Wirtschaftsethik und Corporate Governance
0413
2026
978-3-381-15462-3
978-3-381-15461-6
UVK Verlag
Gerhard Puhlmann
10.24053/9783381154623
Wirtschaft und Ethik stehen heute in einem komplexen Spannungsfeld zueinander und gehören doch untrennbar zusammen.
Unternehmen agieren in globalen Märkten, in denen Innovationen, ökologische Herausforderungen, gesellschaftliche Erwartungen und eine zunehmende Regulierung aufeinandertreffen. Zugleich verschärfen geopolitische Konflikte und Kriege die Risiken vor Allem für die direkt betroffenen Menschen, aber auch für die weltweite Wirtschaft.
Gleichzeitig wachsen die Forderungen an ein verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen. Entscheidungen, die sich allein an Effizienz oder kurzfristigen Erfolgskennzahlen orientieren, gelten als nicht mehr ausreichend.
Dieses Buch zeigt, dass Wirtschaft, Ethik und Corporate Governance untrennbar miteinander verbunden sind. Denn sie bilden das Fundament einer modernen, zukunftsfähigen Unternehmensführung. Wer verstehen will, wie Unternehmen heute geführt werden sollten, muss alle drei Perspektiven berücksichtigen.
9783381154623/9783381154623.pdf
<?page no="0"?> ISBN 978-3-381-15461-6 Gerhard Puhlmann (MBA) ist seit 2008 freiberuflicher Lehrbeauftragter unter anderem an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH für Wirtschaftsethik & Corporate Governance, verschiedene international ausgerichtete Wirtschaftsfächer, allgemeine Betriebs- und auch Volkswirtschaftslehre, Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement sowie Compliance. Wirtschaft und Ethik stehen heute in einem komplexen Spannungsfeld zueinander und gehören doch untrennbar zusammen. Unternehmen agieren in globalen Märkten, in denen Innovationen, ökologische Herausforderungen, gesellschaftliche Erwartungen und eine zunehmende Regulierung aufeinandertreffen. Zugleich verschärfen geopolitische Konflikte und Kriege die Risiken vor allem für die direkt betroffenen Menschen, aber auch für die weltweite Wirtschaft. Gleichzeitig wachsen die Forderungen an ein verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen. Entscheidungen, die sich allein an Effizienz oder kurzfristigen Erfolgskennzahlen orientieren, gelten als nicht mehr ausreichend. Dieses Buch zeigt, dass Wirtschaft, Ethik und Corporate Governance untrennbar miteinander verbunden sind. Denn sie bilden das Fundament einer modernen, zukunftsfähigen Unternehmensführung. Wer verstehen will, wie Unternehmen heute geführt werden sollten, muss alle drei Perspektiven berücksichtigen. Puhlmann Wirtschaftsethik und Corporate Governance Gerhard Puhlmann Wirtschaftsethik und Corporate Governance <?page no="1"?> Wirtschaftsethik und Corporate Governance <?page no="2"?> Gerhard Puhlmann (MBA) ist seit 2008 Lehrbeauftragter an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH für u.a. Wirtschaftsethik & Corporate Governance, Compliance, verschiedene international ausgerichtete Wirtschaftsfächer, Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement. Er war 42 Jahre in der Sparkassen-Finanzgruppe tätig, davon zuletzt zehn Jahre als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens. Er hat umfangreiche Projekterfahrung und hat Aufsichtsratsmandate wahrgenommen. <?page no="3"?> Gerhard Puhlmann Wirtschaftsethik und Corporate Governance <?page no="4"?> Umschlagabbildung: © kovalchuk · iStockphoto Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. DOI: https: / / doi.org/ 10.24053/ 9783381154623 © UVK Verlag 2026 - Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich. Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck: Elanders Waiblingen GmbH ISBN 978-3-381-15461-6 (Print) ISBN 978-3-381-15462-3 (ePDF) ISBN 978-3-381-15463-0 (ePub) <?page no="5"?> Einleitung Wirtschaft und Ethik - zwei Begriffe, die auf den ersten Blick nicht immer wie selbstverständlich miteinander verbunden zu sein scheinen. Während Wirtschaft traditionell mit Effizienz, Gewinnmaximierung und Wettbewerb in Verbindung gebracht wird, steht Ethik für Werte und moralische Verantwortung. Wirtschaft und Ethik stehen heute tatsächlich in einem Spannungsfeld zueinander, das vielschichtiger ist als je zuvor. Unternehmen agieren in globalen Märkten, in denen Innovationen, ökologische Herausforderungen, soziale Erwartungen und regulatorische Anforderungen in immer kürzeren Abständen aufeinandertreffen. Darüber hinaus führen geopolitische Ambitionen von Ländern wie beispielsweise Russland, der Volksrepublik China oder den USA zu Konflikten bis hin zu Kriegen, die vor allem das Leben der Menschen in den betroffenen Regionen bedrohen, aber auch einen gravierenden Einfluss auf die Wirtschaft im Allgemeinen und Unternehmen im Speziellen haben. Gleichzeitig wachsen die Forderungen von nahezu allen Interessengruppen an Unternehmen, verantwortungsvoll zu handeln. Es reicht für Unternehmen längst nicht mehr aus, wirtschaftliche Entscheidungen allein an Effizienz, Wachstum oder kurzfristigen Erfolgskennzahlen auszurichten. Genau an dieser Stelle treffen sich Wirtschaftsethik und Corporate Governance, denn beide Konzepte sind nicht nur eng miteinander verbunden, sie bilden die Grundlage für eine moderne, zukunftsfähige Wirtschaft. Wirtschaftsethik ist kein „Add-on“, keine zusätzliche Belastung für Unternehmen. Vielmehr ist sie eine zentrale Voraussetzung für langfristige Erfolge, auch über die Legislaturperioden einzelner Regierungen hinaus. Corporate Governance stellt wiederum als Gerüst sicher, dass Unternehmen nicht nur gewinnorientiert, sondern auch verantwortungsvoll geführt werden. Dieses Buch führt Wirtschaft, Ethik und Corporate Governance zusammen und zeigt, dass sie keine getrennten Sphären sein müssen, sondern untrennbar zusammengehören. Wer verstehen will, wie Unternehmen heute geführt werden sollten, muss alle drei Aspekte berücksichtigen. Teil I - Wirtschaftsethik Der erste Teil dieses Buchs widmet sich der (Wirtschafts-)Ethik. Einleitend geht es um grundlegende Begriffe wie Moral, Ethik und Wirtschaftsethik und deren Abgrenzung zum Recht. Anschließend wird die historische Entwicklung der Ethik von der Antike bis zur Gegenwart vorgestellt - von Aristoteles in der Antike bis in die Gegenwart. Die historische Perspektive zeigt, wie sich die Leitbilder menschlichen Handelns entwickelt haben und bis heute wirtschaftliches Denken prägen. Darauf aufbauend rückt die ethische Entscheidungsfindung von Unternehmen in den Mittelpunkt. Unternehmen bewegen sich in einem Geflecht unterschiedlicher Interessen von Stakeholdern, die nicht immer miteinander vereinbar sind. Wirtschaftsethische Dilemmata entstehen dort, wo berechtigte Ansprüche von Inter- <?page no="6"?> 6 Einleitung essengruppen aufeinandertreffen - etwa zwischen Profitabilität und Beschäftigungssicherung, zwischen Innovation und Datenschutz oder zwischen globaler Effizienz und lokaler Verantwortung. Um diese Herausforderungen systematisch zu analysieren, werden dann verschiedene Kategorisierungsansätze (wirtschafts-)ethischer Theorien vorgestellt. Anschließend folgen zentrale (wirtschafts-)ethische Theorien im Detail - von der Individual-(wirtschafts-)Ethik über die Unternehmensethik bis hin zur Ordnungsethik, ergänzt um Ansätze, die mehrere Ebenen verbinden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit, die heute zu einem Leitprinzip wirtschaftlichen Handelns geworden ist. Themen wie Corporate Social Responsibility, Triple Bottom Line, Corporate Digital Responsibility und Corporate Citizenship werden ebenso behandelt wie die Chancen, die sich daraus für Unternehmen ergeben. Ergänzend werden ethische Herausforderungen aus der digitalen Transformation heraus am Beispiel der Künstlichen Intelligenz und des Datenschutzes / der Datensicherheit betrachtet. Ein Exkurs zur Biotechnologie zeigt schließlich, wie branchenspezifische ethische Fragen entstehen und wie Unternehmen damit umgehen können. Teil II - Corporate Governance Der zweite Teil des Buchs widmet sich mit der Corporate Governance dem institutionellen Rahmen verantwortungsvoller Unternehmensführung. Es beginnt mit einer Einführung in Begriff, Funktionen und Zielsetzung der Corporate Governance, deren Grundprinzipien und deren zentrale Akteure. Anschließend wird die internationale Entwicklung der Corporate Governance aufgezeigt. Ihre historischen Wurzeln, globale Treiber, internationale Standards und Institutionen sowie die unterschiedlichen Entwicklungen in der Europäischen Union, den USA und der VR China. Diese globale Perspektive ist auch deswegen relevant, um die Besonderheiten des deutschen Systems besser einordnen zu können. Der Schwerpunkt liegt auf der Corporate Governance in Deutschland. Die Entwicklung von der Mitbestimmung über das bankorientierte System bis hin zum Deutschen Corporate Governance Kodex wird detailliert dargestellt. Die verschiedenen Unternehmensformen und ihre Organe werden erläutert, bevor der Kodex selbst vorgestellt wird. Ein eigenes Kapitel widmet sich der Unternehmensverfassung als schriftlich fixierter Ordnung, die Governance-Strukturen verbindlich festlegt. Über das ganze Buch hinweg und auch im letzten Kapitel veranschaulichen unterschiedliche Fallbeispiele die theoretischen Inhalte, vielfach geht es dabei um echte Fälle aus konkreten Unternehmen. Positive Beispiele finden sich ebenso wieder wie auch ein Beispiel für die Diskrepanz zwischen dem professionellen Auftritt eines Unternehmens und der von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Wirklichkeit. Tatsächlich überwiegen allerdings negative Beispiele. Nicht, weil durch die Auswahl der Eindruck entstehen soll, dass es nicht genügend positive Beispiele gibt. Sehr viele Unternehmen verhalten sich <?page no="7"?> Einleitung 7 vorbildlich und hätten weitere positive Beispiele sein können. Vielmehr haben gerade die negativen Beispiele, wie unter anderem die Unternehmensskandale der Vergangenheit, immer auch zu Veränderungen beispielsweise in der Corporate Governance geführt. Sie haben gezeigt, dass die Entwicklung immer weiter gehen wird und sich Ansprüche auch in Zukunft immer wieder verändern werden. Über erklärende Videos und Aufgaben besteht die Möglichkeit, interessante Aspekte weiter zu vertiefen. Sofern vereinzelt keine Erklärvideos angeboten werden, waren online verfügbare aus meiner Sicht als auswählender Autor nicht geeignet. In diesem Buch wurde bei Quellenangaben überwiegend der Zusatz „in Anlehnung an…“ verwendet, da die finale inhaltliche Ausarbeitung und Darstellung durch mich als Autor selbst erfolgte. Davon ausgenommen sind selbstverständlich direkte Zitate sowie unverändert übernommene Abbildungen oder Tabellen. Am Ende dieser Einleitung soll ein Gedanke stehen, der die Verbindung von Ethik und Wirtschaft kurz und prägnant zusammenfasst: „Die Wirtschaft soll dem Menschen dienen, nicht der Mensch der Wirtschaft. Unsere grundsätzliche Auffassung verbietet es uns, als Sinn der Wirtschaft nur das ungehemmte Gewinnstreben des Einzelnen zu sehen. Die Wirtschaft hat sich dem Gemeinwohl unterzuordnen.“ (Konrad Adenauer, 1946 ) Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre dieses Buchs. Ihr Gerhard Puhlmann <?page no="9"?> Inhaltsübersicht Teil I: Wirtschaftsethik ........................................................................ 19 1 Grundlagen der Ethik und der Wirtschaftsethik ..................................................... 21 2 Entwicklung der Ethik als (philosophische) Wissenschaft - von der Antike bis zur Gegenwart .......................................................................................................... 30 3 Ethische Entscheidungsfindung im Spannungsfeld von Wirtschaft und Gesellschaft ...................................................................................................................... 36 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-)ethische Theorien .............................. 45 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen............................. 56 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen ............ 99 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation....................................................... 127 8 Exkurs: Branchenspezifische Wirtschaftsethik am Beispiel der Biotechnologie .. 146 Teil II: Corporate Governance ..........................................................155 9 Einführung in die Corporate Governance............................................................... 157 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international)....... 164 11 Corporate Governance in Deutschland ................................................................... 175 12 Die Unternehmensverfassung in der deutschen Corporate Governance (schriftlich fixierte Ordnung) ........................................................................................ 192 13 Exkurs: Ergänzende Governance - Mechanismen ................................................... 201 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale .................... 204 Schlussbetrachtung und Ausblick ................................................................................... 221 Anhang .................................................................................................223 <?page no="11"?> Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................................................. 5 Teil I: Wirtschaftsethik ........................................................................ 19 1 Grundlagen der Ethik und der Wirtschaftsethik ...........................................21 1.1 Was ist „Moral“? .......................................................................................................... 21 1.2 Was ist „Ethik“? ........................................................................................................... 25 1.3 Was ist „Wirtschaftsethik“? ...................................................................................... 26 1.4 Was ist der Unterschied zwischen (Wirtschafts-)Ethik und Recht? ................. 26 Zusammenfassung................................................................................................................ 28 2 Entwicklung der Ethik als (philosophische) Wissenschaft - von der Antike bis zur Gegenwart ........................................................................................30 2.1 Ethik in der Antike - unter anderem Aristoteles ................................................. 30 2.2 Ethik im Mittelalter - unter anderem Augustinus und von Aquin .................. 32 2.3 Ethik in der Renaissance - unter anderem Machiavelli, von Rotterdam und Grotius ................................................................................................................... 32 2.4 Ethik in der frühen Neuzeit - unter anderem Descartes, Spinoza, Leibniz, Rousseau und Kant...................................................................................................... 33 2.5 Ethik in der Moderne und Gegenwart ‒ unter anderem Bentham, Mill und Weber............................................................................................................................. 34 Zusammenfassung................................................................................................................ 34 3 Ethische Entscheidungsfindung im Spannungsfeld von Wirtschaft und Gesellschaft ..........................................................................................................36 3.1 Unterschiedlichste Interessen von unterschiedlichen Interessengruppen ...... 36 3.2 Was sind „wirtschaftsethische Dilemmata“? ......................................................... 39 3.3 Fallbeispiele für (wirtschafts-)ethische Dilemmata.............................................. 40 3.3.1 Moral Machine und die Frage des Überlebens ................................................... 40 3.3.2 Facebook (Meta Platforms, Inc.) und die Verantwortung für die Beiträge der Nutzenden ........................................................................................................... 41 3.3.3 Lebensmittelkonzerne und deren Verantwortung für die (gesunde) Ernährung von Kindern .......................................................................................... 42 3.3.4 Personalabbau in der Robert Bosch GmbH......................................................... 43 Zusammenfassung................................................................................................................ 44 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-)ethische Theorien..................45 4.1 Kategorisierung nach der zeitlichen Zuordnung.................................................. 45 4.2 Kategorisierung nach Betrachtungsebenen ........................................................... 46 <?page no="12"?> 12 Inhaltsverzeichnis 4.2.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene)........................................................46 4.2.2 Institutionenethik / Unternehmensethik (Mesoebene) .....................................46 4.2.3 Ordnungsethik (Makroebene) ................................................................................47 4.3 Kategorisierung nach der Methodik I......................................................................48 4.3.1 Deskriptive Ansätze (Beschreibungen) ................................................................49 4.3.2 Normative Ansätze (Vorgaben) .............................................................................49 4.3.3 Metatheoretische Ansätze (übergeordnete Abstraktion) .................................49 4.4 Kategorisierung nach der Methodik II ....................................................................50 4.4.1 Korrektive Wirtschaftsethik (Korrektur) .............................................................50 4.4.2 Funktionalistische Ethik (Instrumentell) .............................................................50 4.4.3 Integrative Wirtschaftsethik (Zusammenführung) ...........................................51 4.5 Kategorisierung nach Ausrichtung der Theorien sowie (wirtschafts-)ethischen Grundpositionen...............................................................................................51 4.5.1 Teleologische Theorien (Folgen)............................................................................52 4.5.2 Deontologische Theorien (Pflichten)....................................................................52 4.5.3 Tugendethik ...............................................................................................................52 4.5.4 Sozialvertragsethik ...................................................................................................53 4.5.5 Methodik der angewandten Ethik.........................................................................53 4.5.6 Religiös-normative Ansätze....................................................................................53 4.6 Kategorisierung nach der wirtschaftlichen Zielorientierung .............................53 4.6.1 Gewinnorientierung .................................................................................................54 4.6.2 Gemeinwohlorientierung ........................................................................................54 4.6.3 Balance zwischen Gewinn- und Gemeinwohlorientierung .............................54 Zusammenfassung ................................................................................................................55 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen................ 56 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene)...........................................................57 5.1.1 Tugendethik nach Aristoteles ................................................................................57 5.1.2 Hypothetischer und kategorischer Imperativ sowie praktische Vernunft nach Immanuel Kant ................................................................................................58 5.1.3 Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mill ..............................62 5.1.4 Gesinnungsethik nach Max Weber .......................................................................66 5.1.5 Verantwortungsethik nach Max Weber und Hans Jonas .................................68 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene).............................................................................71 5.2.1 Integritätsethik und Ethik der Governance nach Josef Wieland ....................71 5.2.2 Shareholder-Value-Ansatz nach Alfred Rappaport und Milton Friedman ...73 5.2.3 Stakeholder-Ansatz nach Edward Freeman ........................................................76 5.2.4 Compliance-Ansatz ..................................................................................................79 <?page no="13"?> Inhaltsverzeichnis 13 5.3 Ordnungsethik (Makroebene)................................................................................... 83 5.3.1 Gerechtigkeitsethik nach John Rawls .................................................................. 83 5.3.2 Ökonomische Ethik nach Karl Homann, Franz Blome-Drees und Anderen .. 86 5.3.3 Integrative Wirtschaftsethik nach Peter Ulrich ................................................. 88 5.4 Wirtschaftsethische Theorien über mehrere Ebenen .......................................... 91 5.4.1 Theorie sozialer Systeme nach Niklas Luhmann............................................... 91 5.4.2 Diskursethik nach Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas ............................... 92 5.4.3 Unternehmensethik nach Horst Steinmann und Albert Löhr ........................ 95 Zusammenfassung................................................................................................................ 98 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen .......................................................................................................................99 6.1 Nachhaltigkeit in der Wirtschaft, eine (kurze) Einordnung............................... 99 6.2 Corporate Social Responsibility (CSR) inklusive Triple Bottom Line (TBL).... 103 6.2.1 Was ist Corporate Social Responsibility (CSR)? ............................................... 103 6.2.2 Historische Entwicklung der Corporate Social Responsibility (CSR) ......... 103 6.2.3 Leitlinien und gesetzliche Vorgaben zur Corporate Social Responsibility (CSR).......................................................................................................................... 104 6.2.4 Triple Bottom Line (TBL) nach John Elkington ............................................... 106 6.2.5 Berichterstattung im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR).... 107 6.2.6 ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung........................................................................ 108 6.3 Corporate Digital Responsibilty (CDR) ................................................................ 109 6.4 Corporate Citizenship (CC) ..................................................................................... 109 6.5 Chancen für Unternehmen aus Corporate Social Responsibility (CSR) und Corporate Citizenship (CC) ..................................................................................... 110 6.6 Von der Nachhaltigkeit als normatives Leitprinzip hin zu einer schriftlichen Dokumentation über den Code of Conduct............................................. 111 6.6.1 Wertemanagement ................................................................................................. 112 6.6.2 Instrumente zur Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte .. 113 6.6.3 Wertemanagementsystem im Allgemeinen und WerteManagement- System ZfW im Speziellen ....................................................................................... 116 6.6.4 Exkurs: Der PDCA-Zyklus („Plan-Do-Check-Act“) ........................................ 119 6.6.5 Code of Conduct als wesentliche schriftliche Dokumentation .................... 120 6.7 Ausgewählte weitere wirtschaftsethische Theorien im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit..................................................................................................... 121 6.7.1 Neoklassischer Ansatz einer „schwachen Nachhaltigkeit” ........................... 121 6.7.2 Ökologische Ökonomie, „starke Nachhaltigkeit“ ............................................ 122 6.7.3 Ökoeffizienz-Ansatz............................................................................................... 122 <?page no="14"?> 14 Inhaltsverzeichnis 6.7.4 Zirkuläre Wirtschaftsethik ................................................................................123 6.7.5 Cradle-to-Cradle-Ansatz (C2C).........................................................................124 Zusammenfassung ..............................................................................................................125 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation............................................ 127 7.1 Künstliche Intelligenz (KI) und Wirtschaftsethik ...............................................127 7.1.1 Wirtschaftsethische Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI)...................................................................................128 7.1.2 Künstliche Intelligenz (KI) und wirtschaftsethische Prinzipien....................131 7.1.3 Künstliche Intelligenz (KI) als Unterstützung in der Wirtschaftsethik .......134 7.1.4 Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) ...........................................................135 7.2 Datenschutz und Wirtschaftsethik.........................................................................135 7.2.1 Wirtschaftsethische Herausforderungen im Zusammenhang mit den Daten von Kundinnen und Kunden ....................................................................137 7.2.2 Cyberangriffe und Cyber-Security......................................................................138 7.3 Fallbeispiele digitale Transformation und Wirtschaftsethik ............................140 7.3.1 Fallbeispiel: (Manuelle) Bereinigung der KI-Algorithmen zugrundeliegenden Daten ......................................................................................................140 7.3.2 Fallbeispiel: Deepfakes, durch KI-Algorithmen erzeugt.................................141 7.3.3 Fallbeispiel: Cyber-Security und Cyber-Crime.................................................142 7.3.4 Fallbeispiel autonomes Fahren.............................................................................143 Zusammenfassung ..............................................................................................................144 8 Exkurs: Branchenspezifische Wirtschaftsethik am Beispiel der Biotechnologie........................................................................................................... 146 8.1 Biotechnologie - eine Einordnung.........................................................................146 8.2 Biotechnologie und Wirtschaftsethik ....................................................................148 8.2.1 Anwendung von branchenübergreifenden wirtschaftsethischen Theorien auf die Biotechnologie ...........................................................................................148 8.2.2 Spezielle wirtschaftsethische Theorien in der Biotechnologie .....................149 8.3 Fallbeispiel Bayer AG / Monsanto Company.......................................................150 Zusammenfassung ..............................................................................................................153 Teil II: Corporate Governance...........................................................155 9 Einführung in die Corporate Governance...................................................... 157 9.1 Begriff, Funktionen und Zielsetzung der Corporate Governance ...................157 9.2 Akteure der Corporate Governance.......................................................................158 9.2.1 Eigentümerinnen und Eigentümer von Unternehmen ...................................158 9.2.2 Das Management von Unternehmen..................................................................159 <?page no="15"?> Inhaltsverzeichnis 15 9.2.3 Aufsichtsorgane ................................................................................................... 161 9.2.4 Stakeholder ........................................................................................................... 161 9.3 Grundprinzipien einer wirksamen Corporate Governance.............................. 162 Zusammenfassung.............................................................................................................. 163 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international) ........................................................................................................... 164 10.1 Entstehung der Corporate Governance - historische Wurzeln und globale Treiber.......................................................................................................................... 164 10.2 Internationale Standards und Institutionen im Zusammenhang mit Corporate Governance ............................................................................................. 165 10.2.1 Organisation for Economic Co-operation and Development - OECD / G20 Principles of Corporate Governance.......................................................... 165 10.2.2 UNCTAD - International Standards of Accounting and Reporting (ISAR).. 166 10.2.3 International Organization for Standardization (ISO) - Internationale Normen für Governance, Compliance und Risiko .......................................... 166 10.2.4 International Corporate Governance Network (ICGN).................................. 167 10.2.5 International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation - IASB & ISSB............................................................................................................................ 167 10.2.6 Europäische Union - EU-Corporate-Governance-Rahmen........................... 167 10.2.7 Nationale Kodizes im Zusammenhang mit Corporate Governance ............ 168 10.2.8 Branchenspezifische Kodizes im Zusammenhang mit Corporate Governance .............................................................................................................. 169 10.3 Entwicklung der Corporate Governance in Europa, den USA und der VR China im Vergleich ................................................................................................... 169 10.3.1 Entwicklung der Corporate Governance in Europa........................................ 169 10.3.2 Entwicklung der Corporate Governance in den USA..................................... 169 10.3.3 Entwicklung der Corporate Governance in der VR China ............................ 170 10.3.4 Fallbeispiel: Regulierung künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union (EU), den USA und der VR China ........................................................... 170 Zusammenfassung.............................................................................................................. 173 11 Corporate Governance in Deutschland ........................................................... 175 11.1 Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland - von der Mitbestimmung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ........... 175 11.1.1 Historische Grundlagen: Mitbestimmung und das deutsche Modell ....... 175 11.1.2 Das bankorientierte System .............................................................................. 176 11.1.3 Wandel seit den 1990er-Jahren ......................................................................... 176 11.1.4 Der Weg zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ............ 176 11.2 Exkurs: Unternehmensgrundtypen und deren Organe in Deutschland ........ 177 <?page no="16"?> 16 Inhaltsverzeichnis 11.2.1 Die Rolle des Vorstands und des Aufsichtsrates in einer Aktiengesellschaft .........................................................................................................................178 11.2.2 Die Rolle der Hauptversammlung in einer Aktiengesellschaft.....................178 11.2.3 Die Rolle der Arbeitnehmervertretung ..............................................................180 11.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) .............................................180 11.3.1 Entwicklung eines Corporate Governance Kodex in Deutschland ..............181 11.3.2 Adressaten und Ziele des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)......................................................................................................................182 11.3.3 Rechtsnatur und Kernprinzipien des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) .........................................................................................................183 11.3.4 Wesentliche Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)......................................................................................................................184 11.3.5 Wesentliche Funktionen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)......................................................................................................................189 11.3.6 Regelmäßige Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)......................................................................................................................189 Zusammenfassung ..............................................................................................................190 12 Die Unternehmensverfassung in der deutschen Corporate Governance (schriftlich fixierte Ordnung) ................................................................................. 192 12.1 Grundlagen der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) ....192 12.1.1 Begriff Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) .................192 12.1.2 Bedeutung Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) ..........193 12.2 Gesetzliche Grundlagen der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) .....................................................................................................................193 12.2.1 Aktienrecht ..............................................................................................................193 12.2.2 Kapitalmarktrecht...................................................................................................193 12.2.3 Rechnungslegungsvorschriften............................................................................194 12.2.4 Weitere relevante Rechtsgebiete..........................................................................194 12.3 Bestandteile der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung)....195 12.4 Berichterstattung aus der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) .....................................................................................................................197 12.4.1 Finanzielle Berichterstattung ...............................................................................197 12.4.2 Corporate-Governance-Berichterstattung.........................................................197 12.4.3 Nachhaltigkeits- / ESG-Berichterstattung ..........................................................198 12.4.4 Fallbeispiele zu der Berichterstattung aus der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) ...............................................................................198 Zusammenfassung ..............................................................................................................200 <?page no="17"?> Inhaltsverzeichnis 17 13 Exkurs: Ergänzende Governance - Mechanismen ......................................... 201 13.1 Marktbasierte Governance - Mechanismen ........................................................... 201 13.2 Externe Kontrollsysteme.......................................................................................... 202 13.3 Interne Kontrollsysteme .......................................................................................... 202 Zusammenfassung.............................................................................................................. 203 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale...... 204 14.1 Fallbeispiel Wirecard AG (2020) ............................................................................. 204 14.1.1 Geschäftsmodell und Expansion ......................................................................... 204 14.1.2 Manipulationen und Kontrollversagen.............................................................. 205 14.1.3 Ethische und Governance-Lehren....................................................................... 207 14.2 Fallbeispiel Enron Corporation (2001) .................................................................. 208 14.2.1 Geschäftsmodell und Expansion ......................................................................... 209 14.2.2 Manipulationen und Kontrollversagen.............................................................. 209 14.2.3 Ethische und Governance-Lehren....................................................................... 211 14.3 Weitere Fallbeispiele................................................................................................. 211 14.3.1 Siemens AG und die Korruptionsaffäre (2006-2008) ...................................... 211 14.3.2 Lehman Brothers Holdings Inc. und die Finanzmarktkrise (2007/ 2008)..... 213 14.3.3 Volkswagen und der Abgasskandal (2015) ........................................................ 215 14.3.4 CumEx / CumCum ................................................................................................. 217 Zusammenfassung.............................................................................................................. 218 Schlussbetrachtung und Ausblick ........................................................................... 221 Anhang .................................................................................................223 A. Lösungen für die Aufgaben ........................................................................................ 225 B. Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 237 C. Literaturverzeichnis ..................................................................................................... 243 D. Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 257 E. Tabellenverzeichnis ..................................................................................................... 258 F. Sachwortverzeichnis .................................................................................................... 259 <?page no="19"?> Teil I: Wirtschaftsethik <?page no="21"?> 1 Grundlagen der Ethik und der Wirtschaftsethik Dieses Kapitel führt in die grundlegenden Begriffe und Konzepte der Ethik ein, es schafft die Basis für das Verständnis moralischer Fragestellungen. Nach Abschluss dieses Kapitels können Sie den Unterschied zwischen Moral und Ethik erklären und auch jeweils Beispiele nennen, - Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Ethik und Recht herleiten, den Begriff und die Ebenen der Wirtschaftsethik erläutern. 1.1 Was ist „Moral“? Eine Auseinandersetzung mit „ Moral “ als Grundbegriff schafft am Anfang dieses Buchs eine begriffliche Klarheit und ermöglicht eine Abgrenzung zwischen Moral, Ethik und Recht. Im Kern sind sich unterschiedliche Definitionen von Moral sehr ähnlich und beinhalten die folgenden Aspekte ganz oder zumindest teilweise: Definition 1.1 Moral „Die Moral (lat. mores = Sitten, Gewohnheiten, Charakter, moralis = sittlich) meint ein System von Werten und Normen sowie deren Umsetzung im täglichen Leben (Ethik, Handeln). Hierunter ist das, was „gute Sitte“ ist, das, was „sich schickt“ zu verstehen. Der Begriff wird häufig auch im Zusammenhang mit Sittlichkeit (lat. moralitas) gebraucht.“ (Freede, 2026) Moral gehört also zu den zentralen Orientierungsgrößen für ein erstrebenswertes menschliches Handeln. Sie bildet das Fundament für die Unterscheidung zwischen „richtig“ oder „falsch“ beziehungsweise „gut“ oder „böse“ und prägt damit sowohl individuelles Verhalten als auch das Verhalten innerhalb von Gemeinschaften und institutionelle Strukturen. Moral ist nicht nur eine Beschreibung dessen, wie Menschen handeln (deskriptiv), sondern sie enthält Gebote, Verbote und Forderungen, die Orientierung geben (normativ). Wie in der Definition beschrieben, verweist Moral auf ein System von Normen und Werten . Diese leiten nicht nur persönliche Entscheidungen, sie bestimmen auch die Erwartungen in unterschiedlichen Gemeinschaften. Beispiele für diese Werte und Normen, die in diesem Buch immer wieder auftauchen werden, sind auf persönlicher (individueller) Ebene: <?page no="22"?> 22 1 Grundlagen der Ethik und der Wirtschaftsethik Ehrlichkeit Nicht lügen, betrügen oder stehlen (auch wenn es kurzfristig Vorteile bringen könnte). Hilfsbereitschaft Anderen Menschen und Tieren helfen, die Hilfe benötigen, auch wenn es keinen direkten Nutzen für einen selbst hat. Respekt Andere Meinungen, Lebensweisen oder auch Religionen anerkennen, auch wenn man sie nicht teilt. Niemanden durch das eigene Handeln beleidigen, diskriminieren oder verletzen. Verantwortung Verantwortlich handeln, für das eigene Handeln einstehen und dabei beispielsweise auch Fehler zugeben. Gerechtigkeit Fair gegenüber anderen sein, beispielsweise bei sportlichen Wettkämpfen. Mit diesen Beispielen, die auch als „ Tugenden “ bezeichnet werden, ist immer auch eine dafür notwendige Grundhaltung in einer Gemeinschaft verbunden, wie beispielsweise Ehre, Anstand und/ oder Gewissen. Tugenden sind also Charaktereigenschaften, die als erstrebenswert gelten und Menschen befähigen, das moralisch Gute zu verwirklichen. Für Werte und Normen werden wiederum normative Forderungen formuliert wie beispielsweise „Du sollst nicht lügen“. Die Beispiele verdeutlichen auch, dass „moralisches Handeln“ positiv belegt ist, Werte und Normen werden grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Verhalten sich Menschen entgegen diesen Werten und Normen spricht man von einem „unmoralischen Verhalten“. Auf kollektiver Ebene (in Gemeinschaften, auch in Unternehmen) sind Beispiele für die in der Definition genannten Normen und Werte Solidarität Unterstützung von Schwächeren durch soziale Sicherungssysteme. Gerechtigkeit Faire Verteilung von Ressourcen und Chancen in einer Gemeinschaft, bis hin zu einer weltweiten Sicht. Rechtsstaatlichkeit Allgemeine Anerkennung von Gesetzen und Normen als verbindlich. Nachhaltigkeit Verantwortung gegenüber kommenden Generationen durch ökologisches Handeln. Menschenrechte Schutz der Würde und Freiheit jedes Einzelnen als gemeinsamer moralischer Standard. Im Vergleich zu der individuellen Sicht wird spätestens auf kollektiver Ebene deutlich, dass die genannten Beispiele durchaus in Frage gestellt, mindestens aber sehr <?page no="23"?> 1.1 Was ist „Moral“? 23 unterschiedlich gelebt werden können. Dies gilt umso mehr, je größer die betrachtete Gemeinschaft ist. Hier seien beispielhaft genannt: die weltweite Diskussion rund um Nachhaltigkeit beziehungsweise die unterschiedliche Priorisierung der notwendigen Maßnahmen gegen den Klimawandel, die Nichteinhaltung von Menschenrechten bei Kriegen oder in den Lieferketten von weltweit agierenden Unternehmen, die unterschiedlichen Ausrichtungen der Weltreligionen. Anders ausgedrückt sind die eine Moral ausmachenden Werte und Normen weltweit nicht identisch, da sie - parallel zu der Geschichte und Entwicklung einzelner Gemeinschaften, Länder und Regionen - nicht nur anerzogen, sondern zum Teil auch an*und evolutionsbedingt entstanden sind (in Anlehnung an Hunold, 2023). Das wird auch aus dem folgenden Beispiel deutlich. Beispiel 1.1 Moralische Werte eines Landes in Anpassung an politische Vorgaben Dass sich die moralischen Werte eines Landes - wenn auch nicht die aller dort lebenden Menschen - mit einer einzigen Wahl mindestens für die Dauer einer Legislaturperiode ändern können, zeigt die erneute Wahl des nunmehr 47. US- Präsidenten Donald J. Trump. - Der Rückzug der USA aus 66 internationalen Organisationen und Verträgen, darunter (erneut) aus dem Pariser Klimaabkommen, der UNO-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und dem Weltklimarat (IPCC) sowie die Negierung der sogenannten „Gefährdungsfeststellung“ (Endangerment Finding), die die Grundlage für zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen in den USA war - in Kombination mit einer forcierten Nutzung von fossilen Brennstoffen (in Bezug auf „Nachhaltigkeit“), die bislang überwiegend gescheiterten Versuche, die medizinische Grundversorgung von bedürftigen Amerikanerinnen und Amerikanern („Obama-Care“) abzuschaffen, in Bezug auf „Solidarität“, forcierte Abschiebungen von Migrantinnen und Migranten, umgesetzt durch die US-Bundesbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE), in Bezug auf „Rechtsstaatlichkeit“, „Gerechtigkeit“ und „Menschenrechte“, - Trumps geopolitische Ambitionen beispielsweise in Bezug auf den Panama- Kanal, Kanada, Grönland oder Venezuela ebenfalls in Bezug auf „Rechtsstaatlichkeit“ und „Menschenrechte“, sind nur ausgewählte Beispiele im Zusammenhang mit allen oben genannten Beispielen von Normen und Werten auf kollektiver Ebene. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Trump die Präsidentschaftswahl Ende 2024 gewonnen hat und damit die Interessen der Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung vertritt beziehungsweise eigentlich vertreten sollte. Beispiele für institutionelle Strukturen sind die Polizei oder Gerichte (Schutz der Menschenwürde, Gerechtigkeit, Einhaltung von Gesetzen, Gleichheit vor dem Gesetz), das Bildungssystem (Förderung von Chancengleichheit, Wertevermittlung) oder das Gesundheitswesen (Fürsorgepflicht, Solidarität, Schutz des Lebens). <?page no="24"?> 24 1 Grundlagen der Ethik und der Wirtschaftsethik Folgende Tabelle 1.1 fasst die unterschiedlichen Dimensionen von Moral noch einmal zusammen. Tab. 1.1: Dimensionen von Moral (eigene Darstellung) Dimension Beschreibung Beispiele individuell Moral als persönliche Orientierung im Denken und Handeln Ehrlichkeit, Verantwortung, Hilfsbereitschaft, … kollektiv Moral als gesellschaftlich geteilte Werte und Normen Solidarität, Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, … normativ Formulierung einer Forderung mit universellem Anspruch „Du sollst nicht lügen“, „Handle gerecht“, „Hilf, wo Hilfe nötig ist“, … institutionell Moral ist eingebettet in gesellschaftliche Strukturen und Organisationen Rechtssystem, Bildungssystem, Gesundheitswesen, … Dieses erste Unterkapitel abschließend zeigt folgende Tabelle 1.2 mit dem Stufenmodell des US-amerikanischen Psychologen Lawrence Kohlberg aus den späten 1950er und 1960er Jahren, auch bekannt als Theorie der moralischen Entwicklung , wie sich das moralische Denken von Menschen im Laufe ihres Lebens in der Regel entwickelt. Tab. 1.2: Das Stufenmodell der moralischen Entwicklung nach Lawrence Kohlberg (in Anlehnung an Brosche & Emir, 2022) 1. präkonventionelle Ebene 2. konventionelle Ebene 3. postkonventionelle Ebene Gilt für die meisten Kinder bis zum neunten Lebensjahr, einige Jugendliche sowie für viele jugendliche und erwachsene Straftäterinnen und Straftäter Gilt für die meisten Jugendlichen und Erwachsenen Gilt nur für eine Minderheit von Erwachsenen, meist erst nach dem 20. Lebensjahr Stufe 1 Orientierung an Strafe und Gehorsam Stufe 2 Orientierung am Zweck und an der Gegenseitigkeit Stufe 3 Orientierung an der Erwartung anderer Menschen Stufe 4 Orientierung an Gesetz und Ordnung Stufe 5 Orientierung an freier Übereinkunft Stufe 6 Orientierung an universellen ethischen Prinzipien / am Gewissen „Ich tue, was man mir sagt.“ „Ich denke an meinen eigenen Nutzen. Aber ich bin gut zu denen, die gut zu mir sind / sein könnten.“ „Ich möchte bei denen gut dastehen, die mir wichtig sind.“ „Ich sollte die Verpflichtungen gegenüber dem sozialen System erfüllen, dem ich angehöre.“ „Ich sollte mich daran orientieren, was alle gesellschaftlich Beteiligten anerkennen können.“ „Ich sollte mich an meinem Gewissen orientieren.“ <?page no="25"?> 1.2 Was ist „Ethik“? 25 „Wie kann ich eine Bestrafung vermeiden? “ „Was springt für mich dabei heraus? “ „Was halten Andere von mir? “ „Wie kann ich Recht und Ordnung aufrechterhalten? “ „Dient eine Regel wirklich allen Mitgliedern einer Gemeinschaft? “ „Welches sind die ethischen Prinzipien, die meinem Verständnis von Gerechtigkeit entsprechen? “ Es geht um das eigene Wohl, um den eigenen Vorteil. Es geht um mehr als das eigene Wohl. 1.2 Was ist „Ethik“? In der Kurzform ist Ethik die (philosophische) Wissenschaft von der Moral. Sie versucht zu beantworten, wie Menschen moralische Werte und Normen in ihrem eigenen Handeln umsetzen können. Definition 1.2 Ethik „Ethik geht von einer Diskrepanzerfahrung zwischen dem Ist und dem Sollen aus und fragt zunächst nach den Wertvorstellungen der Menschen. Sie reflektiert diese Wertvorstellungen und leitet daraus vernünftig begründbare Regeln und Normen ab, die für ein gelingendes Leben des*der Einzelnen wie einer Gruppe / Gemeinschaft wünschenswert sind. Ethos schließlich bezeichnet die individuelle Ausgestaltung der Regeln für einen einzelnen Menschen oder für eine Gruppe von Personen. Ethos ist mithin die einzel- oder gruppenspezifische Ethik.“(Dietzfelbinger, 2022, S. 45) Beispielsweise beschäftigt sich Ethik mit den folgenden Fragen: „Was soll ich tun? “ Welche Handlung ist moralisch richtig? „Was ist gut, was ist richtig und was ist wichtig? “ Bewertung beispielsweise von Zielen, Werten und Lebensformen. „Was ist gerecht? “ Frage nach einer fairen Verteilung und Gleichbehandlung. „Darf ich das? “ Prüfung der moralischen Zulässigkeit einer Handlung. „Wie verhalte ich mich gegenüber anderen Menschen? “ Frage nach Verantwortung, Empathie und Respekt. „Wie kann ich moralisch handeln, auch in komplexen Situationen? “ Anwendung von ethischen Prinzipien auf Dilemmata und Konflikte, auf die im Kapitel 3 noch eingegangen wird. <?page no="26"?> 26 1 Grundlagen der Ethik und der Wirtschaftsethik Um diese Fragen zu beantworten, haben sich die unterschiedlichsten ethischen Theorien über die Jahre, Jahrzehnte und sogar Jahrtausende entwickelt, die im weiteren Verlauf dieses Buchs behandelt werden. 1.3 Was ist „Wirtschaftsethik“? Letztendlich kommt Wirtschaftsethik immer dann ins Spiel, wenn wirtschaftliche Aspekte und ethische Fragestellungen miteinander verbunden werden. Anders ausgedrückt befasst sich Wirtschaftsethik mit den moralischen Fragen des wirtschaftlichen Handelns. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. beschreibt Wirtschaftsethik wie folgt: Definition 1.3 Wirtschaftsethik „Ethisches Wirtschaften: Die Wirtschaftsethik zeigt Wege auf, wie Konflikte zwischen moralischen Forderungen der Gesellschaft und ökonomischen Erfordernissen in der Wirtschaft überwunden werden können. Die Wirtschaftsethik sieht Wirtschaft und Moral nicht als Gegensätze, denn das Verfolgen des ökonomischen Eigeninteresses führt in der Gesamtheit über die „unsichtbare Hand des Marktes” zum Wohle der Allgemeinheit. Der Bäcker beispielsweise arbeitet nicht, um andere Menschen zu ernähren, sondern aus eigenem wirtschaftlichem Interesse, und schafft so für alle einen Mehrwert.“ (Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V., 2025) Wirtschaftsethik untersucht dabei das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischen Erfordernissen auf der einen Seite und moralischen Anforderungen auf der anderen Seite. Wirtschaftsethik fragt, wie moralische Normen im wirtschaftlichen Handeln begründet und umgesetzt werden können ( philosophische Dimension ), bietet Orientierung für konkrete Fragen aus der unternehmerischen Praxis wie beispielsweise faire Löhne, Umweltschutz, Unternehmensverantwortung oder globale Gerechtigkeit ( praktische Dimension ), und hat dabei insbesondere zentrale Werte wie beispielsweise Menschlichkeit, Solidarität, Verantwortung, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit innehrhalb der Wirtschaft im Fokus. 1.4 Was ist der Unterschied zwischen (Wirtschafts-)Ethik und Recht? Während Ethik moralische Prinzipien reflektiert und begründet („Was soll ich tun? “, „Warum soll ich das tun? “), legt Recht verbindliche Regeln fest, die auch beispielsweise von Gerichten durchgesetzt werden können („Was muss ich tun? “ <?page no="27"?> 1.4 Was ist der Unterschied zwischen (Wirtschafts-)Ethik und Recht? 27 beziehungsweise „Was darf ich nicht tun? “). Recht bildet damit einen verbindlichen Rahmen. Die Unterschiede werden aus folgender Tabelle 1.3 deutlich. Tab. 1.3: Unterschied zwischen Recht und Ethik (eigene Darstellung in Anlehnung an Unterschied, 2022) Merkmal Recht / Gesetz … Ethik … Beschreibung … sind Regeln und Vorschriften, die das Verhalten eines Individuums in der Gesellschaft lenken und regeln. … ist ein moralisches Prinzip, das das Verhalten und die Handlungen von Individuen und / oder Gemeinschaften regelt, kontrolliert oder beeinflusst. Zweck … haben das Ziel, die soziale Ordnung und den Frieden in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten und allen Bürgerinnen und Bürgern Schutz zu bieten. … soll Menschen dabei helfen, zu entscheiden, was richtig oder falsch ist und wie sie handeln sollten. Verstöße Gesetzesverstöße können geahndet werden, beispielsweise mit Haft- oder Geldstrafen. Es gibt keine (direkte) Bestrafung für die Verletzung der Ethik. Durchsetzung … werden von Regierungen, Behörden und / oder Ämtern durchgesetzt. Durchsetzung ist eine persönliche Initiative auf Basis einer angemessenen Beurteilung dessen, was falsch und was richtig ist. Natur … sind objektiv und durchsetzungsfähig. … ist flexibel und subjektiv. Existenz … existieren im Allgemeinen als geschriebener Text. … existiert im Allgemeinen in einer ungeschriebenen Form. Anwendbarkeit … sind restriktiv und gelten in einem bestimmten Staat / Staatenverbund. … ist universeller Natur, überall und jederzeit anwendbar. Fokus … regeln die Gesellschaft als Ganzes. … regelt das individuelle und einige berufliche Verhalten. Es gibt aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Recht / Gesetz und Ethik (in Anlehnung an Unterschied, 2022): Beispielsweise schaffen sowohl Recht als auch Ethik Leitprinzipien für Berufsgruppen wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und viele mehr. Beide sind ein Ordnungsinstrument in der Gesellschaft, um unmoralische und rechtswidrige Handlungen in der Gesellschaft zu verhindern. <?page no="28"?> 28 1 Grundlagen der Ethik und der Wirtschaftsethik Letztendlich zielen beide darauf ab, eine bessere Gesellschaft zu schaffen beziehungsweise positive Errungenschaften auch zu bewahren. Auch hier soll ein Beispiel den Unterschied zwischen der rechtlichen und der ethischen Dimension verdeutlichen. Beispiel 1.1 Stellenabbau - rechtliche und ethische Dimension „[…]. Erst im September hat Bosch angekündigt, rund 13.000 Stellen abbauen zu wollen - vor allem in Deutschland. Der Konzern muss Milliarden sparen. Auch betriebsbedingte Kündigungen drohen. Die aktuellen Verhandlungen seien die härtesten, die man je geführt habe, heißt aus dem Betriebsrat. […].“ (ntv, 2025) Rechtliche Dimension Das Arbeitsrecht schreibt vor, wie Kündigungen erfolgen müssen (zum Beispiel Kündigungsfristen, Sozialauswahl, Abfindungen). Solange die Robert Bosch GmbH diese Vorgaben einhält, handelt sie rechtlich korrekt. Recht regelt die Mindestanforderungen - was erlaubt oder was verboten ist. Ethische Dimension Über die rechtlichen Mindeststandards hinaus stellen sich die folgenden Fragen: - Ist es moralisch gerechtfertigt, Mitarbeitende zu entlassen, um Gewinne zu sichern (beziehungsweise Verluste zu reduzieren / zu vermeiden)? - Sollte Bosch alternative Lösungen anbieten (zum Beispiel Kurzarbeit, Umschulungen)? - Hat Bosch eine besondere Verantwortung gegenüber langjährigen Mitarbeitenden oder gegenüber der Region / den Regionen, in der der Personalabbau erfolgen soll? - Wird transparent kommuniziert und respektvoll mit den Betroffenen umgegangen? Ethik fragt nach den Höchststandards - was ist gerecht, verantwortungsvoll und menschlich. Unter „(wirtschafts-)ethischen Dilemmata“ werden wir im Unterkapitel 3.2 auf dieses Beispiel zurückkommen. Zum Abschluss dieses Kapitel verdeutlicht das folgende Video noch einmal den Unterschied zwischen Moral und Ethik. https: / / www.youtube.com/ watch? v=2H-CH_sNvJ0 (PhiloGramm, 2020a) Zusammenfassung Moral bezeichnet ein System von Werten und Normen, das individuelles und kollektives Handeln leitet und zwischen richtig und falsch unterscheidet. Sie ist sowohl deskriptiv (beschreibend) als auch normativ (vorschreibend) und wirkt auf persönlicher wie auf gesellschaftlicher Ebene, wobei die Ausgestaltung von Normen und Werten kulturell unterschiedlich sein kann und durch sich ändernde Rahmenbedingungen beeinflusst werden kann. <?page no="29"?> Zusammenfassung / Aufgaben 29 Das Stufenmodell nach Kohlberg zeigt, dass sich moralische Vorstellungen von Menschen im Laufe ihres Lebens vergleichbar mit einem Reifeprozess entwickeln. Ethik wird als (philosophische) Wissenschaft von der Moral verstanden. Sie reflektiert und begründet moralische Prinzipien und leitet daraus Regeln und Normen für individuelles und gesellschaftliches Handeln ab. Ethik stellt dabei Fragen nach dem richtigen Handeln, nach Gerechtigkeit und Verantwortung. Im Unterschied dazu ist das Recht ein System verbindlicher Regeln. Beide - Recht und Ethik - bieten jedoch Leitlinien für das Zusammenleben und das berufliche Handeln, mit dem Ziel, eine bessere Gesellschaft zu schaffen. Wirtschaftsethik verbindet ökonomische und ethische Aspekte, indem sie moralische Fragen des wirtschaftlichen Handelns untersucht. Sie betrachtet das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und moralischen Anforderungen auf verschiedenen Ebenen und bietet Orientierung für praktische Herausforderungen wie faire Löhne und Unternehmensverantwortung. Aufgabe 1.1 Im Zusammenhang mit dem Begriff Moral wurde auch von Geboten beziehungsweise Verboten gesprochen. Welches Beispiel fällt Ihnen für solche Gebote / Verbote ein? <?page no="30"?> 2 Entwicklung der Ethik als (philosophische) Wissenschaft - von der Antike bis zur Gegenwart In diesem Kapitel steht die Entstehung der Ethik als (philosophische) Wissenschaft - ausgehend von Aristoteles in der Antike - genauso im Vordergrund, wie die weiteren wesentlichen Entwicklungen bis hin zu ethischen Theorien in der Gegenwart. Zu den Jahresspannen der einzelnen Epochen gibt es teilweise auch andere Angaben, die genannten Epochen werden teilweise tiefergehend strukturiert und andere, hier nicht genannte Epochen, haben nur eine untergeordnete Relevanz für Entwicklungen rund um Ethik. Die hier angegebenen Jahresangaben sind daher ausdrücklich als „ca.-Angaben“ zu verstehen. Nach Abschluss dieses Kapitels können Sie die Entstehung der Ethik als philosophische Wissenschaft in der Antike erläutern. sind Sie in der Lage, die wesentlichen Elemente der Nikomachischen Ethik von Aristoteles zusammenzufassen. kennen Sie die weiteren Entwicklungen im Mittelalter, der Renaissance, der frühen Neuzeit bis hin zur Moderne und Gegenwart. 2.1 Ethik in der Antike - unter anderem Aristoteles Die Entstehung der Ethik als philosophische Wissenschaft ist eng mit der Entwicklung des menschlichen Nachdenkens über das richtige Handeln verbunden. Schon früh stellten Menschen die Frage, wie ein gutes Leben geführt werden kann und welche Regeln das Zusammenleben leiten sollten. In der Antike (ca. 800 vor bis 500 nach Christi Geburt) begann man, diese Fragen nach einem guten Leben und den dafür notwendigen Regeln nicht nur traditionell oder religiös zu beantworten, sondern sie systematisch zu reflektieren und zu begründen. Damit wurde Ethik zu einem eigenständigen Bereich der Philosophie, die über bloße Sitten und Traditionen hinausging. Aristoteles (384-322 vor Christi Geburt), ein griechischer Universalgelehrter und Schüler des griechischen Philosophen Platon, gilt als der eigentliche Begründer der Ethik als philosophische Disziplin, die sich mit dem menschlichen Handeln, den Sitten und Gebräuchen befasst. Daher soll Aristoteles auch der Ausgangspunkt für die in diesem Kapitel beschriebene historische Entwicklung sein, auch wenn es beispielsweise unter Sokrates und Platon (Schüler von Sokrates) zeitlich vorgelagerte ethische Ansätze gab. Aristoteles begründete die Ethik als eigenständige Wissenschaft in seinem Werk „Nikomachische Ethik“, benannt nach seinem Sohn Nikomachos. Die Grundidee von Aristoteles war, dass das höchste Ziel des menschlichen Lebens die „Eudai- <?page no="31"?> 2.1 Ethik in der Antike - unter anderem Aristoteles 31 monia“ sei, die sich aus Glückseligkeit, einem guten Charakter sowie einem erfüllten Leben zusammensetzt. Die Eudaimonia konnte für ihn durch das Leben in Übereinstimmung mit Tugenden erreicht werden, die Nikomaische Ethik gilt daher auch als erste Tugendethik und ist bis heute die Grundlage vieler Ethiktheorien. Wesentlich für ein ethisches Verhalten war für Aristoteles die Ausbildung eines guten Charakters nicht nur durch die Befolgung von Regeln, sondern auch durch Gewohnheit und das Streben nach der „goldenen Mitte“ zwischen zwei Extremen (Mesotes). Dieses Konzept der „goldenen Mitte“ besagt, dass eine Tugend in der Regel das Gleichgewicht zwischen zwei Extremen darstellt, zum Beispiel Tapferkeit als Mitte zwischen Feigheit und Tollkühnheit. Die „goldene Mitte“ zu finden war für ihn ein Prozess, bei dem man durch Übung lernt, das richtige Maß zu finden. Die Vernunft der Menschen spielte in diesem Prozess eine wesentliche Rolle, denn für Aristoteles waren Menschen zu einer vernünftigen und theoretischen Reflexion durch Klugheit, Weisheit und Einsicht genauso in der Lage, wie zu der praktischen Umsetzung von durch diese Vernunft gewonnenen Erkenntnisse. Tugenden waren für Aristoteles beispielsweise Gerechtigkeit, Freigiebigkeit, Freundlichkeit, Würde, Tapferkeit. Aristoteles betrachtete Freundschaft als zentral für das Glück und die Moral, insbesondere die auf gemeinsamen Tugenden basierende Freundschaft. Auch Lust spielte für ihn eine Rolle, jedoch nicht als das höchste Gut, sondern ein tugendhaftes Handeln begleitend. Er sah den Staat als notwendigen Rahmen, in dem die Menschen ihre Tugenden entwickeln und ein glückliches Leben führen können, und gab der philosophischen Disziplin „Ethik“ damit auch einen politischen Rahmen (in Anlehnung an Pietsch, 2022, S. 49f). Bis heute gilt die Nikomachische Ethik von Aristoteles als zentraler Text für das Verständnis der praktischen Philosophie. „Praktisch“, da sie konkrete Empfehlungen beziehungsweise Handlungsanweisungen für ein glückliches Leben enthält. Die bis heute anhaltende Relevanz von Aristoteles selbst zeigt nicht zuletzt eine Untersuchung der Nutzung von Internetseiten wie beispielsweise Wikipedia durch Informatikerinnen und Informatiker aus dem Jahr 2019. Aristoteles belegte hier - rund 2400 Jahre nach seinem Wirken den achten Platz der aktuell „zehn größten Personen der Weltgeschichte“ (Welt, 2019). Welche Bedeutung Aristoteles auch für die heutigen Verhaltenskodizes von unzähligen Unternehmen weltweit hat, wird unter anderem im Kapitel 5 tiefergehend betrachtet. Das folgende Video verdeutlicht noch einmal das Kernelement der Nikomachischen Ethik, die Eudaimonia. https: / / www.youtube.com/ watch? v=Goi_PRNq2r4 Aristoteles (PhiloGramm, 2020b) <?page no="32"?> 32 2 Entwicklung der Ethik als (philosophische) Wissenschaft Neben der griechischen Ethik gab es in der Antike weitere ethische Entwicklungen, wie beispielsweise die hellenistischen oder die römischen Ethikansätze, auf die hier aber nicht weiter eingegangen werden soll. 2.2 Ethik im Mittelalter - unter anderem Augustinus und von Aquin Im Mittelalter (ca. 500 bis 1500 nach Christi Geburt) wurde die Ausrichtung der Ethik aus der Antike nicht aufgegeben, sondern in eine neue geistige Weltordnung eingebettet. Die Fragen nach dem guten Leben und dem richtigen Handeln wurden nun im Spannungsfeld von Philosophie, Theologie und gesellschaftlicher Ordnung diskutiert. Ethik war nicht mehr nur eine philosophische Reflexion, sondern auch eine religiös geprägte Wissenschaft, die das Verhältnis von Mensch, Gott und Gemeinschaft bestimmte. Insbesondere Gott spielte als höchstes Gut und letzte Begründung moralischen Handelns eine wesentliche Rolle inklusive einer Orientierung an göttlichem Gesetz und kirchlicher Autorität. Besonders prägend war der im heutigen Algerien geborene Philosoph Augustinus (354 - 430), der die Gedanken der griechischen Philosophie mit dem christlichen Glauben verband. Für ihn stand die innere Haltung im Mittelpunkt, das Streben nach Gott und die Liebe als höchstes Gut. Ethik bedeutete hier, die Seele zu ordnen und das Leben auf die göttliche Wahrheit auszurichten. Später entwickelte der italienische Philosoph Thomas von Aquin (1225 - 1274) eine umfassende Synthese zwischen Aristoteles und der christlichen Theologie. Er verstand Glückseligkeit als Ziel des Menschen, das zwar durch vernunftgeleitetes Handeln vorbereitet, aber letztlich nur in der Gemeinschaft mit Gott vollendet werden kann. Dabei unterschied er zwischen natürlichen Tugenden wie Klugheit oder Gerechtigkeit und den theologischen Tugenden Glaube, Hoffnung und Liebe. Für ihn ergänzten sich Vernunft und Offenbarung, Ethik war für ihn sowohl rational begründbar als auch durch göttliches Gesetz gestützt (in Anlehnung an Dietzfelbinger, 2022, S. 31ff). Mittelalterliche Ethik war damit von zwei großen Strömungen geprägt. Einerseits von der Betonung der inneren Haltung und Gottesliebe bei Augustinus, andererseits von der systematischen Verbindung von Vernunft und Glauben bei Thomas von Aquin. Beide Ansätze machten Ethik zu einer Wissenschaft, die das Verhältnis von Mensch, Moral und göttlicher Ordnung reflektierte und damit die Grundlage für spätere Entwicklungen in der Neuzeit legte. Die mittelalterliche Ethik bewahrte antikes Wissen und entwickelte es weiter, schuf eine systematische Verbindung von Vernunft und Glauben und prägte das Verständnis von Moral als sowohl individuelle als auch institutionelle Verantwortung. 2.3 Ethik in der Renaissance - unter anderem Machiavelli, von Rotterdam und Grotius Die Renaissance (ca. 1350 bis 1600) markierte einen Umbruch. Der Mensch rückte ins Zentrum des Denkens, die Antike wurde neu entdeckt, und die starre Bindung an kirchliche Autoritäten begann sich zu lockern. Auch die Ethik veränderte sich - sie wurde humanistischer, individueller und weltlicher. <?page no="33"?> 2.4 Ethik in der frühen Neuzeit 33 Im Wesentlichen war die Ethik der Renaissance geprägt von einem neuen Menschenbild: Der Mensch galt als vernunftbegabtes, freies Wesen, das Verantwortung für sein Leben trug. Die Orientierung verschob sich von göttlicher Ordnung hin zu einer Selbstverwirklichung der Menschen. Moral wurde nicht mehr ausschließlich durch religiöse Gebote begründet, sondern durch Vernunft, Erfahrung und Naturrecht. Bedeutende Vertreter der Ethik in der Renaissance waren die Philosophen Niccolò Machiavelli (1469 - 1527) aus Italien, Erasmus von Rotterdam (1466 - 1536) aus den Niederlanden und Hugo Grotius (1583 - 1645) ebenfalls aus den Niederlanden (in Anlehnung an Honrath, 2025). Die Renaissance-Ethik öffnet den Weg zur Neuzeit und bereitete dabei die Entwicklung der Ansätze von Kant vor, auf die im Kapitel 5 vertieft eingegangen wird. 2.4 Ethik in der frühen Neuzeit - unter anderem Descartes, Spinoza, Leibniz, Rousseau und Kant Die Ethik der frühen Neuzeit (ca. 1500 bis 1800, ohne die Moderne), verlagerte den Fokus von religiösen Dogmen hin zu rationalen, naturrechtlichen und empirischen Ansätzen. Wesentliche Vertreter waren René Descartes, Baruch Spinoza, Gottfried Wilhelm Leibniz, Thomas Hobbes, John Locke, David Hume, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant. Die Ansätze wurden genauso vielfältiger, wie die Fragen, die die Ansätze beantworten sollten. Zentrale Fragestellungen waren (in Anlehnung an Gil, 1993, S. 34ff.), wie wir moralisch handeln können, wenn die Religion an Einfluss verliert. wie ethische Normen gerechtfertigt werden können. welche Werte für ein gutes, gleichberechtigtes Zusammenleben relevant sind. wie Technologie und Fortschritt ethisch gestaltet werden können. Im Kapitel 5 werden die Ansätze nach Immanuel Kant als Ausgangspunkt der weiteren Entwicklungen weiter vertieft. An dieser Stelle soll ein Überblick über die wesentlichen Vertreter der Ethik als philosophische Disziplin in der Neuzeit und ihrer Beiträge in der folgenden Tabelle 2.1 genügen. Tab. 2.1: Ethik in der frühen Neuzeit - wesentliche Vertreter und ihre Beiträge (eigene Darstellung, in Anlehnung an Gil, 1993, S. 34ff) Philosoph Beitrag zur Ethik René Descartes (1596 - 1650), Frankreich Vernunft als Fundament moralischer Erkenntnis. Baruch Spinoza (1632 - 1677), Niederlande Ethik als rationales System, Glück durch Erkenntnis der Naturordnung. Gottfried Wilhelm Leibniz (1646 - 1716), Deutschland Harmonie und Vernunft als Grundlage moralischer Weltordnung. <?page no="34"?> 34 2 Entwicklung der Ethik als (philosophische) Wissenschaft Thomas Hobbes (1588 - 1679), England Gesellschaftsvertrag zur Sicherung von Frieden, Ethik als politische Ordnung. John Locke (1632 - 1704), England Naturrechte (Leben, Freiheit, Eigentum) als Grundlage moderner Menschenrechte. David Hume (1711 - 1776), Schottland Moral auf der Basis von Gefühl und Nutzen. Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778), heutige Schweiz Betonung von Freiheit und Gemeinwillen, Kritik an Ungleichheit. Immanuel Kant (1724 - 1804), damaliges Preußen Kategorischer Imperativ als universelles moralisches Gesetz. Die Ethik der Neuzeit bildet die Brücke zwischen mittelalterlicher Theologie und moderner Ethik, indem sie Vernunft, Erfahrung und politische Ordnung als neue Fundamente moralischen Denkens etabliert. 2.5 Ethik in der Moderne und Gegenwart ‒ unter anderem Bentham, Mill und Weber In der Gegenwart (ca. 1945 bis heute) wird Ethik wissenschaftlich betrieben und befasst sich vielfach mit globalen Fragen der Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und technologischen Verantwortung, oft unter dem Einfluss der Prinzipien, die seit der Moderne (ca. 1800 bis 1945) immer weiterentwickelt wurden. Da uns wesentliche Vertreter wie nur beispielsweise Jeremy Bentham, John Stuart Mill oder Max Weber mit ihren jeweiligen Theorien im Kapitel 5 vertieft begegnen werden, wird dieser Abschnitt bewusst sehr kurz gehalten. Zusammenfassung In der Antike entwickelte Aristoteles die Ethik erstmalig zu einer eigenständigen Disziplin der Philosophie. In seiner Nikomachischen Ethik definierte er das höchste Ziel des Lebens als Eudaimonia, als Glückseligkeit durch Tugend, guten Charakter und vernunftgeleitetes Handeln. Zentral war sein Konzept der „goldenen Mitte“ für Tugenden, also der Mitte zwischen zwei Extremen. Im Mittelalter verband Augustinus die antike Philosophie mit dem christlichen Glauben und stellte die Liebe zu Gott ins Zentrum. Thomas von Aquin wiederum schuf einen Zusammenhang zwischen Vernunft und Offenbarung, Glückseligkeit konnte durch Tugenden vorbereitet, aber nur in Gemeinschaft mit Gott vollendet werden. In der Renaissance rückte dann der Mensch ins Zentrum. Ethik wurde humanistischer und weltlicher, basierte stärker auf Vernunft, Erfahrung und Naturrecht. Vertreter wie Machiavelli, Erasmus von Rotterdam oder Grotius bereiteten damit den Weg für die moderne Ethik der Neuzeit. <?page no="35"?> Zusammenfassung / Aufgaben 35 Die Ethik der Neuzeit verlagerte den Schwerpunkt auf rationale, naturrechtliche und empirische Theorien. Die Theorien wurden vielfältiger und verfolgten neue Fragestellungen, die sich in einer Zeit des Umbruchs stellten. Die Ethik der Neuzeit bildete damit eine Brücke zwischen der mittelalterlichen Theologie und der modernen Ethik, indem sie Vernunft, Erfahrung und politische Ordnung als neue Fundamente moralischen Denkens etablierte. Mit der Moderne verschob sich der Fokus erneut und Ethik wurde zunehmend wissenschaftlich betrieben und systematisch reflektiert. In dieser Zeit wurde Ethik nicht mehr nur als philosophische Disziplin verstanden, sondern als Grundlage für die Auseinandersetzung mit globalen Fragen der Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und technologischen Verantwortung. Damit knüpfte die Moderne an die Prinzipien der Neuzeit an, entwickelt sie weiter und bereitet den Boden für die gegenwärtigen Debatten über Ethik im globalen und interdisziplinären Kontext. Aufgabe 2.1 Für das Konzept der „goldenen Mitte“ wurde in Abschnitt 2.1 „Tapferkeit als Mitte zwischen Feigheit und Tollkühnheit“ genannt. Finden Sie weitere Beispiele. Aufgabe 2.2 Worin unterscheidet sich der Ansatz von Aristoteles von denen Platons und Sokrates? Aufgabe 2.3 Was ist unter den „Naturrechten“ in der Ethik der Renaissance zu verstehen? <?page no="36"?> 3 Ethische Entscheidungsfindung im Spannungsfeld von Wirtschaft und Gesellschaft In diesem Kapitel steht die Frage im Mittelpunkt, ob und wie unterschiedliche Interessen der unterschiedlichsten Interessengruppen eines Unternehmens bei dessen kurz- und mittelfristigen Ausrichtung angemessen berücksichtigt werden können beziehungsweise sollten. Nach Abschluss dieses Kapitels wissen Sie um die Bedeutung von Konflikten im Allgemeinen und im Unternehmenskontext. können Sie die wesentlichen Interessengruppen eines Unternehmens systematisch zuordnen und kennen beispielhaft deren Interessen. können Sie wirtschaftsethische Dilemmata erklären und mit Beispielen unterlegen. 3.1 Unterschiedlichste Interessen von unterschiedlichen Interessengruppen Spannungen bis hin zu Konflikten können immer dann entstehen, wenn unterschiedliche Interessen der unterschiedlichsten Beteiligten aufeinandertreffen. Auch für Konflikte gibt es unterschiedlichste Definitionen, die folgende erklärt diese jedoch aus meiner Sicht als Autor gut nachvollziehbar. Definition 3.1 Konflikt „Ein Konflikt ist eine mindestens von einer Seite als emotional belastend und/ oder sachlich inakzeptabel empfundene Interaktion, die durch eine Unvereinbarkeit der Verhaltensweisen, der Interessen und Ziele sowie der Annahmen und Haltungen der Beteiligten gekennzeichnet ist“ (Schrader, 2018). Im Wirtschaftsleben können das die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens im Aufeinandertreffen mit den unterschiedlichen Erwartungen (Annahmen und Haltungen) aller Stakeholder (interne und externe Interessengruppen) des Unternehmens sein. Stakeholder sind dabei alle Personen oder Gruppen, die direkt oder indirekt von den Aktivitäten eines Unternehmens betroffen sind oder diese beeinflussen können. Ein Blick auf diese vielfältigen internen und externen Stakeholder in Abbildung 3.1 lässt bereits vermuten, wie unterschiedlich die jeweiligen Interessen beziehungsweise Erwartungen an ein Unternehmen sein können. Die folgenden Beispiele in Tabelle 3.1 verdeutlichen, dass es nahezu unmöglich ist, die unterschiedlichen Interessen beziehungsweise Erwartungen aller Interessengruppen vollständig oder mit gleicher Priorität zu erfüllen. Interessenkonflikte beziehungsweise Spannungen sind die Folge. <?page no="37"?> 3.1 Unterschiedlichste Interessen von unterschiedlichen Interessengruppen 37 Abb. 3.1: Klassifikation der Interessengruppen international tätiger Unternehmen (in Anlehnung an Holtbrügge & Welge, 2015, S. 458) Tab. 3.1: Beispielhafte Interessen von ausgewählten Interessengruppen in Unternehmen (eigene Darstellung) Interessengruppe Beispiele für Interessen / Erwartungen Unternehmensführung Erreichen der Unternehmensziele, effiziente Ressourcennutzung, Karriere- und Erfolgsorientierung Mitarbeitende inklusive Führungskräfte Sicherer Arbeitsplatz, faire Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und Entwicklungsmöglichkeiten, Anerkennung bei guten Leistungen (nicht nur monetär) Anteilseignerinnen und Anteilseigner Fortbestand des Unternehmens, Gewinnmaximierung, Steigerung des Unternehmenswertes und des Wertes der eigenen Anteile / Aktien, Rendite / Dividenden, im zunehmenden Maße auch eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens Kundinnen und Kunden Angemessene Produktqualität in Verbindung mit fairen Preisen, zuverlässiger Service, im zunehmenden Maße auch Nachhaltigkeit der Produkte - Vereinte Nationen - Welthandelsorganisat ion - Europäische Union - G7 / G20 - … - Mitarbeitende - Betriebs-/ Personalräte - Führungskräfte - … - Kundinnen / Kunden - Lieferanten - Anteilseigner / Aktionäre - Gläubiger, u.a. Kreditinstitute - Mitbewerber / Konkurrenz - … - Kundinnen / Kunden - Lieferanten - Anteilseigner / Aktionäre - Gläubiger, u.a. Kreditinstitute - Mitbewerber / Konkurrenz - … - Internationale Gewerkschaftsverbände - Nichtregierungsorganisationen, NGOs (Greenpeace, Oxfam, attac…) - … - Gewerkschaften - Verbände - Medien - NGOs (Fridays for Future…) - Religionsgemeinschaften - Regierung - Regionale und lokale Administration - … <?page no="38"?> 38 3 Ethische Entscheidungsfindung Lieferanten Langfristige und faire Geschäftsbeziehungen (keine Knebelverträge), Verlässlichkeit (unter anderem pünktliche Zahlungen), Planungssicherheit Gläubiger, unter anderem Kreditinstitute Pünktliche Zins- und Tilgungsleistung bis hin zu der vollständigen Rückzahlung von Krediten, stabile Finanzlage und / oder Stellung von werthaltigen Sicherheiten Gewerkschaften / Verbände Schutz der Rechte der Mitarbeitenden, Mitbestimmung Öffentlichkeit / Medien Transparenz, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung Staat / Behörden / Institutionen Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Steuerzahlungen, Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung Nahezu immer geht die Erfüllung der Erwartungen der Interessengruppen zu Lasten des kurzfristigen wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs, beispielsweise belasten höhere Löhne und Gehälter für Mitarbeitende direkt die Personalkosten und damit das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens. ist ein streng nach Gesetz ablaufender Personalabbau erst einmal kostengünstiger als ein sozialverträgliches Vorgehen. sind möglichst geringe Preise für die Leistungen und Produkte von Lieferanten kurzfristig positiv für das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens. ist die Wahrnehmung einer angemessenen gesellschaftlichen Verantwortung kurzfristig gesehen eher kostenintensiv, ohne einen sofort messbaren Gegenwert. Langfristig kann das jedoch, bezogen auf die obigen Beispiele, anders sein. Werden keine angemessenen Löhne und Gehälter gezahlt, steigt die Unzufriedenheit der Mitarbeitenden und sinkt die Arbeitsleistung. Gute Mitarbeitende inklusive Knowhow-Trägerinnen und -Trägern verlassen gegebenenfalls das Unternehmen. Bei einem Personalabbau bleibt bei der verbleibenden Belegschaft in Erinnerung, wie das Unternehmen vorgegangen ist. Bei einem Vorgehen streng nach Gesetz sind die gleichen Folgen zu erwarten wie bei dem vorherigen Beispiel der Angemessenheit von Löhnen und Gehältern. Hier sei an das Beispiel 1.2 „Stellenabbau - rechtliche und ethische Dimension“ im Zusammenhang mit der Robert Bosch GmbH erinnert. Lieferanten werden nach Alternativen suchen und - wenn möglich - Verträge nicht verlängern oder sogar kündigen. Zusätzlich leidet die Reputation des abnehmenden Unternehmens, sofern der Umgang mit den Lieferanten öffentlich wird. Automobilhersteller und deren Zulieferunternehmen sind hier ein in den Medien vielfach behandeltes Beispiel. Das kann dazu führen, dass sich Kundinnen und Kunden in die Richtung von in der eigenen Wahrnehmung als fair empfundenen Unternehmen orientieren. <?page no="39"?> 3.2 Was sind „wirtschaftsethische Dilemmata“? 39 Verantwortung für die eigene Leistung oder die eigenen Produkte zu übernehmen, fair zu informieren und bei Fehlentwicklungen angemessen gegenzusteuern, zahlt langfristig auf eine positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und dadurch auf eine langfristige Kundenbindung ein beziehungsweise kann für die Neukundengewinnung genutzt werden. Das Gleiche gilt für eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens. In den Abschnitten 3.3.2 und 3.3.3 werden sich zwei Fallbeispiele mit einer solchen nicht (ausreichend) gelebten Verantwortung auseinandersetzen. Es gilt daher für jedes Unternehmen, die Waage zwischen einem nur kurzfristigen Unternehmenserfolg und einer langfristig erfolgreichen Ausrichtung des Unternehmens zu finden. Wesentlich ist dabei für jedes Unternehmen, zu identifizieren, welche Stakeholder von besonderer Bedeutung für das eigene Unternehmen sind. Darauf wird im Abschnitt 5.2.3 beim „Stakeholder-Ansatz“ vertieft eingegangen. welche Werte für das eigene Unternehmen wichtig sind und diese dann auch konsequent zu leben. Diese Ausrichtung von Unternehmen wird uns im Kapitel 6, insbesondere im Zusammenhang mit „Wertemanagement“ (Unterkapitel 6.6) genauso vertieft begegnen wie die Wahrnehmung einer sozialen Verantwortung, einer Corporate Social Responsibility (CSR), im Unterkapitel 6.2. 3.2 Was sind „wirtschaftsethische Dilemmata“? Findet ein Unternehmen bei Spannungen beziehungsweise Konflikten keine zufriedenstellende Lösung, befindet sich das Unternehmen in einem Dilemma. Juristisch wird ein „Dilemma“ wie folgt definiert: Definition 3.2 Dilemma „Dilemma bezeichnet in der juristischen Fachsprache einen Zustand, in dem eine Person aus gegebenen Situationen keine optimale Lösung finden kann, da die Auswahl zwischen zwei oder mehreren Optionen keine zufriedenstellende Lösung bietet und somit in einem moralischen, rechtlichen oder ethischen Konflikt mündet.“ (Juraforum, 2025) Moralische, rechtliche oder ethische Konflikte werden dabei wie folgt unterschieden (in Anlehnung an Juraforum, 2025): Bei einem moralischen Konflikt muss eine Person (oder ein Unternehmen) zwischen verschiedenen moralisch heiklen Entscheidungen abwägen, es liegt keine eindeutig bessere Option vor. Bei einem rechtlichen Konflikt existiert keine eindeutige rechtliche Lösung, da Gesetze oder Rechtsprechung mehrdeutig sind oder unterschiedliche Auslegungen zulassen. Ein ethischer Konflikt ist eine Situation, in der sich eine Person (oder ein Unternehmen) in einem Konflikt zwischen verschiedenen ethischen Grundsätzen oder Werten befindet, ohne eine eindeutig bessere Auswahl. <?page no="40"?> 40 3 Ethische Entscheidungsfindung Letztendlich haben Dilemmata drei Merkmale (in Anlehnung an HfH-Ethikplattform, 2022): Es stehen mindestens zwei Interessen, Rechte oder Güter auf dem Spiel. Vorrangregeln, die es ermöglichen würden, eine Entscheidung vor die andere zu stellen, existieren nicht oder sind nicht eindeutig. Es existiert kein dritter Weg, der Entscheidung kann daher nicht ausgewichen werden. Beispiele für Dilemmata im Allgemeinen gibt es unzählige; exemplarisch seien die folgenden aus der Medizin genannt: 1. Wie entscheidet eine Ärztin / ein Arzt bei einem verstobenen Organspender, welcher von mehreren geeigneten Empfängern die Organe tatsächlich erhält? 2. Wer erhält in einer Situation mit begrenzten Ressourcen (zum Beispiel bei einer nicht ausreichenden Anzahl von Beatmungsgeräten während der Corona-Pandemie) den Vorrang? 3. Wie soll eine Ärztin / ein Arzt entscheiden, wenn nur entweder das noch nicht geborene Kind oder dessen Mutter überleben kann, in keinem Fall jedoch beide? Vier weitere Beispiele werden im Unterkapitel 3.3 ausführlicher dargestellt, bei drei dieser Beispiele handelt es sich um wirtschaftsethische Dilemmata. Wie im Unterkapitel 3.1 beschrieben, liegt das Grundproblem der Wirtschaft darin, dass Wettbewerb oft keinen Raum für moralisch motivierte Mehrleistungen lässt, die Kosten verursachen oder Gewinne schmälern. Allerdings werden wir im weiteren Verlauf feststellen, dass diese „moralisch motivierten Mehrleistungen“ von immer mehr Akteuren als wichtig, wenn nicht sogar als wesentlich für den Fortbestand von Unternehmen eingestuft werden. Das häufigste wirtschaftsethische Dilemma ist daher das Spannungsfeld zwischen dem (kurzfristigen) wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und einem verantwortungsbewussten Handeln, das diesen wirtschaftlichen Erfolg (kurzfristig) negativ beeinträchtigen kann beziehungsweise könnte. 3.3 Fallbeispiele für (wirtschafts-)ethische Dilemmata Mit den folgenden vier Beispielen sollen (wirtschafts-)ethische Dilemmata etwas anschaulicher werden. 3.3.1 Moral Machine und die Frage des Überlebens Das erste Beispiel für ein ethisches Dilemma hat noch keinen direkten Bezug zur Wirtschaft. Es verdeutlicht aber die Herausforderung, zwischen zwei Situationen entscheiden zu müssen, die eigentlich nicht entschieden werden sollten. Beispiel 3.1 Moral Machine Die Moral Machine wurde am Massachusetts Institute of Technology (MIT) entwickelt, um ethische Entscheidungen von Menschen am Beispiel des autonomen Fahrens zu untersuchen. Die Plattform stellt Teilnehmenden unterschiedliche Unfall-Szenarien vor, bei denen ein selbstfahrendes Fahrzeug entweder einen oder mehrere Fußgängerinnen / Fußgänger oder sich selbst als Fahrzeuginsassen opfern muss. <?page no="41"?> 3.3 Fallbeispiele für (wirtschafts-)ethische Dilemmata 41 Versuchen Sie es selbst unter https: / / www.moralmachine.net/ hl/ de und bekommen Sie ein Gefühl für eigentlich unlösbare ethische Dilemmata-Situationen (in Anlehnung an Moral Machine, 2026). Auf dieses Beispiel werden wir im Abschnitt 7.3.4 kurz zurückkommen, da hier auch Künstliche Intelligenz (KI) eine wesentliche Rolle spielt und es damit zwar keinen direkten, aber einen indirekten Bezug zur Wirtschaft und damit auch zu wirtschaftsethischen Fragestellungen gibt. Drastisch ausgedrückt könnten alle Entscheidungen aller die Moral Machine nutzenden Anwenderinnen und Anwender als Grundlage für die Programmierung einer KI genutzt werden, die autonomes Fahren ermöglicht. 3.3.2 Facebook (Meta Platforms, Inc.) und die Verantwortung für die Beiträge der Nutzenden Ein weiteres Beispiel, diesmal direkt aus der Wirtschaft, ist das Spannungsfeld für Facebook als Tochterunternehmen der Meta Platforms, Inc. zwischen dem eigenen wirtschaftlichen Erfolg und der Verantwortung des Unternehmens für die Beiträge der Facebook-Nutzenden. Konkret geht es um Beiträge beispielsweise mit Gewaltverherrlichung beziehungsweise Gewaltandrohung, Hassreden, Hetze oder um Falschnachrichten („Fake News“) auch in Form von gefälschten Videos. Da es sich dabei um Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook (Facebook-Richtlinien) handelt, sollte eigentlich angenommen werden, dass Facebook auch angemessen gegen unangemessene Beiträge vorgeht. Dabei ist zuerst einmal zu berücksichtigen, dass Entscheidungen zu dem weiteren Umgang mit Beiträgen von Kundinnen und Kunden Gratwanderungen sein können („Was wird / was wird nicht gelöscht“) und das richtige Maß gefunden werden muss. Tatsächlich wird Facebook immer wieder vorgeworfen, hierbei nicht restriktiv genug zu sein, nicht genügend Sorgfalt oder unterschiedlichen Maßstäbe anzuwenden. Die Kritik geht so weit, dass als ein Auslöser für tatsächliche Gewalt die zunehmende Enthemmung auf Facebook (und anderen Social-Media-Kanälen) gesehen wird. Der Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 hatte beispielsweise eine starke Verbindung zu Social-Media-Kanälen wie Facebook, da sich dort Hassrede und Hetze gegen den CDU-Politiker massiv verbreiteten und zur Radikalisierung des Täters beitrugen. Umgekehrt wird tatsächliche Gewalt in Social-Media-Kanälen verharmlost oder als gerechtfertigt dargestellt. Während der Präsidentschaft Joseph Bidens hatte Facebook zumindest den Anschein gewahrt, sich verantwortlich zu fühlen und verantwortungsvoll mit unangemessenen Veröffentlichungen umzugehen. Das hat sich während der zweiten Amtszeit Donald J. Trumps als 47. US-Präsident seit Anfang 2025 gravierend geändert - die Rahmenbedingungen sind unter Trump andere geworden und ein restriktiver Umgang mit unangemessenen Veröffentlichungen wird eher kritisch von der aktuellen US-Regierung gesehen. Hier sei noch einmal auf das Beispiel 1.1 hingewiesen. <?page no="42"?> 42 3 Ethische Entscheidungsfindung Zum „wirtschaftlichen Erfolg“ gehört allerdings die Positionierung von Unternehmen, die Facebook für ihre eigene Werbung nutzen. Im Jahr 2020 hatten fast 700 Unternehmen, Konzerne und Weltmarken aus Amerika und Europa im Zusammenhang mit der „Stop Hate for Profit“-Kampagne angekündigt, ihre Anzeigen bei Facebook einzustellen, einstellen zu wollen oder eine Einstellung zu prüfen. Hass und Hetze, die der Digitalgigant seit Jahren nicht unterbunden hatte, sollten nicht mehr finanziert werden. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg gelobte öffentlich Besserung (in Anlehnung an Kreye, 2020). Was aus einer von Facebook tatsächlich gelebten Verantwortung im Jahr 2025 geworden ist, zeigt der folgende Auszug aus einem Artikel. Beispiel 3.2 Facebook „Mark Zuckerberg kündigt Ende von Faktenchecks an. ‚Zu den Wurzeln zurück‘: Meta-Gründer Mark Zuckerberg hat das Ende des Faktenchecks auf Plattformen des Konzerns angekündigt. Nun sollen die Nutzer verantwortlich sein. Der Gründer des Facebook-Konzerns Meta, Mark Zuckerberg, hat umfassende Änderungen bei der Moderation von Online-Inhalten angekündigt. In einem bei Facebook veröffentlichten Video begründete er das damit, dass der vergangene US-Präsidentschaftswahlkampf einen ‚kulturellen Wendepunkt‘ markiere. Der Konzern wolle deswegen neu über Online-Inhalte und deren Regulierung nachdenken. ‚Wir werden die Faktenprüfer abschaffen und durch Nutzer-Kommentare ersetzen, ähnlich wie bei X, beginnend in den USA‘, sagte der Konzernchef“. […]. (Die Zeit, 2025) Es bleibt abzuwarten, wie sich diesmal Unternehmen, die Facebook für ihre eigene Werbung nutzen, positionieren werden. 3.3.3 Lebensmittelkonzerne und deren Verantwortung für die (gesunde) Ernährung von Kindern Auch in dem dritten Beispiel steht das Spannungsfeld zwischen dem eigenen wirtschaftlichen Erfolg und der Verantwortung des Unternehmens im Mittelpunkt. Diesmal geht es um die Verantwortung von (auch weltweit agierenden) Lebensmittelkonzernen für die gesunde Ernährung von Kindern in Diskrepanz zu den tatsächlichen Inhaltsstoffen der Nahrung und der von den Unternehmen initiierten Werbung. Die Zutaten für tatsächlich gesunde Lebensmittel sind kostenintensiver als für ungesunde und die Frage, ob Kundinnen und Kunden tatsächlich bereit sind, für gesunde Produkte auch einen höheren Preis zu bezahlen, steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Lebensmittelkonzernen. Immer wieder stehen Lebensmittelkonzerne in der Kritik, da sie sich in der Öffentlichkeit und vielfach auch im Rahmen von Selbstverpflichtungen für eine gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen einsetzen, diese dann aber mit den eigenen Produkten und der Werbung für diese Produkte gefährden. Im Jahr 2023 hat die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) daher neue Leitlinien für den Schutz von Kindern vor ungesunden Lebens- <?page no="43"?> 3.3 Fallbeispiele für (wirtschafts-)ethische Dilemmata 43 mitteln erlassen, da die oben genannte Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie zu oft von Lebensmittelkonzernen nicht eingehalten wurde. Beispiel 3.3 „Es gibt zahlreiche Lebensmittel- und Getränkemarken, die ungesunde Produkte an Kinder vermarkten. In vielen Ländern werden selbstregulierende Ansätze verfolgt, die sich im Hinblick auf den Schutz von Kindern vor einer Exposition gegenüber dieser Art von Werbung als ineffizient erwiesen haben.“ (Wickramasinghe, 2023). Hier ist zum einen zu berücksichtigen, dass für immer mehr Anteilseignerinnen und Anteilseigner der langfristige Erfolg von Unternehmen (und damit die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes) eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Ein vorrangig kurzfristiges Gewinnstreben der Unternehmen zu Lasten der Reputation steht im Widerspruch dazu. Zum anderen sind immer mehr Kundinnen und Kunden bereit, einen angemessenen Preis für tatsächlich gesunde Lebensmittel zu bezahlen - unabhängig davon, ob diese Lebensmittel für ihre Kinder oder für die Erwachsene selbst sind. Dieses Beispiel wird im Unterkapitel 5.4 noch einmal aufgegriffen, dort in Verbindung mit der Frage „Was geschieht, wenn Selbstverpflichtungen eines einzelnen Unternehmens oder die einer Branche nicht beziehungsweise nicht ausreichend gelebt werden? “. 3.3.4 Personalabbau in der Robert Bosch GmbH Zum Abschluss dieses Kapitels soll noch einmal auf den Personalabbau der Robert Bosch GmbH aus dem Beispiel 1.2 eingegangen werden. Auch hier steht die wirtschaftliche Situation des Unternehmens im Vordergrund. Der Personalabbau wurde von der Bosch-Unternehmensführung als notwendig erachtet, um auf veränderte Marktgegebenheiten zu reagieren. Kosten sollen reduziert, Ergebnisbelastungen dadurch ausgeglichen werden. Die unternehmerische Entscheidung, die ausschließlich der Unternehmensführung zusteht, wurde getroffen und soll daher hier nicht im Fokus stehen. Es bleibt die Frage nach dem weiteren Vorgehen von Bosch im Rahmen der praktischen Umsetzung: wird der Abbau ausschließlich im gesetzlichen Rahmen oder sozial verträglich unter Einbezug von ethischen Gesichtspunkten erfolgen? Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Buchs war diese Frage noch nicht entschieden. Investiert Bosch in den Personalabbau mehr als nach den gesetzlichen Vorgaben notwendig, sind zwangsläufig auch die Kosten höher (beispielsweise für höhere Abfindungen oder Kostenübernahmen für Umschulungen). Gleichzeitig würde Bosch aber für einen verantwortungsbewussten und fairen Umgang mit den Mitarbeitenden und den Unternehmensstandorten stehen. Attribute, die auch für die verbleibenden Mitarbeitenden in Bezug auf ihre Loyalität zu ihrem Arbeitgeber langfristig wichtig sein werden. <?page no="44"?> 44 3 Ethische Entscheidungsfindung Zusammenfassung Konflikte entstehen, wenn unterschiedliche Interessen, Ziele oder Haltungen aufeinandertreffen und mindestens eine Seite dies als belastend oder unvereinbar empfindet. Im Wirtschaftsleben zeigt sich dies besonders im Spannungsfeld zwischen den ökonomischen Interessen eines Unternehmens und den vielfältigen Erwartungen seiner Stakeholder, also aller Personen oder Gruppen, die direkt oder indirekt von den Unternehmensaktivitäten betroffen sind oder diese beeinflussen können. Es ist für Unternehmen nahezu unmöglich, die unterschiedlichen Interessen beziehungsweise Erwartungen aller Stakeholder gleichermaßen zu erfüllen, weshalb Interessenkonflikte unvermeidbar sind. Kurzfristig führt die Erfüllung von Erwartungen meist zu einer Belastung des wirtschaftlichen Ergebnisses, langfristig kann jedoch das Gegenteil der Fall sein. Unternehmen müssen daher eine Balance zwischen einem kurzfristigen Gewinnstreben und einer langfristigen Ausrichtung finden, indem sie ihre Werte klar definieren, intern und extern kommunizieren und dann auch konsequent leben. Gelingt dies nicht, führen fehlende zufriedenstellende Lösungen zu Spannungen und wirtschaftsethischen Dilemmata. Ein solches liegt vor, wenn mehrere Optionen bestehen, aber keine eindeutig bessere Wahl möglich ist - sei es moralisch, rechtlich oder ethisch. Aufgabe 3.1 Ein weiteres Beispiel für ethische Dilemmata, das in unterschiedlichen Ausprägungen im Internet zu finden ist, ist das sogenannte Trolley-Problem (Straßenbahn-Problem). Was verbirgt sich dahinter? Aufgabe 3.2 Finden Sie Beispiele, in denen die Werbung von Lebensmittelkonzernen eine gesunde Ernährung von Kindern suggeriert, etwas anderes aber liefert. Aufgabe 3.3 Was ist unter einem „sozialverträglichen Personalabbau“ zu verstehen? <?page no="45"?> 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-) ethische Theorien Bevor im folgenden Kapitel 5 wesentliche wirtschaftsethische Theorien der Moderne und der Gegenwart detailliert vorgestellt werden, stehen in diesem Kapitel mögliche Kategorisierungsansätze für diese (wirtschafts-) ethische Theorien im Mittelpunkt. Nach Abschluss dieses Kapitels kennen Sie die wesentlichen Ansätze zur Kategorisierung wirtschaftsethischer Theorien. können Sie Kernfragen zu den jeweils einzelnen Kategorien formulieren. sind Sie in der Lage, beispielhaft Theorien für die jeweiligen Kategorien zu nennen. Ansätze, um (wirtschafts-)ethische Theorien zu kategorisieren sind nicht nur ausgesprochen vielfältig, sie überschneiden sich auch teilweise und werden - je nach Quelle - in Nuancen unterschiedlich ausgelegt. Die folgenden Kategorisierungsansätze sind die wesentlichen, allerdings sind es auch nicht alle, die in der gängigen Fachliteratur zu finden sind. Die vorgenommene Auswahl an Kategorisierungsansätzen erhebt daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei einzelnen Kategorien werden einzelne Beispiele von wirtschaftsethischen Theorien genannt, eine Vertiefung (auch von diversen nicht genannten) erfolgt dann vorrangig in den Kapiteln 5 (allgemein) und 6 (Nachhaltigkeit), aber auch 7 (Künstliche Intelligenz und Datenschutz) sowie 8 (Biotechnologie). 4.1 Kategorisierung nach der zeitlichen Zuordnung Abb. 4.1: Wesentliche Epochen in der Entwicklung der Ethik als wissenschaftliche Disziplin (eigene Darstellung) Im Kapitel 2 wurden wesentliche Meilensteine in der Geschichte der Ethik vor- <?page no="46"?> 46 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-) ethische Theorien gestellt, dort mit Blick auf die Entwicklungen von der Antike bis in die Gegenwart. Wie dort bereits angemerkt, gibt es zu den Jahresspannen der einzelnen Epochen teilweise auch leicht abweichende Angaben und / oder die Epochen werden tiefergehender strukturiert. Die hier noch einmal in Abbildung 4.1 komprimiert angegebenen Spannen sind daher ausdrücklich als „ca.-Angaben“ zu verstehen. n. Im Mittelpunkt der folgenden Kapitel werden dann die wesentlichen Ansätze der Moderne und vor allem der Gegenwart stehen. Daher wird hier auf Beispiele verzichtet. 4.2 Kategorisierung nach Betrachtungsebenen Unabhängig von der zeitlichen Zuordnung unterscheidet die prominenteste systematische Gliederung von (wirtschafts-)ethischen Theorien, auf welcher Ebene moralische Verantwortung und ethische Reflexion angesiedelt werden. Diese Form der Kategorisierung wird auch das Kapitel 5 überwiegend leiten. Im Wesentlichen wird zwischen den folgenden drei Ebenen unterschieden (in Anlehnung an Wilhelms & Wulsdorf, 2017): 4.2.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) Im Allgemeinen geht es bei der Individualethik um das Verhalten einzelner Menschen. Bezogen auf Wirtschaftsethik im Speziellen steht hier das Verhalten von einzelnen Unternehmerinnen und Unternehmern, von einzelnen Führungskräften oder von anderen Individuen im Zusammenhang mit Unternehmen im Fokus. Beispiel Kernfrage: „Was macht ein gelungenes, ethisch vertretbares Leben für den einzelnen Menschen aus? “ Beispiele sind hier der kategorische Imperativ nach Immanuel Kant oder der Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mill, sofern dieser auf das Handeln einzelner Akteure angewandt wird. 4.2.2 Institutionenethik / Unternehmensethik (Mesoebene) Die Mesoebene fokussiert sich auf Organisationen im Allgemeinen und im speziellen wirtschaftlichen Kontext auf Unternehmen als Organisationen. Beispiel Kernfrage: „Wie müssen die Rahmenbedingungen (Regeln, Strukturen) innerhalb eines Unternehmens gestaltet sein, damit ein moralisch wünschenswertes Verhalten gefördert und unmoralisches Verhalten erschwert wird? “ Typische Theorien sind hier die Corporate Social Responsibility (CSR) oder Compliance-Programme. <?page no="47"?> 47 4.2 Kategorisierung nach Ausrichtung der Theorien und Grundpositionen 4.2.3 Ordnungsethik (Makroebene) Auf der Makroebene wird die gesellschaftliche und institutionelle Ordnung betrachtet, die Rahmenbedingungen und Regeln (beispielsweise Gesetze) in einer Gesellschaft schafft, anstatt nur auf individuelle Moral zu setzen. Beispiel Kernfrage: „Wie müssen die Rahmenbedingungen (beispielsweise Gesetze) gestaltet sein, damit das individuelle Gewinn- und Vorteilsstreben der Akteure (beispielsweise von Unternehmen) zu sozial erwünschten (moralischen) Ergebnissen führt? “ Ein Beispiel ist hier das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Abbildung 4.2 stellt die drei Ebenen im Allgemeinen zusammengefasst dar. Abb. 4.2: Die drei Ebenen der Ethik im Allgemeinen (eigene Darstellung) Überträgt man diese Einteilung auf die Wirtschaftsethik im Speziellen, ergibt sich eine nur in Nuancen veränderte Abbildung 4.3. Eine vierte, in den Abbildungen 4.2 und 4.3 nicht enthaltene Ebene ist die Metaebene, in der es um die philosophische Reflexion von Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Wirtschaft und Moral geht. Unabhängig von diesen Ebenen gibt es (wirtschafts-)ethische Theorien, die sich von vornherein auf mehrere Ebenen beziehen sowie Theorien, die zwar vorrangig auf Individuen ausgerichtet sind, durchaus aber auch auf ein einzelnes Unternehmen angewendet werden können. Auch hierauf wird vertiefend im Kapitel 5 eingegangen. Eine Variation dieser Vorgehensweise, die hier aber nicht im Vordergrund stehen soll, ist die Kategorisierung nach Stakeholder-orientierten Handlungsfeldern wie beispielsweise Konsumentenethik, Investorenethik oder Politikethik. <?page no="48"?> 48 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-)ethische Theorien Abb. 4.3: Die drei Ebenen der Wirtschaftsethik im Speziellen (eigene Darstellung) 4.3 Kategorisierung nach der Methodik I Nutzt man die unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen für eine Kategorisierung von (wirtschafts-)ethischen Theorien, ergeben sich die in folgender Abbildung 4.4 dargestellten und in den folgenden Abschnitten beschriebenen Varianten deskriptiv, normativ sowie metatheoretisch (in Anlehnung an Karmasin & Litschka 2008, S. 26ff). Abb. 4.4: Kategorisierung ethischer Theorien nach der Methodik I (in Anlehnung an Karmasin & Litschka 2008, S. 26) In der Gegenwart wird häufig noch die pragmatische Ebene ergänzt, die sich an praktischen Lösungen orientiert. Dazu gehört beispielsweise der regelmäßige Dialog mit den Stakeholdern eines Unternehmens. Ordnungsethik ( Makroebene ) Unternehmensethik (Mesoebene) Individualwirtschaftsethik (Mikroebene) Bezieht sich auf das moralische Handeln einzelner Personen in einer Volkswirtschaft. Zielt darauf ab, moralische Grundsätze jedes Einzelnen wie beispielsweise Ehrlichkeit, Fairness und Verantwortung in den gesamten Wirtschaftskreislauf zu integrieren und Gewissensentscheidungen im Alltag und im Beruf zu ermöglichen. Beschäftigt sich mit den Strukturen, Kulturen und Praktiken innerhalb eines einzelnen Unternehmens, einschließlich der Beziehungen dieses Unternehmens zu internen und externen Akteuren wie beispielsweise Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden oder andere Unternehmen. Analysiert die allgemeinen Rahmenbedingungen und Regeln, die eine Volkswirtschaft braucht, damit moralisches Handeln auch im gesamten Wirtschaftskreislauf möglich und sinnvoll ist. Umfasst auch die Rolle des Staates. methodologische Ebenen I deskriptiv normativ meta-theoretisch <?page no="49"?> 49 4.3 Kategorisierung nach Ausrichtung der Theorien und Grundpositionen 4.3.1 Deskriptive Ansätze (Beschreibungen) Deskriptiv bedeutet erst einmal unabhängig von Wirtschaftsethik, dass etwas beschrieben beziehungsweise sachlich dargestellt wird. Deskriptive Methoden sind in der Wissenschaft weit verbreitet, um Daten und Fakten objektiv darzustellen, ohne persönliche Meinungen oder Werturteile einzubringen. In der Wirtschaftsethik gelten alle Theorien als deskriptiv, die Moralfragen in unserem Wirtschaftssystem (beispielsweise eine ungleiche Einkommensverteilung, Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Korruption) beobachten und dokumentieren, ohne diese zu interpretieren oder zu bewerten. Beispiel Kernaussage: „Unternehmen investieren zu wenig in erneuerbare Energien! “ Beispielsweise beschreibt das in Kapitel 1 bereits vorgestellte Stufenmodell von Lawrence Kohlbergs Theorie die Stufen der moralischen Entwicklung von Menschen ab ihrer Kindheit und ist damit ein deskriptives Modell. 4.3.2 Normative Ansätze (Vorgaben) Normativ dagegen leitet sich von „Norm“ ab und bezeichnet die Richtung, Vorgabe oder Orientierung von beziehungsweise für Handlungen, Entscheidungen oder Aussagen anhand bestimmter Maßstäbe (Empfehlungen) bis hin zu verbindlichen Regeln. Normativ unterscheidet sich damit von rein die vorhandenen Tatsachen beschreibenden (deskriptiven) Aussagen. Dabei gibt es zwischen sozialen, ethischen und juristischen Normen Überschneidungen und Wechselbeziehungen. In der Wirtschaftsethik legen normative Aussagen oder Theorien vorgeschriebene Werte oder Handlungsregeln für das ethisch gewünschte Verhalten in der Wirtschaft (von Unternehmen, Individuen, der Politik) fest, beispielsweise moralische Pflichten oder Ideale. Beispiel Kernaussage: „Unternehmen sollten mehr in erneuerbare Energien investieren! “ Wie die folgenden Kapitel noch zeigen werden, sind sehr viele wirtschaftsethische Theorien normativ, beispielsweise - wie schon bei der Individualethik im Abschnitt 4.2.1 - die Ansätze von nach Immanuel Kant oder der Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mill. 4.3.3 Metatheoretische Ansätze (übergeordnete Abstraktion) Metatheoretisch bezeichnet eine Perspektive oder Herangehensweise, die sich mit einer Theorie oder mehreren Theorien beschäftigt und diese aus einer übergeordneten Ebene heraus untersucht und dabei versucht, Zusammenhänge zwischen ihnen zu erkennen und zu ordnen. Analytisch untersucht werden dabei logische Strukturen, Annahmen, Grenzen und mögliche Erweiterungen der Theorien, dadurch können neue Forschungsfragen oder Lücken aufgezeigt werden. <?page no="50"?> 50 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-) ethische Theorien Beispiel Kernfrage: Bezogen auf das Beispiel unter „deskriptiv“ fragen metatheoretische Ansätze nicht: „Stimmt diese Aussage? “, sondern beispielsweise „Was tun wir, wenn wir diesen Satz aussprechen? Beschreiben wir die Welt, drücken wir Gefühle aus oder stellen wir Regeln auf? “ Ein Beispiel für metatheoretische Theorien ist der moralische Realismus, der von einigen Denkerinnen und Denkern verfolgt, in diesem Buch aber nicht weiter vertieft wird. 4.4 Kategorisierung nach der Methodik II Wie in dem vorherigen Unterkapitel geht es auch hier um eine Kategorisierung nach der Methodik, allerdings aus dem Blickwinkel heraus, wie Ethik und Wirtschaft zusammengehören (in Anlehnung an Ulrich, 2024, S. 514ff.). Hier ergeben sich die in Abbildung 4.5 dargestellten und in den folgenden Abschnitten beschriebenen Varianten korrigierend, funktionalistisch sowie integrativ. Abb. 4.5: Kategorisierung ethischer Theorien nach der Methodik II (eigene Darstellung) 4.4.1 Korrektive Wirtschaftsethik (Korrektur) Der korrektive Ansatz sieht Ethik und Ökonomie als grundsätzlich getrennte Bereiche ("Zwei-Welten-Konzeption"). Die Ethik soll die Eigendynamik der Wirtschaft nachträglich korrigieren oder eingrenzen. Beispiel Kernfrage: „Was muss getan werden, damit so etwas nicht noch einmal vorkommen kann? “ Beispiele sind hier Reaktionen auf Nahrungsmittelskandale, die Aufarbeitung von Finanzskandalen oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Reaktion auf eine nicht ausreichend wahrgenommene Selbstverpflichtung von Unternehmen. Alle drei genannten Beispiele werden im Verlauf des Buchs vertieft. 4.4.2 Funktionalistische Ethik (Instrumentell) Der funktionalistische Ansatz versucht, moralische Forderungen in die Sprache und Logik der Ökonomie zu übersetzen. methodologische Ebenen II korrigierend funktionalistisch integrativ <?page no="51"?> 4.5 Kategorisierung nach Ausrichtung der Theorien und Grundpositionen 51 Ethisches Verhalten wird eingesetzt, um ökonomische Ziele zu erreichen. Moral ist ein Instrument zur Steigerung des Gewinns oder zur Verbesserung des Images. Beispiel Kernfrage: „Was kann man Gutes tun, um bessere Geschäfte zu machen? “ Ein Beispiel ist die Corporate Social Responsibility (CSR) im Sinne eines Marketinginstruments, mit der das Markenimage und die Kundenbindung verbessert und dadurch langfristig der Gewinn des Unternehmens gesteigert werden soll. 4.4.3 Integrative Wirtschaftsethik (Zusammenführung) Integrative Ansätze wiederum kritisieren die Trennung von Ethik und Ökonomie und streben deren grundsätzliche Zusammenführung an. Ziel ist eine „zivilisierte Marktwirtschaft“, bei der ethische Ansprüche nicht gegen, sondern mit rein ökonomischen Zielen zur Geltung gebracht werden. Beispiel Kernaussage: „Tue das Richtige, um wirtschaftlichen Erfolg zu legitimieren.“ Die integrative Wirtschaftsethik nach Peter Ulrich oder die Integritätsethik von Josef Wieland sind hierfür ein Beispiel. 4.5 Kategorisierung nach Ausrichtung der Theorien sowie (wirtschafts-)ethischen Grundpositionen Ethische Theorien lassen sich auch danach unterscheiden, worauf sie den Fokus bei der moralischen Bewertung legen. Steht die Handlung selbst oder stehen deren Folgen, Akteure oder die dazugehörigen Pflichten im Vordergrund. Die dabei zugrundliegenden ethischen Grundpositionen sind grundlegende moralische Leitlinien und Prinzipien. Diese bestimmen unser Denken und Handeln in Bezug auf „richtig“ oder „falsch“ und bieten eine Orientierung in moralischen Dilemmata, basierend auf Werten wie Gerechtigkeit, Autonomie, Wohltun und Nichtschaden, und die oft durch Vernunft, Kultur und persönliche Überzeugungen geformt werden. Sie bilden das Fundament für ethische Entscheidungen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben und dienen als „Leuchtturm“ zur Navigation durch moralische Fragen (in Anlehnung an Holzmann, 2022, S. 30ff.). Hier ergeben sich die in folgender Abbildung 4.6 dargestellten und in den folgenden Abschnitten beschriebenen Varianten. <?page no="52"?> 52 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-) ethische Theorien Abb. 4.6: Kategorisierung ethischer Theorien nach ethische Grundpositionen (eigene Darstellung) 4.5.1 Teleologische Theorien (Folgen) Die Methodik dieser Theorien bewertet die moralische Richtigkeit einer Handlung ausschließlich anhand ihrer Konsequenzen, im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach den Folgen einer Handlung. Beispiel Kernfrage: „Was sind die Folgen der Handlung, was kommt dabei heraus? “ Auch hier ist der Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mill ein beispielhafter Ansatz genauso wie die Verantwortungsethik nach Max Weber und Hans Jonas. 4.5.2 Deontologische Theorien (Pflichten) Deontologische Theorien fokussieren sich auf die Handlung selbst und ob diese bestimmten Regeln oder Pflichten entspricht, unabhängig von den Folgen der eigentlichen Handlung. Beispiel Kernfrage: „Welche Regeln und Pflichten muss der Handelnde in seinen Handlungen berücksichtigen? “ Beispiele sind hier die Gesinnungsethik von Max Weber oder der praktische und kategorische Imperativ nach Kant. 4.5.3 Tugendethik Diese Methode konzentriert sich nicht auf die einzelne Handlung, sondern auf den handelnden Akteur und dessen Charakter. Beispiel Kernfrage: „Wer handelt und welchen Charakter hat der Handelnde? “. Ein Beispiel für eine Tugendethik ist die in Kapitel 2 bereits beschriebene Nikomachische Ethik von Aristoteles. ethische Grundpositionen teleologisch (Folgen) Sozialverträglichkeit angewandte Ethik deontologisch (Pflichten) Tugenden <?page no="53"?> 53 4.6 Kategorisierung nach der wirtschaftlichen Zielorientierung 4.5.4 Sozialvertragsethik Die Sozialvertragsethik geht davon aus, dass moralische Prinzipien durch eine hypothetische Einigung aller vernünftigen Menschen über eine gerechte Gesellschaftsordnung entstehen. Moral ist hier das Ergebnis einer gegenseitigen Vereinbarung zum beiderseitigen Vorteil. Beispiel Kernfrage: „Welche Gegenleistung schuldet ein Unternehmen der Gesellschaft im Tausch für das Recht, am freien Markt Gewinne erzielen zu dürfen? “ Beispiele sind hier die Gerechtigkeitstheorie nach John Rawls oder die Theorie des Absolutismus nach Thomas Hobbes. 4.5.5 Methodik der angewandten Ethik In praxisnahen Bereichen (unter anderem Medizin, Technik oder Wirtschaft) werden methodische beziehungsweise strukturierte Verfahren zur Entscheidungsfindung genutzt. Beispiel Kernfrage: „Welche Handlungsoption ist in dieser konkreten Situation die moralisch am besten begründete? “ Abb. 4.7: Kategorisierung ethischer Theorien nach der wirtschaftlichen Zielorientierung (eigene Darstellung) Beispielsweise erfolgt in der Bioethik eine Abwägung der vier Grundprinzipien Autonomie, Nicht-Schaden, Wohltun und Gerechtigkeit oder in der Diskursethik nach Jürgen Habermas und Karl-Otto Apel die Lösung ethischer Fragen durch einen rationalen Dialog aller Betroffenen. 4.5.6 Religiös-normative Ansätze Die religiös-normativen Theorien schließlich greifen auf Glaubenstraditionen zurück, beispielsweise sei hier etwa die christliche Sozialethik genannt, die auf die katholische Kirche zurückzuführen ist. 4.6 Kategorisierung nach der wirtschaftlichen Zielorientierung Als letzter ausgewählter Kategorisierungsansatz betrachtet die wirtschaftliche Zielorientierung das (Spannungs-)Verhältnis zwischen Gewinnmaximierung versus Gemeinwohlorientierung (in Anlehnung an Weber, 2024). Wirtschaftliche Zielorientierung Gewinnorientierung Gemeinwohlorientierung Balance Gewinn / Gemeinwohl <?page no="54"?> 54 4 Kategorisierungsansätze für (wirtschafts-) ethische Theorien Hier ergeben sich die in vorangegangener Abbildung 4.7 dargestellten und in den folgenden Abschnitten beschriebenen Varianten. 4.6.1 Gewinnorientierung Am Gewinn orientierte Theorien betrachten Ethik lediglich als Mittel zum Zweck, um den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sicherzustellen. Ethisches Handeln wird als Instrument genutzt, um den Gewinn für die Aktionäre zu maximieren, soziales oder ökologisches Engagement erfolgt nur, wenn es sich positiv auf den Unternehmenswert auswirkt, ethisches Handeln wird auf die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen reduziert, um Strafen oder Reputationsschäden zu vermeiden. Beispiel Kernfrage: „Wie können soziale und ökologische Aktivitäten genutzt werden, um den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens höchstmöglich zu steigern (Gewinnmaximierung)? “ Ein Beispiel für profitorientierte Theorien ist der Shareholder-Value-Ansatz nach Milton Friedman. 4.6.2 Gemeinwohlorientierung Bei diesen Theorien wird die Gewinnorientierung moralischen Werten untergeordnet. Das Ziel des Wirtschaftens ist das Gemeinwohl, gemessen durch Werte wie Menschenwürde, Solidarität und Nachhaltigkeit. Das Unternehmen ist nicht nur den Eigentümerinnen und Eigentümern, sondern allen Interessengruppen (beispielsweise Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Umwelt) verpflichtet. Beispiel Kernfrage: „Wie müssen Wirtschaft und Gesellschaft gestaltet sein, damit sie dem Wohl der Gesamtheit dienen, statt primär Eigeninteressen oder einer reinen Gewinnmaximierung zu folgen? “ Beispiele sind hier der Stakeholder-orientierte Ansatz nach Edward Freeman oder die Verantwortungsethik nach Max Weber und Hans Jonas. 4.6.3 Balance zwischen Gewinn- und Gemeinwohlorientierung Bei diesen Theorien wird versucht, Gewinn- und Gemeinwohlorientierung miteinander zu verbinden. Unternehmen agieren als „gute Bürger“ und übernehmen Verantwortung für öffentliche Anliegen (Corporate Citizenship, CC). Ökonomische, ökologische und soziale Ziele werden ausgewogen berücksichtigt (Triple Bottom Line, Nachhaltigkeit). Faire Regeln für das wirtschaftliche Miteinander werden durch den Dialog zwischen den unterschiedlichen Stakeholdern erarbeitet (beispielsweise Diskurs- <?page no="55"?> Zusammenfassung / Aufgaben 55 ethik nach Jürgen Habermas und Karl-Otto Apel, Ethik der Governance nach Josef Wieland). Beispiel Kernfrage: „Wie kann die ökonomische Rationalität (beispielsweise Profitstreben, Effizienz) mit einer ethisch-praktischen Vernunft (beispielsweise Gerechtigkeit) in Einklang gebracht werden? “ Zusammenfassung Die Ausführungen in diesem Kapitel haben gezeigt, wie vielfältig (wirtschafts-) ethische Ansätze kategorisiert werden können. Die jeweiligen Kernfragen zeigen, dass es im Wesentlichen auf den Blickwinkel ankommt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine logische Sortierung der Theorien in der (Wirtschafts-)Ethik typischerweise - neben der zeitlichen Betrachtung - entweder die Handlungsebenen oder die grundlegende methodische Herangehensweise berücksichtigt. Aufgabe 4.1 Neben den in diesem Kapitel vorgestellten Kategorisierungsansätzen gibt es weitere. Recherchieren Sie (mindestens) zwei weitere Ansätze der Kategorisierung. <?page no="56"?> 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Dieses Kapitel bietet einen ersten Überblick über wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien seit der Moderne (ca. 1800 bis 1945) und inklusive der Gegenwart (seit 1945), die auch heute noch relevant sind. Dabei wird auch anhand von Fallbeispielen aufgezeigt, wie diese Ansätze auch im Zusammenhang mit der Wirtschaft im Allgemeinen beziehungsweise Unternehmen und deren Entscheiderinnen und Entscheider im Speziellen angewendet werden können . Im danach folgenden Kapitel 6 wird dann ein besonderer Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und den dazugehörigen aktuellen wirtschaftsethischen Theorien liegen. Auch der Weg von Nachhaltigkeit hin zu der dazugehörigen schriftlichen Dokumentation wird dort behandelt. Im Kapitel 7 werden die Themen „Digitale Transformation und Wirtschaftsethik“ mit den Schwerpunkten Künstliche Intelligenz (KI) sowie Datenschutz / Datensicherheit im Mittelpunkt stehen. Im Kapitel 8 folgt ein Exkurs „Biotechnologie und Wirtschaftsethik“ als Beispiel für branchenspezifische wirtschaftsethische Theorien. Nach Abschluss dieses Kapitels haben Sie einen Überblick über zentrale (wirtschafts-) ethische Theorien. können Sie diese Theorien einzelnen Kategorien aus Kapitel 4 zuordnen. kennen Sie wesentliche Kritikpunkte an den einzelnen Theorien. sind Sie in der Lage, klassische ethische Ansätze (beispielsweise den Utilitarismus oder die Verantwortungsethik) auf die Wirtschaft zu übertragen. Es gibt einen Kern von wenigen (wirtschafts-)ethischen Theorien, die in der Fachliteratur und in der Forschung regelmäßig behandelt beziehungsweise berücksichtigt werden. Darüber hinaus entstehen jedoch laufend neue und teilweise auch sehr spezialisierte Ansätze, sodass die Zahl der existierenden (wirtschafts-)ethischen Theorien offen, dynamisch und damit auch unübersichtlich bleibt. Bei einer solchen Vielzahl stellt sich automatisch die Frage nach einer möglichst sinnvollen Eingrenzung sowie einer sinnvoll aufgebauten Darstellung. Denn … zum einen hat dieses Buch nicht den Anspruch, jede einzelne (wirtschafts-) ethische Theorie der Vergangenheit oder auch nur jede der Gegenwart darzustellen. zum anderen ist es nicht das Ziel dieses Buchs, jedes kleinste Detail der tatsächlich im Folgenden vorgestellten (wirtschafts-)ethischen Theorien darzustellen. Zu jeder der vorgestellten Theorien gibt es neben der im Folgenden auch jeweils benannten Ursprungsliteratur die unterschiedlichsten Bücher und vielfältige Veröffentlichungen. Vielmehr soll ein Überblick gegeben werden, welche wesentlichen (wirtschafts-) ethischen Theorien die Wirtschaft im Allgemeinen sowie Unternehmen und deren <?page no="57"?> 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) 57 Stakeholder im Speziellen heute beeinflussen und nur teilweise, wie sich diese aus der „jüngeren“ Vergangenheit heraus entwickelt haben. Aus meiner Sicht als Autor erscheint es dabei sinnvoll, sich vorrangig an den drei Ebenen der Wirtschaftsethik aus Abbildung 4.3 zu orientieren und diese in den folgenden Unterkapiteln getrennt voneinander zu vertiefen. Daher wird Abbildung 4.3 hier noch einmal (und unverändert) als Ausgangspunkt für das Kapitel als Abbildung 5.1 dargestellt. Abb. 5.1: Die drei Ebenen der Wirtschaftsethik (eigene Darstellung) Obwohl diese drei Ebenen im Vordergrund stehen werden, lassen sich trotzdem Überschneidungen nicht vermeiden, denn nur beispielsweise gibt es (wirtschafts-)ethische Theorien, die von vornherein nicht einer dieser drei Ebenen zuzuordnen sind, sondern zwei oder sogar alle drei Ebenen betreffen. sind „Verantwortung“, „Gesinnung“ oder „Tugenden“ sowohl für Individuen (Mikroebene), wie auch für Unternehmen (Mesoebene) und natürlich auch in der Gesetzgebung (Makroebene) relevant. Kurz gesagt sind viele wirtschaftsethische Theorien mehrdimensional und nicht ausschließlich einer Ebene zugehörig. 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) Leitend für die folgende Zuordnung zu der Individual(wirtschafts-)-Ethik war durchgehend, dass einzelne handelnde Personen im Vordergrund stehen, beispielsweise die Entscheiderinnen / Entscheider in Unternehmen (auch als Gremium). 5.1.1 Tugendethik nach Aristoteles Ausgangspunkt für dieses Kapitel ist noch einmal, vielleicht ein wenig überraschend, die Tugendethik nach Aristoteles aus der Antike. Diese soll hier nicht noch Ordnungsethik ( Makroebene ) Unternehmensethik (Mesoebene) Individualwirtschaftsethik (Mikroebene) Bezieht sich auf das moralische Handeln einzelner Personen in einer Volkswirtschaft. Zielt darauf ab, moralische Grundsätze jedes Einzelnen wie beispielsweise Ehrlichkeit, Fairness und Verantwortung in den gesamten Wirtschaftskreislauf zu integrieren und Gewissensentscheidungen im Alltag und im Beruf zu ermöglichen. Beschäftigt sich mit den Strukturen, Kulturen und Praktiken innerhalb eines einzelnen Unternehmens, einschließlich der Beziehungen dieses Unternehmens zu internen und externen Akteuren wie beispielsweise Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden oder andere Unternehmen. Analysiert die allgemeinen Rahmenbedingungen und Regeln, die eine Volkswirtschaft braucht, damit moralisches Handeln auch im gesamten Wirtschaftskreislauf möglich und sinnvoll ist. Umfasst auch die Rolle des Staates. <?page no="58"?> 58 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen einmal vorgestellt werden, ein Verweis auf das Unterkapitel 2.1 für die Tugendethik nach Aristoteles im Speziellen sowie auf den Abschnitt 4.5.3 zu Tugendethiken im Allgemeinen soll hier genügen. Auch auf ein Fallbeispiel wird hier verzichtet, anders als bei den dann folgenden (wirtschafts-)ethischen Theorien. Die Tugendethik nach Aristoteles ist allerdings auch heute noch relevant, da sie eine Perspektive auf moralisches Handeln bietet, die weder durch strenge Regeln noch durch reine Folgenkalküle ersetzt werden kann. Trotzdem ist die Tugendethik als normativ einzustufen (siehe Abschnitt 4.3.2) da sie nicht beschreibt, wie Menschen tatsächlich handeln, sondern danach fragt, wie Menschen handeln sollten, um ein gutes und gelingendes Leben zu führen. Während moderne Ethikmodelle häufig versuchen, moralische Entscheidungen über Vorschriften, Prinzipien oder Nutzenabwägungen zu steuern, richtete Aristoteles den Blick auf den Menschen selbst - auf Charakter, Haltung und die Fähigkeit, in konkreten Situationen angemessen zu handeln. Gerade in unserer heutigen komplexen, dynamischen und oft unübersichtlichen Welt ist diese Orientierung an innerer Haltung und praktischer Klugheit auch heute noch von großer Bedeutung, denn Regeln können niemals alle Situationen abdecken. Die Tugendethik setzt genau hier an, indem sie die Entwicklung moralischer Urteilskraft betont - eine Fähigkeit, die Menschen befähigt, in schwierigen Situationen verantwortungsvoll zu entscheiden. Hinzu kommt, dass Aristoteles’ Verständnis von Tugenden wie Mut, Gerechtigkeit, Besonnenheit oder Großzügigkeit erstaunlich gut zu modernen Anforderungen an Führung auch im wirtschaftlichen Zusammenhang passt. In Unternehmen wird heute viel über Integrität, Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit oder Fairness gesprochen - alles Begriffe, die sich unmittelbar als Tugenden verstehen lassen. Die Tugendethik liefert dafür einen theoretischen Rahmen, der erklärt, warum moralisches Verhalten nicht allein durch äußere Vorgaben entsteht, sondern durch die kontinuierliche (Weiter-)Entwicklung persönlicher Haltungen. Sie verbindet damit Ethik und Persönlichkeitsbildung auf eine Weise, die in modernen Debatten über Führung, Unternehmenskultur und professionelle Verantwortung wieder stark an Bedeutung gewonnen hat. Schließlich ist die Tugendethik auch deshalb aktuell, weil sie Ethik nicht als abstrakte Theorie, sondern als lebenspraktische Aufgabe versteht. Aristoteles betonte, dass Tugenden durch Übung, Erfahrung und Reflexion entstehen - ein Gedanke, der gut zu heutigen Konzepten passt. In einer Zeit, in der Unternehmen zunehmend Wert auf Kultur, Haltung und verantwortungsvolle Entscheidungsprozesse legen, bietet die Tugendethik ein Fundament dafür, wie moralische Kompetenz aufgebaut und gepflegt werden kann (in Anlehnung an Hähnel, 2021, S. 3ff.). 5.1.2 Hypothetischer und kategorischer Imperativ sowie praktische Vernunft nach Immanuel Kant Der Übergang zwischen der Moderne und der Gegenwart wird durch den hypothetischen und den kategorischen Imperativ sowie die praktische Vernunft nach dem deutschen Philosophen Immanuel Kant (1724 -1804) geprägt. <?page no="59"?> 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) 59 Kants Werke sind die Grundlage für viele spätere (wirtschafts-)ethische Theorien. Die Ansätze nach Kant gehören zu der deontologischen Ethik (Pflichtenethik, siehe Abschnitt 4.5.2) und haben normativen Charakter (siehe Abschnitt 4.3.2). In Kants Werk „Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ aus dem Jahr 1785 geht es vorrangig um den hypothetischen und kategorischen Imperativ als universale Ethik (Kant, 1785 / Neuauflage 2016). In seinem Werk „Kritik der praktischen Vernunft“ aus dem Jahr 1788 (Kant, 1788 / Neuauflage 2016) entwickelte Kant den kategorischen Imperativ weiter und behandelte die praktische Vernunft. Die folgenden Ausführungen orientieren sich an diesen Ursprungswerken von Kant sowie an Höffe (2023, S. 67ff.). Hypothetischer Imperativ nach Immanuel Kant Ausgangspunkt für den im folgenden Abschnitt folgenden kategorischen Imperativ ist der sogenannte hypothetische Imperativ , der bei Kant ein bedingtes Gebot für den beabsichtigten Sollzustand war. Er gilt also nur dann, wenn man ein bestimmtes Ziel damit verfolgt. Die Struktur des hypothetischen Imperativs ist eine „Wenn-dann-Beziehung“, beispielsweise „Wenn du X willst, dann sollst du Y tun.“ Die Handlung ist also nicht an sich gut, sondern nur Mittel zu einem bereits ausgewählten Zweck. Daher kann der hypothetische Imperativ keine Grundlage für moralische Pflichten sein, weil er immer von den individuellen Wünschen einzelner Menschen abhängt. Kant unterschied technische Imperative (wie man ein beliebiges Ziel erreicht) und pragmatische Imperative (wie man Glück anstrebt). Kategorischer Imperativ nach Immanuel Kant Der kategorische Imperativ nach Kant gilt gegenüber dem im vorherigen Abschnitt beschriebenen hypothetischen unbedingt (kategorisch), ausschließlich um seiner selbst willen und ohne Bezug auf die persönlichen Ziele oder Wünsche von einzelnen Menschen. Nach Kant ist nur der kategorische Imperativ geeignet, um ein gutes und moralisches Leben zu führen. Kant fasste den kategorischen Imperativ in unterschiedlichen Formulierungen zusammen; die beiden wesentlichen sind: Formel des universellen Gesetzes „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ <?page no="60"?> 60 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Das bedeutet, dass eine Handlung nur dann moralisch richtig ist, wenn sie von jedem vernünftigen Menschen als allgemeines Gesetz anerkannt werden könnte. Formel der Menschheit als Zweck an sich „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ Der Schwerpunkt in dieser Formulierung liegt auf der praktischen Handlung im Alltag, in dem man die Würde und den Wert Anderer respektiert und sie nicht bloß für eigene Zwecke ausnutzt. Der kategorische Imperativ richtet sich also auf die Allgemeingültigkeit moralischer Prinzipien und die Achtung vor der Würde jedes einzelnen Menschen. Der kategorische Imperativ nach Immanuel Kant wird noch einmal in dem folgenden Video dargestellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=Lf0xUydteHM (PhiloGramm, 2020c) Praktische Vernunft nach Immanuel Kant Während der kategorische Imperativ nach Kant die theoretische Grundlage von Vernunft umfasst, bestimmt seine praktische Vernunft das menschliche Handeln durch moralische Prinzipien - also zu entscheiden, was wir tun sollten. Die praktische Vernunft ist die Quelle des moralischen Gesetzes und Grundlage unserer Freiheit. Nach Kant wird die praktische Vernunft wie folgt beschrieben: „Ein jedes Ding in der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien zu handeln, oder einen Willen.“ sowie „Denn reine, an sich praktische Vernunft ist hier unmittelbar gesetzgebend.“ Dies bedeutet, dass die Vernunft aus sich selbst heraus bereits moralische Gesetze hervorbringen kann, ohne auf äußere Erfahrungen oder persönliche Wünsche angewiesen zu sein. Die Freiheit des Willens ist dabei eine notwendige Voraussetzung. Die praktische Vernunft nach Immanuel Kant wird, auch in Abgrenzung zu einer theoretischen Vernunft, in dem folgenden Video dargestellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=k5bVzJOR9AM (Göbel, 2023) Kategorischer Imperativ und praktische Vernunft können auch heute noch als Grundlage genutzt werden, um das Verhalten von handelnden Personen in Unternehmen (Entscheiderinnen und Entscheider - auch als Gremium, aber auch einzelne Mitarbeitende) aus einer moralischen Perspektive heraus zu bewerten. <?page no="61"?> 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) 61 Kritik an den Ansätzen von Immanuel Kant Trotz der auch heute noch anhaltenden Bedeutung gab und gibt es an den Ansätzen von Immanuel Kant auch Kritik, die in der folgenden Tabelle 5.1 dargestellt ist. Diese Kritik war letztendlich auch wesentlicher Treiber für Weiterentwicklungen im 19. und 20. Jahrhundert in verschiedenen Dimensionen und mit unterschiedlichen Vertretern. Deren Theorien bauten auf den Ideen von Kant auf, erweiterten diese oder standen in direktem Gegensatz. Auf die wesentlichen, auf den Ansätzen von Kant aufbauenden Theorien wird im weiteren Verlauf eingegangen. Tab. 5.1: Kritik an den Ansätzen von Immanuel Kant (eigene Darstellung in Anlehnung an Widmann, 2024) Kritik an den Ansätzen von Immanuel Kant Formalismus zu abstrakt, mangelnde Berücksichtigung von Kontext, Emotion und Lebenswelt Rigorismus unflexibel, Konsequenzen werden vernachlässigt, starre Pflichterfüllung Abstraktionsgrad Alltagsmoral und Menschenbeziehungen werden außer Acht gelassen Maximenkonflikte Schwierigkeiten bei widersprüchlichen Pflichten, unzureichende Konfliktlösungsvorschläge Wille statt Folgen Der Wille zum Guten allein zählt für die Bewertung einer Handlung, ob diese moralisch ist. Die Auswirkungen beziehungsweise die Folgen aus einer Handlung bleiben unberücksichtigt. Fallbeispiel hypothetischer und kategorischer Imperativ, praktische Vernunft Beispiel 5.1 Ein Mitarbeiter in einem Beratungsunternehmen fühlt sich während eines Projekts erschöpft und möchte ein verlängertes Wochenende zur Erholung nutzen. Er überlegt, sich krankzumelden, obwohl er nicht krank ist. Niemand würde es merken, und das Projektteam könnte die Arbeit vermutlich auffangen. Möchte er nach dem Prinzip des kategorischen Imperativs entscheiden, beginnt er zuerst mit dem hypothetischen Imperativ in einer „Wenn-dann-Formulierung“: „Wenn ich eine Pause brauche, dann darf ich mich auch ohne Krankheit krankmelden“ oder vereinfacht „Wenn ich eine Pause brauche, dann darf ich lügen“. Würde diese Maxime allgemeines Gesetz im Sinne des kategorischen Imperativs, könnten Arbeitgeber niemandem mehr vertrauen und das gesamte System der Krankmeldungen würde in sich zusammenbrechen. Eine solche Welt kann der Mitarbeiter nicht wollen. Zudem würde er seine Kolleginnen und Kollegen als bloßes Mittel benutzen, weil er ihnen zusätzliche Arbeit aufbürdet und sich selbst entlastet (praktische Vernunft). Er entscheidet sich daher, ehrlich zu bleiben und stattdessen regulär Urlaub zu beantragen. <?page no="62"?> 62 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen 5.1.3 Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mill Der Utilitarismus, der zu der teleologischen Ethik (Folgenethik, siehe Abschnitt 4.5.1) gehört und normativen Charakter hat (siehe Abschnitt 4.3.2), da er Handlungsanweisungen und Bewertungsmaßstäbe für moralisch richtiges Verhalten liefert, ist bis heute eine der einflussreichsten (wirtschafts-)ethischen Theorien. Er verbindet eine klar nachvollziehbare Grundidee - die Maximierung des Wohlergehens für möglichst viele Menschen - mit unterschiedlichen theoretischen Ausprägungen und praktischen Anwendungen. Während bei Immanuel Kants kategorischen Imperativ der (gute) Wille der Handelnden für die Bewertung einer Handlung im Vordergrund stand, sind es beim Utilitarismus die Folgen, die aus einer Handlung heraus resultieren. Bis heute prägt der Utilitarismus Debatten über globale Gerechtigkeit, Tierethik, Klimapolitik und die moralische Bewertung wirtschaftlicher und politischer Entscheidungen. Spätestens das Fallbeispiel am Ende dieses Abschnitts zeigt deutlich, dass der Utilitarismus als klassische ethische Theorie auch in der Wirtschaft beziehungsweise von Entscheiderinnen / Entscheidern in Unternehmen genutzt werden kann. Utilitarismus nach Jeremy Bentham Der klassische Utilitarismus wurde maßgeblich durch den englischen Philosophen, Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham (1748 - 1832) geprägt, der als sein eigentlicher Begründer gilt. In seinem Werk „ Introduction to the Principles of Morals and Legislation“ von 1789 (Bentham, 1789/ 2017) formulierte er das „Prinzip des größten Glücks“: „Handle so, dass die Folgen deiner Handlung für das Wohlergehen aller Betroffenen optimal sind.“ Oder verkürzt in der bekannteren Formulierung „Das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl (von Menschen).“ Bentham verstand Glück als Lust und die Abwesenheit von Schmerz. Um moralische Entscheidungen rational zu begründen, entwickelte er das sogenannte hedonistische Kalkül, das Faktoren wie Intensität, Dauer, Gewissheit oder Ausdehnung eines Lust- oder Schmerzempfindens berücksichtigt ( Hedonistisches Prinzip ). Seine Ethik war und ist radikal, denn jeder Mensch zählt gleich viel ( Universalistisches Prinzip ), und die moralische Bewertung richtet sich ausschließlich nach den Folgen einer Handlung ( Konsequenzenprinzip ). Dabei wird von jedem Menschen gefordert, dass er den Nutzen einer Handlung und dessen Folge für sich bewertet ( Utilitätsprinzip ). Nutzen stellt bei dieser Bewertung die Freude des Menschen dar. Leid sind die Kosten, die er aufbringt, um dieses Ziel zu erreichen. <?page no="63"?> 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) 63 Nur wenn saldiert mehr Freude als Leid entsteht, ist eine Entscheidung als moralisch korrekt anzusehen. Die vier vorab erklärten Prinzipien zeigt noch einmal folgende Abbildung 5.2. Abb. 5.2: Die vier Prinzipien des Utilitarismus (BWL-Lexikon, n. d.a) Bentham wandte seine Theorie auf konkrete gesellschaftliche Probleme wie das Gefängniswesen, die Armenfürsorge oder Rechtsreformen an. Der schottische Philosoph, Historiker und Ökonom James Mill (1773 - 1836), trug als enger Weggefährte Benthams wesentlich zur Verbreitung des utilitaristischen Denkens bei. Er betonte die Bedeutung von Erziehung und sozialen Institutionen, um eine Gesellschaft zu schaffen, in der das größtmögliche Glück erreichbar wird. Sein Einfluss lag weniger in theoretischen Beiträgen als vielmehr in der systematischen Popularisierung und politischen Anwendung utilitaristischer Grundsätze (in Anlehnung an Eggleston & Miller, 2014, S. 38ff.). Utilitarismus nach John Stuart Mill Eine entscheidende Weiterentwicklung erfuhr der Utilitarismus durch den englischen Philosophen, Ökonom, Politiker und Sozialreformer John Stuart Mill (1806 - 1873), der in seinem Werk „ Utilitarianism“ von 1861 (Mill, 1861/ 2006) eine differenziertere und philosophisch anspruchsvollere Version der Theorie vorlegte. J. S. Mill kritisierte Benthams rein quantitativen Hedonismus und führte eine qualitative Unterscheidung von Freuden ein. Geistige und moralische Freuden seien höherwertig als rein körperliche. Menschen, die beide Arten kennen, würden die höheren Freuden stets bevorzugen. <?page no="64"?> 64 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Darüber hinaus verband J. S. Mill den Utilitarismus mit einem starken Freiheitsbegriff. Individuelle Freiheit sei nicht nur ein politisches Ideal, sondern eine Voraussetzung für persönliches und gesellschaftliches Glück. J. S. Mill näherte sich zudem dem späteren Regelutilitarismus an, indem er betonte, dass stabile moralische Regeln langfristig zu größerem Nutzen führen als rein einzelfallbezogene Entscheidungen (in Anlehnung an Eggleston & Miller, 2014, S. 61ff.). Utilitarismus Weiterentwicklungen Im 20. Jahrhundert entstanden verschiedene Weiterentwicklungen des Utilitarismus (in Anlehnung an Eggleston & Miller, 2014, S. 103ff.). Der Regelutilitarismus , vertreten unter anderem durch John Harsanyi oder Richard Brandt, argumentiert, dass nicht einzelne Handlungen, sondern allgemeine Regeln moralisch bewertet werden sollten. Regeln sind dann richtig, wenn ihre allgemeine Befolgung den größtmöglichen Nutzen erzeugt. Der Präferenzutilitarismus , vertreten unter anderem durch Peter Singer, löste sich vom hedonistischen Glücksbegriff und versteht moralisches Handeln als Erfüllung der Präferenzen aller Betroffenen (universalistisches Prinzip). Diese Variante ist besonders einflussreich in der Tierethik und in globalen Gerechtigkeitsdebatten. Eine weitere Strömung ist der negative Utilitarismus , etwa nach Karl Popper, der die Minimierung von Leid stärker gewichtete als die Maximierung von Glück. Im 21. Jahrhundert hat der Utilitarismus zudem eine praktische Ausprägung im effektiven Altruismus gefunden, einer Bewegung, die versucht, mit wissenschaftlichen Methoden herauszufinden, wie man mit begrenzten Ressourcen möglichst viel Gutes bewirken kann. Kritik am Utilitarismus Trotz seiner Attraktivität und Aktualität wird auch der Utilitarismus immer wieder kritisiert (in Anlehnung an Smart & Williams, 1973, S. 77ff.). Ein wesentlicher Aspekt betrifft dabei Fragen der Gerechtigkeit, denn in bestimmten Situationen könnte die Maximierung des Gesamtnutzens dazu führen, dass individuelle Rechte von Menschen verletzt werden. Auch die Messbarkeit von Glück oder Leid ist problematisch, … … ebenso wie die Unsicherheit, welche zukünftigen Folgen heutige Entscheidungen haben könnten. Da der Utilitarismus von Individuen verlangt, stets den größtmöglichen Nutzen zu erzeugen, kann er darüber hinaus Menschen moralisch überfordern. Fallbeispiel Utilitarismus Beispiel 5.2 Während der Corona-Pandemie produzierten einige große Impfstoffhersteller erstmalig hochwirksame mRNA-Impfstoffe. Diese Unternehmen besaßen Patente, die ihnen exklusive Produktionsrechte sicherten. Gleichzeitig hatten viele Länder des globalen Südens kaum Zugang zu <?page no="65"?> 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) 65 Impfstoffen, weil sie entweder zu teuer waren oder nicht in ausreichender Menge geliefert werden konnten. Internationale Organisationen forderten daher, die Patente zeitweise freizugeben, damit auch andere Hersteller die Impfstoffe hätten produzieren können. Die Unternehmen argumentierten dagegen, dass Patente notwendig seien, um Innovationen zu finanzieren und die Qualität der Produktion zu sichern. Aus utilitaristischer Sicht stellt sich die Frage, welche Entscheidung den größtmöglichen Gesamtnutzen erzeugt hätte. Die Freigabe der Patente hätte es ermöglicht, die weltweite Impfstoffproduktion massiv zu erhöhen. Dadurch hätten Infektionen, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle weltweit deutlich reduziert werden können. Eine schnellere globale Durchimpfung hätte zudem das Risiko neuer Virusvarianten verringert, die auch für bereits geimpfte Länder gefährlich hätten werden können. Der Nutzen hätte also Millionen von Menschen betroffen und globale Auswirkungen auf Gesundheit, Wirtschaft und gesellschaftliche Stabilität gehabt. Demgegenüber standen Nachteile für die Impfstoffhersteller, etwa geringere Gewinne und (möglicherweise) ein schwächerer Anreiz für zukünftige Forschung. Aus utilitaristischer Perspektive wogen diese Nachteile jedoch weniger schwer als der enorme Nutzen, der durch eine breitere Impfstoffverfügbarkeit entstanden wäre. Die Maximierung des Wohlergehens aller Betroffenen sprach daher klar für eine zeitlich begrenzte Patentfreigabe. Nach utilitaristischer Abwägung wäre die Freigabe der Impfstoffpatente moralisch gerechtfertigt gewesen, weil sie das größtmögliche Wohl (beziehungsweise das kleinstmögliche Unglück) für die größtmögliche Zahl von Menschen erzeugt hätte - sowohl kurzfristig durch die Rettung von Menschenleben als auch langfristig durch die Eindämmung der Pandemie. Aber auch für die Fallbeispiele aus dem Unterkapitel 3.3 kann der Utilitarismus herangezogen werden, denn bei den Entscheidungen zu den Szenarien der Moral Machine könnte ein Kriterium die reine Anzahl der Überlebenden sein - unabhängig davon, um wen es sich bei den Überlebenden handelt. bei Lebensmittelkonzernen kann eine konsequente Ausrichtung auf eine gesunde Ernährung eine verbesserte Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (hier von Kindern und Jugendlichen) bedeuten. bei dem Personalabbau der Robert Bosch GmbH kann die Sozialverträglichkeit für möglichst viele Mitarbeitende eine Rolle spielen. Lediglich bei dem Fallbeispiel zu Facebook ist die Situation nicht ganz so einfach, denn hier ist der erste Kritikpunkt zum Utilitarismus besonders relevant - ist es wirklich gerecht, wenn die Zufriedenheit vieler Nutzenden (und damit auch von denen mit beispielsweise beleidigenden oder diskriminierenden Beiträgen) dazu führt, dass individuelle Rechte von Menschen verletzt werden? Der Utilitarismus nach John Stuart Mill wird noch einmal in dem folgenden Video dargestellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=Z0bxZNb6u28&t=13s (Die Merkhilfe, 2015) <?page no="66"?> 66 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen 5.1.4 Gesinnungsethik nach Max Weber Die Gesinnungsethik nach dem deutschen Philosophen, Soziologen, Nationalökonom und Juristen Max Weber (1864 - 1920) ist ein zentraler Bestandteil seiner Unterscheidung zwischen zwei Formen ethischer Orientierung im Handeln, der Gesinnungsethik und der im nächsten Abschnitt folgenden Verantwortungsethik. Weber entwickelte diese beiden Begriffe als idealtypische Haltungen der unterschiedlichsten Akteure im politischen Kontext, stellte diese in seinem Vortrag „Politik als Beruf“ aus dem Jahr 1919 (Weber, 1919/ 2010) vor und führte die Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik ein. Die Gesinnungsethik beschreibt eine Haltung, bei der die subjektiv bewertete moralische Qualität („moralische Reinheit und Prinzipientreue“) von Handlungen unterschiedlicher Akteure ausschließlich aus der inneren Überzeugung, der Absicht und der moralischen Reinheit des Handelnden abgeleitet wird. Entscheidend ist nicht, welche Folgen eine Handlung tatsächlich hervorbringt, sondern ob sie aus einer „richtigen“ Gesinnung heraus erfolgt. Die Gesinnungsethik ist damit - wie bereits die Ansätze nach Kant - eine deontologische Ethik (Pflichtenethik, siehe Abschnitt 4.5.2) und hat normativen Charakter (siehe Abschnitt 4.3.2) da sie vorschreibt, Handlungen anhand ihrer zugrunde liegenden Absichten oder prinzipiellen Regeln zu bewerten. Die Gesinnungsethik ist ein unverzichtbarer Bestandteil moralischer Integrität, wird jedoch erst in Verbindung mit der Verantwortungsethik zu einer tragfähigen Grundlage für politisches und gesellschaftliches Handeln. Dabei kann sie ohne weiteres auch im wirtschaftlichen Kontext genutzt werden. Für Weber handelte der gesinnungsethisch orientierte Mensch nach festen Prinzipien, die er als unbedingt gültig betrachtete. Er folgt moralischen Normen, religiösen Geboten oder persönlichen Überzeugungen, ohne diese an den realen Konsequenzen seines Handelns zu messen. Ein klassisches Beispiel ist die christliche Haltung: „Der Christ handelt recht und überlässt die Folgen Gott.“ Diese Denkweise verdeutlicht, dass die Verantwortung für die Folgen nicht beim Handelnden selbst gesehen wird, sondern bei höheren Instanzen. Der gesinnungsethische Mensch fühlt sich verpflichtet, das moralisch Richtige zu tun, selbst wenn dies negative oder unerwünschte Folgen nach sich zieht. Die Reinheit der Absicht steht über der Zweckmäßigkeit. Weber betonte, dass diese Haltung insbesondere in religiösen oder idealistischen Kontexten verbreitet ist, in denen moralische Prinzipien als absolut gelten. Der gesinnungsethische Mensch lehnt es ab, moralische Kompromisse einzugehen <?page no="67"?> 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) 67 oder seine Überzeugungen an die Realität politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Machtverhältnisse anzupassen. Weitere wesentliche Vertreter der Gesinnungsethik waren Max Scheler und Ernst Troeltsch, auf deren Varianten hier jedoch nicht weiter eingegangen wird. Kritik an der Gesinnungsethik Weber selbst sah es als moralisch verwerflich an, das „Gute“ zu relativieren, um bestimmte Ziele zu erreichen. Gleichzeitig birgt die Gesinnungsethik nach Weber die Gefahr, dass Handelnde die Verantwortung für die tatsächlichen Folgen des Handelns ausblenden. Wenn eine gut gemeinte Handlung schädliche Konsequenzen hat, sieht der Gesinnungsethiker die Schuld nicht bei sich, sondern bei der „Welt“, den „Umständen“ oder den „Anderen“, die seine moralischen Prinzipien nicht teilen. Weber kritisierte diese Haltung nicht pauschal, aber er wies darauf hin, dass sie insbesondere im politischen Handeln problematisch werden kann. Politik war für ihn ein Bereich, in dem Entscheidungen immer reale Folgen für andere Menschen haben und in dem Macht, Konflikte und Kompromisse unvermeidlich sind. Wer in der Politik ausschließlich gesinnungsethisch handelt, läuft Gefahr, moralisch reine, aber praktisch folgenlose oder sogar schädliche Entscheidungen zu treffen. Weber beschrieb dies als eine Form der „ethischen Selbstentlastung“, bei der der Handelnde sich moralisch gut fühlt, aber die Verantwortung für die Konsequenzen verweigert. Trotz dieser eigenen Kritik erkannte Weber an, dass die Gesinnungsethik eine wichtige moralische Ressource darstellt. Sie verkörpert Integrität, Prinzipientreue und die Bereitschaft, für Überzeugungen einzustehen. Ohne gesinnungsethische Elemente, so Weber, würde politisches Handeln zynisch und rein machtorientiert. Fallbeispiel Gesinnungsethik Beispiel 5.3 Eine Filialleiterin eines großen Supermarktunternehmens ist fest davon überzeugt, dass Produzenten in Entwicklungsländern fair bezahlt werden müssen. Für sie ist es ein moralisches Prinzip, dass Arbeit niemals ausgebeutet werden darf. Als sie das Sortiment ihrer Filiale überarbeitet, entscheidet sie sich, ausschließlich fair gehandelte Schokolade ins Regal zu nehmen - obwohl diese teurer ist, sich schlechter verkauft und die Filiale dadurch geringere Umsätze erzielen wird. Ihre Entscheidung beruht nicht auf einer Analyse der wirtschaftlichen Folgen, sondern auf ihrer inneren Überzeugung, dass nur Produkte verkauft werden dürfen, die unter gerechten Bedingungen hergestellt wurden. Selbst als die Verkaufszahlen sinken und die Geschäftsführung sie darauf hinweist, dass die Filiale dadurch ihre Zielvorgaben verfehlt, bleibt sie bei ihrer Haltung. Für sie zählt allein die moralische Reinheit der Absicht, Ausbeutung darf niemals unterstützt werden. Negative wirtschaftliche Konsequenzen betrachtet sie nicht als ihre Verantwortung, sondern als unvermeidliche Folge eines moralisch richtigen Handelns. <?page no="68"?> 68 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Das Beispiel zeigt, dass (auch laut Weber) erst im Zusammenspiel mit der Verantwortungsethik eine reife, reflektierte Haltung entsteht, die sowohl moralische Prinzipien ernst nimmt als auch die Folgen des Handelns verantwortet. Weber betonte, dass ein „reifer Mensch“ die moralische Überzeugung der Gesinnungsethik und die nüchterne Folgenabschätzung der nun folgenden Verantwortungsethik in sich vereinen muss. Der Abschnitt zu der Verantwortungsethik nach Max Weber endet mit einem Video zu seiner Gesinnungs- und Verantwortungsethik. 5.1.5 Verantwortungsethik nach Max Weber und Hans Jonas Der Begriff der Verantwortungsethik wurde maßgeblich von zwei Denkern geprägt, die ihn jedoch in unterschiedlichen Kontexten verwendeten. Während Max Weber den Begriff im politischen Kontext als Gegenstück zu seiner Gesinnungsethik etablierte, baute ihn Hans Jonas zu einem fundamentalen Konzept der modernen Umwelt- und Zukunftsphilosophie aus. Beide Theorien sind der teleologischen Ethik (Folgenethik, siehe Abschnitt 4.5.1) zuzuordnen. haben sowohl deskriptiven als auch normativen Charakter (siehe Abschnitte 4.3.1 und 4.3.2). Deskriptiv in der Beobachtung, dass Menschen Entscheidungen treffen und normativ in ihrer Forderung, die (oft langfristigen) Folgen dieser Entscheidungen zu berücksichtigen und Verantwortung dafür zu übernehmen. Verantwortungsethik nach Max Weber Wie bereits im Abschnitt 5.1.4 geschrieben, führte Max Weber das Begriffspaar Gesinnungsethik und Verantwortungsethik in seinem Vortrag „Politik als Beruf“ ein. Vertreterinnen und Vertreter der Verantwortungsethik fragen nicht nur: „Was ist moralisch richtig? “ (Gesinnungsethik), sondern auch: „Welche realen Konsequenzen hat mein Handeln - und kann ich diese Konsequenzen verantworten? “ (Verantwortungsethik). Weber betonte, dass Verantwortungsethik nicht bedeutet, ohne Werte oder moralische Überzeugungen zu handeln. Vielmehr ging es für ihn darum, moralische Prinzipien mit einer realistischen Einschätzung der Welt zu verbinden. Verantwortungsethikerinnen und -ethiker übernehmen Verantwortung für die voraussehbaren Folgen ihres Handelns und ziehen sich nicht (wie bei der Gesinnungsethik) darauf zurück, dass sie „das Richtige“ getan haben und der Rest „Gottes Wille“ sei. In der Politik bedeutet dies, dass Handelnde die Konsequenzen ihres Handelns verantworten müssen - auch wenn diese Konsequenzen moralisch ambivalent sind. Weber sprach hier vom „ethischen Paradox der Politik“ - politisches Handeln erfordert oft Entscheidungen, die moralisch belastet sind, weil sie mit Macht, Zwang oder Kompromissen verbunden sind. Verantwortungsethik ist daher eine Ethik der Abwägung. <?page no="69"?> 5.1 Individual(wirtschafts)-Ethik (Mikroebene) 69 Weber sah beide Ethiken nicht als Gegensätze, die sich ausschließen. Vielmehr betonte er, dass ein reifer Mensch beide Haltungen in sich vereinen muss - die Leidenschaft und Überzeugung der Gesinnungsethik und die nüchterne Abwägung der Verantwortungsethik. Dennoch machte er klar, dass in der politischen Praxis die Verantwortungsethik Vorrang haben muss, weil Politik immer mit Macht und Folgen verbunden ist. Wie bereits bei der Gesinnungsethik angemerkt, hatte Weber die Verantwortungsethik auf die Politik ausgerichtet. Die Prinzipien sind aber ohne weiteres auch auf die Wirtschaft im Allgemeinen und auf Entscheiderinnen und Entscheider in Unternehmen (auch als Gremium) im Speziellen anwendbar. In dem folgenden Video werden die Gesinnungsethik nach Max Weber aus dem vorherigen Abschnitt sowie die von ihm entwickelte Verantwortungsethik noch einmal vor- und gegenübergesellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=Li6ZlUzP3d8 (StudioEinfach - Wissen, das Klick macht, 2025) Das Prinzip Verantwortung nach Hans Jonas Das „Prinzip Verantwortung“ des deutsch-amerikanischen Philosophen und Religionshistorikers Hans Jonas (1903 - 1993), auch von ihm selbst „Zukünftigkeitsethik“ genannt, wurde erstmals 1979 veröffentlicht ( Jonas, 1979/ 2020) und gilt als eine der einflussreichsten Ethiken des technologischen Zeitalters. Jonas entwickelte darin eine völlig neue Form der Verantwortungsethik, die auf die tiefgreifenden Veränderungen reagierte, welche moderne Technik für Mensch und Natur mit sich bringt. Während Max Weber Verantwortungsethik als politische Haltung verstand, machte Jonas sie zum ethischen Fundament einer technologischen Zivilisation, deren Macht die Bedingungen menschlichen Lebens selbst bedrohen kann. Ausgangspunkt seiner Überlegungen war die Erkenntnis, dass die technischen Möglichkeiten des Menschen eine historische Zäsur darstellten. Denn erstmals in der Geschichte konnte (und kann bis heute) menschliches Handeln die Existenz der Menschheit selbst gefährden - etwa durch Atomwaffen oder die Zerstörung der Biosphäre. Diese neuartige Reichweite menschlicher Macht verlangte nach einer Ethik, die nicht mehr nur auf das unmittelbare Handeln zwischen Individuen, sondern auch auf langfristige, globale und irreversible Folgen ausgerichtet ist. Jonas argumentierte, dass traditionelle ethische Theorien auf Situationen zugeschnitten waren, in denen Handlungen überschaubare Konsequenzen hatten und sich im Nahbereich abspielten. Sie kannten weder eine Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen noch gegenüber der gesamten Natur, weil frühere Gesellschaften schlicht nicht über die technischen Mittel verfügten, um globale oder langfristige Schäden anzurichten. Mit der modernen Technik hatte sich jedoch die „räumliche und zeitliche Reichweite“ menschlichen Handelns radikal erweitert. Was heute getan wird, kann erst in Jahrzehnten oder Jahrhunderten Folgen zeigen - und diese Folgen können irreversibel <?page no="70"?> 70 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen sein (darauf wird im Kapitel 8 zur Biotechnologie noch einmal eingegangen). Daraus entwickelte Jonas seinen neuen Imperativ: „Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden.“ Dieser Imperativ ist bewusst als Gegenentwurf zu Kants kategorischem Imperativ formuliert. Während Kant auf die universalisierbare Form des Handelns im Hier und Jetzt abzielte, richtete Jonas den Blick auf die Zukunft und die Erhaltung der Menschheit. Ethik wurde damit zu einer vorausschauenden, präventiven Disziplin. Zentral ist dabei die von Jonas formulierte „ Heuristik der Furcht “ - Angesichts der potenziell katastrophalen Folgen moderner Technik müsse der Mensch im Zweifel vom schlimmstmöglichen Szenario ausgehen, um Schaden abzuwenden. Furcht ist hier nicht lähmende Angst, sondern ein moralischer Erkenntnismodus. Sie sensibilisiert für Gefahren, die rational schwer zu erfassen sind, aber existenziell bedeutsam sein können. Jonas forderte daher eine Ethik der Selbstbegrenzung, des Schutzes und der Bewahrung - eine Ethik, die nicht Fortschritt um jeden Preis verfolgt, sondern die Bedingungen menschlichen Lebens sichert (in Anlehnung an Michelis, 2021, S. 119ff.). In dem folgenden Video wird das Prinzip Verantwortung nach Hans Jonas noch einmal vorgesellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=CXUHy7gFyAs (Ethik-Abi by BOE, 2022) Kritik an der Verantwortungsethik Die Verantwortungsethik ist heute noch einflussreich - aber auch sie wird, ebenfalls bis heute, kritisiert. Das gilt sowohl für die klassische Form von Max Weber als auch für die technologisch-zukunftsorientierte Variante von Hans Jonas. Dabei gibt es sowohl individuelle Kritik an der jeweiligen Theorie als auch die in Tabelle 5.2 folgende, für beide Theorien gleichermaßen geltende. Tab. 5.2: Ansatzübergreifende Kritik an der Verantwortungsethik (eigene Darstellung in Anlehnung an Lin, 2003 sowie Ohly, n. d.) Kritik an der Verantwortungsethik Fehlende Operationalisierbarkeit Beide Theorien geben keine klaren Kriterien, wie Verantwortung praktisch zu bestimmen ist. Überforderung des Individuums Sowohl Webers politische Verantwortung als auch Jonas’ Zukunftsverantwortung können moralisch überfordernd wirken. Gefahr der Instrumentalisierung Verantwortungsethik kann leicht zur Rechtfertigung von Entscheidungen genutzt werden, die im Namen eines höheren Gutes getroffen werden. Spannung zwischen Moral und Macht Beide Ansätze ringen mit der Frage, wie moralisches Handeln in einer Welt der Macht möglich ist. Beide bleiben hier ambivalent. <?page no="71"?> 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene) 71 Fallbeispiel Verantwortungsethik Individuell wird beispielsweise an Webers Ansatz eine zu starke Nähe zum Utilitarismus kritisiert. Die „Heuristik der Furcht“ in dem Ansatz von Jonas wiederum verlangt als individuelles Beispiel für Kritik, dass im Zweifel vom schlimmstmöglichen Szenario auszugehen sei. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine Ethik, die Innovation hemmt und zu übermäßiger Vorsicht führt (Lin, 2003). Hier sei auf die Fallbeispiele für ethische Dilemmata im Unterkapitel 3.3 hingewiesen, von denen sich drei mit der Verantwortung von Unternehmen beziehungsweise mit der Verantwortung von Entscheiderinnen und Entscheidern in Unternehmen befassen. 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene) Leitend für die folgende Zuordnung zu der Unternehmensethik - und damit in Abgrenzung zu der Individual(wirtschafts-)Ethik - war durchgehend, wenn die (wirtschafts-)ethische Theorie das Unternehmen als Ganzes betrifft und es nicht um einzelne handelnde Personen wie beispielsweise die Entscheiderinnen / Entscheider in Unternehmen (auch als Gremium) geht. Trotzdem bleibt auch hier noch einmal festzuhalten, dass dieses Kriterium keine gänzlich saubere Zuordnung ermöglicht. Auch sei anfangs noch einmal daran erinnert, dass im folgenden Kapitel 6 auf Wirtschaftsethik im Zusammenspiel mit Nachhaltigkeit eingegangen wird. Dazu gehören beispielsweise auch die der Unternehmensethik (Mesoebene) zuzurechnende Corporate Social Responsibility (CSR) oder auch das Corporate Citizenship (CC) sowie das Wertemanagement (inklusive Wertemanagementsystem und Code of Conduct). 5.2.1 Integritätsethik und Ethik der Governance nach Josef Wieland Die Integritätsethik des deutschen Wirtschaftsethikers Josef Wieland (*1951) und die ebenfalls von ihm entwickelte Ethik der Governance gehören eng zusammen, bauen aufeinander auf und werden daher auch in diesem Abschnitt gemeinsam behandelt. Während die Integritätsethik Wielands der ethische Rahmen dafür ist, wie Unternehmen Integrität als normatives Organisationsprinzip entwickeln sollten, geht es bei der Ethik der Governance um die praktische Umsetzung als anwendungsorientierte Weiterentwicklung der Integritätsethik. Die Integritätsethik hat normativen Charakter (siehe Abschnitt 4.3.2) mit integrierenden Elementen (siehe Abschnitt 4.4.3) da sie Soll-Aussagen formuliert, wie Unternehmen ihre Governance, Werteprogramme oder Entscheidungsstrukturen gestalten und in dem Unternehmen verankern sollten. Daher wird sie hier auch der Ebene der Unternehmensethik (Mesoebene) zugeordnet. Die Integritätsethik ist in den 1990er Jahren entstanden und bildet den theoretischen Kern eines modernen Verständnisses verantwortlicher Unternehmensführung. Sie geht davon aus, dass Unternehmen nicht nur ökonomische Akteure sind, sondern auch moralisch lernfähige Organisationen, die ihre Entscheidungen in einem komplexen Geflecht aus rechtlichen Vorgaben, gesellschaftlichen Erwartungen und internen Werteorientierungen treffen. <?page no="72"?> 72 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen „Integrität“ steht in diesem Ansatz für den Zusammenhang zwischen Regeln, Werten und organisationalen Prozessen. Unternehmen sollen Strukturen schaffen, die verantwortliches Handeln nicht dem Zufall individueller Moral überlassen, sondern solch ein Handeln systematisch ermöglichen. Damit beschäftigt sich die Integritätsethik mit der Frage, wie Unternehmen ihre internen Normen, Entscheidungswege und Führungsprinzipien so gestalten können, dass sie dauerhaft glaubwürdig, verlässlich und moralisch konsistent agieren. Aus dieser theoretischen Grundlage heraus entwickelte Wieland seine Ethik der Governance, die als praktische Weiterführung und institutionelle Konkretisierung der Integritätsethik verstanden werden kann. Während die Integritätsethik die normative Orientierung vorgibt - also das „Warum“ und „Wozu“, beschäftigt sich die Ethik der Governance mit dem „Wie“. Sie zeigt, wie Integrität in organisationalen Strukturen beispielsweise durch Compliance-Programme, Wertemanagement, Risikoanalysen, transparente Entscheidungsprozesse und eine Führungskultur, die eine moralische Selbstverpflichtung ernst nimmt, verankert werden kann. Governance wird damit zum Instrument, das die in der Integritätsethik formulierten Prinzipien in konkrete Steuerungsmechanismen übersetzt. Der Übergang zwischen beiden Konzepten ist fließend - während die Integritätsethik die normative Grundlage liefert, beschäftigt sich die Ethik der Governance mit der institutionellen Umsetzung. Erst im Zusammenspiel entsteht ein umfassendes Modell verantwortlicher Unternehmensführung, das sowohl ethisch fundiert als auch organisatorisch wirksam ist (in Anlehnung an Wieland, 1999/ 2007). Kritik an der Integritätsethik und der Ethik der Governance Auch die Integritätsethik und die Ethik der Governance gehören heute zu den einflussreichsten Governance-Konzepten im deutschsprachigen Raum, jedoch gibt es auch hier Kritik. So kritisiert beispielsweise der Wirtschaftswissenschaftler Peter Ulrich aus der Schweiz (auf den in Abschnitt 5.3.3 im Zusammenhang mit seiner „Integrativen Wirtschaftsethik“ noch eingegangen wird) zwar Wielands Ansätze nicht direkt. Die enge Verknüpfung mit Management- und Governance-Logiken könnte aus seiner Sicht aber dazu führen, dass Ethik in Unternehmen zu einem reinen Steuerungsinstrument wird und individuelle Verantwortung in den Hintergrund geraten könnte (in Anlehnung an Ulrich, 1997/ 2016, S. 55ff.). Darüber hinaus hält Ulrich Governance-Ethiken im Allgemeinen für normativ nicht ausreichend (in Anlehnung an Ulrich, 1997/ 2016, S. 181ff.). Fallbeispiel Integritätsethik und Ethik der Governance Beispiel 5.2 Ein mittelständisches Technologieunternehmen, entdeckt bei einem langjährigen Zulieferer Hinweise auf schlechte Arbeitsbedingungen. Rechtlich wäre das Unternehmen nicht verantwortlich, und ein Lieferantenwechsel wäre teuer. <?page no="73"?> 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene) 73 Statt sich darauf zu beschränken, gesetzliche Vorgaben und interne Regeln formal einzuhalten, entscheidet sich das Unternehmen für einen integritätsorientierten Ansatz. Die Situation wird umfassend geprüft, der Dialog mit dem Zulieferer gesucht, es werden gemeinsam Verbesserungsmaßnahmen wie Sicherheitsstandards und regelmäßige Audits entwickelt und eingeführt. Gleichzeitig passt das Unternehmen interne Prozesse an, damit Integrität künftig systematisch berücksichtigt werden kann. So entsteht ein Vorgehen, das Werte, Regeln und Strukturen miteinander verbindet und diese in die praktische Umsetzung bringt. In dem folgenden Video wird diesmal nicht die Theorie noch einmal erklärt. Vielmehr verdeutlicht ein Interview mit Professor Josef Wieland, welche Bedeutung Integrität und Ethik der Unternehmensführung für ihn haben. https: / / www.youtube.com/ watch? v=C5H8fjp9Mn4 (Internationale Psychoanalytische Universität Berlin gGmbH, 2017) 5.2.2 Shareholder-Value-Ansatz nach Alfred Rappaport und Milton Friedman Ursprünglich entstand der Shareholder-Value-Ansatz in den USA der 1970er- und 1980er-Jahre aus zwei zusammenlaufenden Strängen. Einem ethisch-normativen Impuls, der auf den US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman (1912-2006) zurückgeht, sowie einem finanzwirtschaftlich-instrumentellen Ansatz von dem US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Alfred Rappaport (*1932). Aus wirtschaftsethischer Sicht ist der Ansatz wie oben bereits geschrieben normativ (siehe Abschnitt 4.3.2) und gewinnorientiert (siehe Abschnitt 4.6.1). Den normativen Ausgangspunkt bildete Milton Friedmans Essay von 1970, „A Friedman Doctrine: The Social Responsibility of Business is to Increase Its Profits“ (Friedman, 1970). Darin formulierte Friedman die These, dass Unternehmen ausschließlich ihren Eigentümerinnen und Eigentümern verpflichtet seien, und jede Form sozialer Verantwortung über die Gewinnmaximierung hinaus eine unrechtmäßige Zweckentfremdung von Eigentum darstellen würde. Diese Position ist wirtschaftsethisch hoch umstritten, weil sie eine sehr eingeengte Sicht auf Unternehmensverantwortung vertritt - moralische Pflichten werden vollständig auf die Einhaltung von Marktregeln reduziert, während eine weitergehende gesellschaftliche Verantwortung nicht gesehen wird. Friedmans Argumentation basierte auf einem liberalen Menschenbild, das individuelle Freiheit, Eigentumsrechte und Marktmechanismen als hinreichende Grundlage für gesellschaftliche Wohlfahrt betrachtet. Auf dieser normativen Grundlage entwickelte Alfred Rappaport 1986 mit seinem Werk „Creating shareholder value: The new standard for business performance“ <?page no="74"?> 74 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen (Rappaport, 1986/ 1997) ein umfassendes Konzept wertorientierter Unternehmensführung. Während Friedman eine ethische Rechtfertigung für die Priorisierung der Eigentümerinteressen lieferte, schuf Rappaport ein methodisches Steuerungsmodell, das den Unternehmenswert als Barwert zukünftiger Cashflows definiert und Managemententscheidungen konsequent an der Steigerung dieses Werts ausrichtete. Damit wurde der Shareholder-Value-Ansatz zu einem zentralen Leitbild der Unternehmensführung in den 1980er- und 1990er-Jahren (in Anlehnung an O’Connell & Ward, 2023, S. 2918ff.). Insgesamt zeigt die wirtschaftsethische Bewertung, dass der Shareholder-Value-Ansatz historisch aus einem liberal-ökonomischen Weltbild hervorgegangen ist, das die Rolle von Unternehmen primär über Eigentumsrechte und Marktmechanismen definierte. Seine praktische Umsetzung durch Rappaport ab 1986 verlieh ihm enorme Wirkungskraft, zugleich aber auch erhebliche ethische Angriffsfläche. Die heutige Debatte dreht sich daher weniger um die Frage, ob Wert geschaffen werden soll, sondern für wen , wie und unter welchen moralischen Bedingungen . Kritik am Shareholder-Value-Ansatz Die wesentliche Kritik an dem Shareholder-Value-Ansatz ist zumeist sehr ähnlich. Peter Ulrich beispielsweise ist einer dieser Kritiker und kritisiert den Ansatz in den folgenden Kernpunkten (in Anlehnung an Ulrich, 1997/ 2016, S. 330ff.): Aus seiner Sicht wird die Rolle des Unternehmens normativ stark verengt, da die Verantwortung des Managements ausschließlich auf die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer reduziert wird. Die legitimen Ansprüche anderer Stakeholder - wie Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Lieferanten oder die Gesellschaft - werden dadurch genauso ausgeblendet wie moralische und gesellschaftliche Erwartungen. Wirtschaftliches Handeln wird allein über Marktmechanismen legitimiert. Dies führt zu einer strategischen Ausrichtung, die langfristige Legitimität, soziale Einbettung und einen angemessenen Dialog mit allen Betroffenen untergräbt. Letztendlich kann die einseitige Ausrichtung des Shareholder-Value-Ansatzes zu kurzfristigem Denken, riskanten Finanzstrategien und einer Vernachlässigung sozialer und ökologischer Folgen führen. Die Finanzkrise 2008 wird häufig als Beispiel dafür genannt, wie eine übermäßige Orientierung an kurzfristiger Wertsteigerung systemische Risiken verstärken kann. Gleichzeitig lässt sich wirtschaftsethisch festhalten, dass der Shareholder-Value-Ansatz nicht zwingend unethisch sein muss. So kann eine Steigerung des Unternehmenswerts langfristig nur gelingen, wenn Unternehmen verantwortungsvoll handeln, Vertrauen aufbauen und nachhaltige Beziehungen zu allen Stakeholdern pflegen (siehe Abschnitt 5.2.3 zum Stakeholder-Ansatz). <?page no="75"?> 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene) 75 Fallbeispiel Shareholder-Value-Ansatz Beispiel 5.3 The Boeing Company und der Shareholder-Value-Ansatz Der Fall Boeing (The Boeing Company) gilt heute als ein Beispiel dafür, wie eine stark ausgeprägte Shareholder-Value-Orientierung zu tiefgreifenden strategischen und ethischen Fehlentwicklungen führen kann. Bis in die 1990er-Jahre galt Boeing als Vorzeigeunternehmen in der Flugzeugbranche, Modelle wie die Boeing 737 oder die legendäre 747 (Jumbo Jet) setzten sowohl in der Technik als auch beim Thema Sicherheit neue Standards. Über mehrere Jahrzehnte hinweg verschob sich dann jedoch die Unternehmenskultur des Konzerns von einer ingenieursgetriebenen, sicherheitsorientierten Logik hin zu einer finanzwirtschaftlichen Steuerungslogik, die vor allem auf die Erwartungen der Kapitalmärkte ausgerichtet war. Aktienkurs, Dividenden und umfangreiche Aktienrückkäufe wurden zu zentralen Erfolgsgrößen, Managementanreize wurden zunehmend an kurzfristige Renditeziele gekoppelt. Diese Entwicklung entsprach dem klassischen Shareholder-Value-Ansatz, dass die Maximierung des Unternehmenswerts für die Eigentümerinnen und Eigentümer als oberstes Ziel definiert. Die Folgen dieser strategischen Ausrichtung traten besonders deutlich im Zusammenhang mit der Entwicklung der 737 MAX zutage. Unter dem Druck, möglichst schnell ein Konkurrenzmodell zum Airbus A320neo auf den Markt zu bringen, wurden Entwicklungsprozesse beschleunigt, sicherheitskritische Softwarelösungen implementiert und interne Kontrollmechanismen geschwächt. Die beiden Abstürze der 737 MAX in den Jahren 2018 und 2019, bei denen insgesamt 350 Menschen starben, machten sichtbar, wie sehr finanzielle Prioritäten die ingenieurwissenschaftliche Sorgfalt überlagert hatten. In der öffentlichen Debatte wurde Boeing zunehmend als Unternehmen wahrgenommen, das Sicherheit und Qualität zugunsten kurzfristiger Wertsteigerung vernachlässigt hatte. Auch nach der MAX-Krise setzten sich die Probleme fort. Weitere Vorfälle, darunter der Verlust einer Kabinentür während eines Fluges, verstärkten den Eindruck struktureller Qualitätsprobleme. Große Kunden wie die Emirates Group oder die AerCap Holdings N.V. forderten öffentlich, dass Boeing seine Prioritäten neu ordnen und sich wieder konsequent auf Sicherheit und Qualität konzentrieren müsse. Die Kritik richtete sich dabei weniger gegen einzelne technische Fehler als gegen eine Unternehmenskultur, die über Jahre hinweg durch finanzielle Kennzahlen dominiert wurde (in Anlehnung an Pistor, 2024). Aus wirtschaftsethischer Perspektive zeigt der Fall Boeing exemplarisch, wie eine ausschließliche Orientierung an den Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer die Legitimität eines Unternehmens untergraben kann. Die langfristigen Folgen dieser Ausrichtung waren Milliardenkosten, Reputationsschäden, eine verschärfte staatliche Aufsicht und ein massiver Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit. <?page no="76"?> 76 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Damit hat der Fall Boeing gezeigt, dass eine falsch verstandene Shareholder-Value-Orientierung nicht nur ethisch problematisch ist, sondern letztlich auch ökonomisch. Die Entwicklung des Börsenkurses in folgender Abbildung 5.3 zeigt diese Wirkung deutlich, ausgehend von einem Unternehmen als Vorreiter in seiner Branche bis hin zu dem Absturz des Börsenkurses nach dem Höchstwert im Jahr 2018. Abb. 5.3: Boeing Aktie Chart (finanzen.net, 2026a) Am Ende des folgenden Abschnitts zum Stakeholder-Ansatz stellt ein Video die beiden Ansätze noch einmal kurz vor und auch gegenüber. 5.2.3 Stakeholder-Ansatz nach Edward Freeman Der Stakeholder-Ansatz des US-amerikanischen Philosophen, Management- und Business-Ethics-Forscher Edward Freeman (*1951) wurde erstmals 1984 in seinem Werk „Strategic Management: A Stakeholder Approach“ (Freeman, 1984/ 2010) vorgestellt und markierte einen grundlegenden Perspektivwechsel in der Unternehmensethik. Er kann als normativ (siehe Abschnitt 4.3.2) und gemeinwohlorientiert (siehe Abschnitt 4.6.2) eingestuft werden. Der Ebene der Unternehmensethik (Mesoebene) ist er hier zugeordnet, da er Unternehmen als moralische Akteure versteht und deren Beziehungen zu internen und externen Anspruchsgruppen systematisch analysiert. Während traditionelle ökonomische Modelle - insbesondere der Shareholder-Value-Ansatz - Unternehmen primär als Instrumente zur Gewinnmaximierung für ihre Eigentümerinnen und Eigentümer verstehen, betrachtet Freeman Unternehmen als komplexe Beziehungsnetzwerke. Stakeholder sind für ihn alle Gruppen oder Individuen, die von den Aktivitäten eines Unternehmens betroffen sind oder diese beeinflussen können, wie Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber, staatliche Institutionen, die lokale Gemeinschaft und zunehmend auch die natür- <?page no="77"?> 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene) 77 liche Umwelt. In Erweiterung der Interessengruppen nach Freeman sei noch einmal an Abbildung 3.1 (hier erneut als Abbildung 5.4) aus Kapitel 3 erinnert, in dem es um „wirtschaftsethische Dilemmata“, auch resultierend aus den unterschiedlichsten Interessen der unterschiedlichen Interessengruppen ging. Abb. 5.4: Klassifikation der Interessengruppen international tätiger Unternehmen (in Anlehnung an Holtbrügge & Welge, 2015, S. 458) Diese Erweiterung des Verantwortungsbereichs führte zu einem Unternehmensverständnis, das wirtschaftliche Entscheidungen nicht allein über Marktmechanismen legitimiert, sondern über die Qualität der Beziehungen zu allen Anspruchsgruppen. Ein wesentliches Element für Freeman ist der regelmäßige Stakeholder-Dialog, da Unternehmen nur dann verantwortungsvoll handeln können, wenn sie die Interessen aller Stakeholder verstehen, Wertschöpfung als kooperativer Prozess gedacht wird, Konflikte zwischen Stakeholdern kommunikativ ausgeglichen werden. Aus wirtschaftsethischer Sicht ist Freemans Ansatz deshalb so bedeutend, weil er moralische Überlegungen nicht als Zusatz oder Einschränkung ökonomischer Rationalität versteht, sondern als wesentlichen Bestandteil unternehmerischer Wertschöpfung. Unternehmen schaffen Wert nicht isoliert, sondern gemeinsam mit ihren Stakeholdern. Vertrauen, Fairness, Dialog und langfristige Kooperationen werden zu zen- - Vereinte Nationen - Welthandelsorganisat ion - Europäische Union - G7 / G20 - … - Mitarbeitende - Betriebs-/ Personalräte - Führungskräfte - … - Kundinnen / Kunden - Lieferanten - Anteilseigner / Aktionäre - Gläubiger, u.a. Kreditinstitute - Mitbewerber / Konkurrenz - … - Kundinnen / Kunden - Lieferanten - Anteilseigner / Aktionäre - Gläubiger, u.a. Kreditinstitute - Mitbewerber / Konkurrenz - … - Internationale Gewerkschaftsverbände - Nichtregierungsorganisationen, NGOs (Greenpeace, Oxfam, attac…) - … - Gewerkschaften - Verbände - Medien - NGOs (Fridays for Future…) - Religionsgemeinschaften - Regierung - Regionale und lokale Administration - … <?page no="78"?> 78 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen tralen Erfolgsfaktoren. Führungskräfte tragen damit die Verantwortung, die Interessen verschiedener Stakeholder nicht gegeneinander auszuspielen, sondern in Einklang zu bringen. Diese Perspektive verbindet normative Ansprüche - etwa die moralische Anerkennung legitimer Interessen - mit strategischen Vorteilen wie Reputation, Innovationsfähigkeit und Risikominimierung. Der Stakeholder-Ansatz überwindet damit die einseitige Erfolgslogik des Shareholder-Value-Ansatzes. Unternehmen werden nicht nur als wirtschaftliche, sondern auch als soziale Institutionen verstanden, deren Legitimität sich aus ihrem Beitrag zum Wohlergehen aller Betroffenen ergibt (in Anlehnung an Stakeholder Theorie, 2018). In Zeiten globaler Lieferketten, digitaler Plattformökonomien, geopolitscher Spannungen oder ökologischen Herausforderungen gewinnt dieser Ansatz auch heute noch weiter an Bedeutung, da er die Verantwortung von Unternehmen über kurzfristige Gewinnziele hinaus auf nachhaltige, faire und verantwortungsvolle Wertschöpfung ausrichtet. Aus dieser Perspektive heraus hätte der Stakeholder-Ansatz auch in dem folgenden Kapitel 6 unter Nachhaltigkeit vorgestellt werden können, der Anknüpfungspunkt zum Shareholder-Value-Ansatz war für mich als Autor allerdings bei der Darstellung in diesem Kapitel führend. Unabhängig davon können aus dem Stakeholder-Dialog Werte identifiziert werden, die in einem Wertemanagement berücksichtigt werden sollten. Wertemanagement und Wertemanagementsystem werden tatsächlich im Kapitel 6 vorgestellt. Priorisierung von Interessen der unterschiedlichen Stakeholder Auch wenn mit jeder Interessengruppe der Dialog gesucht werden sollte, wird zum einen die Intensität der Gespräche unterschiedlich sein und zum anderen können sich die Interessen der unterschiedlichen Gruppen auch durchaus widersprechen. Daher ist auch bei dem Stakeholder-Ansatz eine Priorisierung der Interessen notwendig, die in der Regel nach den folgenden Kriterien erfolgt (in Anlehnung an Roeder, 2013): Macht (Power) / Einfluss (Influence) Stakeholder mit hoher Macht haben oft höchste Priorität, da sie einzelne Entscheidungen bis hin zu der strategischen Ausrichtung von Unternehmen maßgeblich beeinflussen können. Interesse (Interest) / Betroffenheit (Affectation) Ein hohes Interesse einer Interessengruppe an der Entwicklung eines Unternehmens erfordert regelmäßige Kommunikation und Einbindung, um sicherzustellen, dass diese Stakeholder engagiert und positiv gestimmt bleiben. Dringlichkeit (Urgency) Dringende Anliegen müssen umgehend behandelt werden, beispielsweise auch, um Risiken zu minimieren. Legitimität (Legitimacy) Wesentlich ist das Ausmaß, in dem die Ansprüche oder die Beteiligung eines Stakeholders als rechtmäßig, richtig oder angemessen im Kontext des Unternehmens angesehen werden. <?page no="79"?> 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene) 79 Kritik am Stakeholder-Ansatz Der Stakeholder-Ansatz nach Freeman gilt zwar als Meilenstein einer verantwortungsorientierten Unternehmensethik, doch auch er ist keineswegs unumstritten. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem, dass der Ansatz zu unbestimmt, zu normativ anspruchsvoll oder praktisch schwer umsetzbar sei. Einer der häufigsten Einwände lautet, dass der Stakeholder-Begriff selbst zu weit gefasst sei. Wenn potenziell jede Person oder Gruppe, die von unternehmerischem Handeln betroffen ist, als Stakeholder gilt, wird es schwierig, klare Prioritäten zu setzen (in Anlehnung an Jensen, 2001, S. 8ff.). Fallbeispiel Stakeholder-Ansatz Beispiel 5.4 Bau eines Windparks durch ein Energieversorgungsunternehmen I Ein Energieversorgungsunternehmen plant den Bau eines neuen Windparks in einer ländlichen Region und erkennt schnell, dass der Projekterfolg nicht allein von technischen und finanziellen Faktoren abhängt, sondern von den Interessen zahlreicher Stakeholder. Anwohnende sorgen sich um Lärm und Landschaftsbild, Umweltverbände um Artenschutz, Landwirte um faire Pachtverträge, und die Kommune um die eigene wirtschaftliche Entwicklung. Statt das Projekt top-down durchzusetzen, setzt das Unternehmen auf einen frühzeitigen Dialog mit diesen Stakeholdern über Informationsveranstaltungen, Gesprächen mit Bürgerinitiativen, Kooperation mit Naturschutzorganisationen sowie Beteiligungsmodellen für die lokale Bevölkerung und die Kommune. Durch diese dialogische Einbindung gelingt es, Konflikte zu entschärfen, Standorte anzupassen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln. Das Projekt erhält schließlich breite Zustimmung. Auf dieses Fallbeispiel werden wir noch einmal im Abschnitt 5.4.2 bei der Diskursethik zurückkommen. Abschließend stellt das folgende Video sowohl den Shareholder-Value-Ansatz als auch den Stakeholder-Ansatz noch einmal kurz vor und vergleicht auch beide Ansätze miteinander. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass der in dem Video verwendete Begriff Stakeholder- Value -Ansatz von Freemann selbst nicht verwendet wird. Daher wird in diesem Buch auch durchgehend vom von Freeman verwendeten „Stakeholder-Ansatz“ gesprochen. https: / / www.youtube.com/ watch? v=7wBtK3kCiOw (Eduty, 2020) 5.2.4 Compliance-Ansatz Der Compliance-Ansatz (im Folgenden Compliance, für regel- und gesetzeskonformes Verhalten) ist kein theoretisches Modell eines einzelnen Autors, sondern ein Konzept, das sich aus der US-amerikanische Gesetzgebung, Finanzmarktregulierung und Unternehmensskandalen seit den 1970er bis 1980er Jahren entwickelt und seit den 1990er-Jahren weltweit als Standard organisationaler Steuerung in nahezu allen Branchen etabliert hat. <?page no="80"?> 80 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Compliance ist ein regelorientierter Ansatz, der der Mesoebene zuzuordnen ist. Er zielt darauf ab, dass Unternehmen systematisch Gesetze einhalten, interne Richtlinien befolgen, Risiken minimieren, Schäden vermeiden, Haftung reduzieren. Compliance sagt nicht warum etwas moralisch richtig ist, sondern nur dass es einzuhalten ist . Im Kern verfolgt Compliance einen präventiven, regelorientierten Ansatz. Unternehmen sollen Strukturen schaffen, die beispielsweise Rechtsverstöße, Korruption, Betrug, Kartellabsprachen oder Datenschutzverletzungen verhindern. Einen umfassenden Überblick über typische Compliance-Aufgaben, Anforderungen, Maßnahmen und Ziele in Unternehmen bietet folgende Tabelle 5.3. Die für ein konkretes Unternehmen notwendigen Inhalte können je nach spezifischen Branchenbedingungen und regionalen Gesetzen variieren. Tab. 5.3: Compliance-Aufgaben, Anforderungen, Maßnahmen & Ziele (Munich Business School, 2026) <?page no="81"?> 5.2 Unternehmensethik (Mesoebene) 81 Der schrittweise Aufbau der notwendigen Strukturen über ein Compliance-Management-System (CMS) wird in dem folgenden Abschnitt beschrieben. Compliance ist reaktiv und stellt sicher, dass Organisationen das tun, was rechtlich vorgeschrieben ist. Anders als werteorientierte Ansätze (zum Beispiel der Integrity-Ansatz, der in Kapitel 6 noch vorgestellt wird) zielt Compliance auf Regeltreue. Eine zentrale Erkenntnis der jüngeren Vergangenheit ist, dass Compliance nur dann wirksam ist, wenn sie organisatorisch in Führung, Kommunikation, Unternehmenskultur und strukturellen Prozessen verankert wird. Compliance wird daher heute als strategische Führungsaufgabe verstanden, die nicht nur juristische, sondern auch ethische und kulturelle Dimensionen umfasst. Moderne Compliance-Konzepte erweitern den Fokus daher zunehmend um solche ethischen Aspekte, etwa durch die Verbindung von Compliance und Integrität oder durch die Entwicklung einer „Compliance-Kultur“, die über reine Regelbefolgung hinausgeht (in Anlehnung an Schwartz, Seitz & Stolz, 2025, S. 331ff.). In der deutschsprachigen Diskussion über Compliance spielt unter anderem Klaus Ulrich eine wichtige Rolle. Er ist einer derjenigen, die Compliance systematisch beschrieben, eingeordnet und weiterentwickelt haben, besonders im Kontext der Wirtschafts- und Unternehmensethik. Er hat wesentlich dazu beigetragen, Compliance als ethische Theorie auf der Mesoebene zu interpretieren und gegenüber dem Integrity-Ansatz abzugrenzen. Darüber hinaus sei hier noch einmal auf die Ethik der Governance nach Josef Wieland verwiesen (siehe Abschnitt 5.2.1), die auch den Aufbau von Compliance-Strukturen in seiner grundsätzlichen Ausprägung als Inhalt hat. Compliance-Management-System (CMS) Ein Compliance-Management-System (CMS) umfasst alle Strukturen, Prozesse und Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen sicherstellt, dass gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien und ethische Standards auch tatsächlich eingehalten werden. Es dient der Prävention, Erkennung von und Reaktion auf Regelverstöße und ist heute ein zentraler Bestandteil guter Unternehmensführung. Ein wirksames CMS schützt nicht nur vor rechtlichen Sanktionen, sondern stärkt auch Vertrauen, Reputation und interne Verantwortungsstrukturen. Häufig ist für ein wirksames CMS die Aussage „To be compliant“ zu finden. Ein CMS folgt in der Praxis einem systematischen Aufbauprozess, der sich in mehrere Schritte gliedern lässt: Am Anfang steht eine Risikoanalyse, in der geprüft wird, welche rechtlichen Gefahren in welchen Bereichen des Unternehmens bestehen. Darauf folgt die Festlegung von Verantwortlichkeiten, meist durch die Benennung eines Compliance-Beauftragten und die Definition von Zuständigkeiten. Anschließend werden Regeln und Richtlinien entwickelt, etwa ein Verhaltenskodex oder konkrete Vorgaben zu Korruption, Datenschutz oder Kartellrecht. Diese Vorgaben müssen organisatorisch verankert werden, etwa durch Prozesse, Kontrollen und Meldewege, die sicherstellen, dass die Regeln im Alltag tatsächlich beachtet werden. <?page no="82"?> 82 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Ein weiterer Schritt ist die erstmalige und regelmäßige Schulung aller Führungskräfte und Mitarbeitenden, damit alle wissen, wie sie sich regelkonform verhalten sollen. Ergänzend richtet das Unternehmen Hinweisgebersysteme ein, über die Verstöße anonym gemeldet werden können. Schließlich wird das CMS und dessen schriftliche Dokumentation durch Überwachung und kontinuierliche Verbesserung laufend überprüft und an neue Risiken oder gesetzliche Änderungen angepasst. Kommt es dennoch zu Verstößen, müssen diese konsequent untersucht und sanktioniert werden, damit das System glaubwürdig bleibt. Eine wesentliche Rolle ist hierbei die des in der Aufzählung bereits genannten Compliance-Beauftragten (Compliance Officer). Er oder sie ist die zentrale Stelle im Unternehmen, die Überwachung, Beratung, Prävention und Kommunikation in einer Funktion verbindet. Die wesentliche und international anerkannte Grundlage für CMS ist die „ISO 37301: 2021 - Compliance Management Systems. Requirements with guidance for use” . Diese Norm definiert die Grundelemente eines CMS, darunter Risikoanalyse, Compliance-Politik, Rollen und Verantwortlichkeiten, Schulung, Kommunikation, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung (in Anlehnung an Scherer, 2022). Kritik an dem Compliance-Ansatz Der Compliance-Ansatz steht in der Unternehmensethik aus mehreren Gründen in der Kritik (in Anlehnung an Schöttl & Ranisch, 2025): Eine zentrale Kritik lautet, dass Compliance sich primär auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln beschränkt und damit nur das Minimum moralischer Anforderungen erfüllt. Unternehmen können vollständig „compliant“ sein und dennoch gesellschaftlich unverantwortlich handeln, weil der Ansatz keine Orientierung an Werten, Nachhaltigkeit oder Gemeinwohl verlangt. Zudem wird bemängelt, dass Compliance häufig formalistisch wirkt. Es entstehen umfangreiche Regelwerke, Kontrollmechanismen und Dokumentationspflichten, die zwar rechtliche Risiken reduzieren, aber nicht unbedingt zu verantwortlichem Verhalten führen. Es kann dazu kommen, dass Mitarbeitende Regeln befolgen, ohne deren Sinn zu verstehen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlende intrinsische Motivation. Compliance setzt auf Kontrolle, Sanktionen und Angst vor Strafe, nicht auf Überzeugung oder moralische Integrität. Dadurch kann eine Kultur entstehen, in der Mitarbeitende nur das tun, was vorgeschrieben ist, und moralische Verantwortung an das Regelwerk delegieren. Schließlich wird kritisiert, dass Compliance kaum zukunftsorientiert ist. Während moderne Unternehmensethik Nachhaltigkeit, Verantwortung und langfristige Wirkungen betont, bleibt Compliance auf kurzfristige Risikovermeidung fokussiert und reagiert erst, wenn Gesetze oder Vorschriften existieren. <?page no="83"?> 5.3 Ordnungsethik (Makroebene) 83 Fallbeispiel Compliance-Ansatz Beispiel 5.5 Ein international tätiges Maschinenbauunternehmen expandiert in mehrere neue Märkte, darunter Länder mit erhöhtem Korruptionsrisiko. Die Unternehmensführung erkennt, dass selbst kleine Zuwendungen oder informelle Zahlungen an Behördenvertreterinnen und -vertreter erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können - etwa Verstöße gegen das deutsche, britische und/ oder US-amerikanische (Straf-)Recht. Um Risiken zu minimieren, führt das Unternehmen ein umfassendes Compliance-Management-System ein. Dazu gehören ein verbindlicher Verhaltenskodex, klare Richtlinien zu Geschenken und Einladungen, verpflichtende Schulungen für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden sowie ein internes Hinweisgebersystem. - Zudem werden Führungskräfte angewiesen, keinerlei Ausnahmen zuzulassen, selbst wenn Geschäftspartner in bestimmten Ländern „kleine Gefälligkeiten“ als üblich ansehen. In einem konkreten Fall lehnt eine Vertriebsmitarbeiterin eine Zahlung an einen lokalen Beamten ab, die als Voraussetzung für die Erteilung einer Importgenehmigung gefordert wurde. Obwohl das Unternehmen dadurch einen wichtigen Auftrag verliert, wird das Verhalten ausdrücklich gelobt, weil es den Compliance-Regeln entspricht und das Unternehmen vor rechtlichen Sanktionen schützt. Das Beispiel zeigt (in einer vertiefenden Form des Fallbeispiels 5.4 zur Integritätsethik und Ethik der Governance), wie der Compliance-Ansatz funktioniert. Er setzt auf klare Regeln, Kontrollen und Sanktionen, um rechtskonformes Verhalten sicherzustellen - unabhängig von individuellen moralischen Überzeugungen oder kulturellen Erwartungen. In dem folgenden Video wird Compliance noch einmal vorgestellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=PSDiAjlcsiM (IS-Fox, 2021) 5.3 Ordnungsethik (Makroebene) Leitend für die Zuordnung der folgenden (wirtschafts-)ethischen Theorien zu der Ordnungsethik war durchgehend, wenn diese sich auf die Gestaltung der gesellschaftlichen Rahmenordnung beziehen, die moralisches Handeln erst ermöglicht. 5.3.1 Gerechtigkeitsethik nach John Rawls Die Gerechtigkeitstheorie des US-amerikanischen Philosophen John Rawls (1921 - 2002) wurde erstmals in seinem Hauptwerk „A Theory of Justice“ (Rawls, 1971/ 1999) veröffentlicht. In diesem Buch entwickelte er seine Idee der „Gerechtigkeit als Fairness“. <?page no="84"?> 84 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Die Gerechtigkeitsethik ist überwiegend deontologisch (Pflichtenethik, siehe Abschnitt 4.5.2), da sie Rechte, Pflichten und Prinzipien über Konsequenzen stellt und hat normativen Charakter (siehe Abschnitt 4.3.2), da sie vorgibt, wie eine gerechte Ordnung zu gestalten ist. Die Gerechtigkeitsethik ist der Makro-Ebene zuzuordnen, da Rawls seine Theorie ausdrücklich auf die Grundstruktur der Gesellschaft - also auf Verfassung, politische Institutionen, Märkte, Unternehmen, Bildungssysteme und zentrale Verteilungsmechanismen ausgerichtet hat und für diese normative Maßstäbe lieferte, um sowohl effizient als auch moralisch legitim zu sein. Diese Grundstruktur war für ihn der vorranginge Ort der Gerechtigkeit, weil sie die Lebens- und Handlungschancen von Individuen systematisch prägt. „Original position“ oder „Der Schleier des Nichtwissens im Urzustand“ Grundlegend bei der Gerechtigkeitstheorie nach Rawls ist der als „Schleier des Nichtwissens“ übersetzte Urzustand. Laut Rawls … entspricht dieser Urzustand dem Naturzustand der traditionellen Vertragstheorie. und ist dabei nicht als historischer Zustand zu verstehen sondern … wird bei ihm als eine rein hypothetische Situation aufgefasst, „in der niemand seinen Platz in der Gesellschaft, seine Klassenzugehörigkeit oder seinen sozialen Status kennt. Noch kennt irgend jemand sein Schicksal bei der Zuteilung natürlicher Vermögen und Fähigkeiten wie Intelligenz, Körperkraft und ähnlichem." Rawls verstand Gerechtigkeit als Fairness - gleiche Grundfreiheiten sollen für jeden Menschen gesichert und soziale wie wirtschaftliche Ungleichheiten so gestaltet werden, dass sie den am schlechtesten Gestellten zugutekommen. Dieses Prinzip wird damit zu einem zentralen Prüfstein wirtschaftlicher Gerechtigkeit, denn Ungleichheiten sind nur dann legitim, wenn sie die Lebenslage der Schwächsten verbessern und nicht bloß die Vorteile der ohnehin Privilegierten mehren. Vor Allem damit grenzte Rawls die Gerechtigkeitstheorie vom durch ihn kritisierten Utilitarismus ab. Denn beim Utilitarismus kann aus seiner Sicht das Wohl des Einzelnen dem Gesamtwohl geopfert werden, dadurch werden grundlegende Rechte nicht ausreichend geschützt. Rawls lehnte es darüber hinaus ab, dass individuelle Interessen „aufsummiert“ werden, da dies zu ungerechten Verteilungen führen kann, wenn Minderheiten systematisch benachteiligt werden. Stattdessen forderte er Prinzipien, die für jeden Einzelnen fair sind - unabhängig davon, welche Position man in der Gesellschaft einnimmt. In der wirtschaftsethischen Interpretation wird Rawls’ Ansatz häufig als Gegenpol zu rein utilitaristischen oder marktradikalen Positionen verstanden, wie beispielsweise dem im Abschnitt 5.2.2 vorgestellten Shareholder-Value-Ansatz. Während der Utilitarismus das Gesamtwohl maximieren möchte und dabei individuelle Rechte relativieren kann, schützt Rawls die Grundfreiheiten strikt und ordnet ökonomische Effizienz diesen moralischen Prioritäten unter. Unternehmen und Märkte werden <?page no="85"?> 5.3 Ordnungsethik (Makroebene) 85 so zu moralisch eingebetteten Institutionen, die nicht autonom über ihre Legitimität entscheiden, sondern sich an den Prinzipien fairer Chancengleichheit und sozialer Teilhabe messen lassen müssen. Besonders relevant ist dies für Fragen der Einkommensverteilung, Bildungsgerechtigkeit, Gesundheitsversorgung, Steuerpolitik und Corporate Governance - überall dort, wo ökonomische Strukturen Chancen eröffnen oder aber verschließen. Für Ethik im Allgemeinen und Wirtschaftsethik im Speziellen eröffnete Rawls damit einen normativen Rahmen, der sowohl marktwirtschaftliche Dynamik zulässt als auch soziale Verantwortung einfordert. Er lieferte Kriterien, um zu beurteilen, ob wirtschaftliche Ordnungen fair sind, ob Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und ob politische Entscheidungen die Balance zwischen Freiheit, Gleichheit und Effizienz wahren. Rawls’ Theorie ist deshalb bis heute ein zentraler Bezugspunkt für Debatten über nachhaltige Wirtschaftssysteme, soziale Marktwirtschaft, Corporate Social Responsibility (CSR) und die moralische Legitimation kapitalistischer Ordnungen (in Anlehnung an Wesche, 2005). Kritik an der Gerechtigkeitsethik Die Kritik an der Gerechtigkeitsethik umfasst vor Allem folgende drei Aspekte (in Anlehnung an Wesche, 2005): Das Prinzip der gleichen Grundfreiheiten ist nicht leicht zu praktizieren, da unklar bleibt, welche Freiheiten dadurch überhaupt geschützt werden sollen. Auch ergeben sich Abwägungsprobleme, wenn die Ausübung verschiedener Freiheiten kollidiert. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass von bestimmten Gruppen verlangt wird, zugunsten anderer Gruppen eigene Nachteile in Kauf zu nehmen. Denn Verbesserungen für die am schlechtesten gestellte soziale Gruppe könnten mit Verschlechterungen für andere Gruppen verbunden sein. Fallbeispiel Gerechtigkeitsethik Beispiel 5.6 Ein weltweit agierendes Unternehmen plant, einen Teil seiner Produktion in ein Entwicklungsland zu verlagern, um Kosten zu senken und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Löhne vor Ort sind deutlich niedriger, die Arbeitsbedingungen weniger reguliert, und die lokale Bevölkerung hat nur eingeschränkten Zugang zu Bildung und sozialen Aufstiegschancen. Aus Sicht der Gerechtigkeitsethik stellt sich die Frage, wie das Unternehmen seine Standortentscheidung und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen gerecht ausrichten kann. Nach Rawls wäre die Verlagerung nur dann moralisch legitim, wenn sie die Lebenslage der lokalen Arbeitnehmenden verbessert, faire Chancen eröffnet und nicht bloß die Gewinne des Unternehmens maximiert. Dazu gehören Maßnahmen wie faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen, Zugang zu Weiterbildung und transparente Aufstiegsmöglichkeiten. Zudem verlangt Rawls’ Prinzip der fairen Chancengleichheit, dass das Unterneh- <?page no="86"?> 86 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen men nicht nur Arbeitsplätze schafft, sondern strukturelle Barrieren etwa durch Investitionen in lokale Bildung, Gesundheitsversorgung oder Infrastruktur abbaut. Die Entscheidung muss also so gestaltet sein, dass sie nicht nur effizient, sondern institutionell fair ist und die Grundfreiheiten sowie die langfristigen Entwicklungschancen der lokalen Bevölkerung stärkt. In dem folgenden Video wird die Gerechtigkeitsethik nach John Rawls noch einmal dargestellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=aB16xjKP1Bk (2 Minuten Philosophie, 2020) 5.3.2 Ökonomische Ethik nach Karl Homann, Franz Blome-Drees und Anderen Die ökonomische Ethik, vorrangig nach den beiden deutschen Wirtschaftswissenschaftlern Karl Homann (*1943) und Franz Blome-Drees (*1962) aus den frühen 1990er-Jahren, wird der Makroebene zugeordnet, da sie sich mit übergeordneten Regeln, Strukturen und Rahmenordnungen einer Gesellschaft im Allgemeinen beziehungsweise der Wirtschaft im Speziellen beschäftigt, innerhalb derer individuelles und unternehmerisches Handeln stattfindet. Die ökonomische Ethik ist eine normative Anreiz-/ Ordnungsethik, da sie betont, dass moralische Qualität aus der Gestaltung der Rahmenordnung entsteht. Dabei steht nicht die Pflicht im Vordergrund, sondern klug gestaltete Regeln und Anreizsysteme. hat korrigierende Elemente (siehe Abschnitt 4.4.1), da Fehlanreize nachträglich korrigiert werden sollten. Die ökonomische Ethik geht davon aus, dass moralisches Handeln in modernen, wettbewerblich organisierten Gesellschaften nur dann möglich ist, wenn die Institutionen und Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet sind. Ihr Ausgangspunkt ist die Einsicht, dass Individuen und Unternehmen im Markt unter einem erheblichen Wettbewerbsdruck stehen. Wer sich moralisch verhält, aber dadurch ökonomische Nachteile erleidet, wird langfristig aus dem Markt gedrängt. Deshalb können moralische Appelle an einzelne Akteure allein nicht ausreichen. Moral muss strukturell durch Regeln, Anreizsysteme und Institutionen ermöglicht werden, die faires Verhalten nicht bestrafen, sondern unterstützen. Moral soll nicht gegen, sondern durch die Wirtschaft ermöglicht werden. Homann und Blome-Drees verschieben damit die ethische Verantwortung von der Mikroebene des individuellen Handelns auf die Makroebene der Ordnungsgestaltung. Eigentumsrechte, Wettbewerbsregeln, Haftungsnormen oder Transparenzpflichten bestimmen beispielsweise die Handlungsspielräume der Akteure und legen fest, welche Verhaltensweisen sich lohnen. Eine gute Ordnung ist daher eine, die moralisch erwünschte Handlungen kompatibel mit rationalem Eigeninteresse macht. Ethik wird so zu einer Frage der klugen Regelsetzung, denn nicht die moralische Gesinnung des Einzelnen steht im Vorder- <?page no="87"?> 5.3 Ordnungsethik (Makroebene) 87 grund, sondern die Gestaltung einer Rahmenordnung, die moralische Ergebnisse hervorbringt. Typische Fragen der ökonomischen Ethik sind daher beispielsweise: - Unter welchen Bedingungen sind Märkte moralisch legitim? - Welche Anreize sind notwendig, damit sich Unternehmen so organisieren, dass sie Verantwortung übernehmen? - Wie müssen Steuersysteme gestaltet sein, um fair zu sein? - Welche Regeln braucht eine nachhaltige globale Wirtschaft? Zentral ist dabei nach Homann und Blome-Drees der Grundsatz „ ‚Sollen‘ muss institutionell ermöglicht werden! “ Die ökonomische Ethik prüft daher, ob die bestehenden Regeln moralisches Handeln ermöglichen oder behindern. Wo Fehlanreize beispielsweise dazu führen, dass Umweltzerstörung billiger ist als nachhaltiges Wirtschaften, muss die Ordnung reformiert werden (in Anlehnung an Homann & Blome-Drees, 1992). Kritik an der ökonomischen Ethik Kritikpunkte an der ökonomischen Ethik nach Homann und Blome-Drees sind (in Anlehnung an Schwegler, 2008, S. 147ff.): eine zu stark ausgeprägte Verlagerung der moralischen Verantwortung auf die Ordnungsebene, individuelle Moral wird unterschätzt. eine Verengung auf ökonomische Aspekte, da sie Menschen primär als nutzenmaximierende Akteure betrachtet. eine zu marktoptimistische Prägung sowie eine normativ zu dünne Begründung, da moralische Prinzipien weitgehend durch Anreizlogik ersetzt werden. Fallbeispiel ökonomische Ethik Beispiel 5.7 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz I Ein multinationales Textilunternehmen mit Sitz in Deutschland lässt einen großen Teil seiner Produkte in Südostasien herstellen. In der Vergangenheit stand das Unternehmen unter Druck, weil Medienberichte auf Missstände in einzelnen Zulieferbetrieben hinwiesen, wie beispielsweise niedrige Löhne, überlange Arbeitszeiten und unzureichende Sicherheitsstandards. Obwohl das Unternehmen freiwillige Verhaltenskodizes eingeführt hatte, zeigte sich, dass diese Maßnahmen im harten Preiswettbewerb kaum Wirkung entfalten konnten. Zulieferer, die höhere Standards einhielten, waren teurer, und das Unternehmen riskierte, gegenüber Konkurrenten mit niedrigeren Kosten ins Hintertreffen zu geraten. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (das im Abschnitt 5.4.3 vertieft vorgestellt wird) ändert sich die Situation grundlegend. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche Risiken systematisch <?page no="88"?> 88 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen zu identifizieren, Präventionsmaßnahmen umzusetzen und bei Verstößen aktiv gegenzusteuern. Für das Textilunternehmen bedeutet dies, dass es nun rechtlich und wirtschaftlich rational ist, in bessere Arbeitsbedingungen zu investieren. Die Einhaltung der Standards ist nicht mehr freiwillig, sondern Teil der verbindlichen Rahmenordnung. Gleichzeitig gilt das Gesetz für alle großen Unternehmen gleichermaßen, sodass moralisch verantwortliches Handeln nicht länger zu Wettbewerbsnachteilen führt. Aus Sicht der ökonomischen Ethik zeigt dieses Beispiel, wie moralische Ziele - etwa der Schutz von Menschenrechten - durch institutionelle Regeln und Anreizstrukturen realisiert werden können. Das Gesetz schafft eine Ordnung, in der Unternehmen „können, was sie sollen“, weil moralisches Verhalten nicht mehr mit ökonomischen Nachteilen verbunden ist. Die Verantwortung wird damit nicht allein auf individuelle Managerinnen und Manager oder einzelne Unternehmen abgewälzt, sondern auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen, die für alle Marktteilnehmenden gleichermaßen gelten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird so zu einem (nationalen) Instrument im Sinne der ökonomischen Ethik, das moralisches Handeln strukturell ermöglicht und absichert. Was dabei allerdings nicht außer Acht gelassen werden darf, sind Unterschiede im internationalen Vergleich mit Ländern, die kein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ oder etwas Ähnliches haben. Unabhängig davon ist die ökonomische Ethik besonders relevant für moderne Wirtschaftsethik, weil sie zeigt, dass gerechte Ergebnisse nicht allein durch „gute Menschen“, sondern auch durch eine gute Ordnung entstehen. 5.3.3 Integrative Wirtschaftsethik nach Peter Ulrich Die integrative Wirtschaftsethik wurde von dem schweizerischen Wirtschaftswissenschaftler Peter Ulrich (*1948) seit den späten 1980er-Jahren entwickelt, und vor allem mit der ersten Auflage seines Buchs „Integrative Wirtschaftsethik - Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie“ aus dem Jahr 1997 veröffentlicht (Ulrich, 1997/ 2016). Die integrative Wirtschaftsethik ist mit ihrem theoretischen Kern vorrangig der Makroebene (Ordnungsethik) zuzuordnen, da sie die Gestaltung der gesellschaftlichen Rahmenordnung als Schwerpunkt hat. Sie bezieht allerdings systematisch auch die Mesoebene (Unternehmensethik) und die Mikroebene (Individualwirtschaftsethik) mit ein. Auch die integrative Wirtschaftsethik ist ein normativer Ansatz, der eine lebensdienliche, menschenorientierte Ökonomie fordert und die Wirtschaft wieder in eine gesellschaftliche Lebenswelt einbettet. Wie die ökonomische Ethik gehört auch sie zu den einflussreichsten wirtschaftsethischen Theorien im deutschsprachigen Raum, stellt aber einen bewussten Gegenentwurf zu Ansätzen dar, die Ökonomie und Ethik als getrennte Bereiche behandeln. <?page no="89"?> 5.3 Ordnungsethik (Makroebene) 89 Ulrich kritisiert eine solche Trennung als „Zwei-Welten-Konzeption“, weil sie die Wirtschaft aus ihrem gesellschaftlichen Kontext herauslöst und eine vermeintlich wertfreie ökonomische Rationalität konstruiert. Für ihn ist wirtschaftliches Handeln jedoch immer schon normativ geprägt, da es Teil der sozialen Lebenspraxis ist. Ethik ist daher nicht etwas, das man nachträglich „anwendet“, sondern bildet die Grundlage vernünftigen Wirtschaftens. Ulrich baut seine integrative Wirtschaftsethik auf einer philosophischen Tradition auf, die davon ausgeht, dass Menschen ihre Werte gemeinsam und vernünftig begründen können. Dazu gehören einfache Regeln wie die „Goldene Regel“, aber auch bekannte moralische Ideen von Adam Smith, Kant oder die Diskursethik von Apel und Habermas, auf die im Abschnitt 5.4.2 noch eingegangen wird. Besonders wichtig ist für Ulrich die Diskursethik, weil sie verlangt, dass Entscheidungen öffentlich begründet werden können. Wirtschaftliches Handeln soll also so gestaltet sein, dass es für alle Betroffenen nachvollziehbar und gerechtfertigt ist. Diese Idee der Legitimität bildet den moralischen Kern seines Ansatzes. Daher hat auch bei Ulrich der Stakeholder-Dialog eine wesentliche Bedeutung, wenn auch in einer normativen Prägung, anders als bei dem Stakeholder-Ansatz nach Edward Freeman (siehe Abschnitt 5.2.3): Unternehmen müssen ihre Legitimität im Diskurs mit allen Betroffenen herstellen. Moralische Ansprüche sind nicht „gegeben“, sondern müssen im Dialog geklärt werden. Unternehmensführung ist ein kommunikativer Prozess, der Interessen ausgleicht. Ein weiterer zentraler Punkt ist Ulrichs Kritik an der „reinen“ ökonomischen Sichtweise. Er zeigt, dass die moderne Ökonomik vorgibt, wertfrei zu sein, in Wirklichkeit aber selbst auf bestimmten Wertannahmen beruht. Wenn wirtschaftliche Überlegungen als einzig maßgeblich dargestellt werden, spricht Ulrich von „Ökonomismus“. Dem stellt er das Bild einer lebensdienlichen Ökonomie gegenüber - Wirtschaft soll nicht Selbstzweck sein, sondern dem guten Leben und einem fairen Zusammenleben dienen. Effizienz bleibt wichtig, wird aber in einen größeren moralischen und gesellschaftlichen Rahmen eingebettet. Um die moralischen Fragen des Wirtschaftens zu ordnen, unterscheidet Ulrich die drei bereits vorgestellten und dieses Kapitel auch leitenden Ebenen. Die Wirtschaftsbürgerethik (Individualebene) betrifft die Verantwortung einzelner Menschen im Wirtschaftsleben. Die Ordnungsethik (Makroebene) bildet das Zentrum seines Modells und beschäftigt sich mit fairen und demokratisch legitimierten Regeln für die Wirtschaft. Die Unternehmensethik (Mesoebene) schließlich richtet sich an Organisationen, die ihre Entscheidungen so treffen sollen, dass sie gegenüber allen Betroffenen gerechtfertigt werden können. Die Unternehmensethik leitet sich dabei aus den übergeordneten Regeln der Ordnungsethik ab und ist nicht der Ausgangspunkt des Modells (in Anlehnung an Schank, 2022, S. 283ff). <?page no="90"?> 90 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Kritik an der integrativen Wirtschaftsethik Die integrative Wirtschaftsethik von Peter Ulrich wird häufig dafür gelobt, dass sie Ethik und Ökonomie systematisch verbindet - aber es gibt auch Kritikpunkte. Die wichtigsten Einwände (in Anlehnung an Erlewein, 2003, S. 17ff.) betreffen ihre starke Normativität, Praxisferne und schwierige Umsetzbarkeit, zu starke Abgrenzung zur ökonomischen Theorie. Fallbeispiel integrative Wirtschaftsethik Beispiel 5.8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz II Ein mittelständisches deutsches Modeunternehmen bezieht Baumwolle und Stoffe aus verschiedenen Ländern. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes steht das Unternehmen vor der Aufgabe, seine Lieferketten genauer zu prüfen und menschenrechtliche Risiken zu minimieren. Die Geschäftsführung erkennt schnell, dass es nicht reicht, nur die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Sie möchte das Thema in eine umfassendere Werteorientierung einbetten. 1. Wirtschaftsbürgerethik: Verantwortung der Mitarbeitenden Einige Mitarbeitende im Einkauf äußern Bedenken, weil sie Hinweise auf Kinderarbeit bei einem Zulieferer in Pakistan erhalten haben. Sie fragen sich, ob sie weiterhin Bestellungen auslösen dürfen. Die Geschäftsführung nimmt diese Hinweise ernst und betont, dass jede und jeder im Unternehmen Verantwortung trägt, auf Missstände aufmerksam zu machen. Schulungen zu Menschenrechten und Nachhaltigkeit werden eingeführt. 2. Ordnungsethik: Orientierung an legitimen Regeln Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird im Unternehmen nicht als lästige Pflicht verstanden, sondern als Ausdruck gesellschaftlicher Erwartungen an faire und menschenwürdige Produktionsbedingungen. Die Geschäftsführung interpretiert das Gesetz als legitime Rahmenordnung, die das wirtschaftliche Handeln in moralisch vertretbare Bahnen lenkt. Sie entscheidet, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern darüber hinauszugehen, um die Legitimität des eigenen Handelns gegenüber allen Betroffenen sicherzustellen. 3. Unternehmensethik: Legitimität als Leitprinzip Das Unternehmen entwickelt ein eigenes Wertemanagementsystem, das auf Transparenz, Fairness und Nachhaltigkeit basiert. Ein zentraler Bestandteil ist ein neuer Code of Conduct, der für alle Lieferanten verbindlich ist. Darin verpflichtet sich das Unternehmen zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, existenzsichernden Löhnen und ökologischen Standards. Lieferanten müssen diese Regeln nicht nur akzeptieren, sondern auch nachweisen, dass sie sie einhalten. Als sich herausstellt, dass ein langjähriger Zulieferer die Anforderungen nicht erfüllen kann, entscheidet sich das Unternehmen - trotz höherer Kosten - für einen Wechsel. Die Entscheidung wird intern und extern begründet. Sie ist notwendig, um gegenüber allen Betroffenen legitim zu handeln, insbesondere gegenüber den Arbeiterinnen und Arbeitern in der gesamten Lieferkette. <?page no="91"?> 5.4 Wirtschaftsethische Theorien über mehrere Ebenen 91 Das Wertemanagement, das Wertemanagementsystem sowie der Code of Conduct werden im folgenden Kapitel 6 vorgestellt. 5.4 Wirtschaftsethische Theorien über mehrere Ebenen Dieses Kapitel abschließend, sollen mit der Theorie sozialer Systeme nach Niklas Luhmann, der Diskursethik nach Apel und Habermas sowie der Unternehmensethik nach Horst Steinmann und Albert Löhr drei wirtschaftsethische Ansätze vorgestellt werden, die mehrere Ebenen der Pyramide betreffen. Für alle drei Theorien gilt, dass eine vorrangige Zuordnung zu einer einzigen Ebene zwar möglich wäre, das Zusammenspiel der Ebenen die drei aber von anderen Theorien abgrenzt. 5.4.1 Theorie sozialer Systeme nach Niklas Luhmann Die Theorie sozialer Systeme (auch „Systemtheorie“) des deutschen Soziologen und Gesellschaftstheoretikers Niklas Luhmann (1927 - 1997) beschreibt die Gesellschaft nicht über Individuen oder deren Handlungen, sondern über Kommunikation. Tatsächlich ist Luhmanns Theorie sozialer Systeme kein wirtschaftsethischer Ansatz, sondern eine deskriptive Gesellschaftstheorie, die soziale Ordnung über Kommunikation erklärt, ohne normative Aussagen über moralisches Handeln. Sie liefert allerdings unverzichtbare Einsichten für die Wirtschaftsethik. Sie erklärt die Funktionslogik des Wirtschaftssystems, die Grenzen moralischer Steuerung, die Eigenlogik von Organisationen und die Bedingungen, unter denen ethische Erwartungen überhaupt wirksam werden können. Damit bildet sie eine wichtige analytische Ergänzung zu (wirtschafts-)ethischen Theorien und wird aus diesem Grund in einer - gegenüber den wirtschaftsethischen Theorien verkürzten Form - hier mit aufgeführt. In seinem grundlegenden Werk „Soziale Systeme. Grundriß einer allgemeinen Theorie“ (Luhmann, 1984) hat Luhmann seine Theorie erstmals systematisch vorgestellt. Dieses Buch bildet den theoretischen Grundstein für sein späteres Hauptwerk „Die Gesellschaft der Gesellschaft“ (Luhmann, 1997), in dem er die gesamte Gesellschaft als umfassendes soziales System beschreibt. Luhmanns Theorie beginnt mit einer radikalen Abkehr von traditionellen soziologischen Annahmen. Er lehnt es ab, soziale Ordnung aus dem Handeln von Individuen abzuleiten. Für ihn entstehen soziale Systeme, indem Kommunikation an Kommunikation anschließt und dadurch ein sich selbst erzeugender Prozess entsteht. Menschen sind in dieser Perspektive nicht Bestandteil des Systems selbst, sondern gehören zu dessen Umwelt und ermöglichen Kommunikation. <?page no="92"?> 92 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Ein zentrales Prinzip ist für Luhmann die Abgrenzung von einzelnen Systemen und der Umwelt. Systeme grenzen sich voneinander ab, indem sie nur bestimmte Operationen zulassen. Für soziale Systeme ist diese Operation immer Kommunikation. Dadurch werden sie operativ geschlossen, bleiben kognitiv aber offen, denn sie können Umweltreize zwar aufnehmen, aber nur in ihre eigene Logik übersetzen. Luhmann beschreibt die moderne Gesellschaft als funktional differenziert. Das bedeutet, dass sie aus spezialisierten Teilsystemen besteht (etwa Wirtschaft, Politik, Recht, Wissenschaft oder Religion), die jeweils nach eigenen binären Codes operieren (zum Beispiel Zahlung / Nichtzahlung im Wirtschaftssystem oder Recht / Unrecht im Rechtssystem). Kein System steuert das Ganze, vielmehr folgt jedes seiner eigenen Funktionslogik. Die Aufgabe dieser Systeme besteht darin, Komplexität zu reduzieren, indem sie Erwartungen stabilisieren und Sinn bereitstellen. Luhmanns Theorie bietet damit eine radikal andere Sicht auf Gesellschaft. Sie ist kein Zusammenspiel von Individuen, sondern ein Netzwerk selbstreferenzieller Kommunikationsprozesse. Das folgende Video erklärt noch einmal die Theorie sozialer Systeme. https: / / www.youtube.com/ watch? v=143IZxZF1WE (Kopf & Stift, 2013) 5.4.2 Diskursethik nach Karl - Otto Apel und Jürgen Habermas Die als normativ einzustufende Diskursethik wurde Anfang der 1970er-Jahre von den beiden deutschen Philosophen Karl-Otto Apel (1922 - 2017) und Jürgen Habermas (*1929) entwickelt. Auch sie lässt sich nicht eindeutig nur einer Ebene zuordnen, denn sie hat zwar einen Schwerpunkt auf der Makroebene, da es um die Frage geht, wie moralische Normen gesellschaftlich gerechtfertigt werden können, sie wirkt aber übergreifend, da Betroffene aus allen Ebenen an dem Diskurs teilnehmen. Apel und Habermas gingen in ihrer Arbeit davon aus, dass moralische Regeln nicht einfach vorgegeben werden können, sondern in einem offenen, fairen Austausch zwischen allen Betroffenen begründet werden müssen. Moral entsteht also nicht im Kopf eines Einzelnen, sondern im gemeinsamen Nachdenken und Argumentieren. Die Diskursethik kann daher auch als Verfahren zur Lösung von wirtschaftlichen Dilemmata genutzt werden, bei denen soziale und / oder ökologische mit ökonomischen Zielen konkurrieren. Habermas beschrieb seine Version der Diskursethik vor allem in seinem Werk „Moralbewusstsein und kommunikatives Handeln“ aus dem Jahr 1983 (Habermas, 1983). Für ihn ist eine moralische Norm dann gültig, wenn alle Betroffenen ihr in einem herrschaftsfreien Diskurs zustimmen könnten. Entscheidend ist, dass dieser Dialog bestimmten Bedingungen genügt: <?page no="93"?> 5.4 Wirtschaftsethische Theorien über mehrere Ebenen 93 Alle Beteiligten haben gleiche Rede- und Beteiligungschancen. Niemand darf durch Macht, Zwang oder strategisches Verhalten beeinflusst werden. Es zählt allein die Kraft des besseren Arguments. Habermas versteht die Diskursethik als Verfahrensethik, denn Sie gibt keine fertigen moralischen Inhalte vor, sondern Regeln dafür, wie wir gemeinsam zu guten Entscheidungen kommen. Apel wiederum entwickelte seine Diskursethik in seiner zweibändigen „Transformation der Philosophie“ (Apel, Band 1, 1973/ 1994; Band II 1976/ 1999). Er betonte, dass wir bereits durch die Teilnahme an einem Argumentationsprozess bestimmte moralische Grundannahmen voraussetzen - etwa die Anerkennung des anderen als gleichberechtigten Gesprächspartner. Diese Voraussetzungen bildeten für Apel eine Letztbegründung der Moral. Zusätzlich hob er die Bedeutung einer Verantwortungsethik hervor. Moralische Entscheidungen müssen nicht nur gut begründet sein, sondern auch die realen Folgen für alle Betroffenen berücksichtigen. Die Diskursethik unterscheidet bei Habermas und bei Apel drei Stufen einer moralischen Klärung (wenn auch mit etwas unterschiedlicher Gewichtung): Begründungsdiskurs Prüfung, ob eine Regel für alle Betroffenen akzeptabel wäre. Anwendungsdiskurs Klärung, wie eine Regel in einer konkreten Situation anzuwenden ist. Praktischer Diskurs Suche nach Lösungen, wenn mehrere moralische Prinzipien miteinander in Konflikt stehen. Apel und Habermas teilten die Grundidee, dass moralische Normen nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie im offenen, fairen Austausch zwischen allen Betroffenen zustimmungsfähig werden. Auch verstanden Beide Moral als Ergebnis eines argumentativen Prozesses, in dem Macht und Druck keine Rolle spielen dürfen und allein die besseren Gründe zählen (in Anlehnung an Ott, 2016, S. 1ff.). Dennoch unterscheiden sie sich deutlich in den folgenden, oben bereits aufgeführten Aspekten. Habermas entwickelte eine Verfahrensethik, die beschreibt, wie moralische Entscheidungen im herrschaftsfreien Diskurs zustande kommen sollen, ohne eine letzte philosophische Grundlage zu behaupten. Apel hingegen suchte nach einer Letztbegründung der Moral und argumentierte, dass die Anerkennung aller Gesprächspartner als gleichberechtigt bereits eine unvermeidliche Voraussetzung jeder Argumentation ist. Während Habermas stärker sozialwissenschaftlich und verfahrensorientiert denkt, legte Apel mehr Gewicht auf philosophische Grundlegung und eine Ver- <?page no="94"?> 94 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen antwortungsethik, die auch die realen Folgen moralischer Entscheidungen betont. Kritik an der Diskursethik Auch an der Diskursethik gibt es beispielsweise folgende Kritik, die vielfach allerdings eher als Empfehlung für eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Ansatzes verstanden werden möchte (in Anlehnung an Ott, 2016, S. 1ff.) Es wird bezweifelt, ob moralische Prinzipien wirklich aus Sprach- und Diskurspraxis ableitbar sind. Die idealen Diskursbedingungen sind in realen gesellschaftlichen Situationen kaum erreichbar. Klassische Diskursethik reicht für globale Probleme (zum Beispiel Klima, Migration) nicht aus. Moralische Argumente müssen durch praktische Vernunft, Folgenabschätzung und Verantwortung ergänzt werden. Fallbeispiel Diskursethik Im Fallbeispiel 5.6 zum Stakeholder-Ansatz wurde der Ausbau eines Windparks durch ein Energieversorgungsunternehmen thematisiert. Dieses Beispiel passt auch hier, wenn der dort zugrundliegende Stakeholder-Dialog den drei Stufen des Diskurses folgt. Beispiel 5.9 Bau eines Windparks durch ein Energieversorgungsunternehmen II Um eine tragfähige Entscheidung zu treffen, initiiert das Energieversorgungsunternehmen aus Beispiel 5.6 nicht nur einen Stakeholder-Dialog zu dem Bau des Windparks, sondern sucht einen strukturierten Austausch nach den Stufen des moralischen Diskurses. Im Begründungsdiskurs wird zunächst grundsätzlich diskutiert, ob der Bau eines Windparks in dieser Region moralisch vertretbar ist. Dabei werden Argumente für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und Energiewende ebenso berücksichtigt wie mögliche Belastungen für Mensch und Natur. Die Beteiligten prüfen gemeinsam, ob das Projekt als solches für alle Betroffenen zustimmungsfähig sein kann. Im Anwendungsdiskurs geht es anschließend um die konkrete Umsetzung. Wo genau sollen die Anlagen stehen, wie lassen sich Lärmbelastungen minimieren, welche Flächen eignen sich, und wie können sensible Lebensräume geschützt werden? In dieser Phase werden Standorte gesucht und wieder verworfen, technische Anpassungen vorgenommen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. Schließlich folgt der praktische Diskurs, in dem Zielkonflikte behandelt werden, etwa zwischen Klimaschutz und Artenschutz oder zwischen wirtschaftlichen Interessen und Landschaftsschutz. Hier werden Kompromisse gesucht, die für alle Beteiligten tragfähig sind, etwa durch Beteiligungsmodelle für die lokale Bevölkerung oder durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für bedrohte Tierarten. <?page no="95"?> 5.4 Wirtschaftsethische Theorien über mehrere Ebenen 95 Durch diesen mehrstufigen, dialogischen Prozess gelingt es, Konflikte zu entschärfen und eine Lösung zu finden, die von einer breiten Mehrheit getragen wird. Der Windpark wird schließlich mit großer Zustimmung realisiert. Das folgende Video erklärt noch einmal die Diskursethik und geht dabei auch auf Kritik ein. https: / / www.youtube.com/ watch? v=c737bT3Jvfg (Weilmeier, 2025) 5.4.3 Unternehmensethik nach Horst Steinmann und Albert Löhr Der normative und integrative Ansatz der deutschen Wirtschaftswissenschaftler Horst Steinmann (*1934) und Albert Löhr, versteht in ihrem Werk „Grundlagen der Unternehmensethik“ (Steinmann & Löhr, 1994) Unternehmensethik als einen Prozess, in dem moralische Erwartungen schrittweise in verbindliche Strukturen überführt werden. Die Theorie ist zwar vorrangig der Mesoebene zuzuordnen, wirkt aber übergreifend auch auf die Mikro- und Makroebene, weshalb sie hier als übergreifender Ansatz vorgestellt wird. Ausgangspunkt ist die Einsicht, dass Unternehmen nicht nur ökonomische Ziele verfolgen, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung tragen. Damit diese Verantwortung nicht vom guten Willen einzelner Akteure abhängt, beschreiben Steinmann und Löhr eine dreistufige Entwicklung, wie moralische Normen stabilisiert werden können. 1. Freiwillige Selbstverpflichtungen Unternehmen versuchen, moralische Erwartungen eigenständig zu erfüllen (zum Beispiel über CSR-Programme oder einen Code of Conduct, die im folgenden Kapitel 6 noch erklärt werden). Diese Selbstverpflichtungen können sinnvoll sein, bleiben aber fragil, weil sie jederzeit von den Unternehmen zurückgenommen werden oder branchenweit sehr unterschiedlich sein können. 2. Branchenregeln / Selbstregulierung Branchenverbände entwickeln gemeinsame Standards, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und Mindestnormen zu sichern (zum Beispiel Brancheninitiativen, Zertifizierungen oder gemeinsame Kontrollmechanismen). Diese branchenweite Selbstregulierung reduziert Wettbewerbsnachteile und schafft ein Mindestniveau an vergleichbarer Verantwortung. 3. Gesetzliche Regulierung Wenn diese beiden freiwilligen Maßnahmen nicht ausreichen, übersetzt der Staat gesellschaftliche Erwartungen in verbindliche Gesetze, die für alle Unternehmen gleichermaßen gelten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am Ende dieses Abschnitts noch einmal ausführlich erklärt werden wird, Umweltauflagen oder das Kartellrecht sind hier Beispiele. Auf diese Weise zeigt das Modell, wie Ethik vom individuellen Handeln zur institutionellen Absicherung übergeht und so dauerhaft wirksam werden kann. Aus Sicht von Steinmann und Löhr ist dies kein Eingriff in die Freiheit des Marktes, sondern <?page no="96"?> 96 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen eine Voraussetzung dafür, dass Märkte fair, effizient und moralisch legitim funktionieren können. Denn moralischer Fortschritt entsteht nicht dadurch, dass einzelne Unternehmen „gute Taten“ vollbringen, sondern dadurch, dass alle Akteure unter fairen und verbindlichen Regeln handeln. Damit Moral nicht zu Wettbewerbsnachteilen führt, braucht es die Stufenlogik, wie sich in der Praxis immer wieder zeigt (in Anlehnung an Steinmann & Löhr, 1994, S. 20ff.). Steinmann und Löhr beschreiben einen Weg, wie moralische Erwartungen Schritt für Schritt in stabile, wettbewerbsneutrale und allgemein verbindliche Regeln überführt werden. Ethik ist hier nicht nur eine Frage individueller Tugenden, sondern vor allem eine Frage der institutionellen Gestaltung des Wirtschaftssystems. Kritik an der Unternehmensethik nach Steinmann und Löhr Auch der Ansatz von Steinmann und Löhr gehört zu den einflussreichsten Konzepten der deutschsprachigen Unternehmensethik - aber auch er ist nicht ohne Kritik. Die Einwände kommen aus unterschiedlichen theoretischen Lagern und betreffen sowohl die Stufenlogik als auch das integrative Modell insgesamt. Die wesentliche Kritik am Ansatz von Steinmann und Löhr lässt sich auf drei Punkte verdichten: Die Stufenlogik (Selbstverpflichtung, Branchenregeln, Staat) bildet reale Machtkonflikte und politische Aushandlungen nur unzureichend ab. Freiwillige Selbstverpflichtungen können leicht zu unverbindlichem „Ethik-- Washing“ führen. „Ethik-Washing“ bezeichnet den Versuch eines Unternehmens, sich durch oberflächliche oder rein kommunikative Maßnahmen als moralisch verantwortungsvoll darzustellen, ohne dass das eigene Verhalten tatsächlich dazu passt. Der Ansatz integriert Ethik und Ökonomie pragmatisch, bleibt aber philosophisch weniger tief begründet als andere Modelle. Wie schon bei anderen Ansätzen ist auch hier Peter Ulrich einer der wesentlichen Kritiker (in Anlehnung an Ulrich, 1997/ 2016). Vertiefung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes als Beispiel für die Unternehmensethik nach Steinmann und Löhr Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde bereits mehrfach als Beispiel bei unterschiedlichen (wirtschafts-)ethischen Theorien genutzt. Gerade für den Ansatz nach Steinmann und Löhr ist es wiederum ein passendes Beispiel und soll an dieser Stelle etwas ausführlicher vorgestellt werden. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird die ursprüngliche Selbstverpflichtung von einzelnen Unternehmen, aber auch die Selbstregulierung von ganzen Branchen im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung aus der Corporate Social Responsibility (CSR) gesetzlich geregelt. Damit verschiebt sich die Verantwortung teilweise von der individuellen Unternehmensebene (Mesoebene) hin zu einer politisch-rechtlichen Gestaltung der Wirtschaftsordnung (Makroebene). <?page no="97"?> 5.4 Wirtschaftsethische Theorien über mehrere Ebenen 97 Es bewertet nicht das Verhalten einzelner Personen oder einzelner Unternehmen moralisch, sondern verändert den institutionellen Rahmen des Wirtschaftens. Es greift also auf der Ebene der gesellschaftlichen Regeln, Normen und Strukturen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll vor allem dafür sorgen, dass Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Lieferkette von Unternehmen - vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt - auch tatsächlich nicht vorkommen. Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gibt es erstmals klare Anforderungen für unternehmerische Sorgfaltspflichten, haben Unternehmen die Verantwortung für die gesamte Lieferkette (abgestuft nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette), gibt es erstmals eine externe Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, werden Menschenrechte besser geschützt. Betroffene können ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen und Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Das Gesetz ist am 01. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3 000 Beschäftigten und ab 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1 000 Beschäftigten in Kraft getreten (in Anlehnung an Puhlmann & Rath, 2025a, S. 102ff). In der EU wurde im Februar 2025 angekündigt, dass die Anwendung der europäischen Lieferkettenrichtlinie aufgrund von geopolitischen Entwicklungen von 2027 auf 2028 verschoben werden soll und auch weitere Nachhaltigkeitsgesetze gelockert werden sollen. Wie die deutsche Bundesregierung auf diese Lockerungen der EU reagieren wird, stand zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Buchs noch nicht fest. Der folgende Film erklärt das „Gesetz für faire Lieferketten“: https: / / www.bmas.de/ SharedDocs/ Videos/ DE/ Artikel/ Europa-und-die-Welt/ lieferketten-teddybaer.html#linkicon (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, n. d.a) Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist aus wirtschaftsethischer Sicht ein Beispiel dafür, wie der Staat normative Erwartungen - etwa Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen oder Umweltschutz - in verbindliche Regeln übersetzt, die das Verhalten von Unternehmen strukturieren. Es schafft eine institutionelle Grundlage, die moralisches Handeln nicht (mehr) dem guten Willen einzelner Akteure überlässt, sondern systemisch absichert. Genau deshalb wird das Gesetz auch isoliert betrachtet und unabhängig von der Unternehmensethik nach Steinmann und Löhr der Makroebene zugeordnet, denn es gestaltet die Rahmenbedingungen des Marktes und definiert, welche Formen wirtschaftlichen Handelns gesellschaftlich legitim sind. <?page no="98"?> 98 5 Wesentliche (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen Zusammenfassung Insgesamt zeigt das Kapitel, dass (wirtschafts-)ethische Theorien unterschiedliche, aber komplementäre Perspektiven auf moralisches Handeln in der Wirtschaft eröffnen. Zentrale (wirtschafts-)ethische Theorien lassen sich systematisch nach Mikro- (Individualwirtschaftsethik), Meso- (Unternehmensethik) und Makroebene (Ordnungsethik) sowie übergreifenden Ansätzen einordnen. Dadurch wird sichtbar, wie unterschiedlich moralische Orientierung im wirtschaftlichen Kontext begründet und praktisch umgesetzt werden kann. Auf der Mikroebene geht es um die Frage, wie einzelne Personen moralisch entscheiden. Dazu gehören beispielsweise Kants Pflichtenethik, der Utilitarismus, Webers Gesinnungs- und Verantwortungsethik oder Jonas’ Zukunftsverantwortung. Ergänzt wird diese Theorien durch die auch heute noch für Unternehmen relevante Tugendethik nach Aristoteles, die betont, dass gutes Handeln aus Charakter, Haltung und praktischer Klugheit entsteht. Die Mesoebene betrachtet Unternehmen als Organisationen. Hier wurden Wielands Integritäts- und Governance-Ethik, der Shareholder- und Stakeholder-Ansatz sowie der Compliance-Ansatz als Beispiele vorgestellt. Diese Theorien zeigen, wie Unternehmen Regeln, Werte und Interessen in Entscheidungen einbinden können und welche Strukturen dafür nötig sind. Auf der Makroebene stehen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt, wie in Rawls’ Gerechtigkeitstheorie, der ökonomischen Ethik oder der integrativen Wirtschaftsethik. Zum Schluss verbinden übergreifende Theorien mehrere Ebenen. Luhmanns Systemtheorie erklärt die Eigenlogik von Systemen wie Wirtschaft, Recht und Moral, während die Diskursethik von Apel und Habermas faire und begründete Entscheidungen durch Kommunikation betont. Die Unternehmensethik nach Steinmann und Löhr zeigt schließlich, wie normative Orientierung und strategische Unternehmensführung zusammenwirken können. Letztendlich wird deutlich, dass wirtschaftliches Handeln nur dann verantwortungsvoll gestaltet werden kann, wenn individuelle Überzeugungen, organisationale Strukturen von Unternehmen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zusammengedacht werden. Aufgabe 5.1 Was verbirgt sich hinter der „Goldenen Regel“, von der im Abschnitt 5.3.2 gesprochen wird? Aufgabe 5.2 Was genau sind „Shareholder“? Aufgabe 5.3 Was ist der Unterschied zwischen „wertorientiert“ und „werteorientiert“ - außer dem einen Buchstaben? <?page no="99"?> 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Nach dem Blick auf allgemein anwendbare ethische Theorien im Kapitel 5 stehen in diesem Kapitel wirtschaftsethische Theorien mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit im Vordergrund. Nach Abschluss dieses Kapitels können Sie den Begriff „Nachhaltigkeit“ sowie die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) einordnen. die „Unternehmensverantwortung“ in ihren Facetten erklären. - Corporate Responsibility (CR), Corporate Social Responsibility (CSR), Triple Bottom Line (TBL) und Corporate Citizenship (CC) voneinander abgrenzen und erklären. die wesentlichen Richtlinien und Vorgaben für Nachhaltigkeit nennen. die Schritte von der Nachhaltigkeit als normatives Leitprinzip bis hin zu einer schriftlichen Dokumentation erklären. den PDCA-Zyklus im Zusammenhang mit dem Wertemanagement erläutern. 6.1 Nachhaltigkeit in der Wirtschaft, eine (kurze) Einordnung Auch wenn Nachhaltigkeit an sich keinen Schwerpunkt dieses Buchs bilden soll, ist dennoch eine (kurze) Herleitung sinnvoll, was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist. Anschließend werden die Auswirkungen auf die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen vertieft. In der Neuzeit gilt der Brundtland-Bericht als zentraler Ausgangspunkt des Nachhaltigkeitskonzepts. Er wurde 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (World Commission on Environment and Development, WCED) unter dem Vorsitz von Gro Harlem Brundtland veröffentlicht („Our Common Future“ ). Ein zentraler Bestandteil des Berichts ist das bis heute gängige Leitbild der nachhaltigen Entwicklung (in Anlehnung an Holzbaur, 2020, S. 51 ff.). Der Brundtland-Bericht definiert „nachhaltige Entwicklung“ wie folgt: „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ (World Commission on Environment and Development, WCED, 1987) In der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 wurde die Umsetzung des Brundtland-Berichts in internationales Handeln beschlossen. Alle UN-Mitgliedstaaten weltweit haben sich 2015 einstimmig zur Umsetzung von 17 gemeinsam festgelegten Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verpflichtet. Der UN-Generalsekretär veröffentlicht seitdem jährlich einen Bericht zu den Fortschritten in Summe, darüber hinaus gibt es <?page no="100"?> 100 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Informationen zu einzelnen Ländern (beispielsweise ein Länderranking zu den Fortschritten) die auf deren nationaler Berichterstattung beruhen. „Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ist ein globaler Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten. Seit 2016 arbeiten alle Länder daran, diese gemeinsame Vision zur Bekämpfung der Armut und Reduzierung von Ungleichheiten in nationale Entwicklungspläne zu überführen. Dabei ist es besonders wichtig, sich den Bedürfnissen und Prioritäten der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Länder anzunehmen - denn nur wenn niemand zurückgelassen wird, können die 17 Ziele bis 2030 erreicht werden.“ (United Nations Regional Information Centre for Western Europe, UNRIC, 2024) Wie vielfältig diese 17 Ziele sind, zeigt folgende Abbildung 6.1, nicht immer erschließt sich direkt der Zusammenhang zu Unternehmen. Abb. 6.1: 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (United Nations Regional Information Centre for Western Europe, UNRIC, 2024) Unter Nachhaltigkeit in der Wirtschaft versteht man die Ausrichtung der Strategien und Prozesse von Unternehmen, die einen langfristigen Erfolg ermöglichen, ohne die Lebensgrundlage künftiger Generationen zu gefährden. Dabei ist Nachhaltigkeit normativ (siehe Abschnitt 4.3.2), da sie Soll-Aussagen darüber trifft, wie wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln gestaltet werden sollte, um ökologische, soziale und ökonomische Verantwortung miteinander zu verbinden. Sie formuliert Werte, Ziele und moralische Verpflichtungen, die über rein beschreibende Aussagen hinausgehen und Orientierung für verantwortliches Handeln geben. <?page no="101"?> 6.1 Nachhaltigkeit in der Wirtschaft, eine (kurze) Einordnung 101 Es geht bei Nachhaltigkeit mitnichten „nur“ um den Schutz der Umwelt oder den Umstieg von Privathaushalten und Unternehmen auf erneuerbare Energien. Unternehmen nutzen vielmehr die siebzehn Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verstärkt als strategischen Rahmen, in dem - neben der Corporate Governance (CoGo), auf die im zweiten Teil dieses Buchs eingegangen wird - die soziale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) sowie das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen (Corporate Citizenship, CC), wesentliche Bestandteile der Unternehmensverantwortung in ihrer Gesamtheit (Corporate Responsibility, CR) sind, wie folgende Abbildung 6.2 zeigt. Abb. 6.2: Corporate Social Responsibility (CSR) und Corporate Citizenship (CC) als wesentliche Bestandteile der Unternehmensverantwortung (in Anlehnung an Der Prozessmanager GmbH, 2020) Ergänzend zu Abbildung 6.2 zeigt folgende Abbildung 6.3 die weit verbreitete „CSR- Pyramide“ nach Archie Carroll aus dem Jahr 1979. Letztendlich zeigt die Abbildung allerdings nicht nur die CSR an sich, sondern die unterschiedlichen Stufen von dem reinen wirtschaftlichen Erfolg bis hin zum Corporate Citizenship (CC). Darüber hinaus werden heutzutage die aufeinander aufbauenden Ebenen kritisiert. Moderne Ansätze sehen die Pyramide eher als ein integriertes Ganzes, bei dem alle vier Verantwortlichkeiten gleichzeitig erfüllt werden sollten, um nachhaltig erfolgreich zu sein. <?page no="102"?> 102 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Abb. 6.3: CSR-Pyramide nach Carroll (National Financial Educators Council, 2022) Bei dem Blick auf Abbildung 6.2 stellte sich zwangsläufig die Frage, ob CSR und auch CC tatsächlich in diesem ersten Teil des Buchs in diesem Kapitel vorgestellt werden sollten oder im zweiten Teil gemeinsam mit der Corporate Governance. CSR und CC lassen sich tatsächlich nicht eindeutig nur einem der beiden Bereiche zuordnen, sondern fungieren eher als Bindeglied zwischen Wirtschaftsethik (als theoretisches Fundament) und Corporate Governance (als Umsetzung des theoretischen Fundaments in die Praxis). Da CSR und CC mittlerweile die wesentlichem Kernelemente einer an ethischen Aspekten ausgerichteten Führung von Unternehmen sind, habe ich mich als Autor für die ausführliche Vorstellung in diesem eigenständigen Kapitel entschieden. Auf die CSR wird in dem folgenden Abschnitt eingegangen, ebenso auf die sogenannte Triple Bottom Line (TBL). Als Sonderform und in Abbildung 6.2 nicht enthalten, wird in Unterkapitel 6.3 kurz auf die Corporate Digital Responsibility (CDR) eingegangen. Corporate Citizenship (CC) folgt im Unterkapitel 6.4, bevor weitere beispielhafte wirtschaftsethische Theorien im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit kurz vorgestellt werden. In dem folgenden Video wird zum Abschluss dieses Unterkapitels Nachhaltigkeit noch einmal kurz erklärt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=xS3g8q5k5C4 (Bundesumweltministerium, 2021) <?page no="103"?> 6.2 Corporate Social Responsibility (CSR) inklusive Triple Bottom Line (TBL) 103 6.2 Corporate Social Responsibility (CSR) inklusive Triple Bottom Line (TBL) 6.2.1 Was ist Corporate Social Responsibility (CSR)? Unter dem Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) wird heute die umfassende Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft verstanden. Diese Verantwortung geht deutlich über die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus, wie auch die folgende Definition verdeutlicht. „Unter "Corporate Social Responsibility" oder kurz CSR ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen als Teil des nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. CSR ist der Beitrag, den Unternehmen zur Nachhaltigkeit leisten können. Der Begriff bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. […] Wirtschaftliches Handeln findet in global verflochtenen Strukturen und damit oftmals außerhalb des Einflusses rein nationaler Gesetzgebung statt. Internationale Organisationen haben Leitlinien entwickelt, die global agierenden Unternehmen dafür Orientierung bieten und die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Verantwortung sicherstellen sollen.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026a) CSR beschreibt damit die bewusste Entscheidung eines Unternehmens, seine Geschäftstätigkeit so auszurichten, dass es nicht nur wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern zugleich einen positiven Beitrag beispielsweise für Umwelt, Mitarbeitende und die Gesellschaft leistet. CSR ist damit der funktionalistischen Ethik (siehe Abschnitt 4.4.2) zuzurechnen. Unternehmen stehen unter einem zunehmenden Druck ihrer Stakeholder wie beispielsweise Konsumentinnen und Konsumenten, Investoren, Öffentlichkeit, Medien und Regierungen, ihre gesellschaftliche Verantwortung auch tatsächlich ernst zu nehmen. Aus Abschnitt 6.2.3 wird noch deutlich werden, dass CSR mittlerweile keine reine Selbstverpflichtung mehr ist. CSR ist heute auch kein Randthema mehr, sondern eine strategische Managementaufgabe, die zunehmend als integraler Bestandteil moderner Unternehmensführung und eines regelmäßigen Stakeholder-Dialogs gesehen wird. 6.2.2 Historische Entwicklung der Corporate Social Responsibility (CSR) Historisch entwickelte sich CSR aus gesellschaftlichen Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Auswirkungen unternehmerischen Handelns. „Die Verantwortung von Unternehmen für ihr soziales und ökologisches Umfeld fußt in Deutschland auf einer über 100-jährigen Tradition. Im Zuge der Industrialisierung engagierten sich Unternehmer bereits im 19. Jahrhundert für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und übernahmen Aufgaben für ihr unmittelbares soziales Umfeld, beispielsweise durch Wohnungsbaumaßnahmen <?page no="104"?> 104 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen oder die Gründung von Schulen und Kultureinrichtungen im Umfeld der Produktionsstätten.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026b) Seit den 1970er Jahren rückten globale Umweltprobleme, soziale Ungleichheiten und die wachsende Macht multinationaler Unternehmen und die Auswirkungen daraus in den Fokus. Die Dynamik führte dabei dazu, dass Unternehmen sich zunehmend mit Fragen der Nachhaltigkeit, der sozialen Gerechtigkeit und der ökologischen Verantwortung auseinandersetzen mussten. „Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und den damit verbundenen negativen Auswirkungen und globalen Herausforderungen wie Armut, Klimawandel oder fehlender Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung erfuhr das Konzept CSR seit den 1990er Jahren einen weltweiten Aufschwung. Entsprechend haben die internationale Staatengemeinschaft sowie die nationalstaatliche Politik CSR in den vergangenen Jahren als integralen Bestandteil von Lösungsansätzen für die globalen Herausforderungen verankert und in zahlreichen Programmen, Regularien und Maßnahmen die Umsetzung in die Praxis gefördert.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026b) Spätestens seit den Weltgipfeln von Rio (1992) und Johannesburg (2002) gilt CSR in Europa als zentrale Umsetzungsebene nachhaltiger Entwicklung im Unternehmenskontext. 6.2.3 Leitlinien und gesetzliche Vorgaben zur Corporate Social Responsibility (CSR) Corporate Social Responsibility (CSR) ist heute keine rein freiwillige Zusatzleistung mehr. Zwar betonen viele Definitionen den freiwilligen Charakter von CSR-Maßnahmen, doch in der Praxis verschwimmt die Grenze zwischen Freiwilligkeit und Verpflichtung immer mehr, wie bereits der vorherige Abschnitt gezeigt hat. Das liegt vor Allem daran, dass Notwendigkeiten von Unternehmen durchaus erkannt, jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt und auch unterschiedlich gelebt wurden. Für die in der Definition am Anfang dieses Unterkapitels genannten Leitlinien beziehungsweise die im vorherigen Abschnitt erwähnten Programme, Regularien und Maßnahmen sind insbesondere die folgenden zu nennen. Global Reporting Initiative (GRI) Gibt Orientierung zu den Standards der jährlichen Berichterstattung zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von Organisationen. Grundsatzerklärung der International Labour Organization (ILO) über Unternehmen und Sozialpolitik Enthält Richtlinien für Regierungen und Unternehmen zu sozialer Sicherheit, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen und Bekämpfung sozialer Missstände wie beispielsweise Zwangs- und Kinderarbeit. Leitsätze der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehme n <?page no="105"?> 6.2 Corporate Social Responsibility (CSR) inklusive Triple Bottom Line (TBL) 105 Bieten Unternehmen einen Verhaltenskodex für Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern und beschreiben, was bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird. ISO 26 000 der International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung) Leitfaden, der eine grundlegende Orientierung bei der Umsetzung von CSR bietet. UN Global Compact In dieser Initiative verpflichten sich Unternehmen weltweit zur Einhaltung bestimmter Prinzipien in Kontext von Umwelt, Menschenrechten, Arbeit und Korruptionsbekämpfung. ESG (siehe Abschnitt 6.2.5) Dabei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung, sondern um die der wesentlichen Leitlinien. Unter den gesetzlichen Vorgaben sind die folgenden besonders wichtig: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) EU-Richtlinie, die seit 2023 Unternehmen zu umfassender und verpflichtender Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet und damit die Komplexität sowie den Umfang der bisherigen Berichterstattung deutlich erhöht. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) EU-Lieferkettenrichtlinie für Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind. Sie verpflichtet die Unternehmen zu mehr Verantwortung für Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten und ethischen Praktiken entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Vornehmlich im deutschsprachigen Raum etabliert, knüpft an umfassendere Standards wie UN Global Compact und GRI an und schafft Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Wie bereits bei den Leitlinien ist auch diese Aufzählung nicht abschließend. Konkret geht es also hier bereits deutlicher erkennbar um einige der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) wie beispielsweise faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, den sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernstgemeintes Engagement vor Ort und Verantwortung auch in den gesamten Lieferketten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, 2026a) … …und damit um die moralische und ethische Verpflichtung von Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftspraktiken. <?page no="106"?> 106 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen 6.2.4 Triple Bottom Line (TBL) nach John Elkington Im heutigen Verständnis umfasst die Corporate Social Responsibility (CSR) drei zentrale Verantwortungsbereiche, die ökologische, die soziale und die ökonomische Dimension. Diese Triple Bottom Line (TBL), 1994 von John Elkington geprägt, knüpft an das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit an, das bereits seit dem Brundtland-Report (1987, siehe Unterkapitel 6.1) soziale Gerechtigkeit, Umweltverträglichkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als gleichwertige Ziele definierte. Heute ist die Triple Bottom Line (TBL) mit ihren drei Säulen wesentlicher Bestandteil der CSR: Die ökologische Verantwortung („Planet“) bezieht sich auf den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Reduktion von Emissionen, Energieeffizienz oder nachhaltige Lieferketten. Die soziale Verantwortung („People“) umfasst Themen wie faire Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Diversität, Mitarbeiterzufriedenheit oder die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die ökonomische Verantwortung („Profit“) schließlich bedeutet, dass Unternehmen langfristig wirtschaftlich stabil agieren, Risiken minimieren und verantwortungsvolle Geschäftsmodelle entwickeln, die nicht auf kurzfristige Profite, sondern auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet sind (in Anlehnung an Elkington, 2004, S. 1ff.). Abb. 6.4: Die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit (Bezirksamt Mitte von Berlin, n. d.) <?page no="107"?> 6.2 Corporate Social Responsibility (CSR) inklusive Triple Bottom Line (TBL) 107 Dabei sind die drei Säulen nicht getrennt voneinander zu betrachten, vielmehr ist ihr Zusammenspiel wesentlich, wie die vorangegangene Abbildung 6.4 zeigt. Hier wird der konkrete Zusammenhang zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bereits deutlicher (in Anlehnung an Puhlmann & Rath, 2025b). Elkington selbst hat bereits im Jahr 2018 eine umfassende Neubefassung mit dem Begriff gefordert, da aus seiner Sicht viele Unternehmen die TBL zu oberflächlich genutzt und diese eher als Reporting-Tool statt als transformative Managementlogik verstanden haben. Sein ursprüngliches Ziel war ein Systemwandel, nicht nur eine Erweiterung der Bilanz. 6.2.5 Berichterstattung im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) Grundlage für die jährlich vorgeschriebene Berichterstattung im Rahmen der CSR sind die CSR-Strategien der einzelnen Unternehmen, die im engen Zusammenhang mit dem eigentlichen Kerngeschäft des jeweiligen Unternehmens stehen soll(t)en. 2014 wurde eine CSR-Richtlinie vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten der EU beschlossen, die regelmäßig aktualisiert wird (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen). Demnach sind Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und Sitz in der EU verpflichtet, jährlich über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Deutschland hat die Richtlinie 2017 in nationales Recht umgesetzt. Schwerpunkte der Berichtspflicht sind unter anderem Anti-Korruptions-Aspekte, Einhaltung von Menschenrechten sowie Kontrolle der Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Beschäftigtenbelange in der gesamten eigenen Lieferkette des berichtenden Unternehmens. Eine zunehmend wichtige Rolle bei der Berichterstattung sind die sogenannten ESG-Kriterien, auf die im folgenden Abschnitt weiter eingegangen wird. Sofern Unternehmen unterhalb der Grenze zur Berichtspflicht über Wertschöpfungsketten mit größeren Unternehmen verbunden sind, werden sie indirekt von der Berichtspflicht berührt. Die meisten Nachhaltigkeitsberichte beziehen sich auf die Multi-Stakeholder-Initiative und die Global Reporting Initiative (GRI). Kleinere Unternehmen oder Unternehmen mit einer kurzen Wertschöpfungskette oder einem sehr kleinen Budget wählen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), unter anderem wegen weniger komplexen Kennzahlen. Durch die Nutzung dieser Standards werden die Unternehmen in ihrem Umgang mit Nachhaltigkeit für alle interessierten Stakeholdergruppen vergleichbar, was Wettbewerbsvorteile bei einer konsequenten und erfolgreichen Ausrichtung begründen kann, umgekehrt aber auch Wettbewerbsnachteile beispielsweise bei Versäumnissen (in Anlehnung an Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, 2023). <?page no="108"?> 108 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen 6.2.6 ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) ist ein Rahmenwerk zur Bewertung der tatsächlichen Nachhaltigkeit und der Wahrnehmung der ethischen Verantwortung von Unternehmen, das vor allem bei Investitionen eine große Rolle spielt, aber auch Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende oder auch die Öffentlichkeit betrifft. Dabei korrespondieren die ESG-Kriterien mit der Triple Bottom Line, was nicht zuletzt anhand der Bezeichnungen erkennbar ist. Auch wenn es sich bei ESG - eng ausgelegt - um kein Gesetz handelt, gibt es seit 2021 über den Sustainable Finance Action Plan der EU gesetzlich definierte und verbindliche ESG-Kriterien für Unternehmen, die sich als „ESG-konform“ bezeichnen möchten. Auch sind Unternehmen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) heraus verpflichtet, über ihre ESG-Praktiken zu berichten. Während CSR stärker werteorientiert und qualitativ geprägt ist, dient ESG vor allem der messbaren Bewertung von Nachhaltigkeitsleistungen im Finanz- und Investorenkontext von der immer mehr Unternehmen Gebrauch machen. ESG sowie branchenspezifische ESG-Ratings als Ergebnis von Beurteilungen sind konkrete Ansätze zur Messung von Nachhaltigkeit, während Nachhaltigkeit und CSR eher übergeordnete Ziele sind (in Anlehnung an Wuet Partner, 2026). Abbildung 6.5 gibt einen Überblick über die ESG-Kriterien und die hier nun konkrete Zuordnung aller 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu den drei Kategorien Environmental (Umwelt), Social (Soziales, in der Abbildung „Gesellschaft“) sowie Governance (Unternehmensführung). Abb. 6.5: ESG-Indikatoren (Wuest Partner, 2026) <?page no="109"?> 6.4 Corporate Citizenship (CC) 109 6.3 Corporate Digital Responsibilty (CDR) Die Corporate Digital Responsibilty (CDR) ist eine Ergänzung beziehungsweise eine Weiterentwicklung der CSR, die sich aus den technischen Entwicklungen der letzten Jahre ergeben hat. Anfang des Jahres 2026 handelte es sich hierbei noch um Empfehlungen der Bundesregierung an Unternehmen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass - ähnlich wie bei der CSR - Selbstverpflichtungen immer mehr durch Leitlinien und gesetzliche Regelungen ergänzt beziehungsweise verpflichtend werden. „Wie bei CSR geht es bei einer unternehmerischen Digitalverantwortung um Ethik und die Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Doch während bei CSR ökologische und soziale Aspekte der analogen Welt im Vordergrund stehen, thematisiert CDR die Weiterentwicklung in Bezug auf digitale Themen: Wie verarbeite ich als Unternehmen die Daten, die von außen kommen und wie transparent wird dies kommuniziert? Wie setzt man Anwendungen der künstlichen Intelligenz für Mitarbeiter*innen und Kund*innen verantwortungsvoll ein? Wie stärkt man die langfristige Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmer*innen, wenn sich Berufsbilder immer schneller wandeln? Inwiefern kann der Energiekonsum für digitale Dienstleitungen reduziert und nachhaltig gestaltet werden? Konkrete CDR-Maßnahmen können demnach sein, Transparenz bei der Verarbeitung und Speicherung von Daten herzustellen, Komplexität bei den Genehmigungsprozessen zu verringern (etwa bei den AGB), Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen anzubieten, sowie die Stärkung einer agilen Unternehmenskultur und die standardmäßige Integration energieeffizienter Produkte.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, n. d.b) 6.4 Corporate Citizenship (CC) Corporate Citizenship bezeichnet das gesellschaftliche Engagement eines Unternehmens über seine reine Geschäftstätigkeit hinaus. CC beschreibt, wie Unternehmen sich als „gute Bürger“ in der Gesellschaft verhalten und Vertrauen aufbauen - beispielsweise durch Spenden / Sponsoring, Stiftungen und langfristige Förderprogramme, Freiwilligenprogramme (Freistellung von Mitarbeitenden für gemeinnützige Aufgaben) oder lokale Bildungs-, Kultur- oder Umweltprojekte. Früher wurden CC und CSR oft gleichgesetzt - heute gilt CSR eher als der Rahmen, CC als praktische Umsetzung bestimmter Arten von Engagements. Letztendlich sind die Grenzen trotzdem nicht trennscharf (in Anlehnung an Schoemer, 2025). Beispiel 6.1 Das folgende Beispiel der Mercedes-Benz Group AG verdeutlicht, dass Corporate Citizenship (CC) vielfach beziehungsweise nahezu immer abseits des eigentlichen Unternehmenszwecks stattfindet. „Mercedes-Benz USA mit Hauptsitz in Atlanta, Georgia hat sich beispielsweise mit zwei gemeinnützigen Organisationen Safe Kids Worldwide® und Junior Achievement USA® zusammengetan, um verschiedene Bildungsinitiativen unter anderem im Bereich Technologie und Nachhaltigkeit zu unterstützen. Im Rahmen des Junior Achievement 3DE Programms bietet Mercedes-Benz USA Schülerinnen und <?page no="110"?> 110 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Schülern ein besonderes Mentoring an, um sie auf die Karriere außerhalb des Klassenzimmers vorzubereiten. In der Region von Atlanta fördert Mercedes-Benz verschiedene gemeinnützige Organisationen, z.B. die Atlanta Public Schools und die Communities In Schools of Atlanta®. In Indien fördert Mercedes-Benz Initiativen und Projekte zum Ausbau der Bildung und der Infrastruktur, um den Menschen vor Ort ein gesundes Leben zu ermöglichen, beispielsweise mit sauberen und sicheren Trinkwassersystemen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass die Menschen in die Projekte aktiv einbezogen werden und so das lokale Engagement in der Gemeinschaft gestärkt wird. Den Zugang zu Bildung zu ermöglichen, spielt dabei eine wichtige Rolle, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Chancengleichheit zu fördern. Auch in Südafrika unterstützt Mercedes-Benz lokale Initiativen und Projekte mit den Schwerpunkten Bildung und Jugendförderung, Förderung der Gemeinschaft und ehrenamtliches Engagement der Mitarbeiter. Der Bildungsschwerpunkt reicht von der Vorschulbildung über die tertiäre und erwachsene Grundbildung bis hin zur Kompetenzentwicklung in den technischen Bereichen Ingenieurwesen und Technik. Darüber hinaus sind wir in Südafrika Schirmherr der Laureus Sport for Good Foundation und Hauptsponsor des Programms "Youth Education through Sport" (YES). Unser Engagement in der Region Stuttgart Der Region Stuttgart kommt als Hauptstandort des Unternehmens seit jeher eine besondere Bedeutung zu. Zahlreiche große und kleine Projekte machen dabei das Standortengagement im Großraum Stuttgart insgesamt aus. Aufbauend auf diesem langjährigen Engagement verstärken wir in den kommenden Jahren bis 2028 unseren gesellschaftlichen Einsatz in der Region über bestehende Projekte hinaus und fördern zusätzlich Initiativen in den Bereichen Soziales, Umwelt und Kultur mit 24 Millionen Euro.“ (Mercedes-Benz Group AG, 2025) 6.5 Chancen für Unternehmen aus Corporate Social Responsibility (CSR) und Corporate Citizenship (CC) CSR und auch CC haben sich mittlerweile zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor entwickelt. Unternehmen, die glaubwürdig nachhaltig agieren, erfüllen nicht nur moralische Verpflichtungen, sondern können sich daraus strategische Vorteile verschaffen. Besonders in Zeiten globaler Lieferketten, digitaler Transparenz und wachsender gesellschaftlicher Sensibilität für Umwelt- und Sozialfragen wird CSR zu einem zentralen Element unternehmerischer Resilienz. In CSR und CC stecken daher nicht nur Anforderungen, sondern auch folgende wesentlichen Chancen für Unternehmen (in Anlehnung an Schoemer, 2025): Neue Märkte Unternehmen mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen können sich vom Wettbewerb abheben und zusätzliche Marktsegmente erschließen. Risikominimierung Durch das frühzeitige Erkennen und proaktive Managen von Umwelt- und Sozialrisiken lassen sich potenzielle Schäden für das Unternehmen vermeiden. Kosteneffizienz Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet einen bewussten Umgang mit Ressourcen. <?page no="111"?> 6.6 Von der Nachhaltigkeit hin zu einer schriftlichen Dokumentation 111 Langfristig werden Kosten reduziert, zum Beispiel durch Energieeinsparungen oder weniger Abfall. Stärkere Mitarbeiterbindung Beschäftigte identifizieren sich stärker mit einem verantwortungsvoll handelnden Unternehmen, was Motivation, Loyalität und die Attraktivität als Arbeitgeber erhöht. Höhere Kundenloyalität Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf gesellschaftliche Verantwortung. Ein glaubwürdiges CSR-/ CC-Engagement steigert das Vertrauen in die Marke und fördert die Treue der Kundschaft. 6.6 Von der Nachhaltigkeit als normatives Leitprinzip hin zu einer schriftlichen Dokumentation über den Code of Conduct Der Weg von Nachhaltigkeit als normativem Leitprinzip hin zu verbindlichen schriftlichen Regeln wie einem Code of Conduct verläuft in Unternehmen im Allgemeinen über die folgenden Ebenen (in Anlehnung an Steinmann & Scherer, 1998, S. 33ff.). Normative Ebene Auf der normativen Ebene definieren Unternehmen Nachhaltigkeit als grundlegenden, für das Unternehmen relevanten Wert. In Leitbildern, Visionen und Unternehmensgrundsätzen wird festgehalten, welche Verantwortung das Unternehmen gegenüber Umwelt, Gesellschaft und zukünftigen Generationen anerkennt. Diese Ebene formuliert den moralischen Anspruch, der das Selbstverständnis des Unternehmens prägt, für die das Unternehmen stehen möchte. Wertemanagement und Wertemanagementsystem Das Wertemanagement ist Teil der normativen Ebene, die die Unternehmenspolitik bestimmt. Es befasst sich damit, welche konkreten ethischen Werte für das Unternehmen wichtig sind und wie diese in die Unternehmenskultur integriert werden. Instrumente zur Ermittlung relevanter Unternehmenswerte werden im Abschnitt 6.6.2 vorgestellt. Das Wertemanagementsystem dagegen stellt die notwendigen Strukturen und Instrumente bereit, um diese konkreten Werte verbindlich zu verankern, etwa durch Schulungen, Verantwortlichkeiten, Risikoanalysen oder Hinweisgebersysteme. Damit bildet es die organisatorische Grundlage, auf der Werte später strategisch verankert und operativ umgesetzt werden können. Wertemanagement und Wertemanagementsystem werden in den Abschnitten 6.6.1 und 6.6.3 vertiefend vorgestellt. Strategische Ebene Auf dieser Grundlage folgt dann die strategische Ebene, in der das Leitprinzip Nachhaltigkeit in konkrete Unternehmensziele und langfristig angelegte Programme übersetzt wird. Nachhaltigkeit wird Teil der Unternehmensstrategie, indem langfristige Ziele wie Emissionsreduktion, faire Lieferketten oder nachhaltige Produktentwicklung festgelegt werden. Gleichzeitig entstehen Governance-Strukturen, die sicherstellen, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Leitbild bleibt, sondern in die Steuerung des Unternehmens einfließt. <?page no="112"?> 112 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Operative Ebene Darauf aufbauend folgt die operative Ebene, in der die strategischen Ziele und das Wertemanagementsystem in konkrete Prozesse und Verhaltensanforderungen übersetzt werden. Hier werden Zuständigkeiten definiert, Abläufe angepasst, Kontrollmechanismen eingerichtet und Mitarbeitende geschult. Nachhaltigkeit wird damit im täglichen Handeln verankert - in Beschaffung, Produktion, Personalführung oder im Umgang mit Lieferanten. Schriftliche Dokumentation Am Ende dieses Wegs steht die schriftliche Dokumentation, die das normative Leitprinzip in verbindliche und überprüfbare Regeln überführt. Der zentrale Baustein ist der Code of Conduct, der festlegt, welche Verhaltensstandards für alle Mitarbeitenden gelten - etwa im Umgang mit Korruption, Menschenrechten, Umweltstandards oder Interessenkonflikten. Der Code of Conduct macht die Werte des Unternehmens konkret, operationalisierbar und verbindlich. Er wird vertiefende im Abschnitt 6.6.5 vorgestellt. Ergänzend entstehen häufig weitere Dokumente wie Lieferantenkodizes, Nachhaltigkeitsrichtlinien oder Compliance-Regelwerke (siehe auch Abschnitt 5.2.4), die spezifische Anforderungen präzisieren. Diese sorgen dafür, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Leitprinzip bleibt, sondern zu einem festen Bestandteil der Unternehmenspraxis wird. In den folgenden Abschnitten werden das Wertemanagement, der Integrity-Ansatz als eine Möglichkeit zur Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte, das Wertemanagementsystem und der Code of Conduct weiter vertieft. 6.6.1 Wertemanagement Wertemanagement steht für den systematischen Prozess, durch den ein Unternehmen seine grundlegenden Werte identifiziert, reflektiert, kommuniziert und in das tägliche Handeln überführt. In Abgrenzung zu den in Abschnitt 6.6.2 noch folgenden „Instrumenten zur Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte“ ist Wertemanagement der übergeordnete Rahmen . Der beispielsweise im Abschnitt 6.6.2.1 noch folgende Integrity-Ansatz ist dagegen ein spezifisches Instrument innerhalb des Wertemanagements, das konkrete Werte aus der Identität und Kultur des Unternehmens ableitet. Das Wertemanagement, als Teil der normativen Ebene, beginnt mit der Frage, welche moralischen Prinzipien das Selbstverständnis des Unternehmens prägen sollen, beispielsweise Integrität, Nachhaltigkeit, Fairness oder Verantwortung. Diese Werte entstehen nicht zufällig, sondern werden bewusst aus der Unternehmensgeschichte, der Kultur, den Erwartungen der Stakeholder und den normativen Leitprinzipien abgeleitet. Wertemanagement sorgt dafür, dass diese Werte nicht nur abstrakt formuliert, sondern als verbindliche Orientierung für Entscheidungen und Verhalten verstanden werden. Ein zentrales Merkmal des Wertemanagements ist seine doppelte Ausrichtung, denn es wirkt sowohl kulturell als auch steuernd. <?page no="113"?> Kulturell stärkt es die gemeinsame Identität, indem es Werte sichtbar macht, in Mitarbeiterrunden diskutiert und in Führungsgrundsätze übersetzt. Es fördert eine Unternehmenskultur, in der Mitarbeitende verstehen, warum bestimmte Werte wichtig sind, und sich mit ihnen identifizieren können. Steuernd wirkt Wertemanagement, indem es Werte in konkrete Erwartungen, Regeln und Prozesse überführt. Es schafft damit einen Rahmen, der Orientierung gibt, ohne die Organisation durch reine Kontrolle zu überfrachten. Und auch die Wirkweise eines guten Wertemanagements geht in zwei Richtungen. Es wirkt intern , indem es Orientierung schafft, die Kultur stärkt und verantwortliches Handeln erleichtert. Mitarbeitende wissen, wofür das Unternehmen steht, Entscheidungen werden nachvollziehbarer und das Vertrauen in Führung und Organisation wächst. Extern erhöht Wertemanagement die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Partnerinnen und Partnern, Investoren und der Öffentlichkeit. Es signalisiert Integrität, stärkt die Reputation und verbessert die Legitimität des Unternehmens im gesellschaftlichen Umfeld. Wertemanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Werte müssen immer wieder diskutiert, überprüft und weiterentwickelt werden, insbesondere wenn sich gesellschaftliche Erwartungen, Märkte oder strategische Ausrichtungen verändern. Dieser Prozess der fortlaufenden Reflexion stellt sicher, dass Werte nicht statisch bleiben, sondern lebendig und anschlussfähig sind. Auf diesen fortlaufenden Prozess wird im Abschnitt 6.6.4 mit dem PDCA-Zyklus („Plan-Do-Check-Act“) vertieft eingegangen. Wertemanagement schafft damit die normative und kulturelle Grundlage, auf der alle weiteren Elemente einer werteorientierten Unternehmensführung aufbauen, den Rahmen für eine glaubwürdige, konsistente und nachhaltige Unternehmensführung (in Anlehnung an Wieland, 2004, S. 13ff.). Im folgenden Video wird Wertemanagement noch einmal vorgestellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=y0qFiYdbfVk (Caesar Academy, 2022a) 6.6.2 Instrumente zur Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte Die Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte bildet den Kern jeder werteorientierten Unternehmensführung. Denn bevor Strategien, Leitlinien oder Kodizes entwickelt werden können, muss geklärt sein, welche konkreten Werte das Handeln des Unternehmens tragen sollen. „Unternehmenswerte sind gemeinsame Prinzipien, die Entscheidungen leiten, Zusammenarbeit prägen und Beziehungen stärken. Sie sind kein Kontrollinstrument - sie sind Einladung zum Dialog. […] Werte sind Türöffner: Sie schaffen Räume für Wahrnehmung, Begegnung und mutige Entscheidungen - nicht fürs Recht haben.“ (Museum für Werte, 2026) 6.6 Von der Nachhaltigkeit hin zu einer schriftlichen Dokumentation 113 <?page no="114"?> 114 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Verhaltenskodizes zahlreicher deutscher und internationaler Konzerne beinhalten Tugenden aus dem Ansatz von Aristoteles als Leitwerte der jeweiligen Unternehmen. Im Vordergrund stehen vor allem Tugenden wie Vertrauen, Integrität, Fairness, Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Respekt. Für die Ermittlung dieser für ein Unternehmen relevanten Werte stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die dabei helfen, Werte systematisch zu identifizieren, zu reflektieren und für die weitere Unternehmensethik nutzbar zu machen. Integrity-Ansatz zur Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte Der Integrity-Ansatz gilt heute als Best Practice für die Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte, der die im Abschnitt 5.2.4 bereits vorgestellten Compliance-Systeme ergänzt. Als kultur- und werteorientiertes Steuerungskonzept setzt der Ansatz auf Überzeugung statt auf Zwang. „Best-Practice“ heißt allerdings auch, dass es noch weitere Ansätze gibt, auf die kurz im folgenden Abschnitt eingegangen wird. Der Integrity-Ansatz setzt darauf, dass Mitarbeitende aus innerer Überzeugung das Richtige tun, statt lediglich Regeln zu befolgen, um Sanktionen zu vermeiden. Im Mittelpunkt steht die Idee, dass verantwortliches Verhalten nachhaltiger entsteht, wenn es auf gemeinsamen Werten, persönlicher Integrität und einer glaubwürdigen Unternehmenskultur basiert. Integrität bedeutet hier die Übereinstimmung von Werten, Worten und Taten und damit weit mehr als eine reine Rechtskonformität. Die Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte folgt dabei drei Stufen: Werteklärung Welche Werte sind für das Unternehmen strategisch, kulturell und moralisch bedeutsam? Welche Werte werden bereits gelebt, welche fehlen? Werteübersetzung Wie werden diese Werte in konkrete Erwartungen, Leitlinien und Verhaltensnormen übersetzt? Wie werden sie in Entscheidungen sichtbar? Werteverankerung Wie werden Werte in Führung, Kultur, Kommunikation und Anreizsystemen verankert? Wie wird Integrität im Alltag erfahrbar? Der Ansatz geht auf die US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftlerin Lynn Sharp Paine zurück, die 1994 in ihrem Werk „Managing for organizational integrity“ (Paine, 1994) betonte, dass klassische Compliance-Systeme zwar notwendig, aber nicht ausreichend sind. Diese verhindern zwar Fehlverhalten vor allem durch Kontrolle, schaffen aber keine moralische Urteilskraft insbesondere für Situationen, in denen Regeln fehlen oder unklar sind. <?page no="115"?> Der Integrity-Ansatz setzt deshalb auf Werteorientierung, Selbstverantwortung und eine Führungskultur, die ethisches Verhalten vorlebt und fördert. Mitarbeitende sollen befähigt werden, eigenständig abzuwägen, was richtig ist, statt sich ausschließlich an formalen Vorgaben zu orientieren. Im Unterschied zum Compliance-Ansatz, der fragt „Was ist erlaubt? “, richtet sich der Integrity-Ansatz an der Frage aus „Was ist richtig? “. Beide Modelle ergänzen sich: Compliance schafft den rechtlichen Mindeststandard, Integrität schafft die kulturelle Grundlage für verantwortliches Handeln. Der Integrity-Ansatz stärkt die Unternehmenskultur, erhöht die Glaubwürdigkeit und führt langfristig zu besseren Entscheidungen. Gleichzeitig ist er anspruchsvoll, weil er konsequente Führung, gelebte Werte und einen echten Kulturwandel voraussetzt (in Anlehnung an Wieland, 2004, S. 33ff.). Abbildung 6.6 zeigt die Themen, die der Integrity-Ansatz abdecken soll. Abb. 6.6: Themenfelder des Integrity-Ansatzes (in Anlehnung an Schöttl & Ranisch, 2025) Abschließend zeigt folgende Tabelle 6.1 noch einmal die grundlegenden Unterschiede zwischen Compliance- und Integrity-Ansatz. Dabei sei besonders auf das unterschiedliche Menschenbild und die daraus abgeleiteten Maßnahmen hingewiesen. Tab. 6.1: Compliance- und Integrity-Ansatz im Vergleich (eigene Darstellung in Anlehnung an Noll, 2002, S. 45) Merkmal Compliance-Ansatz Integrity-Ansatz Zielsetzung Konformität mit externen Verhaltensstandards wird hergestellt. Selbststeuerung der Mitarbeitenden. Steuerungsphilosophie Diskretionäre Handlungsspielräume werden begrenzt. Moralisches Verhalten wird ermöglicht. Verhaltensannahme / Menschenbild Vom materiellen Eigeninteresse geprägte Wesen, extrinsisch motiviert, opportunistisches Verhalten. Von eigenen und sozialen Interessen geprägte Wesen, intrinsisch motiviert, verantwortungsbewusst, lernfähig. 6.6 Von der Nachhaltigkeit hin zu einer schriftlichen Dokumentation 115 <?page no="116"?> 116 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Maßnahmen / Instrumente Misstrauenskultur: Überwachung, Fremdkontrolle, Sanktionsmaßnahmen. Vertrauenskultur: Freiräume für Eigenverantwortung werden geschaffen. wirkungsvolle Interventionen Vorbilder werden aufgebaut. Inspiration wird gefördert. Ein modernes Wertemanagementsystem versucht meist, beide Ansätze zu kombinieren („ Integrity-driven Compliance“ ). Werte geben die Richtung vor (Integrity-Ansatz). Regeln sorgen für die nötige Rechtssicherheit und für klare Grenzen im Außenverhältnis (Compliance-Ansatz). Weitere Ansätze zur Ermittlung der für ein Unternehmen relevanten Werte Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, gibt es neben dem als „Best Practice“ eingestuften Integrity-Ansatz je nach Kontext weitere sinnvolle Ansätze, wie beispielsweise die folgenden. Stakeholder-Ansatz (siehe Abschnitt 5.2.3), sofern Werte aus externen Erwartungen abgeleitet werden sollen. Compliance-Ansatz und Compliance-Management-System, CMS (siehe Abschnitt 5.2.4), wenn es primär um Risikominimierung und Regelkonformität geht. CSR-/ Nachhaltigkeit (siehe Abschnitt 6.2.3), wenn Werte an internationalen Standards ausgerichtet werden sollen (beispielsweise GRI oder CSRD). Da alle drei vorgenannten Ansätze für die Ermittlung von Werten bereits an den jeweils genannten Stellen dieses Buchs vorgestellt wurden, soll hier die reine Nennung genügen. 6.6.3 Wertemanagementsystem im Allgemeinen und WerteManagement- System ZfW im Speziellen Wertemanagementsystem im Allgemeinen Während das im Abschnitt 6.6.1 vorgestellte Wertemanagement die inhaltliche und kulturelle Grundlage einer werteorientierten Unternehmensführung bildet, beschreibt das Wertemanagementsystem im Allgemeinen die organisatorischen Strukturen und Prozesse, die notwendig sind, um diese Werte im Unternehmensalltag verbindlich umzusetzen. Das Wertemanagementsystem übersetzt die im Wertemanagement definierten Leitprinzipien in konkrete Mechanismen, Verantwortlichkeiten und Verfahren. Damit stellt das Wertemanagementsystem sicher, dass die im Wertemanagement identifizierten und festgelegten Werte nicht nur formuliert und kulturell verankert, sondern auch praktisch gelebt, überprüft und weiterentwickelt werden. Ein Wertemanagementsystem umfasst typischerweise eine Vielzahl von Instrumenten, die aufeinander abgestimmt sind und gemeinsam die Umsetzung der Werte unterstützen. Dazu gehören Ohne Integrität bleibt Compliance ein „Papiertiger“, ohne Compliance fehlt der Integrität oft die nötige Struktur und Beweisbarkeit nach außen. <?page no="117"?> Leitbilder, Verhaltensgrundsätze, Schulungsprogramme, interne Kommunikationsformate, Risiko- und Integritätsanalysen, Hinweisgebersysteme, interne und externe Audits sowie der im Abschnitt 6.6.5 noch folgende Code of Conduct. Diese Instrumente schaffen Transparenz darüber, welches Verhalten erwartet wird, wie mit kritischen Situationen umzugehen ist und welche organisatorischen Vorkehrungen getroffen wurden, um Werte im Arbeitsalltag zu sichern. Sie dienen nicht nur der Orientierung, sondern auch der Prävention, der Kontrolle und dem organisationalen Lernen. Darüber hinaus definiert das Wertemanagementsystem klare Verantwortlichkeiten. Es legt fest, welche Rollen und Funktionen für die Umsetzung und Überwachung der Werte zuständig sind, wie Entscheidungsprozesse gestaltet werden, und welche Eskalationswege bei Unsicherheiten oder Verstößen bestehen. Durch diese strukturelle Verankerung wird gewährleistet, dass Werte nicht von individuellen Überzeugungen oder situativen Faktoren abhängen, sondern institutionell abgesichert sind. Das System schafft damit Verlässlichkeit und Verbindlichkeit, sowohl für Mitarbeitende als auch für externe Stakeholder. Ein funktionierendes Wertemanagementsystem ist dynamisch angelegt. Es überprüft regelmäßig, ob die eingesetzten Instrumente wirksam sind, ob neue Risiken entstehen oder ob gesellschaftliche und regulatorische Entwicklungen Anpassungen erfordern. Auf diese Weise verbindet es Stabilität mit Lernfähigkeit und trägt dazu bei, dass Werte dauerhaft im Unternehmen präsent bleiben. Wie schon beim Wertemanagement geschrieben, wird im Abschnitt 6.6.4 der PDCA-Zyklus („Plan-Do-Check-Act“) als ein für diese regelmäßige Überprüfung geeigneter revolvierender Prozess vorgestellt, der häufig auch in anderen Bereichen von Unternehmen, wie beispielsweise dem Qualitätsmanagement angewendet wird. Ein wirksames Wertemanagementsystem bildet nicht nur unternehmensintern die strukturelle und prozessuale Grundlage dafür, dass die im Wertemanagement definierten Werte im Unternehmen tatsächlich gelebt und nachhaltig verankert werden. Es ist auch die Grundlage für die sogenannte Long Term License to Operate , die langfristige gesellschaftliche „Betriebserlaubnis“ eines Unternehmens. Diese entsteht, wenn ein Unternehmen dauerhaft das Vertrauen seiner Stakeholder gewinnt und zeigt, dass wirtschaftliche Ziele mit sozialen und ökologischen Verantwortlichkeiten vereinbar sind. Die Long Term License to Operate ist kein eigenständiges Instrument, sondern das Ergebnis eines glaubwürdig gelebten Wertemanagements (in Anlehnung an Wieland, 2004, S. 222ff.). 6.6 Von der Nachhaltigkeit hin zu einer schriftlichen Dokumentation 117 <?page no="118"?> 118 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen WerteManagementSystem ZfW (Zentrum für Wirtschaftsethik) im Speziellen Wenn ein Unternehmen das WerteManagementSystem mit der spezifischen Bezeichnung "WerteManagementSystem Zf W “ (WMSZf W) nutzt, handelt es sich um einen vom Zentrum für Wirtschaftsethik (Zf W) in Kooperation mit dem Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE) entwickelten spezifischen, zertifizierbaren Rahmen für das im vorherigen Abschnitt noch im Allgemeinen behandelte Wertemanagementsystem. Das WMSZf W ist besonders in Deutschland als Ansatz zur Professionalisierung und Zertifizierung von Ethikmanagement bekannt. Die in Abbildung 6.7 dargestellten Schritte des Zertifizierungsverfahrens führen im Idealfall zu einer Bestätigung, dass ein Unternehmen ein professionell aufgebautes, wirksam implementiertes und überprüfbares Wertemanagement besitzt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Unternehmen Strukturen geschaffen hat, die ethische Orientierung dauerhaft sichern - also klare Verantwortlichkeiten, transparente Prozesse, funktionierende Kommunikationswege, wirksame Präventionsmechanismen und regelmäßige Evaluation. Externe Auditoren prüfen, ob diese Elemente nicht nur auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich gelebt werden und Entscheidungen im Alltag beeinflussen. Mit der Zertifizierung wird nachgewiesen, dass Wertearbeit systematisch, nachvollziehbar und organisationsweit in dem Unternehmen verankert ist. Sie dient damit als Qualitätsstandard für integres, verantwortungsvolles und regelkonformes Management und stärkt zugleich die Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern. Abb. 6.7: Zertifizierungsverfahren des WerteManagementSystems ZfW (Deutsches Netzwerk für Wirtschaftsethik, DNWE, 2024a) <?page no="119"?> Das WMSZf W wird in vielen deutschen Unternehmen genutzt, das Deutsche Netzwerk für Wirtschaftsethik nennt beispielsweise BASF SE, Fraport AG oder die Deutsche Post AG, DHL (in Anlehnung an Deutsches Netzwerk für Wirtschaftsethik, DNWE, 2024b). Neben dem WMSZf W existieren weitere Modelle von anderen Anbietern und branchenspezifischen Verbänden, auf die jedoch nicht weiter eingegangen werden soll. 6.6.4 Exkurs: Der PDCA-Zyklus („Plan-Do-Check-Act“) Der PDCA-Zyklus stammt ursprünglich aus dem Qualitätsmanagement. Er ist jedoch kein exklusives Instrument eines einzelnen Bereichs, sondern ein Grundmodell der kontinuierlichen Verbesserung, das heute an unterschiedlichen Stellen von Unternehmen eingesetzt werden kann. Beispiele für Einsatzfelder sind (neben einem Qualitätsmanagement) Compliance, Risikomanagement, Nachhaltigkeitssysteme oder auch Wertemanagement im Sinne des vorherigen Abschnitts („… regelmäßige Überprüfung, ob die eingesetzten Instrumente wirksam sind, ob neue Risiken entstehen oder ob gesellschaftliche und regulatorische Entwicklungen Anpassungen erfordern.“). Der PDCA-Zyklus beschreibt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Strukturprinzip, beispielsweise für ein gut funktionierendes Wertemanagement in einem rollierenden Prozess. Abb. 6.8: Der PDCA-Zyklus - „Plan-Do-Check-Act“ (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, 2020) Plan Normative und strategische Ausrichtung des Wertemanagements. In der Plan-Phase werden grundlegende Werte, Leitbilder und strategische Ziele festgelegt. Hier entstehen normative Orientierung, Wertemanagement und die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit oder Integrität. Do Operative Umsetzung und Implementierung. Die Do-Phase umfasst die Umsetzung dieser Vorgaben im Unternehmen, etwa durch das Wertemanagementsystem, durch Schulungen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und durch operative Maßnahmen in Bereichen wie Beschaffung, Personal oder Produktion. Check Überwachung durch das Management und Aufsichtsorgane. 6.6 Von der Nachhaltigkeit hin zu einer schriftlichen Dokumentation 119 <?page no="120"?> 120 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen In der Check-Phase werden die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und die Einhaltung der Vorgaben überprüft - durch interne Kontrollen, (interne oder externe) Audits, Berichte und/ oder die Überwachung durch Aufsichtsorgane. Act Weiterentwicklung von Strukturen und Werten. Die Act-Phase schließlich dient der Weiterentwicklung. Erkenntnisse aus der Überprüfung führen zu Anpassungen von Strategien, Prozessen und Richtlinien, etwa zur Aktualisierung des Wertemanagements oder zur Verbesserung des gesamten Wertemanagementsystems eines Unternehmens. Auf diese Weise verbindet der PDCA-Zyklus normative Orientierung, strategische Steuerung, operative Umsetzung und Kontrolle zu einem geschlossenen Governance-Kreislauf, der kontinuierliches Lernen und verantwortungsvolle Unternehmensführung ermöglicht (in Anlehnung an Deming, 2018, S. 88ff.). 6.6.5 Code of Conduct als wesentliche schriftliche Dokumentation Ein Code of Conduct ist das zentrale Instrument und finale Ergebnis, in dem ein Unternehmen seine relevanten Werte, Erwartungen und Verhaltensstandards schriftlich und verbindlich festlegt. Er bildet die Brücke zwischen abstrakten Leitprinzipien - etwa Nachhaltigkeit, Integrität oder Verantwortung - und dem konkreten Verhalten der Mitarbeitenden im Arbeitsalltag. Als schriftlich fixiertes Regelwerk beschreibt er, wie sich Beschäftigte in typischen und kritischen Situationen verhalten sollen, welche Handlungen erlaubt oder unerwünscht sind und welche Grundsätze für interne wie externe Beziehungen gelten. Damit schafft der Code of Conduct Orientierung, Verlässlichkeit und Transparenz für alle Beteiligten. Inhaltlich umfasst ein Code of Conduct meist mehrere Aspekte. Dazu gehören: die für das Unternehmen relevanten Werte, deren Ermittlung in den vorherigen Abschnitten beschrieben wurde. konkrete, vielfach Compliance zuzuordnenden Regeln zu Themen wie Korruptionsprävention, Interessenkonflikten, Geschenken und Einladungen, Datenschutz, Informationssicherheit oder dem Umgang mit vertraulichen Unternehmensdaten. Erwartungen an das Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, Kundinnen und Kunden und Lieferanten. Der Code beschreibt also nicht nur, was das Unternehmen wichtig findet, sondern auch, wie diese Werte im täglichen Handeln sichtbar werden sollen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Verfahren. Ein Code of Conduct erläutert, an wen sich Mitarbeitende bei Fragen oder Unsicherheiten wenden können, wie mögliche Verstöße gemeldet werden sollen und welche Schutzmechanismen (beispielsweise Hinweisgebersysteme) bestehen. Er macht deutlich, dass die Einhaltung der Regeln nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche und organisatorische Verpflichtung ist. Gleichzeitig betont er, dass Verstöße Konsequenzen haben, um die Verbindlichkeit der Regeln zu unterstreichen. <?page no="121"?> Der Code of Conduct erfüllt damit mehrere Funktionen zugleich, er dient als Orientierungsrahmen, als Kommunikationsinstrument, als Grundlage für Schulungen und als Maßstab für die interne Kontrolle. Vor allem aber macht er die Werte des Unternehmens sichtbar und überprüfbar. Er zeigt, dass ethisches Verhalten nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern bewusst gestaltet, eingefordert und unterstützt wird. In diesem Sinne ist der Code of Conduct ein zentrales Element einer werteorientierten Unternehmensführung und ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Wertemanagementsystems (in Anlehnung an Wieland, 2004, S. 55ff.). Tatsächliche Code of Conduct von Unternehmen sind umfangreich und in der Regel eingebettet in deren gesamten Unternehmensauftritt. Ein gutes Bild vermittelt aber das folgende von der Industrie- und Handelskammer angebotene Muster. https: / / www.ihk.de/ blueprint/ servlet/ resource/ blob/ 6106416/ d7f8bf09ec95b4109a7f314d6cef1a53/ muster-code-of-conduct-data.pdf (unter anderem IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, n. d.) Darüber hinaus werden im Abschnitt 12.4.4 Empfehlungen für eine exemplarische Befassung mit der gesamten Berichterstattung aus der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) heraus für die deutsche Adidas Group die niederländische ASML Holding den dänischen Konzern A. P. Møller-Mærsk die dänische Enel S.p.A. sowie die schweizerische Nestlé SA unter Angabe der jeweiligen URL gegeben. 6.7 Ausgewählte weitere wirtschaftsethische Theorien im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit Zum Abschluss dieses Kapitels sollen fünf beispielhaft ausgewählte Theorien im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit verdeutlichen, dass Wirtschaftsethik sehr speziell und auch sehr vielfältig sein kann. Die folgenden Theorien bauen dabei aufeinander auf. 6.7.1 Neoklassischer Ansatz einer „schwachen Nachhaltigkeit” Der von Robert M. Solow 1974 entwickelte neoklassische Ansatz der „schwachen Nachhaltigkeit“ basiert auf der Annahme, dass Naturkapital und vom Menschen geschaffenes Kapital (Sachkapital) weitgehend gegeneinander austauschbar (substituierbar) sind. Die Kernidee ist, dass der Gesamtkapitalstock, der die Grundlage für die Wohlfahrt künftiger Generationen bildet, konstant gehalten werden muss, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder künstliche Komponenten handelt. Der Verlust an Naturkapital (zum Beispiel durch Rohstoffabbau) soll durch einen entsprechenden Zuwachs an künstlichem Kapital (zum Beispiel durch technischen Fortschritt, Infrastruktur) ausgeglichen werden. 6.7 Ausgewählte weitere wirtschaftsethische Theorien 121 <?page no="122"?> 122 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Ziel ist es, eine zwischenzeitliche Gerechtigkeit durch eine im Zeitablauf nicht sinkende, sondern konstante Wohlfahrt auf Dauer sicherzustellen, jedoch nicht zwingend durch den Erhalt jeder einzelnen natürlichen Ressource. Es besteht dabei die Annahme, dass technologischer Fortschritt und Marktkräfte zukünftig Lösungen für Ressourcenknappheit und Umweltprobleme bieten werden, zum Beispiel durch Effizienzsteigerungen oder die Entwicklung von Ersatzstoffen (in Anlehnung an Walz, 1999, S. 2ff). 6.7.2 Ökologische Ökonomie, „starke Nachhaltigkeit“ Die ökologische Ökonomie strebt die Integration von Ökonomie und Ökologie an, um menschliches Handeln innerhalb der natürlichen Grenzen der Erde zu gestalten. Sie entstand in den 1980er Jahren als Gegenentwurf von Herman E. Daly zu dem Ansatz der „schwachen Nachhaltigkeit“ (siehe vorheriger Abschnitt) und betont die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung. Im Gegensatz zu konventionellen ökonomischen Ansätzen, die Wirtschaft oft als unabhängig von der Natur betrachten, sieht die ökologische Ökonomie die menschliche Wirtschaft als Teilsystem eines umfassenderen globalen Ökosystems. Die Wirtschaft muss die planetaren Grenzen respektieren und darf die Regenerationsfähigkeit natürlicher Systeme nicht überschreiten. Ressourcen sollen so genutzt werden, dass sie auch für zukünftige Generationen in gleicher oder besserer Qualität erhalten bleiben. Die „starke Nachhaltigkeit“ ist ein Kernkonzept der ökologischen Ökonomie und steht im Gegensatz zur "schwachen Nachhaltigkeit" der Umweltökonomie. Sie steht dafür, dass das Naturkapital (wie Artenvielfalt, Ökosysteme, die Atmosphäre) nur eingeschränkt oder gar nicht ersetzbar ist. Die Grundregel der starken Nachhaltigkeit (Constant Natural Capital Rule) besagt, dass der Gesamtbestand an kritischem Naturkapital konstant gehalten oder sogar erhöht werden muss (in Anlehnung an Rogall, 2008, S. 95ff.). 6.7.3 Ökoeffizienz-Ansatz Der Ökoeffizienz-Ansatz ist eher als eine Managementstrategie im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit einzustufen und nicht als eine wirtschaftsethische Theorie . Der Ansatz zielt darauf ab, Waren und Dienstleistungen bereitzustellen, die wettbewerbsfähige Preise haben und gleichzeitig die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus der Produkte hinweg bis zu einem Niveau reduzieren, das mit der Tragfähigkeit der Erde vereinbar ist. Der Begriff wurde maßgeblich vom World Business Council for Sustainable Development (WBCSD, Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung) im Jahr 1992 geprägt. Hauptziele sind ökologisch: Minimierung des ökologischen Fußabdrucks (Ressourcenverbrauch, Umweltverschmutzung). ökonomisch: Maximierung des wirtschaftlichen Werts in Bezug auf Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit (in Anlehnung an Schnakenberg, 2026). <?page no="123"?> Der ökologische Fußabdruck soll hier nicht tiefergehend erklärt werden. Als „Ersatz“ zeigt folgende Abbildung 6.9 nicht nur dessen Zusammensetzung, sondern auch für Deutschland einen Verbrauch von 10,4 Tonnen CO 2 -Äquivalenten pro Kopf im Jahr 2025 bei einem weltweiten Klimaziel von unter einer Tonne. Abb. 6.9: Durchschnittlicher CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland (Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum, 2025) 6.7.4 Zirkuläre Wirtschaftsethik Zirkuläre Wirtschaftsethik (Circular Economy Ethics) bezieht sich auf die moralischen Prinzipien und gesellschaftlichen Auswirkungen, die den Übergang zu einer ressourceneffizienten, abfallminimierenden und gerechten Kreislaufwirtschaft leiten. Das Konzept resultiert aus verschiedenen ethischen Überlegungen und wurde im Laufe der Zeit von einer Vielzahl von Vordenkern, Organisationen und wissenschaftlichen Disziplinen entwickelt. Die zirkuläre Wirtschaftsethik erweitert das technische und ökonomische Konzept der Kreislaufwirtschaft um eine ethische Dimension. Während die Kreislaufwirtschaft darauf abzielt, Materialien so lange wie möglich in Gebrauch zu halten (unter anderem durch Wiederverwendung, Reparatur, Recycling), befasst sich die Ethik mit den dahinterliegenden Fragen des Sollens und des Gerechten (in Anlehnung an Ellen MacArthur Foundation, n. d.). Wie können wir sicherstellen, dass Ressourcen fair verteilt werden und künftige Generationen nicht benachteiligt werden (Intergenerationelle Gerechtigkeit)? Welche moralischen Pflichten haben Unternehmen, Regierungen und Verbraucherinnen / Verbraucher in Bezug auf Abfallvermeidung und Umweltschutz? 6.7 Ausgewählte weitere wirtschaftsethische Theorien 123 <?page no="124"?> 124 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen Die Ethik stuft das zugrunde liegende lineare Wirtschaftsmodell als ethisch nicht mehr tragbar ein und fordert einen fundamentalen Wandel zu regenerativen Systemen. Auch das folgende Video erklärt die Zirkuläre Wirtschaftsethik. https: / / www.youtube.com/ watch? v=NBEvJwTxs4w (Ellen MacArthur Foundation, n. d.) 6.7.5 Cradle-to-Cradle-Ansatz (C2C) In Erweiterung des Ansatzes der zirkulären Wirtschaftsethik soll bei dem Cradleto-Cradle-Ansatz (C2C) Abfall vermieden werden, indem Produkte von Anfang an so konzipiert werden, dass ihre Materialien nach dem Gebrauch als wertvolle „Nährstoffe“ entweder in biologische Kreisläufe (kompostierbar) oder in technische Kreisläufe (wiederverwendbar oder recycelbar) zurückkehren können. Statt „von der Wiege bis zur Bahre“ (Cradle-to-Grave) wird „von der Wiege zur Wiege“ (Cradle-to-Cradle) als Ziel verfolgt (in Anlehnung an Cradle to Cradle NGO, 2026). Den Ansatz, der positive Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt anstrebt, statt nur negative Auswirkungen zu minimieren, zeigt Abbildung 6.10. Abb. 6.10: Biosphäre und Technosphäre im Cradle-to-Cradle-Ansatz (Cradle to Cradle NGO, 2026) <?page no="125"?> Zusammenfassung Nachhaltigkeit wurde erstmals 1987 im Brundtland-Bericht definiert. Heutige Bedürfnisse sollen erfüllt werden, ohne die Zukunft - auch von zukünftigen Generationen - zu gefährden. Darauf aufbauend beschlossen die Vereinten Nationen 2015 die Agenda 2030 mit 17 Nachhaltigkeitszielen, an deren Umsetzung alle Staaten kontinuierlich arbeiten (sollen), besonders zugunsten der schwächsten Gruppen. Nachhaltigkeit in der Wirtschaft bedeutet, Unternehmensstrategien so auszurichten, dass ein langfristiger wirtschaftlicher Erfolg erreicht wird, ohne künftige Lebensgrundlagen zu gefährden. Dabei dienen die 17 Nachhaltigkeitsziele als zentraler Orientierungsrahmen. Corporate Social Responsibility (CSR, soziale Verantwortung von Unternehmen) und Corporate Citizenship (CC, gesellschaftliches Engagement von Unternehmen) bilden die zentralen Bausteine der umfassenden Corporate Responsibility (CR, Unternehmensverantwortung). CSR bezeichnet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, die wirtschaftliche, soziale sowie ökologische Aspekte berücksichtigt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass CSR, gestützt durch internationale Leitlinien sowie gesetzliche Vorgaben, Unternehmen zunehmend dazu verpflichtet, die eigenen Aktivitäten im Einklang mit gesellschaftlichen Erwartungen und ökologischen Grenzen zu gestalten. Es geht nicht mehr nur um einzelne Projekte oder Imagepflege, sondern um die Integration verantwortungsvoller Prinzipien in alle Bereiche des Unternehmens. CSR ist damit Ausdruck eines neuen Verständnisses von Unternehmensrolle und verantwortung in einer globalisierten Welt. Unternehmen sind nicht nur wirtschaftliche Akteure, sondern gesellschaftliche Institutionen, die aktiv zur Lösung globaler Herausforderungen beitragen sollen. Unternehmen in der Europäischen Union (EU) mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen jährlich über Nachhaltigkeit berichten. Diese Berichte decken unter anderem Menschenrechte, Umwelt, Soziales und Korruptionsprävention entlang der gesamten Lieferkette der Unternehmen ab. Durch einheitliche Standards werden Unternehmen vergleichbar, was Vor- und Nachteile im Wettbewerb erzeugen kann. Seit 2023 verpflichtet zudem das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz große Unternehmen zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfalt - in Ergänzung zu den vorherigen Selbstverpflichtungen. Die Triple Bottom Line (TBL) nach Elkington beschreibt drei gleichwertige Verantwortungsbereiche von Unternehmen im Zusammenhang mit der CSR, die ökologische („Planet“), soziale („People“) und ökonomische („Profit“) Nachhaltigkeit. Sie bildet heute den wesentlichen Kern der CSR. ESG-Kriterien setzen die TBL messbar für Leistungen in den Bereichen Environmental- (Umwelt), Social- (Soziales) und Governance- (Unternehmensführung) um und werden durch EU-Regularien zunehmend verbindlicher. Die Corporate Digital Responsibility (CDR, digitale Verantwortung von Unternehmen) erweitert CSR um eine digitale Verantwortung, etwa im Umgang mit Daten, Zusammenfassung / Aufgaben 125 <?page no="126"?> 126 6 Wirtschaftsethik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Speziellen KI, Transparenz, Energieverbrauch digitaler Dienste und einer angemessenen Qualifizierung der Mitarbeitenden. Corporate Citizenship (CC) bezeichnet das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen über das eigentliche Kerngeschäft hinaus, etwa durch Spenden, Stiftungen oder Freiwilligenprogramme, und steht heute als praktischer Teilbereich neben der CSR. CSR und CC sind heute wichtige Wettbewerbsfaktoren, da nachhaltiges Handeln nicht nur moralisch geboten ist, sondern auch strategische Vorteile bringen kann - etwa neue Märkte, geringere Risiken, Kosteneffizienz sowie stärkere Bindung von Mitarbeitenden und Kundschaft. Nachhaltigkeit wird in der Wirtschaft zunächst als normativer Wert definiert, anschließend durch Wertemanagement und ein Wertemanagementsystem in der Organisation verankert und schließlich auf der strategischen und operativen Ebene in Ziele, Prozesse und Verhalten übersetzt. Am Ende dieses Prozesses stehen schriftliche Regelwerke wie der Code of Conduct, die die Werte verbindlich und überprüfbar machen. Ergänzende Richtlinien stellen sicher, dass Nachhaltigkeit dauerhaft Teil der Unternehmenspraxis wird. Der PDCA-Zyklus, der in einem Exkurs vorgestellt wurde, kann als rollierender Verbesserungsprozess die fortlaufende Weiterentwicklung nicht nur des Wertemanagements, sondern von gesamten Governance-Strukturen unterstützen. Wie vielfältig wirtschaftsethische Theorien auch im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit sind, zeigen am Ende des Kapitels ausgewählte Beispiele. Aufgabe 6.1 In dem jährlichen Bericht des Generalsekretärs der UN werden die Fortschritte bei der Erreichung der SDGs vorgestellt. Recherchieren Sie, wie Deutschland im Ranking der Staaten abschneidet und welche Staaten das Ranking anführen. Aufgabe 6.2 Welche Kritik gibt es an der UN-Initiative Global Compact? Aufgabe 6.3 Recherchiert man nachhaltige Unternehmen weltweit, wird häufig das französische Unternehmen Schneider Electric SE genannt. Was ist der Grund dafür? Aufgabe 6.4 Recherchieren Sie, welche Unternehmen beispielsweise die Triple Bottom Line für die Ausrichtung ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) nutzen. Aufgabe 6.5 Gibt es beim PDCA-Zyklus Nachteile? <?page no="127"?> 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation Die Digitalisierung von einzelnen Prozessen bis hin zu ganzen Geschäftsmodellen stellt alle Akteure unserer Gesellschaft vor neue, auch wirtschaftsethische Herausforderungen. In diesem Kapitel sollen Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz / Datensicherheit nicht in ihrer gesamten Breite vorgestellt werden. Vielmehr geht es um eine jeweils kurze Einführung, in Verbindung mit daraus meist in den letzten Jahren neu entstandenen wirtschaftsethischen Fragestellungen. KI macht dabei den Anfang, da die wirtschaftsethischen Anforderungen umfassender und gleichzeitig sehr speziell sind - auch wenn es dadurch zu Überschneidungen zwischen den beiden Unterkapiteln kommt. Nach Abschluss dieses Kapitels: können Sie erklären, welche wesentlichen wirtschaftsethischen Herausforderungen durch eine zunehmende Digitalisierung im Allgemeinen neu entstanden sind und von Unternehmen zu berücksichtigen sind. kennen Sie die wirtschaftsethischen Herausforderungen im Speziellen für künstliche Intelligenz (KI) sowie für Datenschutz / Datensicherheit. können Sie - auch anhand von Beispielen - erläutern, wie Unternehmen angemessen mit diesen Herausforderungen umgehen können beziehungsweise umgehen sollten. kennen Sie den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union und in Deutschland. 7.1 Künstliche Intelligenz (KI) und Wirtschaftsethik Künstliche Intelligenz (KI) ist heute kein Zukunftsszenario mehr, sondern ein integraler Bestandteil unseres Alltags. KI verändert einzelne Arbeitsschritte beziehungsweise Prozesse im privaten und beruflichen Umfeld, die Herstellung von Waren und das Angebot von Dienstleistungen, ganze Unternehmen, ganze Branchen sowie unsere gesamte Gesellschaft grundlegend. Im Folgenden sollen nicht Detailausführungen im Vordergrund stehen, was KI eigentlich ist. Vielmehr geht es - in einem Buch zu Wirtschaftsethik und Corporate Governance - um wirtschaftsethische Herausforderungen, die aus KI heraus entstehen, aber auch um die Unterstützung, die KI bei der Bewältigung von wirtschaftsethischen Herausforderungen bieten kann. Dennoch beginnen wir mit einer kurzen Einordnung von KI, auch als Absprungpunkt für die Frage, woraus wirtschaftsethische Herausforderungen überhaupt entstehen können. Für KI gibt es die unterschiedlichsten Definitionen. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, verdeutlicht der folgende Ansatz bereits anschaulich, was unter KI verstanden werden kann: <?page no="128"?> 128 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation „Künstliche Intelligenz (abgekürzt: KI, englisch: Artificial Intelligence) ist der Überbegriff für Anwendungen, bei denen Maschinen menschenähnliche Intelligenzleistungen erbringen. Darunter fallen das maschinelle Lernen oder Machine Learning, das Verarbeiten natürlicher Sprache (NLP - Natural Language Processing) und Deep Learning. Die Grundidee besteht darin, durch Maschinen eine Annäherung an wichtige Funktionen des menschlichen Gehirns zu schaffen - Lernen, Urteilen und Problemlösen.“ (Tech Career Teams, 2024) Die vielfältigen Anwendungsbereiche von KI werden aus Abbildung 7.1 deutlich. Teilgebiete der Künstlichen Intelligenz Abb. 7.1: Teilgebiete der Künstlichen Intelligenz (Bernecker, 2024) 7.1.1 Wirtschaftsethische Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) Ein Blick auf die folgenden wesentlichen Herausforderungen, die aus dem Einsatz beziehungsweise der Nutzung von KI entstehen können, zeigt schnell und deutlich auf, dass diese zwangsläufig zu veränderten oder neuen wirtschaftsethischen Fragestellungen führen, die es angemessen zu berücksichtigen gilt und bei denen es überwiegend um Fragestellungen im Zusammenhang mit Verantwortung von Unternehmen geht (in Anlehnung an Europäisches Parlament, 2025). <?page no="129"?> 7.1 Künstliche Intelligenz (KI) und Wirtschaftsethik 129 Ethische Überlegungen zu KI basieren oft auf Verantwortung, Pflichten, Konsequenzen / Folgen oder Tugenden und damit zumeist auf klassischen ethischen Theorien wie beispielsweise der Verantwortungsethik, dem Utilitarismus (Konsequenzen / Folgen), den Ansätzen nach Kant (Pflichtenethik) oder der Tugendethik (für alle vier siehe Kapitel 5). Diese klassischen Theorien können auch auf konkrete KI-Anwendungsbeispiele angewendet werden, um ethische Dilemmata zu bewerten. Verantwortung für die Künstlicher Intelligenz (KI) zugrundeliegenden Algorithmen KI benötigt Algorithmen, um aus Daten zu lernen, Muster zu erkennen, Vorhersagen zu ermöglichen und selbstständig Entscheidungen zu treffen. Algorithmen fungieren als mathematische Logik, mit denen Computer Probleme lösen können, ohne für jede Aufgabe explizit programmiert worden zu sein. Aus diesen Algorithmen können Probleme entstehen, wie beispielsweise die folgenden: KI-Systeme können Vorurteile aus ihren Trainingsdaten übernehmen und verstärken, was zu diskriminierenden Ergebnissen bei Entscheidungen wie Personalrekrutierung, Kreditvergabe oder Preisgestaltung führen kann. KI-Systeme können kritische oder gefälschte Beiträge verstärken, sofern keine Eingriffe erfolgen (Hassreden, Fake-News oder Deepfakes). Je nach KI-Modell und je nach Bereinigungsroutinen kommt es zu fehlerhaften Aussagen von KI-Modellen („Halluzinationen“). In Bezug auf die Algorithmen wird im Abschnitt 7.3.1 noch auf eine Besonderheit im Zusammenhang mit der manuellen Bereinigung der von Algorithmen genutzten Daten in Unternehmen wie beispielsweise OpenAI eingegangen, die einige Zeit in der Kritik stand. Transparenz und Erklärbarkeit von auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Anwendungen Viele fortgeschrittenen KI-Modelle machen es schwierig, ihre Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen („Black Boxes“). In der Wirtschaft ist es jedoch essenziell, Entscheidungen, die Menschen betreffen, auch erklären zu können (Rechenschaftspflicht). Datenschutz und Datensicherheit bei auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Anwendungen Die massive Nutzung von Daten durch KI wirft Fragen bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten auf und erfordert zumindest in der Europäischen Union (EU) die Einhaltung strenger Vorschriften wie beispielsweise die der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Datenschutz und Datensicherheit werden im folgenden Unterkapitel 7.2 weiter vertieft. Verantwortlichkeit für Schäden aus auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Anwendungen Bei Schäden durch autonom agierende KI-Systeme (monetär, aber auch nicht-monetär wie beispielsweise Reputationsverluste) stellt sich die Frage, wer die Verant- <?page no="130"?> 130 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation wortung trägt. Sind es Einzelne wie die Entwickelnden oder die Nutzenden, die KI- Unternehmen, die KI selbst oder aber der Staat, der für die jeweilige Regulatorik in einem Land verantwortlich ist (das gilt analog auch für die Europäische Union und deren Regulatorik). Nachhaltigkeit von auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Anwendungen KI-Systeme verbrauchen - isoliert betrachtet - erheblich Energie für die benötigten Rechenressourcen. Im Abschnitt 7.1.3 wird allerdings auch auf die positive Seite eingegangen, das heißt auf Ansätze, wie KI die nachhaltige Ausrichtung eines Unternehmens unterstützen kann. Geringerer Personalbedarf durch den Einsatz von auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Anwendungen Der Einsatz von KI wird in nahezu allen Branchen zu einem geringeren Personalbedarf führen - je einfacher eine Tätigkeit, desto eher kann diese durch KI ersetzt werden. Es entstehen zwar neue Arbeitsplätze mit anderen Tätigkeitsprofilen - zum einen wird aber die Anzahl dieser Jobs deutlich geringer sein und zum anderen werden die durch KI-Einsatz nicht mehr benötigten Mitarbeitenden die Anforderungen der neuen Stellen nicht immer erfüllen können. Ein Beispiel für solch einen KI-getriebenen Personalabbau verdeutlicht der folgende Auszug aus einem im November 2025 veröffentlichten Artikel zu dem US-amerikanischen Unternehmen HP Inc. „US-Konzern plant Stellenabbau - HP ersetzt Tausende Menschen durch KI Der Computer-Konzern HP will durch stärkeren Einsatz Künstlicher Intelligenz bis zu 6.000 Arbeitsplätze einsparen. Trotzdem warnt der Branchenführer vor steigenden Preisen für Speicherchips. Der Computer-Hersteller HP verschärft seinen Sparkurs. Bis 2028 sollen zwischen 4.000 und 6.000 Jobs gestrichen werden, teilte das Unternehmen mit. Dies entspricht etwa zehn Prozent der Belegschaft. ´Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme über einen Zeitraum von drei Jahren Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Dollar erzielen wird´, sagte HP-Chef Enrique Lores. Der Stellenabbau solle spätestens in knapp drei Jahren abgeschlossen werden. Durch die Maßnahmen würden zunächst Kosten von rund 650 Millionen Dollar entstehen. Betroffen seien Beschäftigte aus den Bereichen Produktentwicklung, Verwaltung und Kundendienst, hieß es vom Branchenpionier. […]“ (Tagesschau, 2025) Der letzte Absatz zeigt, dass es bereits heute nicht mehr nur um die einfachen Tätigkeiten von Menschen geht, die durch den Einsatz von KI ersetzt werden sollen. <?page no="131"?> 7.1 Künstliche Intelligenz (KI) und Wirtschaftsethik 131 Digitale Souveränität / digitale Unabhängigkeit im Markt der Künstlichen Intelligenz (KI) Der Markt der Künstlichen Intelligenz wird heute überwiegend durch US-amerikanische und chinesische Unternehmen dominiert. Die Abhängigkeit von wenigen großen Technologiekonzernen wirft Fragen der nationalen und individuellen Souveränität, aber auch der nationalen Sicherheit auf. Wirtschaftsethik umfasst auch die Risiken monopolistischer Strukturen und die Notwendigkeit fairer, offener und transparenter Märkte. 7.1.2 Künstliche Intelligenz (KI) und wirtschaftsethische Prinzipien Für Unternehmen ist die Berücksichtigung von Wirtschaftsethik bei dem Einsatz von KI nicht nur eine moralische Pflicht, sondern auch ein strategischer Erfolgsfaktor. Wer Transparenz, Fairness und Verantwortung in seine Governance integriert und dann auch tatsächlich lebt, stärkt Vertrauen, reduziert Risiken und schafft Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen. Abbildung 7.2 gibt einen ersten Überblick, welche wirtschaftsethischen Prinzipien im Zusammenhang mit KI wesentlich sind und von Unternehmen berücksichtigt werden sollten. Abb. 7.2: Ethische Prinzipien für den Einsatz von KI (Diabolocom, 2023) Was sich hinter den Begriffen verbirgt, wird nachfolgend beschrieben (in Anlehnung an Diabolocom, 2023): 1. Transparenz (Transparency) und Rechenschaftspflichten (Accountability) Unternehmen müssen sicherstellen, dass KI-Entscheidungen und die dahinterliegenden Algorithmen erklärbar sind. Die Dokumentation und Offenlegung von Entscheidungsprozessen sind entscheidend, um Vertrauen bei Kundinnen und Kunden, Investoren, Aufsichtsbehörden, aber auch bei den eigenen Mitarbeitenden zu schaffen. Auch Rechenschaftspflichten sind relevant, beispielsweise sind klare Zuständigkeiten notwendig - wer trägt Verantwortung, wenn KI-Entscheidungen fehlerhaft sind? <?page no="132"?> 132 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation 2. Datenschutz und Compliance (Privacy & Security) KI muss im Einklang mit Datenschutzregularien stehen, zum Beispiel mit der Datenschutzgrundverordnung DSGVO oder dem EU AI-Act. Dazu gehören auch die technische Robustheit und Sicherheit der Systeme; Unternehmen riskieren sonst Bußgelder und Reputationsschäden. Ethische Herausforderungen entstehen beispielsweise auch aus der Abwägung von Produktivitätsinteressen des Unternehmens (digitale Tools ermöglichen durchaus eine umfassende Überwachung der Leistung, Kommunikation oder des Standorts einzelner Mitarbeitenden) auf der einen Seite und dem Recht auf Privatsphäre und Autonomie jedes einzelnen Mitarbeitenden auf der anderen Seite. KI-Ethik darf dabei nicht isoliert betrachtet werden, sondern sollte Teil der Unternehmensstrategie und der Governance-Strukturen sein. Die Verankerung von KI-Richtlinien in bestehende Compliance- und Risikomanagementsysteme ist dabei sinnvoll. 3. Fairness und Nicht-Diskriminierung (Bias-Mitigation) KI-Systeme dürfen keine systematischen Benachteiligungen erzeugen. Unternehmen sollten daher beispielsweise Algorithmen regelmäßig prüfen und da wo notwendig auch anpassen, um faire Ergebnisse sicherzustellen. 4. Befähigung von Menschen (Empowering humans) und Kontrolle der KI durch Menschen (Human control) Eine besondere Rolle spielen die letzten beiden Punkte der Abbildung 7.2, die Befähigung von Mitarbeitenden und Führungskräften des Unternehmens genauso wie die der Kundinnen und Kunden sowie die Kontrolle der KI durch Menschen. Die Einbindung der Mitarbeitenden und Führungskräfte ist dabei das eigentliche Fundament für einen verantwortungsbewussten Einsatz von KI. Unternehmen müssen sicherstellen, dass KI-Systeme Werkzeuge bleiben und nicht zu „Entscheidungsträgern“ ohne menschliche Kontrolle werden. Auch wenn einzelne Punkte sich in folgender Abbildung 7.3 wiederholen, setzt diese einen besonderen Schwerpunkt auf die Dimension „Mensch und KI“. Die einzelnen Punkte der Abbildung zusammengefasst (in Anlehnung an Sage Group plc, 2018), müssen Menschen in kritische Entscheidungsprozessen eingebunden bleiben. KI liefert Analysen oder Vorschläge, aber die endgültige Entscheidung liegt beim Menschen („Human-in-the-Loop“). Beispiele sind medizinische Diagnosen oder Personalentscheidungen. müssen Unternehmen festlegen, wer für KI-Entscheidungen haftet (Verantwortungsklarheit). Das verhindert ein „Verantwortungs-Vakuum“ und stärkt die Rechenschaftspflicht gegenüber allen internen und externen Stakeholdern. empfiehlt sich die Einrichtung von Governance-Boards, (KI-)Ethikkomitees und/ oder Ethikbeauftragten, die regelmäßig die Einhaltung der unternehmensinternen Governance sowie die Einhaltung des regulatorischen Rahmens überwachen (Ethik- und Governance-Strukturen). benötigen Mitarbeitende KI-Kompetenz, um Systeme kritisch zu hinterfragen. Schulungen fördern digitale Mündigkeit und verhindern blindes Vertrauen in Algorithmen. <?page no="133"?> 7.1 Künstliche Intelligenz (KI) und Wirtschaftsethik 133 Abb. 7.3: Die Dimension Mensch bei dem Einsatz von KI in Unternehmen (Sage Group plc, 2018) <?page no="134"?> 134 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation sollten betroffene Stakeholder (Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Gesellschaft) in die Gestaltung von KI-Richtlinien einbezogen werden (Partizipation und Mitgestaltung). Das erhöht Akzeptanz und stärkt die Legitimität von KI- Einsätzen. sollten am Ende immer Menschen die Performance und die Auswirkungen von KI-Systemen laufend überwachen. So können Fehlentwicklungen früh erkannt und korrigiert werden. Zusammengefasst lässt sich (wirtschafts-)ethisches Handeln nicht auf die KI abwälzen, die letztendliche Verantwortung bleibt bei Menschen und muss auch in Zukunft bei Menschen bleiben. Es muss daher auch in Zukunft sichergestellt werden, dass der Mensch stets die Oberhand behält und die Kontrolle über KI-Systeme nicht vollständig verliert. Weder Abbildung 7.2 noch Abbildung 7.3 gehen auf den folgenden noch fehlenden Aspekt aus Abschnitt 7.1.1 ein: Verantwortung im Zusammenhang mit KI-getriebenem Personalabbau Der Auszug zu dem Stellenabbau in der US-amerikanischen HP Inc. im Abschnitt 7.1.1 zeigt nicht auf, wie der Personalabbau umgesetzt werden soll. Verantwortung tatsächlich leben heißt hier, dass der Personalabbau (soweit es möglich ist) sozialverträglich gestaltet werden sollte - unter Ausnutzung der normalen Fluktuation, des demografischen Wandels und unter Berücksichtigung des Arbeitskräftemangels. 7.1.3 Künstliche Intelligenz (KI) als Unterstützung in der Wirtschaftsethik Bei allen auch wirtschaftsethischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI in Unternehmen dürfen die Chancen nicht außer Acht gelassen werden, die mit einem Einsatz von KI auch in Bezug auf Wirtschaftsethik verbunden sein können. Im Folgenden werden exemplarisch zwei dieser Chancen betrachtet. Unterstützung von Compliance- und Risikomanagementsystemen durch die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) KI ist schon heute in der Lage, aus riesigen Datenmengen in Sekunden Risiken zu identifizieren, das Verhalten der Mitarbeitenden in Bezug auf Compliance- und Risikovorgaben zu überwachen und Muster zu markieren, die traditionelle Systeme oft übersehen. Für Compliance- und Risikomanagementteams kann das eine deutliche Reduzierung der ansonsten manuellen Prozesse und mehr Freiraum für die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Bezug auf Compliance und Risiko bedeuten. Zukünftig kann KI es Organisationen ermöglichen, über die reine Erkennung hinauszugehen und sich darauf zu konzentrieren, Fehler zu verhindern, bevor sie auftreten. Die heutige reaktive Ausgestaltung von Compliance- und Risikomanagementsystemen kann sich so in eine proaktive entwickeln (in Anlehnung an SAI360 INC, 2025). <?page no="135"?> 7.2 Datenschutz und Wirtschaftsethik 135 Unterstützung bei Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten durch die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) KI-Systeme verbrauchen auf der einen Seite erhebliche Energie für die benötigten Rechenressourcen (siehe Abschnitt 7.1.1) - der ökologische Fußabdruck sollte diese transparent offenlegen. Auf der anderen Seite kann der verantwortungsbewusste Einsatz von KI helfen, den ökologischen Fußabdruck auch zu verbessern, beispielsweise durch eine KI-gestützte Optimierung des Ressourcen-, Energie- und Abfallmanagements genauso wie bei der Optimierung der Produktionsprozesse (Microsoft Corporation, 2026). 7.1.4 Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) Bei allen (wirtschaftsethischen) Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI stellt sich automatisch die Frage nach der Notwendigkeit einer Regulierung von KI im Allgemeinen und dem Umfang einer solchen Regulierung im Speziellen. Da diese Frage besser zu dem zweiten Teil des Buchs Corporate Governance passt, sei an dieser Stelle nur auf den Abschnitt 10.3.4 verwiesen, der nicht nur den EU AI-Act vertieft vorstellt, sondern den europäischen Ansatz auch mit den Ansätzen in den USA und der VR China vergleicht. 7.2 Datenschutz und Wirtschaftsethik Unternehmen stehen bei der Nutzung von Kundendaten vor wirtschaftsethischen Herausforderungen analog denen bei dem Einsatz von KI, wie Datenschutz, Transparenz, Fairness, Sicherheit, Verantwortung und Vertrauen. Besonders kritisch sind - neben den im vorherigen Unterkapitel bereits beschriebenen Risiken aus KI-gestützten Datenanalysen - die Risiken von Missbrauch. Intern durch eine missbräuchliche Verwendung von Kundendaten beispielsweise für die Initiierung von Verkaufsanlässen, die durch Kundinnen und Kunden aber abgelehnt wurden. Extern durch den Diebstahl von Daten; sowie eine Diskriminierung und fehlende Transparenz. Der Datenschutz muss daher durch jedes Unternehmen über eine angemessene Datensicherheit jederzeit gewährleistet sein. Wie bereits bei KI sollen auch Datenschutz beziehungsweise Datensicherheit nicht bis in das letzte Detail beschrieben werden. Doch auch hier ist es für das Verständnis erforderlich, eine Grundlage für die dann weitere Befassung mit wirtschaftsethischen Herausforderungen zu schaffen. Datenschutz regelt das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf die eigenen personenbezogenen Daten sowie den Schutz der Daten (zum Beispiel Name, Adresse bis hin zu Kontonummern und Passworten) nach gesetzlichen Vorgaben. Datenschutz fragt „Dürfen wir die Daten verarbeiten? “ <?page no="136"?> 136 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation Datensicherheit, auch Cyber-Security genannt, umfasst den Schutz aller Daten (personenbezogen und nicht-personenbezogen) vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung durch technische und organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel durch Verschlüsselung oder Backups). Datensicherheit fragt „Wie schützen wir die Daten der Kundinnen und Kunden sowie die Daten unseres Unternehmens? “ Den gesetzlichen Rahmen für den Datenschutz bilden die seit 2018 geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU). die in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze ergänzt werden. (in Anlehnung an Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, BfDI, n. d.) Es sei aber an dieser Stelle auch noch einmal an die (aktuell noch freiwillige) Corporate Digital Responsibility (CDR) aus dem Unterkapitel 6.3 erinnert. Abbildung 7.4 bildet die vorab beschriebene Abgrenzung zwischen Datenschutz und Datensicherheit ab. Abb. 7.4: Elemente einer Informationssicherheit (Monka, 2019) Aus der Abbildung wird deutlich, dass es neben dem Schutz von persönlichen Daten von Kundinnen und Kunden (hier „Bürger“) auch um den Schutz der Unternehmenswerte beziehungsweise den Schutz des Unternehmens vor Cyberangriffen <?page no="137"?> 7.2 Datenschutz und Wirtschaftsethik 137 (Cyber-Crime) geht. Das Bundesministerium des Inneren definiert Cyber-Crime wie folgt: „Straftaten, bei denen die Täter moderne Informationstechnik nutzen, werden zunächst ganz allgemein als Cyberkriminalität (engl. cybercrime) bezeichnet. Cyberkriminalität umfasst zum Beispiel auch Betrugsversuche, die das potenzielle Opfer via E-Mail statt per Post erreichen. Im engeren Sinne umfasst der Begriff jedoch Straftaten, die auf Computersysteme und Netzwerke selbst zielen. Dabei kann es sich auch um Cyberspionage oder Cyberterrorismus handeln.“ (Bundesministerium des Innern, BMI, 2026) Die Digitalisierung in Unternehmen in Kombination mit den rechtlichen Vorgaben hat auf allen Ebenen dazu geführt, dass die Anforderungen an eine angemessene IT-Sicherheit (Cyber-Security) ständig gewachsen sind und sich darüber hinaus stetig verändern. Diese angemessene IT-Sicherheit bedeutet für Unternehmen mittlerweile einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor. 7.2.1 Wirtschaftsethische Herausforderungen im Zusammenhang mit den Daten von Kundinnen und Kunden Wie bei Künstlicher Intelligenz (KI) basieren ethische Überlegungen zu Datenschutz oft auf Verantwortung, Pflichten, Konsequenzen / Folgen oder Tugenden und damit zumeist auf klassischen ethischen Theorien wie beispielsweise der Verantwortungsethik, dem Utilitarismus (Konsequenzen / Folgen), den Ansätzen nach Kant (Pflichten) oder der Tugendethik (für alle vier siehe Kapitel 5). Mit dem letzten Absatz des vorherigen Abschnitts beginnt das Spannungsfeld beziehungsweise das wirtschaftsethische Dilemma zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens auf der einen Seite und dessen Verantwortung für den (angemessenen) Schutz der persönlichen Daten von Kundinnen und Kunden, aber auch der Daten von Mitarbeitenden auf der anderen Seite. Dabei ist es nicht mit einmaligen Investitionen getan, da sich die Bedrohungen kontinuierlich verändern, beispielsweise durch sich wandelnde und aktuell zunehmende geopolitischen Bedrohungen oder durch den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Die folgenden sieben Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung (in Anlehnung an Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, 2018, Kapitel 2) zeigen zum einen die zentralen wirtschaftsethischen Herausforderungen auf, definieren gleichzeitig aber auch Vorgaben für Unternehmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz Daten müssen auf rechtmäßige Weise, fair und für die betroffene Person nachvollziehbar verarbeitet werden. Zweckbindung Daten dürfen nur für einen bestimmten, expliziten und legitimen Zweck erhoben und anschließend nicht in einer mit diesem Zweck unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden. <?page no="138"?> 138 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation Datenminimierung Es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die für den beabsichtigten Zweck notwendig sind (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Richtigkeit Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Speicherbegrenzung Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. Integrität und Vertraulichkeit Die Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, unbeabsichtigtem Verlust oder Zerstörung geschützt werden. Rechenschaftspflicht Der Verantwortliche (das Unternehmen) muss die Einhaltung dieser Grundsätze nachweisen können. Wie schon bei KI aufgeführt, dürfen auch Datenschutz und Datensicherheit nicht isoliert betrachtet werden, sondern sollten Teil der Unternehmensstrategie und der Governance-Strukturen sein. Die Verankerung von Datenschutz-Richtlinien in bestehende Compliance- und Risikomanagementsysteme ist dabei notwendig. Ein konsequenter Datenschutz und eine angemessene Datensicherheit, inklusive der Umsetzung der oben genannten sieben Grundprinzipien, verursachen dabei nicht nur Kosten. Vertrauensbildung Die konsequente Einhaltung von Datenschutzvorgaben (die über das gesetzliche Minimum hinausgehen kann) signalisiert ethisches Handeln und stärkt die Reputation und das Vertrauen auch von Kundinnen und Kunden in die Marke. Informationelle Selbstbestimmung Der Datenschutz schützt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Die Wirtschaftsethik untermauert die moralische Pflicht von Unternehmen, dieses Recht zu respektieren und zu gewährleisten, anstatt Daten zum maximalen Profit und ohne ausreichende Rücksicht auf die Privatsphäre zu nutzen. Risikomanagement Eine ethische Unternehmensführung in Bezug auf den Umgang mit Daten reduziert auch rechtliche und finanzielle Risiken durch Datenschutzverletzungen, bis hin zu daraus gegebenenfalls resultierenden Existenzfragen für das Unternehmen. 7.2.2 Cyberangriffe und Cyber-Security Jedes Unternehmen wird erst einmal für sich selbst behaupten, dass der Datenschutz jederzeit und ohne Einschränkung durch entsprechende Investitionen in die dafür notwendige IT-Sicherheit gewährleistet ist und die Grundprinzipien der DSGVO eingehalten werden. <?page no="139"?> 7.2 Datenschutz und Wirtschaftsethik 139 Allerdings gibt es genügend Beispiele, bei denen durch Cyberangriffe persönliche Daten aus Unternehmen entwendet wurden, wie auch eine Studie von PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) aus Oktober 2025 zeigt. „Neun von zehn deutschen Unternehmen waren in den letzten drei Jahren von Datendiebstahl und -missbrauch betroffen / 92 % sehen aufgrund geopolitischer Unsicherheiten akuten Handlungsbedarf und passen ihre Cyberstrategien an / Schwachstellen offenbaren sich beim Schutz vor neuen Cyberrisiken durch KI oder Quantencomputing.“ (PricewaterhouseCoopers GmbH, PwC, 2025) Die gute Nachricht aus dieser Studie ist dabei die Aussage, dass nahezu alle deutschen Unternehmen akuten Handlungsbedarf sehen und ihre Cyberstrategie anpassen wollen. Wie zwingend solche regelmäßigen Anpassungen für Unternehmen sind, zeigt zum Abschluss dieses Unterkapitels die Abbildung 7.5 zu der Art und dem Umfang von Schäden durch Cyberkriminalität in Deutschland für das Jahr 2025. Abb. 7.5: Schäden durch Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage in Deutschland im Jahr 2025, in Milliarden Euro (Bitkom, 2025) <?page no="140"?> 140 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation Laut Bitkom (2025) sind besonders kleine und mittlere Unternehmen betroffen, bei denen die Attacken existenzbedrohende Auswirkungen haben können. „Inzwischen lautet die Frage für Unternehmen nicht, ob, sondern wann sie Opfer von Cyber-Kriminalität werden.“ Zum Abschluss dieses Unterkapitels zeigt das folgende Video, ob persönliche Daten im Netz sicher sind, welche Gefahren es gibt und wie sich Internetnutzerinnen und -nutzer gegen den Diebstahl schützen kann. https: / / www.youtube.com/ watch? v=ySmNcr0A7DY (Deutsche Welle, 2024) 7.3 Fallbeispiele digitale Transformation und Wirtschaftsethik Wie bereits im Unterkapitel 3.3 wird es auch in den ersten drei der folgenden Fallbeispiele um wirtschaftsethische Dilemmata gehen, mit einem (möglichst stark ausgeprägten) wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen als einer Seite der Medaille. In dem dritten Fallbeispiel kommen wir noch einmal indirekt auf das Fallbeispiel „Moral Machine“ aus dem Abschnitt 3.3.1 zurück. 7.3.1 Fallbeispiel: (Manuelle) Bereinigung der KI-Algorithmen zugrundeliegenden Daten In dem ersten Fallbeispiel steht der wirtschaftliche Erfolg von KI-Unternehmen, der auch auf stimmigen KI-Algorithmen beruht, im Spannungsfeld mit der Verantwortung dieser Unternehmen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen bis hin zu der Einhaltung von Menschenrechten in deren gesamten Lieferkette. Im Unterkapitel 7.1 wurde deutlich, dass die Daten, die den KI-Algorithmen zugrunde liegen, regelmäßig überprüft werden sollten beziehungsweise müssen. Wie das geschieht, hat in der Vergangenheit zu erheblicher Kritik an KI-Unternehmen wie beispielsweise OpenAI geführt, wie die folgenden Auszüge aus einem Artikel zeigen. Beispiel 7.1 „ Traumata für einen Hungerlohn: Der wahre Preis hinter ChatGPT und Co. Hinter der Fassade der KI-Revolution verbirgt sich eine düstere Realität. Datenarbeiter: innen müssen verstörende Inhalte filtern - teils für 2 Dollar die Stunde. Nairobi - Kindesmissbrauch, Vergewaltigungen, Mord und Enthauptungen. Für Datenarbeiter: innen in Kenia gehören Darstellungen dieser Art zur täglichen Arbeit. Ihnen ist es zu verdanken, dass solche Inhalte entsprechend gekennzeichnet und infolgedessen von KI-Chatbots wie ChatGPT nicht reproduziert werden. Doch sie zahlen einen hohen Preis für ihre Arbeit. Während Tech-Giganten wie OpenAI und Meta Milliarden mit Künstlicher Intelligenz verdienen, kämpfen ihre Datenarbeiter: innen mit Traumata, Arbeitsplatzunsicherheit und Löhnen, die kaum zum Leben reichen. Dabei ist ihr Einsatz essenziell für die Entwicklung von KI. […] ‚Mord, Folter, Inzest‘ - Datenarbeiter: innen müssen verstörende Inhalte labeln. <?page no="141"?> 7.3 Fallbeispiele digitale Transformation und Wirtschaftsethik 141 Im Januar 2023 deckte die Time auf, dass OpenAI unzählige Textschnipsel an das Subunternehmen Sama in Kenia geschickt hatte, die ‚in anschaulichen Einzelheiten Situationen wie sexuellen Missbrauch von Kindern, Sodomie, Mord, Selbstmord, Folter, Selbstverletzung und Inzest‘ beschrieben. Für weniger als zwei US-Dollar pro Stunde mussten Samas Datenarbeiter: innen diese Inhalte kennzeichnen, waren prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt und wurden mit teils schweren Traumata zurückgelassen. […].“ (Schmitz, 2024). Sama (Samasource Impact Sourcing, Inc.) beendete die Arbeit für OpenAI nach eigenen Angaben aufgrund des traumatischen Charakters acht Monate früher als geplant. Doch zum einen ist das Subunternehmen nicht der einzige Anbieter solcher Dienste und zum anderen ist die manuelle Bereinigung solcher und ähnlicher Daten auch weiterhin notwendig. Entscheidend dabei ist, in welchem Rahmen solche Bereinigungen stattfinden. Maßgeblich sind auch hier Fairness, Transparenz und Verantwortung, auch in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen wie Sama und insbesondere im Zusammenhang mit einer fairen Bezahlung und angemessenen Arbeitsbedingungen. Verstärkend ausgedrückt ist jedes Unternehmen - egal aus welcher Branche - mindestens moralisch verpflichtet, für die Einhaltung von Menschenrechten in seiner gesamten Lieferkette zu sorgen. Befragt man ChatGPT (OpenAI) direkt, werden die Zusammenarbeit mit Sama und auch die kritischen Arbeitsbedingungen bestätigt. Ebenso wird bestätigt, dass OpenAI mittlerweile mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet. 7.3.2 Fallbeispiel: Deepfakes, durch KI-Algorithmen erzeugt Auch in anderen Zusammenhängen stellt sich die Frage nach der Pflegeverantwortung für die einer KI zugrundeliegenden Algorithmen. In diesem Fall geht es sowohl um die Verantwortung für die Qualität der Algorithmen einer KI als auch um den Schutz von personenbezogenen Daten, also um Datenschutz. Beispiel 7.2 „ Nacktbilder auf X - EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Musk-KI Grok Brüssel macht ernst: Die EU-Kommission hat wegen der Flut an sexualisierten KI- Bildern auf X ein Verfahren eröffnet. Die Befürchtung: Für die KI Grok von Elon Musk sind die Rechte europäischer Bürger nur ‚Kollateralschaden‘. Brüssel. Nach dem Aufschrei wegen KI-generierter Nacktbilder auf Elon Musks Plattform X hat die EU-Kommission ein Verfahren eröffnet. Das teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit. Mit der KI Grok wurden in den vergangenen Wochen Millionen Bilder generiert, darunter auch sexualisierte KI-Bilder von Minderjährigen. ‚Nicht-einvernehmliche sexuelle Deepfakes von Frauen und Kindern sind eine gewalttätige, inakzeptable Form der Entwürdigung‘, stellte EU-Kommissarin Henna Virkkunen klar.“ (Schulz, 2026) <?page no="142"?> 142 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation Die X Corp. hatte zwar Anfang des Jahres 2026 eingelenkt, als EU-Politikerinnen und Politiker und Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten mit Konsequenzen drohten. Die Deaktivierung der KI-Generierung von sexualisierten Bildern mit Kindern und die Beschränkung des Zugangs zu Grok auf zahlende Nutzerinnen und Nutzer war aus Sicht der EU allerdings nicht ausreichend (in Anlehnung an Schulz, 2026). Eine Rolle spielt dabei auch die in der EU gegenüber den USA konsequentere Regulierung von KI über den EU AI-Act, auf den im Abschnitt 10.3.4 noch vertieft eingegangen wird - auch im Vergleich mit den USA und der VR China. 7.3.3 Fallbeispiel: Cyber-Security und Cyber-Crime Auch in dem folgenden Fallbeispiel steht der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens auf der einen Seite diesmal der Verantwortung für den Schutz der Daten seiner Kundinnen und Kunden gegenüber. Genauer gesagt geht es um den Diebstahl von Daten aus einem Unternehmen. Wenn es zu einem solchen Vorfall kommt, kann erst einmal festgehalten werden, dass die IT-Sicherheitsmaßnahmen offensichtlich nicht ausreichend waren. Während es bei den größten Cyberattacken und Datendiebstählen in Unternehmen wie Yahoo! Inc. (2013/ 2014) oder Facebook (2021) um die persönlichen Daten von hunderten von Millionen beziehungsweise Milliarden von Kundinnen und Kunden ging, steht hier die Cyberattacke auf das US-amerikanische Unternehmen 23andMe Inc. aus dem Jahr 2023 im Vordergrund, immerhin noch mit rund sieben Millionen betroffenen Kundinnen und Kunden. Das Beispiel soll verdeutlichen, wie unterschiedlich und auch hier besonders sensibel gestohlene Daten sein können. Beispiel 7.3 „ 23andMe: Genetische Daten verkauft und geleakt Im Jahr 2023 wurde das DNA-Testunternehmen 23andMe kritisiert, nachdem Hacker: innen detaillierte genetische Informationen zusammen mit Identitätsdaten geleakt und verkauft hatten. Der Vorfall wurde öffentlich, nachdem Auszüge der gestohlenen Daten auf Darknet-Foren zum Verkauf angeboten wurden. Die Daten umfassten Namen, Kontaktdaten, genetische Profile und Abstammungsinformationen. Berichten zufolge waren über sieben Millionen Nutzer: innen betroffen. Im März 2025 kam es zur nächsten Negativschlagzeile, als 23andMe Insolvenz anmeldete. Laut Angaben des Unternehmens solle die Speicherung und Verwaltung personenbezogener Daten von der Insolvenz nicht betroffen sein. Dennoch erlaubt die Datenschutzrichtlinie von 23andMe die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte - unabhängig davon, ob eine Einwilligung vorliegt. Genetische Daten gelten als besonders sensibel: Sie enthalten nicht nur Gesundheitsinformationen, sondern betreffen auch Verwandte, die oft keine Einwilligung erteilt haben.“ (heyData GmbH, 2025) Auch wenn 23andMe versuchte, den Kundinnen und Kunden die Schuld an dem Datendiebstahl zu geben, war dieser Vorfall einer der Gründe für die spätere Insolvenz des Unternehmens im Jahr 2025 (in Anlehnung an heyData GmbH, 2025). <?page no="143"?> 7.3 Fallbeispiele digitale Transformation und Wirtschaftsethik 143 7.3.4 Fallbeispiel autonomes Fahren In dem letzten Fallbeispiel soll es indirekt noch einmal um die Moral Machine aus Abschnitt 3.3.1 gehen. Indirekt, da es nun um das autonome Fahren an sich gehen soll. Auf der einen Seite steht hier wiederum der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen, hier über (mittlerweile nicht mehr so) neue, innovative Produkte wie dem autonomen Fahren auf der Basis von KI. Auf der anderen Seite stehen durch autonom gesteuerte Fahrzeuge verursachte Sach- und Personenschäden, wie in dem folgenden Beispiel. Beispiel 7.4 „ Tesla muss nach tödlichem Unfall mit Autopilot Millionenstrafe zahlen Nach einem tödlichen Unfall mit einem Autopiloten hat ein US-Gericht Tesla erstmals eine Mitschuld gegeben. Der Autohersteller muss 243 Millionen Dollar Strafe zahlen Autobauer Tesla ist in einem Verfahren über einen Unfall mit einer Toten, bei dem der Autopilot eingeschaltet war, zu einer Millionenstrafe verurteilt worden. Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte den Autohersteller zu einer Zahlung von insgesamt 243 Millionen Dollar (knapp 210 Millionen Euro). Die Kläger hatten 345 Millionen Dollar gefordert. Tesla kündigte Berufung an. In dem Prozess ging es um einen Unfall im April 2019. Ein Tesla des Typs Model S mit eingeschaltetem Autopilotsystem war mit etwa 100 Kilometern pro Stunde über eine Kreuzung in ein stehendes Fahrzeug gerast, neben dem zwei Menschen standen. Eine Frau wurde getötet, ein Mann schwer verletzt. […]“ Die Zeit (2024) Dieser Fall erscheint erst einmal klar, trotz der von Tesla angekündigten Berufung. Ein von künstlicher Intelligenz gesteuertes Fahrzeug hat einen Menschen getötet und einen weiteren schwer verletzt. Automatisch und zurecht kommt es zu Fragen der Verantwortung oder der Haftung. Dass die Bewertung von Schäden, die aus autonomem Fahren heraus resultieren, trotzdem nicht einfach ist, zeigen Statistiken und Veröffentlichungen beispielsweise mit folgenden Aussagen: „Zehntausende Unfälle untersucht - Autonome Autos steuern meist sicherer als Menschen“ (Beck, 2024) Damit schließt sich - im übertragenen Sinn - der Kreis zu der Moral Machine mit den folgenden Fragen: - Wer entscheidet über den weiteren Fahrtweg eines Fahrzeugs, KI oder ein Mensch? - Wie wird eine autonomes Fahren ermöglichende KI programmiert? Ist beispielsweise bei einem Unfall ein fremdes Leben wichtiger als das eigene - oder umgekehrt? - Wessen Entscheidungen sind im Einzelfall die „besseren“, die einer KI oder die eines einzelnen Menschen? <?page no="144"?> 144 7 Wirtschaftsethik und digitale Transformation - Wessen Entscheidungen sind über alle Unfälle hinweg die „besseren“, die einer KI oder die von vielen unterschiedlichen Menschen? Aber nicht zuletzt auch - Wer haftet, wenn es durch ein autonom gesteuertes Fahrzeug zu einem Personen- oder Sachschaden kommt? Dieses Kapitel soll nicht mit einer Beantwortung dieser Fragen oder einer eigenen Wertung enden. Zum Nachdenken sollte es aber allemal anregen … Zusammenfassung Die stetig zunehmende Digitalisierung von einzelnen Prozessen eines Unternehmens bis hin zu ganzen Branchen führt zu neuen wirtschaftsethischen Herausforderungen, die es von Unternehmen zu berücksichtigen und möglichst auch zu lösen gilt. Für Unternehmen ist beispielsweise die Berücksichtigung von Wirtschaftsethik beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) nicht nur moralisch geboten, sondern auch ein strategischer Erfolgsfaktor. Transparenz, Fairness und Verantwortung stärken das Vertrauen aller internen und externen Stakeholder in das Unternehmen, senken Risiken und schaffen Wettbewerbsvorteile. Wesentliche Prinzipien sind dafür die Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen, klare Rechenschaftspflichten oder die Einhaltung von Datenschutz und Compliance-Vorgaben. Menschen müssen in kritische Entscheidungsprozesse eingebunden bleiben und die Kontrolle über KI-Systeme ausüben. Eine klare Verantwortung und klare Governance-Strukturen sind notwendig, Schulungen fördern die digitale Mündigkeit von Mitarbeitenden, zudem sollten auch externe Stakeholder aktiv an der Gestaltung von KI-Richtlinien beteiligt sein. Abschließend sollte ein durch KI verursachter Personalabbau verantwortungsbewusst und möglichst sozialverträglich gestaltet werden. Neben den wirtschaftsethischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI in Unternehmen kann diese KI Compliance- und Risikomanagementsysteme nicht nur unterstützen, sondern auch immer proaktiver ausrichten. Und als Gegengewicht zu dem erheblichen Energieverbrauch durch KI kann der verantwortungsbewusste Einsatz von KI helfen, den ökologischen Fußabdruck auch zu verbessern. Der Schutz von Daten - ob mit oder ohne Nutzung von KI - in Verbindung mit einer angemessenen IT-Sicherheit ist für Unternehmen zu einem erheblichen Kostenfaktor geworden und verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichem Erfolg und der Verantwortung für den Schutz persönlicher Daten von Kundinnen und Kunden sowie den Mitarbeitenden des Unternehmens. Da Bedrohungen sich ständig verändern, etwa durch geopolitische Entwicklungen oder den Einsatz von KI, reicht eine einmalige Investition nicht aus, regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen sind erforderlich. <?page no="145"?> Zusammenfassung / Aufgaben 145 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) formuliert dazu sieben zentrale Prinzipien, die Unternehmen sowohl rechtlich als auch ethisch verpflichten. Ein konsequenter Schutz von Daten stärkt Vertrauen, schützt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und reduziert rechtliche wie finanzielle Risiken. Dennoch zeigen zahlreiche Beispiele und aktuelle Studien, dass Cyberangriffe weiterhin große Gefahren bergen und bei vielen Unternehmen weltweit vorkommen. Sowohl für den Einsatz von KI als auch für Datenschutz und Datensicherheit gilt, dass diese nicht isoliert betrachtet werden sollten, sondern Teil der Unternehmensstrategie und der Governance-Strukturen sein müssen. Die Verankerung von diesbezüglichen Richtlinien in bestehende Compliance- und Risikomanagementsysteme ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Aufgabe 7.1 Recherchieren Sie, welche Cyberangriffe es auf deutsche Unternehmen in den letzten Jahren gegeben hat. Aufgabe 7.2 Was versteht man unter „Cyber-Crime as a service”? Aufgabe 7.3 Was ist der Unterschied zwischen einem Personal abbau und einem Stellen abbau und wie sind jeweils die Auswirkungen auf die Personalkosten eines Unternehmens? <?page no="146"?> 8 Exkurs: Branchenspezifische Wirtschaftsethik am Beispiel der Biotechnologie Ein besonders markantes Beispiel für die Notwendigkeit einer branchenspezifischen Wirtschaftsethik ist die Biotechnologie. Nach Abschluss dieses Kapitels kennen Sie die Betätigungsfelder von Unternehmen aus der Biotechnologie. können Sie die Chancen, aber auch die besonderen Herausforderungen und Risiken in dieser Branche erläutern. können Sie allgemein gültige (wirtschafts-)ethische Theorien auf die Biotechnologie übertragen. kennen Sie wirtschaftsethische Theorien, die es speziell für die Biotechnologie gibt. können Sie für sich selbst einordnen, ob Wirtschaftsethik von der Monsanto Group ausreichend berücksichtigt wurde und welche Folgen die Übernahme Monsantos durch die Bayer AG hatte beziehungsweise bis heute hat. Während es im Kapitel 5 um (wirtschafts-)ethische Theorien im Allgemeinen ging und auch die Ausführungen zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Datenschutz im Zusammenhang mit Wirtschaftsethik im Kapitel 7 branchenübergreifend gelten, steht nun mit der Biotechnologie eine Branche exemplarisch im Vordergrund, für die es spezielle Herausforderungen und auch spezielle wirtschaftsethische Theorien gibt. 8.1 Biotechnologie - eine Einordnung Biotechnologie gehört heute zu den dynamischsten Innovationsfeldern. Sie nutzt das Wissen über Lebewesen und biologische Prozesse, um neue Produkte, Verfahren und Lösungen für Medizin, Industrie, Landwirtschaft oder Umwelt zu entwickeln und umzusetzen. Biotechnologie ermöglicht Effizienzsteigerungen, die Herstellung von biologisch basierten Produkten und die Lösung komplexer globaler Probleme, wie Energieversorgung, Ernährung oder Krankheitsbekämpfung. Durch die Kombination von Forschung und praxisnahen Anwendungen trägt Biotechnologie zu wirtschaftlichem Wachstum und wissenschaftlichem Fortschritt bei. „Schlüsseltechnologie Biotechnologie Biotechnologie wendet von Menschen entwickelte Techniken auf Prozesse lebender Organismen an. Das kann zu Lösungen für globale Herausforderungen führen.“ (Bundesministerium für Forschung, Entwicklung und Raumfahrt, BMFTR, n. d.) Allein in Deutschland waren im Jahr 2025 über eintausend Biotech-Unternehmen ansässig, mit einem Umsatz von rund elf Milliarden Euro und rund 56 000 Beschäftigten (in Anlehnung an Bundesministerium für Forschung, Entwicklung und Raumfahrt, BMFTR, n. d.). <?page no="147"?> 8.1 Biotechnologie - eine Einordnung 147 Die weltweit größten Biotech- und Pharmakonzerne nach Umsatz aus dem Jahr 2025 zeigt Abbildung 8.1. Abb. 8.1: Ranking der Top Biotech- und Pharmakonzerne weltweit nach Umsatz aus dem Jahr 2025, in Milliarden US-Dollar (Financial Times, 2025) Auf die Bayer AG werden wir als Fallbeispiel im Unterkapitel 8.3 noch zurückkommen. Chancen der Biotechnologie, wie nur beispielsweise die Herstellung von Medikamenten, Impfstoffen und diagnostischen Tests in der medizinischen Biotechn ologie, die Verwendung von Mikroorganismen oder Enzymen zur Herstellung von Chemikalien, Biokraftstoffen oder Abfallabbau in der industriellen Biotechnologie , die Entwicklung von resistenten Pflanzen, Verbesserung der Erntequalität oder Schädlingsbekämpfung durch biologische Methoden in der landwirtschaftlichen Biotechnologie, oder der Einsatz von (Mikro-)Organismen zur Reinigung von Wasser, Boden oder Luft in der Umweltbiotechnologie stehen Risiken und Herausforderungen gegenüber, wie beispielsweise eine Ungewissheit über langfristige ökologische Folgen zum Beispiel bei der Gentechnik, eine Machtkonzentration durch Patente und Monopolstrukturen, weltweit ungleich verteilte Zugänge zu Innovationen aus der Biotechnologie, eine Zweckentfremdung von Innovationen beispielsweise durch den Einsatz in Biowaffen. <?page no="148"?> 148 8 Exkurs: Branchenspezifische Wirtschaftsethik am Beispiel der Biotechnologie Gleichzeitig berührt Biotechnologie grundlegende Fragen wie die Würde des Menschen oder den Schutz natürlicher (in Anlehnung an Bundesministerium für Forschung, Entwicklung und Raumfahrt, BMFTR, n. d.). 8.2 Biotechnologie und Wirtschaftsethik Aus den Risiken und Herausforderungen wird deutlich, dass Biotechnologie ein zentraler Gegenstand von angewandter Wirtschaftsethik (siehe Abschnitt 4.5.5) ist, beziehungsweise sein muss. Denn Unternehmen, die biotechnologische Produkte entwickeln, stehen im Spannungsfeld unter anderem zwischen ökonomischen Erfolg, Innovationsdruck, der Verantwortung für ungewollte (Langzeit-)Folgen, speziellen regulatorischen Anforderungen und den moralischen Erwartungen der Gesellschaft. Gerade Langzeitfolgen spielen in dem Fallbeispiel im Unterkapitel 8.3 eine wesentliche Rolle. In der Biotechnologie befassen sich auf der einen Seite spezielle wirtschaftsethische Ansätze mit den moralischen Herausforderungen, die durch die Kommerzialisierung von Leben, genetischen Ressourcen und biologischen Prozessen entstehen. Auf der anderen Seite sind die im 5. Kapitel vorgestellten branchenübergreifenden Theorien vielfach auch auf die Biotechnologie anwendbar, wie der folgende Abschnitt zeigen wird. 8.2.1 Anwendung von branchenübergreifenden wirtschaftsethischen Theorien auf die Biotechnologie Die folgenden Beispiele zeigen die Anwendbarkeit der in Kapitel 5 vorgestellten allgemeinen, branchenübergreifenden wirtschaftsethischen Theorien auf die Biotechnologie, allerdings mit einer speziellen Ausrichtung. Utilitarismus Bewertet werden biotechnologische Innovationen - entsprechend dem grundsätzlichen utilitaristischen Ansatz des „größtmöglichen Glücks der größten Zahl von Menschen“ - nach ihrem Gesamtnutzen für die Gesellschaft (zum Beispiel der Heilung von Krankheiten oder der Ernährungssicherung) im Verhältnis zu den aus mit den Innovationen verbundenen Risiken. Der Utilitarismus wird oft genutzt, um Investitionen in Hochrisikoforschung zu rechtfertigen, solange der potenzielle gesellschaftliche Gewinn hoch ist. Stakeholder-Ansatz Biotechnologieunternehmen agieren in komplexen Netzwerken, in denen die Berücksichtigung der Interessen aller betroffenen Gruppen wesentlich ist. Neben den Shareholdern und der breiten Öffentlichkeit spielen beispielsweise auch die Interessen von Patientinnen und Patienten, Umweltorganisationen, Landwirtinnen und Landwirten eine maßgebliche Rolle. Verantwortungsethik Aufgrund der Unumkehrbarkeit und potenziellen Langzeitfolgen (zum Beispiel bei der Veränderung eines Genpools) fordert dieser Ansatz ein besonders vor- und umsichtiges Vorgehen. Das Vorsorgeprinzip ist hier zentral, um Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. <?page no="149"?> 8.2 Biotechnologie und Wirtschaftsethik 149 Das Fallbeispiel im Unterkapitel 8.3 wird diesen Aspekt besonders betrachten. Einige weitere (wirtschafts-)ethische Ansätze wie nur beispielsweise der kategorische Imperativ nach Kant oder die Diskursethik könnten hier genauso dargestellt werden, würden allerdings den Umfang eines Exkurses zwangsläufig übersteigen. 8.2.2 Spezielle wirtschaftsethische Theorien in der Biotechnologie Neben den branchenübergreifenden Ansätzen, werden beispielhaft die folgenden speziellen wirtschaftsethischen Theorien für die Biotechnologie kurz vorgestellt. Dual-Use-Wirtschaftsethik Die Dual-Use-Wirtschaftsethik entstand aus der Einsicht, dass biotechnologische Innovationen sowohl Nutzen als auch Schaden erzeugen können. Biotechnologische Unternehmen tragen dabei Verantwortung für die potenziell gefährlichen Anwendungen ihrer Produkte, denn kaum ein anderer Wirtschaftssektor bringt Innovationen hervor, die so leicht in Biowaffen oder gefährliche Organismen umgewandelt werden oder Langzeitfolgen haben können. Die Dual-Use-Wirtschaftsethik folgt den folgenden Prinzipien: Prinzip der präventiven Verantwortung Unternehmen müssen mögliche Missbrauchsszenarien antizipieren. Prinzip der kontrollierten Diffusion Wissen und Technologien dürfen nicht unkontrolliert verbreitet werden. Prinzip der Sicherheitskooperation Unternehmen müssen mit Staaten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten. (in Anlehnung an Flores-Coronado et al., 2025). Ethik der biotechnologischen Wertschöpfungsnetzwerke Die Ethik der biotechnologischen Wertschöpfungsnetzwerke betont die Besonderheit, dass Biotechnologie nicht in klassischen linearen Wertschöpfungsketten operiert, sondern in komplexen, interdisziplinären Netzwerken. Biotechnologische Innovationen entstehen durch die Interaktion von Forschung, Kliniken, Start-ups, Pharmaunternehmen, Regulatoren und Patientinnen und Patienten. Da kaum ein anderer Sektor so stark von translationalen Prozessen (das heißt die Umsetzung von Erkenntnissen aus der Grundlagenforschung in die klinische Anwendung und umgekehrt) und interdisziplinären Netzwerken abhängt sind spezifische wirtschaftsethische Prinzipien daher Netzwerkverantwortung Die Verantwortung ist geteilt und nicht auf einzelne Akteure reduzierbar. Kooperationsethik Wissensaustausch ist moralisch geboten, weil Innovation kollaborativ entsteht. Translationalethik Der Übergang von Forschung zu Markt muss ethisch gestaltet werden, beispielsweise in Bezug auf klinische Studien und Zulassungsvoraussetzungen. (in Anlehnung an Hähnel, 2025). <?page no="150"?> 150 8 Exkurs: Branchenspezifische Wirtschaftsethik am Beispiel der Biotechnologie Sonstige spezielle wirtschaftsethische Theorien in der Biotechnologie Auch hier lässt sich die Aufzählung um viele Aspekte erweitern, wie die im Folgenden nur noch beispielsweise genannten. Tier- und Umweltethik Bewertung der Nutzungsrechte gegenüber Schutzpflichten im Umgang mit Lebewesen und der Natur. Bioökonomie-Ethik Kritische Bewertung der Umwandlung lebender Materie (Biomasse) in eine rein ökonomische Ressource. Ethische Leitlinien für die Schaffung künstlicher biologischer Systeme. Ethikmanagement bei Gentechnik, Klonen und Gendiagnostik zur Bewertung der Zulässigkeit spezifischer Anwendungen. Ethische Kodizes der Branche , beispielsweise definieren Branchenverbände wie BIO Deutschland Grundprinzipien wie Respekt, Verantwortung, Ehrlichkeit, Gleichheit und Freiheit, um das öffentliche Vertrauen zu sichern (in Anlehnung an Hasim, et al., 2025, S. 2469ff.). 8.3 Fallbeispiel Bayer AG / Monsanto Company Das folgende Fallbeispiel wurde aus zwei Gründen gewählt: Zum einen geht es mit der Bayer AG und der Monsanto Company um zwei Unternehmen aus der Biotechnologie: - Monsanto beispielsweise im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Pflanzen sowie mit Agrarprodukten wie beispielsweise Glyphosat, - Bayer - neben vielen weiteren Produkten - in den Segmenten gentechnisch modifizierter Nutzpflanzen oder Pflanzenschutzmitteln. Zum anderen haben zahlreiche Krebserkrankungen, die dem Monsanto-Produkt Glyphosat zugerechnet werden, gezeigt, welche Langzeitfolgen aus einzelnen „Innovationen“ resultieren können, insbesondere, wenn zahlreiche Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt und Risiken in Kauf genommen werden. Die Übernahme Monsantos durch Bayer hat die Agrarindustrie und die Biotechnologie im Agrarsektor erheblich verändert. Ausgangspunkt war die größte Direktinvestition eines deutschen Unternehmens im Ausland, die Übernahme der US-amerikanischen Monsanto Company durch den deutschen Chemie- und Pharmakonzern Bayer AG im Jahr 2018 für etwa 63 Milliarden US-Dollar. Diese Übernahme sollte maßgeblich dazu beitragen, Bayer als global führendes Unternehmen im Bereich Agrarwirtschaft und Pflanzenschutzprodukte zu positionieren. Monsanto war besonders bekannt für die Entwicklung von gentechnisch verändertem Saatgut und für das Pestizid Glyphosat, das unter dem Markennamen „Roundup“ weltweit verwendet wurde. <?page no="151"?> 8.3 Fallbeispiel Bayer AG / Monsanto Company 151 Das folgende Video zeigt die ausschließlich positive Sicht des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Bayer AG Werner Baumann zu der zu diesem Zweitpunkt noch geplanten Übernahme von Monsanto. https: / / www.youtube.com/ watch? v=hPMjX-GF5hg (Bayer AG, 2018) Der beabsichtigte Kauf von Monsanto durch Bayer führte zu kontroversen Diskussionen, da Monsanto in vielen Ländern wegen seiner Produkte und Praktiken, insbesondere im Zusammenhang mit Glyphosat, stark in der Kritik stand und jahrelang als „Die unbeliebteste Firma der Welt“ galt (in Anlehnung an Hannover & Detsch, 2017). Zahlreiche Klagen wurden gegen Monsanto mit dem Schwerpunkt eingereicht, dass Glyphosat gesundheitsschädlich ist und mit Krebserkrankungen in Verbindung steht. „Stichwort: Glyphosat Glyphosat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phosphonate. Es ist Hauptbestandteil verschiedener am Markt erhältlicher Unkrautvernichtungsmittel. Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, gehören zu den weltweit am häufigsten verwendeten Herbiziden. Pflanzen nehmen Glyphosat durch ihre Blätter und andere grüne Pflanzenteile auf. Glyphosat blockiert die Produktion bestimmter Aminosäuren, die wichtig für das Wachstum der Pflanzen sind. Während die Internationale Behörde für Krebsforschung (IARC), eine Unterorganisation der WHO, in einer neuen Bewertung zum Schluss kommt, das Glyphosat für den Menschen wahrscheinlich krebserzeugend ist, ergaben zuvor andere Studien - wie die der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) - keine Hinweise darauf. 2015 kritisierten 96 Wissenschaftler aus 25 Ländern die Ergebnisse der EFSA- Studie, und forderten die Europäische Kommission auf, das fehlerhafte Ergebnis der EFSA zu Glyphosat bei Ihrer Formulierung der Umwelt- und Gesundheitspolitik in Bezug auf Glyphosat außer Acht zu lassen und eine transparente, offene und glaubwürdige Prüfung der wissenschaftlichen Literatur zu verlangen.“ (Bösche, 2016) Bayer übernahm nicht nur das Portfolio von Monsanto, sondern auch die rechtlichen und Reputationsrisiken, die mit den Produkten und dem Markenimage von Monsanto verbunden waren. Nach dem Vertragsabschluss war Bayer zwar bemüht, die Markenkontroverse zu entschärfen, indem es erklärte, dass es die Entwicklung nachhaltigerer Produkte und eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Praktiken anstrebe. Trotzdem blieb die Übernahme von Monsanto ein umstrittenes Thema und ist in der öffentlichen Wahrnehmung auch weiterhin mit vielen Herausforderungen für Bayer verbunden. Folgende Abbildung 8.2 zeigt den zeitlichen Ablauf von der Übernahme Monsantos durch Bayer, über die ersten juristischen Auseinandersetzungen, die daraus resultierenden Strafzahlungen zulasten von Bayer, bis hin zu den Auswirkungen auf den Kurs der Bayer AG bis in das Jahr 2019. <?page no="152"?> 152 8 Exkurs: Branchenspezifische Wirtschaftsethik am Beispiel der Biotechnologie Abb. 8.2: Wesentliche Stationen für Bayer nach der Übernahme von Monsanto (Jauernig & Braun, 2019) Im Jahr 2019 wurde erwartet, dass alle Verfahren Bayer rund fünf Milliarden Dollar kosten könnten. Gleichzeitig wurde die Sorge geäußert, dass noch höhere Beträge den Konzern in seiner Existenz bedrohen könnten (in Anlehnung an Jauernig & Braun, 2019). Bayer versucht bis heute, über die nächsten Instanzen Urteile mindestens abzumildern und für schwebende Verfahren Lösungen zu finden, die das Ergebnis möglichst wenig belasten. Dabei sei an Abbildung 8.1 erinnert, die Bayer auch im Jahr 2025 als einen der weltweit zehn größten Biotech- und Pharmakonzernen ausweist. Dass diese Schadensbegrenzung trotzdem nur bedingt gelang, zeigten die Geschäftsjahre 2023 bis 2025, für die Bayer Nettoverluste von 2,9 Milliarden Euro <?page no="153"?> 8.3 Fallbeispiel Bayer AG / Monsanto Company 153 (2023), 2,55 Milliarden Euro (2024) sowie bislang knapp unter einer Milliarde Euro (3. Quartal 2025) bekannt gegeben hatte (Bayer AG, 2025). Allerdings wurde im Februar 2026 in den USA ein Sammelvergleich zur Beilegung aller bestehenden und zukünftigen Einzel- und Sammelklagen abgeschlossen. Dieser könnte - nach Zustimmung durch das zuständige Gericht - den Abschluss dieses Fallbeispiels bedeuten. Er führt allerdings zu einer erneuten milliardenschweren Ausweitung der bereits gebildeten Rückstellung voraussichtlich zu Lasten des Jahresabschlusses 2025 (Spiegel, 2026 ). Was übrig bleibt, sind viele wirtschaftsethische Fragen im Zusammenhang allein schon mit den im Unterkapitel 8.2 erwähnten Theorien Verantwortungsethik, Utilitarismus oder auch Stakeholder-Ansatz im Zusammenhang mit Unternehmen aus der Biotechnologie. Das folgende Video verdeutlicht zum Abschluss dieses Kapitels noch einmal die aktuelle Situation der Bayer AG. https: / / www.youtube.com/ watch? v=QMHzzaaPNsc Tagesschau. (2024) Zusammenfassung Biotechnologie zählt heute zu den innovativsten und wirtschaftlich bedeutendsten Technologiefeldern. Die Branche hat auch ökonomisch eine große Bedeutung, weltweit genauso wie in Deutschland. Biotechnologie bietet vielfältige Chancen, etwa durch die Entwicklung von neuen Medikamenten, die Nutzung von Mikroorganismen in industriellen Prozessen, die Züchtung widerstandsfähiger Pflanzen oder den Einsatz biologischer Systeme zur Umweltreinigung. Diesen Potenzialen stehen jedoch erhebliche Risiken gegenüber. Dazu gehören unabsehbare und teilweise auch nicht umkehrbare langfristige negative Folgen, die Gefahr wirtschaftlicher Machtkonzentration, globale Ungleichheiten sowie die Möglichkeit der missbräuchlichen Nutzung, beispielsweise für biologische Waffen. Insgesamt wirft die Biotechnologie damit nicht nur technische und wirtschaftliche, sondern auch grundlegende ethische Fragen auf - auch in Hinblick auf die Würde des Menschen oder den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Um diesen ethischen Fragen gerecht zu werden, können branchenübergreifende (wirtschafts-)ethische Theorien auch speziell auf die Biotechnologie angewandt und durch Unternehmen berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es Theorien, die sich explizit auf die Biotechnologie beziehen. Das Fallbeispiel Bayer / Monsanto zum Abschluss dieses Kapitels zeigt, welche langfristigen Auswirkungen falsch eingeschätzte Risiken oder nicht ausreichend berücksichtigte Warnhinweise nach sich ziehen können. <?page no="154"?> 154 8 Exkurs: Branchenspezifische Wirtschaftsethik am Beispiel der Biotechnologie Aufgabe 8.1 Finden Sie ein Beispiel für den utilitaristischen Ansatz in der biotechnologischen Praxis der letzten Jahre. Aufgabe 8.2 Recherchieren Sie, wie sich der Aktienkurs der Bayer AG in der Langfristbetrachtung entwickelt hat - bis zur Übernahme von Monsanto und danach. <?page no="155"?> Teil II: Corporate Governance <?page no="157"?> 9 Einführung in die Corporate Governance Dieses Kapitel führt in die Grundlagen der Corporate Governance im Allgemeinen ein, noch unabhängig von der Situation in Deutschland. Es zeigt auf, warum gute Unternehmensführung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist, welche Grundprinzipien für die Corporate Governance wesentlich und welche Akteure direkt beteiligt bis indirekt betroffen sind. Nach Abschluss dieses Kapitels können Sie den Begriff der Corporate Governance und die mit ihr verbundenen Ziele erklären. kennen Sie die Akteure eines Unternehmens und können deren Rolle im Zusammenhang mit der Corporate Governance erläutern. sind Ihnen die wesentlichen Grundprinzipien für eine funktionierende Corporate Governance bekannt. 9.1 Begriff, Funktionen und Zielsetzung der Corporate Governance Corporate Governance ist ein System von Regeln, Vereinbarungen, Prozessen und Strukturen zur Führung von Unternehmen. Auch für den Begriff „Corporate Governance“ gibt es die unterschiedlichsten Definitionen, die folgende fasst die wesentlichen Aspekte aus meiner Sicht als Autor gut zusammen. Definition 9.1 Corporate Governance „Corporate Governance bezeichnet die Grundsätze und Regeln zur verantwortungsvollen Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Ziel ist es, eine transparente, faire und nachhaltige Unternehmensführung zu gewährleisten. Der Begriff umfasst sowohl gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Empfehlungen wie den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).“ (Haufe Akademie GmbH & Co. KG, n. d.) Auf den in der Definition genannten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wird in Kapitel 11 vertieft eingegangen; er steht in der Definition als ein Beispiel für unterschiedliche „freiwillige Empfehlungen“ in unterschiedlichen Ländern. Corporate Governance umfasst die Rolle von Unternehmensführung und Aufsichtsgremien, interne Kontrollmechanismen wie Compliance und Risikostrategie, Transparenz und Berichterstattung, sowie <?page no="158"?> 158 9 Einführung in die Corporate Governance die Einhaltung von Gesetzen und Standards und schafft bei allen Stakeholdern Vertrauen in eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Eingebettet ist die Corporate Governance (CoGo) in die Unternehmensverantwortung (Corporate Responsibility, CR) als Gesamtheit, sowie der Corporate Social Responsibility (CSR) und dem Corporate Citizenship (CC) als weitere Säulen, wie Abbildung 9.1 in Anpassung der Abbildung 6.2 (dort mit Schwerpunkt auf CSR und CC) zeigt. CSR und CC wurden bereits ausführlich in Kapitel 6 in Zusammenhang mit einer nachhaltigen Unternehmensführung vorgestellt. Abb. 9.1: Corporate Governance als wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung (in Anlehnung an Der Prozessmanager GmbH, 2020) 9.2 Akteure der Corporate Governance Corporate Governance beruht auf einem Zusammenspiel verschiedener Akteure, die jeweils eigene Rollen, Interessen und Verantwortlichkeiten in die Steuerung und Kontrolle eines Unternehmens einbringen (in Anlehnung an Mallin, 2019). Im Folgenden wird auf die Akteure der in diesem Buch wesentlichen Rechtsformen von Unternehmen (beispielsweise Aktiengesellschaften, AG sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbH) eingegangen. Auf Sonderformen wie beispielsweise Genossenschaften wird hier auch aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet und der Schwerpunkt liegt aus dem gleichen Grund auf deutschen Unternehmen. 9.2.1 Eigentümerinnen und Eigentümer von Unternehmen Im Zentrum eines Unternehmens stehen dessen Eigentümerinnen und Eigentümer, die das notwendige Kapital bereitstellen und dadurch grundlegende Rechte <?page no="159"?> 9.2 Akteure der Corporate Governance 159 besitzen. Sie erwarten eine Unternehmensführung, die den langfristigen Wert ihres Investition sichert, und nehmen ihre Einflussmöglichkeiten vor allem über Haupt- / Gesellschafterversammlungen, die Ausübung von Stimmrechten und die Wahl der Aufsichtsorgane wahr. Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmen die strategische Ausrichtung eines Unternehmens mit und kontrollieren, ob das Unternehmen im Sinne ihrer Interessen geführt wird. 9.2.2 Das Management von Unternehmen Das Management trägt sowohl die strategische als auch die operative Verantwortung für die Führung des Unternehmens. Im Zusammenhang mit der Corporate Governance umfasst „Management“ weit mehr als nur den Vorstand oder die Geschäftsführung eines Unternehmens. Vorstände in Aktiengesellschaften (AG) sind - wie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) - die oberste Leitungsinstanz, die erste Führungsebene im deutschen dualistischen System (siehe Abschnitt 9.2.3). Das Management besteht allerdings aus einer ganzen Reihe von Führungsebenen und Funktionsrollen, die in unterschiedlicher Ausprägung operative und strategische Verantwortung tragen. Einen Überblick über die unterschiedlichen Führungsebenen gibt Abbildung 9.2. Abb. 9.2: Managementebenen im Sinne der Corporate Governance (eigene Darstellung in Anlehnung an Mallin, 2019) 1. Ebene: Vorstand in Aktiengesellschaften und Geschäftsführung in GmbH Die erste Führungsebene trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung des Unternehmens. In der Aktiengesellschaft (AG) führt der Vorstand das Unternehmen eigen- 1. Ebene Vorstände, Geschäftsführung 2. Ebene C-Level- Führungskräfte 3. Ebene Bereichs- und Abteilungsleitungen 4. Ebene Mittleres Management 5. Ebene Funktionsspezifische Managerrollen • CEO (Chief Executive Officer) - sofern nicht zugleich Vorstandsvorsitzender • CFO (Chief Financial Officer) • COO (Chief Operating Officer) • CTO / CIO (Technologiebzw. IT-Verantwortliche) • CHRO (Personalverantwortliche) • CSO (Chief Sustainability Officer) • CCO (Chief Compliance Officer) • Leiter Finanzen • Leiter Personal • Leiter Produktion • Leiter Einkauf • Leiter Vertrieb • Leiter Recht & Compliance • Leiter Nachhaltigkeit • Teamleitungen • Regionalleitungen • Projektleitungen • Standortleitungen • Programmmanager • Produktmanager • Risikomanager • Qualitätsmanager <?page no="160"?> 160 9 Einführung in die Corporate Governance verantwortlich, entwickelt die Strategie, steuert die operative Umsetzung und sorgt für ein wirksames Risiko- und Compliance-Management. In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) übernimmt die Geschäftsführung diese Aufgaben und vertritt die Gesellschaft nach außen, während sie zugleich die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die wirtschaftliche Stabilität sicherstellt. Beide Ebenen prägen damit die strategische Ausrichtung, die operative Leistungsfähigkeit und die verantwortungsvolle Unternehmensführung. 2. Ebene: C-Level-Führungskräfte Die „C-Level-Ebene“ gibt es nicht in jedem Unternehmen als eigenständige Führungsebene, sondern abhängig von der jeweiligen Größenordnung und Komplexität von Unternehmen. Diese Positionen gehören zum Management, auch wenn sie nicht im Vorstand abgesiedelt sind - in vielen Unternehmen sind diese Rollen Teil des „Executive Managements“, aber nicht zwingend Teil des Vorstands. 3. Ebene: Bereichs- und Abteilungsleitungen Auch diese gehören zum Management, weil sie Führungsverantwortung tragen und operative Entscheidungen treffen. Sie prägen die Umsetzung der Unternehmensstrategie maßgeblich. In kleineren Unternehmen decken entsprechende Bereichsleitungen das C-Level mit ab, sofern diese Funktionen nicht direkt in der ersten Führungsebene angesiedelt sind. 4. Ebene: Mittleres Management Diese Ebene ist für die operative Steuerung zentral, denn sie übersetzt strategische Vorgaben in konkrete Prozesse und tägliches Handeln. 5. Ebene: Funktionsspezifische Managerrollen Auch ohne Personalverantwortung können die in Abbildung 9.2 genannten Rollen Managementfunktionen ausüben, denn sie steuern komplexe Aufgabenfelder und tragen Verantwortung für die Ergebnisse beispielsweise von Projekten. Dieses gesamte Management trifft - je nach den jeweiligen Kompetenzen - Entscheidungen über Investitionen, Personal, Produkte, Märkte und Risiken und gestaltet die tägliche Umsetzung der Unternehmensstrategie über ihre jeweiligen Rollen. In der Corporate Governance steht das Management im Zentrum des sogenannten „Principal-Agent-Problems“. Unterschiedliche Informationsstände und möglicherweise unterschiedliche Interessen der Eigentümerinnen / Eigentümer und des Managements führen zu Informationsasymmetrien und gegebenenfalls auch Zielkonflikten, die zu Fehlverhalten oder Ineffizienzen führen können. Daher braucht es Mechanismen, die sicherstellen, dass das Management im Sinne der Eigentümerinnen und Eigentümer handelt. Transparenz, Berichterstattung, Anreizsysteme und die Kontrolle durch Aufsichtsorgane sind zentrale Elemente, die diese Beziehung strukturieren. Die Principal-Agent-Theorie (wesentlicher Urheber Stephen A. Ross) beschäftigt sich mit diesem Problem und den dazugehörigen Lösungsansätzen, diese Theorie soll aber nicht weiter vertieft werden. <?page no="161"?> 9.2 Akteure der Corporate Governance 161 Die Abbildung 9.3 fasst das „Principal-Agent-Problem“ zusammen. Abb. 9.3: Principal-Agent-Problem (in Anlehnung an WCG ®, n. d.) 9.2.3 Aufsichtsorgane Eine besondere Rolle spielen die Aufsichtsorgane, etwa Aufsichtsrat oder Board of Directors. Sie bilden die zentrale Kontrollinstanz zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie dem Management. Ihre Aufgabe ist es, das Management zu überwachen, zu beraten und es zu bestellen oder abzuberufen. Aufsichtsorgane prüfen Strategien, kontrollieren Risiken, genehmigen wesentliche Entscheidungen und stellen sicher, dass das Unternehmen gesetzeskonform und verantwortungsvoll geführt wird. In dualistischen Systemen wie in Deutschland sind Aufsichtsrat und Vorstand getrennt, während in monistischen Systemen (zum Beispiel in den USA und Großbritannien) das Board sowohl Leitungsals auch Kontrollfunktionen in sich vereint. Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Diversität der Aufsichtsorgane gelten als zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Corporate Governance. 9.2.4 Stakeholder Neben diesen klassischen Akteuren spielen Stakeholder eine zunehmend wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Kreditgeber, die Öffentlichkeit, NGOs (Non Governmental Organizations, Nichtregierungsorganisationen) oder staatliche Institutionen. Für eine detaillierte Über- <?page no="162"?> 162 9 Einführung in die Corporate Governance sicht sei an dieser Stelle noch einmal auf die Abbildungen 3.1 und 5.4 sowie auf den Stakeholder-Ansatz im Abschnitt 5.2.3 hingewiesen. Stakeholder haben zwar keine formalen Eigentumsrechte, beeinflussen aber maßgeblich die Legitimität und den langfristigen Erfolg des Unternehmens. Moderne Corporate Governance versteht Unternehmen nicht mehr nur als Instrument zur Maximierung des Shareholder-Value, sondern als Organisationen, die Verantwortung gegenüber einer Vielzahl von Anspruchsgruppen tragen. Stakeholder bringen ihre Erwartungen an Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Transparenz und ethisches Verhalten ein und üben über Marktmechanismen, Medien, Regulierung oder gesellschaftlichen Druck Einfluss aus. Insgesamt entsteht Corporate Governance aus dem Zusammenspiel dieser Akteure: - Die Eigentümerinnen und Eigentümer geben die Richtung vor, das Management führt das Unternehmen, die Aufsichtsorgane kontrollieren, und die Stakeholder schaffen den gesellschaftlichen Rahmen, in dem das Unternehmen agiert. Erst das Zusammenspiel dieser Perspektiven ermöglicht eine verantwortungsvolle, transparente und langfristig orientierte Unternehmensführung. 9.3 Grundprinzipien einer wirksamen Corporate Governance Eine wirksame Corporate Governance stützt sich auf die folgenden grundlegenden Prinzipien: Transparenz schafft nachvollziehbare Entscheidungsprozesse und stärkt die Informationsbasis aller Stakeholder, was wiederum das Vertrauen in die Führung erhöht. Ergänzend sorgt Kontrolle durch geeignete Überwachungsmechanismen dafür, dass Risiken erkannt, Fehlentwicklungen vermieden und gesetzliche wie interne Vorgaben eingehalten werden. Verantwortung stellt sicher, dass Führungskräfte und Organe nicht nur klare Aufgaben übernehmen, sondern auch für deren Ergebnisse einstehen und Rechenschaft ablegen. Fairness gewährleistet, dass die unterschiedlichen Interessen verschiedener Anspruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden und keine Gruppe systematisch benachteiligt wird. Unabhängigkeit , insbesondere in Aufsichts- und Kontrollfunktionen, schützt vor Interessenkonflikten und stärkt die Objektivität von Entscheidungen. Nachhaltigkeit verankert die langfristige Perspektive in der Governance, indem ökologische, soziale und ökonomische Auswirkungen systematisch berücksichtigt werden. Ergänzend bildet Integrität den normativen Kern verantwortungsvollen Handelns und stellt sicher, dass Entscheidungen nicht nur regelkonform, sondern auch werteorientiert getroffen werden. <?page no="163"?> Zusammenfassung / Aufgaben 163 Rechenschaftspflicht stärkt die Verpflichtung aller Führungsebenen, ihre Entscheidungen offen zu erläutern und deren Folgen zu tragen, während Professionalität sicherstellt, dass Organe und Führungskräfte über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um ihre Aufgaben sachgerecht und im Unternehmensinteresse wahrzunehmen. Zusammengenommen entsteht aus diesen einzelnen Grundprinzipien ein in sich schlüssiges Governance-System, das eine verantwortungsvolle, transparente und langfristig orientierte Unternehmensführung ermöglichen (in Anlehnung an Mallin, 2019). Am Ende dieses Kapitels ist es noch einmal wichtig hervorzuheben, dass der in einem Exkurs im Abschnitt 6.6.4 beim Wertemanagement vorgestellte PDCA-Zyklus („Plan- Do-Check-Act“) auch für die regelmäßige Überprüfung nahezu aller Elemente der Corporate Governance angewendet werden kann. Zusammenfassung Corporate Governance umfasst die Regeln, Strukturen und Prozesse, die eine verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherstellen. Sie verbindet gesetzliche Vorgaben mit freiwilligen Standards und stärkt durch klare Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten, Transparenz und Kontrolle das Vertrauen der Stakeholder. Zentrale Akteure sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Kapital bereitstellen sowie das Management, das auf mehreren Ebenen Strategie, operative Umsetzung und Risikosteuerung verantwortet. Zwischen beiden entsteht das Principal-Agent-Problem, dem durch Berichterstattung, Anreizsysteme und Aufsicht begegnet wird. Aufsichtsorgane wie Aufsichtsrat oder Board of Directors übernehmen die zentrale Kontrollfunktion und sichern eine gesetzeskonforme, verantwortungsvolle Leitung. Ergänzend prägen weitere Stakeholder - etwa Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden oder die Öffentlichkeit - durch ihre Erwartungen an Nachhaltigkeit und ethisches Verhalten den Handlungsrahmen des Unternehmens. Eine wirksame Corporate Governance beruht auf Prinzipien wie Transparenz, Verantwortung, Vertrauen, Fairness, Unabhängigkeit, Integrität und Professionalität. Der in einem Exkurs im Abschnitt 6.6.4 vorgestellte PDCA-Zyklus („Plan-Do- Check-Act“) kann auch für die regelmäßige Überprüfung nahezu aller Elemente der Corporate Governance angewendet werden. Aufgabe 9.1 Ist die Gesellschafterversammlung einer GmbH ein Aufsichtsorgan im engeren Sinn? Aufgabe 9.2 Was ist das US-amerikanische Gegenstück zu der deutschen Aktiengesellschaft und der deutschen GmbH? <?page no="164"?> 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international) In diesem Kapitel steht die Entstehung der Corporate Governance genauso im Fokus, wie deren (internationalen und nationalen) Standards und Institutionen sowie die Unterschiede zwischen der EU, den USA und der VR China. Nach Abschluss dieses Kapitels können Sie erklären, wie Corporate Governance entstanden ist und wie sie sich im Zeitverlauf entwickelt hat. kennen Sie die wesentlichen internationalen Institutionen und deren Standards genauso wie die nationalen und können auch Beispiele für branchenspezifische Kodizes nennen. können Sie die Unterschiede in der Corporate Governance der EU, den USA und der VR China erläutern. wissen Sie, welche Wege die EU, die USA und die VR China bei der Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) gewählt haben und welche Chancen, aber auch Nachteile mit dem von der EU eingeschlagenen Weg verbunden sind. 10.1 Entstehung der Corporate Governance - historische Wurzeln und globale Treiber Die Entstehung der Corporate Governance ist das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, der weit vor dem modernen Aktienrecht beginnt und eng mit den Entwicklungen rund um Unternehmen, Kapitalmärkte und staatlicher Regulierung verknüpft ist. Die Wurzeln der Corporate Governance reichen bis ins Mittelalter zurück, als frühe Handelsgesellschaften und Zünfte erste Regeln für gemeinschaftliches Wirtschaften, Rechenschaft und Risikoaufteilung entwickelten. Mit dem Aufstieg der großen Handelskompanien des 16. und 17. Jahrhunderts, etwa der britischen und niederländischen Ostindien-Kompanie, entstand erstmals eine deutliche Trennung zwischen Kapitalgebern und operativer Leitung, was grundlegende Fragen der Kontrolle und Verantwortlichkeiten aufwarf. Im 19. Jahrhundert führte die Industrialisierung zur modernen Aktiengesellschaft, deren stark wachsende Kapitalbedarfe breite Aktionärskreise und professionelle (damals noch ausschließlich männliche) Manager hervorbrachten und damit das klassische Principal-Agent-Problem (siehe Abschnitt 9.2.2) sichtbar machten. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts etablierte sich der „managerial capitalism“, in dem (immer noch ausschließlich männliche) Manager große Entscheidungsmacht erhielten, während Eigentümerinnen und Eigentümer zunehmend fragmentiert waren, was die Notwendigkeit formeller Aufsichtsstrukturen verstärkte. Ab den 1970er-Jahren entwickelte sich Corporate Governance zu einem eigenständigen Forschungsfeld, geprägt durch Theorien wie beispielsweise den Stakeholder-Ansatz (siehe Abschnitt 5.2.3). <?page no="165"?> 10.2 Internationale Standards und Institutionen 165 In den 1990er-Jahren entstanden internationale Governance-Standards, insbesondere die OECD-Grundsätze (siehe folgendes Unterkapitel 10.2), die Transparenz, Aufsicht und Aktionärsrechte global definierten. Die großen Bilanzskandale der frühen 2000er-Jahre - wie beispielsweise der der Enron Corporation (siehe Unterkapitel 14.1) - markierten einen Wendepunkt und führten zu strengen Reformen wie dem Sarbanes-Oxley Act in den USA. Seit der Finanzkrise 2008 rückten systemische Risiken, Risikokultur und die Rolle institutioneller Investoren stärker in den Fokus. In den 2010er- und 2020er-Jahren erweiterten Nachhaltigkeit, ESG-Kriterien und gesellschaftliche Erwartungen den Governance-Begriff zu einem umfassenden Rahmen, der nicht nur Kontrolle, sondern auch langfristige Verantwortung, Integrität und Legitimität von Unternehmen betont (in Anlehnung an Tricker, 2019, S. 3ff). Den oben genannten Sarbanes-Oxley Act erklärt das folgende Video. https: / / www.youtube.com/ watch? v=eJChWPaOMJo (U.S. Securities and Exchange Commission, 2022) Im Kapitel 14 werden ausgewählte Unternehmensskandale wie die der Enron Corp., Wirecard AG, Siemens AG und weitere auch im Zusammenhang mit deren Auswirkungen auf Corporate Governance vorgestellt. 10.2 Internationale Standards und Institutionen im Zusammenhang mit Corporate Governance Die folgenden Institutionen bilden ein vielschichtiges, international abgestimmtes Normensystem, das die Rahmenbedingungen moderner Corporate Governance prägt und ordnet. Durch ihre unterschiedlichen Rollen - von der Entwicklung globaler Prinzipien über die Festlegung verbindlicher Berichtsstandards bis hin zur Formulierung operativer Governance- und Compliance-Normen - schaffen sie ein zusammenhängendes Gefüge aus Regeln, Leitlinien und Best Practices, welches allerdings recht unübersichtlich erscheint. Dieses Gefüge sorgt dafür, dass Unternehmen weltweit nach vergleichbaren Maßstäben geführt, überwacht und bewertet werden können. 10.2.1 Organisation for Economic Co-operation and Development - OECD / G20 Principles of Corporate Governance Die OECD ist die einflussreichste internationale Organisation im Bereich der Corporate Governance. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, globale Grundsätze guter Unternehmensführung zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren. Die „ G20 / OECD-Principles “ gelten weltweit als Referenzrahmen für Gesetzgeber, die Regulatorik und für Unternehmen. Die OECD formuliert Grundsätze der Unternehmensführung, <?page no="166"?> 166 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international) analysiert und vergleicht die Corporate-Governance-Systeme von rund 50 Ländern, unterstützt Länder bei der Weiterentwicklung ihrer Governance-Regelwerke, betont die Bedeutung starker, unabhängiger Aufsichtsstrukturen. Damit schafft die OECD die globale Leitarchitektur, an der sich nationale Kodizes und Regulierungen orientieren (in Anlehnung an Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD, 2025). 10.2.2 UNCTAD - International Standards of Accounting and Reporting (ISAR) Die UN-Organisation United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD, Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) betreibt mit der 1982 gegründeten ISAR eine Arbeitsgruppe, die internationale Standards für Rechnungslegung, Offenlegung und Corporate Governance entwickelt. Die ISAR hat folgende Aufgaben: Verbesserung der Qualität und Vergleichbarkeit von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten Entwicklung von Leitlinien für Corporate-Governance-Offenlegung Unterstützung von Staaten beim Aufbau moderner Reporting-Systeme Bereitstellung eines globalen Forums für Regulierer, Standardsetzer und Experten ISAR stärkt damit die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit (in Anlehnung an United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD, n. d.). 10.2.3 International Organization for Standardization (ISO) - Internationale Normen für Governance, Compliance und Risiko Die International Organization for Standardization (ISO, Internationale Organisation für Normung) hat mehrere Governance-relevante Normen entwickelt, darunter ISO 37000 - Organizational Governance ISO 37301 - Compliance Management Systems ISO 31000 - Risk Management Die ISO schafft praxisorientierte, international einheitliche Standards für Governance-Strukturen, unterstützt Unternehmen bei der Implementierung von Compliance- und Risikomanagementsystemen, fördert die Qualität, Vergleichbarkeit und Professionalität von Governance-Prozessen. ISO-Normen sind besonders wichtig für Unternehmen, die operativ Governance-Systeme implementieren wollen (in Anlehnung an International Organization for Standardization, ISO, 2018 sowie 2021a und 2021b). <?page no="167"?> 10.2 Internationale Standards und Institutionen 167 10.2.4 International Corporate Governance Network (ICGN) Das International Corporate Governance Network (ICGN, Internationales Netzwerk zu Corporate Governance) ist ein 1995 gegründetes, globales Netzwerk institutioneller Investoren. Es repräsentiert Kapital in Höhe von Billionen US-Dollar und hat erheblichen Einfluss auf die Corporate-Governance-Praxis. Das ICGN entwickelt die ICGN Global Governance Principles , fördert hohe Standards der Unternehmensführung und der verantwortungsvollen Verwaltung und Überwachung von Kapital durch Investoren ( Investor Stewardship ), setzt sich für Aktionärsrechte, Transparenz und Nachhaltigkeit ein, und wirkt als Stimme der Investoren gegenüber Regierungen, Regulierern und Unternehmen. Damit ist das ICGN die weltweit wichtigste Governance-Instanz der Investoren (in Anlehnung an International Corporate Governance Network, ICGN, 2026). 10.2.5 International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation - IASB & ISSB Die 2001 gegründete IFRS Foundation ist eine gemeinnützige Organisation, die globale Standards für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Zwei dieser Standards sind dabei zentral: IASB - International Accounting Standards Board (Standards in der Rechnungslegung) ISSB - International Sustainability Standards Board (Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung) Die IFRS Foundation entwickelt hochwertige, weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards, schafft internationale Standards für ESG- und Klimaberichterstattung (ISSB) , reagiert auf die wachsende Nachfrage nach vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsdaten. Sie ist damit zentral für Transparenz, Vergleichbarkeit und Kapitalmarkteffizienz (in Anlehnung an IFRS Foundation, 2026). 10.2.6 Europäische Union - EU - Corporate - Governance - Rahmen Die EU integriert Corporate Governance in ihr Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht und setzt verbindliche Regeln für Aktionärsrechte, Vorstandsvergütung, Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, reguliert über Richtlinien wie unter anderem SRD II oder CSRD, schafft einheitliche Mindeststandards für alle Mitgliedsländer. Damit ist die EU der wichtigste gesetzgeberische Akteur im europäischen Governance-System. Seit 2004 existiert das von der Europäischen Kommission gegründete Europäische Corporate Governance Forum. Dieses verfolgt das Ziel, dass sich innerhalb der EU <?page no="168"?> 168 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international) die nationalen Corporate Governance Kodizes der Mitgliedsstaaten annähern (in Anlehnung an Angelova & Meynent, 2011). Die folgende Tabelle 10.1 stellt die in den letzten Abschnitten einzeln vorgestellten Institutionen noch einmal im Vergleich dar. Tab. 10.1: Internationale Institutionen im Zusammenhang mit Corporate Governance und deren Hauptfunktion (eigene Darstellung) Institution Hauptfunktion OECD Globaler Governance-Referenzrahmen UNCTAD / ISAR Globale Standards für Reporting, Offenlegung und Transparenz ISO Globale Normen für operative Governance, Risiko und Compliance ICGN Globale Prinzipien für investorengetriebene Governance IFRS Foundation (IASB/ ISSB) Globale Standards für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung EU Rahmen für gesetzliche und regulatorische Governance in der EU 10.2.7 Nationale Kodizes im Zusammenhang mit Corporate Governance Ergänzt werden die in Abschnitt 10.2.6 vorgestellten Institutionen und deren internationalen Standards durch nationale Kodizes wie beispielsweise (in Anlehnung an European Corporate Governance Institute, ECGI, 2026) Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) , der im folgenden Kapitel 11 ausführlich vorgestellt wird. Er ist die zentrale Leitlinie für börsennotierte Unternehmen in Deutschland, mit Empfehlungen und Anregungen guter Unternehmensführung. UK Corporate Governance Code - einer der international einflussreichsten Kodizes, verpflichtend für als Premium gelisteten Unternehmen im Vereinigten Königreich. Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance - prägt die Governance-Standards in der Schweiz. French AFEP / MEDEF Code (Association Française des Entreprises Privées / Mouvement des Entreprises de France) - maßgeblicher Kodex für große französische Unternehmen, stark auf Vorstandsvergütung und Aufsicht ausgerichtet. Japan Corporate Governance Code - stärkt Transparenz und Aktionärsrechte. In der VR China gelten die Corporate Governance Rules der China Securities Regulatory Commission (CSRC) sowie der Code of Corporate Governance for Listed Companies , die detaillierte Vorgaben zu Board-Strukturen, unabhängigen Direktoren und Aktionärsrechten enthalten. Die USA haben dagegen keinen einheitlichen nationalen Kodex wie beispielsweise den DCGK. Stattdessen gelten die Corporate Governance Rules der New York Stock Exchange (NYSE) als de-facto-Standard für börsennotierte Unternehmen. Sie verlangen unter anderem unabhängige Direktoren, Governance-Guidelines und regelmäßige Board-Evaluierungen. <?page no="169"?> 10.3 Entwicklung der Corporate Governance in Europa, den USA und der VR China 169 10.2.8 Branchenspezifische Kodizes im Zusammenhang mit Corporate Governance Zuletzt gibt es in Ergänzung zu den vorherigen Abschnitten Kodizes, die innerhalb eines Landes zusätzlich für bestimmte Branchen gelten, beispielsweise und nur als Nennung den Governance Kodex für Familienunternehmen . 10.3 Entwicklung der Corporate Governance in Europa, den USA und der VR China im Vergleich Die Entwicklungen der Corporate Governance in Europa, den USA und China verlaufen historisch und systematisch sehr unterschiedlich, was sich auch in aktuellen Trends widerspiegelt (in Anlehnung an Welge & Eulerich, 2021, S. 187ff.). Diese Unterschiedlichkeit wird auch im noch folgenden Abschnitt 10.3.4 anhand des Fallbeispiels zu der unterschiedlichen Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU, den USA und der VR China noch deutlich werden, auch was daraus resultierende Chancen und Risiken für die EU betrifft. 10.3.1 Entwicklung der Corporate Governance in Europa In Europa dominiert ein stark regulierter, gesetzlich geprägter Ansatz. Die EU hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein umfassendes Governance- und Nachhaltigkeitsregelwerk aufgebaut, das von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD, Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung) bis zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) reicht. Dieses Regelwerk wird durch die EU im Rahmen ihrer ESG- und Governance-Regulierung stetig ausgeweitet und vertieft. Die EU verfolgt damit ein Modell, das Transparenz, Stakeholder-Interessen und nachhaltige Unternehmensführung systematisch in einen Rechtsrahmen integriert. Die Kombination aus Gesetzgebung und Kodizes sorgt für stabile Standards und vergleichbare Praktiken. Nachhaltigkeit wird dabei zunehmend zu einem zentralen Treiber. Gleichzeitig zeigen europäische Governance-Berichte, dass sich die Strukturen der Aufsichtsräte - etwa hinsichtlich Größe, Unabhängigkeit und Diversität - kontinuierlich weiterentwickeln und stärker harmonisieren. 10.3.2 Entwicklung der Corporate Governance in den USA In den USA hingegen ist Corporate Governance traditionell markt- und investorenorientiert. Die Regulierung ist weniger umfassend als in Europa, und viele Governance-Standards entstehen durch Börsenregeln (zum Beispiel die der New York Stock Exchange, NYSE) oder durch den Druck institutioneller Investoren. Feststellbar ist zudem eine zunehmende politische Polarisierung rund um ESG-Themen. Während Europa seine ESG-Regulierung ausbaut, gibt es in den USA ins- <?page no="170"?> 170 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international) besondere unter Donald J. Trump als 47. Präsidenten der USA eine Gegenbewegung, die ESG-Anforderungen teilweise kritisch sieht oder zurückdrängt. Die starke Ausrichtung der US-Corporate-Governance auf die Interessen der Kapitalmärkte ermöglicht schnelle Innovation und hohe Flexibilität. Weniger Regulierung führt zu dynamischen Anpassungen, aber auch zu politischen Spannungen rund um ESG. ESG-Faktoren werden - trotz der Spannungen - weiterhin genutzt, jedoch vorrangig als Instrumente zur Risikosteuerung und Wertsteigerung und nicht als Selbstzweck. 10.3.3 Entwicklung der Corporate Governance in der VR China Die Corporate Governance in der VR China folgt wiederum einer staatlich geprägter Steuerung. Die Governance-Strukturen sind eng mit staatlicher Aufsicht und politischer Steuerung verbunden. Die Entwicklung der ESG- und Governance-Regulierung lässt sich in drei Phasen einteilen: eine Phase freiwilliger Offenlegung vor 2008, eine Mischung aus freiwilligen und verpflichtenden Vorgaben zwischen 2008 und 2016 und eine Phase verstärkter Offenlegungspflichten seit 2016. Im Vergleich zur EU existieren in der VR China weniger umfassende gesetzliche ESG-Pflichten, dafür aber eine zunehmende Erwartung an Unternehmen, freiwillig über Nachhaltigkeit und Governance zu berichten. Staatliche Behörden - insbesondere die China Securities Regulatory Commission (CSRC, chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde) - spielen eine zentrale Rolle bei der Festlegung von Governance-Standards und der Überwachung börsennotierter Unternehmen. Transparenz und Offenlegung nehmen in der VR China zu, bleiben aber selektiv. Governance dient zugleich wirtschaftlicher Modernisierung und staatlicher Kontrolle. Insgesamt zeigt sich: - Europa setzt auf ein stark reguliertes, harmonisiertes und nachhaltigkeitsorientiertes Governance-Modell, die USA dagegen auf ein marktorientiertes, investorengetriebenes System mit politisch umkämpfter ESG-Agenda, und die VR China auf ein staatlich gesteuertes, zunehmend professionalisiertes Modell, das Transparenz und Offenlegung stärkt, aber weiterhin eng an politische Prioritäten gebunden bleibt. 10.3.4 Fallbeispiel: Regulierung künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union (EU), den USA und der VR China Die Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) zeigt die unterschiedliche Logik der USA, der VR China und der EU aus dem vorherigen Abschnitt, mit daraus resultie- <?page no="171"?> 10.3 Entwicklung der Corporate Governance in Europa, den USA und der VR China 171 renden ebenfalls unterschiedlichen Auswirkungen auf die Corporate Governance von Unternehmen, sehr deutlich. Bereits folgende Abbildung 10.1 zeigt als Einstieg, wie verschieden die drei großen Wirtschafts- und Technologieräume KI in Unternehmen gesteuert, kontrolliert und in Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung eingebettet sehen wollen. Abb. 10.1: Regulierungsansätze künstlicher Intelligenz USA, EU und VR China (eigene Darstellung) Während die EU mit ihrem AI-Act eine regelbasierte, präventive und stark auf Grundrechte ausgerichtete Governance verfolgt, setzen die USA traditionell auf marktorientierte, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung und die Nutzung von KI, in denen Unternehmen weitgehend selbst entscheiden, wie sie mit neuen Technologien umgehen. Die VR China wiederum verfolgt ihren staatszentrierten Ansatz auch für die Entwicklung und Nutzung von KI. Gerade der im Jahr 2025 mit Übergangsfristen eingeführte EU AI-Act macht diese Unterschiede besonders sichtbar. Die EU betrachtet künstliche Intelligenz nicht primär als technologische Chance, sondern als Governance-Herausforderung, die klare Regeln, Risikokategorien, Transparenzpflichten und umfassende Compliance-Strukturen in den KI-anbietenden Unternehmen erfordert. Unternehmen werden in eine Art „präventive Verantwortung“ genommen. Philosophie der EU: „Trustworthy AI“ (vertrauenswürdige KI) - Fokus auf Datenschutz, Grundrechte und Sicherheit. USA = marktorientierte Governance EU = regelbasierte Gogernance VR China = staatszentrierte Governance Regulierung Künstlicher Intelligenz <?page no="172"?> 172 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international) Ansatz: Streng regulierend, horizontal (branchenübergreifend) und extraterritorial (das heißt, der AI-Act gilt auch für ausländische Unternehmen, wenn sie in der EU agieren). Risikoklassen: KI-Systeme werden in vier Stufen eingeteilt, die Abbildung 10.2 zeigt. Ziele: Planungs- und Rechtssicherheit schaffen, Vertrauen stärken. Abb. 10.2: Risikokategorien aus der Regulierung von KI über den EU AI-Act (eigene Darstellung in Anpassung Europäische Kommission, 2026) Die USA hingegen regulieren KI bislang nur punktuell und bevorzugen flexible Leitlinien, Selbstregulierung und marktdynamische Steuerung. KI wird dort vor allem als Wettbewerbsfaktor verstanden, und Corporate Governance bleibt stärker Shareholder-orientiert. Philosophie der USA: Fokus auf Innovation und wirtschaftlichem Wachstum. Ansatz: Dezentral, sektor-spezifisch, basierend auf freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen und bestehenden Gesetzen. Die USA nutzen oft Best Practices statt strenger Verbote. Entwicklung: Bisher kein zentrales Bundesgesetz, sondern ein "Flickenteppich" aus Initiativen, Executive Orders (wie von der Biden-Administration) und unterschiedlichen Gesetzen in den US-Bundesstaaten. Schwerpunkte: Transparenz, Fairness und Sicherheit. Die aktuelle Regierung unter Trump präferiert eine weitere Deregulierung. Die VR China schließlich reguliert KI früh und umfassend, allerdings mit einer anderen Zielsetzung: nicht primär ethisch, sondern politisch-strategisch. Der Staat definiert die Leitplanken, und Unternehmen agieren innerhalb eines Rahmens, der nationale Sicherheit, gesellschaftliche Stabilität und geopolitische Interessen priorisiert. Inakzeptables Risiko KI-Systeme, die als klare Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensgrundlagen und die Rechte der Menschen angesehen werden, sind verboten. Hohes Risiko KI-Anwendungsfälle, die schwerwiegende Risiken für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Grundrechte darstellen können. Strenge Verpflichtungen, bevor diese in Verkehr gebracht werden dürfen. Transparenzrisiko Risiken, die mit der Notwendigkeit einer Transparenz in Bezug auf den Einsatz von KI verbunden sind. Spezifische Offenlegungspflichten. Minimales oder kein Risiko Überwiegende Mehrheit der derzeit in der EU verwendeten KI- Systeme. Beispielsweise KI-fähige Videospiele oder Spamfilter. <?page no="173"?> Zusammenfassung / Aufgaben 173 Philosophie der VR China: Kombination aus Innovationsförderung und starker staatlicher Kontrolle (Sicherheit und Ideologie). Ansatz: Regulierungen werden spezifisch für Anwendungsbereiche erlassen (zum Beispiel generative KI, Empfehlungen für Algorithmen). Schwerpunkte: Vorab-Registrierung von Algorithmen bei der Cyberspace Administration of China (CAC). Kontrolle der generierten Inhalte, um staatliche Werte zu wahren. Vergleich: Während die EU Risiken für den Einzelnen minimieren will, nutzt China KI zur Steuerung der sozialen Ordnung. Der EU AI- Act setzt globale Maßstäbe, da internationale Unternehmen ihre KI- Systeme oft nach dem höchsten Standard ausrichten müssen. Was zuerst einmal positiv klingt, hat am Ende allerdings neben Vorteilen auch Nachteile. Der größte Vorteil des EU AI-Acts liegt in der umfassenden Regulierung, die Grundrechte, Transparenz und Rechenschaftspflichten systematisch schützt und damit ein hohes Maß an Vertrauen in KI-Anwendungen schafft. Während die USA stärker auf eine marktorientierte Selbstregulierung setzt und die VR China KI vor allem sicherheits- und staatsstrategisch einbettet, positioniert sich die EU als globaler Normgeber mit ethischem Anspruch. Auf der anderen Seite können die strengen Auflagen Innovation verlangsamen, verursachen hohe Compliance-Kosten und machen das europäische System weniger flexibel als die dynamischeren Modelle in den USA und der VR China. Dadurch entsteht das Risiko, dass Unternehmen Innovationstätigkeiten in weniger regulierte Märkte verlagern. Insgesamt steht der EU AI-Act für ein werteorientiertes, vertrauensbildendes Governance-Modell, das jedoch mit einem potenziellen Wettbewerbsnachteil gegenüber den agileren und innovationsgetriebenen Ansätzen der USA und der VR China verbunden ist (in Anlehnung an Agarwal, 2025). Den EU AI-Act stellt das folgende Video noch einmal kurz dar. https: / / www.youtube.com/ watch? v=Tg7PzxRtvjk (simpleshow, 2025) Zusammenfassung Corporate Governance hat sich international über viele Jahrhunderte aus der zunehmenden Trennung von Eigentum an und Leitung von Unternehmen, dem Wachstum von Unternehmen und Kapitalmärkten sowie einer fortschreitenden staatlichen Regulierung entwickelt. Aus frühen Formen gemeinschaftlicher Rechenschaftspflichten entstanden moderne Aktiengesellschaften, professionelle Managementstrukturen und der Bedarf an wirksamer Kontrolle. Mit wachsender Komplexität und Globalisierung von Märkten, Skandalen von Unternehmen sowie globalen Erwartungen wurde Corporate Governance schließlich <?page no="174"?> 174 10 Entstehung und Entwicklung der Corporate Governance (international) zu einem umfassenden Rahmen, der Transparenz, Aufsicht, Verantwortung und nachhaltige Unternehmensführung verbindet. Die zentralen internationalen Institutionen der Corporate Governance wie OECD, UNCTAD/ ISAR, ISO, ICGN, IFRS Foundation oder das Europäische Corporate Governance Forum, bilden gemeinsam ein in sich abgestimmtes Normensystem, das weltweit für vergleichbare Regeln, Transparenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung sorgt. Ergänzt werden die internationalen Institutionen durch nationale bis hin zu branchenspezifischen Ansätzen. Die Corporate Governance entwickelt sich in Europa, den USA und die VR China trotzdem sehr unterschiedlich. Europa setzt auf ein stark reguliertes, nachhaltig orientiertes Modell, das Transparenz und Stakeholder-Interessen fest im Rechtsrahmen verankert. Die USA verfolgen einen marktorientierten, investorenzentrierten Ansatz, der flexibel ist, aber zunehmend politisch umkämpft - insbesondere bei ESG-Themen. Die VR China entwickelt ein staatlich gesteuertes Governance-System, das Transparenz und Offenlegung ausbaut, diese jedoch eng an politische Prioritäten koppelt. Abschließend zeigt das Fallbeispiel zu den in der EU, den USA und der VR China sehr unterschiedlichen Ansätzen der staatlichen Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI), welche Chancen damit für die EU verbunden sind, aber auch welche Nachteile. Aufgabe 10.1 Wie genau sehen die Transparenzpflichten in dem EU AI-Act aus? Aufgabe 10.2 Im Abschnitt 10.2.1 wird die OECD als „einflussreichste internationale Organisation im Bereich Corporate Governance“ beschrieben. Ist die OECD ausschließlich für Corporate Governance zuständig? <?page no="175"?> 11 Corporate Governance in Deutschland Nachdem im vorherigen Kapitel die internationale Entwicklung der Corporate Governance im Vordergrund stand, geht es in diesem Kapitel um die Corporate Governance in Deutschland im Allgemeinen und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Speziellen. Nach Abschluss dieses Kapitels können sie die historische Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland einordnen. kennen Sie die heutige Struktur der deutschen Corporate Governance inklusive des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und können diese erklären. können Sie die Besonderheiten des deutschen Corporate Governance Modells und des DCGK erläutern. 11.1 Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland - von der Mitbestimmung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Ausgangspunkt für die jüngere Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland bis zur Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Jahr 2002 ist ein Unternehmensumfeld, das über Jahrzehnte stark von Mitbestimmung, einem bankorientierten Finanzierungssystem und einer konsensorientierten Unternehmensführung geprägt war (in Anlehnung an Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD, 2025). 11.1.1 Historische Grundlagen: Mitbestimmung und das deutsche Modell Über weite Teile des 20. Jahrhunderts war Corporate Governance in Deutschland eng mit der Mitbestimmung verknüpft. Mitbestimmung ist dabei die institutionalisierte Beteiligung der Arbeitnehmenden an unternehmerischen Entscheidungs- und Kontrollprozessen, insbesondere durch Betriebsräte (Privatwirtschaft) und durch eine anteilige Besetzung von Aufsichtsräten. Personalräte seien hier nur zur Abgrenzung kurz erwähnt, da diese das Gegenstück der Betriebsräte im öffentlichen Dienst sind. Die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat großer Unternehmen - gesetzlich verankert unter anderem im Mitbestimmungsgesetz von 1976 - führte zu einem Governance-Modell, das auf Konsens, Interessenausgleich und langfristiger Stabilität beruhte. Vertreterinnen und -vertreter der Arbeitnehmenden hatten erheblichen Einfluss auf strategische Entscheidungen, was die Unternehmensführung stärker auf Beschäftigungssicherung und nachhaltige Entwicklung ausrichtete. Dieses Modell unterschied sich deutlich von den stärker Shareholder-orientierten Systemen in den USA und in Großbritannien. <?page no="176"?> 176 11 Corporate Governance in Deutschland 11.1.2 Das bankorientierte System Bis in die 1990er Jahre hinein war das Corporate-Governance-System in Deutschland bankenorientiert. Banken spielten eine zentrale Rolle, da sie Unternehmen langfristig finanzierten, Stimmrechte aus den von ihnen verwalteten Depots bündelten, im Aufsichtsrat vertreten waren, und als „Hausbanken“ strategische Partner von Unternehmen waren. Dieses System reduzierte den Druck des Kapitalmarkts, da Banken als stabile Eigentümerinnen fungierten und Übernahmen eher selten waren. Die Kontrolle erfolgte eher intern (über Aufsichtsräte und Banken) als extern (über Kapitalmarktmechanismen). 11.1.3 Wandel seit den 1990er Jahren Mit der zunehmenden Globalisierung von Unternehmen und der Kapitalmärkte, der deutschen Wiedervereinigung, der Digitalisierung und einer zunehmenden Internationalisierung der Unternehmensfinanzierung begann sich das deutsche System tiefgreifend zu verändern. Wichtige Treiber waren der Rückzug der Banken aus langfristigen Beteiligungen und eine sinkende Bedeutung von Depotstimmrechten; der Aufstieg institutioneller Investoren, insbesondere aus dem Ausland; zunehmende Investitionen von ausländischen Unternehmen in Deutschland genauso wie von deutschen Unternehmen im Ausland; eine Kapitalmarktregulierung und Börsengänge, die höhere Transparenzanforderungen mit sich brachten; Bilanzskandale und Insolvenzen von Unternehmen, die das Vertrauen in interne Kontrollmechanismen erschütterten; Harmonisierungsbestrebungen in der Europäischen Union (EU), insbesondere durch EU-Richtlinien zu Transparenz, Abschlussprüfungen und Aktionärsrechten. Diese Entwicklung führte zu einer deutlichen Kapitalmarktorientierung der deutschen Corporate Governance. Unternehmen mussten transparenter berichten, ihre Beziehungen zu ihren Investoren professionalisieren und ihre Kontrollstrukturen modernisieren. 11.1.4 Der Weg zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Vor dem im vorherigen Abschnitt beschriebenen Hintergrund entstand der politische Druck, ein einheitliches, verständliches und an internationale Rahmenbedingungen (siehe Unterkapitel 10.2) anschlussfähiges Regelwerk für gute Unternehmensführung zu schaffen. Im Jahr 2002 wurde schließlich der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) verabschiedet. Bevor der DCGK im Unterkapitel 11.3 noch ausführlich vorgestellt wird, sollen im folgenden Unterkapitel vor allem die wesentlichen Unternehmenstypen und deren Organe kurz vorgestellt werden. <?page no="177"?> 11.2 Exkurs: Unternehmensgrundtypen und deren Organe in Deutschland 177 11.2 Exkurs: Unternehmensgrundtypen und deren Organe in Deutschland Corporate Governance beruht auch in Deutschland auf einer Vielzahl von nationalen gesetzlichen Vorgaben, Vereinbarungen und Verträgen, die den im Unterkapitel 10.2 vorgestellten internationalen Rahmen ergänzen. Beispielsweise auf (in Anlehnung an Lippold, 2024) gesetzlichen Vorgaben , beispielsweise aus dem Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Mitbestimmungs-, Arbeits- oder Verbraucherschutzrecht, privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Unternehmensträgern , wie Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne oder Unternehmensverträge, sowie Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen . Dabei sind Art und Umfang der Einflussmöglichkeiten der Eigentümerinnen und Eigentümer auf die Leitung und Kontrolle ihres Unternehmens je nach Rechtsform und Organen des Unternehmens unterschiedlich, bis zu drei Organarten sind in Deutschland relevant: Leitungsorgan , verantwortlich für die Führung des Unternehmens; Kontrollorgan , zuständig für die Kontrolle der Unternehmensführung; Gesellschafterorgan , vertreten durch die Eigentümerinnen und Eigentümer des Unternehmens zur Entscheidung grundlegender Fragen, wie Gewinnverwendung oder Satzungsänderungen. Ohne Einzelunternehmen weiter zu betrachten, lassen sich die folgenden Gesellschaftsformen und deren jeweiligen Organe in Deutschland unterscheiden, wie Abbildung 11.1 zeigt. Abb. 11.1: Unternehmensgrundtypen in Deutschland (Hungenberg & Wolf, 2015) Im Folgenden wird vorrangig auf Aktiengesellschaften eingegangen. <?page no="178"?> 178 11 Corporate Governance in Deutschland 11.2.1 Die Rolle des Vorstands und des Aufsichtsrates in einer Aktiengesellschaft Die Rolle des Vorstands in Aktiengesellschaften und die Rolle des Aufsichtsrats in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen wurde bereits im Unterkapitel 9.2 beschrieben. Gleiches gilt für den Unterschied zwischen dem dualistischen System in Deutschland (die Leitung durch den Vorstand und die Kontrolle durch den Aufsichtsrat sind getrennt) und monistischen Systemen zum Beispiel in den USA und in Großbritannien (Leitungs- und Kontrollfunktionen sind in einem Board vereint). Gerade der Unterschied zwischen dem dualistischen und dem monistischen System ist ein wesentlicher Grund, warum das deutsche dualistische System gegenüber dem Ausland im Zusammenhang mit Transparenz, Verständnis und Vertrauen besonders erklärt werden muss. 11.2.2 Die Rolle der Hauptversammlung in einer Aktiengesellschaft Die Hauptversammlung ist die Gesamtheit aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die sich jährlich zu einem formellen ( ordentlichen ) Treffen versammelt, um ihre Rechte auszuüben. Sie ist das Organ der AG, das aus allen Anteilseignerinnen und Anteilseignern besteht. Außerordentliche Hauptversammlungen sind möglich, wenn dringende oder außergewöhnliche Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht bis zu der nächsten ordentlichen Hauptversammlung warten können. Im Mittelpunkt der Hauptversammlung stehen Beschlüsse über besonders bedeutsame Angelegenheiten der Gesellschaft, für die - je nach Bedeutung der Beschlüsse - eine einfache (mehr als 50 Prozent) oder eine qualifizierte Mehrheit (ab 75 Prozent) erforderlich ist. Einen Überblick über ausgewählte Beschlussgegenstände und die dafür jeweils notwendige Mehrheit gibt folgende Abbildung 11.2. Abb. 11.2: Beschlüsse von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft (in Anlehnung an Rose & Partner, 2026) <?page no="179"?> 11.2 Exkurs: Unternehmensgrundtypen und deren Organe in Deutschland 179 Die Hauptversammlung dient darüber hinaus als Informationsplattform, in der der Vorstand den Jahresabschluss vorlegt, die wirtschaftliche Lage erläutert, und Fragen der Aktionäre beantwortet, die ein umfassendes Auskunftsrecht besitzen. Damit schafft die Versammlung Transparenz und ermöglicht den Anteilseignerinnen und Anteilseignern, ihre Stimmrechte gut informiert auszuüben. Obwohl die Hauptversammlung ein wesentliches Organ ist, greift sie nicht in die laufende Geschäftsführung ein. Das Aktiengesetz ordnet die Kompetenzverteilung strikt zu: Die Führung der Geschäfte liegt ausschließlich beim Vorstand, die Hauptversammlung darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen entscheiden oder wenn der Vorstand eine Entscheidung ausdrücklich zur Abstimmung stellt. Dadurch wird ein Gleichgewicht zwischen operativer Leitung, Kontrolle und Eigentümerinteressen gewährleistet (in Anlehnung an Rose & Partner, 2026). Insgesamt erfüllt die Hauptversammlung somit eine doppelte Funktion. Sie ist sowohl Kontroll- und Legitimationsinstanz als auch Ort der Willensbildung der Aktionäre, wodurch sie einen zentralen Baustein der deutschen Corporate Governance darstellt. Abbildung 11.3 verdeutlicht das Zusammenspiel von Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Abb. 11.3: Zusammenspiel von Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand (in Anlehnung an E.ON SE, 2026) Das folgende Video gibt noch einmal einen Überblick über die drei Organe einer Aktiengesellschaft in Deutschland. https: / / www.youtube.com/ watch? v=yMi9eHJAec0 (Caesar Academy, 2022b). <?page no="180"?> 180 11 Corporate Governance in Deutschland 11.2.3 Die Rolle der Arbeitnehmervertretung Bislang eher am Rande und an mehreren Stellen dieses Buchs wurde die Arbeitnehmervertretung beziehungsweise die Mitbestimmung behandelt. Dieses Unterkapitel abschließend wird deren zentrale und historisch gewachsene Rolle innerhalb der deutschen Corporate Governance - auch als Besonderheit der deutschen Corporate Governance im internationalen Vergleich - noch etwas vertieft. Ihr Einfluss beruht vor allem auf der institutionellen Mitbestimmung, die im internationalen Vergleich ein besonderes Merkmal des deutschen Systems ist. Durch die paritätische oder drittelbeteiligte Besetzung der Aufsichtsräte wird gewährleistet, dass die Interessen der Beschäftigten systematisch in die Unternehmensüberwachung einfließen. Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter wirken damit nicht nur als Kontrollinstanz gegenüber dem Vorstand, sondern auch als Stabilitätsfaktor, der langfristige Unternehmensentwicklung, Beschäftigungssicherung und nachhaltige Wertschöpfung in den Mittelpunkt rückt. Diese Form der Mitbestimmung stärkt die Legitimation unternehmerischer Entscheidungen und fördert einen kooperativen Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat an strategischen Entscheidungen beteiligt sind, etwa bei Investitionen, Restrukturierungen oder der Personalpolitik auf Führungsebene. Sie bringen dabei Perspektiven ein, die über rein finanzielle Kennzahlen hinausgehen und soziale, organisatorische sowie arbeitsmarktbezogene Aspekte berücksichtigen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) erkennt diese Besonderheit ausdrücklich an und betont, dass Vorstand und Aufsichtsrat die Belange der Belegschaft in ihre Entscheidungen einbeziehen sollen. Damit wird die Mitbestimmung als integraler Bestandteil guter Unternehmensführung verstanden, der Transparenz, Verantwortlichkeit und nachhaltige Unternehmensführung stärkt (in Anlehnung an Gahlen, 2012, S. 223ff.). Insgesamt trägt die Arbeitnehmervertretung dazu bei, Corporate Governance in Deutschland breiter und nicht allein auf die Shareholder-Interessen auszurichten. 11.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) Grundlage für die weiteren Ausführungen ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung aus dem Jahr 2022, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Buchs die aktuelle war. Da es praktischer ist, die jeweils gültige Online-Version zu nutzen, wurde darauf verzichtet, den vollständigen DCGK im Anhang dieses Buchs aufzunehmen. Die aktuelle Version des DCGK findet sich unter https: / / www.dcgk.de/ de/ kodex/ aktuelle-fassung/ praeambel.html (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2026) <?page no="181"?> 11.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 181 Eine Ausnahme sind die Präambel und weitere einzelne Passagen des DCGK, die wegen ihrer Bedeutung wörtlich abgebildet werden. 11.3.1 Entwicklung eines Corporate Governance Kodex in Deutschland Die Entstehung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist das Ergebnis einer längeren Reformbewegung, die sich seit den 1990er-Jahren intensiv mit Fragen guter Unternehmensführung beschäftigte und durch mehrere Bilanzskandale und Insolvenzen von Unternehmen in den frühen 2000er Jahre erheblich beschleunigt wurde (in Anlehnung an Link, 2006, S. 157ff.). Bereits vor diesen Skandalen hatten verschiedene privatwirtschaftliche Initiativen versucht, Standards für Transparenz, Kontrolle und verantwortungsvolle Leitung deutscher Unternehmen zu formulieren. Dazu gehörte insbesondere der Berliner Initiativkreis , der Ende der 1990er-Jahre Empfehlungen zur Verbesserung der Corporate Governance veröffentlichte und damit einen frühen Impuls für einen systematischen Kodex gab. Parallel arbeitete die Frankfurter Grundsatzkommission Corporate Governance , getragen unter anderem von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA), an Grundsätzen, die stärker an internationalen Standards ausgerichtet sein sollten und die Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat präzisieren sollten. Beide Initiativen trugen maßgeblich dazu bei, Corporate Governance als Reformthema überhaupt erst einmal in Deutschland zu etablieren. Einen entscheidenden Wendepunkt markierten jedoch die großen internationalen, aber auch deutschen Skandale und Insolvenzen von Unternehmen um die Jahrtausendwende, insbesondere die Insolvenz des deutschen Baukonzerns Philipp Holzmann AG im Jahr 2002 nach mehreren, letztendlich erfolglosen Rettungsversuchen in den Jahren vor der Insolvenz. Diese Ereignisse offenbarten strukturelle Defizite in der Unternehmensüberwachung und führten zu erheblichem politischen Handlungsdruck. Als Reaktion setzte die Bundesregierung im Jahr 2000 zuerst die Baums-Kommission ein, offiziell „ Regierungskommission Corporate Governance - Unternehmensführung, Unternehmenskontrolle, Modernisierung des Aktienrechts “. Unter dem Vorsitz des Gesellschaftsrechtlers Theodor Baums analysierte die Kommission das deutsche Corporate-Governance-System umfassend und empfahl unter anderem die Entwicklung eines nationalen „Code of Best Practice“. Auf Grundlage dieser Empfehlung berief das Bundesministerium der Justiz im September 2001 die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die sogenannte Cromme-Kommission , benannt nach ihrem Vorsitzenden Gerhard Cromme. Diese Kommission war als Selbstregulierungsorgan der Wirtschaft konzipiert und sollte einen Kodex entwickeln, der gesetzliche Vorgaben bündelt, internationale Standards integriert und zugleich Empfehlungen formuliert, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Am 26. Februar 2002 legte die Kommission den ersten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor, die offizielle Erstveröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgte im August 2002. Mit dieser Veröffentlichung wurde auch <?page no="182"?> 182 11 Corporate Governance in Deutschland die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verpflichtend, auf die im Abschnitt 11.3.3 weiter eingegangen wird. Die nationalen wie internationalen Unternehmensskandale der frühen 2000er Jahre (zum Beispiel der der Enron Corporation, auf den im Unterkapitel 14.2 als Fallbeispiel noch vertieft eingegangen wird) verliehen dem Kodex zusätzliche Bedeutung. Sie machten deutlich, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausgereicht hatten, um Fehlverhalten zu verhindern und ergänzende, flexibel anpassbare Standards notwendig waren und auch heute noch sind. Der DCGK etablierte sich damit als zentrales Instrument in Deutschland, das Transparenz schafft, Vertrauen stärkt und Unternehmen zu verantwortungsvoller Führung ( Verantwortung ) anhält. Auch spätere Unternehmensskandale wie beispielsweise der der Wirecard AG (siehe ausführliches Fallbeispiel im Unterkapitel 14.1) zeigen, dass Corporate Governance dynamisch bleiben und der DCGK kontinuierlich weiterentwickelt werden muss und tatsächlich auch weiterentwickelt wird. Mit dem DCGK hat Deutschland eine andere Richtung eingeschlagen als die USA: Die USA reagierten mit einem drastischen „hard-law“ auf die Unternehmensskandale, dem Sarbanes-Oxley Act von 2002, der als direkte gesetzliche Regulierung mit erheblichen Bußgeldern und strafrechtlicher Verfolgung von Vorständen bei Falschbilanzierung verbunden war. Der Fokus lag damit auf strenger Kontrolle und Compliance durch externe Instanzen. Ein erklärendes Video zum Sarbanes-Oxley Act findet sich im Unterkapitel 10.1. Deutschland wählte einen weicheren Ansatz: Der DCGK selbst ist kein „hartes“ Gesetz, sondern eine Sammlung von Empfehlungen und Anregungen. Auf diesen Charakter eines „Soft Law“ und die damit verbundenen Offenlegungspflichten („complain or explain“) wird im Abschnitt 11.3.3 vertieft eingegangen. 11.3.2 Adressaten und Ziele des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Wesentlich ist zuerst einmal, für welche Art von Unternehmen der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) Anwendung findet. „[…] Der Kodex richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes. Nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften mögen die Empfehlungen und Anregungen des Kodex zur Orientierung dienen. Für die Corporate Governance börsennotierter Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen ergeben sich aus dem jeweiligen Aufsichtsrecht Besonderheiten, die im Kodex nicht berücksichtigt sind. Empfehlungen des Kodex gelten nur insoweit, als keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.“ (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2026, Präambel) <?page no="183"?> 11.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 183 Das heißt, der DCGK ist verpflichtend für börsennotierte Gesellschaften und die genannten Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang. Für alle anderen Unternehmen ist der DCGK zwar nicht verpflichtend, er kann aber trotzdem eine geeignete Grundlage für die Ausrichtung und Führung dieser Unternehmen sein. Der DCGK bündelt nicht nur gesetzliche Vorgaben sowie national und international anerkannte Standards guter Unternehmensführung, sondern macht diese auch für den Kapitalmarkt verständlich zugänglich. Damit soll insbesondere das Vertrauen der Stakeholder eines Unternehmens, also beispielsweise Anlegerinnen und Anleger, Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden oder auch die Öffentlichkeit in die Unternehmensführung gestärkt werden. Gleichzeitig sollen Transparenz, Kontrolle, Effizienz und Integrität in der Unternehmensführung gestärkt und damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen unterstützt werden. Der DCGK betont, dass Vorstand und Aufsichtsrat im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft handeln und sowohl die Interessen der Aktionäre als auch die der Belegschaft und weiterer Stakeholder berücksichtigen müssen. Zudem hebt er die Bedeutung von Legalität, ethisch fundiertem Verhalten und nachhaltiger Wertschöpfung hervor. Ein weiteres Ziel ist die transparente Darstellung des deutschen dualistischen Systems insbesondere für Stakeholder aus Ländern, in denen das monistische System der Unternehmensführung relevant ist. Darüber hinaus sollen Empfehlungen und Anregungen eine verantwortungsvolle, langfristig orientierte Unternehmenspraxis zu fördern. Dabei soll der Kodex durch den Mechanismus von „comply or explain“ im Rahmen der jährlichen Entsprechenserklärung eine faktische Verbindlichkeit schaffen, ohne gesetzliche Normen zu ersetzen (Details folgen im Abschnitt 11.3.3). Diese Transparenz ermöglicht es Investoren und anderen Stakeholdern, gut informierte Entscheidungen zu treffen und die Governance-Qualität eines Unternehmens besser einschätzen zu können (in Anlehnung an Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2026). 11.3.3 Rechtsnatur und Kernprinzipien des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) hat - wie bereits geschrieben - den Rechtscharakter eines „Soft Law“, da er keine Gesetzeskraft besitzt und somit nicht unmittelbar rechtlich verbindlich ist. Stattdessen besteht er - neben Grundsätzen, die rechtliche Vorgaben im DCGK wiedergeben - aus Empfehlungen und Anregungen. Unternehmen können die Empfehlungen befolgen, müssen dies aber nicht zwingend tun. Entscheidend ist das Prinzip „comply or explain“, durch das eine faktische, aber keine formale Verbindlichkeit entsteht. „Nicht die Befolgung der Empfehlungen, aber ihre Begründung bei Abweichung ist gesetzlich zwingend. Der Kodex setzt auf Akzeptanz ohne Zwang. Das hierin liegende Prinzip des „Comply or Explain“ räumt den Unternehmen die notwendige Flexibilität ein, um <?page no="184"?> 184 11 Corporate Governance in Deutschland etwa branchen- oder unternehmensspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen, und stellt gleichzeitig die erforderliche Transparenz sicher.“ (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2026) Was das konkret bedeutet, wird im Folgenden erklärt. „Comply or explain“ Unternehmen sollen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgen (comply) oder eine abweichende Praxis begründen (explain). Rechtsgrundlage ist § 161 Aktiengesetz (AktG). Die jährliche Abgabe einer Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat ist Pflicht. Diese Erklärung muss dauerhaft auf der Website des Unternehmens zugänglich sein. Die Erklärung hat folgende Inhalte: - Welche Kodex-Empfehlungen werden eingehalten? - Wo wird abgewichen und warum wird abgewichen? (in Anlehnung an Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2026, Präambel) Von Anregungen kann auch ohne „comply or explain“ abgewichen werden. Abbildung 11.4 stellt die unterschiedlichen Maßgaben im DCGK noch einmal dar. Abb. 11.4: Maßgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex, DCGK (in Anlehnung an Welge & Eulerich, 2021) 11.3.4 Wesentliche Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) gliedert sich in mehrere wesentlichen Kategorien, die die Funktionsfähigkeit des dualen deutschen Corporate- Governance-Modells sichern sollen und in den folgenden Abschnitten - jeweils mit <?page no="185"?> 11.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 185 einem kurzen Beispiel - kurz vorgestellt werden (in Anlehnung an Deutscher Corporate Governance Kodex, 2026): Präambel - Grundverständnis guter Unternehmensführung Der folgende Auszug aus der Präambel des DCGK enthält keinen nummerierten Grundsatz, formuliert aber die normative Leitarchitektur des Kodex. „Deutscher Corporate Governance Kodex „Präambel Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex“) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse). Diese Prinzipien verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten (Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns). […]“ (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2026) Zudem hebt die Präambel hervor, dass Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung tragen und soziale wie ökologische Faktoren in die Unternehmensführung einzubeziehen sind. Beispiel 11.1 Ein DAX-Unternehmen integriert verbindliche Umwelt- und Sozialziele in seine Unternehmensstrategie, etwa CO₂-Reduktion, Diversitätsziele und Lieferkettenkontrollen. Diese Ziele werden nicht als „CSR-Anhang“, sondern als integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie behandelt. Leitung und Überwachung Grundsatz 1 - Unternehmensinteresse, Nachhaltigkeit und Verantwortung Vorstand und Aufsichtsrat müssen das Unternehmen so führen und überwachen, dass es langfristig erfolgreich ist. Das Unternehmensinteresse umfasst nachhaltige Wertschöpfung, die Berücksichtigung der Interessen von Aktionären, Belegschaft und weiteren Stakeholdern sowie die Einhaltung von Recht und ethischen Standards. Der Grundsatz macht deutlich, dass Governance nicht nur eine juristische, sondern auch eine moralische Verpflichtung ist. <?page no="186"?> 186 11 Corporate Governance in Deutschland Beispiel 11.2 Der Vorstand lehnt ein kurzfristig profitables, aber rechtlich und für die Reputation riskantes Auslandsgeschäft ab. Der Aufsichtsrat unterstützt diese Entscheidung, weil sie langfristig das Unternehmensinteresse schützt. Grundsatz 2 - Dualistisches System und Zusammenarbeit der Organe Der Kodex bekräftigt das dualistische System - der Vorstand führt, der Aufsichtsrat überwacht. Beide Organe arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen, bleiben aber funktional getrennt. Der Grundsatz betont die Notwendigkeit klarer Verantwortlichkeiten, transparenter Informationsflüsse und einer konstruktiven, aber kritischen Zusammenarbeit. Beispiel 11.3 Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat frühzeitig über eine geplante milliardenschwere Akquisition. Der Aufsichtsrat prüft kritisch die Risiken, fordert zusätzliche Szenarioanalysen an und stimmt erst nach intensiver Beratung zu. Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands Grundsatz 3 - Eigenverantwortliche Leitung, Strategie und Risikomanagement Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Unternehmensleitung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie, sorgt für deren Umsetzung und stellt ein angemessenes Risikomanagement- und Kontrollsystem sicher. Der Grundsatz unterstreicht, dass der Vorstand nicht nur operativ führt, sondern auch für die langfristige Ausrichtung und Stabilität des Unternehmens verantwortlich ist. Beispiel 11.4 Der Vorstand führt ein konzernweites Compliance-Management-System ein, das Whistleblowing, Schulungen, Risikoanalysen und interne Kontrollen umfasst. Ein Chief Risk Officer berichtet regelmäßig an den Vorstand. Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats Grundsatz 4 - Unabhängige, qualifizierte und effektive Überwachung Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Er muss so zusammengesetzt sein, dass er unabhängig, kompetent und frei von Interessenkonflikten agieren kann. Der Grundsatz betont die Bedeutung fachlicher Expertise, persönlicher Integrität und institutioneller Unabhängigkeit für eine wirksame Kontrolle. Beispiel 11.5 Ein langjähriger Geschäftspartner des Unternehmens wird nicht in den Aufsichtsrat gewählt, weil dies die Unabhängigkeit beeinträchtigen würde. Stattdessen wird eine Expertin für Digitalisierung und Cybersicherheit berufen, um die Kompetenzlücken zu schließen. <?page no="187"?> 11.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 187 Funktion der Hauptversammlung Grundsatz 5 - Aktionärsrechte und Transparenz der Willensbildung Die Hauptversammlung ist das zentrale Forum der Aktionäre. Sie ermöglicht ihnen, ihre Rechte auszuüben, insbesondere die Wahl des Aufsichtsrats, die Entlastung der Organe und die Entscheidung über grundlegende Strukturmaßnahmen. Der Grundsatz betont die Bedeutung transparenter Entscheidungsprozesse und einer fairen, gleichberechtigten Behandlung aller Aktionäre. Beispiel 11.6 Das Unternehmen ermöglicht eine digitale Teilnahme an der Hauptversammlung, inklusive Live-Fragemöglichkeit und elektronischer Stimmabgabe. Kleinaktionäre können Fragen bereits vorab einreichen. Besetzung des Vorstands Grundsatz 6 - Qualifikation, Integrität, Vielfalt und Nachfolgeplanung Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass der Vorstand mit Persönlichkeiten besetzt ist, die über die erforderliche fachliche Kompetenz, Führungserfahrung, Integrität und Diversität verfügen. Der Grundsatz hebt die strategische Bedeutung einer vorausschauenden Nachfolgeplanung hervor, die Kontinuität und Zukunftsfähigkeit der Unternehmensführung sichert. Beispiel 11.7 Der Aufsichtsrat entwickelt eine langfristige Nachfolgeplanung, identifiziert interne Talente und führt ein strukturiertes Auswahlverfahren durch. Bei einer Neubesetzung wird bewusst eine Kandidatin mit internationaler Erfahrung und starkem ESG-Profil gewählt. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Grundsatz 7 - Kompetenzprofil, Diversität und Unabhängigkeit Der Aufsichtsrat definiert ein Kompetenzprofil, das die Anforderungen an Fachkenntnisse, Branchenexpertise, internationale Erfahrung, Diversität und Unabhängigkeit umfasst. Der Grundsatz betont, dass ein angemessener Anteil unabhängiger Mitglieder erforderlich ist, um objektive Überwachung sicherzustellen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Beispiel 11.8 Das Kompetenzprofil der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder umfasst Finanzexpertise, Branchenkenntnis, internationale Erfahrung, Nachhaltigkeitskompetenz und IT-Know-how. Bei der Wahl neuer Mitglieder wird geprüft, welche Kompetenzen im Gremium fehlen - etwa Cybersecurity - und gezielt ergänzt. Arbeitsweise des Aufsichtsrats Grundsatz 8 - Effektive Organisation, Ausschüsse und Selbstreflexion Der Aufsichtsrat organisiert seine Arbeit so, dass er den Vorstand wirksam über- <?page no="188"?> 188 11 Corporate Governance in Deutschland wachen kann. Dazu gehören eine Geschäftsordnung, die Einrichtung von Ausschüssen, eine angemessene Informationsversorgung, regelmäßige Sitzungen und eine strukturierte Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer. Der Grundsatz fordert zudem regelmäßige Aus- und Fortbildung sowie eine Selbstbeurteilung des Gremiums, um die Qualität der Überwachung kontinuierlich zu verbessern. Beispiel 11.9 Der Prüfungsausschuss trifft sich sechsmal jährlich, prüft den Jahresabschluss, überwacht das interne Kontrollsystem und führt ein jährliches Gespräch mit dem Abschlussprüfer ohne den Vorstand. Zusätzlich führt der Aufsichtsrat eine jährliche Selbstbewertung durch und verbessert daraufhin seine Sitzungsstruktur. Transparenz und externe Berichterstattung Grundsatz 9 - Offenheit, Verständlichkeit und Kapitalmarktvertrauen Das Unternehmen muss offen, zeitnah und verständlich über wesentliche Aspekte der Unternehmensführung berichten. Dazu gehören Finanzberichte, Corporate- Governance-Erklärungen und Informationen über wesentliche Entscheidungen. Der Grundsatz betont, dass Transparenz ein zentrales Instrument zur Stärkung des Vertrauens von Investoren und Öffentlichkeit ist. Beispiel 11.10 Im Corporate-Governance-Bericht wird detailliert offengelegt, wie viele Aufsichtsratssitzungen stattfanden, welche Themen behandelt wurden und wie die Selbstbeurteilung ausgefallen ist. Die Vergütungsberichte enthalten klare Tabellen und Grafiken statt juristischtechnischer Formulierungen. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Grundsatz 10 - Vergütung als Anreiz für nachhaltige Unternehmensentwicklung Die Vergütung des Vorstands muss so gestaltet sein, dass sie langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung fördert. Sie soll klar strukturiert, nachvollziehbar und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet sein. Die Vergütung des Aufsichtsrats muss der Überwachungsfunktion entsprechen und unabhängig sein. Der Grundsatz betont die Bedeutung von Transparenz und Angemessenheit der Vergütungssysteme. Beispiel 11.11 Die variable Vergütung des Vorstands hängt zu 60 Prozent von langfristigen Zielen ab, darunter EBIT-Wachstum, CO₂-Reduktion und Kundenzufriedenheit. Kurzfristige Boni werden bei Compliance-Verstößen gekürzt („Malus“) oder zurückgefordert („Clawback“). <?page no="189"?> 11.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 189 11.3.5 Wesentliche Funktionen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Der Deutsche Corporate Governance Kodex erfüllt mehrere, sich ergänzende Funktionen (in Anlehnung an Talaulicar, 2022, S. 683ff.): Ordnungsfunktion Die Ordnungsfunktion besteht darin, die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen systematisch zu bündeln und durch Empfehlungen sowie Anregungen zu ergänzen. Dadurch schafft der Kodex einen klar strukturierten Orientierungsrahmen, der sowohl die Rechtslage als auch Best-Practice-Standards transparent macht. Kommunikationsfunktion Die Kommunikationsfunktion zielt darauf ab, die Grundsätze guter Unternehmensführung für den Kapitalmarkt, die Öffentlichkeit und internationale Investoren verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Der Kodex dient damit als zentrales Kommunikationsinstrument, das Transparenz über Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten schafft und Vertrauen in die Unternehmensführung fördert. Qualitätssicherungsfunktion Die Qualitätssicherungsfunktion hebt die Rolle des Kodex als Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der Corporate Governance hervor. Durch die jährliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Empfehlungen trägt der Kodex dazu bei, die Qualität der Unternehmensführung zu sichern und an internationale Standards sowie neue Herausforderungen anzupassen. Auf diese regelmäßigen Anpassungen wird in dem folgenden Abschnitt eingegangen. 11.3.6 Regelmäßige Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Der DCGK ist kein starres Regelwerk, sondern wird seit seiner Einführung im Jahr 2002 regelmäßig aktualisiert, um neue Entwicklungen und Anforderungen - etwa Nachhaltigkeit, Risikomanagement oder Digitalisierung - zu integrieren oder vorhandene Regelungen anzupassen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des folgenden strukturierten Verfahrens durch die jährlich tagende Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: - Die Kommission erarbeitet Vorschläge für Änderungen oder Ergänzungen. - Diese Vorschläge werden in ein förmliches, öffentliches Konsultationsverfahren gegeben, bei dem Interessierte (Vorstände, Aufsichtsräte, Investoren, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Beraterinnen und Berater, Wissenschaft, Verbände, Öffentlichkeit) Stellungnahmen abgeben können. - Nach Auswertung der Stellungnahmen und internen Beratungen beschließt die Kommission die endgültige Fassung. <?page no="190"?> 190 11 Corporate Governance in Deutschland - Der geänderte Kodex tritt nach seiner Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft (in Anlehnung an Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2022, S. 7) Besonders einschneidende Änderungen erfolgten nach großen Skandalen (zum Beispiel anlässlich der Korruptionsaffäre in der Siemens AG 2007/ 2008 oder dem Bilanzskandal der Wirecard AG im Jahr 2020, auf die im Kapitel 14 noch vertiefend eingegangen wird) oder anlässlich gesellschaftlicher Entwicklungen, zum Beispiel in Bezug auf Diversität oder die ESG-Berichterstattung. In der seit 2022 geltenden Fassung, die am 27. Juni 2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, hat die Regierungskommission die gestiegenen Erwartungen an eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Unternehmensführung aufgenommen sowie die im Zuge des Wirecard-Skandals verabschiedeten gesetzlichen Reformen berücksichtigt: Aufnahme von Grundsätzen und Empfehlungen zur Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen. Dabei werden insbesondere auch die Anforderungen an die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgegriffen. die an jüngste Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) anzupassen sind. (Sick, 2022) Zusammenfassung Die deutsche Corporate Governance entwickelte sich von einem mitbestimmungs- und bankenorientierten System hin zu einer kapitalmarkt- und transparenzorientierten Ordnung. Globalisierung, der Rückzug der Banken, der Aufstieg institutioneller Investoren sowie Bilanzskandale und Insolvenzen von Unternehmen wie der Philipp Holzmann AG oder der Enron Corp. erhöhten ab den 1990er-Jahren den Reformdruck. Privatwirtschaftliche Initiativen (Berliner Initiativkreis, Frankfurter Kommission) und staatliche Gremien (Baums-Kommission) bereiteten den Weg für die Cromme-Kommission, die 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorlegte. Der DCGK richtet sich an börsennotierte Unternehmen, bündelt gesetzliche Vorgaben und internationale Standards und soll Transparenz, Vertrauen und verantwortungsvolle Unternehmensführung stärken. Er gilt als Soft Law, das heißt Empfehlungen müssen nicht befolgt, aber Abweichungen jährlich erklärt werden („comply or explain“). Der Kodex erfüllt drei Funktionen, die Ordnungsfunktion, die Kommunikationsfunktion und die Qualitätssicherungsfunktion. <?page no="191"?> Zusammenfassung / Aufgaben 191 Der DCGK wird regelmäßig angepasst, besonders nach Skandalen oder gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Fassung von 2022 stärkt Nachhaltigkeit, Risikomanagement und Diversität und berücksichtigt Reformen. Aufgabe 11.1 Was bedeutet die in Abschnitt 11.2.2 erwähnte „paritätische oder drittelbeteiligte Besetzung der Aufsichtsräte“? Aufgabe 11.2 Was versteht man unter „EBIT-Wachstum“ (siehe Abschnitt 11.3.4.10)? Aufgabe 11.3 Die in diesem Kapitel erwähnte Insolvenz der Philipp Holzmann AG wird in den Fallbeispielen im Kapitel 14 nicht weiter vertieft. Verschaffen Sie sich selbst ein Bild, bei den Lösungen zu den Aufgaben finden Sie eine geeignete Fundstelle. <?page no="192"?> 12 Die Unternehmensverfassung in der deutschen Corporate Governance (schriftlich fixierte Ordnung) Internationale Kodizes, der in Kapitel 11 vorgestellte Deutsche Corporate Governance Kodex in Deutschland, unternehmensinterne Strategien wie beispielsweise eine Risikostrategie bilden den Rahmen für eine am Ende durch ein Unternehmen gelebte Corporate Governance. Wesentlich ist die Zusammenführung dieser unterschiedlichsten Gesetze, Empfehlungen, Richtlinien, Strategien in einem Werk, dass in Deutschland „Unternehmensverfassung“ oder „schriftlich fixierte Ordnung“ genannt wird. Darum wird es in diesem Kapitel gehen. Nach Abschluss dieses Kapitels können Sie die Grundlagen und die Bedeutung der Unternehmensverfassung erläutern und können diese von Corporate Governance abgrenzen. kennen Sie wesentliche gesetzliche Grundlagen für die Unternehmensverfassung. kennen Sie die Bestandteile der Unternehmensverfassung sowie die drei Arten der Berichterstattung und können diese erklären. haben Sie einen Eindruck über Best-Practise-Beispiele in der Berichterstattung erhalten. 12.1 Grundlagen der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) Ein häufig anzutreffender Begriff im Zusammenhang mit Corporate Governance ist die sogenannte Unternehmensverfassung . 12.1.1 Begriff Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) Corporate Governance und Unternehmensverfassung sind eng miteinander verbunden und werden oft synonym verwendet, wobei es folgende Unterscheidung gibt: „Die Unternehmensverfassung ist primär für die ´Binnenordnung´ des Unternehmens zuständig. Corporate Governance dagegen befasst sich eher mit Fragen der (rechtlichen und faktischen) Einbindung des Unternehmens in sein Umfeld. Bei der Corporate Governance liegt der Schwerpunkt auf großen börsennotierten (Aktien-)Gesellschaften, wohingegen das Konzept der Unternehmensverfassung auf alle Formen eines Unternehmens angewandt werden kann.“ (Lippold, 2024) <?page no="193"?> 12.2 Gesetzliche Grundlagen der Unternehmensverfassung 193 12.1.2 Bedeutung Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) Die Unternehmensverfassung ist der verbindliche Rahmen dafür, dass ein Unternehmen unabhängig von seiner Größe oder seiner Rechtsform handlungsfähig, kontrollierbar und legitimiert handelt. Eine gute Unternehmensverfassung schafft Verbindlichkeit und Orientierung, weil sie klare Regeln, Zuständigkeiten und Entscheidungswege vorgibt, an denen sich alle Beteiligten ausrichten können. Sie trägt zugleich zur Prävention von Fehlverhalten bei, indem sie Kontrollmechanismen, Verantwortlichkeiten und Verhaltensstandards festlegt, die Risiken und Fehlanreize frühzeitig begrenzen. Durch klare Offenlegungspflichten stärkt sie außerdem Transparenz und Rechenschaft, sodass Entscheidungen nachvollziehbar werden und Führungshandlungen überprüfbar bleiben (in Anlehnung an Welge, Eulerich & Küpper, 2021, S. 63ff.). 12.2 Gesetzliche Grundlagen der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) Die gesetzlichen Grundlagen der Unternehmensverfassung bilden den verbindlichen Rahmen, in dem Unternehmen geführt, kontrolliert und gegenüber ihren Anspruchsgruppen rechenschaftspflichtig werden. Sie ergeben sich aus mehreren Rechtsgebieten, die jeweils unterschiedliche Aspekte der inneren Ordnung, Transparenz und Verantwortlichkeit regeln (in Anlehnung an Küpper & Wagenhofer, 2021, S. 152ff.). 12.2.1 Aktienrecht Das Aktienrecht legt die grundlegende Struktur der Unternehmensverfassung fest, insbesondere für Aktiengesellschaften. Es definiert die Organe - Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung - und regelt ihre Aufgaben, Befugnisse und Kontrollmechanismen. Zudem bestimmt es zentrale Prinzipien wie die Gleichbehandlung der Aktionäre, die Verantwortlichkeit der Leitungsorgane und die Anforderungen an Satzung, Kapitalstruktur und Mitbestimmung. Zum Aktienrecht gehören beispielsweise Aktiengesetz (AktG) Regelt Organe, Zuständigkeiten, Pflichten, Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Kapitalmaßnahmen, Mitbestimmung. Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) Regelt die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat mittelgroßer Unternehmen. SE-Ausführungsgesetz (SEAG) Regelt die Unternehmensverfassung der Europäischen Aktiengesellschaften (SE). 12.2.2 Kapitalmarktrecht Das Kapitalmarktrecht ergänzt die Unternehmensverfassung um Regeln, die Transparenz und Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte sichern sollen. <?page no="194"?> 194 12 Die Unternehmensverfassung in der deutschen Corporate Governance Es verpflichtet börsennotierte Unternehmen zu umfassender, zeitnaher und wahrheitsgemäßer Information, etwa durch Ad-hoc-Mitteilungen, Insiderrecht, Stimmrechtsmitteilungen oder Übernahmeregeln. Damit stärkt es den Anlegerschutz, verhindert Marktmissbrauch und sorgt dafür, dass Investoren fundierte Entscheidungen treffen können. Zum Kapitalmarktrecht gehören unter anderem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Insiderrecht, Ad-hoc-Publizität, Stimmrechtsmitteilungen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Regeln für öffentliche Übernahmeangebote Prospektverordnung / Wertpapierprospektgesetz (WpPG) Regeln für Wertpapierprospekte Börsengesetz (BörsG) Rahmen für Börsenorganisation und Handel Marktmissbrauchsverordnung (MAR, EU-Verordnung) Insiderhandel, Marktmanipulation, Ad-hoc-Pflichten 12.2.3 Rechnungslegungsvorschriften Rechnungslegungsvorschriften bilden die Grundlage für die finanzielle Berichterstattung eines Unternehmens. Sie regeln, wie Jahresabschlüsse und Lageberichte aufzustellen, zu prüfen und offenzulegen sind, und schaffen damit einheitliche Standards für Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit. Durch Prüfungs- und Offenlegungspflichten tragen sie wesentlich zur Rechenschaftspflicht der Unternehmensleitung und zur Kontrolle durch Aufsichtsrat, Investoren und Öffentlichkeit bei. Zu den Rechnungslegungsvorschriften gehören insbesondere Handelsgesetzbuch (HGB) Insbesondere §§ 238-342e - nationale Rechnungslegung, Lagebericht, Prüfung, Offenlegung Publizitätsgesetz (PublG) Zusätzliche Offenlegungspflichten für große Unternehmen EU-Bilanzrichtlinie Grundlage der HGB-Rechnungslegung IFRS-Verordnung (EU) Verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen zur IFRS-Bilanzierung 12.2.4 Weitere relevante Rechtsgebiete Auch andere Rechtsbereiche prägen die Unternehmensverfassung, beispielsweise beeinflusst das Mitbestimmungsrecht die Zusammensetzung und Entscheidungsprozesse des Aufsichtsrates als Kontrollorgans großer Unternehmen. regelt das Gesellschaftsrecht grundlegende Fragen der Unternehmensorganisation und -verträge. <?page no="195"?> 12.3 Bestandteile der Unternehmensverfassung 195 setzt das Compliance-, Geldwäsche- und Strafrecht Grenzen für unternehmerisches Handeln und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung wirksamer Kontroll- und Überwachungssysteme. gewinnt schließlich auch das Nachhaltigkeits- und ESG-Recht zunehmend an Bedeutung, indem es Anforderungen an Berichterstattung, Sorgfaltspflichten und nachhaltige Unternehmensführung festlegt. 12.3 Bestandteile der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) Die Abbildung 12.1 zeigt exemplarisch die Bestandteile einer Unternehmensverfassung, ebenfalls zu der Unternehmensverfassung gehört die hier nicht explizit aufgeführte finanzielle Berichterstattung (siehe Abschnitt 12.4.1). Abb. 12.1: Bestandteile einer Unternehmensverfassung (BWL-Lexikon.de, n. d. b) Diese internen Dokumente der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) werden in der Regel nicht in einem einzigen allumfassenden Dokument niedergeschrieben, sondern in mehreren eigenständigen Dokumenten die erst zusammen die Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) ergeben. Folgende wesentlichen Dokumente der Unternehmensverfassung konkretisieren die interne Ordnung eines Unternehmens und übersetzen gesetzliche Vorgaben in verbindliche Regeln für Leitung, Kontrolle und verantwortungsvolles Verhalten. Sie schaffen Klarheit über Zuständigkeiten, Erwartungen und Verhaltensstandards und bilden damit die praktische Grundlage wirksamer Corporate Governance. Die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat regeln die interne Arbeitsweise der beiden Leitungsorgane. Sie legen fest, wie Entscheidungen vorbereitet werden, welche Informationspflichten bestehen und wie die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat organisiert ist. <?page no="196"?> 196 12 Die Unternehmensverfassung in der deutschen Corporate Governance Dadurch schaffen sie Transparenz, Verlässlichkeit und klare Verantwortungsstrukturen. Compliance-Richtlinien definieren die Grundsätze regelkonformen Verhaltens im Unternehmen. Sie konkretisieren gesetzliche Anforderungen, beschreiben interne Prozesse zur Einhaltung von Regeln und legen Verantwortlichkeiten für Prävention, Kontrolle und Sanktionierung fest. Damit dienen sie als zentrales Instrument zur Vermeidung von Rechtsverstößen und Reputationsrisiken. Risikomanagement- und Kontrollsysteme dokumentieren, wie ein Unternehmen Risiken identifiziert, bewertet, steuert und überwacht. Sie beschreiben die organisatorischen Strukturen, Berichtswege und Kontrollmechanismen, die eine frühzeitige Erkennung von Gefahren ermöglichen. Diese Systeme sind essenziell, um die Stabilität des Unternehmens zu sichern und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unternehmensführung zu erfüllen. Der Code of Conduct (Verhaltenskodex, siehe Abschnitt 6.6.5) formuliert grundlegende Werte und Verhaltensstandards für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte. Er dient als Orientierungsrahmen für ethisches Verhalten im Geschäftsalltag und schafft ein gemeinsames Verständnis von Integrität und Verantwortlichkeit. Als öffentliches Dokument stärkt er zudem das Vertrauen externer Stakeholder. Nachhaltigkeit ist heute ein fester Bestandteil der Unternehmensverfassung und prägt die strategische Ausrichtung vieler Unternehmen. ESG-Richtlinien, Klimaziele und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten legen verbindlich fest, wie ökologische und soziale Verantwortung im Unternehmen verankert wird. Sie schaffen klare Standards für nachhaltiges Handeln und stärken Transparenz sowie langfristige Glaubwürdigkeit. Dazu kommt eine Vielzahl von weiteren internen Dokumenten wie insbesondere ein Organisationshandbuch, interne Kontrollrichtlinien (IKS-Dokumentation), Datenschutzrichtlinien, IT-Sicherheitsrichtlinien (Cybersecurity-Policies), Vergütungsrichtlinien, Whistleblowing-Policy, Lieferketten- und Menschenrechtsrichtlinien (zum Beispiel nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, siehe Abschnitt 5.4.3.2), Anti-Korruptionsrichtlinien, Diversitäts- und Inklusionsrichtlinien, … Die Implementierung und Durchsetzung erfolgen durch Schulungen, interne Kommunikationsmaßnahmen, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Kontrollen. Whistleblowing-Kanäle, interne Audits und Sanktionsmechanismen stellen sicher, dass Verstöße erkannt und auch geahndet werden. Nur wenn diese Dokumente in der Praxis auch gelebt und überwacht werden, entfalten sie ihre volle Governance-Wirkung (in Anlehnung an Küpper & Wagenhofer, 2021, S. 152ff.). <?page no="197"?> 12.4 Berichterstattung aus der Unternehmensverfassung 197 12.4 Berichterstattung aus der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) Die Unternehmensverfassung konkretisiert nicht nur die interne Ordnung eines Unternehmens und übersetzt gesetzliche Vorgaben in verbindliche Regeln für Leitung, Kontrolle und verantwortungsvolles Verhalten. Vielmehr zieht sie auch die folgenden, im Kern aus drei Elementen bestehenden externen Berichtspflichten nach sich. 12.4.1 Finanzielle Berichterstattung Vorstand beziehungsweise Geschäftsführung verantworten die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, bei kapitalmarktorientierten Unternehmen zusätzlich den Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat prüft diese Berichte (unterstützt durch den Abschlussprüfer) und erstattet seinerseits Bericht an die Anteilseignerinnen und Anteilseigner, meist über einen Aufsichtsratsbericht. Kern sind Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Lagebericht, bei Konzernen zusätzlich der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht. Berichtet werden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, wesentliche Risiken und Chancen, Prognosen sowie teilweise auch Aspekte des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig einmal jährlich, bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ergänzt um Quartals- oder Halbjahresfinanzberichte. Die jährliche Berichterstattung ist gesetzlich verpflichtend und an feste Fristen gebunden. 12.4.2 Corporate - Governance - Berichterstattung Hier berichten vor allem Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam, insbesondere bei börsennotierten Unternehmen. Sie geben Erklärungen zur Unternehmensführung ab, berichten über die Arbeit des Aufsichtsrats, Ausschüsse, Vergütungssysteme und über die Einhaltung von Governance-Kodizes. Typische Elemente sind die Erklärung zur Unternehmensführung (zum Beispiel nach AktG / HGB), ein Corporate-Governance-Bericht (zum Beispiel zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex, DCGK), der Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit, Schwerpunkte, Sitzungen, Prüfung der Rechnungslegung, der Vergütungsbericht zu Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung, Angaben zu Risikomanagement- und internen Kontrollsystemen, Compliance-Strukturen und wesentliche Governance-Regelungen (zum Beispiel Geschäftsordnungen, Ausschüsse). In der Regel wird jährlich berichtet, meist im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht. Einzelne Governance-Informationen (zum Beispiel Ad-hoc-Mitteilungen) können zusätzlich anlassbezogen und unterjährig erfolgen. <?page no="198"?> 198 12 Die Unternehmensverfassung in der deutschen Corporate Governance 12.4.3 Nachhaltigkeits - / ESG - Berichterstattung Die Nachhaltigkeits-/ ESG-Berichterstattung wurde bereits im Abschnitt 6.2.5 vorgestellt. Verantwortlich ist formal ebenfalls die Unternehmensleitung (Vorstand / Geschäftsführung), häufig unterstützt durch spezialisierte Nachhaltigkeits-, ESG- oder CSR-Abteilungen. Der Aufsichtsrat gewinnt zunehmend eine Überwachungsrolle auch in Bezug auf Nachhaltigkeit und prüft die Angemessenheit der ESG-Strategie und Berichterstattung. Berichtet werden ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG), insbesondere Umwelt : Emissionen, Energie, Ressourcen, Klimastrategie Soziales : Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität, Lieferkette Governance : Compliance, Korruptionsprävention, ethische Standards, Stakeholder-Dialog Je nach Rechtslage erfolgt dies in einem Nachhaltigkeitsbericht oder einem integrierten Bericht, oft mit klar definierten Kennzahlen, Zielen und Fortschrittsberichten. In der Regel erfolgt auch hier die Berichterstattung jährlich, zunehmend integriert in den Geschäftsbericht oder als eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht. Bei großen, kapitalmarktorientierten Unternehmen wird diese Berichterstattung zunehmend prüfungspflichtig beziehungsweise ist teilweise prüfungsnah. 12.4.4 Fallbeispiele zu der Berichterstattung aus der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) Wie man aus der Vielzahl und Komplexität der internen Dokumente eines Unternehmens bereits schließen kann, würde die Abbildung einer vollständigen Berichterstattung von Konzernen den Rahmen dieses Buchs sprengen. Es empfiehlt sich jedoch, sich über ausgewählte Beispiele eine eigene Meinung zu bilden. Die vier folgenden Unternehmen wurden beispielsweise im Jahr 2024 für ihr jeweiliges Land als „Best Corporate Governance“ ausgezeichnet (Worldfinance, 2025). Am Ende dieser Beispiele folgt der ebenfalls ausgesprochen professionelle Auftritt der Nestlé SA, der allerdings von Kritikerinnen und Kritikern als nicht übereinstimmend mit der Wirklichkeit eingestuft wird. Adidas Group (Deutschland) Adidas wurde 2024 als Unternehmen mit Best Corporate Governance in Deutschland ausgezeichnet - ein klarer Hinweis auf hohe Transparenz und vorbildliche Berichterstattung. URL: https: / / report.adidas-group.com/ 2024/ de/ ASML Holding (Niederlande) Die ASML Holding gilt als eines der transparentesten Technologieunternehmen Europas und wurde 2024 als Governance-Leader der Niederlande ausgezeichnet. URL: https: / / www.asml.com/ en/ investors/ annual-report/ 2024 <?page no="199"?> 12.4 Berichterstattung aus der Unternehmensverfassung 199 A. P. Møller-Mærsk (Dänemark) Maersk ist bekannt für seine klare Corporate-Governance-Struktur und wurde 2024 als bestes dänisches Unternehmen in dieser Kategorie ausgezeichnet. URL: https: / / investor.maersk.com/ Enel S.p.A. (Italien) Enel veröffentlicht seit Jahren sehr detaillierte Governance- und Nachhaltigkeitsberichte und wurde 2024 als bestes italienisches Unternehmen im Bereich Corporate Governance ausgezeichnet. URL: https: / / www.enel.com/ investors/ overview Nestlé SA Zum Abschluss dieses Kapitels soll kein Best-Practice stehen, sondern vielmehr ein Unternehmen, das aus unterschiedlichen Richtungen für die Diskrepanz zwischen seiner professionellen Berichterstattung und der Realität kritisiert wird. Die Kritik an Nestlé konzentriert sich vor allem auf problematische Lieferketten, Umweltbelastungen und eine irreführende Nachhaltigkeitskommunikation (in Anlehnung an FutureCheck, 2026). Dem Konzern wird beispielsweise vorgeworfen, Kinderarbeit in der Kakao- und Kaffeeproduktion nicht wirksam zu verhindern, während gleichzeitig eigene Programme wie der Cocoa Plan oder der Coffee Plan als Belege für Fortschritte präsentiert werden. Umweltorganisationen kritisieren zudem Nestlés enorme Menge an Einwegverpackungen und sehen in vielen Verpackungsinitiativen eher symbolische Maßnahmen als eine echte Reduktion. Auch die Nutzung von Palmöl aus zweifelhaften Quellen, die zu Abholzung beitragen kann, steht regelmäßig im Fokus. Darüber hinaus werfen NGOs dem Unternehmen vor, durch Marketing und Berichterstattung ein übermäßig positives Bild zu zeichnen, das mit der tatsächlichen ökologischen und sozialen Bilanz nicht übereinstimmt. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Nestlé zwar professionell und umfangreich über Nachhaltigkeit berichtet, zentrale strukturelle Probleme jedoch nur unzureichend adressiert. Einen Eindruck, wie professionell die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Nestlé ist, vermittelt die URL: https: / / www.nestle.de/ nachhaltigkeit Insgesamt zeigt dieses Beispiel, dass Berichte nicht als neutrale Realität, sondern als strategische Kommunikation gelesen werden müssen. Das bedeutet nicht, dass Nestlé nichts verbessert. Allerdings ist die Glaubwürdigkeit begrenzt, solange zentrale Probleme offensichtlich ungelöst bleiben. <?page no="200"?> 200 12 Die Unternehmensverfassung in der deutschen Corporate Governance Zusammenfassung Die Unternehmensverfassung regelt konkret die interne Ordnung eines Unternehmens, das heißt Zuständigkeiten, Entscheidungswege und das Zusammenspiel von Eigentümerinnen und Eigentümern, Management und Aufsicht. Corporate Governance dagegen beschreibt stärker die Einbindung des Unternehmens in sein rechtliches und gesellschaftliches Umfeld als Rahmen, vor allem bei börsennotierten Unternehmen. Als schriftlich fixierte Ordnung schafft die Unternehmensverfassung intern und extern Verbindlichkeit, Kontrolle und Transparenz. Sie verhindert Fehlverhalten durch klare Regeln und Verantwortlichkeiten und macht Entscheidungen nachvollziehbar. Ihre gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Aktienrecht, dem Kapitalmarktrecht, Rechnungslegungsvorschriften sowie weiteren Rechtsgebieten. Die Unternehmensverfassung besteht nicht aus einem einzigen Dokument, sondern aus einer Vielzahl interner Regelwerke, die gemeinsam die interne Ordnung eines Unternehmens festlegen. Dazu gehören vor allem Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat, Compliance-Richtlinien, Risikomanagement- und Kontrollsysteme, Verhaltenskodizes sowie ESG- und Nachhaltigkeitsrichtlinien. Diese konkretisieren gesetzliche Vorgaben, definieren Zuständigkeiten, Verhaltensstandards und Kontrollmechanismen und bilden damit die praktische Grundlage wirksamer Corporate Governance. Ergänzt werden sie durch weitere interne Richtlinien wie Organisationshandbücher, Datenschutz- und IT-Sicherheitsregeln, Vergütungsrichtlinien oder Whistleblowing-Policies. Ihre Wirksamkeit entsteht erst durch eine konsequente Umsetzung, Schulungen, interne Kommunikation und Überwachung. Aus dieser schriftlich fixierten Ordnung ergeben sich drei zentrale Bereiche externer Berichterstattung, die jährliche finanzielle Berichterstattung, die Corporate-Governance-Berichterstattung, sowie die Nachhaltigkeitsbeziehungsweise ESG-Berichterstattung. Das Kapitel wurde mit vier Unternehmen angeschlossen, die für ihr jeweiliges Herkunftsland als Best-Practice in der Berichterstattung für das Jahr 2024 ausgezeichnet wurden sowie einem Unternehmen, bei dem aus Sicht der Kritikerinnen und Kritiker der Bericht selbst und die Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. Aufgabe 12.1 Welche wesentliche Kritik gibt es an der Unternehmensverfassung (schriftlich fixierte Ordnung) beziehungsweise an der jährlichen Berichterstattung? <?page no="201"?> 13 Exkurs: Ergänzende Governance - Mechanismen In einem kurzen Exkurs sollen ergänzende Governance-Mechanismen im Vordergrund stehen, die jenseits der klassischen Organstrukturen von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung wirken und das Governance-System eines Unternehmens wesentlich erweitern. Nach Abschluss dieses Kapitels können Sie die drei Ebenen der ergänzenden Governance-Mechanismen nennen und erklären. können Sie jeweils Beispiele zu den drei Ebenen benennen. Ergänzende Governance-Mechanismen entfalten ihre Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, über Marktprozesse, über externe Kontrollinstanzen sowie über interne Kontrollsysteme. Zusammen bilden sie ein vielschichtiges Geflecht aus formellen und informellen Steuerungs- und Überwachungsinstrumenten, das die Qualität der Corporate Governance zusätzlich prägt und ebenfalls zur Stabilität, Transparenz und Integrität unternehmerischer Entscheidungen beiträgt (in Anlehnung an Aguilera & Jackson, 2003). 13.1 Marktbasierte Governance - Mechanismen Marktbasierte Mechanismen wirken über Preise, Wettbewerb und Informationssignale und entfalten dadurch eine disziplinierende Wirkung auf das Management. Der Kapitalmarkt reagiert unmittelbar auf unternehmerische Entscheidungen, sodass Aktienkursentwicklungen, Analystenbewertungen und Investorenaktivitäten als kontinuierliches Feedback dienen. Institutionelle Investoren - insbesondere aktivistische Fonds - üben zunehmend gezielten Einfluss aus, indem sie strategische Veränderungen einfordern oder Governance-Strukturen hinterfragen. Auch Fremdkapitalgeber wirken über Covenants und Kreditbedingungen als Kontrollinstanz. Der Übernahmemarkt fungiert als weiterer Disziplinierungsmechanismus. Unternehmen mit schwacher Performance laufen Gefahr, Ziel feindlicher Übernahmen zu werden, während Private-Equity-Investoren durch ihre Eingriffe häufig Governance-Verbesserungen anstoßen. Analysten und Research-Institutionen übernehmen eine wichtige Rolle als Vermittler von Informationen, indem sie Prognosen erstellen, Geschäftsmodelle bewerten und Fehlentwicklungen frühzeitig sichtbar machen. Ergänzend gewinnen Proxy Advisors an Bedeutung, da ihre Abstimmungsempfehlungen für Hauptversammlungen das Verhalten institutioneller Investoren maßgeblich beeinflussen und damit Governance-Standards indirekt prägen. <?page no="202"?> 202 13 Exkurs: Ergänzende Governance-Mechanismen 13.2 Externe Kontrollsysteme Externe Kontrollmechanismen basieren auf unabhängigen Institutionen, die Transparenz schaffen, Risiken aufdecken und Vertrauen in die Unternehmensführung stärken. Die Wirtschaftsprüfung prüft Jahresabschlüsse und interne Kontrollsysteme und liefert mit dem Bestätigungsvermerk ein zentrales Vertrauenssignal für Kapitalmarkt und Stakeholder. Durch Key Audit Matters wird zudem offengelegt, welche besonders risikobehafteten Bereiche im Fokus der Prüfung standen. Rating-Agenturen bewerten die Bonität eines Unternehmens und beeinflussen damit Finanzierungskosten und Kapitalmarktzugang. Zunehmend fließen auch ESG-Aspekte in diese Bewertungen ein. Medien und Öffentlichkeit fungieren als gesellschaftliche Kontrollinstanz, denn investigativer Journalismus, Social-Media-Dynamiken und NGO-Berichte können Missstände aufdecken und erheblichen Reputationsdruck erzeugen. Ergänzend wirken staatliche Aufsichtsbehörden wie beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Securities and Exchange Commission (SEC, US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde) oder die European Securities and Markets Authority (ESMA, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) als formelle Kontrollinstanzen, die regulatorische Anforderungen durchsetzen und Fehlverhalten sanktionieren. Auch das einzelfallbezogene Rechtssystem, etwa durch Aktionärsklagen oder Gerichtsurteile zu Haftungsfragen, trägt zur externen Governance-Kontrolle bei und setzt klare Anreize für regelkonformes Verhalten. 13.3 Interne Kontrollsysteme Interne Kontrollmechanismen sichern regelkonformes, risikoangemessenes und effizientes Handeln innerhalb der Organisation. Die interne Revision prüft unabhängig Prozesse, Systeme und Kontrollen und berichtet direkt an den Aufsichtsrat, wodurch sie eine zentrale Rolle im internen Überwachungssystem einnimmt. Das Risikomanagement identifiziert, bewertet und steuert wesentliche Risiken und verankert Risikoüberlegungen in strategischen und operativen Entscheidungen. Frühwarnsysteme, Szenarioanalysen und ein im Vorfeld festgelegter, akzeptierter Risikoumfang („Risikoappetit“) unterstützen eine vorausschauende Unternehmensführung. Die Compliance-Funktion stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien eingehalten werden, und betreibt Schulungen, Richtlinienmanagement sowie Hinweisgebersysteme. Ergänzend bildet das interne Kontrollsystem (IKS) den strukturellen Rahmen für Prozesssicherheit und Verlässlichkeit der Berichterstattung. Eine gelebte Governance-Kultur , geprägt durch eine Vorbildfunktion der obersten Führungsebene, Integrität und eine funktionierende Speak-Up-Kultur, verstärkt die Wirksamkeit aller formalen Mechanismen. <?page no="203"?> Zusammenfassung / Aufgaben 203 Schließlich wirken auch Vergütungssysteme und Controlling-Instrumente als interne Steuerungsmechanismen, indem sie Anreize setzen und die Umsetzung strategischer Ziele überwachen. Zusammenfassung Die ergänzenden Governance-Mechanismen wirken auf drei Ebenen und bilden gemeinsam ein dichtes Netz aus Steuerungs- und Überwachungsinstrumenten, das Transparenz, Stabilität und Integrität der Unternehmensführung zusätzlich stärkt. Marktbasierte Mechanismen disziplinieren das Management über Kapitalmarktreaktionen, Investorenaktivitäten, den Übernahmemarkt, Analystenurteile und die Empfehlungen von Proxy Advisors. Externe Kontrollinstanzen wie Wirtschaftsprüfung, Rating-Agenturen, Medien, staatliche Aufsicht und das Rechtssystem schaffen zusätzliche Transparenz und setzen verbindliche Rahmenbedingungen. Interne Kontrollsysteme, bestehend aus Interner Revision, Risikomanagement, Compliance-Funktion, IKS, Governance-Kultur sowie Vergütungs- und Controlling-Strukturen, sichern zusätzlich ein regelkonformes und risikoangemessenes Handeln innerhalb des Unternehmens. Aufgabe 13.1 Was versteht man unter den im Unterkapitel 13.1 genannten „aktivistischen Fonds“? Aufgabe 13.2 Was sind die ebenfalls im Unterkapitel 13.1 erwähnten "Proxy Advisors"? Aufgabe 13.3 Was sind „Key Audit Matters” aus dem Unterkapitel 13.2? Aufgabe 13.4 Und zu guter Letzt: Was versteht man unter der im Unterkapitel 13.3 genannten „Speak-Up-Kultur“? <?page no="204"?> 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale Anhand konkreter Unternehmensskandale überwiegend aus Deutschland wird in diesem Beispiel gezeigt, wie fehlende Ethik von unterschiedlichen Akteuren und eine mangelhafte beziehungsweise unzureichend gelebte Governance zu Krisen führen kann. Auch wenn die folgenden Fallbeispiele Schäden in Milliardenhöhe verursacht haben, sind daraus auch praxisnahe Lehren für die Zukunft entstanden, in Deutschland auch durch Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Nach Abschluss dieses Kapitels kennen Sie relevante Unternehmensskandale und können diese in einen Zusammenhang mit Corporate Governance bringen. können Sie die Ursachen für Governance-Versagen einordnen und erklären. können Sie die Konsequenzen aus diesen Skandalen für Unternehmen und die Gesellschaft ableiten. 14.1 Fallbeispiel Wirecard AG (2020) Der Wirecard-Skandal gilt als einer der größten Finanzskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Er offenbarte systematische Bilanzfälschungen, politische Versäumnisse und eine beispiellose Täuschung von Anlegerinnen und Anlegern. Auch wenn andere Skandale älteren Ursprungs waren, war der Wirecard-Skandal ein wesentlicher Treiber für die Anpassung auf die aktuelle Version des DCGK und steht daher hier an erster Stelle. 14.1.1 Geschäftsmodell und Expansion Wirecard war ein Dienstleitungsunternehmen im Zahlungsverkehr, das sich als „Fintech-Wunder“ inszenierte. Das Geschäftsmodell basierte auf der Abwicklung elektronischer Zahlungen, Risikomanagement für Händlerinnen und Händler, sowie Kreditkartenservices. Bekannt wurde Wirecard vor allem für seine Lösungen rund um die Zahlungsabwicklung zwischen Online-Kaufenden und -Verkaufenden. Wirecard bezahlte hierbei direkt das Geld an die Verkaufenden und erhielt es erst im Nachhinein vom Kreditkarteninstitut. So konnte die Ware der Verkaufenden direkt an die Kaufenden verschickt werden. Verdient hat Wirecard dabei an einer Kommission. Nach der Gründung 1999 in München expandierte Wirecard zunächst durch organisches Wachstum im europäischen Markt und konzentrierte sich dabei auf Online- Händler in riskanten Branchen, wie Pornografie-Webseiten (ein damals stark wachsender Markt im Internet) und Online-Glücksspiel - oft in rechtlichen Grauzonen <?page no="205"?> 14.1 Fallbeispiel Wirecard AG (2020) 205 angesiedelt, da viele Länder strenge Regulierungen hatten. Ab den 2000er-Jahren setzte Wirecard dann stark auf ein anorganisches Wachstum über internationale Zukäufe und auf die Behauptung, in Asien und im Mittleren Osten stark vertreten zu sein. Genau dort lagen später die größten Unregelmäßigkeiten (in Anlehnung an Chen, 2024, S. 73ff). Lobbyismus spielte im Wirecard-Skandal eine zentrale Rolle. Das Unternehmen nutzte ein Netzwerk aus Ex-Politikern, Beraterinnen / Beratern und direkten Kontakten in Ministerien, um sich politischen Rückhalt zu sichern, kritische Stimmen zu diskreditieren und Vorteile zu erlangen. Dadurch wurde Wirecard über Jahre hinweg geschützt und konnte trotz massiver Warnungen weiter expandieren. Folgende Abbildung 14.1 vermittelt einen Eindruck über die Komplexität des Lobbynetzwerkes von Wirecard aus der Sicht von LobbyControl (Initiative für Transparenz und Demokratie e.V.) und ohne eigene Bewertung durch mich als Autor. LobbyControl setzt sich unter anderem für Transparenz und klare Schranken bei der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit ein. Abb. 14.1: Wirecards Lobbynetzwerk (Lobbypedia, n. d.) 14.1.2 Manipulationen und Kontrollversagen Die Geschichte des eigentlichen Wirecard-Skandals begann im Jahr 2015, als die britische Financial Times eine Artikelserie mit dem Titel „House of Wirecard“ veröffentlichte. Darin wurden erste Unregelmäßigkeiten in den Geschäften aufgezeigt. <?page no="206"?> 206 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale Im Februar 2016 folgte eine Analyse des investigativen Rechercheteams Zatarra Research & Investigations, die Wirecard betrügerische Machenschaften vorwarf. Statt die Vorwürfe ernsthaft zu prüfen, leitete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als deutsche Finanzaufsicht Ermittlungen gegen die Kritikerinnen und Kritiker ein, ein erster Hinweis auf die problematische Rolle der Aufsichtsbehörden. Trotz dieser Warnungen stieg Wirecard weiter auf. Im September 2018 verdrängte das Unternehmen die Commerzbank AG aus dem deutschen Aktienindex DAX. Der Aktienkurs erreichte ein Rekordhoch von 199 Euro, der Börsenwert lag bei fast 25 Milliarden Euro, zum damaligen Zeitpunkt mehr als der der Deutschen Bank AG. Wirecard galt als deutscher Fintech-Vorzeigekonzern, doch die Zweifel blieben. Im Januar 2019 berichtete die Financial Times erneut über mögliche Geldwäsche und gefälschte Konten in Asien. Im Februar 2019 durchsuchte die Polizei die Büros in Singapur, nachdem Hinweise auf manipulierte Verträge und Bilanzen bekannt wurden. Abb. 14.2: Wirecard-Insolvenz - Schlüsselereignisse und Kursverlauf der Wirecard-Aktie (Persson, 2025) <?page no="207"?> 14.1 Fallbeispiel Wirecard AG (2020) 207 Die BaFin reagierte jedoch nicht gegen Wirecard selbst, sondern verhängte am 18. Februar 2019 ein bis dahin beispielloses Leerverkaufsverbot für die Aktie und erstattete Anzeige gegen Journalistinnen und Journalisten wegen angeblicher Marktmanipulation. Erst im April 2020 kam Bewegung in den Fall. Eine Sonderprüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte die Zweifel an den Geschäftszahlen nicht ausräumen. Am 26. Mai 2020 musste die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY GmbH & Co. KG den Jahresabschluss 2019 verschieben, da wichtige Nachweise fehlten. Der entscheidende Moment kam im Juni 2020. Wirecard musste einräumen, dass angebliche Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro nicht existierten. Am 25. Juni 2020 meldete das Unternehmen Insolvenz an. Vorstandschef Markus Braun trat zurück und wurde verhaftet. Der damalige Chief Operating Officer (COO) Jan Marsalek tauchte unter und wird bis heute mit internationalem Haftbefehl gesucht (in Anlehnung an Chen, 2024, S. 73ff). Zusammengefasst zeigt der Wirecard-Skandal eine Chronologie von 2015 bis 2020, in der trotz zahlreicher Warnungen ein Milliardenbetrug ungehindert wachsen konnte. Die Enthüllungen im Juni 2020 und das Fehlen von 1,9 Milliarden Euro markierte den Höhepunkt eines Täuschungsmanövers, das Politik und Aufsichtsbehörden gleichermaßen bloßstellte. Die vorangegangene Abbildung 14.2 stellt die Ereignisse noch einmal grafisch und im Zusammenhang mit der Kursentwicklung der Wirecard-Aktie dar. 14.1.3 Ethische und Governance-Lehren Die Insolvenz von Wirecard löste einen wirtschaftlichen und politischen Skandal aus. Der Deutsche Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss ein, um die politischen und regulatorischen Versäumnisse aufzuarbeiten, einige Veränderungen in der deutschen Aufsicht waren die Folge. Die BaFin geriet massiv in die Kritik, da sie jahrelang die Vorwürfe ignoriert und stattdessen gegen Kritikerinnen und Kritiker vorgegangen war. Die langjährige Wirtschaftsprüfergesellschaft EY GmbH & Co. KG testierte über Jahre hinweg die Bilanzen von Wirecard und übersah dabei das milliardenschwere Loch in den Bilanzen. EY bestreitet bis heute Pflichtverletzungen. Ein von dem Untersuchungsausschuss beauftragter Sonderermittler dagegen bemängelte das Vorgehen der Wirtschaftsprüfer, da EY frühzeitig Hinweise auf einen möglichen Betrug identifiziert hatte, diesen aber nicht ausreichend nachgegangen sei. Der Abschlussbericht des Sonderermittlers wurde vom Deutschen Bundestag als geheim eingestuft, dann jedoch vom Handelsblatt veröffentlicht (in Anlehnung an Bender et al., 2022). Anlegerinnen und Anleger sehen EY als verantwortlich für die jahrelange Absegnung falscher Bilanzen und forderten gerichtlich Schadensersatz. Aber auch weitere Institutionen standen in der Kritik, wie die unter anderem für Geldwäschebekämpfung verantwortliche und bei der deutschen Generalzolldirektion angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) und die dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterliegende Abschlussprüferaufsichtsstelle <?page no="208"?> 208 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale (APAS), da sie Verdachtsfälle und Betrugsvorwürfe zu spät weiterverfolgt hatten (in Anlehnung an Bartz & Hesse, 2021). Als direkte Reaktion auf den Bilanzskandal bei Wirecard wurde das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) geschaffen, um das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wiederherzustellen und ähnliche Betrugsfälle in Zukunft zu verhindern. Zu den umfassenden Reformmaßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes, die auch die Strukturen und Befugnisse der Finanzaufsichtsbehörden stärken sollten, gehörten laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF, 2021) Verbesserte Prüfsysteme und Kontrollrechte des Aufsichtsrates, die die Corporate Governance in Unternehmen stärken sollten. Die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer, damit sich alle Marktteilnehmenden auf deren Testate verlassen können. Mehr Durchgriffsrechte für die BaFin mit dem FISG bei der Bilanzkontrolle. Auch personell hatte der Wirecard-Skandal Auswirkungen, unter anderem trat der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, zurück. Durch den Wirecard-Skandal wurde deutlich, wie wichtig eine regelmäßige Überprüfung und Fortentwicklung der gesetzlichen Regelungen und auch des DCGK sind, beispielsweise für die Auswahl des Abschlussprüfers und den maximalen Beauftragungszeitraum oder für die Rechte aber auch Pflichten der unterschiedlichen Aufsichtsbehörden. Der Wirecard-Skandal war wesentlicher Auslöser für die Anpassungen des DCGK im Jahr 2022. Zum Abschluss vermittelt das folgende Video noch einmal einen Eindruck über den Wirecard-Skandal. https: / / www.youtube.com/ watch? v=_goo1AF6usg (ZDFheute, 2020) 14.2 Fallbeispiel Enron Corporation (2001) Während der im vorherigen Unterkapitel beschriebene Wirecard-Skandal als einer der größten Finanzskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte gilt, gilt der Skandal um die US-amerikanische Enron Corporation von 2001 als einer der größten Unternehmensskandale der gesamten modernen Wirtschaftsgeschichte. Er zeigt den Aufstieg eines scheinbar innovativen Energiehandelskonzerns, dessen Geschäftsmodell durch Deregulierung und Expansion florierte, bevor massive Bilanzmanipulationen und Kontrollversagen zum Zusammenbruch führten. Die Folgen waren nicht nur der Verlust von Milliarden, sondern - wie bei Wirecard - auch tiefgreifende Reformen in der Corporate Governance. <?page no="209"?> 14.2 Fallbeispiel Enron Corporation (2001) 209 14.2.1 Geschäftsmodell und Expansion Die Enron Corporation, ein US-amerikanisches Energieunternehmen mit Sitz in Houston (Texas), entstand 1985 durch die Fusion der Unternehmen Houston Natural Gas Corporation und InterNorth Corporation. Ursprünglich war das Unternehmen ein klassischer Betreiber von Gas-Pipelines. Mit der Deregulierung des US-Energiemarktes Anfang der 1990er-Jahre wandelte sich Enron zu einem Energiehändler und Finanzdienstleister. Statt nur Gas zu transportieren, begann das Unternehmen, mit Strom- und Gasverträgen zu handeln. Unter ihrem CEO Jeffrey Skilling und Chairman Kenneth Lay präsentierte sich Enron als „revolutionäres“ Unternehmen. Es nutzte moderne Handelsmodelle und komplexe Finanzprodukte, um Energie wie ein Finanzgut zu handeln. Neben Energie wagte Enron den Einstieg in die Geschäftsfelder Telekommunikation, Wasserversorgung und sogar in den Handel mit Emissionszertifikaten. Diese Diversifikation sollte das Unternehmen als global relevantes Unternehmen positionieren. Der Aktienkurs stieg von etwa 20 US-Dollar Anfang der 1990er-Jahre auf über 90 US-Dollar im Jahr 2000. Enron galt als „goldenes Kind der Wall Street“ (in Anlehnung an BörsenNEWS, n. d.). 14.2.2 Manipulationen und Kontrollversagen Hinter dem glänzenden Image verbarg sich ein massiver Betrug. Enron nutzte Sonderzweckgesellschaften (Special Purpose Entities, SPEs), um Schulden und Verluste aus der Hauptbilanz auszulagern. Gewinne wurden künstlich aufgebläht. Enron bewertete zukünftige Gewinne aus langfristigen Verträgen bereits bei Vertragsabschluss. Diese Praxis führte zu überhöhten und unrealistischen Gewinnangaben. Aktionäre und Öffentlichkeit wurden so systematisch getäuscht. Enron wies Gewinne um über 1,2 Milliarden US-Dollar zu hoch aus und verbarg Schulden von rund 30 Milliarden US-Dollar. Ähnlich wie bei Wirecard veröffentlichte ein Reporter, hier des „Wall Street Journal“, im September 2000 die erste kritische Enron-Geschichte. Er fand heraus, dass der Konzern in Wahrheit hohe Verluste schrieb. Dieser ersten Veröffentlichung folgten diverse weitere unterschiedlicher US-amerikanischer Zeitungen. Im Oktober 2001 begann dann die Securities and Exchange Commission (SEC), die oberste Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde der USA, zu ermitteln (in Anlehnung an the Bibliography org, 2025). Am 2. Dezember 2001 meldete Enron Insolvenz an - die bis dahin größte in der US- Geschichte. Aktionäre, Banken und Pensionsfonds verloren rund 60 Milliarden US- Dollar, 20 000 Mitarbeitende verloren ihre Jobs, viele davon auch ihre Altersvorsorge (in Anlehnung an Capital, 2020). Die Kursentwicklung der Enron-Aktie, zeigt Abbildung 14.3 in Kombination mit den wesentlichen Ereignissen bis hin zu der Insolvenz des Unternehmens. <?page no="210"?> 210 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale Abb. 14.3: Schlüsselereignisse und Kursverlauf der Enron Aktie (in US-Dollar je Aktie) (The New York Times, 2006) <?page no="211"?> 14.3 Weitere Fallbeispiele 211 Wirtschaftsprüfer der Arthur Andersen LLP spielten in dem Skandal eine zentrale Rolle. Sie genehmigten die fragwürdigen Bilanzierungspraktiken und zerstörten später belastende Dokumente. Auch die internen Kontrollmechanismen Enrons und deren Aufsichtsgremien versagten. Arthur Andersen brach im Jahr 2002 in Folge der Aufdeckung des Enron-Skandals zusammen (in Anlehnung an BörsenNEWS, n. d.). 14.2.3 Ethische und Governance-Lehren Der Enron-Skandal offenbarte gravierende Mängel in der Unternehmensführung. Vorstände und Manager handelten eigennützig, ohne Rücksicht auf die Stakeholder ihres Unternehmens. Die Rolle von Arthur Andersen zeigte zudem die Gefahren mangelnder Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern. Der Skandal führte direkt zur Verabschiedung des sogenannten Sarbanes-Oxley Acts im Jahr 2002, der strengere Regeln für Rechnungslegung, interne Kontrollen und die Verantwortung von Führungskräften einführte (in Anlehnung an Perrot, 2006, S. 103ff). Als Lehren für die Praxis galten, dass Transparenz und unabhängige Kontrolle unverzichtbar sind, Ethik ein integraler Bestandteil von Geschäftsmodellen sein muss und Governance-Strukturen nicht nur formal existieren dürfen, sondern auch wirksam in der Praxis gelebt werden müssen. Wie auch bei Wirecard demonstrierte der Enron-Skandal, wie kurzfristige Gewinnmaximierung und aggressives Wachstum ohne moralische Leitplanken zu katastrophalen Folgen führen können. 14.3 Weitere Fallbeispiele 14.3.1 Siemens AG und die Korruptionsaffäre (2006-2008) Der im Jahr 2006 aufgedeckte „Siemens-Korruptionsskandal“ gilt als einer der größten Korruptionsskandale in der deutschen Geschichte. Ermittlungen deutscher und US-amerikanischer Behörden deckten ein weitreichendes System von Bestechungszahlungen auf, mit denen sich Siemens über Jahre weltweit Verträge und Geschäftsabschlüsse sicherte. Der Skandal flog im November 2006 auf, als die Bayerische Polizei und die Staatsanwaltschaft München mit großangelegten Razzien in Siemens-Büros begannen. Die Untersuchungen enthüllten, dass Siemens über Jahre hinweg sogenannte „Schwarze Kassen“ (geheime Budgets) genutzt hatte, um Beamte und Entscheidungsträger in verschiedenen Ländern zu bestechen. Die aufgedeckten Bestechungszahlungen beliefen sich insgesamt auf rund 1,3 Milliarden Euro, im Laufe der Ermittlungen wurden allerdings unterschiedliche Summen mit bis zu 2,3 Milliarden Euro genannt. Die Gelder wurden eingesetzt, um Großaufträge im Ausland zu erhalten, beispielsweise für den Bau von Kraftwerken, die Lieferung von Kommunikationssystemen oder Sicherheitstechnik für die Olympischen Spiele in Athen 2004. <?page no="212"?> 212 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale Der Skandal hatte Auswirkungen in vielen Ländern. Die Untersuchungen wurden gemeinsam von den Behörden in Deutschland und den USA durchgeführt, da Siemens an der New Yorker Börse gelistet war und somit US-amerikanischem Recht (Foreign Corrupt Practices Act, FCPA) unterlag. Der Skandal führte zu massiven personellen Konsequenzen und tiefgreifenden Reformen bei Siemens. Mehrere Top-Manager, darunter der ehemalige Zentralvorstand und später auch der Aufsichtsratsvorsitzende, mussten das Unternehmen verlassen oder traten zurück. Siemens zahlte erhebliche Strafen, allein in Deutschland wurde 2007 eine Geldbuße von 201 Millionen Euro verhängt. Ende 2008 erklärte sich Siemens bereit, in den USA eine Strafe von 800 Millionen Dollar und in Deutschland eine weitere Strafe zu zahlen. Am Ende summierten sich Strafzahlungen, Geldbußen, Steuernachzahlungen und andere Kosten auf mehr als zwei Milliarden Euro (in Anlehnung an Bayerisches Landeskriminalamt, 2025). Das US-amerikanische Justizministerium und die US-amerikanische Börsenaufsicht spielten eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung und Verurteilung des Unternehmens. Das US-Justizministerium beschrieb den Ablauf der Bestechungen in §38 der Anklageschrift wie folgt: „Bis in etwa Februar 1999 gab es bei Siemens bestimmte Systeme, die Bestechungszahlungen ermöglichten, die als notwendig angesehen wurden, um Aufträge zu erhalten. Beispielsweise gab es mehrere „Bargeldschalter“ auf dem Siemens-Firmengelände, bei denen Mitarbeiter hohe Summen an Bargeld, jeweils bis einschließlich eine Million Euro, abheben konnten. Darüber hinaus wurden in den Neunzigerjahren sehr hohe Geldbeträge - insgesamt mehr als eine Milliarde Euro - für fragwürdige Zahlungen von nicht in den Geschäftsbüchern geführten Konten in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und anderenorts abgehoben. Siemens verließ sich zudem zu weiten Teilen auf angebliche „Business Consultants“, die in vielen Fällen allein zur Weiterleitung von Schmiergeldern von Siemens an für die Vergabe von Aufträgen zuständige ausländische Amtsträger dienten.” (Siemens AG, 2008, S.10) Die wesentlichen Vorwürfe gegenüber Siemens für das Andauern von Korruptionsfällen waren (in Anlehnung an Siemens AG, 2008, S. 15ff): Das Fehlen eines starken „Compliance-Systems“ inklusive einer unzureichenden Compliance-Infrastruktur, Schwachstellen in den internen Kontrollen, verpasste Gelegenheiten zur Verbesserung des Kontrollsystems, sowie fehlende Reaktionen auf Warnsignale. Darüber hinaus wurden Tatsachen dem Prüfungsausschuss nicht zur Kenntnis gebracht. Als direkte Reaktion auf den Skandal führte Siemens eines der umfangreichsten und strengsten Compliance-Programme weltweit ein, um künftige Korruption zu verhindern (in Anlehnung an Siemens AG, 2008, S. 24ff.). <?page no="213"?> 14.3 Weitere Fallbeispiele 213 Der Siemens-Skandal führte darüber hinaus zu Verschärfungen und Konkretisierungen im seit 2002 ja bereits existierenden Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), insbesondere bei Compliance-Systemen (Pflicht zur Einrichtung wirksamer Kontroll- und Integritätsmechanismen), Transparenz und Berichtspflichten, der Verantwortung des Vorstands für ein rechtmäßiges Verhalten, der Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats bei der Überwachung von Compliance. 14.3.2 Lehman Brothers Holdings Inc. und die Finanzmarktkrise (2007/ 2008) Der Zusammenbruch der Lehman Brothers Holdings Inc. im September 2008 war das Resultat einer riskanten Geschäftspolitik, mangelnder Regulierung und systemischer Fehlanreize. Managerinnen und Manager von Lehman Brothers verfolgten eine ausschließlich kurzfristige Gewinnmaximierung ohne Rücksicht auf Risiken. Boni-Systeme für Führungskräfte und Mitarbeitende verstärkten das riskante Verhalten. Rating-Agenturen, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer versäumten es, die Risiken rechtzeitig zu erkennen oder offenzulegen Die Folgen erschütterten die Weltwirtschaft und führten weltweit zu tiefgreifenden Reformen in der Corporate Governance. Zwischen 1997 und 2006 stiegen die Immobilienpreise in den USA stark an. Banken vergaben zunehmend riskante Hypothekenkredite an Kundinnen und Kunden mit immer geringerer Bonität; Lehman Brothers war einer der größten Akteure in diesem Markt. Diese Kredite wurden gebündelt und als Wertpapiere weiterverkauft. Rating-Agenturen bewerteten sie oft fälschlich als sicher. Lehman Brothers investierte massiv in solche Produkte und erhöhte die eigene Verschuldung. Die US-amerikanische Notenbank hielt die Zinsen niedrig, was die Kreditvergabe anheizte. Gleichzeitig fehlte eine wirksame Regulierung für „Schattenbanken“ (Finanzinstitute außerhalb des regulierten Bankensystems, ohne Banklizenz und mit komplexen Finanzprodukten). Lehman Brothers arbeitete mit einem extrem hohen Anteil von Fremdkapital im Verhältnis zum Eigenkapital („Leverage Ratio“), teilweise über 30: 1. Schon kleine Wertverluste führten dadurch zu massiven Bilanzlöchern. Als die Immobilienpreise ab 2007 fielen, brach das Kartenhaus zusammen. Investoren verloren Vertrauen, die Refinanzierung stockte, und Lehman konnte keine Käufer für seine toxischen Bestände finden. Am 15. September 2008 meldete die Bank Insolvenz an. Der Lehman-Kollaps löste weltweit Panik auf den Finanzmärkten aus. Banken waren weltweit über Kreditpyramiden und Wertpapiergeschäfte mit Lehman verbunden. Regierungen mussten mit Abermilliarden Banken stützen, um einen Systemkollaps zu verhindern. In Europa folgte die Euro-Krise, ausgelöst durch die Schuldenprobleme Griechenlands. <?page no="214"?> 214 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale Unternehmen kürzten ihre Produktion, Millionen Menschen verloren ihre Jobs, und große Konzerne wie die US-amerikanische General Motors Corporation gerieten in die Krise. Die Krise führte zu einer Verschiebung. Staaten übernahmen die Rolle der Schuldner, während Hedgefonds und globale Investoren als Finanziers auftraten. Das machte das Finanzsystem noch fragiler (in Anlehnung an Tooze, 2018, S. 35ff). Abbildung 14.4 zeigt die Gründe für das Versagen der Corporate Governance im Fall der Insolvenz von Lehman-Brothers im Überblick. Abb. 14.4: Gründe für das Versagen der Corporate Governance im Fall der Lehman-Brothers- Insolvenz (Faster Capital, 2025) Der Kollaps führte weltweit zu Corporate-Governance-Reformen (in Anlehnung an Faster Capital, 2025), unter anderem zu neuen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Rahmen von Basel III, einem weltweit in den teilnehmenden Ländern gültigen Regelwerk zur Stärkung der Bankenregulierung und des Risikomanagements im Bankensektor, einer umfassenden Reform der US-Finanzmärkte mit mehr Transparenz und Kontrolle über Derivatehandel im Rahmen des sogenannten Dodd-Frank Acts im Jahr 2010, erweiterten Befugnissen für Zentralbanken und Regulierungsbehörden und damit zu einer Stärkung der Aufsicht. Wesentliche ethische Lehren aus der von Lehman Brothers ausgelösten Finanzmarktkrise waren (in Anlehnung an Deutsche Bundesbank, 2013): Finanzinnovationen ohne moralische Leitplanken können katastrophal enden. Transparenz und Verantwortung sind zentrale Prinzipien für nachhaltige Finanzmärkte. Eine Corporate Governance muss Fehlanreize wie überzogene Boni und eine ausschließlich kurzfristige Gewinnorientierung verhindern. Das folgende Video fasst zum Abschluss dieses Abschnitts noch einmal die Entwicklungen bis hin zu der Finanzmarktkrise kurz zusammen. https: / / www.youtube.com/ watch? v=dCD6CtcKnhA (Tagesschau, 2018) <?page no="215"?> 14.3 Weitere Fallbeispiele 215 14.3.3 Volkswagen und der Abgasskandal (2015) Auch der VW-Abgasskandal zählt zu den größten Industrieskandalen der letzten Jahrzehnte. Er zeigt, wie systematische Manipulationen bei Abgastests, das Versagen von Kontrollinstanzen und eine Kultur der Gewinnmaximierung ohne ethische Leitplanken zu Milliardenverlusten und einem massiven Vertrauensbruch führten. Der VW-Abgasskandal ist ein Lehrstück über systemisches Kontrollversagen, branchenweite Manipulationen und die Notwendigkeit ethischer Unternehmensführung. Er zeigt, dass Governance-Strukturen nicht nur formal bestehen dürfen, sondern Verantwortung aktiv übernommen und gelebt werden muss. Im September 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen in Millionen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Software („Abschalteinrichtung“) verbaut hatte. Diese erkannte, ob das Auto auf dem Prüfstand einer Abgasuntersuchung lief, und aktivierte nur dann die volle Abgasreinigung. Im normalen Straßenbetrieb stießen die Fahrzeuge ein Vielfaches der zulässigen Stickoxide aus. VW wollte mit „Clean Diesel“-Kampagnen den US-Markt erobern und Toyota als Weltmarktführer überholen. Da die technischen Vorgaben nicht erfüllbar waren, entschied man sich für den Betrug. Ingenieure meldeten früh Zweifel an, doch das Management setzte auf schnelle Lösungen. Behörden wie das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Prüforganisationen übersahen die Manipulation jahrelang. Erst US-Behörden deckten den Betrug auf. VW zahlte weltweit über 30 Milliarden Euro an Strafen, Entschädigungen und Rückrufkosten. Neben der Kernmarke VW wurden Abgasmanipulationen auch bei Audi und Porsche aus der VW-Gruppe, aber nur beispielsweise auch bei Mercedes-Benz, BMW und Opel festgestellt. Der Skandal war also ein branchenweiter und nicht auf VW beschränkt, betroffen waren mehr als 12 Millionen Fahrzeuge (in Anlehnung an Rugen, 2025). Der Skandal offenbarte eine Kultur, die kurzfristige Marktziele über technische Machbarkeit und ethische Verantwortung stellte. Ingenieure wurden unter Druck gesetzt, Manager ignorierten Warnungen. In Bezug auf die Corporate Governance wurde bemängelt: Eine fehlende Transparenz und mangelnde Aufsicht durch den Vorstand und den Aufsichtsrat. Compliance-Systeme existierten zwar, wurden aber - auch aufgrund von strukturellen Problemen - nicht wirksam angewendet. Die Erkenntnisse in Bezug auf wirtschaftsethische Aspekte waren: Transparenz und Nachhaltigkeit müssen zentrale Unternehmenswerte sein. Vertrauen ist fragil, Täuschung führt zu Reputationsverlusten und langfristigen Schäden. <?page no="216"?> 216 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale Unternehmen müssen nicht nur Aktionäre, sondern die Interessen aller Stakeholder wie Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende und die Öffentlichkeit berücksichtigen. Für die Automobilindustrie war der Abgasskandal ein Wendepunkt, weg von einer kurzfristigen Gewinnmaximierung, hin zu Transparenz, Nachhaltigkeit und glaubwürdiger Corporate Governance (in Anlehnung an Cunha et al., 2025, S. 27ff). Der Skandal führte zu strengeren EU-Abgasnormen und einer (bis heute anhaltenden) Debatte über die Verkehrswende. Wie sehr der Skandal das Vertrauen in Volkswagen beeinträchtigt hat, zeigt Abbildung 14.5 mit den Ergebnissen einer Befragung isoliert in Deutschland aus dem Jahr 2026. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Volkswagen immer wieder in der Kritik stand, seine deutschen Kundinnen und Kunden im Vergleich zu denen aus den USA für den Abgasskandal nicht ausreichend entschädigt zu haben (in Anlehnung an Suhr, 2016). Abb. 14.5: Vertrauen in Volkswagen sinkt (Suhr, 2016) Zum Abschluss dieses Abschnitts zeigt das folgende Video noch einmal, wie Volkswagen Milliarden und Vertrauen verloren hat. https: / / www.youtube.com/ watch? v=hkV3RcLKFPc (NDRinfo, 2025) <?page no="217"?> 14.3 Weitere Fallbeispiele 217 14.3.4 CumEx / CumCum Zum Abschluss dieses Kapitels steht als kurz behandeltes Fallbeispiel kein weltweit tätiger Konzern im Mittelpunkt, sondern das Zusammenspiel unterschiedlichster Akteure im Rahmen von CumEx- (und auch CumCum-)Geschäften. Seit Jahren werden CumEx-Geschäfte (und auch CumCum-Geschäfte) neben rechtlichen auch unter wirtschaftsethischen Aspekten mit Schlagzeilen wie den folgenden diskutiert: „CumEx - was tun, wenn der Wertekompass verloren geht? “ (Hall, 2019) „CumEx-Skandal - es geht um Geld und Moral“ (Lange, 2020) CumEx-Geschäfte sind komplexe Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag. Sie nutzten Schlupflöcher im Steuerrecht zu Lasten aller Steuerzahlenden, um mehrfach Kapitalertragsteuer-Erstattungen für die nur einmal gezahlten Steuern zu erhalten. Banken, Fonds und Investoren verschoben Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch zwischen verschiedenen Akteuren und wurden dabei von Steuerberatungsunternehmen und Rechtsanwälten beraten. Durch undurchsichtige Strukturen wurde der Eindruck erweckt, dass mehrere Parteien Anspruch auf eine Steuererstattung hätten (in Anlehnung an Kaske, 2025). Weltweit werden die Steuerverluste aus CumEx, CumCum und ähnlichen Konstruktionen auf rund 150 Milliarden Euro geschätzt, wie Abbildung 14.6 aus dem Jahr 2021 nach den wesentlichen betroffenen Ländern zeigt. Das Recherchezentrum Correctiv hat den größten Verlust von Steuereinnahmen in Deutschland mit rund 36 Milliarden Euro registriert (in Anlehnung an Boksch, 2021). Abb. 14.6: CumEx-Betrug - 150 Milliarden Euro Steuerraub (Boksch, 2021) <?page no="218"?> 218 14 Fallbeispiele Corporate Governance und Unternehmensskandale Formal nutzten die Akteure rechtliche Grauzonen, faktisch handelte es sich um systematischen Betrug zulasten der Allgemeinheit. Finanzinstitute und Kanzleien entwickelten aktiv diese Modelle und profitierten davon, statt ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Auch die Rolle der Politik, wie beispielsweise die Rolle des damaligen Hamburger Ersten Bürgermeisters und späteren deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Hamburger Bank M.M. Warburg & CO Gruppe GmbH, hinterlässt bis heute einige Fragezeichen. CumEx untergrub das Vertrauen in Finanzmärkte und Institutionen, da hochprofessionelle Akteure bewusst gegen den Geist des Gesetzes handelten. Die Geschäfte zeigen die Gefahr einer rein profitorientierten Logik ohne Rücksicht auf Gemeinwohl und Fairness (in Anlehnung an Kaske, 2025). CumEx-Geschäfte sind ein Lehrstück für Wirtschaftsethik und Corporate Governance - sie zeigen, wie die Ausnutzung von Rechtslücken ohne moralische Orientierung zu massiven gesellschaftlichen Schäden führt. Die rechtlichen Konsequenzen und Reformen verdeutlichen, dass Transparenz, Verantwortung und Gemeinwohlorientierung zentrale Prinzipien für ein funktionierendes Finanzsystem sein müssen. In der Folge wurden Schlupflöcher im Steuerrecht geschlossen, erhielten Behörden wie die BaFin und die Steuerfahndung mehr Kompetenzen und Ressourcen, mussten Unternehmen und Finanzinstitute ihre Compliance-Systeme verschärfen, um ähnliche Praktiken zu verhindern, und führte CumEx zu einer breiten Diskussion über die auch moralische Verantwortung aller involvierten Akteure (in Anlehnung an Kaske, 2025). Zum Abschluss dieses gesamten Kapitels erklärt das folgende Video, wie der Cum- Ex-Steuerskandal abgelaufen ist. https: / / www.youtube.com/ watch? v=ywBXwBPZJlA (Die Zeit, 2022) Zusammenfassung Die ausführlichen Fallbeispiele Wirecard und Enron und die etwas weniger ausführlichen von Siemens, Lehman Brothers und VW haben gezeigt, dass die zu den jeweiligen Zeitpunkten der Skandale geltende Corporate Governance in den jeweiligen Ländern und Unternehmen teilweise nicht ausreichend war, um diese Skandale zu verhindern. Teilweise hätte die jeweilige Corporate Governance sogar gereicht, wenn diese denn tatsächlich von den handelnden Akteuren wie beispielsweise die BAFin mit Weitsicht und angemessen gelebt worden wäre. Im Anschluss an jeden einzelnen dieser Skandale wurden die unterschiedlichsten Maßnahmen umgesetzt. <?page no="219"?> Zusammenfassung / Aufgaben 219 Ob solche und ähnliche Betrugsfälle durch die initiierten Veränderungen tatsächlich vermieden werden können, wird aber erst die Zukunft zeigen. Denn gegen einen hier strukturierten Betrug und gegen Straftaten helfen am Ende selbst hart formulierte Gesetze beziehungsweise eine immer engmaschigere Corporate Governance nicht oder nicht ausreichend. Und auch Straftäterinnen und Straftäter entwickeln sich ständig fort, wie auch die zeitliche Abfolge der unterschiedlichen Fallbeispiele zeigt. Das Fallbeispiel CumEx beziehungsweise CumCum zeigt dagegen, wie (hier steuerrechtliche) Lücken in der Gesetzgebung zum eigenen Vorteil und zu Lasten der Gemeinschaft ausgenutzt wurden. Rechtlich war das Verhalten jeden einzelnen Akteurs nicht immer strafbar. Moralisch ist allerdings allen Akteuren, die sich so steuerliche Vorteile verschafft haben, jeglicher Kompass verloren gegangen. Aufgabe 14.1 Welche zusätzliche Dimension erhält der Wirecard Skandal in Hinblick auf die Flucht und die „Nebentätigkeiten“ von Jan Marsalek? Aufgabe 14.2 Recherchieren Sie den Ablauf von CumEx-Geschäften. Aufgabe 14.3 Die Fälle in diesem Kapitel sind Beispiele, also eine Auswahl aus einigen beziehungsweise aus einer Vielzahl von Fällen. Welche Skandale im Zusammenhang mit einer Corporate Governance fallen Ihnen noch ein (gegebenenfalls über eine eigene Recherche)? <?page no="221"?> Schlussbetrachtung und Ausblick Wirtschaft ist kein Selbstzweck, sie soll den Menschen und der Gesellschaft dienen. Unternehmen tragen dabei Verantwortung - nicht nur für ihre Aktionäre, sondern für alle ihre Stakeholder. Unternehmen agieren heute in einem Umfeld, das von tiefgreifenden technologischen Umbrüchen, geopolitischen Spannungen bis hin zu Kriegen, gesellschaftlichen Erwartungen und ökologischen Notwendigkeiten geprägt ist. In einer solchen Welt reicht es nicht mehr aus, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen isoliert zu betrachten. Vielmehr wird deutlich, dass eine verantwortungsvolle Unternehmensführung nur dann gelingen kann, wenn sie auf einem tragfähigen ethischen Fundament ruht und durch klare, wirksame Governance-Strukturen gestützt wird. Wirtschaftsethik stellt hierfür die Frage nach dem guten und richtigen Handeln im wirtschaftlichen Kontext und fordert dazu auf, Entscheidungen nicht allein an Effizienz oder Wettbewerb auszurichten, sondern an Gerechtigkeit, Verantwortung und Nachhaltigkeit. Corporate Governance wiederum übersetzt diese Leitplanken in Strukturen, Prozesse und Regeln, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen nicht nur wirtschaftlich erfolgreich, sondern auch vertrauenswürdig und verantwortungsvoll handeln. Beide Perspektiven ergänzen sich und bilden gemeinsam den Rahmen für eine moderne, zukunftsfähige Unternehmensführung. Gleichzeitig zeigt der Blick auf die vergangenen Jahrzehnte, dass weder ethische Orientierung noch Governance-Strukturen statisch sind. Sie entwickeln sich weiter, oft ausgelöst durch Krisen, Skandale oder gesellschaftliche Debatten. Die großen Unternehmensskandale der 2000er Jahre haben beispielsweise deutlich gemacht, wie verletzlich wirtschaftliche Systeme sind, wenn Transparenz, Kontrolle und Verantwortlichkeit vernachlässigt werden. Sie haben aber auch gezeigt, dass Reformen möglich sind und dass aus Fehlentwicklungen gelernt werden kann. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist ein Beispiel dafür, wie sich Governance-Standards kontinuierlich weiterentwickeln, um neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Blick nach vorn zeigt, dass die Anforderungen an Unternehmen weiter steigen werden: Die digitale Transformation stellt grundlegende Fragen nach der Verantwortung im Zusammenhang mit Daten im Allgemeinen und nach der Verantwortung im Zusammenhang mit KI-Systemen im Speziellen. Nachhaltigkeit wird zu einem zentralen Maßstab unternehmerischen Handelns - nicht nur ökologisch, sondern auch sozial und ökonomisch. Die vielfach globalen Lieferketten von Unternehmen müssen menschenrechtskonform gestaltet werden. Neue Geschäftsmodelle entstehen, während traditionelle Strukturen unter Druck geraten. <?page no="222"?> 222 Schlussbetrachtung und Ausblick In all diesen Entwicklungen wird die Frage nach der ethischen Qualität unternehmerischer Entscheidungen und nach der Wirksamkeit von Governance-Mechanismen noch drängender. Unternehmen werden künftig stärker danach beurteilt, wie sie mit Unsicherheit umgehen, wie sie Vertrauen schaffen und wie sie Verantwortung übernehmen. Wirtschaftsethik und Corporate Governance sind dabei keine Gegensätze, sondern notwendige und sinnvolle Partner. Ethik liefert die Orientierung, Corporate Governance sorgt für die Umsetzung. Erfolgreiche Unternehmen der Zukunft werden diejenigen sein, die neben einem wirtschaftlichen Erfolg Beides ernst nehmen. Nicht als Pflichtübung, sondern als integralen Bestandteil ihrer Identität und Strategie. Über Allem steht mit zunehmender Bedeutung die Frage, wie erfolgreich oder weniger erfolgreich Bemühungen sind, weltweite Konflikte bis hin zu Kriegen zu beenden, auch wenn Geopolitik kein (wesentliches) Thema dieses Buchs sein konnte und auch nicht sein sollte. Dieses Buch versucht auch über die unterschiedlichsten Fallbeispiele, einen Beitrag zu einem fortlaufenden Diskurs zu Wirtschaftsethik und Corporate Governance zu leisten. Beide Themenfelder bleiben offen, da sie sich mit jeder technologischen Innovation, jeder gesellschaftlichen Veränderung und jeder neuen Krise weiterentwickeln müssen und weiterentwickeln werden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie Unternehmen, Politik und die Gesellschaft gemeinsam daran arbeiten, wirtschaftliches Handeln so zu gestalten, dass wirtschaftlicher Erfolg, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit gleichberechtigt sind. Daher endet dieses Buch auch mit dem folgenden Zitat. „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ (Molière, n. d.) Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Ihr Gerhard Puhlmann <?page no="223"?> Anhang <?page no="225"?> Die zehn Gebote regeln die Haltung der Menschen unter anderem gegenüber ihren Mitmenschen. Ähnliches gibt es auch in anderen Religionen. Kapitel 2 2.1 Andere Beispiele für das Konzept der „goldenen Mitte“ sind Freigiebigkeit: Wer zu wenig gibt, verfällt in Geiz. Wer zu viel gibt, in Verschwendung. Mäßigkeit: Wer maßlos lebt, ist zügellos. Wer gar keine Freude zulässt, wirkt gefühllos. Wahrhaftigkeit: Die Mitte zwischen Prahlerei, die übertreibt, und falscher Bescheidenheit, die untertreibt. Freundlichkeit: Liegt zwischen Unfreundlichkeit (Härte, Grobheit) und Schmeichelei (übertriebenes Wohlwollen). Würde, Stolz: Ist die Mitte zwischen Überheblichkeit und Kleinmut. 2.2 Während Sokrates und Platon Ethik primär als Erkenntnisfrage verstanden haben (das Gute ist eine objektive Idee, die durch Vernunft erkannt werden muss), fasste Aristoteles Ethik als praktische Lebenskunst auf, die durch Erfahrung, Gewohnheit und die Ausbildung von Tugenden im Alltag verwirklicht wird. Sokrates: Ethik ist eng mit Gewissen und Vernunft verbunden, unabhängig von äußeren Konsequenzen. Platon: Ethik ist ein Weg zur Erkenntnis der Idee des Guten. Aristoteles: Ethik ist realistisch, lebensnah und auf das konkrete Handeln im Alltag ausgerichtet. 2.3 „Naturrechte“ bezeichnen in der Ethik der Renaissance grundlegende, allen Menschen von Natur aus zustehenden Rechte, die unabhängig von staatlicher oder kirchlicher Autorität gelten. A. Lösungen für die Aufgaben Kapitel 1 1.1 Ein grundlegendes Beispiel für moralische Gebote beziehungsweise Verbote sind die zehn Gebote im Alten Testament, beispielsweise das fünfte Gebot: „Du sollst nicht töten.“ das siebte Gebot: „Du sollst nicht stehlen.“ das achte Gebot: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ <?page no="226"?> 226 A. Lösungen für die Aufgaben Sie beruhen auf Vernunft und auf der Vorstellung, dass jeder Mensch als freies und vernunftbegabtes Wesen bestimmte unveräußerliche Ansprüche hat, etwa auf Leben, Freiheit und Eigentum. In der Renaissance wurde damit ein wichtiger Schritt vollzogen, denn Moral und Recht wurden nicht mehr ausschließlich aus einer göttlichen Ordnung oder der kirchlichen Autorität abgeleitet, sondern aus der Natur des Menschen selbst. Kapitel 3 3.1 Bei dem „Trolley-Problem“ („Straßenbahn-Problem“) geht es um eine ähnliche Fragestellung wie bei der „Moral Machine“: Ist es moralisch vertretbar, das Leben eines Menschen zu opfern, um das Leben mehrerer anderer zu retten, indem eine Weiche aktiv umgestellt wird oder Nichts unternommen wird? Eine Darstellung des Problems und der Entscheidungsalternativen finden Sie in dem folgenden Video dargestellt. https: / / www.youtube.com/ watch? v=_H4NHGa1fO0&t=5s (Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V., DFG, 2022) 3.2 Die möglichen Beispiele sind hier vielzählig, seien es … Kindermüsli und Cornflakes, Reiswaffeln, Gesichtswurst und Mini-Würstchen, Kakaopulver, Fruchtjoghurt, Käse-Snacks, Fruchtsäfte / süße Getränke (in Anlehnung an Birkholz, 2023). Aus gutem Grund werden in dem Beitrag und auch hier keine Unternehmen konkret benannt … 3.3 Mit einem „sozialverträglichem Personalabbau“ sind die folgenden Maßnahmen gemeint, die die negativen Folgen von Personalreduzierungen für die betroffenen Mitarbeitenden reduzieren und helfen sollen, Entlassungen beispielsweise über betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden (in Anlehnung an Reinhardt, 2025). Ausnutzung der natürlichen Fluktuation , zu der reguläre Renteneintritte, Kündigungen durch die Mitarbeitenden, aber auch Todesfälle gehören. Die freiwerdenden Stellen werden auch dann nicht neu durch externe Einstellungen besetzt, wenn diese eigentlich nicht abgebaut werden sollen. Die Neubesetzungen erfolgt möglichst durch interne Ausschreibungen und interne Besetzungsverfahren. Freiwillige Programme , hier sind Abfindungen, Vorruhestandsregelungen oder Altersteilzeitverträge zu nennen. Entweder werden die Angebote nur gezielt den Mitarbeitenden in Abbaubereichen vorgeschlagen oder allen Mitarbeitenden. Erfolgt das Angebot an alle Mitarbeitenden, werden die freiwerdenden aber weiter- <?page no="227"?> Kapitel 4 227 hin benötigten Stellen auch hier möglichst durch interne Ausschreibungen und interne Besetzungsverfahren besetzt. Qualifizierung und Weiterbildung um dem Mitarbeitenden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz am (externen) Arbeitsmarkt zu unterstützen (Outplacement-Beratung) oder um den Mitarbeitenden den Übergang in neue Aufgaben zu ermöglichen. Über Weiterbildungsmaßnahmen können gegebenenfalls auch die Neubesetzungen aus den beiden vorgenannten Punkten erfolgen. Interne Umsetzung von Mitarbeitenden innerhalb des Unternehmens, sofern an anderer Stelle Bedarf besteht und die Mitarbeitenden das neue Anforderungsprofil bereits erfüllen. Ansonsten sind die zuvor genannten Weiterbildungen vorab erforderlich. Flexible Arbeitsmodelle über (befristete oder unbefristete) Teilzeitangebote oder ein Jobsharing reduzieren die Personalkosten (befristet oder unbefristet). Kapitel 4 4.1 Beispielsweise seien - in Ergänzung der vorgestellten Kategorisierungsansätze - noch die beiden folgenden genannt: Zuordnung zu einer wissenschaftlichen Disziplin (beispielsweise Philosophie, Ökonomie, Soziologie, Rechtswissenschaften oder Interdisziplinär). Zuordnung zu der globalen Perspektive (beispielsweise regional, national, global). Kapitel 5 5.1 Die „goldene Regel“ besagt in kurzen Worten, dass man andere so behandeln soll, wie man selbst behandelt werden möchte. Sie formuliert damit ein einfaches, aber universelles moralisches Prinzip für faires und respektvolles Handeln. Das zugehörige klassische Sprichwort lautet „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“. 5.2 Bei „Shareholdern“ handelt es sich nicht nur um Aktionäre. Vielmehr geht es um jede Art von Beteiligungen, die Eigentumsrechte mit sich bringen, beispielsweise Aktien (bei börsennotierten Unternehmen), Geschäftsanteile bei GmbHs, Kommanditanteile bei Kommanditgesellschaften, oder Genossenschaftsanteile. 5.3 Ein einziger Buchstabe steht für einen wesentlichen Unterschied: Wertorientiert bezieht sich auf ökonomische Werte, also auf Kennzahlen, Effizienz, Rendite, Produktivität oder den Unternehmenswert. Ein wertorientiertes Unterneh- <?page no="228"?> 228 A. Lösungen für die Aufgaben men richtet seine Entscheidungen an finanziellen Größen aus, etwa am Shareholder-Value, am Cashflow oder an der Kapitalrendite. Der Fokus liegt auf wirtschaftlichen Werten. Wert e orientiert dagegen bezieht sich auf moralische Werte, also auf ethische Prinzipien wie Fairness, Verantwortung, Nachhaltigkeit, Transparenz oder Menschenwürde. Ein werteorientiertes Unternehmen richtet sein Handeln nicht nur daran aus, was sich rechnet, sondern auch an einem moralischen Wertekatalog, der fragt, was richtig und verantwortungsvoll ist. Kapitel 6 6.1 Einen guten Überblick erhält man auf der Seite des United Nations Regional Information Centre for Western Europe (UNRIC, 2026): https: / / unric.org/ en/ sustainable-development-report-finland-sweden-and-denmarktop-the-2025-rankings/ Demnach liegt Deutschland auf dem 4. Rang, Finnland, Schweden und Dänemark führen das Ranking 2025 an. 19 der ersten 20 Rankingplätze belegen europäische Staaten. 6.2 Einigen Unternehmen wird auch heute noch vorgeworfen, Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten nicht konsequent genug zu ahnden. Sanktionsmechanismus bei Verstößen sieht die Global Compact Initiative allerdings nicht vor. Auch kann sich jedes Unternehmen beteiligen, beispielsweise auch Rüstungsunternehmen, die nicht ohne Weiteres mit dem SDG Nummer 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ in Einklang zu bringen sind. Zuletzt werden die jährlich veröffentlichten Ergebnisse der Initiative und die daraus resultierenden Empfehlungen als eher überschaubar eingestuft (in Anlehnung an Puhlmann & Rath, 2025b, S. 87). 6.3 Die französische Schneider Electric SE belegt in einigen Rankings zum Thema Nachhaltigkeit seit Jahren herausragende Positionen, unter anderem im Corporate Knights Global 100 Index: „Schneider Electric, der führende Anbieter im Bereich der digitalen Transformation von Energiemanagement und Automatisierung, wurde von Corporate Knights als das nachhaltigste Unternehmen der Welt 2025 ausgezeichnet und ist das einzige Unternehmen, das zweimal den ersten Platz in den Global 100 belegte. […] Diese einzigartige Leistung unterstreicht Schneiders langjähriges Engagement und seinen ganzheitlichen Ansatz, die bestmögliche Umwelt-, Sozial- und Governance- Performance (ESG) zu liefern.“ (Schneider Electric SE, 2025) <?page no="229"?> Kapitel 7 229 Diese Platzierung wird durch einige weitere Bewertungen von renommierten ESG- Rating-Anbietern bestätigt, die auf der Internetseite der Schneider Electric SE nachgelesen werden können. https: / / www.se.com/ ww/ en/ about-us/ newsroom/ news/ press-releases/ schneiderelectric-named-the-world%E2%80%99s-most-sustainable-corporation-for-a-secondtime-678eae5e9d3874d54a02a88b 6.4 Unternehmen, die die Triple Bottom Line (TBL) für die Ausrichtung ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) nutzen, sind beispielsweise: Apple Inc., Patagonia Inc., Unilever PLC und deren Tochtergesellschaften wie Ben & Jerry’s oder Seventh Generation, IKEA Holding Group, Tesla Inc., Starbucks Corporation oder New Belgium Brewing Inc. (Tousseyn, 2024). Aber auch der häufig kritisierte Konzerne Nestlé hat seine CSR nach der TBL ausgerichtet. 6.5 Ein wesentlicher Nachteil des PDCA-Zyklus ist sein wesentliches Merkmal: die sich ständig wiederholende (iterative) Struktur. Diese kann langsam und bürokratisch wirken und zu einem Nachteil in besonders dynamischen Umfeldern werden, die ein schnelles, auch vorausschauendes Handeln erfordern. Zudem kann der Zyklus bei falscher Anwendung zu einem mechanischen Abarbeiten ohne echtes Lernen führen. Kapitel 7 7.1 Einen guten Überblick über die von Cyberangriffen betroffenen deutschen Unternehmen, getrennt nach Jahren und mit Angabe der Art des Angriffs, gibt die Seite https: / / www.csoonline.com/ article/ 3577944/ diese-unternehmen-hats-schon-erwischt.html (IDG TechMedia GmbH, 2025) Eine Alternative für Cyberattacken weltweit bietet das DSGVO-Portal des Unternehmens Compliance Essentials GmbH (2026) unter https: / / www.dsgvo-portal.de/ sicherheitsvorfall-datenbank/ 7.2 Cyber-Kriminalität ist heutzutage ein professionelles Geschäft, bei dem im Untergrund über zahlreiche Marktplätze Cyber-Straftaten auch als Dienstleistung angeboten werden, wie der folgende Film zeigt - man spricht hierbei von „Cybercrime as a Service“. https: / / www.bka.de/ DE/ UnsereAufgaben/ Deliktsbereiche/ Cybercrime/ cybercrime_node.html (Bundeskriminalamt, 2026) <?page no="230"?> 230 A. Lösungen für die Aufgaben 7.3 Stellenabbau fokussiert sich auf Positionen, die Stellen innerhalb eines Unternehmens. Bestimmte Stellen oder Funktionen werden bei einem Stellenabbau als nicht mehr notwendig erachtet und werden daher abgeschafft - unabhängig davon, ob diese konkrete Stelle durch einen Mitarbeitenden besetzt ist. Der Abbau beziehungsweise die Streichung einer Stelle hat isoliert betrachtet keine Auswirkungen auf die Personalkosten. War die Stelle bereits unbesetzt, hat sie auch vor der Streichung keine Personalkosten verursacht. War sie besetzt, wechselt der Mitarbeitende entweder auf eine andere, freie Stelle im Unternehmen oder in den Überhang (Mitarbeitende ohne Stelle). In beiden Fällen fallen weiterhin Personalkosten an. Personalabbau ist der tatsächliche Abbau von Mitarbeitenden durch die Umsetzung von unterschiedlichen sozialverträglichen Komponenten (siehe Aufgabe 3.3) oder durch betriebsbedingte Kündigungen. Erst der tatsächliche Abbau von Mitarbeitenden ohne externe Neubesetzung reduziert die Personalkosten und perspektivisch auch die Sachkosten, beispielsweise Immobilienkosten, sofern nicht mehr benötigte Arbeitsflächen bis hin zu ganzen Niederlassungen abgemietet oder verkauft werden können oder auch IT-Kosten für weniger benötigte IT. Der mittelbis langfristigen Reduzierung der Personalkosten stehen anfangs meist Einmalaufwendungen, beispielsweise für einmalig zu zahlende Abfindungen, gegenüber. Kapitel 8 8.1 Ein passendes Beispiel ist hier die Corona-Pandemie und die damalige Impfpflicht. Während die eigene Entscheidung für oder gegen jedwede Impfung erst einmal nur eine einzige Person betrifft, betraf die Ansteckungsgefahr ohne Impfung während der Corona-Pandemie Kinder, alte Menschen oder auch Menschen mit Vorerkrankungen, die dadurch akut gefährdet waren. Mit der Impfpflicht wurde versucht (und aus meiner Ansicht als Autor auch erreicht), das größtmögliche Glück der größten Anzahl von Menschen zu ermöglichen, auch wenn einzelne Menschen Nachteile durch Impfschäden zu verarbeiten hatten und bis heute noch verarbeiten müssen. 8.2 Hier bietet sich beispielsweise finanzen.net unter https: / / www.finanzen.net/ aktien/ bayer-aktie an (finanzen.net, 2026b). Man erkennt den sukzessiven Anstieg des Börsenkurses bis zur Übernahme und den stetigen Rückgang danach. Ende 2024 lag der Börsenkurs nahezu bei dem von 1995, Ende 2025 immerhin bei rund 37 Euro (vgl. Abbildung A.1) <?page no="231"?> Kapitel 9 231 Abb. A.1: Börsenkurs Bayer AG 1995 bis 2024 (finanzen.net, 2026b) Kapitel 9 9.1 Die Gesellschafterversammlung gehört formal zwar nicht zu den Aufsichtsorganen. Sie bestellt und entlässt Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, prüft deren Berichte, entscheidet über Weisungen und kann jederzeit Einsicht verlangen. Sie ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan einer GmbH, aber kein Überwachungsorgan im Sinne eines Aufsichtsrats. Ein Aufsichtsrat existiert in einer GmbH allerdings nur, wenn er gesetzlich vorgeschrieben ist oder freiwillig eingerichtet wird. In diesem Fall ist er das eigentliche Überwachungsorgan. Eine GmbH ohne Aufsichtsrat hat kein separates Überwachungsorgan, die Überwachungsfunktion liegt vollständig bei den Gesellschaftern. 9.2 Das US-amerikanische Pendant zur deutschen Aktiengesellschaft (AG) ist die Corporation (häufig auch Inc., Corp., Incorporated). Sie entspricht der deutschen AG in Struktur, Organaufbau und Kapitalmarktfähigkeit. Das funktional nächstliegende US-amerikanische Gegenstück zur deutschen GmbH ist die Limited Liability Company (LLC). Sie bietet wie die GmbH Haftungsbeschränkung, flexible interne Strukturen und ist besonders für kleine und mittlere US-amerikanische Unternehmen typisch. Kapitel 10 10.1 Die EU-Kommission schreibt zu der Transparenzpflicht im Zusammenhang mit dem EU AI-Act: „Zum Beispiel sollten Menschen bei der Verwendung von KI-Systemen wie Chatbots darauf hingewiesen werden, dass sie mit einer Maschine interagieren, <?page no="232"?> 232 A. Lösungen für die Aufgaben damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Darüber hinaus müssen Anbieter generativer KI sicherstellen, dass KI-generierte Inhalte identifizierbar sind. Darüber hinaus sollten bestimmte KI-generierte Inhalte klar und sichtbar gekennzeichnet werden, d. h. Deep Fakes und Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.“ (Europäische Kommission, 2026) 10.2 Die OECD ist nicht ausschließlich für Corporate Governance zuständig. Sie ist eine breit aufgestellte internationale Organisation, die wirtschaftliche, soziale und politische Themen bearbeitet - darunter Handel, Steuerpolitik, Arbeitsmarkt, Umwelt, Bildung und Forschung (in Anlehnung an Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, 2024). Kapitel 11 11.1 „Paritätisch“ und „drittelbeteiligt“ beschreibt zwei unterschiedliche gesetzliche Modelle der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat deutscher Unternehmen. Bei der paritätischen Mitbestimmung sind Arbeitnehmer- und Anteilseignervertreterinnen und -vertreter zu gleichen Teilen, das heißt zu jeweils 50 Prozent im Aufsichtsrat vertreten. Dieses Modell gilt für große Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Die Anteilseignerinnen und -eigner behalten dennoch einen leichten strukturellen Vorteil, weil der/ die Aufsichtsratsvorsitzende, der/ die in der Regel von Anteilseignerseite gestellt wird, bei Stimmengleichheit ein zweites, entscheidendes Votum hat. Die drittelbeteiligte Mitbestimmung bedeutet, dass ein Drittel der Aufsichtsratssitze von Arbeitnehmervertretern besetzt wird (1/ 3 Arbeitnehmende, 2/ 3 Anteilseignerinnen / Anteilseigner). Dieses Modell gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und ist im Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) geregelt. Es stellt eine „unterparitätische“ Form der Mitbestimmung dar, da die Anteilseigner die Mehrheit behalten (in Anlehnung an MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, MTR Legal, 2026). 11.2 „EBIT-Wachstum“ bezeichnet die Veränderung des EBIT (Earnings Before Interest and Taxes, Gewinn vor Zinsen und Steuern) eines Unternehmens über die Zeit, also wie stark das operative Ergebnis im Vergleich zu einer früheren Periode gestiegen oder gefallen ist. EBIT selbst zeigt die operative Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von Finanzierung und Steuersystem. 11.3 Eine gute Darstellung der Insolvenz der Philipp Holzmann AG findet sich unter der URL https: / / kanzlei-braun.net/ die-grossen-insolvenzen-i-die-philipp-holzmann-ag/ (Kanzlei Braun, 2023) <?page no="233"?> Kapitel 12 233 Kapitel 12 12.1 In der heutigen Unternehmensberichterstattung gilt die stetig wachsende Regulatorik als eines der größten Probleme, weil sie Berichte immer umfangreicher, komplexer und schwerer verständlich macht und die mit der Erstellung verbundenen Kosten stetig ansteigen. Durch neue Anforderungen etwa aus Kapitalmarkt-, Rechnungslegungs- und insbesondere ESG-Regulierung entstehen Berichte, die zwar formal alle Vorgaben erfüllen, aber inhaltlich an Klarheit und Relevanz verlieren. Viele Unternehmen sprechen daher von einer Überfrachtung der Berichterstattung, bei der wesentliche Informationen untergehen und der Aufwand für Datenerhebung, Abstimmung und Prüfung stark steigt (in Anlehnung an Deloitte Development LLC, 2026, Abschnitte „Increasing reporting requirements“ und „Rising regulatory complexity“). Kapitel 13 13.1 Aktivistische Fonds sind Investoren, die gezielt Einfluss auf Unternehmen nehmen, um strategische, strukturelle oder Governance-bezogene Veränderungen durchzusetzen. Sie gelten als wichtiger marktbasierten Governance-Mechanismus, weil sie Management und Aufsichtsrat durch Eigentümerdruck disziplinieren und Reformen anstoßen. Sie analysieren Unternehmen auf Governance-Schwächen, strategische Fehlentwicklungen oder ineffiziente Kapitalstrukturen, treten aktiv an das Management heran und fordern konkrete Maßnahmen, zum Beispiel Austausch von Vorständen oder Aufsichtsräten, Verkauf von Unternehmensteilen, Kostensenkungsprogramme, Aktienrückkäufe oder Dividendenerhöhungen, oder Nachhaltigkeits- oder Governance-Reformen. Sie nutzen öffentliche Kampagnen, Medien, Hauptversammlungen oder rechtliche Schritte, um Druck aufzubauen (in Anlehnung an Bebchuk, Brav & Jiang, 2015, S. 1085ff.). 13.2 Proxy Advisors sind Beraterinnen und -berater, die institutionellen Investoren Empfehlungen für Abstimmungen auf Hauptversammlungen geben (in Anlehnung an Ertimur, Ferri, & Oesch, 2018, S. 1031ff.). 13.3 Key Audit Matters sind besonders wichtige Prüfungssachverhalte, die Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung identifizieren und im Bestätigungsvermerk gesondert erläutern. <?page no="234"?> 234 A. Lösungen für die Aufgaben Es handelt sich um Bereiche, die aus Sicht der Prüfenden mit erhöhten Risiken, komplexen Sachverhalten oder erheblichem Ermessensspielraum verbunden sind und daher während der Prüfung besondere Aufmerksamkeit erfordert haben. Auch der Aufsichtsrat kann aus seiner Sicht besondere Prüfungsschwerpunkte gegenüber den Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer beauftragen. Typische Beispiele sind etwa die Bewertung von Finanzinstrumenten oder die Angemessenheit von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten (in Anlehnung an International Auditing and Assurance Standards, IAASB, 2015). 13.4 Eine Speak-Up-Kultur bezeichnet ein Umfeld in Unternehmen, in dem Mitarbeitende ermutigt und befähigt werden, Bedenken, Fehlverhalten, Risiken oder Verbesserungsvorschläge offen anzusprechen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Kapitel 14 14.1 Die zusätzliche Dimension sind die Verbindungen von Jan Marsalek nach Russland. Marsalek verschwand im Juni 2020, angeblich um die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro zu suchen, reiste aber zunächst nach Minsk in Belarus (Weißrussland) und dann weiter nach Russland. Er hatte seit Jahren enge Kontakte zu russischen Sicherheitsdiensten, die ihm bei der Flucht halfen und ihn seither schützen. Er soll als Vermittler für russische Dienste agiert und Kontakte zu Militärnachrichtendiensten und Duma-Abgeordneten geknüpft haben (in Anlehnung an Frontal, 2025). Das folgende Video beschreibt „Jan Marsaleks geheimes Leben in Russland“. https: / / www.youtube.com/ watch? v=Xuzwe6XmDgw (Frontal, 2025) 14.2 Den Ablauf von CumEx beschreibt die folgende Abbildung A.2 in Verbindung mit den Ausführungen zu den einzelnen Schritten gut nachvollziehbar (Stern, 2023). 1. Die Aktiengesellschaft (AG) schüttet am Stichtag 100 Euro Dividende aus. Davon erhält die depotführende Bank A des Aktienbesitzers 75 Euro - die Netto- Dividende. 2. 25 Prozent der Dividende, also 25 Euro, führt die AG direkt an das Finanzamt ab. Damit wurde die Kapitalertragsteuer einmal gezahlt. 3. Die Bank gibt die Dividende von 75 Euro an den Besitzer weiter. Außerdem stellt sie ihm eine Steuerbescheinigung über die von der AG abgeführte Kapitalertragsteuer aus. 4. Erstattung Nr. 1: Der Besitzer legt die Steuerbescheinigung beim Finanzamt vor. Er kann sich die Steuer erstatten lassen oder zum Beispiel mit Verlusten verrechnen. <?page no="235"?> Kapitel 14 235 Abb. A.2: Ablauf von CumEx-Transaktionen (Stern, 2023) 5. Nun geht die Trickserei los. Das Ziel: Es soll verschleiert werden, dass eine Bank bereits eine Bescheinigung ausgestellt hat - eine andere Bank soll eine zweite ausstellen. Dazu sprechen sich der Besitzer der Aktie, ein Leerverkäufer und ein Käufer ab. 6. Ein Leerverkäufer handelt mit Aktien, die er noch gar nicht besitzt. Vor dem Tag der Ausschüttung verkauft er dem Käufer eine Aktie mit Anspruch auf Dividende (cum Dividende, 6a). Er nutzt dafür eine ausländische Bank, die diese keine Kapitalertragssteuer an den deutschen Fiskus zahlt (6b). 7. Weil der Leerverkäufer die Aktie nicht hat, besorgt er sie sich nach dem Stichtag beim Besitzer und beliefert damit den Käufer. Das geschieht ohne Anspruch auf Dividende (ex Dividende), denn die hat der Besitzer bereits erhalten. 8. Um den Dividendenanspruch des Käufers zu erfüllen, zahlt der Leerverkäufer ihm eine Ausgleichszahlung von 75 Euro, also exakt in Höhe der Netto-Dividende. Das Geld fließt über die ausländische Bank an die deutsche Bank des Käufers (Bank B). 9. Für Bank B sieht das wie eine Dividende aus. Daher nimmt sie an, dass bereits, wie üblich, Steuer abgeführt wurde. Sie kontrolliert nicht, ob das tatsächlich geschehen ist. Stattdessen spuckt sie automatisch eine weitere Steuerbescheinigung aus. 10. Erstattung Nr. 2: Der Käufer lässt sich die Steuer von 25 Euro erstatten oder anrechnen. Der Staat zahlt zweimal, obwohl er nur einmal eingenommen hat. Besitzer, Leerverkäufer und Käufer teilen sich die Beute. 2012 verbot die Regierung solche Geschäfte. Sie seien illegal. <?page no="236"?> 236 A. Lösungen für die Aufgaben 14.3 Besonders erwähnenswert im Zusammenhang mit Corporate Governance sind die Skandale der folgenden Unternehmen, die jeweils unter der URL https: / / www.ig.com/ de/ nachrichten-und-trading-ideen/ aktien-news/ die-10-groessten-unternehmensskandale der IG Europe GmbH kurz dargestellt werden (Hall-Smith, 2019): Uber Corporation Facebook (Teil von Meta Platforms, Inc.) Valeant Pharmaceuticals International, Inc. Kobe Steel Kabushiki kaisha (KK) Equifax Inc. <?page no="237"?> B. Abkürzungsverzeichnis AFEP Association Française des Entreprises Privées (Französische Vereinigung privater Unternehmen) AG Aktiengesellschaft (deutsche Unternehmensrechtsform) AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AI Artificial Intelligence (siehe auch KI, Künstliche Intelligenz) AktG Aktiengesetz APAS Abschlussprüferaufsichtsstelle in Deutschland BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BDSG Bundesdatenschutzgesetz BfDI Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit BKA Bundeskriminalamt BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMF Bundesministerium der Finanzen BMFTR Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt BMI Bundesministerium des Innern BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BörsG Börsengesetz ca. circa (in etwa, ungefähr) CAC Cyberspace Administration of China (Cyberspace-Behörde der VR China) CC Corporate Citizenship (gesellschaftliche Engagement von Unternehmen) CCO Chief Compliance Officer (Complianceverantwortliche/ r) CDR Corporate Digital Responsibility (Digitale Verantwortung von Unternehmen) CEO Chief Executive Officer (vergleichbar mit Vorstandsvorsitzendem, verantwortet Strategie und Gesamtentwicklung) CFO Chief Financial Officer (Finanzvorstand) CHRO Chief Human Resources Officer (Personalvorstand oder oberste/ r Personalchef/ in), CIO Chief Information Officer (Führungskraft für IT-Strategie) CMS Compliance-Management-System CO 2 Kohlenstoffdioxid CoGo Corporate Governance (Grundsätze zur Führung von Unternehmen) <?page no="238"?> 238 Anhang COO Chief Operating Officer (Vorstand für das operative Geschäft, verantwortet die tägliche Führung und Effizienz eines Unternehmens) Corp. Corporated (US-amerikanische Unternehmensrechtsform) CR Corporate Responsibility CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSR Corporate Social Responsibility (gesellschaftliche und soziale Verantwortung von Unternehmen) CSRC China Securities Regulatory Commission (chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde) CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) CTO Chief Technology Officer (technischer Leiter/ in) C2C Cradle-to-Cradle Ansatz („von der Wiege zur Wiege“, sinngemäß „vom Ursprung zum Ursprung“) DAX Deutscher Aktienindex DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex d. i. das ist (hauptsächlich in philosophischen Texten oder wissenschaftlichen Kontexten, synonym: „das heißt“) DIM Deutsches Institut für Marketing GmbH DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex DNWE Deutsches Netzwerk für Wirtschaftsethik DrittelbG Drittelbeteiligungsgesetz DSGVO Datenschutzgrundverordnung DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management EBIT Earnings Before Interest and Taxes (Gewinn vor Zinsen und Steuern) ECGI European Corporate Governance Institute eds. editors (siehe auch Hrsg., Herausgeber). EFSA European Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) eG eingetragene Genossenschaft (Rechtform ESG Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) ESMA European Securities and Markets Authority (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) EU Europäische Union <?page no="239"?> B. Abkürzungsverzeichnis 239 EY EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Ernst & Young) e. V. eingetragener Verein FCPA Foreign Corrupt Practices Act (Antikorruptionsgesetz in den USA) FISG Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz FIU Financial Intelligence Unit (deutsche Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) FüPoG II Zweites Führungspositionen-Gesetz G20 Gruppe der Zwanzig (… zum Zeitpunkt ihrer Gründung wesentlichen Industrie- und Schwellenländer) gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (deutsche Unternehmensrechtsform) GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung (deutsche Unternehmensrechtsform) GRI Global Reporting Initiative im Zusammenhang mit CSR HGB Handelsgesetzbuch HP Hewlett Packard Hrsg. Herausgeber (siehe auch eds., editors) IAASB International Auditing and Assurance Standards (Internationale Prüfungs- und Bestätigungsstandards) IARC International Agency for Research on Cancer (Internationale Behörde für Krebsforschung) IASB International Accounting Standards Board (Internationales Komitee für Standards in der Rechnungslegung) ICE Immigration and Customs Enforcement (Polizei- und Zollbehörde des Ministeriums für Innere Sicherheit in den USA) IDG International Data Group IFRS International Financial Reporting Standards IHK Industrie- und Handelskammer IKS Internes Kontrollsystem ILO International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation) Inc. Incorporated (US-amerikanische Unternehmensrechtsform) ISAR International Standards of Accounting and Reporting (Arbeitsgruppe der UNCTAD für internationale Standards im Zusammenhang mit Rechnungslegung, Offenlegung und Corporate Governance) ICGN International Corporate Governance Network (Internationales Netzwerk zu Corporate Governance) <?page no="240"?> 240 Anhang ISO International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung) ISSB International Sustainability Standards Board (Internationales Board für Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung) IT Informationstechnologie KBA Kraftfahrzeugbundesamt KG Kommanditgesellschaft (deutsche Unternehmensrechtsform) KG aA Kommanditgesellschaft auf Aktien (deutsche Unternehmensrechtsform) KI Künstliche Intelligenz (siehe auch AI, Artificial Intelligence) KK Kabushiki kaisha (japanische Unternehmensrechtsform) KPMG Klynveld, Peat, Marwick und Goerdeler (Gründungsmitglieder des internationalen Netzwerks von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften) LLC Limited Liability Company (US-amerikanische Unternehmensrechtsform) LLP Limited Liability Partnership (US-amerikanische und britische Unternehmensrechtsform) MAR EU-Marktmissbrauchsverordnung MEDEF Mouvement des Entreprises de France (Bewegung der Unternehmen Frankreichs, größter Arbeitgeberverband Frankreichs) MIT Massachusetts Institute of Technology mRNA Messenger Ribonucleic Acid (Boten-Ribonukleinsäure) n. d. nicht datiert NDR Norddeutscher Rundfunk NFRD Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung) NGO Non Governmental Organization (Nichtregierungsorganisation) NLP Natural Language Processing (Verarbeiten natürlicher Sprache) NYSE New York Stock Exchange (Aktienbörse New York) N. V. Naamloze Vennootschap (Unternehmensrechtsform in den Niederlanden) OECD Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) plc Public Limited Company (britische Unternehmensrechtsform) PublG Publizitätsgesetz PwC PricewaterhouseCoopers GmbH <?page no="241"?> B. Abkürzungsverzeichnis 241 SA Société Anonyme (Unternehmensrechtsform in mehreren europäischen Staaten wie zum Beispiel Frankreich, Luxemburg, Spanien, Rumänien) SDGs Sustainable Development Goals (Ziele für nachhaltige Entwicklung) SE Societas Europaea (Unternehmensrechtsform in der EU) SEAG SE-Ausführungsgesetz SEC Securities and Exchange Commission (oberste Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde der USA, unabhängige Bundesbehörde) S.p.A. Società per azioni (italienische Unternehmensrechtsform) SPE Special Purpose Entities (Sonderzweckgesellschaft) SRD II Shareholder Rights Directive II (Zweite Aktionärsrechterichtlinie) SWR Südwestdeutscher Rundfunk TBL Triple Bottom Line UN United Nations (Vereinte Nationen) UNCTAD United Nations Conference on Trade and Development (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) UNRIC United Nations Regional Information Centre for Western Europe (Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa) USA United States of America VR China Volksrepublik China WBCSD World Business Council for Sustainable Development (Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung) WCED World Commission on Environment and Development (Weltkommission für Umwelt und Entwicklung) WHO World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation) WMFZf W Wertemanagementsystem des Zentrums für Wirtschaftsethik gGmbH WpHG Wertpapierhandelsgesetz WpPG Prospektverordnung / Wertpapierprospektgesetz WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz z. B. zum Beispiel ZDF Zweites Deutsches Fernsehen Zf W Zentrum für Wirtschaftsethik gGmbH <?page no="243"?> C. Literaturverzeichnis Adenauer, K. (1946). Grundsatzrede in der Aula der Universität zu Köln am 24. März 1946. In: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. https: / / www.konrad-adenauer.de/ seite/ 24-maerz-1946/ Agarwal, A. (2025). AI Treaty Framework Proposals: Comparative Analysis of EU, US, and China’s Regulatory Approaches. In: Stanford Journal of International Affairs. https: / / stanford-jia.com/ wp-content/ uploads/ 2025/ 08/ AI-Treaty- Framework-Proposals.pdf Aguilera, R. V. & Jackson, G. (2003). The cross-national diversity of corporate governance: Dimensions and determinants. In: Academy of Management Review, 28(3), 447-465. Angelova, M. & Meynent, D. (2011). Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Grünbuch Europäischer Corporate-Governance- Rahmen“. In: Amtsblatt der Europäischen Union. https: / / eur-lex.europa.eu/ legal-content/ DE/ TXT/ PDF/ ? uri=CELEX: 52011AE1582 Apel, K.-O. (1973/ 1994). Transformation der Philosophie. Band 1: Sprachanalytik, Semiotik, Hermeneutik. (6. Aufl.). Suhrkamp Apel, K.-O. (1976/ 1999). Transformation der Philosophie. Band 2: Das Apriori der Kommunikationsgemeinschaft. (7. Aufl.). Suhrkamp Bartz, T. & Hesse, M. (2021). Frühe Hinweise auf Wirecard-Skandal versickerten im Behördensumpf. In: Spiegel. https: / / www.spiegel.de/ wirtschaft/ unternehmen/ wirecard-skandal-fruehe-hinweise-auf-wirecard-skandal-versickerten-imbehoerdensumpf-a-b1cc19ec-0776-428c-8a72-f1d4626a9e37 Bayer AG. (2018). Statement von Werner Baumann zum geplanten Abschluss der Monsanto-Übernahme . YouTube. https: / / www.youtube.com/ watch? v=hPMjX- GF5hg Bayer AG. (2025). Umsatz und Gewinn von Bayer vom 3. Quartal 2016 bis zum 3. Quartal 2025 (in Millionen Euro) . 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In: Handelsblatt. https: / / www.handelsblatt.com/ finanzen/ protokoll-desversagens-das-ist-der-geheimbericht-zur-arbeit-der-ey-wirtschaftspruefer/ 27790058.html <?page no="244"?> 244 Anhang Bentham, J. (1789/ 2017). An Introduction to the Principles of Morals and Legislation. Pantianos Classics. Bernecker, M. (2024). Künstliche Intelligenz - was ist das eigentlich. In: DIM Deutsches Institut für Marketing GmbH. https: / / www.marketinginstitut.biz/ blog/ kuenstliche-intelligenz/ Bezirksamt Mitte von Berlin. (n. d.). Die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit. In: Koordinierungsstelle kommunale Entwicklungspolitik Mitte. https: / / www.berlin.de/ ba-mitte/ politik-und-verwaltung/ entwicklungspolitik/ nachhaltigkeit/ artikel.767430.php Birkholz, N. (2023). Diese 8 Kinderlebensmittel sind ungesund. In: Eltern. https: / / www.eltern.de/ gesundheit-ernaehrung/ essen-trinken/ lebensmittel-dienicht-so-gesund-sind-wie-gedacht-13414344.html Bitkom. (2025). 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Abbildungsverzeichnis Abb. 3.1 Klassifikation der Interessengruppen international tätiger Unternehmen.................................................................................................... 37 Abb. 4.1 Wesentliche Epochen in der Entwicklung der Ethik als wissenschaftliche Disziplin........................................................................................ 45 Abb. 4.2 Die drei Ebenen der Ethik im Allgemeinen ............................................... 47 Abb. 4.3 Die drei Ebenen der Wirtschaftsethik im Speziellen ............................... 48 Abb. 4.4 Kategorisierung ethischer Theorien nach der Methodik I ..................... 48 Abb. 4.5 Kategorisierung ethischer Theorien nach der Methodik II .................... 50 Abb. 4.6 Kategorisierung ethischer Theorien nach ethische Grundpositionen . 52 Abb. 4.7 Kategorisierung ethischer Theorien nach der wirtschaftlichen Zielorientierung ...................................................................................................... 53 Abb. 5.1 Die drei Ebenen der Wirtschaftsethik......................................................... 57 Abb. 5.2 Die vier Prinzipien des Utilitarismus .......................................................... 63 Abb. 5.3 Boeing Aktie Chart ......................................................................................... 76 Abb. 5.4 Klassifikation der Interessengruppen international tätiger Unternehmen .............................................................................................................. 77 Abb. 6.1 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung ....................................................... 100 Abb. 6.2 Corporate Social Responsibility (CSR) und Corporate Citizenship (CC) als wesentliche Bestandteile der Unternehmensverantwortung......... 101 Abb. 6.3 CSR-Pyramide nach Carroll ........................................................................ 102 Abb. 6.4 Die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit .............................................. 106 Abb. 6.5 ESG-Indikatoren ............................................................................................ 108 Abb. 6.6 Themenfelder des Integrity-Ansatzes ....................................................... 115 Abb. 6.7 Zertifizierungsverfahren des WerteManagementSystems Zf W ............. 118 Abb. 6.8 Der PDCA-Zyklus - „Plan-Do-Check-Act“ ............................................. 119 Abb. 6.9 Durchschnittlicher CO 2 -Fußabdruck pro Kopf in Deutschland .......... 123 Abb. 6.10 Biosphäre und Technosphäre im Cradle-to-Cradle-Ansatz.................. 124 Abb. 7.1 Teilgebiete der Künstlichen Intelligenz .................................................... 128 Abb. 7.2 Ethische Prinzipien für den Einsatz von KI ............................................. 131 Abb. 7.3 Die Dimension Mensch bei dem Einsatz von KI in Unternehmen...... 133 Abb. 7.4 Elemente einer Informationssicherheit .................................................... 136 Abb. 7.5 Schäden durch Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage in Deutschland im Jahr 2025 ............................................................................ 139 Abb. 8.1 Ranking der Top Biotech- und Pharmakonzerne weltweit nach Umsatz aus dem Jahr 2025 ........................................................................... 147 Abb. 8.2 Wesentliche Stationen für Bayer nach der Übernahme von Monsanto .. 152 <?page no="258"?> 258 Anhang Abb. 9.1 Corporate Governance als wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung.....................................................................158 Abb. 9.2 Managementebenen im Sinne der Corporate Governance ...................159 Abb. 9.3 Principal-Agent-Problem ............................................................................. 161 Abb. 10.1 Regulierungsansätze künstlicher Intelligenz USA, EU und VR China.....171 Abb. 10.2 Risikokategorien aus der Regulierung von KI über den EU AI-Act ....172 Abb. 11.1 Unternehmensgrundtypen in Deutschland ..............................................177 Abb. 11.2 Beschlüsse von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft ........178 Abb. 11.3 Zusammenspiel von Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand....179 Abb. 11.4 Maßgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex, DCGK.......184 Abb. 12.1 Bestandteile einer Unternehmensverfassung ..........................................195 Abb. 14.1 Wirecards Lobbynetzwerk ........................................................................... 205 Abb. 14.2 Wirecard-Insolvenz - Schlüsselereignisse und Kursverlauf der Wirecard-Aktie............................................................................................... 206 Abb. 14.3 Schlüsselereignisse und Kursverlauf der Enron Aktie...........................210 Abb. 14.4 Gründe für das Versagen der Corporate Governance im Fall der Lehman-Brothers-Insolvenz ........................................................................214 Abb. 14.5 Vertrauen in Volkswagen sinkt...................................................................216 Abb. 14.6 CumEx-Betrug - 150 Milliarden Euro Steuerraub..................................217 Abb. A1 Börsenkurs Bayer AG 1995 bis 2024 ..........................................................231 Abb. A2 CumEx-Betrug - 150 Milliarden Euro Steuerraub..................................235 E. Tabellenverzeichnis Tab. 1.1 Dimensionen von Moral................................................................................. 24 Tab. 1.2 Das Stufenmodell der moralischen Entwicklung nach Lawrence Kohlberg ............................................................................................................ 24 Tab. 1.3 Unterschied zwischen Recht und Ethik ...................................................... 27 Tab. 2.1 Ethik in der frühen Neuzeit - wesentliche Vertreter und ihre Beiträge .............................................................................................................. 33 Tab. 3.1 Beispielhafte Interessen von ausgewählten Interessengruppen in Unternehmen .................................................................................................... 37 Tab. 5.1 Kritik an den Ansätzen von Immanuel Kant ............................................. 61 Tab. 5.2 Ansatzübergreifende Kritik an der Verantwortungsethik ...................... 70 Tab. 5.3 Compliance Aufgaben, Anforderungen, Maßnahmen & Ziele .............. 80 Tab. 6.1 Compliance- und Integrity-Ansatz im Vergleich ....................................115 Tab. 10.1 Internationale Institutionen im Zusammenhang mit Corporate Governance und deren Hauptfunktion .....................................................168 <?page no="259"?> F. Sachwortverzeichnis A. P. Møller-Mærsk 121, 199 Absolutismus 53 Adidas Group 121, 198 Affectation 78 AI-Act (EU) 132, 135, 142, 171, 172, 173, 174, 231 Aktiengesetz (AktG) 179, 184, 193 Algorithmen 129, 131, 132, 140, 141, 173 Anwendungsdiskurs 93, 94 Apel, Karl-Otto 53, 55, 89, 91, 92, 93, 98, 242 Aquin, Thomas von 32, 34 Aristoteles 30, 31, 32, 34, 35, 52, 57, 58, 98, 114, 225, 251 ASML Holding 121, 198 Aufsichtsrat 161, 163, 175, 176, 178, 179, 180, 181, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 193, 194, 195, 197, 198, 200, 201, 202, 215, 231, 232, 233, 247, 250 Augustinus 32, 34 Bayer AG 146, 147, 150, 151, 153, 231, 242, 246, 257 Begründungsdiskurs 93, 94 Bentham, Jeremy 34, 46, 49, 52, 62, 63, 243 Berliner Initiativkreis 181, 190 Bioethik 53 Biotechnologie 6, 45, 56, 70, 146, 147, 148, 149, 150, 153, 244 Blome-Drees, Franz 86, 87, 248 Börsengesetz (BörsG) 194 Brandt, Richard 64 Brundtland-Bericht 99, 125 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 202, 206, 208 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 136 Code of Conduct 71, 90, 91, 95, 111, 112, 117, 120, 121, 126, 196 Compliance 46, 72, 79, 80, 81, 82, 83, 98, 112, 114, 115, 116, 119, 120, 132, 134, 138, 144, 145, 157, 160, 165, 166, 168, 171, 173, 182, 186, 188, 195, 196, 197, 198, 200, 202, 203, 212, 213, 215, 218, 229, 244, 248, 250, 252, 253, 255 Compliance-Programme 46, 212 Compliance-Programme 72 comply or explain 183, 184, 190 Corona-Pandemie 40, 64, 230 Corporate Citizenship (CC) 54, 71, 99, 101, 102, 109, 110, 125, 126, 158 Corporate Digital Responsibility (CDR) 102 Corporate Governance (CoGo) 85, 101, 102, 127, 135, 155, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 189, 190, 192, 195, 198, 199, 200, 201, 204, 208, 213, 214, 215, 216, 218, 219,221, 222, 232, 236, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 251, 252, 253, 254, 255 Corporate Responsibility (CR) 125 Corporate Social Responsibility (CSR) 39, 46, 51, 71, 85, 96, 99, 101, 103, 104, 106, 107, 110, 125, 126, 229, 244 Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) 105 <?page no="260"?> 260 Anhang Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 105, 108, 169 Cradle-to-Cradle 124 CSR-Pyramide 101, 102 CumEx 217, 218, 219, 234, 235, 243, 257 Cyber-Crime 137, 142, 145 Cyber-Security 136, 137, 138, 142 Daly, Herman E. 122 Datenschutz 6, 45, 56, 81, 120, 127, 129, 132, 135, 136, 137, 138, 141, 144, 145, 146, 171, 200, 245, 250 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 129, 132, 137, 145, 244 Datensicherheit 127, 129, 135, 136, 138, 145 Der Schleier des Nichtwissens im Urzustand 84 Descartes, René 33 deskriptiv 21, 28, 48, 49, 50, 68 Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management 181 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 6, 157, 175, 176, 181, 182, 183, 184, 189, 190, 204, 213 Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) 105 Dilemma 39, 40, 137, 247, 249 Diskursethik 53, 55, 79, 89, 91, 92, 93, 94, 95, 98, 149, 251, 255 Dodd-Frank Act 214 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) 232 Dual-Use-Wirtschaftsethik 149 Elkington, John 106, 107, 125, 246 Enel S.p.A. 121, 199 Enron Corp. 165, 190 ESG 105, 107, 108, 125, 165, 167, 169, 170, 174, 187, 190, 195, 196, 198, 200, 202, 228, 229, 233, 255 Ethik der Governance 55, 71, 72, 81, 83, 255 Ethik-Washing 96 Eudaimonia 31, 34 European Securities and Markets Authority (ESMA) 202 Facebook 41, 42, 65, 142, 236, 249 Finanzkrise 74, 165, 253 Freeman, Edward 54, 76, 77, 79, 89, 246 Friedman, Milton 54, 73, 74, 246 G20 165 Gemeinwohlorientierung 53, 54, 218 Gerechtigkeitstheorie 53, 83, 84, 98 Gesinnungsethik 52, 66, 67, 68, 69 Gewinnmaximierung 5, 37, 53, 54, 73, 76, 211, 213, 215, 216 Gewinnorientierung 54, 214 Global Reporting Initiative (GRI) 104, 107 Globalisierung 104, 173, 176, 190, 251 Glyphosat 150, 151, 243 Goldene Mitte 31 Grok 141, 142, 253 Grotius, Hugo 32, 33, 34 Habermas, Jürgen 53, 55, 89, 91, 92, 93, 98, 247 Handelsgesetzbuch (HGB) 194 Harsanyi, John 64 Hauptversammlung 178, 179, 187, 193, 201, 252 hedonistisches Prinzip 62 Heuristik der Furcht 70, 71 Hobbes, Thomas 33, 34, 53 Homann, Karl 86, 87, 248, 253 Hume, David 33, 34 hypothetischer Imperativ 59 <?page no="261"?> F. Sachwortverzeichnis 261 Individualethik 46, 49 Influence 78 integrative Wirtschaftsethik 51, 88, 89, 90 Integrität 58, 66, 67, 71, 72, 73, 81, 82, 112, 113, 114, 115, 116, 119, 120, 138, 162, 163, 165, 183, 186, 187, 196, 201, 202, 203, 248 Integritätsethik 51, 71, 72, 83 Integrity-Ansatz 81, 112, 114, 115, 116 Interest 78, 232 ISO 82, 105, 166, 168, 174, 248, 252 Jonas, Hans 52, 54, 68, 69, 70, 71, 98, 246, 249, 250 Kant, Immanuel 33, 34, 46, 49, 52, 58, 59, 60, 61, 66, 70, 89, 129, 137, 149, 247, 249 kategorischer Imperativ 34, 46, 52, 59, 60, 149 Konflikt 36, 39, 93, 253 Konsequenzenprinzip 62 Kooperationsethik 149 Künstliche Intelligenz (KI) 41, 56, 127, 131, 134, 137 Legitimacy 78 Leibniz, Gottfried Wilhelm 33 Lieferketten 23, 78, 90, 97, 105, 106, 110, 111, 196, 199, 221, 228, 243 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 47, 50, 87, 88, 90, 96, 97, 125, 196 Locke, John 33, 34 Löhr, Albert 91, 95, 96, 97, 98, 253 Long Term License to Operate 117 Luhmann, Niklas 91, 92, 249, 250 Machiavelli, Nicolò 32, 33, 34 Makroebene 47, 57, 83, 86, 88, 89, 92, 95, 96, 97, 98 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) 194 Menschenrechte 22, 23, 34, 97, 106, 125, 198 Mercedes-Benz Group AG 109, 110, 250 Mesoebene 46, 57, 71, 76, 80, 81, 89, 95, 96, 98 metatheoretisch 48, 49 Mikroebene 46, 57, 86, 88, 98 Mill, John Stuart 34, 46, 49, 52, 62, 63, 64, 65, 245, 250 Monsanto Company 150 Moral 21, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 31, 32, 33, 34, 40, 41, 47, 51, 53, 65, 70, 72, 86, 87, 92, 93, 96, 98, 140, 143, 217, 226, 243, 246, 248, 249, 250, 251 Moral Machine 40, 41, 65, 140, 143, 226, 250 moralischer Realismus 50 Nachhaltigkeit 22, 23, 24, 26, 34, 35, 37, 38, 45, 54, 56, 71, 78, 82, 90, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 106, 107, 108, 109, 111, 112, 119, 120, 121, 122, 125, 126, 130, 162, 163, 165, 167, 169, 170, 185, 189, 190, 191, 196, 198, 199, 215, 216, 221, 222, 228, 243, 244, 250 Nahrungsmittelskandale 50 Nestlé SA 121, 198, 199 Netzwerkverantwortung 149 Nikomachische Ethik 30, 31, 52 Non-Financial Reporting Directive (NFRD) 169 normativ 21, 24, 28, 48, 49, 58, 68, 72, 73, 74, 76, 79, 87, 89, 92, 100 ökologische Verantwortung („Planet“) 106 ökologischer Fußabdruck 123, 135 ökonomische Ethik 86, 87, 88 ökonomische Verantwortung („Profit“) 106 <?page no="262"?> 262 Anhang Ordnungsethik 6, 47, 83, 86, 88, 89, 90, 98 Paine, Lynn Sharp 114, 251 PDCA-Zyklus 99, 117, 119, 126, 163, 249 Personalabbau 28, 38, 43, 44, 65, 130, 134, 144, 145, 226, 230 Philipp Holzmann AG 181, 190, 191, 232, 249 Platon 30, 225 Popper, Karl 64 Präferenzutilitarismus 64 praktische Vernunft 60 praktischer Diskurs 93 Principal-Agent-Problem 161 Prinzip der kontrollierten Diffusion 149 Prinzip der präventiven Verantwortung 149 Prinzip der Sicherheitskooperation 149 Prinzip Verantwortung 69, 70, 246, 249, 250 Prospektverordnung / Wertpapierprospektgesetz (WpPG) 194 Publizitätsgesetz (PublG) 194 Rappaport, Alfred 73, 74, 251 Rawls, John 53, 83, 84, 85, 86, 98, 251, 255 Rechenschaftspflichten 131, 144, 173 Regelutilitarismus 64 Risikomanagementsysteme 132, 138, 144, 145 Robert Bosch GmbH 28, 38, 43, 65 Rousseau, Jean-Jaques 33, 34 Sarbanes-Oxley Act 165 Scheler, Max 67 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) 193 Securities and Exchange Commission (SEC) 165, 202, 209, 254 Shareholder-Value-Ansatz 54, 73, 74, 75, 78, 79, 84 Siemens AG 165, 190, 211, 212, 253 Singer, Peter 64 Smith, Adam 89, 247 Soft Law 182, 183, 190 Sokrates 30, 35, 225 Solow, Robert M. 121, 254 soziale Verantwortung („People“) 106 Spinoza, Baruch 33 Stakeholder 36, 39, 44, 47, 54, 57, 74, 76, 77, 78, 79, 89, 94, 98, 103, 107, 112, 116, 117, 134, 144, 148, 153, 161, 162, 163, 164, 169, 174, 183, 185, 196, 198, 202, 211, 221, 245, 253 Steinmann, Horst 91, 95, 96, 97, 98, 253 Stellenabbau 28, 38, 130, 134, 145, 230, 252, 254 Stufenmodell nach Kohlberg 24, 29, 49 Sustainable Development Goals, SDGs 99, 100, 101, 105, 107, 108 The Boeing Company 75, 76, 246, 251 Theologie 32, 34, 35 Theorie sozialer Systeme 91, 92 Translationalethik 149 Triple Bottom Line 6, 54, 99, 102, 103, 106, 108, 125, 126, 229, 246, 254 Troeltsch, Ernst 67 Trump, Donald J. 23, 41 Tugenden 22, 31, 32, 34, 57, 58, 96, 114, 129, 137, 225 Tugendethik 31, 52, 57, 58, 98, 129, 137, 247, 251 Ulrich, Peter 50, 51, 72, 74, 88, 89, 90, 96, 252, 254 <?page no="263"?> F. Sachwortverzeichnis 263 UN Global Compact 105 universalistisches Prinzip 62 Unternehmensethik 46, 71, 76, 79, 81, 82, 88, 89, 90, 91, 95, 96, 97, 98, 114, 245, 248, 250, 252, 253, 254, 255 Urgency 78 Utilitarismus 46, 49, 52, 56, 62, 63, 64, 65, 71, 84, 98, 129, 137, 148, 153, 244, 245, 250 Utilitätsprinzip 62 Verantwortungsethik 52, 54, 56, 66, 68, 69, 70, 71, 93, 94, 98, 129, 137, 148, 153, 249, 251 von Rotterdam, Erasmus 32, 33, 34 Weber, Max 34, 52, 54, 66, 67, 68, 69, 70, 253, 254, 255 Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) 42 Wertemanagement 39, 71, 72, 78, 91, 99, 111, 112, 113, 116, 117, 118, 119, 126, 244, 245, 255 Wertemanagementsystem 71, 78, 90, 91, 111, 112, 116, 117, 118, 119, 126 WerteManagementSystem ZfW 118 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) 194 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 194 Wieland, Josef 51, 55, 71, 72, 73, 81, 113, 248, 255 Wirecard AG 165, 182, 190, 204 Wirtschaftsbürgerethik 89, 90 World Business Council for Sustainable Development 122 zirkuläre Wirtschaftsethik (Circular Economy Ethics) 123 Zuckerberg, Mark 42, 245 <?page no="265"?> ISBN 978-3-381-15461-6 Gerhard Puhlmann (MBA) ist seit 2008 freiberuflicher Lehrbeauftragter unter anderem an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH für Wirtschaftsethik & Corporate Governance, verschiedene international ausgerichtete Wirtschaftsfächer, allgemeine Betriebs- und auch Volkswirtschaftslehre, Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement sowie Compliance. Wirtschaft und Ethik stehen heute in einem komplexen Spannungsfeld zueinander und gehören doch untrennbar zusammen. Unternehmen agieren in globalen Märkten, in denen Innovationen, ökologische Herausforderungen, gesellschaftliche Erwartungen und eine zunehmende Regulierung aufeinandertreffen. Zugleich verschärfen geopolitische Konflikte und Kriege die Risiken vor allem für die direkt betroffenen Menschen, aber auch für die weltweite Wirtschaft. Gleichzeitig wachsen die Forderungen an ein verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen. Entscheidungen, die sich allein an Effizienz oder kurzfristigen Erfolgskennzahlen orientieren, gelten als nicht mehr ausreichend. Dieses Buch zeigt, dass Wirtschaft, Ethik und Corporate Governance untrennbar miteinander verbunden sind. Denn sie bilden das Fundament einer modernen, zukunftsfähigen Unternehmensführung. Wer verstehen will, wie Unternehmen heute geführt werden sollten, muss alle drei Perspektiven berücksichtigen. Puhlmann Wirtschaftsethik und Corporate Governance Gerhard Puhlmann Wirtschaftsethik und Corporate Governance
