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Sportbootführerschein Binnen kompakt

Motorboot und Segelboot

0313
2023
978-3-7398-8215-4
978-3-7398-3215-9
UVK Verlag 
Matthias Wassermann
Roman Simschek
Daniel Hillwig
10.24053/9783739882154

Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für Praxis erforderlichen Knoten und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen.

<?page no="0"?> Sportbootführerschein Binnen Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für Praxis erforderlichen Knoten und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen. Käufer: innen dieses Buches erhalten zudem einen kostenlosen 5-Tage-Zugang zum Onlinekurs SportbootführerscheinBinnen24 unter: www.sbfb24.com www.uvk.de Buchtrailer ISBN 978-3-7398-3215-9 Wassermann/ Simschek/ Hillwig Sportbootführerschein Binnen kompakt 4. A. Wassermann/ Simschek/ Hillwig Sportbootführerschein Binnen Motorboot und Segelboot Mit offiziellen Prüfungsfragen und Antworten kompakt 4. Auflage Einfach lernen per Onlinekurs www.sbfb24.com 5 Tage inklusive <?page no="1"?> Sportbootführerschein Binnen kompakt <?page no="3"?> Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig Sportbootführerschein Binnen kompakt Motorboot und Segelboot 4., überarbeitete Auflage - Stand 2023 - UVK Verlag · München <?page no="4"?> Covermotiv: © Maxian, iStockphoto Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. 4., überarbeitete Auflage 2023 3., überarbeitete Auflage 2021 2., überarbeitete Auflage 2015 1. Auflage 2013 DOI: https: / / doi.org/ 10.24053/ 9783739882154 © UVK Verlag 2023 - ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG · Dischingerweg 5 D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich. Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck und Bindung: CPI books GmbH, Leck ISBN 978-3-7398-3215-9 (Print) ISBN 978-3-7398-8215-4 (ePDF) ISBN 978-3-7398-0609-9 (ePub) <?page no="5"?> BE G LEITWO RT Auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und auf Binnengewässern wie Flüssen und Seen ist für das Führen eines Sportbootes oder eines Wassersportmotorrades der Besitz des amtlichen Sportbootführerscheins Binnen vorgeschrieben. Dieses Lehrbuch ist aus den praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen aus unserer Wassersportschule entstanden. Es vermittelt einfach, schnell und unkompliziert alle für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen erforderlichen Lerninhalte. Struktur und Inhalt sind auf den Onlinekurs SportbootführerscheinBinnen24, der im Internet unter www.sbfb24.com gebucht werden kann, abgestimmt. Im Onlinekurs „SportbootführerscheinBinnen24“ werden, ergänzend zu diesem Buch, die Inhalte mit modernen Medien wie Onlinetrainings und Lernvideos erklärt und optimal vermittelt. Ebenso besteht im Onlinekurs die Möglichkeit, mit den offiziellen und aktuellen Prüfungsfragen zum Sportbootführerschein Binnen jedes einzelne Kapitel mit Erfolgs- und Lernfortschrittsmessung zu üben. Mehr hierzu im Internet unter www.sbfb24.com/ kursuebersicht. Hinweis: Sofern sich Änderungen an den Prüfungsfragen ergeben haben sollten, können Sie immer die aktuellste Version des Prüfungskataloges über den Onlinekurs herunterladen. Zur Aktivierung Ihres kostenlosen 5-Tage-Zugangs zum Onlinekurs SportbootführerscheinBinnen24 gehen Sie bitte auf die Internetseite https: / / www.sbfb24.com/ buch/ aktivierung. Auf dieser Seite finden Sie alle weiteren Informationen zur Aktivierung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen. Lindau, im Januar 2023 Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig <?page no="6"?> 6 Begleitwort Benutzungshinweis QR-Codes: Per Smartphone können Sie die Lernvideos einfach und bequem durch Scannen des QR-Codes aufrufen. Alternativ können Sie die Videos unter https: / / www.sbfb2 4.com/ buch anschauen. <?page no="7"?> INHALT Begleitwort........................................................................................................... 5 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde................................................... 9 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln ............................................................ 22 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln ................................................................. 39 Kapitel 4: Schallzeichen...................................................................................... 60 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung.............................................................. 66 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen............................................................................. 93 Kapitel 7: Betonnung ....................................................................................... 104 Kapitel 8: Wetterkunde.................................................................................... 116 Kapitel 9: Umweltschutz .................................................................................. 127 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen ............................................. 131 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung ............................................... 146 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung ................................................. 157 Kapitel 13: Theorieprüfung .............................................................................. 191 Kapitel 14: Praxis Motorboot........................................................................... 195 Kapitel 15: Praxis Segelboot............................................................................. 205 Kapitel 16: Praxis Knoten ................................................................................. 226 Kapitel 17: Praxisprüfung ................................................................................. 228 Stichwortverzeichnis ........................................................................................ 231 <?page no="9"?> KA PIT E L 1: R E C HT S V E RHÄL TNI S S E UND R E VI E R KUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für den amtlichen Sportbootführerschein Binnen, über das Revier der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und über die dort geltenden Rechtsverhältnisse. V O R AU S S E TZ UNG E N AMT LI C H E R S P O R TB OO T FÜH R E R S C HE IN BINN E N Der amtliche Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Sportbootführerschein Binnen) ist zum Führen der folgenden Fahrzeuge auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben:  Motorboote unter 20 Meter Länge und/ oder mit mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung der Antriebsmaschine  Segelboote unter 20 Meter Länge (je nach Bundesland abhängig von der Segelfläche) Auf dem Rhein ist bereits für das Führen von Motorbooten mit einer Nutzleistung von 3,68 kW bzw. 5 PS der Sportbootführerschein Binnen oder eines gleichgestellten Führerscheins erforderlich. Ebenso ist auf dem Rhein für das Führen von Sportbooten mit einer Länge zwischen 15 und 25 Metern das sogenannte Sportpatent, welches nicht Bestandteil dieses Lehrbuchs ist, erforderlich, und auf den Binnenschifffahrtsstraßen das Sportschifferzeugnis bzw. das Sportpatent. Auf bestimmten Wasserstraßen des Bundes der Länder Berlin und Brandenburg ist für Sportfahrzeuge unter Segel mit einer Segelfläche mehr als 6 m² eine Fahrerlaubnis für Sportboote unter Segeln erforderlich. Für die Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen, also auf Landeswasserstraßen oder auf Gewässern im kommunalen oder privaten Besitz, ist die Genehmigung des Eigentümers einzuholen und die jeweilige Befahrensordnung zu beachten. Abb. 1: Sportbootführerschein Binnen Vorder- und Rückseite <?page no="10"?> 10 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Der Sportbootführerschein Binnen wird in folgenden Kategorien erteilt:  Fahrzeuge unter Maschinenantrieb (Motorboot)  Fahrzeuge unter Segel Für die Erteilung des Sportbootführerschein Binnen muss der Bewerber sowohl über das erforderliche Mindestalter als auch über die entsprechende Eignung und Befähigung verfügen. Der Inhaber des Sportbootführerschein Binnen muss das folgende Mindestalter erreicht haben:  zum Führen von Motorbooten: 16 Jahre  zum Führen von Segelbooten: 14 Jahre Die Eignung zum Führen eines Sportbootes ist dann gegeben, wenn ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen vorhanden ist. Zudem sollten keine anderen körperlichen und geistigen Einschränkungen dem Führen von Sportbooten hinderlich sein. Die Eignung zum Schiffsführer ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Entfällt die Eignung bzw. Tauglichkeit zum Schiffsführer, kann der Sportbootführerschein Binnen auch wieder entzogen werden. Gleiches gilt, wenn der Patentinhaber entsprechende Zuverlässigkeit vermissen lässt, wie beispielsweise bei Entzug des Autoführerscheines durch Alkohol. Die Befähigung muss grundsätzlich in einer theoretischen, wie auch in einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Führerscheinanwärter bereits einen anderen Bootsführerschein hat und hierdurch bereits abgelegte Prüfungsteile anerkannt werden. V E R ANTWOR TUNG D E S F AH R Z E UG FÜH R E R S Sind mehrere Inhaber des Sportbootführerscheines Binnen bei der Fahrt an Bord, so ist vor Fahrtantritt zunächst ein verantwortlicher Fahrzeugführer zu benennen. Dieser wird in der Literatur oft auch als Bootsführer oder Schiffsführer bezeichnet. Der Fahrzeugführer ist für die Sicherheit verantwortlich. Seine Anweisungen, die der Sicherheit dienen, müssen unbedingt befolgt werden. Der verantwortliche Fahrzeugführer hat seinen Sportbootführerschein mit sich zu führen. <?page no="11"?> Verkehrsregelungen auf deutschen Binnengewässern 11 Ein Sportboot, Segelsurfbrett oder Wassermotorrad darf insbesondere dann nicht geführt werden:  wenn der Fahrzeugführer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung behindert ist,  wenn der Fahrzeugführer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Fahrzeugführung behindert ist,  in jedem Fall, wenn der Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder höher hat. Abb. 2: Sportbootführerschein Binnen Wichtig: Zur sicheren Steuerung muss der Rudergänger beziehungsweise Lenker eines Sportbootes in der Lage sein, alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben, alle Schallzeichen wahrzunehmen und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben. Der Fahrzeugführer kann die Funktion des Rudergängers (Besatzungsmitglied, das das Schiff steuert) beziehungsweise Steuermannes an eine andere geeignete Person delegieren. Für diese Person gelten die gleichen Regelungen beim Mindestalter und der Eignung zum Führen eines Sportbootes wie beim Fahrzeugführer auch. V E R K E H R S R E G E L UNG E N AUF D E UT S C H EN BINN E NG EWÄS S E R N Vor jeder Fahrt ist es wichtig, sich gründlich mit dem Fahrtrevier, seinen Besonderheiten und den gültigen Regeln vertraut zu machen. Bei fremden Gewässern muss sich der Schiffsführer über die jeweils geltenden Vorschriften informieren, damit diese eingehalten werden können. Auf den deutschen Binnengewässern gelten unterschiedliche Verkehrsregelungen. Die wichtigste Regelung auf Binnenrevieren ist die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO). Sie regelt grundsätzlich den Verkehr auf den deutschen Binnenschifffahrtstraßen, soweit nicht andere speziellere Verordnungen oder Vorschriften gelten. So haben bestimmte Gewässer wie beispielsweise der Bodensee oder Teile des Rheins spezielle oder ergänzende Regelungen. Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung besteht aus drei Teilen mit jeweils folgenden Inhalten: <?page no="12"?> 12 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Teil I: Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen Teil II: Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen und deren Grenzen Teil III: Umweltbestimmungen In weiteren Anlagen finden sich z.B. Schallzeichen und Schifffahrtszeichen. Speziellere Verordnungen existieren aus dem Grund, dass manche Gewässer einen internationalen Bezug haben und teilweise so genannte internationale Stromkommissionen ein Mitspracherecht haben. Die Bestimmungen spezieller Verkehrsvorschriften haben aber weitestgehend den gleichen Inhalt wie die Binnenschifffahrtsstraßenordnung. In den Mündungsgebieten der Nordsee und der Ostsee gilt zudem die Seeschifffahrtsstraßenordnung. Sie gilt auf den als Seeschifffahrtsstraße ausgewiesenen Flussabschnitten. Die Inhalte der Regelungen der Seeschifffahrtsstraßenordnung lernen Sie im Rahmen der Ausbildung zum Sportbootführerschein See. Sie sind für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen nicht relevant. Wichtig: Auf den Seeschifffahrtsstraßen, also im Mündungsbereich der Nord- und Ostsee und an der Küste, benötigen Sie den Sportbootführerschein See. Auf die Prüfung zum Sportbootführerschein See können Sie sich mit unserem Buch „Sportbootführerschein See kompakt“ und dem Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 (www.sbfs24.com) vorbereiten. Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung gilt generell auf allen Binnengewässern und Binnenschifffahrtsstraßen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie Flussabschnitte von Rhein, Mosel und Donau oder den Bodensee. In diesen Revieren gelten die in der Abbildung 3 dargestellten Verordnungen. Zusätzlich sind ergänzende Regelungen für den Verkehr von Wassermotorrädern und für das Wasserskilaufen in der Wassermotorräderverordnung und der Wasserskiverordnung geregelt. Mehr hierzu lernen Sie in Kapitel 3 „Allgemeine Verhaltensregeln“ in diesem Buch. <?page no="13"?> Verkehrsregelungen auf deutschen Binnengewässern 13 Abb. 3: Spezielle Regelungen auf Binnengewässern B INN EN S C HI F F FAH R T S S T R Aß EN Binnenschifffahrtsstraßen sind Flüsse, Flussabschnitte oder Kanäle im Landesinneren, also nicht im Küstenmündungsbereich, die von der Berufsschifffahrt genutzt werden. Diese Gewässer sind mit speziellen Schifffahrtszeichen und Tonnen beschildert. Die Schifffahrtszeichen und die Betonnung werden ausführlich in Kapitel 6 „Schifffahrtszeichen“ und in Kapitel 7 „Betonnung“ behandelt. Abb. 4: Binnenschifffahrtsstraßen Die Flussseiten der Binnenschifffahrtsstraßen, also die rechte beziehungsweise linke Uferseite, werden generell aus Sicht einer Talfahrt, also einer Fahrt flussabwärts von der Quelle hin zur Mündung bezeichnet. Die rechte Uferseite des Fahrwassers ist mit roten und die linke Uferseite des Fahrwassers mit grünen Tonnen oder Schwimmstangen gekennzeichnet. Unter Mündung Rechte Uferseite Linke Uferseite <?page no="14"?> 14 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Fahrwasser wird der durch Tonnen begrenzte Bereich im Gewässer verstanden, der für den durchgehenden Schiffsverkehr vorgesehen ist. Abb. 5: Fahrwasserseiten Auf Flüssen wird nach Berg- und Talfahrt unterschieden:  Als Bergfahrt wird die Fahrt von der Mündung hin zur Quelle bezeichnet.  Als Talfahrt wird die Fahrt von der Quelle hin zur Mündung bezeichnet. Kanäle sind Gewässer, die Flüsse miteinander verbinden. Auf Kanälen gibt es keine eindeutige Quelle beziehungsweise Mündung. Aus diesem Grund wird hier die Bergfahrt beziehungsweise Talfahrt des jeweiligen Kanals individuell von Amts wegen festgelegt. Hierauf folgt dann auch analog die Uferseitenbezeichnung als rechtes und linkes Ufer. NA C H R IC H T E N UND B E K ANNTMAC HUNG E N Jeder Schiffsführer sollte sich vor dem Befahren eines unbekannten Gewässers über die dort geltenden Vorschriften und Besonderheiten informieren, um diese entsprechend einhalten zu können. Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über Binnenschifffahrtsstraßen erhalten Sie bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, im Internet unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei. Informationen zu bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen erhalten Sie in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und bei der Wasserschutzpolizei. Rechte Seite des Fahrwassers Linke Seite des Fahrwassers <?page no="15"?> Zulassung und Kennzeichnung 15 Z UL A S S UNG UND K E NNZ E IC HNUNG Jedes Fahrzeug auf Binnengewässern muss gekennzeichnet sein. Für Kleinfahrzeuge, das sind alle Fahrzeuge mit einer Länge von unter 20 Metern, besteht die Pflicht für die Kennzeichnung entweder mit einem amtlichen oder mit einem amtlich anerkannten Kennzeichen:  Amtliches Kennzeichen: Diese Kennzeichen werden vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt auf Antrag erteilt.  Amtlich anerkannte Kennzeichen: Diese Kennzeichen werden in Deutschland vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV), dem Deutschen Seglerverband (DSV) und dem Allgemeinem Deutschen Automobilclub (ADAC) erteilt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten der Kennzeichnung wird noch im weiteren Verlauf dieses Kapitels im Detail erklärt. Ein Kennzeichen besteht grundsätzlich aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen. Der Buchstabe steht bei amtlich anerkannten Kennzeichen für die ausstellende Institution und bei den amtlichen Kennzeichen für die ausstellende Behörde. K E NN Z EI C HNUNG S P F L IC H T Für die folgenden Kleinfahrzeuge besteht die Kennzeichnungspflicht:  Segelfahrzeuge von 5,50 Metern Länge und mehr  motorisierte Fahrzeuge mit mehr als 2,21 kW beziehungsweise 3 PS. Abb. 6: Kennzeichnungspflicht Fahrzeuge, die nicht in die oben dargestellten Kategorien fallen, weil sie kleiner oder schwächer motorisiert sind, müssen im Boot an einer gut sichtbaren Stelle den Namen und die Anschrift des Besitzers und am Bug oder Heck den Namen des Bootes führen. 5,5 Meter <?page no="16"?> 16 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde AMT L IC H E K E NN Z EI C HE N Die amtlichen Kennzeichen für Sportboote werden in Deutschland auf Antrag von jedem Wasser- und Schifffahrtsamt, also von einer amtlichen Behörde zugeteilt.  Die verwendeten Zeichen müssen mindestens 10 cm hoch sein und sich vom Untergrund deutlich abheben.  Die Kennzeichen bestehen aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination, die an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks anzubringen sind. Zu den amtlichen Kennzeichen zählen auch die im Binnenschifffahrtsregister eingetragenen Boote mit Registernummern des Kennbuchstabens B. Dieser Eintrag im Binnenschifffahrtsregister ist für Boote mit mehr als 10 m 3 (cbm) Wasserverdrängung vorgeschrieben. Boote, die in diesem Register eingetragen sind, erhalten eine Urkunde, den so genannten Schiffsbrief. Der Schiffsbrief zählt bundesweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis. AMT L IC H AN E R K ANNT E K E NN Z EI C H E N Für Kleinfahrzeuge - das sind alle nicht gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einer Länge kleiner 20 Meter - können bundesweit auch Kennzeichen von den folgenden drei anerkannten Vereinen erteilt werden:  dem Motoryachtverband (DMYV) mit Kennbuchstaben M,  dem Deutschen Seglerverband (DSV) mit Kennbuchstaben S, und  dem Allgemeinem Deutschen Automobilclub (ADAC) mit Kennbuchstaben A. Diese Kennzeichen werden als amtlich anerkannte Kennzeichen bezeichnet. Auch diese Kennzeichen bestehen aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination (Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation), die an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks anzubringen sind. Abb. 7: Amtliche Kennzeichen M 48056 mind. 10 cm <?page no="17"?> Prüfungsfragen 17 Die verwendeten Zeichen müssen mindestens 10 cm hoch sein und sich vom Hintergrund deutlich abheben. Für Fahrzeuge, für welche ein internationaler Bootsschein von den hier genannten Vereinen ausgestellt wurde, besteht zudem die Möglichkeit, die zehnstellige Bootsscheinnummer in Verbindung mit dem Kennbuchstaben des jeweiligen Vereins: ADAC (A), DMYV (M) oder DSV (S) als amtlich anerkanntes Kennzeichen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Der Internationale Bootsschein gilt bundesweit und darüber hinaus auch als Registrierungs- und Eigentumsnachweis. Hinweis: Für Wassermotorräder gelten ausschließlich die amtlichen Kennzeichen. Sie dürfen keine amtlich anerkannten Kennzeichen führen. Nachdem Sie das Kapitel „Rechtsverhältnisse und Revierkunde“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 1: Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben? Antwort: Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Motorleistung, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kw (5 PS) Nutzleistung, und weniger als 15 m Länge. Frage 2: Auf welchen Gewässern gilt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen? Antwort: Auf den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich. Frage 3: Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden? Antwort: Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit. Frage 4: Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf allen Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins erfüllen, wenn die <?page no="18"?> 18 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW oder weniger beträgt? Antwort: Mindestalter 16 Jahre. Frage 5: In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden? Antwort: Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. Frage 6: Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 3,68 kW beträgt? Antwort: Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses. Frage 7: Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will? Antwort: Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein. Frage 8: Wo erhält man Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über Binnenschifffahrtsstraßen? Antwort: Bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, im Internet unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei. Frage 9: Wozu muss der Rudergänger eines Sportbootes zur sicheren Steuerung in der Lage sein? Antwort: Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben, alle Schallzeichen wahrzunehmen und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben. <?page no="19"?> Prüfungsfragen 19 Frage 10: Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen? Antwort: Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet). Frage 11: Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Binnenschifffahrtsstraßen und den Rhein? Antwort: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Frage 12: Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Mosel und die Donau? Antwort: Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung. Frage 13: Wo findet man Regeln für den Verkehr von Wassermotorrädern und für das Wasserskilaufen? Antwort: Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung. Frage 14: In welche Richtung werden bei Flüssen die Uferseiten als rechtes bzw. linkes Ufer bezeichnet? Antwort: Von der Quelle bis zur Mündung. Frage 15: Was bedeutet „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ auf Flüssen? Antwort: Die Fahrt in Richtung Quelle. Frage 16: Was bedeutet „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ auf Kanälen? Antwort: Die Fahrt, die in Teil II der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung als Fahrt „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ festgelegt ist. Frage 17: Wann gilt ein Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen nicht mehr als Kleinfahrzeug? Antwort: Wenn es 20 Meter oder länger ist. <?page no="20"?> 20 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Frage 18: Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten? Antwort: In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und bei der Wasserschutzpolizei. Frage 19: Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen? Antwort: Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist. Frage 20: Auf welchen Gewässern ist die Fahrerlaubnis für Sportboote unter Segeln erforderlich? Antwort: Auf bestimmten Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg. Frage 21: Weshalb muss sich der Schiffsführer vor dem Befahren fremder Gewässer über die dort geltenden Vorschriften informieren? Antwort: Um die jeweils geltenden Vorschriften einhalten zu können. Frage 22: Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes bis zu einer Länge von 25 m auf dem Rhein? Antwort: Das Sportpatent. Frage 23: Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit einer Länge von 20 m bis 25 m auf den Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins? Antwort: Das Sportschifferzeugnis oder das Sportpatent. Frage 24: Wo sind umfangreiche Hinweise auf die Binnenschifffahrtsstraßen und deren Grenzen zu finden? Antwort: Im Teil II der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Frage 25: Was ist bei der Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen (z.B. Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) zu beachten? <?page no="21"?> Prüfungsfragen 21 Antwort: Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten. Frage 26: Welche Kennzeichnungsarten für Sportboote gibt es? Antwort: Amtliche Kennzeichen und amtlich anerkannte Kennzeichen. Frage 27: Welche Stelle ist für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Sportboote zuständig? Antwort: Jedes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Frage 28: Woraus bestehen die amtlich anerkannten Kennzeichen? Antwort: Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation. Frage 29: Welche Stellen sind für die Zuteilung eines amtlich anerkannten Kennzeichens für Sportboote zuständig? Antwort: Der Deutsche Motoryachtverband, der Deutsche Segler-Verband, der Allgemeine Deutsche Automobilclub. Frage 30: Wann muss ein Wassersportfahrzeug in das Binnenschiffsregister eingetragen werden? Antwort: Ab 10 cbm Wasserverdrängung. Frage 31: Wann gilt ein Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen als Kleinfahrzeug? Antwort: Wenn das Fahrzeug eine Länge von weniger als 20 Meter hat. <?page no="22"?> KA PIT E L 2: A L L G EMEINE V E R HA LT E NS R EG E LN In diesem Kapitel lernen Sie grundlegende Verhaltensweisen der Schifffahrt, insbesondere der Binnenschifffahrt, und das Verhalten in Sondersituationen wie beispielsweise in Schleusen oder bei Hochwasser kennen. F AH R Z E UG E IN F AH R T Grundsätzlich wird unterschieden, ob Fahrzeuge „in Fahrt“ oder „nicht in Fahrt“ sind. Fahrzeuge sind solange „in Fahrt“ befindlich oder „fahrend“, solange sie:  nicht mittelbar oder unmittelbar vor Anker liegen,  nicht am Ufer festgemacht sind,  auf Grund sitzen. Wenn ein Boot „in Fahrt“ befindlich oder „fahrend“ ist, gelten die allgemeinen Fahrregeln und Sorgfaltspflichten, die nachfolgend dargestellt werden. Wenn Sie beispielsweise Ihr Boot einfach treiben lassen, sind Sie in Fahrt. Dies bedeutet, dass Sie dann auch nach den geltenden Fahrregeln ausweichpflichtig sind. A L L G EME INE S F AH RV E R HA L T E N Fahrzeuge in Fahrt sollten, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen, unbedingt folgende Grundregeln beachten:  Ein kleines Fahrzeug sollte nicht zu dicht an ein großes, in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren. Grund hierfür ist, dass es durch die Bug- oder Heckwelle des großen Fahrzeugs kentern oder durch den Sog kollidieren kann.  Bei geringer Wassertiefe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Steuerfähigkeit zu verbessern beziehungsweise zu erhalten. Hierdurch kann eine Grundberührung durch Absenken des Hecks vermieden werden.  Bei starkem Wellengang ist die Geschwindigkeit des Sportbootes zu vermindern, um Schäden am eigenen Fahrzeug durch Seeschlag zu vermeiden. Unter Seeschlag sind die Wellenschläge bei Seegang gegen den Rumpf eines Bootes zu verstehen.  An folgenden Stellen müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen, um schädlichen Sog- und Wellenschlag zu vermeiden: <?page no="23"?> Allgemeines Fahrverhalten 23 in engen Gewässern, bei denen am Ufer Fahrzeuge festgemacht sind, vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken und in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit. Hinweis: Ein steuerunfähiges Sportboot, beispielsweise nach Ausfall der Maschine, kann mit einem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen im Wind gehalten werden. Ein Treibanker ist ein Anker, der nicht, wie sonst üblich, im Grund greift. Bei einem Treibanker handelt es sich um einen Gegenstand, wie beispielsweise einen Eimer, der an einer Leine im Wasser schwimmend das Boot in Windrichtung hält. P F LIC H T E N D E S S C HI F F S FÜH R E R S Auf jedem Schiff ist vor Fahrtantritt ein Schiffsführer zu bestimmen. Der Schiffsführer trägt die Verantwortung an Bord und unterliegt der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Er ist für Fahrzeug, Ausrüstung und Besatzung verantwortlich. Zudem hat er dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung für das eigene Boot und keine Gefährdung oder Behinderung von Dritten erfolgt. Sind mehrere Führerscheininhaber an Bord, so ist vor Fahrtantritt eine Person als Schiffsführer zu bestimmen. Der Schiffsführer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass:  ausreichende und vollständige Rettungsmittel, d.h. pro Person mindestens eine Rettungsweste, an Bord sind,  die in der Zulassungsurkunde vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden,  er seinen Führerschein sowie die Zulassungsurkunde des Bootes beziehungsweise den Bootsausweis mitführt. Die Prüfung auf Funktion und Vollständigkeit von Rettungsmitteln, Bootstechnik, Ausrüstungsgegenständen und notwendigen Schiffspapieren ist vor jeder Fahrt durchzuführen. <?page no="24"?> 24 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Der Schiffsführer ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese auch von der Besatzung eingehalten werden. Von den allgemein gültigen Vorschriften darf nur zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für sich oder andere abgewichen werden. P F LIC H T E N D E R B E S A TZUNG Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten jedes Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Schiffsführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten. F E S TMAC HE N Ein Fahrzeug ist immer so festzumachen, dass es sicher liegt und sich nicht losreißen kann. Wind, Strom und Wasserstandsänderungen sind dabei zu berücksichtigen. Wenn Sie ein festgemachtes Fahrzeug für längere Zeit verlassen, sind darüber hinaus folgende Regeln zu beachten:  Es sind alle Seeventile des Fahrzeugs zu schließen.  Der Hauptschalter des Bordnetzes ist auszuschalten, um die Batterie zu entlasten. Abb. 8: Festmachen F E S TMAC H- UND LI E G E V E R B O T Das Festmachen oder Stillliegen ist in folgenden Bereichen grundsätzlich verboten:  an Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln sowie an festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen, <?page no="25"?> Ankern 25  an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen,  vor Hafeneinfahrten und an Anlegestellen, die nicht für Sportboote bestimmt sind,  innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken, und  an Stellen, die durch die Sichtzeichen „Festmachverbot“ oder „Liegeverbot“ gekennzeichnet sind. Abb. 9: Liegeverbot ANK E R N Vor dem Ankern ist zu prüfen, ob die Wassertiefe und insbesondere die Beschaffenheit des Untergrunds zum Ankern geeignet sind. Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds und die Wassertiefe sind der Seekarte zu entnehmen. Abb. 10: Ankern Beim Ankern ist eine ausreichende Länge der Ankerkette beziehungsweise Ankerleine erforderlich. Die Faustformel ist, dass die Ankerkette unter günstigen <?page no="26"?> 26 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Verhältnissen und beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz mindestens der 3-fachen Wassertiefe entsprechen sollte, beim Verwenden einer Ankerleine mindestens der 5-fachen Wassertiefe. Beispiel: Wenn Sie an einer Stelle mit vier Meter Wassertiefe ankern wollen, sollten Sie eine Ankerkette mit mindestens 12 m oder eine Ankerleine mit mindestens 20 m Länge verwenden. Beim Ankern ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Anker fest im Grund greift. Um zu erkennen, ob der Anker hält, sollten Sie die Hand auf die Ankerkette oder Ankerleine legen. Wenn kein Rucken erkennbar ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert, hält der Anker. Bei der Ankerpeilung wird der Schiffsort im Augenblick des Ankerns durch Peilung bestimmt. ANK E R T Y P EN Es gibt eine Vielzahl von Ankertypen. Die wichtigsten und gängigsten Ankertypen sind folgende:  Danforthanker  Draggen  Patentanker  Admiralitäts- oder Stockanker Abb. 11: Ankertypen Danforthanker Draggen Admiralitäts- oder Stockanker Patentanker <?page no="27"?> Ankern 27 DANFORTHANKER Der Danforthanker ist der leichteste der üblichen Ankertypen und ist gekennzeichnet durch seine großen und breiten Pflugen. Er ist zum Ankern auf sandigem oder schlickem Grund geeignet. DRAGGEN Der Draggen ist ein Universalanker mit vier Pflugen. Beim Ankern greifen immer zwei Pflugen. Ihn gibt es auch als klappbare Ausführung. Dieser wird „Schirmanker“ genannt. Der Draggen ist für jeden Grund geeignet. PATENTANKER Der Patentanker ist ein mit zwei Pflugen ausgestatteter, schwerer Anker. Er ist für jeden Grund geeignet. ADMIRALITÄTS- ODER STOCKANKER Der Admiralitäts- oder Stockanker ist die älteste Ankerart. Er verfügt über zwei Pflugen, wobei sich der Anker dabei nur mit einer Pfluge im Grund festsetzt. ANK E R V E RBO T Das Ankern ist an folgenden Stellen verboten:  in Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen  an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen  auf Abschnitten der Wasserstraßen, für die ein allgemeines Ankerverbot besteht  vor Hafeneinfahrten und Anlegestellen  innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken  50 Meter vor und hinter Ankerverbotszeichen <?page no="28"?> 28 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Abb. 12: Ankerverbot F AH RWA S S E R UND FAH R R INN E Auf Binnengewässern wird zwischen Fahrwasser und Fahrrinne unterschieden. F AH RWA S S E R Auf Binnenschifffahrtsstraßen werden die Wasserflächen als Fahrwasser bezeichnet, die regelmäßig von der Berufsschifffahrt genutzt werden. Das Fahrwasser darf grundsätzlich von allen Verkehrsteilnehmern befahren werden. Im Fahrwasser ist eine bestimmte Wassertiefe nicht garantiert beziehungsweise wird nicht vorgehalten. Abb. 13: Unterscheidung Fahrwasser und Fahrrinne Ausweichregeln der KVR. Fahrrinne Quelle Mündung Fahrwasser rechte Fahrrinnenseite linke Fahrrinnenseite <?page no="29"?> Hochwasser 29 F AH R R INN E Die Fahrrinne ist der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten werden. Die Fahrrinne ist deshalb der Bereich der Wasserstraße, der meist von der Berufsschifffahrt genutzt wird. Die Fahrrinne ist durch eine entsprechende Betonnung gekennzeichnet. Von der Quelle aus gesehen ist die rechte Seite der Fahrrinne mit roten oder rot-weißen Tonnen und die linke Seite mit grünen oder grün-weißen Tonnen gekennzeichnet. Mehr zur Betonnung lernen Sie im gleichnamigen Kapitel 7 Betonnung. Wichtig: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers beziehungsweise der Fahrrinne eine Grundberührung haben, dann ist umgehend die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei zu verständigen. Die Behörden sammeln diese Information, um zu gegebenem Zeitpunkt entsprechende Baggerarbeiten zu veranlassen, um Hindernisse für die Schifffahrt wieder zu beseitigen. Hierdurch sollen optimale Schifffahrtsbedingungen hinsichtlich der Breite und Tiefe sichergestellt werden. HO C HWA S S E R Um die Schifffahrt über aktuelle Wasserstandshöhen zu informieren und insbesondere auf Hochwasserstände hinzuweisen, gibt es so genannte Messpegel. An diesen Messpegeln kann die Höhe des Wasserstandes am jeweiligen Ort wie an einem Zollstock abgelesen werden. Über die aktuellen Pegelstände und das Erreichen von Hochwassermarken können sich Schiffsführer neben den örtlichen Messpegeln und ausgewiesenen Hochwassermarken als Informationsquelle auch über den nautischen Informationsfunk, den Rundfunk, das Fernsehen und im Internet informieren. HO C HWA S S E RMA R K E N Bei der Hochwassermessung werden drei unterschiedliche Hochwassermarken klassifiziert. Das sind die Hochwasserstufen I, II und III. Je nach Hochwasserstufe sind unterschiedliche Verhaltensweisen erforderlich. Die zur Erreichung der Hochwassermarken erforderlichen Mindestwasserstände sind von Gewässer zu <?page no="30"?> 30 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Gewässer verschieden und hängen von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in welchem das Gewässer liegt, ab. V E R HAL T E N B E I HO C HWA S S E R Bei Hochwasser muss grundsätzlich die Geschwindigkeit anpasst werden und soweit als möglich in der Fahrwassermitte gefahren werden. Gegebenenfalls sind besondere örtliche Geschwindigkeits- und Fahrtbeschränkungen zu beachten. Für die einzelnen Hochwassermarken gelten folgenden Verhaltensregeln:  Hochwassermarke I: Wenn der Wasserstand die Hochwassermarke I erreicht hat, müssen alle Fahrzeuge ohne Sprechfunk die Fahrt einstellen, für die übrige Schifffahrt bestehen Geschwindigkeitsbeschränkungen.  Hochwassermarke II: Erreicht der Wasserstand die Hochwassermarke II, müssen nahezu alle Fahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen die Fahrt einstellen.  Hochwassermarke III: Bei Erreichen der Hochwassermarke III müssen alle Fahrzeuge ohne Ausnahmen die Fahrt einstellen. Abb. 14: Verhalten bei Hochwasser S C HL E U S E N Eine Schleuse dient der Schifffahrt, um den aus dem Wasserverlauf bedingten Höhenunterschied zu überwinden. Eine Schleuse ist eine technische Hilfe in Form einer fest installierten Hebe- und Senkeinrichtung für Schiffe. Die Technik der Schleuse ermöglicht es, zwei unterschiedlich hoch liegende Wasserabschnitte zu verbinden. Hierbei wird der höher gelegene Abschnitt als Oberwasser und der niedriger gelegene Abschnitt als Unterwasser bezeichnet. <?page no="31"?> Schleusen 31 Abb. 15: Aufbau einer Schleuse Um die Höhendifferenz der beiden Wasserpegel zu überbrücken, wird das Wasser in der Schleuse durch Tore vom übrigen Wasser abgetrennt. Das Tor, welches das bergseitige Oberwasser aufstaut, wird als Obertor bezeichnet. Das Tor, welches das talseitige Unterwasser am Abfluss hindert, wird Untertor genannt. Zwischen Obertor und Untertor befindet sich die Schleusenkammer. In dieser Kammer befinden sich die Fahrzeuge während des Schleusvorgangs. Die Schleusenkammer wird beim Aufschleusen, also beim Hebevorgang, mit weiterem Wasser befüllt. Durch das weiter in die Schleusenkammer gepumpte Wasser hebt sich die Schleusenkammer, bis sie das Höhenniveau des oberen Wassers erreicht hat. Beim Abschleusen, also dem Senkvorgang, wird das Wasser in der Schleusenkammer abgelassen. Als Oberhaupt und Unterhaupt bezeichnet man den Teil einer Schleuse, an dem sich das Obertor beziehungsweise das Untertor befindet. Diese Tore werden beim Schleusvorgang geschlossen, dass das Schleuswasser nicht abfließen kann. In den beiden Häuptern befinden sich meist die technischen Anlagen zum Öffnen und Schließen der Tore sowie zum Füllen und Leeren der Schleusenkammer. Als Drempel wird der Mauervorsprung bezeichnet, welcher der Befestigung des Obertors dient. Um die Lage des Drempels auch bei aufgestautem Wasserstand zu erkennen, gibt es eine entsprechende Markierung an der Schleusenwand. Vor und in Schleusen gibt es entsprechende Lichtsignale, die die Ein- und Ausfahrt regeln beziehungsweise signalisieren, ob die Schleuse gesperrt ist oder nicht. Die Bedeutung dieser Lichtsignale lernen Sie in Kapitel 6 Schifffahrtszeichen. <?page no="32"?> 32 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln E IN F AH R EN IN DI E S C HL E U S E Kleinfahrzeuge fahren grundsätzlich nachrangig und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein. Die Berufsschifffahrt hat bei der Schleuseneinfahrt Vorrang. Diese Regel gilt grundsätzlich, es sei denn, der Schleusenwärter gibt eine andere Anweisung. Beim Einfahren in die Schleuse muss wegen des Schraubenwassers der vorausfahrenden Fahrzeuge unbedingt Sicherheitsabstand gehalten werden. Vor dem Schleusen sind Leinen, Fender und Bootshaken bereitzuhalten. Beim Einfahren in die Schleuse muss das letzte Kleinfahrzeug so weit einfahren, dass es beim Leeren der Schleuse nicht auf den Drempel aufsetzen kann, dieser ist durch eine entsprechende Farbmarkierung an der Schleusenmauer gekennzeichnet. Wichtig: Auf Schleusenkanälen besteht ohne besondere Kennzeichnung der Stellen beziehungsweise Strecken ein allgemeines Liege- und Festmachverbot. S C HL E U S E N Während des Schleusens sollte das Boot so mit Festmacherleinen in der Schleusenkammer festgemacht werden, dass Stöße des eigenen Fahrzeuges gegen die Schleusenwände, Schleusentore und andere Fahrzeuge vermieden werden und ein sicheres Fieren (d.h. Lösen) der Leinen jederzeit möglich ist. Abb. 16: Schleusvorgang R h e i n Drempelmarkierung <?page no="33"?> Wassermotorrad und Wasserski 33 Leinen dürfen in der Schleuse nicht fest belegt werden, d.h. sie dürfen nicht fest geknotet werden, sondern werden „auf Slip“ gelegt. Dies hat den Grund, dass die Leinen schnell gefiert, also gelöst beziehungsweise durchgeholt werden können, um im Notfall das Boot sofort loslösen zu können. Autoreifen dürfen beim Schleusen übrigens nicht als Fender benutzt werden, da diese nicht schwimmfähig sind und in den Schleusen zu erheblichen Störungen führen können. Wichtig: Auch wenn dies eine Wiederholung ist: Achten Sie unbedingt beim Schleusen auf den Drempel. Sie erkennen den Drempel an der entsprechenden Begrenzungslinie. AU S F AH R E N AU S D E R S C HL E U S E Beim Ausfahren ist darauf zu achten, dass die Leinen nicht zu früh losgemacht werden. In der Fachsprache nennt man das „loswerfen“. Wird ein Fahrzeug zu früh losgeworfen, besteht die Gefahr, dass es vom Sog gegen die Schleusenwand gedrückt wird. Zu anderen Fahrzeugen ist Sicherheitsabstand zu halten. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei den anderen Fahrzeugen nicht um Kleinfahrzeuge handelt. Durch das Schraubenwasser kann gefährlicher Sog entstehen. WA S S E RMOT O R R AD UND WA S S E R S K I In der Binnenschifffahrt werden die Sportgeräte Wasserski und Wassermotorräder unterschieden. Für beide gelten auch jeweils unterschiedliche Regelungen. WA S S E RMOT O R R AD Wassermotorräder sind eigenangetriebene Wassersportgeräte. Dies sind beispielsweise Wasserbob, Wasserskooter, Jetbike, Jetski und gleichartige Geräte. Wassermotorrad darf grundsätzlich nur von 7 bis 20 Uhr, nicht von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und nur bei Sichtweiten von mindestens 1000 Meter gefahren werden. <?page no="34"?> 34 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Wassermotorrad darf auf Binnenschifffahrtsstraßen grundsätzlich nur in Bereichen gefahren werden, in denen dies durch entsprechende Tafeln als erlaubt gekennzeichnet ist. Hier sehen Sie das entsprechende Tafelzeichen: Erlaubnis zum Wassermotorradfahren. Abb. 17: Wassermotorrad Wassermotorräder dürfen außerhalb dieser ausgewiesenen Strecken nur für Touren- oder Wanderfahrten fahren. Dazu ist eine Genehmigung der für das Gewässer zuständigen Behörde erforderlich. Das Wassermotorrad hat in solchen Fällen einen klar erkennbaren Geradeauskurs einzuhalten und muss stets die nächstgelegene Strecke zum Fahrtziel auf direktem Weg ansteuern. WA S S E R S K IF AH R E N Beim Wasserskifahren wird eine Person auf schmalen Brettern stehend von einem Fahrzeug über eine Wasseroberfläche gezogen. Der Antrieb erfolgt meist über ein Motorboot. Um sicherzustellen, dass der Schiffsführer jederzeit über etwaige Schwierigkeiten unterrichtet ist, muss eine zweite geeignete Person an Bord des Zugbootes sein. Diese beobachtet den Skiläufer und informiert den Schiffsführer bei Problemen sofort. Bei der Vorbeifahrt an Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder Badenden muss sich der Wasserskifahrer im Kielwasser des ziehenden Fahrzeugs halten. Beim Passieren anderer Verkehrsteilnehmer ist stets höchste Vorsicht geboten. In jedem Fall müssen die Geschwindigkeit vermindert, Sog- und Wellenschlag vermieden und ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Wasserski darf nur in den Bereichen gefahren werden, welche durch entsprechende Tafeln gekennzeichnet sind. Hier sehen Sie das entsprechende Tafelzeichen, welches das Wasserskifahren erlaubt. Abb. 18: Wasserski Wasserski darf nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bei Sichtweiten von mindestens 1000 Metern gefahren werden. <?page no="35"?> Prüfungsfragen 35 Nachdem Sie das Kapitel „Allgemeine Verhaltensregeln“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 32: Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden? Antwort: Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere. Frage 33: Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist? Antwort: Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden. Frage 34: Wann ist ein Fahrzeug in Fahrt? Antwort: Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Frage 35: Welche Vorkehrungen sind für das längere Verlassen des Fahrzeugs zu treffen? Antwort: Alle Seeventile schließen und den Hauptschalter des Bordnetzes ausschalten. Frage 36: Wie ist ein enges Gewässer zu befahren, wenn man sich am Ufer festgemachten Fahrzeugen nähert? Antwort: Verringerung der Geschwindigkeit, um schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Frage 37: Was beinhaltet die allgemeine Sorgfaltspflicht? Antwort: Vermeidung der Gefährdung von Menschenleben, von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt. Frage 38: Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw. der Fahrrinne Grundberührung hat? <?page no="36"?> 36 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Antwort: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen. Frage 39: Was versteht man unter „Fahrwasser“? Antwort: Den Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird. Frage 40: Was versteht man unter „Fahrrinne“? Antwort: Es ist der Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten bzw. angestrebt werden. Frage 41: Wie wird die Schifffahrt vom Erreichen bestimmter Wasserstände und Hochwassermarken informiert? Antwort: Durch Nautischen Informationsfunk, Information im Rundfunk, im Fernsehen und im Internet. Frage 42: Wo kann der Sportbootfahrer vor Ort das Erreichen bestimmter Wasserstände und Hochwassermarken feststellen? Antwort: An den Pegeln und ausgewiesenen Hochwassermarken. Frage 43: Welche Auswirkungen kann das Erreichen der Hochwassermarke I für die Sportschifffahrt haben? Antwort: Geschwindigkeitsbeschränkung und Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk. Frage 44: Welche Auswirkungen hat das Erreichen der Hochwassermarke II für die Sportschifffahrt? Antwort: Einstellung der Schifffahrt. Frage 45: Was ist in Kanälen verboten? Antwort: Ankern. Frage 46: Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot? <?page no="37"?> Prüfungsfragen 37 Antwort: Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen. Frage 47: In welcher Reihenfolge fahren Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, und Kleinfahrzeuge, die gemeinsam geschleust werden sollen, in die Schleuse ein? Antwort: Kleinfahrzeuge fahren erst nach den Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind, und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein. Frage 48: Mehrere Kleinfahrzeuge sollen gemeinsam vom Oberwasser in das Unterwasser geschleust werden. Worauf ist bei deren Einfahrt in die Schleuse und während des Schleusens besonders zu achten? Antwort: Das letzte Kleinfahrzeug muss so weit einfahren, dass es beim Leeren der Schleuse nicht auf den Drempel aufsetzen kann. Die Festmacherleinen sind so zu bedienen, dass Stöße gegen Schleusenwände, Schleusentore, andere Fahrzeuge vermieden werden und ein sicheres Fieren der Leinen möglich ist. Frage 49: Wo ist die Geschwindigkeit zu vermindern, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden? Antwort: Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit. Frage 50: Warum soll ein kleines Fahrzeug nicht dicht an ein großes in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren? Antwort: Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren. Frage 51: Wo darf auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasserski gelaufen werden? Antwort: Nur in den durch Tafelzeichen freigegebenen Bereichen. Frage 52: Zu welcher Tageszeit und bei welchen Sichtweiten darf auf den erlaubten Gewässerabschnitten Wasserski gelaufen werden? <?page no="38"?> 38 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Antwort: Sonnenaufgang bis -untergang, Sicht 1000 m und mehr. Frage 53: Wie muss sich der Wasserskiläufer bei der Vorbeifahrt an Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder Badenden verhalten? Antwort: Er muss im Kielwasser des Zugbootes bleiben. Frage 54: Unter welchen Voraussetzungen darf außerhalb der ausgewiesenen Strecken/ Wasserflächen Wassermotorrad gefahren werden? Antwort: Bei Touren- und Wanderfahrten mit klarem Geradeauskurs. Frage 55: Wie hat sich der Führer eines Wassermotorrades außerhalb der ausgewiesenen Strecken/ Wasserflächen zu verhalten? Antwort: Klaren Geradeauskurs fahren. Frage 56: Wie hat sich ein Schiffsführer bei Hochwasser zu verhalten? Antwort: Er muss die Geschwindigkeit anpassen und so weit wie möglich in der Fahrwassermitte bleiben, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten. Frage 57: Wie hat sich ein Schiffsführer bei Erreichen der Hochwassermarke II zu verhalten? Antwort: Er hat die Fahrt unverzüglich einzustellen. Frage 58: Warum ist es bei der Schleusendurchfahrt verboten, Autoreifen als Fender zu benutzen? Antwort: Autoreifen sind nicht schwimmfähig und können in den Schleusen zu erheblichen Störungen führen. Frage 59: Wie viel Ankerkette bzw. -leine soll man unter günstigen Verhältnissen beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz ausstecken? Antwort: Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine. Frage 60: Woran kann man erkennen, ob der Anker hält? Antwort: Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert. <?page no="39"?> KAPIT E L 3: AU S WE IC H- UND F AHR R E G E LN In diesem Kapitel lernen Sie die auf Binnenschifffahrtstraßen und Binnengewässern gültigen Ausweich- und Fahrregeln. In der Schifffahrt gibt es, im Vergleich zum Straßenverkehr an Land, einige abweichende Begrifflichkeiten. So wird beispielsweise die rechte Seite als Steuerbordseite, und die linke Seite als Backbordseite eines Bootes bezeichnet. Das folgende Schaubild zeigt und erklärt die Fachbegriffe der Bezeichnungen eines Bootes: Abb. 19: Begriffe Motorboot Bei Segelbooten kommt noch die Perspektive „Wind“ hinzu. Die bei Fahrt dem Wind zugewandte Seite ist die „Luvseite“, die dem Wind abgewandte Seite, auch „Windschattenseite“ genannt, ist die „Leeseite“. Um sicher fahren und regelkonform ausweichen zu können, ist es nicht nur für Segler, sondern auch für Motorbootfahrer wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Heck Heck hinterer Teil des Schiffs voraus voraus vorwärts achteraus achteraus rückwärts querab seitlich Steuerbord voraus Steuerbord voraus rechts vorwärts Steuerbord querab Steuerbord querab “hart” nach rechts Steuerbord achteraus Steuerbord achteraus rechts rückwärts Backbord voraus Backbord voraus links vorwärts Backbord querab Backbord querab “hart” nach links Backbord achteraus Backbord achteraus links rückwärts Fachbegriff Umgangssprache Bug Bug vorderer Teil des Schiffs Backbord links Backbord Steuerbord rechts Steuerbord <?page no="40"?> 40 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 20: Luv- und Leeseite ANG EME S S E N E G E S C HWIND I G K E IT Jedes Fahrzeug hat mit einer „sicheren Geschwindigkeit“ zu fahren, d.h. es muss sich den vorhandenen Umständen, der Verkehrslage und den gegebenen Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Das Fahrzeug muss dabei jederzeit sicher aufgestoppt, d.h. angehalten werden können. Sind Geschwindigkeiten durch Zeichen geregelt, sind die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht zu überschreiten. Hierbei ist zu beachten, ob die Geschwindigkeit in km/ h oder in Knoten (sm/ h) angegeben ist. Die Geschwindigkeit kann grundsätzlich als „Fahrt durchs Wasser (FdW)“ und als „Fahrt über Grund (FüG)“ angegeben werden. Diese unterscheiden sich wie folgt:  Fahrt durchs Wasser (FdW): Basis der Geschwindigkeitsberechnung ist die im Wasser zurückgelegte Strecke.  Fahrt über Grund (FüG): Basis für die Geschwindigkeitsberechnung ist hier die über dem Grund zurückgelegte Strecke. In der Regel ist bei der Geschwindigkeitsangabe beziehungsweise Geschwindigkeitsbegrenzung von der bei Fahrt über Grund gemessenen Geschwindigkeit auszugehen. Leeseite: die dem Wind abgewandte Seite Luvseite: die dem Wind zugewandte Seite Backbord Steuerbord <?page no="41"?> Geschwindigkeit in engen Gewässern 41 G E S C HWIND I G K E IT IN E NG E N G EWÄS S E R N In engen Gewässern müssen Sie aufgrund der Tatsache, dass wenig Raum zum Ausweichen und Manövrieren vorhanden ist, sehr vorsichtig und langsam fahren. Sog- und Wellenschlag sind in jedem Fall zu vermeiden. Bei Sog- und Wellenschlag handelt es sich um Wasserverwerfungen, die im Wesentlichen durch die Verdrängung des Bootes und durch den Antrieb entstehen. Wenn Sie anderen Fahrzeugen in engen Gewässern begegnen, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichender Passierabstand zu halten, um ein gefahrloses Passieren der Fahrzeuge zu ermöglichen. G E S C HWIND I G K E IT B EI G E R ING E R WA S S E R TI E F E UND S E EGANG Bei geringer Wassertiefe müssen Sie Ihre Geschwindigkeit drosseln, um die Steuerfähigkeit zu verbessern und eine Grundberührung durch ein Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Wellen- oder Seegang ist die Fahrt zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. Abb. 21: Fahren bei geringer Wassertiefe und bei Seegang ANT R I EB DUR C H S C HI F F S S C H R AUB E Motorboote werden durch die Drehbewegung einer Schiffsschraube angetrieben. Die Schiffsschraube wird oft auch Propeller genannt. Die Schiffsschraube ist in der Regel im hinteren Bereich des Schiffes, dem so genannten Heck, installiert. Dabei ist bei Innenbordmotoren der Propeller über eine starre Welle mit dem Motor verbunden. Die Manövriermöglichkeiten nach Backbord beziehungsweise Steuerbord sind bei Schiffen mit starren Wellen unterschiedlich groß. Dies hat damit zu tun, dass die Kräfte des Radeffekts die Drehrichtung der Schiffsschraube zur einen Seite <?page no="42"?> 42 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 22: Schiffsschraube unterstützen und zur anderen Seite entgegenwirken. Die Wirkung des Radeffekts wird im nächsten Abschnitt näher erläutert. R AD E F F E K T Es gibt sowohl Antriebe mit linksdrehender Schraube, als auch mit rechtsdrehender Schraube. Dabei lassen sich nach der Drehrichtung der Schiffsschraube folgende Unterscheidungen treffen:  Linksdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach links, also gegen den Uhrzeigersinn.  Rechtsdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach rechts, also im Uhrzeigersinn. Abb. 23: Linksdrehende und rechtsdrehende Propeller Die meisten Motorboote werden mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetrieben. Bei Rückwärtsfahrt kehrt sich die Drehrichtung um, so dreht sich diese dann nach links. Die Schiffsschraube liefert aber nicht nur den gewünschten Vortrieb, sie versetzt das Heck des Bootes dabei aber auch leicht in seine eigene Drehrichtung. So wird das Heck eines mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes bei der Vorwärtsfahrt leicht nach Steuerbord versetzt, gerade so als <?page no="43"?> An- und Ablegen unter Berücksichtigung des Radeffekts 43 Abb. 24: Radeffekt ob ein Rad auf dem Grund mitläuft. Dieser physikalische Effekt wird als Radeffekt bezeichnet. Der Bug des Bootes bewegt sich hierbei leicht in die entgegengesetzte Richtung, hier also nach Backbord. Bei der Rückwärtsfahrt kehrt sich dieser Effekt um. Bei der rechtsdrehenden Schiffsschraube würde sich diese dann nach links drehen und das Heck nach Backbord versetzen. Der Bug würde sich dann also leicht nach Steuerbord bewegen. Genau entgegengesetzt ist das durch den Radeffekt verursachte Verhalten eines mit einer linksdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes. Größere Boote werden häufig mit zwei Schrauben ausgestattet, wobei dann die Drehrichtung der Schrauben unterschiedlich ist und sich der Radeffekt durch die entgegengesetzten Drehrichtungen so wieder aufhebt. AN- UND AB L E G E N UNT E R B E RÜC K S IC H T I GUNG D E S R AD E F F E KT S Es ist wichtig, die Drehrichtung des Propellers zu kennen, da man den auftretenden Radeffekt zum An- und Ablegen, oder auch zum Wenden in engen Hafengassen nutzen kann. Rechtsdrehende Schiffsschraube Rückwärtsfahrt Vorwärtsfahrt <?page no="44"?> 44 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Der Radeffekt unterstützt den Drehkreis des Bootes in eine Richtung, wirkt umgekehrt aber auch entgegen und vergrößert so den Drehkreis. So ist die ideale Anlegeseite bei einem Boot mit rechtsdrehendem Propeller in der Regel die Backbordseite, und bei einem linksdrehenden Propeller die Steuerbordseite. Abb. 25: Anlegen unter Berücksichtigung des Radeffekts AN L E G E N B E I WIND UND S T RÖMUNG Das Anlegen bei starkem Wind oder Strömung stellt erschwerte Bedingungen dar. Wenn möglich, sollte nur gegen den Wind beziehungsweise die Strömung angelegt werden, weil sich das Sportboot dann sicherer manövrieren lässt. Abb. 26: Anlegen bei Strömung und Wind richtig falsch <?page no="45"?> Ausweichregeln 45 Wind und Strom wirken dann der Bewegung des Fahrzeuges entgegen und bremsen es ab. Genauso wirken diese Kräfte aber auch schiebend, wenn Sie mit dem Wind oder Strom anlegen. Hierbei besteht die Gefahr, dass Sie unkontrolliert oder hart auf den Steg gedrückt werden. Der optimale Anlegewinkel bei stromfreien Gewässern ist grundsätzlich ein spitzer Winkel. Wie Sie richtig anlegen und ablegen, erfahren Sie in Kapitel 14 „Motorboot Praxis Manöver“. AU S W E IC HR E G E L N Die eigene Sicherheit wie auch die Sicherheit aller anderer Verkehrsteilnehmer hat stets oberste Priorität. Es gibt klar definierte Ausweichregeln, die das Ausweichen der Fahrzeuge untereinander regeln. G R UND R E G E L N D E S AUS W E IC H E N S Mit einem motorbetriebenen Sportboot sind Sie grundsätzlich in Ihrer Manövrierfähigkeit sehr flexibel und damit auch wendig. Aus diesem Grund sind Sie gegenüber den meisten anderen Verkehrsteilnehmern ausweichpflichtig. Merke: Als Ausweichpflichtiger müssen Sie Ihr Ausweichmanöver rechtzeitig, entschlossen und klar erkennbar durchführen. Die Binnenschifffahrtsordnung klassifiziert die Fahrzeuge hinsichtlich der Ausweichregeln nach ihrer Länge in Kleinfahrzeuge, das sind alle Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 20 Metern, und Fahrzeuge der Berufsschifffahrt, das sind Fahrzeuge mit einer Länge über 20 Meter. Abb. 27: Übersicht Ausweichregeln Maschinenfahrzeug Ruder- und Tretboote Segelfahrzeug Berufsschifffahrt Das jeweils höher dargestellte Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tieferen” Fahrzeug Kleinfahr zeuge unter 20 m <?page no="46"?> 46 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Die vorstehende Grafik verdeutlicht die Vorfahrtsregeln der verschiedenen Fahrzeuge. Das jeweils höher liegende Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tiefer“ dargestellten Fahrzeug. KLEINFAHR ZEUGE UND FAHRZEUGE MIT MEHR AL S 20 METERN LÄNGE Abb. 28: Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge Begegnen sich Kleinfahrzeuge, darunter fallen alle Ruder- und Tretboote, Segelboote und Motorboote mit weniger als 20 Metern Länge, und Fahrzeuge mit mehr als 20 Metern Länge, das sind in der Regel Fahrzeuge der Berufsschifffahrt, sind die Kleinfahrzeuge immer ausweichpflichtig. MO T O RB OO T UND R UD E R - OD E R T R E T B OO T E Abb. 29: Motorboot und Ruder- oder Tretboote <?page no="47"?> Ausweichregeln 47 Begegnen sich Motorboote und Ruderboote oder Tretboote, müssen Motorboote ausweichen. MO T O RB OO T UND S EG E L F AH R Z EUG E Abb. 30: Motorboote und Segelboote Begegnen sich Motorboote und Segelfahrzeuge, so müssen Motorboote den Segelfahrzeugen ausweichen. Merke: Ein Segelsurfer gilt als „Kleinfahrzeug unter Segel“, darum gelten für ihn die gleichen Regeln wie für Segelboote. MO T O RB OO T UND S EG E L F AH R Z EUG E IN UF E R NÄH E Abb. 31: Motorboote und Segelboote in Ufernähe <?page no="48"?> 48 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Ein vorfahrtsberechtigtes Segelboot darf kein anderes Kleinfahrzeug, das mit seiner Steuerbordseite bereits höchstmöglich parallel zum Ufer fährt, also nicht mehr weiter in Richtung Ufer fahren kann, zu einem Ausweichmanöver zwingen. In diesem speziellen Fall muss ausnahmsweise das Segelboot ausweichen. R UD E R - UND T R E TB OOT E UND S EG E L F AH R Z EUG E Abb. 32: Segelboote und Ruder- oder Tretboote Ruder- und Tretboote sind gegenüber Segelfahrzeugen ausweichpflichtig. Als Führer eines Segelfahrzeuges sollten Sie vorsorglich damit rechnen, dass der Ruderboot- oder Tretbootfahrer diese Regel nicht kennt, und im Zweifel zur Verhinderung etwaiger Unfälle ausweichen. S E G E L B OO T UND S E G E L B OO T (WIND V ON D E R G L E I C H E N S E I T E ) Abb. 33: Segelboote untereinander - Wind von der selben Seite Windrichtung <?page no="49"?> Ausweichregeln 49 Begegnen sich zwei Segelboote, die auf dem gleichen Bug segeln, also wenn der Wind von derselben Seite kommt und die Segel auf der gleichen Seite stehen, so gilt „Leeboot vor Luvboot“. Hier segeln beide Boote auf Steuerbordbug; d.h. die Segel sind auf Steuerbord gesetzt und der Wind kommt von Backbord auf das Boot. „Leeboot vor Luvboot“ bedeutet, dass das Boot, welches höher bzw. näher am Wind segelt, ausweichpflichtig ist. Hier ist also das weiße Segelboot ausweichpflichtig. S EGELBOOT UND S EGEL BOOT (WIND NICHT VON DER GLEICHEN S EITE) Abb. 34: Segelboote untereinander - Wind nicht von der selben Seite Begegnen sich zwei Segelboote, die nicht auf dem gleichem Bug segeln, d.h. den Wind nicht von derselben Seite haben, gilt „Backbordbug vor Steuerbordbug“. Das bedeutet, dass das Boot, welches auf Steuerbordbug segelt, d.h. die Segel steuerbord gesetzt hat und den Wind von Backbord bekommt, ausweichpflichtig ist. Hier muss also das weiße Segelboot ausweichen. Merke: Der Segler, der den Wind von links hat, muss dem anderen Segler ausweichen! Merke: Segelt ein Boot auf Steuerbordbug (Wind von Backbord) muss es ausweichen, wenn nicht klar erkennbar ist, ob ein luvseitig kreuzendes Boot den Wind von Steuerbord hat. Windrichtung <?page no="50"?> 50 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Merke: Ein Segelfahrzeug gilt als Maschinenfahrzeug, sobald es mit Maschinenkraft fährt. Damit andere Schiffsführer erkennen, dass das Segelboot unter Motor fährt, hat es einen schwarzen Kegel mit Spitze nach unten zu führen. Dies lernen Sie in Kapitel 5 „Lichter- und Flaggenführung“ noch detailliert kennen. MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF K R E UZ E ND E N K UR S E N Abb. 35: Motorboote auf kreuzenden Kursen Begegnen sich zwei Motorboote auf kreuzenden Kursen, so gilt „Steuerbord vor Backbord“ beziehungsweise wie beim Auto fahren „rechts vor links“. Es muss dann das Motorboot ausweichen, welches das andere Motorboot auf seiner Steuerbordseite hat. MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF E NT G EG E N G E S E T Z T E N K UR S EN Abb. 36: Motorboote auf entgegengesetzten Kursen <?page no="51"?> Überholen 51 Begegnen sich zwei Motorboote auf entgegengesetzten Kursen, so muss jedes Fahrzeug nach Steuerbord ausweichen. In Ausnahmefällen ist ein Ausweichen nach Backbord möglich, wenn dies gefahrlos möglich ist. Dies ist rechtzeitig durch zwei kurze Töne zu signalisieren. ÜB E R HO L EN Das Überholmanöver ist nur möglich, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Es muss zügig und mit ausreichendem Abstand durchgeführt werden. Dies gilt für alle Fahrzeugarten. Merke: Das Überholen ist nur dann gestattet, wenn es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Fahrzeuge durchgeführt werden kann. Die Verkehrslage und eventuelle Schallzeichen sind zu beachten. Die folgende Darstellung zeigt bildhaft einen Überholvorgang eines Segelbootes. Das schwarze Boot ist hier der Überholer. Abb. 37: Überholmanöver Segelboote untereinander überholen stets auf der Leeseite, also im Windschatten des überholten Bootes. Motorboote können grundsätzlich auf beiden Seiten überholen, wenn die Verkehrslage es erlaubt. Folgende Regeln gelten für jedes überholende Fahrzeug beziehungsweise für jedes überholte Fahrzeug: Windrichtung <?page no="52"?> 52 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 38: Regeln des Überholens Ein Fahrzeug gilt dann als ein überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab, also in einem spitzen Winkel von hinten nähert. Im Zweifelsfall hat sich ein Fahrzeug, welches sich auf diesem Kurs einem anderen Fahrzeug nähert, immer als überholendes Fahrzeug zu betrachten und die dann erforderlichen Verhaltensregeln eines Überholers anzuwenden. G E F AH R E N B E IM ÜB E R HO L E N Folgende Gefahren können beim Überholmanöver entstehen:  Das Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen. Bei Stau, Sog und Schwell handelt es sich um Wasserverwerfungen in Folge der Verdrängung und des Antriebs eines Boots.  Das Fahrzeug, insbesondere ein kleineres Fahrzeug, kann kollidieren und querschlagen.  Durch das Absenken des Hecks bei der Beschleunigung kann das Fahrzeug in flachen Gewässern auf Grund laufen.  Es besteht die Gefahr des Überbordfallens einzelner Besatzungsmitglieder, gerade bei starker Beschleunigung. ÜB E R HO LV E R B O T Überholen ist grundsätzlich verboten:  in der Nähe von in Fahrt befindlichen nicht freifahrenden Fähren,  an Engstellen, - Muss dem Überholten ausweichen - Abstand halten - Muss Kurs beibehalten - Muss das Überholen soweit als möglich erleichtern Für das überholte Fahrzeug: Für das überholende Fahrzeug: <?page no="53"?> Schleppen 53  in unübersichtlichen Krümmungen,  in Schleusenbereichen,  innerhalb von Bereichen, die durch Überholverbotszeichen gekennzeichnet sind. Abb. 39: Überholverbot S C HL E P P E N H E R S T E L L EN E IN E R S C H L E P PV E R BIND UNG Beim Herstellen einer Schleppverbindung ist darauf zu achten, dass die Schleppleine eine ausreichende Stärke hat und nicht mit der Schiffsschraube in Berührung kommt. Die Schleppleine wird beim Geschleppten möglichst am Mittschiffspoller, bei Segelbooten am Mast befestigt. Die Schleppleine muss bei starkem Seegang mindestens die 2- oder 3-fache Wellenlänge haben. S C HL E P P G E S C HWIND I GK E I T Die Schleppgeschwindigkeit sollte nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Geschleppte freifahrend bei Verdrängungsfahrt erreichen kann. Dies ist die sogenannte Rumpfgeschwindigkeit. Ein ruckartiges Anfahren im Rahmen des Schleppmanövers ist zu vermeiden. Hier besteht die Gefahr des unkontrollierten Ausbrechens des geschleppten Fahrzeugs. Im Extremfall kann die Schleppleine reißen. Abb. 40: Schleppen mittels Schleppleine LÄNG S S EI T IG E S S C HL E P P E N Wird Ihr Boot längsseits geschleppt, so müssen beide Boote mit zwei Querleinen, also vorne und achtern je eine, sowie durch eine Vor- und eine Achterspring verbunden werden. <?page no="54"?> 54 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 41: Längsseitiges Schleppen Das Heck des geschleppten Fahrzeuges soll dabei über das Heck des schleppenden Fahrzeuges hinausragen. Bei grober See und ungleichen Fahrzeugtypen kann nicht längsseits abgeschleppt werden. Nachdem Sie das Kapitel „Ausweich- und Fahrregeln“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 61: Welche Seite wird als Luvseite bezeichnet? Antwort: Die dem Wind zugekehrte Seite. Frage 62: Welche Seite wird als Leeseite bezeichnet? Antwort: Die dem Wind abgewandte Seite. Frage 63: Wann gilt ein Fahrzeug unter Segel als Maschinenfahrzeug? Antwort: Wenn es gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt. Frage 64: Wie weichen zwei Motorboote aus, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern? Antwort: Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern. Frage 65: Zwei Motorboote nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat. schleppendes Fahrzeug geschlepptes Fahrzeug <?page no="55"?> Prüfungsfragen 55 Frage 66: Warum soll man möglichst gegen Strom und Wind anlegen? Antwort: Weil sich das Fahrzeug dabei sicherer manövrieren lässt. Frage 67: Wie verhält man sich beim Begegnen mit anderen Fahrzeugen in einem engen Fahrwasser? Antwort: Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten. Frage 68: Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird? Antwort: Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen. Frage 69: Welches ist der günstigste Anlaufwinkel beim Anlegen? Antwort: Ein möglichst spitzer Winkel. Frage 70: Wie verhält sich im Allgemeinen das Schiff im Rückwärtsgang bei einem rechtsdrehenden Propeller? Antwort: Das Heck dreht nach Backbord. Frage 71: Wie muss sich ein Segelfahrzeug auf einer Binnenschifffahrtsstraße, welches sich auf Kollisionskurs mit einem Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, verhalten? Antwort: Es hält Kurs und Geschwindigkeit bei. Frage 72: Wie muss sich ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichtern gegenüber einem Kleinfahrzeug mit Seitenlichtern, welches sich auf Kollisionskurs befindet, verhalten? Antwort: Es hält Kurs und Geschwindigkeit bei. Frage 73: Wie muss sich ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gegenüber einem Segelsurfer, der auf Kollisionskurs liegt, verhalten? Antwort: Es muss ausweichen. <?page no="56"?> 56 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Frage 74: Wer ist ausweichpflichtig, wenn ein Segler mit Wind von Backbord einer Segelyacht mit Wind von Steuerbord und einem schwarzen Kegel auf Kollisionskurs begegnet? Antwort: Die Segelyacht mit Wind von Steuerbord, weil sie als Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gilt. Frage 75: Wie lautet eine der drei Grundregeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, nach denen Kleinfahrzeuge unter Segel einander ausweichen? Antwort: Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Segelfahrzeug mit Wind von Backbord dem Segelfahrzeug mit Wind von Steuerbord ausweichen. Frage 76: Wie ist ein Überholmanöver durchzuführen? Antwort: Zügig überholen. Beteiligte Fahrzeuge nicht behindern. Verkehrslage und eventuelle Schallzeichen beachten. Ausreichend Abstand halten. Frage 77: Wann besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes? Antwort: Wenn sich zwei Fahrzeuge bei gleichbleibender Peilung einander nähern. Frage 78: Wie müssen Ausweichmanöver durchgeführt werden? Antwort: Rechtzeitig, klar erkennbar und entschlossen. Frage 79: Ein Kleinfahrzeug und ein Fahrzeug über 20 m Länge nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Ausweichpflichtig ist das Kleinfahrzeug. Frage 80: Wie muss sich ein kreuzendes Kleinfahrzeug unter Segel am Wind in der Nähe eines Ufers gegenüber einem anderen Kleinfahrzeug verhalten? Antwort: Es darf ein anderes Kleinfahrzeug, das sein steuerbordseitiges Ufer anhält, nicht zum Ausweichen zwingen. <?page no="57"?> Prüfungsfragen 57 Frage 81: Wer ist ausweichpflichtig bzw. wer ist nicht ausweichpflichtig? Antwort: Das Fahrzeug unter Segel ist ausweichpflichtig. Frage 82: Was hat der Schiffsführer eines Kleinfahrzeugs beim Begegnen mit Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu beachten? Antwort: Kleinfahrzeuge sind gegenüber Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind, ausweichpflichtig. Sie müssen für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen. Frage 83: Von Backbord kommend kreuzt ein Fahrzeug unter Segel mit einem schwarzen Kegel, Spitze nach unten, den Kurs eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Das Fahrzeug unter Segel mit einem schwarzen Kegel ist ausweichpflichtig. Frage 84: Zwei Kleinfahrzeuge unter Segel A und B liegen auf Kollisionskurs; A führt einen schwarzen Kegel. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Fahrzeug A ist ausweichpflichtig. Frage 85: Ein Fahrzeug unter Segel kreuzt eine Binnenschifffahrtsstraße. In der Fahrwassermitte kommt ihm ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb <?page no="58"?> 58 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln zu Berg entgegen. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Das Fahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 86: Zwei Kleinfahrzeuge A und B unter Segel liegen auf Kollisionskurs (Skizze). Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: A ist ausweichpflichtig. Segelfahrzeuge mit Wind von Backbord müssen Segelfahrzeugen mit Wind von Steuerbord ausweichen. Frage 87: Zwei Kleinfahrzeuge unter Segel liegen auf Kollisionskurs. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: B ist ausweichpflichtig. Das luvseitige Boot muss dem leeseitigen ausweichen. Frage 88: Ein Kleinfahrzeug A segelt nachts auf Vorwindkurs stromab, Großsegel an Steuerbord. Backbord querab kommt ein grünes Seitenlicht eines Bootes B, das kein Topplicht führt, immer näher. Wer ist ausweichpflichtig? <?page no="59"?> Prüfungsfragen 59 Antwort: Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Backbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Steuerbord hat. Frage 89: Der seitliche Abstand zwischen den Booten A, B und C verringert sich ständig. Welches Boot kann seinen Kurs beibehalten? Antwort: Boot A, weil leeseitig. Frage 90: Wer ist wem gegenüber kurshaltepflichtig? Antwort: A gegenüber B und C, B gegenüber C. Frage 91: Ein Segelboot gerät in das Feld einer Segelregatta, ohne selbst Teilnehmer zu sein. Welche Ausweichregeln sind zu beachten? Antwort: Die der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. <?page no="60"?> KA PIT E L 4: S C HA L L Z EICH E N Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Schallzeichen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schallzeichen dienen zum Einen der klaren Verständigung von Schiffen untereinander, zum Anderen dem Erkennen von Anlagen oder Schifffahrtshindernissen wie beispielsweise Brücken oder Schleusen. Die Schallzeichen werden in der Regel mit einem Signalhorn, einer Pfeife, einer Glocke oder einem Gong gegeben. Schallzeichen haben verschiedene Bedeutungen. Sie bestehen mindestens aus einem Ton, meist aber aus einer Kombination von mehreren Tönen. Dabei werden zunächst lange Töne und kurze Töne unterschieden.  Ein kurzer Ton dauert ca. 1 Sekunde und wird als Punkt dargestellt,  ein langer Ton dauert ca. 4 bis 6 Sekunden und wird als Balken dargestellt,  die Pause zwischen aufeinander folgenden Tönen beträgt ca. 1 Sekunde. Ein Glockenschlag wird durch das einfache Symbol einer Glocke dargestellt. „Rasches Läuten mit einer Glocke“ wird als bewegte Glocke, und der Gongschlag als einfaches Symbol eines Gongschlages dargestellt. Abb. 42: Schallzeichen <?page no="61"?> Schallzeichen von Fahrzeugen 61 S C HA L L Z EI C H E N V ON FAH R Z E UG EN Bei den allgemeinen Schallzeichen von Fahrzeugen lassen sich Manöverschallsignale und Warnsignale unterscheiden. Sie sollten die Bedeutung dieser Signale nicht nur verstehen, sondern unbedingt auch selber sicher anwenden können. MANÖV E R S C HAL L S I GNA L E Die folgende Übersicht zeigt Ihnen zunächst die so genannten Manöverschallsignale, die in unterschiedlichen Fällen zu geben sind. Diese bestehen ausschließlich aus einer Kombination von kurzen Tönen: Abb. 43: Manöverschallsignale Hinweis: Das Schallzeichen „Vier kurze Töne: Fahrzeug ist manövrierunfähig“ kann bei Tag auch durch das Schwenken einer roten Flagge und bei Nacht oder verminderter Sicht durch das Schwenken eines roten Lichtes im unteren Halbkreis ersetzt werden. Näheres hierzu im Kapitel 10 „Sicherheit und Gefahrensituationen“. Das Schallzeichen „Folge sehr kurzer Töne“ ist eine Folge von mindestens 6 Tönen und Pausen, dessen Dauer jeweils ca. ¼ Sekunde ist. WA R N S I GNA L E Diese Übersicht zeigt die Warnsignale, die Sie mit Ihrem Fahrzeug geben können, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen: Fahrzeug ist manövrierunfähig <?page no="62"?> 62 Kapitel 4: Schallzeichen Abb. 44: Warnsignale S C HA L L Z EI C H E N B EI W END E - UND ÜB E R HO LMANÖV E R Folgende Schallzeichen werden bei Wende- und Überholmanöver gegeben: Abb. 45: Wenden und Überholen S C HA L L Z EI C H E N B E I AU S - UND EIN F AH R T V ON HÄF E N UND N E B E N- WA S S E R S T RAß E N Diese Schallzeichen werden bei der Hafeneinfahrt bzw. Hafenausfahrt oder bei der Aus- und Einfahrt von bzw. in Nebenwasserstraßen gegeben. Nebenwasserstraßen sind Wasserstraßen, die an eine vorrangige Hauptwasserstraße angegliedert sind. Hierzu ein Beispiel: ein kleinerer Fluss mündet in einen großen Fluss wie den Rhein. Fahrzeuge, die aus einer Nebenwasserstraße in die Hauptwasserstraße einfahren, sind wartepflichtig und müssen die folgenden Schallzeichen geben: <?page no="63"?> Schallsignale bei verminderter Sicht 63 Abb. 46: Schallzeichen Nebenwasserstraßen und Häfen S C HA L L S I GNA L E B E I V E RMIND E R T E R S I C H T Bei verminderter Sicht wie beispielsweise bei Nebel, Regen oder Schneefall ist die regelmäßige Abgabe von Schallzeichen für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich und für die Berufsschifffahrt vorgeschrieben. Die folgende Übersicht zeigt, welche Schallzeichen in welcher Situation bei verminderter Sicht von Fahrzeugen mit mehr als 20 Metern Länge, also von der Berufsschifffahrt, gegeben werden müssen. Unter einer Gruppe versteht man, wenn mehrere Glockenschläge oder Töne zusammen in einer regelmäßigen Folge ertönen. Bei verminderter Sicht muss mindestens jede Minute ein Schallzeichen abgegeben werden: Abb. 47: Schallzeichen bei verminderter Sicht Einfahrt und Ausfahrt in und vom Hafen und Nebenwasserstraßen: Kursänderung nach Steuerbord Einfahrt und Ausfahrt in und vom Hafen und Nebenwasserstraßen: Kursänderung nach Backbord Einfahrt und Ausfahrt in und vom Hafen und Nebenwasserstraßen: Signal zum Queren <?page no="64"?> 64 Kapitel 4: Schallzeichen Nachdem Sie das Kapitel „Schallzeichen“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 92: Wie lang ist die Dauer eines kurzen Tons (  ) ? Antwort: Etwa 1 Sekunde. Frage 93: Wie lang ist die Dauer eines langen Tons ( - ) ? Antwort: Etwa 4 - 6 Sekunden. Frage 94: Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal (  -  -  -  -  - ) ? Antwort: Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. Frage 95: Was bedeutet ein langer Ton? Antwort: Achtung! Frage 96: Was bedeuten vier kurze Töne? Antwort: Fahrzeug ist manövrierunfähig. Frage 97: Welche Schallsignale bzw. Zeichen sind zu geben, wenn das Boot manövrierunfähig geworden ist? Antwort: Vier kurze Töne. Bei Tag eine rote Flagge, bei Nacht ein rotes Licht im unteren Halbkreis schwenken. Frage 98: Was bedeuten fünf kurze Töne? Antwort: Überholen nicht möglich. Frage 99: Was bedeutet dieses Schallsignal ( -  ) ? Antwort: Wenden über Steuerbord. Frage 100: Was bedeutet dieses Schallsignal ( -   ) ? Antwort: Wenden über Backbord. <?page no="65"?> Prüfungsfragen 65 Frage 101: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - -  ) ? Antwort: Überholen an der Steuerbordseite des Vorausfahrenden. Frage 102: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - -   ) ? Antwort: Überholen an der Backbordseite des Vorausfahrenden. Frage 103: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - - -  ) ? Antwort: Hafen oder Nebenwasserstraße; Ein- oder Ausfahrt mit Kursänderung nach Steuerbord. Frage 104: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - - -   ) ? Antwort: Hafen oder Nebenwasserstraße; Ein- oder Ausfahrt mit Kursänderung nach Backbord. Frage 105: Was ist eine Folge sehr kurzer Töne? Antwort: Eine Folge von mindestens 6 Tönen, von je etwa ¼ Sekunde Dauer und mit je ¼ Sekunde Pause. Frage 106: Was bedeutet eine Folge sehr kurzer Töne? Antwort: Gefahr eines Zusammenstoßes. Frage 107: Welches optische Zeichen kann am Tage anstelle von vier kurzen Tönen gegeben werden? Antwort: Eine rote Flagge im unteren Halbkreis schwenken. Frage 108: Welches optische Zeichen kann in der Nacht oder bei verminderter Sicht anstelle von vier kurzen Tönen gegeben werden? Antwort: Ein rotes Licht im unteren Halbkreis schwenken. Frage 109: Ein Fahrzeug zeigt an der Steuerbordseite seines Ruderhauses eine blaue Tafel mit weißem Funkellicht. Welche Bedeutung hat dieses Zeichen? Antwort: Fahrzeuge begegnen sich an Steuerbord. Dieses Zeichen gilt nicht für Kleinfahrzeuge, verpflichtet aber zu erhöhter Aufmerksamkeit. <?page no="66"?> KA PIT E L 5: LI C HT E R - UND F LAGG EN FÜHRUN G Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die von Fahrzeugen und Anlagen auf Binnengewässern zu führenden Lichter, Flaggen und Signalkörper. Die Verpflichtung zum Führen dieser Zeichen resultiert aus der Binnenschifffahrtsstraßenordnung. L I C H T E R - UND F L A G G EN FÜH R UNG S P F L IC H T Die Lichterführung dient dazu, die Art und den Kurs (Fahrtrichtung) eines anderen Fahrzeuges bei Nacht oder bei eingeschränkten Sichtverhältnissen zu erkennen. Lichter müssen in der „Nachtzeit“, darunter versteht man allgemein die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, und bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) geführt werden. Analog zur Lichterführung müssen während der „Tagzeit“, das ist die Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, entsprechende Flaggen oder Signalkörper geführt werden. Abb. 48: Tagzeit und Nachtzeit Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht grundsätzlich zur Nachtzeit und bei unsichtigem Wetter Lichterführungspflicht. Fahrzeuge, die die vorgeschriebenen Lichter nicht führen, dürfen in dieser Zeit nicht auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren. P O S IT IONS LI C HT E R Positionslichter sind fest am Fahrzeug angebrachte Lichter. Sie dienen dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer bei Nacht und unsichtigem Wetter die Art und den Kurs des jeweiligen Fahrzeuges erkennen können. Tagzeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Flaggenführung Nachtzeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Lichterführung unsichtiges Wetter verminderte Sicht aufgrund von Nebel, Regen usw. Lichterführung <?page no="67"?> Positionslichter 67 Diese Lichter werden sowohl nach ihrer Farbe, Anbringung (seitlich, am Bug oder Heck), Sichtweite (Tragweite), als auch nach ihrem Sichtwinkel (Sektoren) unterschieden. F A R B EN UND T R A GW E IT E N V ON L IC H T E R N Die Tragweite ist die Entfernung, in der das Licht noch erkannt werden kann. Ein alternativer Begriff für Tragweite ist deshalb auch Sichtweite. Es werden grundsätzlich die in der folgenden Tabelle gezeigten Lichter mit unterschiedlichen Farben und Tragweiten verwendet. Farbe Gewöhnliches Licht Helles Licht Weiß 2 Kilometer Tragweite 4 Kilometer Tragweite Rot 1,5 Kilometer Tragweite 3 Kilometer Tragweite Grün 1,5 Kilometer Tragweite 3 Kilometer Tragweite Tab. 1: Farben S I C H TWINK E L V ON L IC H T E R N Lichter werden an unterschiedlichen Orten am Schiff angebracht und haben unterschiedliche Sichtwinkel, in welchen sie sichtbar sind. Dabei werden zur besseren Erkennung Lichter mit unterschiedlichen Farben und Sichtwinkeln verwendet. Diese Sichtwinkel werden auch Sektoren genannt. Der Sichtwinkel ist der in Grad angegebene Winkel, in dem das Licht sichtbar und erkennbar ist. Zur besseren Erkennung von Fahrzeugen werden Lichter mit unterschiedlichen Sektoren und Farben verwendet. <?page no="68"?> 68 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Grundsätzlich führen Fahrzeuge die folgenden Lichter:  grünes Licht: Steuerbordseite  rotes Licht: Backbordseite  weißes Buglicht: An der Vorderseite des Fahrzeugs  weißes Hecklicht: An der Rückseite des Fahrzeugs Je nach Größe und Bauart der Fahrzeuge werden unterschiedliche Arten von Lichtern verwendet. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die einzelnen Lichter; diese werden nachfolgend noch ausführlich erläutert. Abb. 49: Übersicht Lichter  Topplicht (weißes Licht): Das Topplicht, auch Buglicht genannt, befindet sich entweder vorne am Bug oder - bei einem Segelboot - am Masttopp. Es ist ein weißes, helles Licht, sichtbar über einen Horizontbogen von 225°. Es ist dabei mit 112,5° nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Funkellicht Schlepplicht Topplicht Hecklicht Weißes Rundumlicht Seitenlichter Zweifarben- Leuchte Dreifarben- Leuchte <?page no="69"?> Flaggenführung 69  Hecklicht (weißes Licht): Das Hecklicht ist ein weißes, gewöhnliches oder helles Licht. Es ist sichtbar über einen Horizontbogen von 135°. Dabei ist es mit 67,5° von hinten nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar.  Weißes Rundumlicht (weißes Licht): Das weiße Rundumlicht ist ein weißes, gewöhnliches Licht, das von allen Seiten, also 360°, sichtbar ist.  Seitenlichter (rotes und grünes Licht): Seitenlichter umfassen ein grünes, helles Licht an Steuerbord und ein rotes, helles Licht an Backbord. Diese beiden Lichter sind jeweils sichtbar über einen Horizontbogen von 112,5°. Sie sind je nur in diesem Bogen sichtbar. Beide Lichter befinden sich in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsebene des Fahrzeuges.  Zweifarben-Leuchte (rotes und grünes Licht): Die Zweifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Seitenlichtern wie oben beschrieben. Diese sind im vorderen Bereich in der Mittellängsebene des Fahrzeugs anzubringen.  Dreifarben-Leuchte (rotes, grünes und weißes Licht): Die Dreifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Heck- und Seitenlichtern. Sie ist am Masttopp anzubringen.  Schlepplicht: Das Schlepplicht ist ein gelbes, gewöhnliches Licht. Es ist wie das Hecklicht sichtbar über einen Horizontbogen von 135°. Dabei ist es mit 67,5° von hinten nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar.  Funkellicht: Das Funkellicht ist ein weißes, unterbrochenes Licht mit mindestens 40 bis 60 Blitzen pro Minute, das von allen Seiten, also 360°, sichtbar ist. F L A G G E N FÜH R UNG Die Flaggenführung, die in der Literatur auch Signalkörperführung genannt wird, dient dazu, die Art und den Kurs eines anderen Fahrzeuges zur Tagzeit zu erkennen. Signalkörper und Flaggen ersetzen die Funktion, die Lichter bei Nacht haben. Signalkörper sind grundsätzlich schwarz. Durchmesser und Höhe der Signalkörper sollten dabei mindestens 60 cm betragen. Die Höhe von Zylindern und Rhomben sollte mindestens 120 cm betragen. Fahrzeuge mit weniger als 20 Metern Länge dürfen, der Fahrzeuggröße angemessen, auch kleinere Signalkörper führen. <?page no="70"?> 70 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Signalkörper: Abb. 50: Signalkörper FLAGGENFÜHRUNG VON SEGELFAHRZEUGEN BEI FAHRT UNTER MOTOR Segelboote, die unter Motor fahren, führen zur Tagzeit einen schwarzen Kegel mit Spitze unten. Abb. 51: Segelfahrzeug unter Motor Segelboote unter Motorfahrt müssen dann die Lichter- und Flaggenführung sowie die Ausweich- und Fahrregeln der Motorboote anwenden. Der schwarze Kegel muss nicht gezeigt werden, wenn kein Segel gesetzt ist. Ball mit Durchmesser von 50 Zentimetern Ball Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Kegel Zylinder Zylinder zwei Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Rhombus zwei Kegel in entgegengesetzter Richtung (zwei mal 60 Zentimeter) Stundenglas FN 56832 <?page no="71"?> Lichter- und Flaggenkennzeichnung der unterschiedlichen Fahrzeuge 71 L I C H T E R - UND F L A G G ENK E NN Z EI C HNUNG D E R UNT E R S C HI E D L IC H EN F AH R Z E UG E Hier erhalten Sie einen Überblick über die für die unterschiedlichen Fahrzeuge bei Nachtzeit vorgeschriebene Lichterführung. Bei der Lichterführung spielt die Art des Fahrzeugs und seine Größe eine wichtige Rolle. Es werden für die Lichterführung folgende Gruppen von Fahrzeugen unterschieden:  Kleinfahrzeuge (Motorboote, Segelboote und Ruderboote unter 20 Meter Länge),  Fahrzeuge mit über 20 Metern Länge, das sind in der Regel die Fahrzeuge der Berufsschifffahrt,  besondere Fahrzeuge und Sondersituationen. Alle Fahrzeuge mit mehr als 20 Metern Länge führen grundsätzlich:  ein weißes Topplicht,  Seitenlichter und  ein Hecklicht. Abb. 52: Lichterführung Fahrzeuge über 20 Meter L I C H T E R FÜH R UNG D E R K L E IN FAH R Z E UG E Als Kleinfahrzeug gilt auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen ein Fahrzeug - das trifft sowohl auf Motorwie auch auf Segelboote zu -, welches eine Länge von weniger als 20 Meter hat. Dies betrifft nahezu alle Sportboote. Für die Kleinfahrzeuge gelten abweichend zur grundsätzlichen Pflicht der Führung des weißen Topplichts, der Seitenlichter und des Hecklichts, diese Mindestanforderungen an die Lichterführung: Fahrzeuge > 20 Meter Weißes Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht. <?page no="72"?> 72 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Abb. 53: Lichterführung Kleinfahrzeuge L I C H T E R - UND F L A G G EN FÜH R UNG D E R F AH R Z E UG E MI T ÜB E R 20 ME T E R N LÄNG E Abb. 54: Lichterführung Fahrzeuge (Berufsschifffahrt) Seitenlichter als Zweifarbenlaterne am Bug (vorne) und Hecklicht Dreifarbenlaterne am Topp (Mastspitze) Weißes Rundumlicht am Topp, ein zweites Licht bei Annäherung eines anderen Fahrzeuges zeigen Segelboot < 20 Meter Fahrzeug Lichterführung Darstellung Weißes Rundumlicht (Beiboote müssen dieses erst bei Annäherung eines anderen Bootes zeigen) Ruderboot Topplicht (mind. 1 m über den Seitenlichtern), die Seitenlichter als Zweifarbenlaterne oder Weißes Rundumlicht anstelle des Toppl. und Seitenlichter als Zweifarbenlaterne Topplicht (gleiche Höhe wie andere Lichter), Seitenlichter und Hecklicht oder Motorboot < 20 Meter Fahrzeug Lichterführung Darstellung Weißes Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht. Das Topplicht ist mindestens 1 m über den Seitenlichter zu setzen. Schiffe bis 110 m Länge Zwei weiße Topplichter, das erste niedriger als das zweite, Seitenlichter und ein Hecklicht Schiffe über 110 m Länge Begegnung von Berufsschiffen an Steuerbord Weißes Funkellicht und hellblaue Tafel mit weißem Rand an Steuerbord <?page no="73"?> Kennzeichnung von Fahrzeugen 73 Für Fahrzeuge mit über 20 Metern Länge - das betrifft in der Regel ausschließlich die Berufsschifffahrt - gelten weitergehende Mindestanforderungen an die Lichterführung auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, so zum Bespiel die Pflicht, zusätzlich ein Hecklicht zu führen. Ebenso ist von diesen Fahrzeugen beim Begegnen „Steuerbord an Steuerbord“ zusätzlich vom Bergfahrer ein Funkellicht zu zeigen. K E NN Z EI C HNUNG V ON F AH R Z E UG E N Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes wie Polizei, Zoll, Bundespolizei, Wasserrettung oder Feuerlöschboote und andere vorrangberechtigte Fahrzeuge müssen ihren Vorrang durch Lichter und Flaggen anzeigen. V O R R ANG FAH R Z E UG E Die Vorrangfahrzeuge zeigen einen roten Wimpel. Abb. 55: Lichter- und Flaggenführung Vorrangfahrzeuge F AH R Z E UG E D E S ÖF F E NT L IC H E N D IE N S T E S Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes sind Polizei, Zoll, Bundespolizei, Wasserrettung und Feuerlöschboote. Sie führen bei Einsatzfahrten ein blaues Blinklicht. <?page no="74"?> 74 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Abb. 56: Lichter- und Flaggenführung Öffentlicher Dienst F AH R Z E UG E MI T G E FAHR S T O F F E N Fahrzeuge, die gefährliche Güter wie brennbare, explosive oder gesundheitsgefährdende Stoffe transportieren, führen zur Tagzeit blaue Spitzkegel mit Spitze unten und zur Nachtzeit blaue Rundumlichter. Je nach Art des Transportgutes werden ein, zwei oder drei blaue Spitzkegel beziehungsweise Rundumlichter geführt. FAHRZEUGE MIT BRENNBAREN STOFFEN Fahrzeuge, die brennbare Stoffe an Bord haben, führen zur Tageszeit einen blauen Spitzkegel mit Spitze unten und zur Nachtzeit ein blaues Rundumlicht. Beim Stilliegen ist ein Abstand von 10 m einzuhalten. Nacht Blaues Funkellicht Lichter der Bauart des Fahrzeugs Tag Blaues Funkellicht <?page no="75"?> Kennzeichnung von Fahrzeugen 75 Abb. 57: Lichter- und Flaggenführung brennbare Stoffe FAHRZEUGE MIT GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN STOFFEN Fahrzeuge, die gesundheitsschädliche Stoffe an Bord haben, führen tagsüber zwei blaue Spitzkegel mit Spitze unten und zur Nachtzeit zwei blaue Rundumlichter. Beim Stilliegen ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. Abb. 58: Lichter- und Flaggenführung gesundheitsgefährliche Stoffe FAHRZEUGE MIT EXPLOSIVEN STOFFEN Fahrzeuge, die explosive Stoffe transportieren, führen tags drei blaue Kegel mit Spitze unten und bei Nacht drei blaue Rundumlichter. Beim Stilliegen ist ein Abstand von 100 m einzuhalten. Tag Ein blauer Kegel Spitze unten Nacht Rundumlicht blau Tag Zwei blaue Kegel Spitze unten Nacht Zwei Rundumlichter blau <?page no="76"?> 76 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Abb. 59: Lichter- und Flaggenführung explosive Stoffe S C HUTZ B E DÜR F T I G E F AH R Z E UG E Schutzbedürftige Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die besonderen Schutz genießen, wie beispielsweise Fahrzeuge, die Arbeiten wie Kabel- oder Tonnenlegen verrichten. Diese sind mit rot-weißer Flagge oder Tafel bei Tag gekennzeichnet. Sie sind in ausreichendem Abstand zu passieren. Sog- und Wellenschlag ist zu vermeiden. Bei Nacht führen sie ein rotes Rundumlicht über einem weißen Rundumlicht. Abb. 60: Lichter- und Flaggenführung schutzbedürftige Fahrzeuge Tag Drei blaue Kegel Spitze unten Nacht Drei Rundumlichter blau Tag Rot-weiße Flagge oder rot-weiße Tafel Geschwindigkeit vermindern, Abstand halten, Sog und Wellenschlag vermeiden Nacht Rotes Rundumlicht 1 m über weißem Rundumlicht Geschwindigkeit vermindern, Abstand halten, Sog und Wellenschlag vermeiden <?page no="77"?> Kennzeichnung von Fahrzeugen 77 MANÖV R I E R UN FÄHI G E F AH R Z E UG E Abb. 61: Lichter- und Flaggenführung manövrierunfähige Fahrzeuge Manövrierunfähige Fahrzeuge sind aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage, wie vorgeschrieben zu manövrieren. Dies kann beispielsweise durch Ausfall oder Einschränkung der Steueranlage oder bei Maschinenschäden vorkommen. Ihnen ist grundsätzlich auszuweichen, außer das manövrierunfähige Fahrzeug überholt. Bei Manövrierunfähigkeit werden tagsüber rote Flaggen oder Tafeln geschwenkt, bei Nacht rote Lichter. Ebenso sind als Schallzeichen vier kurze Töne zu geben. S T I L L L I E G END E FAH R Z E UG E Abb. 62: Lichter- und Flaggenführung stillliegende Fahrzeuge Tag Keine besondere Kennzeichnung bei Tag erforderlich Nacht Weißes Rundumlicht auf der Seite des Fahrwassers Tag Rote Flagge oder Tafel die im Halbkreis geschwenkt wird Nacht Rotes Licht das im Halbkreis hin und her geschwenkt wird Schallzeichen: 4 kurze Töne hintereinander <?page no="78"?> 78 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Ein stillliegendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das entweder vor Anker oder an Land festgemacht ist und keine Fahrt macht. Stillliegende Fahrzeuge führen bei Nacht ein weißes Rundumlicht auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite. ANK E R LI E G E R Ein Ankerlieger ist ein Fahrzeug, das vor Anker liegt. Wenn ein Ankerlieger durch seinen Anker die Schifffahrt gefährden kann, sind bei Nacht zwei weiße Rundumlichter auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite zu führen. Bei Tag muss ein gelber Döpper, das ist ein schwimmender Signalkörper, an der Ankerleine bzw. Ankerkette befestigt sein. Abb. 63: Lichter- und Flaggenführung Ankerlieger STILLLIEGENDE FISCHER - MIT NETZEN ODER AUSLIEGERN Ein stillliegender Fischer ist ein Fischerboot, welches sich nicht in Fahrt befindet. Fischer kennzeichnen ihre Auslieger beziehungsweise Netze bei Tag mit gelben Döppern in ausreichender Zahl und bei Nacht durch weiße Rundumlichter. Nacht Zwei weiße Rundumlichter untereinander Tag Gelber Döpper <?page no="79"?> Kennzeichnung von Fahrzeugen 79 Abb. 64: Lichter- und Flaggenführung stilliegende Fischer FÄH R E N Eine Fähre ist ein für die Überquerung einer Wasserfläche eingesetztes Transportfahrzeug. Es werden frei fahrende und nicht frei fahrende Fähren unterschieden. Eine nicht frei fahrende Fähre wird beispielsweise durch Seilzüge oder Schienen geführt. Sie kann sich daher nicht in alle Richtungen bewegen. Die frei fahrende Fähre wird nicht geführt. Bei der Lichter- und Flaggenführung unterscheiden sich die Fähren durch frei fahrende Fähren und nicht frei fahrende Fähren. Abb. 65: Lichterführung Fähren Nacht Weiße Rundumlichter zur Markierung der Netze bzw. Auslieger Tag Gelbe Döpper zur Markierung der Netze bzw. Auslieger <?page no="80"?> 80 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung S C HL E P P V E R B AND Unter einem Schleppverband versteht man, wenn ein Fahrzeug ein oder mehrere andere Fahrzeuge schleppt. Wenn ein Kleinfahrzeug unter Motor ein anderes Kleinfahrzeug schleppt, muss das schleppende Fahrzeug die Lichter eines Kleinfahrzeuges mit Maschinenantrieb führen. SCHLEPPVERBAND - SCHLEPPENDES FAHRZEUG Das schleppende Fahrzeug eines Schleppverbandes ist wie folgt gekennzeichnet: Abb. 66: Lichter- und Flaggenführung schleppendes Fahrzeug SCHLEPPVERBAND - GESCHLEPPTES FAHRZEUG Das geschleppte Fahrzeug eines Schleppverbandes ist wie folgt gekennzeichnet: Tag Gelber Ball Tag Gelber Zylinder: oben und unten mit einem schwarzen und weißen Streifen Nacht Zwei Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht <?page no="81"?> Kennzeichnung von Fahrzeugen 81 Abb. 67: Lichter- und Flaggenführung geschlepptes Fahrzeug S C HUB V E RBAND Unter einem Schubverband versteht man, wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug schiebt. Dabei wird die Lichter- und Flaggenführung nach der Fahrtrichtung voraus oder rückwärts unterschieden. SCHUBVERBAND - FAHRT NACH VORNE Ein Schubverband mit Vorausfahrt zeigt diese Lichter: Abb. 68: Lichterführung Schubverband von vorne SCHUBVERBAND - RÜCKWÄRTSFAHRT Ein Schubverband in Rückwärtsfahrt zeigt diese Lichter: Abb. 69: Lichterführung Schubverband von hinten Nacht Weißes Rundumlicht (letztes Fahrzeug des Schleppverbandes führt ein Hecklicht) Nacht Nacht Nacht Tag Drei weiße Topplichter in einem Dreieck, und Seitenlichter drei weiße Hecklicht waagrecht nebeneinander Nacht Von hinten sind nur die drei Hecklichter zu sehen <?page no="82"?> 82 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung L I C H T E R - UND F LA G G EN FÜH R UNG V ON AN LAG E N UND S C HWIMMEN- D E N G E RÄT E N Fahrzeuge, die bestimmte Arbeiten verrichten wie Baggerarbeiten, Vermessungsarbeiten oder Tonnenlegen sind in ihrer Manövrierfähigkeit wesentlich eingeschränkt oder liegen vor Anker. Diese Fahrzeuge werden auch als „schwimmende Anlagen“ oder „Geräte“ bezeichnet. Bei der Vorbeifahrt ist stets Vorsicht geboten, Sog- und Wellenschlag ist zu vermeiden. Die Seite der Passierbarkeit wird durch folgende Zeichen geregelt. Diese Zeichen sind auch von festgefahrenen oder auf Grund sitzenden Fahrzeugen zu zeigen und müssen ebenso bestimmte Flaggen und Lichter führen. S C HWIMMEND E S G E RÄT B E I D E R FAH R T - V OR B E I FAH R T AN B EID EN S E I T E N MÖG L I C H Schwimmende Geräte sind Arbeitsfahrzeuge wie beispielsweise Kräne oder Bagger. Sind schwimmende Geräte in Fahrt und ist die Passierbarkeit an beiden Seiten möglich, zeigen sie diese Flaggen beziehungsweise Lichter: Abb. 70: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an beiden Seiten Tag Rot-weiße Flaggen Nacht Weiße Rundumlichter darüber rote Rundumlichter <?page no="83"?> Lichter- und Flaggenführung von Anlagen und schwimmenden Geräten 83 oder diese Lichter und Flaggen: Abb. 71: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an beiden Seiten S C HWIMMEND E S G E RÄT B E I D E R F AH R T - VO R B E I FAH RT NUR AN E IN E R S E I T E MÖG LI C H Sind schwimmende Geräte in Fahrt und ist die Passierbarkeit nur an einer Seite möglich (z.B. auch, wenn festgefahren oder gesunken), zeigen sie an jeder Seite ein unterschiedliches Licht beziehungsweise eine unterschiedliche Flagge: Abb. 72: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an einer Seite Tag Grün-weiß-grün gestreifte Tafeln oder grüne Doppelkegel Nacht Grüne Rundumlichter Tag Rot-weiße Flagge, An gesperrter Seite eine rote Flagge Sog und Wellenschlag vermeiden Nacht Zwei Rote Rundumlichter an beiden Seiten auf gleicher Höhe. Ein weißes an der Stelle an der passiert werden kann Sog und Wellenschlag vermeiden <?page no="84"?> 84 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung oder diese Lichter und Flaggen: Abb. 73: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an einer Seite T AU C H E R IM E INS A TZ Sind Taucher im Einsatz, ist eine blau-weiße Tafel oder ein blau-weißer Stander sichtbar aufzustellen. Bei Nacht ist dieses Sichtzeichen unbedingt anzuleuchten. Abb. 74: Lichter- und Flaggenführung Taucher im Einsatz Tag Blau-weißer Stander Nacht Blau-weißer Stander angeleuchtet Grün-weiß-grün gestreifte Tafeln an der Seite, an der passiert werden kann Rot-weiß-rot gestreifte Tafeln an der Seite, an der nicht passiert werden kann oder grüne Doppelkegel und rotes Rundumlicht Nacht Grüne Rundumlichter auf der Seite, an der passiert werden kann Ein rotes Rundumlicht auf der Seite, an der nicht passiert werden kann (auf Höhe des oberen grünen Rundumlichts) Tag <?page no="85"?> Prüfungsfragen 85 Nachdem Sie das Kapitel „Lichter- und Flaggenführung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 110: Welches Signal führt ein Fahrzeug unter Segel, das als Maschinenfahrzeug gilt, zusätzlich am Tage? Antwort: Einen schwarzen Kegel, Spitze unten. Frage 111: Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden? Antwort: Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht. Frage 112: Wozu dient die Lichterführung? Antwort: Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an. Frage 113: Was für eine Laterne kann ein Segelfahrzeug von weniger als 20 m Länge anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes führen? Antwort: Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze. Frage 114: Welche Lichter muss ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führen? Antwort: Die für ein Maschinenfahrzeug vorgeschriebenen Lichter. Frage 115: Was bedeuten auf einem stillliegenden Fahrzeug zwei weiße Lichter übereinander? Antwort: Ein Ankerlieger, dessen Anker die Schifffahrt gefährden kann. Frage 116: Welches Licht setzt ein stillliegendes Fahrzeug? Antwort: Ein von allen Seiten sichtbares weißes Rundumlicht auf der Fahrwasserseite. <?page no="86"?> 86 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 117: Wie sind Anker am Tage bezeichnet, die die Schifffahrt behindern können? Antwort: Mit einem gelben Döpper. Frage 118: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Fahrzeug mit Maschinenantrieb länger als 110 m. Frage 119: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Schleppfahrzeug an der Spitze eines Schleppverbandes. Frage 120: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug eines Schleppverbandes. Frage 121: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schubverband in Fahrt von vorne. Frage 122: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Nicht frei fahrende Fähre. Frage 123: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Frei fahrende Fähre. <?page no="87"?> Prüfungsfragen 87 Frage 124: Was bedeutet auf einem Fahrzeug ein blaues Licht? Antwort: Fahrzeug hat brennbare Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 10 m. Frage 125: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug hat brennbare Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 10 m. Frage 126: Was bedeuten auf einem Fahrzeug zwei blaue Lichter übereinander? Antwort: Fahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 50 m. Frage 127: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 50 m. Frage 128: Was bedeuten auf einem Fahrzeug drei blaue Lichter übereinander? Antwort: Fahrzeug hat explosive Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 100 m. Frage 129: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug hat explosive Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 100 m. Frage 130: Welches Fahrzeug führt die nebenstehende Tagbezeichnung? Antwort: Ein Fahrzeug, dem die zuständige Behörde einen Vorrang zur Durchfahrt durch Stellen, an denen eine bestimmte Reihenfolge gilt, eingeräumt hat. <?page no="88"?> 88 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 131: Ein Kleinfahrzeug unter Segel fährt nachts auf einer Binnenschifffahrtsstraße und führt ein weißes Rundumlicht im Topp. Wie wird zweckmäßigerweise die weiße Handlampe, die bei Annäherung anderer Fahrzeuge gezeigt werden muss, benutzt? Antwort: Die eigenen Segel anleuchten. Frage 132: Ein Kleinfahrzeug unter Segel fährt nachts auf einer Binnenschifffahrtsstraße und führt ein weißes Rundumlicht im Topp. Welche zusätzlichen Lichter müssen gesetzt werden, wenn der Motor angeworfen wird? Antwort: Seitenlichter unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne. Frage 133: Welche Lichter muss ein Kleinfahrzeug unter Motor führen, wenn es ein anderes Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb schleppt? Antwort: Lichter eines Kleinfahrzeugs mit Maschinenantrieb. Frage 134: Welche Lichter muss ein geschlepptes Kleinfahrzeug führen? Antwort: Weißes Rundumlicht. Frage 135: Welchen Sichtwinkel und welche Farben haben die vorgeschriebenen Lichter an Bord? Antwort: Topplicht: weiß 225°, Hecklicht 135° weiß, Seitenlichter: Backbord rot und Steuerbord grün, jeweils 112,5°. Frage 136: Welches Licht muss ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb mindestens führen? Antwort: Ein von allen Seiten sichtbares weißes Licht. Frage 137: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Sog und Wellenschlag vermeiden. <?page no="89"?> Prüfungsfragen 89 Frage 138: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 139: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 140: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 141: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der grünen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Frage 142: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der grünen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Frage 143: Was bedeuten im Fahrwasser nebenstehende Zeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der Seite mit dem grün-weißgrünem Tafelzeichen gestattet; rot-weiß-rote Seite gesperrt. <?page no="90"?> 90 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 144: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Frage 145: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Frage 146: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Frage 147: Was bedeutet diese Tag- und Nachtbezeichnung? Antwort: Schutzbedürftiges Fahrzeug, Vorbeifahrt in möglichst weitem Abstand, Geschwindigkeit vermindern, Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 148: Ein Sportfahrzeug fährt hinter einem Fahrzeug, das nicht Kleinfahrzeug ist, in den Schleusenvorhafen ein. Aus der Schleusenkammer kommt ein Fahrzeug, das an Steuerbord eine blaue Tafel mit einem weißen Funkellicht zeigt. Was bedeutet dieses Zeichen? Antwort: Das aus- und die einfahrenden Fahrzeuge passieren sich an der Steuerbordseite, das Kleinfahrzeug ist nur zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. Frage 149: Welche Fahrzeuge in Fahrt führen nachts nur ein weißes Rundumlicht? Antwort: Geschleppte oder längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge. <?page no="91"?> Prüfungsfragen 91 Frage 150: Ein Kleinfahrzeug unter Segel kreuzt nachts das Fahrwasser. An Backbord tauchen die nebenstehenden Lichter eines Fahrzeugs auf, das in spitzem Winkel den Kurs des Kleinfahrzeugs unter Segel kreuzen will. Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 151: Ein Kleinfahrzeug unter Segel kreuzt nachts das Fahrwasser. An Backbord tauchen die nebenstehenden Lichter eines Fahrzeugs auf, das in spitzem Winkel den Kurs des Kleinfahrzeugs unter Segel kreuzen will. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 152: Ein Kleinfahrzeug unter Segel und mit Maschinenantrieb kreuzt nachts stromauf. Ein Fahrzeug kommt entgegen, das nur ein weißes Licht führt. Was bedeutet dieses Licht? Antwort: Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb. Frage 153: Ein Kleinfahrzeug unter Segel kreuzt nachts im Fahrwasser. Von achtern kommt ein Fahrzeug, das eine Zweifarbenlaterne und ein Topplicht führt. Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 154: Was bedeuten nachts auf einer Binnenschifffahrtsstraße die nebenstehenden Lichter? Antwort: Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 155: Welche Lichter führt ein Schubverband? Antwort: Drei weiße Topplichter in einem Dreieck angebracht, die Seitenlichter und drei weiße Hecklichter waagerecht nebeneinander. <?page no="92"?> 92 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 156: Welches Fahrzeug führt am Bug einen roten Wimpel? Antwort: Ein Fahrzeug mit Vorrang beim Schleusen. Frage 157: Welche Bedeutung hat die Bezeichnung eines Fahrzeuges mit einer rot-weißen Flagge und was ist zu beachten? Antwort: Schutzbedürftiges Fahrzeug, Geschwindigkeit vermindern und Sog und Wellenschlag vermeiden. <?page no="93"?> KA PIT E L 6: S C HI F F F AHR T S Z E IC H EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Schifffahrtszeichen auf Binnengewässern und deutschen Binnenschifffahrtsstraßen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schifffahrtszeichen dienen, genau wie Straßenverkehrszeichen an Land, der Regulierung des Verkehrs, also hier der Regulierung der Schifffahrt. Schifffahrtszeichen genießen besonderen Schutz. Meist handelt es sich bei Schifffahrtszeichen um fest installierte Tafelzeichen oder im Wasser fest installierte Schwimmkörper. Merke: Schifffahrtszeichen unterliegen besonderem Schutz: Festmachen, Verändern, Beschädigen und Entfernen ist strengstens verboten. Die Schifffahrtszeichen lassen sich nach ihrer Art und der dadurch bedingten Aussagekraft unterscheiden:  Verbotszeichen,  Gebotszeichen,  Hinweiszeichen,  Signale an Schleusen und Brücken. V E R B O T S Z EI C H E N Verbotszeichen untersagen strikt bestimmte Handlungen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Verbotszeichen und ihre Bedeutung: <?page no="94"?> Verbotszeichen Bedeutung Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar Verbot der Einfahrt in einen Hafen oder in eine Nebenwasserstraße, wenn das rote Licht leuchtet Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Begegnungsverbot an einer Engstelle (auch Überholverbot) Überholverbot Ankerverbot für alle Fahrzeuge Festmache- und Liegeverbot Verbotszeichen Bedeutung Festmache- und Liegeverbot Sog und Wellenschlag vermeiden, langsam fahren Wendeverbot Verbot außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren Verbot des Wasserskifahrens Windsurfen verboten Segeln verboten PP Tab. 2: Übersicht Verbotszeichen 94 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen <?page no="95"?> G E B O T S Z E IC H E N Gebotszeichen zeigen an, dass ein bestimmtes Verhalten „geboten“ oder angemessen ist. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Gebotszeichen und ihre Bedeutung: Gebotszeichen Bedeutung vorgeschriebene Fahrtrichtung Halteschild vor Schleusen, beweglichen Brücken und Sperrwerken, vor dem Schild auf Freigabe warten Höchstgeschwindigkeit in km/ h gegenüber dem Ufer Schallsignal gemäß Zusatztafel geben (hier: langer Ton) Mindestabstand einzuhalten in Metern, hier 40 m vom rechten Ufer Gebot, besondere Vorsicht walten lassen HINW E I S Z EIC H E N Hinweiszeichen regeln kein bestimmtes Verhalten; sie weisen auf örtliche Gegebenheiten hin. Hinweiszeichen Bedeutung Ende einer Verbots- oder Gebotsstrecke Erlaubnis zum Surfbrettfahren Erlaubnis zum Wasserskifahren Erlaubnis zum Wassermotorrad fahren 12 40 40 Gebotszeichen Bedeutung Hinweiszeichen Bedeutung Tab. 3: Übersicht Gebotszeichen Hinweiszeichen 95 <?page no="96"?> 96 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Fährstelle, frei fahrende Fähre Fährstelle, nicht frei fahrende Fähre Empfohlener Wendeplatz, Stillliegen verboten Wehr Erlaubnis zum Stillliegen Erlaubnis zum Ankern Dieser Pfeil zeigt an, in welche Richtung das Zeichen gilt Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter, auch für Kleinfahrzeuge Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter, auch für Kleinfahrzeuge Liegestelle für Fahrzeuge mit explosiven Stoffen, Aufenthalt für Kleinfahrzeuge verboten Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken mit Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind. Gegenverkehr gesperrt. Tab. 4: Übersicht Hinweiszeichen P Hinweiszeichen Bedeutung Hinweiszeichen Bedeutung <?page no="97"?> Signale an Schleusen und Brücken 97 S I GNA L E AN S C H L E U S E N UND B RÜC K E N An Schleusen und Brücken sind Lichter installiert, die wie ein Ampelsystem dem Schiffsführer anzeigen, ob die Einfahrt möglich ist oder nicht. Signale an Schleusen und Brücken Bedeutung Anlage dauerhaft gesperrt Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt Einfahrt verboten, Öffnung der Schleuse wird vorbereitet Empfohlene Durchfahrt, Gegenverkehr ist möglich Empfohlene Durchfahrtsöffnung, Durchfahrt in beide Richtungen erlaubt Empfohlene Durchfahrt ohne Gegenverkehr <?page no="98"?> 98 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Empfohlene Durchfahrt, Durchfahrt in Gegenrichtung verboten Empfohlene Durchfahrt, Gegenverkehr ist verboten Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr in beiden Richtungen. Gegenverkehr ist möglich. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken mit Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind. Gegenverkehr gesperrt. Empfohlene Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln erlaubt Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt Tab. 5: Übersicht Signale an Brücken und Schleusen <?page no="99"?> Prüfungsfragen 99 Nachdem Sie das Kapitel „Schifffahrtszeichen“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 158: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Überholverbot. Frage 159: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Begegnungsverbot an einer Engstelle. Frage 160: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 161: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss. Frage 162: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen. Frage 163: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Ankern verboten für alle Fahrzeuge. Frage 164: Welche Bedeutung haben folgende Tafelzeichen? Antwort: Festmache- und Liegeverbot. P <?page no="100"?> 100 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Frage 165: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Abgabe eines langen Tons. Frage 166: Welche Bedeutung haben folgende Tafelzeichen? Antwort: Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf. Frage 167: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke. Frage 168: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. Frage 169: Welche Bedeutung haben folgende Schifffahrtszeichen? Antwort: Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen. Frage 170: Welche Bedeutung haben diese Schifffahrtszeichen? Antwort: Anlage dauerhaft gesperrt. Frage 171: Was bedeuten diese Lichter vor einer Schleuse? Antwort: Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt. Frage 172: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Liegestelle für Fahrzeuge mit explosiven Stoffen, für Kleinfahrzeuge verboten. <?page no="101"?> Prüfungsfragen 101 Frage 173: Was bedeuten diese Tafelzeichen? Antwort: Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter, auch für Kleinfahrzeuge. Frage 174: Welche Bedeutung hat das nachstehende Tafelzeichen? Antwort: Empfohlene Durchfahrtsöffnung, Durchfahrt in beide Richtungen erlaubt. Frage 175: Welche Bedeutung haben die nachstehenden Tafelzeichen? Antwort: Empfohlene Durchfahrt, Durchfahrt in Gegenrichtung verboten. Frage 176: Was bedeuten diese Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln erlaubt. Frage 177: Was bedeuten diese Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Empfohlene Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln. Frage 178: Was bedeutet dieses Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Empfohlene Durchfahrt, Gegenverkehr ist möglich. Frage 179: Was bedeuten diese Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Empfohlene Durchfahrt ohne Gegenverkehr. Frage 180: Was bedeutet dieses Tafelzeichen im Bereich eines Wehres? Antwort: Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. oder <?page no="102"?> 102 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Frage 181: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar. Frage 182: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb. Frage 183: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Vorgeschriebene Fahrtrichtung. Frage 184: Welche Bedeutung hat das nebenstehende Tafelzeichen, wenn das rote Licht leuchtet? Antwort: Verbot der Einfahrt in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße. Frage 185: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: 10 km/ h Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer. Frage 186: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Gebot: Besondere Vorsicht walten lassen. Frage 187: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Wendeverbot. Frage 188: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Empfohlener Wendeplatz. Stillliegen für alle Fahrzeuge verboten. Frage 189: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Wehr. 10 <?page no="103"?> Prüfungsfragen 103 Frage 190: Welche Bedeutung haben diese Tafeln an der nebenstehend gekennzeichneten Brücke? Antwort: Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt. Frage 191: Was bedeutet dieses Tafelzeichen an einer Brückendurchfahrt? Antwort: Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. Frage 192: Welche Bedeutung haben vor einer Schleuse ein rotes oder ein rotes und ein grünes Licht? Anwort: Einfahrt verboten, Öffnen der Schleuse wird vorbereitet. <?page no="104"?> KA PIT E L 7: B ET ONNUNG Dieses Kapitel erklärt Ihnen die besondere Bedeutung der Betonnungssysteme auf Binnengewässern und Binnenschifffahrtsstraßen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Unter Betonnung wird die Kennzeichnung von Fahrwasserbegrenzungen und Schifffahrtshindernissen durch spezielle Schifffahrtszeichen, den so genannten Tonnen verstanden. Tonnen sind in der Regel fest installierte Schwimmkörper. Die Tonnen sind häufig mit erweiterten Funktionen wie der Abgabe von Lichtsignalen und/ oder zusätzlichen Geräuschen ausgestattet, um auch bei Nacht und eingeschränkter Sicht wahrgenommen zu werden. Die Betonnung dient also der besseren Orientierung und Warnung der Schifffahrt vor Gefahren. Die Kennzeichnung erfolgt dabei nach dem einheitlichen Betonnungssystem der „IALA“ (International Association of Lighthouse Authorities). L A T E R AL Z EIC H E N UND K A R DINAL Z E I C H E N Die Tonnen werden in Tonnen des Lateralsystems und des Kardinalsystems unterschieden:  Lateralsystem: Das Lateralsystem dient zur Kennzeichnung von Fahrwassern mit einer seitlichen Betonnung. Lateralzeichen kennzeichnen und begrenzen also Fahrwasser und Seeschifffahrtstraßen.  Kardinalsystem: Es dient zur Kennzeichnung von Hindernissen oder Untiefen und weist durch Zeichen auf die Richtung der Passierbarkeit hin. Kardinalzeichen warnen die Schifffahrt also vor Schifffahrtshindernissen. Die Tonnen sind in der Seekarte eingezeichnet und lassen sich nach ihrer Art, Bezeichnung, Form, Farbe, Befeuerung, Kennung und Art des Toppzeichens unterscheiden. Eine Tonne ist ein über der Wasseroberfläche gut sichtbarer schwimmender Körper, der aus folgenden Elementen besteht:  Form der Tonne  Befeuerung (Farbe des Lichtsignals der Tonne) <?page no="105"?> Formen von Tonnen 105  Kennung der Tonne (Art der Befeuerung und Geräuschart der Tonne)  Form des Toppzeichens  Farbe der Tonne  Name, Bezeichnung beziehungsweise Nummer der Tonne Abb. 75: Merkmale von Tonnen F O RME N VON T ONN EN Tonnen gibt es in einer Vielzahl an Formen und Varianten. Es lassen sich die folgenden Grundformen unterscheiden: Abb. 76: Arten von Tonnen B E F E U E R UNG V ON T ONN E N Unter Befeuerung versteht man in der Schifffahrt die Art der Lichtsignale, die von Anlagen wie Leuchttürmen oder Häfen und auch von Tonnen abgegeben werden. <?page no="106"?> 106 Kapitel 7: Betonnung Leuchtfeuer, die von Tonnen abgegeben werden, lassen sich nach den folgenden Merkmalen unterscheiden:  Farbe (weißes, rotes oder grünes Licht),  Art des Lichtsignals (unterbrochenes oder ununterbrochenes Licht),  Dauer der Lichterscheinungen bzw. Verdunkelungen (Taktung, Frequenz usw.). D I E V E R S C HI E D E N E N F EU E R UND IH R E K E N N Z E I C HNUNG IN D E R S E E - K A R T E Diese Tabelle zeigt die unterschiedlichen Feuerarten am Beispiel eines weißen Lichtes. Abb. 77: Übersicht Lichter B E T ONNUNG D E S FAH RWA S S E R S UND D E R F AH R R INN E In Europa, Asien und Afrika kommt bei der Kennzeichnung von Fahrwassern der Küstengewässer und Seewasserstraßen einheitlich das so genannte Lateralsystem „A“ zur Anwendung. <?page no="107"?> Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 107 Abb. 78: Betonnung Fahrwasser und Fahrrinne Nach diesem System werden Fahrwasser im Küstengewässer und auf Seeschifffahrtsstraßen einheitlich auf der Backbordseite durch rote Tonnen mit rotem Zylinder als Toppzeichen und auf der Steuerbordseite mit grünen Tonnen und grünem Kegel als Toppzeichen begrenzt. Die Bezeichnung der Seiten des Fahrwassers erfolgt hierbei grundsätzlich aus Sicht eines von See beziehungsweise des Küstengewässers kommenden Fahrzeuges. Die Nummerierung der Tonnen auf der Steuerbordseite ist dabei immer ungerade und sie beginnt von See in Richtung Land immer mit der Nummer 1. Auf der Backbordseite ist die Nummerierung stets gerade und beginnt mit der Nummer 2 von See in Richtung Land. K E NN Z EI C HNUNG D E R F AH RWA S S E R AUF BINN E N S C HI F F F AH R T S - S T R Aß E N Auf den Binnenschifffahrtsstraßen wird dieses System der Betonnung der Seeschifffahrtsstraßen hinsichtlich Farbgebung und Nummerierung fortgesetzt. Es ändert sich aber die Betrachtungsrichtung. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen spricht man nun von der linken beziehungsweise rechten Fahrwasserseite, immer aus Blickrichtung eines Talfahrers, d.h. eines Fahrzeuges, das flussabwärts von der Quelle in Richtung Küste fährt. <?page no="108"?> 108 Kapitel 7: Betonnung Wichtig: Die linke Fahrwasserseite einer Binnenschifffahrtsstraße hat grüne Tonnen und die rechte Seite rote Tonnen. B E T ONNUNG V ON F AHRWA S S E R N D E R BINN EN S C HI F F F AH R T S S T R Aß E N Die folgenden Tonnen kennzeichnen die Fahrwasser der Binnenschifffahrtsstraßen. Zur Kenntlichmachung auf dem Radarschirm finden sich an den Tonnen häufig Radarreflektor en. BETONNUNG DER LINKEN SEITE DES FAHRWASSERS Abb. 79: Linke Seites des Fahrwassers Diese grüne Tonne in ihren unterschiedlichen Formen bezeichnet grundsätzlich die linke Seite eines Fahrwassers. Es handelt sich um grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. Das Toppzeichen ist ein grüner Kegel mit Spitze oben. Meist sind die Tonnen zudem mit einem Radarreflektor ausgestattet und werden durch ein grünes Gleichtaktfeuer befeuert. BETONNUNG DER RECHTEN SEITE DES FAHRWASSERS Diese rote Tonne in ihren unterschiedlichen Formen bezeichnet grundsätzlich die rechte Seite eines Fahrwassers. Es handelt sich um rote Stumpftonnen oder <?page no="109"?> Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 109 Abb. 80: Rechte Seite des Fahrwassers Schwimmstangen. Das Toppzeichen ist ein roter Zylinder. Meist sind die Tonnen auch mit einem Radarreflektor ausgestattet und werden durch ein rotes Gleichtaktfeuer befeuert. BETONNUNG DER FAHRWASSERMITTE EINES BINNENFAHRWASSERS Abb. 81: Mitte des Fahrwassers Auf stark befahrenen Fahrwassern wird darüber hinaus auch die Mitte des Fahrwassers mit Tonnen beziehungsweise mit Schwimmstangen gekennzeichnet beziehungsweise gespalten. Diese Tonnen oder Schwimmstangen sind rot-grün gestreift mit einem waagrecht rot-grün gestreiften Ball als Toppzeichen. Meist sind die Tonnen auch mit einem Radarreflektor ausgestattet und werden durch ein weißes Gleichtakt- oder Funkelfeuer befeuert. <?page no="110"?> 110 Kapitel 7: Betonnung B E T ONNUNG V ON HIND E R NI S S E N IM FAH RWA S S E R VON B INN EN- G EWÄS S E RN Bekannte Hindernisse werden in der Schifffahrt durch entsprechende Tonnen gekennzeichnet. Dabei werden die Hindernisse in der Farbe der Fahrwasserseitenbetonnung wie folgt gekennzeichnet: HINDERNISSE AUF DER LINKEN SEITE DES FAHRWASSERS Abb. 82: Hindernisse linke Seite des Fahrwassers Hindernisse auf der linken Fahrwasserseite werden durch eine grün-weiß gestreifte Tonne oder Schwimmstange mit Toppzeichen grüner Kegel ausgewiesen, Befeuerung durch Gleichtaktfeuer und/ oder Radarreflektor möglich. HINDERNISSE AUF DER RECHTEN SEITE DES FAHRWASSERS Abb. 83: Hindernisse auf der rechten Seite des Fahrwassers <?page no="111"?> Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 111 Hindernisse auf der rechten Fahrwasserseite werden durch eine rot-weiß gestreifte Tonne oder Schwimmstange mit Toppzeichen roter Zylinder ausgewiesen, Befeuerung durch Gleichtaktfeuer und/ oder Radarreflektor möglich. KENNZEICHNUNG VON HINDERNISSEN IN DER FAHRWASSERMITTE Hindernisse in der Fahrwassermitte werden durch schwarze Stangen mit rotem Kegel, Spitze nach unten über einem grünen Kegel, Spitze oben als Toppzeichen gekennzeichnet, Befeuerung Gleichtakt- oder Funkelfeuer weiß und/ oder Radarreflektor möglich. Abb. 84: Hindernisse in der Mitte des Fahrwassers KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN HINDERNISSEN Gelbe Tonnen mit Radarreflektoren weisen auf gefährliche Hindernisse, so genannte Einzelgefahrstellen hin. Abb. 85: Radarreflektortonne B E T ONNUNG V ON F AHR R INN E N Die Fahrrinne ist der Teil des Fahrwassers, in welchen eine bestimmte Tiefe und Breite für große Schiffe mit erhöhtem Tiefgang vorhanden ist. Der Verlauf der Fahrwasserrinne wird durch Schifffahrtszeichen kenntlich gemacht. <?page no="112"?> 112 Kapitel 7: Betonnung Abb. 86: Betonnung Fahrrinne ANZEIGE DER FAHRRINNE AUF DER LINKEN SEITE DES FAHRWASSERS Der Verlauf der Fahrrinne auf der linken Seite beziehungsweise am linken Ufer des Fahrwassers wird durch grün-weiße Tafeln oder grüne Lattenrahmen angezeigt. Abb. 87: Fahrrinne auf der linken Seite des Fahrwassers ANZEIGE DER FAHRRINNE AUF DER RECHTEN SEITE DES FAHRWASSERS Der Verlauf der Fahrrinne auf der rechten Seite beziehungsweise am rechten Ufer des Fahrwassers wird durch rote Tafeln mit weißen Streifen oder durch rote Lattenrahmen angezeigt. Abb. 88: Fahrrinne auf der rechten Seite des Fahrwassers Fahrrinne Quelle Mündung Fahrwasser rechte Fahrrinnenseite linke Fahrrinnenseite <?page no="113"?> Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 113 WECHSEL DER FAHRRINNE Ändert sich der Verlauf der Fahrrinne von einer Seite zur anderen, weist eine gelbe und auf der Spitze stehende Tafel mit schwarzem Mittelstreifen oder ein gelbes liegendes Kreuz darauf hin. Abb. 89: Wechseln der Fahrrinne K E NN Z EI C HNUNG G E S P E R R T E R / GE S C HÜTZ T E R B AD E F LÄC H E N Gesperrte bzw. geschützte Badezonen werden mit gelben Fasstonnen gekennzeichnet. In Badezonen dürfen Sie keinesfalls mit dem Boot einfahren, da Schwimmer und Badende dadurch gefährdet wären. Abb. 90: Betonnung Badezone <?page no="114"?> 114 Kapitel 7: Betonnung Nachdem Sie das Kapitel „Betonnung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 193: Welche Zeichen begrenzen die Fahrrinne zum rechten Ufer? Antwort: Rote Stumpftonnen oder Schwimmstangen. Frage 194: Welche Zeichen begrenzen die Fahrrinne zum linken Ufer? Antwort: Grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. Frage 195: Welche Fahrrinnenseite hat ein Bergfahrer an seiner Steuerbordseite und wie ist diese gekennzeichnet? Antwort: Die linke Fahrrinnenseite, gekennzeichnet durch grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. Frage 196: Was bedeutet eine rot-grün gestreifte Tonne oder Schwimmstange und was ist zu beachten? Antwort: Fahrrinnenspaltung. Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich. Frage 197: Mit welchen Zeichen werden Hindernisse wie zum Beispiel Buhnen und Kribben an der rechten Seite der Wasserstraße bezeichnet? Antwort: Stangen mit Toppzeichen: roter Kegel, Spitze nach unten, oder rot-weiß gestreifte Schwimmstange mit rotem Zylinder. Frage 198: Was kennzeichnet eine grün-weiß gestreifte Schwimmstange mit grünem Kegel, Spitze nach oben, oder eine grüne Tonne mit grünweiß gestreiftem Aufsatz mit grünem Kegel, Spitze nach oben? Antwort: Hindernis an der linken Seite der Wasserstraße. Frage 199: Welche Fahrrinnenseite hat ein Talfahrer an seiner Backbordseite? Antwort: Die linke Fahrrinnenseite, gekennzeichnet durch grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. <?page no="115"?> Prüfungsfragen 115 Frage 200: Ein Fahrzeug fährt zu Tal. Voraus liegt eine rote Tonne. Auf welcher Fahrrinnenseite befindet sich diese Tonne und an welcher Schiffsseite muss diese Tonne passiert werden? Antwort: Sie befindet sich auf der rechten Fahrrinnenseite und muss an der Steuerbordseite des Schiffes passiert werden. Frage 201: Ein Fahrzeug fährt zu Berg. Voraus liegt eine rote Tonne. Auf welcher Fahrrinnenseite befindet sich diese Tonne und an welcher Schiffsseite muss diese Tonne passiert werden? Antwort: Sie befindet sich auf der rechten Fahrrinnenseite und muss an der Backbordseite des Schiffes passiert werden. Frage 202: Ein Fahrzeug fährt in der Fahrrinne gegen den Strom. Voraus liegt eine grüne Tonne. Auf welcher Fahrrinnenseite befindet sich diese Tonne und an welcher Schiffsseite muss diese Tonne passiert werden? Antwort: Sie befindet sich auf der linken Fahrrinnenseite und muss an der Steuerbordseite des Schiffes passiert werden. Frage 203: Welche Funktion haben gelbe Tonnen mit einem Radarreflektor vor Brückenpfeilern? Antwort: Kenntlichmachung der Brückenpfeiler auf dem Radarschirm. Frage 204: Wie ist eine geschützte Badezone gekennzeichnet? Antwort: Durch gelbe Tonnen. <?page no="116"?> KA PIT E L 8: W E T T E RKUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Einblick in die Wetterkunde und vermittelt Ihnen einen Überblick über den Einfluss unterschiedlicher Wetterbedingungen und die hierdurch notwendigen Verhaltensweisen. E IN FÜH R UNG W E T T E R KUND E Mangelnde Kenntnisse über Witterungsverhältnisse sind ein häufiger Grund für Notfälle und Unglücke. Aus diesem Grund sollte man sich vor jedem längeren Bootstörn über die anstehenden Witterungsbedingungen informieren. Gefahren wie Starkwind und Sturm sowie Sichteinschränkungen durch starken Regen, Schneefall oder Nebel beeinträchtigen die sichere Fahrt und treten mitunter auch plötzlich und unerwartet auf. Merke: Fundiertes Wissen in der Wetterkunde und die Einholung eines aktuellen Wetterberichtes vor jeder Fahrt sind Pflicht für den Bootsführer. Folgende Quellen halten aktuelle Wetterberichte und Wetterkarten bereit:  Rundfunk (Radio)  Deutscher Wetterdienst, Geschäftsfeld Seeschifffahrt in Hamburg  Küstenfunkstellen  private Informationsdienste  Zeitungen  Fernsehen  NAVTEX  Internet E NT S T E HUNG V ON WIND UND S TURM Unterschiedlich hoher Luftdruck führt dazu, dass dieser Druckunterschied durch den Fluss von Luftmassenströmen ausgeglichen wird. Wind ist also nichts anderes als „bewegte Luft“, die stets von Gebieten hohen Drucks (Hoch) zu Gebieten tiefen Drucks (Tief) strömt. <?page no="117"?> Tiefdruckgebiet 117 Je größer der Druckunterschied zwischen Hoch- und Tiefdruckgebiet ist, desto stärker strömt der Wind. Der Luftdruck wird mit dem Barometer gemessen und in der Wetterkarte in der Einheit Hektopascal (hPa) angegeben. Luftdruckänderungen kündigen im allgemeinen Wetterveränderungen an. Steigt der Luftdruck, ist von einer Wetterverbesserung auszugehen; fällt der Luftdruck, von einer Wetterverschlechterung. Ändert sich der Luftdruck rasch - hierunter wird eine Veränderung mit mehr als 1 Hektopascal in der Stunde verstanden - führt dies meist zu Starkwinden und Sturm bei fallendem Luftdruck, umgekehrt führt rasch steigender Luftdruck zu einer schnellen Wetterverbesserung. Abb. 91: Luftdruckänderungen T I E F D R UC KG E B I E T Ein Tiefdruckgebiet, auch Zyklone beziehungsweise Tief genannt, ist ein Bereich mit niedrigerem Luftdruck als in der Umgebung. Der Kern des Tiefs wird in der Wetterkarte mit einem „T“ gekennzeichnet. Abb. 92: Tiefdruckgebiet Ein Tief entsteht in Gebieten, die stärker erwärmt werden als ihre Umgebung. In diesen Gebieten dehnt sich die erwärmte Luft aus, wird dadurch leichter und steigt aufgrund ihrer geringeren Dichte nach oben. Kältere Luftmassen strömen nach. Dabei strömen die Luftmassen nicht auf direktem Weg vom Hoch zum Tief, sondern werden durch Erdumdrehung und Bodenhaftung abgelenkt. Rasch fallender Luftdruck Schnelle Wetteränderung; Wetterverschlechterung Rasch steigender Luftdruck Schnelle Wetteränderung; Wetterverbesserung <?page no="118"?> 118 Kapitel 8: Wetterkunde Auf der Nordhalbkugel werden die Zyklonen oder Tiefdruckgebiete vom Wind entgegen dem Uhrzeigersinn, also linksherum umweht. In Bereichen, in denen die Isobaren eng beieinander liegen, herrscht meist starker Wind (Sturm oder Orkan). Tiefdruckgebiete haben in unseren mitteleuropäischen Breiten meist eine Zuggeschwindigkeit von 5 bis 40 Knoten und ziehen von Westen nach Osten. HO C HD R UC K G E B I E T Ein Hochdruckgebiet, auch Antizyklone beziehungsweise Hoch genannt, ist ein Bereich mit höherem Luftdruck als in seiner Umgebung. Der Kern dieses Hochs wird in der Wetterkarte mit einem „H“ gekennzeichnet. Abb. 93: Hochdruckgebiet Ein Hoch entsteht dann, wenn erwärmte Luft in der Höhe auseinander strömt und sich abgekühlte Luftmassen wieder zusammenziehen. Diese Luftmassen sind dann schwerer als die sie umgebenden Luftmassen und sinken wieder zum Boden. Dadurch erhöht sich der Luftdruck. Auf der Nordhalbkugel werden die Antizyklonen, also Hochdruckgebiete, vom Wind im Uhrzeigersinn, also rechtsherum umweht. Hochdruckgebiete bleiben meist am Ort ihrer Entstehung und haben keine Zugrichtung oder Geschwindigkeit. Die Winde sind im Hoch meist schwach, der Himmel ist gering mit Wolken bedeckt und frei von Regenwolken. Hochdruckgebiete empfinden wir als „Schönwetter“. <?page no="119"?> Darstellung von Warm- und Kaltfront in der Wetterkarte 119 D A R S T E L L UNG V ON WA RM- UND K A L T F R ONT IN D E R W E T T E R K A R T E Eine Warmfront wird durch schwarze Kuppen dargestellt (hier im Osten). Eine Kaltfront wird durch schwarze Dreiecke dargestellt. Die Kaltluft hinter der Kaltfront wird durch zwei gefüllte Pfeile, die Warmluft hinter der Warmfront durch einen nicht ausgefüllten Pfeil in der Zugrichtung dargestellt. Abb. 94: Warm- und Kaltfront W E T T E R S TAT ION E N IN D E R W E T T E R K A R T E In der Wetterkarte werden die Messdaten verschiedener Wetterstationen (Messstationen) jeweils einzeln graphisch dargestellt. Die Darstellung erfolgt als so genannter „Stationskreis mit Pfeil und Fahne“. Aus diesen Symbolen lassen sich die Bewölkung, die Windrichtung und die Windstärke an den verschiedenen Orten ablesen. So ist ein Stationskreis mit Pfeil und Fahne in der Wetterkarte im Detail aufgebaut: Abb. 95: Stationskreis Der Pfeil zeigt die Richtung an aus welcher der Wind kommt. Hier: Nordwest Die Anzahl und Länge der Fahnen gibt die Windstärke an. Hier: 15 Knoten Stationskreis Pfeil Fahne Stationskreis Pfeil Fahne Der Stationskreis gibt den Grad der Bewölkung an. Hier: Keine Wolken <?page no="120"?> 120 Kapitel 8: Wetterkunde Der Stationskreis als solcher zeigt den Grad der Bewölkung an. Die Skala geht in 1/ 8-Schritten von wolkenlos bis völlig bewölkt. Der Pfeil zeigt an, aus welcher Himmelsrichtung der Wind weht. Unter Windrichtung versteht man immer die Richtung, aus der der Wind kommt! Die Fahne zeigt die Windgeschwindigkeit in Knoten (Seemeile/ Stunde) an. Dabei werden die Striche als „Fieder“ bezeichnet und das Dreieck als „Sturmwimpel“. Mitunter wird die Windstärke auch in Beaufort (Bft) angegeben. Im Verlauf dieses Kapitels lernen Sie noch, wie Windgeschwindigkeit in Knoten und Windstärke in Beaufort zueinander im Verhältnis stehen. Ein kurzer Strich, ein so genannter „halber Fieder“, entspricht etwa 5 Knoten beziehungsweise 1 Beaufort; ein langer Strich „1 Fieder“ etwa 10 Knoten beziehungsweise 2 Beaufort. Ein Sturmwimpel bedeutet ca. 50 Knoten beziehungsweise 10 Beaufort. In unserem Beispiel sind 1,5 Fieder eingezeichnet, was etwa 15 Knoten Windgeschwindigkeit aus nordwestlicher Richtung bedeutet. SKALEN VON STATIONSKREIS, WINDRICHTUNGSPFEIL UND WINDSTÄRKEN- FAHNE Die folgende Darstellung fasst die unterschiedlichen Ausprägungen von Stationskreis, Pfeil und Fahne zusammen. Die Skala beim Stationskreis geht von „keine Wolken“, dargestellt als leerer Kreis, bis zu einem vollen Kreis, der„volle Bewölkung“ bedeutet. Ein X oder Kreuz im Stationskreis bedeutet, dass der Grad der Bewölkung nicht erkennbar ist. Der Pfeil zeigt die Richtung an, aus der der Wind kommt. Die Skala bildet die vier Himmelsrichtungen Nord, Ost, Süd und West jeweils mit den Zwischenschritten Nordost, Südost, Südwest und Nordwest ab. Die Fahne bildet anhand der Fieder eine Bandbreite von Windstärke 1/ 2 bis zu 55 Knoten ab. Ab 5 Knoten steigt die Skala in Schritten von 5 Knoten an. <?page no="121"?> Beaufortskala 121 Abb. 96: Skala Stationskreis, Pfeil und Fahne B E AUF O RT S K A LA Die Windstärke wird in Beaufort gemessen. Jede Windstärke entspricht einer entsprechenden Windgeschwindigkeit in Knoten (sm/ h). Merke: 1 Knoten entspricht 1 Seemeile pro Stunde. Abb. 97: Beaufortskala Bezeichnung Beaufort Knoten Km/ h Leiser Zug 1 1 - 3 1 - 5 Leichte Brise 2 4 - 6 6 - 11 Schwache Brise 3 7 -10 12 -19 Mäßige Brise 4 11 -15 20 -28 Frische Brise 5 16 -21 29 -38 Starker Wind 6 22 -27 39 -49 Steifer Wind 7 28 - 33 50 -61 Stürmischer Wind 8 34 -40 62 -74 Sturm 9 41 -47 75 -88 Schwerer Sturm 10 48 -55 89 - 102 Orkanartiger Sturm 11 56 - 63 103 -117 Orkan 12 64 -71 118 -133 Beaufort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 <?page no="122"?> 122 Kapitel 8: Wetterkunde Die Beaufortskala geht von 0 bis 12, wobei 0 Beaufort „Windstille“ entspricht und 12 Beaufort „Orkan“ bedeutet. Die Skala gibt pro Beaufort auch den entsprechenden Wert in Knoten an. Achtung: Die Windgeschwindigkeit kann in Kilometer pro Stunde (km/ h) oder Meter pro Sekunde (m/ s) angegeben werden. L AND - UND S E EWIND S Y S T EME Bei Sonneneinstrahlung erwärmen sich Land und Wasser unterschiedlich schnell. Ebenso kühlen Land und Wasser bei fehlender Sonneneinstrahlung unterschiedlich schnell wieder ab. Dieser Effekt für dazu, dass lokal im Uferbereich Land- und Seewinde entstehen. S E EWIND (WIND K OMMT VON S E E ) Abb. 98: Seewind Morgens bis zum frühen Nachmittag entsteht durch die Sonneneinstrahlung über dem Land ein kleines Tiefdruckgebiet, da sich das Land schneller erwärmt als die Wasseroberfläche. Die über dem Land erwärmte Luft steigt nach oben und wird durch kühlere Luftmassen von See aus aufgefüllt. So entsteht der Seewind. Er weht auflandig, also von See aus auf das Land. T <?page no="123"?> Gewitter und Sturm 123 L ANDWIND (WIND K OMMT VOM L AND) Durch den gerade umgekehrten Effekt entsteht der Landwind. Das kleine Tiefdruckgebiet entsteht durch die langsamere Abkühlung der Wasseroberfläche gegenüber dem tagsüber aufgewärmten Land. Hierdurch strömen dann Luftmassen vom Land auf See. Abb. 99: Landwind Der Landwind weht ablandig, also vom Land in Richtung See. Er tritt am späten Abend beziehungsweise nachts auf. G EWI T T E R UND S TURM Stürme und Gewitter beeinträchtigen die Sicherheit der Schifffahrt in hohem Maße. Wenn keine Möglichkeit besteht, drohende Starkwinde, Stürme und Gewitter im sicheren Hafen abzuwarten, ist die rechtzeitige Erkennung der Natureinflüsse und die nötige Vorbereitung hierauf unbedingt erforderlich. Aufziehende Gewitter sind anhand folgender Merkmale zu erkennen:  Die Bildung von turmartigen, mächtigen Haufenwolken.  Ein eventuell vorhandener Wind schläft zunächst ein, frischt danach wieder auf und kommt aus einer anderen Richtung.  Aus einem auf Mittelwelle geschalteten Rundfunkgerät ertönen bereits lange vor Gewitterausbruch starke Störgeräusche. <?page no="124"?> 124 Kapitel 8: Wetterkunde G E F AH R E N D UR C H G EWI T T E R Gewitter bringen in erster Linie folgende Gefahren mit sich:  Böen mit Winddrehungen bis Orkanstärke  Blitzschlag  starke Regenfälle oder Hagelschlag mit verminderter Sicht G EWI T T E R FO RME N Im Folgenden stellen wir Ihnen in Kurzform die unterschiedlichen Gewitterformen vor. WÄRMEGEWITTER Wärmegewitter, auch Luftmassengewitter genannt, sind lokal auftretende Gewitter, die bei anhaltenden Hochdrucklagen im Sommer innerhalb einer schwülwarmen Luftmasse durch vermehrten Feuchtigkeitsaufstieg entstehen. Es entstehen zunächst Gewitterwolken, die sich dann durch Blitz und Donner, Regen und vereinzelt auch durch Hagel und Sturm entladen. FRONTGEWITTER Frontgewitter entstehen beim Aufeinandertreffen von warmen und kalten Luftmassen an deren Außengrenzen (auch Fronten genannt). Frontgewitter werden meist von starken Böen und häufig heftigen Regen- und Hagelschauern begleitet. S TURM Winde und Stürme reagieren oft dynamisch. Dies bedeutet, dass sich die Richtung, aus der sie wehen, ändert. Es gibt rechts- und linksdrehende (beziehungsweise rückdrehende) Drehrichtungen. <?page no="125"?> Starkwind- und Sturmwarndienst 125 S T A R KWIND - UND S TURMWA R NDIE N S T Um die Schifffahrt vor durch Wind bedingte Witterungsänderungen und Gefährdungen zu informieren, wird ein Starkwind- und Sturmwarndienst betrieben. Die Warnmeldungen werden allgemein über Wetterberichte, im Radio, im Internet (Deutscher Wetterdienst), Navtex oder das Warntelefon des Deutschen Wetterdienstes veröffentlicht. An einigen Binnengewässern, wie beispielsweise am Bodensee, ist ein optisches Warnsignalsystem in Form von orangefarbenen Blinklichtern an markanten Uferstellen installiert. Dieses warnt die Schifffahrt vor drohenden Starkwinden oder aufkommenden Stürmen durch Blinken oder Blitzen in verschiedenen Geschwindigkeiten. Dabei wird in der Regel zwischen der Starkwindwarnung und der Sturmwarnung durch die Rotationsgeschwindigkeit differenziert. S T A R KWINDWA R NUNG Die Starkwindwarnung warnt vor Windstärken von 6 bis 7 Beaufort beziehungsweise vor Böen von 25 bis 33 Knoten. S TURMWA RNUNG Die Sturmwarnung erfolgt bei zu erwartenden Windstärken ab 8 Beaufort beziehungsweise bei Böen ab 34 Knoten. <?page no="126"?> 126 Kapitel 8: Wetterkunde Nachdem Sie das Kapitel „Wetterkunde“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 205: Welche Faktoren sind hauptsächlich für das Wettergeschehen, also für Wind und Niederschläge, ausschlaggebend? Antwort: Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Frage 206: Mit welcher Wetterentwicklung ist bei schnellem und stetig fallendem Luftdruck zu rechnen? Antwort: Schlechtes Wetter, Starkwind oder Sturm. Frage 207: Welches Wetter ist zu erwarten, wenn der Luftdruck langsam aber stetig steigt? Antwort: Besseres Wetter, Sonne. <?page no="127"?> KA PIT E L 9: UMWE L T S CHU T Z Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Verhaltensweisen zum Thema Umweltschutz. Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Naturschutzgebiete sind als besonders schutzbedürftige Gebiete mit dem Hinweisschild Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Wichtig: Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Informationen über das richtige umweltgerechte Verhalten finden Sie unter anderem bei:  Wassersportverbänden und Wassersportvereinen,  Hafen- und Schifffahrtsbehörden,  in den Befahrensregelungen für Naturschutzgebiete und Nationalparks, und  in den Kartenwerken und Büchern zum Umweltschutz. V E R HAL T E N IN NA TUR S C HUTZ G E BIE T E N In Naturschutzgebieten und Naturparks gelten oftmals örtliche Befahrensregelungen. Diese sind strikt einzuhalten. Sie enthalten unter anderem folgende Beschränkungen und Verbote:  örtliche Befahrensverbote  zeitliche Befahrensbeschränkungen  Geschwindigkeitsbeschränkungen  besondere Regelungen für das Wasserskilaufen  besondere Regelungen für das Fahren mit Wassermotorrädern  besondere Regelungen für das Segelsurfen Abb. 100: Beschilderung Naturschutzgebiet <?page no="128"?> 128 Kapitel 9: Umweltschutz Z E HN GOL D E N E R E G E L N FÜR WA S S E R S P O RT L E R Umweltbewusstes Verhalten ist für Wassersportler selbstverständlich. Dabei sind insbesondere die von den Wassersportverbänden und dem Deutschen Naturschutzring erarbeiteten „Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ zu beachten. Die zehn Regeln im Einzelnen sind:  Regel 1: Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke. Dies sind meist Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln. Meiden Sie auch seichte Gewässer (wie Laichgebiete), insbesondere auch solche mit Wasserpflanzen.  Regel 2: Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen - auf großen Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter.  Regel 3: Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.  Regel 4: Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.  Regel 5: Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.  Regel 6: Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und sonstiger dichter Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.  Regel 7: Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen. Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie mit langsamer Fahrstufe. <?page no="129"?> Gewässerschutz 129  Regel 8: Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne.  Regel 9: Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, z.B. der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen die sanitären Anlagen ausschließlich an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Abgase zu belasten.  Regel 10: Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. Die Umwelt wird Ihnen dafür danken! G EWÄS S E R S C HUTZ Der Schiffsführer hat im Sinne der Gewässerreinhaltung dafür Sorge zu tragen, dass Gewässer nicht beziehungsweise möglichst gering belastet werden. Dabei sollten  moderne Speichertanktechniken genutzt werden,  Betriebsstoffe, Fäkalien, Öl und Abfälle in einem geeigneten Behälter an Bord gesammelt und ausschließlich an Land und vorschriftsgemäß entsorgt werden,  Stoffe (z.B. Treibstoff oder Öl), welche in die Bilge gelangen, mit einem Lappen aufgenommen und umweltgerecht entsorgt werden,  bleifreies Benzin und  umweltfreundliche 2-Takt-Öle eingesetzt werden.  Die Auswahl und der Einsatz von Antifouling-Farben für den Unterwasseranstrich sollte sorgfältig und umweltbewusst erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass anfallender Abfall Sondermüll darstellt und entsprechend entsorgt werden muss. Der Arbeitsbereich beim Anstrich ist großzügig abzudecken. <?page no="130"?> 130 Kapitel 9: Umweltschutz Nachdem Sie das Kapitel „Umweltschutz“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 208: Welches Merkblatt enthält Hinweise für das Verhalten zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen sowie zur Reinhaltung der Gewässer? Antwort: Die 10 goldenen Regeln für Wassersportler. Frage 209: Wie kann mitgeholfen werden, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern? Antwort: Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur". Frage 210: Warum sollte man sich von Schilf- und Röhrichtzonen sowie von dicht bewachsenen Uferzonen möglichst weit fernhalten? Antwort: Weil diese Zonen vielfach Rast- und Brutplätze besonders schutzwürdiger Vögel oder Fischlaichplätze sind. Frage 211: Was ist zu unternehmen, wenn Treibstoff oder Öl in die Bilge gelangt? Antwort: Mit Lappen aufnehmen und umweltgerecht entsorgen. Frage 212: Was ist mit Abfällen jeglicher Art zu tun, die an Bord anfallen? Antwort: An Bord sammeln und an Land in den entsprechenden Abfallsammelbehältern umweltgerecht entsorgen. Frage 213: Wie müssen Abfälle entsorgt werden? Antwort: Es dürfen keinerlei Abfälle ins Wasser gelangen, Fäkalien und Öle sind an Land zu entsorgen. Frage 214: Was ist beim Neuanstrich des Unterwasserschiffs und bei der Entfernung des alten Anstrichs zu beachten? Antwort: Der Arbeitsbereich ist großzügig abzudecken und der anfallende Abfall ist als Sondermüll zu behandeln und entsprechend zu entsorgen. <?page no="131"?> KA PIT E L 10: S IC H E R H EI T UND G E FAHR E NS IT UATION EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über allgemeine Sicherheitsvorkehrungen vor und während der Fahrt sowie über das Verhalten in Gefahrensituationen. S I C H E R H E I T SMAßNAHME N VO R FAH R T ANT R IT T P F LIC H T E N D E S FAH R Z E UG FÜH R E R S Der Fahrzeugführer hat unbedingt vor jedem Auslaufen folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen:  Überprüfung der Rettungs- und Sicherheitsmittel auf Funktion und Vollständigkeit,  die Einweisung und Belehrung der Besatzung über Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Handhabung von Notsignal- oder Feuerlöschmitteln,  das Einholen des Wetterberichts und nautischer Warnnachrichten. P F LIC H T E N D E R B E S A TZUNG Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten eines jeden Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Fahrzeugführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten. MIND E S T S IC H E R H EI T S AU S RÜS TUNG Das Mitführen einer so genannten Mindestsicherheitsausrüstung ist grundsätzlich für jedes Boot vorgeschrieben. Für Jollen (kleines Segelboot) gilt auf kleinen Binnenrevieren eine andere vorgeschriebene Mindestsicherheitsausrüstung als für größere Boote auf größeren Gewässern. MIND E S TAU S RÜS TUNG D E R K A T EGO R I E 1 Die Mindestausrüstung der Kategorie 1 gilt für Jollen auf kleineren Binnenrevieren. Kleine Binnenreviere sind Seen und Flüsse, die nicht als Binnenschifffahrts- <?page no="132"?> 132 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen straße ausgewiesen sind, und alle Gewässer, bei denen keine ergänzenden lokalen Vorschriften gelten. Die folgende vorgeschriebene Mindestausrüstung ist von Jollen in jedem Fall mitzuführen:  für jede Person an Bord eine ohnmachtsichere Rettungsweste mit Signalpfeife,  Anker mit mindestens 20-Meter-Leine,  Ölfass (Pütz), Abb. 101: Mindestausrüstung Kategorie 1  zwei Stechpaddel. MIND E S TAU S RÜS TUNG D E R K A T EGO R I E 2 Die Mindestausrüstung der Kategorie 2 gilt für Segelboote auf Binnenrevieren. Folgende Mindestausrüstung ist für größere Fahrzeuge und auf größeren Binnenrevieren vorgeschrieben:  für jede Person an Bord eine ohnmachtsichere Rettungsweste mit Signalpfeife,  Anker mit mindestens 20-Meter-Leine,  ohnmachtsicherer Rettungsring mit automatischem Nachtrettungslicht,  Signalhorn,  Erste-Hilfe-Kasten,  Taschenlampe,  Ölfass (Pütz),  zwei Stechpaddel. Abb. 102: Mindestausrüstung Kategorie 2 Motorboote und Boote mit einer Heiz- oder Kochanlage müssen darüber hinaus noch einen Feuerlöscher mitführen. <?page no="133"?> Fahrt bei unsichtigem Wetter 133 F AH R T B E I UN S I C H T I GEM W E TT E R Unter verminderter Sicht oder unsichtigem Wetter werden Sichteinschränkungen durch Nebel, dichtes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Gewitter oder andere sichtbeeinträchtigende Umstände verstanden. Bei verminderter Sicht sind unbedingt die folgenden Maßnahmen einzuleiten:  Es ist mit sicherer und den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren.  Schallsignale müssen regelmäßig gegeben werden, um wahrgenommen zu werden.  Die Positionslichter müssen eingeschaltet werden.  Ein Ausguck, das ist eine Person, die Ausschau hält, muss gestellt werden. Wenn Sie bei verminderter Sicht Schallsignale eines anderen Fahrzeugs hören, müssen Sie unbedingt sofort  ebenfalls Schallsignale geben,  die Fahrt verlangsamen, aber so, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt.  Gegebenenfalls muss jegliche Fahrt weggenommen werden und es ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr des Zusammenstoßes vorüber ist. Aufgrund Ihrer seemännischen Sorgfaltspflicht müssen Sie bei verminderter Sicht darüber hinaus  eine für die Binnenschifffahrt zugelassene funktionsfähige Radaranlage verwenden,  den Radarreflektor setzen, falls Ihr Schiff damit ausgestattet ist und dieser nicht fest am Schiff angebracht ist. Damit ist eine bessere Erkennbarkeit des Schiffes auf Radarbildschirmen gegeben.  Sollte kein Radarreflektor an Bord sein, ist das Fahrzeug möglichst in eine waagrechte Schwimmlage zu bringen, um so bestmöglich wahrgenommen werden zu können.  Alle vorhandenen Navigationsanlagen, wie beispielsweise das Radar oder das Echolot, sind sorgfältig zu gebrauchen.  Die Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk verwenden, Voraussetzung für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). <?page no="134"?> 134 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen Achtung: Auf bestimmten Wasserstraßen ist die Fahrt, wenn kein Radar oder Sprechfunk verfügbar ist, unverzüglich einzustellen. G E F AH R E N S I TUA T ION DUR C H S TA RKWIND, S TURM UND G EWI T T E R Bei Hereinbrechen von Starkwind oder drohenden Stürmen müssen Sie Ihr Schiff sturmfest machen. Idealerweise laufen Sie einen Hafen oder zumindest Landschutz an. Es sind in jedem Fall dann folgende Maßnahmen erforderlich:  Alle Öffnungen vor Wassereinbruch sichern, beispielsweise die Luken und Seeventile schließen.  Lose Gegenstände festzurren.  Rettungswesten und Sicherheitsgurte mit Sorgleine anlegen, diese in Aufbolzen, Strecktau oder Laufleine einhaken und andere Rettungsmittel bereithalten.  Beim Segelboot gegebenenfalls die Segel stark reffen oder ganz einholen. Abb. 103: Starkwind, Sturm und Gewitter Bei drohenden Gewittern sollten darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen werden:  Funkanlagen abschalten,  möglichst keine Metallteile berühren, <?page no="135"?> Kollision 135  Position ermitteln und in die Seekarte eintragen,  sonstige Maßnahmen wie in schwerem Sturm ergreifen. K O L LI S ION Die Gefahr einer Kollision ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Abstand zu einem anderen Fahrzeug verringert und sich die Kompasspeilung, das ist der Winkel zum anderen Schiff, nicht oder nicht merklich verändert. Abb. 104: Kollision Im Zweifelsfall ist die Gefahr als bestehend anzunehmen. Wenn Sie bemerken, dass ein anderes Fahrzeug auf Kollisionskurs nicht seiner Ausweichpflicht nachkommt, ist unbedingt folgendes zu tun:  Es ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung des Zusammenstoßes am dienlichsten ist.  Schallzeichen geben; mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife.  Das Manöver des letzten Augenblicks einleiten und durchführen. MANÖV E R D E S L E T Z T EN AUG E NB LI C K S Unter dem Manöver des letzten Augenblicks versteht man das Ausweichmanöver des Kurshalters, also des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges. Das Manöver des letzten Augenblicks muss dann durchgeführt werden, wenn ein Zusam- <?page no="136"?> 136 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen menstoß durch das Manöver des Ausweichpflichtigen alleine nicht mehr vermieden werden kann. Abb. 105: Manöver des letzten Augenblicks Vor Einleitung des Manövers müssen Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten werden, und dem ausweichpflichtigen Fahrzeug ist besondere Sorgfalt zu widmen. UN F A L L Im Falle eines Zusammenstoßes ist unverzüglich Hilfe zu leisten und so lange am Unfallort zu bleiben, bis ein Beistand nicht mehr erforderlich ist. Abb. 106: Verhalten bei einem Unfall Vor der Weiterfahrt sind alle Schiffs- und Personendaten einschließlich der Versicherungsdaten auszutauschen. K E NT E R N Unter einer Kenterung wird das Umkippen eines Fahrzeuges verstanden. Sie sollten sich im Falle einer Kenterung als Schiffsführer wie folgt verhalten: <?page no="137"?> Gefahr des Sinkens 137  möglichst beim Fahrzeug bleiben,  Besatzung zusammenhalten,  unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden (Unterkühlungsgefahr),  Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen. Wenn eine Jolle gekentert ist und nicht wieder aufgerichtet werden kann, ist zuallererst die Vollständigkeit der Crew zu prüfen und gegebenenfalls Hilfe zu leisten. Halten Sie sich am Boot fest oder legen Sie sich auf das Boot und warten auf Hilfe. G E F AH R D E S S INK E NS Wenn für Ihr Fahrzeug die Gefahr des Sinkens besteht, dann ist das Fahrzeug so weit als möglich aus dem Fahrwasser zu bringen, um eine Beeinträchtigung der Schifffahrt zu vermeiden. Um die Schifffahrt zu warnen, ist die Stelle des gesunkenen Fahrzeugs behelfsmäßig zu kennzeichnen und die Schifffahrtsbehörde umgehend zu benachrichtigen. E IN S A TZ UND WAH R N EHMUNG VON NO T S I GNA L E N Notsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe durch Dritte besteht. Wenn Sie als Schiffsführer Notsignale wahrnehmen, müssen Sie Hilfe leisten und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern. Abb. 107: Notsignale <?page no="138"?> 138 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen NO T S I GNAL E In Notsituationen werden sowohl optische als auch akustische Zeichen verwendet, um so Hilfe anzufordern. NOTSIGNALE - OPTISCHE SIGNALE Eine Notsituation kann durch Kreisen einer roten Flagge, ggf. auch unter Verwendung eines anderen Gegenstandes optisch angezeigt werden. Abb. 108: Optische Signale - Rote Flagge Eine Notsituation kann auch durch langsames Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme angezeigt werden. Abb. 109: Optische Signale - Heben und Senken Arme NO T S I GNAL E - A K U S TI S C H E S I GNAL E Eine Notsituation kann akustisch durch die Abgabe von Schallzeichen von wiederholten langen Tönen oder von Gruppen von Glockenschlägen erfolgen. Abb. 110: Akustische Signale oder … … <?page no="139"?> Radarfahrt 139 NO T S I GNAL E - B E I NAC H T Eine Notsituation kann bei Nacht durch kreisförmiges Schwenken eines weißen Lichts angezeigt werden. Abb. 111: Signale bei Nacht R ADA R F AHR T Eine Radarfahrt ist eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar. Wenn das Fahrzeug mit einer Radaranlage ausgestattet ist, so ist diese bei unsichtigem Wetter einzuschalten. ME N S C H ÜB E R B O R D Um ein Überbordgehen von Personen bei starkem Seegang zu verhindern, sollten Sicherheitsleinen gespannt und die Sicherheitsgurte angelegt und eingepickt werden. Geht dennoch ein Mitglied der Schiffsmannschaft ungewollt über Bord, ist sofort ein Rettungsmanöver zur Wiederaufnahme der Person an Bord einzuleiten. Hier wird das Mensch-über-Bord-Manöver (MOB) unter Motor beschrieben. Im Praxisteil wird dieses, wie auch das Mensch-über-Bord-Manöver unter Segel weiter erklärt. Für Mensch-über-Bord-Manöver unter Motor sind folgende Schritte notwendig:  Unbedingt Motor sofort auskuppeln.  Ruder unverzüglich auf die Seite des Überbordgegangenen legen, so dass sich das Heck mit der Schiffsschraube von der Person wegdreht. Abb. 112: Mensch über Bord <?page no="140"?> 140 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen  Ruf „Mensch über Bord“.  Rettungsmittel (Rettungsring) ausbringen.  Ausguck stellen.  Anschließend das Rettungsmanöver fahren.  Dabei die über Bord gegangene Person gegen den Wind und Strom anfahren.  Vor dem Aufnehmen unbedingt auskuppeln. Um eine nach einem „Mensch-über-Bord-Manöver“ erschöpft im Wasser treibende Person möglichst schnell und sicher an Bord zu bekommen, sollten  eine Leinenverbindung zwischen dem Boot und der Person im Wasser hergestellt werden,  Leinenbuchten über die Bordwand gehängt werden, falls vorhanden die Badeleiter herunterklappen beziehungsweise ausbringen,  beim Segelboot mit dem Großbaum und der Großschot oder mithilfe von Rettungsmitteln die Person an Bord holen. F E U E R - UND B R AND S C HUT Z Beim Tanken von Kraftstoff besteht grundsätzlich die Gefahr einer Brandentstehung. Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen sollten beim Tanken stets beachtet werden:  Motor abstellen,  alle offenen Feuerquellen löschen, Abb. 113: Vorsichtsregeln beim Tanken <?page no="141"?> Feuerlöscher 141  nicht rauchen,  keine elektrischen Schalter betätigen,  alle Räume verschließen und nach dem Tanken gut lüften,  zur Vermeidung elektrostatischer Ladung die Zapfanlage erden. F E U E R LÖS C H E R Bei Motorbooten ist das Mitführen eines ABC-Pulver- oder Schaumlöschers an Bord Pflicht. Diese unterliegen einer zweijährigen Überprüfungspflicht. Feuerlöscher sind sicher und an einem gut zugänglichen Ort an Bord, an der die Brandgefahr möglichst gering ist, mit einer sicheren Halterung zu befestigen. Bei einem Brand von elektrischen Anlagen dürfen als Löschmittel keinesfalls Schaum und Wasser verwendet werden. Hier ist unbedingt ein ABC-Pulver-löscher zu verwenden. V E R HAL T E N B E I F E U E R Sollte an Bord Feuer ausbrechen, hat die Sicherheit und die Rettung aller an Bord befindlichen Personen oberste Priorität. Es ist Ruhe zu bewahren. Die Rettungsmittel sollten angelegt werden, Notsignale gegeben und versucht werden, das Feuer zu löschen. Abb. 114: Feuer und Brandschutz <?page no="142"?> 142 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen Geht der Brand vom Motor aus, ist sofort die Kraftstoffzufuhr zu unterbrechen und der Motor mit möglichst hoher Drehzahl weiterlaufen zu lassen, um den Restkraftstoff rasch zu verbrennen. Das Feuer ist idealerweise mit einer nassen Löschdecke abzudecken und mit einem ABC-Pulverlöscher zu bekämpfen. Den Feuerlöscher erst am Brandherd in Tätigkeit setzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. Die Luftzufuhr zum Feuer ist zu verhindern. F LÜS S I G GA S AN LA G E N Erhöhte Vorsicht ist im Umgang mit Flüssiggasanlagen an Bord geboten. Diese Anlagen werden meist mit Propan- oder Butangas betrieben. Gas bildet mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Gas ist schwerer als Luft und kann sich daher unbemerkt im Bootsinneren sammeln. Vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage ist zu prüfen, ob die Leitungen und Anschlüsse dicht sind und ob Kocher und Heizgeräte einwandfrei arbeiten. Wenn die Flüssiggasanlage wieder außer Betrieb gesetzt wird, müssen der Haupthahn und andere Absperrventile geschlossen werden. Flüssiggasanlagen sollten möglichst an Deck geschützt vor Sonneneinstrahlung angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollten sie in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat, angebracht werden. Sollte Flüssiggas in das Bootsinnere gelangen, ist umgehend die Gaszufuhr zu unterbrechen und für Lüftung zu sorgen. Es dürfen keine elektrischen Schalter betätigt oder Funk und Mobilfunktelefone benutzt werden. S P R E C H F UNK Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis erforderlich. Hierfür ist eine gesonderte Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich; diese Inhalte werden nicht in diesem Lehrbuch behandelt. <?page no="143"?> Prüfungsfragen 143 Nachdem Sie das Kapitel „Sicherheit und Gefahrensituationen“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 215: Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden? Antwort: Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. Frage 216: Warum sind die Flüssiggase Propan und Butan an Bord besonders gefährlich? Antwort: Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch. Frage 217: Was ist zu tun, wenn Flüssiggas in das Innere des Bootes gelangt? Antwort: Gaszufuhr absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keinen Funk und keine Mobiltelefone benutzen. Frage 218: Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen? Antwort: Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen. Frage 219: Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird? Antwort: Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen. Frage 220: Wie oft muss man aufblasbare Rettungsmittel warten lassen? Antwort: Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 2 Jahre. Frage 221: Welcher Feuerlöscher ist für Sportboote zweckmäßig und wie oft muss man einen Feuerlöscher überprüfen lassen? Antwort: ABC-Pulver- und Schaumlöscher, mindestens alle 2 Jahre. <?page no="144"?> 144 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen Frage 222: Welche Maßnahmen muss man ergreifen, um einen Brand mit dem Feuerlöscher wirksam zu bekämpfen? Antwort: Luftzufuhr verhindern, Feuerlöscher erst am Brandherd einsetzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. Frage 223: Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten? Antwort: Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen. Frage 224: In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden? Antwort: Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird. Frage 225: Was ist vorrangig zu beachten, wenn eine Jolle gekentert ist und sie nicht wieder aufgerichtet werden kann? Antwort: Vollständigkeit der Crew überprüfen, gegebenenfalls Hilfe leisten. Am Boot festhalten oder gegebenenfalls aufs Boot legen, Hilfe abwarten. Frage 226: Was ist zu beachten, wenn während der Fahrt unsichtiges Wetter eintritt? Antwort: Auf bestimmten Wasserstraßen ist ohne Radar und Sprechfunk die Fahrt unverzüglich einzustellen. Frage 227: Welche Sichtbeeinträchtigungen führen zu unsichtigem Wetter? Antwort: Nebel, Schneefall, starker Regen. Frage 228: Welchen Vorteil bietet ein Radarreflektor auf einem Sportboot? Antwort: Bessere Erkennbarkeit des Sportbootes auf Radarbildschirmen. Frage 229: Welche technische Einrichtung gegen einen Stromschlag muss in der Landstromversorgung unbedingt installiert sein? Antwort: Ein Fehlerstromschutzschalter. <?page no="145"?> Prüfungsfragen 145 Frage 230: Welches Schallsignal ist zu geben, wenn in einer Notsituation Hilfe gebraucht wird? Antwort: Wiederholte lange Töne geben oder Gruppen von Glockenschlägen. Frage 231: Welche Bedeutung hat am Tag das Kreisen einer roten Flagge auf einem Wasserfahrzeug? Antwort: Ein in Not befindliches Fahrzeug, das durch Sichtzeichen Hilfe herbeirufen will. Frage 232: Welche Notsignale kann ein Segelsurfer auf Binnenschifffahrtsstraßen geben? Antwort: Kreisförmiges Schwenken der Arme oder eines Gegenstandes. Frage 233: Was ist bei Sturmwarnung vom Schiffsführer eines Sportbootes unter Segel auf einem größeren Gewässer zu veranlassen? Antwort: Rettungsweste anlegen. Segel bergen, versuchen einen Hafen oder eine geschützte Bucht anzulaufen. Frage 234: Welcher Befähigungsnachweis ist zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlich? Antwort: Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Frage 235: Wie muss ein Fahrzeug ausgerüstet sein, um bei unsichtigem Wetter zu fahren? Antwort: Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk. Frage 236: Was bedeutet Radarfahrt? Antwort: Eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar. <?page no="146"?> KA PIT E L 11: MOT O RBO OT AU FBAU UND B E DI E NUNG Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Bootstypen, sowie wichtige Hinweise zum Verhalten und zum Bedienen von Motorbooten. AUF BAU MO T O R B OOT Die folgende Grafik veranschaulicht den Aufbau eines Motorbootes: Abb. 115: Aufbau eines Motorbootes [1] Steuerstand [2] Steuerrad [3] Schaltbox [4] Motor [5] Schiffsschraube [6] Flagge [7] Motorraum mit Bilge [8] Bug [9] Heck [10] Steuerbord (Beleuchtung grün) [11] Backbord (Beleuchtung rot) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 <?page no="147"?> Bauarten 147 B AUA R T E N Bei Motorbooten lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Konstruktionstypen unterscheiden: zum einen das über das Wasser gleitende Gleitboot, auch Gleiter genannt, zum anderen das sich durch das Wasser schiebende Verdrängerboot, auch Verdränger genannt. V E R D RÄNGE R B OO T E Das Fahrverhalten eines Verdrängerbootes ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich durch das Wasser schiebt und so das Wasser verdrängt. Der Vorteil eines Verdrängerbootes ist, dass es seine Höchstgeschwindigkeit mit einer vergleichsweise geringen Motorleistung erreicht und so sparsam im Verbrauch ist. Die Höchstgeschwindigkeit eines Verdrängers ist jedoch bauartbedingt auf die Rumpfgeschwindigkeit begrenzt, und im Vergleich zu Gleitbooten langsam. Ein Verdrängerboot lässt sich anhand des folgenden Aufbaus erkennen:  langer und schmaler Bootskörper  runde Bodenform  rundes Heck  großer Tiefgang Abb. 116: Verdrängerboot G L E I TB OO T E Das Fahrverhalten eines Gleitbootes kennzeichnet sich dadurch, dass es bei schneller Fahrt nahezu übers Wasser gleitet. Der Rumpf hebt sich aus dem Wasser empor und nur ein kleiner Teil des Rumpfs bleibt noch mit dem Wasser in Kontakt. So kann der Gleiter ein Mehrfaches seiner Rumpfgeschwindigkeit erreichen und ist deutlich schneller als ein Verdränger. Hierzu ist eine starke Motorleistung erforderlich, weshalb der Kraftstoffverbrauch auch entsprechend hoch ist. Bei langsamer Fahrt, solange sich der Rumpf noch nicht aus dem Wasser hebt, bewegt sich der Gleiter gleich wie ein Verdränger. Ein Gleitboot ist an folgendem Aufbau zu erkennen: <?page no="148"?> 148 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung  breiter Bootskörper  flache oder V-förmige Bodenform  eckiges Heck  geringer Tiefgang Abb. 117: Gleitboot MO T O R E NKUND E Grundsätzlich lassen sich Boote nach der Art der Anbringung ihres Motors entweder als Innenbordmotor und als Außenbordmotor unterscheiden. Innenbordmotoren befinden sich im Innern des Bootsrumpfes und sind fest mit dem Bootskörper verbunden. Der Antrieb erfolgt über eine Welle zur außen liegenden Schraube bzw. Propeller. Außenbordmotoren sind nicht fest eingebaut, sondern meist im hinteren Teil außerhalb am Boot befestigt oder angebaut. Die Schraube ist direkt am Außenbordmotor angebracht. Außenbordmotoren können leichter demontiert und gewartet werden. Abb. 118: Propeller Moderne Motoren sind aus Gründen der Sicherheit mit einem so genannten „Quickstopp“ ausgestattet. Wird der „Quickstopp“ abzogen, führt dies zu einer sofortigen Unterbrechung von Zündkontakt und Kraftstoffzufuhr. Der Motor geht sofort aus. Diese Sicherheitsmaßnahme soll insbesondere auch das unkontrollierte Weiterfahren der Maschine bei Überbordgehen des Fahrzeugführers verhindern. Abb. 119: Quickstopp Obwohl sich der Trend des Elektromotors immer mehr auch in der Schifffahrt durchsetzt, sind die meisten Bootsmotoren heutzutage noch Benzinbeziehungsweise Dieselmotoren. <?page no="149"?> Motorenkunde 149 Um einen hohen Schadstoffausstoß zu vermeiden, sollte ein verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch verhindert werden. Ein erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren sollte vermieden werden. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S AUß E NB O RDMO T O R S Hier sehen Sie den Aufbau eines typischen Außenbordmotors. Kleinere Außenbordmotoren haben den Tank oft integriert und einen offenen Kühlkreislauf, der rein mittels durchströmenden Seewassers gekühlt wird. Vor dem Starten ist in jedem Fall die Tankbelüftungsschraube zu öffnen, da andernfalls im Tank ein Vakuum entsteht und der Motor ausgehen kann. Abb. 120: Elemente eines Außenbordmotor Außenbordmotoren erfreuen sich immer mehr an Beliebtheit. Sie sind meist preisgünstiger als fest installierte Motoren und leicht zu demontieren beziehungsweise zu transportieren. Bei einem Außenbordmotor wird die Ruderwirkung ohne Ruderanlage erzielt. Diese erfolgt durch die Richtung des Schraubenstroms des Propellers. Wenn ein Außenbordmotor mit gefülltem Tank während der Fahrt stehen bleibt, ist die wahrscheinlichste Ursache, dass die Belüftungsschraube verschlossen oder die Kraftstoffleitung verstopft ist. <?page no="150"?> 150 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung Bevor der Außenbordmotor am Ende einer Fahrt hochgekippt und abgenommen wird, sollte aus Gründen des Gewässerschutzes der Vergaser leergefahren werden, damit kein Kraftstoff austreten kann. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S INNE NB O RDMOT O R S Abb. 121: Elemente eines Innenbordmotors Der Innenbordmotor ist meist ein stärkerer Motor mit Benzin- oder Dieselantrieb, der fest im Schiffskörper installiert ist. Der Antrieb erfolgt ebenso über eine oder mehrere Schrauben, die meist über eine Welle mit dem Motor verbunden sind. F E H L E RB E HE B UNG MA S C HIN E NANL A G E Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage überwacht werden. Hierbei müssen insbesondere Motortemperatur, Öldruck und Ladekontrolle beobachtet werden. Im Folgenden lernen Sie einige einfache Fehlerquellen der Maschinenanlage kennen: <?page no="151"?> Antrieb durch Schiffsschraube 151 Abb. 122: Fehler Maschinenanlage ANT R I EB DUR C H S C HI F F S S C H R AUB E Motorboote werden durch die Drehbewegung einer Schiffsschraube angetrieben. Die Schiffsschraube wird oft auch Propeller genannt. Die Schiffsschraube ist in der Regel im hinteren Bereich des Schiffes installiert. Dabei ist bei Innenbordmotoren der Propeller meist über eine starre Welle mit dem Motor verbunden. Abb. 123: Schiffsschraube Die Manövriermöglichkeiten nach Backbord beziehungsweise Steuerbord sind bei Schiffen mit starren Wellen unterschiedlich groß. Dies hat damit zu tun, dass die Kräfte des Radeffekts die Drehrichtung der Schiffsschraube zur einen Seite unterstützen und zur anderen Seite entgegenwirken. Die Wirkung des Radeffekts wird im nächsten Abschnitt näher erläutert werden. R AD E F F E K T Es gibt sowohl Antriebe mit linksdrehender Schraube, als auch mit rechtsdrehender Schraube. Dabei lassen sich nach den Drehrichtungen der Schiffsschraube folgende Unterscheidungen treffen:  Linksdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach links, also gegen den Uhrzeigersinn.  Rechtsdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach rechts, also im Uhrzeigersinn. <?page no="152"?> 152 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung Abb. 124: Linksdrehende und rechtsdrehende Propeller Die meisten Motorboote werden mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetrieben. Bei Rückwärtsfahrt kehrt sich die Drehrichtung um, so dreht sich diese dann nach links. Die Schiffsschraube liefert aber nicht nur den gewünschten Vortrieb, sie versetzt das Heck des Bootes dabei auch leicht in seine eigene Drehrichtung. Abb. 125: Radeffekt So wird das Heck eines mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes bei der Vorwärtsfahrt leicht nach Steuerbord versetzt, gerade so als ob ein Rad auf dem Grund mitläuft. Dieser physikalische Effekt wird als Radeffekt bezeichnet. Der Bug des Bootes bewegt sich hierbei hingegen leicht in die entgegengesetzte Richtung, hier also nach Backbord. Rechtsdrehende Schiffsschraube Rückwärtsfahrt Vorwärtsfahrt <?page no="153"?> Bedienung von Motorbooten 153 Bei der Rückwärtsfahrt kehrt sich dieser Effekt dann um. Bei der rechtsdrehenden Schiffsschraube würde sich diese dann nach links drehen und das Heck nach Backbord versetzen. Der Bug würde sich dann also leicht nach Steuerbord bewegen. Genau entgegengesetzt ist das durch den Radeffekt verursachte Verhalten eines mit einer linksdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes. Größere Boote werden oft mit zwei Schrauben ausgestattet, wobei dann die Drehrichtung der Schrauben unterschiedlich ist und sich der Radeffekt durch die entgegengesetzten Drehrichtungen so wieder aufhebt. B E DI E NUNG V ON MO TO R B OO T E N Zur Steuerung haben die meisten Boote eine Ruderanlage. Die Ruderanlage besteht aus einem Ruderblatt in Nähe des Propellers, das über eine Mechanik mit dem Steuerrad verbunden ist. Bei Fahrt wird durch den Schraubenstrom das Ruderblatt angeströmt. Durch das Lenken mit dem Steuerrad wird die Position dieses Ruderblattes und dadurch der Anströmwinkel des Schraubenstromes verändert. Im Ergebnis führt dies zu einer Änderung der Fahrtrichtung. Bei Außenbordmotoren, die über keine Ruderanlage verfügen, wird die Ruderwirkung ausschließlich durch die Richtung des Propellers erzielt. Hier wird einfach der ganze Motor gedreht, um eine Veränderung der Fahrtrichtung des Fahrzeuges zu erzeugen. Gerade bei Fahrzeugen mit Innenbordmotor und starrer Welle setzt die Ruderwirkung bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt erst relativ spät ein. Dies kommt daher, dass die Ruderwirkung erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt. STARTEN DES MOTORS Der sichere und umsichtige Umgang mit dem Motorboot ist sehr wichtig. Die Schiffsschraube kann wie ein Fleischwolf wirken. Bereits beim Starten des Motors entsteht die erste Gefahrenquelle. So ist vor dem Starten der Maschine stets zu überprüfen, dass die Getriebestellung auf „neutral“ steht, da das Boot sich andernfalls beim Start unkontrolliert bewegen und ruckartig anfahren könnte. Dies ist insbesondere wichtig bei Booten, die keine Schutzeinrichtung haben, die das Starten mit eingelegtem Gang verhindert. <?page no="154"?> 154 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung Abb. 126: Gefahr Schiffsschraube Bei einem Innenbordmotor ist vor dem Starten des Motors stets der Motorenraum und die Bilge zu lüften. Es kann sich hier eine erhöhte Gaskonzentration bilden, die bei nicht erfolgter Lüftung durch den Start- und Zündungsvorgang zur Explosion kommen kann. T ANK E N UND K R AF T S TO F F Um möglichst wenig Kraftstoff zu verbrauchen ist es wichtig, den Motor regelmäßig zu warten, richtig einzustellen und mit dem richtigen Mischungsverhältnis zu fahren. Um Brandgefahren vorzubeugen, ist es beim Tanken von Kraftstoff zwingend erforderlich, Feuer, offenes Licht und Rauchen zu vermeiden. Der Motor ist während des Tankvorgangs abzustellen. Aus Gründen der Sicherheit und des Gewässerschutzes müssen Kraftstoffbehälter folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen  aus geeignetem Werkstoff gefertigt sein,  sicher an Bord befestigt sein,  die Schiffsaußenhaut darf keine Wand des Kraftstoffbehälters sein. <?page no="155"?> Prüfungsfragen 155 Nachdem Sie das Kapitel „Motorboot Aufbau und Bedienung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 237: Was bewirkt der Quickstopp? Antwort: Unterbrechung von Zündkontakt bzw. Kraftstoffzufuhr. Frage 238: Was ist unter einem rechtsdrehenden Propeller zu verstehen? Antwort: Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. Frage 239: Was ist unter einem linksdrehenden Propeller zu verstehen? Antwort: Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. Frage 240: Was ist unter der indirekten Ruderwirkung (Radeffekt) des Propellers zu verstehen? Antwort: Das seitliche Versetzen des Hecks. Frage 241: Weshalb ist die Kenntnis der Propellerdrehrichtung von Bedeutung? Antwort: Sie hilft beim Manövrieren. Frage 242: Welche Anlegeseite ist mit rechtsdrehendem Propeller empfehlenswert und warum? Antwort: Die Backbordseite - der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier. Frage 243: Was muss beim Tanken beachtet werden? Antwort: Motor abstellen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. Frage 244: Wodurch wird bei einem Fahrzeug mit Außenbordmotor und ohne Ruderanlage die Ruderwirkung erzielt? Antwort: Durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers. Frage 245: Weshalb setzt bei einem Fahrzeug mit Einbaumaschine und starrer Welle bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt die Ruderwirkung erst <?page no="156"?> 156 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung relativ spät ein? Antwort: Weil sie erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt. Frage 246: Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage ständig überwacht werden. Worauf muss besonders geachtet werden? Antwort: Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle. Frage 247: Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte. Was könnte die mögliche Ursache sein? Antwort: Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. Frage 248: Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht. Was könnte die mögliche Ursache sein? Antwort: Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt. Frage 249: Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter. Was könnte die mögliche Ursache sein? Antwort: Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt. Frage 250: Der Motor ist gestartet worden. Was kann die Ursache sein, wenn nach dem Einkuppeln der Antriebswelle der Motor stehenbleibt? Antwort: Blockierter Propeller. Frage 251: Ein Außenborder mit gefülltem Tank bleibt während der Fahrt stehen. Was könnten die Ursachen sein? Antwort: Belüftungsschraube geschlossen; verstopfte Kraftstoffleitung. Frage 252: Was sollte stets getan werden, bevor nach Ende einer Fahrt der Außenborder hochgekippt oder abgenommen wird? Antwort: Vergaser leerfahren, damit kein Kraftstoff ausläuft. Frage 253: Welche Einstellung führt bei Bootsmotoren zu einem besonders hohen Schadstoffausstoß und sollte unbedingt vermieden werden? Antwort: Verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch; erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren. <?page no="157"?> KA PIT E L 12: S EG E L BOO T AU FBAU UND B E DI ENUNG Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über den Aufbau und die Bedienung von Segelbooten und die auf Binnengewässern am meisten verbreiteten Segelboottypen. Es gibt viele verschiedene Segelboottypen mit unterschiedlichsten Rumpf-, Takelungs- und Besegelungsarten. In diesem Kapitel werden Ihnen die Begrifflichkeiten und die gängigsten Formen vorgestellt. Wichtig: Dieses Kapitel ist nur für Führerscheinanwärter der Kategorie Segeln relevant. 12.1 E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Abb. 127: Übersicht Segelboot Dieses Kapitel ist so strukturiert, dass Ihnen zunächst die Bootstypen als solche und dann die unterschiedlichen Teilelemente des Segelbootes erklärt werden. Zum Schluss des Kapitels werden Ihnen Begriffe aus der Segeltechnik und Bedienung erklärt. Rumpf 3 Takelage 4 2 Bauarten FN 56832 Segel 5 6 Bedienung und Segeltechnik <?page no="158"?> 158 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Hieraus ergibt sich folgender Kapitelaufbau:  Bauarten (12.2)  Rumpf und Rumpfformen (12.3)  Takelage (12.4)  Segel (12.5)  Bedienung und Segeltechnik (12.6) 12.2 B AUAR T E N Segelboote lassen sich zunächst grundsätzlich nach ihren verschiedenen Bauarten unterscheiden. Die Bauart beschreibt das Boot als Einheit aller Elemente aus Rumpf, Takelage und der Segel. Segelboote sind in ihrer Bauart entweder „gewichtsstabil“ oder „formstabil“ konstruiert. Abb. 128: Bauarten G EWI C H T S S T A BI L E S E GE L B OOT E Unter Gewichtsstabilität wird die Eigenschaft verstanden, dass durch das Gewicht eines festen (Ballast-)Kiels das Kentern des Bootes verhindert bzw. der Krängung entgegengewirkt wird (siehe „Krängung“). Dem durch den Wind auf den Segelflächen aufgebauten Druck wirkt ein schwerer Kiel mit seinem Gewicht entgegen und hindert das Boot so am Kentern. Dabei erhöht sich das durch das FN 56832 Bauarten <?page no="159"?> 12.2 Bauarten 159 Gewicht des Ballastkiels aufrichtende Kraftmoment bei zunehmender Krängung bzw. Schräglage des Bootes. Der kritische Winkel, ab welchem das aufrichtende Kraftmoment des Kiels nicht mehr wirkt, wird meist erst bei einer Lage des Kiels von über 90°erreicht. Abb. 129: Gewichtsstabile Segelboote Kielboote gelten als kentersicher, da sie sich wie ein „Stehaufmännchen“ durch das Gewicht des schweren Ballastkiels wieder aufrichten. Kielboote können jedoch bei extremer Schräglage (Krängung), meist durch Kurs „hart am Wind“ (Segelstellung Großschot ganz dicht) bei kräftigem Wind mit Wasser volllaufen und dann sinken. Die meisten modernen Segelyachten sind Kielboote bzw. Kielyachten. Kielboote haben einen festen Ballastkiel. Aufgrund ihres Aufbaus und des festen Ballastkieles haben sie einen hohen Tiefgang und ein höheres Gewicht als beispielsweise Jollen. KIMMKIELER Ein Kimmkieler ist eine besondere Form der Kielyacht. Der Kimmkieler besitzt zwei Seitenkiele, die jeweils beidseitig an der Mittschiffslinie angebracht sind. Abb. 130: Kimmkieler Ballastkiel <?page no="160"?> 160 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Kimmkieler sind insbesondere in Gebieten mit starken Wasserstandsänderungen (hoher Tidenhub) beliebt, wie beispielsweise in Wattgebieten, da sie aufrecht „trockenfallen“ können. Das bedeutet, dass sie bei niedrigem Wasserstand auf dem Grund aufsetzen können, ohne dabei das Gleichgewicht zu verlieren. KIELSCHWERTYACHT Eine Kielschwertyacht ist eine Kielyacht mit flachgehendem Ballastkiel und einem zusätzlich aufholbaren Schwert. Das Schwert kann also jederzeit in den Rumpf eingefahren werden, was den Tiefgang verkleinert und so das Fahren in flachere Gewässer ermöglicht. Abb.131: Kielschwertyacht F O RM S T AB IL E S E G E L B OO T E Unter Formstabilität wird die Eigenschaft verstanden, dass ein Boot nur aufgrund seiner breiten Rumpfform und dem Gewicht der Mannschaft am Kentern gehindert bzw. der Krängung entgegengewirkt wird (siehe „Krängung“). Ein Beispiel für diese Bauart ist die Jolle. Jollen sind in der Regel leicht gebaut, da sie einen geringen Tiefgang und keinen festen Kiel besitzen; sie können zwar kentern, sind aber in der Regel auch leicht wieder aufzurichten. Die Stabilität kann insbesondere durch Ausreiten beziehungsweise durch die Benutzung von Ausliegern oder von einer Trapezeinrichtung erhöht werden. Dabei wirkt im Wesentlichen durch die Verlagerung des Körpergewichts nach außen dem durch den Wind auf den Segeln entstehenden Druck ein höheres Gegengewicht entgegen. Das aufrichtende Kraftmoment einer Jolle nimmt bei ständiger Krängung anfangs zu, bis es dann mit Erreichen eines kritischen Winkels immer schneller, bis hin zur Kenterung, abnimmt. <?page no="161"?> 12.3 Der Rumpf und die Rumpfformen 161 Abb. 132: Formstabile Segelboote 12.3 D E R R UMP F UND DI E R UMP F F O RME N D I E E L EMENT E D E S R UMP F S Abb. 133: Elemente des Rumpfs Der Rumpf ist sozusagen der Körper eines Bootes und wird daher auch „Bootskörper“ genannt. Die wesentlichen Elemente des Rumpfes sind:  Bug (vorderer Teil des Rumpfs) Schwert FN 56832 Bug Heck Schwert/ Ballastkiel Ruderblatt Pinne <?page no="162"?> 162 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung  Heck (hinterer Teil des Rumpfs)  Ruderblatt (am unteren Teil des Rumpfs, dient der Steuerung des Bootes)  Pinne (zur Steuerung des Boots)  Schwert oder Ballastkiel je nach Bootsart (am unteren Teil des Rumpfs zur Stabilisierung) o Schwert: „Schwertboote“ - dazu gehören insbesondere Jollen - haben keinen festen Ballastkiel. Sie haben ein aufholbares „Schwert“. Dies ist eine Platte, die beim Segeln abgesenkt wird, um die seitliche Abdrift zu verhindern. o Ballastkiel: „Kielboote“ haben einen festen Ballastkiel, welcher das Boot mit seinem Gewicht „aufrecht“ hält und am Kentern hindert. R UMP F F O RME N Es werden grundsätzlich einrümpfige und mehrrümpfige Rumpfformen unterschieden. Die meisten Boote sind einrümpfig, das heißt sie haben nur einen Rumpf. Hier lassen sich die folgenden Rumpfformen unterscheiden:  Rundspant (runder Rumpf)  Knickspant (geknickter Rumpf)  Flachboden (flacher Rumpf) Diese Darstellung veranschaulicht die unterschiedlichen Rumpfformen bei einrümpfigen Booten: Abb. 134: Rumpfformen einrümpfige Boote Bei Booten mit mehreren Rümpfen werden folgende unterschieden:  Katamaran (zwei Rümpfe)  Trimaran (drei Rümpfe) Knickspant Rundspant Flachboden <?page no="163"?> 12.3 Der Rumpf und die Rumpfformen 163 Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die unterschiedlichen Rumpfformen bei mehrrümpfigen Booten: Abb. 135: Rumpfformen mehrrümpfige Boote B UG F O RMEN Unter dem Bug eines Schiffes wird die Front oder Spitze verstanden. Es gibt verschiedene Formen, die nachfolgend auszugsweise genannt und grafisch dargestellt sind:  Löffelbug  Yachtsteven Katamaran Trimaran Löffelbug Yachtsteven (Weit überhängender Löffelbug) Gerader Steven Klippersteven Prahmsteven Abb. 136: Bugformen <?page no="164"?> 164 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung  gerader Steven  Klippersteven  Prahmsteven H E C K F O RME N Unter dem Heck wird der achterliche Teil, das ist der hintere Teil des Bootes verstanden. Es gibt verschiedene Formen, die nachfolgend auszugsweise genannt sind:  Plattgattheck / Spiegelheck  Yachtheck  Kanuheck  Spitzgattheck Die nachfolgenden Darstellungen veranschaulichen die verschiedenen Heckformen: Abb. 137: Heckformen 12.4 TA K E LA G E Unter Takelage oder auch Rigg wird der gesamte Aufbau eines Segelbootes über dem reinen Bootskörper, jedoch ohne die Segel, verstanden. Zur Takelage zählen:  Mast  feste Spieren Yachtheck Plattgattheck/ Spiegelheck Spitzgattheck Kanuheck <?page no="165"?> 12.4 Takelage 165  bewegliche Spieren  stehendes Gut  laufendes Gut MA S T Der Mast ist ein sehr wesentliches Element des Segelbootes. An ihm wird das Haupt- oder Großsegel gesetzt. Der Mast ist fest am Bootskörper befestigt und wird zusätzlich über das „stehende Gut“, wie die „Wanten und Stagen“ und die „festen Spieren“ gehalten. An der Spitze des Masts ist meist ein „Verklicker“ angebracht. Er funktioniert wie eine Windfahne und zeigt die Windrichtung an. Abb. 138: Mast FN 56832 Mast Verklicker <?page no="166"?> 166 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung FESTE SPIEREN Zu den festen Spieren zählen die fest am Mast befestigten Elemente. Dabei sind die obere und die untere Saling (Querstreben am Mast) oder weitere Spreizelemente wie beispielsweise der Klüverbaum, das ist eine über den Bug nach vorn stehende Aufnahme für Vorsegel, zu nennen. Die Saling dient der Versteifung des Mastes durch Abspreizen der Wanten. Abb. 139: Feste Spieren BEWEGLICHE SPIEREN Die beweglichen Spieren sind alle fest verbundenen, aber beweglichen Elemente, wie beispielsweise der Großbaum. Der Großbaum hält das Großsegel und dient zur Steuerung des Großsegels. Für die anderen Segel gibt es ähnliche unterstützende Elemente, wie den Fock-, Gaffel- oder Spinnakerbaum. FN 56832 Obere Saling Untere Saling <?page no="167"?> 12.4 Takelage 167 Abb. 140: Bewegliche Spieren STEHENDES GUT Das stehende Gut hält und unterstützt den Mast. Hier handelt es sich um feste Verbindungen, meist aus sehr stabilem Stahldraht zwischen Mast und Bootskörper. Die seitlichen Sicherungen werden als „Wanten“ bezeichnet. Es werden die Oberwant und die Unterwant unterschieden. Die Abstützungen nach vorne und nach hinten werden „Stagen“ genannt. Wobei die Abstützung nach vorn als Vorstag, und nach hinten (achtern) als Achterstag bezeichnet wird. Einige Boote haben zusätzlich noch als weitere Mastunterstützung Backstagen oder Preventer. Dies sind zusätzliche lösbare seitliche Abstützungen des Mastes nach achtern, also zwischen Wanten und Achterstag. Preventer oder Backstagen müssen während dem Segeln „gefahren“ werden, um nicht mit dem Großbaum beziehungsweise Großsegel zu kollidieren. Sie werden auf der Luvseite gespannt und auf der Leeseite lose gefahren. FN 56832 Großbaum <?page no="168"?> 168 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Abb. 141: Stehendes Gut LAUFENDES GUT Zum laufenden Gut zählt alles Tauwerk, das durch Rollen, Ösen oder Blöcke läuft. Es dient der Bedienung und dem Führen der Segel, des Ruders und des Schwerts. Das laufende Gut wird in Schoten und Fallen unterteilt. Schoten haben ihre Wirkung in der Regel in der Horizontalen. Zu den Schoten zählen beispielsweise die Großschot und die Vorschot. Mit der Großschot wird das Großsegel, mit der Vorschot das Vorsegel während der Fahrt geführt. Fallen verlaufen in der Vertikalen des Schiffs. Fallen werden zum Setzen und Bergen der Segel verwendet. Mit dem Großfall wird das Großsegel gesetzt, also am Mast aufgezogen und auch wieder geborgen beziehungsweise abgelassen. Auch für die anderen Segel gibt es entsprechende Fallen wie das Fockfall oder das Spinnakerfall. Tauwerk wie Schoten und Fallen sollen stets ordentlich aufgeschossen sein, um im Gebrauchsfall schnell und sicher gefiert oder klariert zu werden. FN 56832 Unterwant Oberwant Vorstag Achterstag Backstag <?page no="169"?> 12.4 Takelage 169 Abb. 142: Laufendes Gut T A K E L UNG S A R T E N In der Sportschifffahrt lassen sich folgende Haupttakelungsarten unterscheiden:  Cat-Takelung  Sluptakelung CAT-TAKELUNG Unter Cat-Takelung versteht man Segelboote mit nur einem Mast und einem Segel. Abb. 143: Cat-Takelung Cat-Takelung FN 56832 Großschot Großfall <?page no="170"?> 170 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung SLUPTAKELUNG Unter Sluptakelung versteht man Segelboote mit einem Mast, einem Großsegel und einem Vorsegel. Bei der Sluptakelung wird nach der Segelform unterschieden:  Gaffeltakelung (Großsegel hat Vierecksform und reicht nicht bis zur Mastspitze)  Hochtakelung (Großsegel hat Dreiecksform und geht bis zur Mastspitze) Abb. 144: Gaffeltakelung und Sluptakelung 12.5 S E G E L A R T E N V ON S E G E L N Grundsätzlich werden folgende Segel unterschieden:  Groß- oder Hauptsegel (werden am Mast gesetzt)  Vorsegel (beispielsweise Fock, Genua, Spinnaker) Das Großbeziehungsweise Hauptsegel wird immer am Mast gesetzt und durch den Großbaum gehalten. Hochtakelung Gaffeltakelung <?page no="171"?> 12.5 Segel 171 Abb. 145: Großsegel und Fock Mit folgenden Begriffen lassen sich die Elemente eines Großsegels unterscheiden:  Kopf  Hals  Schothorn (zur Aufnahme der Schot)  Vorliek  Unterliek  Achterliek  Lattentasche (Spreizlatten) Die Kante eines Segels wird als „Liek“ bezeichnet. Die vordere Kante ist das „Vorliek“, die Unterkante das „Unterliek“ und die rückwärtige Kante das „Achterliek“. Die Spitze des Segels wird als „Kopf“ bezeichnet. Die Ecke zwischen Unterliek und Vorliek wird als „Hals“ und die Ecke zwischen Unterliek und Achterliek als „Schothorn“ bezeichnet. Am Schothorn wird die Schot (Großschot) zum Führen des Segels befestigt. FN 56832 Fock Großsegel <?page no="172"?> 172 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Die folgende Darstellung zeigt ein Großsegel in seinem Aufbau: Abb. 146: Segel Die Segel werden durch Spreizlatten bzw. Segellatten, die über Lattentaschen ins Segel eingearbeitet sind, versteift. Diese dienen der Formgebung, optimieren die Segelspannung und verhindern das Flattern und Einfallen bei schwachen Windverhältnissen. Schäden an Segeln, auch bereits kleinere, sollten sofort repariert werden, weil unter Winddruck hieraus schnell große Schäden entstehen können. Manche Großsegel haben eine „Reffeinrichtung“, d.h. die Segelfläche kann beispielsweise durch Einrollen oder Einbinden von Teilflächen verkleinert werden, um bei Starkwind- oder Sturmverhältnissen die Segelfläche ohne Segelwechsel anpassen zu können. A R T E N V ON V O R S E G E LN Um sich den verschiedenen Windstärken und Richtungen anzupassen, werden verschiedene Arten von Vorsegeln verwendet. Hier lassen sich folgende nennen: Kopf Hals Schothorn Lattentasche (Spreizlatten) Achterliek Vorliek Unterliek <?page no="173"?> 12.5 Segel 173  Normalfock (Vorsegel aus normalem Tuch, Einsatz bei normalen Windstärken),  Genua (sportliches, übergroßes Vorsegel aus leichtem Tuch),  Sturmfock (kleines Vorsegel aus robustem Tuch, bei Sturm und Starkwind),  Spinnaker (großes, bauchiges Vorsegel aus leichtem Tuch, das nur bei Raum- und Vorwindkursen eingesetzt wird),  Blister (ist ein verkleinerter, asymmetrisch geschnittener Spinnaker). Vorsegel werden in der Regel bei starken Änderungen der Windverhältnisse gewechselt. Es gibt auch Vorsegel mit „Reffmöglichkeit“. Moderne Yachten haben meist eine Rolleinrichtung, so kann das Vorsegel ganz oder teilweise eingerollt werden. S E G E L T R IMM Unter dem Trimmen der Segel versteht man das „Einstellen“ beziehungsweise die Veränderung der Stellung der Segel. Ziel ist es die Segel an den Wind, den gefahrenen Kurs und die Wellenverhältnisse anzupassen. So nehmen beispielsweise die Krängung bei einem auf Halbwindkurs zu dicht geholtem Großsegel zu und die Geschwindigkeit ab. Grundsätzlich gilt für den Segeltrimm:  Bei starkem Wind sollten die Segel flach getrimmt werden.  Bei leichtem Wind sollten die Segel bauchig getrimmt werden. Die Segel sollten stets so getrimmt sein, dass sie nicht über einen längeren Zeitraum „killen“. Killen ist ein Fachbegriff für das Flattern und Einfallen des Segels. Längeres Killen schädigt das Tuch und lässt die Nähte aufgehen. HOLEPUNKT Der Trimm eines Segels kann durch Veränderung von Lage und Winkel der Schot, beispielsweise über eine verstellbare Rolle durch welche die Schot geführt wird, verändert werden. In der Fachsprache wird dies dann „Verändern des Holepunktes“ genannt. <?page no="174"?> 174 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Liegt der Holepunkt zu weit vorne oder zu weit achtern, wirkt sich dies negativ auf die Beanspruchung und Abnutzung des Segels aus. Liegt der Holepunkt zu weit achtern, beginnt das Achterliek zu killen und das Unterliek wird übermäßig gestreckt. Liegt der Holepunkt zu weit vorne, so killt das Unterliek und das Achterliek wird übermäßig gestreckt. UNTERLIEKSTRECKER Der Unterliekstrecker dient dazu, den unteren Teil des Großsegels (das Unterliek) flach zu spannen. Durch die Änderung der Spannung des Unterliekstreckers ändert sich der Trimm des Segels. Wird die Zugkraft erhöht, so wird der untere Teil des Segels flacher, wird die Zugkraft vermindert, dann wird das Großsegel bauchiger. KRÄNGUNG Unter der Krängung versteht man die durch den Wind verursachte Neigung (Schräglage) von Schiffen auf die Seite, in die der Wind weht. Eine zunehmende Krängung beeinflusst den Trimm des Bootes. Je stärker die Krängung ist, umso luvgieriger wird das Boot. Das heißt es neigt dazu, sich in den Wind (ins Luv) zu drehen. Durch einen Pinnenausleger, das ist eine Verlängerung der Pinne, kann auch bei starker Krängung die Pinne bedient und das Boot sicher gesteuert werden. 12.6 B ED I ENUNG UND S E G E L T E C HNI K Segelboote benötigen zur Fahrt unter Segel den Wind als Antriebskraft. Steht das Segelboot genau im Wind, macht es keine Fahrt. Wer sein Fahrtziel in direkter Windrichtung hat, kann dieses nur durch Kreuzen bzw. Aufkreuzen erreichen. Darunter versteht man, wenn das Boot auf maximaler Höhe zum Wind segelt und regelmäßig durch Wenden sein Ziel im nächstmöglichen Winkel ansteuert. <?page no="175"?> 12.6 Bedienung und Segeltechnik 175 L UV UND L E E Luv und Lee sind keine bestimmte Himmelsrichtung, sondern rein die Perspektive zum Wind. Dabei ist die vom Boot aus gesehen dem Wind zugewandte Seite, also die Richtung aus der der Wind weht, die Luvseite. Die dem Wind abgewandte Seite, also die Seite, in die der Wind weht, ist die Leeseite, auch Windschattenseite genannt. Abb. 147: Luv und Lee Unter Luvgierigkeit wird das Bestreben des Bootes verstanden, dass es sich selbst, ohne Rudereinwirkung, mit dem Bug in den Wind dreht. Segelboote sollten aus Sicherheitsgründen immer leicht luvgierig getrimmt sein, so dass das Boot das Bestreben hat, im unkontrollierten Fall in den Wind zu drehen bzw. in den Wind zu schießen. Analog wird unter Leegierigkeit das Bestreben des Bootes verstanden, sich mit dem Bug, ohne Rudereinwirkung, aus der Windrichtung zu drehen. WIND K UR S E Unter einem Kurs wird beim Segeln zunächst nicht die Fahrt in eine bestimmte geografische Himmelsrichtung wie Nord, Süd, West oder Ost verstanden, sondern die Lage beziehungsweise der Winkel des Schiffs während der Fahrt zum Wind. Dabei spricht man von den Kursen: <?page no="176"?> 176 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Abb.148: Kurse Segeln  „Im Wind“ bedeutet, das Boot steht mit dem Bug in die Richtung, aus der der Wind kommt. Es hat so keinen Antrieb durch den Wind.  Unter „Am Wind“ versteht man, wenn das Boot hoch am Wind, also möglichst nahe am Wind segelt. Der Wind kommt dabei schräg von vorne. Die Segelstellung ist sehr dicht.  Unter „Halber Wind“ versteht man, wenn der Wind seitlich, idealerweise im Winkel um 90 Grad zur Schiffslinie kommt.  Unter „Raumer Wind“ oder auch der „Raumschot-Stellung“ versteht man, wenn der Wind schräg von hinten kommt. Die Segel sind dabei sehr weit aufgefiert.  „Vor dem Wind (Vorwind)“ bedeutet, das Boot segelt vor dem Wind. Der Wind bläst von hinten auf das Boot. Bei Vorwind ist es möglich und sinnvoll, um die maximale Segelfläche zu nutzen, ein Segel auf den anderen Bug zu setzen (Schmetterlingsstellung). Gerne werden auf Vorwindkursen auch Spinnaker gesetzt. Die folgende Übersicht zeigt, wie man mit dem Boot zum Wind stehen sollte, um den entsprechenden Kurs zu fahren. Im Wind Am Wind Halber Wind Vor dem Wind Segel auf einen Bug Vor dem Wind Schmetterling Raumer Wind <?page no="177"?> 12.6 Bedienung und Segeltechnik 177 Abb. 149: Kurse Segeln  Unter Segeln auf „Backbordbug“ versteht man, wenn die Segel auf der Backbordseite (links) des Bootes stehen und der Wind aus Steuerbord (also von rechts) auf das Boot weht.  Segeln auf „Steuerbordbug“ ist also im Umkehrschluss, wenn die Segel auf der Steuerbordseite (rechts) stehen und der Wind aus Backbord (von links) weht.  Unter „Anluven“ versteht man, wenn das Boot eine Richtungsänderung hin zum Wind fährt, z.B. von „halbem Wind“ auf „am Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen.  Unter „Abfallen“ versteht man, wenn das Boot eine Richtungsänderung weg vom Wind fährt, z.B. von „am Wind“ auf „halben Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen.  Eine „Wende“ ist, wenn das Boot mit dem Bug durch den Wind fährt. Dabei müssen die Segel auf den anderen Bug gesetzt werden, da der Wind nach der Wende auf die andere Bootsseite weht. <?page no="178"?> 178 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung  Eine „Halse“ ist, wenn das Boot mit dem Heck durch den Wind fährt. Dabei müssen die Segel auf den anderen Bug gesetzt werden, da der Wind nach der Halse auf die andere Bootsseite weht. WAHRER WIND UND SCHEINBARER WIND Ein Segelboot segelt tatsächlich mit dem so genannten „scheinbaren Wind“. Der „scheinbare Wind“ ist der aus dem „wahren Wind“, also dem tatsächlich vorherrschenden Wind und dem aus der Fahrt entstehenden „Fahrtwind“ resultierende Wind, den man an Bord wahrnimmt. Dabei wirkt sich der Fahrtwind auf den verschiedenen Kursen unterschiedlich stark auf den scheinbaren Wind aus und verstärkt diesen auch mit zunehmender Geschwindigkeit. Die Windrichtung des wahren Windes können Sie an Flaggen oder anderen Gegenständen an Land erkennen. Den scheinbaren Wind können Sie während der Fahrt an Standern oder Verklickern an Ihrem Boot erkennen. Wenn das Boot festgemacht ist, zeigen Verklicker oder Stander auch den wahren Wind an, da dann kein Fahrtwind wirkt. Abb. 150: Wahrer Wind scheinbarer Wind WAHRNEHMUNG VON WAHREM UND SCHEINBAREM WIND Dabei wird der wahre Wind auf den verschiedenen Kursen unterschiedlich durch den Fahrtwind beeinflusst. Auf einem „Am Wind Kurs“ ist der scheinbare Wind stärker als der wahre Wind, weil sich Fahrtwind und wahrer Wind addieren. Auf einem Kurs „hoch am Wind“ müssen Sie daher ggfs. auch früher die Segelflächen reffen. Der wahre Wind Windrichtung Scheinbarer Wind Wahrer Wind Fahrtwind <?page no="179"?> 12.6 Bedienung und Segeltechnik 179 kommt dabei deutlicher achterlicher, als der wahrgenommene scheinbare Wind. Beim Einfallen einer Bö „raumt“ der scheinbare Wind, das bedeutet er fällt achterlicher ein. Das liegt daran, dass der Fahrtwind zunächst gleich bleibt, der wahre Wind jedoch zunimmt. So kommt der daraus resultierende scheinbare Wind raumer oder achterlicher. Dieser Effekt hilft beim Kreuzen, um Höhe zu gewinnen. Abb. 151: Am-Wind-Kurs Abb. 152: Halbwindkurs Je mehr ein Boot abfällt, also mit achterlicheren Kursen segelt, nimmt der scheinbare Wind ab. Auf einem Halbwindkurs wirkt sich der Fahrtwind bereits nicht mehr so stark auf den scheinbaren Wind aus, wie auf einem Am-Wind- Kurs. Grund dafür ist, dass das Boot in einem flacheren Winkel zum Wind segelt. Der wahre Wind kommt aber dennoch achterlicher als der scheinbare Wind, jedoch ist der Winkel nicht so groß. Gleiches gilt für den Raumwindkurs. Der wahre Wind kommt noch achterlicher, der scheinbare Wind wird schwächer. Wenn ein Boot direkt vor dem Wind segelt, das heißt der Wind weht von hinten auf das Boot, kommen wahrer Wind und Fahrtwind aus derselben Richtung. Dieser Kurs heißt „Vorwind- “ oder „vor dem Wind-Kurs“. Der wah- Am Wind Fahrtwind Wahrer Wind Scheinbarer Wind Windrichtung Halber Wind Scheinbarer Wind Wahrer Wind Fahrtwind Windrichtung Vor dem Wind Scheinbarer Wind Wahrer Wind Fahrtwind Windrichtung Abb. 153: Vorwindkurs <?page no="180"?> 180 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung re Wind vermindert sich um den entgegenstehenden Fahrtwind, so ist der scheinbare Wind auf Vorwindkurs schwächer als der wahre Wind. B R U C H E INE R WANT OD E R S TA G Sollte einmal die den Mast unterstützende Luvwant brechen, ist zur Sicherheit sofort mit einer Wende auf den anderen Bug zu wechseln und diese nach Möglichkeit zu reparieren. Bricht bei einem Segelboot, das nur unter Großsegel segelt, das Vorstag, so ist so schnell wie möglich auf Vorwindkurs abzufallen, um das Vorstag zu entlasten. Ein gebrochenes Vorstag kann durch eine Fock oder ein Fall provisorisch ersetzt werden. Bricht bei einem Segelboot, das auf „Am-Wind-Kurs” segelt, das Achterstag, so ist - wenn möglich - auf „am Wind“ weiter zu segeln, da so die Achterstag entlastet wird. Vorwindkurse sind bei gebrochenem Achterstag unbedingt zu vermeiden, da der Halt des Mastes nach hinten fehlt. R E F F E N UND S E G E LW E C H S E L Bei Aufkommen von Sturm und Starkwind ist die Segelfläche zu reduzieren. Dieser Vorgang wird „Reffen“ genannt. Hierbei wird zunächst das Vorsegel verkleinert oder ganz eingeholt. Alternativ können die Vorsegel durch kleine, robuste Sturmsegel (beispielsweise durch eine Sturmfock) ersetzt werden. Die Segelfläche des Großsegels wird, wenn baubedingt möglich, verkleinert. Anstelle des Großsegels kann auch ein sturmtaugliches Trysegel verwendet werden. Das Material und die Größe des Trysegels sind dabei vergleichbar mit einer Sturmfock. Abb. 154: Bruch einer Want oder Stag <?page no="181"?> Segelmanöver 181 S E G E L B E RG E N UND AB T AK E L N Das Einholen der Segel wird als „Bergen“ bezeichnet. Oft wird das Einholen der Segel umgangssprachlich auch als „Abtakeln“ bezeichnet. Unter Abtakeln versteht man jedoch das Abbauen des gesamten Riggs beziehungsweise der gesamten Takelage. Wir merken uns diese Unterscheidung:  Einholen der Segel: Das Einholen der Segel wird als Bergen bezeichnet.  Abtakeln des Riggs: Unter Abtakeln versteht man das Abbauen des gesamten Riggs inklusive der Segel. S E G E LMANÖV E R Die wichtigsten Segelmanöver sind:  Wende  Halse  Aufschießer  Beidrehen zum Beilegen  Ankermanöver  Reffen Diese Segelmanöver werden ausführlich im Praxisteil Segelboot behandelt. Hier werden die Wende, die Halse und das Reffen vorgestellt, da diese Manöver Inhalt der theoretischen Prüfung sind. <?page no="182"?> 182 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung W E ND E Bei der Wende wird der Kurs des Segelboots so geändert, dass das Schiff mit dem Bug durch den Wind geht. Die Wende wird meist aus Am-Wind-Kursen gefahren. Abb. 155: Wende Q-W E ND E Bei der Q-Wende wird im Vergleich zur Wende noch eine Schlaufe gefahren, da zunächst auf Am-Wind-Kurs gewechselt wird und dann die Wende eingeleitet wird. Der gefahrene Kurs der Wende beziehungsweise der Schlaufe erinnert an ein Q. Abb. 156: Q-Wende <?page no="183"?> Besonderheiten beim Jollensegeln 183 HA L S E Bei der Halse wird der Kurs des Segelboots so geändert, dass das Schiff mit dem Heck durch den Wind geht. Die Halse wird meist aus Halb- oder Raum- Wind-Kursen gefahren. Abb. 157: Halse Ein Manöver, das Sie vermeiden sollten, ist die Patenthalse. Eine Patenthalse ist eine unabsichtlich gefahrene Halse, auf die weder das Schiff noch die Besatzung vorbereitet ist. Die Gefahr bei der Patenthalse ist, dass sich das Großsegel samt Großbaum plötzlich und schnell von der einen Schiffsseite zu anderen bewegt (umgangssprachlich „durchschlägt“). Dies kann zu Verletzungen der Crew, Riggschäden und im schlimmsten Fall sogar zum Kentern führen. B E S OND E RH E I T E N B E IM J O L L E N S E G E L N Beim Segeln mit einer Jolle sind einige Besonderheiten zu beachten. Eine Jolle sollte möglichst aufrecht, also ohne Krängung gesegelt werden, da sonst die Abdrift und die Luvgierigkeit zunehmen. Abb. 158: Jolle <?page no="184"?> 184 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung  Wenn auf „Am-Wind-Kursen“ die Pinne stets stark von der Seite der Segel weggezogen werden muss, um den Kurs zu halten, ist die Jolle meist falsch getrimmt. Dies kann durch ein flacheres Trimmen des Großsegels und einer Gewichtsverlagerung nach achtern behoben werden.  Wenn auf „Am-Wind-Kursen“ die Pinne stets stark zur Seite der Segel hingedrückt werden muss, um den Kurs zu halten, ist die Jolle meist ebenfalls falsch getrimmt. Dies kann durch ein „bauchiges“ Trimmen des Großsegels und einer Gewichtsverlagerung nach vorn behoben werden.  Wenn eine Jolle auf Vorwindkurs gefahren wird, so sollte das Schwert aufgeholt werden, um den Reibungswiderstand und auch die Gefahr des Kenterns bei einer unfreiwilligen Halse zu verhindern.  Viele Jollen verfügen über sog. Bodenlenzventile, die meist unterhalb der Wasserlinie liegen. Diese saugen das im Rumpf angestaute Wasser durch den bei der Fahrt entstehenden Sog aus dem Boot.  Wenn eine Jolle an einer Boje liegend festgemacht wird, so sollten Schwert und Ruderblatt aufgeholt werden, damit das Boot frei „schwojen“, d.h. sich frei hin und her mit Wind und Strom bewegen kann. Bricht bei einer Jolle das Ruder, sollte ein Notruder oder ein Paddel als Ersatz verwendet werden. Das Fahrwasser sollte verlassen werden und die eingeschränkte Manövrierfähigkeit anderen Fahrzeugen angezeigt werden. <?page no="185"?> Prüfungsfragen 185 Nachdem Sie das Kapitel 12 „Segelboot Aufbau und Bedienung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 254: Was wird unter einem „Kimmkieler“ verstanden? Antwort: Eine Yacht mit zwei Seitenkielen. Frage 255: Worin besteht der Vorteil eines Kimmkielers gegenüber anderen Kielbooten? Antwort: Er kann problemlos aufrecht trockenfallen. Frage 256: Was wird unter einer „Kielschwertyacht“ verstanden? Antwort: Eine Yacht mit flach gehendem Ballastkiel und zusätzlichem aufholbarem Schwert. Frage 257: Wodurch wirken die Bodenlenzventile einer Jolle, die unterhalb der Wasserlinie liegen? Antwort: Durch den Sog, der bei Fahrt durchs Wasser entsteht. Frage 258: Was wird unter „Formstabilität“ verstanden? Antwort: Die Fähigkeit eines Schiffes, durch seine Rumpfform der Krängung entgegenzuwirken. Frage 259: Was wird unter „Gewichtsstabilität“ verstanden? Antwort: Die Fähigkeit eines Schiffes, durch seinen tief liegenden Ballast der Krängung entgegenzuwirken. Frage 260: Welche Boote sind vorwiegend „gewichtsstabil“? Antwort: Kielyachten sind vorwiegend „gewichtsstabil“. Frage 261: Welche Boote sind vorwiegend „formstabil“? Antwort: Jollen sind vorwiegend „formstabil“. <?page no="186"?> 186 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Frage 262: Wodurch kann bei formstabilen Booten bei viel Wind die Stabilität erhöht werden? Antwort: Durch Ausreiten bzw. durch Benutzung der Trapezeinrichtung. Frage 263: Wie verändert sich das aufrichtende Kraftmoment einer Jolle bei ständiger Krängung? Antwort: Es nimmt anfangs zu bis zum Erreichen eines kritischen Winkels, von da an immer schneller ab bis zur Kenterung. Frage 264: Wie verändert sich das aufrichtende Kraftmoment einer Kielyacht bei stetig zunehmender Krängung? Antwort: Es nimmt zu und erreicht nach Überschreitung des Maximums seinen kritischen Winkel erst bei über 90°. Frage 265: Welche Maßnahme ist bei Ruderbruch auf einer Jolle zu treffen? Antwort: Notruder oder Paddel als Ersatz nehmen, Fahrwasser verlassen, sich als manövrierunfähig zu erkennen geben. Frage 266: Wodurch kann eine Pinnensteuerung auch bei Krängung des Bootes sicher erreicht und bedient werden? Antwort: Durch einen Pinnenausleger. Frage 267: Warum sollte Tauwerk an Bord stets ordentlich aufgeschossen werden? Antwort: Damit es im Gebrauchsfall klar liegt. Frage 268: Warum sollten Fallen stets ordentlich aufgeschossen werden? Antwort: Damit sie im Gebrauchsfall schnell und sicher gefiert werden können. Frage 269: Wie heißen die Ecken eines Segels? Antwort: Kopf, Hals, Schothorn. <?page no="187"?> Prüfungsfragen 187 Frage 270: Wie heißen die Kanten eines Segels? Antwort: Vorliek, Unterliek, Achterliek. Frage 271: Wozu dienen Segellatten? Antwort: Der Formgebung und Aussteifung des Segels. Frage 272: Weshalb dürfen Segel nicht über einen längeren Zeitraum killen? Antwort: Killen schädigt das Tuch und lässt Nähte aufgehen. Frage 273: Warum müssen auch kleine Schäden an den Segeln sofort repariert werden? Antwort: Weil unter Winddruck daraus schnell große Schäden werden. Frage 274: Woran kann während der Fahrt die Richtung des wahren Windes erkannt werden? Antwort: An Flaggen oder anderen Anzeichen an Land. Frage 275: Welcher Wind wird in Fahrt von Standern bzw. Verklickern angezeigt? Antwort: Der scheinbare Wind. Frage 276: Wann kommen wahrer Wind und scheinbarer Wind auf einem segelnden Boot aus der gleichen Richtung? Antwort: Auf Vorwindkurs. Frage 277: Warum ist der scheinbare Wind auf einem Vorwindkurs schwächer als der wahre Wind? Antwort: Der wahre Wind vermindert sich um den entgegenstehenden Fahrtwind. Frage 278: Warum ist der scheinbare Wind auf einem Kurs hoch am Wind stärker als der wahre Wind? <?page no="188"?> 188 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Antwort: Da sich auf diesem Kurs der wahre Wind und der Fahrtwind in Richtung und Stärke addieren. Frage 279: Auf einem Amwindkurs wurde gerefft. Ein entgegenkommendes Boot gleichen Typs segelt ungerefft. Wie lässt sich das erklären? Antwort: Der scheinbare Wind ist auf Amwindkursen stärker, auf Raumschot- und Vorwindkursen schwächer als der wahre Wind. Frage 280: Warum raumt beim Einfallen einer Bö auf Amwindkurs der scheinbare Wind? Antwort: Da der Fahrtwind zunächst gleich bleibt, der wahre Wind jedoch zunimmt, kommt der daraus resultierende scheinbare Wind raumer. Frage 281: Beim Einfallen einer Bö auf Amwindkurs raumt der scheinbare Wind. Welchen Nutzen kann auf der Kreuz daraus gezogen werden? Antwort: Mitluven, um weitere Höhe zu gewinnen. Frage 282: Wie sollte das Schwert einer Jolle auf Vorwindkurs gefahren werden und warum? Antwort: Es sollte aufgeholt werden. Dadurch vermindert sich der Reibungswiderstand, aber auch die Gefahr der Kenterung bei einer unfreiwilligen Halse. Frage 283: Wie verändern sich Abdrift und Krängung, wenn das Schwert einer Jolle auf einem Amwindkurs etwas aufgeholt wird? Antwort: Die Abdrift wird größer, die Krängung nimmt ab. Frage 284: Mit welcher Krängung sollte eine Jolle üblicherweise gesegelt werden und weshalb? Antwort: Möglichst aufrecht, da sonst Abdrift und Luvgierigkeit zunehmen. Frage 285: Wie wirkt sich auf einem Halbwindkurs ein zu dicht geholtes Großsegel auf die Geschwindigkeit des Bootes aus? <?page no="189"?> Prüfungsfragen 189 Antwort: Die Krängung nimmt zu, die Geschwindigkeit nimmt ab. Frage 286: Wie wirkt sich ein Holepunkt, der zu weit vorne liegt, auf Stand und Beanspruchung des Vorsegels aus? Antwort: Das Unterliek killt, das Achterliek wird übermäßig gereckt. Frage 287: Wie wirkt sich ein Holepunkt, der zu weit achtern liegt, auf Stand und Beanspruchung des Vorsegels aus? Antwort: Das Achterliek killt, das Unterliek wird übermäßig gereckt. Frage 288: Wie muss ein Segel bei leichtem Wind getrimmt werden? Antwort: Das Segel soll bauchig stehen. Frage 289: Wie muss ein Segel bei starkem Wind getrimmt werden? Antwort: Das Segel soll flach getrimmt werden. Frage 290: Wie beeinflusst ein Unterliekstrecker den Trimm des Segels? Antwort: Je nach Zugkraft wird der untere Teil des Großsegels bauchiger oder flacher. Frage 291: Um auf Amwindkursen eine Jolle auf Kurs zu halten, muss die Pinne stets stark von der Seite der Segel weggezogen werden. Wie kann der Trimmfehler behoben werden? Antwort: Großsegel flacher trimmen; Gewichtsverlagerung nach achtern. Frage 292: Um auf Amwindkursen eine Jolle auf Kurs zu halten, muss die Pinne stets stark zur Seite der Segel hingedrückt werden. Wie kann der Trimmfehler behoben werden? Antwort: Großsegel bauchiger trimmen, Gewichtsverlagerung nach vorn. Frage 293: Warum soll ein gut getrimmtes Segelboot leicht luvgierig sein? Antwort: Weil es im Notfall von selbst in den Wind schießt. <?page no="190"?> 190 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Frage 294: Welchen Einfluss hat zunehmende Krängung auf den Trimm des Bootes? Antwort: Die Luvgierigkeit nimmt zu. Frage 295: Welche Manöver hat das Boot auf dem eingezeichneten Kurs an den Punkten 1, 2 und 3 gefahren? Antwort: 1 Wende, 2 Halse, 3 Q-Wende. Frage 296: Was ist mit Schwert und Ruder einer Jolle zu tun, wenn das Boot an einer Boje liegen gelassen wird? Antwort: Schwert und Ruderblatt aufholen, damit das Boot frei schwojen kann. Frage 297: Warum ist eine Patenthalse gefährlich? Antwort: Es kann zu Verletzungen der Crew, zu Riggschäden und zur Kenterung führen. Frage 298: Ein Segelboot segelt am Wind, plötzlich bricht das Luvwant. Welches Manöver ist sinnvoll? Antwort: Wende. Frage 299: Ein Segelboot segelt bei starkem Wind nur unter Großsegel auf Amwindkurs. Plötzlich bricht das Vorstag. Was ist sofort zu unternehmen? Antwort: Abfallen auf Vorwindkurs. Frage 300: Ein Segelboot segelt bei starkem Wind nur unter Großsegel auf Amwindkurs. Plötzlich bricht das Vorstag. Womit kann das gebrochene Vorstag schnell provisorisch ersetzt werden? Antwort: Durch die Fock oder ein Fall. <?page no="191"?> KA PIT E L 13: T H E O RI E PRÜFUNG In diesem Kapitel erfahren Sie wichtige Informationen rund um die Theorieprüfung. Beide Prüfungsteile - Theorieprüfung und Praxisprüfung - sollen grundsätzlich am gleichen Tag abgelegt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen können die beiden Prüfungsteile auch getrennt voneinander innerhalb von zwölf Monaten abgelegt werden. Mehr zur Praxisprüfung erfahren Sie in Kapitel 17 „Praxisprüfung“. P RÜF UNG S INHA L T In der Theorieprüfung müssen Sie einen der 15 amtlichen Prüfungsfragebögen schriftlich beantworten. Der Prüfungsumfang, also die Anzahl der zu beantwortenden Fragen und die Bearbeitungszeit sind davon abhängig, ob Sie den amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Antriebsmaschine, unter Segel oder unter Antriebsmaschine und Segel absolvieren und ob Sie andere Führerscheine, beispielsweise den Sportbootführerschein See oder bereits abgelegte Prüfungsteile des Sportbootführerscheines Binnen anrechnen lassen. Die Abfrage des Theorieteiles erfolgt grundsätzlich im Multiple-Choice-Modus. Ihnen werden für jede Frage jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei immer nur eine der vier Antwortmöglichkeiten richtig ist. Sie müssen die jeweils richtige Antwort durch Ankreuzen kenntlich machen. Jede richtige Antwort gibt einen Punkt. AMT L IC H E R P RÜF UNG S F R A G E NK A TA L O G Der amtliche Prüfungsfragenkatalog umfasst insgesamt 300 Fragen und gliedert sich grundsätzlich in sogenannte „Basisfragen“ und „spezifische Fragen“. BASISFRAGEN Bei den Basisfragen handelt es sich um sehr grundsätzliche Fragen aus den Themengebieten Umweltschutz, allgemeines Verhalten, Verkehrs- und Verhaltensvorschriften und Seemannschaft. Es gibt insgesamt 72 mögliche Basisfragen, wovon sieben Fragen beziehungsweise, wenn Sie nur den Segelschein absolvieren, vier Fragen in jedem Prüfungsfragebogen zu beantworten sind. <?page no="192"?> 192 Kapitel 13: Theorieprüfung Diese Basisfragen werden ebenso bei der Theorieprüfung zum amtlichen Sportbootführerschein See geprüft. Inhaber des amtlichen Sportbootführerscheines See, die die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen absolvieren wollen, sind deshalb von der Beantwortung dieser Basisfragen befreit. Auch umgekehrt sind Inhaber des amtlichen Sportbootführerscheines Binnen dann bei der Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein See von den Basisfragen befreit. SPEZIFISCHE FRAGEN Bei den spezifischen Fragen handelt es sich um spezielle Fragen, die ausschließlich das erforderliche Wissen für Wassersportler auf den Binnengewässern und auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen umfassen. Es gibt insgesamt 228 mögliche spezifische Fragen. Diese lassen sich wiederum in „Fragen für alle Führerscheinanwärter“ und „Zusatzfragen für Anwärter des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel“ untergliedern. F R A G E N FÜR A L L E FÜHR E R S C H E INANWÄRT E R Es sind 181 Fragen, die allgemeine Themen, ohne spezielle Fragestellung zu Segelthemen, behandeln. Z U S A TZ F RAG E N FÜR ANWÄRT E R D E S S P OR T B OO T FÜH R E R S C H EIN S B INN EN S EG E L Hierbei handelt es sich um 47 spezielle Segelfragen, die nur von Anwärtern für den Segelschein zu beantworten sind. Es werden sieben Fragen geprüft, wovon mindestens fünf richtig beantwortet werden müssen. Dieser Zusatzteil muss also gesondert bestanden werden. P RÜF UNG SUMF ANG UND D AU E R Wenn der Sportbootführerschien Binnen Ihr erster Bootsführerschein ist, müssen Sie in jedem Fall auch die Basisfragen beantworten. In diesem Fall werden in jedem der 15 amtlichen Prüfungsfragebögen zunächst die Basisfragen geprüft, das sind vier Basisfragen beim Segelboot beziehungsweise sieben Basisfragen bei Motorboot und Motor- und Segelboot. Die Anzahl der spezifischen Fragen hängt ebenso davon ab, welchen Schein Sie absolvieren wollen und ob <?page no="193"?> Prüfungsumfang und Dauer 193 Sie vorhandene Prüfungsteile des Sportbootführerscheins Binnen oder von anderen vorhandenen Bootsführerscheinen anerkennen lassen können. Die folgende Übersicht veranschaulicht, welcher Prüfungsumfang in welcher Zeit zu absolvieren ist und welche Mindestpunktzahl für das Bestehen zwingend erforderlich ist. Umfang des Führerscheines (SBF Binnen) Fragen gesamt Anzahl Basisfragen Anzahl Spezifische Fragen Anzahl Segelfragen Erforderliche Mindestpunktzahl Prüfungsdauer in Minuten Motorboot 30 7 23 - 24 von 30 45 Segelboot 25 4 14 7 20 von 25 und 5 von 7 Segelfragen 35 Motor- und Segelboot 37 7 23 7 24 von 30 und 5 von 7 Segelfragen 60 Motorboot (Inhaber des SBF See) 23 - 23 - 18 von 23 35 Segelboot (Inhaber des SBF See) 21 - 14 7 17 von 21 und 5 von 7 Segelfragen 35 Segeln (als Aufbau auf den SBF Binnen Motor) 7 - - 7 5 von 7 15 Motorboot (als Aufbau auf den SBF Binnen Segeln, ausgestellt vor dem 01.05.2012 7 7 - - 5 von 7 15 Um bei der Prüfung zu bestehen, müssen Sie als grobe Faustformel also ca. 80 Prozent aller Fragen richtig beantworten. <?page no="194"?> 194 Kapitel 13: Theorieprüfung P RÜF UNG S A B L AUF Als Hilfsmittel ist in der Theorieprüfung nur ein Kugelschreiber zugelassen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass auf Ihren Tisch, da die Prüfer während der Prüfung Ihre Identität überprüfen werden. Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sowie Gespräche mit dem Nebensitzer führen automatisch zum Ausschluss aus der Prüfung. Bearbeiten Sie die Fragen in aller Ruhe. Wenn Sie sich ausführlich mit diesem Buch und dem Onlinekurs vorbereitet haben, wird Ihnen die Bearbeitungszeit ausreichen. P RÜF UNG S O R T Die Prüfungen werden lokal durch einen der 20 Prüfungsausschüsse für den Sportbootführerschein Binnen durchgeführt. Eine Übersicht der Prüfungsausschüsse finden Sie hier: https: / / www.sbfb24.com/ pruefungsausschuesse Den genauen Prüfungsort und die Prüfungszeit erfahren Sie direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss. Die Anmeldung muss rechtzeitig direkt beim Prüfungsausschuss erfolgen, in der Wahl des gewünschten Prüfungsausschusses sind Sie frei. K O S T E N D E R P RÜF UNG Für die Abnahme der Prüfung und die Ausstellung des Sportbootführerscheines Binnen fallen amtliche Gebühren an. Darüber hinaus werden noch die tatsächlichen Reisekosten des jeweiligen Prüfungsausschusses auf die Prüflinge umgelegt. Eine Übersicht der aktuellen Gebührentabelle finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Prüfungsausschüsse (siehe "Prüfungsort"). <?page no="195"?> KA PIT E L 14: P RAXI S MO TO RB OOT Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die in der praktischen Prüfung geforderten Manöver und stellt diese im Detail vor. In der praktischen Prüfung wird zwischen Pflichtmanövern, die jeder Prüfling absolvieren muss, und sonstigen Manövern, die nur teilweise prüfungsrelevant sind, unterschieden. P F LIC H TMANÖV E R MOT O R B OO T Diese Pflichtmanöver werden von jedem Prüfling in der praktischen Prüfung gefordert:  Rettungsmanöver (Mensch über Bord)  Anlegen  Ablegen R E T TUNG SMANÖV E R Das Rettungsmanöver wird oft auch als „Mann über Bord“beziehungsweise „Mensch über Bord“-Manöver bezeichnet. Das Rettungsmanöver wird in der Regel aus Kursfahrt mit gemäßigtem Tempo durchgeführt. Beim Rettungsmanöver geht es darum, eine über Bord gefallene Person wieder mit dem Boot aufzunehmen beziehungsweise retten zu können. In der Prüfung wird dies meist dadurch simuliert, dass ein Rettungsring oder eine Boje über Bord geworfen wird. Das Rettungsmanöver läuft schematisch wie folgt ab:  Ein Mann, in der Praxisausbildung ein Rettungsring oder eine Boje, fällt Steuerbord oder Backbord über Bord.  Der Steuermann nimmt sofort den Gang raus, Getriebestellung auf neutral, und lenkt das Steuerrad voll zum Mann. So dreht sich das Heck mit der gefährlichen Schraube vom Überbordgegangenen weg.  Idealerweise zeitgleich oder unmittelbar danach erfolgt Ruf: „Mensch/ Mann über Bord“, „Rettungsmittel ausbringen“, „Ausguck stellen“. <?page no="196"?> 196 Kapitel 14: Praxis Motorboot  Ein Mitglied der Mannschaft stellt den Ausguck und ruft: „Ausguck steht“. Hinweis: In der Praxisausbildung wird das Rettungsmittel beziehungsweise der Rettungsring nicht ausgeworfen. Abb. 159: Manöver - Rettungsmanöver  Der Steuermann prüft, aus welcher Richtung der Wind kommt, damit er ableiten kann, gegen welche Richtung er den Mann anfahren muss. Der Überbordgegangene wird immer gegen den Wind angefahren.  Dann circa drei bis fünf Bootslängen gerade vom Mann wegfahren.  Einen Kreis oder eine Schlaufe fahren, bis der Mann gegen Wind und Strom angesteuert werden kann.  Motor rechtzeitig vor dem Mann auskuppeln (drei bis vier Bootslängen).  Das Boot auf Höhe der über Bord gegangenen Person durch kurzes Einlegen des Rückwärtsganges aufstoppen und vollständig zum Stehen bringen.  Der Bootsführer ruft dann: „Bereit machen zum Mann aufnehmen an Steuerbord beziehungsweise Backbord“.  Ein Mitglied der Mannschaft ruft „Bereit zum Mann aufnehmen“.  Der Überbordgegangene (beziehungsweise Ring/ Boje) wird idealerweise über die Steuerbordseite mit der Hand oder bei hochwandigen Schiffen auch mit Hilfe des Bootshakens aufgenommen. „Bereit machen zum Mann aufnehmen“ „Bereit zum Mann aufnehmen“ „Mann über Bord“ „Rettungsmittel ausbringen“ „Ausguck stellen“ „Ausguck steht“ <?page no="197"?> Pflichtmanöver Motorboot 197 Schauen Sie sich das Rettungsmanöver als Lernvideo an: AN L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD UND B AC KB O RD Beim Anlegen geht es darum, das Boot durch entsprechendes Manövrieren in kurzer Distanz parallel zum Steg zum Stehen zu bringen. In der Regel wird an einem freien Steg oder einer Kaimauer angelegt. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben durch den Radeffekt immer eine geeignete und weniger geeignete Seite zum Anlegen. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Wir beschreiben hier beispielhaft das Anlegemanöver an einem Steg. Das Vorgehen beim Manöver Anlegen ist wie folgt:  Zunächst langsames Ansteuern der Anlegestelle in einen Winkel von circa 45 Grad.  Geschwindigkeit reduzieren, den Gang rechtzeitig (circa zwei bis drei Bootslängen Abstand vom Steg) in Leerlaufstellung bringen und dann das Boot gleiten lassen. Abb. 160: Manöver - Anlegen  Wenn der Bug noch circa 2 Meter von der Anlegestelle entfernt ist, das Steuer zunächst vollständig weg vom Steg legen, so dass sich der Bug etwas vom Steg weg bewegt. Eventuell kurz Vorwärtsschub geben, bis das Boot auf die Lenkbewegung reagiert.  Das Boot dann parallel mit der Restfahrt auf den Steg lenken, ohne ihn dabei zu touchieren.  Stoppen Sie das Boot durch kurzes Einlegen des Rückwärtsgangs auf.  Das Boot sollte mit einem Abstand von maximal einer halben Armlänge parallel zur Anlegestelle zum Stehen kommen. <?page no="198"?> 198 Kapitel 14: Praxis Motorboot A B L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD OD E R B AC KB O RD Beim Ablegen geht es darum, das parallel zum Steg liegende Boot vom Steg so weg zu manövrieren, dass wieder „normale“ Fahrt aufgenommen werden kann. Das Manöver ist wie folgt durchzuführen: Abb. 161: Manöver - Ablegen  Das Boot liegt ohne Fahrt parallel zum Steg.  Zunächst das Steuerrad voll zum Steg einschlagen und einen kurzen Schub nach vorne geben, ohne dabei den Steg zu touchieren. Das Heck des Bootes dreht sich weg vom Steg. Dieser Vorgang wird „Eindampfen“ genannt.  Dann das Steuerrad ganz weg vom Steg einschlagen und circa 2 Meter rückwärts gerade vom Steg absetzen, um ausreichend Abstand zwischen Boot und Steg zu bekommen.  Das Steuerrad dann gerade oder leicht weg vom Steg stellen und mit dem Boot vorwärts die Anlegestelle verlassen. S ON S T I G E MANÖV E R MO T O RB OO T Sonstige Manöver sind optionale Manöver, die nicht alle geprüft werden müssen. Welche sonstigen Manöver geprüft werden, entscheidet der Prüfer. W E ND E N AUF E NG EM R AUM Beim Manöver „Wenden auf engem Raum“ fahren Sie im Hafen in eine enge Gasse und wenden in dieser Gasse. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben 1 2 3 4 <?page no="199"?> Sonstige Manöver Motorboot 199 durch den Radeffekt immer eine geeignete und weniger geeignete Drehrichtung des Propellers. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Sie können sich das Manöver ähnlich wie das Wenden in drei Zügen beim Autofahren vorstellen. Das Manöver sollte wie folgend beschrieben durchgeführt werden:  Zunächst wird in eine Hafengasse mittig mit langsamer Geschwindigkeit eingefahren.  Dann den Motor auskuppeln. Wenn das Boot fast zum Stehen kommt, Ruder ganz nach Backbord (bei anderer Drehrichtung entgegengesetzt Steuerbord) einschlagen und das Boot gleiten lassen.  Boot weiter nach Backbord gleiten lassen, bis es quer in der Gasse steht (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 Meter). Nutzen Sie dabei stets den Raum nach vorne.  Steuer ganz nach Steuerbord einschlagen und kurz den Rückwärtsgang einlegen.  Boot rückwärts gleiten lassen (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 Meter), bis es mittig und gerade in der Gasse steht.  Steuer gerade stellen und vorwärts aus der Gasse fahren. Abb. 162: Manöver Wenden auf engem Raum Schauen Sie sich das Manöver „Wenden auf engem Raum“ als Lernvideo an: 1 2 3 4 <?page no="200"?> 200 Kapitel 14: Praxis Motorboot K UR S G E R E C H T E S AUF S T O P P E N Unter kursgerechtem Aufstoppen wird das Anhalten beziehungsweise das Stoppen eines Fahrzeuges unter Einsatz der Schraube verstanden. Kursgerecht bedeutet hierbei, dass sich der Kurs des Fahrzeuges beim Aufstoppen nicht verändert. Abb. 163: Manöver - Kursgerechtes Aufstoppen Dies wird dadurch erreicht, dass der Rückwärtsgang kurz eingelegt wird, gegebenenfalls zusätzlich unterstützt durch kurzes Gasgeben. Durch die umgekehrte Drehrichtung wirkt die Schraube der Vorausfahrt des Fahrzeuges entgegen und bremst diese ab. Sobald das Fahrzeug keine beziehungsweise sehr wenig Fahrt macht, ist umgehend wieder auszukuppeln und die Leerlaufstellung einzulegen. Das Fahrzeug ist dann aufgestoppt. F AH R E N NAC H S C HI F F FAH R T S Z E IC H E N UND LANDMA RK EN Unter Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken wird das Fahren in Richtung einer markanten Landmarke verstanden. Dies kann beispielsweise ein Kirch- oder Leuchtturm, eine Hafeneinfahrt oder ein Schifffahrtszeichen sein. Der Kurs soll dabei direkt und ohne Schlingern des Fahrzeuges gefahren werden. Abb. 164: Manöver - Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken <?page no="201"?> Sonstige Manöver Motorboot 201 AN L E G E N VON S IC H E RUNG SMI TT E L N In der Prüfung wird wahrscheinlich von Ihnen verlangt, dass Sie Sicherungsmittel wie eine Rettungsweste oder einen Sicherheitsgurt sicher und zügig anlegen können. Hierbei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Verschlusssysteme gibt. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer praktischen Ausbildung das Anlegen der Sicherungsmittel gleich von Beginn an lernen. Dies sollte einer der ersten Lerninhalte im Rahmen einer fundierten Wassersportausbildung sein. Die wichtigsten Sicherungsmittel sind die Rettungsweste und der Life Belt. Wir stellen Ihnen diese hier kurz vor.  Rettungsweste: Beim Anlegen einer Rettungsweste beziehungsweise einer Schwimmweste soll darauf geachtet werden, dass die Rettungsweste von der Größe passt. Beim Anlegen sollen alle Gurte straff angezogen werden, so dass die Rettungsweste sicher am Körper sitzt.  Life Belt: Der Life Belt ist ein Sicherungsgeschirr, um eine Person an Bord fest zu machen, um nicht über Bord gehen zu können. Er wird einerseits an auf Bord gespannten Leinen und andererseits am Körper der zu sichernden Person befestigt. Abb. 165: Rettungsweste und Life Belt <?page no="202"?> 202 Kapitel 14: Praxis Motorboot MANÖV E R S C HAL L S I GNA L E In der praktischen Prüfung kann von Ihnen verlangt werden, dass Schallsignale gegeben werden. Hier sind die drei wichtigsten Manöverschallsignale und ihre Bedeutung nochmals dargestellt:  Ein kurzer Ton: „Kursänderung nach Steuerbord“  Zwei kurze Töne: „Kursänderung nach Backbord“  Drei kurze Töne: „Maschine läuft rückwärts“ Abb. 166: Manöverschallsignale NAV I GA T ION MI T D EM K OMP A S S Der Kompass ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um sich auf Gewässern wie größeren Seen und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen zu orientieren. Ein Kompass ist grundsätzlich in 360 Grad unterteilt. Die Gradzahlen sind den Himmelsrichtungen zugeordnet. Der Kompass zählt von Norden, der bei 0° bzw. 360° liegt, im Uhrzeigersinn von 0° bis 360°. <?page no="203"?> Sonstige Manöver Motorboot 203 Abb. 167: Gradzahlen Kompass Ein einzelner Kompassstrich entspricht 11¼ Grad. Ein ganzer Quadrant entspricht 90 Grad. Ein am Schiff fest angebrachter Kompass, der sogenannte Steuerkompass, zeigt die Gradzahl an, in welche sich das Schiff gerade bewegt. Die Fahrtrichtung eines Schiffs heißt Kurs. Die während der Fahrt am Kompass abgelesene Gradzahl ist der so genannte Kompasskurs. Die gebräuchlichste Kompassart ist der Magnetkompass mit Vollkreisrose. Der Magnetkompass reagiert auf magnetische Einflüsse und orientiert sich am Magnetfeld der Erde. Die Nadel des Kompass zeigt stets in die Richtung des magnetischen Nordpols. Der geografische und der magnetische Nordpol sind jedoch nicht identisch. Merke: Während Land- und Seekarten immer auf den geografischen Nordpol ausgerichtet sind, orientiert sich der Magnetkompass nach dem Nordpol des Erdmagnetfelds. Die am Magnetkompass angezeigte Gradzahl wird durch Schiffsmagnetismus und Erdmagnetismus verfälscht. Die Abweichung zwischen magnetischem Nordpol und geografischem Nordpol heißt Missweisung. Die Höhe und Richtung (in Richtung Osten oder in Richtung Westen) der Missweisung ist abhängig vom jeweiligen Ort und ist der Seekarte zu entnehmen. Der Magnetkompass reagiert aber auch auf andere Magnetfelder, die sich auf dem Schiff in seiner Nähe befinden, wie beispielsweise Teile des Motors, Lautsprecherboxen oder andere metallische Aufbauten. Bei diesem Effekt spricht NO SW NW SO 270 W 180 S 90 O 0 360 N 0 Grad bzw. 360 Grad 90 Grad 180 Grad 270 Grad Osten Norden Süden Westen <?page no="204"?> 204 Kapitel 14: Praxis Motorboot man von der Ablenkung. Die Höhe der Ablenkung kann der Ablenkungstabelle des Bootes entnommen werden. Wichtig: Die am Magnetkompass angezeigte Gradzahl ist immer um die durch Ablenkung und Missweisung bestehende Fehlweisung zu berichtigen, bevor sie für die Kursplanung in der Seekarte verwendet oder bei der Steuerung nach einer geografischen Himmelsrichtung am Steuerkompass eingesetzt wird. <?page no="205"?> KA PIT E L 15: P RAXI S S EG E L BOO T Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die in der praktischen Prüfung geforderten Manöver und stellt diese im Detail vor. P F LIC H TMANÖV E R S E GE L B OOT Diese Pflichtmanöver werden von jedem Prüfling gefordert:  Rettungsmanöver (Mensch über Bord)  Ablegen unter Segel  Anlegen unter Segel S ON S T I G E MANÖV E R S E G E L B OO T Von diesen sonstigen Manövern/ Fähigkeiten müssen mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden:  Segel setzen / bergen  Wenden / Halsen  Anluven / Abfallen  Steuern nach Wind / nach Schifffahrtszeichen  Anlegen einer/ s Rettungsweste / Lifebelts R E T TUNG SMANÖV E R Hier stellen wir Ihnen die beiden prüfungsrelevanten Rettungsmanöver über eine gefahrene Wende und über eine gefahrene Halse vor. RETTUNGSMANÖVER MITTELS WENDE Das Rettungsmanöver mittels Wende wird idealerweise aus „achterlichen Kursen“ gefahren. Achterliche Kurse sind raumer Wind und Vorwind. <?page no="206"?> 206 Kapitel 15: Praxis Segelboot  Nachdem der Mensch/ Mann (in der Übung eine Boje, Fender oder Rettungsring) über Bord gegangen ist, ruft der Steuermann: „Mann über Bord, Rettungsmittel ausbringen, Ausguck stellen“.  Ein Mitglied der Mannschaft wirft dem Überbordgegangenen den Rettungsring zu, stellt den Ausguck und fixiert beziehungsweise beobachtet den Überbordgegangenen. Zusätzlich bestätigt es dem Steuermann, dass der Ausguck gestellt wurde, durch den Ruf „Ausguck steht“.  Der Steuermann segelt auf „Raumwindkurs“ circa drei bis fünf Bootslängen weg vom Überbordgegangenen weg, um die nötige Höhe für das Manöver (späteres Aufschießen) zu erreichen. Liegt „Raumwindkurs“ nicht an, wird dazu zunächst auf „Raumwindkurs“ gegangen.  Dann lässt der Steuermann auf „Am-Wind-Kurs“ gehen. Dies sagt er der Mannschaft durch das Kommando: „Neuer Kurs Am Wind, holt dicht die Schoten“ an.  Die Mannschaft holt die Schoten dem Kurs entsprechend dicht.  Dann wird eine Wende gefahren.  Nachdem die Wende gefahren wurde, wird der Überbordgegangene mit einem seitlichen Querabstand von drei bis fünf Bootslängen angesteuert. Der Kurs und die Segelstellung sind entsprechend zu wählen. Es muss gegebenenfalls abgefallen werden. Der Überbordgegangene soll dann durch Fahren eines Aufschießers geborgen werden. Das Boot soll auf seiner Höhe zum Stehen kommen.  Die Höhe des seitlichen Abstands hängt vom Gleitverhalten und der Fahrtgeschwindigkeit des Bootes ab. „Je höher die Fahrtgeschwindigkeit, umso weiter der Abstand.“  Dann wird ein Aufschießer durchgeführt.  Der Steuermann gibt das Kommando: „Bereit machen zum Mann aufnehmen“.  Das Boot kommt idealerweise neben dem Überbordgegangenen zum Stehen.  Steuermann gibt das Kommando zum Bergen des Manns: „Mann beziehungsweise Person aufnehmen“.  Die Person wird aufgenommen. Sehen Sie sich das Rettungsmanöver mittels Wende als Lernvideo an: <?page no="207"?> Sonstige Manöver Segelboot 207 RETTUNGSMANÖVER MITTELS HALSE Das Rettungsmanöver mittels Halse wird idealerweise aus „Am-Wind-Kursen“ gefahren.  Nachdem der Mann (in der Übung eine Boje, Fender oder Rettungsring) über Bord gegangen ist, ruft der Steuermann: „Mann beziehungsweise Person über Bord, Rettungsmittel ausbringen, Ausguck stellen“.  Ein Mitglied der Mannschaft stellt den Ausguck und fixiert beziehungsweise beobachtet den Überbordgegangenen. Ein Rettungsring wird dem Überbordgegangenen zugeworfen. Zusätzlich bestätigt das Mitglied dem Steuermann, dass der Ausguck gestellt wurde, durch den Ruf „Ausguck steht“.  Der Steuermann segelt auf „Am-Wind-Kurs“ drei bis maximal fünf Bootslängen weiter vom Mann weg, um die nötige Höhe für das Manöver (späteres Aufschießen) zu erreichen. Liegt „Am-Wind-Kurs“ nicht an, wird zunächst auf „Am-Wind-Kurs“ gegangen.  Dann lässt der Steuermann bis auf „raumen Wind“ abfallen. Dies sagt er der Mannschaft durch das Kommando: „Neuer Kurs raumer Wind, fiert auf die Schoten“ an.  Die Mannschaft fiert die Schoten dem entsprechenden Kurs auf.  Liegt „Raumwindkurs“ an, wird eine Halse gefahren.  Nachdem die Halse gefahren wurde, wird der Überbordgegangene mit einem seitlichen Abstand von drei bis fünf Bootslängen angesteuert. Der Kurs und die Segelstellung sind entsprechend zu wählen. Es muss gegebenenfalls entsprechend angeluvt werden. Der Überbordgegangene soll dann durch Fahren eines Aufschießers geborgen werden. Das Boot soll auf seiner Höhe zum Stehen kommen.  Dann wird der Aufschießer durchgeführt.  Der Steuermann lässt die Mannschaft sich auf die Aufnahme an Bord des Manns vorbereiten, indem er das Kommando: „Bereit machen zum Mann aufnehmen“ gibt.  Das Boot kommt idealerweise neben dem „Überbordgegangenen“ zum Stehen.  Der Steuermann gibt das Kommando zum Bergen des Manns: „Mann aufnehmen“, und der Mann wird aufgenommen. Sehen Sie sich das Rettungsmanöver mittels Halse als Lernvideo an: <?page no="208"?> 208 Kapitel 15: Praxis Segelboot Tipp: Die Höhe des seitlichen Abstands vor dem Aufschießer hängt maßgeblich davon ab, wie viel Fahrt das Boot hat. Bei schneller Fahrt muss mehr seitlicher Abstand gehalten werden, bei langsamer Fahrt sollte weniger Abstand gehalten werden. A B L E G E N UNT E R S E G E L Mit größeren Segelbooten legt man in der Regel unter Motor vom Liegeplatz ab und setzt erst später die Segel in freiem Seeraum. Siehe hierzu Abschnitt „Setzen der Segel“ in diesem Kapitel. Bei kleineren Segelbooten, die nicht über einen Motor verfügen, wird unter Segel abgelegt. Dabei ist zunächst unbedingt zu prüfen, aus welcher Richtung der Wind weht. Sind die Segel noch nicht gesetzt, wird das Boot in den Wind gedreht, um die Segel zu setzen. Dann wird leicht abgefallen, dazu wird die Fock back gehalten, bis sich das Boot dreht. Das Ablegen von einem Steg / einer Kaimauer läuft schematisch so ab:  Das Boot liegt zunächst ohne Fahrt festgemacht parallel zum Steg.  Segel setzen, ggfs. das Boot in den Wind drehen.  Leinen lösen.  Ruder weg vom Steg legen und Fock back halten, bis sich das Boot leicht vom Steg weg dreht.  Segel auf den gewünschten Kurs setzen und Anlegestelle verlassen. Abb. 168: Ablegen am Steg <?page no="209"?> Sonstige Manöver Segelboot 209 A B L E G E N VON E IN E R BO J E Das Ablegen von einer Boje läuft schematisch so ab: [1] Das Boot liegt zunächst ohne Fahrt festgemacht an einer Boje im Wind. [2] Segel setzen. [3] Ruder in die gewünschte Richtung legen und Fock back halten, bis sich das Boot leicht dreht. [4] Segel auf den gewünschten Kurs setzen, Vorleine lösen und Bojenplatz verlassen. Abb. 169: Ablegen von einer Boje AN L E G E N UNT E R S E G E L In der Regel wird an einem freien Steg oder einer Kaimauer angelegt. Zunächst ist zu prüfen, aus welcher Richtung und in welcher Stärke der Wind weht. Beim Anlegen ist möglichst immer gegen den Wind mit einem Aufschießer anzulegen, um das Boot so gleitend zum Stehen zu bringen. Je nach Windrichtung wird das Boot parallel, orthogonal oder schräg zum Steg zum Stehen gebracht.  Zunächst langsames Ansteuern der Anlegestelle in möglichst spitzem Winkel.  Je nach Windrichtung und Windstärke das Vorsegel bereits einholen. <?page no="210"?> 210 Kapitel 15: Praxis Segelboot  Abstand zur Anlegestelle halten für den Aufschießer.  Leinen lösen und einen Aufschießer fahren.  Je nach Windrichtung parallel, orthogonal oder schräg zum Steg fahren, das Boot gleiten lassen und zum Stehen kommen.  Das Boot ist dann zunächst mit der Vorleine fest zu machen.  Die Segel bergen.  Das Boot mit Vor- und Achterleinen festmachen. Abb. 170: Anlegen am Steg AN L E G E N AN E IN E R BO J E Beim Anlegen ist möglichst immer gegen den Wind mit einem Aufschießer anzulegen. Dabei wird die Boje in kurzem Abstand quer angefahren, um die letzten Meter nach dem Aufschießer zur Boje gleitend zum Stehen zu kommen.  Zunächst Ansteuern der Boje.  Kurzen Abstand zur Boje halten für den Aufschießer.  Leinen lösen und Aufschießer fahren.  Das Boot mit der Vorleine festmachen.  Die Segel bergen. <?page no="211"?> Sonstige Manöver Segelboot 211 Abb. 171: Anlegen an einer Boje S ON S T I G E MANÖV E R S E G E L B OO T S E G E L S E TZ E N / B E R G EN Vor jeder Fahrt müssen zunächst die Segel gesetzt und nach der Fahrt wieder eingeholt beziehungsweise geborgen werden. SETZEN DER SEGEL Zunächst laufen Sie unter Motor aus dem Hafen aus und verlassen den Hafeneinfahrtsbereich. Sie fahren mit dem Boot exakt in den Wind, also direkt in die Richtung, aus der der Wind kommt, um ihm keine Angriffsfläche beim Segelsetzen zu bieten. Dann bereiten Sie das Setzen der Segel vor. Sie prüfen zuerst alle Schoten und Fallen, dass diese frei laufen und mit dem Segel beziehungsweise Großbaum verbunden sind. Dann wird zunächst das Großsegel, anschließend das Vorsegel gesetzt. Viele Yachten verfügen über eine Rolleinrichtung (Rollfock) des Vorsegels. Das Vorsegel ist dann „eingerollt“ und kann einfach und schnell durch Zug an der Rolleinrichtung gesetzt werden. <?page no="212"?> 212 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 172: Segel Setzen Teil 1 Der Ablauf und die Kommandosprache beim Setzen der Segel lauten:  Kommando Steuermann: „Klar zum Setzen des Großsegels“.  Die Mannschaft trifft die Vorbereitung zur Durchführung des Manövers: Die Großsegel werden frei gemacht, die Zeisinge entfernt, Schoten und Fallen geprüft.  Mannschaft: „Ist klar“ (wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind).  Steuermann: „Großsegel setzen“.  Mannschaft setzt durch Zug am Großfall das Großsegel. Abb. 173: Segel Setzen Teil 2 <?page no="213"?> Sonstige Manöver Segelboot 213  Der Steuermann hält dabei das Boot weiter im Wind.  Sobald das Großsegel vollständig gesetzt und das Großfall gesichert ist, kann die Dirk gelöst beziehungsweise eine alternative Baumstütze entfernt und das Segel dichtgeholt werden. Anschließend wird das Vorsegel durch die Rolleinrichtung gesetzt, alternativ kann das Vorsegel auch durch Ziehen am Fockfall gesetzt werden. Die Kommandosprache und das Procedere ist dann analog zum Setzen des Großsegels. Abb. 174: Segel Setzen Teil 3 Sind beide Segel gesetzt, kann die Fahrt unter Segel beginnen. Da das Boot „im Wind“ steht, muss zunächst in die gewünschte Fahrtrichtung abgefallen werden, um Fahrt aufzunehmen. Dazu wird das Ruder entsprechend gelegt, die Großschot dem gewünschten Kurs entsprechend dicht geholt und die Fock zunächst „back“ (entgegengesetzt) gehalten. Hierdurch versetzt sich das Boot in Bewegung aus dem Wind.  Steuermann: „Klar zum Segeln auf Steuerbordbug“ (Mannschaft nimmt ihre Position ein).  Mannschaft: „Ist klar“ (wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind). Großschot wird dichtgeholt, Steuermann fällt durch Ruderlegen leicht ab.  Steuermann: „Fock backhalten auf Backbordbug“. <?page no="214"?> 214 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 175: Segel Setzen Teil 4 Abb. 176: Segel Setzen Teil 5  Mannschaft hält Fock kurz back, der Steuermann fällt mit der Pinne solange ab, bis das Boot Fahrt aufnimmt, und steuert das Boot aus. Die Fock soll nun übergeholt werden.  Steuermann: „Hol über die Fock“. Nun wird die Fock auf den anderen Bug gesetzt und dichtgeholt. Das Boot fährt jetzt unter Segel auf Steuerbordbug. <?page no="215"?> Sonstige Manöver Segelboot 215 BERGEN DER SEGEL Die Segel werden ebenso „im Wind“ eingeholt beziehungsweise geborgen, wie sie auch gesetzt werden. Der Vorteil der Stellung „im Wind“ ist, dass keine Kräfte auf die Segel einwirken. Um „in den Wind“ zu gelangen, wird zunächst ein „Aufschießer“ gefahren. Das Manöver „Aufschießer“ wird in diesem Kapitel noch im Detail erklärt. Wurde das Manöver Aufschießer gefahren, wird zunächst das Vorsegel, dann das Großsegel eingeholt. Ist das Boot mit einer Rolleinrichtung ausgestattet, kann die Fock auch bereits unter Fahrt vor der Durchführung des Aufschießers eingeholt werden. Sobald das Boot im Wind zum Stehen kommt, wird mit dem Bergen der Segel begonnen. Hier wird nur das Bergen des Großsegels beschrieben. Abb. 177: Segel Bergen Teil 1  Steuermann: „Klar zum Bergen des Großsegels“.  Mannschaft „Ist klar“ (sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, dabei wird die Dirk gesetzt beziehungsweise alternativ der Baumhalter bereitgestellt und die Großschot dicht gesetzt).  Steuermann „Hol nieder das Großsegel“.  Die Mannschaft lässt nun das Segel mit dem Großfall ab und legt es sauber zusammen. Danach wird auch die Fock eingerollt. Die Mannschaft bestätigt, dass das Manöver abgeschlossen ist, mit dem Ruf: „Segel sind geborgen“. <?page no="216"?> 216 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb.178: Segel Bergen Teil 2 Abb. 179: Segel Bergen Teil 3 W E ND E N / HA L S EN Die Wende und die Halse sind die beiden Grundmanöver, die jeder Segler absolut sicher beherrschen muss. WENDE Die Wende wird idealerweise aus einem „Am-Wind-Kurs“ gefahren, das heißt, das Boot segelt bereits hoch am Wind; der Wind kommt also schräg von vorn. <?page no="217"?> Sonstige Manöver Segelboot 217  Wenn der Prüfer die Wende ansagt und das Boot noch nicht auf „Am-Wind- Kurs“ segelt, ist zuerst auf „Am-Wind-Kurs“ zu gehen.  Der Steuermann gibt das Kommando: „Klar zur Wende“. Abb. 180: Wende  Die Mannschaft macht sich für das Manöver bereit und bestätigt dem Schiffsführer dies mit dem Ruf „Ist klar“.  Der Steuermann kündigt durch das Kommando „Ree“ an, dass er die Wende einleitet und steuert das Schiff durch Umlegen der Pinne mit dem Bug durch den Wind.  Die Segel wechseln dabei von der einen Bootsseite auf die andere.  Der Steuermann sagt der Crew mit dem Kommando „Über die Fock“ an, dass sie, sobald der Bug durch den Wind geht, die Fock auf die andere Bootsseite holt.  Die Mannschaft setzt die Fock und sich auf die andere Seite des Rumpfs um.  Danach bestätigt der Steuermann den neuen Kurs mit Ruf: „Neuer Kurs am Wind liegt an“.  Die Wende ist abgeschlossen. Das Boot segelt wieder auf „Am-Wind-Kurs“; jedoch mit Wind von der anderen Bootsseite als zuvor. Hier können Sie sich ein animiertes Video zur Wende ansehen. <?page no="218"?> 218 Kapitel 15: Praxis Segelboot HALSE Die Halse wird in der Regel aus einem „Raum-Wind-Kurs“ gefahren, das heißt der Wind kommt schräg von hinten. Abb. 181: Halse  Der Steuermann gibt das Kommando: „Klar zur Halse“.  Die Mannschaft macht sich für das Manöver bereit und bestätigt dem Schiffsführer dies mit dem Ruf „Ist klar“.  Steuermann kündigt durch das Kommando „Hol dicht die Großschot“ an, dass die Großschot und damit das Großsegel dicht geholt werden soll. Dies ist erforderlich, dass der Großbaum nicht unkontrolliert bei der Halse durchschlägt.  Die Mannschaft holt die Großschot dicht.  Wenn die Großschot dichtgeholt ist, kündigt der Steuermann durch das Kommando „Rund achtern“ an, dass er die Halse einleitet.  Er steuert das Schiff durch „Abfallen“ mit der Pinne durch den Wind.  Zunächst fällt das Vorsegel ein. Sobald das Großsegel sichtbar beziehungsweise spürbar vom Wind gedrückt wird, soll dieses durch „Auffieren“ (Öffnen) der Großschot gelöst werden.  Dazu gibt der Steuermann das Kommando: „Fier auf die Großschot“.  Die Mannschaft fiert die Großschot auf, setzt das Großsegel und das Vorsegel auf dem anderen Bug je nach Kurs fest und setzt sich auf den anderen Bug. <?page no="219"?> Sonstige Manöver Segelboot 219  Der Steuermann sagt den neuen Kurs an: „Neuer Kurs raumer Wind“. Die Mannschaft setzt, falls noch nicht geschehen, die Segel auf „Raum-Wind- Kurs“-Stellung.  Die Halse ist abgeschlossen und das Boot segelt wieder auf einem „Raum- Wind-Kurs“; jedoch mit Wind von der anderen Bootsseite als zuvor. AN L UV EN UND AB FA L L E N Unter Anluven und Abfallen versteht man Manöver, mit denen man den Winkel des Boots zum Wind verändert. Anluven und Abfallen sind die wesentlichen Elemente jedes Segelmanövers. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Elementen werden im Folgenden beschrieben. ANLUVEN Unter „Anluven“ versteht man, wenn das Boot eine Kursänderung hin zum Wind fährt, z.B. von „halbem Wind“ auf „am Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen. BEISPIEL ANLUVEN In unserem illustrierten Beispiel wünscht der Prüfer eine Kursänderung durch Anluven bei Fahrt auf Backbordbug aus „halbem Wind“ hin zu dem neuen Kurs „Am Wind“. Abb. 182: Anluven <?page no="220"?> 220 Kapitel 15: Praxis Segelboot Der Ablauf und die Kommandosprache bei dieser Kursänderung sind wie folgt:  Der Steuermann gibt der Mannschaft die Anweisungen, was zu tun ist.  Kommando: „neuer Kurs am Wind, holt dicht die Schoten“.  Der Steuermann steuert den gewünschten neuen Kurs, die Mannschaft holt dazu parallel die Segel dicht.  Der neue Kurs sollte sauber und konstant ohne Schlingern gefahren werden.  Wenn der Kurs sauber anliegt, bestätigt der Bootsführer nochmals durch die Ansage „Neuer Kurs am Wind liegt an“. ABFALLEN Unter „Abfallen“ versteht man, wenn das Boot eine Kursänderung weg vom Wind fährt, z.B. von „am Wind“ auf „halben Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen. S T E U E R N NA C H WIND OD E R S C HIF F F AH R T S Z EIC H E N Unter Steuern nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken wird das Fahren in Richtung einer markanten Landmarke, beispielsweise eines Kirch- oder Leuchtturmes, einer Hafeneinfahrt oder in Richtung eines Schifffahrtszeichens verstanden. Der Kurs soll dabei direkt und ohne „Schlingern“, also ohne Fahren eines „Zickzack-Kurses “ gefahren werden. Abb. 183: Fahren nach Wind oder Schifffahrtszeichen <?page no="221"?> Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 221 AN L E G E N R E T TUNG S WE S T E OD E R L I F EB E L T Auch in der praktischen Segelprüfung kann das Anlegen einer Rettungsweste oder eines Lifebelt geprüft werden. Wie Sie Sicherungsmittel wie Rettungsweste und Lifebelt anlegen und bedienen, wurde bereits im Kapitel 14 „Praxis Motorboot“ detailliert beschrieben. W E I T E R E S EG E LMANÖV E R - NI C H T P RÜF UNG S R E L E V ANT - Die folgenden Manöver sind nicht gesonderter Bestandteil der praktischen Prüfung des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel. Teilweise sind deren Kenntnis jedoch für die Ausführung der Prüfungsmanöver erforderlich und werden deshalb aufgrund ihrer Wichtigkeit kurz vorgestellt:  Kursfahren  Aufschießer  Beidrehen  Ankermanöver unter Segel  Reffen K UR S F AH R EN Beim Kursfahren ist es in der Regel so, dass der Prüfer einen neuen Kurs ansagt, den Sie fahren sollen. Im Gegensatz zum Kursfahren beim Motorboot wird hier nicht nach einer Gradzahl oder Himmelsrichtung gefahren, sondern einer der Kurse „Am Wind“, „Halber Wind“, „Raumer Wind“ oder auch „Vorwind“. In unserem illustrierten Beispiel wünscht der Prüfer eine Kursänderung bei Fahrt auf Backbordbug aus „halbem Wind“ hin zu dem neuen Kurs „Am Wind“.  Der Steuermann gibt der Mannschaft die Anweisungen, was zu tun ist.  Kommando: „neuer Kurs am Wind, holt dicht die Schoten“.  Der Steuermann steuert den gewünschten neuen Kurs, die Mannschaft holt dazu parallel die Segel dicht.  Der neue Kurs sollte sauber und konstant ohne Schlingern gefahren werden.  Wenn der Kurs sauber anliegt, bestätigt der Bootsführer nochmals durch die Ansage „Neuer Kurs am Wind liegt an“. <?page no="222"?> 222 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 184: Kurs fahren Segeln AUF S C HI EßE R Der „Aufschießer“ ist ein Manöver, wo ein Segelboot aus einem gefahrenen Kurs heraus genau in die Windrichtung gedreht wird, um das Boot zu stoppen. Dazu werden die Schoten vollständig gelöst. Abb. 185: Aufschießer  Der Steuermann gibt das Kommando: „Klar zum Aufschießer“. <?page no="223"?> Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 223  Die Mannschaft macht sich für das Manöver bereit, geht an die Schotenenden und bestätigt dem Schiffsführer dies mit dem Ruf „Ist klar“.  Steuermann kündigt durch das Kommando „Schoten los“ an, dass die Mannschaft die Schoten lösen soll, so dass die Segel frei beweglich im Wind hängen.  Die Mannschaft löst die Schoten.  Zeitgleich steuert der Steuermann das Boot durch eine entsprechende Bewegung der Pinne in den Wind.  Die Mannschaft setzt sich in die Mitte des Rumpfs, um das Boot zu stabilisieren.  Der Aufschießer ist abgeschlossen, wenn das Boot „im Wind“ zum Stehen gekommen ist und die Segel frei schwingend hängen, ohne dem Schiff dabei Antrieb zu geben. B E ID R E H E N Unter Beiliegen beziehungsweise Beidrehen versteht man, das Boot in eine Art „stabile Seitenlage“ zu bringen, um beispielsweise Reparaturen an Bord durchzuführen oder um ein verletztes Mannschaftsmitglied zu versorgen. Beim Manöver selbst handelt es sich um eine nicht „abgeschlossene Wende“. Dabei wird eine Wende gefahren. Die Fock bleibt dabei aber belegt (das heißt sie wird nicht wie bei der Wende gelöst) und wird nicht auf die andere Bootsseite übergeholt. Das Großsegel wird nach der gefahrenen Richtungsänderung leicht gefiert, das Ruder dann etwas in Richtung Luv (Pinne in Richtung Lee) gesetzt. Durch die entgegengesetzten Segel heben sich die durch den Wind auf das Segel wirkenden Kräfte nahezu auf. Das Boot liegt nun ruhig und stabil „beigedreht“, befindet sich aber mit sehr langsamer Geschwindigkeit in Fahrt. Zur vollen Weiterfahrt wird die Wende „zu Ende gefahren“ und die Fock überholt. Der Ablauf und die Kommandosprache bei Durchführung des Beidrehens lauten:  Steuermann: „Klar zum Beidrehen“ (Vorbereitung zur Durchführung treffen).  Mannschaft: „Ist klar“ (wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind).  Steuermann: „Ree“ (Wende wird eingeleitet).  Mannschaft: Fock bleibt belegt, kein Überholen; leichtes Auffieren des Großsegels.  Steuermann: Ruder etwas nach Luv legen (Pinne nach Lee). <?page no="224"?> 224 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 186: Beidrehen Sehen Sie sich das Manöver „Beidrehen" als Lernvideo an. ANK E RMANÖV E R UNT E R S E G E L Beim Ankermanöver unter Segel wird zunächst ein Aufschießer gefahren. Sobald das Boot vollständig zum Stillstand gekommen ist, wird der Anker zügig zu Wasser gelassen. Wichtig ist dabei, dass die Ankerleine (mindestens die fünffache Wassertiefe) beziehungsweise Ankerkette (mindestens die dreifache Wassertiefe) lange genug zu Wasser gelassen wird. Das Boot dann durch Seegang solange treiben lassen, bis der Anker spürbar greift, oder unter Motor leicht zurücksetzen. Der Ablauf des Manövers „Ankermanöver unter Segel“ ist wie folgt:  Steuermann: „Klar machen zum Ankern“ (Vorbereitung zur Durchführung treffen).  Mannschaft: „Ist klar“ (wenn Vorbereitungen abgeschlossen sind).  Steuermann: „Klar zum Aufschießer“.  Mannschaft: „Ist klar“.  Steuermann: „Schoten los“ und Lenkbewegung in Windrichtung.  Mannschaft löst Großschot und Vorschot. Boot gleitet bis zum Stillstand.  Steuermann: „Anker setzen“.  Mannschaft lässt Anker zu Wasser. <?page no="225"?> Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 225 Abb. 187: Ankermanöver R E F F E N Unter Reffen versteht man das Verkleinern der Segelfläche. Dies ist bei starkem Wind erforderlich, um eine zu starke Krängung des Schiffs zu verhindern, den Ruderdruck zu senken und um das Rigg und das Segeltuch zu entlasten. Dabei werden je nach Besegelung die Segel entweder gegen kleinere Segel getauscht, die Vorgehensweis ist dann analog dem „Segelsetzen“ und „Segel bergen“ oder die Segelfläche der Besegelung wird verkleinert. Moderne Yachten sind oft mit Rollreffeinrichtungen ausgestattet. Dort werden Segelteilflächen „eingerollt“. Wir beschreiben hier das Reffen klassisch durch die Verkleinerung des Großsegels mit einem Bindereff. Zum Reffen eignet sich idealerweise der „Am-Wind-Kurs“. Das Boot läuft hierbei während des Reffens alleine mit dem Vorsegel weiter. Ausgehend von einem „Am-Wind-Kurs“ läuft das Reffen idealtypisch wie folgt ab: Zunächst wird der Großbaum-Niederholer, anschließend die Großschot gelöst. Das Segel killt nun. Nun wird das Großfall gefiert, der Großbaum wird dabei entweder von der Dirk gehalten oder hängt durch. Das Segel wird nun durch die Reffösen im Segel „eingebunden“. Das Großfall wird anschließend wieder durchgesetzt und die Großschot dichtgeholt. <?page no="226"?> KA PIT E L 16: P RAXI S KNOT EN In der praktischen Prüfung müssen Sie insgesamt neun Knoten beherrschen. Dabei werden bei der Motorbzw. Segelbootprüfung die gleichen Knoten geprüft. Mindestens sechs, maximal sieben Knoten müssen Sie nach Wahl des Prüfers sicher vorführen und erklären können. Die folgende Übersicht zeigt die neun Knoten. Knoten Darstellung Verwendung Achtknoten Der Achtknoten wird an Enden von Schoten verwendet, um das Ausrauschen an Ösen und Blöcken zu verhindern. Kreuzknoten Kreuzknoten wird zum Verbinden zweier gleich starker Leinenenden verwendet. Einfacher Schotstek Der Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Doppelter Schotstek Der doppelte Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Webleinstek Der Webleinstek wird zum Festmachen beispielsweise an Stangen oder Pollern verwendet. <?page no="227"?> Praxis Knoten 227 Webleinstek auf Slip Der Webleinstek auf Slip hat die gleiche Funktion wie der Webleinstek ohne Slip. Er kann jedoch leichter gelöst werden. Stopperstek Der Stopperstek dient dazu, eine Leine mit geringem Durchmesser an einer anderen Leine oder Stange so fest zu machen, dass sie bei Zug nicht abrutscht. Rundtörn mit 2 halben Schlägen Der Rundtörn ist eine Umrundung eines Pfahls oder Ringes und dient dem langfristigen Festmachen. Belegen einer Klampe Das Belegen einer Klampe ist notwendig, um eine Leine fest mit dem Boot zu verbinden (über die Klampe). Palstek Der Palstek wird zum Herstellen eines festen Auges, das sich nicht zusammenzieht, verwendet. Tab. 6: Übersicht Knoten Sehen Sie sich alle neun Knoten-Videos an und lernen Sie online. <?page no="228"?> KA PIT E L 17: P RAXI S P RÜFUN G In der Praxisprüfung müssen Sie zeigen, dass Sie Ihr Fahrzeug sicher beherrschen und gültige Verkehrsregeln kennen und anwenden. Dabei müssen Sie einige Manöver fahren. Es werden folgende Prüfungsteile unterschieden:  Pflichtmanöver: Diese Manöver sind immer Bestandteil der Prüfung und werden von jedem Prüfling verlangt.  Sonstige Manöver: Dies sind Manöver, aus denen der Prüfer optional ausgewählte Manöver prüfen kann. Alle Manöver werden hier genannt und sind im jeweiligen Praxisteil detailliert erklärt. Die Manöver werden in diesem Kapitel nur kurz genannt, eine ausführliche Erläuterung der Manöver finden Sie in Kapitel 14 „Praxis Motorboot“ und Kapitel 15 „Praxis Segelboot“. P R A KT I S C HE P RÜF UNG MO T O RB OO T In der praktischen Motorbootprüfung müssen Sie alle Pflichtmanöver, sowie mindestens zwei sonstige Manöver und sechs Knoten vorführen und ausreichend beherrschen. PFLICHTMANÖVER MOTORBOOT Die hier genannten Manöver sind Pflichtmanöver, das heißt alle diese Manöver werden im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft. Jedes Manöver muss dabei spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden:  Rettungsmanöver (Mensch über Bord)  Anlegen  Ablegen <?page no="229"?> Praxisprüfung 229 SONSTIGE MANÖVER MOTORBOOT Zum Bestehen der praktischen Prüfung ist es erforderlich, von diesen sonstigen Manövern mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis auszuführen. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden:  Wenden auf engem Raum  Kursgerechtes Aufstoppen  Fahren nach Schifffahrtszeichen/ Landmarken  Anlegen einer/ s Rettungsweste/ Lifebelts  Manöverschallsignale KNOTEN MOTORBOOT Von maximal sieben geforderten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Die prüfungsrelevanten Knoten finden Sie in Kapitel 16 „Praxis Knoten“. P R A KT I S C HE P RÜF UNG S E G E L B OOT In der praktischen Segelbootprüfung müssen Sie alle Pflichtmanöver, sowie mindestens zwei sonstige Manöver und sechs Knoten vorführen und ausreichend beherrschen. PFLICHTMANÖVER SEGELBOOT Diese Manöver sind so genannte Pflichtmanöver. Sie werden alle im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft. Jedes Manöver muss dabei spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden:  Rettungsmanöver unter Segel (Mensch über Bord)  Ablegen unter Segel  Anlegen unter Segel <?page no="230"?> 230 Kapitel 17: Praxisprüfung SONSTIGE MANÖVER SEGELBOOT Von diesen sonstigen Manövern/ Fähigkeiten müssen mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden:  Segel setzen/ bergen  Wenden/ Halsen  Anluven/ Abfallen  Steuern nach Wind/ nach Schifffahrtszeichen  Anlegen einer/ s Rettungsweste/ Lifebelts KNOTEN SEGELBOOT Von maximal sieben geforderten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Die prüfungsrelevanten Knoten finden Sie in Kapitel 16 „Praxis Knoten“. <?page no="231"?> S TI C HWORT V ERZ EI C HNIS ABC-Pulverlöscher 142 abfallen 177, 205, 218, 219, 220, 230 ablegen 43, 45, 198 abtakeln 181 Achtknoten 226 Admiralitätsanker 26 am Wind 176 Anker 25, 26, 27, 78 Ankerlieger 78 Ankermanöver 181, 221, 224 Ankertypen 26 anlegen 44, 45, 197 anlegen von Sicherungsmitteln 201 Anlegeseite 44 anluven 177, 219 Aufschießer 222 auftoppen 200 Außenbordmotor 148, 149, 150 Ausweichregeln 45 Backbordbug 177 Backbordseite 44, 68 Badezonen 113 Beaufort 121 Beaufortskala 122 Befähigung 10 Befeuerung 104 beidrehen 223 beiliegen 223 bergen 168, 181, 206, 207, 215, 216 Bergfahrt 14 Betonnung 13, 29, 104, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114 bewegliche Spieren 165, 166 Binnenschifffahrtsstraßen 5, 9, 12, 13, 14, 17, 28, 34, 66, 71, 73, 93, 104, 107, 108, 192 Binnenschifffahrtsstraßenordnung 11, 12, 66 Blister 173 Blöcke 168 Bootshaken 196 Brand 141, 142 Brücken 25, 60, 93, 95, 96, 97, 98 Bug 163 Bugformen 163 Cat-Takelung 169 Danforthanker 26 Distanz 197 Döpper 78 Draggen 26 Dreifarben-Leuchte 69 Drempel 31, 32, 33 Eignung 10 Fähre 79, 96 Fahrrinne 28, 29, 107, 111, 112, 113 Fahrt durchs Wasser 40 Fahrt über Grund 40 <?page no="232"?> 232 Stichwortverzeichnis Fahrwasser 14, 28, 78, 104, 107, 110, 137, 184 Fahrzeuge in Fahrt 22 feste Spieren 164 festmachen 24, 93, 226, 227 Feuerlöscher 141, 142 Flaggenführung 69 Flüssiggasanlagen 142 Fock 170 Formstabilität 160 Frontgewitter 124 Gaffeltakelung 170 Gebotszeichen 93, 95 Genua 170, 173 Geschwindigkeit 41, 136, 197, 199 Gewässerreinhaltung 129 Gewichtsstabilität 158 Gewitter 134 Gleitboot 147 Großbaum 166 Großschot 171 Großsegel 165, 170, 172 halber Wind 176 Hals 171 Halse 178, 181, 183, 184, 205, 207, 216, 218, 219 Hauptsegel 170 Heck 164 Heckformen 164 Hecklicht 69 Hinweiszeichen 93, 95, 96 Hoch 116, 117, 118 Hochdruckgebiet 118 Höchstgeschwindigkeit 95 Hochtakelung 170 Hochwasser 22, 29, 30 Hochwassermarken 29, 30 Holepunkt 173, 174 im Wind 176 Innenbordmotor 148, 150 Jolle 183, 184 Kaltfront 119 Kardinalsystem 104 Kardinalzeichen 104 Katamaran 162 Kennzeichen 15, 16, 17 Kenterung 136 Kielboot 162 Kielschwertyacht 160 Kimmkieler 159, 160 Klampe belegen 227 Kleinfahrzeuge 15, 16, 32, 33, 45, 46, 71, 72, 94, 96 Knoten (Befestigung) 226, 227 Knoten (Geschwindigkeit) 120, 121, 122 Kollision 135 Kopf 171 Kraftstoff 140, 149, 150, 154 Krängung 159, 174, 183, 225 Kreuzknoten 226 Kursfahren 221 kursgerechtes Aufstoppen 200 <?page no="233"?> Stichwortverzeichnis 233 Landwind 123 Lateralsystem 104 laufendes Gut 165, 168 Lee 175 Leegierigkeit 175 Leeseite 39, 40, 51, 167, 175 Life Belt 201 Luftdruck 116, 117, 118 Luv 175 Luvgierigkeit 175 Luvseite 39, 167, 175 Luvwant 180 Manöver des letzten Augenblicks 135, 136 Manöverschallsignale 61, 202, 229 manövrierunfähige Fahrzeuge 77 Mast 164, 165 Mensch über Bord 139, 140, 195 Nachtzeit 66, 71, 74, 75 Naturschutzgebiete 127 Nebenwasserstraßen 62, 63 Nordhalbkugel 118 Normalfock 173 Notsignale 137, 138, 139, 141 Notsituationen 138 Oberhaupt 31 Obertor 31 Ösen 168 Palstek 227 Patentanker 26 Patenthalse 183 Pflichtmanöver 195, 205, 228 Praxisprüfung 191, 228 Propeller 41, 42, 44, 148, 151, 152 Quickstopp 148 Q-Wende 182 Radeffekt 42, 43, 44, 151, 152, 153, 197, 199 raumer Wind 176 Reffeinrichtung 172 reffen 180, 225 Rettungsmanöver 139, 140, 195, 196, 197, 205, 206, 207 Rettungsmittel 23, 134, 140, 141, 195, 196, 206, 207 Rettungsring 140, 195, 196 Rettungsweste 201 Rettungsweste anlegen 201 Rigg 164 Rollen 168 Rumpf 161 Rundtörn 227 Rundumlicht 69 Saling 166 Schallzeichen 11, 60, 61, 62, 63, 64, 77, 135, 138 scheinbarer Wind 178 Schifffahrtszeichen 24, 93, 200 Schiffsschraube 41, 42, 43, 151, 152, 153 schleppen 53, 54 Schleppverband 80 Schleuse 22, 30, 31, 32, 33, 60,93, 95, 97, 98 Schleusenkammer 31, 32 <?page no="234"?> 234 Stichwortverzeichnis Schothorn 171 Schotstek, doppelter 226 Schotstek, einfacher 226 Schubverband 81 Seekarte 25, 104, 135 Seeschlag 22, 41 Seewind 122 Segel 170 Segel bergen 181 Segelboot 134, 140 Segelboottypen 157 Segelmanöver 181, 221 Segelstellung 176 Seitenlichter 69 Sektoren 67 Sicherheit 131, 141, 148 Sicherheitsmittel 131 Sichtwinkel 67 Signalkörper 69, 70 Sluptakelung 169, 170 sonstige Manöver 228 Spieren 166 Spinnaker 170, 173 Spinnakerbaum 166 Sportbootführerschein Binnen 5, 9, 10, 11, 12, 192, 194 Spreizlatten 172 Stagen 167 Starkwind 116, 125, 134, 172, 173, 180 Starkwindwarnung 125 Stationskreis 119, 120, 121 stehendes Gut 165, 167 Steuerbordbug 177 Steuerbordseite 44, 68, 196 stillliegen 24 stillliegende Fahrzeuge 77, 78 Stockanker 26 Stopperstek 227 Sturm 116, 117, 123, 124, 134, 135, 173, 180 Sturmfock 173 Sturmwarnung 125 Tagzeit 66, 69, 70, 74 Takelage 164, 181 Talfahrt 13, 14 tanken 140, 141, 154 Theorieprüfung 191, 192, 194 Tief 116, 117 Tiefdruckgebiet 117, 122, 123 Tonnen 104, 105 Topplicht 68 Tragweite 67 Treibanker 23 Trimaran 162 Trysegel 180 überholen 51, 52, 62, 223 Überholmanöver 51, 52, 62 Umweltschutz 127 Unterhaupt 31 Unterliek 171 Unterliekstrecker 174 Untertor 31 Verbotszeichen 93, 94 <?page no="235"?> Stichwortverzeichnis 235 Verdränger 147 Vorliek 171 Vorsegel 170, 172 Vorwind 176 Wanten 166, 167 Wärmegewitter 124 Warmfront 119 Warnmeldungen 125 Warnsignale 61, 62 Wassermotorräder 17, 33, 127 Wasserski 33, 34 Wasserskifahren 34, 95 Webleinstek 226, 227 weißes Rundumlicht 69 Wende 62, 177, 180, 181, 182, 205, 206, 216, 217, 223 Wenden auf engem Raum 198, 199 Wetterkarte 117, 118, 119 Wetterkunde 116, 126 Wind 44, 45, 120, 140, 196 Windgeschwindigkeit 120, 121, 122 Zweifarben-Leuchte 69 <?page no="236"?> Sportbootführerschein Binnen Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für Praxis erforderlichen Knoten und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen. Käufer: innen dieses Buches erhalten zudem einen kostenlosen 5-Tage-Zugang zum Onlinekurs SportbootführerscheinBinnen24 unter: www.sbfb24.com www.uvk.de Buchtrailer ISBN 978-3-7398-3215-9 Wassermann/ Simschek/ Hillwig Sportbootführerschein Binnen kompakt 4. A. Wassermann/ Simschek/ Hillwig Sportbootführerschein Binnen Motorboot und Segelboot Mit offiziellen Prüfungsfragen und Antworten kompakt 4. Auflage Einfach lernen per Onlinekurs www.sbfb24.com 5 Tage inklusive