Unternehmensführung und Inflation
0629
2026
978-3-381-15832-4
978-3-381-15831-7
UVK Verlag
Jost Hammerschmidt
10.24053/9783381158324
Inflation ist ein weltweites Phänomen. Sie trifft nicht nur Staaten und Unternehmen, sondern auch die breite Bevölkerung. Das Management eines Unternehmens hat die Aufgabe, mit den Auswirkungen der Geldentwertung in seinem Verantwortungs- und Einwirkungsbereich fertig zu werden. Zum entsprechenden Instrumentarium zählen insbesondere ein der Inflation angepasstes Rechnungswesen mit seinen Hauptgebieten Berichterstattung, Kalkulation, Statistik, Planung sowie Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Auch geringe Inflationsraten haben ihre Auswirkungen. So bedeutet eine gleichbleibende Inflationsrate von 2 % bereits in 10 Jahren einen Realwert- oder Kaufkraftverlust von 18%. Latente Risiken dieser Größenordnung sollte man von Anfang an ernst nehmen.
Das grundsätzliche Ziel dieses Buches ist die reale Erhaltung des Eigenkapitals sowie der im eigenen unternehmerischen Risiko stehenden Fremdkapitalanteile. Das heißt Kapitalerhaltung statt Substanzerhaltung des gesamten Vermögens.
Die in der Praxis erprobten Empfehlungen richten sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre und Manager. Der Autor war viele Jahre in typischen Inflationsländern als CFO tätig.
9783381158324/9783381158324.pdf
<?page no="0"?> Jost Hammerschmidt Unternehmensführung und Inflation <?page no="1"?> Unternehmensführung und Inflation <?page no="2"?> Dr. Jost Hammerschmidt ist gelernter Industriekaufmann und Absol‐ vent der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Der überwiegende Teil seiner Berufszeit war mit dem Auslandsgeschäft verbunden. Als CFO arbeitete er 15 Jahre im Ausland, davon 13 Jahre in den damaligen Hochinflationslän‐ dern Argentinien und Basilien. In der Lehre immer am Puls der Zeit zu sein, wird in unserer schnelllebigen Zeit immer mehr zur Herausforderung. Mit unserer neuen fachübergreifenden Reihe nuggets präsentieren wir Ihnen die aktuellen Trends, die Forschung, Lehre und Gesellschaft beschäftigen - wissenschaftlich fundiert und kompakt dargestellt. Ein besonderes Augenmerk legt die Reihe auf den didaktischen Anspruch, denn die Bände sind vor allem konzipiert als kleine Bausteine, die Sie für Ihre Lehrveranstaltung ganz unkompliziert einsetzen können. Mit unseren nuggets bekommen Sie prägnante und kompakt dar‐ gestellte Themen im handlichen Buchformat, verfasst von Expert: innen, die gezielte Information mit fundierter Analyse verbinden und damit aktuelles Wissen vermitteln, ohne den Fokus auf das Wesentliche zu verlieren. Damit sind sie für Lehre und Studium vor allem eines: Gold wert! So gezielt die Themen in den Bänden bearbeitet werden, so breit ist auch das Fachspektrum, das die nuggets abdecken: von den Wirtschaftswissenschaf‐ ten über die Geisteswissenschaften und die Naturwissenschaften bis hin zur Sozialwissenschaft - Leser: innen aller Fachbereiche können in dieser Reihe fündig werden. <?page no="3"?> Jost Hammerschmidt Unternehmensführung und Inflation <?page no="4"?> DOI: https: / / doi.org/ 10.24053/ 9783381158324 © UVK Verlag 2026 ‒ Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro‐ verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor: innen oder Heraus‐ geber: innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich. Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck: Elanders Waiblingen GmbH ISSN 2941-2730 ISBN 978-3-381-15831-7 (Print) ISBN 978-3-381-15832-4 (ePDF) ISBN 978-3-381-15833-1 (ePub) Umschlagabbildung: © ajansen iStockphoto Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. <?page no="5"?> 7 1 9 2 17 2.1 17 2.2 23 2.3 25 2.4 27 2.5 32 2.6 35 3 37 3.1 37 3.2 39 3.3 41 3.4 46 3.5 47 4 49 4.1 49 4.2 54 5 59 6 65 Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bemerkungen zum Wesen der Inflation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was ist Inflation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie misst man Inflation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ab wann spricht man von Inflation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . Welche Arten der Inflation gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inflation und Inflationszins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zehn Leitlinien für das Management in Inflationszeiten . . Bewertungs-Grundsätze wesentlicher Bilanzierungs-Standards . Deutsches Handelsgesetzbuch HGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . US GAAP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) . . . . . . . . IAS 29 für definierte Hochinflationsländer . . . . . . . . . . . . . Zweck dieser Kurzdarstellung der wesentlichen Rechnungslegungs-Standards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brasilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Plano Real . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Exkurs: Kapitalerhaltung nach dem brasilianischen Aktiengesetz Stand 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Auswirkungen der Inflation auf das Rechnungswesen . . . . . Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung <?page no="6"?> 7 79 7.1 80 7.1.1 80 7.1.2 82 7.2 100 8 107 8.1 107 8.2 116 9 119 9.1 120 9.2 122 10 125 10.1 125 10.2 129 11 131 12 137 12.1 139 12.2 142 12.3 143 149 151 152 155 156 Ergebnisrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kapitalerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Finanzwirtschaftliche Kapitalerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . Leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltung . . . . . . . . . . . . . Währungsrisiko bei Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . Kalkulation und Preisbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorkalkulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mit- und Nachkalkulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zeitreihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurzfristige Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Langfristige Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirtschaftlichkeitsrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unternehmungs-Strategien und Inflation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Investitionspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Produktivitätspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Finanzierungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur und Gesprächspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Inhalt <?page no="7"?> Vorwort Dieses Buch ist keine wissenschaftliche Arbeit, sondern wurde aus der Praxis für die Praxis geschrieben. Es ist der Versuch, die eigene Erfahrung aus langjähriger Tätigkeit in Hochinflationsländern in allgemeiner Form darzustellen. Die Inflation ist nicht nur das Problem weniger Länder, son‐ dern eine weltweite Erscheinung geblieben. Auch „stabile Länder“ sind von ihr tangiert. Schwierige betriebswirtschaftliche Themen sollten im Team behandelt werden. Mein Weg durch den Problemkreis Inflation war vom Dialog mit erfahrenen Kollegen vor Ort gekennzeichnet. Mit dieser Arbeit ist mein Dank an alle verbunden, die mir im damaligen Team und in Gesprächen geholfen haben, meine Gedanken zu ordnen. Dies gilt auch für meine ehe‐ maligen, noch aktiven Kollegen Jens Echtermeyer (Frankfurt), Dr. Hüseyin Gelis (Istanbul) und Andre Wollny (Sao Paulo); sie haben mir wesentliche Hinweise für diese zweite, überarbeitete Auflage gegeben. Seit der ersten Auflage sind 40 Jahre vergangen. Ich bin überzeugt, dass das damals erarbeitete Instrumentarium zur betriebswirtschaftlichen Bewältigung der Inflation nach wie vor Bedeutung hat. Danke auch an Marek Stepanek, der mir bei der Digitalisierung des Textes eine große Hilfe war. Diese Neuausgabe ist meinen beruflichen Vorbildern gewidmet. Dr. Gerd Tacke Hans-Gerd Neglein Feldafing, Februar 2026 Jost Hammerschmidt <?page no="9"?> 1 Einleitung Das Wort Inflation gehört in zahlreichen, wenn nicht den meisten Staaten zum täglichen Sprachgebrauch. In der Tat gibt es nur wenige Inseln mone‐ tärer Stabilität. Inflationäre Verhältnisse sind keine Ausnahme, sondern in mehr oder minder ausgeprägter Form die Regel. Sie stellen auch keine vorübergehende Grippeerkrankung der Wirtschaft dar. Sie sind vielmehr eine Dauererscheinung, zumindest unseres Zeitalters. Inflation und wirtschaftliche Expansion stehen erfahrungsgemäß im engen Zusammenhang. Er ist in Industrie- und Entwicklungsländern, in Staaten mit kapitalistischer und sozialistischer Wirtschaftsordnung festzu‐ stellen. In marktwirtschaftlich orientierten Ländern tritt naturgemäß die Inflation offener zutage; in Ländern mit sozialistischer Wirtschaftsordnung aber auch in autoritären Staaten findet sie eher in der allgemeinen Versor‐ gungslage ihren Ausdruck. Inflation ist ein weltweites Phänomen. Sie trifft nicht nur Staaten und Unternehmungen, sondern auch die breite Bevölkerung. In der Langzeit‐ studie „Die Ängste der Deutschen“, beauftragt von der R+V-Versicherung, wurde im Oktober 2024 auf repräsentativer Basis festgestellt: An erster Stelle steht nicht die Sorge um die äußere Sicherheit, sondern mit 57 % der Befragten die Sorge vor weiter steigenden Preisen. Die Inflation ist damit nicht nur ein Wirtschaftsthema, sondern ein alltägliches, gesellschaftliches und kulturelles Ereignis, das tief in soziale Beziehungen, politische Struktu‐ ren und individuelles Verhalten eingreift (Günter Porst [Porst, 1996]). Ihre Bekämpfung stellt damit auch eine komplexe gesellschafts- und sozialpsy‐ chologische Aufgabe dar. Die Staaten von West bis Ost haben unterschiedliche Inflations-Realitä‐ ten. Aber auch die Wahrnehmung der Inflation ist in den Weltregionen verschieden. In westlich orientierten Volkswirtschaften ist das Vertrauen in die Institutionen noch relativ hoch; Finanzmarkt getriebene Anlageformen überwiegen. In östlichen und aufstrebenden Ländern gibt es die deutliche Tendenz, Ersparnisse in Gold oder - soweit möglich - in Fremdwährungen - insbesondere US-Dollar - anzulegen. In Deutschland wirkt immer noch die harte Erfahrung mit der Hyperinflation von 1923 nach; Preisstabilität ist hier fast ein moralischer Wert geworden. Jede Gesellschaft reagiert auf ihre <?page no="10"?> 1 Die inhaltsgleichen Begriffe Unternehmung und Unternehmen werden in diesem Buch synonym verwendet. Gefährdung nicht nur mit Instrumenten, sondern auch mit ihrer Geschichte (Hüseyin Gelis). Seit der ersten Auflage dieses Buchs sind 4 Jahrzehnte vergangen. In diesem Zeitraum hat sich in der Welt viel verändert. Hierfür einige Beispiele: Aus dem kalten Krieg wurde ein hybrider Krieg; zahlreiche neue Brandherde sind dazu gekommen. Expansive Fiskalpolitik führte in vielen Staaten zu einer kritischen Verschuldung. Die Energiepreise gefährden in Europa die Existenz bisheriger Kernbranchen. Die Lohn-/ Preisspirale oder Preis-/ Lohnspirale ist System geworden. Es zeigen sich aber auch zahlreiche neue Trends wie geopolitische Fragmentierung und partielle Deglobalisierung, Ansätze von Protektionis‐ mus, die internationale WTO-Ordnung und der freie Handel sind unter Druck, globale Lieferketten führen zu entsprechende Abhängigkeiten, Transport-Unsicherheit auf alten Handelsrouten, neue HighTech-Entwick‐ lungszentren in China und Indien, zunehmendes Bewusstsein für Recycling wertvoller Rohstoffe und nachhaltige Kreisläufe, demografischer Wandel und Nachwuchsabhängigkeit von Migration, ebenso in Europa steigende Bürokratisierung und Anspruchsdenken, gravierende Umweltprobleme und als Reaktion die „grüne Transformation“. Das Vertrauen in demokratische Institutionen und deren Effizienz sinkt, autoritäre Kräfte nehmen zu. Last but not least ist die revolutionäre Rolle der Digitalisierung aktuell. Niemand überblickt derzeit ihre potentiellen Möglichkeiten und niemand weiß, wohin am Arbeitsmarkt künstliche Intelligenz (KI) führen wird, insbesondere was ihre Allianz mit Robotik betrifft. Sicher ist, die digitale Transformation wird alle Bereiche einer Unternehmung 1 verändern und wird zur Pflicht, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Schon heute gibt es eine umfangreiche und komplexe IT-Landschaft. Die Verfahren können große Datenmengen mit hoher Geschwindigkeit verarbeiten, verknüpfen, auswerten und disponie‐ ren sowie Prozesse in vorgegebenen Strukturen steuern. KI schafft jedoch eine neue Dimension, nämlich aus Erfahrung Lernen und Entscheiden! Im Gegensatz zur ersten Auflage werden hier - mit einer Ausnahme - keine Inflationswerte einzelner Länder oder Wirtschaftszonen gezeigt, ebenso wenig Vergleiche von Binneninflation und Außenkursentwicklung. Das Bewusstsein einer existenten oder latenten Inflation ist allgemein vorhanden. Außerdem sind Stichtagsvergleiche von Vergangenheitswerten 10 1 Einleitung <?page no="11"?> 2 Verweise auf Echtermeyer, Jens - Gelis, Hüseyin - Wollny, Andre beruhen auf privaten Korrespondenzen und Gesprächen. weniger interessant. Entscheidend für Verbraucher, Investoren und Unter‐ nehmer - einschließlich der Arbeitnehmervertreter - sind Gegenwart und Zukunftserwartungen. Aus der Vergangenheit kann man zwar lernen - wenn man dazu bereit ist. Entscheidungen für die Zukunft fallen jedoch in der Gegenwart. Ein Blick zurück zeigt, dass etliche Länder die Schwelle überschritten haben, bis zu der Inflation als Katalysator der Wirtschaft oder als „normale“ Begleiterscheinung gewertet werden könnte. Die Inflation wurde vielerorts zu mehr als einem „notwendigen Übel“. Die Inflation betrifft weltwirtschaftliche Beziehungen, Volkswirtschaften, Unternehmungen, Familien und den Einzelnen. Sie kann mit zerstörender Gewalt zu gravierenden strukturellen Veränderungen führen; sie verur‐ sacht soziale Härten und stille Enteignungen. So urteilte der ehemalige brasilianische Präsident Fernando Henrique Cardoso: „Die Inflation ist die ungerechteste und grausamste aller Steuern.“ Wenige - meist Spekulanten - gewinnen, viele verlieren in dieser nebelhaften Lotterie, die alle, im besonderen Maße jedoch die Regierungen angeht. Und die Notenbanken, soweit sie unabhängig handeln können. Eine anhaltende Beschränkung ihrer Handlungsfreiheit ist erfahrungsgemäß mit hohem Vertrauensverlust seitens der Marktteilnehmer verbunden. Die vorrangige Aufgabe beider Institutionen ist, mit einer ausgewogenen Wirtschaftspolitik und Ver‐ trauen schaffenden Maßnahmen die Inflation im Interesse aller bewusst und rechtzeitig zu bekämpfen. Inflation ist weniger ein technisches als ein institutionelles und politisches Problem. „Es gibt kein gesundes Staats‐ gebilde mit einem kranken Geldwesen“ ( Jürgen Eick). Oder: „Das Vertrauen in den Geldwert ist das Fundament wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stabilität“ (Hüseyin Gelis). 2 Damit ist auch der Trend zur expansiven Verschuldung der öffentlichen Hand angesprochen. Eine hohe Staatsverschuldung ist meist inflations‐ treibend. Es gibt derzeit wenig Hoffnung, dass betroffene Staaten ihre Verschuldung zurückführen, wie ein Blick auf die USA, Frankreich, Italien und auch die aktuelle Tendenz in Deutschland zeigt. Die entsprechenden Notenbanken laufen Gefahr, Gefangene ihrer Politik des billigen Geldes und der laufenden Anleihekäufe zu werden. Ihr Bestreben ist offensichtlich, die Zinslast der öffentlichen Hand nicht ins Uferlose treiben zu lassen und die 1 Einleitung 11 <?page no="12"?> Konjunktur zu stützen. Wie lange sich dies durchhalten lässt, ist schwer vorherzusagen; aber auch auf diesem Gebiet gibt es keine Unendlichkeit. Da der Wirtschaftskreislauf so viele Menschen umfasst, ist es verständ‐ lich, dass die individuell wahrgenommene Inflation von der gemessenen Inflation abweicht. Dies gilt auch für Unternehmen und Branchen. Umso bedeutender sind das eigene Umfeld und die Suche nach dem jeweils repräsentativen Maßstab. Es ist leider wahr - sind Überschuldung und Inflation einmal im Lauf, so ist es sehr schwer, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und gegen die verschiedenen Interessengruppen durchzusetzen. Insbesondere, wenn der Lebensstandard nach unten tendiert. Will man den wirtschaftlichen Umbruch schaffen, so muss als erstes das Vertrauen von Investoren, Unter‐ nehmern, Gewerkschaften und Verbrauchern in Regierung und Notenbank - als „Meister des Geldes“ - gewonnen werden; dies braucht Ideen, Mut und Zeit. Denn bereits die Erwartung steigender Preise führt zu tatsächli‐ chen Preiserhöhungen. Jeder ist bestrebt, in seinen Entscheidungen den erwarteten Kostenanstieg vorwegzunehmen, um die eigene Kaufkraft zu erhalten („expectation driven inflation“). Die später behandelte Geschichte der stufenweisen erfolgreichen Einführung des brasilianischen Real ist ein Beispiel für die Bedeutung des Grundpfeilers „Vertrauen“. Weitere wesentliche Voraussetzungen sind erkennbar sparsame Haushaltsführung der öffentlichen Hand und ein angemessener Marktzins. Überschreitet eine Hyperinflation ihren Wendepunkt, so ist ein wäh‐ rungspolitischer Neuanfang unumgänglich mit all den harten Konsequen‐ zen einer radikalen Schocktherapie; hierbei geraten oft wirtschaftliche Vernunft und soziale Belange ins Abseits. Inflation ist ein komplexer Vorgang. Wie erwähnt, sind unzählige Marktteilnehmer beteiligt. Die Inflation kann daher schnell eine Eigendy‐ namik und Individualität entfalten. Alle Marktteilnehmer verbrauchen Input-Faktoren und generieren Güter und Dienstleistungen, die auf der nächsten Wertschöpfungsstufe als Input eingehen (Michael Liebers [Liebers, 1998]). Somit steigt jeder mit seiner Inflationserwartung auf die Schultern des anderen, so dass sich die Inflation von einer zur anderen Wertschöp‐ fungsbzw. Verbrauchsstufe beschleunigt. So tragen Tariferhöhungen im Personalbereich zur Inflation bei, soweit sie nicht durch Rationalisierungs‐ maßnahmen oder eine reduzierte Gewinnerwartung der Unternehmen kompensiert werden; dies gilt insbesondere bei konkurrierenden Gewerk‐ schaften. Die Erfahrung zeigt: Die menschlichen Bedürfnisse sind unendlich 12 1 Einleitung <?page no="13"?> - und die Ressourcen begrenzt (Philipp Bagus [Bagus 2024]). Dies ist die Achillesferse ausgeprägter Sozialpolitik, denn ein Bedürfnis entwickelt sich zum Anspruch. Es gibt keinen allgemeinen Inflations-Index, der alle Aktivitäten ab‐ deckt. So entstanden für die verschiedenen Perspektiven und Sektoren eine Vielzahl von Indizes und Messlatten. Wie z. B. für Mieten, Baupreise, Personalkosten, Energiepreise; oder der Index für Vermögenspreis-Inflation (asset inflation), der nur Aktien, Anleihen, Gold und Immobilien umfasst. Als allgemeiner Thermometer für Waren und Dienstleistungen hat sich der Verbraucherpreis-Index weltweit durchgesetzt. Eine untergeordnete Maßeinheit ist die Kerninflation, die volatile Posten, wie Lebensmittel und Energie, ausschließt. Die derzeit 12 größten Volkswirtschaften der Welt hatten 2024 folgende Inflationsentwicklung auf Basis der Verbraucherpreise: in % Jahresinflation Kaufkraftverlust letzte 3 Jahre letzte 10 Jahre USA 2,95 13,62 24,54 China 0,21 2,37 14,53 Deutschland 2,20 13,57 21,18 Japan 2,74 8,05 9,85 Indien 4,63 14,94 38,30 Großbritannien 2,53 16,66 25,32 Frankreich 2,32 12,66 18,98 Italien 1,09 14,10 18,31 Kanada 2,40 11,96 22,19 Brasilien 4,37 16,17 43,13 Russland 8,44 23,42 49,61 Südkorea 2,32 10,23 17,51 Tabelle 1: Inflationsentwicklung - Verbraucherpreise Quelle: Stat. Bundesamt; Statista 2025 1 Einleitung 13 <?page no="14"?> Die weltweite Inflationsrate wird 2024 auf ca. 5,7 % geschätzt, sie soll 2025 auf ca. 4,3 % sinken, beide Werte mit Vorbehalt! Länderweise gibt es große Unterschiede. Die genannten Daten sind auf den ersten Blick moderate und beherrsch‐ bare Werte. Auch traditionelle Inflationsländer wie Argentinien, Brasilien, Mexico und insbesondere Chile schafften im letzten Jahrzehnt deutliche Fortschritte. Warum dann die Aufregung? Eine Jahresbetrachtung ist nicht ausreichend. So führt eine gleich‐ bleibende Inflationsrate von z. B. 2 % p. a. in 10 Jahren ceteris paribus bereits zu einer Verteuerung von 22 %; das entspricht in der Umkehrung einem Realwertbzw. Kaufkraft-Verlust von 18 %. Eine Inflationsrate von 4 % erzeugt rechnerisch einen realen Verlust von 32 %, jährlich 6 % ergeben im gleichen Zeitraum reale Verluste von 44-%. Die Unternehmen müssen versuchen, die inflationär gestiegenen Kos‐ ten in den Preisen weiterzugeben. Die Zahl der Inflationsgewinnler wird durch die Öffentlichkeit meist überschätzt. Laut einem Bericht der Frank‐ furter Allgemeine Zeitung (FAZ vom 4. 7. 2023) blieb bei den 100 größten deutschen Unternehmen wegen der Inflation trotz Rekordumsätzen unter dem Strich wenig hängen. „Inflationsgewinner“, die allein wegen der ex‐ plodierenden Verbraucherpreise ihren Profit steigern konnten, sind die Ausnahme. Sind für die Unternehmen Preiserhöhungen aus Gründen des Marktes oder restriktiver Bestimmungen nicht möglich, so muss der Kostenanstieg durch • Rationalisierung, • Innovationen oder • bewusste Gewinneinbußen kompensiert werden. Ein Ausgleich durch reales Umsatzwachstum ist unter diesen Umständen oft unmöglich - insbesondere, wenn die internationale Konkurrenz nicht im gleichen Maße unter der Inflation leidet. Solche Maßnahmen und strukturelle Anpassungen kosten Zeit und Geld. So gilt es in der Praxis, meist mehr als eine Jahresinflation zu bewältigen. Die aufgelaufene Inflation bzw. der Kaufpreisverlust einer 3-Jahres-Periode als Beispiel macht deutlich, vor welch aufgestauten Herausforderungen manche Unternehmen stehen. Dazu kommt, dass inflationäre Prozesse dazu tendieren, eine Dynamik zu entfalten. Inflation ist also ein Phänomen, das unabhängig von der jähr‐ 14 1 Einleitung <?page no="15"?> lichen Rate Bedeutung hat und als Trend zu bewerten und zu bewältigen ist. Viele Menschen halten ihr Geld in einheimischer Währung und nicht in Valuta oder Wertpapieren. So gelten als beliebteste Anlageformen der Deutschen nach wie vor Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch; Wertpapiere sind allmählich im Kommen. Dies betrifft insbesondere weniger Vermögende und Rentner, für die ein kurzfristiger Dispositionsspielraum wichtig ist. Sie verlieren durch die Inflation ständig an Kaufkraft, da die realen Haben-Zin‐ sen der Banken kontinuierlich im Negativbereich pendeln. Die 10-jährigen deutschen Bundesanleihen werden Ende 2025 mit einem Zinssatz von 2,65 % auf den Markt gebracht; eine geringe Chance zur Verbesserung der Rentabilität liegt in der Kursentwicklung. Bei einer erwarteten Inflation von 2,2-% kein Ausblick auf einen bemerkenswerten Realgewinn! Aber auch Investoren und Unternehmer müssen ihr eigenes Inflations‐ risiko im Auge haben und zur Abschätzung verschiedene Maßstäbe nutzen. 2024 betrug die Nettogewinn-Rate der DAX-Unternehmen rund 6,1 % vom Umsatz. Ein allgemeiner Vergleich mit der aktuellen deutschen Verbraucherpreis-Schätzung für 2025 von +2,2 % p. a. unterstreicht, dass auch relativ moderate Verteuerungen die Rentabilität des eingesetzten Kapitals gefährden und konkreten Handlungsbedarf schaffen. Der Unternehmer und auch der Privatmann als sein eigener Unterneh‐ mer haben die Aufgabe, mit den Auswirkungen der Geldentwertung in ihrem Verantwortungs- und Einwirkungsbereich bestmöglich fertig zu werden. Hierbei gelten andere Motive und engere Leitlinien als für Staaten. Auch in Kreisen der Wirtschaft sind die Kenntnisse über das Phänomen Inflation noch verbesserungsfähig. Die vorliegenden Ausführungen haben einmal das Ziel, das Bewusstsein für die zu erwartende Inflation zu schärfen und verlerntes Wissen zu erhalten. Sie wenden sich an die in der Wirtschaft Tätigen. Sie sind aus Sicht der betrieblichen Praxis in einer globalen Industrie- und Handelsunternehmung geschrieben. Dabei sind gewisse Wiederholungen nicht zu vermeiden, wenn es darum geht, eine Einflussgröße unter verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Volkswirt‐ schaftliche und sozialpolitische Aspekte werden weitgehend vernachlässigt. Damit entfallen auch die an sich schweren Empfehlungen zur allgemeinen Bekämpfung der Inflation. Das Buch hat zum zweiten den Zweck, der betrieblichen Praxis je nach Situation gangbare Wege aufzuzeigen und Anre‐ gungen zur betriebswirtschaftlichen Bewältigung des Themas Inflation zu geben. 1 Einleitung 15 <?page no="16"?> Die betriebswirtschaftliche Literatur enthält zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten zum Problemkreis Inflation und Unternehmung. Die Begriffsviel‐ falt ist für den Praktiker oft verwirrend. Obwohl die Lehre ohne Zweifel auf die Praxis ausstrahlt, wird hier bewusst auf einzelne Theorien nicht einge‐ gangen. Wir erheben nicht den Anspruch, eine wissenschaftliche Arbeit vorzulegen. Unsere Ausführungen sind allgemein gehalten; sie sind sinnge‐ mäß auf die individuellen Gegebenheiten zu übertragen. Unter diesem Aspekt sind die Empfehlungen auch länderneutral. Ausgangs-Wertbasis ist stets die nominale Buchführung lt. den jeweils geltenden Doku‐ mentations-Vorschriften. Auf ihr bauen die gesetzliche Gewinn- und Verlust-Rechnung und Bilanzierung auf, ebenso wie die später aufge‐ zeigten Leitlinien für das innerbetriebliche Rechnungswesen. Die Erfahrung des Autors basiert auf einer langjährigen Tätigkeit in typischen Inflationsländern. Damit wird in den folgenden Kapiteln für alle Fälle das gesamte, in sich homogene Instrumentarium dargestellt, das sich bei Hochinflation in der Praxis bewährt hat. Es verliert an Komplexität, wenn Inflation auf niedrigerem Niveau zu bewältigen ist. In diesem Sinn wird auch jeweils auf die angemessenen und einfacheren Tools im Werkzeugkasten hingewiesen. Die grundsätzliche Ausrichtung und unser Ziel reale Erhaltung des Eigenkapitals plus im eigenen Risiko stehender Fremdkapitalanteile bleibt unverändert. Das innerbetriebliche Rechnungswesen mit seinen Teilbereichen Ergebnisrechnung, Kalkulation, Planung, statistische Aufbe‐ reitung sowie die Überlegungen zur Gewinnausschüttung sind auf dieses Ziel auszurichten. Es geht - wie später erläutert - unternehmerisch nicht darum, die meist größere Substanz auf der Vermögensseite zu erhalten, sondern das selbst zu verantwortende eingesetzte Risiko-Kapital! Wir bezeichnen dies als erhaltungspflichtiges Kapital. Auf die Zusammen‐ setzung wird noch eingegangen. Inflation ist für den Betriebswirt nicht nur ein schwieriger und komplexer, sondern auch ein faszinierender Themenkreis. Die innerbetriebliche Praxis bringt immer wieder neue Problemstellungen, neue Facetten. So bleibt auch der Erfahrene ständig am Lernen. 16 1 Einleitung <?page no="17"?> 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation 2.1 Was ist Inflation? Die Erfahrung empfiehlt, über Wesen und Ursachen einer Erscheinung nachzudenken, ehe man sich mit den Auswirkungen befasst. Der Begriff Inflation ist direkt mit der Funktion des Geldes verbunden. In einer Tausch‐ wirtschaft gibt es keine Inflation; sie kennt nur Austauschrelationen zwi‐ schen wertvollen und weniger wertvollen Gütern bzw. Leistungen. Erst die arbeitsteilige Wirtschaft schuf das Geld als allgemein anerkannten neutralen Vermittler. Nachhaltige Funktionsstörungen des Mittlers Geld, wie sie Infla‐ tion oder Deflation darstellen, sind seit Beginn der Geldwirtschaft bekannt. Geld dient einmal als Recheneinheit. Das Geld und sein definiertes Zahlensystem sind der gemeinsame Nenner, den man in einer entwickelten Volkswirtschaft zum Rechnen und Rechenschaft-Legen einfach braucht. In dieser Funktion ist Geld ein absoluter Maßstab. Er unterliegt keinen Veränderungen, es sei denn, die Währung (Beispiel Einführung des Euro oder Real) oder die Zahlenstaffel der Währung wird umgestellt (Beispiel Britisches Pfund). Für das Rechnen mit Geld gilt der Satz des Betriebs‐ wirtschaftlers Wilhelm Rieger: „Mark ist Mark.“ Das Nominalprinzip ist zugleich Bestandteil der Buchführung und der Rechtsordnung in den meisten Staaten. Geld stellt aber auch einen Wertmaßstab dar, und zwar für die Kaufkraft des Geldes. Kaufkraft ist die Antwort auf die Frage: "Welche Gütermenge kann ich mit einer bestimmten Geldmenge effektiv erwerben? ". In dieser zweiten Funktion ist Geld ein relativer Maßstab. Auf der einen Seite der Betrachtung steht eine definierte Geldmenge, auf der anderen Seite die zum Kauf mögliche Gütermenge (bzw. Leistungsmenge). Das verbindende Glied zwischen im Umlauf befindlicher Geldmenge und am Markt angebotener Gütermenge sind die Preise. <?page no="18"?> Abbildung 1: Einflussfaktoren der Preise Volkswirte haben diesen Zusammenhang auf gesamtwirtschaftlicher Ebene wie folgt vereinfacht: Geldmenge × Umlaufgeschwindigkeit des Geldes = Handelsvolumen × durchschnittliches Preisniveau Oder: durchschnittliches Preisniveau = Geldmenge × Umlaufgeschwindigkeit : Handelsvolumen Damit werden die quantitativen Faktoren deutlich, die in einer Volkswirt‐ schaft das allgemeine Preisniveau hauptsächlich bestimmen, nämlich das in Anspruch genommene Geldvolumen (Geldseite) und das umgesetzte mengenmäßige Güter- und Leistungsangebot (Güterseite). Das Preisniveau ist Maßstab für die allgemeine Kaufkraft des Geldes, und zwar im umgekehrten Verhältnis. Hohes Preisniveau ist Ausdruck 18 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="19"?> geringer Kaufkraft; mit der zur Verfügung stehenden Geldmenge können nur weniger Güter gekauft werden. Niedriges Preisniveau signalisiert höhere Kaufkraft. Die alleinige Erhö‐ hung der umlaufenden Geldmenge bringt bei gleichbleibendem Warenan‐ gebot keine Anhebung des Lebensstandards. Das einzige Resultat sind höhere Preise. Eine dauerhafte Verbesserung des allgemeinen Lebensstan‐ dards setzt immer einen Anstieg der Produktion voraus. Es kann nur das verzehrt werden, was vorher real geschaffen wurde. Diese Erfahrung tritt manchmal in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund. Steht dem erhöhten Warenangebot eine gleichbleibenden Geldmenge gegenüber, so sinkt das Preisniveau. Steigt die bewegte Geldmenge im gleichen Maße wie die reale Produktion, bleiben das allgemeine Preisniveau und damit die Kauf‐ kraft des Geldes tendenziell unverändert. Eine ausgleichende Steuerung der Kaufkraft ist für die Zentralbanken ein sehr schwieriger Balanceakt. Betrachtet man die allgemeine Kaufkraft auf dem Inlandsmarkt, so wird vom Binnenwert des Geldes gesprochen. Vergleicht man den Preis der eigenen Währung im internationalen Geldhandel mit anderen Währungen, so ergibt sich der Außenwert gegenüber dem jeweiligen Ausland. Innen- und Außenwert gehören damit - trotz unterschiedlicher Blickrichtung - zu ein und demselben Themenkreis - dem der Wirtschaftskraft eines Staates oder Währungsverbunds. Die Kaufkraft einer Währung ist nicht nur ein volkswirtschaftliches Datum, das den Durchschnittsbürger betrifft. Ihre Auswirkungen sind in erster Linie ein persönliches Erleben. Der einzelne Konsument wird durch Preisveränderungen in sehr unterschiedlichem Maße getroffen; dies nicht nur wegen der Höhe und Entwicklung seines Arbeitseinkommens oder wegen unterschiedlicher Vermögenswerte, Vermögensanlagen und Kapitalerträge. Im gleichen Maße sind auch die persönlichen Verbrauchsge‐ wohnheiten bestimmend. Die Verbrauchsstruktur des Einzelnen kann stark vom statistischen Mittel abweichen. Sie ist je nach individueller Einstellung und Entscheidungsspielraum mehr oder weniger veränderbar. Der Einzelne wird Preiserhöhungen für die von ihm gewünschten Güter als negativ empfinden, wenn sein eigenes Geldeinkommen nicht entspre‐ chend steigt und damit sein individuelles Realeinkommen fällt. Das Real‐ einkommen des einzelnen Bürgers lässt sich nur erhöhen, wenn er bei gleichbleibender Kaufkraft des Geldes mengenmäßig oder qualitativ mehr leistet oder wenn sein Angebot am Markt eine höhere Anerkennung und damit einen besseren Preis erzielt. 2.1 Was ist Inflation? 19 <?page no="20"?> Die allgemeine Kaufkraft ist nicht allein Spiegelbild des generellen Preisniveaus als Momentaufnahme. Ob ein Glas Wasser halb voll oder halb leer ist, hängt davon ab wie es vorher war. Die Kaufkraft kann erst aufgrund eingetretener Veränderungen beurteilt werden Dies setzt einen angemessenen Zeitvergleich voraus. Neben dem Geldvolumen und dem Warenangebot ist die Zeit der dritte Faktor für die Bestimmung der Kaufkraft. Abbildung 2: Zeitvergleich Das allgemeine Preisniveau kann sich innerhalb eines definierten Zeitraums nach oben oder unten bewegen. Dementsprechend verändert sich auch die allgemeine Kaufkraft. Der reale Wert einer nominalen Geldeinheit von gestern, heute und morgen stimmt nicht mehr überein. Diese eingeschränkte zeitliche Vergleichbarkeit setzt die Funktion des Geldes als substanziellen Wertmesser mehr oder weniger stark außer Kraft. Die Werte kommen ins Schwimmen. Das griechische Wort panta rhei (πάντα ῥεῖ) ist zutreffend - alles fließt. Bei sehr schneller Geldwertänderung bilden sich Ersatzwährungen in allgemein anerkannten Gütereinheiten, wie z. B. ein Kilogramm Brot, eine Stange Zigaretten usw. Ein Beispiel aus vergangenen Tagen gibt die israelische Post. Wegen der starken Inflation (1982 rund 140 %) beschloss sie, neue Briefmarken ohne Geldwert auszugeben. Die erste Briefmarke dieser Art trug den Aufdruck „Gültig für einen normalen Brief “. Den Tageswert erfuhr der Kunde beim Kauf am Schalter. Aber auch die in jüngster Zeit entstandenen Kryptowährungen sind Beweis abnehmenden Vertrauens in die offizielle Währung. 20 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="21"?> Preisänderungen können von der Güterseite ausgehen und punktuell auftreten. So wird z. B. eine bestimmte Ware oder Warengruppe am Markt seltener oder häufiger angeboten und damit bei gleichbleibender Nachfrage teurer oder billiger. Die Ursachen sind vielfältig - von Menschen gemacht oder naturgege‐ ben. Beispiele sind rapide Veränderungen der Verbrauchsgewohnheiten oder der Produktionskapazitäten, Rekordernten oder Missernten, teilweiser Zusammenbruch der Infrastruktur, Naturkatastrophen, militärische oder gesellschaftliche Auseinandersetzungen, Epidemien, rückläufige Naturvor‐ kommen, Klimaveränderungen, wesentliche technologische Veränderun‐ gen, politische Einflussnahme auf das Marktgeschehen, Verkehrsblockaden, Massenstreiks. Meist erfolgen Preiserhöhungen wegen Knappheit schneller als Preis‐ senkungen. Bei diesen spezifischen Preisbewegungen handelt es sich um effektive Preisänderungen aufgrund des Marktgeschehens. Sie betreffen einen mehr oder weniger großen Verbraucherkreis. Theoretisch sind diese Preisbewegungen nicht Ausdruck inflationärer oder deflationärer Entwicklungen. Sie stellen vielmehr das Ergebnis veränderter Angebotsbzw. Nachfragerelationen oder einseitiger Eingriffe in den Marktmecha‐ nismus dar. Die durch das OPEC-Kartell koordinierte Verteuerung des Erdöls z. B. ist keine primär inflationäre Erscheinung, sondern eine reale Kaufkraftverschiebung zugunsten erdölproduzierender Länder. Preisänderungen für Waren und Dienstleistungen können aber auch von der Geldseite ausgehen und sich über die gesamte Volkswirtschaft erstrecken. Nur das allgemeine Preisniveau ist Ausdruck des allgemeinen Geldwertes. Nach der volkswirtschaftlichen Geldwerttheorie stellen ausschließlich generelle Geldwertveränderungen inflationäre oder deflationäre Pro‐ zesse dar. Inflation und Deflation sind die beiden Richtungen der Geldwert‐ veränderung. Ihnen steht eine absolute Geldwertstabilität gegenüber. Diese gleicht einem Idealbild, das in einer wachsenden Volkswirtschaft nicht zu erreichen ist. 2.1 Was ist Inflation? 21 <?page no="22"?> Abbildung 3: Geldwert Die Modern Monetary Theory (MMT) bricht mit bisherigen Haushalts‐ grundsätzen und bietet eine neue Perspektive auf die Staatsfinanzen an. Grundgedanke ist, dass Staaten mit eigener Währung im Gegensatz zur Privatwirtschaft nicht kollabieren können. Denn sie haben die Möglichkeit, jederzeit neues Geld zu drucken und sich in der eigenen Währung zu verschulden. Es stehen nicht die Steuereinnahmen am Anfang der Fiskal‐ politik, sondern die Staatsausgaben, die neues Geld in Umlauf bringen. Der Staat gibt als erstes Geld aus, um anschließend über Steuern und Abgaben die Geldmenge und den Außenkurs zu lenken. Als Grenze für die Staatsausgaben werden nicht Haushaltsdefizit und Schulden gewertet, sondern die Höhe der Inflation. Denn diese entsteht, wenn die Nachfrage die am Markt vorhandenen realen Ressourcen übersteigt. Die Nutzung der real vorhandenen Ressourcen sowie die Kontrolle der Inflation haben Primat. Die Flexibilität bei Staatsanleihen und Steuern ist das zentrale Steuerungsmittel. So wird ggfs. der Wirtschaft Liquidität entzogen, um die Inflation zu drosseln. Manche Vertreter dieser Theorie gehen soweit, eine staatliche Jobgarantie zu fordern, um Vollbeschäftigung und Infrastrukturvorhaben ohne Preisstabilität sicherzustellen. Als Beispiel eines Vorgehens im Sinne MMT wird meist Japan genannt. das trotz hoher Staatsschulden in den letzten zehn Jahren bis einschließlich 2024 nur eine durchschnittliche Inflationsrate von rd. 1,1-% p.-a. aufweist. Dies allerdings bei einem sehr niedrigen durchschnittlichen BIP-Wachstum von etwa 0,5 % p. a. Seit 2024 ist ein erheblicher Währungsverfall zu beobachten. Eine Bewertung ist aus heutiger Sicht schwer möglich. Die praktischen Erfahrungen mit MMT stehen am Anfang. Die neue, fast provokative Theo‐ 22 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="23"?> rie unterschätzt aus Sicht des Autors die Komplexität inflationärer Prozesse; außerdem die politischen und faktischen Schwierigkeiten, die in jedem Land unterschiedlich sind. MMT ist nur für globale Leitwährungen denkbar, nicht für Gemeinschaftswährungen. Für kleinere demokratische Länder bleibt das Risiko einer früher oder später einsetzenden Kapitalflucht. Die Unabhängigkeit der Zentralbank wird faktisch außer Kraft gesetzt. Der Staat übernimmt die geldpolitische Führung. Die Gedanken der MMT sind eine latente Versuchung für manchen Regierungs- oder Oppositionspolitiker zur Durchsetzung ideologischer Vorstellungen und Ziele. In unserem Kontext ist positiv, dass die Inflation als eine bestimmende Größe der Wirtschaftspolitik gewertet wird. Für die Verfolgung der Geldwertentwicklung sind die Übergänge von spezifischer Preisentwicklung zu allgemeiner Preisentwicklung flie‐ ßend und für die Praxis von nachgeordnetem Interesse. Bereits ab einer relativ geringen Anzahl von Preisbewegungen lässt sich die oben erwähnte theoretische Abgrenzung nicht mehr durchführen. Primäre Effekte lösen sekundäre Wirkungen aus. Eine Vielzahl marktspezifischer Bewegungen geht letztlich in eine allgemeine Veränderung der Preisniveaus über. Es ist nicht nachzuvollziehen, welcher Anteil der Veränderung durch das Marktgeschehen oder durch die Geldpolitik ausgelöst wurde. Diese Unterscheidung ist auch für den Verbraucher, die öffentliche und private Wirtschaft unerheblich; die Auswirkungen sind die gleichen. Das Ergebnis in der Praxis ist immer eine Verteuerung oder Verbilli‐ gung der Lebenshaltung oder der eingesetzten Produktionsmittel und fällt unter den wirklichkeitsnahen Sammelbegriff Inflation oder Deflation. 2.2 Wie misst man Inflation? Das Messen der Geldwertentwicklung erfolgt über Preis-Indizes. Sie sind ein künstlicher Maßstab. Er setzt die Definition mengenmäßiger Verbrauchsstrukturen und gleichbleibender Zeiträume voraus, wie Monate, Quartale oder Jahre. Das Verbrauchsmodell muss möglichst repräsentativ für den jeweiligen Bedarfssektor gewählt werden. Die Bestimmung des Wa‐ renkorbes ist daher für die Aussagefähigkeit jedes Index ausschlaggebend. Verbrauchsstrukturen unterliegen jedoch im Laufe der Zeit Veränderungen. So wechseln die Konsumgewohnheiten; technische Entwicklungen und Innovationen führen zu neuen Produkten, Verfahren, Arbeitsmitteln und 2.2 Wie misst man Inflation? 23 <?page no="24"?> Anwendungsgebieten. Es bilden sich neue Qualitätsbegriffe. Diese quanti‐ tativen und qualitativen Veränderungen erfordern von Zeit zu Zeit eine Überprüfung und Aktualisierung des Indexsystems hinsichtlich ausgewähl‐ ter Güter, Basismengen und deren Gewichtung. Indexreihen unterliegen in ihrer Aussagekraft einer natürlichen zeitlichen Begrenzung. In‐ dexverknüpfungen von veralteten auf neue Reihen lassen sich daher, trotz erheblicher Schwierigkeiten, in der Praxis kaum vermeiden. Es gibt keine Maßgröße für die generelle Inflationsrate in einer Volks‐ wirtschaft. Wie bereits erwähnt, wird der Lebenshaltungskosten-Index allgemein als der umfassendste angesehen. Er ist jedoch auf den privaten Konsum ausgerichtet. Für die verschiedenen Sachgebiete und Branchen bestehen zahlreiche Spezial-Indizes. Die meisten Indizes werden von statistischen Ämtern oder Verbänden veröffentlicht. Allerdings stehen diese Daten erst mit einem mehr oder weniger größeren zeitlichen Nachlauf zur Verfügung. Neben den öffentlichen Indizes existiert das weite Feld selbsterstellter unternehmensspezifischer Preisreihen für In- und Output-Faktoren. Aus fachlichen Gründen ist in den Industrieländern der öffentlichen Statistik meist der Vorzug zu geben. In manchen Entwicklungs- oder auto‐ kratischen Ländern ist sie noch lückenhaft und wegen der Gefahr politischer Einflussnahme mit Vorbehalten zu verwenden. Wegen eingeschränkter Aussagekraft in substanzieller und zeitlicher Hinsicht sollten Indizes nur als Anzeige-System für die Richtung der Geldwertschwankung gewertet werden. Indizes dienen als Orientierungs‐ hilfe für gesamtwirtschaftliche oder unternehmerische Betrachtungen; sie bedürfen der Interpretation aus der jeweiligen Situation heraus. Bei der Verwendung öffentlicher Indizes im privatwirtschaftlichen Be‐ reich stellt sich die wiederkehrende Frage: Inwieweit werden diese Daten den betrieblichen Strukturen und Erfordernissen gerecht? Entsprechen sie dem Warenkorb der Unternehmung? Hierbei spielen auch unterneh‐ menspolitische Gesichtspunkte eine Rolle. So wird die später behandelte Alternative Substanz- oder Kapitalerhaltung stark durch individuelle Erwar‐ tungen und Interpretationen beeinflusst. Ähnlich der Gewinnvorstellung sind Zielsetzungen und Maßstäbe für den Fortbestand der Unternehmung eine subjektive Entscheidung. Die Notwendigkeit, öffentliche Indizes wertend und kritisch zu verfolgen, ist insbesondere gegeben, wenn diese Indizes zu Verpflichtungen oder Ansprüchen für die Unternehmung führen. So beinhalten vertragliche Preis‐ gleitklauseln häufig nicht die effektive Wertentwicklung, sondern bauen 24 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="25"?> auf publizierten Zahlenreihen auf. Beispiel ist das Anlagengeschäft mit privaten und öffentlichen Auftraggebern. Es ist jedoch kein Geheimnis, dass gerade in typischen Inflationsländern die statistischen Ämter externen Einwirkungen unterliegen. Eine ähnliche Bremswirkung geht vom Einfluss preiskontrollierter Waren auf den Lebenshaltungskosten-Index aus. Die Privatwirtschaft kommt nicht an der Aufgabe vorbei, zur Beurteilung, Berücksichtigung und Verfolgung der potenziellen Risiken öffentlicher Indi‐ zes eigene Aufzeichnungen über die unternehmensspezifische Auswirkung wesentlicher Daten zu führen. Diese Arbeit kann durch Verbände oder die Kooperation mit anderen Firmen erleichtert werden. Die neuen Verfahren der Datenerhebung und digitale Techniken, insbesondere KI, werden ohne Zweifel praxis- und zeitnähere Indizes ermöglichen. Algorithmische Preisbildungen sind eine Erleichterung. Sie haben für Online-Plattformen, Hotel-Ketten oder Tankstellen-Netze große Bedeutung. Die Delegation der Preisfestsetzung an einen Algorithmus und der damit verbundene Automatismus haben jedoch das Potential, die allgemeine Inflation anzutreiben. Nicht ohne Grund gibt es den Begriff der digitalen Inflation. 2.3 Ab wann spricht man von Inflation? Bei welcher Jahresrate beginnt Inflation? Es gibt Versuche, nach stabilen Ländern, Inflationsländern und Hochinflationsländern zu klassifizieren. In diesem Zusammenhang wird manchmal eine jährliche Inflationsrate von 10 % als Schwelle angesehen, für Hochinflationsländer bei 25 %. Die IAS 29 - Richtlinien für die Rechnungslegung in Hochinflationsländern gehen von einem Lebenshaltungskosten-Anstieg von rd. 100 % in einer Dreijahres-Folgeperiode aus. Eine solche Gruppierung ist aus Sicht interna‐ tionaler Vergleiche verständlich. Es muss jedoch davor gewarnt werden, aus der jeweiligen Position des eigenen Landes pauschale Schlüsse für das unternehmensspezifische Vorgehen zu ziehen. Die Gefahr internationalen Rankings liegt darin, die Situation des eigenen Landes zu relativieren und die Auswirkungen und Gefahren für die Unternehmen zu verharmlosen. Wie erwähnt bewirkt die Inflation, dass die substanziellen Wertinhalte von gestern, heute und morgen nicht mehr übereinstimmen. Der Inflationsnebel verschleiert die Realitäten. Unternehmerische Aktivitäten und Dispositionen beziehen sich - von wenigen Ausnahmen abgesehen - immer 2.3 Ab wann spricht man von Inflation? 25 <?page no="26"?> auf Zeiträume. Die Zeit ist ein wesentlicher Faktor für die betriebliche Wertschöpfung. Latente Wertänderungen stellen damit - sowohl ihrer Höhe als auch ihrem Verlauf nach - ein zusätzliches Risiko dar. Wirtschaftliche Risiken müssen im Bezug zu der Risikokapazität einer Unternehmung ge‐ wertet werden. Diese ist auf längere Zeit ausschließlich die Ertragskraft und damit das Ergebnis. Aus diesem Grund lässt sich die Bedeutung inflationärer Prozesse für eine Unternehmung nur individuell einschätzen. So zeigt z. B. der Verbraucherpreis-Index des Statistischen Bundesamtes für Deutschland folgende Entwicklung: 2022: +6,9-% 2023: +5,9-% 2024: +2,2-% Für 2025 wird eine Jahressteigerung von 2,2-% erwartet. Zum Vergleich: Wie erwähnt betrug die Netto-Umsatzrendite der DAX-Konzerne im Jahre 2024 rd. 6 %. Damit liegt in einem relativ stabilen Land das Inflationsrisiko bereits in der Größenordnung von knapp der Hälfte der Umsatz-Rendite großer Firmen. Es ist davon auszugehen, dass bei mittelständischen Firmen das Inflationsrisiko weitaus höher und ihre Risikokapazität weitaus geringer sind. Die im internationalen Vergleich relativ bescheidenen Gewinne deutscher Unternehmungen können so durch zusätzliche Inflationseffekte oder Wechselkursschwankungen schnell ge‐ fährdet sein. Die Inflation ist ein weltweites Phänomen. Geldwertänderungen stellen für die Unternehmungen ein generelles Thema dar. In fast keinem Land kann die Inflation in unternehmerischen Überlegungen vernachläs‐ sigt werden. Einen generellen Schwellenwert für Inflation gibt es nicht. Man sollte sich vergegenwärtigen, dass eine Inflationsrate von z. B. 7 % bereits in 10 Jahren ceteris paribus die nominale Verdoppelung der Ersatzinvestition bewirkt. Auch gering erscheinende Jahresraten multipli‐ zieren sich im Laufe der Zeit zu beträchtlicher Größenordnung. Für die meisten Unternehmungen spielen sowohl die Binneninflation als auch - direkt und indirekt - die Außeninflation eine Rolle. Bei Globalisierung und weltweiten Lieferketten kommt dem Wechselkursrisiko Bedeutung zu. Die direkt wirkende Außeninflation geht - je nach Kondi‐ tionen - sowohl in die Importals auch in die Export-Kalkulation ein. 26 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="27"?> Außerdem bestehen Fremdwährungs-Verbindlichkeiten und -Forderungen sowohl aus Lieferungen und Leistungen als auch dem Kapitalverkehr. Nach der Theorie der Kaufkraft-Parität bestimmt das Verhältnis der Binnen-Kaufkraft zweier Länder auf längere Sicht den Wechselkurs zwi‐ schen beiden Währungen. Binnen- und Außenwert einer Währung müss‐ ten sich demnach im langfristigen Trend parallel entwickeln. Man sollte sich aber nicht auf logische Trends verlassen. Geschäfte werden täglich entschieden. Wesentlich sind demnach die jeweils aktuellen Gegebenheiten und Einschätzungen der nächsten Zukunft. Die allgemeine Stimmung, die Erwartungsinflation (expectation-driven-inflation) ist ein wesentlicher Faktor. Die Außenkurse werden de facto stark durch politische Momente, fis‐ kalische Maßnahmen, die Zahlungsbilanz-Situation und nicht zuletzt die vielfältigen weltweiten Erwartungen bestimmt. Die Einflüsse der externen Kaufkraft sind weniger allgemeiner Natur, sondern richten sich nach der Außenhandelsstruktur und der spezifischen Preisentwicklung der zwischen zwei Währungen bewegten Gütern und Leistungen. Für unternehmerische Entscheidungen stellt sich die Frage, wie sich die Wertverhältnisse in dem konkret zur Diskussion stehenden Zeitraum entwickeln werden. Nur relativ wenige Geschäftsvorgänge gestatten eine tendenzielle Betrachtung. Die Kaufkraft-Paritäts-Rechnung ist daher für die Praxis kein verlässliches Instrument. Trotzdem ist sie das einzige praktikable Verfahren, das für langfristige strategische Überlegungen eine gewisse Orientierung vermittelt. 2.4 Welche Arten der Inflation gibt es? Die Inflation ist eine historische Erscheinung; sie ist nicht nur im Zeitalter der Industrie zu finden. Ihre Ursachen liegen in einem Missverhältnis von Güterbzw. Leistungsangebot einerseits und Geldnachfrage andererseits. Diese sind äußerst komplex. Die Wurzeln liegen sowohl im materiellen Bereich als auch im Bereich menschlichen Verhaltens. Eine darüberhinaus‐ gehende allgemeine Erklärung für die Ursachen der Inflation ist auch in Zukunft nicht zu erwarten. Die im Laufe der Jahrzehnte entstandenen Theorien beleuchten nur Teilsegmente. Jede trägt damit zur Erläuterung des Phänomens Inflation bei. Zum besseren Verständnis gehen wird kurz auf die Inflation schaffenden Faktoren ein. 2.4 Welche Arten der Inflation gibt es? 27 <?page no="28"?> Der älteste Begriff ist der der Geldmengen-Inflation. Der Einfluss, der von einer bloßen Veränderung der Geldmenge auf das allgemeine Preisniveau ausgeht, ist bereits in der Antike bemerkt worden. So beschrieb Aristoteles, dass die einseitige Vermehrung der Geldmenge den Wert des Geldes senkt. Dieser Erkenntnis ist auch die Entstehung des Wortes Inflation zuzuschreiben. Entsprechend dem lateinischen inflare wird die in Anspruch genommene Geldmenge gegenüber einer gleichbleibenden Güter‐ menge aufgebläht. Die Verantwortung hierfür liegt einmal unmittelbar beim Staat. Er gerät, wie zahlreiche Beispiele zeigen, leicht in Versuchung, sich am Geld zu vergreifen und Haushaltsdefizite über die Notenpresse auszu‐ gleichen. Eine Inflation erscheint politisch oft erträglicher als Rezession und Arbeitslosigkeit. Den zweiten, weitaus schwieriger zu verfolgenden Beitrag leistet die Wirtschaft. Letztlich stellt jede kommerzielle Forderung für Lie‐ ferungen oder Leistungen Geld dar. Das weite Feld des Kreditgeldes reicht vom Hypotheken-Darlehen über Kreditkarten und Konsumentenkredite der Warenhäuser bis zum Zahlungsziel eines Lieferanten. Eine expandierende Wirtschaft verschafft sich zu einem schwer kontrollierbaren Teil selbst die erforderlichen Geldmittel. Dabei eilt das Kreditgeld dem Produktionsprozess voraus; die Inflation wird zum Schmiermittel der Wirtschaft. Wirtschaftliche Expansion und Inflation sind enge Verwandte. Die Nachfrage-Inflation kennzeichnet eine gesamtwirtschaftliche Nachfrage, die in der Breite das reale Produktionsniveau übersteigt. Zu ih‐ rem Erscheinungsbild gehört die Überbeschäftigung. Die erhöhte Nachfrage kann als Konsumnachfrage vom Verbraucher ausgehen oder als Nachfrage nach Investitionsgütern von der produzierenden Wirtschaft. Sie kann aber auch im Staatsverbrauch liegen. Das Wachstum des öffentlichen Sektors ist ein Faktum, das man in vielen Ländern, insbesondere mit sozialstaatlicher Ausrichtung, feststellen kann. Die zunehmende Anspruchsinflation an den anonymen Vater Staat ist Ausdruck eines abnehmenden Verständnisses für persönliche Leistung einerseits und individuellem Sich-Leisten-Können andererseits. Oft werden mehr Gedanken auf Verteilen oder Absichern verwendet als auf die Produktion des zu Verteilenden. Diese Konsummen‐ talität ist unter anderem eine Folge zunehmender Arbeitsteilung und Spezi‐ alisierung, die für den Einzelnen wirtschaftliche Zusammenhänge schwerer erkennen lassen. Manche bezeichnen die Flut der Staatsausgaben als Preis für unsere Zivilisation. Da zivilisatorische, kulturelle und soziale Errungenschaften ebenso wie militärische Ausgaben keinen direkt festzustellenden Wert und 28 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="29"?> auch keinen Marktpreis haben, müssen sie auf die Schultern aller verteilt werden. Dies über direkte und indirekte Steuern bzw. Abgaben oder über neue Schulden zu Lasten der Zukunft. Wie die Geschichte zeigt, stellt jedoch eine staatlich tolerierte Inflation die breiteste Form dieser Diffusion allgemeiner Lasten dar. Die Inflation betrifft die gesamte Volkswirtschaft und Bevölkerung. Wie prognostiziert dürften z. B. in Deutschland die Staatsausgaben Ende 2025 die Marke von 50 % des Bruttoinlandsprodukts überspringen - Tendenz steigend. Lt. einem Hinweis von Malte Fischer in der NZZ hat der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl das Überschreiten dieser magischen Schwelle einst als Beginn des Sozialismus bezeichnet. Einschließlich der öffentlichen Unternehmungen, privater Sozialleistungen und der an die Privatwirtschaft übertragenen Verwaltungsaufgaben für die öffentliche Hand liegt die Staats‐ quote deutlich höher. Dieser Trend zeigt das staatliche Einflusspotential auf den Geldwert. Der IWF weist seit Jahren auf den steigenden Staatseinfluss und die sprunghaft wachsenden Defizite der öffentlichen Hand in vielen Ländern hin. • Im Beispiel Deutschland betrugen die aufgelaufenen Schulden der öffentlichen Haushalte 2024 2,5 Billionen Euro, finanziert zur Hälfte im Ausland. Das sind immerhin 58 % des Bruttoinlandsprodukts - die Richtung zeigt nach oben. • In den EU-Ländern Frankreich und Italien sowie in der größten Volkswirtschaft der Welt, den USA, ist die 100 %-Marke bereits seit längerem deutlich überschritten. Bei allem Recht auf Hoffnung - eines Tages ist in einem freien Kapitalmarkt auch die Bonität eines Staates am Ende - wenn auch deutlich später als bei einer privatwirtschaftlichen Unternehmung. • Die aktuelle Preisentwicklung des Goldes ist ein ernstes Warnsignal. So trennt sich China von einem Teil der US-Dollaranleihen und setzt stärker auf Goldbarren als Währungsreserve. Unter dem Titel Kosten-Inflation wird insbesondere die „Lohn-/ Preisspi‐ rale“ diskutiert. Es gleicht der bekannten Frage nach „der Henne oder dem Ei“, sie auch „Preis-/ Lohnspirale“ zu nennen. Die Arbeitsbedingungen werden in einer modernen Wirtschaft nur noch indirekt durch Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bestimmt. An die Stelle des Markt‐ geschehens treten Gruppenvereinbarungen von Gewerkschaften und Ar‐ 2.4 Welche Arten der Inflation gibt es? 29 <?page no="30"?> beitgeberverbänden. Eine Folge ist zunehmende Konkurrenzlosigkeit der individuellen Lohngestaltung. Tarifvertragliche Lohnerhöhungen sind oft nicht so sehr Ausdruck der spezifischen Arbeitsmarktsituation als vielmehr das Ergebnis kartellähnlicher Machtverhältnisse. Die Gefahr bei Tarifverhandlungen liegt darin, dass sich beide Seiten zu Fehleinschätzungen verleiten oder zwingen lassen, die das Wachstum der Arbeitsproduktivität und den verteilungspolitischen Spielraum übersteigen. Dieser Aspekt verdeutlicht die hohe gesamtwirtschaftliche Verantwortung beider Tarifpartner in der heutigen Industrie- und Servicegesellschaft. In Deutschland ist aus gutem Grund seit Jahren die Arbeitnehmerseite mit 50 % in den Aufsichtsräten großer Unternehmen vertreten. Sie ist damit an wesentlichen Entscheidungen zustimmend oder ablehnend beteiligt. So kann man unterstellen, dass sie über wirtschaftliche Situation und Aussichten sowie über technologische Entwicklungstendenzen informiert ist. Die aktuelle Diskussion über die Verantwortung des Managements zur Lage der Automobilindustrie lassen gewisse Zweifel über den Wert vorausgegangener Mitbestimmung aufkommen. Zur Kosten-Inflation zählt auch die importierte Inflation. Bei gleich‐ bleibendem Außenkurs wirken Preiserhöhungen des Auslands verteuernd auf die Importkalkulation und damit das allgemeine Preisniveau im Inland. Ein ähnlicher Effekt tritt durch die Aufwertung der Währung des exportier‐ enden Landes ein. Für Deutschland als weltwirtschaftlich eingebundenes Land hat die Über- / Unterbewertung der Währungen wesentlicher Han‐ delspartner zum Euro große Bedeutung. Die Bezeichnung strukturelle Inflation wird hauptsächlich auf Ent‐ wicklungsländer angewandt. Die meisten dieser Länder befinden sich in einem kontinuierlichen Bevölkerungswachstum mit entsprechenden sozia‐ len Folgen. Viele wurden durch die Konsequenzen der Erdölkrise zusätzlich getroffen. Sie glauben in ihrer bedrängten Situation, sich eine Geldwertsta‐ bilität nicht leisten zu können. Der Versuch, strukturelle oder soziale Mängel zu überwinden, geht vor Stabilität. Der Trugschluss, über die Inflation „auf Pump“ zu Lasten der Zukunft leben zu können, ist bei der gegebenen Lage politisch naheliegend. Inflation ist nicht nur ein Thema mit schweren sozialpolitischen Konsequenzen, sondern auch eine Folge bedrückender sozialer Hintergründe und Ursachen. Zu den strukturellen Faktoren der Inflation zählt auch die Staatsform, der bürokratische Umfang und die Effizienz staatlicher Strukturen. Denn auf dem Weltmarkt konkurieren nicht nur Unternehmen, sondern ganze Volks‐ 30 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="31"?> wirtschaften. Demokratisch regierte Länder tun sich in Sachen Geldwertsta‐ bilität weitaus schwerer als staatswirtschaftliche Länder. Wahlversprechen gehören zu jedem Wahlkampf, die Dimensionen nehmen jedoch zu. Die Jagd nach Wählerstimmen wird für Politiker zur dominierenden Antriebskraft. Es ist offensichtlich weitaus einfacher, dem Wähler nach dem Mund zu reden, als im Sinne einer fachmännischen und verantwortungsbewussten Haushaltsführung realistische Maßstäbe zu setzen. Politische, auch ideolo‐ gische Wunschziele treten an die Stelle wirtschaftlichen Denkens. So kann sich durch den Zwang spät wahrgenommener Realitäten eine freiheitliche Gesellschaftsordnung selbst in Gefahr bringen. Die Inflation ist keine vorübergehende kurzfristige Erscheinung, sondern meist ein langjähriger Prozess. Oder wie Otmar Emminger Ende der 1970er Jahre sagte: „Wer mit der Inflation flirtet, wird von ihr geheiratet.“ Ihr Verlauf kann durch mehr oder weniger gleichbleibende Inflationsraten gekennzeichnet sein. Eine in etwa lineare Entwicklung ist jedoch nur bei relativ geringer Geldentwertung anzutreffen; man spricht auch von schleichender Inflation. Der überwiegend festzustellende Inflationsver‐ lauf ist ansteigend, abfallend oder sprunghaft. Richtung und Geschwindig‐ keit sind für die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen wesentlich. An- und absteigende Inflation lassen sich als Entwicklungstendenzen greifen. Eine Prognose für einen überschaubaren Zeitraum ist meist noch möglich. Mit zunehmender Geschwindigkeit der Inflation reduzieren sich jedoch die Chancen ihrer Einschätzung. Sehr schwer gestaltet sich die Thematik bei sprunghaftem Verlauf. Eine derartige Entwicklung ist weniger für die Bin‐ neninflation als vielmehr für die Außeninflation typisch. Die Abwertungs‐ schritte einer Währung sind im starken Maße eine politische Entscheidung. Problematisch wird die Bewältigung der Inflation für Unternehmen ebenfalls, wenn die Inflation nicht offen zutage tritt, sondern sich verdeckt entwickelt und zu aufgestauten Effekten führt. Dies kann eintreten, wenn das Marktgeschehen durch außerwirtschaftliche Maßnahmen eingeengt oder außer Kraft gesetzt wird. Hierzu zählen politische Beeinflussung der statistischen Ämter, die Festsetzung von Höchstpreisen und Zöllen, Subventionen, Zuteilungssysteme, Devisenbewirtschaftung oder gespaltene Devisenkurse. Sie vernebeln die Marktpreisbildung; nach ihrer Aufhe‐ bung nimmt die Inflation oft einen sprunghaften Verlauf. 2.4 Welche Arten der Inflation gibt es? 31 <?page no="32"?> 2.5 Inflation und Inflationszins Der Zins ist der Preis des Geldes. Wie die Notierung von Gütern und Leistungen unterliegt auch der Zins inflationären Einflüssen. Da das Geld den gesamten Leistungsprozess einer Volkswirtschaft begleitet, müsste sich die allgemeine Entwertung eines Landes konsequenterweise im Zinssatz als „Preis aller Preise“ (von Bethmann) niederschlagen. Träfe dies zu, so wäre der nominale Zinssatz ein idealer Maßstab für den Kapitaleigner, der sowohl kaufkraftmässige Kapitalerhaltung als auch eine reale Basisrendite erwartet. Die Frage ist, inwieweit begleitet der nominale Zins die allgemeine Geldentwertung. Oder umgekehrt: Wie verhält sich ein inflationsfreier Zins, der nach Abzug der allgemeinen Inflation als realer Marktpreis des Gelds übrigbleibt. Nun gibt es nicht das Geld und einen einheitlichen Zinssatz, sondern eine Vielzahl von Geldarten und Geldmärkten mit unter‐ schiedlichen Konditionen. Nach Abgeltung der allgemeinen Inflation über die „Inflationsprämie“ verbleiben damit auch unterschiedliche Realzinsen. So unterscheidet man Tagesgelder von Geldanlagen mit mehr oder weniger langen Laufzeiten. Die Zinskonditionen können fest vereinbart sein oder gleiten. Geldgeber wie Kreditnehmer sind private Personen, Unternehmen oder öffentliche Institutionen. Das unterschiedliche Kreditrisiko - die Bo‐ nität - beeinflusst die Kreditbedingungen. Gewisse Kreditforderungen sind terminlich fest gebunden, für andere gibt es auch während der Laufzeit einen Handel, so dass der Kreditgeber aus dem Geschäft aussteigen kann. Diese Beispiele können nur einige Kriterien für eine Vielzahl von Teilmärkten andeuten. Die Finanzmärkte unterliegen landesspezifischen Besonderheiten; diese sind teilweise marktbedingt, teilweise durch staatliche Auflagen und Ein‐ flussnahmen geprägt. Für die Ermittlung des Realzinses nach Abzug der allgemeinen Inflationsrate wird im Allgemeinen von folgenden Nominalsätzen ausge‐ gangen: • Geldmarktzins: Soll-Zins für Dreimonatsgelder oder Einjahrestreas‐ ury-bills • Kapitalmarktzins: Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere, meist Staatsanleihen Der Geldmarktzins reagiert unmittelbarer auf Marktschwankungen und auf geldpolitische Maßnahmen der Notenbank. Im Kapitalmarktzins wirken 32 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="33"?> als zusätzliche Faktoren die allgemeine Inflationserwartung sowie das konjunkturelle und politische Klima. Hierbei sind neben aktuellen Fakten insbesondere die Vorstellungen entscheidend, die der Investor der Zukunft entgegenbringt. Dies zeigten die krassen Bewegungen in und nach 2022. Änderungen dieser Erwartungsstruktur können sich sowohl unmittelbar als auch allmählich auswirken. Die Inflationsempfindlichkeit ist nach Landesmentalität sehr unterschiedlich. Sie muss jedoch in einem inflations‐ gewohnten Land nicht ausgeprägter sein als in einem relativ stabilen. Die im langfristigen Zinssatz de facto wirkende Inflationsprämie lässt sich mit statistischen Methoden nicht greifen. Sie lebt - wie bei jedem Termingeschäft - als Vorstellung in den Köpfen der am Markt Beteiligten. Die nicht bezifferbare Inflationserwartung ist die Hauptschwierigkeit, einen realen Zinssatz des Geldes darzustellen. Für Statistiker bleibt nur die Unter‐ stellung, dass die effektive Inflationsrate einer abgelaufenen Periode sich im aktuellen Zinssatz niederschlägt. Diese Annahme wird häufig stimmen, muss jedoch nicht. Die Geldentwertung ist nur einer von zahlreichen Zins- und Wechselkurs bestimmenden Faktoren. Wesentliche andere Einflüsse sind • die Entwicklung von Leistungs- und Zahlungsbilanz, • die Finanzmarktsituation und Geldpolitik sowie • die konjunkturelle Lage auf volks- und weltwirtschaftlicher Ebene. • Zu den Haupteinflussfaktoren gehören auch die Renditeerwartungen und das Vertrauen, das Investoren dem jeweiligen Land entgegenbrin‐ gen. Die Beurteilung von Erwartungen hängt damit zusammen, wie weit man den Blick in die Zukunft richtet. Mit Ironie ließe sich sagen: „In der fernen Zukunft ist alles o. k.“ Es gehört zu den Landesspezifika, dass die Erwartungshorizonte differieren. So ist z. B. der amerikanische Anleihemarkt langfristiger orientiert als der deutsche. Es ist daher für ein vergleichende Betrachtung unumgänglich, die individuelle Stellung von Anleiherendite bzw. Geldmarktrendite im gesamten Zinsgefüge des Landes zu beurteilen und die unterschiedliche Inflationsempfindlichkeit zu bewerten. Insbesondere gilt es abzuschätzen, inwieweit überhaupt ein marktwirtschaftlich funktionierender Kapital- und Geldmarkt vorliegt. Die staatliche Festlegung von Maximalzinsen spielt in typischen Inflationsländern eine wesentliche Rolle. Die Banken sind dann bestrebt, über eine entsprechende Gebührenregelung oder die Festlegung 2.5 Inflation und Inflationszins 33 <?page no="34"?> von Mindesteinlagen einen wirtschaftlichen Ausgleich zu finden. Eine wei‐ tere Möglichkeit ist - wie vor Jahrzehnten in Brasilien geschehen - zwischen einer Geldwertberichtigung als Inflationsprämie und dem eigentlichen Zins zu unterscheiden. Da weder der Zins dem Realzins-Niveau von Hartwäh‐ rungsländern entspricht noch die Geldwertberichtigung der allgemeinen Inflation, müssen beide Komponenten zusammen bewertet werden. Generell lässt sich in ausgeprägten Inflationsländern die Tendenz fest‐ stellen, dass der Kapitalmarkt zugunsten des Geldmarktes an Bedeutung verliert. Oft wird der Schein eines Wertpapiermarktes durch staatliche Anlagevorschriften aufrechterhalten, die mit steuerlichen Vorteilen verbun‐ den sein können. Es gibt andere Beispiele, dass trotz negativem Realzins immer noch ein aktiver Rentenmarkt existiert. Ein Grund für dieses öko‐ nomische Phänomen ist, dass die Märkte durch Kapitalverkehrskontrollen abgeschirmt sind. Aber auch der Geldmarkt sucht in Inflationsländern wegen staatlicher Auflagen oft eigene Wege. So bilden sich neben den traditionellen Geschäfts‐ banken eigene Finanzierungs- oder Investmentgesellschaften; sie sind meist Tochterfirmen der Banken. Auf sie konzentriert sich ein erheblicher Teil des Geldgeschäfts. Für die tägliche Praxis haben die kurz- und mittelfristigen Schwankun‐ gen Bedeutung; sie sind Ergebnis bestimmend. Bei Entscheidungen des laufenden Geschäfts ist damit der tendenzielle Realzins kaum eine Unter‐ stützung. Bei langfristigen Investitionsüberlegungen kann er jedoch als Orientierungshilfe dienen. Es gibt für langfristige Betrachtungen keinen richtigeren Wert. Im Allgemeinen kann der Manager von der Annahme ausgehen, dass • die Nominalzinsen der Geldentwertung tendenziell mit einer gewissen Neigung zur Unterproportionalität folgen und • der fiktive landesspezifische Realzins sich auf einem relativ niedrigen Niveau bewegt. Im Gegensatz zum Stabilitätsverständnis der früheren Deutschen Bundes‐ bank beansprucht die Europäische Zentralbank (EZB) neben ihrer Zustän‐ digkeit für die Geldwertstabilität offensichtlich auch eine Mitverantwortung für den Konjunkturverlauf. In ihrer Geldpolitik geht sie von einer Nor‐ mal-Inflation von jährlich 2 % aus; erst wenn diese Schwelle überschritten wird, stehen Leitzinssenkungen zur Diskussion (inflation targeting). Bei 34 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="35"?> extremer Auslegung der Parabel von J. Eick drängt sich folgender Vergleich mit der Human-Medizin auf: Was wäre, wenn per Dekret die Normal-Temperatur eines gesunden Menschen von 37,5 Grad um jährlich 2 % hochgesetzt würde? Nach gut 3 Jahren hätte das Experiment ein natürliches Ende! Es ist unbestritten, dass man die harten Gesetze der Natur nicht auf die arbeitsteilige Gemeinschaft von Menschen übertragen kann. Aber die EZB setzt mit ihrer standhaft vertretenen Messzahl von 2 % ein Signal, das von der Wirtschaft und ihren Teilnehmern im Rahmen des Aktionsspielraums beachtet wird. Ein Manager wird in seiner Einschätzung der Zukunft, seinen Plänen und Entscheidungen dieses Signal berücksichtigen müssen. Er weiß, dass 2 % pro Jahr in 10 Jahren einen Realwertbzw. Kaufkraftverlust von 18 % bedeuten. Aber bei starker eigener Marktposition sollte er sich auch dessen bewusst sein, dass er in einer Sozialen Marktwirtschaft nicht nur direkte wirtschaftliche Verantwortung für seinen Bereich, sondern auch soziale Mitverantwortung für die Allgemeinheit und die Erhaltung der Natur trägt. In der Tat, ein schwieriges Abwägen! 2.6 Zehn Leitlinien für das Management in Inflationszeiten 1. Inflation und damit Geldentwertung sind - mit seltenen Ausnahmen weltweite, dauerhafte Erscheinungen. 2. Inflation ist ein dynamischer Prozess; er kennt keine Schwellenwerte und keine Obergrenze. Die Teuerungen der Teilmärkte verhalten sich unterschiedlich zur allgemeinen Inflation. 3. Auch gering erscheinende jährliche Inflationsraten sind ernst zu neh‐ men und erfordern zeitnah unternehmerische Entscheidungen nach innen und außen. Angemessene, regelmäßige Preiserhöhungen sind am Markt leichter durchzusetzen als große Sprünge. 4. Erwartetes reales Umsatzwachstum ist kein dauerhaftes Mittel, inflationäre Kostenerhöhungen zu kompensieren. 5. Es ist wirtschaftlich notwendig, Preiserhöhungen mindestens im Maße der Kostenerhöhungen anzustreben und durchzusetzen. Das ge‐ lingt nicht immer. Gleiches gilt für die Absicherung durch Konditionen, sowohl auf der Einkaufsals auch auf der Verkaufsseite. Die Abhängig‐ 2.6 Zehn Leitlinien für das Management in Inflationszeiten 35 <?page no="36"?> keit von wenigen Lieferanten bzw. Kunden sollte möglichst reduziert werden. 6. Inflation erfordert laufende Rationalisierungserfolge und Strukturan‐ passungen, um einen späteren Rationalisierungsstau bei Preisdruck rechtzeitig zu vermeiden. Automatisierung, Digitalisierung und KI sind wesentliche Werkzeuge. Innovationen und deren Markteinführung zum richtigen Zeitpunkt bleiben auch unter inflationären Verhältnissen we‐ sentliche Bestandteile einer zukunftsorientierten Unternehmensstrate‐ gie. Dies gilt auch für Vermarktung von Zusatz-Services zu unterpropor‐ tionalen Kosten. Oder die Veränderung der Kostenstruktur in Richtung variabler Kosten, z. B. durch Outsourcing bestimmter Aufgaben und Reduzierung der Wertschöpfungstiefe. 7. Inflation beginnt meist bei den Kosten. Bis zur Preisanpassung vergeht Zeit. Die Inflation erfordert zusätzlichen Cash-Flow. Die Dynamik der Inflation legt eine vorsichtige Liquiditätsdisposition nahe; Kreditzu‐ sagen können schnell wegbrechen. 8. Bei Besuchen in Inflationsländern: Never talk about religion, culture or local politics. Eine belehrende Mentalität kommt im Ausland nicht gut an, wohl aber Respekt vor dem Anderen und dem Anderssein sowie Verständnis für einen eventuell ungewohnten Verhandlungsstil. 9. Nachwuchsförderung ist eine laufende Aufgabe, insbesondere im internationalen Kontext. In der Personalpolitik sind Leistungsanreize besser als ausschließliche Lohnerhöhungen, 10. Das Management trägt die Verantwortung für den effizienten Fortbe‐ stand des Unternehmens. Das Kapital in eigener Verantwortung ist mindestens real zu erhalten und soll im Unternehmen verbleiben. Den Erhaltungs-Maßstab jedoch setzt der Unternehmer. 36 2 Bemerkungen zum Wesen der Inflation <?page no="37"?> 3 Bewertungs-Grundsätze wesentlicher Bilanzierungs-Standards Die Gegenüberstellung wird zeigen, dass die Zielrichtungen differieren, aber in Sachen Bewertung dennoch zahlreiche Übereinstimmungen bestehen. 3.1 Deutsches Handelsgesetzbuch HGB Das HGB ist das zentrale Gesetz für kaufmännische Rechnungslegung in Deutschland. Ziel des Gesetzes sind Gläubiger-Schutz sowie eine zuverlässige und vergleichbare Berichterstattung; der Jahresabschluss ist maßgebliche Grundlage für die Bemessung der Steuern sowie der Gewinn‐ ausschüttung an die Eigner. Die Bilanz muss übersichtlich, sachlich und über Belege nachvollziehbar sein. Die wesentlichen HGB-Grundsätze sind: • Bilanz-Identität: Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz der Vor-Periode stimmen überein. • Unternehmens-Fortführung (going concern), es sei denn, tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten stehen dem entgegen. - Vorsichts-Prin‐ zip: Risiken und Verluste, bis zum Stichtag eingetreten oder erkennbar, sind mit ihrem effektiven bzw. wahrscheinlichen Wert frühzeitig in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen (Imparitäts-Prinzip). Ge‐ winne sind dagegen erst bei Realisierung des Geschäftsvorgangs am Markt ergebniswirksam - unabhängig vom Zahlungseingang (Realisa‐ tions-Prinzip). Bei vorhandenen Schulden gilt der aktuelle höhere Wert (Höchstwert-Prinzip). • Periodisierungs-Prinzip: Aufwand und Erträge sind zeitlich der Be‐ richtsperiode zuzurechnen, in der sie wirtschaftlich verursacht wurden. • Einzelbewertung für Vermögen und Schulden. Saldierungsverbot. Grup‐ penbewertung als Ausnahme möglich. • Stetigkeit: Angewandte Bewertungs-Methoden sind grundsätzlich bei‐ zubehalten. Der Niederstwert ist eine Folge des Grundsatzes kaufmännischer Vorsicht. Er spielt bei der Folgebewertung von Vermögensgegenständen nach der <?page no="38"?> first-in-first-out-Methode eine wesentliche Rolle. Der Niederstwert kommt dann zur Geltung, wenn am Bilanz-Stichtag mehrere Wertansätze möglich sind. Ein Beispiel ist die Bewertung von Lagermaterial, dessen aktueller Wiederbeschaffungswert vom ursprünglichen Einkaufswert abweicht. Hier ist immer der niedrigste Wert zu bilanzieren, was zu außerordentlichen Abschreibungen führt. Ordentliche Abschreibungen reflektieren den nutzungsbedingten Wert‐ verlust von Anlage- und Umlaufvermögen. Beim Anlagevermögen erfolgt der vorhersehbare Wertverlust durch planmäßige Abschreibungen, die bereits bei Anschaffung über die geplante Nutzungsdauer festgelegt werden. Begründete außerordentliche Abschreibungen ergeben sich bei unvorher‐ sehbaren Ereignissen, wie technologischer Wandel, Preisverfall oder Schä‐ den. Das strenge Niederstwertprinzip wird insbesondere beim Umlaufvermö‐ gen angewandt. Sämtliche Vermögens-Kategorien müssen konsequent zum niedrigsten Wert angesetzt werden. Das heißt, unabhängig von früheren Bewertungen sind die niedrigeren fortgeführten Anschaffungs-/ Herstell‐ kosten bzw. aktuelle Markt- oder Börsenwerte zu bilanzieren. Dadurch soll ein vorsichtiger Ausweis der Vermögenslage sichergestellt werden. Bei Forderungen gelten Einzelbewertung und ebenfalls das Niederstwert‐ prinzip. Valuta-Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind zum niedrigeren Ursprungswert oder zum niedrigeren Devisenkassakurs zu bewerten. Für Valuta-Forderungen unter einem Jahr gilt als Ausnahme der Devisen-Stichtagswert, was zur Gewinnrealisierungen führen kann. Ein gemildertes Niederstwertprinzip findet im Gegensatz zum Umlauf‐ vermögen beim Anlagevermögen Anwendung. Das Management kann bei vorübergehenden Wertminderungen entscheiden, ob es eine Abschreibung vornimmt; das Anlagevermögen soll nicht durch Marktschwankungen unter Wert bilanziert werden. Bei dauerhaften Wertminderungen sind Abschrei‐ bungen zwingend. Für Forschungskosten gibt es keine Aktivierungsmöglichkeit. Bei Ent‐ wicklungskosten besteht jedoch ein Aktivierungs-Wahlrecht, sofern ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand vorliegt. Bei Ak‐ tivierung Abschreibungen (zu Lasten der Herstellkosten) über die voraus‐ sichtliche Nutzungsdauer. Gleiches gilt für Software-Kosten. Für direkte Altersversorgungszusagen ist eine Rückstellung in Höhe des diskontierten Erfüllungsbetrags zu bilden. 38 3 Bewertungs-Grundsätze wesentlicher Bilanzierungs-Standards <?page no="39"?> Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag zu bilanzieren, in der Regel der Nennwert. Bei Zuwachs gilt der Höchstwert am Stichtag. Für Valuta-Ver‐ bindlichkeiten ist generell der Devisenkassakurs am Stichtag anzusetzen. Die Bilanzierung nach HGB ist für alle in Deutschland niedergelassenen Unternehmen Pflicht. Börsennotierte Unternehmen müssen jedoch nach IFRS bilanzieren - wir gehen anschließend darauf ein. Für steuerliche Zwecke sowie die Dividenden-Ausschüttung sind aber weiterhin HGB-Ein‐ zelabschlüsse maßgeblich, was zu einem Zusatzaufwand führt. Das HGB lässt durchaus die Schaffung stiller Reserven zu. Dies kann bei späteren Ausgründungen von Kapitalgesellschaften von Interesse sein. Nach deutschem Steuerrecht können die zu übertragenden Vermögensteile zum Verkehrswert bewertet werden, ohne eine Ertragssteuerbelastung auf den Mehrwert auszulösen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass große Kapitalgesellschaften Abspaltungen bisheriger Geschäftsfelder vornehmen, um sich über die anschließende schrittweise Veräußerung am Kapitalmarkt Finanzmittel für den Aufbau neuer Technologien zu beschaffen. 3.2 US GAAP Es handelt sich um eine Zusammenfassung detaillierter Regeln mit spe‐ ziellen Anweisungen. Herausgeber ist nicht der Gesetzgeber, sondern eine privatrechtliche Organisation, das Financial Accounting Standard Board (FASB). Seine Rechnungslegungs-Standards sind von staatlichen Institutio‐ nen anerkannt und haben verbindlichen Charakter. Zurückliegender Anlass für US GAAP waren der Börsencrash von 1929 und die Weltwirtschaftkrise. Ziel der Standards ist nicht der Gläubiger‐ schutz, sondern der transparente Einblick der Investoren in die Finanz‐ lage eines Unternehmens. Eine Fair Presentation soll die wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie das Erfolgspotential des Unternehmens möglichst klar darstellen. Die Standards bestehen aus einer Vielzahl von Einzelrege‐ lungen; sie werden durch zusätzliche Vorschriften der US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) ergänzt. US GAAP ist kein geschlossenes Regelwerk, sondern lebt von Erfahrung und Fortsetzung. Im Gegensatz zu Deutschland haben die US-Regeln keine Bedeutung für die Berechnung von Steuern. Auch die Ausschüttungsbemessungs-Funktion entfällt; die Höhe der Ausschüttung wird allein durch den Board of Directors entschieden. 3.2 US GAAP 39 <?page no="40"?> Das in Deutschland dominierende Vorsichtsprinzip ist im Ansatz auch in den USA vorhanden; es hat jedoch geringere Bedeutung. Wesentliche Grundsätze: • Für die Berichterstattung gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit (Materi‐ ality Principle). Nur im wirtschaftlichen Zusammenhang wesentliche Informationen sind detailliert auszuweisen. • Das Matching Principle besagt, dass Aufwendungen der Periode zugeordnet werden, in der die entsprechenden Erträge erzielt werden. • Substance over Form: Die wirtschaftliche Realität eines Geschäftsfalls ist wichtiger als seine formale und rechtliche Ausgestaltung. • Consistency Principle: Eine einheitliche, konsistente Bewertungsme‐ thode soll über die Zeit angewendet werden. • Conservatism Principle: Verluste werden zeitlich eher berücksichtigt als Gewinne. • Full Disclosure Principle: Die für die Bilanzentscheidungen relevan‐ ten Informationen müssen offengelegt werden. • Prudence Principle: Im konservativen Sinne müssen Verluste und Risiken antizipiert und vorsichtig bilanziert werden. Gewinne dagegen werden erst bei ihrer Realisierung ausgewiesen, d. h. wenn die Leistung erbracht ist. Zentrales Bewertungs-Prinzip für Vermögenswerte sind die ursprüngli‐ chen Anschaffungs-/ Herstellkosten zum Zeitpunkt des Erwerbsbzw. der Erstellung (Historical Cost Principle). Die Überbewertung von Vorräten soll so verhindert werden. Die Wahl der last-in-first-out-Methode zur Be‐ standsfortschreibung ist möglich; dies kann zu einem gewissen Steuervorteil führen. • Sachanlagevermögen wird zum ursprünglichen Anschaffungswert abzüglich Abschreibungen über die Nutzungsdauer bilanziert. Der An‐ satz eines nachzuweisenden Zeitwerts (Fair Value) beschränkt sich in der Regel auf marktfähige Wertpapiere. • Für Forderungen gilt das Niederstwertprinzip, d. h. Nennwert oder zu belegender niedrigerer Wert, z.-B. Valuta-Kurswert. • Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag auszuweisen, in der Regel der Nennwert. Bei Fremdwährung gilt der Valuta-Briefkurs; damit verbundene nicht realisierte Gewinne / Verluste sind ergebniswirksam. 40 3 Bewertungs-Grundsätze wesentlicher Bilanzierungs-Standards <?page no="41"?> • Für Altersversorgungszusagen gilt Einzelbewertung pro Mitarbeiter. Bewertung der geschätzten Zukunftsleistung zum Barwert. • Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall als Auf‐ wand erfasst. Software-Kosten können unter gewissen Umständen ak‐ tiviert und im Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. • Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, wie Geschäftswerte und Goodwill, werden planmäßig nicht abgeschrie‐ ben. Jedoch gilt generell ein jährlicher Wertminderungstest, insbeson‐ dere bei außerordentlichen Gegebenheiten (triggering effect). Die Bilanzierung nach US GAAP gilt für alle kapitalmarktorientierten US-Unternehmen sowie für ausländische Gesellschaften, die an US-Börsen gelistet sind. Viele nicht börsennotierte und private US-Unternehmen ver‐ wenden ebenfalls GAAP, um ihren Finanzpartnern geprüfte Abschlüsse vorlegen zu können. Unternehmen mit Sitz in USA - auch wenn nicht an der Börse - müssen GAAP anwenden, solange sie sich in USA befinden und nicht nach anderen Vorschriften wie HGB oder JFRS dauerhaft bilanzieren. 3.3 International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) Die von der International Accounting Standard Organisation IAS verfass‐ ten internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS sind Folge der zunehmenden Globalisierung der Kapitalmärkte. „Rechnungsleger weltweit sprechen keine nationalen Sprachen mehr, sondern eine internationale Sprache“ (Henning Zülch, Matthias Hendler [Zülch, Hendler, 2025]). Der Durchbruch zur gemeinsamen Sprache IFRS gelang, als die Euro‐ päische Union 2002 die sogenannte IAS-Verordnung verabschiedete. Sie verpflichtet am Kapitalmarkt orientierte Unternehmen mit Sitz in der EU, ihren Abschluss nach den Vorschriften der IFRS zu erstellen. Dies führte dazu, dass zahlreiche weitere Unternehmen sich IFRS anschlossen, um den Erwartungen ihrer Geschäftspartner, Banken und Investoren zu entsprechen. Gespräche über eine evtl. Übernahme der IFRS-Standards durch die USA führten bis jetzt zu keinem konkreten Ergebnis. Es ist davon auszugehen, dass die USA in naher Zukunft generell an US GAAP festhalten. Wie bereits erwähnt, wurde jedoch vereinbart, dass in den USA tätige 3.3 International Financial Reporting Standards (IFRS) XXXX 41 <?page no="42"?> ausländische Unternehmen nach IFRS bilanzieren können, ohne auf US GAAP überleiten zu müssen. Ziel von IFRS ist, Unternehmens-Berichte weltweit einheitlich, trans‐ parent und vergleichbar zu machen. Durch wahrheitsgetreue Berichter‐ stattung sollen das Vertrauen in die internationalen Kapitalmärkte und grenzüberschreitende Investitions-Entscheidungen gefördert werden. Der‐ zeit werden die Standards in über 140 Ländern angewandt. Neben der EU sind dies u. a. Großbritannien, Australien, Neuseeland, Kanada, Südafrika, Brasilien, Chile, Saudi-Arabien. In manchen Ländern ist IFRS als Alternative zugelassen oder Grundlage eigener Vorschriften. Das Ziel der Internatio‐ nalisierung schließt aus, dass IFRS-Standards mit nationalen steuerlichen Vorschriften verknüpft sind, wie z. B. dem deutschen Maßgeblichkeits-Prin‐ zip. Ein Abschluss darf nicht mit dem Label IFRS gezeichnet werden, wenn er nicht sämtliche Anforderungen des IFRS erfüllt. Während im deutschen HGB das kaufmännische Vorsichtsprinzip und der Gläubigerschutz dominieren, legt IFRS großen Wert auf True and Fair View, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage eines Unternehmens widerzuspiegeln. Die Kapitalmarkt- und Investoren-Orientierung der IFRS führt zu Ähnlichkeiten und teilweiser Übereinstimmung mit den US-Regeln, die ebenfalls die Interessen der Investoren im Fokus haben. • Der IFRS-Komplex umfasst das Rahmenkonzept (Frame Work), • die eigentlichen Standards für einzelne Bilanzposten (Standards) • sowie ergänzende offizielle Interpretationen (Interpretations). Zu den Basisgrundsätzen des Rahmenkonzepts zählen die Fortführung des Unternehmens und die periodengerechte Erfolgsabgrenzung. Diese Grund‐ sätze sind nahezu identisch mit den handelsrechtlichen Regeln ordnungsge‐ mäßer Buchführung lt. HGB und auch US GAAP. Dies gilt teilweise auch für die qualitativen Anforderungen an die Abschlussinformationen, wie Ver‐ ständlichkeit, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit. Für die Qualitätsgrund‐ sätze der Relevanz und der Zuverlässigkeit werden Nebenbedingungen ge‐ nannt. Dazu zählen zeitnahe Berichterstattung, Kosten-/ Nutzen-Abwägung und die Grundsatzabwägung. All dies kommt dem deutschen Leser bekannt vor. Für die Praxis zählt jedoch das Detail und die exakte Formulierung. 42 3 Bewertungs-Grundsätze wesentlicher Bilanzierungs-Standards <?page no="43"?> Die wesentlichen IFRS-Bewertungsgrundsätze sind: • Fortgeführte Anschaffungsbzw. Herstellkosten, d.-h. Ursprungs‐ wert minus Abschreibungen (linear oder degresssiv) bzw. Wertminde‐ rungen. Dieses Prinzip gilt auch für Finanzvermögen, das mangels Markt nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden kann. • Beizulegender Zeitwert (Fair Value): Wert, der dem Preis entspricht, der bei einem Verkauf des Vermögenswertes in einer geordneten Trans‐ aktion zwischen Marktteilnehmern erzielt werden kann. Im einzelnen sind für die wesentlichen Bilanzpositionen folgende Wertan‐ sätze möglich: • Sachanlagevermögen: Die Erstbewertung erfolgt zu effektiven An‐ schaffungsbzw. Herstellkosten. Für die Folgewertung gibt es folgende Wahlmöglichkeiten: - Fortgeführte Anschaffungs-/ Herstellkosten (Cost Model): Ur‐ sprungswert minus kumulierte Abschreibungen (linear oder degressiv) minus außerplanmäßige Wertminderungen. Dies ent‐ spricht in ungefähr dem HBG. - Neubewertung (Revaluation Model): Beizulegender Neuwert am Bewertungstag (Fair Value) minus nachträgliche kumulierte Ab‐ schreibungen / Wertminderungen. Eine evtl. Wertsteigerung wird direkt einer Neubewertungs-Rücklage zugeführt. Eine Wertmin‐ derung geht primär zu Lasten dieser Rücklage, falls vorhanden; der Rest wird zu Lasten Jahresergebnis gebucht. Die Neubewertung ist insbesondere für Immobilien von Interesse. • Für immaterielle Werte (z. B. Patente, Software) gelten dieselben Regeln. • Bei Finanzwerten gilt der Fair Value entsprechend dem jeweiligen Geschäftsmodell. • Vorräte: Ursprünglicher Anschaffungswert bzw. Herstellkosten oder niedrigerer Nettoveräußerungswert. Das Verbrauchsfolgeverfahren ist ausschließlich first-in-first-out (FiFo) • Forderungen: Es gilt der Zeitwert entsprechend Vertragsabschluss. In der Folgebewertung, soweit feste Zahlungsströme vereinbart sind, Abzinsung nach der Effektivzinsmethode. Valutaforderungen sind zum Kassakurs am Zeitpunkt des Geschäftsfalls zu bilanzieren; bei unerheblichen Schwankungen kann aus praktischen Gründen auch 3.3 International Financial Reporting Standards (IFRS) XXXX 43 <?page no="44"?> der Durchschnittskurs eines bestimmten Zeitraums verwendet wer‐ den. Bei Informationen, die auf mögliche Wertminderung hinweisen, ist ein Nachhaltigkeitstest durchzuführen. Ggfs. besteht Wertberichti‐ gungs-Bedarf zwischen Nennwert und wahrscheinlichem Wert. • Verbindlichkeiten: Es wird grundsätzlich differenziert nach Laufzeit (bis zu einem Jahr und darüber) und Geschäftsgrundlage (Lieferung und Leistung, Finanzierung, Sonstiges). Es gilt bei der Erstbewertung der Wert der Verpflichtung am Bilanzstichtag; bei Folgebewertung der beizulegende Zeitwert entsprechend vertraglichen Konditionen und evtl. Valutakurs. • Altersversorgungszusagen: Es ist zu unterscheiden zwischen bei‐ trags- und leistungsorientierten Zusagen. Bei beitragsorientierten Ver‐ einbarungen zahlt der Arbeitgeber lediglich die laufenden Beiträge an Versicherungen oder Fonds; die Risiken liegen beim Arbeitnehmer. Leistungsorientierte Verpflichtungen erfordern eine Bilanzierung nach versicherungsmathematischer Bewertung. • Forschungs- und Entwicklungskosten: Forschungskosten gelten stets als Aufwand. Entwicklungskosten können unter bestimmten Be‐ dingungen als immaterieller Wert aktiviert werden, dem Abschreibun‐ gen entsprechend der wahrscheinlichen Nutzungsdauer folgen. Über einen Impairment-Test ist jährlich sicherzustellen, dass keine Überbe‐ wertung vorliegt. • Immaterielle Vermögenswerte: Dies sind identifizierbare nicht-mo‐ netäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, wie Gebrauchsmus‐ ter, Markenrechte, Lizenzen, Software oder Goodwill. Ihre Bilanzierung richtet sich nach dem Anschaffungskosten-Modell einschl. eigener Ent‐ wicklung. Sie sind in der Regel über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Ist die Nutzungsdauer unbestimmt, so erfordert dies ei‐ nen jährlichen Werthaltigkeitstest. Bei plötzlicher Wertminderung sind Sonderabschreibungen vorzunehmen. Die Folgewertung folgt entweder dem Anschaffungs- oder dem Neubewertungsmodell (vgl. Sachanlage‐ vermögen). Die IFSR-Grundsätze nehmen auch zum Thema Kapital und Kapitaler‐ haltung Stellung und sind damit für unser Thema von Interesse. Kapital wird hierbei als Synonym für Reinvermögen oder Eigenkapital des Unter‐ nehmens verstanden. Neben die traditionelle Erhaltung zum Nominalwert treten die Konzepte der 44 3 Bewertungs-Grundsätze wesentlicher Bilanzierungs-Standards <?page no="45"?> a) finanzwirtschaftlichen Kapitalerhaltung zu Realwerten und der b) leistungswirtschaftlichen Kapitalerhaltung. Ihr grundlegender Unterschied besteht in den Maßstäben. Zu a): Nur der Anteil des Nominalgewinns, der nach Abzug des auf das Kapital entfallenden allgemeinen Kaufkraftverlusts verbleibt, wird als realer Gewinn angesehen. Der Differenzbetrag geht direkt zu Gunsten einer Kapitalerhaltungs-Rücklage und ist damit Teil des neuen Eigenkapi‐ tals. Zu b): Die leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltung zielt auf den Erhalt der physischen Produktionskapazität der Betriebe ab. Sämtliche Preisän‐ derungen, die die Vermögenswerte und die Schulden der Unternehmung betreffen, werden als Maßstab für die spezifische Erhaltung der Produktions‐ kapazität der Unternehmung betrachtet. Das Resultat dieser Nebenrechnung wird direkt der Kapitalerhaltungs-Rücklage zugeführt. Das verbleibende Restergebnis entspricht dem auszuweisenden realen Jahresergebnis. IASB hat nicht die Absicht, ein bestimmtes Modell vorzuschreiben. Die Entscheidung, ob der Maßstab für die jeweilige Kapitalerhaltung ein finanzwirtschaftlicher oder ein dem betrieblichen Wertschöpfungsprozess entsprechender sein soll, liegt ausschließlich beim Eigentümer bzw. dem Management jeder Firma. Die Frage, ob für die Ermittlung des Kapitalerhaltungsaufwands ein finanzwirtschaftlicher oder ein leistungswirtschaftlicher Maß‐ stab gewählt wird, spielt in den folgenden Kapiteln der praktischen Handhabung eine wesentliche Rolle. Hierbei kann mit unternehmensbzw. betriebsspezifischen Werten bzw. Indizes oder mit allgemeinen oder branchenspezifischen Angaben gearbeitet werden. Die Ermittlung des Ka‐ pitalerhaltungsbedarfs und damit des echten Ergebnisses ist sowohl für die Unternehmensrechnung und die veröffentlichte Handelsbilanz entscheidend also auch für das betriebliche Rechnungswesen - nämlich Kostenrechnung und Betriebsergebnis, Kalkulation und Preisbildung, Sta‐ tistik sowie Wirtschaftlichkeitsrechnung und Strategien. 3.3 International Financial Reporting Standards (IFRS) XXXX 45 <?page no="46"?> 3.4 IAS 29 für definierte Hochinflationsländer IAS 29 sind die Rechnungslegungs-Standards für Staaten, die als Hochinfla‐ tionsland definiert sind. Sie sollen den stark erschwerten Durchblick der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage „entnebeln“. Ziel ist, die Kaufkraftver‐ luste festzustellen und die Aussagekraft der Unternehmensdaten wieder herzustellen. Dies erfolgt durch die Umbewertung der nicht-monetären Bilanz-Positionen anhand eines allgemeinen Index. IAS 29 ist ein älterer Teil der Rechnungslegungs-Standards; IFRS ist somit aktueller und auch detaillierter. IFRS umfasst alle IAS-Standards. Indikator für den Status eines Hochinflationslands ist, wenn sich die kumulierte Inflationsrate über einen 3-Jahreszeitraum der 100%-Grenze nähert und auch sonstige Gegebenheiten zutreffen. Monetäre Bilanzposten, wie Kasse, Forderungen und Verbindlichkeiten (soweit nicht indexiert) werden nicht angepasst, da sie den aktuellen Wert repräsentieren. Ein Gewinn oder Verlust aus dem Netto der entsprechenden Nebenrechnung wird jedoch in der Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. Nicht monetäre Posten (Sachanlagevermögen, Vorräte) sowie das Eigen‐ kapital werden anhand eines allgemeinen Preis-Index an die Stichtagskauf‐ kraft angepasst. Dies betrifft alle Bewegungen im Berichtszeitraum, also Zugänge, Abgänge, Abschreibungen etc. Das Resultat dieser Anpassung wird bei Erstanwendung dem Eigenkapital zugerechnet, in den Folgeperioden dem Jahresergebnis. Bei der Konsolidierung der Tochtergesellschaft in einem Hochinflations‐ land fließt der nach IAS 29 erstellte Landesabschluss, umgerechnet in die Berichtswährung, in den Konzernabschluss ein. Falls ein Land nicht mehr als hochinflationär gilt, entfällt es aus dem IAS 29-Rahmen. Die zuletzt angepassten Werte dienen als Ausgang für die Fortführung in der Folgeperiode. Als Hochinflationsland sind u. a. definiert: Argentinien, Iran, Syrien, Venezuela. Auch ein zu Europa zählendes wichtiges Land, die Türkei, ist betroffen. Ihre Jahres-Inflationswerte waren lt. Statista 2025: 2022: 72,31-% 2023: 53,86-% 2024: 58,51-% 46 3 Bewertungs-Grundsätze wesentlicher Bilanzierungs-Standards <?page no="47"?> 3.5 Zweck dieser Kurzdarstellung der wesentlichen Rechnungslegungs-Standards Es ist nicht unsere Absicht, ein Kurzseminar über Bilanzierung und Ergeb‐ nisrechnung abzuhalten. Dafür ist diese Materie zu komplex, vielfältig und spezifisch. Die deutsch/ englische Ausgabe der von der EU gebilligten Inter‐ national Financial Reporting Standards (IFRS), erschienen im Wiley-Verlag mit einem Vorwort von Henning Zülch und Matthias Hendler, umfasst über 1600 Seiten [Zülch, Hendler, 2025]. Ihr Studium erfordert Zeit! Es ist jedoch für die folgenden Empfehlungen zum betrieblichen Rech‐ nungswesen wichtig zu wissen, welche Wertvorstellungen den Standards der Buchführung sowie dem Jahresabschluss zu Grunde liegen. • HGB: Vorsichtsprinzip und Vergangenheitsorientierung. Ohne Berück‐ sichtigung inflationärer Auswirkungen bleibt es bei einer konservativen Berichterstattung, die die Bildung stiller Reserven fördert. • US GAAP: Transparente Darstellung der Finanzlage für Investoren. Ho‐ her Detaillierungsgrad, Vergangenheitswerte, Fair Value als Sonderfall sowie strenge Regeln. Für die Darstellung inflationärer Auswirkungen besteht wenig Flexibilät. • IFRS: Eine situationsgerechte Darstellung ist das Ziel. Fair Value für etliche Aktivposten und größerer Ermessensspielraum sollen eine mög‐ lichst realistisches Bild der finanziellen Lage ermöglichen. Der zeitliche Abstand zwischen zurückliegenden Werten und aktuellen Werten ist für das interne Rechnungswesen und das Verständnis der späte‐ ren praxisorientierten Kapitel von Bedeutung. Auch für Kalkulation und Zukunftsplanung muss man wissen, von welcher Wert- Ausgangsbasis man kommt und wie weit man in die Zukunft lotet. Für den öffentlichen Sektor wurden die International Public Sector Ac‐ counting Standards (IPSAS) entwickelt. Sie basieren auf IFRS. Sie werden in dieser auf Privatwirtschaft ausgerichteten Arbeit nicht berücksichtigt. 3.5 Zweck dieser Kurzdarstellung der wesentlichen Rechnungslegungs-Standards 47 <?page no="48"?> Corporate Valuation This textbook provides readers with an interesting overview of the field of corporate valuation in a quick and easy way. For the second edition, the authors have added a new 9th chapter devoted to valuations and the use of argumentation values in negotiation situations. The book includes a number of seif-lest questions with answers. The contents: Introduction/ Discounted Cash Flow Valuation (DCF Valuation)/ Comparable Companies Analysis/ Precedent Transactions Analysis/ Further Valuation Methods weiter ... b <?page no="49"?> 4 Brasilien Der Berufsweg des Verfassers ist durch das Auslandsgeschäft bestimmt. Knapp ein Jahrzehnt hat er in und für Brasilien gearbeitet. Das Land und seine Menschen sind ihm und seiner Familie zu einer zweiten Heimat geworden. Brasilien gehörte lange Jahre zu den vielzitierten typischen Inflations‐ ländern. 1993 betrug die Inflationsrate 1.927 %, 1994 wurde der Peak mit 2.071 % erreicht. 1995 folgte im Rahmen des Plano Real eine sensationelle Reduzierung auf 66 %. Die Rate reduzierte sich weiter. Nach wechselnden Bewegungen in den Folgejahren werden für 2025 5.2-% erwartet. Dieser Erfolg ist Anlass, sich näher mit dem Plano Real zu befassen. 4.1 Plano Real Das Konzept umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, um die stark strapa‐ zierte brasilianische Wirtschaft zu stabilisieren. Immerhin hatte Brasilien von 1970 bis zum Plano Real 4 Währungen in Folge. Auf Initiative des ehemaligen Finanzministers Fernando Henrique Cardoso, der zugab - so die Anekdote - nicht viel von Wirtschaft zu verstehen, fanden sich Mitte 1993 mehrere frühere Kommilitonen zusammen, inzwischen Professoren der Wirtschaftswissenschaften und ehemalige Zentralbankchefs, um das Land aus der Dauerkrise zu führen. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Preise und Tarife in der Währung Cruzeiro laufend anhand offizieller und institutioneller Inflationsindizes (z. B. Fundacao Getulio Vargas) angepasst. Diese wurden monatlich veröf‐ fentlicht. Es waren sowohl gewichtete Gesamt-Indizes als auch Teil-Indizes für bestimmte Segmente. Zum damaligen Zeitpunkt waren die meisten Preise, Verträge und Verpflichtungen an Inflationsindizes bzw. den US-Dol‐ lar gebunden. Durch diese Indexierung hatte die Inflation, unabhängig vom Marktgeschehen, eine bleibende Zukunft. Die Banken, Unternehmen und die öffentliche Hand hatten Interesse, auch während des laufenden Mo‐ nats tagesgenau anzupassen; so spielte die Vorwegnahme der erwarteten Binnen- und Außeninflation eine erhebliche Rolle. Es war also auch eine „datengetriebene Inflation“ (Hüseyin Gelis). <?page no="50"?> Die Inflation war selbstverständlicher Bestandteil des Lebens, auch des Staates. Die ganze Familie rannte früh morgens los, um zu Tagespreisen einzukaufen. Dieser Automatismus und die jahrzehntelange Inflationser‐ fahrung schufen das Phänomen der „Trägheitsinflation“. Es galt somit, dieser Spirale ein Ende zu setzen. So war der Rat der sieben ehemaligen Kommilitonen: Die Gelddruckmaschine stoppen, die dringendsten Strukturprobleme einschließlich Haushaltspolitik angehen und das Inflationsverhalten und Inflationsbewusstsein der Bevölkerung ohne Schocktherapie ändern. Nach einer Reihe gründlich gescheiterter Versuche der Vorjahre ein‐ schließlich Konfiszierung der Bankguthaben waren die Hauptansatzpunkte des Teams die Stabilisierung des Außenkurses der Landeswährung sowie der Zahlungsbilanz. Das Konzept sollte auf folgenden Wegen in zeitlichen Schritten umgesetzt werden: 1. Schaffung einer Rechenbzw. Kaufkrafteinheit im März 1994 als fester Vergleichsmaßstab. Diesem Kaufkraft-Index lag ein Waren‐ korb von Gütern und Leistungen sowie ein Außenkurs von rund 1 US‐ Dollar zu Grunde. Die neu geschaffene wirkliche Werteinheit (Unidade Real de Valor - URV) wurde zu Beginn mit einem Umtauschverhältnis von 1 URV = 2.750 CR$ bewertet. Die bisherigen Preisgleitklauseln und zahlreichen Indixes wurden außer Kraft gesetzt. 2. Sämtliche bestehenden Preise, Gehälter, Mieten, Tarife wurden parallel sowohl in der Kaufkrafteinheit URV als auch in der weiterhin gültigen Landes- und Zahlungswährung Cruzeiro Real ausgewiesen. Gleiches galt für neue Angebote und Vereinbarungen. Die nach wie vor freie Marktpreisbildung schuf wie bisher steigende Nominalwerte in Landeswährung. Es gab keine Festlegung von Festpreisen; man hatte aus früheren Jahren gelernt. Die weiter bestehende Inflation wurde anhand der beobachteten Marktpreise gemessen und auf Basis der neuen Ausgangsbasis 1.4.1994 in einen neuen Index umgesetzt. Dieser einzige Index synchronisierte die Preiserwartungen. Er war Spiegel der weiterlaufenden Inflation und diente der Fortschreibung bzw. 50 4 Brasilien <?page no="51"?> Kursbildung des Verhältnisses von notiertem URV zur Zahlungswäh‐ rung Cruzeiro Real. Im Interesse der schrittweisen Stabilisierung galt es, der Allgemeinheit neue Kaufkraftverluste zu ersparen und politische Konflikte zu vermeiden. Über die täglich publizierte Kursentwicklung des Index URV zur Zah‐ lungswährung fand de facto eine laufende Abwertung des Cruzeiro Real statt. Der Zahlungsverkehr erfolgte in der Rechenfolge: Fester URV der jeweiligen Ware / Leistung × Tageskurs URV / CR$ = Zahlungsbetrag in CR$. 3. Der URV-Index hat die verlorene Kaufkraft sichtbar gemacht. Die Brasilianer lernten, in Kaufkraft zu denken und Sinn und Zweck der angestrebten Stabilität zu verstehen. Ziel war, Vertrauen und eine Aufbruchstimmung zu schaffen nach dem Motto: Mach mit, dass eine Idee Wirklichkeit wird. So kann man sagen: Zuerst verschwand die Inflation mental, später real. Der Plano Real war eine gut vorbereitete Public-Relation-Action „to create a fiction which is stabilized money“. 4. Die Einführung der neuen offiziellen Währung Real erfolgte nach der kurzen Übergangszeit bereits am 1.7.1994. Die bisherige Zahlungs‐ währung wurde abgelöst. Der Vergleichsmaßstab URV hatte seinen Sinn erfüllt. Bankguthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträge wurden zum Kurs von CR$ 2.750 = 1 Real umgerechnet. 1 URV-Guthaben entsprach 1 Real. So führte die Umstellung auf den Real nicht zu einem pauschalen Verlust von Guthaben oder Vertragswerten. Die Kaufkraft zu Beginn des Plano Real blieb weitgehend erhalten. 5. Man war sich dessen bewusst, dass der langfristige Erfolg davon ab‐ hängt, die Inflationsmentalität der Bevölkerung zu beenden und über die Zeit Schritt für Schritt notwendige Strukturreformen durchzuführen. Wie die Sanierung der öffentlichen Finanzen aller Ebenen, Landreform oder Reform des Steuersystems, das bisher stark auf Konsumsteuern setzte. Außerdem Stärkung des Bildungssektors, Reform der Sozialver‐ sicherungen, Stärkung der Unabhängigkeit der Zentralbank, Förderung des Sparens zur weitgehenden Deckung des Finanzbedarfs aus dem Inland. Es galt auch, das Verhältnis zwischen Zentral- und Regional‐ regierungen neu auszutarieren und die starken sozialen Kontraste abzubauen. Weitere Ziele waren die Verminderung der ausgeprägten 4.1 Plano Real 51 <?page no="52"?> Parteien-Fraktionierung und des Klientelismus der Politiker. Manche dieser Ziele stehen jedoch noch heute auf der brasilianischen Agenda - ähnlich wie in zahlreichen anderen Ländern. Angeblich haben einige der Initiatoren das Vorgehen Deutschlands in den zwanziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts als Beispiel betrachtet. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Reichsmark und Rentenmark parallele Zahlungsmittel waren. Brasilien dagegen hatte in der Übergangszeit nur eine Zahlungswährung. Der Real gewann anfangs international an Wert. Die Wirtschaft wuchs deutlich. Über ein Currency Board wurde der Real mit festem Wechselkurs an den US$ gebunden. In den Jahren 1994 und 1995 flossen erhebliche Kapitalströme ins Land. Allmählich ebbte dieser Zustrom jedoch ab. Da die Inflationsraten Brasiliens in den Folgejahren weiterhin über den US-Raten lagen, führte die Außenkursbindung zu einem starken Außenhandelsdefizit sowie zur Kapitalflucht und hohen Inlandszinsen. Außerdem waren die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand noch nicht realisiert. So kam es zu einem Zwillingsdefizit. Das Gegensteuern der Zentralbank blieb erfolglos. Die Handels- und Zahlungsbilanz entwickelte sich zur Achillesferse des Plano Real. Oder wie Barbara Fritz von der FU Berlin urteilt: „Inflation schmerzt, Zahlungsbilanzprobleme töten.“ Nach einer Periode gleichsam fester Wechselkurse erfuhr der Real in der brasilianischen Währungskrise Anfang 1999 eine Maximalabwertung von, je nach Quelle, 35 % bis 40 %. Der Real begann stark zu schwanken. Diese neue Brasilien-Krise, bekannt als Samba-Krise (Efeito Samba) war wegen der wirtschaftlichen Verflechtung beider Länder auch der Auslöser der Finanz‐ krise Argentiniens. Erst nach erheblichen weiteren Umstrukturierungen fasst Brasilien allmählich wieder Fuß. Aktuelles Fazit: Brasiliens Wirtschaft hat sich gegenüber den langen Jahren der Hochinflation stark verbessert. Der traditionelle Schwarzkurs der Währung verschwand. In dieser Beziehung war der Plano Real ein gelungener Schachzug und überwiegend ein Erfolg. Insbesondere was seine bis heute anhaltende psychologische Wirkung auf die Bevölkerung betrifft. Es wurde Beachtliches erreicht, auch eine gesellschaftliche Veränderung. Manche sprechen von einem kulturellen Wechsel. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Frühere Scheinlösungen und bisher durch die Inflation verdeckte Defizite sind nun offengelegt. Aber dies ist ja Ziel und auch Preis jeder Inflationsbekämpfung. 52 4 Brasilien <?page no="53"?> Im Jahre 2024 hatte Brasilien ein Wirtschaftswachstum von gut 3 % (BIP) erreicht bei einer allgemeinen Inflationsrate von 4,37 %. Dies entspricht dem Niveau zahlreicher Industrieländer. Die brasilianischen Accounting Standards folgen seit 2010 den IFRS-Vorgaben. Damit hat sich gegenüber den 1980er Jahren des letzten Jahrhunderts Fundamentales geändert. Trotzdem erscheint es dem Verfasser sinnvoll, die Methoden der Kapi‐ talerhaltung nach den damaligen brasilianischen Rechnungslegungs-Vor‐ schriften nochmals einzufügen, so wie sie in der ersten Auflage unseres Buches von 1984 dargestellt sind. Die Erfahrungen sollten erhalten bleiben. Für Brasilien sind die Jahre der Hochinflation hoffentlich ein abgeschlosse‐ nes Kapital seiner Wirtschaftsgeschichte. Lateinamerika war viele Jahre ein Zentrum der Inflation. Dies gilt insbe‐ sondere für die großen Länder • Argentinien, • Brasilien, • Chile, • Kolumbien, • Mexico. Analysten schätzen für Inflationsraten 2025 in folgender Größenordnung, dies in der Reihenfolge der genannten Länder: • 20-% • 5,2-% • 3,9-% • 4,1-% • 3,6-% Es gibt also in der Breite Fortschritte. Sieht man sich die wesentlichen Maßnahmen an, so trifft man meist auf gleiche Ansätze: • Weniger Staat sowie Liberalisierung und Deregulierung • Hinterfragen von Strukturen, Institutionen und Usancen • Haushaltskonsolidierung, Beendigung der monetären Staatsfinanzie‐ rung • Unabhängigkeit der Zentralbanken • Leitzinssteuerung statt Geldmengensteuerung • Transparenz und verständliche Kommunikation von Plan und Ist • Stabilisierungspakt von Unternehmen, Gewerkschaften, Staat 4.1 Plano Real 53 <?page no="54"?> 3 Dieser Abschnitt entstammt der Ausgabe des Autors: Hammerschmidt, 1984. • Inflationsmentalität und Anspruchsdenken brechen • Vertrauen schaffen! Vertrauen schaffen durch erkennbare Taten! ! Blickt man zurück, so scheint Chile in dem Bemühen um eine dauerhafte Stabilisierung am weitesten gekommen zu sein. Brasilien und Mexico haben Zeit gewonnen. Argentinien und Kolumbien kämpfen um Glaubwürdigkeit; sie haben derzeit auch schwierige Ausgangsbedingungen im Land. Eine breite und dauerhafte Bereitschaft zu strukturellen Veränderungen, langfris‐ tige soziale und politische Tragfähigkeit sowie innere und äußere Sicherheit bleiben neben einem starken Willen die entscheidenden Faktoren. 4.2 Exkurs: Kapitalerhaltung nach dem brasilianischen Aktiengesetz Stand 1980 3 Brasilien ist eines der traditionellen Inflationsländer. Die durchschnittliche jährli‐ che Inflationsrate zwischen 1949 und 1981 betrug 38 %. Die Inflation wird von der Regierung bewusst zur Kenntnis genommen: sie ist kein Kavaliersdelikt, sondern für die Wirtschaftspolitik des Landes ein anerkanntes Faktum. Zahlreiche Ge‐ setze, Verordnungen und Richtlinien versuchen, der brasilianischen Wirtschaft zu helfen, der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen. Die inflationären Aus‐ wirkungen finden seit Jahren in der Einkommens- und Körperschaftssteuer weit‐ gehende Berücksichtigung. Mit dem neuen brasilianischen Aktiengesetz Nr. 6404 vom 15.12.1976 wurden erstmals umfassende handelsrechtliche Vorschriften zur Inflationsbilanzierung erlassen. Die bisher nur nach steuerlichen Vorschriften durchzuführende Inflationsbereinigung der Bilanz hat eine handelsrechtliche Grundlage erhalten, Steuergesetz und Aktiengesetz stimmen hinsichtlich der Bewertung im Prinzip überein. Die Bewertungsvorschriften gehen für die nachstehend aufgezeigten Kontengruppen vom Nominalwertprinzip ab. Der Gesetzgeber unterstellt nicht einen konstanten, sondern einen dauerhaft sinkenden Geldwert. Das brasilianische Bilanzierungskonzept folgt dem Gedanken der realen Kapital‐ erhaltung: die Finanzmittelherkunft ist für die Auswirkung der allgemeinen Geldentwertung auf den Jahresabschluss mitentscheidend. Die reale Erhaltung des Eigenkapitals soll durch die buchmäßige Aufwer‐ tung der folgenden aktiven und passiven Bilanzpositionen sichergestellt werden: 54 4 Brasilien <?page no="55"?> Aktiva • Sachanlage-Vermögen und immaterielle Anlagewerte • Finanzanlage-Vermögen • Langfristige Rechnungsabgrenzungsposten über 1 Jahr • Verlust-Vortrag Passiva • Grundkapital • Rücklagen • Gewinn-Vortrag Die Aufwertung erfolgt einheitlich über die vom Staat vorgegebenen und damit politisch beeinflussbaren Geldwertberichtigungs-Indizes („Obrigaç-o Reajustável do Tesouro Nacional“ (ORTN)). Die Aufwertungsbeträge wer‐ den den betreffenden Bilanzpositionen direkt zugeordnet: ein getrennter Ausweis in der Bilanz ist nicht vorgesehen Einzige Ausnahme stellt die Aufwertung des Grundkapitals dar. Sie wird einer Aufwertungsrücklage zugeführt. Diese Rücklage muss innerhalb von vier Monaten nach Ge‐ schäftsjahresschluss durch eine ordentliche Hauptversammlung zur Kapi‐ talerhöhung über die Ausgabe von Gratisaktien verwendet werden. Die Gegenbuchungen aus der Aufwertung der genannten Aktiv- und Pas‐ sivposten schlagen sich unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam nieder. Die Aufwertung der Aktivwerte führt zu einem entsprechenden Ertrag, die Aufwertung der Passiva zu einem Aufwand. Je nach Bilanzstruktur ergibt sich demnach aus der Inflationskorrektur per Saldo ein ausgeglichenes, positives oder negatives Ergebnis: Ein Um‐ bewertungsverlust geht zugleich als steuerlich abzugsfähiger Aufwand in die Berechnung der Ertragssteuern ein, ein Umbewertungsgewinn als steuerpflichtiger Ertrag. Die Aufwertung der Aktiva erfolgt im Bruttoverfahren: Anschaffungs‐ kosten und aufgelaufene Abschreibungen werden getrennt umbewertet. In der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Haben-Saldo aus diesen Aufwands- und Ertragsbuchungen. Die Umbewertung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Zugänge während des Geschäftsjahres sind pro rata temporis zu berücksichtigen. Die Amortisation der aufgewerteten Sachan‐ lagen und immateriellen Anlagewerte erfolgt im Laufe der Restnutzungs‐ dauer über Abschreibungen auf den historischen Anschaffungswert plus Zusatz-Abschreibungen. 4.2 Exkurs: Kapitalerhaltung nach dem brasilianischen Aktiengesetz Stand 1980 55 <?page no="56"?> Bei wesentlichen Beteiligungen innerhalb des Finanzanlage-Vermögens ist entsprechend der Equity-Methode der Anteil am aufgewerteten Eigen‐ kapital laut Bilanz der Beteiligungsgesellschaft anzusetzen. Eine wesentliche Beteiligung ist gegeben, wenn die Hauptgesellschaft Einfluss auf die Betei‐ ligungsgesellschaft ausübt, an deren Gesellschaftskapital mit mehr als 20 % beteiligt ist, oder wenn es sich um eine kontrollierte Gesellschaft handelt. Für Forderungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie für lang‐ fristige realisierbare Forderungen ist die Erhöhung des Wertansatzes über die Anschaffungskosten hinaus bis zur Höhe des Marktpreises nur zulässig, wenn damit die allgemeine Geldwertkorrektur, Kursgewinne oder Zinsan‐ sprüche berücksichtigt werden. Damit wird der für die Praxis wesentlichen Kursanpassung von Auslandsforderungen Rechnung getragen. Gleiches gilt für Inlandsforderungen mit vereinbarter Geldwertkorrekturklausel. Dementsprechend sind auf der Passivseite Devisenschulden zum Kurs des Bilanzstichtags, Inlandsverbindlichkeiten mit Geld-Wertberichtigungs‐ klausel einschließlich der Geldwertkorrektur zu bilanzieren. Ansonsten gilt für die restlichen Positionen des Umlaufvermögens und der Passiva das Anschaffungskosten-Prinzip. Das brasilianische Aktiengesetz unterscheidet zwischen einem strengen und einem gemilderten Niederstwertprinzip. Für die Gegenstände des Um‐ laufvermögens, für langfristig realisierbare Vermögensgegenstände sowie für Finanzanlagen - soweit es sich nicht um Beteiligungen handelt - kommt das strenge Niederstwertprinzip zur Anwendung. Es schreibt eine Anpas‐ sung an einen niedrigeren Marktpreis vor. Bei nicht wesentlichen Beteili‐ gungen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, Wertabschläge erfolgen nur dann, wenn diese voraussichtlich als endgültig anzusehen sind. Wesentliche Beteiligungen unterliegen dem erwähnten Equity-Prinzip. Ausdrückliche Hinweise auf die Anwendung des Niederstwertprinzips für Sachanlage-Ver‐ mögen und immaterielle Werte fehlen. Da der Jahresabschluss jedoch laut Gesetz die Vermögenslage der Gesellschaft und ihre Veränderungen wäh‐ rend des Geschäftsjahres klar wiederzugeben hat, kann auf die Gültigkeit des Niederstwertprinzips auch für diese Vermögensgruppen geschlossen werden. Je nach Bilanzstruktur sind folgende Ergebnisse aus der Inflationsbilan‐ zierung denkbar: • Aufzuwertende Aktiva = aufzuwertende Passiva, Aufwand und Erträge aus der Aufwertung gleichen sich in der Ergebnisrechnung aus. 56 4 Brasilien <?page no="57"?> • Die aufzuwertenden Aktiva übersteigen die aufzuwertenden Passiva: Diese Situation entspricht einer Eigenkapitalunterdeckung In der Er‐ gebnisrechnung ergibt sich per Saldo ein Ertrag aus Aufwertung, Diesem Ertrag stehen - je nach verbleibender Finanzstruktur der entsprechen‐ den Aktiva - Zinsen und Kursverluste aus Valutafinanzierung sowie Inflationszinsen (einschließlich eventueller Geldwertberichtigung) aus Landesfinanzierung gegenüber. • Die aufzuwertenden Passiva übersteigen die aufzuwertenden Aktiva: Die Ergebnisrechnung zeigt per Saldo einen Aufwand aus Aufwertung. Er entspricht dem Kapitalerhaltungsaufwand für das bei Eigenkapital‐ überdeckung im Umlaufvermögen gebundene Eigenkapital. 4.2 Exkurs: Kapitalerhaltung nach dem brasilianischen Aktiengesetz Stand 1980 57 <?page no="58"?> . ,II , Finanzierung Kurzlehrbuch mit elearning-Kurs Dieser Band befasst sich mit dem zentralen Thema eines jeden Betriebswirtschaftsstudiums mit der Unternehmensführung. Dabei stellt der Autor die wesentlichen Elemente und Grundbegriffe vor. Folgende Themen werden behandelt: Systematik der Finanzierung, Finanzierungsarten im Überblick, Kreditfinanzierung, Mezzanine Finanzinstrumente, Beteiligungsfinanzierung, Innenfinanzierung und Finanzkennzahlen. Ebenso erhalten weiter ... b <?page no="59"?> 5 Die Auswirkungen der Inflation auf das Rechnungswesen Das Wertinstrumentarium der Unternehmen ist das Rechnungswesen in seiner klassischen Gliederung • Buchführung / Bilanzierung / Ergebnisrechnung • Kalkulation • Statistik • Planung Es hat als Ist-Rechnung und als Plan-Rechnung die Aufgabe, die Werte auf ihrem effektiven oder voraussichtlichen Weg innerhalb der Unternehmung zu verfolgen. Das Rechnungswesen verbindet gleichsam die Beschaffungs- und Absatzmärkte der Unternehmung. Zwischen Mittelbeschaffung und Absatz liegt fast immer ein zeitlicher Abstand. In diesem Zeitraum erfolgt die betriebliche Wertschöpfung. Auf ihrem Weg - gleichsam von Geld zu Geld - liegen die Chancen, aber auch die Risiken des Unternehmertums. Die Inflation bewirkt, dass die substanziellen Wertinhalte des Geldes von gestern, heute und morgen nicht mehr übereinstimmen, ihre Tendenz ist fallend, In dieser Beziehung gleicht der Effekt der Inflation dem der klassischen kaufmännischen Zeitrechnung, nämlich der Zins-Rechnung. Ohne die Zusatzerlöse durch Zinsen ist auch der Barwert für morgen geringer als der Anfangswert von heute. Das handelsrechtliche und steuerrechtliche, aber auch das innerbetriebliche Rechnungswesen ist generell eine Nominalwertrechnung. Dies wird sich auch nicht ändern. Sie baut auf den tatsächlich angefallenen und gebuchten Ist-Werten auf. Die wesentlichen Begriffe sind tatsächlich erzielte Erlöse und effektive historische Anschaffungsbzw. Herstellkosten. Als Gewinn gilt der am Markt realisierte Gewinn. Wertsteigerung aus dem Vermögen bleiben im Rechenwerk unberücksichtigt. Dagegen werden nach dem allgemeinen kaufmännischen Vorsichtsprinzip noch nicht am Markt realisierte Verluste als Buchverluste bilanziert. Die konventionelle Ergebnisrechnung misst somit bewusst mit zwei Maßstäben. Der bereits zitierte Satz von Wilhelm Rieger „Mark ist Mark“ wird in seiner wirtschaftlichen Aussagekraft umso intensiver beeinträchtigt, je stärker sich die Kaufkraft im Zeitverlauf verändert. Dies betrifft sowohl die <?page no="60"?> Beurteilung vergangener Zeiträume als auch Zukunfts-Entscheidungen. Es gehört zu den kritischsten Situationen einer Geschäftsführung, wenn sie die Orientierung über die wirtschaftliche Position der Unternehmung verliert - wenn sie nicht mehr weiß, wo sie steht. Damit entfällt auch die Basis für richtige Entscheidungen. Bei sich ändernden Wertinhalten kann die nominale Wert-/ Zeitrechnung ohne Anpassung oder Ergänzungen ihre Informations- und Steuerungs‐ funktion nicht erfüllen. Man würde sonst an den wirtschaftlichen Realitä‐ ten vorbeigehen. Die Dokumentationsfunktion der Buchführung bleibt dagegen durch die Kaufkraftverluste der Inflation unberührt. Auch unter inflationären Verhältnisse werden Gewinne und Verluste nur am Markt realisiert. Ohne Umsätze kein verwertbares Ergebnis. Wirt‐ schaftliche Tätigkeit muss sich zu irgendeinem Zeitpunkt in der Kasse niederschlagen. Nur über realisierte Ergebnisse kann disponiert werden. Nur aus realisierten und kassierten Gewinnen sollten Dividende und Er‐ folgsprämien gezahlt werden. Die Ergebnisüberlegungen des Unternehmers sind einmal vergangen‐ heitsbezogen. • Welches Ergebnis wurde in einem Zeitraum oder mit einem Auftrag realiter erzielt? • Welches Ergebnis kann ohne Gefährdung des Unternehmens ausge‐ schüttet werden? Ergebnisüberlegungen sind aber auch auf die Zukunft ausgerichtet. So bei Kalkulation und Preisbildung oder der Ausarbeitung von Plänen und unternehmerischen Strategien. Für den Einfluss der Inflation auf ergebnisbezogene Feststellungen und Dispositionen sind auf dieser Stufe der Betrachtung drei Faktoren wesent‐ lich: • der zeitliche Abstand zwischen Beschaffung und Umsatz bzw. zwischen Mitteleinsatz und Gelderlös • die Höhe der Vermögensbindung in diesem Zeitraum • das Ausmaß der Preisbewegungen bzw. der Kaufkraftveränderung in dieser Zeit 60 5 Die Auswirkungen der Inflation auf das Rechnungswesen <?page no="61"?> Abbildung 4: Kaufkraftveränderung Die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Begriffe sind: • Vermögensumschlag, • durchschnittliches betriebsnotwendiges Vermögen sowie • verbrauchsspezifische oder allgemeine Inflationsrate bzw. vice versa die entsprechende Kaufkraftveränderung. Ohne den Faktor Zeit und ohne zwischenzeitliche Vermögensbindung gäbe es für Ergebnisfeststellung und -verwendung kein Inflationsproblem. Ein Privatlehrer, der täglich seine Leistung kassiert, kann sofort die Früchte seiner Arbeit genießen, ohne seine Erwerbsfähigkeit aufs Spiel zu setzen. Eine andere Frage ist, ob seine Honorare marktgerecht sind. Die konventionelle nominale Ergebnisrechnung ermittelt das Ergeb‐ nis als Differenz zwischen umsatzwirksamen effektiven Anschaffungsbzw. Selbstkosten, angefallenen allgemeinen Gemeinkosten und erzielten Umsatzerlösen. Durch die Zeit-Inflation haben Kosten- und Umsatzerlöse unterschied‐ liche Wertbasen. Zwischen Beschaffung und Verkauf liegt die Vermögens‐ bindung. Die nominale Ergebnisrechnung vernachlässigt die inzwischen eingetretenen Änderungen des Wertinhalts. Ein Teil des ausgewiesenen Ergebnisses ist bei Inflation jedoch nicht auf echte Wertschöpfung, sondern auf das inzwischen gestiegene Preisniveau zurückzuführen. Eine reale Er‐ gebnisrechnung setzt dagegen als teilweise fiktiven Aufwand aktualisierte Kosten an, die dem Wertniveau zum Zeitpunkt des Umsatzes entsprechen. Unter inflationären Verhältnissen ist damit immer der reale Gewinn nied‐ riger als der nominale Gewinn. Die Differenz stellt den kalkulatorischen 5 Die Auswirkungen der Inflation auf das Rechnungswesen 61 <?page no="62"?> Aufwand für die Erhaltung der mit Umsatzvorgang verbrauchten Substanz dar. Sie wird als Scheingewinn bezeichnet. Dieser Begriff wird später näher betrachtet. Wesentlich ist, dass dieser Erhaltungsaufwand in der Preiskalkulation des folgenden Geschäftsfalls berücksichtigt und am Markt durchgesetzt wird. Gleiche Bedeutung hat, dass nach dem folgenden Verkauf dieser Erhaltungsaufwand einer Erhaltungsrücklage zugeführt wird. So verbleibt sein Teil am erzielten Erlös im Unternehmen. In diesem Sinne ist es sekundär, ob diese Ergänzung und Korrektur der konventionellen Ergebnisrechnung im Rahmen des Systems an die verschiedenen Ergebnisstufen weitergegeben werden. Entscheidend bleibt, dass diese Überlegungen in die Preisbildung eingehen und spätestens bei der Ergebnisverwendung Berücksichtigung finden. Die Inflation wirkt sich nicht nur auf die Ergebnisrechnung aus, sondern auch auf die Beurteilung des aktuellen Vermögens- und Schuldenstatus der Firma. Bei der erwähnten umsatzwirksamen Veränderung ging es darum, einen zwar realisierten, jedoch inflationär überhöhten Gewinn zu korrigieren. Dagegen führen bei Sachwerten vermögenswirksame inflationsgerechte Neubewertungen lediglich zu einem am Markt noch nicht realisierten Umbewertungsgewinn - von einem niedrigeren Ver‐ gangenheitsauf einen höheren Gegenwartswert. Bei der umsatzwirksamen Veränderung liegt die Zeitspanne zwischen Mitteleinsatz und Fakturierung; bei einem Buchwertzuwachs liegt dagegen der zeitliche Abstand zwischen Stichtag der Beschaffung und Stichtag der Betrachtung. Man hört manchmal die Aussage, bei der Inflation gewinnt auf Dauer derjenige, der Sachwerte besitzt. Es ist richtig, ruhende und einsatzfähige Sachwerte können durch die Inflation keinen Substanzverlust erfahren; sie stellen ja selbst die Substanz dar. Nur ein Substanzverbrauch, die wieder in Geld umgesetzten Vermögenswerte, unterliegen einem Substanzverlust, der Gegenstand der Ergebnisbetrachtung ist. Außerordentliche Verluste aus unbewegtem Sachvermögen können dagegen eintreten, wenn struktu‐ relle Veränderungen, wie technische Entwicklung oder Produktinnovation, eine Abschlagsbewertung erfordern. Dies sind normale Erscheinungen der Marktwirtschaft; sie stehen nicht mit der Inflation im Zusammenhang. Damit gilt als Regel, dass in einem Inflationsland nicht umgesetzte Sachwerte, wie z. B. Grundstücke, sich normalerweise selbst erhalten. Die gleichbleibende, ruhende Vermögenssubstanz erfährt bei einer Tageswert‐ betrachtung nur einen nominalen Wertzuwachs. Dieser Gewinn ist nicht 62 5 Die Auswirkungen der Inflation auf das Rechnungswesen <?page no="63"?> realisiert. Nach den Regeln kaufmännischer Vorsicht kann er nicht ergeb‐ niswirksam bilanziert werden, sondern ist ggf. einer Erhaltungsrücklage zuzuführen. Bei geldwerten Vermögenspositionen, z. B. Forderungen oder Bank‐ guthaben ohne Sicherungsklauseln, bewirkt die Inflation dagegen einen Entwertungsverlust. Es handelt sich um nominal festgeschriebene Geld‐ werte, die dem Kaufkraftschwund unterliegen. Diese Entwertungsverluste innerhalb eines abgelaufenen Zeitraums schlagen sich nicht unmittelbar in der Ergebnisrechnung nieder. Ihre Ergebniswirkung ergibt sich vielmehr indirekt aus der höheren Refinanzierung. Bei Bankkrediten über Inflati‐ onszinsen, bei anteilig gebundenem Eigenkapital über entgangene Gewinne mangels anderweitigen Einsatzes. Wesentlich ist, in welchem Außenverhältnis zu Dritten die geldwerten Vermögenswerte stehen. Bei werterhaltenden Konditionen, wie inflations‐ gerechter Verzinsung oder Kursklauseln, ist die Gegenwirkung in die wirtschaftliche Betrachtung einzubeziehen. Entwertungsverluste können sich aber auch auf zukünftige Perioden beziehen. So werden generell - unabhängig von Inflation - mittelfristige zinslose Forderungen nach kauf‐ männischer Vorsicht für die Restlaufzeit abgezinst. Der vorweg genommene Abzinsungsaufwand gilt als nicht realisierter Verlust. Den Entwertungsverlusten geldwerter Vermögenswerte entsprechen Entwertungsgewinne bei nominal festgeschriebenen Schulden. Ihr kaufkraftmäßiger Inhalt nimmt mit der Laufzeit ab. Der Schuldner zahlt am Fälligkeitstag weniger Kaufkraft zurück, als er erhielt. Auch hier gilt, in der wirtschaftlichen Beurteilung eines zinslosen Lieferantenkredit hat der Käufer den Vorteil. Er schlägt sich in seiner Ergebnisrechnung über geringere Finanzierungskosten nieder. Bei Krediten zu Inflationszinsen wird dagegen der Entwertungsgewinn durch höhere Zinslast ganz oder teilweise kompensiert. Wirtschaftliche Vor- oder Nachteile ergeben sich für inländische Kreditnehmer - und umgekehrt für Kreditgeber - nur, wenn die Kreditkonditionen von der Inflationsrate plus einen angemessenen Realzins abweichen. Die mögliche Abweichung von Inflation und Kreditkonditionen hat be‐ sondere Bedeutung bei Valuta-Krediten. Hier kommt der unterschiedliche, oft sprunghafte Verlauf von Binneninflation und Außeninflation gegenüber der Kreditwährung zur Wirkung. 5 Die Auswirkungen der Inflation auf das Rechnungswesen 63 <?page no="64"?> Internationale Unternehmenstätigkeit Grundlagen, Führung, Organisation Dieses Buch umfasst die Grundlagen zur internationalen Unternehmenstätigkeit und die damit verbundene Fertigung, Beschaffung und das Sourcing multinationaler Unternehmen. Dabei spielen sowohl Wertschöpfungskette am Beispiel der Bekleidungsindustrie in so genannten Niedriglohnländern als auch die industrielle Revolution als Globalisierungstreiber eine Rolle. Das Schlagwort Industrie 4.0 ist hierbei ein weiter ... b <?page no="65"?> 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung Zur Berücksichtigung der Inflation im Rechnungswesen gibt es verschie‐ dene Meinungen. Die meisten sind Bilanztheorien und beziehen sich auf Ergebnisermittlung, Ergebnisverteilung und Bilanzierung. Sie streben eine generelle und in sich geschlossene Korrektur von Vermögens- und Ergeb‐ nisrechnung im Rahmen der Buchführung an. Dies kann bis zu einer doppelten Buchführung im wahrsten Sinne des Wortes gehen. Zu den Basisbegriffen der konventionellen Buchführung • realisierte Gewinne und Verluste • nicht realisierte Verluste kommen neue Elemente hinzu: • Umbewertungsgewinne Sachvermögen, • Entwertungsverluste aus geldwertem Vermögen, • Entwertungsgewinne aus Verbindlichkeiten. Neben dem Resultat aus fakturierten Umsätzen wird auch ein Ergebnis aus Wertzuwachsgewinnen des Sachvermögens ermittelt. Einige Modelle gehen so weit, zusätzlich ein Ergebnis aus Kaufkraftgewinnen bzw. -verlusten der nominalen Geldwerte einzubeziehen. Die Wertanpassung erfolgt entweder einheitlich über Indizes, die auf einen Zeitpunkt der Vergangenheit zurückgehen und die nominalen Ist-Werte auf einen konstanten Geldwert deflationieren bzw. diskontieren. Oder sie beziehen sich auf den gegenwärtigen Zeitpunkt und inflationie‐ ren die aufgelaufenen Ist-Werte. Eine Alternative im Sachanlagebereich ist der buchmäßige Ansatz und die Fortschreibung von Tagesbeschaffungsbis hin zu erwarteten Wiederbeschaffungswerten. Die generelle Wertkorrektur von Bilanz und Ergebnisrechnung hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Jedoch kann die zunehmende Di‐ gitalisierung neue Möglichkeiten eröffnen. Die generelle Anpassung ist bisher zu aufwendig und auch in ihrer Aussagekraft umstritten. Für diese anspruchsvollen Verfahren fehlt oft die erforderliche, länger zurückrei‐ chende Datenbasis (Michael Liebers [Liebers 1998]). Die kaufmännische Vorsicht und die Überleitung zur Handelsbilanz der Firma erfordert eine <?page no="66"?> strikte Trennung von realisierten und nicht realisierten Ergebnissen; die gleiche Unterscheidung gilt auch für die Rücklagenentwicklung. Die Gefahr genereller Bilanzkorrekturen liegt darin, dass der Ausweis unrealisierter Gewinne oder nicht verdienter Rücklagen Management und Investoren zu falschen Dispositionen verleitet. Die Verfahren der Praxis bauen auf dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip auf. Beide sind unverzichtbare Bestandteile des Rech‐ nungswesens, auch unter inflationären Bedingungen und auch für interne Zielsetzungen. In der Praxis überwiegen die partiellen Korrekturen. Sie können Teil des Buchungssystems sein; über die aktuelle Tageswertbewer‐ tung der Sachwerte betreffen sie sowohl Bilanz als auch Ergebnisrechnung. Weit häufiger sind jedoch Nebenrechnungen anzutreffen. Sie sind für die Ergebnisrechnung regelmäßig durchzuführen. Im Bereich der Vermögens‐ bewertung, der Unternehmensbewertung und sonstiger Status-Feststellun‐ gen sind sie dagegen sporadisch. Auch unter inflationsfreien Bedingungen bestehen für Bilanzbewertung und damit Ergebnisermittlung subjektive Ermessensspielräume. Man denke nur an die fallweise Risikobeurteilung bei Wertberichtigungen und Rück‐ stellungen. In diesem Sinne gibt es keine absolut richtige Bilanzierung. Auch eine Inflationsrechnung kann weitaus stärker - sowohl im geschlossenen System einer doppelten Buchführung als auch in Form von Nebenrechnun‐ gen - nur ein Annäherungsversuch sein. Ein ausgewogenes Verhältnis von Informationsvorteilen und zusätzlichen Verwaltungskosten ist daher zu beachten. Breite und Tiefe des rechnungstechnischen Instrumentariums sind gene‐ rell durch das jeweilige Ausmaß und den Verlauf der Inflation bestimmt. In einer galoppierenden Inflation kommt man nur mit einem Kompass nicht zurecht. Weitere Einflussgrößen sind die Struktur der Unternehmung, der organisatorische Aufbau, die Produktpalette und die interne Verantwor‐ tungshierarchie. Ebenso wie das konventionelle Rechnungswesen in allen Teilberei‐ chen der Vergangenheits-, Gegenwarts- und Zukunftsrechnung einheitlich auf dem Nominalprinzip aufbaut, kommt es auch bei inflationären Verhält‐ nissen darauf an, ein möglichst einheitliches, konsistentes System eines inflationsgerechten Rechnungswesens aufzubauen. Man sollte eine einheitliche Sprache sprechen. Wir bezeichnen dieses neue und möglichst homogene Instrumentarium zusammenfassend als Inflationsrechnung. Mit inflation accounting nennen auch die Amerikaner das Problem offen 66 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung <?page no="67"?> beim Namen. Mit einseitigen oder wenigen punktuellen Korrekturen in Bilanz oder Ergebnisrechnung, wie Eliminierung von Scheingewinnen oder der Bilanzierung von Wiederbeschaffungs-Rücklagen, ist es nicht getan. Diese Instrumente sind vergangenheitsbezogen; sie versagen in der Zu‐ kunftsrechnung. Es ist leider ein häufig anzutreffender Widerspruch, dass in Planung, Kalkulation und Erfolgsrechnung verschieden Begriffe und Parameter verwendet werden. Am Anfang einer systematischen Inflationsrechnung steht die Definition einer gewissen Inflationsphilosophie für die jeweilige Unternehmung. Sie ist möglichst konsequent auf alle Teile des Rechnungswesens zu über‐ tragen. Dabei bleibt der erwähnte Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens ein wichtiger Parameter. Die Inflation hat mehr oder weniger Einfluss auf den Großteil der Unternehmung. Der grundsätz‐ lichen Leitlinie folgt eine Vielzahl einzelner Entscheidungen des täglichen Geschäftslebens. Die Entscheidungen werden meist von verschiedenen Personen unterschiedlicher Funktionen und Führungsebenen getroffen. Die interne Inflationsphilosophie kann sich daher bei stärkerem Inflations‐ verlauf und bei dezentraler Geschäftsverantwortung nicht auf die Unter‐ nehmensleitung beschränken. Die Kenntnis der unternehmensspezifischen Inflationsrechnung und - was noch wichtiger ist - das Bewusstsein für Inflation und ihre Auswirkungen müssen alle Einheiten und Ebenen mit Geschäftsverantwortung erreichen. Dies gilt im besonderen Maße für komplexe Unternehmen und internationale Konzerne. Aus gutem Grund führte der Chef der US-amerikanischen General Electric Reginald H. Jones in seiner Activitas ein Seminar „Effectively Coping with Inflation“ ein. Er eröffnete es angeblich mit dem Satz „Inflation hat Ähn‐ lichkeit mit Rückenbeschwerden. Wenn man das Problem nicht beseitigen kann, muss man lernen, mit ihm umzugehen.“ Die betriebswirtschaftliche Basis der Inflationsrechnung ist die konven‐ tionelle Ergebnisrechnung. Als vergangenheitsbezogene Ist-Rechnung steht sie auch im inflationären Umfeld noch auf relativ sicheren Füßen. Sie zeigt das Jahresergebnis als Differenz von Anfangs- und Endbestand des Eigenka‐ pitals. Ihre Minimalforderung ist die nominale Kapitalerhaltung. Dagegen ist die Erhaltung der realen Unternehmenssubstanz bei den verschiedenen Inflationsrechnungen das oberste Ziel. Ihr grundlegender Unterschied liegt in der Antwort auf die Frage: 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung 67 <?page no="68"?> Welche Basis ist nach welchen Maßstäben real zu erhalten? • Ist es der Gesamtwert des Unternehmens im Sinne seines Zukunfts-Er‐ folgs? • Ist es die gesamte Vermögenssubstanz und damit das Gesamtkapital? • Oder ist es nur das in der eigenen wirtschaftlichen Verantwortung stehende Eigenkapital plus im eigenen Risiko stehender Fremdkapitalanteile? • Gilt ein finanzwirtschaftlicher oder ein leistungsbzw. güterwirtschaft‐ licher Maßstab, wie im Kapitel IFRS 3.3 erläutert? • Ist der Gütermaßstab nur reproduktiv oder unter Berücksichtigung des erwarteten technischen Fortschritts der Branche? • Folgt ein Finanzmaßstab der firmenspezifischen Verteuerung oder der allgemeinen Inflationsentwicklung? Eine Vielzahl von Alternativen! Umso wichtiger ist die Definition der Unternehmensleitung dessen, was sie will. Es gibt Ansätze, die verknüpfen Erscheinungen des normalen marktwirt‐ schaftlichen Geschehens mit dem Thema Inflation. So gehört es unseres Erachtens zu der selbstverständlichen Mindestzielsetzung, dass das Unter‐ nehmen mit dem technischen und allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt mithält. Der Erhalt der Marktposition ist ein Thema der strategischen Unternehmensführung und nicht der Bewältigung der Inflation. Der umfas‐ sendere Vorschlag einer Ertragswerterhaltung mit allen Interdependenzen der Zukunft erscheint uns als weltfremdes Modell. Die Wirtschaft braucht handhabbare und situationsgerechte Lösungen! Die Vermögens-Substanzerhaltung, in den folgenden Ausführungen kurz Substanzerhaltung genannt, interessiert nur die Aktivseite der Bilanz. Sie hat die Sicherung der gesamten, dem Verbrauch unterliegenden Vermö‐ genssubstanz zum Ziel; als Spiegelbild erhält sie damit fast das gesamte Eigen- und Fremdkapital. Man bezeichnet sie auch als Bruttosubstanzerhal‐ tung. Ihre Maßstäbe kommen aus einer gütermäßigen Betrachtungsweise. Die reale Sicherung der Wiederbeschaffung aller verbrauchten Güter bzw. Leistungen ist oberstes Ziel. Die Erhaltung des Eigenkapitals plus im eigenen Risiko stehender Fremd‐ kapitalanteile, im Weiteren als Kapitalerhaltung bezeichnet, geht dagegen von der Passivseite, der Finanzstruktur aus. Die Erhaltungsmaßstäbe 68 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung <?page no="69"?> können aus den verbrauchten Vermögenswerten abgeleitet werden. Damit wird eine leistungsbzw. güterwirtschaftliche Kapitalerhaltung ange‐ strebt. Sie wird auch als Netto-Substanzerhaltung bezeichnet. Bei der kaufkraftmäßigen Kapitalerhaltung ist der Erhaltungsmaß‐ stab ein finanzwirtschaftlicher. Er entspricht meist dem allgemeinen Kauf‐ kraftverfall im Lande und hat keinen Bezug zu der Wertschöpfung der jeweiligen Unternehmung. Daher können auch individuell ermittelte Indizes zweckmäßig sein, die den Wertschöpfungsprozess der jeweiligen Betriebe repräsentieren. Der ergebniswirksame Unterschied von Substanzerhaltung und Kapital‐ erhaltung wird bereits beim Betrachten einer vereinfachten Bilanzstruktur deutlich: Abbildung 5: Bilanzstruktur Sehen wir uns mit Hilfe von Beispieldaten die Ergebnisrechnung beider Konzepte an. Die Erhaltungsmaßstäbe stimmen überein. Zum Vergleich wird zusätzlich das Ergebnis der konventionellen Rechnung gezeigt: Vom Eingang einer Handelsware bis zum Zeitpunkt des Barverkaufs wird eine zwischenzeitliche Erhöhung der Beschaffungskosten von 20 % unter‐ stellt. Bei der Finanzstruktur werden alternativ die wirklichkeitsfremden Extreme einer 100%igen Eigenbzw. Fremdfinanzierung gezeigt, um die Ergebnisauswirkungen deutlich zu machen. Für die Variante der Fremdfi‐ nanzierung wird für den Zeitraum ein Zinssatz von 15 % unterstellt. Wir gehen davon aus, dass das erzielte Bruttoergebnis voll an die Eigentümer 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung 69 <?page no="70"?> plus den stillen Teilhaber Fiskus ausgezahlt wird. So werden die spezifischen Auswirkungen der Ertragssteuer bewusst vernachlässigt. Das ausschüttungsfähige Ergebnis der konventionellen Rechnung (Tab. 2) liegt in beiden Finanzierungsvarianten um 20 Recheneinheiten hö‐ her als das der Substanzerhaltungs-Rechnung (Tab. 3). Der Unterschied ist bei letzterer die volle Eliminierung der sogenannten Scheingewinne zugunsten einer Erhaltungs-Rücklage, die zum Eigenkapital zählt. Der Scheingewinn ist ein typischer Begriff der Substanzerhaltungs-Verfahren. Er beinhaltet den Unterschied zwischen effektiven historischen Anschaffungsbzw. Herstellkosten und den aktuellen Wiederbeschaffungskosten am Tag des Verkaufs. Nach der gesamten Ergebnisausschüttung ergibt sich folgende Situation: Für die Ersatzbeschaffung am Umsatztag fehlen in der konventionellen Rechnung bei beiden Finanzierungsvarianten 20 Geldeinheiten. Der Kas‐ senbestand am Ende der Operation reicht nur aus, 0,8 Gütereinheiten (jeweils als Klammerwert gezeigt) neu zu kaufen. Das bisher voll eigen finanzierte Geschäft hat nunmehr einen Kredit für die fehlenden 0,2 Güter‐ einheiten (exakt 0,167) aufzunehmen oder neue Eigenmittel beim Aktionär anzufordern. Das als Alternative bisher fremdfinanzierte Unternehmen muss seinen Kredit inflationsbedingt um den Gegenwert von ebenfalls 0,2 Gütereinheiten aufstocken. Es bleibt aber weiterhin voll fremdfinanziert. 70 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung <?page no="71"?> Konventionelle Rechnung 100-% Eigenfinanzierung 100-% Fremdfinanzierung 1 Effekt. Einstandspreis 100 100 2 Wiederbeschaffungskosten 120 120 3 Effekt. Verkaufspreis 140 140 4 Vertriebsspanne 3-1 40 40 5 davon: Scheingewinn realer Gewinn -- -- -- -- 7 Bei 100-% Eigenfinanzierung --Finanzierungskosten -- 7 Bei 100-% Fremdfinanzierung --Finanzierungskosten 15 8 Ausschüttbares Ergebnis 4-7 40 25 9 Kassenbestand Anfang 1 100 (1,0) 100 (1,0) 10 Ende 3-7-8 100 (0,8) 100 (0,8) 11 Zusätzl. Finanzbedarf 2-10 + 20 (0,2) + 20 (0,2) Tabelle 2: Konventionelle Rechnung 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung 71 <?page no="72"?> Substanzerhaltung 100-% Eigenfinanzierung 100-% Fremdfinanzierung 1 Effekt. Einstandspreis 100 100 2 Wiederbeschaffungskosten 120 120 3 Effekt. Verkaufspreis 140 140 4 Vertriebsspanne 3-1 40 40 56 davon: Scheingewinn realer Gewinn 2-1 4-5 20 20 20 20 7 Bei 100-% Eigenfinanzierung --Finanzierungskosten -- 7 Bei 100-% Fremdfinanzierung --Finanzierungskosten 15 8 Ausschüttbares Ergebnis 6-7 20 5 9 Kassenbestand Anfang 1 100 (1,0) 100 (1,0) 10 Ende 3-7-8 120 (1,0) 120 (1,0) 11 Zusätzl. Finanzbedarf 2-10 -- -- Tabelle 3: Substanzerhaltung Bei der Substanzerhaltung reichen in der Variante Eigenfinanzierung die Finanzmittel zu einer vollen Ersatzbeschaffung aus. Gleiches gilt bei Fremd‐ finanzierung. Das bisher voll fremdfinanzierte Unternehmen verfügt jedoch für die Ersatzbeschaffung nunmehr über einen neuen Eigenkapitalanteil von 0,2 Gütereinheiten (Rücklagenbildung aus Scheingewinneleminierung). Bei der Ergebnisrechnung zum Zwecke der Kapitalerhaltung (Tab. 4) wird der Scheingewinn als Kapitalerhaltungs-Aufwand in der Relation angesetzt, in der das Geschäft eigenfinanziert ist. Das sind bei der Variante voller Eigenfinanzierung 100 %, bei der Variante totaler Fremdfinanzierung dagegen 0 %. Das bisher voll eigenfinanzierte Geschäft kann auch weiterhin ausschließlich mit eigenen Mitteln fortgeführt werden. Der Kassen-Endbe‐ stand reicht zur Ersatzfinanzierung aus. Bei bisheriger Fremdfinanzierung ist eine Aufstockung um 0,2 Gütereinheiten erforderlich. Einer voll fremd‐ 72 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung <?page no="73"?> finanzierte Anfangsphase folgt eine voll fremdfinanzierte Folgephase. Der status quo der Art der Finanzierung bleibt damit in beiden Varianten erhalten. Kapitalerhaltung 100-% Eigenfinanzierung 100-% Fremdfinanzierung 1 Effekt. Einstandspreis 100 100 2 Wiederbeschaffungskosten 120 120 3 Effekt. Verkaufspreis 140 140 4 Vertriebsspanne 3-1 40 40 5 davon: Scheingewinn 2-1 20 -- 6 realer Gewinn 4-5 20 40 7 Bei 100-% Eigenfinanzierung --Finanzierungskosten -- 7 Bei 100-% Fremdfinanzierung --Finanzierungskosten 15 8 Ausschüttbares Ergebnis 6-7 20 25 9 Kassenbestand Anfang 1 100 (1,0) 100 (1,0) 10 Ende 3-7-8 120 (1,0) 100 (0,8) 11 Zusätzl. Finanzbedarf 2-10 -- + 20 (0,2) Tabelle 4: Kapitalerhaltung Nachstehend sind nochmals die Ergebnisse laut konventioneller Rechnung, Substanzerhaltungsrechnung und Kapitalerhaltungsrechnung gegenüber‐ gestellt: 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung 73 <?page no="74"?> Ausschüttbares Ergebnis (vor Steuern) bei Konvent. Rechnung Substanzerhaltung Kapitalerhaltung 100-% Eigenfinanzierung 40 29-% v.Umsatz 20 14-% v.Umsatz 20 14-% v.Umsatz 100-% Fremdfinanzie‐ rung 25 18-% v.Umsatz 54-% v.Umsatz 25 18-% v.Umsatz Tabelle 5: Ausschüttbares Ergebnis Die Ergebnisse ein und desselben Geschäftsvorgangs oszillieren in den beiden extremen Finanzierungsvarianten zwischen 14 % und 29 % des Umsatzes bzw. zwischen 4 % und 18 %. Die Unterschiede kommen allein aus dem Erhaltungsverfahren! Zu einem inflationsgerechten Jahresabschluss gehört also auch der Mut zu schlechterer Bilanzoptik, es sei denn, man führt das Ganze als internen Abschluss zwecks Berücksichtigung in der Gewinnverwendung durch. Aus den gezeigten Modellrechnungen ergibt sich folgendes Fazit: • Nur bei 100%iger Eigenfinanzierung stimmt das Ergebnis von Sub‐ stanzerhaltungs- und Kapitalerhaltungs-Rechnung überein. • Bei 100%iger Fremdfinanzierung besteht wegen der ergebnismäßi‐ gen Doppelbelastung aus voller Scheingewinn-Eliminierung und ef‐ fektiven Fremdkapitalzinsen ein erheblicher Ergebnisunterschied zu Lasten des Substanzerhaltungs-Verfahrens. Über die verfahrensbedingte Rücklagenbildung aus der betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigten Scheingewinn-Eliminierung wird gleichsam ein Zwangssparprozess zu‐ gunsten Eigenkapital und zu Lasten Ergebnis ausgelöst. Der prozentuale Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme wächst ständig an. Es besteht die Gefahr, dass sich das Unternehmen wegen der genannten Doppelbelastung aus dem Markt kalkuliert. • In der Praxis liegt die übliche Finanzstruktur zwischen beiden Extremen von jeweils 100 %. Das Substanzerhaltungs-Verfahren hat damit die allgemeine Tendenz, die ausgewiesenen Ergebnisse nach unten zu drosseln. Die verfahrensbedingten Auswirkungen sind naturgemäß um so gravierender, je höher die Inflationsrate ausfällt. 74 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung <?page no="75"?> • In unseren Beispieldaten wurde die Verteuerung mit 20 % angesetzt, die Inflationszinsen im gleichen Zeitraum mit 15 %. Die Verhältnisse können auch umgekehrt sein. Nur bei einem zufälligen Parallellauf von Kostenverteuerung und Inflationszins entspräche in der obigen Kapitalerhaltungs-Rechnung das Ergebnis von 20 Recheneinheiten bei Eigenfinanzierung dem bei ausschließlicher Fremdfinanzierung. In der Substanzerhaltungs-Rechnung dagegen würde das Ergebnis bei Fremd‐ finanzierung auf Null absinken, gegenüber 20 Recheneinheiten bei Ei‐ genfinanzierung. Ein unterschiedlicher Verlauf von inflationären Finan‐ zierungskosten einerseits und Sach- und Personalkosten-Verteuerungen andererseits entspricht jedoch der Wirklichkeit eines Inflationslandes. Es kann nicht genügend davor gewarnt werden, beide Faktoren in Kalkulation und kurzfristigen Planüberlegungen in derselben Höhe anzusetzen. Aus den Modellen ist zu erkennen, dass in der Praxis nur die Kapitaler‐ haltungs-Rechnung zu angemessenen inflationsbereinigten Ergeb‐ nissen führt, ohne den Fortbestand der Unternehmung zu gefährden. Zur finanziellen Gefährdung zählt nicht nur eine überhöhte Ergebnisaus‐ schüttung, sondern gleichermaßen eine betriebswirtschaftlich falsche und nicht marktkonforme Kalkulation, die entweder Werte verschenkt oder zur Konkurrenzunfähigkeit beiträgt. Die Kapitalerhaltung geht von folgenden realistischen kaufmännischen Grundsätzen aus: • Für die reale Erhaltung des Kapitals trägt auch im Inflationsland nur der die wirtschaftliche Verantwortung, dem dieses Kapital gehört oder es als angestellter Unternehmer verwaltet. Der Unternehmer hat die Erhaltungsverantwortung für sein eigenes und das ihm anvertraute Risikokapital. Hierzu zählen nicht nur das eingezahlte Grundkapital, gesetzliche oder freie Rücklagen, Ergebnisvorträge und evtl. stille Re‐ serven, sondern auch Rückstellungen, soweit das Entwertungsrisiko bei der Unternehmung liegt. Dies kann z. B. für Pensions- oder Garantie‐ rückstellungen zutreffen, nicht dagegen für vergangenheitsbezogene und geldwertkorrekturfreie Steuerrückstellungen oder Rückstellungen wegen noch zu zahlender Rabatte, Bonifikationen oder Provisionen. • Für Fremdkapital liegt dagegen die wirtschaftliche Verantwortung beim Kreditgeber. Er ist über die mit ihm vereinbarten Konditionen sein 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung 75 <?page no="76"?> eigener Unternehmer. So ist es Angelegenheit des Verkäufers, die Aus‐ wirkungen eines zinsfreien Zahlungsziels in seinen Preis einzuschließen oder nicht. Und die Banken tragen in einer Marktwirtschaft das Risiko, Gebühren, Zinsen, Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten markt‐ gerecht festzulegen. Die einzige Ausnahme besteht bei Währungskre‐ diten ohne Kurssicherung oder indexgebundenen Landeskrediten. Hier geht nach den vertraglichen Bedingungen das Entwertungsrisiko auf den Kreditnehmer über. Er hat die entsprechenden Vorsorgen zu treffen. Das erhaltungspflichtige Kapital einer Unternehmung setzt sich dem‐ nach im Detail wie folgt zusammen: • Eigenkapital (Grundkapital + Rücklagen + ./ . Ergebnisvortrag + ./ . Saldo der zeitlichen Abgrenzung) plus Rückstellungen soweit im nomi‐ nalen Aufwertungsrisiko • Valutaverbindlichkeiten ohne Kurssicherung abzüglich Valutaforde‐ rungen in derselben Währung • indexgebundene Landeskredite Aus arbeitstechnischen Gründen empfiehlt es sich, dem erhaltungspflichti‐ gen Kapital nur langfristige Rückstellungen mit Bewertungsrisiko zuzuord‐ nen, die innerhalb der Finanzstruktur Bedeutung haben. Die inflationäre Wertanpassung der sonstigen Rückstellungen sollte man zweckmäßiger‐ weise im Zuge der periodischen individuellen Risikoprüfung vornehmen. Man muss sich jedoch dessen bewusst sein, dass diese Vereinfachung zum Einschluss von Inflationseffekten unter dem Titel Bildung von Rückstellun‐ gen führt. Die Folge ist eine Vermischung der Aufwandsarten, denn der Kapitalerhaltungsaufwand zählt beispielsweise nicht zu Gewährleistungs- oder Personalkosten. Das später behandelte Index-Verfahren geht ausschließlich von der Passivseite der Bilanz aus. Soweit Eigenkapital in nicht dem betrieblichen Verbrauch unterliegenden Vermögenspositionen gebunden ist, müssen diese daher gegen das zu erhaltende Eigenkapital im Sinne einer Bilanzkürzung aufgerechnet werden. Es handelt sich üblicherweise um Grundvermögen (Ausnahme Abraumgrundstücke) sowie um Finanzanlagevermögen. In bei‐ den Fällen kennt die Ergebnisrechnung keinen Amortisationsaufwand und damit auch keinen inflationären Zusatzaufwand. Im Sinne einer ordnungs‐ gemäßen Bilanzierung ist aber fallweise die wirtschaftliche Berechtigung des Anschaffungswertes zu prüfen (equity-method). Liegt der aktuelle 76 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung <?page no="77"?> Wert darunter, so sind Sonderabschreibungen vorzusehen. Bei höherem Tageswert entfallen dagegen Korrekturen. Die Folge sind stille Reserven. Bei Verkauf der entsprechenden Vermögensposition ist darauf zu achten, dass der Anteil des Inflationsgewinns am Buchgewinn über Kaufkraft-Indizes ermittelt wird; der festgestellte Inflationsgewinn ist aus dem Jahresergebnis zu Gunsten der Kapitalerhaltungs-Rücklage zu eliminieren. Das durchschnittliche erhaltungspflichtige Kapital eines Zeitraums ist die Basis für die dann folgenden Kapitalerhaltungsmaßnahmen. Die Maßstäbe für die Erhaltung können für Eigenkapital und zu erhaltende Fremdka‐ pitalanteile unterschiedlich sein und variieren. Für die Vergangenheitsbe‐ trachtung sind sie zwangsläufig individueller und konkreter, für den Blick in die Zukunft globaler und damit risikobehafteter. Wir werden bei der Inflationsrechnung hierauf zurückkommen. Die Inhalte der Ergebnisrechnung der Unternehmung und die In‐ halte der innerbetrieblichen und bereichsspezifischen Kosten- und Leistungsrechnung sind unterschiedlich. Die Brücke für zeitliche und sachliche Differenzierung ist laut Kontenplan die sogenannte Abgrenzungs‐ rechnung. Sie trennt z. B. zwischen buchmäßigen Abschreibungen entspre‐ chend Handels- oder Steuergesetzgebung und kalkulatorischen Abschrei‐ bungen entsprechend Nutzung, zwischen effektivem Zinsaufwand und kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital, zwischen be‐ trieblichem Aufwand und der Bildung von Sonderrücklagen. Der betriebliche Anteil am Kapitalerhaltungsaufwand der Unternehmung ist in Form kalkulatorischer Kosten der Betriebsergebnisrechnung zu belasten und der Abgrenzungsrechnung gutzuschreiben. Die Dotierung der Erhaltungsrücklage geht zu Lasten der Abgrenzungsrechnung oder ist - je nach Bilanzierungsvorschriften - bei der Gewinnverteilung zu berücksichtigen. Die Transparenz der Abgrenzungsrechnung ist daher für jede Unternehmensanalyse von erheblicher Bedeutung. 6 Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Inflationsrechnung 77 <?page no="79"?> 7 Ergebnisrechnung Bei inflationsfreien Verhältnissen gilt die bereits erwähnte Zielsetzung der nominalen Eigenkapitalerhaltung: Das Ergebnis eines Zeitraums ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand des gesamten Eigenkapitals, gemessen in Einheiten der betreffenden Währung. Bei inflationären Bedingungen gilt der abgewandelte Satz der realen Ei‐ genkapitalerhaltung: Das Ergebnis eines Zeitraums ist die obengenannte Diffe‐ renz, jedoch gemessen in Einheiten gleicher Kaufkraft. Wie bei wertstabilen Verhältnissen baut auch in inflationärer Umgebung die Ergebnisrechnung auf effektiven Werten auf. Sie sind die feste Basis der Dokumentation der Geschäftsbuchhaltung. In der Inflationsrechnung kommen jedoch zusätzliche Aufwandsarten dazu; sie dienen der Bildung von Rücklagen bzw. Rückstellungen zur entsprechenden Wertanpassung des erhaltungspflichtigen Kapitals. Ein solches Vorgehen muss sich nicht nur auf interne Bilanzen beschränken. Im Allgemeinen lassen die Bilanzierungsstandards dem Unternehmer freie Hand für eine zeitgerechte Bilanzierung und Ergebnisverwendung. Soweit Unternehmungen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert sind, haben Vorstand und Aufsichtsrat in einigen Ländern gewisse Verwendungs-Kompetenzen. So gestattet zum Beispiel das deutsche Aktienrecht (§ 58 Verwendung des Jahresüberschusses), dass die Verwaltung anlässlich der Bilanzfeststellung bereits im gewissen Rahmen die Bildung freier Rücklagen beschließt. Damit ist das Feld eines eventuellen Interessenkonflikts zwischen Verwaltung und Aktionären zum Schutze der Unternehmung eingegrenzt. Bei Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerrechnung ist jedoch der faktische Gestaltungsspielraum beschränkt. In der Praxis wird daher häufig die erforderliche Inflationsvorsorge indirekt über die steuerwirksame Bildung von Reserven anderer Titel vorgenommen. Der Geschäftsbericht kann einen entsprechenden Vermerk enthalten. Die interne Ermittlung des zugrunde liegenden Kapitalerhaltungsbedarfs wird jedoch meist nicht veröffentlicht. <?page no="80"?> Die Maßstäbe der Kapitalerhaltung können leistungswirtschaftlich sein und auf die entsprechende Vermögensbindung zurückgreifen; wir bevorzugen die synonymen Worte güterwirschaftlich oder verbrauchsspezifisch. Als finanzwirtschaftlicher Maßstab werden auch allgemeine oder brancheneigene Kaufkraft-Indizes verwendet. In der Praxis findet man häufig Mischformen. Der Lebenshaltungskos‐ ten-Index dürfte beim anonymen, am Kapitalmarkt orientierten Aktionär leichter Verständnis und Zustimmung finden; er ist mehr in allgemeinen als in unternehmensspezifischen Kategorien zu denken gewohnt. Unter‐ nehmens- und betriebsspezifische Verbrauchs-Indizes entsprechen dagegen eher den Interessen und Notwendigkeiten der Unternehmung. Ihnen ist insbesondere bei stärkerem Inflationsverlauf der Vorzug zu geben. Die moderne Informationstechnik eröffnet heute viele Möglichkeitne, auch komplexe Auswertungen wirtschaftlich vertretbar durchzufürhen. 7.1 Kapitalerhaltung 7.1.1 Finanzwirtschaftliche Kapitalerhaltung Die Absicherung des erhaltungspflichtigen Kapitals, wie vorher definiert, über einen allgemeinen Kaufkraftindex ist das einfachste Verfahren. Es geht nur von der Passivseite der Bilanz aus. Die Frage, in welcher Vermögensform das Kapital investiert ist, hat keine Bedeutung. Das im Betrachtungszeitraum durchschnittlich gebundene Kapital ist schnell zu ermitteln. Als Erhaltungsmaßstab bieten sich der Lebenshaltungskosten-Index oder branchenspezifische Preis-Indizes an. Da aktuelle öffentliche Indizes zum Zeitpunkt der Bilanzierung meist nicht vorliegen, ist eine Extrapolation für einen gewissen Restzeitraum nicht zu vermeiden. In der folgenden Rechnungsperiode sollte allerdings mit den später veröffentlichten Werten ein Spitzenausgleich vorgenommen werden, um im Laufe der Jahre den Anschluss an den Index nicht zu verlieren. Der so ermittelte Kapitalerhaltungs-Bedarf wird möglichst als eigene Aufwandsart zu Lasten des festzustellenden Jahresergebnisses und zu Gunsten einer Sonderrücklage gebucht oder erst im Rahmen der Ergeb‐ nisverwendung zur Bildung einer freien Rücklage berücksichtigt. Diese Rücklagen sind gleichsam eine Korrektur des wertmäßig fortgeschriebenen Kapitals. Es sind bleibende, unantastbare Bilanzposten, da eine Inflation keine kurzfristige, sondern eine lange andauernde Bewegung darstellt. In 80 7 Ergebnisrechnung <?page no="81"?> einigen Ländern können bzw. müssen die Kapitalerhaltungs-Rücklagen zur steuerfreien Ausgabe von Gratisaktien verwendet werden. Sie gehen damit in die Dividendenbasis ein. Die über das Ergebnis gebildeten und damit realisierten Kapitalerhal‐ tungs-Rücklagen stellen uneingeschränkt Eigenbzw. Risikokapital dar. Ihre Inanspruchnahme ist nur über die Aufrechnung mit späteren Verlusten, eine Kapitalzusammenlegung oder eine Kapitalrückzahlung möglich. Zu den vielen Gründen für einen Verlust könnten auch die wirtschaftlichen Folgen einer späteren deflatorischen Phase zählen, die zur Bekämpfung der Inflation eingeleitet wird. Eine betriebliche Deflationsrechnung als Gegenstück zur Inflationsrechnung gibt es aber nicht. Die Auswirkungen einer Deflation auf die Unternehmung schlagen sich damit unmittelbar in der Ergebnisrechnung nieder. Die Einwände gegen das Index-Verfahren bestehen darin, dass die gesamt‐ wirtschaftliche oder branchenbezogene Kaufkraftentwicklung eventuell den unternehmensspezifischen Inflationsauswirkungen nicht entspricht. Dagegen ließe sich argumentieren, dass das Geld als neutraler und in gewissen Grenzen auch mobiler Produktionsfaktor ja nur allgemeine Wert‐ maßstäbe kennen kann. Das Index-Verfahren ist in Ländern mit entwickelter und zuverlässiger öffentlicher Statistik für zahlreiche Firmen in Handel, Industrie und Dienst‐ leistung ein empfehlenswerter Weg, ebenso bei relativ geringer Inflation. Es ist leicht verständlich, für die Zwecke der Ergebnisrechnung gut zu handhaben und belastet die laufende Buchführung nicht. Dies gilt insbe‐ sondere für die Kostenrechnung. Für die kalkulatorische Zinsrechnung ist ohnehin die Ermittlung und bereichsweise Aufteilung des betriebsnotwen‐ digen Kapitals erforderlich; auf gleicher Basis lässt sich der kalkulatorische Kapitalerhaltungsaufwand zurechnen. In zeitlichen Abständen sollte stich‐ probenweise geprüft werden, inwieweit der verwendete allgemeine Index der effektiven Kostenverteuerung im gesamten Betrieb entspricht. Hierfür sind die wesentlichen primären Kostenelemente im Sinne eines betriebsin‐ ternen Warenkorbs zusammenzufassen; aufgrund definierter Stichtage wer‐ den ihre effektiven Tagesbeschaffungswerte verfolgt. Diese kontinuierliche Fortschreibung lässt sich zu einem systematischen internen Kostenindex ausbauen, der für die Zwecke der Kalkulation Verwendung findet. Sollte 7.1 Kapitalerhaltung 81 <?page no="82"?> sich eine strukturell bedingte unterschiedliche Entwicklung abzeichnen, so kann die Kapitalerhaltungsrechnung relativ einfach von dem allgemeinen Kaufkraft-Index auf einen verbrauchspezifischen Kosten-Index umgestellt werden. Wir nähern uns dann bereits einer güterwirtschaftlichen Kapital‐ erhaltung. Die Übergänge sind fließend. Bei den Index-Verfahren wird ein externer oder ggfs. interner Kaufkraftbzw. Kosten-Parameter einheitlich auf die Unternehmung oder den ge‐ samten Betrieb bezogen. Die Zuordnung auf die einzelnen Bereiche und Kostenträger erfolgt - wie erwähnt - über das betriebsnotwendige Kapital. Hierbei wird unterstellt, dass auch in den Teilbereichen das betriebsnot‐ wendige Kapital repräsentativ für die Finanzstruktur der Unternehmung ist. Das Verfahren eignet sich daher für überschaubare „Ein-Produkt-" oder „Wenig-Produkt-Betriebe". In komplexen Betrieben mit zahlreichen unterschiedlichen Produktlinien und hoher Kapitalintensität wird es im Interesse einer verursachungsge‐ rechten Kostenzurechnung dagegen empfehlenswert sein, die Kapitaler‐ haltung im Maße der verbrauchsspezifischen Verteuerungen vorzunehmen, soweit sich diese auf mit erhaltungspflichtigem Kapital finanzierte Vermö‐ genswerte beziehen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für Auftragsfertigung und das Anlagengeschäft. Maßstab der Kapitalerhaltung ist damit die Ver‐ teuerung, wie sie entsprechend der Leistungsstruktur über die verschiede‐ nen Beschaffungsmärkte auf die Unternehmung einwirkt. 7.1.2 Leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltung Die Frage der Kapitalzuordnung Für die synonym bezeichnete güterwirtschaftliche bzw. verbrauchsspezifi‐ sche Kapitalerhaltung ist vorab zu klären, welche dem Verbrauch unter‐ liegenden Vermögenswerte ensprechend finanziert sind. Damit geht die Aktivseite in die Betrachtung ein. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist jede Zuordnung bestimmter Finanzmittel auf bestimmte Vermögenswerte willkürlich. Eine direkte sachliche Verknüpfung von Finanzmittel-Herkunft und -Verwendung ist nur denkbar bei Sachwerteinbringungen und der Aufnahme zweckgebundener Kredite (z. B. Investitionskredite). In der Pra‐ xis haben sich für die Kapitalzuordnung gewisse Usancen herausgebildet. Am häufigsten ist die horizontale Zuordnung entsprechend der Bilanz‐ struktur anzutreffen. Die deutsche Bilanzgliederung folgt aktivisch wie 82 7 Ergebnisrechnung <?page no="83"?> passivisch dem Gesichtspunkt einer graduell abnehmenden Bindung an die Unternehmung. Sie beginnt auf der Aktivseite mit dem Anlagevermögen und schließt mit der Liquidität. Auf der Passivseite steht an erster Stelle das Grundkapital; die Verbindlichkeiten folgen nach abnehmender Fristigkeit. Die horizontale Zuordnung von Finanzierung und Vermögen erfolgt als Restrechnung entsprechend der Bilanzfolge von oben nach unten. Wertbe‐ richtigungen werden als Korrekturposten aktivisch abgesetzt. Es wird somit unterstellt, dass das Anlagevermögen in erster Linie durch das von Natur aus langfristige Eigenkapital, zum zweiten durch langfristiges Fremdkapital und erst in dritter Linie durch mittel- und kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert ist. Für die Passivseite bedeutet diese Reihenfolge, dass das zu erhaltende Kapital primär im Anlagevermögen, sekundär in den Vorräten und ein eventuell verbleibender Rest in den Forderungen investiert ist. Diese fiktive Zuordnung hat einen realen wirtschaftlichen Hintergrund, wenn man bedenkt, welche Beachtung die „Goldene Finanzregel“ als Leitli‐ nie in der Praxis findet. Sie besagt: Langfristige Investitionen sollen nicht mit kurzfristigen Mitteln finan‐ ziert werden. Eine zweite Möglichkeit der Zuordnung besteht darin, dass jeder Vermö‐ gensteil als im Verhältnis der gesamten Finanzstruktur finanziert gilt. Als Variante können die Geldwerte der Aktivseite gegen das Fremdkapital aufgerechnet werden, so dass nur mit der verbleibenden Bilanzstruktur weitergearbeitet wird. Die vertikale Zuordnung wird zwar am besten der erwähnten Einsicht gerecht, dass sich im Allgemeinen die Finanzierung nur auf die gesamte Unternehmung und nicht auf einzelne Objekte beziehen lässt. Sie bringt jedoch eine vielschichtige Aufgliederung, die in der Praxis zu abwicklungstechnischen Schwierigkeiten führen kann. Da wir zwischen zwei Fiktionen einer Zuordnung keinen essentiellen Unterschied sehen, geben wir dem klaren Schema der horizontalen Betrachtung den Vorzug. Das erhaltungspflichtige Kapital besteht - wie erläutert - aus drei Kom‐ plexen • dem Eigenkapital • den Valuta-Verbindlichkeiten • den indexgebundenen Landeskrediten 7.1 Kapitalerhaltung 83 <?page no="84"?> Damit ist eine Zuordnung der gesamten Passivseite zu Vermögenswerten für die Zwecke der Inflationsrechnung nicht notwendig. Für die Rangfolge von Vermögen und erhaltungspflichtigem Kapital wird folgende verkürzte Bilanzstruktur unterstellt. Sie dürfte dem Bilanzbild einer durchschnitt‐ lichen Industrie-Unternehmung in einem Inflationsland gerecht werden. Eventuelle indexgebundene Landeskredite werden im Folgenden nicht gesondert betrachtet; ihre betriebswirtschaftliche Thematik entspricht der von Valutakrediten. Sachanlage-Vermögen Eigenkapital Vorräte langfr. Valuta-Verbindlichkeiten Forderungen kurzfr. Valuta-Verbindlichkeiten Tabelle 6: Bilanzstruktur Aufgrund der durchschnittlichen Bilanzstruktur in einer Berichtsperiode ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten: Finanzierung gebunden in Eigenkapital Sachanlage-Vermögen Vorräte Forderungen langfr. Valuta-Verbindlichkeiten Sachanlage-Vermögen Vorräte Forderungen kurzfr. Valuta-Verbindlichkeiten aus Importen Sachanlage-Vermögen Vorräte Forderungen Tabelle 7: Kombinationsmöglichkeiten Je nach durchschnittlicher Bilanzstruktur sind den im Inflationsrisiko stehen‐ den Finanzierungsarten bestimmte Vermögenswerte zugeordnet. Diese Aktiv‐ posten dienen als Bezugswerte für die Errechnung des güterwirtschaftlichen Kapitalerhaltungsaufwands. 84 7 Ergebnisrechnung <?page no="85"?> Zusatz-Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird in der konventionellen Zeitrechnung auf der Basis der effektiven Anschaffungskosten abgeschrieben. Die Abschrei‐ bungen dienen der Amortisation des Anlageguts innerhalb seiner voraus‐ sichtlichen Lebensdauer. Die Abschreibungsverfahren - linear, degressiv oder progressiv - bestimmen den zeitlichen Abschreibungsverlauf, nicht jedoch den Gesamtwert der Amortisation innerhalb der unterstellten Nut‐ zungsdauer. Um die Interpretation einer betriebsspezifischen wirtschaftlichen Nut‐ zungsdauer auszuschalten, hat im Allgemeinen die Steuergesetzgebung sowohl Bewertungsgrenzen als auch normierte Abschreibungs-Zeiträume für die einzelnen Anlagekategorien festgelegt. Dies führt unter anderem zur Unterscheidung von buchmäßigen, in der Regel steuerwirksamen Ab‐ schreibungen, und von kalkulatorischen Abschreibungen. Letztere sollen dem nutzungsbedingten Verbrauch des Anlageguts nach internen Schätzungen entsprechen. Erreicht eine Anlage die erwartete Lebensdauer aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht, so ist bei Stillegung oder Veräußerung der Restbuchwert abzüglich eventueller Verwertungserlöse als Anlagewagnis auszubuchen. Wird eine Anlage länger als erwartet genutzt, so werden kalkulatorische Überabschreibungen verrechnet. Ausgangspunkt für die Inflationsrechnung sind die kalkulatorischen Ab‐ schreibungen, da nur sie den eigentlichen Werteverbrauch repräsentieren. Ihre Wertbasis sind die aktivierten historischen Anschaffungskosten. Durch die eintretenden Verteuerungen zwischen Anschaffung und Wiederbeschaf‐ fung reichen die normal kalkulierten Abschreibungserlöse insgesamt nicht aus, um eine gleichwertige neue Ersatzanlage zu erwerben. Bei inflationären Verhältnissen entsprechen die historischen Abschreibungsquoten nicht mehr der tatsächlichen substantiellen Anlageabnutzung. Sie müssen für die Zwecke der Inflationsrechnung wertmäßig angepaßt werden. Die Aktualisierung kann einmal durch eine Umbewertung der Ab‐ schreibungsbasis auf Tages-Wiederbeschaffungswerte erreicht werden. Die Umbewertung der historischen Anschaffungskosten wird entweder buchmäßig oder statistisch durchgeführt. Bei buchmäßiger Abwicklung erfolgt die volle Aufwertung des Anschaffungswertes zu Lasten des ent‐ sprechenden Anlagekontos und zugunsten einer Aufwertungsrücklage. Gleichzeitig sind die bisher angefallenen Abschreibungen zu Lasten die‐ ser Aufwertungsrücklage und zugunsten des Aktivkontos auf die gleiche 7.1 Kapitalerhaltung 85 <?page no="86"?> Wertbasis anzuheben. Als Saldo dieser Bruttoaufwertung ergibt sich auf dem Anlagekonto ein aktualisierter Restbuchwert; er wird auf Basis der aufgewerteten Anschaffungskosten und der bisher angenommenen Lebens‐ dauer amortisiert. Eine alleinige Aufwertung des Restbuchwertes würde bei gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen zu einer Verlängerung der Abschreibungszeit führen. Die Rücklage aus Aufwertung besteht in dieser Ausgangslage aus nicht realisierten Erträgen; ihr Saldo entspricht der im neuen Restbuchwert enthaltenen Buchwert-Zuschreibung. Sie wird im Laufe der Zeit in dem Maße zu einer realisierten Rücklage, wie die Buch‐ wert-Zuschreibung sich über Zusatz-Abschreibungen amortisiert. Dieser Prozess beginnt im ersten Geschäftsjahr nach Umbewertung des Anlagever‐ mögens. Die aktualisierten Abschreibungen auf neuer Basis bestehen damit aus zwei Teilen: • den Abschreibungen auf Anschaffungswerte und • den Zusatz-Abschreibungen aus Aufwertung (auch als Mehr-Abschrei‐ bungen bezeichnet) 86 7 Ergebnisrechnung <?page no="87"?> Anlagevermögen Aufwertungsrücklage Zu‐ gang Ab‐ schrei‐ bung Rest‐ buch‐ wert Anschaffungswert 100 Abschreibung 1.-Jahr 10 Abschreibung 2.-Jahr 10 Aufwertung (20-%) Ende des 2.-Jahres * 20 20 Aufwertung der aufgelaufenen Abschreibung 4 - 4 Bilanz 2.-Jahr 120 24 96 16 Abschreibung 3.-Jahr auf Anschaffungswert 10 auf Aufwertung 2 Bilanz 3.-Jahr 120 36 84 16 davon bisher über Ergebnisrechnung rea‐ lisierte Abschreibungen --auf Anschaffungswert 30 --auf Aufwertung 2 2 noch nicht realisierte Aufwertung 14 * Zur vereinfachten Darstellung einmalige Aufwertung unterstellt Nutzungsdauer: 10 Jahre Tabelle 8: Zusatz-Abschreibungen bei Aufwertung Eine buchmäßige Abwicklung ist nur dann zu empfehlen, wenn sie vom Gesetzgeber vorgesehen oder landesüblich ist. Bei unterschiedlichen buchmäßigen und kalkulatorischen Abschreibungen ist in diesem Fall eine zweifache Anlagen-Fortschreibung erforderlich. Ansonsten kann man sich 7.1 Kapitalerhaltung 87 <?page no="88"?> auf eine statistische Fortschreibung des Anlagevermögens in einer nach Zugangsjahren gegliederten internen Datei beschränken. Dann werden nur die ergebniswirksamen Zusatz-Abschreibungen als realisierte Erträge der Sonderrücklage zugeführt. Wichtig ist, dass die Aktualisierung der An‐ schaffungswerte und die Fortschreibung systematisch und in regelmäßigen Abständen erfolgen. Im Zusammenhang mit der Aufwertung des Anlagevermögens wird die Frage diskutiert, ob für abgelaufene Zeiträume bis zur jeweiligen Umbe‐ wertung aperiodische Nachhol-Abschreibungen vorzunehmen sind. Nur so würden die akkumulierten Abschreibungen nominal den Wiederbeschaf‐ fungswert erreichen. Wir halten aperiodische Nachhol-Abschreibungen aus der zwischenzeitlichen Aufwertung des Anlagevermögens für falsch. Denn verdiente Abschreibungen stellen gleichsam Geldrückflüsse der Betriebe an das Eigenkapital der Unternehmung dar; sie werden im Rahmen der laufenden Finanzdisposition unter neuer Verantwortung im Anlagebzw. Umlaufvermögen reinvestiert oder dienen der Kreditrückzahlung. Damit verändern sich im Rahmen unserer Kapitalerhaltungs-Rechnung eventuell die Größenordnungen und Strukturen, die Konzeption bleibt jedoch unbeeinflusst. Außerdem bezweckt eine Kapitalerhaltung nicht die Sicherung konkreter Produktionskapazitäten, sondern die mehr oder weni‐ ger unternehmensspezifische Kaufkraftsicherung des Kapitals, unabhängig davon, in welcher Vermögensform es zufällig gebunden ist. Die bisher beschriebene Ermittlung inflationärer Zusatz-Abschreibungen erfolgt über eine kontinuierliche Wertanpassung der Fortschreibung des Anlagevermögens im Brutto-Verfahren. Zusatz-Abschreibungen lassen sich aber auch statistisch als Verteuerungszuschlag auf die jährlichen Abschrei‐ bungsquoten des Anschaffungswertes darstellen. Statt der aktualisierten Abschreibungsbasis sind dann die jährlichen Verteuerungen nach Anlage‐ arten zu verfolgen. Dies ist genauso aufwendig oder mittels moderner Informationstechnik genauso einfach wie das Brutto-Verfahren. Man ver‐ liert jedoch als Zusatzprodukt die Kenntnis über Höhe und Struktur der aktuellen Tagesanschaffungswerte und Tagesrestbuchwerte. Einer statisti‐ schen Fortschreibung des Anlagevermögens ist daher bei ungefähr gleichem Aufwand auch aus interner Sicht der Vorzug zu geben. Wie erhält man die aktuellen Werte für die Aufwertung des Anlagever‐ mögens? 88 7 Ergebnisrechnung <?page no="89"?> Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich die Vermögensgegenstände einzeln oder in Gruppen neu zu bewerten. Die Einzelbewertung ist im Allgemeinen die genauere Lösung. Sie erfordert eine Marktbeobachtung und stößt damit rein mengenmäßig bald an wirtschaftliche Grenzen. Dazu kommt, dass gekaufte oder selbsterstellte Spezialanlagen sowie komplexe Anlagen keinen greifbaren Marktwert haben; die funktionale Einheit muss nach Komponenten aufgeteilt und einzeln verfolgt werden. Eine weitere Schwierigkeit liegt im technischen Fortschritt als solchem. Qualitative und quantitative Änderungen führen dazu, dass zum Beispiel eine Maschine gleicher Leistung nicht mehr am Markt erhältlich ist. Der technische Entwicklungsprozess wirkt jedoch in Infla‐ tions- und Nichtinflations-Ländern gleichermaßen. Kapitalerhaltungs-Überle‐ gungen sollten daher von der Reproduktion des Vorhandenen ausgehen. Damit läuft jedoch die Einzelbewertung Gefahr, im Laufe der Zeit mangels eines vergleichbaren Marktangebots durch die unumgängliche Zuhilfenahme von Indizes aufgeweicht zu werden. Die in der Praxis überwiegend anzutreffende Gruppenbewertung baut auf innerbetrieblichen Indexreihen auf; sie werden jährlich anhand eines oder mehrerer typischer Vertreter erstellt, die für die Beschaffungspreise der Anlagegruppe repräsentativ sind. Für Vermögens-Zugänge während des Geschäftsjahres wird pauschal nur die halbe jährliche Index-Steigerung angesetzt. Die Alternative sind öffentliche Indizes der statistischen Ämter oder der Fachverbände. Hier gilt es jedoch, den Index auszuwählen, der nach eigenem Ermessen und eigener Erfahrung am besten der Preistendenz der jeweiligen Anlagegruppe gerecht wird. So zum Beispiel der Baukosten-In‐ dex für Gebäude. Das Deutsche Statistische Bundesamt und auch andere Landesbehörden sind bemüht, technologisch bedingte qualitative und quan‐ titative Veränderungen aus dem statistischen Preisvergleich fernzuhalten. Das Fachwissen, diese Probleme zu lösen, ist in den statistischen Ämtern und Verbänden sicher fundierter und verbreiteter als in der Privatwirtschaft. Dies gilt zumindest für Industriestaaten. In Entwicklungsländern ist die bereits erwähnte Skepsis gegenüber öffentlichen Statistiken angebracht. Es gibt damit kein Generalrezept für die Ermittlung von Tageswerten und aktuellen Verbrauchswerten. Die Wirtschaftlichkeit der eigenen Verwaltung und die „Repräsentativität der größeren Masse“ sprechen für die Verwendung landes- und branchenspezifischer Indizes. Diese sollten jedoch von Zeit zu Zeit stichprobenweise auf ihre Aussagefähigkeit für die eigene Unterneh‐ mung überprüft werden. Soweit erforderlich, sind die öffentlichen Daten 7.1 Kapitalerhaltung 89 <?page no="90"?> durch innerbetriebliche Indizes und Einzelbewertungen wesentlicher Ob‐ jekte zu ergänzen. Verteuerung aus Vorräten Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt im konventionellen Rech‐ nungswesen auf der Basis effektiver Anschaffungsbzw. Herstellkosten. Zu diesem Kostenwert gehen verkaufte Bestände in die Ergebnisrechnung ein. Bei inflationären Verhältnissen besteht zwischen den historischen Kosten und den Wiederbeschaffungskosten am Tage des Verkaufs ein oft erheblicher Unterschied. • Er ist um so größer, je länger der zeitliche Abstand zwischen Anschaf‐ fung bzw. Produktion und Verkauf und je höher die Inflationsrate ist. • Bei einem Verkaufspreis zum aktuellen Marktniveau ergibt sich dem‐ entsprechend in der konventionellen Ergebnisrechnung eine tendenziell steigende Handelsspanne (Vertriebsspanne), je länger die Anschaffung bzw. Fertigung des verkauften Gutes zurückliegt. Die so realisierte Handelsspanne enthält einen Scheingewinn in Höhe der Differenz zwischen effektiven Kosten und fiktiven Tageskosten. Es ist einheitliches Ziel der verschiedenen Verfahren einer verbrauchsspezifischen Kapitalerhaltung, diesen Scheingewinn zu erfassen und über die Gegenbu‐ chung als Kapitalerhaltungsaufwand zu Gunsten einer Sonderrücklage in dem Maße ergebnismäßig zu neutralisieren, wie die Bestände erhal‐ tungspflichtig finanziert sind. In der Kapitalerhaltungs-Rechnung wird damit aus einem „Schein“-Gewinn ein echter Zusatz-Gewinn, dem jedoch ein mehr oder weniger großer Kapitalerhaltungsaufwand gegenübersteht. Ähnliches gilt für die Substanzerhaltungs-Rechnungen; sie eliminieren jedoch den Scheingewinn direkt und in voller Höhe, da sie die jeweilige Finanzstruktur unberücksichtigt lassen. Wie erwähnt ist die Handelsspanne in einem Inflationsland höher als in einem stabilen Land. Dieser Handels‐ spanne stehen aber auch höhere Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten gegenüber. Zu diesen Gemeinkosten zählen unter anderem die inflationär beeinflussten Fremdfinanzierungskosten, außerdem der in einem stabilen Land nicht vorhandene Kapitalerhaltungsaufwand für die im Umlaufvermö‐ gen gebundenen Eigenmittel. All diese inflationären Einflüsse führen zu einer unterschiedlichen Struktur der Kosten und Ergebnisstufen. Ein Vergleich von 90 7 Ergebnisrechnung <?page no="91"?> Betrieben in stabilen und in inflationsbeeinflussten Ländern stößt daher bald an Grenzen. Die sogenannten Ist-Kosten-Verfahren halten am Prinzip der histori‐ schen Anschaffungsbzw. Herstellkosten fest. Sie schreiben jedoch den Bestand unterschiedlich fort. Es entspricht der klarsten Form des Ist-Kos‐ ten-Prinzips, dass die effektiven Anschaffungskosten der jeweils ver‐ brauchten Gütermengen in die Ergebnisrechnung eingehen. Diese Kosten sind bei auftragsspezifischen Bezügen, zum Beispiel im Rahmen einer Einzelfertigung, deutlich zu verfolgen. Schwieriger wird es bei lagermäßig geführtem Material, das im Zuge des laufenden Geschäfts immer wieder beschafft wird. Innerhalb des Be‐ standes einheitlichen Materials tragen die Einzelmengen keine physische Kennung. Für die Fortschreibung des Bestands wird daher eine bestimmte Verbrauchsfolge unterstellt. Die bekanntesten Fortschreibungs-Metho‐ den nach dem Prinzip der Einzelbewertung sind first-in-first-out so‐ wie last-in-first-out. Die Lagerdatei erfasst die jeweiligen Bezugsmen‐ gen mit den jeweiligen Bezugspreisen. First-in-first-out bedeutet, dass in der Bestandsfortschreibung der Verbrauch dem ältesten Bestand men‐ gen- und wertmäßig zugeordnet wird. Damit gehen bei Inflation die äl‐ testen, niedrigeren Bezugspreise in die Ergebnisrechnung ein. Bei dem last-in-first-out-Verfahren wird dagegen der Verbrauch den zuletzt einge‐ gangenen Bezügen zugerechnet. Der Ergebnisrechnung werden die neuen und gleichzeitig höheren Einstandspreise belastet. Unter inflationären Ver‐ hältnissen liegen damit die Umsatzkosten näher am aktuellen Beschaffungs‐ wert als bei first-in-first-out. Wie nahe sie dem Tagesbeschaffungswert stehen, hängt jedoch vom Bezugsrhythmus und der Reichweite der jeweili‐ gen Bestände ab. Die Aussagekraft des last-in-first-out-Verfahrens für die inflationäre Ergebnisrechnung ist damit eingeschränkt. Gleiches gilt für die Variante des „Eisernen Bestandes“. Eine Bestandsfortschreibung über die Sammelbewertung mit gleiten‐ den Durchschnittspreisen kennt keine fiktive Verbrauchsfolge. Der einheit‐ liche Wert jeder Mengeneinheit ergibt sich als fortgeschriebener, mit der Menge gewichteter Mittelwert der einzelnen Bezugspreise. Hinsichtlich der Aktualität der Kosten in der Ergebnisrechnung ist das Durchschnitts‐ preis-Verfahren zwischen first-in-first-out und last-in-first-out einzuord‐ nen. Auch hier gilt, dass die Position zum aktuellen Tagesbeschaffungswert von der jeweiligen Bestandsdisposition abhängt. 7.1 Kapitalerhaltung 91 <?page no="92"?> Die Ist-Kosten-Verfahren sind ohne Ergänzung für eine leistungswirtschaft‐ liche bzw. verbrauchsspezifische Kapitalerhaltung ungeeignet. Je nach Art der Bestandsfortschreibung können sie zwar zu Umsatzkosten führen, die dem Tageswert mehr oder weniger nahestehen. Der Grad der Aktualität bleibt jedoch unbestimmt und variiert. Die Verfahren ermöglichen außerdem keine direkte Erfassung der Scheingewinne. Damit fehlt die Bezugsgröße für die Ermittlung des Kapitalerhaltungsaufwands. Last-in-first-out und die Durchschnittsmethode dienen wohl der Bildung stiller Reserven. Zur betriebswirtschaftlichen Lösung des Inflationsproblems in der Ergebnis‐ rechnung tragen sie jedoch nicht bei. Für die systematische Erfassung der Scheingewinne ist eine Doppelbewer‐ tung unerlässlich. Der eine Wert sind die Ist-Kosten, der zweite die aktuellen Kosten am Tage des Verbrauchs. Die Ist-Kosten sollten möglichst mit den ef‐ fektiven historischen Anschaffungskosten der verbrauchten Gütermengen übereinstimmen. Die Inflationsrechnung erhält so eine feste Ausgangsbasis. Bei Einzelbewertung ist daher das first-in-first-out-Verfahren zu wählen. Bei der verfahrenstechnisch einfacheren und damit wirtschaftlicheren Sammel‐ bewertung muss dagegen in Inflationsländern eine gewisse Abweichung von den verbrauchsspezifischen Ist-Kosten als Faktum hingenommen wer‐ den. Die daraus resultierende methodische Ungenauigkeit hält sich im Allgemeinen in vertretbaren Grenzen; sie wird jedoch durch die Höhe der Inflation und den Vermögensumschlag bestimmt. Bei den Umbewertungs-Verfahren besteht das Ziel, den Güterver‐ brauch zu möglichst aktuellen Kosten einzeln zu bewerten. Die Spannweite der Möglichkeiten reicht vom letzten effektiven Einstandspreis über den letztbekannten Einstandspreis bis zu den absoluten Tagesbeschaffungskos‐ ten zum Zeitpunkt des Verbrauchs. Die Umbewertung kann einerseits beim Verbrauch erfolgen. Die Differenz zwischen den oben behandelten Ist-Kos‐ ten und den verrechneten aktuellen Kosten wird im Maße der Finanzstruktur ergebniswirksam einer Sonderrücklage zugeführt. Voraussetzung ist eine doppelte Verbrauchsbewertung. Die Umbewertung kann andererseits bereits beim jeweiligen Vorratskonto ansetzen. In diesem Fall wird laufend der gesamte Bestand auf das jeweils aktuelle Wertniveau angehoben. Die buchmäßige Umbewertung erfolgt zugunsten einer Aufwertungsrücklage. Zum Effekt der Kostenaktualisierung kommt der eines aktuellen Vermö‐ gensausweises hinzu. Diese beiden Ziele erfordern an sich noch keine doppelte Bestandsfortschreibung der umbewerteten Vorräte. Im Rahmen einer verbrauchsspezifischen Kapitalerhaltungsrechnung ist jedoch eine 92 7 Ergebnisrechnung <?page no="93"?> solche Bestandsfortschreibung unumgänglich, um anschließend eine zwei‐ fache Verbrauchsbewertung durchführen zu können. Der Scheingewinn lässt sich nur dann nach der Finanzstruktur gewichten, wenn man ihn kennt. Außerdem ist eine doppelte Bestandsfortschreibung der einzige Weg, um in einer komplexen Unternehmung mit ausreichender Genauigkeit festzustellen, welche Teile der aus der Vermögensumbewertung gebildeten Aufwertungsrücklage inzwischen realisiert bzw. noch nicht realisiert sind. Da in einem Inflationsland diese Aufwertungsrücklage kontinuierlich und schnell anwächst, ist die Kenntnis ihrer Aufteilung für unternehmerische Dispositionen wesentlich. Die Versuche, über die Umschlagsfaktoren der einzelnen Bestandskonten diese Trennung nachzuvollziehen, scheitern oft am Umfang und der heterogenen Bestandsstruktur. Über die Jahre addieren sich die Ungenauigkeiten, so dass die Rücklagen-Struktur nicht mehr zu beurteilen ist. Je nach dem Grad der Aktualität der gewählten „letzten“ Wertbasis kann über die Umbewertungs-Verfahren oft nur eine eingeschränkte Aussage erreicht werden. Bei der Bewertung zum letzten Einstandspreis spielt wieder der tatsächliche Beschaffungs-Rhythmus eine entscheidende Rolle. Es gibt in den meisten Unternehmungen Randpositionen, die nur sporadisch oder mit größerer Reichweite disponiert werden. Der Wert der letzten Anschaffung kann vom aktuellen Tagesbeschaffungswert deutlich entfernt liegen. Eine gewisse Verbesserung bringt in dieser Hinsicht die Bewertung zum letztbekanntem Anschaffungspreis, d. h. unabhängig von der zuletzt getätigten Bestellung. Sie erfordert eine laufende Marktbeobachtung und hat dort ihre Grenzen, wo Notierungen oder Katalogpreise nicht mehr ausreichen und durch Anfragen ergänzt werden müssen. Je stärker der Inflationsverlauf, um so höher der Verwaltungsaufwand für Informationen und die anschließenden Umbewertungen. Dieselben Bedenken gelten auch für eine Bewertung zu absoluten Stichtagskosten zum Zeitpunkt des Verbrauchs. Diese höchste Form der Aktualität erfordert meist einen erhebli‐ chen Aufwand. Die Umbewertung auf den letzten effektiven Einstandspreis lässt sich dagegen noch relativ einfach durchführen, da die feste und dokumentierte Verbindung zum Beschaffungsmarkt gegeben ist. Ähnlich dem Anlagevermögen besteht auch bei dem Verbrauch von Vorräten die Möglichkeit, sich ohne aufwändige Doppelbewertung an das Kostenniveau zum Zeitpunkt des Verbrauchs über statistische Verfah‐ ren heranzutasten. Sie reichen von der betriebsspezifischen Verfolgung repräsentativer Kostenstrukturen bis zur Anwendung allgemeiner Inflati‐ 7.1 Kapitalerhaltung 93 <?page no="94"?> ons-Indizes. Das Deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer schlug ein soge‐ nanntes Näherungsverfahren vor, das auf der Bestandsbewertung nach der Durchschnittsmethode aufbaut. Mit Hilfe repräsentativer Stichproben oder durch Bewertung der Jahresendbestände mit den Vorjahreswerten wird festgestellt, wie hoch die Verteuerungen sind, die sich im Bilanzwert zum Jahresende niederschlagen. Der zur Kapitalerhaltung notwendige Betrag ergibt sich durch die Multiplikation des durch erhaltungspflichtiges Kapital finanzierten Vorjahresbestands mit dem Prozentsatz der Preisänderung. Die Erhebung soll nach Warengruppen vorgenommen werden. Eine nacht‐ rägliche Aufteilung der Preisänderungen nach Kostenträgern ist trotzdem schwierig. Die Aussagekraft des Näherungsverfahrens bleibt stark von der Kontinuität der Vorrätestruktur abhängig. Es unterstellt außerdem indirekt einen jährlichen Lagerumschlag; die tatsächlichen Verhältnisse können daher eine zeitliche Gewichtung der festgestellten Verteuerung mit dem jeweiligen Umschlagsfaktor erforderlich werden lassen. Die statistischen Verfahren mit innerbetrieblichen Kosten-Indizes ha‐ ben den Vorteil, dass sie sich auf die Verfolgung der wesentlichen Kosten‐ elemente der einzelnen Produktgruppen konzentrieren können. Sie sind mit einem vergleichsweise geringen Aufwand tagesnäher zu gestalten, als dies in der Breite bei einem systematischen Umbewertungsverfahren der Fall ist. Aktualität und Beschränkung auf das Wesentliche gehen aber gerade in einem Inflationsland vor einer oft scheinbaren Genauigkeit! Bei der Einrichtung eines entsprechenden statistischen Instrumentariums zur Ermittlung des ergebniswirksamen Kapitalerhaltungsaufwands sollte darauf geachtet werden, dass die Unterlagen nicht nur der Ergebnisrech‐ nung, sondern in ihrer Fortführung auch den Zwecken der Kalkulation entsprechen. Die Verwendung allgemeiner Kosten-Indizes erspart die innerbetrieb‐ liche Erhebung. Auf der anderen Seite steht das erhebliche Risiko, dass diese Indizes der betriebsspezifischen Entwicklung nicht entsprechen. Daher ist bei ihrer Anwendung über Stichproben laufend zu prüfen, inwieweit zumindest die Entwicklungstendenzen übereinstimmen. Die Verarbeitung betriebsfremder, allgemeiner Kosten-Indizes innerhalb einer güterwirt‐ schaftlichen Kapitalerhaltungsrechnung deutet gleichzeitig deren Gren‐ zen an. Je nach den verwendeten Daten nähert sich das Vorgehen dann einer von der Vermögensseite losgelösten finanzwirtschaftlichen Kapitaler‐ haltung nach dem Index-Verfahren. 94 7 Ergebnisrechnung <?page no="95"?> Entwertungs-Verluste aus Forderungen Geldwerte Vermögenswerte unterliegen keinem Verbrauch. Sie kennen damit keine verbrauchsspezifische Entwertung. Die inflationären Kosten dieser Vermögenswerte resultieren aus ihrer Finanzierung. Soweit Forderun‐ gen mit erhaltungspflichtigem Kapital finanziert sind, entspricht der Er‐ haltungsmaßstab dem der allgemeinen Geldentwertung. Die Aktivseite bietet bei Geldvermögen keine eigenen Maßstäbe mehr; der Kreis zwischen verbrauchsspezifischer Kapitalerhaltung und kaufkraftbezogener Kapitaler‐ haltung ist geschlossen. Soweit erhaltungspflichtiges Kapital in inflationsverzinslichen Forderun‐ gen oder in Valuta-Forderungen gebunden ist, richtet sich der kalkulatori‐ sche Kapitalerhaltungsaufwand nach wie vor nach der allgemeinen Kauf‐ kraftentwicklung im Lande. Haben-Zinsen und Kursgewinne gehen jedoch als Gegenposten in die Ergebnisrechnung ein. Im Interesse der zeitlichen Abgrenzung sollten die Zinsforderungen kurzfristig, zum Beispiel monatlich fällig, berechnet werden. Bei Valuta-Forderungen gestatten die allgemeinen Bilanzierungsvorschriften einen Ergebnisausweis der Kursgewinne meist erst bei deren Realisierung durch Geldeingang. Damit wird jedoch das Im‐ paritätsprinzip der wirtschaftlichen Wirklichkeit in einem typischen Infla‐ tionsland nicht gerecht. Inflation heißt nicht Geldwertschwankung, sondern Geldwertentwicklung in eine Richtung! Bei nennenswerten Valuta-Positio‐ nen, insbesondere mittel- und langfristiger Art, ist es unseres Erachtens ge‐ rechtfertigt, die Kursgewinne entsprechend der amtlichen Notierung bereits vor Geldeingang in der Ergebnisrechnung zu vereinnahmen. Die Erträge sollten jedoch in der Ergebnisrechnung als „nicht realisiert“ gekennzeichnet werden. Im ähnlichen Sinne werden ja auch Valuta-Forderungen, die mit Valuta-Verbindlichkeiten währungsgleich finanziert sind, bei der Betrach‐ tung des Währungsrisikos saldiert; die Folge ist ebenfalls eine Aufrechnung nicht realisierter Kursgewinne mit nicht realisierten Kursverlusten. Berücksichtigung der Finanzstruktur Die Ausführungen über die Ermittlung der Zusatz-Abschreibungen, der Verteuerung aus verbrauchten Beständen und der Entwertungs-Verluste aus Forderungen erfolgten bisher ohne Berücksichtigung der durchschnitt‐ lichen Finanzstruktur. Wie in den folgenden Abbildungen gezeigt, kann je nach Bilanzstruktur Eigenkapital sowohl im Anlagevermögen als auch 7.1 Kapitalerhaltung 95 <?page no="96"?> in den Vorräten oder Forderungen gebunden sein. Da letztlich nur das Eigenkapital und die später behandelten Valuta-Verbindlichkeiten das erhal‐ tungspflichtige Kapital bilden, ist bei den güterwirtschaftlichen Kapitalerhal‐ tungs-Verfahren die Verbindung zwischen Vermögensverbrauch und Kapital‐ struktur herzustellen. Zusatz-Abschreibungen, Verteuerungen aus umgeschlagenen Beständen und Entwertungs-Verluste aus Forderungen gelten nur in dem Maße als Kapitalerhaltungsaufwand, wie die jeweiligen Vermögenspositionen durch erhaltungspflichtiges Kapital finanziert sind. Der Bruttoaufwand ist daher mit der entsprechenden Kapitaldeckung zu gewichten. Nur die antei‐ ligen Kosten gehen in die Inflationsrechnung ergebniswirksam ein. Diese Gewichtung bereitet bei statistischem Verfahren keine Schwierig‐ keiten. Gleiches gilt für die Umbewertungs-Verfahren, die am Verbrauch ansetzen. Zu der Ermittlung der verbrauchsspezifischen Verteuerungen kommt lediglich eine weitere Komponente hinzu, nämlich der durchschnitt‐ liche Finanzierungsgrad des jeweiligen Zeitraums. Dieser Finanzierungs‐ grad ist veränderlich. Schwierigkeiten entstehen bei einer buchmäßigen Umbewertung der Bestandswerte. Man kann den Anschaffungswert eines Anlageguts nicht teilweise aufwerten. Ebenso ist es unmöglich, Vorräte nur anteilig auf den letzten Einstandspreis umzubewerten. Eine volle Umbewertung der einzelnen Bilanzpositionen ist daher bei buchmäßigen Verfahren unver‐ meidlich. Die Korrektur muss in diesem Fall dann einsetzen, wenn die entsprechenden zusätzlichen Verbrauchswerte in die Ergebnisrechnung ein‐ gehen. Beim aufgewerteten Anlagevermögen ist dies dadurch zu erreichen, dass bei der Berechnung der vollen Zusatz-Abschreibungen für den nicht erhaltungspflichtig finanzierten Teil eine Korrekturbuchung zugunsten der Ergebnisrechnung und zu Lasten der Aufwertungsrücklage erfolgt. Bei einer statistischen Ermittlung der Zusatz-Abschreibungen kann dagegen die Gewichtung mit dem Finanzierungsfaktor direkt im Zusammenhang mit der ergebniswirksamen Buchung vorgenommen werden. In den folgenden Tabellen wird „erhaltungspflichtiges Kapital" der Ein‐ fachheit halber unter dem Begriff „Eigenkapital“ subsummiert. 96 7 Ergebnisrechnung <?page no="97"?> Anlagever‐ mögen Aufwer‐ tungsrücklage • Anschaffungswert 100 • Aufwertung 20 20 • Abschreibung auf … Anschaffungswert 10 Aufwertung 2 Korrektur Abschreibung auf Aufwertung bei 50-% Eigenkapital-Anteil - 1 - 1 Belastung Ergebnisrechnung 11 • Saldo Aufwertungsrücklage 19 davon realisiert 1 nicht realisiert 18 Tabelle 9: Buchmäßige Aufwertung des Anlagevermögens Anlagever‐ mögen Sonderrücklage • Anschaffungswert 100 • Abschreibung auf … Anschaffungswert 10 Zusatz-Abschreibung bei 50-% Eigenkapital-Anteil 1 1 Belastung Ergebnisrechnung 11 • Bestand Sonderrücklage voll realisiert 1 Tabelle 10: Bewertung des Anlagevermögens zum Anschaffungswert und Zusatz-Abschrei‐ bungen 7.1 Kapitalerhaltung 97 <?page no="98"?> Bei den Vorräten ist ein ähnliches Vorgehen im Prinzip nur möglich, wenn durch eine systematische Doppelbewertung des Verbrauchs der Zu‐ satzaufwand greifbar ist. Wurden die Bestände buchmäßig aufgewertet, so erfolgt zum Zeitpunkt des Verbrauchs die Korrektur des Zusatzaufwands zugunsten der Ergebnisrechnung und zu Lasten der entsprechenden Auf‐ wertungsrücklage. Die verbrauchsgerechte Zuordnung der Korrekturwerte nach Kostenträgern kann bei einem breiten Produktspektrum schwierig werden. Wird dagegen keine Doppelbewertung des Verbrauchs durchge‐ führt, so hat die buchmäßige Umbewertung von Vorräten ein Ergebnis zur Folge, das im Sinne der Kapitalerhaltung je nach Finanzstruktur mehr oder weniger falsch ist. Vorräte Aufwer‐ tungsrücklage • Anschaffungswert (2 Mengeneinheiten) 100 • Aufwertung 20-% 20 20 • Verbrauch (1 Mengeneinheit) Anschaffungswert 50 Zusatzaufwand aus Aufwertung Korrektur Zusatzaufwand bei 50-% Eigenkapital-Anteil 10 - 5 - 5 • Belastung Ergebnisrechnung 55 • Saldo Aufwertungsrücklage 15 --davon realisiert --nicht realisiert 5 10 Tabelle 11: Umbewertung der Vorräte und Doppelbewertung des Verbrauchs Erfolgt die Bestandsbewertung zu Anschaffungskosten, so kann bei einer Doppelbewertung des Verbrauchs der Zusatzaufwand unmittelbar mit der Finanzstruktur gewichtet werden. Durch die Eingabe des Finanzierungs‐ faktors in das entsprechende IT-Programm ist eine verbrauchskonforme Zurechnung des entsprechenden Kapitalerhaltungsaufwands auf Kostenträ‐ ger relativ einfach möglich. 98 7 Ergebnisrechnung <?page no="99"?> Vorräte Sonderrücklage • Anschaffungswert (2 Mengeneinheiten) 100 • Verbrauch (1 Mengeneinheit) Anschaffungswert 50 Zusatzaufwand aus Doppel- --bewertung des Verbrauchs gewichtet mit Eigenkapital-Anteil 50-% 5 5 Belastung Ergebnisrechnung 55 • Bestand Sonderrücklage voll realisiert 5 Tabelle 12: Vorrätebewertung zum Anschaffungswert und Doppelbewertung des Ver‐ brauchs Bei den durch Eigenkapital finanzierten Forderungen begegnen wir keinen Schwierigkeiten. Wie beschrieben, ist der Erhaltungsmaßstab für diese nominalen Werte die allgemeine Verteuerung im Lande; er kann leicht gewichtet werden. Entsprechend der Finanzstruktur ergeben sich damit bei leistungsbzw. güterwirtschaftlicher Kapitalerhaltung folgende zusätzlichen Aufwandsar‐ ten, die wir unter dem Oberbegriff Kapitalerhaltungsaufwand zusammen‐ fassen: Vermögensbindung kalkulatorischer Aufwand Sachanlage-Vermögen: Zusatz-Abschreibungen Vorräte: Zusatzverbrauch aus Verteuerungen Forderungen: Kapitalerhaltungsaufwand entsprechend der allgemeinen Verteuerung im Lande Tabelle 13: Kapitalerhaltungsaufwand In der Praxis sind Mischformen der Kapitalerhaltung nach verbrauchs‐ spezifischen und allgemeinen Kaufkraft-Maßstäben häufig zu finden. So wird in zahlreichen Industrie-Unternehmungen das eigenfinanzierte An‐ 7.1 Kapitalerhaltung 99 <?page no="100"?> lagevermögen durch statistische oder buchmäßige Umbewertung der An‐ schaffungswerte und entsprechende Zusatz-Abschreibungen erhalten. Für das im Umlaufvermögen gebundene erhaltungspflichtige Kapital wird dage‐ gen ein einheitlicher Kaufkraft-Index angewandt. Dieser Kompromiss emp‐ fiehlt sich wegen der relativ hohen Genauigkeit im Anlagevermögen und der einfacheren Handhabungen im restlichen Bereich. Erfahrungsgemäß ist der wesentliche Teil des Eigenkapitals im Anlagevermögen gebunden, so dass dies eine praxisnahe Lösung darstellt. Der genannte Kapitalerhaltungsaufwand berücksichtigt in seinen ver‐ schiedenen Formen die Auswirkungen der Inflation bei entsprechender Fi‐ nanzierung. Die darüberhinausgehende Verrechnung von kalkulatorischen Inflations-Zinsen würde in der Leistungsrechnung eine doppelte Inflati‐ onsbelastung verursachen. Da die kalkulatorischen Zinsen allerdings nur eine Verschiebung zwischen betrieblicher Leistungsrechnung und Abgren‐ zungsrechnung bewirken, wäre das handelsbilanzielle Ergebnis durch die‐ sen Effekt nicht berührt. Bei Verrechnung inflationärer Zusatz-Abschreibungen ist jedoch im In‐ teresse aussagefähiger Leistungsergebnisse den kalkulatorischen Zinsen auf das Anlagevermögen ein inflationsfreier Realzinssatz zugrunde zu legen. Gleiches gilt für Kapital, das im Umlaufvermögen gebunden ist und entsprechenden Kapitalerhaltungsaufwand auslöst. Wie bereits erläutert, ist dieser Realzins oder „Paradieszins“ auf das erhaltungspflichtige Kapital eine Fiktion. Dies trifft aber auch für die gesamte Abgrenzungsrechnung zu, die eine interne Trennung zwischen der Verantwortung der Betriebe einerseits und der Gesamtunternehmung andererseits bezweckt. Der infla‐ tionsfreie Realzins ist vom Unternehmer festzulegen. Geht dieser Sprung ins Wasser etwas daneben, so sind zwar die innerbetrieblichen Ergebnisse betroffen, nicht jedoch die Gesamtergebnisrechnung. Für die Kalkulation und Preisbildung gilt im Prinzip eine härtere Beurteilung. Sie wird dadurch abgeschwächt, dass sich die Realzinsen im Allgemeinen auf relativ nied‐ rigem Niveau bewegen. 7.2 Währungsrisiko bei Fremdfinanzierung Sowohl die Finanzschulden in Fremdwährung als auch die übrigen Va‐ luta-Verbindlichkeiten unterliegen dem Währungsrisiko zu Lasten des Kre‐ ditnehmers. Das Risiko besteht in der Kursentwicklung zwischen zwei 100 7 Ergebnisrechnung <?page no="101"?> Zeitpunkten, dem der Entstehung der Verbindlichkeit und dem ihrer effek‐ tiven Bezahlung. Die Schwierigkeit, das Währungsrisiko zu beurteilen, ist stark durch die offizielle Abwertungspolitik des jeweiligen Inflationslandes geprägt. Es gibt Staaten, die relativ kontinuierlich ihren Außenkurs korrigieren. So werden in ralativ kurzen Abständen mehr oder weniger hohe Abwertungen durchführt. Die Anpassung in zahlreichen Schritten ist erklärter Bestandteil ihrer Wirtschaftspolitik. Diese geht von der Leitlinie der Kaufkraft-Paritäten aus; die Abwertung der eigenen Währung soll die Differenz zwischen ihrer Binneninflation und der ihrer wesentlichen Handelspartner und Gläu‐ bigerländer im Trend ausgleichen. Wegen des Ringens um eine positive Leistungs- und Zahlungsbilanz ist oft zwischenzeitlich die Tendenz zu einer gewissen Unterbewertung festzustellen. Diese Abwertungspolitik der kleinen Schritte grenzt das Währungsrisiko normalerweise ein. Eine entgegengesetzte Politik ist die der großen Paukenschläge. Langen Perioden mit unveränderten Kursen bzw. geringen Korrekturen folgen erhebliche Abwertungen. In der Zwischenzeit staut sich ein Abwertungsbe‐ darf an. Für seine Schätzung gibt es keine zufriedenstellende Lösung. Die wirtschaftlichen und politischen Faktoren, die eine Abwertung bestimmen, sind zu vielseitig. Dazu kommt, dass dem weltweiten Währungsgefüge eine feste Messlatte fehlt, nachdem der US-Dollar diese Aufgabe nicht mehr er‐ füllt. Damit bleibt nur das Rezept, zur eigenen Orientierung die Entwicklung von Binneninflation und Außenkurs mit den wichtigsten Partnerländern systematisch zu verfolgen; die Wagniseinschätzung sollte freihändig um die erwarteten Auswirkungen politischer und sonstiger außerordentlicher Einflüsse ergänzt werden. Dieser Rat muss unbefriedigend bleiben. Nur wenn die Kaufkraftparitäten-Theorie kurzbis mittelfristig gültig wäre, hätte das Wechselkurs-Risiko keine eigenständige Bedeutung! Im politischen Denken und Handeln liegen aktuelle Entwicklungstenden‐ zen näher als langfristige Trends. Es ist daher eine gewisse Orientierungs‐ hilfe, die aufgelaufene Über- oder Unterbewertung der Landeswährung nicht nur auf fester Ausgangsbasis, sondern zusätzlich mit floatenden Basisjahren zu verfolgen; hierbei werden die aktuellen Daten des End‐ jahres mit denen unterschiedlicher Vorjahre als jeweilige Bezugsbasis verglichen. Die Kursverluste zwischen Entstehung der Verbindlichkeit und der letz‐ ten Abwertung sind bekannt. Es handelt sich um noch nicht realisierte Ver‐ luste; sie werden ergebniswirksam zugunsten der Verbindlichkeit gebucht. Für die erwarteten Währungsverluste zwischen letzter Kursänderung und 7.2 Währungsrisiko bei Fremdfinanzierung 101 <?page no="102"?> dem Zeitpunkt der Ergebnis-Feststellung sind dagegen Rückstellungen zu bilden. Erfolgt die nächste Abwertung noch während der Abschlußarbeiten, so kann das anteilige Risiko pro rata temporis abgeleitet werden. Ansonsten ist eine kurzfristige Risikoabschätzung mit der Gefahr einer Verschätzung unvermeidlich. Dies gilt im besonderen Maße für einen aufgestauten Ab‐ wertungsbedarf durch fehlende oder unzureichende Währungskorrekturen. Bei der Schätzung können - wie erwähnt - statistische Unterlagen als Hilfs‐ mittel dienen; ohne Fingerspitzengefühl, Landeskenntnis und spezifische Informationen geht es jedoch nicht. Das Währungsrisiko kann als eigene Wagnisart direkt in die Ergebnis‐ rechnung eingehen. Es gibt auch die Meinung, für das Währungsrisiko nur in Höhe der allgemeinem oder verbrauchsspezifischen Verteuerung Vorsorge zu treffen; eventuelle Überschreitungen werden als „Wagnis-Ha‐ gelschläge“ hingenommen. Als Variante bietet sich an, die Überrechnung der kalkulatorischen Währungswagnisse in die Leistungsrechnung in Höhe der Verteuerungen vorzunehmen; die Bildung der Rückstellung für das Währungsrisiko zu Lasten der Abgrenzungsrechnung erfolgt dagegen nach individueller Einschätzung. Werden für das kalkulatorische Währungsrisiko die verbrauchsspezifi‐ schen Verteuerungen als Maßstab gewählt, so ist - wie bei der Kapital‐ erhaltung - auf die Bilanzstruktur und die jeweilige Vermögensbindung zurückzugreifen. Die Gewichtung erfolgt nach dem Anteil der Valuta-Finan‐ zierung an den jeweiligen Vermögenswerten. Die obigen Ausführungen zur Finanzstruktur gelten sinngemäß. Besonderes Augenmerk erfordert der Sonderfall, dass Sachanlage-Ver‐ mögen teilweise durch Valuta-Darlehen finanziert ist. Bei einer buch‐ mäßigen Umbewertung kann das Anlagevermögen nur voll aufgewertet werden. Die Zusatz-Abschreibungen decken den inflationären Wertever‐ zehr ab. Die zusätzliche Berücksichtigung von Währungsrisiken würde im Ergebnis zu einer Doppelbelastung führen. Um dies zu vermeiden, werden die Kursverluste aus einer Valuta-Finanzierung des Anlagevermögens zu Lasten der Aufwertungsrücklage gebucht. Das natürliche Limit für diese In‐ anspruchnahme ist die Höhe der vorausgegangenen Rücklagen-Bildungen; ein Negativ-Saldo käme einem spekulativen Vorgriff auf die zukünftige Inflationsentwicklung gleich. Man ginge von der Vorstellung aus, dass über die volle Aufwertung des Anlagevermögens gleichsam anteilige Kursver‐ luste, die bereits Ausgaben sein können, zur späteren Amortisation aktiviert werden. Dies widerspricht klar dem deutschen aktienrechtlichen Impari‐ 102 7 Ergebnisrechnung <?page no="103"?> tätsprinzip, da Kursverluste durch nicht realisierte „Aufwertungs-Gewinne“ ausgeglichen würden. Aufgewertetes Sachanlage-Vermögen kann aber auch durch Landeskre‐ dite finanziert sein. Ihre Verzinsung erfolgt je nach Land entweder über einen einheitlichen inflationären Zinssatz oder über Basiszinsen zuzüglich einer sogenannten Geldwertberichtigung. Die wirtschaftliche Betrachtung von im Anlagevermögen gebundenen Landeskrediten gleicht der von Va‐ lutakrediten. Die in den Landeskonditionen enthaltene „Inflationsprämie“ wird zu Lasten der Aufwertungsrücklage, der verbleibende „Real-Zinsen“ zu Lasten des Jahresergebnisses gebucht. Für die Ermittlung der „Inflations‐ prämie“ gibt es folgende Möglichkeiten: • Inflationsprämie = vorgegebene Geldwertberichtigung der Behörden • Inflationsprämie = gesamte Finanzierungskosten im Lande abzüglich des Zinssatzes für vergleichbare Valutakredite • Inflationsprämie = gesamte Finanzierungskosten im Lande abzüglich Binneninflation lt. Lebenshaltungskosten-Index Die erste Alternative zeichnet sich durch Klarheit aus; sie setzt jedoch eine entsprechende Regelung durch den Gesetzgeber voraus. Die zweite Alternative hat den Vorteil, dass Valuta- und Landeskredite in ihrer unmit‐ telbaren Ergebnisauswirkung übereinstimmen. Die dritte Alternative ist theoretisch konsequent; sie trennt zwischen Realzins und Inflationsprämie. Verglichen mit der Handhabung von Valuta-Zinsen führt sie jedoch zu einem gewissen Bruch. Auch die Zinsen für Valutakredite enthalten eine Inflationsprämie des Gläubigerlandes. Es wäre daher genauso folgerichtig, für Valutakredite der Ergebnisrechnung nur noch Realzinsen des Gläubiger‐ landes direkt zu belasten und Inflationsprämie sowie Kursverluste zu Lasten der Aufwertungsrücklage zu nehmen. Wir können eine so weitgehende fiktive Aufspaltung der Finanzierungskosten für Valutakredite jedoch nicht empfehlen; die Dokumentationsfunktion des Rechnungswesens würde zu stark beeinträchtigt. Diese Gedankenkette zeigt, wie fließend in Grenzfällen die Übergänge zwischen Ergebnisrechnung und Rücklagenrechnung bzw. zwischen den Kategorien realisierter und nicht realisierter Werte sein können. So können die Gesetze vorsehen, sämtliche Inflationskorrekturen im Zusammenhang von Anlagevermögen und Eigenkapital direkt über die Ergebnisrechnung vorzunehmen. Die Erfordernisse eines charakteristischen Inflationslandes führen zu einer begrenzten Abweichung vom Imparitätsprinzip. 7.2 Währungsrisiko bei Fremdfinanzierung 103 <?page no="104"?> Ein weiterer Sonderfall sind Kursverluste aus Import-Verbindlich‐ keiten. Es ist unbestritten, dass für die Ermittlung der Einstandspreise importierter Waren der Kurs bei Wareneingang bzw. bei Verzollung gilt. Als Frage bleibt dagegen die Behandlung der Währungsrisiken aus der Inanspruchnahme eines anschließenden manchmal behördlich vorgeschrie‐ benen Zahlungsziels. Bei hohem Kursrisiko und unterschiedlicher Import‐ abhängigkeit der einzelnen Produktgebiete wird es zweckmäßig sein, diese Risiken möglichst verursachungsgerecht zuzuordnen. Hierfür bietet sich ein Wagniszuschlag im Rahmen der Importkalkulation an. Die geschätzten Kursrisiken werden so im Einstandspreis aktiviert. Man kann darüber hinaus die Meinung vertreten, dass längere Zahlungs‐ ziele aus Importen den allgemeinen Außenfinanzbedarf für Umlauf-Vermö‐ gen reduzieren. Die Währungsrisiken sind dann genereller Natur; sie sind wie Risiken aus Valuta-Darlehen für die allgemeine Finanzierung des Umlaufvermögens anzusehen. Die interne Meinungsbildung wird auch von der individuellen Zugänglichkeit und Leistungsfähigkeit des inländischen Geldmarktes und dem Konditionsgefälle zwischen Inlands- und Auslands‐ finanzierung beeinflusst werden. Entsprechend der Finanzstruktur schlägt sich eine leistungsbzw. güter‐ wirtschaftliche Kapitalerhaltung der Valuta-Finanzschulden in folgenden Aufwandsarten nieder: Vermögensbindung kalkulatorischer Aufwand Sachanlage-Vermögen: Zusatz-Abschreibungen Vorräte: Zusatzverbrauch aus Verteuerungen Forderungen: Kapitalerhaltungsaufwand entsprechend Währungsrisiko Tabelle 14: Kapitalerhaltungsaufwand der Valuta-Finanzschulden Die effektiven Kursverluste aus Valuta-Schulden werden in diesem Fall zu Lasten der entsprechenden Aufwertungsrücklagen bzw. der ergebniswirk‐ sam gebildeten Sonderrücklagen gebucht. Gleiches gilt für die Bildung der entsprechenden Rückstellungen für Währungsrisiko. Zum besseren Überblick empfiehlt sich eine Trennung der Sonderrücklagen für Eigenka‐ pitalerhaltung und Valuta-Kapitalerhaltung; dies setzt eine Aufteilung der Rücklagenbildung nach der durchschnittlichen Finanzstruktur voraus. 104 7 Ergebnisrechnung <?page no="105"?> In der Praxis überwiegt auch hier eine vereinfachte Form. Bei buchmä‐ ßiger Umbewertung des Anlagevermögens erfolgt die Währungssicherung über die anteilige Aufwertung und die anschließenden Zusatz-Abschreibun‐ gen; bei statistischer Neubewertung nur über die erfolgswirksam gebuchten Zusatz-Abschreibungen. Für die im gesamten Umlaufvermögen gebundenen Valuta-Verbindlichkeiten wird das geschätzte Währungsrisiko direkt als eigene Wagnisart in die Ergebnisrechnung übernommen. 7.2 Währungsrisiko bei Fremdfinanzierung 105 <?page no="106"?> Dietmar Er nst, Joachim Häcker, Sebastian Schmitz Erwartungstreue Planung und Zukunftserfolgsplanung Ein Praxishandbuch In einer zunehmend volatilen und krisenanfälligen Welt stoßen klassische, deterministische Managementplanungen an ihre Grenzen. Sie basieren auf Zielwerten, anstatt auf Erwartungswerten, und vernachlässigen systematisch Risiken und Unsicherheiten. Die Autoren zeigen, dass eine erwartungstreue Planung als risikointegrierte, auf Erwartungswerten weiter ... b <?page no="107"?> 8 Kalkulation und Preisbildung 8.1 Vorkalkulation Ergebnisermittlung und -verteilung beziehen sich auf einen abgelaufenen und damit überblickbaren Zeitraum. Im Gegensatz dazu stellen Kalkulation und Preisbildung dispositive Überlegungen dar, die auf die Zukunft gerichtet sind. Es gilt hier, zukünftige Entwicklungen abzuschätzen und geschäftliche Entscheidungen zu treffen. Dabei ist die Kapitalerhaltung ein wesentlicher Parameter. Denn Kapitalerhaltung heißt nicht nur angemessene Gewinnverteilung, sondern in erster Linie die Erwirtschaftung entsprechender Erträge am Markt. Kalkulation bedeutet immer die Abschätzung der eigenen Möglichkeiten hinsichtlich Mitteleinsatz und Kosten, technischer und terminlicher Lö‐ sungen sowie der Risiken. Die Zeit ist ein gleichwertiges Element wie Mitteleinsatz und technische Realisierung. Bei inflationären Verhältnissen kommt eine neue Komponente hinzu, die Schätzung der voraussichtlichen Wertänderung im Realisierungszeitraum des Projekts. Die Inflation bringt zusätzliche Risiken und Schwierigkeiten in die Kalku‐ lation. Dies gilt im besonderen Maße für langlaufende Projekte in typischen Inflationsländern, wie Anlagengeschäft und Auftragsfertigung. Die Folge‐ rung, in Inflationsländern keine langfristigen Bindungen einzugehen, wäre zu weit gegriffen. In der Praxis würde dies für zahlreiche Branchen die Einstellung der Aktivitäten bedeuten. Die Fortsetzung der geschäftlichen Tätigkeiten erfordert, sich wie die Konkurrenz den Schwierigkeiten der Inflation zu stellen und zu versuchen, die Risiken zu minimieren und beherrschbar zu machen. Wie aufgezeigt, sind Ist-Kosten und Ist-Erlöse die Basis der inflationä‐ ren Ergebnisrechnung, ergänzt um die Zusatzkosten der Kapitalerhaltung. Dementsprechend geht es auch bei der Inflationskalkulation darum, die vo‐ raussichtlichen Ist-Werte zum voraussichtlichen Zeitpunkt ihres Anfalls zu schätzen. Entscheidend für die Systematik der Kalkulation ist, den zeitlichen Zusammenhang zwischen Verteuerungen einerseits und inflationären Finan‐ <?page no="108"?> zierungskosten einschließlich Kapitalerhaltung andererseits zu erkennen. Eine Kostenverteuerung kann nur vom Zeitpunkt der Kostenschätzung bis zum Zeitpunkt der effektiven Beschaffung bzw. Herstellung der Kostengüter eintreten. Es ist dabei unerheblich, ob die Kostengüter vorübergehend auf Zwischenlager genommen werden oder sofort in den Produktionsprozess einfließen. In diesem Sinne verstehen wir Kostenanfall als Beschaffung der entsprechenden Kostengüter: Einmal beschaffte Kosten können nicht mehr teurer werden. Bei Barzahlung an die Lieferanten stimmen Kostenanfall und Finanzmittelbindung überein. Der Kostenanfall ist damit der Endpunkt einer möglichen Kostenverteuerung und gleichzeitig der Anfangspunkt für die Wirksamkeit der Finanzierungskosten. Ähnlich verhält es sich mit den Ver‐ teuerungen auf der Erlösseite, den Mehrpreiserlösen. Soweit vereinbart, wirken sie normalerweise vom Zeitpunkt der Wertstellung des Angebots bis zum endgültigen Zahlungseingang. Ausgangspunkt der Betrachtung von Abb. ist der Zeitpunkt, zu dem die Vorkalkulation erstellt wird. Man geht dabei von der Annahme aus, dass am Tage der Kalkulation bereits das Erzeugnis oder die betriebsfertige Anlage geliefert bzw. installiert sein müssten. Dies setzt einen fiktiven Fertigungsvorlauf mit einem mittleren Kostenanfall in der Vergangenheit voraus. Abbildung 6: Zeitablauf Werden An- und Zwischenzahlungen geleistet, so reichen die vertragli‐ chen Preisgleitklauseln im Allgemeinen nur bis zur Bezahlung der jeweili‐ gen Quote. An- und Zwischenzahlungen haben in der Regel nach außen 108 8 Kalkulation und Preisbildung <?page no="109"?> Abgeltungscharakter; sie reduzieren die möglichen Mehrpreiserlöse. Dage‐ gen wirkt intern ab Eingang der Anzahlung der positive Haben-Zins-Effekt über eine Verkürzung des mittleren Zahlungseingangs. Abbildung 7: Zeitablauf bei An- und Zwischenzahlungen des Kunden Als Alternative zur Abgeltung kann auch die uneingeschränkte Anwendung der Preisgleitklausel vereinbart werden; dafür werden erhaltene An- und Zwischenzahlungen dem Kunden bis zur Endabrechnung verzinst. Dem Konditionswesen sind keine Grenzen gesetzt. Entscheidend ist, dass die voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der angebo‐ tenen Bedingungen in die Kalkulation eingehen. Ist im direkten Zusammenhang mit dem angebotenen Projekt mit einem Lieferanten-Zahlungsziel zu rechnen, so differieren für den entsprechenden Kostenanfall der Endpunkt der Verteuerung und der Anfangspunkt für die Wirksamkeit von Finanzierungskosten. Bei nennenswerten Lieferanten-Zahlungszielen oder geleisteten An‐ zahlungen an Lieferanten ist es daher notwendig, in der Kalkulation zusätzlich zwischen Kostenanfall und Finanzmittelbindung zu unterschei‐ den. Diese Trennung kann insbesondere bei Importen wichtig sein. Dem positiven Zinseffekt aus dem eingeräumten Zahlungsziel steht ein direktes 8.1 Vorkalkulation 109 <?page no="110"?> Währungsrisiko aus eventuellen Kursverlusten zwischen Wareneingang und späterer Bezahlung gegenüber. Abbildung 8: Zeitablauf bei Lieferanten-Finanzierung Nun ist der Aufbau einer Kalkulation und damit die Abgrenzung von individueller oder pauschaler Kostenzuordnung in den Unternehmungen unterschiedlich definiert. Dies ergibt sich aus den betrieblichen Notwendig‐ keiten. Außerdem ist jede Kalkulation mit Aufwand verbunden. Aufwand und Erkenntniswert der Kalkulation sollen in einem angemessenen Verhält‐ nis stehen. Auch aus wirtschaftlichen Gründen muss die Tiefe der Kalkulation unterschiedlich und variabel sein. Es lässt sich damit kein generell gültiges Kalkulationsschema aufstellen. Diese Ausführungen müssen allgemein gehalten bleiben; sie orientieren sich am vertikal aufge‐ bauten Industriebetrieb. Sie lassen sich auch sinngemäß anwenden, wenn Fertigung und Vertrieb getrennte Ertragszentren darstellen, die über eine interne Verrechnungspreisschwelle verbunden sind. Zum direkten Kostenanfall zählen nach unserem Verständnis sämtliche auftragsspezifischen • Sach-, Personalkosten sowie Kapitalkosten für das produktive Sachan‐ lagen-Vermögen des eigenen Fertigungs- oder Dienstleistungsbereichs. • Fremdbezüge und Dienstleistungen Dritter. Dieser direkte Kostenanfall für die Leistungserstellung entspricht den so‐ genannten Auftragskosten. Im Sinne unseres Kalkulationsmodells gehören 110 8 Kalkulation und Preisbildung <?page no="111"?> dazu nicht die Gemeinkosten für Verwaltungs- und Vertriebsfunktionen sowie für die allgemeine Entwicklung. Ebensowenig zählen die Finanzie‐ rungskosten (einschließlich Kapitalerhaltung) des auftragsspezifischen Umlaufvermögens dazu; diese gilt es ja für den Zeitraum zwischen mittlerem direkten Kostenanfall bzw. Finanzmittelbindung einerseits und mittlerem Zahlungseingang andererseits zu ermitteln. Der mittlere Kostenanfall entspricht dem Zeitpunkt, zu dem im gewo‐ genen arithmetischen Mittel einschließlich eventueller Vorlager-Zeiten sämtliche Auftragskosten vorliegen. Er setzt die Terminplanung der we‐ sentlichen Schritte der Auftragserfüllung voraus. Sie sollte u. a. aufzeigen, in welcher Reihenfolge und mit welcher Gewichtung die Auftragskosten im Verlauf der voraussichtlichen Lieferzeit anfallen. Gegebenenfalls muss nach Aufwandsarten zwischen mehreren Mittelwerten unterschieden werden. Dies empfiehlt sich, wenn je nach Herkunft ein stark unterschiedlicher Kostenanfall zu erwarten ist. Die eigenen Kostenverhältnisse zum Zeitpunkt des mittleren Kostenan‐ falls in der Vergangenheit sind bei einem laufenden Betrieb bekannt. Es sind bei Auftragsfertigung die abgeleiteten und bei Serienfertigung die angefallenen Ist-Kosten für eine Lieferung oder Installation am Kalkula‐ tionstag. Sie ergeben sich aus der Kostenträger-Zeitrechnung bzw. der Kostenträger-Stückrechnung. Die Kalkulation geht also nicht von absoluten Stichtags-Beschaffungskosten aus, sondern von den Kostenverhältnissen, die aufgrund des normalen Fertigungsdurchlaufs aus der Sicht des Kalkulationstags bestehen. Wie wir oben sahen, beinhaltet auch die inflationäre Ergebnisrechnung keine absoluten Stichtagskosten, sondern den effektiven Kostenanfall entsprechend der zeitlichen Realisierung des Auftrags. Eine zukünftige Verteuerung der so ermittelten Auftragskosten kann nur ab dem Zeitpunkt des abgeleiteten mittleren Kostenanfalls lt. dieser Basiskalkulation eintreten; sie reicht bis zum Zeitpunkt des erwarteten mittleren Kostenanfalls aufgrund des konkreten Projektverlaufs. Diese Zeitspanne entspricht der voraussichtlichen Lieferzeit zuzüglich eventueller Bindefristen des Angebots. Die wesentlichen Bestandteile einer inflationsgerechten Vorkalkulation sind damit: • das Mengengerüst der Auftragskosten 8.1 Vorkalkulation 111 <?page no="112"?> • die zeitlichen Ablaufpläne für die Erstellung von Hard- und Software einschließlich Vorlager-Zeiten • die wertmäßigen Auftragskosten für eine Lieferung bzw. Inbetrieb‐ nahme am Kalkulationstag • die geplante Lieferzeit zuzüglich Angebotsbindefrist • die vertraglichen Konditionen gegenüber dem Kunden, wie Preisfor‐ meln mit oder ohne Selbstbehalt bzw. Höchstgrenze, Absicherung von Währungsrisiken, Festpreis, Gültigkeitsdauer der Listenpreise, Zahlungsbedingungen, An- und Zwischenzahlungen, eventuelle Garan‐ tie-Einbehalte, Verrechnungswährung • die vertraglichen Konditionen gegenüber Lieferanten, soweit der Liefer‐ antenanteil wesentlich ist • die erwarteten Verteuerungen der Auftragskosten • die erwarteten Mehrerlöse aus Preisformeln und Kursklauseln • die inflationären Finanzierungskosten (einschließlich Kapitalerhaltung) für das auftragsspezifische betriebsnotwendige Kapital des Umlaufver‐ mögens Erwartete Kostenverteuerungen und Erlösverbesserungen werden auch in der Kalkulation von der Finanzierungsrechnung getrennt gehalten. Wie erwähnt, würde eine Gleichsetzung von Verteuerungen und dem im Landes‐ zinssatz wirkenden Inflations-Zuschlag erhebliche Risiken beinhalten. Die Zinsen sind eine eigenständige Größe. Aus dem gleichen Grund verbietet es sich auch, zum Kalkulationstag mit absoluten Stichtags-Beschaffungskosten und einem fiktiven Real-Zins für Fremdkapital zu rechnen. Es gilt vielmehr, die Ist-Werte in ihrer unterschiedlichen Zusammensetzung und Wirkung sowohl für die Vergangenheit zu ermitteln als auch ihre zukünftige, diffe‐ renzierte Entwicklung bestmöglich abzuschätzen. Man simuliert die Kosten für eine fiktive Lieferung am Kalkulationstag und projiziert ihre voraussichtliche Entwicklung bis zum geplanten Liefertag. Das vorgestellte Schema orientiert sich am Anlagengeschäft. Die Unter‐ scheidung nach Einflussgrößen gibt die Möglichkeit, sowohl das Finan‐ zierungsergebnis als auch das Resultat aus Verteuerungen getrennt zu verfolgen und zu beurteilen. Bei zahlreichen Großgeschäften wird das 112 8 Kalkulation und Preisbildung <?page no="113"?> Ergebnis ausschließlich durch die Finanzierungsbedingungen bestimmt. Es gibt andere Beispiele, bei denen das kalkulierte Ergebnis in einem gegenüber der Kostenstruktur günstigeren Aufbau der Preisformel liegt. Oft ist eine Preisgleitklausel nicht oder nur unzureichend durchzusetzen. Die über die Konditionen nicht gedeckten Kostenrisiken sind dann durch Festpreiszuschläge und Preiseinschlüsse für besondere Vertragsrisiken in der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei Festpreisen wird der Anbieter bestrebt sein, sich auf „die sichere Seite“ zu legen. Mit zuviel Sicherheit kalkuliert man sich jedoch leicht aus dem Markt. Die Vereinbarung von an‐ gemessenen Preisgleitklauseln dient daher in einem Inflationsland sowohl den Interessen des Verkäufers als auch den Interessen des Käufers, der nach ernsthaftem Angebotsvergleich eine zufriedenstellende Zusammenarbeit und eine qualitativ hochwertige Vertragserfüllung erwartet. Um spätere Interpretationen und Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Elemente der Preisformel dem möglichen Inflationsverlauf entsprechen, ein‐ deutig definiert und rechtzeitig dokumentierbar sein. Es ist selbstverständlich, dass in einer Marktwirtschaft auch eine ausge‐ feilte Inflationskalkulation keine Garantie für die Durchsetzung entsprech‐ ender Marktpreise bietet. Interne Kalkulation und marktgerechte Preisbildung sind zwei Aspekte. Die Kalkulation kann nur aufzeigen, wie hoch die voraussichtlichen Kosten und der erforderliche Preis sind. Die Festlegung des endgültigen Angebots- oder Vertragspreises ist eine unternehmerische Entscheidung. Will man Blindflüge vermeiden, so muss man jedoch wissen, was diese Entscheidung wirtschaftlich für die Unternehmung bedeutet. Die aufgezeigte Systematik ist gleichermaßen auf die Kalkulation von Serienerzeugnissen anwendbar. In diesem Fall sind die Kosten einschließlich der Finanzierungskosten für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum vom mittleren Kostenanfall bis zum Kalkulationstag zu errechnen. Preis‐ listen haben auch in Inflationsländern eine bestimmte, aber reduzierte Geltungsdauer. Auf der Basis der mittleren Gültigkeit der Preisliste ist die voraussichtliche Verteuerung in Form eines Festpreiszuschlags einzukalku‐ lieren. Außerdem sollte generell mit Listenpreisvorbehalt angeboten wer‐ den. Er besagt, dass für listenmäßige Lieferungen und Leistungen stets die am Tage der Lieferung oder Ausführung geltenden Listenpreise verrechnet werden. Die Preisliste für Serienerzeugnisse kann jeweils für einen gewissen Gültigkeitszeitraum neu aufgelegt werden. Eine andere oft anzutreffende Handhabung ist, auf Basis einer Stichtags-Preisliste mit Zuschlagsfaktoren 8.1 Vorkalkulation 113 <?page no="114"?> zu arbeiten. Für letzteres spricht die Flexibilität. Auf der anderen Seite kann der offene Ausweis der Verteuerungsfaktoren die Preisgespräche erschweren. Die Schätzung der voraussichtlichen Inflationsentwicklung birgt ein wesent‐ liches Kalkulationsrisiko. Es wird von manchen in einem eigenen Kalkulati‐ onszuschlag berücksichtigt. Die Schätzung der Verschätzung dürfte jedoch im Allgemeinen für die Preisfindung keine zusätzlichen und verwertbaren Erkenntnisse bringen. Das Verschätzungsrisiko nimmt selbstverständlich mit der Länge des zu beurteilenden Zeitraums zu. Es hängt jedoch auch stark vom Inflationsverlauf ab. Bei einem kontinuierlichen Verlauf ist die Schätzung einfacher als bei einer progressiven oder degressiven Entwick‐ lung. Als schwierig erweist sich die Prognose bei einer hektischen und stark variierenden Inflationskurve. Man müsste die berühmte Glaskugel haben! Wissenschaftliche Methoden helfen der Praxis bei der Eigenwilligkeit infla‐ tionärer Prozesse wenig. Das soll nicht heißen, dass man das Instrumenta‐ rium der Statistik nicht als Orientierungshilfe nutzen sollte. Darüber hinaus sind jedoch ein waches Auge und Ohr sowie ein ausgeprägtes Gefühl für wirtschaftliche und außerwirtschaftliche Tendenzen wesentlich. Der Erfah‐ rungs- und Meinungsaustausch mit Bankvertretern, Industriellen und Poli‐ tikern hat große Bedeutung. Als praktikables Verfahren hat sich erwiesen, in regelmäßigen Zeitabständen erfahrene Mitarbeiter der verschiedenen Funktionsbereiche (z. B. Personal, Einkauf, Import, Finanzierung, Fertigung, Verkauf, Service) über ihre Einschätzung der inflationären Entwicklung zu befragen. Es werden systematisch verschiedene Inflations-Parameter im gleichbleibenden Team beurteilt, die innerhalb der Kosten- und Leistungs‐ struktur der Unternehmung Bedeutung haben. Hierfür einige Beispiele: • Lebenshaltungskosten • Industriepreise • Baukosten • Großhandelspreise • Außenkurse • Löhne und Gehälter • Sozialkosten • Edelmetallpreise • Energiekosten • Transportkosten 114 8 Kalkulation und Preisbildung <?page no="115"?> Bei unterschiedlichen Produktgruppen reicht die Schätzung einer globalen Entwicklung der Herstellkosten nicht aus. Aufgrund typischer Verbrauchs‐ strukturen sind die wesentlichen Erzeugnisgruppen getrennt zu beurteilen. Bis zu welchem Horizont und in welcher zeitlichen Staffelung die Prog‐ nose erfolgt, muss aufgrund der betrieblichen Notwendigkeiten entschieden werden. Aus Gründen der Praktikabilität ist es bei einer relativ geringen Jah‐ resinflation noch vertretbar, die monatlichen Inflationsraten nicht finanz‐ mathematisch, sondern durch einfache Division zu ermitteln. Sie können dann in der Vorkalkulation additiv verwendet werden. In diesem Sinne entspricht eine Inflationserwartung von beispielsweise 20 % im Jahr einer Monatsrate von 1,7 %. Finanzmathematisch errechnete und durch einfache Division ermittelte Monatswerte führen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bei einer Jahresinflation von 30 % beträgt die maximale Abweichung im 6. Monat bereits 0,9 %. Es wird daher empfohlen, in Abhängigkeit von der Höhe der Inflation auf die finanzmathematische Methode überzuwechseln. Es ist notwendig, die für die wesentlichen Kostenbestandteile einmal de‐ finierten Inflationsparameter in ihrer effektiven Entwicklung systema‐ tisch zu verfolgen. Aus einem Vergleich zwischen Schätzung und späterem Ist-Wert kann das Team Erfahrungen für die Zukunft gewinnen. Außerdem ist bei Abweichungsanalysen die Volumen-Verschätzung erst über eine Bezifferung der Inflations-Verschätzung greifbar. Durch die Verfolgung der Schätzwerte und der Ist-Werte lässt sich das statistische Instrumentarium so‐ wohl für die vergangenheitsbezogene Kapitalerhaltungsrechnung als auch für eine zukunftsorientierte Geschäftspolitik nutzen, deren Minimalziel ja die Kapitalerhaltung darstellt. Die statistischen Unterlagen sollten durch‐ gängig aufgebaut sein, um aufgrund der eingetretenen Entwicklung die Erwartungen kontinuierlich nachsteuern zu können. Zu der Analyse von Angebot und späterem Ist gehört auch - unabhängig von der Inflations-The‐ matik - die systematische Auswertung verlorener Ausschreibungen. Soweit die Konkurrenz-Daten einsehbar sind, lassen sich wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Ausschreibungen gewinnen. Für die Schätzung der betrieblichen Finanzierungskosten ist die voraus‐ sichtliche Finanzstruktur die Basis, wie sie sich aus der Finanzplanung ergibt. Die erwarteten Fremdkapital-Zinssätze sind entsprechend ihrer inflationsbeeinflussten Entwicklung anzusetzen. Für Valutakredite gelten die Hartwährungszinsen zuzüglich der erforderlichen Kapitalerhaltung in Höhe der erwarteten Währungsrisiken. Als kalkulatorischer Zinssatz für 8.1 Vorkalkulation 115 <?page no="116"?> das Eigenkapital dient der intern vorgegebene Realzins; zusätzlich ist als eigene Kostenart der Kapitalerhaltungsaufwand entsprechend der firmen‐ spezifischen Definition - von der allgemeinen Kaufkraftentwicklung bis zu verbrauchsspezifischen Maßstäben - anzusetzen. Aufgrund der voraussicht‐ lichen Bilanzstruktur werden die Finanzierungskosten und der Kapitaler‐ haltungsaufwand für Anlage- und Umlaufvermögen getrennt ermittelt. Die geplanten Finanzierungskostensätze des Umlaufvermögens beziehen sich in der Kalkulation auf das auftragsspezifische betriebsnotwendige Kapital des Projekts. Dieses setzt sich wie folgt zusammen: Auftragskosten für Eigen- und Fremderzeugnisse bzw. -leistungen + geleistete Anzahlungen an Lieferanten + Kundschaftsforderungen - erhaltene Kunden-Anzahlungen - Lieferanten-Zahlungsziel Die durchschnittliche zeitliche Bindung der einzelnen Positionen ist aus dem terminlichen Ablaufplan des Projekts zu greifen. Die gesamte Dauer der Auftragsfinanzierung entspricht dem Feld zwischen mittlerem Kostenanfall (bzw. mittlerer Finanzmittelbindung) und mittlerem Zahlungseingang. Als allgemeine Empfehlung gilt in Inflationsländern im besonderen Maße die alte Bankregel, Verpflichtungen und Ansprüche möglichst konditionsgleich zu halten. Beispiele sind die Definition kostengerechter Preisformelkompo‐ nenten, die Durchsetzung von Anzahlungen, soweit diese die auftragsspezi‐ fische Vermögensbindung begleiten, die Vermeidung offener Währungspo‐ sitionen oder die Beteiligung der wesentlichen Lieferanten an den jeweiligen Kundenbedingungen. Dem kaufmännischen Konditionswesen kommt damit hohe Bedeutung zu. 8.2 Mit- und Nachkalkulation Schwierige Aufgaben unter inflationären Verhältnissen sind Mit- und Nach‐ kalkulation. Für die Mitkalkulation ist die konsequente Terminverfolgung der wesentlichen Eckpunkte der Leistungserstellung eine unbedingte Voraus‐ setzung. Ein Teil der Kosten ist bereits angefallen; diese Kosten sind 116 8 Kalkulation und Preisbildung <?page no="117"?> auftragsspezifisch erfasst. Für den noch ausstehenden Leistungsteil gilt es, wie bei einer Vorkalkulation, aus aktueller Sicht die voraussichtlichen Restkosten zu schätzen. Hierbei sind bereits getätigte Materialeindeckungen zu beachten, deren Kosten vor Verbrauch in der Fertigung somit feststehen und die schon Finanzierungskosten verursachen. Eingetretene und noch ausstehende Kosten werden addiert und den aktualisierten Erlöserwartun‐ gen gegenübergestellt. Die Mitkalkulation ist eng mit der Terminverfolgung der Auftragsabwick‐ lung gekoppelt. Es empfiehlt sich daher, die Systematik des Termin‐ wesens so aufzubauen, dass dieses nicht nur dispositiven Zwecken, sondern auch der Mitkalkulation dient. Eine weitere Voraussetzung für die Mit- und die Nachkalkulation ist die zeitliche Verfolgung des auf‐ tragsspezifischen betriebsnotwendigen Kapitals in seinen Komponenten. Es ist die Basis für die Ermittlung der effektiven Finanzierungskosten des Auftrages. Die angefallenen Finanzierungskosten sind - unabhängig von ihrer handelsrechtlichen und steuerlichen Handhabung - je Auftrag fortzuschreiben. Das Finanzierungsergebnis hat nicht nur als Bestandteil der Preisbildung Bedeutung. Da die Finanzierungskosten die zeitliche Wertentwicklung des Objekts repräsentieren, ist ihr Soll-Ist-Ver‐ gleich ein guter Maßstab für die interne Abwicklungsqualität eines Auftrages. Die Mitkalkulation hat nicht allein den Zweck, Werte zu registrieren und eventuelle Abweichungen zu analysieren. Sie muss vielmehr mit einer substanziellen Auftragsverfolgung gekoppelt sein, die bereits die Veranlas‐ sung der kostenwirksamen Abwicklungsschritte registriert. Nur dann ist es möglich, bei Planabweichungen noch aktiv in das Geschehen einzugreifen. Ein Vergleich der vorbzw. mitkalkulierten und der eingetretenen Werte ist nur unter gewissen Vorbehalten möglich. Die Vorkalkulation gibt das erwartete Wertniveau wieder. Daher sollten die geschätzten und die ver‐ brauchten Mengen für alle wesentlichen Positionen mitverfolgt werden. Bei nennenswerten wertmäßigen Differenzen kann so untersucht werden, ob die Abweichung auf die Verbrauchsmengen, die eingetretenen Verteue‐ rungen oder die zeitliche Abwicklung zurückzuführen ist. Diese Analyse ist bei komplexen Anlagen sehr zeitaufwendig. Um so mehr kommt es auf einen zweckmäßigen Aufbau der internen Unterlagen und die Konzentration auf die wesentlichen Faktoren an. Die letzte Mitkalkulation ist die Nachkalkula‐ tion. Die beste Nachkalkulation kann ein unbefriedigendes Auftragsergebnis nicht ungeschehen machen. Es geht jedoch um die Erkenntnisse, die Erfah‐ 8.2 Mit- und Nachkalkulation 117 <?page no="118"?> rungen für die Kalkulation zukünftiger Projekte. Andernfalls trifft man neue Entscheidungen, ohne die Auswirkungen früherer Dispositionen zu kennen und zu verstehen! Wesentlich ist, dass die Verantwortlichen bei Fakturierung der Anlage ihr Auftragsergebnis auch in der Ergebnisrechnung des entsprechenden Zeitraums für den jeweiligen Bereich wiederfinden. In diesem Zusammen‐ hang ist die buchungstechnische Handhabung der auftragsspezifischen Soll- und Haben-Zinsen von Bedeutung. So sind nach deutschem Aktienrecht Zinsen des Vertriebsbereichs - und dort wird ja ein komplexes Anlagenge‐ schäft mit verschiedenster Herkunft der Komponenten abgewickelt - im Zeitraum ihres Anfalls erfolgswirksam darzustellen. Eine Aktivierung von Soll-Zinsen oder eine Passivierung von Haben-Zinsen ist nicht vorgesehen. Nun sind unseres Erachtens handelsbzw. steuerrechtliche Vorschriften und eine betriebswirtschaftlich aussagefähige Leistungsrechnung zwei Themen. Für die Zwecke der betrieblichen Leistungsrechnung sollten auf‐ tragsspezifische Soll- und Haben-Zinsen intern wie Auftragskosten behandelt und damit zeitlich abgegrenzt werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass bei langlaufenden Aufträgen bereits die Bereichsergebnisse während der Abwicklung durch Zinseffekte außerordentlich beeinflusst werden. Diese Gefahr wird besonders deutlich bei Großaufträgen mit er‐ heblichen Kunden-Anzahlungen, die die mittlere Vermögensbindung des Objekts übersteigen. Unterstellen wir, dass das positive Auftragsergebnis ausschließlich durch einen Zinsüberschuss bestimmt ist. Wird keine zeit‐ liche Abgrenzung der Zinsen vorgenommen, dann werden die internen Leistungsergebnisse der Zwischenjahre durch diese Zufallsgewinne, denen noch keine Umsatzleistung gegenübersteht, mehr oder weniger stark be‐ stimmt. Das verbleibende negative Auftragsergebnis schlägt dagegen bei der Endabrechnung durch. 118 8 Kalkulation und Preisbildung <?page no="119"?> 9 Statistik Buchführung und Kalkulation konzentrieren sich als Zeit- oder Objektrech‐ nung auf die Werte der eigenen Betriebe und der Unternehmung. Das Feld der betrieblichen Statistik ist dagegen weitaus breiter und vielfälti‐ ger. Die Statistik arbeitet mit Mengen, Werten und Merkmalen. Sie zeigt Strukturen, Entwicklungen und Zusammenhänge. Die Statistik wertet komplette Datenmengen aus oder schließt von Teilmengen auf das Ganze. Sie beschäftigt sich mit Fakten, Wahrscheinlichkeiten und Hypothesen. Und nicht zuletzt kennt die „Sprache der Statistik“ nicht nur Zahlen, sondern in Form der graphischen Darstellung auch Bilder. Die Statistik erschließt neue Teilbereiche innerhalb der Unternehmung, die der Buchführung versperrt sind. Beispiele sind die Fortschreibung des Auf‐ tragsbestandes, Personal- und Leistungsstrukturen, Kundenreklamationen und Qualitätsfragen oder Markt- und Konkurrenzanalysen. Die betriebliche Statistik ist keineswegs eine bloße Ergänzung der Buchführung, indem sie ihr Zahlenmaterial analysiert und interpretiert. Und sie ist ebensowenig nur eine Vergleichsrechnung, eine Vorstellung, die weit verbreitet ist. Im Rahmen der Inflationsrechnung ist die Statistik Werkzeug und Anwen‐ dungsgebiet zugleich. Wie gezeigt, wäre eine inflationsgerechte Ergebnis‐ rechnung und Kalkulation ohne das Instrument externer und interner Indizes kaum denkbar. Gleiches gilt für die allgemeinen Arbeitsgebiete der Statistik, soweit sie Werte verarbeiten. Eine betriebliche Unfallstatistik oder die Analyse der Altersstruktur der Belegschaft werden weder in ihrer Methodik noch in ihrer Aussagekraft durch die Inflation beeinflusst. Ebensowenig die Untersuchung einer Kunden- oder Umsatzstruktur, soweit sie als Stichtagsbetrachtung erfolgt. Die Inflationsproblematik setzt in der Statistik dann ein, wenn die Ausgangs‐ daten wertmäßige Komponenten enthalten, die in einer Zeitraum- oder in einer vergleichenden Zeitpunkt-Betrachtung verwertet werden. Viele statistische Verfahren können daher von inflationären Einflüssen tangiert sein. Sie kom‐ men dann ohne die Unterstützung durch Indexzahlen nicht aus. Indexzahlen haben bei inflationären Verhältnissen für das gesamte Rechnungswesen und damit für die Statistik selbst eine Schlüsselfunktion, die im Rahmen unserer Betrachtung die vorausgegangene getrennte Behandlung erklärt. <?page no="120"?> Es würde hier zu weit führen, auf die wesentlichen statistischen Verfahren einzugehen. In der betrieblichen Praxis sind Zeitreihen und Verhältniszahlen am weitesten verbreitet. Wir beschränken uns daher auf ihre Anwendung unter inflationären Bedingungen anhand von Beispielen. 9.1 Zeitreihen Die am häufigsten anzutreffenden Zeitreihen beziehen sich auf die Volumina der Geschäftsbewegung und der betrieblichen Leistungsrechnung. Beispiele sind die Entwicklung von Auftragseingang, Umsatz, Absatzmengen, Wert‐ schöpfung, Personal- oder Selbstkosten. Die entsprechenden Zeitreihen dienen der Beurteilung einer vergleichbaren realen Entwicklung. Sie sind außerdem die Basis zur Ermittlung von Beziehungszahlen. Zeitreihen beziehen sich auf mittelbis langfristige Zeiträume. Den kurzfristigen Soll-Ist-Vergleich werden wir im Rahmen der Planung gesondert betrachten. Die Erarbeitung von Zeitreihen kostet ebenso wie die von Indexreihen Verwaltungsaufwand. Es ließen sich ganze Abteilungen damit beschäftigen, Daten des Rechnungswesens langfristig vergleichbar zu verfolgen. Die Auswahl muss sich aus wirtschaftlichen Gründen daran ausrichten, welche Daten zur Beurteilung der Unternehmungsentwicklung und damit zu ihrer Steuerung unbedingt erforderlich sind. Das Argument, es wäre interes‐ sant zu wissen, sollte intern nicht ausreichen. Die einfachsten Übersichten von Leistungsentwicklungen sind mengen‐ mäßiger Art. Sie stellen für eine relativ geringe Anzahl von Unternehmun‐ gen mit einem oder wenigen Produkten, die sich technisch und qualitativ kaum verändern, die adäquate Lösung dar. Als Beispiele dienen der Berg‐ bau, die Elektrizitätswirtschaft, Teilbereiche der Chemie oder der Ernäh‐ rungsbranche sowie Verkehrsbetriebe. Ansonsten ist die Verwendung von Mengenstatistiken für die betriebliche Leistung sehr begrenzt. Die meisten Industrie- und Service-Unternehmungen sind in ihrem Leistungsspektrum bereits so komplex, dass sie auf den gemeinsamen Nenner der Geldeinheit nicht verzichten können. Ist das Spektrum noch relativ überschaubar und gleichbleibend, so können für die Zwecke der langfristigen Absatzstatistik die umgesetzten Mengen mit der Preisstellung des Basisjahres bewertet werden. Mit dem zunehmenden Einsatz von KI wird die wirtschaftlich ver‐ tretbare Grenze solcher Doppelbewertungen stark erweitert. Bei Betrieben mit umfassender und variierender Leistungsstruktur ist jedoch der Aufbau 120 9 Statistik <?page no="121"?> eines individuellen Preisindex erforderlich. Er setzt sich aus repräsentativen Leistungskomponenten zusammen. In gewissen Abständen ist eine Über‐ holung dieses Warenkorbs nicht zu vermeiden. Derartige Wechsel haben jedoch im privatwirtschaftlichen Bereich nicht die gleiche Bedeutung wie für gesamtwirtschaftliche Statistiken. Es kommt nicht darauf an, eine Firmengeschichte mit vergleichbaren Werten zu schreiben, sondern die Vergangenheit jeweils in dem Maße zu überblicken, wie es für die aktive Beurteilung wirtschaftlicher Ent‐ wicklungen wichtig ist. Sollten trotzdem weiter zurückreichende preisbereinigte Zeitreihen benö‐ tigt werden, so wird der betriebsspezifische Index im zunehmenden Maße einem allgemeinen Index Platz machen. In international verbundenen Un‐ ternehmungen ist oft eine Fortschreibung in der Währung der Stammfirma anzutreffen. Solche Aufzeichnungen haben den konzerninternen Vorteil einer einheitlichen Sprache. Ihre spezifische Aussagekraft ist jedoch wegen der Bewegungen im internationalen Währungsgefüge mehr oder weniger stark eingeschränkt. Es empfiehlt sich daher bei Bedarf, neben den Zeitrei‐ hen in Auslandswährung auch Aufzeichnungen in bereinigter Landeswäh‐ rung zu führen. Wesentlich für das Management ist die Information, inwieweit es in einem Geschäftsjahr möglich war, die Kostensteigerungen am Absatzmarkt durch‐ zusetzen. Die Frage nach der Preisqualität stellt sich in jeder marktwirt‐ schaftlichen Ordnung. Sie erhält jedoch durch die Dynamik inflationärer Prozesse einen besonderen Akzent. Erfahrungsgemäß sind die Preisanpas‐ sungschancen bei einer Nachfrage-Inflation größer als unter dem Druck einer Kosten-Inflation. Eine Inflationsschere zwischen Kosten- und Preis‐ entwicklung zwingt zu strukturellen Maßnahmen, zum Beispiel in Form intensiver Rationalisierungsbemühungen, Wertanalysen zur „Produkt-Öko‐ nomie“ oder Anpassungen im Produkt- und Leistungsspektrum. Die Preisqualität der erzielten Umsätze wird durch eine vergleichende Bewertung von Kosten und Erlösen zu Vorjahres- und zu Berichtsjahres‐ werten verfolgt. Bei diesem kurzfristigen Vergleich kann man sich auf den betriebsspezifischen Preisindex abstützen. Die Entwicklung der primären Kosten des gleichen Zeitraums ist aus den internen Kostenindizes zu greifen, die auch der Kalkulation dienen. 9.1 Zeitreihen 121 <?page no="122"?> 9.2 Kennzahlen Zur Steuerung und Kontrolle verwendet die Praxis eine Vielfalt von Verhält‐ niszahlen. Soweit ihre Komponenten mengenmäßiger Natur sind, bleiben sie durch die Inflation unbeeinflusst. Gleiches gilt für Werte, soweit sie sich ohne größere strukturelle Verschiebungen auf ein und denselben Zeitraum beziehen. Dies ist bei Gliederungszahlen der Fall; die Größe im Zähler des Quotienten ist sachlich eine Untermenge der Nennerzahl. Beispiele sind der Exportanteil am Gesamtumsatz oder der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten. Es trifft auch für Messzahlen zu, soweit die beiden gleichartigen statistischen Massen zeitraumidentisch sind. Beispiel: Das Verhältnis von Löhnen und Gehältern in einem Geschäftsjahr. Soweit sich jedoch die Messzahlen als Zeitreihe auf ein Basisjahr beziehen, stoßen wir auf das bekannte Thema der Indizes. Die sogenannten Beziehungszahlen beinhalten eine Fülle von Kombina‐ tionsmöglichkeiten. Es werden zwei wesensverschiedene statistische Daten zueinander in Beziehung gesetzt. Auch hierzu einige Beispiele: • Umsatz pro durchschnittlichen Mitarbeiter • Durchschnittswert je Auftrag • Kapital-Umschlagsfaktor Es gibt demnach Kennziffern, in denen nur eine der statistischen Größen Werte beinhaltet. Das Inflationsthema kommt in diesem Fall nur dann auf, wenn diese Beziehungszahlen im Zeitvergleich zu Messzahlen verknüpft werden sollen. Will man den Pro-Kopf-Umsatz mehrerer Jahre vergleichen, so ergeben eben nur preisbereinigte Indizes ein aussagefähiges Bild. Sind beide statistischen Massen Wertgrößen, so ist die Aussagefähigkeit der entsprechenden Verhältniszahl dadurch beeinflusst, in welchem zeitlichen Verhältnis beide Größen zueinander stehen. Bei den Umschlagsfaktoren wird zum Beispiel ein Zeitraumwert wie der Umsatz mit einem Stichtags‐ wert, nämlich dem Gesamtkapital bzw. der Bilanzsumme, verglichen. Wegen der höheren Aktualität der Stichtagswerte tendieren Umschlagsfaktoren in Inflationsländern allgemein dazu, etwas „unterkühlt“ dargestellt zu werden. Bei gleichbleibender Methodik berührt dies weniger den innerbetrieblichen Vergleich als vielmehr den zwischenbetrieblichen Vergleich mit stabilen Ländern. Es empfiehlt sich daher, Zeitraumwerte nach Möglichkeit nicht mit Stichtagswerten, sondern mit einfachen oder mehrfachen Durchschnitts‐ werten zu kombinieren. Anstelle des Stichtagskapitals sollte zum Beispiel 122 9 Statistik <?page no="123"?> der einfache Mittelwert von Anfangs- und Endkapital oder ein mehrglied‐ riger Mittelwert aus den einzelnen Monaten verwendet werden. 9.2 Kennzahlen 123 <?page no="125"?> 10 Planung 10.1 Kurzfristige Planung Die kurzfristige Planung im hier verstandenen Sinne bezieht sich auf die ersten beiden folgenden Geschäftsjahre. Sie hat eine doppelte Aufgabe. • Zum ersten dient sie der Information des Managements über die voraus‐ sichtliche Entwicklung der Unternehmung und ihrer Betriebe. • Zum zweiten koordiniert sie als operative Planung die verschiedenen Verantwortungsbereiche; die Zielsetzungen der Planung sind die Leitli‐ nien für deren zukünftige Tätigkeit. Die Werte einer üblichen Planung beinhalten die anzustrebenden „Ist-Werte“. Dies sollte auch für die Planung bei inflationären Verhältnissen gelten. Die hier vertretene Planungsmethode ist eine Nominalwertplanung. Sie wird auch als dynamische Planung bezeichnet, da sie die erwartete zu‐ künftige Inflation beinhaltet. Die geplanten Werte entsprechen der für die Zukunft geschätzten Wertbasis. Ähnlich wie die Kalkulation hat die Planung die aus aktueller Sicht erwarteten Auswirkungen der Inflation auf die Unternehmung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Leistungs- und Ergebnis-Rechnung als auch für die Bilanz- und Finanzbedarfsplanung. Ausgangspunkt der dynamischen Planung sind die Wertverhält‐ nisse am Planungs-Stichtag. Wie anläßlich der Kalkulationsthema‐ tik bereits angeführt, beinhaltet die Aussage „Wertverhältnisse am Pla‐ nungs-Stichtag“ nicht, dass von den absoluten Stichtagswerten laut Markt auszugehen ist. Die Planung baut vielmehr auf den Wertverhältnissen auf, wie sie sich am Planungstag unter Berücksichtigung einer normalen Geschäftsabwicklung und eines normalen Vermögens-Umschlags aus der Buchführung ergeben. Wesentliche außerordentliche Einflüsse, zum Bei‐ spiel aus Überbeständen oder aus dem Verzug von Zulieferungen bzw. Zahlungseingängen, sind zu eliminieren. Die gesamte Wertestruktur des Basisplans entspricht damit der eines „normalisierten Ist" aus Sicht des Planungstages. In der folgenden Stufe sind marktabhängige und strukturelle Wertänderungen zu berücksichtigen, die sich für den Planungszeitraum abzeichnen und nicht inflationsbedingt sind. Im einzelnen bedeutet dies folgende Schritte und Wertverhältnisse: <?page no="126"?> • Personalkosten: Effektive Lohn- und Sozialkosten je Mitarbeiter am Planungstag zuzüglich der durch die aktuellen oder erwarteten Markt‐ verhältnisse erforderlichen Anpassungen. Gleiches gilt für die Auswir‐ kung bekannter oder erwarteter Gesetzesänderungen, zum Beispiel durch Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. • Material- und Energiekosten sowie Dienstleistungen Dritter: Im Rechnungswesen am Planungstag wirkende historische Wertver‐ hältnisse. Korrekturen bei wesentlichen Änderungen des Bestandsum‐ schlags und des inflationsunabhängigen Marktpreisniveaus, zum Bei‐ spiel durch Verteuerungen am internationalen Rohstoffmarkt. • Auftragskosten aus dem Abgang von Lagerbeständen: Historische Werte laut aktuellem Lagerabgangswert. Pauschale Korrekturen bei wesentlichen Änderungen der Durchlaufzeiten und damit des Aktuali‐ tätsgrades der Lagerabgangswerte. • Erlöse: Kundenpreise am Planungstag zuzüglich eventueller Korrekturen wegen inflationsunabhängiger Marktpreisveränderungen. Bei Serienerzeugnissen bietet die gültige Preisliste eine gute Basis. Gleiches gilt für gängige Dienstleistungen, zum Beispiel für Wartung, Montage oder Reparaturen. Schwieriger gestaltet sich die Ermittlung im Anlagen‐ geschäft und bei individuellen Leistungen. Aufgrund von Projektlisten und Angebotskalkulationen ist für wesentliche Objekte eine fallweise Schätzung der repräsentativen aktuellen Werte vorzunehmen. • Vermögens- und Kapitalwerte: Aus dem Rechnungswesen am Pla‐ nungstag ersichtliche Werte zuzüglich Korrekturen bei wesentlichen Veränderungen der Umschlagsfaktoren bzw. des inflationsunabhängi‐ gen Marktpreisniveaus. Die zweite Grundlage der dynamischen Planung ist ein internes In‐ dexsystem zur Schätzung der zukünftigen inflatorischen Entwicklung von Preis- und Kostenelementen während des Planungszeitraums. Hier‐ bei sollte man sich auf die wesentlichen Einflussfaktoren konzentrieren. Entsprechende Preis- und Kostenindizes sind bereits für die Zwecke der Angebotskalkulation vorhanden. Soweit erforderlich, können detaillierte Indizes für einzelne Produktgruppen oder für primäre Kostenarten abgelei‐ tet werden. Bei der Schätzung der Kundenpreisentwicklung ist der Einfluss der Zahlungsbedingungen auf die Mehrpreiserlöse zu berücksichtigen. Wie dargestellt, haben Kundenanzahlungen meist eine Bremswirkung auf die Erlöse aus Preisgleitklauseln. Dieser Effekt kann wesentlich sein. Für die 126 10 Planung <?page no="127"?> Planung ist daher erforderlich, große Projekte im einzelnen zu betrachten. Kleinere Projekte können über eine Modellrechnung berücksichtigt werden. Der Ansatz der Finanzierungskosten ergibt sich aus der mittleren Bi‐ lanzstruktur zu erwarteten Nominalwerten einerseits und der geschätzten inflationären Zinsentwicklung andererseits. Das Währungsrisiko entspricht der erwarteten Außeninflation unter Berücksichtigung eines eventuellen aufgestauten Abwertungsbedarfs. Bei der Schätzung der Valutazinsen ist auf die internationalen Marktveränderungen zu achten. Der Erhaltungsauf‐ wand für das Eigenkapital wird, je nach gewähltem Verfahren, entsprechend der Kaufkraft-Entwicklung oder verbrauchsspezifisch ermittelt. Wertbasisplan und Index-System sind die beiden Säulen der infla‐ tionären Planung. Aus der Inflationierung des Wertbasisplans mit den mehr oder weniger detaillierten Kosten- und Preisindizes ergeben sich die erwarteten Nominalwerte. Wir fassen zusammen: Wie bei der üblichen statischen Planung sind zunächst folgende Planungs‐ stufen erforderlich: • Ermittlung der voraussichtlichen Mengen und Strukturen sowie der angestrebten Leistungs- und Umschlagskennziffern. • Bewertung zum normalen historischen Wertniveau laut Rechnungswe‐ sen am Planungstag. • Korrektur um erwartete marktabhängige Wertveränderungen, soweit diese nicht inflationsbedingt sind. • Korrektur der historischen Wertverhältnisse wegen interner Zielset‐ zungen, die eine Veränderung der Umschlagsziffern gegenüber dem bisherigen Zustand bewirken sollen. Der entscheidende Schritt zur dynamischen Planung ist • die Inflationierung des Wertbasisplans entsprechend den internen In‐ flationserwartungen. Das Ergebnis ist ein Nominalwertplan. Eine vereinfachte Alternative zur dynamischen Planung wäre, die Zwi‐ schenstufe der Wertbasisplanung bereits als definitive Planung anzusehen; es wird lediglich das Resultat der Planung um die per saldo erwartete ergebniswirksame Auswirkung von Kosten- und Erlösinflation pauschal korrigiert. Eine solche Planung wird oft aus einer Hilflosigkeit gegenüber der Inflationsthematik gewählt. Sie ist jedoch für Unternehmungen mit 10.1 Kurzfristige Planung 127 <?page no="128"?> einem komplexen und variablen Leistungsspektrum, dessen Werte sich unterschiedlich entwickeln, problematisch. Die Praxis zeigt, dass der wesent‐ liche inflationäre Schereneffekt nicht pauschal, sondern mit zufriedenstellender Treffsicherheit nur über eine differenzierte Inflationierung der einzelnen Kom‐ ponenten ermittelt werden kann, wie sie die dynamische Planung durchführt. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Geschäftsvolumen expansiv oder rückläufig entwickelt. Gleiche Wirkung hat eine deutliche Veränderung der Inflationsraten. So werden zum Beispiel bei einer steil ansteigenden Inflation zusätzliche Auftragskosten in den Vermögenswerten gebunden. Dieser Vorlauf verursacht einen zusätzlichen Außenfinanzbedarf. Außer‐ dem entstehen inflationäre Vorlaufkosten im Gemeinkostenbereich, die das Ergebnis belasten. Dazu kommt, dass die statische Planung im Allgemeinen den späteren Soll-Ist-Vergleich erschwert. Bei der Beurteilung der nominalen Planab‐ weichung einzelner Positionen wäre die jeweils inzwischen wirksam ge‐ wordene Inflation zu berücksichtigen. Eine nachträgliche verursachungs‐ gerechte Inflationierung der Planwerte oder eine Deflationierung der Ist-Werte führen leicht zu Missverständnissen. Beide Wege verändern die Er‐ gebnisrelationen der Bereiche und der Unternehmung. Wegen der Komple‐ xität wird die pauschal eingeplante Inflationsschere kaum der Auswirkung der effektiv wirksam gewordenen Inflationsraten entsprechen. Bei einer Deflationierung der Ist-Werte auf das Wertniveau der Wertbasisplanung leidet außerdem der Überblick über die effektiv erreichten Werte. In Inflationsländern sind die Verantwortlichen ebenfalls gewohnt, für einen abgelaufenen Zeitraum in Ist-Werten zu denken. Auch bei einer dynamischen Planung wird der Soll-Ist-Vergleich durch die wahrscheinlichen Abweichungen von eingeplanten und eingetretenen Inflationseinflüssen beeinträchtigt. Gegenüber der Wertbasisplanung ist jedoch die Bandbreite der inflationären Abweichungen weitaus geringer; sie kann meistens vernachlässigt werden. Trotzdem ist eine laufende Verfol‐ gung von Plan- und Ist-Indizes im Rahmen einer systematischen Inflations‐ rechnung unumgänglich. Bei größeren Planabweichungen wird allein aus substantiellen Gründen eine detaillierte Analyse nicht zu vermeiden sein. Sie muss sowohl auf die Mengenals auch auf die Wertabweichungen eingehen. Eventuell ist eine Plankorrektur für den restlichen Zeitraum erforderlich. 128 10 Planung <?page no="129"?> Wegen der unterschiedlichen inflationären Auswirkung sind zeit‐ liche Verschiebungen gegenüber dem Plan bei Umsatz, Kosten und Vermögenswerten von besonderer Bedeutung. Im Sinne der realen Planeinhaltung muss der gleiche mengenmäßige Umsatz zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Nominalwert ergeben. Bei saisonalem Geschäfts‐ verlauf und bei hohen Inflationsraten ist es daher angebracht, in der dyna‐ mischen Planung nicht einen linearen Verlauf für das gesamte Geschäftsjahr zu unterstellen, sondern nach Quartalen oder Monaten zu planen. Dies empfiehlt sich auch, wenn wenige Großprojekte die Geschäfts- und Ergeb‐ nisentwicklung bestimmen. Die Aussagefähigkeit des Soll-Ist-Vergleichs wird durch die saisonale Komponente erheblich erhöht. Durch die zeitliche Untergliederung der wesentlichen Plangrößen steigt aber auch der Verwal‐ tungsaufwand. Die Angemessenheit kann nur fallweise beurteilt werden. Trotz einer eventuellen saisonalen Planung bleibt in der Praxis der zeitliche Anfall der Werte für einen Soll-Ist-Vergleich der entscheidende Faktor. Zeitliche Abweichungen sind schwerer feststellbar als Verschätzungen der Inflations-Indizes. 10.2 Langfristige Planung Während die kurzfristige Zweijahresplanung einen Aktionsplan darstellt, dient die mittelbis langfristige Planung mehr einer Trendaussage und auch strategischen Zwecken. Eine Fortsetzung der für die dynamische Planung aufgezeigten Systematik über mehrere Jahre wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden; ihm steht keine wesentlich verbesserte Planungsge‐ nauigkeit gegenüber. Ganz im Gegenteil nimmt generell die Aussagekraft progressiv zum Planungszeitraum ab. Dieser allgemeine Effekt wird durch die aus der Inflation resultierenden Unsicherheiten noch verstärkt. In den meisten Fällen wird die langfristige Planung im unmittelbaren Anschluss an die kurzfristige Planung erstellt. Die langfristige Planung sollte zweckmäßigerweise auf der Wertbasis dieser Zweijahresplanung erfolgen. Eine weitere Inflationierung der Folgejahre unterbleibt. Die lang‐ fristige Planung entspricht damit für Bewegungsgrößen in ungefähr dem erwarteten Wertstand zur Hälfte des zweiten Planjahres, für Bilanzgrößen den voraussichtlichen Wertverhältnissen zum Ende dieses Planjahres. Die langfristige Planung enthält keine zusätzlichen Ergebnisveränderungen aus unterschiedlichem Inflationsverlauf von Kosten und Erlösen in den 10.2 Langfristige Planung 129 <?page no="130"?> Folgejahren. Gegenüber der kurzfristigen Planung werden nur noch reale Veränderungen berücksichtigt. Dieser systemische Nachteil ist im Rahmen der langfristigen Planungsungenauigkeit im Allgemeinen zu vernachlässi‐ gen. Das Vorgehen hat andererseits den konkreten Vorteil einer engen Verbindung zur kurzfristigen Planung. Dennoch sollte die Möglichkeit vor‐ gesehen werden, bei langfristig erkennbaren zusätzlichen Schereneffekten mit wesentlicher Ergebnisauswirkung ggf. pauschale Einschlüsse einzu‐ planen. Zur Umrechnung der kurzfristigen Planwerte in Fremdwährung - zum Beispiel für Konzernzwecke - ist für die Umsatzwerte und Leistungsergeb‐ nisse der erwartete Mittelkurs des jeweiligen Planjahres, für Bilanzwerte und damit das Reinergebnis der erwartete Stichtagskurs am entsprechenden Geschäftsjahresende zu wählen. Die Außeninflation ist ohnehin als ein wesentlicher Plan-Parameter innerhalb der Inflations-Indizes zu schätzen. Die genannten Plankurse des zweiten Jahres dienen auch zur Umrechnung der langfristigen Planwerte in Fremdwährung. Eine Erstellung a priori der gesamten Planung in fremder Hartwährung ist nicht ratsam. Der unterschiedliche Verlauf von Binnen- und Außeninflation bringt zu‐ sätzliche Ergebnisverschiebungen. Zum Wechselkursrisiko, das in die dy‐ namische Planung eingeht, käme noch ein allgemeines Währungsumrech‐ nungsrisiko hinzu. Außerdem ist der direkte Zusammenhang zum laufenden internen Rechnungswesen in Landeswährung nicht mehr gegeben, so dass die Steuerungsfunktion der Planung stark eingeschränkt wird. 130 10 Planung <?page no="131"?> 11 Wirtschaftlichkeitsrechnung Auch die nachfolgenden Kapitel sind kein umfassender Überblick über diese Fachgebiete. Sie zeigen gezielt, welche Aspekte im inflationären Umfeld zu beachten sind. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung dient der wirtschaftlichen Beurteilung geplanter Änderungen des Arbeitsablaufs oder der Einsatzfak‐ toren im Produktionsprozess. Im Vordergrund steht die Investitionsrech‐ nung für Erweiterungs-, Ersatz- oder Rationalisierungs-Investitionen sowie für Investitionen zur Herstellung neuer Produkte. Je nach Untersuchungs‐ objekt ist das Vorgehen unterschiedlich. Die sogenannten statischen Verfahren vernachlässigen den zeitlichen Anfall von Ausgaben und Einnahmen. Meist gehen sie von den während der Nutzungsdauer zu erwartenden durchschnittlichen Daten aus. Sie eignen sich daher für kurzbis mittelfristige Planungsperioden. Die in der Praxis angewandten statischen Verfahren sind die Kostenvergleichs‐ rechnung, Leistungsvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung sowie die „Return-on-Investment-Methode“. Unter inflationären Verhältnissen ist wesentlich, dass diese Rechnungen von gleichen Wertverhältnissen ausgehen. Die Werte werden je nach Betrachtungszeitraum der kurzfristi‐ gen, gegebenenfalls auch der langfristigen Planung entnommen. Als Alter‐ native können absolute Stichtagswerte eigens ermittelt werden. Bei der Return-on-Investment-Methode hat die exakte Definition der gewählten Wertbasis hohe Bedeutung. Das Resultat stellt eine, wenn auch vereinfacht ermittelte Gesamtkapital-Rentabilität dar. Die Wertbasis entscheidet, ob das Ergebnis als inflationiert oder inflationsfrei zu bewerten und damit mit dem Inflationszinssatz oder einem fiktiven Realzins zu vergleichen ist. Im Gegensatz zu den statischen Rechenverfahren berücksichtigen die sogenannten dynamischen Verfahren den zeitlichen Ablauf der Geldbe‐ wegungen. Sie sind daher besonders für langfristige Prozesse geeignet und finden hauptsächlich als Investitionsrechnung Anwendung. Ihre gemein‐ same Ausgangsbasis ist die Ermittlung des zeitlichen Verlaufs von Ausgaben und Einnahmen. Die wesentlichen Verfahren sind die Kapitalwert-Methode und die Methode des internen Zinsfußes. Die Kapitalwert-Methode errech‐ net nach der Rentenformel den Barwert des erwarteten Kapitalrückflusses aufgrund eines vorgegebenen Zinsfußes; er wird dem Barwert der Investi‐ <?page no="132"?> tionsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis ist eine reine Kapitalwert‐ veränderung und keine Rendite-Kennziffer. Es ist daher als Entscheidungs‐ kriterium relativ schwer verständlich. Die interne Zinsfuß-Methode zeigt dagegen, wie hoch die Rendite einer Investition sein wird. Ihre mathemati‐ sche Grundlage ist die Zinseszinsrechnung. Der effektive Zinsfuß ergibt sich, wenn der Barwert aller abgezinsten Einnahmeüberschüsse mit den In‐ vestitionsausgaben übereinstimmt. Die interne Zinsfuß-Methode entspricht im Allgemeinen den Anforderungen der Praxis. Sie ist sowohl theoretisch anerkannt als auch leicht verständlich. Sie berücksichtigt den Faktor Zeit und zeigt als Ergebnis eine Rentabilitäts-Kennziffer; diese wird durch den Vergleich mit dem aktuellen Geld- und Kapitalmarkt anschaulich. Es gibt keine Wirtschaftlichkeitsrechnung, in deren Zahlenwerk sämtliche relevanten Daten und Entwicklungen eingehen. Alle Verfahren sind daher nur eine Orientierungshilfe für die fallweise Beurteilung geplanter Vorha‐ ben und möglicher Alternativen. Nicht alles, was für oder gegen eine Investition spricht, ist berechenbar. Dies gilt insbesondere für den Grad der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber Marktveränderungen, techni‐ schen Entwicklungsprozessen, Einflüssen des Gesetzgebers, aber auch der Reagibilität gegenüber inflationären Prozessen. Das Ergebnis keiner Wirt‐ schaftlichkeitsrechnung kann daher bereits als Empfehlung gelten. Es ist vielmehr ein Bestandteil der unternehmerischen Urteilsbildung. Wirtschaftlichkeitsrechnungen beziehen sich meist auf lange Zeiträume. So sind Investitionen in der Regel sehr langfristig angelegt. Der Weg zurück ist nur selten möglich. Eine wirtschaftliche Lebensdauer von zehn Jahren und mehr ist bei vielen Investitionsprojekten der Industrie noch heute die Basis. Wie bei der langfristigen Planung muss auch bei der Wirtschaft‐ lichkeitsrechnung auf die systematische Einhaltung aller für die Ergebnis‐ rechnung, Kalkulation und kurzfristigen Planung geltenden Grundsätze der Inflationsrechnung verzichtet werden. Aus Gründen der Praktikabilität ent‐ fällt bei langfristiger Betrachtung die Einbeziehung möglicher Wertverän‐ derungen, die „Dynamisierung“ der Werte. Wirtschaftlichkeitsrechnungen beinhalten von Natur aus bei allen Parametern und Wertansätzen ein hohes Risiko; die Einbeziehung zukünftiger Inflationsraten über einen derart langen Zeitraum würde nur einen höheren Genauigkeitsgrad vortäuschen. Sie können - anders als konkrete Maßnahmeplanungen - ohnehin nur als Tendenz-Rechnung angesehen werden, die eine von mehreren Entschei‐ dungskriterien darstellt. 132 11 Wirtschaftlichkeitsrechnung <?page no="133"?> Es empfiehlt sich daher in Inflationsländern, Wirtschaftlichkeits‐ rechnungen auf eigens ermittelten absoluten Stichtagswerten ge‐ mäß den jeweiligen Marktverhältnissen aufzubauen. Sie stehen damit unter dem generellen Vorbehalt, dass die erwarteten inflationären Zusatz‐ kosten sich mit den erwarteten inflationären Mehrerlösen im Betrachtungs‐ zeitraum ausgleichen. Für inflationsunabhängige Wertveränderungen, zum Beispiel aus Preisverfall, sind dagegen Vorsorgen einzuplanen. Gleiches gilt für tendenziell zu erwartende Kosten-Preis-Scheren aus unterschiedlichem Inflationsverlauf. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt nur geldwirksame Aus‐ gaben und Einnahmen. Kalkulatorische Kosten, wie zum Beispiel Abschrei‐ bungen, Eigenkapitalverzinsung, Kapitalerhaltungsaufwand oder Wäh‐ rungsrisiken gehen in diese reine Geldbetrachtung nicht ein. Dies gilt auch für ausgabewirksame Fremdkapitalkosten oder Tilgungsbeträge, da ja - un‐ abhängig von der Art der Finanzierung - die Gesamtkapitalrentabilität des Projekts ermittelt werden soll. Das Beispiel einer Investitionsrechnung enthält sämtliche Ausgaben für • Anlagevermögen einschließlich Ersatz- und Folgeinvestitionen • direkt zurechenbares Umlaufvermögen (zum Beispiel: Vorräte, Forde‐ rungen) • ausgabewirksame Anlaufverluste und sonstige direkt zuzuordnende Ausgaben. Auf der Einnahmeseite stehen die Erlöse und sonstige direkte Geldrückflüsse (zum Beispiel aus Verschrottung). Ein erwarteter Preisverfall oder ein evtl. inflationärer Schereneffekt sind zweckmäßigerweise sichtbar ab‐ zusetzen. Soweit Rationalisierungserfolge ohne Spekulation zu erwarten sind, sollten sie auf der Ausgabeseite ebenfalls als eigener Abzugsposten berücksichtigt werden. Die Projektrechnung beinhaltet nur die Ausgaben für das direkte Vermö‐ gen. Für allgemeine betriebsnotwendige Anlagen, die - wie für soziale Zwecke - in ihrer Rentabilität nicht rechenbar sind, ist daher ein entsprech‐ ender Zuschlag auf das direkte Anlagevermögen vorzusehen. Ähnliches gilt für das Umlaufvermögen. Auch hier ist das zusätzliche allgemeine Umlaufvermögen (zum Beispiel für sonstige Forderungen oder die Mindest‐ liquiditätsvorhaltung) mit einem Erfahrungswert dem direkten Vermögen laut Projektstudie zuzurechnen. 11 Wirtschaftlichkeitsrechnung 133 <?page no="134"?> Die eingeplanten Anlaufverluste werden de facto durch die Inflation erhöht werden. In der Anlaufphase können inflationäre Zusatzkosten keine Abdeckung durch inflationäre Zusatzerlöse finden; sie müssen daher langfristig in die Preisbildung eingeschlossen werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist bei wesentlichen Anlaufverlusten „als Eintrittsgeld" der inflationäre Zusatzeffekt in der Renditerechnung zu berücksichtigen. Dies erfolgt pauschal dadurch, dass die ausgabewirksamen Anlaufverluste jedes Planjahres mit der geschätzten Inflationsrate des Jahresmittelwertes beaufschlagt werden. Eine Vernachlässigung der Inflation auf „verlorene“ Vorlaufkosten hat, in Abhängigkeit vom Inflationsverlauf, schon manche Projektplanung in kurzer Zeit unrealistisch werden lassen. Das Ergebnis einer Investitionsrechnung nach dem Verfahren des inter‐ nen Zinsfußes ist die voraussichtliche Gesamtkapitalrendite. Sie ist nur dann zu beurteilen, wenn man sie mit der für die Bedienung der jeweiligen Geldgeber erforderlichen Mindestrendite vergleicht. Diese Mindestrendite kann nur fallweise ermittelt werden. Die ausschlaggebenden Faktoren sind die geplante Bilanz- und Finanzstruktur des Vorhabens bzw. der Unterneh‐ mung und die erwarteten Finanzierungsbedingungen. Weitere Prämissen sind die angestrebte Dividenden- und Rücklagenpolitik sowie die Ertragsteuerbelastung. Problematisch ist die Feststellung der Finanzierungsbedingungen für den Fremdkapitalbedarf. Da die Wirtschaftlichkeitsrechnung ja zu absoluten Stichtagswerten erfolgt, kann die Rentabilität nicht mit einem inflationären Landeszinssatz verglichen werden. Ein abgeleiteter Realzins ist richtig. Im Interesse einer vorsichtigen Beurteilung des Projekts kann ggf. ein Sicherheitszuschlag angesetzt werden. Für die Höhe dieses Zuschlags kann man keine allgemeine Empfehlung geben. Es handelt sich um die interne Definition einer unternehmerischen Messlatte. Aus ähnlichen Überlegungen kann für das benötigte Eigenkapital eben‐ falls nicht der volle angestrebte Dividendensatz zugrunde gelegt werden. Als vorsichtige Zielsetzung bietet sich ein fiktiver Zwischenwert zwischen Realverzinsung und erwarteter Nominal-Dividende an. Die Mindest-Kapitalrendite für die Beurteilung einer Investition beinhal‐ tet damit im Verhältnis der geplanten zusätzlichen Finanzmittelaufbringung folgende Faktoren: • Dividende auf Aktienkapital • Rücklagen-Zuführung 134 11 Wirtschaftlichkeitsrechnung <?page no="135"?> • Ertragssteuern • Verzinsung Fremdkapital Marginalrenditen sind nicht die Sprache der Ergebnisrechnung, sondern einer Geldrechnung. Bei wesentlichen Projekten sollte daher neben der Rentabi‐ lität und der entsprechenden Mindestrendite noch eine objektspezifische Leistungs- und Ergebnisrechnung auf Vollkostenbasis ermittelt werden. Sie ist nach Jahren gegliedert und entspricht dem konventionellen Schema. Die Rechnung erfolgt auf gleicher absoluter Stichtagsbasis wie die Wirtschaft‐ lichkeitsrechnung. Für Finanzierung und Abschreibungen werden jedoch kalkulatorische Kapitalkosten eingeplant. Für den Ansatz der anteiligen Fremdkapitalzinsen und der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung gel‐ ten die obengenannten Überlegungen. Diese Ergebnisrechnung erleichtert die spätere Verfolgung des Projekts. Sie lässt außerdem auf das Gewicht des Projekts in der langfristigen Planung der Unternehmung schließen. 11 Wirtschaftlichkeitsrechnung 135 <?page no="137"?> 12 Unternehmungs-Strategien und Inflation Das Rechnungswesen ist für den Unternehmer ein wesentliches Informati‐ onsinstrument. Es zeigt den abgelaufenen oder den erwarteten Wertefluß innerhalb der Unternehmung. Daneben stehen noch andere Orientierungs‐ hilfen. Sie beziehen sich auf die verschiedenen Märkte und die Umwelt. So zum Beispiel Analysen der Absatz- oder Beschaffungsmärkte, Konkurrenz‐ beobachtungen, Imagestudien. Jede Information hat den Zweck, direkt oder indirekt als Basis späterer Entscheidungen zu dienen. Unternehmerische Strategien lassen sich unter inflationären Verhältnissen nur entwi‐ ckeln, wenn die Auswirkungen der Inflation in Vergangenheit, Ge‐ genwart und Zukunft einbezogen werden. Wie wir sahen, gleicht bereits die Erfassung eingetretener Inflationseinflüsse wegen ihrer Komplexität und der zahlreichen Imponderabilien einer Schätzung. Eine absolut richtige Inflationsrechnung ist im Allgemeinen auch für vergangene Zeiträume nicht zu erzielen. Der Schätzcharakter verstärkt sich, wenn zukünftige Zeiträume und Inflationstendenzen betrachtet und beurteilt werden sollen. Trotzdem führt für den Unternehmer kein Weg daran vorbei, sich mit den Auswirkungen der Inflation und sich ändernden Umweltkonstellationen bewusst zu befassen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu entwi‐ ckeln. Sowohl über der vergangenheitsbezogenen als auch über der auf die Zukunft gerichteten Inflationsbetrachtung steht die generelle Prämisse, dass eine 80%ige Trefferquote besser ist als eine 100%ige Nichtberück‐ sichtigung. Die inflationären Auswirkungen beziehen sich einmal auf den Wertinhalt der Zahlen. Dies war Gegenstand der bisherigen Ausführungen zum Rech‐ nungswesen. Zu den inflationären Auswirkungen gehört aber auch, dass die Inflationserwartung ein bestimmtes Verhalten aller am Markt Beteiligten hervorruft und das Marktgeschehen als solches beeinflusst. So ist im fortge‐ schrittenen Stadium der Inflation die bekannte Tendenz der Flucht in die Sachwerte zu beobachten. <?page no="138"?> Bei inflationären Verhältnissen gelten im Prinzip keine anderen Überle‐ gungen für die Erarbeitung möglicher Strategien und ihre anschließende Bewertung und Auswahl als in stabilen Verhältnissen. Die marktwirt‐ schaftlichen, finanzwirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Unterneh‐ mungsziele sind in beiden Fällen die interne Messlatte für die Beurteilung der Strategien. Bei inflationären Verhältnissen kommt jedoch hinzu, dass die Anfälligkeit der einzelnen Planprämissen auf inflationäre Veränderungen in den Entscheidungsprozess als eigene Größe ein‐ gehen sollte. Dies gilt sowohl für die Mengenansätze als auch für die Wertrelationen. Die Reaktion der verschiedenen Märkte auf inflationäre Entwicklungen ist unterschiedlich. Als Beispiel mögen Güter des täglichen Bedarfs im Vergleich zu Luxusgütern dienen. Lebensnotwendige Güter unterliegen andererseits dem Risiko staatlicher Einflussnahme, etwa durch die Festlegung von Höchstpreisen. Was die Wertrelationen betrifft, so sind kapitalintensive Unternehmungen mit geringerem Kapitalumschlag infla‐ tionsanfälliger als lohnintensive. Dienstleistungsunternehmungen leben im Allgemeinen hautnaher mit der Inflation; das latente Risiko ist damit kleiner. Ausnahmen sind bei überdurchschnittlichen Lohnerhöhungen in den Dienstleistungssektoren oder bei staatlich gebremster Preisanpassung zu beobachten. Bei niedrigen Umsatzrenditen hat eine inflationäre Kos‐ ten-Ertrags-Schere relativ größere Auswirkung als bei hohen Gewinnraten. Ertragsstarke Firmen werden leichter mit der Inflation fertig. Es trifft sie nicht so kritisch, wenn durch Fehler oder Interpretationen in der Inflati‐ onsrechnung Scheingewinnanteile ausgeschüttet werden. Bei steuerlicher Nichtanerkennung der Inflation verschiebt sich zusätzlich das Verhältnis zwischen Gesamtkapital-Rentabilität und Eigenkapital-Rentabilität; eigenfi‐ nanzierte Unternehmungen werden bei Inflation real stärker belastet als bei stabilem Preisniveau. So hat sich damals der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jah‐ resgutachten von 1982 erfolglos dafür ausgesprochen, die Besteuerung von Scheingewinnen zu vermeiden oder zu mindern. Die Scheingewinnbesteu‐ erung habe schädliche Wirkungen für Wachstum und Beschäftigung, da die Investitionen bei Geldentwertung einen höheren realen Ertrag abwerfen müssten, wenn sie sich lohnen sollten. - Die Erfahrung zeigt, dass auch in typischen Inflationsländern der Weg bis zu einer steuerlichen Anerkennung der Inflation von erheblichen Opfern der Unternehmungen begleitet ist. Die Erkenntnisse der Gesetzgeber und ihre Bereitschaft zur Umsetzung wachsen langsamer als die Inflation! 138 12 Unternehmungs-Strategien und Inflation <?page no="139"?> Die Inflation wirkt auf die Unternehmungen und die geschäftlichen Akti‐ vitäten unterschiedlich. Die Reaktion der verschiedenen Planungsprämissen auf inflationäre Veränderungen muss daher als zusätzlicher Risikofaktor in die Beurteilung eingehen. Eine systematische Checkliste lohnt sich. Das Gefühl auch erfahrener Geschäftsleute kann trügen. Diese Gefahr liegt besonders nahe, wenn das Land in eine höhere Inflationsstufe gleitet. 12.1 Investitionspolitik Wie aufgezeigt, sind Vermögensbindung und Umschlagshäufigkeit zwei we‐ sentliche Größen für die inflationäre Risikobeurteilung. Unterstellen wir zur Verdeutlichung, dass in der Ausgangsphase die eigentlichen Produktions‐ kosten 95,2 %, die Finanzierungskosten 4,8 % der gesamten Herstellkosten betragen: Produktionskosten 100 Recheneinheiten kalkulatorische Zinsbasis 50 Recheneinheiten kalkulatorische Zinsen (Zinssatz 10-% p. a.) 5 Recheneinheiten Herstellkosten 105 Recheneinheiten Zinsen in % der Herstellkosten 4,8-% Tabelle 15: Herstellkosten (1) Bei einer allgemeinen Verteuerung um 50 % steigen die Produktionskosten entsprechend. Bei unterstelltem gleichbleibendem Zinssatz erhöhen sich wegen der gestiegenen Zinsbasis die absoluten Finanzierungskosten im gleichen Maß. Sie betragen in der Struktur der Herstellkosten nach wie vor 4,8-%: 12.1 Investitionspolitik 139 <?page no="140"?> Produktionskosten 150 Recheneinheiten kalkulatorische Zinsbasis 75 Recheneinheiten kalkulatorische Zinsen (Zinssatz 10-% p. a.) 7,5 Recheneinheiten Herstellkosten 157,5 Recheneinheiten Zinsen in % der Herstellkosten 4,8-% Tabelle 16: Herstellkosten (2) Passt sich jedoch der Zinssatz entsprechend der allgemeinen Verteuerung von beispielsweise 10 % auf 60 % p. a. an, so steigt ceteris paribus der Anteil der Finanzierungskosten von 4,8-% auf 23,1-% der Herstellkosten: Produktionskosten 150 Recheneinheiten kalkulatorische Zinsbasis 75 Recheneinheiten kalkulatorische Zinsen (Zinssatz 60-% p. a.) 45 Recheneinheiten Herstellkosten 195 Recheneinheiten Zinsen in % der Herstellkosten 23,1-% Tabelle 17: Herstellkosten (3) Durch die Anpassung des inflationären Zinssatzes erhöhen sich die Finanzierungskosten überproportional. Die Kostenarten-Betrachtung zeigt die Tendenz, dass bei zunehmender Inflation das strukturelle Gewicht der Finanzierungskosten innerhalb der Gesamtkosten zu‐ nimmt. Bei inflationären Verhältnissen gilt daher im besonderen Maße die unternehmerische Zielsetzung nach einem möglichst hohen Kapitalum‐ schlag durch • Minimierung der Vermögensbindung bzw. des Gesamtinvestments • Maximierung der erzeugten absatzfähigen Leistung. Es ist selbstverständlich, dass der Unternehmungszweck und die Wirtschaft‐ lichkeit des Projekts hier Grenzen setzen. Schwermaschinen lassen sich nicht mit minimalem Investment bauen, ohne gleichzeitig die Wirtschaft‐ lichkeit zu gefährden. Es kommt jedoch darauf an, innerhalb der wirtschaft‐ lichen Alternativen die Vermögensbindung zu minimieren und ein Optimum 140 12 Unternehmungs-Strategien und Inflation <?page no="141"?> an Flexibilität der Kapazitäten zu erreichen. Als Zielrichtung ist dies verbal leicht umschrieben. In der Praxis handelt es sich um einen vielschichtigen schwierigen Planungs- und Entscheidungsprozess. Er betrifft im Sachanla‐ gebereich insbesondere Fragen der Fertigungstiefe, der Kooperation mit anderen Firmen, des allgemeinen Investments für Infrastruktur, der Kapa‐ zitätsauslegung und nicht zuletzt der Mischung der Produktionsfaktoren Arbeit und Maschine und ihrer kostenmäßigen Gewichtung. Damit sind auch die Produktkonzeption und der angestrebte Qualitätsstandard ange‐ sprochen. Eine bewusst selektive Investitionspolitik hat bei inflationären Verhält‐ nissen erhöhte Bedeutung. Die Inflationsabhängigkeit des einzelnen Investitionsvorhabens wird zu einem zusätzlichen Entscheidungs‐ parameter. Komplexe Anlagen sind inflationsanfälliger als kleine Anla‐ gen. Bei ungefähr gleicher Wirtschaftlichkeit kann es daher zweckmäßig sein, nach Möglichkeit Anlagen mit kürzerer Nutzungsdauer vorzusehen. Dies unter Umständen im Verbund mit einer Diversifikations-Strategie. Erfahrungsgemäß sind Unternehmungen mit einer breiteren Produkt- und Leistungspalette gegen Einflüsse von außen widerstandsfähiger als Spe‐ zialfirmen; sie haben eine höhere Risikokapazität. Auch eine regionale Dezentralisierung kann zur Stabilisierung beitragen, indem zum Beispiel Teile der Produktion für den Weltmarkt in geldstabilere Länder verlagert werden. Für das Umlaufvermögen stehen Überlegungen der Disposition, des Fertigungsdurchlaufs, der Absatzwege und der Abnehmerfinanzierung im Vordergrund. Aber auch die Beschaffungspolitik ist hinsichtlich des Bezugs‐ rhythmus und der Einkaufsquellen einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Der Einkauf in währungsgünstigen Ländern kann wesentliche Kostenvor‐ teile bringen. Man trifft oft auf die Ansicht, dass bei Inflation eine vorzeitige und groß‐ zügig bemessene Eindeckung zweckmäßig sei, da einmal beschaffte Waren nicht mehr der inflationären Verteuerung unterliegen. Diese Rechnung geht nur auf, wenn die inflationären Finanzierungskosten aus überhöhten Reichweiten geringer sind als die effektiv eingetretenen Verteuerungen. Die Grenzen zur Spekulation sind nahe und die Übergänge gleitend. Ent‐ scheidungen dieser Art sollten daher auf Ausnahmen beschränkt bleiben, denen eine fallweise Überprüfung der Zweckmäßigkeit vorausgeht. Auch in Inflationsländern resultiert das laufende Ergebnis einer Industrie- oder Han‐ delsunternehmung aus dem Kapitalumschlag und nicht aus der Wertanlage 12.1 Investitionspolitik 141 <?page no="142"?> in ruhendem Vermögen! Und nicht umsonst sagt eine alte Spekulanten-Re‐ gel: Spekuliere nur mit Geld, das du nicht brauchst. 12.2 Produktivitätspolitik Wie mehrfach beschrieben, stellt die Inflation für jedes unternehmerische Handeln ein zusätzliches Risiko dar. Zusätzliche Risiken verlangen aber auch zusätzliche Anstrengungen, um sie möglichst gut zu kompensieren. Darin liegt gleichzeitig eine Chance gegenüber der Konkurrenz. Die Devise lautet daher: „Push harder on productivity and prizing! “ Das Geschäftsklima in fortgeschrittener inflationärer Umgebung ist im Allgemeinen kälter. Damit erhalten betriebswirtschaftliche Selbstverständ‐ lichkeiten zusätzliche Akzente. So der Zwang zu höchster Produktivität im eigenen Bereich, um die Kosten zu senken. Dies gilt sowohl für die Produkt‐ kosten als auch für die Kosten der internen Abwicklung. Hierbei verdienen investitionsarme Rationalisierungsmaßnahmen besondere Beachtung. Zu ihnen zählen Wertanalysen, Programme zur Qualitätsverbesserung, Per‐ sonalschulung und nicht zuletzt ein täglich vorgelebtes wirtschaftliches Denken und Handeln „von oben nach unten“. Was das „prizing“ betrifft, so zeigten die Hinweise zur Kalkulation bereits die vorrangige Aufgabe, inflationsgerechte Preise am Markt durchzusetzen. Festpreise und Bindefristen sind, soweit möglich, zu vermeiden. Auch Preislisten sollten kurzfristig geändert werden können. Die internen Vo‐ raussetzungen für eine hohe Preisflexibilität sind rechtzeitig zu schaffen. Das Ziel kann für eine Unternehmung nur lauten, im inflationären Rennen der Preise in der Spitzengruppe zu bleiben. Gleichzeitig sollte in der Branche um Verständnis für ein Kalkulationsverhalten im Sinne der Kapitalerhaltung geworben werden. Nach Möglichkeit ist zu versuchen, am Markt die Preisführerschaft zu erreichen bzw. zu erhalten. Dazu gehört auch, in der Produktentwicklung und der technischen Innovation führend zu sein und die neuen oder verbesserten Erzeugnisse als erster auf den Markt zu bringen. Die Produkt-Lebenszyklen werden im Allgemeinen kürzer. Das baldige Erreichen eines hohen relativen Marktanteils hat daher im Portfolio-Management Bedeutung. Ertragsschwache Produkte sind vorzei‐ tig auszumustern. So werden vorhandene Finanzmittel und auch personelle Kapazitäten für neue Anfänge freigesetzt. 142 12 Unternehmungs-Strategien und Inflation <?page no="143"?> Produktivität ist jedoch nicht nur eine interne Zielsetzung; sie lässt sich auch verkaufen. Es gehört in einem Inflationsland zu den wenigen Chancen einer offensiven Politik, dass sich andere Unternehmungen einem ähnlichen Rationalisierungsdruck ausgesetzt sehen. Dies kann dazu führen, Leistungen und Produkte zusätzlich anzubie‐ ten, die im ursprünglichen Vertriebskonzept nicht enthalten waren. Dazu zählen Verfahren im dispositiven, fertigungstechnischen und rechnungs‐ technischen Bereich. Know-how also nicht nur zur eigenen Verwendung, sondern auch zur Vermarktung. Auch mit Halbfabrikaten oder Prozess-Wis‐ sen lassen sich neue Märkte aufbauen. Voraussetzung für eine elastische Produktpolitik ist, den Markt intensiv zu beobachten, um neuen Bedarf und Nachfrageveränderungen frühzeitig zu erkennen. Es erfordert Erfindungsreichtum, neben dem Kapitalumschlag auch die Umsatzrentabilität zu verbessern. Über konventionelle Methoden verfügt auch die Konkurrenz. Nur mit neuen Ideen und besserer Leistung lässt sich die ständige Aufgabe der Unternehmungserhaltung bewältigen. Dabei können auch „Binsenweisheiten“ Erfolge bewirken, wenn sie in das Bewusstsein aller Mitarbeiter eingehen und dauerhaft wachgehalten werden. 12.3 Finanzierungspolitik Auch unter inflationären Verhältnissen gelten in erster Linie die allgemei‐ nen Grundsätze der Finanzierung, wie: • fristengerechte Finanzierung der Vermögensbindung • Liquidität geht vor Rentabilität • keine offenen Devisen-Positionen • Risikovorsorge geht vor Chancenkreativität • Sicherung der finanzwirtschaftlichen Unabhängigkeit. • keine Spekulation All diese Regeln sind durch das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht gekennzeichnet. Sie geben eine Leitlinie, aber keine Rezepte. Sie sind im konkreten Einzelfall zu interpretieren. Wie im Privatleben darf auch im Ge‐ schäftlichen das Vorsichtsprinzip nicht mit Inaktivität verwechselt werden. Risiko und Chance sind zwei Grundbegriffe unternehmerischen Handelns. In ihrer erfolgreichen Abwägung liegt die Qualität unternehmerischer Entscheidung. Ein mehr oder weniger großer Rest von Imponderabilien und 12.3 Finanzierungspolitik 143 <?page no="144"?> damit von Risiko bleibt bei jedem Entschluss. Die Unsicherheiten müssen jedoch überschaubar bleiben, sich innerhalb gewisser Grenzen bewegen, nach Möglichkeit noch korrigierbar sein und explizit angesprochen werden. Von seltenen Ausnahmen abgesehen kann keine Chance soviel wert sein, um das Ganze, nämlich die Unternehmung, aufs Spiel zu setzen. Im Kreis der für eine Unternehmung Verantwortlichen repräsentiert der Finanzchef im besonderen Maße die Unternehmung als Gesamtheit. Seine Maßstäbe sind Rentabilität und Sicherung des Fortbestands einer wirtschaft‐ lich gesunden Unternehmung. Das Schwergewicht der finanzwirtschaftli‐ chen Unternehmeraufgabe kann damit nicht auf der Wagnisseite liegen. Dies gilt insbesondere in schwierigen Zeiten und Umweltverhältnissen. Die Inflation ist für den Unternehmer eine zusätzliche Herausforderung. Er sollte in seiner Kapitalausstattung und Liquiditätsvorhaltung darauf vorbereitet sein. Eigenkapital stellt Risikokapital dar. Ohne Konzernverbund sollte daher bei inflationären Verhältnissen die Eigenkapitalausstattung aus Gründen der Stabilität und Bonität großzügiger bemessen sein. Dies gilt sowohl für die Beurteilung des Kapitalbedarfs als auch späterer Ergebnis-Verwendungen. Diese Forderung widerspricht der oft festzustel‐ lenden Tatsache, dass Eigenkapital teurer wird als Fremdkapital. Dies ist einmal eine Frage der Verhältnisse von Gesamtkapitalrentabilität, Eigenka‐ pitalrentabilität und Marktzins. Es ist aber auch meistens eine Folge der jeweiligen Steuergesetze. Zinsaufwendungen, auch in inflationärer Höhe, sind steuerlich meist abzugsfähige Ausgaben. Dividenden und Rücklagenzu‐ führungen sind dagegen nur aus dem versteuerten Reinergebnis zu tragen. Dazu kommt, dass in zahlreichen inflationären Ländern die Erhaltung des Eigenkapitals steuerlich unberücksichtigt bleibt. Ob dies gerecht oder ungerecht ist, ob dies im langfristigen Interesse des Staates selbst liegen kann, ist eine sekundäre Frage. Wesentlich ist die Tatsache als solche. Die Konsequenz dieser steuerlich ungleichen Handhabung lautet: Bei gleicher Ausgangslage in der Rentabilität ist Eigenkapital aus steuerlicher Sicht für die Unternehmung teurer als Fremdkapital. Diese Diskrepanz nimmt zu, je höher Inflationsquote und Steuersatz sind. Nun ist die Definition einer adäquaten Eigenkapital-Ausstattung nicht nur eine Frage der Rentabilität, sondern auch der Unternehmungs-Strategie und insbesondere der angestrebten finanziellen Absicherung. Ginge es nur 144 12 Unternehmungs-Strategien und Inflation <?page no="145"?> nach dem Rechenstift, so wäre manchmal ein Eigenkapital gegen Null der wirtschaftlich bessere Wert. Die Überlebensfähigkeit der Unternehmung würde dagegen in Frage gestellt, denn Fremdkapital ist als Risikoträger die teuerste Finanzierung und erfahrungsgemäß eine sehr kurzlebige cash-wirksame Lösung. Ohne ausreichende Eigenkapital-Ausstattung ist auch die erforderliche Fremdfinanzierung nicht sicherzustellen; die Kredit‐ fähigkeit wird aus Sicht der Banken unzureichend bleiben. Inflation bedeutet für die Unternehmung jedoch nicht nur ein erhöhtes Risiko, sondern auch zusätzlichen Finanzbedarf. Die Inflation muss vor‐ finanziert werden. Sie verursacht erhöhte Ausgaben, die bei einmaligen Geschäften bis zum Zeitpunkt des Geldrückflusses, bei laufenden Geschäf‐ ten auf Dauer zu finanzieren sind. Bei einer stagnierenden Unternehmung liegt das Schwergewicht des inflationären Zusatzbedarfs im Umlaufvermö‐ gen. Die entsprechende Finanzierung muss inflationär mitwachsen, was im Allgemeinen nicht auf Schwierigkeiten stoßen dürfte. Anders ist die Situation bei einer expandierenden Unternehmung. Die geplanten Investi‐ tionen werden im Laufe ihrer Realisierung teurer. Mit dem Finanzbedarf steigen aber auch die Vorlaufkosten und Anlaufverluste während der Rea‐ lisierungsphase. Der erhöhte Finanzbedarf aus Erweiterungs- und Rationa‐ lisierungs-Investitionen erfordert daher zusätzliche langfristige Mittel. Wegen des relativen Gewichts der Finanzierungskosten ist es gerade im Inflationsland wesentlich, ob die Investitionen mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert werden. Bei Eigenkapitalfinanzierung ergeben sich wegen des noch nicht produktiv eingesetzten Kapitals „entgangene Gewinne". Bei zinspflichtiger Fremdfinanzierung fallen aber Zinsausgaben an, die die Liquiditätsrechnung belasten. Das durch die Inflation erhöhte Unternehmerrisiko und der zusätzliche Finanzbedarf aus dem Inflationsverlauf sprechen dafür, die allgemeinen Regeln einer vermögensadäquaten Finanzierung akzentuierter zu befolgen. Die Sicherung der finanzwirtschaftlichen Unabhängigkeit erhält unter inflationären Bedingungen hohe Priorität. Dies auch, da die Möglichkeiten langfristiger Fremdfinanzierung wegen der zunehmenden Wertunsicherheit erfahrungsgemäß abnehmen. Der Kapitalmarkt bildet sich zurück, der Geldmarkt wird kurzfristiger. Wenn keine Konzernabsicherung vorliegt, ist ein Mindestmaß an Liquidität, die nicht aus kurzfristiger Ver‐ schuldung stammt, unverzichtbar. Darüber hinaus sollten freie Kreditlinien erhalten bleiben. Die dafür anfallenden Bereitstellungsgebühren belasten zwar die Ergebnisrechnung; ein aufgegebener Kreditrahmen ist jedoch bei 12.3 Finanzierungspolitik 145 <?page no="146"?> unerwarteter Anspannung des Geldmarktes meist nicht mehr zurückzuge‐ winnen. Der Verfasser hat erlebt, was es bedeutet, wenn in einem Hochinfla‐ tionsland durch eine sehr kurzfristige Aufkündigung der Kreditzusage einer Inlandsbank die Zahlung der Dezember-Gehälter und des Weihnachtsgeldes in Gefahr ist. Es ging noch einmal gut! Zu den allgemeinen Regeln der Vorsicht und Vorsorge gehört auch, Speku‐ lationen zu vermeiden oder bei unumgänglichen Ausnahmen in konsequenter Begrenzung zur Risikokapazität der Unternehmung zu halten. Inflationäre Entwicklungen verleiten zur Mitnahme von Zufallsgewinnen. Die Spekula‐ tion lockt mit erhöhten Chancen. Die Risiken wachsen jedoch auf Dauer mindestens im gleichen Maße. Sie werden leicht unkontrollierbar und haben den Zusammenbruch manch gutgehender Firma verursacht. Spekulativen Charakter haben auch Devisenoperationen, die ihre Grund‐ lage nicht in Liefergeschäften oder konzerninternen Finanzierungserforder‐ nissen finden. Es spricht vieles für die Befolgung der langfristigen Leitlinie, das laufende Inlandsgeschäft möglichst lokal zu finanzieren. Devisenverpflichtungen sollten demnach nur in dem Maße eingegangen werden, wie dies gleichlautende Devisenforderungen nahelegen. Ziel ist, eine Kongruenz zwischen der Währungsstruktur der Forderungen und der Währungsstruktur der Verbindlichkeiten herzustellen. Eine Kurssicherung ist bei Exporten immer dann empfehlenswert, wenn die im Lande erbrachte Leistung nicht in Hartwährung fakturiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass wirtschaftlich ein Währungsrisiko nicht nur von der Fakturierung bis zur Bezahlung vorliegt; es entsteht bereits zum Zeitpunkt der verbindlichen Angebotsabgabe oder des Vertragsabschlusses. Bei Verrechnung in Landeswährung sind kostendeckende Preisgleitklauseln zu vereinbaren, die bis zum Tage der effektiven Bezahlung wirken. Umge‐ kehrt ist für eine offene Position von Verbindlichkeiten in fremder Hartwäh‐ rung eine Kurssicherung zu suchen, wobei Kursrisiko und Zinsdifferenz in die Risikoüberlegung eingehen. Oft ist die Entscheidungsfreiheit über die zweckmäßige Finanzierung stark eingeengt. Dies zum Beispiel, wenn Importe in Fremdwährung unum‐ gänglich sind. Kommt aus technologischen oder qualitativen Gründen nur ein Importland in Frage, so entfällt auch die Wahlmöglichkeit auf dem Welt‐ 146 12 Unternehmungs-Strategien und Inflation <?page no="147"?> markt. In ähnlicher Weise ist der Entscheidungsspielraum begrenzt, wenn Landeskredite nicht im erforderlichen Umfang zu realisieren sind. So ist die außerordentlich hohe Auslandsverschuldung zahlreicher Entwicklungs- und Schwellenländer ein Zeichen dafür, dass die eigene Finanzierungskraft des Landes nicht ausreicht. Diese Knappheit des Geldmarktes führt leicht zu diskriminierenden Maßnahmen gegenüber auslandsabhängigen Unter‐ nehmungen. In typischen Inflationsländern ist die Möglichkeit einer Kurs‐ sicherung meist nicht gegeben. Die staatliche Devisenkontrolle kann auch vorzeitige Devisenoperationen verhindern; damit ist trotz erkannter aktuel‐ ler Abwertungsgefahr der Landeswährung ein kurzfristiges Reagieren nicht mehr möglich. Um so mehr müssen die strategischen Überlegungen einer risikoarmen Finanzierung aus mittelbis langfristiger Sicht vorgenommen werden. Sollten die Risiken der verschiedenen Kreditarten nicht greifbar sein, so empfiehlt sich, nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit eine mög‐ lichst ausgewogene Mischung der Finanzmittelherkunft anzustreben. Eine besondere Problematik ist mit erhaltenen Kundenanzahlungen ver‐ knüpft, die noch nicht im auftragsnotwendigen Vermögen gebunden sind. Diese Gelder stehen heute noch frei zur Verfügung, werden aber morgen im Zuge der Bearbeitung des Auftrages benötigt. Sie müssen daher sowohl volumenmäßig als auch in ihren Fristen gesondert verfolgt werden, um nicht in der allgemeinen Liquiditäts- und Kreditdisposition „unterzugehen". Anzahlungen dienen nicht nur der Finanzierung eines Auftrages. Sie ha‐ ben überwiegend den zusätzlichen Effekt, dass das inflationäre Kostenrisiko durch die Anzahlung als abgegolten gilt. Die meisten Preisgleitklauseln wirken nur bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung. Daraus ergibt sich für den Auftragnehmer die Notwendigkeit, vorübergehende Liquiditätsüber‐ schüsse aus Anzahlungen zu bestmöglichen, der Inflation entsprechenden Bedingungen fristgerecht anzulegen. Inflation erhöht Komplexität und Geschwindigkeit des Geschäftslebens. Ihr Ausmaß verstärkt die unternehmerischen Risiken. Zusätzlich spricht derzeit vieles dafür, dass die Weltwirtschaft am Anfang einer fundamentalen Transformation steht. Sie wird durch Verschiebung der politischen und wirtschaftlichen Gewichte sowie die rasante technologische Entwicklung 12.3 Finanzierungspolitik 147 <?page no="148"?> geprägt. Die Herausforderung guter Unternehmungsführung und der Zeit‐ druck dürften zunehmen. Die Auswirkungen der Digitalisierung sind auf fast allen Gebieten noch eine unbekannte Größe. Die Digitalisierung bietet aber auch große Chancen für die Neugestaltung der betrieblichen Prozesse, für Transparenz in neuer Dimension, für bessere Analysen und Erkenntnisse sowie für Entscheidungen fast in Echtzeit. Es bleibt die Hoffnung, dass natürliche Intelligenz den Überblick und die Entscheidungsmacht behält. Denn künstliche Intelligenz kennt - im Gegensatz zum Menschen - kein Gewissen und keine ethische Instanz. 148 12 Unternehmungs-Strategien und Inflation <?page no="149"?> Abkürzungsverzeichnis BIP Bruttoinlandsprodukt CR$ Cruzeiro Real DAX Deutscher Aktienindex EU Europäische Union EZB Europäische Zentralbank FASB Financial Accounting Standards Board GAAP Generally Accepted Accounting Principles HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IFRS International Financial Reporting Standards IMF International Monetary Fund IPSAS International Public Sector Accounting Standards IWF Internationaler Währungsfonds KI Künstliche Intelligenz MMT Modern Monetary Theory ORTN Obrigaç-o Reajustável do Tesouro Nacional SEC United States Securities and Exchange Commission URV Unidade Real de Valor USA United States of America WTO World Trade Organization <?page no="151"?> Literatur und Gesprächspartner Bagus, Philipp (2025). „Die Ära Milei: Argentiniens neuer Weg“, Vorwort: Javier Milei, Nachwort: Markus Krall. Langen Mueller Herbig. Calagnetto, Gilberto und Fritz, Barbara (1996): Inflation und Stabilisierung in Brasilien. Probleme einer Gesellschaft im Wandel. Echtermeyer, Jens (2025): Gespräche und Korrespondenz Fischer, Malte (2026): Deutschland befindet sich in einem ökonomischen Dilemma, NZZ 17.1.2026 Gelis, Hüseyin (2025): Gespräche und Korrespondenz Hammerschmidt, Jost (1984): „Inflationsrechnung im Unternehmen“, Ru‐ dolf-Haufe-Verlag, 1. Auflage, 1984 Hillreiner, Andreas (2025): Gespräche International Financial Reporting Standards (IFRS). Deutsch-Englische Text‐ ausgabe. Wiley-VCH. Die Textausgabe enthält ein Vorwort und eine Einfüh‐ rung von Professor Dr. Henning Zülch, HHL-Leipzig Graduate School of Ma‐ nagement, und Prof. Dr. Matthias Hendler, Münster. Weinheim, 2025. ISBN: 978-3-527-51204-1 Liebers, Michael (1998): „Konzeptionelle Ansätze zur Kostenrechnung industrieller Unternehmen in Hochinflationsländern“. Technische Universität Darmstadt. 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Auflage Wollny, Andre (2025): Gespräche und Korrespondenz Zülch, Henning und Hendler, Matthias (2025): Geleitwort zu International Financial Reporting Standards, Wiley 2025. <?page no="152"?> Index Abschreibungsverfahren-85 Aktivierungs-Wahlrecht-38 Arbeitsproduktivität-30 Auftragskosten-126 Außeninflation-26 Außenwert-19 Beziehungszahlen-122 Binneninflation-26 Binnenwert-19 Brasilien-49 Cash-Flow-36 Deflation-23 Dokumentationsfunktion der Buchführung-60 Dokumentations-Vorschriften-16 Eigenkapitalerhaltung-79 Energiekosten-126 Ergebnisrechnung-65, 77, 79 nominale-61 reale-61 Ergebnisverwendung-80 Erhaltungsmaßstäbe-68 Ersatzwährungen-20 Europäische Zentralbank-34 Finanzierung-143 Finanzierungskosten-117 Forderungen-95 Fortschreibung-88 Geldmarktzins-32 Geldmengen-Inflation-28 Geldwerttheorie-21 Gesamtkapitalrentabilität-133 Gewinn-61 Gliederungszahlen-122 Goldene Finanzregel-83 Handelsspanne-90 Haushaltsdefizit-28 HGB-37, 47 HGB-Grundsätze-37 Höchstwert-Prinzip-37 IAS-41 IFRS-41, 47 Imparitäts-Prinzip-37 Import-Verbindlichkeiten-104 Indexreihen-24 Index-Verfahren-81 Inflation- importierte-30 schleichende-31 strukturierte-30 Inflationsempfindlichkeit-33 Inflationsphilosophie-67 Inflationsprämie-33 Inflationsrechnung-66 Inflations-Zinsen-100 Informationstechnik-80 Investition-139 Ist-Kosten-Verfahren-91 Kalkulation-107 <?page no="153"?> Kapitalerhaltung-54, 68, 80 Kapitalmarktzins-32 Kapitalumschlag-140 Kapitalwert-Methode-131 Kapitalzuordnung-82 Kaufkraft-59 allgemeine-18 Kaufkraft-Parität-27 Kaufpreisverlust-14 Kennzahlen-122 Konkurrenzunfähigkeit-75 Kosten- kalkulatorische-77 Kosten-Inflation-29 Kosten- und Leistungsrechnung-77 Kreditgeld-28 Lebenshaltungskosten-Index-24 Lebensstandard-19 Lieferanten-109 Liquiditätsdisposition-36 Marktpreisbildung-31 Materialkosten-126 Messzahlen-122 Mindestrendite-134 Modern Monetary Theory-22 Nachfrage-Inflation-28 Nominalprinzip-17 Nominalwertplan-127 Periodisierungs-Prinzip-37 Personalkosten-126 Personalpolitik-36 Planung-125 dynamische-129 Preis-/ Lohnspirale-29 Preisänderungen- effektive-21 Preisbewegungen- spezifische-21 Preisbildung-107 Preisformel-113 Preisgleitklausel-113 Preis-Indizes-23 Produktivität-142 Realisations-Prinzip-37 Realzinssatz-100 Rechnungswesen-59 innerbetriebliches-16 Refinanzierung-63 Return-on-Investment-Methode-131 Risikobeurteilung-139 Risiko-Kapital-16 Rücklagen-81 Sachanlagevermögen-85 Sammelbewertung-91 Scheingewinn-62 Schulden-63 Sonderrücklage-88 Staatsausgaben-29 Strategien-137 Substanzerhaltung-68 Substanzverbrauch-62 Tarifverhandlungen-30 Termingeschäft-33 Umbewertungs-Verfahren-92 US GAAP-39, 47 Valuta-Darlehen-102 Verbraucherpreis-Index-13 Index 153 <?page no="154"?> Verbrauchsfolge-91 Vermögenspositionen-63 Vertrauen-20 Vorkalkulation-107 Vorratsvermögen-90 Währungsrisiko-100 Warenkorb-24 Wertkorrektur-65 Wertmaßstab-17 Wesentlichkeit- Grundsatz der-40 Wirtschaftlichkeitsrechnung-131 Zeitreihen-120 154 Index <?page no="155"?> Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Einflussfaktoren der Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abbildung 2: Zeitvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abbildung 3: Geldwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Abbildung 4: Kaufkraftveränderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Abbildung 5: Bilanzstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Abbildung 6: Zeitablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Abbildung 7: Zeitablauf bei An- und Zwischenzahlungen des Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Abbildung 8: Zeitablauf bei Lieferanten-Finanzierung . . . . . . . . . . . 110 <?page no="156"?> Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Inflationsentwicklung - Verbraucherpreise . . . . . . . . . . 13 Tabelle 2: Konventionelle Rechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Tabelle 3: Substanzerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Tabelle 4: Kapitalerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Tabelle 5: Ausschüttbares Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Tabelle 6: Bilanzstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Tabelle 7: Kombinationsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Tabelle 8: Zusatz-Abschreibungen bei Aufwertung . . . . . . . . . . . . . 87 Tabelle 9: Buchmäßige Aufwertung des Anlagevermögens . . . . . . 97 Tabelle 10: Bewertung des Anlagevermögens zum Anschaffungswert und Zusatz-Abschreibungen . . . . . . . 97 Tabelle 11: Umbewertung der Vorräte und Doppelbewertung des Verbrauchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Tabelle 12: Vorrätebewertung zum Anschaffungswert und Doppelbewertung des Verbrauchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Tabelle 13: Kapitalerhaltungsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Tabelle 14: Kapitalerhaltungsaufwand der Valuta-Finanzschulden . 104 Tabelle 15: Herstellkosten (1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Tabelle 16: Herstellkosten (2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Tabelle 17: Herstellkosten (3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 <?page no="157"?> Bisher sind erschienen: Ulrich Sailer Digitalisierung im Controlling 2023, ISBN 978-3-381-10301-0 Michael von Hauff Wald und Klima 2023, ISBN 978-3-381-10311-9 Ralf Hafner Unternehmensbewertung 2024, ISBN 978-3-381-11351-4 Irene E. Rath / Wilhelm Schmeisser Internationale Unternehmenstätigkeit 2024, ISBN 978-3-381-11231-9 Reinhard Hünerberg / Matthias Hartmann Technologische Innovationen 2024, ISBN 978-3-381-11291-3 Ulrich Sailer Klimaneutrale Unternehmen 2024, ISBN 978-3-381-11341-5 Oˇ guz Alaku¸ s Basiswissen Kryptowährungen 2024, ISBN 978-3-381-11381-1 Uta Kirschten Personalmanagement: Gezielte Maßnahmen zur langfristigen Personalbindung 2024, ISBN 978-3-381-12151-9 Kariem Soliman Leitfaden Onlineumfragen 2024, ISBN 978-3-381-11961-5 Oˇ guz Alaku¸ s Das Prinzip von Kryptowährungen und Blockchain 2024, ISBN 978-3-381-12211-0 Eckart Koch Interkulturelles Management 2024, ISBN 978-3-381-11801-4 Margareta Kulessa Die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft 2024, ISBN 978-3-381-11411-5 Jörg Brüggenkamp / Peter Preuss / Tobias Renk Schätzen in agilen Projekten 2024, ISBN 978-3-381-12511-1 nuggets Die Reihe nuggets behandelt anspruchsvolle Themen und Trends, die nicht nur Studierende beschäftigen. Expert: innen erklären und vertiefen kompakt und gleichzeitig tiefgehend Zusammenhänge und Wissenswertes zu brandneuen und speziellen Themen. Dabei spielt die richtige Balance zwischen gezielter Information und fundierter Analyse die wichtigste Rolle. Das Besondere an dieser Reihe ist, dass sie fachgebiets- und verlagsübergreifend konzipiert ist. Sowohl der Narr-Verlag als auch expert- und UVK-Autor: innen bereichern nuggets. <?page no="158"?> Michael von Hauff Nachhaltigkeit - Paradigma und Pflicht der Völkergemeinschaft 2024, ISBN 978-3-381-11281-4 Sven Seidenstricker / Jens Pöppelbuß / Thomas B. Berger / Heiko Fischer Digitaler Vertrieb 2025, ISBN 978-3-381-11441-2 Thomas Zerres / Michael Zerres Rechtliche Herausforderungen im Start-up-Marketing 2024, ISBN 978-3-381-12961-4 Barbara Weyerer Die proaktive Führungskraft 2025, ISBN 978-3-381-12491-6 Andreas Otterbach / Corinna Wenig Führend durch Wertschätzung 2025, ISBN 978-3-7398-3226-5 Michael Zerres / Thomas Zerres Start-ups und EU-Recht 2025, ISBN 978-3-381-13571-4 Rolf J. Daxhammer / Máté Facsar / Zsolt Papp Spekulationsblasen 2025, ISBN 978-3-381-14571-3 Alexander Brem Frugale Innovationen 2025, ISBN 978-3-381-10611-0 Michael Hesseler Herausforderungen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement 2025, ISBN 978-3-381-12931-7 Bernd Villhauer Was ist Vermögen? 2026, ISBN 978-3-381-13141-9 Dirk Linowski Deutsch-chinesische Beziehungen 2026, ISBN 978-3-381-14551-5 Serge Ragotzky Geoökonomie 2026, ISBN 978-3-381-14661-1 Frank Daumann Private Militärunternehmen 2026, ISBN 978-3-381-15321-3 Thomas Zerres, Michael Zerres Rechtliche Herausforderungen für das Management in Unternehmen 2026, ISBN 978-3-381-16051-8 Andreas Otterbach, Sem Trautwein Unternehmensnachfolge im Mittelstand 2026, ISBN 978-3-381-10491-8 Jost Hammerschmidt Unternehmensführung und Inflation 2026, ISBN 978-3-381-15831-7 <?page no="159"?> ISBN 978-3-381-15831-7 Dr. Jost Hammerschmidt ist gelernter Industriekaufmann und Fachbuchautor. Er ist Absolvent der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg. Der überwiegende Teil seiner Berufszeit war mit dem Auslandsgeschäft verbunden. Als CFO arbeitete er 15 Jahre im Ausland, davon 13 Jahre in den damaligen Hochinflationsländern Argentinien und Brasilien. Inflation ist ein weltweites Phänomen. Sie trifft nicht nur Staaten und Unternehmen, sondern auch die breite Bevölkerung. Das Management eines Unternehmens hat die Aufgabe, mit den Auswirkungen der Geldentwertung in seinem Verantwortungs- und Einwirkungsbereich fertig zu werden. Zum entsprechenden Instrumentarium zählen insbesondere ein der Inflation angepasstes Rechnungswesen mit seinen Hauptgebieten Berichterstattung, Kalkulation, Statistik, Planung sowie Wirtschaftlichkeitsrechnung. Auch geringe Inflationsraten haben ihre Auswirkungen. So bedeutet eine gleichbleibende Inflationsrate von 2 % bereits in 10 Jahren einen Realwert- oder Kaufkraftverlust von 18%. Latente Risiken dieser Größenordnung sollte man von Anfang an ernst nehmen. Das grundsätzliche Ziel dieses Buches ist die reale Erhaltung des Eigenkapitals sowie der im eigenen unternehmerischen Risiko stehenden Fremdkapitalanteile. Das heißt Kapitalerhaltung statt Substanzerhaltung des gesamten Vermögens. Die in der Praxis erprobten Empfehlungen richten sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre und Manager.
