Versicherungen
Kurzlehrbuch mit eLearning-Kurs
0922
2025
978-3-381-14842-4
978-3-381-14841-7
UVK Verlag
Jonas Offtermatt
10.24053/9783381148424
Kurzlehrbuch mit eLearning-Kurs
Dieser Band vermittelt das wesentliche Fachwissen zur Versicherungswelt. Der Autor behandelt unter anderem die Grundlagen von Versicherung und Risiko, die Funktionsweise der Lebens- und Rentenversicherung, Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, Besonderheiten der Kfz-Versicherung sowie wichtige Aspekte der Sach- und Haftpflichtversicherung. Themen wie Vertriebswege, Provisionen, Beratungskonflikte und die zunehmende Digitalisierung in der Versicherungsbranche - von künstlicher Intelligenz bis zu Smart Contracts - runden das Lehrbuch ab.
espresso-Kurzlehrbücher bereiten ideal auf Studium, Vorlesung und Prüfung vor - die konzentrierte Dosis Wissen für Ihren Studienerfolg. Jeder Band wird von einem passenden eLearning-Kurs begleitet, der den Lernfortschritt kontinuierlich sichtbar macht.
9783381148424/9783381148424.pdfhttps://narr.kwaest.io/learning#knoten?knoten-id=p_52
<?page no="0"?> Jonas Offtermatt Versicherungen <?page no="1"?> Prof. Dr. Jonas Offtermatt lehrt Mathematik und Programmierung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart. Er ist Experte für Versicherungen, Versicherungsmathematik und Data Science im Versiche‐ rungsumfeld. Prof. Offtermatt hat an der Universität Stuttgart Mathematik und Philosophie/ Ethik studiert und anschließend am Institut für Stochastik und Anwendungen im Excellence Cluster Simulation Technology der Univer‐ sität Stuttgart promoviert. Er ist Aktuar und in der Ausbildung der Actuarial Data Scientists tätig. Versicherungen eLearning-Kurs & eBook Zu diesem Band gibt es ein eBook und einen eLearning-Kurs, die Sie kostenfrei online abrufen können. Zu Beginn eines jeden Kapitels finden Sie einen QR-Code, der Sie zum dazugehörigen Fragenkatalog des eLearning-Kurses bringt. Erstellen Sie gleich einen persönlichen Account auf unserer eLibrary und schalten Sie eBook und eLearning-Kurs mit Ihrem Gutscheincode frei. So geht’s gutschein.narr.digital besuchen den Schritten zum Aktivieren des Gutscheincodes folgen eBook herunterladen und eLearning-Kurs nutzen Ihr Gutscheincode für eBook & eLearning-Kurs 1484-vz4t-c4CK-LXCM <?page no="2"?> Mit den von Expert: innen verfassten Bänden der Reihe espresso können Sie sich fundiert und kompakt über grundständige Lehrinhalte informieren. Ein besonderes Augenmerk legt die Reihe auf den didaktischen Anspruch, die Möglichkeit per eLearning-Kurs den eigenen Wissensstand vor und nach der Bandlektüre zu überprüfen sowie die Chance, empfohlene Medien zu nutzen. Das abgedeckte Fachspektrum ist breit: Von den Wirtschaftswissenschaften über die Geistes- und Naturwissenschaften bis hin zu den Sozialwissenschaften - jede: r wird in dieser Reihe fündig. Alle Bände unter espresso.narr.digital <?page no="3"?> Jonas Offtermatt Versicherungen Kurzlehrbuch mit eLearning-Kurs <?page no="4"?> DOI: https: / / doi.org/ 10.24053/ 9783381148424 © UVK Verlag 2025 ‒ Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro‐ verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor: innen oder Heraus‐ geber: innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich. Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck: Elanders Waiblingen GmbH ISSN 2942-6588 ISBN 978-3-381-14841-7 (Print) ISBN 978-3-381-14842-4 (ePDF) ISBN 978-3-381-14843-1 (ePub) Umschlagabbildung: © mustafaU · iStockphoto Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbi‐ bliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. <?page no="5"?> 7 9 1 11 2 25 2.1 30 2.2 33 2.3 36 2.4 37 2.5 41 2.6 43 3 47 3.1 48 3.2 50 3.3 54 4 59 4.1 62 4.2 67 4.3 69 4.4 70 5 73 5.1 74 Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufbau des Buches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einführung in die Versicherungswelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lebensversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vereinfachte Äquivalenzgleichung bei der Risikolebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sterbetafeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zins und Barwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Barwert und Äquivalenzgleichung bei einer kapitalbildenden Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Über die Sicherheit von Rechnungsgrößen und Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rentenversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) . . . . . . . . . . . . Die private Krankenversicherung (PKV) . . . . . . . . . . . . . . . Gemeinsamer Bundesausschuss und Gebührenordnung . . KFZ-Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung . . . . . . . . . . . Tarifmerkmale der Kfz-Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schadensfreiheitsklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telematik-Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sach-/ Haftpflichtversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gebäudeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <?page no="6"?> 5.2 76 5.3 78 5.4 79 5.5 80 5.6 83 5.7 86 6 95 6.1 97 6.2 101 7 105 7.1 106 7.2 112 8 119 8.1 120 8.2 121 8.3 123 8.4 126 129 129 133 135 137 139 142 143 Hausratversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechtschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zahnzusatzversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Privathaftpflichtversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schadensreserve . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rückversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Formen der Risikoteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nat Cat Bonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Versicherungen verkaufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vertriebswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermittlungsprovision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zukunftstrends und neue Sparten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cyber: ein neues Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klimawandel und erneuerbare Energien . . . . . . . . . . . . . . . Künstliche Intelligenz und Smart Contracts . . . . . . . . . . . . . Und was bedeutet das für Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sterbetafeln Statistisches Bundesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kopfschäden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . . Karte der Regionalklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Inhalt <?page no="7"?> Vorwort Wie funktionieren Versicherungen eigentlich? Welche Mechanismen und Überlegungen stecken dahinter? Welche Versicherungen gibt es und warum sind sie so wichtig? Mit diesem Buch möchte ich diese und weitere Fragen beantworten und Ihnen eine einfache und verständliche Einführung in die Welt der Versiche‐ rungen geben. Mein Ziel war es, ein Einsteigerbuch zu schreiben, das die grundlegenden Konzepte erläutert und Ihnen einen klaren Überblick ver‐ schafft. Dazu werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Versicherungsarten und beleuchten ihre Funktionsweisen. Ein wenig Mathematik lässt sich dabei nicht vermeiden, da sie notwendig ist, um die Berechnungen und Mechanismen vieler Versicherungen zu verstehen. Ich habe jedoch großen Wert darauf gelegt, die Beispiele so einfach und nachvollziehbar wie möglich zu halten. Das Buch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist auch kein Nachschlagewerk für alle Themen der Versicherungswelt. Es soll Ihnen als erster Schritt dienen, um die oft komplexen Zusammenhänge zu verstehen. Vielleicht zeigt es Ihnen auch, dass Versicherungen nicht nur aus trockenen Zahlen bestehen, sondern eine essenzielle soziale Funktion in unserem täglichen Leben erfüllen. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und Entdecken! Jonas Offtermatt <?page no="9"?> Aufbau des Buches espresso-Wissenscheck | Der Link bzw. QR-Code führt zu einem eLear‐ ning-Kurs. Im Rahmen dessen kann das Gelernte auf die Probe gestellt wer‐ den. Zu diesem Buch gibt es einen ergänzenden eLearning-Kurs mit über 50 Fragen. Mithilfe des Kurses können Sie online überprüfen, inwieweit Sie die Themen des Buches verinnerlicht haben. Gleichzeitig festigt die Wiederholung in Quiz-Form den Lernstoff. Der eLearning-Kurs kann Ihnen dabei helfen, sich gezielt auf Prü‐ fungssituationen vorzubereiten. Der eLearning-Kurs ist eng mit vorliegendem Buch verknüpft. Sie fin‐ den im Folgenden zu den wichtigen Kapiteln QR-Codes, die Sie direkt zum dazugehörigen Fragenkomplex bringen. Andersherum erhalten Sie innerhalb des eLearning-Kurses am Ende eines Fragendurchlaufs neben der Auswertung der Lernstandskontrolle auch konkrete Hin‐ weise, wo Sie das Thema bei Bedarf genauer nachlesen bzw. vertiefen können. Diese enge Verzahnung von Buch und eLearning-Kurs soll Ihnen dabei helfen, unkompliziert zwischen den Medien zu wechseln, und unterstützt so einen gezielten Lernfortschritt. espresso-Warm-up | Dieser Text führt in das Kapitelthema ein und erklärt grundsätzliche Zusammenhänge. Dies schafft ein tieferes Verständnis der folgenden Kapitel. espresso-Keywords | Diese Liste von Worten verschafft einen Überblick über die relevanten Schlagwörter des Kapitels. Diese Begriffe sollten nach dem Lesen verstanden sein. espresso-Verständnis | Diese Inhalte verschaffen schnell und einfach ein Aha-Erlebnis. Sie helfen dabei, das Wissen zu verinnerlichen. espresso-Wissen | Hierbei handelt es sich um Inhalte, ohne die ein Ver‐ ständnis des Themas nicht möglich ist. Kurzum: Sie sind essenziell. <?page no="11"?> 1 Einführung in die Versicherungswelt Wie helfen Versicherungen dabei, unser Leben und unsere Existenz zu schützen? espresso-Wissenscheck | https: / / narr.kwaest.io/ s/ 1405 espresso-Keywords | Risikoausgleich, Kollektiv, Prämie, Versiche‐ rungssumme, Sparten, Geschichte espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? Dieses Kapitel erläutert die prinzipielle Funktionsweise von Versiche‐ rungen. Es gibt einen Einblick in die Risikotheorie und in die historische Entwicklung von Versicherungen. Versicherungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ohne Versicherungen käme in unserer heutigen Wirtschaftswelt kein Geschäft mehr zustande, würden nur wenige Verträge abgeschlossen und viel mehr Menschen in existenzielle Not geraten. Dabei sind die meisten Versiche‐ rungen eher unscheinbar. Einmal abgeschlossen, abgeheftet und nie wie‐ der hervorgeholt. An die Versicherung denkt man nicht, außer bei der Jahresabrechnung oder eben - und dann ist man froh, eine Versicherung abgeschlossen zu haben---im Schadensfall. Doch wie funktionieren Versicherungen eigentlich? Der Kern jeder Ver‐ sicherung ist die Absicherung eines Risikos. Ein Versicherungsnehmer möchte sich für den Fall, dass ein Risiko eintritt, gegen dieses Risiko finanzi‐ ell absichern. Das bedeutet, dass der Versicherer bei Eintritt des Risikos eine vorher vereinbarte (Versicherungs-)Summe an den Versicherungsnehmer zahlt. Für diese Absicherung zahlt der Versicherungsnehmer einen Beitrag, die sogenannte Prämie. <?page no="12"?> 1 Zur Geschichte der Versicherung in Deutschland haben Peter Borscheid (Borscheid 2010) und Peter Koch (Koch 2017) jeweils kurze und gut lesbare Aufsätze verfasst. Versicherungssumme Prämie Versicherungsnehmer Versicherungsgeber Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig. In der Landwirtschaft ver‐ sichert man sich beispielsweise gegen Hagelschäden, im privaten Bereich gegen Berufsunfähigkeit und im gewerblichen Bereich gegen Kreditausfälle. Historisch gesehen waren vor allem Todesfälle und Schiffsunfälle versicher‐ bar. Grundsätzlich kann jedes Risiko versichert werden, sofern sich ein Versicherer findet, der bereit ist, das Risiko zu übernehmen. Man kann es mit einer Wette vergleichen. Der Versicherer wettet, dass das Risikoereignis nicht eintritt und er die Prämie behalten darf. Der Versicherungsnehmer hofft natürlich auch, dass das Risiko nicht eintritt. Da er sich jedoch nicht sicher ist und der Eintritt für ihn schwerwiegende Folgen haben kann, zahlt er einen kleinen Betrag, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Die Analogie stimmt jedoch nicht ganz, denn aus Sicht des Versicherers ist es keine Wette, sondern reine Statistik. So können die Versicherungen sehr genau abschätzen, wie hoch die ausgezahlten Leistungen sind. Aber dazu später mehr. Historisch gesehen gibt es zwei Herangehensweisen an Versicherungen, die sich mit den weiter unten aufgeführten zwei grundlegenden Prinzipien der Funktionsweise von Versicherungen decken. espresso-Verständnis | Geschichte der Versicherung Versicherungen gibt es schon sehr lange. Zwar nicht in der Form, wie wir sie heute kennen, aber das Bestreben der Menschen, sich gegen die Unwägbarkeiten des Lebens abzusichern, reicht weit in die Geschichte der Menschheit zurück. 1 12 1 Einführung in die Versicherungswelt <?page no="13"?> 2 Siehe (Maggioni 2024), S.-8. Die Geburtsstunde des modernen Versicherungswesens wird heute auf das 17. Jahrhundert datiert, als in England die ersten organisier‐ ten Versicherungsgesellschaften entstanden. Ausgangspunkt war der immer größer werdende Warenverkehr auf dem Seeweg. Reeder, Schiffseigner und Kaufleute wollten sich gegen Verluste beim Trans‐ port ihrer Waren über die Meere absichern. Ein beliebter Treffpunkt für solche Geschäfte war das Kaffeehaus „Lloyd’s CoffeHouse“, nach dem die erste Versicherungsgesellschaft „Lloyds of London“ benannt wurde. Im Kaffeehaus trafen sich die sogenannten „Underwriter“, die ein Risiko einschätzten und mit Hilfe statistischer Annahmen versuchten, eine angemessene Prämie für die Transportversicherung zu berechnen. Die Versicherung von Schiffstransporten wurde jedoch schon rund 300 Jahre früher in Italien praktiziert. Ein erster echter Versicherungs‐ vertrag datiert vom 18. März 1343 in Genua 2 und dokumentiert die Absicherung einer Handelsreise. Darin verpflichtete sich Amichetto Pinello, für die sichere Überfahrt von zehn Ballen Tuch gegen Zahlung von 680 Goldflorinen zu sorgen. Die geplante Route führte vom Hafen Porto Pisano zu einem nicht näher bezeichneten Hafen auf Sizilien. Hier ging es also darum ein Risiko, den Verlust der Ware, abzuschät‐ zen und bei Eintritt des Risikos übernahm ein Vertragspartner den finanziellen Verlust. Im Gegensatz dazu entstand im Mittelalter durch den Zusammenschluss von Berufsgruppen (meist handwerkliche Berufe, wie Zimmerleute o.ä.) in sogenannten Gilden oder Zünften eine andere Form der Risikoab‐ sicherung. Die Zünfte hatten unter anderem die Aufgabe, für die Ge‐ sundheitsversorgung ihrer Mitglieder zu sorgen. So gab es in manchen Mittelalterlichen Städten einen festen Arzt, zu welchem bestimmte Be‐ rufsgruppen gehen konnten und dessen Bezahlung die Zunft übernahm. Diese Zusammenschlüsse bildeten den Grundstein für die noch heute bestehenden genossenschaftlichen Innungskrankenkassen. Sie waren also der Grundstein für die heutige Form der Krankenversicherung. Darüber hinaus übernahmen die Zünfte die Absicherung gegen berufliche Risiken wie Arbeitsunfälle, Krankheit oder den Verlust der Arbeitsfä‐ higkeit. Ein zentraler Bestandteil dieser Gemeinschaften war auch die 1 Einführung in die Versicherungswelt 13 <?page no="14"?> 3 Siehe (Maggioni 2024), S.-5. Unterstützung im Todesfall. Die Zünfte organisierten nicht nur die Beer‐ digungen ihrer Mitglieder, sondern sorgten oft auch für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Dazu zahlten alle Mitglieder regelmäßig Beiträge in einen gemeinsamen Fonds ein, der im Bedarfsfall genutzt wurde. Diese Form der Absicherung eines Todesfalls durch eine Gruppe, also ein Kollektiv, gab es bereits in der Antike oder auch im alten Rom, dort bekannt als collegia funeratica. 3 Diese Art der Risikoabsicherung unterscheidet sich grundlegend von den Handelsversicherungen, wie sie in Städten wie Genua und Venedig praktiziert wurden. Während die Handelsversicherungen primär auf finanziellen Gewinn und die Absicherung wirtschaftlicher Interessen abzielten, standen bei den Zünften soziale Fürsorge und die Stärkung der Gemeinschaft im Vordergrund. Im Prinzip zeigen sich hier die beiden unterschiedlichen Mechanismen der Risikoabsi‐ cherung. Da ist einmal der Ausgleich von Risiken im Kollektiv und der Zeit und auf der anderen Seite die statistische Abschätzung von Risiken durch mathematische Grundlagen. Beispiel Nehmen wir an, wir seien eine Gruppe von 20 Jugendlichen und möchten uns absichern, dass keinem von uns das Handy kaputt geht. Leider ist es aber so, dass eigentlich jedes Jahr einem oder einer von uns sein Handy im Wert von ca. 200 € kaputt geht. Wenn nun jeder von uns jährlich 10 € in einem Topf legt, dann haben wir 20 mal 10 € also 200 € jedes Jahr zur Verfügung um einer/ einem von uns ein neues Handy zu kaufen. 14 1 Einführung in die Versicherungswelt <?page no="15"?> 4 Wie wir im Kapitel „Schadensversicherung“ sehen werden, hängt diese Aussage natürlich davon ab, wie das Kollektiv und die Absicherung gewählt sind. So kann es bei Hagelversicherungen zu sogenannten „Kumulrisiken“ kommen, wenn ein Gewitter sehr lokal und sehr heftig niedergeht. Davon können dann alle Landwirte eines Dorfes betroffen sein. An diesem Beispiel sehen wir die beiden Mechanismen des Risikoausg‐ leichs. Einmal den Ausgleich im Kollektiv. Es geht nur einem/ einer der Jugendlichen das Handy kaputt, so dass der Schaden, die fiktiven 200 €, aufgeteilt auf alle Jugendlichen nur einen kleinen Betrag ausmachen. Daneben sehen wir noch den Ausgleich in der Zeit. Es geht pro Jahr nur ein Handy kaputt und nicht jede Woche eines. Diese beiden Mechanismen treten in jedem Kollektiv und bei sehr vielen Ereignissen im Leben auf. Egal ob es sich um eine Gruppe von Landwirten handelt, welche sich gegen einen Hagelschaden absichern möchte. Oder um eine Gruppe von Skifahrenden, welche sich gegen einen Skiunfall absichern will. In beiden Fällen ist es eher unwahrscheinlich, dass alle Landwirte von einem Unwetter betroffen sind, oder alle Skifahrende einer Gruppe von einem Skiunfall. 4 Was einmal daran liegt, dass nicht jeden Tag ein Unwetter auftritt und zum anderen, dass die Unwetter lokal auftreten und somit nicht alle Felder davon betroffen sind. Genauso ist es bei den Skifahrenden. Nicht alle werden in jedem Skiurlaub einen Skiunfall haben. espresso-Wissen | Risikoausgleich In einer Gruppe verteilen sich Risiken auf alle Mitglieder der Gruppe. Ein Ereignis betrifft somit typischerweise nicht alle Mitglieder einer Gruppe, sondern nur wenige. Wenn aber alle Mitglieder etwas vom Schaden der Betroffenen übernehmen, muss jeder nur einen kleinen Teil des Schadens tragen. Ebenso treten viele Ereignisse zwar wiederkehrend aber in größerem zeitlichem Abstand voneinander auf. Auf ein Jahr mit Schadenereignis folgen gegeben falls mehrere Jahre ohne Schaden‐ ereignisse. So verteilt sich das Risiko über die Zeit. Man spricht vom Ausgleich im Kollektiv und vom Ausgleich in der Zeit. Den Risikoausgleich im Kollektiv gibt es, wie oben im Geschichtsabschnitt beschrieben, schon lange. Was zur heutigen Form der Versicherung aber 1 Einführung in die Versicherungswelt 15 <?page no="16"?> noch fehlt, ist die sogenannte Risikokalkulation. Dabei geht es darum, die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten bestimmter Ereignisse und deren Auswirkungen „mathematisch“ zu ermitteln. Denn wenn wir die Wahr‐ scheinlichkeiten und die Auswirkungen kennen, können wir berechnen, welchen Schadenwert wir im Durchschnitt erwarten dürfen. Im Handybeispiel gesprochen möchten wir also herausfinden, wie oft ein Handy tatsächlich kaputtgeht - ob es wirklich nur eines pro Jahr ist. Genau solche Überlegungen sind die Grundlage moderner Versicherungen. espresso-Wissen | Risikokalkulation Die Risikokalkulation dient dazu, Unsicherheiten planbar zu machen. Sie basiert auf der Analyse, wie wahrscheinlich bestimmte Ereignisse sind und welche finanziellen Auswirkungen diese haben. So kann mittels des Erwartungswertes berechnet werden, welche Kosten in einer Gruppe und welche über die Zeit zu erwarten sind. Durch die Kombination von Wahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen entsteht eine solide Grundlage, um Beiträge fair und nachhaltig zu kal‐ kulieren. Die Risikokalkulation ist somit der Schlüssel für die Stabilität und Funktionsweise moderner Versicherungen. Um das besser zu verstehen, starten wir mit einem Beispiel. Keine Sorge, es geht ganz spielerisch zu: Wir werfen einen Blick auf ein Würfelspiel. Beispiel Nehmen wir an, ich schlage Ihnen ein kleines Glücksspiel vor. Sie würfeln mit einem sechsseitigen, fairen Würfel. Die Spielregeln sind einfach: - Würfeln Sie eine 1 oder 2, erhalten Sie 50 Cent Gewinn. - Würfeln Sie eine 3, 4 oder 5, erhalten Sie 1-Euro Gewinn. - Würfeln Sie eine 6, erhalten Sie 1,50 Euro Gewinn. Sie dürfen so oft würfeln, wie Sie möchten. Jede Runde kostet Sie jedoch 1-Euro Einsatz. Und nun die entscheidende Frage: Würden Sie mitspielen? Wenn Sie sich entschieden haben, dann können Sie jetzt weiterlesen und herausfinden, ob Sie die richtige Entscheidung getroffen haben. 16 1 Einführung in die Versicherungswelt <?page no="17"?> Wie können wir entscheiden, ob dieses Spiel gut für den Spieler oder gut für den Anbieter ist? Nun, indem wir es berechnen. Wir berechnen den Gewinn, den wir erwarten dürfen und vergleichen ihn mit dem Einsatz. Wenn der erwartete Gewinn höher ist als der Einsatz, lohnt es sich für uns, zu spielen - und zwar möglichst oft. Liegt der erwartete Gewinn hingegen unter dem Einsatz, lassen wir besser die Finger davon. Ist der erwartete Gewinn genau so hoch wie der Einsatz, sprechen wir von einem fairen Spiel. Zuerst überlegen wir: Bei einem sechsseitigen Würfel hat jede Zahl die gleiche Wahrscheinlichkeit. Wir können also berechnen, wie oft wir jeden möglichen Gewinn erwarten dürfen: - Würfeln Sie eine 1 oder 2, erhalten Sie 50 Cent. Das passiert in zwei von sechs Fällen, also etwa in einem Drittel aller Würfe. - Würfeln Sie eine 3, 4 oder 5, bekommen Sie 1 Euro. Diese Ergebnisse kommen in drei von sechs Fällen vor, also können wir davon ausgehen, dass etwa die Hälfte aller Würfe eine 3, 4 oder 5 sein werden. - Würfeln Sie eine 6, gewinnen Sie 1,50 Euro. Das passiert aber leider nur in einem von sechs Würfen. Jetzt stellen wir uns vor, Sie würfeln 60-mal hintereinander. Aus den obigen Überlegungen können wir erwarten, dass: - etwa 20-mal eine 1 oder 2 fällt, was 20 x 50 Cent ergibt, also 10 Euro, - etwa 30-mal eine 3, 4 oder 5 fällt, was 30 x 1 Euro ergibt, also 30 Euro, - etwa 10-mal eine 6 fällt, was 10 x 1,50 Euro ergibt, also 15-Euro. Wir können also davon ausgehen, dass wir bei 60 Spielen etwa 55 Euro gewinnen werden. Das klingt doch gut. Wäre da nicht der Einsatz. Die 60 Spiele kosten uns ja auch gerade 60 Euro. Das klingt nicht gut. Langfristig machen Sie bei diesem Spiel also Verlust. Ich hoffe, Sie haben sich gegen eine Teilnahme entschieden. Wir können das Ganze noch etwas mathematischer angehen und den sogenannten Erwartungswert berechnen. Dazu benötigen wir die Wahrscheinlichkeit für einen bestimmten Würfelwurf. Da wir zum Beispiel die 6 in einem von sechs Fällen würfeln können, beträgt die Wahrscheinlichkeit eine 6 zu werfen gerade 1/ 6. Die 50 Cent gewinnt man in zwei von sechs Fällen. Die Wahrscheinlichkeit beträgt also 2/ 6. Den 1 Euro Gewinn macht man in drei von sechs Fällen. Die 1 Einführung in die Versicherungswelt 17 <?page no="18"?> 5 Würde man den Gewinn bei einer 6 auf zwei Euro erhöhen, dann wäre der Erwartungs‐ wert genau ein Euro und das Spiel wäre ein faires Würfelspiel. Bei dem im langfristigen Mittel die Spieler genauso viel gewinnen/ verlieren, wie die Bank. Ein solches Spiel würde natürlich kein gewinnorientierter Glücksspielanbieter anbieten. Wahrscheinlichkeit beträgt also 3/ 6. Multipliziert man die Wahrschein‐ lichkeit an den erwarteten Gewinn, so erhält man den Erwartungswert für den Gewinn: E(G) = 26 ⋅ 0, 50 + 36 ⋅ 1, 00 + 16 ⋅ 1, 50 ≈ 0, 92 Die Zahl ist leider kleiner als der Einsatz eines Euros und daher ist dieses Spiel auch nicht fair. 5 Was hat dieses Beispiel mit Versicherungen zu tun? Nehmen wir einmal an, wir wüssten die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Ereignisses und die finanzielle Höhe des Schadens, der durch das Ereignis entsteht. Wenn wir beide Werte kennen, können wir den erwarteten Schaden berechnen, wie beim Würfelspiel. Dieser erwartete Schaden muss durch die erwarteten Beiträge gedeckt sein. Das heißt, die erwarteten Beiträge müssen genauso hoch sein wie der erwartete Schaden. In der Versicherungsmathematik nennt man diese Gleichheit Äquivalenzgleichung. E(B) = E(L) Wobei E hier für den Erwartungswert und B für Beiträge, so wie L für Leistungen steht. Leistungen kann hier synonym mit Schadenszahlungen verstanden werden. Dies ist die prinzipielle Gleichung, die jedem Versiche‐ rungsprodukt zugrunde liegt. Nur so lange diese gilt, ist eine Versicherung fair und korrekt berechnet. Versicherungen sind also von Natur aus eigent‐ lich ein faires Spiel. Den gezahlten Beiträgen stehen immer genauso hohe Leistungszahlungen an die Beitragszahler gegenüber. espresso-Wissen | Äquivalenzgleichung Die Äquivalenzgleichung besagt, dass die Beiträge gleich hoch sein müssen wie die zu erwartenden Leistungen. Das heißt, die Beiträge 18 1 Einführung in die Versicherungswelt <?page no="19"?> müssen die Schäden im langfristigen Durchschnitt decken. Mathema‐ tisch ausgedrückt: Der Erwartungswert der Beiträge muss gleich dem Erwartungswert der Leistungen sein. Die obige Äquivalenzgleichung funktioniert in unserem Handy-Beispiel, wenn sich 20 oder mehr Freunde zusammenschließen und ein Kollektiv bilden, um sich gemeinsam zu versichern. Bei professionellen Versiche‐ rungsanbietern kommt jedoch ein weiterer Term auf der rechten Seite der Gleichung hinzu: die Kosten der Versicherung. Ein Versicherungsun‐ ternehmen hat laufende Kosten für die Verwaltung der Versicherungen. Ein Bürogebäude muss bezahlt werden, die Mitarbeiter des Unternehmens erhalten Gehälter, heutzutage muss eine funktionierende IT betrieben wer‐ den und typischerweise erhalten Versicherungsvermittler eine Provision für den Verkauf eines Versicherungsvertrages. All diese Kosten müssen vom Versicherungsunternehmen getragen werden. Sie werden auch als Betriebskosten bezeichnet. Die Äquivalenzgleichung ändert sich zu E(B) = E(L) + E(K ) Die Beiträge müssen also nicht nur die erwarteten Leistungen, sondern auch die erwarteten Kosten für den Versicherungsbetrieb decken. Für eine Versicherung bedeutet dies, dass sie, um wirtschaftlich arbeiten zu können, sowohl die linke Seite, die zu erwartende Beiträge, als auch die rechte Seite, die zu erwartenden Leistungszahlungen und die zu erwarten‐ den Kosten, kennen oder möglichst gut abschätzen können muss. Die linke Seite liegt grundsätzlich vollständig in der Hand der Versicherung. Sie kann festlegen, wie hoch die Beiträge für ein bestimmtes Produkt sein sollen. Da die Versicherungen aber untereinander im Wettbewerb stehen, verhindert der freie Markt hier eine zu freie oder zu hohe Wahl der Prämien. Wenn man bei einer anderen Versicherung den gleichen Versicherungsschutz zu einer günstigeren Prämie bekommt, dann wechselt man eben den Versicherer. Gerade in der Kfz-Versicherung ist dies derzeit stark zu beobachten. Die Unternehmen sind also nicht völlig frei in der Wahl der Prämien. Bei der Höhe der Kosten haben die Unternehmen ebenfalls einen gewissen Spielraum. Die Gehälter der Mitarbeiter, die Größe des Bürogebäudes, die Höhe der Provision sind Größen, welche das Unternehmen steuern kann. Wieder nicht völlig frei steuerbar, denn auch hier spielt der Markt eine 1 Einführung in die Versicherungswelt 19 <?page no="20"?> 6 Sterbetafeln sind Tabellen, aus denen hervorgeht, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person eines bestimmten Alters und Geschlechts in einem bestimmten Lebensjahr stirbt. Wir werden im Kapitel über die Lebensversicherung darauf zurückkommen. Rolle. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zu anderen Unternehmen wechseln, wenn dort höhere Gehälter gezahlt werden. Genauso wie Ver‐ sicherungsvermittler bei einer sehr niedrigen Provision wahrscheinlich ein vergleichbares Produkt eines anderen Anbieters mit einer höheren Provision verkaufen würden. Den geringsten Einfluss haben die Unternehmen allerdings auf die zu erwartenden Leistungen, denn diese hängen direkt von den versicherten Risiken ab. Die Versicherung kann nicht steuern, ob ein Sturm eine Stadt verwüstet, ein Haus abbrennt oder jemand einen Verkehrsunfall verursacht. Was sie jedoch tun kann, ist, möglichst genau abzuschätzen, wie häufig solche Ereignisse auftreten und wie hoch die daraus resultierenden Schäden voraussichtlich sein werden. Hier kommt wieder die oben angesprochene Risikokalkulation ins Spiel. Die Einschätzungen der zu erwartenden Leis‐ tungen basieren auf statistischen Daten und Erfahrungswerten. Diese Risikokalkulation ist jedoch keineswegs einheitlich, denn jede Versicherungssparte bringt ihre eigenen Besonderheiten und Herausforde‐ rungen mit sich. Die Art der versicherten Risiken und die Schäden, die daraus resultieren können, unterscheiden sich erheblich zwischen den Sparten. In der Lebensversicherung stehen langfristige Verpflichtungen im Vor‐ dergrund. Hier geht es darum, die Wahrscheinlichkeit des Todes oder des Erreichens bestimmter Altersstufen zu berechnen. Beispielsweise wird im Todesfall eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Oder es wird während des Erwerbslebens Geld eingezahlt, das im Alter als Rente wieder ausgezahlt wird. In beiden Fällen muss man wissen, wie wahr‐ scheinlich es ist, dass eine Person in einem bestimmten Alter stirbt. Dazu nutzen die Versicherer Daten wie Sterbetafeln 6 , Gesundheitsstatistiken und demografische Entwicklungen. Solche Risiken sind relativ gut kalkulierbar, da sie auf großen Datenmengen und langfristig stabilen Trends beruhen. Ganz anders sieht es in der Sachversicherung aus, wo Risiken wie Sturmschäden, Einbruchdiebstahl oder Feuer versichert werden. Hier spie‐ len Umweltfaktoren wie Wetterextreme, regionale Besonderheiten und sogar gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle. Diese Risiken sind häufig ungleich schwerer vorherzusagen, da sie von kurzfristigen und zufälligen 20 1 Einführung in die Versicherungswelt <?page no="21"?> 7 Die Kopfpauschale gibt an, wie hoch die durchschnittlichen jährlichen Krankheitskos‐ ten für eine Person eines bestimmten Geschlechts pro Lebensjahr sind. Ereignissen geprägt sind. Zusätzlich spielt hier vermehrt der Klimawandel eine große Rolle. Durch die menschengemachte Veränderung des Klimas entstehen häufiger Extremwetterereignisse, die auch extreme Schäden nach sich ziehen. Aber nicht nur solche großen Schäden werden in der Sachver‐ sicherung abgesichert. Es gibt auch Angebote, die speziell für kleinere Schäden, wie z.-B. Verlust oder Defekt des Handys, entwickelt wurden. In der Kfz-Versicherung, die eigentlich zur Sachversicherung gehört, kommen andere Parameter ins Spiel. Unfallstatistiken, Fahrzeugtypen, Fah‐ rerprofile und regionale Unfallhäufigkeiten sind zentrale Faktoren, die in die Kalkulation einfließen. Versichert werden hier vor allem Schäden an Fahrzeugen im täglichen Straßenverkehr. Auch die Krankenversicherung erfordert eine spezifische Kalkulation. Hier müssen Gesundheitsdaten, Kosten für Behandlungen und Medika‐ mente sowie Alter und Geschlecht der Versicherten in die Berechnungen einfließen. Mathematisch wird mit sogenannten Kopfpauschalen 7 gearbei‐ tet. Zusätzlich ist die Krankenversicherung besonders stark von politischen und gesetzlichen Vorgaben beeinflusst. Prinzipiell geht es aber bei jeder Art der Krankenversicherung darum, die Kosten für eine gesundheitliche Behandlung durch einen Versicherungsvertrag abzudecken. espresso-Verständnis | Versicherungssparten In der Versicherungswelt unterscheidet man hauptsächlich zwischen drei großen Sparten: - Lebensversicherung: Sie sichert Risiken des Lebens ab, wie Tod, Altersvorsorge, Pflegebedürftigkeit oder auch Berufsunfähigkeit. - Schadenversicherung: Diese umfasst Sachversicherungen wie die Hausrat- oder Kfz-Versicherung, die Schäden an Eigentum oder Dritten abdecken. - Krankenversicherung: Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Krankheit und Gesundheitskosten, entweder als gesetzliche oder private Versicherung. 1 Einführung in die Versicherungswelt 21 <?page no="22"?> Es gibt viele weitere Arten von Versicherungen. In den letzten Jahren sind beispielsweise Cyberversicherungen entstanden, die Schäden durch Hackerangriffe decken sollen. In der Finanzindustrie gibt es Versicherungen, die im Falle eines Kreditausfalls die noch offene Schuld abdecken. Im Pro‐ fifußball werden finanzielle Verluste durch eine sogenannte „Prize-Indem‐ nity-Versicherung“ abgedeckt. Angeblich lassen auch einige Berühmtheiten verschiedene Körperteile versichern. Solange sich jemand findet, der bereit ist, das Risiko zu tragen, und solange sich beide Parteien auf einen fairen Preis einigen können, spricht dem auch nichts entgegen. Aber kommen wir zurück zu unserer Eingangsfrage, wie Versicherungen dabei helfen unser Leben und unsere Existenz zu schützen. Ein Punkt ist die Schadensprävention. Sorgt ein bestimmtes Verhalten dafür, dass Schäden erst gar nicht auftreten, dann müssen Versicherungen auch keine Leistungen auszahlen. So kann also auch auf die rechte Seite der Äquivalenzgleichung Einfluss genommen werden. espresso-Wissen | Schadensprävention Schadensprävention zielt darauf ab, Risiken zu erkennen und Maßnah‐ men zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. Dazu gehören Sicherheitsvorkehrungen wie Brandschutz, regelmäßige Wartungen und Schulungen zur Unfallvermeidung, in der Sachversi‐ cherung aber auch Gesundheitskurse oder Boni für Sportkurse in der Krankenversicherung. Prävention ist essenziell, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Aus‐ maß von Schäden zu reduzieren — was langfristig sowohl Versicherern als auch Versicherten zugutekommt. Das führt dazu, dass durch Versicherungen auch viele Vorschriften und Regeln des alltäglichen Lebens beeinflusst werden. So macht die Unfallforschung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) zum Beispiel regelmäßig Vorschläge, wie die Straßenverkehrsordnung angepasst werden könnte, um Unfälle zu verhindern. Versicherungen sichern also unser Leben durch vorbeugende Maßnah‐ men. Aber auch die beste Vorsorge kann nicht jeden Schaden verhindern. Ist ein Schaden eingetreten, kommt der zweite, vielleicht noch wichtigere Aspekt der Existenzsicherung durch Versicherungen zum Tragen. Denn 22 1 Einführung in die Versicherungswelt <?page no="23"?> dann wirken Versicherungen als gesamtgesellschaftliche Stütze, indem sie ihre Versicherten vor zu hohen finanziellen Belastungen schützen. Sie verteilen das Risiko auf viele Schultern und sorgen dafür, dass einzelne Personen oder Unternehmen nicht durch unvorhersehbare Ereignisse in den finanziellen Ruin getrieben werden. Mit diesem Prinzip der Risiko- und Lastenverteilung tragen Versicherungen wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität und Sicherheit der Gesellschaft bei. Dieser Ausgleichsmechanismus hat zu den stabilen Lebensverhältnissen beigetragen, in denen wir heute leben. Von den ersten Seeversicherungen bis zu modernen Policen für alle Lebensbereiche sichern Versicherungen Menschen gegen existenzielle Bedrohungen ab. Das Grundprinzip ist dabei immer gleichgeblieben: Risiken kalkulieren, Beiträge gerecht verteilen und im Schadensfall finanzielle Sicherheit bieten. Die Risikobewertung mit ihren mathematischen Grundlagen wie der Äquivalenzgleichung, sowie der Ausgleich im Kollektiv und in der Zeit, sorgen dafür, dass Versicherungen nachhaltig funktionieren. In den nächsten Kapiteln geht es um die verschiedenen Versicherungs‐ sparten. Wir schauen uns genauer an, wie Lebens-, Schaden- und Kran‐ kenversicherungen funktionieren und welche Mechanismen hinter ihren Leistungen stecken. 1 Einführung in die Versicherungswelt 23 <?page no="25"?> 8 Terry Pratchett, ein begnadeter Fantasy-Autor, hat geschrieben, dass nur Hexen ihren genauen Todeszeitpunkt im Voraus kennen. Dass dies nicht immer von Vorteil ist, hat er in seinem Roman „Die Krone des Schäfers“ auf sehr amüsante Weise dargestellt. vgl. (Pratchett 2015) 2 Lebensversicherungen Wie kann meine Versicherung mir lebenslang Geld versprechen, wenn sie doch gar nicht weiß, wie lange ich lebe? espresso-Wissenscheck | https: / / narr.kwaest.io/ s/ 1406 espresso-Keywords | Lebenserwartung, Risikolebensversicherung, Er‐ lebensfallversicherung, Kapitaldeckung, Sterbetafeln espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? Dieses Kapitel zeigt, wie Lebensversicherungen funktionieren und warum sie langfristige finanzielle Zusagen machen können. Es geht um die Arten von Lebensversicherungen und die mathematischen Prinzi‐ pien dahinter. Starten wir mit der Eingangsfrage: Wie kann die Versicherung lebenslang Geld auszahlen? Weiß Sie denn, wie lange eine Einzelperson lebt? Nein, das weiß sie natürlich nicht. 8 Aber wie im einleitenden Kapitel schon erläutert, arbeiten Versicherungen mit Kollektiven und mit Wahrscheinlichkeiten. Die Versicherung weiß also nicht genau, wann eine Einzelperson stirbt, sie hat aber gute Annahmen darüber, wann von einer Gruppe an Menschen alle verstorben sind. Denn während die Lebensdauer einer einzelnen Person ungewiss ist, lassen sich in einer großen Gruppe von Menschen Muster erkennen und eine Restlebenserwartung verlässlich schätzen. In diesem Kapitel werden wir uns ansehen, wie Lebensversicherungen funktionieren. Zunächst betrachten wir die unterschiedlichen Versiche‐ rungsarten - von der Risikolebensversicherung, die im Todesfall zahlt, bis zur kapitalbildenden Lebensversicherung und Rentenversicherung, die Vermögen aufbauen oder lebenslange Auszahlungen sichern. Anschließend werfen wir einen Blick auf die mathematischen Grundlagen, also darauf wie <?page no="26"?> bei Lebensversicherungen die Äquivalenzgleichung aufgebaut ist. Das wird uns zum Thema Sterbewahrscheinlichkeiten und Rückstellungen bringen. Aber beginnen wir mit den verschiedenen Produktarten in der Lebens‐ versicherung: espresso-Wissen | Produktarten der Lebensversicherung Lebensversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten - je nach Bedarf und Lebenssituation: - Risikolebensversicherung: Schützt Hinterbliebene, indem sie im To‐ desfall eine feste Summe auszahlt. Besonders wichtig für Familien oder Kreditabsicherungen. Hierunter fällt auch die sogenannte Ster‐ begeldversicherung. - Kapitalbildende Lebensversicherung: Kombiniert Sparen und Absi‐ cherung. Am Ende der Laufzeit gibt es entweder eine Auszahlung oder eine Rente. - Rentenversicherung: In der Ansparphase werden Beiträge gezahlt, welche die Versicherung für verwaltet, in der anschließenden Aus‐ zahlungsphase wird eine (lebenslange) Rente ausgezahlt. - Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Falls man wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, sichert die BU das Einkommen ab. - Pflegeversicherung: Unterstützt finanziell, wenn man pflegebedürf‐ tig wird. Alle diese Produkte beruhen auf denselben Prinzipien, helfen aber in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. Es gibt darüber hinaus noch weitere Pro‐ duktarten, dies sind aber die wichtigsten. Die Risikolebensversicherung ist die einfachste Form der Lebensversi‐ cherung: Sie zahlt eine vorher vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie dient vor allem der finanzi‐ ellen Absicherung von Hinterbliebenen oder der Absicherung von Krediten. 26 2 Lebensversicherungen <?page no="27"?> 9 Sterbegeldversicherungen sind, wie die Stiftung Warentest schreibt, selten sinnvoll. Vgl. (Stiftung Warentest 2024). Überlegen Sie sich also gut, ob sich ein Abschluss einer solchen Versicherung lohnt, oder ob es nicht bessere Möglichkeiten gibt, Ihre Hinterbliebenen bei Ihrer Bestattung finanziell zu entlasten. Beispiel Risikolebensversicherung Anna und Tobias haben ein Haus gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Sie können den Kredit problemlos bedienen und zu‐ rückzahlen, solange beide leben und ihren Teil zur Kreditrate beitragen. Stirbt jedoch einer der beiden, wäre der andere gezwungen, das Haus zu verkaufen, um die Restschuld begleichen zu können. Um für diesen Fall abgesichert zu sein, schließen beide eine Risiko-Lebensversicherung ab, die dem Überlebenden im Todesfall des anderen genug Geld auszahlen würde, um den restlichen Kredit abbezahlen zu können. Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung. Sie war früher weit verbreitet und dient dazu, die Bestattungskosten abzu‐ decken und Hinterbliebene finanziell zu entlasten. 9 Da in der Regel nur geringe Summen ausgezahlt werden, sind die Beiträge in der Regel niedrig. Allerdings werden diese Versicherungen vor allem an Personen ab 50 Jahren verkauft, wodurch sich die Prämien aufgrund des höheren Sterberisikos wieder erhöhen. Warum das so ist, schauen wir uns später genauer an. Zunächst gehen wir auf die anderen Produktarten ein. Kapitalbildende Lebensversicherungen sind Verträge, bei denen über einen längeren Zeitraum - meist 5, 10 oder 20 Jahre - regelmäßig Beiträge eingezahlt werden. Die Versicherungsgesellschaft verwaltet dieses Geld und legt es am Finanzmarkt an, um Erträge zu erwirtschaften. Am Ende der Laufzeit bekommt die versicherte Person entweder eine einmalige Kapital‐ auszahlung (also die eingezahlten Beiträge plus Zinsen) oder sie entscheidet sich für eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Um das Produkt von einem reinen Sparprodukt bei einer Bank zu unterscheiden, enthalten kapi‐ talbildende Lebensversicherungen noch einen risikobehafteten Vertragsteil. Meist besteht während der gesamten Laufzeit ein Todesfallschutz: Verstirbt die versicherte Person vorzeitig, wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapitalbildende Lebensversicherungen werden heute nur noch selten angeboten oder verkauft. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Erstens sind die garantierten Zinsen, die Versicherer auf das angesparte Kapital bieten, 2 Lebensversicherungen 27 <?page no="28"?> in den letzten Jahren stark gesunken - und liegen oft unter dem Niveau anderer Spar- oder Investmentprodukte. Zweitens hat sich die steuerliche Behandlung dieser Verträge seit der Reform im Jahr 2005 verschlechtert. Seitdem müssen Auszahlungen aus kapitalbildenden Lebensversicherungen in vielen Fällen versteuert werden, was die ohnehin niedrige Rendite zusätzlich schmälert. Neben den reinen Risikolebensversicherungen werden heute vor allem Rentenversicherungen im Rahmen der Lebensversicherung verkauft. Sie dienen der privaten Altersvorsorge und funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Man zahlt über Jahre hinweg Beiträge ein - entweder regelmäßig oder als Einmalbetrag - und erhält später eine garantierte monatliche Rente, solange man lebt. Damit schützen Rentenversicherungen vor dem sogenannten Langlebigkeitsrisiko, also der Gefahr, dass das eigene Geld im Alter nicht ausreicht. Beispiel: Aufgeschobene Rentenversicherung Herr Müller ist 40 Jahre alt und möchte im Alter vorsorgen. Er ent‐ scheidet sich für eine aufgeschobene Rentenversicherung: Ab sofort zahlt er monatlich 150 € in seinen Vertrag ein - und das für die nächsten 27 Jahre. Ab seinem 67. Lebensjahr soll die Versicherung dann jeden Monat eine lebenslange Rente an ihn auszahlen. Die „Aufschiebung“ bedeutet: Die Rentenzahlung beginnt nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Versicherung sammelt in der Zwischenzeit seine Beiträge, legt sie an und berechnet basierend auf Lebenserwartung und Zinsen die spätere monatliche Rente. Im Anschluss an die „Aufschubzeit“ bekommt Herr Müller in der Auszah‐ lungsphase jeden Monat eine Überweisung von der Versicherung. Der große Vorteil für Herrn Müller: Egal wie alt er wird - die Rente fließt, solange er lebt. So muss er sich keine Sorgen machen, dass sein Geld im hohen Alter irgendwann aufgebraucht ist. Bevor wir uns die letzten beiden Produktarten ansehen, sollten wir noch einmal kurz die wichtigen Begriffe aus den vorangegangenen Absätzen wiederholen und schon etwas vorausgreifen: 28 2 Lebensversicherungen <?page no="29"?> 10 Der gdv (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gibt an, dass 35 % aller Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf psychische Leiden zurückzu‐ führen sind. (7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung o.-J.) espresso-Wissen | Wichtige Begriffe in der Lebensversicherung - Garantiezins: Der Zinssatz, den die Versicherung mindestens auf das eingezahlte Kapital gewährt. Er wird vom Staat begrenzt und ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. - Aufschubphase: Die Zeit, in der Beiträge eingezahlt werden, aber noch keine Leistung erbracht wird. Bei einer Rentenversicherung ist das die Ansparzeit bis zum Rentenbeginn. - Auszahlungsphase: Beginnt nach der Aufschubphase. Jetzt erhält der Versicherte die vereinbarte Rente - entweder lebenslang oder für eine bestimmte Dauer. - Berufsunfähigkeit: Wenn man wegen Krankheit oder Unfall dauer‐ haft nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten kann. Eine Berufsunfä‐ higkeitsversicherung zahlt dann eine monatliche Rente - oft als Zusatzbaustein in der Lebensversicherung abschließbar. Mit der Erklärung des letzten Begriffes ist auch schon klar, was eine Be‐ rufsunfähigkeitsversicherung ist: Sie sichert das Risiko ab, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen (körperlich oder psychisch) dauerhaft nicht mehr ausüben zu können. In diesem Fall zahlt sie eine monatliche Rente, um den Einkommensverlust auszugleichen. Sie ist damit eine wichtige Ab‐ sicherung - vor allem für Menschen, deren Lebensunterhalt stark von ihrer Arbeitskraft abhängt. Interessant ist die Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht nur für Personen, die körperlich arbeiten, sondern aufgrund der zunehmenden Zahl psychischer Erkrankungen eigentlich für alle. 10 Bleibt uns als letztes Produkt aus unserer Liste noch die Pflegeversiche‐ rung. Sie zahlt dann, wenn man im Alter oder aufgrund von Krankheit dauerhaft pflegebedürftig wird - also im Alltag auf Unterstützung ange‐ wiesen ist. Je nach Tarif wird ein fester monatlicher Betrag gezahlt oder die tatsächlichen Pflegekosten (teilweise) übernommen. Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdeckt, 2 Lebensversicherungen 29 <?page no="30"?> 11 Wir werden hier nur sehr vereinfachte Rechenbeispiele zur Versicherungsmathematik von Lebensversicherungen berechnen. Eine detaillierte und gut zu lesende Einführung in die Mathematik von Lebensversicherungen bietet das Buch von Michael Ortmann, siehe (Ortmann 2016). dient die private Pflegeversicherung dazu, finanzielle Lücken zu schließen und die Lebensqualität auch im Pflegefall zu erhalten. Dies sind also die Arten von Lebensversicherungen - aber wie funktionieren sie eigentlich im Hintergrund? Wie kann eine Versicherung lebenslange Renten zahlen, ohne zu wissen, wie alt jemand wird? Und wie lassen sich Risiken wie Tod oder Pflegebedürftig‐ keit überhaupt kalkulieren? Um diese Fragen zu beantworten, müssen wir uns an die Konzepte aus der Einleitung erinnern. Dort haben wir von der Äquivalenzgleichung gesprochen, also dass die erwarteten Beiträge den erwarteten Leistungen entsprechen müssen. Schauen wir uns das konkret am Beispiel einer Risikolebensversicherung an: Was bedeutet die Äquivalenzgleichung hier - und welche Rechengrößen brauchen wir, um sie anwenden zu können? 11 2.1 Vereinfachte Äquivalenzgleichung bei der Risikolebensversicherung Stellen wir uns vor, Peter, 40 Jahre alt, möchte eine einfache Risikolebensver‐ sicherung über drei Jahre abschließen, die im Todesfall eine Versicherungs‐ summe von 100.000 Euro an seine Hinterbliebenen zahlt. Nun wollen wir herausfinden, wie hoch der jährliche Beitrag sein müsste. Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass der Versicherung für das Produkt keinerlei Kosten entstehen. Dann vereinfacht sich die Äquivalenzgleichung zu: E(B) = E(L) Erwartete Beiträge gleich erwartete Leistung. Um den Beitrag berechnen zu können, müssen wir die rechte Seite der Äquivalenzgleichung, also die erwartete Leistung, bestimmen. Was muss die Versicherung also wahr‐ scheinlich bezahlen? Das hängt davon ab, wie wahrscheinlich es ist, dass Peter in den nächsten drei Jahren stirbt. 30 2 Lebensversicherungen <?page no="31"?> 12 Ein echter „No-Brainer“. Das wissen wir nicht, aber wir nehmen einfach mal an: Die Wahrschein‐ lichkeit, dass Peter im ersten Jahr stirbt, betrage 0,001, im zweiten Jahr 0,002 und im dritten Jahr 0,003. Um die erwartete Leistung der Versicherung zu berechnen, multiplizie‐ ren wir die Todeswahrscheinlichkeiten jeden Jahres mit der Versicherungs‐ summe und summieren diese Werte auf. Das ergibt: E(L) = 100 . 000 ⋅ 0, 001 + 100 . 000 ⋅ 0, 002 + 100 . 000 ⋅ 0, 003 = 100 . 000 ⋅ 0, 006 = 600 Das bedeutet: Die Versicherung erwartet durchschnittlich eine Auszahlung von 600-Euro über die gesamte Vertragsdauer. Nach dem Äquivalenzprinzip sollen die erwarteten Beiträge die erwarte‐ ten Leistungen decken. Das heißt, dass sich die Summe der Beiträge, die der Kunde in den drei Jahren zahlt, auf diese 600-Euro belaufen muss. Peter könnte also einmalig zu Beginn 600-Euro bezahlen, oder jedes Jahr einen kleineren Jahresbeitrag bezahlen. Aber Achtung! Der Jahresbeitrag beträgt nicht, wie man vielleicht erwarten könnte: 600 geteilt durch 3 also 200 Euro. Wir gehen ja davon aus, dass Peter mit geringer Wahrscheinlichkeit in den kommenden drei Jahren stirbt. Auf der linken Seite der Äquivalenzgleichung stehen die erwarteten Bei‐ träge. Wir kalkulieren also auch dort mit Wahrscheinlichkeiten. Gehen wir einmal davon aus, dass Peter seinen Jahresbeitrag immer gleich zu Beginn des Jahres bezahlt. Dann erhält die Versicherung den ersten Jahresbeitrag auf jeden Fall. Den Beitrag für das zweite Jahr erhält sie nur, wenn Peter das erste Jahr überlebt. Den Beitrag für das dritte Jahr erhält die Versicherung wiederum nur, wenn Peter die ersten beiden Jahre überlebt. Können wir die Wahrscheinlichkeit bestimmen, dass Peter das erste Jahr überlebt? Ja, das können wir. Denn Peter überlebt das erste Jahr genau dann, wenn er im ersten Jahr nicht stirbt. 12 Das Überleben des ersten Vertragsjahres ist also gerade das Gegenereignis vom Tod im ersten Vertragsjahr. Die 2.1 Vereinfachte Äquivalenzgleichung bei der Risikolebensversicherung 31 <?page no="32"?> 13 Die Wahrscheinlichkeit für ein Gegenereignis berechnet man immer mit eins minus der Wahrscheinlichkeit für das ursprüngliche Ereignis. Nehmen wir zur Veranschaulichung einen normalen sechsseitigen Würfel. So beträgt die Wahrscheinlichkeit eine 6 zu würfeln ein Sechstel. Damit ergibt sich die Wahrscheinlichkeit keine 6 zu würfeln zu eins minus ein Sechstel, also fünf Sechstel. Was auch Sinn ergibt, da der Würfel nun einmal auf fünf von sechs Seiten keine 6 anzeigt. Wahrscheinlichkeit, dass Peter das erste Jahr des Vertrages überlebt, ist somit 13 1 − 0, 001 = 0, 999 Peter überlebt also sehr sicher das erste Jahr. Um auch das zweite Jahr zu überleben, muss er das erste Jahr überleben und darf auch im zweiten Jahr nicht sterben. Diese Wahrscheinlichkeit ergibt sich aus dem Produkt der Überlebenswahrscheinlichkeiten des ersten Jahres und des zweiten Jahres, also 1 − 0, 001 ⋅ 1 − 0, 002 = 0, 999 ⋅ 0, 998 = 0, 997002 Damit wiederum können wir nun den Erwartungswert der Beiträge aufstellen: E(B) = 1 ⋅ B + 0, 999 ⋅ B + 0, 997002 ⋅ B = 2, 987002 ⋅ B Und schlussendlich auch den eigentlichen Jahresbeitrag bestimmen nämlich: B = 600: 2, 987002 ≈ 200, 87 Peter muss also, da er vielleicht in den drei Jahren stirbt, etwas mehr als man eigentlich annehmen würde, bezahlen. Aber wenn wir auf der rechten Seite der Äquivalenzgleichung die Wahrscheinlichkeiten mit einbeziehen, dann ist es nur fair, dies auch auf der linken Seite zu tun. Das war jetzt schon eine ganze Menge Mathematik und das nur für ein stark vereinfachtes Beispiel. Trotzdem haben wir dabei einen wichtigen Aspekt außen vorgelassen: die Verzinsung, genauer gesagt den sogenannten Garantiezins, den wir weiter oben schon kurz erwähnt haben. Darauf kommen wir gleich noch zurück. Bevor wir das tun, fassen wir aber noch einmal zusammen, welche Größen wir für die Beitragsberechnung überhaupt gebraucht haben. Zum einen 32 2 Lebensversicherungen <?page no="33"?> 14 Interessierte finden diese auf der Homepage des statistischen Bundesamtes, siehe (Sterbefälle und Lebenserwartung o.-J.) und im Anhang. natürlich die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall: in unserem Beispiel waren das 100.000 €. Zum anderen brauchten wir Annahmen dar‐ über, wie wahrscheinlich es ist, dass Peter in einem bestimmten Jahr der Vertragslaufzeit verstirbt. Das führt uns zu einer ziemlich verrückten Tatsache: Versicherungen wissen erstaunlich genau, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand in einem bestimmten Lebensjahr stirbt. 2.2 Sterbetafeln Klingt das nicht unheimlich? Schon ein bisschen. Aber es ist das Fundament jeder Lebensversicherung. Möglich wird das durch sogenannte Sterbeta‐ feln. Das sind Tabellen, in denen für jedes Alter die Wahrscheinlichkeit angegeben ist, wie wahrscheinlich es ist innerhalb dieses Lebensjahres zu sterben. Und das nicht als grobe Schätzung, sondern sehr präzise auf Basis von Jahrzehnten an Bevölkerungsdaten und Erfahrungswerten. espresso-Wissen | Sterbetafeln Sterbetafeln (auch: Lebens- oder Mortalitätstafeln) geben an, wie wahr‐ scheinlich es ist, dass Menschen eines bestimmten Alters innerhalb eines Jahres sterben. Sie basieren auf statistischen Daten aus der Bevölkerung und werden regelmäßig aktualisiert. Es gibt unterschiedliche Tafeln - etwa für Männer und Frauen, für verschiedene Jahrgänge oder spezielle Risikogruppen (z. B. Raucher, Beamte). In Deutschland nutzen Versicherer häufig die DAV-Tafeln, die von der deutschen Aktuarsvereinigung (DAV) herausgegeben werden. Neben den aktuariellen Sterbetafeln veröffentlicht in Deutschland auch das statistische Bundesamt Sterbewahrscheinlichkeiten für Männer und Frauen. 14 Hier ein kleiner Auszug aus der Sterbetafel des Jahres 2021/ 23 des statistischen Bundesamtes für Männer mittleren Alters: 2.2 Sterbetafeln 33 <?page no="34"?> Sterbetafel (Periodensterbetafel) Geschlecht: männlich Vollendetes Lebensalter Sterbewahrscheinlichkeit Überlebenswahrschein‐ lichkeit 40 Jahre 0,00130981 0,99869019 41 Jahre 0,00142864 0,99857136 42 Jahre 0,00156076 0,99843924 43 Jahre 0,00170846 0,99829154 44 Jahre 0,00187351 0,99812649 45 Jahre 0,00205784 0,99794216 46 Jahre 0,00226355 0,99773645 47 Jahre 0,00249294 0,99750706 48 Jahre 0,00274858 0,99725142 49 Jahre 0,00303388 0,99696612 50 Jahre 0,0033531 0,9966469 Der Tafel kann entnommen werden, dass Männer, die in den Jahren 2021, 2022 oder 2023 40 Jahre alt waren, mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,13% ihren 41. Geburtstag nicht erleben werden. Die angenommenen Wahrscheinlichkeiten waren also gar nicht so weit von der Realität ent‐ fernt. Im Gegensatz zu unserem einfachen Beispiel verdreifacht sich diese Wahrscheinlichkeit allerdings nicht innerhalb von drei Jahren, sondern erst innerhalb von zehn Jahren. Mit 50 Jahren erlebt man seinen 51. Geburtstag in Deutschland nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,67%. Was glückli‐ cherweise immer noch hoch ist. Sollten Sie Ihr Lebensjahr oder auch Ihr Geschlecht nicht in der obigen Tabelle finden, können Sie hinten im Anhang nachschlagen. Dort sind die Sterbetafeln des statistischen Bundesamtes für Männer und Frauen aufgeführt. Für Menschen, deren Geschlecht weder männlich noch weiblich ist, empfiehlt es sich den Mittelwert aus den beiden Sterbewahrscheinlich‐ keiten zu nehmen. Auch wenn es signifikante Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, wie folgende Grafik veranschaulicht: 34 2 Lebensversicherungen <?page no="35"?> 0 0,0005 0,001 0,0015 0,002 0,0025 0,003 0,0035 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 Sterbewahrscheinlichkeiten 0 - 40 Jahre Männlich Weiblich Abbildung 1: Sterbewahrscheinlichkeiten für das Alter 0 bis 40 Jahre, Quelle: statistisches Bundesamt. In jedem Lebensalter ist die Sterbewahrscheinlichkeit von Männern höher als die von Frauen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist der Unterschied minimal, danach wird er deutlich sichtbar. Dieser Trend setzt sich bis zum Alter von 100 Jahren fort. Mit 100 Jahren beträgt die Wahrscheinlichkeit für Männer, zu sterben, 43 %, für Frauen hingegen nur 39 %. Die Frage nach den Gründen für die höhere Lebenserwartung von Frauen ist nicht Teil dieses Buches und kann zu kontroversen Diskussionen führen. Auf einen Umstand soll jedoch hingewiesen werden: den deutlichen Anstieg bei den Männern im Alter von 16 bis 18 Jahren. Nach Meinung des Autors ist dieser vor allem auf Leichtsinn beim Autofahren zurückzuführen. Wenn Sie also in diese Altersgruppe fallen, sollten Sie sich gegebenenfalls gut überlegen, ob es wirklich eine gute Idee ist, noch mit dem Auto nach Hause zu fahren. Wir sehen also: Versicherungen verfügen tatsächlich über sehr genaue Kenntnisse darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit Menschen in welchem Alter sterben. Diese Informationen sind eine der wichtigsten Rechengrößen in der Lebensversicherung. Eine andere Größe, die wir bisher ausgeklammert haben, die aber eben‐ falls zentral ist, ist der Zins. Bevor wir diesen aber in die Berechnung von 2.2 Sterbetafeln 35 <?page no="36"?> Lebensversicherungen aufnehmen, müssen wir einen kleinen Ausflug in die Zinseszins Berechnung machen. 2.3 Zins und Barwert espresso-Wissen | Zins und Zinseszins Zinsen sind die Vergütung dafür, dass Kapital über einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Beim einfachen Zins wird der Zins in jedem Jahr nur auf den ursprünglichen Kapitalbetrag berechnet. Beispiel: Wird ein Betrag von 1.000 € zu 2 % angelegt, so ergeben sich im ersten Jahr 20 € Zinsen, im zweiten Jahr ebenfalls 20 €, und so weiter. Beim Zinseszins hingegen werden die Zinsen eines Jahres dem Kapital hinzugefügt und im Folgejahr mitverzinst. Aus 1.000 € werden im ersten Jahr 1.020 €, im zweiten Jahr werden dann 2 % auf 1.020 € berechnet - also 20,40 €. Im dritten Jahr werden dann 2 % auf 1040,40€ fällig - das ergibt einen Zinsbetrag von 20,81€. Mit jedem Jahr wächst der Betrag ein kleines bisschen schneller. Der Zinseszinseffekt bewirkt nicht nur, dass angelegtes Kapital mit der Zeit immer stärker wächst - weil sich nicht nur das ursprüngliche Kapital, sondern auch die bereits erhaltenen Zinsen weiter verzinsen. Er hat auch eine zweite, ebenso wichtige Folge: Geld, das man heute besitzt, ist mehr wert als derselbe Betrag in der Zukunft. Denn wenn man einen bestimmten Geldbetrag heute sicher anlegen und mit Zinseszins vermehren kann, wäre es wirtschaftlich unvernünftig, denselben Betrag erst in zehn Jahren zu erhalten. Diese Überlegung liegt dem Konzept des sogenannten Barwerts zugrunde, das in der Lebensver‐ sicherung eine zentrale Rolle spielt: Leistungen, die erst in vielen Jahren erbracht werden müssen, können auf einen heutigen Gegenwert - also ihren Barwert - zurückgerechnet werden. So lassen sich Beiträge und Leistungen über die Zeit hinweg fair vergleichen und kalkulieren. 36 2 Lebensversicherungen <?page no="37"?> espresso-Wissen | Barwert Der Barwert beschreibt, wie viel ein Geldbetrag, den man erst in der Zukunft bekommt oder zahlen muss, heute wert ist. Denn: Geld heute ist mehr wert als Geld morgen - man könnte es schließlich bis dahin anlegen und Zinsen kassieren. Der Barwert berück‐ sichtigt diesen sogenannten „Abzinsungseffekt“. In der Lebensversicherung ist der Barwert besonders wichtig, um heu‐ tige Beiträge mit zukünftigen Leistungen rechnerisch ins Gleichgewicht zu bringen. Ein einfaches Beispiel macht das deutlich: Angenommen, eine Versicherung muss in 10 Jahren eine Summe von 10.000 € auszahlen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Geld zu 2 % Zinsen pro Jahr (inklusive Zinseszins) anzulegen. Wie viel Geld muss also heute bereitgestellt werden, damit in zehn Jahren genau dieser Betrag zur Verfügung steht? Die Antwort liefert die Zinseszinsformel: x€ ⋅ 1, 02 10 = 10.000€ x = 10.000€ 1, 02 10 = 8203,48€ Mit anderen Worten: Es genügt ein heutiger Betrag von 8.203,48 €, um in zehn Jahren 10.000 € zur Verfügung zu haben - vorausgesetzt, der Zinssatz von 2 % bleibt stabil. Dieser heutige Betrag ist der Barwert der künftigen Zahlung. Man erkennt daran sehr deutlich: Die Verzinsung hat einen erheblichen Einfluss auf den Kapitalbedarf. Je höher der Zinssatz, desto weniger muss heute angespart werden, um eine feste Leistung in der Zukunft zu garantieren. 2.4 Barwert und Äquivalenzgleichung bei einer kapitalbildenden Versicherung Erinnern wir uns an das Grundprinzip kapitalbildender Versicherungen: Die versicherte Person zahlt über eine festgelegte Laufzeit regelmäßig Beiträge 2.4 Barwert und Äquivalenzgleichung bei einer kapitalbildenden Versicherung 37 <?page no="38"?> ein und am Ende steht eine garantierte Auszahlung im Erlebensfall. Zur Vereinfachung lassen wir in diesem Beispiel die Leistung im Todesfall außen vor. Die zentrale Frage lautet nun: Wie hoch müssen die Beiträge sein, damit der angesparte Betrag zum Ende der Laufzeit genau der garantierten Leistung entspricht? Auch hier hilft das Konzept des Barwerts. Nur dass diesmal die zukünf‐ tigen Beiträge auf ihren heutigen Gesamtwert abgezinst werden. Genau an dieser Stelle kommt die bereits erwähnte Äquivalenzgleichung zum Einsatz: Die Summe der Barwerte der Beiträge muss gleich dem Barwert der garantierten Leistung sein. Auch hierzu wieder ein Beispiel: Nehmen wir an, eine kapitalbildende Lebensversicherung verspricht eine Auszahlung von 10.000 €, wenn die versicherte Person den dritten Versicherungsjahrestag erlebt. Es wird ein jährlicher Zinssatz von 2 % zugrunde gelegt. Nehmen wir zusätzlich noch vereinfachte Überlebenswahrscheinlichkeiten an: Jahr 1: 99,9 % Überlebenswahrscheinlichkeit, Jahr 2: 99,8 %, Jahr 3: 99,7 % Damit ergibt sich die Wahrscheinlichkeit alle drei Jahre zu überleben als Produkt der drei Einzelwahrscheinlichkeiten: 0, 999 ⋅ 0, 998 ⋅ 0, 997 = 0, 9940. Es besteht also eine 99,40 % Wahrscheinlichkeit, dass die versicherte Person den Leistungszeitpunkt überhaupt erreicht. Zusätzlich zur Wahrscheinlichkeit haben wir ja nun noch einen Zins. Berechnen wir also den Barwert der 10.000€ zum heutigen Zeitpunkt. Barwert oℎne Biometrie = 10.000€ 1, 02 3 = 9.423, 22€ Berücksichtigen wir nun zusätzlich, dass die Auszahlung nur mit Wahrscheinlichkeit 0,9940 stattfindet, ergibt sich: BarwertmitBiometrie = 10.000€ 1, 02 3 ⋅ 0, 994 = 9366, 78€ Dieser Betrag von 9.366,78 € ist also der faire Gegenwert der künftigen Leistung - er berücksichtigt sowohl den Zinseffekt als auch das bio‐ 38 2 Lebensversicherungen <?page no="39"?> metrische Risiko. Dies ist also der Barwert der zukünftigen Leistungen. Diesem muss nun nach dem Äquivalenzprinzip für die Beitragskalku‐ lation der Barwert der Beiträge gegenübergestellt werden. Schauen wir uns das einmal genauer an: Die Beiträge sollen so gewählt werden, dass sie genau den Barwert der erwarteten Leistung finanzie‐ ren. Das heißt die Summe der Barwerte der einzelnen Jahresbeiträge muss gerade den obenstehenden 9.366, 78€ entsprechen. Wir nennen den gesuchten Beitrag B. Jeder Beitrag wird um Zinsen abgezinst (da er zu einem früheren Zeitpunkt gezahlt wird) und zusätz‐ lich mit der Überlebenswahrscheinlichkeit multipliziert (denn Beiträge müssen natürlich nur gezahlt werden, solange die versicherte Person lebt). Die Barwerte ergeben sich damit zu: Beitrag 1 (sofort zahlbar): B ⋅ 1 = B Beitrag 2 (nach einem Jahr): B ⋅ 1 1, 02 ⋅ 0, 999 ≈ B ⋅ 0, 9794 Der Beitrag wird einmal abgezinst, da er erst in einem Jahr fällig ist und dann noch mit der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Beitragszahlung überhaupt erlebt wird. Beitrag 3 (nach zwei Jahren): B ⋅ 1 1, 02 2 ⋅ 0, 999 ⋅ 0, 998 ≈ B ⋅ 0, 9582 Die Summe dieser drei Beitragsbarwerte muss nun dem Leistungsbar‐ wert entsprechen, also B + 0, 9794 ⋅ B + 0, 9582 ⋅ B = 1 + 0, 9794 + 0, 9582 ⋅ B = 2, 9376 ⋅ B = 9.366, 78€ Damit ergibt sich der Beitrag zu B = 9.366, 78€: 2, 9376 = 3.188, 48€. Die versicherte Person muss also drei Jahre lang jährlich 3.188,48 € einzah‐ len, um unter Annahme eines Zinssatzes von 2 % und der gegebenen Überlebenswahrscheinlichkeiten am Ende eine garantierte Auszahlung von 10.000 € zu erhalten, vorausgesetzt, sie erlebt den dritten Jahrestag. 2.4 Barwert und Äquivalenzgleichung bei einer kapitalbildenden Versicherung 39 <?page no="40"?> Verändern wir die Überlebenswahrscheinlichkeiten, oder den Zins än‐ dert sich dieser Betrag entsprechend. Hier ein Überblick, was passiert, wenn wird den Zins erhöhen, aber die Wahrscheinlichkeiten gleich lassen: Zins 1% 2% 3% 5% 7% Beitrag 3.252,28€ 3.188,48€ 3.126,33€ 3.006,80€ 2.893,28€ Wir sehen also selbst bei einer so kurzen Laufzeit hat der Zins schon eine große Wirkung auf die Höhe des Beitrags. Aus diesem Grund ist die Festlegung des Rechnungszinses in der Lebensversicherung auch ein zentrales Thema in der Versicherungsmathematik und der Regulierung. Der sogenannte Rechnungszins (auch Garantiezins genannt) wird nicht einfach von der Versicherung frei gewählt, sondern unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. In Deutschland wird er regelmäßig vom Bundesfi‐ nanzministerium in Abstimmung mit der Deutschen Aktuarvereinigung überprüft und angepasst. Je höher der zugrunde gelegte Rechnungszins ist, desto geringer fällt der Beitrag aus. Denn es wird unterstellt, dass die Beiträge „für den Kunden arbeiten“, also über die Zeit durch Zinserträge anwachsen. Umgekehrt: Sinkt der Rechnungszins, etwa, weil die Kapitalmarktzinsen insgesamt niedrig sind, müssen die Beiträge steigen, um dieselbe Leistung abzusichern. Deshalb ist der Rechnungszins nicht nur eine technische Rechengröße, sondern auch eine wichtige Stellschraube, die das gesamte Geschäftsmodell der Lebensversicherungen beeinflusst. Fassen wir nochmal zusammen: In unserem ersten Beispiel zur Risikolebensversicherung haben wir gese‐ hen, wie die Sterbewahrscheinlichkeit eine entscheidende Rolle bei der Beitragskalkulation spielt. Je höher das Risiko, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt, desto höher muss der Beitrag sein - schließlich soll die Versicherung im Ernstfall genug Geld zur Verfügung haben, um die versprochene Leistung auszuzahlen. Im nächsten Schritt haben wir die Kapitalversicherung betrachtet. Eine Form der Lebensversicherung, bei der am Ende der Laufzeit eine garantierte 40 2 Lebensversicherungen <?page no="41"?> 15 Aktuell (2025) beträgt der festgelegte Höchstrechnungszins 1 %. Er war lange Jahre deutlich niedriger und betrug bspw. von 2021 - 2024 nur 0,25%. Dafür in den 90er Jahren des letzten Jahrtausends sogar 4 %. Der Höchstrechnungszins ist der maximal erlaubte Zinssatz mit welchem Versicherungen kalkulieren dürfen. Auszahlung erfolgt, sofern die versicherte Person überlebt. Hier kam ein zweiter zentraler Faktor hinzu: der Zins. Denn das Geld, das die Versicherung einnimmt, wird nicht einfach aufbewahrt, sondern angelegt, und zwar über viele Jahre hinweg. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass aus heutigen Beiträgen durch Verzin‐ sung ein wesentlich höherer Betrag in der Zukunft entstehen kann. Das bedeutet: Die versicherte Person muss heute deutlich weniger einzahlen, als später ausgezahlt wird. Wie viel weniger, hängt stark vom Zinssatz und von der Wahrscheinlichkeit ab, dass die versicherte Person die Auszahlung überhaupt erlebt. Zusammengefasst: Sterbewahrscheinlichkeiten und Zinsen sind die beiden tragenden Säu‐ len in der Kalkulation von Lebensversicherungsbeiträgen. Die Mathe‐ matik dahinter bringt zukünftige Leistungen und heutige Beiträge über das Äquivalenzprinzip und die Barwertmethode ins Gleichgewicht. 2.5 Über die Sicherheit von Rechnungsgrößen und Überschüssen In allen bisherigen Rechenbeispielen dieses Kapitels sind wir von Annah‐ men über die Sterbewahrscheinlichkeiten und die Zinsen ausgegangen. Nun entsprechen Wahrscheinlichkeiten - auch wenn sie vom Statistischen Bundesamt oder aus langjährigen Beobachtungen stammen - nicht exakt der Realität. Sie beschreiben vielmehr durchschnittliche Verläufe über viele Personen hinweg. Auch bei den Zinsen handelt es sich nicht um feststehende Größen, sondern um Annahmen. Das gleich gilt für den Rechnungszins, mit dem Versicherungen kalkulieren. Dieser ist meist sehr vorsichtig festgelegt 15 . In der Realität erwirtschaften Versicherungsunternehmen im Normalfall einen höheren Ertrag mit den Kundengeldern, als in den Produkten einkalkuliert. 2.5 Über die Sicherheit von Rechnungsgrößen und Überschüssen 41 <?page no="42"?> 16 Siehe §153 in (VVG 2007) Entwickelt sich die Realität nun günstiger als angenommen, etwa weil Versicherte seltener sterben oder Kapital besser verzinst wird als kalkuliert, entstehen Überschüsse. espresso-Wissen | Was sind Überschüsse? Versicherungen rechnen vorsichtig. Sie kalkulieren mit niedrigen Zin‐ sen und eher pessimistischen Annahmen zur Lebenserwartung. Wenn sich die Realität günstiger entwickelt, z. B. weil mehr Kundinnen und Kunden überleben oder die Kapitalanlage erfolgreicher ist als gedacht, bleibt am Ende Geld übrig. Dieses „Mehr“ nennt man Überschuss. Überschüsse müssen an die Versicherten zurückgegeben werden. Das ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. 16 Es gibt, je nachdem woher das „Mehr“ entsteht, verschiedene Arten von Überschüssen. So spricht man vom Zinsüberschuss, wenn das angelegte Kapital mehr Ren‐ dite erwirtschaftet als vertraglich festgelegt und vom Risikoüberschuss, wenn die Annahmen zu den einkalkulierten Wahrscheinlichkeiten zu nied‐ rig gewählt wurden. Schließlich noch vom Kostenüberschuss, wenn die tatsächlichen Kosten des Versicherungsunternehmens niedriger ausfallen als die einkalkulierten. Wie die Überschüsse an die Versicherten weitergegeben werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Heute ist es üblich, dass sie entweder den Auszahlungsbetrag erhöhen, die Beiträge senken oder als Wertzuwächse im Vertrag angesammelt werden. Früher allerdings war das teilweise ganz anders: In den Anfangsjahr‐ zehnten der Lebensversicherungspraxis konnten Versicherte tatsächlich einmal im Jahr zur Geschäftsstelle ihrer Versicherung gehen, um sich ihren Überschuss „abzuholen“ - oft in Form eines Schecks oder sogar in bar. Eine Art Dividendenzahlung für das eigene Leben. Heute geschieht die Gutschrift meist still und digital, doch der Grundge‐ danke bleibt derselbe: Wenn das Versicherungskollektiv günstiger verläuft als erwartet, profitieren die Versicherten davon und nicht die Versicherung allein. 42 2 Lebensversicherungen <?page no="43"?> 2.6 Rentenversicherungen Nachdem wir uns angeschaut haben, wie eine Risikolebensversicherung im Todesfall schützt und wie bei Kapitalversicherungen mit Zinsen und Über‐ lebenswahrscheinlichkeiten eine vorher vereinbarte Auszahlung erreichen, bleibt zum Abschluss noch ein letzter Baustein offen: die Rentenversiche‐ rung. Wenn wir diese verstanden haben, können wir auch die am Anfang des Kapitels gestellte Frage beantworten: Wie kann eine Versicherung mir lebenslang Geld versprechen, obwohl sie gar nicht weiß, wie alt ich werde? Die typische Rentenversicherung teilt sich in zwei Teile auf: die Anspar‐ phase und die Auszahlungsphase. espresso-Wissen | Anspar- und Auszahlungsphase In der Ansparphase zahlt die versicherte Person regelmäßig Beiträge ein - ähnlich wie bei einer Kapitallebensversicherung. Dieses Kapital wird verzinst und wächst über die Jahre an. In der Auszahlungsphase wird daraus eine monatliche Rente gezahlt - und zwar so lange, wie die versicherte Person lebt. Egal ob sie 70, 90 oder 110 Jahre alt wird. In der Ansparphase gibt es aktuell verschiedene Modelle, wie das Kapital „verzinst“, also eigentlich angelegt wird. Es gibt Vertragsmodelle, bei denen das Kapital des Versicherten von der Versicherung verwaltet wird (dies ist die sogenannte klassische Lebensversicherung). Bei anderen Modellen wird das Geld vollständig in Fonds am Kapitalmarkt investiert (sogenannte Fondsversicherungen) und dann gibt es Mischformen, bei welchen ein Teil des Geldes an der Börse investiert wird und ein Teil klassisch von der Versicherung verwaltet wird. Eines bleibt für die Ansparphase aber bei allen Modellen gleich, wie bei einer kapitalbildenden Versicherung werden die Beiträge angelegt und verzinst und am Ende der Laufzeit, bzw. beim Renteneintritt, ist eine bestimmte Summe an Geld entstanden. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung wird diese Summe aber nicht auf einmal ausgezahlt, sondern typischerweise in Monatsraten bis zum Lebensende. 2.6 Rentenversicherungen 43 <?page no="44"?> Um die Höhe der monatlichen Zahlungen berechnen zu können, gehen wir wieder ähnlich vor, wie bei der Berechnung der Beiträge für die kapitalbildende Versicherung. Nur, dass dieses Mal die Summe der Barwerte der Rentenzahlungen, gerade der Höhe, des bei Verrentung zur Verfügung stehenden Kapitals entsprechen muss. Nehmen wir also einmal an, es stünden noch 10.000€ zur Verfügung und wir möchten herausfinden, wie hoch die jährliche Rente einer 97 jährigen ausfallen würde, wenn wir die Sterbewahrscheinlichkeiten des statistischen Bundesamtes zugrundelegen und davon ausgehen, dass das maximale Alter 100 Jahre beträgt. Der Zins liege bei 1-%. Dann können wir wieder sagen: ● Rente 1 (Alter 97, wird sicher ausgezahlt): R ⋅ 1 = R ● Rente 2 (nach einem Jahr, im Alter 98) R ⋅ 1 1, 01 ⋅ 0, 6878 ≈ R ⋅ 0, 681 Die Rente ist erst in einem Jahr fällig, also zinsen wir einmal ab und sie wird nur fällig, wenn das 97. Lebensalter überlebt wird. ● Rente 3 (Alter 99, nach zwei Jahren) R ⋅ 1 1, 01 2 ⋅ 0, 6878 ⋅ 0, 662 ≈ R ⋅ 0, 4463 Eine weitere Rentenzahlung gibt es nicht, weil wir davon ausgehen, dass man nicht älter wird wie 100. Damit ergibt sich: R + 0, 681 ⋅ R + 0, 4463 ⋅ R = 2, 1273 ⋅ R = 10.000€ Und damit ergibt sich die mögliche jährliche Rentenzahlung zu R = 4700, 17€. Diese Zahl wirkt auf den ersten Blick hoch. Es wären im‐ merhin über 14.000 €, wenn sie dreimal gezahlt würde. Aber genau hier kommt die Wahrscheinlichkeit ins Spiel: Nur ein Teil der Versicherten wird 44 2 Lebensversicherungen <?page no="45"?> überhaupt so alt. Genauer gesagt: Nur rund 45,5 % der 97-Jährigen erreichen laut unserer Rechnung das Alter von 99 Jahren. Oder anders gesagt: Hätten wir ein Kollektiv von 100 gleichaltrigen Personen, dann würden durchschnittlich nur 46 von ihnen 99 Jahre alt werden. Das Geld aus allen Verträgen - also 100 × 10.000 € - steht aber zur Finanzierung aller Renten zur Verfügung. Hier zeigt sich erneut der Risikoausgleich im Kollektiv. Da alle in den kollektiven Topf einzahlen, steht auch für die länger Lebenden noch Geld zur Verfügung, eben das derjenigen, die früher gestorben sind. Anders funktioniert übrigens die gesetzliche Rentenversicherung, für diese gilt das Umlagenverfahren. espresso-Wissen | Gesetzliche Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentrales und auch schon sehr altes Element des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen werden unmittelbar verwendet, um die Renten der aktuellen Generation von Ruheständlerinnen und Ruheständlern zu finanzieren. Die Höhe der ausgezahlten Renten richtet sich dabei nach dem Einkommen und der Dauer der Einzahlungen. Hierfür wird ein Punktesytem verwendet, was stark politisch gesteuert und nicht direkt mit der Äquivalenzberechnung von oben vergleichbar ist. Es gibt keinen Kapitalstock, sondern einen laufenden Geldfluss von Jung zu Alt. Wie bei der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, die an anderer Stelle im Buch behandelt werden, handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt abgezogen, etwa zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen und richtet sich nach dem Einkommen. Da die deutsche Gesellschaft immer mehr altert, steht die gesetzliche Rentenversicherung aktuell sehr unter Druck. Immer weniger junge Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Noch eine Anmerkung zu den Sterbewahrscheinlichkeiten: Wie oben be‐ reits angemerkt, verwenden Versicherungen nicht die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes, sondern von der Deutschen Aktuarsvereinigung 2.6 Rentenversicherungen 45 <?page no="46"?> errechnete. Diese Sterbetafeln enden nicht bei einem Alter von 100 Jahren, sondern gehen von einem maximalen Alter von 120 Jahren aus. Ein Me‐ thusalem-Alter, das zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Textes noch von keinem bekannten Menschen erreicht wurde. Um sicherzustellen, dass alle Leistungen erbracht werden können, gehen Versicherungen vorsichtshalber davon aus, dass Menschen maximal 120 Jahre alt werden. Sie kennen die Wahrscheinlichkeiten, in einem bestimmten Alter noch ein weiteres Lebensjahr zu erreichen. Unter der Annahme eines Kalkulationszinses und mithilfe dieser Wahrscheinlichkeiten können die Barwerte der Leistungen und der Beiträge für die Rentenversicherung (aber auch für jede andere in diesem Kapitel angesprochene Art von Lebensver‐ sicherung) berechnet und dann mittels des Äquivalenzprinzips nach jeweils einer der Seiten der Äquivalenzgleichung aufgelöst werden. Wir werden im nächsten Kapitel sehen, wie dieses Äquivalenzprinzip in der Krankenversicherung umgesetzt wird. espresso-Verständnis | Was in diesem Kapitel behandelt wurde In diesem Kapitel wurden die grundlegenden Arten der Lebensversi‐ cherung vorgestellt: die Risikolebensversicherung, die Kapitallebens‐ versicherung und die Rentenversicherung. Ausgehend von der Frage, wie eine Versicherung lebenslange Leistungen garantieren kann, obwohl sie die individuelle Lebensdauer nicht kennt, wurde gezeigt, wie Versicherer mit Sterbewahrscheinlichkeiten arbeiten. Anhand von einfachen Rechenbeispielen wurde erläutert, wie Bei‐ träge bei Risikoversicherungen kalkuliert werden und welche Rolle Sterbetafeln dabei spielen. Im Anschluss wurde der Barwertbegriff eingeführt und gezeigt, wie Zinsen und Wahrscheinlichkeiten ge‐ meinsam die Höhe der Beiträge bei Kapitalversicherungen beeinflus‐ sen. Zum Abschluss wurde die Rentenversicherung betrachtet: Anders als bei einer Kapitalversicherung erfolgt die Auszahlung hier nicht auf einmal, sondern in Form einer lebenslangen Rente. Die Kalkulation basiert auf Wahrscheinlichkeiten - unterstellt wird dabei eine maxi‐ male Lebenserwartung - und auf dem Prinzip des Risikoausgleichs im Kollektiv. Auf diese Weise kann das Versicherungsunternehmen, trotz individueller Unsicherheit, lebenslange Rentenzahlungen zusagen. 46 2 Lebensversicherungen <?page no="47"?> 17 Neben der Pflicht zur Krankenversicherung gibt es noch weitere Pflichtversicherungen in Deutschland. Zum Beispiel die Pflegeversicherung oder die Arbeitslosenversiche‐ rung. Wir werden als weitere Pflichtversicherung allerdings nur noch die Kfz-Versiche‐ rung betrachten, die anderen Pflichtversicherungen werden nicht behandelt. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Bereiche des persönlichen Lebens pflichtversichert werden. Aktuell wird über eine Pflicht für eine Elementarschaden Versicherung für Hausbesitzer diskutiert. Mehr dazu im Kapitel Schadensversicherung. 18 (VVG 2007), §193, Absatz 3. 19 Die Zahlen zur privaten Krankenversicherung können beim Verband der privaten Krankenversicherungen abgerufen werden (https: / / www.pkv-zahlenportal.de). Die Zahlen zur gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf monatlicher Basis ((Mitglieder und Versicherte der GKV o.-J.). 3 Krankenversicherung Warum zahlt man als junger, gesunder Mensch genauso viel für eine Krankenversicherung wie jemand mit vielen Krankheiten? espresso-Wissenscheck | https: / / narr.kwaest.io/ s/ 1407 espresso-Keywords | Private vs Gesetzliche Krankenversicherung, Kopfschäden, Leistungs- und Gebührenordnung espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapitel werden die zwei unterschiedlichen Krankenversiche‐ rungsarten (gesetzlich und privat) erläutert. Es wird die Frage beant‐ wortet, wie diese finanziert werden und erklärt, wie die Kosten / Ge‐ bühren im Gesundheitssystem zustande kommen. In Deutschland und auch in vielen anderen Ländern gilt eine Krankenversi‐ cherungspflicht. 17 Das heißt, jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein - entweder in der gesetzlichen Krankenversiche‐ rung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Fest‐ gelegt ist dies im Versicherungsvertragsgesetz. 18 Aktuell sind in Deutschland etwa 8,7 Millionen Menschen privat versichert, wohingegen etwa 74,5 Millionen Menschen gesetzlich versichert sind. 19 Die beiden Arten der Krankenversicherung, also gesetzlich oder privat unterscheiden sich dabei grundsätzlich in ihrer Funktionsweise. Die gesetz‐ <?page no="48"?> liche Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge in einen gemeinsamen Topf - un‐ abhängig davon, wie krank oder gesund sie sind. Die private Krankenver‐ sicherung funktioniert hingegen nach dem Äquivalenzprinzip, welches wir schon aus den vorangegangenen Kapiteln kennen. Hier richtet sich der Beitrag nach individuellen Merkmalen wie Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Wer jung und gesund ist, zahlt meist weniger, muss dafür aber später mit steigenden Beiträgen rechnen. Schauen wir erst einmal auf die GKV. 3.1 Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) In der GKV zahlen alle Mitglieder einen festgelegten Beitragssatz, der sich prozentual am Bruttoeinkommen orientiert. Dieser Beitragssatz liegt aktuell (Stand 2025) bei 14,6 % und wird vom Bundestag festgelegt. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei etwa 1,6 % liegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte. Wer also mehr verdient, zahlt automatisch mehr in die GKV ein, unabhängig davon, wie hoch das individuelle Krankheitsrisiko ist. Der Leistungsanspruch hingegen ist für alle Versicherten gleich: Un‐ abhängig von Einkommen oder Vorerkrankungen haben alle Mitglieder Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen wie Arztbesuchen, Medi‐ kamenten, Krankenhausaufenthalten oder Vorsorgeuntersuchungen. Die Beiträge aller Mitglieder der GKV landen im sogenannten Gesund‐ heitsfonds. espresso-Wissen | Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der ge‐ setzlichen Krankenversicherung. Alle einkommensabhängigen Beiträge sowie der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen (z. B. beitragsfreie Mitversicherung von Kindern) fließen zunächst in diesen gemeinsamen Topf. Von dort aus werden die Mittel anschließend - je nach Versichertenstruktur - in monatlichen Auszahlungen an die einzelnen Krankenkassen verteilt. 48 3 Krankenversicherung <?page no="49"?> 20 (Finanzergebnisse---www.bundesamtsozialesicherung.de o.-J.) 21 Das Verfahren ist allerdings wohl so komplex, dass nur eine Handvoll Personen in Deutschland versteht, wie das Geld aus dem Gesundheitsfonds genau verteilt wird. Der Autor dieses Buches gehört nicht dazu. Dies ist genau das einfache Prinzip des Ausgleichs im Kollektiv, welches wir bereits in der Einführung beim Handybeispiel besprochen haben. Deswegen können wir auch fast die gleiche Grafik für die Veranschaulichung verwen‐ den. Links die Beitragszahler, in der Mitte der Gesundheitsfonds, rechts die Krankenkassen. Wenn man das allerdings mit Zahlen versorgt, merkt man schnell, dass wir hier von völlig anderen Dimensionen sprechen. Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht monatlich die Ein- und Ausgänge des Gesundheitsfonds. 20 Für Januar 2025 wurden beispiels‐ weise Einzahlungen in Höhe von 33 Milliarden Euro angegeben. In Kom‐ bination mit den Zahlen von 2024 ergibt sich ein durchschnittlicher Geld‐ eingang von rund 31 Milliarden Euro pro Monat, dem ein ebenso hoher Geldausgang gegenübersteht. Jeden Monat fließen somit 31 Milliarden Euro in diesen Fonds und auch wieder hinaus! Der Gesundheitsfonds ist eher eine Durchlaufstation als ein Sparkonto. Das ist eine riesige Summe: 31.000.000.000 €. Wir werden später besprechen, wofür diese Summe jeden Monat verwendet wird. Die Verteilung erfolgt nach einem komplexen Verfahren, dem sogenann‐ ten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Dabei wird berücksichtigt, wie viele Versicherte eine Krankenkasse hat, wie alt diese sind und ob sie an bestimmten chronischen oder kostenintensiven Erkrankungen leiden. So erhält eine Kasse mit vielen älteren oder chronisch kranken Mitgliedern mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds als eine Kasse mit überwiegend jungen und gesunden Versicherten. 21 Zu beachten ist der fundamentale Unterschied zum Äquivalenzprinzip. Hier wird nicht über die Zeit Geld angespart, das am Ende als Leistung ausgezahlt wird. Vielmehr wird nach dem Solidarprinzip jeden Monat so viel Geld eingezahlt, wie auch wieder ausgezahlt werden muss. Es besteht 3.1 Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 49 <?page no="50"?> 22 Genauer (Versicherungsaufsichtsgesetz 2015), §159, Absatz 2. also eine Art Äquivalenz bzw. Gleichgewicht, allerdings auf monatlicher Basis. Da die Beiträge jedoch nicht monatlich angepasst werden und die Leistungsausgaben schwanken, stimmen die Ein- und Auszahlungen beim Gesundheitsfonds auf Monatsebene nicht unbedingt überein. Langfristig sollen sie sich jedoch die Waage halten. Andernfalls muss entweder der Beitragssatz erhöht oder die Leistungsseite gekürzt werden. In der privaten Krankenversicherung hingegen wird mit dem Äquivalenz‐ prinzip gerechnet. 3.2 Die private Krankenversicherung (PKV) In der privaten Krankenversicherung (PKV) funktioniert die Finanzierung nach dem bereits bekannten Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: Jede versi‐ cherte Person zahlt einen Beitrag, der ihrem individuellen Risiko entspricht. Maßgeblich für die Beitragshöhe sind Alter, Gesundheitszustand bei Ver‐ tragsabschluss sowie der gewählte Leistungsumfang. Wer jung und gesund ist, zahlt zunächst oft weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung - mit dem Nachteil, dass sich die Beiträge im Alter deutlich erhöhen können, wenn keine Vorkehrungen getroffen werden. Zur Berechnung des Beitrags verwendet die PKV sogenannte Kopfschä‐ den. Dies sind statistisch ermittelte Werte, die angeben, wie hoch die durch‐ schnittlichen Krankheitskosten pro versicherte Person in einer bestimmten Risikogruppe ausfallen. Sie basieren auf umfangreichen versicherungsma‐ thematischen Modellen und historischen Daten. Je höher der erwartete Kopfschaden, desto höher der Beitrag. Wie bei der Lebensversicherung mit Sterbewahrscheinlichkeiten wird hier also auf eine Art statistischen Mittelwert zurückgegriffen, nicht auf individuelle Prognosen. Da der Beitrag in der PKV stark von diesen Kopfschäden abhängt hat der Gesetzgeber veranlasst, dass diese veröffentlicht werden müssen. Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz 22 müssen Versicherungsunternehmen, die eine Krankenversicherung anbieten, der Bundesaufsicht für Finanz‐ dienstleistungsaufsicht (BAFIN) entsprechende Daten zur Verfügung stel‐ len. Wir können also mal einen Blick auf die Kopfschäden, für ambulante Leistungen werfen. 50 3 Krankenversicherung <?page no="51"?> 23 Die Daten für die Grafik können bei der BAFIN abgerufen werden (Wahrscheinlich‐ keitstafeln für die Krankenversicherung 2023 gemäß § 159 VAG o.-J.). Allerdings müssen wir vorher noch klären, was ambulant im Gegensatz zu stationär bedeutet. espresso-Wissen | Ambulante und stationäre Leistungen In der Krankenversicherung unterscheidet man zwischen ambulanten und stationären Leistungen: - Ambulant bedeutet: Die Behandlung erfolgt ohne Übernachtung im Krankenhaus. Dazu zählen z. B. Arztbesuche, Facharztbehand‐ lungen, Therapien oder ambulante Operationen. - Stationär bedeutet: Die versicherte Person wird für mindestens eine Nacht im Krankenhaus aufgenommen. Hierzu gehören beispiels‐ weise Operationen mit anschließendem Aufenthalt oder längere Behandlungen bei schweren Erkrankungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich Kosten, Abrechnung und Leistungsanspruch je nach Versorgungsart deutlich unterscheiden. Die Grafik enthält also nur die durchschnittlichen Kosten für ambulante Behandlungen, bspw. ein Impftermin beim Arzt oder eine Routineuntersu‐ chung bei der Gynäkologin. Die Kosten für Krankenhausaufenthalte, aber auch die Kosten für zahnärztliche Behandlungen sind in dieser Grafik nicht enthalten. 23 3.2 Die private Krankenversicherung (PKV) 51 <?page no="52"?> 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 048 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48 52 56 60 64 68 72 76 80 84 88 92 96 100 Kopfschäden Alter in Jahren Kopfschäden nach Geschlecht M W Abbildung 2: Kopfschäden nach Geschlecht Entsprechend ist weniger die Höhe der Kosten interessant, sondern vielmehr deren Verteilung, also wann sie niedrig und wann sie hoch sind. Wir sehen: Gleich zu Beginn unseres Lebens verursachen wir zunächst hohe Kosten für die Krankenversicherung. Das liegt daran, dass in Deutschland verpflichtende Untersuchungen von Kleinkindern vorgeschrieben sind. Babys müssen in den ersten Lebensmonaten häufiger zum Arzt und auch die Kosten für die Hebamme schlagen hier zu Buche. Dann folgt eine lange Periode niedrigerer Kosten, bis ab einem Alter von ungefähr 50 Jahren ein rasanter Anstieg der Kosten stattfindet, der im Alter von etwas mehr als 80 Jahren seinen Höchststand erreicht. Daneben fällt auf, dass sich - wie bei den Sterbewahrscheinlichkeiten - deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern feststellen lassen. In jungen Jahren haben Frauen eine etwas niedrigere Kurve als Männer. Dies ändert sich mit der Pubertät, vermutlich auch aufgrund der regelmäßigen gynäkologischen Untersuchungen, und es ist ein kleiner Kostenhügel in den Jahren 28 bis 40 erkennbar, der voraussichtlich auf die Schwangerschaftskos‐ ten zurückzuführen ist. Möglicherweise führen diese frühen hohen Kosten bei Frauen dazu, dass sie im hohen Lebensalter wiederum niedrigere Kosten verursachen als Männer. 52 3 Krankenversicherung <?page no="53"?> Die Verteilung bei den stationären Krankheitskosten sieht ähnlich aus. Ein deutlich anderer Verlauf ergibt sich hingegen bei den Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Dort sind die Kosten sowohl am Lebensanfang als auch am Lebensende geringer als in der Lebensmitte. Für beide Kopf‐ schadenverläufe findet sich eine Visualisierung im Anhang. Aus diesen Kopfschäden errechnet der Versicherer den Beitrag, der ausreicht, um den zu erwartenden Aufwand zu decken. Auch hier inklusive eines Sicherheitszuschlags, allerdings erweitert um Altersrückstellungen, um die steigenden Kosten im Alter zu berücksichtigen. espresso-Wissen | Altersrückstellung in der PKV In der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen junge Versicherte mehr, als zur Deckung ihrer aktuellen Krankheitskosten nötig wäre. Der Überschuss wird als sogenannte Altersrückstellung angespart. Ziel ist es, die im Alter steigenden Gesundheitskosten zu finanzieren, ohne dass die Beiträge im Alter zu stark steigen. Die Kalkulation erfolgt auch hier nach dem Äquivalenzprinzip und der Bar‐ wertmethode. Das heißt, die jährlich anfallenden Krankheitskosten werden auf den heutigen Tag abgezinst und mit den Sterbewahrscheinlichkeiten verrechnet. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Beitrag daher individuell kalkuliert und einkommensunabhängig. Dies entspricht eher einem gesamtgesellschaftlichen Leistungsprinzip als dem Solidarprinzip. Darüber hinaus wird hier tatsächlich über die Lebenszeit ein Kapitalstock aufgebaut, der mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung vergleichbar ist. Der Unterschied besteht darin, dass das Kapital nicht zur Auszahlung, sondern zur Finanzierung künftiger Leistungen verwendet wird. Auch in der privaten Krankenversicherung wird mit sogenannten Selbst‐ behalten gearbeitet, um die Beiträge für die Versicherten zu senken. Ein Prinzip, was uns im Kapitel über Schadensversicherungen noch intensiver beschäftigen wird. So viel sei hier schon einmal erläutert: 3.2 Die private Krankenversicherung (PKV) 53 <?page no="54"?> espresso-Wissen | Selbstbehalt Der Selbstbehalt ist der Anteil an Kosten, den Versicherte selbst tragen müssen, bevor die Versicherung einspringt. Bei einem Selbstbehalt von 500 Euro zahlt die Versicherung erst, wenn die Behandlungskosten diesen Betrag überschreiten. Da durch den vereinbarten Selbstbehalt auch die zu erwartenden Kosten sinken, können auch die Beiträge für die Versicherten niedriger angesetzt werden. 3.3 Gemeinsamer Bundesausschuss und Gebührenordnung In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Leistungsanspruch nicht gesetzlich einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Vertrag. Versicherte wählen bei Vertragsabschluss aus verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang, etwa mit oder ohne Chefarztbehandlung, Ein- oder Mehrbettzimmer im Krankenhaus oder alternativmedizinischen Leistungen. Damit die Leistungen später auch tatsächlich erstattet werden, müssen sie „medizinisch notwendig“ sein und sich im Rahmen der vereinbarten Tarifbedingungen bewegen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis fester Gebührenordnungen. espresso-Wissen | Gebührenordnungen in der PKV In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung medizini‐ scher Leistungen auf Basis gesetzlich festgelegter Gebührenordnungen: - GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte): regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen. - GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte): gilt für zahnärztliche Be‐ handlungen. - DRG-System (Diagnosis Related Groups): bildet die Grundlage für die Abrechnung stationärer Krankenhausleistungen. 54 3 Krankenversicherung <?page no="55"?> Die Gebührenordnung legt für jede Leistung einen festen Preisrahmen fest. Ärztinnen und Ärzte dürfen - je nach Aufwand - einen Multipli‐ kator anwenden (z. B. 1,0 bis 3,5-fach). Das ermöglicht individuelle, aber transparente Abrechnungen. Dadurch entsteht ein komplexes, aber planbares Abrechnungssystem, das im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine einheitliche Sachleistung, sondern ein Kostenerstattungsprinzip verfolgt: Die Versicher‐ ten bezahlen zunächst die Rechnung selbst und reichen diese dann zur Erstattung bei ihrer PKV ein. Diese Form der Abrechnung ist übrigens ein grundlegender Unterschied zwischen GKV und PKV. In der GKV rechnen Leistungserbringer (also Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser usw.) direkt mit den Krankenkassen ab. Das funktioniert mittels der elektronischen Gesundheitskarte, die jeder gesetzlich Versicherte erhält. Dadurch erfahren Mitglieder der GKV selten, was ein Arztbesuch tatsächlich kostet. Dies ist ein immer wieder geäußerter Kritikpunkt. Versicherte verlieren das Gefühl für die tatsächlichen Kosten medizinischer Leistungen. Dadurch fehlt häufig ein Kostenbewusstsein, was wiederum eine übermäßige Inanspruchnahme begünstigen kann. Dies unterstreicht allerdings auch das Solidarprinzip der GKV: Die medi‐ zinische Versorgung soll allen gleichermaßen zugänglich sein, unabhängig vom Einkommen oder der eigenen Zahlungsbereitschaft. Eben ohne, dass man sich bei jedem Arztbesuch über die Kosten Gedanken machen muss. Die direkte Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen sorgt somit für eine möglichst barrierefreie Inanspruchnahme von Gesund‐ heitsleistungen. Für die Krankenkassen und ihre Mitglieder ist diese Form der Abrechnung trotzdem angenehm und effizient. Bei den privaten Krankenversicherungen hingegen ist das Verfahren deutlich aufwendiger. Denn jede einzelne Rech‐ nung muss von der Versicherung geprüft, bewertet und entsprechend des gewählten Tarifs erstattet werden. Dafür betreiben die privaten Kranken‐ versicherer umfangreiche IT-Systeme zur Rechnungserfassung, Leistungs‐ prüfung und Auszahlung. Hinzu kommen medizinische Fachabteilungen, die zweifelhafte oder ungewöhnlich teure Behandlungen begutachten. Der hohe administrative Aufwand schlägt sich auch in den Betriebskosten nieder - ein nicht unerheblicher Teil der Beiträge fließt somit in Verwaltung 3.3 Gemeinsamer Bundesausschuss und Gebührenordnung 55 <?page no="56"?> 24 Genauere Informationen zum gemeinsamen Bundesausschuss findet man unter: www .g-ba.de und Prüfung. Während das System mehr Transparenz und individuelle Leistungsauswahl erlaubt, stellt es sowohl für Versicherte als auch für die Versicherer einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand dar. Wie aber funktioniert die Leistungsauswahl in der GKV? Welche Behand‐ lungen können Ärzte dort durchführen und abrechnen? In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Leistungsumfang genau geregelt. Welche medizinischen Leistungen, Therapien oder Medika‐ mente erstattet werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). 24 espresso-Wissen | Gemeinsamer Bundesausschuss Der G-BA ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er setzt sich aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen sowie der Krankenhäuser zusammen und trifft evi‐ denzbasierte Entscheidungen darüber, welche Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind - so steht es im Sozialgesetzbuch. Bevor eine neue Behandlungsmethode in den Leistungskatalog aufgenom‐ men wird, muss ihre Wirksamkeit durch wissenschaftliche Studien belegt sein. Der G-BA entscheidet dann, ob die GKV die Kosten übernimmt oder nicht. Das gilt auch für neue Medikamente, Diagnoseverfahren oder Operationstechniken. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld der Versicherten verantwor‐ tungsvoll und im Sinne der Solidargemeinschaft eingesetzt wird. Allerdings führt dieses Verfahren auch dazu, dass manche innovative - aber noch nicht umfassend erprobte - Behandlungsmethoden zunächst nicht zur Verfügung stehen. Hierdurch ist auch ein reger Markt für private Krankenzusatzversiche‐ rungen entstanden. Prominentestes Beispiel sind die Chefarztbehandlung oder der Einzelzimmertarif. Solche Zusatzversicherungen ermöglichen Ver‐ sicherten den Zugang zu höherwertigen Leistungen, die über das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. 56 3 Krankenversicherung <?page no="57"?> Dieser Umstand ist unter anderem Auslöser der seit vielen Jahren an‐ dauernden Diskussion über eine medizinische Zwei-Klassen-Versorgung. Gutverdienende leisten sich eine vermeintlich bessere private Krankenver‐ sicherung mit höheren Leistungen, wohingegen Geringverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssen und auch nur die dort verfügbaren Leistungen erhalten. Eine Idee zur Abschaffung dieser Zwei-Klassen-Medizin ist die sogenannte Bürgerversicherung. Dabei sollen alle Bürgerinnen und Bürger - unabhängig von Einkommen oder Berufs‐ gruppe - in eine einheitliche Krankenversicherung einzahlen. Auch Beamte und Selbstständige sowie bisher privat Versicherte würden in dieses System einbezogen. Ziel ist es, die Finanzierung solidarischer und gerechter zu gestalten, so‐ wie den Zugang zu medizinischen Leistungen zu vereinheitlichen. Kritiker hingegen befürchten eine Einschränkung von Wahlfreiheit und Innovation sowie eine höhere Belastung für bestimmte Gruppen. An dieser Stelle noch ein kurzer Exkurs zur Krankenversorgung von Beamten. espresso-Verständnis | Warum sind viele Beamte privat krankenversi‐ chert? Beamte erhalten im Krankheitsfall Beihilfe vom Staat, das heißt, ein Teil ihrer Krankheitskosten (oft 50-70 %) wird direkt von ihrem Dienstherrn, also ihrem Arbeitgeber, übernommen. Den verbleiben‐ den Anteil müssen sie selbst abdecken. Eine gesetzliche Krankenver‐ sicherung lohnt sich hier meist nicht, da sie den gesamten Beitrag verlangt - unabhängig von der Beihilfe. Deshalb schließen viele Beamte eine private Krankenversicherung ab, die nur den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil absichert. Beispielsweise die noch fehlenden 30-50 %. Praktisch bedeutet das, dass Beamte ihre Arztrechnungen zunächst selbst bezahlen und anschließend sowohl bei ihrer privaten Kran‐ kenversicherung als auch bei ihrer Beihilfestelle einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Das bedeutet wiederum, dass auch viele Bundesländer und Ministerien in ihren Beihilfestellen umfang‐ reiche IT-Systeme zur Rechnungserfassung, Leistungsprüfung und Auszahlung betreiben müssen. Ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand. Auch für die versicherten Beamten ein nicht zu unterschät‐ 3.3 Gemeinsamer Bundesausschuss und Gebührenordnung 57 <?page no="58"?> zender Aufwand. Dauert die Erstattung doch je nach Beihilfestelle und Krankenversicherung unterschiedlich lange und nicht jede Rechnung wird von beiden gleich erstattet. Es kommt durchaus vor, dass die Krankenversicherung eine Leistung bezahlt, die Beihilfe aber nur teilweise und umgekehrt. Auch hier wieder ein komplexes und über die Jahre gewachsenes System. Die Krankenversicherung in Deutschland ist also ein komplexes und mit‐ unter schwer nachvollziehbares System. Zur Entschuldigung sei gesagt: Es ist eben auch schon sehr alt. In der Einleitung haben wir bereits von Innungen und Innungskassen oder Gildenärzten gesprochen. Einige von diesen Innungen haben sich bis heute gehalten. Wenn auch unter anderem Namen. espresso-Verständnis | Was in diesem Kapitel behandelt wurde In diesem Kapitel wurden die zwei grundlegenden Arten der Kranken‐ versicherung in Deutschland vorgestellt. Einmal die gesetzliche Kran‐ kenversicherung, welche auf dem Solidarprinzip basiert. Daneben die private Krankenversicherung, welche auf dem Äquivalenzprinzip beruht und individuellere Leistungen, aber somit auch individuellere Beiträge ermöglicht. Es wurde der Gesundheitsfonds, der Topf der monatlichen GKV-Bei‐ träge erläutert und was ein Kopfschaden ist. Die Gebührenordnungen und der gemeinsame Bundesauschuss wurden vorgestellt und zum Abschluss noch ein kurzer Abstecher in die Krankenversorgung von Beamten unternommen. 58 3 Krankenversicherung <?page no="59"?> 25 (Kraftfahrt-Bundesamt - Jahresbilanz o. J.), dies umfasst sowohl Personenkraftwagen (PKW), wie auch Krafträder, Lastkraftwagen und einige mehr. 4 KFZ-Versicherung Wird meine Versicherung günstiger, wenn ich langsamer fahre, oder sollte ich doch besser umziehen? espresso-Wissenscheck | https: / / narr.kwaest.io/ s/ 1408 espresso-Keywords | Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, Regionalklassen, Schadensfreiheitsklassen, Telematik-Tarife espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapitel wird als erste Sparte der Sachversicherung die Kraft‐ fahrzeugversicherung detaillierter erläutert. Es wird erklärt, was eine Haftpflicht-, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist und warum der Versicherungsbeitrag sowohl vom Wohnort als auch von der Fahrweise abhängen kann. Laut Kraftfahrtbundesamt 25 waren in Deutschland zum 1. Januar 2024 60,7 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) zugelassen. Für all diese Fahrzeuge muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist die Kfz-Versicherung die meistverkaufte Versicherung. Es werden mindestens so viele Versicherungsverträge abgeschlossen, wie Fahrzeuge zugelassen sind. Dementsprechend ist der Markt für Kfz-Versicherungen einer der am härtesten umkämpften im deutschen Versicherungsgeschäft. Die Anbieter versuchen regelmäßig, neue Versicherte zu gewinnen oder Versicherte von anderen Versicherungsunternehmen abzuwerben. Aber warum muss man eine Kfz-Versicherung haben und was für eine überhaupt. Klären wir erst einmal die Frage nach dem Warum und dann die nach dem Was. <?page no="60"?> 26 (Pflichtversicherungsgesetz 1965) espresso-Wissen | Kfz-Haftpflichtversicherung In §1 des Pflichtversicherungsgesetzes 26 ist festgelegt, dass jeder Halter eines Fahrzeuges für dieses eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten muss. Diese sogenannte Kfz-Haftpflichtversiche‐ rung übernimmt Schäden, die anderen durch den Gebrauch des Fahr‐ zeugs entstehen - also z. B. bei einem Unfall mit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Ohne diesen Versicherungsschutz darf ein Fahrzeug weder zugelassen noch gefahren werden. Das ist das gesetzliche Warum. Es gibt allerdings auch einen einfach nachzuvollziehenden Grund. Die Kosten bei Autounfällen können sehr schnell sehr hoch werden. Das geht von der kleinen Delle beim Einparken bis zum Massenunfall auf der Autobahn. Die Kosten für solche Unfälle können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Der Gesetzgeber ist hier aktiv geworden, um die Fahrzeughalter zu schützen - sonst führt mancher Unfall unter Umständen zum privaten Ruin. Zum anderen sollen auch die Geschädigten geschützt werden und die Sicherheit erhalten, dass der Schaden ersetzt wird. Die Kfz-Haftpflicht ist also verpflichtend und deckt Fremdschäden ab. Doch was ist mit dem eigenen Auto? Wer sich auch gegen Diebstahl, Hagel, Wildunfälle oder gar selbst verschuldete Schäden absichern will, braucht zusätzliche Policen - nämlich eine Teilkasko oder eine Vollkasko. espresso-Wissen | Kasko-Versicherungen - Die Teilkasko zahlt bei Schäden am eigenen Auto durch z. B. Dieb‐ stahl, Sturm, Glasbruch oder Wildunfälle - aber nicht bei selbst verschuldeten Unfällen. - Die Vollkasko übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn man selbst einen Unfall verursacht oder wenn es mutwillig beschädigt wird. Sie lohnt sich vor allem bei Neuwagen oder teure‐ ren Autos. 60 4 KFZ-Versicherung <?page no="61"?> Machen wir dazu mal ein kleines Beispiel: Zahlenbeispiel: Der Parkplatz-Klassiker Jonas fährt nach einem langen Arbeitstag etwas unkonzentriert aus der Tiefgarage der Hochschule. Dabei streift er mit seinem Auto beim Ausparken das geparkte Cabrio von Frau Sommer. Dummerweise bleibt auch seine eigene Stoßstange nicht unbeschädigt. Es entsteht folgender Schaden: - Schaden am Cabrio (Fremdfahrzeug): 3.200 € - Schaden an Jonas eigenem Auto: 1.500 € Und wer zahlt jetzt was? - Haftpflichtversicherung: Zahlt den Schaden am fremden Fahrzeug, also am Cabrio - 3.200 €. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt alle anderen Ver‐ kehrsteilnehmer vor solchen Fahrfehlern. - Vollkaskoversicherung: Zahlt den Schaden am eigenen Auto, also die 1.500 € - abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Zum Glück hat Jonas eine Vollkasko - sonst hätte er den Schaden an seinem eigenen Auto aus eigener Tasche zahlen müssen. Die Teilkasko würde in diesem Fall den selbstverursachten Schaden nicht bezahlen. In den meisten Fällen werden Kaskoversicherungen mit einer Selbstbe‐ teiligung abgeschlossen. Wir erinnern uns eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass die versicherte Person, in diesem Fall der Fahrzeughalter, die Kosten des Schadens bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst trägt. Erst die Kosten, die den Selbstbehalt übersteigen, werden von der Versicherung übernommen. Hätte Jonas in unserem Beispiel also einen Vertrag mit einer Selbstbetei‐ ligung von 500 Euro abgeschlossen, müsste er bei der Reparatur seiner Stoßstange 500 Euro selbst zahlen; die restlichen 1.000 Euro würde die Versicherung übernehmen. Selbstbeteiligungen sind für Versicherungen und Kunden gleichermaßen hilfreich. Denn durch sie fallen viele kleinere Schäden weg, die für das Versicherungsunternehmen keinen Aufwand verursachen. Dadurch können die Prämien deutlich niedriger angeboten werden. 4 KFZ-Versicherung 61 <?page no="62"?> 27 Der Preisvergleich wurde auf einem großen Online-Vergleichsportal für Kfz-Versiche‐ rungen durchgeführt. Als Fahrzeug wurde ein VW Golf mit mittlerer Fahrleistung, einem 35 Jahre alten Fahrer mit Wohnort in Süddeutschland ausgewählt. 28 Wer davon ausgeht, jedes Jahr einen Unfall zu verursachen, sollte vielleicht weniger über die Höhe der Selbstbeteiligung und mehr über den Umstieg aufs Fahrrad nach‐ denken. Ist auch besser fürs Klima, die Umwelt und den eigenen Körper. 29 Einen guten Überblick bietet (Finanzmathematik u.-a. 2015). Ein aktueller Preisvergleich 27 zeigt: Die günstigste Vollkaskoversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung kostet für ein Durchschnittsauto mit einem durchschnittlichen Fahrer ungefähr 830 € pro Jahr. Bei einer Selbstbeteili‐ gung von 300 € steigt die Prämie auf ca. 860 €. Bei einer weiteren Senkung auf 150 € Selbstbeteiligung steigt die Prämie auf jährlich ca. 980 €. Verzichtet man auf eine Selbstbeteiligung, so kostet die günstigste Vollkaskoversiche‐ rung 1.350 € pro Jahr. Das ist eine Steigerung um mehr als 500 €. Das heißt umgekehrt: Fährt man ein Jahr unfallfrei, hat man die Kosten für den ersten Unfall (nämlich die 500 € Selbstbeteiligung) direkt wieder drin. Wenn man davon ausgeht, dass man nicht jedes Jahr einen Unfall verursacht, lohnt sich eine Selbstbeteiligung also immer. 28 Doch wie genau berechnet sich eigentlich eine Prämie für die Autoversi‐ cherung? Und warum müssen wir beim Angebot so viele Daten (Alter der Fahrer, jährliche Fahrleistung, Wohnort, Automarke usw.) eingeben? 4.1 Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung Wie aus den vorangegangenen Kapiteln bekannt ist, muss zur Berechnung der Prämien die zu erwartende Schadenhöhe geschätzt werden, damit die Äquivalenzgleichung nach den Beiträgen aufgelöst werden kann. In der Kfz-Versicherung bzw. in der Sachversicherung allgemein werden zur Abschätzung der zu erwartenden Schäden komplexe statistische Verfahren verwendet. Typischerweise kommen Verfahren aus dem Bereich der Gene‐ ralisierten Modelle (GLMs), Bayessche Schätzverfahren oder Machine-Le‐ arning-Algorithmen wie Entscheidungsbäume oder neuronale Netze zum Einsatz. 29 Da wir in diesem Buch nicht zu sehr in mathematische Tiefen abtauchen wollen, lassen wir diese komplexen Methoden beiseite. Zur Veranschauli‐ chung nutzen wir stattdessen ein einfaches, aber verständliches Werkzeug aus der Statistik: die lineare Regression. Anhand eines kleinen Beispiels zeigen wir, wie sich damit Zusammenhänge zwischen Einflussfaktoren (z. B. 62 4 KFZ-Versicherung <?page no="63"?> Fahrzeugtyp oder Alter der Fahrenden) und der Schadenhöhe erkennen und modellieren lassen. Denn bei der linearen Regression wird eine Aus‐ gleichsgerade zwischen den Datenpunkten berechnet. Das lässt sich im Zweidimensionalen noch gut visualisieren und nachvollziehen. Nehmen wir an, wir hätten Schadendaten von 45 Unfällen aus dem Vorjahr. Bei jedem Unfall kennen wir den Fahrzeugtyp (Kleinwagen, Kombi oder SUV) und das Alter des Fahrers bzw. der Fahrerin. Hier sind sechs Beispieldatensätze aus den 45 Unfällen: Unfall-Nummer Fahrzeugtyp Alter Schadenhöhe (€) 1 Kleinwagen 48 391,37 € 2 Kleinwagen 58 343,98 € 3 Kombi 47 545,99 € 4 Kombi 35 446,11 € 5 SUV 22 660,08 € 6 SUV 63 712,09 € 4.1 Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung 63 <?page no="64"?> Ein Schaubild der 45 Unfalldaten sieht dann so aus: Abbildung 3: Unfalldaten Jeder Punkt in diesem Schaubild steht für einen der 45 Unfälle. Der erste und der sechste Eintrag aus oben stehender Tabelle sind markiert. Wir möchten nun einen linearen Zusammenhang zwischen Schadenhöhe, dem Alter und dem Fahrzeugtyp herstellen. Linear bedeutet, dass wir eine Gleichung, wie folgt, schreiben wollen: Scℎadenℎöℎe = β 1 ⋅ Alter + β 2 ⋅ F aℎrzeugtyp Dabei sind β 1 , β 2 zwei zu schätzende Parameter. Vorstellen kann man sich diese lineare Gleichung auch einfach als Gerade. Wir suchen also Geraden, die abhängig vom Alter und Fahrzeugtyp die Schadenhöhe angeben. Kennen wir diese, bzw. ihre zugehörigen Gleichungen, können wir für ein gegebenes 64 4 KFZ-Versicherung <?page no="65"?> 30 Statistisch versierte Leser oder Leserinnen haben es sicherlich bereits bemerkt: Der Fahrzeugtyp ist keine Zahl, sondern eine kategoriale Variable. Und ja, streng genommen kann man damit nicht einfach eine lineare Regression durchführen, als wäre es ein Alterswert oder ein Benzinpreis. Wir wollen hier jedoch keine Statistik-Vorlesung halten und eben nicht in die mathe‐ matische Tiefe gehen, sondern ein Gefühl für Zusammenhänge vermitteln. Deshalb drücken wir bei dieser kleinen mathematischen Schummelei ein Auge zu - das Prinzip bleibt trotzdem richtig. Alter und einen bestimmten Fahrzeugtyp den Schaden ausrechnen. Diesen linearen Zusammenhang nennt man auch lineare Regression 30 . espresso-Wissen | Lineare Regression Die lineare Regression ist ein einfaches Verfahren, mit dem man den Zusammenhang zwischen zwei oder mehr Größen mathematisch be‐ schreiben kann. Zum Beispiel: Je älter jemand ist, desto höher (oder niedriger) ist im Schnitt der Schadensbetrag. Das Modell sucht eine „beste Gerade“, die möglichst gut durch die Datenpunkte passt. Mit dieser Geraden kann man dann Vorhersagen treffen - zum Beispiel: „Wie hoch ist der durchschnittliche Schaden bei einer 45-jährigen Person mit einem SUV? “ 4.1 Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung 65 <?page no="66"?> 31 Die Statistiker mögen nochmals verzeihen: Natürlich wurden hier nicht drei separate Regressionsmodelle berechnet, sondern ein gemeinsames Modell mit Dummy-Varia‐ blen für den Fahrzeugtyp gefittet. Aber es soll ja das Prinzip verständlich gemacht werden. Wenden wir das Verfahren der linearen Regression auf unsere 45 Beispie‐ lunfälle an, so ergibt sich folgendes Bild: Abbildung 4: Schadenshöhe, Alter und Fahrzeugtyp Wir sehen, dass drei Geraden 31 hinzugekommen sind, eine pro Fahrzeugtyp. Diese Geraden minimieren den Abstand zu allen umliegenden Punkten des jeweiligen Fahrzeugtyps. Wenn wir den Fahrzeugtyp und das Alter kennen, können wir mithilfe dieser Geraden die Höhe des entstehenden Schadens abschätzen. Verursacht beispielsweise ein 60-jähriger Fahrer mit einem Kleinwagen einen Unfall, wird die Schadenhöhe bei etwa 400 € liegen. Ein 50-jähriger SUV-Fahrer hingegen wird wohl eher einen Schaden in Höhe von ungefähr 700 € verursachen. Damit haben wir unser Ziel erreicht, die Schadenhöhe anhand der Merk‐ male „Alter” und „Fahrzeugtyp” abschätzen zu können. Kennen wir die 66 4 KFZ-Versicherung <?page no="67"?> erwartete Schadenhöhe, können wir über die Äquivalenzgleichung die Beiträge bestimmen. Dies war ein sehr vereinfachtes Beispiel mit einem linearen Modell, das auf nur zwei Merkmalen basiert. In der Kfz-Versicherung werden, wie gesagt, eher generalisierte lineare Modelle basierend auf deutlich mehr Merkmalen verwendet. Welche das sind, schauen wir uns jetzt einmal an. 4.2 Tarifmerkmale der Kfz-Versicherung In unserem kleinen Beispiel haben wir die Schadenhöhe nur anhand von Alter und Fahrzeugtyp geschätzt. In der Realität sind die Prämienmodelle natürlich deutlich komplexer. Versicherungsunternehmen berücksichtigen eine Vielzahl weiterer Merkmale, um die Beiträge möglichst fair und risiko‐ gerecht zu kalkulieren. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungs‐ wirtschaft hat hierzu eine schöne Grafik veröffentlicht: Abbildung 5: Tarifmerkmale 4.2 Tarifmerkmale der Kfz-Versicherung 67 <?page no="68"?> espresso-Wissen | Tarifmerkmale Merkmal Bedeutung für den Beitrag Kilometerleistung pro Jahr Viel Fahrerei = höheres Risiko = tendenziell höhe‐ rer Beitrag. Fahrzeugtyp (Typ‐ klasse) Teures oder leistungsstarkes Auto? Dann oft auch höhere Schäden → höhere Typklasse. Fahrzeugalter beim Kauf Ältere Fahrzeuge haben andere Schadenrisiken - z. B. Pannen, Reparaturkosten. Fahrerkreis / Halter Wer darf fahren? Junge Fahrer oder viele wech‐ selnde Personen = höheres Risiko. Unfallfreiheit Wer lange unfallfrei fährt, spart - dank Schaden‐ freiheitsrabatt. Fahreralter (Nutzeral‐ ter) Statistisch sind junge und sehr alte Fahrer risiko‐ reicher. Selbstbeteiligung (bei Kasko) Höhere Selbstbeteiligung = geringerer Beitrag. Wohnsitz (Regional‐ klasse) Städte haben mehr Verkehr - und mehr Schäden. Beruf / Berufsgruppe Einige Berufe gelten als risikoärmer - und bekom‐ men Nachlässe. Die Regionalklasse beantwortet auch einen Teil der Eingangsfrage. Es kann einen signifikanten Unterschied beim Versicherungsbeitrag machen, wenn man in einer anderen Regionalklasse wohnt. Ob man deswegen gleich umziehen sollte, ist jedoch eine andere Frage. Im Anhang befindet sich eine farblich eingefärbte Deutschlandkarte, die die einzelnen Regionalklassen darstellt. Dort sieht man, in welchen Regionen Deutschlands man sein Fahrzeug günstiger und in welchen teurer versichern kann. 68 4 KFZ-Versicherung <?page no="69"?> Welche Tarifmerkmale bei welchem Versicherer tatsächlich verwendet werden, ist Teil der unternehmensinternen Tarifierungsstrategie - und damit nicht öffentlich einsehbar. Zwar orientieren sich viele Anbieter an den gleichen grundlegenden Einflussgrößen, doch können zusätzliche Merk‐ male hinzukommen, zum Zahlungsrhythmus oder zu besonderen Rabatten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem unterscheiden sich die Gewichtungen der einzelnen Merkmale deutlich von Unternehmen zu Unternehmen. Genau hier liegt ein wesentli‐ cher Bestandteil der Wettbewerbsvorteile moderner Kfz-Versicherer: Wer es schafft, Risiken differenzierter und zugleich fair zu bewerten, kann sowohl attraktive Beiträge anbieten als auch profitabel wirtschaften. Es gibt noch ein weiteres wichtiges Tarifmerkmal, welches bisher aus‐ geklammert wurde. Nämlich die Frage: Wie lange ist der Vertrag bereits unfallfrei. Dieses Merkmal wird in der Schadensfreiheitsklasse zusammen‐ gefasst. 4.3 Schadensfreiheitsklassen Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Je länger ein Versi‐ cherter unfallfrei fährt, desto höher steigt seine SF-Klasse - und desto größer wird der Beitragsnachlass. Wer hingegen einen Schaden verursacht, fällt in der Regel um mehrere Klassen zurück und muss im Folgejahr einen höheren Beitrag zahlen. Dieses System ist ein Beispiel für eine Bonus-Malus-Regelung: Un‐ fallfreies Verhalten wird belohnt (Bonus), schadensintensives Verhalten sanktioniert (Malus). Die genaue Zuordnung erfolgt anhand der Anzahl schadenfreier Jahre, wobei es je nach Versicherer auch hier zu leichten Unterschieden kommen kann. Das System der Schadensfreiheitsklassen hat auch zur Folge, dass es mitunter günstiger sein kann, einen kleineren Schaden selbst zu überneh‐ men, um eine Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse zu verhindern. Auch bei den Schadensfreiheitsklassen gilt, dass sie einen großen Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben können. Mitunter liegen zwischen der besten und der schlechtesten SF-Klasse mehrere hundert Euro Beitragsun‐ terschied pro Jahr. 4.3 Schadensfreiheitsklassen 69 <?page no="70"?> espresso-Wissen | Schadenfreiheitsklassen Das System der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) ist eine zentrale Stellgröße bei der Beitragsberechnung in der Kfz-Haftpflicht und Voll‐ kaskoversicherung. Für jedes unfallfreie Jahr steigt die SF-Klasse, was mit einem Beitragsnachlass belohnt wird. Verursacht der Versicherte hingegen einen Schaden, erfolgt in der Regel eine Rückstufung, die zu höheren Beiträgen führt. Dieses Bonus-Malus-Prinzip soll sicheres Fahrverhalten fördern und risikobewusstes Handeln belohnen. Wir schließen das Kapitel über Kfz-Versicherungen mit einer neuen Art von Kfz-Versicherung ab, die in den letzten Jahren in die Tarifauswahl der Versicherungen Einzug gehalten hat. Sie wird als komplett neuartige Form der Kfz-Versicherung beworben. Zugespitzt könnte man aber sagen, dass es sich auch nur um ein weiteres Tarifmerkmal handelt: die Fahrweise. 4.4 Telematik-Versicherungen Telematik-Tarife basieren auf dem Prinzip: Wer sicher fährt, zahlt weniger. Dabei wird die Fahrweise der Versicherten mithilfe eines Sensors im Auto oder einer Smartphone-App aufgezeichnet und ausgewertet. Typische er‐ fasste Merkmale sind Geschwindigkeit, Bremsverhalten, Beschleunigung, Kurvenverhalten oder auch Fahrzeiten. Aus diesen Daten wird ein soge‐ nannter „Score“ berechnet, der dann Einfluss auf die Beitragshöhe hat - meist in Form eines monatlichen Rabatts auf den Grundbeitrag. Hier gilt also: Wer angemessener fährt, zahlt weniger. Durch diese Ausgestaltung wird die Prämie noch individueller auf den Fahrzeughalter zugeschnitten. Die dauerhafte Überwachung des Fahrverhaltens soll es der Versicherung ermöglichen, einen auf das jeweilige Fahrzeug zugeschnitte‐ nen Beitrag anzubieten. Durch die individualisierte Prämie zahlt man im Prinzip nur so viel, wie man tatsächlich muss. Die Prämie ist somit fairer. Andere Stimmen befürchten jedoch, dass durch diese Individualisierung der Grundgedanke des Ausgleichs im Kollektiv verloren geht. So weit ist es allerdings noch nicht, auch weil die Akzeptanz dieser Tarife bisher nicht allzu hoch ist. Denn trotz der möglichen Beitragseinsparungen und des Anreizes zu sicherem Fahren sind Telematik-Tarife nicht unumstritten. Ihre Akzeptanz 70 4 KFZ-Versicherung <?page no="71"?> 32 Die Faktoren sind dem Ergebnisbericht zu Telematik-Tarifen der deutschen Aktuars‐ vereinigung entnommen, siehe (Telematik in der Kfz-Versicherung - Status quo 2021). hängt maßgeblich davon ab, ob bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Vier zentrale Faktoren 32 kristallisieren sich dabei heraus: 1. Nachvollziehbarkeit Kundinnen und Kunden erwarten Transparenz: Die Kriterien, nach denen ihr Fahrverhalten bewertet wird, müssen klar verständlich und nachvollziehbar sein. Nur wenn die Erfassung und Bewertung als gerecht empfunden werden, ist das System akzeptabel. 2. Beeinflussbarkeit Als besonders fair gelten Merkmale, die das eigene Verhalten betreffen - etwa Geschwindigkeit, Beschleunigungs- oder Bremsverhalten. Weni‐ ger akzeptiert werden hingegen Faktoren, die sich der eigenen Kontrolle entziehen, wie etwa Uhrzeit, Streckenwahl oder Verkehrslage. 3. Preisvorteil Ein finanzieller Anreiz ist entscheidend: Nur wenn sich der Aufwand der Datenaufzeichnung spürbar auf die Prämie auswirkt, steigt die Bereitschaft, das eigene Fahrverhalten dauerhaft überwachen zu lassen. 4. Datenschutz Zentraler Kritikpunkt bleibt die Datensicherheit. Viele Menschen äu‐ ßern Bedenken hinsichtlich möglicher Missbrauchsrisiken oder der dau‐ erhaften Überwachung. Die Bereitschaft zur Datenweitergabe ist stark abhängig vom Vertrauen in den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Informationen. In jedem Fall zeigt sich an diesen Tarifen der Trend zu stärker individua‐ lisierten Versicherungsprodukten. Neben Alter, Fahrzeugtyp und Region fließt nun erstmals das tatsächliche Fahrverhalten in die Beitragskalkulation ein - was theoretisch zu gerechteren, aber eben auch datenintensiveren Tarifen führen kann. Man darf gespannt sein, wie sich der Markt für Telema‐ tik-Versicherungen, aber auch ganz allgemein der für Kfz-Versicherungen in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Bevor wir zum Thema Schadensversicherung kommen, das Kapitel noch einmal zusammengefasst. 4.4 Telematik-Versicherungen 71 <?page no="72"?> espresso-Verständnis | Was in diesem Kapitel behandelt wurde In diesem Kapitel wurden die Grundlagen der Kfz-Versicherung in Deutschland erläutert. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversi‐ cherung. Es wurde erklärt, dass eine Haftpflichtversicherung nur Fremdschäden übernimmt und dass man, wenn man auch seine eigenen Schäden abgedeckt haben will, zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen muss. Außerdem wurden die Un‐ terschiede zwischen Teil- und Vollkasko sowie die Wirkweise von Selbstbeteiligungen erläutert. Anschließend wurde das Vorgehen bei der Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung anhand eines einfachen mathematischen Beispiels grob skizziert. Dabei wurden auch die verschiedenen Tarifierungs‐ merkmale aufgezeigt. Abschließend wurde das neueste Tarifmerkmal, die Telematik-Versicherung, vorgestellt, die die persönliche Fahrweise berücksichtigt. 72 4 KFZ-Versicherung <?page no="73"?> 33 Die Bayerische Versicherung hat auf ihrer Homepage eine Sammlung kurioser Ver‐ sicherungen veröffentlicht, zu finden hier: (Das ultimative Best-of der kuriosesten Versicherungen o.-J.) 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen Was tun, wenn das Haus abbrennt? espresso-Wissenscheck | https: / / narr.kwaest.io/ s/ 1409 espresso-Keywords | Haftpflicht, Schadensversicherung, Elementar‐ versicherung, Gebäude, Hausrat, Zahnzusatz, Unfall, Reservierung espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapitel werden einige Beispiele von Sachversicherungen nä‐ her erläutert. Anstatt der Funktionsweise zur Prämienberechnung, wird auf die Reservierung bei Schadensversicherungen eingegangen. Am Ende wird noch grundlegend die Haftpflichtversicherung erläutert. Bevor wir mit dem Kapitel beginnen, beantworten wir besser gleich die Eingangsfrage. Wenn das Haus abbrennt, bringen Sie sich bitte umgehend in Sicherheit und rufen Sie die Feuerwehr! Aber was passiert danach - wenn das Feuer gelöscht, das Haus zerstört und die Existenz bedroht ist? Genau dafür sind Sachversicherungen da. Sie sichern materielle Güter wie das eigene Haus, Möbel, Fahrräder, aber auch Firmeninventar oder Lagerhallen ab. Was all diese Versicherungen gemeinsam haben, ist: Sie helfen, Schäden an Sachen zu ersetzen. Die Ursachen sind dabei vielfältig: Feuer, Wasser, Sturm, Blitz, Diebstahl oder Vandalismus. Und so vielfältig wie die Ursachen sind, so vielfältig ist auch der Markt für Schadensversicherungen. Kurz gesagt: Es gibt fast nichts, was nicht versicherbar ist, solange sich zwei Vertragsparteien finden, von denen die eine bereit ist, das Risiko zu decken, und die andere bereit ist, die dafür verlangte Prämie zu bezahlen. Es soll Fußballprofis geben, die ihre Füße versichern. Oder Prominente, die andere Körperteile wie Nase oder Po versichern. Manche Filmproduktionen lassen sogar den Ausfall ihres Hauptdarstellers versichern, sei es wegen Krankheit, eines Skandals oder schlechten Benehmens. 33 Wir werden uns <?page no="74"?> allerdings auf die wichtigsten Produkte beschränken - nämlich auf jene, die für die breite Bevölkerung von zentraler Bedeutung sind: Gebäude-, Haus‐ rat- und private Haftpflichtversicherungen. Diese Versicherungen bilden das Rückgrat der sogenannten Sach- und Haftpflichtversicherungssparte. Wir starten mit der Gebäudeversicherung. 5.1 Gebäudeversicherung espresso-Wissen | Gebäudeversicherung: Die Gebäudeversicherung schützt das „äußere“ Zuhause - also das, was fest mit dem Grundstück verbunden ist: das Haus selbst, inklusive Dach, Wände, Türen, Fenster sowie fest installierte Bestandteile wie Heizungsanlagen oder fest verlegte Fußböden. Versichert sind in der Regel Schäden durch sogenannte Grundgefahren: Feuer, Leitungswas‐ ser, Sturm und Hagel. Je nach Vertrag kann der Schutz um weitere Risiken erweitert werden, z. B. Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck etc.) oder Glasschäden. Viele Hausbesitzer schließen eine Gebäudeversicherung ab - aus gutem Grund: Ohne Versicherung kann ein einziger Schaden existenzbedrohend sein. Bei über Kredite finanzierten Immobilien ist der Abschluss sogar meist verpflichtend, da die Bank ihr Sicherungsinteresse wahren will. Historisch geht die Gebäudeversicherung auf die sogenannten Brand- oder Feuerkassen zurück, die im 17. und 18. Jahrhundert entstanden sind. Diese Einrichtungen wurden häufig als Pflichtversicherungen eingeführt, insbesondere nach verheerenden Stadtbränden. In Baden-Württemberg etwa war die Feuerversicherung über Jahrzehnte hinweg gesetzlich vorge‐ schrieben und wurde ausschließlich von einem Monopolversicherer ange‐ boten. Schauen wir uns einmal ein Beispiel an, um die Gebäudeversicherung zu verstehen: 74 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="75"?> Beispiel: Gebäude-Versicherung Stellen Sie sich vor, Familie Schmidt hat vor einigen Jahren ein Ein‐ familienhaus gebaut. Es ist solide errichtet, steht in einer ruhigen Wohngegend und wurde über einen Immobilienkredit finanziert. Die Bank hat eine Gebäudeversicherung zur Voraussetzung für die Finan‐ zierung gemacht - also schließt Familie Schmidt eine entsprechende Police ab. Einige Jahre später schlägt während eines Sommergewitters ein Blitz in das Haus ein. Das Dach fängt Feuer, und ein Teil des Obergeschosses wird zerstört. Der Schaden beläuft sich auf über 100.000 Euro. Zum Glück greift die Gebäudeversicherung: Sie übernimmt die Kosten für die Reparatur des Daches, den Austausch der beschädigten Leitungen und die Wiederherstellung des betroffenen Wohnraums. Wichtig ist dabei: Die Gebäudeversicherung ersetzt nicht den Zeitwert, sondern in der Regel den Wiederaufbauwert. Das sind die erforderlichen Kosten, um das Haus in seinem vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das bedeutet für Familie Schmidt: Sie müssen den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen und können ihr Haus wieder so instand setzen lassen, wie es vor dem Blitzschlag war. Um die Prämien bei der Gebäudeversicherung zu bestimmen, müssen die Versicherer - wie in anderen Sparten auch - zunächst die erwarte‐ ten Leistungen abschätzen. Das bedeutet: Sie berechnen, wie hoch die durchschnittlichen Schadenszahlungen pro versichertem Objekt über einen bestimmten Zeitraum voraussichtlich sein werden. Das ist allerdings gar nicht so einfach. Denn während kleinere Leitungs‐ wasserschäden relativ häufig und gut kalkulierbar sind, hängen große Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturm, Hagel, Hochwasser oder Erd‐ rutsch stark von der Region, der Bauweise des Gebäudes und langfristigen klimatischen Entwicklungen ab. Versicherer nutzen deshalb umfangreiche Risikomodelle, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenschwere solcher Naturereignisse zu simulieren. Ein zentrales Werkzeug dafür ist in Deutschland das sogenannte ZÜRS-Modell (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und 5.1 Gebäudeversicherung 75 <?page no="76"?> 34 Eine kurze Zusammenfassung zum ZÜRS findet sich hier: (Wagner 2017), eine ausführ‐ lichere hat der GDV auf seiner Homepage veröffentlicht: („ZÜRS Geo” - Zonierungs‐ system für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken o.-J.). 35 Einen Überblick über die mathematischen Methoden findet man in (Goelden u. a. 2016). Starkregen) 34 , das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt‐ schaft (GDV) entwickelt wurde. Es teilt jede Adresse in eine von vier Gefährdungsklassen ein - je nachdem, wie hoch das Risiko für Hochwasser ist. Klasse 1 bedeutet „sehr geringes Risiko“, Klasse 4 steht für „hohes Risiko“ - mit einer statistischen Überschwemmungshäufigkeit von mindestens einmal in zehn Jahren. Auch für andere Gefahren, etwa Starkregen, Sturm oder Hagel, existieren ähnliche Modellierungen. Versicherer kombinieren diese Informationen mit Gebäudedaten wie Alter, Bauart, Dachform oder Lage, um die Prämie zu bestimmen. Wer also in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet wohnt, zahlt spürbar mehr oder bekommt im Extremfall gar kein Versiche‐ rungsangebot mehr. Die grundlegende Berechnung der erwarteten Leistungen erfolgt auch hier mit ähnlichen Verfahren wie bei der Kfz-Versicherung. 35 Auch hier werden immer neue und detaillierte Modelle erstellt. Diese zunehmend feingranulare Risikobewertung ist eine Folge des Klimawandels: Häufigere und heftigere Unwetterereignisse zwingen die Versicherer dazu, ihre Modelle kontinuierlich anzupassen und somit auch die Prämienstruktur regelmäßig zu verändern. Durch die Zunahme von Extremwettern werden voraussichtlich auch die Prämienhöhen steigen. Um diesem Umstand zu begegnen, wird aktuell über eine Pflicht zur Elementar‐ versicherung für alle Hauseigentümer diskutiert. Auslöser dieser Debatte war unter anderem das schwere Hochwasser im Ahrtal im Jahr 2021. Die Gebäudeversicherung deckt also die Schäden am Gebäude ab. Damit sind aber nicht die persönlichen Gegenstände im Haus abgesichert. Dies wird durch die Hausratversicherung übernommen. 5.2 Hausratversicherung Wenn es im Haus brennt, ein Rohr platzt oder eingebrochen wird, sind nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch die darin befindlichen Gegenstände betroffen: Möbel, Kleidung, Küchengeräte, Computer, Bücher oder Fahrrä‐ der. Für all diese beweglichen Gegenstände kommt die Hausratversicherung 76 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="77"?> auf. Sie ist gewissermaßen das Pendant zur Gebäudeversicherung, nur eben nicht für Mauerwerk und Dachziegel, sondern für den Hausrat. Übrigens gilt der Schutz auch für Dinge im Garten, in der Garage oder für das am Freibad gestohlene Fahrrad. espresso-Wissen | Hausratversicherung Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände im Haushalt - also alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde, wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Versichert sind typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Neu‐ wert des gesamten Hausrats entspricht, sonst kann es im Schadenfall zu einer Unterversicherung kommen. Zusätzlich lassen sich oft weitere Risiken absichern, etwa Fahrraddiebstahl oder Schäden durch Naturer‐ eignisse wie Überschwemmung oder Starkregen. Auch bei der Hausratversicherung ist, wie bei der Kfz-Versicherung, häufig eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Der Grund: Es geht oft um kleinere Schäden, bei denen eine vollständige Erstattung durch den Versicherer wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. Die Selbstbeteiligung hilft dabei, Baga‐ tellschäden auszufiltern und die Beiträge stabil zu halten. Bei vielen dieser Schadensversicherungen gibt es eine große Anzahl an Tarifmodellen bzw. Auswahlmöglichkeiten, was genau abgesichert sein soll. Hier steckt der Teufel manchmal im Detail der Versicherungsbedingungen. Diese legen sehr genau fest, welche Risiken gedeckt sind, unter welchen Umständen die Versicherung zahlt und unter welchen eben nicht. Ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, ob bestimmte Gegenstände besonders abgesichert werden müssen oder ob ein Schaden nur dann ersetzt wird, wenn bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. All das kann entscheidend sein, wenn es im Ernstfall um die Leistung geht. espresso-Wissen | Versicherungsbedingungen Die Versicherungsbedingungen sind das Kleingedruckte des Vertrags und sie haben es in sich. Sie legen genau fest, was versichert ist, welche Ausschlüsse gelten, welche Pflichten der Versicherte hat und 5.2 Hausratversicherung 77 <?page no="78"?> wann der Versicherer berechtigt ist, die Leistung zu kürzen oder ganz zu verweigern. Wer z. B. Fenster offen lässt und dann einen Einbruch meldet, muss mit Problemen rechnen. Auch technische Begriffe wie „versicherte Gefahr“ oder „Zeitwert“ sind dort definiert. Ein genauer Blick in die Bedingungen lohnt sich - vor allem vor dem Abschluss. Versicherungsbedingungen sind häufig umfangreich und nicht immer leicht zu durchdringen. Die Sprache ist oft stark juristisch geprägt, mit zahlreichen Fachbegriffen und Verweisen auf Paragrafen, deren Bedeutung sich nicht auf den ersten Blick erschließt. In dieser Komplexität liegt ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Wer die Bedingungen nicht vollständig versteht, läuft Gefahr, im Ernstfall nicht den erwarteten Schutz zu erhalten. Hier ist durchaus auch Kritik an den Versicherungsunternehmen ange‐ bracht. Man gewinnt nicht immer den Eindruck, dass Wert auf Verständlich‐ keit oder den Schutz der Versicherten gelegt wird. Oft scheint es vielmehr so, als würde bei der Erstellung der Bedingungen versucht, möglichst jede noch so kleine Kleinigkeit auszuschließen, um Schaden vom Versichertenkollek‐ tiv bzw. dem Unternehmen abzuhalten, wenn ein Streit über die Übernahme eines Schadenfalls zwischen Unternehmen und Versicherungsnehmenden eintritt. Gerade in solchen Fällen zeigt sich der Wert einer Rechtsschutzversiche‐ rung. Denn wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung einzelner Klauseln kommt oder gar ein rechtlicher Streit entsteht, kann sie dabei helfen, die eigenen Interessen durchzusetzen - notfalls auch vor Gericht. Grund genug also, sich im nächsten Schritt mit der Rechtsschutzversiche‐ rung zu befassen. 5.3 Rechtschutz Auch wenn man sein Leben noch so umsichtig führt, manchmal lässt sich ein Streit nicht vermeiden. Ob es um einen nicht erfüllten Kaufvertrag, eine ungerechtfertigte Kündigung oder einen Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage geht: Wer zu seinem Recht kommen will, muss es sich im Zweifelsfall auch finanziell leisten können. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Anwälte, Gericht und gege‐ 78 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="79"?> benenfalls Gutachten. Sie ist kein Freibrief zum Prozessieren, aber ein wichtiger Baustein, wenn man in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht schutzlos dastehen möchte. espresso-Wissen | Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gut‐ achterkosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. im Privatle‐ ben, im Job, im Verkehr oder als Mieter. Meist gibt es eine Wartezeit von ca. drei Monaten. Nicht versichert sind u. a. vorsätzliche Taten, Scheidungen oder Bauverträge. Für Selbstständige kann sie besonders wichtig sein, z. B. bei Streit mit Auftraggebern oder Behörden. Auch hier ein Beispiel, das nicht dem echten Leben entnommen, sondern stark konstruiert ist: Beispiel: Herr Schröder ist empört: Sein Nachbar, Herr Lehmann, hat beim Bau der neuen Gartenmauer die Grundstücksgrenze um zehn Zentimeter überschritten. Beim Ausmessen des Abstands stolpert Schröder rück‐ wärts über seinen eigenen Rechen, fällt der Länge nach hin und seine Zahnprothese fliegt im hohen Bogen auf die Terrasse und zerbricht. Für den juristischen Streit über die Mauer springt die Rechtsschutzver‐ sicherung ein. Für die kaputte Zahnprothese jedoch nicht. Die zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht, denn es war kein Fremdver‐ schulden im Spiel. Hier hilft nur eine gute Zahnzusatzversicherung. 5.4 Zahnzusatzversicherung Die Zahnzusatzversicherung ist eine oft verkaufte Zusatzversicherung im Krankenbereich. Wir führen sie trotzdem hier im Kapitel für Sachversiche‐ rungen auf, weil sie eben nicht nur von Krankenversicherungen, sondern auch von vielen anderen Versicherungen angeboten werden. Typischerweise funktioniert sie so: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnersatz oder umfangreichen Behandlungen nur einen Teil der Kosten - meist auf Basis einer sogenannten Regelversorgung. Alles, was darüber hinausgeht (zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke), 5.4 Zahnzusatzversicherung 79 <?page no="80"?> müssen Patienten selbst bezahlen. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt - je nach Tarif - einen Teil oder sogar die vollständige Differenz. Besonders gefragt sind Tarife mit hoher Kostenübernahme bei Implantaten, Inlays oder regelmäßiger professioneller Zahnreinigung. Die Prämien richten sich nach Alter, Gesundheitsfragen und gewähltem Leistungsumfang. Viele Tarife sehen zudem eine anfängliche Leistungsbe‐ grenzung in den ersten Jahren vor. espresso-Wissen | Zahnzusatzversicherung Die Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten für Zahnersatz und hochwertige Zahnbehandlungen, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Je nach Tarif wer‐ den 50 % bis 100 % der Restkosten erstattet. Die Beiträge variieren stark nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Ein Schaubild über die typischerweise jährlich anfallenden Zahnkosten findet sich im Anhang bei den Kopfschäden. Es zeigt anschaulich, wie schnell sich eine Zahnzusatzversicherung bezahlt machen kann. Eine weitere häufig verkaufte Sachversicherung, die wir uns im Folgen‐ den etwas detaillierter ansehen werden, ist die Unfallversicherung. Auch hier müssen wir wieder unterscheiden. Denn wie bei der Krankenversiche‐ rung gibt es auch bei der Unfallversicherung eine gesetzliche, verpflichtende Unfallversicherung sowie eine private. 5.5 Unfallversicherung Die Unfallversicherung ist eine der ältesten Formen sozialer Absicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen - aber je nach Art der Versicherung in sehr unterschiedlichem Umfang. In Deutschland ist jeder Beschäftigte über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese greift allerdings nur bei Unfällen während der Arbeit oder auf dem direkten Hin- und Rückweg. Wer sich beim Joggen, beim Heimwerken oder auf Reisen verletzt, ist hier nicht abgesichert. Dafür kann eine private Unfallversiche‐ rung einspringen. 80 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="81"?> espresso-Wissen | Gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Sie schützt Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufs‐ krankheiten. Sie wird über die Berufsgenossenschaften organisiert und vom Arbeitgeber finanziert. Sie zahlt unter anderem Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld oder Renten bei dauerhaften Schäden, allerdings ausschließlich bei Unfällen mit beruflichem Bezug. Ebenso abgesichert sind Kinder, Schüler und Studierende während oder auf dem Weg zu ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung. Doch aufgepasst: Versichert ist tatsächlich nur der direkte Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte. Wer unterwegs einen Umweg macht, etwa um noch kurz Brötchen zu holen oder das Kind zur Schule zu bringen, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Freizeitaktivitäten sind grundsätzlich nicht abgedeckt. Das führt zu vielen interessanten Gerichtsurteilen, was denn nun Weg zur Arbeit ist und was nicht. Hier gab es auch während der Coronazeit, bzw. generell bei der Arbeit im HomeOffice kuriose Fälle. Denn für die Unfallversicherung ist es von entscheidender Bedeutung, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Freizeitunfall handelt. Denn nur im ersteren Fall ist sie für die Zahlung der Schäden verantwortlich. Oft kommt es vor, dass die Unfallversicherung die Schäden vorab übernimmt, aber später die ausgelegten Zahlungen von einer anderen Versicherung wieder zurückfordert. Dies nennt man Regress. Auch bei Krankenkassen und anderen Versicherungen ein wichtiger Teil der Geschäftsprozesse. espresso-Wissen | Regress Regress bedeutet, dass ein Versicherer sich geleistete Zahlungen von Dritten zurückholt, wenn diese den Schaden (mit-)verursacht haben. In der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft das z. B. Verkehrsunfälle auf dem Arbeitsweg: Die Berufsgenossenschaft zahlt an den Verletzten - fordert die Kosten aber vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflicht‐ versicherung zurück. Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung ist in ihrer Größe - beispielsweise in Bezug auf die Anzahl der versicherten Personen - mit 5.5 Unfallversicherung 81 <?page no="82"?> 36 Die gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht diese Zahlen auf ihrer Homepage, zu finden unter: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung o.-J.) den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Sie ist eine zentrale Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie schützt alle Beschäftigten, Kinder in Schulen und Kitas, Studierende sowie ehrenamtlich Tätige vor den Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen und allein durch die Arbeitgeber finanziert. Deshalb wissen viele Menschen wenig bis gar nichts von ihr. Solange man keinen Arbeitsunfall hat, merkt man nichts von ihr, da man ja keine Beiträge zahlt. Die Bedeutung zeigt sich auch in den Zahlen: Rund 70 Millionen Menschen sind gesetzlich unfallversichert. Im Jahr 2023 wurden über 800.000 melde‐ pflichtige Arbeitsunfälle gemeldet, davon etwa 400 mit tödlichem Ausgang. Die Gesamtausgaben lagen bei über 15 Milliarden Euro, davon rund 6 Milliarden Euro für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen. 36 Die private Unfallversicherung hingegen bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr, also auch in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub. Sie zahlt in der Regel eine einmalige Kapitalleistung oder eine Unfallrente, wenn durch den Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt. Auch kosmetische Operationen, Bergungskosten oder Umbaukosten (z. B. für barrierefreies Wohnen) können mitversichert sein. espresso-Wissen | Private Unfallversicherung Die private Unfallversicherung zahlt bei Unfällen in der Freizeit und weltweit unabhängig von der Ursache. Im Fokus steht die Invaliditäts‐ leistung: Je nach Schwere der dauerhaften Beeinträchtigung wird eine einmalige Kapitalzahlung oder Rente fällig. Wichtig sind hierbei die sogenannten Gliedertaxen, in denen der Verlust oder die Einschränkung bestimmter Körperteile prozentual bewertet wird. Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten sind oft enthalten. Beispiel: Frau Schröder stürzt beim Skifahren und erleidet eine komplizierte Knieverletzung. Da es sich um einen Freizeitunfall handelt, erhält sie keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre private 82 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="83"?> Unfallversicherung zahlt ihr jedoch eine Kapitalleistung aus, die der bleibenden Einschränkung entspricht. Mit dieser kann sie notwendige Umbaumaßnahmen und Reha-Kosten finanzieren. Ob der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab. Viele Risiken, die durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden, sind nämlich bereits durch andere Versicherungen abgedeckt, beispielsweise durch die Kranken‐ versicherung (Behandlungskosten), die Erwerbsminderungsrente oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Verdienstausfall) sowie durch die gesetz‐ liche Unfallversicherung im beruflichen Kontext. Das waren im Schnelldurchlauf einige Beispiele für Sachversicherun‐ gen. Wir haben gesehen, wie Gebäude durch die Elementarversicherung, persönliche Gegenstände durch die Hausratversicherung und rechtliche Risiken durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert werden können. Auch die Unfallversicherung und die Zahnzusatzversicherung wurden kurz angesprochen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Sachver‐ sicherungen. Wie in der Einleitung bereits erwähnt, kann prinzipiell alles versichert werden, sobald sich zwei Vertragsparteien finden, von denen eine das Risiko übernimmt und die andere die erforderliche Prämie bezahlt. All diesen Versicherungsarten ist jedoch eines gemeinsam: Es geht um Schäden, die den Kunden selbst zustoßen. Beispiele sind ein Skiunfall bei der Unfallversicherung, ein Blitzschlag ins eigene Haus bei der Gebäude‐ versicherung oder ein Diebstahl bei der Hausratversicherung. Doch was passiert, wenn ich einer anderen Person einen Schaden zufüge und dafür haften muss? Kann ich mich auch dagegen absichern? Die Antwort lautet: Sie können es nicht nur, Sie sollten es auch unbedingt, und zwar durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. 5.6 Privathaftpflichtversicherung Im Alltag kann schnell ein Missgeschick passieren und wenn dabei eine andere Person zu Schaden kommt, wird es teuer. Ob Sie beim Radfahren aus Versehen einen Fußgänger verletzen, beim Besuch eine teure Vase umstoßen oder das Smartphone eines Freundes zerstören: In vielen Fällen haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Gut, wenn man dann eine 5.6 Privathaftpflichtversicherung 83 <?page no="84"?> Privathaftpflichtversicherung hat. Sie ist eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt und gleichzeitig eine der günstigsten. espresso-Wissen | Privathaftpflichtversicherung Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Fol‐ gen, wenn Sie einer anderen Person einen Personen-, Sach- oder Ver‐ mögensschaden zufügen. Versichert sind in der Regel Sie selbst sowie Ehepartner und Kinder. Die Versicherung prüft auch, ob die Schaden‐ ersatzforderung berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht ab („passiver Rechtsschutz“). Die private Haftpflichtversicherung ist vor allem deshalb wichtig, weil schon kleine Missgeschicke finanziell sehr große Auswirkungen haben können. So übernimmt die private Haftpflicht beispielsweise den Austausch des Teppichs, wenn Sie den neuen weißen Teppich ihrer Freunde durch versehentlich verschütteten Rotwein ruiniert haben und rettet so gegebe‐ nenfalls auch ihre Freundschaft. Wichtiger als bei Sachschäden ist die private Haftpflicht allerdings bei Personenschäden. Hierzu ein kleines Zahlenbeispiel: Nehmen wir an Sie fahren mit dem Fahrrad durch den Park, achten kurz nicht auf den Weg und stoßen mit einer joggenden Passantin zusammen. Die Frau stürzt so unglücklich, dass sie sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zuzieht. Es folgen eine Notoperation, mehrere Wochen Intensivstation, monatelange Reha und eine langanhaltende Berufsunfähigkeit. Die Geschädigte ist zum Zeitpunkt des Unfalls 35 Jahre alt, verdient 60.000 Euro brutto im Jahr und wird voraussichtlich nie wieder arbeiten können. Die finanziellen Folgen sind immens: - Akute Behandlungskosten und Reha: rund 150.000 Euro - Pflege- und Hilfsmittel über das Leben verteilt: ca. 300.000 Euro - Verdienstausfall bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren: rund 1,9 Millionen Euro Schmerzensgeld (gerichtlich zugesprochen): etwa 100.000- 200.000 Euro 84 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="85"?> Insgesamt kommt so schnell eine Summe von über 2,5 Millionen Euro zusammen, die eine durchschnittliche Privatperson niemals aus eigener Tasche begleichen könnte. Eine Privathaftpflichtversicherung mit einer aus‐ reichend hohen Deckungssumme (idealerweise 10 oder sogar 15 Millionen Euro) schützt in einem solchen Fall vor der finanziellen Existenzvernich‐ tung. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle auch, das einzige Mal im Buch, der Abschluss einer konkreten Versicherung empfohlen. Bitte überlegen Sie jetzt, ob Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie noch in der Schule oder im Studium sind, sind Sie voraussichtlich noch über Ihre Eltern abgesichert. Sollten Sie feststellen, dass Sie keinen privaten Haftpflichtschutz besitzen, dann schließen Sie bitte JETZT einen solchen Schutz ab. Gehen Sie dabei nicht über Los, ziehen Sie keine 4.000 € ein und fahren Sie bitte nicht mit dem Fahrrad durch den Park. Glücklicher‐ weise ist der Abschluss einer günstigen privaten Haftpflichtversicherung heutzutage auch schon einfach online möglich. Also Buch beiseite legen, günstigen Tarif bei einem Online-Vergleichsportal suchen und sofort ab‐ schließen. Anschließend können Sie beruhigter durch den Park radeln. espresso-Wissen | Pflicht zur Privathaftpflicht? Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht für die private Haftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflicht. Trotzdem gilt: Wer keine hat, handelt fahrlässig. Versicherer, Verbraucherschützer und Juristen sind sich deshalb einig: Die private Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, sollte aber von jedem als faktische Pflicht betrachtet werden. Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung spielt die Selbstbeteiligung eine große Rolle. Da es sich bei vielen Schäden um kleinere Schäden handelt - vielleicht reicht beim verschütteten Rotwein eine sachgerechte Reinigung statt eines kompletten Teppichaustauschs - können die Versicherungen ihre Verwaltungskosten durch eine entsprechende Selbstbeteiligung deutlich senken. Viele Schadensfälle müssen dann nämlich nicht von ihnen beglichen werden. Wie wir gesehen haben, kann ein einziger Personenschaden schnell in die Millionen gehen - und zwar nicht irgendwann, sondern sofort. Für Ver‐ 5.6 Privathaftpflichtversicherung 85 <?page no="86"?> sicherungsunternehmen stellt sich deshalb eine entscheidende Frage: Wie viel Geld müssen wir heute zurücklegen, um künftige Schadenzahlungen zuverlässig leisten zu können? Schließlich sind viele Schäden noch gar nicht vollständig abgewickelt oder liegen sogar noch in der Zukunft. Um diesem Problem zu begegnen, arbeiten Versicherer mit sogenannten Schadenreserven. Diese müssen nicht nur ausreichend, sondern auch rea‐ listisch kalkuliert sein. Doch wie schätzt man Schäden, die noch nicht einmal eingetreten sind? Das wollen wir uns im nächsten Abschnitt einmal grob ansehen. 5.7 Schadensreserve Um zu verstehen, warum Versicherungen sogenannte Schadensreserven bilden, müssen wir uns einmal den Ablauf einer Schadenbearbeitung ge‐ nauer anschauen. Denn zwischen dem eigentlichen Schadensereignis und der letzten Zahlung können mitunter Wochen, Monate oder sogar Jahre liegen. Denken wir nur zurück an das Beispiel im Abschnitt über die private Haftpflichtversicherung. Der Fahrradunfall mag schon Jahre zurück liegen, trotzdem benötigt die Geschädigte eventuell einen neuen Rollstuhl, dessen Kosten wieder von der privaten Haftpflicht des Radfahrers übernommen werden. Im Allgemeinen stellt sich der Ablauf einer Schadenregulierung wie folgt dar: 1. Schadensereignis: Etwas passiert. Ein Unfall, ein Brand, ein Diebstahl - das versicherte Risiko tritt ein. 2. Schadenmeldung: Der Versicherungsnehmer (oder ein Dritter) meldet den Schaden beim Versicherer. Das kann unmittelbar nach dem Ereignis geschehen, oft gibt es jedoch eine gewisse Verzögerung - sei es aus Unwissenheit, Nachlässigkeit oder weil die Auswirkungen des Schadens erst später sichtbar werden. 3. Erstbewertung: Der Versicherer prüft, ob überhaupt Versicherungs‐ schutz besteht, und nimmt eine erste Einschätzung der Schadenshöhe vor. In vielen Fällen wird ein Gutachter eingeschaltet, insbesondere bei größeren oder komplexeren Schäden. 4. Zahlungen und Folgekosten: Je nach Art des Schadens erfolgen eine oder mehrere Zahlungen an den Geschädigten - manchmal direkt, manchmal über längere Zeiträume verteilt. Gerade bei Personenschäden 86 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="87"?> können über viele Jahre hinweg Folgekosten anfallen, etwa für medizi‐ nische Versorgung oder Pflegehilfsmittel. 5. Abschluss des Falls: Irgendwann - vielleicht nach Monaten, vielleicht erst nach Jahren - gilt der Schaden als vollständig reguliert. Die letzte Zahlung wurde geleistet, der Fall wird abgeschlossen. Gerade zwischen der Schadensmeldung und der Erstbewertung entsteht eine spannende Lücke. Nehmen wir beispielsweise an, der Blitzschlag in das Haus der Familie Schmidt aus dem Beispiel zur Gebäudeversicherung wird nicht durch ein Sommergewitter, sondern durch einen winterlichen Blizzard kurz nach Weihnachten verursacht, während die Familie im Skiurlaub ist. Familie Schmidt kann den Schaden erst nach Silvester, also im neuen Jahr, melden, wenn sie aus dem Urlaub zurückkehrt. Aufgetreten ist der Schaden jedoch noch im alten Jahr und sollte dementsprechend der Bilanz des alten Jahres zugeführt werden. Dabei geht es nur um die Bilanzstichtage. So wie in jedem Unternehmen Rückstellungen für Rechnungen kurz vor dem Bilanzstichtag aufgestellt werden müssen, so müssen auch für kurz vor dem Bilanzstichtag entstehende Schäden Rückstellungen gebildet werden. Daneben gibt es auch die sogenannten Spätschäden. Dabei liegt das eigentliche Schadensereignis zwar im aktuellen oder einem früheren Ge‐ schäftsjahr, die Meldung und Bearbeitung erfolgen jedoch erst deutlich später - teils erst nach mehreren Jahren. Für die Versicherung entsteht dadurch eine besondere Herausforderung: Sie muss finanzielle Mittel für Schäden zurücklegen, von denen sie zum Bilanzstichtag noch nichts weiß. In solchen Fällen spricht man von IBNR-Schäden - „Incurred But Not Reported“, also eingetreten, aber noch nicht gemeldet. espresso-Wissen | IBNR IBNR steht für Incurred But Not Reported - also Schäden, die bereits eingetreten, aber noch nicht gemeldet wurden. Versicherer bilden für solche Fälle pauschale Rückstellungen, um auch für unbekannte, aber statistisch erwartbare Schäden gewappnet zu sein. Ein typisches Beispiel für einen Spätschaden dieser Art ist Pfusch am Bau. Angenommen, ein Sanitärbetrieb installiert im Neubau einer Familie die Wasserleitungen nicht fachgerecht. Die Übergabestelle zwischen zwei Rohrstücken ist unsauber verlötet, was zunächst unbemerkt bleibt. Erst 5.7 Schadensreserve 87 <?page no="88"?> 37 (HGB 1897) Jahre später tritt dort ein Leck auf, das über Wochen hinweg Wasser in die Wand sickern lässt. Als die Wand schließlich aufquillt und Schimmel entsteht, wird der Schaden entdeckt und als Versicherungsfall bei der Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerksbetriebs gemeldet. Das Problem dabei ist, dass der eigentliche Schaden (die fehlerhafte Lötstelle) schon vor Jahren passiert ist, die Schadensmeldung jedoch erst im aktuellen Jahr erfolgt. Die Versicherung muss daher im alten Geschäftsjahr eine pauschale Rückstellung bilden, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder die Familie noch der Versicherer etwas von dem Leck wussten. Die Stellung einer Spätschadenrückstellung macht nach den obigen Aus‐ führungen Sinn, ist aber auch gesetzlich verpflichtend von Versicherungs‐ unternehmen durchzuführen. Geregelt ist dies im Handelsgesetzbuch 37 . Dort steht in §341g Absatz 1: „Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind für die Verpflichtungen aus den bis zum Ende des Geschäftsjahres eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versiche‐ rungsfällen zu bilden.“ Wie diese Rückstellung zu bilden ist, wird dort allerdings nicht direkt ausgeführt. Denn solche IBNR-Schäden werden nicht fallbezogen, sondern statistisch geschätzt - auf Basis von Erfahrungswerten und großen Schadenhistorien. Sie fließen in die sogenannte Gesamtschadenreserve ein. Doch bevor wir an einem einfachen Beispiel diese einmal berechnen wollen, benötigen wir ein grundlegendes Verständnis von den sogenannten Abwicklungsdreiecken. espresso-Wissen | Abwicklungsdreiecke Abwicklungsdreiecke sind tabellarische Darstellungen, mit denen sich die Entwicklung der Schadenkosten über mehrere Jahre hinweg nach‐ vollziehen lässt. Sie zeigen die Entwicklung der Schäden eines bestimm‐ ten Jahrgangs (Unfalljahr) im Zeitverlauf und bilden somit die Grund‐ lage für die Schätzung von IBNR-Schäden und Reserven. Ein Abwicklungsdreieck ist im Grunde genommen eine Tabelle, die zwei Dimensionen gegenüberstellt. In den Zeilen sind die Anfalljahre aufgeführt - also die Jahre, in denen die Schäden entstanden sind. In den Spalten sind die Abwicklungsjahre dargestellt, also die Jahre, die seit dem jeweiligen Anfall‐ 88 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="89"?> jahr vergangen sind. Die einzelnen Zellen enthalten dann die Kosten, die im x-ten Jahr nach dem Anfalljahr tatsächlich aufgetreten oder abgerechnet wurden. Schauen wir uns das einmal an einem einfachen Beispiel an: Anfalljahre Abwicklungsjahre - 0 1 Jahr danach 2 Jahre danach 3 Jahre danach 2022 100.000 € 40.000 € 20.000 € 10.000 € 2023 110.000 € 50.000 € 25.000 € - 2024 120.000 € 60.000 € - - 2025 130.000 € - - - Die Einträge bedeuten also, dass im Jahr 2025 130.000 € für die Regulierung von Schäden aus dem Jahr 2025 aufgewendet wurden. Daneben wurden im Jahr 2025 jedoch auch 60.000 € für Schäden aus dem Jahr 2024, 25.000 € für Schäden aus dem Jahr 2023 und sogar noch 10.000 € für Schäden aus dem Jahr 2022 ausgegeben. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben somit auf 225.000 € (die Summe der jeweils letzten Beträge pro Spalte). Aus der Tabelle können wir außerdem ablesen, dass die Schäden aus dem Jahr 2022 bisher Kosten in Höhe von 170.000 € verursacht haben (die Summe der Einträge in der ersten Zeile). Die spannende Frage bei der Reservierung ist nun: Welche Werte werden voraussichtlich in den leeren Zellen der obigen Tabelle stehen? Denn wenn wir das Jahresende 2025 erreichen, müssen wir gemäß HGB Rückstellungen für die voraussichtlich anfallenden Zahlungen zur Regulierung der noch auftretenden Schäden bilden. Beispielsweise muss geklärt werden, wie viel Geld 2026 aufgewendet werden muss, um die Schäden aus dem Jahr 2023 zu begleichen. Diese Zahl würde dann in der letzten Spalte der zweiten Zeile stehen. 5.7 Schadensreserve 89 <?page no="90"?> 38 Eine mathematisch saubere Herleitung des Verfahrens findet sich in (Goelden u. a. 2016). Das Chain-Ladder-Verfahren ist ein anerkanntes Verfahren für diese Art von Schät‐ zung und wird auch heutzutage noch eingesetzt. Daneben gibt es aber viele weitere statistischen Methoden, welche die Chain-Ladder-Methode ergänzen. Beispielsweise Bootstrap-Verfahren, oder wie in der KFZ-Versicherung Generalisierte lineare Modelle. Auch neure Verfahren aus dem Machine-Learning werden hier eingesetzt, siehe auch (Maggioni 2024). Ein Verfahren, mit dem diese Werte bestimmt werden können, ist das sogenannte Chain-Ladder-Verfahren 38 . espresso-Wissen | Chain-Ladder-Verfahren Das Chain-Ladder-Verfahren ist eine Methode der Schadenreservierung, bei der aus historischen Abwicklungsdreiecken sogenannte Entwick‐ lungsmuster berechnet werden. Diese Muster (Faktoren) werden ver‐ wendet, um fehlende zukünftige Schadenbeträge zu schätzen - unter der Annahme, dass sich die Schadenentwicklung in der Zukunft wie in der Vergangenheit fortsetzt. Das Chain-Ladder-Verfahren funktioniert eigentlich ganz einfach. Zuerst einmal verwenden wir statt der tatsächlichen Zahlungen pro Abwicklungs‐ jahr eine Tabelle mit den aufsummierten Schadenszahlungen, den soge‐ nannten Schadensständen. Die Tabelle von oben sieht dann so aus: Anfalljahre Abwicklungsjahre - 0 1 Jahr danach 2 Jahre danach 3 Jahre danach 2022 100.000 € 140.000 € 160.000 € 170.000 € 2023 110.000 € 160.000 € 185.000 € - 2024 120.000 € 180.000 € - - 2025 130.000 € - - - Die 170.000€ in der ersten Zeile kommt uns schon bekannt vor. Das sind eben die Kosten für alle Schäden aus dem Jahr 2022. Nun berechnen wir die sogenannten Schadentreiber bzw. Entwicklungsmuster - also Faktoren, die beschreiben, wie sich die kumulierten Schadenkosten von einem Abwick‐ 90 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="91"?> lungsjahr zum nächsten entwickeln. Dafür teilen wir jeweils die Summen eines Abwicklungsjahres durch die des Vorjahres: Der Faktor von Jahr 0 auf Jahr 1 für 2022 ergibt sich als: 140.000€: 100.000€ = 1, 40 der für Jahr 1 auf Jahr 2 in 2022 als: 160.000€: 140.000€ ≈ 1, 14 Diesen Rechenschritt führen wir nun auch für die übrigen Zeilen und Spal‐ ten durch und berechnen dann noch den Durchschnitt der so entstandenen Faktoren. Ergänzt man die Tabelle um die Faktoren so ergeben sich folgende Zahlen: Abwicklungsdreieck mit Faktoren Anfall‐ jahre Abwicklungsjahre - 0 Fak‐ tor 1 Jahr danach Faktor 2 Jahre danach Faktor 3 Jahre danach 2022 100.000 € 1,4 140.000 € 1,14 160.000 € 1,06 170.000 € 2023 110.000 € 1,45 160.000 € 1,16 185.000 € - - 2024 120.000 € 1,50 180.000 € - - - - 2025 130.000 € - - - - - - Durchschnitt - 1,45 - 1,15 - 1,06 - Diese durchschnittlichen Faktoren verwenden wir nun, um die noch fehlen‐ den Schadenwerte der jüngeren Jahrgänge zu prognostizieren. Der fehlende Eintrag in der letzten Spalte der zweiten Zeile, also die voraussichtliche Summe aller Zahlungen der im Jahr 2023 angefallenen Kosten ergibt sich damit zu: 185.000€ ⋅ 1, 06 = 196.100€ Voraussichtlich müssen in 2026 also noch weitere 11.100€ für die Schäden aus dem Jahr 2023 aufgewendet werden. 5.7 Schadensreserve 91 <?page no="92"?> Ähnlich ergibt sich in 2026 der Schadenstand für die im Jahr 2025 angefallenen Schäden, nämlich als: 130.000€ ⋅ 1, 45 = 188.500€ Die ursprüngliche Tabelle um die so geschätzten Werte ergänzt, sieht dann so aus (die geschätzten Werte sind fett und kursiv gedruckt. Es wurde auf volle Euro gerundet.): Anfalljahre Abwicklungsjahre - 0 1 Jahr danach 2 Jahre danach 3 Jahre danach 2022 100.000 € 140.000 € 160.000 € 170.000 € 2023 110.000 € 160.000 € 185.000 € 196.100 € 2024 120.000 € 180.000 € 207.000 € 219.938 € 2025 130.000 € 188.500 €- 216.775 € 229.782 € Um also die zum Jahresende 2025 benötigte Reserve zu bestimmen, gehen wir von den kumulierten Schadensständen zurück zu den jährlichen Zu‐ wächsen. Das ergibt folgende Zahlen (in kursiv und dick gedruckt wieder die geschätzten Werte): 92 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="93"?> Anfalljahre Abwicklungsjahre - 0 1 Jahr danach 2 Jahre danach 3 Jahre danach 2022 100.000 € 40.000 € 20.000 € 10.000 € 2023 110.000 € 50.000 € 25.000 € 11.100€ 2024 120.000 € 60.000 € 27.000€ 12.938€ 2025 130.000 € 58.500€ 28.275€ 13.007€ Die Summe aller Schätzwerte ergibt damit die Gesamtschadenreserve, die am Ende von 2025 für die in den Folgejahren noch zu erwartenden Zahlungen zurückgestellt werden muss. Hier also: 11.100€ + 27.000€ + 12.938€ + 58.500€ + 28.275€ + 13.007€ = 150.819€ Dieser Betrag müsste also in der Unternehmensbilanz als Gesamtschaden‐ reserve ausgewiesen werden, damit auf Basis unserer Annahmen genügend Geld in der Zukunft vorhanden ist, um die heute unbekannten Schäden aus der Vergangenheit zu begleichen. Zugegeben, der Weg hierher war langwierig und wir mussten viel rech‐ nen. Aber so werden in den Versicherungshäusern die Schadensrückstellun‐ gen berechnet und das ist auch der Grund, warum viele Mathematiker dort eine sichere berufliche Zukunft gefunden haben. Fassen wir noch einmal die Schadenreservierung zusammen, bevor wir das komplette Kapitel mit der espresso-Wissen Zusammenfassung abschlie‐ ßen. Schadenreservierung bedeutet, finanzielle Mittel für Schäden bereitzuhal‐ ten, die zwar bereits entstanden sind, aber noch nicht vollständig reguliert wurden. Dazu gehören sowohl bekannte Fälle, für die konkrete Rückstellun‐ gen gebildet werden, als auch unbekannte Schäden, sogenannte IBNR-Schä‐ den, die nur statistisch geschätzt werden können. Mithilfe historischer Daten lassen sich typische Schadenverläufe erkennen und in sogenannten Abwicklungsdreiecken darstellen. Verfahren wie das Chain-Ladder-Modell ermöglichen dann Prognosen über zukünftige Zahlungen. Die daraus be‐ rechnete Gesamtschadenreserve wird am Bilanzstichtag zurückgestellt - nicht aus mathematischer Spielerei, sondern weil Versicherer auf diese 5.7 Schadensreserve 93 <?page no="94"?> 39 Wenn Sie hier angekommen sind und immer noch keine private Haftpflichtversi‐ cherung abgeschlossen haben, schließen Sie jetzt bitte wirklich eine ab, bevor Sie weiterlesen. Die sind auch nicht so teuer. Weise ihre langfristigen Leistungsversprechen absichern und gesetzlich dazu verpflichtet sind. espresso-Verständnis | Was in diesem Kapitel behandelt wurde In diesem Kapitel wurden die wichtigsten Sachversicherungen kurz erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht. Begonnen wurde mit der Gebäudeversicherung, dann folgten die Hausrat-, die Rechtsschutz- und schließlich die Zahnzusatzversicherung als typische Beispiele von Sachversicherungen. Im Anschluss wurde die Unfallversicherung, sowohl in der gesetzlichen als auch in der priva‐ ten Variante, besprochen. Es wurde erklärt, dass selbstverursachte Schäden an fremdem Eigentum oder anderen Personen durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Zum Schluss wurde noch ein Exkurs in die Berechnung von Schadenrückstellungen unternommen. 39 94 5 Sach-/ Haftpflichtversicherungen <?page no="95"?> 6 Rückversicherung Wo versichern sich eigentlich Versicherungen? espresso-Keywords | Funktionen und Bedeutung der Rückversiche‐ rung, Risikostreuung und Risikotransfer, Retrozession, NatCat-Bonds espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Versicherungen selbst Risiken absi‐ chern - nämlich durch Rückversicherung. Sie lernen, warum Rückver‐ sicherung für die Stabilität des gesamten Versicherungssystems so wich‐ tig ist, welche Arten von Rückversicherungsverträgen es gibt und wie Risiken weltweit verteilt werden. Außerdem werfen wir einen Blick auf Katastrophenrisiken und innovative Lösungen wie Cat Bonds, mit de‐ nen Rückversicherer den Kapitalmarkt in den Risikotransfer einbezie‐ hen. Versicherung bedeutet immer: Viele zahlen ein, wenige sind betroffen - und das Risiko wird gemeinsam getragen. Doch was passiert, wenn selbst diese Risikogemeinschaft an ihre Grenzen stößt? Wenn ein einzelner Schaden so groß ist, dass er die finanzielle Stabilität eines Versicherers gefährdet? Hier kommt die Rückversicherung ins Spiel. Sie ist die Versicherung der Versicherungen - ein weiteres Glied in der Kette der Risikoaufteilung. Erstversicherer, also die Gesellschaften, bei denen wir direkt Verträge abschließen, geben einen Teil ihrer Risiken an Rückversicherer weiter. Diese übernehmen gegen eine Prämie einen Teil der möglichen Schäden - und helfen so, die Risiken noch breiter zu streuen. Das in der Einleitung beschriebene Bild der Versicherungslandschaft muss also erweitert werden: <?page no="96"?> Versicherungssumme Prämie Versicherungsnehmer Erstversicherer Rückversicherer Dieser weitere Teilnehmer, die Rückversicherung ist mit Absicht größer dargestellt als der Erstversicherer. Denn sie trägt nicht nur Risiken vieler einzelner Versicherer, sondern oft auch besonders große, seltene oder komplexe Risiken. Ihre Aufgabe ist es, Stabilität im gesamten System zu schaffen. Selbst dann, wenn Naturkatastrophen, Pandemien oder globale Krisen eintreten. Zwischen Erst- und Rückversicherern werden ebenfalls Prämien und Schadenszahlungen ausgetauscht. Da Rückversicherungsverträge jedoch sehr individuell ausgestaltet sind, ist weder die Höhe der Prämie, die der Erstversicherer an den Rückversicherer zahlt, noch die Höhe der Zahlung im Schadensfall, die der Rückversicherer an den Erstversicherer leistet, sofort ersichtlich. Gerade für den zweiten Betrag gibt es verschiedenste Modelle, von denen einige im Folgenden erläutert werden. Gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin tritt die Rückversicherung im Normalfall übrigens nicht in Erscheinung. Die Verpflichtung zur Deckung im Schadensfall liegt weiterhin voll bei der Erstversicherung und diese übernimmt auch die Abwicklung des Schadens gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin. Rückversicherungen agieren also eher im Hintergrund, sind aber für den weltweiten Versicherungsmarkt von fundamentaler Bedeutung. Diese er‐ langen sie vor allem durch den Risikotransfer und die Risikostreuung. espresso-Wissen | Risikotransfer und Risikostreuung Rückversicherung bedeutet vor allem eines: Risikotransfer. Der Erstver‐ sicherer gibt einen Teil seiner potenziellen Schadenslast gegen eine Rückversicherungsprämie weiter - und verringert dadurch seine eigene Belastung im Ernstfall. Gleichzeitig sorgt Rückversicherung für eine 96 6 Rückversicherung <?page no="97"?> breite Risikostreuung, da Rückversicherer Risiken aus unterschiedli‐ chen Regionen, Versicherungssparten und Kundenportfolios bündeln. Das gleicht Schwankungen aus und macht das gesamte System stabiler - selbst bei Großereignissen wie Naturkatastrophen oder Pandemien. Ein Beispiel für das Gegenteil von Risikostreuung sind Extremwetterereig‐ nisse wie ein lokales Gewitter mit starkem Hagel. Solche Ereignisse treffen häufig konzentriert eine bestimmte Region - etwa eine Kleinstadt oder ein Tal - und verursachen dort immense Schäden an Autos, Dächern und Fassaden. Besonders betroffen sind in solchen Fällen Gebäudeversicherer, die regional tätig sind und viele Verträge in genau diesem Gebiet gezeichnet haben. Für sie bedeutet ein solches Ereignis ein sogenanntes Klumpen- oder Kumulrisiko: Viele Versicherte sind gleichzeitig betroffen, was zu einer außergewöhnlich hohen Schadenlast führen kann. Rückversicherungen sind dagegen meist global oder zumindest überre‐ gional aufgestellt. Ein Hagelereignis, das in Süddeutschland sowohl die Weinernte als auch PKWs und Hausdächer zerstört, überfordert den dort ansässigen lokalen Versicherer möglicherweise, hat bei der Rückversiche‐ rung durch ein schadenfreies Jahr in Mitteldeutschland aber keine größeren Auswirkungen auf die jährlichen Schadenszahlungen. In diesem Fall ist der lokale Erstversicherer also sehr froh, wenn er einen Teil der Schadensforde‐ rungen an die Rückversicherung abgeben kann. Welchen Teil er abgeben kann, hängt von der Vertragsgestaltung zwi‐ schen ihm und der Rückversicherung ab. Im Folgenden wird auf die häu‐ figsten Formen der Risikoteilung eingehen. 6.1 Formen der Risikoteilung In der Rückversicherung unterscheidet man grob zwischen proportionalen und nicht-proportionalen Verträgen. Bei proportionaler Rückversiche‐ rung (z. B. Quotenrückversicherung) übernimmt der Rückversicherer einen festen Anteil an Prämien und Schäden - etwa 30 % - und beteiligt sich somit direkt an der Geschäftsentwicklung des Erstversicherers. Eine spezielle Form ist die Summenexzedentenversicherung, bei der nur Risiken über einem bestimmten Schwellenwert rückversichert werden. 6.1 Formen der Risikoteilung 97 <?page no="98"?> 40 Eine genauere Erläuterung der verschiedenen Strategien findet sich beispielsweise in (Liebwein 2009). Bei nicht-proportionaler Rückversicherung trägt der Rückversiche‐ rer Schäden erst ab einer bestimmten Höhe. In der Excess-of-Loss-Ver‐ sicherung betrifft das einzelne Großschäden - der Rückversicherer übernimmt zum Beispiel alles über 1 Mio. Euro. Bei der Stop-Loss-Rück‐ versicherung hingegen greift der Schutz, wenn die gesamte Schadenlast in einem Zeitraum (etwa ein Kalenderjahr) einen festgelegten Schwellenwert übersteigt. Diese Form schützt also gegen außergewöhnlich schadenreiche Jahre - etwa nach einer Serie schwerer Unwetter. 40 Um die Effekte verschiedener Rückversicherungsmodelle auf den Ge‐ winn eines kleinen Versicherers zu veranschaulichen, betrachten wir ein stark vereinfachtes Szenario: Ein Gebäudeversicherer hat einen kleinen Bestand von 5 Verträgen, jeweils mit einer Versicherungssumme von 2 Mio. €. Pro Vertrag wird eine Jahresprämie von 100.000 € eingenommen, insgesamt also 500.000 €. Die Kosten für die Rückversicherung werden ignoriert. In einem Schadenjahr seien bei allen fünf Verträgen Schäden aufgetreten - mit sehr unterschiedlichen Höhen: - Vertrag 1: Schaden von 100.000 € - Vertrag 2: Schaden von 300.000 € - Vertrag 3: Schaden von 700.000 € - Vertrag 4: Schaden von 1.000.000 € - Vertrag 5: Schaden von 1.500.000 € Die Gesamtschadenlast beträgt damit 3,6 Mio. €. Nun analysieren wir, wie sich die vier verschiedene Rückversicherungsformen auf den Gewinn des Erstversicherers auswirken würden. 1. Quotenrückversicherung (30 %) Bei einer Quotenrückversicherung übernimmt der Rückversicherer 30 % der Prämien und 30 % der Schäden. Die Gesamtschäden in unserem Beispiel betragen 3,6 Mio. €. Davon trägt der Rückversicherer 30 % das sind 1,08 Mio. €, der Erstversicherer trägt die verbleibenden 2,52 Mio. €. Da auch die Prämien proportional aufgeteilt werden, hat der Erstversicherer nur Prämieneinnahmen in Höhe von 350.000 €. Damit 98 6 Rückversicherung <?page no="99"?> ergibt sich für den Erstversicherer ein negatives Ergebnis von -2,17 Mio. €. Quotenrückversicherung: -2,17 Mio € 2. Summenexzedentenversicherung (ab 500.000 € je Vertrag) Hier trägt der Rückversicherer nur den Anteil der Schäden, der bei einem einzelnen Vertrag über 500.000 € hinausgeht. Das betrifft drei Schäden: - Vertrag 3: 700.000 € → 200.000 € übernimmt Rückversicherer - Vertrag 4: 1.000.000 € → 500.000 € übernimmt Rückversicherer - Vertrag 5: 1.500.000 € → 1.000.000 € übernimmt Rückversicherer Insgesamt ergibt das 1,7 Mio. € Schadenübernahme durch die Rückver‐ sicherung. Der Erstversicherer trägt also nur noch 1,9 Mio. € Schaden‐ last und hat ein Ergebnis von -1,4 Mio. €. Summenexzedentenversicherung : -1,4 Mio € 3. Excess-of-Loss-Versicherung (Schwelle bei 1 Mio. € pro Scha‐ denfall) Diese Variante greift nur bei Schäden, die über 1 Mio. € hinausgehen. Das trifft hier nur auf einen Fall zu (Vertrag 5 mit 1,5 Mio. € Schaden). Der Rückversicherer übernimmt davon 500.000 €, der Erstversicherer trägt den Rest aller Schäden, also eine Summe von 3,1 Mio. € und macht somit ein Ergebnis von -2,6 Mio. €. Excess-of-Loss : -2,6 Mio € 4. Stop-Loss-Rückversicherung (Schadengrenze 2 Mio. €) Hier sichert sich der Erstversicherer gegen außergewöhnlich hohe Gesamtschäden im Jahr ab. Der Rückversicherer übernimmt alles, was über 2 Mio. € hinausgeht. Bei 3,6 Mio. € Gesamtschaden ergibt das 1,6 Mio. € für den Rückversicherer und 2 Mio. € für den Erstversicherer. Das Jahresergebnis liegt damit bei -1,5 Mio. €. Stop-Loss-Rückversicherung: -1,5 Mio € In diesem stark vereinfachten Szenario wäre die Summenexzedentenver‐ sicherung für den Erstversicherer also die beste Wahl gewesen, da das negative Ergebnis bei dieser am geringsten ausgefallen wäre. In der Praxis werden allerdings die Summenexzedenten-Rückversiche‐ rungen, sowie auch die Excess-Loss und Stop-Loss Rückversicherungen 6.1 Formen der Risikoteilung 99 <?page no="100"?> anders gestaltet als in diesem Beispiel. Bei der Summenexzedentenversiche‐ rung wird typischerweise ein Limit (untere Schranke) festgelegt, bis zu welcher der Erstversicherer die Schäden übernimmt. Zusätzlich wird eine obere Schranke für die Haftungsgrenze des Rückversicherers festgelegt. Meist ein Vielfaches der unteren Schranke. Alle Kosten, die über diese Haftungsgrenze hinausgehen, trägt wiederum der Erstversicherer. In unse‐ rem Beispiel könnte dies so aussehen: Der Erstversicherer trägt Schäden bis 500.000 €, die Rückversicherung übernimmt bis 1.300.000 €. Schäden oberhalb dieser Summe trägt wieder der Erstversicherer. Für die 5 Schäden würde sich damit nur für einen Schaden eine Änderung ergeben: Abbildung 6: Aufteilung Schaden 5 Bei diesem muss der Erstversicherer die Kosten oberhalb der 1.300.000€ wieder selber tragen. Es kämen also noch einmal 200.000 € Kosten zu den unter dem Limit liegenden 500.000€ hinzu. Die Wahl, welche Art der Risikoaufteilung vertraglich festgelegt wird, ist sehr individuell und hängt sowohl von der Art der Erstversicherung als auch von ihrer Risikostruktur, Kapitalausstattung und Risikoneigung ab. Ein kleiner Gebäudeversicherer in einem sturmgefährdeten Gebiet wird andere Rückversicherungsstrategien verfolgen als ein international tätiger Industrieversicherer mit hoher Eigenkapitaldecke. Auch regulatorische Vor‐ 100 6 Rückversicherung <?page no="101"?> gaben und Rating-Anforderungen spielen eine Rolle - denn eine clevere Rückversicherungslösung kann nicht nur das Risiko senken, sondern auch die Kapitalanforderungen günstig beeinflussen. Auch hier ein kleines Beispiel. Denken wir zurück an die Schadensreser‐ vierung - also an die Frage, wie viel Geld wir am Jahresende für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden (IBNR: incurred but not reported) zurücklegen müssen. In der Praxis ist diese Reservierung oft mit großer Unsicherheit verbun‐ den, insbesondere wenn potenziell sehr hohe Einzelschäden auftreten kön‐ nen. Eine gut gewählte Rückversicherungsstrategie kann hier deutlich zur Vereinfachung beitragen. Wird beispielsweise ein Excess-of-Loss-Vertrag abgeschlossen, der Schäden oberhalb von 1 Mio. € abdeckt, so weiß der Erstversicherer in jedem Fall: Mehr als 1 Mio. € pro Schaden muss ich nicht selbst tragen - egal wie hoch der tatsächliche Schaden am Ende ausfällt. Das hat direkte Auswirkungen auf die Reservierungslogik. Während ohne Rückversicherung die absolute Höhe großer Schäden offenbleibt, kann mit einer klaren Deckelung der Eigenbeteiligung viel präziser geplant werden. Das verbessert nicht nur die Kalkulierbarkeit, sondern macht auch die Kommunikation mit Aufsicht, Aktuariat und Wirtschaftsprüfern einfacher. Rückversicherung wirkt hier also wie ein Sicherheitsnetz mit eingebautem Kostenlimit. Rückversicherung ist damit kein rein technisches Thema, sondern ein zentraler Bestandteil der strategischen Unternehmenssteuerung in Versi‐ cherungen. Übrigens auch Rückversicherer geben Risiken oft weiter - dieser Prozess heißt Retrozession. Dabei schließen Rückversicherer Verträge mit anderen Rückversicherern ab, um ihre eigene Belastung zu begrenzen und ebenfalls für Risikostreuung zu sorgen. Neben der Rückversicherung hat sich gerade im Bereich von Naturscha‐ densereignissen eine neue alternative Form der Rückversicherung etabliert. Sogenannte NatCat-Bonds (Natural Catastrophe Bonds). 6.2 Nat Cat Bonds Ein NatCat-Bond funktioniert im Prinzip wie eine Anleihe, bei der Investo‐ ren Geld zur Verfügung stellen und dafür Zinsen erhalten - allerdings mit dem Risiko, dass im Falle eines definierten Naturereignisses (z. B. ein schwe‐ 6.2 Nat Cat Bonds 101 <?page no="102"?> rer Hurrikan oder ein Erdbeben) ein Teil oder die gesamte Rückzahlung ausgesetzt wird, um die Schadenszahlungen des Versicherers zu finanzieren. espresso-Wissen | Cat Bonds Katastrophenanleihen (Cat Bonds) sind eine Form der alternativen Rückversicherung. Rückversicherer übertragen dabei Risiken an Inves‐ toren, die im Gegenzug hohe Zinsen erhalten, aber im Katastrophenfall ihr Kapital verlieren. So fließt Kapitalmarktgeld direkt in den Risiko‐ transfer. Besonders geeignet bei seltenen, extrem teuren Risiken wie Erdbeben oder Hurrikans. Genauer gesagt: Ein Erst- oder Rückversicherer legt eine Katastrophenan‐ leihe auf. Im Prinzip sagt er dabei Folgendes: „Liebe Investoren, leiht mir eine große Menge Geld für einen bestimmten Zeitraum. Am Ende des Zeitraums bekommt ihr die Summe mit Zinsen zurück. Im Unterschied zu einer normalen Anleihe gilt jedoch die kleine Einschränkung, dass ihr im Falle einer bestimmten Katastrophe (bspw. ein Hurrikan in Florida) weniger oder gar kein Geld zurückerhaltet. Dadurch wird das Risiko von extremen Schadensereignissen auf eine breite Gruppe von Kapitalmarktteilnehmern verteilt, was die finanzielle Stabilität der Versicherer stärkt und zusätzliche Kapazitäten für die Absi‐ cherung großer Naturkatastrophen schafft. Der Vorteil für Versicherer liegt darin, dass sie neben der klassischen Rückversicherung eine weitere, eventuell günstigere, Möglichkeit haben ihre Risiken zu streuen. Sie sind also unabhängiger, breiter diversifiziert und kommen gegebenenfalls sogar noch günstiger weg. Für Investoren wiederum liegt der Reiz in der meist überdurchschnittli‐ chen Verzinsung solcher Anleihen. Höhere Risiken bedeuten in der Finanz‐ welt auch höhere Renditen - und da bei NatCat-Bonds im Katastrophenfall ein Totalverlust droht, ist die Verzinsung entsprechend attraktiv. Ein weite‐ rer Vorteil: Die Risiken aus Naturkatastrophen korrelieren in der Regel nicht mit klassischen Finanzmarktrisiken, etwa Kreditausfällen. Damit tragen NatCat-Bonds auch zur Risikostreuung innerhalb eines Investmentportfo‐ lios bei. Die Ausgestaltung solcher alternativer Risikotransfers ist, wie auch bei Rückversicherungsverträgen, sehr individuell. Es können bestimmte 102 6 Rückversicherung <?page no="103"?> Einzelereignisse abgesichert werden (etwa ein Hurrikan in Florida), aber auch Kombinationen aus verschiedenen Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben in Japan und Überflutungen in Südostasien). Entscheidend ist, dass im Vorfeld ein klarer Trigger definiert wird, also ein Auslöseereignis, das die Zahlungsverpflichtung des Bonds aktiviert. Dieser Trigger kann parametrisch sein, also an objektive Messgrößen wie Windgeschwindigkeit, Erdbebenstärke oder Niederschlagsmenge gekoppelt oder indemnitiy-basiert, also an die tatsächlichen Schadenzahlungen des Versicherers gebunden. Parametrische Trigger erlauben meist eine schnel‐ lere Auszahlung, bergen aber das sogenannte Basisrisiko: Der Trigger kann ausgelöst werden, obwohl der tatsächliche Schaden gering ist oder umgekehrt. Je nach Risikoappetit der Investoren und Absicherungsbedarf der Versi‐ cherer können die Trigger, Laufzeiten und Auszahlungsbedingungen von NatCat-Bonds sehr flexibel gestaltet werden. Damit sind sie ein spannendes Instrument in der modernen Versicherungsstrategie - irgendwo zwischen Finanzmarkt und Rückversicherung. Auf jeden Fall so kreativ und spannend, das eine detaillierte Darstellung den Rahmen dieses Buches sprengen würde. espresso-Verständnis | Was in diesem Kapitel behandelt wurde In diesem Kapitel wurde erklärt, wie sich Versicherungsunternehmen durch Rückversicherung gegen große Risiken absichern. Rückversi‐ cherer übernehmen dabei gegen eine Prämie einen Teil der Risiken der Erstversicherer und tragen so zur Stabilität des Versicherungssystems bei. Besonders bei Großschäden, etwa durch Naturkatastrophen oder Pandemien, ermöglicht Rückversicherung eine wirksame Risikostreu‐ ung und schützt Versicherer vor existenzbedrohenden Verlusten. Zusätzlich zur klassischen Rückversicherung werden zunehmend alternative Risikotransferinstrumente wie Katastrophenanleihen (so‐ genannte NatCat-Bonds) eingesetzt, bei denen Kapitalanleger einen Teil des Katastrophenrisikos übernehmen. 6.2 Nat Cat Bonds 103 <?page no="105"?> 7 Versicherungen verkaufen Wie man Produkte verkauft, die keiner will, aber jeder hat. espresso-Wissenscheck | https: / / narr.kwaest.io/ s/ 1410 espresso-Keywords | Makler, Ausschließlichkeitsvertrieb, Strukturver‐ trieb, Honorarberatung, Abschlussprovision, Bestandsprovision, Ver‐ gleichsportale espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapitel geht es um den Vertrieb von Versicherungen. Wir be‐ trachten verschiedene Vertriebswege wie Makler, Ausschließlichkeits‐ vertreter, Strukturvertriebe und Vergleichsportale. Außerdem erläutern wir die Vergütungsmodelle wie Abschluss- und Bestandsprovisionen sowie die Rolle der Honorarberatung. Dabei wird deutlich, wie Versi‐ cherungen verkauft werden. Versicherungen werden nicht gekauft, sie werden verkauft. Ein ehemaliger Versicherungsabteilungsleiter, der sein ganzes Berufsleben in der Branche verbracht hat, sagte einmal: „Ich habe noch keinen gesehen, der morgens vor unserer Tür steht und ruft: Bitte verkauft mir eine Lebensversicherung.“ Von einem Hype, wie er bei neuen technischen Geräten oder dem Album einer Lieblingsband entsteht, können Versicherungsprodukte nur träumen. Im Gegenteil: Fragt man im Bekanntenkreis, wann zuletzt jemand freiwillig eine Versicherung abgeschlossen hat, ohne dass ein Vertreter, Makler oder Vergleichsportal aktiv beteiligt war, wird es schnell still. Das liegt zum einen an der Abstraktheit der Produkte - sie versprechen Schutz vor Ereig‐ nissen, die vielleicht nie eintreten. Zum anderen schrecken Komplexität, Fachsprache und Unsicherheit viele Menschen ab, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Eine schwierige Aufgabe also, solche Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen. Genau dafür gibt es spezialisierte Verkäufer und Verkäuferinnen: die Versicherungsvermittler. Schauen wir uns zunächst einmal an, wie diese organisiert sein können. <?page no="106"?> 41 Einen detaillierten Überblick über den Versicherungsvertrieb findet man in (Beenken 2019) oder in (Altenähr 2010). 7.1 Vertriebswege Versicherungen werden auf sehr unterschiedliche Weise verkauft. Jede Ver‐ sicherung arbeitet mit Versicherungsvermittlern zusammen. Diese Vermitt‐ ler oder Vermittlerinnen können wiederum sehr unterschiedlich organisiert sein. Mal sind sie ganz allein als Einzelmakler oder Honorarberater tätig, mal sehr organisiert in einem Strukturvertrieb und manchmal gar nicht als Versicherungsvermittler erkennbar, zum Beispiel als Bankberater oder über ein Vergleichsportal. Im Folgenden werden diese Organisationsformen genauer erläutert. Zunächst aber ein Überblick: 41 espresso-Wissen | Vertriebswege im Überblick - Ausschließlichkeitsvertreter verkaufen die Produkte genau eines Ver‐ sicherungsunternehmens - sie sind vertraglich gebunden und treten nach außen wie dessen Botschafter auf. - Strukturvertrieb organisiert den Verkauf über Hierarchien mit Pro‐ visionen für geworbene Untervermittler - bekannt aus Finanzver‐ trieben mit aggressivem Wachstumskurs. - Unabhängige Vermittler (Makler) arbeiten nicht für eine bestimmte Versicherung, sondern im Auftrag des Kunden - sie vergleichen Angebote und erhalten Provisionen von den Anbietern. - Honorarberater beraten gegen ein direktes Honorar vom Kunden und verzichten auf Provisionen - sie gelten als besonders unabhän‐ gig, sind aber noch selten. - Bankenvertrieb ist eine Kooperation zwischen einer Bank und Versi‐ cherungsunternehmen - Bankberater und -beraterinnen vermitteln am Bankschalter eine Versicherung. - Vergleichsportale ermöglichen Online-Abschlüsse nach Preis-Leis‐ tungs-Vergleich - technisch treten sie als Makler auf, arbeiten aber 106 7 Versicherungen verkaufen <?page no="107"?> sehr stark mit standardisierten Prozessen ähnlich den Strukturver‐ trieben. - Direktvertrieb erfolgt direkt über das Versicherungsunternehmen, meist online oder telefonisch - ohne Zwischenhändler, dafür mit weniger individueller Beratung. Beim Ausschließlichkeitsvertrieb arbeiten Vermittler exklusiv für ein einziges Versicherungsunternehmen. Sie sind in der Regel als Handelsver‐ treter tätig und dürfen ausschließlich die Produkte „ihres“ Unternehmens anbieten. Das bedeutet für die Kunden zwar weniger Auswahl, dafür erhal‐ ten sie jedoch oft eine besonders enge Betreuung und der Vermittler ist gut in interne Schulungen, Marketingaktionen und IT-Systeme eingebunden. Viele große Versicherer setzen auf dieses Modell, um ein dichtes Netz an Ansprechpartnern vor Ort zu gewährleisten. Diese Art der Versicherungs‐ vermittlung ist häufig im Stadtbild zu sehen, da hierfür oft ein Büro im Corporate Design der Versicherung genutzt wird. Für viele Kunden ist das ein wichtiges Argument, denn dann ist im Schadensfall jemand vor Ort und persönlich ansprechbar. Für die Versicherungshäuser ist diese Art des Vertriebs allerdings nicht die günstigste. Denn die eigenen Vermittler müssen geschult werden, es gibt für diese häufig einen Zuschuss zur Büroeinrichtung und sie müssen an die eigene IT angeschlossen werden. Der Strukturvertrieb hat nicht ganz zu Unrecht einen zweifelhaften Ruf in der Öffentlichkeit. Wie wir später noch sehen werden, lässt sich mit dem Verkauf von Versicherungen durchaus schnell viel Geld verdienen insbesondere dann, wenn man in großen Stückzahlen verkauft. Auch wenn nach einigen Skandalen und Exzessen in der Vergangenheit mittlerweile strengere Regeln gelten, bleibt der Anreiz bestehen: Wer viele Verträge abschließt, verdient gut. Diesen Umstand machen sich Strukturvertriebe gezielt zunutze. Es handelt sich dabei um Unternehmen, deren Aufbau darauf ausgelegt ist, den Vertrieb zu maximieren, oft mit einem starken Fokus auf Verkaufszahlen und weniger auf objektive Beratung. Ihr Geschäftsmodell erinnert nicht selten an ein Pyramidenprinzip: Neue Vermittler werden von erfahrenen „Teamleitern“ angeworben, ausgebildet und motiviert, möglichst viele Verträge zu verkaufen, nicht nur an Kun‐ den, sondern oft auch im eigenen Freundes- und Familienkreis. Für jeden erfolgreichen Abschluss erhalten sie Provision, von der wiederum auch 7.1 Vertriebswege 107 <?page no="108"?> ihre übergeordneten Strukturen mitverdienen. So entsteht ein mehrstufiges Vertriebsnetz, bei dem der größte Teil der Gewinne nach oben fließt. Kritik gibt es vor allem dann, wenn der Verkaufsdruck überhandnimmt oder wenn schlecht informierte Kundinnen und Kunden Verträge abschließen, die sie nicht brauchen oder nicht verstehen. Nach so viel Kritik sei auch etwas Gutes über diese Form des Vertriebs gesagt: Für motivierte Verkäuferinnen und Verkäufer bieten Strukturver‐ triebe attraktive Aufstiegs- und Einstiegsmöglichkeiten, oft ohne formale Qualifikationshürden. Und auch aus Kundensicht kann der direkte, oft sehr engagierte Vertriebsansatz hilfreich sein. Viele Menschen erhalten so überhaupt erst eine Beratung zu Themen, die sie sonst möglicherweise vor sich herschieben würden. Im Gegensatz dazu verspricht der Maklervertrieb eine höhere Unab‐ hängigkeit. Versicherungsmakler gelten rechtlich nicht als Vertreter einer bestimmten Versicherungsgesellschaft, sondern als Sachwalter des Kunden. Das bedeutet: Sie stehen rechtlich auf der Seite der Verbraucher und sind verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln. Diese besondere Stellung ist nicht nur moralischer Anspruch, sondern gesetzlich verankert, unter anderem durch die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD), die in Deutschland über § 34d der Gewer‐ beordnung sowie die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) umgesetzt wurde. Makler müssen sich registrieren, einen Sachkundenachweis erbringen und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Außerdem sind sie ver‐ pflichtet, bei jeder Beratung zu dokumentieren, welche Bedürfnisse der Kunde geäußert hat, welche Produkte geprüft wurden und auf welcher Grundlage die abschließende Empfehlung erfolgte. Diese Beratungspflicht geht über die eines gebundenen Vertreters hinaus. In der Praxis heißt das: Ein Makler muss eine „hinreichende Zahl“ an Angeboten verschiedener Gesellschaften vergleichen und darf nicht einfach das erstbeste oder das für ihn lukrativste Produkt empfehlen. Für den Kunden bedeutet das im Idealfall eine objektivere, marktoffenere Beratung, bei der nicht die Interessen einer einzelnen Versicherung oder die finanziellen Interessen eines Strukturvertriebes im Vordergrund stehen. Al‐ lerdings arbeiten auch Makler in der Regel auf Provisionsbasis, das heißt sie erhalten Geld von den Versicherungen pro abgeschlossenem Vertrag. Diese Vergütungspraxis kann unter Umständen die Unabhängigkeit einschränken, vor allem wenn einzelne Versicherer besonders hohe Provisionen zahlen. 108 7 Versicherungen verkaufen <?page no="109"?> 42 Einen Hinweis auf die Verbreitung der Honorarberater liefert die Statistik der Deut‐ schen Industrie und Handelskammer (DIHK). Denn dort müssen sich Versicherungs‐ vermittler/ -berater, Finanzanlagenvermittler und auch Honorar-Finanzanlagenberater in einem Online-Register eintragen lassen. Die aktuelle Statistik findet sich hier: (Sta‐ tistiken Vermittlerverzeichnisse o. J.). Stand Juni 2025 waren dort 323 Honorarberater registriert, im Vergleich zu 179.923 insgesamt eingetragenen Vermittlern. Trotz dieser Einschränkungen gilt: Wer sich umfassend und individu‐ ell beraten lassen möchte, ohne dabei auf das Angebot einer einzelnen Versicherungsgesellschaft beschränkt zu sein, ist mit einem seriösen, gut ausgebildeten Versicherungsmakler meist besser beraten als mit einem gebundenen Vermittler. Einen Schritt weiter geht die Honorarberatung. Hier verzichtet der Berater vollständig auf die Zahlung von Provisionen. Stattdessen wird er direkt vom Kunden für seine Dienstleistung bezahlt, etwa in Form eines Stundenhonorars oder einer pauschalen Beratungsgebühr. Dadurch sollen Interessenkonflikte vermieden werden, da der Berater nicht davon profitiert, bestimmte Produkte zu verkaufen. Seine einzige Einnahmequelle ist der Auftrag des Kunden, was Transparenz und Vertrauen schafft. Besonders bei komplexen Versicherungsfragen, etwa zur Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit, kann eine unabhängige Honorarberatung sinnvoll sein. Denn hierbei handelt es sich nicht um Standardprodukte, sondern um maßgeschneiderte Lösungen, bei denen kleine Unterschiede langfristig große finanzielle Auswirkungen haben können. Ein Blick nach Großbritannien zeigt, wie ein solcher Wandel aussehen kann: Im Jahr 2013 wurde dort die provisionsbasierte Beratung für Finanz- und Versicherungsprodukte faktisch abgeschafft. Seitdem dürfen unabhän‐ gige Berater keine Provisionen mehr von Produktanbietern annehmen. Stattdessen rechnen sie ihre Leistungen direkt mit dem Kunden ab, in der Regel über Honorare. Ziel dieser Reform war es, die Beratungsqualität zu verbessern und Interessenkonflikte zu verringern. Während der Erstellung der europäischen IDD-Richtlinie wurde dies auch für den Rest der EU diskutiert, dann allerdings verworfen. Es besteht die Befürchtung, dass sich nur Gutverdienende eine Finanzberatung leisten können und Geringverdie‐ nende keine Beratung mehr erhalten und somit schlechter abgesichert sind. Selbst 12 Jahre nach Einführung ist eine eindeutige Bewertung des Verbots in Großbritannien nicht einfach. In Deutschland ist Honorarberatung noch wenig verbreitet. 42 Viele Ver‐ braucher scheuen die direkte Bezahlung, weil sie an kostenlose Beratung 7.1 Vertriebswege 109 <?page no="110"?> durch Vertreter und Makler gewöhnt sind - ohne zu bedenken, dass sie die Provisionen am Ende über die Versicherungsprämien ohnehin finanzieren. Außerdem gibt es bisher nur wenige Versicherer, die sogenannte Netto-Ta‐ rife (also Tarife ohne einkalkulierte Abschlussprovision) anbieten. Eine weitere wichtige Vertriebsform ist der sogenannte Bankvertrieb - oft auch als „Bancassurance“ bezeichnet. Dabei kooperieren Banken mit Versicherungsgesellschaften, um ihren Kundinnen und Kunden zusätzlich zum klassischen Bankgeschäft auch Versicherungsprodukte anzubieten. Diese Art des Vertriebs ist besonders im Bereich der Lebens- und Rentenver‐ sicherung verbreitet, da diese Themen eng mit der Finanzplanung verknüpft sind. Die Beratung findet typischerweise durch Bankangestellte statt, die zusätzlich für den Verkauf von Versicherungen geschult wurden. Sie bieten häufig Produkte eines oder weniger Versicherungspartner an, mit denen ihre Bank kooperiert. Das unterscheidet sie vom klassischen Makler. Denn der Bankberater ist in der Regel nicht unabhängig, sondern an bestimmte Produktgeber gebunden. Der Bankvertrieb kann für Kundinnen und Kunden von Vorteil sein: Sie erhalten Finanz- und Versicherungsberatung aus einer Hand, oft von einem Ansprechpartner, dem sie bereits vertrauen. Zudem ist dieser Vertriebsweg in bestehende Prozesse eingebettet, beispielsweise im Rahmen eines Bera‐ tungsgesprächs zur Geldanlage oder beim Abschluss eines Kredits, bei dem gleich eine Restschuldversicherung dazu verkauft wird. Der Bankvertrieb ist allerdings auch kritisch zu sehen, insbesondere, wenn die Bank selbst an den vermittelten Produkten mitverdient. Auch hier kann es zu Interessenkonflikten kommen. Dennoch ist der Bankvertrieb in Deutschland weit verbreitet und bleibt ein wichtiger Vertriebskanal, insbesondere im Privatkundengeschäft großer Banken und Sparkassen. Um Kosten zu senken und Prozesse zu verschlanken, setzen einige Versicherer auf den Direktvertrieb ihrer Produkte. Das bedeutet, dass Versicherungen ohne Zwischenhändler, also ohne Vertreter oder Makler, direkt an die Kundinnen und Kunden verkauft werden. Der Kontakt erfolgt in der Regel über digitale Kanäle wie Websites, Apps oder Callcenter. Der Kunde recherchiert selbst, wählt das passende Produkt aus und schließt den Vertrag eigenständig ab. Diese Form des Vertriebs bietet den Vorteil niedrigerer Abschlusskosten, da keine Provisionszahlungen an Vermittler oder Gelder für Büroausstattun‐ gen anfallen. Auch die Abwicklung kann schneller und effizienter erfolgen. 110 7 Versicherungen verkaufen <?page no="111"?> Da viele Versicherungsprodukte erklärungsbedürftig sind - insbesondere solche mit langfristiger finanzieller Tragweite wie Berufsunfähigkeits- oder Altersvorsorgeversicherungen - stoßen rein digitale Vertriebswege hier schnell an ihre Grenzen. Ohne persönliche Beratung fühlen sich viele Kun‐ dinnen und Kunden überfordert oder unsicher bei der Auswahl passender Tarife und Leistungen. Der Direktvertrieb eignet sich daher vor allem für einfache, standardi‐ sierte Produkte mit geringem Informationsbedarf, wie beispielsweise Kfz-, Haftpflicht- oder Reiseversicherungen. In diesen Fällen kann der Abschluss online erfolgen, ohne dass ein persönliches Gespräch notwendig ist. Bei komplexeren Produkten bleibt die persönliche Beratung, egal ob provisi‐ onsbasiert oder honorarpflichtig, ein wichtiger Bestandteil des Vertriebssys‐ tems. In den letzten Jahren ist noch ein weiterer Vertriebskanal entstanden, der für viele Verbraucher auf den ersten Blick wahrscheinlich gar nicht als solcher ersichtlich ist. Die sogenannten Vergleichsportale. Was zunächst wie eine neutrale Informationsquelle erscheint, ist oft Teil eines durchdachten Vertriebsmodells. Portale im Internet bieten Nutzern die Möglichkeit, Versicherungsangebote hinsichtlich Preises, Leistungen und Bewertungen zu vergleichen. Im Anschluss an den Vergleich können die Produkte auch gleich über das Portal abgeschlossen werden. Doch auch hier fließen in der Regel Provisionen, wenn ein Vertrag zustande kommt. Für die Verbraucher bedeutet das: Auch wenn der Vergleich zunächst kostenlos und unabhängig erscheint, basiert das Geschäftsmodell in vielen Fällen ebenfalls auf provisionsgestützter Vermittlung, wodurch sich die gleichen möglichen Interessenkonflikte wie bei klassischen Vertriebswegen ergeben. Rechtlich gesehen treten viele dieser Portale als Versicherungsmakler auf. Das bedeutet, dass sie - zumindest formal - auf der Seite der Kunden stehen und verpflichtet sind, eine „geeignete“ Produktauswahl anzubieten. In der Praxis beschränkt sich diese Auswahl jedoch häufig auf Anbieter, mit denen das Portal kooperiert. Durch ihre Rolle als Makler können sie Provi‐ sionen vereinnahmen und gleichzeitig als Vergleichsplattform auftreten. Diese Konstellation ist für Verbraucher nicht immer leicht durchschaubar. Das zeigt sich am deutlichsten bei der Sortierung der Vergleichsergeb‐ nisse. Typischerweise werden die Ergebnisse zuerst nicht nach dem güns‐ tigsten Preis, sondern nach der Empfehlung der Portale sortiert. Wer in der Liste dann ganz oben steht, muss für den jeweiligen Nutzer nicht zwingend 7.1 Vertriebswege 111 <?page no="112"?> 43 Bei komplexen und langfristigen Versicherungsprodukten ist es oft schwierig, objektive Kriterien für den „besten” Vertrag zu definieren. Der günstigste Tarif muss dabei nicht zwangsläufig die beste Wahl sein. So kann eine Versicherung zwar höhere Kosten verursachen, dafür aber in der Vergangenheit deutlich bessere Renditen erzielt haben, sodass am Ende der Laufzeit trotz der höheren Gebühren eine höhere Ablaufleistung erreicht wird. Auch persönliche Präferenzen spielen eine Rolle: Für manche Kundinnen und Kunden ist eine individuelle Beratung besonders wichtig, sodass ein Vertrag mit persönlichem Ansprechpartner besser geeignet sein kann als ein günstiger Online-Tarif einer Direktversicherung. der beste Anbieter sein, mitunter ist es nur der Anbieter, der für dieses Produkt am meisten Vermittlungsgebühr an das Online-Portal ausschüttet. Trotz dieser Einschränkungen haben sich Vergleichsportale zu einem bedeutenden Akteur im Versicherungsvertrieb entwickelt, insbesondere bei preissensiblen Kunden und standardisierten Produkten. Für Versicherer stellen sie eine Chance zur Reichweitensteigerung dar, zugleich sind sie aber auch eine Herausforderung: Wer im Vergleich schlecht abschneidet, verliert potenzielle Neukunden. Wer präsent sein möchte, muss sich dem Preisdruck und der Vergleichbarkeit stellen. Die Art und Weise, wie eine Versicherung ihre Produkte vertreibt, ist eine der wichtigsten und fundamentalsten Entscheidungen eines Versicherungs‐ unternehmens. Denn vom Vertriebserfolg hängt der Erfolg des gesamten Unternehmens direkt ab. Wie oben geschrieben, gibt es sehr unterschiedli‐ che Formen, die sich auch sehr unterschiedlich auf die andere Seite des Versicherungsvertrags, den Kunden, auswirken. Nicht immer erhalten diese den für sie besten 43 Vertrag vermittelt. Ein Grund dafür ist die Form der Bezahlung der Versicherungsvermittler: die Provision. 7.2 Vermittlungsprovision Provisionen sind ein gängiges Instrument zu Verkaufsmotivation. Pro er‐ folgreichem Verkaufsabschluss erhalten Verkäuferinnen und Verkäufer eine Vergütung. Sprich: Wer mehr verkauft, verdient mehr. Das wird in vielen Branchen praktiziert, vom Möbelhaus über den Autohandel bis hin zu Finanz- und Versicherungsunternehmen. Durch diese leistungsabhängige Bezahlung soll der Anreiz geschaffen werden, sich besonders anzustrengen, aktiv Kunden zu gewinnen und Abschlüsse zu erzielen. Kritisch wird es, wenn der Fokus zu stark auf den schnellen Abschluss gelegt wird und weniger auf eine sorgfältige, bedarfsgerechte Beratung. Dann besteht die 112 7 Versicherungen verkaufen <?page no="113"?> 44 Über Göker sind einige Reportagen und Onlineberichte veröffentlicht worden. Auf eine Auflistung wird hier verzichtet, eine einfache Onlinerecherche liefert hier schnell verlässliche Ergebnisse. 45 Auch hierzu finden sich viele Belege in einfach auffindbaren Online-Quellen. Gefahr, dass Produkte verkauft werden, die für die Kundinnen und Kunden nicht optimal sind oder sogar unnötig teuer. Im Versicherungsvertrieb können solche Anreize dazu führen, dass vor allem standardisierte Produkte mit hoher Provision bevorzugt werden, während individuelle Bedürfnisse und langfristige Vorteile für den Kunden in den Hintergrund geraten. Deshalb ist eine ausgewogene Vergütung, die neben der Verkaufsleistung auch Qualitätskriterien und Kundenzufriedenheit berücksichtigt, besonders wichtig. Das sehen in der Zwischenzeit auch viele Versicherungsunternehmen so und haben ihre Provisionsmodelle abgeändert, so dass nicht mehr der reine Vertragsabschluss zählt, sondern auch, ob der Vertrag im Anschluss bestehen bleibt und zugehörige Kunden betreut werden. Das war nicht immer so: Früher lag der Fokus oft ausschließlich auf der Anzahl der Neuabschlüsse, was zu kurzfristigem Denken und teilweise aggressiven Verkaufsmethoden führte. Der Fall Mehmet Göker ist ein besonders krasses Beispiel für so eine miss‐ bräuchliche Nutzung von Provisionen. 2003 gründete er die MEG AG, die private Krankenversicherungen vertreiben sollte. Göker setzte konsequent auf hohe Provisionen in einem streng hierarchischen System. Luxusreisen und Incentives waren dabei selbstverständlich. Das System hatte eindeutig pyramidale Züge. Die MEG AG hat 2009 Insolvenz angemeldet. Göker ist ins Ausland abgewandert, man könnte auch sagen „geflüchtet“. 2024 tauchte er erneut in der Presse auf. Diesmal wegen fragwürdiger "Optimierungs‐ pakete". Er hat sie Kunden für viel Geld verkauft, obwohl vergleichbare Angebote kostenlos erhältlich sind. 44 Ein anderes Beispiel für falsch verwendete Anreizsysteme lieferte die ergo-Versicherung. 2007 wurden die Top-Vertriebler zu einer Belohnungs‐ reise nach Budapest eingeladen, die in einer Therme in eine Sexparty mit Prostituierten ausartete. Weitere Recherchen brachten ans Licht, dass solche „Lustreisen“ zur Belohnung besonders erfolgreicher Verkäufer gehörten. Der Skandal hat Ergo 2011 einen massiven Imageschaden zugefügt und eine grundlegende Umstrukturierung des Vertriebssystems zur Folge gehabt. 45 7.2 Vermittlungsprovision 113 <?page no="114"?> Wie bereits erwähnt, gehören solche Belohnungssysteme inzwischen nicht mehr zum Standardrepertoire der Vertriebssteuerung von Versiche‐ rungen. Auch weil der Gesetzgeber mehrfach mit einem Provisionsverbot gedroht hat, sollten sich diese Praktiken nicht ändern. Zu einem Verbot von Provisionen kam es jedoch nicht. Es wurden jedoch verstärkte Offenlegungspflichten gesetzlich festgelegt. So muss die Provision in der Beratungsdokumentation aufgeführt werden und Lebens‐ versicherer dürfen nicht mehr ganz so hohe Abschlusskosten zu Beginn des Vertrages verrechnen. Heute unterscheidet man normalerweise zwischen Abschluss- und Bestandsprovision. espresso-Wissen | Abschluss- und Bestandsprovision Versicherungsvermittler erhalten oft Abschlussprovisionen, wenn sie einen neuen Vertrag erfolgreich vermitteln. Diese einmalige Zahlung ist häufig hoch und soll den Anreiz zum Vertragsabschluss setzen. Daneben gibt es die Bestandsprovision: eine laufende, meist jährliche Vergütung dafür, dass der Vertrag fortgeführt und der Kunde betreut wird. Sie soll gute, langfristige Kundenbeziehungen fördern - nicht nur schnellen Verkauf. Gerade bei kleineren und kurzlaufenden Versicherungsprodukten, wie bei‐ spielsweise einer Haftpflichtversicherung werden nur Abschlussprovision, dann aber auch in nicht allzu großer Höhe ausgezahlt. Bei komplexeren und länger laufenden Produkten (Lebens- oder Krankenversicherungen) werden auch Bestandsprovisionen ausgezahlt. Die Höhe der Provisionen wird meistens an der sogenannten Beitrags‐ summe festgemacht. Die Beitragssumme ist, wie ihr Name schon andeutet, einfach die Summe aller Beiträge. Von dieser Summe erhalten die Vermittler einen bestimmten Prozentsatz. Wie hoch dieser ist, ist ein wohlgehütetes Geheimnis zwischen Versicherungsunternehmen und einzelnem Vermittler und kann durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Er liegt aber normalerweise irgendwo zwischen 2 und maximal 5 %. Wobei 5 % eigentlich kaum noch gezahlt werden. Wie oben geschrieben, müssen die Abschlusskosten (also die Provision an den Vermittler) heutzutage in der Beratungsdokumentation veröffentlicht werden. Man kann also einsehen, 114 7 Versicherungen verkaufen <?page no="115"?> wie viel Geld der Verkäufer oder die Verkäuferin für den Vertragsabschluss erhalten hat. Bei einem aktuellen Test für eine Rentenversicherung bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft wurden 2,5% der Beitragssumme als Abschlusskosten ausgezeichnet. Nun klingen 2,5% erst einmal nicht viel. Aber machen wir ein konkretes Zahlenbeispiel: Peter sei 27 Jahre alt und schließe eine Rentenversicherung mit monatlich 100€ Beitrag ab. Die Ansparphase läuft, bis Peter mit 67 Jahren in Rente geht. Peter zahlt also 40 Jahre lang Beiträge ein. Die Beitragssumme ergibt sich damit zu: Beitragssumme = 40 ⋅ 12 ⋅ 100€ = 48.000€ Davon 2,5% sind: Abscℎlusskosten = 1.200€ Das ist dann doch gar nicht so wenig. Und ungefähr diese Summe wird dann als Provision an den Vermittler ausgezahlt. Nur ungefähr, weil es stark davon abhängt in welcher Organisationsform der Vermittler oder die Vermittlerin tätig ist. Bei Strukturvertrieben geht ein Teil der Provision ja auch an die Vorgesetzten und bei einer Ausschließlichkeitsorganisation verbleibt etwas davon im Unternehmen. Aber ein großer Teil davon wird ausgezahlt. Wenn man sich nun überlegt, wie viel Zeit in ein solches Beratungsge‐ spräch fließt - oder sich an das eigene Gespräch zur persönlichen Rentenver‐ sicherung erinnert, kann man leicht den Eindruck gewinnen, dass hier ein außergewöhnlich guter Stundenlohn erzielt wird. Dazu zwei Dinge: Erstens, ja mit dem Verkauf von Versicherungen und Finanzprodukten lässt sich viel Geld verdienen. Zweitens aber besteht der typische achtstündige Arbeitstag eines Finanzberaters nicht aus acht erfolgreichen Gesprächen. Ganz im Gegenteil: Viele Kontakte verlaufen im Sand, Termine platzen, Angebote werden nicht angenommen. Die Summe mag also hoch erscheinen, ist aber nicht völlig aus der Luft gegriffen. An dieser Summe zeigt sich jedoch auch das Grundproblem der Honorar‐ beratung: Wer den Aufwand für eine faire und unabhängige Beratung selbst tragen möchte, muss schnell mit Kosten im drei- oder sogar vierstelligen Be‐ reich rechnen. Auch die Honorarberatung kostet Geld und muss angemessen 7.2 Vermittlungsprovision 115 <?page no="116"?> vergütet werden. Nicht zuletzt, weil sie für die Beraterin oder den Berater oft aufwendiger ist, etwa durch den zusätzlichen Vergleich verschiedener Produkte ohne Einfluss von Provisionsinteressen. Für viele Kundinnen und Kunden wirkt ein „kostenloses“ Gespräch beim provisionsbasierten Vermittler dagegen attraktiver. Dass sie die 1.200 Euro für den Beratungsaufwand am Ende dennoch zahlen und zwar über die Kosten und Abschlussprovisionen, die im Produkt versteckt sind, ist wahrscheinlich vielen nicht bewusst. Um zu verhindern, dass Verträge nur wegen der Abschlussprovision verkauft werden, gibt es zwei Konzepte: Einerseits die Bestandsprovision und andererseits die Stornohaftung. Bei der Bestandsprovision werden, wie oben schon erläutert, über einen längeren Zeitraum Zahlungen an die vermittelnde Vertragspartei ausge‐ zahlt, solange der Vertrag besteht, also nicht storniert wurde. Mitunter sind diese Zahlungen an dokumentierte Gespräche gebunden, mitunter wird aber auch nur ein Teil der Abschlussprovision über einen längeren Zeitraum gestreckt ausgezahlt. Wird ein Vertrag zu einem sehr frühen Zeitpunkt storniert, also gekün‐ digt, entgehen der Versicherung natürlich die geplanten Beiträge. Manchmal wird der Vertrag sogar so früh storniert, dass die Summe der Abschlussprovi‐ sion noch nicht einmal durch die Beiträge eingenommen wurde. Der Vertrag wäre also ein Minusgeschäft für das Versicherungsunternehmen gewesen, wohingegen die Vermittlerin oder der Vermittler mit der Abschlussprovision bereits Geld mit dem Vertrag verdient hätte. Damit dies nicht eintritt, gibt es die Stornohaftung. espresso-Wissen | Stornohaftung Wenn eine Versicherung kurz nach Abschluss wieder gekündigt wird, spricht man von einem Storno. Für diesen Fall behalten sich viele Ver‐ sicherer vor, bereits ausgezahlte Abschlussprovisionen vom Vermittler zurückzufordern - das ist die Stornohaftung. Die Folge ist, dass auch die Vertriebspartner das Risiko kurzfristig abge‐ schlossener und anschließend wieder gekündigter Verträge tragen. Dadurch soll erreicht werden, dass Verträge mit hohem Stornorisiko gar nicht erst vermittelt werden. 116 7 Versicherungen verkaufen <?page no="117"?> Mit dem Verkauf von Versicherungen ist es also längst nicht so einfach, wie manche Werbeanzeigen oder Erfolgsstorys vermuten lassen. Zwar lässt sich mit dem richtigen Produkt zur richtigen Zeit gutes Geld verdienen, doch dafür braucht es weit mehr als nur ein Verkaufstalent. Neben der entspre‐ chenden Ausbildung, beispielsweise als Makler, oder der Zugehörigkeit zu einer Verkaufsorganisation - sei es im Struktur- oder Ausschließlichkeits‐ vertrieb - ist auch das nötige Feingefühl gefragt, um auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse einzugehen. Während für den einen die Aussicht auf Rendite den Ausschlag gibt, steht für die andere vielleicht die Absicherung der Familie im Vordergrund. Doch auch für gute Verkäufer wird es zunehmend schwieriger, denn die Digitalisierung verändert den Versicherungsvertrieb grundlegend. Immer mehr Kunden informieren sich online, vergleichen Tarife auf Portalen oder schließen Verträge direkt digital ab ganz ohne persönlichen Kontakt. Zugleich geraten die klassischen Provisionsmodelle unter regulatorischen Druck, wodurch der Beruf des Vermittlers wirtschaftlich weniger attraktiv wird. Die Zahl der registrierten Vermittlerinnen und Vermittler ist in den letzten Jahren rückläufig und es ist absehbar, dass dieser Trend weitergeht. Versicherungen werden auch in Zukunft nicht gekauft, sondern verkauft. Doch wie und von wem, das wird sich weiter verändern. espresso-Verständnis | Was in diesem Kapitel behandelt wurde Der Verkauf von Versicherungen, auch Versicherungsvertrieb ge‐ nannt, ist ein zentraler Erfolgsfaktor für jedes Versicherungsunterneh‐ men. Je nach Strategie kommen verschiedene Vertriebswege zum Ein‐ satz: von angestellten Ausschließlichkeitsvertretern über freie Makler und Strukturvertriebe bis hin zu Direktvertrieb und Online-Portalen. In der Regel erhalten Vermittler Provisionen für abgeschlossene Ver‐ träge, etwa als Abschluss- oder Bestandsprovision, es sei denn, sie arbeiten als Honorarberater und sind somit unabhängig und provisi‐ onsfrei tätig. Die Wahl des Vertriebswegs hat großen Einfluss darauf, wie ein Produkt verkauft wird und ob es den Weg zum Kunden findet. 7.2 Vermittlungsprovision 117 <?page no="119"?> 8 Zukunftstrends und neue Sparten Wenn nicht mehr der Vertreter klingelt, sondern der Algorithmus espresso-Wissenscheck | https: / / narr.kwaest.io/ s/ 1411 espresso-Keywords | Digitalisierung, Cyberversicherung, Klimawan‐ del, Blockchain, Smart Contracts, Künstliche Intelligenz espresso-Warm-Up | Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapitel wird ein Ausblick auf die Entwicklung der Versiche‐ rungsbranche gewagt. Ausgehend von heute schon bestehenden neuen Sparten (z. B. der Cyberversicherung) wird über die Auswirkungen von neuen Technologien, wie künstlicher Intelligenz, erläutert, welche Ver‐ änderungen den Versicherungen wahrscheinlich bevorstehen. Die Welt und die Gesellschaften wandeln sich. Das war schon immer so und wird voraussichtlich auch immer so bleiben. Wir Menschen streben nach Verbesserung und verändern unsere Umwelt sowie unser Zusammen‐ leben ständig. In den letzten Jahren hat vor allem die Digitalisierung viele Veränderungen herbeigeführt. Die Erfindung des Computers vor rund 75 Jahren und die anschließende Verbreitung des Internets haben die Welt grundlegend verändert. Heute ist vieles vernetzt und vieles wird (nur noch) digital abgewickelt. Dadurch sind neue Risiken entstanden, die wiederum von Versicherungen abgedeckt werden. Vor 100 Jahren hätte sich wahrscheinlich niemand vorstellen können, dass einmal das Risiko eines Computerausfalls versichert werden kann. Neben den neuen Risiken hat die Digitalisierung aber auch schon lang bestehende Versicherungsprodukte verändert, man denke nur an den Telematik-Tarif in der Kfz-Versicherung. Die Welt verändert sich und Versicherungen müssen mit diesem Wan‐ del Schritt halten, indem sie neue Produkte entwickeln und bestehende Produkte entsprechend anpassen. Einige dieser Veränderungen werden im Folgenden besprochen. <?page no="120"?> 46 Siehe (Wolff 2022) 47 Siehe (Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 o.-J.) 8.1 Cyber: ein neues Risiko Bereits 1997 wurde die erste Cyberversicherung angeboten 46 . Diese war vor allem für den Internethandel gedacht und bot Schutz vor Hackerangriffen. Heutzutage bieten einige Versicherungen Schutz gegen sogenannte Cyber‐ risiken an. espresso-Wissen | Cyberrisiken Cyberrisiken sind digitale Bedrohungen wie Hackerangriffe, Datenver‐ luste oder IT-Ausfälle. Sie betreffen vor allem Unternehmen, die stark von digitalen Prozessen oder sensiblen Informationen abhängig sind. Die Bedrohungslage für im Internet agierende Unternehmen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik analysiert diese jährlich in seinem Lagebericht und kommt dabei regelmäßig zu dem Ergebnis, dass alle Unternehmen und auch jeder Einzelne potenzielle Angriffsziele sind und sich schützen sollten. 47 Nun könnte man meinen, eine Cyberversicherung schütze vor solchen Gefahren. Doch ähnlich wie eine Gebäudeversicherung nicht unmittelbar vor Erdbeben oder Hochwasser schützt, kann natürlich auch eine Cyberver‐ sicherung ein Unternehmen nicht direkt vor Hackerangriffen oder Daten‐ verlusten schützen. Wie bei allen anderen Versicherungsarten auch, wird im Schadensfall ein finanzieller Ausgleich geleistet. Wenn also durch einen Hackerangriff die Produktion stillgelegt wird oder bei einem Datenverlust Kundendaten gestohlen werden und Schadensersatz verlangt wird, springt die Versicherung ein und deckt die entstandenen finanziellen Schäden ab. Allerdings fordern die Versicherer auch bei Cyberpolicen, genau wie bei anderen Versicherungsprodukten, bestimmte präventive Maßnahmen von ihren Kunden. So wie bei einer Hausratversicherung Rauchmelder vorgeschrieben sein können oder ein Fahrrad, das versichert werden soll, mit einem Schloss gesichert sein muss, erwarten Cyberversicherer von den IT-Abteilungen ihrer Vertragspartner ein Mindestmaß an tech‐ nischer Sicherheitsvorsorge. Dazu gehören beispielsweise eine korrekt 120 8 Zukunftstrends und neue Sparten <?page no="121"?> konfigurierte Firewall, regelmäßige Updates und Sicherheits-Patches, ein etabliertes Sicherheits- und Risikomanagement sowie nachweisbare Notfall- und Wiederherstellungspläne. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann der Versicherungsschutz greifen. Ohne diese Maßnahmen drohen im Schadensfall Leistungskürzungen oder sogar der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes. Um ein solches Produkt anbieten zu können, mussten sich auch die Versicherungsunternehmen weiterentwickeln. Sie benötigen heute IT-Ex‐ pertinnen und IT-Experten, die die technischen Mindeststandards festlegen, die ein Unternehmen für den Versicherungsschutz erfüllen muss. Gleichzei‐ tig ist die Risikomodellierung schwierig, da bislang nur wenige verlässliche Daten zu Cyberangriffen und deren Folgen vorliegen. Die finanziellen Auswirkungen im Schadensfall sind hingegen schon jetzt beträchtlich. In einem dem Autor geschilderten Fall sorgte ein Hackerangriff beispielsweise dafür, dass sich die Werkstore eines Unternehmens nicht mehr öffnen ließen. Vor dem Gelände warteten mehrere hundert Leiharbeiter, die ihre Arbeit nicht aufnehmen konnten. Neben den entgangenen Einnahmen entstanden dem Unternehmen zusätzliche Kosten durch Lohnfortzahlungen, Produkti‐ onsausfälle und Störungen in der Lieferkette. Solche Fälle machen deutlich, wie ernst diese neuen Risiken zu nehmen sind und wie anspruchsvoll ihre versicherungstechnische Abbildung ist. 8.2 Klimawandel und erneuerbare Energien Auch im Bereich der erneuerbaren Energien wurden neue Produkte entwi‐ ckelt und bestehende angepasst. Ein Beispiel ist die Gebäudeversicherung: Hier erwarten die Besitzer einer Photovoltaik-Anlage, dass diese im Falle eines Unwetters abgesichert ist. Im Falle eines Hagelschadens werden somit nicht nur die Kosten für zerbrochene Fensterscheiben, sondern auch die Kosten für die zerstörte Solaranlage von der Versicherung getragen. Aus Sicht der Risikomodellierung sind jedoch ganz neue Produkte, etwa für große Windkraftanlagen auf See, deutlich komplexer. Wie versichert man einen Offshore-Windpark, der weit entfernt von der Küste unter extre‐ men Wetterbedingungen betrieben wird? Für solche Versicherungen ist spe‐ zielles technisches Know-how erforderlich, zudem müssen hochkomplexe Risikomodelle entwickelt werden. Denn hier geht es nicht nur um die Absi‐ cherung technischer Ausfälle, sondern auch um Risiken bei der Errichtung, 8.2 Klimawandel und erneuerbare Energien 121 <?page no="122"?> Betriebsausfälle durch Stürme oder die Haftung bei Umweltschäden. Es müssen also, um die erwarteten Leistungen abschätzen zu können, sowohl die Stromerzeugung, das Wetter auf hoher See, als auch beispielsweise die Veränderungen am Meeresboden modelliert werden. Ein sehr interessantes Unterfangen das Versicherungen in den letzten Jahrzehnten angegangen sind und einige auch erfolgreich anbieten. Für Solaranlagen gibt es übrigens ähnliche Produkte. Auch hier wer‐ den Schäden durch Vandalismus oder Sturm abgesichert. Bei manchen Anbietern ist auch eine Zusatzleistung für Ertragsausfälle erhältlich. Die Berechnung der erwarteten Leistungen ist nicht so komplex wie bei Off‐ shore-Windkraftanlagen. Aber auch hier mussten bestehende Produkte an die neuen zu versichernden Objekte angepasst werden. Erneuerbare Energien erleben derzeit einen Boom. Es ist daher nachvoll‐ ziehbar, dass Versicherungsunternehmen mit neuen Produkten an diesem Trend teilhaben möchten. Auslöser hierfür ist sicherlich auch das langsam in der Bevölkerung ankommende Verständnis, dass der Klimawandel real ist und wir unseren ökologischen Fußabdruck möglichst schnell verbessern müssen, wenn wir unseren Nachkommen noch eine bewohnbare Welt zurücklassen möchten. Die Auswirkungen des Klimawandels sind im Versicherungsgeschäft be‐ reits heute deutlich spürbar. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hagel, Dürren oder Stürme treten häufiger und intensiver auf. Entsprechend stei‐ gen die Schadenzahlen und die Auszahlungen bei bestehenden Policen, etwa in der Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung. Diese Entwicklung stellt Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen. Denn wir wissen aus der Äquivalenzgleichung, wenn die Schadenszahlungen steigen, müssen auf der anderen Seite eigentlich auch die Beiträge steigen. In besonders gefährdeten Regionen wird mittlerweile deutlich, wie dras‐ tisch diese Entwicklung ausfallen kann. In Teilen Kaliforniens oder Floridas ziehen sich große Versicherer etwa aus dem Markt zurück oder bieten keine Gebäudeversicherungen mehr an - sei es wegen der zunehmenden Gefahr durch Waldbrände oder durch immer heftigere Hurrikans. Die Prämien wä‐ ren in diesen Regionen so hoch, dass sie für viele Hausbesitzer unbezahlbar wären. Die Risiken gelten dort als kaum noch versicherbar. Das zeigt: Wenn Schadenhäufigkeit und -höhe ein bestimmtes Maß überschreiten, gerät das Versicherungsprinzip ins Wanken. In diesem Zusammenhang kommt den Rückversicherungsunternehmen eine zentrale Rolle zu. Denn, wie wir im Kapitel zu Rückversicherungen 122 8 Zukunftstrends und neue Sparten <?page no="123"?> gesehen haben, springen bei extremen Naturereignissen, die eine Vielzahl von Einzelverträgen gleichzeitig betreffen, Rückversicherer ein, um die Erstversicherer vor finanzieller Überforderung zu schützen. Doch auch Rückversicherer sind von den steigenden Klimarisiken betroffen. Sie passen ihre Risikomodelle laufend an und geben die daraus entstehenden Kosten an ihre Kunden, also die Erstversicherer, weiter. Am Ende landen diese Kosten bei den Versicherten. So führt der Klimawandel auch zu der Diskussion über eine Elementarpflichtversicherung, damit bei Großschäden in Gebieten ohne Versicherungsschutz nicht der Staat einspringen muss, sondern das pflichtvergrößerte Kollektiv aller. Einerseits gibt es also spannende und lukrative Produkte, andererseits macht der Klimawandel die Versicherbarkeit mancher Risiken deutlich schwieriger. Bei beiden Themen gibt es die Hoffnung, dass neue Techno‐ logien diese Probleme lösen können. Im nächsten Abschnitt sehen wir, welche Auswirkungen zwei solcher neuen Technologien auf die Versiche‐ rungsbranche haben. 8.3 Künstliche Intelligenz und Smart Contracts Prozesse zu digitalisieren und somit Papieranträge sowie manuelle Bearbei‐ tungen durch Menschen durch rein computergestützte Fallbearbeitungen zu ersetzen, ist seit vielen Jahren das erklärte Ziel vieler Versicherungen. An vielen Stellen ist dies bereits Realität. So können beispielsweise bei privaten Krankenversicherungen Arztrechnungen per Handy fotografiert und eingereicht werden. Kurze Zeit später werden diese in den Systemen der Versicherungen vollautomatisch anhand komplexer Regelwerke geprüft und als erstattbar kategorisiert oder abgelehnt. Bei modernen Systemen kann ein solcher Vorgang innerhalb weniger Minuten abgeschlossen sein. Lediglich die Überweisung dauert noch einen Tag. Ebenso gibt es heutzutage bei allen Versicherungen die Möglichkeit, in einem Online-Portal die eige‐ nen Verträge einzusehen, Kundendaten zu ändern und die Korrespondenz rein digital zu verwalten. Die Digitalisierung von Versicherungsprozessen wird sich in den kom‐ menden Jahren allerdings noch einmal beschleunigen und verändern. Trei‐ ber dieser Veränderung sind neue Formen von künstlicher Intelligenz, die durch maschinelles Lernen und große Sprachmodelle möglich geworden 8.3 Künstliche Intelligenz und Smart Contracts 123 <?page no="124"?> 48 Einen guten Überblick über diese Veränderungen liefert das Buch (Seehafer u. a. 2021). Einen mathematisch tieferen Einblick in die verwendeten Algorithmen findet man in (Wüthrich und Merz 2023). Einen einfachen Einstieg bietet (Kessel u.-a. 2025). sind. 48 Künstliche Intelligenz kann die Prozesse in Versicherungsunterneh‐ men noch einmal deutlich beschleunigen und effizienter gestalten. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit möglichen Einsatzmöglichkeiten von KI in Versicherungshäusern. Einige Punkte dieser Liste sind heute schon umgesetzt, andere werden gerade umgesetzt und nur wenige sind noch Zukunftsmusik, die aber sicher auch in den nächsten Jahren Realität werden: espresso-Verständnis | Anwendungsmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz: 1. Betrugserkennung (Fraud Detection) KI-Systeme können große Datenmengen analysieren und verdächtige Muster erkennen, die auf Versicherungsbetrug hinweisen - etwa ungewöhnliche Häufungen von Schadenmeldungen oder Unstimmig‐ keiten bei Schadenshergängen. Diese Systeme sind schneller und oft genauer als klassische regelbasierte Prüfungen. 2. Automatisierte Schadensbegutachtung Gerade bei einfacheren Schäden, etwa in der Kfz-Versicherung, kön‐ nen Bilder von Unfällen durch KI analysiert werden, um den Schaden zu klassifizieren und eine erste Kostenschätzung abzugeben. In der Hausratversicherung kann KI etwa Schimmelschäden oder Wasser‐ schäden auf Fotos identifizieren und in die Entscheidung über die Regulierung einfließen lassen. 3. Chatbots auf der Website Virtuelle Assistenten beantworten rund um die Uhr häufige Kunden‐ fragen zu Verträgen, Leistungen oder Beiträgen. Moderne Chatbots sind durch KI deutlich flexibler, verstehen auch natürliche Sprachein‐ gaben und können so echte Dialoge führen. 4. KI-unterstützte Call-Center Sprach-KIs können Telefongespräche mithören und automatisch tran‐ skribieren, dem Call-Center-Mitarbeitenden Vorschläge machen oder 124 8 Zukunftstrends und neue Sparten <?page no="125"?> sogar einfache Anliegen (z. B. Adressänderung, Vertragsauskunft) vollautomatisch übernehmen. 5. Individualisierte Kundenansprache KI kann anhand von Kundenverhalten, Lebenssituation und bisheri‐ gen Interaktionen passende Produktangebote oder Kommunikations‐ wege ermitteln - zum Beispiel über eine personalisierte E-Mail oder Push-Mitteilung zur richtigen Zeit mit einem auf den jeweiligen Kunden individuell angepassten Inhalt. 6. Automatisierte Risikoprüfung In der Antragsphase kann KI helfen, individuelle Risiken schneller und präziser zu bewerten - etwa bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Krankenversicherungen. Dabei können auch Freitextangaben sinnvoll verarbeitet werden. 7. Dynamische Prämienberechnung Telematik-Tarife, z. B. in der Kfz-Versicherung, nutzen KI zur Echtzei‐ tauswertung des Fahrverhaltens. So lassen sich individuelle Risiko‐ profile erstellen, aus denen sich dann personalisierte Beiträge ableiten lassen. 8. Dokumentenklassifikation und -verarbeitung KI-Systeme erkennen automatisch, um welche Art von Dokument es sich handelt (z. B. Kündigung, Schadenmeldung, Arztbericht), ex‐ trahieren relevante Informationen und leiten diese an die passenden Systeme oder Mitarbeitenden weiter - vollautomatisch. Das sind einige der naheliegenden Anwendungsmöglichkeiten. Sicher wer‐ den in den nächsten Jahren noch weitere hinzukommen. Es gibt allerdings eine neue Technologie, die das Potenzial hat, Versi‐ cherungen vollständig technisch abzubilden und nahezu vollständig zu automatisieren: die sogenannten Smart Contracts auf einer Blockchain. Da es sich bei Versicherungsprodukten um immaterielle Güter handelt - letztlich sind sie ja lediglich ein Vertrag zwischen zwei Parteien -, eignen sie sich sehr gut für eine Abbildung auf einer Blockchain. Der Vorteil: Ein Smart Contract ist ein Programm, das auf der Blockchain läuft und dessen Bedingungen von vornherein eindeutig definiert sind. Ein‐ mal gespeichert, ist der Vertrag dort unveränderlich. Manipulationen oder 8.3 Künstliche Intelligenz und Smart Contracts 125 <?page no="126"?> nachträgliche Änderungen durch eine der Parteien sind ausgeschlossen. Das macht Blockchain-basierte Lösungen insbesondere dann interessant, wenn zwischen den Vertragsparteien kein tiefes Vertrauensverhältnis besteht oder eine neutrale Instanz fehlt. Der Smart Contract sorgt dafür, dass eine verein‐ barte Leistung automatisch ausgeführt wird, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa die Auszahlung einer Versicherungssumme bei Eintritt eines definierten Ereignisses. Damit ist es prinzipiell möglich, Versicherungsprodukte zu entwickeln, die vollständig ohne menschliche Beteiligung abgeschlossen, verwaltet und ausgezahlt werden können. Erste Pilotversuche haben das Potenzial hierfür bereits demonstriert. So hat die AXA mit „fizzy” eine auf der Ethe‐ reum-Blockchain basierende Flugverspätungsversicherung getestet, bei der eine Entschädigung automatisch ausgezahlt wurde, wenn ein Flug mehr als zwei Stunden verspätet war. Eine Schadenmeldung des Kunden war nicht erforderlich. Das Projekt wurde später zwar wieder eingestellt, zeigt aber eindrucksvoll, was technisch heute schon möglich wäre. Die Technologisierung und Digitalisierung macht also auch vor der jahrhundertealten Versicherungsbranche nicht halt. Im Gegenteil: Versiche‐ rungsunternehmen, die heute schon aktiv an diesen Zukunftstechnologien oder zukünftigen Veränderungen mitgestalten, werden morgen wahrschein‐ lich mit höheren Gewinnen und höherer Kundenzufriedenheit belohnt werden. 8.4 Und was bedeutet das für Sie? Vielleicht haben Sie Versicherungsunternehmen bislang als verstaubt, alt‐ modisch oder zumindest nicht besonders aufregend wahrgenommen. Wie Sie in diesem Kapitel hoffentlich gesehen haben, ist diese Vorstellung überholt. Die Branche ist im Wandel: Digitalisierung, Klimawandel, neue Risiken und gesellschaftliche Veränderungen verlangen von Versicherern heute mehr Innovationskraft und Anpassungsfähigkeit als je zuvor. Gerade für Menschen, die sich für Daten, Technik und den Umgang mit Unsicherheit interessieren, bietet die Versicherungswelt daher span‐ nende und zukunftssichere Aufgaben. Es entstehen neue Berufsbilder: Data Scientists entwickeln mit Machine Learning bessere Risikomodelle. Versi‐ cherungsmathematiker und Mathematikerinnen, die nicht nur rechnen, sondern auch mit KI-Systemen arbeiten. Oder Produktentwickler und Ent‐ 126 8 Zukunftstrends und neue Sparten <?page no="127"?> wicklerinnen, die digitale Policen für ganz neue Lebensbereiche gestalten. Es gibt vielfältige neue Aufgaben und viele interessante Themen, welche die Versicherungsbranche in den nächsten Jahren in Atem halten werden. Eines bleibt jedoch immer gleich: die Grundidee der Versicherung. Dass wir Unsicherheiten und Risiken nicht allein tragen müssen. Wir können sie im Kollektiv, solidarisch und verlässlich teilen. So gehen wir gemeinsam besser, sicherer und entspannter durchs Leben. Ganz gleich, ob es um Klimarisiken, Künstliche Intelligenz oder Blockchain-basierte Policen geht - versichern heißt nach wie vor, füreinander da zu sein, wenn es darauf ankommt. espresso-Verständnis | Was in diesem Kapitel behandelt wurde In diesem Kapitel wurden die Auswirkungen neuer Technologien und des Klimawandels auf Versicherungsunternehmen und Versiche‐ rungsprodukte beleuchtet. Es wurde erläutert, dass neue Sparten, wie beispielsweise Cyberversicherungen und Versicherungen für er‐ neuerbare Energien, entstanden sind. Daneben wurde das Potenzial von künstlicher Intelligenz beleuchtet, viele Prozesse in Versiche‐ rungsunternehmen effizienter zu gestalten. Schließlich wurde mit Smart Contracts eine weitere Möglichkeit vorgestellt, Versicherungen vollständig automatisiert abzubilden. Es hat sich gezeigt, dass Versi‐ cherungen sich deswegen verändern müssen und dies auch schon getan haben. Doch eines bleibt gleich: die Grundidee der Versicherung, dass sich Risiken im Kollektiv absichern lassen. 8.4 Und was bedeutet das für Sie? 127 <?page no="129"?> Anhang Sterbetafeln Statistisches Bundesamt Die hier veröffentlichten Sterbetafeln entsprechen den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Periodensterbetafeln des Jahres 2021/ 23, welche Stand Mai 2025 hier (Sterbefälle und Lebenserwartung o. J.) heruntergeladen werden konnten. Periodensterbetafel 2021/ 23 Vollendetes Lebensjahr Sterbewahrscheinlichkeit Überlebenswahrscheinlichkeit - Männlich Weiblich Männlich Weiblich 0 0,00325298 0,00288995 0,99674702 0,99711005 1 0,0002535 0,00020856 0,9997465 0,99979144 2 0,000181 0,0001535 0,999819 0,9998465 3 0,00014128 0,00011914 0,99985872 0,99988086 4 0,00011836 0,00009721 0,99988164 0,99990279 5 0,00010452 0,00008312 0,99989548 0,99991688 6 0,00009552 0,00007425 0,99990448 0,99992575 7 0,00008873 0,00006907 0,99991127 0,99993093 8 0,00008303 0,00006674 0,99991697 0,99993326 9 0,00007914 0,00006689 0,99992086 0,99993311 10 0,00007787 0,00006944 0,99992213 0,99993056 11 0,00008018 0,00007457 0,99991982 0,99992543 12 0,00008755 0,00008272 0,99991245 0,99991728 13 0,00010269 0,00009465 0,99989731 0,99990535 14 0,00012872 0,00011085 0,99987128 0,99988915 15 0,00016794 0,00013091 0,99983206 0,99986909 <?page no="130"?> Vollendetes Lebensjahr Sterbewahrscheinlichkeit Überlebenswahrscheinlichkeit 16 0,00022191 0,00015353 0,99977809 0,99984647 17 0,00028893 0,00017613 0,99971107 0,99982387 18 0,00036068 0,00019463 0,99963932 0,99980537 19 0,00042089 0,00020437 0,99957911 0,99979563 20 0,00045911 0,00020484 0,99954089 0,99979516 21 0,00047571 0,00019919 0,99952429 0,99980081 22 0,00047596 0,00019107 0,99952404 0,99980893 23 0,00046739 0,00018379 0,99953261 0,99981621 24 0,00045793 0,00018023 0,99954207 0,99981977 25 0,00045411 0,00018269 0,99954589 0,99981731 26 0,00045729 0,00019114 0,99954271 0,99980886 27 0,00046735 0,00020504 0,99953265 0,99979496 28 0,00048446 0,00022399 0,99951554 0,99977601 29 0,00050907 0,00024751 0,99949093 0,99975249 30 0,00054193 0,00027482 0,99945807 0,99972518 31 0,00058384 0,00030497 0,99941616 0,99969503 32 0,00063492 0,00033793 0,99936508 0,99966207 33 0,00069502 0,00037376 0,99930498 0,99962624 34 0,00076369 0,00041253 0,99923631 0,99958747 35 0,00083997 0,00045425 0,99916003 0,99954575 36 0,00092221 0,00049888 0,99907779 0,99950112 37 0,0010093 0,0005465 0,9989907 0,9994535 38 0,00110203 0,00059757 0,99889797 0,99940243 39 0,00120165 0,00065269 0,99879835 0,99934731 40 0,00130981 0,00071263 0,99869019 0,99928737 41 0,00142864 0,00077836 0,99857136 0,99922164 130 Anhang <?page no="131"?> Vollendetes Lebensjahr Sterbewahrscheinlichkeit Überlebenswahrscheinlichkeit 42 0,00156076 0,00085107 0,99843924 0,99914893 43 0,00170846 0,00093194 0,99829154 0,99906806 44 0,00187351 0,00102207 0,99812649 0,99897793 45 0,00205784 0,00112276 0,99794216 0,99887724 46 0,00226355 0,00123549 0,99773645 0,99876451 47 0,00249294 0,00136197 0,99750706 0,99863803 48 0,00274858 0,00150414 0,99725142 0,99849586 49 0,00303388 0,00166362 0,99696612 0,99833638 50 0,0033531 0,0018418 0,9966469 0,9981582 51 0,0037112 0,00204 0,9962888 0,99796 52 0,004114 0,00225939 0,995886 0,99774061 53 0,00456835 0,00250093 0,99543165 0,99749907 54 0,00508175 0,00276582 0,99491825 0,99723418 55 0,00566051 0,00305743 0,99433949 0,99694257 56 0,00631056 0,00338052 0,99368944 0,99661948 57 0,00703774 0,003741 0,99296226 0,996259 58 0,00784754 0,00414621 0,99215246 0,99585379 59 0,00874483 0,00460528 0,99125517 0,99539472 60 0,00973313 0,00512618 0,99026687 0,99487382 61 0,01081356 0,00571033 0,98918644 0,99428967 62 0,01198472 0,00635591 0,98801528 0,99364409 63 0,01324216 0,00705773 0,98675784 0,99294227 64 0,01457783 0,00780635 0,98542217 0,99219365 65 0,01597984 0,00858767 0,98402016 0,99141233 66 0,01744392 0,00939707 0,98255608 0,99060293 67 0,01898028 0,01024816 0,98101972 0,98975184 Sterbetafeln Statistisches Bundesamt 131 <?page no="132"?> Vollendetes Lebensjahr Sterbewahrscheinlichkeit Überlebenswahrscheinlichkeit 68 0,0206044 0,01116157 0,9793956 0,98883843 69 0,02233709 0,01216511 0,97766291 0,98783489 70 0,02420523 0,01329538 0,97579477 0,98670462 71 0,02624195 0,01459783 0,97375805 0,98540217 72 0,0284767 0,01610264 0,9715233 0,98389736 73 0,03093664 0,01782531 0,96906336 0,98217469 74 0,0336531 0,01977932 0,9663469 0,98022068 75 0,0366625 0,02197471 0,9633375 0,97802529 76 0,04000711 0,02441623 0,95999289 0,97558377 77 0,04374051 0,02711138 0,95625949 0,97288862 78 0,04795266 0,03012557 0,95204734 0,96987443 79 0,05276521 0,03356844 0,94723479 0,96643156 80 0,05833063 0,03758581 0,94166937 0,96241419 81 0,06484059 0,0423716 0,93515941 0,9576284 82 0,07253679 0,04818507 0,92746321 0,95181493 83 0,08167546 0,05531723 0,91832454 0,94468277 84 0,09241132 0,06395658 0,90758868 0,93604342 85 0,10485809 0,07425316 0,89514191 0,92574684 86 0,11908998 0,0863156 0,88091002 0,9136844 87 0,1351199 0,10017862 0,8648801 0,89982138 88 0,15287782 0,11576845 0,84712218 0,88423155 89 0,17224612 0,13296767 0,82775388 0,86703233 90 0,19310484 0,15170815 0,80689516 0,84829185 91 0,21527181 0,17187544 0,78472819 0,82812456 92 0,23849636 0,1932964 0,76150364 0,8067036 93 0,26246448 0,21574129 0,73753552 0,78425871 132 Anhang <?page no="133"?> Vollendetes Lebensjahr Sterbewahrscheinlichkeit Überlebenswahrscheinlichkeit 94 0,28681714 0,23893813 0,71318286 0,76106187 95 0,31130731 0,26273304 0,68869269 0,73726696 96 0,3358256 0,28712413 0,6641744 0,71287587 97 0,36029654 0,31215597 0,63970346 0,68784403 98 0,38467353 0,33791111 0,61532647 0,66208889 99 0,40893627 0,36450313 0,59106373 0,63549687 100 0,43280007 0,3856732 0,56719993 0,6143268 Kopfschäden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die hier dargestellten Grafiken basieren auf den von der BAFIN veröffent‐ lichten Tafeln aus dem Jahr 2023, welche hier (Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2023 gemäß § 159 VAG o. J.) heruntergeladen werden können. 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 048 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48 52 56 60 64 68 72 76 80 84 88 92 96 100 Kopfschäden Alter in Jahren Kopfschäden nach Geschlecht ambulant M W Kopfschäden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 133 <?page no="134"?> Die schon im Kapitel abgebildeten Kopfschäden für ambulante Leistungen oben. Unten die für stationäre Leistungen. Der Verlauf der Kosten ist vergleichbar. In der Höhe unterscheiden sie sich. 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 048 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48 52 56 60 64 68 72 76 80 84 88 92 96 100 Kopfschaden Alter Kopfschäden nach Geschlecht stationär Einzelbett Kopfschaden Einzelbett M Kopfschaden Einzelbett W 0 50 100 150 200 250 300 350 400 048 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48 52 56 60 64 68 72 76 80 84 88 92 96 100 Kopfschaden Alter Kopfschäden Zahn nach Geschlecht Kopfschaden Zahn M Kopfschaden Zahn W Im Gegensatz dazu die Kosten für Zahnbehandlungen. Hier zeigt sich ein deutlich anderer Verlauf. 134 Anhang <?page no="135"?> Karte der Regionalklassen Die Daten der Regionalklassen werden vom GDV veröffentlicht. Die grafi‐ sche Aufbereitung wurde vom Magazin Der Spiegel erstellt. Karte der Regionalklassen 135 <?page no="137"?> Glossar Äquivalenzprinzip | Das Grundprinzip der Beitragskalkulation in der Versiche‐ rung: Die erwarteten Beiträge müssen den erwarteten Leistungen (plus Kosten) entsprechen. Altersrückstellung | Kapital, das in der privaten Krankenversicherung angespart wird, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten zu finanzieren. Barwert | Der heutige Wert eines zukünftigen Geldbetrags unter Berücksichtigung von Zinsen (Abzinsung). Beitrag / Prämie | Regelmäßige Zahlung des Versicherungsnehmers an das Versi‐ cherungsunternehmen zur Absicherung eines Risikos. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Versicherung, die bei dauerhafter krank‐ heitsbedingter Unfähigkeit zur Berufsausübung eine monatliche Rente zahlt. Cyberversicherung | Versicherungsschutz gegen Schäden durch Cyberangriffe, Datenverlust oder IT-Ausfälle. Direktvertrieb | Vertriebsform, bei der Versicherungen ohne Vermittler direkt über Online-Portale, Callcenter o. ä. abgeschlossen werden. Erlebensfallversicherung | Kapitalbildende Lebensversicherung, bei der eine Auszahlung erfolgt, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Gebührenordnung (GOÄ/ GOZ) | Regelwerk zur Abrechnung ärztlicher (GOÄ) bzw. zahnärztlicher (GOZ) Leistungen in der privaten Krankenversicherung. Gesundheitsfonds | Zentraler Finanztopf der gesetzlichen Krankenversicherung, aus dem die Krankenkassen nach Risikostruktur vergütet werden. Kapitalbildende Lebensversicherung | Versicherung, die einen Sparanteil und ei‐ nen Risikoschutz kombiniert - Auszahlung erfolgt bei Erleben des Endzeitpunkts. Kopfschaden | Durchschnittlich erwartete Kosten für eine versicherte Person, z. B. in der PKV zur Berechnung von Beiträgen. Kollektiv | Gruppe von Versicherten, deren Beiträge und Risiken gemeinsam getragen werden - Grundlage des Risikoausgleichs. Makler | Unabhängiger Versicherungsvermittler, der im Auftrag des Kunden An‐ gebote verschiedener Gesellschaften vergleicht. Morb-RSA | Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich: System zur fairen Verteilung der GKV-Mittel anhand der Krankheitslast. <?page no="138"?> Private Krankenversicherung (PKV) | Versicherungssystem, das nach dem Äquivalenzprinzip funktioniert - Beitragshöhe abhängig von Risiko und Leis‐ tungsumfang. Provision | Vergütung für Versicherungsvermittler pro abgeschlossenem Vertrag; kann Abschluss- oder Bestandsprovision sein. Rentenversicherung | Versicherung, die ab einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. Renteneintritt) lebenslang eine Rente auszahlt. Risikokalkulation | Mathematische Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenhöhen zur Beitragsberechnung. Risikolebensversicherung | Lebensversicherung, die im Todesfall während der Vertragslaufzeit eine vorher vereinbarte Summe auszahlt. Rückversicherung | Versicherung der Versicherung: Schutz für Versicherungsun‐ ternehmen gegen große Einzel- oder Kumulschäden. Sachversicherung | Versicherungen gegen Schäden an Sachen, z. B. Kfz-, Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung. Selbstbehalt | Anteil, den der Versicherte bei einem Schadenfall selbst tragen muss - kann Beiträge reduzieren. Smart Contract | Digitaler Vertrag auf einer Blockchain, der automatisch ausge‐ führt wird, sobald vorher definierte Bedingungen eintreten. Solidarprinzip | Finanzierungsprinzip der GKV: Alle zahlen nach Leistungsfähig‐ keit ein, alle erhalten die gleiche Versorgung. Sterbetafel | Tabelle mit statistischen Wahrscheinlichkeiten, in welchem Alter Menschen voraussichtlich sterben - Grundlage der Lebensversicherung. Strukturvertrieb | Vertriebsform mit hierarchischer Organisation, bei der Vermitt‐ ler neue Untervermittler anwerben und Provisionen weitergereicht werden. Telematik-Tarif | Versicherungstarif (v. a. in der Kfz-Versicherung), bei dem das Verhalten des Kunden (z. B. Fahrstil) die Beitragshöhe beeinflusst. Underwriter | Person, die Risiken einschätzt und über die Annahme bzw. Prämie eines Versicherungsvertrags entscheidet. Überschüsse | Finanzieller Vorteil, der entsteht, wenn die Realität günstiger verläuft als die kalkulierten Annahmen - wird anteilig an Versicherte ausgeschüttet. Vertriebsweg | Kanal, über den Versicherungsprodukte an Kunden verkauft werden (z. B. Makler, Direktvertrieb, Bank, Vergleichsportal). Zinseszinseffekt | Effekt, dass nicht nur das Kapital, sondern auch die darauf gezahlten Zinsen mitverzinst werden - zentrale Größe für den Barwert. 138 Glossar <?page no="139"?> Literaturverzeichnis „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“. https: / / www.gdv.de/ gdv/ themen/ le ben/ 7-fakten-zur-berufsunfaehigkeitsversicherung-34338 (20. Mai 2025). Altenähr, Volker. 2010. Erfolgsfaktor Vertrieb : Versicherungsprodukte, Vertriebswege, Vergütungssysteme. Karlsruhe: VVW, Verl. Versicherungswirtschaft. Beenken, Matthias. 2019. Versicherungsvertrieb : Absatz von Versicherungen durch Versicherer und Vermittler in Theorie und Praxis. 2. Auflage. Karlsruhe: VVW GmbH. Borscheid, Peter. 2010. „Mit Sicherheit leben. Zur Geschichte und Gegenwart des Versicherungswesens“. doi: 10.14765/ ZZF.DOK-1747. „Das ultimative Best-of der kuriosesten Versicherungen“. https: / / www.diebayerisch e.de/ ratgeber/ lustige-und-kuriose-versicherungen/ (1. Juli 2025). 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Literaturverzeichnis 141 <?page no="142"?> Register Altersrückstellung-53 Äquivalenzgleichung-18 Ausschließlichkeitsvertrieb-107 Bankvertrieb-110 Barwert-37 Berufsunfähigkeitsversicherung-29 Cat Bonds-102 Cyberrisiken-120 Digitalisierung-123 Direktvertrieb-110 Gebäudeversicherung-74 Gesundheitsfonds-48 Kapitalversicherung-40 Kfz-Haftpflichtversicherung-60 Kollektiv-14 Kopfschäden-50 Kostenüberschuss-42 Krankenversicherung- gesetzliche-48 private-50 Künstliche Intelligenz-124 Lebensversicherung-26 kapitalbindende-27 Maklervertrieb-108 Privathaftpflichtversicherung-84 Provisionen-112 Rechtsschutzversicherung-79 Regress-81 Regression- lineare-65 Rentenversicherung-28, 43 gesetzliche-45 Risikoausgleich-15 Risikokalkulation-16 Risikolebensversicherung-26 Risikostreuung-96 Risikostrukturausgleich-49 Risikotransfer-96 Risikoüberschuss-42 Schadensprävention-22 Selbstbehalt-54 Sterbetafeln-33 Sterbewahrscheinlichkeit-40 Stornohaftung-116 Strukturvertrieb-107 Überschüsse-42 Unfallversicherung- gesetzliche-81 private-82 Vergleichsportale-111 Versicherungsmakler-111 Vollkasko-60 Zahnzusatzversicherung-80 Zinseszins-36 Zinsüberschuss-42 <?page no="143"?> Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Sterbewahrscheinlichkeiten für das Alter 0 bis 40 Jahre, Quelle: statistisches Bundesamt. . . . . . . . . . . . . 35 Abbildung 2: Kopfschäden nach Geschlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Abbildung 3: Unfalldaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Abbildung 4: Schadenshöhe, Alter und Fahrzeugtyp . . . . . . . . . . . . 66 Abbildung 5: Tarifmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Abbildung 6: Aufteilung Schaden 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 <?page no="144"?> Die Welt verändert sich rasant. Im Rahmen des Studiums setzen sich deswegen Studierende und Dozierende kontinuierlich mit neuen Themen auseinander. Die Kurzlehrbücher aus der espresso-Reihe präsentieren genau dafür zahlreiche Lehrinhalte aus der Welt der Wirtschafts-, Geistes- und Naturwissenschaften - didaktisch präzise aufbereitet und mit vertiefendem eLearning-Kurs. Sie vermitteln das Wichtigste und bereiten ideal auf Studium, Vorlesung und Prüfung vor. espresso-Kurzlehrbücher - die konzentrierte Dosis Wissen für Ihren Studienerfolg. Bisher sind erschienen: Gerald Pilz BWL-Einführung 2024, 139 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-11151-0 Thomas Kessel, Marcus Vogt Wirtschaftsinformatik 2024, 153 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-11271-5 Thieß Petersen Mikro- und Makroökonomie 2024, 118 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-11391-0 Jörg Wöltje Finanzierung 2024, 184 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-11171-8 Martin Linne Tourismus 2024, 129 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-12201-1 Sabine Treichel Wissenschaftlich denken und schreiben 2025, 196 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-12431-2 Birgit Friedl Kosten- und Leistungsrechnung 2025, 127 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-11161-9 Jonas Offtermatt Versicherungen 2025, 144 Seiten €[D] 22,00 ISBN 978-3-381-14841-7 espresso <?page no="145"?> ISBN 978-3-381-14841-7 Kurzlehrbuch mit eLearning-Kurs Dieser Band vermittelt das wesentliche Fachwissen zur Versicherungswelt. 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