Markt, Gerechtigkeit und Umverteilung
Anreize und wohlfahrtsökonomische Lösungsansätze
0727
2026
978-3-381-16282-6
978-3-381-16281-9
UVK Verlag
10.24053/9783381162826
Was, wenn Märkte nicht Ungleichheit verstärken, sondern automatisch umverteilen? Dirk Lothar Gelfort entwirft Umverteilungsmärkte, die Reiche motivieren, ihren Wohlstand zu teilen - ohne Staat und Zwang. Durch klug gestaltete Anreize, begrenzte Reichtumsakkumulation und kooperative Kreisläufe entsteht ein System, das soziale Gerechtigkeit mit Marktwirtschaft verbindet.
Konkrete Modelle zeigen: Gebühren auf Extremeinkommen, regionale Umverteilungskreisläufe und ökologisch verträgliche Verteilungsmechanismen können Armut bekämpfen - mit wenig Bürokratie, aber mit rationalem Eigeninteresse. Ein lösungsorientierter Nugget-Band für alle, die Wirtschaft neu denken: gerecht, zukunftsfähig und marktwirtschaftlich.
Der Band richtet sich an Studierende und Forschende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der Politikwissenschaft.
9783381162826/9783381162826.pdf
<?page no="0"?> ISBN 978-3-381-16281-9 Der Soziologe Dirk Lothar Gelfort ist Mitglied der Sektion Wirtschaftssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Er beschäftigt sich mit wettbewerbstheoretischen und sozialökonomischen Fragestellungen. Was, wenn Märkte nicht Ungleichheit verstärken, sondern automatisch umverteilen? Dirk Lothar Gelfort entwirft Umverteilungsmärkte, die Reiche motivieren, ihren Wohlstand zu teilen - ohne Staat und Zwang. Durch klug gestaltete Anreize, begrenzte Reichtumsakkumulation und kooperative Kreisläufe entsteht ein System, das soziale Gerechtigkeit mit Marktwirtschaft verbindet. Konkrete Modelle zeigen: Gebühren auf Extremeinkommen, regionale Umverteilungskreisläufe und ökologisch verträgliche Verteilungsmechanismen können Armut bekämpfen - mit wenig Bürokratie, aber mit rationalem Eigeninteresse. Ein lösungsorientierter nugget-Band für alle, die Wirtschaft neu denken: gerecht, zukunftsfähig und marktwirtschaftlich. Der Band richtet sich an Studierende und Forschende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der Politikwissenschaft. Gelfort Markt, Gerechtigkeit und Umverteilung Dirk Lothar Gelfort Markt, Gerechtigkeit und Umverteilung Anreize und wohlfahrtsökonomische Lösungsansätze <?page no="1"?> Markt, Gerechtigkeit und Umverteilung <?page no="2"?> Der Soziologe Dirk Lothar Gelfort ist Mitglied der Sektion Wirtschaftsso‐ ziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Er beschäftigt sich mit wettbewerbstheoretischen und sozialökonomischen Fragestellungen. In der Lehre immer am Puls der Zeit zu sein, wird in unserer schnelllebigen Zeit immer mehr zur Herausforderung. Mit unserer neuen fachübergreifenden Reihe nuggets präsentieren wir Ihnen die aktuellen Trends, die Forschung, Lehre und Gesellschaft beschäftigen - wissenschaftlich fundiert und kompakt dargestellt. Ein besonderes Augenmerk legt die Reihe auf den didaktischen Anspruch, denn die Bände sind vor allem konzipiert als kleine Bausteine, die Sie für Ihre Lehrveranstaltung ganz unkompliziert einsetzen können. Mit unseren nuggets bekommen Sie prägnante und kompakt dar‐ gestellte Themen im handlichen Buchformat, verfasst von Expert: innen, die gezielte Information mit fundierter Analyse verbinden und damit aktuelles Wissen vermitteln, ohne den Fokus auf das Wesentliche zu verlieren. Damit sind sie für Lehre und Studium vor allem eines: Gold wert! So gezielt die Themen in den Bänden bearbeitet werden, so breit ist auch das Fachspektrum, das die nuggets abdecken: von den Wirtschaftswissenschaf‐ ten über die Geisteswissenschaften und die Naturwissenschaften bis hin zur Sozialwissenschaft - Leser: innen aller Fachbereiche können in dieser Reihe fündig werden. <?page no="3"?> Dirk Lothar Gelfort Markt, Gerechtigkeit und Umverteilung Anreize und wohlfahrtsökonomische Lösungsansätze <?page no="4"?> DOI: https: / / doi.org/ 10.24053/ 9783381162826 © UVK Verlag 2026 ‒ Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro‐ verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor: innen oder Heraus‐ geber: innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich. Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck: Elanders Waiblingen GmbH ISSN 2941-2730 ISBN 978-3-381-16281-9 (Print) ISBN 978-3-381-16282-6 (ePDF) ISBN 978-3-381-16283-3 (ePub) Umschlagabbildung: © designer491 ∙ iStock Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbib‐ liografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. <?page no="5"?> 7 13 1 15 1.1 16 1.2 27 1.3 44 1.4 51 1.5 60 1.6 68 1.7 71 2 75 2.1 76 2.2 100 2.3 106 2.4 112 2.5 115 2.6 118 3 121 131 133 135 136 Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Idee eines Umverteilungsmarktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Definition von Armuts- und Reichtumsgrenzen . . . . . . . . . Analogien zum Marktmechanismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Modifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Motivationssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arme an Arme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regionale Umverteilungsmärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marktkonstruktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grenzen des Konsums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grenzen für Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vollständige Marktschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gebührenordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grundbedürfnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Idee eines Umverteilungskreislaufes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <?page no="7"?> 1 Kleinewefers (2008), S.-11 Vorwort Die ursprüngliche Intention beim Beginn der Arbeit an diesem Buch bestand in der Suche nach einer Antwort auf die Frage, ob man nicht den Reichtum der Reichen und die Armut der Armen auf einem Markt miteinander handeln könnte? Im Zuge der Bearbeitung dieser Idee eines solchen Umverteilungsmarktes entwickelten sich dann immer mehr und ganz unterschiedliche Logiken und Varianten für Mechanismen, wie man Reichtümer an Arme umverteilen kann. Es entstanden Bilder von Märkten, wo der eigene Nutzen stets verbunden wäre mit einem Nutzen auch für arme und bedürftige Menschen, oder von Märkten mit Begrenzungen und Regelwerken der Kooperation, mit Anreizsystemen, Verrechnungsweisen und Transferverpflichtungen, oder von Märkten mit regionalen Steuerungskomponenten, oder von Märkten von armen Menschen für andere arme Menschen. Die in diesen Bildern gewonnen Überlegungen und Gestaltungsmöglich‐ keiten drängten sich dann auf, nicht nur für die Konstruktion von Umver‐ teilungsmärkten verwendet zu werden, sondern sie auch auf herkömmliche Märkte zu übertragen, um zu analysieren, bei welchen Modifikationen der Funktionsweise von Märkten welche Effekte auftreten könnten? Auf diese Weise weitete sich das Buch zu einer Sammlung wohlfahrtsthe‐ oretischer Marktkonstruktionen und deren möglichen Wirkungsweisen aus. Im letzten Kapitel wurde dann der Versuch unternommen, den Ablauf einer gesamten Volkswirtschaft anhand von wohlfahrtstheoretischen Überlegun‐ gen zu konstruieren, d. h. die Theorie für ein Marktsystem zu entwerfen, welches in der Lage wäre dauerhaft sozial gerecht und Ressourcen schonend zu verteilen. Mit dem Begriff der Wohlfahrtstheorie wird ein volkswirtschaftliches For‐ schungsprogramm bezeichnet, in dessen Kern das Modell des allgemeinen Pareto-Optimum, Wohlfahrtsveränderungskriterien und die Bildung von Wohlfahrtsfunktionen stehen. 1 Mit diesen methodischen und mathemati‐ schen Konzeptionen werden die Fragen bearbeitet, wann ökonomische Maßnahmen als wünschenswerte Wohlstandssteigerungen beurteilt wer‐ <?page no="8"?> 2 Schernikau (1992), S.-73 3 Beispiele für Umverteilungssysteme sind die Ausgestaltungen der Steuerpolitik, der Sozialpolitik, der Subventionspolitik, der Politik der Verteilung öffentlicher Güter, der Umweltpolitik usw. 4 Kleinewefers (2008), S. 59: „Die Wohlfahrtsökonomie ist, so gesehen, zu einem analyti‐ schen Kalkül geworden, das aber ohne normative Prämissen auch keine konkreten Beurteilungen von Situationen, Situationsänderungen und politischen Maßnahmen mehr zulässt.“ 5 Robeyns (2024) den sollen, 2 anhand welcher Vorschriften, Kategorien oder Maßstäbe un‐ terschiedliche gesellschaftliche Wohlfahrtssituationen geordnet und vergli‐ chen werden können, und inwieweit die Wohlfahrt einer Gesellschaft von welchen Verhaltensweisen und Nutzeneinschätzungen ihrer Mitglieder und den politischen Ausgestaltungen ihrer Verteilungssysteme abhängig ist. Die Wohlfahrtstheorie setzt sich somit mit der Frage auseinander, welche politischen Maßnahmen oder Instrumente, d. h. welche Verteilungssysteme 3 für wen zu welchen Wohlfahrtssteigerungen führen können? Die Definition, was eine Wohlfahrtssteigerung sein soll, unterliegt dabei stets normativen Einschätzungen. Im Rahmen dieses Buches wird Wohlfahrtstheorie daher verstanden als das Unterfangen, Umverteilungsmethoden von reichen an arme Menschen zu formulieren, um damit Konstruktionsweisen von Märkten zu entwickeln, deren Verteilungsergebnisse als die gesellschaftliche Wohlfahrt steigernd interpretiert werden. Dabei stehen die Reichen nach der Verteilung immer schlechter da als vorher. Einem solchen Vorgehen wird das Werturteil zu Grunde gelegt, dass solche Umverteilungen regelmäßig oder zumindest gelegentlich in kapitalistischen Gesellschaften, d. h. in von unregulierten Märkten gepräg‐ ten Gesellschaften, vorgenommen werden sollten, da dieses Marktsystem beständige asymmetrische Verteilungen von Reichtümern und in der Folge von Chancen verursacht, bzw. zementiert. Ungleichheit wird somit als wohlfahrtsschädlich, bzw. die Herstellung von mehr Vermögensgleichheit und damit Chancengleichheit wird als Wohlfahrtssteigerung interpretiert. Auf eine Begründung für diese norma‐ tive Festlegung 4 der Notwendigkeit von Umverteilung zum Wohle einer Gesellschaft wird hier verzichtet, da diese Begründung beispielsweise in der Konzeption des Limitarismus 5 bereits ausführlich vorgebracht, und durch 8 Vorwort <?page no="9"?> 6 Siehe dazu die Übersicht bei Josten (2007), S. 36 ff über empirische Untersuchungen zum negativen Zusammenhang zwischen Ungleichheit und gesamtwirtschaftlichen Wachstum, oder die ausführliche Analyse der Entwicklung der großen Kapitalien in den zurückliegenden Jahrhunderten bei Piketty (2014). 7 Zu einer ausführlichen Darstellung der Funktionsweise von Märkten siehe Gelfort (2017). Märkte werden hier als Abfolge von Wettbewerbskonstellationen beschrieben, die sich durch die zwanghafte Notwendigkeit der Erzielung von Wettbewerbsvorteilen beständig weiter entwickeln müssen. empirische Studien nachgewiesen 6 wurde. Die Frage in diesem Buch lautet somit nicht, ob umverteilt werden soll, sondern wie? Das Vorhaben der Entwicklung von Umverteilungsmärkten bedeutet, sich mit der Frage auseinandersetzen zu müssen, wie die herrschende Verteilungsweise von Angebot und Nachfrage so modifizieren werden kann, dass die Motivationen der Leistungserbringer weiter bestehen bleiben, während gleichzeitig die Armen stetig reicher und die Reichen stetig ärmer werden? Wie kann ein System gebaut werden, dass den Reichtum der Reichen mit der Armut der Armen auf ein für beide Seiten sinnvolles Maß zusammen‐ führt? Wie weit soll ein Aufeinanderzugehen stattfinden? Wie weit sollte sich der Abstand zwischen Reichtum und Armut entwi‐ ckeln? Welche Verteilungen wären für welche gesellschaftlichen Entwicklungen und Zielsetzungen gut geeignet? Sollte ein maximaler Abstand zwischen dem Reichtum der Reichen und der Armut der Armen festgeschrieben werden? Ein solcher Abstand müsste politisch und ökonomisch gestaltet werden, und es müsste ein Verfahren existieren, wie die „optimale“ Größe dieses Abstandes berechnet werden könnte. Denn unabhängig von ihrer Richtung entwickelt jede Größe dieses Abstandes eine bestimmte, gesellschaftliche Dynamik. Weder eine Gesellschaft ohne Wohlstandsunterschiede noch eine mit zu großem Wohlstandsgefälle erscheint historisch betrachtet erstrebens‐ wert. Gesellschaften benötigen Märkte, um die Begehrlichkeit und das Interesse an Waren festzustellen. Aus der ständigen Anwendung dieses Mechanismus im Rahmen von Wettbewerbskonstellationen 7 resultieren allerdings Verteilungen von Armut und Reichtümern, die eine politische Bearbeitung benötigen. Denn die Vermessung und Festsetzung von Ver‐ teilungsumfängen bietet die Möglichkeit, die Art der Entwicklung einer Vorwort 9 <?page no="10"?> 8 Gelfort (2017) Gesellschaft sehr unterschiedlich zu steuern. Je nachdem wie sehr man den Abstand zwischen arm und reich zu erhöhen oder zu senken wünscht, erge‐ ben sich andersartig strukturierte Gesellschaften. Die Arbeit hat somit auch eine gesellschaftspolitische Dimension, je nachdem welche der vorgestellten Verteilungsweise man für realisierungswürdig erachtet, bzw. je nachdem wie man die Frage beantwortet, wie reich oder wie arm Menschen sein sollten? Zwei Ansätzen für Ausgestaltungen von Verteilungen wird in diesem Buch vornehmlich nachgegangen. Zum einen werden Formen der Umverteilung bei den von unregulierten Märkten erzeugten Verteilungen entwickelt und diskutiert, und zum anderen wird danach gefragt, wie sich die Funktions‐ weise von Märkten so modifizieren, regulieren und ausgestalten lässt, dass sich bestimmte sozial- und gesellschaftspolitisch erwünschte Verteilungser‐ gebnisse einstellen? Es wird die Frage verfolgt, wie Märkte so konstruiert werden können, dass in ihnen Phasen entstehen, in denen kaum oder viel zu geringe Möglichkeiten existieren, Reichtümer anzuhäufen? Wie können Märkte so konstruiert werden, dass bestimmte Motivationen und Dynamiken aus ihnen herausgenommen werden? Märkte mit vielfältigen Formen der Gewinnerzielung und nicht nur mit einigen wenigen Formen, 8 oder absichtlich beruhigte Märkte, in denen beispielsweise alle Gewinne ab einer bestimmten Höhe abgeschöpft werden. Ob solche Marktsorten politisch durchsetzbar und dauerhaft funktionabel sind, ist eine andere Frage. Die Möglichkeiten und Konsequenzen ihrer Konstruktion werden in diesem Buch allerdings aufgezeigt. Die Wohlfahrtstheorie soll hier aber nicht nur als Konstruktion von Märkten mit bestimmten Verteilungsergebnissen oder als die Wissenschaft von Umverteilungsweisen verstanden werden. In Anbetracht des weltweiten Klimawandels muss davon ausgegangen werden, dass ein langfristiger Erhalt der Funktionalität der ökologischen Systeme auf der Erde letztlich zu mehr Wohlfahrt oder zumindest zur Aufrechterhaltung der bestehenden Wohlfahrt führt, während ein Abbau ihrer Funktionalität eine Reduzierung der allgemeinen Wohlfahrt zur Folge haben wird. Die Wohlfahrtstheorie wird in einem erweiterten Verständnis daher auch als die Lehre von den Verteilungsmöglichkeiten in Anbetracht abnehmender, natürlicher Ressour‐ 10 Vorwort <?page no="11"?> cen begriffen. Es geht um die Konstruktion von Verteilungssystemen für zukünftige Zeiten, die höchst wahrscheinlich vor allem durch ökologische Katastrophen, Raubbau an der Natur, Zerstörung von Ökosystemen usw., und damit in der Folge durch die zunehmende Knappheit von Ressourcen gekennzeichnet sein werden. Für ein solches Szenario zeichnen sich zwei unterschiedliche Verteilungsweisen immer deutlicher ab. Das weltweite System der Ressourcenverteilung wird entweder so konstruiert, dass einige wenige Bevölkerungsgruppen, d. h. die mit der wirkungsstärksten ökonomischen, militärischen und politischen Durchset‐ zungskraft, die meisten Ressourcen erhalten werden, oder aber die Ressour‐ cen werden gleichmäßiger verteilt. Wenn eine Gruppierung oder ein soziales Gebilde es nicht schafft, an Ressourcen zu kommen, wird es langsam untergehen. Für beide Szenarien besteht letztlich die Herausforderung, einen Umgang mit den Ressourcen zu pflegen, der auch in Zukunft genügend zum Verteilen an alle Nachfrager ermöglicht. Verteilung bedeutet in diesem Sinne Grenzen zu setzen anhand des Kriteriums einer ökologischen und sozialen Vertret‐ barkeit und Nachhaltigkeit, um die nach der Grenzziehung übrigbleibenden Mengen gerecht, d.-h. gleichmäßig aufzuteilen. Viele unregulierte Märkte sind mit einer solchen Steuerungsanforderung überfordert, bzw. es gelingt ihnen nicht, solche Verteilungen herzustellen. Sie sortieren die Verteilung vielmehr nach Preisen, nach Zahlungsbereit‐ schaften für diese Preise und schließlich nach Zahlungsfähigkeiten einzelner Personen oder Gruppierungen. Solange Nachfrager existieren, die bereit sind bestimmte Preise zu zahlen, werden hier entsprechenden Mengen angeboten, unabhängig von der Folge, die diese angebotenen Mengen auf Dauer auf ökologische Systeme ausüben. Das gegenwärtige Wirtschaftssystem lässt aller Wahrscheinlichkeit daher nur eine bestimmte Sorte von Zukunft entstehen, in der der technologische Fortschritt in ein zeitliches Wettrennen mit dem endgültigen Abbau der na‐ türlichen Ressourcen tritt. Vielleicht gelingt es dem technischen Fortschritt, die Versorgung aller Menschen mit regenerierbaren Lebensmitteln und Konsumartikeln zu sichern. Sehr wahrscheinlich kann in der Zukunft aber auch das Szenario eintre‐ ten, dass nur ein geringer Teil der Bevölkerung ausreichend versorgt sein wird. Vorwort 11 <?page no="12"?> Aus diesem Grund sollen hier alternative Verteilungsweisen zum gegen‐ wärtigen, weltweiten Ergebnis der herrschenden Verteilungsweise betrach‐ tet werden. Vielleicht bringt ihre Anwendung vorteilhaftere Ergebnisse. 12 Vorwort <?page no="13"?> Abkürzungsverzeichnis Ag | Armutsgrenze Ap | Angebotsplan eines Angebotspflichtigen Ap gesamt | Summierte Angebotspläne aller Angebotspflichtigen Np | Nachfrageplan eines Nachfrageberechtigten Np gesamt | Summierte Nachfragepläne aller Nachfrageberechtigten Rg | Reichtumsgrenze <?page no="15"?> 9 Zur Funktionsweise und den gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Wettbewerbs‐ konstellationen siehe ausführlich Gelfort (2017) 10 Man könnte anstelle von Umverteilungsmärkten auch den Begriff Wohlfahrtsmärkte verwenden. Allerdings werden darunter in der sozialpolitischen Fachliteratur Wohl‐ fahrtsprogramme verstanden, die Marktmechanismen bei der Allokation von Trans‐ 1 Idee eines Umverteilungsmarktes Die Art der kapitalistischen Wirtschaftsweise, die sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts in nahezu allen Ländern der Welt ausgebreitet hat, ist durch die Tatsache gekennzeichnet, dass ein Großteil der Ressourcenallokation, d. h. der Verteilung der materiellen Güter und der Dienstleistungen über den Marktmechanismus organisiert wird. Anbieter und Nachfrager stehen sich auf Millionen von lokalen, globalen oder virtuellen Märkten gegenüber, fragen bestimmte Mengen zu bestimmten Preisen nach, stehen auf der Anbieterseite in Konkurrenz zueinander und versuchen in Millionen von Wettbewerbskonstellationen verschiedenste Sorten von Wettbewerbsvor‐ teilen 9 zu erzielen, um auf den Märkten bestehen zu können, und um möglichst hohe Gewinne zu regenerieren. Ein Merkmal dieses weltweiten Verteilungssystems über den Marktmechanismus liegt in der daraus resul‐ tierenden, enorm ungleichen Verteilung von Reichtümern. Ungehinderte und ungebremst verlaufende Wettbewerbskonstellationen ermöglichen die Anhäufung einer begrenzten Anzahl von enormen Vermögen, die auf eine begrenzte Anzahl von Personen verteilt werden, und auf der anderen Seite hinterlassen sie Milliarden von Menschen, die in Armut leben, weil in einer Vielzahl von Wettbewerbskonstellationen nur eine begrenzte Anzahl von Möglichkeiten existiert, im Rahmen der persönlichen Beteiligung ein Einkommen über einem bestimmten Niveau zu erzielen. Aus bestimmten Sorten von Wettbewerbskonstellationen entstehen ge‐ genwärtig nur noch weit verzweigte, große Unternehmensgebilde, die alle Geschäftsmodelle und Verdienstmöglichkeiten einer Branche für sich vereinnahmen. Um diese strukturell bedingte Diskrepanz zwischen der Anzahl der Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten und der Anzahl der nach ihnen nachfragenden Personen auszugleichen, bedarf es eines Mechanismus oder zumindest einer Logik der Umverteilung der großen Reichtümer an bedürftige Menschen. Ein solcher Mechanismus könnte von Umverteilungs‐ märkten 10 übernommen werden, auf denen der Reichtum der Reichen mit <?page no="16"?> ferleistungen, Sachleistungen und Dienstleistungen verwenden. Ein Überblick über verschiedene Wohlfahrtsmarktkonzepte findet sich bei Köppe (2015), S.-29ff. Vor allem behandelt werden Taylor-Gooby (1999), Nullmeier (2001) und Berner (2009). 11 Einen Einstieg in die Problematik der Definition und Messung von Armut und Armuts‐ schwellen und den damit verbundenen, aktuellen und historischen Auseinandersetzun‐ gen gibt Lepenies (2017). der Armut der Armen gehandelt wird, bzw. sich die Größe von Reichtümern und Armutsausmaße in Form von Angebot und Nachfrage gegenüberstehen. 1.1 Definition von Armuts- und Reichtumsgrenzen Eine Gesellschaft muss zur Konstruktion eines Umverteilungsmarktes fest‐ legen, ab welcher Einkommens- oder Vermögenshöhe Menschen als arm oder als reich anzusehen sind, um dann in einem nächsten Schritt die Anzahl der Marktteilnehmer festlegen zu können, zwischen denen die Umverteilung stattfinden soll, und um die notwendigen Pläne der Anbieter und Nachfrager bilden zu können. Der erste Schritt zur Konstruktion eines solchen Umverteilungsmarktes besteht in der Festlegung von Armuts- und Reichtumsgrenzen. In vielen Staaten existieren Definitionen von Armuts‐ grenzen oder von Armut. 11 Dabei lassen sich politische wie inhaltliche Auseinandersetzungen zwischen Wirtschaftsverbänden, Lobbygruppierun‐ gen, Parteien oder Sozial- und Wohlfahrtsverbänden um die Festlegung dieser Grenzen beobachten. Denn je nach Definition und der mit der Definition verbundenen Argumentation hat eine solche Festlegung starke Auswirkungen auf Staatshaushalte in Form von Steuereinahmen oder zu tätigen Sozialausgaben, oder auf die Höhe des zur Verfügung stehenden Einkommens der privaten Haushalte. Die Ziehung solcher Grenzen ist somit immer ein politischer Vorgang, der diskursiven Auseinandersetzungen unterliegt. Eine Armutsgrenze kennzeichnet, wer ab welchem Geldbesitz bei Umver‐ teilungen von Reichtümern nicht mehr berücksichtigt werden müsste. Sie legt fest, welcher Lebensstandard als nicht mehr unterstützungsbedürftig gilt, und ab wann ein bestimmtes monatliches Einkommen nicht mehr dazu ausreicht, um ein in den Augen der Gesellschaft würdevolles Dasein fristen zu können. Während man über die konkrete, materielle Ausgestaltung eines würdevollen Daseins streiten kann, lässt sich zumindest anhand bestimm‐ ter gesundheitlicher, d. h. körperlicher Kriterien festhalten, ab wann ein 16 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="17"?> bestimmtes Einkommen zu einer so ärmlichen Lebensweise führt, dass diese auf Dauer als lebensbedrohlich anzusehen ist. Auf der anderen Seite muss sich der Sozialstaat beim Ziehen der Armutsgrenze stets fragen, ob und wie die Motivation von Bedürftigen nach dem Überstreiten der Armutsgrenze aufrechterhalten werden kann? Soll eine Grenze aufgrund ihrer Niedrigkeit dazu führen, dass Motivatio‐ nen für eine eigene Suche nach alternativen Einkommensmöglichkeiten erhalten bleiben, oder soll damit zumindest eine menschenwürdige Grund‐ versorgung gewährleistet werden? Wo auch immer und anhand welcher Kriterien man die Armutsgrenze festlegt, durch den Akt der Festsetzung wird die Anzahl der Nachfrager auf dem Umverteilungsmarkt ermittelt. Wird die Armutsgrenze (Ag) beispiels‐ weise bei 1300 € monatlich verfügbarem Nettoeinkommen festgelegt, so ergibt sich aus den bereits vorhandenen Einnahmen wie z. B. Sozialleistun‐ gen, Renten oder Einkommen eine Differenz zur Armutsgrenze, die den nachgefragten Geldbetrag jedes einzelnen Armen darstellt. Die Bezugberechtigen, d. h. die Marktteilnehmer auf der Nachfrageseite müssten zunächst das Ausmaß ihrer Bedürftigkeit anhand von Einkom‐ mensnachweisen, Rentenbescheiden oder Sozialhilfebescheiden nachwei‐ sen, um erstens den Zutritt zum Umverteilungsmarkt zu erhalten, und um zweitens dort mit einen sozialrechtlich korrekten Nachfrageplan anzu‐ treten. Das Gleiche würde für die Reichen gelten, die das Ausmaß ihres Reichtums darlegen müssten. Bereits bestehende Systeme der Umverteilung über Steuern oder Sozialhilfeleistungen könnten in den Markt bei dieser Vorgehensweise mit aufgenommen werden. Auf beiden Seiten des Marktes kann allerdings mit dem Versuch gerechnet werden, dass wahre Ausmaß der eigenen Vermögensausstattung gegenüber der anderen Seite zu verheimlichen. Vorstellbar wären daher auch Modelle, die u. a. unter dem Schlagwort Grundeinkommen diskutiert werden, und in denen alle Formen sozialer Unterstützungssysteme zugunsten einer monatlichen Zahlung abgeschafft werden. In einem solchen Fall würden alle Nachfrager mit dem vollen Beitrag bis zur Armutsgrenze antreten. Für den Zutritt zum Umvertei‐ lungsmarkt würden nur noch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder andere Einnahmesorten berücksichtigt werden, vorausgesetzt ein Staat wäre in der Lage, diese zu registrieren und zu kontrollieren. In Ländern ohne existierende Sozialhilfe- oder Rentensysteme und Ländern, wo ihr 1.1 Definition von Armuts- und Reichtumsgrenzen 17 <?page no="18"?> Vorhandensein nur für bestimmte Gruppen vorliegt, wäre der Zugang noch einfacher zu ermitteln. Die Frage der Organisation der Kontrolle oder Berechtigung zum Zugang zu einem Umverteilungsmarkt wäre sowohl von Seiten der Armen wie auch von Seiten der Reichen immerzu eine schwierige Problematik, wenn nicht Systeme vorhanden wären, mit denen die Vermögensverhältnisse der Bevölkerung dokumentiert werden können. Aber je niedriger die Sozial- oder Transferleistungen oder Renten oder Einkommen sind, die in einem Land durch einen Staat bereitgestellt oder festgesetzt werden, umso höher wird die nachgefragte Summe der Armen, was nicht im Interesse der Reichen sein kann, da diese möglichst gar keine oder eine geringe Nachfrage nach ihrem Reichtum anstreben. Je mehr Reiche es erfolgreich schaffen, die Höhe ihres Reichtums zu verschleiern, umso mehr müssten von den weniger erfolgreichen Verschlei‐ erern auf dem Umverteilungsmarkt antreten, was nicht in deren Interesse wäre. Lebt eine arme Person von 500 €, so würde sie bei einer Armutsgrenze von 1300 € eben 800 € nachfragen. Muss sie von weniger Geld leben, bekäme sie mehr. In der Logik des herkömmlichen Marktmodells sind diese 800 € der Preis und damit der erste Baustein eines Nachfrageplans (Np), den die armen Nachfrageberechtigten eben nicht zu zahlen, sondern zu erhalten bereit sind. Mit diesem Preis treten sie als Nachfrager auf dem Umverteilungsmarkt auf, wo als Produkte die Transferleistungen von den Reichen an die Armen gehandelt werden. Die zweite Komponente eines Nachfrageplanes setzt sich bekanntlich aus Mengen zusammen. Auf dem Umverteilungsmarkt bestimmt sich die Menge der nachgefragten Transferleistungen aus der Anzahl der Armen, die be‐ stimmte Differenzsummen zum Erreichen der Armutsgrenze benötigen, und zwar anhand der zuvor definierten Höhe der Armutsgrenze. Leben in einer Gesellschaft beispielsweise 1.000.000 Menschen unterhalb einer definierten Armutsgrenze von 1.100 €, so stellen sich ihre Nachfragepläne auf dem zu konstruierenden Umverteilungsmarkt für einen Monat folgendermaßen dar: 18 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="19"?> Anzahl Nachfrager Höhe Nachfrage Gesamt 100.000 1100 € 110.000.000 € 100.000 1000 € 100.000.000 € 100.000 900 € 90.000.000 € 100.000 800 € 80.000.000 € 100.000 700 € 70.000.000 € 100.000 600 € 60.000.000 € 100.000 500 € 50.000.000 € 100.000 400 € 40.000.000 € 100.000 300 € 30.000.000 € 100.000 200 € 20.000.000 € 100.000 100 € 10.000.000 € Np gesamt: - 660.000.000 € Tab. 1: Beispiel Nachfragepläne Aus diesen Nachfrageplänen der Nachfrageberechtigten (Np) ergibt sich die Höhe der insgesamt nachgefragten Transferleistung, die aufgebracht wer‐ den müsste, um die Armen eines Landes für einen Monat bis zu dem Maße zu versorgen, wie dies zuvor bei der Ziehung der Armutsgrenze definiert wurde (Np gesamt = summierte Nachfragepläne aller Nachfrageberechtigten). Eine Grenze, ab wann vermögende Personen wohlfahrtstheoretisch als zu reich und damit als transferpflichtig gelten, muss ebenfalls im Zuge gesellschaftspolitischer Diskurse festgelegt werden. Die Problematik des bestehenden Wirtschaftssystems liegt dabei nicht in der Anhäufung von Reichtum an sich im Zuge wirtschaftlicher Eigeninitiativen, sondern in der Möglichkeit bestimmter Gruppierungen von Reichen, den eigenen Reich‐ tum immer weiter anwachsen lassen zu können, weil sie den Ablauf von verschiedenen Wettbewerbskonstellationen in einer Weise kontrollieren, die ihnen die ständige Erzielung einzigartiger Wettbewerbsvorteile ermög‐ 1.1 Definition von Armuts- und Reichtumsgrenzen 19 <?page no="20"?> 12 Gelfort (2017), S.-133ff. licht. 12 Das Modell des Umverteilungsmarktes beschäftigt sich hauptsächlich daher mit den ganz Reichen und den ganz Armen. Es will das bestehende Wirtschaftssystem an seinen Extremen verändern, um auf diese Weise eine faire, d. h. eine ausgeglichene Verteilung von Reichtümern auf den Weg zu bringen. Bei der Ziehung des konkreten Verlaufs einer Reichtumsgrenze (Rg), d. h. der Grenze ab wann Personen sich am Umverteilungsmarkt mit Teilen ihres Vermögens zu beteiligen haben, muss berücksichtigt werden, dass in einer Volkswirtschaft immerzu angehäufte Kapitalien benötigt werden, um größere Investitionen zu tätigen. Investoren benötigen eine bestimmte Menge an Reichtum, um weiter investieren zu können. Es würde somit wenig Sinn ergeben, den Reichen ein Ausmaß ihres Reichtums an die Armen transferieren zu lassen, der ihnen keine weiteren Investitionsmöglichkeiten belässt. Jedem Reichen sollte genug Reichtum zum weiteren Investieren belassen werden. Außerdem sollten die Motivationsgrundlagen der Reichen für Investitionen und unternehmerische Aktivitäten erhalten bleiben, indem den Reichen bestimmte Ausmaße von Gewinnen auch für den eigenen Konsum belassen werden. Die zentralen Motivationsgrundlagen wirtschaft‐ licher Aktivität, d. h. das Einstreichen von Gewinn und die damit verbunde‐ nen, höheren Konsummöglichkeiten sollten erhalten bleiben, damit auch die Motivation für ein Engagement hinsichtlich der Ausübung und Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten erhalten bleibt. Eine für die Reichen zumutbare und verkraftbare Reichtumsbegrenzung muss somit genügend Investitions- und Motivationsbereitschaft gewährleis‐ ten. Sie sollte in den Bereichen übermäßigen Reichtums angesiedelt werden. Die individuellen Angebotspläne (Ap) der Reichen bzw. der zur Teilnahme am Umverteilungsmarkt durch die Reichtumsgrenze hinzu gezogenen Ange‐ botspflichtigen würden wie die Nachfragepläne der Nachfrageberechtigten (Np) aus der Differenz zwischen der Reichtumsgrenze und der jeweils indivi‐ duellen Vermögenshöhe gebildet werden. Die Menge der angebotenen Pläne entspricht der Anzahl der Reichen, die die geforderten Differenzen aufbringen müssen. Die individuellen Angebotspläne der Angebotspflichtigen ergeben summiert die Höhe der zur Verfügung stehenden Transfermittel. (Ap gesamt = summierte Angebotspläne aller Angebotspflichtigen) 20 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="21"?> Existieren bzw. entstehen durch das Ziehen einer Reichtumsgrenze in einer Gesellschaft beispielsweise eine Millionen Reiche, so ergeben sich je nach Einkommenshöhe und festgelegten Einkommensklassen bei einer festgesetzten Reichtumsgrenze von 1,5 Millionen verschiedene Höhen von Transfermitteln, die dann summiert die Ap gesamt ergeben: Anzahl der Anbieter Höhe des Vermögens Differenz zur Reichtumsgrenze Angebotspläne Gesamt 100 600.000.000 € 598.500.000 € 59.850.000.000 € 200 400.000.000 € 398.500.000 € 79.700.000.000 € 400 200.000.000 € 198.500.000 € 79.400.000.000 € 600 100.000.000 € 98.500.000 € 59.100.000.000 € 10.000 50.000.000 € 48.500.000 € 485.000.000.000 € 10.000 32.000.000 € 30.500.000 € 305.000.000.000 € 40.000 10.000.000 € 8.500.000 € 340.000.000.000 € 60.000 8.000.000 € 6.500.000 € 390.000.000.000 € 180.000 4.000.000 € 3.500.000 € 630.000.000.000 € 698.700 2.000.000 € 500.000 € 349.350.000.000 € Ap gesamt: - - 2.777.400.000.000 € Tab. 2: Beispiel Angebotspläne In diesem Beispiel wird als Berechnungsgrundlage das Gesamtvermögen eines Reichen verwendet. Denkbar wäre aber auch eine Berechnung anhand des monatlichen Einkommens (alle monatlichen Einkommen über 100.000 € werden ab einer Rg von 100.000 € herangezogen) oder anhand des jährlichen Einkommens (alle Jahreseinkommen über 200.000 € werden ab einer Rg von 200.000 € herangezogen). Zudem verdeutlicht das Beispiel, dass eine solche Berechnungsweise der Angebotspläne zu Ungerechtigkeiten in Bezug zum Gesamtvermögen und der Beitragshöhe eines Reichen führt. Denn im Unterschied zur Struktur der Armut, die irgendwann bei gar keinem Besitz endet, weist die Struktur des Reichtums, bzw. die Struktur der Verteilung der großen Reichtümer in den höheren Dezilen einen stark 1.1 Definition von Armuts- und Reichtumsgrenzen 21 <?page no="22"?> 13 Zur Struktur der obersten Dezile am Beispiel Frankreichs siehe Piketty (2014), S.-366ff. ansteigenden Verlauf auf. 13 Um eine Reichtumsgrenze daher prozentual zur Höhe des jeweiligen Vermögens verlaufen zu lassen, müsste zunächst eine erste Reichtumsgrenze festgesetzt werden, um dann die oberhalb dieser Rg1 liegenden Reichtümer prozentual einzuteilen. Existieren in einer Gesell‐ schaft beispielsweise eine Millionen Reiche oberhalb einer festgelegten Rg1, deren Reichtümer in 10 Gruppen d. h. Dezile à 100.000 Personen unterteilt werden, dann müsste in diese Verteilung eine zweite Reichtumsgrenze (Rg2) eingesetzt werden. Diese zweite Reichtumsgrenze würde anhand der jeweiligen Prozentsätze, die von den einzelnen Vermögensgruppen genom‐ men werden, entlang verlaufen. Denkbar wäre auch, dass mit ansteigenden Vermögen auch der Prozentsatz steigt. Abb. 1 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 1 1,2 1,4 1,6 1,8 2 2,2 2,4 2,6 2,8 Reichtümer unterhalb von Rg2 Reichtümer oberhalb von Rg2 erste Reichtumsgrenze (Rg1) Höhe der Reichtümer unterteilt in Dezile Abb. 1: Beispiel Angebotspläne bei ansteigenden Prozentsätzen Die Reichtümer oberhalb von Rg2 würden in der Summe Ap gesamt ergeben. Der Vorteil einer solchen Verteilung bestände in der prozentualen Festle‐ gung des Beitrages jeder einzelnen reichen Person zur gesamten Transfer‐ leistung anhand seines Reichtums. Dabei kann, wie gesagt, für jedes Dezil entweder der gleiche oder ein unterschiedlicher, z. B. leicht ansteigender 22 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="23"?> Prozentsatz gewählt werden. Die Höhe der Beiträge der Allerreichsten zu Ap gesamt wie auch die Beiträge der ärmsten Reichen würde sich an der Höhe ihrer jeweiligen Reichtümer orientieren. Auf diese Weise bleibt die Motivation für die Reichen erhalten, nach einem Transfer wieder reicher werden zu wollen. Denn je mehr der Reichtum eines Reichen wächst, umso höher wird zwar ihr Transferbeitrag an die Armen, umso mehr Reichtum können sie aber auch für sich behalten. Es würde sich daher für die Reichen lohnen, weiterhin reicher zu werden, weil sie einen Teil ihres neuen Reichtums für sich behalten könnten. Bei der Alternative zu einer prozentualen Verteilung der zu leistenden Ab‐ gaben, d. h. bei einer festen Reichtumsgrenze, oberhalb derer alle Reichtümer Ap gesamt ergeben, würden nur die Allerreichsten zahlen, und sie würden ab dieser Grenze ihren gesamten Reichtum einbringen müssen. Dieses Modell hätte wahrscheinlich zur Folge, dass die Reichen einer Gesellschaft nur einen Reichtum bis zur Rg1 anstreben würden. Denn es würde sich nicht lohnen, darüber hinaus höhere oder noch größere Reichtümer anzuhäufen, da diese irgendwann ohnehin zum Transfer an die Armen herangezogen werden würden, bzw. es würde sich nur bis zum Zeitpunkt des Transferbeginns lohnen, diese höheren Reichtümer anzustreben. In der Folge würde sich im Falle einer solchen Handhabung daher wahr‐ scheinlich die Art der Reichtumsverwaltung der Reichen verändern. Denk‐ bar wäre, dass sie ihre Reichtümer nur bis unterhalb von Rg1 entwickeln und betreiben würden, und somit viele Chancen der Reichtumsvermehrung wie Rationalisierungen, Investitionen, Innovationsentwicklungen, Einspa‐ rungen usw. unterlassen würden. Auf diese Weise würde mittelfristig eine andere Art von Kapitalismus entstehen. In diesem begrenzten Kapitalismus würden hauptsächlich nur solche wirtschaftlichen Operationen stattfinden, die der Erzielung eines Reichtums bis unterhalb von Rg1 dienen würden. Weitergehende Operationen würden nicht mehr benötigt werden, da das Erzielen von Reichtümern eben immer begrenzt wäre, bzw. sich auf den Bereich unterhalb von Rg1 beschränken würde. In der Folge gäbe einerseits immer mehr Reiche mit einem Reichtum bis Rg1, aber allerdings auch immer weniger Reiche, die ein Interesse daran hätten, Reichtümer für einen bestimmten Zeitraum oberhalb der Rg1 anzuhäufen. Der Umverteilungsmarkt würde zum Erliegen kommen, wenn die Rg1 nicht runter gesetzt werden würde. Zudem entstände das Problem, dass bestimmte Umfänge von Investitionen nicht mehr zustande kommen würden. Reiche würden nur noch ihre Reichtümer unterhalb von 1.1 Definition von Armuts- und Reichtumsgrenzen 23 <?page no="24"?> 14 Solche wirtschafts- und sozialpolitischen Steuerungen und die damit verbundenen Diskussionen liegen je nach Steuerungsinstrument beispielsweise in Form der Festle‐ gung von Unternehmenssteuern oder der Höhe der von Unternehmen zu leistenden Sozialabgaben vor. Rg1 investieren können, abzüglich ihres Konsums, wodurch sich die Menge an Investitionen reduzieren würde. Dieses Beispiel für die Konsequenzen unterschiedlicher Regelungen bezüglich der Festlegung der Reichtumsgrenze verdeutlicht, dass die Zeit‐ punkte, die Häufigkeiten der Veränderung und die konkrete Höhe der Reichtumsgrenze als Basis unterschiedlicher, wirtschaftspolitischer oder gesellschaftlicher Intentionen bzw. Steuerungen herangezogen werden kön‐ nen. Wann und wie oft soll die Rg1 gesenkt werden, um wieder mehr Reich‐ tümer den Reichen zu belassen und damit in der Folge mehr Investitionen zu ermöglichen, mit denen dann wieder genügend Reichtümer anwachsen können, die für die Durchführung weiterer Transfers herangezogen werden können? Je nach Regelung müsste die Rg1 womöglich angehoben werden, um eine angestrebte Anzahl an Transfers mit einem bestimmten Umfang zu reali‐ sieren, wodurch die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund geringerer Investitionen der Reichen wieder zeitweilig gebremst werden würde. 14 Solche Fragen würden auch gestellt und wirtschaftspolitisch bearbeitet werden müssen, wenn man sich für einen prozentualen Verlauf mit einer Rg2 entscheiden würde. Welche Vorgehensweise man auch präferiert, letztlich entstehen aus den jeweiligen Festlegungen Ap gesamt und Np gesamt, und damit in der Folge konkrete Auswirkungen auf die Höhe des Reichtums der Reichen und das Ausmaß der Armut der Armen. Für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Ap gesamt zu Np gesamt existieren drei verschiedene Varianten, aus denen sich wiederum Richtmaße für die Festlegung der Verläufe der Armuts- und Reichtumsgrenzen ergeben, bzw. aus denen unterschiedliche Funktionalitäten eines Umverteilungsmarktes resultieren würden. Als erste Variante wäre eine Festlegung der Reichengrenze nach Feststellung von Np gesamt im Sinne von Ap gesamt = Np gesamt vorstellbar. Zunächst würde eine Armutsgrenze ermittelt werden, aus der sich dann die konkrete Np gesamt ergibt. Danach würde die Reichengrenze so gezogen werden, dass 24 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="25"?> 15 Bathelt / Glückler (2012), S.-213 Ap gesamt = Np gesamt vorliegt. Ein Marktgleichgewicht bedeutet in diesem Zusammenhang Np gesamt = Ap gesamt. Es kommt allerdings nicht wie auf klassischen Märkten durch den Marktmechanismus zustande, sondern durch die Festlegung der Grenzen. Wünscht man hingegen kein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, so existieren die Alternativen Ap gesamt < Np gesamt oder Ap gesamt > Np gesamt. Für beide Fälle benötigt man ein Ausmaß, in welcher Höhe Ap gesamt oder Np gesamt kleiner oder größer als Np gesamt oder Ap gesamt sein sollte und aus welchen Gründen? Welche Arten von Überhängen soll es geben? Und was geschieht mit diesen Überhängen? Um diese Fragen sinnvoll beantworten zu können, muss als ein weiterer Baustein für die Konstruktion der angestrebten Logik eines Umverteilungs‐ marktes eine Festlegung der Häufigkeit des Transferleistungsprozesses vorgenommen werden. Wie oft, bzw. in welchen Zeitintervallen sollen die Reichtümer der Reichen an die Armen transferiert werden? Wie häufig hat der Umverteilungsmarkt geöffnet? Im Falle von Ap gesamt = Np gesamt ist es offensichtlich, dass nur ein ein‐ maliger Transfer stattfindet. Der Umverteilungsmarkt hätte beispielsweise nur einmal im Jahr geöffnet. Dieser Gedanke verweist auf die Konzeption der Messe oder des mittelalterlichen Marktes, wo im Rahmen der Einrichtung institutioneller Arrangements 15 nur zu bestimmten Zeiten und an bestimm‐ ten Orten Informationsaustausch, sowie Waren- und Geldtransfers getätigt wurden. Im Falle des Umverteilungsmarktes wäre die Regelung denkbar, dass die Politik festlegt, wie viel Np gesamt benötigt wird, und wie oft es (monatlich, jährlich) gezahlt werden soll. Dementsprechend könnte jedes Mal anhand der benötigten, staatlich ermittelten Np gesamt eine Ap gesamt bestimmt werden. Eine andere Regelung bestände darin, die Öffnung, d. h. die Häufigkeit des Transfers nicht durch den Staat festzulegen, sondern immer nur dann den Umverteilungsmarkt zu öffnen, wenn sich ein ausreichendes Ap gesamt einstellt. Es bestände eine Beschränkung des Transfergeschehens in Form der Zeit, die die Reichen benötigen, um neuen Reichtum aufzubauen. Erst wenn die Reichen wieder Reichtum angehäuft haben im Sinne von Ap 1.1 Definition von Armuts- und Reichtumsgrenzen 25 <?page no="26"?> gesamt = Np gesamt würde der Markt wieder geöffnet werden. Es wäre ein Warten auf den Zeitpunkt, wann der Reichtum der Reichen wieder ausrei‐ chend ist. Arme würden für bestimmte Zeitpunkte im Jahr das Gefühl der Armut verlieren, und ein Gefühl von Gerechtigkeit könnte sich einstellen, da eine Gesellschaft wüsste, dass es im Falle von zu viel Reichtumsvermehrung nur bei den Reichen zu einer Umverteilung kommt. Als zweite Variante des Verhältnisses von Angebot zu Nachfrage wurde die Beziehung Np gesamt > Ap gesamt angeführt. Wie würde ein Transfer verlaufen, wenn bei festgelegten Grenzen (Rg und Ag) Np gesamt > Ap gesamt vorliegt? Wenn ein Mangel an Reichtümern, bzw. zu viel Armut sogar für einen einmaligen Transfer vorhanden wäre? Mehrere Aufteilungsvarianten wären denkbar. Zum einen wäre eine gleiche Verteilung des vorhandenen Reichtums auf die Armen möglich. Die Anzahl der Nachfrageberechtigten würde durch die vorhandene Ap gesamt geteilt werden, jeder würde die gleiche Summe erhalten. Eine solche Vorgehensweise wäre allerdings ungerecht für die ganz Armen gegenüber den reicheren Armen. Daher wäre es auch denkbar, Ap gesamt in Form einer anteiligen, d.-h. wiederum proportionalen Verteilung aufzuteilen. Die Armen in den untersten Armenklassen würden höhere Anteile bekommen als die Armen in den reichsten Armenklassen. Denkbar wäre aber auch, die untersten Armenklassen in ihrer Differenz zur Armutsgrenze vollständig zu bedienen, bis Ap gesamt aufgebraucht ist. Diese würde zu Ungerechtigkeit gegenüber den reicheren Armen führen, die dann gar nicht mehr bedient werden können. Ein anderer Ansatz bestände darin, wieder ein Gleichgewicht Np gesamt = Ap gesamt herzustellen. In diesem Fall müsste entschieden werden, ob die Reichen die Differenz zu Np gesamt zusätzlich aufbringen müssten oder aber die Armutsgrenze gesenkt werden müsste, bzw. man könnte sich auch auf eine anteilige Vorgehensweise festlegen, in der die Ag und die Rg gleichermaßen gesenkt werden, bis Np gesamt = Ap gesamt vorliegt. Als dritte Variante wurde schließlich Np gesamt < Ap gesamt angeführt. Denkbar wäre in diesem Fall, dass der Transferprozess so oft durchgeführt wird, wie Np gesamt in Ap gesamt enthalten ist. Bleibt ein Rest übrig, könnte er entweder an die Reichen zurückgegeben werden, oder die Rg wird nochmals abgesenkt, um einen weiteren Transfer zu ermöglichen. 26 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="27"?> Es müsste dann nur noch festgelegt werden, in welchen Zeitabständen die einzelnen Np gesamt ausgezahlt werden sollen. Alle drei Varianten der Beziehung zwischen Ap gesamt und Np gesamt verdeutlichen, dass die Grenzen und die damit entstehende Menge der zu verteilenden Gelder immer in einem Zusammenhang zur angestrebten Häufigkeit der Umverteilung stehen. Je öfter diese stattfinden soll, desto geringer werden entweder die Transferbeiträge oder desto mehr sinkt die Reichtumsgrenze. Zudem wurde die Bedeutung der Festlegung der benötigten Transfersumme der Armen (Np gesamt) oder der Festlegung einer zu verlangenden Angebotssumme (Ap gesamt) hervorgehoben, aus der sich dann alle weiteren Festlegungen ergeben. Letztlich entscheiden mathe‐ matische Berechnungen, die auf der politischen Festlegung der einzelnen Parameter basieren, wie ein solcher Umverteilungsmarkt aufgebaut werden soll. Das Charakteristikum dieses bisher ausgeführten Transferprozesses be‐ steht in der Notwendigkeit von Vorgaben und Festlegungen durch staatliche Instanzen. Parlamente oder Regierungen müssten festlegen, wo genau die Armuts- und Reichtumsgrenzen verlaufen, wann sie wie geändert werden sollen, wie oft die Reichen an die Armen zahlen müssen, d. h. wie oft der Umverteilungsmarkt geöffnet wäre, und wie hoch die Prozentsätze ausfallen sollen. Es wäre ein Wohlfahrtsmodell, in dem der Staat mit Gesetzen und Verordnungen den Transferprozess steuern bzw. politisch festlegen würde. Im Folgenden soll daher die Idee eines Transferprozesses in Anlehnung an die Logiken des klassischen Marktmodells, d. h. mit Hilfe eines Spiels der Modifikation und Durchsetzbarkeit von angestrebten Angebots- und Nach‐ frageplänen betrachtet werden, indem zwar nicht die Teilnahme freiwillig wäre, aber die Höhen der zu leistenden Transfersummen durch eine Logik des Marktes mitbestimmt würden. 1.2 Analogien zum Marktmechanismus In der volkswirtschaftlichen Literatur existiert eine klassische Erzählung über die Funktionsweise von Märkten, d. h. über die Gesetzte und Mecha‐ nismen eines Marktes. Diese Erzählung lautet folgendermaßen: „Wir stellen uns 12 bis 15 Anbieter und Nachfrager vor, die Einheiten eines Gutes X verkaufen bzw. kaufen wollen. Sie treffen sich an einem bestimmten Ort (Markt). Die Einheiten des Gutes X unterscheiden sich in 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 27 <?page no="28"?> keiner Weise voneinander (homogenes Gut). Die Marktsubjekte kennen sich untereinander nicht, räumliche Entfernungen spielen keine Rollen (keine Präferenzen), und jeder von ihnen ist über das Marktgeschehen bestens informiert (vollkommene Markttransparenz). Der Marktpreis ist die einzige Größe, die die Entscheidungen der Marktsubjekte bestimmt. Natürlich haben alle Marktteilnehmer unterschiedliche Vorstellungen, jeder hat seinen eigenen Absatzbzw. Nachfrageplan in Bezug auf Menge und Preis. Durch das Marktgeschehen sollen möglichst viele Marktteilnehmer ihre Ziele verwirklichen können; es darf sich aber nur ein einheitlicher Marktpreis bilden. Nachfrager Preis in € Menge in kg Anbieter Preis in € Menge in kg N1 2,00 5 A1 2,00 12 N2 1,80 7 A2 1,80 10 N3 1,60 6 A3 1,60 8 N4 1,40 6 A4 1,40 6 N5 1,20 8 A5 1,20 6 N6 1,00 10 A6 1,00 7 N7 0,80 12 A7 0,80 5 Tab. 3: Nachfrage- und Angebotspläne Wenn wir berücksichtigen, dass die Pläne der Nachfrager Höchstpreis‐ vorstellungen und die Pläne der Anbieter Mindestpreisvorstellungen bein‐ halten, können wir in der folgenden Tabelle die Gesamtnachfrage dem Gesamtangebot gegenüberstellen: 28 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="29"?> Marktpreis Nach‐ frage Angebot Umsatzmenge Umsatzwert Angebots‐ überhang Nachfrageüberhang 2,00 5 54 5 10,00 49 - 1,80 12 42 12 21,60 30 - 1,60 18 32 18 28,80 14 - 1,40 24 24 24 33,60 0 0 1,20 32 18 18 21,60 - 14 1,00 42 12 12 12,00 - 30 0,80 54 5 5 4,00 - 49 Tab. 4: Preisbildung auf dem „vollkommenen“ Markt Da Nachfrager N1 z.-B. auch bereit ist, für das Gut X auch weniger zu bezahlen, tritt er bei allen Preisen unter 2 € ebenfalls als Nachfrager auf. Das gleiche gilt für N2 ab 1,80 €, so dass sich die einzelnen Nachfragepläne (N1 bis N7) zu dem uns bekannten Gesetz der Nachfrage addieren lassen: Mit sinkendem Preis steigt die nachgefragte Menge und umgekehrt. Für das Angebot gilt das Entgegengesetzte: A7 ist bereit auch teurer zu verkaufen, so dass er bei allen Preisen über 0,80 € als Anbieter auftritt. Hieraus ergibt sich wieder das Gesetz des Angebotes: Mit steigendem Preis steigt die angebotene Menge und umgekehrt. Würde nun ein Auktionator den Preis von 2 € ausrufen, könnten 5 Einheiten umgesetzt werden. 49 Einheiten des Gutes blieben jedoch unver‐ kauft. Dieser Angebotsüberhang führt zur Konkurrenz unter den Anbietern und damit zu Preissenkungen. Die Preissenkung führt zur Erhöhung der umgesetzten Menge. Es treten neue Nachfrager auf, und ein Abbau des Angebotsüberhanges beginnt. Es können mehr Anbieter verkaufen, und die teuersten Anbieter werden aus dem Markt gedrängt. Der Preisdruck bleibt, solange der Angebotsüberhang besteht. Würde der Auktionator den Preis von 0,80 € aufrufen, gilt das Umgekehrte: Ein Nachfrageüberhang führt so lange zu Preiserhöhungen, bis er abgebaut ist. Dadurch werden die Nachfra‐ ger, die am wenigsten zu zahlen bereit sind, aus dem Markt gedrängt. Beim Preis von 1,40 € besteht weder ein Angebotsnoch ein Nachfrageüberhang. Angebot und Nachfrage befinden sich im Gleichgewicht. Der Gleichgewichtspreis stellt sich von selbst durch die Konkurrenz unter den nicht zum Zuge kommenden Anbietern und Nachfragern ein. Der Markt 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 29 <?page no="30"?> 16 Olten (1998), S.-143-146 reguliert sich automatisch: Ist das Angebot größer als die Nachfrage, sinkt der Preis, die teuersten Anbieter verlassen den Markt, mehr Nachfrager werden zum Kauf veranlasst. Ist die Nachfrage größer als das Angebot, dann steigt der Preis. Der Gleichgewichtspreis stellt sich so ein, dass die größte Zahl von Anbietern und Nachfragern ihren Plan erfüllen kann. Der Markt koordiniert optimal, der Umsatz ist in Menge und Wert maximal. Der Gleichgewichtspreis trifft die „richtige Auslese“: diejenigen Nachfra‐ ger, die den Marktpreis zu zahlen bereit sind, können das Gut kaufen; diejenigen Nachfrager, die weniger als den Marktpreis aufwenden wollen oder können, kommen nicht zum Zuge. Das gleiche Ausleseprinzip trifft für die Anbieter zu: Diejenigen Anbieter, deren Kosten unter dem Marktpreis liegen, können zum Marktpreis verkaufen, aber die Anbieter, die mit höhe‐ ren Kosten produzieren, werden vom Marktgeschehen ausgeschlossen. Der Gleichgewichtspreis ist stabil, weil niemand in dieser Situation ein Interesse daran haben könnte, ihn zu verändern: Jede Veränderung ist gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Marktergebnisses. Der Markt garantiert Stabilität.“ 16 Übertragen wir nun diese idealisierte Erzählung über die Funktionsweise von Märkten auf die Idee des Umverteilungsmarktes. Der Reiche tritt auf dem hier zu konstruierenden Umverteilungsmarkt als Anbieter auf. Er muss zu gesetzlich verordneten Zeitpunkten einen Teil seines Reichtums den Armen anbieten. Die konkreten Höhen der anfänglichen Angebotspläne der Reichen wären, wie bereits ausgeführt, politisch festgelegt. Politische Diskurse würden entscheiden, wer als Reicher mit welchem Einsatz wie oft am Umverteilungsmarkt teilzunehmen hat. Ähnliches gilt für die andere Seite des Marktes. Der durch politische Festlegungen als arm definierte Personenkreis hätte die Möglichkeit, und es ist davon auszugehen, dass die allermeisten Armen diese Möglichkeit bei entsprechend unbürokratischem Zugang annehmen würden, als Nach‐ frager auf dem Umverteilungsmarkt aufzutreten. Sie würden die Differenz zwischen dem individuellen Ausmaß ihrer Armut bis zur Armutsgrenze nachfragen. Die Preise dieses Marktes bzw. die Angebots- und Nachfrage‐ pläne bestehen somit aus diesen Differenzen und die Mengen aus der Anzahl der in einer Gesellschaft vorhandenen Personen, die die jeweils gleichen Differenzen aufweisen. 30 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="31"?> Konstruieren wir nun auf Grundlage dieser Festlegungen eine entspre‐ chende Ausgangssituation wie in der oben angeführten Erzählung. Die Vermögen der Angebotspflichtigen werden in sieben verschiedene Vermö‐ gensklassen eingeteilt. Auf diese Weise entstehen folgende, beispielhafte Angebotspläne: Anbieterklassen Transfersumme in € Anzahl der Reichen A1 20.000.000 € 1.200 A2 18.000.000 € 1.000 A3 16.000.000 € 8.000 A4 14.000.000 € 6.000 A5 12.000.000 € 6.000 A6 10.000.000 € 7.000 A7 8.000.000 € 5.000 Tab. 5: Beispiel Angebotspläne Als Nachfrager auf dem Umverteilungsmarkt treten die Armen auf. Die Nachfrage der Transferberechtigten wird ebenfalls in sieben verschiedene Klassen eingeteilt. Auf diese Weise entstehen folgende Nachfragepläne: Nachfragerklassen Differenz zur Ag in € Anzahl der Armen N1 1000 500.000 N2 900 700.000 N3 800 600.000 N4 700 600.000 N5 600 800.000 N6 500 1.000.000 N7 400 1.200.000 Tab. 6: Beispiel Nachfragepläne 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 31 <?page no="32"?> In diesem Beispiel steht nun Np gesamt mit 3.490.000.000 Milliarden einer Ap gesamt von 814.000.000.000 Milliarden gegenüber, d. h. bis zur Verarmung der Reichen könnte ein Transfer 233x durchgeführt werden. Legt man zu‐ sätzlich fest, dass die Differenzen der Armen monatlich benötigte Summen darstellen, dann könnten die Reichen die Differenzen der Armen 19 Jahre lang übernehmen, vorausgesetzt es gelingt den Reichen in dieser Zeit nicht, ihren Reichtum wieder zu vergrößern. Dann würde der Transfer an die Armen solange ausbleiben, bis wieder Ap gesamt = Np gesamt ist, erst dann könnte er einmalig wieder stattfinden. In einem solchen Szenario würden die Ressourcen für den Umverteilungsmarkt somit allmählich versiegen. Gelingt es den Reichen hingegen ihr noch nicht transferiertes Vermögen im Laufe der 19 Jahre immer wieder so zu investieren, dass ihr individu‐ elles Vermögen mehr steigt als ihre Transferverpflichtungen und zudem ein Verrechnungssystem eingeführt wird, indem regelmäßig eine gerechte Neuberechnung der individuellen Angebotsverpflichtungen auch in Bezug zu vollzogenen Vermögenssteigerungen anerkannt wird (beispielsweise in Form von prozentualen Abgabenquoten, mit denen Ausmaße von Investi‐ tionserfolge belohnt würden), könnte Ap gesamt auf einem bestimmten Niveau stabilisiert und somit ein kontinuierlicher Transfer über die 19 Jahre hinaus realisiert werden. In einem solchen Szenario stellt sich die Frage, welche Investitionsquote und vor allem welche daraus entstehenden Vermögenshöhen nötig wären, um einen dann dauerhaft geöffneten Umver‐ teilungsmarkt zu ermöglichen? Unabhängig von solchen Fragestellungen bezüglich der langfristigen Funk‐ tionsfähigkeit des Umverteilungsmarktes treffen sich die Angebotspflichti‐ gen und Nachfrageberechtigten an einem virtuellen Marktplatz, um Trans‐ fersummen abzugeben, bzw. zu erhalten. In Bezug auf einen normalen Markt würde man formulieren, sie treffen sich auf dem Markt, um etwas zu verkaufen oder zu kaufen. Diese unterschiedlichen Bezeichnungen ver‐ deutlichen an dieser Stelle den grundsätzlich anderen Charakter eines Um‐ verteilungsmarktes im Vergleich zu einem herkömmlichen Markt. Es finden sich allerdings eine Reihe von Voraussetzungen und ähnliche Intentionen der Akteure auf beiden Marktformen wieder. So lässt sich vermuten, dass die Anbieter versuchen, eine möglichst geringe Transfersumme abzugeben, um ihre Abgabenlast zu minimieren, ähnlich wie klassische Anbieter, die versuchen, ihr Angebot möglichst teuer zu verkaufen. Und es lässt sich vermuten, dass die Nachfrager versuchen möglichst hohe Transfersummen 32 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="33"?> 17 Die Homogenität von Gütern liegt auf einem Markt beim Fehlen von Präferenzen sachlicher, persönlicher, räumlicher und zeitlicher Art auf Seiten der Käufer und Verkäufer vor. Wegen ihrer Unterschiedslosigkeit sind homogene Güter gegenseitig vollständig substituierbar. Geigant / Haslinger / Sobotka / Westphal (2000), S.-415 zu erhalten, ähnlich dem Verhalten von klassischen Nachfragern, denen unterstellt wird, eine möglichst große Menge oder eine möglichst hohe Qualität für ihr Geld erhalten zu wollen. Neben diesen vergleichbaren, bzw. in der Übertragung modifizierten Intentionen treffen eine Reihe weiterer Voraussetzungen und Annahmen des klassischen Marktmodells auch auf den Umverteilungsmarkt zu. So spielen räumliche Entfernungen zwischen den Anbietern und Nach‐ fragern keine Rolle, die Transfersummen können elektronisch transferiert werden, und es existieren keine ernstzunehmenden Präferenzen bei den Ar‐ men, von welchen Reichen sie ihre Transfersumme erhalten wollen, bzw. bei den Reichen, an welche Armen sie ihre Transfersumme auszahlen wollen, da sie diese ohnehin hergeben müssen, bzw. erhalten werden. Die Einheiten des auf dem Umverteilungsmarkt gehandelten Gutes, die Transfersummen, unterscheiden sich in keiner Weise voneinander, es handelt sich somit um ein homogenes Gut 17 , es sei denn, man räumt den Marktteilnehmern Auswahlrechte ein. Für die Reichen wäre ein politisches Auswahlrecht denkbar, an welche Armen sie ihr Geld transferiert sehen wollen. Bei einem solchem Aus‐ wahlrecht bestände allerdings die Gefahr der Diskriminierung bestimmter Gruppierungen von Armen. Auch könnte ein solches Wahlrecht gekoppelt werden an bestimmte, erwünschte Verhaltensweisen von armen Personen, die eingehalten und umgesetzt werden müssten, um als transferberechtigt zu gelten. Denkbare wäre beispielsweise die ökonomische Vorgabe, Teil der Transfersummen nur investieren und nicht für den Konsum nutzen zu dür‐ fen. Arme müssten in diesem Falle Investitionsmöglichkeiten nachweisen. Eine solche Vorgabe korrespondiert allerdings mit der Höhe der Armuts‐ grenze. Wenn die Armutsuntergrenze gezogen wurde, um die gröbste mate‐ rielle oder körperliche Not zu lindern, kann eine investierende Verwendung z. B. in Bildung oder ökonomische Aktivitäten nicht erwartet werden. Die Frage der Vorgaben bei der Verwendung der Transfersummen durch die Armen hängt folglich von einer ausreichenden Höhe der Transfersumme ab. Zudem ist es fraglich, ob in welchem Ausmaß in Gesellschaften in Zukunft überhaupt noch Investitionsmöglichkeiten für Arme existieren werden. Es 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 33 <?page no="34"?> ist durchaus vorstellbar, dass die überwiegende Mehrzahl der zukünftigen Geschäftsmodelle in kapitalistischen Gesellschaften nur auf Grundlage sehr großer Investitionssummen durchführbar ist. Es stellt sich die Frage, ob für die Anzahl der Armen genügend Möglichkeiten für den Start einer Selbstständigkeit in Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklungen auf den Gebieten der künstlichen Intelligenz und der Automatisierung überhaupt vorliegen. Vorstellbar wäre daher ein Auswahlrecht, welches sich nicht auf ökono‐ mische, sondern soziale Vorgaben bezieht, z. B. in Form des Nachweises einer drogenfreien oder sportlichen Lebensführung usw. Solche sozialen Vorgaben beinhalten allerdings wiederum die Gefahr der Diskriminierung. Freiheitsrechte wären gefährdet, wenn ein Regime der „richtigen“ Lebens‐ führung sich etablieren würde. Ein Wahlrecht auf Seiten der Armen hingegen würde bedeuten, dass sie aus‐ wählen könnten, aus welcher Sorte von Vermögen sie ihre Transfersummen oder ihr Vermögen erhalten wollen. Arme könnten sich weigern, Transfer‐ leistungen aus Vermögen zu beziehen, die beispielsweise auf Formen von sozialer Ausbeutung oder Umweltverschmutzung basieren. Dadurch wür‐ den Personenkreisen, die auf diese Weise ihr Vermögen ansammeln, aller‐ dings nur noch ein weiterer Vorteil gegenüber gesellschaftlich akzeptierten Geschäftsmodellen und den daraus entstehenden Vermögen erwachsen, insofern würde durch eine solche Regelung nur bestimmten, gesellschaftlich gewünschten Investitionsarten oder Produktionsweisen eine zusätzliche Unattraktivität verliehen. Arme müssten daher vielmehr ein Wahlrecht besitzen, kein Vermögen annehmen zu müssen, oder durch Festlegung nicht annehmen zu dürfen, welches aus sozial oder ökologisch wertvoll bewerteten Geschäftsaktivitä‐ ten entstanden ist. Mittelfristig könnte so eine Auswahl durch die Nachfra‐ ger nach bestimmten Vermögensarten beginnen, wodurch Investoren dazu motivieren werden könnten, nur in diejenigen Bereiche zu investieren, die an die Armen weniger oder gar keine Transferverpflichtungen zu zahlen hätten, da die Gewinne aus solchen Unternehmensarten höher wären als in den Branchen oder Geschäftsbereichen, die wegen ihrer umweltschädlichen Produktionsbedingungen oder asozialen Geschäftspraktiken hohe Transfer‐ verpflichtungen zu leisten haben. Auf diese Weise würde durch die sozialpolitische Maßnahme des Um‐ verteilungsmarktes eine Sortierung gesellschaftlich erwünschter und nicht 34 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="35"?> 18 Ein Einblick in die Strukturen und Arbeitsweisen dieser Dienstleistungsindustrie konnte durch die Panama Papers gewonnen werden Obermayer / Obermaier (2016). 19 „Alle seriösen Studien gelangen zu dem Schluss, dass es sich beim Leistungsmissbrauch weder um eine Massenphänomen handelt, noch der Sozialstaat dadurch finanziell ausgezehrt oder in seiner Substanz beschädigt wird.“ Butterwegge (2014), S. 102. Siehe dazu auch Lamnek / Olbrich / Schäfer (2000). erwünschter Geschäftsmodelle und -praktiken in die Wege geleitet werden. Bestimmte Branchen oder Geschäftsmodelle würden an Attraktivität gewin‐ nen, andere würden verlieren. Aus der Fragestellung der Präferenzen nach bestimmen Anbietern und Nachfragern auf dem Umverteilungsmarkt lassen sich so unter Umständen eine Reihe politischer und somit gesellschaftlicher Steuerungen erstellen. Vom Vorliegen einer weiteren Bedingung des klassischen Marktmodells, der vollkommenen Markttransparenz, kann nur bedingt ausgegangen werden. Denn die Angebots- und Nachfragepläne des Umverteilungsmarktes können nur dann realistisch erstellt werden, wenn öffentlich wird, wie arm die Armen und wie reich die Reichen tatsächlich sind. Absichtlich falsche oder fehlerhafte Angaben würden auf beiden Seiten des Marktes die Fairness gegenüber den anderen Beteiligten und damit die Funktionsweise des Umverteilungsmarktes mindern. In der Realität des Jahres 2025, in der weit verzweigte, weltweite Indus‐ trien 18 zur Verschleierung von Vermögenswerten und zur Hinterziehung von Steuern existieren, oder in der in armen Bevölkerungsschichten vielfältige Techniken 19 existieren, sich gegenüber Sozialämtern oder anderen Transfer‐ leistungsinstitutionen ärmer zu geben, als sie tatsächlich sind, erscheint die Annahme einer vollkommenen Transparenz unrealistisch. Dennoch existiert zu der Forderung und politischen Durchsetzung der Transparenz von Vermögenshöhen keine Alternative. Nur durch Transpa‐ renz können Armuts- und Reichtumsgrenzen sinnvoll definiert werden, so‐ wie der Umverteilungsmarkt in die Lage versetzt werden, einen realistischen Transferprozess zu erzielen, da Arme und Reiche mit ihren tatsächlichen Vermögenslagen und den daraus resultierenden Plänen am Markt teilneh‐ men. Die klassische Vorstellung von vollkommener Markttransparenz ist für den Umverteilungsmarkt somit vornehmlich im Sinne transparenter Be‐ rechnungsgrundlagen für die Planerstellung von Bedeutung. Die „Qualität der Ware“ ist immer die gleiche, vorausgesetzt man lässt die Möglichkeit 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 35 <?page no="36"?> des Operierens mit Auswahlrechten außer Acht. Ebenso ist es auch nicht notwendig, dass alle Anbieter darüber informiert sind, welche Nachfrager in welchen Mengen welche Transferhöhen benötigen, bzw. dass alle Nach‐ frager wissen, welche Anbieter in welchen Mengen welche Transferhöhen anbieten. Der Mechanismus des Umverteilungsmarktes setzt sich auch ohne das Zutun oder die Entscheidungen der einzelnen Akteure und deren Informationsstände in Gang, da zumindest für die Reichen die Teilnahme verpflichtend ist. Der Umverteilungsmarkt ist in der Weise konstruiert, dass für beide Marktseiten nur die zu ermittelnde Transferhöhe von Bedeutung ist, die abgegeben und erhalten wird. Beginnen wir nun mit der Umsetzung des klassischen Marktmechanismus bezogen auf die zuvor gebildeten Anbieter- und Nachfragerklassen. Laut Theorie stellt sich der so genannte Gleichgewichtspreis von selbst durch die Konkurrenz unter den nicht zum Zuge kommenden Anbietern und Nachfragern ein. Ein Markt reguliert sich theoretisch automatisch: Ist das Angebot größer als die Nachfrage, sinkt der Preis, die teuersten An‐ bieter verlassen den Markt, mehr Nachfrager werden zum Kauf veranlasst. Ist die Nachfrage größer als das Angebot, dann steigt der Preis. Übertragen auf den Umverteilungsmarkt bedeutet dies, sind die von den Reichen angebotenen Transfersummen höher als die von den Armen benötigte Transfersumme (Ap gesamt > Np gesamt) sinkt theoretisch der Preis, d. h. die Höhe der Transfersumme würde sinken und die teuersten Anbieter würden den Markt verlassen. In der Logik eines normalen Marktes würde zudem die Situation eintreten, dass die teuersten Anbieter vom Markt verschwinden. Aber welche Gruppe im Umverteilungsmarkt sind die teuersten Anbieter? Nehmen wir an, bei Ap gesamt > Np gesamt würde sich die zu leistende Höhe der Transfersumme für jeden einzelnen Reichen gleichmäßig verrin‐ gern. Wegen der geringen Nachfrage sinkt die Transfersumme so lange, bis sich Ap gesamt = Np gesamt einstellt. Die nicht benötigten Transfersummen werden an die Reichen zurückge‐ geben. Dieses Zurückgeben kann wiederum gleich verteilt, d. h. prozentual organisiert werden, oder es wird asymmetrisch verteilt, d. h. die nicht benötigten Transfersummen gehen vollständig oder in einem viel höheren Ausmaß an die ärmsten oder die reichsten Reichen. Oder an die Inhaber von Unternehmen, die sich an soziale und ökologisch Standards halten. Je nach Definition wären es diese vom Umverteilungsmarkt bevorzugten Reichen, die als erstes aus dem Markt herausfallen würden. 36 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="37"?> Die zweite Aussage, dass durch sinkende Preise, d. h. durch geringere Transferleistungen pro Reichen mehr Nachfrager zum Kauf veranlasst wer‐ den, bedeutet übertragen, wenn bekannt ist, dass alle Transferberechtigten ihre Transfersumme aufgrund des großen Angebotes erhalten können, dass sich dann auch mehr und mehr Arme melden würden, um sich den Erhalt einer Transfersumme zu sichern. Dieser Mechanismus würde allerdings seine Bedeutung verlieren, wenn alle Armen oder Transferberechtigten ohnehin schon registriert sind. Der Mechanismus kann dann vielmehr in dem Sinne interpretiert werden, dass in einer solchen Situation der Druck wächst, den Transferprozess nicht einmalig, sondern öfters durchzuführen, oder die Armutsgrenze anzuheben, so dass die Anzahl der Nachfrageberech‐ tigten wächst, oder die Reichtumsgrenze anzuheben, wodurch die Höhe der bereitgestellten Transfersumme sinkt. Entgegen der Logik eines klassischen Marktes werden in jedem Fall nicht mehr Nachfrager zum Erhalt der Transfersumme animiert, da sie ja ohnehin berechtigt sind diese zu erhalten, sondern es erhöht sich der politische Druck, den Transferprozess öfter zu wiederholen und somit mehrmalige Zahlungen zu tätigen und in diesem Sinne die Nachfrage anwachsen zu lassen, eben weil genügend Angebot vorhanden ist. Betrachtet man zudem die klassische Aussage, dass diejenigen Anbieter, deren Kosten unter dem Marktpreis liegen, zum Marktpreis verkaufen können, aber die Anbieter, die mit höheren Kosten produzieren, vom Marktgeschehen ausgeschlossen werden, bedeutet dies übertragen, dass die Reichen, die nicht bereit sind eine wie auch immer geartete Transfersumme zu zahlen, bestraft werden in dem Sinne, dass sie noch mehr zahlen müssten, wenn sie gar nichts zahlen oder zum Transferieren anbieten. Um den Druck auf die Akteure des Umverteilungsmarktes aufrechtzuerhalten, müsste eine solche politische und gesetzliche Vorgabe eingerichtet werden. Der zweite, klassische Marktmechanismus, d. h. wenn die Nachfrage größer als das Angebot ist, steigt der Preis, bedeutet übertragen auf den Umverteilungs-markt, dass der steigende Preis als geringere Transfersumme zu betrachten ist. Ein solcher steigender Preis bedeutet, dass nicht genügend Transfersummen für den benötigten Transferumfang von den Reichen bereitgestellt werden, und es daher je nach Organisationsweise zu der Situation kommt, dass alle Armen entsprechend weniger erhalten oder einige Arme gar nichts (Ap gesamt < Np gesamt). Man könnte dann sagen, dass ein in solcher Weise modifizierter Gleichgewichtspreis eine „richtige Auslese“ in dem Sinne trifft, dass diejenigen Nachfrager, die diese geringere 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 37 <?page no="38"?> Transfersumme zu erhalten bereit sind, diese auch erhalten und diejenigen Nachfrager, die weniger als den Marktpreis aufwenden wollen oder können, d. h. sich nur mit dem Erhalt der gesamten Transfersumme zufriedengeben, eben nicht zum Zuge kommen, oder eben alle Nachfrager nicht im vollen Maße zum Zuge kommen. Auch an dieser Stelle bedarf es politischer Vorgaben oder Regelungen, welche Armen wie viel von der zu verteilenden, knappen Transfersumme erhalten. Spielt man das klassische Marktmodell weiter durch, dann muss berück‐ sichtigt werden, dass die Pläne der Nachfrager Höchstpreisvorstellungen d.-h. möglichst hohe Transfersummenwünsche, und die Pläne der Anbieter Mindestpreisvorstellungen, d. h. möglichst minimale Transferverpflichtun‐ gen darstellen. Wie im klassischen Beispiel kann die Gesamtnachfrage dem Gesamtangebot gegenübergestellt werden. Nachfra‐ ger-klas‐ sen Differenz zur Ag in € Anzahl der Armen Anbieterk‐ lassen Transfersumme Rg1-Rg2 in € Anzahl der Reichen N1 1.000 500.000 A1 20.000.000 € 12.000 N2 900 700.000 A2 18.000.000 € 10.000 N3 800 600.000 A3 16.000.000 € 8.000 N4 700 600.000 A4 14.000.000 € 6.000 N5 600 800.000 A5 12.000.000 € 6.000 N6 500 1.000.000 A6 10.000.000 € 7.000 N7 400 1.200.000 A7 8.000.000 € 5.000 Tab. 7: Gegenüberstellung Gesamtnachfrage zu Gesamtangebot Da der Nachfrager N1 wie auf einem normalen Markt bereit ist, für das Gut X auch weniger zu bezahlen, d. h. auch weniger geringere Transfersummen zu erhalten, damit er überhaupt etwas erhält, tritt er bei allen Transfersummen unter 1000 € ebenfalls als Nachfrager auf. Das gleiche gilt für N2 ab 900 €, so dass sich die einzelnen Nachfragepläne (N1 bis N7) zu dem bekannten Gesetz der Nachfrage addieren lassen: Mit sinkender Höhe der individuel‐ len Transfersumme steigt die nachgefragte Menge, d. h. die nachgefragte Gesamttransfersumme und umgekehrt, d. h. die Nachfrage nimmt ab, wenn sich die Höhe der Transfersumme erhöht, da immer mehr Nachfrager ihre 38 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="39"?> Differenz realisieren können, oder je nach Regelung immer mehr ihrer benötigten Differenz realisieren, und somit nicht mehr oder immer weniger nachzufragen brauchen. Für das Angebot sollte im klassischen Marktmodell das Entgegengesetzte gelten: A7 sollte bereit sein auch teurer zu verkaufen, so dass er bei allen Preisen, d. h. zu leistenden Transfersummen über seinen 8.000.000 € auch als Anbieter auftritt. Hieraus ergäbe sich das bekannte Gesetz des Angebotes: mit steigendem Preis steigt die angebotene Menge und umgekehrt. Die Logik dieses Gesetzes kann auf dem Umverteilungsmarkt nur in dem Sinne realisiert werden, dass es für die Reichen aufgrund von Regelungen, welche Reiche wann wie viel zahlen müssen, günstiger ist, auch bei einer steigenden und von ihnen aufzubringenden Gesamttransfersumme weiter als Anbieter aufzutreten, eben weil es für sie durch Strafen noch ungünstiger wäre, wenn sie sich bei einer steigenden Gesamttransfersumme aufgrund von politisch festgelegten, häufigeren Transfers, verweigern würden. Alle Reichen müssten solange weiter anbieten, bis die festgelegte Transfersumme erreicht wird. Würde ein Auktionator die höchste Transfersumme von 1000 € ausrufen, würden 500.000.000 € Transfersumme umgesetzt werden. Zieht man diesen Betrag von den von den Reichen insgesamt angebotenen Transfersumme ab, verbleiben 813.500.000.000 € Milliarden der angebotenen Transferleistungen „unverkauft“ oder unabgerufen, usw. bis 803.112.000.000 € Milliarden übrig‐ bleiben. Transfer‐ summe Gesamtnachfra‐ ger Nachgefragte Gesamtsumme Verbleibendes Gesamtangebot 1.000 500.000 500.000.000 813.500.000.000 900 1.200.000 1.080.000.000 812.420.000.000 800 1.800.000 1.448.000.000 810.972.000.000 700 2.400.000 1.680.000.000 809.292.000.000 600 4.200.000 1.920.000.000 807.372.000.000 500 10.000.000 € 2.100.000.000 803.112.000.000 400 5.400.000 2.160.000.000 803.112.000.000 Tab. 8: Verbleibendes Gesamtangebot 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 39 <?page no="40"?> Der Angebotsüberhang führt zur Konkurrenz unter den Anbietern, d. h. aufgrund politischer Regeln und Vorgaben führt er zu der Notwendigkeit, weitere Transfersummen anzubieten, da die Häufigkeit des Transfers auf‐ grund des Überhangs ausgedehnt wird. Es kommt somit nicht zu einer Senkung der Transfersumme, sondern zu einer Ausdehnung der angebote‐ nen Transfersumme, vorausgesetzt die Strafregelungen sind so gestaltet, dass das Unterlassen weiterer Transfers nicht günstiger für die Anbieter ist. Eine Ausdehnung der Transfersumme durch die Verschiebung der Ar‐ mutsgrenze führt zur Erhöhung der umgesetzten Menge, es treten mehr Nachfrager auf oder alle Nachfrager erhalten häufiger Transfers, und in der Folge kommt es zu einem Abbau des Angebotsüberhanges. Immer mehr An‐ bieter können ihre Transferverpflichtungen einlösen, da mehr Nachfrager vorhanden sind, bzw. öfter bedacht werden, wodurch immer mehr Anbieter transferieren, ohne bestraft zu werden. Die teuersten Anbieter werden entweder in dem Sinne aus dem Markt gedrängt, dass die Reichen, die nicht bereit sind weitere wie auch immer geartete Transfersumme zu zahlen, bestraft werden, d. h. sie müssten noch mehr zahlen, wenn sie gar nichts oder zu wenig zum Transferieren anbieten würden. Oder aber aus dem Markt gedrängt werden bedeutet, dass die Anbieter, die ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, eben aus dem Markt als Anbieter ausscheiden. Der Preisdruck bleibt, bzw. der Druck weitere Transfersummen bereit zu stellen und somit die insgesamt zu zahlende Transfersumme zu leisten, solange es für die Reichen aufgrund von Regelungen und Vorgaben im Falle der Nichtzahlung von Transfersummen günstiger bleibt, weiterhin Transfersummen anzubieten. Erst wenn keine Transfersummen mehr ange‐ boten werden, weil es für die Reichen günstiger ist, nichts mehr anzubieten, bzw. alle Nachfrager versorgt sind, sind Nachfrage und Angebot wieder ausgeglichen. Würde der Fall vorliegen, dass Ap gesamt < Np gesamt ist, dann würde dieser Nachfrageüberhang klassischerweise zu Preiserhöhungen führen, bis er abgebaut ist. Im Fall des Umverteilungsmarktes bedeuten Preiserhöhun‐ gen sinkende Transfersummen. In diesem Fall müsste politisch festgelegt werden, wann welche Armen welche Transfersummen erhalten. Die Armen müssen akzeptieren, weniger als ihre benötigten Differenzen zur Armuts‐ grenze zu erhalten. In dieser Situation treten laut klassischer Theorie neue Anbieter auf, d. h. im übertragenen Sinne, dass die Reichtumsgrenze gesenkt wird, um mehr Transfersummen auf dem Markt zu bekommen. 40 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="41"?> Konstruiert man den Umverteilungsmarkt dagegen streng im Sinne des klassischen, liberalen Marktmechanismus ohne staatliche Eingriffe, so muss von einer Freiwilligkeit der Anbieter und Nachfrager ausgegangen werden. Diese Idee würde bedeuten, dass Armut direkt auf einem Markt nach den klassischen Gesetzen angeboten und nachgefragt wird. Bezüglich dieser Idee stellt sich die Frage, wer für Armut etwas zahlen will, wer sie nachfragt, wie sich ein Preis für sie bildet, und wer zu welchen Preisen Armut überhaupt anbieten will? Betrachten wir daher noch mal die mögliche Funktionsweise eines sol‐ chen Armenmarktes. Welche Akteure hätten ein Interesse daran, die Armut eines armen Menschen zu kaufen? Und was kostet Armut? Als ein Käufer von Armut könnte der Staat in Erscheinung treten. Der Staat hätte das Motiv, soziale Unruhen, sozialen Unfrieden und die durch Armut entstehenden Kosten durch den Aufkauf der Armut von den Armen zu vermeiden, indem er je nach Haushaltslage und -planung existierende Differenzen zu der von ihm definierten Armutsgrenze in einem von ihm definierten Ausmaß ausgleicht. Der Staat würde auf dem Markt als ein Anbieter von Armutsabkauf auftreten, der festlegt, in welchen Umfang er von wie vielen Armen und zu welchem Preis die gesamte Armutsdifferenzen oder Anteile davon, übernimmt. Der Staat würde diese finanzielle Unter‐ stützung anbieten. Geht man davon aus, dass das Angebot die Nachfrage in aller Regel bei weitem übersteigt, würde der Preis sehr weit sinken, wodurch der Staat eine umfassende Angebotsmacht besäße. Als weitere Anbieter vom Armutsabkauf können reiche Wohltäter an‐ geführt werden, die freiwillig bereit sind, einer bestimmten Anzahl von Armen ihre Armut abzukaufen, entweder in Form der Begleichung von Armutsdifferenzen oder z.-B. durch Übernahme von deren Schulden. Entsprechend dem neoliberalen Kredo der vollständigen Wettbewerbs‐ freiheit könnten sie selber festlegen, welchen Armen sie in welcher Höhe und wie oft Armut abkaufen. Sie besäßen die freie Entscheidung über die Stückelungen und den Umfang ihres wohltätigen Engagements. Auch diese privaten Wohltäter besäßen eine umfassende Angebotsmacht. Wenigen Anbietern ständen viele Nachfrager gegenüber, die klassische Situation eines Angebotsoligopols wäre vorhanden. Die meisten Vorrausetzungen für die Funktionsweise dieses Marktes im klassischen Sinne lägen vor: die angebotenen Gelder unterscheiden sich in 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 41 <?page no="42"?> keiner Weise voneinander, es ist ein homogenes Gut, es sei denn die privaten Wohltäter oder Staat verknüpfen ihre Wohltätigkeit mit bestimmten Aufla‐ gen oder Anforderungen. Die Marktsubjekte kennen sich untereinander nicht, räumliche Entfernungen spielen keine Rollen, es existieren keine Präferenzen, es sei denn bestimmte Reiche bevorzugen bestimmte Arme und umgekehrt. Der Marktpreis, also die vom Staat und von den privaten Wohltätern bereitgestellte Transfersumme ist die einzige Größe, die die Entscheidun‐ gen der Marktsubjekte bestimmt. Natürlich haben alle Marktteilnehmer unterschiedliche Vorstellungen. Jeder hat seinen eigenen Absatzbzw. Nachfrageplan in Bezug auf Menge und Preise. Bei den Armen sind diese Pläne eindeutig, sie fragen alle jeden Monat mindestens ihre Differenz zur Armutsgrenze nach. Die Anbieter hingegen bieten an, was ihren wohlfahrtsideologischen, haushalts- und sozialpolitischen oder finanziellen Vorstellungen entspricht. Allerdings muss berücksichtigt werden, wenn die Nachfrager mehr Trans‐ fergelder bekommen könnten, fragen sie auch weiter nach, und wenn die Anbieter insgesamt weniger oder pro Armen weniger verteilen wollen, können sie dies jederzeit durchsetzen. Der Gleichgewichtspreis in diesem Modell ist die Höhe der durchschnitt‐ lichen Transfersumme, wobei es wie auf normalen Märkten auch zu einer Streuung der Höhen der gezahlten Preise d. h. der einzelnen Höhen der getätigten Transfersumme kommen kann. Der Gleichgewichtspreis stellt sich somit durch die Konkurrenz unter den nicht zum Zuge kommenden Anbietern und Nachfragern ein. Ein solcher Umverteilungsmarkt reguliert sich dann tatsächlich im Sinn der Neoklassik automatisch: Ist das Angebot größer als die Nachfrage sinkt der Preis, d. h. es entsteht die unwahrscheinliche Situation, dass alle Armen versorgt sind, wobei davon ausgegangen wird, dass Arme nur bis zum Ausgleich ihrer Armuts‐ grenze nachfragen dürfen. Sobald der Preis sinkt, d. h. die noch angebotene Transfersumme geht zurück, verlassen die teuersten Anbieter, d. h. Anbieter die gerne noch höhere Transfersummen abgeben würden wollen, den Markt oder kommen nicht mehr zum Zuge. Mehr Nachfrager werden dadurch aber nicht zum Kauf veranlasst, es sei denn, man hebt die Armutsgrenze auf. Eine Sättigung nach Produkten wie auf normalen Konsumgütermärkten ist bei kostenfreien Transferleistungen aber eher unwahrscheinlich, da hier kein begrenztes Haushaltsbudget zum Tragen kommt, welches eine Präferenzordnung erzwingt. Die Anwendung 42 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="43"?> der neoklassischen Gesetzmäßigkeiten ohne eine Armutsgrenze erscheint daher unrealistisch. Eine immer geringere Transfersumme bedeutet auf dem Umverteilungsmarkt vielmehr die Sättigung des Marktes aufgrund der angeführten Regelung, dass eine Nachfragegrenze in Form der Armutsdif‐ ferenz existiert. Ist die Nachfrage dagegen größer als das Angebot, welches realistischer Weise die Situation darstellt, die auf einem deregulierten und auf vollständi‐ ger Freiwilligkeit basierenden Umverteilungsmarkt vornehmlich anzutref‐ fen wäre, so steigt der Preis, d. h. der Erhalt einer Transfersumme wird für die Nachfrager wertvoller, da ohnehin nur eine geringe Wahrscheinlichkeit existiert, überhaupt mit Transferleistungen bedacht zu werden. Übersetzt in die Logik des Umverteilungsmarktes bedeutet ein steigender Preis die steigende Wahrscheinlichkeit, weniger oder gar nichts zu erhalten, da eine geringere oder gleiche Transfersumme auf noch mehr Arme verteilt werden muss. Die Nachfrage läuft in einer solchen Situation stetig dem begrenzten Angebot hinterher. Der Gleichgewichtspreis, also die Höhe und Häufigkeit der Transfer‐ summe stellt sich dann aber trotzdem so ein, dass die größte Zahl von Anbietern und Nachfragern ihren Plan erfüllen kann. Die durchschnittliche Transfersumme trifft zudem eine Auslese: es ergibt sich eine Menge von Nachfragern, die nach bestimmten Kriterien eine bestimmte Transfersumme erhält. Die restlichen Nachfrager kommen nicht zum Zuge, oder wenn ein Staat als Anbieter alle Armen im geringen Maße bedient, dann legt die gleichgewichtige Transfersumme fest, wie gering oder hoch alle zum Zuge kommen, und bis zu welcher Grenze. Das gleiche Ausleseprinzip trifft für die Anbieter zu, falls der unwahr‐ scheinliche Fall eintritt, dass keine Transfersummen mehr benötigt werden. In diesem Fall werden bestimmte Anbieter vom Marktgeschehen ausge‐ schlossen, bzw. nicht mehr berücksichtigt oder benötigt. Die so genannte Gleichgewichtstransfersumme kann also nur von be‐ stimmten Armen empfangen werden und wird nur von bestimmten Reichen gezahlt. Die Armuts- und die Reichtumsgrenze würden sich in der Mitte der Vermögensverteilungen einer Gesellschaft treffen. Der Nachteil eines solchen vollständig unregulierten und freien Umver‐ teilungsmarktes liegt in dem Umstand, dass eine stetige, gerechte und nachhaltige Armutslinderung nicht garantiert werden kann. Insbesondere private Wohltäter hätten die Möglichkeit der Auswahl der Unterstützung nur bestimmter Armer. Regelmäßigkeit und Höhe der Transferleistungen 1.2 Analogien zum Marktmechanismus 43 <?page no="44"?> könnten nicht garantiert werden, und es bestände die große Gefahr, dass bestimmte Gruppierungen von Armen in Abhängigkeitsverhältnisse zu ihren Transferzahlern geraten. Sollte dieses Modell tatsächlich eine Anwendung finden, müssten daher wiederum Regelungen eingeführt werden, wie Begünstigungen bestimmter Armer verhindert werden können. Als zentrale Komponente für eine analoge Übertragung des neoklassi‐ schen Marktmodells fehlt aber vor allem der Zusammenhang von Preis und Menge. Die bekannten Gesetze, dass mit sinkendem Preis die nachge‐ fragte Menge steigt und dann die angebotene Menge sinkt, und dass mit steigendem Preis die nachgefragte Menge sinkt und dann die angebotene Menge steigt, können im Umverteilungsmarkt keine Anwendung finden, da es sich bei der Ware um ein freiwilliges Geschenk oder eine gesetzlich verordnete Abgabe handelt, wodurch die Beziehungen und Gesetzmäßig‐ keiten zwischen Preis und angebotener und nachgefragter Menge verloren gehen. Preise und Mengen existieren nicht wie im klassischen Modell, sondern es liegen nur Transfersummen vor. Auch zeigen die Ausführungen über die freiwillige Teilnahme am Umverteilungsmarkt, dass dadurch sehr wahrscheinlich die Armut nicht dauerhaft und gerecht gelindert werden würde. Der Gleichgewichtspreis zeigt zudem weder die Bereitschaft der Nachfrager an, zu welchen Preisen sie nachzufragen bereit sind, noch zu welchen Preisen Anbieter bereit sind anzubieten. Zur weiteren Entwicklung der Idee eines Umverteilungsmarktes ist es daher notwendig, sich mit den Mechanismen zu beschäftigen, wie auf Grundlage einer verpflichtenden Teilnahme und entsprechender Regel‐ werke bestimme Funktionalitäten eintreten können. Offensichtlich kann der Umverteilungsmarkt nur in einer regulierten Variante nachhaltig funk‐ tionieren. Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, bzw. Modifikationen eines solchen Umverteilungsmarktes sollen im folgenden Kapitel vorgestellt werden. 1.3 Modifikationen Gehen wir wieder von einem Umverteilungsmarkt aus, in dem die Armuts- und Reichtumspläne festgelegt sind, und nehmen wir das Beispiel aus dem letzten Kapitel, in dem Np gesamt mit 3.490.000.000 Milliarden einer Ap gesamt von 814.000.000.000 Milliarden gegenübersteht. Betrachten wir 44 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="45"?> zunächst die Gestaltungsmöglichkeiten auf der Anbieterseite. Ap gesamt wurde oberhalb einer Reichtumsgrenze prozentual ermittelt. Für jeden An‐ bieter liegt ein individueller Angebotsplan vor, der sich an der Höhe seines Gesamtvermögens orientiert. Die Höhe seiner tatsächlich zu leistenden Transfersumme könnte nun nicht über die Festlegung einer Häufigkeit des Transferprozesses anhand der Bedürfnisse der Nachfrageseite ermittelt werden, sondern über die Festlegung eines Mindestprozentsatzes auf Seiten der Anbieter. Die Reichen könnten dazu verpflichtet werden, einen Mindest‐ prozentsatz ihrer ermittelten Transfersumme einzusetzen bzw. abzugeben. Wer seinen individuellen Mindestprozentsatz nicht erreicht, wird bestraft, und zwar in Form einer höheren Zahlung als die Summe, die dem Mindest‐ prozentsatz entspricht. Entschieden müsste darüber, wie die Reihenfolge der Transferierungen vonstattengehen soll. Entweder man lässt jeden Reichen seinen Mindestprozentsatz komplett überweisen, dann würden die Reichen, die ihn als erstes tätigen oder anhand politisch bestimmter Kriterien tätigen dürfen, nicht mehr als Anbieter zur Verfügung stehen, und die restlichen Reichen müssten warten, bis sie an der Reihe wären. Alternativ könnte die Reihenfolge der Transferierungen gleich verteilt organisiert werden, jeder Reiche sollte in jeder Transferrunde zum Zuge kommen dürfen und könnte immer nur anteilig transferieren, bis die benötigte Np gesamt erreicht ist. Dadurch wird gewährleistet, dass kein Reicher seinen Mindestprozentsatz vor allen anderen Anbietern erreicht, und er weiterhin am Marktgeschehen beteiligt bleibt, bis er seinen zu zahlenden Mindestprozentsatz schließlich erreicht. Bezogen auf das konkrete Beispiel wäre bei einer Ap gesamt von 814.000.000.000 € und einem festgelegten Mindestprozentsatz von 10 % = 81.400.000.000 die benötigte Np gesamt = 3.490.000.000 € insgesamt 233 x auszahlbar, bis alle Reichen ihren Mindestprozentsatz an zu zahlenden Transfermitteln eingelöst hätten. In einer solchen Variante wäre der Um‐ verteilungsmarkt sehr statisch angelegt. Ein weiteres Modell der Vorgaben an die Reichen könnte allerdings auch in der Weise konstruiert werden, dass bestimmte Reihenfolgen existieren, wie viele Reiche mit welchen Vermögen wann transferieren dürfen. Stellt man die Regelung auf, dass ausgewählte Gruppen von Reichen aufgrund bestimmter Kriterien zuerst transferieren dürfen, wie z. B. Gesetzestreue, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Reichenklasse oder Nachweis des öko‐ logisch, arbeitsrechtlich und sozial erwünschten Erwerbs des Reichtums 1.3 Modifikationen 45 <?page no="46"?> 20 Die inhaltliche Definition von Erwünschtheit müsste wiederum im Rahmen politischer Aushandlungsprozesse mittels Vorschriften und Regelungen definiert werden. 21 Über wohlfahrtspolitisch dauerhaft konstruierte Sorten oder Klassen von Reichen könnten möglicherweise differenzierte Lebensstile in der Oberschicht entstehen. Eine Analyse der Struktur solcher Lebensstile findet sich grundsätzlich bei Veblen (2007) oder Bourdieu (2016). usw. 20 , dann würden andere Reiche, weil sie z. B. in der ersten Transferrunde nur bedingt oder gar nicht zum Zuge kommen, sich einem gesteigerten Druck ausgesetzt sehen, zu der Reichensorte überzuwechseln, die als Erstes transferieren darf, denn es wäre zusätzlich geregelt, dass ein zu späteres Einreichen der Mindesttransfersumme umso teurer wird. Je länger jemand nicht transferieren darf, umso mehr muss er am Ende transferieren. Auf diese Weise könnte es möglicherweise im gewissen Umfang zu wirt‐ schaftlichen Steuerungen anhand der oben angeführten Kriterien kommen. Schlechte und illegale Bezahlung von Mitarbeitern würde sich nicht mehr lohnen, weil der Gewinn aufgrund schlechter Bezahlung wieder an andere Arme zurückgezahlt werden müsste. Vorstellbar wäre aber auch die umgekehrte Handhabung, dass für die Reichen, die zunächst nicht transferieren dürfen, Vorteile entstehen, weil es aufgrund von entsprechenden Regelungen immer günstiger wird, je später sie transferieren müssen. In dieser Variante wäre es für Reiche attraktiv zu der Reichensorte 21 eine Zugehörigkeit zu suchen, die erst später zahlen darf. Umgekehrt könnte geregelt werden, in welcher Reihenfolge Arme be‐ grenzte Transfersummen erhalten. Auch hier könnten Kriterien angesetzt werden, welche Armen als Erstes wie viel Transfersumme bekommen oder erst später bedacht werden, etwa anhand besonderer familiärer Situationen, Drogenabhängigkeit, nachweisbarer Erfolg in Rehabilitationsmaßnahmen, Ausmaß der Armut usw. Auf die Gefahr sozialer Stigmatisierung und Dis‐ kriminierung im Falle der Umsetzung einer solchen Verteilungsorganisation ist bereits hingewiesen worden. Eine weitere Modifikation für die Gestaltung des Umverteilungsmarktes bestände in der Überlegung, dass einzelne Klassen von Reichen einzelnen Klassen von Armen gegenübergestellt werden, und nur zwischen diesen Klassen transferiert werden darf. Dabei käme es dann zu einer heterogenen Verteilung von Verpflichtungen und Vorteilen. Als eines von vielen Beispie‐ len für solche Strukturen kann die Transferregelung angeführt werden, dass die reichste Klasse an die ärmste Armenklasse transferieren muss, und die 46 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="47"?> zweitreichste Klasse der Reichen an die zweitärmste Klasse der Armen usw. Festgelegt wäre, dass pro Klasse sich jeder Reiche mit einem gleichen Anteil an der zu leistenden Transfersumme beteiligt. Anzahl der Nachfrager pro Klasse Transferbedarf Gesamtbedarf der Klasse Nachfragerklasse 100.000 1100 € 110.000.000 € N1 100.000 1000 € 100.000.000 € N2 100.000 900 € 90.000.000 € N3 100.000 800 € 80.000.000 € N4 100.000 700 € 70.000.000 € N5 100.000 600 € 60.000.000 € N6 100.000 500 € 50.000.000 € N7 100.000 400 € 40.000.000 € N8 100.000 300 € 30.000.000 € N9 100.000 200 € 20.000.000 € N10 Anzahl der Anbieter pro Klasse Höhe des Vermögens Gesamtangebot der Klasse Anbieterklasse 100 600.000.000 € 60.000.000.000 € A1 200 400.000.000 € 80.000.000.000 € A2 400 200.000.000 € 80.000.000.000 € A3 600 100.000.000 € 60.000.000.000 € A4 10.000 50.000.000 € 500.000.000.000 € A5 10.000 32.000.000 € 320.000.000.000 € A6 40.000 10.000.000 € 400.000.000.000 € A7 60.000 8.000.000 € 480.000.000.000 € A8 180.000 4.000.000 € 720.000.000.000 € A9 678.700 2.000.000 € 1.397.400.000.000 € A10 1.3 Modifikationen 47 <?page no="48"?> Transfer Höhe der Transfersumme pro Anbieter Prozentualer Anteil der Transfersumme am Gesamtvermögen des Anbieters von A1 nach N1 1.100.000 € 0,183 % von A2 nach N2 500.000 € 0,125 % von A3 nach N3 225.000 € 0,112 % von A4 nach N4 133.333 € 0,130 % von A5 nach N5 7.000 € 0,014 % von A6 nach N6 6.000 € 0,018 % von A7 nach N7 1.250 € 0,012 % von A8 nach N8 667 € 0,008 % von A9 nach N9 167 € 0,004 % von A10 nach N10 29 € 0,001 % Tab. 9: Beispiel heterogene Verteilung Das Beispiel verdeutlicht, wie unterschiedlich und damit unvorteilhaft sich je nach Zuordnungsregelung die Transferverpflichtungen für die Mitglieder bestimmter Reichtumsklassen darstellen können. Aufgrund dieser hetero‐ genen Verteilung entstehen allerdings Anreize für benachteiligte Reiche in andere Klassen zu wechseln. Solche Wechsel können politisch gewollt sein, wenn die Politik bei der Einteilung und Zuordnung der Klassen entsprechende Festlegungen und damit Anreize gestalten will. Man könnte Klassen so einteilen, dass sich das Reicherwerden, d. h. der Aufstieg in immer noch vermögendere Klassen immer weniger lohnt, oder nur bei einem sehr deutlichen Anstieg des eigenen Vermögens lohnenswert wird. Auf der anderen Seite des Marktes könnte es für Arme lohnenswert sein, sich um den Aufstieg oder Abstieg in eine andere Armenklasse zu bemühen, insbesondere wenn in bestimmten Klassen die Fähigkeit der zugeordneten Reichenklasse nicht vorhanden ist, den benötigten Transfer häufig genug durchzuführen, weil Unterschiede hinsichtlich der Höhe des Gesamtangebots in den Klassen vorliegen. Es wäre eine politische Gestaltung vorstellbar, in der die Anordnung der Klassen dazu führt, dass bestimmte Armenklassen deutlich weniger attraktiv sind als andere. Auf 48 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="49"?> diesem Wege können Motivationen erzeugt, werden, sich für den Verbleib in bestimmten Armenklassen zu engagieren oder diese beispielsweise durch Zuverdienst zu erreichen. Über den Parameter der Häufigkeit lassen sich in Kombination mit zusätz‐ lichen Regelungen zudem weitere Gestaltungen vornehmen. Man könnte beispielsweise festlegen, dass Reiche zwölf Mal im Jahr Transfersummen leisten müssten, davon aber nur sechs Mal an bestimmte untere oder höhere Armutsklassen. Bei den restlichen sechs Mal wäre ihnen die Auswahl der Klasse freigestellt. Bei entsprechend knappen Gesamtangebotssummen käme es, je nachdem welche Höhe von Summen durch die Entscheidungen der Reichen an welche Klassen fließen würden, zu einer heterogenen Verteilung nicht nur der zu leistenden Transfersummenhöhe pro Reichenk‐ lassen, sondern auch zu einer heterogenen Verteilung der Häufigkeiten des Transfers an die einzelnen Armenklassen. Manche Armenklassen würden womöglich weniger oft mit Transfersummen bedacht werden als andere. Letztlich stellt sich bei dieser Modifikationsweise die Frage, ob durch Regelwerke für Zuordnungen von Reichenzu Armenklassen eher gleich verteilte und somit gerechte Verteilungen der Transferpflichten der Reichen, bzw. gerechte Zuordnungen von Transfersummen an die Armen zustande kommen oder nicht? Treten ungleiche Verteilungen auf, so müssten diese durch Kriterien oder mit Argumenten wie der Herstellung von Motivationen für Klassenwechsel begründet werden. Solche Modifikationen auf der Anbieterseite sind auch auf der Nachfra‐ geseite vorstellbar, insbesondere wenn Ap gesamt < Np gesamt vorliegt. Dann besteht die Möglichkeit, manchen Armen Forttritt zu lassen vor anderen Armen. Dies würde, wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, dazu führen, dass nur die Armut von ausgewählten Armen gelindert werden würde. Beispielsweise könnte eine zu knappe Transfersumme vornehmlich an die ganz Armen ausgezahlt werden. Die Alternative zu dieser Situation bestände in der Möglichkeit, die knappe Transfersumme auf alle Armen gleich zu verteilen, oder prozentual in Bezug zum Ausmaß der vorhandenen Armut. Von dieser Regelung würden die reichsten Armen allerdings mehr profitieren als die ärmsten Armen, deren Anteil aufgrund ihres geringeren Ausgangsniveaus im Vergleich zu den reicheren Armen entsprechend ge‐ ringer ausfallen würde. Denkbar wäre daher auch einen Mechanismus zu etablieren, bei dem diejenigen Nachfrager, die eine geringere Transfersumme zu erhalten bereit 1.3 Modifikationen 49 <?page no="50"?> 22 „Grenznutzen bezeichnet den Nutzenzuwachs, der einem Haushalt durch den Konsum einer zusätzlichen Einheit eines Gutes erwächst.“ Gabler (1997), S.-436 sind, diese auch erhalten und dafür belohnt werden. Wenn die Nachfrager, die im klassischen Sinne weniger als den Marktpreis aufwenden wollen oder können, d. h. sich nur mit dem Erhalt der gesamten Transfersumme zufriedengeben, mit diesem Ansinnen nicht zum Zuge kommen, werden sie weniger belohnt. Wenn allerdings geregelt wird, dass alle Nachfrager weniger bekommen und in diesem Sinne gar keine Auslese, sondern nur eine politisch geregelte Verteilung der knappen Transfersumme stattfindet, müsste ein Umverteilungsmarkt entwickelt werden, der die Frage beantwor‐ tet, wie Nachfrager belohnt werden können, wenn sie weniger nachfragen? Insbesondere gegenüber den immer weiter Nachfragenden. Die klassische Volkswirtschaftslehre gibt auf diese Frage die Antwort der Grenznutzentheorie. 22 Man fragt weniger nach, weil der Nutzen bei jeder konsumierten Einheit geringer wird. Übertragen auf den Umverteilungsmarkt würde dies bedeuten, dass der Nutzen jeder neuen Transfersummeneinheit sinkt, weil man sie weniger nutzen kann. Da aber der Wunsch nach Geld bei den Armen unersättlich ist, bzw. der Nutzen von jeder weiteren Transfersumme über eine für jede Umverteilungslogik anhaltend lange Weise konstant hoch bleibt und nicht sinkt, kann über diesen Ansatz die Logik einer verringerten Nachfrage nicht bearbeitet werden. Weniger Nachfrage kann im Umverteilungsmarkt nicht durch Sättigung, sondern nur durch Belohnungen oder Verrechnungssys‐ teme entstehen. Eine klassische Form der Belohnung für uneigennütziges Verhalten be‐ steht im Gewinn von Prestige, bzw. sozialer Anerkennung. Armen Men‐ schen, die auf den Erhalt von Transfersummen freiwillig verzichten, könnte gesellschaftlich eine hohe Anerkennung zu Teil werden. Ein solcher Zusam‐ menhang birgt allerdings wiederum die Gefahr der sozialen Diskriminie‐ rung von denjenigen Armen, die nicht bereit sind, zu verzichten. Zudem ist es sehr fraglich, ob eine solche Kultur der gesellschaftlichen Anerkennung für Arme, die auf eine finanzielle Verbesserung ihrer Situation verzichten, etabliert und funktionieren könnte. Gleiches gilt für Situationen, in denen Reiche mehr geben als vorgeschrieben. Die Gewinnung von sozialer Anerkennung ist zur Lösung des Problems freiwilliger, geringerer Nachfrage somit nur begrenzt tauglich, um auf einem Umverteilungsmarkt Funktionalität zu erlangen. Im folgenden Kapitel sol‐ 50 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="51"?> len daher Verrechnungsmodelle vorgestellt werden, mit denen Anreize und Motivationen für Arme hergestellt werden sollen, weniger nachzufragen, bzw. für Reiche, mehr anzubieten als vorgeschrieben. 1.4 Motivationssysteme Eine erste Idee bestände darin, die Zahlungsverpflichtungen auch in Form von Substituten einlösen zu können, und Transferberechtigungen durch den Erhalt von Substituten zu verrechnen. Substitute anstelle von Geldleis‐ tungen könnten für Unternehmen Produkte und Dienstleistungen sein, die sie ohnehin herstellen, und deren Abgabe kostengünstiger oder zumindest vorteilhafter für sie wäre, als direkte Transfersummen in Geldform leisten zu müssen. Arme könnten bei Verzicht auf direkte Transferleistungen wiederum belohnt werden durch Angebote, deren langfristiger Nutzen höher liegt als der kurzfristige Erhalt einer Transfersumme. Solche Substitute könnten Weiterbildungs- oder Sprachkurse, Sport- und Freizeitangebote, Möbel, Ackerland, Nahrungsmittel usw. sein, oder Gelder die nur für Investitionen oder im Rahmen bestimmter sozialer, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Projekte genutzt werden dürfen. Die Attraktivität der Inanspruchnahme oder des Einkaufes oder der Be‐ reitstellung solcher Alternativen zu monetären Transferleistungen müsste für beide Marktseiten höher liegen als die Kosten und der Gewinn des direkten Transferprozesses. Würden solche Substitute aber im Rahmen einer freien Wählbarkeit nicht ausreichend angeboten und nachgefragt werden, könnte festgelegt werden, dass die Struktur der Angebote nur zum Teil aus Transfersummen und zum restlichen Teil aus Substituten bestehen muss, wodurch die Reichen stets einen Teil ihrer Transferverpflichtungen in Form von Substituten anbieten müssten, wodurch es für die Armen jeweils nur ein begrenztes Angebot für beide Angebotssorten gäbe. Will man die Nachfrage nach Substituten weiter erhöhen, so müsste der Wert der Substitute stets höher liegen als die der Geldtransfers. Dabei sollte nicht nur der finanzielle Wert betrachtet werden, sondern auch der Mehrwert oder Nutzen für die Zukunft. Allerdings muss beachtet werden, dass Arme zumindest einen Teil ihrer Transfersumme stets in Form von Zahlungsmitteln bekommen müssen, um sich Dinge des täglichen Bedarfs 1.4 Motivationssysteme 51 <?page no="52"?> kaufen zu können, falls diese nicht in Form von Substituten angeboten werden. Soll die Struktur der Substitute noch bindender festgelegt werden, so könnte geregelt werden, dass diejenigen Arme, die nicht bereit sind in einem gewissen Ausmaß auf Substitute zurückzugreifen, langfristig Transferein‐ bußen hinnehmen müssen, und dass Reiche, die nicht bereit sind Substitute anzubieten, höhere Transfersummen zahlen müssen. Der Umverteilungs‐ markt würde dann in dem Sinne eine Auslese treffen, dass diejenigen Armen, die am meisten Substitute bereit sind anzunehmen, am meisten Gelder erhalten, wenn man den Wert der Transfersummen wie auch den Wert der Substitute zusammenrechnet, und dass diejenigen Reichen, die bereit sind am meisten Substitute zu organisieren und anzubieten, am wenigsten Transfersummen zahlen müssten. Der Arme wird mit Reichtum belohnt, wenn er weniger Armut, d. h. weniger als die benötigte Differenz zur Armutsgrenze anbietet und stattdessen Substitute nachfragt, deren Wert dann eben höher liegt als die Höhe der Transfersumme, auf die der Arme verzichtet hat. Dabei muss der Arme in einer solchen Form der Verrechnung etwas unternehmen, um an den Reichtum des Reichen zu gelangen, bzw. um in Form der genannten Beispiele Teilhabe am Reichtum zu erfahren. Wenn er allerdings nichts unternimmt und stets auf die Nachfrage nach Substituten verzichtet, so bekommt er je nach politischer Regelung nach vorbestimmten Zeiträumen weniger Transferleistungen. Unternimmt er aber etwas, etwa durch Tätigung von Investitionen oder Weiterbildungs‐ versuchen, so wird er in Form von Investitionssummen oder in Form der Bezahlung von Weiterbildungsangeboten belohnt. Ein in dieser Weise mo‐ difizierter Umverteilungsmarkt würde dann die Umsetzung gesellschaftlich erwünschter Werte und Verhaltensweisen unterstützen, indem er bestimmte Arten nachzufragen und anzubieten initiiert. Eine andere Verrechnungsalternative besteht in der Berücksichtigung und Anrechnung von Verbesserungen. Dieses Modell basiert auf der Be‐ trachtung einer Reihe oder bestimmten Menge von Transferrunden und den Veränderungen beim jeweiligen Nachfrage- oder Angebotsverhalten pro Transferrunde. Man könnte formulieren, dass je weniger ein Armer im Vergleich zur vorherigen oder den vorherigen Transferrunden nachfragt, umso mehr Leistungen bekommt er dann einmalig oder langfristig gesehen. Denkbar wäre auch, dass nicht die Höhe seiner Nachfrage betrachtet wird, sondern die Häufigkeit seiner Nachfrage. Wer eine Transferrunde aussetzt, erhält dadurch andere Vorteile. Der Arme müsste daher motiviert werden, 52 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="53"?> wenn es ihm denn möglich ist, weniger zu konsumieren, d. h. nicht wieder bis zur nächsten Transfersumme bei einem geringen oder gar keinem Ein‐ kommen zu landen, sondern etwas anzusparen und dadurch beim nächsten Transfer eben bestimmte Vorteile zu genießen. Man könnte beispielsweise festlegen, dass er mehr Investitionsgelder oder Anrechte auf Gutscheine usw. bekommt, wenn er weniger konsumiert. Das Problem bei einem solchen Modell ist allerdings, dass die meisten Armen keine Alternativen zu ihren lebensnotwendigen Konsumausgaben besitzen, und aufgrund des Ausmaßes ihrer Armut keinerlei Sparaktivitäten entwickeln können. Auf Seiten der Reichen bestände diese Verrechnungsmethode aus dem Vorgang, dass Reiche mehr als ihren Mindestsatz transferieren und dadurch Erleichterungen, Vergünstigungen oder finanzielle Vorteile in künftigen Transferrunden genießen könnten. Zudem könnte ein allzu schnelles Reich‐ werden bestrafen, bzw. langsames Reichwerden belohnt werden. Die Aus‐ maße der zu leistenden Transfersätze, die auf den Gesamtvermögenshöhen basieren, könnten beispielsweise jährlich oder zweijährig verglichen wer‐ den, und übermäßige Steigerungen könnten je nach Größe der Steigerungs‐ rate zu mehr Transferverpflichtungen führen, während sinkende Raten belohnt werden, weil diese Reichen eben geringere Gewinne erwirtschaftet haben, sei es aufgrund höherer Investitionen oder dem Zahlen höherer Gehälter oder durch Verkürzung von Arbeitszeiten usw. Man müsste die Frage klären, warum Gewinne oder Vermögen sinken oder steigen? Resultiert die Senkung aufgrund von höheren Konsumausgaben oder anderen gesellschaftlich nicht präferieren Gründen, dürften diese nicht als belohnenswerte Senkung angerechnet werden. Auf diese Weise könnte sich ein Regime des entschleunigten Wachstums etablieren. Schnelles, auf Ausbeutung bezogenes Wachstum, welches beispielsweise aus kurzfristigen Gewinnmaximierungen besteht, würde sich finanziell nicht lohnen, da eben die übermäßige Steigerung des Gewinnes von Firmen oder des Vermögens und der Gehälter von Personen stets zu höheren Transferverpflichtungen führt. Lediglich moderate oder gleichmäßige und damit begrenzte Steige‐ rungen von Reichtum würden sich lohnen. Mittels der Etablierung einer solchen Logik der steigenden Transferver‐ pflichtungen können Reichen dazu motiviert werden, ärmer zu werden, oder auf einem bestimmten Niveau reich zu bleiben oder nur mäßig reicher zu werden, während Arme dafür belohnt werden, wenn sie es vermeiden können wieder ganz arm zu werden, oder wenn sie auf Transfersummen verzichten. 1.4 Motivationssysteme 53 <?page no="54"?> Zudem käme die Logik zum Tragen, dass Reiche etwas abgeben, damit sie nicht noch mehr hergeben müssen, wodurch sie durch ein gegenwärtiges Verhalten zukünftige und langfristige Vorteile erwarten dürfen. Ein weiteres Motivationssystem könnte durch den Umstand entstehen, dass Reiche grundsätzlich kein Interesse daran haben dürften, übergroße Armutsdifferenzen in einer Gesellschaft entstehen zu lassen. Denn sie wären im Unterschied zu derzeitigen Sozialsystemen bei entsprechenden Regelwerken jedes Mal von einer Vergrößerung von Armut direkt durch die Erhöhung der Transferabgaben auf der Ebene ihres privaten Vermögens persönlich betroffen. Angenommen es gelingt auf der politischen Ebene, sie in welcher Form auch immer finanziell für die Begleichung der Differenzen zwischen der Armutsgrenze und dem Vermögen der Armen in Verantwor‐ tung zu nehmen, so würden sie wahrscheinlich engagierter dafür eintreten, mittel- und langfristig an geringeren Differenzen zu arbeiten. Sie haben grundsätzlich ein Interesse an kleineren Differenzen, da diese sich für sie kostengünstiger darstellen. Die Reichen würden sich mit ihren politischen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten dafür einsetzen, Steuer-, Abga‐ ben- und Sozialsysteme so zu gestalten, dass die Nachfragepläne der Armen möglichst gering ausfallen. Sie hätten aufgrund der eigenen, finanziellen Verpflichtungen ein Interesse daran, sich für die Armut der Armen zu interessieren, und in die nachhaltige Beseitigung von Armut zu investieren. In einer Gesellschaft ohne viel Armut würden sie am stärksten reicher werden können. Eine weitere Form der Verrechnung könnte umgesetzt werden, wenn Reiche und Arme für den Transferprozess bezahlen müssten. Die Idee bestände darin, dass den Armen für den Erwerb und den Reichen für das Anbie‐ ten, bzw. das Abgebendürfen von Transfersummen Kosten entstehen. Das Transfergeschehen würde mittels der Festlegung von Gebühren geregelt und gesteuert werden. Die Gebühren würden an eine Institution abgeführt werden, die sie einsammelt und unter zuvor definierten Bedingungen ent‐ weder wieder an die Marktteilnehmer auszahlt, oder sie für andere Zwecke verwendet. Das klassische Gesetz der Nachfrage besagt, dass mit sinkendem Preis die nachgefragte Menge steigt. Wenn der Erwerb der Transfersumme für die Armen also günstiger wird, fragen mehr danach nach. Das zweite, klassische Gesetz besagt, dass mit steigendem Preis die nachgefragte Menge sinkt, d. h. 54 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="55"?> wenn der Erwerb der Transfersumme für die Armen immer teurer wird, fragen immer weniger danach nach. Beide Gesetze können auf dem Umverteilungsmarkt nicht zur Geltung kommen, weil hier die Nachfrage konstant ist, unabhängig von der Frage, wie viel der Erwerb der Transfersumme kosten würde. Es würde immerzu die gleiche Anzahl an Armen nachfragen. Der Erwerb einer Transfersumme würde nur bedeuten, dass sie mehr oder weniger für die zu empfangende Geldmenge zahlen, wodurch diese faktisch kleiner wird, da der zu zahlende Preis mit der Transfersumme verrechnet werden würde. Wenn der Erwerb der Transfersumme daher teurer wird, heißt das nur, dass sich die zu erhaltende Transfersumme verringert. Eine Übertragung des Gesetzes des Angebotes, d. h. mit steigendem Preis steigt die angebotene Menge, würde auf dem Umverteilungsmarkt bedeuten, dass wenn der Preis für das Bereitstellen der Transfersumme immer teurer wird, würden mehr Reiche höhere Transfersummen anbieten. Das ergibt ebenfalls keinen Sinn. Gleiches gilt für das Gesetz, dass mit sinkendem Preis die angebotene Menge sinkt. Warum sollten Reichen bei sinkenden Preisen für das An‐ bietendürfen von Transfersummen weniger anbieten? Logischer wäre viel‐ mehr, sie würden dann mehr anbieten, wenn man auch bei ihnen die Gebühren mit der Transfersumme verrechnet. Die direkte Anwendung der Idee des Zahlens für den Erhalt und die Abgabe von Transfersummen lässt sich mit den klassischen Marktgesetzen somit nicht in eine sinnvolle Verbindung setzen, da die für die Funktionalität dieser Gesetze benötigten Motivationen, Freiheiten und Verhaltensweisen nicht vorliegen, insbesondere wenn man das klassische Leitbild der Nutzen‐ maximierung bei den Marktteilnehmern zu Grunde legt. Wie sähe es daher mit der Durchführbarkeit einer eigenen Umverteilungs‐ marktlogik aus? Konstruieren wir dafür zunächst verschiedene, denkbare Zusammenhänge. Als zu beachtende Größen werden berücksichtigt: ● die Höhe der Transfersumme für Arme ● die Anzahl der transferberechtigten Armen ● die Armutsgrenze ● die Transfersumme für jeden einzelnen Armen ● die Gebührenhöhe der Armen ● die Höhe der Transferverpflichtung der Reichen ● die Anzahl der zahlungspflichtigen Reichen 1.4 Motivationssysteme 55 <?page no="56"?> ● die Reichtumsgrenze ● die Transferverpflichtung pro Reichen ● die Gebührenhöhe der Reichen In einer ersten Variante gehen wir als Ausgangssituation von einer anstei‐ genden Armutsgrenze aus. Wenn die Armutsgrenze steigt, führt dies zu einer Erhöhung der Anzahl der transferberechtigten Armen. Wenn die Anzahl der transferberechtigten Armen steigt, führt dies zu einer Erhöhung der benötigten Höhe der Transfersumme für Arme. Ein Anstieg der Höhe der Transfersumme führt je nach Regelung, welche Größen konstant bleiben sollen, oder welche sich verändern sollen, entweder zu einer Senkung der Transfersumme pro Armen, oder zu einer Erhöhung der Transferverpflich‐ tungen der Reichen und in der Folge, wenn die Transferverpflichtung pro Reichen konstant bleiben soll, zu einer Senkung der Reichtumsgrenze und damit zu einer Erhöhung der Anzahl der Reichen. Eine Erhöhung der Anzahl der Reichen ließe die Gebühr für das Abgebendürfen konstant, da die Transferverpflichtung pro Reichen sich nicht verändert. Wenn allerdings die Reichtumsgrenze und die Anzahl der Reichen kon‐ stant bleiben sollen, ist eine Erhöhung der Transferverpflichtung pro Rei‐ chen unvermeidlich. Eine Erhöhung der Transferverpflichtung pro Reichen lässt die Gebühren für das Abgeben sinken, wenn politisch festgelegt wäre, dass man das Mehrabgebenmüssen nicht zusätzlich finanziell belasten will. Daher sinken die Gebühren der Reichen. Sinkende Gebühren führen zu einer Erhöhung der Transfersumme, da das Abgeben für die Reichen günstiger wird, da nicht nur die zusätzlich benötigte Transfersumme durch sinkende Gebühren abgedeckt werden kann, sondern darüber hinaus auch die zu leistende Transfersumme insgesamt. Die Reichen können somit ihre Trans‐ ferpflichten kostengünstiger erledigen. Eine Erhöhung der bereitgestellten Transfersumme führt mit der Zeit zu einer Sättigung auf der Armutsseite, d. h. die Anzahl der transferberechtigten Armen sinkt, weil immer mehr versorgt werden. Wird auf eine Anhebung der Armutsgrenze allerdings mit einer Senkung der Transfersumme pro Armen reagiert, würden die Gebühren für das Empfangendürfen sinken, da das Wenigerempfangen nicht durch weiter steigende oder konstante Gebühren zusätzlich bestraft oder belastet werden sollte. Eine Senkung der Gebühren für das Empfangendürfen lässt wiederum die Transfersumme pro Armen steigen, wenn damit nicht nur die neuen Armen finanziert werden, sondern auch eine Erhöhung der Transfersumme 56 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="57"?> für jeden einzelnen Armen. Die Senkung könnte maximal bis zu dem Punkt durchgeführt werden, bis jeder Arme seine Differenz bis zur neu gezogenen Armutsgrenze wieder erreicht. In einer zweiten Variante gehen wir als Ausgangssituation von einer staat‐ licherseits angeordneten, sinkenden Armutsgrenze aus. Wenn die Armuts‐ grenze sinkt, führt dies zu einer Senkung der Anzahl der transferberechtig‐ ten Armen. Eine Senkung der Anzahl der transferberechtigten Armen führt zu einer Reduzierung der Höhe der benötigten Transfersumme für Arme und somit zu einer Reduzierung der Höhe der Transferverpflichtungen der Reichen. Eine Reduzierung der benötigten Transfersumme für Arme führt dazu, dass die verbleibenden Armen bis zur Armutsdifferenz versorgt werden, die Gebührenhöhe der Armen verändert sich nicht. Sozialpolitisch könnte aber auch entschieden werden, dass eine Reduzierung der Transferverpflichtun‐ gen der Reichen deren Gebühr für das Abgebendürfen steigen lässt, da sich die Transferverpflichtungen reduzieren und somit Räume für weitere Belastungen der Reichen entstehen. In einer dritten Variante gehen wir von einer ansteigenden Reichtumsgrenze aus. Eine ansteigende Reichtumsgrenze führt zu einer Reduzierung der Anzahl der Reichen. Eine Reduzierung der Anzahl der Reichen führt je nach Regelung zu einer Erhöhung der Transferverpflichtung pro Reichen, wenn die Höhe der Transfersumme an die Armen konstant bleiben soll. In diesem Fall sinkt die Gebühr für das Abgebendürfen, weil man das Mehrabgebenmüssen nicht zusätzlich finanziell belasten will. Die Gebühren der Reichen sinken. Sinkende Gebühren führen zu einer Erhöhung der Transfersumme, da das Abgeben günstig wird. Eine Reduzierung der Anzahl der Reichen kann aber auch zu einer Reduzierung der Transfersumme an die Armen führen, wenn die Trans‐ ferverpflichtung pro Reichen konstant bleiben soll. Eine Reduzierung der Transfersumme an die Armen führt in diesem Fall zu einer Senkung der Transfersumme pro Armen. Diese Senkung der Transfersumme pro Armen führt zu einer Senkung der Gebühren für das Empfangendürfen, da das Wenigerempfangen nicht durch weitere steigende oder konstante Gebühren zusätzlich bestraft oder belastet werden sollte. Eine Senkung der Gebühren für das Empfangendürfen lässt wiederum die Transfersumme pro Armen steigen. Die Senkung könnte wieder bis zu dem Punkt durchgeführt werden, bis jeder Arme seine benötigte Differenz bis zu Armutsgrenze erhalten kann. 1.4 Motivationssysteme 57 <?page no="58"?> In der vierten Variante gehen wir schließlich von einer sinkenden Reich‐ tumsgrenze aus. Eine sinkende Reichtumsgrenze führt zu einer Erhöhung der Anzahl der Reichen. Eine Erhöhung der Anzahl der Reichen führt zu einer Erhöhung der Transfersumme der Reichen. Wenn die Transfersumme an die Armen konstant bleiben soll, führt dies zu einer Reduzierung der Transferverpflichtung pro Reichen, was zu einem Anstieg der Gebühren für das Abgebendürfen führen kann. Wenn die Transferverpflichtung pro Reiche hingegen konstant bleiben soll, steigt die Höhe der Transfersumme an die Armen. Es kann zu mehr Transferrunden kommen oder zu einer Erhöhung der Armutsgrenze, da mehr Transfergeld vorhanden ist. Wenn die Höhe der Summe pro transfer‐ berechtigten Armen steigt, erhöht sich die Gebühr für das Erhaltendürfen. Als Fazit aus der Darstellung dieser vier Varianten lässt sich festhalten, dass eine ansteigende Armutsgrenze zu einer Senkung der Gebühren für das Erhaltendürfen und das Abgebendürfen führt. Der Umverteilungsmarkt wird billiger, weil er mehr leisten soll. Eine sinkende Armutsgrenze führt zu steigenden Gebühren für das Erhaltendürfen und Abgebendürfen, der Umverteilungsmarkt wird teurer, weil er weniger leisten muss. Eine ansteigende Reichtumsgrenze führt zu einer Senkung der Gebühren für das Abgebendürfen und für das Empfangendürfen, der Umverteilungs‐ markt wird billiger, weil weniger Reiche zur Verfügung stehen, die Trans‐ fersummen zu leisten haben. Eine sinkende Reichtumsgrenze führt zu einem Anstieg der Gebühren für das Abgebendürfen und für das Erhaltendürfen, weil mehr Reiche für Transferverpflichtungen zur Verfügung stehen. Diese Überlegungen verdeutlichen, dass sich zwei unterschiedliche Ge‐ bührenarten gegenüberstehen. Die nachfragende Seite des Umverteilungs‐ marktes wird von steigenden oder sinkenden Gebühren für das Erhal‐ tendürfen von Transferleistungen beeinflusst und die anbietende Seite von sinkenden und steigenden Gebühren für das Abgebendürfen. Beide Gebührenarten lassen sich in einem weiteren Schritt durch verschiedene Beziehungen zueinander in Verbindung bringen. Denkbar wäre beispielsweise die Konstruktion von Prozentsätzen, Quo‐ tienten und anderen Verhältnissen, z.B. bei einer zweiprozentigen Senkung der Armengebühr steigt die Reichengebühr automatisch um das Dreifache usw. 58 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="59"?> Man könnte aber auch die Differenz zwischen den beiden Gebühren als zentrale Größe festlegen und durch Reduzierung oder Anhebung der Differenz Einfluss auf die Entwicklung des Umverteilungsmarktes, bzw. die Höhe der Gebührensorten nehmen. Festgehalten werden kann, dass sinkende Armutsgebühren Transfer‐ knappheit signalisieren und zu sinkenden Reichengebühren führen oder umgekehrt, dass sinkende Reichengebühren baldige Transferknappheit si‐ gnalisieren und zu sinken Armutsgebühren führen. Steigende Reichengebühren signalisieren hingegen Transferknappheit‐ sauflösung oder Transfersummenüberschuss und führen zu steigenden Armutsgebühren und umgekehrt, steigende Armutsgebühren signalisieren Transferknappheitsauflösung oder Transfersummenüberschuss und führen zu steigenden Reichengebühren. Das bedeutet, steigende Armutsgebühren signalisieren auf Dauer gesehen, dass die Grenzen für Arme angehoben werden sollten, denn wenn der Umverteilungsmarkt gesättigt ist, könnte man ihn weiter ausdehnen. Mit steigendem Gebühren steigt somit die angebotene Menge. Sinkende Armutsgebühren signalisieren hingegen, dass die Grenzen für Arme gesenkt werden sollten, weil der Umverteilungsmarkt unter Leis‐ tungsdruck steht. Viele Armen fragen nach, daher entsteht ein Druck, den Markt wieder zu begrenzen. Mit sinkenden Gebühren sinkt die angebotene Menge. Steigende Reichengebühren signalisieren, dass die Reichengrenzen ge‐ senkt werden sollte, weil der Umverteilungsmarkt gesättigt ist, bzw. eine ausreichende Versorgung vollzogen hat und somit wieder ausgedehnt wer‐ den könnte. Mit steigenden Gebühren steigt die angebotene Menge. Sinkende Reichengebühren signalisieren hingegen, dass die Reiche‐ ngrenze angehoben werden sollte, weil der Umverteilungsmarkt viel oder zu viel zu leisten hat und eine Begrenzung sinnvoll erscheinen könnte. Mit sinkenden Gebühren sinkt die angebotene Menge. Im Modell eines solchen Umverteilungsmarktes existiert auf jeden Fall kein Kreisen um einen Gleichgewichtspunkt wie im klassischen Marktmo‐ dell. Es liegen lediglich Verschiebungen vor, die an verschiedenen Parame‐ tern wie beispielsweise anhand der Reichen- und Armutsgrenzen, der Fest‐ legung von Größen die konstant bleiben sollten, oder durch Gebührenhöhen reguliert und beeinflusst werden können, um einen bestimmten Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Armen und den Interessen der Reichen im Rahmen eines Umverteilungsprozesses zu organisieren. 1.4 Motivationssysteme 59 <?page no="60"?> 23 Über die Potenziale und Struktur von Wettbewerbskonstellationen, in denen etablierte Abfolgen von Vorteilserzielungen beständig mit Hilfe asymmetrischer Verteilungen von Beeinflussbarkeiten, Wirksamkeiten und uneinholbaren Informationsvorsprüngen durchgesetzt werden können, siehe ausführlich Gelfort (2017), S.-133ff. Keine unsichtbaren Hände, sondern ein umfassend gesteuerter und ge‐ regelter Prozess der Festlegung von Transferhöhen, der Festlegung der Zeiträume des Erhaltensdürfens und Abgebenmüssens, der Festlegung der Anzahl der Teilnehmer, der Festlegung der Veränderung der Armuts- und Reichtumsgrenzen usw. kennzeichnen dieses Modell. Mittels der Verände‐ rungen der einzelnen Komponenten können die sozialpolitischen Akteure die jeweilige Situation auf dem Umverteilungsmarkt berücksichtigen, um auf diese Weise immer wieder die Funktionalität eines solchen Marktes für beide Marktseiten zu erhalten und fortzuführen. Die Veränderungen der Gebühren signalisieren dabei vor allem, in welche Richtung der Um‐ verteilungsmarkt aktuell korrigiert werden sollte, da sie ja stets mit den Transfersummen verrechnet werden können. 1.5 Arme an Arme Nachdem eine Reihe von Möglichkeiten der Ausgestaltung von Umvertei‐ lungsmärkten im letzten Kapitel vorgestellt wurden, soll in diesem Kapitel die Möglichkeit der Einführung eines Umverteilungsmarktes ohne den Einbezug von Reichen betrachtet werden. Die gegenwärtige Realität vieler Länder, in denen Oberschichten mit Hilfe weitreichender Wettbewerbskonstellationen 23 fortwährend ihren Reichtum vermehren, und in denen Wettbewerbsbedingungen herrschen und auf‐ rechterhalten werden, die es großen Bevölkerungsgruppen nicht ermög‐ licht, von solchen Wettbewerbskonstellationen zu profitieren, lässt vermu‐ ten, dass auch zukünftig in vielen Ländern auf Dauer keine politischen Wege und Möglichkeiten existieren werden, reiche Oberschichten, bzw. die Betrei‐ ber bestimmter, profitabler Wettbewerbskonstellationen und ihre Familien dazu zu verpflichten, an arme Bevölkerungskreise Transferzahlungen zu leisten. Es soll daher darüber nachgedacht werden, wie den Armen ohne die Unterstützung der Reichen geholfen werden könnte. Das Modell, welches hier entworfen wird, soll die Eigenschaft besitzen, dass es aus der Armut heraus von den Armen entwickelt und aufgebaut werden kann. Die Idee 60 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="61"?> besteht darin, dass unterschiedliche Klassen von Armen sich untereinander Geld transferieren, um durch Verrechnungsmechanismen und den Erwerb von Vorteilen ihre Lage gegenseitig zu verbessern. Zunächst müssten wie im Fall der bisher ausgeführten Ideen zwei oder mehrere Gruppen von Armen gebildet werden. Es müsste zunächst eine Armutsgrenze definiert werden, die festlegt, wer sich bis zu welchen Ver‐ mögensgrad am Transfergeschehen zu beteiligen hätte. Unterhalb einer solchen Armutsgrenze müssten dann verschiedene Klas‐ sen von Armen gebildet werden. Zwischen den Armutsklassen müssten die reichsten Armen dann an die ganz Armen Transferleistungen tätigen. Wurden beispielsweise 1.000.000 Personen als arm definiert, d. h. sie erzielen Einkommen unterhalb der Armutsgrenze, dann ließe sich dieser Personen‐ kreis folgendermaßen anhand ihres Monatseinkommens in Armutsklassen aufteilen: Klasse A 100.000 leben von 100 € monatlich 100.000 leben von 90 € monatlich 100.000 leben von 80 € monatlich Klasse B 100.000 leben von 70 € monatlich 100.000 leben von 60 € monatlich 100.000 leben von 50 € monatlich Klasse C 100.000 leben von 40 € monatlich 100.000 leben von 30 € monatlich Klasse D 100.000 leben von 20 € monatlich 100.000 leben von 10 € monatlich Tab. 10: Armenklassen 1.5 Arme an Arme 61 <?page no="62"?> Zwischen diesen Klassen müssen nun Logiken des Transfergeschehens entwickelt werden. Die Rahmenbedingungen für die Anwendung dieser Logiken müssten, wie im Falle von Transferregelungen zwischen Armen und Reichen, sozialpolitisch entschieden werden. Wie viel kann man den reichsten Armen abverlangen, abzugeben? Wie viel müssen die ganz Armen erhalten? Wie sollen die Klassen eingeteilt werden, und wo soll die Armutsgrenze verlaufen? In diesem Modell besteht zunächst die grundlegende Ungerechtigkeit, dass Personenkreise oberhalb der Armutsgrenze, die alle reicher sind als die reichsten Armen, vom Transfergeschehen nicht berührt würden. Möglicherweise verläuft daher eine Armutsgrenze an dem Punkt, an dem es einer Oberschicht nicht mehr gelingt, sich gegen die Anordnung von Transferverpflichtungen zu wehren, bzw. sie mittels politischer und ökono‐ mischer Macht zu verhindern. Die Armutsgrenze würde auf diese Weise die politische Einflusslosigkeit der unteren Schichten zur Schau stellen, bzw. aufzeigen, ab welchen Einkommen Personenkreise in der Lage sind, sich vor Transferverpflichtungen mittels ökonomischer und politischer Macht zu schützen. Auch muss gefragt werden, ob durch das Wegnehmen von Einkommen bei den reichsten Armen deren Motivationsgrundlagen für weitere wirt‐ schaftliche Aktivitäten verschwindet. Die zentralen Motivationsgrundlagen wirtschaftlicher Aktivität, d. h. das Einstreichen von Gewinnen und die damit verbundenen, höheren Konsummöglichkeiten werden grundsätzlich immer benötigt, um die Motivation für ein Engagement hinsichtlich der Weiterentwicklung von wirtschaftlichen Aktivitäten zu erhalten. Der Maßstab für den Verlauf der Armutsgrenze könnte durch das Bilden von Verhältnissen zwischen der Summe der Nachfrage der unteren Klassen konstruiert werden und den daraus abgeleiteten Angebotsmengen. Angenommen der Bedarf der ärmsten zwei Klassen C und D beläuft sich zum festgelegten Transferziel von 50 € pro Monat für alle Armen dieser Klas‐ sen auf 10 Millionen €, dann würde für jedes Mitglied der beiden reicheren Klassen A und B die individuelle Transferhöhe 16,60 € betragen, wenn jedes Mitglied dieser Klassen gleich viel zahlen soll. In Klasse B würden Personen mit 50 € und 60 € Einkommen pro Monat damit unter die Armutsgrenze von 50 € fallen und somit schlechter dastehen als die Transferempfänger. Eine prozentuale Aufteilung der benötigten 10 Millionen € erscheint daher gerechter. Hier könnten ab der Klasse B bei Personen mit 60 € monatlich 62 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="63"?> kleine Prozentsätze als Transfersumme eingezogen werden, bis hin zu den Personen der Klasse A, die 100 € monatlich verdienen, und bei denen der Prozentsatz und damit die Transferverpflichtungen am höchsten wären. Je nach Festlegung der Häufigkeit des Transfergeschehens, des ge‐ wünschten Verhältnisses zwischen angebotener und nachgefragter Summe, der Definition der Armutsgrenzen und Einteilung der Klassen, oder der Fest‐ legung von prozentualen oder festen Abgabesummen ergibt die Definition all dieser Punkte dann die konkrete Ausgestaltung des Transfergeschehens zwischen den Armenklassen. Eine solche Ausgestaltung beruht wiederum auf der Notwendigkeit der Vorgaben staatlicher Instanzen. Parlamente, Regierungen oder Armutsma‐ nager müssten festlegen, wo genau die angeführten Grenzen verlaufen oder welche Höhe die Prozentsätze annehmen würden, wann sie wie geändert würden, und wie häufig welche Arme an die Allerärmsten zahlen müssten, d.-h. wie oft der Umverteilungsmarkt geöffnet hätte. Dies wäre dann wiederum ein Wohlfahrtsmodell, in dem der Staat mit Gesetzen und Verordnungen den Transferprozess steuert bzw. politisch festlegen würde. Die sich tendenziell einstellende gleiche oder sich annähernde Verteilung der Ausmaße von Armut unter den Armen als Ergebnis würde wahrschein‐ lich zu einer Demotivation der reicheren Armen führen, weil entsprechende Anreize für das Verlassen der unteren Armutsklasse fehlen würden. Es erscheint daher sinnvoll, bestimmte Anreiz- und Verrechnungsweisen in den Umverteilungsmarkt der Armen einzuführen. Die reichsten Armen treten auf dem zu konstruierenden Umverteilungs‐ markt der Armen als Anbieter auf. Sie müssen gesetzlich verordnet zu bestimmten Zeitpunkten einen Teil ihres ohnehin schon geringen Einkom‐ mens den ganz Armen anbieten. Die konkreten Höhen dieser anfänglichen Angebotspläne der reichen Armen wären, wie gesagt, politisch festgelegt. Ähnliches gilt für die andere Seite des Marktes. Die durch politische Vorga‐ ben als gänzlich arm definierten Armen hätten die Wahl, als Nachfrager auf dem Umverteilungsmarkt aufzutreten, und es ist davon auszugehen, dass die meisten Armen diese Möglichkeit bei entsprechend unbürokratischem und einfachem Zugang annehmen würden. Sie würden die Differenz nachfragen, die sie benötigen, um mit dem individuellen Ausmaß ihrer Armut bis zur nächsten Armutsklasse aufzuschließen. Die Ausführungen über den Umverteilungsmarkt zwischen Armen und Reichen haben gezeigt, dass es zur weiteren Entwicklung eines solchen 1.5 Arme an Arme 63 <?page no="64"?> Marktes notwendig ist, sich mit den Mechanismen zu beschäftigen, die es für die Reichen, bzw. in diesem Fall für die reichsten Armen lohnenswert ma‐ chen, zu transferieren, sowie mit Regelungen, wie knappe Transfersummen unter den Armen verteilt werden können. Verschiedene Varianten sollen im Folgenden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf dem Umverteilungsmarkt der Armen diskutiert werden. Die Idee der Mindestprozentsatz würde die reichsten Armen verpflichten, zumindest gelegentlich und in festgelegten zeitlichen Abständen einen Nachweis über ihre Transfertätigkeit an die Allerärmsten zu führen. In die‐ sem Modell wäre zudem eine Strafe vorgesehen, wenn die reichsten Armen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen würden. Ausgespart bleibt in dieser Regelung, welche Motivationen und Vorteile für die reichsten Armen im Transfergeschehen vorliegen würden. Mit dem Modell der Festlegung von Reihenfolgen lassen sich mögliche Vorteile dagegen schon etwas genauer beschreiben. Ausgewählte Gruppen von reichsten Armen dürfen aufgrund bestimmter Kriterien zuerst, seltener oder weniger transferieren. Die Frage wäre, welchen Kriterien man in diesem Zusammenhang eine Bedeutung verleihen sollte? Möglich wäre die Anrechnung bestimmter Formen von sozialen Engage‐ ments von Seiten der reichsten Armen, bei deren Durchführung die Abgabe von Transfersummen aufgehoben werden würde. Als Formen von sozialen Engagements wären die Bereitstellung von Gemeinschaftsgütern, die tem‐ poräre Nutzung von Gütern durch die Ärmsten der Armen, Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen, Formen der Pflege nachbarschaftlichen Zusammenlebens und Engagements, Transfer von Lebensmitteln anstelle von Geld usw. denkbar. Auch könnte geregelt werden, dass die ausgesuchten, reichsten Armen eine kleinere Summe abgeben müssten, die zusammen genommen eine Investitionssumme ergibt, die in einer Weise investiert werden müsste, dass in der Folge die Ärmsten in welcher Form auch immer, ebenfalls davon profitieren können. Deren Beteiligung an von reicheren Armen getätigten Investitionsprojekten könnte als Engagement gezählt werden, aus dem sowohl die Geldgeber wie auch die ärmeren Armen Vorteile ziehen könnten. Die reichsten Armen würden auf jedem Fall dazu verpflichtet, sich gegenüber den ärmsten Armen in irgendeiner Weise zu engagieren. Im Falle eines finanziellen Abstieges oder einer Phase größerer Armut könnten sie im Gegenzug darauf vertrauen, von anderen, nun reicheren Armen Unter‐ stützung zu erfahren. Dies wäre optimalerweise ein System gegenseitiger 64 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="65"?> Unterstützung, von dem alle profitieren, weil bei allen beteiligten Akteuren Vorteile entstehen, beispielsweise in Form von Gewinnausschüttungen von Unternehmen, an denen alle Akteure des Umverteilungsmarktes in unterschiedlichen Ausmaßen beteiligt sind. Der Anreiz der ganz Armen, an einem Aufstieg zu den reicheren Armenklassen zu arbeiten, müsste allerdings bestehen bleiben, auch wenn sie von ihrem neuen Reichtum gleich wieder ein begrenztes Ausmaß an andere abgegeben müssten. Daher sollte das Ausmaß der Abgabe sehr begrenzt ausfallen. Auch könnte die Abgabe des Reichtums in der Weise organisiert werden, dass den Armen dadurch der Erwerb weiteren Reichtums zukünftig möglich wird, etwa indem sie ihren Anteil an den Gemeinschaftsunternehmen erhöhen dürfen oder eben an Ausschüttungen beteiligt werden. Wenn reiche Arme es den ganz Armen ermöglichen, sich an Unternehmen zu beteiligen, erhöhen sich dadurch ihre Anteile an diesem Unternehmen. Solche Erwerbsverpflichtungen von Anteilen an Unternehmen könnten auf die gesamte Vermögensstruktur einer Gesellschaft übertragen werden. Die Allerreichsten könnten verpflichtet werden, für die Allerärmsten per‐ manent Anteile von Unternehmen im gewissen Umfang mitzukaufen. Umgekehrt könnte auch geregelt werden, in welcher Reihenfolge die Ar‐ men Transfersummen oder die angebotenen Formen des Engagements der reichsten Armen erhalten. Auch hier könnten Kriterien angesetzt werden, welchen Armen als Erstes wie viel Transfersummen oder welche Formen so‐ zialen Engagements oder Unternehmensbeteiligen bekommen, oder welche erst später oder gar nicht bedacht werden. Als Kriterien wären besondere familiäre Situationen, der Nachweis eigenen sozialen Engagements in der Nachbarschaft, Teilnahme an Weiterbildungen, usw. vorstellbar. Auf die Gefahr sozialer Stigmatisierung und Diskriminierung bei Umsetzung einer solchen Verteilungsorganisation ist bereits hingewiesen worden. Denkbar wäre aber auch die Regelung, dass einzelne Arme anderen Armen zugeordnet werden, zwischen denen dann ein Transfer stattfindet. Dabei käme es dann zu einer heterogenen Struktur von Verpflichtungen und Vorteilen. Auch müsste die Frage beantwortet werden, anhand welcher Kriterien entschieden werden würde, welcher reiche Arme einen Transfer in welcher Form und in welche Höhe an welchen ärmeren Armen leisten müsste. Bezüglich eines solchen individuellen Transfers könnten die ver‐ schiedensten Regelungen gelten, die sich danach unterscheiden, wer welche Auswahlrechte erhalten würde. 1.5 Arme an Arme 65 <?page no="66"?> Vorstellbar wären auf diese Weise auch Verfahren zwischen Gruppen, in denen bei einer vorgegebenen Transfersumme Abstimmungen zwischen den ganz Armen eines Viertels oder Bezirkes stattfinden würden, wer wie viel vom wen wofür erhalten sollte? Maßlose und daher demotivierende Forderungen an die reicheren Armen würden durch eine Mindestabgabegrenze gedeckelt werden. Durch diese Form der Mitsprache würde wahrscheinlich eine Mehrheit der Akteure hinter der inhaltlichen Ausformung des Transfergeschehens stehen, da es selbst von den Akteuren gestaltet worden wäre. Denkbar wäre aber auch, dass auch die reicheren Armen darüber abstim‐ men dürften, wofür oder an wen sie keine Transfers leisten wollen, welche Formen von Engagements sie nicht eingehen wollen, wodurch sie einen Pool an Formen ihres sozialen Engagements definieren würden, aus dem die ärmsten Armen dann ihre Auswahl treffen würde. Letztlich stellt sich die Frage, ob durch solche Regelwerke für Zuordnungen von Gruppen oder Klassen eher gleich verteilte und somit gerechte Vertei‐ lungsstrukturen entstehen, oder ob die Lasten der Transferpflicht für die reicheren Armen zu unfairen Zuordnungen von Transfersummen führen? Außerdem muss die Frage geklärt werden, wie die ärmsten der Armen be‐ lohnt werden können, wenn sie weniger bei den reichen Armen nachfragen, als ihnen zustehen würde? Verschiedene Ideen für mögliche Verrechnungs‐ weisen von Ansprüchen mit Leistungen sind in den vorherigen Kapiteln angeführt worden. So muss das Transfergeschehen zwischen den Armen nicht in Geldform abgewickelt werden. Die Ärmsten könnte bei Verzicht auf direkte Transferleistungen belohnt werden durch Substitute oder andere Angebote, deren Wert bzw. Nutzen höher ist als ihr Transferverzicht. Solche Substitute könnten Weiterbildungskurse, Sprachkurse, Freizeitangebote, Unterkünfte, Nahrungsmittel, Gärten, Felder oder Pachtverträge für Land usw. sein, oder Gelder, die an Investitionsverpflichtungen gebunden sind. Die Attraktivität der Inanspruchnahme und des Einkaufes oder der Bereit‐ stellung solcher Alternativen zu monetären Transferleistungen müsste für beide Marktseiten höher liegen als die Kosten und der Gewinn des direkten Transferprozesses. Man könnte wiederum auch festlegen, dass die Struktur der Angebote nur zum Teil aus Geld und zum restlichen Teil aus Substituten bestehen muss, wodurch die reichsten Armen die Wahl bekämen, wie viel ihrer Mindest‐ transfersummen sie in Form von Geld oder in Form von Substituten anbieten 66 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="67"?> wollen. Dadurch würde es für die Armen eben nur eine begrenzte Auswahl für beide Angebotssorten gäbe. Das Transfergeschehen würde dann in dem Sinne eine Auslese treffen, dass diejenigen Armen, die am meisten Substitute bereit sind anzunehmen, am meisten vom Transfergeschehen profitieren würden, und diejenigen Armen, die auf den Erhalt von Geldleistungen ohne jede eigene Gegenleistung beharren, nur sehr selten und unregelmäßig bedacht werden würden, weil den Substituten ein höherer Stellenwert ein‐ geräumt werden würde. Diese Regelungen könnten auch für die reicheren Armen gelten. Diejenigen, die bereit wären hauptsächlich Substitute zu organisieren und anzubieten, müssten am Wenigsten zahlen. Alle diese Ansätze zur Armutsbekämpfung durch Arme verdeutlichen allerdings die Schwierigkeit der Initiierung von ökonomisch tragfähigen Wirtschaftskreisläufen, die in der Lage wären, Wachstum und steigendes Einkommen auch für die Allerärmsten nachhaltig zu ermöglichen. Im Sinne der Etablierung eines solchen Kreislaufes wäre es daher denkbar, dass den ganz Armen ein Anspruch darauf eingeräumt werden würde, dass reichere Arme einen kleinen Teil ihres Einkommens in einen Investitions‐ fond abgegeben müssten. Auf diese Weise würde Kapital für Investitionen gebildet werden, an dem alle reichen Armen entsprechend des Ausmaßes ihrer Armut beteiligt wären. Die Fonds könnten dann beispielsweise in Projekte investieren, in denen ganz Arme eingestellt werden, wodurch die reicheren Armen als Investoren vom Erfolg solcher Projekte profitieren. Wenn dann ganz Arme plötzlich Geld verdienen, kommt es zu einem An‐ stieg ihrer Einkommen, sie selbst würden bald Teil der Gruppe der reicheren Armen werden und müssten wiederum selbst in andere Projekte investieren. Dadurch würden auf Dauer gesehen viele Arme ihre Armutsklasse wechseln können, es käme zu einem Anstieg des verfügbaren Einkommens, welches die Nachfrage nach lokalen Substituten (hergestellt in Form von Gütern oder Dienst- und Sachleistungen) erhöhen würde, was wiederum zu einer Erhöhung der Nachfrage nach diesen Produkten von eben den Unterneh‐ men führt, an denen alle Beteiligten des Umverteilungsmarktes Anteile halten, weil diese Unternehmen die anerkannten Substitute herstellen. Man könnte politisch festlegen, dass es nur Unternehmen mit bestimmten Betei‐ ligungsstrukturen oder Eigentümerverhältnissen erlaubt wäre, Substitute herzustellen. 1.5 Arme an Arme 67 <?page no="68"?> Auf diese Weise wäre es möglicherweise vorstellbar, dass durch einen Umverteilungsmarkt von reichen zu armen Menschen eine nachhaltige Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur initiiert werden könnte. Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle auch die Idee der Umver‐ teilung von Reichtum zwischen Reichen vorgestellt werden. Mittels der Anwendung der vorgestellten Instrumente könnten verschiedene Reiche‐ ngruppen dazu angehalten werden, ihren Reichtum an andere Reichengrup‐ pen abzugeben. Auf diese Weise könnte die Bildung riesiger Vermögen in den Händen von Wenigen unterbunden werden. An einer solchen Umgestaltung der Verteilung von Reichtum zwischen Reichen hätte der Staat möglicherweise ein Interesse, weil dadurch der Einfluss der Reichen auf den Staat zurückgehen würde. Denkbar wäre, dass der Staat eine solche Umstrukturierung von Vermö‐ gen nicht in Form von Geld, sondern in Form von Substituten oder in Form der Festlegung von Transferregelungen ausgestaltet. In einem solchen System müssten sehr Reiche an ärmere Reiche Anteile ihres Reichtums transferieren. Auf diese Weise könnte der Staat eine gleichförmigere Vertei‐ lung von Reichtümern unter den Reichen organisieren, die Mittelschicht einer Gesellschaft würde finanziell gestärkt und vergrößert werden, von der dann wiederrum erhöhte Transferverpflichtungen gegenüber den ärmeren Schichten verlangt werden könnten. 1.6 Regionale Umverteilungsmärkte Hinsichtlich der Definition der Teilnehmer von Umverteilungsmärkten soll im Folgenden die mögliche Bedeutung regionaler Einteilungen oder Grenz‐ ziehungen betrachtet werden. Regionalität kann in diesem Zusammenhang zum einen auf der Ebene der Nationen und damit staatsübergreifend gedacht werden, indem beispielsweise Transfersysteme anhand der unterschiedli‐ chen Bruttoinlandsprodukte von Staaten initiiert werden. Teilnehmer auf einem solchen globalen Umverteilungsmarkt wären arme und reiche Länder. Als Substitute wären beispielsweise die kostenlose oder kostengünstige Bereitstellung von Energie oder Technologien denkbar, im Tausch gegen die Einrichtung von Naturschutzgebieten. Transferaktivitäten zwischen armen und reichen Ländern finden bekanntlich in vielen Formen aktuell statt, sei es in Form von zurückzuzahlenden Investitionen oder in Form von Hilfsmitteln zur Bekämpfung des Klimawandels. 68 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="69"?> 24 Bathelt / Glückler (2012), S.-81 25 Bathelt / Glückler (2012), S.-80 Zum anderen kann Regionalität im Sinne ausgewählter städtischer oder ländlicher Gebiete innerhalb eines Staates, in denen die dort lebende, arme und reiche Bevölkerung als Teilnehmer eines regionalen Umverteilungs‐ marktes herangezogen werden, verstanden werden. Ein solches lokales Verständnis von Regionalität als Gestaltungsprinzip von Umverteilungsmärkten im Sinne eines zusammenhängenden Raumes kann durch die soziale und örtliche Nähe der Beteiligten dabei zweifellos einige Vorteile mit sich bringen, die in abstrakten, d. h. anhand von über‐ regional konstruierten Kriterien und dadurch anonymen Umverteilungs‐ märkten nicht in dieser Weise realisierbar wären. Vertrauen und Kontrolle, persönliche Kontakte sowie das persönliche Begutachten von Projekten und Effekten der eigenen Wohlfahrtsaktivität durch die Beteiligten lassen das Eintreten einer höheren Akzeptanz sowie einer höhere Korrekturfähigkeit von Fehlentwicklungen wahrscheinlich erscheinen. Der Einrichtung eines regionalen Umverteilungsmarktes kann der Um‐ stand zu Gute kommen, dass Distanzen Interaktionen behindern oder zumindest erschweren. Zudem entsteht die Problematik der Transportkos‐ ten, die einen möglichen Austausch von Gütern oder persönlich durchzu‐ führenden Dienstleistungen zwischen Armen und Reichen im Rahmen von Verrechnungsmodellen verteuern würden. Räumliche Nähe verringert zudem die Kosten der Informationssuche. Die Möglichkeit der persönlichen Begegnung von Angesicht zu Angesicht erleichtert außerdem die interak‐ tive Problemlösung. 24 Der Vorteil regionaler Umverteilungsmärkte bestände somit in der Über‐ windung sozialer Distanzen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, die sich beispielsweise in Form von Bildungshintergründen, in berufli‐ chen Qualifikationen oder Haushaltseinkommen manifestieren. 25 Besten‐ falls würde ein regionaler Umverteilungsmarkt dazu animieren, das eigene soziale Milieu zumindest gelegentlich zu verlassen, um somit einen Blick auf die Wirkungen und Folgen von Armut und Reichtum zu bekommen. Eine räumliche Nähe und das persönliche Aufeinandertreffen von Armen und Reichen würden das Eingehen von Partnerschaften und das Bilden von Netzwerken wahrscheinlich fördern. Zudem ist räumliche Nähe eine gute Voraussetzung zur Reduzierung von Unsicherheit, zum Aufbau von Vertrauen und für einen ständigen Austausch 1.6 Regionale Umverteilungsmärkte 69 <?page no="70"?> 26 Ein Einblick in die gegenwärtigen Formen und Ausmaße sozialer Beziehungen zwi‐ schen armen und reicheren Personenkreisen findet sich bei Koch / Bernd (2017). 27 Bathelt / Glückler (2012), S.-75 von gegenseitigen Verpflichtungen und Versicherungen, die im Rahmen eines Umverteilungsmarktes getätigt werden könnten. 26 Zur Konstruktion eines regionalen Umverteilungsmarkts würde sich die wirtschaftsgeographische Definition des Terminus „Territorium“ anbieten. „Territorium ist ein Raumausschnitt, in dem spezifische Besitzverhält‐ nisse, Eigentumsstrukturen und Eigentumsrechte gelten. Innerhalb eines Territoriums gibt es Machtverhältnisse, konkrete Regeln und Befugnisse.“ 27 Diese Definition fasst die Rahmenbedingungen zur Einrichtung eines regionalen Umverteilungsmarktes zusammen, indem bestimmte Eigentums‐ strukturen mit bestimmten Eigentumsrechten aufgrund von konkreten Regeln und Befugnisse verbunden werden. Die Grenzen und Regelwerke eines solchen regionalen Umverteilungs‐ marktes oder Territoriums wären sicherlich das Ergebnis von Machtkämp‐ fen oder Aushandlungsprozessen, die ökonomische und politische Macht‐ verteilungen widerspiegeln. Würden sich die Bewohner eines Mittelschichtsviertels beispielsweise zur Finanzierung oder Produktion von Substituten oder der Lebenshaltungskos‐ ten der Bewohner eines benachbarten, sozialen Problemviertels heranziehen lassen? Sinnvollerweise könnte die Festsetzung eines Umverteilungsterritoriums anhand der benötigten Menge an verfügbaren Einkommen und dem Aus‐ maß der vorhandenen Armut festgelegt werden. Solche Abgrenzungen müssten dann nachvollziehbarer Weise in regelmäßigen Intervallen auf ihre Gültigkeit und Funktionalität überprüft werden. Beispielsweise können Zu- und Abwanderungen oder die Verlagerung von Produktionsstätten die Einkommensverteilung im Territorium so verändern, dass das gewählte Umverteilungsmarktmodell seine Funktionsfähigkeit verliert. Das Ausmaß der Funktionalität regionaler Umverteilungsmärkte ließe sich aber auf jeden Fall miteinander vergleichen, so dass Wanderungen von Armen und Reichen zu für sie lukrativeren oder attraktiveren Umver‐ teilungsterritorien aufgezeigt werden können. Wenn in einen regionalen Umverteilungsmarkt im Rahmen von Zuwan‐ derung immer mehr Arme strömen, verliert er an Attraktivität, während die Attraktivität von Umverteilungsmärkten, die wegen Abwanderung 70 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="71"?> verlassen werden, langsam wieder steigt, da mehr Ressourcen für die zurückbleibenden Armen zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für die Reichen. Wenn in einen regionalen Umverteilungs‐ markt im Rahmen von Zuwanderung immer mehr Reiche strömen, verliert er an Attraktivität, da entsprechend mehr Transfermittel vorhanden sind, was ihn wiederrum für Arme attraktiver macht, wodurch auf Dauer durch weitere Zuwanderung wieder Unattraktivität entsteht. Langfristig gesehen könnte sich daher theoretisch eine optimale Vertei‐ lung der Armen auf die verschiedenen regionalen Umverteilungsmärkte ergeben. Allerdings stehen in der Realität Immobilitäten, natürliche, institutionelle und soziale, z. B. familiäre Barrieren, unvollständige Informationen, die sich in Gesetzen, Normen oder Verhaltensweisen manifestieren, solchen idealen Ausgleichsbewegungen entgegen. Wahrscheinlich würden bei Anwendung des Modells regionale Umvertei‐ lungsmärkte mit sehr unterschiedlichen Attraktivitäten entstehen. Hierbei könnte es eine Politik sein, ländliche Umverteilungsmärkte deutlich attrak‐ tiver zu gestalten als städtische. Es existieren allerdings gute Gründe, die Grenzen und Wirkungskreise von Umverteilungsmärkten auf einer regionalen Ebene zu konstruieren. Umverteilungsmärkte könnten einen Beitrag leisten, um räumliche Di‐ versitäten, d. h. unausgeglichene Raumstrukturen und Raumungleichge‐ wichte auszugleichen, vorausgesetzt man betrachtet ein solches Ziel als anstrebenswert. 1.7 Fazit Aus den bislang angeführten Ideen zur Konstruktion eines Umverteilungs‐ marktes könnte man unter Berücksichtigung der ökonomischen und politi‐ schen Situation einer Gesellschaft eine möglichst passende Variante zusam‐ menstellten. Die Komponenten der Regionalität, der Teilnehmerzahlen, der Verrechnungsweisen oder die Formen der Substitute bieten im Zuge ihrer Kombinationsmöglichkeiten eine Vielzahl von Ausgestaltungsweisen. Die ausgeführten Modelle eines Umverteilungsmarktes verdeutlichen allerdings, dass ein solcher Markt ein zutiefst politisch gesteuerter Markt wäre. Wesentliche Parameter wären festgelegt, und die Freiheiten insbeson‐ dere auf der Anbieterseite im hohen Maße eingeschränkt. Die Reichen wären 1.7 Fazit 71 <?page no="72"?> 28 Zur Relativität der Wettbewerbsfreiheit auch auf herkömmlichen Märkten siehe aus‐ führlich Gelfort (2017), S.-53ff. verpflichtet zu zahlen oder andere Formen von Engagement zu leisten, und nur die Armen besäßen die Freiheit, keine Transfersummen annehmen zu müssen. Ansonsten müssten sich alle Beteiligten an ausgearbeitete Regeln halten. Zudem können eine Reihe von entscheidenden Parallelitäten im Vergleich zum klassischen Markmodell nicht umgesetzt werden. Auf beiden Markt‐ seiten existiert im Umverteilungsmarkt eine andere Art von Dynamik. Die Reichen bieten ihre Angebote nicht anhand von Kalkulationen mit Gewinn‐ absicht und optimalen Verhältnissen zwischen Preis und zu veräußernder Menge an, sondern anhand des Zwanges, anbieten zu müssen und zwar so viel, bis mögliche Strafzahlungen für das Nichtzahlen finanziell geringer ausfallen als das Transferieren. Es existieren in diesem Sinne nicht die Freiheiten und Beweggründe des unternehmerischen Verhaltens, 28 wie sie auf herkömmlichen Märkten vorliegen. Die Armen wiederum fragen nicht die Mengen nach, die sie benötigen, oder die sie sich leisten würden, wenn sie mit einem knappen Budget als Nachfrager auftreten würden. Sie fragen vielmehr alles nach, was sie kriegen können. Es existiert somit auf beiden Marktseiten kein Ausscheiden aus dem Markt wie auf herkömmlichen Märkten, da es sich beim Umverteilungsmarkt um eine solidarische Struktur handelt, in der die Einzahler einzahlen und die Berechtigten etwas erhalten. Der Marktmechanismus leistet im Umverteilungsmarkt daher nicht eine klassische Sortierung der Angebots- und Nachfragemöglichkeiten und der sich aus diesen Möglichkeiten ergebenen Mengen- und Preisstrukturen, sondern er regelt die Möglichkeiten bis zu welchen Höhen gezahlt und empfangen werden kann, darf oder muss.- Zudem stellt er dar, welchem Bedarf welche Ressourcen gegenübergestellt werden können, je nachdem ab welchen Vermögen Armuts- und Reichtums‐ grenzen definiert werden. Auf diese Weise zeigt er, wie oft Reichtumsmen‐ gen an Arme transferiert werden könnten, und welche Ausmaße an Armut übrigbleiben, wenn nicht genügend Transfersummen vorhanden sind. Der Umverteilungsmarkt zeigt somit an, wer wann wie viel nicht anbieten darf oder muss, bzw. wer wann wie viel erhalten könnte. 72 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="73"?> Im Falle seiner Realisierung würde er das Verhältnis zwischen den Ausmaßen an Reichtum und Armut in einer kapitalistischen Gesellschaft koordinieren. Außerdem wird durch die Entscheidung über die Wahl der Verrechnungsmodelle festgelegt, welche Armen und Reichen in welcher Form ihre Verpflichtungen zu leisten hätten. Nicht zu ermitteln vermag der Umverteilungsmarkt einen Gleichge‐ wichtspreis oder ein Gleichgewichtsergebnis, welches mit dem Gleichge‐ wicht im klassischen Marktmodell vergleichbar wäre. Das Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot bezüglich Transfersummen stellt sich nicht von alleine, d. h. durch die Konkurrenz unter den nicht zum Zuge kommenden Anbietern und Nachfragern ein, sondern durch sozialpolitische Vorgaben. Der Umverteilungsmarkt reguliert sich daher nicht automatisch, sondern durch die Anwendung verschiedener Transferregelungen, die es für die Armen attraktiv gestalten sollen, weniger nachzufragen, und für die Reichen, ausreichend viel anzubieten. Er ist in diesem Sinne eher ein Verrechnungsmechanismus. Auch sorgt er nicht dafür, dass eine wie auch immer verstandene, optimale oder größte Zahl von Anbietern und Nachfragern ihre Pläne zu erfüllen vermag. Er legt vielmehr fest, in welchem Ausmaß sich Anbieter zu beteiligen haben, und wie viel die Hilfsbedürftigen erhalten. Nur in diesem Sinne trifft er eine Auslese. Durch die Feststellung eines Ausgleichs- oder Verteilungsmechanismus zwischen angebotenen und nachgefragten Transfersummen liefert er zu‐ dem eine Beantwortung der Frage, wie das Verhältnis zwischen Armut und Reichtum in einer Gesellschaft ausgestaltet werden soll. Er bietet ein Richtmaß an, von dem aus Differenzen, bzw. Entfernungen zu akzeptierten Formen von Armut und Reichtum sichtbar werden. Durch seine Einrich‐ tung müssen Armuts- und Reichtumsgrenzen definiert werden, wodurch festgelegt wird, wer sich überhaupt auf dem Markt einzubringen hat, bzw. beteiligen darf. Er zwingt eine Gesellschaft zur Definition von akzeptierten Formen von Reichtum und Armut. Da eine Vielzahl an Varianten denkbarer Ausgestaltungen im Rahmen seiner Konstruktion ausgewählt werden können, verdeutlicht der Umver‐ teilungsmarkt somit Zustände von Verteilungsmöglichkeiten und Zustände von Gleichverteilungen und Ungleichheiten zu bestimmten Zeitpunkten, sowie die Ausmaße der Zeit, die benötigt wird, um Korrekturen von unglei‐ chen Verteilungen abzubauen. Er zeigt, wie häufig Transferaktivitäten zur Herstellung bestimmter Verteilungen durchgeführt werden müssten. 1.7 Fazit 73 <?page no="74"?> Ob diese rein theoretische Idee eines Umverteilungsmarktes in welcher Form auch immer realistisch, d. h. ohne ungewünschte Nebeneffekte reali‐ sierbar ist, kann sich nur im Versuch der Umsetzung zeigen. Im Falle einer phasenweisen und nicht permanenten Umsetzung des Umverteilungsmarktes könnte dann möglicherweise von einer Wirtschafts‐ entwicklung ausgegangen werden, die durch Phasen des Transfers und Phasen der Transferlosigkeit geprägt wird. Es könnte auf diese Weise ein Konjunkturzyklus der Wohlfahrt entstehen, indem die Armen phasenweise mit weniger Unterstützung zurechtkommen müssen, bis wieder ausreichend Vermögen von den Reichen gebildet wurde, welches erst dann wieder verteilt werden kann. 74 1 Idee eines Umverteilungsmarktes <?page no="75"?> 29 Foucault (1973), S.-9 2 Marktkonstruktionen In diesem zweiten Teil des Buches sollen die Grundideen der entwickelten Umverteilungsmarktmodelle, die durch die verschiedensten Festlegungen und Verrechnungsvarianten entstehen, auf klassische Märkte übertragen werden, um zu sehen, welche Effekte sich auf die Verteilungsergebnisse da‐ durch eröffnen. Unter dem Terminus „klassische Märkte“ sollen herkömm‐ liche Güter- und Dienstleistungsmärkte verstanden werden. Eine zentrale Notwendigkeit für die Konstruktion eines Umverteilungs‐ marktes lag in der Ziehung von Armuts- und Reichtumsgrenzen. Es stellt sich somit die Frage, wie ein klassischer Dienstleistungs- oder Gütermarkt funktionieren würde, wenn man darin Grenzen der Beteiligungsmöglich‐ keiten definiert? Auf welchen Ebenen könnten welche Grenzen zu welchem Zwecke und mit welchen Effekten angesiedelt werden? Und worin lägen der Sinn und die Herausforderung, das gegenwärtige kapitalistische Marktsystem mit Grenzen zu versehen? Michel Foucault 29 schreibt über den Charakter und die Problematik von Grenzziehungen: „Man könnte die Geschichte der Grenzen schreiben - dieser obskuren Gesten, die, sobald sie ausgeführt, notwendigerweise schon vergessen sind -, mit denen eine Kultur etwas zurückweist, was für sie außerhalb liegt; und während ihrer ganzen Geschichte sagt diese geschaffene Leere, dieser freie Raum, durch den sie sich isoliert, ganz genau soviel über sie aus wie über ihre Werte; denn ihre Werte erhält und wahrt sie in der Kontinuität der Geschichte; aber in dem Gebiet, von dem wir reden wollen, trifft sie ihre entscheidende Wahl. Sie vollzieht darin die Abgrenzung, die ihr den Ausdruck von Positivität verleiht. Da liegt die eigentliche Dichte, aus der sie sich formt. Eine Kultur über ihre Grenzerfahrungen zu befragen, heißt, sie an den Grenzen der Geschichte über eine Absplitterung, die wie die Geburt ihrer Geschichte ist, zu befragen. Dann nämlich finden sich in einer Spannung, die immer auf dem Weg ist, sich zu lösen, die zeitliche Kontinuität einer dialektischen Analyse und, - an den Toren der Zeit - die Aufdeckung einer tragischen Struktur miteinander konfrontiert.“ <?page no="76"?> Die Passage wirft eine Reihe von Fragen auf, wenn man sie auf das hier behandelte Gebiet der Wohlfahrtsökonomie zu übertragen versucht. Welche grundlegenden Entscheidungen muss eine Kultur über die von ihr betriebene, ökonomische Struktur treffen? Was ist das bezogen auf die ökonomische Struktur existierende Außer‐ halb? Wann haben wir vergessen, dass der riesige Reichtum einzelner Personen eben nicht normal, sondern eine Fehlentwicklung unserer menschlichen Zivilisation darstellt? Wollen wir tatsächlich die Akzeptanz der riesigen Reichtümer Einzelner und den damit verbunden Einfluss dieser Einzelnen als Gesellschaft guthei‐ ßen und weiter erlauben? Oder sollten wir Begrenzungen schaffen, eine Grenze des Reichtums, eine Grenze der Armut, innerhalb derer sich die Gesellschaft ihre Positivität verleiht? Können wir solche Grenzen überhaupt ziehen? In welchem Ausmaß dürfen Einzelne immer mehr Reichtum anhäufen, wo liegt, wo zieht eine Gesellschaft eine Grenze für diesen unaufhörlichen Prozess des Anhäufens großer Reichtümer? Welche Ausmaße an Armut und Reichtum sollten als die Absplitterungen unserer Zivilisation definiert werden, die nicht mehr geduldet werden, die eine Tabuzone darstellen? Welche Ausmaße an Armut und Reichtum sind zu ertragen? Welche Ausmaße an Gewinn, Größe und Einflussmöglichkeiten von Unternehmen sind zu ertragen? Welche Grenzerfahrungen haben wir zu erleiden? Wo ziehen wir unsere Grenzen? 2.1 Grenzen des Konsums Beginnen wir mit der Suche nach Antworten auf all diese Fragen auf der Ebene der Einkommen, auf der Ebene des Konsums, auf der Ebene der Nachfrage. Versuchen wir uns die Situation vorzustellen, dass nur Personen ab einem bestimmten Einkommen als Nachfrager für bestimmte Produkte auftreten dürfen, oder dass nur Personen unter einem bestimmten Einkommen als Nachfrager für bestimmte Produkte auftreten dürfen? 76 2 Marktkonstruktionen <?page no="77"?> Oder dass nur Unternehmen mit einer bestimmten Gewinnhöhe oder bestimmten Mitarbeiterzahl oder bestimmten anderen Parametern Produkte nachfragen dürfen? Was würde passieren? Wie würde der Markt reagieren? Wie würde er funktionieren? Betrachten wir als erstes die Situation privater Haushalte, wenn nur Perso‐ nen oberhalb eines bestimmten Einkommens als Nachfrager für bestimmte Produkte, d.-h. als Konsumenten auftreten dürfen? Im Anschluss betrachten wir dann die gegenteilige Variante, in der nur Personen unterhalb eines bestimmten Einkommens als Nachfrager für bestimmte Produkte, d.-h. als Konsumenten auftreten dürfen. Dem Grunde nach wird Nachfrage über die zur Verfügung stehenden Einkommen und Bedürfnishierarchien geregelt. Die Höhe des Einkommens legt fest, wie oft welche Nachfrager welche Produkte überhaupt nachfragen können. Aus ihren Entscheidungen, d. h. aus ihren individuellen Präferen‐ zordnungen in Kombination mit ihren individuellen Einkommenshöhen ergeben sich die Haushaltspläne, aus denen in der Summe die Nachfrage‐ struktur nach bestimmten Gütern und Dienstleistungen resultiert. Was würde nun in der Situation passieren, wenn nur Personen ab einem bestimmten Einkommen als Nachfrager für bestimmte Produkte auftreten dürfen? Diesbezüglich ist zunächst die Frage relevant, ob der Preis dieser Produkte über oder unter dem verfügbaren Einkommen der Personen liegt, die nicht nachfragen dürfen. Gehen wir davon aus, dass auch die Personen, die wegen ihres geringen Gehalts nicht nachfragen dürfen, sich tatsächlich das Produkt zumindest gelegentlich leisten könnten. Denn würde es sich um Luxusgüter handeln, die ohnehin unerschwinglich für diesen Personenkreis wären, müsste das Nichtnachfragendürfen nicht durch eine Grenze oder ein Nachfrageverbot festgelegt werden, sondern sie würde bereits durch das zu geringe Einkom‐ men ohnehin existieren. Welchen Effekt hätte nun eine solche Grenze, wenn sich die Nachfrager das Produkt eigentlich leisten könnten? Die Grenzziehung hätte eine künstliche Verknappung der Nachfrage zur Folge, die nicht aus tatsächlichen Bedarfslagen oder nicht vorhandener Kaufkraft resultieren würde. Weniger Nachfrager dürfen nachfragen, es 2.1 Grenzen des Konsums 77 <?page no="78"?> 30 Es wird idealer Weise davon ausgegangen, dass kein Schwarzmarkt für solche Produkte existieren würde, d. h. es würde keine reichen Aufkäufer der Produkte geben, die diese dann illegal an ärmere Nachfrager weiterverkaufen. Ob eine solche Bedingung durchsetzbar wäre, ist natürlich eine offene Frage. käme daher laut klassischer, volkswirtschaftlicher Theorie zu einer Senkung des Preises und mit sinkendem Preis zu einem Anstieg der nachgefragten Menge bei den Konsumenten, die aufgrund ihres Einkommens konsumieren dürfen, bis sich ein neues Gleichgewicht bildet. Wäre die Grenzziehung zudem statisch und dauerhaft unflexibel, be‐ stände die einzige Möglichkeit für Einkommensbezieher unterhalb der Einkommensgrenze das Produkt zu erwerben darin, eine Erhöhung ihres Einkommens zu organisieren. Sie sähen sich genötigt, irgendwie reicher zu werden, die Konkurrenz um Arbeitsplätze mit Verdienstmöglichkeiten oberhalb der Grenze würde zunehmen. 30 Je länger die Grenzziehung bestände, umso höher würde aber wahr‐ scheinlich auch der Druck werden, sie auszusetzen oder zu senken, da sie als grundlose, eben künstliche und daher ungerechte Einschränkung angesehen werden kann. Und auch aus Sicht der Anbieter macht eine solche Grenze keinen Sinn, da durch sie die Anzahl der Kunden künstlich reduziert wird. Die Nachfrage und damit der Gewinn der Unternehmen würden durch die Grenze sinken, wenn man davon ausgeht, dass sie durch den in Folge der Preisreduzierung eintretenden Nachfrageanstieg nicht kompensiert werden kann. Ein solcher Rückgang der Nachfrage kann allerdings politisch gewollt sein. Es könnte eine konkrete Politik darstellen, ärmeren Bevölkerungs‐ gruppen den Zugang zu bestimmten Gütern wie Nahrungsmitteln, Immo‐ bilien, Wohnungen, Technologien, Kommunikationsmitteln, Autos usw. zu verwehren. Denn wenn bestimmte Güter von immer mehr Personen nachgefragt werden würden, kann dies zu ökologisch oder gesellschaftlich nicht gewollten Effekten führen. Eine solche Politik des Ausschlusses bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund deren Armut, bzw. aufgrund ihrer zu geringen Gehältern und Einkommen stellt natürlich eine schwer zu legitimierende Ungerechtigkeit und Diskriminierung dar. Eine solche Form von Nichtbeteiligung bedeutet die Etablierung einer Konsumapartheid oder Segregation des Konsums auf Grundlage bestimmter Einkommen, die den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen oder eben nicht ermöglichen. Eine solche 78 2 Marktkonstruktionen <?page no="79"?> Segregation oder Apartheid anhand von Konsummöglichkeiten besteht im gewissen Sinne im gegenwärtigen Kapitalismus natürlich ohnehin. Entscheidend für die an dieser Stelle gezogene Grenze ist allerdings die Tatsache, dass Konsumenten, selbst wenn sie sich das Produkt leisten könnten, von der Möglichkeit seines Erwerbs ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt auf Grundlage der politischen Festlegung anhand einer Einkommenshöhe. Als Effekt einer solchen Ausgrenzungspolitik könnte der Umstand ein‐ treten, dass die nicht zu Zuge kommenden Einkommensschichten ihr Einkommen in andere Güter oder Investitionen anlegen würden, was als eine ordnungspolitische Zielsetzung einer solchen einkommensbasierten Grenzziehung angesehen werden kann. Wenn ein Staat den breiten Konsum beispielsweise umweltschädlicher oder sozial oder politisch unerwünschter, technischer Produkte verhindern will, und gleichzeitig den Konsum bestimmter Substitute oder eben ganz anderer Produkte fördern will, wäre eine solche einkommensbasierte Grenz‐ ziehung ein bedenkenswertes Mittel. Eine weitere Frage lautet daher, welche Effekte bei zeitweiliger oder nur gelegentlicher Ziehung der Grenze eintreten würden? Zunächst träten die beschriebenen Zusammenhänge ein. Im Falle einer Aufhebung der Grenze würde sich die Frage stellen, ob die Öffnung des Marktes für alle Konsumenten plötzlich, d. h. unangekündigt erfolgen würde, oder aber angekündigt? Wie weit würde die Grenze gesenkt werden? Wie lange würde die Öffnung andauern und wäre dieser Zeitraum bekannt oder unsicher? Existieren für alle diese Festlegungen nachvollziehbare Mechanismen oder ist die Beantwortung dieser Fragen Gegenstand rein politischer Ent‐ scheidungen und Einschätzungen, die womöglich nicht näher begründet werden, oder begründet werden müssen? Betrachten wir zunächst das Szenario, dass angekündigt ab einem be‐ kannten Zeitpunkt eine unbegrenzte Marktöffnung stattfindet, d. h. jeder Konsument darf kaufen, vorausgesetzt er kann es sich leisten. Die Nachfrage würde ansteigen, dadurch würde der Preis steigen, steigende Preise würden zu Markteintritt neuer Anbieter führen, dies würden die Konkurrenz zwi‐ schen den Anbietern verstärken, bis sich laut klassischer Theorie wieder ein Gleichgewicht einpendelt. 2.1 Grenzen des Konsums 79 <?page no="80"?> Über die Länge der Öffnung eines Marktes ließe sich vor diesem Hinter‐ grund eine weitere Steuerung vollziehen, da neue Anbieter zur Vorberei‐ tung ihres Markteintrittes eine gewisse Zeit benötigen. Reduziert man die Öffnungszeiten eines Marktes auf einen Zeitraum, der für neue Anbieter kaum attraktiv ist, würden die Preise während der Öffnungszeit aufgrund fehlender Konkurrenz bzw. nicht möglicher Konkurrenz der Tendenz nach weiter hoch bleiben. Damit unterstützt man bereits auf dem Markt etablierte Unternehmen, man verhindert die Dynamisierung eines Marktes und hält die Preise auf künstliche Weise hoch.- Lässt man die Schließung des Marktes hingegen im Ungewissen, steigert man das Risiko für neue Anbieter, von einer Schließung überrascht zu werden, bevor die Kosten des Markteintrittes und der Etablierung auf dem Markt egalisiert wurden. Zudem tritt nach einer Schließung der Effekt ein, dass die Nachfrage künstlich begrenzt wird, wodurch die Preise sinken und somit Gewinnmöglichkeiten reduziert werden. Ähnlich verhält es sich für den Fall, dass die Öffnung des Marktes im Ungewissen liegt. Die potenziellen Nachfrager werden entweder dadurch abgeschreckt, Gelder für den Kauf der Güter eines wiedereröffneten Marktes einzuplanen und zurückzulegen, oder aber sie werden zum Sparen animiert, weil sie im Falle einer Öffnung unbedingt die betreffenden Güter und Dienstleistungen erwerben, bzw. in Anspruch nehmen wollen. Im gewissen Umfang kann auf diese Weise die Sparquote angehoben werden, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass die nicht zum Zuge kommenden Konsu‐ menten ihr Geld nicht in andere Güter und Dienstleistungen investieren, zu denen ihnen der Zugang nicht künstlich verwehrt wird. Handelt es sich um lebensnotwendige Güter, so ist es aber wahrscheinlich, dass die Konsumenten für den zukünftigen Kauf dieser Güter Geld ansparen. Potenzielle neue Anbieter können den Markteintritt im Falle einer plötzli‐ chen Marktöffnung hingegen schlecht planen und etablierte Anbieter stehen vor dem Problem, eine unerwartet ansteigende Nachfrage bewältigen zu müssen. Beide Effekte können gewollt sein, wenn eine Politik des vorüberge‐ hend reduzierten, eingeschränkten und somit verzögerten Konsums von bestimmten Produkten und Dienstleistungen umgesetzt werden soll. Für die Konsumenten mit zu geringen Einkommen stellt das Nichtkaufendürfen eine Einschränkung der Wahlfreiheit dar, und für die Konsumenten mit hohen Einkommen bedeutet das exklusive Kaufrecht eine Privilegierung. 80 2 Marktkonstruktionen <?page no="81"?> Für die Unternehmen stellen die künstlichen Verzögerungen Gewinnmin‐ derungen dar. Allerdings können solche Wirkungen in Bezug auf bestimmte, politische Zielsetzungen hinsichtlich der Weiterentwicklung von Märkten gerade vor dem Hintergrund weltweit abnehmender, natürlicher Ressourcen sinnvoll sein. Eine weitere Steuerungsmöglichkeit aufgrund von einkommensbasierten Konsumbegrenzungen kann entstehen, wenn man zusätzlich zu den Öff‐ nungszeitpunkten Mindestöffnungszeiten definiert. Wie lange ist ein Markt für wen mindestens geöffnet oder geschlossen? Bei der Definition solcher Mindestöffnungs- oder schließungszeiträume können Anbieter besser abschätzen, ob sich ein Markteintritt lohnt. Unge‐ wiss bleibt nur die weitere Entwicklung des Marktes, d. h. zum Beispiel die Frage, wie lange ein Markt nach Ablauf seiner Mindestöffnungszeit noch weiterhin offen bleibt? Wenn beispielsweise die Öffnung und der Öffnungszeitraum eines Mark‐ tes bekannt sind, können Anbieter und Nachfrager sinnvollere Pläne in Bezug auf ihre Konsum- und Produktionsentscheidungen entwickeln, da die absehbare Begrenzung des Marktes bekannt wäre. Auch denkbar wäre zusätzlich die Definition einer maximalen Nichtwie‐ dereröffnungsphase und in längeren Zeitverläufen die Festlegung von Kom‐ binationen aus Mindestöffnungszeiträumen oder Nichtwiedereröffnungs‐ phasen. Man könnte festsetzen, dass ein Markt spätestens ab März für mindestens zwei Monate geöffnet wird, dann schließt er irgendwann, öffnet aber garantiert wieder im September usw. Ebenso könnte eine weitere Variante darin bestehen, eine langsame, d. h. schrittweise Öffnung oder Schließung anhand von Einkommenshöhen anzulegen. Monat für Monat öffnet oder schließt sich ein Markt für weitere Einkommensbezieher, erst bleibt er für alle Personen mit einem monatlichen Einkommen unter 2000 € netto geschlossen, im nächsten Monat für alle Personen mit einem monatlichen Einkommen von unter 2100 € usw. Bei all diesen denkbaren Varianten stellt sich die Frage, ob für die Definition der in den Modellen festzulegenden Zeitpunkte nachvollziehbare Regeln oder Mechanismen entwickelt werden können? Um solche Regeln oder Mechanismen zu identifizieren, sollen zunächst noch einmal die Parameter in Erinnerung gerufen werden, mit denen ein Mechanismus konstruiert werden könnte. Bei der Idee einkommensbasierter Beteiligungsgrenzen auf Märkten lassen sich folgende Parameter anführen und in mögliche Wirkungszusammenhänge bringen: 2.1 Grenzen des Konsums 81 <?page no="82"?> ● nachgefragte Mengen ● Preise ● Einkommenshöhen der Nachfrager ● Umsatz-, Gewinn- und Mitarbeiterhöhen von Unternehmen ● Zeitpunkt einer Marktöffnung ● Zeitpunkt einer Marktschließung ● Mindestöffnungszeiten und Nichtwiedereröffnungsphasen. Betrachten wir zunächst mögliche Zusammenhänge zwischen eine Mindest‐ öffnungszeit und der Höhe der nachgefragten Menge nach einem Gut. Man könnte festlegen, dass ein Markt nach einer Mindestöffnungszeit für Geringverdiener geschlossen wird, sobald eine zuvor definierte Menge der dort gehandelten Produkte verkauft wurde. Ein solcher Zusammenhang setzt die Nachfrager mit Einkommenshöhen, die bei einer Schließung nicht mehr kauften dürften, unter Druck, auf ein absehbares und vorübergehendes Ende der Verfügbarkeit eines Gutes ihre Kaufentscheidungen zu tätigen, während die Anbieter sich auf eine absehbare und vorübergehende Ein‐ schränkung der Nachfrage einstellen müssen. Auf diese Weise würde der Staat durch Setzung von Marktpausenzeiten im gewissen Umfang eine bestimmte Nachgefrageweise nach Gütern initiieren. Eine Mindestöffnungszeit dient dazu, zumindest eine bestimmte Zeit lang den Verkauf von Gütern an ärmere Konsumenten zu garantieren. Existiert keine Mindestöffnungszeit, müssten Nachfrager sehr schnell mit ihrer Nach‐ frage tätig werden, oder die reicheren Nachfrager müssten sich mit ihrer Nachfrage zurückhalten, damit der Markt nicht geschlossen wird, weil die Höchstmenge noch nicht erreicht wurde. Die Länge der Öffnungszeit kann auf diese Weise mit einer Obergrenze von verkauften Produkten verbunden werden, d. h. ab einer verkauften Menge wird der Markt geschlossen, was bedeutet, dass die von der Schließung betroffenen Konsumenten ihr Nach‐ frageverhalten drosseln müssten, oder mit dem Nachfrageverhalten anderer Nachfrager abstimmten müssten, während für die reicheren Nachfrager die Chance besteht, durch überhöhte Nachfrage eine Marktschließung für Geringverdiener herbeizuführen. Umgekehrt wäre es aber auch möglich, dass der Markt geschlossen wird, sobald zu wenig, d. h. eine zu geringe Menge nachgefragt wird. Dies würde Konsumenten mit geringen Einkommen dazu motivieren, zumindest gele‐ gentlich ein Gut nachzufragen, um zu verhindern, dass sie es irgendwann gar nicht mehr konsumieren können, oder dann eine Zeit lang gar nicht. 82 2 Marktkonstruktionen <?page no="83"?> Ein Markt kann aber auch wieder geöffnet werden, sobald eine ange‐ meldete und daher wahrscheinliche Anzahl von Nachfragern vorhanden ist, die aufgrund ihres zu niedrigen Einkommens bisher vom Konsum ausgeschlossen worden sind. Im Zuge einer längeren Schließung wurde ein Ausmaß an Bedürftigkeit oder Nachfrage durch die Schließung erzeugt, die eine Wiedereröffnung politisch und sozial opportun erscheinen lässt. Die Form des angemeldeten Nachfragebedürfnisses sorgt zudem für bessere Planungsmöglichkeiten der Anbieter und gibt den Nachfragern ein Mittel in die Hand, für den Erhalt von Produkten zu sorgen, indem sie die benötigte Mindestnachfrage selbst organisieren. Anbieter würden solche Initiativen für mehr Nachfrage sicherlich unterstützen. Ein Markt könnte aber auch wieder geöffnet werden, sobald die Nach‐ fragemenge der Konsumenten, die konsumieren dürfen, sich unter oder über einem bestimmten Niveau einfindet. Eine solche Regel würde das Nachfrageverhalten der Personen mit hohen Einkommen beeinflussen, weil sie mit ihren Konsumentscheidungen, bzw. Nachfrageplänen mit dar‐ über entscheiden könnten, ab wann ein Markt auch wieder für andere Konsumenten geöffnet wird. Zudem ständen sie unter Druck, in einem gewissen Umfang nachzufragen, damit es zu keiner Öffnung des Marktes kommt, vorausgesetzt eine solche Begrenzung des Marktes läge aus welchen Gründen auch immer in ihrem Interesse. Ober- und unterhalb einer anhand von Einkommenshöhen gezogenen Grenze können also Mengengrenzen definiert werden, die zu einer Öffnung oder Schließung von Märkten für weitere Konsumenten führen, sobald sie über- oder unterschritten werden. Die Menge der Nachfrage entscheidet in einem solchen Zusammenhang in verschiedenen Varianten über die dann weiter nachgefragte Menge, weil diese sich u. a. anhand der Anzahl der zukünftig zugelassenen Nachfrager entwickelt. Betrachten wir als Nächstes die möglichen Zusammenhänge zwischen Einkommenshöhen und Preisen. Ein Markt für Konsumenten unter einer bestimmten Einkommenshöhe könnte auch geschlossen werden, sobald der Preis für die dort gehandelten Produkte ein bestimmtes Preisniveau unterschreitet. Angenommen ein regulärer, d. h. im neoliberalen Sinne gänzlich unregu‐ lierter Markt erzeugt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Gleichgewichts‐ preis, der durch die Koordination der Pläne der Anbieter und Nachfrager und die damit verbundenen Bereitschaften, zu kaufen und zu verkaufen, 2.1 Grenzen des Konsums 83 <?page no="84"?> zustande gekommen ist. Gerät dieser Preis nun unter die zuvor definierte Marktschließungsgrenze, wird der Markt geschlossen. Um diese Situation zu vermeiden, würden die Nachfrager mit geringen Einkommen darauf achten, dass der Preis nicht unter diese Grenze sinkt, sie würden tendenziell ihre Nachfrage ausbauen, denn eine starke Nachfrage würde zu steigenden Prei‐ sen führen. Die Grenzziehung wäre somit ein Mittel, die Wahrscheinlichkeit einer Mindestnachfrage zu erhöhen. Anders herum könnte ein Markt für Konsumenten unter einer bestimm‐ ten Einkommenshöhe geschlossen werden, sobald der Preis für die dort gehandelten Produkte über ein bestimmtes Preisniveau steigt. Nachfrager mit geringen Einkommen, die von der Schließung betroffen wären, würden ihre Nachfrage tendenziell drosseln, um so für sinkende Preise zu sorgen. In beiden Fällen müssten Nachfrager auf das Marktgeschehen Acht geben, und sich mit ihrem eigenen Nachfrageverhalten am Nachfrageverhalten der anderen Nachfrager orientieren, oder sich, in welcher Form auch immer, untereinander absprechen. Denn wie in vielen hier angeführten Varianten wäre es auch denkbar, dass die Nachfrager sich eher hastig ihre Produkte zu sichern versuchen, bevor die Marktschließung erfolgt, und somit den Zeitraum bis zur Schließung noch weiter verkürzen. Es käme wieder die Logik zum Tragen, dass Nachfrager durch ihr Nachfrageverhalten über die weiteren Nachfragemöglichkeiten mitentscheiden. Eine zweite Variante besteht in Regelungen hinsichtlich der Situation, wenn ein Markt bereits geschlossen ist. Denn ein Markt für Konsumenten unter einer bestimmten Einkommenshöhe könnte für diese wieder geöffnet werden, sobald der Preis für die dort gehandelten Produkte ein bestimm‐ tes Preisniveau unterschreitet. Dies wäre eine Handlungsmöglichkeit für Anbieter, die an der Ausdehnung der Nachfrage interessiert sind, und daher an günstigeren Produkten arbeiten. Hätten die Konsumenten mit hohen Einkommen dagegen ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Exklusivität ihres Zugriffs auf bestimmte Produkte, würden sie Produkte häufiger nachfragen, um so einen Preisabfall zu verhindern. Regelbar wäre hingegen auch, dass ein Markt für Konsumenten unter einer bestimmten Einkommenshöhe wieder geöffnet wird, sobald der Preis für die dort gehandelten Produkte über ein bestimmtes Niveau steigt. In diesem Fall würde eine schwache Nachfrage dafür sorgen, dass die Schließung bestehen bleibt. Ist das Produkt hingegen so attraktiv, dass die Nachfrage steigt, führt dies zu steigenden Preisen und somit in der Folge zu einer Öffnung des Marktes auch für Nachfrager mit geringem Einkommen. 84 2 Marktkonstruktionen <?page no="85"?> Alle genannten Varianten über Regelungen bei Grenzziehungen setzen voraus, dass die Grenzen im Vorhinein bekannt sind. Ist dies nicht der Fall, würde sich der Markt unreguliert entwickeln, und die Nachfrager würden einfach überrascht werden von einer Grenzziehung. Sie würden in diesem Fall kaum Einfluss auf das zuvor stattgefundene Nachfrageverhalten nehmen können. Es würde vielmehr der Effekt eintreten, dass alle Marktteil‐ nehmer verunsichert und zurückhaltend agieren würden, da jederzeit eine plötzliche Öffnung oder plötzliche Schließung eines Marktes vollzogen wer‐ den könnte. Auch dies könnte eine ordnungspolitische Strategie darstellen, da der Staat mittels der Drohung einer Marktschließung oder Grenzziehung bereits bestimmte Verhaltensweisen auf Märkten durchsetzen könnte, ohne die Drohung wahr werden zu lassen. Betrachten wir als nächstes denkbare Zusammenhänge zwischen der Ver‐ teilung und der Entwicklung von Einkommenshöhen. Angenommen auf verschiedenen Märkten existieren Grenzen anhand von Einkommenshöhen. Auf einer Vielzahl von Märkten können Konsumenten mit zu geringen Ein‐ kommen daher keine Güter erwerben. Verbindet man die Aufrechterhaltung dieser Begrenzungen an die Einkommensentwicklung der Bevölkerung, so lässt sich beispielsweise der Zusammenhang konstruieren, dass wenn die Anzahl der Personen mit mittleren Einkommen oder geringfügigen Einkommen über eine zuvor definierte Grenze steigt, oder unterhalb einer Grenze sinkt, sich die Märkte für Personen mit geringeren Einkommen öffnen, oder es kommt zu Grenzverschiebungen. Wiederum kann so die Höhe der Nachfrage, bestimmt durch die Einkom‐ menshöhen der Bevölkerung, über das Ausmaß der weiteren Nachfrage mitbestimmen. Sind die Märkte hingegen offen, so führt eine zu sehr steigende oder zu weit sinkende, durchschnittliche Einkommenshöhe der Bevölkerung zu einer Schließung von Märkten. Bei steigenden Einkommenshöhen bedeu‐ tet dies, dass aufgrund einer ansteigenden Nachfrage der zu erwartende, vermehrte Kauf bestimmter Güter vermieden werden soll, bei sinkenden Einkommenshöhen stellt dies ein Druckmittel dar, die Einkommenshöhen in der Gesellschaft nicht unter ein bestimmtes Niveau fallen zu lassen, da in diesem Fall die Nachfrage auf vielen Märkten durch die künstliche Schließung weiter zurückgehen würde. Zudem hätten viele Anbieter auf vielen Märkten ein Interesse daran, eine Schließung und den damit einhergehenden Rückgang der Nachfrage zu 2.1 Grenzen des Konsums 85 <?page no="86"?> vermeiden. Sie würden somit direkt oder indirekt an der Bewahrung eines bestimmten Einkommensniveaus interessiert sein. Betrachtet man mögliche Zusammenhänge zwischen Grenzziehung bei der Nachfrage anhand von Einkommenshöhen und den Umsatz-, Gewinn- und Mitarbeiterhöhen von Unternehmen ergeben sich ebenfalls eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten. Gehen wir zunächst von einem offenen, d. h. unbegrenzten Markt aus. Bezogen auf Mitarbeiterhöhen könnte formuliert werden, dass ein Markt mit einer Grenze versehen wird, ab der nur noch Nachfrager mit hohen Einkommen nachfragen dürfen, sobald die Anzahl der Mitarbeiter aller auf dem Markt anbietenden Unternehmen unter ein bestimmtes Niveau fällt. Zu klären wäre, ob sich die Unternehmen untereinander absprechen müs‐ sen, oder pro Unternehmen Grenzen definiert werden. Für beide Optionen ergäben sich für die einzelnen Marktteilnehmer jeweils unterschiedliche Strategien. Im Falle der Existenz einer solchen Regelung könnte sich aber die Wahrscheinlichkeit der Einhaltung eines Mindestbeschäftigungsgrades in einer Branche erhöhen, da die Anbieter aufgrund der drohenden Gefahr einer Reduzierung der Nachfrage durch Grenzziehungen ein Interesse daran hätten, die Grenzziehung zu vermeiden, es sei denn die Einhaltung des Mindestbeschäftigungsgrades führt mittelfristig zu höheren Verlusten bei der Angebotsgestaltung als deren Abschaffung, so dass ein Verstoß gegen den Mindestbeschäftigungsgrad für die Unternehmen vorteilhafter wäre. Eine Grenzziehung anhand von Mindestbeschäftigungszahlen der auf einem Markt vertretenen Firmen hält das Angebot auf einem Markt somit wahrscheinlich künstlich teuer, weil Personaleinsparungen und die damit verbundenen Kostenreduzierungen nicht durchführbar wären, und es be‐ hindert Investitionen, durch die Personalkosten gespart werden können. Andererseits garantiert die Grenze einen Mindestbeschäftigungsgrad. Sie ermöglicht in Branchen mit steigenden, technischen Automatisierungsgra‐ den und sinkenden Beschäftigungszahlen die Organisation von künstlicher Beschäftigung, die zwar produktionstechnisch nicht nötig wäre, aber sozi‐ alpolitisch gewollt sein könnte. Umgekehrt könnte auch festgelegt werden, dass ein Markt geschlossen wird, sobald zu viele Personen in den mit ihm verbundenen Firmen beschäf‐ tigt oder bei einzelnen Anbietern beschäftigt sind. Auf diese Weise könnte die rasante Expansion von Geschäftszeigen, Geschäftsmodellen oder be‐ 86 2 Marktkonstruktionen <?page no="87"?> stimmten Gütern oder Dienstleistungen aufgehalten werden. Unternehmen sähen sich der Gefahr einer künstlich reduzierten Nachfrage konfrontiert, falls die Nachfrage zu schnell ansteigen würde. Eine solche Regelung könnte möglicherweise, wenn man sie auf Einzelunternehmen anwendet, dazu führen, dass auf monopolistischen Märkten oligopolistische Strukturen entstehen, weil der Monopolist in seinem Wachstum massiv ausgebremst wird und somit Chancen für neue Anbieter entstehen. Beide Regelungsvarianten, also die Schließung eines Marktes bei zu viel oder zu wenig Mitarbeitern auf Seiten der Anbieter, lassen sich auch auf andere Unternehmensparameter wie den Umsatz oder den Gewinn übertragen. Es lässt sich formulieren, dass ein Markt mit einer Grenze versehen wird, ab der nur noch Nachfrager mit hohen (oder geringen) Einkommen nachfragen dürfen, sobald der Gewinn aller auf dem Markt anbietenden Unternehmen ein bestimmtes Niveau überschreitet. Auf diese Weise ließe sich eine Branche unter Druck setzen, immer wieder ihre Gewinne durch neue Investitionen zu reduzieren, damit die Nachfrage nicht eingeschränkt wird. Oder man nimmt den Umsatz als Maßstab für die Grenzziehungen, d. h. ein Markt wird mit einer Grenze versehen, sobald der Umsatz aller auf dem Markt anbietenden Unternehmen ein bestimmtes Niveau überschreitet. Auch diese Variante dient dazu, die Entwicklung eines Marktes mäßigend zu steuern. Die Anbieter würden ihre Produkte verteuern, oder deren Her‐ stellung verteuern, damit die Nachfrage nicht zu schnell ansteigt und damit der Umsatz. Dieser Effekt könnte auch ökologische Vorteile bringen, wenn Unternehmen die Umsatzbeschränkung für die Herstellung nachhaltiger oder langlebigerer Produkte nutzen. Denkbar wäre aber wiederum auch das Gegenteil, dass ein Markt mit Grenzziehungen versehen wird, sobald der Gewinn oder der Umsatz der an ihm beteiligten Unternehmen unter ein bestimmtes Niveau fällt. Auf diese Weise würden Nachfrager animiert werden, eine bestimmte Nachfrage aufrechtzuerhalten, die dann einen Mindestgewinn oder einen Mindestumsatz für die Unternehmen garantiert, damit sie nicht Gefahr laufen, dass betreffende Produkt für womöglich unbestimmte Zeit gar nicht mehr nachfragen zu können. Als weitere Varianten lassen sich Zusammenhänge bilden, die von einem für bestimmte Nachfrager bereits geschlossenen Markt ausgehen. So könnte man formulieren, dass eine Grenzziehung auf einem Markt aufgehoben wird, sobald der Gewinn oder der Umsatz aller auf dem Markt anbietenden Unternehmen ein bestimmtes Niveau überschreitet. Auf diese Weise ließe 2.1 Grenzen des Konsums 87 <?page no="88"?> sich eine Branche dazu motivieren, Produkte zu entwickeln, die so viel Gewinn abwerfen oder Umsatz erbringen, dass dadurch die künstliche Nach‐ fragebeschränkung wieder aufgehoben wird, und noch weitere Gewinne erzielt werden können. Denkbar wäre auch hier wieder das Gegenteil, d. h. die Grenzziehungen für bestimmte Nachfrager auf einem Markt werden aufgehoben, sobald der Gewinn oder der Umsatz der auf dem Markt anbietenden Unternehmen unter ein bestimmtes Niveau fällt. Auf diese Weise könnte der Staat regeln, wie eine Erweiterung der Nachfrage bei zu wenig Nachfrage eingeleitet werden kann. Hier sind auch fließende Grenzziehungen vorstellbar, die sich an ökologisch verkraftbaren Nachfragemengen orientieren, d. h. sobald die Reichen bedient sind, dürfen ärmere Bevölkerungsschichten zum Zuge kommen. Solche Regelungen sind allerdings unter dem Aspekt der Gerech‐ tigkeit und der Chancengleichheit als sehr fragwürdig anzusehen. Alle bisher angeführten Zusammenhangsmöglichkeiten zeigen, dass sich Begründungen, Mechaniken oder Legitimationen für die konkreten Grenz‐ ziehungen nur sehr bedingt formulieren lassen. Jeder Grenzziehung haftet der Charakter der Willkür an, vor allem zu Beginn der Grenzziehung, wenn sich Mechaniken zur Überwindung oder Aufhebung der Grenze noch nicht entfalten können. Lediglich Zusammenhänge zwischen Öffnungs- und Schließpunkten sowie der Länge von Zeiträumen von Öffnungen und Schließungen lassen sich mit dem Erreichen oder eben Nichterreichen von Preisniveaus, Absatzmengen, Beschäftigungszahlen usw. in Verbindung bringen. Aber über den genauen Punkt der Grenzziehung, ab dem sie wirken oder gelten sollen, liefern sie kaum relevante Begründungen. Jede Grenzziehung lässt oberhalb und unterhalb ihres Verlaufes lediglich zwei Mengen oder Zahlen entstehen. Im Zeitalter rückläufiger, natürlicher Ressourcen könnten diese Mengen allerdings anhand der vorhandenen Ressourcen berechnet werden, bzw. anhand erneuerbarer Ressourcen. Die Grenzen des Konsums, der Nachfrage könnten mit ökologisch vertretbaren Angebotsmengen verbunden werden, oder mit dafür zu zahlenden Preisni‐ veaus. Märkte würden damit nicht mehr nur ein Instrument für grenzenlosen Konsum, sondern auch ein Instrument für die Regelung von Begrenzungen trotz vorhandener Kaufkraft sein. Dem jetzigen Marktsystem fehlt ein Mechanismus, um die ökologische Verkraftbarkeit in Form von Umweltstan‐ dards und natürlichen Belastungsgrenzen in den Verteilungsergebnissen 88 2 Marktkonstruktionen <?page no="89"?> abzubilden. Denn sobald nur genügend Nachfrage und Geld zum Nachfragen vorhanden ist, kann im jetzigen System immer weiter nachgefragt werden, ohne das auf die Effekte für die Qualität und die Menge des zukünftigen Angebots Rücksicht genommen werden muss. In das gegenwärtige Verteilungssystem der Märkte könnte daher mit dem Instrument der Marktschließung oder der drohenden Schließlich oder Verkleinerung von Märken, oder mit dem Instrument von Grenzziehungen eine ökologische Vertretbarkeit ihrer Ergebnisse bewirkt werden. Die bisher in diesem Kapitel ausgeführten Regelungsideen geben allerdings den Bevölkerungsgruppen, die ohnehin schon ökonomisch vorteilhaft da‐ stehen, weitere Privilegien und Einflussmöglichkeiten. Es erscheint daher sinnvoll, diese Regelungen nun umzukehren, und so zu formulieren, dass der Vorteil bei den ärmeren Menschen liegt. Denn wohlfahrtstheoretisch und sozialpolitisch relevanter sind Grenzziehungen für hohe Einkommen, vorausgesetzt man teilt das Werturteil, dass gerade Menschen mit geringen Einkommen durch wohlfahrtstheoretische Marktlogiken unterstützt wer‐ den sollten, die entweder eine Umverteilung von Reichtum zur Folge haben oder, wie in diesem Fall, arme Menschen gegenüber reichen Menschen bevorteilen. Denn was würde passieren, wenn nur Personen unter einem bestimmten Einkommen als Nachfrager für bestimmte Produkte auftreten dürfen? Was würde passieren, wenn sich reiche Menschen dazu genötigt sehen, ärmer zu werden, damit sie wieder auf Märkten teilnehmen dürfen? Gehen wir wieder davon aus, dass die Personen, die wegen ihres hohen Gehalts nicht nachfragen dürfen, sich an dieses Verbot halten würden, weil ein Verstoß dagegen eine hohe Strafe nach sich ziehen würde. Selbstver‐ ständlich könnten sie sich die Produkte, deren Konsum ihnen verboten wird, jederzeit oder zumindest gelegentlich leisten. Welchen Effekt hätte eine solche Grenze? Die Grenzziehung hätte eine künstliche, nicht aus tatsächlichen Bedarfs‐ lagen resultierende Verknappung der Nachfrage zur Folge. Einkommens‐ starke Nachfrager dürften nicht mehr nachfragen, es käme daher zu einer Senkung des Preises und mit sinkendem Preis zu einem Anstieg der nachgefragten Menge bei den Konsumenten, die aufgrund ihres geringen Einkommens konsumieren dürfen, bis sich ein neues Gleichgewicht bildet. Wäre die Grenze dauerhaft festgesetzt, bestände die einzige Möglichkeit für Personen oberhalb der Grenzziehung die betreffenden Produkte zu 2.1 Grenzen des Konsums 89 <?page no="90"?> erwerben, indem sie die Höhe ihres Einkommens reduzieren würden. Sie würden dazu genötigt werden, ärmer zu werden, um konsumieren zu dürfen. Eine Konkurrenz um Arbeitsplätze mit Verdienstmöglichkeiten unterhalb der Grenze würde zunehmen, zudem würde eine Art nutzloser Reichtum entstehen. Der Nutzen jeder weiteren Reichtumsvermehrung würde ab einem bestimmten Punkt gegen Null tendieren, da es keine Möglichkeiten gäbe, den Reichtum auszugeben oder zu investieren. Als einziger Ausweg bliebe die Abgabe des eigenen Reichtums bis zu einem Niveau, ab dem wieder konsumiert werden darf. Als Effekt kämen Spenden, Schenkungen, Stiftungsgründungen oder andere Formen der Reichtumsaufgabe vermehrt zustande. Je länger die Grenzziehung bestände, umso höher wäre aber auch der Druck, sie zumindest für eine Weile auszusetzen oder anzuheben, da sie als grundlose, eben künstliche und daher ungerechte Einschränkung angesehen werden kann, genauso wie eine mögliche Grenze für geringe Einkommens‐ höhen. Allerdings lässt sich die Grenzziehung inhaltlich durchaus begründen. Es wäre eine denkbare Politik, reicheren Bevölkerungsgruppen den Zugang zu bestimmten Gütern zu verwehren, beispielsweise zu bestimmten Nahrungs‐ mitteln, Immobilien, Wohnungen, Technologien, Kommunikationsmitteln, Autos usw. um ihre weitere Verteuerung aufzuhalten oder zu beenden. Häufig sind es gerade die Besitzer großer Reichtümer, die Investitionsmög‐ lichkeiten wie z. B. Eigentumswohnungen nachfragen, wodurch es dann zu Preisanstiegen kommt, die dann für Bevölkerungsgruppen mit geringen Einkommen nicht mehr bezahlbar sind. Alternativ zu einem vollkommen Konsum- oder Erwerbsverbot könnte auch die Anzahl der Produkte reduziert werden. So dürften Personen ab ei‐ nem bestimmten Einkommen nur eine bestimmte Anzahl an Produkten oder Eigentum besitzen. Dies wäre eine Steuerungsmöglichkeit, um steigende Preise für Güter oder Dienstleistungen, die zu Investitionsobjekten gewor‐ den sind, und nicht aufgrund eines tatsächlichen, persönlichen Bedarfs nachgefragt werden, zu verhindern oder zu stoppen. Eine solche Politik des Ausschlusses bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund ihres Reichtums oder ihrer zu hohen Gehälter und Einkommen von bestimmten Märkten stellt natürlich eine Ungerechtigkeit und Diskri‐ minierung dar. Im Unterschied zur Diskriminierung von Menschen mit geringen Gehältern existiert allerdings eine Reihe von Argumenten, die eine solche Form der Diskriminierung rechtfertigen oder zumindest relativieren. 90 2 Marktkonstruktionen <?page no="91"?> Reiche Personen verfügen über größere Ressourcen als arme Personen. Sie können den Verlust des Zuganges zu bestimmten Märkten viel leichter kompensieren als arme Personen. Zudem können die Wohlfahrtseffekte, wie die folgenden Ausführungen zeigen werden, die durch ihr Ausscheiden aus Märkten eintreten könnten, gesellschaftlich als wesentlich nützlicher als die Effekte, die durch das Ausscheiden von armen Menschen eintreten, bewertet werden. Unter Nützlichkeit werden in diesem Zusammenhang die Verlang‐ samung der kapitalistischen Dynamik und eine gerechtere Verteilung von Wohlstand verstanden. Denn eine Segregation aufgrund von Reichtum existiert im gegenwärti‐ gen Marktsystem nicht. Sie würde daher den Motivationsgrundlagen für eine immer weitergehende Vergrößerung von Reichtümern den Boden entziehen. Noch mehr Reichtum würde letztlich den Verlust des Zuganges zu immer mehr Märkten bedeuten und in der Unmöglichkeit von weiterem Konsum münden. Würde sich eine Vermehrung von Reichtum daher nicht mehr lohnen, so würden eine Reihe weltweiter Investitionsregime ihren Nutzen und ihren Sinn verlieren. Auch würden die gegenwärtige Geschwindigkeit und die Höhe, mit der angelegtes Geld Rendite erbringen soll, nicht mehr oder viel weniger benötigt werden. Es würde bestenfalls eine Entschleunigung des Kapitalismus stattfinden, nachhaltigeres und langsameres Wachstum wäre die Folge, eben weil das Ansammeln von Reichtum insbesondere in Form von umweltschädlicher und asozialer Weise ab einem bestimmten Ausmaß mehr Nachteile als Vorteile erbringen würde. Natürlich kann ein solcher Ausschluss der Reichen nur auf Grundlage politischer Festlegungen vollzogen werden. Ob eine solche Gesetzgebung in Anbetracht ihrer gewaltigen Einflussmöglichkeiten, solche Regelungen zu verhindern, umgesetzt werden kann, sei dahingestellt, genauso wie die Frage, ob sie im Falle ihrer tatsächlichen Einführung angesichts sehr vieler, vorstellbarer Umgehungsmöglichkeiten auch ihre Wirkung entfalten könn‐ ten. Trotzdem lohnt es sich, über die denkbaren volkswirtschaftlichen und wohlfahrtstheoretischen Effekte solcher Grenzziehungen nachzudenken. Denn wie auch bei den Begrenzungen für Personen mit geringem Einkom‐ men bestände ein beachtenswerter Effekt einer Marktausgrenzungspolitik gegenüber Reichen darin, dass diese ihr Einkommen in andere Güter oder Investitionen anlegen müssten und würden, was als eine weitere, ordnungs‐ politische Zielsetzung einer solchen einkommensbasierten Grenzziehung angesehen werden kann. 2.1 Grenzen des Konsums 91 <?page no="92"?> Reiche könnte der Erwerb bestimmter umweltschädlicher Luxusgüter untersagt werden, die sich kaufberechtigte Personen mit geringen Einkom‐ men nur nach längerem Sparen leisten können, so dass die Nachfrage nach diesen Gütern spürbar zurückgehen würde. Oder sie dürften nur auf den Märkten auftreten, in denen der Staat oder die Gesellschaft die Investitionen der Reichen wünscht, d. h. die Gelder der Reichen würden mittelfristig an die Orte wandern und in die Produkte, Dienstleistungen oder Forschungsvorhaben investiert werden, wo sie von der Gesellschaft erwünscht sind. Die Ausgrenzung der Reichen hätte zudem bei Einführung einer Grenz‐ ziehung immer einen Rückgang der Nachfrage zur Folge, wodurch die Preise sinken würden, was in der Folge wieder zu einem Anstieg der Nachfrage durch mittlere und untere Einkommensschichten führen würde. Umgekehrt hätte eine Öffnung eines Marktes auch für Reiche eine Erhöhung der Nachfrage zur Folge, die zu einem Preisanstieg und in der Folge zu neuen Anbietern, mehr Konkurrenz, mehr Angebot und dann wieder zu sinkenden Preisen führen würde. Diese Effekte gleichen den Effekten, zu denen ein Nachfrageverbot von Personen aufgrund von zu geringen Einkommen führt. Über die Länge der Öffnung eines Marktes und die Bekanntheit oder Ungewissheit der Öffnungs- und Schließpunkte ließen sich im Angesicht des Mechanismus des Nachfragerückganges oder -anstieges wiederum die bereits ausgeführten Steuerungen wie bei den Marktbegrenzungen für ärmere Einkommensschichten vollziehen. Ebenso könnte die Variante einer langsamen, schrittweisen Öffnung der Grenzen an Einkommenshöhen ent‐ lang umgesetzt werden. Bei all diesen denkbaren Konstellationen stellt sich auch wieder die Frage, ob es für die Definition der genannten Zeitpunkte nachvollziehbare Regeln oder Mechanismen gibt? Für die Bildung von möglichen Zusammenhängen stehen wiederum folgende Parameter zur Verfügung: ● nachgefragte Mengen ● Preise ● Einkommenshöhen der Nachfrager ● die Umsatz-, Gewinn-, oder Mitarbeiterhöhen von Unternehmen ● der Zeitpunkt und die Art einer Marktöffnung ● der Zeitpunkt und die Art einer Marktschließung ● Mindestöffnungszeiten und Maximalöffnungszeiten 92 2 Marktkonstruktionen <?page no="93"?> Beginnen wir erneut mit der Analyse möglicher Zusammenhänge zwischen der Höhe der nachgefragten Menge nach einem Gut und den daraus resultierenden Steuerungseffekten. Man könnte festlegen, dass ein Markt nach einer Mindestöffnungszeit für Besserverdiener geschlossen wird, sobald eine vorher festgelegte, vordefi‐ nierte Menge der dort gehandelten Produkte verkauft wurde. Ein solcher Zusammenhang setzt die Nachfrager mit hohen Einkommen, die bei einer Schließung nicht mehr kaufen dürften, unter Druck, auf ein absehbares und vorübergehendes Ende der Verfügbarkeit eines Gutes ihre Kaufent‐ scheidungen zu tätigen, während die Anbieter sich auf eine absehbare und vorübergehende Einschränkung der Nachfrage einstellen müssen. Möglicherweise würden daher die finanzkräftigen Nachfrager vorsorg‐ lich größere Mengen nachfragen. Auf diese Weise könnte der Staat im gewissen Umfang das Ausmaß der Nachfrage nach Gütern initiieren. Existiert keine Mindestöffnungszeit, müssten sich die reichen Nachfrager mit ihrer Nachfrage zurückhalten, damit der Markt für sie nicht geschlos‐ sen wird. Die von der Schließung betroffenen Konsumenten müssten ihr Nachfrageverhalten drosseln oder mit dem Nachfrageverhalten anderer Nachfrager abstimmten, während für die ärmeren Nachfrager die Chance bestände, durch ihre Nachfrage eine Marktschließung für reiche Nachfrager herbeizuführen, die zu einer Senkung der Preise führen würde und daher einen Vorteil für sie darstellen würde. Umgekehrt wäre es aber auch möglich, dass der Markt geschlossen wird, sobald zu wenig, d. h. eine zu geringe Menge nachgefragt wird. Dies würde Konsumenten mit reichen Einkommen dazu motivieren, zumindest gele‐ gentlich ein Gut nachzufragen, um zu verhindern, dass sie es irgendwann gar nicht mehr konsumieren können, oder dann eine Zeit lang gar nicht. Verbindet man diese Regel noch mit einer drohenden Schließungsregel für Märkte, die für reiche Personen eine besondere Attraktivität besitzen, könn‐ ten sie dazu motiviert werden, einen regelmäßigen Konsum der betreffenden Güter durchzuführen. Der Staat könnte auf diese Weise eine von ihm ge‐ wünschte, stärkere Nachfrage nach bestimmten, ökologisch, sozial oder ge‐ sellschaftlich erwünschten Gütern organisieren oder animieren. Beispiels‐ weise könnte der Erwerb von Immobilien oder Finanzprodukten verbunden werden mit Investitionsverpflichtungen in den sozialen Wohnungsbau oder Kulturförderungen. Oder Investitionen in die Rodung von Wäldern sind verbunden mit Investitionen in Wideraufforstungsprogramme usw. 2.1 Grenzen des Konsums 93 <?page no="94"?> Die Freiheit des Eigentumsbegriffs würde dadurch natürlich relativiert werden, denn man schreibt den Reichen vor, dass sie nur etwas erwerben können, wenn sie zuvor oder gleichzeitig auch noch etwas anderes erwer‐ ben. Dies würde eine soziale Verantwortung für die Verwendung von Reichtum in das Marktsystem einschreiben, ohne gleich den Reichen Geld wegzunehmen. Ihre Investitionsfreiheit würde eingeschränkt werden, bzw. immer mit einem zusätzlichen Engagement verbunden sein. Für den Fall, dass ein Markt bereits geschlossen ist, könnte er für reiche Konsumenten wieder geöffnet werden, sobald die Menge der angebotenen Produkte unter oder über ein bestimmtes Niveau fällt oder kommt. Eine solche Regel würde das Nachfrageverhalten der Personen mit geringen Einkommen beeinflussen, weil sie mit ihren Konsumentscheidungen, bzw. Nachfrageplänen mit darüber entscheiden könnten, ab wann ein Markt auch für reiche Konsumenten wieder geöffnet wird. Besteht die Regelung aus ei‐ nem Mindestniveau, so könnte damit eine Grenze der Bedürfnisbefriedigung gesetzt werden. Sobald alle ärmeren Nachfrager ihre Bedürfnisse nach einem Gut gestillt haben, kommen die reicheren Nachfrager zum Zuge. Eine solche Regelung garantiert, dass zunächst die Bedürfnisse der ärmeren Nachfrager z. B. nach Wohnraum, Energie oder Land berücksichtigt werden. In allen Fällen entscheidet wiederum die Menge der Nachfrage in verschiedenen Varianten über die dann weiter nachgefragte Menge und die Höhe der Preise, weil diese Parameter sich anhand der Anzahl der zukünftig zugelassenen Nachfrager entwickeln würden. Ein Markt könnte für Konsumenten über einer bestimmten Einkommens‐ höhe aber auch geschlossen werden, sobald der Preis für die dort gehandel‐ ten Produkte ein bestimmtes Preisniveau unterschreitet. Nehmen wir wiederum an, ein regulärer, d. h. im neoliberalen Sinne gänzlich unregulierter Markt erzeugt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Gleichgewichtspreis, der durch die Koordination der Pläne der Anbieter und Nachfrager und die damit verbundenen Bereitschaften, zu kaufen und zu verkaufen, zustande gekommen ist. Gerät dieser Preis nun auf „natürliche“ Weise unter die zuvor definierte Marktschließungsgrenze, wird der Markt geschlossen. Um diese Situation zu vermeiden, würden die Nachfrager mit hohen Einkommen darauf achten, dass der Preis nicht unter diese Grenze sinkt, sie würden tendenziell ihre Nachfrage ausbauen, denn eine starke Nachfrage würde zu steigenden Preisen führen. Die Grenzziehung wäre somit ein Mittel, die Wahrscheinlichkeit einer Mindestnachfrage zu 94 2 Marktkonstruktionen <?page no="95"?> erhöhen, vorausgesetzt reichere Nachfrager besitzen ein Interesse daran, eine Marktschließung zu verhindern. Diese Regelung würde einen Druck auf die Reichen erzeugen, bestimmte Produkte zu kaufen, damit die Möglichkeit diese zu kaufen nicht generell oder für unbestimmte Zeit verloren geht. Auf diese Weise könnten sich taktische Auseinandersetzungen um den Preis zwischen armen und reichen Nachfragern entwickeln. Anders herum könnte ein Markt für Konsumenten mit einer bestimmten, hohen Einkommenshöhe geschlossen werden, sobald der Preis für die dort gehandelten Produkte über ein bestimmtes Preisniveau schreitet. Nachfra‐ ger mit hohen Einkommen, die von der Schließung betroffen wären, würden ihre Nachfrage tendenziell drosseln, um so für sinkende Preise zu sorgen. Auf diese Weise können reiche Nachfrager davon abgehalten werden auf Märkten zu kaufen, in denen sie nicht wegen eigenem, persönlichem Bedarf, sondern wegen Investitionsmöglichkeiten und den damit verbundenen Bereicherungschancen aktiv sind. Denkbar wäre aber auch das Verhalten, möglichst schnell als erster Reicher zum Zuge zu kommen, weil man dann von einer Schließung nicht betroffen wäre. Je nachdem wie viele andere Reiche diese Strategie auch wählen, wäre dies allerdings ein mit Risiken behaftetes Verhalten, da eine Marktschließung in diesem Fall sehr schnell eintreten könnte. Gegebenenfalls müssten sich Reiche mit anderen Reichen über ihr Nach‐ frageverhalten verständigen. Konsum wäre nicht mehr eine bedingungslose Freiheit, sondern ein am Konsum anderer Konsumenten orientiertes Ver‐ halten. Eine andere Situation entsteht, wenn ein Markt bereits geschlossen wurde. Ein Markt könnte für Konsumenten mit bestimmten Einkommenshöhen wieder geöffnet werden, sobald der Preis für die dort gehandelten Pro‐ dukte ein bestimmtes Preisniveau unterschreitet. Diese Situation würde Handlungsmöglichkeiten für Anbieter bieten, die an der Ausdehnung der Nachfrage interessiert sind, und daher an günstigeren Produkten arbeiten. Auch würde vermieden werden, dass exklusive, teure Luxusvarianten von Gütern entstehen, da es für diese Produkte keine Käufer gäbe. Hätten die Konsumenten mit geringen Einkommen dagegen ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Exklusivität ihres Zugriffs auf bestimmte Produkte, würden sie die Produkte häufiger nachfragen, um so einen Preisabfall zu verhindern. Andererseits signalisiert ein sinkender Preis eine nachlassende 2.1 Grenzen des Konsums 95 <?page no="96"?> Nachfrage, man könnte davon ausgehen, dass alle Personen die kaufen wollten, gekauft haben, und nun die Reichen zum Zuge kommen dürfen. Ein Markt könnte für vermögende Konsumenten aber auch wieder ge‐ öffnet werden, sobald der Preis für die dort gehandelten Produkte über ein bestimmtes Preisniveau steigt. In diesem Fall würde eine schwache Nachfrage dafür sorgen, dass die Schließung bestehen bleibt. Ist das Produkt hingegen so attraktiv, dass die Nachfrage steigt, führt dies zu steigenden Preisen und somit in der Folge zu einer Öffnung des Marktes auch für Nachfrager mit hohen Einkommen. Anbieter werden durch eine solche Regel animiert, die Attraktivität ihrer Produkte zu steigern, um dann an den Kundenkreis der reichen Personen verkaufen zu können, weil eine entsprechende Nachfrage zur Öffnung des Marktes und somit zu noch mehr Nachfrage führt. Der Staat kann hier also mit unterschiedlichen Festlegungen die Art der Entwicklung von Produkten beeinflussen. Alle die genannten Varianten von Regelungen bei Grenzziehung setzen wiederum voraus, dass die Grenzen im Vorhinein bekannt sind. Ist dies nicht der Fall, würde sich der Markt unreguliert entwickeln, und die Nachfrager und Anbieter wären dann schlichtweg überrascht von einer Grenzziehung. Die Grenzen würden in dem Sinn keinen Einfluss auf das zuvor stattgefun‐ dene Marktverhalten nehmen können, sondern nur ein bereits vollzogenes Marktverhalten kommentieren, bzw. sanktionieren, und ein zukünftiges Nachfrage- und Anbieterverhalten festlegen wollen. Betrachten wir als nächstes denkbare Zusammenhänge in Bezug zu Einkom‐ mensentwicklungen. Angenommen auf verschiedenen Märkten existieren Grenzen anhand von Einkommenshöhen. Auf eine Vielzahl von Märkten könnten dann Konsumenten mit zu hohem Einkommen keine Güter erwer‐ ben. Verbindet man die Aufrechterhaltung dieser Begrenzungen an die Einkommensentwicklung der Bevölkerung, so lässt sich beispielsweise der Zusammenhang konstruieren, dass wenn die Anzahl der Personen mit mittleren Einkommen oder hohen Einkommen über eine zuvor definierte Grenze steigt, oder unterhalb einer Grenze sinkt, dann öffnen sich bestimmte Märkte für Personen mit hohen Einkommen, und es kommt zu Grenzver‐ schiebungen. Wiederum kann so die Höhe der Nachfrage, die durch die Einkommens‐ höhen der Bevölkerung bestimmt wird, über den Umfang der weiteren Nachfrage entscheiden. 96 2 Marktkonstruktionen <?page no="97"?> In einem solchen Szenario hätten die reichen Personen einer Gesellschaft ein Interesse, sich mit ihren Mitteln und Ressourcen dafür einzusetzen, dass die Einkommensentwicklung der unteren Schichten nicht unter ein bestimmtes Niveau absinkt, denn in diesem Fall würde den Reichen der Zugang zu einer Reihe von Märkten dauerhaft verwehrt werden. Andererseits kann dies auch auf die Situation bezogen werden, wenn die Einkommen der Reichen zu weit ansteigen. Steigen die Einkommenshöhen der Reichen über ein bestimmtes Niveau, so erfolgt für sie der Ausschluss von einer Reihe von Märkten. Beide Varianten ermöglichen die Gestaltung einer ausgeglichenen Einkommensverteilung. Denn die Reichen würden mit der Zeit an bestimmten, weiteren Steigerungen ihres Einkommens das In‐ teresse verlieren, da diese nur noch Nachteile, d. h. Zutrittsverbote zu immer mehr Märkten mit sich bringen würden. Für viele Produkte und Dienstleis‐ tungen ließe sich so ein Zutritts- oder Erwerbsverbot sicherlich kaum in der Praxis realisieren, bzw. kontrollieren. Aber gerade für Dienstleistungen und Produkte, deren Erwerb mit juristischen oder bürokratischen Formalitäten verbunden ist, oder die sehr teuer sind, wäre eine Durchsetzung vorstellbar. Betrachtet man mögliche Zusammenhänge zwischen Grenzziehungen bei der Nachfrage anhand von Einkommenshöhen und den Umsatz-, Gewinn- und Mitarbeiterhöhen von Unternehmen ergeben sich weitere Steuerungs‐ möglichkeiten. Bezogen auf Mitarbeiterhöhen könnte formuliert werden, dass ein Markt mit einer Grenze versehen wird, ab der nur noch Nachfrager mit geringen Einkommen nachfragen dürfen, sobald die Anzahl der Mitarbeiter aller auf dem Markt anbietenden Unternehmen unter ein bestimmtes Niveau fällt. Eine solche Regelung würde die Wahrscheinlichkeit der Einhaltung eines Mindestbeschäftigungsgrades in einer Branche erhöhen, da die Anbieter aufgrund der drohenden Gefahr einer Reduzierung der Nachfrage durch Grenzziehungen ein Interesse daran hätten, diese Grenzziehung zu vermei‐ den. Die Anbieter würden im Rahmen ihrer Personalpolitik drauf achten, keine reichen Kunden zu verlieren. Auf diese Weise könnte in bestimmten Branchen ein Mindestbeschäftigungsgrad gewährleistet werden. Umgekehrt könnte auch festgelegt werden, dass ein Markt geschlossen wird, sobald zu viele Personen in den mit ihm verbundenen Firmen beschäf‐ tigt sind. Auf diese Weise könnte die rasante Expansion von Geschäftszei‐ gen, Geschäftsmodellen oder bestimmten Gütern oder Dienstleistungen aufgehalten werden. Unternehmen sähen sich der Gefahr einer künstlich 2.1 Grenzen des Konsums 97 <?page no="98"?> reduzierten Nachfrage konfrontiert, falls die Nachfrage zu schnell ansteigen würde. Angesichts der Tatsache, dass reiche Personen höhere, gesellschaftliche Einflussmöglichkeiten besitzen, ist die drohende oder mögliche Reduzierung ihrer Marktzutritte ein geeignetes Mittel, um die Entwicklung ihrer Reich‐ tümer an gesellschaftlich gewollte Entwicklungen zu binden. Reiche hätten ein stärkeres Interesse an einem schonenden Umgang mit Ressourcen, an Mindestlöhnen, an Mindestbeschäftigung oder Umweltauflagen usw. damit auch sie weiter auf Märkten teilnehmen könnten und dürften. Die genannten Grenzziehungen wären zudem ein mögliches Mittel, um in Anbetracht einer Welt von knapper werdenden Ressourcen alternative Logiken von Verteilungen herbeizuführen. Denn nicht die finanziellen Möglichkeiten der Personen, die über hohe finanzielle Mittel verfügen, würden den Preis und seine Bezahlbarkeit oder Nichtbezahlbarkeit für ärmere Gruppen bestimmen, sondern ein System ausgeglichener Zugriffs‐ möglichkeiten für arme und reiche Personen auf die Ressourcen könnte entstehen. Vorstellbar wäre die Steuerung eines solchen Systems anhand der Einkommenshöhen. Die monatlichen Einnahmen von Personen könnten in Gruppen unterteilt werden, um als Grundlage für Verrechnungsmöglichkeiten heran gezogen zu werden. Dieses Modell würden auf dem Gedanken beruhen, dass be‐ stimmte Gruppen mit bestimmten Einkommen erst dann wieder oder dann nicht mehr zum Zuge kommen, sobald andere volkwirtschaftliche Parame‐ ter über- oder unterschritten werden. Auf diese Weise werden Zusammenhänge in das ökonomische System eingeführt, die im herkömmlichen Marktmechanismus nicht berücksichtigt werden. Ob ein solches System überhaupt dauerhaft praktizierbar wäre, bleibt sicherlich eine offene Frage. Vielfältige Formen wie man beispielsweise trotz hohem Einkommen die Produkte erwirbt, für die eigentlich ein Verbot besteht, sind (wie gesagt) natürlich vorstellbar. Die Logik der bisherigen Ausführungen besteht allerdings in der Festle‐ gung, dass Nachfrager, die bestimmte Kriterien aufweisen, vor Nachfragern mit anderen Kriterien nachfragen dürfen. Der Gedanke besteht darin, eine Reihenfolge anhand von Kriterien festzulegen, wer wann nachfragen darf. Es wird festgelegt, wer anhand welchen Kriteriums zuerst oder als letztes 98 2 Marktkonstruktionen <?page no="99"?> nachfragen darf, und anhand welcher Parameter sich die Reihenfolge und die Geltungszeiträume vollziehen. Neben dem genannten Kriterium des Einkommens sind eine Reihe von an‐ deren Parametern vorstellbar. Als Beispiele für Kriterien für Zutrittsrechte für Märkten können bei den Nachfragern das Alter, der Nachweis des gesellschaftlichen Engagements oder das Geschlecht angeführt werden, und bei den Anbietern die Einhaltung bestimmter Sozial- und Umweltstandards. Was würde passieren, wenn erst junge Nachfrager nachfragen dürften und dann erst ältere? Oder andersherum? Oder wenn erst Frauen und dann Männer kaufen dürfen? Oder nur Frauen? In jedem dieser Szenarien würde sich die Nachfrage reduzieren, Preise würden tendenziell sinken, und die Unternehmen würden weniger Gewinne erwirtschaften können, da sich die Nachfrage entzerrt, da ihre Gleichzeitig‐ keit aufgehoben wäre. Weitet man die Unterteilung der Nachfrager und ihrer Nachfragerechte noch weiter aus, so könnten Klassen von Anbietern Klassen von Nachfra‐ gern gegenübergestellt werden. Als Kriterium für eine solche Sortierung und Aufsplitterung von Märkten könnten auf der Nachfrageseite wiederum Einkommen oder soziale Kategorien herangezogen werden, und auf der Anbieterseite kämen die Parameter Umsatz, Größe des Unternehmens, Gewinn, Mitarbeiterzahlen, usw. in Betracht. Die Logik eines solchen Systems bestände darin, dass bestimmte Nach‐ frager nur bei bestimmten Anbietern nachfragen können, oder umgekehrt, dass Anbieter immer nur bestimmte Nachfrager beliefern können. Wenn Unternehmen oder Nachfrager mit ihrer Klassenzugehörigkeit unzufrieden wären, bestände der Anreiz darin, an den entsprechenden Kriterien, die einen in eine bestimmte Klasse einordnen, zu arbeiten, sie zu verändern, um in eine andere Anbieter- oder Nachfrageklasse zu gelangen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, mehr oder weniger Mitarbeiter einzustellen, oder mehr oder weniger Einkommen oder Gewinn zu erzielen. Der Wechsel in eine andere Klasse durch das Überstreiten bekannter Grenzen müsste natürlich eine ausreichende Attraktivität besitzen, etwa dadurch, dass man endlich attraktivere oder billigere Produkte erwerben kann, oder dass man als Anbieter endlich Zugang zu vermögenderen Kunden gewinnen kann, usw. 2.1 Grenzen des Konsums 99 <?page no="100"?> Im Falle der erfolgreichen Umsetzung solcher Regelwerke könnte ein System von Konsum- und Produzentenklassen entstehen, in dem eine Vielzahl von Zusammenhängen zwischen Klassenzugehörigkeit und Klas‐ senwechselmöglichkeiten existieren. Denkbar wäre beispielsweise der Zusammenhang, dass je mehr Gewinn ein Unternehmen erzielt, es umso mehr nur noch an Nachfragerklassen mit geringen Einkommen verkaufen darf. Dadurch würde es darauf achten, entweder den Gewinn durch neue Investitionen zu reduzieren, oder den Gewinn durch das Zahlen von höheren Löhnen oder der Etablierung von nachhaltigen Herstellungsweisen zu reduzieren, oder billigere Angebote zu entwickeln, mit denen es in Hinblick auf die zukünftig zu erwartende, ausschließlich einkommensschwächere Kundschaft am meisten Gewinn erzielen würde. Oder Nachfrager, die es schaffen ihre Einkommenshöhe zu steigern und daher in eine andere Nachfragerklasse aufsteigen, dürfen für einen be‐ stimmten Zeitraum vergünstigte Produkte bei bestimmten Anbieterklassen erwerben. Oder ein Markt muss schließen, weil die Nachfrager zu lange nur über‐ wiegend aus einer Nachfrageklasse gekommen sind. Der Markt dürfte erst wieder öffnen, wenn Angebote vorliegen, die auch von den Mitgliedern anderer, einkommensschwächerer Nachfrageklassen konsumiert werden würden, usw. Die Instrumente der Grenzziehung und der Marktschließung bieten somit eine Vielzahl an Möglichkeiten, positive, soziale oder ökologische Effekte in den Marktmechanismus zu integrieren, vorausgesetzt die vorgegebenen Regelwerke werden auch von allen Marktteilnehmern eingehalten. 2.2 Grenzen für Unternehmen Nach der Betrachtung der Grenzziehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf Seiten der Nachfrager sollen nun mögliche Begrenzungen auf der Seite der Anbieter genauer untersucht werden. Was passiert, wenn nur Unternehmen bis zu oder ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern, Umsatz, Gewinn, Investitionsquoten usw. anbie‐ ten dürfen, oder erst wieder, wenn sie unter solche Grenzen fallen? Wie würde sich die Funktionsweise von Märkten durch solche Beschrän‐ kungen ändern? 100 2 Marktkonstruktionen <?page no="101"?> 31 Zur Problematik des Marktversagens und seinen unterschiedlichen Formen existiert eine umfangreiche, volkswirtschaftliche Fachliteratur. Wären solche Grenzziehungen ein Mittel gegen die verschiedenen, be‐ kannten Formen von Marktversagen? 31 Grundsätzlich befassen sich die Regelungen in diesem Kapitel mit der Frage, ob Unternehmen das Recht zur Teilnahme an einem Markt ganz oder teilweise entzogen werden kann, oder umgekehrt, ob Unternehmen wieder an einem Markt teilnehmen dürfen, sobald bestimmte Parameter eintreten oder von ihnen erfüllt werden? Zutrittsverbote und Auflagen für den Zutritt zu Märkten sind in Form von Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsregeln sind im Wirtschaftsleben bereits existent. Die hier formulierten Regeln beziehen sich auf einzelne Unternehmen, und erst wenn kein Unternehmen existiert, welches die Regeln erfüllt, kann es schließlich zu einer faktischen Marktschließung oder Aufhebung der Regeln aufgrund fehlender Angebote kommen. Dieser Fall ist allerdings eher unwahrscheinlich, denn gerade Märkte auf denen immer mehr Anbieter wegen der Nichteinhaltung von Regeln vom Markt für bestimmte Zeiträume verschwinden, bzw. gesperrt werden, sind für Anbieter, die bereit sind die Regeln einzuhalten, attraktiv. Zum anderen macht es langfristig betrachtet keinen Sinn für Unternehmen, gegen die Regeln zu verstoßen, da sie dann nicht mehr ihre Waren und Dienstleistun‐ gen absetzen können. Die Regelung des Marktverbotes ist somit per se ein sehr wirkungsmächtiges Steuerungsinstrument. Sollte der Fall eintreten, das aufgestellte Regeln nicht eingehalten werden können oder nur durch Unrentabilität aufrechterhalten werden können, ist es wahrscheinlich, dass Begrenzungen von staatlicher Seite aufgehoben oder modifiziert werden, um die Funktionsfähigkeit eines Marktes wiederherzustellen. Der Staat sollte nicht in die Rolle der Subventionierung von Märkten gedrängt werden, weil alle dort agierenden Unternehmen wegen der Einhaltung seiner Regeln Verluste schreiben. Welche Regeln lassen sich daher für Unternehmen formulieren und welche Effekte würden damit erzielt werden? Betrachten wir zunächst die Struktur auf der Anbieterseite. Existieren nur wenige große Unternehmen auf einem Markt, oder viele kleine, oder eine Reihe von mittleren Unternehmen, d. h. haben wir es mit einer monopolistischen, oligopolistischen oder polypolistischen Struktur zu tun? 2.2 Grenzen für Unternehmen 101 <?page no="102"?> Je nach Marktstruktur müssen die einzelnen Regelungsvorschläge modi‐ fiziert werden, bzw. sie können unterschiedliche Wirkungsweisen entfalten, die berücksichtigt werden können. Auch müsste entschieden werden, welche Arten von Grenzen man bevor‐ zugt? Soll eine konkrete Zahl vorgegeben werden, z. B. im Hinblick auf die Gewinnhöhe die Grenze von 6.000.000 € oder sollen die Grenzen in Bezug gesetzt werden zu anderen Größen, beispielsweise wenn Umsatz und Ge‐ winn eines Unternehmens in ein bestimmtes Verhältnis zueinander geraten? Ebenso müsste geklärt werden, ob das Überschreiten einer Grenze bereits beim einmaligen Übertritt zur Konsequenz des Marktausschlusses führt, oder ob wiederum Zeiträume existieren, d. h. ob die Regelung erst in Kraft trifft, etwa wenn der Gewinn über einen definierten Zeitraum hinweg über einem bestimmten Niveau sich einfindet, oder ob das kurzfristige Überschreiten von Grenzen mit Perioden des Unterschreitens verrechnet werden darf ? Alle diese Fragen und Entscheidungen können verwendet werden, wenn einzelne Märkte mit dem Instrument der Marktausschlussdrohung modifi‐ ziert werden sollen. Beginnen wir mit dem Regelungsvorschlag, dass Unternehmen der wei‐ tere Marktzugang verwehrt wird, sobald oder solange sie einen bestimmten Gewinnhöhe überschreiten. Eine solche Gewinnobergrenze schränkt das Erzielen übergroßer Gewinne ein. Sie beschränkt die Bemühungen von Unternehmen, möglichst geringe Steuern zu zahlen. Sie zwingt zu Investi‐ tionen, ermöglicht das Verteuern der Herstellung von Produkten und fördert dadurch eine nachhaltige und dauerhafte Qualität von Produkten, eben weil das Erzielen von Gewinnen ab einem bestimmten Ausmaß keinen finanziellen Sinn mehr ergibt. Geschäftspolitiken müssten sich als erstes daran orientieren, nicht vom Markt ausgeschlossen zu werden, und erst an zweiter Stelle würden Wettbewerbsvorteilserzielungen und die Gewinnma‐ ximierung stehen. Da die Höhe von Gewinnen meistens nicht genau prognostizierbar ist, erscheint es ratsam, dass der Staat flexible Regelungen für die Grenzeinhal‐ tung erlaubt. Ein möglicher Marktausschluss wird stets erst nach einem Jahr oder einem Quartal ermittelt, oder es existiert stets die Möglichkeit, zu hohe Gewinne an den Staat abzuführen, umso am Markt bleiben zu können. Der Staat hätte mit dem Steuerungsinstrument des Marktausschlusses in jedem 102 2 Marktkonstruktionen <?page no="103"?> 32 Siehe dazu die Erfahrungen der Finanzkrise von 2007. Dieckmann (2010) oder Kapnik (2014) Fall ein mächtiges Instrument, um die Struktur eines Marktes grundsätzlich festzulegen. Denn eine Begrenzung der Gewinne würde die Dynamik zwischen den Unternehmen auf Märkten entscheidend verändern. Die gesamte Art des Wettbewerbes würde sich verändern, je nachdem wie der Staat das Zustan‐ dekommen der Gewinngrenze gestalten würde. Besteht beispielsweise die Regel, dass eine Gewinngrenze gilt sobald eine bestimmte Mitarbeiterzahl über- oder unterschritten wird, oder dass die Gewinngrenze von einer Relation zur Höhe des Umsatzes abhängt, ergeben sich jeweils andere Unternehmensstrategien, die in Bezug zu den Strategien anderer Unternehmen und zur politischen Steuerung eines Marktes entwi‐ ckelt werden müssen. Der Staat kann sich aber auch für eine feste Gewinnhöhe entscheiden, die er beispielsweise jährlich überprüft und festsetzt. Dies könnte dazu führen, dass nur eine Anzahl von mittleren Unternehmen auf dem Markt existieren könnten, da eine bestimmte Größe von Unternehmen und die damit verbundenen Gewinnhöhen nicht umsetzbar wären. Je nach gebildeter Regelung und den dazugehörigen Zusammenhängen kann der Staat somit die weitere Entwicklung einzelner Märkte umfassend zugunsten seiner Kriterien und Zielsetzungen beeinflussen. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte anbieten, könnten Gewinngrenzen in Abhängigkeit zu ihrer Liquidität, ihrer Finanzie‐ rungsmethoden, ihrer Transparenz oder Eigenkapitalquoten usw. auferlegt werden. 32 Denn nichts motiviert Unternehmen mehr, sich an solche Zusam‐ menhänge und Vorgaben zu halten, wenn sich erst durch deren Einhaltung die Möglichkeit ergibt, weitere Gewinne erwirtschaften zu können. Der Staat könnte letztlich festlegen, wie groß oder wie klein Unternehmen auf einem Markt sein sollen. Er könnte festlegen, wie hoch der Gewinn auf Märkten überhaupt ausfallen darf. Zusätzlich würde er Formen anbieten, wie zu hohe Gewinne von den Unternehmen vermieden werden können, sei es durch Steuern oder Abgaben, oder durch die Finanzierung gesellschaft‐ lich erwünschter Aufgaben, oder die Herstellung bestimmter Arten von Produkten, oder die Einhaltung bestimmter Produktionsweisen. Er könnte Gewinnfreiräume für Innovationen und neue Produkte schaf‐ fen, um die innovativen Unternehmen auch weiterhin zu belohnen. Er 2.2 Grenzen für Unternehmen 103 <?page no="104"?> könnte Gewinngrenzen für Unternehmen, die sich vorbildlich oder genau an Vorgaben halten, anheben, um sie mit höheren Gewinnen zu belohnen, und im Gegenzug Unternehmen, die bestimmte Vorgaben nicht einhalten, mit Reduzierungen ihres Gewinns bestrafen. Darüber hinaus könnte er das Mittel des Marktausschlusses auch auf sozial- und arbeitsrechtliche Vorgaben anwenden. Man könnte formulieren, dass Unternehmen die zu wenige Frauen oder zu wenig Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder anderen Merkmalen einstellen, oder die zu viele Gewinne in Ländern versteuern, wo sie diese Gewinne nicht erwirtschaftet haben, oder die zu große Unterschiede in der Bezahlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern aufweisen usw., von einem Markt für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden. Neben der Drohung des Marktausschlusses könnte aber auch die Re‐ gelung angewendet werden, dass Unternehmen für zügige Umsetzungen von Preis-, Mengen oder Quotenvorgaben belohnt werden. Sie müssten beispielsweise weniger Steuern abführen müssen als Unternehmen, die entsprechende sozial und gesellschaftliche gewollte Verbesserungen oder Veränderungen nicht oder viel langsamer umsetzen. Auf diese Weise würde die Marktposition der Unternehmen gestärkt werden, die bestimmte Vorga‐ ben umsetzen. Es würde sich lohnen, Vorgaben schnell umzusetzen. In dieses Muster könnten alle möglichen Inhalte oder Vorgaben eingesetzt werden. Denkbar wäre auch, dass der Staat bestimmt Umsatzhöhen oder Mindest‐ umsätze festlegt, die von den Unternehmen eines Marktes erzielt werden müssen, um nicht ihren Zugang zum Markt zu verlieren. Er kann große Unternehmen dazu zwingen kleiner zu werden, oder kleine Unternehmen können dazu gezwungen werden, größer zu werden. Neue Unternehmen könnten die Vorgabe erhalten, auf einem Markt nur mit einem Mindestmaß an Umsatz einsteigen zu können, oder aber im Gegenteil ein bestimmtes Maximum an Umsatz nicht zu überschreiten, um eine polypolistische Marktstruktur zu erhalten oder herzustellen. Alle diese Steuerungsmöglichkeiten zeigen, dass die Verwehrung des Marktzutritts oder die Gefahr eines Ausschlusses als ein wirksames Mittel zur Gestaltung von Märkten benutzt werden können, insbesondere gegen‐ über marktbeherrschenden Unternehmen. Wenn der Staat beispielsweise verkündet, dass auf einem Monopolmarkt in vier Jahren nur noch Unternehmen mit einem bestimmten Umsatz oder einer bestimmten Größe akzeptiert werden, würden damit starke Sicherheiten formuliert werden, dass zukünftig ausreichend Umsatz- und 104 2 Marktkonstruktionen <?page no="105"?> 33 Zum Thema Mindest- und Höchstpreise und der Kritik daran besteht eine umfangrei‐ che, volkswirtschaftliche Fachliteratur. 34 Siehe dazu auch den Ansatz der chinesischen Wirtschaftspolitik der 80iger und 90iger Jahre, Preise nicht vollständig zu fixieren, sondern auch regionale Marktpreise zuzu‐ lassen. Spakowski (2022), S.-87 Gewinnmöglichkeiten auf diesem Markt vorhanden wären, weil der Mono‐ polist ab diesem Zeitraum seinen Umsatz deutlich einschränken müsste. Der Erfolg eines Marktzutritts und der damit verbundenen Kosten würden durch die staatliche Politik garantiert werden. Erhält sich ein Monopol nicht aufgrund ökonomischer oder politischer Macht, sondern vornehmlich we‐ gen den Entscheidungen der Nachfrager, nur die Dienste des Monopolisten in Anspruch zu nehmen, könnten den Unternehmen Auflagen über die maximale Anzahl von kaufbaren Gütern oder von Nutzern gemacht werden. Suchmaschinen wären beispielsweise ab einer bestimmten Nutzeranzahl blockiert und die Nutzer müssten auf andere Suchmaschinen ausweichen. Auf diese Weise, aber auch anhand von Umsatz- oder Gewinngrenzen kann der Staat letztlich die Struktur eines Marktes hinsichtlich Anzahl und Größe der dort agierenden Unternehmen herstellen, um seine Vorstellung von der Funktionalität eines Marktes umzusetzen. Eine weitere Regelungsmöglichkeit entstände hinsichtlich der Preise von Produkten. Der Staat könnte Mindest- oder Höchstpreise für Waren und Dienstleistungen festlegen. Im Falle von ruinösen Preiskämpfen, in denen der Zwang zur Vorteilserzielung zu unerwünschten, sozialen Folgen für Mitarbeiter, Kunden oder zu dauerhaften, ökologischen Schäden führt, könnte er Mindestpreise oder Maximalgewinne festlegen, verbunden mit der Auflage der Erfüllung von Mindeststandards, die die Unternehmen wegen der Existenz von Mindestpreisen oder der Maximalgewinne finanzieren könnten. 33 Die Festsetzung von Preisen greift somit tief in die Bedingungen der Produktion ein und ermöglicht dem Staat weitere Steuerungsmöglich‐ keiten. 34 Aber auch über die Grenzziehung anhand von Mengen lässt sich eine Vielzahl von wohlfahrtstheoretischen Effekten erzielen. Man könnte sagen, dass Unternehmen, die zu viel oder zu wenig produzieren, vom Markt ver‐ schwinden müssen, oder solange vom Markt verschwinden, bis sie wieder bestimmte Produktionsquoten erfüllen. Über die Begrenzung von Mengen würde zwar eine Aushebelung des Effekts der Nachfragefeststellung erfol‐ gen, andererseits könnten Grenzen anhand des Kriteriums der ökologischen 2.2 Grenzen für Unternehmen 105 <?page no="106"?> Verträglichkeit gezogen werden. Wird ein Produkt nur in bestimmten Mengen angeboten, steigen eben die Preise für dieses Produkt oder die Märkte werden umgekehrt nicht mit billigen Produkten überschwemmt, d. h. es lassen sich nur Produkte bestimmter Qualität zu bestimmten Mengen verkaufen, was in Hinblick auf die Schonung von Ressourcen eine hilfreiche Vorgehensweise wäre. Umgekehrt können Mindestmengen dazu führen, dass Unternehmen eine bestimmte Menge zu produzieren haben, um ein bestimmtes Maß an Wirtschaftlichkeit zu garantieren, oder um auf diese Weise erwünschte Preise zu erzielen, oder weil der Staat auf einem Markt nicht viele kleine, sondern nur einige große Unternehmen zulassen will. Preise bilden sich dann in Bezug auf die genehmigten Mengen, sie spiegeln nicht die tatsächliche, absetzbare Nachfrage nach, sondern z. B. eine ökologisch vertretbare Nachfrage. Das Instrument der Marktzugangsverwehrung kann aber auch bezüglich der Problematik asymmetrischer Informationsverteilungen zum Zuge kom‐ men. Nur Unternehmen, die ein Mindestmaß an Informationen über die Risiken und den Charakter ihrer Dienstleistungen und Güter für Nachfrager bereitstellen, dürfen auf einem Markt anbieten. Dies ist insbesondere für Finanzdienstleistungen interessant. Nur wenn umfassend informiert wird über Qualitäten und Risiken, dürfen Unternehmen dort anbieten, ansonsten müssen sie vom Markt verschwinden. Gleiches gilt für arbeitsrechtliche, sozialrechtliche Vorlagen oder Umweltschutzrichtlinien usw. Wenn der Staat regelt, wer unter welchen Bedingungen am Markt teilnehmen darf, und dies ist eben der einzige Ort, an dem Geld verdient werden kann, dann kann er damit die Strukturen des Marktes entscheidend prägen. Das so genannte freie Spiel der Marktkräfte kann dann nur im Rahmen dieser Spielregeln stattfinden. Der Staat muss die Märkte als einen Ort begreifen, der nur für jene Teilnehmer geöffnet hat und zugängig ist, die sich an seine Regeln halten. 2.3 Vollständige Marktschließungen Wendet man die bisherigen Ideen über die Begrenzung von Märkten nicht auf einzelne Unternehmen sondern auf alle Unternehmen eines Marktes an, und die Regelungen zu einkommensbasierten Grenzen auf alle Nachfrager, dann ergeben sich weitere Varianten zur Steuerung des Wirtschaftslebens. 106 2 Marktkonstruktionen <?page no="107"?> Denkbar wäre beispielsweise die Regelung, dass ein Markt nicht nur für Personen mit geringen Einkommen geschlossen wird, sondern für alle Nach‐ frager und somit in der Folge auch für alle Anbieter, da niemand vorhanden wäre, der die betreffenden Produkte und Dienstleistungen erwerben dürfte. Eine solche Steuerung würde sich nicht in der Begrenzung des Marktes für einzelne Nachfragegruppen anhand ihres Einkommens vollziehen, sondern sich am Nachfrageverhalten aller Nachfrager orientieren, unabhängig von deren individuellen Einkommenshöhen. Zuvor müssten wiederum die Fragen geklärt werden, ob die Schließun‐ gen angekündigt und vorhersehbar wären oder unangekündigt und überra‐ schend? Außerdem müsste die Frage beantwortet werden, ob die Zeiträume der Schließung bekannt wären, d. h. ob Regeln dafür existieren, ab wann Märkte aus welchen Gründen wieder geöffnet werden würden? Unangekündigte und überraschende Marktschließungen oder Öffnungen würden wahrscheinlich über die im Raum stehende Möglichkeit ihres Eintritts und dem damit verbundenen Verhalten und den Arten der Vorsorge einen Effekt vor ihrem tatsächlichen Eintreten bewirken. Alle Marktteilneh‐ mer müssten sich auf eine Eventualität vorbereiten, von der sie nicht wissen, wann und warum und wie lange sie eintreten wird. Käme es plötzlich zu einer unangekündigten Marktschließung, sähen sich Unternehmen einer einbrechenden Nachfrage ausgesetzt, und Nachfrager könnten plötzlich nicht mehr konsumieren. Vorräte und bereits verkaufte Produkte eines geschlossenen Marktes würde an Wert gewinnen. Solche Effekte können ordnungspolitisch durchaus gewollt sein. Die unvorhersehbare Schließung stellt allerdings einen schwerwiegenden Eingriff in einen laufenden Markt dar, der zu Verlusten und nach einer bestimmten Zeit zu einem Bankrott der Anbieter führen würde. Eine andere Situation besteht im Falle transparenter Regelungen, mit denen angekündigt wird ab wann und wie lange ein Markt geschlossen wird, und ab wann und warum er wieder geöffnet wird. Eine solche vollständige Marktschließung, die durch ein bestimmtes Nachfrageverhalten ausgelöst werden kann, könnte beispielsweise eintre‐ ten, wenn die Nachfrager zu viel oder zu wenig nach bestimmten Produkten nachfragen. Im ersten Fall müssten sie ihre Zurückhaltung koordinieren, im zweiten Fall Mindestkäufe organisieren. Dabei erscheint es schwieriger, dass Nicht‐ 2.3 Vollständige Marktschließungen 107 <?page no="108"?> kaufen zu koordinieren als den Mindestkauf. Zurückhaltung basiert auf Freiwilligkeit und nicht auf ökonomischen Optionen. Es bleibt die Frage, ob und wie Nachfrager sich mit anderen Nachfragern über solche Vorgehensweisen absprechen? Wahrscheinlich würde es ausreichen, drohende Schließungen zu kom‐ munizieren, damit sich ausreichend Nachfrager animiert fühlen, durch Käufe oder Zurückhaltung einen Markt offen zu halten. Schließt ein Markt allerdings aus dem Grund, weil bestimmte Nachfrager ihre Nachfrage nicht einzuschränken bereit sind, so ist sicherlich das Szenario wahrscheinlich, dass die enttäuschten Nachfrager Druck ausüben werden, den Markt wieder zu öffnen. Denkbar wäre, dass ihnen der Staat Regelungen anbietet, etwa dass erst auf anderen Märkten bestimmte Grenzen von verkauften Mengen erreicht werden müssen, um geschlossene Märkte wieder zu öffnen. Wer Produkt A wieder erwerben will, muss erst Produkt B erwerben. Im Falle der Gestaltung einer Wiedereröffnung wäre auch die Regelung denkbar, dass Nachfrager deren Nachfrageverhalten zur Schließung führte, zunächst oder für längere Zeiträume nach der Wiedereröffnung vom erneu‐ ten Konsum ausgeschlossen sind. Auf der Anbieterseite kann der Staat eine komplette Marktschließung androhen für den Fall, dass die Gewinne aller Unternehmen eines Marktes zusammen genommen zu hoch sind, d. h. wenn eine bestimmte Grenze überschritten wird, oder aber wenn sie zu niedrig sind, oder wenn die Umsätze aller Unternehmen eines Marktes zusammengenommen zu hoch oder zu niedrig sind, oder wenn die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen zusammengenommen zu hoch oder zu niedrig sind, oder wenn politische Vorgaben wie die Erfüllung von Quoten usw. bei allen Unternehmen zusammengenommen nicht ausreichend eingehalten werden, oder wenn bestimmte verkaufte Mengen unter- oder überschritten werden, oder wenn die im freien Spiel der Marktkräfte entwickelten Preise eines Marktes sich als zu hoch oder zu niedrig erweisen, bzw. über oder unter gesetzte Grenzen fallen.- Interessant bei all diesen Formen drohender Marktschließungen für Unternehmen ist die Frage, welche Strategien und Verhaltensweisen die kollektiv haftenden Akteure jeweils individuell wählen, und welche Effekte die gewählten Strategien in der Summe auf das Ergebnis und die weitere Entwicklung des Marktes ausüben? Zu beachten ist diesbezüglich daher auch, welche Regelungen für die Wiedereröffnung von Märkten aufgestellt werden. 108 2 Marktkonstruktionen <?page no="109"?> 35 Siehe dazu Gelfort (2017) Zunächst stellt sich die Frage, ob die auf einem Markt vertretenen Unternehmen in Bezug auf die drohende Marktschließung kooperieren, d. h. gemeinsam daran arbeiten, Verhaltensregeln und Absprachen zu treffen, um eine Marktschließung grundsätzlich zu vermeiden. Besteht bei allen Unter‐ nehmen ein solcher Wille zum gütlichen Weiterbetrieb eines Marktes, d. h. der Beachtung vorgegebener Grenzziehungen bei bestimmten Parametern, so führt die Drohung der Grenzziehung wahrscheinlich zu Systemen der Aufteilung von Märkten. Unternehmen würden sich darüber verständigen müssen, wer wie viel Gewinn machen darf, wer wie viel Umsatz erzielen darf, wer welche Beschäftigungszahlen oder Quoten umzusetzen hat, oder wer welche Mengen anbietet, damit es nicht zu einem Über- oder Unter‐ schreiten gezogener Grenzen kommt. Als Effekt solcher Aufteilungen würde sich die Dynamik eines Marktes nicht mehr auf den unternehmerischen Bereichen stattfinden, auf denen eine Grenzziehung existiert. Diesbezüglich lassen sich wiederum verschie‐ dene Gebiete unterscheiden. Existiert eine Grenzziehung für die Höhe der maximal erzielbaren Ge‐ winne auf einem Markt, schränkt dies die Dynamik wahrscheinlich sehr umfassend ein. Innovatives Verhalten würde nicht mit dem Lohn höherer Gewinne belohnt, und das Verschlafen von Trends und Entwicklung hätte kaum Folgen, weil zwischen den Unternehmen vereinbarte Gewinnquoten garantiert wären. Aber womöglich kann gerade ein solcher aufgeteilter, entschleunigter Markt von staatlicher Seite bei bestimmten Dienstleistungen oder Gütern gewollt sein. Wesentlich weniger Dynamik würde einem Markt genommen werden, wenn die Marktschließung in Falle der Nichterfüllung von Quoten eintritt. Der Kampf um Marktanteile würde weiterhin stattfinden, nur würden sich alle Marktteilnehmer sehr wahrscheinlich an die Quoten halten, und diese Einhaltung auch untereinander absprechen, um eine Marktschließung zu vermeiden. Der Staat würde festlegen, dass es über einige, wenige Wettbewerbsbe‐ dingungen nicht möglich ist, einen Kampf um weitere Wettbewerbsvorteile zu führen, weil der Staat hier beispielsweise seine sozialpolitischen Vorstel‐ lungen durchsetzen möchte und keine Vorteilserzielungen anhand solcher Wettbewerbsbedingungen wünscht. 35 2.3 Vollständige Marktschließungen 109 <?page no="110"?> 36 Siehe dazu die ausführliche, volkswirtschaftliche Fachliteratur zum Thema Mindest- und Höchstpreise. Staatlicherseits wäre die Kollektivhaftung somit ein denkbares Mittel, um bestimmte Wirtschaftspolitiken durchzusetzen, vorausgesetzt die Marktteil‐ nehmer erarbeiten sich eigenständig untereinander einen fairen Lastenaus‐ gleich. Mit dem Mittel der Marktbegrenzung kann der Staat offensichtlich die Entwicklung gesamter Branchen kontrollieren. Er kann Auftragsvolumen zum Beispiel in der Finanzdienstleistungsindustrie begrenzen, und Unter‐ nehmen dazu zwingen sich über ihren jeweiligen Anteil am Geschäft zu einigen, da ansonsten die Schließung des Marktes droht. Der Staat legt somit fest, wie groß und umfassend eine Branche sich entwickeln soll, wie viel dort letztlich umgesetzt und somit verdient werden kann. Die Unternehmen müssen sich dann absprechen, wer wann wie viel Umsatz erzielen darf. Zu‐ dem müssten sie Regelungen für den Umgang mit neuen Marktteilnehmern finden, wie diese in bestehende Aufteilungen und Verpflichtungsstrukturen eingebunden werden können. Setzt der Staat hingegen seine Begrenzung am Parameter der Menge der verkaufbaren Güter und Dienstleistungen an, so ergeben sich weitere Beein‐ flussungsmöglichkeiten. Der Staat setzt durch eine Mengenbegrenzung fest, wie viele Produkte oder Dienstleistungen sozial oder ökologisch verträglich sind. Der Kampf um die Gewinnerzielung mit den erlaubten Mengen findet dann zwischen Unternehmen statt, die sich absprechen müssen, um eine vollkommende Marktschließung zu vermeiden. Bezogen auf freigegebene Ressourcen müssten Auf- oder Arbeitsteilungen stattfinden, die zu mög‐ lichst hohen Gewinnen bei allen Marktteilnehmern führen. Tendenziell würde so die Entwicklung teurerer und höherwertiger und innovativerer Produkte gefördert, wenn diese die höchsten Gewinnspannen aufweisen. Sehr unflexibel für das Marktgeschehen ist dagegen eine Steuerung, die die Preise 36 von Produkten begrenzt. Hier sind im Grunde keine Abspra‐ chen von Unternehmen nötig, denn sobald ein Unternehmen unter den vorgegebenen Preisen produziert, kann es am Markt so viel umsetzen wie möglich. Der Markt wird erst geschlossen, sobald irgendein Unternehmen die Preisgrenze überschreitet. 110 2 Marktkonstruktionen <?page no="111"?> Umgekehrt lassen sich alle genannten Parameter aber auch so anwenden, dass es zu einer Schließung kommt, weil eine bestimmte Grenze unterschrit‐ ten wird. Es könnte formuliert werden, dass ein Markt für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wird, wenn der Preis der dort angebotenen Güter oder Dienstleistungen zu gering ist. Der Staat schließt einen Markt, weil er ihm die dortigen Angebote zu billig sind, weil er mehr Qualität verlangt, oder die Einbeziehung bestimmter Produktionskosten in den Endpreis. Die Fragwürdigkeit einer kollektiven Marktschließung aufgrund der Haf‐ tung aller Marktteilnehmer auch für das Verhalten Einzelner bleibt natürlich das zentrale Problem bei der Durchführung einer solchen Marktordnung. Denn wenn es den Marktteilnehmern nicht gelingt, Systeme verbindli‐ cher Zusagen und Einhaltungen von Aufteilungen oder Quoten in einem Markt zu etablieren, treten wahrscheinliche asymmetrische Dynamiken ein. Vorstellbar wären beispielsweise absichtliche Übertretungen der Grenzen durch einzelne, kleinere Marktakteure, um Schließungen herbeizuführen, weil sie von diesen Schließungen weniger negativ betroffen wären als andere Akteure. Oder absichtliche herbeigeführte und von anderen Interes‐ sen auf anderen Märkten geleitete Manipulationen des Marktgeschehens treten auf, z. B. in Form der Androhung bestimmter Verhaltensweisen anderen Marktteilnehmern gegenüber, mit denen man sie zu bestimmten Verhaltensweisen auf anderen Märkten nötigen will. Auf diese Weise würde ein strategisches Spiel mit den Regelungen zur Wiedereröffnung von Märkten und den Zeiträumen von Schließungen zwi‐ schen den verschiedensten Akteuren beginnen, die mit unterschiedlichen Interessen agieren. Die Akteure könnten sich ausrechnen, welche Zeiträume von Schließungen ihnen für welche Operationen mehr nutzen würden als ihren Konkurrenten. Sie könnten überraschende oder angekündigte Schlie‐ ßungen herbeiführen, die kurzfristig zu einem Nachfrageanstieg und damit zu einem Preisanstieg führen würden, während nach der Schließung eine weitere, starke Nachfrage erwartbar wäre, weil die betreffenden Produkte längere Zeit nicht erhältlich gewesen sind. Vielfältige Vorgehensweisen und Manipulationen wären hier vorstellbar. Das Instrument der vollkommenen Marktschließung trägt anscheinend einen grundsätzlich ungerechten Charakter in sich. Faire Akteure können von unfairen Akteuren für ihre Fairness bestraft werden, Gruppen von Akteuren müssen die Verantwortung übernehmen für das absichtliche oder unabsichtliche Fehlverhalten anderer Akteure. 2.3 Vollständige Marktschließungen 111 <?page no="112"?> Andererseits stellt das Instrument der Kollektivverantwortung für den Staat bei bestimmten Parametern, die in Branchen hartnäckig nicht einge‐ halten werden oder aus dem Ruder laufen, eine möglicherweise sinnvolle Steuerungspraxis dar. Gerade wenn attraktive Substitute existieren, ist es den Nachfragern gegenüber vertretbar, Märkte auf denen z.-B. Umweltnor‐ men oder arbeitsrechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, vorüberge‐ hend zu schließen. Dadurch entsteht über die Unzufriedenheit der Verbrau‐ cher, vorübergehend bestimmte Produkte nicht erwerben zu können, wie auch über den wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen ein gewaltiger Druck, sich untereinander einigen zu müssen, um die staatlichen Vorgaben einzuhalten, oder aus Sichtweise der Konsumenten, die eigene Nachfrage mit der Nachfrage anderer Nachfrager abzustimmen. Dennoch eröffnet die kollektive Haftung aber auch eine Vielzahl an zwei‐ felhaften Möglichkeiten, Märkte in destruktive und letztlich sinnentleerte Zustände zu versetzen. Denkbar wäre es daher Marktpausenzeiten in ganz grundsätzlicher Weise auf Märkten einzuführen. Sowohl für die Anbieter wie auch für die Nachfra‐ ger können Zeiten definiert und festgelegt werden, ab wann und wie lange ein bestimmtes Produkt nicht verkauft oder gekauft werden darf. Verstöße gegen solche Marktpausenzeiten könnten in der Weise geahndet werden, dass sich die Pausenzeiten dadurch verlängern. Eine funktionierende Kon‐ trolle wäre natürlich die Voraussetzung für die Funktionalität eines solchen Marktes mit Pausenzeiten. Gerade für Märkte, auf denen mit natürlichen Ressourcen gehandelt wird, könnten solche Pausenzeiten aus ökologischer Sicht sehr sinnvoll sein. 2.4 Gebührenordnungen Im ersten Teil dieser Arbeit wurde neben dem Instrument der Grenzziehung auch die Idee der Häufigkeit und der Bezahlung für Marktaktivitäten ange‐ führt. Diese Ideen sollen im Folgenden auf herkömmliche Märkte angewandt werden. Wie würden sich das Geschehen und die Logiken auf einem Markt verändern, wenn man für jedes Nachfragen und jedes Anbieten auf einen Markt bezahlen muss, oder wenn je nach Häufigkeit des Nachfragens oder Anbietens anders bezahlt werden muss? 112 2 Marktkonstruktionen <?page no="113"?> Bezüglich dieser Idee auf der Nachfrageseite stellt sich die Fragen, ob Gruppen von Nachfragern oder einzelne Nachfrager für ihr Nachfragen bezahlen müssen, wie viel sie bezahlen müssen, und wann und für welche Produkte? Gehen wir zunächst von der Regelung aus, dass die Nachfrager individuell betrachtet werden, d. h. es gäbe für bestimmte Produkte oder Dienstleistun‐ gen für jeden Nachfrager bestimmte Vorgaben. Denkbare wäre zum Beispiel die Festlegung, dass der erste Kauf eines Produktes für eine Person umsonst ist, d. h. es müsste nur der Kaufpreis bezahlt werden, der zweite Kauf kostet etwas mehr, der dritte noch mehr und der vierte dann wieder nichts oder weniger oder noch mehr usw. Denkbar wäre es aber auch, dass der erste Kauf viel kostet und die weiteren Käufe dann weniger. Zudem könnte die Zeit zwischen zwei Käufen eines Produktes als Steuerungsinstrument benutzt werden. Der Kauf eines Produktes würde für einen Käufer umso billiger oder umso teurer, je länger er kein Produkt gekauft hat, oder je schneller er wieder ein Produkt gekauft hat. Es existiert somit eine Vielzahl an Möglichkeiten, eine Steuerung des Nachfrageverhaltens durch eine Kopplung des Nachfragens an Zahlungen für das Nachfragen zu gestalten. Ein solches Modell benötigt allerdings ein Registrierungssystem. Für jeden Verbraucher müsste registriert werden, wann er ein Produkt wie oft schon konsumiert oder erworben hat. Dadurch würde ein Konsumüberwachungsregime entstehen, indem die Häufigkeit des Konsums bestimmter Güter und Dienstleistungen durch staatliche Einrichtungen erfasst wird. Allerdings würden durch eine solche Gebührenordnung Einkommensun‐ terschiede nicht weiter zementiert, wenn man die Gebühren anhand des zur Verfügung stehenden Einkommens der einzelnen Nachfrager staffelt. Mit den Steuern existiert ja bereits ein Beispiel für ein Gebührensystem für den Kauf von Produkten, allerdings ist dieses nicht anhand ansteigender oder absteigender Kosten pro Häufigkeit des Kaufes organisiert. Der Unterschied zur Idee der Gebührenordnung bestände darin, dass nicht immer die gleiche Mehrwertsteuer pro Produkt erhoben wird, sondern stattdessen ansteigende oder abfallende Verläufe möglich wären, die dann die Einkommenssituati‐ 2.4 Gebührenordnungen 113 <?page no="114"?> 37 Über den gesellschaftspolitisch entscheidenden Unterschied zwischen progressiven und proportionalen Steuern siehe auch Piketty (2014), S.-664. Die Vergangenheit zeigt, wie sehr einschneidende Veränderungen bei den Steuer- und Gebührenordnungen dazu geeignet sind, Gesellschaften nachhaltig zu verändern. Piketty (2014), S.-662. onen berücksichtigen, weil z. B. auch Menschen mit hohen Einkommen Probleme haben würden, einen zweiten Kauf zu finanzieren. 37 Es wäre somit eine Politik mit dem Ziel vorstellbar, bei der jeder nur möglichst ein Produkt kauft, weil das zweite Produkte oder das dritte Produkt auch für vermögende Personen immer teurer würde. Vorstellbar sind aber auch ansteigende Kaufgebühren, die in der Folge die Nachfrage immer weiter verringern, bis zu einem Punkt, wo die Nachfrage wieder ökologisch verkraftbar ist und daher dann wieder eine gebührenfreie Nachfrage für einen gewissen Zeitraum möglich wird. Im umgekehrten Falle, wenn man für jedes weitere Produkt immer weniger zahlen muss, etwa in Form einer sich kontinuierlich verringernden Gebühr, kann dadurch die Nachfrage nach Produkten von Seiten des Staates angeschoben werden, wenn dies politisch gewünscht ist. Das Mittel einer zeitlichen Fristsetzung zwischen zwei Käufen kann schließlich auch dazu verwendet werden, die Nachfrage zu verlangsamen oder zu beschleunigen. Hier wäre es denkbar, dass man es bei einer kon‐ stanten Gebühr belässt, die bei jedem Produktkauf gleich wäre, allerdings dürfte das Produkt z. B. immer nur pro Konsument alle zwei Monate gekauft werden. Umgekehrt wäre auch hier die Regelung möglich, dass wenn ein Produkt nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne von einem Konsu‐ menten erworben wird, Gebühren für den Nachfrager anfallen, so dass also ein regelmäßiger Konsum für den Nachfrager am kostengünstigsten ist (z. B. Vorsorgeuntersuchungen durch Medizinunternehmen). Auf diese Weise ließe sich von staatlicher Seite ein bestimmtes Nachfrageverhalten für ausgewählte Produkte steuern, bzw. animieren. Eine denkbare Logik für eine Gebührenordnung auf der Anbieterseite bestände in der Regel, dass ein Anbieter, der aus seiner freien Entscheidung heraus weniger anbieten will, dafür zahlen muss. Anbieter bieten weniger an, wenn die Nachfrage zurückgeht, um Kosten zu sparen und Überkapazi‐ täten abzubauen. Sobald sie dem Staat melden, der über ihre vorherigen Verkaufsmengen unterrichtet sein müsste, dass sie weniger verkaufen, und in der Folge ihre Produktion also zurück geht, würde der Staat anfangen, Gebühren zu erheben. Für die Unternehmen wäre der Einbruch oder Rück‐ 114 2 Marktkonstruktionen <?page no="115"?> gang der Nachfrage zusätzlich verlustreich, weil genau in einer Situation Gebühren anfallen, in der ohnehin schon der Gewinn zurückgeht. Deswegen müssten Unternehmen versuchen ihre Situation so zu planen, dass sie wenn möglich nie oder nur selten weniger verkaufen. Sie würden ihre Angebotsmengen so gestalten, dass ihre Produkte stetig und ansteigend nachgefragt werden, oder der Verkauf konstant bleibt und nicht rückläufig. Wenn ein Unternehmen bei gleichem oder steigendem Verkauf keine Gebühren zahlen müsste, sondern nur bei weniger Verkauf, dann wäre es sehr wahrscheinlich, dass ein solches Unternehmen darauf achten würde, nicht zu viel zu verkaufen, damit eine stetige Verkaufsweise garantiert wäre. Womöglich käme es zu Wartelisten mit entsprechenden Wartezeiten, bis Kunden ihr Produkt erhalten würden. Solche Märkte würden langsamer funktionieren, die Preise wären höher, weil Unternehmen einfach weniger anbieten, als sie könnten, um keine Gebühren bei sinkenden Verkäufen zahlen zu müssen, bzw. sie würden Modelle entwickeln müssen, in denen die Kosten von zu geringen Verkaufsmengen zu den Gebühren in Relation gesetzt werden, um eine optimale Strategie zu ermitteln. Für die Marktteil‐ nehmer würde ein solches Strategiespiel bedeuten, einerseits genügend zu verkaufen und andererseits nicht zu viel. Die Intention des Staates bei dieser Steuerungslogik wäre es, die Dynamik eines Marktes durch Begrenzung der Angebotsmenge zu verlangsamen, weil eben auf Dauer gesehen das Zuvielanbieten am stärksten bestraft bzw. besteuert wird. Der Gewinn bei den Unternehmen würde nur durch langsames Anbieten zustande kommen. Diese Beispiele für die Konstruktion von Gebührenordnungen für An‐ bieter und Nachfrager zeigen, dass dieses Instrument neben dem Mittel der Grenzziehungen ebenfalls in Betracht gezogen werden kann, um das Geschehen auf Märkten im Sinne zuvor definierter Ziele zu beeinflussen und zu gestalten. 2.5 Grundbedürfnisse Eine weitere Logik der Nachfrage im Rahmen der Idee von Umverteilungs‐ märkten stellte sich in der Frage, wie Nachfrager belohnt werden können, wenn sie weniger nachfragen? Diese Logik ist auf normale Märkte zunächst schwerlich zu übertragen. Wenn Nachfrager beispielsweise dafür bezahlt würden, nicht mehr nachzu‐ fragen, oder in anderer Weise belohnt würden für weniger Nachfrage, dann 2.5 Grundbedürfnisse 115 <?page no="116"?> würden alle so tun, als würden sie mehr nachfragen wollen, um die Bezah‐ lung oder Belohnung für den dann folgenden Verzicht auf die Nachfrage zu erhalten. Eine sinnvolle Ermittlung der tatsächlichen Nachfrage und des tatsächlichen Verzichts wären auf diese Weise nicht zu realisieren. Man könnte daher für die betreffenden Güter pro Person einen monat‐ lichen oder jährlichen minimalen Grundbedarf definieren. Sobald dieser Grundbedarf durch einen Nachfrager aus den unterschiedlichsten Gründen nicht eingelöst wird, wird er für sein Unterstreiten des Grundbedarfs belohnt. Als Gründe für das Unterstreiten können beispielsweise tatsächli‐ cher Verzicht, Sparsamkeit, fehlende finanzielle Möglichkeiten oder andere, äußere Umstände, die einen Konsum verhindern, angeführt werden. Ebenso vielschichtig wie diese Gründe, Motive und Ursachen für einen geringeren Konsum sind die denkbaren Formen der Belohnung, bzw. der Verrechnung, der Entschädigung oder des Ausgleiches. Nachfrager, die auf den Konsum des ihnen zustehenden Grundbedarfs verzichten, könnten z. B. einen höhe‐ ren oder kostengünstigeren Konsum von anderen Produkten erhalten. Es wäre sozialpolitisch interessant, wenn Konsumenten aufgrund fehlen‐ der finanzieller Mittel den Grundbedarf nicht nachfragen und dafür für andere Produkte günstiger nachfragen dürften, oder andere Formen von Substituten oder Verrechnungen erhalten, weil sie bestimmte Produkte nicht nachgefragt haben. Die Belohnung für geringe Nachfrage an einer Stelle wäre günstigerer und mehr Konsum an anderer Stelle. Wer weniger als die definierten Grundbedürfnisse bei Produkten, die von dem Anreizsystem betroffen sind, konsumiert, könnte als Belohnung für seinen Verzicht von Produkten, die nicht reglementiert werden, mehr oder diese zu günstigeren Preisen erhalten. Oder man bekommt zum Ausgleich Geld, oder andere, attraktive Formen der Verrechnung, wodurch die betroffenen Produkte, von denen der Staat will, dass sie weniger nachgefragt werden, eben auch weniger nachgefragt werden. Der Staat könnte auf diese Weise in die Struktur der Nachfrage eingreifen. Der Grundbedarf wäre dann von zwei Seiten aus ein Parameter der Orientierung. Wer ihn unterschreitet, erhält Belohnungen in welcher Form auch immer, wer ihn überschreitet, muss mehr bezahlen. Gerade in einer Situation der Mangelwirtschaft wäre ein solches Sys‐ tem womöglich für die Schonung der Ressourcen vorteilhaft, weil jeder Nachfrager sich verstärkt die Frage stellen müsste, welchen Umfang von Nachfrage er sich leisten will, oder welche Art von Nachfrage für ihn 116 2 Marktkonstruktionen <?page no="117"?> 38 Eine der grundsätzlichen Fehlkonstruktionen der sozialistischen Planwirtschaft be‐ stand in der Problematik, dass Informationen über Konsumbedürfnisse nie korrekt ermittelt werden konnten. Steiner (2016) S. 25ff. Im oben genannten Modell würden sich die Ausmaße der zuteilbaren Mengen allerdings anhand der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen ausrichten, bzw. am Kriterium der Nachhaltigkeit, und nicht an den Nachfragewünschen der Konsumenten. am wichtigsten ist, da der Umfang seiner Nachfrage nicht nach seinen finanziellen Möglichkeiten, oder eben nur teilweise dadurch bestimmt wird, sondern auch nach dem, wie viel er nach welchen Gütern nachfragen will, für die ein Grundbedürfnis, also ein Maßstab für eine vertretbare Menge an Konsum, definiert wurde. Konsummärkte würden einer Unterteilung ausgesetzt werden, je nach‐ dem ob für sie Grundbedürfnisse definiert werden oder sie dem freien Spiel der Marktkräfte unterliegen. Die Definition der Grundbedürfnisse bzw. ihrer Ausmaße müsste sich politisch vollziehen, in dem Mindestbedürfnisse beispielsweise auf ernährungswissenschaftlicher Basis ermittelt werden, oder man konstruiert sie anhand des zu erwartenden Bedarfs oder der geschätzten Nachfrage aller Konsumenten. Auf diese Weise würde eine Verbindung zwischen den eigenen Bedürf‐ nissen und den Bedürfnissen der anderen Nachfrager hergestellt werden. Eine solche Verbindung wäre insbesondere hinsichtlich unterschiedlicher Einkommensausmaße interessant, da Nachfrager mit hohen Nachfragemög‐ lichkeiten bei ihrer Nachfrage die Nachfragemöglichkeiten von Nachfragern mit geringen Nachfragemöglichkeiten berücksichtigen müssten. Ein Mehr‐ konsum über den Mindestbedarf hinaus würde dann beständig teurer oder mit Nachteilen behaftet sein. Der Vorgang der Ermittlung von Grundbedürf‐ nissen birgt allerdings die Gefahr, wie in den Bedürfnisermittlungsverfahren der realsozialistischen Planwirtschaften, an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei zu gehen. 38 Dennoch könnte mit einem solchen Verfahren ein verstärktes Interesse von Personen mit hohen Nachfragemöglichkeiten an einer Steigerung der Nachfragemöglichkeiten von ärmeren Personen erwachen, da sie über die dann mögliche Anhebung von Mindestbedürfnissen selber von solchen Steigerungen profitieren würden. 2.5 Grundbedürfnisse 117 <?page no="118"?> 2.6 Fazit Die Übertragung verschiedener Instrumente von Umverteilungsmärkten auf normale Märkte zeigt, dass dadurch möglicherweise Marktfunktionsweisen und damit einhergehende Verteilungsergebnisse erzielt werden können, die sich von den herrschenden Marktfunktionsweisen und Verteilungsergebnis‐ sen unterscheiden. Diese Ideen sind theoretischer Natur. Es sind Ideen, und wie jede Idee müssen sie ihren Weg in die Realität im Angesicht unvorhersehbarer Unwägbarkeiten alleine antreten. Nichts desto trotz könnte der Versuch der Konstruktion von Märkten anhand einiger der hier ausgedachten Logiken möglicherweise zu Verteilungsergebnissen und auch Verhaltensweisen von Marktteilnehmern führen, die für Gesellschaften einen höheren Nutzen erbringen als jene Verteilungsergebnisse und Verhaltensweisen, die man in ihrer Gesamtheit gemeinhin als Kapitalismus bezeichnet. Unter Nutzen werden an dieser Stelle die Schonung der natürlichen Umwelt und die gerechtere Verteilung von Armut und Reichtum verstanden. Wie man einen solchen höheren Nutzen bemessen kann, sei jedem selbst überlassen. Denn letztlich ist die tägliche Durchführung des Kapitalismus genauso eine rein politische Entscheidung, wie die denkbare, tägliche Durchführung wohlfahrtstheoretischer Marktlogiken. Was der Kapitalis‐ mus anrichtet, kann man sehen. Was wohlfahrtstheoretische Marktlogiken bezwecken und anrichten würden, kann man erst sehen, wenn man sie aus‐ probiert, und erst dann lässt sich eine Bewertung und ein Vergleich zu den davor herrschenden Verhältnissen eines rein neoliberalen Marktgeschehens und dessen Verteilungsergebnissen sinnvoll ziehen. Die Arbeit versteht sich vor diesem Hintergrund als eine Handlungsemp‐ fehlung zur Umgestaltung von Märkten. Denn selbst wenn die Anwendung der hier ausgeführten Ideen zur vollkommen Dysfunktionalität von Märkten führen sollten, so würde dies nur bedeuten, dass auf einigen von Millio‐ nen von Konsumgütermärkten für einen gewissen Zeitraum keine oder schlechte Produkte zu haben sind, oder Unternehmen für einen gewissen Zeitraum unfair behandelt werden. Dies wäre ein kleiner Preis im Vergleich zu dem Preis, der im Kapitalismus in anderer Form und aufgrund anderer Logiken ohnehin ständig bezahlt werden muss. Der mögliche Gewinn einer Anwendung von wohlfahrtstheoretischen Marktmodellen könnte hingegen in weniger Ungleichheit, in weniger Ungerechtigkeit, in langsameren Märkten, in weniger oder langsameren 118 2 Marktkonstruktionen <?page no="119"?> oder bewussterem Konsum, in mehr Schonung der Umwelt oder besseren Arbeitsbedingungen, usw. liegen. Es stellt sich daher die Frage, welche der vielen Varianten man in welcher Weise ausprobieren sollte? Die vorliegenden Ideen verstehen sich nicht als Ideologie oder als eine Art Dogmatismus. Es wird nicht gefordert, dass sämtliche Märkte einer Gesell‐ schaft wohlfahrtstheoretisch organisiert werden sollten. Empfohlen wird vielmehr ein pragmatisches Ausprobieren, ein Austesten von womöglich besseren Verteilungsweisen. Für manche Märkte ist gerade der vollkommen deregulierte, neoliberale Markt die optimale Lösung, etwa wenn genügend Ressourcen vorhanden sind oder eine ökologische und soziale Vertretbarkeit gegeben ist und daher keine Begrenzungen und alternative Verteilungswei‐ sen benötigt werden. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung und Dynamik der Globa‐ lisierung und der dadurch entstehenden, immer größeren Zwänge, Wettbe‐ werbsvorteile egal auf welche Weise zu erzielen und auf das Asozialste durchsetzen zu müssen, ist die Etablierung von Begrenzungen der kapitalis‐ tischen Dynamiken auf bestimmten, ausgewählten Märkten möglicherweise sinnvoll. Die Anwendung wohlfahrtstheoretischer Marktkonstruktionen kann daher ein Weg darstellen, destruktive Dynamiken zu beenden. Problematisch hinsichtlich der praktischen Umsetzung der hier getätigten Ideen sind dabei vor allem die in vielfältiger Weise vorstellbaren Formen des Hintergehens, der Sabotage oder der Manipulation der vorgeschlagenen Regelwerke. Um diese Problematik zu überwinden müsste eine umfangreiche Regis‐ trierung und Überwachung von Anbietern und Konsumenten organisiert werden. Die technologische Überwachung der Einhaltung von Grenzen, der Er‐ mittlung der Verteilungen und Höhen von Gewinnen, Umsätzen, Einkom‐ men usw. würde sich in deutlicher Weise erhöhen, und die Anwendung dieser Instrumente würde eine starke, staatliche Überwachung des Konsums und der unternehmerischen Aktivitäten bedeuten. Die Etablierung eines solche Produktions- und Konsumüberwachungsregime böte wiederum viel‐ fältige Möglichkeiten, um es für manipulative Zwecke oder zur Unterdrü‐ ckung bestimmten Verhaltensweisen zu missbrauchen. Diese Gefahr muss gesehen werden. Im Rahmen dieser Arbeit wird allerdings nicht die Frage diskutiert, ob autoritär regierte Staaten und deren politisches System besser geeignet sind, 2.6 Fazit 119 <?page no="120"?> 39 Spakowski (2022), S.-79 bestimmte Wirtschaftspolitiken bzw. die hier vorgestellten Gestaltungsvor‐ schläge im Vergleich zu demokratisch regierten Staaten umzusetzen. Einem Staat wie China wird gegenwärtig beispielsweise aufgrund seiner autori‐ tären Strukturen die Nutzung von Steuerungs- und Interventionsmöglich‐ keiten zugeschrieben, die weit über das staatliche Instrumentarium von demokratischen Gesellschaften hinaus reichen. „Eine Partei, die nicht durch Wahlen abgelöst werden kann, kann langfristige ökonomische Strategien verfolgen. Gesetze, die den Wirtschaftsprozess regeln, werden allein vom Parteistaat erlassen und ihre Durchsetzung bzw. Missachtung von keiner externen Instanz kontrolliert. Der chinesische Parteistaat hat umfas‐ senden Zugriff auf Ressourcen und entscheidet über ihre Verteilung. Er initiiert und steuert die Privatisierung und Kommodifizierung wichtiger Güter: Boden, Wohnung, Bildung, Gesundheit. Und er greift in demographische Prozesse ein, um bestimmte Muster der Produktion und des Konsums zu begünstigen - wich‐ tige Beispiele hierfür sind die Bevölkerungspolitik und die Wohnsitzkontrolle.“ 39 Dagegen zeigen die Beispiele der autoritären Regime in Russland oder der Türkei, dass die Herrschaft einer nicht ablösbaren Partei oder Person auch zu immer mehr Korruption und Misswirtschaft und damit zu innovations‐ feindlichen Wirtschaftsstrukturen führen kann. Unabhängig von solchen Fragen der staatlichen und politischen Ordnung könnte, wie ausgeführt, die Konstruktion von Märkten anhand wohlfahrts‐ theoretischer Kriterien für die Weiterentwicklung einer Volkswirtschaft von Vorteil sein, gerade in Bezug auf ausgewählte, gesellschaftlich wichtige Märkte, und wenn es gelingt, die Gefahren der Überwachung zu bändigen, was in demokratischen Staaten wahrscheinlicher ist. Eine solche Umgestaltung der Märkte und der Wirtschaft anhand sozialer und ökologischer Kriterien versteht sich in diesem Sinne dann als eine Alternative zu linken und rechten Wirtschaftsideologien. 120 2 Marktkonstruktionen <?page no="121"?> 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes Wenn man die bisherigen Überlegungen auf den Ablauf einer gesamten Volkswirtschaft übertragen möchte, so sollen dadurch zwei Ziele erreicht werden. Zum einen die Überwindung der Armut und zum anderen die Schonung der natürlichen Ressourcen. Das erste Ziel könnte man anhand der Armutsgrenze in den Kreislauf einführen. Das zweite Ziel müsste über die begrenzte Verfügbarkeit von Gütern erreicht werden. Es soll im Folgenden untersucht werden, ob und mit welchen Mitteln sich diese Ziele in einen Wirtschaftskreislauf einführen lassen. In der Wirtschaftspolitik gibt es zwei größere Denkschulen oder Ansätze, wie sich die Wirtschaft eines Landes entwickeln und gestalten lässt. Dabei geben die sogenannte Angebots- und Nachfragepolitik jeweils eine unter‐ schiedliche Stelle an, an der sie in den Kreislauf der Wirtschaft mit ihrer Förderung und Gestaltung beginnen wollen. Von diesem Punkt aus ergibt sich dann die jeweilige Beantwortung der Frage, in welchen Zustand sie eine Volkswirtschaft führen möchten? Die angebotsorientierte Wirtschaftspolitik ist auf die Sichtweise der Unternehmen und deren Investitionstätigkeiten fokussiert. Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, aufgrund der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Hilfe unterschiedlicher Mittel wie Steuersenkungen, Abbau von Regulierungen, günstigeren Zinsen für Kredite, geringerer Unternehmensbesteuerung, Flexibilisierung des Arbeits‐ markts, usw., mehr zu investieren. Diese Investitionen sollen dann zu mehr Nachfrage und einer Erhöhung der Produktivität führen. Beides führt zu mehr Nachfrage nach Arbeitskräften, mehr Personen erhalten höhere Einkommen, dadurch steigt wiederum die Nachfrage nach Konsumgütern, wodurch Unternehmen wiederum mehr Gewinn machen und investieren können. Dies führt zu noch mehr Beschäftigungsverhältnissen, wodurch wieder mehr nachgefragt wird, das heißt, nur wenn immer mehr immer mehr nachfragen, kann immer mehr angeboten werden, und nur so entwi‐ ckelt sich dieses System weiter. Kritisch zu betrachten ist an der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik die Frage, ob und in welchem Ausmaß die Maßnahmen zur Initiierung von mehr Investitionen tatsächlich auch in Investitionen fließen, oder ob viel‐ <?page no="122"?> mehr nur die sich daraus ergebenen, steigenden Unternehmensgewinne an die Eigentümer ausgezahlt werden, womit nur eine begrenzte Gruppierung höhere Nachfragemöglichkeiten erhält. Ebenso können die angeführten Instrumente der Initiierung zu einem Wettlauf zwischen den Staaten um die niedrigsten Standards führen, wodurch es durch die Lohnzurückhaltungen oder Flexibilitäten eben nicht zu höheren Löhnen und somit mehr Nachfrage kommt, sondern zu mehr schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnissen, deren begrenzten Nachfragemöglichkeiten weiterhin zu einer Nachfrage‐ schwäche führen. Die nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik geht hingegen davon aus, dass das gesamtwirtschaftliche Angebot und damit auch die Höhe der Produktion und der Grad der Beschäftigung von der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage abhängt. Denn ein Wirtschaftskreislauf kann sich auch bei niedriger Produktion, dadurch fehlenden Investitionen und damit hoher Arbeitslosigkeit und somit geringer Nachfrage festfahren. Wegen der ge‐ ringen Nachfrage der privaten Haushalte und Unternehmen stellen die Unternehmen mangels positiver Erwartungen die Investitionen ein, was einen weiteren gesamtgesellschaftlichen Nachfrageausfall bewirkt. Um dieser Entwicklung und Erwartung entgegenzuwirken, sind Inves‐ titionen des Staates nötig. Sobald es durch diese verstärkte Nachfrage wieder zu mehr Aufträgen bei Unternehmen kommt, führt dies zu mehr Nachfrage nach Arbeitskräften, mehr Personen erhalten höhere Einkommen und dadurch steigt wiederrum die Nachfrage nach Konsumgütern, wodurch Unternehmen wiederum mehr investieren können, weil die Nachfrage nach ihren Produkten steigt. Die Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage durch Erhöhung der Konsumausgaben kann durch die Unterstützung pri‐ vater Haushalte durch Lohnsteuerentlastungen oder Zuschüsse, durch die Erhöhung der Investitionen des Staates oder der Ausgaben des öffentlichen Sektors usw. stattfinden. Die steigende Nachfrage führt dann zu mehr Beschäftigtenverhältnissen, die wiederrum wieder mehr nachfragen. Beide Ansätze basieren somit auf der Vorstellung, dass nur wenn immer mehr immer mehr nachfragen, kann immer mehr angeboten werden, und nur dann entwickelt sich dieses System weiter. Beiden Konzeptionen ist gemein, dass der gleiche Kreislauf mit dem gleichen Ziel des weiteren Wachstums angeschoben werden soll, nur von einer anderen Stelle aus, bzw. mit anderen Mitteln. Das Problem an beiden Politiken ist, dass sie im Endeffekt eine Wirt‐ schaft konstruieren, die auf ständigem Wachstum, ständigem Weiterwach‐ 122 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes <?page no="123"?> sen basiert oder dieses für ihre Funktionalität benötigt. Permanentes, auf ungezügelter Nachfrage basiertes Weiterwachsen bedeutet aber den fort‐ schreitenden Verbrauch der begrenzt vorhandenen, natürlichen Ressourcen, d. h. irgendwann hat dieses Wirtschaftsmodell keine Grundlage mehr, auf der es weiter funktionieren könnte. An irgendeinem Punkt könnte es keinen weiteren Konsum mehr ermöglichen, weil die Ressourcen für die Produktion der Angebote, durch die die Gehälter für den weiteren Konsum entstehen, fehlen würden. Ein dauerhaft tragfähiger Wirtschaftskreislauf muss daher Mechanismen der Reduzierung und Ausdehnung von Nachfrage und Angebot beinhalten, die sich an Ausmaßen von Ressourcen orientieren. Im gegenwärtigen Modell würde die immer weitere Reduzierung von Ressourcen zu höheren Preisen führen, die von immer weniger Nachfragern bezahlt werden können. Hohe Preise für natürliche Ressourcen würden den Verbrauch der Ressourcen zu einem Privileg einer bestimmten Gruppierung machen. Zudem gäbe es keinen Mechanismus, um die Schonung der Ressource zu ermöglichen. Solange für ihren Verbrauch bezahlt würde, würde die Ressource weiter abgebaut werden. In einem alternativen Modell darf daher nur das Ausmaß an Ressourcen verbraucht werden, welche mittels Technologien oder auf natürliche Weise nachwachsen kann. Wachstum, bzw. wirtschaftliche Entwicklung könnte nur über die Entwicklung klima- und ressourcenschonender Technologien und der Produktion von Produkten, die wiederverwertbar wären, oder über Produkte und Dienstleistungen sich vollziehen, die die natürlichen Ressourcen nicht aufbrauchen oder anrühren. Wie könnte ein solches Modell also aussehen? Wendet man die bisherigen Ideen zur Begrenzung des Konsums und der unternehmerischer Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten nicht auf einzelne Unternehmen an oder auf komplette Märkte, sondern auf gesamte Volkswirtschaften, so würden sich volkswirtschaftliche Gestaltungsmög‐ lichkeiten ergeben, wenn man die Menge der kaufbaren Güter pro Person begrenzt. Das weltweite Marktregime würde sich dann nicht mehr primär durch die Zahlungsbereitschaften und Zahlungsfähigkeiten für einzelne Gütern zusammensetzen, sondern die Nachfrage würde sich um die Frage drehen, welche Produkte in Anbetracht begrenzter Konsummöglichkeiten am Wich‐ tigsten sind? 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes 123 <?page no="124"?> Was würden wir im Falle dieser künstlich begrenzten Mangelwirtschaft als Erstes oder vor Allem kaufen? Die Frage nach der Verteilung der begrenzten Ressourcen würde nicht nur über den Preis stattfinden, und den damit verbundenen Möglichkeiten bestimmter Gruppierungen bestimmte Preise zahlen zu können, oder eben nicht zahlen zu können, sondern anhand der Nachfrageentscheidungen aller Nachfrager im Anbetracht begrenzter Nachfragemöglichkeiten, bzw. Verteilungen von Nachfrageerlaubnissen. Ab einem bestimmten Niveau, ab einer bestimmten Menge würde es an Möglichkeiten mangeln, für bestimmte Produkte Geld auszugeben. Es müsste den Konsumenten bewusst gemacht werden, dass sich die Anzahl der kaufbaren Produkte einem Ende entgegen neigt, weil jede Person nur eine bestimmte Anzahl von Produkten in einem bestimmten Zeitraum konsumieren darf. Die Anzahl und der Zeitraum der Konsumerlaubnisse würde sich an der Regenerationsfähigkeit und der Menge der Ressourcen orientieren, die für die Herstellung der Produkte notwendig sind. Eine Kontrolle der Kaufmen‐ genbeschränkung könnte über spezielle Orte oder Geschäfte funktionieren. Nur dort wären die betroffenen Produkte kaufbar. Ihr Preis würde sich zwar weiterhin anhand der Nachfrage und den vorhandenen Mengen bilden, aber diese Menge, d. h. die zugelassene Menge an Produkten und der Umfang der Konsumaktivitäten pro Person wären eingeschränkt und würden auf diese Weise die Preise mitbestimmen. Es könnte dann entweder eine Begrenzung pro Person für bestimmte Produkte gelten oder eine Begrenzung pro Person in Bezug auf eine fest‐ gelegte Anzahl von Produkten. Die Herstellung dieser Produkte würde umweltschädliche oder Ressourcen verbrauchende Effekte aufweisen, und ihr Erwerb wäre somit mit Begrenzungen verbunden. Jeder Konsument könnte in einem bestimmten Zeitraum nicht alle diese Produkte erwerben, sondern müsste sich zwischen einer vorgegebenen Anzahl entscheiden, falls er die finanziellen Möglichkeiten dafür besitzt. Für arme Menschen gibt es ohnehin eine viel geringere Grenze, ab wann sie keine Produkte mehr erwerben können. Für Produkte oder Dienstleistungen, die keine umweltschädlichen oder Ressourcen verbrauchende Effekte aufweisen, müsste die Begrenzung nicht gelten. Auch könnten für ärmere Menschen eine andere Kaufanzahl oder ein anderer Zeitraum gelten als für reichere Menschen. 124 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes <?page no="125"?> Der Unterschied zum herrschenden Marktsystem bestände darin, dass nicht die Nachfrager die angebotene Menge mit dem Umfang ihrer Nach‐ frage hervorrufen würden, sondern der Staat mit seinen an ökologischen Kriterien orientierten Mengenbegrenzungen. Es würden nur so viel Mengen auf dem Markt zur Verfügung ständen, wie die Natur es verkraften könnte. Nur die Anzahl der natürlichen Ressourcen, die auch wieder nachwachsen kann, könnte gehandelt und für die Herstellung von Produkten verwendet werden. Der Preis würde sich wie auf unregulierten Märkten bilden, allerdings wäre die Nachfrage durch die Begrenzung eingeschränkt. Eine andere, möglicherweise sinnvolle, volkwirtschaftliche Steuerung könnte sich durch eine Begrenzung der Höhe der Einkommen vollziehen. Die Höhe der erzielbaren Einkommen pro Person würde begrenzt, d. h. die Einkommensbezieher einer Gesellschaft können nur bis zu einem bestimm‐ ten Grad Einkommen erzielen, was starke Auswirkungen auf die Höhe des möglichen Konsums, auf die Preise und die Art und die Qualität der Produkte hätte. Der Umfang des Konsums und die Menge der verkaufbaren Güter und damit der Gewinn von Unternehmen wären aus ökologischen Gründen beschränkt. Die Höhe der weltweiten Produktion wäre eingeschränkt, um Ressourcen zu schonen, wodurch sich Kauf- und Konsumentscheidungen mehr an Notwendigkeiten oder Herstellungsweisen orientieren würden. Die Anhäufung größerer Reichtümer würde beschränkt werden, und damit würden viele Operationen, die gegenwärtig der weiteren, unbegrenz‐ ten Steigerung von Reichtum dienen, ihren Sinn und ihre Notwendigkeit verlieren. Wenn man wüsste, dass bei z. B. 20.000 € oder 100.000 € erlaubter Einnahmen pro Monat Konsummöglichkeiten enden, würde Alles für alle tendenziell billiger werden, weil sich bestimmte Höhen von Preisen nicht bilden könnten. Die Sparmöglichkeiten, das Bilden großer Vermögen wäre überschaubar und eben begrenzt und nicht wie heutzutage, uferlos. Preise für Boden, Autos oder Firmen könnten sich nicht immer weiterentwickeln. Die riesigen Werte und die Spekulation auf diese Werte könnten gar nicht entstehen, weil das Geld für solche Entwicklungen gar nicht vorhanden wäre, wodurch die Grundlage für die jetzige Form des internationalen Finanzsystems wegfallen würde. Die Entwicklungsgeschwindigkeit des Wirtschaftssystems würde gebremst, und in der Folge würde die Anzahl der Personen, die Gehälter nahe der Einkommensmaximalgrenze bezie‐ hen, wahrscheinlich immer weiter anwachsen. Im oberen Bereich der 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes 125 <?page no="126"?> Einkommenshöhen würde die Konkurrenz aussetzen, denn es ließe sich nur noch ein bestimmtes, maximales Gehalt erzielen. Vom Gewinn eines Unternehmens dürften die Eigentümer nur eine begrenzte Menge für ihren privaten Konsum verwenden. Den Unternehmen würden mehr finanzielle Mittel für weitere Investitionen zur Verfügung stehen. Unternehmerisches Engagement würde vermehrt in Produkte fließen, mit denen sich nicht die meisten Gewinne erwirtschaften lassen, sondern die andere Kriterien erfüllen wie beispielsweise Nachhaltigkeit. Es bestände nicht mehr der Druck, soviel Gewinn wie möglich zu erwirtschaften, weil dieser Gewinn nur begrenzt konsumierbar wäre. Ein anderer Ansatz könnte in der Begrenzung der Anzahl der herstellbaren Produkte liegen. Sobald bei der Herstellung von Produkten Grenzen der ökologischen Belastung erreicht werden, müsste die Produktion gestoppt werden. Die nachfragbare Menge würde begrenzt werden. Dies würde zu steigenden Preisen führen, die wiederum nur von wohlhabenden Personen‐ kreisen gezahlt werden könnten. Mit einem solchen System käme es somit nicht zu einer fairen Verteilung unter den Nachfragern aller Einkommens‐ schichten, sondern zu einer Verteilung anhand von Zahlungsbereitschaften und Zahlungsfähigkeiten. Zwar wäre die Logik durchbrochen, dass solange nur eine entsprechend starke Nachfrage vorhanden ist, entsprechende Angebote auf Kosten der natürlichen Ressourcen auch gemacht werden, aber unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit wäre es eine elitäre Wirtschaft, die weiterhin ungleiche Verteilungen herstellen würde. Auch wird durch alle bislang ausgeführten Ideen in diesem Kapitel nur eine Sperre, eine Begrenzung der wirtschaftlichen Aktivitäten herbeigeführt. Es entsteht dadurch noch kein Kreislauf, indem verschiedene Parameter auf‐ einander bezogen, bzw. miteinander in Wechselwirkungen treten können. Denn gebraucht wird ein Wirtschaftskreislauf, der das Ausmaß des erlaubten, d. h. ökologisch vertretbaren Konsums und Produktion reguliert, bzw. diese Ausmaße feststellen lässt. Es müsste ein austangiertes Verhältnis zwischen Konsum und Produktion hergestellt werden, welches Ausmaße von Armut und ökologische Ressourcen berücksichtigt. Wie könnte so ein System aussehen? Beginnen wir den Kreislauf mit der Anhebung einer Armutsgrenze. Benö‐ tigt wird ein Transfersystem wie in Kapitel I ausgeführt. Zu bestimmten Zeitpunkten kommt es zu einem Transfer von Geldern der Reichen an 126 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes <?page no="127"?> arme Menschen. Da die Armutsgrenze erhöht wurde, steigert sich die Anzahl der Nachfrager und damit die Nachfragesumme. Alternativ könnte sich die Erhöhung der Nachfragesumme auch durch eine Anhebung der bestehenden Transfersummen an die vorhandenen Bezieher vollziehen. Hier sind verschiedene Regelungen vorstellbar. Eine höhere Auszahlung von Transfergeldern führt zu mehr Nachfrage, mehr Personen haben wegen der Erhöhung der Transfersumme mehr Geld für Konsum, d. h. an dieser Stelle beginnt ein nachfrageorientierter Ansatz von Wirtschaftspolitik. Sobald die Nachfrage steigt, werden mehr Investitionen getätigt, da die Unternehmen auf eine vermehrte Nachfrage setzen. Sie produzieren mehr Produkte und versuchen ihre Produktivität zu erhöhen. An dieser Stelle beginnt ein angebotsorientierter Ansatz von Wirtschaftspolitik. Durch die Investitionen der Unternehmen und die verstärkte Nachfrage entsteht mehr Beschäftigung. Die Menge der Bezieher oder Nachfrager von Trans‐ ferleistungen sinkt, weitere Nachfrage entsteht durch die vermehrten oder gestiegenen Finanzmittel der Reichen, die weniger Transfersummen zahlen müssen, sodass die Nachfrage weiter steigt, bis zu dem Punkt, an dem die Menge der nachgefragten Produkte eine ökologisch vertretbare Grenze erreicht. Die Ökonomie der Gegenwart und Zukunft trägt den Widerspruch in sich, dass der Kapitalismus permanent immer mehr Nachfrage benötigt, aber für die Herstellung der Angebote nicht genügend ökologisch vertretbare Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Anzahl der ökologisch vertretbaren, nachfragbaren Produkte muss daher definiert, bzw. ermittelt werden. Für jeden Markt müsste festgelegt werden, ob er überhaupt eine ökologische Grenze benötigt, und falls ja, wo diese verlaufen würde. Wenn begrenzte Ressourcen auf einer Vielzahl von Märkten benötigt werden, müssen Anteile oder Verteilungen bestimmt werden. Die Kriterien für die Bestimmung der Anteile könnten sich über Preise oder der Unterscheidung von lebenswich‐ tigen Gütern und Luxusgütern vollziehen. Die Teilnehmer, d. h. die Produzenten und Konsumenten auf den betrof‐ fenen Märkten wären über die zu erwartende, ökologische Begrenzung informiert. Dies bedeutet, dass auf den Ressourcen verbrauchenden Märkten bereits vor dem Erreichen der Produktionsgrenze umfangreiche Umorga‐ nisationen stattfinden würden. Alternativen und Substitute würden an Bedeutung gewinnen, verzichtbare von unverzichtbaren Bestandteilen der Produkte würden identifiziert und ausgetaucht werden, usw. 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes 127 <?page no="128"?> Bei all den Produkten, deren Ressourcenverbrauch nicht kompensierbar oder austauchbar wäre, würde sich die Menge der produzierbaren Einheiten begrenzen. Wegen der reduzierten Verfügbarkeit würden die Preise für diese Produkte beim Erreichen der ökologischen Grenzen bzw. bereits im Vorfeld steigen. Ein solcher Effekt würde im gegenwärtigen Wirtschaftssystem irgend‐ wann auch eintreten, allerdings erst an dem Punkt, wenn Ressourcen sich unwiderruflich ihrem Ende entgegen neigen würden und nicht mehr regenerierbar wären. Die höheren Preise würden dazu führen, dass bei den Reicheren weniger Geld für Transferleistungen vorhanden wäre. Die Armutsgrenze würde sinken, oder die Höhe der Transfersumme pro Person würde sich reduzieren, wodurch sich die Nachfrage weiter reduzieren würde. Eine solche Periode der reduzierten Transferleistungen und Nachfrage würde dann andauern, bis sich die ökologische Vertretbarkeit einer Produk‐ tionssteigerung wieder durch die Regeneration eingestellt hätte. Da die Unternehmen von einer hohen, weil seit längerem begrenzten Nachfrage ausgehen könnten, würden sie wieder investieren und mehr Produkte herstellten. Mehr Produktion würde dazu führen, dass die Preise sinken, die Reichen hätten wieder mehr Geld, und es könnte daher eine Anhebung der Armuts‐ grenze vollzogen werden. Damit wäre der Umverteilungskreislauf wieder an seinem Ausgangs‐ punkt und könnte sich erneut vollziehen. Seine Logik besteht in der Aussage, dass wir über bestimmte Zeiträume hinweg wieder ärmer werden müssen, um reich zu bleiben. Er stellt einen Zusammenhang und eine Wechselwirkung her zwischen Armut, ökologischen Grenzen und Reichtum, die der gegenwärtige Kapita‐ lismus mit seiner Logik und Funktionsweise nicht herzustellen vermag. Ob ein solcher Umverteilungskreislauf funktionieren könnte, müsste ausprobiert werden. Denn die Betreibung eines Wirtschaftssystems dient keinem Selbstzweck. Der Kapitalismus setzt sich in seinen verschiedensten Spielarten weltweit durch, weil es ihm an sinnvollen und praktikablen Alternativen mangelt. Der tiefere Zweck der Betreibung eines Wirtschaftssystems erscheint dagegen eindeutig. Es sollte ausreichend Reichtum erzeugen, um die Armut aller Be‐ völkerungsschichten zu verhindern oder zu beenden, bei einem gleichzeiti‐ gen, maßvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Der gegenwärtige 128 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes <?page no="129"?> Kapitalismus kennt aufgrund seiner Funktionsweise keine entsprechenden Begrenzungen, die für das Erreichen dieser Zwecke notwendig wären. Sie müssen ihm von außen, d.-h. durch den Staat hinzugefügt werden. 3 Idee eines Umverteilungskreislaufes 129 <?page no="131"?> Literaturverzeichnis B A T H E L T , Harald / G LÜC K L E R , Johannes (2012): Wirtschaftsgeographie. Stuttgart B E R N E R , Frank (2009): Der hybride Sozialstaat. Frankfurt am Main B O U R D I E U , Pierre (2016): Die feinen Unterschiede. Frankfurt am Main B U T T E R W E G G E , Christoph (2014): Krise und Zukunft des Sozialstaates. Wiesbaden D I E C K M A N N , Norbert (2010): Erklärungsansätze und Lehren aus der Finanzkrise 2007 / 2008. Norderstedt F O U C A U L T , Michel (1973): Wahnsinn und Gesellschaft. Frankfurt am Main G A B L E R , (1997): Volkswirtschaftslexikon. 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Geschlecht-99 Gewinn-100 Höhe-102 Gleichgewichtspreis-30, 36, 42f., 73 Globalisierung-119 Grenzen-75 Grenzziehung-85, 91, 96, 105 Grundbedarf-116 Grundbedürfnisse-115 Grundeinkommen-17 Höchstpreisvorstellungen-38 Informationssuche-69 Investition- Quote-100 Summe-34 Kapitalismus-118 Konsum- Grenzen-76 Gütermärkte-42 Markt- Ausschluss-104 Eintritt-80 Konstruktion-75 Logik-27, 89 Modelle-118 Öffnung-80 Preis-28, 42 Schließung-82, 95, 107f., 111 System-8 Teilnehmer-17 Transparenz-35 Zutritt-104 Maximalgewinn-105 Mengenbegrenzung-110 Mindestbedarf-117 Mindestbeschäftigungsgrad-86, 97 Mindestmenge-106 Mindestnachfrage-94 Mindestöffnungszeit-81f., 93 Mindestpreise-105 Mindestpreisvorstellungen-38 Mindestprozentsatz-45, 64 Mindesttransfersumme-46, 66 <?page no="134"?> Mitarbeiter-97, 100, 103 Motivationssystem-54 Nachfrage- Berechtigte-37 Erlaubnisse-124 Gesetz-29 Pläne-19, 31 Nachfrager-32 Klassen-36, 100 Nutzenmaximierung-55 ökologische Systeme-11 Preisniveau-84 Raumungleichgewichte-71 Regionalität-68 Reichenklasse-45 Reichtum-76 Aufgabe-90 Begrenzung-20 Grenze-16, 22, 24, 27, 43, 56f. Klassen-48 Vermehrung-23, 26, 90 Ressourcen-123 Verteilung-11 Segregation-91 Substitute-51 Transfer-64, 66 Geschehen-63 Höhe-60 Leistung-22 Mittel-20 Prozess-54 Regelungen-68, 73 Summe-33, 39f., 49, 53, 127 Verpflichtung-34, 40, 62 Umsatz-100 Höhe-104 Umverteilung- Kreislauf-121, 128 Markt-7, 18, 32, 44, 50, 68, 70, 118 Umweltstandard-99 Ungerechtigkeit-26 Ungleichheit-8 Unternehmen-100 Vermögen- Höhe-32 Klassen-31 Verrechnungsmodelle-51 Verteilungsmechanismus-73 Wettbewerb- Konstellationen-15 Vorteile-19, 109 Wirtschaftskreislauf-121 Wirtschaftspolitik-121 Wirtschaftssystem-11 Wohlfahrt- Modell-63 Theorie-7, 10 Wohlstandsunterschiede-9 Zahlungsverpflichtungen-51 134 Register <?page no="135"?> Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Beispiel Angebotspläne bei ansteigenden Prozentsätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 <?page no="136"?> Tabellenverzeichnis Tab. 1: Beispiel Nachfragepläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Tab. 2: Beispiel Angebotspläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Tab. 3: Nachfrage- und Angebotspläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Tab. 4: Preisbildung auf dem „vollkommenen“ Markt . . . . . . . . 29 Tab. 5: Beispiel Angebotspläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Tab. 6: Beispiel Nachfragepläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Tab. 7: Gegenüberstellung Gesamtnachfrage zu Gesamtangebot 38 Tab. 8: Verbleibendes Gesamtangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Tab. 9: Beispiel heterogene Verteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Tab. 10: Armenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 <?page no="137"?> Bisher sind erschienen: Ulrich Sailer Digitalisierung im Controlling 2023, ISBN 978-3-381-10301-0 Michael von Hauff Wald und Klima 2023, ISBN 978-3-381-10311-9 Ralf Hafner Unternehmensbewertung 2024, ISBN 978-3-381-11351-4 Irene E. Rath / Wilhelm Schmeisser Internationale Unternehmenstätigkeit 2024, ISBN 978-3-381-11231-9 Reinhard Hünerberg / Matthias Hartmann Technologische Innovationen 2024, ISBN 978-3-381-11291-3 Ulrich Sailer Klimaneutrale Unternehmen 2024, ISBN 978-3-381-11341-5 Oˇ guz Alaku¸ s Basiswissen Kryptowährungen 2024, ISBN 978-3-381-11381-1 Uta Kirschten Personalmanagement: Gezielte Maßnahmen zur langfristigen Personalbindung 2024, ISBN 978-3-381-12151-9 Kariem Soliman Leitfaden Onlineumfragen 2024, ISBN 978-3-381-11961-5 Oˇ guz Alaku¸ s Das Prinzip von Kryptowährungen und Blockchain 2024, ISBN 978-3-381-12211-0 Eckart Koch Interkulturelles Management 2024, ISBN 978-3-381-11801-4 Margareta Kulessa Die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft 2024, ISBN 978-3-381-11411-5 Jörg Brüggenkamp / Peter Preuss / Tobias Renk Schätzen in agilen Projekten 2024, ISBN 978-3-381-12511-1 Michael von Hauff Nachhaltigkeit - Paradigma und Pflicht der Völkergemeinschaft 2024, ISBN 978-3-381-11281-4 Sven Seidenstricker / Jens Pöppelbuß / Thomas B. Berger / Heiko Fischer Digitaler Vertrieb 2025, ISBN 978-3-381-11441-2 nuggets Die Reihe nuggets behandelt anspruchsvolle Themen und Trends, die nicht nur Studierende beschäftigen. Expert: innen erklären und vertiefen kompakt und gleichzeitig tiefgehend Zusammenhänge und Wissenswertes zu brandneuen und speziellen Themen. Dabei spielt die richtige Balance zwischen gezielter Information und fundierter Analyse die wichtigste Rolle. Das Besondere an dieser Reihe ist, dass sie fachgebiets- und verlagsübergreifend konzipiert ist. Sowohl der Narr-Verlag als auch expert- und UVK-Autor: innen bereichern nuggets. Nuggets_Reihenanzeige_mit_Anschnitt.indd 1 Nuggets_Reihenanzeige_mit_Anschnitt.indd 1 18.06.2026 11: 30: 22 18.06.2026 11: 30: 22 <?page no="138"?> Thomas Zerres / Michael Zerres Rechtliche Herausforderungen im Start-up-Marketing 2024, ISBN 978-3-381-12961-4 Barbara Weyerer Die proaktive Führungskraft 2025, ISBN 978-3-381-12491-6 Andreas Otterbach / Corinna Wenig Führend durch Wertschätzung 2025, ISBN 978-3-7398-3226-5 Michael Zerres / Thomas Zerres Start-ups und EU-Recht 2025, ISBN 978-3-381-13571-4 Rolf J. Daxhammer / Máté Facsar / Zsolt Papp Spekulationsblasen 2025, ISBN 978-3-381-14571-3 Alexander Brem Frugale Innovationen 2025, ISBN 978-3-381-10611-0 Michael Hesseler Herausforderungen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement 2025, ISBN 978-3-381-12931-7 Bernd Villhauer Was ist Vermögen? 2026, ISBN 978-3-381-13141-9 Dirk Linowski Deutsch-chinesische Beziehungen 2026, ISBN 978-3-381-14551-5 Serge Ragotzky Geoökonomie 2026, ISBN 978-3-381-14661-1 Frank Daumann Private Militärunternehmen 2026, ISBN 978-3-381-15321-3 Thomas Zerres, Michael Zerres Rechtliche Herausforderungen für das Management in Unternehmen 2026, ISBN 978-3-381-16051-8 Andreas Otterbach, Sem Trautwein Unternehmensnachfolge im Mittelstand 2026, ISBN 978-3-381-10491-8 Jost Hammerschmidt Unternehmensführung und Inflation 2026, ISBN 978-3-381-15831-7 Florian Schlüter / Irene E. Rath Zukunft des industriellen Dienstleistungsmanagements 2026, ISBN 978-3-381-15211-7 Andreas Otterbach / Corinna Wenig Führend durch Wertschätzung 2026, ISBN 978-3-7398-3226-5 Michaela Haase Marketing, Ethik und Nachhaltigkeit 2026, ISBN 978-3-381-15331-2 Dirk Lothar Gelfort Markt, Gerechtigkeit und Umverteilung 2026, ISBN 978-3-381-16281-9 Nuggets_Reihenanzeige_mit_Anschnitt.indd 2 Nuggets_Reihenanzeige_mit_Anschnitt.indd 2 18.06.2026 11: 30: 22 18.06.2026 11: 30: 22 <?page no="139"?> ISBN 978-3-381-16281-9 Der Soziologe Dirk Lothar Gelfort ist Mitglied der Sektion Wirtschaftssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Er beschäftigt sich mit wettbewerbstheoretischen und sozialökonomischen Fragestellungen. Was, wenn Märkte nicht Ungleichheit verstärken, sondern automatisch umverteilen? Dirk Lothar Gelfort entwirft Umverteilungsmärkte, die Reiche motivieren, ihren Wohlstand zu teilen - ohne Staat und Zwang. 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