das Lichterfest auf dem Taubenborn, das Johannifest, sowie verschiedene Osterfeuerfeste.“ Annegret Mödden, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Badeärztin berichtet über Entwicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Heilstollentherapie in Bad Grund: „Seit 1989 wird die Heilstollentherapie in Bad Grund erfolgreich zur Behandlung von chronischen Erkrankungen der Atemwege, der Haut und des Bewegungsapparats 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 227 <?page no="228"?> eingesetzt. Der Kaltluft-Heilstollen bietet ideale Bedingungen zur Linderung von Beschwerden bei Asthma bronchiale, chronischer Bronchitis, Nasennebenhöhlenent‐ zündungen, Neurodermitis sowie bei rheumatischen und degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen. Gleichzeitig unterstützt die Therapie den Aufbau eines starken Immunsystems. Der Heilstollen in Bad Grund zeichnet sich durch folgende besondere Eigenschaften aus: ● Temperatur: konstant kühle 5-12-°C, ● Luftfeuchtigkeit: 85-98 %, ● Reizärmere Atemluft: extrem schadstoffarm, frei von allergenen Stoffen, Staub/ Gase, ● Absolute Stille: sorgt für körperliche und seelische Entspannung. Diese Bedingungen tragen zur Aktivierung der natürlichen Selbstheilungskräfte bei und wirken positiv auf die Atemwege, die Haut und das allgemeine Wohlbefinden. Wirkung bei Atemwegs- und Hauterkrankungen Dank der reizarmen Luft und der entspannenden Umgebung im Heilstollen können Erkrankungen wie: ● Asthma bronchiale (allergisch und nicht-allergisch), ● Chronische Bronchitis, ● Persistierende Reizzustände (z.-B. nach Keuchhusten oder COVID-19), ● Chronische Nasennebenhöhlenentzündungen, ● Neurodermitis gelindert werden. Die Therapie wirkt entzündungshemmend auf die Atemwege, entspannt die Atem‐ muskulatur und stabilisiert das Immunsystem. Begleittherapien für nachhaltigen Heilerfolg Um den Effekt der Heilstollentherapie zu optimieren, werden ergänzende Maßnahmen angeboten: ● Atemgymnastik, ● Inhalationen, ● Entspannungsübungen, ● Bewegungstherapie (trocken oder im Wasser), ● Osteopathie, ● Wärmepackungen und Massagen, ● Ernährungstherapie, ● Wanderungen auf den Heilklimawanderwegen in und um Bad Grund 228 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="229"?> Durch die Kombination dieser Therapien können Medikamente zur Atemwegstherapie oder Schmerzlinderung oftmals reduziert werden. Viele Patienten berichten von einem Rückgang der Symptome und einer spürbaren Verbesserung ihrer Lebensqualität. Ablauf der Heilstollentherapie Eine typische Kur dauert etwa drei Wochen, mit einem täglichen Aufenthalt von ca. zwei Stunden im Heilstollen. Die begleitenden Therapieangebote erfolgen im Anschluss an die Heilstollensitzungen. Für wen eignet sich die Therapie nicht? Die Heilstollentherapie eignet sich für Kinder ebenso wie für Erwachsene bis ins hohe Alter. Sie ist jedoch nicht geeignet für: ● Schwangere, ● Menschen mit akuten Infekten, ● Personen mit Anfallsleiden, ● Menschen mit Platzangst. Kostenübernahme Die Heilstollentherapie ist wissenschaftlich und medizinisch anerkannt. Eine Kosten‐ übernahme durch die Krankenkasse bzw. -versicherung ist grundsätzlich möglich. Fazit Der Heilstollen in Bad Grund bietet optimale klimatische und hygienische Vorausset‐ zungen für eine natürliche und wirkungsvolle Therapie. Die einzigartige Umgebung ermöglicht eine sanfte Linderung chronischer Beschwerden und trägt zu mehr Wohl‐ befinden bei.“ 4.4.7 Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund, Seeheilbad sowie See- und Thalassoheilbad 4.4.7.1 Charakteristika Orte oder Ortsbzw. Gemeindeteile, in denen die Heilmittel des Meeres wie z. B. Meerwasser, Seeklima, Nordseeschlick, Ostseekreide oder Aerosole (u. a. im Rahmen einer Thalassotherapie als zentralem Element) angewendet werden können, können als Seebäder und Seeheilbäder anerkannt werden. Erstgenannte werden unterschieden in Seebäder mit und ohne kurortmedizinischen Hintergrund, wobei die Seebäder ohne kurortmedizinischen Hintergrund weniger Anforderungen erfüllen müssen und daher nicht zu den hochprädikatisierten Orten gezählt werden (→ Kap. 4.3.3). 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 229 <?page no="230"?> Seebäder und Seeheilbäder müssen in unmittelbarer Nähe zum Meer (maximale Entfernung vom Ortszentrum zwei Kilometer) liegen und über entsprechende Einrich‐ tungen zur Dosierbarkeit der Klimareize wie Promenaden, Wanderwege, Schutzhütten, überwachte Strände oder auch Strandkörbe vorhalten. Hinsichtlich der medizinisch-therapeutischen bzw. der medizinisch-klimatischen sowie der lufthygienischen Anforderungen haben Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund grundsätzlich dieselben Anforderungen zu erfüllen wie Seeheilbäder, jedoch in geringerem Umfang (vgl. DHV/ DTV 2024: 91): 4.4.7.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Seebad mit kurortmedizinischem Hinter‐ grund anerkannt zu werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 91): ● „allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-wissenschaftliche Gutachten, ● Lage an der Meeresküste oder in deren unmittelbarer Nähe (Entfernung der Orts- oder Ortsteilmitte nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand), ● kurortmedizinische Anwendbarkeit von Meerwässern bzw. Komponenten des Meeresküstenklimas in Form von Bädern (Bewegungstherapie im Meerwasser) bzw. Inhalationen, ● wissenschaftliche Begutachtung der eingesetzten Heilmittel, ● auf die therapeutische Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder ausgerich‐ tete Anwendungsformen für Meerwasserbäder und -inhalationen, ggf. auch für Nordseeschlick und Ostseekreide, ● Vorhaltung medizinisch-therapeutischer Einrichtungen zur Inhalation des örtli‐ chen Heilmittels (Meerwasser) und zur Bewegungstherapie im Meerwasser so‐ wie zur Anwendung wenigstens eines ortsgebundenen/ ortstypischen Heilmittel (Meerwasser, Meeresschlick, Meeresklima) mindestens in den Monaten April bis Oktober, ● bioklimatisch begünstigte Lage und ausreichende Luftqualität (weitgehend frei von Pollen, Staub und Schadstoffen), ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Ba‐ dearzt.“ 230 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="231"?> Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 91 f.): ● „medizinisch-therapeutische Infrastruktur entsprechend den anerkannten Indika‐ tionen (Heilanzeigen), ● gepflegter und überwachter Badestrand mit qualitativ und quantitativ angemes‐ senen Dienstleistungen und Serviceeinrichtungen, ● strandnahe Promenaden, ● Schutzhütten im Strandbereich und Ruheeinrichtungen in windgeschützten Berei‐ chen, ● einfach ausgestattetes Kommunikationszentrum mit gelegentlichen Gästepro‐ grammen zur Unterhaltung und Betreuung der Kurgäste, ● Sportanlagen, Spielangebote, ● Ausweisung von mindestens zwei leistungsphysiologisch bewerteten Terrainkur‐ wegen im Seeklima in den Belastbarkeitsstufen I (leicht), II (mittel) oder III (schwer).“ Hinsichtlich der ortsspezifischen Heilmittel sind nachfolgende Analysen beizubringen (DHV/ DTV 2024: 92 f.): „Für die Anwendung des Meerwassers zu Bädern, Inhalationen und/ oder Trinkku‐ ren: ● Meerwasseranalyse in Form der Bezugsanalyse, ● Meerwasseranalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Meerwasseranalyse in Form der täglichen/ monatlichen/ halbjährlichen Kontroll‐ analyse, ● Periodische Überprüfung der Mikrobiologie, ● Allgemeine Hygieneuntersuchungen (mikrobiologische und chemische Untersu‐ chungen) am Anwendungsort gem. den rechtlichen Bestimmungen. Im Falle der Anwendung von Peloiden (Meeresschlick bzw. Kreide): ● Peloidanalyse in Form der Erstanalyse, ● Peloidanalyse in Form der Wiederholungsanalyse alle zehn Jahre, ● Peloidanalyse in Form der jährlichen Kontrollanalyse.“ Hinsichtlich der Hauptheil- und Gegenanzeigen sind nachfolgende Gutachten beizu‐ bringen (DHV/ DTV 2024: 93): ● „einmalig medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas über die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten und die therapeutischen Anwendungs‐ möglichkeiten mit Feststellung der Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindika‐ tionen (Gegenanzeigen) des Ortes. Die medizinisch-klimatologische Begutachtung muss sich auf Erkenntnisse stützen können, die bei der Durchführung von ärztlich verordneten und überwachten Klimakuren am betreffenden Ort gewonnen wur‐ den, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 231 <?page no="232"?> ● einmalig medizinisch-balneologisches Gutachten über die therapeutische Eignung der Heilmittels Meerwasser und ggf. Meeresschlick bzw. Kreide mit Feststellung der Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen).“ Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 92): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 92): ● alle zehn Jahre eine Bioklimatische Beurteilung. Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse indiziert, ● alle fünf Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung. Wenn aufgrund einer Luftqualitäts‐ beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen indiziert. ● alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen. Seeheilbad Hinsichtlich der Feststellung der Hauptheil- und Gegenanzeigen gelten die gleichen Vorgaben wie für Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund. Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen für die Anerkennung als Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund sind für die Anerkennung als Seeheilbad die nachfolgenden Vorausset‐ zungen zu erfüllen (DHV/ DTV 2024: 94 f.): ● „therapeutisch anwendbares und durch Erfahrung bewährtes Bioklima mit Dosie‐ rungsmöglichkeit der Klimareize, sowie erhöhte Anforderungen an die Luftquali‐ tät, ● psychologische Begleitung der Kurpatienten. „Psychologische Begleitung“ bedeu‐ tet nicht zwingend die Notwendigkeit einer Psychotherapie und erfordert nicht schon den Einsatz von Psychotherapeuten. Die psychische Stärkung und Stabili‐ sierung in der Krankheitssituation der Patienten kann auch durch entsprechend ausgebildete Angehörige verschiedener Sozialberufe oder der Seelsorge erfolgen, ● Kurmittelhaus (i. d. R. regelmäßig, ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollständigen Funktionalität) oder Kurmittelabteilung (ggf. auch in Kooperation mit einem privaten Badebetrieb oder einer Kur- oder Reha-Klinik) zur Abgabe von ortsspezifischen Meerwasserbädern in Wannen, sowie zusätzlich in Therapiebecken und/ oder Bewegungsbädern (optional zusätzlich auch artbe‐ zeichnungsspezifische Schlickbäder oder Schlickbzw. Kreidepackungen/ optional 232 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="233"?> artbezeichnungsspezifische Inhalation oder artbezeichnungsspezifische Trinkku‐ ren), ● Einrichtungen für sog. „aktivierende“ Behandlungsformen, wie Bewegungsthera‐ pie, Physiotherapie, Sporttherapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Voraussetzungen und Einrichtungen (Promenaden, Wege, Anlagen, Liegehalle, Schutzhütten, Anpflanzungen) im Bereich der Strandzone und in windgeschützten Bereichen zur kontrollierbaren Dosierung der Klimareize, ● Haus des Gastes (ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für die Kurgäste; dabei kann sich die Bezeichnung auch auf eine Einheit mehre‐ rer Gebäude beziehen, wenn ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist; Internetplätze oder -anschlüsse sind wesentlicher Bestandteil eines Kommunika‐ tionsraumes, ● Terrainkurwegenetz mit minimal drei bioklimatisch und belastungsphysiologisch ausgemessenen Wegen zur klimatherapeutischen Nutzung des Heilklimas mit unterschiedlichen Belastungsstufen (I leicht, II mittel, III schwer), ● bei Erstprädikatisierung ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer erweiterten Klimaanalyse mit der Verpflichtung zum Einhalten von Richtwerten für Sonnen‐ stunden und Wärmebelastungstage, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● bei Erstprädikatisierung ein Luftqualitätsgutachten mit besonderen Anforderun‐ gen, welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält, ● wenn im Rahmen der Reprädikatisierung aufgrund der Bioklimatischen Beurtei‐ lung Zweifel an der Eignung bestehen, ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer erweiterten Klimaanalyse mit der Verpflichtung zum Einhalten von Richtwerten für Sonnenstunden und Wärmebelastungstage indiziert, ● bei Reprädikatisierung alle fünf Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung und alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit besonderen Anforderungen.“ See- und Thalassoheilbad Seit 2024 kann das Prädikat Seeheilbad um den Begriff Thalasso (→ Kap. 3.1.3) zum Prädikat See- und Thalassoheilbad ergänzt werden. See- und Thalassoheilbäder bieten ein „breitgefächertes therapeutisches Anwendungsspektrum aller regulierenden Elemente des Meeresmilieus“ (DHV/ DTV 2024: 97). Zusätzlich zu den Anforderungen an ein Seeheilbad sind die nachfolgenden Vor‐ aussetzungen zu erfüllen (vgl. DHV/ DTV 2024: 97): ● ausschließliche Verwendung ortsspezifischer Heilmittel in den Therapieeinrich‐ tungen, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 233 <?page no="234"?> ● kein Einsatz alternativer Fremdprodukte, ● Vorhaltung der ortsspezifischen Komponenten Meerwasser, Meersalz, salzhaltige und allergenarme Luft, Algen und Schlick oder Kreide für therapeutische Behand‐ lungen - vornehmlich in Thalassozentren, ● Angebot spezieller Thalasso-Programme mit unterschiedlichen Kurschwerpunk‐ ten (entsprechend dem individuellen Gesundheitszustand) in Zusammenarbeit mit Medizinern. 4.4.7.3 Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund, Seeheilbäder sowie See- und Thalassoheilbäder in Deutschland In Deutschland sind 68 Orte (z. B. Büsum) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B. Lübeck-Travemünde) mit dem Prädikat Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund (31) oder Seeheilbad (37) anerkannt: 13 Nordseebäder und 25 Nordseeheilbäder sowie 18 Ostseebäder und 12 Ostseeheilbäder. Mit dem seit 2024 möglichen Prädikat See- und Thalassoheilbad ist derzeit noch kein Ort ausgezeichnet. Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Nordsee • Butjadingen (NI) • Dangast (NI) • Dornumersiel (NI) • Hörnum (SH) • Kampen (SH) • List (SH) • Nebel (SH) • Nieblum (SH) • Otterndorf (NI) • Rantum (SH) • Sylt-Ost (SH) • Utersum (SH) • Wremen (NI) Tab. 46: Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Nordsee Nordseeheilbäder • Baltrum (NI) • Bensersiel (NI) • Borkum (NI) • Büsum (SH) • Carolinensiel-Harlesiel (NI) • Cuxhaven (NI) • Elisabeth-Sophienkoog (SH) • Friedrichskoog-Spitze (SH) • Helgoland (SH) • Horumersiel-Schillig (NI) • Juist (NI) • Langeoog (NI) • Neuharlingersiel (NI) • Norddorf (SH) • Norden-Norddeich (NI) • Norderney (NI) • Nordstrand (SH) • Pellworm (SH) • Spiekeroog (NI) • St. Peter-Ording (SH) • Wangerooge (NI) • Wenningstedt (SH) • Westerland (SH) • Wittdün (SH) • Wyk (SH) Tab. 47: Nordseeheilbäder in Deutschland 234 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="235"?> Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Ostsee • Dahme (SH) • Eckernförde (SH) • Glücksburg (SH) • Grömitz (SH) • Haffkrug (SH) • Heikendorf (SH) • Hohwacht (SH) • Holm - Kalifornien (SH) • Kellenhusen (SH) • Laboe (SH) • Neustadt-Pelzerhaken (SH) • Scharbeutz (SH) • Schönberger Strand (SH) • Schönhagen (SH) • Sierksdorf (SH) • Strande (SH) • Timmendorfer Strand (SH) • Weissenhäuser Strand (SH) Tab. 48: Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Ostsee Ostseeheilbäder • Ahlbeck (MV) • Bansin (MV) • Boltenhagen (MV) • Damp (SH) • Fehmarn - Burg (SH) • Graal-Müritz (MV) • Großenbrode (SH) • Heiligendamm (MV) • Heiligenhafen (SH) • Heringsdorf (MV) • Travemünde (SH) • Zingst (MV) Tab. 49: Ostseeheilbäder in Deutschland Hinsichtlich der Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Ostsee fällt auf, dass diese ausschließlich in Schleswig-Holstein liegen. Auch in Mecklenburg-Vor‐ pommern befinden sich attraktive und umfassend ausgestattete Seebäder mit hoher kurmedizinischer Kompetenz. Allerdings ist die für eine Einstufung als hochprädikatisierter Kurort erforderliche Prädikatisierung als „Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund“ in der Lan‐ deskurortgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht vorgesehen. Jedoch wird es im Rahmen des geplanten Tourismusgesetzes Mecklenburg-Vor‐ pommern eine Novellierung des Kurortgesetzes geben, in deren Zuge auch eine Prädikatisierung als „Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund“ möglich sein wird. Es ist zu erwarten, dass dann auch Ahrenshoop, Baabe, Binz, Glowe, Kühlungsborn, Loddin, Poel, Prerow, Rerik, Sellin, Trassenheide, Ückeritz, Warnemünde, Wustrow und Zinnowitz als „Seebad mit kurortmedizinischem Hintergrund“ prädikatisiert werden könnten. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 235 <?page no="236"?> 4.4.7.4 Beispiel Nordseeheilbad Büsum Das an der Nordseeküste gelegene Büsum liegt im Westen des Kreises Dithmarschen, ca. 120 km nordwestlich von Hamburg unmittelbar am UNESCO-Weltnaturerbe Wat‐ tenmeer. Schon zu Beginn des 19. Jh. wurden in Büsum die ersten Badekarren an der Nordsee aufgestellt. Nachdem die ersten touristischen Ansätze durch eine Sturmflut 1825 wieder zunichte gemacht wurden, sind im Jahr 1836 feste Badehäuschen gebaut worden, bereits ein Jahr später bezeichnete sich der Ort als Nordseebad. Nach einem weiteren Ausbau der Straßenanbindung erfolgte 1883 die Anbindung an das Eisenbahnnetz über Heide, welche bis heute Bestand hat. 1896 wurde erstmals eine (damals so bezeichnete) Kurtaxe erhoben. Durch die geographische Lage in der Marsch verfügte Büsum zunächst lediglich über einen Grasstrand. 1904 wurde durch die Gemeinde ein Sandstrand aufgeschüttet. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich das Gästeaufkommen wieder schnell über das Vorkriegsniveau. 1949 wurde die Gemeinde als staatlich anerkanntes Nord‐ seeheilbad prädikatisiert. 1967 wurden das Meerwasser-Wellenbad und der Kurpark eröffnet, 1970 wurde der Sandstrand in der Perlebucht angelegt, der einen Gegenpol für den grünen Strand darstellen soll. Die beiden ständig mit Wasser gefüllten Becken können auch bei Ebbe genutzt werden. 1975 wurde das neue Kurmittelhaus eingeweiht, auch ein Seglerhafen wird gebaut. In jenem Jahr überschritt Büsum erstmals die Zahl von einer Million Übernachtungen. 2015 wurde das Gesundheitszentrum Büsum eröffnet, das erste Hausarztzentrum in kommunaler Hand in Schleswig-Holstein. Gründungsmotiv war vor allem die Altersstruktur der in Büsum niedergelassenen Hausärzte (Altersdurchschnitt über 60 Jahre) und der damit prognostizierte Versorgungsmangel in der Region. Als eine von vier durch die Robert Bosch Stiftung geförderten PORT-Praxen (Patientenorien‐ tierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung) erreichte das Zentrum unter Leitung der Ärztegenossenschaft Nord e.G. überregionale Strahlkraft. Neben gezielten Präventions- und Qualifikationsangeboten sowie dem Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPas) als Ansprechpartner und Gesundheitslotsen zeigen die erfolgreichen Wiederbesetzungen der vakanten Arztsitze, dass intelligente Ansätze drohende Versorgungsdefizite antizipieren können: Nachdem vier der fünf in Büsum tätigen Hausärzte sich 2015 im Ärztezentrum anstellen ließen, gingen zunächst drei der Hausärzte in den Ruhestand. Nachdem ein weiterer Hausarzt seine Tätigkeit einstellte, sind zurzeit sechs Ärzte, zum Teil in Teilzeit, im Ärztezentrum angestellt. Zwischen 2015 und 2021 konnten in Form von drei räumlichen Erweiterungen weitere Gesundheitsdienstleister am Standort etabliert werden. Über telemedizinische Anwendungen erfolgt die Einbindung fachärztlicher Kompetenzen in die medizinische Versorgung. Nach Schließung des Kurmittelhauses und später des Vitamaris Büsum wurde das Gesundheitszentrum Physiomar als offizielle Kureinrichtung gebaut. Hier werden die für ein Nordseeheilbad erforderlichen ortsgebundenen Heilmittel angewendet. 236 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="237"?> Somit können ambulante Kuren sowie Gesundheitskurse im Nordseeheilbad Büsum weiterhin angeboten werden. Zur kurmäßigen Anwendung kommen vor allem die Elemente der Thalassotherapie. Abb. 35: Büsum Heute leben 5.075 Menschen dauerhaft in Büsum. Zusätzlich sind 1.500 Zweitwoh‐ nungsbesitzer gemeldet. 2023 verfügte der Ort über ca. 15.000 Gästebetten in gewerb‐ lichen Betrieben mit mindestens zehn Betten. 69 % der Betten befinden sich in Ferien‐ wohnungen bzw. -häusern, 15 % in Hotels und Pensionen, 10 % auf Campingplätzen, 3 % in der Jugendherberge und 3 % in den beiden stationären Mutter/ Vater-Kind-Kur Einrichtungen. Somit wird deutlich, dass die Kur lediglich eine untergeordnete Rolle spielt. Der Ort wird geprägt vom Urlaubsverkehr: 2023 verzeichnete der Ort ca. 2,2 Mio. Übernachtungen bei rund 390.000 Ankünften (durchschnittliche Aufenthaltsdauer 5,6 Nächte). Hinzu kamen ca. 300.000 Tagesgäste. Die →-Tabelle 50 fasst die heute in Büsum vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtun‐ gen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Nordseeheilbad Heilmittel • Meeresklima • Nordseewasser Anwendungen • Meerbäder und Wannenbäder • Inhalationen Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Kurmittelhaus • Strandpromenade • Physiomar Gesundheitszentrum • Meerzeit Spa und Wellnesszentrum 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 237 <?page no="238"?> Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten • ev. Kurzentrum Gode Tied (Mutter-/ Vater-Kind-Kur) • AWO Nordseeklinik Erlengrund (Mutter-/ Vater-Kind-Kur) Badeärzte 2 Wellness-Hotels 4 Tab. 50: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Büsum Robert Kowitz, Geschäftsführer der Tourismus Marketing Service Büsum GmbH, skizziert die touristischen Rahmenbedingungen: „Die Tourismus Marketing Service Büsum GmbH (TMS GmbH) ist ein 2004 gegrün‐ detes Tochterunternehmen des Eigenbetriebes Kur und Tourismus Service Büsum (KTS). Seit 2011 erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich des Tourismus in der Gemeinde Büsum. Rund 60 Mio. Euro (35 Mio. Euro davon als Fördermittel) sind in den vergangenen zwölf Jahren in die Modernisierung der Infrastruktur geflossen. Diesen öffentlichen Investitionen folgten im gleichen Zeitraum 190 Mio. Euro private Investitionen in moderne und besondere Hotels, Ferienhausanlagen (bisher unterrepräsentiert), Gas‐ tronomie und auch Freizeiteinrichtungen. Hinsichtlich der Eigenschaft Büsums als Kurort hat die Bedeutung der Kuren in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Neben den zwei Mutter-Kind-Kur Einrich‐ tungen (3 % der Übernachtungen) machen ambulante Kuren nicht einmal 2 % der Übernachtungen in Büsum aus. Hinzu kommen Selbstzahler-Angebote, als Anreiz im Urlaub „sich etwas Gutes zu tun“, im Idealfall mit dem ortsgebundenen Heilmittel Nordseewasser, welches direkt vor der Küste Büsums entnommen wird. Somit ist der Nordseeheilbad-Status aktuell hauptsächlich ein Qualitätssignet in der Gästekommunikation. Durch die neue Infrastruktur in Büsum wandelt sich die Gästestruktur gerade elementar und sehr schnell, so dass der Spagat zwischen guten natürlichen Rahmen‐ bedingungen (Luft, Wasser) und bekannten, aber auch modernen Ansprüchen (z. B. bei Veranstaltungen), geschafft werden muss und wird. Somit ist als Zielgruppe die Adaptiv-Pragmatische Mitte genauso wichtig wie das Postmaterielle Milieu mit jeweils 12 % der Gäste in Büsum. Hinzu kommt, dass Büsum durch die moderne Infrastruktur für Kurzreisen aus dem näheren Umfeld (bis zu 250 km) attraktiv geworden ist. Deshalb liegen mit jeweils 20 % der Übernachtungen Gäste aus Nordrhein-Westfalen und aus Niedersachsen auf dem ersten Platz, gefolgt von Gästen aus Schleswig-Holstein mit 15 %. Strategisch ist das Nordseeheilbad Büsum für eine 5.000 Einwohner-Gemeinde sehr gut aufgestellt, wobei sich an einen sonnigen Sommertag aber gerne einmal 27.500 Menschen aufhalten können. Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden in Büsum sowohl durch eine Nachhaltigkeitsmanagerin als auch eine Klimaschutzmanagerin (jeweils als Vollzeit‐ 238 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="239"?> stellen) bearbeitet. Den Rahmen dafür geben das Nachhaltigkeits-Konzept aus 2019, das gerade überarbeitet wird, und das „Integrierte Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Büsum“ 2024, das sich gerade in der Umsetzung findet Hinsichtlich der touristischen Gesamtentwicklung befindet sich Büsum gerade auf dem Weg, das Touristische Entwicklungskonzept 2025 bis 2035 mit externem Sachver‐ stand zu erstellen, da das jetzige Konzept, das zur Modernisierung der Infrastruktur in den letzten Jahren geführt hat, 2025 endet.“ Volker Staats, Facharzt für Allgemeinmedizin, Palliativmedizin und Badearzt und Dr. med. Klaas Lindemann, Facharzt für Allgemeinmedizin und angehender Badearzt berichten über Entwicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Kur in Büsum: „Eine Badekur im Nordseeheilbad Büsum eignet sich insbesondere für Patienten mit Atemwegsleiden wie Asthma, COPD aber auch für Hauterkrankungen wie beispiels‐ weise Neurodermitis und Schuppenflechte. Zudem profitieren auch Patienten mit Er‐ krankungen des Bewegungsapparates oder einem chronischen Erschöpfungssyndrom von einer ambulanten Kur hier. Auch für Kinder mit rezidivierenden Atemwegsinfek‐ ten kann das besondere Klima an der Nordseeküste zu positiven Effekten führen. Zur Anwendung kommen dabei unter anderem ortsübliche Kurmittel wie Schlick und Meerwasser. Weitere Behandlungen sind beispielsweise Krankengymnastik am Gerät oder in Einzeltherapie, Massagen, Wassergymnastik, Inhalation, Massage, Ma‐ nual-Therapie, Meerwasserwannenbad, um nur einige zu nennen. Die Indikation, Häufigkeit und Intensität der geeigneten Anwendungen entscheidet vor Ort der Bade‐ arzt unter Berücksichtigung der Begleiterkrankungen. Wichtig für einen reibungslosen Ablauf ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Badearzt in der Hausarztpraxis Büsum sowie mit dem Therapiezentrum.“ 4.4.7.5 Beispiel Ostseebad Timmendorfer Strand Die Gemeinde Timmendorfer Strand mit ihren Ortsteilen Timmendorfer Strand, Hemmelsdorf, Groß Timmendorf und Niendorf liegt ca. 20 km nördlich von Lübeck im Süden des Kreises Ostholstein an der Lübecker Bucht. Die direkt an der Ostsee (der Strand erstreckt sich auf gut sieben Kilometer) gelegenen Ortsteile Timmendorfer Strand und Niendorf entwickelten sich zunächst unabhängig voneinander zu einer Bade- und Kurdestination, was auch darin begründet war, dass Niendorf erst 1945 auf Beschluss der britischen Militärverwaltung (drei Jahre später durch die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein bestätigt) in die neu gegründete Gemeinde Timmendorfer Strand eingegliedert wurde. Noch heute sind diese getrennten Entwicklungslinien sichtbar: So befinden sich z. B. in jedem der beiden Ortsteile eigene Seebrücken, eigene Kurparke, ein Haus des Gastes und eine Tourist-Information, auch existieren in beiden Ortsteilen eigenständige Verkehrsver‐ eine als Zusammenschluss der Leistungsträger. Und nicht zuletzt hat jeder der beiden Ortsteile einen eigenen Charakter und ein eigenes Profil entwickelt und bewahrt. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 239 <?page no="240"?> Die touristische Entwicklung in der Gemeinde begann im heutigen Ortsteil Niendorf. 1854 wurden erste Unterkünfte angeboten, ein Jahr später die ersten Badekarren aufgestellt. 1855 gilt daher als Beginn des Badebetriebes. 1908 wurden dann in Timmendorfer Strand eine Dampferanlegestelle und das Café und Restaurant Seeschlösschen errichtet, 1909 wurde in Niendorf eine erste Seebrücke gebaut und 1911 das Sanatorium Maria-Meeresstern als Mutter-Kind-Kurheim durch den Orden der Thuiner Franziskanerinnen eröffnet. 1913 wurde Niendorf an das Ei‐ senbahnnetz (über Travemünde, Stilllegung 1974) angeschlossen, 1925 Timmendorfer Strand über Lübeck. 1922 wurde der Hafen in Niendorf fertiggestellt. Diente dieser zunächst als reiner Fischereihafen, so wurde er schnell auch für die Fahrgastschifffahrt (sog. Bäderschiffe) genutzt. Heute gibt es lediglich noch drei hauptberufliche Fischer, in der Hauptsache dient der Hafen als Segel- und Yachtsowie Fahrgastschiffhafen. Nachdem die Gemeinde von Kriegseinwirkungen im Zweiten Weltkrieg weitge‐ hend verschont geblieben war, beschleunigte sich zu Beginn der 1950er Jahre die Entwicklung zum Seebad, 1951 wurden Timmendorfer Strand und 1954 Niendorf als Ostseeheilbäder staatlich anerkannt, ebenfalls wurden in den 1950er Jahren in beiden Ortsteilen zunächst zwei Seebrücken ihrer Bestimmung übergeben (1976 folgte eine dritte) und zuletzt 2012 (Timmendorfer Strand Höhe Seeschlösschen), 2014 (Niendorf) und 2024 (Timmendorfer Strand Höhe Maritim Hotel) erneuert. 1952 wurde die heute als Kulturdenkmal anerkannte Meerwasser-Trinkkurhalle in Timmendorfer Strand gebaut, 1961 wurde ein Kurmittelhaus mit Meerwasserschwimmbad, 1962 eine neue Kurpromenade und ein Meeresaquarium und 1970 die Curschmann-Klinik eröffnet. Bereits ein Jahr zuvor wurde 1969 das erste Haus der Maritim Hotelkette mit angeglie‐ dertem Kongresszentrum eröffnet. Die hochmoderne Ausstattung des Hotels lockte nunmehr verstärkt eine kaufkräftige Klientel nach Timmendorfer Strand; in der Folge entwickelte sich der Ort in Richtung eines mondänen Seebades mit hochwertigen Geschäften und Gastronomiebetrieben. 1973 wurde das zweite Großhotel der Mari‐ tim-Hotelkette, 1984 das Eishockey- und Tenniszentrum, 1991 das neue Kurmittelhaus und 1997 das erste SeaLife Center in Deutschland für die Gäste und Einwohner freigegeben. Schon seit 1993 ist Timmendorfer Strand Austragungsort der Finalrunde der Deutschen Beachvolleyball Meisterschaft. In Niendorf wurden 1953 die Meerwasser-Trinkkurhalle, 1963 das Kurbad, 1968 das Haus des Kurgastes, 1975 das Meerwasserhallenbad, 1983 der Vogelpark, 2006 der umgebaute Hafen und 2010 die neue Strandpromenade eröffnet. Über all die Jahre hat sich Niendorf den eher familiären Charakter erhalten und bildet somit eine gute Ergänzung zum etwas mondäneren Ortsteil Timmendorfer Strand. Auch wenn durch den relativ geringen Anteil an Kurgästen die Folgen der Gesund‐ heitsreform seit 1996 nicht allzu drastisch ausgefallen sind, musste das erst 1991 seiner Bestimmung übergebene Timmendorfer Kurmittelhaus bereits 2006 wieder geschlossen werden und sucht bis heute eine neue Nutzung. Gleichwohl können in den Wellness-Abteilungen einiger Hotels weiterhin Anwen‐ dungen mit den Heilmitteln des Meeres verabreicht werden, so dass ambulante 240 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="241"?> Badekuren weiterhin angeboten werden. Zur kurmäßigen Anwendung kommen vor allem die Elemente der Thalassotherapie. Abb. 36: Timmendorfer Strand 2024 zählt die Gemeinde Timmendorfer Strand ca. 8.743 Einwohner, zusätzlich sind 3.948 Personen mit Zweitwohnsitz in den 2.901 Zweitwohnungen gemeldet. 2023 verfügte der Ort über 13.660 Gästebetten in gewerblichen Betrieben mit mindestens zehn Betten, hierunter 39 Hotels. 66,4 % der Betten befinden sich in Ferienwohnungen bzw. -häusern, 29,1 % in Hotels und Pensionen und 4,4 % in den beiden Kureinrichtungen. Der Ort wird geprägt vom Urlaubsverkehr: 2024 verzeichnete der Ort ca. 1,85 Mio. Übernachtungen bei rund 416.400 Ankünften, was zu einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 4,4 Nächten führt. Hinzu kamen hochgerechnet ca. 3 Mio. Tagesgäste. Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor: 2022 sorgte der Tourismus für ca. 4.800 Arbeitsplätze, für ein touristisches Einkommen von 130,1 Mio. Euro und für Steuereinnahmen aus der Mehrwert- und Einkommenssteuer in Höhe von 23,4 Mio. Euro (vgl. TSNT 2023: 9 ff.). Hinzu kommen noch die Einnahmen aus der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Zweitwohnungssteuer, der Kurabgabe und der Tourismusabgabe (→ Kap. 4.1.10). Die Kur spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle: Von den 13.660 Gästebetten entfallen lediglich 436 Betten (3,2 %) auf die beiden Kliniken (Curschmann Klinik 169, Klinik Maria-Meeresstern und Westfalenhaus 267). 2024 waren unter den 381.400 Gästeankünften nur 6.518 (1,6 %) Kurgäste, die 129.418 Übernachtungen (7,0 %, durch‐ schnittliche Aufenthaltsdauer ca. 20 Tage) generierten. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 241 <?page no="242"?> Die → Tabelle 51 fasst die heute in Timmendorfer Strand vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Ostseebad Heilmittel • Meeresklima (mildes Reizklima) • Ostseewasser Anwendungen • Meerbäder und Wannenbäder • Inhalationen Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Kurmittelhaus (seit 2006 geschlossen) • Meerwasserhallenbad Niendorf • sieben Kilometer Sandstrand • Strandpromenade • Trinkkurhalle (Touristinformation, Ausstellungs- und Veran‐ staltungsraum) • Haus des Kurgastes Niendorf • drei Seebrücken • Wander- und Radwegenetz Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten • Curschmann Klinik (Reha-Klinik für Herz-Kreislauf-Erkran‐ kungen) • Klinik Maria Meeresstern (Mutter-/ Vater-Kind-Kur) Badeärzte 3 Wellness-Hotels 3 Tab. 51: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Timmendorfer Strand Joachim Nitz, Geschäftsführer der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus Marke‐ ting GmbH (TSNT), skizziert die touristischen Rahmenbedingungen: „Timmendorfer Strand bietet ein ganzjährig attraktives Urlaubs- und Freizeitange‐ bot. Kilometerlange Sandstrände, eine attraktive Bummel- und Einkaufspromenade, Schlemmer- und Genießermöglichkeiten in den verschiedensten Restaurants, feine Fischküchen und Strandbars sowie abwechslungsreiche Abendunterhaltung. Und dazu klare Luft, Sonnenschein und ca. 2.600 Strandkörbe. Gesunde Auszeiten sind garantiert bei erfrischenden Strandspaziergängen entlang des sieben Kilometer langen Strandes. Im Ort findet sich eine umfassende Auswahl an Shopping-, Gastronomie-, Kultur-, Sport-, Lifestyle- und Nightlife-Angeboten. Besuchern stehen vielfältige Unterkunfts‐ möglichkeiten in den Kategorien Hotel/ Hotel garni, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern zur Verfügung. Das Rückgrat des ganzjährigen Tourismus bildet mit fast 40 Betrieben die vielfältige Hotellerie. Die natürlichen Ressourcen sind neben dem feinen Sandstrand das attraktive Binnenland mit Tourenangeboten, Einkehrmöglich‐ keiten und Golfplätzen. In der Gemeinde Timmendorfer Strand sind die Aufgabenbereiche „Unterhaltung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur“ und „touristisches Marketing“ or‐ ganisatorisch getrennt. Während der gemeindliche Kurbetrieb für die Infrastruktur 242 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="243"?> verantwortlich zeichnet, obliegt die touristische Vermarktung der TSNT GmbH. Deren zentrale Aufgabe ist die Vermittlung von Unterkünften sowie der Ausbau des touristischen Angebotsportfolios. Weitere Tätigkeiten erstrecken sich über die Presse- und Medienarbeit, Destinations- und Eventmarketing bis hin zu diversen Servicedienstleistungen. Darüber hinaus betreibt die TSNT vier Tourist-Informationen. Die TSNT organisiert im Jahresverlauf eine Fülle hochkarätiger Veranstaltungen wie u. a. Golf-Opening, JazzBaltica, Deutsche Beach-Hockey Meisterschaften, Ni‐ endorfer Hafentage, StrandKonzerte, Stars am Strand, Traum-Automeile, Deutsche Beach-Volleyball Meisterschaften, Lichtermeer, Fischers Wiehnacht, Musikalischer Weihnachtsmarkt und Silvester on the Beach. Neben diesen Großveranstaltungen werden umfangreiche Sportstrand-Angebote organisiert. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich in die touristische Infrastruktur und ein attraktives Ortsbild investiert. Herausragende Infrastrukturprojekte waren dabei die drei unterschiedlichen Seebrücken in Niendorf und Timmendorfer Strand und die Umgestaltung der Strandallee. Herausforderungen für die Zukunft sind die konzeptionelle Neuausrichtung des Standortes des ehemaligen Kurmittelhauses und des Eisportzentrums. Hier beabsichtigt die Gemeinde, Koopera‐ tionen mit privaten Investoren eingehen zu können. Die Nachfrage nach Kuren ist auch im Ostseebad Timmendorfer Strand nach der Gesundheitsreform 1996 deutlich gesunken und ist für den Ort somit kein wesentlicher Wirtschaftsfaktor mehr. Die Anerkennung als „Ostseebad“ ist daher heute eher eine Qualitätsaussage und zeugt davon, dass Timmendorfer Strand neben den gesunden natürlichen Voraussetzungen über eine hervorragende, gewachsene touristische Infra‐ struktur verfügt. Die gesundheitsorientierten Anwendungen werden ausschließlich von privaten Anbietern vorgehalten. Die öffentlichen Veranstaltungsangebote dienen überwiegend der Unterhaltung, haben aber teilweise auch einen gesundheitsfördern‐ den Hintergrund. Hier sind insbesondere die SportStrand-Angebote zu nennen, die im Sommer von der TSNT organisiert werden. Das kostenlose Kursprogramm am SportStrand umfasst eine breite Palette von Aktivitäten, darunter: Tabata, Yoga Pilates, Bodyworkout, Jumping (Trampolin), Yoga, Hula Hoop, Linedance, Yoga für den Rücken, Easy Dance und Bauch-Beine-Po. Die zukünftige touristische Ausrichtung der Orte Timmendorfer Strand und Nien‐ dorf orientiert sich dabei an definierten Ortsprofilen. Diese Ortsprofile enthalten sowohl die wichtigsten Markenwerte und Entwicklungswünsche als auch die avi‐ sierten (Leit-)Zielgruppen. Für Timmendorfer Strand sind diese Markenwerte mit folgenden Attributen beschrieben: „Lässig, lebhaft, chic und (hoch-)wertig“ und die Entwicklungswünsche: „innovativer, aktiver und (fein-)atmosphärischer“. Für Nien‐ dorf/ Ostsee sind die Werte ebenfalls definiert: „gesellig-entspannt, nordisch-maritim, traditionell und familienfreundlich“ und die Entwicklungswünsche: „individueller, jünger, sportlicher und familienfreundlicher“. Bei allen Maßnahmen wird der Gedanke der Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle spielen. Neben den ökologischen Faktoren ist insbesondere auch im sozialen 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 243 <?page no="244"?> Bereich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen „jung und alt“ (um einer drohenden Überalterung entgegenzuwirken) und zwischen „Einwohnern und Gästen“ zu berück‐ sichtigen. Da das Thema Nachhaltigkeit jedoch nicht an den Gemeindegrenzen aufhört, planen die Tourismusorganisationen in der Lübecker Bucht, verstärkt gemeinsame Projekte durchzuführen. Das größte Augenmerk liegt dabei auf der Realisierung von Mobilitätsprojekten, da der tourismusbedingte Individualverkehr eines der größten Probleme der Region darstellt.“ Dr. med. Jens Dreesen, Arzt für Allgemeinmedizin und Badearzt, berichtet über Ent‐ wicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Kur in Timmendorfer Strand: „Im Ostseebad Timmendorfer Strand/ Niendorf gibt es seit dem Jahr 1855 Badebe‐ trieb, nachdem in Niendorf zwei Badekarren am Strand aufgestellt worden waren und eine Gaststätte eröffnete. Die Regeln waren streng: das Baden war nur in einem Abschnitt östlich des heutigen Hafens erlaubt; zum Umkleiden mussten die Badekarren benutzt werden; Damen und Mädchen über 10 Jahre mussten einen Badeanzug tragen; Herren und Jungen über 10 Jahre eine Badehose. Badezeit für die Damen war von 9 bis 12 Uhr mittags; erst danach durften die Herren in die Fluten springen. Aus meiner Sicht ist das regelmäßige Baden in der Ostsee der am meisten unter‐ schätzte Gesundheitsvorteil im Rahmen der örtlichen Anwendungen. Die Ostsee hat im Bereich von Timmendorfer Strand einen Salzgehalt von ca. 1 %, was in etwa dem Salzgehalt unseres Blutes entspricht. Deshalb reizt das Ostseewasser die Schleimhäute überhaupt nicht und es ist auch sehr angenehm unterzutauchen. Praktisch schwimmen wir in dem Urmeer, aus dem wir alle abstammen. Die Wassertemperatur liegt von Mitte Juni bis Mitte November zwischen 12 und 20 °C, je nach Windrichtung, Jahreszeit und Strömung. Die hygienische Wasserqualität ist sehr gut. In der Vor- und Nachsaison stellt tägliches Baden für ca. 20 min. einen dosierten Kältereiz dar, was sich bei vielen Gelenkerkrankungen positiv auswirkt. Außerdem werden durch den Kältereiz bestimmte Hormone vermehrt ausgeschieden, die eine Steigerung des Wohlbefindens hervorrufen können. Man fühlt sich frisch und entspannt. Der Effekt auf die Gelenke hielt bei meinen Patienten noch über drei bis manchmal sechs Wochen nach Ende der Kaltbäder an. Für das Baden in kaltem Meerwasser ist allerdings eine bestehende Verengung der Herzkranzgefäße eine ernstzunehmende Gegenanzeige. Zur Ablenkung von dem Kältereiz und aus Sicherheitsgründen hat sich ein Baden in der Gruppe bewährt. Leider sind die Badekurzahlen nach einem Boom in den 80er Jahren aktuell auf ein bedeutungsloses Niveau abgesunken. Die Indikationen für eine Badekur an der Ostsee sind vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Haut‐ erkrankungen und psychovegetative Erschöpfung. Mit viel Enthusiasmus werden auch die orthopädischen Badekurpatienten im Therapiezentrum Maria Meeresstern, im Meerwasserschwimmbad sowie in den zahlreichen Physiotherapie- und Massagepra‐ xen behandelt. Im Westfalenhaus werden stationäre Mutter-/ Vater-Kind-Kuren, in der 244 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="245"?> Curschmann Klinik kardiologische und psychosomatische Rehabilitationen stationär durchgeführt. Im Ortsgebiet praktizieren noch drei Badeärzte. Der Trend ist aber leider, übers Wochenende nach Mallorca oder für eine Woche nach Bali in ein schönes Wellness Hotel zu fliegen. Eine ambulante Badekur geht meist über drei Wochen, was allein schon durch die Dauer erst eine tiefgreifende Erholung ermöglicht. Das milde Reizklima der Ostsee bewirkt eine Steigerung der Immunabwehr. In führenden Industrienationen hat man erkannt, dass bei hoher Arbeitsbelastung Auszeiten in der Natur sehr erholsam sind. Deshalb gibt es beispielsweise in Japan Waldbaden als Therapie auf Rezept. Timmendorfer Strand und Niendorf sind sozusagen von einem großen Naturschutzgebiet umschlungen und die naturbelassene Promenade ermöglicht das Waldbaden an frischer Ostseeluft, ohne in ein Flugzeug steigen zu müssen; was will man mehr? In unserer schnelllebigen Zeit ist die Komplexität der Badekur zu einem Nachteil geworden. Auch der Aufwand für ein funktionierendes Kurmittelhaus ist viel zu hoch. Hier in Timmendorfer Strand haben sich schon zahlreiche private Gesundheitsdienst‐ leister etabliert, die in die Kurbehandlungen mit einbezogen werden müssten. Die Herzsportgruppen am Ort bieten ein hervorragendes Gymnastik-, Bewegungs- und Entspannungsprogramm an, leider gibt es (noch) keine Möglichkeit für Gäste, daran teilzunehmen. Insgesamt könnte durch eine bessere Vernetzung auch ein breiteres Therapiespektrum angeboten werden. Viel zu kurz kommt immer noch das Baden in der Ostsee als vorrangiges ortsgebundenes Heilmittel. Es wäre wünschenswert, eine Strandsauna mit Seeblick zu etablieren, damit man von hier aus täglich in der Vor- und Nachsaison Kaltbäder in Gruppen z. B. auch für übergewichtigere Patienten anbieten könnte. Ein hochwertiges Veranstaltungsprogramm und verbesserte Wellness-Ange‐ bote, die z. B. gleich mit der Übernachtung bei allen Vermietern gebucht werden könnten, würden die Attraktivität des Ortes und den Erholungswert des Urlaubs sehr steigern.“ 4.4.8 Schroth-Kurort und Schroth-Heilbad 4.4.8.1 Charakteristika Im Gegensatz zu den vorgenannten Bädersparten müssen Schroth-Kurorte und -Heilbäder nicht über ortsgebundene natürliche Heilmittel verfügen. Hier steht die Anwendung des Heilverfahrens nach Johann Schroth im Vordergrund. Voraussetzung für die Artbezeichnung Schroth-Kurort oder -heilbad ist die Fähigkeit, die Prinzipien nach Schroth (Kurpackung, Trinkverordnung und Diät-Kur) vermitteln zu können. Insbesondere sind hierbei diätetische Vorgaben zu beachten. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 245 <?page no="246"?> 4.4.8.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Schroth-Kurort Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Schrotkurort anerkannt zu werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 102 f): ● allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-wissenschaftliche Gutachten, ● Möglichkeit der Vermittlung der Prinzipien des Heilverfahrens nach Schroth, insbesondere bezogen auf diätetische Vorgaben, ● Feststellung der gesicherten Qualität von Schroth-Kuren durch ein medizi‐ nisch-wissenschaftliches Gutachten, ● durch Erfahrung bewährtes Bioklima sowie eine ausreichende Luftqualität, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Ba‐ dearzt mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“, ● speziell ausgebildete Schroth-Packer zur Anwendung von Schroth-Packungen. Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 103): ● „mehrere vollständig auf die artgemäße Durchführung einer kurmäßigen Schroth-Therapie eingestellte Einrichtungen, ● Einrichtungen zur Bewegungstherapie, ● Kurpark (ansonsten eine vergleichbare Anlage mit derselben, vollständigen Funk‐ tionalität) und ausgedehnte Waldbereiche mit gekennzeichnetem und in notwen‐ digem Umfang für Terrainkuren definiertem Wegenetz, ● Liegewiesen, ● Sportanlagen, Spielangebote, ● mindestens ein Terrainkurweg.“ Die Hauptheil- und Gegenanzeigen (Indikationen und Kontraindikationen) sind durch folgende Gutachten festzustellen (DHV/ DTV 2024: 104): ● „medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüglich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten mit Festlegung der Indikationen und Kontraindikationen des Ortes (einmalig), 246 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="247"?> ● medizinisch-wissenschaftliches Gutachten zur sachgemäßen Durchführung von Schroth-Kuren mit Festlegung der Indikationen und Kontraindikationen des Ortes (einmalig).“ Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 103): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält. ● Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 103 f.): ● Bioklimatische Beurteilung (alle zehn Jahre). Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert. ● Luftqualitätsbeurteilung (alle zehn Jahre). Wenn aufgrund einer Luftqualitätsbe‐ urteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen indiziert. Schroth-Heilbad Hinsichtlich der Feststellung der Hauptheil- und Gegenanzeigen sowie der Bestim‐ mungen zur Erst- und Reprädikatisierung gelten die gleichen Vorgaben wie für Schroth-Kurorte. Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen für die Anerkennung als Schroth-Kurort sind für die Anerkennung als Schroth-Heilbad die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. DHV/ DTV 2024: 104 f.): ● ein mehrjähriges unbeanstandetes Bestehen als Schroth-Kurort, ● Möglichkeit der psychologischen Begleitung der Kurgäste, ● Leistungsangebote für aktivierende Behandlungsformen, wie Bewegungstherapie, Physiotherapie, Sporttherapie, ● ergänzende Leistungsangebote zur artgerechten Durchführung einer kurmäßigen Schroth-Therapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Haus des Gastes (ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für die Kurgäste, dabei kann sich die Bezeichnung auch auf eine Einheit mehre‐ rer Gebäude beziehen, wenn ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist. Internetplätze oder -anschlüsse sind wesentlicher Bestandteil eines Kommunika‐ tionsraumes. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 247 <?page no="248"?> Abb. 37: Schroth-Denkmal in Oberstaufen 4.4.8.3 Schroth-Kurorte und -Heilbäder in Deutschland Neben der deutschen Keimzelle der Schroth-Kur in Oberstaufen gibt es derzeit in Deutschland keine weiteren Schroth-Kurorte oder -Heilbäder. 4.4.8.4 Beispiel Schroth-Heilbad Oberstaufen Die Entwicklung des im bayerischen All‐ gäu gelegenen Oberstaufen zum Kurort setzte bereits gegen Ende des 19 Jh. ein, als der seinerzeit noch Staufen genannte Ort bereits als Luftkurort anerkannt war. Die Geschichte der 1921 in Oberstau‐ fen umbenannten Marktgemeinde als Schroth-Kurort und später -Heilbad be‐ ginnt aber erst 1947, als der vor dem Zweiten Weltkrieg in Niederlindewiese (heute Lipová-Lázně, Tschechische Re‐ publik), der Keimzelle der von Johann Schroth entwickelten Schroth-Kur, prak‐ tizierende Schroth-Arzt Dr. Hermann Brosig (1906-1994) die Prinzipien der Schroth-Kur nach Oberstaufen brachte und ab 1949 als „Lindewiesener Original Schroth-Kur“ anwendete. Am 11. Januar 1949 wurde im damaligen Kurhotel Bütt‐ ner (heute Bayerischer Hof) der erste Schroth-Kur-Gast begrüßt. Aus anfäng‐ lichen 105 Schroth-Gästen wurden in den folgenden 20 Jahren 50.000 Schroth’ler (so heißen die Gäste, die die Schroth-Kur absolvieren). 1959 wurde Oberstaufen als erster Kurort in Deutschland als Schroth-Kurort prädikatisiert, 1969 kam die Anerkennung als Heilklimatischer Kurort hinzu. 1991 folgte dann die Prädikatisierung als erstes und bis heute einziges Schroth-Heilbad in Deutschland. Heute zählt Oberstaufen ca. 7.900 Einwohner. Der Erholungstourismus stellt den wichtigsten Wirtschaftsfaktor dar. Die Gesamtwertschöpfung durch den klassischen Kurtourismus oder die Schroth-Kur ist hingegen als gering einzuschätzen. Im Angebot sind 7.250 Gästebetten (davon 180 Klinikbetten) in 624 Betrieben (ge‐ werbliche Betriebe mit mindestens zehn Betten). 2023 verbuchte Oberstaufen 1.328.000 Übernachtungen, hiervon 58.000 Klinikübernachtungen (4,4 %). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 4,24 Nächte. Der Anteil der Selbstzahler in den wenigen 248 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="249"?> und ausschließlich privat geführten Schroth-Kurbetrieben liegt bei über 90 %. Das Durchschnittsalter der Gäste liegt mit 44,3 Jahren für einen Kurort recht niedrig. Die → Tabelle 52 fasst die heute in Oberstaufen vorgehaltenen kurörtlichen Ein‐ richtungen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Schroth-Heilbad und Heilklimatischer Kurort Heilmittel • Schrothʼsche Packungen • Hochgebirgsklima untere Stufe Anwendungen • Anwendungen nach Kneipp • Anwendungen nach Schroth • spezielle Ernährungstherapien Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Johann-Schroth-Park • Oberstaufen Park • Wander- und Radwegenetz • Terrainkurwege • Wassertretstellen Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten - • Klinik Sonnenalm (Mutter-/ Vater-Kind-Klinik) • Sanatoriumsbereich im Rosenalp Gesundheitsresort und Spa • Sanatoriumsbereich im Hotel Allgäusonne • 19 vom Schroth-Verband zertifizierte Schroth-Kur-Betriebe Badeärzte 4 Wellness-Hotels 13 Tab. 52: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Oberstaufen Constanze Höfinghoff, Tourismusdirektorin und Geschäftsführerin der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH, skizziert die touristischen Rahmenbedingungen: „Seitdem 1949 die erste Schroth-Kur-Gäste begrüßt werden konnten, hat sich viel ge‐ ändert, insbesondere nach den Gesundheitsreformen in den 90er Jahren und aufgrund der deutlich veränderten Reisemotive, des Reiseverhaltens und der gesellschaftlichen Veränderungen. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 249 <?page no="250"?> Abb. 38: Johann-Schroth-Park Seit jeher ist die Schroth-Kur stets in privat geführten Kureinrichtungen durchgeführt worden, daher befindet sich außer einer Eltern-Kind-Kurklinik keine weitere Klinik im Ort. Lediglich 19 der 624 Betriebe halten aktuell die Schroth-Kur in ihrem Ange‐ botsportfolio vor, die meisten sind keine reinen Kurhotels. Nicht wenige bieten die Schroth-Kur nicht ganzjährig, sondern lediglich an ausgewählten Terminen an. Diese 19 Betriebe begrüßen überwiegend keine reinen Schrothʼler sondern einen Mix aus verschiedenen Fasten-, Wellness- oder auch regulären Urlaubsgästen. Den gesundheitsorientierten Angeboten im Heilklimatischen Kurort Oberstaufen kann eine mittlere Bedeutung attestiert werden. Gesunde Bewegung in der Natur wie Wandern, Genuss(e-)biken, Wellbeeing, Selfness, Fasten, bewusste Auszeit sind nach wie vor zu jeder Jahreszeit im Trend. Die Prädikatisierung als Heilklimatischer Kurort und als Schroth-Heilbad ist dem Markt Oberstaufen in seiner Identität wichtig. Dabei dienen diese Merkmale als Qualitätskri‐ terium als nachweislich hochwertiger touristischer Erholungsort für einen Urlaub in gesunder Umgebung mit hochwertigem Angebotsportfolio nicht zwingend als Kriterium, hier eine Kur zu durchzuführen. Aufgrund der fehlenden Kliniken und Kureinrichtungen sowie dem gesellschaftlichen Wandel hat die klassische Kur/ Rehabilitation in Oberstaufen kaum eine bis gar keine Bedeutung im touristischen Gesamtgefüge. Die attraktiven natürlichen Gegebenheiten der voralpinen und dabei offenen und fast lieblichen, weiten Landschaft, des attraktiven Klimas, der vorhandenen Wildnis mit Wäldern, Wasserfällen, Tobeln, mit sehr gutem Wander- und Radwegenetz, mit 250 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="251"?> lebendigem Ortskern, attraktiven Grünflächen und Parkanlagen, ganzjährig geöffne‐ ter Aquaria Erlebnisbad- und Saunawelt, drei Bergbahnen für Wander- Rad und Wintertourismus, sichtbar gelebter und erlebbarer Traditionen und Werten, regionaler Kulinarik - all das schafft einen idealen Lebens- und Urlaubsraum. Oberstaufen PLUS und Oberstaufen PLUS GOLF sind Premiumprodukte, geschaffen in 2008, neu aufgestellt und gesichert in 2023. Unabhängig von den Leistungen mit der Kurkarte/ Gästekarte bieten Partnerbetriebe dieser Premiumprodukte ihren Gästen freie Fahrt mit den drei Bergbahnen, freien Eintritt ins Aquaria oder freie Fahrt mit der Sommerrodelbahn, freie Nutzung der Eisbahn oder der Minigolfanlage oder des Klettergartens, Eintritte in Museen u. v. m. Mit PLUS GOLF gibt es freies Spiel auf fünf Golfplätzen in und um Oberstaufen. Veranstaltungsreihen wie „Bewusst Sein“ mit 20 Veranstaltungen in vier Tagen zu den vier Elementen Wasser, Luft, Erde, Feuer im Juni, der ‚Oberstaufener Weitblick‘ als Event-Woche zu aktuellen Themen im Juli, das Open-Air Konzert der Bigband der Bundeswehr im August, zwei ‚Huimatwochen‘ mit vielen Angeboten zum Mitmachen und Erleben von Tradition und Kultur im September/ Oktober, zwei Viehscheide im September, der zweiwöchige Winterzauber zum Jahreswechsel, der umfangreiche Kindersommer und andere Highlights schaffen Reiseanlässe und sorgen für Vielfalt bei klarer Authentizität im Veranstaltungsprogramm. Bezüglich der Nachhaltigkeit im Tourismus positioniert sich Oberstaufen in allen drei Säulen. Beispiele: 1. Mit dem bisherigen Angebot in der Gästekarte „Busfahrt inklusive“ und dem Aus‐ bau des ÖPNV-Angebots konnte Oberstaufen Tourismus die Nutzung des ÖPNVs deutlich erhöhen. Die Teilnahme am Gästeticket Bus&Bahn (fast) allgäuweit ab November 2024 mit der Gästekarte setzt noch einmal neue Maßstäbe, reduziert weiterhin den Individualverkehr. Mit dem Naturpark Nagelfluhkette wird 2025 die Auszeichnung als Fahrtziel Natur angestrebt. 2. Die Förderung des Wirtschaftsfaktors zum Erhalt der Wertschöpfung aus der Leitökonomie Tourismus ist Kernaufgabe von Oberstaufen Tourismus. Dabei ist es Oberstaufen Tourismus wichtig, das authentische Oberstaufen und seine Bewohner zu zeigen und die richtigen potenziellen Gäste anzusprechen, insbeson‐ dere aufgrund der überalterten Gästestruktur auch neue Gäste für die Zukunft zu gewinnen und Arbeitskräfte für die Destination (branchenübergreifend) zu begeistern. Daher liegt in der aktuellen - maßgeblich digitalen - Kampagne „Uifach mir“ der Fokus auf Reichweite (im klar hinterlegten Targeting der Zielgruppen) und in der Call to Action: sowohl die Buchungsstrecke wird verlinkt als auch ein neu geschaffenes Jobportal seit Juli 2024 auf www.oberstaufen.de. 3. Die Einbindung und Förderung der ausgeprägten Vereinskultur mit der Vermitt‐ lung und Bewahrung von Traditionen, Werten und Gemeinschaft sind ein wesent‐ liches Merkmal der Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Tourismus. Wir schaffen Anlässe für die Vereine, ihre Musik, Tänze, Brauchtümer und Werte zu zeigen und in Wert zu setzen, unterstützen monetär oder unbar durch Leistungen. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 251 <?page no="252"?> Oberstaufen begrüßt glücklicherweise viele Stammgäste, resultierend auch aus den Hoch-Zeiten der Schroth-Kur. Gleichzeitig liegt es in unserer Verantwortung, neue Gäste für Oberstaufen zu begeistern, denn naturgemäß schlägt bei diesen Stammgästen die Überalterung der Gäste durch. Wir haben in den letzten drei bis fünf Jahren daher in den Bereichen Infrastruktur, Veranstaltungsformate sowie Kommunikation & Marketing neue Angebote geschaffen. Beispiele für neue Infrastrukturprojekte: 1. Neugestaltung des Oberstaufen Parks mit Minigolf, drei Erlebnisspielplätzen, interaktiver Indoor-Ausstellung mit dem Naturpark Nagelfluhkette u.-v.-m. 2. zwei interaktive MounTeens Detektivwege als Erlebniswanderwege für Familien an zwei Bergen. Beispiele für neue Veranstaltungsformate und Reiseanlässe: 1. „Bewusst Sein“ - Yoga, Naturerlebnis, Gemeinschaft - im Juni 2. „Huimatwochen“ - Mitmachworkshops, Touren, Musik - im September 3. offizielle Deutsche Meisterschaften im Snow-Volleyball - im Februar außerhalb der Faschingwoche 4. „Winterzauber“ - zwei Wochen Veranstaltungsprogramm mit Winterstreetfood, Pop-up-Kino, und anderen Formaten - zum Jahreswechsel Beispiele für Kommunikation & Marketing sind eine neue Bildsprache, frisches Design, eine neue Website mit neuen und innovativen Tools, Ausbau der social-media-Kanäle und -Maßnahmen, Anpassung der Tonalität und Ansprache, Vollgas im digitalen Marketing und eine zielgruppenspezifische Ansprache. Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung kämpft auch Oberstaufen mit den be‐ kannten Herausforderungen wie Arbeitskräftemangel in allen Branchen, fehlender bezahlbarer Wohnraum, Unsicherheit der Zukunft des Einzelhandels, teilweise unklare Nachfolgeregelungen in den Familienbetrieben, Schnee als Sehnsuchtsfaktor (nicht nur von Skifahrern), der nur noch bedingt erfüllt werden kann. Wirtschaftlich gesehen werden Ressourcen durch immer größere Bürokratie gebun‐ den, es gibt eine komplizierte Förderpolitik, Inflation, Kostensteigerungen, Investiti‐ onsstaus sowie mangelndes zur Verfügung stehendes Einkommen der Reisenden.“ Dr. Susanne Neuy, Ärztin und Badeärztin mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfah‐ ren, berichtet über Entwicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Kur in Oberstaufen „Die Schroth-Kur ist ein Naturheilverfahren, welches bereits seit über 70 Jahren in Oberstaufen erfolgreich durchgeführt wird. Bei der Schroth-Kur werden neben dem Fasten zusätzliche Reize gesetzt, die im Körper einen grundlegenden Regulations- und Reinigungsprozess anstoßen. Die Selbstheilungskräfte sowie die Zellregeneration werden anregt und der Organismus wieder in die nötige Balance gebracht. Das Gefühl von wiedergewonnener Gesundheit und Lebensfreude bringt Jahr für Jahr zahlreiche, auch internationale Kurgäste nach Oberstaufen. Dabei wird die Schroth-Kur häufig als ‚Reset‘ 252 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="253"?> empfunden, um sog. Zivilisationskrankheiten - als Folge eines ungesunden Lebensstils mit Stress, falscher Ernährung und Bewegungsmangel - effektiv entgegenzuwirken. Sie ist für den modernen Menschen insbesondere auch zur Prävention wie geschaffen. Zu den Hauptheilanzeigen gehören: ● Stoffwechselstörungen ○ Übergewicht, Adipositas ○ Erhöhte Cholesterin- und Blutfettwerte ○ Fettleber ○ Diabetes-mellitus-Typ 2 ○ Metabolisches Syndrom ○ Erhöhte Harnsäurewerte, Gicht ○ Nierensteinleiden ● Herz- und Gefäßerkrankungen ○ Bluthochdruck ○ Arteriosklerose ○ Koronare Herzkrankheit ● Erkrankungen des Bewegungsapparates ○ Wirbelsäulenerkrankungen ○ Arthrosen ○ Chronische Polyarthritis ○ Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises ○ Weichteilrheumatismus ● Magen-Darm-Leiden ○ Reizdarm ○ Chronische Obstipation ○ Divertikulose des Dickdarms ● Chronische Entzündungen ○ Nasen-Nebenhöhlen-Erkrankungen ○ Chronische Bronchitis ○ Entzündungen des Urogenitalsystems ○ Infektanfälligkeit ● Hauterkrankungen ○ Ekzeme ○ Akne ○ Allergien ○ Neurodermitis ○ Psoriasis ● Chronische Vergiftungen ○ Medikamente ○ Nikotin ○ Schwermetalle 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 253 <?page no="254"?> Weitere Indikationen sind u. a. Migräne, Wechseljahresbeschwerden, Wasseransamm‐ lungen im Körper und Unterfunktion der Schilddrüse. Natürlich gibt es auch einige Erkrankungen, bei denen die Schroth-Kur nicht durch‐ geführt werden kann (Gegenanzeigen). Dazu gehören: akute Infektionskrankheiten, Le‐ berentzündungen und Leberzirrhose, Niereninsuffizienz, bösartige Geschwulste (Krebs), Alkoholismus, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwere Erschöpfungszustände, psychische Erkrankungen, die den freien Willen einschränken und - keine Krankheit, sondern ein Grund zur Freude aber dennoch eine Gegenindikation - die Schwangerschaft. Eine neuere von 2014 bis 2017 an der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung (vgl. STIER-JARMER et al. 2021: 61 ff.) belegt eindrucksvoll den positiven Effekt der Schroth-Kur bei Diabetes-Typ-2-Patien‐ ten. Es handelt sich um die erste randomisierte Langzeitstudie, die die Wirksamkeit der Schroth-Kur wissenschaftlich belegt. In beiden Gruppen (Versuchs- und Vergleichsgruppe, Vergleichsgruppe: diabetesge‐ rechter Urlaub) konnte auch sechs Monate nach der Kur der Langzeitzuckerwert, der sog. HbA1c-Wert signifikant gesenkt und diabetesspezifische Medikamente eingespart werden. Es kam zu einer deutlichen Absenkung von Blutdruck, Leberwerten und Gewicht. Chronischen Entzündungen konnte effektiv entgegengewirkt werden, was sich in einem Rückgang des Entzündungsmarkers CRP zeigte. Die Cholesterinwerte (Non-HDL) und die Blutfette (Triglyceride) verbesserten sich bei den Schroth-Kur-Teilnehmern nach einer Kurzeit von zwei bis drei Wochen ganz erheblich, bei den Diabetes-Urlaubern hingegen weniger. Die Studienteilnehmer berichteten außerdem über eine deutlich verbesserte psychi‐ sche wie physische Lebensqualität. Die Schroth-Kur erwies sich für Menschen mit Diabetes Typ 2 in allen Bereichen als genauso wirksam wie ein diabetesgerechter Urlaub. In einigen Bereichen sogar als wirksamer. Sie sind effektive Instrumente, Menschen mit Diabetes Typ 2 zu Veränderungen in ihrem Lebensstil, ihrem Ernährungs- und Bewegungsverhalten zu motivieren.“ 4.4.9 Kneipp-Kurort und Kneipp-Heilbad 4.4.9.1 Charakteristika Kneipp-Kurorte und -Heilbäder müssen nicht über ortsgebundene natürliche Heilmittel verfügen. Hier steht die Anwendung des Heilverfahrens nach Sebastian Kneipp mit Wasser-, Ernährungs- und Bewegungstherapie im Vordergrund. Voraussetzung für eine Anerkennung ist die Fähigkeit, die Prinzipien der fünf Heilfak‐ toren der Therapie nach Sebastian Kneipp (Wasser, Bewegung, Ernährung, Pflanzen, Ordnung) vermitteln zu können. 254 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="255"?> 4.4.9.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Kneipp-Kurort Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Kneipp-Kurort anerkannt zu werden (vgl. DHV/ DTV 2024: 97 f.): ● allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-wissenschaftliche Gutachten, ● Möglichkeit der Vermittlung der Prinzipien der fünf Heilfaktoren der Physiothe‐ rapie nach Kneipp, ● Feststellung der gesicherten Qualität von Kneipp-Kuren durch ein medizi‐ nisch-wissenschaftliches Gutachten, ● durch Erfahrung bewährtes Bioklima sowie eine ausreichende Luftqualität, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Badearzt, der mit der Physiotherapie nach Kneipp vertraut ist, z. B. als Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“, „Physikalische Therapie und Rehabilitative Medizin“, ● mindestens ein Physiotherapeut mit vertiefter Ausbildung zur Kneipp’schen Hyd‐ rotherapie, ● Durchführung der Kurtherapie durch in der Kneipp-Therapie ausgebildete Fach‐ kräfte. Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 98): ● „mehrere vollständig auf die artgemäße Durchführung einer kurmäßigen Kneipp-Therapie eingestellte Einrichtungen mit zusammen mindestens 100 Pa‐ tientenbetten in den Kurerfolg fördernden Unterkünften, ● die Kurmittelabgabe im Allgemeinen erfolgt in den Badeabteilungen der einzelnen Kneipp-Kurbetriebe, so dass ein öffentliches Kurmittelhaus o. Ä. nicht als Voraus‐ setzung anzusehen ist, ● Einrichtungen zur Bewegungstherapie, ● Kurpark (ansonsten eine vergleichbare Anlage mit derselben, vollständigen Funktionalität) und ausgedehnte Waldbereiche mit gekennzeichnetem und in notwendigem Umfang für Terrainkuren definiertem Wegenetz, Liegewiesen sowie Wassertretstellen und Armbadeanlagen im Freien, 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 255 <?page no="256"?> ● Sportanlagen, Spielangebote, ● mindestens ein Terrainkurweg.“ Die Hauptheil- und Gegenanzeigen (Indikationen und Kontraindikationen) sind durch folgende Gutachten festzustellen (vgl. DHV/ DTV 2024: 99): ● medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüglich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten mit Festlegung der Indikationen und Kontraindikationen des Ortes (einmalig), ● medizinisch-wissenschaftliches Gutachten zur artgemäßen Durchführung von Kneipp-Kuren und Feststellung der gesicherten Qualität von Kneipp-Kuren mit Festlegung der Indikationen und Kontraindikationen des Ortes (einmalig). Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 99): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält. ● Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 99): ● Bioklimatische Beurteilung (alle zehn Jahre). Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert. ● Luftqualitätsbeurteilung (alle zehn Jahre). Wenn aufgrund einer Luftqualitätsbe‐ urteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen indiziert. Kneipp-Heilbad Hinsichtlich der Feststellung der Hauptheil- und Gegenanzeigen gelten die gleichen Vorgaben wie für Kneipp-Kurorte. Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen für die Anerkennung als Kneipp-Kurort sind für die Anerkennung als Kneipp-Heilbad die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. DHV/ DTV 2024: 100 ff.): ● ein zehnjähriges unbeanstandetes Bestehen als Kneipp-Kurort, ● Möglichkeit der psychologischen Begleitung der Kurgäste, ● Wassertretstellen und Armbadanlagen, auch im Freien, ● Leistungsangebote für aktivierende Behandlungsformen wie Bewegungstherapie, Physiotherapie, Sporttherapie, ● ergänzende Leistungsangebote zur artgerechten Durchführung einer kurmäßigen Kneipp-Therapie einschließlich Einrichtungen zur Anwendung der allgemeinen physikalischen Therapie, 256 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="257"?> ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Haus des Gastes (ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für die Kurgäste, dabei kann sich die Bezeichnung auch auf eine Einheit mehre‐ rer Gebäude beziehen, wenn ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist. Internetplätze oder -anschlüsse sind wesentlicher Bestandteil eines Kommunika‐ tionsraumes ● bei Erstprädikatisierung ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer Stan‐ dard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● bei Erstprädikatisierung ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält, ● bei Reprädikatisierung ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer Stan‐ dard-Klimaanalyse indiziert, wenn aufgrund der Bioklimatischen Beurteilung (alle zehn Jahre) Zweifel an der Eignung bestehen, ● bei Reprädikatisierung alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält. 4.4.9.3 Kneipp-Kurorte und -Heilbäder in Deutschland In Deutschland sind 41 Orte (z. B. Bad Schandau) oder Ortsbzw. Gemeindeteile (z. B. Füssen - Hopfen am See) als Kneipp-Kurort und 32 als Kneipp-Heilbad anerkannt. • Aulendorf (BW) • Bad Bodenteich (NI) (bis Mitte 2025) • Bad Iburg (NI) • Bad Nauheim (HE) • Bad Peterstal-Griesbach (BW) • Bad Salzuflen (NW) • Bad Schandau (SN) • Bad Schwalbach (HE) • Bad Waldsee (BW) • Bad Wörishofen (BY) • Bad Zwischenahn (NI) • Baiersbronn (BW) • Berggießhübel (SN) • Blieskastel (SL) • Buckow (BB) • Daun (RP) • Feldberg (MV) • Freudenstadt (BW) • Gelting (SH) • Göhren (MV) • Hitzacker (NI) • Hopfen am See (BY) • Jordanbad (BW) • Königsfeld (BW) • Lennestadt-Saalhausen (NW) • Manderscheid (RP) • Mettnau (BW) • Mölln (SH) • Neukirchen (Knüll) (HE) • Oberstdorf (BY) • Ottobeuren (BY) • Oy-Mittelberg (BY) • Prien am Chiemsee (BY) • Sasbachwalden (BW) • Scheidegg (BY) • Schieder-Schwalenberg (NW) • Schleiden-Gemünd (NW) • Schömberg (BW) • St. Blasien (BW) • Tecklenburg (NW) • Weiskirchen (SL) Tab. 53: Kneipp-Kurorte in Deutschland 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 257 <?page no="258"?> • Bad Bergzabern (RP) • Bad Berleburg (NW) • Bad Berneck (BY) • Bad Camberg (HE) • Bad Dürrheim (BW) • Bad Endbach (HE) • Bad Fredeburg (NW) • Bad Grönenbach (BY) • Bad Hindelang (BY) • Bad Kötzting (BY) • Bad Laasphe (NW) • Bad Lauterberg (NI) • Bad Malente (SH) • Bad Marienberg (RP) • Bad Münstereifel (NW) • Bad Peterstal-Griesbach (BW) • Bad Sassendorf (NW) • Bad Schmiedeberg (ST) • Bad Tabarz (TH) • Bad Waldsee (BW) • Bad Westernkotten (NW) • Bad Wilhelmshöhe (HE) • Bad Wörishofen (BY) • Bad Wünnenberg (NW) • Brilon (NW) • Gras-Ellenbach (HE) • Naumburg (HE) • Olsberg (NW) • St. Blasien (BW) • Schömberg (BW) • Überlingen (BW) • Willingen (HE) Tab. 54: Kneipp-Heilbäder in Deutschland 4.4.9.4 Beispiel Kneipp-Kurort Berggießhübel Berggießhübel liegt in der Sächsischen Schweiz, ca. 35 km südöstlich von Dresden und ist ein Ortsteil der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, dem einzigen Doppel-Kurort in Sachsen. Berggießhübel ist als Kneipp-Kurort prädikatisiert, Bad Gottleuba als Moorheilbad. Zur kurmäßigen Anwendung kommen in Berggießhübel Anwendungen nach Kneipp und in Bad Gottleuba eisenhaltiges Moor. Der Kurbetrieb im bis 1942 über Jahrhunderte vom Bergbau geprägten Berggießhübel nahm seinen Ursprung mit der Entdeckung von zwei Heilwasserquellen: 1717 der Johann-Georg-Brunnen und 1722 die Friedrichbzw. Sauerquelle. Der damalige Grundherr und Schlossbesitzer Johann Ludwig Tüllmann förderte die Entwicklung zum Kurort und ließ in den folgenden Jahren das Johann-Georgen-Bad, das Sächsische Haus und den Kurpark Fritzegarten errichten. 1880 wurde der Ort über Pirna an das Eisenbahnnetz angeschlossen, 1905 wurde die Strecke nach Gottleuba eröffnet (beide Strecken seit 1976 zurückgebaut). Um die Mitte des 18. Jh. weilten pro Jahr ca. 300 Kurgäste in Berggießhübel. Nachdem 1927 auch die Kuranlagen durch ein schweres Hochwasser teilweise stark beschädigt worden sind, erfolgte ein Neuaufbau dieser Anlagen. 1934 wurde das Kneipp-Kurbad Berggießhübel gegründet, 1937 wurde der Ort als eines der ersten Kneipp-Kurbäder in Sachsen staatlich anerkannt, 1978 erfolgte die Prädikatisierung als staatlich anerkannter Kneipp-Kurort. Bis zur Wende galt Berg‐ gießhübel als wichtigster Kneipp-Kurort der DDR. 1994 eröffnete die Median-Klinik mit 200 Betten. In Bad Gottleuba nahm der Kurbetrieb 1861 mit der Entdeckung eines eisenhaltigen Moorlagers seinen Anfang, 1887 wurde das 1880 erbaute erste Badehaus erweitert. Die Kombination des Heilmittels Moor mit der geschützten Tallage und dem milden Mittelgebirgsklima begründeten den Bau einer ersten Heilstätte durch die Landesver‐ sicherungsanstalt Sachsen in den Jahren 1909 bis 1913. Dieser Komplex stellt ein architektonisches Meisterwerk dar und gilt bis heute als deutschlandweit einmaliges Jugendstilensemble aus 35 Gebäuden. Kurz nach Aufnahme des Kurbetriebes 1913 258 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="259"?> wurde die Heilstätte während des Ersten Weltkrieges 1914 bis 1918 zu einem Lazarett umfunktioniert, 1919 wurde der Kurbetrieb wieder aufgenommen. 1937 wurde Gott‐ leuba mit dem Namenszusatz Bad versehen. Nachdem im Zweiten Weltkrieg die Heil‐ stätte als Lazarett genutzt worden ist, konnte ab 1949 der Kurbetrieb wieder in vollem Umfang aufgenommen werden. 1954 wurde die Heilstätte als erstes Klinik-Sanatorium der DDR anerkannt, 1978 wurde Bad Gottleuba als Kurort staatlich anerkannt. 1991 wurde die Klinik mit ihren 545 Betten privatisiert und in „Gesundheitspark Bad Gottleuba“ umbenannt. Abb. 39: Kurmittelhaus Bad Gottleuba, heute Median Gesundheitspark Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel entstand 1999 durch die Zusammenlegung der beiden Kurorte und zehn weiterer Ortsteile und zählt heute 5.520 Einwohner. Hiervon 1.596 in Bad Gottleuba und 1.579 in Berggießhübel. Im Angebot sind 1.012 gewerbliche (in Betrieben mit mindestens zehn Betten) Gästebetten, hiervon ca. 730 in den beiden Kliniken. 2023 verbuchte die Stadt 19.543 Gästeankünfte und 255.221 Übernachtungen, davon den überwiegenden Teil in den Kliniken. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt v. a. bedingt durch die beiden Kurkliniken 13 Tage, die Hauptsaison liegt zwischen Mai und Oktober. Tourismus und Kurverkehr stellen den wichtigsten Wirtschaftsfaktor dar. Die → Tabelle 55 fasst die heute in Bad Gottleuba-Berggießhübel vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 259 <?page no="260"?> Prädikatisierung Kneipp-Kurort (Stadtteil Berggießhübel) Moorheilbad (Stadtteil Bad Gottleuba) Heilmittel • mildes Mittelgebirgsklima • eisenhaltiges Moor (Bad Gottleuba) Anwendungen • Anwendungen nach Kneipp (Berggießhübel) • fachkundig geführte Kneipp-Touren (Berggießhübel) • Moorpackungen und -bäder Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen Berggießhübel • Kurpark Fritzegarten • 4 Wassertretanlagen, davon ein Naturbecken • Salzscheune (Salzraum mit 8-10-t Natursalz) • Barfuß- und Walderlebnispfad (1,5-km und 3,8-km) • Physiotherapeutische Praxis Waldhaus (vom Kneipp-Bund zertifizierter Kurbetrieb) Bad Gottleuba • Kurpark Goethepark Berggießhübel und Bad Gottleuba gemeinsam • Panorama-Rundwanderweg 22 km • Klangpfad Kliniken/ Sanatorien • Median Klinik Bad Gottleuba (Rehabilitationsklinik mit sechs Fachkliniken für Orthopädie/ Traumatologie und Osteologie; verhaltensmedizinische Orthopädie; Psychosomatik; Fami‐ lien-, Kinder- und Jugendrehabilitation; Herz-Kreislauf-Er‐ krankungen; Gastroenterologie und Stoffwechselerkrankun‐ gen). Als eine der wenigen Kliniken in Deutschland verfügt die Klinik über eine Klinikschule, in der kurende oder ihre Eltern begleitende Kinder beschult werden können. • Median Klinik Berggießhübel (Rehabilitationsklinik für Ortho‐ pädie und Psychosomatik) Badeärzte 1 Wellness-Hotels 1 Tab. 55: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Gottleuba-Berggießhübel Britt Reuter-Bracklow, Geschäftsführerin der Kurgesellschaft Bad Gottleuba-Berg‐ gießhübel mbH, skizziert die touristischen Rahmenbedingungen: „Der Kneipp-Kurort Berggießhübel liegt abseits vom Trubel und dennoch zentral am Rande der Sächsischen Schweiz. Neben den Kurgästen sind daher ruhesuchende, aber gleichwohl aktive Urlauber sowie auch Familien die touristische Hauptzielgruppe des Doppelkurortes. Wir verfügen über ein gut ausgeschildertes Wandernetz mit attraktiven Zielen wie dem Bismarckturm, der Talsperre und der Bienhof-Mühle sowie verschiedenen Walderlebnispfaden, die vor allem bei Familien mit jüngeren Wanderern beliebt sind. Jede Woche werden vielfältige geführte Wanderungen mit unterschiedlichen 260 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="261"?> Schwierigkeitsgraden oder Themen, wie z. B. fachkundig geführte Kneipp-Touren oder Abendwanderungen angeboten. Die 3-Steine-Wanderung zum Albertstein, Hartenstein und Zeisigstein verspricht z. B. wunderschöne Ausblicke und ruhige Waldwege, man sieht das einzige Moor der Sächsischen Schweiz und steht mit 551 m ü.NN auf dem dritthöchsten Gipfel des Elbsandsteingebirges. Raabsteine, Eulenstein, die Zehistaer-Wände und der Hochstein sind einige der für die Sächsische Schweiz so bekannten Sandsteinfelsen in unserem Wandergebiet. Besonders beliebt im Sommer ist der Forellensteig, der schattig gelegen an der Gottleuba entlangführt. Auf einer anspruchsvollen Rundwanderung verbindet der Gottleubaer Panoramaweg auf einer Länge von etwa 22 km die schönsten Ausblicke rund um das Gottleubatal. Vor allem bei Familien sind die Wanderungen mit Alpakas besonders beliebt. Außerdem ist der Doppelkurort Forststeiggemeinde: Der „Forststeig Elbsandstein“ führt über 105 km in 7 Etappen linkselbisch durch einzigartige Landschaften der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Die Etappe 3 von Ostrov in Tschechien bis zum Beutwald nahe der Schwei‐ zermühle tangiert unsere Ortsteile Hellendorf und Markersbach. Nach den Wanderungen empfiehlt sich ein entspannter Aufenthalt in der Berggieß‐ hübler Salzscheune, ein prickelnder Besuch bei Dr. MediFisch und den Knabberfischen oder eine wohltuende Kräuterstempelmassage im Kurvital. Seit 2025 gibt es in unserem Kurort die GästekarteMobil. Mit dieser können unsere Gäste kostenfrei den ÖPNV inkl. S-Bahn und nahezu alle Fähren in der gesamten Sächsischen Schweiz nutzen. Im Sommer ist das Freibad Billy ein lohnenswertes Ziel für jedermann. Mit der 90 m langen Großwasserrutsche, Sprungturm, Strömungskanal, Erlebnisbecken mit Massagedüsen, extra Schwimmerbecken und dem Wasserspielplatz ist das Bad seit vielen Jahren auch bei Einwohnern und Urlaubern außerhalb unseres Doppelkurortes bekannt und beliebt. Auch aus geschichtlicher Sicht gibt es viel Sehens- und Erlebniswertes: 2006 wurde in Berggießhübel der „Marie Louise Stolln“ als einziges Besucherbergwerk der Sächsischen Schweiz eröffnet. Damit lebt eine Bergbautradition auf, die sich hier bis ins Jahr 1388 zurückverfolgen lässt. Einst wurde im „Marie Louise Stolln“ Eisenerz abgebaut - heute begeistert das Besucherbergwerk mit dem unterirdischen See alljährlich mehr als 30.000 Gäste bei verschiedenen Erlebnis- oder Kinderführungen sowie Veranstaltungen wie Untertage-Konzerten, Tastings und Mettenschichten. Im Winter bietet das Bergwerk zudem ein besonderes Entspannungsangebot an: Ca. 90 m unter der Erdoberfläche laden bequeme Liegen und entspannende Klangschalentöne am unterirdischen See für 1,5 Stunden zum Abschalten vom trubeligen Alltag ein. Das Besucherbergwerk ist zudem seit vielen Jahren als familienfreundliche Einrichtung zertifiziert. Die Max-Bähr-Mühle ist die letzte funktionstüchtige von einst 30 Mahl- und Säge‐ mühlen im Gottleubatal. Erstmals wurde die Mühle im Jahr 1388 urkundlich erwähnt und kann heute während einer Führung besichtigt werden. Mit den „Medizinhistorischen Sammlungen“ in Bad Gottleuba gibt es eine wei‐ tere außergewöhnliche Sehenswürdigkeit. Die Dauerausstellung dokumentiert die 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 261 <?page no="262"?> Geschichte der ersten Arbeiterheilstätte in Deutschland, die im Auftrag der Königlich Sächsischen Landesversicherungsanstalt am 19. Mai 1913 eröffnet wurde. Auf einer über drei Etagen verteilten Fläche von ca. 700 m² werden historische medizinische Geräte, Instrumente und Mobiliar aus der über 100-jährigen Entwicklungsgeschichte des Gesundheitsparks gezeigt. In regelmäßigen Abständen finden zudem Sonderaus‐ stellungen statt. Das ganze Jahr über werden vielfältige kulturelle Veranstaltungen im kleinen oder großen Rahmen angeboten. So findet im August der Gottleubaer Marktsommer mit dem Sommernachtsball, im September das Berggießhübler Herbstfest mit viel Live-Musik und der beliebten Ostrock-Party und im November die Musiknacht, an der sich Gaststätten, Cafés, Vereinshäuser und die Kirchgemeinde beteiligen, statt. Der Kulturverein Bad Gottleuba-Berggießhübel organisiert jedes Jahr den Kurpark‐ sommer im Goethepark. Das Angebot reicht von Lesungen über klassische und moderne Musik bis zum open Air Kino. Im Februar heißt es „Remmidemmi Escha! “ und der Faschingsverein, der seit 1953 besteht, nimmt mit zahlreichen Veranstaltungen, die auch über die Stadtgrenze hinaus beliebt sind, die Kultur in die Hand. Jedes Adventswochenende findet ein Weihnachtsmarkt in einem der Ortsteile statt. Ein besonderer Abschluss des Veranstaltungsjahres ist das Lichterfest in Berggießhübel am 2. Adventssonntag mit dem Bergumzug. Die Berggießhübler und viele weitere Knappschaften - insgesamt rund 150 Teilnehmer - begeistern in ihrem unterschiedli‐ chen Bergmannshabit nach der Bergandacht in der evangelischen Kirche auf ihrem Weg zum „Marie Louise Stolln“ die vielen Gäste am Wegesrand.“ Robert Brodhun, Facharzt für Allgemeinmedizin, Chirotherapie/ Neuraltherapie und Kur- und Badearzt, berichtet über Entwicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegen‐ anzeigen, Erfolge sowie die künftige Entwicklung der Kneipp-Kur in Berggießhübel: „In Zeiten weiter zunehmender Hektik, zahlreicher sozialer und politischer Unsi‐ cherheiten, voranschreitender Überalterung und steigender Zahlen an chronischen Erkrankungen gebührt der Prävention wie auch der nachhaltigen Rekonvaleszenz eine besondere Aufmerksamkeit. Dabei sind Ruhe und Entschleunigung zu einem hohen Gut geworden. Fast könnte man die Qualität von Ruhe und Naturgenuss als ein besonders wichtiges und eigen‐ ständiges Heilmittel in den Heilmittelkatalog integrieren. Somit würde Tradition mit Moderne in der Neuzeit auch amtlich verknüpft werden. Der Doppelkurort Bad Gottleuba-Berggießhübel kann als eine Oase der Ruhe inmit‐ ten wunderschöner Natur umschrieben werden, der auf eine weit über 100-jährige Kur‐ geschichte zurückblicken kann und insbesondere mit der heute als Gesundheitspark bezeichneten ehemaligen Arbeiterheilstätte wichtige medizinische Entwicklungen von therapeutischen Kur- und Reha-Konzepten vorzuweisen hat. Besagter Gesundheitspark gilt heute als eines der größten zusammenhängenden Jugendstil-Ensembles einer Kureinrichtung europaweit. 262 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="263"?> Dies stellt den Ort wie auch die Betreiber vor besondere Herausforderungen, die sich den heutigen Konzepten von Wirtschaftlichkeit oft in den Weg stellen. Bad Gottleuba und Berggießhübel zählen mit ihren Kurortqualifikationen zu den hochprädikatisierten Orten. Dabei hat sich in Bad-Gottleuba - wenn auch in einer an die wirtschaftlichen Kautelen angepassten Form - die Tradition des Moorbades bis heute erhalten und hat in jüngster Zeit das Prädikat Moorheilbad erfolgreich verteidigt. Heilindikationen des Moores sind: Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes, entzündlich-rheumatische Erkrankungen, degenerative Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, Osteoporose und Gicht, Bandscheibenvorfall, Parkinson, Nachbehandlungen von Unfällen, Frauenleiden sowie gutartige Prostataleiden. Psy‐ chische und körperliche Erschöpfungszustände und Nervenschäden. Zudem hat Moor einen positiven Einfluss auf einen erhöhten Blutdruck. Ebenso erhielt auch Berggießhübel 2022 sein Prädikat Kneipp-Kurort für weitere 10 Jahre (die Reprädikatisierung erfolgt i. d. R. alle 10 Jahre und setzt ein hohes Engagement der politischen Entscheidungsträger und Leistungserbringer voraus). Klassische Indikationen der Kneipp-Therapie mit den fünf Säulen Hydro-, Bewe‐ gungs-, Ernährungs-, Phyto- und Ordnungstherapie sind: Erschöpfungszustände, depressive Verstimmungen, nervöse Organbeschwerden, Kreislaufstörungen, Durchblutungsstörungen an Händen, Beinen und Füßen, Venen‐ schwäche, Herzneurose, Verengung der Herzkranzgefäße, Formen der Herzschwäche, Verdauungsstörungen aller Abschnitte des Magen-Darm-Traktes, Infektneigung, de‐ generative Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, Bandscheibenschäden, Wechsel‐ jahrbeschwerden, hormonelle Dysfunktion, Übergewicht u.v.m. Mit der Doppelkurort-Konstellation hat sich die Gemeinde stabil für die Zukunft positioniert und klar zu ihren Traditionen bekannt. Zahlreiche Vereine und engagierte „Ehrenamtler“ gestalten kreativ das Kurortleben und begeistern Tagesbesucher wie Kurgäste gleichermaßen. Als Badearzt wie auch durch meine Erfahrungen als Allgemeinmediziner richte ich im Sinne einer Erhaltung eines gesellschaftlich auch in der Zukunft noch finanzierba‐ ren Gesundheitssystems meinen Fokus ganz klar auf Prävention, Gesundheitsbildung und ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Die ambulante Badekur und der Kurort haben hier einen ausgesprochen hohen Stellenwert und bergen ein großes Zukunftspotential in sich. Dies gilt es kontinuierlich den Entscheidungsträgern von Krankenkassen und Politik zu kommunizieren, um gesetzliche Gegebenheiten anzupassen. Unser Doppelkurort bietet hervorragende Möglichkeiten sowohl für vielfältige und abwechslungsreiche Aktivitäten als auch für das Wiederentdecken der Stille und Langsamkeit. Letzteres halte ich für essenziell, um das oft verlorengegangene Gespür für das Befinden von Körper und Geist wieder zu entdecken, zu trainieren und im Alltag zu etablieren, um Gesundheit überhaupt zu ermöglichen. Ich halte es für einen 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 263 <?page no="264"?> Trugschluss, dass Gesundheit „ohne Zutun“ fortbesteht. Sie ist ein zu hohes Gut, als sie dem Zufall oder dem Selbstverständnis zu überlassen. Daher freue ich mich besonders über die Initiative von Frau Ilka Pohl vom Deutschen Roten Kreuz und weiteren Akteuren, den „Kneipp-Verein Bad Gottleuba-Berggießhübel e. V.“ neu aus der Taufe zu heben und die Kneipp’sche Lehre für Jung und Alt zeitgemäß breit zu kommunizieren. Stille und Aktivität, ländlicher Raum wie rasch erreichbares Großstadtflair, Tradi‐ tion und Zukunft machen den Doppelkurort Bad Gottleuba-Berggießhübel zu einer wertvollen Perle in einer an vielen Stellen ‚zu schnell‘ gewordenen Zeit …“ 4.4.9.5 Beispiel Kneipp-Heilbad Bad Wörishofen Die Grundlage für die Entwicklung des im bayerischen Allgäu gelegenen Wörishofen begann 1855, als der 1821 in Stephansried bei Ottobeuren geborene Pfarrer Sebastian Kneipp eine Stelle als Beichtvater der Dominikanerinnen im Ort antrat, aus der 1881 eine Pfarrstelle wurde. Zu dieser Zeit zählte der Ort gerade einmal ca. 1.000 Einwohner, was sich in den Folgejahren rasch änderte. Nachdem 1890 der systematische Kurbetrieb unter der Leitung von Sebastian Kneipp aufgenommen und Wörishofen zum Kurort wurde, entstanden bis zum Ende des 19. Jahrhunderts über 100 neue Gebäude, vor allem Hotels und Pensionen mit insgesamt ca. 3.000 Betten, um die wachsende Zahl der Kurgäste beherbergen zu können. Die nachfolgenden Entwicklungsschritte sind typisch für die Entwicklung vieler Kurorte und Heilbäder: 1896 wurde der Ort an das Eisenbahnnetz angeschlossen, 1891 wurden das Kurhaus Sebastianeum, 1894 ein Kurpark und 1906 eine Spielbank und ein Kurtheater eröffnet. Nach einer Unterbrechung durch den Ersten Weltkrieg, als die Kurunterkünfte zum Teil als Lazarette genutzt wurden, fand der Kurbetrieb wieder zu alter Bedeutung zurück, 1920 erhielt Wörishofen den Namenszusatz Bad. Nach einer erneuten Unter‐ brechung durch den Zweiten Weltkrieg konnte sich das Kurwesen seit Beginn der 1950er Jahre weiter entwickeln. 1949 wurde Bad Wörishofen zur Stadt ernannt, im gleichen Jahr wurde das Prädikat „Kneipp-Heilbad“ verliehen. Bis heute führt der Ort beide Prädikate Kneipp-Kurort und Kneipp-Heilbad. Zur kurmäßigen Anwendung kommt in Bad Wörishofen das Heilverfahren nach Kneipp. Bis 1996 prosperierte der Kurbetrieb, ab 1996 gingen die Kurgastzahlen als Folge der Gesundheitsreform aber deutlich zurück. Konnten in den Hoch-Zeiten der Kur bis zu 1,5 Mio. Übernachtungen pro Jahr vermeldet werden, waren es z. B. im Jahr 2003 lediglich 800.000. 2015 nimmt die Deutsche UNESCO-Kommission das „Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf. 264 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="265"?> 2023 ist das letzte der drei seinerzeit von Sebastian Kneipp gegründeten Häuser, das Sebastianeum, aufgrund hoher Defizite geschlossen worden. Mittlerweile sind mit dem Kneippianum (seit 2022 Standort der psychosomatischen Heiligenfeld-Klinik), der Kneipp’schen Kinderheilstätte und dem Sebastianeum (seit 2024 ebenfalls von der Heiligenfeld-Klinikgruppe gepachtet) alle drei von Kneipp gegründeten Häuser im Besitz einer Bauunternehmung aus Mindelheim. 2023 zählte Bad Wörishofen 18.572 Einwohner. Der Tourismus zählt zu den wich‐ tigen Wirtschaftsfaktoren. Im Angebot sind 3.533 Gästebetten (hiervon 458 Betten in den Kliniken) sowie 73 Wohnmobilstellplätze. 2023 verbuchte der Ort 136.226 Gästeankünfte und 581.948 Übernachtungen, hiervon 100.388 (17,3 %) in den Kliniken. Die → Tabelle 56 fasst die heute in Bad Wörishofen vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen: Prädikatisierung Kneipp-Heilbad und Kneipp-Kurort Heilmittel • Mildes Reizklima • Thermalwasser Anwendungen • Anwendungen nach Kneipp • Wald-Gesundheitstraining • Wald-Therapie Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • 21 Kneipp-Wassertretund/ oder Armbadanlagen • 3 Naturwassertretanlagen • Kurpark • Kneipp’scher Heilkräutergarten • Duft- und Aromagarten • Gradierwerk • Kurhaus mit Kursaal • Terrainkurwege • Barfußweg • Osteo-Walk • Kneipp- Waldweg • Kur- und Heilwald • Therme Bad Wörishofen Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten • Klinik Bad Wörishofen (Klinik für Rehabilitation kardiologi‐ scher und orthopädischer Krankheiten der Deutschen Renten‐ versicherung) • Heiligenfeld Klinik (Kneippianum) (Privatklinik und Fach‐ krankenhaus für Psychosomatische Medizin und Psychothe‐ rapie) • Heiligenfeld Klinik (Sebastianeum) (Therapieangebote für Fa‐ milien) Badeärzte 5 Wellness-Hotels 6 Tab. 56: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Wörishofen 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 265 <?page no="266"?> Abb. 40: von Sebastian Kneipp 1890 erbaute Wandelhalle in Bad Wörishofen Cathrin Herd, Kurdirektorin in Bad Wörishofen, skizziert die touristischen Rahmenbe‐ dingungen: „Bad Wörishofen gilt als Keimzelle der Kneipp-Therapie, da Sebastian Kneipp ab 1855 bis zu seinem Tod 1897 hier lebte und wirkte. Aus diesem Grund entwickelte sich der Ort vom Dorf zur Kurstadt. Die dezentrale Verabreichung der Kneipp-Anwendungen direkt in den Hotels macht ein zentrales Kurmittelhaus obsolet. Im Kurhaus selbst sind die Bereiche Tourist Information, Kartenvorverkauf und Gesundheitsbildung des Kur- und Tourismusbetriebes untergebracht. Darüber hinaus befinden sich dort zwei Veranstaltungssäle sowie zwei Räume für Seminare und Kurse. Es werden regelmäßig Führungen, Gesundheitsvorträge, Vorträge mit Kneipp-De‐ monstrationen und Gesundheitskurse angeboten. Zusätzlich finden Ausstellungen und Veranstaltungen im Kunst- und Kulturhaus ‚zum Gugger‘ statt. Das Sebastian-Kneipp-Museum ist untergebracht im Dominikaner‐ innenkloster. Die kurörtliche Infrastruktur ist stark naturbezogen geprägt. Neben einem Kurpark mit verschiedenen Themengärten, Barfußweg und weiteren Parkanlagen bietet der Ort einen Kur- und Heilwald sowie diverse Rad- und Wanderwege in der sanft hügeligen Voralpenlandschaft des Unterallgäus. Terrainkurwege, Nordic Walking Strecken und ein Golfplatz runden das Angebot ab. Eine Gradieranlage, 24 öffentliche Kneipp-Anlagen, die Südsee-Therme, ein Freibad sowie eine Eissporthalle befinden sich ebenfalls im Heilbad. Das Veranstaltungsangebot ist breit gefächert und für Gäste wie Einheimische gleichermaßen attraktiv. Neben etablierten Veranstaltungen wie dem ‚Festival der Na‐ tionen‘, der ‚Weißen Nacht‘ oder dem ‚Osterbrunnenfest‘ gibt es jährlich neue Formate. 266 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="267"?> Das Kurorchester ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Veranstaltungskalenders, spielt 1-2-mal täglich für die Besucher auf und erfreut sich großer Beliebtheit. Die Fußgängerzone ist geprägt durch kleine eigentümergeführte Geschäfte und Cafés. Es gibt viele Tagesgäste, die extra zum Einkaufen nach Bad Wörishofen kommen. Drei Parkhäuser in der Innenstadt sorgen für kurze Wege. Der ÖPNV ist gut ausgebaut, es gibt neben mehreren festen Linien die Möglichkeit, den Flexibus als Rufbus zu nutzen. Der Bahnhof ist zentral im Ort gelegen und gut erreichbar, Taxis sind verfügbar. Der Kurbereich ist durch die Immissionsschutzverordnung der Stadt besonders geschützt. Die Gästestruktur des Ortes ist seit Jahren im Wandel - neben einer stetig sinkenden Aufenthaltsdauer auf 4,27 Nächte im Jahr 2023, steigt die Anzahl der Ankünfte. Die meisten anreisenden Gäste sind zwischen 50 und 59 Jahre alt. Im Bereich der Kur sind in den nächsten Jahren die größten Herausforderungen: ● geeignetes Fachpersonal zu finden, welches diese verabreichen kann. Andernfalls können die Kneipp-Betriebe nicht mehr als solche agieren und werden ein reines Urlaubs-/ Übernachtungsangebot anbieten müssen, ● die Kosten für eine teilweise in die Jahre gekommene Infrastruktur zu bewältigen und sukzessive die Infrastruktur modernisieren, ● Selbstzahler für den Gesundheitstourismus zu akquirieren. Langfristig soll ein interessantes Angebot für Selbstzahler entstehen mit Angeboten und Veranstaltungen, um in der Gesundheitsstadt einen gesunden Urlaub zu verbrin‐ gen und Kneipp an seiner Wirkungsstätte kennenzulernen. Auch Familien finden mittlerweile Berücksichtigung. So gibt es gerade in der Ferienzeit Angebote für Kinder. Auch der Allgäu Skyline Park ist eine beliebte Attraktion bei Besuchern.“ Dr. med. Peter Schneiderbanger, Facharzt für Allgemeinmedizin, Badearzt und Arzt für Naturheilkunde, berichtet über Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Wirkungsweise der Kneipp-Kur: „Das einzige ganzheitliche europäische Naturheilverfahren basiert auf den fünf Säulen Hydrotherapie, Bewegungstherapie, Ernährungstherapie, Phytotherapie und Ordnungstherapie. Die Hydrotherapie, bekannt durch die Wasseranwendungen kann in über 100 ver‐ schiedene Varianten verabreicht werden. Neben Güssen, Bädern und Wickeln werden auch Packungen, z. B. heiße Heublumensäcke und Waschungen je nach Indikation verabreicht. Bei der Bewegungstherapie werden verschiedene Physiotherapieformen verschrie‐ ben. Zusätzlich zählen auch aktive Sportarten wie Schwimmen, Radfahren oder Wandern zu den gesundheitsfördernden Maßnahmen. Durch eine richtige und ausgewogene Ernährung kann positiv auf den Körper eingewirkt und viele Zivilisationskrankheiten können durch eine gezielte Ernährungs‐ therapie behandelt werden. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 267 <?page no="268"?> Die Kraft der Heilpflanzen sorgt als Phytotherapie in Form von Tees, Salben, Badezusätzen oder Säften für Wirkung. Da es hier selten zu Nebenwirkungen kommt, ist der langfristige Einsatz in der Regel problemlos möglich. Die Ordnungstherapie soll den Patienten Struktur und Ausgeglichenheit geben durch Entspannungstechniken wie Atemtherapie oder Yoga. Wirkweise Bei der Kneipp’schen Therapie ist es erklärtes Ziel, einen möglichst langanhaltenden, nachhaltigen positiven Effekt für die Gesundheit zu erzielen, auch im Sinne einer Prophylaxe. Dieser tritt in der Regel erst nach zwei Wochen auf. Aus diesem Grund wird auch ein Kuraufenthalt von mindestens zwei, besser drei Wochen empfohlen. Die einzelnen Anwendungen werden immer individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt. Die Kneipp-Therapie wird sowohl präventiv als auch kurativ eingesetzt. Ebenso ist das Kneipp’sche Verfahren erfolgreich bei Nachsorge und Reha-Behandlung einsetzbar. Außerdem gilt auch grundsätzlich: Jede Anwendung ist auch eine Zuwendung. Indikationen Alle Herz- Kreislauferkrankungen, Gelenk- und Verschlusserkrankungen, alle Stoff‐ wechselerkrankungen, vor allem Diabetes, Atemwegserkrankungen, Blutdruck, Lip‐ ödem, Long- und Post-Covid, rheumatische Beschwerden, Venenleiden, viele Nerven‐ erkrankungen, z.-B. Polyneuropathie, Burn-out, Schlafstörungen, Depressionen. Kontraindikationen Alle akuten Krankheitszustände, fieberhafte Infekte, bösartige Erkrankungen, instabile Psychosen Das Einzigartige der Wasserbehandlung ist, dass viele Anwendungen, auch mit einfachsten Mitteln, zu Hause weiter durchgeführt werden können.“ 4.4.10 Felke-Kurort und Felke-Heilbad 4.4.10.1 Charakteristika Ebenso wie Kneipp-Kurorte und -Heilbäder müssen Felke-Kurorte und -Heilbäder nicht über spezielle ortsgebundene natürliche Heilmittel verfügen. Vorausset‐ zung für eine Anerkennung als Felke-Kurort oder -Heilbad ist die Möglichkeit der Vermittlung der Prinzipien des Heilverfahrens nach Emmanuel Felke, insbe‐ sondere muss die Möglichkeit zur Verabreichung von Lehmpackungen und/ oder -bädern bestehen. 268 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="269"?> 4.4.10.2 Ausstattung und Anerkennungsvoraussetzungen Felke-Kurort Die Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe des DHV und DTV fordern die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen, um als Felke-Kurort anerkannt zu werden (DHV/ DTV 2024: 106): ● „allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen für hochprädikatisierte Orte, ● Feststellung der medizinisch anerkannten Indikationen (Heilanzeigen) und Kontraindikationen (Gegenanzeigen) durch medizinisch-wissenschaftliche Gutachten, ● Möglichkeit der Vermittlung der Prinzipien des Heilverfahrens nach Felke und der Anwendung von Lehmpackungen, ● Feststellung der gesicherten Qualität von Felke-Kuren durch ein medizinisch-wis‐ senschaftliches Gutachten, ● durch Erfahrung bewährtes Bioklima sowie eine ausreichende Luftqualität, ● Tätigkeit von mindestens einem kassenarztrechtlich zugelassenen Kur- oder Ba‐ dearzt mit der Zusatzbezeichnung ‚Naturheilverfahren‘.“ Zusätzlich müssen die nachfolgenden Einrichtungen am Ort dauerhaft vorgehalten werden (DHV/ DTV 2024: 106 f.): ● „mehrere vollständig auf die artgemäße Durchführung einer kurmäßigen Felke-Therapie eingestellte Einrichtungen, ● Kurpark (ansonsten eine vergleichbare Anlage mit derselben, vollständigen Funk‐ tionalität) und ausgedehnte Waldbereiche mit gekennzeichnetem und in notwen‐ digem Umfang für Terrainkuren definiertem Wegenetz, ● Liegewiesen, ● Sportanlagen, Spielangebote, ● mindestens ein Terrainkurweg.“ Die Hauptheil- und Gegenanzeigen (Indikationen und Kontraindikationen) sind durch folgende Gutachten festzustellen (vgl. DHV/ DTV 2024: 107): ● medizinisch-klimatologisches Gutachten des lokalen Bioklimas bezüglich der Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten mit Festlegung der Indikationen und Kontraindikationen des Ortes (einmalig), ● medizinisch-wissenschaftliches Gutachten zur sachgemäßen Durchführung von Felke-Kuren mit Festlegung der Indikationen und Kontraindikationen des Ortes (einmalig). 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 269 <?page no="270"?> Für eine Erstprädikatisierung sind die nachfolgenden wissenschaftlichen Gutachten erforderlich (vgl. DHV/ DTV 2024: 107): ● Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält. ● Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen, welches eine Luftqualitäts‐ beurteilung enthält. Im Zuge einer Reprädikatisierung sind folgende wissenschaftliche Gutachten erforder‐ lich (vgl. DHV/ DTV 2024: 107): ● Bioklimatische Beurteilung (alle zehn Jahre). Wenn aufgrund einer Bioklimati‐ schen Beurteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse indiziert. ● Luftqualitätsbeurteilung (alle zehn Jahre). Wenn aufgrund einer Luftqualitätsbe‐ urteilung Zweifel an der Eignung bestehen, dann ist ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen indiziert. Felke-Heilbad Hinsichtlich der Feststellung der Hauptheil- und Gegenanzeigen gelten die gleichen Vorgaben wie für Felke-Kurorte. Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen für die Anerkennung als Felke-Kurort sind für die Anerkennung als Felke-Heilbad die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. DHV/ DTV 2024: 108 f.): ● ein mehrjähriges unbeanstandetes Bestehen als Felke-Kurort, ● Möglichkeit der psychologischen Begleitung der Kurgäste, ● Leistungsangebote für aktivierende Behandlungsformen, wie Bewegungstherapie, Physiotherapie, Sporttherapie. Ergänzende Leistungsangebote zur artgerechten Durchführung einer kurmäßigen Felke-Therapie, ● Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte, ● Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal zur Vermittlung und ggf. praktischen Einübung indikationsbezogener Ernährungs- und Diätprogramme, ● Haus des Gastes (ansonsten eine vergleichbare Einrichtung mit derselben, vollstän‐ digen Funktionalität) als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für die Kurgäste, dabei kann sich die Bezeichnung auch auf eine Einheit mehre‐ rer Gebäude beziehen, wenn ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist. Internetplätze oder -anschlüsse sind wesentlicher Bestandteil eines Kommunika‐ tionsraumes, ● bei Erstprädikatisierung ein Bioklimatisches Gutachten in Form einer Stan‐ dard-Klimaanalyse, welches eine Bioklimatische Beurteilung enthält, ● bei Erstprädikatisierung ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält, 270 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="271"?> Abb. 41: Felke-Denkmal in Bad Sobernheim ● bei Reprädikatisierung alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit erhöhten Anforderungen, welches eine Luftqualitätsbeurteilung enthält. 4.4.10.3 Felke-Kurorte und -Heilbäder in Deutschland Neben dem ersten Felke-Heilbad in Bad Sobernheim gibt es derzeit in Deutschland keine weiteren Felke-Kurorte oder -Heilbäder. 4.4.10.4 Beispiel Felke-Heilbad Bad Sobernheim Die in Rheinland-Pfalz (Landkreis Bad Kreuznach) an der Nahe gelegenen Felkestadt Bad Sobernheim ist das einzige Felke-Heilbad und überhaupt der einzige Ort in Deutschland, in dem die Felke-Therapie kurmäßig angewendet wird. Bereits 1907 hat der ehemalige Felke-Patient Andres Dhonau dort einen Felke-Jungborn eröffnet. 1915 zog der Begründer der Kur, Emanuel Felke nach Sobern‐ heim und entwickelte dort seine Kur weiter. Seine Anwendungen erfreuten sich eines regen Zuspruchs, was nicht nur in den Therapieerfolgen begründet war, sondern auch durch die Tatsache, dass er die meisten seiner Patienten ohne Entgelt behandelte. Dies mag auch dazu beigetragen haben, dass Felke, als er 1926 in Sobernheim verstarb er, recht verarmt war (vgl. SOMMER/ UHLENBRUCK 2003: 176). Seine Therapie wurde danach über Generationen fortgeführt und weiterentwickelt, v. a. nach Ende des ersten Weltkrieges kamen weitere Kuranstalten hinzu, die z. T. noch heute in bereits dritter oder vierter Generation bestehen. Nach Beschlagnahmungen der Kuranstalten zunächst während des Zweiten Welt‐ krieges durch die Wehrmacht und nach Kriegsende durch französische Truppen nahm der Kurbetrieb in den 1950er Jahren wieder an Fahrt auf. Der Kurbetrieb in Sobernheim entwickelte sich positiv, 1989 erfolgte die Anerkennung als Heilbad und seit 1995 führt die Stadt den Namenszusatz Bad. Nachdem als Folge der Gesundheitsreform ab 1996 die Zahl der verordneten Kuren stark zurückging, orientierten sich die verbliebenen privat geführten Anbieter neu und offerieren seither neben der Felke-Kur i. e. S. auch Gesundheits-, Wellness- oder Sportangebote moderner Prägung. Heute zählt die Stadt 6.500 Einwohner, der Tourismus zählt zu den wichtigen Wirtschaftsfaktoren. Im Angebot sind 1.058 Gästebetten in sieben Betrieben, 2023 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 271 <?page no="272"?> verbuchte Bad Sobernheim 24.355 Gästeankünfte und 141.364 Übernachtungen (in gewerblichen Betrieben ab zehn Betten). Deutlich mehr als die Hälfte der Gästebetten werden in den Kurbzw. Wellnesshotels und der Klinik angeboten. Die → Tabelle 57 fasst die heute in Bad Sobernheim vorgehaltenen kurörtlichen Einrichtungen und Angebote zusammen, wobei anzumerken ist, dass Gesundheits- und Wellnessangebote im Vordergrund stehen: Prädikatisierung Felke-Heilbad Heilmittel • Lehm • Wasser • Licht • Luft Anwendungen • Anwendungen nach Felke (Lehmbäder (als Kaltbäder) und -packungen) • Sitzbäder und Sitzreibebäder • Freiluftübungen • Heilfasten nach Buchinger Kur- und Gesund‐ heitseinrichtungen • Einrichtungen der Felke-Kur wie Innen- und Freiluftlehmbä‐ der, Licht- und Luftbäder und Erholungsparke finden sich bei den Objekten der jeweiligen Anbieter • Barfußpfad (3,5 km) • Felke-Heil- und Aktivwald Kliniken/ Sanatorien/ Heilanstalten - • Asklepios Katharina-Schroth-Klinik (keine Felke-Therapie, sondern Schwerpunkt Skoliose) • BollAnt’s Spa im Park • Kurhaus am Maasberg • Menschels Vitalresort Badeärzte 3 Wellness-Hotels 3 Tab. 57: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Sobernheim Anke Wiechert, Direktorin des Heimatmuseums Bad Sobernheim, skizziert die touris‐ tischen Rahmenbedingungen: „Zu Beginn des 20. Jh. begann sich die kurörtliche Infrastruktur in Bad Sobernheim zu entwickeln: 1907 wurde mit dem Kurhaus Dhonau die erste Felke-Einrichtung eröffnet, diese besteht als BollAnts Spa im Park noch heute. Es folgten 1924 das Felke Erholungsheim am Maasberg (heute Hotel Maasberg Therme) und 1928 das Felke-Jungborn Menschel (heute Menschels Vitalresort), 1961 eröffnete die Katha‐ rina-Schroth-Klinik. In dieser erfolgt jedoch keine Therapie nach Felke, sondern die Klinik ist auf die Behandlung der Wirbelsäulenkrankheit Skoliose spezialisiert. Das Alleinstellungsmerkmal von Bad Sobernheim besteht darin, dass es sich um das einzige Felke-Heilbad in Deutschland handelt. 272 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="273"?> Sämtliche Kureinrichtungen befinden sich in privater Trägerschaft, es gibt keine sich in öffentlicher Hand befindende Kureinrichtung. Das in den privat geführten Felke-Kureinrichtungen vorgehaltene Angebot wird u. a. ergänzt durch das kulturelle Angebot seitens der Stadt Bad Sobernheim, wie z. B. der Mattheiser Sommer-Akademie (Klassikfestival, alle zwei Jahre), dem FeelGoodDay, dem Innenstadtfest und der Johanniskirmes, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Jahr 2019 hat sich Bad Sobernheim auf den Weg gemacht, die Stadtmarke „Bad Sobernheim - DIE Felkestadt“ zu etablieren, zu stärken und zu profilieren. Eine Teilzeitstelle für das Stadtmarketing/ Öffentlichkeitsarbeit wurde eingerichtet und in verschiedenen partizipativ durchgeführten Workshops wurden die Bürger befragt, was die Felkestadt, auch fernab der touristischen Konzeption ausmacht. Hierbei wurden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit drei Kernbotschaften herausgearbeitet, die die Grundlage für einen zu entwickelnden Maßnahmenkatalog bilden, der nach‐ stehende kurz-, mittel- und langfristige Ziele beinhaltet: 1. ein einzigartiges Gesundheits- und Wellness-Angebot, 2. ein einzigartiges Naturerlebnis im Herzen des Nahelandes, 3. Genuss und Kultur in historischem Ambiente.“ Dr. med. Matthias Menschel, Facharzt für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren, leitet seit dem Jahr 2000 die Arztpraxis in dem in dritter Generation familiengeführten Hotel Menschels Vitalresort und berichtet über Entwicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Felke-Kur: „Der großartige Naturheilkundler Pastor Emanuel Felke fügte den natürlichen Heilelementen Licht, Luft und Wasser das Element Lehm hinzu und stellte die „heilende Erde“ in das Zentrum seiner ganzheitlichen Therapie. Wissenschaftliche Studien haben in den letzten Jahren die Wirksamkeit der Felke-Kur wiederholt bestätigt, besonders auch in Verbindung mit der wohltuend reinigenden Wirkung des Heilfastens. Die Felke-Kur trägt zu einem deutlich messbaren Abbau von gesundheitlichen Risikofaktoren bei. Überhöhte Cholesterin-, Harnsäure- und Leberwerte sinken, krankhafte Blutdruckwerte normalisieren sich. Auch eine enorme Stimulierung des Immunsystems um das Zweibis Dreifache konnte wissen‐ schaftlich nachgewiesen werden. Die heilende Lehmheilerde gewinnen wir aus unseren eigenen Vorkommen. Die wohltuende Schwere des Lehms aktiviert Stoffwechsel, Verdauung und Lymphsystem. Mit Lehm bedeckte Haut kann Säuren abgeben und entgiften. Einfach ins Lehmbad setzen, danach an der frischen Luft antrocknen lassen, kurz abrubbeln und der Guss zum Abspülen bringt den Kreislauf in Schwung und stärkt das Immunsystem. Die Lehmpackungen werden lokal je nach Indikation kalt oder warm auf Körperregionen aufgetragen, die Beschwerden verursachen. Eine serielle Abfolge der Anwendungen (mindestens eine Woche, besser zwei bis drei Wochen) ist wichtig, um Beschwerden nachhaltig zu bessern. 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 273 <?page no="274"?> Die sanfte Kraft des Wassers dient seit jeher vielen Kulturen zur Steigerung der körperlichen Vitalität. Die Gäste erfrischen und erholen sich beim morgendlichen Sitzreibebad, im Luftbadepark und im Naturschwimmteich mit klarem Brunnenwasser. Luft ist das Lebenselixier des Menschen. Luftbaden in den weiten Parks und die Bewegung in der Natur sind ein ideales Training für den ganzen Körper. Die klare Luft des Nahetals entspannt und aktiviert so neue Energiepotenziale für die Anforderungen von Beruf und Freizeit. Die Kraft der Sonne wirkt positiv auf das vegetative Nervensystem des Menschen. Gut dosiertes Sonnenbaden bringt messbar positive Impulse für Stimmung, Grundum‐ satz und Atmung. Gelenk- und Wirbelsäulenbeschwerden, Krampfadern, Übersäuerung des Gewe‐ bes, Hauterkrankungen, Verdauungsbeschwerden, Infektanfälligkeit, Erschöpfungszu‐ stände, Wechseljahrbeschwerden sind einige der vielen Indikationen einer Felke-Kur. Diese eignet sich sehr gut zum Entschleunigen und Runterkommen, im wahrsten Sinne des Wortes zum Erden, von einem hektischen Alltag in einer schnelllebigen, leistungsorientierten Gesellschaft. Gegenanzeigen sind akute Infektionen, fortgeschrittene, schwere organische Er‐ krankungen und ausgeprägte Schwächezustände.“ Abb. 42: Lehmbäder in Bad Sobernheim: Menschels Vitalresort Bereits in vierter Generation wird das Hotel Maasberg Therme geführt. Das Stammhaus wurde 1924 in Anwesenheit von Emanuel Felke als Felke-Erholungsheim am Maasberg eröffnet. Dr. med. Petra Sommer, seit 1996 leitende Ärztin im Kurhaus am Maasberg berichtet über Entwicklung, Anwendungsformen, Heil- und Gegenanzeigen sowie Erfolge der Felke-Kur: 274 4 Kurorte und Heilbäder <?page no="275"?> „Im Jahr 1995 erhielt ich vom Institut für Immunbiologie der Universität zu Köln den Auftrag, eine Studie mit der Fragestellung ‚Welchen Einfluss hat eine Kur auf das zelluläre Immunsystem? ‘ zu betreuen. Aufgrund bereits vorhandener Erkenntnisse aus der Salutogenese und anderen immunologischen Studien, die sportliche Betätigung, Kaltwasseranwendungen und basische Ernährung als gesundheitsfördernd identifizie‐ ren, wurde eine Kurform gesucht, die diese Aspekte besonders berücksichtigt. Nach Festlegung des Studienablaufs wurden von August bis November 351 Patienten untersucht, die einen zweibis vierwöchigen Kuraufenthalt in einem Felke-Kurhaus in Bad Sobernheim absolvierten. Zu Beginn der Kur wurden verschiedene Gesundheits‐ untersuchungen durchgeführt, darunter Blutdruckmessungen, Lungenfunktionstests, Puls, sowie Messungen von Größe und Gewicht. Zudem wurde der etablierte Immignost-Test zur Bestimmung des zellulären Immunsystems angewendet. Ein Fragebogen erfasste allgemeine Gesundheitsdaten, sportliche Aktivitäten, Schlafverhalten und psy‐ chische Befindlichkeit. Während der Kur nahmen die Patienten an unterschiedlichen therapeutischen Maßnahmen teil. Am Ende der Kur wurden die gleichen diagnosti‐ schen Verfahren wie zu Beginn wiederholt, insbesondere der immunologische Immignost-Test. Ein weiterer Fragebogen erfasste die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Patienten während des Kuraufenthaltes, inklusive der therapeutischen Anwendun‐ gen. Im Vergleich zur Kontrollgruppe, bestehend aus 71 Probanden, die innerhalb von 14 Tagen zweimal untersucht wurden und deren Werte weitgehend unverändert blieben, zeigte die Patientengruppe signifikante Verbesserungen in den Blutdruck-, BMI-, Lungenfunktions- und Pulswerten. Besonders hervorzuheben ist die signifikante Steigerung des Immunparameters, der bei den Männern von 5,18 auf 10,49 und bei den Frauen von 3,63 auf 8,51 anstieg. Die Studie zeigte auch, dass einige therapeutische Maßnahmen, wie beispielsweise die Lehmanwendungen, eine stärkere positive Wirkung auf die untersuchten Immun‐ parameter hatten als andere. Diese Ergebnisse sowie die Begegnung mit Menschen, deren Vorfahren aus Dank‐ barkeit zu Pastor Felke alles aufgegeben hatten, um in Bad Sobernheim ein Kurhaus zu errichten, und Patienten, die seit über 50 Jahren regelmäßig eine Felke-Kur machen und begeistert von deren Wirkung berichteten, haben mich dazu bewogen, meine ärztliche Tätigkeit an meinem Heimatort aufzugeben. Seitdem arbeite ich als Kurärztin im Kurhaus am Maasberg in Bad Sobernheim - und das bis heute.“ 4.4 Hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder 275 <?page no="277"?> 5 Kurformen Seit dem Jahr 2000 wird der Begriff der Kur im Sozialgesetzbuch (SGB) nicht mehr verwendet, ist jedoch gleichwohl Bestandteil des täglichen Sprachgebrauchs. Statt Kur spricht der Gesetzgeber nunmehr allgemein von medizinischen Leistungen. Bei den Kurformen kann zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen unterschieden werden, die in ambulanter und in stationärer Form ausschließlich in staatlich anerkannten Kurorten und Heilbädern durchgeführt werden. Hinzu kommen die Anschlussrehabilitation, die Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme und die durch eine hohe Therapiedichte gekennzeichnete Kompaktkur. Die →-Tabelle 58 zeigt die Grundformen der medizinischen Kur: <?page no="278"?> Kurform Kurziel Dauer Beantra‐ gungsr‐ hythmus Rechts‐ grundla‐ gen Kostenträger Kostenübernahme Zuzahlung/ Ei‐ genanteil des Kurgastes ambulante Vorsorge‐ leistung • Erkrankungen ver‐ hüten • Verschlechterung vermeiden • Hilfe zur Selbsthilfe geben • Pflegebedürftigkeit vermeiden 3 Wochen 3-Jahre SGB V § 23 SGB V § 61 SGB V § 111 • gesetzliche oder private Kranken‐ kasse bzw. -versi‐ cherung kurärztliche Leis‐ tungen zu 100 % Heilmittel zu 90 % ggf. Zuschuss von max. 16,--€ 10-€ Zuzahlung pro Tag 10-€ Zuzahlung pro Verord‐ nung stationäre Vorsorge‐ leistung 3 Wochen 4-Jahre vollständige Kos‐ tenübernahme 10-€ Zuzahlung pro Tag ambulante Rehabilita‐ tionsleis‐ tung • Abmilderung von Folgen einer beste‐ henden Krankheit • Wiedererlangung verlorengegange‐ ner Funktionen • Wiedererlangung bzw. Sicherung der Erwerbsfähigkeit • Abwendung von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung 20-Be‐ hand‐ lungs‐ tage 4-Jahre SGB V § 11 SGB V § 40 SGB V § 275 SGB VI § 9 SGB VI § 10 SGB VI § 11 SGB IX § 8 SGB IX § 20 SGB IX § 37 SGB XI § 72 • Krankenkasse bzw. -versicherung • Rentenversiche‐ rung • Unfallversicherung • ggf. weitere Kos‐ tenträger vollständige Kos‐ tenübernahme 10-€ Zuzahlung pro Behand‐ lungstag stationäre Rehabilita‐ tionsleis‐ tung 3 Wochen 4-Jahre 10-€ Zuzahlung pro Tag ambulante Anschluss‐ rehabilita‐ tion • Abmilderung von Folgen einer beste‐ henden Krankheit • Wiedererlangung verlorengegange‐ ner Funktionen • Wiedererlangung bzw. Sicherung der Erwerbsfähigkeit 20-Be‐ hand‐ lungen entfällt SGB V §-39 SGB V §-40 SGB V § 111 SGB VI §-9 SGB IX §-5 • Krankenkasse bzw. -versicherung • Rentenversiche‐ rung vollständige Kos‐ tenübernahme 10-€ Zuzahlung pro Behand‐ lungstag, wenn die Leistung von der Kran‐ kenkasse, bzw. -versicherung übernommen wird 278 5 Kurformen <?page no="279"?> stationäre Anschluss‐ rehabilita‐ tion • Abwendung von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung 3-Wo‐ chen entfällt SGB V §-39 SGB V §-40 SGB V §-275 SGB VI §-9 SGB IX §-5 10,--€ Zuzah‐ lung pro Tag Mutter-/ Vater- Kind- Maßnahme • Hilfe für den Eltern‐ teil bei der Bewäl‐ tigung mütter-/ vä‐ terspezifischer psychosozialer Pro‐ blemsituationen und familiärer Be‐ lastungen 3-Wo‐ chen 4-Jahre, wenn der Elternteil aufgrund der fami‐ liären Si‐ tuation erneut ge‐ sundheit‐ lich belas‐ tet oder gefährdet ist. SGB V § 23 SGB V § 24 SGB V § 27 SGB V § 40 SGB V § 41 SGB V § 61 SGB V § 111 Krankenkasse bzw. -versicherung vollständige Kostenübernahme 10,--€ Zuzah‐ lung pro Tag Kompakt‐ kur • Indikationsspezifi‐ sche symptombezo‐ gene Behandlung • Bewältigung chro‐ nischer Krankhei‐ ten im Alltag • Hilfe zur Selbsthilfe im Alltag 3-Wo‐ chen 3-Jahre SGB V §-23 SGB V §-61 SGB V § 111 Kurarzt‐ vertrag §-4 gesetzliche oder private Krankenkasse bzw. -versicherung kurärztliche Leis‐ tungen zu 100 % Heilmittel zu 90 % ggf. Zuschuss von max. 16,--€ pro Tag oder 100,- € für die gesamte Dauer der Kur 10 % Eigenan‐ teil an den Heil‐ mitteln 10,--€ Zuzah‐ lung pro Ver‐ ordnung Tab. 58: Grundformen der medizinischen Kur 5 Kurformen 279 <?page no="280"?> 5.1 Ambulante und stationäre Leistungen Der grundlegende Unterschied zwischen ambulanten und stationären Kurformen liegt zum einen in der Gestaltungsfreiheit des Aufenthaltes (z. B. freie Wahl der Unterkunft bzw. Verbleib am Wohnsitz bei ambulanten und Unterbringung in einer zugewiese‐ nen Kurklinik bei der stationären Kur) und zum anderen in der Kostenübernahme (geringere Kostenübernahme durch die Krankenkassen bzw. privaten Krankenversi‐ cherungen bei der ambulanten im Vergleich zur stationären Kur). „Wenn Leistungen der ambulanten Rehabilitation nicht ausreichen, kann die Kran‐ kenkasse die erforderliche Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Rehabilitationseinrichtung durchführen“ (VDEK 2024), es gilt der Grund‐ satz ambulant vor stationär. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich die nachfolgenden Ausführun‐ gen hinsichtlich der Kostenübernahme i. d. R. auf die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (auch die zur gesetzlichen Krankenversicherung zählenden sog. Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, All‐ gemeinen Ortskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Knappschaft), die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung beziehen. Bei diesen sind die meisten Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen im Leistungskatalog als Pflichtleistung enthalten. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es diese generelle Leistungspflicht in dieser Form nicht, jedoch sind in vielen Tarifen Vor‐ sorge- und Rehabilitationsmaßnahmen enthalten. Die jeweiligen Kostenübernahmen sind hier nicht gesetzlich, sondern vertraglich (gewählter Versicherungstarif) geregelt. Für Beamte sind darüber hinaus die Leistungen der Beihilfe, des eigenständigen Krankenversicherungssystems für Beamte und Richter, relevant. Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass hier nur eine grobe Übersicht dargeboten werden kann. Detailliertere Ausführungen finden sich in den Versicherungs- und Leistungsbedingungen der Kostenträger, in den Versicherungstarifen sowie in den einschlägigen Gesetzen, wie z. B. den Sozialgesetzen, dem Bundesurlaubsgesetz oder dem Entgeltfortzahlungsgesetz. 5.2 Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen Der grundlegende Unterschied zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen besteht im Zeitpunkt der Inanspruchnahme. 5.2.1 Vorsorgeleistungen Vorsorgeleistungen dienen dem Zweck, eine Krankheit im Vorwege zu verhüten, die Verschlechterung eines bestehenden Krankheitsbildes zu verhindern bzw. hinaus‐ zuzögern und dem Patienten eine Hilfe zur Selbsthilfe zum Leben im Alltag zu 280 5 Kurformen <?page no="281"?> geben. Vorsorgeleistungen werden verordnet, wenn eine ärztliche Betreuung am Wohnort nicht hinreichend ist, aufgrund anderer Umstände nicht möglich ist oder die Therapiemöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind. Die Kosten für Vorsorgeleistungen werden ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen (als Pflichtleistung) bzw. - soweit vertraglich vorgesehen - durch die privaten Krankenversicherungen, durch entsprechende Zusatzversicherungen oder bei ausgewiesener Beihilfefähigkeit ggf. durch die Beihilfe ganz oder in Teilen übernommen. Generell können Krankenkassen und -versicherungen auch die Kosten für Vorsor‐ gekuren in geprüften Kur-Einrichtungen im europäischen Ausland übernehmen. Näheres hierzu findet sich in den „gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen, hier: Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland des Verbands der Ersatzkassen“ (vgl. VDEK 2005). Die Notwendigkeit von Behandlungen im Ausland ist nach SGB V § 275 Abs. 2 grundsätzlich durch den Medizinischen Dienst zu überprüfen. Medizinische Vorsorgeleistungen sind im SGB V in §-23 geregelt. 5.2.2 Rehabilitationsleistungen Rehabilitationsleistungen unterstützen den Patienten nach einer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt im Gesundungsprozess und sollen helfen, alltagsrelevante Einschränkungen oder eine Chronifizierung der Erkrankung zu ver‐ meiden und ggf. den Wiedereinstieg in eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die Rehabilitationsleistungen werden in die berufliche und die medizinische Rehabi‐ litation unterschieden. 5.2.3 Berufliche Rehabilitation Die berufliche Rehabilitation hat keine medizinische Ausrichtung und ist daher streng genommen nicht Bestandteil des Kurwesens, kann aber durchaus Bestandteil einer umfassenden medizinischen Rehabilitationsmaßnahme sein. Die berufliche Rehabili‐ tation richtet sich an Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Kostenträger sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um medizinische Therapien, sondern um sog. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie z. B. die Erweiterung beruflicher Kenntnisse, Aus- und Weiterbildung oder Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Ziele sind der Erhalt der Erwerbsfähigkeit und die Eröffnung neuer Berufschancen. Dies spiegelt sich auch in der Dauer der Maßnahmen wider: Im Gegensatz zu den i. d. R. drei Wochen dauernden medizinischen Maßnahmen werden die Leistungen der beruf‐ 5.2 Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 281 <?page no="282"?> lichen Rehabilitation für den zur Erreichung des Rehabilitationsziels erforderlichen bzw. allgemein üblichen Zeitraum bewilligt. Die Kosten der Leistungen der beruflichen Rehabilitation werden von den zuständigen Kostenträgern vollständig übernommen, es sind seitens des Teilnehmers keine Zuzahlungen zu leisten. Berufliche Rehabilitationsleistungen sind im SGB IX §-49 geregelt. 5.2.4 Medizinische Rehabilitation Die medizinische Rehabilitationsleistung soll dazu beitragen, dass der Betroffene seinen Platz in Familie, Beruf und Gesellschaft wieder besser ausfüllen kann und diesen dabei unterstützen, „trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu gehört auch, Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mindern“ (VDEK 2024). Sonderformen der medizinischen Rehabilitationsleistungen sind z. B. die Kinderre‐ habilitation (für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, geregelt in SGB VI § 15a sowie in der Gemeinsamen Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation) oder die geriatrische Rehabilitation (für über 70-jährige, multimorbide Patienten, geregelt in SGB V § 40 Abs. 3). Medizinische Rehabilitationsleistungen sind grundsätzlich im SGB V §-40 geregelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat die Voraussetzun‐ gen, Anforderungen, Ziele, Angebote, Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die personelle, räumliche und apparative Ausstattung für die Rehabilitationseinrichtungen in den „Rahmenempfehlungen für die ambulante und stationäre medizinische Rehabi‐ litation“ festgelegt (vgl. BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR REHABILITATION 2021). Wenn die Behandlung einer Krankheit nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse ausschließlich im Ausland möglich ist, können die Kostenträger auch die Kosten für Rehabilitationskuren in geprüften Kur-Einrichtungen im europäischen Ausland (EU sowie EWR) übernehmen. Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter können nicht im Ausland durchge‐ führt werden. Grundsätzlich gilt für Personen, die erwerbstätig sind, der Leitsatz Reha vor Rente, d. h. die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Erwerbsfähigkeit sollen wieder‐ hergestellt werden (das Wort Rehabilitation ist aus der lateinischen Umschreibung für Wiederbefähigung abzuleiten), um eine durch verminderte Erwerbsfähigkeit oder Er‐ werbsunfähigkeit bedingte Frühverrentung zu vermeiden. Patienten „mit akuten oder chronischen Erkrankungen sollen wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Eine Rehabilitation der Rentenversicherung kann sich im Einzelfall von einer medizinischen Leistung über die Umschulung bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken“ (DRV 2024d). 282 5 Kurformen <?page no="283"?> Im Fall einer von der Deutschen Rentenversicherung als Kostenträger übernomme‐ nen Rehabilitationsmaßnahme ist der Patient zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Kommt dieser seiner „Mitwirkungspflicht jedoch nicht nach und gefährde[t] damit [seine] Erwerbsfähigkeit beziehungsweise den Erfolg der Rehabilitation, können Sozi‐ alleistungen - beispielsweise eine Rente wegen Erwerbsminderung - im äußersten Fall versagt oder entzogen werden“ (DRV 2024c: 9). Bei medizinischen Rehabilitationsleistungen können die Kosten, abhängig von der Person des Versicherten und von den die Rehabilitationsmaßnahme begründenden Ursachen, durch unterschiedliche Kostenträger übernommen werden (vgl. DRV 2024b; KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG 2018: 7): ● gesetzliche oder private Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung: bei Altersrentnern, bei Müttern und Vätern (sofern der mutterbzw. vaterspezifi‐ sche Kontext im Vordergrund steht), bei Kindern und Jugendlichen (wenn dies medizinisch notwendig ist), ● gesetzliche Rentenversicherung: wenn bei Berufstätigen die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, ● gesetzliche Unfallversicherung: wenn die Maßnahme aufgrund eines Arbeits- oder Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist, ● ggf. weitere Kostenträger wie z.-B. Jugendhilfeträger, Sozialhilfeträger, ● privat abgeschlossene Zusatzversicherungen. „Die Krankenkassen sind immer dann für die Rehabilitation zuständig, wenn keine andere Sozialversicherung, z. B. die Rentenversicherung (bei den meisten erwerbsfähigen Personen), Träger einer Leistung zur medizinischen Rehabilita‐ tion ist“ (VDEK 2024). Bei Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie zur onkologischen (durch Krebser‐ krankungen bedingten) Nachsorge bei Rentnern besteht grundsätzlich Gleichrangig‐ keit zwischen Renten- und Krankenversicherung. Generell klären die Kostenträger ihre jeweilige Zuständigkeit untereinander. Ist die beantragte Leistung beihilfefähig, ist ggf. auch eine anteilige Kostenübernahme durch die Beihilfe möglich. Im Jahr 2021 sind von den 900.000 der durch die Deutschen Rentenversicherung übernommenen Rehabilitationskuren für Männer 37 % aufgrund orthopädischer und 14 % aufgrund psychischer Erkrankungen durchgeführt worden, bei den Frauen waren es 36 % bzw. 22 % (vgl. STIFTUNG WARENTEST 2024). 5.3 Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen 5.3.1 Ambulante Vorsorgeleistung Bei der ambulanten Vorsorgeleistung (früher als offene Badekur bezeichnet) sucht sich der Kurgast den Kurort (indikationsspezifisch, in Absprache mit dem die Kuranwen‐ 5.3 Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen 283 <?page no="284"?> dungen verordnenden Arzt und der gesetzlichen Krankenkasse bzw. privaten Kranken‐ versicherung), die Unterkunft (z. B. Hotel, Pension, Ferienwohnung, Campingplatz), die täglichen Verpflegungsmöglichkeiten sowie die Anreiseart selbst aus und trägt auch die entsprechenden Kosten. Befindet sich der Kurort in der Nähe des Wohnortes, kann der Kurgast nach den täglichen Anwendungen wieder nach Hause fahren, die Kosten für die Unterkunft entfallen dann. Die ambulanten Vorsorgeleistungen sind im SGB V §-23 geregelt. Dauer Die Regeldauer der ambulanten Vorsorgeleistung beträgt drei Wochen, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Kostenübernahme Das SGB V regelt in §-23 Abs. 2 die ambulanten Vorsorgeleistungen: Die Kosten für die kurärztlichen Leistungen werden vollständig, die für die zur Anwendung kommenden Heilmittel zu 90 % von den gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung bzw. - soweit vertraglich vereinbart - durch die privaten Krankenver‐ sicherungen übernommen. Hinzu kommt eine vom Patienten zu leistende Zuzahlung in Höhe von 10,- Euro für die Kurverordnung (die auch mehrere Anwendungen umfassen kann). Wenn vertraglich vorgesehen, gewährt die Krankenkasse dem Kurgast für die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Kurabgabe etc. einen Zuschuss in Höhe von max. 16,- Euro (für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 5 Jahren max. 25,- Euro) pro Tag. Die Qualität der gesamten Rahmenbedingungen der Kur mit Ausnahme der medizinischen Leistungskomponenten wird somit auch von der Ausgabebereitschaft des Kurgastes, z.-B. für die Unterkunft, bestimmt. Übersteigen die Zuzahlungen zwei % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken ein %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Beantragungsrhythmus Eine Beantragung ist alle drei Jahre möglich, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Anrechnung von Erholungsurlaub für Arbeitnehmer Für die ambulante Vorsorgeleistung wird keine Krankmeldung o. Ä. ausgestellt. Falls sich ein gesunder Kurgast in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, ist für die Kurdauer Erholungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Möchte jedoch ein bereits gesundheitlich beeinträchtigter, aber kurfähiger Kurgast zur Wiedererlangung der Gesundheit eine ambulante Vorsorgekur antreten, kann 284 5 Kurformen <?page no="285"?> ggf. aufgrund der Krankheitssymptome vom behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähig‐ keitsbescheinigung (nicht aufgrund der Kur per se, sondern aufgrund der Krankheits‐ symptome) ausgestellt werden. In diesem Falle wäre kein Erholungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Nähere Hinweise hierzu finden sich im Bundesurlaubsgesetz sowie im Entgeltfort‐ zahlungsgesetz. 5.3.2 Stationäre Vorsorgeleistung Ist eine ambulante Leistung aufgrund der Schwere der Krankheit, der Disposition des Patienten oder der Notwendigkeit einer intensiven ärztlichen Betreuung nicht möglich, kann eine stationäre Vorsorgeleistung verordnet werden. Hierbei erfolgen Unterbringung und Verpflegung i. d. R. in einer Kurklinik oder in einem Sanatorium mit entsprechendem Pflegepersonal. Der Kostenträger (gesetzliche Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung) be‐ stimmt unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts des Patienten nach pflicht‐ gemäßem Ermessen Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführungseinrichtung der stationären Vorsorgeleistung. Das in SGB IX § 8 geregelte Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es dem Patienten, Wünsche hinsichtlich der Rehabilitationseinrichtung, des Durchführungszeitraumes sowie der Durchführungsart (stationär oder ambulant) im Antrag zu vermerken. Sind diese Wünsche berechtigt, muss der Kostenträger diesen i.-d.-R. nachkommen. In einigen Fällen handelt es sich bei den Kureinrichtungen um auf bestimmte Krank‐ heitsbilder spezialisierte Fachkliniken, „die nicht oder nicht nur Kuren/ Heilverfah‐ ren nach dem Methodenansatz der Kurortmedizin durchführen. Diese beeinflussen z. B. als überregionale operative Herz-, Rheuma- oder Orthopädiezentren auch die Fortentwicklung des Kur- und Rehabilitationssystems nach neuesten medizinischen Erkenntnissen“ (DHV/ DTV 2024: 38). Die stationären Vorsorgeleistungen sind im SGB V §-23 geregelt. Dauer Die Regeldauer der stationären Vorsorgeleistung für Erwachsene beträgt drei Wo‐ chen, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen dringend erfor‐ derlich. Stationäre Vorsorgemaßnahmen für Kinder unter 14 Jahren sollen i. d. R. für vier bis sechs Wochen erbracht werden. Kostenübernahme Im Gegensatz zur ambulanten Vorsorgeleistung übernimmt die gesetzliche Kranken‐ kasse bzw. die private Krankenversicherung (wenn im Vertrag vorgesehen) oder eine 5.3 Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen 285 <?page no="286"?> entsprechende Zusatzversicherung bis auf eine im SGB V § 61 Satz 2 gesetzlich geregelte Zuzahlung seitens des Kurgastes in Höhe von 10,- Euro pro Tag sämtliche Kosten für den Kuraufenthalt. Die Zuzahlung ist in der Kureinrichtung zu entrichten und wird von dieser an die Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung weiter‐ geleitet. Personen unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung, besonders einkommensschwache Personen können auf Antrag von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Näheres regeln die jeweiligen Bestimmungen des Kostenträgers. Übersteigen die Zuzahlungen 2 % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken 1 %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Beantragungsrhythmus Eine Beantragung ist alle vier Jahre möglich, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Anrechnung von Erholungsurlaub für Arbeitnehmer Für die Dauer der stationären Vorsorgekur erhalten Arbeitnehmer i. d. R. eine Be‐ scheinigung der Kureinrichtung. Es muss dann kein Erholungsurlaub in Anspruch genommen werden. Nähere Hinweise hierzu finden sich im Bundesurlaubsgesetz sowie im Entgeltfort‐ zahlungsgesetz. 5.4 Ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen 5.4.1 Ambulante Rehabilitationsleistung Eine ganztägig ambulante Rehabilitationsleistung kann am Wohnort oder wohn‐ ortnah (max. ca. 45 min Fahrzeit) in Anspruch genommen werden, so dass keine Unterkunftskosten und nur geringe Reisekosten anfallen. Der Patient befindet sich tagsüber in der Rehabilitationseinrichtung und kehrt abends in die häusliche Umgebung zurück. Eine besondere Form der ambulanten Rehabilitation stellen mobile Rehabilitations‐ leistungen dar: Diese Leistungen werden durch Mitarbeiter wohnortnaher Rehabili‐ tationseinrichtungen im gewohnten Wohnumfeld des Patienten (z. B. in dessen eigener Wohnung oder im Pflegeheim) erbracht. Auf der Basis der Rehabilitationsziele ist für jeden Patienten ein detaillierter indivi‐ dueller Rehabilitationsplan zu erstellen. Der Kostenträger (Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung, Rentenversi‐ cherung, Unfallversicherung, private Zusatzversicherung oder ggf. weitere Kostenträ‐ 286 5 Kurformen <?page no="287"?> ger) bestimmt unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts des Patienten nach pflichtgemäßem Ermessen Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführungseinrich‐ tung der ambulanten Rehabilitationsleistung. Das in SGB IX § 8 geregelte Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es dem Patienten, Wünsche hinsichtlich der Rehabilitations‐ einrichtung, des Durchführungszeitraumes sowie der Durchführungsart (stationär oder ambulant) im Antrag zu vermerken. Sind diese Wünsche berechtigt, muss der Kostenträger diesen i.-d.-R. nachkommen. Die ambulanten Rehabilitationsleistungen sind im SGB V § 40 geregelt. Dauer Die Regeldauer der ambulanten Rehabilitationsleistung umfasst max. 20 Behand‐ lungstage, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder unter 18 Jahren dauern i. d. R. vier bis sechs Wochen, vereinzelt auch länger. Kostenübernahme Bis auf eine Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag werden die Kosten vom Kostenträger vollständig übernommen. Diese Zuzahlung ist maximal 42 Behandlungstage (in bestimmten Fällen 28 Tage) pro Kalenderjahr zu entrichten, wobei alle Rehabilitationsaufenthalte des jeweiligen Kalenderjahres angerechnet werden. Personen unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung, besonders einkommensschwache Personen können auf Antrag von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Näheres regeln die jeweiligen Bestimmungen des Kostenträgers. Übersteigen die Zuzahlungen 2 % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken 1 %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Wird die Leistung von der Rentenversicherung übernommen, hat der Patient ggf. einen „Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. auf Zahlung von Übergangsgeld von der Rentenversicherung“ (DRV 2024c: 11). Beantragungsrhythmus Eine Beantragung ist alle vier Jahre möglich, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Die Vier-Jahres Frist gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Anrechnung von Erholungsurlaub für Arbeitnehmer Für die ambulante Rehabilitationsleistung ist für Arbeitnehmer i. d. R. kein Erho‐ lungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Es ist keine Krankmeldung erforderlich, 5.4 Ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen 287 <?page no="288"?> ein Nachweis des Rehabilitationsträgers, aus der Beginn und Ende der Rehabilitations‐ leistung hervorgehen, ist i.-d.-R. hinreichend. Nähere Hinweise hierzu finden sich im Bundesurlaubsgesetz sowie im Entgeltfort‐ zahlungsgesetz. 5.4.2 Stationäre Rehabilitationsleistung Ist eine ambulante Leistung aufgrund der Schwere der Krankheit, der Disposition des Patienten oder der Notwendigkeit einer intensiven ärztlichen Betreuung nicht möglich, kann eine stationäre Rehabilitationsleistung verordnet werden. Hierbei erfolgen Unterbringung und Verpflegung in einer Kurklinik, in einer Rehabilita‐ tionseinrichtung oder in einem Sanatorium mit entsprechendem Pflegepersonal. Auf der Basis der Rehabilitationsziele ist für jeden Patienten ein detaillierter individu‐ eller Rehabilitationsplan zu erstellen. Der Kostenträger (Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung, Rentenversi‐ cherung, Unfallversicherung, private Zusatzversicherung oder ggf. weitere Kostenträ‐ ger) bestimmt unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts des Patienten nach pflichtgemäßem Ermessen Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführungseinrich‐ tung der stationären Rehabilitationsleistung. Das in SGB IX § 8 geregelte Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es dem Patienten, Wünsche hinsichtlich der Rehabilitations‐ einrichtung, des Durchführungszeitraumes sowie der Durchführungsart (stationär oder ambulant) im Antrag zu vermerken. Sind diese Wünsche berechtigt, muss der Kostenträger diesen i.-d.-R. nachkommen. In einigen Fällen handelt es sich bei diesen Kureinrichtungen um auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisierte Fachkliniken, „die nicht oder nicht nur Kuren/ Heil‐ verfahren nach dem Methodenansatz der Kurortmedizin durchführen. Diese beeinflus‐ sen z. B. als überregionale operative Herz-, Rheuma- oder Orthopädiezentren auch die Fortentwicklung des Kur- und Rehabilitationssystems nach neuesten medizinischen Erkenntnissen“ (DHV/ DTV 2024: 38). Die ambulanten Rehabilitationsleistungen sind im SGB V § 40 geregelt. Dauer Die Regeldauer der stationären Rehabilitationsleistung beträgt drei Wochen, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder unter 18 Jahren dauern i. d. R. vier bis sechs Wochen, vereinzelt auch länger. Kostenübernahme Bis auf eine Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag werden alle Kosten vom Kostenträger vollständig übernommen. 288 5 Kurformen <?page no="289"?> Diese Zuzahlung ist für längstens 42 Tage (in bestimmten Fällen 28 Tage) pro Kalenderjahr zu entrichten, wobei alle Rehabilitationsaufenthalte des jeweiligen Ka‐ lenderjahres angerechnet werden. Personen unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung, besonders einkommensschwache Personen können auf Antrag von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Näheres regeln die jeweiligen Bestimmungen des Kostenträgers. Übersteigen die Zuzahlungen 2 % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken 1 %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei stationären Rehabilitationsleistungen, bei denen die gesetzliche Unfallversiche‐ rung als Kostenträger auftritt, ist keine Zuzahlung erforderlich. Wird die Leistung von der Rentenversicherung übernommen, hat der Patient ggf. einen „Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. auf Zahlung von Übergangsgeld von der Rentenversicherung“ (DRV 2024c: 11). Beantragungsrhythmus Eine Beantragung ist alle vier Jahre möglich, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Die Vier-Jahres Frist gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Anrechnung von Erholungsurlaub für Arbeitnehmer Für die stationäre Rehabilitationsleistung ist für Arbeitnehmer kein Erholungsur‐ laub beim Arbeitgeber zu beantragen. Es ist keine Krankmeldung erforderlich, ein Nachweis des Rehabilitationsträgers, aus der Beginn und Ende der Rehabilitationsleis‐ tung hervorgehen, ist hinreichend. Nähere Hinweise hierzu finden sich im Bundesurlaubsgesetz sowie im Entgeltfort‐ zahlungsgesetz. 5.5 Ambulante und stationäre Anschlussrehabilitation Das 1976 von Rentenversicherung und Krankenversicherung entwickelte Verfah‐ ren der Anschlussrehabilitation (von der Deutschen Rentenversicherung auch als Anschlussheilbehandlung AHB bezeichnet) ist eine besondere Form der Rehabilitationskur, die sich unmittelbar (spätestens 14 Tage) an eine ambulante Operation oder einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Ziele sind die Wiederherstellung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit und die Wiedererlangung krankheitsbedingt verlorengegangener Funktionen und Fähigkeiten. Etwaige unwiederbringliche Verluste sollen bestmöglich kompensiert werden. 5.5 Ambulante und stationäre Anschlussrehabilitation 289 <?page no="290"?> Die Anschlussrehabilitation kommt nur bei bestimmten Erkrankungen bzw. durch diese bedingte Krankenhausaufenthalte (z. B. Krebserkrankung, Herzinfarkt, Opera‐ tionen am Bewegungsapparat) in Betracht und kann ganztägig ambulant oder stationär durchgeführt werden. Mögliche Indikationen für eine Anschlussrehabilitation gem. AHB Indikationska‐ talog der Deutschen Rentenversicherung Bund Stand 01/ 2025 (DRV 2024a: 37): 1. „Krankheiten des Herzens und des Kreislaufsystems 2. Krankheiten der Gefäße 3. Entzündlich-rheumatische Krankheiten 4. Konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen 5. Gastroenterologische Erkrankungen einschließlich Operationen an Verdauungs‐ organen 6. Endokrine Krankheiten 7. Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Operationen 8. Nephrologische Erkrankungen 9. Urologische Erkrankungen 10. Neurologische Krankheiten einschließlich Operationen an Gehirn, Rückenmark und an peripheren Nerven 11. Onkologische Krankheiten 12. Gynäkologische Krankheiten einschließlich Operationen am weiblichen Genitale 13. Organ-Transplantationen und -Unterstützungssysteme 14. Cochlea-Implantate“ Die jeweilige Indikation wird direkt vom behandelnden Krankenhausarzt festgestellt, der den Patienten behandelt hat. Der Kurantrag wird mit Unterstützung des Ärztli‐ chen Dienstes bzw. des Sozialdienstes des Krankenhauses gestellt und von den zuständigen Kostenträgern (Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung bei Al‐ tersrentnern, Kindern, Jugendlichen, Schülern, Studenten und nicht Berufstätigen oder Rentenversicherung bei Erwerbstätigen) beschieden. Hinsichtlich des Zeitpunktes des Antritts gibt es zwei Möglichkeiten: zum einen kann der Patient unmittelbar vom Krankenhaus in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt werden, ohne dass der Bescheid des Kostenträgers abgewartet werden muss (Direkteinleitungsverfahren, → Kap. 6.3), zum anderen kann der Patient schnellst‐ möglich in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt bzw. dieser zugewiesen werden, nachdem der Kostenträger kurzfristig über den Antrag entschieden hat. 5.5.1 Ambulante Anschlussrehabilitation Eine ganztägig ambulante Anschlussrehabilitation kann am Wohnort oder wohn‐ ortnah (max. ca. 45 min Fahrzeit zur Rehabilitationseinrichtung) in Anspruch 290 5 Kurformen <?page no="291"?> genommen werden. Der Patient befindet sich tagsüber in der Rehabilitationsein‐ richtung und kehrt abends in die häusliche Umgebung zurück. Auch können die Leistungen mobil erbracht werden: Diese Leistungen werden durch Mitarbeiter wohnortnaher Rehabilitationseinrichtungen im gewohnten Wohnumfeld des Patienten (z.-B. in dessen eigener Wohnung oder im Pflegeheim) erbracht. Dauer Die Regeldauer der ambulanten Anschlussrehabilitation beträgt 20 Behandlungstage. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Kostenübernahme Wird die ambulante Anschlussrehabilitation von der Rentenversicherung getragen, werden alle Kosten vollständig übernommen. Zudem hat der Patient ggf. einen „Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. auf Zahlung von Übergangsgeld von der Rentenversicherung“ (DRV 2024c: 11). Wird die Leistung von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung getra‐ gen, werden alle Kosten bis auf eine Zuzahlung von 10,- Euro pro Behandlungstag vollständig übernommen. Diese Zuzahlung ist für längstens 28 Behandlungstage pro Kalenderjahr zu entrichten, wobei alle Rehabilitationsaufenthalte des jeweiligen Kalenderjahres angerechnet werden. Personen unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung, besonders einkommensschwache Personen können auf Antrag von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Näheres regeln die jeweiligen Bestimmungen des Kostenträgers. Übersteigen die Zuzahlungen 2 % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken 1 %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. 5.5.2 Stationäre Anschlussrehabilitation Bei der stationären Anschlussrehabilitation erfolgen Unterbringung und Verpfle‐ gung in einer Rehabilitationseinrichtung, in einer Kurklinik oder in einem Sana‐ torium mit entsprechendem Pflegepersonal. Häufig finden sich diese in direkter Nähe des Krankenhauses. Rehabilitationskliniken, in denen Anschlussrehabilitationsleistungen durchgeführt werden, „müssen eine intensiv-medizinische Versorgungsstruktur für aus dem Krankenhaus früh verlegte Patienten vorhalten. Diese Kliniken sind in der Regel als Kur- und Reha- Kliniken gleichzeitig Fachkliniken für Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen“ (DHV/ DTV 2024: 38). 5.5 Ambulante und stationäre Anschlussrehabilitation 291 <?page no="292"?> Dauer Die Regeldauer der stationären Anschlussrehabilitation beträgt drei Wochen. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Kostenübernahme Bis auf eine Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag werden die Kosten der stationären Anschlussrehabilitation vom Kostenträger (Krankenkasse bzw. private Krankenversi‐ cherung oder Rentenversicherung) vollständig übernommen. Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. die private Krankenversiche‐ rung ist diese Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt, bei Kostenübernahme durch die Ren‐ tenversicherung auf 14 Tage. In beiden Fällen werden vorangegangene Krankenhaus- und Anschlussrehabilitationsaufenthalte des Kalenderjahres angerechnet. Personen unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung, besonders einkommensschwache Personen können von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Näheres regeln die jeweiligen Bestimmungen des Kostenträgers. Übersteigen die Zuzahlungen 2 % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken 1 %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Wird die Leistung von der Rentenversicherung übernommen, hat der Patient ggf. einen „Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. auf Zahlung von Übergangsgeld von der Rentenversicherung“ (DRV 2024c: 11). Nähere Hinweise hierzu finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz. 5.6 Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen Bei der Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme (im SGB § 41 als Medizinische Rehabilita‐ tion für Mütter und Väter bezeichnet) stehen der Elternteil bzw. die Elternteil-Kind Beziehung im Mittelpunkt. Durch Überforderungssituationen, Erziehungsschwierigkeiten oder Partnerschafts‐ konflikte kann die Kindererziehung so belastend sein, dass gesundheitliche Probleme für die Eltern die Folge sind. Steht hingegen eine Erkrankung des Kindes im Mittelpunkt, ist eine Maßnahme in Form der Kinderrehabilitation angezeigt. Bei dieser kann das Kind für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme z. B. durch einen Elternteil begleitet werden. Die Begleitperson erhält keine eigenen Behandlungen, sondern Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen. Maßnahmen der Kin‐ derrehabilitation werden sowohl von der Rentenals auch von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung übernommen. Weitere Hinweise zu Maßnahmen der Kinderrehabilitation finden sich im SGB VI § 15a sowie in den „Gemeinsamen 292 5 Kurformen <?page no="293"?> Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation (Kinderreha-Richtlinie).“ Die Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen werden mit dem Ziel durchgeführt, dem be‐ treffenden Elternteil Hilfestellung bei der Bewältigung mütter-/ väterspezifischer psychosozialer Problemsituationen und familiärer Belastungen zu geben. Hierzu wird ein therapeutisches Angebot vorgehalten, das eine aktive Teilnahme voraussetzt und die Erholung und Genesung des Elternteils fördert. Da diese im Vordergrund steht, können die Kinder (i. d. R. bis 12 Jahre, behinderte Kinder ohne diese Altersbeschränkung) nur dann gemeinsam mit dem Elternteil die Kur antreten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (→ Kap. 6.4). Nehmen schulpflichtige Kinder an einer Kur teil, stellen viele Kliniken eine schu‐ lische Unterstützung zur Verfügung, einige Kliniken verfügen sogar über Kurschulen. Wird die Maßnahme ohne Kind in Anspruch genommen, wird sie als Mütterkur bzw. Väterkur bezeichnet. Die als stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung durchgeführten Mut‐ ter-/ Vater-Kind-Maßnahmen werden in speziellen Mutter-/ Vater-Kind-Einrichtungen oder in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes (MGW) durchgeführt. Der Kosten‐ träger bestimmt unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts des Versicherten nach pflichtgemäßem Ermessen Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführungsein‐ richtung der Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme. Das in SGB IX § 8 geregelte Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es dem Patienten, Wünsche hinsichtlich der Rehabilitations‐ einrichtung, des Durchführungszeitraumes sowie der Durchführungsart (stationär oder ambulant) im Antrag zu vermerken. Sind diese Wünsche berechtigt, muss der Kostenträger diesen i.-d.-R. nachkommen. Leistungen der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter sind im SGB V § 24 geregelt, die der medizinischen Rehabilitation im SGB V §-41. Dauer Die Regeldauer der stationären Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme beträgt drei Wochen, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Kostenübernahme Die Kostenübernahme obliegt ausschließlich den Krankenkassen bzw. privaten Kran‐ kenversicherungen. Bis auf eine Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag (nur für den Elternteil) werden alle Kosten vollständig übernommen. Personen unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung, besonders einkommensschwache Personen können auf Antrag von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Näheres regeln die jeweiligen Bestimmungen des Kostenträgers. 5.6 Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen 293 <?page no="294"?> Übersteigen die Zuzahlungen 2 % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken 1 %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Beantragungsrhythmus Eine Beantragung ist alle vier Jahre möglich, wenn der Elternteil aufgrund der familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet ist. In begründeten Ausnahmenfällen kann die Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme auch vor Ablauf der vier Jahre beantragt werden. Anrechnung von Erholungsurlaub für Arbeitnehmer Berufstätige Eltern müssen für eine Mutter-/ Vater-Kind-Kur i. d. R. keinen Erho‐ lungsurlaub in Anspruch nehmen. Nähere Hinweise hierzu finden sich im Bundes‐ urlaubsgesetz sowie im Entgeltfortzahlungsgesetz. 5.7 Kompaktkur Die Kompaktkur ist eine symptombezogene spezielle Form der ambulanten Vorsorgekur und ist neben der hohen Therapiedichte dadurch gekennzeichnet, dass zur ganzheitlichen Behandlung mehrere therapeutische Bereiche interdis‐ ziplinär miteinander verzahnt sind. Die Kompaktkur wird aus den folgenden Bereichen entsprechend der Indikation und dem individuellen Krankheitsbild zusammengestellt: ● kognitives Verhaltenstraining, Gesundheitsbildung, ● Bewegungstraining, ● physikalische, Balneo- und Hydrotherapie unter Einbindung des ortsgebundenen Heilmittels, ● indikationsbezogene Therapien bzw. ergänzende Maßnahmen wie Rücken-, Hal‐ tungs- oder Atmungsschule, Kryotherapie, ● Ernährungstherapie, ● Entspannungstraining. Die Kur wird mit allen genehmigten Therapieelementen pauschal vom Kurarzt verord‐ net. Die Behandlung findet in festen Gruppen mit maximal 15 Patienten statt, wobei diese gleiche oder ähnliche Symptome bzw. Erkrankungen aufweisen sollen. Dies ermöglicht, dass sich die Betroffenen untereinander austauschen und sich gegenseitig unterstützen können. Gruppenstruktur und -dynamik fördern die Selbstverantwortung 294 5 Kurformen <?page no="295"?> der Patienten, unterstützen diese beim Umgang mit den (chronischen) Beschwerden und können dazu beitragen, die Lebensqualität zu steigern. Neben einer intensiven Betreuung durch medizinische und therapeutische Fach‐ kräfte finden Kurse und Informationsveranstaltungen statt, die es dem Teilnehmer u. a. ermöglichen sollen, das in der Kur Erlernte zuhause weiter umzusetzen. § 4 des Kurarztvertrages beschreibt die wesentlichen Elemente der Kompaktkur sowie die Rolle des Kurarztes: „(1) Ambulante Vorsorgeleistungen können auch in Kompaktform (nachfolgend Kompakt‐ kuren genannt) durchgeführt werden. Für die Durchführung der Kompaktkur gelten folgende Anforderungen: 1. indikationsspezifische Ausrichtung für Patienten mit gleichen oder ähnlichen Krankheits‐ zuständen 2. strukturierte Therapiekonzepte mit multidisziplinärem Ansatz 3. Behandlung in stabilen Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern und Gruppen-Leitung 4. interdisziplinäre Qualitätszirkel. […] (3) Diese Anforderungen erfordern eine Tätigkeit des Kurarztes, die in ihrer Häufigkeit und Intensität über die ärztlichen Leistungen nach § 3 Abs. 3 und 4 hinausgehen. Dazu gehören insbesondere: 1. kontinuierliche ärztliche Begleitung durch mindestens zweimal wöchentlichen Arzt-Pati‐ enten-Kontakt 2. verhaltenspräventive Motivation des Patienten 3. das Mitwirken des Arztes bei der Festlegung des gruppendynamischen Behandlungszieles 4. die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln“ (KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINI‐ GUNG 2024b: 6 f). Kurorte und Heilbäder, die eine Kompaktkur anbieten möchten, müssen die jeweilige Kur beim Anerkennungsausschuss für Kompaktkuren bei der Kurärztlichen Verwaltungsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in Dortmund beantragen (Antrag auf Anerkennung zur Durchführung einer ambulanten Vorsorgeleistung in Kompaktform im Krankheitsfall) und genehmigen lassen. Hierzu muss ein symptombezogenes Konzept eingereicht werden. „Nicht vom Anerkennungsausschuss für Kompaktkuren bei der KVWL geprüfte und zugelassene Kurkonzepte dürfen von den Kurverwaltungen unter der Bezeichnung „Kompaktkur“ weder selbst angeboten werden, noch darf deren Verbreitung - zum Beispiel durch Aufnahme in allgemeine Informationsprospekte - gefördert werden“ (DHV/ DTV 2024: 58). Dauer Die Regeldauer der Kompaktkur beträgt drei Wochen, es sei denn, eine Verlänge‐ rung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Aufgrund der besonderen 5.7 Kompaktkur 295 <?page no="296"?> Organisationsform werden Kompaktkuren nur zu vorab festgelegten Terminen angeboten, aus denen der Kurgast frei wählen kann. Im Gegensatz zu anderen Kurmaßnahmen kann die Kompaktkur auch ausnahms‐ weise in zwei Teilen durchgeführt werden. Der erste Teil muss mindestens 14 Tage umfassen, der zweite Teil kann als mindestens fünftägiger sog. Refresher mindestens drei und höchstens neun Monate nach der Abschlussuntersuchung des erstens Teils erfolgen. Die Möglichkeit der geteilten Kompaktkur ist mit dem Kurarztvertrag in der Fassung vom 1. Januar 2024 probeweise für zunächst vier Jahre eingeführt worden und soll dann anhand der Abrechnungsdaten evaluiert werden (vgl. KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG 2024b: 7). Kostenübernahme Der Kurgast sucht sich den Kurort (indikationsspezifisch, in Absprache mit dem die Kuranwendungen verordnenden Arzt und der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle), die Unterkunft, die täglichen Verpflegungsmöglichkeiten sowie die Anreiseart selbst aus und trägt auch die entspre‐ chenden Kosten. Befindet sich der Kurort in der Nähe des Wohnortes des Kurgastes, kann dieser nach den täglichen Anwendungen wieder nach Hause fahren, die Kosten für die Unterkunft entfallen dann. Die Kosten für die kurärztlichen Leistungen werden vollständig, die für die zur Anwendung kommenden Heilmittel zu 90 % von den gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung bzw. - soweit vertraglich vorgesehen - durch die privaten Krankenver‐ sicherungen oder durch etwaige Zusatzversicherungen übernommen. Hinzu kommt eine vom Patienten (ab 18 Jahre) zu leistende Zuzahlung in Höhe von 10,- Euro für die Verordnung der Kur durch den Kurarzt. Wenn vertraglich vorgesehen, gewährt die Krankenkasse bzw. private Krankenver‐ sicherung bzw. die Beihilfestelle dem Kurgast für die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Kurabgabe etc. einen Zuschuss in Höhe von max. 16,- Euro pro Tag. Diese Bezuschussung ist je nach Kostenträger unterschiedlich und schwankt von keinem Zuschuss bis zwischen 100,- Euro pauschal und max. 16,- Euro pro Tag.- Übersteigen die Zuzahlungen 2 % der jährlichen Einkünfte des Versicherten (bei chronisch Kranken 1 %), kann sich dieser für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Beantragungsrhythmus Eine Beantragung ist in Absprache mit dem behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit bescheinigt, alle drei Jahre möglich, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. 296 5 Kurformen <?page no="297"?> Anrechnung von Erholungsurlaub für Arbeitnehmer Für die Kompaktkur per se wird, wie für alle ambulanten Vorsorgeleistungen, keine Krankschreibung o. Ä. ausgestellt. Falls sich ein gesunder Kurgast in einem Beschäfti‐ gungsverhältnis befindet, ist für die Kurdauer Erholungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Möchte jedoch eine bereits gesundheitlich beeinträchtigte, aber kurfähige Person eine Kompaktkur antreten, kann aufgrund der Krankheitssymptome vom behandeln‐ den Arzt ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht aufgrund der Kur per se, sondern aufgrund der Krankheitssymptome) ausgestellt werden. In diesem Falle wäre kein Erholungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Nähere Hinweise hierzu finden sich im Bundesurlaubsgesetz sowie im Entgeltfort‐ zahlungsgesetz. 5.7.1 Akzeptanz der Kompaktkur Seit ihrer Einführung 1990 (Kompaktkur Osteoporose in Bad Pyrmont) konnte sich die Kompaktkur trotz ihrer hohen Struktur- und Ergebnisqualität nicht etablieren, die Zahl der verordneten Kompaktkuren stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Re‐ cherchen der Deutschen Rheuma-Liga belegen dies: „‚Bei einer Antragszahl ambulanter Kuren 2023 in Höhe von rund 7.400 beträgt der Anteil von Kompaktkuren lediglich 0,3 Prozent‘, meldet etwa die Techniker Krankenkasse. ‚Das ist ein verschwindend geringer Anteil. Im Vergleich zu den klassischen stationären Kuren beträgt der Anteil von Kompaktkuren sogar nur 0,04 Prozent.‘ ‚Kompaktkuren spielen in der Versorgung nur eine untergeordnete Rolle‘, bestätigt die Pressestelle der Barmer Ersatzkasse. ‚Im vergangenen Jahr haben nur wenige Dutzend Barmer-Versicherte eine Kompaktkur in Anspruch genommen.‘ Daraus ließen sich aber keine kausalen Zusammenhänge ableiten, was die Beliebtheit von Kompaktkuren betrifft - schließlich richte sich die Wahl bei der Kurform in erster Linie nach dem, was der behandelnde Arzt für medi‐ zinisch notwendig erachtet. ‚Zudem spielt die individuelle körperliche und geistige Eignung des Patienten eine Rolle. Bei einer entsprechend schweren Erkrankung wird im Zweifelsfall keine Kompaktkur, sondern nur eine stationäre Kur infrage kommen‘, so die Barmer“ (DEUTSCHE RHEUMA-LIGA 2024). Weitere Gründe für die geringe Inanspruchnahme der Kompaktkur sind der geringe Bekanntheitsgrad bei Ärzten und Krankenkassen, das geringe Wissen über Inhalte, Beantragung und Durchführung sowie die anzustrebenden Teilnehmerzahlen mit gleichen oder ähnlichen Indikationen. Ein zentrales Register, das alle Kurorte mit den angebotenen Kompakturen, deren Indikationen, deren Terminen und deren aktuellen Anmeldezahlen vereint, gibt es nicht. Somit haben weder Patienten noch die verord‐ nenden Ärzte einen Überblick über das aktuelle Angebot an Kompaktkuren. Jedoch sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe die genehmigten (nicht die tatsächlich angebotenen) Kompaktkuren gelistet. 5.7 Kompaktkur 297 <?page no="298"?> In der Folge werden Kompaktkuren derzeit nur in sehr wenigen Kurorten angeboten. Beispiele für erfolgreiche Kompaktkuren finden sich mit der seit 2011 angebotenen Kompaktkur Tinnitusbewältigung (2024 mit 183 Teilnehmern an 24 Terminen) und der seit 2019 angebotenen Kompaktkur Erschöpfungssyndrom (2024 mit 132 Teilneh‐ mern an zehn Terminen) in Bad Salzuflen. Erstgenannte wird folgend eingehender vorgestellt. 5.7.2 Beispiel Tinnitus Kompaktkur in Bad Salzuflen Elke Loebnau, Dipl.-Psychologin und Mastercoach DGfC und von 2011 bis August 2024 Inhaberin und Geschäftsführerin des IN-TI - Institut für Tinnitus Diagnostik und Therapie - beschreibt das Konzept der „Kompaktkur Tinnitusbewältigung“ in Bad Salzuflen: Kompaktkur, was ist das? „Die Kompaktkur ist eine besondere Form der ambulanten Badekur. Im Unterschied dazu ist sie symptombezogen und die Therapieinhalte stehen dementsprechend fest. Das bedeutet: für die Genehmigung und Anerkennung der Kompaktkur wurde ein Konzept mit allen Inhalten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eingereicht und genehmigt. Somit ist die Kompaktkur anerkannt, muss genauso durchgeführt werden und wird entsprechend mit den gesetzlichen Krankenkassen pauschal abgerechnet. Die Kompaktkur dauert 21 Tage, ist ambulant und Kostenträger sind die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Sie ist auch beihilfefähig. Der Kurtermin kann innerhalb vorgegebener Termine frei gewählt werden Was sind die Vorteile? Es gibt nahezu keine Wartezeit. Der Antrag für die Kompaktkur ist sehr einfach, nur eine Seite. Dieser wird mit dem behandelnden Arzt zusammen ausgefüllt, dann bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Genehmigung kann die Kur angetreten werden. Termin und Unterkunft sind frei wählbar. Auch nach der Kur ist das IN-TI weiterhin Ansprechpartner. In Abstimmung mit dem behandelnden Arzt kann die Kompaktkur nach drei Jahren wiederholt werden. Was ist das Besondere an der Kompaktkur in Bad Salzuflen? Warum läuft sie hier so erfolgreich? Zu allen genannten generellen Vorteilen der Kompaktkur, kommen bei der o. g. Kur in Bad Salzuflen noch einige hinzu. Vorweg: Als ich 2009 durch meine Tätigkeit als Psychologin im IN-TI in Bad Meinberg mit der Kompaktkur Tinnitusbewältigung das erste Mal konfrontiert wurde, war ich gleich beeindruckt und hatte das Gefühl: das ist die Kur der Zukunft. 298 5 Kurformen <?page no="299"?> Meine Aufgabe, ein Manual für die 12 Doppelstunden Tinnitusbewältigung zu entwickeln und festzuschreiben sorgte dafür, dass ich mich sehr mit der Form, der Durchführung und den Inhalten identifizierte. Das führte mit dem Umzug des Instituts im Januar 2011 nach Bad Salzuflen dazu, dass ich das Institut erwarb und als neue Geschäftsführung weiter vorantrieb und expandierte. Abgesehen von einem wunderbaren Kurort, der sehr gut zu den Therapieinhalten passt, war es auch die gute Zusammenarbeit mit dem Staatsbad Salzuflen, die den Erfolg sicherte. Alle Anwendungen, psychologische und physiologische, finden in einem Gebäude statt. Für den Austausch bei therapeutischen Anliegen gibt es stets kurze Wege. Das Besondere ist einerseits das Konzept, das hinter der Kompaktkur steht. So sind die Inhalte nicht nur themenbezogen festgeschrieben, wie es die Anerkennung fordert, sondern auch jede einzelne Therapiestunde. Im Zentrum stehen das Tinnitusbewälti‐ gungstraining mit 12 Doppelstunden und die Klangtherapie mit 15 Einheiten. Das IN-TI hat einen besonders intensiven Behandlungs- und Personalansatz. So wird jede Gruppe drei Wochen von einer Psychologin begleitet, als Ansprechpartnerin, Psychologin bei Eingangs- und Abschlussgespräch, bei Durchführung der 12 Gruppensitzungen und letztlich auch für die gewünschten psychologischen Einzelgespräche. Auch zwischen‐ durch ist sie immer erreichbar. Jeder Teilnehmer erhält zu Beginn eine Mappe für die täglichen Arbeitsblätter. Somit hat jeder am Ende der Kur sein persönliches Bewältigungstraining abgebildet und kann jederzeit zuhause noch einmal nachlesen und nacharbeiten. Somit ist auch der Punkt Nachhaltigkeit gesichert. In intensiven Eingangsgesprächen werden persönliche individuelle Anliegen und Besonderheiten besprochen. Im Abschlussgespräch werden Empfehlungen genannt und der Kurerfolg gewürdigt. Jeder Teilnehmer erhält per Mail einen Kurverlaufsbericht, den auch der behan‐ delnde Arzt bekommt. Die Durchführung der Kompaktkur mit dem IN-TI als freiwirtschaftlichem Dienst‐ leister im Gesundheitswesen und als Experten zu den Gesundheitsthemen geht über die normalen Ansprüche an die Kompaktkur und die Durchführung hinaus. Nach einem Start im Januar 2011 mit 126 Kompaktkuren ging es steil bergauf und die Nachfragen stiegen kontinuierlich. So waren es in einem Jahr auch schon einmal knapp 300 Teilnehmer. Nachdem immer mehr Nachfragen zu einer weiteren Kur mit dem Ziel der Stressbewältigung kamen, konzipierte ich 2018 eine weitere Kompaktkur mit dem Namen: Kompaktkur Erschöpfungssyndrom, die im September 2018 genehmigt wurde und seit Mai 2019 sehr erfolgreich mit ständig wachsender Nachfrage wieder in Kooperation zwischen dem IN-TI und dem Staatsbad Salzuflen durchgeführt wird. Vom Aufbau ist diese der Tinnitus-Kompaktkur sehr ähnlich, die auch als Vorlage diente, jedoch mit den Schwerpunkten Resilienztraining mit 12 Doppelstunden und Achtsamkeitstraining mit 12 Einheiten. Ergänzt wiederum mit Entspannungstraining, 5.7 Kompaktkur 299 <?page no="300"?> Bewegungstraining, physikalischer Therapie und so vielen psychologischen Einzelge‐ sprächen, wie sie gewünscht werden. Diese Kur ist ein weiteres Erfolgsmodell mit ständig wachsenden Nachfragen. Die Corona-Pandemie war ein massiver Einschnitt, da trotz vieler Nachfragen nur wenige Teilnehmer aufgenommen wurden durften. Die Nachfrage ist aber danach bei beiden Kuren rasant angestiegen. Auch diese zweite Kompaktkur verfolgt den gleichen Leitsatz des IN-TI: „Jeder Mensch ist in seiner Situation und Person einzigartig und wichtig.“ Ich denke genau das macht die Kompaktkuren in Bad Salzuflen mit dem IN-TI als starken, kompetenten Experten so erfolgreich. Einerseits sind es die festgeschrieben Qualitätsstandards und andererseits das individuelle Eingehen auf die persönlichen Belange. Letztendlich ist natürlich auch nicht zu vergessen, dass bei einem Institut wie dem IN-TI die Kompaktkuren alltäglich und umfassend im Fokus stehen. Für einen Kurort, welcher auch immer, ist es ein Thema unter vielen. Die Kompaktkur Tinnitusbewältigung ist in der durchgeführten Art einzigartig in Deutschland, die Kompaktkur Erschöpfungssyndrom gibt es nur einmal in Deutsch‐ land, und zwar in Bad Salzuflen. Auch die Art der Durchführung in der Kooperation mit dem IN-TI sorgt für den Erfolg. Seit August 2024 ist das IN-TI, dass sich über die Jahre auch einen guten Namen in den Bereichen Betriebliches Gesundheitsmanagement und Coaching gemacht hat, unter neuer Leitung, da ich mich nach knapp 14 Jahren auf den Bereich der Beratung zurückgezogen habe. Die Ansprüche und die Haltung Menschen gegenüber sind ge‐ blieben und werden mit der neuen Leitung genauso umgesetzt. Zukunftsperspektiven sind noch eine Ausrichtung an medizinisch-psychologischen Themen, wie z. B. dem sympathischen-/ parasympathischen System. Auch nach fast 14 Jahren sage ich wieder: die Kompaktkur ist die Kur der Zukunft. Vielleicht besonders bei Symptomen, die mit einer psychischen Ursache und psycholo‐ gischen Behandlung einhergehen. Aber auch das nimmt zu. Diesem Bereich werde ich mich in Zukunft gerne widmen und mein Fachwissen und meine langjährige Erfahrung bei dem Aufbau und der Durchführung von Kompaktkuren gerne auf Nachfrage einbringen.“ 300 5 Kurformen <?page no="301"?> 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur Der erste Weg des Patienten führt stets zum behandelnden (Haus-)Arzt. Soll die Abrechnung der Kurmaßnahme über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen, muss dieser zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich Kran‐ kenversicherten zugelassen sein (Vertragsarzt). Der Arzt klärt zunächst, ob beim bestehenden oder sich entwickelnden Krank‐ heitsbild eine Kurmaßnahme überhaupt zielführend oder erforderlich ist und, wenn dies der Fall ist, ob die ambulanten Therapiemöglichkeiten am Wohnort bereits ausgeschöpft sind, ohne dass die angestrebten Besserungseffekte einge‐ treten sind. Dieser Grundsatz ambulant vor stationär gilt jedoch nicht für Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen. Um die medizinische Notwenigkeit einer Kurmaßnahme zu begründen, erstellt der Arzt den Befundbericht und empfiehlt dem Kostenträger (z. B. gesetzliche und private Krankenkasse bzw. -versicherung, Rentenversicherung, Beihilfestelle, Unfallversiche‐ rung) die Durchführung einer verordneten Kurmaßnahme. Hieraus geht auch hervor, ob es sich um eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, jeweils ambulant oder stationär, handeln soll. Die folgenden Ausführungen sollen einen groben Überblick hinsichtlich der gene‐ rellen Vorgehensweise bei Beantragung und Bewilligung einer Kurmaßnahme geben und beziehen sich auf das grundsätzliche Regelwerk. In den Versicherungs- und Leistungsbedingungen der Kostenträger sowie in der Gesetzgebung wie z. B. den Sozialgesetzen, dem Bundesurlaubsgesetz oder dem Ent‐ geltfortzahlungsgesetz sind eine Vielzahl weiterer Regelungen festgeschrieben, auf die hier nicht weiter eingegangen werden kann. Näheres ist in den einschlägigen Gesetzen sowie in den Versicherungs- und Leistungsbedingungen der jeweiligen Kostenträger zu finden. 6.1 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Vorsorgeleistung Um einer Erkrankung vorzubeugen, die Anfälligkeit für eine Erkrankung zu reduzieren oder um der Chronifizierung einer Krankheit entgegenzuwirken, kann eine ambu‐ lante (auch in Form einer Kompaktkur) oder stationäre Vorsorgekur beantragt werden. Zunächst prüft der behandelnde Arzt, ob eine Kur medizinisch sinnvoll ist und ob die Therapiemöglichkeiten am Wohnort bereits ausgeschöpft sind. <?page no="302"?> Abb. 43: Muster 25: Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB 302 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="303"?> Sind diese Voraussetzungen erfüllt, beantragt der Patient unter Mitwirkung des Vertragsarztes (dieser regt die Vorsorgeleistung begründet an) bei der Krankenkasse bzw. der privaten Krankenversicherung, die auch die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellt, die Kurmaßnahme. Im z. B. von der gesetzlichen Krankenkasse bereitgestellten und vom Vertragsarzt auszufüllenden Vordruck „Muster 25: Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB“ (→Abb. 43) begründet dieser die Notwendigkeit der Kur im Sinne einer multimodalen Therapie mit Einsatz ortsgebundener Heilmittel oder -verfahren und benennt deren Ziele, die Behandlungsschwerpunkte sowie die anzuwendenden Therapien und Heil‐ mittel. Im Falle einer ambulanten Vorsorgeleistung wird im Muster 25 auch schon der von Patient und Arzt unter medizinischen Gesichtspunkten gemeinsam ausgewählte Kurort benannt. Die Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung prüft, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann. Auf Basis dieser Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB trifft die Krankenkasse bzw. die private Kranken‐ versicherung die Entscheidung zur Bewilligung oder Ablehnung der angeregten Vorsorgeleistung innerhalb von drei Wochen nach folgenden Kriterien: ● medizinische Notwendigkeit einer Therapie mit Einsatz ortsgebundener Heilmittel und/ oder Verfahren ● belegte Ausschöpfung der wohnortnahen Möglichkeiten. Hinsichtlich der Bewertung des Antrags und auch für eine etwaige Stichprobenprüfung ist die vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. herausgegebene Begutachtungsanleitung „Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Vorsorge und Rehabilitation“ verbindlich (vgl. MEDIZINISCHER DIENST DES SPITZENVERBANDES BUND DER KRANKENKASSEN 2021). Das Muster 25 stellt auch die Grundlage für eine etwaige Überprüfung durch den Medizinischen Dienst im Rahmen der Stichprobenprüfung nach SGB V § 275 Abs.2 (Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MD-Stichprobenprüfung) vom 02.07.2008 in der Fassung vom 29.08.2022) dar. Die Begutachtungsrichtlinien sind in der Begutachtungsanleitung „Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Vorsorge und Rehabilitation“ des Medizini‐ schen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.-V. (MDS) festgelegt. Wird der Kurantrag bewilligt, ist die Kur innerhalb von vier Monaten anzutreten, sonst verfällt der Anspruch. Wird der Kurantrag abgelehnt, kann der Versicherte binnen eines Monats Wider‐ spruch gegen den Bescheid einzulegen. Mit der Bewilligung wird von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung der Kurarztschein (Vertrag über die kurärztliche Behandlung) ausgestellt, auf dem der behandelnde Arzt vor Kurantritt weitere Ergänzungen vornehmen kann. So wird si‐ 6.1 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Vorsorgeleistung 303 <?page no="304"?> chergestellt, dass dem behandelnden Kurarzt im Kurort die notwendigen kurrelevanten Informationen zur Verfügung stehen. Dieser Kurarztschein ist als Behandlungsausweis für den Patienten zu verstehen und dokumentiert Untersuchungen und Behandlungen des vom Patienten gewählten Kurarztes (→ Kap. 4.1.5) im Kurort. Der Kurarzt erbringt ärztliche Leistungen im Kurort und verordnet ggf. weitere Leistungen im Kurort, wie z. B. den Einsatz von Heilmitteln und -verfahren. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) führt zum Kurarzt‐ schein wie folgt aus: „Der ausgestellte Kurarztschein berechtigt zur Inanspruchnahme der darauf ange‐ gebenen ambulanten Vorsorgeleistung. Eine selbstständige Änderung der Kurform durch den Kurarzt ist ausgeschlossen. In begründeten Fällen kann die Art der Maß‐ nahme entsprechend den medizinischen Erfordernissen - jedoch nur nach vorheriger Rücksprache mit der Krankenkasse - geändert werden. Diese Vorgehensweise ist zu dokumentieren, am besten mit einer Bestätigung durch die Krankenkasse. Der Kurarztschein berechtigt ausschließlich zur Abrechnung der kurärztlichen Behandlung im Sinne des Kurarztvertrages. Zu anderen Zwecken, z. B. zur alleinigen Heilmittel‐ verordnung (außerhalb der Kur), kann der Kurarztschein nicht verwendet werden. In diesen Fällen hat der behandelnde Arzt im Rahmen seiner kurativen Tätigkeit die Heilmittelrichtlinien zu beachten“ (KVWL 2025). Bei Antritt der Kur wird im Rahmen der Eingangsuntersuchung durch den Kurarzt ein individueller Therapieplan für die vorliegenden Indikationen verordnet, der die gesundheitliche Ausgangssituation des Patienten und dessen aktuelle Belastbarkeit berücksichtigt. Während der Kurmaßnahme erfolgen i. d. R. weitere medizinische Zwischeneva‐ luationen, um den Therapieplan ggf. anpassen zu können. Zum Ende der Kur erfolgt die Abschlussuntersuchung, deren Ergebnisse im Ab‐ schlussbericht des Kurarztes festgehalten werden. Dieser Abschlussbericht enthält ● die durchgeführten diagnostischen, therapeutischen und verhaltenspräventiven Maßnahmen, ● die erhobenen Befunde, ● die Wirkung der durchgeführten Kurmaßnahmen, ● mögliche weitere Behandlungsbedarfe, ● mögliche nach der Kur einzuleitende Maßnahmen (Nachsorge). Über die Inhalte des Abschlussberichts informiert der Kurarzt den Patienten in einem Abschlussgespräch. Den Abschlussbericht erhalten der behandelnde Arzt am Heimatort des Patienten sowie der Kostenträger. 304 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="305"?> 6.2 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Rehabilitationsleistung Im Vergleich zur Beantragung einer Vorsorgeleistung gestaltet sich die Beantragung einer Rehabilitationsleistung aufwändiger. Auch hier wird zunächst durch den behandelnden Arzt geprüft, ob eine Kur medizinisch sinnvoll ist und ob die Therapiemöglichkeiten am Wohnort bereits ausgeschöpft sind. Anschließend müssen die zum Therapieziel passende Rehabilitationsleistung sowie der hierfür zuständige Kostenträger ermittelt werden. Dies sind: ● bei Altersrentnern, bei Müttern und Vätern (sofern der mutterbzw. vaterspezifi‐ sche Kontext im Vordergrund steht), bei Kindern und Jugendlichen (wenn dies medizinisch notwendig ist) die gesetzliche oder private Krankenkasse bzw. -versicherung, ● wenn bei Berufstätigen die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, die gesetzliche Ren‐ tenversicherung, ● wenn die Maßnahme aufgrund eines Arbeits- oder Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist, die gesetzliche Unfallversicherung, ● ggf. weitere Kostenträger wie z.-B. Jugendhilfeträger, Sozialhilfeträger, ● privat abgeschlossene Zusatzversicherungen. Ist dies, z. B. mit Hilfe des Vordrucks Muster 61B (→ Abb. 44): „Beratung zu medizini‐ scher Rehabilitation/ Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers“ geklärt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Wie bei der Vorsorgeleistung wird auch bei der Rehabilitationsleistung der Antrag durch den Patienten unter Mitwirkung des behandelnden Arztes (dieser verordnet die Rehabilitationsleistung) gestellt. Geht es um Rehabilitationsleistungen aufgrund psychischer Erkrankungen oder Verhaltensstörungen, sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch Ver‐ tragspsychotherapeuten verordnungsberechtigt. Basis hierfür ist die kurz als Rehabili‐ tations-Richtlinie/ Reha-RL bezeichnete „Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation des Gemeinsamen Bundesausschusses“. Die entsprechenden Formulare werden von den jeweiligen Kostenträgern zur Verfügung gestellt, im z. B. von der gesetzlichen Krankenkasse bereitgestellten und vom Arzt auszufüllenden Vordruck „Muster 61B: Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ begründet dieser die Notwendigkeit der Kur, im Vordruck Muster 61D werden Rehabilitationsziele und -prognose benannt. Handelt es sich um eine geriatrische Rehabilitation, entfällt nach SGB V § Abs. 3 die Überprüfung der medizi‐ nischen Notwendigkeit durch die Krankenkasse, wenn die Indikation vorab durch dafür geeignete Abschätzungsinstrumente überprüft worden ist. 6.2 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Rehabilitationsleistung 305 <?page no="306"?> Abb. 44: Muster 61B: Verordnung von medizinischer Rehabilitation 306 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="307"?> Zu dem Antrag der Rehabilitationsleistung gehören: ● Medizinische Begründung der Rehabilitationsleistung (Vordruck Muster 61 B - D) (entfällt bei geriatrischer Rehabilitation, wenn die Indikation vorab durch Abschätzungsinstrumente überprüft worden ist), ● Befundbericht des Arztes, in dem der Krankheitsverlauf dokumentiert wird und die Notwendigkeit sowie die Ziele der Rehabilitationsleistung begründet werden (entfällt bei Rehabilitationsleistungen aufgrund psychischer Erkrankungen oder Verhaltensstörungen) ● Benennung von bis zu drei Wunschkliniken (zur Indikation passende Kliniken gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht SGB IX § 8), mit denen ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag geschlossen worden ist. Ist die gesetzliche Rentenversicherung der Kostenträger, sind weitere Informationen erforderlich: ● Erreichte Mindestversicherungszeit: je nach Rehabilitations-Leistung fünf oder 15 Jahre, z. T. ist es hinreichend, in den zwei Jahren vor Antragsstellung in mindestens sechs Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben, ● Nachweis der Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, ● AUD-Beleg (Arbeitsunfähigkeitszeiten und Arbeitsunfähigkeitsdiagnosen/ Anga‐ ben zu Krankenhausaufenthalten und Rehabilitationsaufenthalten) in elektroni‐ scher Form, ● Selbsteinschätzungsbogen des Patienten (freiwillig). Anschließend prüft der Kostenträger innerhalb von drei Wochen den Antrag nach folgenden Kriterien: ● Zuständigkeit (falls der angeschriebene Kostenträger nicht zuständig ist, muss dieser den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterleiten), ● Rehabilitationsbedürftigkeit (Maßnahmen sind erforderlich), ● positive Rehabilitationsprognose (Rehabilitationsziele können realistisch erreicht werden), ● Rehabilitationsfähigkeit (Patient ist körperlich in der Verfassung, die Maßnahme anzutreten). Hinsichtlich der Bewertung des Antrags und auch für eine etwaige Stichprobenprüfung ist die vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. herausgegebene Begutachtungsanleitung „Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Vorsorge und Rehabilitation“ für die Krankenkassen verbindlich (vgl. ME‐ DIZINISCHER DIENST DES SPITZENVERBANDES BUND DER KRANKENKASSEN 2021). 6.2 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Rehabilitationsleistung 307 <?page no="308"?> Generell kann der Kostenträger im Rahmen der Antragsprüfung weitere ärztliche Gutachten, z.-B. durch den Medizinischen Dienst, einfordern. Zudem kann eine Über‐ prüfung durch den Medizinischen Dienst im Rahmen der Stichprobenprüfung nach SGB V § 275 Abs.2 erfolgen („Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MD-Stichprobenprüfung) vom 02.07.2008 in der Fassung vom 29.08.2022“). Die Begutachtungsrichtlinien sind in der Begutachtungsanleitung „Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Vorsorge und Rehabilitation des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)“ festgelegt. Wird die beantragte Maßnahme bewilligt, ergeht ein Bescheid mit folgenden Informationen: ● Kontaktdaten der Rehabilitationseinrichtungen (es werden bis zu vier Alternativen angeboten), ● Beginn und Dauer der Maßnahme, ● Informationen zum etwaigen Übergangsgeld während der Maßnahme, ● Hinweise zur Zuzahlung, ● Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen den Bescheid. Ist aus medizinischen Gründen eine Begleitperson für den Rehabilitationsaufenthalt erforderlich, ist es möglich, dass dieser ein Bett im Zimmer des Rehabilitationspatienten zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten für eine medizinisch notwendige Begleitperson können vom Kostenträger übernommen werden. Wird der Kurantrag abgelehnt, kann der Versicherte binnen eines Monats Wider‐ spruch gegen den Bescheid einzulegen. Wird die Wunschklinik nicht zugewiesen, kann der Versicherte einen Antrag auf Änderung der Heilstätte stellen. Bei Antritt der Kur wird im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung ein individueller Therapieplan für die vorliegenden Indikationen verordnet, der die gesundheitliche Ausgangssituation des Patienten und dessen aktuelle Belastbarkeit berücksichtigt. Während der Kurmaßnahme erfolgen i. d. R. weitere medizinische Zwischeneva‐ luationen, um den Therapieplan ggf. anpassen zu können. Zum Ende der Kur erfolgt die Abschlussuntersuchung, deren Ergebnisse im Abschlussbericht (z. T. auch als Entlassungsbericht bezeichnet) des Klinikarztes fest‐ gehalten werden. Dieser Abschlussbericht enthält ● die durchgeführten diagnostischen, therapeutischen und verhaltenspräventiven Maßnahmen, ● die erhobenen Befunde, ● die Wirkung der durchgeführten Kurmaßnahmen, ● mögliche weitere Behandlungsbedarfe, ● mögliche nach der Kur einzuleitende Maßnahmen (Nachsorge). 308 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="309"?> Über die Inhalte des Abschlussberichts informiert der Klinikarzt den Patienten in einem Abschlussgespräch. Den Abschlussbericht erhalten der behandelnde Arzt am Heimatort des Patienten sowie (ggf. in verkürzter Form) der Kostenträger. Handelt es sich um eine von der Deutschen Rentenversicherung finanzierte Maßnahme für Berufstätige, enthält der dann als Entlassungsbericht bezeichnete Bericht auch eine sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben (vgl. DRV 2025: 27 ff). 6.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Anschlussrehabilitation Eine Anschlussrehabilitation (von der Deutschen Rentenversicherung auch als An‐ schlussheilbehandlung AHB bezeichnet) ist möglich, wenn eine entsprechende Indikation gem. AHB Indikationskatalog der Deutschen Rentenversicherung Bund (→ Kap. 5.5; vgl. DRV 2024a: 37) sowie eine Rehabilitationsbedürftigkeit (Schädigungen und Beeinträchtigungen von Körperfunktionen und -strukturen, Tätigkeiten und Teilhabe) vorliegen. Zudem muss der Patient rehabilitationsfähig sein, d.-h. er muss ● „frühmobilisiert, insbesondere in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu essen, sich zu waschen und sich in der Einrichtung zu bewegen, ● für effektive rehabilitative Maßnahmen ausreichend belastbar sein, ● motiviert und aufgrund der geistigen Aufnahmefähigkeit und psychischen Verfas‐ sung in der Lage sein, aktiv bei der Rehabilitation mitzuarbeiten“ (DRV 2024a). Gesetzliche und private Krankenkassen bzw. -versicherungen können die Kosten für eine Anschlussrehabilitation nur dann übernehmen, wenn nach den für andere Reha‐ bilitationsträger geltenden Vorschriften derartige Leistungen nicht erbracht werden können. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Anschlussrehabi‐ litation nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: ● Nachweis der Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, ● erreichte Mindestversicherungszeit: je nach Leistung fünf oder 15 Jahre, z. T. ist es hinreichend, in den zwei Jahren vor Antragsstellung in mindestens sechs Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben. Die Anschlussrehabilitation wird durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus angeregt und vom ärztlichen Dienst bzw. dem Sozialdienst des Krankenhauses beantragt. Unabhängig vom Kostenträger ist gem. SGB V § 39 Abs. 1a seit März 2024 ein vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) überarbeitetes, bundeseinheitliches Antragsformular Antrag auf Anschlussre‐ habilitation zu verwenden. 6.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Anschlussrehabilitation 309 <?page no="310"?> Da die Anschlussrehabilitation sich möglichst unmittelbar (spätestens 14 Tage) an eine ambulante Operation oder einen Krankenhausaufenthalt anschließt, gibt es zwei Schnelleinleitungsverfahren: Direkteinleitungsverfahren Beim Direkteinleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung entscheidet der Arzt im Krankenhaus über die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme und ob aus sozialmedizinischen Gründen eine stationäre oder ganztägig ambulante Maß‐ nahme angezeigt ist. Diese wird dann bereits im Krankenhaus durch den ärztlichen Dienst bzw. den Sozialdienst beantragt und dann ohne weitere Prüfung eingeleitet. Dieses Verfahren ist jedoch nur bei bestimmten Indikationen möglich, die im AHB Indikationskatalog der Deutschen Rentenversicherung Bund festgeschrieben sind. Weiterhin kann das Verfahren nur angewendet werden, wenn die Anschlussrehabili‐ tation spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt und die Maßnahme in einer von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugelassenen Einrichtung stattfinden soll. Falls sich im Nachhinein ergeben sollte, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig ist, werden die Kosten von der Krankenkasse getragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Krankenkasse am Direkteinleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund beteiligt. Ist dies nicht der Fall, kann das Direkteinleitungs‐ verfahren nur angewendet werden, wenn der ärztliche Dienst bzw. der Sozialdienst des Krankenhauses mit der Deutschen Rentenversicherung im Vorwege klären, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Rentenversicherung gegeben sind. Dies gilt auch für privat Krankenversicherte. Andere Rentenversicherungsträger können abweichende Schnelleinleitungsverfah‐ ren vorsehen, die i. d. R. dem nachfolgend vorgestellten AGM-Verfahren entsprechen. AGM-Verfahren Beim AGM- (Anschlussgesundheitsmaßnahme) Verfahren wird durch die Deutsche Rentenversicherung unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen und medi‐ zinischen Voraussetzungen vor Antritt der Rehabilitationsmaßnahme über den Antrag entschieden. Das AGM-Verfahren kann angewendet werden, wenn das Direkteinleitungsver‐ fahren nicht möglich ist, z. B. bei einer fehlenden Krankenversicherung, bei unkla‐ rem Behandlungserfolg, bei einer Anschlussrehabilitation nach einer ambulanten Operation oder bei einer erheblichen Überschreitung der 14-Tage Antrittsfrist. Das AGM-Verfahren ermöglicht den schnellen Antritt einer Anschlussrehabilitation auch ohne Direkteinleitungsverfahren, da z. B. der ärztliche Dienst oder der Sozialdienst des Krankenhauses schon vorab eine indikationsgerechte Rehabilitationseinrichtung auswählt und der Rentenversicherung übermittelt. 310 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="311"?> Direkteinleitungsverfahren AGM-Verfahren Kranken‐ haus • Beratung des Patienten zur AHB • Prüfung der Vorausset‐ zungen und der Zustän‐ digkeit, ggf. Anfrage bei Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung (Indikation, Kontofüh‐ rung, Kassenzugehörig‐ keit, versicherungsrecht‐ liche Voraussetzungen, Ausschlussgründe) • Beratung des Patienten zur Anschlussre‐ habilitation • Prüfung der Voraussetzungen und Zu‐ ständigkeit, ggf. Anfrage bei Renten‐ versicherung bzw. Krankenversicherung (Indikation, Kontoführung, Kassenzuge‐ hörigkeit, versicherungsrechtliche Vor‐ aussetzungen, Ausschlussgründe) • evtl. bereits Auswahl einer geeigneten Anschlussrehabilitationseinrichtung • Kontaktaufnahme mit DRB • Übersendung der Antragsformulare des Befundberichts, ggf. weiterer medizini‐ scher Unterlagen an die DRB (ggf. mit Hinweis auf ausgewählte Anschlussreha‐ bilitationseinrichtung) Deutsche Renten‐ versiche‐ rung Bund (DRB) • Verbindliche Feststellung von Indikation, Kontofüh‐ rung, Kassenzugehörig‐ keit, versicherungsrecht‐ lichen und medizinischen Voraussetzungen, Aus‐ schlussgründen • Bescheiderteilung erst während oder nach der Anschlussrehabilitation • Verbindliche Feststellung von Indikation, Kontoführung, Kassenzugehörigkeit, ver‐ sicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen, Ausschlussgründen Wenn DRB zuständig: • Bewilligungsbescheid zu Lasten der DRB • Übersendung des Befundberichts und ggf. weiterer medizinsicher Unterlagen an die Anschlussrehabilitationseinrichtung Wenn DRB nicht zuständig: • Fristgerechte Weiterleitung an die gesetz‐ liche Krankenkasse oder Ablehnungsbe‐ scheid mit Verweis auf das private Kran‐ kenversicherungsunternehmen Rehabili‐ tations‐ einrich‐ tung • Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst des Krankenhauses bzw. mit dem Patienten • ggf. Klärung der medizi‐ nischen Voraussetzungen mit der DRB • Übersendung der An‐ tragsformulare, des Be‐ fundberichts, ggf. wei‐ terer medizinischer Unterlagen an die DRB • Übersendung des Entlas‐ sungsberichtes an die DRB innerhalb von 14 Ta‐ gen nach Ende der Maß‐ nahme • Kontaktaufnahme mit dem Patienten • Vereinbarung des Starttermins • Übersendung des Entlassungsberichtes an die DRB innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Maßnahme Tab. 59: Direkteinleitungsverfahren und AGM-Verfahren 6.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Anschlussrehabilitation 311 <?page no="312"?> Bei Antritt der Kur wird dann im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung ein individu‐ eller Therapieplan für die vorliegenden Indikationen verordnet, der den Entlassungs‐ bericht des Krankenhausarztes, die gesundheitliche Ausgangssituation des Patienten und dessen aktuelle Belastbarkeit berücksichtigt. Während der Kurmaßnahme erfolgen i. d. R. weitere medizinische Zwischeneva‐ luationen, um den Therapieplan ggf. anpassen zu können. Zum Ende der Kur erfolgt die Abschlussuntersuchung, deren Ergebnisse im Abschlussbericht (z. T. auch als Entlassungsbericht bezeichnet) des Klinikarztes festgehalten werden. Dieser Abschlussbericht enthält ● die durchgeführten diagnostischen, therapeutischen und verhaltenspräventiven Maßnahmen, ● die erhobenen Befunde, ● die Wirkung der durchgeführten Kurmaßnahmen, ● mögliche weitere Behandlungsbedarfe, ● mögliche nach der Kur einzuleitende Maßnahmen (Nachsorge). Über die Inhalte des Abschlussberichts informiert der Klinikarzt den Patienten in einem Abschlussgespräch. Den Abschlussbericht erhalten der behandelnde Arzt am Heimatort des Patienten sowie (ggf. in verkürzter Form) der Kostenträger. Handelt es sich um eine von der Deutschen Rentenversicherung finanzierte Maßnahme für Berufstätige, enthält der dann als Entlassungsbericht bezeichnete Bericht auch eine sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben (vgl. DRV 2025: 27 ff). 6.4 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme Ist die psychische und/ oder physische Gesundheit von Müttern oder Vätern beein‐ trächtigt oder gefährdet, kann eine Mutterbzw. Vater-Kind-Kur beantragt werden. Diese kann sowohl als stationäre Vorsorgeals auch als stationäre Rehabilitati‐ onsleistung durchgeführt werden. Gemäß den Umsetzungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des MDS im Zusammenhang mit Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter nach §§ 24, 41 SGB V gilt der Grundsatz ambulant vor stationär nicht bei Mutter-/ Va‐ ter-Kind-Maßnahmen (vgl. GKV-SPITZENVERBAND 2012: 13). Der behandelnde Vertragsarzt prüft zunächst, ob eine Kur medizinisch sinnvoll ist, ob die medizinischen und/ oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen und ob die psychische und physische Belastbarkeit von Mutter bzw. Vater und Kind für die Durchführung der Kur gegeben sind. 312 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="313"?> Auch wenn die Genesung des Elternteils im Vordergrund der Mutter-/ Va‐ ter-Kind-Maßnahme steht, können unter bestimmten Voraussetzungen das Kind bzw. die Kinder (auch Pflege- oder Adoptivkinder) an der Maßnahme teilnehmen: ● das Kind ist behandlungsbedürftig und kann in der Kureinrichtung indikations‐ spezifisch behandelt werden, ● die Elternteil-Kind Beziehung steht im Mittelpunkt der Therapie, ● eine maßnahmebedingte Trennung vom kurenden Elternteil könnte zu psychi‐ schen Störungen des Kindes führen, ● die Trennung des Kindes vom kurenden Elternteil ist aufgrund einer besonderen familiären Situation unzumutbar, ● das Kind kann während der kurbedingten Abwesenheit des Elternteils zu Hause nicht betreut werden. Ist die Teilnahme des Kindes an der Maßnahme aus einem der o. g. Gründe angezeigt und wird der Erfolg der Vorsorge-/ Rehabilitationsmaßnahme des Elternteils durch die Mitaufnahme des Kindes nicht gefährdet, können Kinder bis zu 12 Jahren (behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung) den Elternteil begleiten. Die entsprechenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt sowohl für behandlungsbedürf‐ tige als auch für nicht behandlungsbedürftige Kinder. Mutter bzw. Vater beantragen unter Mitwirkung des Vertragsarztes bei der Kranken‐ kasse bzw. der privaten Krankenversicherung (die auch die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellt) die Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme als Vorsorge- oder als Reha‐ bilitationsleistung. Im Antrag kann gem. SGB IX § 8 Abs. 1 (Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten) bereits eine Wunschkureinrichtung bzw. -klinik benannt werden. Vorsorgeleistung Eine Vorsorgeleistung ist angezeigt, wenn bei Mutter oder Vater noch keine längerfris‐ tigen (weniger als sechs Monate) Beeinträchtigungen vorliegen. In diesem Fall ist der Vordruck „Muster 64: Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V“ (→ Abb. 45) zu verwenden. In diesen Vordruck werden auch gesunde Begleitkinder eingetragen. Für behandlungsbedürftige Begleitkinder ist zusätzlich der Vordruck „Muster 65: Ärztliches Attest Kind zur Verordnung einer medizinischen Vorsorge / Rehabilitation für Mütter oder Väter gemäß §§ 24, 41 SGB V“ vom Kinderarzt auszufüllen. Rehabilitationsleistung Eine Rehabilitationsleistung ist angezeigt, wenn bei der Mutter oder dem Vater bereits längerfristige (mehr als sechs Monate) Beeinträchtigungen vorliegen und diese eine Re‐ habilitation im Rahmen einer Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme medizinisch erfordern. In diesem Fall ist der Vordruck Muster 61 (Teil B-E) Verordnung von medizinischer 6.4 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme 313 <?page no="314"?> Rehabilitation zu verwenden (→ Abb. 46). Für jedes mitreisende Kind ist in jedem Fall das „Muster 65: Ärztliches Attest Kind zur Verordnung einer medizinischen Vorsorge / Rehabilitation für Mütter oder Väter gemäß §§ 24, 41 SGB V“ vom Kinderarzt auszufüllen. Auf Basis der genannten Anträge trifft die Krankenkasse bzw. private Krankenversi‐ cherung die Entscheidung zur Bewilligung oder Ablehnung der beantragten Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung innerhalb von drei Wochen nach folgenden Kriterien: ● Gesundheitszustand des Elternteils, ● mütterbzw. väterspezifische Belastungen, ● Lebensumstände des Elternteils (Kontextfaktoren wie z. B. Partner-/ Eheprobleme, chronische Krankheiten). Hinsichtlich der Bewertung des Antrags ist die vom Medizinischen Dienst des Spit‐ zenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. herausgegebene Begutachtungsanleitung „Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Vorsorge und Rehabilitation“ verbindlich (vgl. MEDIZINISCHER DIENST DES SPITZENVERBANDES BUND DER KRANKENKASSEN 2021). Wird der Kurantrag bewilligt, ist die Kur innerhalb von sechs Monaten anzutreten. Im Falle einer Ablehnung kann der Versicherte binnen eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Bei Antritt der Kur wird dann im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung ein indivi‐ dueller Therapieplan für die vorliegenden Indikationen verordnet, der die gesundheit‐ liche Ausgangssituation des Patienten und dessen aktuelle Belastbarkeit berücksichtigt. Die pädagogische Betreuung begleitender Kinder erfolgt in altersgerechten Gruppen durch geschultes Fachpersonal. Während der Kurmaßnahme erfolgen i. d. R. weitere medizinische Zwischeneva‐ luationen, um den Therapieplan ggf. anpassen zu können. Zum Ende der Kur erfolgt die Abschlussuntersuchung, deren Ergebnisse im Abschlussbericht (z. T. auch als Entlassungsbericht bezeichnet) des Arztes der Kureinrichtung festgehalten werden. Dieser Abschlussbericht enthält ● die durchgeführten diagnostischen, therapeutischen und verhaltenspräventiven Maßnahmen, ● die erhobenen Befunde, ● die Wirkung der durchgeführten Kurmaßnahmen, ● mögliche weitere Behandlungsbedarfe, ● mögliche nach der Kur einzuleitende Maßnahmen (Nachsorge). Über die Inhalte des Abschlussberichts informiert der Arzt den Patienten in einem Abschlussgespräch. Den Abschlussbericht erhalten der behandelnde Arzt am Heimatort des Patienten sowie der Kostenträger. 314 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="315"?> Abb. 45: Muster 64 Teil A: Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V 6.4 Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme 315 <?page no="316"?> Abb. 46: Muster 61 (Teil B) Verordnung von medizinischer Rehabilitation 316 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren einer Kur <?page no="317"?> Literatur Acuradon (2024): Radonschmerztherapie - Krankheitsbilder. 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Stuttgart 328 Literatur <?page no="329"?> Abbildungs- und Tabellenbelege Abbildungen Abb. 1: Mandala-Modell der Gesundheit nach Hancock | eigene Darstellung Abb. 2: Konzept der Salutogenese nach Antonovsky | eigene Darstellung Abb. 3: Pergamon; oberes Gymnasion und Palästrahallen | eigene Darstellung Abb. 4: Caracalla-Therme in Rom. Außenansicht | ZU_09 (iStock) Abb. 5: Caracalla-Therme in Rom: Innenraum | ZU_09 (iStock) Abb. 6: Grundriss Diokletianstherme | eigene Darstellung Abb. 7: Badende und Sporttreibende in einem Fussbodenmosaik auf Sizilien | © vladj55 (iStock) Abb. 8: Lahme und Sieche auf dem Weg zum Pyrmonter Wunderbrunnen | Science History Images (Alamy Stock Foto) Abb. 9: Badeschiffe in Frankfurt/ Main (um 1774) | BÜCHNER 2014: 61 , Badewonnen. Ges‐ tern-heute-morgen. Hg. v. Hansgrohe 1993 Abb. 10: Bad Kissingen | eigene Aufnahme Abb. 11: Marienbad | eigene Aufnahme Abb. 12: Gradierwerk Bad Salzelmen | eigene Aufnahme Abb. 13: Zweite Kaiserkur in Bad Kissingen (1868) | clu (iStock) Abb. 14: Kurhaus in Bad Ems | eigene Aufnahme Abb. 15: Bad mit Becken aus römischer Zeit in Bath | eigene Aufnahme Abb. 16: Gründungsjahre deutscher Seebäder | KERSTEN/ SPODE 2000: 22 Abb. 17: Badekarren an der Flensburger Förde um 1900 | Dr. Jens Dreesen Abb. 18: Vinzenz Priessnitz | Campwillowlake (iStock) Abb. 19: Johann Schroth | Wikimedia (gemeinfrei) Abb. 20: Sebastian Kneipp | Grafissimo (iStock) Abb. 21: Emanuel Felke | Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, AEKR Fotosammlung 10.F/ 10) Abb. 22: Prora | BeckArt (iStock) Abb. 23: Urkunde zur Erlaubnis, das Prädikat Heilbad führen zu dürfen | GesUnd Tourismus Horn-Bad Meinberg GmbH Abb. 24: System der Heilbäder und Kurorte in Deutschland | KLEINSCHMIDT et al. 2006: 99 Abb. 25: Fürstenhof (Reha-Zentrum Bad Eilsen) | eigene Aufnahme Abb. 26: Therapeutische Eignung und Anwendbarkeit der Quelle 51 in Bad Liebenstein | Bad Liebenstein Abb. 27: Kurhaus Bad Kreuznach | eigene Aufnahme Abb. 28: Radonstollen Bad Kreuznach | eigene Aufnahme Abb. 29: Sprudelhof Bad Nauheim | eigene Aufnahme Abb. 30: Bad Liebenwerda Median Psychotherapeutische Klinik | eigene Aufnahme Abb. 31: Brunnentempel von 1842 in Bad Meinberg | eigene Aufnahme <?page no="330"?> Abb. 32: Entwicklung des Kurbetriebs in Horn - Bad Meinberg | GesUndTourismus Horn - Bad Meinberg GmbH 2024: 8 Abb. 33: Friedrichroda | eigene Aufnahme Abb. 34: Städtisches Kurbad Bad Grund | eigene Aufnahme Abb. 35: Büsum | Tourismus Marketing Service Büsum GmbH Abb. 36: Timmendorfer Strand | eigene Aufnahme Abb. 37: Schroth-Denkmal in Oberstaufen | eigene Aufnahme Abb. 38: Johann-Schroth-Park | Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH Abb. 39: Kurmittelhaus Bad Gottleuba, heute Median Gesundheitspark | eigene Aufnahme Abb. 40: von Sebastian Kneipp 1890 erbaute Wandelhalle in Bad Wörishofen | eigene Aufnahme Abb. 41: Felke-Denkmal in Bad Sobernheim | eigene Aufnahme Abb. 42: Lehmbäder in Bad Sobernheim: Menschels Vitalresort | eigene Aufnahme Abb. 43: Muster 25: Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB | https: / / www.kbv.de/ media/ sp/ 02_Mustersammlung.pdf Abb. 44: Muster 61B: Verordnung von medizinischer Rehabilitation | https: / / www.kbv.de/ medi a/ sp/ 02_Mustersammlung.pdf Abb. 45: Muster 64 Teil A: Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V | https: / / www.kbv.de/ media/ sp/ 02_Mustersammlung.pdf Abb. 46: Muster 61 (Teil B) Verordnung von medizinischer Rehabilitation | https: / / www.kbv.de / media/ sp/ 02_Mustersammlung.pdf Tabellen Tab. 1: Medizinische und touristische Komponenten der Kur | eigene Darstellung Tab. 2: Artbezeichnungen der Heilbäder und Kurorte | eigene Darstellung Tab. 3: Gästezahlen der führenden Heilbäder und Kurorte im deutschsprachigen Raum | eigene Darstellung in Anlehnung an: SCHÜRLE 2001: 96; 101 Tab. 4: Klassifizierung von Heilwässern | eigene Darstellung Tab. 5: Anwendung von Heilwässern | eigene Darstellung Tab. 6: Anwendung von Heilgasen | eigene Darstellung Tab. 7: Klassifizierung von Peloiden | eigene Darstellung Tab. 8: Anwendung von Peloiden | eigene Darstellung Tab. 9: Anwendung von Meerwasser | eigene Darstellung Tab. 10: Anwendungen im Rahmen der Thalassotherapie | eigene Darstellung Tab. 11: Therapeutisch relevante Klimazonen in Deutschland | eigene Darstellung Tab. 12: Therapeutisch nutzbare Wirkungskomplexe | eigene Darstellung Tab. 13: Anwendung von Heilmitteln des Klimas und der Luft | eigene Darstellung Tab. 14: Prädikatsbezogene Arten der Klimaanalyse | eigene Darstellung Tab. 15: Notwendigkeit einer Luftqualitätsbeurteilung (LU) oder eines Luftqualitätsgutachtens (LG) | eigene Darstellung Tab. 16: Luftqualitäts-Richtwerte und Belastungsstufen zur Beurteilung der Luftqualität in Heilstollen (Angaben in μg/ m³) | eigene Darstellung 330 Abbildungs- und Tabellenbelege <?page no="331"?> Tab. 17: Jahresmittelwerte von Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung im Vergleich | eigene Darstellung Tab. 18: Physikalische Bädereigenschaften und -wirkungen | eigene Darstellung Tab. 19: Chemische Bädereigenschaften und -wirkungen | eigene Darstellung Tab. 20: Chemisch-physikalische Aspekte der Balneologie | eigene Darstellung Tab. 21: Mikrobiologische Aspekte der Balneologie | eigene Darstellung Tab. 22: Technische Aspekte der Balneologie | eigene Darstellung Tab. 23: Vier Säulen des Schroth’schen Heilverfahrens | eigene Darstellung Tab. 24: Wochenplan einer Schroth-Kur | eigene Darstellung Tab. 25: Fünf Säulen der Kneipp-Therapie | eigene Darstellung Tab. 26: Wochenplan einer Kneipp-Kur | eigene Darstellung Tab. 27: Grundkomponenten der Felke-Kur | eigene Darstellung Tab. 28: Kurabgabe und Tourismusabgabe im Vergleich | eigene Darstellung Tab. 29: Kurabgabe, Tourismusabgabe und Zweitwohnungssteuer in Timmendorfer Strand: Einnahmen und Rahmenbedingungen im Jahr 2023 | eigene Darstellung Tab. 30: Rechtsgrundlagen und zuständige Anerkennungsbehörden für die Prädikatisierung | eigene Darstellung Tab. 31: Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb in Deutschland | eigene Darstellung Tab. 32: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Eilsen | eigene Darstellung Tab. 33: Mineral- und Thermalheilbäder in Deutschland | eigene Darstellung Tab. 34: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Kreuznach | eigene Darstellung Tab. 35: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Nauheim | Quelle: eigene Darstellung Tab. 36: Kurorte mit Peloidkurbetrieb in Deutschland | Quelle: eigene Darstellung Tab. 37: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Liebenwerda | eigene Darstellung Tab. 38: Moorheilbäder in Deutschland | Quelle: Darstellung Tab. 39: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Meinberg | eigene Darstellung Tab. 40: Heilklimatische Kurorte in Deutschland | eigene Darstellung Tab. 41: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Friedrichroda-Finsterbergen | eigene Darstellung Tab. 42: Anerkannte Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb | eigene Darstellung Tab. 43: Anderweitig anerkannte Kurorte | eigene Darstellung Tab. 44: Nicht kurmäßige Heilstollenanwendungen | eigene Darstellung Tab. 45: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Grund | eigene Darstellung Tab. 46: Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Nordsee | eigene Darstellung Tab. 47: Nordseeheilbäder in Deutschland | eigene Darstellung Tab. 48: Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Ostsee | eigene Darstellung Tab. 49: Ostseeheilbäder in Deutschland | eigene Darstellung Tab. 50: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Büsum | eigene Darstellung Tab. 51: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Timmendorfer Strand | eigene Darstellung Tab. 52: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Oberstaufen | eigene Darstellung Tab. 53: Kneipp-Kurorte in Deutschland | eigene Darstellung Tab. 54: Kneipp-Heilbäder in Deutschland | eigene Darstellung Abbildungs- und Tabellenbelege 331 <?page no="332"?> Tab. 55: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Gottleuba-Berggießhübel | eigene Darstellung Tab. 56: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Wörishofen | eigene Darstellung Tab. 57: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Sobernheim | eigene Darstellung Tab. 58: Grundformen der medizinischen Kur | eigene Darstellung Tab. 59: Direkteinleitungsverfahren und AGM-Verfahren | eigene Darstellung in Anlehnung an DRV 2024a: 26 332 Abbildungs- und Tabellenbelege <?page no="333"?> Register 1. Deutscher Bädertag-58, 77 Aberkennungsverfahren-146 Allgemeiner Deutscher Bäderverband-58, 71 Anerkennung- staatlich-89, 155, 161f., 165 wasserrechtlich-169, 177 Anerkennungsbehörden-155 Anschlussrehabilitation-289, 309 ambulante-290 stationäre-291 Armenbad-57 Artbezeichnung-24, 154, 160, 245 Asklepieion-37 Aufnahmegespräch-139 Aufnahmeuntersuchung-140, 175, 308, 312, 314 Bäderarchitektur-56 Bädereigenschaften, chemische-119 Bädersparten-162, 168, 180, 213, 245 Badestuben-44f. Balneologie-49, 118, 138, 188 Balneotherapie-29, 118 Begleitperson-208, 212, 292, 308 Begriffsbestimmungen-58, 71, 77, 85, 100, 114f., 133, 158-161, 168 Bewegungstherapie-102, 114, 141, 228, 230, 246f., 255, 270 Bewilligung-301, 303, 309, 312, 314 Bioklima-107, 134, 166, 171, 178, 180, 198f., 205, 213, 231, 246, 255, 269 Bioklimatisches Gutachten-168, 199 Blütezeit-189 erste-36, 47 zweite-77 chronische Krankheiten-27, 98, 101 Cook, Thomas-61 Covid-19-83 Long-Covid-83, 112, 268 Post-Covid-83, 112, 194, 268 Deutscher Bäderverband-77, 80, 136 Eisenbahn-60, 172 Erholungsorte-59, 76, 80, 109, 165, 177, 197 Erster Weltkrieg-60, 67 Exposition-103, 105, 214 Klimaexposition-28, 102, 104 Sonnenexposition-100 Fango-79, 94 Felke- Heilbad-66, 268, 271f. Kur-66, 129, 131, 271 Kur (Lehmbad)-129, 273 Kur (Lehmpackung)-129, 268, 273 Kurort-162, 164, 268, 271 Felke, Emanuel-66, 120, 129, 271 Gegenanzeigen-47, 133, 161, 174, 193, 274 Gesundheitsbegriff-21, 30, 32, 34 dynamisch-22 statisch-22 Gesundheitsmarkt-82 Gesundheitsreform-81, 172, 225, 243, 264, 271 Gradierwerk-51 Heilanzeigen-47, 133, 161, 253 Heilmittel 24, 28, 36, 49, 76, 79, 85, 160f., 166f., 197, 229, 245, 303 des Klimas und der Luft-103 des Meeres-97 Heilmittel des Bodens-86 Heilgase-91, 118, 169 Heilwässer-86, 118, 169 Heilquellenkurbetrieb-169, 171 <?page no="334"?> Heilstollenkurbetrieb-162ff., 221f., 225 Heilverfahren, nach Felke-129 Heilverfahren, nach Kneipp-124 Heilverfahren, nach Schroth-121 Heilwald-114, 194, 266 Homöopathie-66 Humoralpathologie-36, 46 Hygiene-42, 46, 90, 144, 170, 179, 231 Indikationen-88, 92, 95, 98, 101, 106, 112, 115, 124, 128, 130, 186, 195, 268 Inhalationen-91, 97, 118, 176, 226, 228, 230f. Inhalationsbäder-118 Jugendstilbad-56 Kaltbaden-46 Kaltluftheilstollen-110, 112 Kaltwasser-64f., 275 Kinderkuren-74 Kinderrehabilitation-292 Klimaanalyse-107, 171, 180, 199, 215, 223, 232f., 247, 256 Klimatherapie-185, 213 Klimazonen-104, 212 Kneipp, Sebastian-65, 120, 124, 254, 264 Kneipp-Kur-66, 189, 262 Bewegungstherapie-267 Ernährungs-267 fünf Säulen-124 Hydrotherapie-196, 255, 267 Ordnungstherapie-263, 267 Phytotherapie-267 Kneipp-Kurort-162, 164, 188, 254, 268 Kompaktkur-277, 294 Kostenübernahme-77, 280, 310 Kraft durch Freude-70 Krankenkasse- gesetzlich-280, 285, 301 privat-283, 301, 305, 309 Kur- ambulant-136, 168, 212, 225, 237f. stationär-136 Kurabgabe-72, 147, 241, 284, 296 Kurarztvertrag-136, 138, 295, 304 Kureinrichtungen-77, 135, 144, 155, 172, 183, 250, 273, 285, 288 Kurformen-277 Kurortcharakter-134 Kurortegesetzgebungen-154 Kurparadigma-78 Kurpark-136, 161, 172, 184, 215, 246, 255, 269 Kurseelsorge-142 psychologische Begleitung-142 Kurstadt-192f., 200f., 266 Kurtaxe-53, 147, 236 Kurwald-114, 266 Luftkurorte-48, 76, 166 Luftqualität-107, 134, 166, 178, 199, 205, 213, 215, 223, 232, 246, 255f., 270 Luftqualitätsbeurteilung-109, 168, 180, 206, 215, 223, 233, 247, 256, 270 Mandala-Modell der Gesundheit-30 Medizinischer Dienst-303, 307, 314 Mental Health-21 Mineralheilbad-85, 172, 176, 189, 207 Mineralstoffgehalt-86f., 97, 162 Modell der produktiven Realitätsverarbeitung-31 Moor-49, 94, 198, 203, 211, 261 Moorheilbad-204, 224, 258, 263 multifaktorielle Krankheitsgenese-28 Muster 25-303 Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahme-25, 277, 280, 292, 312 Naturelemente-36 Naturheilkunde-64, 267 Neuzeit-35, 45, 64, 262 Oberschicht-52f., 59 Orotherapie-103 334 Register <?page no="335"?> Ortseinnahmen-146, 153 Pauschalreise-61 Peloide-93, 118, 179, 231 Peloidkurbetrieb-162, 164, 197 Prädikatisierung-159, 162, 171, 176, 180, 199, 215, 233, 247, 256, 270 Prävention-26, 82, 114, 166, 174, 193, 210, 262 Priessnitz, Vincenz-29f., 36, 64 Qualitätssicherung-145 Ergebnisqualität-145 Prozessqualität-145 Strukturqualität-145 Radon-91, 111, 169, 182 Radonheilstollen-111f. Rehabilitation-26, 203, 250, 281 berufliche-281 medizinische-282 Rehabilitationsleistung-305 ambulant-286 stationäre-288 Rehabilitationsplan-286, 288 Reha vor Rente-59, 77, 282 Reichsbeamtengesetz-60 Reizfaktoren-103 Reiz-Reaktions-Therapie-22, 28, 85, 124f. Rentenreform-77 Rentenversicherung-280, 301, 305, 309, 312 Reprädikatisierung 154, 163, 233, 247, 257, 271 Salutogenese-32, 212, 275 Schlickbäder-94, 232 Schonfaktoren-103, 213 Schroth, Johann-65, 120, 245 Schroth-Kur-65, 121, 248, 250, 252 Diät-122 Packungen-122 Trinkverordnung-122 vier Säulen-121 Schroth-Kurort-162, 164, 245 Seebad-61, 70, 109, 162, 229, 232 mit kurortmedizinischem Hintergrund-164, 232, 234 ohne kurortmedizinischen Hintergrund-161, 165, 167 Selters-43 Solebad-51, 188, 224 Sommerfrische-59, 69, 217 Sozialgesetzbuch-81, 277 Sozialkur-68, 77f. Spa-39 Speläotherapie-110, 221 Staatsbad-55, 155, 207, 212, 299 Stichprobenprüfung-303, 307 Strahlenbelastung-111 Telemedizin-142, 174, 236 Terrainkurwege-137, 166, 231 Thalassotherapie-100, 118, 229, 237 Therapieplan-139, 304, 308, 312, 314 Thermalheilbad-176, 180 Thermalquelle-42, 78, 176 Therme-38f., 44, 87 Torf-94, 197f., 204 Tourismusabgabe-146, 148, 153, 241 Trinkkuren-43, 87, 91, 111, 176, 231 Umweltschutz-144, 219 UNESCO-Welterbe-56, 236 Urlaubsanspruch-60, 68 Urlaubsregelungen-59, 67 Vorsorgekur-77, 128, 175, 219, 301 Vorsorgeleistungen-83, 193, 212, 280, 297 ambulant-25, 83, 136, 139, 212, 283f. stationär-25, 285 Wahlrecht-287f., 293 Wasserheilkunde-46 Wassertreten-65 Weimarer Republik-67 Wildbäder-43 Register 335 <?page no="336"?> Wunschrecht-287f., 293 Zweiter Weltkrieg 72f., 121, 159, 172, 189, 259, 264, 271 336 Register <?page no="337"?> Ortsregister Aachen-42 Arendsee-72 Bad Bevensen, früher Bevensen-78 Bad Birnbach-78 Bad Bodenteich-163 Bad Brambach-73, 75 Bad Brückenau-55 Bad Dürrheim-163 Bad Eilsen-171 Bad Elster-55, 75 Bad Ems-54 Baden-Baden-42, 73 Bad Füssing-78 Bad Gottleuba-Berggießhübel-258 Bad Griesbach-78 Bad Grund-224 Bad Homburg-72 Bad Ischl-54 Bad Kissingen-50, 54, 56 Bad Kösen-51 Bad Kreuznach-181f. Bad Krozingen-143 Bad Liebenstein-176 Bad Liebenwerda-199 Bad Meinberg-207 Bad Mergentheim-142 Bad Münster am Stein-Ebernburg-182 Bad Nauheim-72, 142, 188 Bad Oeynhausen-73 Bad Pyrmont-43, 55, 297 Bad Qeynhausen-143 Bad Salzelmen-51 Bad Salzschlirf-51 Bad Salzuflen-51, 298 Bad Salzungen-51 Bad Schmiedeberg-163 Bad Sobernheim-66, 271 Bad Soden-51 Bad Sülze-164 Bad Wörishofen-66, 264 Baiae-41 Bath-56 Bayrischzell-72 Berggießhübel-258 Binz-72 Boltenhagen-62 Brighton-61 Brunshaupten-72 Büsum-236 Cuxhaven-101 Davos-49 Epidauros-37 Frankfurt-47 Franzensbad-56 Friedrichroda-Finsterbergen-216 Fulgen-72 Gräfenberg-64 Grömitz-72 Heiligendamm-61 Horn-Bad Meinberg-207 Juist-101 Karlsbad-56 Lipová-Lázně, früher Niederlindewiese-248 Mainz-44 Margate-61 Marienbad-56 Montecatini Terme-56 <?page no="338"?> Niederlindewiese-65 Niederselters-43 Nordenau-163 Norderney-62, 101 Nürnberg-44 Oberstaufen-121, 248 Ostseebad Kühlungsborn-72 Paris-44, 47 Pergamon-37 Pompeji-39 Prora-72 Rom-39 Schmallenberg Bad Fredeburg-163 Schwäbisch Hall-44 Sellin-72 Spa-39, 56 St. Peter-Ording-142 Teplitz-57 Timmendorfer Strand-146, 153, 239 Traunstein-72 Travemünde-62 Überlingen-150 Ulm-44 Vichy-56 Wangerooge-62 Warnemünde-62, 101 Wien-47 Wiesbaden-42, 50 Winterberg-72 Würzburg-44 Wyk auf Föhr-142 338 Ortsregister <?page no="339"?> Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Mandala-Modell der Gesundheit nach Hancock . . . . . . . . . . . . . 31 Abb. 2: Konzept der Salutogenese nach ANTONOVSKY . . . . . . . . . . . . . 33 Abb. 3: Pergamon; oberes Gymnasion und Palästrahallen . . . . . . . . . . . 37 Abb. 4: Caracalla-Therme in Rom. Außenansicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Abb. 5: Caracalla-Therme in Rom: Innenraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Abb. 6: Grundriss Diokletianstherme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Abb. 7: Badende und Sporttreibende in einem Fußbodenmosaik auf Sizilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Abb. 8: Lahme und Sieche auf dem Weg zum Pyrmonter Wunderbrunnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Abb. 9: Badeschiffe in Frankfurt/ Main (um 1774) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Abb. 10: Bad Kissingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Abb. 11: Marienbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Abb. 12: Gradierwerk Bad Salzelmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Abb. 13: Zweite Kaiserkur in Bad Kissingen (1868). Zu sehen sind rechts der Bildmitte Ludwig II. von Bayern (mit Stock) und (vor ihm mit Hut in der Hand) Zar Alexander II. von Russland . . . . . . . . 54 Abb. 14: Kurhaus in Bad Ems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Abb. 15: Bad mit Becken aus römischer Zeit in Bath . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Abb. 16: Gründungsjahre deutscher Seebäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Abb. 17: Badekarren an der Flensburger Förde um 1900 . . . . . . . . . . . . . . 63 Abb. 18: Vinzenz Priessnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Abb. 19: Johann Schroth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Abb. 20: Sebastian Kneipp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Abb. 21: Emanuel Felke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Abb. 22: Prora . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Abb. 23: Urkunde zur Erlaubnis, das Prädikat Heilbad führen zu dürfen 155 Abb. 24: System der Heilbäder und Kurorte in Deutschland . . . . . . . . . . . 160 Abb. 25: Fürstenhof (Reha-Zentrum Bad Eilsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Abb. 26: Therapeutische Eignung und Anwendbarkeit der Quelle 51 in Bad Liebenstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Abb. 27: Kurhaus Bad Kreuznach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Abb. 28: Radonstollen Bad Kreuznach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Abb. 29: Sprudelhof Bad Nauheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Abb. 30: Bad Liebenwerda Median Psychotherapeutische Klinik . . . . . . 200 Abb. 31: Brunnentempel von 1842 in Bad Meinberg . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 Abb. 32: Entwicklung des Kurbetriebs in Horn - Bad Meinberg . . . . . . . 208 Abb. 33: Friedrichroda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Abb. 34: Städtisches Kurbad Bad Grund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 <?page no="340"?> Abb. 35: Büsum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 Abb. 36: Timmendorfer Strand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Abb. 37: Schroth-Denkmal in Oberstaufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 Abb. 38: Johann-Schroth-Park . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Abb. 39: Kurmittelhaus Bad Gottleuba, heute Median Gesundheitspark 259 Abb. 40: von Sebastian Kneipp 1890 erbaute Wandelhalle in Bad Wörishofen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Abb. 41: Felke-Denkmal in Bad Sobernheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Abb. 42: Lehmbäder in Bad Sobernheim: Menschels Vitalresort . . . . . . . 274 Abb. 43: Muster 25: Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB . . . . . . . . . . . . . . . 302 Abb. 44: Muster 61B: Verordnung von medizinischer Rehabilitation . . . 306 Abb. 45: Muster 64 Teil A: Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315 Abb. 46: Muster 61 (Teil B) Verordnung von medizinischer Rehabilitation 316 340 Abbildungsverzeichnis <?page no="341"?> Tabellenverzeichnis Tab. 1: Medizinische und touristische Komponenten der Kur . . . . . . . . . . . 24 Tab. 2: Artbezeichnungen der Heilbäder und Kurorte . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Tab. 3: Gästezahlen der führenden Heilbäder und Kurorte im deutschsprachigen Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Tab. 4: Klassifizierung von Heilwässern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Tab. 5: Anwendung von Heilwässern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Tab. 6: Anwendung von Heilgasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Tab. 7: Klassifizierung von Peloiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Tab. 8: Anwendung von Peloiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Tab. 9: Anwendung von Meerwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Tab. 10: Anwendungen im Rahmen der Thalassotherapie . . . . . . . . . . . . . . 101 Tab. 11: Therapeutisch relevante Klimazonen in Deutschland . . . . . . . . . . . 104 Tab. 12: Therapeutisch nutzbare Wirkungskomplexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Tab. 13: Anwendung von Heilmitteln des Klimas und der Luft . . . . . . . . . . . 106 Tab. 14: Prädikatsbezogene Arten der Klimaanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Tab. 15: Notwendigkeit einer Luftqualitätsbeurteilung (LU) oder eines Luftqualitätsgutachtens (LG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Tab. 16: Luftqualitäts-Richtwerte und Belastungsstufen zur Beurteilung der Luftqualität in Heilstollen (Angaben in μg/ m³) . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Tab. 17: Jahresmittelwerte von Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung im Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Tab. 18: Physikalische Bädereigenschaften und -wirkungen . . . . . . . . . . . . 118 Tab. 19: Chemische Bädereigenschaften und -wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . 119 Tab. 20: Chemisch-physikalische Aspekte der Balneologie . . . . . . . . . . . . . . 120 Tab. 21: Mikrobiologische Aspekte der Balneologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Tab. 22: Technische Aspekte der Balneologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Tab. 23: Vier Säulen des Schroth’schen Heilverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Tab. 24: Wochenplan einer Schroth-Kur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Tab. 25: Fünf Säulen der Kneipp-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Tab. 26: Wochenplan einer Kneipp-Kur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Tab. 27: Grundkomponenten der Felke-Kur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Tab. 28: Kurabgabe und Tourismusabgabe im Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Tab. 29: Kurabgabe, Tourismusabgabe und Zweitwohnungssteuer in Timmendorfer Strand: Einnahmen und Rahmenbedingungen im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Tab. 30: Rechtsgrundlagen und zuständige Anerkennungsbehörden für die Prädikatisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Tab. 31: Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb in Deutschland . . . . . . . . . . . . . 171 Tab. 32: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Eilsen . . . . . . . . . 173 <?page no="342"?> Tab. 33: Mineral- und Thermalheilbäder in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 181 Tab. 34: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Kreuznach . . . . . 183 Tab. 35: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Nauheim . . . . . . . 190 Tab. 36: Kurorte mit Peloidkurbetrieb in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Tab. 37: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Liebenwerda . . . 201 Tab. 38: Moorheilbäder in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Tab. 39: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Meinberg . . . . . . 209 Tab. 40: Heilklimatische Kurorte in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 Tab. 41: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Friedrichroda-Finsterbergen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 Tab. 42: Anerkannte Kurorte mit Heilstollenkurbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Tab. 43: Anderweitig anerkannte Kurorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Tab. 44: Nicht kurmäßige Heilstollenanwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Tab. 45: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Grund . . . . . . . . . 226 Tab. 46: Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Nordsee . 234 Tab. 47: Nordseeheilbäder in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Tab. 48: Seebäder mit kurortmedizinischem Hintergrund an der Ostsee . . . 235 Tab. 49: Ostseeheilbäder in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Tab. 50: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Büsum . . . . . . . . . . . . 237 Tab. 51: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Timmendorfer Strand 242 Tab. 52: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Oberstaufen . . . . . . . . 249 Tab. 53: Kneipp-Kurorte in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Tab. 54: Kneipp-Heilbäder in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 Tab. 55: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Gottleuba-Berggießhübel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Tab. 56: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Wörishofen . . . . 265 Tab. 57: Kurörtliche Einrichtungen und Angebote in Bad Sobernheim . . . . 272 Tab. 58: Grundformen der medizinischen Kur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Tab. 59: Direkteinleitungsverfahren und AGM-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . 311 342 Tabellenverzeichnis <?page no="343"?> geht auf Formen, Prädikate und Verfahren ein ISBN 978-3-381-10391-1 Prof. Dr. Ingo Menke zum Felde ist Professor für Tourismus- und Dienstleistungsmanagement an der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein. Aus der Tradition in die Moderne Das Kur- und Bäderwesen blickt auf eine lange und stolze Tradition zurück. Allerdings steht es vor neuen Herausforderungen, die u. a. durch den demographischen Wandel, neue Krankheitsbilder, knappe Kassen im Gesundheitswesen, neue (Medical-)Wellnessangebote und ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung geprägt sind. Dieses Handbuch stellt das Grundwissen zum Kur- und Bäderwesen dar und beleuchtet dieses auch aus der touristischen Perspektive. Auf Formen, Prädikate und Verfahren geht es konkret ein. Zahlreiche Boxen erleichtern das Verständnis. Das Handbuch beinhaltet ein Geleitwort von Brigitte Goertz-Meissner, der Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands e. V., und richtet sich an Studierende der Tourismus- und Gesundheitswissenschaften sowie an Auszubildende, Fach- und Führungskräfte aus der Kur- und Bäderpraxis sowie dem Destinationsmanagement. Menke zum Felde Handbuch Kur- und Bäderwesen Ingo Menke zum Felde Handbuch Kur- und Bäderwesen