Bankwirtschaft: 360 Grundbegriffe kurz erklärt
0313
2017
978-3-7398-0276-3
978-3-86764-791-5
UVK Verlag
Hans Geldern
10.24053/9783739802763
Welcher Berufstätige kennt das nicht: man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinanderSetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert.
Was ist Euribor, was versteht man unter Basel III, einem Zssionskredit oder einer Sicherungsabtretung und wofür steht eigentlich FINCA?
Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Bankwirtschaft. Der Autor legt besonderen Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Das handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Nachschlagen.
Weitere Themen der 360°-Reihe: Betriebswirtschaft, Controlling, Finanzierung, Finanzmarkt, Management, Marketing, Personalmanagement, Rechnungswesen, Unternehmensbewertung, Volkswirtschaft, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftswissenschaften.
9783739802763/9783739802763.pdf
<?page no="2"?> Hans Geldern Bankwirtschaft: 360 Grundbegriffe kurz erklärt <?page no="4"?> Hans Geldern BANKWIRTSCHAFT: 360 GRUNDBEGRIFFE KURZ ERKLÄRT UVK Verlagsgesellschaft mbH Konstanz und München <?page no="5"?> Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. ISBN 978-3-86764-791-5 (Print) ISBN 978-3-7398-0275-6 (EPUB) ISBN 978-3-7398-0276-3 (EPDF) Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2017 Einbandgestaltung: Susanne Fuellhaas, Konstanz Printed in Germany UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstr. 24 · 78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 · Fax 07531-9053-98 www.uvk.de <?page no="6"?> VVo orrwwo orrtt Welcher Berufstätige kennt das nicht; man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert. Was ist Euribor, was versteht man unter Basel III, einem Zessionskredit oder einer Sicherungsabtretung und wofür steht eigentlich FINCA? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Bankwirtschaft. Dabei lege ich Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Auf eine oft ausschweifende Ausführung - wie sie in großen Lexika vorgefunden wird - habe ich bewusst verzichtet. Ich hoffe, dass der Leser dieses Buches einen großen Vorteil für sein Studium, seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang erhält. Also: viel Erfolg! München, im März 2017 Hans Geldern <?page no="8"?> AAllllee BBeeggrriiffffee abgezinste Anleihe............................................19 ABS-Finanzierungen.........................................19 Abtretung ......................................................... 20 Abweichungsanalyse....................................... 20 Abzinsung ........................................................ 20 Aktienanleihe................................................... 20 Akzept .............................................................. 20 Akzeptkredit...................................................... 21 Akzeptprovision................................................ 21 Akzeptverbindlichkeiten................................... 21 Akzessorietät.....................................................22 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB ..........22 Andienungsrecht ..............................................22 Anleger..............................................................23 Anleihe..............................................................23 Annuität ............................................................23 Arbitrage .......................................................... 24 Arbitragegeschäfte ........................................... 24 Asset Backed Securities ABS ............................ 24 Aufgeld..............................................................25 Ausfallbürgschaft..............................................25 Ausfallbürgschaft, modifizierte ........................25 Avalkredit......................................................... 26 Avalprovision .................................................. 26 BaFin .................................................................27 Bankakzept........................................................27 Bankenaufsicht .................................................27 Bankgeschäfte ...................................................27 <?page no="9"?> 8 Alle Begriffe Basel I............................................................... 29 Basel II und III.................................................. 29 Bauspardarlehen.............................................. 30 Bausparguthaben............................................. 30 Bausparkasse .................................................... 31 Bausparsofortfinanzierung............................... 31 Bausparsumme ................................................. 31 Bausparvertrag..................................................32 Beleihungsgrenze..............................................32 Beleihungswert .................................................32 Bereitstellungsprovision...................................33 Besicherung ......................................................33 Bezogener..........................................................33 Blankoindossament ..........................................33 Bonität.............................................................. 34 Börsenzulassung.............................................. 34 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ........................................... 34 Bundesschatzbriefe...........................................35 Bundesschuldbuch ...........................................35 Bürgschaftsbanken .......................................... 36 Cedel .................................................................37 Clearing .............................................................37 Clearing-Mitglied ..............................................37 Clearingstelle ....................................................37 Clearstream ...................................................... 38 Collar-Darlehen ............................................... 38 Committee on Financial Markets CFM ............ 38 Damnum .......................................................... 39 Darlehen........................................................... 39 Depotbank........................................................ 39 Depotgeschäft .................................................. 40 <?page no="10"?> Alle Begriffe 9 Depotprüfung................................................... 40 Deutsche Börse Clearing AG ............................ 40 Deutsche Bundesbank ..................................... 40 Devisen ............................................................. 41 Devisenangebot ................................................ 41 Devisennachfrage ............................................ 42 Disagio ............................................................. 42 Disagiodarlehen ............................................... 42 Diskontprovision ............................................. 42 Diskontsatz ...................................................... 43 Dispositionskredit............................................ 43 Dividendencoupon .......................................... 43 Drittvertriebsleasing ........................................ 43 Effekten ............................................................ 44 Effektengiroverkehr ......................................... 44 Effektivzins ...................................................... 44 Eigenkapitalbedarf ........................................... 45 Einlagensicherungsfonds ................................ 45 Einmalsparvertrag ........................................... 45 Einzelbewertung .............................................. 45 Einzelzession ................................................... 45 Emissionsfinanzierung.................................... 46 Emissionsgeschäft ........................................... 46 Emissionskonsortium...................................... 46 Emissionsvertrag ............................................. 47 Erwartung ........................................................ 47 Euribor ............................................................. 47 Eurokredit ........................................................ 48 Euronotes......................................................... 48 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EBWE ..................................... 48 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG ... 48 <?page no="11"?> 10 Alle Begriffe Europäische Zentralbank EZB .......................... 49 Europäischer Investmentfonds EIF ................. 49 Europäisches Währungsinstitut EWI .............. 49 Europäisches Währungssystem EWS.............. 50 Eventualverbindlichkeiten .............................. 50 Evidenz-Zentrale ............................................. 50 Exit .................................................................... 51 Exposure ........................................................... 51 Factoring ...........................................................52 Factoringunternehmen.....................................52 Fälligkeit............................................................52 Faustpfandrecht ................................................52 Fazilitäten .........................................................53 Fehlinvestitionsrisiko .......................................53 Festgelder......................................................... 54 Fibor ................................................................. 54 Finance Lease................................................... 54 Finanzdienstleistungsinstitut.......................... 54 Finanzierungsleistungen ..................................55 Finanzierungsrisiko ..........................................55 Finanzierungsschätze .......................................55 Finanzinstrumente .......................................... 56 Finanzintermediär ........................................... 56 Finanzplan ........................................................57 Finanzpolitik .....................................................57 Finanzwechsel ..................................................57 FINCA ................................................................57 Fonds ............................................................... 58 Fonds, geschlossener....................................... 58 Fonds, offener.................................................. 58 Fonds, thesaurierende ..................................... 59 Forderungsgarantie.......................................... 59 <?page no="12"?> Alle Begriffe 11 Freiverkehr....................................................... 59 Fremdemission ................................................ 60 Fremdfinanzierung .......................................... 60 Fristentransformation ..................................... 60 Garantiefonds ...................................................61 Garantiekonsortium .........................................61 Geldangebot ......................................................61 Geldanschlussrisiko......................................... 62 Geldeinlage ...................................................... 62 Geldgeber ......................................................... 62 Geldleihe .......................................................... 62 Geldmarkt ........................................................ 62 Geldnehmer ..................................................... 63 Geldpolitik........................................................ 63 Geldschöpfung ................................................. 63 Geldvermögen.................................................. 64 Geldvernichtung .............................................. 64 Geldwirtschaft.................................................. 64 Genussschein................................................... 64 Gesamtrisiko .................................................... 65 Gewährleistungsanspruch............................... 65 Gewährleistungsfrist........................................ 65 Gewährleistungsgarantie................................. 66 Gewährleistungsrisiko ..................................... 66 Girozentralen ................................................... 66 Glattstellung..................................................... 66 Gläubiger.......................................................... 67 Gläubigerrisiken............................................... 67 Grundbuch ....................................................... 67 Grundgeschäft.................................................. 67 Grundpfandrecht ............................................. 68 Grundpfandrechte, nachrangige...................... 68 <?page no="13"?> 12 Alle Begriffe Grundschuld .................................................... 68 Güterversicherung ........................................... 69 Haftungsbeschränkung ................................... 70 Haftungsverband ............................................. 70 Handelswechsel ................................................ 71 Hypothekarkredit.............................................. 71 Immobilien-Leasing .........................................72 Indossament .....................................................72 Indossamentsverbindlichkeiten.......................72 Inhaberscheck...................................................73 Insolvenzforderungen, nachrangige ................73 Insolvenzforderungen, unbesicherte ...............73 Insolvenzgläubiger ...........................................73 Integralfranchise.............................................. 74 Interest Kicker.................................................. 74 Intermediärhaftung ......................................... 74 Investitionskredit............................................. 74 Investmentbanking ..........................................75 Investmentfonds ..............................................75 Investmentgesellschaft.....................................75 Jahreszins, effektiver ........................................77 Kapital .............................................................. 79 Kapitalbilanz .................................................... 79 Kapitalgesellschaft, kapitalmarktorientierte ... 79 Kassageschäfte................................................. 80 Kassenkredit .................................................... 80 Kommerzgeschäft ............................................ 80 Kommunaldarlehen..........................................81 Kompensationseffekt........................................81 Konnossement.................................................. 81 Kontokorrent..................................................... 81 Kontokorrentkredit .......................................... 82 <?page no="14"?> Alle Begriffe 13 Kontrakte, hybride ........................................... 82 Kontraktmonate............................................... 82 Kredit................................................................ 82 Kredit, durchgeleiteter ..................................... 83 Kredit, durchlaufender .................................... 83 Kreditanalyse ................................................... 83 Kreditauftrag .................................................... 83 Kreditderivate .................................................. 84 Kreditfähigkeit ................................................. 84 Kreditinstitut.................................................... 84 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben................ 85 Kreditleihe........................................................ 85 Kreditprogramme, öffentliche ......................... 85 Kreditsicherheiten ........................................... 86 Kreditsicherheiten, persönliche ...................... 86 Kreditvergabe, Konditionalität der ~ ............... 86 Kreditvermittler ............................................... 87 Kreditversicherer ............................................. 87 Kreditwürdigkeitsprüfung ............................... 87 Kundenkredit ................................................... 87 Kündigungsgelder............................................ 88 Kursänderungsrisiko ....................................... 88 Leasing ............................................................. 89 Liabilities.......................................................... 89 LIBOR ............................................................... 89 Lieferantenkredit ............................................. 89 Limit ................................................................. 89 Liquidation....................................................... 90 Liquidierbarkeit................................................ 90 Liquiditätsgrad ................................................. 90 Liquiditätsmanagement ..................................90 Liquiditätsplanung............................................91 <?page no="15"?> 14 Alle Begriffe Londoner Club ..................................................91 Long Position ....................................................91 Marktportfolio.................................................. 92 Masseforderungen ........................................... 92 Mezzanine Money ........................................... 92 Mindestreservepolitik...................................... 93 Mobilien-Leasing ............................................. 93 Nachbürgschaft................................................ 94 Nachrangklausel .............................................. 94 Negativklausel ................................................. 94 Negoziierungskredit......................................... 94 Nennwert ......................................................... 95 Nichtprolongationsrisiko................................. 95 Nominalzins .................................................... 95 Obligo............................................................... 96 Option .............................................................. 96 Orderpapier...................................................... 97 partiarisches Darlehen..................................... 98 Patronatserklärung .......................................... 98 Pfand ................................................................ 98 Pfandrecht........................................................ 99 Policendarlehen ............................................... 99 Portfolioanalyse ............................................... 99 Prolongation .................................................... 99 Prospekt ........................................................... 99 Prospekthaftung............................................. 100 Ratentilgung.................................................... 101 Rating .............................................................. 101 Rating-Agentur ............................................... 101 Realkredit ........................................................ 102 Realkreditinstitut ............................................ 102 Realsicherheiten ............................................. 102 <?page no="16"?> Alle Begriffe 15 Refinanzierung................................................ 103 Rente, ewige.................................................... 103 Rentenbarwert ................................................ 103 Rentenwerte.................................................... 103 Restschuld.......................................................104 Restschuldversicherung .................................104 Return on Investment RoI ..............................104 Revolving-Geschäft ........................................104 Risikentransformation.................................... 105 Risikoberichterstattung .................................. 105 Risikobewertung ............................................. 105 Risikodiversifikation...................................... 106 Risikoerkennung............................................ 106 Risikomanagement........................................ 106 Risikoneigung ................................................ 106 Risikoprämie ................................................... 107 Risikosteuerung .............................................. 107 Rückbürgschaft ............................................... 107 Rückkaufwert .................................................. 107 Rückversicherer .............................................. 107 Sarbanes Oxley Act ........................................ 109 Schufa ............................................................. 110 Schuldner ........................................................ 110 Schuldscheindarlehen .................................... 110 SEC .................................................................. 110 Shareholder...................................................... 111 Sicherungsabrede ............................................ 111 Sicherungsabtretung........................................ 111 Sicherungsfall ..................................................112 Sicherungsinstrument .....................................112 Sichteinlagen ...................................................112 Sollzins............................................................. 112 <?page no="17"?> 16 Alle Begriffe Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft...........................................................112 Sparanteil......................................................... 113 Sparbriefe......................................................... 113 Spareinlagen .................................................... 113 Sparkasse ........................................................ 114 Spezialbank..................................................... 114 Stammkapital.................................................. 114 Standardisierung .............................................115 Stückzinsen......................................................115 Summenversicherung .....................................115 Teilamortisationsvertrag .................................117 Teilbürgschaft .................................................. 117 Teilzahlungsbank............................................ 118 Telefonverkehr................................................ 118 Termineinlagen............................................... 118 Termingeschäfte ............................................. 118 Terminhandel (forward trade) ........................ 118 Thesaurierung................................................. 119 Tilgung, gesamtfällige..................................... 119 Tilgungsplan ................................................... 119 Tilgungsstreckungsdarlehen........................... 119 Transaktionskosten ........................................ 120 Tratte ............................................................... 120 Treasury .......................................................... 120 Treasury Management.....................................121 Treuhänder ......................................................121 Treuhandkredit ............................................... 122 Turnaround Financing.................................... 122 Überschuldung................................................ 123 Überzeichnung................................................ 123 Überziehungsprovision .................................. 124 <?page no="18"?> Alle Begriffe 17 Universalbank................................................. 124 Verbindlichkeiten ........................................... 125 Vermittlungsleistungen .................................. 125 Vermögen ....................................................... 125 Vermögenslage ............................................... 126 Vermögenswert .............................................. 126 Versicherungsschutz, Intensität des ~es ......... 126 Vertriebsleasing .............................................. 126 Verwaltungskredit .......................................... 127 Wagnisfinanzierungsgesellschaft................... 128 Währungsanleihen ......................................... 128 Währungsoptionsscheine............................... 129 Währungssubstitut ......................................... 129 Währungsunion.............................................. 129 Wechsel........................................................... 129 Wechselkurs.................................................... 130 Wertpapierbörse ............................................. 130 Wertpapiere ..................................................... 131 Wertpapiere, festverzinsliche ..........................131 Wertpapierhandel, außerbörslicher ............... 132 Wertpapiermakler........................................... 132 Wertpapieroptionsgeschäft ............................ 133 Wertpapiersammelbank ................................. 133 Wirtschaftlichkeitsanalyse ............................. 134 Wucher............................................................ 134 Zahlung ........................................................... 135 Zahlungsfähigkeit ........................................... 135 Zahlungsstrom ................................................ 135 Zahlungsunfähigkeit....................................... 135 Zahlungsziel.................................................... 136 Zentralbank ..................................................... 136 Zentralbankgeld .............................................. 136 <?page no="19"?> 18 Alle Begriffe Zero Base Budgeting ZBB ................................ 137 Zertifikate ........................................................ 137 Zertifikatsinhaber ........................................... 137 Zessionskredit ................................................. 137 Zins.................................................................. 138 Zinsänderungsrisiko ....................................... 138 Zinsdeckung.................................................... 138 Zinseszins ....................................................... 138 Zinsfuß, interner............................................. 139 Zinskumulation .............................................. 139 Zinsrisiko ........................................................ 139 Zinssatz ........................................................... 139 Zinssätze, Fristenstruktur der ~...................... 139 Zinsstruktur ....................................................140 Zuteilung .........................................................140 Zwangsvollstreckung ...................................... 141 Zwischenbilanzen ........................................... 141 Zwischenfinanzierung .................................... 141 <?page no="20"?> AA a ab bggeezziinnssttee AAnnlleeiih hee (pure discount bond) Wertpapier, das keine laufende Verzinsung hat. Der Verkaufspreis ergibt sich durch Abzinsung des Nennwertes/ Rückzahlungwertes auf den Kaufzeitpunkt. A ABBSS--FFiinnaannzziieer ruun nggeenn ABS-(Asset-Backed-Securities-)Finanzierungen bew ir ken i n ih re r Gr un df o rm , de m Fa ct or in g ähnlich, bei dem Eigentümer von Forderungen durch deren vorfällige Abtretung einen Zahlungsmittelzufluss. Konstitutives Merkmal der ABS-Konstruktionen ist, dass der Käufer der Forderungen, im Gegensatz zu einem typischen Factoringunternehmen oftmals eine reine Adhoc-Gründung (die sog. Zweckgesellschaft), die Transaktion durch die Ausgabe von Wertpapieren (Securities) an Investoren finanziert. Deren Rechtsposition kann je nach Ausgestaltung der Wertpapiere (Pass-Through-/ Pay-Through-Typ) näher bei der von Eigen- oder bei der von Fremdfinanciers liegen. <?page no="21"?> 20 A Abbttrreet tuun ngg Hier handelt es sich um die Übertragung einer Forderung auf eine andere Person durch Rechtsgeschäft. A Abbwwe eiic chhuunnggssaannaallyyssee Analyse der Ursachen der Abweichung der IST- Werte von SOLL-Werten, von vorgebenen Zielen, von nicht erfüllten Anforderungen. Die Abweichungsanalyse ist zusammen mit der Analyse der Auswirkungen von Abweichungen eines der Kerngebiete jeder Controlling-Tätigkeit. A Abbzzi innssuunngg Auch discounting genannt: Ein zukünftiger Wert wird unter Berücksichtigung eines (Markt-)Zinssatzes als heutiger Wert dargestellt. Der verwendete Zinssatz wird auch Abzinsungssatz (discount rate) genannt. A Akkt tiieennaannlle eiihhee Entspricht einem Discountzertifikat, das an den Kurs einer Aktie gekoppelt ist, im Unterschied zu diesem jedoch mit einem Zinskupon ausgestattet. A Akkz zeepptt 1. Begriff für die schriftlich auf dem Wechsel abgegebene Willenserklärung des Bezogenen, dass <?page no="22"?> 21 er den Wechsel akzeptiert und sich zur Zahlung verpflichtet. 2. Begriff für einen vom Bezogenen akzeptierten Wechsel. AAkkz zeeppttkkrreeddiitt Auch acceptance credit genannt. Hierbei handelt es sich um eine Kreditleihe, d.h. die Bank akzeptiert innerhalb einer festgesetzten Kreditgrenze vom Kreditnehmer ausgestellte Wechsel. Dies ist eine zur Verfügungstellung der eigenen Kreditwürdigkeit; die Wechsel werden meist vom Kreditinstitut selbst diskontiert. Der Kunde kann das Akzept auch als Zahlungsmittel weitergeben. A Akkz zeeppttpprroovviis siio onn Hierbei handelt es sich um das Entgelt als Gegenleistung für die Annahmeerklärung eines Wechsels (Akzept), der auf die Bank gezogen wurde. AAkkz zeeppttvveerrbbiinnddlliicchhkkeeiitteen n Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt werden. Sie entstehen durch die Annahme gezogener Wechsel. <?page no="23"?> 22 A Akkz zeesssso orri ieettäätt Hierbei handelt es sich um die Abhängigkeit des Bestandes und der Höhe eines Rechts von denen eines anderen Rechts. Akzessorietät kommt insbesondere beim Pfandrecht, der Hypothek oder der Bürgschaft vor. Besteht bei diesen Rechten die Forderung, für die die Hypothek und das Pfandrecht bestellt wird oder für die sich ein Bürge verbürgt hat, nicht, entfällt auch das Sicherungsrecht. Ist die dem Sicherungsrecht zu Grunde liegende Forderung bereits zur Hälfte getilgt, existiert der Anspruch des Gläubigers aus dem Sicherungsrecht (aus der Hypothek, aus dem Pfandrecht bzw. aus der Bürgschaft) auch nur zur Hälfte. A Alll lggeemmeeiinnee GGees scchhääffttssbbeeddiinngguunnggeenn A AGGBB Um Geschäfte möglichst einheitlich, einfach und reibungslos abwickeln zu können, sind sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt worden. Sie stellen standardisierte Vertragsbedingungen dar. A Annddiieen nuunnggssrreec chhtt Hierbei handelt es sich um die Bezeichnung für eine Regelung in einem Leasingvertrag, wonach der Leasinggeber nach Ablauf der Grundmietzeit das Wahlrecht hat, den Leasinggegenstand nach eigenem Gutdünken zu verwerten oder ihn zu <?page no="24"?> 23 einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis an den Leasingnehmer zu verkaufen. A Annlleeggeer r Hierbei handelt es sich um potenzielle Käufer und Verkäufer von Wertpapieren, die für sich selbst und nicht für Dritte, wie z.B. Wertpapiermakler, handeln. Man unterscheidet Privatanleger und institutionelle Anleger. Zu letzteren zählt man gewöhnlich Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Stiftungen, mitunter aber auch Kreditinstitute. A Annlleeiihhee Die Anleihe ist ein verbriefter Kredit. Sie wird auch als Rente oder Obligation (Industrieobligation) bezeichnet. Im Englischen wird dafür der Begriff Bond verwendet. AAnnnnuuiittäätt Hierbei handelt es sich um einen gleichbleibenden Betrag des Kapitaldienstes im Zusammenhang mit der Zinszahlung und Tilgung eines Darlehens. Man spricht von einer Kreditbedienung bei konstanter Verzinsung der ausstehenden Verbindlichkeit. Die Annuität setzt sich zusammen aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil. Zu Beginn der Annuitätenzahlung ist der Tilgungsanteil gegenüber dem Zinsanteil gerin- <?page no="25"?> 24 ger als gegen Ende der Annuitätentilgung. Grund dafür ist der sich mit jeder Tilgungsleistung verringernde Kreditbetrag, so dass ein immer kleiner werdender Betrag verzinst werden muss. Man spricht auch von der Methode der Effektivverzinsung. A Arrbbiittrraaggee Hierbei handelt es sich um die Bezeichnung für eine wirtschaftliche Tätigkeit zum Ausnutzen von Bewertungsdivergenzen. Sie bedeutet, dass ein Akteur durch eine Umstrukturierung seines Portfolios ohne Kosten und bei gleichem Risiko einen höheren Ertrag erwirtschaften kann. AArrbbiittrraag geeggeesscchhääffttee Arbitrage tritt bei Preisdifferenzierung auf, wenn zwischen den preislich unterschiedlich behandelten Märkten keine ausreichenden Barrieren existieren, so dass Kunden, für die höhere Preise vorgesehen sind, auf niedrigere Preise ausweichen können. Dieses Problem kann auch für eine entsprechende Innovationspreisbildung auftreten. A Asssse ett BBaacckkeedd SSeeccu urriittiieess A ABBSS ABS ist die Bezeichnung für Wertpapiere (Securities), die sich auf einen klar definierten Pool von Vermögenswerten (Assets) beziehen, an dem <?page no="26"?> 25 sich die Investoren beteiligen können. Eine verbreitete Form und damit Untergruppe der ABS sind mit Hypotheken (Mortgages) gesicherte Wertpapiere, so genannte Mortgage Backed Securities (MBS). A Auuffggeelld d Premium oder auch Agio genannt; Gegenteil von Disagio (Abschlag). A Auussffaal lllbbüürrggsscchhaafftt Auch indemnity bond genannt: Der Bürge kann erst dann zur Zahlung herangezogen werden, wenn ihm der tatsächliche Ausfall vom Gläubiger nachgewiesen wird. Der Ausfall ist eingetreten, wenn der Gläubiger erfolglos eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners durchgeführt hat. AAuussffaal lllbbüürrggsscchhaafftt" mmo oddiif fiizziie errttee Auch modified indemnity bond genannt: Im Bürgschaftsvertrag wird eine Vereinbarung getroffen, zu welchem Zeitpunkt der Ausfall eingetreten ist; z. B.: Der Ausfall wird als eingetreten angesehen bei Zahlungseinstellung des Hauptschuldners oder spätestens einen Monat nach Kreditfälligkeit. <?page no="27"?> 26 A Avvaallk krre eddiitt Ein Avalkredit liegt dann vor, wenn ein Bürge, in der Regel eine Bank, eine Bürgschaft für die Verpflichtung eines Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Für die Bereitstellung eines Avalkredits berechnen die Banken eine Avalprovision. AAvvaal lpprroovviissiioonn Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Be re it sc ha ft de r Ba nk zu r Üb er na hm e ei ner Bürgschaft oder einer Garantie (Avalkredit). Die Avalprovision ist abhängig vom Zweck und der Laufzeit des Avalkredits und den möglicherweise gestellten Kreditsicherheiten. Sie wird berechnet in Prozenten der Bürgschaftsbzw. Garantiesumme. <?page no="28"?> 27 BB BBaaFFiinn Hierbei handelt es sich um die → Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. B Baannkkaakkz zeepptt Hierbei handelt es sich um einen vom Kunden auf die Bank nach Absprache gezogener Wechsel, der von der Bank akzeptiert wird. Möglichkeit für den Kunden, den Wechsel in Zahlung zu geben oder für einen Geldkredit von einer Bank diskontieren zu lassen. B Baannkkeennaauuffssiicchhtt Banken unterliegen wie Versicherungen einer gründlichen Aufsicht, die im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) geregelt ist. Träger der Bankenaufsicht ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn und Frankfurt/ Main. BBaannkkggees scchhääfft tee Gemäß § 1 KWG zählen folgende Geschäfte zu den Bankgeschäften: <?page no="29"?> 28 1. Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft); 1a. die in § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes bezeichneten Geschäfte (Pfandbriefgeschäft); 2. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft); 3. der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft); 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft); 5. die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft); 6. die in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes bezeichneten Geschäfte (Investmentgeschäft); 7. die Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben; 8. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft); 9. die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft); 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Über- <?page no="30"?> 29 nahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft); 11. die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld (E-Geld-Geschäft); 12. die Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne von § 1 Absatz 31. B Baasse ell II Hierbei handelt es sich um das Regelwerk des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht aus dem Jahr 1988. Der Basler Akkord zur Eigenkapitalunterlegung etablierte ein System für die Messung des Kreditrisikos und verlangte eine Kapitalunterlegung von wenigstens 8%. Umsetzung ins nationale Recht erfolgte 1992. Die Empfehlungen wurden von allen Ländern mit international tätigen Banken übernommen. B Baasse ell IIII uunndd I IIIII Hierbei handelt es sich um das Rahmenwerk des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Basel II wurde in den Jahren 1999 bis 2004 entwickelt, verhandelt und kalibriert. Es basiert auf drei Säulen: 1. Mindesteigenkapital-Anforderungen mit verfeinerten Regeln für die Messung der Kreditrisiken. 2. Aufsicht über die Überprüfungsverfahren und Überwachung der Unterlegung. 3. Erweiterte Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin. <?page no="31"?> 30 Insbesondere erhalten die Banken im Rahmen der ersten Säule die Möglichkeit, eigene Rating- Systeme anzuwenden. Da der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den einzelnen Ländern keine Gesetze verabschieden kann, haben die Konzepte „nur“ empfehlenden Charakter. Basel III stellt eine Weiterentwicklung der Ansätze von Basel II dar und wurde nach der Finanzkrise von 2008 entwickelt. B Baauussppaarrddaarrlleehheenn Langfristiger, durch zweitrangige Grundpfandrechte abgesicherter Kredit, der zweckgebunden zur Finanzierung von Bauvorhaben sowie zum Erwerb von Grund- und Wohneigentum durch Bausparkassen im Rahmen eines Bausparvertrages vergeben wird. Die Rückzahlung erfolgt in Form der Annuitätentilgung. Der Zins liegt im Allgemeinen deutlich niedriger als bei Hypothekarkrediten. BBaauussppaarrgguutthhaabbeenn Hierbei handelt es sich um die Summe der im Rahmen eines Bausparvertrages angesparten Beträge. Das Guthaben wird mit einem vertraglich festgelegten Zinssatz verzinst, der in der Regel unter dem Zinssatz für vergleichbare Spareinlagen liegt. <?page no="32"?> 31 B Baauussppaarrkkaasss see Hierbei handelt es sich um eine Spezialbank, die auf der Basis langfristig abgeschlossener Bausparverträge unterverzinsliche Spareinlagen entgegennimmt und nach Erreichen einer bestimmten Bausparsumme die Bausparguthaben ausbezahlt und unterverzinsliche Bauspardarlehen vergibt, die zweckgebunden zur Finanzierung des Erwerbs oder Baus von Wohnungseigentum dienen. B Baauussppaarrssooffoor rttffiinnaannzziieerruun ngg Hierbei handelt es sich um eine Kreditvergabe im Zu sam me nha ng m it e in em B ausp arv er tr ag , die unmittelbar nach dessen Abschluss erfolgt, ohne dass überhaupt ein Bausparguthaben existiert. Die Bausparsofortfinanzierung stellt somit die frühestmögliche Kreditbeziehung im Rahmen des Bausparens dar, vor Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung und der Vergabe des eigentlichen Bauspardarlehens. BBaauussppaarrssuummm mee In einem Bausparvertrag festgelegter Betrag, der Bemessungsgrundlage für zahlreiche Vertragselemente ist wie z.B. das vom Bausparer für die Zuteilung zu erreichende Mindestsparguthaben oder die Höhe von Zahlungsleistungen und Gebühren. <?page no="33"?> 32 B Baauussppaarrvveerrttrraagg Hierbei handelt es sich um den Vertrag zwischen einem Bausparer und einer Bausparkasse, worin sich der Bausparer verpflichtet, vertraglich festgesetzte Sparraten zu leisten. Eine einmalige Zahlung der Sparleistung wird i.d.R. gestattet. Nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestsparleistung (häufig 50 Prozent der Bausparsumme), Ablauf einer Mindestsparzeit von z.B. 18 Monaten und dem Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl erwirbt der Bausparer den Anspruch auf Zuteilung der Bausparsumme. B Beelle eiih huunnggssggrreennzzee Sie beträgt bei Hypothekarkrediten 60 Prozent des Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen beträgt sie 80 Prozent und bei Schuldscheindarlehen von Versicherungsunternehmen 40 Prozent des Beleihungswertes. B Beelle eiih huunnggsswweerrtt Hierbei handelt es sich um den Wert, der einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (Wohnungseigentum, Erbbaurecht) von einem Kreditinstitut beigemessen wird. Die Ermittlung wird von Sachverständigen nach gesetzlichen Vorschriften oder hausinternen Richtlinien durchgeführt. Grundlagen für die Ermittlung des Beleihungswertes sind der Sachwert, der Ertragswert und der Verkehrswert. In der Re- <?page no="34"?> 33 gel ist der Beleihungswert der Mittelwert von Sach- und Ertragswert. B Beerreeiit tsstteelll luunnggs spprroov viissiioonn Hierbei handelt es sich um das Entgelt für einen zugesagten, aber nicht in Anspruch genommenen Kredit. B Beessiic chheer ruunngg Hierbei handelt es sich um alle Ausgestaltungsformen eines Kreditvertrags, die Form und Inhalt von Kreditsicherheiten regeln. B Beezzo oggeenne err Hierbei handelt es sich um einen Wechselschuldner, den der Aussteller eines Wechsels angewiesen hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Zahlung an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen zu leisten. Wenn der Bezogene den Wechsel akzeptiert (Akzept), tritt zur Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung hinzu. B Bllaan nkko oiinnddoossssaamme enntt Hierbei handelt es sich um einen Übertragungsvermerk auf Wertpapieren, die den Empfänger nicht bezeichnen. Ein blanko indossiertes Wertpapier ist im Handel einem Inhaberpapier fast <?page no="35"?> 34 gleichwertig, da dieses dann auch durch Einigung und Übergabe übertragen werden kann. B Boonniittäät t Hierbei handelt es sich um die Güte eines Unternehmens als Schuldner nach Finanzmarktkriterien: Kreditwürdigkeit (Schuldnerqualität); primär dessen Zahlungsfähigkeit bzw. die Sicherheit einer Geldforderung. Relevant hinsichtlich des mit der Geldanlage (Kapitalüberlassung) verbundenen Risikos und der geforderten Verzinsung des überlassenen Kapitals. B Böörrsseen nzzuul laassssuun ngg Zum Schutz der Anleger ist die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die für Aktien und Anleihen verschieden sind. Für die Strenge der Voraussetzungen ist das Marktsegment maßgeblich, für welches die Aktien zugelassen werden sollen. Hierbei ist zwischen dem amtlichen Handel, dem geregelten Markt und dem Freiverkehr zu unterscheiden. B Buunnddeessaan nssttaalltt ffü ürr FFiinnaannzzddiieen nssttlleeiiss-t tuunnggssaauuffssiicch htt ((BBaaF Fiinn) ) Das BaFin führt Aufsicht über Finanzdienstleister, d.h. Banken und Versicherer sowie Wertpapierhandel. Dazu gehört die Solvenzaufsicht, <?page no="36"?> 35 die deren Zahlungsfähigkeit sichern soll, und die Marktaufsicht, die Verhaltensstandards durchsetzen soll, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Ihr Ziel: ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten, so dass die Kunden dieser Institutionen dem Finanzsystem vertrauen können. Sie ist Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (Sitz: Bonn und Frankfurt am Main). B Buunnddeesssscch haattzzbbrriieeffee Hierbei handelt es sich um nicht börsengehandelte Anleihen des Bundes mit im Zeitablauf steigendem Zins und laufender Zinszahlung (Typ A mit 6-jähriger Laufzeit) oder Zinskumulation (Typ B mit 7-jähriger Laufzeit). Nach einer einjährigen Sperrfrist können innerhalb von 30 Zinstagen jeweils Schatzbriefe im Nominalwert bis zu 5000 Euro zum Nominalwert (Typ A) bzw. Nominalwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen (Typ B) zurückgegeben werden. BBuunnddeesssscch huullddbbuucchh Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Register, in welches die Namen der Gläubiger sowie die Höhe ihrer Forderungen für jede Schuldverschreibung des Bundes eingetragen werden. Das Bundesschuldbuch erspart den Druck und <?page no="37"?> 36 die Ausgabe von Wertpapierurkunden, an deren Stelle sog. Wertrechte treten. B Büürrggsscchhaaffttssbbaannkke enn Hierbei handelt es sich um Kreditgarantiegemeinschaften, die als Selbsthilfeorganisationen Bürgschaften oder Garantien für Leistungen ihrer Mitglieder übernehmen. <?page no="38"?> CC C Ce eddeell Hierbei handelt es sich um ein im Jahr 1970 etabliertes Clearing-System mit Sitz in Luxemburg. C Cl leeaar riin ngg Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der Kauf- und Verkaufspositionen bei Börsengeschäften. CCl leeaar riin ngg--MMiittg glliie edd Hierbei handelt es sich um ein Institut, das für Kunden bzw. Börsenmitglieder die Abwicklung von Transaktionen vornimmt. CCl leeaar riin nggsstteellllee Hierbei handelt es sich um eine zentrale Institution zur geregelten, gegenseitigen Aufrechnung und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Teilnehmern einer Einrichtung, z.B. einer Wertpapierbörse. Letztendlich sind nur die Salden auszugleichen. <?page no="39"?> 38 C Cl leeaar rsst trre eaamm Hierbei handelt es sich um eine Wertpapiersammelbank in der Gruppe Deutsche Börse. Clearstream ist als Zentralverwahrer (Central Securities Depository - CSD) für die deutschen und Luxemburger Wertpapiermärkte tätig. C Co olll laarr--DDaar rlleeh heenn Hierbei handelt es sich um ein Darlehen mit grundsätzlich variablem Zins, für den eine Zinsunter- und -obergrenze vereinbart wurde. Ein Collar ist eine Kombination aus einem gekauften Cap und einem verkauften Floor. Im Ergebnis entsteht ein Absicherungsraum, der sowohl nach oben durch den Cap, als auch nach unten durch den verkauften Floor begrenzt ist. C Co ommmmiitttteeee o onn FFiin naanncciiaall M Maarrkkeettss CCFFMM Ausschuss für Finanzmärkte der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD). <?page no="40"?> 39 DD DDa ammnnuumm Das Damnum ist der Unterschied zwischen dem geringeren Auszahlungsbetrag (Auszahlung unter pari) und dem Rückzahlungsbetrag eines Darlehens. Es ist also wie das → Disagio ein Abschlag auf den Nominalwert, der zu einer verdeckten Zinserhöhung führt. D Da arrlleeh heenn Hierbei handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, durch das der Darlehensschuldner Geld oder andere vertretbare Sachen empfängt und verpflichtet ist, dem Darlehensgläubiger das Empfangene in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten (vgl. §§ 607 ff. BGB). Es handelt sich meist um ausgereichte oder erhaltene Kredite mit festem Betrag und fester Laufzeit (in der Regel mehrere Jahre) sowie festvereinbarter Kündigungs- oder Rückzahlungsmodalität. Gegensatz: → Kontokorrentkredit. DDe eppoot tbbaan nkk Hierbei handelt es sich um Banken mit der Berechtigung zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere. <?page no="41"?> 40 D De eppoot tggees scchhääfftt Die von Banken vorgenommene gewerbsmäßige Verwahrung von Wertpapieren und evtl. anderweitigen Gegenständen. Die Errichtung von Konten, Depots in offener und geschlossener Form, Aufbewahrung und Haftung, Verwaltung und Gebührenberechnung sind als wichtigste Tätigkeitsfelder anzuführen. D De eppoot tppr rüüffu unngg Nach dem Gesetz für das Kreditwesen ist bei Banken, die Depotgeschäfte betreiben, eine jährliche Prüfung auf Basis der Depotbücher der Bank und der Depotauszüge der Kunden vorzunehmen. D De euuttsscchhee BBöör rssee C Clleeaarriin ngg AAGG Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss der Deutschen Kassenverein AG (umfasste sieben deutsche Wertpapiersammelbanken) und der Deutschen Auslandskassenverein AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Deutsche Börse Clearing AG war Abwicklungspartner für alle Geschäfte in Xetra und Zentralverwahrer für deutsche Wertpapiere; verschmolz durch Fusion zur Wertpapiersammelbank Clearstream. D De euuttsscchhee BBuunnddeessbba annkk Nach Art. 88 GG vom Bund als Währungs- und Notenbank mit Sitz in Frankfurt am Main einge- <?page no="42"?> 41 richtete Institution, die bis zu ihrer Ablösung durch die Europäische Zentralbank (EZB) den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft in Deutschland regelte. Die Bundesbank ist inzwischen ausführendes Organ der EZB und insbesondere für die nationale Bankenaufsicht zuständig. Die ehemaligen geldpolitischen Instrumente der Ausgabe von Banknoten, die Diskontsatzpolitik (Leitzinsfestsetzung), Offenmarktpolitik (An- und Verkauf von Wertpapieren) und die Mindestreservepolitik (Pflichteinlagen von Banken bei der Bundesbank) sind auf die Europäische Zentralbank (EZB) übergegangen. D De evviisseenn Devisen sind Forderungen, die auf fremde Währung lauten und im Ausland zahlbar sind, bestehend aus Schecks, Wechseln und Guthaben in fremder Währung bei ausländischen Banken. Banknoten zählen nicht zu den Devisen. D De evviisseenna annggeebboott Ausländische Währungseinheiten werden von ausländischen Wirtschaftsakteuren angeboten, wenn sie inländische Güter, Dienstleistungen, Wertpapiere und Aktien kaufen, die sie mit der Währung des Inlands bezahlen müssen. Um die dafür notwendigen Währungseinheiten zu erhalten, müssen die ausländischen Wirtschaftseinheiten ihre Währung anbieten. Aus Sicht des <?page no="43"?> 42 Inlands entspricht das Devisenangebot damit den Exporten und den Kapitalimporten. D De evviisseennnnaacchhffrraaggee Ausländische Währungseinheiten werden von inländischen Wirtschaftsakteuren nachgefragt, wenn sie ausländische Güter und Dienstleistungen kaufen (aus Sicht des Inlands: Importe) oder ausländische Wertpapiere und Aktien erwerben und damit aus Sicht des Inlands einen Kapitalexport tätigen. DDi issaaggiioo Abgeld, Damnum. Ein Disagio liegt vor, wenn der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag. Nach § 250 Abs. 3 HGB besteht für diesen Unterschiedsbetrag ein Wahlrecht, ihn entweder in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen und über die Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen, oder ihn als Sofortaufwand zu behandeln. D Di issaaggiiooddaar rlleehhe enn Hierbei handelt es sich um eine andere Bezeichnung für → Tilgungsstreckungsdarlehen. D Di isskkoon nttpprroovviissiioon n Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Bearbeitung und Abwicklung beim Diskontkredit. <?page no="44"?> 43 D Di isskkoon nttssaattzz Hierbei handelt es sich um den Abschlag beim Ankauf von Wechseln vor deren Fälligkeit; als Zinssatz auf Jahresbasis umgerechnet. D Di issppoossi ittiioonnsskkrreeddi itt Hierbei handelt es sich um einen Kontokorrentkr ed it z ur Ü ber br üc ku ng e in es ü be rwi eg en d kurzfristigen Finanzbedarfs im privaten Bereich. D Di ivviiddeen nddeen nccoouuppo onn Auch Dividendenschein genannt, dient in erster Linie zur Auszahlung der Dividende und eines evtl. Bonus, jedoch auch als Basis der Ausgabe von Berichtigungsaktien und zur Ausübung des Bezugsrechtes. Ist vom Bogen jeweils abzutrennen. DDr riittttvve errttrriieebbsslleeaassiinngg Hierbei handelt es sich um eine Form des institutionellen Leasings, bei der das Leasingunternehmen mit einem oder mehreren Kreditinstituten in der Weise zusammenarbeitet, dass letztere ihren Kunden in Ergänzung eigener Finanzierungsleistungen die Vermittlung von Leasingverträgen mit dem kooperierenden Leasingunternehmen anbieten. <?page no="45"?> 44 EE EEf fffeekktteenn Effekten (von franz. effets) ist ein börsentechnischer Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare (fungible), vertretbare Wertpapiere, die der Kapitalbeschaffung und der Anlage von Kapital dienen. E Ef fffeekktteennggiirroovveerrk keehhrr Hierbei handelt es sich um die (Eigentums-) Übertragung von Wertpapieren auf einen neuen Gläubiger, nicht durch körperliche Übergabe, sondern durch Buchung auf Wertpapierkonten bei Wertpapiersammelbanken (entspricht der bargeldlosen Verfügung über ein Girokonto). E Ef fffeekkttiivvzziin nss Zins, der in Prozent anzugeben versucht, welche durchschnittliche jährliche Belastung sämtliche Zahlungen für Zins und Tilgung sowie sonstige preisbeeinflussende Bestandteile, wie z.B. Disagio oder Bearbeitungsgebühren, verursachen, wenn man sie auf den Auszahlungsbetrag bezieht und unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins auf die gesamte Laufzeit umrechnet. <?page no="46"?> 45 E Ei iggeen nkka appiittaallbbe eddaarrff Der Eigenkapitalbedarf ist das Eigenkapital, das aus der Sicht des Risikomanagements zur Verfügung gestellt werden muss, um das Risiko zu decken. E Ei innllaag geen nssiic chheerruunng gssffo onnddss Hierbei handelt es sich um eine Sicherungseinrichtung, deren Zweck es ist, Einleger bei privaten Geschäftsbanken bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals des betreffenden Instituts für den Fall zu befriedigen, dass diese Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. E Ei innmmaalls sppaarrvveerrttrraagg Der Sparer verpflichtet sich, einmal einen bestimmten Betrag einzuzahlen und für einen vereinbarten Zeitraum festzulegen (z.B. 6 oder 7 Jahre). E Ei innzzeel lbbeewweerrttuunngg In der Regel müssen Vermögensgegenstände und Schulden am Abschlussstichtag einzeln bewertet werden. Durchbrochen wird dieses Prinzip von der Gruppen- und Festbewertung. EEi innzzeel lzzeessssiioonn Eine einzelne bestehende oder künftige Forderung wird abgetreten. <?page no="47"?> 46 E Em miisss siioonnssffiin naannzziieerruunngg Hierbei handelt es sich um eine Finanzierungsleistung, bei der ein Finanzintermediär nicht unmittelbar selbst als Geldgeber auftritt, sondern lediglich Geldgeber vermittelt. Ein gegebener Finanzbedarf eines Unternehmens, aber auch der öffentlichen Hand, wird in der Weise gedeckt, dass den Anlegern Wertpapiere, z.B. Aktien oder Anleihen, in kleiner Stückelung zum Kauf angeboten werden. Bei der Unterbringung dieser Wertpapiere, insbesondere beim Verkauf an die Anleger, übernehmen in der Regel sog. Emissionskonsortien von Banken eine vermittelnde Funktion. E Em miisss siioonnssggeesscchhääfftt Mit der Erstausgabe und dem Absatz von Wertpapieren verbundene Dienstleistungen eines Kreditinstituts. E Em miisss siioonnsskkoonnssoorrttiiu umm Zeitlich begrenzter Zusammenschluss selbständig bleibender Kreditinstitute (üblicherweise in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft) zur Durchführung einer Emission von Wertpapieren, z.B. Aktien oder Anleihen. In Deutschland ist heute das kombinierte Übernahme- und Begebungskonsortium üblich, bei dem die gesamte Emission von den Banken mit der Verpflichtung <?page no="48"?> 47 übernommen wird, diese bei den Anlegern zu platzieren. E Em miisss siioonnssvveer rttrraagg Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der die Beziehungen zwischen dem Emittenten und dem für ihn die Emission durchführenden Kreditinstitut regelt. Letzteres ist üblicherweise entweder die führende Bank im Emissionskonsortium oder die Hausbank des Emittenten. Der Vertrag bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausgestaltung der Emission, vor allem die Art der Emissionspapiere, das Emissionsvolumen, das Börsensegment, den Emissionskurs sowie den Emissionszeitpunkt. E Er rwwaarrt tuun ngg Die Erwartung beinhaltet die Wahrnehmung über die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anstrengung in ein bestimmtes Leistungsniveau resultieren wird, was u.a. von den Fähigkeiten einer Person determiniert wird. E Eu urriibboorr European Interbank Offered Rate (EURIBOR) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro, die zwischen Banken gehandelt werden. <?page no="49"?> 48 E Eu urrookkr reeddi itt Euro(festsatz)kredit, d.h. an einem Europlatz aufgenommener Bankkredit in Euro oder Fremdwährung. I.d.R. blanko, da nur erstklassige Adressen. Mindesthöhe: 250.000 EUR. EEu urroonnootteess Euronotes unterscheiden sich von Commercial Papers durch die Underwriter-Garantie. Damit verpflichten sich die Kreditinstitute, nicht platzierte Notes bis zu einem vorab festgelegten Höchstbetrag (Back-up-Line) zu übernehmen. E Eu urrooppääi isscch hee BBa annkk f füürr WWiieeddeerraauuffbbaauu uunndd EEn nttwwiicckklluunngg EEB BWWEE Hierbei handelt es sich um die 1991 in London gegründete Entwicklungsbank zur Förderung der wirtschaftlichen Umstrukturierung und Transformation Osteuropas. EEu urrooppääi isscch hee WWi irrttssc ch haafftts sggeemme eiinnsscch haafftt EEW WGG Gegründet 1957 mit den sogenannten Römischen Verträgen; EWG-Vertrag, Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957, der 1986 mit der Einheitlichen Europäischen Akte in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) überging. <?page no="50"?> 49 E Eu urrooppääi isscch hee ZZeennttrraallbbaannkk EEZ ZBB Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Organ der Europäischen Union. Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Hauptziel ist die Preisniveaustabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union. E Eu urrooppääi isscch heerr I Innvveessttmmeennttffo onnddss E EIIFF Der 1994 gegründete Europäische Investmentfonds (EIF) hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, die sich in der Frühphase befinden und/ oder im Bereich der neuen Technologien tätig sind. Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist mehrheitlicher Anteilseigner und Verwaltungsinstanz des EIF. E Eu urrooppääi isscch heess WWäähhrruunnggs siin nssttiittu utt EEWWII Zur Einführung der gemeinsamen europäischen Währung wurde in Titel VI Maastrichter EGV ein Drei-Stufenplan zur Bildung der Wirtschafts- und Währungsunion definiert; die II. Stufe begann am 1.1.1994 mit der Gründung des „Europäischen Währungsinstituts“ (EWI) in Frankfurt als Vorläufer einer europäisches Systems der Zentralbanken (ESZB) zur technischen und administrativen Vorbereitung der Währungsunion ab 1999. <?page no="51"?> 50 E Eu urrooppääi isscch heess WWäähhrruunnggs sssy ysstteemm EEWWSS Versuch der Gewährleistung relativer Wechselkursstabilität der Währungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften von 1979 bis 1998 durch Festlegung fester Paritäten gegenüber der ECU bei maximal erlaubten bilateralen Schwankungsbreiten von +/ - 2,25 %, 6 % oder 15 %. EWS II: Fortführung des Europäischen Währungssystems für Länder der Europäischen Union im Rahmen des sog. Wechselkursmechanismus (WKM), die noch nicht der Europäischen wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) beigetreten sind. EEv veennttuuaal lvveerrbbiin nddl liicchhkkeeiit teenn Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die aus einer Zusage für die Übernahme von Risiko resultieren können. Sie werden jedoch noch nicht als drohend angesehen, so lange kein Hinweis für die Notwendigkeit einer Haftungsübernahme besteht. EEv viidde ennzz--ZZeennttrraallee Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, welches Informationen über Geldnehmer sammelt und diese an interessierte Geldgeber weiterleitet. Beispiele: Der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) melden alle angeschlossenen Einzelhändler und Kredit- <?page no="52"?> 51 institute die abgeschlossenen Kreditverträge unter Angabe von Kredithöhe und Laufzeit sowie ihre Erfahrungen bei der Abwicklung. Auf Anfrage erhalten die Mitglieder von der Schufa Auskunft über die Abwicklung früherer oder an anderen Stellen bestehender Ratenverpflichtungen. Die Deutsche Bundesbank fungiert auf Grund von § 14 KWG als Evidenz-Zentrale für Millionenkredite, d.h. für von Kreditinstituten vergebene Kredite von mehr als 1,5 Mio. Euro. E Ex xiitt Hierbei handelt es sich um den Ausstieg eines Investors aus einer Beteiligung. EEx xppoos suurree Hierbei handelt es sich um eine Exponiertheit gegenüber einem Risikofaktor und damit ein Maß für die Abhängigkeit von äußeren Einflüssen. <?page no="53"?> 52 FF FFaac cttoorriinngg Hierbei handelt es sich um den Ankauf sämtlicher im Rahmen des laufenden Umsatzprozesses gegenüber den Abnehmern (Debitoren) entstandener Forderungen vor deren Fälligkeit durch ein besonderes Unternehmen (Factoringunternehmen oder Factor). F Faac cttoorriinngguunntteer rnneehhmme enn Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, welches Factoring gewerbsmäßig betreibt. FFääl llli iggkke eiitt Hierbei handelt es sich um den Zeitpunkt, zu dem ein Schuldner seine Leistung erbringen muss und ab dem der Gläubiger diese fordern darf. F Faau usst tppffaannddrreecchhtt Hierbei geht es sich darum, das Recht des Pfandinhabers - gegen den Willen des Eigentümers - aus der Vollstreckung seines Eigentums zu befriedigen, das heißt, mit dem Erlös der Vollstre- <?page no="54"?> 53 ckung in fremdes Eigentum seine ausstehende Forderungen begleichen zu können. In Deutschland setzt das Pfandrecht immer die Übergabe des Pfandgegenstandes an den Pfandnehmer voraus. Die Rückgabe des Pfandgegenstandes an den Pfandgeber bringt sogar das Pfandrecht zum Erlöschen. Da also im deutschen Recht der Pfandgegenstand immer beim Pfandnehmer zu bleiben hat, spricht der Volksmund vom Faustpfandrecht. F Faaz ziilliittäätteenn Hierbei handelt es sich um eine Kurzbezeichnung für Kreditfazilität: Gesamtsumme an Kreditmöglichkeiten, die eine Bank ihren Kunden zur Deckung des Kreditbedarfs zur Verfügung stellt. FFeeh hlliin nvvees sttiittiioonnssrri issiikko o Hierbei handelt es sich um die Gefahr für einen Investor, dass sich die Nutzungsmöglichkeiten des Investitionsobjektes de facto schlechter darstellen als ursprünglich erwartet. Die Gründe dafür mögen von technischen Neuentwicklungen über das Auftreten neuer Konkurrenten, Verschiebungen der Nachfragegewohnheiten bis hin zu Änderungen rechtlicher Vorschriften reichen. <?page no="55"?> 54 F Fees sttggeel lddeerr Festgelder sind Termineinlagen, die für eine definitiv vereinbarte Frist festgelegt sind. F Fiibboorr Hierbei handelt es sich um Frankfurt Interbank Offered Rate (FIBOR). F Fiinnaannccee LLeeaassee Hierbei handelt es sich um einen Leasingvertrag, bei dem die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer übergehen. In diesem Fall hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand zu aktivieren und eine gleich hohe Verbindlichkeit zu passivieren. Dadurch stellt sich eine Bilanzverlängerung ein, durch die sich die Eigenkapitalquote vermindert. Ziel ist, dass das Eingehen von Risiken bilanziell so abgebildet wird, dass sich eine Rating-relevante Kennzahl, nämlich die Eigenkapitalquote, verschlechtert. F Fiinnaannzzd diieen nssttlleeiis sttuun nggssiinnssttiittuut t Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut ist (§ 1 Abs. 1a Satz 1 KWG). <?page no="56"?> 55 Ebenso wie ein Kreditinstitut unterliegt ein Finanzdienstleistungsinstitut der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und Eigenhandel sind aufgrund der EG-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie einbezogen und erfassen die Geschäftssparten, die EU-rechtlich Geschäftsgegenstand einer Wertpapierfirma und KWGrechtlich nicht als Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG definiert sind. F Fiinnaannzziieerruunnggsslleeiis sttu unnggeenn Hierbei handelt es sich um Leistungen eines Finanzintermediärs, die für einen Geldnehmer zu einer unmittelbaren sofortigen oder zu einer im Falle eines Bedarfs späteren Erhöhung seines Zahlungsmittelbestandes führen oder diese ersetzen können. F Fiinnaannzziieerruunnggssrriissiik koo Hierbei handelt es sich um eine Komponente des Insolvenzrisikos, welche sich aus der nachträglichen Zunahme des Verschuldungsgrades ergibt. FFiinnaannzziieerruunnggsssscch häättzzee Hierbei handelt es sich um nicht börsengehandelte Anleihen des Bundes mit 1- oder 2-jähriger <?page no="57"?> 56 Laufzeit (Typ 1 bzw. Typ 2), die keinen laufenden Zins erbringen, jedoch bei einer Rückzahlung zum Nennwert deutlich unter pari ausgegeben werden. Eine vorzeitige Rückgabe an den Emittenten ist nicht möglich. F Fiinnaannzziinnssttrruummeen nttee Gemäß den International Accounting Standards (IAS 39) sind Finanzinstrumente Verträge, durch die bei einem Unternehmen finanzielle Vermögenswerte (financial assets) und bei einem anderen Unternehmen finanzielle Verbindlichkeiten (financial liabilities) bzw. Eigenkapitalinstrumente (equity instruments) entstehen. FFiinnaannzziinntte errmmeeddiiäärr Im engeren Sinne: Institution, deren primäre Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, in der Weise zu einem Ausgleich von Anlage- und Finanzbedarf beizutragen, dass sie sich bereithält, einerseits Zahlungsmittel von den Geldgebern gegen das Versprechen späterer Rückzahlung entgegenzunehmen (Anlageleistung) und andererseits den Geldnehmern die benötigten Zahlungsmittel ebenfalls gegen das Versprechen späterer Rückzahlung zur Verfügung zu stellen (Finanzierungsleistung). Im weiteren Sinne: Institution, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, den unmittelbaren Abschluss von Finanzkontrakten zwischen <?page no="58"?> 57 Geldgebern und Geldnehmern effizient zu gestalten, ohne dabei als Partner eines solchen Vertrages aufzutreten. Insbesondere werden dabei Vermittlungsleistungen, Informationsleistungen und die Risikoübernahme erbracht. F Fiinnaannzzpplla ann Ein Finanzplan erfasst künftige Einzahlungen und Auszahlungen, um den Kapitalbedarf und die Liquidität künftiger Perioden zu ermitteln. Finanzplanung: Planungstätigkeit eines Unternehmens zur Ermittlung und anschließend zur Deckung bzw. Verwendung eines kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs bzw. Überschusses an Zahlungsmitteln. F Fiinnaannzzppool liitti ikk Hierbei handelt es sich um die Summe aller Entscheidungen, welche die Ausgaben und Einnahmen öffentlicher Haushalte betreffen. FFiinnaannzzw weecch hsseell Hierbei handelt es sich um einen Wechsel, der der Beschaffung von Zahlungsmitteln dient, ohne dass ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegt. F FIINNCCAA Die Foundation for International Community Assistance (FINCA International) ist eine nicht <?page no="59"?> 58 gewinnorientierte Mikrokredit-Organisation, gegründet 1984 von John Hatch. FINCA ist einer der Erfinder des Dorfbank-Gedankens und ist weltweit anerkannt als Pionier moderner Mikrofinanzierung. Neben dem Hauptsitz in Washington, DC, hat FINCA 21 Tochterinstitute in Lateinamerika, der Karibik, Afrika, Osteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien. FINCA hat 500.000 Mikrokredit-Kunden bei ausstehenden Krediten von 100 Mio. US-$. Zusammen mit der GRA- MEEN Bank und ACCION International ist FINCA eine der einflussreichsten Mikrokredit-Organisationen weltweit. F Foonnddss Hierbei handelt es sich um Sondervermögen bei Kapitalanlagegesellschaften, welches durch das bei der Gesellschaft gegen Investmentzertifikate eingezahlte Geld und die damit angeschafften Vermögenswerte gebildet wird. FFoonnddss" ggees scchhlloos ssse enneer r Normalerweise ein Fonds, der die Ausgabe von Investmentanteilen eingestellt hat. F Foonnddss" ooffffeenneerr Laufende Ausgabe neuer Zertifikate je nach Nachfragesituation und zusätzliche Anlage des Erlöses. <?page no="60"?> 59 F Foonnddss" tthheessa auur riie erreennddee Hierbei handelt es sich um Investmentfonds, die keine Erträge ausschütten, sondern diese sofort wieder anlegen. F Foorrddeerruunnggssggaarraannttiie e Hierbei handelt es sich um das vertraglich abgege ben e V er sp re che n de s Ga ra nt ie re nd en, f ür den Eintritt der Zahlung einer ausstehenden Forderung an den Gläubiger einstehen zu wollen. F Frreeiivveerrkkeehhrr Hierbei handelt es sich um ein Marktsegment für den börsenmäßigen Handel in Wertpapieren. Die Zulassung erfolgt durch sog. Freiverkehrs- oder Ortsausschüsse der jeweiligen Börse. Die Anforderungen für die Einbeziehung in den Handel sind nur teilweise geregelt; in der Regel wird lediglich ein Exposé verlangt, das Angaben zum Emittenten, zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und den zuzulassenden Wertpapieren enthalten muss. Außerdem ist der Antrag auf Einbeziehung von einem Kreditinstitut zu stellen. Die Preisfeststellung (nicht-amtliche Kurse) erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Börsenordnung (Kursermittlung). <?page no="61"?> 60 F Frreemmdde emmiisss siio onn Der Emittent nimmt zur Durchführung seiner Emission die Leistungen einer einzelnen Bank oder in der Regel eines Emissionskonsortiums in Anspruch. FFrreemmddf fiin naannz ziieerruunngg Fremdfinanzierung ist die Einzahlung von Gläubigern an das Unternehmen. Wird das Fremdkapital von außen zugeführt, liegt Kreditfinanzierung (Kredit) vor. Fremdfinanzierung von innen erfolgt über die Bildung von Rückstellungen. FFrriisstteennttrraannssffoorrmmaatti ioonn Hierbei handelt es sich um einen Prozess, bei dem ein Finanzintermediär zwischen Geldgeber und Geldnehmer tritt und mit diesen jeweils einen Finanzkontrakt über die Überlassung von Zahlungsmitteln abschließt, wobei die Überlassungsfristen unterschiedlich festgelegt werden. <?page no="62"?> 61 GG G Gaar raan nttiieef foonnddss Hierbei handelt es sich um eine Sicherungseinrichtung, deren Zweck es ist, Kreditgenossenschaften bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten derart zu helfen, dass diese Institute erhalten bleiben und somit die Sicherheit der Einlagen von Kunden gewährleistet wird. Ergänzend zu dem Garantiefonds existiert ein Garantieverbund, dessen Zweck es ist, Kreditgenossenschaften Bilanzierungshilfen in Form von Bürgschaften oder Garantien zu gewähren. G Gaar raan nttiieek koonnssoorrt tiiuumm Hierbei handelt es sich um eine Form der Fremdemission, bei der die Konsortialbanken die im Zuge eines Begebungskonsortiums nicht abgesetzten Wertpapiere zu einem im voraus festgelegten Kurs und damit auch das Platzierungsrisiko übernehmen. G Geel lddaannggeebboot t Hierbei handelt es sich um das autonom von der Zentralbank bereitgestellte Geldvolumen. <?page no="63"?> 62 G Geel lddaannsscchhlluussssrriissi ikkoo Hierbei handelt es sich um die Gefahr für einen Finanzintermediär, dass erwartete Zahlungsmittel aus der Rückzahlung vergebener Kredite oder der Aufnahme neuer Gelder ausbleiben. G Geel lddeeiinnlla aggee Hierbei handelt es sich um einen vom Gesellschafter in das Vermögen der Gesellschaft zu zahlender Beitrag. Dieser besteht bei der Geldeinlage in Geld bzw. konvertiblen Währungen. G Geel lddggeebbeerr Hierbei handelt es sich um ein Wirtschaftssubjekt, welches in einzelnen Perioden seinen Anlagebedarf durch unmittelbare Geldanlage oder mit Hilfe von Finanzintermediären befriedigt. Zu den Geldgebern zählt die Gesamtheit der privaten Haushalte. G Geel lddlleei ihhee Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer für einen bestimmten Zeitraum Zahlungsmittel zur Verfügung. G Geel lddmmaar rkkt t Hierbei handelt es sich um einen Markt für kurzfristige Kredite, insbesondere zwischen Kredit- <?page no="64"?> 63 instituten. Gegenstand des Handels sind Guthaben bei der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie notenbankfähige Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten. Notenbankfähig sind Wertpapiere dann, wenn sie von der Europäischen Zentralbank vorgegebene Qualitätsmerkmale erfüllen. Sie können dann von dieser angekauft oder beliehen werden, um Kreditinstituten Zahlungsmittel zuzuführen. G Geel lddnneehhmmeerr Hierbei handelt es sich um ein Wirtschaftssubjekt, welches in einzelnen Perioden seinen Finanzbedarf mit Hilfe von Finanzintermediären oder anderen Geldgebern befriedigt. Zu den Geldnehmern zählen die öffentliche Hand und die Gesamtheit der Unternehmen des nichtfinanziellen Sektors. G Geel lddppo olliittiikk Die Geldpolitik bezeichnet Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Geldmenge durch die Zentralbank eines Landes. Eine Erhöhung der nominalen Geldmenge wird als expansive Geldpolitik bezeichnet. GGeel lddsscchhö öppffuun ngg Hierbei handelt es sich um den Kauf von Vermögensteilen (Aktiva) anderer Wirtschaftseinheiten <?page no="65"?> 64 durch die Zentralbank oder Gewährung von Krediten, die mit Banknoten oder Sichtguthaben bezahlt werden. G Geel lddvveerrmmööggeenn Das Geldvermögen beinhaltet neben den Zahlungsmitteln zusätzlich die Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens. G Geel lddvveerrn niicch httuunngg Hierbei handelt es sich um den Verkauf von Vermö ge ns te ile n an a nd er e Wir tsc ha fts ei nhei te n durch die Zentralbank oder Rücknahme von Krediten, wodurch ihre Verbindlichkeiten (Banknoten oder Sichtguthaben) reduziert werden. G Geel lddwwi irrttsscchhaafftt Im Gegensatz zur Naturaltauschwirtschaft, bei der ein unmittelbarer Tausch Gut gegen Gut erfolgt, vereinfacht die Einführung des Geldes als generelles Tauschgut die Tauschvorgänge. GGeen nuusssssscchheeiin n Genussscheine sind Wertpapiere, die Vermögensrechte, aber keine Stimmrechte verbriefen. Im Gegensatz zur Aktie ist der Genussschein ein Schuldpapier. Da das Aktiengesetz keine Regelungen für Genussscheine trifft, können die ver- <?page no="66"?> 65 traglichen Vereinbarungen recht unterschiedlich ausgestaltet werden. Auf Basis der Vermögensrechte hat der Genussscheininhaber i. d. R. Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung. Dabei kann man Genussscheine mit variabler und mit fester Gewinnausschüttung unterscheiden. G Gees saammttrriissiikkoo Das Gesamtrisiko ist das Risiko, dass ohne Gegenmaßnahmen vorhanden wäre. G Geew wäähhrrlle eiissttuunnggs saannssp prruuc chh Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Voraussetzung für die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ist das Vorhandensein eines Mangels. Gewährleistungsansprüche bestehen z.B. beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder Reisevertrag. G Geew wäähhrrlle eiissttuunnggs sffrriisst t Bezeichnung für einen gesetzlich bestimmten oder vertraglich vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche aus Gewährleistungen zur Vermeidung der Verjährung geltend zu machen sind. Gewährleistungsansprüche gewähren das Recht auf für den Kunden kostenfreie Mängelbeseitigung sowie anderer Ersatzansprü- <?page no="67"?> 66 che aus Vertragsverletzungen bzw. Nebenleistungspflichten. G Geew wäähhrrlle eiissttuunnggs sggaarraannttiiee Übernahme von Ansprüchen aus Gewährleistungen im Rahmen eines Avalkredites, wenn das eigentlich verpflichtete Unternehmen nicht seinen Ansprüchen nachkommen kann. GGeew wäähhrrlle eiissttuunnggs srriis siik koo Gefahr für den Leasingnehmer, dass er bei Sachmängeln des Leasinggegenstandes die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten nicht unmittelbar selber ausüben kann. G Giirroozze ennttrraalleenn Hierbei handelt es sich um regionale Zentralen der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten. Hauptaufgaben sind die Funktionen als Hausbanken des betreffenden Bundeslandes (Landesbanken) und Sparkassenzentralbanken. G Glla attttsst teelll luunngg Hierbei handelt es sich um eine Transaktion, in der z.B. der Optionsbesitzer (Käufer) seine früher gekaufte Option verkauft oder bei welcher der Optionsschreiber (Verkäufer) die früher verkaufte Option zurückkauft (Gegentransaktion). <?page no="68"?> 67 G Gllä äuubbi iggeerr Hierbei handelt es sich um eine Person, der ein Anspruch, z.B. auf Zins und Tilgung, gegen einen anderen, den Schuldner, zusteht, den sie auch im Insolvenzverfahren des Schuldners geltend machen kann. G Gllä äuubbi iggeerrrriissiikkeenn Hierbei handelt es sich um Gefahren für den Gläubiger, dass der Schuldner seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Sie lassen sich nach den einzelnen Phasen einer Gläubiger-Schuldner-Beziehung in Informationsrisiko, Insolvenzrisiko und Verlustrisiko unterscheiden. G Grruunnddbbuucchh Hierbei handelt es sich um ein öffentliches, vom Amtsgericht geführtes Register, in welchem alle im Zuständigkeitsbereich liegenden Grundstücke verzeichnet sind. Für jedes Grundstück ist in der Regel ein Grundbuchblatt angelegt, das über Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen, Grundschulden und Hypotheken Auskunft gibt. GGrruunnddggeesscchhääfftt Hierbei handelt es sich um ein Basisgeschäft, dessen Risiken regelmäßig durch Derivate, also <?page no="69"?> 68 Geschäfte mit entgegengesetztem Risikoverlauf abgesichert werden (Hedge). G Grruunnddppffa annddrreec chhtt Hierbei handelt es sich um die Realsicherheit, bei der der Schuldner einer Forderung seinem Gläubiger ein Pfandrecht an Grundstücken und ihren wesentlichen Bestandteilen, wie z.B. Gebäuden, einräumt. Das belastete Grundstück bleibt im Besitz des Schuldners. Er kann es weiter nutzen. An einem Grundstück können mehrere Grundpfandrechte bestehen. Zu den Grundpfandrechten zählen Hypothek und Grundschuld. Im Insolvenzverfahren berechtigen die Grundpfandrechte zur Absonderung. G Grruunnddppffa annddrreec chhttee" n naacchhrra annggiiggee An einem Grundstück können mehrere Grundpfandrechte bestehen. Der ihnen zukommende Rang legt die Reihenfolge fest, in der die Gläubiger bei der Verwertung des Grundstücks befriedigt werden. GGrruunnddsscchhuulldd Hierbei handelt es sich um das Grundpfandrecht an einem bestimmten Grundstück. Im Gegensatz zur Hypothek setzt die Grundschuld für ihre Existenz keine Forderung voraus. <?page no="70"?> 69 G Güütteerrvveer rssiicch heerruunngg Schadensfälle treffen unmittelbar versicherte Vermögensgüter, im Gegensatz zur Personenversicherung. <?page no="71"?> 70 HH H Ha affttuunnggssbbeesscchhrräännk kuunng g Beschränkung der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen. Dadurch bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter von der Haftung für Gesellschaftsschulden ausgenommen. Haftungsbeschränkungen sind kennzeichnend für Kapitalgesellschaften, Kapitalgesellschaften und Co. sowie für haftungsbeschränkte Gesellschaftertypen bei Personengesellschaften (z.B. Kommanditisten und stille Gesellschafter). H Ha affttuunnggssvveerrbbaanndd Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit aller Rechtsobjekte, die mit dem ursprünglichen Sicherungsgegenstand in die Haftungsmasse fallen. Bei einer Hypothek (Sicherungsgegenstand) zählen hierzu auch auf dem belasteten Grundstück stehende Gebäude (§§ 93 i.V.m. 94 Abs. 1 BGB, die Erzeugnisse des Grundstücks (§§ 93 i.V.m. 94 Abs. 1 BGB) sowie Zubehör im Sinne des § 97 i.V.m. § 1120 2ter Halbsatz BGB. Als Gegenstände der Mithaftung erhöhen sie den Sicherungswert der Hypothek. <?page no="72"?> 71 H Ha annddeel lsswweecchhsse ell Hierbei handelt es sich um einen Wechsel, der der Finanzierung eines Waren- oder Dienstleistungsgeschäfts dient. H Hy yppootthheekka arrkkrreeddiit t Hierbei handelt es sich um einen langfristigen, durc h er str an gi ge G ru nd pf an dre ch te a bg es ic her ten Kredit zur Finanzierung von Bauvorhaben sowie zum Erwerb von Grund- und Wohneigentum. Die Rückzahlung erfolgt in aller Regel in Form der Annuitätentilgung. <?page no="73"?> 72 II I Immmmoobbiilliieenn--LLeeaassiinngg Leasinggegenstände sind Grundstücke und Gebäude, Schiffe sowie Betriebsanlagen, also z.B. Verwaltungsgebäude, Lagerhallen, Einkaufszentren, Raffinerien oder industrielle Fertigungsanlagen, sofern sie auf Grund ihrer Größe und technischen Konzeption nicht ohne das Grundstück, auf dem sie stehen, oder das Gebäude, in dem sie aufgestellt sind, wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können. IInnddoossssaammeenntt Hierbei handelt es sich um die Übertragungserklärung auf der Rückseite eines Orderpapiers. IInnddoossssaamme ennt tssvve errbbi innddlliic chhkke eiitteenn Hierbei handelt es sich um Wechselverbindlichkeiten, die außerhalb der Bilanz erfasst werden. Sie werden aufgrund ihres schwebenden Charakters auch als Eventualverbindlichkeiten bezeichnet. <?page no="74"?> 73 I Innhhaabbeer rsscchhe ecckk Inhaberschecks sind an den Vorleger zahlbar. Sie kommen in der Praxis als Überbringerschecks vor. Durch den Eindruck der Überbringerklausel wird aus dem geborenen Orderpapier ein Inhaberpapier. IInnssool lvveennzzffoorrd deerruunnggeenn" nnaacchhrraannggiig gee Hierbei handelt es sich um Ansprüche von Insolvenzgläubigern, die nach vollständiger Erfüllung aller unbesicherten Insolvenzforderungen in einer bestimmten Reihenfolge gemäß § 39 InsO zu befriedigen sind. I Innssool lvveennzzffo orrddeerruunnggeenn" uun nbbe essiic chheerrttee Hierbei handelt es sich um Ansprüche, die qua Gesetz nach Befriedigung der absonderungsberechtigten Insolvenzgläubiger und der Masseforderungen im Insolvenzverfahren in gleichen Quoten nach der Höhe der noch nicht befriedigten Forderungen zu erfüllen sind. I Innssool lvveennzzggllääuubbiig geerr Hierbei handelt es sich um einen Gläubiger, der zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine begründete Forderung an das Vermögen des Schuldners hat. <?page no="75"?> 74 I Inntteeg grraal lffrraanncchhiis see Dies zeichnet sich durch eine 100%-ige Schadensregulierung aus, sobald eine Schadenssumme größer als der Mindestbetrag vorliegt. I Inntteer reesst t KKiicck keerr Hierbei handelt es sich um eine Risikoprämie für na chr an gi ge G lä ub ig er ( Mez za ni ne-F in an zi erung), der bei 3 bis 8 % p.a. über dem gängigen Referenzzinssatz liegt (je nachrangiger, je höher die Prämie). I Inntteer rmmeeddi iäärrhha affttuunngg Hierbei handelt es sich um eine Form der Risikentransformation, bei der sich die Ausfallrisiken für die Geldgeber genau in dem Umfang vermindern, wie ein eingeschalteter Finanzintermediär zur Haftung in der Lage ist. Diese Intermediärhaftung wird einerseits durch das Vermögen, welches dem Finanzintermediär über die Rückzahlungsansprüche an die Geldnehmer hinaus zur Verfügung steht, und andererseits durch externe Haftungsträger bestimmt. IInnvveesst tiittiioonnsskkrreeddiit t Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Kredit an Unternehmen oder Selbständige, der im Allgemeinen zweckgebunden zur Finanzierung von Gebäuden, Produktionsanlagen, Ma- <?page no="76"?> 75 schinen oder Transporteinrichtungen sowie Vorratslagern gewährt wird. Die Konditionen werden in der Regel zwischen Bank und Kreditnehmer ausgehandelt; es werden aber auch standardisierte Programmkredite angeboten. I Innvveesst tmmeennttbbaannkkiinngg Beim Investmentbanking handelt es sich um Bankgeschäfte, welche die Platzierung und den Handel mit Wertpapieren (Going Public) sowie die Finanzierung von Akquisitionen und das Assetmanagement betreffen. I Innvveesst tmme ennttffoonnddss Nach deutschem Recht ist ein Investmentfonds ein Sondervermögen, welches von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt wird. In einem Fonds bündelt die Anlagegesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikostreuung in verschiedenen Vermögenswerten nach definierten Anlagegrundsätzen Gewinn bringend anzulegen. IInnvveesst tmme ennttggees seellllsscchhaafftt Auch Kapitalanlagegesellschaft, d.h. Gesellschaft, die einen oder mehrere Wertpapierfonds bildet und in diesen Fonds Wertpapiere und/ oder Immobilien hält. Verkauf von Anteilsscheinen an <?page no="77"?> 76 dem Fondsvermögen in kleingestückelter Form auch an Kleinanleger. Rechtliche Regelung nach dem Investmentgesetz (InvG). <?page no="78"?> 77 JJ J Ja ahhrre esszzi innss" e effffe ekkttiivveerr Hierbei handelt es sich um den Effektivzins, der gem. § 6 Preisangabenverordnung bei der Werbung mit konkreten Kreditkonditionen sowie bei der Unterbreitung von Finanzierungsangeboten anzugeben ist. Er soll eine möglichst hohe Preistransparenz bei standardisierten Krediten gewährleisten. Er stellt unter Berücksichtigung unterjährlicher Zahlungen einen finanzmathematisch exakten Wert dar. Bei Krediten, in deren Konditionen eine Änderung des Nominalzinses oder anderer preisbeeinflussender Faktoren vorbehalten ist, sind ein anfänglicher effektiver Jahreszins sowie die entsprechenden Änderungstermine anzugeben. <?page no="80"?> KK K Kaap piittaall Das Kapital ist auf der Passivseite der Bilanz verzeichnet und besteht aus Eigen- und Fremdkapital. K Kaap piittaallbbi illaannzz Die Kapitalbilanz ist eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz eines Landes und erfasst dessen Kapitalimporte und Kapitalexporte, also Direktinvestitionen, Wertpapierkäufe und die Kreditvergabe zwischen Ländern. K Kaap piittaal lggeesseellllsscchhaafftt" k kaappi ittaallmmaarrkkttoor rii-e en nttiieer rtte e § 264d HGB: Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt nach § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere an einem organisierten Markt beantragt hat. <?page no="81"?> 80 KKaas sssaag geesscchhääffttee Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die im Gegensatz zu Termingeschäften bereits innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tage des Abschlusses zu erfüllen sind. Gemäß deutschen Usancen beträgt die Frist zur Erfüllung zwei Tage. KKaas ssseennkkrreeddiitt Hierbei handelt es sich um bei Dritten (meist üb er d as G ir ok on to ) au fg eno mme ne Geld er z ur Sicherung der Liquidität der Gemeindekasse, z.B. zur Gewährleistung von Gehaltszahlungen, wenn erwartete Steuereinnahmen noch nicht eingegangen sind. Fällige Ausgaben können damit termingerecht geleistet werden. Nach Eingang der im Haushaltsplan eingeplanten Einnahmen werden die Kassenkredite unverzüglich an das Kreditinstitut zurückgezahlt. Überbrückungsfunktion. K Koom mmmeerrzzggeesscchhääfftt Hierbei handelt es sich um die Bezeichnung für das Kreditgeschäft der Banken, besonders das Kreditgeschäft mit unternehmerischen Schuldnern. <?page no="82"?> 81 K Koom mmmuunnaallddaarrlleehheenn 1. Darlehen an Bund, Bundesländer, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und vergleichbare öffentliche Kreditnehmer zur Finanzierung von Investitionen der öffentlichen Hand (Straßenbau, Schulbau usw.). Die Darlehen werden ausnahmslos ohne Kreditsicherheiten vergeben. 2. Darlehen, für das eine öffentlichrechtliche Körperschaft lediglich als Bürge oder Garant einsteht. K Koom mppeennssaattiio onnsseef fffeekktt Das Bezugsrecht sorgt für den Ausgleich für den Kursverlust der Altaktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Hiermit sollen Vermögensverschiebungen innerhalb der Gruppe der Aktionäre sowie zwischen Aktionären und außenstehenden Anlegern verhindert werden. KKoon nnnoosssseemme enntt Das Konnossement (Bill of Lading) ist ein Wertpapier, das im Seefrachtverkehr schwimmende Ware verkörpert. Bescheinigt wird hiermit, dass die Waren vom Verfrachter in guter Verfassung oder Beschaffenheit übernommen worden sind. KKoon nttookkoorrrreenntt Hierbei handelt es sich um eine laufende Verrechnung von Forderungen unter Kaufleuten. <?page no="83"?> 82 KKoon nttookkoorrrreennttk krreeddiitt Hierbei handelt es sich um einen Bankkredit, den der Kreditnehmer innerhalb der eingeräumten Kreditlinie nach eigenem Ermessen in ständig wechselnder Höhe in Anspruch nehmen kann. K Koon nttrraakkttee" hhyybbrriid dee Hierbei handelt es sich um Finanzkontrakte, die Eigenschaften verschiedener klassischer Kontraktformen vereinigen. Dazu gehören Derivate, Mischformen von Fremd- und Beteiligungskapital (Mezzanine Finance) sowie Wandelanleihen. KKoon nttrraakkttmmoonnaattee Hierbei handelt es sich um die besonderen Monate mit den Erfüllungsterminen bei Futures und Optionen: März, Juni, September und Dezember. KKrreeddi itt Ein Kredit ist die leihweise Überlassung von Kapital durch den Gläubiger (Kreditor) an den Schuldner (Debitor). Die Modalitäten der Zinszahlung, der Kreditsicherheiten und der Tilgung werden in einem Darlehensvertrag geregelt. <?page no="84"?> 83 K Krreeddi itt" dduurrcchhggeelleeiitteet teerr Hierbei handelt es sich um einen Kredit im Rahmen eines öffentlichen Kreditprogramms, bei dem die abwickelnde Bank das volle Kreditrisiko trägt. KKrreeddi itt" dduurrcchhllaauuffe ennddeerr Hierbei handelt es sich um einen Treuhandkredit bei einem öffentlichen Kreditprogramm, welchen die abwickelnde Bank im eigenen Namen vergibt, sich jedoch bei Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers ein Rückgriffsrecht auf die ursprünglichen Kreditgeber einräumen lässt. K Krreeddi ittaannaallyyssee Hierbei handelt es sich um einen Analyseprozess zur Überprüfung der Kreditfähigkeit und -würdigkeit eines Kreditnehmers. KKrreeddi ittaauuffttrraagg Hierbei handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, bei dem ein Auftraggeber einen anderen damit beauftragt, einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren. Im Fall des Kreditauftrages (§ 778 BGB) haftet der Auftraggeber, für die Verpflichtung des Dritten aus dem Darlehen und der Finanzhilfe, dem Beauftragten wie ein Bürge. <?page no="85"?> 84 KKrreeddi ittddeerriivvaattee Kreditderivate sind derivative Finanzinstrumente, die das Ausfallrisiko, welches mit einem bestimmten underlying verbunden ist, von diesem trennen und handelbar machen. KKrreeddi ittffääh hiiggkkeeiit t Hierbei handelt es sich um die rechtliche Fähigkeit, wirksame Kreditverbindlichkeiten einzugehen. K Krreeddi ittiinnssttiittuut t Auch Bank genannt. Hierbei handelt es sich um ein nach § 1 KWG bezeichnetes Unternehmen, welches Bankgeschäfte betreibt, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Solche Bankgeschäfte sind z.B. die Verwahrung liquider Mittel, die Gewährung von Gelddarlehen bzw. Krediten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs, der An- und Verkauf von Wertpapieren sowie deren Verwahrung und Vewaltung. Ein Kreditinstitut lässt sich grob wie folgt gruppieren: Kreditbank, Sparkasse und Landesbank, Genossenschaftsbank (Kreditgenossenschaft) und deren Zentralbank, Realkreditinstitut, Teilzahlungskreditinstitut, Kreditinstitut mit Sonderaufgaben und Kapitalanlagegesellschaft. Kein Kreditinstitut ist z.B. ein Versicherungsunter- <?page no="86"?> 85 nehmen, eine Bausparkasse sowie die Deutsche Bundesbank. K Krreeddi ittiinnssttiittuut tee mmiitt SSoonnddeerraauuffggaabbeenn Hierbei handelt es sich um Banken mit Sonderaufgaben, wie 1. Banken zur Durchführung zentraler, staatlicher Kreditaktionen, 2. Banken zur Gewährung längerfristiger Kredite an bestimmte Wirtschaftsbereiche oder 3. Banken, die von Bankenkonsortien bestimmte Sonderaufgaben zugewiesen bekommen. K Krreeddi ittlleeiihhee Der Kreditgeber verpflichtet sich zur Zahlung an einen Dritten für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen diesem Dritten gegenüber nicht nachkommt. Die wichtigsten Formen der Kreditleihe sind der Akzeptkredit und der Avalkredit. KKrreeddi ittpprroog grraammmme e" ööf fffeen nttlliic chhee Diese werden vom Bund, den Bundesländern oder anderen öffentlichen Stellen zur Förderung bestimmter Wirtschaftszweige oder bestimmter Investitionen durchgeführt. Die öffentliche Förderung besteht vor allem in der Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten, Zinsbeihilfen oder <?page no="87"?> 86 Bürgschaften. Die Kreditprogramme werden regelmäßig über die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben vergeben, vor allem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Kreditanträge sind über die jeweilige Hausbank des Kreditnehmers einzureichen. Die Kreditbeträge werden unter Einschaltung dieser Hausbank ausgezahlt. K Krreeddi ittssiicchheerrh heeiit teenn Hierbei handelt es sich um Instrumente, die als Bestandteile eines Kreditvertrages die die ökonomische Funktion haben, für den Gläubiger die Chancen zu erhöhen, auch in einer kritischen Situation des Schuldners seine Ansprüche möglichst vollständig realisieren zu können. K Krreeddi ittssiicchheerrh heeiit teenn" ppe errssöönnlliic chhee Bei den persönlichen Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantievertrag, Schuld- (mit)übernahme sog. Schuldbeitritt, Schuldübernahme) erhält der Gläubiger einen zusätzlichen oder einen neuen Schuldner. Dieser schuldet für die Verbindlichkeit eines Dritten. KKrreeddi ittvveerrggaabbee" K Koonnddiittiio onna alliit täätt ddeerr ~~ Kredite werden an die Einhaltung bestimmter wirtschaftspolitischer Auflagen gekoppelt; dies wird primär vom Internationalen Währungsfonds (IWF) praktiziert. <?page no="88"?> 87 K Krreeddi ittvveerrmmiittt tlleerr Hierbei handelt es sich um einen Finanzintermediär, welcher überwiegend privaten Haushalten Kredite von Kreditinstituten vermittelt. Zwischen Bank und Kreditvermittler wird als feste vertragliche Vereinbarung in der Regel ein sog. Einreichervertrag geschlossen. KKrreeddi ittvveerrssiicchheerreerr Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, de ss en Zwe ck e s is t , Ver lu st e au s de r K re di tg ewährung zu verhüten oder zu vermindern. In der Bundesrepublik Deutschland ist außer der Versicherung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Delkredereversicherung die Versicherung von Krediten, insbesondere Bankkrediten, nicht üblich. K Krreeddi ittwwüürrddiiggkke eiitts spprrüüf fuunngg Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist die Überprüfung der Bonität eines Schuldners bei der Gewährung eines Bankkredites. KKuunnddeen nkkrreeddiitt Hierbei handelt es sich um eine Art Vorauszahlungskredit durch den Abnehmer einer Ware. <?page no="89"?> 88 KKüünnddiigguunnggssggeel lddeerr Kündigungsgelder sind Termineinlagen, die erst nach erfolgter Kündigung und Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist fällig sind. K Kuurrssäänndde erruunnggs srriissiikkoo Hierbei handelt es sich um die Gefahr für einen Geld ge ber , da ss d er B ör se nku rs d er A nl ei hen oder Aktien, die er für seine Zahlungsmittel erworben hat, sinkt und insofern der Rückzahlungsbetrag bei Verkauf der Wertpapiere niedriger ist als erwartet. <?page no="90"?> 89 LL LLeea assiinngg Hierbei handelt es sich um Miete von Vermögensgegenständen mit einer Kaufoption. LLiiaabbiilliitti ieess Hierbei handelt es sich um die angelsächsische Bezeichnung für Schulden, Verpflichtungen. L LIIBBOORR London Interbank Offered Rate. Hierbei handelt es sich um den im Interbankenhandel in London angewendeten kurzfristigen Geldmarktsatz zur Übernahme kurzfristiger Einlagen oder Kredite bei einer erstklassigen Bonität. L Liie effeerraan ntte ennkkrreeddiit t Hierbei handelt es sich um einen Kredit, bei dem der Lieferant dem Abnehmer ein Zahlungsziel einräumt, d.h. die Kaufpreisforderung bis zu einem festgelegten Termin stundet. L Liimmiitt Hierbei handelt es sich um die vorgeschriebene Preis- oder Mengengrenze bei Kauf oder Verkauf (Auftrag, limitierter). <?page no="91"?> 90 LLiiq quuiiddaat tiioonn Hierbei handelt es sich um die Auflösung des Unternehmens mit dem Ziel, alle in dem Unternehmen bzw. in der Gesellschaft gebundenen Vermögenswerte flüssig (liquide) zu machen, um dadurch ausstehende Forderungen des Unternehmens begleichen zu können bzw. dass hierdurch erzielte Kapital den Gesellschaftern ausschütten zu können. L Liiq quuiiddiieerrbbaar rkke eiitt Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, einen Vermögensgegenstand zu Geld zu machen, entweder im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit oder außerhalb derselben im Rahmen eines Sonderverkaufs. L Liiq quuiiddiittäättssg grraadd Die horizontale Bilanzkennzahl betrachtet die Relation von flüssigen Mitteln und Forderungen zum kurzfristigen Fremdkapital. Es gibt drei Liquiditätsgrade. L Liiq quuiiddiittäättssm maanna aggeemmeenntt Dieses sichert ab, dass einer Organisation zu jedem Zeitpunkt die notwendigen Geldmittel zur Verfügung stehen. Es wird auch als Betriebskapitalmanagement (oder Working Capital Management) bezeichnet, da es die kurzfristige <?page no="92"?> 91 Finanzierung und Investition eines Unternehmens abdeckt und das Ziel verfolgt, angemessenen Cashflow für den Betrieb bereitzustellen und die vorhandenen Ressourcen der produktivsten Nutzung zuzuführen. L Liiq quuiiddiittäättssp pllaannuunngg Hierbei handelt es sich um einen Teilplan des Business-Plans, mit dem die Zahlungsströme des Unternehmens geplant werden. Das Ergebnis des Liquiditätsplans ist der Bestand des Bilanzpostens Cash and Cash Equivalents zum zukünftigen Bilanzstichtag. L Loon nddo onneer r C Clluubb Hierbei handelt es sich um ein 1976 in London gegründetes informelles Gremium international operierender Banken zum Management der Überschuldung von Schuldnerstaaten; im Gegensatz zum Pariser Club werden grundsätzlich keine Zinsfälligkeiten umgeschuldet. LLoon ngg PPoos siittiio onn Hierbei handelt es sich um eine Kauf-Position im Kassa- oder Terminmarkt. <?page no="93"?> 92 MM MMaarrkkttppoorrttffool liio o Hierbei handelt es sich um ein in der Portfoliotheorie durch Tobin (1958) aufgezeigtes „Tangetialportfolio“, das zusammen mit dem Zinssatz die Capital Market Line (CML) bestimmt. MMaasss seeffoorrd deerruunnggeenn Hierbei handelt es sich um Ansprüche an das nach Aussonderung und Absonderung verbleibende Vermögen, welche im Insolvenzverfahren vorab zu befriedigen sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche aus Geschäften des Insolvenzverwalters nach Verfahrenseröffnung (Masseverbindlichkeiten) sowie Ausgaben für das Insolvenzverfahren selbst. M Meezzz zaanniinnee MMoonneeyy Hierbei handelt es sich um ein typisches, stark praxisrelevantes Finanzierungsmittel, das die Finanzierungslücke zwischen Fremd- und Eigenkapital in der Kapitalstruktur, insbesondere bei Management Buy out (MBO)/ Management Buy in (MBI), füllen. Mezzanine (Zwischenstock) stellt eine Finanzierung dar, die weder durch Ei- <?page no="94"?> 93 genkapital noch durch vorrangig besichertes Fremdkapital bereitgestellt wird. D.h., werden als Unterscheidungscharakteristika dem Eigenkapital die volle Risikohaftung und dem Fremdkapital die Besicherung durch Aktiva unterstellt, handelt es sich bei der Mezzanine-Finanzierung um eine Zwitterform, die sich aus der Nachrangigkeit des Mezzanine-Darlehens gegenüber dem vorrangigen Fremdkapital ergibt. D.h., im Konkursfalle wird der Mezzanine-Gläubiger erst nachrangig aus der Konkursmasse befriedigt. Für die Besicherung dieses weitgehend unbesicherten Darlehens stehen in der Praxis häufig nur der zukünftige Cashflow und Covenants (Zusatzvereinbarungen) zur Verfügung. M Miinnddees sttrreesseerrvveeppoolliittiik k Hierbei handelt es sich um den Teil der Geldpolitik zur Regulierung des Geldangebots, bei dem die Bestimmungen formuliert werden, nach denen Kreditinstitute einen bestimmten Mindestumfang ihrer Sichtguthaben bei der Zentralbank als Reserve halten müssen. M Moobbiilli ieen n--LLeeaassiinngg Leasinggegenstände sind Fahrzeuge aller Art, Büromaschinen und EDV-Anlagen sowie Maschinen oder Betriebsvorrichtungen, sofern sie einzeln wirtschaftlich genutzt werden können. <?page no="95"?> 94 NN NNaacch hbbüürrggsscchhaafftt Der Nachbürge haftet dem Gläubiger, wenn der Hauptbürge seinen Verpflichtungen aus der Bürgschaft nicht nachkommen kann. N Naacchhrraannggkkllaauus seell Hierbei handelt es sich um die Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem Gläubiger, wonach diese Ansprüche im Insolvenzfall erst nach vollständiger Befriedigung der übrigen Gläubiger geltend gemacht werden können. NNeeggaat tiivvkklla auus seell Hierbei handelt es sich um eine Kreditsicherheit; Klausel in Kreditverträgen, wonach der Schuldner im Hinblick auf seine Investitions- und Finanzierungspolitik bestimmten Bedingungen unterworfen wird, insbesondere zur Begrenzung des Finanzierungsrisikos. NNeeggooz ziiiieer ruunnggsskkrreeddiitt Der Ankaufskredit stellt eine allgemeine Form des Diskontkredites dar, die sich im Außenhandelsgeschäft herausgebildet hat. <?page no="96"?> 95 N Neennn nwwe errtt Hierbei handelt es sich um eine Währungsangabe (in Deutschland i.d.R. in Euro) in einem Wertpapier, die die Bezugsgröße und Rechenschlüssel für verschiedene andere Größen, wie z.B. den Zins und den Ausgabe- oder Rückzahlungsbetrag darstellt. Bei Aktien zugleich Mindesteinlagebetrag. N Niicchhttppr rool loonnggaattiioonnssrriissi ikkoo Hierbei handelt es sich um ein Risiko, dass ein Kredit, dessen Laufzeit zu Ende geht, nicht verlängert wird. N Noommi innaallz ziinnss Hierbei handelt es sich um den vertraglich vereinbarten Zinssatz, der vom Effektivzins zu unterscheiden ist. Es sind seine Höhe in Prozent, seine Bezugsgröße sowie die Termine für Zinsbelastung und Zinszahlung festzulegen. <?page no="97"?> 96 OO OObblli iggoo Hierbei handelt es sich um die Gesamtverpflichtung eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger. OOppttiioonn Hierbei handelt es sich um ein bedingtes Termingeschäft. Eine Option beinhaltet für den Besitzer das Recht, eine bestimmte Anzahl eines Basiswertes (Optionsverhältnis) zu einem festgelegten Preis (Basispreis) an einem vereinbarten Zeitpunkt (europäische Option), bzw. innerhalb einer vorgegebenen Laufzeit (amerikanische Option) zu erwerben (Call) oder zu veräußern (Put). Für dieses Recht zahlt der Käufer der Option eine Optionsprämie an den Verkäufer. Eine Option weist ein asymmetrisches Chance- Risiko-Profil auf. Insbesondere verfügt der Inhaber eines Call über ein theoretisch unbegrenztes Gewinnpotenzial bei maximalem Verlustrisiko in Höhe der gezahlten Optionsprämie. Beim Verkäufer eines Call hingegen ist − bei theoretisch unlimitierten Verlustpotenzial − die Gewinnchance auf die erhaltene Optionsprämie beschränkt. Die Einsatzmöglichkeiten einer Op- <?page no="98"?> 97 tion umfasst die Spekulation, die Absicherung (Hedging) und das Ausnutzen von Möglichkeiten zur Arbitrage. O Orrddeerrp paappiieerr Hierbei handelt es sich um ein Wertpapier, bei dem der Aussteller das verbriefte Recht einer bestimmten Person oder aber einer anderen Person verspricht, welche die zuerst genannte Person durch Indossament als Gläubiger bezeichnet. <?page no="99"?> 98 PP p pa arrttiiaarri issc chheess DDaarrlleehheenn Hierbei handelt es sich um eine Fremdkapitalaufnahme, bei der kein fester Zins, sondern eine Beteiligung am Gewinn des Schuldnerunternehmens vereinbart ist. Bei partiarischen Darlehen handelt es sich um eine Form mezzaniner Finanzierung, welche Mischarakter hat und Elemente von Eigen- und Fremdfinanzierung vereinigt. PPaat trroonna attsse errkklläärruunngg Hierbei handelt es sich um eine Kreditsicherheit; Erklärung eines als Obergesellschaft fungierenden Unternehmens gegenüber dem Gläubiger einer Untergesellschaft, direkt oder indirekt für die Zahlungsfähigkeit des kreditnehmenden Unternehmens zu sorgen. PPffaanndd Hierbei handelt es sich um einen Sicherungsgegenstand, der hinterlegt werden muss. <?page no="100"?> 99 P Pffaannddrreecchht t Hierbei handelt es sich um ein zur Sicherung einer Forderung bestimmtes dingliches Recht an fremden Sachen oder Rechten, das den Gläubiger berechtigt, sich durch Verwertung des pfandbelasteten Gegenstandes zu befriedigen. P Pool liicceennddaarrlleehheenn Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, welches ein Versicherungsunternehmen einem eigenen Kunden bis zur Höhe des Rückkaufwertes der bestehenden Lebensversicherung gewährt. P Poor rttffoolliiooaannaallyyssee Die Portfolioanalyse ist eine Planungstechnik der Strategischen Planung. Die Grundidee der Portfolioanalyse besteht darin, strategische Entscheidungen nicht isoliert, sondern in Verbindung mit anderen Entscheidungen zu sehen. P Prroollo onnggaattiioonn Hierbei handelt es sich um eine Verlängerung der Frist für die Rückzahlung eines Kredits. PPrroossp peekktt Hierbei handelt es sich um die Veröffentlichung bestimmter Angaben über ein Unternehmen bei <?page no="101"?> 100 der Emission von Wertpapieren oder deren Einbeziehung in den Börsenhandel. PPrroossp peekktth haaffttu unngg Bei der Emission von Wertpapieren muss ein Wertpapierprospekt erstellt werden. Er soll alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Anlageentscheidung des Investors maßgeblich sind. Aus diesem Wertpapierprospekt ergibt sich eine Prospekthaftung gegenüber eventuell versprochenen Renditen und nicht beschriebenen Risiken. <?page no="102"?> 101 RR RRaatte ennttiil lgguunngg Die Tilgung erfolgt - ggf. nach einigen Freijahren - in gleichhohen Beträgen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. R Raattiinngg Rating ist die Eingruppierung von Unternehmen, Emittenten und Wertpapieren nach ihrer Bonität. Ratings werden regelmäßig von Ratingagenturen durchgeführt. Die bekanntesten Agenturen sind Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch. R Raattiinngg--AAggeen nttu urr Unternehmen, z.B. Standard & Poor's und Moody’s in den USA, die die Emittenten von Wertpapieren auf ihre Bonität untersuchen und die dabei gewonnene Einschätzung durch die Klassifizierung der Emittenten in verschiedene Bonitätsklassen veröffentlichen. Zunehmende Bedeutung durch die Emission von Euro-Commercial-Papers. <?page no="103"?> 102 RReeaallk krreeddiitt Realkredit ist eine andere Bezeichnung für Hypothekarkredit. R Reeaallk krreeddiittiinnsstti ittuutt Hierbei handelt es sich um eine Spezialbank, die Hypothekarkredite und Kommunaldarlehen vergibt und sich durch die Ausgabe von Pfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen (Kommunalobligationen) refinanziert. Sie ist entweder als private Hypothekenbank oder als öffentlichrechtliche Anstalt organisiert. RReeaalls siicch heerrhheeiitte enn Hierbei handelt es sich um eine Form der Kreditsicherheit, bei der die Besserstellung eines Gläubigers nur auf Grund der Schlechterstellung anderer Gläubiger erreichbar ist. Zu den Realsicherheiten gehören das Mobiliarpfandrecht, die Grundpfandrechte (Hypothek und Grundschuld), die Sicherungsübereignung, die Sicherungsabtretung und der Eigentumsvorbehalt. Gemeinsam ist allen diesen Formen der Realsicherheiten, dass der begünstigte Gläubiger einen im Einzelnen näher bestimmten Vermögenswert aus der Haftungsmasse des Schuldners zugeordnet erhält, aus dessen Verwertung er Befriedigung erlangt, wenn der Schuldner nicht leisten kann. <?page no="104"?> 103 RReeffi innaannzziieerruunngg Beschaffung von finanziellen Mitteln, die ihrerseits für Zwecke der Kreditausreichung verwendet werden. Die Refinanzierung spielt hauptsächlich bei Kreditinstituten eine Rolle, wobei die Differenz zwischen den Zinssätzen für die Ausreichungen und denen für die Refinanzierung als Marge den Rohgewinn der Kreditinstitute ausmachen. R Reennttee" eewwiiggee Hierbei handelt es sich um einen konstanten Zahlungsstrom ohne Enddatum. RReenntteennbbaarrwweerrtt Der auf einen Stichtag abgezinste Betrag einer wiederkehrenden Zahlungsreihe. Es handelt sich um den Gegenwartswert einer Rente durch Kapitalisierung, Rentenzahlungen mithilfe des Rentenbarwertfaktors. Dieser ist abhängig vom Zinssatz und der Laufzeit der Rente. Mit dem Rentenbarwert sind sowohl Rentenverpflichtungen (Rentenverbindlichkeiten) als auch Pensionsrückstellungen zu bewerten. R Reenntteennwweer rttee Hierbei handelt es sich um eine andere Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere. <?page no="105"?> 104 RReessttsscchhuulldd Hierbei handelt es sich um den insgesamt zu tilgenden Betrag abzüglich der bereits erfolgten Tilgungsleistung zuzüglich der belasteten, aber noch nicht bezahlten Zinsen. RReessttsscchhuullddvve errssiicchheerruun ngg Hierbei handelt es sich um eine zur Besicherung von Ratenkrediten anzutreffende Form der Versicherung. Versichert wird das Ausfallrisiko zum Beispiel gegen Tod oder Erwerbsunfähigkeit. RReettu urrnn oon n IInnv veesst tmmeen ntt RRooII Der Return on Investment gilt als die bekannteste finanzwirtschaftliche Kennzahl (ROI = Umsatzrentabilität × Kapitalumschlag). Mathematisch und betriebswirtschaftlich kann der Return on Investment logisch aus den beiden Rechenwerken Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses ermittelt werden. R Reevvool lvviin ngg--GGeesscchhääfftt Hierbei handelt es sich um ein Geschäft, bei dem ein Kreditinstitut oder seltener ein Finanzmakler die Ansprüche aus einem Schuldscheindarlehen an ein Unternehmen zunächst nur für einen kürzeren Zeitraum als für die Darlehenslaufzeit an ein (oder auch in Teilen an mehrere) Versicherungsunternehmen abtritt. Nach Ablauf des <?page no="106"?> 105 ersten Abtretungszeitraums folgen weitere zeitlich begrenzte Abtretungen. R Riissiikke ennttrraannssffoorrmma atti ioonn Hierbei handelt es sich um einen Prozess, bei dem ein Finanzintermediär zwischen Geldgeber und Geldnehmer tritt und mit diesen jeweils einen Finanzkontrakt über die Überlassung von Zahlungsmitteln abschließt, wobei sich das Ausfallrisiko hinsichtlich der Rückzahlungsbeträge für die Geldgeber verringert. Maßgeblich hierfür sind folgende Teileffekte: Intermediärhaftung, Risikodiversifikation, Risikoselektion sowie das Auftreten bedingter Verpflichtungsstrukturen. R Riissiikko obbeerriicchht teerrsstta attttu unngg Die Risikoberichterstattung ist der zentrale Baustein der Risikokommunikation. Sie hat das vornehmliche Ziel, hierarchieübergreifend eine Transparenz bezüglich der Risikopositionen herzustellen (Risikoanalyse), um eine nachhaltige Erfolgs- und Existenzsicherung des Unternehmens zu unterstützen. RRiissiikko obbeewwe errttu unngg Die Risikobewertung dient der Erstellung einer Entscheidungsvorlage für das Management des Unternehmens, um eine Risikobewältigungsmethode und eventuelle Gegenmaßnahmen auswählen zu können. <?page no="107"?> 106 RRiissiikko oddiivveerrssiif fiikkaatti ioonn Dies ist gleichbedeutend mit Risikostreuung: Hierbei handelt es sich um die Anlage von Zahlungsmitteln in Engagements, bei denen die Gefahr, dass die Rückzahlungsbeträge hinter dem vorgesehenen Umfang zurückbleiben, unterschiedlichen Eintrittsursachen unterliegt. R Riissiikko oeer rkke ennn nuunngg Hierbei handelt es sich um eine Phase des Risiko ma na ge me nt pr oz es se s. D ab ei w ir d ei ne um fassende Liste der Risiken (und, falls vollständig durchgeführt, auch der Chancen) erstellt. Die Risiken werden nach groben und feineren Kategorien unterteilt und entsprechenden Geschäftsbereichen, Funktionen oder Projekten zugeordnet. R Riissiikko ommaan naaggeemme enntt Das Risikomanagement umfasst die Identifizierung von Risiken, die Risikobewertung, die Auswahl der Risikobewältigungsmethode sowie die Implementierung und Pflege von Gegenmaßnahmen zur Steuerung der Risiken. R Riissiikko onneeiigguunngg Hierbei handelt es sich um das Maß an Risiko, das eine Organisation bereit ist, für die Realisierung ihres Wertbeitrages einzugehen. <?page no="108"?> 107 RRiissiikko opprrääm miie e Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen Erwartungswert einer Auszahlung und dem zugehörigen Sicherheitsäquivalent. R Riissiikko osst teeuueerruunng g Hierbei handelt es sich um eine Phase des Risiko ma na ge me nt pr oz es se s, w el c he au f di e Er gre ifung von Maßnahmen zur Behandlung der Risiken abzielt. Mögliche Maßnahmen beinhalten die Risikovermeidung, die Änderung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit oder die Auswirkungen des Risikos, die Risikoverlagerung auf Versicherungen oder die Akzeptanz des Risikos, um eine damit verbundene Chance weiter zu verfolgen. RRüücckkb büürrggsscchhaafftt Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft gegenüber einem anderen Bürgen. RRüücckkk kaau uffwweer rtt Hierbei handelt es sich um den Betrag, der einem Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, wenn er seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt. RRüücckkv veerrssiicchheerreerr Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, welches im Gegensatz zum Erstversicherer das <?page no="109"?> 108 Rückversicherungsgeschäft betreibt, um das sog. Versicherungstechnische Risiko abzudecken. Darunter versteht man die Gefahr, dass der tatsächliche Schadensverlauf von den der Prämienkalkulation zugrunde gelegten statistischen Annahmen abweicht. Dies kann z.B. auf zufälligen Schwankungen oder dem Eintritt von Großschäden beruhen. Fast alle Erstversicherer sind darauf angewiesen, einen Teil der übernommenen Risiken im Wege der Rückversicherung weiterzugeben. Aber auch Rückversicherer decken Risiken über die Weiterrückversicherung bei anderen Erst- oder Rückversicherern ab. Somit wird eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen an den Risiken beteiligt. <?page no="110"?> 109 SS SSa arrbbaannees s OOxxlleeyy AAcctt Im Jahr 2002 in USA als Folge von Bilanzskandalen geschaffene, formell-gesetzliche Rechtsvorschrift, die hierauf abzielt, durch mehr Transparenz und (interne) Kontrollen das Vertrauen der Investoren in die Integrität der Finanzmärkte wieder herzustellen. Folgende Vorschriften sind dabei von besonderer Bedeutung: 1. Prozess zur Weiterleitung anonymer Beschwerden von Mitarbeitern an das Prüfungskomittee (Whistle Blower), 2. Verantwortlichkeit des Managements für die Effektivität von „Disclosure Controls and Procedures over Financial Reporting, Operations and Compliance“, 3. Pflicht des Managements, eine Dokumentation des internen Kontrollsystems bereitzustellen, die Effektivität des IKS zu beurteilen und einen Bericht über das IKS bereitzustellen. Pflicht der Prüfer, die Einschätzung des Managements über das IKS zu beurteilen (Sec. 404), 4. Verpflichtung, unverzüglich Änderungen der finanziellen Situation anzuzeigen, 5. Schaffung eines Audit Committees, <?page no="111"?> 110 6. Pflicht zur Offenlegung eines Code of Ethics für den Chief Executive Officer (CEO), den Chief Financial Officer (CFO), den Leiter der Buchhaltung, den Leiter des Controllings etc., 7. Einrichtung einer Überwachungsstelle für Wirtschaftsprüfer (PCAOB). S Sc chhuuffaa Hierbei handelt es sich um eine Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung; Evidenz- Zentrale. SSc chhuulld dnneer r Hierbei handelt es sich um eine Person, gegen die einem anderen, dem Gläubiger, ein Anspruch, z.B. auf Zins und Tilgung, zusteht. S Sc chhuulld dsscchheeiin nddaarrlleehheenn 1. Bezeichnung für ein Darlehen, über das ein Schuldschein ausgestellt worden ist. 2. Häufig auch eine (unpräzise) Bezeichnung für ein Darlehen von Versicherungsunternehmen, auch wenn kein Schuldschein ausgestellt wurde. SSE ECC Hierbei handelt es sich um die Securities and Exchange Commission, mithin die amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde. <?page no="112"?> 111 SSh haarreehhool lddeerr Ein Shareholder ist ein Anteilseigner. S Si icchheerruunnggssaabbrreedde e Die Sicherungsabrede ist ein Teil des komplexen Kreditsicherungsgeschäfts. Insbesondere vereinbaren in ihr die Parteien, welches Sicherungsrecht sie zur Sicherung welcher Forderung einsetzen möchten, wie der zur Sicherheit überlassene Gegenstand zu behandeln ist, insbesondere welche Informationspflichten die Parteien des Sicherungsgeschäftes treffen und was das rechtliche Schicksal des Sicherungsgegenstandes ist, wenn der Schuldner seine Forderung beim Gläubiger beglichen hat. SSi icchheerruunnggssaabbt trreettuunngg Hierbei handelt es sich um eine Realsicherheit, bei der der Schuldner einer Forderung seinem Gläubiger zur Sicherung eine Forderung gegen eine andere Person gemäß §§ 398 − 413 BGB abtritt (Zession). Sobald der Schuldner die fällig gewordene gesicherte Forderung nicht erfüllt, hat der Gläubiger in der Regel das Recht, die Forderung beim Drittschuldner einzuziehen oder sie zu verkaufen. Im Insolvenzverfahren berechtigt die Sicherungsabtretung zur Absonderung. <?page no="113"?> 112 SSi icchheerruunnggssffaallll Hierbei handelt es sich um eine Situation, in der der Schuldner eine ausstehende Forderung des Gläubigers nicht begleichen kann oder will. S Si icchheerruunnggssiinnssttrruum meenntt Hierbei handelt es sich um ein Hedging-Item. Derivat, das zur Absicherung von Risiken aus einem Grundgeschäft eingesetzt wird. S Si icchhtteei innllaaggeenn Als Sichteinlagen bezeichnet man Guthaben bei Banken, - die auf sogenannten Girokonten geführt werden, - die jederzeit in beliebiger Höhe abgerufen werden können, - und über die neben der Barabhebung unbegrenzt mit Hilfe des bargeldlosen Zahlungsverkehrs verfügt werden kann. S So olll lzziinnss Hierbei handelt es sich um das Entgelt für den in Anspruch genommenen Kredit. SSo onnddeerrv veerrmmöög geenn e eiinneerr KKaappiitta allaannllaaggee-ggeesseelllls scchhaafftt Das gegen Ausgabe von Anteilsscheinen eingelegte Geld und hiervon beschaffte Anlagegegen- <?page no="114"?> 113 stände bilden das Sondervermögen. Bildung mehrerer Sondervermögen ist möglich, je nach unterschiedlicher Bezeichnung und meist auch Anlageschwerpunkt. Begrenzungen einzelner Engagements innerhalb der Sondervermögen. S Sp paarraanntteei ill Dieser Teil der Prämie einschließlich der erwirtschafteten Zinsen dient der Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der vereinbarten Summe bei Ablauf einer Lebensversicherung. SSp paarrbbrriieef fee Hierbei handelt es sich um Wertpapiere oder we rt pa pi er äh nl ic he U rk un de n, d ie v on d en Kreditinstituten unmittelbar an ihre Kunden ausgegeben werden und durch folgende Merkmale gekennzeichnet sind: - Laufzeit zumeist zwischen 1 und 10 Jahren, - Rückzahlung in Höhe des Einlagebetrages, - die Verzinsung ist für die gesamte Laufzeit festgelegt. S Sp paarreeiinnlla aggeenn Spareinlagen sind gem. § 21 Abs. 4 RechKredV Einlagen, - die durch Ausfertigung einer Urkunde (Sparbuch) gekennzeichnet sind; - über die grundsätzlich nicht mit Hilfe des bar- <?page no="115"?> 114 geldlosen Zahlungsverkehrs verfügt werden darf; - die eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen. S Sp paarrkkaas sssee Hierbei handelt es sich um Universalbanken, die Anfang des 19. Jahrhunderts aus sozialreformerischen Erwägungen gegründet wurden, um auch ärmeren Bevölkerungsschichten verzinsliche Anlagemöglichkeiten zu bieten. Sie unterliegen dem sog. öffentlichen Auftrag, worunter unter anderem die Pflege des Spargedankens und die Unterstützung des Mittelstandes in der Kommune, in deren Trägerschaft die Sparkasse sich befindet, verstanden werden könnte. SSp peezzi iaal lbbaannkk Hierbei handelt es sich um ein Kreditinstitut, welches sich im Gegensatz zur Universalbank auf bestimmte Bankgeschäfte spezialisiert hat und diese ausschließlich oder zumindest ganz überwiegend betreibt. S St taam mmmkkaap piit taall Hierbei handelt es sich um die Summe der Beiträge (Sach- und Geldeinlagen), die von jedem Gesellschafter zu leisten sind. Das Stammkapital entspricht bei der Aktiengesellschaft deren <?page no="116"?> 115 Grundkapital. Im Fall der GmbH muss das Stammkapital (gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG) 25.000 € betragen. S St taan nddaarrddiissi ieerruunngg Hierbei handelt es sich um vereinheitlichte Kontraktspezifikationen insbes. bei Termingeschäften wie Basiswert, Laufzeit und Basispreis. S St tüücckkz ziinnsseenn Englische Bezeichnung: broken period interest. St üc kz in se n ent spre che n auf ge la uf en en Zi nsansprüchen, die vom Käufer einer kupontragenden Anleihe an den Verkäufer gezahlt werden müssen. Beim Kauf einer Anleihe ist dem Vorbesitzer nicht nur der Kurswert, sondern auch dessen Anteil am Kupon (dem Zinsertrag des Wertpapiers von der letzten Zinszahlung zur Wertstellung des Kaufs) zu bezahlen. SSu ummmmeen nvveerrssiicchheer ruun ngg Hierbei handelt es sich um die Festsetzung einer bestimmten Versicherungssumme im Schadensfall, z.B. Lebensversicherung. ZZwwiisscchheennb biillaannzze enn Hierbei handelt es sich um eine Bilanz, die für einen Zeitraum aufgestellt wird, der kleiner als <?page no="117"?> 116 ein Geschäftsjahr ist. I.d.R. werden darunter Quartalsbilanzen gefasst, die durch die SEC für in den USA öffentlich gehandelte Unternehmen vorgeschrieben werden. <?page no="118"?> 117 TT T Te eiillaammoor rttiissaattiio onnssvveerrttrraagg Hierbei handelt es sich um die Bezeichnung für einen Leasingvertrag, bei dem die gesamten Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während der unkündbaren Grundmietzeit zu leisten hat, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers für den Leasinggegenstand sowie alle sonstigen Nebenkosten nicht vollständig abdecken. Der Leasinggeber deckt seine Gesamtkosten erst nach der Grundmietzeit, z.B. durch Andienungsrecht, Aufteilung des Mehrerlöses oder Schlusszahlung des Leasingnehmers. Damit bei diesem Vertragstyp die steuerrechtliche Zurechnung zum Leasinggeber erfolgen kann, müssen nach Auffassung der Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Grundmietzeit muss zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes betragen und der Leasinggeber muss in irgendeiner Form an einem eventuellen Veräußerungserlös des Leasinggegenstandes beteiligt sein. T Te eiillbbüürrggsscchha afft t Ein Bürge haftet nur für den von ihm verbürgten Teilbetrag. <?page no="119"?> 118 TTe eiillzzaahhl luunnggssbbaannkk Hierbei handelt es sich um eine Spezialbank, die in erster Linie Ratenkreditegewährt, deren Rückzahlung in gleichen Raten und gleichen Zeitabschnitten erfolgt. Teilzahlungskreditinstitute werden je nach Status in der Gruppe der Kreditbanken, Sparkassen- oder Genossenschaftsbanken erfasst. TTe elleeffoonnvveerrkkeeh hrr Hierbei handelt es sich um den außerbörslichen Wertpapierhandel (Marktsegmente im Wertpapierhandel, Wertpapierhandel, außerbörslicher). TTe errmmiinneeiinnllaaggeen n Unter Termineinlagen versteht man Bankguthaben, die auf sog. Termingeldkonten geführt werden, für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden und dementsprechend nicht dem Zahlungsverkehr dienen. TTe errmmiinnggeesscchhääfft tee Hierbei handelt es sich um Geschäfte, bei denen Vertragsabschluss und eigentlicher Erfüllungstag nicht unbedeutend auseinanderfallen. TTe errmmiinnhhaannddeell ((ffoorrwwaarrdd t trraaddee)) Handel mit Vermögensgegenständen, wobei der Abschluss heute erfolgt, die Erfüllung des Ge- <?page no="120"?> 119 schäfts allerdings in der Zukunft (frühestens nach drei Werktagen) liegt. Der hierbei vereinbarte Kurs wird Terminkurs (forward exchage rate) genannt. T Th heessaauurriieerruunngg Hierbei handelt es sich um eine Gewinnverwendung, bei der die Gewinne im Unternehmen zu Investitionszwecken verbleiben, statt an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet zu werden. Eine Thesaurierung kann durch Rücklagenbildung oder kurzfristig durch das Bilden eines Gewinnvortrags stattfinden. TTi illgguunngg" ggeessaammttffäälllliiggee Die Tilgung erfolgt in einem Betrag am Ende der vereinbarten Laufzeit oder nach Kündigung. T Ti illgguunnggssppllaann Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Festlegung von Höhe und Fälligkeit der einzelnen Rückzahlungsbeträge bei einem Kredit. T Ti illg guunnggsss sttrre ecckkuunnggssddaarrlleehhe enn Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, welches zusätzlich zu einem Hypothekarkredit in Anspruch genommen wird, wenn sich der Kreditnehmer einerseits aus steuerlichen Erwägun- <?page no="121"?> 120 gen für eine Auszahlung des Hypothekarkredits mit einem hohen Disagio entscheidet, er andererseits aber den vollen Darlehensbetrag benötigt. T Tr raan nssaakkt tiioonnsskkoosstteenn Hierbei handelt es sich um Kosten, die für die Marktteilnehmer bei der Nutzung von Märkten anfallen − also beispielsweise Informationskosten, Verhandlungskosten, Zeitkosten oder Wegekosten. TTr raat tttee Hierbei handelt es sich um einen gezogenen Wechsel: Anweisung des Ausstellers eines Wechsels an den Bezogenen, zum Fälligkeitstermin die Wechselsumme zu zahlen. Durch ein Akzept des Bezogenen wird die Zahlungsanweisung akzeptiert und der Bezogene übernimmt die wechselrechtliche Zahlungsverpflichtung. T Tr reea assuurryy Hierbei handelt es sich um den Bereich eines Unternehmens; Unternehmensfunktion, die die Sicherung der Liquidität sowie die Finanzmarktaktivitäten des Unternehmens umfasst. Dazu gehören u.a. Finanzierung, Liquiditätsmanagement, Cash-Management, Zins- und Währungs- Management sowie die Beratung bei allen übri- <?page no="122"?> 121 gen Problemstellungen hinsichtlich des betrieblichen Finanzmanagements. TTr reea assuurryy MMaannaaggeem meenntt Hierbei handelt es sich um eine erweiterte Form der Steuerung von Geldmitteln und Liquidität in größeren Unternehmen. Aktivitäten des Treasury Managements gehören typischerweise zum Steuerungsbereich der Muttergesellschaft (Holding) and zielen darauf ab, die Liquidität des Unternehmens zu maximieren und gleichzeitig typische Finanzrisiken abzuschwächen (zu mitigieren). Dies wird durch die Nutzung fortgeschrittener Formen der Mittelbeschaffung (Funding), Investition oder Zahlungsgestaltung erreicht. Solche Formen können z.B. Hedging (Kurssicherung) von Zahlungs- und Währungsrisiken oder der Handel mit Bonds, Finanzderivaten oder Währungen sein. Zudem zählen noch die Steuerung von Versicherungspolicen und Rentenfonds zum Aufgabenbereich des Treasury Managements. T Tr reeuuhhäännddeerr Hierbei handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die die Rechte von Dritten wahrnimmt, z.B. Gesamtheit der Anleihegläubiger oder Anteilsinhaber bei der Kapitalanlagegesellschaft. <?page no="123"?> 122 TTr reeuuhhaannddkkrre eddi itt Hierbei handelt es sich um einen Kredit im Rahmen eines öffentlichen Kreditprogramms, bei dem die abwickelnde Bank kein Kreditrisiko übernimmt; dieses verbleibt bei dem ursprünglichen Kreditgeber. TTu urrnnaarroou unndd FFiinnaanncciinngg Hierbei handelt es sich um eine Finanzierung eines Unternehmens, das sich nach Überwindung von Schwierigkeiten wieder aufwärts entwickeln soll. <?page no="124"?> 123 UU ÜÜb beer rsscchhu ulldduunngg Sie liegt vor, wenn die Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die Schulden zu decken, wenn also das Eigenkapital ganz aufgezehrt oder sogar negativ ist. In diesem Fall ist das Eigenkapital auf der Aktivseite auszuweisen als nicht gedeckter Fehlbetrag. Die Überschuldung ist für Kapitalgesellschaften ein Insolvenztatbestand, sofern die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen nicht überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 InsO). Der Tatbestand der Überschuldung wird aber nicht anhand eines Jahresabschlusses mit üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt, sondern anhand einer Überschuldungsbilanz, in welcher je nach Fortführungsprämisse Zerschlagungswerte, also Einzelveräußerungspreise, oder Fortführungswerte Anwendung finden. Ü Üb beer rzze eiicch hnnuunngg Wenn bei Neuemissionen mehr Kaufinteressenten als verfügbare Papiere da sind, spricht man von einer Überzeichnung. <?page no="125"?> 124 ÜÜb beer rzzi ieehhu unnggsspprro ovviissiioonn Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie, welches zusätzlich zu den Sollzinsen, aber nur in Höhe des überzogenen Betrages erhoben wird. UUn niiv veerrssaallbba annkk Hierbei handelt es sich um ein Kreditinstitut, welches im Gegensatz zur Spezialbank alle Bankgeschäftsarten betreibt, was einzelne Schwerpunkte in der Geschäftstätigkeit nicht ausschließt. <?page no="126"?> 125 VV V Veerrbbiinnddlli icchhkkeeiitteenn Hierbei handelt es sich um Schulden eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Man unterscheidet zwischen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Lieferantenkredite, Kontokorrentkredite, Wechselverbindlichkeiten) und langfristigen Verbindlichkeiten (Bankdarlehen, Hypothekenkredite). V Veerrmmiittttlluunnggsslleeiis sttuun nggeenn Hierbei handelt es sich um eine Kategorie von Leistungen eines Finanzintermediärs, bei denen der Abschluss von Finanzkontrakten zwischen originären und/ oder intermediären Geldnehmern und Geldgebern vermittelt wird. VVeerrmmöög geenn Das Vermögen ist die Summe aller im Betrieb eingesetzten Werte. Es ist auf der Aktivseite der Bilanz erfasst. Auf der Passivseite ist in derselben Höhe das Kapital ausgewiesen, das die Summe aller zur Verfügung gestellten Eigenmittel und Fremdmittel darstellt. <?page no="127"?> 126 VVeerrmmöög geennssl laaggee Hierbei handelt es sich um die Darstellung eines das Verhältnis von Vermögen und Schulden beschreibenden stichtagsbezogenen Status. Daraus lassen sich Kennzahlen ermitteln, die Rückschlüsse für die Beurteilung der Vermögenslage zulassen, z.B. Anlagenintensität, Umschlagshäufigkeiten und Bindungsdauern, z.B. im working capital. V Veerrmmöög geennssw weerrtt Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die dem Unternehmen zur Verfügung steht und von der wirtschaftlicher Nutzen für das Unternehmen erwartet wird. Sie muss verlässlich bewertet werden können. V Ve errs siicch heerruun nggsssscchhu uttzz" IInntteennssiittäätt ddees s ~ ~e ess Die Intensität eines Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Verhältnis von erlangter Entschädigung zum entstandenen Schaden. V Veerrttrriie ebbsslle eaassiinngg Hierbei handelt es sich um eine Form des institutionellen Leasing, bei der das Leasingunternehmen mit mehreren Herstellern oder Händlern in der Weise zusammenarbeitet, dass letz- <?page no="128"?> 127 tere weitgehend die Kundenkontakte übernehmen und ihren Kunden als Instrument der eigenen Absatzförderung die Vermittlung von Leasingverträgen mit dem kooperierenden Leasingunternehmen anbieten. V Veerrwwaallttuunnggsskkrreeddiitt Hierbei handelt es sich um einen Treuhandkredit bei einem öffentlichen Kreditprogramm, welchen die abwickelnde Bank im Namen des ursprünglichen Kreditgebers gewährt. <?page no="129"?> 128 WW WWa aggnni issf fiin naannzzi ieerruunnggssggeesseellllsscch haafft t Hierbei handelt es sich um eine neuere Entwicklung im Bereich der Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die auch als Venture-Fonds oder Venture Capital-Gesellschaften bezeichnet werden und die zum Teil von der Kredit- und Versicherungswirtschaft, zum Teil von öffentlichen Stellen oder auch von der Industrie gegründet und getragen werden. Sie dienen speziell zur Finanzierung riskanter, aber zugleich auch recht chancenreicher Projekte in entwicklungsträchtigen Bereichen (wie z.B. der Mikroelektronik oder der Gentechnologie). Die Finanzierung durch Wagnisfinanzierungsgesellschaften soll besonders bei jungen Unternehmen erfolgen, deren Produkte sich noch am Ende der Entwicklungs- oder am Beginn der Markteinführungsphase befinden. W Wä ähhrru unnggssaannlleeiihheenn Hierbei handelt es sich um an deutschen Börsen in Euro gehandelte Anleihen ausländischer Emittenten, bei denen Verzinsung und Tilgung einheitlich in einer fremden Währung erfolgen. <?page no="130"?> 129 WWä ähhrru unnggssooppttiioon nssssc chheeiinne e Hierbei handelt es sich um Optionsscheine, die entweder das Recht gewähren, von dem Emittenten einen bestimmten Währungsbetrag zu einem zuvor fixierten Kurs gegen Euro zu kaufen (Call-Option), oder einen bestimmten Währungsbetrag zu einem zuvor fixierten Kurs gegen Euro zu verkaufen (Put-Option). W Wä ähhrru unnggssssuub bssttiittuut t Hierbei handelt es sich um Güter oder Fremdwährungen, die das gesetzliche Zahlungsmittel ersetzen, sofern dies die Geldwertstabilität nicht mehr gewährleistet. W Wä ähhrru unnggssuun niioonn Bei einer Währungsunion schließen sich mehrere Länder zusammen und geben ihre nationalen Währungen zu Gunsten einer gemeinsamen Währung wie beispielsweise dem Euro auf. WWe ecchhsseel l Hierbei handelt es sich um ein Orderpapier mit einer abstrakten Zahlungsverpflichtung. Beim gezogenen Wechsel (Tratte) weist der Aussteller den Bezogenen an, die Wechselsumme zu einem bestimmten Termin an den Aussteller selbst oder einen anderen Begünstigten zu zahlen. Mit seiner Unterschrift quer auf der Vorder- <?page no="131"?> 130 seite des Wechsels erkennt der Bezogene die Anweisung an (Akzept) und wird damit zum Zahlungsverpflichteten. Der Begünstigte sowie jeder weitere Besitzer können den Wechsel durch einen Übertragungsvermerk auf der Rückseite (Indossament) vor Fälligkeit weiterverkaufen (Diskontkredit). Zahlt der Bezogene bei Fälligkeit nicht, so bieten die formelle Wechselstrenge und die Gesamthaftung der aus dem Wechsel Verpflichteten eine größere Sicherheit für den Wechselbesitzer als bei nicht durch Wechsel unterlegten Forderungen. W We ecchhsseel lkkuurrss Der Wechselkurs ist der Preis für Devisen. Der Wechselkurs als Preis für ausländische Währungseinheiten wird auf dem Devisenmarkt bestimmt. WWe errttppaap piieerrbböörrsse e Hierbei handelt es sich um eine von ihren Mitgliedern, insbesondere Kreditinstituten, organisierte Institution für den Handel in umlaufenden vertretbaren Wertpapieren. Durch eine Konzentration von Angebot und Nachfrage und durch eine ausgefeilte Organisation des Handels verbessern die Wertpapierbörsen die Markttransparenz und erleichtern den Abschluss von Geschäften. Sie werden in Abgrenzung zu dem durch den Abschluss neuer Finanzierungsbezie- <?page no="132"?> 131 hungen gekennzeichneten sog. Primärmarkt für Emissionen auch als Sekundär- oder Zirkulationsmarkt bezeichnet. W We errttppaap piieerree Urkunden, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist (das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier). 1. Nach der Bilanzgliederung für Kapitalgesellschaften unterscheidet man Wertpapiere des Anlagevermögens und Wertpapiere des Umlaufvermögens, je nachdem, ob es sich um langfristig außerhalb des Unternehmens eingesetztes Kapital oder um kurzfristiges „Parken“ liquider Mittel in Wertpapierform handelt. 2. Nach der Person des Berechtigten unterscheidet man Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rektabzw. Namenspapiere. 3. Nach der Rechtsstellung des Kapitalgebers unterscheidet man Eigentümerpapiere und Gläubigerpapiere. W We errttppaap piieerree, , ffeessttvveerrzziinnsslliicchhee Hierbei handelt es sich um mittel- und langfristige Schuldverschreibungen, die von der öffentlichen Hand, bestimmten Banken, z.B. Landesbanken bzw. Girozentralen und größeren Industrieunternehmen ausgegeben werden. Im Unterschied zu Aktien garantieren sie einen <?page no="133"?> 132 gleich bleibenden Zinsertrag während einer bestimmten Laufzeit, meist 6 bis 15 Jahre. Daher kommt auch die Bezeichnung Rentenwerte. Festverzinsliche Wertpapiere verbriefen Gläubigerrechte. Sie werden in der üblichen Stückelung, meist ab 100 EUR, aufgelegt und an der Börse gehandelt. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich oder jährlich. Rentenwerte werden meistens als längerfristige Anlagepapiere erworben, da sie eine gesicherte Rendite über die gesamte Laufzeit bringen und das Risiko relativ gering ist. W We errttppaap piieerrhha annddeell" aauußßeerrbböör rsslliicch heerr Marktsegment für den Handel in Wertpapieren. Die Einbeziehung erfolgt weitgehend ohne feste Bestimmungen. Allerdings bestehen die Börsen seit einiger Zeit darauf, dass der Emittent ein börsenbegleitendes Kreditinstitut benennt, das die Verpflichtung übernimmt, sich am Handel in dem betreffenden Wertpapier zu beteiligen. Die Geschäfte werden zumeist unter Banken per Telefon abgewickelt, so dass sich Einzelkurse auf nichtamtlicher Grundlage ergeben. W We errttppaap piieerrmmaakklleerr Hierbei handelt es sich um einen berufsmäßigen Wertpapierhändler und -berater hauptsächlich in angelsächsischen Ländern, der für Rechnung <?page no="134"?> 133 seiner Kunden Käufe und Verkäufe an der Börse vornimmt. WWe errttppaap piieerroop pttiioon nssggeessc chhääfftt Hierbei handelt es sich um eine Form des börsenmäßigen Terminhandels in Wertpapieren, bei dem zwischen Kaufoption und Verkaufsoption zu unterscheiden ist. Bei der Kaufoption kann der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist (Optionsfrist) vom Stillhalter jederzeit eine bestimmte Zahl von Wertpapieren zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Kurs (Basispreis) beziehen. Bei der Verkaufsoption kann der Käufer innerhalb der Optionsfrist jederzeit eine bestimmte Zahl von Wertpapieren an den Stillhalter zum Basispreis liefern. Der Käufer zahlt bei Abschluss des Optionsgeschäfts einen bestimmten Betrag (Optionspreis) an den Stillhalter. Der Käufer kann sein Bezugsbzw. Lieferungsrecht aus der Option ausüben oder einfach verfallen lassen oder auch verkaufen. W We errttppaap piieerrssaammmme ellbbaannkk Hierbei handelt es sich um eine Spezialbank, die die Girosammelverwahrung und den Effektengiroverkehr für ihre Kunden durchführt. Bei der Girosammelverwahrung sind die Kunden nach entsprechenden Bruchteilen Miteigentümer an einem Sammelbestand einer Wertpapiergat- <?page no="135"?> 134 tung. Beim Effektengiroverkehr erfolgt eine stückellose Wertpapierlieferung durch eine buchmäßige Übertragung der Miteigentumsanteile am Sammelbestand. W Wi irrttsscchhaaffttlliicchhkkeeiitts saannaallyysse e Hierbei handelt es sich um ein Instrument, das bei der Untersuchung der Rentabilität von betrieblichen Tätigkeiten, Produkten oder Projekten eingesetzt wird. WWu ucchhe err Hierbei handelt es sich um einen Tatbestand, bei dem die Leistung zu der Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis steht und der Wucherer die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen, eine erhebliche Willensschwäche oder die Zwangslage des Gewucherten ausnutzt. Wuchergeschäfte sind gemäß § 138 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sittenwidrig und damit nichtig. Wuchergeschäfte in Finanzierungssituation können nicht nur durch die Forderung eines erhöhten Zinses entstehen. [Die Grenze der Zinshöhe zum Wucher lag bei ca. 30 %. In einer Niedrigzinsphase kann diese Grenze allerdings auf 18,6 % herabsinken (BGH NJW-RR 1990, 1199). Wucher ist dann anzunehmen, wenn der Kreditgeber etwa das Doppelte des marktüblichen Zinses verlangt (BGH NJW-RR 1989, 1068). <?page no="136"?> 135 ZZ Z Zaah hlluunngg Hierbei handelt es sich um den Fluss von Geld (Zahlungsmitteln). Nicht: reine Buchvorgänge wie Abschreibungen oder Bildung von Rückstellungen. ZZaah hlluunnggssffäähhi iggkkeeiit t Hierbei handelt es sich um die Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, die fälligen Auszahlungen betrags- und termingemäß leisten zu können. ZZaah hlluunnggssssttrroomm Hierbei handelt es sich um die Bewegung des Zahlungsmittelbestandes durch Einzahlung oder Auszahlung. ZZaah hlluunnggssuunnffäähhi iggkkeeiit t Zahlungsunfähigkeit, Illiquidität liegt vor, wenn ein Unternehmen angesichts fehlender Liquiditätsreserven nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 17 <?page no="137"?> 136 InsO). Es handelt sich um einen Insolvenztatbestand. Zahlungsunfähigkeit bedeutet nicht, dass kein Haftungspotenzial für die Gläubiger da ist, vielmehr ist das gesamte Vermögen in nicht kurzfristig oder termingerecht liquidierbaren Finanz- oder Sachwerten angelegt, sodass die zu fälligen Terminen fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr abgedeckt werden können. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Z Zaah hlluunnggssz ziieell Die einem Käufer zugestandene Zeitspanne, bis zu der er den offenen Rechnungsbetrag begleichen kann. Z Zeennttrraal lbbaannkk Hierbei handelt es sich um eine zentrale geldpolitische Institution, deren Aufgabe es ist, die Geldwertstabilität und den Zahlungsverkehr sicherzustellen. Sie ist Hüterin der Währung und verrichtet die Aufgabe als lender of last resort, letztinstanzlicher Kreditgeber. Z Zeennttrraal lbbaannkkggeel ldd Hierbei handelt es sich um die Summe aus Bargeld und Sichtguthaben bei der Zentralbank. <?page no="138"?> 137 ZZeer roo BBaas see BBu uddggeettiin ngg Z ZBBBB Unter Zero-Base-Budgeting ist ein Instrument der Kostenplanung innerhalb des Controlling, in dem nicht von einem bestehenden Budget ausgegangen, sondern so getan wird, als gelte es, von Grund auf neu zu planen und dabei auch zu fragen, was geschähe, wenn gar kein Budget für eine Kostenposition mehr eingeräumt wird. Vergabegrundlage ist also nicht das bisherige Budget, sondern das nach aktueller Einschätzung erforderliche oder machbare Budget. ZZeer rtti iffiikkaat tee Zertifikate erleichtern die Anwendung der digitalen Signatur in einem öffentlichen Netzwerk und beinhalten einen öffentlichen Schlüssel oder Informationen über diesen. Z Zeer rtti iffiikkaat tssiinnhhaabbeer r Ein Zertifikatsinhaber ist jemand, der von einer Zertifizierungsstelle ein Zertifikat erhalten hat. ZZees sssiioonnsskkrreeddiitt Hierbei handelt es sich um einen meist kurzfristigen Bankkredit, zu dessen Besicherung vor allem die Forderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften, aber auch Ansprüche z.B. aus Lebensversicherungs- oder Sparverträgen abgetreten werden (Sicherungsabtretung). <?page no="139"?> 138 ZZiinns s Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung von Zahlungsmitteln. Als Zinssatz wird er üblicherweise in Prozent des überlassenen Betrages angegeben. ZZiinns säännddeerruunnggssrriissi ikkoo Hierbei handelt es sich um die Gefahr für einen Finanzintermediär, dass z.B. auf Grund eines steigenden Zinsniveaus der von ihm an seine Geldgeber zu zahlende Zinssatz schneller oder stärker ansteigt als der Zinssatz, den er auf Grund der bestehenden Verträge von seinen Geldnehmern verlangen kann. ZZiinns sddeecckkuun ngg Hierbei handelt es sich um eine Bilanzanalysekennzahl, bei der der Erfolg vor Steuern und Zinsen durch den Zinsaufwand dividiert wird. Z Ziinns seesszziin nss Hierbei handelt es sich um Zinsen, nicht nur gerechnet auf das eingesetzte Kapital, sondern auch auf die in Zukunft durch dieses Kapital fällig werdenden Zinsen. <?page no="140"?> 139 ZZiinns sffuu" iinntteer rnneerr Hierbei handelt es sich um die Effektivverzinsung einer Investition; durchschnittliche Wachstumsrate des investierten Kapitals während einer Planungsdauer. Z Ziinns skkuummuullaatti ioonn Hierbei handelt es sich um Gutschrift und Auszahlung zwischenzeitlicher Zinserträge erst am Ende der Laufzeit. Z Ziinns srriissiikko o Hierbei handelt es sich um die Gefahr der Wertveränderung aufgrund eines sich ändernden Zinses. Z Ziinns sssaattzz Der Zinssatz, auch als Zinsfuß bezeichnet, ist der auf den Kapitalbetrag bezogene Prozentsatz. Z Ziinns sssäättzzee" FFrriisstteennssttr ruuk kttuurr d deerr ~~ Hierbei handelt es sich um die grafische Darstellung in einer Kurve (Zinskurve) oder die zahlenmäßige Wiedergabe der zu einem Zeitpunkt („heute“) geltenden Zinssätze für die verschiedenen Laufzeiten (Zinsbindungsfristen). Von einer normalen Fristenstruktur der Zinssätze spricht man, wenn die Zinskurve mit zuneh- <?page no="141"?> 140 mender Zinsbindungsfrist ansteigt. Eine inverse Struktur liegt vor, wenn für kurzfristig fällige Zinsinstrumente höhere Zinssätze gelten als für länger laufende Zinsinstrumente. Sind die Zinssätze für alle Laufzeiten gleich hoch, liegt eine flache Zinsstruktur vor. Z Ziinns sssttrruukkttuurr Die Zinsstruktur ist die zahlenmäßige Darstellung der Zinssätze für verschiedene Laufzeiten bzw. die grafische Darstellung in einer Kurve (Zinskurve). Die Zinsstruktur ist normal, wenn die Zinskurve mit zunehmender Bindungsfrist des Kapitals ansteigt, sie ist invers, wenn der kurzfristige Zins höher ist als der langfristige Zins. Z Zuutteei illuun ngg 1. Bei Bausparverträgen: Das Recht auf Zahlung des angesparten Bausparguthabens und eines Bauspardarlehens (i.d.R. in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben); Bewertungszahl. 2. Bei der Emission von Wertpapieren: Im Falle einer Überzeichnung werden die emittierten Wertpapiere an die einzelnen Zeichner nach einem bestimmten Schlüssel prozentual zugeteilt, eventuell werden Kleinzeichner bevorzugt. In Fällen extremer Überzeichnung können die <?page no="142"?> 141 Emissionsbedingungen vorsehen, die Wertpapiere an die Zeichner zu verlosen. ZZwwaannggssvvool lllssttrreecckkuunngg Hierbei handelt es sich um das Verfahren der staatlichen Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Die Ansprüche können dabei gehen: auf Zahlung, auf Herausgabe, auf vom Schuldner vorzunehmende Handlungen, auf Informationsverschaffung oder auf ein Unterlassen. Die Zwangsvollstreckung setzt einen Titel (z.B. Urteil bzw. Vollstreckungsbescheid, gerichtlich protokollierter Vergleich, oder einer Unterwerfungserklärung (794 ZPO)) voraus. Auch die Befriedigung eines Zahlungsanspruches des Gläubigers erfolgt in der Regel durch die Pfändung von Sachen (Geld) oder Forderungen (Lohn-, Gehaltsforderung). Derjenige Gläubiger, der als erstes das Zwangsvollstreckungsverfahren betreibt, erhält dadurch die größere Chance zur vollständigen Befriedigung seiner Forderung. Z Zwwiisscchheennffiinnaannzziie erruunngg Finanzierung im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag, bei der im Gegensatz zur Vorfinanzierung die vertraglich vorgesehene Mindestsparleistung zwar erbracht ist, die Bewertungszahl aber noch nicht die notwendige Höhe erreicht hat, so dass die Zuteilung noch aussteht. <?page no="143"?> www.uvk.de by Ü b e r b l i c k Die kompakten Bücher der 360°-Reihe geben einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des jeweiligen Fachbereichs. Der Autor legt besonderen Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Das handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Lernen. Die Bücher gibt es zu den Themen: • Bankwirtschaft • Betriebswirtschaft • Controlling • Finanzierung • Finanzmarkt • Management • Marketing • Personalmanagement • Rechnungswesen • Unternehmensbewertung • Volkswirtschaft • Wirtschaftspolitik • Wirtschaftswissenschaften 360°www.uvk.de <?page no="144"?> Neues Vertrauen schaffen Das Vertrauen in unsere Währungen sinkt: Die Zentralbanken fluten die Finanzmärkte mit billigem Geld. In Deutschland boomt die Wirtschaft, während in anderen Euro-Ländern hohe Arbeitslosigkeit und Staatspleiten drohen. Kann ein System mit Niedrigzins, Deflationsgefahr und geliehenem Wohlstand dauerhaft bestehen oder sollte eine Suche nach alternativen Geldsystemen beginnen? Schließlich haben Menschen seit jeher auch andere Tausch- und Finanzsysteme verwandt. Und: Heute sind Miles & More-Punkte, realer Warentausch oder digitale Währungen wie Bitcoins bereits Realität. Auch die Systemfrage stellt sich: Sollten allein Zentralbanken Geld ausgeben oder auch die Geldausgabe frei für Jedermann möglich sein? Lernen Sie durch das Buch mehr über das aktuelle Geldsystem und seine Alternativen in Form von Ersatz- oder Komplementärwährungen, die neues Vertrauen schaffen könnten. Ottmar Schneck, Felix Buchbinder Eine Welt ohne Geld Alternative Währungs- und Bezahlsysteme in einer immer turbulenteren Finanzwelt 2015, 250 Seiten, Flexcover ISBN 978-3-86764-601-7 19,99 € <?page no="145"?> www.uvk.de Verhandeln wie professionelle Ein- und Verkäufer Der Erfolg gibt ihnen Recht: die Everest- Methode von Jörg Pfützenreuter und Thomas Veitengruber ist bei Konzernen und Mittelständlern gleichermaßen gefragt. Seit Jahren coachen sie Vertriebler und Einkäufer und lassen die eine Seite in die Karten der anderen schauen. Am Ende entscheidet die strategische, taktische und psychologische Raffinesse, wer als Sieger vom Verhandlungstisch aufsteht. Ein Buch für alle, die im Einkauf oder Vertrieb arbeiten und ihr Verhandlungsgeschick um den alles entscheidenden Gipfelmeter voranbringen wollen. Jörg Pfützenreuter, Thomas Veitengruber Die Everest-Methode Professionelles Verhandeln für Ein- und Verkäufer 2015, 230 Seiten, flex. Einb. ISBN 978-3-86764-549-2
