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Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts

Eine Kommunikationsgeschichte der Macht in der Vormoderne

0501
2004
978-3-8649-6952-2
978-3-8966-9694-6
UVK Verlag 
Mark Hengerer
10.24053/9783864969522

Der fürstliche Hof war, indem er Herrscher, Administration und Adel zusammenführte, ein zentrales Element im Prozess der frühmodernden Staatsbildung. Die Teilhabe der Adelsgesellschaft an der fürstlichen Herrschaft war vom Hof ebenso abhängig wie die fürstliche Herrschaft von der Kooperation des Adels. Vom sozialen Wandel aber, den der Hof als Organisation in der Adelsgesellschaft und der Praxis fürstlicher Herrschaft selbst mitstrukturierte, blieb er selbst nicht unberührt: Er wurde in der Frühen Neuzeit zunehmend formalisiert, intensivierte damit aber die Unterschiede in den Erfolgschancen auch adeligen Einflusses und erhöhte somit den Bedarf für informelles Handeln. Mark Hengerer geht den Zusammenhängen zwischen dem Strukturwandel des Hofes und den Bedingungen sozialer Reproduktion des Adels am Beispiel des wohl bedeutendsten Hofes des Alten Reiches nach, nämlich des Kaiserhofes im 17. Jahrhundert. Er untersucht dabei, wie im Spannungsfeld von Anwesenheit und Amt, Interaktion und Organisation sowie im Austausch adeliger und fürstlicher Ressourcen Macht entsteht und auf Gegenmacht stößt. Mit dieser Arbeit wurde der Autor im Jahr 2002 an der Universität Konstanz promoviert.

9783864969522/9783864969522.pdf
<?page no="2"?> Mark Hengerer Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts <?page no="3"?> Historische Kulturwissenschaft · Band 3 Herausgeberkollegium Bernhard Giesen (Konstanz) Alois Hahn (Trier) Jürgen Osterhammel (Konstanz) Rudolf Schlögl (Konstanz) Neben Strukturen und Ereignissen rücken in den kulturwissenschaftlich orientierten Geistes- und Sozialwissenschaften Diskurse, Kommunikationsprozesse, Rituale, Symbole und Medien als Ebenen und Prozessoren von (Selbst-) Beobachtungs- und Wahrnehmungsprozessen in das Blickfeld der Forschung. Aus dieser thematischen Öffnung ergeben sich neue Möglichkeiten des methodischen und theoretischen Austausches zwischen den unterschiedlichen Fächern. Die Reihe H ISTORISCHE K ULTURWISSENSCHAFT versammelt vor diesem Hintergrund Monographien und Sammelbände aus allen Disziplinen, die eine kulturwissenschaftliche, disziplinübergreifende Fragestellung verfolgen und ihren Gegenstand in einer methodisch orientierten, historischen Perspektive bearbeiten. <?page no="4"?> Mark Hengerer Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts Eine Kommunikationsgeschichte der Macht in der Vormoderne UVK Verlagsgesellschaft mbH <?page no="5"?> Dissertation der Universität Konstanz Tag der mündlichen Prüfung: 28. November 2002 1. Referent: Prof. Dr. Rudolf Schlögl; 2. Referent: Prof. Dr. Clemens Wischermann; 3. Referent: Prof. Dr. Bernhard Giesen Die Abbildung auf der Einbandvorderseite zeigt einen Ausschnitt aus dem Gemälde „Nächtliches Bankett“ von Wolfgang Heimbach (s. S. 645) Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.ddb.de abrufbar. ISSN 1613-6624 ISBN 978-3-89669-694-6 (Print) ISBN 978-3-86496-952-2 (EPUB) ISBN 978-3-86496-951-5 (EPDF) © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz 2004 Einbandgestaltung: Annette Maucher, Konstanz Satz und Layout: Mark Hengerer, Konstanz Druck: Printed in Germany Diese Arbeit ist im KFK/ Sonderforschungsbereich 485 »Norm und Symbol. Die kulturelle Dimension sozialer und politischer Integration«, Konstanz, entstanden und wurde auf dessen Veranlassung und unter Verwendung der ihm von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel gedruckt. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstr. 24 · D-78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 · Fax 07531-9053-98 www.uvk.de <?page no="6"?> 5 Danksagung Es ist mir eine große Freude, am Ende der Arbeit an meiner Dissertation mit Dankesschulden beschenkt zu sein. Dank gilt zunächst meinem Chef, Prof. Rudolf Schlögl, der mich nach Kräften förderte und mir doch bei meiner wissenschaftlichen Arbeit völlige Freiheit ließ; sodann Prof. Ronald Asch, der mein Augenmerk noch in Münsteraner Studienzeiten auf die kaiserlichen Kämmerer lenkte und damit diese Arbeit anregte. Prof. Clemens Wischermann verdanke ich nicht allein wohlwollende Mahnungen, auch einmal zu einem Ende zu kommen, sondern die Erstellung des Zweitgutachtens; ebenso herzlich danke ich Prof. Bernhard Giesen für das dritte Gutachten und Prof. Hans-Georg Soeffner, der sich bereitfand, als fachfremder Prüfer an der mündlichen Prüfung mitzuwirken. Den Herausgebern danke ich für die Aufnahme des Bandes in die Reihe. Mein Dank gilt weiter den Mitarbeitern der aufgesuchten Archive und Bibliotheken sowie denjenigen, die großzügig Einsicht in ihre Familienarchive gewährten, insbesondere S.D. Heinrich Prinz von Auersperg, Gabrielle Lobmeyr von Hohenleiten und Niklas Altgraf zu Salm-Reifferscheidt Raitz, S.D. Franz Albrecht Metternich-Sandor, Rosa von Gutmann und Johannes Graf Trauttmansdorff. Für seinen Rat und Hinweise auf Archivalien danke ich besonders Hofrat Prof. Leopold Auer vom Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Wien), für letzteres auch Petr Mat’a, Dr. Géza Pálffy und Dr. Stefan Sienell. Ohne großzügige finanzielle Förderung hätte diese Arbeit nicht entstehen können. Der Ausschuß für Forschungsförderung der Universität Konstanz genehmigte Sach- und Reisemittel, in den Jahren 2000 bis 2002 wurde die Arbeit ebenso wie die Drucklegung von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Teilprojekts „Politische und soziale Integration am Wiener Hof (17. und 18. Jahrhundert)“ im Sonderforschungsbereich 485 „Norm und Symbol. Die kulturelle Dimension sozialer und politischer Integration“ unterstützt. Den Mitarbeitern der Forschungsverwaltung der Universität Konstanz und denen des Sekretariats des Sonderforschungsbereichs, Justine Overall und Gabriele Rutsche vor allem, danke ich für logistische Unterstützung, ebenso den Kolleginnen und Kollegen am Lehrstuhl, insbesondere der Sekretärin Frau Renate Prinz. Herzlich danke ich auch den Hilfskräften Heike Bazak, Diotima Bogner, Eva Brugger und Jochen Klein für die Erstellung des Registers. Besonders für die Einrichtung der Literaturdatenbank, für logistische Hilfe bei der Literaturbeschaffung und Beistand in EDV- <?page no="7"?> 6 Nöten danke ich herzlich Hannah Flohr, Sven Jüngerkes, Helena Perinová, Christine Pflüger und Stefanie Schmid. Für ermutigende und klärende Diskussionen des Konzeptes der Arbeit bin in erster Linie Dr. Andreas Blank und Dr. Kay Junge zu großem Dank verpflichtet. Großen Dank schulde ich auch den Freunden, welche die Arbeit ganz oder teilweise korrekturlasen: Tobias Krämer, Insa Großkraumbach, Hanna Schelz und Prof. Thomas Winkelbauer, dessen Hilfsbereitschaft und besonderer Expertise ich darüber hinaus sachliche Richtigstellungen verdanke. Vor allem Karl und Doris Preszmayr-Mitsche sowie Rami Khadra verdanke ich es, daß ich in Wien nicht allein Archivalien, sondern auch Freunde fand; für ihre Freundschaft danken möchte ich auch Géraldine und Matteo Malvani-Lemaire, Dr. Susanne Pils und Dr. Friedrich Polleroß. Für ihre Gastfreundschaft danke ich Barbara Brüller und Familie Mitsche. Für stete Ermunterung und das unerschütterliche Ertragen des Konditionalsatzes „Wenn die Diss. fertig ist, …“ danke ich meinen Freunden Uwe Dörk, Dr. Stefan Haas, Markus Heß, Christian Nanz, Sylvia Rohlfer, Dr. Michael Steenbuck sowie Annalena, Kirsten und Sören Zanner. Zuletzt gilt es, an die größten Dankesschulden zu erinnern. Nennen möchte hier ich Anne Dechow, Wilgard Faber, Mechthild Felkel und Uwe Jansen. Meine Familie hat mich in einer Weise unterstützt, die ich nicht zu wünschen gewagt hätte und die nicht in Worte zu fassen ist, und so danke ich von Herzen Dr. Brigitte und Dr. Bruno Weber, meinem Bruder Dr. Olaf Hengerer sowie, an erster Stelle, meinen Eltern. Ihnen und dem Andenken an Franziska Ahsbahs und Alfred Hockel widme ich diese Arbeit. <?page no="8"?> 7 Einleitung ......................................................................................... 11 I. Thema und Gegenstand .................................................................... 11 1. Forschungsstand ............................................................................ 12 2. Konzept, Fragestellung und Vorgehensweise ...................................... 20 3. Grenzen ........................................................................................ 26 II. Quellen und Terminologie .............................................................. 29 Teil A. Personal und Präsenz............................................... 33 I. Stellenstruktur im Wandel ...................................................... 34 1. Einzelne Hofämter ................................................................................ 35 a. „Diener von Adel ohne Amt“ 35; b. Äußerer Hofstaat 42, Truchsessen 42, Panathier 45, Fürschneider 45, Mundschenke 47, Edelknaben 49; c. Kämmerer 50; d. Geheime Räte 59; e. Behörden 63, Hofkammer 64, Hofkriegsrat 67, Reichshofrat 70 2. Zwischenergebnis ................................................................................. 72 a. 16. Jahrhundert 72; b. 17. Jahrhundert 76 II. Tatsächliche Präsenz .............................................................. 78 1. Amtsversehung ..................................................................................... 80 a. Kämmerer 81, Terminologie, Restriktionen, Instruktionen 82, Besoldung und Präsenz 85, Rudolf II. 86, Ferdinand II. 88, Ferdinand III. 89, Leopold I. 91, Quartier 93, Verdichtungsmuster 98, Wochendienste und Präsenzzeiten 103, Zwischenergebnis 110; b. Äußerer Hofstaat 112; c. Geheimer Rat 116, Besoldungen 120, Protokolle 122; d. Reichshofrat, Hofkammer, Hofkriegsrat 127 2. Mobilität ............................................................................................ 130 a. Längere Aufenthalte außerhalb Niederösterreichs 130, Reisehofstaaten 134; b. Niederösterreich und Wien 141, Residenzen in Niederösterreich 141, Wohnen in Wien, Mobilität des übrigen Adels 146 Teil B. Interaktion und Organisation................................ 153 I. Elemente der Mitgliedschaft im Hofstaat .............................. 154 1. Eintritt und Stellenantritt ................................................................... 156 a. Einzelne Ämter 157, Oberste Hofämter 160, Justiz und Verwaltung 163, Kämmerer 165; b. Urlaub und Kleidung 172; c. Verschleierter Austritt 177 2. Anpassung und ihre Grenzen .............................................................. 186 a. Hierarchische Ordnung des Hofstaats 187; b. Sinn und Kritik 197; c. Gewalt, Duelle und Ehre 208 3. Zugang zum Kaiser ............................................................................. 215 a. Vorzimmerordnungen 218, Ferdinand II. und Ferdinand III. 220, Einzelbewilligungen 225, Hofstaatsgröße 231, Leopold I. 233; b. Audienzvergabe 242; c. Kammer und Tafel 256; d. Weibliche Dynasten und Erzherzöge 266 Inhalt <?page no="9"?> 8 II. Planung, Verfahren, Kontakte ............................................. 276 1. Normgenese und Flexibilität ............................................................... 278 a. Normen in Bewegung 279; b. Vertretungsregeln versus Personalhoheit 286; c. Geheimer Rat versus deputierte Räte 290 2. Schwache Sicherungen ........................................................................ 298 a. Papier 298; b. Geld und Geschenke 307 3. Reden und reden lassen ...................................................................... 317 a. Capella und Antecamera 322; b. Vernetzung, Essen 326; c. Präsenzsubsitute 350; d. Perspektiven auf An- und Abwesenheit und Stellenstruktur 358 Teil C. Ressourcen und Reproduktion .............................. 369 I. Hofamt und Einfluß ............................................................. 371 1. Laufbahn in Hofstaat und Ständen ..................................................... 376 Kämmerer 380, Herrenstandsverordneter 381, Landjägermeister 385, Oberststallmeister 389, Abgedankt 393, Geheimer Rat Erzherzog Sigismund Franz’ von Tirol und Kaiser Leopolds I. 398 2. Verteiler .............................................................................................. 412 a. Hofkammerpräsidentenamt 412, Georg Ludwig Graf von Sinzendorf 412; b. Obersthofmarschallamt 418, Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg 419 3. Verweiser ............................................................................................ 427 a. Obersthofmeisteramt 427, Maximilian Graf von Trauttmansdorff 437, Zugang, Beratung, unspezifische Hilfe 441, Präsenz 443, Stellen 444, Recht 449, Geld 454, Courtoisieschreiben und Bindungsanbahnung 458, Verdichtungen: Inhaber oberster Hofämter; Gundaker von Liechtenstein 464, Reichsstände, Monarchen, Nachrichtenkorrespondenz und Botschafter 476; b. Oberstkämmereramt 479, Johann Maximilian Graf von Lamberg 483, Zeitverbrauch 488, Kämmererschlüssel 491 II. Gnaden und Gelder ............................................................ 494 1. Stellen ................................................................................................. 494 a. Verfahren und Programmelemente 499, Qualifikationen, „Qualitäten“, Quantitäten 505, Laufbahnpfade und Stellenersetzungen 510, Ämterkauf 522; b. Reden, Schreiben, Reisen 524, Mobilität und Herrschertod 536; c. Hofstaat und Länder 541, Verwaltung und Justiz 547, Repräsentanz 553; d. Geschlechter 559 2. Fürstliches Füllhorn ............................................................................ 564 a. Standeserhöhungen, Prädikate und Landstandschaft 565; b. Orden vom Goldenen Vlies 573; c. Hochzeitspräsente 577; d. Rechtsstellung 581 3. Finanzen ............................................................................................. 586 a. Verschränkte Verfahren 597; b. Extraordinari Empfänge des Hofzahlamtes 604; c. Gnadengaben und Fondsauswahl 610 Zusammenfassung .....................................................................................625 <?page no="10"?> 9 Anhang ............................................................................. 641 I. Archive und Bibliotheken, Siglen, Abkürzungen ............................. 641 II. Abbildungen und Nachweise, Graphen, Tabellen.......................... 645 III. Literatur ....................................................................................... 646 IV. Register ........................................................................................ 671 1. Personen ..................................................................................... 671 2. Sachregister ................................................................................. 679 <?page no="12"?> 11 Einleitung I. Thema und Gegenstand Im Jahr 1651 klagte Kaiser Ferdinand III., die Zahl seiner Kämmerer sei übermäßig hoch, und dennoch werde er von diesen nicht ausreichend bedient. Seine Pläne zur Reduktion der Zahl der Kämmerer zeitigten allerdings keinen Erfolg. Unter seinem Nachfolger, Kaiser Leopold I., setzte sich dieses Wachstum fort. 1665 gab es bereits 300 Kämmerer, was wiederum „underschidtliche inconuenienzen“ zur Folge hatte, unter anderem den Verfall der Zutrittsordnung zu den kaiserlichen Vorzimmern. Aber auch seine Anweisungen zur Reduktion des Kämmererstabes blieben fruchtlos 1 . Diese fast ausschließlich den Hochadel begünstigende Form des Wachstums des kaiserlichen Hofstaats wurde vom niederen Adel als Gefährdung der eigenen Position wahrgenommen. 1665 beschwerte sich der niederösterreichische Ritterstand bei Leopold I., früher seien „taugliche Subiecta so wohl des Ritter: als Herrn Standts ohne Unterschiedt nicht allein zu Cammerern sondern auch zu andern höcheren kaÿserlichen unnd Landtsfürstlichen Hoffdiensten, Digniteten unnd Ambtern als obrist hoffmaister, obrist Cammerer, obrist Hoffmarschal, obrist Sthalmaister, obrist Landt Jägermaister, Landtshaubtman, und der gleichen Stöhlen“ berufen worden, gegenwärtig seien die Mitglieder des Ritterstands vom Hofe jedoch „ganz ausgeschlossen“ 2 . Was sich für die Kaiser als Wandel der alten Hofordnung darstellte, bedeutete für den Ritterstand den Ausschluß von Chancen sozialer und politischer Reproduktion. Es war nunmehr der Hofadel, der im kaiserlichen Dienst durch Nobilitierung ganz überwiegend Hochadel und vielfach sehr reich geworden war, der die primäre Rekrutierungsschicht für Ämter im Hofstaat und in den Erblanden bildete. Die grundlegende Umstrukturierung des Adels der Habsburgermonarchie 3 seit der Niederwerfung der Adelserhebung von 1618 bis 1620 war mit diesem Wandel des Hofes - das ist allgemein anerkannt - eng verbunden. Die Relevanz seiner Strukturen und seines Strukturwandels für diesen weitreichenden Prozeß sozialen und politischen Wandels genauer zu klären, ist das Ziel dieser Arbeit. 1 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv r. 122, 4, rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“, Wien, 2. März 1651; ebd., ÄZA, K. 7, Konv. 30, Reformkommission. 2 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 28, Nr. 577, Eingabe vom 10. März 1665. 3 Winkelbauer (1999), S. 21-46. <?page no="13"?> 12 1. Forschungsstand Der Hof ist ein komplexes Phänomen 4 , das in der Historiographie des 19. und 20. Jahrhunderts eher beiläufig im Rahmen nationalstaatlich orientierter Behördengeschichte oder aber im Zuge makrosoziologischer Fragestellungen betrachtet worden war 5 . Erst E LIAS ’ Analyse des Hofes Ludwigs XIV. lenkte die Aufmerksamkeit der Historiker nachhaltig auf diesen Gegenstand 6 . Seine Interpretation, wonach der Hof als Machtinstrument in der Hand des Monarchen den vormals weitgehend autonomen Adel domestiziert habe 7 , gab den bis dahin wenig beachteten nichtbürokratischen Elementen des Hofes ihren absolutistischen Sinn und ergänzte die Dyade Militär und Bürokratie zur Triade fürstlicher absolutistischer Machtmittel 8 . K RUEDENER zog die von E LIAS vorge- 4 Evans (1991). Zum Forschungsstand vgl. bes. Winterling (1986), S. 3-32, Bauer (1993), S. 9- 39, Müller (1995), S. 88-100, Persson (1999), S. 2-7, Hirschbiegel (2000). 5 Vgl. dazu Press (1986), S. 30, 31. Die Anfänge moderner Staatlichkeit wurden im 19. und 20. Jahrhundert zumeist im Bereich der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie in der Behördenreform Kaiser Ferdinands I. ausgemacht, vgl. besonders Fellner (1907a) und Žolger (1917), zur historiographischen Tradition auch Asch (1991), S. 1, 2, Müller (1995), S. 90-92, Winterling (1986), S. 4-7, Daniel (1995), S. 23. 6 Elias (1983). Vgl. zur Rezeption Goudsblom (2. Aufl. 1982), Hinrichs (1986), Hinrichs (2000), Schwerhoff (1998), S. 561-605, S. 562, Bauer (1993), S. 33, Anm. 3, LaVopa (2000), S. 119-134, Duindam (1994), Duindam (1998b). Zur Rezeptionsgeschichte im weiteren Sinn vgl. Winterling (1986), S. 18, Gleichmann (1977), S. 17 ff., Flap (1981), Müller (1995), S. 95. 7 Elias (1983), S. 137, 197. Nach Elias wurde der an den Hof gezogene Adel nicht nur materiell versorgt und geriet damit immer weiter in finanzielle Abhängigkeit von der Krone; seine Einbindung in das höfische Zeremoniell als ein vom Fürsten gesteuertes Regelsystem stellte auch seine soziale Existenz (Elias (1983), S. 122, 133) zur Disposition des Monarchen; dies konnte funktionieren, weil das Zeremoniell dasjenige Feld war, auf dem der Adel einen „Kampf um ständig bedrohte Macht-, Status- und Prestigechancen“ innerhalb einer „hierarchisch gegliederten Herrschaftsstruktur“ führte (Elias (1983), S. 132). Vgl. dazu Mörke (1997), S. 57-64, Cremer (1992), S. 78, 79, Bauer (1993), S. 33-39; scharfe Kritik formulierte Duindam (1994), Duindam (1998a), Duindam (1998b), Duindam (2001a), auch hinsichtlich des soziologischen Analyserahmens (vgl. dazu Winterling (1999), Paravicini (1997a), S. 126, 127, Hengerer (2001a), S. 343, Anm. 343). Duindams Theoriekritik an Elias ist freilich unsachgemäß. Elias stellt mit dem Figurationsbegriff nicht nur zur Diskussion, daß Personen und Strukturen zusammenhängen, sondern modelliert so konturiert, daß es möglich ist, die „entscheidende Frage zu stellen, wie die beiden Seiten zusammenhängen.“ Lenski (1973), S. 37. Duindam (1998b), S. 382, hingegen geht es darum, „den Wesenskern des Hoflebens“ zu erfassen, was kaum Gegenstand eines soziologischen Zugriffs sein kann (zur Ontologiekritik vgl. Carnap (1932)). Schlögl (vorauss. 2004), Anm. 9, stellt hierzu fest: „Duindam ersetzt Elias durch Bourdieu und Geertz.“ Auch dichte Beschreibung bringt uns Wesenheiten, wenn es denn welche gibt, nicht näher als andere Methoden (Burkard (1999), S. 1197). So sei denn auch Lob für den Pionier Elias erwähnt: Daniel (1995), S. 24, bezieht sich in Kenntnis der berechtigten Kritik auf „seine brillanten Studien zur französischen Hofgesellschaft und zur Rolle der Hofkultur“, Frühsorge (1988), S. 425, gibt zu Bedenken, daß erst Elias Hofforschung als integralen Forschungsansatz ermöglicht hat; vgl. auch Winterling (1986), S. 21. 8 Die Rezeption von Norbert Elias’ Studien zum Zivilisationsprozeß und zur höfischen Gesellschaft, die den Hof als Machtinstrument in der Hand des Monarchen interpretierten, verän- <?page no="14"?> 13 zeichneten Linien aus und entwarf ein Modell der „Rolle des Hofes im Absolutismus“. Höfischer Aufwand habe der Repräsentation und Prätention von Macht gedient, gegenüber den Untertanen die Herrschaft durch Kultisierung, Charismatisierung und Distanzierung gesichert. Zudem habe der Hof als Machtinstrument gegenüber dem Adel durch die Monopolisierung ökonomischer und sozialer Chancen sowie durch die Manipulation der Lebensführung den Adel im Sinne des absolutistischen Herrschers funktionalisiert 9 . E HALT adaptierte dieses Modell für den Kaiserhof und fand auch dort die von E LIAS postulierten Tendenzen der Zivilisierung, Disziplinierung und Rationalisierung. Das Ziel der Habsburger in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sei es in Anbetracht des Antagonismus zwischen Kaiser und Adel gewesen, „die althergebrachten ständischen Freiheiten und Rechte zu eliminieren oder wenigstens stark zu beschneiden, den Adel an den Hof zu ziehen und ihn eng an die Casa d’Austria zu binden“. Im Hinblick auf die politischen Vorstellungen sei auch der bedeutende Aufwand für den Hof adäquater Ausdruck höfischer Rationalität gewesen 10 . Unter Bezug auf das Modell K RUEDENER s sah E HALT in der Hofhaltung der Habsburger ein Mittel, den Adel mittels der geforderten standesgemäßen hofbezogenen Lebensweise unter Überspannung seiner wirtschaftlichen Kräfte in finanzielle Abhängigkeit von der Krone zu bringen 11 , während die am Hof erforderliche Selbstbeobachtung der disziplinierenden Affektkontrolle Vorschub geleistet habe. Das Zeremoniell hingegen sei Ranganzeiger, Mittel „kultischer Überhöhung der Macht“ 12 und Machtmittel der Fürsten gewesen 13 . Aus verschiedenen Richtungen sahen sich Modell und Adaption bald heftiger Kritik ausgesetzt 14 . Einerseits schien die intentionale Implemenderte die Situation grundlegend. Elias erschloß den Hof für die Absolutismusforschung, die den Hof in ihre Konzeption früher absolutistischer Staatlichkeit neben Militär und Bürokratie einordnen konnte. Knappe kritische Darstellungen des Modells bei: Bauer (1993), S. 33-39; Müller (1995), S. 32-33. Der Kaiserhof stellt in der Hoftypologie Bauers einen „Typ sui generis“ dar (Bauer (1993), S. 66); kritisch hierzu Sienell (2001b), S. 90. 9 Kruedener (1973). 10 Ehalt (1980), S. 63. 11 Ehalt (1980), S. 64. 12 Ehalt (1980), S. 126. 13 Ehalt (1980), S. 129 ff. 14 Winterling (1986), S. 18, 19, kritisierte u.a. Elias’ Figurationsmodell als zu „mechanistisch“ (ebd., S. 19). Gegen die „Höfische Gesellschaft“ führte er die schwache empirische Grundlage ins Feld (ebd., S. 21, 22), ein Einwand, der von Schwerhoff (1998), S. 573-581, auch hinsichtlich der „Höfischen Gesellschaft“ (ebd., S. 587) geteilt wird. <?page no="15"?> 14 tierung von Herrschaftsinstrumenten abwegig 15 , andererseits wurde das Funktionieren des Hofes als Herrschaftsmittel überhaupt in Frage gestellt. Am Beispiel des Hofes der Kurfürsten von Köln konnte W INTERLING zeigen, daß eine Generalisierung des E LIAS ’schen Modells jedenfalls nicht ohne weiteres möglich ist 16 . Auch E HALT sah sich der Kritik ausgesetzt, die Übernahme des Modells habe eine angemessene Interpretation der Sachverhalte verstellt 17 . In der Tat hatte er zahlreiche Phänomene, an denen das Konzept des Absolutismus nach und nach zerrieben werden sollte, gesehen. So war nach seiner Schilderung die „neue internationale Aristokratie [...] von Anfang an mit dem katholischen Hof befreundet und von ihm abhängig“ 18 , auch sah er den „Einfluß des an den Wiener Hof gezogenen Adels“, wenn er auch dessen Eingrenzung als Absicht der Habsburger betonte 19 . Weiter hatte er die Begünstigungen des Adels durch die Möglichkeiten der Nobilitierung, der Fideikommißrechtverleihung wie auch die finanziellen Vorteile und Karrierechancen 20 hervorgehoben, wenn er sich auch im Sinne einer einseitigen Verstärkung der Machtposition der Krone interpretierte. Ein weiterer Einwand bezog sich auf den vom Modell vorausgesetzten Antagonismus zwischen Krone und Adel und damit auf ein zentrales Element des älteren Absolutismuskonzeptes. Der Absolutismusbegriff hatte seit seiner Entstehung immer wieder Forschungen inspiriert, die Abweichungen von der Geschlossenheit des Konzeptes nachweisen konnten, und war so durch fortwährende Modifikationen schließlich insgesamt fragwürdig geworden 21 . Seit den 1980er Jahren verlor das 15 Henshall (1996), S. 48, kritisiert die Vorstellung, Fürsten seien als „innovators implementing blueprints“ angemessen beschreibbar; dagegen hielt Hinrichs (1996). Vgl. auch Asch (1993), S. 25-79, Schwerhoff (1998), S. 588, 589. 16 Winterling (1986). Asch (1993), S. 390, weist darauf hin, daß eine strenge Etikette und die damit einhergehende Erschwerung des Umgangs mit dem Herrscher für die politische Integration dysfunktional werden konnte. Auch für den französischen Adel ist Elias’ Darstellung in mancher Hinsicht durch Erträge der neueren Forschung mittlerweile überholt: Cremer (1992), S. 348, Winterling (1986), S. 22, Schwerhoff (1998), S. 585-589. 17 Müller (1995), S. 89, monierte denn auch bei Ehalt die Übernahme der „weder methodisch kritisierten noch empirisch intensiver hinterfragten Resultate der Hof-Forschung eines Elias“. Auch die Leistungen von Elias heben Winterling (1986), S. 26, und Le Roy Ladurie (1987), S. 61, 62, hervor. 18 Ehalt (1980), S. 28. Hervorhebung M.H. 19 Ehalt (1980), S. 31. 20 Ehalt (1980), S. 29-31, 61. 21 Wandruszka (1984), S. 266, relativierte Anfang der 1980er Jahre die Interpretation der Anstrengungen Ferdinands II. im Reich mit dem Begriff des „relativen Absolutismus“. Für die Regierungszeit Leopolds I. verwirft Bérenger (1993), S. 173, 174, die pauschale Verwendbarkeit des Begriffes und sieht nur Ungarn als Objekt entsprechender Anstrengungen. Zum 16. und 17. Jahrhundert vgl. Benda (1991) und Schimert (1995), zum 18. Jahrhundert Kessler (1995). Einen knappen Überblick bietet Barta (1999); zur Situation in den 1640er Jahren vgl. Hiller <?page no="16"?> 15 Konzept so nachhaltig an Überzeugungskraft, daß nun von einer „fast vollständigen Demontage des früheren Absolutismus-Bildes“ die Rede ist 22 . R EINHARD vertrat die Auffassung, der Begriff sei „in nicht rekonstruktionsfähiger Weise dekonstruiert“, weshalb auf ihn zu verzichten sei 23 , während andere aus sehr unterschiedlichen Gründen an diesem Begriff festhalten 24 . In jedem Fall war deutlich geworden, daß ohne den Adel kein Staat zu machen war 25 . Ein Teil der Forschung stand aufgrund der Beschäftigung besonders mit den österreichischen und ungarischen Ständen dem klassischen Absolutismuskonzept ohnehin eher kritisch gegenüber 26 ; selbst die Niederwerfung des widersetzlichen protestantischen Adels durch den katholischen Landesfürsten erst in Innerösterreich, später in den übrigen Erblanden ließ sich zwar als Paradefall einer absolutistischen Agenda interpretieren, doch wurde auch die früh einsetzende Orientierung katholischer Adeliger am Landesfürsten und deren Machtzunahme gesehen 27 . Zudem hatte die Forschung die Sonderstellung des kaisertreuen katholischen Adels, der nach dem Sieg über den 1618 bis 1620 aufständischen protestantischen Adel einen großen Teil der konfiszierten Besitztümer erhielt und die Adelsgesellschaft Böhmens und Mährens in der Folge dominierte, früh thematisiert. Forschungsschwerpunkte ergaben sich so besonders im Hinblick auf die ständische Verfaßtheit des Adels vor 1618 und die Rolle der Konfession in den Erb- (1995), zu Studenten aus Ungarn an der Universität Graz Andritsch (1965). Zum Verhältnis Schlesiens zum Alten Reich und zu Habsburg vgl. Weber (1992), Bahlcke (1994) und Conrads (1995). Vgl. auch Bein (1994) und Arens (2001). 22 Muhlack (1986), S. 251. Vgl. den Überblick Duchhardt (1998), S. 166-171, zum aktuellen Stand der Diskussion Asch (1996). 23 Reinhard (1999), S. 51. 24 Henshall (1992) erklärt Absolutismus zum Mythos; andere halten am Begriff fest, weil er ein Problem konturiert (Hinrichs (1996), Schlögl (1988), Schlögl (2000b), Asch (1996)), andere schätzen seine Bedeutung als wenn auch problematischen Epochenbegriff (Duchhardt (1998), Mörke (1998)). B! žek (2001), deutet eine Distanzierung des nach wie vor wichtigen Begriffes durch Anführungszeichen an; ähnlich hält Auer (2001), S. 389, an dem Begriff fest, wendet sich aber gegen eine Überstrapazierung; wohl in diesem kritischen Sinne findet der Begriff Verwendung bei Bastl (1995), S. 205, die vom „habsburgischen Absolutismus“ spricht. Das opus magnum von Winkelbauer (1999a) operiert sehr zurückhaltend mit dem Begriff, Duindam (1998b), S. 371, spricht von Klischee. Asch (2001c) optiert als Epochenbegriff nunmehr für den Begriff des ‚Ancien Régime’. Andere dagegen konstatieren für das 17. Jahrhundert weiterhin den „Triumph des Absolutismus“ (Buchmann (2002), S. 43 (2002)), vgl. auch Sienell (2001a), bes. S. 392, 404. 25 Vgl. Reinhard (1999), S. 196 ff., 211-234. 26 Wandruszka (1984), Evans (1986), S. 119, 120, Köhler (1999). 27 Edelmayer (1992); Winkelbauer (1999a), drückt dies bereits im Titel seiner Studie aus. <?page no="17"?> 16 landen 28 , die konsolidierte absolutistische Herrschaft 29 sowie auf die Entstehung und Zusammensetzung des „neuen Adels“ nach 1620, was sich mit der Diskussion der „Krise des Adels“ verbinden ließ 30 . Die Rolle der Stände nach 1620 hingegen trat in den Hintergrund und so ist die Diskussion, ob das Beharren auf den ständischen Rechten als „Spiegelfechtereien“ 31 oder noch als ernstzunehmender Störfaktor innerhalb eines vom Hof aus dirigierten Herrschaftsverbandes zu beurteilen ist 32 , doch ein Randphänomen. E VANS konnte 1979 vor diesem Hintergrund für die Habsburgermonarchie eine Bilanz ziehen, die durch neuere Untersuchungen ergänzt wurde, an Überzeugungskraft aber nicht grundsätzlich eingebüßt hat 33 . Danach hatte im Rahmen der von den Habsburgern betriebenen Gegenreformation eine stark konfessionell ausgerichtete Rekrutierung von Höflingen lange vor 1620 zu einer Allianz der Krone mit Teilen des katholischen Adels geführt 34 . Hinzu kamen Aufsteiger aus dem unmittelbaren Umfeld des Hofes, die im Dienst der Habsburger stehenden Militärs des Dreißigjährigen Krieges und jene katholischen Adeligen, die in den Erblanden Besitz erwarben 35 . Die Dynamik dieses Prozesses hing einerseits mit der Verschränkung von Kriegsfinanzierung 36 und der Verteilung des konfiszierten Besitzes 37 zusammen, andererseits mit einer Flut von Nobilitierungen von Personen dieser Kreise durch die Habsburger 38 . 28 Vgl. Brunner (1949); Brunner (1957); Hassinger (1974), Hassenpflug-Elzholz (1982). Vgl. Bahlcke (1993), Gindely (1894), Polišenský (1995), Gindely (1886), Hassinger (1974), Heilingsetzer (1991), Auerbach (1997), Klingenstein (1982), Bahlcke (1996), Quarthal (1980); Klingenstein (1982). Zur Marginalisierung des protestantischen Adels Horn Melton (1995), S. 119 29 Bérenger (1975). 30 Stone (1965); vgl. dazu insbes. Thomas Winkelbauer (1999a), S. 21-45, Winkelbauer (1992b), Winkelbauer (1992a), zuletzt Ehrenpreis (2001). 31 Evans (1986), S. 132. Zu Bedeutung und Beharren des Adels gerade beim Steuerbewilligungsrecht vgl. Müller (1979), S. 128. 32 Vgl. die Darstellung des Schwankens der böhmischen Stände 1627 bis 1645 bei Winkelbauer (1999a), S. 38. 33 Vgl. Ingrao (1994). Zum Forschungsstand Asch (2001a); Asch (1991); Winkelbauer (1999a). 34 Vgl. Horn Melton (1995), S. 112, 113: „But in Bohemia as in Austria, the Crown made effective use of Court patronage to undermine the political position of the Protestant nobility“, was den böhmischen Adel bis 1618 nicht nur in Konfessionen, sondern auch in zwei Lager gespalten habe. Auf diesen früher vernachlässigten Aspekt verweist zu Recht auch MacHardy (1992), S. 415-427, und Winkelbauer (1999a), S. 42. 35 Vgl. Press (1986), S. 37; Evans (1986), S. 82, 83. Vgl. zu den Reichsgrafen im kaiserlichen Heer auch Press (1989), S. 15. 36 Pohl (1994), Albrecht (1956), Ernst (1991), Winkelbauer (1997b), Oberleitner (1858), Salm (1990), Ernstberger (1954), Schnee (1961). 37 Zur Umschichtung vgl. Bílek (1882) und Winkelbauer (1999a), S. 42-45; zum böhmischen Adel auch Fu"íková (1997). 38 Zu den Erhebungen in den Fürstenstand bis ins 18. Jahrhundert vgl. Evans (1986), S. 134- 136, Klein (1986). <?page no="18"?> 17 Die so in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts entstandene „übernationale, dynastisch orientierte Aristokratie“ 39 konnte neben dem Zugewinn an Besitz und Status vor allem ihre grundherrschaftlichen Rechte intensivieren 40 und den Familienbesitz durch Fideikommisse sichern 41 . Die Mitglieder dieser loyalen Familien gelangten nach der Niederwerfung des aufständischen protestantischen Adels in „fast alle führenden Positionen in der ständischen und in der landesfürstlichen Verwaltung der einzelnen Länder, am Hof, in den Zentralbehörden, in der Kirche, in der Armee und im diplomatischen Dienst.“ 42 Entsprechend komplexer wurde nun das Verhältnis von Krone und Adel selbst im Hinblick auf Religion beschrieben 43 . Auf die Frage, wie dieses vielschichtigere Verhältnis von Krone und Adel konzeptionell zu fassen sei, wurde in der Folge vornehmlich mit dem Konzept des Klientelsystems geantwortet 44 . Von diesem Ansatz aus zeigte beispielsweise K ETTERING , wie stark die französischen Könige für die Gewährleistung von Herrschaftsfunktionen in den Regionen auf Vermittlungsleistungen angewiesen waren, welche von Patronen, Brokern und Klienten auf der Grundlage reziproker Austauschbeziehungen hergestellt wurden 45 . Der Hof stellt sich in einer solchen Sicht als Zen- 39 Winkelbauer (1999a), S. 22. Zum übernationalen Besitz in verschiedenen Ländern der Monarchie: Horn Melton (1995), S. 121. 40 Evans (1986), S. 78-84, zur Robot, S. 132-140, 157; vgl. weiter Chesler (1979), S. 230-288; Horn Melton (1995), S. 126-136, Winkelbauer (1999a), S. 22, Maur (1999), S. 79-82. 41 Vgl. Ehalt (1980), S. 29-31 und Klingenstein (1975), S. 30 f. Immer wieder wird das Erfordernis der kaiserlichen Einwilligung in Verpfändungen bzw. Veräußerungen von Bestandteilen des geschützten Besitzes als Ausdruck der Abhängigkeit des Adels vom Kaiser interpretiert. Die Fideikommissse trugen auch zum Ausbau der adeligen Grundherrschaft bei (Horn Melton (1995), S. 126-136, Hofmeister (1990), Evans (1986), S. 84). 42 Winkelbauer (1999a), S. 22; ähnlich Müller (1979), S. 85. Die Interpretation der Rolle der Habsburger bei diesem Prozeß ist umstritten. Evans (1986), S. 82-84, sieht die Dynastie als „Geburtshelferin“ für die herausgehobene Stellung des Adels. Unter Verweis auf Status und Vermögen der Anwärter als Basis für Begünstigungen meint er, die Habsburger hätten durch die beschriebenen Mittel die Entwicklung zwar begünstigt, „aber sie verursachten sie nicht.“ Das wirft die Frage nach Kausalitäts- und Attributionstheorie auf. Press (1986), S. 37, 38, spricht von „set in motion“. Mit der Konsolidierung ging ein erheblicher Zuzug des hohen Adels nach Wien einher (Perger (1990), Horn Melton (1995), S. 122, mit einem Schwerpunkt auf der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts Pircher (1984)). Zum Adel in Prag um 1600 vgl. Belzyt (2000). 43 Asch und Birke (1991), Hassenpflug-Elzholz (1982); Hassinger (1974); Heilingsetzer (1984); Heilingsetzer (1991); Knittler (1990), Maur (1999); Horn Melton (1995); das Forschungsgebiet ist auch der Schwerpunkt von Volker Press; vgl. seine nach wie vor gültige Zusammenfassung Press (1988), S. 248-251; Bireley (1991), Evans (1991); MacHardy (1992), MacHardy (1982), Mac Hardy (1992), Pánek (1991), Schimert (1995). 44 Maczak (1991), Pfister (1992), Kettering (1986), Asch und Birke (1991), Asch (1993). Hinsichtlich der Leistungen für die bildende Kunst war die Patronageforschung im Bereich der Höfe längst eingeführt. Vgl. hierzu etwa Ashworth (1991), Fidler (1990). 45 Kettering (1986); Kettering (1992). <?page no="19"?> 18 trum von Patronagebeziehungen dar, während in diesem Rahmen auch die Funktion von Familien stärkere Beachtung fand 46 . P RESS brachte dies auf die Begriffe „Integration“ und „Gewährleistung von Herrschaft“ 47 . Auf dieser Grundlage überzeugte die Beschreibung des politischen Systems der Habsburgermonarchie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als „Dyarchie“ bzw. als „Herrschaftskompromiß“ zwischen dem Kaiserhaus und dem auf den Kaiser hin orientierten erbländischen Adel 48 . Der Adel hörte nach 1620 auf, die Frage nach der Legitimität fürstlicher Herrschaft zu stellen und machte sich auch über Alternativen zum Haus Habsburg keine Gedanken mehr. Er nahm die von der Krone forcierte Gegenreformation hin (oder wanderte aus) und setzte sie selbst in seinen Herrschaftsgebieten um 49 . Er konnte seine Position in der Landesverwaltung noch festigen 50 und vermittels der Landesbehörden seinen Einfluß weiterhin geltend zu machen 51 und nur in Ungarn blieben die Habsburger wegen der noch ungebrochenen Eigenständigkeit der Magnaten bis in die 1670er Jahre auf Kompromisse angewiesen 52 . Hinsichtlich des nicht unumstrittenen Einflusses der Zentralbehörden 53 kommt die Forschung zu dem Ergebnis, daß ein Regieren von Wien aus letztlich nicht möglich war, ohne den örtlichen Interessen entgegenzukommen; dies lag nicht zuletzt daran, daß die Krone auf die 46 Vgl. die Beiträge im dritten Teil des Bandes Asch und Birke (1991), S. 315-477; Mörke (1997), S. 61, Kettering (1986), S. 35, 408-435; vgl. dazu auch Gräf (2001). Für den Kaiserhof hatte bereits in der Mitte des 20. Jahrhunderts Henry Frederick S CHWARZ mit seiner Analyse der Sozialstruktur des Geheimen Rats im 17. Jahrhundert nachdrücklich auf den Hof als sozial verflochtenen Raum hingewiesen (Schwarz (1943), S. 395), fand aber erst spät Gehör. 47 Zum Begriff „Gewährleistung von Herrschaft” siehe Press (1983), S. 282. Asch (1993), S. 4, bezieht sich auf diesen trefflichen Begriff. Vgl. auch Press (1997). 48 Den Begriff der Dyarchie prägte Bérenger (1975), S. 112. Aufgenommen wurde er von Klingenstein (1975), S. 22, Duindam (1994), S. 66-74, und Winkelbauer (1999a), auch S. 22; zum Begriff des Herrschaftskompromisses vgl. Winkelbauer (1999a), S. 23. 49 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 39. 50 Evans (1986), S. 153, 154, verwies zu Recht auf die Diskrepanz zwischen dem durch die „Verneuerte Landesordnung“ von 1627 gegenüber der vorherigen Situation grundlegend veränderten Verfassungsrecht, revidierte aber die von der älteren tschechischen Geschichtsforschung vertretene Auffassung, das Land habe seine Rechte verloren. Statt dessen habe erst die Regierungspraxis das Land in eine gewisse Abhängigkeit von Wien gebracht, die jedoch, da böhmische Aristokratie „bei Hof das Land und im Land den Hof repräsentierte und darüber hinaus nahezu ein Monopol auf die höchsten Würden des Staats besaß“ auf eine Kompromißlösung hinausgelaufen sei (ebd., S. 161, 162). Winkelbauer (1999a), S. 36-39, präzisiert diesen Befund mit dem Hinweis darauf, daß es dem alten böhmischen Herrenstand gelungen sei, sich auch innerhalb der neuen böhmischen Aristokratie durchzusetzen. 51 Evans (1986), S. 131, 132; Horn Melton (1995), S. 125; Das Steuerbewilligungsrecht verblieb bei den Landtagen. 52 Evans (1986), S. 177-201. 53 Zurückhaltend hierzu Evans (1986), S. 141. <?page no="20"?> 19 Untertanen mangels einer landesfürstlichen Lokalverwaltung selbst in den österreichischen Ländern von unmittelbar zugreifen konnte 54 . Der Adel der Erblande war so in der Lage, „to preserve a substantial degree of social, economic and political autonomy.” 55 E VANS stellt fest: „Hochadel und Klerus konnten vordergründig auf den Sitzungen der Landtage, etwas substantieller in ständischen Einrichtungen und durch jegliche Art kaum institutionalisierbarer Kanäle, mit ihrem Herrscher über Fragen der Verwaltung, über die Einhebung direkter Steuern, über die Zahl der Rekruten für die Armee, über die Rechtssprechung und über die höheren Geheimnisse der Politik verhandeln.“ 56 Diese Analyse des Verhältnisses zwischen Krone und Adel hatte Folgen für die Beschreibung der Funktion des Kaiserhofs 57 . P RESS spricht von der „thorough dependence“ des Adels vom Hof 58 und betont immer wieder dessen Integrationsfunktion 59 . E VANS sieht seine Funktion in der Aufrechterhaltung des internationalen Status der Adelsgesellschaft 60 und schreibt von der Einbettung der Zentralregierung in den Hof als größere Einheit, konzipiert diesen dabei aber als „als Instrument einer gleichsam absolutistischen Herrschaft“ 61 , obschon der Hof als institutionalisierter Kanal der Verhandlung zwischen Krone und Adel nahelag. A SCH ging es bei seiner Analyse des englischen Hofes explizit um die Integrationsfunktion des Hofes für die politisch-soziale Elite 62 ; unter Bezug auf ihn formulierte W INKELBAUER für den Hof der Habsburger: „Die Magna- 54 Sutter Fichtner (1994), S. 147, 148, für Böhmen Winkelbauer (1999a), S. 39, für Ungarn implizit Evans (1986), S. 132. 55 Horn Melton (1995), S. 122. 56 Evans (1986), S. 120. 57 Klingenstein (1995), sah hier ein Desiderat und Ehrenpreis (2001), S. 239, konstatierte: „Die konkrete Bedeutung, die den Höfen - und darunter besonders dem zentralen Kaiserhof - in der Gesamtentwicklung der österreichischen Adelslandschaft bis 1620 zugesprochen werden muß, ist noch weitgehend unerforscht.“ Cum grano salis gilt dies auch für die folgenden Dekaden. Vgl. auch Auer (2001), S. 395. 58 Press (1986), S. 40. 59 In seinen Arbeiten ist der Begriff der Integration zwar nicht zu einem Modell ausgebaut worden, doch immer wieder präsent: vgl. u.a. Press (1986), S. 34, 35, 36, 37; Press (1981), S. 230, S. 241. Vgl. dazu Sutter Fichtner (1994), S. 147, die Integrationsleistung hinsichtlich des Adels habe den habsburgischen Staatsbildungsprozeß nicht vorangebracht. 60 Evans (1986), S. 116. 61 Vgl. Evans (1986), S. 85, 120. Dort verweist Evans auf Kruedener (1973). Die Härte, mit welcher der nicht konforme Adel entrechtet wurde, wird in der jüngeren Literatur weniger betont (vgl. aber Sutter Fichtner (1994), 149). Für die ältere Sicht vgl. Preradovich (1965). 62 Asch (1993), S. 19: „Das eigentliche Leitthema der gesamten Studie soll dabei die Frage bilden, wie sich die politisch-soziale Elite zum Hof verhielt und in welchem Umfang der Hof in der Lage war, diese Elite zu integrieren.“ Vgl. auch ebd., S. 10. Zur Integrationsleistung als Thema der Hofforschung vgl. auch Mörke (1997), S. 14, 15. <?page no="21"?> 20 ten sonnten sich im Glanz des Kaiserhofes, dessen Spielregeln sie sich unterwarfen, ohne ihre höchst solide finanzielle Basis und Unabhängigkeit aufzugeben. Für die nachgeborenen Söhne bildeten sich eigene typische Lebenszyklen und ‘Berufslaufbahnen’ im Hof-, Staats- und Militärdienst sowie in adeligen Domkapiteln und Ritterorden aus.“ 63 Gestützt wurde die glanzvolle partielle Unterwerfung durch ein „ein auf den Wiener Hof justiertes System von konnubialen Beziehungsnetzen“, während die eigentliche Bedeutung des Hofes - in expliziter Anlehnung an A SCH - als eines „point of contact“ in seiner Funktion als Patronagemarkt für Klientelbildung zu sehen sei 64 . Der Begriff der Integration zieht die für den Hof kennzeichnenden Phänomene - adelsvermittelte „Gewährleistung von Herrschaft“, auf den Hof ausgerichtete „Klientelsysteme“, partielle Unterwerfung selbständiger, durch den Hof an Glanz, Vermögen gewinnende Adelsfamilien - elegant zusammen, wenn er in diesem Zusammenhang auch nicht als Konzept entfaltet und spezifiziert wird 65 . 2. Konzept, Fragestellung und Vorgehensweise Die vorliegende Arbeit bezieht sich zwar auf diese weitreichenden Integrationsleistungen des Hofes 66 , nimmt den Integrationsbegriff aber nicht als Ausgangspunkt, sondern geht seinem impliziten Hinweis darauf nach, daß Integration sich als Prozeßphänomen darstellt 67 . Die Konsti- 63 Winkelbauer (1999a), S. 45. 64 Winkelbauer (1999a), S. 257, 258. 65 Asch (1993), S. 10, 19. Auch Press entfaltet das Konzept nicht. 66 Seitdem von Integration die Rede ist, werden in der Hofforschung auch vermehrt Beiträge aus dem Bereich der Kunst- und Kulturwissenschaft im älteren Sinne rezipiert: zum Bereich Architektur vgl. Stürmer (1980), Asch (1995), Paravicini (1997b); zu Residenzen der Habsburger vgl. Benedik (1997a), Dreger (1914), Kühnel (1956), Raschauer (1958), Kühnel (1960), Kühnel (1964), Polleroß (1998), Pons (2000), zum Adel insofern Polleroß (1992); zu ephemeren Bauten vgl. Brix (1971), Brix (1973); zu Erbhuldigungen, Krönungen, Land- und Reichstagen und nicht zuletzt zur Kunstproduktion am Hof vgl. Seifert (1985), Rainer (1987), Hadamowsky (1955), Miranda (1991), Fidler (1990), Hammerstein (1986), Dietrich (1974), Antonicek (1989), Antonicek (1967); zu Bayern vgl. Klingensmith (1993); zur höfischen Fest- und Funeralkultur, zum kirchlichen wie alltäglichen Zeremoniell vgl. Berns (1995), Berns (1997), Berns (1984), Hawlikvan de Water (1989), Vocelka (1976), Bastl (1995), Polleroß (1985), Pons (2000); zur semiotischen Dimension vgl. Dinges (1993) und Frühsorge (1988); zur Relevanz von Ehre Dinges (1995). Eine Zusammenstellung von entsprechenden Ansätzen bei Bauer (1993), S. 10-27. 67 Aus einer handlungstheoretischen Perspektive läßt sich Integration als gelungen bewertete Ordnung bezeichnen. Peters (1993), S. 92-106, unterscheidet in diesem Sinne drei Dimensionen sozialen Handelns, die Orientierung in der objektiven Welt, die Interpretation von Bedürfnissen sowie den Ausgleich konfligierender Ansprüche, und leitet daraus die Bereiche funk- <?page no="22"?> 21 tution des Gegenstandes als Prozeß 68 verweist - bezieht man einen kleinteiligen Kommunikations- und Interaktionsbegriff in Kombination mit einem Evolutionsmodell ein - auf die Relevanz von Reproduktionszyklen auf unterschiedlichen Ebenen und macht darauf aufmerksam, daß es für Integration weniger auf Konsens als auf spezifische Kopplungen bzw. Relationen von Einheiten sowie von wechselseitigen Zuschreibungen ankommt 69 : Integration bezieht sich dann nicht unbedingt auf Menschen, sondern auf reproduktionsfähige Einheiten. Das können Menschen sein, aber auch Redebeiträge, Ämter, Pflichten, Güter, Verwandte, Zeit oder Geld. So wird der Blick auf die Koexistenz und die jeweilige Kopplung verschiedener Reproduktionszyklen gerichtet, deren historisch spezifische Ausprägung von Fall zu Fall zu prüfen ist. Von einer ähnlichen Perspektive her hat L UHMANN den frühneuzeitlichen Hof als Ort der Kommunikation von Mitgliedern der Oberschicht analysiert und auf die prekäre Situiertheit der Interaktion des bei Hof anwesenden Adels hingewiesen. Von dieser Oberschicht waren dort zwar die grundlegenden gesellschaftlichen Strukturprobleme der sozialen und politischen Reproduktion zu lösen; doch setzte eine solche folgenreiche Interaktion bei Hof voraus, daß sich Politik als Funktionssystem noch nicht ausdifferenziert und abgeschlossen hatte. Der frühneuzeitliche Hof zog allerdings beides, Interaktion in Oberschichten einerseits und ausdifferenzierte politisch-rechtliche Institutionen andererseits zusammen, und dies sowohl örtlich, zeitlich, sozial, sachlich 70 . Jedoch: „Politik und Interaktion lassen sich als soziales Geschehen noch nicht trennen, aber ihre Einheit ist schon unmöglich geworden. Die Trennlinie verläuft durch das Individuum hindurch“ 71 . tionaler Koordination, moralischer Integrität sowie expressiver Gemeinschaft ab, in denen Integration jeweils gelingen oder scheitern könne. Das Problem dieses Modells liegt in der normativen Dimension des Integrationsbegriffs. Integration geht wegen der Einbeziehung moralischer Bewertungsstandards (u.a. „Gerechtigkeit, Solidarität, moralische Anerkennung“, ebd., S. 105) in Richtung Harmonie. Man wird dem jedoch entgegenhalten können, daß soziale Zusammenhänge hiervon mitunter absehen und dennoch ganz hervorragend integriert sein mögen, etwa Gefängnisse. Integration ohne Desintegration ist nicht zu haben, was die Frage nach den Prozessen aufwirft, die über diese Differenz entscheiden. 68 Diese skizziere ich in Anlehnung an Weick (1995). 69 Weick (1995), S. 163. 70 Diese Dimensionen verweisen auf die Elemente der üblichen Hofdefinitionen: Der Ort, an dem der Fürst sich in der einen oder anderen zeitlichen Erstreckung aufhält, an dem verschiedene andere gesellschaftlich relevante Personen sich aufhalten und in dem - partiell in institutionalisierter Form - Themen von gesellschaftlicher Tragweite bearbeitet werden. Vgl. Winterling (1986), S. 1. 71 Luhmann (1993a), S. 107; vgl. bes. ebd., S. 74-78 und S. 107, 108. <?page no="23"?> 22 Diese an Höfen so relevante Trennlinie, an der Prozesse der Interaktion in Oberschichten von Prozessen sozialer und politischer Reproduktion ablösbar werden, möchte ich untersuchen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, den Hof als Bezugsrahmen verschiedener Reproduktionszyklen konturieren zu können. Darüber hinaus fällt auf, daß der frühneuzeitliche Hof sich bereits selbst als Hofstaat beschreiben, spezifizieren und organisieren konnte: Er war mehr als ein „point of contact“ 72 . Diese Differenz von Hofstaat als einer Mitgliederorganisation 73 und allem anderem (auch dem Hof), läßt sich als Differenz von formaler Organisation und nicht-formaler Organisation 74 fassen und zum konzeptionellen Ausgangspunkt der folgenden Analyse machen. Gerade die Unterscheidung von Hof und Hofstaat eröffnet auch für den Kaiserhof theoretisch ausgearbeitete Perspektiven auf die Funktionsweise formaler Organisationen. So stellt sich die Frage, was der Hof als Hofstaat mit jenem Integrationsprozeß in der Habsburgermonarchie zu tun hat, der für das zweite Drittel des 17. Jahrhunderts so prägend war. In das Blickfeld rücken, jeweils mit dem Fokus auf die historisch-spezifische Situation, Phänomene, die, rekursiv aufeinander bezogen, theorietechnisch im Zentrum der Organisationssoziologie stehen 75 : 1. die Stellen (des Hofstaats), 2. 72 Der Begriff von Elton (1976) wurde insbesondere von Asch (1993), S. 13, Winkelbauer (1999a), S. 258, Persson (1999), S. 9, und Persson (2001) aufgenommen. 73 Selbst Asch (1993), S. 15, 16, der eine weite Defintion des Begriffes Hof wählt, um die Offenheit dieses Sozialverbandes thematisieren zu können und nicht durch einen eingeengen Institutionsbegriff gefangen zu werden, kommt ohne den Verweis auf die formale Ordnung des Hofes und auf Mitgliedschaft nicht aus: Zwar sei der Hof „jener topographische, soziale und kulturelle Raum, der den Ort des königlichen ‚Hofhaltens’ bildet - in seiner Funktion als Forum politischer Entscheidungen und Auseinandersetzungen, als Markt für Ämter, Privilegien und andere von der Krone zu vergebende Vorteile und Machtchancen, als Szene fürstlicher Repräsentation und vor allem als ‚point of contact’ zwischen dem Herrscher und seinen Untertanen“, er besteht jedoch auch „aus jenen Personen, die aufgrund eines Amtes, ihres Ranges oder aber auf Grund der persönlichen Gunst des Herrschers regelmäßigen Zugang zu ihm hatten und denen diese [...] Nähe zum Herrscher zumindest die Möglichkeit des Einflusses auf Entscheidungen [...] verschaffte.“ 74 Vgl. Luhmann (1999). 75 Im wesentlichen beziehe ich mich auf Luhmann (1999) und Luhmann (2000b); zur Entwicklung der Organisationssoziologie insgesamt vgl. Walter-Busch (1996). Eine kommunikationstheoretische Konzeptionalisierung empfiehlt für den Hof explizit Winterling (1997), bes. S. 15- 20, 25, was nicht zuletzt durch die Arbeit von Hirschbiegel (1993) inspiriert war. Kritisch vor allem im Hinblick auf die Verbindung zur Systemtheorie äußern sich besonders Müller (1995), S. 98, 99, und Bauer (1993), S. 25, unter Hinweis auf die Schwierigkeiten der Rezeption systemtheoretischer Terminologie. Gerade wegen des systematisch entwickelten kleinteiligen und deshalb sehr anschlußfähigen Begriffsapparats beziehen sich hierauf u.a. Reinhard (1999), S. 16, und Schlögl (2000a). Zur Auseinandersetzung um die Systemtheorie vgl. auch Churchman (1981). Daß es nicht viel austrägt, Weber gegen Luhmann auszuspielen, zeigt Greshoff (1999), S. 317, der aufgrund eines eingehenden Vergleichs dieser Theoretiker im Hinblick auf <?page no="24"?> 23 die Elemente der Mitgliedschaft (im Hofstaat) und 3. deren Relevanz für Prozesse sozialer Reproduktion. Diese drei Problembereiche bilden die drei Hauptteile der Arbeit (Teile A, B, C). Bei einer Spezifizikation des ersten Problemfeldes wird zunächst auffallen, daß die Stellenstruktur des kaiserlichen Hofstaats im 17. Jahrhundert eine dramatische Wandlung erfuhr; das Kämmereramt wurde, was in der Einführung schon anklang, ganz erheblich ausgeweitet, von drei Kämmerern zu Anfang des 16. Jahrhunderts auf etwa 300 Kämmerer etwa 150 Jahre später. Aber auch das Amt des Geheimen Rates wurde im 17. Jahrhundert an immer mehr Adelige verliehen. Hier wird zu fragen sein, was diesen Wandel verursachte und was er mit sich brachte. Dazu wird die quantitative Entwicklung der Hofämter seit dem 16. Jahrhundert detailliert untersucht. Die kontinuierliche Aushöhlung niedriger adeliger Hofämter und loser Anbindungsformen ging nicht nur der zeitweiligen Abschaffung niedriger Hofämter voraus, sondern brachte auch eine Abwechslung der im 16. Jahrhundert zahlenmäßig dominierenden losen Anbindung durch eine deutlich als Hofamt ausgeformte Mitgliedschaft im Hofstaat mit sich. Die spezifische Ausfüllung des Begriffes der Mitgliedschaft und des Hofamtes sind ihrerseits zu analysieren. Hinsichtlich von Dienstversehung, Präsenz und Besoldung entstanden so Verhältnisse, die weit eher an einen „virtuellen Hof“ denken lassen als an die Mitgliedschaft in einer modernen Behörde 76 . So sind deren Begriff des Sozialen zum Ergebnis kommt, daß „wir bisher viel zu wenig in der Lage sind, jeweilige Positionen angemessen dahingehend einschätzen zu können, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Komparative Bestandsaufnahmen, von welcher Konzeption was zu erwarten ist, sind dann schwer möglich. Das aber ist gerade für die Wissenschaft ein schwerwiegender Mangel - jedenfalls dann, wenn man mit ihr verbindet, möglichst gut begründete Problemlösungen vorschlagen zu können. […] Will man solche Bestandsaufnahmen nicht vordergründig vornehmen [...], und will man sie nicht ‘imperialistisch’ auslegen, indem sehr schnell eine eigene Position als die bessere präsentiert wird, sind sie distanziert und methodisch ausgewiesen durchzuführen.“ Darum habe ich mich jedenfalls bemüht. 76 Für den Kaiserhof des 17. Jahrhunderts ist es charakteristisch, daß zahlreiche Adelige dem Hofstaat als Amtsträger „einverleibt“, also Mitglieder wurden, die ihnen zustehenden Zugangsrechte und die damit zusammenhängenden Einflußmöglichkeiten jedoch nicht stets nutzten, nur selten beim „Hofhalten“ zugegen waren, und so einen „virtuellen Hof“ neben dem anwesenden Hof ausmachten. In Anbetracht der zahlenmäßig bedeutsamen Verleihung von Hofämtern an hohe Adelige insbesondere seit Kaiser Ferdinand II., in der darin liegenden Statusveränderung, der Begründung von Erwartungshaltungen; zwar waren „‘der Höfling’ und der ‘Landedelmann’“ Rollen, „die sehr wohl von derselben Person gespielt werden konnten“ und als solche grundsätzlich kompatibel (Asch (1993), S. 17, mit Hinweis darauf auch Winkelbauer (1999a), S. 39, Hengerer (2000a), S. 31). Die Akteure aber dürften die Bühnen, auf denen sie ihre unterschiedlichen Stücke spielten, präzise zu unterscheiden gewußt haben. Von daher scheint es gerechtfertigt, zur Definition von Asch für diesen Zusammenhang den durch die Hofämter vorstrukturierten potentiellen Kommunikationszusammenhang hinzuzufügen. Der Begriff „virtueller Hof“ (Hengerer (1998), S. 277), sollte auf dieses Problem hinweisen. Zu den Implikationen für die Konzeption früher Staatlichkeit vgl. Junge (1999). Anstelle des festen <?page no="25"?> 24 neben der Feststellung der Mitgliedschaft auch jene Faktoren zu analysieren, welche die Präsenz von Höflingen steuerten, unter anderem die Mobilität des Hofes sowie ihre eigenen Mobilitätsressourcen. Der Wandel in der Stellenstruktur führte darüber hinaus zur Umstrukturierung von Karrierewegen und neuen Formen der Verflechtung von Hofämtern im Bereich der Ehrenämter und der Behörden des Hofstaats. Diese Modifikationen waren es nicht zuletzt, welche in anderen Feldern - besonders im Bereich der tatsächlichen Dienstversehung und der Ordnung der kaiserlichen Vorzimmer - Probleme verursachten. Bei den Elementen der Mitgliedschaft im Hofstaat sticht an erster Stelle die Aufnahme, also die Situation der Verleihung des Hofamtes hervor. Der Eintritt in diese von der adeligen Gesellschaft gesonderte Organisation war im Untersuchungszeitraum ein freiwilliger Akt; wie er symbolisch vollzogen wurde und welche Verpflichtungen damit einhergingen, ist jedoch historisch spezifisch. Dies gilt sowohl für Erwartungen, die an die Mitglieder herangetragen wurden, also für die Ausprägung von Rollen, als auch für Zumutungen, wobei einerseits der tatsächliche Dienst von Adeligen, andererseits die Anerkennung der Hierarchie des Hofstaats von großer Bedeutung für die ohnehin schon stark differenzierte Adelsgesellschaft des 17. Jahrhunderts ist; vor dem Hintergrund der sonst üblichen Verhaltensweisen der adeligen Gesellschaft sind denn auch die Abweichungen der Höflinge von den Rollenerwartungen, ihr faktisches Verhalten zu sehen. Auch die besonderen Rechte der Höflinge sind in Augenschein zu nehmen, vor allem der differenziert-privilegierte Zutritt zum Kaiser. In diesem Zusammenhang ist auch Ordnung der formalen Organisation in den Umständen ihrer Genese wie ihrer Erhaltung zu untersuchen, wobei vor allem Entstehung und Geltungskraft sowie die Gefährdung von Normen des Hofstaats genauer zu diskutieren sind. Schließlich zählt zu den Elementen der Mitgliedschaft die Kontaktstruktur der Mitglieder, die aus den Normen des Hofstaats heraus sowie im Hinblick auf die personelle und hierarchische Struktur des Hofstaates sowie der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu beschreiben ist. Dieser Bereich verweist wiederum auf die zu vermessende Differenz zwischen formaler Organisation und faktischem Verhalten. Territoriums und der über negative Sanktionen integrierten Gesellschaft stellt der Hof im Fürstenstaat für den Adel noch einen Punkt im Netz dar - mit (entsprechend paradoxen) Folgen für die Sanktionierungstechnik, welche Macht über enttäuschbaren Erwartungshaltungen bezüglich positiver Sanktionen aufbaut (vgl. Hengerer (2000a), S. 23, 29). <?page no="26"?> 25 Die Relevanz von Stellen im Hofstaat und den Elementen der Mitgliedschaft für Prozesse sozialer Reproduktion verweist auf die Frage nach der Verteilung von Einfluß und Macht im Hofstaat und hierbei auf das sekundäre Phänomen formellen und informellen Einflusses; beide werden von der Hofstruktur ja figuriert bzw. präfiguriert. Deren Untersuchung ist auch deshalb wichtig, weil Normen und Programme nicht abschließend klärten, was in kaiserlichen Diensten wie zu tun war. Anhand von Inhabern der wichtigsten Hofämter ist dabei freilich auch die Differenz zwischen der formellen Zuständigkeitsordnung und den faktischen Möglichkeiten der Einflußausübung zu problematisieren; letztere ist wiederum danach zu befragen, inwieweit sie durch Elemente der formalen Organisation bedingt war. Über die mit Ämtern verbundenen Pflichten oder Rechte boten sich innerhalb wie außerhalb der vorgesehenen Verfahren spezifische Chancen für folgenreiche Kommunikation und damit die Möglichkeit der Partizipation am Zustandekommen von sozial relevanten Entscheidungen, sei es, daß sich diese Entscheidungen auf den Hofstaat selbst einschließlich der Stellen bezogen, sei es, daß es um die Verteilung von sonstigen Ressourcen wie Recht, Stand, Ehre oder Geld ging, welche an Beispielen untersucht werden. Gerade in diesem Bereich tritt aber auch die Relevanz der Umwelt des Hofstaates in Erscheinung: Sonstige Eigenschaften von Höflingen - als Inhaber einflußreicher landständischer Ämter, als Angehörige einflußreicher Familien, als reiche Leute - treten hier zutage. Inwieweit Rücksichten hierauf aber nicht allein als Phänomen von Korruption sichtbar wurden, sondern die Einflußbereiche von Landesfürst und Landständen füreinander aufschlossen, muß so Gegenstand der Analyse sein. Damit wird nicht zuletzt der Versuch unternommen, die über den Hofstaat und seine Verschränkung mit den landständischen Familien abgesicherte „Gewährleistung von Herrschaft“, Integration im weiteren Sinne also, als ein machtbasiertes Phänomen zu verstehen. Die ironische Definition des Integrationsbegriffes von L UHMANN , wonach Integration die „wechselseitige Einschränkung von Freiheitsgraden“ meine 77 , gewinnt nach dem oben gesagten an Plausibilität. Wer in der mobilen und aufwärts strebenden Adelsgesellschaft des 17. Jahrhunderts nicht zurückfallen wollte, war an den Hof verwiesen und gut beraten, sich im Hofstaat zu engagieren; wer sich hier engagiert hatte, mußte Rücksichten nehmen, welche die formale Ordnung des Hofes selbst zwar teilweise 77 Luhmann (2000b), S. 99. <?page no="27"?> 26 unterlaufen konnten 78 , aber noch der Verstoß nahm Bezug auf die Regeln. Die Relationierung der Relationen zwischen den zahlreichen Einheiten, die bei der Reproduktion des Hofstaats und seiner Umwelt relevant wurden: die Einrichtung der Stellenstruktur des Hofstaats, die Stellenbesetzung, die Justierung der Elemente des Hofstaats und die Entscheidungen über sonstige Ressourcen gab dem Kaiser - aber auch den mitwirkenden Höflingen je Hofamt, Stand, Familie, regionaler Verortung, Vermögen etc. - Ressourcen für die positive wie negative Sanktionierung von Verhalten und Personen an die Hand, also die Möglichkeit Macht zu zeigen und zu benutzen und darüber nachzudenken, wie man mit der spezifisch organisationalen Gegenmacht fertig werden konnte, die so erst entstand 79 . 3. Grenzen Bei der Spezifizierung des Untersuchungsgegenstandes fiel die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises auf die Inhaber der mit hohen Adeligen besetzten Hofämter. Damit soll nicht in Abrede gestellt werden, daß der Niederadel noch gewisse Residuen im Hofstaat behaupten konnte und daß Einfluß auch von Sekretären oder subalternen Amtsträgern ausgeübt wurde 80 , doch wurden in diesem Bereich des Hofstaats die stärksten und nachhaltigsten Modifikationen der Stellenstruktur vollzogen. Gerade die Inhaber dieser Bereiche waren mit sozial folgenreichen Rechten und Pflichten ausgestattet, hatten besondere Einflußmöglichkeiten und verklammerten als Höflinge die Sphären von Hof und Land. Hier wurde auch besonders stark nobilitiert, auch ergibt sich eine weitreichende Übereinstimmung mit dem wichtigen, aber nicht hinreichend 78 Wenn die Arbeit auch auf einem systemtheoretischen Fundament aufruht, ist sie nicht zuletzt wegen der breiten Kritik am „Jargon“ so gearbeitet, daß sich die einschlägige Terminologie nicht aufdrängt. Mit expliziten Hinweisen, wie Systemtheoretiker spezifische Zusammenhänge für sich übersetzen würden, habe ich mich von wenigen Kernbegriffen wie Organisation, Mitgliedschaft und formaler/ informeller Ordnung abgesehen weitgehend zurückgehalten und den Versuch der Herstellung einer vielschichtigeren Lesbarkeit dieser Arbeit unternommen. Diese Vorgehensweise erkennt an, daß nach einem Theorem Thorngates (Weick (1995), S. 54) komplexe Sachverhalte sich nicht zugleich genau, allgemein und einfach beschreiben lassen und sucht einen Ausweg im Wechsel. 79 Zum Machtbegriff vgl. Popitz (1992), aus dezidiert systemtheoretischer Perspektive Luhmann (1988), aus dezidiert handlungstheoretischer Perspektive Küpper (2000). 80 Vgl. kritisch zu meinem schon früher (Hengerer (1998), Hengerer (2000a), Hengerer (2000b), Hengerer (2001a)) formulierten Ansatz Sienell (2001b), S. 90. Richtig ist an dieser Kritik, daß die Erforschung des Hofes am Hofadel keineswegs Halt machen sollte; doch sollte auch dann die Differenz zwischen Hofstaat und „Hofgesellschaft“ bedacht werden. <?page no="28"?> 27 untersuchten „neuen Adel“ 81 . Was in dieser Arbeit freilich weder geleistet werden kann noch soll, ist eine Amtsträgerprosopographie, eine Biographie „en grande série“ 82 ; das hat seinen Grund nicht allein in den beschränkten Möglichkeiten eines Einzelunternehmens, sondern auch einen systematischen Grund: Für die Errechnung nicht auf der Hand liegender statistisch signifikanter Korrelationen zwischen den zahlreichen in diesem weiten Feld relevanten Faktoren und den Entscheidungen über Einheiten sozialer Reproduktion ist in Anbetracht der Vielschichtigkeit der Phänomens Person, Familie und Zeit ungeachtet der über tausend verschiedenen Amtsträger die Menge der Einheiten zu klein 83 ; mehr als eine höher formalisierte Deskription ist daher nicht möglich, weshalb ich mich methodisch für problemorientierte Hermeneutik entschieden habe. Der Untersuchungszeitraum ist dreifach abgeschichtet. Für die Analyse der quantitativen Entwicklung des Hofstaats gehe ich zurück bis etwa an den Anfang des zweiten Drittels des 16. Jahrhunderts. Vertieft wird die Regierungszeit der Kaiser Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I. bis etwa 1665 84 ; die Eckpunkte sind die Adelserhebung und ihre Niederschlagung einerseits und andererseits die Konsolidierung der habsburgischen Herrschaft in den Erblanden 85 , und damit zugleich jener 81 Press (1986), S. 36-38; Winkelbauer (1999a), S. 39-46; Klingenstein (1995), S. 237; Müller (1995), S. 89. 82 Asch (1993), S. 14. Für Brandenburg vgl. die prosopographische Studie von Bahl (2001). 83 Zum Mangel an Grundlagenwerken für den habsburgischen Kreis vgl. bes. Winkelbauer (1999a), S. 13, 259-263, und Sutter Fichtner (1994), S. 143, 144. Das Prosopographie und Netzwerkanalyse verbindende Werk von Reinhard (1996b) legt die Hürden, wie die Zahl der Projektmitarbeiter zeigt (S. VIII-XI), recht hoch. Auf die Erträge zweier neuer Wiener Projekte zur Erforschung „dieser bis heute wirksamen höfisch-absolutistischen Lebenswelt“ wird man gespannt sein (Freisleben (2002); Heiss (2001), zit. ebd., S. 21). 84 Der verschiedene Herrscher erfassende Untersuchungszeitraum ermöglicht es nicht zuletzt, Prozesse in den Blick zu nehmen, welche bei der Verengung auf nur eine Regierungszeit wohl eher individuell zugerechnet würden. Zum Stand der Diskussion über biographische Ansätze vgl. Zöllner (1992). Ein Vergleich der Rolle des Hofes unter Kaiser Matthias und der Zeit nach 1665 wäre zwar reizvoll gewesen, hat es doch den Anschein, als hätten nicht zuletzt die Sparmaßnahmen im Hofstaat und die Bestrebungen, den Hof zu verkleinern dazu geführt, daß der Hof als „clearing-Stelle“ nicht mehr funktionierte. Darin könnte ein Grund für die außerordentliche Eskalation des Konflikts zwischen dem dann aufständischen Adel und der Krone zu sehen sein, während die große Reichweite der späteren Höfe solches verhindert hätte (vgl. auch Evans (1986), S. 59). Auch für das Scheitern der Sicherung der Herrschaft der Habsburger in Siebenbürgen am Anfang des 17. Jahrhunderts spielte es eine wichtige Rolle, daß nur ein kleiner Teil der Stände bei minimaler Einbindung in den Hofstaat die Habsburger unterstützte (Arens (2001), S. 36, 249). Es ist jedoch nicht erkennbar, wie ein solcher Vergleich die durch den militärischen Sieg der Habsburger gefundene „Lösung“ der politischen und konfessionellen Gegensätze methodisch bereinigen könnte: Da aber nicht allein die Variable Hofstruktur verändert war, wäre ihr Gewicht nicht mit Bestimmtheit auszumachen. 85 Evans (1986). <?page no="29"?> 28 Zeitraum, in dem erst die Besetzung des Kämmereramtes und von diesem aus die gesamt Stellenstruktur fundamental modifiziert wurde. Vor diesem Hintergrund durchlief auch der kaiserliche Geheime Rat seine Entwicklung kontinuierlichen Wachstums, bis er 1665 durch die Geheime Konferenz in funktionaler Hinsicht weitgehend substituiert wurde 86 ; auch kehrten 1665/ 66 jene zentralen Probleme der Hofstaatsordnung, vor allem die Frage der Personalmenge und der Vorzimmerordnung auf die Liste der Agenda zurück, die bereits Ferdinand II. und Ferdinand III. beschäftigt hatte. Der besonders in Teil B und C am dichtesten beschriebene Zeitraum ist das zweite Drittel des 17. Jahrhunderts und dabei das Doppeljahrzehnt zwischen 1645 und 1665. Dies hängt zwar auch mit den Zufällen der Überlieferungsdichte der Archive von hochrangigen Höflingen zusammen, hat vor allem aber systematische Gründe. Es ließ sich so vermeiden, eine Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, der großen Konfiskationen und der Redistributionen aus der Perspektive des Hofstaats zu schreiben 87 . Die geographische „Eingrenzung“ wird so zu einer abhängigen Variablen der Stellenstruktur des Hofstaats. Schwerpunktmäßig stammten die höherrangigen Höflinge aus den österreichischen Herzogtümern, den Ländern der böhmischen Krone sowie Ungarns, aber auch aus den italienischen Staaten. Auch Adel aus den cisalpinen Reichsgebieten, vornehmlich aus Schwaben, sowie sowie aus Ost- und Südosteuropa war in Hofämtern vertreten, wurde aber vermehrt in niedrigeren Hofämtern eingegliedert. Aspekte politischer und sozialer Reproduktion (Teil B und C) wurden im Hinblick auf Österreich ob der Enns und die innerösterreichische Ländergruppe etwas weitergehender analysiert, auf das Phänomen ständischer Mehrfachverortung in verschiedenen Territorien 88 kann nur hingewiesen werden. Die Detailstudien sparen auch wegen der Abgrenzung zur Arbeit von M AT ’ A daher den böhmischen Adel 89 weitgehend aus. 86 Vgl. dazu Sienell (2001a). 87 Vgl. v.a. die Studie von Barker (1982), Winkelbauer (1999a), Bílek (1882), Bílek (1883), zur Kriegsgeschichte vgl. Höfer (1997) und Broucek (2000). 88 Winkelbauer (1999a), S. 39, 40, 255-260. 89 Vgl. demnächst die Dissertation von Petr Mat’a, dazu B! žek (2001), S. 298-309. Auch der ungarische Adel kommt wegen der Barriere zur Rezeption der einschlägigen Sekundärliteratur nur am Rande vor. <?page no="30"?> 29 II. Quellen und Terminologie Dieser Zugriff auf Hof und Hofstaat führt, weil es um die Schnittstellen von Hofordnung und Hofstaatsentwicklung auf der einen Seite und um das Verhalten von adeligen Höflingen auf der anderen Seite geht, Quellen sehr unterschiedlicher Provenienz zusammen. Für die Analyse der quantitativen Entwicklung des Hofstaats wurden vornehmlich Personalstandslisten und Besoldungsvermerke aus der offiziellen Überlieferung in den verschiedenen Beständen des Österreichischen Staatsarchivs, aber auch aus verschiedenen Privatarchiven, ausgewertet, während für die Ermittlung der Präsenzverhältnisse der Mitglieder neben den Hofzahlamtsbüchern mangels systematischer Dokumentation eine sehr breite Quellengrundlage wie etwa Botschaftsberichte, Korrespondenzen, Kalendereinträge, Hofquartierbücher etc. erschlossen werden mußte. Eine ähnliche Kombination von Quellen offiziöser und privater Provenienz war auch erforderlich, um Differenzen von formaler Organisation und faktischem Verhalten herauszuarbeiten. Instruktionen und Nebeninstruktionen, Verzeichnisse sowie Dokumentationen zu zeremoniellen Fragen wurden vor allem mit Korrespondenzen von Höflingen und Kaisern konfrontiert. Vor allem die Familienarchive Auersperg, Dietrichstein-Hollenburg, Dietrichstein-Nikolsburg, Harrach, Lamberg, Piccolomini, Starhemberg und Trauttmansdorff wurden herangezogen. Die Terminologie dieser Arbeit zum Kaiserhof steht vor dem Problem, daß die Kaiser in der Regel zahlreiche weitere Kronen (Böhmen und Ungarn), Herzogshüte und sonstige Herrschaftstitel auf sich vereinigten 90 . Eine genaue und jeweils situationsangepaßte Aufschlüsselung ist vielfach jedoch nicht möglich und überforderte in bezug auf die Klassifikation einiger Hofämter schon die Zeitgenossen 91 ; vielfach wäre eine Spezifizierung jedoch auch sachwidrig. In der zeitgenössischen Praxis 90 Zu den üblichen Verwendungsweisen kritisch Klingenstein (1995), S. 244, 245. Zum Aufbau der habsburgischen Ländergruppe vgl. Evans (1991), S. 125-128, Buchmann (2002), S. 61, 62. Zur Geschichte des Titels vgl. Berger (1907). Asch (1991), S. 1, weist wie Redlich (1961), S. 3- 5, darauf hin, daß auch der Begriff „Österreich“ noch nach 1804 vielschichtig war. Zum Perspektivenwechsel von Dynastie zu Staatlichkeit, die hier verstärkt zu bedenken wäre vgl. Weber (1998); vgl. zum problematischen Verhältnis von Reich und Österreich neuerdings Höbelt (1996) und Klueting (1996); auch die Diskussionen um Khlesl sind im Lichte dieser Problematik zu betrachten (Angermeier (1993), S. 326, 327). 91 Das Problem stellte sich auch Höflingen, wußten sie doch in der Mitte des 17. Jahrhunderts beispielsweise nicht, ob der Hofkanzler kaiserlich war oder nicht (Hengerer (2001a), S. 357, 358). Vgl. auch Ferdinands III. e.h. „Instruction, wie es hinfiro beÿ unserer gesambten I. und N. Canzleÿ gehalten werden solle“, die der Kaiser sogleich änderte, indem er „I.[nnerösterreichischen] und N.[iederösterreichischen]“ (unter-)strich und darüber „geheimben österreichischen Hof“ schrieb (HKA, Instr., 518, Ebersdorf, 2. Aug. 1654). <?page no="31"?> 30 konsumierte der höchste Titel in der Regel die übrigen, und dem Kaiser wurde auch dann als Kaiser begegnet, wenn es um Detailfragen bezüglich seiner Grafschaft Görz ging. Dem wird hier im Bewußtsein um die Komplexität der Herrschaftstitel und auch aus stilistischen Erwägungen zumeist gefolgt. Das Attribut „kaiserlich“ ist so gelegentlich Chiffre sein, die der geneigte Leser aber zu entschlüsseln in der Lage sein wird. Wenn es um systematische Probleme des Verhältnisses von Kaiser und Adel geht, verwende ich den Begriff Krone 92 . Die Verwendung des Begriffes „Hofstaat“ orientiert sich an der zeitgenössischen Selbstbeschreibung, bezieht also neben Hofkammer und Hofkriegsrat auch den Reichshofrat ein und meint die Gesamtheit der in den als „Hofstaat“ bezeichneten Verzeichnissen als Mitglieder erfaßten Personen 93 . Wenn von Hofstaat gesprochen wird, ist damit seit Ferdinand II. der einheitliche Hofstaat des Kaisers gemeint, zu dem auch die mehr oder weniger eigenständigen Hofstaaten der übrigen Mitglieder der Dynastie gehörten 94 . In Zweifelsfällen stelle ich durch entsprechende Zusätze klar, um wessen Hofstaat bzw. Subhofstaat es sich handelt. Die Begriffe Hofmann und Höfling sowie sonstige Begriffe für Mitglieder des Hofstaats verwende ich ohne jede pejorative Wertung 95 , die Variationen sind ausschließlich einer annehmbareren sprachlichen Fassung geschuldet. 92 Mit dieser Klarstellung soll gewährleistet werden, daß mit der Verwendung Differenzen durchaus berücksichtigt und nicht „Tür und Tor für Mißverständnisse und falsche Meinungen geöffnet“ werden (Klingenstein (1995), S. 244). Das Attribut „österreichisch“ ist insbesondere der Kritik der englischsprachigen Literatur ausgesetzt: „Für das politische Gebilde, dessen Konsolidierung der Gegenstand dieses Buches ist, gibt es keinen Namen.“ Der Begriff Österreich sei „unrichtig und irreführend“ (Evans (1986), S. 13). Unter Bezug auf den von den Habsburgern geförderten Adel hebt er hervor: „Wie es keine ‘österreichische’ Regierung gab, so gab es auch keinen ‘österreichischen’ Adel.“ Er interpretiert die Erblande vielmehr als „gemeinsame[n] Nenner zwischen dem Reich und dem Rest der Monarchie“, verweist auf die Differenziertheit der verschiedenen Adelsverleihungen und macht deutlich, daß die Kategorien zwischen Reich und dem österreichischen, ungarischen und böhmischen Adel sich in der Praxis „weitestgehend“ überschnitten: „selbst Zeitgenossen dürften nicht genau gewußt haben, wo ‚Österreich’ endetete und die anderen begannen.“ Ebd., S. 133, 134, auch 136, 141. Zuletzt formulierte Duindam (1998a), S. 26: „the term ‘Austrian’ can rightly be questioned“. Von daher scheint ein zurückhaltender Gebrauch des Begriffes auch im Hinblick auf die Bezeichnung des von den Habsburgern geförderten Adels („neue Aristokratie“ (Evans (1986), S. 83) versus „neue[r] ‘(gesamt)österreichische[r] Adel“ (Winkelbauer (1999a), S. 39)) angezeigt. Müller (1979) bezieht den Adel dagegen auf seine Herren, die Habsburger. 93 Vgl. grundlegend Žolger (1917), im Hinblick auf das Kriterium der Jurisdiktion des Hofmarschalls ebd., S. 110, 111. Der Hofmarschall wurde teilweise zeitgenössisch teils Hofmarschall, teils Obersthofmarschall genannt; die Frage war wegen der Implikationen für den Rang partiell umstritten, die Variation im Text soll nicht andeuten, eine der beiden Auffassungen werde für richtig gehalten. Zur Stellung des Reichshofrat im Hof vgl. Ehrenpreis (1997). 94 Vgl. Žolger (1917), S. 170-198, Sienell (2001b), S. 91. 95 Vgl. Müller (2001). <?page no="32"?> 31 Zitate werden grundsätzlich nur in Ausnahmen normalisiert. Dies bezieht sich auch auf die Groß- und Kleinschreibung, besonders dann, wenn sich so Bedeutungsnuancen ohne Beeinträchtigung der Lesbarkeit erhalten lassen. Quellenzitate werden, wenn es für ein bessere Verständlichkeit nötig ist, ausnahmsweise hinsichtlich der Lautwerte, häufiger hinsichtlich der s-Schreibung, kaum hinsichtlich der Interpunktion normalisiert 96 . Abkürzungen lasse ich in der Regel stehen 97 . Ortsnamen werden in der deutschen Form wiedergegeben, Personennamen auch in ungarischer oder tschechischer Form 98 . Stehen, wie es zumeist der Fall ist, im übrigen mehrere Schreibweisen bei Namen nebeneinander, wird eine der gebräuchlicheren verwendet. Für die Drucklegung wurde die Arbeit gekürzt und geringfügig überarbeitet. Bis einschließlich 2002 erschienene Literatur wurde dabei noch aufgenommen. Von der Kürzung betroffen waren insbesondere die Listen der Amtsträger, auf die in der Arbeit verwiesen wird. Sie sind ab Juli 2004 separat auf der Website der UVK Verlagsgesellschaft publiziert und zudem auf Anfrage dort gedruckt erhältlich 99 . 96 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 19, 20. Vgl. auch Evans (1986), S. 13-15. Wie bei Evans wird bei einer Trennung von Familiennamen und Adelstitel das Bekanntere angegeben. Häufig wird in neueren Arbeiten auf die Angabe des Adelsranges zugunsten eines einfachen „von“ weitgehend verzichtet - nicht zuletzt aus dem nachvollziehbaren Grund, daß eine korrekte, geschweige denn vollständige Titulatur ganz erheblichen Aufwand erfordert. Weil die Unterschiede zwischen einfachem Adels-, Freiherren-, Grafen- und Fürstenstand in diesem Zusammenhang jedoch hoher Bedeutung sind, gebe ich dies meist an, obschon ich damit mit einiger Wahrscheinlichkeit einige Irrtümer in Kauf nehme, die sich v.a. aus dem Zeitpunkt der Erhebung von Freiherren in den Grafenstand ergeben dürften. Zur Namensgebung im tschechischen Adel vgl. knapp Vlasák (1866), S. 12, 13, 119. 97 Dies deshalb, weil in der Regel unklar ist, ob beispielsweise „Maÿl: “ als „Maÿestät“, „Maÿestet“ oder in anderer Weise ausgeschrieben worden wäre. Ausnahmen sind „gnädigst“, „Gnaden“, „Herr“. Der Buchstabe „l“ steht im übrigen für die Kürzungsschleife. 98 Vgl. dazu Winkelbauer (1999a), S. 20, der für Karl von Zierotin zeigt, daß dieser seinen Namen in einer Weise schrieb, die auf eines der vielen Potentiale von Sprache - Verständigung - zu realisieren bestrebt war, und der für die Notwendigkeit der Anm. wohl wenig Verständnis gehabt hätte: mal lateinisch, mal französisch, mal deutsch. 99 Adressen: „www.uvk.de/ app“; UVK Verlagsgesellschaft, Schützenstr. 24, D - 78462 Konstanz, Stichwort „Historische Kulturwissenschaft“. <?page no="34"?> 33 Teil A. Personal und Präsenz Der Hofstaat des 17. Jahrhunderts konstituierte sich als eine über Mitgliedschaft strukturierte Organisation. Im Bereich der mit mehreren Adeligen besetzten Ehrenämter, besonders im Kämmereramt, aber auch im Geheimen Rat, wurden Adelige in Größenordnungen und zudem mit einer Wachstumsdynamik aufgenommen, die das 16. Jahrhundert noch nicht gekannt hatte. So wurde in der Literatur zum Kaiserhof denn auch das Wachstum des adeligen Hofstaats hervorgehoben 100 . Bei näherem Hinsehen erweist sich jedoch, daß der Hof im 16. Jahrhundert ähnliche Mengen von Adeligen lose an sich gebunden, dabei aber nicht primär auf die über ein Hofamt vermittelte Mitgliedschaft abgestellt hatte. Doch war ein großer Teil der in den Ehrenämtern so zahlreichen Höflinge des 17. Jahrunderts mit Hofstaat materiell mitunter nicht wesentlich weniger lose verbunden. Die eigentliche Modifikation liegt so gesehen nicht im Wachstum der Zahlen, sondern in der Differenz von loser, präsenzorientierter, Anbindung einerseits und Mitgliedschaft andererseits. Die Opposition der Begriffe „Diener von Adel ohne Amt“ (16. Jahrhundert) und „wirklicher“, „unwirklicher“ bzw. „Ehrenkämmerer“ (17. Jahrhundert) deuten dies an. Der Hof, im 16. Jahrhundert eher noch ein „point of contact“, entwickelte sich so hin zu einer Art „virtuellem Hof“ 101 . Mit diesem Wandel ist die Aufgabe dieses Teils der Arbeit umrissen: Es geht zunächst um die Rekonstruktion der langwierigen Entwicklung der Stellenstruktur im Hinblick auf die Situation im 17. Jahrhundert. Vor dem Hintergrund der Resultate dieser Analyse gerät die Historizität der Kategorie Stelle als Element der Mitgliedschaft im Hofstaat in den Blick. In den verschiedenen Phasen des steten Strukturwandels des Hofstaats kamen besonders die Variablen Dienst, Präsenz und Besoldung zu sehr verschiedenen Typen von Ausprägungen. Wie sich diese entwickelten und zueinander verhielten, soll sodann untersucht werden, zum einen, weil diese Entwicklungen auf die Entwicklung der Hofstruktur zurückwirkten, zum anderen, weil so eine Grundlage für die Analyse der Interaktion in der Organisation sowie der Prozesse sozialer Reproduktion, also für Teil B und C, gelegt werden kann. 100 Ehalt (1980), S. 39, 40, Duindam (1998a), S. 30-32, Duindam (2001a), S. 186-190. Da das Interesse sich jedoch meist auf den Gesamtumfang des Hofstaates bezog, unterblieb mit Ausnahme der relativ gut erforschten Geheimen Räte in der Regel eine quellenbasierte kritische Sichtung der adeligen Amtsträger. 101 Vgl. Anm. 76. <?page no="35"?> 34 I. Stellenstruktur im Wandel Im folgenden gilt es also, die quantitative Entwicklung der Stellen des kaiserlichen Hofstaats zu untersuchen. Dies reicht, ausgehend von der Hofordnung Ferdinands I. 102 , von diesem über Maximilian II., Rudolf II., Matthias, Ferdinand II. und Ferdinand III. bis hin zu Leopold I. und bezieht sich vornehmlich auf den Bereich der mit mehreren Personen besetzten Ehrenämter des Hofstaats. Im rangniedrigeren sogenannten äußeren Hofstaat waren dies vor allem das Truchsessen-, Fürschneider- und Menschenkenamt, im inneren Hofstaat das Kämmereramt. Dem äußeren Hofstaat gleichsam vorgelagert waren die „Adeligen von Adel ohne Amt“. Gerade in diesen Ämtern ließen sich Stellen nicht nur mehrfach besetzen, sondern auch die Inhaberzahlen erheblich erhöhen. Dies war auch im Geheimen Rat möglich. Weil das Kämmereramt im 17. Jahrhundert quantitativ zum bedeutendsten Amt wird und der Geheime Rat in politischer Hinsicht dieses Attribut führen kann, wird diesen Ämter besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die nach insgesamt mehreren tausend zählenden Personen werden insbesondere im Hinblick auf das zahlenmäßige Verhältnis der Ämter zueinander sowie im Hinblick auf ihre Fluktation betrachtet. Dabei fällt auf, daß es nicht zuletzt vor dem Hintergrund gewisser ständischer Mobilität schon im Verlauf des 16. Jahrhunderts vom Bereich der unteren Ämter her zu einer quantitativen Aushöhlung des Hofstaats kam, welche durch Erweiterungen in ranghöheren Ämtern aufgefangen wurde. Von diesen Umschichtungen waren freilich nicht alle Ämter im gleichen Maße betroffen. Das zweite Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts brachte einen einschneidenden Wandel. Lassen sich die Hofstaatsreformen Kaiser Matthias’ hinsichtlich der Zahlen der Amtsträger noch als - fehlgeleiteter und fehlgeschlagener - Versuch der Wiederherstellung der Ordnung Ferdinands I. deuten, veränderte sich mit dem Wechsel zur innerösterreichischen Linie der Habsburger das zahlenmäßige Verhältnis der adeligen Hofämter zueinander grundlegend. Vor dem Hintergrund der innerösterreichischen Tradition erlosch unter Ferdinand II. die am Kaiserhof des 16. Jahrhunderts am stärksten besetzte Position des „Dieners von Adel ohne Amt“. Dagegen expandierte nunmehr das bis dahin doch noch sehr exklusive Kämmereramt. Es folgte zeitversetzt ein weit moderaterer, doch erheblicher Anstieg auch 102 Vgl. für die Zeit davor HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 3. Edition bei Fellner (1907b), S. 139-147. Die Hofstaatsordnung vom 1. Jan. 1527 mit Zusätzen vom 2. Febr. 1527 (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 4, Original und Kopie), ebd., S. 100-116. <?page no="36"?> 35 der Zahl der Geheimen Räte. So läßt sich neben einer Tendenz zur mitgliedschaftlichen Anbindung im Hofstaat eine Tendenz zur Einbindung des hohen Adels in höheren Ämtern ausmachen. Diese steht im Zusammenhang mit der geradezu inflationär zu nennenden Nobilitierungspraxis des 17. Jahrhunderts. Anstelle eines niederadelig dominierten Hofes mit vielfach besetzten niedrigen Hofämtern und der losen Anbindung in der Form der „Diener von Adel ohne Amt“ war der Hofstaat im 17. Jahrhundert von Hochadeligen in hohen Hofämtern (Kämmerer, Geheime Räte) dominiert. Wenn man bei Hof in der Mitte des 17. Jahrhunderts darüber nachdachte, wie man die Kämmererzahl reduzieren könne, hatte man wohl nicht vor Augen, daß dieses eine Art Substitut für eine einst stark frequentierte Anbindungsform des 16. Jahrhunderts geworden war. Da der Schwerpunkt der Arbeit im 17. Jahrhundert liegt, muß das 16. Jahrhundert knapp behandelt werden 103 . Daher habe ich für dieses Jahrhundert auf die Analyse der Hofstaatsverzeichnisse beschränken und auf die Heranziehung der Hofzahlamtsbücher verzichten müssen. Es ist freilich nicht unwahrscheinlich, daß eine Zuziehung dieser Quellen die Zahlen - wenn auch moderat - noch nach oben verändern würde. Mit der zahlenmäßigen Entwicklung stellt sich zugleich das Problem der Fluktuation und Verweildauer im Amt. Die meisten der in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen entstandenen Hofstaatsverzeichnisse bieten für diese Frage Anhaltspunkte, nicht aber präzise Angaben, die zu genauen Dienstzeiten aufgerechnet werden könnten und so sind diesbezügliche Angaben als Hinweise auf Tendenzen zu verstehen. 1. Einzelne Hofämter a. „Diener von Adel ohne Amt“ Bereits im ersten Hofstaatsverzeichnis Ferdinands I. nach der Reform der Hofordnung von 1527 tauchen über 30 adelige „diener ausserhalb seiner M t . räth und officier“ auf 104 . Unter ihnen waren Mitglieder so beachtlicher Familien wie Strein von Schwarzenau, Sternberg, Herberstein 103 Ausführlich werde ich die Entwicklung dargestellen in Vaclav B"žek, Mark Hengerer und Géza Pálffy: Der Adel aus den böhmischen, österreichischen und ungarischen Ländern an den habsburgischen Höfen (1526-1619/ 20), voraussichtlich 2005. 104 Fellner (1907b), S. 153, 154. <?page no="37"?> 36 oder Erdödy. Die späteren Hofstaatsverzeichnisse Ferdinands I. seit 1539, die zumeist im Abstand von nur einem bis etwa fünf Jahren neu angelegt wurden, lassen in dieser Kategorie eine hohe Personalfluktuation sowie eine Differenzierung der „Diener von Adel“ nach ihrer Besoldung erkennen. Eingeteilt wurden diese hinsichtlich des Gehalts nach Pferden. Gezahlt wurde in der überwiegenden Zahl der Fälle nach einem bis vier Pferden: pro Pferd 10 fl. monatlich. Nur in Ausnahmen wurde auch nach fünf bzw. sieben Pferden besoldet 105 . Die Besoldung und die Listenführung stufte diese Kontakte zu einer Form noch loser, doch formeller Anbindung herauf. Zwar gelangten nicht wenige „Diener von Adel ohne Amt“ in Ämter des Hofstaates. Daß diese Stellung zumindest auch die Funktion einer Warteschleife erfüllte, wird explizit deutlich in einer Anmerkung in einem Hofstaatsverzeichnis Rudolfs II.: Danach wurde Daniel Rechlinger als Diener mit zwei Pferden geführt, „bis er mit ain andern dienst in österreich versehen würdt, darauf er vertröstung empfangen“ 106 . Doch war die Aufnahmekapazität des Hofstaates in den regulären Ämtern noch begrenzt. Es war nicht selten, daß eine Person als Diener von „Adel ohne Amt“ verschiedene Besoldungsstufen durchlief; unter Ferdinand I. kam das in über 40 Fällen vor. Zusammen beläuft sich die Zahl der adeligen Diener, die in den verschiedenen Stufen zwischen 1539 und 1563/ 64 verzeichnet wurden, so auf etwa 400; sie setzt sich zusammen aus rund 15 Personen in der Gruppe der auf vier Pferde besoldeten Diener, 70 in der Gruppe der auf drei Pferde besoldeten, 165 in der Gruppe der auf zwei Pferde besoldeten und 110 in der auf ein Pferd besoldeten Personengruppe. Hinzu kommen einige wenige „extraordinari“ 105 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 45v, Hofstaat Ferdinands I. (Fellner (1907b), verm. 1563- 1564) nennt Carl Herzog von Münsterberg mit einer Besoldung von 70 fl. monatlich, die Verzeichnisse Ferdinands I. in HHStA, OMeA 181, Nr. 27 (1550), ebd., K. 182, Nr. 30 (1551), Nr. 32 (1553), Nr. 34a (1554) sowie Nr. 35 (1554) nennen Bernhard von Manesis mit 50 fl. monatlich. Grundlage für die Analysen des Hofstaats Ferdinands I. auch hinsichtlich der übrigen Ämter sind die Verzeichnisse: HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 16 (1539), Nr. 17 (1641), Nr. 22 (1544), Nr. 23 (1545), Nr. 27 (1550); K. 182, Nr. 30 (1551), Nr. 32 (1553), Nr. 34a (28. Febr. 1554, Verzeichnis von zwei Monatsbesoldungen), Nr. 35 (1554, ediert bei Firnhaber (1861), S. 13-28), Nr. 32b (nach 17. Aug. 1556), Nr. 36c (s.d.), Nr. 36d (s.d.), Nr. 37 (1557), Nr. 38 (1558); K. 183, Nr. 45 (1563), Nr. 45b (1563/ 64). Nicht in den Rechnungen berücksichtigt wurden Oberleitner (1860), S. 224-228, und Cod. ÖNB, ser. nov. 3359, ser. nov. 3360; diese datieren zwischen etwa 1558 und 1560, bringen im Bereich der Ehrenämter und der „Diener von Adel ohne Amt“ weniger als 20 zusätzliche Personen, ganz überwiegend in den auf zwei und und ein Pferd besoldeten „Dienern von Adel“. Die hier gegebene chronologische Reihenfolge ergibt sich aus dem Fluktuationsmuster, die Datierungen beziehen sich hierauf, teils auf die Teileditionen bei Fellner (1907b), S. 156-182, und die Angaben des HHStA. 106 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 55 (Linz, 12. Dez. 1576), fol. 21. <?page no="38"?> 37 Diener 107 sowie zwischen 1541 und 1563/ 64 23 der Hofkammer zugeordnete Personen. Das sind insgesamt mehr als doppelt so viele Adelige, wie der übrige adelige Hofstaat Ferdinands I. in dieser Zeit umfaßte - die außerordentlich personalstarken Ämter der Mundschenke, Truchsessen und Fürschneider eingerechnet. Von daher erscheint die durch die „Diener von Adel ohne Amt“ realisierte hohe Personalfluktuation, die zeitlich begrenzte, nicht auf Dauer gestellte Präsenz am Hof weiter Teile des Adels als wesentliches Merkmal dieser Position bei Hof. Die ständige Präsenz war auch während der Zeit, in der die „Diener von Adel ohne Amt“ in den Verzeichnissen geführt wurden, nicht vorausgesetzt 108 . Auf vier Pferde wurden zwischen 1539 und 1563/ 64 im Mittel der Hofstaatsverzeichnisse 2 Personen besoldet, auf drei Pferde 13, auf zwei Pferde 26, auf ein Pferd 15. Pro Hofstaatsverzeichnis werden im Mittelwert 55 „Diener von Adel ohne Amt“ genannt, wobei die niedrigsten Werte mit weniger als 45 Personen auf die Jahre 1539 und 1541, die höchsten mit bis 81 Personen auf die Jahre 1553 und 1554 frühen 1550er Jahre. Das Monatssoldverzeichnis von 1554 macht, setzt man seine Verallgemeinerbarkeit voraus, deutlich, daß in einem so kurzen Zeitraum wohl nur etwa die Hälfte derjenigen Adeligen präsent waren, die in den jeweils einige Jahre umfassenden Listen verzeichnet waren: auf vier Pferde eine Person, auf drei elf, auf zwei zwölf, auf ein Pferd 15 109 . Das hohe Ausmaß der starken Fluktuation wird deutlich, wenn Hofstaatsverzeichnisse betrachtet, die vier bis fünf Jahre auseinanderliegen 110 . Von den rund 165 „Dienern von Adel ohne Amt“, die auf zwei Pferde besoldet waren, tauchen lediglich zehn in zwei derartig benachbarten Hofstaatsverzeichnissen auf, ein einiger in allen. Betrachtet man einen geringen zeitlichen Abstand, erhöhen sich die Zahlen zwar, verweisen aber weiter auf den hohen Grad der Fluktuation. In den nur wenig auseinanderliegenden Hofstaatsverzeichnissen für 1544 und 1545, 1550 und 1551 sowie 1551 und 1553 kommen nur je zwölf bis maximal 20 Personen in jeweils beiden Verzeichnissen als auf zwei Pferde be- 107 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 16, Hofstaatsverzeichnis Ferdinands I. von 1539. 108 So wurde in HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 36d (verm. 1556), fol. 73, vermerkt, daß von den auf ein Pferd besoldeten Dienern 14 zwar im Hofstaat eingeschrieben seien, aber nicht mit in Regensburg am Hof oder zeitweise abwesend gewesen seien, so daß man nicht wisse, wieviel Besoldung zu zahlen sei. Für Bernhard von Manesis, der von 1639 an als Diener auf zunächst vier, dann fünf Pferde, seit 1556/ 57 als Stäblmeister geführt wurde, wurde 1545 die Besoldung bei Anbzw. Abwesenheit eigens geregelt (ebd., OMeA SR, K. 181, Nr. 23 (1545), fol. 27). 109 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 34a (28. Febr. 1554). 110 Vgl. oben Anm. 105. <?page no="39"?> 38 soldete „Diener von Adel ohne Amt“ vor. Der Hof tritt hier noch als „point of contact“ zutage, der die außerordentlich zahlreichen Kontakte meist nicht in eine Form dauerhafter Anbindung transformierte. Auch unter Maximilian II. wurden besoldete „Diener von Adel ohne Amt“ als Hofgesinde 111 in den Hofstaatslisten geführt. Auf dem Feldzug von 1544 wurden bei Erzherzog Maximilian vier „under Hoffgesindt vom Adl“ in das Verzeichnis eingestellt 112 . In seinem mit seinem Bruder gemeinsamen Hofstaat zählte man 1551 zehn Diener von „Adel ohne Amt“, die nach den üblichen Soldklassen differenziert wurden 113 . 1560 waren die Zahlen - erheblich - auf nunmehr knapp fünfzig angestiegen 114 . 1567 wurden annähernd 70 „Diener von Adel ohne Amt“ gezählt, die wiederum nahezu sämtlich zuvor nicht in den Hofstaatsverzeichnissen auftauchten 115 . 1569 wurden insgesamt knapp 100 in den verschiedenen Besoldungsstufen gezählt, von denen etwa ein Drittel neu hinzugekommen war 116 . 1574 waren es knapp 40 117 , so daß man insgesamt, mit einer sehr vorsichtigen Schätzung, für Maximilian II. von insgesamt wenigstens 200 „Dienern von Adel ohne Amt“ ausgehen kann 118 . Damit hielt sich, relativ zur umfaßten Zeitspanne, das hohe zahlenmäßige Niveau des Hofstaats seines Vaters. Ebenso verhielt es sich mit der Fluktuation der „Diener von Adel“. Bemerkenswert ist der deutliche Rückgang des Anteils der auf nur ein Pferd besoldeten adeligen Diener seit 1560 (1560 ca. 50%, 1567 ca. 111 Vgl. HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 39 (1560), fol. 62: Die vom Hof abgereisten Diener von Adel ohne Amt sollen, bei Rückkehr an den Hof „Hofgesind ohne Besoldung“ genannt werden; was für die ausgeschiedenen galt, wird auch für die aktiven Diener gegolten haben. Folgende Hofstaatsverzeichnisse wurden herangezogen: HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 21 (1544), Nr. 28 (1551); K. 182, Nr. 33 (1554) Nr. 39 (1560); ÖNB, Cod. 14458 (1567, Teiledition bei Fellner (1907b), S. 187-191); AUW, Cod. J 17 (1569); HHStA, FA AP, A-II-26 (26. Dez. 1574); HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 50 (26. Dez. 1574); außer bei den Kämmerern nicht berücksichtigt wurde ÖNB, Cod. 13621 (1574). 112 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 21 (Speyer, 31. Mai 1544), fol. 3, 3v. 113 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 28 (Wien, 1. Jun. 1551), fol. 40, 40v: Drei auf drei, sechs auf zwei und einer auf ein Pferd Besoldung. Später taucht oft die Besoldung auf vier Pferde auf. 114 HHStA, OMeA 183, Nr. 39 (1560), fol. 62-64. Darunter drei Diener auf vier, einer auf drei, 20 auf zwei und 23 auf ein Pferd. Von früheren Hofdienern wurden 1560 nur sehr wenige wieder aufgeführt. 115 ÖNB, Cod. 14458, fol. 13v-19. Davon wurden vier auf vier Pferde, acht auf drei, 43 auf zwei und 14 auf ein Pferd besoldet. 116 AUW, Cod. J 17, fol. 17v-41v. 117 Davon wurden nur zwei zuvor als Hofdiener geführt. HHStA, FA AP, A-II-26 (Wien, 26. Dez. 1574). Die Verteilung war: acht auf drei, 27 auf zwei Pferde und drei auf ein Pferd. 118 In der Rubrik derjenigen Diener von Adel, die von Hof Abschied genommen haben, tauchen nicht alle in den übrigen Verzeichnissen Genannten auf; überdies stehen zwischen den einzelnen Verzeichnissen, die auch in größeren Abständen entstanden, wegen der wenigen Überschneidungen der Personalstände Lücken zu vermuten, deren Ausmaß nur abschätzbar ist. <?page no="40"?> 39 20%, 1569 ca. 20%, 1574 ca. 10% der jeweiligen Diener). Diese Entwicklung hatte sich in den späteren Regierungsjahren, seit 1557, in ähnlicher Weise auch bei Ferdinand I. vollzogen. Hier war der Anteil von durchschnittlich etwa 30% auf etwa 12% bis 16% gesunken. Es kann festgehalten werden, daß die Institution des Dieners von Adel ohne Amt besonders im unteren Besoldungsbereich Auflösungserscheinungen zeigte 119 ; ein Umstand, der einen Beitrag zur Erklärung der Wandlungen der Hofstaatsstruktur im 17. Jahrhundert leistet. Wie bereits bei Ferdinand I. war auch unter Maximilian II. eine stete Präsenz der besoldeten Diener bei Hofe nicht gegeben. Für dessen Hofstaat wurde spätestens 1554 eine Regelung für die vorübergehende Abwesenheit getroffen, wonach Ehemännern zwei Monate, Ledigen sechs Wochen Abwesenheit ohne Besoldungseinbuße zugestanden wurde 120 . Wichtig ist eine Notiz in einer Hofstaatsordnung Maximilians II. für die Erzherzöge Rudolf und Ernst. Einer der verzeichneten sechs „Diener von Adel ohne Amt“, war demnach nie bei Hof erschienen 121 . Das Problem des Status nach dem Ausscheiden aus dem Hofstaat fand ebenfalls Aufmerksamkeit. Spätestens 1560 war festgelegt worden, daß bestimmte verheiratete „Diener von Adel“ und solche, die ihren Abschied vom Hof genommen hatten, „doch Hofgesind ohne Besoldung genannt“ werden sollten, wenn sie später an den Hof zurückkehrten 122 . Präsenz wurde damit unter der Voraussetzung früherer Anbindung als Zugehörigkeit zu einer Art okkasioneller Mitgliedschaft zum Hofstaat gedeutet. Danach sollten diese Diener, wenn sie an den Hof kämen, „iren Zuetritt als Hofgesind“ ohne Besoldung haben 123 . Sie wurden Mitgliedern des Hofstaates also gleichgestellt und erhielten damit gesicherte qualifizierte Zugangsrechte. Diese Formel wurde 1574 in einem weiteren Hofstaatsverzeichnis wieder aufgegriffen 124 . Sie bezeichnete zugleich eine eigene Rubrik und faßte in einer gesonderten Liste Ausgeschiedene 119 Gewisse Plausibilität hat die Annahme, daß dieses Amt mit einer Besoldung von monatlich nur 10 fl. den Ansprüchen des sich zum Hof hin orientierenden Adels immer weniger genügen konnte. Vgl. den Vermerk im Verzeichnis Maximilians II. von 1560, daß unter den Dienern auf ein Pferd vier aus der Reihe der ausgemusterten Edelknaben aufgenommen wurden (HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 39 (1560), fol. 63v). Inwieweit sich der ebenfalls in Betracht kommende Trend zum Aufenthalt des Hofes in einer dauerhaften Residenz (Mat'a (1999)) oder der Niedergang großer Teile des niederen Adels sich hierin spiegelt, sind offene Fragen. 120 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 33 (Wien, 1. Jan. 1554), fol. 43v, 44. 121 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 42 (1. Jan. 1562), fol. 8. 122 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 39 (1560), fol. 63v. 123 ÖNB, Cod. 14458, fol. 18. 124 HHStA, FA AP, A-II-26, Hofstaatsverzeichnis Kaiser Maximilians II. (Wien, 26. Dez. 1574), fol. 43. Die Formel wurde zudem vor dem Hintergrund einer Veränderung des Personalstandes um die Diener vom Fürstenstand (Herzog zu Münsterberg) erweitert. <?page no="41"?> 40 zusammen, die bei Rückkehr an den Hof diese Rechte haben sollten. Diese Rubrik umfaßte in den Verzeichnissen von 1560 16, 1557 29 und 1574 30 bzw. 32 Adelige, unter denen neben verschiedenen „Dienern von Adel ohne Amt“ zahlreiche Mundschenke und Truchsessen, aber auch Fürschneider und Panathiers waren 125 . Die systematische Einordnung in den Hofstaatsverzeichnissen unmittelbar nach den „Dienern von Adel ohne Amt“ zeigt jedoch die Nähe vor allem zu diesem Amt, waren die „Diener von Adel ohne Amt“ doch gleichsam eine Gruppe zwischen den Inhabern echter Hofämter und sonstigen bei Hof lediglich anwesenden Adeligen. Die Rubrik der „abwesenden Diener“ konnte sich jedoch nicht halten. 1576 wohl hier keine Einträge mehr gemacht 126 und in der kurz darauf entstandenen Abschrift wurde auch die Überschrift weggelassen 127 . In dem 1601 angelegten und über Jahre fortgeschriebenen Hofstaatsverzeichnis wurden in dieser Gruppe nur sechs Personen verzeichnet 128 . Zwar hatte die unter Maximilian II. gefundene Regelung eine Lösung des Zugangsproblems formuliert; diese nicht generalisierte und zudem von der Präsenz abhängige Gleichstellungsformel aber konnte sich als Statusbestimmung offenbar langfristig nicht bewähren. Auch erwies sich das Hofstaatsverzeichnis als Form der Selbstbeobachtung für die Bewältigung vergangener Mitgliedschaft und Präsenz ohne die Grundlage klar definierter Ämter insoweit als ungeeignet. Hinsichtlich des Anteils der auf ein Pferd besoldeten „Diener von Adel“ vollzog sich in der Regierungszeit Rudolfs II. eine kontinuierliche Fortsetzung der bisherigen Entwicklung. Ausweislich der Hofstaatsverzeichnisse waren unter seinen Hofdienern nur noch sehr wenige auf ein Pferd besoldet 129 . Ihr Anteil an den „Dienern von Adel ohne Amt“ lag zwar 1676, freilich bei sehr niedrigen absoluten Zahlen, noch bei etwa 125 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 39 (1560), fol. 64; ÖNB, Cod. 14558 (1567), HHStA, FA AP, A-II-26, Hofstaatsverzeichnis Maximilians II. (Wien, 26. Dez. 1574); HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 50 (26. Dez. 1574, mit Nachträgen), fol. 22-25v. 126 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 55 (Linz, 12. Dez. 1576), fol. 25. 127 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 56 (1576), fol. 5. Das Fehlen der Rubrik in ebd., K. 64 (1588) kann wegen der Eigenheit als Besoldungsübersicht nicht als Beleg angeführt werden. 128 HHStA, OMeA 184, Nr. 73 (1601 mit Nachträgen bis ca. 1608), fol. 15v. Daß unter diesen ein Kämmerer aufgeführt wurde, zeigt, daß der Schreiber die Usancen nicht sicher kannte. In der Entwicklung dieser Gruppe spiegeln sich zu einem gewissen Grad wohl auch die Beziehungen zwischen Reichsritterschaft und Kaiser wider (vgl. dazu Press (1991). Zu Spaniern im Hofstaat in der Zeit Ferdinands I. vgl. Laferl (1997) und Castrillo-Benito (1979), S. 452, 453, zum Adel in den Türkenkriegen Liepold (1998), Pálffy (1998), Pálffy (2001). 129 OMeA 183, Nr. 55 (Linz, 12. Dez. 1576), fol. 23v, 24: acht; ebd., K. 183, Nr. 45 (1576), fol. 5: zehn; ebd., K. 184, Nr. 73 (1601-1608): keiner. Vgl. Hausenblasová (2002), S. 131, 274, 275. <?page no="42"?> 41 30%, verschwand aber später völlig. Das gesamte Institut der „Diener von Adel ohne Amt“ erlebte unter Rudolf II. also eine Stagnation 130 . Ihre Zahl hielt sich im gemeinsamen Hofstaat der Erzherzöge Rudolf und Ernst seit den 1560er Jahren mit weniger als zehn Hofdienern im Rahmen des üblichen 131 , was sich nach 1576 mit der kaiserlichen Thronfolge Rudolfs II. zunächst nicht änderte: Ende 1576 umfaßte sein Hof fünf Diener auf drei bzw. vier Pferde, etwa 20 auf zwei Pferde und zehn auf ein Pferd 132 . Das 1601 angelegte und bis etwa 1607/ 8 fortgeschriebene Verzeichnis nennt mit Nachträgen 13 Diener auf drei bzw. vier Pferde sowie etwas mehr als 80 Diener auf zwei Pferde, keinen jedoch auf ein Pferd 133 . Zudem ging gegenüber Maximilian II. der Anteil des hohen Adels unter den „Dienern von Adel“ noch weiter zurück 134 . Kaiser Matthias zog daher offenbar eine in mehrfacher Hinsicht schlüssige Konsequenz, wenn er im Rahmen der Hofreform von 1614/ 15 die Zahl der wirklich besoldeten Hofdiener auf zwölf bis 16 festlegte, also reduzierte, und zugleich einen Verteilungsschlüssel bestimmte, der bei insgesamt 16 Dienern nur einen auf ein Pferd vorsah 135 . Mit dieser Ordnung wurde dem Bedeutungsverlust des Instituts insgesamt sowie den Verschiebungen der internen Anteile Rechnung getra- 130 Erst Hausenblasová (2000), S. 178, erwähnt die Hofdiener nach Žolger (1917), S. 35, 36, wohl erstmals in der Forschung und nimmt sie bei ihrer Edition der Hofstaatsverzeichnisse Rudolfs II. von 1580, 1584 und 1589 auf (Hausenblasová (1996), S. 52-54, 74, 94, 95). Vgl. nun Hausenblasová (2002), S. 131, 256-278. Zur nationalen Zusammensetzung des Hofstaats Rudolfs II. vgl. Hausenblasová (1999). Zugrundegelegt wurde die Edition der Hofstaatsverzeichnisse von Hausenblasová (2002), an Archivmaterial (auch): HHStA, OMeA SR, K. 182, Konv. 41 (1561, Rudolf und Ernst); K. 183, Nr. 51 (vor Nov. 1575, Rudolf und Ernst), Nr. 52 (24. Nov. 1574, Rudolf und Ernst), Nr. 50 (26. Dez. 1574), Nr. 53 (1576), Nr. 55 (1576, Teiledition bei Fellner (1907b), S. 191-198), Nr. 56 (1576), Nr. 60 (31. Dez. 1586), Nr. 64 (1588, Teiledition bei Fellner (1907b), S. 199-201); K. 184, Nr. 73 (1601). 131 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 42 (1. Jan. 1562, mit Nachträgen bis 1573), fol. 7v, 8; ebd., K. 183, Nr. 47 (1569), fol. 1; ebd., K. 183, Nr. 50 (24. Nov. 1575), fol. 2v. 132 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 56 (Ende 1576), fol. 4v-5; ebd., Nr. 55 (Linz, 12. Dez. 1576), fol. 21-24. Das Verzeichnis vom 12. Dez. diente als Grundlage für das andere (Übernahme der Korrekturen (fol. 3v, 4) des früheren Verzeichnisses (fol. 15, 15v)); später kommen die Diener auf drei bzw. vier Pferde hinzu; bei den Hofdienern auf zwei Pferde von erster Hand wurde eine Person hinzugefügt (von späterer Hand ein weiterer); der Stand der Diener auf ein Pferd ist nach der ersten Hand mit der Vorlage gleich; ein späterer Nachtrag. Hausenblasová (2002), S. 131, gibt für 1576 für auf ein Pferd besoldete die Zahl acht an. 133 Hausenblasová (2002), S. 131. HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 73 (1601, mit Nachträgen bis 1608), fol. 12v-15v. 134 Es entsteht der Eindruck, daß selbst innerhalb des Niederadels das Amt immer weniger von den bedeutenderen Familien frequentiert wurde. 135 HHStA, OMeA 184, Nr. 75 (7. Febr. 1615), fol. 20. Davon sollte einer mit 40 fl., drei mit 30 fl., elf mit 20 fl. und einer mit 10 fl. besoldet sein. <?page no="43"?> 42 gen 136 . Die Praxis wich davon nicht wesentlich ab und verstärkte insbesondere die Ausrichtung des Amtes auf weniger bedeutsame niederadelige Kreise 137 . Mit dem Wechsel zur innerösterreichischen Linie in der Nachfolge auf dem Kaiserthron verschwand das Institut der „Diener von Adel ohne Amt“ in seiner früheren Form. Dazu dürfte im wesentlichen der Bedeutungsschwund am Kaiserhof und die sehr schwache Besetzung am Grazer Hof beigetragen haben; das Institut des „Dieners von Adel ohne Amt“ stand Ferdinand II. weder als attraktives Modell für die Anbindung von Adeligen noch als eigene bedeutsame Tradition zur Verfügung 138 . b. Äußerer Hofstaat Truchsessen Für Ferdinand I. sind in den hier zugrundegelegten Hofstaatsverzeichnissen etwa 80 Truchsessen erwähnt. Ihre Fluktuation war überaus hoch, die Verweildauer in dem Amt entsprechend gering. Das Hofstaatsverzeichnis von 1539 nennt acht Truchsessen; ihre Zahl stieg mit der Zeit an und erreichte im Verzeichnis von 1554 ganze 16. Daß in 136 Vgl. die Anordnung, daß es bei den „Extraordinari Hoffdiener[n] oder Titulares, so kheine Besoldung haben“, keine zahlenmäßige Beschränkung geben solle. In einem Hofstaatsverzeichnis Ferdinands I. (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 16 (1639), fol. 15, 15v) sind adelige „extraordinari Diener“ in einer eigenen Rubrik erwähnt. Diese ist jedoch nicht traditionsbildend, so daß fraglich ist, ob hierunter nicht verzeichnete Personen fallen oder Diener von Adel ohne Amt, die zwar bei Hof waren, aber keine Besoldung erhielten. Auch sind solche denkbar, die ihren Abschied hatten und daher keine Besoldung erhielten. 137 Vgl. das Hofstaatsverzeichnis HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77 (29. März 1615), fol. 7, Teiledition bei Fellner (1907b), S. 202-206. Danach gab es 23 Hofdiener (einer gestrichen). 138 Thiel (1916), S. 175-181, S. 180. Das Verzeichnis des Hofstaats Erzherzog Karls II. von Innerösterreich von 1574 führte nur einen „Diener von Adel ohne Amt“ auf, das von 1587 lediglich neun (HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 63b (1587 Hofpennigmeisteramtsübergabe), fol. 12), das von 1590 nur zwei (Thiel (1916), S. 181-185, S. 184; HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 65 (1590), fol. 11v, 12). Dasjenige des späteren Kaisers Ferdinand II. von 1596 verzeichnete zunächst nur einen „Hofdiener“, zu dem im gleichen Jahr fünf Nachträge kamen (Thiel (1916), S. 196); neben je drei Kämmeren, Mundschenken, Fürschneidern und sieben Truchsessen wurden nur vier Hofdiener aufgeführt (HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 71b, undatiert, nach Jul. 1596, fol. 34v-36). Das Hofstaatsverzeichnis Kaiser Ferdinands II. von 1619 führt keinen Hofdiener auf (ÖNB, Cod. 8102). Auch in den späteren Verzeichnissen tauchen sie in der alten Form nicht mehr auf. Zwar gab es unter Ferdinand III. „Wirkliche Besoldte Hofdiener und Räth“, doch handelte es sich um einen andersartigen Personenkreis (HHStA, OMeA SR, Bd. 187, fol. 52), so um den späteren Geheimen Sekretär Peter Abel Schmalz, um Francisco Lisola; vgl. Pribram (1894) und Baumanns (1994) und Georg von Plettenberg (Resident in Hamburg, vgl. HKA, HZAB 97 (1651), fol. 390, 391). Überdies beziehen sich die Eintragungen nur auf 1637 bis 1642. <?page no="44"?> 43 diesem Verzeichnis acht - unter ihnen einer der vier später eingetragenen - wieder gestrichen wurden, deutet auf eine hohe Fluktuation hin und zeigt auch, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle zugleich dienten 139 . Seit der Mitte der 1550er Jahre stabilisierte sich die Zahl der in den Verzeichnissen zeitgleich erwähnten Truchsessen auf neun bis 14 Amtsinhaber. Der Anteil derer, die vier, fünf oder gar sechs Jahre im Amt verweilten, war nicht sehr hoch und schien im ganzen abzunehmen 140 . Unter Kaiser Maximilian II. war das Amt zahlenmäßig stärker besetzt und wies ebenfalls eine hohe Fluktuation auf. Zwischen 1544 und 1574 (Kaiser seit 1564) sind in den Hofstaatsverzeichnissen knapp 80 Truchsessen namentlich erwähnt, davon 22 in den vor den Krönungen entstandenen Verzeichnissen. Die Lücken zwischen den Hofstaatsverzeichnissen lassen den Schluß auf eine höhere Zahl zu. Die Hofstaatsverzeichnise von 1567 und 1569 weisen je etwa 25 Truchsessen aus, das von 1569 das von 1574 noch 19 141 . Die Hofstaatsverzeichnisse Rudolfs II. zwischen 1576 und 1608 weisen insgesamt ca. 120 Truchsessen namentlich aus, was auf den Zeitraum bezogen etwas mehr war unter Ferdinand I. 142 Nach einem die Dienstzeiten vermerkenden Hofstaatsverzeichnis von 1586 dienten im Zeitpunkt der Abfassung 143 sieben Truchsessen, etwa ebenso viele wie anfänglich bei Kaiser Ferdinand I. Die Verweildauer im Amt war im Vergleich zum Kämmereramt nicht sehr lang. Nur vier der dort aufgeführten 40 Truchsessen waren Ende 1586 fünf oder sechs Jahre im Amt gewesen, weniger als zehn hatten etwa vier Jahre gedient, viele blieben weniger als ein Jahr im Amt. Kaiser Matthias setzte in seinem Hofstaatsplan von 1615 sechs Truchsessen an 144 und scheint sich an diese Begrenzung auch gehalten zu haben 145 . Für Ferdinand II. ist mir, vom problematischen „Status particularis“ abgesehen, kein Hofstaatsverzeichnis bekannt geworden, das gegen Ende 139 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 35. Vgl. Anm. 105. 140 Langjährig dienende Truchsessen wie Wolf Dietrich Rauber, Julius Graf Salm oder Christoph Conzin waren selten. Conzin wurden 1563/ 64 denn auch 40 fl. statt 30 fl. gezahlt. 141 Vgl. Anm. 111. 142 Vgl. Hausenblasová (2002), S. 131, 237-243. 143 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 60. Ausgewiesen ist der Stand 31. Dez. 1586, doch ist ein mit Mitte Jan. 1587 einsetzendes Fernbleiben von Hof notiert (fol. 7v). 144 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 75, Teil 6, fol. 19. Hofstaat des Kaisers, wie er am 22. Jan. beratschlagt und am 7. Febr. 1615 gebilligt wurde. In einer vom gleichen Tag datierenden Ordnung (ebd., Nr. 76, fol. 3v) ordnete er hingegen eine Zahl von zwölf Truchsessen an. 145 Das Hofstaatsverzeichnis vom 29. März 1615 führt zwar zwölf Truchsessen auf, aus den Zusätzen aber ist ersichtlich, daß davon sechs zu anderen Ämtern gezählt wurden oder nicht mehr dienten (HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77, fol. 5). <?page no="45"?> 44 seiner Regierungszeit Truchsessen, Mundschenke, Fürschneider oder Panathiers auflisten würde 146 . Auch werden in den seine Regierungszeit als Kaiser betreffenden Hofzahlamtsbüchern Zahlungen lediglich noch an entsprechende Amtsinhaber seiner Vorgänger eingestellt. Eine gesicherte systematische Einordnung seiner Herrschaftszeit ist daher in diesem Zusammenhang schwer möglich. Vor dem Hintergrund allerdings, daß das Hofstaatsverzeichnis Kaiser Ferdinands II. von 1619 ebenfalls sehr geringe Zahlen in den niedrigen Ehrenämtern nennt 147 , muß vorsichtig davon ausgegangen werden, daß dieser Bereich des Hofstaates nur schwach besetzt war; 1632 wurden die noch vorhandenen kaiserlichen Truchsessen aus Kostengründen besonders im Bereich der Hoftafeln einstweilen ganz abgedankt 148 . Ferdinand III. ernannte zwischen 1634 und 1657 etwa 95 149 Truchsessen und damit durchschnittlich annähernd vier Truchsessen im Jahr. Dies bedeutet gegenüber dem 16. Jahrhundert einen gewissen Anstieg. Für Leopold I. gilt hinsichtlich der Hofstaatsverzeichnisse bedauerlicherweise das, was oben für Ferdinand II. gesagt wurde. Allerdings sind in den Hofzahlamtsbüchern im Untersuchungszeitraum Zahlungen an Truchsessen, Mundschenke und Fürschneider ausgewiesen 150 ; danach hatte Leopold I. zu Anfang der 1660er Jahre weniger als zehn (besoldete) Truchsessen gleichzeitig. 146 Der „Status particularis“, p. 109, führt nur drei Pocillatores, vier Praelibatores, drei Panetarii, und vier Dapiferi auf. HHStA, OMaA, K. 1, Quartierverzeichnis 1631, zieht Kämmerer, Mundschenke, Fürschneider und Truchsessen zusammen und nennt namentlich nur etwas mehr als ein Dutzend Personen, die kein Quartier haben bzw. umzuquartieren sind und verweist auf mehrere Ungarn und Polen, „so Ich nit alle auffgezaichnet.“ 147 Genannt werden sieben Truchsessen, nur ein Mundschenk, drei Fürschneider, kein Panathier (ÖNB, Cod. 8102, fol. 15, 15v). Zur Datierung der Quelle: Für Erzherzog Johann Karl, den 1619 verstorbenen Sohn Ferdinands II., ist noch ein Hofstaat aufgeführt (fol. 23). 148 HKA, NÖHA, W-61/ A/ 36, kaiserlicher Beschluß vom 19. Febr. 1632, als Maßnahme zur Reduktion der Hofstaatskosten auf der Grundlage einer Empfehlung deputierter Höflinge (Eggenberg, Bischof von Wien, Meggau, Trauttmansdorff, Maximilian Breuner, Berchtold): „Conclusum, daß die Truchsessen bei gegenartigen leufften auf aine Zeit bis Ihre K. M. Ihrer wieder bedürffen werden, allerdings abzudanckhen, Jedoch mit der vertröstung wann Ihre K. M. dero Hofstatt so weitth wieder aufrichten, daß auch Ieder aus Ihnen seine stell wieder haben solle.“ Allein über die Reduktion der Verköstigung sollten pro Jahr 16.076 fl. gespart werden, was auch eine hohe Truchsessenzahl hinweist: vgl. Hurter (1850), Bd. 11, S. 669: „Die Zahl der Truchsessen [...] brachte der Kaiser bis auf 60. [...] Sie erhielten keine Besoldung, blos die Kost.“ 149 Namentlich sind 94 bzw. 95 Truchsessen bekannt (evtl. eine Doppelnennung); weit überdurchschnittlich viele wurden 1637 (14 oder 15) und 1653 bis 1655 (sechs, sieben und fünf) ernannt, wohl wegen der nachfolgebedingten Umwälzungen am Hof. 150 HKA, HZAB 104-110. <?page no="46"?> 45 Panathier Das Amt des Panathiers taucht in den Hofstaatsverzeichnissen des 16. Jahrhunderts erst unter Maximilian II. auf und gehörte zu den zahlenmäßig schwach besetzten Ämtern. Die nach der Kaiserkrönung entstandenen Verzeichnisse weisen insgesamt acht (1567 fünf und 1574 drei) Amtsträger aus 151 . Unter Rudolf II. dienten nach Ausweis der Hofstaatsverzeichnisse zwischen 1576 und 1608 22 Panathiers, wobei anfänglich drei und 1588 und 1601 bis 1608 jeweils bis zu neun Panathiers aufgeführt wurden 152 . In der Amtshierarchie war der Panathier über dem Truchseß angesiedelt; sie wurden, wenn sie ihren Dienst bei Hof in anderen Ämtern fortsetzten, entweder Mundschenke oder Fürschneider. Die Amtsdauer variiert von wenigen Monaten bis zu weit mehr als zehn Jahren; nach dem Hofstaatsverzeichnis vom 31. Dezember 1586 waren von den sechs als Panathier gelisteten Personen nur zwei bei Hof. Die Anordnung von Kaiser Matthias, in seinem Hofstaat zwei bzw. vier Panathiers vorzusehen, hält sich in diesem Rahmen 153 . Bei der Anlage des die gesamte Regierungszeit dokumentierenden Hofstaatsverzeichnisses Ferdinands III. war für das Amt des Panathiers zwar noch eine Rubrik vorbehalten, doch wurden keine Einträge gemacht 154 . Auch finden sich in den Hofzahlamtsbüchern keine Zahlungen an Träger dieses Amtes. Man wird daher annehmen müssen, daß es als selbständiges Amt spätestens unter Ferdinand III. erlosch. Unter Leopold I. finden sich in den Hofzahlamtsbüchern des Untersuchungszeitraumes keine Einstellungen für dieses Amt. Fürschneider Ohne tiefgreifenden Wandel vollzog sich bis einschließlich der Amtszeit Ferdinand III. die zahlenmäßige Entwicklung im Bereich der Fürschneider 155 . Die quantitative Entwicklung des Amtes unter Ferdinand I. ist durch eine hohe Regelmäßigkeit gekennzeichnet. Die Zahl der in den einzelnen Verzeichnissen aufgeführten Fürschneider - insge- 151 ÖNB, Cod. 14458, und FA AP, A-II-26 (Wien, 26. Dez. 1574). Zuvor wurden seit 1551 elf verschiedene Panathiers genannt (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 28; K. 182, Nr. 33 und Nr. 39). 152 Hausenblasová (2002), S. 131, 235, 236. Drei der 1586 genannten tauchen noch im Verzeichnis von 1601 bis 1608 auf. 153 Vgl. Anm. 144. Das Verzeichnis vom 29. März 1615 (HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77) nennt neun Panathiers, von denen drei gestrichen sind (verstorben, entlassen, nicht dienend). 154 HHStA, OMeA SR, K. 187, fol. 35. 155 Für Ferdinand II. reicht das Datenmaterial leider nicht aus. <?page no="47"?> 46 samt etwa 30 zwischen 1539 und 1564 - unterlag im Laufe der Jahre nur geringen Schwankungen. In den meisten Verzeichnissen sind vier oder fünf erwähnt, 1539 drei, 1554 sieben. Die Verweildauer im Amt schwankt auch hier: Sie reicht von einer schon im selben Verzeichnis wieder gestrichenen Erwähnung 156 bis zu einer Dauer von etwa zehn Jahren (Volkhardt von Auersperg), für die meisten wird man eine Verweildauer von etwa drei bis vier Jahren angeben können. Die Besetzung des Fürschneideramtes setzte sich unter Kaiser Maximilian II. bruchlos fort. Wiederum finden sich wenige Amtsträger bei gleichmäßig hoher Fluktuation 157 . Die Hofstaatsverzeichnisse Rudolfs II. von Ende 1576 weisen sechs bzw. sieben Fürschneider aus 158 , das von 1586 20, die späteren jeweils knapp über 20 159 . Die hohen Zahlen ergeben sich freilich aus der Zusammenfassung größerer Zeiteinheiten. Am 31. Dezember 1586 waren 13 von den 20 Fürschneidern bereits seit einiger Zeit nicht mehr bei Hof 160 . Die Verweildauer im Amt schwankte auch hier beträchtlich zwischen nur einem Tag und über zehn Jahren, gehäuft traten lange Dienstzeiten von fünf bis neun Jahren und kurze von unter zwei Jahren auf 161 . Auch für die Fürschneider wurde von Kaiser Matthias im Februar 1615 die Sollzahl auf zwei bzw. vier festgelegt 162 ; entsprechend weist das Verzeichnis vom 29. März 1615 die geringe Zahl von nur sechs Fürschneidern aus 163 . Anders als bei Truchsessen und Mundschenken war unter Ferdinand III. die quantitative Entwicklung bei den Fürschneidern rückläufig. Zwischen 1637 und 1657 ernannte er lediglich 20 und damit im Durchschnitt weniger als Ferdinand I. und Rudolf II. Aus den Verzeichnissen geht bereits nach 1652 keine neue Ernennung mehr hervor. Dies könnte auch eine Folge des Umstandes sein, daß spätestens seit den 1640er Jahren zunehmend die Kämmerer zu den Dienstverrichtungen der Fürschneider herangezogen wurden 164 . Unter 156 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 32 und 38. Vgl. Anm. 105. 157 1551 und 1554 waren jeweils fünf, 1560 sechs, 1567 fünf, 1569 sechs und 1574 zwei, seit 1560 von Verzeichnis zu Verzeichnis vollständig ausgetauschte Fürschneider aufgeführt; nur im Verzeichnis von 1569 sind zwei genannt, die bereits 1567 genannt wurden. 158 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 55 (sieben) und Nr. 56 (sechs). 159 Hausenblasová (2002), S. 131, 230-233. 160 HHStA, OMeA SR. K. 183, Nr. 60. 161 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 60. 162 Vgl. Anm. 144. 163 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77, fol. 5v. Caretto wurde als verstorben gestrichen. 164 Vgl. Kap. A.II.1.a. „Wochendienste und Präsenzzeiten“. Als am 8. Nov. 1652 Ferdinand III., Eleonora II. und Ferdinand IV. mit Kurmainz, Kurtrier, Kursachsen, Kurbrandenburg und dem Kurprinzen zu Sachsen aß, bediente an jeder Ecke des Tisches „ein fürnehmer Herr“, der das „Fürschneider ambt verichtete“, u.a. der Kämmerer (Claudio) Graf Collalto; dem Kai- <?page no="48"?> 47 Leopold I. wurden sie in den Hofstaatsverzeichnissen zu den Mundschenken gezogen 165 . Mundschenke In den Hofstaatsverzeichnissen Ferdinands I. zwischen 1639 und 1563/ 64 tauchen insgesamt etwa 35 Mundschenke auf 166 . Deren Zahl liegt damit weit über der der Kämmerer. Sie dienten in der Regel weniger lange als diese; daraus ergibt sich auch die höhere Fluktuation. Wenn man zwar anhand der Hofstaatsverzeichnisse mangels genauer Ausscheidedaten die präzise Amtsdauer nicht angeben kann, sondern wiederum auf die Zeitspannen zwischen den Verzeichnissen angewiesen ist, wird man doch festhalten können, daß mindestens ein Drittel der Mundschenke Ferdinands I. relativ langjährig, zwischen vier und fünf Jahren bis hin zu über zehn Jahre Dienst taten. Obschon die Zahl der zeitgleich in den Listen geführten Mundschenke von drei im Jahre 1539 auf bis zu zehn im Jahre 1553 anstieg 167 , pendelte sich ihre Zahl seit den späten 1550er Jahren auf vier bis sechs ein. Unter Maximilian II. trat keine bedeutsame Veränderung ein. Die Zahl der zeitgleich dienenden Mundschenke scheint sich ebenfalls im früheren Rahmen gehalten zu haben. Vor den Krönungen wurde Maximilian von vier bis sechs Mundschenken bedient, sechs weist auch das Verzeichnis von 1574 aus, 15 das von 1567, das einen größeren Zeitraum zusammenfassen dürfte, zehn das von 1569. Der weit überwiegende Teil tauchte in nur jeweils einem Verzeichnis auf, die Fluktuation war damit recht hoch 168 . Die beiden Hofstaatsverzeichnisse Kaiser Rudolfs II. vom Ende des Jahres 1576 nennen jeweils die gleichen zwölf Mundschenke 169 . Von ser warteten an der Tafel die Fürsten und Geheimen Räte Piccolomini, Dietrichstein und Lobkowitz auf, der Kaiserin der Markgraf von Baden (HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 26, fol. 13v, 14); vgl. dazu auch Bastl (1995). Auch bei der Tafel anläßlich der ungarischen Krönung Eleonoras II. am 6. Jun. 1655 versah ein kaiserlicher Kämmerer, Niklas Graf Pálffy, das Vorschneideramt, während der kaiserliche Kämmerer Leopold Graf von Hohenzollern als Mundschenk fungierte (HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 4, fol. 197). Auch bei Ferdinand II. kam es zum Vorschneidedienst durch Kämmerer bei hochrangigen Gästen (HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 20, fol. 4). Die Schemata der Tafelordnungen weisen (fol. 6 und 7) bald wieder Fürschneider aus, doch weist die Besetzung des Amtes (fol. 4) mit Kämmerern darauf hin, daß dies die Funktion, nicht die tatsächliche Besetzung wiedergeben könnte. 165 HKA, HZAB 104, fol. 119, 120. 166 Vgl. Anm. 105. 167 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 32. 168 Dagegen wurden Georg Freiherr von Eizing und Johann Alfons Castaldo in den Verzeichnissen 1567, 1569 und 1574 genannt. 169 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 55 und Nr. 56. <?page no="49"?> 48 diesen hatten vier in dem früheren gemeinsamen Hofstaat der Erzherzöge Rudolf und Ernst gedient 170 . 1586 und 1588 wiesen die Verzeichnisse jeweils etwa zehn Mundschenke aus 171 , das über den langen Zeitraum von 1601 bis 1608 geführte Verzeichnis 16; namentlich begegnen uns in den Hofstaatsverzeichnissen zwischen 1576 und 1608 etwas weniger als 30 Mundschenke 172 . Gegenüber Ferdinand I. war damit die Zahl der durchschnittlichen Ernennungen etwas gesunken. Wiederum gab es bei einigen Mundschenken sehr lange Dienstzeiten von teilweise mehr als zehn Jahren 173 . Kaiser Matthias setzte 1615 für seinen Hofstaat lediglich zwei bzw. vier Mundschenke an 174 . Das mutet wie eine scharfe Reduktion an, doch waren auch unter Rudolf II. bei der Niederschrift des Hofstaatsverzeichnisses mit dem Stichtag 31. Dezember 1586 nur drei von acht aufgeführten Mundschenken bei Hof 175 . Bei Kaiser Matthias tauchten bei ähnlich mäßiger Fluktuation etwas mehr Amtsträger auf 176 . Ferdinand III. ernannte zwischen 1628 und 1656 78 Mundschenke. Ebenso wie bei den Truchsessen erhöhte sich damit gegenüber den Verhältnissen unter Ferdinand I. und Rudolf II. die Zahl der durchschnittlichen Ernennungen pro Jahr auf etwa 3,5 Mundschenke jährlich 177 . Mundschenke Leopolds I. sind nicht mittels zusammenhängender Listen, sondern lediglich aus den Hofzahlamtsbüchern zu ermitteln. Danach hatte 170 Sforza Pallavicino, Anton und Niklas Graf Arch sowie Niklas Graf Lodron. 171 Hausenblasová (2002), S. 131, 225-228. HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 60, fol. 1-1v, und Nr. 64. Von diesen tauchen zwei als Mundschenke im Verzeichnis von 1576 auf (HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 60, fol. 1). 172 Hausenblasová (2002), S. 225-227. HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 73. 173 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 60, fol. 1-1v, verzeichnet die Dienstzeiten der kaiserlichen Mundschenke bis zum 31. Dez. 1586: Anton Graf von Arch diente danach seit dem 1. Dez. 1576, Christoph Schworowsky seit dem 1. Dez. 1576, war aber seit dem 1. Sept. 1586 nicht mehr bei Hof erschienen, Friedrich von Falckenhan diente seit dem 1. Sept. 1560, Peter Graf von Collalto vom 7. Dez. 1578, war aber seit dem 28. Jun. 1586 nicht bei Hof erschienen, Sigmund Schmiersizkhi diente als Mundschenk vom 1. Dez. 1578 und war seit dem 12. Dez. 1586 nicht bei Hof, Niklas Wolfsky war seit dem 23. Febr. 1579 Mundschenk und erschien seit dem 7. Jun. 1582 nicht mehr bei Hof, Bonifaz von Zerego diente im Dez. 1584 nur wenige Tage als Mundschenk, Alexander Bonsago hingegen seit dem 1. Jan. 1585. 174 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 75, Teil 6, fol. 19. Hofstaat, wie er von den Räten am 22. Jan. beratschlagt und am 7. Febr. 1615 gebilligt wurde. Auch hier weist die Verordnung in ebd., Nr. 76 doppelt so viele Amtsträger aus, im Fall der Mundschenke vier. 175 Anton Graf Arch, Friedrich Falkenhan und Alexander Bonsago (vgl. HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 60, 1, 1v). 176 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77, fol. 5, 29. März 1615: elf Mundschenke. 177 In den Jahren 1628 und 1633 wurde jeweils nur ein Mundschenk ernannt, erst seit 1635 wurden mit Unterbrechungen in den Jahren 1638 und 1645 jährlich Amtsträger neu berufen. Der Schnitt von 1635 bis 1657 führt auf 3,43 Mundschenke jährlich, läßt man das Todesjahr Ferdinands III. aus († 2. Apr. 1657), kommt man auf einen Durschnitt von 3,59. <?page no="50"?> 49 Leopold I. nur etwa soviel Mundschenke, wie im Jahr 1615 vorgesehen worden waren. Edelknaben Daß für die Anbindung des Adels an den Kaiserhof das Institut der Edelknaben eine wichtige Rolle spielte, wird man im Hinblick auf die besonderen Umstände der Sozialisation 178 im höfischen Umfeld anerkennen. Um so bedauerlicher ist der gravierende Mangel an seriellen Quellen, aus denen die Zahl der Edelknaben und mehr noch ihre Namen hervorgehen. Da sie anders als ihre Erzieher und das sonstige für sie abgestellte Personal nicht besoldet waren, werden sie in Quellen, die dem fiskalischen Bereich entstammen, nur selten, etwa im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen, namentlich genannt, während man im übrigen auf eine eher zufällige Überlieferung angewiesen ist. In der Zusammenschau dieser verstreuten Hinweise kann man für die kaiserlichen und königlichen Hofstaaten des 16. wie des 17. Jahrhunderts jedoch festhalten, daß die Zahl der kaiserlichen Edelknaben in der Regel zwischen zwölf und 24 lag 179 , während die jungen Erzherzöge von einer etwas geringeren, jedoch mit dem Alter zunehmenden Anzahl von Edelknaben umgeben waren 180 . 178 Vgl. zu den Pagen im französischen Adel Motley (1990), S. 21-23, 171-187. 179 Im Hofstaatsverzeichnis Ferdinands I. von 1541 wird die Zahl von zwölf Edelknaben genannt (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 17, fol. 13v). König Matthias hatte um 1608 acht (ebd., K. 184, Nr. 74, fol. 5v), als Kaiser sah er 1615 16 Edelknaben vor (ebd., Nr. 75, Konv. 6, fol. 26). Das Verzeichnis vom 29. März 1615 vermerkte nebst Angabe einer Sollzahl von 20, daß gegenwärtig nicht mehr als zehn vorhanden seien (ebd., Nr. 77, fol. 30). Für Ferdinand II. ist ob der Bezahlung von Livreen für die kaiserlichen Edelknaben die Zahl von 24 in den späteren 1620er Jahren wahrscheinlich (HKA, HZAB 75, fol. 659*). Hurter (1850), Bd. 11, S. 670, gibt die Zahl 20 an. Ferdinand III. ließ 1655 anläßlich des Todes Eleonoras I. 16 Edelknaben seines Hofstaates mit Klagkleidung versehen, vom Hofstaat Leopolds I. sieben (HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 12, fol. 278v und 280). Rinck (1708), S. 169, schrieb für die späte Zeit Leopolds I., die Zahl der Edelknaben schwanke zwischen 18 und 24. 180 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 8, fol. 2v, 28. Aug. 1536: acht Edelknaben bei den königlichen Kindern. Namentlich genannt sind dreißig Edelknaben der Kinder Ferdinands I. (ebd., Nr. 9, fol. 7v, 1536), 1538 zwölf (ebd., Nr. 12, fol. 18, 18v, Instruktion, 13. Okt. 1538). Diese Edelknaben dienten auch als Mundschenke und Truchsessen. Von daher versteht sich möglicherweise die Reduktion auf acht Edelknaben, und die Ernennung zwei Schenken und zwei Truchsessen (ebd., Nr. 19, fol. 4 und 8, 1543). Als Erzherzog Ferdinand 1544 ohne seinen Bruder nach Speyer reiste, verordnete der Kaiser vier Edelknaben, einen Stäblmeister und zwei Mundschenke, mehrere Fürschneider und Truchsessen (ebd., Nr. 20, fol. 3-4v). Der Thronfolger, Erzherzog Maximilian, erhielt für den Feldzug gegen Frankreich im Jahr 1544 einen kleinen Hofstaat mit acht Edelknaben und drei Kämmerern, einem Mundschenk, einem Fürschneider, sieben Truchsessen zzgl. weiteres adeliges Hofgesinde (ebd., Nr. 21, fol. 3-5). 1539 waren es ebenfalls zwölf Edelknaben (ebd., Nr. 14, fol. 4v, 1. Apr. 1539). Für Maximilian als König von Böhmen waren von Kaiser Ferdinand I. 16 Edelknaben vorgesehen (ebd., Nr. 28, fol. 36). Für den Hofstaat des Erzherzogs Johann wurden in der Instruktion vom 23. <?page no="51"?> 50 c. Kämmerer Die Besetzung des Kämmereramtes unterlag einer dem „Diener von Adel ohne Amt“ entgegengesetzten Entwicklung. War es im 16. Jahrhundert zunächst dünn besetzt, zeigte sich später eine zunehmend höhere Fluktuation, bis unter Ferdinand II. das Amt an hunderte von Adeligen verliehen wurde, was unter seinen Nachfolgern fortgesetzt und nach einer Konsolidierung auf hohem Niveau unter Ferdinand III. - seit Leopold I. noch weiter verstärkt wurde. Die Hofstaatsordnung Ferdinands I. von 1527 sah neben dem Oberstkämmerer lediglich die Bestellung dreier „ehrlicher ansehenlich person vom adel“ vor 181 . Diese Bestimmung wurde mit einer leichten Modifikation in der Ordnung von 1537 aufrechterhalten 182 und bis wenigstens 1541 wohl auch befolgt. 1544 tauchten neben dem Oberstkämmerer erstmals fünf Kämmerer auf. Diese Zahl erhöhte sich unter Ferdinand I. zu Anfang der 1550er Jahre auf acht, hielt sich später aber zumeist bei fünf oder sechs Kämmerern 183 . Okt. 1538 13 Edelknaben namentlich genannt, für den der Erzherzoginnen namentlich zwölf Edeljungfrauen (ebd., Nr. 13, fol. 3, 3v). Die Erzherzogin Anna sollten auf ihrer Reise zu ihrem Gemahl neben adeligen Jungfrauen acht Edelknaben begleiten (ebd., K. 183, Nr. 49, fol. 1v, 8). Maximilian II. sah für seine Söhne Rudolf und Ernst acht Edelknaben vor (ebd., K. 182, Nr. 41, fol. 7v, 1561). Erzherzog Ernst war vor seiner Reise in die Niederlande 1594 von 13 Edelknaben umgeben (ebd., K. 183, Nr. 67, fol. 2). Erzherzog Leopold Wilhelm kleidete in den späten 1620er Jahren sechs Edelknaben ein (HKA, HZAB 75, fol. 640, 641*). Ferdinand IV. hatte vor seiner Krönung zum böhmischen König 1646 neben acht Kämmerern drei Edelknaben (HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 82, fol. 1v). 181 Fellner (1907b), S. 108. Vgl. die Umsetzung im Hofstaatsverzeichnis Ferdinands I. von 1527/ 28 (ebd., S. 147 ff., S. 149; HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 5, fol. 4v). 182 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 10, fol. 17v. Es waren nunmehr neben dem Oberstkämmerer ein Amtsverwalter für den Fall von dessen Abwesenheit sowie zwei Kämmerer vorgesehen. Dort findet sich ein früher Hinweis auf die Eingrenzung des amtsfähigen Personenkreises auf den höheren Adel bzw. auf den Herrenstand: Es sollten die Personen Grafen, Herren oder von Adel sein. Die Modifikation schlug sich im Hofstaatsverzeichnis von 1550 nieder, als der spätere Oberstkämmerer neben dem Oberstkämmerer als vorderster Kämmerer hervorgehoben wurde (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 27, fol. 9), weshalb im folgenden der mutmaßliche Vertreter als Kämmerer gezählt wird. 183 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 22 (1544), fol. 9, 9v: fünf Kämmerer; ebd., Nr. 23 (1545), fol. 9v, 10: fünf; ebd., Nr. 27 (1550), fol. 9, 9v: sieben zuzüglich vorderster Kämmerer; ebd., K. 182, Nr. 30 (1551), fol. 7v: fünf besoldete, zwei unbesoldete; ebd., Nr. 32 (1553), fol. 14: in der ersten Hand sechs Kämmerer, von späterer Hand eine Streichung, eine Hinzufügung; ebd., Nr. 35 (1554) [=ebd., K. 181, Nr. 26, fol. 13v: von erster Hand sechs, von späterer eine Streichung; HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 30 [bei Einsicht in K. 182, im Behelf nicht enthalten] (1556), fol. 121v: fünf; ebendort findet sich ein weiteres im Behelf nicht erwähntes Verzeichnis: fol. 32v-33v: fünf; ebd., K. 182, Nr. 37 (1557), fol. 5v: sechs; ebd., Nr. 38 (1558) (Abweichungen zu Nr. 38 in der Teiledition bei Fellner (1907b), S. 175 ff. in den Anmerkungen): von erster Hand sechs, von späterer Hand eine Streichung; ebd., K. 182, Nr. 45 (nach fol. 36 um 1560), fol. 23v: fünf; ebd., Nr. 45b (1563/ 64), fol. 5: fünf. Die Angaben beziehen in der Regel die Nennung des Oberstkämmerers ein. Vgl. Anm. 105. <?page no="52"?> 51 Die zahlreichen Nachträge und Streichungen in den Hofstaatsverzeichnissen zeigen, daß der Auflösungsgrad der Hofstaatsverzeichnise die Verhältnisse hinsichtlich des tatsächlichen Dienstes nicht sehr präzise wiedergeben konnte, obwohl sie im Abstand von nur sehr wenigen Jahren immer wieder neu aufgenommen wurden. Ein den Zeitraum von zwei Monaten abdeckendes erhaltenes Soldverzeichnis von 1554 bestärkt diesen Eindruck: Hier sind neben dem Oberstkämmerer - in Entsprechung zur Ordnung lediglich drei, im Hofstaatsverzeichnis von 1554 hingegen drei weitere, bereits 1553 aufgeführte Kämmerer genannt 184 . Die lückenlose Präsenz einzelner Kämmerer wurde demnach offenbar schon zu diesem frühen Zeitpunkt nicht vorausgesetzt 185 . Es steht daher zu vermuten, daß etwa fünf bis sechs Personen erforderlich waren, um die Ausfüllung der drei vorgesehenen Kämmererstellen sicherzustellen. Die Systematik der Hofstaatsverzeichnisse des 16. Jahrhunderts erlaubt dabei eine Darstellung der vergleichsweise geringen Personalfluktuation (Tabelle 1) 186 . Der Hofstaat Maximilians II. macht im Kämmereramt bedeutsame Veränderungen sichtbar. Zunächst ist die hier erstmals explizit aufscheinende Differenzierung zwischen tatsächlich diensttuenden Kämmerern und solchen hervorzuheben, die weiterhin als Kämmerer geführt wurden, aber den Dienst nicht mehr versahen. Die Verzeichnisse von 1576 trennen die Kämmerer in zwei Gruppen und beschreiben die erste wie folgt: „Diese hernach volgende Personen sollen gleichwol den Schlissel zu unnserer Cammer haben, dörffen aber nit diennen.“ 187 Die so bezeichneten Kämmerer hatten nach Ausweis der früheren Hofstaatsverzeichnisse zuvor den Dienst versehen 188 , behielten nach dem Ausschei- 184 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 34 (Febr. 1554), fol. 7, 7v, und Anm. 203. 185 Für den Oberstkämmerer gab es eine Vertretungsordnung (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 10 (1537), fol. 17v; nicht in der Teiledition Fellner (1907b), S. 116 ff.). 186 X: eingetragen, N: später nachgetragen, G: später gestrichen, T: Monatsverzeichnis, P: ÖNB, Cod. ser. nov. 3360, Q: ÖNB, Cod. ser. nov. 3359. Zwischen 1539 und 1563/ 64 wurden in den Verzeichnissen (vgl. Anm. 105), nur 15 Kämmerer verzeichnet. A Martin Guzman, B Georg Graf Polheim, C Zd'nek Heinrich Berkha, D Ott von Neudegg, E Adam von Schwetkowitz, F Eck Graf von Salm, G Markgraf Philipp (verm. von Baden), H Joachim von Neuhaus (ohne Sold Kolonne 1-3), I Stanislaus Pernstein (ohne Sold Kolonne 1-3) , J Peter von Macedonia, K Herr von Kreidt, L Johann von Heissenstein, M Ladislaus Popel von Lobkowitz, N Georg Graf zu Nagerol, O Hans von Welsperg. 187 HHStA, FA AP, A-II-26, Hofstaatsverzeichnis Maximilians II. (Wien, 26. Dez. 1574, p. 139); ebd., OMeA SR, K. 182, Nr. 50 (Wien, 26. Dez. 1574), fol. 69. 188 Dies ist sicher für Peter Molart, Wratislaus von Pernstein, Ludwig Ungnad, Berchtold von der Leipp und Peter Rosenberg, wegen des größeren zeitlichen Abstandes zwischen den Hofstaaten unsicher für Leonhard d.Ä. von Harrach. <?page no="53"?> 52 den aus dem aktiven Dienst die Amtsbezeichnung und wurden weiterhin als Mitglieder des Hofstaates geführt 189 . 39 41 44 45 50 51 53 54 54 56 56 56 57 58 P Q 60 63/ 4 A X X X X X B X X X X C X X X X G D X X X X X X X T X X X X X X X X X X E X X X X X X X X G F X X X T X X X X X X X X X G X X H X X X X I N X X X J X T X X X X X X X X X K X X X X X L X X X X X X X M X X N X O X Tabelle 1: Kämmerer Ferdinands I., Fluktuation 1539-1563/ 64 Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber den „Dienern von Adel ohne Amt“, die nur als Hofgesinde betrachtet wurden, wenn sie nach ihrem Abschied von Hof wieder an den Hof kämen 190 , also am Hof wieder präsent waren. Als Beispiel wäre der als böhmischer Oberstkanzler in Prag residierende und nicht mehr diensttuende Kämmerer Wratislaus von Pernstein anzuführen, der weiterhin als Kämmerer betrachtet wurde. Ob man die Mitgliedschaft im Hofstaat auch bei längerer Abwesenheit behielt oder nicht, macht jedoch offenbar einen Unterschied 191 . 189 Soweit die späteren Bezeichnungen „Ehrenkämmerer“ und „Titularkämmerer“ den Umstand, daß einige Kämmerer den Dienst früher versehen hatten, andere dagegen nie Dienst versahen, pauschalisieren, geben sie den Sachverhalt nicht treffend wieder. Auch unter Ferdinand I. läßt sich der Fall nicht mit Sicherheit ausschließen, daß nicht mehr diensttuende Kämmerer in den neuen Hofstaatsverzeichnissen neu aufgeführt wurden. Dagegen spricht aber neben der absoluten Zahl von meist nur fünf oder sechs Kämmerern, die eine umschichtige Bedienung mit drei Kämmerern wohl erforderte, der Umstand, daß Adam von Schwetkowiz in zwei Hofstaatsverzeichnissen nicht, später aber wieder erwähnt wird (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 36c und Nr. 36d (1556); wieder erwähnt ebd., Nr. 37 (1557), fol. 5v). 190 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 39 (Febr. 1560, Maximilian II.), fol. 63v. 191 Vgl. dazu Teil II. <?page no="54"?> 53 Spätestens mit dieser Differenzierung etwa erstreckte sich die Auffassung, daß Hofämter in der Regel nur mit dem Tod des Fürsten bzw. des Amtsinhabers erloschen, auch auf die Kämmerer. In engem Zusammenhang mit der Differenzierung der Kämmerer steht der weitere Anstieg ihrer Zahl. Bereits das erste Verzeichnis des nicht nur vorübergehend eigenen Hofstaates Maximilians II. enthielt mit sieben mehr als die ursprünglich vorgesehenen drei Kämmerer 192 . Darüber hinaus setzte sich der immer noch moderate Anstieg der Zahl der diensttuenden Kämmerer bis auf zwölf im Jahr 1576 fort 193 . Insgesamt bestellte Maximilian II. zwischen 1554 und 1576 ca. 25 Kämmerer und damit verhältnismäßig etwas mehr als Ferdinand I. Weiter ist hervorzuheben, daß unter Maximilian der Anteil von Hochadeligen im Kämmereramt ganz erheblich auf etwa die Hälfte anstieg. Unter Rudolf II. stabilisierte sich die Zahl der diensttuenden Kämmerer; in den rund vierzig Jahren seiner Regierungszeit bestellte der Kaiser insgesamt knapp 60, im letzten Jahrzehnt seiner Regierungszeit etwa 15 Kämmerer, also nur wenig mehr als einen im Jahr. Damit hielt er sich im Rahmen des unter Maximilian II. üblichen. Auch bei Rudolf II. war der Personalstand in diesem Amt demnach sehr stabil. Ein expliziter Hinweis auf die Trennung von aktiven und nicht diensttuenden Kämmerern fand sich in den benutzten Hofstaatsverzeichnissen nicht 194 . Indes taucht auch bei Rudolf II. eine später wiederkehrende Neuerung auf: Waren die Kämmerer bisher besoldet, wird für Georg Popel von Lobkowitz in dem Hofstaatsverzeichnis von 1576 vermerkt: „dient one Besoldung“ 195 . Wenn dies auch unter Rudolf II. noch ein Einzelfall war, war mit der Ausnahme von der Regel der Besoldung des Hofdienstes eine Erleichterung der späteren überaus großzügigen Vergabepraxis gegeben. Damit war eine zusätzliche Differenzierung in der Gruppe der 192 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 33 (Wien, 1. Jan. 1554), fol. 22v, 23. Er übernahm dabei die meisten Kämmerer des gemeinsamen Hofstaates (ebd., Nr. 28 (Wien, 1. Jun. 1551), fol. 29v). 1544 hatte er reisebedingt einen eigenen Hofstaat mit drei Kämmerern (ebd., Nr. 21, Speyer, 31. Mai 1544), von denen Peter Molart in einem der Hofstaatsverzeichnisse von 1574 als nicht (mehr) dienstberechtiger Kämmerer Erwähnung fand (vgl. ebd., FA AP, A-II-26, Maximilian, Wien, 26. Dez. 1574, p. 140). Im Verzeichnis gleichen Datums ebd., OMeA SR, K. 182, Nr. 50, das Nachträge bis 1576 enthält, taucht er als Kämmerer nicht auf. 193 HHStA, OMeA SR, K. 182, Nr. 50 (Wien, 26. Dez. 1574; Nachträge bis 1576), fol. 70- 71v. 1560 wies das Hofstaatsverzeichnis zunächst sieben Kämmerer auf, zu denen später zwei nachgetragen wurden (ebd., Nr. 39 (Febr. 1560), fol. 53, 53v). Das Verzeichnis von 1569 weist gegenüber dem von 1574 nur sehr geringfügige Personalstandsänderungen auf. ÖNB, Cod. 13621, fol. 75-77v. 194 Vgl. Hausenblasová (2002), 394-401. 195 HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 55 (Linz, 12. Dez. 1576), fol. 75. <?page no="55"?> 54 Kämmerer zwischen besoldeten und unbesoldeten, den wirklich diensttuenden und den übrigen Kämmerern erreicht. Kaiser Matthias billigte im Februar 1615 Richtlinien für die Gestaltung seines Hofstaates, welche die Neuerungen, die sich seit der Hofordnung Ferdinands I. ergeben hatten, festschrieben. Danach sollte sich die Zahl der gewöhnlich wirklich diensttuenden Kämmerer auf zehn belaufen und sich damit auf dem unter Kaiser Maximilian II. erreichten Niveau halten. Die übrigen Kämmerer, deren „keine gewisse Zahl“ war, sollten keinen Sold erhalten und wurden in der Richtlinie als „Titulares“ bezeichnet 196 . Fraglich ist, ob Matthias damit die Fluktuation zwischen den in Reserve stehenden Kämmerern und den jeweils wirklich dienenden beenden wollte, die unter Rudolf II. üblich gewesen war, oder ob er an die unter Maximilian II. etablierte Gruppe der zwar mit dem Schlüssel versehenen, aber zum Dienst nicht mehr bestellten Kämmerer anschließen wollte. Daß wie bei Maximilian II. „Titulares“ den „Ehrenschlüssel“ haben und in eine eigene Rubrik eingestellt werden sollten 197 , spricht für eine Anlehnung an die Situation unter Maximilian II. Dort war die Grenze zwischen den beiden Gruppen aber anders als bei Matthias scharf gezogen („dörffen aber nit diennen“): Das im März 1615 aufgerichtete und später fortgeschriebene Hofstaatsverzeichnis macht deutlich, daß eine Trennung zwischen den „Ordinari würcklich dienend unnd besoldte[n] Camerer[n]“ und der Gruppe der „Camerer, die den Ehrenschlüßl haben“ 198 zwar nunmehr etabliert, in der Praxis jedoch ebenso fließend war wie die Trennung zwischen besoldet dienenden und unbesoldet dienenden Kämmerern. So war bei Gundaker von Liechtenstein, der in die Gruppe der wirklich dienenden Kämmerer eingereiht war, angemerkt, daß dieser ohne Besoldung diene; seine Umstellung in die Gruppe der Ehrenkämmerer kann sich auf das Ende seines Dienens beziehen, aber ebenso bedeuten, daß er nunmehr als unbesoldeter, doch diensttuender Kämmerer geführt wurde. Daß die Grenze zwischen diesen Gruppen fließend blieb und von der Praxis unter Rudolf II. nicht grundlegend abwich, zeigt der Umstand, 196 Die Unterlagen zur Reform sowie die Beschlüsse sind in HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 75 zusammengefaßt; das Zitat: fol. 24v. Die gleiche Anordnung wurde in der auf dieser Grundlage gefertigten Hofstaatsverordnung getroffen (7. Febr. 1615, fol. 9). Vgl. zur Reform Mitis (1908) und Winkelbauer (1999a), S. 174, 176, 208-216. 197 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 75 (7. Febr. 1615), fol. 24v. 198 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77 (29. März 1615), fol. 26, 26v. Es ist fraglich, ob mit dieser Bezeichnung gemeint war, daß diese den Kämmererschlüssel tatsächlich nicht mehr abgeben mußten. Vgl. zu den Schlüsseln Anm. 337. <?page no="56"?> 55 daß drei Kämmerer in beiden Gruppen aufgeführt wurden. Der Verfasser des Hofstaatsverzeichnisses reihte sie zunächst in die der wirklich dienenden und besoldeten Kämmerer ein und führte sie sodann in der anderen an. Angefügt wurde danach bei den dreien der Zusatz „ist besoldt“, was zu ihrer Streichung in dieser Rubrik führte 199 . Bei der Erstellung des Hofstaatsverzeichnisses hatte der Verfasser offenbar keine genaue Vorstellung von der richtigen Einordnung. Hing diese vom tatsächlichen Dienst ab, gab die Unterscheidung zwischen den beiden Gruppen nicht mehr als den Hinweis auf eben diesen aktuellen Dienst und, wie das Beispiel Liechtensteins zeigt, nur in der Regel einen Hinweis auf eine tatsächliche Besoldung. Man wird als Ergebnis das Bemühen um eine klare Differenzierung festhalten können, die sich in der Praxis jedoch wegen der fallweise erteilten Zulassung zum tatsächlichen Dienst von Kämmerern aus der Gruppe der nur zeitweise richtigerweise so bezeichneten „Titulares“ nicht durchhalten ließ. Wer „ordinari“ wirklich diente und wer extraordinari, ließ sich ex ante, ohne Beobachtung der Praxis, kaum treffend beschreiben. Andererseits hielt sich Matthias als Kaiser nicht an die Begrenzung auf zehn Kämmerer. Es fanden sich bereits in der von erster Hand erstellten Liste der wirklich dienenden Kämmerer aus dem Jahr 1615 zwölf Kämmerer 200 . Damit ging er über das insofern unter Maximilian II. erreichte Niveau jedoch nur sehr geringfügig hinaus und wahrte dieses auch hinsichtlich der neuen Bestellungen 201 . Nimmt man die 17 Kämmerer der anderen Gruppe hinzu, kommt man nach dem Verzeichnis für Kaiser Matthias für März 1615 auf einen Stand von insgesamt etwa 30 Kämmerern 202 . Darin sind von den 15 Kämmerern, die sein Hofstaat auf seiner Reise nach Innsbruck umfaßte 203 , 14 gar nicht (auch nicht als Kämmerer mit dem Ehrenschlüssel) enthalten. Insgesamt dürfte Matthias damit zwischen etwa 1600 und 1615 knapp 50 Kämmerer bestellt haben, was im Verhältnis zu seinen Vorgängern einen neuen quantitativen Höhepunkt bezeichnet und aufgrund der Differenzierungsform zudem eine neue Qualität hatte. 199 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77 (29. März 1615), fol. 26, 26v. 200 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 77 (29. März 1615), fol. 26, 26v. Hinzu kommen von späterer Hand zwei Nachträge (Hans von Molart und Seyfried Leonhard Breuner). 201 Zum besoldeten Dienst wurden neue Kämmerer nach Ausweis der Hofzahlamtsbücher etwa in der Größenordnung wie bei Maximilian II. bestellt (HKA, HZAB 64, 66). 202 Bei den 17 sind die drei auch in der ersten Gruppe erwähnten (Wilhelm Vratislav, Burian Berka, Ferdinand Castelleti) nicht mitgezählt, bei den zwölf der ersten Gruppe nicht die beiden Nachträge von späterer Hand. 203 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 74 (Hofstaat Erzherzog Matthias, Reise nach Innsbruck vor 1608), fol. 2-3; hier wurde noch nicht zwischen Kämmerergruppen differenziert. <?page no="57"?> 56 Mit dem Wechsel zur innerösterreichischen Linie des Hauses Habsburg änderte sich die Situation im Kämmereramt grundlegend. Mit Kaiser Ferdinand II. begann das bis dahin ungekannte Wachstum der Zahl der Kämmerer, wodurch das breitenwirksame Anbindungsmuster des kaiserlichen Hofes des 16. Jahrhunderts abgelöst und auf das Amt des Kämmerers konzentriert wurde. Der Grund für diesen Wandel scheint in der Struktur des Grazer Hofes zu liegen. Die Hofstaatsverzeichnisse Karls II. in Innerösterreich zeigen, daß sich die Zahl der Kämmerer innerhalb des Rahmens des am Kaiserhof üblichen hielten: Jenes von 1587 wies acht auf, 13 das von 1590 204 . Unter Ferdinand von Innerösterreich, dem späteren Kaiser Ferdinand II., blieb es zunächst bei einer moderaten Besetzung. Im Hofstaatsverzeichnis von 1596 waren ursprünglich sogar nur zwei Kämmerer verzeichnet 205 , doch stieg die Zahl bis 1606 auf über 20 206 . 1606 wurden zehn Kämmerer neu verzeichnet, bis einschließlich 1610 jedoch nur sechs. Das Hofstaatsverzeichnis von 1619, das aus dem Dienst ausgeschiedene Kämmerer wegzulassen scheint, führte - wohl deshalb - lediglich 22 besoldete Kämmerer auf 207 . Nach Ausweis der einzigen mir bekannt gewordenen, die gesamte Regierungzeit umfassenden Kämmererliste Ferdinands II., ernannte dieser zwischen 1610 und 1616 durchschnittlich etwa 7,5 Kämmerer jährlich. Die drei Krönungsjahre (Ungarn 1617, Böhmen 1618, Reich 1619) markieren eine Wende. Zwar sind die absoluten Zahlen bereits außergewöhnlich. Noch bedeutsamer aber dürfte der Umstand sein, daß sich die Ernennungen danach auf einem sehr hohen Niveau stabilisierten. Zwischen 1620 und 1635 ernannte Ferdinand II. jährlich durchschnittlich etwas mehr als 28 Kämmerer; rechnet man von 1620 bis 1634, kommt man auf durchschnittlich über 26 Ernennungen jährlich. Dies und die daraus resultierenden absoluten Zahlen der Ernennungen von 204 Hofstaatsverzeichnis Karls II. von 1574 (Thiel (1916), S. 175 ff.): sieben Kämmerer; HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 63 (1587) (Fellner (1907b), S. 190 ff. und Hurter (1850), Bd. 1, S. 586 ff.), fol. 24v: acht; HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 63b (1587), fol. 6v: zwölf; ebd., Nr. 69 (1590) (Thiel (1916), S. 181 ff.), fol. 6-7: 13; HHStA, OMeA SR, K. 183, Nr. 69 (1595): sechs bzw. sieben Kämmerer. 205 Hofstaatsverzeichnis Graz 1. Jan. 1596 (Thiel (1916), S. 192 ff., S. 196). 206 HHStA, OKäA, C/ F 1, fol. 5, 5v. Das Verzeichnis wurde gegen Ende der Regierungszeit Ferdinands II. in einem Zug verfaßt. So wird etwa für das Jahr 1614 Albrecht Wenzel Eusebius Waldstein als Fürst von Friedland geführt (fol. 6v). Vgl. auch die vielen Kämmerer, die den Erzherzog 1611 zur Hochzeit von König Matthias begleiteten (Schollich (1911), S. 182, 183). 207 ÖNB, Cod. 8102, fol. 5-6. <?page no="58"?> 57 kumulativ über 670 machten den Wandel gegenüber den Vorgängern auf dem Kaiserthron überdeutlich (Graph 1) 208 . Graph 1: Kämmerer Ferdinands II., Ernennungen 1606-1635 Im Bedeutungsverlust der Gruppe der „Diener von Adel ohne Amt“ flossen kaiserliche Tradition und ihre schwache Stellung am Grazer Hof zusammen. Die Institution stand weder als vielversprechendes Modell noch als eigene Tradition zur Verfügung. Überdies mußte sich das Interesse des erbländischen Adels in dem Maße, in dem er durch die kaiserliche Nobilitierungswelle seit den 1620er Jahren hohe Adelsränge erklomm, auf das nunmehr adäquate Kämmereramt richten, das bereits seit der Hofordnung Ferdinands I. von 1537 explizit auf den Hochadel fokussiert war 209 . Die Stellung als „Diener von Adel ohne Amt“ konnte zumal in Anbetracht des bereits in der kaiserlichen Tradition abgesunkenen Status der entsprechenden Personen immer weniger genügen. Von daher nimmt es nicht wunder, wenn die großzügige Ernennung von Kämmerern im zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts Schule machte, so eine neue Tradition für die Anbindung des an den Hof kommenden Adels begründete und damit zugleich die kaiserliche Tradition fortgeschrieben werden konnte. 208 Die Rechnungen beruhen auf HHStA, OKäA C/ F 1, Namensliste bei Pickl von Witkenberg (ca. 1903/ 04), S. 58-84; der „status particularis“ wurde nicht berücksichtigt, vgl. Anm. 227. 209 HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 10 (1. Jan. 1537), fol. 17v. Danach sollten die Kämmerer aus dem Grafen- oder Herrenstand oder von Adel sein, während 1527 drei „erliche ansehenlich person vom adel“ noch ausgereicht hatten (Fellner (1907b), S. 108). 0 20 40 60 80 1606 1608 1610 1612 1614 1616 1618 1620 1622 1624 1626 1628 1630 1632 1634 <?page no="59"?> 58 Ferdinand III. setzte die von seinem Vater begonnene Praxis einer großzügigen Verleihung des Kämmereramtes in weit moderaterer Form fort; die relative Verringerung scheint mit den starken Erhöhungen der Ernennungszahlen im Truchsessen- und Fürschneideramt aufgefangen worden zu sein. Die Zahl seiner wirklichen Kämmerer belief sich zwischen 1615 und 1657 auf insgesamt etwa 280 Kämmerer 210 . Bis zu seiner ungarischen Krönung im Jahr 1625 hielt sich die Zahl seiner Kämmerer im Rahmen des für Thronfolger auch im 16. Jahrhundert üblichen. Die Jahre zwischen 1625 und der böhmischen Krönung 1627 markieren einen ersten stärkeren, jedoch nicht anhaltenden Anstieg der Ernennungen. Erst das Jahr der Übernahme des Befehls über die kaiserliche Armee 1634 sowie der Regierung im Jahr 1637 brachte eine fortgesetzte Steigerung, deren starke Schwankungen auf steigendem Niveau bemerkenswert sind. Blieb es in den Jahren 1638 bis 1645 bei durchschnittlich 5,5 Ernennungen jährlich, wurden in den Jahren 1647 bis 1656 durchschnittlich 15,4 Kämmerer im Jahr ernannt. Das Jahr 1646, selbst als Jahr überdurchschnittlich zahlreicher Ernennungen aus Anlaß des ungarischen Landtags von 1646/ 47 bemerkenswert, markiert damit den erheblichen Niveauunterschied zwischen den beiden Jahrzehnten der Regierung Ferdinands III. Ungeachtet der Schwankungen zeigt sich eine deutliche Tendenz, die, wenn auch bei weit niedrigeren absoluten Zahlen, an die Praxis Ferdinands II. anschloß (Graph 2). Für Ferdinand IV. (1633-1654) liegen insofern nur wenige Quellen vor. Dennoch ist erkennbar, daß die Entwicklung, welche die Besetzung des Kämmereramtes unter seinem Vater genommen hatte, auf etwas niedrigerem Zahlenniveau nachvollzogen wurde 211 . Im Jahr 1650 (zwischen den ersten beiden Königskrönungen in den Jahren 1646 (Böhmen) und 1647 (Ungarn) und der römisch-deutschen im Jahr 1653) hatte Ferdinand IV. etwa 20 Kämmerer 212 . Bei seinem Tode 1654, im Jahr nach der Krönung zum römisch-deutschen König, zählte sein Hofstaat etwa 50 Kämmerer 213 . 210 Kumulativ, d.h. einschließlich der Verstorbenen. Vgl. die Listen in APP. 211 Vgl. Listen in APP. Während der Reise Ferdinands IV. nach Mailand war die Personaldecke an königlichen Kämmerern sehr dünn. Einer von ihnen, Franz Ernst Molart, berichtete, der Kämmerer Maradas sei bisweilen krank, so daß er selbst und Rabatta meist allein in der Kammer und sonst dienen müßten (AVA, FA TM, K. 119, Rechnungen für den Hofhalt 1649, Molart an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Trient, 29. März 1649). 212 Caprara und Lodron, bei Buccellini (1655) an 18. und 22. Stelle (den Oberstkämmerer Joseph Graf Rabatta eingezählt), wurden beide 1650 ernannt; Caprara Anfang Apr. 1650 (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12424 19/ 2, Raimondo Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien, 6 IV 1650), Lodron im Okt. 1650 (ASV, SG, 148, 22. Okt. 1650). 213 Buccellini (1655), S. 282. <?page no="60"?> 59 Graph 2: Wirkliche Kämmerer Ferdinands III., Ernennungen 1620-1657 Unter Leopold I. dagegen erreichte die Besetzung des Kämmereramtes wieder jene Größenordnung, die unter Ferdinand II. gegeben war. In nur drei Jahren, zwischen dem Tod des älteren Bruders, durch welchen er 1654 in der Thronfolge an die erste Stelle gerückt war, bis zum Juli 1657, wurden für seinen Hofstaat über 60 Kämmerer ernannt, der damit das Niveau aufwies, das auch sein Vater im Jahr nach seiner Krönung erreicht hatte. Die Ernennungszahlen stabilisierten sich jedoch, auch wenn man die extrem ernennngsstarken Jahre 1657 und 1665 nicht einrechnet, auf etwa dem Niveau, das Ferdinand III. in der zweiten Hälfte seiner Regierungszeit erreicht hatte, und stiegen dann langsam weiter an. So wurden in den Jahren 1658 bis 1664 durchschnittlich etwa fünfzehn Ernennungen pro Jahr vorgenommen; zwischen 1677 und 1685 wurden im Schnitt bereits über 25 Kämmerer im Jahr ernannt, bis 1685 waren es über 600 Kämmerer 214 . d. Geheime Räte Der Geheime Rat als institutionalisiertes Gremium ist etwa seit den frühen 1520er Jahren faßbar 215 . Er trat im Verlaufe des 16. Jahrhunderts als 214 Vgl. Listen in APP. Besonders bis 1657 sind zahlreiche Kämmerer nicht eindeutig bestimmten Ernennungsjahrgängen zuzuordnen. 215 1522/ 23: Bernhard Cles als Präsident des Geheimen Rates (Rill (1987), S. 13 und 43, Anm. 54). Vgl. zur Frühzeit des Geheimrats Schwarz (1943), 53-57, und Sienell (2001a), S. 26-30. 0 5 10 15 20 25 1620 1623 1626 1629 1632 1635 1638 1641 1644 1647 1650 1653 1656 <?page no="61"?> 60 vornehmlich adelig 216 besetztes Gremium hervor. Die zahlenmäßige Entwicklung des Geheimen Rates verlief im 16. Jahrhundert sehr moderat. Erst um 1550 wurden in den Hofstaatsverzeichnissen mehrere Personen, explizit fünf, als Geheime Räte bezeichnet, während sich zuvor nur einzelne Nennungen finden 217 . Das Hofstaatsverzeichnis von 1553 weist als erstes eine eigene Rubrik „Gehaimrat“ auf. Wieviele Geheime Räte es nach dieser Hofordnung jedoch gab, kann wiederum nicht mit völliger Sicherheit geklärt werden. Doch gibt es Hinweise darauf, daß es in der Regel ungefähr vier oder fünf gewesen sein könnten 218 . Erst 1567 unter Kaiser Maximilian II. werden explizit sechs Geheime Räte genannt 219 . 1588 unter Rudolf II. läßt sich eine ähnliche Größenordnung finden 220 . Matthias versammelte 1615 einen Geheimen Rat mit mehr als zehn Personen 221 . Dieser Wandel könnte auch aus der Konkurrenz mit Rudolf II. erwachsen sein: Rudolf II. hatte seinem Bruder zwar einen Hofrat nach Art des Reichshofrats, nicht aber Ratgeber und damit einen Geheimen Rat verweigern können 222 . 216 Hofstaatsverzeichnisse 1550, 1551 (Fellner (1907b), S. 168) und 1567 (ebd., S. 188). 217 Fellner (1907b), S. 168. Es sind dies der Oberste Kanzler des Königreiches Böhmen und vier in der entsprechenden Rubrik eingestellte Personen. In den Ordnungen von 1539, 1541, 1544, 1545 und 1545/ 50 ist als Geheimer Rat jeweils nur eine Person bezeichnet (ebd., S. 156, 161, 164). Die Formulierung des Plurals in den Hofstaatsordnungen von 1544 und 1545, nach der das Verzeichnis den „Ordinari hofstaat röm. kgl. M t . etc. gehaimen und ander räte“ wiedergibt (ebd., S. 160), läßt vermuten, daß das Amt mehrfach besetzt war. 218 Die Interpretationsmöglichkeiten reichen dabei von Null, da keine Person den Titel eigens bei sich führt, bis zu zwei bis vier, da unter der Überschrift „Gehaimrat“ die unbesetzte Obersthofmeisterstelle und der Oberste Kanzler in Böhmen sowie der Freiherr Hans Hofman von Grünpuhl und schließlich die unbesetzte Stelle des Hofmarschalls erwähnt werden, bevor es mit den Hofräten in der Liste weitergeht (Fellner (1907b), S. 171, 172). 219 Fellner (1907b), S. 188, 189: Der Obersthofmeister außerhalb der Rubrik „Gehaime rät“, innerhalb dieser vier weitere, darunter zwei Juristen sowie wiederum der Hofvizekanzler. Das Problem der Versehung zweier Ämter, des Geheimen Rates sowie eines hohen Hofamtes, stellte die Verfasser der Verzeichnisse vor die Frage, wo man Geheime Räte aufführen sollte, als Mitglieder im Geheimen Rat und dann nicht dort, wo ihr Verwaltungsamt lag oder ebendort unter Nennung der Zusatzfunktion (vgl. ebd., S. 189, Anm. 2). 220 Fellner (1907b), S. 199. Explizit sind in diesem Hofstaatsverzeichnis vier Geheime Räte gezählt; 1576 waren es nur zwei oder drei: zwei Juristen sowie möglicherweise (dort, wo das Amt aufgeführt würde, ist im Verzeichnis eine Lücke) der Obersthofmeister (ebd., S. 191, 192). Der Geheime Rat erfuhr unter Rudolf II. in den letzten Regierungsjahren „its practical dissolution as a corporate body“ (Schwarz (1943), S. 69), was über die Zahl der Mitglieder noch nichts sagt; vgl. Schwarz (1943), S. 111: „For almost a century the number of Coucillors was rarely if ever greater than eight, and usually less.“. Sienell (2001a), S. 30, gibt für das 16. Jahrhundert „üblicherweise nur vier bis sechs“ Geheime Räte an. 221 Fellner (1907b), S. 202, 203: Der Obersthofmeister, acht Personen in der Rubrik „Gehaimbe räth“ und der Hofmarschall. Möglicherweise kommt der Böhmische Kanzler, der als „rath“ bezeichnet wird, sonst aber oft auch Geheimer Rat war, noch hinzu. 222 Schwarz (1943), S. 64-66. <?page no="62"?> 61 Die Nachfolge Ferdinands II. auf Kaiser Matthias war derjenigen Matthias’ auf Rudolf II. insofern ähnlich, als jeweils nicht der Sohn Nachfolger war, der ungeachtet des Abdankungsprinzips und der üblichen eigenen Hofstaatsführung schon als Thronfolger auf eine kontinuierliche Weiterführung der bestehenden Verhältnisse vorbereitet worden wäre. Beide hatten unabhängige Hofstaaten, die in gewissem Gegensatz zu denen der Vorgänger standen. Bei Ferdinand II. kommt hinzu, daß er aus der innerösterreichischen Tradition heraus seinen Kaiserhof aufbaute, so daß hinsichtlich der Anknüpfung an frühere Zustände wie beim Kämmereramt mehr als nur eine Traditionslinie zur Verfügung stand 223 . Über die frühe Entwicklung des Geheimen Rates Ferdinands II. nach seiner Wahl und Krönung zum Kaiser im Sommer 1619 sind wir aus den Hofstaatsverzeichnissen zwar nur relativ schlecht informiert. Das hohe zahlenmäßige Niveau des Geheimen Rates findet sich jedoch auch bei ihm 224 . Das früheste im Haus-, Hof- und Staatsarchiv erhaltene Hofstaatsverzeichnis Kaiser Ferdinands II. von etwa 1628 weist annähernd 20 Geheime Räte auf 225 . Auf etwa 20 Geheime Räte kommt in seiner Beschreibung des kaiserlichen Hofes von 1629 auch der Nuntius Carlo Caraffa 226 , während der „Status particularis“ für das Jahr 1636, also kurz 223 Vgl. dazu Schwarz (1943), S. 113, 114: „The accession of Ferdinand II brought with it […] the transfer of the Graz Court to Vienna. This did not mean that a completely new personnel was substituted for that of the government of Matthias. The majority of the members of the Privy Council […], were reappointed. But Ferdinand added to these a member of his own choice who had held office in Graz.“ Vgl. HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 26 und Thiel (1916). 224 Schwarz (1943), S. 114-116. 225 HHStA, OMeA SR, K. 184, Konv. 79, fol. 1-18, Hofstaatsverzeichnis Ferdinands II. von ca. 1626/ 27; Fellner (1907b), S. 206, gibt bei seiner Teiledition (ebd., S. 207-209) 1627 bis 1628 an; vgl. auch Schwarz (1943), S. 114, 115, und Fellner (1907a), S. 51, Anm. 1. Von diesen waren elf in der Rubrik Geheimen Räte eingestellt, welche auch ihre Rangordnung festlegte (HHStA, OMeA SR, K. 184, Konv. 79, fol. 7). Diese dienten „wirklich“, während die Kanzler bzw. Vizekanzler Böhmens, Schlesiens und des Reiches nur in ihren Zuständigkeitsgebieten gehört wurden und eine „sonderbahre Session“ hatten. Daneben führten zwei Personen „den geheimben Raths titul“. Der kaiserliche Geheime Rat Christoph Simon von Thun, Obersthofmeister Ferdinands III. (ebd., fol. 3v) taucht der entsprechenden Rubrik und in der Teiledition nicht auf (nach HHStA, OMeA SR, Bd. 186, fol. 2v, wurde er am 1. Jan. 1628 Geheimer Rat). Schwarz (1943), S. 115, weist auf die Auslassung von Gundaker von Liechtenstein und Maximilian von Waldstein im Verzeichnis hin. 226 Caraffa 1629 (Müller (1860), S. 295, 296, und Hurter (1860), S. 242, 243). Hurter (1860), S. 212-280, bietet eine Übersetzung einer Passage des bei Müller edierten Berichts von Caraffa. Die Angaben des Hofstaatsverzeichnisses Ferdinands II. stimmen hiermit weitgehend überein. Schwarz (1943), S. 114, interpretiert die Aufzählung als Nennung von 14 Geheimen Räten, läßt also die Kanzler und Sekretäre der anderen Kammern weg. Für die weitere Interpretation spricht das Verzeichnis von 1626/ 1628 (Schwarz (1943), S. 114), Fellner (1907b), S. 209, nach welchem die den Kanzlern folgenden Breuner und Werdenberg „auch“ den Titel eines Geheimen Rates hatten. <?page no="63"?> 62 vor dem Tod des Kaisers, nur 15 Geheime Räte angibt 227 , was jedoch zu tief angesetzt ist 228 . Ferdinand II. hatte bei seinem Tode etwa doppelt so viele Geheime Räte wie Kaiser Matthias. Diese steigende Tendenz setzte sich unter seinem Nachfolger, Ferdinand III., weiter fort. Zwar lassen sich aus verschiedenen Quellen teilweise nicht unbeträchtlich voneinander abweichende Zahlen ermitteln 229 . Eine kritische Sichtung jedoch ergibt in etwa folgende Entwicklung: Im Jahr seiner Thronfolge als Kaiser 1637 ernannte Ferdinand III. 16 Geheime Räte, von denen er aber nur einen kleineren Teil auch zu Ratssitzungen einberief, während viele Geheime Räte Ferdinands II. bestätigt wurden 230 . In der weiteren Regierungszeit lassen sich drei Phasen unterscheiden, die jeweils aus Abnahme und weitergehender Aufstockung des Geheimen Rates bestehen. Zunächst, 1637 bis 1642, glichen Neuernennungen eine Reihe von Todesfällen aus und sorgten für eine Stabilisierung des Geheimen Rates bei einer Größe von etwa 15 Personen. Das Jahr 1643 sah keine Ernennung, jedoch zwei Todesfälle, womit die Zahl insgesamt wiederum absank. Es blieb in der Folge jedoch nicht bei einem Ausgleich. Vielmehr stieg die Zahl der Geheimen Räte durch die Ernennungen der Jahre 1644 bis 1649 insgesamt auf ein stabiles Niveau von etwa 20 Geheimen Räten an. Dieser (zweiten) Phase der Stabilisierung folgte durch die zahlreichen Todesfälle der frühen 1650er Jahre ein signifikanter Rückgang auf weniger als 15 Geheime Räte. Wiederum wurde die Zahl nicht allein ausgeglichen, sondern auch erhöht und erreichte vor dem Todesjahr Ferdinands III. schließlich ein Niveau von annähernd 30 Geheimen Räten 231 . Vor seinem Tod im Frühjahr 1657 bestimmte Ferdinand III. eine größere Anzahl Geheimer Räte für den noch minderjährigen Leopold I., und bereits im August 1657 waren knapp 20 der alten Geheimen Räte 227 „Status particularis“ in der Teiledition von Fellner (1907b), S. 216-228; die Personalmengenangaben aus dem „Status particularis“ sind nicht zuverlässig. Unter diesen 15 sind solche, die bei Caraffa als zugezogene Kanzler oder Räte galten (vgl. Schwarz (1943), S. 115, Anm. 16 und 20). Diese fehlen als Geheime Räte bei Caraffa 1629 (Hurter (1860), S. 242, 243), was ein weiterer Hinweis auf die partielle Abhängigkeit des „Status particularis“ von Caraffa ist. Vgl. die Edition von Müller (1860) und die Teilübersetzung bei Hurter (1860). Caraffas Bericht liegt auch in späteren, teilweise ergänzten (Teil-)Abschriften vor (ÖNB, Cod. 5526*, 5608, 14273). Cod. 5526* ist ein Prachtexemplar von 1654, das der Nuntius Ferdinand III. schenkte. Vgl. auch ASV, SG, 26-A, fol. 1-332. 228 Schwarz (1943), S. 115, Anm. 20, nennt als weitere Geheime Räte dieser Zeit mindestens Gallas, Johann Ludwig von Kuefstein, Gundaker von Liechtenstein, Balthasar Marradas, Jaroslav Boržita von Martinitz, Rudolf von Teuffenbach und Maximilian von Waldstein. 229 Siehe zu den Details und Abweichungen die Listen in APP. 230 HHStA, OMeA SR, Bd. 186, 187; ebd., Hs. Weiß 706/ 23; HKA, HZAB. 231 Vgl. die Listen in APP. Titularräte sind nicht enthalten. <?page no="64"?> 63 neu vereidigt worden 232 . Von zeitgenössischen Beobachtern wurde die Auffassung vertreten, die zur Ineffektivität führende Größe des Geheimen Rates sei auf Betreiben des Obersthofmeisters Ferdinands III., des Fürsten Auersperg, zustande gekommen, da dieser in der Ineffizienz des Geheimen Rates eine Möglichkeit gesehen haben soll, seinen Einfluß auf Leopold I. zu sichern 233 . Tatsächlich scheint der Geheime Rat bald nicht mehr zufriedenstellend gearbeitet zu haben. Die Zahl vereidigter Geheimer Räte stieg zunächst nur geringfügig an, erreichte aber um 1665 einen Wert von etwa 30 Personen 234 . 1665 kam es mit der Einrichtung der Geheimen Konferenz aus dem Kreis besonders involvierter Geheimer Räte zu einer faktischen Neugründung des alten Geheimen Rates, während das überbesetzte alte Gremium seine Beratungsfunktion nachhaltig einbüßte, dafür aber zunehmend exklusive Mitgliedschaft im Hofstaat an immer größere Personenkreise in Ergänzung zum Kämmereramt vermittelte 235 . e. Behörden Die quantitative Entwicklung der mit Adeligen besetzten Verwaltungs- und Justizstellen vollzog sich ruhiger als die der Ehrenämter. Die Grundtendenz eines - sehr moderaten - zahlenmäßigen Wachstums tritt indes in der langfristigen Tendenz ebenso zutage wie eine zunehmend stärker auf den Hochadel ausgerichtete Stellenbesetzung. Dies ist umso bedeutsamer, als die im Verwaltungs- und Justizdienst bestellten und in diesen Ämtern im Vergleich zu den Inhabern von Ehrenämtern auch weit besser bezahlten Adeligen in der Regel ihr Amt fast sämtlich tatsächlich und auch langfristig versahen. 232 OÖLA, HSt, Sch. 1232, Fasz. 21, Nr. 350, Beilage zum Dekret für den Botschafter in Spanien, Johann Maximilian Graf von Lamberg (Prag, 28. Aug. 1657), mit welchem Leopold I. diesem die bei der Abreise nach Spanien von Ferdinand III. bereits 1652 verliehene Stelle als kaiserlicher Geheimer Rat und die Session nach dem Datum des Dekrets bestätigte, was später auch eingehalten wurde; zur Einhaltung vgl. HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 15v, und die Personalliste in APP. 233 Vgl. Schwarz (1943), S. 135. 234 Kumulativ waren es etwa 35, doch hatte der Sensenmann bereits gemäht. Den Ansprüchen Leopolds I. genügte der Geheime Rat bereits 1657 nicht (Sienell (2001a), S. 76). 235 Vgl. Sienell (2001a). 1669 waren es ca. 49 lebende Geheime Räte, in der Amtszeit des Obersthofmeisters Ferdinand B. Harrach wurden mehr als 160 lebende Geheime Räte gezählt (ÖNB, Cod. 7418). Vgl. auch AVA, FA TM, K. 88, S1, Nr. 16 und HHStA, FA GFE, K. 150. <?page no="65"?> 64 Hofkammer Die Hofkammer 236 war in ihren leitenden Rängen - sei es im Präsidenten-, Vizepräsidenten-, Direktoren- oder Hofkammerratsamt - seit ihrer Einrichtung unter Ferdinand I. ganz überwiegend mit adeligen Amtsträgern besetzt, anfänglich hauptsächlich mit niederem Adel, seit dem späteren 16. Jahrhundert zunehmend auch mit Hochadeligen. Hinsichtlich der Besetzungszahl begann die Entwicklung etwa auf dem Stand des Kämmereramtes mit drei bis fünf gleichzeitig dienenden Hofkammerräten 237 , hielt sich aber sehr lang auf diesem Niveau. Mit der Hofkammerordnung von 1568 wurde das Amt des Hofkammerpräsidenten eingerichtet 238 . Erst 1588 stieg die Zahl der Räte auf sieben 239 . Bei der Hofstaatsreform Kaiser Matthias’ wurden im Februar 1615 neben dem Hofkammerpräsidenten sechs Hofkammerräte vorgesehen, im Mai des gleichen Jahres wurde zudem noch die Position eines Hofkammerdirektors besetzt 240 . Der Wechsel zu Ferdinand II., der die innerösterreichische Hofkammer in ihrer Unabhängigkeit von der kaiserlichen Hofkammer beließ 241 , brachte eine gewisse Konsolidierung der in den späten Regierungsjahren des Kaisers Matthias auch hinsichtlich des Personalstands etwas herabgekommenen Behörde. Die Zahl von sieben Hofkammerräten (einschließlich des Präsidenten, Vizepräsidenten bzw. Direktors 242 ) wurde erst in der Mitte der 1620er Jahre wieder erreicht, 236 Vgl. Fellner (1907a), S. 68-89. 237 Fellner (1907b), S. 157 (1539 und 1541: vier Hofkammerräte), S. 162 (1544 und 1545: vier), S. 165 (zwischen 1545 und 1550: drei), S. 169 (1550 und 1551: ebenfalls drei), S. 173 (1553 und 1554: vier), S. 177 (1557 und 1558: fünf), S. 177 (1559: vier), S. 181 (1563-64: fünf), S. 189 (1567: vier). 238 Fellner (1907a), S. 77. 239 Fellner (1907b), S. 193 (fünf Hofkammerräte), S. 200 (sieben). Bei der Verlegung der Residenz von Wien nach Prag unter Rudolf II. wurde die Hofkammer geteilt, unter Kaiser Matthias wieder vereinigt (ebd., S. 81, 82). 240 HHStA, OMeA SR, K. 184, Nr. 75, darin Nr. 6, fol. 19. Die höhere Besoldung, die der Hofkammerrat Muschinger bezog, verweist auf eine Sonderstellung im Hofkammerrat, die sich in der Folge in der Entwicklung des Vizepräsidenten- und Direktorenamtes niedergeschlagen haben mag (vgl. Anm. 266). Nach dem Hofstaatsverzeichnis vom 29. März 1615 (ebd., Nr. 77 = Fellner (1907b), S. 202-206) waren die Stellen des Präsidenten und eines Hofkammerrats kurz darauf noch unbesetzt. 241 Fellner (1907a), S. 86. Zur Entwicklung im 17. Jahrhundert siehe Thiel (1930), zum Personalstand: StLA, Hs. II/ 15 bis 17, für die Zeit 1619 ÖNB, Cod. 8102. 242 Gundaker von Polheim erhielt das Direktorium in der Hofkammer am 1. Mai 1615 und wurde jedenfalls bis zum 31. Aug. 1622 als solcher besoldet (HKA, HZAB 79, 292*; vgl. auch HKA, HZAB 67, fol. 181*, 235*, 709* sowie HKA, HZAB 68, fol. 605*). 1622 wurde er - mit hoher Wahrscheinlichkeit schon im Febr. - (auch) als Hofkammervizepräsident geführt (HKA, HZAB 71, fol. 254* und 258*). Jacob Berchtold wurde schon vor 1630 (HKA, HZAB 76, fol. 906*) und 1632 u.a. als Hofkammerdirektor (HKA, HZAB 79, fol. 292* und 239*) besoldet, 1627 aber als Hofkammervizepräsident geführt (HKA, HZAB 75, fol. 1069*). Unter <?page no="66"?> 65 dann aber bei nur geringfügigen Schwankungen in dieser Höhe zwischen sechs und acht Räten stabilisiert 243 . Unter den Hofkammerräten Ferdinands II. dominierte anfänglich noch der niedere Adel. In den späteren Jahren verschoben sich auch hier die Gewichte zugunsten des Hochadels. Unter Ferdinand III. nahm der Personalstand der Hofkammer weiter zu. Nach einer Abschwächung in den Jahren 1645, 1646 und 1647, deren tiefster Stand auf eine Zahl von doch immerhin noch vier Hofkammerräten zzgl. Präsident und Vizepräsident führte, dienten 1649 erstmals zehn Räte gleichzeitig. Anfang 1657 waren es 15, wozu noch der Präsident und der Vizepräsident kamen 244 . Ferdinand III. wurde Berchtold neuerlich Hofkammerdirektor und bezog als solcher ein um 500 fl. jährlich höheres Gehalt als die Hofkammerräte (HKA, HZAB 85, fol. 139*; auch HKA, HZAB 84, fol. 242*, HKA, HZAB 86, fol. 76*), bevor er 1641 verstarb (HKA, HZAB 87, fol. 83*). Als nächster Hofkammerdirektor läßt sich im HZAB für 1645 Johann Bartholome Schellardt nachweisen (HKA, HZAB 91, fol. 480), der das Amt etwas früher angetreten haben könnte, sind doch mangels Soldzahlungen an Hofkammerräte in den Jahren 1643 und 1644 Veränderungen in diesem Zeitraum nicht hinreichend dokumentiert. Auf Schellardt, der schon 1647 verstarb (HKA, HZAB 95, fol. 525), scheint erst mit Clemens Radolt am 1. Okt. 1656 wieder ein Hofkammerdirektor zu folgen (HKA, HZAB 103, fol. 138, 139). Radolt behielt das Amt über das Jahr 1665 hinaus (HKA, HZAB 110, fol. 224, 225). Das Amt des Hofkammervizepräsidenten wurde nach den Inhabern Polheim - und, wenn HKA, HZAB 75, fol. 1069* eine richtige Angabe macht - auch Berchtold unter Ferdinand III. erst am 1. Sept. 1644 mit David Ungnad von Weissenwolff wiederum besetzt (HKA, HZAB 93, fol. 156; auf 1645 datiert die Ernennung Schwarz (1943), S. 382). Dieser hatte es bis zu seiner Ernennung zum Hofkammerpräsidenten am 1. Aug. 1648 inne (HKA, HZAB 97, fol. 164; ebenso Fellner (1907a), S. 286). Sein Nachfolger als Vizepräsident wurde nach einer mehr als zweijährigen Vakanz, in der wohl auch kein Hofkammerdirektor amtierte, am 25. März 1651 Georg Ludwig Graf Sinzendorf (HKA, HZAB 99, fol. 190). Nach dessen Erhebung zum Hofkammerdirektor am 12. Okt. 1656 (HKA, HZAB 103, fol. 138; Fellner (1907a), S. 286) war die Vizepräsidentenstelle über fünf Jahre vakant, bis sie am 1. März 1662 Ferdinand von Hohenfeld übertragen wurde (HKA, HZAB 107, fol. 128). Zu dieser Zeit war Radolt Hofkammerdirektor. Daraus geht hervor, daß das Direktoren- und Vizepräsidentenamt nicht immer im Verhältnis der Alternativität zueinander standen. Das mag auch daran gelegen haben, daß die Hofkammerdirektoren Berchtold, Schellardt und Radolt erst im Verlaufe ihrer Tätigkeit im kaiserlichen Finanzwesen den Adelsstand erlangten, während die Vizepräsidenten Ungnad, Sinzendorf und Hohenfeld bei Antritt ihres Dienstes bereits Hochadelige waren. Sowohl das Vizepräsidentenamt als auch das des Hofkammerdirektors wurden in der Hofkammerinstruktion von 1681 gestrichen (Fellner (1907b), S. 598). 243 Vgl. die Präsenznotizen aus den Besoldungseinstellungen in HKA, HZAB 65-76, und das Hofstaatsverzeichnis von 1626/ 1628 (Fellner (1907b), S. 211, 212) in dem neben Präsident und fünf Hofkammerräten auch ein Vizepräsident verzeichnet wurde. 244 Vgl. auch das Hofstaatsverzeichnis von 1655 bei Fellner (1907b), S. 231, wonach die Hofkammer neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten mit 16 Räten besetzt war. Zwei dieser Hofkammerräte, Chaos und Plettenberg, tauchen in den Besoldungslisten nicht auf. Plettenberg war als Resident vom Hofe abwesend; Chaos war Münzmeister in Wien und wird aus diesem Grund mit dem Hofkammerratstitel versehen worden sein (vgl. zum Zutritt Chaos’ zum Kaiser Anm. 880, zum Verzeichnis von 1655, das nicht mit Ordinanzen versehene Amtsträger aufnahm, vgl. Anm. 282). Im übrigen gibt das Verzeichnis den durch die Besoldungslisten für die Zeit zwischem dem 22. März (der ab diesem Zeitpunkt berufene Pallingen ist bereits auf- <?page no="67"?> 66 Leopold I. knüpfte bei dieser Stärke an. 1659 zählte die Hofkammer neben Präsident und Vizepräsident 17 Räte; nach den Besoldungslisten dienten bis 1666 durchschnittlich je etwa ein Dutzend Hofkammerräte gleichzeitig, daneben der Präsident und ab 1662 auch wieder ein Vizepräsident 245 . 1681 wurde eine Personalstärke in dieser Größenordnung durch eine neue Hofkammerinstruktion festgeschrieben. Danach sollten hinfort weder ein Direktor noch ein Vizepräsident bestellt werden, sondern nurmehr ein Präsident sowie zehn Räte. Auch der Stand der Hofkammerräte wurde in dieser Ordnung erstmals explizit geregelt. Fünf sollten aus dem Herrenstand, drei aus dem Ritterstand kommen, zwei sollten Gelehrte sein 246 . In dieser Anordnung ebenso wie in der Formulierung der Qualifikation läßt sich der Versuch erkennen, auf eine Situation angemessen zu reagieren, die sich ungeachtet des Unterschieds zwischen Verwaltungsorganen und Ehrenämtern bei letzteren in ähnlicher Weise fand: Hier wie dort hatte es zunächst in der Regel längere Dienstzeiten gegeben, bevor höhere Ämter erreicht wurden. Solange Niederadelige noch höhere Ämter erlangen konnten, gab es, da niedrigere Fiskalämter für sie annehmbar waren, in diesem Adelsspektrum kaum ständisch bedingte Qualifikationssperren 247 . Nicht ein einziger Hofkammerrat dagegen, der zwischen 1619 und 1665 bei Antritt dieses Dienstes schon Freiherr oder Graf war, war zuvor Hofkammersekretär gewesen. Die sich bei der Hofkammer ebenso wie bei den Ehrenämtern ergebende Problematik hoher Eintrittsränge hochrangiger Adeliger wurde in beiden Bereichen auf verschiedene Weise gelöst: Im Bereich der Ehrenämter setzte sich unter Ferdinand III. die langfristige Präsenz recht weniger in Verbindung mit zeitlich begrenzter Anbindung sehr vieler Amtsträger durch 248 . Für die Hofkammer schrieb die Hofkammerordnung gegenüber dem Hochadel die Parität von Personen, die aufgrund ihres niedrigeren oder sogar fehlenden Adelsranges mehrere Qualifikationsstufen in der Hofkammer oder in anderen Fiskalämtern durchlaufen konnten, fest 249 . Von daher versteht sich auch die Stabilität der vielgenommen) und dem 20. Jun. 1655 (der an diesem Tag berufene Georg Andre von Sonnau fehlt) beschriebenen Stand richtig wieder. 245 Fellner (1907b), S. 236. 246 „aber (! ) mit lauter erfahrnen und abgerichteten subjecten geführt und beförderet werden solle“ (Fellner (1907b), S. 598). 247 Die Hofkammerräte Johann Carl von Aichbühl, Matthias Arnoldin, Hans Georg von Garnich, Menoldo Hillebrandt, Johann Adolf Merpold, Vincenz Muschinger, Marco Putz, Clemens Radolt, Bartholome Schellardt, Georg Wagner waren zuvor Hofkammersekretäre. 248 Vgl. die Listen der Truchsessen und Kämmerer Ferdinands III. in APP. 249 Hofkammerordnung Leopolds I. von 1681 ((Fellner (1907b), S. 598), S. 598). <?page no="68"?> 67 schichtigen ständischen Gliederung der Hofkammer. Durch zahlreiche Standeserhöhungen blieb diese jedoch in steter Bewegung. Mehrere Freiherren erlangten im Untersuchungszeitraum als Hofkammerräte den Grafenstand 250 , zahlreiche Angehörige des Niederadels gelangten in den Hochadel, viele Hofkammerleute gelangten in den Niederadel und konnten danach noch Hofkammerrat werden 251 . Vor dem Hintergrund eines unter Ferdinand III. und Leopold I. im Bereich der Ehrendienste bis in niedrigere Ränge wie das Truchsessenamt hinein ganz überwiegend hochadeligen Hofstaats wurden - im zivilen Bereich - somit Laufbahnen in der Finanzverwaltung und besonders der Hofkammer zur aussichtsreichsten Chance, den Wechsel in den Hochadel zu vollziehen. Hofkriegsrat Noch geringer als die Zahl der Hofkammerräte war die Zahl der im Untersuchungszeitraum überwiegend hochadeligen Hofkriegsräte 252 . Von der Errichtung des Hofkriegsrats im Jahr 1556 bis ins 17. Jahrhundert hinein umfaßte der Rat in der Regel zumeist etwa fünf Hofkriegsräte 253 , von denen einer die Präsidentenstelle innehatte 254 . Im Reformvorschlag für den Hofstaat von Kaiser Matthias vom 7. Februar 1615 wurden ne- 250 Freiherr von Brandeis, Graf: 1641; David Ungnad, Hofkammerrat: 1644, Graf: 1646; Johann Q. Jörger, Hofkammerrat: 1650, Graf: 1658; Losy, Hofkammerrat: 1648, Graf: 1655. 251 Einige Beispiele für Nobilitationen: Berchtold: Freiherr 1626; Muschinger: Adst. 1619, Freiherr 1622; Weber: Freiherr 1622/ 24, Walmerode: Freiherr 1631; Radolt: Freiherr 1656; Peverelli: Freiherr 1656, Hegenmüller: Freiherr 1658; Marco Putz: Freiherr 1680; Hohenfeld: Freiherr 1660, Graf: 1669; Plettenberg: Freiherr 1668; Selb: Freiherr 1673; Seeau: Freiherr 1665; Mayern: Freiherr 1666, Coenens: Ritterstand: 1657; Wagner: Adelstand 1636, Hofkammerrat 1648; Aichbühl: Hofkammerkonzipist, Sekretär: Adelstand 1625, Hofkammerrat 1654; Schellardt: Konzipist, Ritterstand 1621, Hofkammerrat 1632 und 1637; Bonacina: Ritterstand Österreich ob der Enns 1626; Angaben zum Adel nach Frank (1967-1974). 252 Zum Hofkriegsrat vgl. Fellner (1907a), S. 234-257, Regele (1949). Nur wenige Hofkriegsräte gehörten bei ihrer Ernennung noch dem niederen Adel an. So war Johann Georg Pucher zunächst Hofkriegsratssekretär, er wurde 1640 Hofkriegsrat und 1652 Freiherr (vgl. Frank (1967-1974), Bd. IV, S. 120 und 122). Johann Rudolf Schmidt zu Schwarzenhorn, Hofkriegsrat seit 1643, wurde erst 1650 Freiherr (Frank (1967-1974), Bd. IV, S. 258, 259, 286, 287) im Zusammenhang mit seiner Entsendung als Großbotschafter an Sultan Mehmet IV. (vgl. dazu Meienberger (1973), S. 121, 122). Der Hofkriegsrat war insofern in weit geringerem Ausmaß Anknüpfungspunkt für ständische Mobilität; für das Militär insgesamt gilt dies freilich nicht. 253 Fellner (1907a), S. 238 und 241; Regele (1949), S. 22. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts kam es unter dem Eindruck der Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Rudolf II. und Erzherzog Matthias zu den auch in anderen Ämtern üblichen „Confusionen und Verwürrungen“ (Fellner (1907a), S. 244). Fellner (1907b), S. 177; 1557 und 1558: fünf Hofkammerräte und der Präsident; ebd., S. 180, 181; 1559: fünf Hofkammerräte und der Präsident; ebd., S. 184: 1563-64: drei Hofkriegsräte. Das Hofstaatsverzeichnis von 1567 für Maximilian wies fünf adelige Hofkriegsräte aus (ebd., S. 189), unter Rudolf II. werden im Verzeichnis von 1576 sechs Hofkriegsräte angegeben (ebd., S. 193, 194), 1588 sind es wiederum fünf (ebd., S. 200). 254 Regele (1949), S. 22. <?page no="69"?> 68 ben dem nun gesondert ausgewiesenen Präsidenten sechs Hofkriegsräte vorgesehen 255 , im März des gleichen Jahres wurden aber weiterhin neben dem Präsidenten nur vier Hofkriegsräte genannt 256 . Unter Ferdinand II. stieg die Zahl der Hofkriegsräte zeitweise leicht an 257 . Dieser Trend setzte sich unter Ferdinand III. fort. Er bestellte bei seinem Regierungsantritt 1637 neben dem Präsidenten sechs Hofkriegsräte 258 , formte aber 1650 (in einer Parallelentwicklung zur Hofkammer) eine dieser Stellen in ein Vizepräsidentenamt um 259 . Somit sollten nunmehr ein Präsident, ein Vizepräsident und fünf Hofkriegsräte den Ratsdienst versehen. Unter den fünf Räten sollten, wiederum in Anlehnung an den Stand der 1630er Jahre, der Stadtobrist und Obristleutnant von Wien inbegriffen sein 260 . Die Festlegung der Zahl der Hofkriegsräte ist nur vor dem Hintergrund einer großzügigen Ernennungspraxis zu verstehen, die dazu geführt hatte, daß „wir derzeit [1650] mit einer grossen anzahl der hofkriegsräthe beladen sein“ 261 . Die Klage über die große Anzahl verweist auf die Praxis Ferdinands III., mehr Hofkriegsräte zu ernennen als zum Rat zu berufen. Das gedruckte Hofstaatsverzeichnis von 1655 führte 24 Hofkriegsräte einschließlich des Präsidenten auf 262 , doch wurden hierfür offenbar zwei Listen zusammengetragen, die hofintern getrennt geführt wurden und die deutlich machen, daß von den 24 genannten Hofkriegsräten 16 keine Ordinanz aus dem Hofkontraloramt erhalten hatten und damit dem Hofstaat formell nicht einverleibt worden waren 263 . Titular- 255 HHStA, OMeA SR, K. 184, Konv. 6, fol. 19. 256 Fellner (1907b), S. 204. 257 Das Hofstaatsverzeichnis von 1626/ 1628 (Fellner (1907b), S. 214-216), nennt unter der Überschrift „Röm. kais. M t . hofkriegsräthe“ neben dem Präsidenten Collalto die Hofkriegsräte Montecucoli, Löbl, Breuner und Reiffenberg. Danach folgen 14 nach ihrem Kommando bzw. militärischem Rang bezeichete Militärs, von denen nur Ernst von Kolonitsch (Obrister zu Komorn) und Antonio Minati sowie Johann Aldringen (Musterkommissare) als Hofkriegsräte bezeichnet werden. Im „Status particularis“ von 1637 wurden neben dem Präsidenten nur vier Hofkriegsräte sowie ein Vizepräsident genannt (ebd., S. 224). 258 HHStA, OMeA SR, Bd. 187, fol. 20-21v. 259 Fellner (1907b), S. 535. Die Instruktionen der Kaiser Matthias, Ferdinand III. und Leopold I. sind abgedruckt bei Firnhaber (1864), S. 147-176. 260 Fellner (1907b), S. 535. Im „Status particularis“ stehen nach den Hofkriegsräten der Hofkriegsratsvizepräsident und der Stadtobrist von Wien (ebd., S. 224). 261 Fellner (1907b), S. 535. 262 Fellner (1907b), S. 231, 232. 263 HHStA, OMeA SR, Bd. 186, fol. 210-211v, nennt einschießlich der Präsidenten insgesamt 15 bis 1645 ernannte Hofkriegsräte und vermerkt bei vier von diesen das Ausscheiden aus dem Amt (Schlick, Questenberg, Mansfeld, Löbl). Auch HHStA, OMeA SR, Bd. 187 gibt weniger Hofkriegsräte an. Nach der Reihenfolge der Nennungen im gedruckten Verzeichnis liegen die Ernennungen der in den handschriftlichen Verzeichnissen nicht aufgeführten Hofkriegsräte zeitlich nicht wesentlich nach den Nennungen in den handschriftlichen Verzeichnissen. Die <?page no="70"?> 69 hofkriegsräte im strengen Sinne ernannte Ferdinand III. zwar auch 264 , doch liegt ein Unterschied darin, ob eine Person zum Hofkriegsrat ernannt wurde, aber keine Ordinanz erhielt, oder aber von vorneherein zum Titularhofkriegsrat ernannt wurde. Die Klage über die zu hohe Zahl von Hofkriegsräten dürfte sich so vermutlich auf jene um 1650 etwas über zehn mit Ordinanz versehenen Hofkriegsräte beziehen. Die Anweisung aber, wie die Restriktion auf fünf Räte vorzunehmen sei, läßt es auch nicht zu, die nicht zu den Sitzungen gerufenen Personen im strengen Sinne als Titularhofkriegsräte zu bezeichnen: Von den fünf Hofkriegsräten waren zwei Stellen durch den Stadtobristen und Obristleutnant von Wien besetzt, während die übrigen drei nach Amtsanciennität berufen werden sollten, wobei diejenigen außer Betracht zu bleiben hatten, welche auswärts ortsgebunden im Grenzdienst oder in Landämtern dienten 265 : Mit der Ernennung zum Hofkriegsrat und der Ordinanz war also die Berufung in den Rat unter gewissen Umständen grundsätzlich möglich. Die Restriktion, die der Besoldungspraxis durchaus entsprach, erwies sich bald als so erfolgreich, daß 1659 unter Leopold I. neben Präsident und Vizepräsident nurmehr acht Hofkriegsräte Differenz zum gedruckten Werk von 1655 (Buccellini (1655)) läßt sich klären: Der Ernennung von Hofkriegsräten durch den Kaiser folgte nicht stets eine Ordinanz vom Obersthofmeister an den Hofkontralor; diese wurden dann dem Hofstaat „nit Einverleibt“; in HHStA, OMeA SR, K. 21, Buch Nr. 61 IX, liegen zwei Blätter, die solche Hofkriegsräte Ferdinands III. „allein Zuer nachricht“ verzeichnen. Es handelt sich dabei um Hofkriegsräte, die (mit Ausnahme Metternichs) zwar im gedruckten Hofstaatsverzeichnis von 1655 auftauchen, aber im hofintern gebrauchten Verzeichnis HHStA, OMeA SR, Bd. 187 (mit Ausnahme Gonzagas) fehlen: Max Willibald Graf von Wolfegg, Ernst von Traun Graf von Abensberg, Don Hannibal Fürst Gonzaga, Leopold Wilhelm Graf von Tattenbach, Hayn Graf Gelen, Johann Franz Freiherr von Fernemont, Georg Adam Freiherr von Kufstein, Johann Adolf Graf von Schwarzenberg, Wilhelm Freiherr von Metternich, Johann Reichhard Graf und Herr von Starhemberg, Don Felix Graf von Zuniga, Veith Dietrich Freiherr von Stainhaimb, Peter Graf Strozzi, Johann Jacob Graf von Zeill, Ludwig Freiherr von Souches, Johann Heinrich von Garnier. Vgl. zum Verhältnis von Ernennung, Ordinanz und Besoldung die Ordinanz für Johann Ferdinand Portia als Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold, die vom kaiserlichen Obersthofmeister Dietrichstein ausgestellt wurde: Der Kaiser habe Portia als Obersthofmeister für Erzherzog Leopold „an: und auffgenommen“, bewilligte die Besoldung und wies den Hofzahlmeister an, Portia „in der Hoffstatt gehörigen Ohrts“ einzuverleiben und ihm die Besoldung zu zahlen (KÄLA, FA PT, C 32c, Ordinanz Dietrichsteins an Hofkontralor Triller, Prag, 3. Sept. 1652). Vgl. auch OÖLA, HSt, Sch. 1235, Fasz. 24, Nr. 412 h , Dekret über die Aufnahme von Johann Maximilian Graf von Lamberg als Geheimer Rat mit Besoldung; der Hofzahlmeister solle Lamberg am üblichen Orte ‚einverleiben’ und die Besoldung zahlen, Wien, 27. Apr. 1661, Abschrift. Vgl. auch Fellner (1907b), S. 653, Anm. 1. 264 AVA, FA TM, K. 122, Ferdinand III. an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Preßburg, 13. März 1647, er habe dem Alexander Graf Henin, Duc de Bournonville, „Titl unnd praedicat meines kaÿl. Kriegs Raths gnedigst verwilligt“; doch taucht dieser selbst in dem gedruckten Hofstaatsverzeichnis von 1655 nicht auf (Fellner (1907b), S. 231, 232). 265 Fellner (1907b), S. 535. <?page no="71"?> 70 gezählt wurden. 1668 klagte man bereits über einen Mangel an Hofkriegsräten 266 . Reichshofrat Zahlreicher wiederum war der hohe Adel im 17. Jahrhundert im Reichshofrat als einem der beiden obersten Reichsgerichte vertreten. Seine Geschichte ist in der Literatur weit besser dokumentiert als die der anderen Ämter 267 , so daß an dieser Stelle eine sehr knappe Darstellung bei einer Konzentration auf das 17. Jahrhundert möglich ist. Zudem entwickelte sich der Personalstand moderater als in den Ehrenämtern des Hofes. Wichtig ist die der Umstand, daß bei der Auswahl der Reichshofräte die Belange des Reiches in ganz anderer Weise berührt waren als bei der Auswahl des sonstigen Hofstaatspersonals 268 , sei es, daß dieses Amt ein Anknüpfungspunkt für nicht nur adeliges Personal aus den nicht habsburgischen Teilen des Reiches war, sei es, daß vermittels des Reichsrechts Protestanten seit der Ordnung von 1654 ein Platz vorbehalten wurde 269 . Darüber hinaus galt es neben der nicht nur Hochadeligen vorbehaltenen Adelsbank auch die Gelehrtenbank zu besetzen, sowie bestimmte Sollzahlen einzuhalten 270 . Durch diese Normen war die Stellenbesetzung spezifischen Einschränkungen unterworfen, die in dieser Form am Hofstaat einzigartig waren. Den Reformvorschlägen für den Hofstaat des Kaisers Matthias vom 7. Februar 1615 zufolge sollte der Reichshofrat neben dem Präsiden- 266 Fellner (1907a), S. 252, und Fellner (1907b), S. 537. 267 Neben dem Gschließer (1942) vgl. besonders Ortlieb (2001), Sellert (1964), Sellert (1980), Sellert (1990). Zu den Mitgliederzahlen im 16. Jahrhundert vgl. die Editionen bei Fellner (1907b), S. 139-201. 268 So entstand bereits die Reichshofratsordnung von 1559 vermutlich anläßlich der wiederholt vorgetragenen Klage der Reichsstände, daß im Hofrat überwiegend Nichtdeutsche dienten (Sellert (1980), S. 25, 26). Die Ordnung des Reichshofrates gab noch im 18. Jahrhundert immer wieder Anlaß zu Beschwerden der Reichsstände, vgl. die Kapitel zur Entstehung neuer Ordnungen bei Sellert (1980) und Sellert (1990). 269 Schon in den 1590er Jahren wandten sich vor allem die protestantischen Reichsstände mit zahlreichen Beschwerden gegen die Ausbildung des zweiten kaiserlichen Gerichts und stießen so die über einen langen Zeitraum vorbereitete, allerdings nicht in Kraft getretene Reichshofsratsordnung von 1617 an (vgl. ausführlich dazu Sellert (1980), S. 79-105). 270 Vgl. die Quotelung im Mainzer Konzept zur Reichshofratsordnung von 1617, wonach der halbe Teil rechtskundig sein sollte: „graduiert“ oder „wohl fundirt und gelehrt“ (Sellert (1980), S. 111). In der kaiserlichen Reichshofratsordnung wurde dies nicht präzise aufgenommen, vielmehr hatten „Alle diese räth“ der Reichs- und anderen anfälligen Sachen „so viel möglich khundig“ zu sein, die Juristen „woll fundirt und praciticiert“, die anderen „aber gleichsfalß darinnen zimblich erfahren“ (ebd., S. 160, vgl. auch S. 111, Anm. s). <?page no="72"?> 71 ten 271 mit 14 Reichshofräten besetzt sein 272 , wohinter die Zahl der tatsächlichen Reichshofräte im März des gleichen Jahres nur wenig zurückblieb 273 . Unter Ferdinand II. stieg die Zahl der Reichshofräte etwas an: Im Verzeichnis von 1627/ 28 wurden neben Präsident und Vizepräsident 17 Reichshofräte genannt 274 . Der „Status particularis“ verzeichnet für 1636 auf der Adelsbank neben Präsident und Vizepräsident sogar 18, für die Gelehrtenbank zehn Reichshofräte 275 , doch wird man diese Aufzeichnung summarisch nennen müssen, wurden doch für die Aufrechterhaltung eines tatsächlich dienenden Stabes von etwa zwölf bis 14 Reichshofräten unter Ferdinand II. insgesamt etwa 50 Reichshofräte bestellt 276 . Ferdinand III. wiederum ernannte insgesamt annähernd 50 Reichshofräte 277 und erreichte damit einen relativ stabilen tatsächlichen Personalstand von etwa derselben Stärke, welche auch der in der Ordnung des Reichshofrats von 1654 bestimmten sehr nahe kommt 278 . In der Ordnung findet sich denn auch erstmals eine ausdrückliche Quotenregelung bezüglich der Räte. Demnach sollten sechs aus dem Herren-, Ritter- und Gelehrtenstand der Augsburgischen Konfession angehören 279 . Wie bei den Hofkriegsräten gab es auch unter den Reichshofräten 271 Auch in diesem Kollegialorgan wurde ein Präsidentenamt erst nach einiger Zeit geschaffen (Reichshofratsordnung von 1559, § 1), zuvor hatte der Obersthofmarschall, bei dem die Gerichtsbarkeit des Hofwesens lag, vorgestanden (Sellert (1980), S. 27). Im Hofstaatsverzeichnis von 1559 ist so ein Präsident neben zehn (Reichs-)Hofräten ausgewiesen (Fellner (1907b), S. 180). Ein Vizepräsident wurde in § 4 der Reichshofratsordnung von 1617 vorgesehen (Sellert (1980), S. 161). 272 HHStA, OMeA SR, K. 184, Konv. 74, Nr. 6, fol. 19. Ihre Zahl wurde auch im Mainzer Konzept zur Reichshofratsordnung von 1617 nicht festgelegt, sondern in Abhängigkeit von der Geschäftstätigkeit gestellt, auf daß er „in solcher anzahl besezt werde, damit meniglich schleunig und unpartheysche iustitia ohne clag administrirt werden möge.“ Sellert (1980), S. 111. In der Ordnung von 1617 hieß es dann, der Rat solle in „genugsamber anzahl der räthe“ bzw. mit Personen „in guetter anzahl statlich besezet“ werden (ebd., S. 159 und 158). 273 Hofstaatsverzeichnis vom 29. März 1615 (Fellner (1907b), S. 203). Danach dienten zwölf Reichshofräte. Zum weiteren Personal vgl. Gschließer (1942). 274 Fellner (1907b), S. 209-211. 275 Fellner (1907b), S. 222, 223. Von den 20 Reichshofräten auf der Adelsbank gehörten drei zum niederen Adel (Caspar Terz, Matthias Werdemann, Anton von Poppen), die übrigen zum Hochadel; später war auch auf der Gelehrtenbank Hochadel vertreten. 276 HKA, HZAB 68-83. 277 HKA, HZAB 84-103. 278 Nach § 2 der Reichshofratsordnung Ferdinands III. von 1654 sollte der Reichshofrat mit „genuegsamer anzahl“ besetzt sein, höchstens aber mit 18 Personen inklusive Präsident und exklusive Reichsvizekanzler. Zu diesem Zweck sollte kein neuer Rat ernannt werden, bis sich eine „ordentliche vacanz von obgemelten achtzehen personen sich eraignen wirdt.“ Sellert (1990), S. 55, bes. Anm. 363. 279 Sellert (1990), S. 56-61. Auch die Einteilung der Bänke in Adels- und Gelehrtenbank wurde ausdrücklich normiert (ebd., S. 77, 78). <?page no="73"?> 72 einige wenige, die keine Ordinanz erhalten hatten 280 . Mit der Ernennung von annähernd 40 Reichshofräten bis einschließlich 1665 konnte auch Leopold I. diesen Personalstand erhalten 281 . 2. Zwischenergebnis 16. Jahrhundert Nachdem die quantitative Entwicklung der einzelnen Ämter analysiert wurde, kann nun zur Betrachtung der Gesamtgröße der Hofstaaten und damit zur Untersuchung derjenigen Adeligen geschritten werden, welche mehrere Ämter im Hofstaat eines Kaisers innehatten 282 . Im Zusammenhang mit der Frage nach den Laufbahnen im Hofstaat wird nach der Verweildauer bei Hof gefragt. Wegen der oben dargelegten gravierenden Änderungen unter Ferdinand II. soll wiederum der Vergleich mit dem 16. Jahrhundert gezogen werden. Für die Prüfung der quantitativen Auswirkungen von Laufbahnen im Hofstaat auf die Zahl der Adeligen des Hofes insgesamt fiel die Wahl wegen der zahlreichen zeitlich eng aufeinander folgenden Hofstaatsverzeichnisse für das 16. Jahrhundert auf den Hof Kaiser Ferdinands I. zwischen 1539 und 1564. Addiert man die Inhaber der einzelnen adeligen Ämter des Hofstaats Ferdinands I. (Kämmerer, Mundschenke, Fürschneider, Truchsessen und Hofdiener einschließlich der der Hofkammer zugeordneten Hofdiener) auf, erhält man eine Summe von rund 550 Amtsträgern. Etwa 110 Personen aus diesem Kreis durchliefen mehrere Ämter 283 , einer unter ihnen fünf 284 , zwei von ihnen vier 285 , etwa 25 versahen drei Ämter 286 , etwa 80 zwei Ämter 287 . Zieht man die durch 280 Vgl. zu den Kriegsräten Anm. 282. HHStA, OMeA SR, K. 21, Buch Nr. 61 IX. Reichshofräte ohne Hofkontraloramtsordinanz, daher ohne Zeit des Einstandes: Ferdinand Carl Graf von Löwenstein, Emo Ludwig von Ostfriesland, Frobenius Maria Graf von Fürstenberg, Waldemar Graf von Holstein. Der ohne Ordinanz verbliebene Löwenstein findet sich im gedruckten Verzeichnis von 1655 (Fellner (1907b), S. 230, Gschließer (1942), S. 262, vgl. Anm. 592). 281 HKA, HZAB 104-110. 282 Die Gesamtsumme der Adeligen in einem Hofstaat ergibt sich vor dem Hintergrund von Avancements im Hofstaat nicht aus der Addition der Inhaber einzelner Ämter. 283 Darunter die einfach besetzten niedrigeren adeligen Ämter wie das Silberkämmereramt. 284 Hans von Panowitz: Hofdiener auf ein, zwei und drei Pferd, Truchseß und Fürschneider. 285 Johann Kinský (Diener auf ein Pferd, auf zwei Pferd, Truchseß, Fürschneider) und Jakob Khuen (Diener zur Hofkammer, auf ein Pferd, Truchseß, Fürschneider). 286 So Volkhard von Auersperg, Zwinek Berka, Seifried Breuner, Christoph Conzin, Bernhard von Freudenthal, Don Diego de Gusman, Peter de Gusman, Johann von Heissenstein, Carl von Herberstein, Hieronimus von Latour, Ladislaw Popel von Lobkowitz, Peter von Macedonia, Bernhard Manesis, Niklas Meseritsch, Wilhelm Muhegk, Georg Graf zu Nagerol, Adam <?page no="74"?> 73 die Mehrfachzählung dieser Personen verursachte Zahl (ca. 140) von der Summe von etwa 550 ab, gelangt man zu etwa 410 verschiedenen adeligen Amtsinhabern. Nimmt man zu diesen noch den Kreis der Inhaber der höchsten Hofämter, der adeligen Geheimen Räte, der Hofräte, Hofkammer- und Hofkriegsräte, erhöht sich diese Zahl wiederum um etwa 30 auf etwa 440 Personen. Bemerkenswert ist dabei, daß von den letztgenannten Räten nicht sehr viele zuvor in den übrigen adeligen Ämtern gedient hatten. Wenn dies doch der Fall gewesen war, dann waren sie zumeist „Diener von Adel ohne Amt“ gewesen, nur eine verschwindend geringe Zahl hatte zuvor höhere Ehrenämter wie das Mundschenken- oder Kämmereramt innegehabt 288 . Vor dem Hintergrund, daß im 16. Jahrhundert die wenigen Kämmerer und Mundschenke ihren Dienst in der Regel tatsächlich und langfristig versahen, ist dies verständlich. Verwaltung und höhere Ehrenämter erscheinen so unter Ferdinand I. als personell weitgehend distinkte Bereiche, während die Position des Dieners von Adel ohne Amt offenbar als Warteposition auch für Verwaltungsämter in Betracht kam. Im Hinblick auf das 17. Jahrhundert ist es wichtig zu betonen, daß im 16. Jahrhundert zahlreiche Adelige für eine größere Anzahl von Jahren in verschiedenen niedrigeren Hofämtern dienten. Am Hof Kaiser Ferdinands I. lag die Zahl derer, die als „Diener von Adel ohne Amt“ in zwei oder mehr verschiedenen Besoldungsstufen dienten, über 30. Mehr als 20 Truchsessen waren zuvor „Diener von Adel ohne Amt“. Die Zahl derer, die Fürschneider, Silberkämmerer, Mundschenke oder Kämmerer wurden, ohne vorher Truchseß oder zumindest „Diener von Adel ohne Amt“ gewesen zu sein, war außerordentlich gering 289 . Wenn es auch keine strikte Folge zu durchlaufender Ämter gab 290 , so brauchte es meist mehrere Jahre, um verschiedene Hierarchiestufen zu durchlaufen. Das Erreichen der im 16. Jahrhundert noch beachtlichen Mundschenken- Neudegg, Marquard Stain, Gabriel Strein, Ludwig Tobar, Georg Thanhausen, Johan de Valentius, Friedrich Waldstein, Hans von Welmsperg, Ruprecht Welzer. 287 Hofstaatsverzeichnisse in HHStA, OMeA SR, aus den Jahren 1539 bis 1564. 288 Darunter waren etwa Philip Breuner (Hofdiener und Hofkammerrat), Auferien Busbeck (Hofdiener und Hofrat), Wilhelm Graswein (Hofdiener und Hofkriegsrat), Bernhard von Manesis (Hofdiener und Hofrat), Wilhelm von Schwarzenburg (Fürschneider und Hofrat), Ludwig Tobar (Hofdiener, Fürschneider und Hofrat), Georg Thanhausen (Hofdiener, Truchseß, Mundschenk und Hofkriegsrat), Georg Welzer (Hofdiener und Hofkriegsrat), Hans Wolkenstein (Mundschenk und Hofrat). 289 So etwa Schwarzenburg und Neuhaus. 290 Dies war auch deshalb der Fall, weil es (auch) im 16. Jahrhundert kein Amt gab, das den Einstieg in den Hofstaat monopolisiert hätte. <?page no="75"?> 74 oder Kämmererstelle beanspruchte in den meisten Fällen erhebliche Zeit. Für das spätere 16. Jahrhundert läßt sich mittels eines die Eintritts- und Ausscheidedaten vermerkenden Hofstaatsverzeichnisses Rudolfs II. 291 präziser zeigen, daß die Erlangung höherer Ämter des Hofstaats grundsätzlich mit einer mehrjährigen vorherigen Dienstversehung in niedrigeren Ämtern einherging. Diese lag mit durchschnittlich etwa fünf Jahren besonders dort hoch, wo nur mittlere Ämter wie das des Fürschneiders oder Panathiers erreicht wurden, während höhere Ämter wie das des Mundschenks - und auch des Kämmerers - etwas schneller erreicht wurden. Diesem einzigartigen Verzeichnis zufolge, in dem Kämmerer leider nicht verzeichnet sind, hatten von den acht genannten Mundschenken fünf zuvor als Truchseß und von diesen wiederum zwei zuvor als „Diener von Adel ohne Amt“ gedient; einer der Truchsessen hatte vor dem Mundschenkennoch das Panathieramt versehen. Im Durchschnitt hatten die fünf vor der Erlangung des Mundschenkenamtes rund 1,9 Jahre in den niedrigeren Ämtern des Hofstaats gedient, davon als Truchseß im Durchschnitt 1,3 Jahre 292 . Unter den 20 genannten Fürschneidern, die kein höheres Amt erlangt hatten, hatte nur einer zuvor kein niedrigeres Amt innegehabt 293 . 17 waren zuvor Truchsessen, von diesen waren 11 zuvor „Diener von Adel ohne Amt“, einer von diesen letztgenannten auch Untersilberkämmerer, zwei auch Panathier gewesen. Für 14 der Fürschneider sind die Dienstzeiten als Truchseß angegeben; sie lag bei durchschnittlich etwas über 5,2 Jahren. Hinzu kommen bei den zehn Fürschneidern, für welche die Dienstzeiten als „Diener von Adel ohne Amt“ angegeben sind, noch durchschnittlich 1,4 Jahre pro Person in dieser Position sowie die mindestens 8,5 im Panathier- oder Untersilberkämmererdienst verbrachten Jahre 294 . Insgesamt verbrachten die Fürschneider vor der Erlangung dieses Amtes im Durchschnitt mindestens 4,8 Jahre in niedrigeren Ämtern des Hofstaats 295 . Von den sechs Personen, die als höchstes Amt das des Panathiers versahen, waren alle zuvor Truchseß und fünf auch „Diener von Adel ohne Amt“ gewesen. Einer von diesen hatte zudem noch das Un- 291 Wenn als Ausscheidedatum nur der Monat oder die Monatsmitte angegeben wurde, wurde für die Berechnungen jeweils der 15. des entsprechenden Monats eingesetzt. 292 1354, 26, 614, 698 und 807 Tage. 293 Ladislaus Popel von Lobkowitz. Georg Freiherr von Oppersdorf war, obschon dies in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt wird, zuvor Truchseß. 294 Die tatsächliche Zahl liegt höher, da für einen Panathier die Dienstzeiten fehlen. 295 Dabei sind nur die in dem Verzeichnis angegeben Daten eingerechnet, tatsächlich liegt sie wegen fehlender Datumsangaben bei Oppersdorf, Hardegg, Hassenstein und Burguntio höher. <?page no="76"?> 75 tersilberkämmereramt versehen. Die Verweildauer im Truchsessenamt war zwar mit etwa 3 Jahren geringer als bei den Fürscheidern, doch lag ihre Verweildauer als „Diener von Adel ohne Amt“ so hoch, daß sie ingesamt durchschnittlich 5,6 Jahre in niedrigeren Ämtern des Hofstaates dienten, bevor sie das Amt des Panathiers erreichten. Bei denen, die als höchstes Amt das des Truchsessen innehatten, verhält es sich - vor dem Hintergrund, daß das Truchsessenamt in weit stärkerem Maße ein Einstiegsamt in den Hofstaat war als die höheren Ämter - etwas anders. Nur 19 der 40 aufgeführten Truchsessen hatten zuvor die niedrigere Position als Hofdiener inne, in der sie durchschnittlich 1,8 Jahre geführt wurden 296 . In den bis zum Zeitpunkt der Verfertigung des Hofstaatsverzeichnisses erlangten Ämtern verweilten die Personen, deren Ausscheiden noch vermerkt ist, dann unterschiedliche Dauer: Mundschenke durchschnittlich 5,5 Jahre, Fürschneider 2,9 Jahre, Panathiers 3,1 Jahre, Truchsessen 2,5 Jahre und Hofdiener 4,7 Jahre - Zahlen, die sich noch erhöhen, wenn man für diejenigen Amtsträger, für die kein Ausscheidedatum angegeben ist, annimmt, daß sie Ende 1586 noch in Diensten waren 297 . Nimmt man die Zeiten im schließlich erreichten Amt und die in niedrigeren Ämtern bis dahin verbrachte Dauer zusammen, zeigt sich, daß die 1586 als Mundschenke verzeichneten und bereits wieder als aus dem 296 Von diesen war einer 78 Tage zudem Untersilberkämmerer, einer Hartschier gewesen. 297 Von den Mundschenken, deren Ausscheidedatum Ende 1586 verzeichnet war, hatten drei etwa 7,5 Jahre gedient, einer etwas über drei Jahre, einer lediglich sechs Tage. Geht man davon aus, daß die drei Amtsträger, deren Ausscheiden nicht verzeichnet war, am 31. Dez. 1586 noch dienten, wird man Amtszeiten von je 16, zehn und zwei Jahren ergänzen müssen. Diejenigen, die als Fürschneider ausgeschieden waren und deren Ausscheidedatum verzeichnet ist, hatten in einem Fall etwa zehn Jahre, in zwei Fällen annähernd sechs Jahre, je einmal etwa vier und etwas über drei Jahre, zweimal knapp unter zwei Jahren und in vier Fällen weniger als ein Jahr gedient. Nur einer verließ den Hof am Tag nach der Ernennung, ein weiterer etwa drei Monate später. Geht man wiederum davon aus, daß diejenigen, deren Ausscheidedatum nicht angegeben ist, Ende 1586 noch dienten, kommen Amtszeiten von einmal ca. zehn Jahren, viermal zwischen sechs und acht Jahren sowie je einmal knapp vier und etwas über 2 Jahren hinzu. Bei denen, die als höchstes Amt das des Panathiers erreichten, wurden von denen, deren Ausscheidedatum verzeichnet wurde, Amtszeiten von je rund sechseinhalb, zweieinhalb Jahren und etwa drei Monaten erreicht. Bezieht man die übrigen als bis zum Stichtag dienend ein, wären Amtszeiten von 16 und knapp vier Jahren zu ergänzen. Die Truchsessen, deren Ausscheidedatum vermerkt ist, dienten in vier Fällen zwischen fünf und sechs Jahren, in sechs Fällen zwischen vier und fünf Jahren, in drei Fällen drei bis vier Jahre, in zwei Fällen zwei bis drei Jahre, in acht Fällen ein bis zwei Jahre, in sieben Fällen weniger als ein Jahr, in einem Fall wurde vermerkt, daß der Truchseß noch nie bei Hof gewesen sei. Rechnet man bei den übrigen bis zum 31. Dez. 1586, sind zwei Amtszeiten von vier bis fünf Jahren, zwei von zwei bis drei, vier von einem bis zu zwei Jahren und eine unter einem Jahr zu ergänzen. Von den Hofdienern, deren Ausscheidedatum vermerkt ist, diente einer etwas über zwölf Jahre, vier zwischen sieben und neun Jahren, einer zwischen vier und fünf Jahren, einer etwa drei Jahre, drei zwischen einem und zwei Jahren und schließlich zwei unter einem Jahr. <?page no="77"?> 76 Hofstaat ausgeschiedenen Höflinge 7,4 Jahre, die Fürschneider 7,7 Jahre, die Panathier 8,6 Jahre und die Truchsessen 4,3 Jahre in den verschiedenen Hofämtern zugebracht hatten. Im Vergleich zum 17. Jahrhundert fällt einerseits die auf eine breite Basis gestellte lange Verweildauer bei Hof in den niedrigeren Ehrenämtern ins Auge, andererseits die große Bedeutung der Ämterlaufbahn gerade im Fürschneider- und Panathieramt; in der Regel währte dort - anders als im höheren Mundschenkenamt - der Vorlauf wesentlich länger als die Amtszeit im schließlich erreichten Amt. 17. Jahrhundert Wenden wir nun den Blick auf das 17. Jahrhundert und fragen, wie viele verschiedene Adelige die Höfe des 17. Jahrhunderts in ihren verschiedenen Ämtern umfaßten. Da für die Amtsträger des äußeren Hofstaats (Truchsessen, Fürschneider, Mundschenk) Ferdinands II. nicht genügend Daten vorliegen, wird an dieser Stelle der Hof Ferdinands III. betrachtet. Dieser ernannte insgesamt rund 280 wirkliche und 31 unwirkliche Kämmerer, 78 Mundschenke, 20 Fürschneider und rund 95 Truchsessen und damit rund 460 Amtsträger zu den Ehrendiensten des Hofstaats. Diese Zahl liegt unter derjenigen der in einem sehr ähnlichen Zeitraum vorgenommenen Ernennungen Ferdinands I. 298 Innerhalb der Gruppe der Truchsessen, Mundschenke, Fürschneider und Kämmerer gab es aber weniger Fluktuation als in der - auch die „Diener von Adel ohne Amt“ in ihren verschiedenen Besoldungsstufen umfassenden - vergleichbaren Gruppe unter Ferdinand I.: 17 Truchsessen Ferdinands III. waren auch Fürschneider, Mundschenke, Kämmerer, Silberkämmerer oder Stäblmeister 299 . Elf seiner Fürschneider hatten ein anderes Amt inne, darunter waren sechs zuvor Truchsessen gewesen und sind also schon erwähnt worden und die übrigen fünf Mundschenke 300 oder 298 Die These vom Wachstum wäre also zu differenzieren. 299 Zwei waren Truchseß und Fürschneider (Christoph Ernst von Schallenberg, Anton Landöry), zwei Truchseß und Mundschenk (Johann Matthias Strassoldo, Ott Achaz Hohenfeldner von Aisterheim), drei waren Truchseß, Fürschneider und Mundschenk (Christoph Sigmund Thun, Johann Sigmund Gersdorf, Georg Zdenko Vratislav von Mitrovic), einer Truchseß, Fürschneider und Kämmerer (Franz Christoph Hyzerle von Chodov), drei waren Truchseß, Mundschenk, Kämmerer (Hans Sebastian von Hallweill, Adam Quintin von Herberstein, Hans Wenzel von Kolovrat), einer Truchseß und Kämmerer (Daniel Revey de Reva, Johann Ludwig von Starhemberg), Jarislaus Ferdinand Saverma von Jeltsch war Truchseß und Untersilberkämmerer, Michael Waywoda Truchseß, Mundschenk und Oberstäblmeister und Franz Christoph Hyzerle von Chodov war zudem Oberstsilberkämmerer. 300 Francesco Bonacossi, Franz Leopold Tierheim; Jarislaus Hassenburg (auch Oberstäblmeister). <?page no="78"?> 77 Kämmerer 301 . Von den rund 45 Mundschenken, die auch andere Ämter versahen, waren acht zuvor Truchseß gewesen, vier Fürschneider, drei Fürschneider und Truchseß. Etwa 30 Mundschenke wurden später Kämmerer; von diesen hatten aber nur fünf zuvor ein geringeres Amt innegehabt 302 . Rund 50 der Amtsinhaber Ferdinands III. hatten auf diese Weise verschiedene der genannten Ämter inne 303 . Von daher reduziert sich die Zahl der Personen gegenüber der Summe der Ämter bei Hof lediglich um etwa 60 auf rund 400 adelige Amträger im Bereich der Ehrendienste, eine Zahl, die der von Ferdinand I. erreichten Größenordnung nahe kommt. Die inflationäre Besetzung des Kämmereramtes fing so quantitativ den Verlust der Position der „Diener von Adel ohne Amt“ auf, und damit einhergehend verschoben sich die Laufbahnmuster in grundlegender Weise. Nur knapp 40 Kämmerer, nur 14 Mundschenke, nur acht Fürschneider Ferdinands III. durchliefen zuvor niedrigere Ehrenämter bei Hof. Die Laufbahn in den klassischen Ehrenämtern des Hofstaates verschwand zwar nicht, doch wurde sie fast zur Ausnahme. Zugleich verringerte sich - nicht nur aufgrund des Wegfalls der niedrigsten Einstiegsposition - die Zeit, die Höflinge im Ehrendienst für das Erreichen der nächsten Posten benötigten. Während unter Rudolf II. zwischen der Ernennung zum Truchsessen und der zum Fürschneider in der Regel wesentlich mehr als drei Jahre vergingen, von der Zeit, die viele benötigten, um überhaupt erst das Truchsessenamt zu erhalten, ganz zu schweigen, waren es unter Ferdinand III. in keinem Fall mehr als drei Jahre. Die Verweildauer von Höflingen, die eine Laufbahn in den Ehrenämtern des Hofstaates durchliefen, nahm im 17. gegenüber dem 16. Jahrhundert somit erheblich ab. Dagegen rückt der Bereich Verwaltung und Justiz in den Vordergrund. Wenn der Hofstaat Ferdinands III. gegenüber dem Ferdinands I. mehr Adelige umfaßte, liegt das an den rund 50 Geheimen Räten sowie den rund 80 hochadeligen Reichshof-, Hofkammer- und Hofkriegsräten, von denen rund 50 auch das Kämmereramt innehatten 304 ; nur sehr 301 Hans Bernhard Löbl und Christoph Ehrenreich Schallenberg. 302 Hans Sebastian Hallweill, Adam Quintin Herberstein, Hans Wenzel Kolovrat, Jarislaus Hassenburg, Michael Alvernia Clavesana. 303 Hinzuzurechnen wären u.a. Hartschierhauptmann, Falkenmeister, Oberstäblmeister, Oberst- und Untersilberkämmerer und Oberstkuchlmeister; vgl. die Listen in APP. 304 Etwa 50 Kämmerer, die zuvor kein niedrigeres Amt gehabt hatten, hatten sonstige Ämter: Etwa 30 waren Geheime Räte und in der Regel zugleich Inhaber höchster Ämter in Hofstaat, Verwaltung, Justiz oder Militär, etwa 20 waren Reichshofräte, Hofkammer- oder Hofkriegsräte; vgl. die Listen in APP. <?page no="79"?> 78 wenige von diesen hatten zuvor niedrigere Ehrenämter versehen 305 . Zwar blieben die klassische Laufbahn in den Ehrendiensten des Hofstaats und die in Justiz bzw. Verwaltung wie schon unter Ferdinand I. grundsätzlich distinkte Bereiche, sie wurden aber durch das Kämmereramt partiell verklammert. Unter Leopold I. schienen sich diese Trends angesichts der Ernennungszahlen im Geheimen Rat sowie im Kämmereramt und der wenigen nachgewiesenen Inhaber niedrigerer Ehrenämter noch weiter zu verschärfen. Die 1665 formulierte und zunächst kaum glaubwürdig scheinende Klage des Oberstkämmerers Leopolds I., daß der Kaiser von den Inhabern der adeligen Hofämter bei den Speisen kaum mehr bedient werde, so daß Kammerdiener deren Aufgaben übernehmen müßten 306 , wird vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den niedrigeren Ehrenämtern plausibel. Auch der Hinweis, daß dieser Mißstand gerade deshalb eingetreten sei, weil die Kämmerer (! ) sich zu dienen schämten, wird nun verständlich: Nach der alten Hofordnung waren für das Auftragen der Speisen die niedrigeren Ehrenämter zuständig, die - das war oben gezeigt worden - nurmehr in sehr geringer Zahl besetzt wurden und, dieser Umstand kommt noch hinzu, auch immer kürzere Zeit ihren Dienst versahen. II. Tatsächliche Präsenz Die gravierenden Veränderungen bei der Besetzung von Hofämtern lenken den Blick auf das Verhältnis von Stelle, Dienst und Präsenz. Die strenge Kopplung, welche ein modernes Verständnis von Mitgliedschaft impliziert, war nur teilweise gegeben und erfolgte in besonderem Maße über die tatsächliche Besoldung. Gerade die teilweise lose Kopplung dieser Elemente aber war eine zentrale Voraussetzung für die Ausweitung des Bestandes an formellen Mitgliedern des Hofstaats - der Kaiser konnte so viele Höflinge weder bezahlen noch beschäftigen und diese hatten auch anderes zu tun. Die vielschichtige und pragmatische Kombination der verschiedenen Elemente unter Wahrung des formalen Status verweist damit auf die auf beiden Seiten auftauchenden Schwierigkeiten und Nachgiebigkeiten, landständischen Adel formell in den Hofstaat 305 Nur Franz Ernst Molart (Hofkammerrat), Claudio Collalto und Ferdinand Ernst Waldstein (Reichshofrat) waren zunächst auch Mundschenke. 306 OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 231, Konzept eines Memorials des Oberstkämmerers Lamberg an den Kaiser, Nov. 1666. <?page no="80"?> 79 einzubinden, bot aber verschiedene praktikable Lösungen an, die im einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen konnten und hinsichtlich der Aspekte Besoldung und Dienstversehung mit der formellen Mitgliedschaft kaum noch etwas zu tun hatten. Diese informell hochpragmatisch ausgefüllte Mitgliedschaft aber, das kann in Teil II ausführlich gezeigt werden, blieb als formeller Ansatzpunkt für eine wachsende Zahl von Folgeunterscheidungen bis hin beispielsweise zu Sitzordnungen etwa im Grazer Geheimen Rat zentral und erweist sich aus der Perspektive einer Ordnungsfunktion des Hofstaates, die über diesen selbst noch hinausweist, als stabiles und für den Adel sehr wichtiges Element. Man kann das Bild einer Muschel bemühen, die ungeachtet der Gezeiten nach und nach an Substanz gewinnt. Neben dem Blick auf die Inkonsistenzbedingungen für die erfolgreiche Ausweitung des Hofstaats als Mitgliederorganisation ist die Frage nach dem Verhältnis von Mitgliedschaft, Dienst und Präsenz für Fragen der symbolischen und materiellen Einbindung von hoher Relevanz. Dienstliche wie außerdienstliche Einflußnahme, die Knüpfung von Kontakten, das Betreiben von eigenen Anliegen und damit Fragen der Reproduktion des Adels ingesamt waren in hohem Maße von wenigstens zeitweiliger persönlicher Präsenz bei Hof abhängig. Dabei konnte das Verhältnis von Dienst und Präsenz selbst wiederum verschiedene Ausprägungen annehmen: Kämmerer hielten sich mitunter mehrere Monate bei Hof auf, versahen in dieser Zeit aber nur einige Wochen Kammerdienst und nur fall- und stundenweise sonstige kleinere Aufgaben vom Tafeldienst bis zum Aufwarten in Kirchen. Auch schloß der Hofdienst häufige anderweitige Aufenthalte durchaus nicht regelmäßig aus. Die Verhältnisse waren komplex und komplexer als die Kategorien der Selbstbeobachtung des Hofstaats. Diese setzt bei unklaren und fließenden Bestimmungen der Kategorien von Amtsinhabern an, worauf der Begriff „wirklicher“ Amtsträger ein besonders helles Licht wirft. Daß die Dokumentation und die Selbstbeschreibung des Hofstaates aber mit der hohen Mobilität der Höflinge nicht Schritt halten konnte, zwingt dazu, in einigen Tiefenstudien auch hinter die einschlägige offizielle Dokumentation zurückzugehen und Quellen zu betrachten, die aus dieser Perspektive eine zufällige Überlieferung darstellen: Itinerare, Kalender, Sitzungslisten. Zu kleinsten Einheiten - zum Redebeitrag, zur bloßen Anwesenheit in spezifischen Situationen bzw. Interaktionen, zur Wahrnehmung der Präsenz durch Dritte - dringt man empirisch nur selten vor; derartige Hinweise haben ihren Platz denn auch im zweiten, <?page no="81"?> 80 detailnäher gearbeiteten Teil der Arbeit. Auf der Ebene großer Personenmengen müssen wir uns mit der Analyse spezifischer Ausprägungen, mit der Destillierung von Präsenzmustern und einer breiter angelegten Betrachtung von relevanten Faktoren begnügen. Wiederum ergibt sich ein vielschichtiger Befund. Zunächst werden um der Herstellung einiger Ordnung willen die Diskrepanzen zwischen Mitgliederzahlen und Dienstbzw. Präsenzzeiten vermessen und für die so wichtigen Kämmerer und Geheimen Räte besonders vertieft. Darüber hinaus sind ungeachtet des Prozesses der Verfestigung Wiens als Hauptresidenz und Hauptverwaltungssitz die langen Zeiten in den Blick zu nehmen, in denen der kaiserliche Hofstaat andernorts residierte. Unterschiedliche Aufenthaltsorte produzierten erhebliche Unterschiede auch in der Zusammensetzung und Größe des anwesenden Hofstaats, und bei genauerem Hinsehen lassen sich Differenzspuren auch für die Aufenthalte in der niederösterreichischen Residenzlandschaft festmachen; die dominierende Vorstellung von einem „Wiener Hof“ ist partiell revisionsbedürftig. Das oben ungeachtet des steten Wandels scheinbar so kompakt gebaute Bild eines mitgliedschaftlich organisierten Personenverbandes löst sich damit zwar nicht auf, wird aber durch zahlreiche Faktoren und Zyklen differenziert. 1. Amtsversehung Differenzen zwischen Amt und Präsenz treten im Bereich der Ehrenämter anders als bei den einfach oder doppelt besetzten Funktionsehrenämtern überdeutlich zutage. Funktionsehrenämter wurden regelmäßig tatsächlich versehen, mit kurzfristigen Vakanzen, Urlauben und sonstigen zumeist kürzeren Abwesenheitszeiten: Die Inhaber der obersten Hofämter, die Silberkämmerer, Stäblmeister, Kuchlmeister, Gardehauptleute etc. weilten in aller Regel stets bei Hof. Zwar kam es auch in diesem Bereich vor, daß Amtsträger zu eigenen Lebzeiten außerhalb von Hofstaatsauflösungen ausschieden, doch fällt dies in Anbetracht sehr langer Dienstzeiten oder hernach übernommener Hofämter kaum ins Gewicht. Ähnlich verhält es sich beim adeligen Personal der Hofkammer und des Reichshofrates; der Hofkriegsrat weist dagegen Besonderheiten auf 307 . Fluktuation von Amtsträgern in der Hofkammer ergab sich in der Regel todeshalber, kaum im Zusammenhang mit der Auflösung von Hofstaaten. Amtsträger im Bereich der Verwaltung und Justiz dienten in 307 Hier trug die Übernahme von Kommandos zu einer höheren Fluktuation bei. <?page no="82"?> 81 der Regel tatsächlich und waren denn auch bei Hof präsent oder in dienstlichem Auftrag abwesend. Von daher wird es vor allem darauf ankommen, die Präsenzdichte zu durchdringen, die sich aus den Gesamternennungszahlen nicht unmittelbar ergibt und diese teilweise auch namhaft zu machen. Wenn auch dies nicht immer einfach ist, so liegen die Hauptschwierigkeiten doch im Bereich der mit mehreren Personen besetzten Ehrenämter. a. Kämmerer Bei den Kämmerern verlor sich im Laufe des 17. Jahrhunderts der durch das Amt anfänglich noch gewährleistete Zusammenhang zwischen Inhaberschaft, tatsächlicher Dienstverrichtung im Kammerdienst 308 , Anwesenheit am Dienstort/ bei Hof und Besoldung in Gestalt aller denkbaren Merkmalskombinationen. Erschwert wird die Validierung der verschiedenen und nebeneinander existierenden Ausprägungen zum einen durch den Umstand, daß die jeweiligen Ausprägungen reversibel waren. Man verlor zwar nicht das Kämmereramt, konnte aber die Dienstverrichtung eine zeitlang verabsäumen, zeitweise von Hof abwesend sein, zeitweise Besoldung beziehen, aber eben auch den Dienst nach einiger Zeit wieder aufnehmen, sich ohne Dienstverrichtung bei Hof aufhalten oder sich irgendwann um Zahlungen bemühen. Auch sind die Quellen zu Dienst und Anwesenheit sehr spärlich gesät. Hinsichtlich des Kammerdienstes gibt es nur wenige Hinweise, hinsichtlich der Anwesenheit von Kämmerern gilt ähnliches. Die Besoldung indiziert zwar die Dienstverrichtung, doch gibt es nicht wenige Beispiele, wo dieser Zusammenhang nicht gegeben ist. Es ist also Vorsicht geboten. Da Kämmerer jedoch bei Antritt des Amtes einen Eid abzuleisten hatten, darf mit sehr wenigen Ausnahmen davon ausgegangen werden, daß jeder Kämmerer des 17. Jahrhunderts zumindest einmal bei Hof zugegen war 309 . 308 Die Kategorie des Dienstes ist bei den Ehrenämtern ohnehin schon weich. Hier sei sie so gefaßt, daß nur der Kammer- oder Tafeldienst oder die Erledigung besonderer Aufträge darunter fallen, die Präsenz in der Antecamera, soweit sie im Gutdünken des Kämmerers lag, jedoch unter Anwesenheit. 309 Die Nuntiaturberichte zeigen, daß auch Kämmerer, bei denen prima vista vermutet werden könnte, sie seien allenfalls Titularkämmerer geworden, tatsächlich Dienst versahen. Für Felix Pallavicino beispielsweis als Kämmerer Ferdinands III. wurden konstatiert: „hà preso il possesso della sua Carica”; auch der am 31. Dez. 1650 ernannte Sohn des englischen Gesandten Arundel nahm den Dienst in der Kammer auf (ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650). <?page no="83"?> 82 Terminologie, Restriktionen, Instruktionen Auch die Entwicklung der zeitgenössischen Terminologie zur Beschreibung des Kämmereramtes gibt einige Hinweise auf das Verhältnis von Anwesenheit und Abwesenheit. Es war oben bereits angeklungen, daß die Terminologie zum Kämmereramt dem Umstand Rechnung getragen hatte, daß im Laufe des 16. Jahrhunderts die Zahl der Kämmerer deutlich angewachsen und es in der Folge zu Differenzierungen nach Besoldung und tatsächlicher Dienstversehung gekommen war. Der wichtigste Gesandtenbericht über den Hofstaat Ferdinands II. stammt vom Nuntius Caraffa und vermutlich aus dem Jahr 1629. Er berichtet darin von einer wichtigen Reform im Kämmereramt: Danach wurde unter Ferdinand II. die Zahl der um die Person des Herrschers dienenden Kämmerer auf zwölf Personen beschränkt: Die übrigen seien fortan nur noch Ehrenkammerherren gewesen 310 . Im Rahmen der Reduktion der Hofstaatskosten 1632 entschied Ferdinand II. in der Tat, nurmehr zwölf Kämmerer zu besolden und zu verköstigen, die übrigen aber abzudanken 311 . Die Einteilung, welche der 1637 anonym im Druck erschienene und teilweise von Caraffa abhängige „Status particularis“ für den Hofstaat Ferdinands II. trifft, gibt die Zustände kaum richtig wieder. Es werden 33 „Cubicularii Cæsarei, qui tales de facto sunt“ und 62 „Cubicularii Cæsarei Extraordinarii“ bzw. „de honore“ genannt 312 . Wäh- 310 Caraffa 1629 (Hurter (1860), S. 237, 238). Zu Caraffa vgl. Squicciarini (1999), S. 125-128. Nach Caraffa taten die Kämmerer beim Ankleiden und im Verweilen in den Gemächern bis zum Schlafengehen Dienst, im übrigen aber bei der Tafel als Vorschneider und Mundschenke. Dies stimmt mit den Notizen eines Kämmerers Ferdinands III. (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Herbst 1640) und der schwachen Besetzung des Mundschenke-, Fürschneider-, Truchsessen- und Panathieramtes unter Ferdinand II. überein; vgl. Kap. A.I.1.b. Auch unter Leopold I. war nach einer Denkschrift des Oberstkämmerers Lamberg der Tafeldienst in der (nicht guten) Hand der Kämmerer (Hengerer (2001a), S. 355). Diese Aufteilung des Tafel- und Kammerdienstes hatte Vorläufer in den Tätigkeiten der Edelknaben im Kammerdienst als Mundschenke, Truchsessen schon im 16. Jahrhundert (vgl. Anm. 180). 311 HKA, NÖHA, W-61/ A/ 36, ad 1. Unter Bezug auf das Gutachten des Oberstkämmerers, wonach in seinem Stab nur wenig erspart werden könne (vgl. Anm. 328), schlugen die Räte vor, „eine gewisse Zahl der würckhlichen Cammerer zu underhalten, welche fortan bei Hof verleiben, würckhlich dienen, auch darvon die Tafl haben und besoldet werden sollten, und daß die mit Obristschafften oder sonst anderen Kriegsdiensten occupirt und Ihre K: M. Hofhaltung nit beiwohnen […] gar wol reformirt [i.e. abgedankt] werden khünnen“, was der Kaiser guthieß. Es wurde festgehalten, „Daß Ihre K. M. sich auf eine gewisse Zahl der Cammerherrn gnädigst resolvieren, und es bei Zwelff verbleiben lassen möchten, doch anietzo die so beraith angenomben, abthankhen: und wann ainer hinwegh khombt, khainen uber die Zahl hinfüer annemben, Auch khainen zwai dienst zu lassen“; weiter sollten die Kämmerer sich entscheiden, ob sie ihren Kriegsdienst oder den Kammerdienst leisten wollten. 312 Lateinische auf den Stand im Jahr 1636 bezogene Ausgabe 1637; englische Ausgabe: The particular state of the government of Ferdinand the Second as it was in the year 1636, London 1637. Teiledition ohne Kämmerer bei Fellner (1907b), S. 216-228. Auch bei Wiedergabe des <?page no="84"?> 83 rend die Zahl 33 im Hinblick auf den Vorschlag des Oberstkämmerers aus den 1660er Jahren, 30 bis 50 Kämmerer mit der Bedienung zu betrauen, und auch im Hinblick auf die Zahl der besoldeten und mit Hofquartier versehenen Kämmerer Ferdinands III. noch in Einklang mit späteren besser abgesicherten Verhältnissen und Vorstellungen zu bringen ist und auf die Schwierigkeiten hinweisen könnte, die Restriktion auf zwölf Kämmerer zu realisieren, erscheint die Nennung der Zahl von 62 Ehrenkämmerern willkürlich. In den Quellen aus der Provenienz der Hofstaatsverwaltung für Ferdinand II. bis Leopold I. tauchen v.a. die Begriffe „wirklicher Kämmerer“, „Ehrenkämmerer“ bzw. „de honore“ und „unwirklicher Kämmerer“ auf. Die einsichtigste Unterscheidung ist dabei die zwischen den „wirklichen“ und den „unwirklichen“ Kämmerern. Diese Unterscheidung war jedoch nur sehr bedingt an tatsächliche Dienstverrichtung gebunden. Einen Beleg hierfür liefert das Memorial des Oberstkämmerers Lamberg aus dem Jahr 1666, in dem er dem Kaiser vorschlug, aus der Gruppe der wirklichen Kämmerer etwa 30 bis 50 zu ernennen, von denen der Kaiser sich in der Kammer regelmäßig bedienen lassen möge: „die übrige aber des wirklichen dienstes enthebt sein sollen, iedoch denenselben der Titl, schlissl und alle præeminenzen, die Ihnen sonst gebüren, allerdings reservirt bleiben“ 313 . Das Zitat macht deutlich, daß alle aus der Gruppe der wirklichen Kämmerer grundsätzlich dienstberechtigt waren, daß aber nicht alle tatsächlich dienten, und daß die Figur des Titularkämmerers einen späten Versuch darstellt, eine sich an die Dienstversehung anlehnende formelle Unterscheidung innerhalb der wirklichen Kämmerer einzuführen. Die Zahl von 30 bis 50 tatsächlich (turnusmäßig) dienenden Kämmerern liegt etwas über den oben ermittelten Zahlen präsenter Kämmerer. Die „unwürklichen Cammerern“ Ferdinands III., die uns in nur einer Liste und nur für Ferdinand III. überliefert sind 314 , scheinen sich von den wirklichen - gleich ob letztere Dienst taten oder nicht - dadurch zu unterscheiden, daß von ihnen feststand, daß sie in Zukunft den Kam- Stands der Geheimen Räte war der „Status particularis“ nicht auf dem aktuellen Stand (Schwarz (1943), S. 115, Anm. 20). „Status particularis“, p. 96-102, 65. Die Zahl ist in Anbetracht von HHStA, OKäA C/ F 1 (Teiledition: Pickl von Witkenberg (ca. 1903/ 04), S. 58-81), zu niedrig angesetzt. Andererseits enthält der „Status particularis“ Personen, die in der 1635 abbrechenden Liste nicht genannt sind. Zum Verhältnis der Listen Pickl von Witkenberg (ca. 1903/ 04), S. 82, 84. 313 OÖLA, HASteyr, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 231, Memorial Lambergs an Leopold I. vom 7. Nov. 1666, Konzept. 314 Die Liste reicht bis 1648 und nennt 31 Personen (HHStA, OKäA C/ F 2, fol. 1, 1v). <?page no="85"?> 84 merdienst nicht mehr versehen würden. Diese eindeutige Zukunftsprognose hinsichtlich des tatsächlichen Kammerdienstes scheint den Unterschied zu den wirklichen Kämmerern auszumachen. Fast alle in der Liste als unwirkliche Kämmerer aufgeführten Personen waren höchstrangige Hofleute, mehr als die Hälfte der Genannten waren Geheime Räte. Einige von ihnen waren vor Anlage der Liste als wirkliche Kämmerer geführt worden, bei vielen war später das hohe Amt (beispielsweise die Landeshauptmannschaft, das Obersthofmeisteramt oder das Reichsvizekanzleramt) hinzugekommen, welches einen Kammerdienst ausschloß 315 . Die dritte terminologisch gefaßte Gruppe sind die Ehrenkämmerer, die von den wirklichen Kämmerern unterschieden werden; der Begriff taucht in verschiedenen Vorzimmerordnungen Ferdinands III. und Leopolds I. auf, nicht aber in den beiden Hofstaatsverzeichnissen und sonstigen Kämmererlisten Ferdinands III., welche sich auf „unwirkliche Kämmerer“ und „wirkliche Kämmerer“ beziehen 316 . Die „Ehrenkämmerer sind freilich nicht mit den „unwürklichen Kämmerern“ Ferdinands III. identisch. Unter Leopold I. scheinen Ehrenkämmerer auch außerhalb der Vorzimmerordnungen auf: Eine Liste nennt „Cammerherrn, welliche keinen dienst mer thuen, sondern nur den Ehren schlissel tragen“, sowie „Cammerherrn so dienst thuen“ 317 . Neben der Gruppe der diensttuenden Kämmerer, welche sich in dieser Liste mit den wirklichen Kämmerern deckt, stehen also diese Ehrenkämmerer. Beachtlich ist das Wort „mer“, ist damit doch angedeutet, daß diese Kämmerer zu den wirklichen Kämmerern gehört hatten. Mit dem Begriff Ehrenkämmerer scheinen damit diejenigen bezeichnet worden zu sein, welche zwar gedient hatten, von denen es in Zukunft aber nicht mehr zu erwarten stand; der Unterschied zu den „unwirklichen Kämme- 315 Franz Albrecht Harrach diente noch als Oberstfalken- und Landjägermeister Ferdinands III. als Kämmerer, aber nicht mehr als Oberststallmeister (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319). 316 Zu den Vorzimmerverzeichnissen vgl. Kap. B.I.3.a. Verzeichnisse Ferdinands III.: HHStA, OMeA SR, Bd. 186 und 187. Auch Buccellini (1655) trifft diese Unterscheidung nicht; Teiledition ohne Kämmerer: Fellner (1907b), S. 228-233. Dies gilt auch für das vom Hof aus gefertigte Kämmererverzeichnis Ferdinands II. ÖStA, HHStA, OKäA, C/ F 2. 317 ÖNB, Cod. 7418, fol. 63v, 64. Da die diensttuenden Kämmerer den Schlüssel dem Oberstkämmerer aushändigen mußten, „da es sich begeb, dass ihren einer etwann von Hof verruckhen oder sonst Schwachheit halben von ihren Dienst abwegig sein wirdten“ (Oberstkämmererinstruktion 1562 (Men"ík (1899), S. 521); vgl. Caraffa, Hurter (1860), S. 237), die in Cod. 7814 genannten Personen als Inhaber des Ehrenschlüssels jedoch diesen verm. nach ihrer Dienstzeit behalten durften, sind innerhalb der Gruppe der mit Schlüssel versehenen Kämmerer unterschiedliche Gruppen auszumachen, diensttuende und Inhaber der Ehrenschlüssel. Spätestens in den 1630er Jahren wurden die Schlüssel technisch nach schließenden und nicht schließenden differenziert. Vgl. Duwe (1990), S. 49, 50, und Anm. 675. <?page no="86"?> 85 rern“ liegt in der fehlenden ex-ante-Perspektive. Ein Aspekt der Problemlösung könnte auch in einer Vorschrift der Instruktion Ferdinands III. für den Oberstkämmerer von 1637 liegen. Danach sollten Kämmerer zwei bis drei Jahre wirklich dienen, damit ihnen die Vorrechte des Amtes dauerhaft zugebilligt wurden; diejenigen, die diese Voraussetzung nicht erfüllten, kommen als Ehrenkämmerer immerhin in Betracht 318 , zumal der Oberstkämmerer diese Regelung unter Leopold I. wieder vorschlug. Insgesamt entsteht der Eindruck, daß die Verfasser der Kämmererlisten in der Handhabung der unsicheren Unterscheidungskategorien auch in Anbetracht der schwankenden Praxis of unschlüssig waren. Die Entwicklung im Kämmereramt war vor allem im Hinblick auf die im Laufe der Zeit sich verändernden Verhältnisse jedenfalls vielschichtiger, als daß sie durch die zeitgenössischen Kategorien angemessen hätte beschrieben werden können 319 . Besoldung und Präsenz Für eine Analyse der Anwesenheit von einzelnen Amtsträgern bei Hof kommen zwar insbesondere die Hofzahlamtsbücher in Betracht. Sie verzeichnen mit den Besoldungen in der Regel die Zeiträume des tatsächlichen Dienstes, werden jedoch in vielerlei Hinsicht im Verlaufe des 17. Jahrhunderts unpräziser. So werden die genauen Daten von Abwesenheitszeiten, teilweise auch die genauen Besoldungszeiträume, in den späteren Hofzahlamtsbüchern seltener angegeben, so daß man in einigen Fällen auf die Errechnung von Präsenzzeiten über Soldhöhen angewiesen ist. Das wird dann problematisch, wenn die Zeitpunkte nicht bekannt sind, an denen die Besoldung einsetzte oder aufhörte. Für die Beurteilung der Validität der Hofzahlamtsbücher als Quelle für die Dienstversehung bei Hof stellt sich zudem die Frage nach ihrer Vollständigkeit. Zwei Umstände sind es, die hauptsächlich Bedenken 318 HHStA, HA FA, K. 100, Konv. 1637-1644, Instruktion, Wien, 20. März 1637. Auch diese Regelung scheint mitunter umgangen worden zu sein. So war nach dem Intimationsdekret dem Kämmerer Helmhard Ungnad die wirkliche Stelle vom Datum der Intimation an zu rechnen (OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 631, Ebersdorf 21. Aug. 1654, Kopie). 319 Ein Beleg hierfür ist das von HHStA, OKäA C/ F 2, fol. 21 ff. abhängige Verzeichnis der Kämmerer Ferdinands III. aus SOA Prag, RA St, 48, in welcher mit dem Reichsvizekanzler Kurz und dem Landeshauptmann Kuefstein zwei Personen als wirkliche Kämmerer verzeichnet sind, welche in der Liste der unwirklichen Kämmerer auftauchen (HHStA, OKäA, C/ F 2). Sie sind im Verzeichnis der wirklichen Kämmerer im richtigen Jahr eingereiht und, anders als in OKäA, in der richtigen Reihenfolge: Kuefstein, der den Schlüssel im Mai erhielt, steht in der Liste aus dem RA St vor Kurz, der im Okt. folgte. Ernennungsdaten waren dem Verfasser bekannt, die Einordnung in die Kategorien war problematisch. <?page no="87"?> 86 aufkommen lassen. Zum einen kommt es vereinzelt vor, daß Kämmerer mit ihren Besoldungen außerhalb des Hofzahlamtes angewiesen werden, zum anderen ist es so, daß Inhaber einiger Ehrenämter als Besoldungsempfänger in den Hofzahlamtsbüchern im Verlaufe des 17. Jahrhunderts zwar nicht ganz verschwinden, aber doch sehr weitgehend wegfallen. Gleichwohl wird man bei der Würdigung dieser Faktoren die Quelle für verhältnismäßig zuverlässig halten dürfen, wird doch auf von außerhalb des Hofzahlamtes bezogene Besoldungsquellen zur Vermeidung von doppelten Bezügen in den Hofzahlamtsbüchern hingewiesen 320 . Die in den Hofzahlamtsbüchern dokumentierte Ausdünnung von Zahlungsempfängern im Bereich der Ehrendienste dürfte daher der tatsächlichen Entwicklung zumindest tendenziell entsprochen haben. Da sich aber Besoldung und Präsenz auseinanderentwickelten, wurden für die Analyse auch andere Quellen herangezogen. Auch diese leuchten die Präsenz bei Hof nicht aus, lassen aber Umrisse erkennen. In Rechnung zu stellen sind, das sei hier angefügt, zudem noch urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten sowie nicht angemeldete Abwesenheitszeiten. Diachrone Vergleiche mit der Situation im 17. Jahrhundert wurden gezogen, wenn wichtige Entwicklungstendenzen hierdurch besser konturiert und in ihren Ursprüngen verständlicher gemacht werden konnten. Rudolf II. Der sich im 17. Jahrhundert auflösende Zusammenhang zwischen Besoldung, Anwesenheit und Dienst scheint unter Rudolf II. noch bestanden zu haben. Unter Rudolf II. waren selbst in den letzten Regierungsjahren fast alle Kämmerer zeitweise noch besoldet. Eine Analyse der 320 Für Ferdinand II. sind die Hofzahlamtsbücher insofern wenig aussagekräftig, scheint doch die Zahlung aus Innerösterreich und dem innerösterreichischen Hofpfennigmeisteramt die Regel gewesen zu sein (vgl. auch HHStA, HA FA, K. 66, Konvolut 2, fol. 18v, 19). Zu Zahlungen aus Innerösterreich an Geheime Räte ohne Einstellung der Ausgaben in den Hofzahlamtsbüchern vgl. Anm. 455. Der Wechsel der Zahlungsanweisungen auf das Hofzahlamt zu Beginn der Regierungszeit Ferdinands III. markiert einen Umschwung. Aber auch Ferdinand Ernst Graf Waldstein, Kämmerer Ferdinands III., wurde 1643 teilweise aus dem innerösterreichischen Hofpfennigamt bezahlt (HKA, HZAB 93, fol. 152). Bei verspäteten Zahlungen wurde häufig der Zeitraum, für den gezahlt wurde, vermerkt. Auch wurden Anweisungen der Kämmererbesoldung auf andere Ämter im Hofzahlamtsbuch mitunter eingestellt (vgl. die Besoldung für David Ungnad von Weissenwolff, HKA, HZAB 105, fol. 204). So wurde in HKA, HZAB 106, fol. 131, festgehalten, daß der Sold für den Kämmerer Johann Adam Hersan laut Hofkontralor und Quittung als bezahlt abzuschreiben sei: „so ich umb khönfftiger nachricht und abrechnung willen, hieher notiere.“ Zu den erheblichen Umstimmigkeiten der Transaktionen zwischen Hofzahlamt und innerösterreichischem Hofpfennigmeisteramt unter Ferdinand II. vgl. Valentinitsch (1996b), S. 287. <?page no="88"?> 87 Einstellungen des Hofzahlamtes zwischen 1600 und Juni 1614 ergibt für die Jahre 1600 bis 1610 einschließlich den folgenden Befund (Tabelle 2) 321 . J F M A M J J A S O N D Arithm. Mittel 1600 8 8 8 7 8 8 8 8 8 7 7 7 7,7 1601 7 7 7 7 7 7 7 7 8 8 8 8 7,3 1602 8 8 7 7 7 8 8 7 7 7 7 8 7,4 1603 9 8 8 8 8 8 8 8 8 9 10 10 8,5 1604 10 9 10 9 10 10 10 10 10 10 9 9 9,7 1605 9 9 9 9 9 9 10 10 10 10 10 10 9,5 1606 8 8 8 9 9 9 9 9 10 10 10 10 9,1 1607 10 10 11 11 9 9 8 8 8 7 7 7 8,8 1608 7 7 7 6 8 8 8 8 9 8 8 8 7,7 1609 8 8 7 6 7 8 7 6 5 5 5 5 6,4 1610 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 3 3 3,2 Tabelle 2: Besoldete Kämmerer Rudolfs II., 1600-1610 Für Dienstverrichtungen wurden im fraglichen Zeitraum insgesamt 25 verschiedene Kämmerer besoldet. Dabei ergibt sich eine Spannbreite der Dienstzeiten von nur etwa zwei Monaten (Castiglion) bis hin zu zehn und sogar noch mehr Jahren. Drei Gruppen von Kämmerern gewinnen Kontur: Solche, die das Amt nur einige wenige Monate versahen (Doysellet, Gonzaga, Trška), solche, die einige Jahre dienten, und schließlich solche, die von Zeit zu Zeit bei Hof erschienen, dort jedoch nur kurz verweilten. Das Amt war offenbar flexibel genug, um kurzfristige ebenso wie langfristige Anwesenheit zuzulassen. Bei Rudolf II. stand jedoch die längerfristige bzw. langfristige Anwesenheit im Vordergrund. Beachtlich ist, daß trotz der Personalfluktuation die Schwankungen in der tatsächlichen Präsenz sehr gering waren. Bis Juli 1608 einschließlich wurden in jedem Monat zwischen sieben und zehn (in einigen wenigen Monaten auch elf) Kämmerer besoldet. Für die Besoldung der Kämmerer wurden zwischen 1600 und 1610 einschließlich etwa 40.550 fl. als Ausgaben in den Hofzahlamtsbüchern eingestellt, was im Mittel bei einer monatlichen Besoldung von 40 fl. etwas weniger als acht 321 HKA, HZAB 51-62. Gezählt wurden nur voll besoldete Monate. <?page no="89"?> 88 besoldete Kämmerer im Monat ergibt 322 . Der Abfall im Jahr 1608 kann seine Gründe in den Schwierigkeiten der letzten Jahre Rudolfs II. haben und damit die Situation abbilden, kann aber auch daraus resultieren, daß Zahlungen im Kämmereramt gerade in dieser Zeit häufig mit einiger Verspätung erfolgten; zudem verstarb 1614 noch der Hofzahlmeister, der in den letzten Jahren Rudolfs II. gedient hatte 323 . Damit sank die Chance, daß Zahlungen - nachweisbare zumal wie zu Anfang der Regierungszeit Ferdinands II. 324 - noch erfolgten. Ferdinand II. Während unter Kaiser Matthias Kämmerer noch in etwa der Größenordnung wie unter Rudolf II. besoldet wurden, weisen die Hofzahlamtsbücher in der Regierungszeit Kaiser Ferdinands II. keine Zahlungen an eigene Kämmerer auf. Lediglich Besoldungsausstände der Kämmerer seiner Vorgänger wurden noch beglichen und auch dies kam nach 1622 nur noch vereinzelt vor 325 . Zwar wurden etwa im Hofstaatsverzeichnis von 1619 noch die nominellen Bezüge von 480 fl. im Jahr angeführt 326 . Anders als etwa bei den Geheimen Räten Ferdinands II. finden sich kaum Hinweise auf eine aus anderen Finanzquellen bezogene Besoldung 327 . Damit erhebt sich die Frage, ob unter Ferdinand II. Kämmerern überhaupt eine Besoldung gezahlt wurde, zumal in Anbe- 322 Spätere Nachzahlungen (HZAB 63 ff.) wurden hier nicht berücksichtigt. 323 HKA, HZAB 62, fol. 1*. 324 Die HZAB der ersten Regierungsjahre Ferdinands II. enthalten Nachzahlungen für die Kämmerer der Kaiser Rudolf II. und Matthias 325 Das HZAB von 1619 notiert Einstellungen für Kämmerer bis zur Abdankung des Hofstaats des Kaisers Matthias am 30. Apr. 1619 (HKA, HZAB 68, fol. 268*-272*). 1620 wurde außer für den Oberstkämmerer nur für den Hofkammerpräsident Gundaker von Liechtenstein eine Zahlung in Höhe von 926 fl. eingestellt (HKA, HZAB 69, fol. 99*, 100*). Erst 1622 wurden wieder Kämmerer bezahlt, doch handelt es sich hier wiederum um Zahlungen an Kämmerer von Vorgängern Ferdinands II. (HKA, HZAB 70, fol. 139*-141*). Das gleiche gilt für die Einstellung von 150 fl. für Gilbert von Santilier im HZAB für 1624 und 1625 (HKA, HZAB 74, fol. 47*, 48*), eine Zahlung in Höhe von 10.802 fl. an Adam Waldstein als Kämmerer und Oberststallmeister Rudolfs II. (HKA, HZAB 76, 917*) sowie eine seit 1604 fällige Zahlung an Hans von Molart als Kämmerer (HKA, HZAB 76, 925*, 926*). 1625 wurden ausständige Gehälter an Höflinge des verstorbenen Erzherzogs Maximilian gezahlt, darunter an mehrere Kämmerer (HKA, HZAB 76, fol. 560*-623*). 1631 wurde eine Zahlung an einen Kämmerer Rudolfs II. eingestellt (HKA, HZAB 78, fol. 508*, 509*). Später erhielt nur mehr der Oberstkämmerer Khiesl eine Zahlung aus dem Hofzahlamt (HKA, HZAB 82, fol. 32*). 326 ÖNB, Cod. 8102, fol. 5-6. 327 Es gibt ein Indiz dafür, daß das innerösterreichische Hofzahlamt Besoldung auch für Kämmerer zahlte: StLA, FA DTH, Sch. 11, Heft 34, Kaiserin Eleonora I. an den innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten Dietrichstein, Laxenburg, 18. Sept. 1638. Die Kaiserin übersandte ihm Unterlagen zu angeblichen Ausständen der Besoldung von Friedrich Graf Attems als Kämmerer Ferdinands II. und forderte zur Zahlung auf. <?page no="90"?> 89 tracht des Umstandes, daß (erst) 1632 eine tatsächliche Besoldung von zwölf Kämmerern ins Auge gefaßt wurde 328 . Das Fehlen jedweden Hinweises auf eine anderweitige Kämmererbesoldung in den Hofzahlamtsbüchern läßt sich dahingehend interpretieren, daß tatsächlich keine Gelder flossen; ausschließen lassen sich Zahlungen aus anderen Stellen jedoch nicht. Da das Hofzahlamt unter Ferdinand II. keine so schweren Liquiditätskrisen wie unter Ferdinand III. zu überstehen hatte und die Besoldungen an die Angehörigen der Justiz- und Verwaltungskammern, wenn zwar teilweise auch mit Verspätungen, aber dann doch irgendwann gezahlt wurden, wird man eine mangelhafte Führung der Hofzahlamtsbücher oder Geldmangel als Argument für Nichtzahlung kaum nicht ins Feld führen können. Die hohen Ernennungszahlen und die Anweisung von 1632 lassen eine gesicherte Dienstversehung ohne besoldete Kämmerer zudem möglich erscheinen. Ferdinand III. Für die Zeit Ferdinands III. führen die Hofzahlamtsbücher wieder besoldete Kämmerer auf, wenn auch nur wenig über 20 329 , während viele vermutlich von vornherein keinen Besoldungsanspruch erhielten 330 . Die Spanne der Dienstdauer lag wie bei Rudolf II. zwischen einem Monat und über zehn Jahren. Rechnet man von den Zahlungen auf Dienstzeiten zurück 331 , zeigt sich eine ähnliche Konturierung von Gruppen wie 328 Vgl. unten Anm. 311. Der langjährige Oberstkämmerer Ferdinands II. Khiesl (Schwarz (1943), S. 255, 256), antwortete auf die Frage, „was für reformation: und Ersparungen“ im Oberstkämmereramt vorgenommen werden könnten, daß „gar wenig in Ersparung khomen khan“, wolle nicht der Kaiser beschließen, „ein gewisse Zall der wirkhlichen Cammrern zu undterhalten, wellche forthan bei Hoff verbleiben, wirkhlichen dienen, auch davon die Taffl haben und besolt werden sollten, die jhenigen aber die mit obristschafften oder sonst andern khriegs diensten occupirt, und dero khaÿ: Maÿ: Hoffhaltung nit beÿwhonen khinnen gar woll reformirt und das Ihnen gebierende deputat in Ersparung gebracht werden“ (HKA, NÖHA W-61/ A/ 44, fol. 60, s.d.). Dieser Text läßt sich so lesen, daß eine Einsparung voraussetzen würde, daß zuvor die tatsächliche Besoldung anstelle einer Berechtigung für einen Teil beschlossen würde. 329 Ferdinand III. ließ vor der Aufrichtung seines kaiserlichen Hofstaats verlauten, der „ganze Hofstatt“ sollte richtig bezahlt werden (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 26. März 1637). Nach HKA, HZAB 84- 103, 105, Kämmererbesoldungen, wurden als Kämmerer 22 Personen besoldet. Die Zahlung für Gilbert Graf St. Hilier (Santilier), Kämmerer seit 1654, in Höhe von 803 fl. (ca. 20 Monate Dienst) erfolgte erst an den Erben (HKA, HKA, HZAB 109, fol. 83), mit ihm sind es 23. 330 HKA, NÖK, rote Nr. 304, 3. Jan. 1652. Dekret an den Oberstkämmerer um Bericht über die Frage, ob der Obersthofmarschall Starhemberg ehedem als wirklicher Kämmerer mit Besoldung bestellt wurde oder ob ihm der Kämmererschlüssel nur ehrenhalber ohne Besoldung verliehen wurde; das Geld wurde später gezahlt (vgl. Anm. 418). 331 Geringfügige Verzerrungen ergeben sich durch die Defalcierung bei Vrbna und Hinweise auf einige Zahlungsausstände. <?page no="91"?> 90 bei Rudolf II. Etwa ein Drittel der Kämmerer wurde weniger als ein Jahr lang besoldet, drei davon nur für jeweils einen Monat. Daneben scheint ein Mittelfeld mit zwei Gruppen auf: Zwischen einem und drei Jahren dienten vier Kämmerer, zwischen vier und acht Jahren sieben. Schließlich gab es wiederum langfristig besoldete Kämmerer: Drei dienten länger als zehn Jahre 332 . Gegenüber Rudolf II. hatte sich der Schwerpunkt hin zu einer mittelfristigen Anwesenheitsdauer verschoben. Auffällig ist, daß die Personalstärke bei den besoldeten Kämmerern unter derjenigen Rudolfs II. lag. Hatte dieser in einem Dezennium 25 Kämmerer besoldet, waren dies in den zwei Dezennien der Regierung Ferdinands III. nur 22. Dies schlug sich in einer niedrigeren Präsenz besoldeter Kämmerer nieder. Rechnet man von den Zeitangaben der Hofzahlamtsbücher her, ergibt sich, daß zwischen dem Regierungsantritt im April 1637 und 1649 nur etwa fünf bis sieben besoldete Kämmerer im Monat bei Hof dienten 333 . Die bereits niedrige Zahl ist weiter nach unten zu korrigieren, müssen doch wegen der verzeichneten längeren Abwesenheit einiger Kämmerer vom Hof von den etwa 860 bezahlten Monaten von 1637 bis 1650 mindestens 100 Monate abgezogen werden 334 . Aus den Zahlungen aus dem Hofzahlamt an Kämmerer unter Ferdinand III. in Höhe von ingesamt ca. 38.000 fl. ergibt sich über seine gesamte Regierungszeit eine Dichte von knapp vier bezahlten Kämmerern im Monat; dabei sind jedoch die am Hof üblichen nicht geringen Zah- 332 Weniger als ein Jahr und ein Jahr waren besoldet Hermann %ernín, Sigmund Forgách, Franz Wilhelm Tallenberg, Ferdinand Ernst Waldstein, Johann Christoph Puchheim, Ferdinand Werdenberg, Johann Arbogaß von Thun; von diesen erhielten %ernín, Forgách, Puchheim und Thun jeweils nur 40 fl., also den Sold für nur einen Monat. Ein bis zwei Jahre dienten Albrecht von Zinzendorf, Franz Ernst Molart (dieser diente länger, bekam aber nur Abschlagszahlungen), Maximilian Dietrichstein (für diesen gilt das gleiche wie für Molart); zwei bis drei Jahre war Ulrich Adam Popel von Lobkowitz besoldet, die Klasse drei bis vier Jahre ist nicht besetzt, vier bis fünf Jahre waren Don Juan Giron (Beginn 1636), Adam Matthias Graf Trautmannsdorff, Raimondo Montecucoli und Georg Augustin Khevenhüller besoldet, fünf bis sechs Jahre Adolf Canossa, sechs bis sieben Jahre Wenzel von Vrbna und Georg Ludwig Sinzendorf, sieben bis acht Jahre Johann Friedrich Trauttmansdorff, acht bis zehn Jahre niemand, zehn und mehr Jahre Johann Ulrich Slavata (seit 1632 ohne Absentenabzug), Heinrich Johann von Bubna und David Ungnad von Weissenwolff. 333 Es wurden vollständig bezahlte Monate gezählt. Besoldete Dienstzeiten, die nicht sicher datierbar waren, wurden vom Amtsantritt an bzw. vom Zahlungstermin zurück (Tallenberg) gerechnet. 334 In den Hofzahlamtsbüchern sind für Wenzel Graf von Vrbna zehn Monate und später nochmals vier Jahre (HKA, HZAB 86, fol. 74*; ebd., 95, fol. 136, 137), für Heinrich Johann von Bubna elf Monate (ebd., 99, fol. 104), für Adolf Canossa 18 Monate Absenten vermerkt (ebd., 88, fol. 103*); bei Johann Ulrich Slavata ist der Umfang der Abwesenheit unklar (ebd., 97, fol. 156, 157). Da anders als in diesen Fällen nicht stets sichtbar ist, wie Absenten behandelt wurden, ergibt sich eine weitere Unsicherheit, die eine Korrektur der Anwesenheit nach unten nahelegt. Hinzu kommt der Urlaub, der Kämmerern gewährt wurde. <?page no="92"?> 91 lungsausstände zu bedenken. Betrachtet man die Zahlungen, die sich Jahren und Monaten zuordnen lassen, ergibt sich bis etwa 1650 eine lückenlose Personaldecke von meist fünf oder sechs (sehr selten vier und sieben) besoldeten Kämmerern. Um 1650 hingegen ging die Zahl besoldeter Kämmerer deutlich auf zwei bzw. drei zurück. Diese Kämmerer aber in zwei Fällen Personen, die die Zahlungen aller Wahrscheinlichkeit aufgrund ihrer ihrer Position in der Hofkammer zu realisieren verstanden: Georg Ludwig Graf von Sinzendorf 335 und Franz Ernst Molart; letzterer erhielt wie Maximilian Graf von Dietrichstein nur mehr Abschlagszahlungen 336 . Tatsächlich dürfte die ordentliche Besoldung zu Anfang der 1650er Jahre jedenfalls aus dem Hofzahlamt bis zum Tod Ferdinands III. gänzlich aufgehört haben. Ein Zusammenhang mit der Reformation des Hofstaates zu Anfang der 1650er Jahre ist denkbar, ließ sich bislang aber nicht eindeutig nachweisen. Eher wäre an eine Überlegung zu denken, die etwas später, bei der Planung des Hofstaats beim Regensburger Reichstag 1653/ 54 dahin ging, nur solche Kämmerer mitzunehmen, die aufgrund eigenen Vermögens sowie anderer Positionen im Hofstaat ohnehin versorgt waren; die dafür erforderliche Kompatibilität des tatsächlichen Kammerdienstes mit gewissen anderen Ämtern läßt sich trotz teilweise entgegenstehender Normen nachweisen 337 . Leopold I. Unter Leopold I. wurden im Untersuchungszeitraum zwar weiter Besoldungen an Kämmerer gezahlt, doch setzte sich der rückläufige Trend fort. In den unter Leopold I. erstellten Hofzahlamtsbüchern finden sich Zahlungen an Kämmerer, die Leopold I. noch vor dem Nachrücken in die Thronfolge gedient hatten, so an den 1651 aufgenommenen Wilhelm Graf Öttingen und den seit 1652 dienenden Ferdinand Maximili- 335 Sinzendorf war seit dem 23. Apr. 1650 Hofkammerrat (HKA, HZAB 97, fol. 164) und seit dem 25. März 1651 Hofkammervizepräsident (ebd., 99, fol. 190); die Kämmererbesoldung erfolgte innerhalb dieser Amtszeit: 1654 in Höhe von 2.000 fl. (ebd., 100, fol. 197) und 1657 in Höhe von 1.100 fl. (ebd., 103, fol. 134). 336 Franz Ernst Molart, Kämmerer seit 1645, war Hofkammerrat seit 1646 (HKA, HZAB 93, fol. 158) und war dies noch, als er 1654 eine Abschlagszahlung in Höhe von 305 fl. (ebd., 100, 197 und 201) und 1655 eine in Höhe von 100 fl. (ebd., 101, fol. 145 und 148, 149) erhielt. Dietrichstein, Kämmerer seit Jul. 1654, erhielt 1657 einen Abschlag von 840 fl. auf einen Anspruch in Höhe von 1418 fl. (ebd., 103, fol. 134). Unter Leopold I. wurden alte Ausstände auch an Kämmerern beglichen; so wurde u.a. die bis Ende 1650 verdiente Besoldung an David Ungnad von Weissenwolff ausgezahlt (HKA, HZAB 105, fol. 204). 337 Vgl. Anm. 506 und Kap. Kap. C.II.1.c. <?page no="93"?> 92 an Graf Sprinzenstein 338 . Kontinuierlich besoldet wurden daneben von 1660 bis 1665 Franz Bernhard Graf Urschenbeck und seit 1665 Johann Georg Freiherr von Strein 339 . Bei Johann Adam Hersan wurde eine Anforderung in nichtgenannter Höhe aus dem Kämmereramt mit einer Kaufpreisforderung des Fiskus verrechnet 340 . Daneben wurden Zahlungen an Kämmerer geleistet, bei denen die Annahme des aktiven Dienstes sehr unwahrscheinlich ist; vielmehr dürfte wie unter Ferdinand III. die Bündelung von Ämtern im fiskalischen Bereich zu den Zahlungen geführt haben 341 . So erhielt der schon bekannte Oberstkuchlmeister Franz Ernst Molart, seit 1657 Kämmerer auch Leopolds I., das Kämmerergehalt als Teil eines auf Lebenszeit zu zahlenden Gehaltes in Höhe von 2.000 fl., in das Ansprüche aus seinen anderen Ämtern einflossen 342 . Ferdinand Freiherr von Hohenfeld bezog eine Besoldung als Kämmerer erst, als er Hofkammervizepräsident war - das ist von Georg Ludwig Graf von Sinzendorf bereits bekannt und weist nicht auf eine ordentliche Dienstversehung hin 343 . Mit den bezahlten Kämmerern konnte, das wäre zu betonen, der Kammerdienst nicht sichergestellt werden. Im 17. Jahrhundert, so wird man den Befund vorläufig zusammenfassen können, fand die ordentliche Besoldung kaiserlicher Kämmerer ein Ende, während die Kämmerer junger Erzherzöge unter Leopold I. weiterhin besoldet wurden. Das Auslaufen der Besoldung ging mit der terminologischen Differenzierung innerhalb des Amtes sowie der erhebli- 338 An Öttingen wurde nach HKA, HZAB 104, fol. 119, erst vom 1. Jul. 1657 an gezahlt. Bis 1666 (ebd., 110) wurden inges. 3.850 fl. eingestellt, das sind 89,5 Monate. Sprinzenstein wurde in den 1660er Jahren ein Abschlag in Höhe von 2.480 fl. gezahlt, das sind 62 Monate (ebd., 110, fol. 221). Der Zeitraum, für welchen dieses Geld verfallen war, ist unklar. Die Kämmerer von jungen Erzherzögen wurden scheinbar regelmäßig bezahlt (vgl. für die Kämmerer des Erzherzogs Carl Joseph ebd., 109, fol. 212-214). Vgl. auch HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 19, fol. 483: erster Hofstaat für Carl Joseph Dez. 1659 mit vier Kämmerern. 339 Urschenbeck ab 1. Apr. 1660: HKA, HZAB 106, fol. 130; 107, fol. 125; 110, fol. 220; Strein vom 8. Jun. 1665 bis zum 30. Jun. 1666 (HKA, HZAB 100, fol. 221). 340 HKA, HZAB 106, fol. 130, 131. Die Höhe ist unklar. 341 Auch hochrangige Höflinge, welche aufgrund anderer Positionen Forderungen geltend machen konnten, bezogen die Kämmererbesoldung mit ein; vgl. A.II.1.a. „Ferdinand III.“ 342 HKA, HZAB 105, fol. 203, 204. Die Bewilligung auf Lebenszeit und die Zusammenfassung zu einem Gehalt weisen auf eine besondere kaiserliche Bewilligung hin. Er wurde insgesamt als Oberstkuchlmeister, Kämmerer und Hofkammerrat besoldet (HKA, HZAB 103, fol. 118, 119; 104, fol. 203, 204; 106, fol. 130; 107, fol. 125). 343 Hohenfeld war seit 1657 oder 1658 Kämmerer und seit 1662 Hofkammervizepräsident (HKA, HZAB 107, fol. 128). Er scheint daneben seit 1660 auch als Oberstkuchlmeister auf (HKA, HZAB 106, fol. 131) und leistete 1662 einen Vorschuß in Höhe von 30.000 fl. an den Kaiser (HKA, HZAB 108, fol. 14). Die Kämmererbesoldung taucht wie bei Molart in einem zusammengesetzten Gehalt auf (HKA, HZAB 108, fol. 6). <?page no="94"?> 93 chen quantitativen Ausdehnung des Amtes einher - hätte Leopold I. um 1665 seine 300 Kämmerer regulär besolden wollen, hätte er dafür jährlich 144.000 fl. aufwenden müssen. Bis etwa 1650 erscheint die Besoldung kaiserlicher Kämmerer noch als schwaches Indiz für tatsächlichen Dienst, steht die durch die Zahlungen gesicherte Personaldecke doch auch in einer gewissen Übereinstimmung mit den Beschreibungen der turnusmäßigen Dienstversehung. Später löste sich der Zusammenhang fast vollständig auf, so daß in einer Beschreibung des kaiserlichen Hofes von 1705 zu lesen ist, daß die Kämmerer auf eine Auszahlung der Besoldung gänzlich verzichteten 344 . Daß kaiserliche Kämmerer bereits in den 1650er Jahren unbesoldet waren, berichtete die Finalrelation zur Gesandtschaft des langjährigen päpstlichen Nuntius Pannochieschi: kaiserliche Kämmerer dienten danach „senz’altra mercede, che del Patrocinio di Cesare nelle loro occorrenze“ 345 . Damit scheidet Besoldung als zentraler Nachweis für tatsächliche Präsenz am Hof mit der Zeit aus, weshalb nach anderen Quellen zu suchen ist, welche ein Licht auch auf die vorangehenden Jahrzehnte werfen. Dies ist umso dringlicher, als in der eben zitierten Finalrelation darauf hingewiesen wird, daß die Gruppe der Kämmerer nicht allein die quantitativ stärkste sei, sondern auch jene, „che piu si rivede, et che maggiormente fà strepito per la Corte.“ 346 Quartier Das Hofquartiermeisteramt 347 führte Buch über die am Kaiserhof übliche Vergabe von Hofquartieren an Höflinge. In den Hofquartierbüchern war verzeichnet, „wo ein ieder kaÿl: und Erzherzogl: Minister, Cammerer, und Officier logiert“ 348 . Obschon damit eine wichtige Quelle vorliegt, sind allzu weitreichende Schlüsse aus den als Quartiernehmer eingetragenen Kämmerern auf die Präsenz von Kämmerern insgesamt aus verschiedenen Gründen auch hier nur sehr bedingt möglich; denn längst nicht alle bei Hof anwesenden quartierberechtigten Personen erhielten tatsächlich ein Quartier. 344 Rinck (1708). 345 ASV, FP, 212, fol. 14v. Weiter heißt es: Damit die Unterstützung durch den Kaiser noch besser gelänge, heirateten sie oft eine Hofdame der Kaiserin. 346 ASV, FP, 212, fol. 14. 347 Spielman (1993), S. 75-100. Kallbrunner (o. J.), Kallbrunner (1925). 348 HQB, Nr. 36, Verzeichnis der Hofquartierbücher. <?page no="95"?> 94 Dies lag zum einen daran, daß die Zahl derjenigen Wohnungen, welche aufgrund ihrer Qualität zur Unterbringung höherer Adeliger geeignet schienen, begrenzt war: In einem Gutachten des Hofquartiermeisters und der Hoffuriere heißt es, daß „doch nit mehr als in acht Heisern solche Hoffquartier zu findten [sind], darin ein Cauaglier oder hocher Officier, wie sich auf ihne gebürt, Commode logirt sein khönte“ 349 . Mit dieser Unterscheidung nahm man es indes nicht stets so genau; Kämmerern wurden auch geringere Quartiere angewiesen 350 . In der Tat war jedoch das Hofquartier vorrangig niederen Hofbedienten sowie den Reichshofräten und Hofkammerräten vorbehalten 351 ; auch verfügten viele Adelige über ein Haus in Wien 352 . Aber selbst dann, wenn die Bewerber ein Hofquartier erhalten hatten, bedeutete dies nicht zwangsläu- 349 HKA HQR, K. 1, Nr. 14 (1650), Nr. 166 (Quartier Öttingen). Das Gutachten steht im Zusammenhang mit der seit 1643 aktenkundigen Auseinandersetzung um das Quartier für den Reichshofrat Graf Öttingen, könnte allerdings, da es auf die Abwehr des Anspruchs gerichtet ist, die Situation überzeichnen. Daß in der Tat nicht viele Quartiere für Kämmerer in Frage kamen, zeigt die Zusammenschau der Extrakte des Hofquartieramtes (HKA, HQB 31-34), die seit den 1640er angelegt und bis in die 1660er Jahre geführt wurden. Ungeachtet einiger Verschiebungen der Hausnummern (in Extrakt 31, 32 und 33 etwa zwischen Nr. 256 und 262) läßt sich die Belegung einiger mit Kämmerern belegter Wohnungen nachvollziehen, wobei nicht selten Quartiere, die Kämmerern gehört hatten, in der Folge an Inhaber anderer Ämter gingen. Beispiele: Das Quartier in dem Haus mit der Nr. 724 gehörte im Extrakt 31 von etwa 1645 einem Grafen Thun; in Betracht kommen mehrere Kämmerer dieses Namens. Unter Leopold I. besaß es Georg Jacob Herberstein, Kämmerer unter Ferdinand III. und Leopold I. (HQB 14, Nr. 724 und Extrakt 33, Nr. 724). Das Quartier in dem Haus, Nr. 794, das nach Extrakt 31 noch dem Kämmerer Kinský gehört hatte, war unter Leopold I. einem Hofkammerrat verliehen worden (HQB 14, Nr. 794 und Extrakt 33, Nr. 794), Nr. 898 hatte lt. Extrakt 31 noch ein Maradas, auch hier kommen mehrere Kämmerer dieses Namens in Betracht, bewohnt, unter Leopold I. wohnte dort der Oberstsilberkämmerer und seit 1659 auch Kämmerer Ferdinand Hyzerle (HQB 14, Nr. 898 und Exkrakt 33, Nr. 898), der zuvor ein Quartier in dem Haus Nr. 891 besessen hatte (HQB 14, Nr. 891). Das Quartier Nr. 1061 das wohl erst in den 1650er Jahren vermutlich Franz Urschenbeck, Kämmerer Ferdinands III. seit 1655, zusammen mit einer anderen Person besaß, besaß nach HQB 14, Nr. 1061 der Reichshofrat Bohn (vgl. Gschließer (1942), S. 262, 263), nach dem etwas späteren Extrakt 33, Nr. 1061, neben einer weiteren Person der Hofkammerrat Wenzel Hegenmüller. 350 So bewilligte Ferdinand III. am 25. Sept. 1645 Franz Ernst von Molart, Kämmerer seit dem 27. Jul. 1645, ein Quartier. In der Bittschrift hatte Molart vorgebracht, seit etlichen Jahren kein Quartier bekommen, sondern auf eigene Kosten in Wirtshäusern logiert zu haben. Die Ausführung wurde am 6. Dez. 1645 befohlen (HKA, HQR, K. 1, Nr. 9 (1645), Nr. 113). 351 „Es haben ihnen dergleichen fürneme Cauaglire vor diesem für ein Disreputacion ein Quartier zubegern, erachtet“ (HKA, HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 530, Hofmarschall Starhemberg an den Kaiser). 352 Ausnahmsweise war damit die Hofquartierberechtigung nicht aufgehoben. Viele Adelige, die quartierpflichtige Häuser besaßen, bekamen in diesen Hofquartier angewiesen. So erhielt Johann Joachim Graf Sinzendorf mit kaiserlichem Dekret vom 19. Sept. 1663 Quartierfreiheit, die auf die Erben mit der Begründung, so der Bericht vom 26. Aug. 1663, erstreckt wurde, daß nicht daran zu zweifeln sei, daß die Erben in die „fußstapfen“ des Vaters treten und „als Cammerherrn zu dienen, sich meritirt machen“ würden (HKA, HQR, K. 3, Nr. 30 (1663), Nr. 505). Auch der Oberstfalkenmeister und vormalige besoldete Kämmerer Leopolds I., Graf Urschenbeck, besaß im eigenen Haus Quartier (ebd., Nr. 32 (1665), Nr. 530). <?page no="96"?> 95 fig, daß sie bei Hof anwesend waren. Es war üblich, das eigene Quartier unterzuvermieten 353 , im eigenen Haus Hofquartier zu nehmen und dieses so von Einquartierungen Dritter freizuhalten 354 oder es anderweitig für sehr persönliche Zwecke zu verwenden 355 . In der Regel aber wurde darauf Wert gelegt, daß nur Bewerber, die den Kammerdienst tatsächlich ausüben wollten, ein Quartier zugewiesen bekamen: Zur beantragten Vergabe eines Hofquartiers an den 1656 zum Kämmerer Leopolds I. ernannten Christoph Hans Graf Altheim riet der Hofmarschall 1665 nur unter dem Vorbehalt, daß diesem „aus keiner anderen ursach, als allein Ewer kaÿ: Mayestät underthänigst zu dienen, alhier beständig in loco verbleibet, Euer kaÿ: Mayestät auch beÿ underschidlichen raisen gefolget, und künfftig noch thun wird, und solchemnach ihm billich vor anderen, so nit stets in loco seind“ das Quartier gebühre 356 . In einem drastisch gefaßten Bericht an den für das Quartierwesen zuständigen Hofmarschall Starhemberg brachten die Hoffuriere zur Begründung einer angefochtenen Zwangsräumung in Erinnerung, „daß die maisten kaÿl: Cammerern und Hoff Cauaglieri [...], welche mit grosser spesa, zu bedienung Ihrer kaÿl: Maÿl: unsers Allergenedigisten Herrn, dero Hoffstatt hin und wider volgen, [...] bis dato mit kheinem Quartier 353 Kallbrunner (o. J.), S. 27-30. So bat Franz Ernst von Molart, Kämmerer seit 1645, den Kaiser, ihm das Quartier seiner verstorbenen Mutter zu überlassen. Diese hatte noch weitere Wohnflächen angemietet, so aber Mietzinsschulden angehäuft. Molart wollte das Quartier vermieten und mit dem Erlös die Schulden tilgen, was 1647 bewilligt wurde (HKA, HQR, K. 1, Nr. 11 (1647), Nr. 130, fol. 26-27v). Damit hatte er sein eigenes Quartier am Graben sowie das der Mutter unter den Tuchlauben (ebd., Nr. 13 (1649), Nr. 147, fol. 92). Auch Joseph Graf Rabatta, Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph, vermietete sein Quartier weiter (ebd., K. 3, Nr. 26 (1661), Nr. 446, fol. 65). 354 Viele Hofleute kauften Häuser nur, wenn ihnen im eigenen Haus das ihnen sonst zustehende Quartier angewiesen wurde. Auch Kämmerer besaßen im eigenen Haus Quartier, so der Kämmerer und Oberstfalkenmeister Ferdinands III., Franz Bernhard von Urschenbeck (HKA HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 530, fol. 30). 355 So war ein verm. erzherzoglicher Kämmerer seit anderhalb Jahren nicht mehr am Hof; in seinem Quartier jedoch befand sich eine junge Frau „so seithero geschwängert worden“. Da es nicht üblich sei, daß Kämmerer in eigenen Geschäften solange von Hof abwesend seien und ihr Quartier behielten, wurde die Räumung vorgeschlagen (HKA, HQR, K. 1, Nr. 8 (1644), Nr. 107, fol. 40). Wegen drohender Räumung bei längerer Abwesenheit bat der kaiserliche Mundschenk Waywoda 1652 darum, ihm sein Quartier während seiner vorübergehenden und vom Kaiser genehmigten Reise in die Walachei zu lassen (ebd., K. 2, Nr. 16 (1652), Nr. 213, fol. 106). Weil sie bereits zwei volle Jahre nicht mehr in Wien, sondern in Graz in ihrer eigenen Wohnung lebe, ihr Wiener Hofquartier aber teilweise leer, „thails aber andern leüthen, wider die kaÿl: Patenta, umbs gelt verlassen, und damit Finanzereÿ getriben, welches in der kaÿl: Quartiersordnung hoch verbotten“, wurde das Quartier der Anna Leonora Gräfin von Wolkenstein zwangsweise geräumt (ebd., Nr. 19 (1655), Nr. 244, fol. 132). 356 HKA HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 530, fol. 30, vom Kaiser bewilligt am 14. Apr. 1665. Einen Hinweis auf die Verbindung von tatsächlichem Dienst und Hofquartierbesitz bietet Wenzel Graf von Vrbna, der unter Ferdinand III. Hofquartier hatte (HKA HQR, K. 1, Nr. 13 (1649), Nr. 152, fol. 142) und für über sechs Jahre Kämmerersold bezog (3.073 fl.). <?page no="97"?> 96 versehen, sondern in denen Wirthsheüsern und bestandt Zimmern herumbfahren: das Ihrige zuebiessen: und dabeÿ gleichsamb erarmen müessen“ 357 . Die meisten Kämmerer hatten demnach kein Quartier, sondern wohnten zur Miete 358 . Wenn die Darstellung auch drastisch ist, traf sie im Kern doch zu 359 . In einem Memorial an Ferdinand III. bat Starhemberg etwa 1655 um die zeitliche Beschränkung der Quartierbewilligung für das Personal der verstorbenen Kaiserin Eleonora I., um so Höflinge, die einzuquartieren ihm befohlen worden war, endlich unterbringen zu können. Warten mußten zu diesem Zeitpunkt nicht allein der Obersthofmeister der Kaiserin, Graf Fugger, und der Geheime und Reichshofrat Isaac Volmar 360 ; auch gab es „ungefehr beÿ 20. Cammerern, welche Quart[ier] praetendirn“ 361 . Damit haben wir zwar immerhin die Nennung einer absoluten Zahl von Bewerbern aus dem Kämmereramt, bei denen vorsichtig eine gleichzeitige Anwesenheit bei Hof angenommen werden darf. Ausgegangen werden muß von langen Wartezeiten: 1647 beispielsweise bewilligte der Kaiser dem Freiherrn Christoph Teuffel ein Hofquartier; in der Bittschrift hatte Teuffel bedeutet, er habe „werend meier betienung kheines erhalten noch erlangen khinen“ - Kämmerer war er seit 1637, eine Besoldungszahlung aus dem Hofzahlamt ist nicht nachweisbar 362 . Der aus den Hofquartierbüchern hervorgehende Befund hält sich in dem durch das beschriebene Wohnungsangebot begrenzten Rahmen. Nach einem die ersten Jahre der Regierungszeit Kaiser Leopolds I. dokumentierenden Hofquartierbuch 363 hatten nur etwa zehn Kämmerer 357 HKA, HQR, K. 2, Nr. 19 (1655), Nr. 244, fol. 132 ff. 358 Georg Manrique Graf Tessio, Kämmerer seit 1639, hatte dagegen ein Quartier besessen. Nach seiner Eheschließung gab er es auf und mietete eine Wohnung, hatte aber das Quartierrecht offenbar behalten (HKA, HQR, K. 1, Nr. 10 (1646), Nr. 125, fol. 52). 359 Vgl. auch Anm. 372. 1657 berichteten die Hoffuriere, es sei „kein ainziges“ Quartier frei, große Teile des Personals des Erzherzogs Leopold Wilhelm lebten in Wirtshäusern (HKA HQR, K. 2, Nr. 21 (1657), Nr. 260, fol. 75, 76). HKA, HQB 33 (verm. trotz der Zuordnung „1670“ etwas früher), verzeichnet 28 Wirtshäuser, die von Einquartierungen verschont bleiben sollen, da sie zumeist mit Pferden und Amtsträgern belegt seien. 360 HKA, HQR, K. 2, Nr. 16 (1652), Nr. 238, fol. 108. 361 Ebd. Kallbrunner (1925), S. 32. 362 HKA, HQR, K. 1, Nr. 10 (1646), Nr. 125, fol. 4; Bewilligung vom 1. Febr. 1647. Nicht immer war die Bewerbung eines Kämmerers erfolgreich: 1639 hatten sich der Kämmerer Wenzel Graf von Vrbna, der Reichshofrat Gebhard und der neue Hofzahlmeister Eder um das durch den Tod des Hofzahlmeisters Castele freigewordene Quartier beworben, das Eder bekam, da „sonst khein gelegenheit vorhanden, daß daß Hoffzallambt der Notturfft nach undergebracht: und daß gelt und Raittung zuverwahren“ (HKA, HQR, K. 1, Nr. 5 (1639), Nr. 23, fol. 60). Das Quartier hatte Eder bis zu seinem Tod (vgl. HQB 14, fol. 43v). 363 HKA, HQB 14. Zur Datierung: Eder wird als Hofzahlmeister geführt (fol. 43v), wurde aber spätestens 1660 von Carlo Miglio abgelöst (vgl. HKA, HZAB 105, fol. 399, HKA, HZAB 106). Die Angabe 1642 (fol. 86) diente wohl der Datierung von Baufreijahren. Daß es sich <?page no="98"?> 97 ein Hofquartier 364 , von denen aber nicht wenige andere Ämter innehatten: so Wolfgang Graf Öttingen 365 und Johann Karl Graf von Portia als Reichshofrat 366 , Franz Ernst Molart, der seit 1646 Oberstkuchlmeister Ferdinands III. war, Ferdinand Victor Teuffel, der auch Oberstäblmeister war 367 sowie vermutlich ein Graf Weissenwolff 368 . Bei dem im Hofquartierbuch ausgewiesenen Grafen Rabatta ist die Identität unklar und daher auch die Frage, ob er nicht noch ein anderes Amt innehatte 369 . Lediglich das Kämmereramt versahen in der Zeit der Abfassung des fraglichen Hofquartierbuches wohl nur Wilhelm Graf von Öttingen, Johann Sebastian von Hallweill 370 , Georg Jacob von Herberstein, Franz Augustin von Waldstein 371 und vermutlich der als Quartiernehmer genannte Graf Losenstein 372 . Die Stellung der Kämmerer im Hofquartierwesen vermag den anhand der Besoldungen gewonnenen Befund somit zu bestätigen. Dafür, daß besoldete Kämmerer als solche Hofquartier hatten, finden sich für Ferdinand III. und Leopold I. wenige Hinweise. Geht man aber davon aus, daß mit Hofquartier versehene Kämmerer, jedenfalls in der Regel, tatsächlich dienten, erhöht sich die Zahl derjenigen Kämmerer, mit deren steter Präsenz bei Hofe zu rechnen ist - wenn auch nur um ein geringes Maß. Wenn die über die Extrakte erhobenen Daten repräsentativ sind, wird man in der Mitte des 17. Jahrhunderts zur Zahl der besoldeten Kämmerer allenfalls etwa vier oder fünf mit Quartier versehene un- (auch) um die Zeit Leopolds I. handelt, machen dessen kaiserliche Kämmerer Franz Augustin von Waldstein und Wilhelm Graf Öttingen (Häuser Nr. 846 und 165) deutlich. 364 HKA, HQB 14, Teil 5: Wilhelm Graf von Ötting (Nr. 165), Wolfgang Graf von Öttingen (Nr. 744), Rabatta (Nr. 205), Hallweil (Nr. 331, 332), Herberstein (Nr. 724), Portia (Nr. 814), Waldstein (Nr. 846), Losenstein (Nr. 280), Molart (Nr. 66, 67), Teuffel (Nr. 1037), Weissenwolff (Nr. 681). Joseph Graf Rabatta, Kämmerer Ferdinands III. seit Apr. 1645 und erster Kämmerer Ferdinands IV., sollte 1650 das Quartier des über mehrere Jahre besoldeten kaiserlichen Kämmerers Wenzel von Vrbna erhalten; auch, weil sein Bruder nun bei Hof diente (HKA, HQR, K. 1, Nr. 13 (1649), Nr. 152, fol. 142, 143v, Ebersdorf, 30. Aug. 1649). Vgl. zu Quartierwechseln auch HKA, HQR, K. 1, Nr. 14 (1650), Nr. 163. 365 Reichshofrat seit 1653, seit 1683 Reichshofratspräsident (Gschließer (1942), S. 268). 366 Reichshofrat seit 22. Dez. 1658 (HKA, HZAB 105, fol. 201), vgl. Gschließer (1942), S. 278. 367 HKA, HQB 14, Nr. 1037. 368 Der hier primär in Betracht kommende Helmhard Christoph, Reichshofrat 1655 bis zum Tod Ferdinands III. (Gschließer (1942), S. 273, 274), war seit dem 20. Febr. 1659 auch Hofkammerrat (so jedenfalls HKA, HZAB 105, fol. 209). 369 Es kann sich um den Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph handeln (seit 1. Okt. 1660, HKA, HZAB 106, fol. 225). 370 Vgl. Kallbrunner (o. J.), S. 81, 82; danach hatte Hallweil das Hofquartier 1654 verlassen. 371 Dieser wurde Mitte 1664 Trabantenhauptmann (HKA, HZAB 109, fol. 190, 191). 372 Weder Vorname noch Amt sind ausgewiesen, doch kommt als Amtsträger und Kämmerer Leopolds I. Franz Adam Graf Losenstein in Betracht. <?page no="99"?> 98 besoldete Kämmerer hinzufügen können, und dabei noch in Rechnung stellen müssen, daß nicht jeder das Hofquartier für eigene Wohnzwecke nutzte. Wichtig ist der Hinweis auf die Zahl der Bewerber um das Hofquartier und die zur Miete lebenden Kämmerer. Geht man davon aus, daß die Kämmerer, die sich um ein Hofquartier bewarben, zumindest häufig in der Residenz waren, ergibt sich aus den Quellen zum Hofquartier eine Zahl von etwa 25 kaiserlichen Kämmerern, von deren etwa gleichzeitiger Anwesenheit in Wien für die 1650er Jahre ausgegangen werden darf. Diese Größenordnung findet sich durch Angaben zur Anwesenheit von Kämmerern bei Bestattungen von Habsburgern bestätigt. Je zwölf Kämmerer trugen den Sarg ihres verstorbenen Herren, wobei die übrigen unmittelbar vorangingen 373 . Die Träger wechselten jedoch mitunter ab, so daß für die Begräbnisfeierlichkeiten für Ferdinand III. ebenso wie für seine Gemahlin Maria Leopoldina 374 die Anwesenheit von mindestens 24 Kämmerern gesichert ist, von denen einige auch andere Ämter im Hofstaat innehatten 375 . Der Tod Ferdinands IV. ist besonders aufschlußreich, reichten doch die königlichen Kämmerer trotz offizieller Ansage zum Begräbnis für das Tragen des Sarges nicht aus, obschon zu diesem Zeitpunkt weit über 40 ernannt waren; so trugen zwölf königliche und zwölf kaiserliche Kämmerer den Sarg 376 . Von den Kämmerern Erzherzog Leopold Wilhelms hingegen waren bei seinem Begräbnis 18 anwesend und durch sechs kaiserliche ergänzt 377 . Verdichtungsmuster Einen wichtigen Hinweis auf die Formen der Fluktuation der Kämmerer gibt der Zeremonialbericht zur Nuntiatur Pannochieschi. Aufgrund der im Rahmen der Darstellung des Besuchszeremoniells genannten 373 BAV, Vat. lat. 10423, fol. 290. Vgl. auch ASV, FP 212, fol. 95. 374 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Aug. 1649. Maria Leopoldina († 7. Aug. 1649) wurde von 24 Kämmerern getragen. Zur Bestattung von Maria Anna vgl. NÖLA, StäAk, A-9-31, fol. 47. 375 HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 23, fol. 453v, und ebd., Konv. 28, fol. 434v. Im Bericht des schwedischen Vertreters sind für das Begräbnis Ferdinands III. 30 kaiserlicher Kämmerer angegeben (RKA, G 283, Begräbnis Ferdinands III.). Vgl. Hawlikvan de Water (1989). 376 HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 29, fol. 209, 209v. Da Bestattungen in dieser Zeit kurzfristig erfolgten, konnten die Ansagen die Zahl der anwesenden Kämmerer nicht wesentlich erhöhen. 377 Der Sarg wurde von zwölf erzherzoglichen Kämmerern in die Augustinerkirche getragen, insgesamt aber von 24, davon sechs kaiserlichen und allen 18 anwesenden erzherzoglichen: „so viel als da zugegen gewesen“ (HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 36, fol. 503v, 504). Bei der Bestattung des Erzherzogs Carl Joseph († 27. Jan. 1664) wurde der Leichnam „von allen andwessendten Cammeren tragendt“ zu den Kapuzinern gebracht; der Landmarschall und der Oberstkämmerer hatten allen anwesenden Adeligen das Erscheinen befohlen (AVA, FA HR, K. 448, Franz Leopold Thierheim an F. A. Harrach, Wien, 23. Jan. 1664). <?page no="100"?> 99 Kämmerer läßt sich ungeachtet der allgemeinen Feststellung des Wachstums des Amtes („il più numeroso“) 378 ein spezifisches Präsenzmuster ablesen. Der Verfasser des Zeremonialberichts nennt die Namen derjenigen Kämmerer, an deren Besuch bei Pannochieschi er sich nach eigenen Angaben bei der Niederschrift erinnerte; neben immerhin knapp 30 Kämmerern steht noch der Hinweis auf „molti altri Ungheri de quali non mi ricordo“ 379 . Beachtlich ist dabei ein deutlich überwiegender enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Ernennung zu Kämmerern und ihrer Nennung im Zeremonialbericht 380 . Daß dieser Befund jedenfalls nicht allein auf Gedächtnisleistungen zurückzuführen ist, belegen zahlreiche Quellen ganz unterschiedlicher Provenienz. Das Merkmal einer besonderen Verdichtung von Kämmerern, die dieses Amt erst wenige Jahre innehatten, findet sich in der Begleitung Kaiser Ferdinands III. und König Ferdinands IV. beim Reichstag in Regensburg 381 . Auch an der Präsenz von Kämmerern bei der Bestattung der Kaiserin Maria Anna 378 ASV, FP 212, fol. 14. 379 BAV, Vat. lat. 10423, fol. 177. 380 Von denen, die eindeutig identifizierbar sind, wurden vier im Jahr 1656 zu Kämmerern ernannt, vier 1654, zwei 1653, einer im Jahr 1652, einer 1650, nur fünf dagegen in den 1640er Jahren (von denen wenigstens einer eines anderen Amtes wegen bei Hof blieb) Giliberto Pio (1656), Johann von Vrbna von Freudenthal (1656), Aeneas Caprara (1656), Vincenz Hercolani (1656), Franz Niklas Lodron (1654), Gilbert Santilier (1654), Peter Strozzi (1654), Maximilian Dietrichstein (1654), Johann Rechberg (1653), Johann Rabatta (1653), Johann Humbrecht %ernín (1652), Ludwig Rabatta (1650), Johann Maria Testa Piccolomini (1649), Ferdinand Jakob Dietrichstein (1649), Claudio Collalto (1648, seit 1651 Reichshofrat), Josef Rabatta (1645), Johann Jakob Truchseß von Zeill (1641). Weiter werden der Bruder des Erzbischofs von Salzburg (verm. Michael Oswald von Thun, Kämmerer seit 1654) sowie ein Neffe des Obersthofmarschalls genannt; unklar ist die genaue Identifikation des genannten Grafen Paar, für den drei verschiedene Kämmerer in Betracht kommen, die 1648, 1650 und 1652 ernannt wurden. Für den genannten Herberstein kommen vier Kämmerer mit den Ernennungsjahren 1648, 1651, 1655 und 1657 in Betracht (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 177, 177v). Der Bericht deckt den Zeitraum von 1652 bis 1658 ab. Der Wochenbericht der Nuntiatur vom 11. Febr. 1651 (ASV, SG, 149) weist auf eine Verdichtung auch bei Mundschenken hin: Danach war gerade der Genueser Graf Zani (Mundschenk seit dem 4. Sept. 1650) verstorben, der gegenwärtig einer der Mundschenken Ferdinands III. sei. 381 Beim Regensburger Reichstag von 1653/ 54 waren von den Kämmerern Ferdinands III., die nicht hauptsächlich aufgrund eines anderen Amtes bei Hof verweilten, die meisten erst wenige Jahre im Amt, wie die Ernennungsjahre zeigen: 1653: Ranzau und Adam Franz Graf Waldstein; 1652: Humbrecht Johann Graf %ernín, 1651: Franz Anton Graf Trauttmansdorff und Leopold Wilhelm Markgraf von Baden; 1650: Franz Graf Pötting, Ludwig Graf Rabatta und Carl von Paar; 1649: Johann Maria Testa Graf Piccolomini, Marches Don Luigi Gonzaga; 1648: Ernst Graf von Salm; weit früher ernannt wurden Adam Matthias Graf Trauttmansdorff und Franciscus Graf Maradas (1639) und Johann Jakob von Zeill (1641); vgl. HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 27, fol. 19v, 20, und unten Anm. 541. Von den Kämmerern Ferdinands IV. waren neben den früh ernannten Rabatta (1. Kämmerer), Colloredo (4.) und Strozzi (5.) vornehmlich Kämmerer anwesend, die seit Apr. 1650 ernannt worden waren: Caprara (18.), Jörger (20.), Lodron (22.), Dietrichstein (23.), Königsegg (24.), Kotz von Dobrž (25.), Breuner (26.), Tierheim (27.) und Reckheim; vgl. Liste in APP. <?page no="101"?> 100 im Mai 1646 lassen sich Spuren dieses Musters finden 382 . Ein weiteres Indiz für diese Verdichtung auch in den 1640er Jahren bieten die Hinweise auf Kämmerer, die mit Franz Albrecht Harrach zusammen Wochendienst bei Ferdinand III. hatten 383 . Der Befund stützt die Annahme, daß die Präsenz von Kämmerern, die kein weiteres Amt bei Hof innehatten, auf das zeitlich nicht allzu weit gesteckte Umfeld der Ernennung beschränkt war und daß sich auch von daher eine beachtliche strukturierte Fluktuation in diesem Amte ergab. Im Zusammenhang mit der Verdichtung der Präsenz erst kürzlich ernannter Kämmerer ist auch die Bedeutung der ältesten (anwesenden) Kämmerer zu beachten, die dem Anschein nach zu besonderen Diensten bevorzugt herangezogen wurden. So ist in der Schilderung der Bestattung Kaiser Ferdinands III. explizit davon die Rede, daß einer der ältesten Kämmerer das Herz in das Klarissinnenkloster und die Eingeweide nach St. Stefan brachte 384 . Bei der Taufe von Erzherzog Carl Joseph gingen die beiden ältesten Kämmerer neben der Obersthofmeisterin Urschenbeck, als sie den Prinzen in die Ritterstube trug 385 . Da es bei derartigen Anlässen jedoch um die Wahrung zeremonieller Rechte ging, die nach Anciennität im Amt gewährt wurden, ist von einer gewissen Diffe- 382 Bei der Bestattung der Kaiserin Maria Anna waren als Begleiter der Hofdamen die Kämmerer Georg Ludwig von Starhemberg (seit 1643), Ferdinand Marchese Caretto (seit 1643, auch Reichshofrat), Conrad Balthasar von Starhemberg (seit 1644), Hans Christoph von Puchheim (seit 1643, auch Hofkriegsrat) sowie ein Graf Maradas (seit 1635 oder 1639) anwesend (NÖLA, StäAk, A-9-31, fol. 47). Bei der Öffnung des Sarges der Kaiserin waren neben dem spanischen Botschafter nur Kämmerer Zeugen, an denen sich die zeitliche Verdichtung wiederum ablesen läßt: die o.g. Grafen Maradas (1635/ 39), Marchese Ferdinand di Caretto (1643), Georg Ludwig von Starhemberg (1644) sowie Ott Ehrenreich von Trauttmansdorff (Kämmerer seit dem 22. Apr. 1646). 383 Harrach erwähnte als solche Graf Schwarzenberg („zur nacht mit grafen von Schwartzenberg allein zu Hof”, AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 30. Nov. 1640), während bei Baden („neben dem Margrafen von Baden meine wochen angefangen”, ebd., Mai 1651) und Kaunitz die Formulierungen zweifelsfrei sind. Diese waren als Kämmerer unbesoldet und im Abstand von weniger als drei vollen Jahren Kämmerer geworden: Johann Adolf Graf von Schwarzenberg im Jan. 1640, gemeinsame Dienstwoche: 30. Nov. bis 6. Dez. 1642; Leopold Wilhelm Markgraf von Baden, Kämmerer seit Febr. oder März 1651, gem. Dienstwochen: 6. bis 13. Mai 1651 und 23. bis 30. Nov. 1652; Rudolf Kaunitz im Apr. 1646 und Leopold Wilhelm Kaunitz im Nov. 1648, gem. Dienstwoche einer der beiden: 1. bis 7. Febr. 1648. 384 HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 28, fol. 433v, 437. Genannt werden Albrecht von Zinzendorf und Johann Friedrich Graf Trauttmansdorff. Zinzendorf war Kämmerer seit 1640, Trauttmansdorff seit 1643. Beide waren zu diesem Zeitpunkt auch Reichshofräte. Der Begriff des ältesten Kämmerers bezeichnet sich offenbar auf jeweils anwesende Kämmerer. Das Herz Ferdinands III. wurde später in Graz bestattet. 385 HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 23, fol. 418-19v, Taufe Erzherzog Carl Josephs, 11. Febr. 1657. <?page no="102"?> 101 renz zu gewöhnlichen Präsenzmustern und dem Zusammenspiel der verschiedenen Faktoren auszugehen 386 . Bei Leopold I. findet sich das Muster einer verdichteten Präsenz von neuernannten Kämmerern im Untersuchungszeitraum nicht. Bei ihm dominierte lange Zeit, etwa bis 1665, eine sehr starke Präsenz älterer Kämmerer, besonders jener, die noch vor der Kaiserwahl ernannt worden waren, und unter diesen wiederum eine Bevorzugung der in den sehr frühen Jahren ernannten Personen. Am deutlichsten ausgeprägt war dieses Muster bei Hofreisen. Bereits in Frankfurt waren 1658 ganz überwiegend vor 1655 ernannte Kämmerer anwesend 387 . Daß bei der Erbhuldigungsreise im Jahr 1660 mehr als die Hälfte der mitreisenden Kämmerer vor 1657 und nur ein oder zwei Kämmerer nach 1658 ernannt worden waren, verdeutlicht die Präferenz Leopolds I. für frühernannte Kämmerer. Noch bei der Reise nach Innsbruck im Jahr 1665 stellten in den Jahren 1654, 1657 und 1658 ernannte Kämmerer den größten Anteil, während die Ernennungsjahrgänge 1659 und 1660 sowie 1662 bis 1665 völlig fehlten. Dieser Verdichtungstyp läßt sich nur partiell auf weitere Hofämter der jeweiligen Kämmerer zurückführen. Auch für die Verhältnisse in Wien finden sich Belege für eine Dominanz der älteren Kämmerer; der Anteil von Inhabern anderer Ämter, die um deretwillen in Wien weilten, ist hier zwar höher, doch wiederum läßt sich der Befund nicht auf diesen Faktor reduzieren, zumal in der Hauptresidenz die Varianz höher war als bei Hofreisen. So war unter den Kämmerern, die 1659 ihre Wagen für den Einzug des außerordentlichen venezianischen Botschafters zur Verfügung stellten, keiner des Ernennungsjahrganges 1659 und nur ein im Jahr 1658 ernannter Kämmerer, während sich die Ernennungsjahrgänge bis einschließlich 386 Dabei ist auch auf die in der Regel sinkende Frequenz der Dienstversehung von Kämmerern hinzuweisen, die höhere Hofämter erhalten hatten; auch waren die Kaiser bemüht, den Zusammenhang von Anciennität im Kämmereramt und der daraus abgeleiteten Geltendmachung von Rechten hinsichtlich der Versehung bestimmter Dienste zu lockern: So u.a. in Fällen der Vertretung anderer Ämter, aber auch bei den Dienstwochen; vgl. Kap. A.II.1.a. 387 Vgl. zu den Kämmerern beim Einzug am 29. März 1658 Hengerer (2001a), S. 353-355, Anm. 56. In diesem Falle läßt sich keine besondere Verdichtung feststellen, deren Ernennung in engem zeitlichen Zusammenhang zur Dienstversehung steht. Sieht man von den Inhabern übriger Ämter (Königsegg, Molart, Hyzerle, Öttingen, Thun) ab, findet sich ein Schwerpunkt des Ernennungsjahrgangs bei 1654 (Portia, Hoyos, Colloredo, Weissenwolff), während aus den Jahren 1656, 1657 und 1658 je zwei Kämmerer (Altheim und Slavata, Paar und Losenstein, Harrach und Dietrichstein) mitgenommen wurden. Drei (%ernín, Öttingen und Waldstein) wurden vor 1653 ernannt. <?page no="103"?> 102 1656 und 1657 etwa die Waage hielten 388 . Noch deutlicher ausgeprägt findet sich die Bevorzugung älterer Kämmerer im Fasching des Jahres 1663; der Schwerpunkt der Ernennungsjahrgänge lag hier in den Jahren 1657 bis 1659 bei einer starken Beteiligung noch älterer Jahrgänge 389 . Erst die Liste der an der Faschingswirtschaft im Jahr 1666 teilnehmenden Kämmerer deutet einen moderaten Umschwung an. Hier waren Kämmerer der jüngsten Ernennungsjahrgänge (1663 bis 1666) und solche älterer Jahrgänge, darunter einige Inhaber anderer Ämter, zu etwa gleichen Anteilen vertreten 390 . Die Kämmerer früher Jahrgänge, welche bis etwa 1665 dominierten, hatten nunmehr in der Regel höhere Ämter inne oder aber den Hof verlassen. Die hierin angedeutete Modifikation stellt zugleich eine Angleichung an die Verhältnisse unter Ferdinand III. dar. Leopold I. war in sehr jungen Jahren Kaiser geworden und hatte von seinem Vater die leitenden Höflinge im wesentlichen übernommen; die etwa 20 Geheimen Räte, die bis einschließlich 1658 bestätigt oder neu bestellt wurden, waren im Durchschnitt etwa 52 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund ließ sich ein 388 HHStA, OMaA, K. 519, Verzeichnis der Kämmerer, die zur Eingeleitung des venezianischen Botschafters Wagen sechspännig zur Verfügung gestellt hatten, 24. Jul. 1659. Kämmerer Nr. 2 [Joseph] Graf Rabatta (gestrichen), 3: Graf von Lamberg, 4: Friedrich Hartman von Herberstein, 11: 1654 Graf von Hoyos (gestrichen), 16: 1654 (Ernennungsjahrgang) Graf von Weissenwolff, 68: 1657 [Ludwig] Graf Rabatta, 39: 1656 Christoph Johann Graf von Altheim, 51: 1657 Rudolf Graf Kaunitz (gestrichen, statt dessen: Königseckh [18 verm.: 1654]), 52: 1657 Bartholomäus Graf von Maradas, 58: 1657 Georg Jacob von Herberstein, 70: 1657 Graf von Pötting, 77: 1657 Herr von Hofkirchen, 85: 1657 Adam Franz Graf von Waldstein, 100: 1657 [Franz Adam] Graf von Losenstein, 105: 1657 Graf von Santhilier, 121: 1658 Graf von Harrach d. J. 389 Fasching 1663: Rennen am 26. Apr. 1663, Teilnehmerliste bei Kalista (1936), S. 171. An Höflingen nahmen teil: Kämmerer Nr. 8: 1652 (Ernennungsjahrgang) Franz Waldstein, 14: 1654 Ludwig Colloredo, 17: 1654 Franz Cavriani, 31: 1656 Wenzel von Altheim, 39: 1656 Christoph von Altheim, 68: 1657 Ludwig von Rabatta, 85: 1657 Adam Franz von Waldstein, 103: 1657 Franz Leopold von Thierheim, 104: 1657 Franz Niklas von Lodron, 105: 1657 Gilbert Santilier, 121: 1658 Ferdinand B. Harrach, 122: 1658 Sigmund Helfried von Dietrichstein, 123: 1658 Adam Maximilian von Waldstein, 133: 1658 Ernst Rüdiger Starhemberg, 136: 1658 Maximilian Fürst von Liechtenstein, 142: 1659 Maximilian von Thun, 154: 1659 Emanuel Max von Schönberg, Hans Christoph von Schefftenberg, 156: 1659 Franz Christoph Graf Khevenhüller, Heinrich Marchese de Grana, Hans Ferdinand von Herberstein. Zu Wirtschaften und Bauernhochzeiten vgl. Schnitzer (1995). 390 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 13, fol. 298, 299, Verzeichnis kaiserlicher Kämmerer, die sich an der Faschingswirtschaft des Jahres 1666 beteiligten, fol. 298-299. Kämmerer Nr. 6: 1651 (Ernennungsjahrgang) Wilhelm Graf von Öttingen, 8: 1652 Franz Augustin von Waldstein, 28: 1655 Adam Graf von Brandeis, 123: 1658 Adam Max Graff von Waldstein, 139: 1658 Adolph Graff von Wagensperg, 173: 1660 Carl von Schäfftenberg, 199: 1661 Marchese de Grana, 216: 1662 Aineas Graf Caprara, 222: 1663 Ferdinand Freiherr von Schäfftenberg, 227: 1663 Sebastian Graff von Zeill, 242: 1664 Christoph Graf Vratislaus, 243: 1664 Rudolph Graf Marcin, 247: 1664 Geörg Sigmund Kaziäner, 255: 1664 Johann Lamprecht Graf von Lamberg, 289: 1665 Johann Seyried Fürst von Eggenberg, 326: 1666 Marchese Spinola, 105: 1657 Graf Santilier. <?page no="104"?> 103 Großteil der niederrangigen Mitglieder des eigenen alten Hofstaats nur relativ langsam in hohe Ränge des Hofstaats bringen, so daß als amtsmäßige Verankerung einer persönlich vertrauten Entourage anfänglich das Kämmereramt diente 391 . Es hat den Anschein, als sei unter Leopold I. bis in die Mitte der 1660er Jahre hinein ungeachtet der hohen Ernennungszahlen die Versehung des Amtes von einer höheren persönlichen und längerfristigen Kontinuität geprägt gewesen als unter Kaiser Ferdinand III. In dem Maße, in dem ihm altbekannte Hofleute hohe Chargen erlangten, scheint sich dieser Zusammenhang aber zu verflüchtigen. Wochendienste und Präsenzzeiten Die bisher nachvollzogenen Differenzierungen deuten darauf hin, daß die Semantik von Amt und Hofstaat recht erfolgreich invisibilisierte, daß die stabilisierten Dienstverhältnisse recht voraussetzungsvoll waren und dabei vornehmlich auf der selektiven Verdichtung zahlreicher verschiedener im einzelnen wiederum variabler Faktoren beruhte. Das bislang entstandene Bild kann durch den genaueren Blick auf einen Kämmerer Kaiser Ferdinands III. gerade in bezug auf die nichtlinearen Elemente ergänzt werden. Franz Albrecht Graf Harrach (1614- 1666) war ein jüngerer Sohn eines Geheimen Rats Ferdinands II. (Karl Graf Harrach) 392 . Man wird diese günstigen Ausgangsbedingungen bei der Laufbahn von Franz Albrecht Harrach zu bedenken haben, ohne darin in bezug auf das 1640 angetretene Kämmereramt aber Umstände sehen zu können, die für die Folgejahre eine besondere Ausnahmestellung seines Beispieles begründen könnten. Auch den Umstand, daß er die längste Zeit am Hof Ferdinands III. in mittleren Ämtern zubrachte und erst 1655 Oberststallmeister wurde, wird man eher als Argument für die Repräsentativität seines Falles für wichtige Erscheinungsformen des Kämmereramtes ansehen dürfen. 391 In das Bild fügt es sich, daß der starke Anstieg der Zahl der Geheimen Räte erst in der Mitte der 1662 und besonders seit 1665 einsetzte, nachdem zuvor weniger als zehn Geheime Räte ernannt wurden, die als solche nicht schon unter Ferdinand III. gedient hatten. 392 Der älteste Bruder Leonhard VII. Karl (1594-1645) war Oberststallmeister Ferdinands II., der nächstüberlebende Ernst Adalbert (1598-1667) Erzbischof von Prag, Kardinal und Geheimer Rat Kaiser Ferdinands III., seine Schwester Katharina (1598-1678) Gemahlin des Maximilian Graf von Waldstein, der am Hof Ferdinands III. Oberststallmeister und Oberstkämmerer wurde, die Schwester Isabella Katharina (1601-1656) war Gemahlin des Herzogs von Friedland, die Schwester Maximiliana (1608) war zunächst Gattin von dessen Vertrautem Trczka, später von Johann Wilhelm Graf von Scherffenberg, sein Bruder Otto Friedrich (1610-1639) kaiserlicher Militär. Vgl. Harrach (1906), Heilingsetzer (1995). <?page no="105"?> 104 Aus seinen Kalendernotizen aus den 1640er und den frühen 1650er Jahren geht hervor, daß er nach seinem Eid als „wirklicher Kämmerer“ am 20. September 1640 in Regensburg bis zum Ende des Jahres 1654 393 im inneren Kammerdienst 60 Wochen absolvierte und in jedem Jahr mindestens eine Woche diente (Graph 3) 394 . Graph 3: Franz Albrecht Graf Harrach, Kammerdienstwochen, 1640-1654 393 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 1640 bis 1657. Bei der Zählung wurden die aufgrund zu schwacher Tinte unleserlichen Monate Febr. und März und wegen eines Versehens beim Kopieren auch der Mai 1643 weggelassen. 394 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Tagebücher 1640 bis 1654. Der Wochendienst endete danach regelmäßig am Samstag; der Dienstbeginn hingegen fiel in den 1640er Jahren auf Samstage, in den späteren Jahren fast durchweg auf Sonntage. Da in vielen Fällen lediglich Anfang oder Ende explizit vermerkt sind, ist nicht immer klar, ob der Dienstantritt auf einen Samstag oder Sonntag fiel. Das mag auch damit zusammenhängen, daß wohl nur einer der beiden Kämmerer Nachtdienst hatte und der erste Nachtdienst erfahreneren Kämmerern zugeteilt wurde. Die Dienstwochen Harrachs lagen - bei nicht expliziten Anfangstagen wurde ein entsprechender Tagesverlauf als Indikator für die Festlegung verwendet - wie folgt: 1640: 30. Sept. bis 6. Okt., 25. Nov. bis 1. Dez., 23. Dez. bis 29. Dez.; 1641: 3. März bis 9. März, 24. März bis 30. März, 2. Jun. bis 8. Jun., 22. Jun. bis 29. Jun., 14. Jul. bis 20. Jul., 11. Aug. bis 17. Aug., 14./ 15. Sept. bis 21. Sept., 9. Nov. bis 16. Nov., 21./ 22. Dez. bis 28. Dez.; 1642: 9. Febr. bis 15. Febr., 11. Mai bis 17. Mai, 14. Jun. bis 21. Jun., 7. Sept. bis 13. Sept., 12. Okt. bis 18. Okt., 29. Nov. bis 6. Dez.; 1643, 18. Jan. bis 24. Jan., 27. Jun. bis 4. Jul., 13. Sept. bis 19. Sept., 15. Nov. bis 21. Nov.; 1644: 7. Febr. bis 13. Febr., 3. Apr. bis 9. Apr., 10. Okt. bis 15, 6. Nov. bis 12. Nov., 18. Dez. bis 24. Dez.; 1645: 16. Jul. bis 22. Jun., 30. Jul. bis 5. Aug., 3. Dez. bis 9. Dez.; 1646: 4. Febr. bis 10. Febr., 1. Apr. bis 7. Apr., 29. Apr. bis 5. Mai, 26. Aug. bis 1. Sept.; 1647: 13. Apr. bis 20. Apr.; 1648: 1. Febr. bis 8. Febr., 29. Febr. bis 7. März, 21. Nov. bis 27. Nov.; 1649: 6. Febr. bis 13. Febr., 21. Aug. bis 28. Aug.; 1650: 29. Jan. bis 5. Febr., 12. März bis 19. März, 28. Mai bis 4. Jun., 10. Sept. 17. Sept.; 1651: 28. Jan. bis 4. Febr., 4. März bis 11. März, 6. Mai bis 13. Mai; 1652: 5. Okt. bis 12. Okt., 23. Nov. bis 30. Nov., 14. Dez. bis 21. Dez.; 1653: 22. Febr. bis 1. März, 31. Mai bis 7. Jun., 23. Aug. 1653 bis 30. Aug., 22. Nov. bis 29. Nov.; 1654: 17. Jan. bis 24. Jan., 7. Febr. bis 14. Febr., 14. März bis 21. März, 18. Apr. bis 25. Apr., 9. Mai bis 16. Mai. Bemerkenswert ist, daß im ersten Dienstjahr auch die Urlaubsregelung eingehalten wurde (vgl. HHStA, HA FA, K. 100, Konv. 1637-1644, Instruktion Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Puchheim, Wien, 20. März 1637). 0 2 4 6 8 10 1640 1641 1642 1643 1644 1645 1646 1647 1648 1649 1650 1651 1652 1653 1654 <?page no="106"?> 105 Es fällt zunächst die erhebliche zeitliche Erstreckung des Dienstes auf, welche verdeutlicht, warum die Kategorie „wirklicher Kämmerer“ sich trotz aller terminologischer Schwierigkeiten behaupten konnte. Harrach wurde als Kämmerer aus dem Hofzahlamt nicht besoldet 395 . Indes findet sich auch bei ihm die Verdichtung der Dienstzeiten in zeitlicher Nähe zum Ernennungszeitraum, für die der Zeremonialbericht zum Aufenthalt des apostolischen Nuntius Pannochieschi Hinweise liefert: 1641 und 1642 leistete er mit 15 Wochen in nur zwei von 15 Jahren ein Viertel seiner gesamten Dienstwochen. Harrachs Dienstfrequenz war offenbar ausreichend, um sein weiteres Fortkommen im Hofstaat zu befördern und genügte der in der Kammerordnung sowie 1665 von Lamberg formulierten Mindestanforderung einer zweibis dreijährigen regelmäßigen Dienstversehung im Kämmereramt 396 . Am 27. September 1642 - bis dahin hatte er seit seiner Eidesleistung 13 Wochen Kammerdienst geleistet - wurde ihm vom Kaiser mit Wirkung zum 1. November 1642 das Oberstfalkenmeisteramt übertragen 397 . Wichtig ist weiter die Feststellung, daß Harrach den Kammerdienst auch versah, nachdem er in der Ämterhierarchie des Hofstaats vorgerückt war. Dies blieb noch so, als er Landjägermeister wurde 398 und nahm ein Ende erst 1655 mit der Übernahme des Oberststallmeisteramtes als einem der vier obersten Hofämter. Selbst in der Zeit, als er seit März 1644 Verordneter des Herrenstands des Landes Österreich ob der Enns war 399 , versah er weiterhin den Kammerdienst 400 . Die beachtlichen 395 Beim Reichstag in Regensburg 1640/ 41 und 1652/ 54 hatte er Quartier wie 1640/ 41 (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 14. Jan. 1653). Ob er in Wien stets damit versehen war, ist fraglich. 1642 wohnte er in Wien zur Miete (vgl. Anm. 559), bezog aber im Jul. 1642 „von bestandt meines quartiers“ Geld. Im Nov. 1643 bezog er eine neue Wohnung (ebd., 13. Nov. 1643). 396 OÖLA, HASteyr, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 231, Materialien Lambergs zur Reform des Kämmereramtes, 1665, 1666. 397 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Sept. 1642. Das Hofstaatsverzeichnis Ferdinands III. nennt dagegen den 1. Nov. 1642 (HHStA, OMeA SR, Bd. 187, fol. 154; ebd., SR 186, fol. 201). Die Diskrepanz wird sich aus der Kundgabe der Entschließung und der Übernahme der Geschäfte ergeben. Am 5. Nov. erhielt er von seinem Vorgänger Losenstein die Falknereirechnungen der Jahre 1634 bis Ende Okt. 1642 (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Sept. 1642). Die diesbezüglichen Angaben in Harrach (1906), S. 101, sind etwas ungenau. 398 Am 20. Mai 1649 wurde er Landjägermeister (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Mai 1649). Da dieses Amt ein niederösterreichisches Landesamt war, taucht es in früheren Hofstaatslisten meist nicht auf (ein knapper Überblick bei Sterneck (1901)); seine Bedeutung für Hoflaufbahnen wurde daher wenig beachtet (vgl. Harrach (1906), S. 101, siehe aber Ehalt (1980), S. 53, und Žolger (1917), S. 76). Harrach wurde als Jägermeister aus dem Vizdomamt bezahlt (u.a. HKA, NÖV, Nr. 659, 1652, fol. 84), als Obristfalkenmeister erhielt er seine Besoldung aus dem Hofzahlamt (HKA, HZAB). 399 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, März 1644; die Wahl erfolgte am 3. März 1644 in Linz. Vgl. zum Verordnetenamt in Österreich ob der Enns Putschögl (1978), S. 163-239. Mit „Hofämtern, welche die Anwesenheit bei Hof verlangten“, bestand nach Auffassung der Stände In- <?page no="107"?> 106 Konsequenzen für die politische Integration der Erblande können erst an anderer Stelle diskutiert werden; in diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Dienstfrequenz mit der Erlangung höherer Ämter nicht lediglich abnimmt, sondern während des Reichstags in Regensburg 1653 und 1654 den Modalwert der Dienstwochen (3) und den Mittelwert (4) sogar noch überschreitet. Dies verweist auf die Relevanz des Faktores der Abwesenheit des Hofes von Wien und der damit verbundenen geringeren Fluktuation in den Ehrenämtern. Der Hinweis auf den sehr wahrscheinlichen Kammerdienst Schwarzenbergs würde im Falle der Richtigkeit zudem belegen, daß nicht lediglich Inhaber der Ehrenämter des Hofstaats, sondern auch Justizpersonal - Schwarzenberg war seit 1640 Reichshofrat und schien als solcher bis 1645 in den Präsenzlisten auf 401 - noch Kammerdienst tun konnte. Die niederösterreichische Regierung freilich wehrte sich in den 1620er Jahren dagegen, daß niederösterreichische Regimentsräte Kammerdienst versahen 402 . Das Kämmereramt war demnach nicht lediglich in zeitlicher Hinsicht ein Amt mit weitreichender Perspektive, sondern grundsätzlich auch mit höherrangigen Ämtern des Hofstaats im Bereich der Ehrenämter wie der Justiz- und damit wohl auch der Verwaltungsämter, partiell zumindest auch kompatibel mit einigen von den Ständen vergebenen Ämtern. Geht man anhand der Kalendernotizen Harrachs einen Schritt weiter zu Präsenzzeiten von Kämmerern bei Hof, differenziert sich das Bild noch weiter. Es stellt sich dabei vor allem die Frage nach Aufenthaltsorten und den damit verbundenen hofbezogenen Tätigkeiten von Kämmerern außerhalb ihrer Dienstwochen. Die wenigen Tage zwischen der Eidesleistung Harrachs am 20. September 1640 403 und dem Beginn der kompatibilität (Putschögl (1978), S. 122). Ders., ebd., S. 122, Anm. 259, verweist hierfür auf das Beispiel Starhembergs, der 1634 sein Verordnetenamt niederlegte, als Ferdinand III. ihn zu seinem Hofmarschall ernannte. Ausgenommen davon nach der Verordneteninstruktion von 1644 und 1660 „Kammerherren beim Landesfürsten oder einem anderen Mitglied des Hauses Österreich“ (ebd., S. 123). Zur Kompatibilität vgl. Kap. C.II.1.c. 400 Es gibt einen Hinweis, daß auch der Oberstkuchlmeister Ferdinands III. Franz Ernst Molart, Kämmerer seit Sommer 1645 und Oberstkuchlmeister seit 1646, über Jahre hinweg von Zeit zu Zeit den Kammerdienst versah. Er und ein Graf Maradas (vermutl. Bartholomäus, Kämmerer seit Okt. 1646) gingen als älteste Kämmerer bei der Taufe einer kaiserlichen Prinzessin am 30. Dez. 1654 neben deren Obersthofmeisterin (HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 33, fol. 1, 1v). Der Ausdruck ‚älteste’ dürfte sich hier auf die Anciennität anwesender Amtsinhaber beziehen. Auch war Molart in dieser Zeit als Kämmerer besoldet. 401 Gschließer (1942), S. 243. 402 Vgl. Starzer (1897), S. 22, und das Gutachten über die niederösterreichischen Regimentsräte von Statthalter Seyfried Christoph Breuner (HHStA, FA GFE, K. 151, Konv. 6). 403 „Den 20 habe Ich vormitdag umb 11 das gewehnliche Camerherrn Jurament geleist, und den schlüßel empfangen“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Sept. 1640). Zuvor, so notierte Har- <?page no="108"?> 107 ersten Dienstwoche am 30. September 1640 machen bereits deutlich, daß es für Kämmerer außerhalb ihrer Dienstwoche durchaus dienstbezogene Anwesenheitsgründe gab: Am 21. wartete er dem Kaiser vormittags in der Kirche und am Abend bei Hof auf, am 22. fand er sich am späten Vormittag bei Hof ein, ging dann zum Essen und wartete dem Kaiser wieder zwischen etwa 15 Uhr und dem Abendessen auf. Am 23. September begab er sich dagegen bereits morgens „umb 7 nach Hof“ und war erstmals beim Ankleiden des Kaisers anwesend: „das erste mal dem anlegen zugesehen“. Am 24. wartete er dem Kaiser morgens beim 40-stündigen Gebet auf und übernahm erstmals das „Speisen dragen“. Nachmittags wartete er zur Litanei nochmals auf. Dieser Ablauf wiederholte sich am 25. September: „Ihr Maÿ: zu dem angefangenen gebett aufgewart, und beÿ der dafel gedient“; nach dem Essen beschäftigte sich Harrach mit seiner Korrespondenz und fand sich später zur Litanei wieder bei Hof ein. Während sich am 26. nur geringfügige Änderungen ergaben - Harrach wartete nur zur Kirche und zum Essen auf - brachte der 27. September eine größere Abwechslung: „Den 27 nach dem Gebett Ihr Maÿ: zu felt auf der paiß [Beizjagd] aufgewart“. Abends wartete er dem Kaiser wiederum zur Litanei auf, trug bei der folgenden Prozession den Himmel und fand sich am Abend bei Hof ein, wo er bis 19 Uhr blieb. Weitere Modifikationen ergaben sich durch das Aufwarten zur Vesper am 28. September und durch das Vorschneiden am 29. September. Am 30. September übernahm Harrach erstmals den inneren Kammerdienst: „das erste mal angefangen in der Camer zu dienen“. Im Vordergrund der Tätigkeit des Kämmerers im zeitlichen Umfeld der Dienstwochen stand somit außerhalb des Kammerdienstes das Aufwarten: zu religiösen Handlungen, zu Hof oder zur Jagd, daneben der Tafeldienst mit Vorschneiden und Speisentragen. Das Aufwarten war keine Tätigkeit, die dem Kammerherrendienst eigentümlich gewesen wäre. Auch im Mai 1640, als Franz Albrecht Harrach weder ein Hofnoch ein Militäramt 404 hatte, wartete er dem Kaiser auf, als dieser in Österreich ob der Enns weilte: „Den 27. Ihr Maÿ: in die Kirchen aufgewart“, am 31. Mai „auf den abent haben Ihr Maÿ: ein weil geschossen, denen Ich aufgewart und 4 ducaten verlohren“. Zudem begleitete er den rach unter dem 12. Sept., habe er seinen „Hof dienst andreten“, indem er der Kaiserin aufgewartet habe. In der Zeit bis zur Eidesleistung begleitete er die Kaiserin auch ein Stück des Weges bei der Reise von Enns nach Regensburg. Am 17. Sept. traf er mit anderen Kaiser und Kaiserin nach kurzer Abwesenheit wieder, „denen wihr die händt geküßt, und hernach die halbe mail noch herein nach filtzhofen aufgewart.“ Ob sich der Dienstantritt am 12. Sept. bereits auf das kurz darauf übertragene Kämmereramt bezieht, ist nicht klar. 404 Nach Harrach (1906), S. 101, hatte er 1631 bis 1635 eine Kompanie.. <?page no="109"?> 108 Kaiser in die Kirche (28. und 29. Mai sowie 1. Juni 1640). Da Harrach Untertan war, schwingt ein gewissermaßen dienstlicher Aspekt hier wohl mit, doch entbehrt er jedweden spezifischen Bezugs zu einem Hofamt. Dasjenige, was Adelige bei Hof bzw. gegenüber ihrem Landesherrn ohnehin taten - aufwarten - wurde als Hofdienst betrachtet, nachdem ein Hofamt übernommen worden war. So traf Harrach am 12. September 1640 die Kaiserin, der er „das erste mal aufgewart“, womit er aus seiner Perspektive seinen Hofdienst antrat 405 , der seit dem 20. des Monats als Kammerherrendienst klassifiziert war. Das Aufwarten wurde damit zur Pflicht, und es verging bis zur ersten Dienstwoche kein Tag ohne Aufwarten oder wenigstens Erscheinen bei Hof - später ließ dieser anfängliche Eifer erheblich nach. Nach seiner ersten Dienstwoche wartete er dem Kaiser am 7. Oktober nochmals zur Kirche auf, schnitt zu Mittag vor, begleitete den Kaiser später zur Vesper bei den Dominikanern und reiste am 8. Oktober von Regensburg ab 406 . Erst am 20. November traf er nach seiner vornehmlich in Köppach und Linz verbrachten Abwesenheit von Hof wieder in Regensburg ein, wo er bereits am 21. November vorschnitt. Bis zum Beginn seiner zweiten Dienstwoche am 25. November diente er täglich bei Hof oder war mit dem Kaiser auf Jagd. Erst am 23. Dezember begann seine nächste Dienstwoche. In dieser Zeit blieb Harrach in Regensburg; am 2., 3. und 8. Dezember schnitt er vor, für den 9., 10., 14., 15., 16., 19. und 20. spricht er von „dienst“, womit in Anbetracht des für den 17. erwähnten Aufwartens bei Hof wohl das Vorschneiden gemeint sein dürfte, aber auch die Begleitung zur Kirche gemeint sein kann. Daneben begleitete er den Kaiser auf die Jagd (13. Dezember, evtl. auch am 5. Dezember) und aß an mehreren Tagen bei Hof (4., 7., 8., 17. Dezember). An diesem kurzen Zeitraum wird bereits deutlich, daß die Identifikation von Kammerdienstwochen über die Präsenzzeiten von Kämmerern bei Hof Untergrenzen beschreibt. Eine unmittelbare Abreise nach der Woche im Kammerdienst war ebenso möglich (8. Oktober 1640) wie ein kurzer Aufenthalt in der Residenz bis zur Übernahme des nächsten Wochendienstes (21. bis 23. November 1640). Während in diesen Fällen Dienstwochen und Präsenzzeiten nur geringfügig auseinanderfielen, verweisen die zahlreichen in der Residenz und auch bei Hofe zugebrachten Wochen ohne Kammerdienst auf die Möglichkeit hoher Diskrepan- 405 „und meinen Hof dienst andreten“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 12. Sept. 1640). 406 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 7. und 8. Okt. 1640. <?page no="110"?> 109 zen. Harrach blieb bis zur Übertragung des Oberstfalkenmeisteramtes am 1. November 1642 zumeist in der jeweiligen Residenz, obschon er 1641 insgesamt lediglich neun und 1642 bis November lediglich sechs Wochendienste versah. Dabei treten Unterschiede zwischen den Aufenthalten des Hofes in Regensburg und in der Hauptresidenz Wien mitsamt den niederösterreichischen Nebenresidenzen zutage. Während des Aufenthaltes des Hofes in Regensburg im Jahr 1641 war Harrach zweimal für mehrere Wochen vom Hofe abwesend und hielt sich dabei vornehmlich auf seinen Gütern bzw. bei seiner Familie auf 407 ; einmal unternahm er eine einwöchige Reise nach Altötting 408 . Zwei weitere kurze Abwesenheiten vom Hof hatten ihre Ursache in kleineren kaiserlichen Kommissionen 409 . Damit war Harrach während einer Zeit, in der er nur sieben Wochen Kammerdienst hatte, etwa acht von zehn Monaten am Hof, die Abwesenheitszeiten waren kompakt, die Nebendienste häufig. Etwas anders verhielt es sich in der Zeit, als der Kaiser seit Oktober 1641 wieder in Wien und Niederösterreich war. Es gab auch hier Phasen mehrwöchiger Abwesenheit: Vom 12. Juli bis zum 2. September 1642 war Harrach wiederum in Österreich ob der Enns, hauptsächlich in Linz, Köppach und Camer 410 ; zwischen dem 10. und 29. April war er vornehmlich in Linz, Köppach und Prag. Daneben stand auch eine Reise nach Linz - zum Landtag - zwischen dem 22. Januar und dem 3. Februar 1642. Dies entspricht etwa dem vorgesehenen Urlaub für einen verheirateten Kämmerer von sechs Wochen, ergänzt durch den häufigen Besuch des Landtages. Auch erledigte Harrach in Prag einen kaiserlichen Auftrag 411 . Anders als in Regensburg kamen bei Harrachs Aufenthalt in der Hauptresidenz zahlreiche kurzfristige Abwesenheiten von oft nur einem oder zwei Tagen hinzu. So weilte er vom 3. bis 5. November 1641 in Göllersdorf. In den Monaten Mai bis Juli reiste er sechsmal für jeweils einen oder zwei Tage nach Baden bei Wien 412 . Vor allem im Mai 407 Es folgen jeweils der Abreisetag und der letzte Abwesenheitstag: 2. Apr. bis 24. Mai 1641 mit Schwerpunkten Köppach, Linz und Wien sowie 22. Aug. bis 9. Sept. (vornehmlich Linz und Köppach). Harrach war mit einer Tochter des Freiherrn Karl Jörger verheiratet (Harrach (1906), S. 101, und Wurm (1955), S. 291); zu Köppach vgl. Wurm (1955), passim. 408 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 1. Jul. bis 6. Jul. 1641. 409 Ebd., 24. Febr. bis 28. Febr. 1641 (Begleitung der Hofdamen), 16. Okt. bis 22. Okt. (Kommission während der Rückreise des Kaisers von Regensburg (ab dem 14. Okt.) nach Wien, Ankunft Harrachs in Wien am 23. Okt. 1641). 410 „hab mein Urlaub beÿ Hof genohmen“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 11. Jul. 1642). 411 Kommission: 1. bis 8. Mai 1642; Ankunft in Wien: 9. Mai; Bericht in Laxenburg: 10. Mai. 412 Von Wien nach Baden am 31. Mai, am 1. Jun. zurück; ebenso: 4. und 5. Jun., 10. und 11. Jun., 22. und 24. Jun., 29. und 30. Jun. (am 30. bei der Rückreise den Kaiser in der Favorita angetroffen), 2. und 3. Jul. 1642. <?page no="111"?> 110 pendelte er zudem sehr häufig zwischen der kaiserlichen Jagdresidenz Laxenburg und Wien hin und her. Während seines Wiener Aufenthaltes war Harrach auch seltener bei Hof als in Regensburg und weniger häufig berichtete er vom Vorschneiden 413 . Während des Aufenthaltes des Hofes in der Hauptresidenz traten zu den Urlauben zahlreiche kürzere Abwesenheitszeiten hinzu, während die Nebendienste stark zurückgingen. Die Präsenz bei Hof stellte sich weniger kompakt dar. Zwischenergebnis Überdenkt man von hier aus nochmals die rechnerischen Möglichkeiten hinsichtlich der Dienstzeiten von Kämmerern am Hof Ferdinands III., wird ein Modell greifbar, das die verschiedenen Befunde zusammenführt. Geht man für Ferdinand III. von etwa 4200 Dienstwochen zwischen 1615 und 1657 aus und verteilt diese gleichmäßig auf die etwa 250 Kämmerer, fallen auf jeden Kämmerer knapp 17 Wochen Dienst. Dies kommt dem intern formulierten Schwellenwert eines für die Dauer von zwei bis drei Jahren regelmäßig versehenen Dienstes, wie ihn Franz Albrecht Harrach versah, sehr nahe. Gäbe es bei Harrach nach 1649 nicht wiederum den Anstieg der Dienstwochen und gäbe es nicht die besoldeten Kämmerer, hätte man hier eine befriedigende Verteilung ermittelt. Man kann den besoldeten Kämmerern und jenen Hofleuten, deren Laufbahnen und sehr hohe Hofämter sie nicht rasch dem Kammerdienst enthoben, diejenigen Kämmerer an die Seite stellen, die den Schwellenwert nicht oder nicht einmal annähernd erreichten und auch keine weiteren Hoflaufbahnen durchliefen; das waren von den nach der Regierungsübernahme im Jahr 1637 angenommenen Kämmerern immerhin etwa 170. Es ist aber unschwer zu erkennen, daß bei einer geringfügigen Überschreitung einer Dienstzeit dieser Kämmerer von nur einer Woche oder gar bei einer Normalverteilung unterhalb des Schwellenwertes die Wochenlast bei den besoldeten Kämmerern kaum höher gelegen haben wird als bei einer Woche im Monat. Auch kann man kaum annehmen, daß die etwa 40 Kämmerer, welche nach der Regierungsübernahme Ferdinands III. höhere Ämter erlangt hatten, im Falle einer schwellenwertorientierten Differenzierung bereits etwa 700 Wochen als Kämmerer gedient hätten; diese Differenzierung war bei allem Rückhalt in großen Zahlen und Einzelfällen keine strikte Voraussetzung und kaum erst Programm. Mit erheblichen Unterschreitungen (und Überschreitungen) ist 413 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 26. Febr. 1642. <?page no="112"?> 111 daher zu rechnen. Das Fluktuationspotential konnte dabei nur dann hinreichend groß bleiben für eine schwellenwertorientierte Differenzierung neuernannter Kämmerer, wenn die von den besoldeten Kämmerern erfüllten Dienstzeiten abnahmen. Dies paßt denn auch zum Befund des nochmaligen Rückgangs der Zahl besoldeter Kämmerer ab etwa 1650 414 . Betrachtet man nach diesem Durchgang durch das mehr oder weniger in systematischen Zusammenhängen entstandene Material nochmals die oben angeführten Differenzierungskategorien, kann man die Typen annäherungsweise validieren. Der diensttuende und als solcher besoldete Kämmerer verlor im 17. Jahrhundert fast völlig an Bedeutung. Nach den 1640er Jahren nahm dieser Typus nur für eine oder zwei Personen eine längerfristige Ausprägung an. Unbesoldet diensttuende Kämmerer scheinen dagegen weit stärker vertreten gewesen zu sein. Bis zu dem 1666 vom Oberstkämmerer Lamberg beklagten Einbruch der tatsächlichen Dienstversehung werden etwa jeweils zehn bis 20 Personen im Dienstturnus gestanden haben. Die zeitliche Erstreckung war abhängig von den finanziellen Ressourcen bzw. der Lage der Güter und Häuser. Reichtum der Familie, Hausbesitz in Wien oder zumindest das Hofquartier werden diese Ausprägung unterstützt haben, während Kämmerer ohne diese Randbedingungen in dieser Form nur kurzfristig bei Hof gewesen sein dürften. Kämmerer, die mit oder ohne Besoldung außerhalb des Hofes Kommissionen versahen, waren allein deshalb, weil sie meist aus den präsenten Kämmerern rekrutiert wurden, zahlenmäßig nicht sehr bedeutsam. Besoldete Kämmerer dürfen als Ausnahmen eingestuft werden, die eine etablierte Position bei Hof und zudem gute Beziehungen zur kaiserlichen Finanzverwaltung voraussetzten 415 . Unbesoldete Kämmerer, die fallweise an den Hof kamen und dort mitunter dienten, gewannen im 17. Jahrhundert an Bedeutung und waren dann auch am stärksten ausgeprägt. Für den selten oder nicht mehr im Kammerdienst tätigen, bei Hof ohne Besoldung anwesenden Kämmerer wird man bei steigender Tendenz spätestens unter Ferdinand III. und Leopold I. eine übliche Stärke von etwa 20 bis 30 annehmen dürfen. Die 414 Hätte jeder von durchschnittlich vier besoldeten Kämmerern auch nur zwei Wochen Dienst pro Monat, wäre rechnerisch das Potential ja bereits erschöpft. 415 So bezog beispielsweise Maximilian von Trauttmansdorff aufgrund eines besonderen kaiserlichen Befehls als Obersthofmeister der Kaiserin Anna (Gemahlin des Kaisers Matthias) sein Kämmerergehalt weiter und erhielt für die Zeit vom 1. Jan. 1616 bis zum 30. Apr. 1619 nach Abzug der Absenten 1360 fl. (HKA, HZAB 68, fol. 269*, 270*). <?page no="113"?> 112 zeitliche Erstreckung muß man wiederum im Zusammenhang mit den finanziellen Ressourcen und besonders dem adeligen Hausbesitz sehen. b. Äußerer Hofstaat Betrachten wir nun das Mundschenken-, Fürschneider- und Truchsessenamt. Mangels anderer ergiebiger Quellen können hier leider nur die Besoldungen herangezogen werden, die sich im 17. Jahrhundert bei Mundschenken und Fürschneidern auf jährlich 400 fl. 416 , für Truchsessen auf jährlich 360 fl. belief 417 . Für Ferdinand II. finden sich in den seine Regierungszeit betreffenden Hofzahlamtsbüchern keine Hinweise für die Zahlung an eigene Mundschenke, Fürschneider oder Truchsessen 418 . Allerdings wurden für die Ausstände von Amtsträgern der Kaiser Rudolf II. und Matthias sowie des verstorbenen Erzherzogs Maximilian teilweise hohe Summen eingestellt 419 . Bei Ferdinand III. dagegen sind wieder Besoldungen in den Hofzahlamtsbüchern ausgewiesen. Für die Mundschenke Ferdinands III. wurden in den Jahren von 1637 bis zur Abdankung des Hofstaats Ende Juni 1657 insgesamt rund 16.204 fl. eingestellt, für Fürschneider rund 9.013 fl. 420 und für Truchsessen rund 11.378 fl. Mit diesen Summen konnten, errechnet man über die gesamte Zeit einen Durchschnitt, in voller Höhe nur zwei Mundschenke, nur etwas mehr als ein Fürschneider und nur etwa anderthalb Truchsessenämter besoldet werden. Daß die durch besoldete Amtsinhaber gewährleistete Personaldecke in allen diesen Ämtern hauchdünn war, braucht kaum betont zu werden. Überdies handelt es sich bei diesen Angaben noch um Durchschnittswerte. Betrachtet man auch die Zeiträume, für welche die Besoldungen eingestellt wurden, läßt sich - weit deutlicher als bei den Kämmerern - ein tiefgreifender Umbruch erkennen, der in den Jahren zwischen 1643 und 416 HHStA, OMeA SR, Bd. 187, fol. 27, 30. 417 HHStA, OMeA SR, Bd. 187, fol. 36. 418 Bezeichnenderweise konnte der spätere Hofmarschall Starhemberg erst 1653 im Zuge der Zahlung seines 1642 bis 1652 aufgelaufenen Obersthofmarschallgehaltes von 11.713 fl. eine Zahlungsanweisung für seinen Dienst als Kämmerer und Mundschenk unter Ferdinand II. erhalten (HKA, HZAB 99, fol. 167), nachdem zuvor geprüft worden war, ob er überhaupt berechtigt war (vgl. Anm. 330). Die aus der Summe von 12.296 fl. sich errechnende Dienstzeit von etwa 26 Jahren läßt sich mit seiner Biographie (vgl. Heilingsetzer (1970)) vereinbaren, wenn man die Dienstjahre unter Ferdinand II. einrechnet (Kämmerer seit 1625, HHStA, OKäA, C/ F 1, fol. 13v); Absenzen wären u.a. mit dem Verordentendienst zu erklären. 419 Unter Ferdinand II. wurden einige wenige Zahlungen für Mundschenke eingestellt, die im Dienst Kaiser Rudolfs II., Kaiser Matthias’ und des Erzherzogs Maximilian gestanden hatten (HKA, HZAB 72, fol. 134*, HZAB 76, fol. 623*, 920*, 927*). 420 Ohne Naringer, da dieser die Besoldung anstelle einer Pension bezog. <?page no="114"?> 113 1646 anzusetzen ist. Als unmittelbare Ursache wird man die kaiserlichen Dispositionen über die knappen Geldmittel in der Zeit des ärgsten Liquiditätsmangels um 1645 angeben können 421 . In dieser Zeit bricht die Zahlung von Besoldungen an Fürschneider ganz ab, ohne unter Ferdinand III. wiederaufgenommen zu werden. Zuvor waren meist mindestens ein Fürschneider, häufig auch zwei Fürschneider gleichzeitig besoldet. Die Laufzeiten der Besoldung beliefen sich dabei in der Regel auf etwa sechs Monate bis zu anderthalb Jahren, kürzere Besoldungszeiten dagegen waren sehr selten. Bei den Truchsessen war dies bis zum vorläufigen Erliegen der Besoldungszahlungen im Jahre 1643 anders: Die meisten bezogen nur zwei oder drei Monate Sold, sehr wenige dienten ein halbes bis anderthalb Jahre. Nach der Wiederaufnahme der Besoldungszahlungen war dieses Muster verändert. Aus Kostengründen hatte man sich „zu ersparung mehrern spesa“ in den 1640er Jahren bei Hof entschlossen, sich der Truchsessen nicht mehr zu bedienen, beschloß jedoch, 1652 zur Erbhuldigung Ferdinands IV. nach Linz sowie zum Treffen mit den Kurfürsten in Prag zur Vorbereitung des Reichstages in Regensburg aus Prestigegründen zwölf Truchsessen mitzunehmen 422 . 1657 wurden nurmehr vier verschiedene Truchsessen besoldet, zeitgleich gab es nur zwei bis drei besoldete Truchsessen, die in zwei Fällen mindestens zwei Jahre, in den beiden anderen Fällen etwa ein Jahrzehnt dienten 423 . Bei den Mundschenken hatte es bis 1643 in der Regel noch drei zeitgleich längerfristig besoldete Amtsträger gegeben, zu denen von Zeit zu Zeit einzelne nur kurzfristig, ein bis drei Monate besoldete Mundschenke hinzugekommen waren. 1643 und 1644 wird die Personaldecke zunehmend dünner, um die längste Zeit danach nurmehr aus einem durchgehend und wie bei den Truchsessen langfristig besoldeten Mundschenken zu bestehen. Die nicht genau terminierten Abwesenheitszeiten der besoldeten Mundschenke machen es unmöglich festzustellen, ob im Jahr 1648 nochmals zwei besoldete Mundschenke gleichzeitig dienten. 1650 kam die Besoldung von Mundschenke Ferdinands III. aus dem Hofzahlamt ganz zum Erliegen. Doch deutet manches darauf hin, daß die ernannten Mund- 421 Vgl. Winkelbauer (1997a). 422 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 4. Der Unterschied in der Bedienung „pro dignitate“ sollte erhalten bleiben. Vorlage vom 3. Apr. 1652 für die Sitzung des Geheimen Rates am 6. Apr. 1652 (fol. 4). Der Kaiser stimmte dem Vorschlag zu (fol. 9v). Vgl. auch unten Anm. 530. 423 Philip Emanuel von Suys war besoldet vom 21. Mai 1647 bis zum 22. Mai 1649, Johann Christoph von Globiz vom 25. Dez. 1648 bis zur Abdankung des Hofstaats Ferdinands III., Wagner bis zum gleichen Zeitpunkt seit dem 5. Febr. 1655. Hans Albrecht Hann war als Truchseß mehrere Jahre besoldet, der gleiche Zeitraum ist als Abwesenheitsdauer gezählt. <?page no="115"?> 114 schenke gleichwohl einige Zeit dienten. So ist im Nuntiaturbericht vom 11. Februar 1651 die Rede vom Tod eines der gegenwärtigen Mundschenke Ferdinands III. Ernannt worden war er im September 1650 424 . Auch hatte ein 1654 ernannter Mundschenk ein Hofquartier inne 425 . Vor diesem Hintergrund ist es beachtenswert, daß zwar im Kämmereramt in ähnlicher Weise die Besoldung auf immer weniger Amtsträger beschränkt wurde, daß aber im Gegensatz zu den soeben erörterten drei Ämtern weiter und durchgehend besoldet wurde. An der regelmäßigen Bedienung des Truchsessen- und Kämmereramtes hielt Ferdinand III. also fest, während die Amtsverrichtungen der Fürschneider und Mundschenke in die Hand unbesoldeter Amtsträger und, wie gesehen, Inhaber anderer Ämter gelegt wurde. Beachtlich ist weiter der Umstand, daß aus der Menge derjenigen Hofleute, die mehrere Ehrenämter bei Hof durchliefen, nur ein Teil besoldet war. Von den 18 Truchsessen, die später Ehrenämter innehatten, waren als solche nur acht besoldet 426 , von den 13 Fürschneidern, die vorher oder später ein Ehrenamt innehatten, waren es immerhin acht, von den 41 Mundschenken nur 13 427 . In diesen Zahlen tritt deutlich zutage, daß eine besoldete Laufbahn im Bereich der Ehrenämter sehr unwahrscheinlich war. Daß ein besoldeter Kämmerer zuvor ein anderes besoldetes Ehrenamt innegehabt hätte, kam unter Ferdinand III. bei etwa 280 wirklichen Kämmerern in nur vier Fällen vor 428 . Besoldete Laufbahnen, die im Bereich der unter dem Kämmereramt eingestuften Ehrenämter begonnen hätten, lassen sich denn auch an zwei Händen abzählen: Johann Sigmund von Gersdorf und Georg Zdenko Vratislav von Mitrovic waren besoldet als Truchseß, Fürschneider und Mundschenk, Michael Waywoda als Truchseß und Mundschenk (später als Oberstäblmeister), Christoph Ernst Schallenberg war besoldet als Truchseß und Fürschneider, Franz Christoph Hyzerle von Chodov als Fürschneider, Truchseß und Mundschenk 429 (später als Oberstsilberkämmerer), Francesco Bonacossi, Jarislaus Haasenburg und Michael Alvernia de Clavesana als Fürschneider und Mundschenk. Diese wenigen und bescheidenen Laufbahnen hatten sich noch vor dem Umbruch in der Mitte der 1640er Jahre vollzogen, später kam derlei unter Ferdinand III. 424 ASV, SG, 149, 11. Febr. 1651. Zani, „al presente uno de Coppieri“ des Kaisers, stammte danach aus Bologna; er war am 4. Sept. 1650 ernannt worden, vgl. Anm 414 am Ende. 425 HQB 14, Nr. 891. Hans Albrecht Haan in der Singerstraße. 426 Gersdorf, Vratislav, Waywoda, Hallweill, Herberstein, Schallenberg, Hyzerle, Starhemberg. 427 Khevenhüller bleibt hier außer acht. 428 Martinitz, Molart, Waldstein, Tallenberg. 429 Als solcher taucht er in den Hofzahlamtsbüchern auf, nicht in den Hofstaatsverzeichnissen. <?page no="116"?> 115 nicht mehr vor. Umgekehrt gab es partiell besoldete Laufbahnen, woraus zu schließen ist, daß das Merkmal unbesoldet nicht mit dem der Abwesenheit zusammenfallen muß. Aus partiell oder gänzlich unbesoldeten Laufbahnen im Bereich der Ehrenämter aber auf stete Präsenz zu schließen, scheint sehr gewagt. Unter Kaiser Leopold I. wurden wichtige Elemente der Entwicklung unter Ferdinand III. fortgeführt. Fürschneider wurden - das ist oben schon gezeigt worden - nicht mehr besoldet. Das Truchsessenamt, das unter Ferdinand III. bis zu seinem Tode sehr wenige längerfristig besoldete Amtsträger versahen, wurde unter Leopold I. wieder verstärkt, wobei bis 1665 zumeist zwei bis vier Truchsessen gleichzeitig besoldet waren. Wie unter dem Vorgänger dienten einige Truchsessen längerfristig, mehrere zwischen einem und drei Jahren, in drei Fällen weit darüber hinaus. Die Besoldung des Mundschenkenamtes wurde unter Leopold I. wieder aufgenommen. Bis 1665 wurde das Amt die längste Zeit (wie unter Ferdinand III. nach 1645) regelmäßig nur von einem, knapp zwei Jahre lang von zwei und vermutlich nur kurzfristig von drei besoldeten Mundschenken versehen, von denen einer zuvor Truchseß Leopolds I. gewesen war. Die übrigen Quellen zu der Frage, wie lange und wie viele Inhaber dieser drei Ämter sich bei Hof aufhielten, fließen für das 17. Jahrhundert sehr spärlich, tragen zu ihrer Beantwortung nur wenig bei und weisen statt dessen darauf hin, daß der Stellenwert dieser Ämter sich anders als bei den Kämmerern ähnlich verhielt wie ihre quantitative Entwicklung. So wurde den Mundschenken, Fürschneidern und Truchsessen bei der Reform des Hofstaats 1651 innerhalb der kaiserlichen Vorzimmer als Aufenthaltsraum lediglich die Ritterstube zugewiesen, wo u.a. jedweder Ritter aus dem Reich, die kaiserlichen Musiker oder die Fechtmeister der kaiserlichen Edelknaben sich aufzuhalten berechtigt waren 430 . Vom Ansehen der Zeitgenossen her standen sie damit auf der Stufe der „Servitori di Livrea“ unterhalb von „Persone di qualche grado ò conditione“ 431 . Eine unter Leopold I. entstandene Zusammenfassung dieser Ordnung Ferdinands III. ließ die Mundschenke und Fürschneider bereits weg 432 , was einen zusätzlichen Hinweis darauf gibt, daß nicht nur die Aufgaben dieser Ämter im Rahmen der kaiserlichen Tafel von 430 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 561. 431 ASV, FP 212, fol. 17. 432 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 563. Die Truchsessen waren vielfach ehemalige Edelknaben (ASV, FP 212, fol. 17). <?page no="117"?> 116 Kämmerern übernommen wurden 433 , sondern daß die Mundschenke und Fürschneider seit den 1660er Jahren für den Hofstaat des Kaisers - wenn überhaupt - nur noch eine marginale Rolle spielten. In seiner breiten Schilderung des Hofstaats Kaiser Leopolds I. von 1708 führte R INCK Inhaber dieser Ämter nicht mehr auf 434 . c. Geheimer Rat Die Untersuchung der Präsenz der Kämmerer bei Hof hat gezeigt, daß Dienst, Anwesenheit bei Hof und Besoldung nicht streng gekoppelt waren. Ebenso verhielt es sich mit den Geheimen Räten. Dank einer vergleichsweise besseren Quellenlage sind wir darüber hinaus in der Lage, die einzelnen Elemente für zahlreiche Geheimratssitzungen einiger Jahre etwas genauer nachzuzeichnen und zu Entwicklungstendenzen zu verdichten. Hervorzuheben sind zunächst einige für die Entwicklung der Präsenzmuster zentrale Gesichtspunkte: Der Geheime Rat war nicht als ein selbständig Entscheidungen fällendes Gremium konstituiert, sondern als Beratungsorgan 435 . Weiter ist das Ansageprinzip zu erwähnen, wonach die Geheimen Räte zu den Sitzungen individuell geladen wurden 436 . Aus der Mitgliedschaft folgte also nicht automatisch das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Geheimen Rates; dies konnte dazu führen, daß so bedeutende Höflinge und Geheime Räte wie Gundaker von Liechtenstein bei Hofe weilten, ohne an den Sitzungen teilzunehmen 437 . 433 Hengerer (2001a), S. 355. In HKA, HZAB 104, fol. 119, werden diese Ämter zusammengefaßt (Truchseß, Mundschenk, Vorschneider). Die Übernahme von Aufgaben niedrigerer Ämter durch Kämmerer belegt auch der Plan eines Festessens anläßlich der Hochzeit Leopolds I. 1666. Dort steht an zwei Stellen neben den Bezeichnungen der Tätigkeitsbereiche Mundschenk und Vorschneider jeweils „Camerer“ (HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 515). Auch diente bei der bei Hof gefeierten Hochzeit eines Grafen Schlick mit einer Gräfin Weissenwolff der Kämmerer und Landjägermeister Harrach als Schenk (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 22. Sept. 1652); als Vorschneider an der kaiserlichen Tafel diente er Anfang der 1640er Jahre oft, gerade weil er seit Sept. 1640 Kämmerer war. 434 Rinck (1708). 1669 waren vier Truchsessen besoldet (HKA, HZAB 112, 1669, fol. 110). 435 Schwarz (1943), S. 131. 436 Leopold I. dekretierte dies bald nach dem Tod seines Vaters (Schwarz (1943), S. 131, 132, bes. Anm. 80). Belegt ist dieser Grundsatz auch im Ernennungsdekret für den Obersthofmeister Portia zum Geheimen Rat, wonach „hinfüro allein die ienigen von der Herrn Gehaimben Räthen zu denen haltenden Gehaimben Raths Sessionen würkhlich zuerscheinen, und dennenselben beÿzu wohnen haben, welche Ihre königl: Maÿl: iedes mahls nach beschaffenheit der vorfallenden sachen, und beratschlagungen, sepcialiter darzue berueffen, und ansagen lassen werden“ (KÄLA, FA PT, C Sch. 10, Nr. 32c, 17. Jun, 1657). In der Forderung Trauttmansdorffs nach einer Reduktion der Zahl der Sitzungsteilnehmer von 1646 (Schwarz (1943), S. 132) ist dies vorausgesetzt; vgl. auch Fiedler (1866), S. 400. 437 Winkelbauer (1999a), S. 180-189, bes. S. 184. <?page no="118"?> 117 Dienstverrichtung und Präsenz bei Hof fielen schon von daher immer wieder auseinander. Lag der Grund für die Nichteinladung Liechtensteins in Problemen der Präzedenz zwischen den Geheimen Räten 438 , wird man den Grund für die stete Ladung einer Gruppe der Geheimen Räte in ihrer Fachkompetenz suchen müssen. Damit ist ein zweites auch von den Zeitgenossen beobachtetes 439 wichtiges Strukturelement der Entwicklung der Präsenz im Geheimen Rat angesprochen: das der Ämterhäufung bzw. der Verbindung mit den Inhabern der Spitzenämter des Hofstaates. Mit dem bedeutenden Wachstum des Geheimen Rates seit Ferdinand II. bildete sich dieses Element zunehmend deutlicher heraus, wenn zwischen der Übernahme eines Spitzenamtes und der Ernennung zum Geheimen Rat durchaus einige Zeit vergehen konnte. Die unter Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I. bis 1665 ernannten Reichshofratspräsidenten wurden wie die Hofkriegsratspräsidenten und Hofkammerpräsidenten allesamt Geheime Räte. Differenzierter verhielt es sich mit den Inhabern der höchsten Hofämter. Während die Obersthofmeister ausnahmslos auch Geheime Räte waren bzw. wurden, waren Ferdinand II. und Ferdinand III. mit der Ernennung von Oberstkämmerern, Obersthofmarschällen und Oberststallmeistern zu Geheimen Räten etwas zurückhaltender und ließen sich damit mehr Zeit. Regelmäßig war auch der Obersthofmeister der regierenden Kaiserin Geheimer Rat. Dies gilt auch für den Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Wilhelm. Ergänzt wurde dieser Reigen noch durch hohe Militärs sowie durch Inhaber hoher Landes- oder Verwaltungsämter vor allem der böhmischen Krone, aber auch Ungarns und der österreichischen Herzogtümer, und für den österreichischen Hofkanzler 440 . In dieser Konstellation lag die Zahl der Geheimen Räte bereits über derjenigen, welche die zeitgenössische Theorie als Optimum betrachtete. Der für den Kaiserhof vermutlich um das Jahr 1630 anonym verfaßte „Princeps in Compendio“ besagt zur Zahl der Geheimen Räte: „Quan- 438 Ebd., S. 184. 439 „Li Consiglieri secreti di S.M.C. erono molti [...], quasi tutti heueuano altre Carice“ (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 179). 440 Schwarz (1943), S. 114-116, 130. 1622 war bereits gefragt worden, welche Geheimen Räte kein weiteres Hofamt hätten (HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 9, fol. 1). Mit dem Umstand, daß die Behördenchefs mit der Zeit Geheime Räte wurden, dürfte die Titulaturgeheimratswürde zusammenhängen. Der Hofkammerpräsident David Ungnad von Weissenwolff (als Hofkammerpräsident vereidigt am 4. Sept. 1648 in Linz, HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 52) erhielt im Febr. 1650 den Titel eines Geheimen Rates (HKA, NÖ Kammer, rote Nr. 293, März Apr. 1650, 26. Febr. 1650), wurde aber erst am 7. Jul. 1653 als Geheimer Rat vereidigt (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 10,10v). <?page no="119"?> 118 tus autem numerus eorum esse debeat, videtur quatuor aut quinque et ad summum sex et non plures“ 441 . Die Elemente des Ansageprinzips, der Fachkompetenz sowie einer geringen Zahl tatsächlich beratender Geheimer Räte fand denn seit den 1620er Jahren nicht nur im Geheimen Rat selbst ihre Ausprägung, sondern auch in den fallbezogen arbeitenden Deputationen des Geheimen Rates 442 . Diese wurden vom Kaiser eigens bestellt, berieten ohne diesen verschiedenste Sachfragen und legten, meist in den Sitzungen des Geheimen Rates ihre Gutachten und Voten vor. Im stets wachsenden Geheimen Rat bildete sich auch auf diese Weise eine Gruppe besonders involvierter Räte heraus. Die Einholung von schriftlichen Voten von ausgewählten Geheimen Räten trug hierzu gleichfalls bei 443 . Die Ernennung von Personen, die ihres hohen Amtes wegen häufig von Wien abwesend waren, etwa den Militärs oder Statthaltern bzw. Landeshauptleuten, brach den Zusammenhang von Geheimer Ratsstelle und Präsenz bei Hof über die gewöhnlichen kurzfristigeren Abwesenheiten hinaus auf. Als ein frühes Beispiel wäre hier Eggenberg zu nennen, der auch als Statthalter in Innerösterreich um des Gewichts seines Votums willen weiterhin vermittels einer intensiven Korrespondenz seiner Beratungsaufgabe nachkam 444 . Von zahlreichen Geheimen Räten berich- 441 Bosbach (1991), S. 92. Evtl. im Sinne des „Princeps in compendio“ umfaßte der Geheime Rat, von dem die venezianischen Gesandten 1638 berichteten, fünf namentlich genannte Personen (Fiedler (1866), S. 187). Zwar waren wegen der Übernahme von Geheimen Räten Ferdinands II. weit mehr Räte vorhanden (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 3v-5), viele nahmen an den Ratssitzungen aber nicht mehr (regelmäßig) teil (vgl. Schwarz (1943), S. 115, 116, 302). Zum „Princeps in Compendio“: Die Edition Bosbachs folgt einem Druck von 1668, der als Nachdruck einer Ausgabe von 1632 bezeichnet wird. Ob die Schrift 1632 gedruckt wurde, ist zweifelhaft (Schreiber (1998), S. 18, Anm. 82). Zum Autor vgl. auch Redlich (1906/ 1907), Sturmberger (1979), Repgen (1990), S. 145-149, Winkelbauer (1999a), S. 231-233. 442 Vgl. Fellner (1907a), S. 50-52, Schwarz (1943), S. 130-132, Sienell (2001a), S. 31 ff. In diesen Zusammenhang wird man auch die Herausbildung einer Menge besonders involvierter Geheimer Räte sehen dürfen, die an verschiedenen Stellen Spuren hinterließ. So unterzeichneten 1621 einige Geheime Räte das Testament Ferdinands II. (vgl. Turba (1912), S. 351 und Tafel V), für einige gab es in Dechiffriercodelisten eigene Codes, so für Meggau, Trauttmansdorf, Khevenhüller, Werdenberg, Strahlendorf und Eggenberg (Ernst (1992), S. 117). 1625 wurde von Ferdinand II. zus. mit Eggenberg, Harrach, Slavata und Verda die böhmische Landesordnung ausgearbeitet; Liechtenstein und Nostiz wurden von Zeit zu Zeit hinzugezogen (Fellner (1907a), S. 50, Anm. 2). Ähnliche Konstellationen gab es 1627: Dort waren Eggenberg, Slavata, Trauttmansdorff, Strahlendorff, Nostiz und Werdenberg involviert (ebd., S. 50, Anm. 3). Unter Ferdinand III. setzte sich dies fort: So berieten 1652 nur vier Räte eine Belehnung Erzherzogs Leopold Wilhelms (ebd., S. 52, Anm. 1). Zur Implikation für den Entscheidungsprozeß vgl. Kap. B.II.1.c. 443 Zu schriftlichen Voten und Sondervoten vgl. Kap. B.II.1.c. und Kap. C.I.3.a. „Obersthofmeisteramt“, zu den Voten Liechtensteins siehe Winkelbauer (1999a), Kap. 5. 444 So berichtete Caraffa 1629 (Hurter (1860), S. 243, 244). Zur Ernennung Eggenbergs zum Statthalter in Innerösterreich im Jahr 1625 vgl. Heydendorff (1965), S. 95-99. <?page no="120"?> 119 ten denn auch die Gesandten, daß sie sehr häufig vom Hof abwesend waren 445 . Während längerer Abwesenheitszeiten des Hofstaats von Wien wurden diese jedoch häufig in den in Wien „hinterlassenen Geheimen Rat“ bestellt 446 . Unter Ferdinand II. führte die häufige zeitweilige Abwesenheit Geheimer Räte in den frühen 1620er Jahren dazu, daß die Personalstärke des Geheimen Rates zu dünn wurde. So berief der Kaiser 1622 wegen „geringer Anzahl der anwesenden Räth“ seinen Geheimen Rat Trauttmansdorff nach Wien, waren doch die Geheimen Räte Eggenberg und Liechtenstein in der Steiermark und in Österreich ob der Enns 447 . In dem Maße, wie das Amt des Geheimen Rates auch als Bezeugung besonderer kaiserlicher Wertschätzung verliehen wurde, ohne daß von den Neuernannten eine intensive Tätigkeit im Rat entfaltet worden wäre 448 , nahm die Zahl derjenigen Geheimen Räte, auf deren Dienstversehung oft verzichtet wurde oder die auch längerfristig vom Hof abwesend waren, weiter zu 449 . Vor diesem Hintergrund bildeten sich unter Ferdinand II., noch deutlicher unter Ferdinand III., verschiedene Grade der 445 Ähnlich wie für Ferdinand II. (Schwarz (1943), S. 115, 116), lassen sich für Ferdinand III. bereits in Gesandtenberichten verschiedenartig involvierte Geheime Räte ausmachen; vgl. bes. Giustiniani 1654 (Fiedler (1866), S. 400-403). Vom Oberstburggrafen Martinitz hieß es, dieser sei zwar fähig, doch brauche der Kaiser ihn in Prag, Colloredo sei weder bei Hof noch in Prag von Nutzen. Die Geheimen Räte Tattenbach und Rottal waren danach ebenfalls selten am Hof, auch Kardinal Harrach weilte meistens in Prag und war deshalb nur selten im Rat. 446 Während der Reise Ferdinands III. nach Prag 1637 führte der sonst in Graz residierende innerösterreichische Kammerpräsident Dietrichstein im hinterlassenen Geheimen Rat die Geschäfte, in den auch der in Linz residierende Geheime Rat und Landeshauptmann in Österreich ob der Enns Kuefstein, der Geheime Rat und Obersthofmeister der Khevenhüller sowie der Geheime Rat Ferdinands II. und Ferdinands III. Meggau, der Obersthofmeister Ferdinands II. gewesen war und unter Ferdinand III. sonst als Geheimer Rat nicht mehr hervortrat (Schwarz (1943), S. 302), bestellt worden waren (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 30. Apr. und 17. Mai 1637). Auch während der Reise nach Regensburg 1640 kam Dietrichstein nach Wien, als der zuvor in Wien im hinterlassenen Geheimen Rat sitzende Khevenhüller als Obersthofmeister der Kaiserin diese nach Regensburg begleitete (StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 24, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Regensburg, 20. Jul. 1640) und wurde in dieser Funktion auch 1644 an den Hof nach Linz berufen (StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Dietrichstein, Linz 21. Okt. 1644). 447 AVA, FA TM, K. 122, Ferdinand II. an Trauttmansdorff, fol. 12, Ödenburg, 3. Aug. 1622. 448 Vgl. Schwarz (1943), S. 226, über Dietrichstein. 449 Ein Drittel der Geheimen Räte, die Giustiniani 1654 (Fiedler (1866), S. 400-403) aufzählte, waren meist nicht bei Hof; hinzu kommt eine andere Dimension der Ratsferne: Vom Obersthofmeister Dietrichstein heißt es: „e più per il Palazzo, che per il Consiglio“, der Oberstkämmerer Waldstein sei „introdotto nel Consiglio secreto più per honore che per il suo uoto“; Piccolomini habe den Posten wegen alter Verdienste erhalten, außer in Kriegsfragen werde er kaum gehört; Gonzaga habe gleichfalls in erster Linie militärische Erfahrungen und im Geheimen Rat weder „gran studio“ noch „pretensione di un gran statista“; Christoph Graf Puchheim werde eher im Krieg als im Rat gebraucht. Trautson sei zwar talentiert, doch habe sein Leib mehr Gewicht als seine Stimme. <?page no="121"?> 120 Intensität der Arbeit im Geheimen Rat heraus. Unter Ferdinand II. waren es etwa fünf bis acht besonders in Anspruch genommener und regelmäßig präsenter Geheimer Räte, während das Kollegium in der Regel in einer Stärke von acht bis zwölf Personen tagte 450 . Leopold I. setzte dagegen bei dieser Obergrenze an. Besoldungen Die Zahlung von Besoldungen der Geheimen Räte Ferdinands II., Ferdinands III. und Leopolds I. stützt zunächst den Befund eines kleineren Kreises hochrelevanter Geheimer Räte. Der Umstand, daß jemand nicht als Geheimer Rat besoldet war oder daß sich Zahlungen nicht nachweisen lassen, muß kein Indiz für die Nichtheranziehung zum Ratsdienst oder für Abwesenheit vom Hof darstellen. So bezog beispielsweise Johann Rudolf Graf Puchheim nach Ausweis der Hofzahlamtsbücher als Geheimer Rat keine besondere Besoldung, war aber als Oberstkämmerer Ferdinands III. stets in der Nähe des Kaisers und auch bei vielen Sitzungen des Geheimen Rates zugegen 451 . Daß aus dem Hofzahlamt mit etwa 25 weniger als die Hälfte der Geheimen Räte Ferdinands III. besoldet wurden 452 , muß daher nicht bedeuten, daß die anderen Geheimen Räte bei Hofe nicht präsent waren, während andererseits der Abgleich mit den Gesandtenberichten und den Protokollen darauf hinweist, daß vornehmlich solche Geheimen Räte ihre Besoldung aus dem Hofzahlamt bezogen, die für den Ratsdienst von höherer Relevanz waren 453 . Da aber Abwesenheitszeiten grundsätzlich auch bei Geheimen Räten in Anschlag gebracht wurden 454 , geben die Hofzahlamtsbücher so viel Anhaltspunkte für Dienst und Anwesenheit, daß eine Analyse hier vorgelegt werden kann. Unter Ferdinand II. bezogen nach Ausweis des Hofzahlamtsbuches wohl die meisten Geheimen Räte ihre Besoldung aus anderen Ämtern als dem Hofzahlamt und sind daher einer systematischen Analyse insoweit weitestgehend entzogen 455 . Unter Ferdinand III. hingegen bezogen 450 Nach Schwarz (1943), S. 114-116, befaßten sich von den 20 Geheimen Räten in der letzten Dekade der Regierung Ferdinands II. etwa acht bis zehn mit den täglichen Geschäften. 451 Vgl. AVA, FA Harrach, Hs. 102. 452 HKA, HZAB 84-103. 453 Kombination von Präsenzdaten und Besoldungslisten. 454 Ausnahmen wären hier Trauttmansdorff und Breuner. 455 So bezogen nach HKA, HZAB 76, fol. 191*, Geheime Räte ihre Besoldung unter anderem aus dem Hofpfennigmeisteramt. Eingestellt sind für die Geheimen Räte im HZAB an dieser Stelle 16.162 fl. Aus diesem Amt bezog der Geheime Rat und Obersthofmeister Meggau 15.000 fl. Besoldung und Zuebues, der Abt von Kremsmünster für sechs Jahre bis Ende Dez. 1629 an Sold 12.000 fl. und Zuebues 6.000 fl. (HKA, HZAB 76, fol. 192*). Auch Maximilian <?page no="122"?> 121 25 Geheime Räte ihre Besoldung wieder aus dem Hofzahlamt, ohne daß sich dort Hinweise auf andere Zahlungsquellen finden. Die Zahl der besoldeten Geheimen Räte lag somit deutlich unter derjenigen der bestellten. Zeitgleich besoldet waren zwischen 1637 und 1643 durchschnittlich acht bis zehn Geheime Räte. Diese Zahl nahm in der Folge ab, stabilisierte sich jedoch bei nurmehr leicht rückläufiger Tendenz 456 seit 1646 bei durchschnittlich fünf gleichzeitig besoldeten Geheimen Räten. Die Finanzkrise der 1640er Jahre hinterließ im Geheimen Rat damit Graf Trauttmansdorff erhielt unter Ferdinand II. seinen Geheimratssold aus dem innerösterreichischen Hofzahlamt, vom 1. Apr. 1637 an aus dem Hofzahlamt (StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 23, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 25, Prag, 23. Jun. 1637). Die Zahlung der Ratsbesoldung in Höhe von 12.000 fl. an Kremsmünster ist neben der für den Geheimen Rat Rambold Graf Collalto im gleichen Hofzahlamtsbuch unter den gewöhnlichen Besoldungen nochmals ausgewiesen (HKA, HZAB 76, fol. 802*, 803*). Kremsmünster bezog nach HKA, HZAB 77/ 1, fol. 407*, im Zeitraum von 1629 bis 1630 eine Geheimratsbesoldung in Höhe von 7.350 fl. aus dem Hofpfennigmeisteramt. Collalto bezog 2.000 fl., doch wurde vermerkt, daß keine richtige Ordinanz für ihn ins Hofzahlamt gereicht worden sei. Johann Baptista Graf von Werdenberg bezog nach HKA, HZAB 82, fol. 32*, 1.000 fl. aus dem Hofkriegszahlamt. Aus dem Hofzahlamt erhielt Karl von Harrach seine Besoldung noch für den März und Apr. 1619 (HKA, HZAB 72, fol. 128*). Auch die im Hofzahlamt sonst ausgewiesenen Zahlungen an Geheime Räte beziehen sich auf die Zeit vor der Abdankung des Hofstaats Kaiser Matthias’, so die an Graf Meggau für die Zeit vom 22. Jun. 1616 bis zum 30. Apr. 1619 (HKA, HZAB 69, fol. 94*) oder die in HKA, HZAB 68, fol. 188*-190* eingestellten Zahlungen an Meggau, Harrach, Trauttmansdorff und Barvitius als Geheime Räte Kaiser Matthias’. Anläßlich des Aufenthalts des Hofes in Ödenburg wurden dem Obersthofmeister und Geheimen Rat Meggau sowie den Geheimen Räten Harrach, Trauttmansdorff, Werdenberg, Slavata und Kremsmünster Reisekostenzuschüsse gezahlt (HKA, HZAB 76, fol. 541*-543*, zwischen 1625 und 1629). Der Obersthofmeister der Kaiserin Maria Leopoldina bezog auch 1648 seine aiuta di costa aus dem innerösterreichischen Hofpfennigmeisteramt (MZA, FA DT, K. 447, 1911/ 60, Dietrichstein Sigmund Ludwig an Max Fürst Dietrichstein, Graz, 23. Sept. 1648). Der Obersthofmeister Ferdinands IV. und Ferdinands III. Auersperg wurde nacheinander auf verschiedene Stellen angewiesen (HHStA, FA AP A-21-5a). Als Obersthofmeister Ferdinands III. erhielt er zeitweise 7.000 fl. jährlich aus Landesmitteln (Wein, Täz, Salz und Biergefölle); vom 1. Dez. 1655 an sollte er aus dem Hofzahlamt bezahlt werden (HHStA, FA AP, A-21-5a, Ferdinand III. an Hofzahlmeister Eder, 16. Nov. 1653, Kopie v. 16. Nov. 1655), unter Leopold I. erhielt er wie seit Jun. 1651 jährlich 2000 fl. Sold sowie 3.000 fl. aiuta (Wien, 12. Jul. 1657), die ihm aber seit 1659 aus dem Pfennigmeisteramt der Landschaft Krain zu zahlen waren (Leopold I. an Landschaft Krain, 31. Jan. 1659 und 4. Jul. 1661 an die Verordneten in Krain); vom 1658 bis 1663 (1. Quartal) wurde seine Besoldung auch in den Hofzahlamtsbüchern notiert (HKA, HZAB 104- 109). Aus dem innerösterreichischen Hofzahlamt erhielt der kaiserliche Botschafter in Spanien Graf Schönberg seinen jährlichen Unterhalt, wurde 1638 aber auf Mittel in Spanien angewiesen; das freiwerdende Geld kam ins Hofzahlamt (StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Prag, 14. Aug. 1638). Gundaker von Dietrichstein wurde als Oberststallmeister Leopolds I. mit seiner Besoldung auf das Hoffuttermeisteramt angewiesen (OÖLA, HSt, Sch. 1242, Fasz. 32, Nr. 712); die Anweisung an andere Ämter als das Hofzahlamt war bei den Inhabern von obersten Hofämtern keine Seltenheit, unter Ferdinand III. und Leopold I. insgesamt betrachtet jedoch eher eine Ausnahme. Die enstsprechenden Akten des innerösterreichischen Hofzahlamts konnte ich weder in Graz noch in Wien finden. 456 Dies mag jedoch auch Zahlungsmodalitäten (Nachzahlungen) geschuldet sein. <?page no="123"?> 122 nur vergleichweise schwache Spuren und veränderte die bis dahin entwickelten Strukturen nicht wesentlich 457 . Unter Leopold I. wurden zwischen 1657 und 1665 relativ kontinuierlich etwa sieben bis zehn Geheime Räte besoldet 458 , jedoch wurde, wie oben gesehen, eine größere Zahl ernannt. Dies führte dazu, daß Albrecht von Zinzendorf sich 1665 sträubte, den Geheimen Ratsposten zu übernehmen, weil er um seine Einkünfte aus dem für den Fall der Ernennung aufzugebenden Landjägermeisteramt fürchtete und nicht mit der Zahlung der Ratsbesoldung rechnete. Die Besoldung sei „doch eine gnad und nicht alle bezahlt wirdt“ 459 . Protokolle Protokolle des Geheimen Rates sind bis in die 1660er Jahre hinein sehr selten und zudem noch je nach Materie auf verschiedene Archivbestände verteilt 460 . Um so wichtiger ist eine Reihe von Ergebnisprotokollen zu Sitzungen des Geheimen Rates, die zwischen 1646 und 1650 im Zusammenhang mit etwa 150 Sitzungen zum Problemkreis Westfälischer Friede und Nürnberger Exekutionstag entstanden und die Teilnehmer verzeichnen 461 . Da der Geheime Rat in der Regel annähernd täglich zusammentrat 462 , liegt auch mit diesen Protokollen keine chronologisch geschlossene Serie vor. Dennoch aber wurden als Teilnehmer nicht lediglich Fachleute herangezogen, sondern mit insgesamt 25 verschiedenen Geheimen Räten ein sehr viel breiteres Spektrum. Deshalb darf da- 457 Zwar wurden in den Jahren der ärgsten Finanznot (1643, 1644, 1646, 1648, 1650) aus dem Hofzahlamt auch an Geheime Räte keine Besoldungen gezahlt, doch wurde in den Jahren mit ausreichender Liquidität die Besoldung nachgezahlt. 458 Für einige dieser Geheimen Räte (Lobkowitz, Gonzaga, Leslie, Cavriani und Lamberg) wurden die Besoldungen allerdings erst in der Mitte der 1660er Jahre eingestellt. 459 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 10. Sept. 1665. Am 17. Sept. 1665 berichtete Windischgrätz, Zinzendorf wolle lieber nicht Geheimer Rat werden als das Landjägermeisteramt aufgeben, welches etwas mehr einbrachte als 2.000 fl. jährlich; er erreichte mit diesem Zaudern demnach die Zusage des Kaisers, daß er die 2.000 fl. Ratsbesoldung tatsächlich erhalten solle und wurde daraufhin 1666 Geheimer Rat. 460 Sienell (2001a), S. 24; Gross (1933), S. 237-247. 461 AVA, FA HR, Hs. 102, 7 Bde. Die Differenz 149/ 150 resultiert aus der Einstufung von Sitzungen an Vor- und Nachmittagen. 462 Vgl. Fellner (1907a), S. 48. Die italienischen Gesandtenberichte über Sitzungen des Geheimen Rates unter Ferdinand III. sind im Detail zwar nicht ganz widerspruchsfrei, insgesamt aber stimmig: Ferdinand III. war danach „assiduo nei Consigli, ai quali semre interuiene“ (1638, Fiedler (1866), S. 190); der Rat tagte in der Regel morgens: „Si riduce ogni mattina a lume di candela nella damera stessa dell’Imperatore il Consiglio“ (1638, Fiedler (1866), S. 226). Zur Häufigkeit (etwa täglich) vgl. Fiedler (1866), S. 388, und BAV, Vat. lat. 10423, fol. 250v, 247v und 255v, zu deren recht langer Dauer Fiedler (1866), S. 278. Im Karneval pausierte der Rat allerdings mitunter (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 132). Vgl. auch Kap. B.II.3.a. Zum Nürnberger Exekutionstag Oschmann (1991), zur Armee Hoyos (1976). <?page no="124"?> 123 von ausgegangen werden, daß der thematische Bezug der Sitzungen die Zusammensetzung nicht so stark bestimmte, daß eine vorsichtige Verallgemeinerbarkeit der Befunde auf Sitzungen des Geheimen Rates insgesamt unzulässig wäre. Drei wichtige Befunde sollen kurz skizziert werden. Zunächst zeigt sich, daß die Zahl der Teilnehmer 463 an einzelnen protokollierten Sitzungen in den Jahren 1646 bis 1650 ungeachtet der oben dargelegten hohen Zahlen Geheimer Räte einschließlich des Obersthofmeisters im Durchschnitt bei leicht steigender Tendenz bei acht bis neun lag und damit der Zahl der besoldeten Geheimen Räte sehr nahe kommt. Sie lag zudem nicht wesentlich über der von der Theorie geforderten Höchstzahl von sechs Geheimen Räten. In seiner schwächeren Besetzung tagte der Geheime Rat häufig in der vorgegebenen Größenordnung, während die Obergrenze von zwölf und 13 Geheimen Räten den Berichten der Gesandten sehr nahe kommt. Das so bedeutsame Wachstum der Zahl der Geheimen Räte schlug also nicht unmittelbar auf die Ratssitzungen durch. Der zweite wichtige Befund liegt in der Bestätigung der Annahme verschieden relevanter Kreise Geheimer Räte. Die hinsichtlich von Ernennungen und Todesfällen nicht bereinigte Frequenz 464 der Teilnahme der Geheimen Räte an den protokollierten Sitzungen über den fraglichen Zeitraum liegt zwischen einem und ca. 91 Prozent. Sieben Geheime Räte nahmen an mehr als 50% der Sitzungen teil, acht zwischen 20% und 49%, zehn an weniger als 20% der Sitzungen. Auch mit diesem Befund stimmen die Ergebnisse aus den Besoldungen und den Gesandtenberichten weitgehend überein 465 . Zugleich läßt der Befund eine 463 Ohne Sekretäre. 464 Todeshalber schieden im Zeitraum aus: Trauttmansdorff († 8. Jun. 1650), Khevenhüller († 13. Jun. 1650), Gallas († 25. Apr. 1647), Schlick († 5. Jan. 1650), Kolovrat († 3. Jan. 1650), und der Burggraf Martinitz († 21. Nov. 1649). Vereidigt wurden Auersperg (21. Jun. 1646), Colloredo (3. Aug. 1646), Pálffy (17. Sept. 1646), Lobkowitz (22. Jan. 1647), Waldstein (28. Aug. 1647), Harrach (7. Jun. 1648) und Öttingen (16. Dez. 1649), Todesdaten nach Schwarz (1943), Vereidigungsdaten nach HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 7v-9. 465 Eher dem Gewicht seines Rates ist es zuzuschreiben, daß Ferdinand II. Maximilian Graf Trauttmansdorff 1633 zu Beratungen nach Wien zurückrief (AVA, FA TM, K. 123, Bb. 2, Nr. 2, Ferdinand II. an Trauttmansdorff, Wien, 21. Dez. 1633). Trauttmansdorffs Abwesenheitserlaubnis für eine Reise auf seine Güter in Innerösterreich über Ostern hatte er nur unter Hinweis auf zahlreiche wichtige Angelegenheiten verlängert (AVA, FA TM, K. 122, Ferdinand II. an Trauttmansdorff, Wien, 21. März 1633). <?page no="125"?> 124 differenzierte Betrachtung jener Geheimen Räte zu, welche seltener an den Ratssitzungen teilnahmen (Tabelle 3) 466 . Liechtenstein 1 Auersperg 33 Ferdinand IV. 4 Khevenhüller 33 J. B. Martiniz 7 Ötting 38 Hatzfeld 7 Kolovrat 40 Pálffy 9 J. R. Puchheim 47 Gallas 9 Lobkowitz 54 Trautson 9 Slawata 57 Kuefstein 10 Trauttmansdorff 66 Teuffenbach 13 Waldstein 67 Kardinal Harrach 20 Kurz 78 Schlick 21 Goldegg 91 Breuner 28 G. A. Martinitz 91 Colloredo 31 Tabelle 3: Teilnahme an Sitzungen des Geheimen Rates in %, 1646-1650 Es zeigen sich auch für die weniger involvierten Geheimen Räte spezifische Teilnahmemuster. Zunächst ist auf Tod und Ernennung innerhalb des dokumentierten Zeitraumes hinzuweisen. Doch auch Krankeit und die Beschwerden eines hohen Alters waren häufig Gründe für die seltenere Anwesenheit im Geheimen Rat. Der Geheime Rat und Bischof von Wien, Anton Wolfrad, bat 1638 unter Hinweis auf seine schlechte Gesundheit um Erlassung seiner Dienste bei der nächsten Hofreise 467 ; der 1580 geborene Lichtenstein etwa bat Ferdinand III. um die Befreiung von den Sitzungen des Geheimen Rates mit dem Argument, er höre so schlecht, daß er den Erörterungen nicht folgen könne 468 . Bei einem auf Lebenszeit verliehenen und ausgeübten Amt sind auch diese Faktoren von einiger Relevanz 469 . Man stellt weiter fest, daß die sporadische Teilnahme einiger Geheimer Räte keine Seltenheit war und daß flexibel auf Anwesenheit der Geheimen Räte bei Hof reagiert werden konnte. Die regelmäßige amtsbedingte Abwesenheit von Wien sorgte zwar über längere Zeiträume betrachtet für geringe Teilnahmeraten, so bei dem in Prag residierenden 466 Datensatz AVA, FA Harrach, Hs. 102; n=149, Prozente gerundet. Die Zählung der Sitzungen kann geringfügig anders ausfallen, wenn man Sitzungen am Vormittag und Nachmittag anders zählt. 467 AVA, FA TM, K. 138, Ff. 2, Nr. 4, Wolfrad an Trauttmansdorff, Krems, 16. Jun. 1638. Es gäbe genug Geheime Räte; wenn er doch mitkommen müsse, bitte er um ein gutes Quartier. 468 Winkelbauer (1999a), S. 187, 188. 469 Vgl. den Registereintrag zu „Krankheiten“. <?page no="126"?> 125 Burggrafen Martinitz 470 und dem dortigen Erzbischof Kardinal Harrach, dem in Linz sitzenden Landeshauptmann Kuefstein oder dem ungarischen Palatin Pálffy, verhinderte aber nicht, daß im Falle der Anwesenheit bei Hof der Rat mit hoher Regelmäßigkeit besucht werden konnte (Kardinal Harrach). Längere Abwesenheitszeiten entwickelten somit keine undurchlässige Sperre gegen Teilnahme im Falle der Anwesenheit. Diese grundsätzliche Offenheit ist bedeutsam insbesondere für die Einschätzung von Chancen der Einflußausübung Geheimer Räte, die in der Peripherie gebunden waren bzw. nicht um ihrer Ratstätigkeit willen sonderlich geschätzt wurden. Fluktuation innerhalb eines Amtes konnte demnach durchaus iterative Muster aufweisen, ohne die Zahlen zeitgleich präsenter Amtsträger allzusehr in die Höhe zu treiben. Auch unter Ferdinand III. blieb es nach den Darstellungen der venezianischen Gesandten bei einer Zahl von fünf bis sieben stets relevanter und präsenter Geheimer Räte, während etwa zwölf verschiedene Personen sehr regelmäßig die Ratssitzungen besuchten. Diese Befunde werden auch durch weitere Protokolle des Geheimen Rates und Hofkammeraudienzen in Gegenwart Geheimer Räte gestützt; Tabelle 4 veranschaulicht die Präsenz Geheimer Räte bei einer Auswahl von Sitzungen aus dem Mai 1650 471 . 470 Vgl. die Berichte Leopolds I. über seine Besuche in Wien 1661 und 1662 (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 72, 97), Wien, 9. Jul. 1661 und 17. Jan. 1662). 471 Hs.: Geheimer Rat; NÖ: Hofkammeraudienz. Die Stichprobe wurde gezogen aus: HKA, Niederösterreichische Kammer, rote Nr. 293 (März und Apr. 1650), 294 (Mai und Jun. 1650) und 296 (Sept. 1650) sowie 305 (März und Apr. 1652) und 406 (Mai, Jun. und Jul. 1652). Teilnehmer an Audienzen der Hofkammer beim Kaiser in Wien: am 28. Febr. 1650: Lobkowitz, Trauttmansdorff, Slavata, Breuner, Martinitz, Trautson, Coloredo, Auersperg, Waldstein, Goldegg, von der Hofkammer Ungnad und Radolt, am 15. März 1650: Trauttmansdorff, Slavata, Martinitz, Kurz, Coloredo, Auersperg, Waldstein, Goldegg sowie von der Hofkammer Ungnad und Molart (HKA, NÖK, rote Nr. 293, März Apr. 1650), am 5. Mai 1650: siehe Tabelle 4, weiter: Ferdinand IV., von der Hofkammer Ungnad und Radolt; 10. Mai 1650: Ferdinand IV., Slavata, Martinitz, Auersperg, Goldegg; Ungnad, Molart; in Laxenburg am 19. Mai 1650: siehe Tabelle 4, weiter: Ferdinand IV., von der Hofkammer Ungnad und Molart, am 24. Mai 1650: siehe Tabelle 4, weiter: Ferdinand IV., von der Hofkammer Ungnad und Hofkammersekretär Putz und am 25. Mai 1650: siehe Tabelle 4, weiter: von der Hofkammer Ungnad und Putz (HKA, Niederösterreichische Kammer, rote Nr. 294, Mai Jun. 1650; AVA, HS. 102). Vgl. weiter: 31. Aug. 1650: Lobkowitz, Slavata, Kurz, Trautson, Puchheim, Coloredo, Palffy, Goldegg; Ungnad, Radolt, Putz; 3. Febr. 1652: Lobkowitz, Piccolomini, Kurz, Auersperg, Waldstein, Goldegg; Ungnad, Hofkammervizepräsident Sinzendorf, Putz; 18. März 1652: Ferdinand IV., Piccolomini, Dietrichstein, Auersperg, Waldstein, Goldegg; Ungnad, Sinzendorf, Putz; 8. Apr. 1652: Ferdinand IV., Lobkowitz, Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen; Ungnad, Sinzendorf, Marco Putz; 10. Mai 1652: Ferdinand IV., Lobkowitz, Trautson, Auersperg, Goldegg; Ungnad, Sinzendorf, Putz. David Ungnad von Weissenwolff war als Hofkammerpräsident stets anwesend, hatte auch im Febr. 1650 den Geheimratstitel bekommen, wurde aber erst 1653 vereidigt (vgl. Anm. 440). Ihn begleitete jeweils ein Hofkammerrat (Molart, Radolt) bzw. ein Hofkammersekretär (Putz). In den zeitlichen Rah- <?page no="127"?> 126 Hs. NÖ Hs. NÖ Hs. Hs. NÖ NÖ Hs. 4.5. 5.5. 6.5. 19.5. 19.5. 23.5. 24.5. 25.5. 29.5. G. A. Martinitz X X X X X X X X X Goldegg X X X X X X X X X Slavata X X X X X X X X Auersperg X X X X X X X Lobkowitz X X X X X X X Waldstein X X X X Puchheim X X X X Colloredo X X Öttingen X X X X Kurz X X Breuner X X Trautson X Tabelle 4: Präsenz im Geheimen Rat, Mai 1650 An dem Grundsatz differenzierter Teilnahme am Rat änderte auch der Tod zahlreicher Geheimer Räte zwischen 1649 und 1652 nichts, wie nicht wenige Sitzungen der Jahre 1652 bis 1654 zeigen 472 . Die Daten verweisen darüber hinaus auf den wichtigen Umstand, daß der Geheime Rat in Laxenburg und auf Hofreisen von einem kleineren Kreis, durchschnittlich von etwa sechs Geheimen Räten besucht wurde 473 . In der Regierungszeit Leopolds I. wandelten sich die Präsenzmuster. In den frühen 1660er Jahren war sein Geheimer Rat so groß wie der Ferdinands III. im Jahr 1657. Während aber unter Kaiser Ferdinand III. die Zahl der Sitzungsteilnehmer sehr deutlich unter der Zahl der Gemen gehört auch die Sitzung am 19. Jun. 1650 in Wien: Lobkowitz, Martinitz, Kurz, Puchheim, Trautson, Auersperg, Goldegg (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 260r, 260v). Die Daten „Hs.“ in der Tabelle sind aus AVA, FA Harrach Hs. 102. 472 10. Jul. 1652: Kurz, Auersperg, Goldegg, Ötting, 12. Jul. 1652: Ferdinand IV., Kurz, Auersperg, Goldegg, Ötting; 24. Aug. 1652: Ferdinand IV., Fürst Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Goldegg, Ötting, Volmar (HHStA, RK, WKA, Fasz. 13 (Ferdinand IV.)); 24. Jan. 1653: Ferdinand IV., Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen, Volmar; 29. Jan. 1653: Ferdinand IV., Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen, Volmar; 22. März 1653: Ferdinand IV., Piccolomini, Dietrichstein, Kurz, Auerperg, Waldstein, Goldegg, Öttingen, Volmar; 2. Apr. 1653: Ferdinand IV., Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen, Volmar; 21. Mai 1653: Ferdinand IV., Piccolomini, Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Waldstein, Goldegg, Öttingen; 23. Mai 1653 (Konferenz? ): Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Waldstein, Goldegg, Nostiz (ebd., Fasz. 15, Ferdinand IV.); 18. Jul. 1653: Ferdinand IV., Dietrichstein, Kurz, Hatzfeld, Auersperg, Waldstein, Goldegg, Öttingen (HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 9, fol. 29); Regensburg, 20. März 1654: Dietrichstein, Auersperg, Graf Waldstein, Goldegg (AVA, HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 26); 29. März 1654: Ferdinand IV., Dietrichstein, Auersperg, Waldstein, Goldegg (HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 26, fol. 163). 473 Vgl. dazu unten Anm. 573. <?page no="128"?> 127 heimen Räte gelegen hatte, schlugen sich die Ernennungszahlen unter Leopold I. spürbar auf die Teilnehmerzahlen durch: Der Oberstkämmerer bemerkte bereits 1662 anläßlich der Vereidigung zweier neuer Geheimer Räte, daß es eng wurde: „der Rhat ist so stark besezt, daß wir bald nit werden sitzen können.“ 474 Dies weist darauf hin, daß eine weit höhere Zahl anwesender Geheimer Räte zu den Sitzungen eingeladen wurde, wobei man als Sockel für die späten 1650er und frühen 1660er Jahre eine Zahl von etwa einem Dutzend annehmen muß. Dieser Sockel stellte unter Ferdinand III. die Obergrenze dar 475 . Auf dieses möglicherweise absichtlich herbeigeführte Problem 476 wurde mit der Formalisierung der Besprechungen im inneren Beraterkreis Leopolds I., mit der Ausbildung der Geheimen Konferenz reagiert. Diese tagte zusätzlich zum Geheimen Rat, vollzog später aber die quantitative Entwicklung des Geheimen Rates im wesentlichen nach. d. Reichshofrat, Hofkammer, Hofkriegsrat Die Beamten der Hofkammer, des Hofkriegsrats und besonders des Reichshofrats im Ratsrang waren auch unter Ferdinand II. in aller Regel besoldet und blieben es unter Ferdinand III. und Leopold I. Noch vor der Aufrichtung des kaiserlichen Hofstaats zum 1. April 1637 hatte Ferdinand III. verlauten lassen, er wolle, daß sein ganzer Hofstaat richtig bezahlt werde, „sonderlich die doctores“ sowie das Personal der Kanzleien 477 . Diese Ankündigung weist darauf hin, daß auch unter Ferdinand II. Besoldungen vielfach verspätetet ausgezahlt wurden, während unter Ferdinand III. wegen der besonderen finanziellen Engpässe in den 474 MZA, FA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 8. März 1662, fol. 159. Am 7. März wurde der Oberststallmeister, am 8. März der Reichsvizekanzler vereidigt. 475 Da unter Leopold I. rasch die regelmäßig bei Hof anwesenden Spitzen des Hofstaates wie der Oberststallmeister und der Obersthofmarschall Geheime Räte wurden, welche unter Ferdinand II. und Ferdinand III. mitunter erst nach Jahren in den Rat berufen wurden, waren allein in Gestalt der Inhaber der Spitzenämter einschließlich der Verwaltungs- und Justizstellen sowie des Niederösterreichischen Statthalters ohne weiteres regelmäßig mehr als zehn Geheime Räte anwesend. Wurden auch diese eingeladen, war ein Sockel von einem Dutzend Räten in einer Sitzung erreicht. Zur Präsenz Geheimer Räte unter Leopold I. in Wien vgl. als nur ein Beispiel das Verzeichnis der Geheimen Räte, die beim Einzug des venezianischen außerordentlichen Gesandten am im Jul. 1659 ihre Wagen zur Verfügung stellten (HHStA, OMaA, K. 519): Portia, Auersperg, Trautson, Schwarzenberg, Ötting, Rottal, Gonzaga, Nostiz, Cavriani, Starhemberg, Fürstenberg, Traun, Georg Ludwig Graf von Sinzendorf, Hans Joachim Graf Sinzendorf sowie Gundaker Graf Dietrichstein. 476 Vgl. Anm. 233. 477 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 26. März 1637. <?page no="129"?> 128 1640er Jahren pauschal Besoldungskürzungen um ein Viertel vorgenommen wurden. Dennoch wurden die Räte der drei Kammern regelmäßig in die Hofzahlamtsbücher eingestellt, ohne daß sich, wie bei den übrigen höherrangigen Ämtern des Hofstaats, erhebliche Lücken auftun. Aufgrund der hier vorliegenden grundsätzlichen Kopplung von Besoldung und Dienst ist man auch verhältnismäßig gut über die Präsenzzeiten der Räte bei Hof informiert 478 . Freilich sind wieder Einschränkungen angezeigt. Zum einen verreisten zahlreiche Räte aller Kammern häufig dienstlich von der Residenz aus, um an anderen Orten Kommissionen zu erledigen; dies gilt besonders für den Reichshofrat 479 , aber in hohem Maße auch für die Hofkammer 480 . Zum anderen wurden bei Hofreisen die Kammern regelmäßig geteilt, wobei einige Räte mit dem Kaiser verreisten, andere als Mitglieder des jeweiligen „hinterlassen“ Rates in Wien blieben. Der Hofkriegsrat nimmt hier insofern eine Sonderstellung ein, als der Rückschluß von der Besoldung auf die Dienstversehung besonders problematisch ist. Hofkriegsräte bezogen ihre Hofkriegsratsbesoldung vermutlich nicht selten im Rahmen sonstiger kaiserlicher Militärdienstverhältnisse und scheinen wohl auch deshalb in den Soldlisten der Hofzahlamtsbücher mitunter nicht auf. Oben wurde darauf hingewiesen, daß die Binnendifferenzierung bei den Hofkriegsräten nach solchen mit und ohne Ordinanz bzw. Titularen früh relativ ausgeprägt war, ohne daß die Grenzen hier sonderlich dicht gewesen wären: So hatte etwa der Hofkriegsrat Metternich zwar keine Ordinanz, aber für 1647 eine Hofkriegsratsbesoldung erhalten. Der Hofkriegsrat Don Hannibal Gonzaga beispielsweise hatte keine Ordinanz erhalten und bezog dementsprechend aus dem Hofzahlamt auch keine Hofkriegsratsbesoldung, war anders als Metternich aber sowohl im gedruckten Hofstaatsverzeichnis von 1655 als auch in dem handschriftlichen Hofstaatsverzeichnis Ferdinands III. verzeichnet; auch nahm er an den Sitzungen des Hofkriegsrats 478 Der Reichshofrat Gottlieb Graf Windischgrätz wohnte zeitweise lieber außerhalb Wiens. Im Okt. schrieb er, er habe wegen zweier Ratssitzungen in die Residenz gemußt (AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, 25. Okt. 1664) und wunderte sich nach seiner Rückkehr nach Wien, was während seiner Abwesenheit alles geschehen sei, wovon er nichts gewußt habe (AVA, FA HR, K. 449, Wien, 2. Nov. 1664). Am 7. Nov. Schrieb er wieder von Trauttmansdorff und war zwischenzeitlich auf vier Einberufungen in den Reichshofrat nicht erschienen. Dagegen gab es Hofkammerräte und niederösterreichische Regimentsräte, die ohne Besoldung dienten, aber Quartier und ein Salzdeputat hatten (HKA, HQR, K. 2, Nr. 23 (1659), Nr. 277, fol. 78), vgl. auch Kallbrunner (1925), S. 28. 479 Gschließer (1942), Ortlieb (2001), Ortlieb (1999). 480 Die Hofkammerkommissionen sind sehr gut über die Rubrik ‚Liefergeld’ bzw. ‚Kommissionsunkosten’ in den Hofzahlamtsbüchern zu erschließen. <?page no="130"?> 129 bis zu seiner Ernennung zum Geheimen Rat teil 481 . Ungeachtet der großen Zahl von Hofkriegsräten wurde die Personaldecke tatsächlich dienender Räte seit den 1640er Jahren mitunter extrem dünn. Ausfälle wegen der Krankheit des Hofkriegsratspräsidenten Schlick hatte es bereits 1640 gegeben 482 , nach der Hofkriegsratsreform aber konnte es wegen der dünnen Personaldecke 1651 dazu kommen, daß kaum Hofkriegsräte greifbar waren: So schrieb der Hofkriegsrat 1651, daß der Hofkriegsratspräsident Lobkowitz ebensowenig wie der Hofkriegsrat Puchheim anwesend seien, Gonzaga sei krank und somit sei „quasi nessuno del consiglio di guerra“ da 483 . Die Reduktionsreform Ferdinands III. war damit gar zu erfolgreich gewesen; die im Kontext der Reform für die Dienstversehung vorgesehenen Hofkriegsräte indes bezogen zu diesem Zeitpunkt aus dem Hofzahlamt keine Hofkriegsratsbesoldung (mehr), wohl aber andere 484 . Der Schluß von der Besoldung auf die Teilnahme an Sitzungen des Hofkriegsrates und die Präsenz bei Hof ist daher mit so schwerwiegenden Störfaktoren belastet. 481 Vgl. zu Gonzaga Anm. 282. Die Tätigkeit im Hofkriegsrat bis zur Ernennung zum Geheimen Rat ist durch einen Bericht des Hofkriegsratssekretär Sattler an Ottavio Fürst Piccolomini aus Regensburg vom 8. Jul. 1654 belegt (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12716 20/ 1). Die Vereidigung war am 26. Jun. 1654 erfolgt. Im gleichen Brief erwähnt Sattler die Ernennung de Souches’ zum Hofkriegsrat. 482 Am 19. Jan. 1640 wurde „wegen des grafen Schlicken Ubelauf sein, kein Kriegsratt gehalten“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 19. Jan. 1640). Laut Nuntiatur (ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650) hatte der Tod Schlicks keinen besonderen Einfluß auf die kaiserlichen Geschäfte, weil dessen Dienste als Präsident - sei es wegen des hohen Alters, seiner häufigen Krankheiten oder aus anderen Gründen - für die Armee nicht sonderlich nützlich gewesen seien. Wegen der Erkrankung Schlicks hatte sein Nachfolger (formell seit 1652) de facto seit etwa 1644 allmählich die Führung des Hofkriegsrats übernommen (Meienberger (1973), S. 129). 483 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12476 19/ 2, Raimondo Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien, 24. Mai 1651. Passenderweise berichtete er weiter, die Exequien für den verstorbenen Oberstkämmerer Puchheim seien gerade beendet. Puchheim dürfte zu dieser Zeit in Ungarn gewesen sein (vgl. ASV, SG, 148, 15. Okt. 1650). Meienberger (1973), S. 129, weist darauf hin, dass wegen der häufigen Reisen des kaiserlichen Hofes der am 2. März 1652 ernannte Kriegsratspräsident Lobkowitz „im ersten Jahrzehnt seiner Amtszeit selten in Wien weilte.“ 484 Nach dem Schreiben Montecucolis über die Umsetzung der Reform des Hofkriegsrates und der neuen Hofkriegsratsinstruktion (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12412 19/ 2, 26. Febr. 1650, Montecucoli an Ottavio Piccolomini) sollten nur mehr vier oder fünf der ältesten Hofkriegsräte an den Sitzungen teilnehmen: (Johann Christoph) Puchheim, (Ernst) Traun, (Hannibal) Gonzaga und der Chef der Wiener Stadtwache Kuefstein; dieser sei zwar jünger als er, der nunmehr ausgeschlossene Montecucoli, nehme aber als Stadtwachehauptmann teil. Regelmäßig besoldet waren aus dem Hofzahlamt 1653 bis 1657 nur mehr Schmid und Puecher, 1652 hatte Metternich noch eine Zahlung erhalten, für Montecucoli waren 1651 als Hofkriegsrat Zahlungen in Höhe von 7.497 fl. eingestellt (HKA, HZAB 97), die teils vom 1. Jan. 1645 an aufgelaufen waren, teils als Abschlag galten. <?page no="131"?> 130 2. Mobilität Ein wesentlicher Faktor der Zahl und Zusammensetzung der bei Hof anwesenden Höflinge war der Aufenthaltsort des Hofstaats, der im Untersuchungszeitraum noch stark variierte. Neben Wien und den Schlössern der Umgebung sind als kaiserliche Residenzen besonders Regensburg, Linz, Prag und Preßburg hervorzuheben. Für Niederösterreich gilt dabei, daß der Kaiser sich lediglich während der Wintermonate primär in der Hofburg in Wien aufhielt, im übrigen aber seine um Wien herum gelegenen Jagdschlösser dem Aufenthalt in der Stadt vorzog. Aber auch in Abhängigkeit von der Jagdsaison und den besonderen Anlässen des Kirchenjahres bildete sich eine polyzyklische Jahreseinteilung des Hoflebens heraus. Auch dieser Zyklus war indes wiederum durch zahlreiche Einflüsse gebrochen, besonders durch die religiösen Verpflichtungen der Fastenzeit und durch den Fasching, der in der Regel in der Hauptresidenz verbracht wurde. Die Relevanz dieser Faktoren herauszuarbeiten, ist Aufgabe dieses Abschnittes. Weil sich die Quellenlage auch in Anbetracht der Komplexität des Sachverhaltes noch unbefriedigender darstellt als hinsichtlich der Amtsversehung, wird von gut belegten Einzelfällen ausgegangen, ohne den Blick auf systematische Zusammenhänge zu verlieren; anders lassen sich Komplexität und Konturen schwerlich erfassen, auf die es doch im Zusammenhang ankommt. Wenn an dieser Stelle nach der Mobilität von Kaiserhof und Höflingen gefragt wird und als Einheit hier vornehmlich Orte dienen, soll dies den Blick darauf nicht verstellen, daß unterhalb dieser Zurechnungseinheit weitergefragt werden kann: Hinter Orten liegen Viertel, Gebäude, Räume und Positionen in Räumen. Christian B ENEDIK hat mit der Dokumentation der Appartements in der Hofburg seit 1657 darauf hingewiesen 485 . Wiederum geht es in diesem Teil der Arbeit jedoch um größere Einheiten - die Ebene der kleinteiligen sozialräumlichen Gliederung wird dagegen an Beispielen im zweiten Teil der Arbeit relevant. a. Längere Aufenthalte außerhalb Niederösterreichs Nachdem das spätere 16. Jahrhundert eine Fixierung des Hofes auf Wien und unter Rudolf II. auf Prag mit sich gebracht hatte, erklärte 485 Benedik (1997a). <?page no="132"?> 131 Kaiser Ferdinand II. Wien zu seiner Hauptresidenz 486 . Aufgrund der fortgeführten zahlreichen Reisen v.a. zu Krönungsorten, Reichs- und Landtagen blieb der Hof jedoch auch zwischen 1619 und 1665 sehr mobil. Betrachten wir zunächst die längeren Aufenthalte außerhalb Niederösterreichs. Ferdinand II. residierte nach den Krönungsreisen nach Prag und Preßburg mit seinem Hof 1619 noch in Graz 487 . Die 1620er Jahre verbrachte Ferdinand II. zumeist in Wien, war jedoch anläßlich der böhmischen und ungarischen Krönung für Ferdinand III. und Kaiserin Eleonora I. auch in Ungarn (1625) und Prag (1627). Der Regensburger Kurfürstentag im Jahr 1630 sah den Kaiser mehrere Monate in der Reichsstadt 488 . 1635 weilte er für die Friedensverhandlungen längere Zeit in Prag, 1636 anläßlich des Reichstages und der Wahl und Krönung Ferdinands III. zum römischen König wieder längere Zeit in Regensburg 489 . Ferdinand III. ging seit den 1630er Jahren längere eigene Wege, vor allem im Rahmen des Oberbefehls über die kaiserlichen Truppen. Bald nach seiner Krönung kehrte er nach Wien zurück. Die nächste längere Abwesenheit von Wien ergab sich bereits 1637 durch eine Reise nach Prag, das Ende 1637 ebenso wie 1648 als dauerhafte Residenz wieder im Gespräch war 490 . 1640/ 41 war Ferdinand III. längere Zeit beim Regens- 486 Bidermann (1867), S. 36, sah aus der nationalstaatlichen Perspektive des 19. Jahrhunderts Wien unter Ferdinand II. als „erklärte Residenz des österreichischen Herrschers.“ Ihm folgt Buchmann (2002), S. 43. Zur Diskussion der Frage, seit wann Wien als feste Hauptresidenz betrachtet werden kann vgl. die zum Residenzbegriff (Patze (1991), Ahrens (1991), Neitmann (1990)). Ferdinand III. beschrieb seine Reise nach Regensburg im Jahr 1640 als Reise „ins Reich“ (StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 24, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Wien, 28. März 1640; ähnlich ebd., Sch. 9, Heft 27, Preßburg, 26. Nov. 1646: „Mein Reis in das reich“), und betrachtete die Rückreise nach Wien als „Heimb Rais“ (ebd., Sch. 8, Heft 24, Regensburg, 17. Sept. 1641). 487 Vgl. die Hofstaatsliste in ÖNB, Cod. 8102. 488 Albrecht (1990), S. 136. 489 Ferdinand II. kam am 4. Aug. 1636 an (Springell (1963), S. 79). Angereist war der Kaiser über Linz, wo Arundel am 6. Jun. 1636 Audienz hatte (ebd., S. 64, 65). Ferdinand III. kam am 5. Okt. 1636 in Regensburg an (ebd., S. 82), die Königin von Ungarn am 14. Okt. 1636 (ebd., S. 83). 490 Im Nov. 1637 wurde in einem Gutachten dafür plädiert, die Hauptresidenz nach Prag zu verlegen (SOA Prag, VS, 119, fol. 42-45v, Votum anonymi, Wien, 4. Nov. 1637, Abschrift). Man könne von dort aus u.a. den Schutz von Reich und Erblanden besser realisieren und sei dem Feind näher, die Armee würde von der Nähe des Kaisers ebenso profitieren wie dessen Reputation, Nachrichten liefen schneller ein; das Königreich Böhmen brauche um einer effektiveren Regierung willen einen dort residierenden Herrscher; in Prag könne man zudem den Hofstaat besser versorgen. Dagegen spräche lediglich: die kriegsbedingte Gefahr für den Kaiser, die kriegsbedingt notwendige Abwesenheit der Kaiserin und des Thronfolgers von Prag, der Umstand, daß Niederösterreich, Ungarn und Innerösterreich auf die Anwesenheit des Kaisers angewiesen seien und bei Abwesenheit mit einem Rückgang der Kontributionen zu rechnen sei. Das Argument der Kriegführung kam 1645 zum Tragen; Ferdinand III. begründete jeden- <?page no="133"?> 132 burger Reichstag 491 , 1646/ 47 mehrere Monate beim ungarischen Landtag 492 . Zuvor hatte er den Hof in Anbetracht der militärischen Bedrohung Wiens nach Linz verlegt, bevor er 1645 wegen der Übernahme des Oberbefehls nach Böhmen ins Hauptquartier nach Pilsen und darauf nach Prag reiste. Seit dem Sommer 1648 war er für vier Jahre wieder hauptsächlich in Wien, bis er 1652 bis 1654 anläßlich der Vorbereitung und Durchführung von Reichstag und Königswahl nach Prag und Regensburg reiste. Leopold I. war zu Lebzeiten des Vaters noch nicht zum römischen König gewählt worden und verlegte, um Absprachen mit den Kurfürsten zu erleichtern, 1657 den Hof nach Prag, von wo aus er 1658 zu Wahl und Krönung nach Frankfurt zog. Mit der Rückkehr nach Wien ließ er sich mehr Zeit, als seinen führenden Hofleuten in Anbetracht der Gefährdung durch die militärische Lage an der türkischen Grenze lieb war 493 . 1659 weilte er längere Zeit beim ungarischen Landtag 494 und unternahm 1660 zudem eine ausgedehnte Erbhuldigungsreise, die ihn bis nach Triest führte. 1662 war er mehrere Monate in Preßburg beim ungarischen Landtag 495 . Im Dezember 1663 reiste er von Wien zum Reichstag nach Regensburg, wo er bis in den Mai 1664 blieb 496 . Danach blieb er bis zur Reise nach Innsbruck anläßlich des Anfalls des Tiroler Erbes im Jahr 1665 497 vornehmlich in Niederösterreich. falls gegenüber Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein die Planung des Residenzwechsels von Linz nach Prag im Jun. 1645 damit, daß er dem Heer näher sein wolle (StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Dietrichstein, Linz, 17. Jun. 1645). Im Sept. 1646 begründete er wiederum mit militärischer Notwendigkeit den Plan, sich von Preßburg zum Heer zu begeben (StLA, Dietrichstein Sch. 9, Heft 27, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Preszburg, 22. Sept. 1646 und 26. Nov. 1646). 491 Vgl. dazu mit einer reichspolitischen Fragestellung Bierther (1971), zum Regensburger Reichstag von 1653/ 54, ebenfalls mit einer reichspolitischen Fragestellung Müller (1992). 492 Péter (1991), S. 261. 493 Die in Wien zurückgelassenen Geheimen Räte sandten einen Kurier zum Kaiser nach Linz, um dessen Rückkehr zu beschleunigen (AVA, FA HR, K. 448, Paul Sixt Graf Trautson an F. A. Harrach, Wien, 18. Sept. 1658). 494 Vgl. zum Einzug HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 16, fol. 455, 455v. Die Proposition wurde am 22. Aug. 1659 verlesen (ebd., Konv. 17, fol. 478-479). Leopold I. wohnte in Preßburg im Pálffy’schen Haus, wo für den Landtagsschluß am 2. Dez. 1659 eine Ritterstube mit Thron eingerichtet worden war. Am 4. Dez. 1659 reiste er mit Erzherzog Leopold Wilhelm nach Wien zurück, wo sie am 5. des Monats eintrafen (HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 20, fol. 1, 1v). 495 Mai bis Sept. 1662 (vgl. Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 114), Wien, 20. Mai 1662). 496 Vgl. Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 29), Wien, 13. Nov. 1663, zur Verschiebung der Abreise (ebd., S. 31, Wien, 29. Nov. 1663). Am 8. Mai 1664 reiste er mit dem Hof von Regensburg wieder ab (ebd., S. 53, Regensburg, 7. Mai 1664). 497 „Werde den 10. Sept. von hier abreisen, den ganzen October allda verbleiben, den 26. October die Huldigung einnehmen und darauf den 3. oder 4. Nov. wieder ab- und heimreisen. [...] Nächsten Erchtag werde ich meine Zeller Reis antreten etc.“ Leopold I. an Pötting (Pri- <?page no="134"?> 133 Insbesondere mit den längeren Aufenthalten der Kaiser außerhalb Niederösterreichs ging häufig eine Trennung der Hofstaaten der verschiedenen Mitglieder des Hauses Habsburg einher. In diesen Zusammenhang gehören auch Aufenthalte an sicheren Orten, Regentschaften, Witwensitze, unterschiedliche Reisetermine sowie eigene Reisen wie die Ferdinands IV. nach Italien 498 . Erzherzog Leopold Wilhelm trat während seiner Statthalterschaft in den Niederlanden und seines Oberbefehls über die kaiserlichen Truppen mit seinem Hofstaat aus dem Kaiserhof am deutlichsten heraus 499 . Der Kaiserhof als ganzes formierte sich auch auf diese Weise laufend neu. bram (1903), S. 149), Wien, 5. Aug. 1665. Länger wollte er in Tirol nicht bleiben: „Werde also über vier oder fünf Wochen nit oben bleiben, alldieweil dass in Winter oben gar abgeschmackt zu wohnen ist.“ Ebd., S. 152, Wien, 19. Aug. 1665. Am 19. Aug. 1665 war er denn auch in Heiligkreuz (Leopold I. an Pötting (ebd., S. 151, Heiligenkreuz, 19. Aug. 1665). Zu den Hofreisen Leopolds I. unter besonderer Berücksichtigung der Krönungsreise nach Frankfurt und der Flucht im Jahr 1683 Miller (1967). 498 Ferdinand III. bestimmte für die Kaiserinwitwe Eleonora I. zunächst Graz als Witwensitz. Am 6. Mai 1637 reiste sie dorthin (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 26. März 1637), doch bemühte sie sich intensiv um die Rückkehr nach Wien; schon im Okt. 1637 war sie wieder dort (StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Wien, 10. Okt. 1637). Kaiserin Eleonora II. blieb nach dem Tod Leopolds I. in der Regel in Niederösterreich, 1658 war sie häufig in Laxenburg und in der Favorita. Wegen der militärischen Bedrohung verließen die Habsburger 1645 Wien und gingen zunächst nach Linz (der Thronfolger scheint nach Graz geschickt worden zu sein, AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 1645). Zur Abreise der Kaiserin Maria Anna im Aug. 1645 vgl. ebd., K. 438, Friedrich Graf Cavriani an F. A. Harrach, Wien, 19. Aug. 1645). Während der Kaiser nach Böhmen reiste, blieb die Kaiserin in Österreich ob der Enns. Kaiserin Maria Anna hielt währenddessen die Regentschaft in Linz, wofür Auersperg als Rat beigeordnet wurde (AVA, FA AP, A-21-5a, Regierung und Administration, 17. Jan. 1645). Regentin war Kaiserin Maria Anna in Wien auch während der Reise des Kaisers zum Regensburger Reichstag 1640 gewesen, reiste aber im Sept. nach, weshalb Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein als Ersatz für ihren Obersthofmeister Khevenhüller eine Stelle im hinterlassenen Geheimen Rat zugewiesen wurde (StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 24, Ferdinand III. an Dietrichstein, Regensburg, 20. und 31. Jul. 1640). Linz diente häufiger als Zufluchtsort, so der Kaiserin Eleonora II. und den jungen ErzherzogInnen 1663 im Türkenkrieg (Pribram (1903), S. 28, Anm. 2); vgl. auch Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 182), 1. Sept. 1663, zur Abreise der Kaiserin vgl. ebd., S. 178, Wien, 24. Jul. 1663. 1649 reiste Ferdinand IV. mit kleinen Hofstaat 1649 nach Mailand (vgl. Franz Ernst von Molart an den kaiserlichen Obersthofmeister Trauttmansdorff in AVA, FA TM, K. 119 und die Korrespondenz des königlichen Obersthofmeisters Auersperg mit Ferdinand III. in HHStA, FA AP, A-II-28). Erzherzog Leopold blieb während des Regensburger Reichstags 1653/ 54 in Wien, wohnte aber auch in Ebersdorf (KÄLA, FA PT, C Sch. 10, Ferdinand III. an Johann Ferdinand Graf Portia, Regensburg 8. Sept. 1653). 499 1639 bis 1642 und 1645/ 46 hatte Leopold Wilhelm den Oberbefehl über die kaiserliche Armada, 1647 bis in 1656 war er Statthalter in den Niederlanden, im Jul. 1656 kam er zurück nach Wien (Schreiber (1998), S. 36-44, 66). Er bezog 1656 einen Teil der Hofburg, visitierte im Herbst 1656 seine Bistümer Olmütz und Breslau, ließ seit 1657 seine Burg in Wiener Neustadt wiederherstellen, ohne sie dauerhaft zu beziehen (ebd., S. 71, 72). Vgl. zu den Sammlungen Garas (1968), Garas (1968), Haupt (1980b), Haupt (1980a), Haupt (1983). <?page no="135"?> 134 Reisehofstaaten Die Kriterien für die Gestaltung des Gefolges lassen sich an der gut dokumentierten Planung der Reise Ferdinands III. und Ferdinands IV. über Linz und Prag zum Regensburger Reichstag 1653/ 54 500 besonders prägnant herausarbeiten. Während des kurzen Aufenthaltes in Linz sollte die Erbhuldigung für Ferdinand IV. geleistet werden; danach wollte sich der Kaiser im Zuge des weitaus längeren Aufenthaltes in Prag vor dem Reichstag mit den Kurfürsten absprechen. Per Dekret beauftragte Ferdinand III. seinen Obersthofmeister Dietrichstein, die Geheimen Räte Auersperg (auch Obersthofmeister Ferdinands IV.) und Goldegg (auch Hofkanzler), den Hofmarschall Starhemberg, den Oberststallmeister Losenstein sowie den Hofkammerpräsidenten Ungnad 501 mit der Planung der Vorbereitungen. In diesem Rahmen war auch die Frage zu klären, „was auch fir Räthe und Canzleÿen mitzunemben [...] sein möchte“ 502 . Die Aufteilung des Hofstaats war also bereits vorausgesetzt, wurde durch Detailregelungen jedoch neu gestaltet. Zunächst riet der Ausschuß bezüglich des Reichshofrates, nach Linz lediglich den Präsidenten, den Kanzler und einen Sekretär mitzunehmen, die übrigen aber direkt nach Prag zu senden. Interessanterweise war daran gedacht worden, drei oder vier Räte „und zwar solche, so vor anderen, laboriosi und am besten zu gebrauchen sein“ nach Linz mitzunehmen, die übrigen nach Prag vorzuschicken und einzelne Reichshofräte bedarfsweise auch ins Reich auszusenden. Hiergegen hatte sich jedoch der Reichshofratspräsident mit dem Argument gewehrt, der Rat lasse sich nicht so teilen, daß er teils zu Prag, teils beim Kaiser „bestehen khönne“; daher seien alle Reichshofräte nach Prag zu „depudieren“ 503 . Nur der Präsident und der Kanzler sollten mit dem Kaiser reisen. Dieser bestand in Anlehnung an einen älteren Befehl darauf, beide in persona 500 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 1-9. Zu Ferdinand II. vgl. auch Hurter (1850), Bd. 11, S. 575, 576, 581. Zu Reisevorbereitungen unter Leopold I. Miller (1967), S. 76-83. 501 Losenstein und Ungnad wurden 1653 Geheime Räte, Starhemberg folgte 1656. 502 Beratung am 3. Apr. 1652, das resultierende Gutachten wurde am 6. Apr. im Geheimen Rat referiert, in Anwesenheit Ferdinands IV. und der Geheimen Räte Dietrichstein, Waldstein, Auersperg, Goldegg sowie des Kammerpräsidenten Ungnad, und mit einigen Änderungen vom Kaiser genehmigt (HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 9v-10). Als 1663 erörtert wurde, ob Leopold I. sich zum Reichstag nach Regensburg begeben sollte, wurde erwogen, welche Räte man mitnehmen und welche man in Wien lassen sollte (OÖLA, HSt, Sch. 1241, Fasz. 32, Nr. 699, Gutachten über die Reise nach Regensburg, Wien, 18. Sept. 1663). 503 Damit überschrieb Dietrichstein „mitzunemben”. <?page no="136"?> 135 um ihrer mündlichen und einheitlichen Stellungnahmen willen um sich zu haben 504 . Beim Kriegsrat war man sich dagegen bereits bei der Beratung einig: Dieser sollte geteilt werden, nach Linz nur der Präsident und ein Sekretär mitreisen, nach Prag „etwa 2 Kriegs Räthe“ nach Wahl des Präsidenten. Doch sollten auch in Wien „solche subiecta, so von consideration und experienz sein“, hinterlassen werden, „weillen man gleichwohll, der gränizen halber und in anderweg, alda genueg zu thun haben wierdet“. Ebenso sollte es mit der Hofkammer und anderen Ratsstellen und Kanzleien gehalten werden, „allein diejhenigen und soviel, als man denn unentberlich vonnöten, nacher Linz mitzunemben, die ubrigen aber nacher Prag immediaté abzufirn sein“. Es stehe während des kurzen Aufenthaltes in Linz ohnehin nur die Erbhuldigung an, weshalb es „nit vil zuthun geben wirdet“ 505 . Die Zahl und Größe der Hofstaaten sei ein erhebliches Reisebeschwernis auch in bezug auf die Unterbringung: „mit sovillen und grossen Hofstätten, auf einmall und auf einen weeg, [sei] hart vortzukhumben.“ So aber könne der übrige Hofstaat in sechs Tagen nach Prag gelangen; über Linz sei dies langwieriger und damit auch teurer. Bezüglich der Hofstäbe wurden nicht überlieferte Listen angefertigt, doch ist immerhin die sehr aufschlußreiche Diskussion über Zahl und Auswahl der Kämmerer überliefert. Der Oberstkämmerer hatte offenbar eine Zahl von zwölf mitzunehmenden Kämmerern genannt; dieser Vorschlag wurde angenommen, doch durch einige Zusatzbestimmungen ergänzt: Danach sollten Kämmerer mitgenommen werden, die erstens dem Kaiser „behörlich dienen und aufwarten und vor anderen mit Mitel versehen sein, und daher [...] mit desto mehreren reputation bedienen khönen“, zweitens solche, „die ohne das ratione ihrer anderweitigen officia und dienste zureisen haben, damit hierdurch ein desto grössere spesa verhietet wurde“, und drittens sollten „unter solchen numero der 12 Camerer meisten thails teütscher Nation Personen sein, damit umb soviel mehrers Vertrauen gepflogen und alle sonst ereignenden anderwertige gedankhen, beÿ den Reich verhietet bleiben.“ 506 Um der Repräsen- 504 „Und dises nit schrifftlich, Sondern allein mündtlich, damit die occasion, sich alda mit Ihnen schriftlichen guetachten zu allongieren, und vielleicht auch abgeschnidten, und die vielleicht sich unterluftde contradicitiones verhietet werden.“ HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 2v. 505 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 2v. Zur Erbhuldigung vgl. die 1656 in Linz gedruckte Beschreibung in OÖLA, HA WB, Sch. 43, A/ 4/ a/ 1. 506 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 3v, 4. Die zwölf Kämmerer sollten dem Kaiser regelmäßig dienen und reputationshalber wohlhabend sein. Zum anderen sollte darauf geachtet werden, daß Kämmerer gewählt würden, die auch andere Hofämter hätten, da man so Ausgaben <?page no="137"?> 136 tativität und des Statusabstandes zu den Kurfürsten willen wurden zudem zwölf Truchsessen bestellt, nachdem das Amt bereits abgeschafft worden war. Zur Erbhuldigung nach Linz sollte auch ein Teil der Kapelle mitgenommen werden, „wers und sovil vonnötten“, wohingegen in Prag die gesamte Kapelle zur Verfügung stehen sollte, „weillen Sÿ zerthailter vileicht nit satisfaction geben wurde“. Bei der Aufteilung der Hartschier- und Trabantengarde wurde dreifach differenziert. Nach Linz sollte „allein die Nottdurfft, der rest aber nacher Prag zunemben.“ Doch sollten in Wien 25 Trabanten und acht Hartschiere bleiben, damit der dort zurückbleibende und „bisweilen ausraisen[de]“ Erzherzog „gebürendt bedienet sein khünen“. Als Kriterien für die Mengen- und Personalauswahl traten also neben thematische und verfahrenstechnische Erwägungen die Repräsentativität der Begleitung 507 und besonders die Faktoren Schnelligkeit der Reise und Leichtigkeit der Unterbringung; sie waren auch Teil der stark betonten Kostenproblematik. Zugleich wurde unter Rücksicht auf die verfahrensmäßig vorgegebenen Anforderungen an die Einheit der Behörden (freilich nur Reichshofrat) auf die Funktionsfähigkeit primär der mitreisenden Stäbe geachtet, die in Abhängigkeit vom erwarteten Arbeitsvolumen und damit in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer gestellt wurde. Bewußt wurden Personen, die Justizbzw. Verwaltungsämter und zusätzlich das Kämmereramt innehatten, ausgewählt 508 . Beachtlich ist hierbei besonders, daß eine Tendenz beobachtet wurde, in Wien die für weniger tauglich erachteten Amtsträger zurückzulassen 509 . Indem einsparen könne und schließlich sollten von den zwölf Kämmerern die meisten zur deutschen Nation gehören, um mehr Vertrauen im Reich erwerben zu können. Damit stellte Kaiser Ferdinand III. die Kompatibilität zwischen Kammerdienst und anderen Hofdiensten wieder her, die er in seiner Instruktion von 1651 beschränkt hatte (ebd., OMeA SR, K. 73, Konv. r.122, 4 rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“ Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Waldstein, Wien, 2. März 1651), was aber schon im Juni durchbrochen worden war: Raimondo Montecucoli mußte seine Teilnahme an einer Hofkriegsratssitzung ausfallen lassen, weil er Kammerdienst hatte (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12478 19/ 2, Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien, 7. Jun. 1651). Die Zahl der zwölf Kämmerer bestätigt auch ein Nuntiaturbericht: „Hà nominato dodici trà suoi Camerieri, acciò lo seguitino infallibilmente à Lintz, à Praga, et à Ratisbona“; die anderen könnten kommen oder gehen wie es ihnen beliebe (ASV, SG, 150, 25. Mai 1652). Zu Regensburg und den Reichstagen vgl. Schmid (2000); Reiser (1969); Ruville (1896): Bierther (1971); Müller (1992). 507 § 8 des Gutachtens widmet sich dementsprechend auch der Frage der Livreen. 508 In einer Sitzung vom 28. Nov. 1658 dagegen beschlossen die mit der Neubildung des Reichshofrats beauftragten Geheimen Räte, die Reichshofräte, welche auch Kämmerer waren, vor die Wahl zu stellen, welches der Ämter sie wollten; für den Fall, daß sie das Kämmereramt wählen würden, sollte sie den Reichshofratstitel erhalten (Gschließer (1942), S. 277, 278). 509 Vgl. für Leopold I. das Gutachten über die Frage, wer ihn 1663 zum Reichstag nach Regensburg begleiten sollte (OÖLA, HSt, Sch. 1241, Fasz. 32, Nr. 699, Wien, 18. Sept. 1663). <?page no="138"?> 137 man dem entgegenzuwirken suchte und auf die Bedienung der dort zurückbleibenden Mitglieder der Dynastie Rücksicht nahm, blieb die Situation in Wien auch während längerfristiger Abwesenheiten im Blickpunkt 510 . Die Entscheidung Ferdinands III. folgte diesen Vorschlägen im wesentlichen: Reichshofratspräsident und Kanzler sollten mit nach Linz kommen, die übrigen direkt nach Prag reisen, der Kriegspräsident mit einem Sekretär nach Linz mitkommen und zwei Kriegsräte nach Prag gehen. Bezüglich der Hofkammer und anderer Ratsstellen folgte der Kaiser dem Vorschlag ohne weitere Spezifizierung. Auch in bezug auf Kämmerer, Truchsessen, Trabanten und Hartschiere war der Kaiser einverstanden; von den Musikern sollten 22 oder 23 sowie der Kapellmeister nach Linz, die übrigen gleich nach Prag reisen. Das Gutachten bezog sich im Hinblick auf die Hofkammer explizit auf diesbezügliche Traditionen 511 und deutete damit ebenso wie die kaiserliche Zustimmung zu den Vorschlägen an, daß die so vorgenommene Teilung von Hofstaat und Stäben sowie die Bemessung der Größenordnungen im wesentlichen nach regelmäßig geübten Grundsätzen erfolgte 512 . Dementsprechend hatte der kaiserliche Hofstaat bei dem durch den Linzer und Prager Aufenthalt vorbereiteten Regensburger Reichstag von 1653/ 54 einen für die Zeit Ferdinands III. besonders großen Umfang und fügt sich damit in die Reihe der großen Wahl- und Krönungsaufenthalte 513 . Die Schiffahrtsordnung für die Abreise von Regensburg sah 91 Schiffe bzw. Boote vor und verweist damit auf die weitgehende Selbständigkeit des reisenden Hofes von der Hauptresidenz; nicht allein Reichshofrat sowie Teile von Hofkammer und Hofkriegsrat, sondern auch eine kontinuierliche Verwaltung der böhmischen, ungarischen, nieder- und innerösterreichischen Besitzungen war durch mitreisende Bedienstete gewährleistet 514 . Das recht gut dokumentierte kaiserliche Fa- 510 Dies wird nicht zuletzt an den hinterlassenen Geheimen und deputierten Räten sichtbar. 511 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 3. 512 Hier ist besonders der Reichshofrat zu nennen. 513 Vgl. zu den Wahlen und Krönungen in Frankfurt Wanger (1994), zu den Krönungen im 17. Jahrhundert Reuter-Pettenberg (1963). Die Wahl Ferdinands IV. fand in Augsburg statt. 514 HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 31, fol. 177-179, Bootsfolge u.a.: 59. Reichshofrat Gebhard, 60. Reichshofrat Walderode, 64. deutsche und lateinische Reichskanzlei, Protokollisten, 65. Reichsfiskal, 66. Hofkammerräte Putz und Wagenau, 66. Hofkammersekretär, 68. Hofkammerregistrator, Konzipist, Expeditor, Kanzlisten, 69. Hofbuchhalter und Kollegium, 70. Geheime Sekretäre Schidenitz und Khager, 71. Sekretär Putterer samt niederösterreichischer und innerösterreichischer Expedition, 73. ungarischer und Hofmarschallamtssekretär, 74. böhmische Kanzlei, 75. Kriegssekretäre, 76. gesamte Kriegsexpeditionsverwandte „mit ihren Schriften und Notturften”, 89. Hofkammer, Notdurften. <?page no="139"?> 138 schingsfest des Jahres 1653 mit einer Wirtschaft 515 bietet Hinweise auf die Amstsstruktur großer Reisehofstaaten und steht dabei in weitgehender Übereinstimmung mit der Schiffsliste und der Planung der Prager und Regensburger Reise: Anwesend waren danach neben den Inhabern der vier obersten Hofämter der Reichsvizekanzler, der Reichshofratspräsident, der Hofkanzler, der Hartschierhauptmann, der Kammerpräsident, die Obersthofmeister Ferdindands IV. und der Kaiserin, welche mit Ausnahme des letztgenannten und des Hofmarschalls alle spätestens 1653 Geheime Räte geworden waren, sowie der Geheime Rat Volmar und der böhmische Kanzler Graf Nostiz, der erst 1654 Geheimer Rat wurde 516 . Damit waren, wie zumeist üblich, die Spitzen des Hofes versammelt. In der Gästeliste folgten in der Aufstellung nach der Reihenfolge ihrer Ernennung 21 Kämmerer Ferdinands III., von denen einige in der Tat andere höhere Ämter im Hofstaat innehatten, darunter der Oberstkuchlmeister Molart, die Reichshofräte Fürstenberg, Ranzau und Schlick, der Hofkammervizepräsident Sinzendorf, der Oberstfalken- und Landjägermeister Harrach und der Oberstsilberkämmerer Hyzerle 517 . Von den übrigen waren die meisten Kämmerer seit 1648 ernannt 515 Das Namensverzeichnis in HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 27, fol. 19-21, dürfte, darauf weist die weitestgehende Namensidentität hin, die Liste der adeligen Personen und Gäste darstellen, die beim kaiserlichen Faschingsfest am 20. Febr. 1653 zugegen waren (Ablauf und Personal: ebd., K. 4, Konv. 3). Danach saßen an der großen kaiserlichen Tafel für 42 Personen von den männlichen kaiserlichen Amtsträgern die kaiserlichen Kämmerer Adam Franz von Waldstein, Christoph von Ranzau (auch Reichshofrat), der Obersthofmeister Dietrichstein, der königliche Kämmerer Kotz von Dobrž, der kaiserliche Geheime Rat Hatzfeld, und die kaiserlichen Kämmerer Paar und %ernín, der kaiserliche Kämmerer Sinzendorf (Hofkammervizepräsident), der königliche Kämmerer Rabatta, der Obersthofmeister der Kaiserin Fugger, der Geheime Rat Fürst Piccolomini, die kaiserlichen Kämmerer Franz Anton Trauttmansdorff und Franz Pötting sowie der Oberstkämmerer Maximilian Graf Waldstein. An der kleinen Tafel für 15 Personen in der Ritterstube war der Anteil der königlichen Kämmerer höher: Strozzi, Jörger, Reckheim und Graf Dietrichstein (mehrdeutige Identifikation möglich) saßen zusammen mit den kaiserlichen Kämmerern Hans Ernst Schlick (auch Reichshofrat), Maradas, Harrach (auch Oberstfalkenmeister), Adam Matthias Graf Trauttmansdorff und Zeill. Nachdem diese wieder zum „Tanzblaz” gegangen waren, folgten zu Tisch diejenigen, die den Kaiser und die Kaiserin bedienten, u.a. der Herzog von Württemberg und der Markgraf von Baden. Von den kaiserlichen und königlichen Amtsträgern waren dies: Lodron, Auersperg, Breuner, Lostenstein, Collalto, Caprara, Tierheim, Maria Testa Piccolomini, Leopold Markgraf von Baden, Fürstenberg, Nostiz, Ötting, Salm, Ludwig Graf Rabatta, Frl. Portia, Ranzau, Graf von Starhemberg, Pallavicini, Waldstein, Öttingen, [Kaunitz-]Ridtberg, Weissenwolff und Molart. 516 Vgl. HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 27, fol. 19-21. Ein Teil der genannten Personen gehörte zu den unwirklichen oder wirklichen Kämmerern Ferdinands III.; Nostiz wurde hinter Adam Matthias Trauttmansdorff nachgetragen. 517 In der Reihenfolge ihrer Nennung: Adam Matthias Graf Trauttmansdorff, Franciscus Graf Marradas, Franz Graf von Harrach, (Franz) Ernst von Molart, Friedrich Graf von Fürstenberg, Ernestus Graf Salm, Marchese Don Luigi Gonzaga, Johann Maria Testa Piccolomini, Carl von Paar, Ludwig Graf Rabatta, Franz Graf von Pötting, Georg Ludwig Graf von Sinzendorf, Leopold Wilhelm Markgraf von Baden, Franz Anton Graf Trauttmansdorff, Christoph zu Ranzau, <?page no="140"?> 139 worden 518 . Nimmt man die zwölf in Regensburg anwesenden Kämmerer Ferdinands IV. 519 sowie die hochadeligen männlichen Bedienten der Kaiserin 520 hinzu, kommt man auf eine Präsenzzahl von etwa 40 männlichen hochadeligen Amtsinhabern; nimmt man die für den Aufenthalt in Prag vorgesehenen Truchsessen und die vermutlich auch in Regensburg anwesenden Mundschenke noch hinzu, kommt man auf etwa 50 bis 60, höchstens 65 Personen (ohne Edelknaben) 521 . Dem entspricht in etwa die Angabe zu den Tafeln anläßlich der Krönung Ferdinands IV. in Regensburg am 18. Juni 1653. Die Freitafel für die kaiserlichen und königlichen Obersthofmeister, Geheimen Räte und „vornehme Ministri“ war auf 20 Personen kalkuliert, wozu eine gleich bemessene Tafel für die kaiserlichen Mundschenke, Fürschneider und Truchsessen kam, die an der Reichsfürstentafel gedient hatten 522 . Obschon die politische Lage bei der unsicheren Wahl Leopolds I. nach dem Tode Ferdinands III. ungleich heikler war als bei der Wahl Ferdinands IV., setzte sich der Hofstaat, mit dem Leopold I. über Prag nach Frankfurt zog, hinsichtlich der hochadeligen Amtsträger in ähnlicher Weise zusammen 523 . Mit den zahlreichen Geheimen Räten und den Inhabern der Obersten Hofämter waren wiederum die Spitzen des Hofstaates und der Kollegien in ähnlicher Zahl wie beim Regensburger Reichstag versammelt. Ähnlich war auch die Zahl der Kämmerer: 16 Personen waren nach dem Extrakt als solche ausgewiesen, doch wird man die Zahl etwas höher ansetzen müssen; einige der Kämmerer versa- Humbrecht Graf %ernín, Franz Christoph Hyzerle, Franz Ernst Graf Schlick, Adam Franz Graf von Waldstein, Ferdinand Carl Graf zu Lewenstein, Ranzau (vgl. zu diesem Gschließer (1942), S. 264, 531; Peter von Ranzau wurde 1655 kaiserlicher Kämmerer). 518 Franz Graf Maradas und Adam Matthias Graf Trauttmansdorff (beide 1639) dürften wie Johann Jakob Reichserbtruchseß Graf Zeill aus besonderen Gründen in Regensburg gewesen sein. 519 Vgl. HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 27, fol. 20. Auch sie scheinen im Verzeichnis in der Reihenfolge ihrer Ernennung auf, im folgenden mit den im Anhang (KOPS) vergebenen Nummern: Rabatta (1), Colloredo (4), Strozzi (5), Caprara (18), Jörger (20), Lodron (22), Dietrichstein (23), Königsegg (24), Kotz von Dobrž (25), Breuner (26), Tierheim (27), Reckwein (? ). Rabatta (1) dürfte zu diesem Zeitpunkt bereits Oberstkämmerer gewesen sein. 520 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 27, fol. 21. 521 Einen wichtigen Hinweis darauf, daß die Planung realisiert wurde, gibt der erhebliche Anstieg der jährlichen Ernennungen von Truchsessen in den Jahren 1653 bis 1655. 522 HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 7, fol. 13. Hier dienten besonders Höflinge mit Funktionen im Reich und/ oder Hauptsitz im außerösterreichischen Reichsgebiet: Zeill, Pappenheim, Baden. Zu den Silbergeschirren für die 30 königlichen, kaiserlichen und erzherzoglichen Kämmerer beim Krönungsessen für Leopold I. in Prag 1656 vgl. HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 19, fol. 331. 523 Zur Wahl vgl. Pribram (1888). HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 11, fol. 490-492, verzeichnet 430 Höflinge, darunter den Obersthofmeister und 13 Geheime Räte, 16 Kämmerer u.a.m. <?page no="141"?> 140 hen wiederum auch andere Ämter bei Hof 524 . Hinweise auf Mundschenke, Fürschneider und Truchsessen sind sehr spärlich, so daß in Frage steht, ob überhaupt Mitglieder aller drei Amtsbereiche vertreten waren 525 . Da Leopold I. von Erzherzog Leopold Wilhelm begleitet wurde, der seinerseits mit seinem Hofstaat kam, wird man für die Größe der hochadeligen Amtsträgerschaft Leopolds I. für den Aufenthalt in Frankfurt eine Zahl von etwa 40 bis 60 Personen (ohne Edelknaben) annehmen dürfen 526 . Bei der Erbhuldigungsreise Leopolds I. durch die südlichen Herrschaftsgebiete im Jahr 1660 begleiteten ihn nach Ausweis eines Verzeichnisses mitreisender Kammerpersonen 22 Kämmerer 527 sowie zahlreiche Inhaber von Spitzenämtern in Hofstaat und Administration mitsamt kleiner Stäbe 528 . Als der Kaiser 1665 nach dem Anfall Tirols „mit grosser Hoffstatt, und beglaitung aller ihre fürnembsten hochen Ministri“ 529 zur Huldigung nach Innsbruck reiste, sollten ihn zunächst neun Kämmerer als solche begleiten, doch wurde die Zahl noch auf zwölf erhöht 530 . Daneben reisten die Spitzen des Hofstaates mit kleinen Stäben mit 531 . Aus dem hohen Hofadel kamen damit insgesamt 524 Vgl. die Liste königlicher Kämmerer beim Einzug Leopolds I. zum Wahltag in Frankfurt am 29. März 1658 (Hengerer (2001a), S. 353-355, Anm. 56). Dort sind 18 Kämmerer aufgeführt, zu denen noch Franz Christoph Graf von Fürstenberg zu zählen wäre, der seit dem 18. Jul. 1657 Kämmerer Leopolds I. war (vgl. HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 5, fol. 485). 525 Gesichert für den Mundschenk Nicola Paravicini (HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 5, fol. 485v). 526 Im Zuge der Rückreise besuchte der Hof München (vgl. die Aufzeichnungen zum Einzug Leopolds I. am 26. Aug. 1658 in HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 8, fol. 508-509v, 510-511) und Linz, wo am 9. Sept. 1658 die Erbhuldigung der Stände des Erzherzogtums Österreich ob der Enns geleistet wurde (vgl. ebd., Konv. 9, fol. 1-7v, 12, 14-15). 527 HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 24, fol. 91-92. Zum Reiseverlauf ebd., Konv. 25, fol. 12-13v. 528 Vgl. ÖNB, Cod. 12602 und HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 26-28. Die Bedeutung der Reise kam auch in der bei längeren Reisen von Bedeutung üblichen Begleitung durch den Nuntius, den spanischen und venezianischen Botschafter zum Ausdruck (ebd., Konv. 27, fol. 17). Der spanische Botschafter fehlte bei der Erbhuldigung im Herzogtum Krain, da er von Klagenfurt aus nach Venedig verreist war (HHStA, ÄZA, K. 6, Konv. 30, fol. 146v). Vgl. auch Probszt- Ohstorff (1971), S. 141, 142, und ausführlich Porcedda (1996). 529 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 7, fol. 284. 530 Vgl. Anm. 602. 531 Die Inhaber der obersten Hofämter (Lobkowitz, Lamberg, Starhemberg und Dietrichstein, die alle Geheime Räte waren) sowie mit Ausnahme von Rottal, Traun, Montecucoli und Trautson alle anderen Geheimen Räte (AVA, FA HR, K. 445, Johann Maximilian Graf von Lamberg an F. A. Harrach, Königstetten, 10. Sept. 1665) als Auersperg, Gonzaga (Hofkriegsratspräsident), Schwarzenberg, Nostiz (böhmischer Hofkanzler), Sinzendorf (Hofkammerpräsident), Sinzendorf (Hofkanzler) und Walderndorf (Reichsvizekanzler). Hinzu kamen der ungarische Hofkanzler, der Trabantenhauptmann Franz Augustin Graf Waldstein, der Reichshofrat Walderode, die Hofkammeräte Freiherr von Hohenfeld und Merpold, der Hofzahlmeister, der Kriegsrat Dorsch, der Obristhofpostmeister Carl Graf Paar, aus dem Obersthofmeisterstab der Hofkuchelmeister, der Oberstsilberkämmerer, der Untersilberkämmerer und 17 Edelknaben mitsamt den Expeditionen. Vgl. auch HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 7. Da der Hofkanzler Sinzendorf krank wurde (HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 7, fol. 285), wurde Dr. Johann Paul Hocher aus Regensburg nach Innsbruck zitiert und zum Hofvizekanzler erklärt; <?page no="142"?> 141 nur etwa 20 Personen zuzüglich 17 Edelknaben mit nach Innsbruck 532 . Diese Beispiele zeigen ebenso wie die Comitate bei den böhmischen 533 oder ungarischen 534 Krönungen bzw. Landtagen, daß bei größeren Hofreisen die Präsenz des Hofadels bei den Hofreisen entsprechend den oben entwickelten Kriterien und in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufenthaltsdauern im Grundsatz sehr ähnlich strukturiert war; bei kürzeren Reisen wurden meist Abstriche bei der Begleitung gemacht und größere Teile der Verwaltung in Wien belassen. b. Niederösterreich und Wien Residenzen in Niederösterreich Wenn auch deutlich wurde, daß die Kaiser im Untersuchungszeitraum einen ganz erheblichen Teil ihrer Zeit außerhalb Niederösterreichs verbrachten, lag hier doch der Schwerpunkt ihres Aufenthaltes und damit auch des Hofstaats. Gleichwohl ist weiter zu differenzieren. Die Kaiser besaßen in Niederösterreich neben der Wiener Hofburg in der näheren Umgebung der Stadt verschiedene Jagd- und Lustschlösser, in denen sie für gewöhnlich einige Monate des Jahres verbrachten 535 . Weil mit dem Sinzendorf reiste vorzeitig zurück nach Wien (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 177), St. Pölten, 12. Nov. 1665) und starb dort am 11. Nov. 1665 (Schwarz (1943), S. 341). 532 Aus dem Umfeld des Hofstaats reiste auch der seit 1662 am Kaiserhof weilende Herzog von Lothringen nach Innsbruck (AVA, FA HR, K. 550, Konv. Oberststallmeister, Starhemberg an F. A. Harrach, Wels, 17. Sept. 1665). Ebd., Verzeichnis der Pferde, informiert über die Entourage der o.g. Personen: Sie führten insgesamt etwa 300 Pferde mit, davon Lobkowitz: 63, Auersperg: 22, Gonzaga: 33, Lamberg: 18, Starhemberg: 27, Schwarzenberg: 30, Hofkammerpräsident Sinzendorf: 22, Hofkanzler Sinzendorf: 20, Walderndorf: 18, %ernín: 14; die Kämmerer führten im Durchschnitt etwa vier Pferde mit, der Kaiser ca. 200. 533 Vgl. zur Präsenz des Hofadels bei der böhmischen Krönung Ferdinands IV. im Aug. 1646 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 8. Zugegen waren als Vertreter des kaiserlichen Obersthofmeisters der Obersthofmarschall Starhemberg, der Oberstkämmerer Puchheim, der Oberststallmeister Waldstein, der Reichserbmarschall und Kämmerer Pappenheim, als Leibwachehauptmann, Hofkriegsrat und Kämmerer Walter Graf Leslie; an den Tafeln waren u.a. der Reichshofratspräsient, der Hofkriegsratspräsident, der Geheime Rat Khevenhüller, der Hofkriegsratspräsident Schlick, die Geheimen Räte Teuffenbach und Colloredo sowie der Obersthofmeister Ferdinands IV. Auersperg, der Obersthofmarschall Starhemberg, der Oberstjägermeister, Graf Gallas, Leopold Wilhelm Tattenbach als Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Wilhelm, Walter Graf Leslie als Trabantenwachehauptmann, der Reichsvizekanzler, der Hofkanzler, die Reichshofräte Gebhard und Walderode, daneben als Kämmerer der innerösterreichische Kammerrat Carl Breuner, der niederösterreichische Regimentsrat Caretto von Grana, Hans Reichard von Starhemberg, Nadasdy, Otto Ehrenreich von Trauttmansdorff, Johann Heinrich von Bubna, Ambrosius Graf von Thurn, Christoph Teuffel, Albrecht Graf von Zinzendorf und Rabatta. Für die Krönung Leopolds I. vgl. HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 18, fol. 78. 534 Zu Ferdinand IV. vgl. HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 11, zu Leopold I. ebd., K. 5, Konv. 6. 535 Besonders frequentiert waren Ebersdorf, Laxenburg und die Favorita; vgl. Polleroß (1998). <?page no="143"?> 142 Wechsel der niederösterreichischen Residenzen Veränderungen in der Präsenz des Hofadels einhergingen, ist der Aspekt der Mikromobilität von Relevanz, und zwar besonders deshalb, weil anders als bei den Hofreisen weit weniger Vorkehrungen getroffen wurden, welche die Folgen dieser kleinräumigen Mobilität bearbeitet hätten. Aufenthalte in Ebersdorf oder Laxenburg waren zwar Gegenstand der Berichterstattung in adeligen Korrespondenzen, blieben aber unterhalb jener Schwelle der Selbstbeobachtung, welche Instruktionen für die Organisation der Geschäfte hervorbrachte. Desungeachtet vollzog sich der stete Prozeß von Verdichtung und Entflechtung von Kommunikationszusammenhängen hier in einer anderen Art und Weise als während der Anwesenheit des Kaisers in der Hofburg 536 . Um diesem Aspekt Konturen zu geben, wird im folgenden zwei Fragen nachgegangen. Zunächst geht es um die Frage der Frequentierung der verschiedenen Orte in Niederösterreich, danach wird an einigen Beispielen die Relevanz der Besuche in den betreffenden Orten für die Zusammensetzung des Hofstaats gezeigt. Der Aufenthalt der Kaiser auf ihren Jagdschlössern war primär saisonal bedingt. Besonders in den Frühlings- und Sommermonaten hielten sich die Kaiser längere Zeit ohne abendliche Rückreise nach Wien auf ihren Schlössern auf, während sie von Oktober bis April vornehmlich in der Hofburg residierten. Mit hoher Regelmäßigkeit wurde Laxenburg im Mai und Anfang bis Mitte Juni aufgesucht und bewohnt 537 , Ebersdorf dagegen eher im September 538 . Beim gesamten Komplex Mobilität in Niederösterreich ist desungeachtet ein vergleichsweise geringer Grad 536 Vgl. zu den Personen, mit denen Adelige während ihrer Aufenthalte in Wien und auf den Jagdschlössern zu abend aßen, Kap. B.II.3.b. 537 Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I. unterschieden sich hinsichtlich der saisonalen Nutzung ihrer Jagdschlösser nur wenig voneinander. Vgl. dazu die Jagdtagebücher der Kaiser im HHStA und in der ÖNB (vgl. Hurter (1850), Bd. 2, S. 660-662). Einen Hinweis auf einen längeren Juniaufenthalt Ferdinands III. von geplanten 15 bis 20 Tagen gibt Raimondo Montecucoli in seinem Brief an Ottavio Piccolomini (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12530 19/ 2, Wien, 3. Jun. 1654). Vgl. für Leopold I. seine Briefe an Pötting: „und gedenke, so Gott will, in acht Tagen auf Laxenburg zu ziehen, mich in etwas in Feld zu recreiren, habe es wohl vonnöthen, dann die occupationes häufen sich merklich“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 118), Wien, 15. Apr. 1665). Weitere Briefe folgten aus Laxenburg: „Heut acht Tag vermeine ich mich wiederum in die Stadt zu geben wegen des corpus domini und vieler Processionen wegen.“ Ebd., S. 129, Laxenburg, 27. Mai 1665; im Jun. berichtete er von seiner Rückkehr nach Wien: „Wir sein allhier auch alle wohlauf und sein heut acht Tag wieder in die Stadt kommen.“ Ebd., S. 130, Wien, 10. Jun. 1665. Auch im Mai 1667 war er in Laxenburg: „Heut werden wir auf Laxenburg [fahren].“ Ebd., S. 299, Wien, 28. Apr. 1667; am 7. Jun. kehrte er wieder zurück: „Was uns allhier anlangt, sein wir alle wohlauf, und morgen gehen wir wiederum nacher Wien.“ Ebd., S. 305, Laxenburg, 6. Jun. 1667. 538 „Ich befinde mich sonsten gar wohlauf und bin allhier, mich ein wenig mit der Jagd zu recreiren.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 71), Ebersdorf, 17. Sept. 1664; vgl. auch Leopold I. an Pötting (ebd., S. 68, Wien, 3. Sept. 1664). <?page no="144"?> 143 an genauer Planungssicherheit zu betonen. So konnten unvorhergesehene Faktoren wie Windverhältnisse 539 oder ansteckende Krankheiten 540 relevant werden 541 , doch auch auswärtige kirchliche Feiern wie etwa 1665 die Einkleidung der Marchesa di Grana als Karmeliterin in Wiener Neustadt sorgten für Bewegung 542 . Die für den August 1665 geplante Wallfahrt nach Zell wurde dagegen wegen des Todes des Erzherzogs Sigismund Franz verschoben 543 . Während der längeren Aufenthalte auf den Schlössern der Umgebung Wiens kam es häufig zu kürzeren Besuchen in Wien oder auf anderen Schlössern 544 . In diesen Kontext gehören auch die längeren Aufenthalte des Kaisers in Preßburg, die selbst wiederum häufig durch kurze Aufenthalte in Wien unterbrochen wurden 545 . 539 Zum Einfluß des Wetters auf die Wahl der Aufenthaltsorte: „Questa mattina venne und tal vento terribile, che nè il Gundakar, nè il sattelknecht, nè li cochieri si fidano da menacci a Vienna, et così bisogniamo restare qui et non havendo altro di fare.“ Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 52), Wien, 5. Febr. 1661; bei einer anderen Gelegenheit reiste er wegen starken Windes von Laxenburg nach Wien zurück: „Hieri et hoggi fui a Laxenburg, ma tornai questa mattina per il gran vento. Il Arciduca Leopoldo è restato lì col suo mal di testa et tornerà prima dimattina.“ Ebd., S. 96, Wien, 14. Jan. 1662. 540 Wegen einer Seuche waren die Kinder Ferdinands III. im Aug. 1646 in Bruck und Ebersdorf (StLA, Dietrichstein Sch. 9, Heft 27, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 38, Preßburg, 14. Aug. 1646, fol. 51, Wien 9. Sept. 1646). Als Ferdinand IV. im Jul. 1654 an Blattern erkrankte, ließ Ferdinand III. seine Angehörigen nach Ebersdorf bringen (SOA Zamrsk, RA PC, Joseph Graf Rabatta an Ottavio Piccolomini, Inv. #. 12673 20/ 1, Wien, 8. Jul. 1654). 541 Bei Krankheit etwa wurde besonders Baden bei Wien häufig aufgesucht. Zum Aufenthalt der Kaiserin in Baden vgl. SOA Zamrsk, RA PC, Joseph Graf Rabatta an Ottavio Piccolomini, Inv. #. 12672 20/ 1, Laxemburg, 10. Jun. 1654. 542 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 180, 184), Wien, 25. Nov. 1665 und Laxenburg, 9. Dez. 1665. 543 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 135), Wien, 3. Jul. 1665. 544 Für die Exequien für Ferdinand IV. kam Ferdinand III. von Ebersdorf nach Wien (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12539 19/ 2, Raimund Graf Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien, 26. Aug. 1654). Auch für die Exequien für Kaiserin Eleonora I. (1655) kamen er und die Botschafter von Ebersdorf nach Wien (HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 12, fol. 268, 268v). Regelmäßig kamen die Habsburger für die Teilnahme an Prozessionen von Laxenburg nach Wien: „Wir befinden uns sonsten alle wohlauf und werden nechsten Samstag uns wieder völlig in die Stadt ziehen. Heut bin ich nur wegen der Processionen hereinkommen.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 15), Wien, 30. Mai 1663; „Meine jüngste Schreiben sein von 30. Mai gewesen; am 31., als ich nach vollbrachter Procession wieder auf Laxenburg kame“ (ebd., S. 12, Wien, 13. Jun. 1663). Auch aus anderen Gründen wurde der Aufenthalt auf den Jagdschlössern unterbrochen: So kam Leopold I. am 5. Mai 1665 nach Wien, um seinen Botschafter an der Pforte, Graf Leslie, auf den Weg zu bringen: Am 6. Mai erhielt Leslie den Orden vom Goldenen Vlies, am 7. den feierlichen Einzug in Wien mit Abreise in die Türkei (vgl. aus der Menge der Belege: AVA, FA HR, K. 448, Franz Leopold von Thierheim an F. A. Harrach, Wien, 19. Apr. und 3. Mai 1665). Ein Beispiel für einen Sommeraufenthalt in der Favorita und in Laxenburg bieten die Berichte Paul Sixt Graf Trautsons an F. A. Harrach aus dem Jahr 1658. Die Kaiserin Eleonora II. ging von der Favorita aus desöfteren nach Laxenburg zur Jagd (AVA, FA HR, K. 448, Wien, 11., 12. Mai und 14. Jun. 1658). 545 Ferdinand III. verließ Preßburg während des Aufenthaltes 1646/ 47 mehrfach: So begab er sich wegen der Exequien für die verstorbene spanische Prinzessin Ende Jan. 1647 nach Wien, <?page no="145"?> 144 Hinsichtlich der Präsenzmuster während der kaiserlichen Aufenthalte in Laxenburg und Ebersdorf ist besonders der Umstand hervorzuheben, daß einige Indizien darauf hinweisen, daß in diese Wochen einerseits ein Schwerpunkt der Abwesenheit zahlreicher Höflinge vom Hof fiel. So berichtete Raimondo Graf Montecucoli im Juni 1650, daß kurz vor der Abreise Ferdinands III. nach Laxenburg der Reichsvizekanzler Kurz die Erlaubnis bekam, für 15 Tage auf seine Güter zu gehen 546 . Ende Mai 1651 schrieb Montecucoli, praktisch keiner der Hofkriegsräte sei in Wien („quasi nessuno“), weshalb es auch nicht möglich sei, für ihn derzeit etwas zu tun 547 . Obschon der Hofstaat während längerer Aufenhalte in Laxenburg und Ebersdorf grundsätzlich präsent war, fiel in diese Zeiten eine erhebliche Verschlankung desselben. Andererseits resultierte aus den Aufenthalten in Laxenburg und Ebersdorf eine Modifikation der Geschäftstätigkeit. Aus einem Brief Montecucolis vom Juni 1654 stammt der sehr wichtige Hinweis darauf, daß dies vom Kaiser auch einkalkuliert war: Die Behördenchefs begleiteten den Kaiser nach Laxenburg, während die übrigen Bediensteten in Wien blieben; die Audienzen wurden auf zwei Termine pro Woche beschränkt, einige bekamen sie nur für den Fall, daß sie Gegenstände von höchster Wichtigkeit vorzubringen hätten; er selbst wolle nunmehr für vier oder fünf Wochen auf sein Gut Hoheneck fahren 548 . Es gibt auch besuchte am 29. und 30. die Messen, war am 31. bei einer Schweinehatz im Prater und reiste am 1. Febr. wieder nach Preßburg zurück. Am 25. war man lediglich von einem eintätigen Aufenthalt bei zwei Reisetagen (Dienstag und Donnerstag) in Wien ausgegangen. Bei der Reise begleiteten ihn männliche Höflinge (AVA, FA HR, K. 448, Johann Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach, Preßburg 25. und 30. Jan. 1647). Am 5. März 1647 ritt er von Preßburg zu einem Kammerfest der Kaiserin Eleonora I. nach Wien; die Rückkehr wurde für den 6. März erwartet (AVA, FA TM, K. 133, Ee. 2 Hungarica, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Preßburg 5. März 1647). 1662 unterbrach Leopold I. seinen mehrmonatigen Aufenthalt in Preßburg anläßlich des Landtages (Mai bis Sept. 1662) für einen kurzen Besuch beim kranken Erzherzog in Wien (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 131), Orth, 12. Aug. 1662). Am 26. Aug. ritt er von Preßburg nach Enzersdorf, wo er Eleonora II. besuchte, und wieder zurück (ebd., S. 134, Preßburg, 1. Sept. 1662). Von Preßburg wollte der Kaiser für einige Wochen nach Ebersdorf, wegen der Erkrankung des Erzherzogs Carl Joseph aber reiste man nach Wiener Neustadt: „era una confusione, che ben si poteva cantare in exitu Israe de Aegypto.“ Ebd., S. 134, Wien, 30. Sept. 1662. 546 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12431 19/ 2, Raimondo Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien 4. Jun. 1650. 547 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12476 19/ 2, Montecucoli an Piccolomini, Wien, 24. Mai 1651. Lobkowitz und Puchheim waren abwesend, Gonzaga krank. 548 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12530 19/ 2 Wien, 3. Jun. 1654. Der Kaiser reiste am 3. Jun. von Wien ab und wollte 15 bis 20 Tage in Laxenburg bleiben. Im Jul. war er in Ebersdorf (RKA, G 280, 5./ 15. Jul. 1654). Aus dem Umstand, daß zahlreiche Personen nicht anwesend waren, ergaben sich für Angelegenheiten des schwedischen Vertreters Verzögerungen und häufige Ortswechsel zwischen Wien und Ebersdorf. Auch der Oberstkämmerer Waldstein war zeitweise nicht in Ebersdorf; er nutze die Jagdstunden des Kaisers mitunter für die Erledigung <?page no="146"?> 145 Hinweise darauf, daß der Geheime Rat in Laxenburg von weniger Personen besucht wurde als in Wien: Bei neun Sitzungen von Februar bis Juni 1650 ergibt sich für Laxenburg ein Mittelwert von sechs, für Wien ein Mittelwert von neun Geheimen Räten je Sitzung 549 . eigener Angelegenheiten in der Stadt (vgl. Anm. 917). Der Zusammenhang zwischen kaiserlichem Aufenthalt in den Jagdresidenzen, Urlaub von Hofleuten, Geschäftsmodifikationen und Geheimratssitzungen ist für den Aug. 1655 anschaulich belegt. Ferdinand III. war in Ebersdorf und von dort aus in Neustadt zum Jagen und Fischen; für den schwedischen Vertreter stockten die Geschäfte, der in Wien verbliebene Ottavio Piccolomini nahm an Bedeutung zu: „und haben dero vernemste Ministri inmittels Zeit und erlaubnuß gleicher gestalt Ihrer recreation etwas nachzuhengen, maßen, dan einige auff Ihre benachbahrte Landgueter, andere aber nacher Baden, sich begeben, also daß außer dem Fürsten Gonzaga, als Ober Cammer Herren von den Geheimbten Räthen, wenig sich beÿ Hofe befinden werden. Der Spanische Ambassadeur aber, als absonderlich zu dem geiäge mitt eingeladen, ist dem Hofe gleicher gestalt gefolget. [...] Vorerwehnte abwesenheit des Keÿsers und vieler der vornehmen Ministrorum […], hat mir beÿ Hofe zu erscheinen, und zu mehrfaltigen visiten und verrichtungen, die gelegenheit dieses Zeit in etwas gehemmet.“ Ein Gesandter des polnischen Königs indes bekam in Neustadt Audienz, „wannen Er der resolution halber wieder anhero zu Ihrer keÿl. Maÿ. zurückunfft auff Ebersdorff verwiesen worden, und wie dieselben nunmehr daselbst wieder angelanget; so ist gestern geheimer Rath gehalten worden“ (RKA, G 281, Bericht vom 29./ 8. Aug./ Sept. 1655). Heinrich von Pflummern berichtete im Dez. 1635 über Verzögerungen der Geschäfte in Wien durch die Kombination von Jagd und Urlaub der Höflinge: „Darbei aber dise vngelegenheit eingefallen, daß den 4 Dezembris so wol die kayß alß kön. Mst. sambt dero hofstatt nacher Ort sich allda mit der schweinhatz zu erlustigen verraißt, vnd besorglich vor Weynachten nicht wider nach Wien kommen werden. Zu gleicher zeit auch her graff von Trautmannsdorf auf seine herrschaftten in Böhmen verraißt.“ Semler (1950), S. 223. Am 30. Dez. erfuhren sie vom Reichshofratspräsidenten, daß die Angelegenheiten, „weiln graff von Trautmanßdorf gestern wider alhier ankommen, ehister tagen fortgehn möchte.“ Ebd., S. 228. Am 8. Jan. 1636 erfuhr er, daß Kaiser, König und Erzherzog Leopold Wilhelm nach Laxenburg verreist waren und bekam einen Termin für den 10. Jan. (ebd., S. 232). Das Osterfest hatte einen noch stärkeren Effekt als die Residenz in den Jagdschlössern: 1636 brachte Pflummern im Kloster Göttweig zu, „dieweilen durch dise hailige österliche zeitt alle negotia zu Wien darnider gelegen vnd sich nirgendts nicht handlen oder sollicitirn laßen.“ Ebd., S. 270. 549 Sechs Hofkammeraudienzen in Gegenwart Geheimer Räte in den Monaten Febr., März und im Mai 1650 weichen diesbezüglich beträchtlich voneinander ab: In Wien waren neun bis elf Geheime Räte, in Laxenburg nur zwischen vier und sechs anwesend (HKA, NÖK, rote Nr. 293 und 294; nicht eingerechnet wurde der Vertreter der Hofkammer, Hofkammerpräsident David Ungnad von Weissenwolff, der zwar im Febr. 1650 den Geheimratstitel bekam, aber erst 1653 vereidigt wurde (vgl. Anm. 440)). Bei zwei Sitzungen des Geheimen Rates in Laxenburg in Reichsangelegenheiten am 12. Mai 1650 waren nur fünf Geheime Räte zugegen: Slavata, Martinitz, Puchheim, Auersperg, Goldegg; am 29. Mai 1650 hingegen acht: Lobkowitz, Slavata, Martinitz, Puchheim, Auersperg, Waldstein, Goldegg, Öttingen (AVA, FA HR, Hs. 102, Bd. 7, Nr. 23 und 27). Am 19. Jun. 1650 waren in Wien im Geheimen Rat wieder neun Geheime Räte zugegen (Lobkowitz, Martinitz, Kurz, Puchheim, Trautson, Auersperg, Goldegg: HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 260r, 260v). Im Mai 1650 nahmen während des Aufenthalts des Kaisers in Laxenburg verschiedene Geheime Räte sowie Botschafter Quartier in den umgebenden Dörfern, u.a. in Enzersdorf und Mödling (ASV, SG, 148, 7. Mai 1650). Vgl. auch BAV, Vat. lat. 10423, fol. 284, 285. Hielt sich der Kaiser in Wiener Neustadt auf, konnte es notwendig werden, daß Geheime Räte zu Sitzungen dorthin reisten (vgl. Leopold I. über Graf Schwarzenberg, „venuto qua per far mi certe conferenze di stato” (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 134), Wiener Neustadt, 8. Okt. 1662)), und den Bericht von Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, wonach am 5. Okt. die Geheimen Räte nach Neustadt gehen würden (AVA, FA HR, K. 449, Wien, 4. Okt. 1662). <?page no="147"?> 146 Einen Hinweis auf die Tragweite der unterschiedlichen Aufenthaltsorte in Niederösterreich geben auch die Monate, in denen Kämmerer ernannt wurden. Diese wurden zwar auch in Laxenburg ernannt, doch ist dies eher eine Ausnahme. Ferdinand III. nutzte für Kämmererernennungen in den Jahren 1638 bis 1656 von 228 lediglich 104 Monate, diese aber recht ungleichgewichtig. In den Jahren, in denen der Kaiser hauptsächlich in Niederösterreich weilte, ernannte er in den Monaten September und März am seltensten Kämmerer (in ca. 30% der Jahre) und auch der Mai ist unterdurchschnittlich vertreten (unter 50%), während auf die Monate April, Juni und November in über 70% der Jahre Kämmererernennungen fielen; im August und Oktober wurden in knapp 60% der Jahre Ernennungen vorgenommen. Dieser Befund legt nahe, daß während der Aufenthalte auf den Jagdschlössern weniger Kämmerer ernannt wurden als in den übrigen Monaten. Auch die Abweichungen zu den Jahren, in denen der Kaiser längere Zeit oder durchgehend außerhalb Niederösterreichs weilte, stützen diese Feststellung. In den Monaten nach Aufenthalten in den Jagdschlössern wurden weit häufiger Kämmerer ernannt (April, (Ende) Juni, Oktober). Dieses Muster tritt in Jahren der Abwesenheit von Niederösterreich nicht auf. In den Monaten März, Juni, Oktober und November sind denn auch die Unterschiede zwischen Niederösterreich und anderweitigen Aufenthalten besonders ausgeprägt. Aufgrund des kleinen Datensatzes verbietet sich zwar eine pauschalisierende Interpretation; der Befund verweist dennoch einerseits auf die Relevanz der Mobilität in Niederösterreich 550 . Andererseits zeigt sich am Fehlen besonderer Vorkehrungen für die in Wien zurückgelassenen Teile des Hofstaats und an der Schwierigkeit, gravierendere Differenzen zu identifizieren, daß innerhalb von Räumen, die in wenigen Stunden zu durchmessen waren, die Funktionen des Hofstaats ortsunabhängig in ähnlicher Weise aufrecht erhalten werden konnten wie innerhalb der Hauptresidenz. Erst besondere Verdichtungen der Geschäftsfälle erforderten die Konzentration des Hofstaats in Wien 551 . Wohnen in Wien, Mobilität des übrigen Adels Wer bei Hof präsent sein wollte, mußte für die Dauer seines Aufenthaltes in der Residenz oder in deren Umgebung wohnen; das scheint zu- 550 Vgl. die Kämmererlisten in APP. 551 „Wenn nix darein kommt, so ziehe ich auf die Wochen auf Ebersdorf.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 68), Wien, 3. Sept. 1664. <?page no="148"?> 147 nächst einmal trivial, doch liegt in den Formen adeligen Wohnens in den jeweiligen Residenzen und besonders in der Hauptresidenz Wien ein wichtiger Faktor für Präsenzmuster bei Hof und nachgeordnet für Beginn und Verlauf von Laufbahnen im Hofstaat 552 . Die besondere Relevanz ergibt sich zunächst aus den Kosten von Aufenthalten in Wien; auch Mitglieder begüterter Familien überlegten, ob sich ein Aufenthalt in der Stadt auszahlen würde. Bei hohen allgemeinen Lebenshaltungskosten konnten Mieten für Häuser, Wohnungen oder Zimmer, zumal in Anbetracht unsicherer Besoldungsverhältnisse, eine zu hohe Belastung darstellen 553 . Sie waren aber aufgrund der für die Unterbringung des Hofadels weder vorgesehenen noch ausreichenden Hofquartierressourcen oftmals unumgänglich. Während Reichshofräte 554 (sofern sie katholisch waren 555 ), Hofkammerräte 556 und Hofkriegsräte 557 in der Regel mit 552 Wien war als Hauptstadt Niederösterreichs und alte Residenzstadt schon vor dem Untersuchungszeitraum dieser Arbeit ein Zentrum adeligen Hausbesitzes, wobei das 17. Jahrhundert in noch stärkerem Maße als das 16. eine Erhöhung des Anteils des Hofadels gegenüber dem landsässigen Adel mit sich brachte. Vgl. Spielman (1993); Perger (1990); Pircher (1984); Pils (1993); Buchmann (2002); Heilingsetzer (1970); Baltzarek (1971); Lichtenberger (1977); Spielman (1993); Hengerer (2001b); Weigl (2001); Tersch (2001). Vgl. auch die maschinenschriftliche Erfassung der Hauseigentümer in Wien von Harrer im Wiener Stadt- und Landesarchiv. Zu Graz vgl. Schmölzer (1993). 553 So klagte selbst der Obersthofmarschall Starhemberg mehrfach beim Kaiser, er müsse im Haus seiner Schwester, einer verheirateten Gräfin Meggau, einen Mietzins zahlen, der nicht länger tragbar sei (HKA, HQR, K. 1, Nr. 6 (1641), Nr. 75, fol. 18, Supplik mit Bewilligung vom 16. Jun. 1641, und HKA, HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 533, fol. 47). 554 Von den von Leopold I. 1658 bestätigten Reichshofräten (Gschließer (1942), S. 278) waren die meisten mit Hofquartier versehen und zwar insbeondere die gelehrten Räte: HKA, HQB 14, Nr. 1118 (Lindenspür), Nr. 1170, 1171 (Goppold), Nr. 1186 (Goes), Nr. 92 (Crane), Nr. 128 (Cridele), Nr. 1097 (Kaltschmid). Der Reichshofratspräsident Ernst Graf von Ötting (Nr. 740, 741) war ebenso wie der Vizepräsident Wolkenstein mit Quartier versehen (Nr. 745). Bei den Reichshofräten der Herrenbank war die Situation geteilt: Die Grafen Nothafft, Wolfgang Ötting (auch Kämmerer) (Nr. 1116 und, Nr. 744) und auch der 1658 zum Reichshofrat ernannte Carl Graf Portia hatten ein Hofquartier (auch Kämmerer, Nr. 814). Dagegen besaß Claudio Graf Collalto (Nr. 937) ebenso wie Johann Walderode von der Gelehrtenbank (Nr. 717) und der Reichshoffiskal Veit Sartorius (Nr. 1113) ein eigenes Haus. Leopold Wilhelm Graf Königsegg hingegen war weder im Besitz eines Hauses, noch scheint er um 1658 mit einem Quartier versehen gewesen zu sein. 1659 baten die Reichshofräte - vergeblich - gemeinsam um Quartier für diejenigen, die bis dahin keines bekommen hatten (HKA, HQR, K. 2, Nr. 23 (1659), Nr. 281, fol. 56). 555 Bei den protestantischen Reichshofräten (vgl. dazu Conrads (1974)) war die Situation uneinheitlich, was nicht zuletzt an gegenreformatorisch inspirierter Benachteiligung gelegen haben dürfte. Der Reichshofrat Sinold (vgl. Gschließer (1942), S. 262, 278) hatte lange Zeit kein Hofquartier. Er erhielt anstelle des Hofquartiers jährlich 300 fl. Wohngeld aus dem Hofzahlamt (HKA, HQR, K. 2, Nr. 23 (1659), Nr. 282, fol. 54, kaiserliches Dekret, Preßburg 13. Okt. 1659) und erinnerte 1661 den Kaiser daran, daß, obschon der Kaiser die Einquartierung befohlen habe, nichts geschehe (HKA, HQR, K. 3, Nr. 26 (1661), Nr. 452, fol. 44). Gottlieb Graf Windischgrätz hatte um 1658 weder ein Hofquartier noch ein Haus in Wien und wird deshalb, obschon er unfern von Wien das Gut Trauttmansdorff besaß, auf ein Mieteverhältnis angewiesen gewesen sein (vgl. Vocelka (ca. 1980); dem Verfasser danke ich herzlich für eine <?page no="149"?> 148 einem Hofquartier rechnen konnten, war die ausreichende Versorgung der Kämmerer bei weitem nicht gewährleistet, von Mundschenken, Fürschneidern und Truchsessen ganz zu schweigen 558 . Hier setzte hinsichtlich der Präsenz bei Hof für viele ein limitierender ökonomischer Faktor an. So machte Franz Leopold Thierheim, Kämmerer Leopolds I., den Aufenthalt in Wien im Sommer 1664 von seinen Aussichten auf ein höheres Amt im Hofstaat der Kaiserin Eleonora II. abhängig, dessen ehemaliger Inhaber ein Hofquartier gehabt hatte: In Wien Häuser zu mieten, das sei gegenwärtig teuer - verlasse er dagegen die Stadt, spare er, ein „Armer schlukher“, jährlich 450 fl. 559 Kopie des Manuskripts). Noch 1663 hatte er kein Quartier (AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 2. Aug. 1663). Auch der Protestant Rudolf Graf Sinzendorf, ein Bruder des Hofkanzlers Sinzendorf (vgl. Gschließer (1942), S. 271), hatte längere Zeit kein Hofquartier. 1654 ernannt, erinnerte er den Kaiser 1664, daß er nunmehr seit zehn Jahren als Reichshofrat diene und in dieser Zeit desöfteren vertröstet worden sei. Der Obersthofmarschall berichtete dazu, daß er während der Zeit durchweg gedient und auch auf „beÿ allen raisen“ anwesend gewesen sei, aber nur kurz einmal ein Hofquartier besessen habe, was er wegen dringlicherer Einquartierungen wieder hätte räumen müssen, „dahingegen seine Collegae gleich beÿ antrettung ihrer dienst mit guten quartiern wol seind versehen worden.“ 1665 befahl Leopold I. seine Einquartierung in einem Haus für die Zeit nach Ablauf der Baufreijahre (HKA, HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 526-550, Nr. 546, kaiserliches Einquartierungsdekret vom 13. Jan. 1665 mit Beilagen, Zitat: , fol. 151). 556 Die Hofkammerräte des Jahres 1658 waren zumeist gleichfalls mit Quartier versehen, einige besaßen jedoch auch eigene Häuser. So hatten nach HKA, HQB 14 der Hofkammerpräsident Sinzendorf (Nr. 728) sowie die Kammerräte Seeau (Nr. 281), Marcus Putz (Nr. 298 und 324) und der ehemalige Hofzahlmeister und Hofkammerrat Eder (Nr. 729) Hofquartier. Gabriel Selb hatte dagegen kein Quartier, sondern kaufte sich ein Haus auf dem Kohlmarkt, in dem er dann 1661 das Quartier bekam (HKA, HQR, K. 3, Nr. 26 (1661), Nr. 453, fol. 38 und 39). Johann von Conens (Nr. 46) besaß wie Ferdinand von Hohenfeld (Nr. 61), Clement Radolt (jeweils mit eigenem Quartier darin: , Nr. 878 und 721), Johann Quintin Graf Jörger (Nr. 472, zusätzlich Quartier Nr. 327) und Hegenmüller (HQB 33, Nr. 568, in HQB 14 verkauft) ein eigenes Haus. Die Hofkammerräte Plettenberg und Losinthal dienten in der Regel außerhalb Wiens (Gesandter in Norddeutschland, Steuereinnehmer in Böhmen). 557 Von den Hofkriegsräten hatten 1658 Hofquartier: Johann Georg Pucher (HQB 14, Nr. 86), Raimondo Graf Montecucoli (Nr. 1174, 1175), Don Hannibal Gonzaga (Nr. 949, 952; diese grenzten an das eigene Freihaus, Nr. 950-951 an). Vom hohen Adel tauchen als Quartiernehmer in fremden Häusern in HQB 14 v.a. Inhaber höherer Hofämter auf. So der Obersthofmeister Erzherzog Leopold Wilhelms Schwarzenberg (Nr. 744), dessen Hofkanzler und Reichshofrat Johann Kaltschmidt (Nr. 1097), der Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph und kaiserliche Kämmerer Rabatta (Nr. 205), der Vizeobersthofmeister der Kaiserin Eleonora II. Graf Maradas (Nr. 137) sowie aus dem Hofstaat Leopolds I. u.a. der Obersthofmarschall Starhemberg (Nr. 476), der Trabantenhauptmann Fürstenberg (Nr. 1123), der Oberstsilberkämmerer Hyzerle (Nr. 891, Nr. 898), der Oberstäbelmeister Teuffel (Nr. 1037), der Vizekanzler Pötting (Nr. 524). 558 Adelige konnten mitunter in Stiften wohnen; wer eine solche Berechtigung hatte, bekam kein Hofquartier (HKA, HQR, K. 1, Nr. 5 (1639), Nr. 34). Aus dem Kreis der kaiserlichen Mundschenke hatte Hans Haan Hofquartier (HQB 14, Nr. 981). 559 AVA, FA HR, K. 448, Franz Leopold Thierheim an F. A. Harrach. Mit Brief aus Wien vom 16. Jan. 1664 berichtete er vom Tod des Georg Jacob Graf zu Herberstein (Hofquartier: HQB 14, Nr. 723), durch den eine Stelle im Hofstaat der Kaiserin Eleonora II. freiwerde. Deren <?page no="150"?> 149 Zwar war auch der Hausbesitz in Wien nicht frei von Lasten wie besonders der Quartierpflicht - doch gab es die von Quartier und städtischen Steuern befreiten Freihäuser; Adelige, die ein bürgerliches Haus erwarben, konnten allerdings auf die rechtliche oder zumindest faktische Befreiung von der Quartierpflicht ebenso spekulieren wie auf eine Umwandlung in ein Freihaus 560 . Der Erwerb und besonders der Besitz eines Hauses in Wien enthob die Präsenz bei Hof dieser Belastung - unabhängig davon, wieviel Zeit man tatsächlich in Wien verbrachte 561 . Wenn auch beispielsweise der Obersthofmarschall Starhemberg im Hause seines Schwagers Meggau Miete zahlen mußte, standen die Häuser in der Regel nicht nur Angehörigen, sondern oft auch Verwandten und befreundeten Personen zumindest zeitweise zur Verfügung und erleichterten deren Aufenthalt in der Residenz. So nahm Adam Freiherr von Lamberg im November 1650 seine Bleibe bei Johann Maximilian Graf Obersthofmeister Gonzaga sagte Thierheim seine Unterstützung beim Kaiser zu, woraufhin Thierheim Harrach, der im März kurz zum Kaiser nach Regensburg reiste, die Frage nach seinen Chancen stellte. Ohne Aussicht auf die Stelle würde er wegen der Kosten den Sommer nicht in Wien verbringen (Wien, 23. Jan. 1664). Unter Hinweis auf die hohen Kosten für Hausmieten wiederholte er seine Anfrage am 1. März, am 8. März schrieb er, ohne die Stelle müsse er Wien verlassen und jene 450 fl. jährlich einsparen. Neben Thierheim gibt es weitere Beispiele für die Kalkulation von Kosten und Nutzen des Aufenthaltes am Kaiserhof: Im Okt. 1657 erwog Leopold Wilhelm von Königsegg, der mit dem Tod Ferdinands III. zunächst seine Stelle als Reichshofrat verloren hatte, ob er Wien nicht verlassen solle; es falle dem Vater wegen der großen Kosten nunmehr schwer, ihn zu unterhalten und allein um der Kammerherrenstelle bei Leopold I. willen sei dies inopportun (AVA, FA HR, K. 444, Königsegg an F. A. Harrach, Immenstaad, 29. Okt. 1657). Einen Hinweis auf die Aufenthaltskosten in Wien gibt auch das Deputat von 7 fl. täglich, das Dr. Christoph Ulrich von Pach erhielt, als er vom Hof in Innsbruck an den Kaiserhof abgeordnet wurde (vgl. Seeber (1977), S. 93). Vgl. auch das Wohngeld von 300 fl. jährlich für den Reichshofrat Sinold (vgl. Anm. 555). Franz Albrecht Harrach zahlte im Jahr 1642 eine Hausmiete von verm. 400 fl. im Jahr (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Febr. und Nov. 1642). Für ein Mietshaus in Wien mußte (verm. Marquard) Graf Fugger um 1655 jährlich 400 fl. Miete entrichten (HKA, HQR, K. 2, Nr. 16 (1652), fol. 65). Christoph Graf Althan gab die Kosten für eine Wohnungsmiete um 1665 mit 400 bis 500 fl. jährlich an (HKA, HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 530, fol. 30-33). Schon 1611 brauchte ein in der Residenz wohnhafter verheirateter Geheimer Rat mindestens 3.000 fl. jährlich, ein Reichshofrat mindestens 2.000 fl. (vgl. Fellner (1907b), S. 373). 1623 hielt sich der Erasmus d. J. von Starhemberg aus Österreich ob der Enns (ohne Hofamt) in Wien auf, um die Begnadigung wegen seiner Beteilung am ständischen Widerstand zu erreichen, was einige Zeit in Anspruch nahm: Seiner Mutter klagte er, von seinen 400 fl. habe er nun schon 200 fl. verzehrt, die Sache sei aber so wichtig, daß ihn „keine spesa regen“ solle; für die nötige Sommerkleidung mußte er sich beim Bruder Geld leihen (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 48, Erasmus d.J. von Starhemberg, Wien 15. Jun. 1623, fol. 31). Daß die Mietpreise auch für Adelige drückend waren, berichtete der Hofmarschall Starhemberg dem Kaiser 1665 (HKA, HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 530). 560 Vgl. dazu Kapitel VIII. 1. b. Wer in Wien ein Haus besaß, hatte grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Hofquartier (HKA, HQR, K. 1, Nr. 5 (1639), Nr. 34), doch auch hiervon wurden Ausnahmen gemacht. 561 Obschon die Liechtenstein in Wien mehrere Häuser besaßen, riet Karl Eusebius Fürst von Liechtenstein seinem Sohn Johann Adam in der Prinzeninstruktion, kostenhalber nur zwei mal jährlich jeweils einen Monat am Kaiserhof zu verbringen (FLH, VA 5-2-2, p. 256, 257). <?page no="151"?> 150 von Lamberg 562 , während Conrad Balthasar von Starhemberg im Februar 1654 die Wiener Wohnung von Franz Albrecht Harrach nutzten konnte 563 . Auf der einen Seite machte fehlender Hausbesitz es den hofquartierlosen und zumal den unbesoldeten Inhabern von Ämtern schwer, diejenigen Jahre im Hofdienst zuzubringen, welche erforderlich waren, um besser besoldete Stellen oder andere Vergünstigungen zu erhalten und führte damit zu einer Abdrängung dieses Personenkreises. Auf der anderen Seite erleichterte Hausbesitz in der Residenz den regelmäßigen oder dauerhaften Aufenthalt auch derjenigen Personenkreise erheblich, die als Mitbewohner oder Gäste in Betracht kamen, und war so vielfach die Grundlage für individuelle Hofkarrieren ebenso wie die Verankerung einer Vielzahl von Familienmitgliedern im Hofstaat 564 . Auf diese Weise sorgte die Verteilung des Hausbesitzes in Wien dafür, daß einerseits die Erlangung von Hofämtern, aber auch von Hoflaufbahnen außerhalb der verläßlich besoldeten Hofämter durch Hausbesitz begünstigt wurden, während unbesoldete Höflinge, wenn sie nicht rasch in den Genuß eines Hofquartiers kamen, nach einiger Zeit ihren Abschied nahmen. Deshalb klafft zwischen Mitgliedern von Familien mit und ohne Hausbesitz die Schere nicht schon bei der Erlangung insbesondere von niedrigeren Hofämtern auseinander, sondern dort, wo als Kriterium längerfristige Präsenz hinzukommt. Als Beispiel sei die Liste von 15 Geheimen Räten und 18 Kämmerern angeführt, die beim Einzug des außerordentlichen venezianischen Botschafters im Juli 1657 ihre Wagen zur Verfügung stellten. Von den Geheimen Räten konnte mehr als die Hälfte auf ein eigenes Haus oder eines im Familienbesitz zurückgreifen, etwa ein Drittel verfügte über ein Hofquartier. Etwa ein Drittel der Geheimen Räte konnte auf ein Haus in eigenem oder Familienbesitz zurückgreifen, während über ein Drittel mit einem Hofquartier versehen war, das ihnen in der Regel als Inhaber anderer Ämter zukam 565 . 562 HHStA, FA AP, A-21-5a, Konv. politische Briefe an Wolf Engelbrecht Graf Auersperg, Wien, 5. Nov. 1650. Er reiste noch im Nov. ab, vgl. Buccelinis Brief vom 19. Nov. 1650. Zur Miete Starhembergs bei Meggau Kallbrunner (1925), S. 32. 563 AVA, FA HR, K. 447, Conrad Balthasar von Starhemberg an F. A. Harrach, Wien, 18. Febr. 1654. Harrach war zu dieser Zeit mit dem Kaiser in Regensburg. Bei Besuchen in Prag wohnte Harrach bei seinem Bruder Ernst Adalbert (z.B. im März 1642 und im Jul. 1652). 564 Der Hinweis auf die Amtsträger ohne eigenes Haus ist nicht weniger bedeutsam als jener auf die Besitzer. Zahlreiche Hausbesitzer in Wien vermieteten, doch ist dies systematisch nicht zu erfassen. Für Gundaker von Liechtenstein ist bekannt, daß er sein Haus in der Herrengasse vermietete, 1629 an den Bischof von Mantua, 1632 an Philipp von Mansfeld, 1635 an Johann Anton Fürst von Eggenberg (vgl. Winkelbauer (1999a), S. 414). 565 HHStA, OMaA, K. 519. Zu den Besitzern eigener Häuser bzw. potentiellen Nutzern von Häusern im Familienbesitz unter den Geheimen Räte gehörten: Auersperg (Freihaus HQB 33, <?page no="152"?> 151 Von daher nimmt es nicht wunder, daß der adelige Besitz von steuerpflichtigen bürgerlichen und Freihäusern im 17. Jahrhundert erheblich zunahm und daß dabei der Anteil des alten landsässigen und niederen Adels zugunsten des hochadeligen Hofadels zurückging. Hierfür war neben der Verdrängung des protestantischen Adels von besonderer Bedeutung, daß Erben und vor allem wohl Erbengemeinschaften nach dem Tod von Hofadeligen mit Verwaltungsämtern ohne eine starke familiäre Einbindung in den Hofstaat ihre Häuser veräußerten. Gelang es dem Amtsadel nicht, Angehörige oder Verwandte mit Ämtern in den Hofstaaten der (noch) nicht regierenden Habsburger zu versorgen, war die Wahrscheinlichkeit des Hausverkaufs hoch. Da gerade der jüngere Amtsadel jedoch insbesondere vor dem Hintergrund des steten Strebens nach einer Verkleinerung des Hofstaates und der damit einhergehenden Bevorzugung alten Adels nur schwer Zugang vor allem zum Kämmereramt fand, war zwar der Anteil von Häusern in Familien des neueren, niederen und Amtsadels hoch, doch fluktuierten die Familien in hohem Maße 566 . Auch altadelige Geschlechter veräußerten mitunter ihre Wiener Nr. 770), der Statthalter Trautson (Freihaus HQB 33, Nr. 133), der Stadtwachenobrister Fürst Gonzaga (Freihaus HQB 33, Nr. 949-951, Nr. 952 über Quartier, HQB 14), Graf Cavriani (Freihaus HQB 33, Nr. 136), Graf von Fürstenberg (HQB 14, Nr. 474, 475, evtl. Freihaus), Graf von Traun (Freihaus HQB 33, Nr. 457 und 560), Graf von Sinzendorf Hofkanzler (Freihaus HQB 33, Nr. 20), Graf von Dietrichstein Oberststallmeister (Freihaus HQB 33, Nr. 465, 466). Die Geheimen Räte Schwarzenberg (Obersthofmeister Leopold Wilhelms), Ötting (Reichshofratspräsident), Starhemberg (Obersthofmarschall) und Georg Ludwig Graf von Sinzendorf (Hofkammerpräsident) besaßen Hofquartiere (vgl. Anm. 556), der Obersthofmeister Leopolds I. Portia wohnte als dessen Oberstkämmerer in der Hofburg (vgl. Anm. 686). Aus den Listen geht nicht hervor, wo zu diesem Zeitpunkt die Geheimen Räte Rottal und Nostiz wohnten. Zu den Kämmerern mit Hausbesitz gehörten Graf von Lamberg (Freihaus HQB 33, Nr. 458, 474, 498, wechselnd), Friedrich Hartman von Herberstein (verm. bürgerliches Haus, HQB 14, Nr. 1041), Graf von Hoyos (Haus, HQB 14, Nr. 510, 544, HQB 33: , Nr. 510, 528 und zugebaut, Nr. 544), Christoph Johann Graf von Altheim (Freihaus, HQB 33, Nr. 516, 552), Georg Jacob von Herberstein (verm. bürgerliches Haus, HQB 14, Nr. 902 und 1041), Adam Franz Graf von Waldstein (Freihaus HQB 33, Nr. 939), Ferdinand Bonaventura Graf Harrach (Freihaus HQB 33, Nr. 456). Zu den anderen Kämmerern und deren Versorgung mit Hofquartieren vgl. Kap. A.II.1.a. „Quartier“. Bei der Analyse der Wohnverhältnisse wurden die aufgeführten, in der Liste aber wieder gestrichenen Personen einbezogen. Das Merkmal Hausbesitz wurde bei eigenem Besitz als erfüllt angesehen, als Haus im Familienbesitz gilt hier jedes Haus, das im Besitz eines Mitglieds mit gleichem Geschlechternamen steht. Über die beiden Hofquartierbücher HQB 14 und 33 sind Hausbesitz und Hofquartier für die späten 1650er Jahre ermittelbar, was Abweichungen zum Stichtag der Liste nicht ausschließt. Bei Hausbesitz wurde der zusätzliche Besitz von Hofquartieren nicht aufgeführt. Daß die Stellung von Wagen Aufnahmekriterium für die Liste war, mag das Bild zugunsten wohlhabenderen Adels verzerren. Der Vergleich mit anderen Listen ergibt aber keine wesentlichen Abweichungen. 566 Bereits bei einem Vergleich des älteren HQB 33 mit HQB 14 fallen derartige Besitzwechsel ins Auge. Einige Beispiele: Hillebrandt (HQB 33, Nr. 18) an Kurz (HQB 14), Furt (HQB 33, Nr. 61 und 63) an Hohenfeld und Meggau (HQB 14), Schwendi (HQB 33, Nr. 76) an Khevenhüller (HQB 14), Roggendorf (HQB 33, Nr. 468) an Trautson (HQB 14), Landau (HQB 33, Nr. 508) an Marchese di Grana (HQB 14), Stozingen an Althan (HQB 33, Nr. 552) und <?page no="153"?> 152 Häuser; häufig gingen damit jedoch neue Käufe einher, bei denen sie auf die Verbesserung von Lage, Zusammenbaumöglichkeiten und rechtlichen Status der Häuser achteten 567 . So wurde in den späten 1650er Jahren ein Zustand erreicht, bei dem es eine in der Regel konfessionell bedingte Ausnahme darstellte, wenn ein Mitglied einer der annähernd 150 in Wien ein Haus besitzenden hochadeligen Familien kein Hofamt unter Ferdinand III. bzw. Leopold I. innehatte. Die Ausführungen zur Präsenz Geheimer Räte ebenso wie das Beispiel des Kämmerers Franz Albrecht Harrach zeigen jedoch, daß ein - wenn auch geringerer - Grad von Präsenz und Dienstversehung in Wien auch dann gewährleistet sein konnte, wenn die Hofleute sich hauptsächlich in den übrigen Territorien der Habsburger aufhielten. Daß es aber einen Unterschied machte, ob man seinen Hauptsitz in Trauttmansdorff bei Wien oder in Ostfriesland 568 hatte, liegt auf der Hand, doch bleibt die Frage, wo die Schwellenwerte lagen, wenn es um die Aufrechterhaltung bestimmter Frequenzen der Anwesenheit bei Hof ging. Daß hier neben der Entfernung zahlreiche andere Faktoren wie die Einbindung in das Korrespondenznetz der Höflinge, die jeweiligen Ämter in Hofstaat und Ländern, die Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zum Kaiser (Landesherr oder Reichsoberhaupt), Vermögen und Stand u.v.a.m. relevant waren, setzt die Anforderungen an einen die vergleichende Analyse zulassenden Datensatz zu hoch, als daß eine solche in diesem Rahmen präsentiert werden könnte 569 . weiter an Kolonitsch (HQB 14), Hegenmüller an Ludwig (HQB 33, Nr. 568), Hasenburg (HQB 33, Nr. 584) an Landmarschall Geyer (HQB 14), Apfelmann an Breuner (HQB 33, Nr. 882) an Kollonitsch (HQB 14), Niesser vom Stainstrass an Gonzaga (HQB 33, aus, Nr. 949-951), Weber an Traun (HQB 33, Nr. 525-527). Zu den Konfiskationen der Jahre 1621/ 22 vgl. Stögmann (2001), S. 533, 534: So verlor Georg Ehrenreich von Roggendorf sein Freihaus, das dem Erblandhofmeisteramt unterstellt wurde und an die Trautson kam; die beiden Häuser Helmhard Jörgers gingen an Leonhard VII. Karl von Harrach und das Stift Kremsmünster, das des Georg Andreas von Hofkirchen an Gundaker von Liechtenstein. 567 Vgl. zum Stadthaus von Gundaker von Liechtenstein Winkelbauer (1999a) S. 411-414. 568 ASV, SG, 149, 1. Apr. 1651, über den Kämmerer William Stafford, einen Sohn von Lord Arundel, und Emo Ludwig Graf von Ostfriesland, die beide von Wien abreisten, nachdem sie dort einige Zeit verbracht hatten; Stafford war Ende 1650 Kämmerer geworden, Ostfriesland im März 1651 Reichshofrat, ohne je in den Präsenzlisten aufzuscheinen (Gschließer (1942), S. 262). Immerhin war Franz Albrecht Harrach am 9. Febr. 1651 beim Grafen von Ostfriesland zum Essen eingeladen (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319). 569 Vgl. Mat'a (1999), der anhand der Aufenthalte Adam d.J. von Waldstein von 1602 bis 1633 eine Urbanisierung des Adels konstatiert. <?page no="154"?> 153 Teil B. Interaktion und Organisation Teil A machte die spezifische Konfiguration der Stellenstruktur des kaiserlichen Hofstaats im Hinblick auf das hochadelige Personal und dessen Präsenz bei Hof deutlich. Die mitgliedschaftliche Anbindung einer wachsenden Zahl von Adeligen in den Ämtern des Hofstaates brachte für zahlreiche Amtsbereiche eine Lockerung von Anforderungen der Mitgliedschaftsrollen mit sich - eine Lockerung, der vielfach, etwa im Bereich der Besoldung, eine Absenkung des Leistungsvolumens des Hofstaats an seine Mitglieder entsprach. Ein Nullsummenwandel? Man wird sich einer Antwort auf diese Frage mit weiteren Fragen annähern können. Stärker als in Teil A möchte ich im folgenden die Differenz zwischen formaler Organisation und faktischem Verhalten in den Blick nehmen und nach den Bedingungen der Interaktion in der Organisation Hofstaat fragen. Mit Interaktion ist formalisierte ebenso wie informelle Interaktion gemeint, wobei besonders die Frage interessiert, inwieweit die formale Organisation Informalität präfigurierte. Es geht also nicht um die Rekonstruktion der Organisationsgeschichte des habsburgischen Hofstaats 570 , sondern um subtilere Implikationen der Mitgliedschaft im Hofstaat. Zunächst sollen die Grenzen, welche die Differenz zwischen Hofstaat und adeliger Gesellschaft zog, konturiert werden: der symbolisch aufgeladene Eintritt in den Hofstaat als Bereich einer sozialen Sonderordnung; die Anpassung an dessen Regeln, die besonders in der hierarchischen Ordnung des Zeremoniells so manche Zumutung an den Adel mit sich brachte; die Kritik am Hof und alternative Foren adeliger Selbstbeschreibung sowie der Hofstaat in seinem besonderen Bezug zu Gewalt, ihrer symbolischen Ordnung und ihrer Einhegung; Norm und Praxis des durch die Mitgliedschaft im Hofstaat privilegierten Zugangs zum Herrscher. Sodann sollen in den Blick genommen werden: die Bedingungen der normativen Steuerung des Hofstaats sowie seiner politischen und sozialen Funktionen; Norm und Normwandel, Regel und Regelverstoß, formelle Verfahren und informeller Einfluß und schließlich: die Strukturationsleistung des Hofstaats für die Kontaktstruktur der Höflinge, die Möglichkeiten und Grenzen des Miteinander-Redens. 570 Zur Vorbildfunktion des burgundischen Hofes vgl. Arnade (1996); Hofmann-Randall (1995); Paravicini (1991); Žolger (1917), S. 63, 64. <?page no="155"?> 154 I. Elemente der Mitgliedschaft im Hofstaat Der Ansatz bei der Untersuchung von Elementen der Mitgliedschaft adeliger Hofleute geht einher mit einer Verortung des Problems auf einer via media zwischen der in der älteren Literatur vertretenen Domestikationsthese, wonach die Fürsten den Adel durch das Herrschaftsinstrument Hof disziplinierten und unterwarfen, und der sehr breiten Kritik an diesem Modell 571 , die in dem Begriff der Dyarchie 572 verdichtet wurde. Im Rahmen dieser Diskussion wurde der Wechsel der jeweiligen Bezugsrahmen nicht hinreichend gewürdigt: Krone und Adel als Antagonismen zu begreifen macht, das zeigen neuere Forschungen zum weiterhin unruhigen böhmischen Adel der 1630er und 1640er Jahre 573 , auch nach der Niederwerfung des aufständischen Adels in den 1620er Jahren für Habsburg Sinn. Den gemeinsamen Rahmen dieser Auseinandersetzung bildete die ständische Ordnung der jeweiligen Territorien in ihrer jeweiligen Verfaßtheit. An zahlreichen Beispielen läßt sich zeigen, daß in diesem Rahmen auch in den österreichischen Herzogtümern mitunter auch formulierte Interessengegensätze zwischen Landständen und Adel erhalten blieben. Freilich kam es nach der Niederwerfung des böhmischen Aufstandes nurmehr in Ungarn zu einer offenen und von größeren Teilen des Adels mitgetragenen Erhebung gegen die Habsburger, doch waren damit nicht alle Konflikte aus der Welt - die kaiserlichen Sorgen um die Mittelbewilligungen der Stände zeigen dies sehr deutlich. Was den Habsburgern zu ihrem Glück widerfuhr, war, daß sich mit dem Hofstaat unabhängig von dieser politisch-rechtlich verfaßten Sphäre eine Organisation ausgebildet hatte, deren Strukturierung den Herrschern selbst zugänglich war 574 . Als Herren ihres eigenen Hauses waren sie in diesem Bereich weitestgehend autonom 575 . Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Hofstaat zu formulieren lag im Zweifel bei ihnen und wurde weder durch Erblichkeit von Hofchargen 576 beschränkt noch dadurch, daß ein Nachfolger das Personal seines Vorgängers zu übernehmen hatte 577 . Der Aufbau des Hofes war zwar tradiert, jedoch 571 Vgl. Einleitung. 572 Bérenger (1975), S. 112, Winkelbauer (1999a), S. 22. 573 Winkelbauer (1999a), S. 37-39. 574 Die Habsburger hielten sich nach 1537 an die Grundzüge der Ferdinandeischen Hofordnung, nahmen aber fortlaufend Modifikationen vor (Žolger (1917), S. 47). 575 Grenzen waren etwa durch das Reichsrecht bei der Ausgestaltung des Reichshofrats gesetzt. 576 Anders zu dieser Zeit noch in Rußland (Zachar´in (2000), S. 100, 101). 577 Žolger (1917), S. 21, 60. <?page no="156"?> 155 abänderbar, was in den zahlreichen Reformen der Hofordnung ebenso zum Ausdruck kam wie in nicht normierten Modifikationen. Gewisse spezielle Verhaltensweisen und eine von der allgemeinen ständischen Ordnung grundsätzlich unabhängige Rangordnung waren als Teil der Mitgliedschaftsrolle anerkennungs- und mitwirkungspflichtig. Die Erfüllung von Voraussetzungen für die grundsätzlich attraktive Mitgliedschaft und die Anerkennung von Mitgliedschaftsregeln wird man aber, da Freiwilligkeit des Eintritts vorausgesetzt war, ebensowenig als Domestikation bezeichnen können, noch, da Gehorsam bezüglich der organisationsrelevanten Normen gleichfalls vorgesehen war, als Ausprägung eines gern als „dyarchisch“ bezeichneten Bauprinzips. Es wäre dagegen die freiwillige Unterwerfung unter die Normen des Hofstaats zu betonen; diese aber war durchaus Voraussetzung für das, was als höfischer Herrschaftskonsens zwischen Adel und Krone erscheint: Daß von den Habsburgern viel, aber nicht zuviel gefordert und zugleich viel geboten wurde, darf auch bei einer Interpretation als Konsens nicht darüber hinwegtäuschen, daß zusätzlich zum Verhältnis von Landesherr und Untertan ein Verhältnis von Herr und Diener etabliert wurde, das der Aushandelbarkeit und der bei Herrschereinführungen und Landtagen durchaus gepflegten Symbolisierung von Gegenrecht und Gegenmacht entzogen war. Dies würde zudem den Blick darauf verstellen, daß Macht in Organisationen fortlaufend Gegenmacht produziert 578 , daß die Verhältnisse von der Selbstbeschreibung durchaus abweichen können 579 und daß sich auf der strukturellen wie auf der symbolischen Ebene Gegenseitigkeitsarrangements in Organisationen einspielen, die zwar adeligen Ehrerbietungsansprüchen Rechnung trugen, dies aber nur in Kombination mit Latenzen und Redeverboten leisteten 580 . Der Begriff der formalen Organisation bietet die Möglichkeit, Verhaltensweisen in Organisationen daraufhin zu untersuchen, ob sie sich an Erwartungen ausrichteten, die als Element der Mitgliedschaftsrolle anerkennungspflichtig waren 581 . Er ermöglicht die Rekonstruktion zunächst der Trennlinien zwischen Organisationen und ihrer jeweiligen 578 Luhmann (1988), S. 107, 108. 579 Luhmann (2000a), S. 41. Beliebt ist es, „das, was sowieso geschieht, als symbolische Bestätigung der Macht auszuweisen. Dies mag miterklären, weshalb Machthaber gern so tun, als ob sie sich im Bereich des schon Konsentierten bewegen“ (ebd., S. 48). 580 Ein Höfling kann kaum wie Catull (c. 93) verlauten lassen: „Nil nimium studeo, Caesar, tibi velle placere, nec scire utrum sis albus an ater homo.“ Zu Redeverboten vgl. Hahn (1991). 581 Luhmann (1999), S. 38-53, S. 38: „Wir wollen eine Erwartung daher als formalisiert bezeichnen, wenn sie in einem sozialen System durch diese Mitgliedschaftsregel gedeckt ist, d. h. wenn erkennbar Konsens darüber besteht, daß die Nichtanerkennung oder Nichterfüllung dieser Erwartung mit der Fortsetzung der Mitgliedschaft unvereinbar ist.“ <?page no="157"?> 156 Umwelt und lenkt so die Aufmerksamkeit auf die Verknüpfung von Elementen beider Sphären. Im konkreten Fall ist dies noch etwas vielschichtiger, verfügte der Kaiser doch über vielschichtige Rollen: als Kaiser, als König von Böhmen und Ungarn, als Erzherzog, als Herr und als Landesherr, aber schließlich auch als Chef seines Hauses und seines Hofstaats. Auf der Seite des Adels gewinnt das Problem an Komplexität dadurch, daß nicht allein hofinterne und hofexterne Rollenträger räumlich zusammentrafen, sondern daß hofinterne Rollen durch Personenidentität mit organisationsexternen Rollen verbunden waren. Ein Kämmerer, der auch Herrenstandsverordneter war, mochte sich hier und da wohl fragen, welchen Interessen mehr zu dienen sei. Zugleich war so aber auch die Möglichkeit wechselseitiger Prestigemehrung und der Nutzbarmachung der jeweils anderen Rollen verbunden. Damit bot der Hofstaat ein Integrations- und Verflechtungspotential 582 , welches die ohnedies bestehenden Beziehungen zwischen landständischem Adel und Krone ergänzen und vertiefen konnte, aber nicht mußte. Die Einrichtung der Zentralbehörden 583 , welche partiell neben die landständische Verwaltung traten 584 , und ihre organistorische Einbindung in den Hofstaat mochte diesen begehbaren Pfad der „Gewährleistung von Herrschaft“ 585 noch verbreitern. 1. Eintritt und Stellenantritt Als Weikhart Graf von Auersperg, nachmals gefürsteter Obersthofmeister König Ferdinands IV. und Kaiser Ferdinands III., im Jahr 1637 nach seinen Studien an den kaiserlichen Hof reiste, um dort eine Charge zu erbitten, stattete er seinen Pagen mit einem neuen Hut und neuen Schuhen aus, ging zum Barbier, kaufte sich neue Stiefel und Kleider sowie eine schwarze Degenscheide 586 . Noch ohne ein Hofamt zu haben, paßte er sich den Erwartungen des Hofstaats an. Nicht nur in der Organisationssoziologie wird mit Nachdruck auf den Moment des Eintritts in eine Organisation hingewiesen und diesem 582 Zum Konzept der Verflechtung vgl. Sieh-Burens (1986). 583 Fellner (1907a). 584 Die beste Untersuchung ist dazu bislang Putschögl (1978). 585 Press (1983), S. 282; vgl. auch Maczak (1991), S. 319. 586 HHStA, FA AP A-I-21, Konv. 2, Ausgaben 1637, 24. Jul. 1637. Nach Schwarz (1943), S. 201, trat Auersperg kurz nach der Thronfolge Ferdinands III. in dessen Dienst. 1638 wurde er innerösterreichischer Regimentsrat (StLA, Hs. II/ 15, StLA, Hs. II/ 15 bis 17 (1638)), 1640 Reichshofrat (Gschließer (1942), S. 242, 243). <?page no="158"?> 157 sowohl für die Organisation als auch für das neue Mitglied weitreichende Bedeutung zugemessen. Begründet wird dies auf der einen Seite mit der deutlichen Sichtbarkeit des Umstandes, daß die Aufnahme von einer Entscheidung abhängig ist, was im Zweifel ein wichtiges Zurechnungsproblem wird. Auf der anderen Seite steht der Hinweis auf die Selbstverantwortlichkeit des neuen Mitglieds für den Eintritt und der Hinweis auf die Anerkennung der Verbindlichkeit von Merkmalen der Organisation, die sich zugleich als „besonderes soziales System“ auszeichnet und vom neuen Mitglied verlangt, dessen Selbstdarstellung mitzutragen: Der Eintritt begründe so die Selbstverpflichtung auf eine spezifische Rolle, die um der Erhaltung der eigenen Integrität willen nicht beliebig in Frage gestellt werden könne 587 . Der formelle Eintritt in den Hofstaat vollzog sich zumeist in mehreren Stufen von unterschiedlicher symbolischer Aufladung, welche die Begründung eines besonderen Treueverhältnisses zum Ausdruck brachten und bekannt machten. Die Intimierung der kaiserlichen bzw. erzherzoglichen Entschließung zur Übertragung eines Hofamtes, welche für zahlreiche Ämter schriftlich erfolgte, war in der Regel nur ein formeller Schritt unter anderen, der aber auch deshalb wichtig war, weil häufig zugleich mit der persönlichen Intimierung den Kanzleien des Hofstaats mitgeteilt wurde, wie der neue Amtsträger in Zukunft zu titulieren sei. Die Ausgestaltung der für den Eintritt zentralen Eidesleistung variierte je nach Amt 588 ; üblicherweise las bzw. hielt ein Dritter die Eidesformel vor und wurde damit Zeuge der Eidesleistung 589 . Darauf folgte bei Höflingen, die bedeutsamere Stäbe führten, häufig eine förmliche Investitur, bei der teilweise Zeichen des neuen Ranges übergeben wurden. Klargestellt wurde im Zuge der Amtsübertragung in der Regel auch die Verortung in der Hierarchie des Hofstaats. a. Einzelne Ämter Die Vereidigung von Johann Maximilian Graf von Lamberg als Geheimer Rat Ferdinands III. machte dem Titel alle Ehre, vollzog sie sich doch nach einer regulären Sitzung des Geheimen Rates „allein in beÿsein 587 Luhmann (1999), S. 40-50. 588 Vgl. v.a. die Eidsammlungen in HHStA, Hs. Weiß 706/ 23; HHStA, OMeA SR, K. 21, Buch, Nr. 59, Buch, Nr. 60 und Bündel Juramenta No. 1. Vgl. auch Regele (1949) und Men"ík (1899), ähnliche bei den Liechtenstein (FLH, HA 1, Hofmeistereid). 589 Vgl. u.a. HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 202, 202v (Oberstkämmerer), fol. 217 (Oberststallmeister). <?page no="159"?> 158 Ihrer Maÿl. des Khaÿsers, und Ihr Maÿl. des Khönigs [...] in Ihr Maÿl. Innern Zimer“. Die Eidesformel hatte ihm der Hofkanzler Prickhelmayer „nur allain“ vorgelesen, auch hatte „Ihr Maÿl. nit gewolt, daß man vill davon wissen soll.“ 590 Obschon dieser Fall hinsichtlich der Geheimhaltung eine Ausnahme darstellt, ist doch die Präsenz des Kaisers, das hochrangige, aber zahlenmäßig geringe Publikum, und die Wahl des sehr zurückgezogenen und sonst für nur sehr wenige Höflinge zugänglichen Raumes charakteristisch. Geheime Räte wurden teils wie Lamberg innerhalb des Appartements des Kaisers 591 , häufiger dagegen in der Geheimen Ratsstube 592 vereidigt. Da der Vereidigungsort nicht für alle Geheimen Räte bekannt ist, läßt sich dieser Umstand nicht voll ausleuchten. Es läßt sich aber feststellen, daß an die Stelle der Publizitätsvermeidung 593 weit häufiger die Herstellung von Publizität trat 594 und überdies über Vereidigungen Geheimer Räte besonders genau Buch geführt wurde 595 . Die ersten Geheimen Räte Ferdinands III. nach dem Tod Ferdinands II. wurden in Gegenwart des Obersthofmeisters Trauttmansdorff am 24. März 1637 vereidigt 596 . Bei der Vereidigung des Kardinals Harrach waren neben dem Kaiser diejenigen Geheimen Räte zugegen, welche zur darauffolgenden Sitzung gerufenen worden waren 597 . Sicher ist 590 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 17, fol. 2. 591 So Pálffy, 17. Sept. 1646 (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 7v, 8), Lobkowitz „in dero aignem Zimmer“, 22. Jan. 1647 (ebd., fol. 8), zus. Losenstein, Weissenwolff und Christoph Graf Puchheim, 7. Jul. 1653 (ebd., fol. 10, 10v), Rottal, 13. Sept. 1653 (ebd., fol.11v). 592 Jaroslaus Boržita Martinitz d.Ä., 24. Febr. 1645 (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 7v), Auersperg, 21. Jun. 1646 und Colloredo, 3. Aug. 1646 (ebd., fol. 7v, 8), Maximilian Graf Waldstein, 28. Aug. 1647 (ebd., fol. 14), Aldringen, 13. Aug. 1654 in der Geheimen Ratsstube in Ebersdorf (ebd., fol. 12v), Mansfeld, 27. Febr. 1655 (ebd., fol. 12v, 13), Leslie, 10. Dez. 1655 (ebd., fol. 14), Kurz, 1. Jul. 1657 (ebd., fol. 5v), Walderndorff, 8. März 1662, Max Valentin von Martinitz, 26. Jun. 1662 und %ernín, 2. Sept. 1662 (ebd., fol. 16). 593 Dies mag auch bei der Vereidigung Pálffys eine Rolle gespielt haben. Pálffy war zwar jedenfalls 1648 bis 1650 öfter im Geheimen Rat; doch vermutete Fellner (1907a), S. 44, Anm. 2, daß er lediglich Titularrat gewesen sei; Schwarz (1943) läßt ihn bei den Biographien aus. 594 Zur Publizität mittels Berichterstattung vgl. Kap. B.II.3.d. Der schwedische Resident Kleye berichtete u.a. namentlich von der Eidesleistung des Geheimen Rats Leslie (RKA, E 180, Nr. 28, 10. Dezember 1655). Über die Eidesleistung von Kämmerern berichtete er ebenfalls, in dieser Relation aber ohne Namensnennung und nicht sehr genau: „des gleichen noch andere Cavalliere als kaÿserliche Cammerherren gethan“. Am 10. Dezember leistete jedoch nur Herberstein den Eid als Kämmerer, davor waren die letzten im August vereidigt worden. 595 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23. Vgl. die Notiz des Hofvizekanzlers Prickhelmayer (AVA, FA TM, K 144, Ff. 10, fol. 102), wonach er am 18. Juni 1640 in Regensburg mit Kurz den Eid als Geheimrat vor dem Kaiser leistete. An diesem Tag wurde er Hofkanzler (Schwarz (1643), S. 323). 596 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 3v. Der Bischof von Wien, Wilhelm Graf Slavata und Franz Christoph Graf Khevenhüller. 597 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 8v; Vereidigung vor Geheimratssitzung um 7 Uhr. <?page no="160"?> 159 dies auch für die Vereidigung Mansfelds im Februar 1655 598 , Leslies am 10. Dezember 1655 599 und des Reichsvizekanzlers Kurz 1657 vor Leopold I. 600 Die meisten der im kaiserlichen Zimmer vereidigten Geheimen Räte wurden kurz vor den Ratssitzungen vereidigt und danach mit einiger Wahrscheinlichkeit den übrigen Geheimen Räten vorgestellt 601 . Die Vereidigung war nicht nur deshalb wichtig, weil von ihr spezifische Rechte abhingen und erst die Vereidigung die Anwartschaft zum Vollrecht erstarken ließ 602 . Es ging gerade im Hinblick auf schwierige Sessionsfragen auch um die rituelle Einbettung der Realisierung zeremonieller Rechte vor Zeugen. So hatte Mansfeld im Jahr 1647 den Titel mit der Bestimmung erhalten, die Session solle sich nach dem Datum der Titelverleihung richten. Deshalb konnte er nach seiner Vereidigung 1655 vor denjenigen Geheimen Räten, welche zwischen 1647 und 1655 eingereiht worden waren, Platz nehmen. In diesem Fall faktischer Zurücksetzung ließ der Kaiser in seiner persönlichen Gegenwart und im Beisein „etlicher“ Geheimer Räte im Zusammenhang mit der Vereidigung das entsprechende Dekret vom Hofkanzler verlesen 603 . 598 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 12v, 13. Philipp Graf Mansfeld wurde am 27. Febr. 1655 in der Ratsstube vereidigt. Den Titel hatte er durch Dekret vom 10. Dez. 1647, nach welchem ihm nach Ablegung des Eides die Stelle und Session nach dem Datum des Dekrets eingeräumt wurde. Der Kaiser ließ das Dekret in eigener Gegenwart durch den Hofkanzler und einiger Geheimer Räte vortragen und Mansfeld dann die Session nach dem Hofkanzler einnehmen. 599 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 14. 600 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 5v. Beim Eid waren Leopold I., Erzherzog Leopold Wilhelm und die Geheimen Räte Auersperg, Schwarzenberg, Trautson und Nostiz anwesend. 601 Am 7. Jul. 1653 Losenstein, Weissenwolff und Puchheim morgens um 8: 30 Uhr, am 13. Sept. 1653 Rottal um 8 Uhr (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 10, 10v, 11v). 602 AVA, FA HR, K. 447, Hofmarschall Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg an F. A. Harrach, Wien, 9. Sept. 1665. Starhemberg teilte mit, daß in seinem Brief vom 3. Sept. 1665, der eine Hofstaatsliste enthielt, Humprecht Johann Graf %ernín als zu diesem Zeitpunkt lediglich resolvierter Geheimer Rat noch nicht enthalten gewesen sei; weil er das Jurament noch nicht abgelegt und noch nicht Besitz von der Stelle genommen hatte, habe er in die Hofstaatsliste nicht aufgenommen werden können; inzwischen aber sei beides geschehen, %ernín reise also als Geheimer Rat (und königlich böhmischer Statthalter, vgl. aber Schwarz (1943), S. 219) mit nach Innsbruck. Auch nannte Starhemberg zu den bisher nominierten neun Kämmerern drei weitere (Franz Leopold Graf von Thierheim, Graf Sigmund Helfried von Dietrichstein und Adam Max von Waldstein). %ernín wurde am 2. Sept. 1665 als Geheimer Rat vereidigt (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 16). Johann Adolf Graf Schwarzenberg legte Wert darauf, nach der Entscheidung Ferdinands III., ihn zum Geheimen Rat zu machen, in Wien den Eid abzulegen. Mit Brief aus Brüssel vom 19. Dez. 1648 dankte er dem Obersthofmeister Trauttmansdorff für das Dekret, mit dem Ferdinand III. ihm die Stelle übertragen habe und bat ihn, nach Wien zur Eidesleistung abgeordnet zu werden (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, fol. 131). Am 11. Sept. 1648 hatte er Trauttmansdorff in einem Brief aus Tournay bereits dafür gedankt, daß er wirklicher Geheimer Rat (mit Session) werde (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, fol. 133). Schwarzenberg war als Höfling des Erzherzogs und Statthalters Leopold Wilhelm mit diesem in den Niederlanden. 603 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 12v, 13. Die Sessionsregelung bezüglich des erst 1647 in den Herrenstand erhobenen Prickhelmayer wurde durch ein Dekret ergänzt (ebd., fol. 8, 8v). <?page no="161"?> 160 In dem Maße wie im Geheimen Rat Fragen der Anciennität und damit der Rangfolge bei Hof berührt waren, trat der kaiserliche Anspruch auf Gehorsam in Belangen der Hofordnung deutlicher und persönlich zutage; in Fällen, welche - wie bei Mansfeld - mit faktischer Zurücksetzung einiger Personen einhergingen, hätte Kritik an der legitimen kaiserlichen Normsetzung in Anwesenheit des erlassenden Kaisers und zudem noch unter Zeugen geäußert werden müssen. Daß die konfliktträchtige Sessionsordnung nicht allein über die Verlesung des Dekrets gesteuert und abgesichert, sondern zudem in Interaktion faktisch bestätigt wurde, verdeutlicht einerseits, daß Anwesenheit Schriftlichkeit mitunter stützen mußte, andererseits, in wie großem Maße die Hofordnung eine Hausordnung 604 und als solche im Rahmen der beeideten Gehorsamspflicht weder offen kritisierbar noch verhandelbar war. Dadurch, daß nach der Vereidigung die Session genommen wurde, wurden die Geheimen Räte in einer Weise in ihr Amt eingeführt, daß zugleich die Rangfolge ihre Bestätigung fand. Oberste Hofämter Die Vereidigung von Inhabern höchster Hofämter vor Ferdinand III. fügt sich in diese Tendenz. Die Spitzen des Hofstaates wurden in der Regel allein in Gegenwart des Kaisers, des Obersthofmeisters und des Eidvorhalters vereidigt und sodann installiert 605 . Eine Deutung, die hierin auch den Ausdruck des Anspruchs auf alleinige Entscheidung und souveräne Normsetzung in Belangen des Hofes sieht, dürfte nicht ganz fehlgehen. So wurde der kaiserliche Obersthofmeister Dietrichstein am 5. März 1651 in Gegenwart des Kaisers vereidigt - der Hofkanzler dürfte den Eid verlesen haben - und danach in der Ritterstube durch den Geheimen Rat Slavata installiert, was sonst eher die Oberstkämmerer taten 606 . Die Ritterstube gehörte nicht mehr in den Amtsbereich des Oberstkämmerers und war innerhalb der Hofburg derjenige Raum, in dem die größte Öffentlichkeit hergestellt werden konnte 607 . Dementsprechend vollzog sich die Installation in Gegenwart zahlreicher „Cavaliere“, Geheimer und anderer Räte, Kämmerer, des Hofmarschalls sowie 604 Vgl. Žolger (1917), S. 39-41. 605 Über die Vereidigung des Hofmarschalls sagt HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, nichts; Starhemberg diente Ferdinand III. schon vor 1637 und behielt das Amt unter Leopold I. 606 Auersperg wurde als Obersthofmeister durch Oberstkämmerer Gonzaga vorgestellt, Fürst Lobkowitz als Obersthofmeister Leopolds I. durch Oberstkämmerer Lamberg (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Nov. 1655; HHStA, HA FA, K. 102, Konv. OMeA, Misc. 1725-1787, fol. 1). 607 Vgl. Kap. B.I.3.a. <?page no="162"?> 161 von Mitgliedern des Obersthofmeisterstabes. Ob bei der Installation der Kaiser zugegen war, ist nicht sicher 608 , allerdings wurde dem neuen Obersthofmeister erst in der Ritterstube die vom Kaiser unterzeichnete Instruktion für die Amtsversehung ausgehändigt und damit gleichsam auch das kaiserliche Legitimationspapier in der Hoföffentlichkeit überreicht 609 . Der kaiserliche Oberstkämmerer Waldstein wurde 1651 in der Retirade in Anwesenheit lediglich des Obersthofmeisters Dietrichstein (und wiederum wohl des Hofkanzlers als Vorhalter des Eides) vor dem Kaiser vereidigt und hernach „gleich vor der Rathsstuben, in denen Innern Ante Camera, in beÿsein der Cammerern, Cammerdiener und anderer Cammer Persohnen, installiert und fürgestelt: wie auch die Instructiones und Cammer ordnung abgelesen worden.“ 610 Hier vollzog sich die Amtsübergabe durch den Kaiser im inneren Herrschaftsbereich 611 unter minimaler und höchstrangiger Anwesenheit, während die Installation im höchstrangigen Raum des Herrschaftsbereichs des neuen Amtsträgers vor dem entsprechenden zum Gehorsam verpflichteten Stab stattfand. Wie die Übergabe der Instruktion an den Obersthofmeister führte hier die Verlesung der für die Kammer relevanten Instruktionen und der Kammerordnung Inhalt, Geltung und Geltungsbereich des Sonderrechtes der kaiserlichen Kammer deutlich vor Augen. Für die Vereidigung des Oberstkämmerers Gundaker Graf Dietrichstein im Jahr 1675 ist zudem die verbale Anerkennung des neuen Oberstkämmerers durch den Stab überliefert: der älteste anwesende Kämmerer dankte dem zum Obersthofmeister aufgerückten vormaligen Oberstkämmerer Lamberg und beglückwünschte den neuen Oberstkämmerer 612 . Entsprechend vollzog sich unter Ferdinand III. die Vereidigung und Installation des Oberststallmeisters. Georg Achaz von Losenstein beispielsweise leistete 1651 dem Kaiser in der Retirade den Eid in Anwe- 608 Es ist unklar, ob die Geheimen Räte die Ritterstube von der Seite der Geheimen Ratsstube aus, also von der kaiserlichen Seite her betraten oder ob sie in der Ritterstube warteten. 609 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 193. Vgl. auch MZA, FA DT, K. 26, Oberstkämmerer Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 25. Febr. 1665, fol. 268. Danach war Lobkowitz von Lamberg in der Ritterstube installiert worden. 610 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 202. 611 Der Oberstkämmerer Gonzaga leistete, wiederum in Anwesenheit des Obersthofmeisters, den Eid in der Ratsstube (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 202, 202v). Auf die Annahme des neuen Oberstkämmerers Gonzaga und des neuen Stallmeisters Harrach durch dem Kaiser am 22. Febr. 1655 folgte am 23. die Vereidigung und am 24. Febr. 1655 die Vorstellung (AVA, AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Febr. 1655). 612 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 202v, 203. <?page no="163"?> 162 senheit des Obersthofmeisters 613 - der Geheime Sekretär Schidenitz war zugegen und dürfte den Eid vorgehalten haben -, woraufhin er vom Obersthofmeister vermutlich in die Wachstube 614 begleitet, und dort installiert und vorgestellt wurde „in beÿsein der disem Staab Untergebenen Beambten, officiern, Edlknaben, und dergleichen“. Bei dieser Gelegenheit wurden ihm auch die Instruktionen für seinen Amtsbereich ausgehändigt 615 . Den Anspruch auf souveräne Gestaltung des Hofstaats unterstreicht der Umstand, daß Losensteins Nachfolger Gonzaga 1654 dem Kaiser in der Retirade im Beisein des Obersthofmeisters den Eid schwor, „obschon andre mehr Geheime Räte in der Ante Camera wahren“ 616 . Daß die Anwesenheit des kaiserlichen Oberststallmeisters bei der Vereidigung Dietrichsteins als Obersthofmeister der Kaiserin Margherita im Jahr 1666 gemäß nachträglicher kaiserlicher Entscheidung als „error“ galt 617 , weist darauf hin, daß sich die Vereidigungen der Obersthofmeister der Kaiserinnen noch exklusiver vollzogen. Sicher ist in einem Falle die Beteiligung anderer gekrönter Häupter: So legte Marquard Graf Fugger den Amtseid als Obersthofmeister der Kaiserin Eleonra II. 1652 in der Retirade des Kaisers im Beisein Ferdinands III. und Ferdinands IV. ab, Graf Cavriani schwor 1655 dem Kaiser in der kaiserlichen 613 Ebenso Gonzaga 1654 (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 217) und Harrach, der den Eid aber in der Ratsstube leistete (ebd., fol. 217v). Der Oberststallmeister Leopolds I. schwor am 10. Jan. 1658 dagegen den Eid in Prag zwar in der Retirade, aber dem Obersthofmeister Portia (ebd., fol. 217v); er wurde vor den Stabsangehörigen installiert, aber nicht in der Wachstube, sondern in Portias „Wohnzümber zu Hoff“ (ebd., fol. 218). 1677 wurde der neue Oberststallmeister nach dem Geheimen Rat in der Ratsstube vereidigt. 614 In HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 217, heißt es: „auf dem grossen Saal zu Hoff, installiert, und fürgestelt worden“, während es 1654 für Gonzaga heißt, der Obersthofmeister und der neue Oberststallmeister seien „auf den Saal, vor der Camer Capellen“ gegangen und hätten dort die Installation vorgenommen (ebd., fol. 217v). 615 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 216v, 217. Wann ihm die Instruktionen ausgehändigt wurden, ist nicht ganz klar, der Wortlaut könnte auf eine Aushändigung zwischen Vereidigung und Vorstellung und so auf eine nicht hoföffentliche Übergabe hindeuten; wahrscheinlicher ist die Übergabe in Anwesenheit des Stabes. Losenstein schwor am 9. März 1651 (ebd., fol. 216v, 217); dies bestätigt auch der Nuntiaturbericht (ASV, SG, 149, fol. 74v, 11. März 1651). 616 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 217, Hervorhebung M.H. Berichte von Introduktionen tauchen später auch im Zeremonialprotokoll auf, so die des Oberststallmeisters Leopolds I., Gundaker von Dietrichstein, vom 10. Jan. 1658. Danach las der innerösterreichische Geheime Hofsekretär und Referendar den Eid vor, während der Hofkanzler das Jurament vorhielt (HHStA, ZA Prot. 1, p. 669). Die Installation erfolgte am folgenden Tag (11. Jan. 1658) durch den Obersthofmeister Portia. In dem Hinweis, daß es sich hierbei um die Ernennung und Vereidigung des ältesten Kämmerers Leopolds I. handelte, liegt eine wichtige Bestätigung für die Richtigkeit des Kämmererverzeichnisses Nr. 208 (SOA Prag, RA St, 49). 617 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 244, 244v. Mansfeld wurde 1690 in der Retirade vereidigt (ebd., fol. 245). <?page no="164"?> 163 Ratsstube 618 . Eine Erklärung für diese Handhabung wird man in dem Bestreben nach Sonderung des kaiserlichen Frauenzimmers und nach dem Ausschluß von Einflußmöglichkeiten Dritter suchen 619 . Diese Sonderung wird dadurch versinnbildlicht, daß der Eid nicht nur dem Kaiser allein (nicht der Kaiserin), sondern auch ohne Anwesenheit von Personen geschworen wurde, die für das Vorlesen des Eides nicht benötigt wurden. Anders dagegen und zudem uneinheitlich wurden unter Ferdinand III. die Vereidigungen der Obersthofmeister der Erzherzöge bzw. der Thronfolger gehandhabt. So wurde Auersperg als Obersthofmeister des nachmaligen Königs Ferdinand IV. in Linz in der „Raths und Audienzstuben“ vor dem kaiserlichen Obersthofmeister Trauttmansdorff, dem Hofkanzler Prickhelmayer und anderen Geheimen Räten, die zu dieser Zeit am Hof und in der Antecamera zugegen waren, vereidigt 620 . Die Vereidigung des ersten Obersthofmeisters Leopolds I. im Jahr 1650 fand in der kaiserlichen Retirade in Gegenwart der Geheimen Räte Lobkowitz, Martinitz, Kurz, Puchheim, Trautson, Auersperg und Goldegg statt 621 . Die beiden Nachfolger Fugger (1651) und Portia (1652) wurden hingegen nurmehr in Gegenwart Ferdinands III. und Ferdinands IV. vereidigt 622 . Man wird vermutlich nicht zu weit gehen, wenn man in der öffentlichen bzw. auf Publizität hin ausgerichteten Vereidigung der jeweils ersten Obersthofmeister der Erzherzöge den Hinweis auf die neu eingerichteten Hofstaaten der jungen Fürsten sehen will, die nunmehr im Gefüge des kaiserlichen Hofstaats einen eigenständigen und sozial relevanten Platz erhielten. Justiz und Verwaltung Aufgrund der dürftigen Quellenlage ist nicht klar bestimmbar, ob die Vereidigungen von Vorständen der verschiedenen Gremien einheitlich vorgenommen wurden. Doch finden sich Hinweise auf gemeinhin größere personelle Beteiligung an der Vereidigung. Der Hofkammerpräsident Ungnad wurde 1648 in Linz nach einer Sitzung des Geheimen Rates im Beisein der Geheimen Räte vereidigt 623 . Die Frage, ob darin ein 618 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 244. Dies bedeutet nicht, daß Geheime Räte anwesend waren. Der Raumwechsel mag dem Aufenthalt in Ebersdorff geschuldet sein. 619 Vgl. Kap. B.I.3.d. 620 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 245v. 621 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 260, 260v. 622 Fugger wurde in der Retirade vereidigt (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 260v, 261). 623 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 52. <?page no="165"?> 164 Hinweis zu finden ist, daß die Hofkammer kein dem Präsidenten allein ausgelieferter Arkanbereich sei, kann nicht beantwortet werden, so nahe die Annahme auch liegt. Bei der Vereidigung Lobkowitz’ als Hofkriegsratspräsident König Leopolds I. am 1. Juli 1657 waren die Geheimen Räte Auersperg, Trautson, Nostiz und Sinzendorf zugegen 624 . Bei der Vereidigung der niederösterreichischen Regimentskanzler war die Beteiligung hochrangiger Hofleute - wohl des Geheimen Rates als Gremium - deutlich ausgeprägt: So waren 1639 bei der Vereidigung Carl Pergers die Geheimen Räte Trauttmansdorff, Slavata, Breuner, Martinitz und der Hofvizekanzler Prickhelmayer zugegen 625 , 1647 bei der Vereidigung Richtersbergers, bei der die Abwesenheit des Kaisers als Ausnahme vermerkt wurde, immerhin König Ferdinand IV. sowie Slavata, Breuner, Trautson und Auersperg 626 ; auch die Vereidigungen der Nachfolger fanden in der Geheimen Ratsstube in Anwesenheit von jeweils mehreren Geheimen Räten statt 627 . Man wird in der Beteiligung der Geheimen Räte ohne eine überzogene Interpretation eine Markierung des Status der Beteiligten sehen dürfen. Auch wenn durch die Vereidigung in Gegenwart der Geheimen Räte keine Rechte und Pflichten zwischen diesen und den Vereidigten begründet wurden, stellt die Anwesenheit der Räte doch deren Partizipation an der kaiserlichen Willensbildung vor Augen und gibt ihnen damit in bezug auf die Präsidenten und Kanzler eigene, wenn auch abgeleiteten, Relevanz und eigenes Gewicht. Ähnlich wie es bei den Kämmerern der Fall war, war der Kaiser bei der Vereidigung von nachgeordnetem Personal der Gremien nicht anwesend. So wurde die Vereidigung des böhmischen Vizekanzlers Kinský 1664 durch den böhmischen Kanzler Nostiz vorgenommen; daß dies in Ebersdorf stattfand, muß nicht heißen, daß die Räumlichkeiten des Kaisers genutzt wurden 628 : So wurde Montecucoli 1645 als Hofkriegsrat 624 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 79v, 80, Sinzendorf: Johann Joachim. 625 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 138. 626 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 138v. 627 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 181: Suttinger (23. Nov. 1649 in der Ratsstube unter Anwesenheit von Harrach, Trauttmansdorff, Slavata, Khevenhüller, Teuffenbach, Martinitz, Kurz, Colloredo, Auersperg, Waldstein und Goldegg), fol. 181v: Tavonat (nach der Sitzung des Geheimen Rates in der Ratsstube unter Anwesenheit von Lobkowitz, Portia, Schwarzenberg, Ötting, Lamberg, Gonzaga, Nostiz, Leslie, den beiden Sinzendorf sowie Walderndorff). Nach dem Tod Tavonats waren bei der Vereidigung Hörmanns am 21. Apr. 1665 Lobkowitz, Auersperg, Gonzaga, Schwarzenberg, Lamberg, Nostiz, Leslie, Rottal, der Kammerpräsident Sinzendorf und Dietrichstein zugegen (ebd., fol. 182). 628 MZA, FA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, fol. 245, Ebersdorf, 21. Sept. 1664. Letzten Donnerstag habe Graf Kinský als Vizekanzler bei Graf Nostiz das Jurament abgelegt. Vgl. auch ÖNB, Cod. 13630, fol. 18, 18v, wonach Kinský als Appellationspräsident den Eid beim böhmischen Hofkanzler in Wien leistete und <?page no="166"?> 165 vom Hofkriegsratspräsidenten Schlick in Gegenwart des Hofkriegsrats Leslie vereidigt, aber nicht bei Hof, sondern im Haus des Hofkriegsratspräsidenten; Montecucoli notierte die Eidesinhalte, wobei ihm auch die Gehorsamspflicht, jedesmal zum Rat zu erscheinen, wenn er gerufen würde, eine Notiz wert war 629 . Die Reichshofräte wurden vom Obersthofmeister in den Reichshofrat eingeführt und von ihm vereidigt 630 . Auch die Träger des Titels „kaiserlicher Rat“ wurden vom Obersthofmeister in dessen Wohnung vereidigt 631 . Kämmerer Für die kaiserlichen Kämmerer scheint im Untersuchungszeitraum ebenfalls zu gelten, daß sie ihren Eid regelmäßig nicht (mehr? ) vor dem Kaiser persönlich leisteten. Für das Jahr 1645 ist eine Vereidigung in Gegenwart des Oberstkämmerers belegt 632 , für die mittleren und späteren 1640er Jahre ist zudem belegt, daß der Hofkontralor den zu leistenden Eid vorlas, was sich mit einer vor dem Kaiser persönlich vorgenommenen Vereidigung nicht gut verträgt 633 ; daraus, daß der Kämmerer Franz Albrecht Graf Harrach seinen Eid um 11 Uhr vormittags leistete und damit etwa zu der Zeit, zu welcher die morgendliche Sitzung des Geheimrats gewöhnlich endete, wird man auf die Vereidigung vor dem Kaiser nicht schließen müssen 634 . Daß es im Zuge der quantitativen Ausweitung unter Leopold I. sogar zu einem Irrtum über die Identität eines zu vereidigenden Kämmerers kam, gibt jedoch Anlaß zu der Vermutung, daß stärkere Modifikationen der Eintrittsformalitäten für Kämmerer im 17. Jahrhundert nicht unwahrscheinlich waren 635 . vom Statthalter am 9. Sept. 1667 in das Amt eingeführt wurde. Der niederösterreichische Landmarschall Trautson wurde nach seiner Ernennung am 3. März 1637 den niederösterreichischen Ständen vorgestellt (OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 a Erasmus d.J. von Starhemberg an Caspar von Starhemberg, Wien, 2. März 1637). 629 AVA, GD RM, a/ 4/ 3, Eintrag vom 18. Febr. 1645. Danach schwor er in Prag um 9: 15 Uhr im Haus des Hofkriegsratspräsidenten Schlick und des Grafen Leslie den Eid. Vgl. Schreiber (2000), S. 63. 630 Vgl. § 8 der Reichshofratsordnung, vgl. Sellert (1990), S. 70, Anm. 391. 631 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 282 (Eidesformel), 282v (Eidesleistung vom 18. Jul. 1637 im Haus des Obersthofmeisters und im Beisein des Vizekanzlers). 632 AVA, GD RM, a/ 4/ 3: „Alli 22 luglio 1645 sono fatto Cameriere de S. M tà. , e presto il giuramen. to in corte alla presenza del Cameriero maggiore Conte di Pucheim.” Die Vereidigung könnte hier noch vor dem Kaiser in Gegenwart des Oberstkämmerers erfolgt sein. 633 Für Ferdinand III. ist belegt, daß der Hofkontralor den Kämmerern den zu leistenden Eid vorlas (NÖLA, StäAk, A-2-33, fol. 26). 634 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 20. Sept. 1640. 635 Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 118-120), Preßburg, 28. Jun. 1662; vgl. Anm. 746. <?page no="167"?> 166 Obschon wohl nicht vor dem Kaiser vorgenommen, war die Eidesleistung doch auch für die Kämmerer von großer Wichtigkeit, da von ihrem Datum die Einreihung in die Rangfolge der Kämmerer abhing; an dieser wurden zeremonielle ebenso wie Entscheidungen über den Karriereverlauf festgemacht, deren Tragweite weit über das eigentliche Kämmereramt hinausreichten 636 . Die Sensibilität für diese Frage läßt sich auch mit der Handhabung eines Zweifelsfalls belegen. Wenzel Fürst Lobkowitz wird in einigen Kämmererlisten zwar unter dem 11. August 1641 geführt, das für Ferdinand III. gründlichste Verzeichnis hält aber fest, daß er zu diesem Zeitpunkt zwar beim Kaiser in Regensburg gewesen sei, das Jurament aber erst im Juni 1644 geleistet habe; entsprechend steht sein Name in diesem Verzeichnis unter 1644 637 . Belegt ist die Übereinstimmung des Tages der Eidesleistung und der Einschreibung in das Kämmererverzeichnis auch für David Ungnad 638 , während Johann Christoph Graf von Puchheim per Ordinanz zum Kämmerer bestellt wurde - was die Eidesleistung nicht ausschließt 639 . Von einigen Ausnahmen abgesehen wurde der Eid jedenfalls unter Ferdinand III. und in den ersten Jahren der Herrschaft Leopold I. regelmäßig geleistet. Es läßt sich zudem belegen, daß auch der Eidesformel von seiten der Kämmerer Aufmerksamkeit zuteil wurde. Während Franz Albrecht Harrach 1640 in seinem Kalender vermerkte, er habe „das gewehnliche Camerherrn Jurament“ geleistet 640 , faßte Raimondo Montecucoli die Inhalte der Eidesleistung in vier Punkten knapp zusammen, ließ dabei den allgemeinen Teil - dem Kaiser die Treue zu wahren, den Nutzen zu fördern, Schaden zu wenden - weg und konzentrierte sich auf im Eid aufgeführte konkrete Dienstpflichten: die Wahrung des Geheimnisses über Angelegenheiten der kaiserlichen Kammer, das Verbot, dort ohne kaiserliche Erlaubnis irgendwelche Briefe zu lesen, das Verbot, etwas ohne kaiserliche Erlaubnis mitzuteilen und schließlich das Gebot, dem Oberstkämmerer in Angelegenheiten des Dienstes gehorsam zu sein 641 . Ich sehe 636 Vgl. Hengerer (2001a), S. 352-359. Der Kämmerer Ranzau wurde nochmals zum Kämmerer erklärt, obschon er das Amt bereit innehatte; es hatte Probleme wegen Ambitionen auf den Reichshofrat gegeben (ASV, SG, 149, 1651, fol. 187-191v); zu Ranzaus Posten im Reichshofrat, die kurz vor der Ernennung zum Kämmerer am 19. Juni 1651 (Kämmerer 27. Juni 1651) zugesichert und im Januar 1653 angetreten wurde, Gschließer (1942), S. 264, 265. 637 Siehe Anhang in APP, Kämmerer Ferdinands III. 638 Siehe Anhang in APP, Kämmerer Ferdinands III. Die Vereidigung Ungnads war danach am 31. Dez. 1642. Vgl. auch den seinen Brief, Wien, 1. Jan. 1643, in dem er schreibt, er habe am Vortag das Jurament abgeleistet (FA Harrach, K. 449, Weissenwolff an F. A. Harrach). 639 Nach HKA, HZAB 91, fol. 105, wurde er Kämmerer per Ordinanz vom 18. Dez. 1643. 640 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 20. Sept. 1640. 641 AVA, GD RM, a/ 4/ 3. <?page no="168"?> 167 in dieser Aufzählung einen Nachweis dafür, daß Adelige, wenn sie in den Hofstaat aufgenommen wurden, sich auch über den Wechsel des formellen Ordnungsrahmens bewußt wurden. Anders als bei den sonstigen Eidesinhalten, welche die Adeligen dem Kaiser bzw. Landesherren als Untertanen im Zuge von Krönungen bzw. Erbhuldigungen nach der Einigung über die Kapitulationen schworen, wurde hier - zwar nicht ohne Gegenleistungen und den Erwerb von Rechten, aber doch einseitig - die Befolgung von Sonderregeln des Sonderverbandes zur Pflicht gemacht. Dabei wurden Gehorsamspflichten nicht allein gegenüber dem Kaiser begründet, sondern auch gegenüber anderen Höflingen. Daß diese Gehorsamspflicht in der Zusammenfassung auf den Bereich des Dienstes („in quello che è del servizio“) beschränkt wurde, macht zusätzlich zur Aufnahme des Punktes in die Aufzählung deutlich, daß diese Unterwerfung nicht leichthin vollzogen wurde; zumal „servizio“ sich tatsächlich auf Verhalten im Rahmen des Hofdienstes insgesamt bezog und nicht allein auf die Kammer 642 . Die explizite kaiserliche Anweisung an die niederadeligen Kammerdiener, dem jeweiligen Vertreter des Oberstkämmerers genauso zu gehorchen wie diesem 643 , belegt zudem, daß Gehorsam auch bei Hof, zumal dann, wenn er sich auf Stellen und Vertreter bezog, nicht immer leicht fiel. Zu den belegten Streitigkeiten zwischen Höflingen im Bereich der Vorzimmer gehört denn auch just einer zwischen zwei Kämmerern, von denen einer als ältester anwesender Kämmerer den Oberstkämmerer vertrat 644 . Sicher ist eine hohe Publizität der Verleihungen des Kämmereramtes. Über diese wurde zwar bei weitem nicht so umfassend berichtet wie über die Verleihung oberster Hofämter und des Geheimratsamtes, sie war aber Gegenstand privater Notizen und Mitteilungen 645 und bei schwankender und eher nachlassender Tendenz Gegenstand auch der diplomatischen Berichterstattung. 1650 etwa berichteten die Wochenrelationen der Nuntiatur nach Rom von der überwiegenden Zahl der Ernennungen namentlich; der schwedische Vertreter am Kaiserhof fand die Inhaber dieses Amtes offenbar weniger relevant 646 . 642 Vgl. unten Kap. B.I. 643 HHStA, OMeA SR, K. 74, Konv. 11, e.h. Instruktion Ferdinands III. für die Kammerdiener, 22. März 1651, Konzept (vgl. Anm. 859). 644 Vgl. Anm. 709 und 1180, Leslie war als ältester Kämmerer anwesend. 645 Vgl. Kap. B.II.3.d. Siehe auch AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 7. Jul. 1641, wonach der Truchseß Tallenberg Kämmerer wurde. Vgl. auch die zahlreichen Einträge im Tagebuch des Kardinals Harrach (AVA, FA HR, Hs. 477, u.a. 26. Jun. 1647). 646 Die Nuntiatur berichtete 1650/ 51 von mehreren Kämmererernennungen: der des Genuesers Duca Felice Pallavicini (ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650); der des zweitgeborenen Sohnes des Lords Arundel (ebd., 148, 1650, 31. Dez. 1650), der des Ferdinand Graf von Werdenberg <?page no="169"?> 168 Zu dieser Publizität wird auch das Amtsabzeichen der Kämmerer beigetragen haben, das zu den wenigen Amtsabzeichen des Kaiserhofes dieser Zeit gehörte. Zu nennen wären außerdem der Stab des Obersthofmeisters, die Sporen des Oberststallmeisters, evtl. das Schwert des Obersthofmarschalls. Im übrigen aber dominierte die einheitliche Hoftracht. Kammerdiener erhielten einen schwarzen Schlüssel aus Eisen, Kämmerer einen vergoldeten 647 : Dieses Amtsabzeichen galt für das Amt und so notierte Franz Albrecht Harrach in seinem Kalender unter dem 20. September 1640: „habe Ich vormitdag umb 11 das gewehnliche Camerhern Jurament geleist, und den Schlüßl empfangen“ 648 . Der Schlüssel wurde deutlich sichtbar am Gürtel getragen. Im einzelnen ist trotz mancher Hinweise unklar, wie die Schlüssel im 17. Jahrhundert verwaltet wurden und ob bzw. seit wann es neben den tatsächlich schließenden Schlüsseln, welche jedenfalls unter Ferdinand II. beim Verlassen des Hofes vom Kämmerer dem Oberstkämmerer zugestellt werden mußten, Schlüssel gab, die lediglich als Abzeichen dienten und im Besitz der Kämmerer blieben; dafür spricht, daß Ferdinand III. 1637 die Schließfähigkeit von Schlüsseln für Kämmerer differenzieren ließ 649 . Die Darstellung eines nächtlichen Banketts in der Ritterstube der Wie- (ebd., 149, 1651, fol. 4), im ersten Halbjahr 1651, weiter: Ernennungen der Kämmerer Fugger, Ranzau und Trauttmansdorff (ebd., 149, fol. 57, 103, 150v, 187, 188, 191, 191v). Von der Eidesleistung des Grafen Caprara als Kämmerer Ferdinands IV. schrieb Raimondo Montecucoli Ottavio Piccolomini (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12424 19/ 2, Wien, 6. Apr. 1650). 647 Ehalt (1980), S. 40. 648 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 20. Sept. 1640. 649 Die diensthabenden Kämmerer scheinen die schließenden Schlüssel nach ihrem Dienst dem Oberstkämmerer gegeben zu haben (Hurter (1860), S. 237, Müller (1860), S. 292, Žolger (1917), S. 119). Dabei mag es sich um diejenigen Schlüssel handeln, welche nachts für die Schließung der Burg verwendet wurden. Ursprünglich hatten die Kämmerer nachts den Burgschlüssel in ihrer Verwaltung, während sie tagsüber einen Schlüssel trugen, der die Türen öffnen und schließen konnte. Die Instruktion für den Oberstkämmerer Ferdinands III. von 1637 zeigt den Prozeß der Differenzierung der Schließfähigkeit der Kämmererschlüssel (vgl. auch Duwe (1990), S. 49, 50): Nach § 7 sollte der Kämmerer, der bei Hof übernachtete, in der Nacht die Schlüssel zur Burg haben und darauf achten, daß die Trabanten und anderen Wachhabenden die Türen versperrten. Nach § 9 sollten sich die Kämmerer, wenn sie zum Kaiser wollten, durch den Oberstkämmerer anmelden lassen. Dafür sollten die Schlösser geändert werden und die Schlüssel so gefertigt werden, daß jeder Schlüssel so weit aufsperren könne, wie derjenigen, der ihn trage, den Zutritt habe (HHStA, HA FA, K. 100, Konv. 1637-1644, Wien, 20. März 1637). Im 18. Jahrhundert hieß es über die Kämmerer und ihre Schlüssel: „Von denjenigen aber, so es würcklich sind, haben allezeit zwey und zwey 4. Wochen die Aufwartung […], also, daß Tag und Nacht allezeit 4. Cämmerer bey Hofe sind […], und zum Zeichen von dem Obrist=Cämmerer den goldenen Schlüssel bekommen, welchen sie an einen schwartzen Bande an dem Gürtel, oder an der Tasche der Beinkleider tragen, doch wider die Art, als man andere Schlüssel zu tragen pfleget: Denn der Handgriff ist zu unterst gekehrt, und bey den andern / Theil oder Kamm, wodurch sich das Band schlinget, ist er feste gemacht“ (Küchelbecker (1730), S. 176, 177). <?page no="170"?> 169 ner um 1640 veranschaulicht unter anderem die Trageweise; links trägt einer der Höflinge den Kämmererschlüssel am Gürtel (Abbildung 1) 650 . Abbildung 1: Bankett in der Hofburg (Ausschnitt) Vom Besitzrecht unabhängig war die Aneignung des Amtsabzeichens auf der Ebene der symbolischen Repräsentation möglich. Mehrere Höflinge ließen sich mit dem Kammerherrnschlüssel porträtieren, so Paul Graf Esterházy 1668 in ungarischer Tracht (Abbildung 2) 651 . Ein anderes Porträt zeigt Hans Joachim Graf Sinzendorf 1653 allein als Träger der Kaiserkrone, zeigt aber auch den Kammerherrenschlüssel 652 . Vermutlich handelt es sich auch bei dem Schlüssel, den der Kämmerer Franz Albrecht Graf Harrach auf einem Porträt dem Betrachter zuwendet, um einen Kammerherrenschlüssel (Abbildung 3); ein Porträt seines 650 Siehe Abbildungsnachweis im Anhang. Zum Gemälde vgl. Gerhardt (1995). 651 Siehe Abbildungsnachweis im Anhang. 652 Vgl. Berns (1995), S. 748, Abb. 70; jetzt: Deutsches Historisches Museum Berlin. <?page no="171"?> 170 älteren Bruders Leonhard Karl zeigt den goldenen Schlüssel in der üblichen Aufhängung 653 . Abbildung 2: Paul Graf Esterházy Die Möglichkeit der symbolischen Repräsentation einer Identifikation mit dem Hofamt wurde auch in Grabmonumenten des Hofadels vollzogen: Das Epitaph des Oberstkämmerers Ferdinands III. Puchheim beispielsweise zeigt einen von einem Putto getragenen Kammerschlüssel 654 . 653 Siehe Abbildungsnachweis im Anhang. Die ostentative Präsentation des Schlüssels ist erstaunlich und verunsichert. Der Maler, Samuel van Hoogstraten, war wahrscheinlich 1651 bis 1654 in Wien, also noch vor dem Avancement Harrachs zum Oberstallmeister. Als er dieses Amt erreicht hatte, entstand ein neues Porträt (Maler: Johann Mair, Graf Harrach’sche Familiensammlung, Rohrau). Möglicherweise nimmt das Bild mit dem Kämmererschlüssel Bezug auf das von Franz Albrecht Harrachs Bruder Leonhard Karl Graf von Harrach (Geheimer Rat und Obersthofmarschall Ferdinands II.), das diesen als Kämmerer mit dem an den Gürtel gebundenen Kammerherrnschlüssel zeigt (Harrach (1906), S. 105). Es läßt sich immerhin ausschließen, daß es sich um das Zeichen des Oberst-Erbland-Stallmeister-amtes in Österreich ob und unter der Enns handelt, mit dem die Harrach belehnt waren, war dies doch ein in der linken Hand getragener Stab (Planck-Planckburg (1929), S. 10). 654 Vgl. Hengerer (2001b), S. 346. <?page no="172"?> 171 Abbildung 3: Franz Albrecht Graf Harrach Erst am Ende der Regierungszeit Kaiser Leopolds I. verlor die symbolische Aneignung an Wert, konnte über den Kämmererschlüssel als Abzeichen des einst exklusive Amtes doch nun gesagt werden: „Diesen schlüssel bekommt ein jeder von dem Kaiser leicht / wann er nur von einem guten stande ist, solcher massen / daß man auch in Wien saget: Es sey keine ehre ihn zu haben / aber wohl eine schande ihn nicht zu haben.“ 655 655 Freschot (1705), S. 153. <?page no="173"?> 172 b. Urlaub und Kleidung Der Eintritt in den Hofstaat war damit von bloßer Präsenz bei Hof klar abgesetzt und als Selbstbindung an die Ordnung des Kaiserhofes ausgestaltet. Durch Eid und Zeugen religiös wie rechtlich aufgewertet und durch die in der Regel mitvollzogene Einordnung in formelle Rang- und Dienstverhältnisse wurde er für wichtige Ausschnitte des weiteren Verhaltens maßgeblich. Besonders auf den Erlaubnisvorbehalt für Ortsveränderungen wird man hinweisen müssen. Für Höflinge teilte sich Zeit grundsätzlich in Dienst- und Urlaubszeiten 656 . Das stellte gegenüber dem Dasein von Landadeligen auch dann eine erhebliche Einschränkung von Freiheitsgraden dar, wenn die Gewährung von Urlaub im Bereich der Ehrenämter grundsätzlich locker gehandhabt wurde - fragen aber und sich abmelden mußte man dennoch: So schilderte Franz Albrecht Harrach an dem Tag, an welchem er während seiner Dienstzeit als Kämmerer von Regensburg nach Altötting reisen wollte, einen erhöhten und gezielten Courtoisieaufwand, vor allem aber explizit die Abhängigkeit von der Erlaubnis für den einige Tage währenden Ausflug: „den 1 habe Ich mich beÿ Hof ein wenig sehen laßen, beÿ Herrn ob: Camerer geßen, von torten, mit seiner erlaubnus, nacher erbensbach geritten“ 657 . Bitten um bzw. Dank für die Mitwirkung zur Bewilligung oder zur Verlängerung von Urlauben wurde an höherrangige Höflinge häufig herangetragen 658 . Der Hofstaat steuerte damit die Teilung von Zeit und gewann auch dadurch für die Verhaltenssteuerung der Höflinge an Bedeutung 659 , daß längeres Ausbleiben die Gunst des Kaisers gefährden konnte: So bat der länger ausbleibende Obersthofmarschall Starhemberg den Obersthofmeister, ihn beim Kaiser unter Hinweis auf seinen schlechten gesundheitlichen Zustand zu entschuldigen; der Kaiser solle 656 Die Mitglieder der Hofstäbe mußten sich vor Abreisen beim Obersthofmeister abmelden, nicht aber die Geheimen Räte (Winkelbauer (1999a), S. 194). Nach § 3 der Oberstkämmererinstruktion hatten unverheiratete Kämmerer sechs Wochen, verheiratete acht Wochen Urlaub (HHStA, HA FA, K. 100, Konv. 1637-1644, Instruktion Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Puchheim, Wien, 20. März 1637); vgl. auch Anm. 214. 657 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 1. Jul. 1641. 658 Vgl. den Abschnitt Zugang, Beratung, unspezifische Hilfe in Kapitel VII. 3. a. 659 Vgl. das kaiserliche Dekret für Johann Quintin Jörger, wonach dieser berechtigt war, die Hofkammer und die Niederösterreichischen Regierung „allein nach seiner gueten gelegenheit undt Wohlgefallen, auf vorhergehends gewöhnliches ansagen“ zu frequentieren. Nur wenn er sich „auf ein geaumbe Zeit absentieren wurde“, sollte er sich beim Hofkammerpräsidenten abmelden (OÖLA, HSt, Sch. 1238, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522, 26. Mai 1660). <?page no="174"?> 173 nicht glauben, „als thäte Ich meine gehorsambiste Schuldigkeit nicht beobachten: sondern auff den Gütern meinem Spaß nach leben“ 660 . Als Möglichkeit, eigene Drohpotentiale sichtbar zu machen, gab der Urlaub andererseits Höflingen die Möglichkeit, die konkrete Ausgestaltung des Dienstverhältnisses in Frage zu stellen: Der Hofkriegsrat, Kämmerer und General Puchheim etwa schrieb 1648 dem Obersthofmeister mit der Bitte um Entlastung von der „wiederwertigkeit“, welche die Hofkammer ihm angedeihen lasse; er sei dadurch so „frustriret, daß mir unmöglich ist dergleichen strappazirung lenger auszustehen“ und bat für den Fall des Ausbleibens spürbarer Veränderungen um einen Urlaub von drei Monaten; reiche das nicht, wolle er gänzlich Urlaub von seinem Dienst nehmen, also resignieren 661 . Der habsburgische Hofadel hatte sich überdies auch im fraglichen Zeitraum einer strikten Kleidungsordnung zu unterwerfen 662 . Die Grundfarben der an Normaltagen in Innenräumen zu tragenden Klei- 660 MZA, FA DT, K. 449, 1911/ 225, Starhemberg an Dietrichstein, Wien, 17. März 1655, Dank für die Erlaubnis abzureisen und einige Tage bei der Schwester zu weilen; Bitte um Verlängerung der Abwesenheitserlaubnis. Am 23. Febr. 1654 dankte er ihm für die Nachricht, daß er dem Kaiser Starhembergs Bitte vorgebracht habe, wegen des Landtages in Österreich ob der Enns und damit im Interesse des Kaisers etwas länger vom Hof fernzubleiben. Mit Brief vom 3. Jun. 1654 teilte Starhemberg in Abwesenheit vom Hof dem Obersthofmeister mit, er könne nun wieder gehen, wenn er Treppen auch mit einem Stab laufen müsse, hoffe auf Gesundung und die baldige Rückkehr an den Hof; hierauf folgte das oben angeführte Zitat. Auch der Reichshofrat, Kämmerer und spätere Hofkanzler Sinzendorf bat Dietrichstein im Jahr 1655 um Verlängerung seiner Abwesenheitserlaubnis um sechs Wochen: er müsse sich nach dem Tod eines Familienangehörigen um rechtliche Dinge kümmern (MZA, FA DT, K. 449, 1911/ 221, Wien, 24. März 1655). Seyfried Christoph Breuner beschwerte sich in einem Gutachten über die niederösterreichischen Regimentsräte unter Ferdinand II. über den Vizestatthalter Georg Teuffel: Dieser diene nur nach seinem Belieben, man könne sich seiner zu keiner Zeit vergewissern, er verreise ohne die Erlaubnis des Statthalters, bleibe aus, solange es ihm gefiele; das sei „wider Instruction und alte Ordnung“ (HHStA, FA GFE, K. 151, Konv. 6). 661 AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, fol. 334, Puchheim an Trauttmansdorff, Prag, 8. Aug. 1648. Der Obrist Jaques Gerhard bat den Oberstkämmerer Lamberg 1663 um einen Hinweis an den Vorgesetzten, dieser möge ihn ordentlich behandeln, sonst nehme er „ein Pickha“ (OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 467, Ungarisch Brodt, 2. Jun.1663). Auch Montecucoli erwog 1653 seine Resignation (Urlaub) wegen der langen Dauer der Erledigung seiner finanziellen Angelegenheiten mit dem Fiskus (vgl. Schreiber (2000), S. 86, 87). Der Hofkanzler Sinzendorf wollte 1659 seinem Vetter, dem Hofkammerpräsideten Sinzendorf bei dessen Vereidigung als Geheimer Rat nicht den Eid vorhalten und bat den Obersthofmeister Portia um Erlaubnis, vom Hof zu verreisen, um der Vereidigung zu entgehen (HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 108, 24. Juni 1659). Eine Lösung wurde gefunden: Am 24. Jun. 1659 wurde der Hofkammerpräsident, darauf der Hofkanzler vereidigt (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 15v). Das Nichterscheinen bei Sitzungen gab Anlaß zu Mutmaßungen: als Auersperg 1665 mehrere Tage weder den Geheimen Rat noch die Konferenzen besuchte, wurde dies von einigen auf die Erkrankung eines Sohnes zurückgeführt, andere hielten das für eine Ausrede (AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 2. Sept. 1665). 662 Žolger (1917), S. 155, 156, Duindam (1998a), S. 40; zur Kleidung der Hofdamen Bastl (1996), S. 200-205. Zum Kontext vgl. Bulst (1993) und Dinges (1993). <?page no="175"?> 174 dung waren schwarz für die Oberkleidung und weiß für die etwaige durchscheinende Unterkleidung; die Schuhe hatten gleichfalls schwarz zu sein; hinsichtlich des Materials scheint eine gewisse Freizügigkeit bestanden zu haben, schwarze Seide zu tragen, war möglich 663 . Eine Funktion dieser Standardtracht wird man auch in der symbolischen Repräsentation einer Gleichheitsfiktion sehen dürfen - jedenfalls insoweit, als bei allen Hofleuten eine grundsätzlich gleiche „Oberfläche“ geschaffen wurde, in die hofrelevante Symbole einzuschreiben lediglich dem Kaiser bzw. der Hoforganisation zustand. Damit wurde die Möglichkeit der Symbolisierung fremder Systemrelevanzen unterbunden oder, hinsichtlich des Materials und der Textur der Stoffe zumindest auf eine hohe und damit im Zweifel ignorierbare Subtilität 664 verwiesen; auf der anderen Seite waren besondere Symbole auf diese Weise deutlich erkennbar: Der Orden vom Goldenen Vlies oder Amtsabzeichen wie der Kämmererschlüssel ließen erkennen, in welcher Position des Hofstaates die jeweilige Person angesiedelt war und welche Beziehungen und Eigenschaften über die Mitgliedschaftsrolle abgesichert waren. Hinzu kam hier auch die Livree, wie sie etwa die Edelknaben zu tragen hatten, und die vom Hof aus finanziert und beschafft wurde 665 . Die Zulassung anderer Arten von Kleidung war damit gleichbedeutend mit der Akzeptanz der Eigenheit und Eigenständigkeit anderer bei Hof vertretener Gruppen: So paßten sich die Botschafter in ihrer Kleidung zwar in gewissem Grade an, blieben aber grundsätzlich autonom 666 . Ebenso trugen die Geistlichen ihren Habit, die an den Hof kommenden Bürger ihre Tracht. Innen und Außen des Hofstaates standen so deutlich vor Augen, wobei die Innenseite über die Kleidung nach außen eine Gleichartigkeit ausdrückte, die nach innen durch in anderer Weise zum Ausdruck gebrachte Rangfolgen differenziert wurde. 663 Vgl. Anm. 668. Vgl. nur die Galeriebilder von David Teniers (u.a. Garas (1967), S. 40). 664 Persönlicher Distinktion waren so bei Hof recht enge Grenzen gesetzt. Auch außerhalb der Hofburg gab es Grenzen: So hinderte der Hofadel den Neufürsten Gundaker von Liechtenstein daran, in Wien fürstliches Gepränge zu entfalteten (vgl. Winkelbauer (1999a), S. 191). Der Hausbesitz entfaltete erst seit der Mitte des 17. Jahrhunderts, verstärkt erst nach 1683 seine ostentative Distinktionsfunktion (Pircher (1984), Winkelbauer (1999a), S. 410, 411). Auch die persönliche Entourage der Hofleute taugte in der Mitte des 17. Jahrhunderts erst innerhalb eines nicht allzuweit gesteckten Rahmens für Distinkionszwecke. Mit dem in Ungarn üblichen Gefolge ungarischer Magnaten hätte keiner der übrigen Hofleute mithalten können (vgl. dazu Géza Pálffy, vorläufig bei Wagner (2000), S. 148). 665 Vgl. die zahlreichen Einträge HKA, HZAB. 666 BAV, Vat. lat. 10423, fol. 278, 279: Abschnitt über die Kleidung des Nuntius. <?page no="176"?> 175 Daneben gab es eine ganze Reihe von Situationen, in denen andere Kleiderregeln galten 667 . Hier sind neben dem Fasching, neben Krönungen und Erbhuldigungen, in denen der Hof hinter anderen sozialen Zusammenhängen zurücktrat, vor allem die Zeiten der Hofklage sowie Anlässe zu nennen, bei denen Gala 668 getragen wurde. Bei der Hofklage wurden die Livreeträger in schwarz gekleidet, für den nicht livreetragenden Hofadel änderte sich, da er ohnehin schwarz trug, wenig. So scheint es auch eine Regelung bezüglich der Stoffe gegeben zu haben: Die Krönung Ferdinands IV. zum böhmischen König fiel in die Zeit der Hofklage für die regierende Kaiserin Maria Anna, so daß Zustände zusammenfielen, die Gala und Klage begründeten. Ferdinand III. gestattete in dieser Situation das Tragen schwarzer Seide 669 . Die Kleidung für Ga- 667 Über die Kleidung bei Hof ist man noch unzulänglich informiert; so kann es überraschen, daß der schwedische Resident schrieb, den kaiserlichen Diplomaten Lisola „in reise Kleidern zweymahl zu Hofe in Ihre kaÿl: Maÿt Antikammer“ gesehen zu haben (RKA, G 283, Wien, 21./ 31. März 1657; zu Lisola vgl. Pribram (1894), Baumanns (1994)). 668 Zum Fasching vgl. Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 103, 104), Wien, 4. Febr. 1665: „am Samstag sein wir in Schlitten gefahren in mascara, und alle siebzehn (soviel sein wir gwest) sein wie die Schweizer gekleidt gwest, grün und Silber.“ Was bei feierlichen Anlässen getragen wurde, war zuvor offenbar nicht immer klar, so daß Maximiliana Gräfin von Scherffenberg ihren Bruder Franz Albrecht Harrach fragte, was sie zur kaiserlichen Hochzeit tragen müsse (AVA, FA HR, K. 446, Scherffenberg an F. A. Harrach, Linz, 28. Febr. 1651). Der Terminus Gala bezeichnete Festkleidung und festlichen Anlaß: „Heüt haben wir ein Gala zu Hoff wegen des Königs in Hispanien“ (AVA, FA HR, K. 448, Paul Sixt Graf Trautson an F. A. Harrach, Wien, 1. Mai 1658); „questa corte […] e vestì di Gala“ (ASV, SG, 148, 7. Mai 1650, über das Fest zum Geburtstag des spanischen Königs). 669 Zur Klagetracht vgl. Hawlikvan de Water (1989), S. 135-142, 145-153. Nicht bei jeder Hofklage trug auch der Hofadel Klagekleidung. So kam Leopold I. 1665 nach Innsbruck in Klagekleidung, die bei der Huldigung und beim Einzug in schwarzer Seide ausgeführt war, während der Hofadel „gefarbt“ anreiste (AVA, FA HR, K. 445, Johann Maximilian Graf von Lamberg an F. A. Harrach, Wien, 2. Sept. 1665). Der Brief zeigt jedoch, daß es sich hierbei um eine Regelungsmaterie handelte. Die formelle Zulassung farbiger Kleidung für Hofadelige bei festlichen Anlässen ist mehrfach belegt: Vgl. HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 8, fol. 3: „Und obwol wegen der Römischen Kayserin newlichsten Todtsfall bey Hoff die Klag noch dato gar streng gehalten worden / so ist doch die allergnädigste Erlaubnuß beschehen / daß sich die Cavallieri und andere Hoffofficirer in Seyden Zeich / jedoch alles schwarz / kleiden mögen.“ Eine ähnliche Situation gab es beim Landtag in Preßburg 1647. Ferdinand III. befahl, daß die Hofdamen vom 13. März an wieder Seide tragen und ihr Personal in bunte Livreen kleiden durften (AVA, FA TM, K. 133, Ee. 2, Hungarica, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Maximilian Graf Trauttmansdorff, fol. 112, Preßburg, 5. März 1647). Die Bitte des Reichshofrats Windischgrätz an Harrach, er möge ihn über die Klagkleidung der Kammerherren bei Hof unterrichten, damit auch er sich so kleiden könne, verdeutlicht die Bedeutung der Regelungen der Hofkleiderordnung: „bite mich zu berichten wie d[er] Cammerherren undt dergleichen Ehrlichen leüth klag beÿ Hoff, dann so habe mich bis noch in allen Unsren trauer fähln gekleidet“ (AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, 27. Okt. 1665). <?page no="177"?> 176 laanläße war für den Adel kostspielig, weshalb mitunter Zuschüsse an Hofleute, insbesondere an die Hofdamen, gezahlt wurden 670 . Neben diesen formellen Regeln des Hofstaats gab es auch hinsichtlich der Sprache, der sich Höflinge zu bedienen hatten, Erwartungen. Um 1700 war das Fanzösische eine Umgangssprache des Hofadels geworden, in den Räumlichkeiten des Hofes aber blieb es wegen der kundgetanen Abneigung des Kaisers gegen diese Sprache beim Deutschen und Italienischen 671 . Daß die Fülle derartiger Verhaltenszumutungen dazu beitrug, daß nicht jeder Höfling mit seinem Hofdasein sonderlich zufrieden war, ist durch Hofkritik vielfach belegt 672 und so wird es nicht allein auf hohe Aufenthaltskosten und Engpässe bei Beförderungen zurückzuführen sein, wenn die überwiegende Zahl der Höflinge besonders im Bereich der niedrigeren Ehrenämter, aber auch der Kämmerer, den Hof rasch wieder verließen oder über lange Zeiträume fernblieben. Im Hinblick auf Querelen um die Rangordnung des Hofstaats stimmte denn auch der Reichshofrat Windischgrätz 1664 das hohe Lied vom glücklichen Landleben an und schrieb, daß er aufgrund seiner „ohne dem große adversion ober den Hoff undt die statt“ kürzlich selbst auf vier „citationes“ nicht zum Dienst erschienen sei, sondern - in der Hoffnung, man würde ihm dies bei Hof nicht „eigennützig“ auslegen - lieber mit der Hasenjagd fortfahre: „Ich lebe hier in höchster stille undt zufriedenheit des gemüths [...] Gott weiß mit was schwehrem hertzen ich mich sonntags wider nacher Wien erhebe, es muß aber nur sein“ 673 . 670 Mitunter wurden Zuschüsse an Hofdamen gezahlt, so anläßlich der zweiten Eheschließung Ferdinands III. (HZAB 94, fol. 355-360). 671 Zur Sprachsituation um 1660 vgl. Anm. 841 am Ende. Zur Situation in der Regierungszeit Ferdinands II. vgl. den Status particularis“, p. 56: „Germanica, vel Italica semper, quandoque etiam Latina, quam quidem admodum expedite & accurate loquitur, utitur linguis, nunquam vero Gallica, vel Hispanica, ne cum ipso quidem Hispanico Legato.“ Um 1700 hatte sich dies partiell geändert: „Der hoff redet durchgehend Italiänisch / und der Kaiser hat öffters bezeuget / daß ihm ein gefallen geschehe / wenn man sich dieser sprachen bedienet“; desungeachtet spreche man im Adel Französisch, „wiewohl man sie nicht gerne so frey bey hoffe redet / weil sich einsmals der Kaiser in seiner anti-camera / vernehmen ließ / es wäre ihm eben nicht gefällig“ (Freschot (1705), S. 53, 54; zum Autor vgl. Lenderová (1996)). Leopold I. unterrichtete 1661 seinen Botschafter in Spanien vom Wunsch des Sekretärs Schidentz, daß dieser Korrespondenz in der deutschen Sprache besorgen möge (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 55), Wien, 5. März 1661; zu Schidenitz vgl. Sienell (2001a), S. 108, 109). 672 Vgl. Kap. B.I.2.b. 673 Gottlieb von Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff (bei Wien), 7. November 1664 (AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz). Windischgrätz schrieb, daß sich auch seine Gesundheit auf dem Land in Ordnung sei. Zu den Windischgrätz vgl. Vocelka (ca. 1980); für die Überlassung einer Kopie des Manuskripts danke ich dem Autor sehr herzlich. Zu Hofkritik, Landleben, Gesundheit und Krankheit vgl. Kiesel (1979), S. 164, 165. Der Hochadel hatte zwar eine überdurchschnittliche Lebenserwartung bei unterdurchschnittlicher Säuglingssterb- <?page no="178"?> 177 c. Verschleierter Austritt Anders als beim Eintritt, so legen Organisationssoziologen nahe, weite sich beim Austritt aus Organisationen der Blick auf die Mitgliedschaft und ihre Implikationen erheblich aus und sei deshalb von besonderer Aussagekraft. Hervorgehoben werden dabei vornehmlich der zentrale Aspekt der Austrittsentscheidung, die Austrittssituation und das Sanktionspotential der Austrittsdrohung. Diese Situation stelle für das Mitgliedschaftsverhältnis „einen Testfall dar, an dem man zur Aufrechnung der Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft“ geneigt sei; der Übergang erfordere daher „eine besondere, umfassende Bewußtheit“ 674 . Vor dem Hintergrund einer solchen Fragerichtung irritiert der empirische Befund am Kaiserhof des 17. Jahrhunderts zunächst ganz erheblich. Er läßt sich etwas überspitzt dahingehend zusammenfassen, daß es einen formell entscheidungsabhängigen Austritt aus der Organisation lichkeit (Weigl (2001), S. 74, Tab. 6, S. 77, 78, Tabelle 7). Dennoch: Krank waren Höflinge häufig, wobei ein als Grund der mitunter unlustige Hofdienst nicht stets auszuschließen ist. Das Bad Baden bei Wien wurde so regelmäßig von Höflingen besucht (vgl. auch Lunzer (1997), S. 60, 61), auch vom Hofmarschall Starhemberg (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Jun. 1644). Maximilian Graf Trauttmansdorff berichtete Ferdinand III. 1648, der Geheime Rat Colloredo, der für Ferdinand III. eine Reise unternehmen sollte, habe ihm geschworen, er wolle sich für den Kaiser zwar gern die Gurgel durchschneiden lassen, für ihn reisen könne er aber nicht; er habe ein „böses gehör“ und einen Bruch, was er beweisen zu müssen meinte: „dan ich ihn habe müssen greiffen“; Ferdinand III. antwortete, das habe er von Coloredo immer gedacht (AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5e, fol. 152 ff.). Spätestens sei den späten 1640er Jahren war der Hofkriegsratspräsident Schlick an Podagra erkrankt, worüber selbst die Nuntiatur berichtete. Deren Hofbericht vom 1. Jan. 1650 liest sich wie ein Klinikbericht: Der spanische Botschafter Luminares sei fast wieder gesund, Schlick dagegen stärker als sonst erkrankt, fast drohe Lebensgefahr; von Ulrich Franz Graf Kolovrat, Geheimer Rat und Oberstburggraf von Böhmen, gebe es gute Nachrichten: Er sei nicht nur nicht tot, sondern erhole sich; eitle Hoffnung: am 3. Jan. war er tot (Schwarz (1943), S. 267, 268; ASV, SG, 148). Im März 1654 war der Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold einige Wochen bettlägerig (MZA, RA DT, K. 447, 1911/ 57, Gundaker von Dietrichstein an Maximilian Fürst von Dietrichstein, Wien, 28. März 1654). Gundaker von Liechtenstein bat um Entlassung aus dem Geheimratsdienst: Er könne wegen seines schlechten Gehörs fast nichts mehr hören (Winkelbauer (1999a), S. 187-189). Weil die Ämter grundsätzlich auf Lebenszeit verliehen waren, war bei Hof häufig auch deren Sterben zu beobachten. So blieb, als der Kaiser im Mai 1650 nach Laxenburg gehen wollte, sein Obersthofmeister Trauttmansdorff krankheitshalber in Wien (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 11947 19/ 1, Walter Graf Leslie an Ottavio Piccolomini, Laxenburg, 18. Mai 1650). In weiteren Schreiben vom 21. und 28. Mai schilderte Leslie den Krankheitsverlauf, der Trauttmansdorff im Zimmer hielt und dessen Mitteilung an den Kaiser, er werde bald nachkommen („mà senza dirne quando“) wenig glaubwürdig machte. Am Tag, als Ferdinand III. - wegen Schmerzen in den Beinen - seine Badekur in Baden abbrach und nach Wien zurückkehrte, beobachteten Anhänger das Fieber Trauttmansdorffs (ebd., 1113, Wien, Jun. 1650), der bald darauf starb († 8. Jun. 1650) und dem der Geheime Rat Khevenhüller rasch folgte (Schwarz (1943), S. 253). 674 Luhmann (1999), S. 40; S. 39-53. <?page no="179"?> 178 Hofstaat grundsätzlich nicht gab 675 . Wie oben gezeigt, wurde der Eintritt mit mehr oder minder hohem, formalisiertem Aufwand gestaltet, der Austritt dagegen vollzog sich in der Praxis zwar zwangsläufig stetig, erschien aber entweder im Gewand der conditio humana oder überhaupt nicht: Höflinge starben im Amte oder weilten auf ihren Gütern, nachdem sie sich von Hof hatten beurlauben - nicht entlassen - lassen. Damit ist bereits angedeutet, daß sich das Ausscheiden aus dem Hofstaat vollzog, ohne einen Austritt zu markieren. Hier wirkten einige Regeln zusammen. Hofämter waren in der Regel in zweifacher Hinsicht auf Lebenszeit verliehen: auf die Lebenszeit des Inhabers, so daß ein altersbedingtes Ausscheiden nur in Ausnahmen wie bei den Edelknaben 676 stattfand, und auf die Lebenszeit des jeweiligen Herren. Dienst- und Lebenszeiten waren damit so gegeneinander versetzt, daß teils den Dienern die Herren, teils den Herren die Diener verstarben. Der Herrscherwechsel bot so formell keinen Anlaß für einzelne Relegationsentscheidungen, und so vollzogen sich Entlassungen nach dem Herrschertod formal infolge des Todes, nicht infolge der Entscheidung des Nachfolgers 677 . In der Regel war jedoch auch das Innehaben einer Stelle weder streng mit dem Erfordernis 678 noch stets mit dem Recht 679 zu ihrer Versehung gekoppelt. Krankheit 680 , mäßiger Begabung 681 oder Unlust 682 von Stelleninhabern konnte man flexibel begegnen: durch die Berufung von 675 Eine Ausnahme war der Reichshofrat, der aufgrund der ständisch, konfessionell und territorial offeneren Rekrutierung v.a. für Räte aus dem Reich oft nur eine Station war. Katholische Räte aus dem erbländischen Herrenstand erreichten vom Reichshofrat aus häufig hohe Posten, so etwa die Obersthofmeister Trauttmansdorff, Lamberg und Auersperg. Vgl. umfassend Gschließer (1942), S. 201-293. 676 Hofdamen schieden in der Regel durch den Tod ihrer Herrin, durch Eintritt in ein Kloster oder durch Eheschließung aus. 677 Vgl. Kap. C.II.1.b. „Mobilität und Herrschertod“. 678 Dies gilt für fast alle Ehrenämter, vgl. Žolger (1917), S. 39-44, oben Kap. A.II.1.a, b. 679 Vgl. das Ansageprinzip des Geheimen Rates. 680 Vgl. die zahlreichen einschlägigen Registereinträge zu „Krankheit“. 681 Zur mitunter zweifelhaften Eignung Geheimer Räte äußerten sich auch die Botschafter Venedigs: Colloredo sei weder in Prag noch bei Hof zu gebrauchen, der Statthalter Trautson eigentlich immer eingeschlafen, auch habe seine Person mehr Gewicht als seine Stimme (Fiedler (1866), S. 401-403). Vgl. auch Schwarz (1943), S. 342, zum Hofkanzler Sinzendorf. 682 Unlust wurde nicht selten hinter Krankheit und Entschuldigungen vermutet. Als Ferdinand III. Kolovrat nach Polen zur Königswahl schicken wollte, entschuldigte sich dieser: seine Frau sei krank und es könne sein, daß er ihretwegen zurückkehren müsse (vgl. Anm. 1576; vgl. auch Kap. B.I.2.b. Die insgesamt recht laxe Handhabung von Dienst, Präsenz und die Verabschiedung in Urlaube ungewisser Dauer dürfte die Zumutungen des Hofdienstes partiell kompensiert und damit zugleich - wegen der Möglichkeit auszuweichen - den Grad der Zumutungen noch gesteigert haben. <?page no="180"?> 179 Vertretern, durch die selektive Einberufung von Gremienmitgliedern 683 , durch die Überbesetzung von Ämtern bei gleichzeitigem großzügigen Umgang mit Urlaubs- und Abwesenheitsregeln. Dies war auch deshalb möglich, weil die Kopplung zwischen Besoldung und Amtsversehung ebenfalls nicht besonders streng war. Im Bereich der Besoldung von hochadeligen Amtsinhabern war - mit der bezeichnenden Ausnahme des Reichshofrates und der Hofkammer - der Kaiser nicht selten in Verzug, wenn überhaupt gezahlt wurde. Diese Mechanismen wirkten in der Weise zusammen, daß auf der einen Seite ein von der Soldzahlung abhängiges Mitglied des Hofstaates stets zu Diensten stehen konnte, während auf der anderen Seite eine finanziell vom Hof unabhängige Person dauerhaft abwesend, krank oder sonst außer Dienst stehend doch mit vollem Recht auf die eigene Mitgliedschaft verweisen konnte. Das sich hieraus ergebende Potential für Abweichungen von einer idealen und in Teilen ja auch schriftlich fixierten Hofordnung war enorm - und noch erweiterbar. Botschafterposten, Delegationen und Gesandschaften 684 sowie das Verschaffen von Ämtern außerhalb der Hauptresidenz einschließlich der Militärämter eröffneten neben der Hauptvariante der in hohe Fluktuation eingebundenen Nichtförderung zahlreiche Möglichkeiten, Personen ehrenvoll vom Hof zu entfernen, sei es gedankenlos, sei es in guter oder schlechter Absicht. Zur Latenz des Phänomens der Stellenaufgabe trug auch der Umstand bei, daß es innerhalb des Hofstaates Elemente eines „cursus honorum“ gab, welcher dafür sorgte, daß im Falle des meist todesbedingten Ausscheidens eines hohen Amtsträgers eine ganze Reihe von Personen jeweils ein Amt vorrückten 685 , und sich das Aufgeben eines Amtsbereiches somit als Aufstieg und innerhalb des Hofstaats vollzog. Da zudem die meisten Inhaber hoher Ehrenämter bei Hof keine zugewiesene Amtstube besaßen 686 , deren Räumung und Neubezug in diesen Fällen angestanden hätte, sondern ihre Geschäfte im wesentlichen von ihren Hof- 683 Vgl. Kapitel A.II.1.c. 684 So bemühten sich Höflinge, die bei Hof einen schweren Stand hatten, um auswärtige kaiserliche Dienste. Der Geheime Rat Volmar bemühte sich so im Jul. 1654 um eine auswärtige Aufgabe, um aus Wien wegzukommen: „Volmar vien puocho cortesemente trattato in Corte, vorebbe gia esse fuori, sollecita la sua spedite per andarsene.“ SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12718 20/ 1, Constantin Sattler an Ottavio Piccolomini, Wien, 29. Jul. 1654. 685 Vgl. dazu Kap. C.II.1.a. „Laufbahnpfade und Stellenersetzungen“. 686 Die wichtigste Ausnahme war der Oberstkämmerer, der in der Hofburg eine Wohnung hatte. Žolger (1917), S. 119, konstatiert für Oberstkämmerer den freiesten Zutritt zum Kaiser. Vgl. auch HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 218, wonach Portia 1658 in Prag ein „Wohnzümber zu Hoff“ hatte; er behielt seine Wohnung in der Hofburg nach der Aufgabe des Oberstkämmereramtes (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 64), Laxenburg, 30. Apr. 1661). <?page no="181"?> 180 quartieren oder Privatwohnungen 687 aus verrichteten, vollzog sich auch die Abgabe der Amtsgeschäfte oft ohne räumlich-symbolische Validität. Verließen dagegen die Hofdamen den Hofstaat, sei es wegen einer Hochzeit, sei es wegen des Eintritts in ein Kloster, wurden diese Austritte im Sinne eines Übertritts als Hoffeste gefeiert 688 . Der Austritt aus dem Hofstaat blieb im Grunde auch hier wegen einer auf andere Zusammenhänge gerichteten Perspektive latent, verbanden die Hochzeiten bei Hof doch zwei besonders bedeutsame Komponenten der Selbstbeschreibung des Hofes durch die Höflinge: Genealogie auf der einen Seite, kaiserlicher Gunsterweis auf der anderen Seite; deshalb zogen diese Ereignisse die besondere Aufmerksamkeit selbst der Botschafter 689 auf sich. Doch verweist die Äußerung eines Grafen Trautson aus dem Frühling 1658 über die Hofdamen mehr auf die Verbindung von Literatur und Anthropologie als auf den Zusammenhang von Norm und Symbol: „Und stimmett alles mit der Zeith des neüangehenten schönen früelings überainß, dann wie nach eröffnung der Erden, die schöne Plumen hervohrscheinen, also auch die schönen gesichter […] sonder schön geziehret und geglanzent sein.“ 690 Die Hochzeiten waren die einzige Gelegenheit, bei der Höflinge öffentlich - d.h. in Gegenwart des Hofadels 691 - an der kaiserlichen Tafel 687 Vgl. unten Kap. B.II.2.a. 688 Zu den Hofdamen in der Zeit Leopolds I. vgl. v.a. Bastl (1996), zu Eheschließungen auch Gudenus (1972a) und Gudenus (1972b), zum Heiratsverhalten im österreichischen Adel vgl. Mitterauer (1974). 689 Im Jahr 1650 berichtete die Nuntiatur u.a. von der Hochzeit der Gräfin Öttingen, einer Hofdame der Kaiserinwitwe Eleonora I. mit dem Markgraf von Baden (ASV, SG 148, 8. Jan.). Danach heirateten der Sohn des Obersthofmeisters Trauttmansdorff, Johann Friedrich, Clara von Dietrichstein, eine Tochter des späteren Obersthofmeisters und eine Gräfin Nagarol, ebenfalls Hofdame der Kaiserinwitwe, deren Silberkämmerer, einen Pötting (ebd., 22. Jan.). Weiter heirateten der General Pompei und die Gräfin Götz sowie die Gräfin Brandeis und der kaiserliche Kämmerer Rappach; diese speisten mit den Majestäten, Erzherzog Leopold und dem Herzog von Lothringen (ebd., 26. Febr.); später wurde von der Hochzeit der Gräfin Lodron, der Witwe Gallas’, mit Ferdinand von Liechtenstein, einem Sohn von Gundaker Fürst von Liechtenstein berichtet (ebd., 9. Jul.), im Sommer von der bei der Kaiserinwitwe mit einer gemeinsamen Tafel von Habsburgern und Brautleuten gefeierten Hochzeit des kaiserlichen Kämmerers Molart mit der Hofdame Gräfin Althan (ebd., 27. Aug.), im Nov. von der im Palast der Kaiserinwitwe gefeierten Hochzeit zwischen dem königlichen Kämmerer Ferdinand Wilhelm Graf Slavata und der Gräfin Náchod, die eigens dafür als Hofdame der Kaiserinwitwe aufgenommen wurde (ebd., 19. Nov.). 690 AVA, FA HR, K. 448, Trautson, Paul Sixt Graf Trautson an F. A. Harrach, Wien, 24. Apr. 1658. Auch am 22. Mai und 14. Jun. berichtete er von den Hofdamen: es gebe gerade vier Bräute; eine sei freilich noch nicht „in confesso“. Daß das Frauenzimmer eine Attraktion war, sieht man auch an den zahlreichen Grüßen, die in Briefen nach Wien an die Hofdamen gerichtet wurden. Zu Trautson vgl. Hadriga (1996), S. 92-95. 691 Ein solches Hochzeitsmahl ist im Hintergrund des Porträts eines Kammerfräuleins zu sehen (gedruckt bei Pils (1998a), S. 66; Berns (1995), Abb. 69, mit der Zuschreibung auf Anna Elisa- <?page no="182"?> 181 saßen und speisten; je nach Status der Eheleute im Hofstaat statteten die Dynasten die Brautleute für die Hochzeit mit Kleidung und Schmuck aus und vertraten Funktionen bei der kirchlichen Eheschließung. Eine ausführliche Beschreibung einer solchen (am 18. Oktober 1636 in Regensburg gefeierten) Hochzeit findet sich im Bericht über die Mission des englischen Botschafters Arundel zum Kaiser; sie zeigt die symbolische Übernahme spezifischer Bindungsformen besonders deutlich: „Alighthing from his horse, the bridegroom now advanced to meet the Emperors and the Empress, and was conducted by the Emperor and the King (of Hungary) to His Majesty’s private Chapel. Meanwhile the Empress and the Queen (of Hungary) escorted the bride to the Chapel, whereupon the Bishop, setting on the bridegroom’s head a splendid crown of diamonds and pearls belonging to His Majesty, merely joined the hands of the bridal pair when the Emperor gave the bride in marriage. Now followed the marriage supper, given in the Privy Chamber by the Emperor, at which the Emperor, Empress, the King and Queen of Hungary, the Archduchess and the Elector of Mentz and Cologne, sat at table with the married couple, the bridegroom still wearing the precious crown and the bride richly clothed at the Empress’s expense and wearing some of Her Majesty’s jewels. After the supper was concluded, the Emperor and Empress bedded the bridegroom and bride, for it is decreed that whenever a Court Lady (if she be a Maid) marries, she must spend her wedding night there (at court).” 692 Kaiser und Kaiserin vertraten die Stelle von Vater und Mutter, berührten die Brautleute und verliehen ihnen durch den geliehenen Schmuck ebenso vom eigenen Glanz wie durch die besondere Ehre des gemeinsamen Sitzens und Essens. Obschon die Hochzeiten der Hoffräulein und Kämmerer grundsätzlich bei Hof gefeiert wurden, blieb die Ausgestaltung des Festes ein jebeth von Kuefstein und Ferdinand II. mit seiner Familie, ca. 1630). Man kann in der Darstellung die Symbolisierung der mitgliedschaftlich begründeten Nähe der Hofdame zur Dynastie sehen. Im Notizbuch des Kardinals Ernst Adalbert Harrach findet sich eine knappe Beschreibung solcher Hochzeiten: Gegen 19 Uhr traute er zügig („assai brevemente“) Graf Hersan und Maximiliana von Waldstein in der „Capella privata“; danach begleiteten Kaiser und Kaiserin die Brautleute zur Tafel des Kaisers, wo man unter den Augen der geladenen Gäste wie üblich zu essen begann, bevor sich diese zum Essen an einem anderen Ort begaben (AVA, FA HR, Hs. 447, 20. Jun. 1647). Zur Öffentlichkeit vgl. die Notiz von Franz Albrecht Harrach über die Hochzeit des Grafen von Vrbna mit der Tochter des Oberstburggrafen (Bernhard Ignaz von Martinitz), der er krankheitshalber fernblieb: „Seint alle botschaffter und fast der ganze Hof und Statt darbeÿ gewesen“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 11. Nov. 1657). 692 Springell (1963), S. 83, 84. Der Bericht erwähnte, daß es sich bei der Braut um eine Tochter des vom Kaiser zum Tode verurteilten Grafen Schaffgotsch handelte. Vgl. dazu Schwarz (1943), S. 331: Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch war Protestant und 1635 in Regensburg wegen angeblicher verräterischer Verbindungen zu Wallenstein hingerichtet worden. <?page no="183"?> 182 weils spezifischer Gnadenerweis; dies lag auch daran, daß die Präsenz des Kaisers und der übrigen Dynasten besonders dann nicht garantiert war, wenn Hofdamen der Kaiserwitwen heirateten oder dies außerhalb der jeweiligen Residenz taten: So war sich der Oberstkämmerer Lamberg anläßlich der Hochzeit seiner Tochter Eleonora mit dem Obersthofmarschall im Jahre 1662 in der Favorita als der Residenz der Kaiserin Eleonora II. nicht sicher, daß der Kaiser anwesend sein würde, hoffte aber darauf, daß dieser „uns die gnade thun“ 693 . Auch konnte es vorkommen, daß nicht Kaiser und Kaiserin, sondern lediglich Erzherzöge und Erzherzoginnen an dem Hochzeitsfest teilnahmen 694 . Auch andere Modifikationen waren möglich: So wurde bei der Hochzeit des Kämmerers Ferdinands IV. Ferdinand Wilhelm Slavata die Braut eigens für die Eheschließung in den Status einer kaiserlichen Hofdame erhoben 695 . Für die Inhaber der Ehrenämter stellte sich das Festessen als Teil ihres üblichen Tafeldienstes dar, doch zeigen sich hier Besonderheiten: So schnitt Franz Albrecht Harrach bei der Hochzeit des mit ihm befreundeten Grafen Leslie im Jahr 1647 vor, obwohl er diesen Dienst, den er als im Jahr 1640 neuernannter Kämmerer häufig versehen hatte, seit einigen Jahren kaum noch ausübte 696 ; ebenso diente er als Schenk bei der Hochzeit des mit ihm befreundeten Grafen Franz Ernst Schlick 697 . Hier erwies sich die Personalauswahl als partiell flexibel. Zu diesem Teil des Hochzeitsfestes kam die Eingeleitung und die Heimführung am Tag nach der Hochzeit hinzu, die üblicherweise eigens gefeiert wurden 698 . Die Begleitung richtete sich nach dem Rang der Brautleute bzw. dem der Eltern. Von der Hochzeit des Sohnes des kaiserlichen Obersthofmeisters Portia mit einer Tochter des Oberstkämme- 693 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Preßburg, 28. Jun. 1662. Lamberg selbst hatte - Kämmerer Ferdinands III. seit 1634 - am 25. Jul. 1635 ebenfalls „zu Wien zu Hoff“ geheiratet (OÖLA, HSt, Sch. 1219, Fasz. 8, Nr. 164). 694 So geschehen bei der Hochzeit des kaiserlichen Kämmerers und Reichshofrats Leonhard VII. Karl von Harrach, einem Sohn des Geheimen Rates Ferdinands II., Karl von Harrach, mit Maria Franziska von Eggenberg am 28. Jun. 1620. Bei der Hochzeit in der Burg waren zugegen die Erzherzöge Ferdinand Ernst (der spätere Kaiser Ferdinand III.) und Leopold Wilhelm sowie die Erzherzoginnen Maria Anna und Cecilia Renata (AVA, FA HR, K. 728, Leonhard VII. Karl, Familiensachen, Stück I). 695 ASV, SG, 148, 19. Nov. 1650. Von Hochzeit und vorhergehender Aufnahme als Kammerfräulein berichtete auch Buccelini an Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg (HHStA, FA AP, A-21-5a, Konv. Buccelini an Auersperg, Wien, 19. Nov. 1650). 696 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 23. Apr. 1647. Zu Harrachs Beziehung zu Leslie vgl. Kap. B.II.3.b. 697 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 22. Sept. 1652. Schlick heiratete eine Weissenwolff; mit David Ungnad von Weissenwolff war Harrach befreundet; vgl. B.II.3.b. Zum Tafelzeremoniell bei den Hochzeiten Leopolds I. Bastl (1995), zum 18. Jahrhundert Barta-Fliedl (1998). 698 Heimführungen: u.a. AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 23. Okt. 1645, 20. Apr. 1649. <?page no="184"?> 183 rers Lamberg berichtete Kaiser Leopold: „Reiter waren sehr zahlreich zugegen, alle Geheimen Räte, hinter ihnen die drei Fürsten in einer Reihe, Portia in der Mitte, Lobkowitz zur rechten und Auersperg zur linken Hand. Der Bräutigam ritt zwischen den beiden Botschaftern Fuente und Molino.“ 699 Selbst in diesem Rahmen richtete sich die Ordnung der Teilnehmer der „cavalcata“ teilweise nach Gesichtspunkten der formellen Hierarchie 700 . Die Heimgeleitung führte indes aus der formellen Ordnung des Hofstaates heraus und machte Vermögen, Vernetzung und sonstige Orientierungen der Brautleute sichtbar: So heiratete der Reichshofrat Leopold Wilhelm Graf Königsegg am 13. Oktober 1658 in Wien bei Hof und feierte am 14. im Landhaus weiter 701 . Das regelmäßig vergebene kaiserliche Hochzeitsgeschenk aber erinnerte daran, daß dieser Austritt aus dem Hofstaat zugleich ein Moment öffentlich symbolisch dokumentierter Nähe von Hofadel und Dynasten darstellte. Schon deshalb, weil den Fällen des als Austritts deutlich markierten Ausscheidens aus dem Hofstaat der Ruch des Skandalons anhaftete, waren sie denn auch außerordentlich selten. Ein Beispiel ist die Entfernung eines Edelknaben Leopolds I. aus seinem Amt. Der Neffe des Oberstkuchlmeisters Graf Hohenfeld, vermutlich Otto Heinrich von Hohenfeld, war aus seinem protestantischen Elternhaus an den Kaiserhof geflohen, dort zum Katholizismus übergetreten und von Leopold I. als Edelknabe angenommen worden. Er entwickelte jedoch ein mehr als platonisches Interesse für eine Schwester des Hofbühnenbildners und Architekten Ludovico Burnacini, welches von dieser auch geteilt wurde. Da nicht nur entzückende Briefe („tanti schatzl, herzl, engel, schneewei- 699 Leopold I. italienisch an %ernín (Kalista (1936), S. 64), Laxenburg, 30. Apr. 1661. Zum Sohn des Obersthofmeisters Portia vgl. Probszt-Ohstorff (1971), S. 157, 159, 160. Die Braut war Anna Helena von Lamberg (ebd., S. 157). 700 Portia dürfte die mittlere Position als Obersthofmeister gehabt haben. Für die Reihung Lobkowitz - Auersperg kam dagegen nicht die Anciennität als Geheimer Rat zum Tragen; eher wird man an Lobkowitz’ älteren Fürstenstand oder auch den älteren Toison denken. 701 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 13. und 14. Okt. 1658 (Hochzeit und Feier im Landhaus). Königsegg stammte aus Schwaben, war 1653 Reichshofrat geworden und besaß 1658 in Wien kein eigenes Haus (vgl. Gschließer (1942), S. 265-267, Sienell (2001a), S. 164-168). Als Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg im Jahr 1631 seine Hochzeit mit einer Tochter des Obersthofmeisters Meggau plante, sollte im Haus des Fürsten Eggenberg, des Geheimen Rates und innerösterreichischen Statthalters, gefeiert werden, der zudem als kaiserlicher Kommissar an der Hochzeit teilnehmen sollte (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Starhemberg an seine Mutter, Wien, 11. März 1631, fol. 216-217). Zu kaiserlichen Vertretern bei Adelshochzeiten vgl. Bastl (1996), S. 217. In Graz wurde Sigmund Ludwig von Dietrichstein häufiger hierzu bestimmt (vgl. u.a. StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 22, Wien, 19. Aug. 1628, Ferdinand II. an Dietrichstein). Die Brautleute baten oft auch die Stände um die Entsendung von Abgesandten (StLA, LAA, III, K. 33, Hochzeitseinladungen). <?page no="185"?> 184 sse hendl”) geschrieben worden waren, entließ Leopold I. den achtzehnjährigen Edelknaben in Ungnade („con la disgratia mia“): In Gegenwart des Oberststallmeisters, in dessen Amtsbereich das Edelknabeninstitut fiel, ließ er ihn nach Art einer militärischen Degradierung seiner Livree entkleiden 702 . Es ist bemerkenswert, daß die späteren Nachfragen Leopolds I. nach seinem weiteren Schicksal bei dem kaiserlichen Botschafter in Spanien 703 zwar die Relegation offenlegen, diese aber lediglich in räumlichen Kategorien beschreiben: „er ist mein Knab gwesen, aber propter certas causas von Hof weg müssen.“ 704 Der endgültige Bruch einschließlich damnatio memoriae scheint im Bereich des kaum Vorstellbaren gelegen zu haben 705 . In den weit zahlreicheren geschilderten Fällen, in denen sich Hofleute nach Duellen ihrer Festnahme durch Flucht entzogen, finden sich keine Hinweise auf den formellen Entzug des Amtes; statt dessen drang man 702 Der Onkel schickte ihn daraufhin zur Armee nach Ungarn (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 108), Wien, 4. März 1662). Burnacini wurde nach vier Wochen aus dem Arrest entlassen (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 110), Wien, 8. Apr. 1662). Zur Degradierung: „feci cavare la livrea”, zu den Hohenfeld vgl. Wurm (1949). 703 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 164), Innsbruck, 6. Okt. 1665 und Pribram (1903), S. 165: „Der Lecker wird sein Lebtag kein guet thun, würde nit übel sein, wann er ein wenig in Indien geschickt würde, seine Schalkereien abzuebüßen.“ 704 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 143), Wien, 21. Jul. 1665. 705 Besonders um ehemalige Edelknaben scheinen sich die Kaiser gekümmert zu haben. Ferdinand III. ließ für seinen ehemaligen Edelknaben Globiz, der auf seiner Kavaliersreise in Paris „ohne ainigen Pfennig in höchster Noth“ war, 1.000 Taler aufbringen (StLA, FA DTH, Sch. 10, Heft 29, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 92, Regensburg, 2. Mai 1653). Leopold I. wies seinen Botschafter in Venedig an, darauf zu achten, daß sich der ehemalige Edelknabe Montrichier dort keine Geschlechtskrankheiten holte und unterstützte die Reise seines Pagen, der ihm „a ipsis incunabulis (per dir così) già 13 anni continui fedelissimamente et diligentissimamente“ gedient hatte, mit 800 fl. jährlich (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 66), Laxenburg, 3. Mai 1661). Von Lyon aus sandte Montrichier dem Kaiser später seinen eigenen Diener als Kurier anstelle eines dort erkrankten Kuriers aus Spanien nach Wien: „Et così questo è il primo servizio, che il povero dopo haver havuto la spada mi fece“ (ebd., S. 112, 113, Wien, 29. Apr. 1662). Seinem Botschafter in Spanien empfahl Leopold I. einen ehemaligen Edelknaben besonders: „absonderlich aber den Zweyer, als der mir sechs Jahre vor ein Edelknaben gedient und sich allzeit also verhalten, dass er niemals einige Mortification und Straf verdient hat.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 139, 149), Wien, 9. Jul. 1665. Ebenso empfahl Leopold I. diesem zwei Vettern des verstorbenen Fürsten von Portia, die sich in Spanien aufhielten: „Ramboldo [Graf Portia, M.H.], dem bin ich auch schuldig zu helfen, [dann] er ein sechs Jahr mein Edelknab gwest und fast von mir auferzogen worden, hat auch schon ein guete Anfange im Krieg, hoffe soll wohl riusciren.“ Ebd., S. 109, Wien 20. Febr. 1665. Den Tod von Michael Graf Rabatta bedauerte Leopold I., „dann wir fast mit einander auferzogen worden“ (ebd., S. 147, Wien, 5. Aug. 1665) und einem anderen ehemaligen Edelknaben, einem Althan, dem er das Studium finanziert hatte, gestattete er die geistliche Laufbahn: „fu mio paggio et condiscipulus, venne da Loviano (dove studiò a spese mie) improvisamente qui et mi diede parte, come vorrebbe farsi Giesuita; io li ho dato il mio consenso et lui appunto oggi fu da me, plenus spiritu“ (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 111), Wien, 8. Apr. 1662). <?page no="186"?> 185 auch von Seiten der Krone auf den Vergleich der Duellanten und die Wiederherstellung der kaiserlichen Gnade 706 . Ebenso verhält es sich in den Fällen, in denen Hofleute verstimmt den Hof verließen. Gundaker von Liechtenstein beispielsweise verließ nach seiner Resignation vom Obersthofmeisteramt den Kaiserhof, aber doch so, daß an ein Wiederkommen zu denken war 707 . Zahlreichen Hofleuten und anderen Personen erging es ähnlich. Die „aperta rottura“ zwischen Höfling und Kaiser, die zum Entzug des Hofamtes geführt hätte, war im Untersuchungszeitraum von höchster Seltenheit 708 . Im Zweifel reiste man einfach ab - selbst wenn dies seitens der Abreisenden „disgustato“ geschah, gewann es doch kaum Konturen. Dies auch deshalb, weil Mißerfolge am Hof regelmäßig nicht dem Kaiser, sondern vorzugsweise den üblicherweise verdächtigen Höflingen zugeschrieben wurden 709 . Wenn der Austritt aus der Organisation zwar faktisch möglich war, formell aber kaum Konturen gewann, primär auf die conditio humana abgewälzt und auch im übrigen weitestgehend latent gehalten wurde, stellt sich die Frage, was dies für die Organisation Hofstaat bedeutete. Eine Interpretation wird hier sehr vielschichtig sein können; in funktio- 706 Vgl. Anm. 848 und 841. 707 Das Beispiel von Gundaker Fürst von Liechtenstein läßt vermuten, daß ein derartiges Kommen und Gehen keine Seltenheit war: Er jedenfalls kam, ärgerte sich, und ging - und kam wieder an den Hof (vgl. Winkelbauer (1999a), u.a. S. 184, 195, 196, 295, 296). 708 Vgl. die Verbannung Auerspergs, Lobkowitz’ und Sinzendorfs im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts. Beachtlich ist bei Sinzendorf das förmliche Verfahren mit der Veröffentlichung des Urteils am 9. Okt. 1680 (vgl. Bérenger (1975), S. 364-373 und ÖNB, Cod. 14192). Lobkowitz wurde nach einer Beratung in der Geheimen Konferenz verbannt (Sienell (2001a), S. 93), Auersperg ohne Verfahren (Sienell (2001a), S. 90, 91). Für Ferdinand II. wären die Entführung Khlesls und die Tötung Wallensteins zu nennen. 709 Solche Fälle hinterließen formell kaum Spuren; man mußte wissen, warum jemand abreiste und war auf Insiderinformationen angewiesen. Beispielhaft sind die Berichte Formaninis und Colloredos an Ottavio Piccolomini über die Vergabe des Generalates in Kroatien, um das Leslie und Tattenbach konkurriert hatten. Daß Leslie es mit Hilfe Auerspergs erhalten habe, schrieben beide. Colloredo fügte hinzu, daß Tattenbach deshalb „disgustato“ abgereist sei (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 11604 18/ 2, Formanini an Piccolomini, Wien, 20. Aug. 1650, 899, 900 und ebd., Inv. #. 11373 18/ 2, 1197, Rudolf Colloredo an Piccolomini, Prag, 24. Dez. 1654). Ein Beispiel für ein Verlassen des Hofes auch aus Überdruß und mit nur halb erfülltem Wunsch bezüglich eines Regiments ist der Abzug von Johann Reichard Graf Starhemberg. Dieser war als Kämmerer mit Ferdinand III. 1647 und 1648 in Pilsen und Prag, spottete in über den „Hofkrieg” und gab seinem Wunsch, den Hof zu verlassen, mehrfach Ausdruck: Er sei des „Hoffkriegs so müde, als hette ich ihn mit löffel gesen“ (AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg an F. A. Harrach, Pilsen, 16. Aug. 1647). Vornehmlich „aus lauter langweil unsers Hoffkriegs- und Leben, doch zugleich auch mit ainer kleinen mündlichen Commission“ reiste er zum Feldlager Tribl (ebd., Pilsen, 2. Sept. 1647). Daß er statt des gewünschten Regiments ein anderes erhielt, schrieb er dem feindlichen Einfluß Leslies zu: er habe es ihm gleich „deutsch gesagt“ (ebd., Prag, 21. Dez. 1648). Nach Kommissionen zum Feldmarschall Holzapfel und nach München (München, 16. März 1648, vgl. auch HKA, HZAB 94, fol. 241) verließ Starhemberg dann im Apr. oder Mai 1648 den Hof. <?page no="187"?> 186 naler Hinsicht wäre vor allem darauf zu verweisen, daß der so weitgehende Verzicht auf den formellen Austritt die Anforderungen an die Konsistenz der Mitgliedschaftsrolle ganz erheblich reduzierte. Wenn der nur formelle Verbleib im Hofstaat gegenüber dem formellen Austritt, der tendenziell skandalträchtig in Szene gesetzt zu werden drohte, bequem möglich war 710 , darf man davon ausgehen, daß Mißhelligkeiten weder von der Spitze noch von den Mitgliedern im Hinblick auf den Testfall Aufkündigung gern thematisiert wurden; und man sieht diese Hypothese vom Befund bestätigt. Die Organisation brauchte Abweichung und damit die Fälle des Versagens ihrer Normen weder ersichtlich zur Kenntnis zu nehmen noch zu thematisieren. Die Ordnung des Hofstaats ersparte sich diesen Testfall; so blieben auch die Selbstachtungs- und Ehrerbietungsansprüche der Hofadeligen gewahrt. Für die Domestikationsdiskussion läßt sich daraus ableiten, daß Disziplinierung durchaus stattfand - wenn und soweit die Hofleute dazu bereit waren. Dies verweist auf die Bilanz von Nutzen und Nachteil der Mitgliedschaft. Da aber das Bedingungsgefüge, das „wenn und soweit“ nicht sichtbar wurde, konnte der Anschein einer von einem breiten, ja allgemeinen Konsens der Mitglieder getragenen sozialen Sonderordnung entstehen 711 . 2. Anpassung und ihre Grenzen Dieser Anschein einer konsensgetragenen Sonderordnung wurde noch dadurch verstärkt, daß der Kaiserhof ein breites Spektrum an Situationen aufwies, in denen Elemente des Verhaltens der Höflinge zueinander formell durch die Hofordnung reguliert wurden. Dabei wird nicht allein auf Aspekte des Hofzeremoniells eingegangen, sondern auch auf die Hofkritik der Höflinge und des protestantischen Adels. Schließlich werden die Grenzen beschrieben, welche das Gewaltmonopol des Hofstaats dem Adel bei der Austragung seiner Konflikte setzte. 710 Das war möglich, weil ein Hofmann, der unter gewöhnlichen Umständen den Hof verließ, nicht eines „sozialen Todes“ starb. Selbst in Fällen des Scheidens in Ungnade waren die Kaiser nach einiger Zeit und dem Erfüllen einiger Wiederaufnahmebedinungen milde gestimmt. Zur Milde als Bestandteil des Katalogs Habsburgischer Tugenden vgl. Repgen (1990), S. 148. 711 Zum „Harmonisierungseffekt“, der durch die von der Mitgliedschaftsrolle nahegelegten Situationsdeutungen strukturiert wird, vgl. Luhmann (1999), S. 50, 51. Zu Dissens in Interaktion in Organisation vgl. Luhmann (1999), S. 269 und Kieserling (1999), S. 335-387. <?page no="188"?> 187 a. Hierarchische Ordnung des Hofstaats An anderer Stelle habe ich gezeigt, daß der Kaiserhof eine eigene Hierarchie entwickelte, die sich von der Hierarchie der Adelsränge abkoppelte. In der Interaktion bei Hof konnte es deshalb Situationen geben, in denen diejenigen Personeneigenschaften, die in Interaktion außerhalb des Hofstaats die Statusverteilung strukturierten, außer Betracht blieben: Dazu gehörten nicht nur Lebensalter, Alter der Familie, Alter der Landstandschaft, sondern auch die Einordnung in den Adelsrängen: Fürsten konnten gehalten sein, Grafen mit höherem Hofamt die Präzedenz zuzugestehen, Mitglieder des alten Herrenstandes mußten mitunter hominibus novis weichen 712 . Aus dieser Konstellation ergaben sich wichtige Konsequenzen: Die Einordnung von Personen im Hofstaat und in den Landständen bzw. im Reich lag in der Hand des Kaisers, der damit die Möglichkeit hatte, gewisse Kompatibililitäten zwischen Hofrängen und gesellschaftlichem Rang herzustellen oder es an ihr fehlen zu lassen 713 . Was sich für den Kaiser als äußerst bedeutsame Machtchance darstellte, führte auf der anderen Seite zur Frage, was die Person eines Höflings ausmache, welches Amt, welche Eigenschaften diesbezüglich relevant seien. In dem Präzedenzstreit zwischen dem Hofkammerpräsidenten mit dem Hofkanzler und dem Streit ihrer beiden Stellvertreter wurde 1658 nicht mehr auf Adelsqualitäten verwiesen. Statt dessen wurde versucht, persönlichen Rang im kaiserlichen Dienst und in den Ämtern des Hofstaats zu verankern, wobei je nach Standpunkt Amt um Amt von der Person abgeschichtet wurde. Schließlich wurde auch die Höherwertigkeit der Justiz gegenüber der Ökonomie angeführt und damit auf einer allgemeinen gesellschaftlichen Ebene argumentiert 714 . Auch aus Präjudizien und selbst aus dem Reichsrecht speiste sich das Ringen um die Behauptung von Rangansprüchen: Weil der Reichshofrat als Reichsgericht ausgestaltet war, die Reichshofräte aber Mitglieder des Hofstaats waren, konnte sich das Reichsrecht auch auf zeremonielle Rechte des Reichshofrates beziehen: 1654 wurde in der Reichshofratsordnung Ferdinands III. festgelegt, daß die Reichshofräte den übrigen Räten im gleichen Stand vorgehen sollten, was später insoweit klargestellt wurde, als es sich bei den Räten nicht um Geheime Räte handelte. Der Oberst- 712 Vgl. Hengerer (2001a), S. 356-358. 713 Am burgundischen Hof hatte sich das Verhalten der Adeligen noch primär an der Geburtshierarchie orientiert (Sterchi (2001), S. 316). Nicht zuletzt im Hinblick auf die Präzedenz im Hofstaat wurden Obersthofmeister in der Mitte der 1650er Jahre Fürsten bzw. Fürsten ausgewählt (Auersperg, Portia, Lobkowitz). Vgl. auch Ehalt (1980), S. 73. 714 Vgl. Hengerer (2001a), S. 358, Pons (2000), S. 113 ff. <?page no="189"?> 188 hofmeister aber sei im Rang dem Reichshofratspräsidenten vorgesetzt. Dagegen wurde bereits 1637 festgestellt, daß der Hofkanzler, wenn er nicht Geheimer Rat war, die Präzedenz vor den Reichshofräten haben solle 715 . Diese Spannbreite der Argumente (Problematische Personalität, Stand, Amt, Präzedenz, Reichsrecht, Relevanz von Funktionssystemen) macht deutlich, daß die Fortentwicklung der Hierarchie des Hofstaats ein außerordentlich schwieriges Unterfangen war. Die Diskussion machte verschiedene Typen sozialer Differenzierung (z.B. Adel vs. Funktion), verschiedene Optionen fürstlicher Zielorientierung (z.B. Recht vs. Ökonomie) sichtbar. Der konkrete Rang des adeligen Höflings wurde auf diese Weise zu einer entscheidungsabhängigen Folge seines Amtes; dadurch produzierte die Hierarchie des Hofstaats nicht nur eine erhebliche Nachfrage nach Hofämtern 716 , Adelsrängen und wichtigen Distinktionsmerkmalen wie dem Orden vom Goldenen Vlies 717 , sondern auch ein hohes Reflexionsniveau. Dieses legte, weil bei der Fülle möglicher Kriterien keines mehr seine unanfechtbare Richtigkeit bzw. Verbindlichkeit behaupten konnte, die Kontingenz kaiserlicher Entscheidungen bloß 718 . Ihr in der Regel im Alltag verorteter Vollzug ließ die Höflinge spüren, daß die Hofordnung band, was frei sich so nicht fügte. Entscheidungen in Zeremonialsachen waren deshalb in der Regel nicht von Konsens getragen, sondern von Herrschaft und in ihrer Legitimität zumindest zweifelhaft. Um so wichtiger war vor diesem Hintergrund der Ausbau der Möglichkeit, Entscheidungen in Rangfragen auf unproblematische frühere Entscheidungen zurückzuführen und den Eindruck zu erwecken, eine 715 Reichsrechtliche Implikationen finden sich etwa in der Reichshofratsordnung von 1654, § 9, wonach „reichshofräthe sambt oder sonders allen räthen von andern unßern mitteln (ausserhalb geheimbden raths) in gleichem standt vorgehen und vor denselben die präcedenz und oberstelle haben sollen.“ Sellert (1990), S. 71, 72. Moser (zit. ebd., Anm. 397), schrieb dazu: „Es ist auch vor diesem zwischen denen gelehrten Reichs-Hof-Räthen und denen Oesterreichischen Hof-Cantzlern (wann sie nicht geheime Räthe gewesen) in puncto praecedendiae Streit, und zwar nahmentlich mit Herrn Ferckelmann gewesen, sed Ferdin. III. A. 1637 pro hoc contra illos pronuntiavit.“ Die Präzedenz des Obersthofmeisters vor dem Reichshofratspräsidenten war in § 8 fixiert (Sellert (1990), S. 70, vgl. auch dort Anm. 391). 716 Daß der Präzedenzstreit zwischen Franz Albrecht Harrach und dem (Tiroler) Hofkanzler „hinfällig“ würde, wenn Harrach Geheimer Rat wäre, gab Gottlieb Graf Windischgräz im Nov. 1664 zu bedenken (AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an Harrach, Trauttmansdorff, 28. Nov. 1664). Der steirische Landeshauptmann Sigmund Friedrich von Trauttmansdorff bat den Oberstkämmerer Lamberg 1664 inständig um die Verleihung der Geheimratsstelle vor dem Hintergrund von Zeremonialstreitigkeiten mit dem Statthalter sowie der später zu erwartenden Präzedenzstreitigkeiten im Grazer Geheimen Rat; vgl. Kap. C.I.3.b. „Zeitverbrauch“. 717 Vgl. Kap. C.II.2.b. 718 Hengerer (2001a), S. 360, 361. <?page no="190"?> 189 neue Entscheidung liege gar nicht vor. Diese Möglichkeit bot vor allem die Anciennität, die in ihrem Bezug auf Zeit eine Referenz auf eine natürliche Ordnung enthielt und so als legitim gelten konnte 719 . Die Ämter, die für die folgenreiche Zeitrechnung des Hofes am wichtigsten waren, waren das Kämmereramt und das des Geheimen Rates. So bestimmte sich der Rang der Inhaber zahlreicher Funktionsehrenämter nach ihrer Anciennität im Kämmereramt, und auch Reichshofräte ließen sich in bestimmten Situationen von diesem gleichsam naturalisierten Kriterium aus ordnen 720 . Noch der Streit zwischen Hofkammerpräsident und Hofkanzler war 1658 unter Hinweis auf die Anciennität im Kämmereramt entschieden worden. Innerhalb der Rangordnung des Hofes gab es so befriedete Zonen, Stellen, denen kein eigener Rang zugeordnet werden mußte, wenn die Inhaber auch Kämmerer waren. Die Anciennität im Geheimen Rat entschied in einigen Fällen auch über die Präzedenz von Personen, die auch andere Spitzenämter innehatten sowie selbst über Aspekte des Ablaufs von Sitzungen des Geheimen Rates 721 . Da der Anciennität im Kämmereramt aber somit weitreichende Steuerungsfunktionen zukamen, wurde es zugleich bedeutsam, sie im 719 Bei Brüdern, die sich um den Kämmererschlüssel bewarben, scheint den Erstgeborenen kaiserlicherseits ein Vorrecht eingeräumt worden zu sein. Vgl. dazu die Schilderung Leopolds I. einer Verwechslung von Kämmereramtskandidaten: Aus Prag war Karl Maximilian Graf Lažanský nach Wien an den Hof gekommen, während der Kaiser in Laxenburg war, und bat um die Verleihung des Schlüssels: „Io li promisi la gratia.” Daraufhin reiste dieser nach Hause zurück und erkrankte. In Preßburg fand sich dann dessen jüngerer Bruder Franz Adam Lažanský ein, der um die gleiche Gnade bat. Der Oberstkämmerer glaubte, es handele sich bei dem in Preßburg anwesenden Lažanský um den von Wien nach Hause abgereisten und vereidigte ihn. Einige Tage später kam der erste und erbat die Ablegung des Eides. Erst jetzt bemerkte man den Irrtum. Nach der Beilegung des Streits zwischen den Brüdern „per l’antianità“ erhielt der Erstgeborene den Schlüssel (am 26. Mai 1662), starb aber wenige Tage später. Der überlebende Bruder, nunmehr Universalerbe („lui resta felice“), wurde noch vor dem 8. Aug. Kämmerer (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 118-120), Preßburg, 28. Jun. 1662). Auch der Bischof von Salzburg nutzte die Auffassung, einem älteren Bruder gebühre zuerst der Schlüssel, um einem seiner Brüder den Schlüssel zu verschaffen; vgl. C.I.3.b. „Kämmererschlüssel“. 720 Im Vorfeld des Eintritts der Reichshofräte Ferdinand Bonaventura Graf Harrach, Sigmund Graf Dietrichstein und Otto Heinrich Marchese di Grana am 23. April 1663 gab es Schwierigkeiten wegen der Reihenfolge ihrer Session; der Oberstkämmerer Lamberg schrieb Franz Albrecht Harrach, dem Onkel des neuen Reichshofrats Ferdinand Bonaventura, der zugleich sein eigener Schwiegersohn war, diesbezüglich, er habe diese unterbunden und hoffe, Harrach werde den anderen vorgehen, der Kaiser sei entsprechend geneigt; kämen die anderen, um sich zu beschweren, könne man sich darauf berufen, daß sie „auch in der Camer nachgehen.“ AVA, FA HR, K. 445, Lamberg an F. A. Harrach, Preßburg, 27. Mai 1662; zu den drei Reichshofräten vgl. Gschließer (1942), S. 285-287, wonach Harrach bereits 1659 ernannt wurde. Die Rangordnung, die durch den Einfluß des Schwiegervaters gesichert wurde, ließ sich über die Anciennität im Kämmereramt begründen: Harrach und Dietrichstein wurden in dieser Reihenfolge Kämmerer Leopolds I. am 17. Jan. 1658, Grana erst 1661. 721 Hengerer (2001a), S. 347, 348. <?page no="191"?> 190 Zweifel ohne allzu offensichtliche Denaturalisierung als Gegenstand der kaiserlichen Entscheidung erhalten zu können; dies galt auch für den Geheimen Rat. Für einige Kämmerer und Geheimen Räte läßt sich zeigen, daß ihnen die Bedeutung der Einreihung in das jeweilige Amt auch bewußt war. Nach dem Tod Ferdinands IV. wurden die Kämmerer des Erzherzogs Leopold neu gereiht; in diesem Zusammenhang wurde berichtet, daß aufgrund des Protests („strepito“), den neben einigen anderen der Reichshofratspräsident Öttingen zugunsten seiner Söhne geltend machte, der Kaiser die eben erst neu beschlossene Rangfolge der Kämmerer nochmals neu festlegte 722 . Ähnliches läßt sich für die Geheimen Räte beschreiben: So wurde 1665 Humprecht Johann Graf %ernín einen Tag vor dem Statthalter Starhemberg als Geheimer Rat vereidigt, womit letzterer „ubel zufrieden“ war 723 . Gegenstand der Auseinandersetzung war eine solche Differenz auch bei der Vereidigung von Georg Ludwig Graf von Sinzendorf (Hofkammerpräsident) und Hans Joachim Graf Sinzendorf (Hofkanzler) zu Geheimen Räten. Am 25. Juli 1659 sollte der Hofkammerpräsident vereidigt werden, weshalb der Hofkanzler am Vortag noch verreisen wollte, damit er, über dessen Ernennung der Kaiser noch keinen günstigen Bescheid erteilt hatte, seinem Konkurrenten nicht auch noch den Eid vorhalten müsse; das konflikgeladene Verhältnis wurde dadurch teilweise befriedet, daß beide am 25. Juli vereidigt wurden, der Hofkammerpräsident aber vor dem Hofkanzler 724 . Von Hof aus wurden Inhaber beider Ämter bewußt differenziert, d.h. auf verschiedene Anciennitätspositionen gebracht. In einem Fall wurde das ausschlaggebende Dekret für einen der Kämmerer einfach um einen Tag nachdatiert 725 . Eine solche aber Differenz von nur einem Tag taucht bei den Kämmerern Ferdinands III. ca. 15 mal auf - daß damit die 722 Ferdinand III. hatte die Folge Dietrichstein, Rabatta, Collalto, Caprara festgelegt und damit einige Kämmerer des Erzherzogs zurückgesetzt (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12535 19/ 2, Raimondo Montecucoli an Piccolomini, Wien, 1. Aug. 1654). Piccolominis Neffe Caprara wurde als ehemaliger Kämmerer Ferdinands IV. so begünstigt. Aufgrund des u.a. vom Reichshofratspräsidenten, dessen Sohn Wilhelm seit 1651 Kämmerer Leopolds und ursprünglich auf Rang vier gewesen war, vorgebrachten Protests änderte der Kaiser seinen Beschluß: Rabatta blieb erster Kämmerer, darauf folgte Dietrichstein (anders: SOA Prag, RA St, 49, Liste 208). Die übrigen Kämmerer, die vom König zum Erzherzog wechselten, wurden denen des Erzherzogs nachgeordnet (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12536 19/ 2, Montecucoli an Piccolomini, Wien, 5. Aug. 1654). Caprara fiel so zurück. 723 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz, Wien, 2. Sept. 1665. 724 Vgl. Anm. 661 am Ende. 725 Vgl. Hengerer (2001a), S. 356. <?page no="192"?> 191 Möglichkeit eröffnet wurde, ein breites Spektrum von Differenzierungskriterien zur Anwendung gelangen zu lassen, liegt auf der Hand 726 . In diesen Zusammenhang gehört auch die Ausstellung von Dekreten, aufgrund derer erst später angetretene Ämter verliehen wurden, nach denen jedoch explizit die jeweilige Anciennität berechnet wurde; für einen Kämmerer Leopold I. ist ein solches belegt 727 , für Geheime Räte gibt es mehrere Belege 728 . Leopold I. stellte diese Bestimmung bei der Ernennung seines Botschafters in Spanien Pötting als besonderen Gunstbeweis heraus: „Ich bin aber sonst mit Euch gar content, und dessen ein wahres Zeichn Euch zu geben, habe ich Euch zu meinem wirklichen geheimen Rath angenommen, wie dann der Graf von Lamberg das gebräuchige Decret (von dessen dato an Euch zugleich die Anciennität laufen thuet) zuschicken wird.“ 729 Die Anciennität im Kämmereramt und bei den Geheimen Räten lieferte so zwei varibel gestaltbare und scheinbar natürliche Ansatzpunkte für weite Bereiche der Rangordnung des Hofstaats. Problematisch wurde hier die Einordnung der Geheimen Räte in Graz. Kaiser Ferdinand II. hatte den innerösterreichischen Ländern beim Antritt der Nachfolge im Reich, den Königreichen und seinen übrigen habsburgischen Territorien eine sehr weitgehende bürokratische Selbständigkeit und damit auch den vormals erzherzoglichen Geheimen 726 So etwa bei: Schwarzenberg und %ernín (2. und 3. Jan. 1637); Losenstein gegenüber von Vrbna, Teuffel und Piccolomini (5. bzw. 6. Apr. 1637); nach widersprüchlichem Ausweis der Verzeichnisse Traun, Martinitz, Tessio und Waldstein (4. und 5. Mai 1639); Forgách und Wesselényi gegenüber Rottal (21. und 22. Sept. 1646); Metternich vor Bournonville (10. und 11. Febr. 1649); Truchseß von Friedberg vor Mikolitsch (24. und 25. März 1650); Hyzerle vor Homoncy, Balassi vor Proskowski (3. und 4., 7. und 8. Apr. 1652); Pappenheim vor Schellardt (23. und 24. März 1653); das Verhältnis von Pötting und Hohenzollern (12. und 13. Mai 1653) ist problematisch, weil der spätere früher geführt wurde; Johann Franz, Johann Eusebius und Christoph Rudolf Fugger (25. und 26. Mai 1653); Alexander und Ferdinand Gottfried Veleen (9. und 10. Jun. 1653); Schaffgotsch und Götz (11. und 12. Nov. 1654); Sternberg, Caretto, Wisniez gegenüber Metternich (20. und 21. Sept. 1656). 727 Das Dekret Ferdinands III., nach welchem die Dienstzeit nicht vom Dienstantritt, sondern vom Dekret an berechnet werden sollte, unterlief die Anweisung, nach welcher Kämmerer zwei bis drei Jahre wirklich dienen sollten. Ein solches Dekret wurde für Helmhard Ungnad von Weissenwolf als Kämmerer Erzherzog Leopolds ausgestellt (OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 631 Varia, Dekret Ebersdorf, 21. Aug. 1654, Kopie). 728 Ferdinand III. ernannte Johann Maximilian Graf von Lamberg am 3. Jun. 1652, kurz bevor dieser als Botschafter nach Spanien ging, zum Geheimen Rat mit der Bestimmung, er solle den Eid nach seiner Rückkehr ableisten, die Session aber nach der Anciennität der Ernennung haben (OÖLA, HSt, Sch. 1227, Fasz. 16, Nr. 250, Konv. Geheimer Rat, Kopie). Kurz zuvor, am 14. März 1652, hatte er Lamberg den Geheimratstitel erhalten (ebd.). Nach dem Tod Ferdinands III. war Lamberg über seine Anwartschaft beunruhigt. Per Dekret von Prag, 28. Aug. 1657 bestätigte Leopold I. die alte Regelung (ebd., Sch. 1232, Fasz. 21, Nr. 350, Prag, 28. Aug. 1657; vgl. Anm. 232; vgl. die Liste der Geheimen Räte in APP). 729 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 155), Wien, 2. Sept. 1665. <?page no="193"?> 192 Rat in Graz als hinterlassenen Geheimen Rat belassen 730 . Im Laufe der Zeit wurde das Verhältnis zwischen den beiden Ratsgremien aufgrund personeller Überschneidungen indes problematisch. Im Februar 1654 wandte sich der hinterlassene Geheime Rat Kolonitsch aus Graz an den kaiserlichen Obersthofmeister Dietrichstein und setzte ihn von den vermuteten Zwecken einer Reise des innerösterreichischen Kriegsratspräsidenten Tattenbach an den Hof nach Regensburg in Kenntnis: Dieser wolle zulasten seiner Person und des Grafen Saurau die Stelle eines kaiserlichen Geheimen Rates erbitten, was in Graz Präzedenzprobleme bewirken könne. Damit warf er die schwierige Frage nach dem Status dieser hinterlassenen Geheimen Räte auf: Wenn man glaube, sie seien nicht kaiserliche Geheime Räte, sondern nur solche der innerösterreichischen Länder, würden sie den Kaiser bitten, er möchte sie „vermöge alten herkommens“ nicht allein als innerösterreichische, sondern als wirkliche Geheime Räte „declariern“. So seien die Vorgänger Wagensperg und Scherffenberg „ohne distinction“ für des Kaisers wirkliche Geheime Räte gehalten worden; auch habe (Ulrich Christph) Scherffenberg als älterer Geheimer Rat dem Grafen Dietrichstein vorgesessen, obschon dieser auch zu kaiserlichen Ratssitzungen einberufen worden sei 731 . Ungeachtet des Briefes wurden am 13. und 16. August 1654 der Bischof von Seckau (Aldringen) sowie Graf Tattenbach als kaiserliche Geheime Räte beim Kaiser in Ebersdorf vereidigt, wobei ihnen auch die Session im dortigen Geheimen Rat eingeräumt wurde, der von einem Berichterstatter in diesem Zusammenhang zur Klarstellung als „consiglio di stato” bezeichnet wurde 732 . Dies veranlaßte Kolonitsch im November zu einer Remonstration: Weil der Kaiser die Session im Geheimen Rat auch „daraussen“ zugewiesen habe, stehe zu befürchten, daß bei jeder weiteren Stellenbesetzung im Geheimen Rat in Graz die Stelleninhaber den Eid beim Kaiser ableisten und dort die Session erhalten wollten. Daraus aber würde in Graz „ratione votorum und praecedentiae abermahlen ein disput entstehen“. Weil er in Graz die Session nach dem Grafen Tattenbach habe, erbitte er diese auch im Geheimen Rat „daraussen“, was im 730 Thiel (1916); Thiel (1930). 731 MZA, RA DT, K. 447, 1911/ 113, Otto Gottfried Graf Kolonitsch an Maximilian Fürst Dietrichstein, Graz, 16. Febr. 1654. Zu Kolonitsch vgl. Maurer (1887), S. 18, 19. 732 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 12v, 15. Der innerösterreichische Statthalter und Bischof von Seckau Aldringen legte am 13. Aug. 1654 vor dem Kaiser den Geheimratseid ab, Wilhelm Leopold Graf Tattenbach, innerösterreichischer Kriegsratspräsident, folgte ebenfalls in Ebersdorf am 16. Aug. Am 28. März 1656 wurde Wolf Rudolf Graf Saurau als „herausiger“ Geheimer Rat vor dem Kaiser vereidigt (, fol. 15). Die Bezeichnung „consiglio di stato“ findet sich in SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12537 19/ 2, Wien, 15. Aug. 1654. <?page no="194"?> 193 Zweifel dadurch zu erreichen wäre, daß er beim Kaiser den Eid „auch daraussen“ ablege 733 . Doch nicht Kolonitsch, sondern Wolf Graf Saurau, wie Kolonitsch innerösterreichischer hinterlassener Geheimer Rat seit 1651, legte bald darauf als „herausiger“ Geheimer Rat beim Kaiser das Jurament als Geheimer Rat ab. Dabei kam es zu der Lösung des von Kolonitsch herausgearbeiteten Problems: Der Kaiser entschied im März 1656, daß „auch die jezige übrige gehaimbe Räth zu dero herausigen gehaimben Räthen, in der ordnung, wie Sÿ darinen zu Gräz sizen, und es aniezo alhier ist, gnädigst aufgenomben, doch daß Sÿ alzeit den drinigen negotien und Sessionen abwarthen sollen.“ 734 Damit war klargestellt, daß die innerösterreichischen hinterlassenen Geheimen Räte Mitglieder des (beim Kaiser tagenden) kaiserlichen Geheimen Rates waren und so die Einheit des kaiserlichen Geheimen Rates wiederhergestellt war. Anciennitäts- und Statusdiskrepanzen waren damit formell beseitigt; de facto löste man das Problem dadurch, daß man auf der räumlichen Trennung der Gremien beharrte 735 . Nicht immer ließen sich hierarchierelevante Probleme so elegant lösen; sie konnten ganz im Gegenteil auch genutzt werden, um Höflingen das Verweilen im Hofstaat oder im Amt unzumutbar zu machen. Höflinge wachten über die Erhaltung ihrer aus der Hofordnung erwachsenden Rechte vor allem im Hinblick auf Präzedenz und das für Gremien analoge Problem der Session und sicherten sich bei Modifikationen der Amtsführung, welche diese zu gefährden in der Lage waren, nach Möglichkeit mit Dekreten ab. Dies gilt auch für den problematischen Wechsel zwischen kaiserlichen Ämtern, die zwar nicht Hofämter, aber mit dem Hof eng verbunden waren, sowie für den Wechsel aus der niederösterreichischen Regierung in das Verordnetenamt. Peter Freiherr von Molart etwa, der auch Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora I. war, wurde 1640 Verordneter des niederösterreichischen Herrenstandes, nachdem der Kaiser ihm die Reservierung seiner niederösterreichischen Regimentsratsstelle bestätigt hatte 736 . Nachdem seine Rückkehr 1648/ 49 sich nicht ohne Schwierig- 733 MZA, RA DT, G 140, 447, 1911/ 113, Otto Gottfried Graf von Kolonitsch an Maximilian Fürst Dietrichstein, Graz, 14. Nov. 1654. 734 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 15. 735 Die auf den zentralen Geheimen Rat bezogenen Listen für die Regierungszeit Ferdinands III. führen die neuen Grazer Geheimen Räte bis 1665 aber nicht auf. 736 AVA, FA TM, K. 141, F. 7, Nr. 35, fol. 212-221. Molart schrieb am 14. Mai 1648 an den Obersthofmeister (parallel zu einer Bittschrift an den Kaiser, ebd., fol. 220-221v), daß er seit 1640 Verordneter geworden und ihm die Regimentsratsstelle reserviert worden sei; nun bitte er um Wiedereinräumung und um den Vizestatthaltertitel. Er fügte ein Empfehlungsschreiben der Kaiserinwitwe Eleonora I. vom 14. März 1649 mit Hinweis auf seinen Dienst als deren <?page no="195"?> 194 keiten vollzogen hatte, bestand der niederösterreichische Regimentsrat (auch Kämmerer König Leopolds I.), Johann Franz von Lamberg, bei seinem Wechsel ins Verordnetenamt darauf, daß er den Regimentsposten „in der Ordnung allermassen er selbe derzeit bedienne“ später wieder antreten könne und erhielt die diesbezügliche Zusicherung Ferdinands III. 737 Ähnliches findet sich in bezug auf Hofämter: So wurde dem Hofkammerrat Johann Quintin Jörger 1660 im Rahmen seiner weitgehend in sein Belieben gestellten Abwesenheits- und Urlaubsregelung versichert, daß auch für den Fall längerer Abwesenheit nicht allein seine Besoldung und deren Anweisung, die Hofquartierfähigkeit, das Salzdeputat, die Neujahrsverehrung als die übrigen „accidentien unndt regalien“ erhalten bleiben sollten, sondern auch „Stimb unndt Session“ 738 . Der Hofkammerpräsident aber war bestrebt, Jörger von seiner Amtstätigkeit fernzuhalten, was ihm 1665 auch gelang 739 . Jörger beklagte sich deshalb im November 1666 beim Oberstkämmerer unter Verweis auf das kaiserliche Dekret und bat um diesbezügliche Weisung an den Hofkammerpräsidenten 740 ; diese Klage hatte den Erfolg, daß Sinzendorf nunmehr versuchte, Jörger dadurch von den Sitzungen der Hofkammer fernzuhalten, daß er auf Zurücksetzung Jörgers in der Session sann, was diesen zu einer neuerlichen Eingabe beim Oberstkämmerer veranlaßte: „Beÿ der khaÿl: Hof Cammer gehen nach ordnung der von Losenthal, Jörger und Weissenwolf in den Raht; aniezo aber will der von Losenthal persuadirt werden, dem von Weissenwolff seine stell zu cediren, in mainung weillen der Jörger ihme Losenthal nachgehen, auch folgendts dem von Majordomo bei (ebd., fol. 215); wegen des Titels führte sie die Beispiele Teuffel und Weber an. Die Regimentsratsstelle war per Dekret vom 19. Dez. 1639 reserviert worden (fol. 217). 737 NÖLA, FA LM, K. 21, Nr. 279. Die Reservierung der Regimentsratsstelle mit Vorbehalt der Anciennität datiert von Wien, 8. März 1657. 738 OÖLA, HSt, Sch. 1238, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522, 26. Mai 1660, vgl. Anm. 659. Zu den Jörger vgl. Wurm (1955), zu Johann Quintin Jörger S. 198-205. 739 Nach Jörgers Darstellung reichte es dem Hofkammerpräsidenten nicht, seine Bemühungen um das Amt des Hofkanzlers zu hintertreiben; Jörger erinnerte auch daran, „daß er mich ohne exempel von meinem ordinari sitz wieder-recht und billigkeit verstoßen“, womit er auf seine zeitweise Entfernung aus der Hofkammer anspielte (OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522, Johann Quintin Jörger an Johann Maximilian Graf von Lamberg, Wien, 18. Nov. 1665). 1672 schrieb Jörger an Lamberg über Sinzendorf Klartext: „3 o . ist notorium: das er sein particulare mit denen cameralibus vermischt und des aerarij nicht verschonet, welches ich schon dazumahl vi juramenti & cum periculo offensionis geantet“ (ebd., Wien, 6. Apr. 1672, kursiv: nachgetragen). Zum Streit zwischen Jörger und Sinzendorf vgl. auch Anm. 1474 am Ende. 740 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522, Jörger an Lamberg, Wien, 20. Nov. 1666. In dem Brief ließ er durchblicken, daß er von der Kammer „ex odio mei“ ferngehalten werde. <?page no="196"?> 195 Weissenwolf werde weichen müessen.“ Dieser Versuch sei ersichtlich „zu meiner exclusion“ angelegt 741 . Auf Exklusion konnte man besonders deshalb abzielen, weil das Hofzeremoniell bezüglich des Verhaltens von Höflingen vor allem ihre Anordnung im Raum betraf. In Gremien verfeinerte sich zwar die Differenzierung von Verhaltensdimensionen nach verschiedenen Kriterien: So wurde das Verhalten von Geheimen Räten etwa nach Session, Präzedenz und Rederecht differenziert, was eine Berücksichtigung verschiedener Relevanzen - v.a. Stand und Anciennität - ermöglichte 742 . Im übrigen aber ging es bei zeremoniellen Anlässen in der Regel im wesentlichen um die räumliche Anordnung der Höflinge. Sich dieser zu entziehen, war für in der Residenz anwesende Höflinge deshalb problematisch, weil ebenso wie zu den Gremiensitzungen auch zu größeren zeremoniellen Anlässen explizit geladen wurde. Auf Befehl des Kaisers wurden die häufig als Ansage bezeichneten Aufforderungen an Höflinge, aber auch an sonstige kaiserliche und landesfürstliche Bediente sowie die Landstände auf verschiedenen Wegen übermittelt 743 . Die Teilnahme an den „functiones“ war deshalb regelmäßig Teil der Dienstpflicht. Fernbleiben fiel auf und wurde auch thematisiert - so wurde der Umstand, 741 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522, Jörger an Lamberg, Wien, 6. Jan. 1667 (Siegel ausgeschnitten), Sinzendorf gehorche dem Kaiser nicht, Weissenwolff werde vorgezogen. Jörger machte geltend, daß beim Adel Ehrenfragen kein Geschäftsgegenstand sein könnten: daß „dergleichen cessiones in reputationssachen nicht beÿ dem Adel, gleich wie die commercia under denen mercurialisten (von welchen gehalten wirdt, dz sie ihre actiones mehr ad avaritiam als ad punctum honoris dirigirn), mögen exercirt werden.“ Vgl. (Hengerer (2001a), S. 358). 742 Hengerer (2001a), S. 352, 353. 743 Vgl. hier nur einige von vielen Beispielen: Nach dem Tod Eleonoras I. kamen Ferdinand III. und die anwesenden Botschafter von Ebersdorf nach Wien: „undt so wohl die Cavalier des Landts, als Hoff Cavaliri, und Damas, sich beÿ diser Solennitet eingefunden, undt zwar denen Pottschafftern, Hoff Cavaliern undt ihren gemahlinen, von denen Hoff fouriern des tags vorhero hiezu ordentlich angesagt, die Cavlieri, undt Damen des Landts von den Landtmarschalchen eingeladen, denen Praelathen aber, von der österreichischen geheimen Hoff Canzleÿ aus, zu verrichtung der gewöhnlichen Cremonien zu erscheinen intimirt worden, den Cardinal aber, Nuntium Apostolicum undt Bischoffen von Wien, haben Ihr fürstl. Gnaden von Diettrichstein“ eigens durch den kaiserlichen Aumonier einladen lassen (HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 12, fol. 268, 268v). Ein ausführlicher Bericht über Tod, Kondukt und Bestattung der Kaiserin Maria Anna († 1646) in NÖLA, StäAk, A-9-31. Zur Taufe des Erzherzogs Carl Joseph am 11. Febr. 1657 wurde „wie sonst gewöhnlich, denen hochen Ministris, Cammerern, und Hoff Cavaglieren, wie nit weniger denen geheimben Raths, und Cammerern frauen, umb selbe stundt beÿ Hoff zuerscheinen, und zwar denen Cavagliern in Ihro kaÿserlichen Majestät Ante Camera, denen Damas aber in Ihro Majestät der Kaÿserin Ante Camera sich einzufindten angesagt, benebens auch die anwesende Potschaffter hierzu absonderlich eingeladen, und der Nuntius Apostolicus ersuecht worden, daß er die […] Tauff verrichten wolle.“ HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 23, fol. 418-19v. Bei den offiziellen Antrittsaudienzen der Botschafter wurden den Höflingen das Erscheinen in den Vorzimmern anbefohlen; so waren bei der ersten Audienz Pannochieschis „an diesem Morgen alle Räume voller Kavaliere und Herren, die dazu eigens eingeladen worden waren“ (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 134). <?page no="197"?> 196 daß die Obersthofmeister Trauttmansdorff und Auersperg nach Möglichkeit allen „functiones“ fernblieben, auf schwebende Präzedenzprobleme zwischen diesen und den Fürsten im Hofdienst zurückgeführt 744 . Über den Präzedenzstreit ließ sich mit dem durch die Hofordnung eingereihten Körper die Person angreifen, aber auch die Hofordnung insoweit in Frage stellen. Doch erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts kam es soweit, daß Leopold I. besondere Maßnahmen ergreifen mußte, damit der Hofadel etwa den Theateraufführungen wegen der schwebenden Rangstreitigkeiten nicht in zu großer Zahl fernblieb 745 . Daß es soweit kam, wird man auf eine Vielzahl von Faktoren zurückführen müssen. Der Grad der schriftlichen Dokumentation von zeremoniellen Anlässen stieg vor allem im 17. Jahrhundert erheblich an und dies sowohl in der thematischen Breite als auch in der Dichte 746 . Der Rückgriff auf die frühere Handhabung von Zweifelsfällen war grundsätzlich möglich 747 . Bedeutsam wurde das 1652 angelegte Hofzeremonialprotokoll, das seine Existenz dem gescheiterten Versuch einer Reform der Hofordnung verdankte und anstelle von Systematisierung auf Dokumentation setzte, damit aber Systematisierungen Vorschub leistete 748 . Doch ist auch auf den Stellenwert der Dokumentation von zeremoniellen Veranstaltungen durch Druckwerke 749 und die Dokumentation 744 Vgl. Hengerer (2001a), S. 347, und Anm. 1036. 745 Pons (2000), S. 127, und Sommer-Mathis (1995), S. 517, 518; Mittel waren Geschenke, Strafdrohungen oder Entgegenkommen in zeremoniellen Fragen. 746 Zur Verschriftlichung vgl. Duindam (2001b). 747 So schrieb Leopold I. über das Zeremoniell seiner Braut in Italien: „Dass ich solle den governador in Mailand instruiren, wie es allda mit den principibus Italiae gehalten werde, ist ein ziemlich harte Nuss, ich lasse aber die priora aufsuchen, obwohlen seit Maximiliani secundi Zeiten kein Exempel vorhanden.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 217), Wien, 28. Apr. 1666. 748 Gundaker von Liechtenstein riet schon 1641, einen „magistrum ceremoniarum“ und „ein Prothocoll [zu] halten, wie es zu Hoff und anderstwo gehalten worden mit denen terminis ceremoniarum, damit man ein Nachrichtung haben könne bey denen Solleniteten und Ambasciaten.“ Mitis (1908), S. 114, vgl. auch Men"ík (1899), S. 461, Žolger (1917), S. 155, Duindam (2001a), S. 194. Häufig aber wurde ad-hoc entschieden. Noch während der Reise Ferdinands IV. nach Mailand erörterten Ferdinand III. und der königliche Obersthofmeister, Auersperg u.a. die Handreichung und Präzedenz gegenüber dem päpstlichen Legaten. Weil der Kaiser keine Abwehr des Handreichungsanspruches ableiten konnte, plädierte er für eine differenzierte Lösung und die Vermeidung eines Treffens außerhalb von Quartier und Wohnung des Königs (HHStA, FA AP, A-II-28, Briefe, Nr. 157: Ferdinand III. an Auersperg, Preßburg, 27. Apr. 1647, mit e.h. Zusatz). Als Herzog Karl von Lothringen am 31. März 1662 nach Purkersdorf bei Wien kam, wußte man nicht recht, was zu tun sei. Die Kaiserinwitwe Eleonora II. sandte ihm den Grafen Santilier, zunächst in Schönbrunn; am 1. Apr. sandte daraufhin Leopold I. den Kämmerer Sigmund Graf Dietrichstein, um Lothringen einzuholen (AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 1. Apr. 1662). 749 Einen Umschwung scheint es in der Mitte des 17. Jahrhunderts gegeben zu haben. Gedruckt wurden nunmehr vermehrt auch Berichte über Erbhuldigungen, so beispielsweise über <?page no="198"?> 197 durch die Inhaber nicht nur des Obersthofmeisteramtes hinzuweisen; ebensowenig ist die Archivierung der auf Zeremonialstreitigkeiten von Höflingen eingereichten Eingaben 750 und der Sammlungen von Dokumentationen durch Höflinge zu unterschätzen. Die Intensivierung der Dokumentation wurde nicht allein durch die Ämter des Hofstaats vorangetrieben. 1639 noch war dem außerordentlichen Nuntius Matthei in seiner Instruktion aufgegeben worden, er solle sich beim ordentlichen Nuntius über Angelegenheiten wie Präzedenzfragen und die Behandlung von Höflingen, Fürsten und anderen informieren und sich an die Usancen seines Vorgängers halten 751 ; auch 1652 instruierte der alte Nuntius diesbezüglich mündlich seinen Nachfolger 752 . Ein folgenreicher Streit zwischen dem Nuntius und dem spanischen Botschafter, der aus Unkenntnis des vorheringen Nuntius Melzi über die Usancen der Handreichung gegenüber kaiserlichen Kämmerern entstanden war, trug dazu bei, daß der Nachfolger, Pannochieschi, wohl als erster ein umfassendes Zeremonialprotokoll über seine Nuntiatur anfertigen ließ 753 . b. Sinn und Kritik Die Summe dieser zeremoniellen Regeln 754 wird auch in der aktuellen Forschung vornehmlich im Sinne der kaiserlichen Herrschaftsrepräsentation interpretiert, wonach die „von der Gesellschaft akzeptierten ‚Wahrheiten’ in der Repräsentation zum Ausdruck gebracht wurden.“ 755 Nun ist der Hinweis auf repräsentative Strategien der Darstellung fürstlicher Herrschaft zwar fraglos richtig - er wäre im Sinne Kruedeners freilich dahingehend zu ergänzen, daß zum einen der Begriff der Prätention die Huldigung der niederösterreichischen Stände für Ferdinand IV. (vgl. Gerhardt (1995), Abb. 198, 199). Auch die Huldigung der Stände des Landes Österreich ob der Enns am 30. Jun. 1652 wurde in einem Druck festgehalten („Beschreibung der Erbhuldigung / in dem Erz=Herzogthumb Oesterreich ob der Enns“, Linz 1656; HHStA, ÖA, Oberösterreich, Fasz. 5, 8 a , LK/ K/ 18, fol. 110-141). 750 Vgl. HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 124 a, Nr. 7, fol. 357-358v, Oberststallmeister versus Obersthofmarschall; ÖNB, Cod. 7418, Hofkanzler versus Hofkammerpräsident. 751 ASV, FP, 21, fol. 120v-156v: Instruktion für Nuntius Mattei, Rom, 27. Apr. 1639, fol. 154v, Abschrift. Zu Mattei, Nuntius 1639-1644, vgl. Squicciarini (1999), S. 137, 138. 752 ASV, FP, 210, fol. 3, 3v: danach kam Pannochieschi am 3. Nov. 1652 in Wien an; sein Voränger Melzi empfing ihn bald, „per informarlo delle cose più essentiali circa la Carica da lui essercitata, per lo spatio di 9 anni.“ Zum Gebäude der Nuntiatur vgl. Lindeck-Pozza (1974), zu Melzi, Nuntius 1644-1652, vgl. Squicciarini (1999), S. 139, 140. 753 BAV, Vat. lat. 10423. Vgl. für den späteren Nuntius Caraffa BAV, Borg. lat. 80, fol. 1-18. 754 Neuerdings vgl. Pons (2000). Zu den Wahlen und Krönungen in Frankfurt vgl. Wanger (1994), zum Tanz bei Hof vgl. Sommer-Mathis (1992). 755 Pons (2000), S. 33. <?page no="199"?> 198 vielfach weit eher angebracht wäre 756 . Zum anderen läßt sich von der Teilnahme des Hofadels an der Repräsentation fürstlicher Herrschaft nicht darauf schließen, wieweit Deutungsangebote angenommen wurden, sondern lediglich feststellen, daß durch stetes Mitmachen der Druck gegen die Äußerung abweichender Auffassungen zunahm: Der Rückgriff darauf, daß „vieles am Wiener Hof [...] traditionell im Bewußtsein der Hofstaatsmitglieder und auch der Habsburger verankert“ und „mehr oder weniger unbewußte Übernahme bzw. Teil einer ‚kollektiven Identität’“ bzw. Mentalität gewesen sei 757 , verdeckt die Differenzen von Kommunikation, Verhalten und Bewußtsein, von Konformität und mitlaufender Kritik und den Blick auf alternative Foren und Formen subversiver Positionen des Hof- und sonstigen Adels. Nimmt man diese in den Blick, stellt sich die Frage, wie und ob der Symbolhaushalt situativ zur Geltung kam. Beispiele dafür, daß häufig die als Höhepunkte der Herrschaftsrepräsentation interpretierten Veranstaltungen wie Krönungen und Erbhuldigungen oder theatralische Aufführungen die Höflinge nicht erreichten, sind keine Seltenheit: So hatte etwa der kaiserliche Kämmerer Franz Albrecht Graf Harrach kaum Gelegenheit, sich am 18. September 1653 von der Krönung beeindrucken zu lassen, mußte er doch am Tor der Kirche Wache halten 758 . Berichte von Feiern anläßlich Erbhuldigungen aus der Hand von Adeligen enthielten in der Regel Hinweise auf „fressen und saufen“ 759 als auf die Erhabenheit des Geschehens, deren Darstellung man Druckwerken oder der offiziellen Dokumentation überließ 760 . Auch Kaiser Leopold I. berichtete 1665 nach der Erbhuldigung in Innsbruck in diesem Sinne an seinen Botschafter in Spanien: „Nebst diesem thue ich Euch zu wissen, dass die vorige Woche die Huldigung gehalten und gar wohl passirt. Weilen ich aber weiß, dass die Leut gar viel reden, als hab ich Euch dies Nachfolgende berichten wollen. Nämlich eben am selben Tag, weil die Stände mit Saufen und Fressen lustig sich gemacht, habe ich mich auch etwas divertiren wollen.“ 761 Im Fasching 1665 sandte ein Graf Scherffenberg an Harrach u.a. ein Exemplar der bei Hof aufgeführten Oper „welche gewißlich schön were“ und eine Liste über eine Nationenwirtschaft, mit der er gleichfalls zufrieden 756 Kruedener (1973), S. 22-24. 757 Pons (2000), S. 15; zur Kritik am Mentalitätsbegriff vgl. Schlögl (1995), S. 18. 758 „nicht vil gesen“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 18. Sept. 1653). 759 „vorgestern ist die huldigung mit fressn, und sauffen passiert“ (AVA, FA HR, K. 444, Leopold Wilhelm Graf Königsegg an F. A. Harrach, Klagenfurt, 4. Sept. 1660). 760 Vgl. Orttenfels (1660). 761 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 174), Wörgl, 27. Okt. 1665. <?page no="200"?> 199 war: „Ich alter Jung Gesell [...] bin wohl contentiert worden mit einem Weib“; hinsichtlich der übrigen Qualität aber wußte er zu berichten, daß „lauter unhärbares“ zu hören war, so daß Leopold I. es „selbsten beendt hett“ 762 . Der Reichshofrat Windischgrätz schrieb 1664 in einem Brief an Harrach: „die letzte comedie hete schlechter nicht sein können, dahero habe ich gar kein exemplar schüken mögen“ 763 . Gundaker Fürst von Liechtenstein formulierte im Hinblick auf die Belastung der Untertanen grundsätzliche Kritik an aufwendigen Festveranstaltungen 764 , und auch Adolf Ehrenreich Graf Puchheim deutete in seinem Bericht über die an der Ruhr erkrankten Soldaten aus Komorn gewisse Schieflagen an: „hier ist elendt über elendt [...] ahn statt der wienschen comedien hier neue tragoedien“ 765 . Bemerkenswert ist, daß solche Kritik vornehmlich in Korrespondenzen von gleichrangigen und langjährigen Bekannten zu finden ist. Dies deutet darauf hin, daß skeptische Bemerkungen sich nicht mit den Erwartungen vertrugen, denen sich die Höflinge ausgesetzt wußten und zugleich, daß darauf außerhalb intimerer Kommunikationszusammenhänge Rücksicht genommen wurde; offene Kritik findet sich nicht. War despektierliche Vertraulichkeit zwischen den Korrespondenzpartnern nicht am Platz, hielten sich die Berichterstatter lieber an topische Wertungen. So schrieb der eben erst in den Freiherrenstand erhobene niederösterreichische Regimentsrat Buccelini 1652 an den Grafen Auersperg: „In Corte si dispose per gli ultimi giorni de Carneuale un altra Comedia in Musica intitolata la Dafne per introduttion ad un balletto delle Ill. me Dame di Corte. et si farà anco un bel Württschafft.” 766 Hier war bereits im Vorfeld der Veranstaltung klar, daß sie „schön“ sein würde. Mit derartigen empirieresistenten Zuschreibungen wurden Qualitäts- und Schlüssigkeitszuschreibungen dennoch verbreitet. Dies macht deutlich, daß bei den „functiones“ Verhaltensweisen, die auf funktionierende Vergemeinschaftung schließen ließen, zum Ausdruck gebracht wurden, ohne daß sich ermitteln ließe, ob die damit verbundenen Einstellungen 762 AVA, FA HR, K. 446, Graf Scherffenberg an F. A. Harrach, Wien, 4. Febr. 1665. 763 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 20. Nov. 1664. 764 „da siehet man, wo die contributionsgelder undt armer leith schweiß und bluet hinkhombet“ (Hartmann Fürst von Liechtenstein an Gräfin Thurn, Wilfersdorf, 23. Aug. 1656, zit. nach Winkelbauer (1999a), S. 450). 765 AVA, FA HR, K. 445, Adolf Ehrenreich Graf Puchheim an F. A. Harrach, 7. Sept. 1661. 766 HHStA, FA AP, A-21-5a, Buccelini an Wolf Engelbrecht Graf Auersperg, Wien, 20. Jan. 1652. Hervorhebung M.H. Beachte auch die Zeitform: Futur. Vgl. dagegen: „Montags haben die Hoffdames eine schöne Comedi undt ballet gehalten“ (ebd., Berlinghoff an Wolf Engelbrecht von Auersperg, Wien, 17. Febr. 1652). <?page no="201"?> 200 vorlagen 767 . Wichtig für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Hofstaates ist nicht allein der Hinweis darauf, daß dies nicht stets der Fall war 768 , sondern vor allem darauf, daß es Höflingen offenbar gelang, Situationen gegeneinander so abzudichten, daß ihnen neben der vorhersagbaren Form der Mitwirkung die Pflege informeller Beziehungen möglich war, in denen sie von der offiziellen Situationsdeutung abweichen konnten 769 . Kritik von Höflingen am Kaiserhof speiste sich aus verschiedenen Quellen. Hinzuweisen wäre zunächst auf die Rezeption der literarischen Hofkritik 770 . Auch sehr erfolgreiche kaiserliche Höflinge zitierten in ihren für den eigenen Gebrauch verfaßten Schriften die einschlägigen Topoi. So setzte der von Ferdinand II. 1623 in den Freiherrenstand erhobene Höfling Werdenberg auf die Einbandinnenseite die Sentenz: „Paucos beauit Aula, Multos perditit, Imo et quos beauit in quantum potuit, perdidit“, berichtete davon unberührt aber auf den folgenden Blättern von seinem schrittweisen Vorrücken in den Rängen des Adels und Hofstaats 771 . Der kaiserliche Kämmerer, Hofkriegsrat und Geheime Rat Raimondo Montecucoli führte Buch über seine Lektüre und erwähnte dort neben anderen einschlägigen Werken den „Conseiller d’État“ von Balzac ebenso wie die Werkausgabe von Macchiavelli und den „Aulicus inculpatus“ und notierte in seinem Exzerptbuch unter dem Lemma Corte als ersten Kommentar: voller Gefahren („piena di pericoli“) 772 . Informell kommunizierte Hofkritik und Reflexion vertrug sich, 767 Weber (1972), S. 21: „‘Vergesellschaftung’ soll eine soziale Beziehung heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns […] auf subjektiv g e f ü h l t e r (affektueller oder traditionaler) Z u s a m m e n g e h ö r i g k e i t der Beteiligten beruht. [...] ‘Vergesellschaftung’ dagegen soll eine soziale Beziehung heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns auf rational (wert- oder zweckrational) motiviertem Interessen a u s g l e i c h oder auf ebenso motivierter Interessen v e r b i n d u n g beruht.“ 768 Dabei ist zu bedenken, daß auch unberechtigte Kritik funktional sein kann. 769 „Das Problem solcher doppelten Moral liegt […] in der faktischen Abdichtung der Situationen gegeneinander […] in den Anforderungen an Gewandheit im Symbolgebrauch und im Umschalten von einer Moral in die andere“ (Luhmann (1999), S. 49). 770 Vgl. dazu Kiesel (1979), Bok (2000). 771 HHStA, FA GFE, Bd. 39, Giornale Verdenberg. 1619: Geheimer Rat und Hofkanzler; 1620: Landstandschaft in Görz; 1623: Steiermark; 1623: Freiherrenstand; 1624: Mitglied der Stände Niederösterreichs und Böhmens, Kauf eines Wiener Hauses; Sohn „Ferdinand“; 1626: Landstand in Krain; 1628-1634: Hausausbau, Fideikommiß; 1629 kaiserlicher Kämmerer und Gnadenrecompens von 50.000 fl. Vgl. Schwarz (1943), S. 383-385. 772 AVA, GD RM, d/ 9/ 2, „piena di pericoli“: p. 30, vgl. auch p. 117 und 179. Unter den Werken waren u.a. „Le Conseiller d’État“ (1641), „Le Prince de Balzac in 8°“ (1642), „Aulicus inculpatus“ (1644), „Tutte opere di Nicolo Macchiavelli“ (1550). Vgl. zur Castiglionerezeption Burke (1996). Zum Buchbesitz des Obersthofmarschalls Starhemberg vgl. Heilingsetzer (1970), S. 86, 98, 99. Auch bei diesem fanden sich u.a. Althusius, Bodin, Botero, Castiglione, Machiavelli. Die beiden letztgenannten besaßen auch die Nostiz (Slaví"ek (1996), S. 491). <?page no="202"?> 201 stellte man keine allzu hohen Anforderungen an die Konsistenz der Person 773 , durchaus mit dem Hofleben. Durch die beobachtende Bearbeitung der Differenzen zwischen Prätention und Repräsentation auf der einen Seite und durch die individuelle Analyse des Funktionierens des Hofes auf der anderen Seite ließ sich der Zugriff von Repräsentation und Organisation auf Körper und Sinnproduktion und damit auf die eigene Person brechen, ohne daß dies sichtbar gemacht werden mußte. Nicht zufällig lagerte sich der zeitgenössische Diskurs über Dissimulation und Interesse, Täuschung und Moral an der Theorie des Hofes an: Der Verbleib im Hofdienst ließ sich als Ergebnis des individuellen Kalküls bestimmen und darstellen und in der den Widerwillen dissimulierenden Fortsetzung der Teilnahme noch Eigeninitiative entdecken und damit Personalität absichern 774 . So schrieb der Reichshofrat Gottlieb Graf Windischgrätz 1665 in einem Brief an Harrach, der zu diesem Zeitpunkt bereits Geheimer Rat war: Er bekenne, wäre sein Interesse wegen seiner böhmischen Angelegenheiten nicht so groß, „brächte mich noch sobald kein Mensch nach Hoff“ 775 . Auf einen Bericht über eine Hetzjagd folgte Windischgrätz’ Begründung, warum er „zu meiner großen Ungelegenheit“ wieder nach Wien müsse: „weill es aber einen so gute freind alls den Graf von Hohenloe betrifft, dessen Proceß referirt wirdt, muß ichs gleich verschmertzen“ 776 . Wieder zurück auf seinem bei Wien gelegenen Gut Trauttmansdorff, fuhr er fort: „Gott gedankt daß Ich wiedr herauss bin komen, da Ich mein lebetag in keiner größern ruhe gelebet undt dörffte schier sagen in keiner größern glüksehligkeit.“ 777 Windischgrätz drückte Harrach sein Mitgefühl aus, als dieser von seinem „neue unlust“ verursachenden Präzedenstreit mit dem Hofkanzler berichtete 778 . Mit genauer Kenntnis der Wege, die diese Angelegenheit ging - involviert waren unter anderem der Obersthofmeister Portia, der Geheime Rat Auersperg und Ferdinand Bonaventura Graf Harrach - unterrichtete Windischgrätz Harrach über die Bearbeitung des Problems und fügte hinzu, daß dies „meine ohne dem große adversion ober den Hoff undt die statt 773 Besonders die erzwungende Wahl zwischen Emigration oder Konversion dürfte nachsichtig gemacht haben. Vgl. zu den Motiven für die Konversion Winkelbauer (1999a), S. 85-145. 774 Vgl. zur emotionalen Neutralisierung Luhmann (1999), S. 49, 372-381. 775 AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, 31. Okt. 1665. 776 AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, fol. 166, Okt. 1665. Auch in dem Brief vom 2. Nov. 1664 zeichnet Windischgrätz das Bild des in Ruhe lebenden Landadeligen. Mit Hohenlohe war er im Herbst 1664 häufig unterwegs (ebd., Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 26. Nov. 1664). 777 AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, 8. Okt. 1665. 778 AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, 3. Nov. 1664. <?page no="203"?> 202 vermehren“ werde; er verwies darauf, daß er bereits vier Ansagen zum Ratsdienst ignoriert habe, gab jedoch zugleich seiner Hoffnung Ausdruck, dies möchte ihm bei Hof nicht übel ausgelegt werden. Das Beispiel macht deutlich, daß die Verständigung auf eine kritische Sicht des Hofes der Fortsetzung der Teilnahme nicht schaden mußte, sondern zur Stärkung von Interessengruppen im Hofstaat beitragen konnte. So konnte sich die gemeinsam informell geäußerte Hofkritik der Höflinge auf Topoi beziehen, das Hohelied des Landlebens anstimmen, sich ins Satirische wenden und das Weitermachen mit leidvollem Nutzen begründen. Dies zeigt sich auch in wertenden Pseudonymen für andere Höflinge: Windischgrätz und Harrach verständigten sich etwa darauf, die Hofgranden beispielsweise als „Großvezir“, „Orontes“, „Artaban“ oder „Hasdrubal“, aber auch als „Marcellus“ zu bezeichnen 779 . Der kaiserliche Kämmerer Johann Reichard von Starhemberg schrieb 1648, er sei des „Hoffkriegs so müde, als hette ich ihn mit löffel gesen“, verließ ihn aber erst, als er ein Regiment bekommen hatte. Über Auersperg wurde 1664 geschrieben, er habe seine „mortificationes“ und lebe auch „wenig zufrieden“ 780 . Eine zweite, noch in den 1650er Jahren bedeutsame Quelle der Kritik am Hof war die Option einer ständisch orientierten Selbstbeschreibung von Höflingen. Teilweise hing diese mit der literarischen Hofkritik zusammen 781 , bekam harte rechtliche, politische und soziale Konturen aber vor allem dort, wo der Protestantismus des Adels in den Habsburgischen Territorien fortdauerte 782 . So war etwa der scharfe Kritiker Windischgrätz Protestant, was sich aufgrund der reichsrechtlich verankerten konfessionellen Parität des Reichshofrats mit dem Hofamt vertrug 783 . Allein 779 AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, 7. Nov. 1664; Pseudoynme: ebd., Trauttmansdorff, Dez. 1664, fol. 101v. 780 Vgl. zu Starhemberg Anm. 968. AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff, Dez. 1664, fol. 101. 781 Vgl. Brunner (1949), Kiesel (1979). 782 Zur Gegenreformation vgl. Evans (1986), Coreth (1959), Gindely (1894), Stögmann (2001), Piringer (1950), Heiss (1991), Patrouch (1991), Duindam (1994), S. 126-133, Kolaska (1991), zu Gegenreformation und Grundherrschaft Winkelbauer (1999b). 783 Bei den Reichshofräten sorgte eine Quote die Aufnahme von Protestanten. Sie wurden in mancherlei Hinsicht aber schlechter behandelt, so etwa beim Hofquartier. Die protestantischen Reichshofräte Windischgrätz, Sinzendorf und Sinold (zu Sinold vgl. Gschließer (1942), S. 262, 278) hatten in den 1650er Jahren kein Hofquartier. Sinold bekam anstelle des Hofquartiers jährlich 300 fl. Wohngeld aus dem Hofzahlamt (HKA, HQR, K. 2, Nr. 23 (1659), Nr. 282, fol. 54, Preßburg 13. Okt. 1659) und erinnerte 1661 den Kaiser daran, daß, obschon dieser seine Einquartierung befohlen habe, nichts geschehe (HKA, HQR, K. 3, Nr. 26 (1661), Nr. 452, fol. 44). Windischgrätz hatte um 1658 weder ein Hofquartier noch ein Haus in Wien und wird deshalb, obschon er unfern von Wien das Gut Trauttmansdorff besaß, auf ein Mietverhältnis angewiesen gewesen sein. Auch der Protestant Rudolf Graf Sinzendorf, ein Bruder <?page no="204"?> 203 in Niederösterreich bekannten sich im Herren- und Ritterstand noch im Jahr 1652 über 230 adelige Männer aus über 70 Geschlechtern zum Protestantismus 784 . Ungeachtet des letztlich erfolgreichen landesfürstlichen Einsatzes für die Gegenreformation hatte der von den Habsburgern zum Gegner erkorene und dem Versuch der Marginalisierung ausgesetzte protestantische Adel seine konstitutionelle Existenzgrundlage zumindest in Niederösterreich und Teilen Schlesiens nicht verloren; er verfügte in den Ständen weiterhin nicht nur über eine gewisse politische Relevanz, sondern auch über ein Forum der Selbstdarstellung, was sich in der ständischen Festkultur und in anderen Formen ständischer Vergemeinschaftung fortsetzte. Diese alternativen Deutungsangebote können hier zwar nur angedeutet werden, ganz fehlen dürfen sie hier jedoch nicht. Als etwa für die niederösterreichischen Stände 1652 die Herrenstandsverordnetenwahl anstand, kamen auch die katholischen Höflinge im Herren- und Ritterstand nicht umhin, Kritik zur Kenntnis zu nehmen, die schärfer kaum sein konnte. Anlaß hierfür gab das Dekret, mit welchem den Protestanten das passive Wahlrecht zum Verordnetenamt entzogen wurde: Erasmus d. J. Graf von Starhemberg, der als Calvinist in Österreich geblieben war, enthielt sich bei der Verordnetenwahl ostentativ seiner Stimme, indem er der Wahl fernblieb und diesen Schritt unter Hinweis auf das Landhaus als Ort der landständischen Freiheit und Verantwortung ausführlich begründete: „daß an diesem ort des Landtshauses [...] also aus lieb gegen dem Vatterland und die posteritet, auch Ich mich understehe, nachfolgende meine ursachen beyzubringen und zu entdecken, warumb Ich vor dieses mahl meine stimm und votum zum verordneten ambt keinem Röml. Catholischen verantworttlich geben kann“. In seiner Begründung betonte er die Treue des protestantischen Adels zu Land und Landesfürst, verwies auf Qualifiktion und Unparteilichkeit der Amtsträger und entwarf mit der Darlegung der Verdienste, Rechte und Präjudizien der protestantischen Stände zugleich das Bild einer in Hof- und Landesämtern etablierten katholischen des Hofkanzlers Sinzendorf (Gschließer (1942), S. 271), hatte kein Hofquartier. 1654 ernannt, erinnerte er den Kaiser 1664, daß er seit zehn Jahren Reichshofrat sei und desöfteren vertröstet worden sei. Der Obersthofmarschall Starhemberg berichtete, daß Sinzendorf durchweg gedient und auch auf „beÿ allen raisen“ mitgewesen sei, aber nur einmal kurz ein Hofquartier besessen habe, das er wegen anderer Einquartierungen wieder mußte, „dahingegen seine Collegae gleich beÿ antrettung ihrer dienst mit guten quartiern wol seind versehen worden.“ HKA, HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 526-550, Nr. 546, 13. Jan. 1665, fol. 151. 784 Siehe die Liste in den Berichten des schwedischen Residenten: 154 Personen aus dem Herren- und Grafenstand, 79 aus dem Ritterstand (RKA, G 278, Beilagen 1652). Vgl. auch Evans (1986), S. 100, der unter Bezug auf ÖNB, Ms. 7757, die Zahl 235 angibt. <?page no="205"?> 204 Partei, die sich über gezielte Diskreditierung gegen das Recht, gegen die Mehrheit in den Landständen und gegen dessen Interesse Hof- und Landesämter monopolisiere, parteilich und mit anderen Interessen als denen des Landes verwalte: So führte er u.a. aus: „Ist also an sich selbst kläglich genug, daß wir Evangelische dieses landts von allen gerichts stellen ausgeschloßen, aller Hoff- Kriegs- und anderer landdienste priviret“ und daß nun das „noch aintzig ubrigen landts amtbt [...] darin bis auf dato der Kayl. Hoffe sich niemals eingemenget, sondern in diesen deren Ständen jederzeit freye disposition gelassen worden, in perpetuum entsetzt sein“ werde; den Grund verortete er, nachdem der Hofadel in die Argumentation eingeführt war, ebendort: „Weilen Ich dann aber ganz nicht zweiffele, daß solches decretum allein aus ubeler information eines oder etlicher unns Evangelischen ubelwollenden gönners hergeflossen“ sei, beharre er „aus Lieb zum Vaterland“ bei der Verweigerung seiner Stimmabgabe und bete statt dessen zu Gott für die Erleuchtung des kaiserlichen Gemüts, auf daß dieser „also die freye verordneten wahl nach altem herkommen, unns ohne underscheidt der Relligion freylassen, und ins künfftige mit dergleichen schwären exclusions decreten unns allergnädigst verschonen wollen“ 785 . Kritik an der Monopolisierung stän- 785 NÖLA,HSA-V, Verordnetenwahl, Nr. 78. Erasmus d. J. Graf von Starhemberg, Votum in der Versammlung der Stände, Wien 7. Jun. 1652. Hervorhebung M.H. Der Streit bei der Verordnetenwahl führte 1656 zum Druck einer Wahlordnung. Danach sollten die zu Wählenden u.a. „mit keinem Hoffdienst (ausser der kayserlichen Cammerherrn / welche allein / ratione Officij, von dem Verordneten: oder Raithambt nicht auszuschliessen) beladen“ sein und sich nicht gegen die Stände und ihre Rechte wenden; § 8 macht Vorbehalte gegen Höflinge besonders deutlich: „Achtens / daß Er wider der Ständt ins gemain / und eines jeden Standts besonders habende Privilegia, alt Löblichen herkommen / Gewohnheiten / Recht: und Gerechtigkeiten / weder von sich selbsten / noch durch andere / daß geringste gefährlich / und schädlich machinirt noch gehandelt.“ Auch sollten Klüngel und Empfehlungen bei der Verschaffung von Stimmen von Seiten des Hofes ausgeschlossen sein („noch auch / zu erlangung des Verordneten: oder Raithambts / bey Kayserlichem Hoff intercessionales außgewürckt habe.“). 36 Exemplare in NÖLA,HSA-V; nach Ausweis des Druckes wurde die Ordnung im Landtag am 9. Dez. 1656 beschlossen. Daß eine solche Ordnung ebenso nötig wie fruchtlos war, belegt eine Schilderung der Verordnetenwahl 1658 durch Paul Sixt Graf Trautson, ein katholisches Herrenstandsmitglied und Kämmerer Leopolds I.: „Heüte fruehe haben wür einen Verordneten gemacht undt die Catholischen unanimi voto Herrn gr: von Sprintzenstein darzue erkiset die Evanglischen aber haben durchaus einen von ihrer Religion darze bringen wollen dann vermög des getroffenen accords A o . 1611 […] gaben sie vohr hette Mann sich verglichen allezeit neben denen Catholischen einen uncatholischen zu halten. Undt dises auff begehren Ihr Maj des Kaÿsers dann dazu mahlen alle Verordnete von ihrer Religion wahren. Sie haben stark sich bemüehet aber die Maiora haben ein andrs geben undt der graff von Sprintzenstein mit 25 Votis den Herrn Herrn Erenreich von Pollhaimb übertroffen. Herr Ott Teüffel hat wohl darwider protestieret aber umbsonst. Man hatt sie auff den Kaÿser gewisen mit ihrer praetension“. Im Anschluß berichtet er, daß Graf Königsegg (ein Kämmerer und Reichshofrat) unter die Landstände aufgenommen wurde und daß er nach Vorlage des Ahnennachweises in den alten Herrenstand eingeordnet werden sollte - bei Erlassung der Tax (AVA, FA HR, K. 448, Trautson, Paul Sixt Graf Trautson an F. A. Harrach, 31. Aug. 1658). <?page no="206"?> 205 discher Ressourcen durch Höflinge wurde auch in Böhmen laut 786 ; in allen Territorien wachten die Stände über die ihnen verbliebenen Rechte und tauschten etwa im Vorfeld von Erbhuldigungen Informationen aus, um weitere Einbußen in deren Bestand zu verhindern 787 . Als einheitlicher Personenverband wurden die Landstände außerhalb der Erbhuldigungen, die Ferdinand III. in den südlichen Erblanden noch von Vertretern entgegennehmen ließ 788 , vornehmlich in Niederösterreich sichtbar. Die ostentative Demonstration des Gehorsams und der Treue gegenüber dem Landesfürst hielt die inhaltliche Deutung der Selbstdarstellung freilich offen. Während die einen in der ständischen Festkultur den Verweis auf die ständische Freiheit sehen konnten, mochten die anderen die Devotion erkennen; entscheiden ließ es sich ohne weiteres nicht. So zeigten sich die niederösterreichischen Stände im Rahmen ihrer Feste gegenüber ihrem Landesfürsten auch 1652 ungeachtet der Anerkennung des Herrschers selbstbewußt: „haben die Landt Cauallieri Ihre Wirdtschafft, so in ainer Schafferey bestanden also aufsehentlich undt köstlich gehalten, daß man deregleichen nit viel gesehen, undt zwar anfenglich seÿen Sÿ mit so schön gezierten offenen wägen mit 6. Pferdten, in denen ieden 2. dames undt 2. Cauallieri gesessen, vom Landthaus durch die fürnembsten Gassen derer stath auff den khaÿl: Porrgplatz gefahren, also Sÿ ein zeitlang in schöner ordnung firmiert, undt mit allerhandt beÿ sich gehabten aufsehentlichen musicalischen Instrumenten ein zeitlang stattlich auffmachen lassen, folgendts mit [...] zeigung gebührender reuerenz gegen Ihrer M tn ., sich widerumb in schöner ordnung zurück in daß Landthaus begeben, alwo Sÿ die gentze nacht bis morgens frühe umb 4. Uhr die Zeit lustig zugebracht“ 789 . Die Faschingsfeste der niederösterreichischen Stände wurden mit den kaiserlichen verglichen und schnitten dabei gut ab. Das Fest der Landstände im Landhaus beispielsweise war so bedeutsam, daß es auch in Nuntiatur- und Residentenberichten erwähnt wurde 790 . So berichtete Die Landhäuser waren im 16. Jahrhundert als Ausdruck ständischen Selbstbewußtseins gestaltet worden. Vgl. für das Landhaus der Kärntner Stände Wutte (1937), Deuer (1994), S. 171- 180. Vgl. auch die Namen kaiserlicher Kämmerer: unter den bis einschließlich 1660 ernannten Kämmerern Leopolds I. waren über 20, die (auch) den Vornamen „Ferdinand“ trugen; nur zwei hießen „Erasmus“. Zur Namensvergabe im Adel vgl. Götz (1976), S. 31-37. 786 Winkelbauer (1999a), S. 37, 38. 787 Vgl. nur KÄLA, Ständ. Archiv, C Akten, Abt. I, Sch. 459. 788 Zur Erbhuldigung in Niederösterreich vgl. Püchl (1954) und Planck-Planckburg (1929). 789 HHStA, FA AP, A-21-5a, Berlinghoff an Wolf Engelbrecht Graf Auersperg, Wien, 17. Febr. 1652. 790 ASV, SG, 149, 18. Febr. 1651, fol. 46. Vgl. auch AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 30. Jan. 1647, wonach Franz Albrecht Graf Harrach „den Kindern ein bauern Hochzeit gehalten“, bei welcher über 63 Kinder beisammen gewesen seien. <?page no="207"?> 206 der schwedische Resident nebeneinander von Faschingsfesten der Landstände, vom Programm des Kaiserhofes - dort gab man die Metamorphosen - und von privaten Festen, wobei die Teilnehmer sich aus Land- und Hofleuten sowie Botschaftern, Katholiken und Protestanten rekrutierten. Von der Präsentation der Landstände vor dem Kaiser im Februar 1652 berichtete auch er: mit 42 Wagen sei der landständische Adel in die Burg gefahren, „haben sie sich da gestellet und gegen Ihre kaÿl: Maÿl: praesentiret, hernachmahls sindt sie vöriger ordtnung zum anderen burgthor [...] hindürch und so gerahde nach dem Landhtausen“ 791 . Im Fasching des Jahres 1662 kamen über 80 Paare an den Hof „per lasciarsi vedere“ und begaben sich danach zum Fest der Landstände ins Landhaus. Auch daß Leopold I. mit der Kaiserinwitwe Eleonora II. sich über die Korridore inkognito dorthin begab und dem Fest eine zeitlang zusah 792 , kann man gleichermaßen als Ausdruck der vielfach belegten Freude dieses Kaisers an Spektakeln, als Hinweis auf absolutistische Kontrollabsichten oder als auf Konsens angelegte Gesten der Freundlichkeit und der gegenseitigen Anerkennung interpretieren; für den Zusammenhang der Argumentation ist hingegen primär wichtig, daß ein taktvoller Symbolhaushalt völlig entgegengesetzte Situationsauffassungen unterstützen konnte, deren Divergenz mangels spezifizierter Kommunikation möglicherweise ins Bewußtsein trat, aber nicht zutage 793 . Mehr oder weniger spektakuläre Symbolisierungen der Erfolge der kaiserlichen Politik vollzogen sich in Situationen, in denen die andere Seite nicht zugegen war, während die Austragung der Konflikte gern auf die niederösterreichische Regierung übertragen wurde 794 . So wurde just im Fasching 1652 im Wiener Profeßhaus auch eine Konversion im Bei- 791 Bericht des schwedischen Residenten über die Feier der Landstände, private Feiern, das Programm des Hofes und über Maßnahmen der Gegenreformation. Beigefügt sind Gravamina niederösterreichischer Protestanten des Ritter- und Herrenstandes u.a. über Einschränkungen bei Bestattungen und eine Liste protestantischer Stände (RKA, G 278, Beilagen 1652). 792 Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 103), Wien, 25. Febr. 1662. Zum Fasching in der Habsburgermonarchie vgl. Mat'a (2000). 793 Johanek (1991), S. 525, räumt dies ungeachtet der Betonung integrativer Aspekte ein; daß die „Integrationskraft“ des Festes nicht „absolut“ ist (ebd., S. 534), wird teilweise wenig beachtet. Bastl (1995), S. 206, betont dagegen die Prätention: „So gaben die Wiener Zeremonien vor, die ganze Macht würde beim Kaiser liegen.“ Vgl. auch Vocelka (2000) und Daniel (2000). Die Forschung zur Repräsentation im 17. Jahrhundert wird stärker zwischen Kunstdiskursen, Intentionen und Deutungsvielfalt unterscheiden müssen (Roeck (2001). 794 Bei der niederösterreichischen Regierung waren Reformationskommissare angesiedelt; auch der Hofmarschall war in dieser Richtung tätig (vgl. Strohmeyer (2000) und Stögmann (2001)). <?page no="208"?> 207 sein des Kaisers gefeiert, wobei dieser das Amt des Firmpaten vertrat 795 und der Erfolg einer Reformationskommission in einem der Niederösterreichischen Viertel registriert wurde. Im stillen dagegen entführten Höflinge beim Reichstag in Regensburg 1653 einen Vertreter der protestantischen österreichischen Stände 796 . Im übrigen wurde Gunst an Bekehrung geknüpft 797 und kaum sichtbar verlor der protestantische Landadel Stück für Stück an Boden - etwa durch die Regelung, nach welcher nur Katholiken zu Vormündern bestellt werden konnten; so äußerte sich der kaiserliche Oberstkämmerer Lamberg 1664 betrübt über das Aussterben des Geschlechtes Hofmann in der männlichen Linie („tut mir laid“) und bedauerte, daß die hinterlassenen Töchter vom Kaiser ihrer protestantischen Großmutter wohl kaum zur Erziehung gelassen werden würden: tangiert waren hier nurmehr private Emotionen 798 . Auch der Calvinist Erasmus d. J. Graf von Starhemberg verbrachte sein Leben in Wien aufs ganze gesehen ungeachtet der Einzelbewilligung für den Zutritt zu den kaiserlichen Vorzimmern eher abseits des Hofes und war primär mit seinen Erbschaftsangelegenheiten, Prozessen und Bekannten befaßt 799 . Im Symbolhaushalt der Residenz war der protestantische Adel weiter zurückgedrängt als in den Ständen; das schlug sich in der Sepulkral- und Funeralkultur nieder: Die Entfaltungsmöglichkeiten repräsentativer pro- 795 HHStA, FA AP, A-21-5a, Berlinghoff an Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg, Wien 17. Febr. 1652. 796 Heilingsetzer (1970), S. 66, vermeidet den Terminus. 797 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 85-145. Das Bild läßt sich fast beliebig erweitern, vgl. HHStA, FA GFE, K. 93, Konv. 3, Ferdinand II. an Seyfried Christoph Breuner, Ödenburg, 24. Jan. 1635, Anmahnung einer Konversion. Ferdinand III. schrieb seinem Geheimen Rat Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, der sich beim Kaiser mit dem Hinweis, er sehe Anzeichen für eine Konversion, für die Reisefreiheit eines protestantischen Vetters verwendet hatte, er möge zusehen, wie er ihn zum Katholizismus bekehre (StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, fol. 73, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 17. Okt. 1639). Der Bischof von Wien bat den Obersthofmeister Trauttmansdorff 1648 um die Verschaffung einer Stelle für einen konvertierten Arzt aus Frankfurt (AVA, FA TM, K. 138, Ff. 2, Nr. 4, fol. 185, Wien, 17. Jul. 1648), Leopold I. ließ einem Freiherrn von Stubenberg, der sich als Reichshofrat beworben hatte, 1658 mitteilen, derzeit seien die Stellen besetzt, wenn er aber konvertieren wolle, wolle er „seiner Accomodation eingedenk sein“ Gschließer (1942), S. 278. Souches sei vor seiner Konversion wegen der Verteidigung Brünns gegen die Schweden geschätzt worden, nunmehr werde er geliebt: „hora di piu è anco amato, per esserci ridotto al grembo della fede Cattolica havendo lasciati gli errori del Calvinismo“ (ASV, SG, 148, Bericht vom 23. Apr. 1650). 798 Ferdinand II. hatte 1631 angeordnet, daß verwitwete Väter und Mütter nichtkatholische Kinder auf Anforderung des Landmarschalls abgeben mußten (Bastl (1997), S. 226; vgl. Ehalt (1980), S. 28). Das Beispiel hier: MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 20. Nov. 1664. Auch der protestantische Bruder des Hofmarschalls Starhemberg mußte seinen Sohn Bartholomäus katholisch erziehen lassen und an den Hof geben (Kühne (1880), S. 81, 82). 799 OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 a Erasmus d.J. von Starhemberg (vgl. Heiligensetzer (1976)). <?page no="209"?> 208 testantischer Begräbnisfeierlichkeiten wurden in den 1650er Jahren eingeschränkt 800 , nachdem seit den 1620er Jahren wichtige Teile des Hofadels die Kirchenräume der Residenz mit Symbolen ihrer Präsenz bei Hof durchsetzten; der Stadtraum wurde auch in dieser Hinsicht auf den Hof hin hierarchisiert, die Perspektive auf die Stadt von der Hofburg aus entworfen 801 . c. Gewalt, Duelle und Ehre Bei der in der jüngeren Forschung vorherrschenden Betonung des Ausgleichs zwischen Kaiser und Adel wird dem Aspekt des Wissens um den möglichen Rückgriff auf Gewalt zur Durchsetzung von Rechts- und Machtansprüchen meines Erachtens zu wenig Beachtung geschenkt, Harmonie zu sehr in den Vordergund gestellt, die Pflege der Musen mehr beachtet als die des Strafrechts - zur fürstlichen Repräsentation indes gehörte beides und das Publikum der Opern sah von Zeit zu Zeit auch Köpfe fallen. Mehrere Gesandte schilderten beispielsweise das Strafgericht an den aufständischen Bauern auf dem vom kaiserlichen Schloß nur einige hundert Meter entfernten Hauptplatz in Linz im Jahr 1636, das nach der Audienz des englischen Gesandten seinen Lauf nahm 802 . Die Justiz machte bei Bauern nicht halt: Auch der niederösterreichische Adel war vor Härten nicht gefeit: 1651 wurde ein junger - protestantischer - Windischgrätz verurteilt zur Aberkennung des Adels, zum Abschneiden der Zunge sowie zum Abschneiden des Kopfes mit dem Messer. Die Bitten der Eltern beim Kaiser und die Konversion des 800 Bericht des schwedischen Residenten Kleye (RKA, G 278, 7./ 17. Febr. 1652). 801 Vgl. dazu Pils (2002). Csendes (1999), S. 221, stellte fest, daß der Hof im 16. Jahrhundert „zur sozialen Mitte der Stadt“ wurde. Vgl. auch Reisenleitner (1993), Hengerer (2001b) und Hlinomaz (1996). Vgl. auch die Beteiligung an den Exequien für verstorbene Höflinge: So fanden die Exequien für den Oberstkämmerer Puchheim „con l’intervento di tutta questa nobilità“ statt (ASV, SG, 149, 11. Febr. 1651). Bei der Bestattung des Obersthofmeisters Portia, die nach einer Mitteilung des Oberstkämmerers Lamberg am 19. Febr. 1665 „ohne solennitet“ in der Schottenkirche stattfinden sollte (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 18. Febr. 1665, fol. 269), war der Hofadel zahlreich vertreten, u.a. die kaiserlichen Geheimen Räte und Kämmerer (AVA, FA HR, K. 448, Simon de Thomasi an F. A. Harrach, 21. Febr. 1665); nach offizieller Darstellung nahmen am Begräbis 14 kaiserliche Kammerdiener, die Vliesritter, die Geheimen Räte und Kämmerer, zwölf Pagen des Fürsten und des Oberstkämmerers teil; dem Hofstaat war angesagt worden (HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 17, fol. 230). 802 Springell (1963), S. 65, vergl. dazu auch die Zeichnung Wenceslaus Hollars (Lunzer (1997), S. 58); größere Teile der Serie bei Springell (1963), S. 168 ff., die Hinrichtung dort Nr. 39, Kat. Nr. LXXXI., zum Datum ebd., S. 112, Anm. 92, 93. <?page no="210"?> 209 Delinquenten brachte dem 27-jährigen noch die kaiserliche Gnade der Erschießung 803 . Daß sich der Zusammenhang von fürstlicher Herrschaft und Gewalt nicht stets über Recht herstellte, stand interessierten kaiserlichen Höflingen außerhalb der Erblande deutlich vor Augen: Der hingerichtete König Karl I. von England stand mit Trauttmansdorff in Schriftverkehr, Machiavellis „Principe“ fehlte in kaum einer Adelsbibliothek und schon der nicht minder bekannte Castiglione hatte darauf hingewiesen, daß es die erste Pflicht des Adels war, den Fürsten davon abzuhalten, zum Tyrannen zu werden; daß die Fürstenspiegel der Habsburger sich antimachiavellistisch gaben 804 , setzt Wissen um diese Möglichkeiten voraus. Es ließ sich von dort jedoch eine Brücke zu den Habsburgern schlagen; die Erinnerung an den Sturz mehrerer Favoriten Rudolfs II. 805 wird dabei noch vergleichsweise wenig beeindruckt haben. Gerade Ferdinand II. aber hatte seine Position dort mit Gewalt behauptet, wo sein Recht bestritten und unsicher gewesen war. Das macht es bis heute unmöglich, einen wertfreien Begriff für die Entführung (? ) des Kardinals Khlesl 1618 und den Aufstand (? ) des Adels von 1618 zu finden; bis heute ist die rechtliche Grundlage für die Tötung (? ) Wallensteins umstritten 806 . Diese Geschehnisse dürften indes auch für unbeteiligte Hofadelige geklärt haben, daß das Recht sich nach dem Sieg finden würde und daß der Adel vor diesem Kaiser und Landesfürst nicht unbedingt sicher war. Bis 1631 sah, wer über die Karlsbrücke kam, die Schädel der als Rebellen im Jahr 1621 Hingerichteten. Man wird darauf hinweisen dürfen, 803 ASV, SG, 149, 11. Nov. 1651. 804 Vgl. Sturmberger (1979), S. 204, 205. Persson (1999), S. 208, zeigt, daß die überwiegende Zahl königlich schwedischer Kämmerer der Jahre 1612 bis 1617 von Vätern abstammte, die von Karl IX. hingerichtet worden waren. 805 Vgl. Schwarz (1943) S. 330. 806 Vgl. zu Khlesl Rainer (1962) und Rainer (1964). Rainer spricht von „Gefangennahme“ (Rainer (1962), S. 35); zum Hergang S. 70, 71, Rill (1999), S. 306, 307, Rainer (1964), S. 30. Der Forschungsstand zum Tod Wallensteins (vgl. nur Kampmann (1992), und Polišenský (1997), S. 240-254) sollte nicht die polarisierte zeitgenössische Diskussion vergessen machen. Kampmann interpretiert den nach dem Tod geplanten kaiserlichen Feldzug von 1634 als Teil von „vertrauensbildenden Maßnahmen“, zu denen auch die Verteilung des konfiszierten Wallensteinischen Besitzes gehört habe (Kampmann (1992), S. 178-184). Suvanto (1963), S. 318, dagegen sieht einen „Meuchelmordplan“. Broucek (2001), S. 147, lebt Wert auf die Legalität des Geheimen Verfahrens. Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 224, Anm. 130. Trauttmansdorff distanzierte sich später (Dickmann (1962), S. 456, Rechenschaftsbericht, 2. Febr. 1649): „Waß ich bey dempfung des angegangenen Fridtlendischen feuers gethan, ist E. K. M. gnedigst wissendt. Da hat man gleichwol auch umb cron unndt scepter periclitirt unndt ist ein haubtresolution und voto gewest, so billich zuforderist kayserlicher Mayestet, nacher aber denen wenigen, so darzu gerathen, zuzuschreiben.“ <?page no="211"?> 210 daß der habsburgische Adel Grund hatte, in Anbetracht von Krieg, Konfiskation, Katholisierung, Zwangsexilierung, im Hofstaat auch anderes zu sehen als den Abglanz einer harmonia coelestis. Kaiserliche und landesfürstliche Herrschaft der Habsburger gründete auf legitimer, aber auch auf zweifelhafter Gewaltausübung: Die Gestaltung der Schlösser, die Selbstdarstellung in Drucken und Bildern sowie die Epiphanien der Kaiser in der Öffentlichkeit hielten diese Dimension von Herrschaft in symbolischer Kondensation stets sichtbar. Die kaiserlichen Wachen, die Hartschier- und Trabantengarde, Hofprofoss und Hofmarschall, scharfe Regeln bezüglich des Waffenbesitzes in der Residenzstadt sowie bei Aufenthalten in Wien, zusätzlich die Wiener Stadtguardia sorgten nicht nur für Sicherheit 807 , sondern auch für ein Arrangement ostentativ dargestellter und konzentrierter Machtmittel. Dieser im Symbol vollzogene Einschluß des Ausgeschlossenen wirkte zurück auf die Möglichkeiten adeliger Gewaltausübung bei Hof. Aus der kaiserlichen Perspektive war der Raum des Hofstaats ein befriedeter Bereich, in dem das fürstliche Gewaltmonopol faktisch gesichert war, zudem symbolisch repräsentiert wurde und gerade deshalb durch Verletzungen besonders gefährdet war 808 . So waren Recht und Pflicht des Tragens von Waffen im Hause des Herrschers differenziert geregelt und flankiert von einer symbolisch aufgeladenen Verteilung von Waffen und Waffenträgern um den Kaiser herum. Während v.a. Bildquellen darauf schließen lassen, daß in den Vorzimmern grundsätzlich noch Degen getragen werden durfte, war dieses in der Retirade nicht mehr der Fall. Bei der Vereidigung von Geheimen Räten in der Ratsstube war das Tragen des Degens jedoch selbst Trägern des Ordens vom Goldenen Vlies untersagt. Daß dies 1648 „per errorem“ geschehen konnte, weist gleichfalls darauf hin, daß Hofadel in den Vorzimmern grundsätzlich Degen trug, sich zur Retirade hin das Recht zum Tragen von Waffen jedoch ausdünnte und auf die Wachhabenden konzentrierte 809 . Vor diesem Hintergrund war die gewaltsame Durchsetzung verletzter Ehre für Mitglieder des Hofstaats untersagt, eigenmächtig geübte Ge- 807 Den Gegensatz zwischen der „innata Clementia“ hier und Gegenreformation und Prager Blutgericht dort betont Sturmberger (1979), S. 201. Die Teilnehmer an der Sturmpetition der niederösterreichischen Stände traten Ferdinand II. 1619 in der Hofburg bewaffnet entgegen (Broucek (2001), S. 135); zur Stadtwache Veltzé (1902) und Broucek (2001), S. 133, 134. 808 Vgl. zum Problem der Anfälligkeit von Machtsymbolen Luhmann (2000a), S. 48. 809 HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 10v-11v. Bei der Vereidigung Schwarzenbergs als Geheimer Rat am 2. Aug. 1653 trug dieser Degen; einer später vertretenen Auffassung nach durfte dies geschehen, weil er Vliesritter war, doch befand der Kaiser, es sei ein Fehler gewesen. Bildquellen zu den Vorzimmern bei Gerhardt (1995). Vor der Waschung des Kaisers mußten die Kämmerer den Degen abgeben, nur der Oberstkämmerer durfte ihn behalten (vgl. Anm. 958). <?page no="212"?> 211 walt wurde prinzipiell geahndet 810 . Kam es dagegen unter Botschaftsangehörigen zu Auseinandersetzungen in Präzedenzangelegenheiten, hielten sich die Kaiser gern bedeckt und griffen erst ein, wenn die Querelen sich zu einer „offesa“ auch ihnen gegenüber auswuchsen 811 . Die Perspektive wäre aber verkürzt, wenn nur das kaiserliche Gewaltmonopol in den Blick geriete. Vieles weist darauf hin, daß den Kaisern nicht allein das Modell eines auf eigenmächtige Gewaltausübung verzichtenden, sondern das eines einträchtigen Adels vorschwebte 812 . So befahl Ferdinand III. dem Grafen Lamberg 1640, er solle einen Streit zwischen dem Obersthofmarschall und dem Grafen Stefan von Vrbna schlichten, der sich wegen seiner Arrestierung durch den Obersthofmarschall „offendiert“ fühle: Lamberg solle die beiden zu sich kommen lassen und den Streit „durch güettige Vergleichnungs Mittel totaliter [...] componiren“ 813 . Auch wenn Duellanten verhaftet worden waren, wurde regelmäßig die Beilegung der Streitigkeiten anbefohlen und/ oder im Hinblick auf die Furcht vor kaiserlicher Ungnade meist auch gesucht 814 . 810 Zum Duellverbot auch Ehalt (1980), S. 71. Zur Ehre als Forschungsparadigma vgl. bes. Schreiner (1995) und Dinges (1995). 811 Vgl. Anm. 1166; Vgl. auch den Bericht über Schläge bei Hof: „Wegen des Handels mit des Venedigischen Pottschaffters Laqueÿ, daß der Herr Graff von Altan denselben mit dem Steckhen vor der Comoedi geschlagen, solle von gedachten Herrn Graffen der Verlauff mit exageration des Laqueÿ, zumahlen beÿ einem Camerfest und zu Hoff veriebten insolenz, et cum omnibus circumstantijs aggravantibus verfast, und von dem Pottschafter Satisfaction begehrt werden.“ HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 569 (1666). 812 Vgl. die Instruktion für den Obersthofmeister Ferdinands IV.: „jemandt von dem Hoffgesindt den andern an seinen Ehren verlezte, oder antastet, der soll aus unseren bevehlch nimmer für unseres geliebten Sohns Angesicht gelassen werden. Vermaint aber ainer gegen den andern einiche billiche Clag und Beschwärung zuhaben, soll Er die nach gelegenheit vor dem Hoffmaister, oder andern gebürlichen ortten fürnemben, die sollen dem Clagenden iederzeit zu der gebür und billigkeit verhelffen.“ Konzept mit e.h. Ergänzungen Ferdinands III., Linz, 25. Nov. 1644 (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv., Nr. 4, rote Nr. 11). 813 OÖLA, HSt, Sch. 1219, Fasz. 9, Nr. 173, kaiserlicher Befehl, 26. Jan. 1640. 814 So befahl Ferdinand II. seinem Geheimen Rat Trauttmansdorff, zusammen mit Wallenstein in einem Streit zwischen Oktavian Kinský und Wilhelm von Trška zu vermitteln, nachdem sich zwischen diesen ein „handel erreget“ hatte; Ferdinand II. hatte Trška befohlen, sich an den Hof zu verfügen und Kinský in Arrest setzen lassen (AVA, FA TM, K. 122, Ferdinand II. an Trauttmansdorff, Ebersdorf, 23. Sept. 1633, fol. 24). 1648 wandte sich der Freiherr Löbl an Trauttmansdorff und brachte vor, er habe Streit mit dem Grafen Strozzi gehabt, wobei er zur Verteidigung seiner Ehre und als „gefoderter“ gehandelt habe; er bat, die Sache dem Kaiser vorzubringen und u.a unter Hinweis auf seinen Vater um die Abwendung kaiserlicher Ungnade und Entlassung aus dem Arrest (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, fol. 208, Wien, 22. Jan. 1648). 1654 berichtete Adam Matthias Graf Trautmannsdorff dem Obersthofmeister Dietrichstein von einem „rancontre“, das am 26. Dez. 1653 zwischen Vratislav von Sternberg (Kämmerer Ferdinands IV.) und Gotthard Graf von Starhemberg (Fürschneider Ferdinands III.) vorgefallen sei; als selbst habe in beidseitiger Güte verglichen. Sternberg habe aber Bedenken, nach Prag zu kommen, da die Sache zweifelsfrei bereits bei Hof vorgebracht worden sei. Dietrichstein möge sich für Sternberg verwenden (MZA, RA DT, K. 449, 1911/ 247, Tainitz, 9. Jan. 1654, Trauttmansdorff Dietrichstein). Gotthard von Starhemberg, ein Neffe des <?page no="213"?> 212 Daß unter den aufgefundenen Beschreibungen von Kämpfen zwischen Höflingen kein einziger auf die Klärung von Rangfragen oder genuinen Konflikten des Hofstaats ersichtlich Bezug nahm, wird man dahingehend deuten dürfen, daß dieser Bereich einer teilautonomen Bestimmung des Adels vollständig und sicher entzogen und dies vom Hofadel auch anerkannt war. Berichte über die Entstehung von Zweikämpfen und Duellen vorwiegend jüngerer Höflinge verweisen überdies auf den pazifizierenden Druck des hofstaatlichen Friedensgebots und dessen räumliche Dimension; so fielen nach der Darstellung Leopolds I. bei einem Streit um einen Spieleinsatz in der Hofburg die Worte: „‘Wann es nit bei hof wer, so gäbe ich dir eine mentita’“, während am folgenden Tag bei einem Treffen in der Stadt der Fehdehandschuh geworfen wurde: „Gestern habe ich dir aus respect des hoffs keine mentita geben wollen. Itzo gib ich dir ins gesicht.“ 815 1658 berichtete Paul Sixt Graf Trautson über einen Streit, bei dem der Gewaltbereich des Hofes gleichfalls als befriedeter Raum anerkannt wurde: „als diser Frantzösich redete sagte der andre zu Ihm, was er lang wolte frantzösisch reden, seÿe er doch Nuhr ein Teütscher, welches dieser empfundten und geantwordtet, er wurde ihm dieses Vohr dem Thor nicht sagen, darauff sie sich zerkrieget, vorh das Thor geritten“; auf dem Weg wurden sie noch in Arrest gesetzt 816 . In beiden Fällen waren die Kontrahenten sehr jung, teilweise noch Edelknaben. Doch auch die sich zu Tätlichkeiten auswachsenden Streitigkeiten älterer Hofleute, die vielfach zugleich Soldaten waren, erhoben sich häufig außerhalb der Residenzstädte und wurden vornehmlich außerhalb der Stadt ausgetragen 817 . Kämpfe in Hofmarschalls Starhemberg, starb 1657 bei einem Duell (Heilingsetzer (1970), S. 79). Paul Sixt Graf Trautson schilderte ein „lächerliche[s] Duell“ zwischen einem Auersperg und einem Wangler (vgl. Anm. 816), das wegen eines Streits um die Verwendung des Französischen entstand; noch vor dem Duell wurden sie in Arrest gesetzt und verglichen sich: „auff Teutsch“ (AVA, FA HR, K. 448, Trautson an F. A. Harrach, 27. Apr. 1658). Als Leopold I. von einem geplanten Duell zwischen seinen Kämmerern Franz Adam Graf Waldstein und Sigmund von Dietrichstein hörte, ließ er sie verhaften und zum Vergleich bewegen (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 204), Wien, 17. Febr. 1666). 815 Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 123 und 124), Wien, 30. Jun. 1662 über den tödlich endenden Streit zwischen Johann Anton Lamberg und Jakob von Brandeis. Laut Oberstkämmerer Lamberg wurde Lamberg vom Grafen von Brandeis in Urschenbecks Quartier erstochen, Brandeis verwundet; die Freunde hätten sich wegen einer „bagatelle entzweyet“, die Sache sei kein formales Duell gewesen (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Preßburg 28. Jun. 1662). 816 AVA, FA HR, K. 448, Paul Sixt Graf Trautson an F. A. Harrach, Wien, 27. Apr. 1658. 817 Bei St. Marx bei Wien duellierten sich ein Herr von Pölnitz, Oberststallmeister und Leibwacheobrist in Preußen, und der kaiserliche Kämmerer Erhard Truchseß von Wetzhausen (vgl. Bahl (2001), S. 161). Pölnitz war aus Berlin angereist und schoß seinem Gegner „mit einer kugel die venam cauam entzwey mit der anderen durch die brust“, verhielt sich aber sehr „gene- <?page no="214"?> 213 Häusern gab es vor allem unter Alkoholeinfluß 818 und in Fällen entdeckten Ehebruchs 819 . War die Ehre weiblicher Familienangehöriger und damit die der Familie verletzt, konnten sich die Auseinandersetzungen zu langwierigen und an mehreren Orten ausgetragenen Serien von Kämpfen und offenen Duellen auf Straßen innerhalb der Stadt ausweiten; bei diesem Thema endete der Respekt vor dem Kaiser 820 . reux“, starb der Getroffene doch nach dem reuigen Geständnis der ungerechtfertigten Beleidigung in seinen Armen (AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, 25. Okt. 1664). Windischgrätz kommentierte, man verliere den Respekt vor dem Kaiser: „hibevor ist man weicht von Wien gereist, ietzt reist man auff Wien um solche händel auszuführen“. Einen Monat zuvor hatte Windischgrätz von zwei Duellen berichtet, („relata referro“) die vermutlich beide während des Türkenfeldzuges stattfanden: Graf Pio und der beleidigte Oberst Dünewald stritten erst mit Worten, dann mit Waffen, wurden getrennt, Dünnewald in Arrest genommen, doch griff dieser bald wieder an. Wohl ebenfalls während dieses Feldzuges stand das Duell zwischen einem Marquis de Vigne und de la Traite an, wobei der Marchese di Grana (Reichshofrat und Kämmerer, für den Feldzug beurlaubt (Gschließer (1942), S. 286)) und ein Starhemberg Sekundanten waren; aus dem Duell sei aber nichts geworden (AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an Harrach, Wien, 25. Sept. 1664). Ebenfalls beim Heer wurde in einem Duell der Oberstleutnant Teuffel (Ferdinand Victor, kaiserlicher Kämmerer) von einem niederländischen Rittmeister erstochen, der daraufhin die Flucht ergriff. Einer der Beteiligten, Carl Graf Trauttmansdorff, ein Sohn des ehemaligen Obersthofmeisters (Kämmerer seit 1661), wurde in Arrest gesetzt (MZA, RA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, 29. Nov. 1663; auch Leopold I. berichtete von diesem Duell Pötting (Pribram (1903), S. 31), 29. Nov. 1663). In einem Duell zwischen General Golz und dem Silberkämmerer Pappenheim wurde der letztere mit der Pistole erschossen (AVA, FA HR, Hs. 477, Notizbuch des Kardinals Harrach, 7. Jul. 1647). Am 13. Jul. 1647 wurde Franz Christoph Hyzerle von Chodov zum neuen Oberstsilberkämmerer ernannt. 818 Fernemont tötete Laschanksi in einem Streit unter Alkoholeinfluß (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 119, 120), Preßburg, 28. Jun. 1662). Lažanský war gerade erst, am 26. Mai 1662, kaiserlicher Kämmerer geworden; nach seinem Tod rückte ein Bruder nach. 819 Jedes Klischee übertrifft das Ende des Obristen Giulio Deodati, der im Zimmer der Giovanna Gonzaga-Castilgioni von den Dienern des Ehemanns, des böhmischen Kanzlers Georg Adam von Martinitz, überrascht worden war. Deodati hatte vergeblich versucht, sich zu verstecken und nach der Entdeckung auf Martinitz geschossen (Semler (1950), S. 259, 260). Franz Adam Graf von Waldstein forderte Sigmund von Dietrichstein zum Duell, wozu Leopold I. schrieb: „Ich aber bin tempestive von allem avertirt worden habe also alsbald die duellantes in Arrest genommen.“ Darauf wollte er die beiden zum Vergleich bewegen lassen (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 204), Wien, 17. Febr. 1666). 820 Über längere Zeit erstreckten sich gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Karl und Christoph Graf Scherffenberg auf der einen Seite und einem Grafen Khevenhüller auf der anderen Seite (vgl. Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 157), Wien, 17. Febr. 1663). Ursache war ein zweideutiges Verhältnis zwischen einer Schwester des Christoph von Scherffenberg und Khevenhüller, welches zur Verfolgung desselben durch Italien und zu einem gewaltsamen Zusammentreffen in Bozen führte, wo Khevenhüller gerade mit seiner Braut, einer Tochter des dortigen Landeshauptmanns Wolkenstein, vom Traualtar auf den Kirchplatz getreten war. Am 26. Febr. 1664 schrieb der Reichshofrat Leopold Wilhelm Graf Königsegg, er reise nach Innsbruck, wo er seinen Schwager Christoph von Scherffenberg noch im Arrest finden werde und berichtete von der Sache, die den Tiroler Erzherzog verärgert habe; am 27. März berichtete er über die nach Wien zurückgereisten Kontrahenten (AVA, FA HR, K. 444, Königsegg, Immenstaad, 26. Febr. 1664 und Innsbruck, 27. März 1664). Am 24. Nov. 1664 kam es zwischen Kärtner- und Stubentor zu einem Duell zwischen Christoph von Scherffenberg und Khevenhüller, der erst vor kurzem nach Wien gekommen war; die Form des Duells bezeichnete der <?page no="215"?> 214 Weitere Berichte über Duelle und Kämpfe zeigen, daß die Befriedung des Hofadels nicht vollständig gelang; doch wurde zumeist verdeckt vorgegangen, Duellanten flohen, wenn sie nicht verhaftet wurden, nach den Duellen 821 . Die meines Wissens an Kämpfen nicht beteiligten höchstrangigen Höflinge fragten - wie die Oberstkämmerer Waldstein und Lamberg oder der Reichshofrat Windischgrätz - zwar durchaus nach Gründen und Umständen der Auseinandersetzungen und beim Abwägen von Anlaß und Ausgang konnte Anerkennung tugendhaften und edlen Verhaltens das Ergebnis sein: Insgesamt aber dominiert Unverständnis für ein als unvernünftig erachtetes Verhalten: „ich weiß hald nicht wie ihnen zu helffen ist“ kommentierte Waldstein ein Duell und auch Leopold I. stellte Duelle neben Geschehnisse, deren Sinnhaftigkeit ihm nicht einleuchten mochte: neben den Totschlag an einem Fuhrmann und einen mit sehr wenig Bedacht agierenden spanischen Bot- Oberstkämmerer Lamberg als ungewöhnlich (zu Fuß mit Degen und Pistole), Sekundanten waren ein Graf Khevenhüller und Christoph Graf Altan, die der anderen Seite Marchese Pio und Carl von Scherffenberg (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 26. Nov. 1664). Gottlieb Graf Windischgrätz beschrieb das Duell ebenfalls. Zu Fuß habe man gekämpft, weil Scherffenberg sich nicht zu Pferd habe duellieren wollen, auf 15 Schritt habe man aufeinander geschossen, darauf drei Gänge mit dem Degen gefochten, wobei Scherffenberg dem Khevenhüller aber kein Haar hätte krümmen können. Erst am Ende des dritten Ganges traf Scherffenberg (was Windischgrätz auf den Beginn eines epileptischen Anfalls Khevenhüllers zurückführte) „undt sagt er sol ds leben begehren, der andere sagt Ich, das leben! und mit dem fählt er hin, der von schäfftenberg vermeindt er seye doht auff und darvon.“ Khevenhüller habe eine Viertelstunde „in dem paroxismo der freis“ gelegen. Ebensowenig wie Lamberg tadelte Windischgrätz in diesen Fall: „man hat beÿ den gantzen hoff ausgestrewet er habe 3. thöthlich wunden, ist kein wohrt wahr gewesen nicht eine, sondern hat sich so wohl gehalte, daß alle bekenn müssen“; ihn hätten Jugend und übler Rat geführt. Einige seien in Arrest, andere geflohen (AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an F. A. Harrach, 26. Nov. 1664). 821 Am 9. März 1653 duellierten sich Strozzi und Caprara mit der Kugel vom Pferd aus, beide wurden arretiert (SOA Prag, RA W, Band 2788-2813, Maximilian Graf Waldstein an seinen Sohn Ferdinand Ernst, 10. März 1653); bei Caprara dürfte es sich um den Kämmerer Ferdinands IV. gehandelt haben, bei Strozzi evtl. um Peter Graf Strozzi (Kämmerer Ferdinands III. seit 1654). Nach einem Duell zwischen Strozzi und Gallas im Jahr 1661 ließ Leopold I. die Duellanten verhaften, Gallas gehorchte, Strozzi floh (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 81, 82), Ebersdorf, 15. Okt. 1661); bei Gallas dürfte es sich um Matthias Graf Gallas handeln, der erst am 18. Sept. 1661 Kämmerer geworden war, bei Strozzi könnte es sich wiederum um Peter Graf Strozzi handeln, der 1657 Kämmerer Leopolds I. geworden war. Über die Duelle zwischen den Grafen Collalto und Werdenberg im Jul. 1647 (AVA, FA HR, Hs. 477, Notizbuch des Kardinals Harrach, 15. Jul. 1647, „per certe parole mal interpretate“; evtl. Claudio Collalto und Ferdinand Werdenberg, diese beiden wurden später Kämmerer Ferdinands III.) und dem „duello formale“ zwischen einem Schönkirchen und einem Stadl (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 112), Wien, 8. Apr. 1662), für die mehrere Kämmerer Leopolds I. in Betracht kommen, sind mir keine Details bekannt. Daß die Bedienten des Grafen Santilier einen Fuhrmann erschlugen, der unverschuldet den Weg versperrte, bezeichnete Leopold I. zwar als „una brutta minconeria”, die Kennzeichnung Santiliers als „il nostro insolente Santilier“ aber fiel nicht sonderlich hart aus: „Sopra questo sospetto li ho intimato l’arresto, lui però partì di qua, come mi dicono adesso; se questo è vero, non so, come passerà il negotio, perchè fuga facit suspectum.” Leopold I. an %ernín Kalista (1936), S. 159), Wien, 17. Febr. 1663. <?page no="216"?> 215 schafter: Bei Hof sei man gerade „in questa materia de’ duelli, ammazzamenti et furberie” 822 . Weit mehr Verständnis war bei hochrangigen Hofchargen gegeben, wenn es um zeremonielle Fragen ging, um die Dependenz persönlicher Ehre von einer Stelle. Leopold I. beschrieb in einem Brief an seinen Botschafter % ernín einen Streit, bei dem der Obersthofmeister Portia - anders als der geringste Edelmann es getan hätte - nicht zur Waffe griff, sondern sich mit einem defensiven Standpunkt im Abtausch der Worte begnügte 823 . 3. Zugang zum Kaiser Vor dem Hintergrund des Wandels in der Struktur des Hofstaats kam es auch zu einem nachhaltigen Wandel der Zugangsregelungen und zur Ausbildung einer spezifischen Zugangsregelung 824 . Dabei zeigte sich das Bestreben, die neuartigen Probleme unter Rückgriff auf diejenigen Kategorien zu lösen, mit denen man sie überhaupt erst hervorgerufen hatte. Weil Kämmerer im 16. Jahrhundert leichten Zugang zum Kaiser hatten und das Amt Ehre brachte, hatte man es so häufig vergeben, daß die alte Zugangsregelung dysfunktional wurde und selbst Ehrerbietungsansprüche des Kaisers Schaden zu nehmen begannen. Deshalb war die Regelung des Zutritts zu den Vorzimmern bald nicht mehr von Erwägungen zu den Personalzahlen des Hofstaats zu trennen. Zu den Modifikationen des Zutritts für die Ämter des Hofstaats kam aber im Verlauf des 17. Jahrhunderts über den Zwischenschritt von Ausnahmeregelungen die Aufnahme neuer Personengruppen in die Vorzimmerordnungen. Der Prozeß der Formalisierung ging soweit, daß an eine Publikation der 822 Leopold I. äußerte sich so im Zusammenhang mit der Flucht Santiliers, Maximilian Graf Waldstein kommentierte ein Duell, bei dem vermutlich Carl Graf Waldstein einen Freiherrn von Schellardt verletzte, ablehnend: „ich weiß hald nicht wie ihnen zu helfen ist.“ SOA Prag, RA W, Band 2788-2813, Waldstein an seinen Sohn Ferdinand Ernst, 25. Sept. 1653. Carl Graf Waldstein wurde desungeachtet 1654 kaiserlicher Kämmerer. 823 Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 86, Wien, 26. Nov. 1661): „Lui di questo si chiamò offeso et disse tale cose al principe Portia, dele quali ogni minimo cavaliere sarebbe stato costretto a difendersi con la spada, ma il bon prencipe, per rispetto di di chi mandò, si difese con le sole parole.” 824 Vgl. für England Asch (1995). Zu Raum und Zeremoniell Stürmer (1980), insbes. S. 219, 220, und Paravicini (1997b). Vgl. zu England auch Starkey (1987), zu Schweden Persson (1999), S. 40-55, zu Wien Duindam (1998a), S. 41, 42, Hengerer (1998), S. 276, Hengerer (2000a), S. 24, Die Verbindlichkeit der hierarchisch geregelten Verortung von Personen im Raum betont Frühsorge (1984), S. 244, als ein zentrales Element zeremonieller Ordnung. In der Finalrelation des Nuntius Pannochieschi wurde der Zusammenhang von räumlicher und sozialer Differenzierung auf den Punkt gebracht: „distintione delle Camere assegnate pure à distini soggetti“ (ASV, FP 212, fol. 17). <?page no="217"?> 216 Regelwerke gedacht wurde. Doch war den an der Planung Beteiligten bewußt, daß sich weiterer Wandel in Anbetracht des hohen Drucks auf die Türen der Vorzimmer nicht aufhalten ließ. Diese einkalkulierte Abweichung von der Norm weist darauf hin, daß es neben der Ordnung der Vorzimmer andere Reglements des direkten Zugangs zum Kaiser gab. Auch diese waren teils deutlich formalisiert, teils waren dem Anschein nach informelle Gesprächsrahmen eine Folge formeller Aufgabenzuweisung. Der ungehinderte Zugang von Oberstkämmerer und Obersthofmeister etwa war Folge ihrer in den Instruktionen festgelegten Dienstpflichten. Bei aller denkbaren und auch vorkommenden persönlichen Sympathie für Höflinge und bei aller möglichen Zurückgezogenheit gab es für den Kaiser kaum so etwas wie ein Privatleben 825 . Hier wird wiederum das Paradox sichtbar, daß es dem Kaiser zwar grundsätzlich möglich war, Merkmale jeder Situation formal oder informell zu deuten. Weil der Vollzug darüber allein nichts sagte, mußte dies im Zweifel explizit festgestellt werden. So standen selbst dem Anschein nach informelle Kontakte mit dem Kaiser unter seinem Erlaubnisvorbehalt. Die große und kaum übersehbare Fülle solcher Kontakte macht deutlich, daß die Funktion der Kontaktregulierung in den Vorzimmern nicht lediglich aus der Perspektive der Innenräume betrachtet werden kann. Ihre Hauptleistung wird man im Aussperren sehen müssen, darin, daß Türen Durchgänge sind, die man verschließen kann - was freilich die Ausschau nach Hintertüren motivieren mag. Der Verfasser eines Ferdinand III. gewidmeten Fürstenspiegels hob, wie viele andere Theoretiker, die Bedeutung eines leichten und allgemeinen Zugangs zum Herrscher deutlich hervor. Die Begründung konnte in Anbetracht einer geläufigen Funktionsbestimmung des Herrschers in der zeitgenössischen Regierungs- und Staatslehre knapp ausfallen: Weil der Fürst Zufluchtsort des Volkes sei, müsse der Zugang zu ihm immer und ohne Schwierigkeiten offenstehen 826 . Der Schluß von den Herrscherpflichten auf die Möglichkeit, mit dem Fürsten in Kon- 825 Zum Zusammenhang zwischen Theorietechnik und der Semantik von Öffentlichem und Privatem vgl. Schlögl (1998), S. 170-172, mit einem Begriff des Privaten entwickelt, der nicht mit dem Ausschluß von Öffentlichkeit, sondern mit Personalität der Kommunikation argumentiert. Daß persönliche Kommunikation mit Dynasten möglich war, wird man nicht ausschließen wollen, muß aber die Möglichkeit des Wechsels zur formalen Deutung betonen. 826 „Princeps facilem ad se aditum praebere debet“; „omnibus interim faciles aditus ad se praebere“ [debet]; „Princeps populi refugium est, patere ad illum aditus semper & facile debet“ (Vernulaeus (1640), S. 185, 150, 151). <?page no="218"?> 217 takt zu treten, ist topisch. Das Programm gründet auf der Idealvorstellung einer Interaktionsgesellschaft, in der alle miteinander in persönlichen Kontakt treten können (sollent). Dabei tauchten jedoch verschiedene Probleme auf, die indes nicht mit gleicher Aufmerksamkeit reflektiert wurden. Es war das Problem der Wahrung der Majestät, welche bei zuviel Nähe Schaden erleiden könne. Bereits etwas abseits vom Pathos der Theoretiker wurde das Problem des Ungleichgewichts zwischen Andrang und faktischen Kontaktmöglichkeiten erörtert, und regelmäßig nur am Rande wird der Umstand diskutiert, daß man dem Kaiser ja auch ein Schriftstück überreichen konnte. Der Autor der in den späten 1620er oder 1630er Jahren für den fürstlichen Gebrauch am Kaiserhof verfaßten regierungstheoretischen Schrift „Princeps in Compendio“ setzte bei diesen Topoi an, handelte die Problemkreise jedoch im Lichte der Regierungspraxis Ferdinands II. ab 827 . So befürwortete auch er den leichten Zugang für jedermann 828 , führte aber vor Augen, daß die Wahrung der Autorität in jedem Falle Vorrang habe 829 . Deshalb verwarf er den Gedanken einer einmal in der Woche abzuhaltenden Audienz ohne Zugangsbeschränkung und schlug vor, an einigen Tagen eine Audienz für Gesandte und Adelige abzuhalten, den Zugang der Armen und Personen niedrigen Standes auf die Möglichkeit der Übergabe von Bittschriften und Briefen während des Aufenthalts des Fürsten in allgemein zugänglichen Räumen („publicum“) zu beschränken. Die Bittschriften sollte er selbst entgegennehmen, nach Möglichkeit lesen und danach zur Bearbeitung an einen „consiliarium fidelissimum“ weiterleiten 830 . Damit erweist sich der von der Intention her normative Text als weitgehend deskriptiv und ging über die Praxis bei Hof lediglich mit dem Vorschlag hinaus, einen Termin für die Gesandten- und Adelsaudienz zu fixieren und die Einzelterminierung durch den Oberstkämmerer insoweit obsolet zu machen - wozu es aber nicht kam. Was hier vorgeschlagen wurde, ergab sich schon dann, wenn der Kaiser seine Retirade verließ, seine mit genau diesem Personenkreis besetzten Vorzimmer betrat und sich gesprächsbereit zeigte. Der Zutritt zu diesen Zimmern aber war formell geregelt. Öffentlich zugänglich im heutigen Sinne waren Kaiser nur, wenn sie in der Ritter- 827 Vgl. zum „Princeps in Compendio“ oben Anm. 441. 828 Bosbach (1991), S. 106, 107. 829 Bosbach (1991), S. 96, 97. 830 Bosbach (1991), S. 106, 107. <?page no="219"?> 218 stube aufgebahrt waren 831 . Öffentliche Räume im Sinne des Verfassers des „Princeps in Compendio“ dagegen waren primär die kaiserlichen Vorzimmer sowie die Räume, in denen sich der Kaiser aufhielt, wenn er in der Stadt kirchliche Einrichtungen besuchte - aber auch hier war der Zugang beschränkt. Die Regelung des Zugangs zum Kaiser blieb damit im wesentlichen wiederum eine Frage des Zutritts zu den Vorzimmern. Durch räumliche Differenzierung und eine differenzierte Zulassung verschiedener Personen und Personengruppen zu diesen Räumen ließen sich die aus der Perspektive der normativen Texte wichtigsten Zugangsmöglichkeiten ordnen. a. Vorzimmerordnungen Daher sollen zunächst die Raumaufteilung und die Zutrittsreglements untersucht werden. Die längerfristig bezogenen kaiserlichen Residenzen wiesen in Grundzügen eine gleichartige Raumaufteilung auf 832 . Vor der kaiserlichen Retirade lag eine Reihe von Räumen, deren Zahl und Folge sich zwischen der Regierungszeit Ferdinands II. und der Erweiterung der Hofburg um den Leopoldinischen Trakt im Jahr 1666 kaum, jedenfalls nicht wesentlich, veränderte 833 . Die Raumaufteilung stellte sich nach B ENEDIK vor 1666 in der Wiener Hofburg etwa wie folgt dar (Abb. 4) 834 . 831 Vgl. Hawlikvan de Water (1989), S. 53-55, am Beispiel Leopolds I. 832 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 566, 556v. Die Vorzimmerordnung von 1666 bestimmte explizit, daß die Zutrittsregeln überall, wo der Kaiser kurz oder lang Residenz halte oder sich mit seinem Hofstaat aufhalte, fest und unverbrüchlich gelten solle. In Linz war es ähnlich, wenn auch weniger ausdifferenziert: Als Ferdinand III. sich im Sommer 1648 zur Hochzeit mit seiner zweiten Frau dorthin begab, wurden vor im Schloß fünf Zimmer hergerichtet („austapeciert“), „Ferdinand III. dorthin begab, um seiner zweiten Frau entgegenzureisen: die Ritterstuben, Antecamera, Camer, Retirade, und Schlaf Cammer (AVA, FA TM, K. 119, Aa. 2, Nr. 8). 833 Die Prager Burg wies unter Rudolf II. und Kaiser Matthias eine ähnliche Raumfolge auf (Muchka (1989/ 90), bes. S. 95). Zu Wien vgl. Dreger (1914), Kühnel (1956), Raschauer (1958), Kühnel (1964), Gerhardt (1995), Benedik (1997a) und Benedik (1997b). 834 Benedik (1997a), S. 552, 553, und Abb. 686, bezeichnet: 3. Antecamera, 4. Geheime Ratsstube, 5. Conferenzzimmer, 6. Retirade, 7. Kabinett. Vgl. auch Benedik (1997b), S. 7-12. Gerhardt (1995), Abb. 195 B, dagegen gibt für die Zeit um 1640 keine Kämmerer- und Heizstube an, teilt das Turmzimmer anders ein und vorortet darin die Retirade. <?page no="220"?> 219 Abbildung 4: Raumaufteilung in der Hofburg (Ausschnitt) Dem Treppenhaus schloß sich die Trabantenbzw. Wachstube an (1) 835 . Diese war durch die Kämmererstube und einen Heizraum (C, H) von der Ritterstube getrennt (2), die besonders für große feierliche Anlässe verwendet wurde; hier wurde bei Bedarf auch ein Thron aufgestellt 836 . Das Zimmer im Eckturm scheint keine spezifische Funktion in der Raumfolge gehabt zu haben. Ihm schlossen sich die äußere und die innere Antecamera an, die auch zweite und erste bzw. aus der anderen Perspektive erste und zweite Antecamera genannt wurden. Da es sehr wahrscheinlich ist, daß die Geheime Ratsstube nicht als innere Antecamera diente und da die Geheime Konferenz zu diesem Zeitpunkt als Institution erst entstand, dürften jedenfalls noch unter Kaiser Ferdinand III. die in der Abbildung als Nr. 3 und Nr. 4 bezeichneten Räume diese beiden Vorzimmer und Nr. 5 die Geheime Ratsstube gewesen sein, der sich das kaiserliche Appartement anschloß. Die Geheime Ratsstube wurde auch als Zimmer für Audienzen genutzt 837 . 835 Es gab noch weitere hölzerne Treppen; benutzt wurden sie am 26. März 1656 von russischen Gesandten, die mit ihrem Sekretär um 13 Uhr beim Kaiser eine Privataudienz in Gegenwart des Dolmetschers, des Obersthofmeisters Auersperg und des Reichsvizekanzlers Kurz hatten, die beide auch Geheime Räte waren. Daß zu dieser Zeit sei „fast niemand zu Hoff gewesen“, könnte dazu beigetragen haben, daß man die - wohl weitgehend leeren - Vorzimmer nicht vorführte (HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 13). 836 Vgl. Dreger (1914), Abb. S. 137, 211, 212, Fiedler (1866), S. 202. 837 Die Bänke, auf denen die Geheimen Räte während der Ratssitzungen saßen, sollten danach aufgestellt und später so verwahrt werden, daß man nicht darauf sitzen konnte: „nach gehaltenem gehaimben Rath, also balten die Raths benckh […] umb zu Kheren damit Niemant darauf Sizen kann, Zu erhaltung Ihr kaÿ: Mtl: Autoridet“ (OÖLA, HSt, 1224, Fasz. 13, Nr. 231, „Observaction“, § 7, ca. 1666). Unter Kaiser Matthias wurden 1618 noch 718 fl. für die Anschaffung von zwölf Sesseln eingestellt, die in die Geheime Ratsstube kamen (HKA, HZAB 67, fol. 718*). Im Bericht Caraffas von 1629 heißt es, in den drei Zimmern vor demjenigen, in <?page no="221"?> 220 Ferdinand II. und Ferdinand III. Bezüglich der Details der Vorzimmerordnung Ferdinands II. ist recht wenig bekannt. Der Nuntius Caraffa schrieb, daß bei der Rückkehr des Kaisers in seine Gemächer die Hartschiere, Trabanten und Edelleute in der Wachstube und der Ritterstube blieben, während nur Kämmerer, „altri Ministri e Consiglieri“, die beiden Vorzimmer betreten durften. Das letzte Zimmer sei den „Ministri supremi“, den Fürsten und Botschaftern der Fürsten vorbehalten 838 . Der unscharfe Terminus „ministro“ läßt es zwar nicht zu, präzise Angaben zu machen, doch liegt eine Gleichsetzung der „Ministri supremi“ mit den Inhabern der obersten Hofämter einschließlich der Geheimen Räte nahe. Aufgrund von Rekonstruktionen, Zustandsbeschreibungen und Plänen im Zuge der Reformen der Vorzimmerordnung vornehmlich in den Jahren 1637/ 38, 1651, 1666 und 1715 ist man über die Zustände unter Ferdinand III. und Leopold I. besser informiert. Die Reform der Zugangsregelung gehörte zu den ersten Amtshandlungen Ferdinands III. und fand noch vor der förmlichen Aufrichtung des neuen kaiserlichen Hofstaates (1. April 1637) statt. Der Obersthofmarschall Ferdinands III. berichtete Ende März 1637, daß in den Vorzimmern und der Ritterstube „grosse reformationes“ vorgenommen würden 839 . Für die Regierungszeit Ferdinands III. läßt sich die nachfolgende Ordnung rekonstruieren: welchem der Kaiser Audienz gebe, sei es nicht erlaubt den Kopf mit dem Hut zu bedecken („Nelle tre stanze anvanti quella, dove Sua Maestà dà audienza, non è lecito coprire ad alcuno“ (Müller (1860), S. 264, 265)). Nach der Ordnung Ferdinands I. für die Hofämter von 1537 sollte in die kaiserliche Schlafkammer „niemandt ordinari einganng haben“, der nicht gerufen würde, worüber der Oberstkämmerer oder in dessen Abwesenheit „ainer aus den Edlen, dem es bevolhen wirdt“ zu wachen habe (ebd., OMeA SR, K. 181, Nr. 10, fol. 22v, 23; vgl. auch ebd., OMeA SR, K. 72, 1537, p. 28). 838 Vgl. Müller (1860), S. 263. Das „letzte“ Zimmer war wohl die Ratsstube; man wird die Ministri als Inhaber der obersten Hofämter identifizieren, auch als Geheime Räte. 839 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 26. März 1637, fol. 366v. Unklar ist die Bedeutung der Bemerkung, daß zahlreiche Personen, die unter Ferdinand II. Zutritt noch in die Ratsstube gehabt hätten, nunmehr auf die Ritterstube verwiesen seien. Es ist möglich, daß Ferdinand III. neue Gruppenzuteilungen vornahm, es ist aber ebenso denkbar, daß Starhemberg lediglich die Folgen des Verlustes der bei Ferdinand II. innegehabten Hofämter und der daraus resultierenden Zurückstufung beschrieb. Die Finalrelation des Nuntius Pannochieschi aus späten 1650er Jahren schildert in Grundzügen diese Ordnung (ASV, FP 212, fol. 17). <?page no="222"?> 221 Geheime Ratsstube - Ferdinand III. 840 die Kardinäle, Kurfürsten und Fürsten, Botschafter der Kronen und Venedigs und die Formalgesandten der Kurfürsten die kaiserlichen (obersten) Hofämter und die wirklichen Geheimen Räte die Geheimen Räte die Feldmarschälle der Erzbischof von Gran als Primas von Ungarn und der ungarische Palatin. Kämmerer 841 Zweite Antecamera - Ferdinand III. 842 die wirklichen Kämmerer des verstorbenen Kaisers (Ferdinand II.) die wirklichen Reichshofräte Ferdinands III. und andere wirkliche Räte von Stand die hohen Amtsträger der Kaiserinwitwe Eleonora I. die hohen Amtsträger des Erzherzogs Leopold Wilhelm und Räte von Stand die hohen Amtsträger Ungarns und Böhmens und die Generäle die Residenten der gekrönten Häupter die Prälaten und Domherren der adeligen Stifte ca. 40 Inhaber von Einzelbewilligungen 840 Das Verzeichnis folgt mit Ausnahme der Kämmerer am Ende der Abschrift eines Verzeichnisses von 1638, das 1666 im Rahmen der Reformbestrebungen Lambergs entstand (OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 231). Im Vorfeld der Reformen von 1712/ 1715 entstanden leicht modifizierte Abschriften der Ordnung Ferdinands III. (HHStA, ÄZA, K. 26). 841 Die Kämmerer durften den Kaiser auf dem Rückweg von der Kirche oder, wenn er sonst öffentlich in seine Kammer ging, bis in die Retirade begleiten, dort die Reverenz machen und hernach wieder abtreten. Ansonsten sollte nur der Oberstkämmerer und in dessen Abwesenheit der älteste Kämmerer Zutritt in die Retirade haben, sonst niemand. Durch den Oberstkämmerer oder dessen Amtsverwalter konnten sich die Kämmerer aber anmelden lassen (HHStA, HA FA, K. 100, Konv. 1637-1644, Instruktion Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Puchheim, Wien, 20. März 1637, § 9). 842 Die Aufstellung folgt der Liste in HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 31, fol. 6v-8v. Das Verzeichnis wurde frühestens 1650 angelegt (fol. 6). HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 35, fol. 1, 1v, weist demgegenüber Abweichungen auf: Anstelle der Residenten der gekrönten Häupter stehen die Residenten und Envoyés der gekrönten Häupter; die Einzelbewilligungen fehlen. In den Unterlagen des späteren Oberstkämmerers Lambergs befand sich ein von ihm überarbeitetes Verzeichnis aus der Regierungszeit Ferdinands III. (OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 231), eine andere leicht modifizierte Abschrift eines Verzeichnisses von 1638 entstand 1666 im Rahmen der Reformbestrebungen Lambergs (ebd.). Gegenüber dem Verzeichnis HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 31, fol. 6v-8v hatten auch die Kämmerer des Erzherzogs Leopold Wilhelm Zutritt in die zweite Antecamera. In der Abschrift fehlt die Aufzählung der Einzelbewilligungen. Im Vorfeld der Reformen von 1715 entstanden neuerlich leicht modifizierte Abschriften der Ordnung Ferdinands III. (HHStA, ÄZA, K. 26). <?page no="223"?> 222 Erste Antecamera - Ferdinand III. 843 die gewesten Kämmerer „de honore“ die Obristen, die dem Kaiser gedient haben und noch dienen die wirklichen Räte, die nicht Standespersonen sind die wirklichen kaiserlichen Sekretäre und diejenigen des Erzherzogs Leopold Wilhelm die Residenten der gekrönten Häupter die Residenten ca. 136 Inhaber von Einzelbewilligungen, als solche die Räte der böhmischen Appellation, darunter die Residenten anderer Fürsten, die den Zutritt aus kaiserlicher Gnade erlangt haben 843 Die Aufstellung folgt wiederum HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 31, fol. 1-6. HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 35, fol. 1, 1v, hat demgegenüber kleinere Abweichungen: alle Kämmerer de honore. Anstelle der Punkte fünf bis sieben: Alle Residenten der Kurfürsten und Fürsten und unterschiedliche Edelleute, die den Zutritt aus kaiserlichen Gnaden erhalten haben. In den Unterlagen Lambergs befand sich auch ein von ihm überarbeitetes Verzeichnis aus der Regierungszeit Ferdinands III. (OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 231). Danach hatten anstelle der gewesten „Alle die grossen Cammern de honore“ den Zutritt in die erste Antecamera. Es fehlt in diesem Verzeichnis die vorletzte der oben aufgeführten Gruppen (Residenten anderer Fürsten, die den Zutritt aus kaiserlicher Gnade erlangt). In dem Verzeichnis hatte Lamberg die Residenten der gekrönten Häupter gestrichen und durch die Residenten der Kurfürsten ersetzt sowie die letzte der oben aufgeführten Gruppen, die Residenten und die - ohne Namensnennungen aufgeführten - Einzelbewilligungen gestrichen. Eine leicht modifizierte Abschrift eines Verzeichnisses von 1638 entstand 1666 im Rahmen der Reformbestrebungen Lambergs (OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 231). Gegenüber dem Verzeichnis HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 31, fol. 6v-8v, ergeben sich leichte Änderungen: Danach hatte „Alle die Cammerern de honore“ Zutritt. Es fehlen gegenüber der oben angeführten Liste (HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 31, fol. 1-6) jedoch die letzten drei Gruppen, an deren Stelle lediglich die Residenten der Kurfürsten stehen. Im Vorfeld der Reformen von 1715 entstanden neuerlich Abschriften der Ordnung Ferdinands III. Die Abschrift in HHStA, ÄZA, K. 26, fol. 2-4, weist für das erste Vorzimmer gegenüber ebd., K. 2, Konv. 31, fol. 1-6, wie die Abschrift Lambergs die Modifikation: „Alle die Cammerherrn de honore“ auf, folgt ihr auch in der Auslassung der letzten drei Gruppen und nennt statt dessen die Residenten der Kurfürsten. Die Abschrift in ebd., K. 26, fol. 15 ff. von 1715 folgt ebd., fol. 2-4; ebenso die Abschrift in ebd., fol. 18-20v. <?page no="224"?> 223 Ritterstube - Ferdinand III. 844 alle Mundschenke, Vorschneider und Truchsessen die Herren- und Ritterstandspersonen aus dem römischen Reich und aus den Königreichen und Erbländern des Kaisers, die den Zutritt in die Antecamera nicht erlangt haben die fremden adeligen bekannten Personen, seien es Kriegsoffiziere oder andere Personen von Stand die kaiserlichen und königlichen Edelknaben samt ihren Hofmeistern, Präzeptoren, Lautenisten, Fecht- und Tanzmeistern die kaiserlichen Hofsekretäre sowie die aus dem Reich abgeordneten Doktoren, Residenten und Agenten die bekannten Doktoren oder nobilitierte Personen die kaiserlichen und königlichen Hoffuriere und Hofoffiziere die kaiserlichen Musiker der Wiener Stadtmagistrat die Aufwärter der hohen Amtsträger und Geheimen Räte die kaiserlichen Forstmeister die adeligen Bedienten der Botschafter und Abgesandten, für jeden Botschafter zwei Pagen sowie die Aufwärter der Fürsten und deren Sekretäre an den Fest- und Feiertagen die Hartschiere und Trabanten der Leibwache diejenigen, die für eine terminierte Audienz aufwarten 844 Die Aufstellung folgt der Ordnung vom 8. Apr. 1651 (HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 561, 561v). Eine Ritterstubenordnung vom Obersthofmeister Trauttmansdorff, vermutlich von 1639, ist ebenfalls überliefert. Danach durfte sich niemand „einschleichen“, Zutritt hatten alle „officier“ oder diejenigen, die dem Kaiser gedient haben, die dienenden wie nicht mehr dienende Kriegsofficiere, alle im Ritter- und Adelsstand, auch die adeligen Pagen und adeligen Kammerdiener, sowie die bürgerlichen Ratsverwandten der Städte, an Sonn- und Feiertagen die kaiserlichen Edelknaben, an Sonn- und Feiertagen und bei öffentlichen Audienzen oder Belehnungen auch die kaiserlichen Hartschiere und Trabanten, im übrigen nach Bedarf. Der Saaltürhüter sollte sich für den Fall, daß jemand sich diesem kaiserlichen Befehl widersetzte, die Leibwache zur Hilfe nehmen (ebd., OMeA SR, K. 74, Konv., Nr. 15, Instruktion für den Saaltürhüter, Nr. 5, p. 333, 334, vgl. auch ebd., K. 74, Nr. 15, fol. 1, 1v, datiert auf 1639). Die Liste ebd., ÄZA, K. 26, fol. 2, 2v (eingesehen im Büro von HR Dr. Dirnberger †) schreibt sich selbst der Zeit Ferdinands III. zu, entspricht in Anbetracht der Abweichungen jedoch eher der Ordnung Leopolds I.: Punkt 1: nur die kaiserlichen Truchsessen, Punkt 2: Die Herren- und Ritterstandspersonen aus den Erbkönigreichen und Ländern, die den Zutritt in die Antecamera nicht erlangt haben. Punkt 3: Bis hinab auf die Kapitäne und noch niedrigere Befehlshaber, wenn sie adelig sind. Punkt 4: kaiserliche und erzherzogliche Edelknaben. In Punkt 5 fehlen die Residenten, ebenso die Musiker und der Magistrat sowie diejenigen, die auf ihre Audienz warten. Bei den Aufwärtern der Gesandten und Geheimen Räte werden nur die vornehmsten zugelassen, während bei den Hartschieren und Trabanten der Aufenthalt außerhalb der Festtage, soweit es der Dienst erfordert, vorgesehen ist. Das Verzeichnis von 1715 in ebd., ÄZA, K. 26, fol. 16, 16v, ist eine Abschrift von ebd., fol. 2, 2v, und dürfte ebenso eher der Zeit Leopolds I. zuzuordnen sein. <?page no="225"?> 224 Wachstube 845 die übrigen Diener und Knaben der Edelleute andere, die den Zutritt in die Ritterstube nicht haben Treppenhaus und Hof im Schweizertrakt 846 Lakeien, Stallpartei Bei der Interpretation dieser Ordnung wird man verschiedene wichtige Gesichtspunkte hervorheben müssen. Ein Blick auf die unterschiedlichen Kriterien der Zutrittsberechtigung macht zunächst die besondere Attraktivität eines qualifizierten Hof- und besonders des Kämmereramtes deutlich. Unterscheidet man die Eigenschaften, nach denen die Zuteilung zu den verschiedenen Vorzimmern unter Ferdinand III. vorgenommen wurde, lassen sich drei Gruppen bilden. Auf der einen Seite stehen die Ämter im Hofstaat oder in sonstigen kaiserlichen Diensten, zu denen hier auch die Amtsinhaber der Vorgänger oder sonstiger Mitglieder der Dynastie gerechnet seien, auf der anderen organisationsexterne Merkmale wie insbesondere Stand oder Funktionen in fremden Herrschaftszusammenhängen. Dazwischen stehen mit den Individualbewilligungen, den bekannten Doktoren und denjenigen mit terminierten Audienzen Personen, die weder organisationsintern vergebene Merkmale aufwiesen noch mit klassifizierten organisationsexternen Merkmalen formell abgesicherte Merkmale aufwiesen 847 . 845 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 561, Wien, 8. Apr. 1651, § 15. 846 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 561, Wien, 8. Apr. 1651, § 15. Die Lakeien blieben bei den Karossen oder auf den Stiegen, die Pagen der Edelleute hielten sich in der Wachstube auf, in die Ritterstube hatten die Bedienten der Edelleute, die nicht Livree trugen, Eintritt. 847 Organisationsinterne Eigenschaften: Geheime Ratsstube: Oberste Hofämter, Geheime Räte, Feldmarschälle, Kämmerer; zweite Antecamera: die wirklichen Kämmerer des verstorbenen Kaisers Ferdinand II., die wirklichen Reichshofräte Ferdinands III. und andere wirkliche Räte von Stand, die hohen Amtsträger der Kaiserinwitwe Eleonora I., die hohen Amtsträger des Erzherzogs Leopold Wilhelm und Räte von Stand; erste Antecamera: Kämmerer, Obristen, die wirklichen Räte, die nicht Standespersonen sind, die kaiserlichen Sekretäre sowie die des Erzherzogs Leopold Wilhelm; Ritterstube: die Mundschenke, Vorschneider und Truchsessen, die kaiserlichen und königlichen Edelknaben samt ihrem Hofmeistern, Präzeptoren, Lautenisten, Fecht- und Tanzmeistern, die kaiserlichen Hofsekretäre sowie die aus dem Reich abgeordneten Doktoren, Residenten und Agenten, die kaiserlichen und königlichen Hoffuriere und Hofoffiziere, die kaiserlichen Musiker, die kaiserlichen Forstmeister, an den Fest- und Feiertagen die Hartschiere und Trabanten der Leibwache; Inhaber der Einzelbewilligungen. Organisationsexterne Eigenschaften: Geheime Ratsstube: Kurfürsten, Fürsten, Botschafter der Kronen, Erzbischof von Gran und der ungarische Palatin; zweite Antecamera: die hohen Amtsträger Ungarns und Böhmens und Generäle, die Residenten der gekrönten Häupter, die Prälaten und Domherren der adeligen Stifte; erste Antecamera: die Residenten der Kurfürsten, Residenten; Ritterstube: die Herren- und Ritterstandspersonen aus dem Römischen Reich und aus den Königreichen und Erbländern des Kaisers, die den Zutritt in die Antecamera nicht erlangt haben, der <?page no="226"?> 225 Bemerkenswert ist nun, daß der Herrscher als Kaiser und als Landesherr auch den Stand und damit ein aus der Perspektive des Hofstaats betrachtet organisationsfremdes Merkmal einer Person verändern konnte. Auch wird ins Auge springen, daß außer den Kurfürsten, Fürsten und Kirchenvertretern lediglich Gesandte und die Spitzen der eigenen Kronländer Eintritt in die Vorzimmer fanden und dort auf die Inhaber aller Ämter des inneren Hofstaates - somit mit Ausnahme der Truchsessen, Mundschenke, Vorschneider und Edelknaben den gesamten mit einem Hofamt versehen Hochadel - trafen und sogar auf die nicht adeligen Sekretäre der Behörden. Der Adelsstand allein und selbst der Herrenstand reichte unter Ferdinand III. nicht aus, um in diese Kreise vorzudringen. Die Herren- und Ritterstandspersonen aus dem Reich, den Königreichen und Erbländern des Kaisers waren grundsätzlich auf die Ritterstube verwiesen und brauchten, wollten sie in die für den Hof relevanten Personengruppen vordringen, Einzelbewilligungen des Kaisers. Kämmerer dagegen gehörten hinsichtlich des Zugangs auch dann, wenn sie nicht „wirklich dienten“, zur privilegiertesten Gruppe. Die Vorzimmerordnung Ferdinands III. präferierte damit in erheblicher Weise Formen organisationaler Anbindung gegenüber der Zugehörigkeit selbst zum hohen Adel des habsburgischen Herrschaftszusammenhanges. Gerade in der Frage der Zugangsregelung der Grafen und Herren also wurde die Asymmetrie zwischen Hofstaat und Behörden und den Ländern zum Problem. Von daher erweist sich der Ansturm auf das Kämmereramt - ungeachtet der Motivlagen 848 - als Element der Umstrukturierung frühneuzeitlicher Herrschaftsform im Sinne des Ausgleichs einer organisational hergestellten Kontaktasymmetrisierung. Auch die in der Vorzimmerordnung angelegte Asymmetrie gegen den nicht mit Ämtern versehenen Adel durchzuhalten bedurfte es steter Anstrengung und einiger Ventile. Einzelbewilligungen Ein solches Ventil waren die vom Kaiser individuell erteilten Zutrittsbewilligungen 849 . Kaiser Ferdinand III. vergab zwischen 1637 und 1651 Wiener Stadtmagistrat, die Aufwärter der hohen Amtsträger und Geheimen Räte, die adeligen Bedienten der Botschafter und Abgesandten sowie für jeden Botschafter zwei Pagen wie auch die Aufwärter der Fürsten und deren Sekretäre; Ritterstube: die bekannten Doktoren oder nobilitierte Personen, diejenigen, die für eine terminierte Audienz aufwarten; Wachstube: die übrigen Diener und Knaben der Edelleute, andere, die den Zutritt in die Ritterstube nicht haben. 848 Man wird ob der Restriktionsbemühungen kaum annehmen, daß dieses Zusammenwirken bei den Überarbeitungen der Vorzimmerordnung im 17. Jahrhundert intendiert war. 849 Vgl. auch den Bezug hierauf in der Finalrelation Pannochieschis (ASV, FP 212, fol. 17). <?page no="227"?> 226 über 180 solcher Einzelbewilligungen für die beiden Vorzimmer, etwa vierzig davon für die exklusivere innere Antecamera. Davon entfielen etwas mehr als zwei Drittel auf die ersten vier Jahre seiner Amtszeit, wobei der Aufenthalt in Prag 1638 besonders hervorzuheben ist. Dieser Umstand verweist darauf, daß es bei der Vergabe auch um die Bewältigung der Abdankung des Hofstaats Ferdinands II. ging. Nicht jeder, der unter Ferdinand III. in seinem Amt nicht bestätigt wurde, sollte auch den Zugang zum Kaiser verlieren. Damit hatte es aber nicht sein Bewenden. Die bewußt rigide allgemeine Zugangsrestriktion wurde auf einer Ebene unterhalb der allgemeinen Norm modifiziert, wobei verschiedenen zentralen Problemkomplexen Rechnung getragen wurde. Zunächst wurde auf den Umstand reagiert, daß der Kaiserhof selbst und sein Personal hochmobil waren. Zahlreiche Amtsträger waren dauerhaft von der jeweiligen Residenz entfernt, hinterließen dort aber Vertreter, die aufgrund ihres niedrigen Status auf Individualbewilligungen angewiesen waren: So erhielten gleich mehrere Bediente und Verwandte von Ottavio Piccolomini Zugangsbewilligungen, aber auch ein Bedienter des Grafen Schwarzenberg, der als Oberstkämmerer Erzherzog Leopold Wilhelms mit diesem im Feld und in den Niederlanden war. In diesen Zusammenhang gehört auch Joseph Rabatta als Sohn des kaiserlichen Botschafters in Venedig. Den Botschaftern wurde diese Erleichterung der Kontaktherstellung sogar innerhalb der Residenz gewährt. Obschon sie selbst Zugang zur Ratsstube hatten, wurde auch ihren Bedienten und Verwandten - explizit den Sekretären des Nuntius und des venezianischen Botschafters beim Kaiser sowie dessen Sohn - der Zutritt in die Vorzimmer gestattet. Auf einer darunter liegenden Stufe wurde weniger wichtigen Militärs für ihre sinnvollerweise kurzen Aufenthalte in der Residenz der eigene Zutritt erleichtert. Auch zahlreiche Residenten und Abgesandte von Entsendern, die weder Kurfürsten waren noch Kronrang hatten und als solche nur in die Ritterstube vorgelassen wurden, kamen in den Genuß dieser Vergünstigung, darunter auch der Hofkanzler des Hofes in Innsbruck. Aufgefangen wurde mit den Individualbewilligungen auch das Problem, daß zahlreiche Amtsträger aus den Bereichen Finanzverwaltung und Justiz vielfach zwangsläufig außerhalb des Hofstaats oder dort in niedrigen Positionen angesiedelt waren und als solche keine Stellen bekleideten, welche über das hofstaatliche Regelsystem eine Raumzuordnung hatten. Unter den erheblichen finanziellen Belastungen gerade der Kriegszeit erschien die Beseitung von Zugangsproblemen offenbar geboten. Vielfach wurden Inhaber von Fiskalämtern ernannt. So war der <?page no="228"?> 227 Wiener Münzmeister Richthausen zwar zum Hofkammerrat ohne Ordinanz ernannt worden, versah diesen Dienst also nicht, hatte aber allein dadurch Vortritt zu den Vorzimmern; doch dieser wurde durch die Einzelbewilligung noch verbessert 850 . Daneben aber gab es wiederum die Möglichkeit der Einzelbewilligung. Diese wurde etwa dem niederösterreichischen Vizdom, dem Kammerprokurator und dem Landschaftseinnehmer ebenso zugestanden wie den Steuereinnehmern in Böhmen sowie aus dem Bereich der Justiz den Räten der böhmischen Appellation und zahlreichen Richtern anderer mährischer und böhmischer Gerichte. So bekam der Oberstlandrichter in Mähren, Johann Freiherr von Rottal, im November 1637 die Bewilligung für die äußere Antecamera; nachdem er nach seiner 1641 erfolgten Erhebung in den Reichsgrafenstand 1642 Oberstlandkämmerer geworden war, erhielt er im Dezember 1643 Zutritt zur inneren Antecamera, bevor er 1646 Landeshauptmann in Mähren und kaiserlicher Kämmerer wurde. Für den notwendigen Zugang zum Kaiser scheint dies ausgereicht zu haben, denn erst 1653 wurde er als Geheimer Rat vereidigt 851 . Einerseits wird an dieser Stelle sichtbar, wie über Ausnahmeregelungen invisibilisiert werden konnte, daß eine stete Anpassung des Zutrittsreglements des Hofstaats an die Erfordernisse der Landesverwaltung unterhalb der Ebene der Einbindung der meist hochadeligen Behördenchefs in den Geheimen Rat unabweisbar war und auch vorgenommen wurde 852 . Andererseits wird deutlich, daß die Zugangserfordernisse auch für hochrangige Amtsträger wie den Lan- 850 Von Johann Konrad Richthausen Freiherr von Chaos wird berichtet, daß er „ob er zwar kein geheimbter Rath noch von großer extraction ist, beÿ Ihre keÿl. Maÿ. tt für allen andern hohen Ministris, ohne eintziges anmelden einen freÿen access hat“ (RKA, G 281, Bericht Aug./ Sept. 1655). Chaos war Hofkammerrat ohne Ordinanz (vgl. Anm. 244) und hatte als solcher ein geringeres Zutrittsrecht. Als Wiener Münzmeister lieferte er Gold und Silber in die Geheime Kammer (vgl. u.a. HKA, HZAB 108, fol. 98, 106, 107). Zu seiner Person vgl. Newald (1882), S. 145-147, bes. 146. 1644 verlieh Ferdinand III. Johann Anton von Popp neben dem Titel eines Reichshofrats u.a. auch den „Zuetritt in die ante Camera“ (HKA, HQR, K. 1, Nr. 3 (1633, 1637), Nr. 16, fol. 20, 22. Jun. 1644). Popp war Reichshofrat seit 1625 und dürfte um 1639 ausgeschieden sein (Gschließer (1942), S. 214, 241). Eine Besoldung wurde für ihn bis 1645 eingestellt (HZAB 91), seit 1651 wurden unter Ferdinand III. Ausstände an seine Erben gezahlt (HZAB 97, 99-101, 103). Vgl. auch HKA, HQR, K. 1, Nr. 3 (1633, 1637), Nr. 16, fol. 16, 27v. 851 Johann Freiherr von Rottal: äußere Antecamera am 4. Nov. 1637; Johann Graf von Rottal: innere Antecamera am 21. Dez. 1643. Kämmerer und Landeshauptmann in Mähren wurde er 1646, Reichsgraf 1641 (vgl. Schwarz (1943), S. 328, 329). 852 Die Vergünstigung für den Oberstsilberkämmerer Bernhard Ignaz von Martinitz zeigt, daß das alte Laufbahnmuster, das mit Ämtern im äußeren Hofstaat begann und über Funktionsehrenämter (u.a. Oberstsilberkämmerer) evtl. zum Kämmereramt führte, von der Entwicklung des Kämmereramts und der daraus resultierenden Modifikation der Zutrittsrechte hinsichtlich der Zugangsrechte überholt worden war. Um dem Oberstsilberkämmerer sein früheres qualifiziertes Zutrittsrecht zu erhalten, mußte er begünstigt werden. <?page no="229"?> 228 deshauptmann Johann Graf Rottal so zufriedenstellend bewerkstelligt werden konnten. Ein weiterer wichtiger Kommunikationszusammenhang konnte auf diese Weise ebenso systematisch wie für die reguläre formelle Hofstaatsordung problemlos realisiert werden: Mittels der Einzelbewilligungen wurde zahlreichen protestantischen Adeligen Zutritt bei Hof verschafft, die für die ganz überwiegende Zahl der Hofämter nicht in Betracht kamen. Es ist hinlänglich bekannt, wie sehr sich die Kaiser der Gegenreformation verschrieben hatten, sie als Landesherren förderten, und daß sie im Alltag fortwährend v.a. dem Einfluß von Nuntius und Beichtvater ausgesetzt waren. Diese beschwerten sich ebenso eifrig wie prompt und ausdauernd, wenn Protestanten in den landesherrlichen Territorien des Kaisers Vergünstigungen gewährt wurden. Die Kaiser wollten und konnten besonders seit den späten 1620er Jahren nur wenige Protestanten zu Amsträgern im Hofstaat ernennen und ihnen auf diese Weise Zugang über die Ritterstube hinaus verschaffen. Allein in Niederösterreich jedoch waren noch im Jahre 1652 154 Männer aus 42 Geschlechtern des Herrenstandes und 79 Männer aus 30 Geschlechtern des Ritterstandes Protestanten, und dies vielfach aus Familien, die wie etwa die Hardegg, Polheim und Sinzendorf in Landesangelegenheiten noch Einfluß hatten. Mittels der Individualbewilligungen erhielt auch diese Adelsgruppe bei formeller Wahrung der katholischen Prägung des Hofstaats Zutritt zum Kaiser, interessanterweise mehrfach sogar zur inneren Antecamera: Hierfür wären aus dem niederösterreichischen Herrenstand aus den bedeutendsten Familien etwa Julius Graf Hardegg, Otto Heinrich von Zinzendorf, Otto Teuffel und Erasmus d. J. Graf von Starhemberg zu nennen. Aber auch für den Zutritt in die äußere Antecamera für Angehörige des niederösterreichischen Ritterstands gibt es Beispiele, wie etwa Wolf Sigmund von Prössing 853 . 853 HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 31, fol. 18v. Den Zutritt in die erste Antecamera erlangten nach diesem Verzeichnis zwischen 1637 und 1650 neben den Räten der Appellation (1637) 137 Personen: 1637: 53 einzeln aufgeführte Personen zuzüglich die Räte der Appelation, 1638: 31, 1639: 17, 1640: 10, 1641: 2, 1642: 10 (einer nach Befehl erst 1642 eingeschrieben, auch erst dort gezählt), 1643: 2 (einer davon dadurch, daß er Kämmerer wurde (Trauttmansdorff)), 1644: 2, 1645: 1, 1646: 3, 1647: 2, 1649: 3, 1650: 1. Den Zutritt in die zweite Antecamera erhielten 42 Personen: 1637: 23, 1638: 4, 1639: 2, 1640: 1, 1642: 5 (zwei davon als Kämmerer), 1643: 1, 1644: 2, 1646: 1, 1648: Erasmus d. J. von Starhemberg erhielt 1637 den Zutritt in die äußere, 1638 in die innere Antecamera. Eine Auswahl: Gruppe 1, Präsenzsubsitute: Cavalier bei Piccolomini, Sekretär von Ottavio Piccolomini, Resident des kaiserlichen Botschafters zu Rom, Aufwärter des Grafen von Schwarzenberg, Sohn des kaiserlichen Botschafters zu Venedig Joseph Graf Rabatta, Vetter von Piccolomini (Caprara). Sohn des venezianischen Botschafters (innere Antecamera); Sekretär des Nuntius, Sekretär des venezianischen Botschafters, Sohn des Statthalters Breuner, Abgesandte aus dem Jülicherland, kurbayerischer Resident, Re- <?page no="230"?> 229 Schließlich ist eine größere Anzahl von Adeligen hervorzuheben, die den Zutritt in die Antecamera erlangten, bevor sie ein Hofamt erhielten. Darunter waren unter anderem der nachmalige Oberststallmeister Franz Albrecht Graf Harrach, der spätere Hofkammerpräsident David Ungnad von Weissenwolff und der dritte Obersthofmeister Erzherzog Leopolds, Johann Ferdinand von Portia. Die so Begünstigten stammten zumeist aus wichtigen und teilweise auch in Hofämtern fest etablierten Familien der verschiedenen von den Habsburgern regierten Länder. Harrachs Vater war Geheimer Rat Ferdinands II. gewesen, ein Bruder war Kardinal, ein anderer Obersthofmeister Erzherzog Leopold Wilhelms; Ungnad gehörte einer der bedeutendsten Familien Österreichs ob der Enns an, Portia einer solchen Friauls. Zu jung waren diese Personen für die Übernahme eines Hofamtes nicht. Eher wird man annehmen, daß hier teils mit Rücksicht auf einflußreiche landsässige Herrenstandsfamilien, teils im Hinblick auf andere bei Hof bereits etablierte Verwandte gehandelt wurde. Es scheint sich aber auch um Vergünstigungen zu handeln, die während gewisser Wartezeiten bis zur Übertragung von Hofämtern bereits das Aufwarten und zugleich mit dem Aufenthalt in den Vorzimmern die Einbindung in den Kreis der Höflinge ermöglichten 854 . sident des Herzogs von Gustalla und Piombino, Resident Genuas, Hofkanzler zu Innsbruck. Gruppe 2, Militärs: Oberstleutnant Gundaker von Herberstein, Oberstleutnant Schmit, Obrister zu Komorn Collonitsch, Kavalleriegeneral Johann Ernst Freiherr von Scherffenberg. Gruppe 3, Verwaltung und Recht: Vizdom Veith Schinderl, Handgraf Tobias Helfried von Kaiserstein, Landschaftseinnehmer Carl von Carlstein, Kammerprokurator Weinzierl, Steuereinnehmer: Chiesa und Binago; aus dem Hofstaat: Schatzmeister Matthias von Pallingen, Kriegszahlmeister Peverelli, Kammerrechtsbeisitzer in Böhmen Ticho, Landesbesichtiger in Mähren, Landrechtsbeisitzer in Mähren, Gabriel Freiherr Serrini (Oberstlandrichter in Mähren und innere Antecamera 8. Apr. 1644, 1651 Kämmerer). Gruppe 4, Protestanten: Julius Graf Hardegg (innere Antecamera 17. Mai 1637), Otto Heinrich von Zinzendorf (innere Antecamera 9. Nov. 1637), Otto Teuffel (innere Antecamera 14. Apr. 1638), Erasmus d. J. Graf von Starhemberg (innere Antecamera 19. Jun. 1638), Wolf Sigmund von Prössing, Philipp Graf von Hardegg, Polheim, Hieronymus von Oberheim, der nachmalige Hofkanzler Hans Joachim Graf Sinzendorf (1642), Hans Christoph Geyer d.Ä., äußere Antecamera 21. Aug. 1637, Hans Paul Geymann 2. März 1639, Hans Sigmund Graf von Hardegg, 6. Jul. 1650; unklar: Bernhard Freiherr von Zierotin, äußere Antecamera, Prag 12. Sept. 1638. Höflinge Ferdinands II.: Francesco Bocamajor, Camillo Bocamajor, ehem. Oberstkuchlmeister; Hans Georg Vratislav von Mitrovic hatte bereits ein Amt, wurde aber durch die Einzelbewilligung hochgestuft (Truchseß 27. Apr. 1637, äußere Antecamera 7. Jun. 1637). Auch der Geheime Sekretär Peter Abel Schmalz wurde begünstigt. Zur Zahl der Protestanten vgl. Anm. 984. 854 Dazu gehörten u.a. mit Bewilligung für die äußere Antecamera: Conte Caretto de Millesimo (äußere Antecamera, 13. Apr. 1637; Truchseß 1639), Franz Albrecht Graf Harrach (äußere Antecamera, 27. Apr. 1637, Kämmerer 1640), Otto Graf Reichserbtruchseß von Friedberg (äußere Antecamera 7. Aug. 1637, Kämmerer 1650), Conrad Graf von Starhemberg (äußere Antecamera 7. Aug. 1637, Kämmerer 1644), Hans Reichard von Starhemberg (äußere Antecamera 7. Aug. 1637, Kämmerer 1644), Hans Wilhelm von Scherffenberg (äußere Antecamera 7. Aug. 1637, Kämmerer 1642), Brüder Scipio und Francesco Bonacossi (äußere Antecamera am 26. Nov. 1638; Scipio: 1639 Truchseß und Fürschneider; Francesco: Truchseß und Mund- <?page no="231"?> 230 Die Bewilligungen wurden also mit Bedacht vor allem an drei strukturell bedeutsamen Stellen vergeben: im Vorfeld der Vergabe von Hofämtern zum einen, zum anderen dort, wo eine Kompatibilität des Hofstaats mit weiteren Behörden, Landständen und dem Reich (noch) nicht formell hergestellt war und schließlich dort, wo das Problem der von Kaiser und Hofstaat entfalteten Mobilität zu lösen war. Die Individualbewilligungen ersparten dem Hofstaat damit differenziertere und größere formelle Anpassungsleistungen an seine Umwelt. Weil es sich um opportunitätshalber erteilte Ausnahmen handelte, Opportunität aber schwer einzuhegen ist, kam es auch hier zu Weiterungen: So klagte beispielsweise Graf Magni dem Obersthofmeister Ferdinands III. im Juli 1638, er habe in einer Audienz beim Kaiser um den Zutritt zur Antecamera gebeten, damit er vom Hof nicht ausgeschlossen werde („escluso dalla Corte“), habe aber bislang den Zutritt nicht erhalten. Der Obersthofmeister Trauttmansdorff verschaffte ihm darauf den Zutritt zur äußeren Antecamera 855 . Inhaber von Einzelbewilligungen sind für das 17. Jahrhundert systematisch nur für Kaiser Ferdinand III. dokumentiert. Mit der Lockerung der Zugangsregelungen unter Leopold I. verlagerte sich das Problem der Kontaktherstellung von verschlossenen Türen auf überfüllte Räume, schenk 1639), Hans Joachim Graf Sinzendorf (äußere Antecamera 22. Febr. 1642, Protestant noch 1652, Reichshofrat 1648, Kämmerer 1653 nach Konversion), Neffe des Obersthofmeisters Ferdinands III., Trauttmansdorff), Ferdinand Victor Teuffel (äußere Antecamera 11. Aug. 1644, Mundschenk 1649, Sohn des verst. Statthalters), Johann Matthias Graf Strassoldo (äußere Antecamera 21. Febr. 1649, Truchseß 24. Dez. 1649, Mundschenk 1652) sowie für die innere Antecamera: Zdenko Graf Vratislav von Mitrovic (innere Antecamera 7. Jun. 1637, Truchseß Zdenko Georg Graf Vratislav von Mitrovic 1640), Rudolf Graf Kaunitz (innere Antecamera 5. Mai 1644, Mundschenk und Kämmerer 1646), Ferdinand Graf Dietrichstein (innere Antecamera 20. Sept. 1648, Kämmerer 21. März 1649), Burian Ladislaus Graf Waldstein (innere Antecamera 25. Okt. 1637, Kämmerer 1639), David Ungnad von Weissenwolff (innere Antecamera 4. Jan. 1640, 1. März 1640 Hofkammerrat, 1642 Kämmerer, 1633 konvertierter Ex-Exilant) und Johann Ferdinand von Portia (innere Antecamera 20. Dez. 1639, Kämmerer 1645). Portia war am Kaiserhof bereits Edelknabe gewesen (vgl. Schwarz (1943), S. 322). Eingetragen sind auch die Kämmererernennungen von Johann Friedrich Graf Trauttmansdorff (äußere Antecamera und Kämmerer am 8. Jan. 1643), Carl Gottfried Breuner (innere Antecamera und Kämmerer, zu Laxenburg am 11. Mai 1642, Mundschenk seit 1640), Gottfried von Eibiswald (innere Antecamera und Kämmerer, zu Laxenburg am 17. Mai 1642). Diese Angaben entsprechen HHStA, OMeA SR, Bd. 186, 187. Interessanterweise geben die Verzeichnisse in HHStA, OKäA und HHStA, OMeA SR, K. 183, für diese drei Kämmerer geringfügig frühere Daten an, den 2. Jan. 1643 für Trauttmansdorff, den 29. Apr. 1642 für Breuner und den 5. Mai 1642 für Eibiswald. Auch der spätere Landeshauptmann von Mähren, Paul von Liechtenstein-Kastelkorn erhielt eine Einzelbewilligung, Prag 19. Jul. 1637. 855 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, fol. 162, 26. Aug. 1638. Ferdinand III. habe gesagt, der Oberstkämmerer würde ihn um die Resolution wissen lassen, bislang aber habe er nichts vernommen. Bereits im Aug. 1638 wurde dem Bittsteller in Prag der Zutritt zur äußeren Antecamera bewilligt (Einzelbewilligung vom 3. Aug. 1638). <?page no="232"?> 231 doch konnte Lamberg als Oberstkämmerer die Einzelbewilligungen aus der Zugangsordnung streichen 856 , zumal auch der protestantische Adel an Bedeutung abnahm und die Schwellen für die Erlangung niedrigerer Hofämter weiter sanken. Hofstaatsgröße Um so mehr muß für das 17. Jahrhundert der regelmäßige Zusammenhang zwischen den Reformen der Vorzimmerordnung und den Bemühungen um die Restriktion des Kämmereramtes betont werden. Die Gesichtspunkte Hofstaatsgröße und Zugangsregelung ließen sich nicht getrennt voneinander diskutieren. Bei den Bestrebungen um eine Reform der Vorzimmerordnung wurden diese Aspekte denn auch regelmäßig gemeinsam erörtert. Aufschluß über die aus der Sicht des Kaisers relevanten Aspekte geben für die Regierungszeit Ferdinands III. die von diesem am 2. März 1651 für den neuen Oberstkämmerer Waldstein eigenhändig verfaßte Ordnung für die kaiserliche Kammer und das am gleichen Tage ebenfalls eigenhändige Additional zu dieser Ordnung 857 . Diese Anweisungen Ferdinands III. machen deutlich, daß man die Verschränkung der Reform des Kämmereramtes und derjenigen der Vorzimmerordnung in der Reputation des Kaisers sah. Kämmerer gebe es zu viele und trotzdem werde er nicht hinreichend bedient. Deshalb versuchte er über die Kopplung von Dienstversehung und Präzedenzregeln zu erreichen, daß eine kleine Zahl von Kämmerern wenigstens zwei oder drei Jahre dauerhaft („continue“) diente 858 . Auf der anderen Seite bestand Ferdinand III. darauf, daß die diensthabenden Kämmerer während des Kammerdienstes keine Einflußfaktoren darstellten. Er verbot den Kämmerern, im Rahmen des Kammerdienstes in eigenen Angelegenheiten an ihn heranzutreten und verwies sie auf die beim Oberstkämmerer anzumeldenden Audienzen 859 . 856 Graf Hardegg und die protestantischen Reichshofräte wurden indes unter Leopold I. weiter gesondert mit privilegiertem Zugang bedacht. 857 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. r. 122, Heft 4, rote Nr. 22, 2. März 1651. 858 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. r. 122, Heft 4, rote Nr. 22, 2. März 1651. Danach vertraten die Kämmerer einander ohne seine Erlaubnis. 859 Die Instruktion Ferdinands III. für die Kammerdiener vom 22. März 1651 verbot den Kammerdienern und dem übrigen Kammerpersonal, Memorialien anzunehmen. zu übergeben oder beim Kaiser Angelegenheiten zu betreiben, in eigenem wie in fremdem Namen etwas vorzubringen und anders als auf Befragen hin mit dem Kaiser zu sprechen. Außerhalb ihres Dienstes und in Abwesenheit des Kaisers durften sie dessen Zimmer nicht betreten, „noch die auff unserer taffel liegende Memorialien, schrifften, und anbringen suechen, viel weniger dieselbigen lesen, verruken oder verwenden, noch das jenige, was sie von uns vernehmen, offenbahren und austragen“; sie sollten, wenn sie Wache vor den Zimmern hatten, zwar nahe bei der Tür <?page no="233"?> 232 Die Norm und ihre Wiederholung in bezug auf Vertreter des Oberstkämmerers zeigten indes, daß Kämmerer durchaus auf ihre Anliegen zu sprechen kamen; auch war mit der hier Abhilfe schaffen sollenden Anordnung, sie möchten sich für eigene Angelegenheiten einen Audienztermin vom Oberstkämmerer geben lassen, eine günstige Ausgangsposition für die Zulassung zur Audienz gegeben. Überdies war das Kämmereramt Anknüpfungspunkt für zahlreiche Rangregeln im Hofstaat 860 , auch blieb den Kämmerern die Sonderstellung in den Vorzimmern: Ferdinand III. erlaubte ausdrücklich den Zutritt zur Retirade nicht nur zur Versehung des Dienstes, sondern wann immer er aus der Kirche komme oder sonst öffentlich in seine Kammer gehe. Sie durften ihm dann dort aufwarten, ihre gebührliche Reverenz tun und dann wieder abtreten - und hernach in den Vorzimmern bleiben. Gerade bezüglich der Vorzimmer klagte Ferdinand III. über unhaltbare, dem Respekt vor seiner Hoheit abträgliche Zustände. Seine Höflinge, besonders Grafen und andere Standespersonen sowie Fremde schadeten dieser durch unberechtigten Zutritt, lautes Reden, durch Spazierengehen und dergleichen mehr 861 . Der Oberstkämmerer solle daher denjenigen den Zutritt zu den qualifizierten Vorzimmern wieder versagen, die ihn nach der alten Ordnung nicht gehabt hätten, besonders einigen Residenten. Da man aber nicht alle Fälle vorhersehen könne, sollte neben der alten Ordnung weiter mit Einzelbewilligungen verfahren werden. Aufrechterhaltung der Vorzimmerordnung, das wird deutlich, hing vor allem aber von der Durchsetzungskraft des Oberstkämmerers ab, der in der Kammerordnung lediglich Anhaltspunkte für die konkrete Ausgestaltung fand. In diesem Rahmen konnten sich auch die nicht diensttuenden Kämmerer in den Vorzimmern und sogar in der Ratsstube behaupten und hatten damit weiter Zugang zur relevanten Gesellschaft wie den Spitzen des kaiserlichen Regierungs- und Verwaltungsapparates. sein, „doch sich aber auch nicht zu nahend, und so hart an die Thür stellen, daß Sie die fürkommende sachen, Negotia, und geheimbnussen Hören, und Vernehmen können.“ Vor dem Hintergrund der Gespräche mit dem Kaiser bei dessen Weg durch die Vorzimmer ist das Verbot zu sehen, den Kaiser, wenn er durch seine Zimmer, die Ratsstube oder die Vorzimmer gehe, ungefragt anzusprechen. Das e.h. Konzept Ferdinands III. vom 22. März 1651 (HHStA, OMeA SR, K. 74, Konv. 11, Nr. 13) wurde ohne die vom Kaiser nachgetragenen Paragraphennummern und unter Auslassung eines Paragraphen über den Tafeldienst abgeschrieben (HHStA, ZA SR 10, fol. 393-395, dort ist das Datum 22. März 1651 richtig wiedergegeben, in anderen Abschriften steht 2. März 1651). 860 Hengerer (2001a), S. 352-358. 861 E.h. Kammerordnung Ferdinands III. (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. r. 122, 5), Wien, 2. März 1651, in der beiliegenden Teilumschrift § 14. Die Türen vor dem kaiserlichen Zimmer sollten deshalb „fleißig zuegemacht und verwahret“ werden; das folgende in § 18. <?page no="234"?> 233 Leopold I. Nach dem Tod Ferdinands III. und der Etablierung eines neuen Hofstaats verfuhr der Kammertürhüter Rascher in Ermangelung einer neuen Ordnung weiter nach der alten. Er sah sich jedoch mit einem so gravierenden Verfall dieser Ordnung konfrontiert, daß er 1666 mit mehreren Denkschriften den Versuch einer Reform der Vorzimmerordnung anstieß. Die leitenden Gesichtspunkte in der auch von den Spitzen des Hofstaats geführten Diskussion waren wiederum die zu hohe Zahl der Kämmerer, die mangelhafte Versehung des Kammerdienstes, die Überfüllung der Retirade und der Vorzimmer, unberechtigter Zutritt und hinsichtlich der Wahrung des Respekts vor dem Kaiser untragbare Zustände in den Vorzimmern. Unter Ferdinand II. und dann auch unter Ferdinand III. war nach den Ausführungen Raschers 862 über den Zutritt zu den Vorzimmern Buch geführt worden. Die vom Oberstkämmerer getroffene Entscheidung, wer Zugang zu welchem Vorzimmer haben sollte, war im Falle, daß jemand am Kaiserhof „stetigs residirn hat wollen“ auf Anordnung des Oberstkämmerers in das „Buch der Ante Camera“ eingetragen worden. Vermerkt wurden Name, Titel und Zutrittsrecht. Aufgrund dieser Eintragungen hatten dann die Kammertürhüter den Zutritt in die verschiedenen Vorzimmer reguliert. Die beiden „Cammerbüecher“, die unter Ferdinand III. noch in der Amtszeit der Oberstkämmerer Waldstein und Gonzaga in Benutzung gewesen waren, waren unter Leopold I. dem Obersthofmeister Portia ausgehändigt worden. Da diese aber in seinem Besitz verblieben, keine neuen angelegt worden seien und zudem noch der alte Kammerfurier verstorben sei, sei die alte Ordnung herabgekommen. Der neue Kammerfurier habe mangels schriftlicher Anordnungen die Autorität des Kaisers „erligen lassen, Pflicht hin oder her“. Daher fühlte sich Rascher bemüßigt, den Oberstkämmerer zu bitten, die „alte burgundische Hoffstatt“ einzusehen, eine neue Ordnung zu erlassen und wiederum Kammerbücher anzulegen. Die weiteren Einlassungen des Kammertürhüters lassen erkennen, daß die Restriktion des Zugangs zu den verschiedenen Räumen vor dem Hintergrund einer laxen Handhabung selbst hinsichtlich statusniedriger Peronen eigens in Erinnerung gerufen werden mußte. Selbst die Truchsessen waren bis in die Antecamera vorgedrungen: „Truckhsässen gehören auch nit in die Ante 862 OOLÄ, HSt, 1224, Fasz. 231, Nr. 13, s.d., 1666, Eingabe Raschers an Lamberg. <?page no="235"?> 234 Camera sollen in der Ritterstuben allwo selbe dienen thun sollen verharren.“ 863 Das Personal konnte die Ordnung Ferdinands III. in den Anfangsjahren Leopolds I. also nicht aufrechterhalten. Angesichts des Umstandes, daß drei Protestanten nur unter Hinweis auf die Bewilligung des Oberstkämmerers Lamberg die Ratsstube betraten und zahlreiche weitere Personen in der zweiten Antecamera „ihre Residenz nehmen“, bat der Kammertürhüter denn in einem anderen Memorial um eine diesbezügliche Anweisung und insbesondere um die schriftliche Abfassung der Zutrittsregeln 864 . Raschers Versuch, die unter Ferdinand III. installierte Ordnung aufrechtzuerhalten, trug ihm seinem Bericht zufolge „nichts als Hass und Neüdt“ ein und setzte ihn diversen Tätlichkeiten aus: Er beklagte, geschlagen worden zu sein („Mauldaschen“), auch seien seine Fenster eingeworfen worden und man habe sogar nach ihm geschossen. Im übrigen gingen mittels der „aigenen gewaldt [...] alle herkhombende Graffen und Herren ohne ainziges anmelden, oder Consens“ des Oberstkämmerers in die zweite Antecamera, auch geleiteten die Zutrittsberechtigten unberechtigte Fremde in die Vorzimmer. Beklagt wurde weiter der außerhalb der Dienstversehung nicht gestattete Aufenthalt des Hofkaplans und des Aumoniers in den Vorzimmern oder gar in der Ratsstube, wo sich selbst der Narrenhofmeister aufhalte, ferner das zu weite Vordringen der kaiserlichen Musiker „mit allen Ihren Kindern“ und des niederen Kammerpersonals. Rascher erinnerte unter Hinweis darauf, daß der Oberstkämmerer Ferdinands III. Gonzaga dem Truchseß Haan den Aufenthalt in der Antecamera verboten habe, nochmals daran, daß die Truchsessen sich in der Ritterstube und nicht in der Antecamera aufzuhalten hatten: „gehen aber alle darein. und das mit gewaldt.“ Der Oberstkämmerer Lamberg, in dessen Herrschaftsbereich die Vorzimmer fielen, nahm die Klagen auf und trug diese und weitere Probleme in einer 31 Punkte umfassenden Denkschrift für eine Kammerinstruktion zusammen, deren Zweck neben der Wiederherstellung einer respektablen Ordnung die Sicherung der restriktiven Zugangsregeln war 865 . Dieser Entwurf einer Kammerordnung, die er dem Kaiser als An- 863 OOLÄ, HSt, 1224, Fasz. 231, Nr. 13, s.d., 1666, Rascher an Lamberg, Anlage, §§ 2 und 3. 864 Ebd. Die Protestanten waren danach Windischgrätz, Graf Hardegg d.Ä. und Zinzendorf. 865 Dem Oberstkämmerer Lamberg ging es auch um die Repräsentativität der Vorzimmer. Die „Autoridet und Reputation“ des Kaisers und die Rede, die Fremde und Reisende über den Kaiserhof führen würden (OÄLA, HSt, 1224, Fasz. 1224, Fasz. 231, Nr. 13, „Observaction“, § 21; Authorität auch §§ 7, 12, 25), die Verwunderung der „Fremdten“ über die chaotischen <?page no="236"?> 235 lage zu seinem Memorial bzgl. der Situation im Kämmereramt beizufügen gedachte 866 , verwies die Truchsessen, Hofkapläne und Musiker außerhalb ihrer unmittelbaren Dienstverrichtungen in der Antecamera aus der Geheimen Ratsstube und Antecamera und wieder an ihren alten Platz in der Ritterstube. Alle hohen und niederen Standespersonen „wie selbige Nahmen haben mögen“, die dem Kaiser nicht durch Eid und Pflicht, also durch ein Amt „zuegethan seint“, sollten ohne besondere Genehmigung des Oberstkämmerers und entsprechende Anordnung an die Türhüter keinen Zutritt zur Antecamera haben. Personen mit Antecamerazutritt sollte verboten werden, Fremde in die Antecamera zu führen. Bestätigt wurde in diesem Zusammenhang auch die Verfügungsmacht des Oberstkämmerers über die Zuordnung von Standespersonen zu den Vorzimmern. Lamberg erinnerte weiter daran, daß die Bedienten derjenigen, die Zugang zur Antecamera hatten, lediglich bis in die Ritterstube gelangen durften. Neu und im Hinblick auf die vom Kammertürhüter beklagten Zustände um 1665 bezeichnend ist die explizite Anordnung bezüglich des niederen Kammerpersonals (des Kammerlappenhofmeisters, des Kammerzwergendieners und „alle andere bediente Camer Persohnen“ sowie deren Diener und Jungen, aber auch die Stiefelwischer und „andere Diener mehr“), wonach diese vor der Ritterstube zu warten hatten. Den Kapelldienern und den Dienern der Kapläne sowie den Zwergendienern sei zu untersagen, weiter „unverschambter weis, wie in einem Paurnhaus“ in die kaiserlichen Zimmer zu laufen. Zu diesem Zweck sei den Antecameratürhütern eine unterzeichnete Aufstellung der Zutrittsberechtigungen auszuhändigen. In einer von Kaiser Leopold I. anbefohlenen Sitzung erörterten die Inhaber der obersten Hofämter - Lobkowitz als Obersthofmeister, Lamberg als Oberstkämmerer, Starhemberg als Obersthofmarschall und Dietrichstein als Oberststallmeister - am 25. Oktober 1666 diese Probleme, vor allem aber Fragen des Zeremoniells der bevorstehenden Hochzeit 867 . Lamberg schlug vor, dem Kaiser ein Verzeichnis zu überreichen, aus dem hervorgehe, wie die Zutrittsrechte vormals geregelt gewesen seien, und kam über den „abusu“ und die „confusion“ in Kammer und Ritterstube zur Zahl der Kämmerer. Diese habe sich unter Ferdinand II. und Ferdinand III. des Krieges wegen zu vermehren begonnen und unter Ferdinand III. 190 betragen. Da zahlreiche Kämmerer Ferdi- Zustände in den Vorzimmern („Observation“, § 24) waren Gründe für die für die Beseitigung der Mißstände, zu denen auch Spinnengewebe gehörten. 866 OÖLA, HSt, 1224, Fasz. 231, Nr. 13. 867 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 546-551, Protokoll der Sitzung vom 25. Okt. 1666. <?page no="237"?> 236 nands III. und Leopold Wilhelms von Leopold I. aufgenommen worden seien, sei man derzeit bei einer Zahl von 300 (zuzüglich 40 Prätendenten) angelangt. Die bevorstehende Hochzeit sei eine günstige Gelegenheit, die daraus entstandene „confusion“ abzustellen und mittels der Benennung von 30 bis 50 Kämmerern, die (turnusmäßig) wirklich dienen sollten, wieder zur Praxis unter Ferdinand III. zurückzukehren, der nur von acht Kämmerern wirklich bedient worden sei. Diese Kämmerer sollten zwei bis drei Jahre wirklich dienen, die adeligen Prätendenten aber erst eine gewisse Zeit im äußeren Hofstaat dienen, was auch dem Ansehen des Kaisers zuträglich sei. Ein Kämmerer, der seine Jahre nicht abgedient habe, solle auch die entsprechenden Präzedenz- und Zugangspriviliegien nicht haben 868 . Daß gegenwärtig 50 bis 60 Kämmerer die Retirade beträten, ginge nicht an. Der Obersthofmeister fügte an, daß die Vorstellungen des Oberstkämmerers dem burgundischen Hofstaat entsprächen, nach welchem nur wirkliche Kämmerer in die Retirade gehen sollten, und erörterte dann die Probleme mit den Abgesandten. Ungeachtet seiner grundsätzlichen Unterstützung des Vorschlags gab er zu bedenken, man möge dem Kaiser bezüglich der Ernennung von Kämmerern mit der Voraussetzung des vorherigen Dienstes im äußeren Hofstaat die Hände nicht binden. Am 26. Oktober 1666 wurde dem Kaiser schriftlich Bericht über die Sitzung und über die weiteren Veranlassungen erstattet, wonach der Oberstkämmerer ein Verzeichnis über Ordnung und Zahl der Kämmerer sowie den Zutritt in die Antecamera verfassen sollte, das dem Kaiser dann zur Ratifikation übergeben werden sollte 869 . Im Rahmen einer Sitzung am 21. November wurden Lambergs Vorschläge, die er am 7. November 1666 dem Obersthofmeister Lobkowitz eigens schriftlich empfohlen 870 und in einer Denkschrift gleichen Datums nochmals entfaltet hatte 871 , diskutiert. Zusätzlich zu den Inhabern der obersten Hofämter waren noch der ehemalige Obersthofmeister Ferdinands III., Fürst Auersperg, sowie dessen Intimfeind und Intimus des 1662 verschiedenen Erzherzogs Leopold Wilhelm, Graf Schwarzen- 868 Diesen Gedanken nahm Ferdinand III. 1651 wieder auf (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. r. 122, 5), Wien, 2. März 1651, in der Reinschrift § 2: „Im fall aber einer oder der ander, die obgesagten Jähr, nit völlig erstrekhte, könnte Ihme die gesezte Gnad der Stöll halber, nicht aufgehalten werden.“ war er bereits in der Instruktion für den Oberstkämmerer Puchheim (ebd., HA FA, K. 100, Konv. 1637-1644, Wien, 20. März 1637, § 2). 869 Eine Kopie und ein Konzept des Schreibens in HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Nr. 20. 870 HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Nr. 14; Lamberg an Lobkowitz, 7. Nov. 1666. 871 OÖLA, HSt, 1224, Fasz. „die Cammerordnung betreffend“. Die Denkschrift des Oberstkämmerers vom 7. Nov. 1666 ist ausführlicher als Vortrag sein vom 25. Okt. 1666. <?page no="238"?> 237 berg, anwesend 872 . Lamberg trug erneut seine Pläne für eine Kämmererrestriktion vor, wies nochmals auf die „confusion“ in den Vorzimmern hin, erwähnte, daß er dem französischen Gesandten den Zutritt zur Ratsstube in Analogie zum Gesandten Genuas verweigern wolle und schlug vor, eine Vorzimmerordnung noch vor der kaiserlichen Hochzeit zu publizieren. Während Lobkowitz diesem Vorschlag beipflichtete, wandte Dietrichstein ein, daß es schwer fallen dürfte, die Kämmereramtsanwärter so wie Lamberg es sich vorstellte, auf den äußeren Hofstaat zu verweisen. Man solle vielmehr die „digniores“ für das Kämmereramt auswählen und sich um eine Reform erst nach der kaiserlichen Hochzeit kümmern. Auerspergs Einlassung ging in dieselbe Richtung: „ab uno extremo ad aliud zu ghehen, wehre nit woll zu rathen, und das medium zu erwehlen“. Die Reform solle „ratione laetitae“ nicht vor der Hochzeit, sondern erst nachher vorgenommen werden; einstweilen solle der Oberstkämmerer prüfen, wer wohl wirklich dienen wolle, die übrigen aber auf den äußeren Hofstaat verweisen. Auch in bezug auf den Zugang zu den Vorzimmern solle man nichts „innovieren“, sondern die alten Unterlagen aufsuchen und die Sache nochmals überdenken, derweil die diesbezüglichen Ansprüche „per viam ordinariam gehen und ob den statutis gehalten werden“ sollten. Auch Schwarzenberg war skeptisch und meinte, es würden sich „nit wol regulae generales machen lassen“, die auch eingehalten werden könnten. Was den Kammerdienst betreffe, solle der Kaiser ohne weiteres selbst jeweils zwei und zwei Kämmerer auswählen, die eine Woche hindurch dienen sollten. So schloß die Sitzung mit der Vertagung der Fragen auf die Zeit nach der Hochzeit. Die Idee der Restriktion auf etwa 50 Kämmerer, die nach dem Dienst im äußeren Hofstaat dann zwei bis drei Jahre wirklich dienen sollten, befand man „unmaßgeblich für gut“, wiederholte aber den bereits im Oktober erhobenen Einwand, dem Kaiser nicht die Hände binden zu wollen, wenn er den einen oder anderen mit dem Kämmererschlüssel begnaden wolle. Bezüglich der Zutrittsrechte war denn auch „nichts aigentliches ausgesprochen worden“, die Sache wurde mit dem Auftrag, die einschlägigen alten Akten aufzuarbeiten, an den Oberstkämmerer zurückgegeben. Die Skeptiker setzten sich durch: Niemand sollte vor der Hochzeit durch Restriktionen im Kämmereramt oder in den Vorzimmern verprellt und das Belieben des Kaisers bei der Personalauswahl nicht eingeschränkt werden. Überdies hatte Dietrichstein Grund, an der Akzeptanz 872 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 570-572v, vgl. auch 562-566v. <?page no="239"?> 238 des äußeren Hofstaats zu zweifeln, war dieser doch in den späten Jahren Ferdinands III. und erst recht unter Leopold I. zu schwach besetzt. Das Resolutionsprotokoll zur Sitzung unterrichtete über die Vertagung hinaus noch über den wichtigen Einwand Schwarzenbergs: Nachdem man anfänglich die Auffassung vertreten hatte, daß eine Ordnung vor der Ritterstube „zur Nachricht anzuschlagen wehre“, meinte man später, „das solche publicatio allerhandt Unwillen und Ungelegenheit nach sich ziehen, dieselbe etwan gleichwohl überschritten, in Verachtung gestellt und also es hernach fast erger als zu vor sein wurde, und dahero besser wehre, an statt diser publication denen Thürhiettern deswegen gewisse Regulas zu geben oder die vorigen zu renovieren“ 873 . Wenn schon mit Normübertretungen gerechnet werden müsse, solle man die Normen wenigstens nicht verschriftlichen. Man fürchtete bei Hof, eine restriktive Vorzimmerordnung 874 ebenso wenig aufrecht erhalten zu können wie eine entsprechende Ernennungspolitik. Schwarzenberg und Auersperg waren unter Ferdinand III., Ferdinand IV. bzw. Erzherzog Leopold Wilhelm Oberstkämmerer und Obersthofmeister gewesen und dürften von daher in Erinnerung gehabt haben, welche Schwierigkeiten sich in den 1650er Jahren gestellt hatten, als der Versuch unternommen worden war, Personen mit einmal gewonnenem Zugangsrecht wieder aus den Vorzimmern herauszudrängen. Ferdinand III. selbst hatte dies in seinem Additional vorhergesehen: „soviel möglich, alte confusiones nach und nach, mit guter manier [...] abstellen [...] und noch discretior verfahren, damit sich khein attension beÿ denselben“ einstelle 875 . Auch Ferdinand III. mied - anders als zu Beginn seiner Regierungszeit als Kaiser im März und April 1637 - die klare Reform und hatte inzwischen offenbar einsehen müssen, daß ohne Aufsehen und Ärger einmal eingeräumte Zugangsrechte oder die eingerissenen Zustände kaum zurückzunehmen waren. Der von verschiedenen Instruktionen und Ordnungen vorgesehene Rückgriff des für die Vorzimmer zuständigen Personals auf die Wache 876 half da wenig - stand das Personal doch selbst unter im Wortsinne scharfem Beschuß. So er- 873 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 572. Vec (1999), S. 60-62, weist auf die Diskrepanzen zwischen Hofordnungen und ihrer Durchsetzung hin. 874 Vgl. auch Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 174), Wörgl, 27. Okt. 1665, über seinen Besuch einer Musikaufführung bei Erzherzogin Anna in Innsbruck: „so habe ich selben Abend selbiger beigewohnt, doch quasi all incognito, und hätten keine Leut sollen dabei sein. Es haben sich aber viel dazu gestohlen.“ 875 E.h. Kammerordnung Ferdinands III. (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. r. 122, 5, Wien, 2. März 1651). 876 OMeA SR, K. 74, Konv. Nr. 15, Saaltürhüterinstruktion, vgl. HHStA ZA SR 10, p. 333. <?page no="240"?> 239 staunt es nicht, daß Lambergs Aufstellung der Zugangspraxis von 1666 weniger restriktiv war als die Ordnungen Kaiser Ferdinands III. Geheime Ratsstube - Leopold I. 1666 877 die Kurfürsten und Fürsten Botschafter der Kronen und Venedigs, die Formalgesandten der Kurfürsten die kaiserlichen (obersten) Hofämter die wirklichen Geheimen Räte die wirklichen kaiserlichen Kämmerer die Feldmarschälle der Erzbischof von Gran als Primas von Ungarn und der ungarische Palatin vermittels einer Einzelbewilligung der französische, englische und spanische Envoyé (Gremonville, Carlingfort und der Baron de Prado) 878 Zweite Antecamera - Leopold I. 1666 879 die Kämmerer de honore alle Grafen und Freiherrn alle Obristen, Oberstleutnants und Oberstwachtmeister die kaiserlichen Truchsessen und Mundschenke die Reichshofräte und andere wirkliche Räte die hohen Amtsträger Ungarns und Böhmens die kaiserlichen Generäle die Envoyés und Residenten der gekrönten Häupter und Kurfürsten 877 OÖLA, HSt, Sch. 1224, Verzeichnis von 1666. Den Aufenthalt der Kämmerer bestätigt auch das Memorial von Rascher von 1666, wonach sich dort niemand außer Kämmerern, Geheimen Räten, Fürsten, Gesandten der Kronen und Kurfürsten und königlichem und ungarischem Kanzler aufhalten sollte. Im Vorfeld der Reformen von 1712/ 15 entstanden auch Verzeichnisse des Zugangsrechts Leopolds I. Die Abschrift in HHStA, ÄZA, K. 26, fol. 2-4 dürfte von 1712 stammen und läßt gegenüber der Zusammenstellung Lambergs die obersten Hofämter aus. Die Abschrift in ebd., fol. 15, von 1715 folgt ebd., fol. 2-4, wiederholt auch die Einzelbewilligungen, ergänzt diese aber um den Hinweis darauf, daß bei Reichstagen die Geheimen Räte und hohen Amtsträger der Kurfürsten „propria authoritate“ hineingehen. Die Abschrift in ebd., fol. 20, 20v, von 1715 folgt ebd., fol. 2-4, weist aber leichte Kürzungen auf: So sind bei den kurfürstlichen Gesandten nicht die Formalgesandten, sondern nur Gesandte erwähnt, bei den Kämmerern fehlt das Attribut „kaiserliche“. 878 Erwähnt sind auch die Reichshofräte Windischgrätz und Sinzendorf sowie Graf Hardegg. 879 OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 231, Nr. 13. Im Vorfeld der Reform von 1712/ 15 entstanden Verzeichnisse des Zugangsrechts Leopolds I. Die Abschrift in HHStA, ÄZA, K. 26, fol. 2- 4 dürfte von 1712 stammen. Es zieht gegenüber der Zusammenstellung Lambergs die Zutrittsberechtigung der Oberstleutnants und Oberstwachtmeister mittels des Ausdrucks „auch wohl“ in Zweifel. Die Abschrift in ebd., fol. 15 von 1715 folgt ebd., fol. 2-4. Die Abschrift in ebd., fol. 20, 20v, weist gegenüber ebd., fol. 2-4, einige Modifikationen auf, die auf Nachlässigkeit bei der Anlage des Verzeichnisses hinweisen. Ebenso könnte die Einfügung von „alle geringere Persohnen“ nach den hohen Amtsträgern Ungarns und Böhmens eine Modifikation sein, die aus dem Verzeichnis der zweiten Antecamera Ferdinands III. ebd., fol. 18-20v, herrühren. <?page no="241"?> 240 Erste Antecamera - Leopold I. 1666 880 alle kaiserlichen Sekretäre alle fürstlichen Agenten die kaiserlichen Kapläne und Domherren, die nicht Standespersonen sind die „Landleuth“ und Rittermäßigen Rittmeister und Hauptleute der königl. Botschafter und Fürsten Aufwärter Ritterstube - Leopold I. 1666 881 die kaiserlichen Truchsessen die Herren- und Ritterstandspersonen der Erbkönigreiche des Kaisers und Landen, die den Zutritt in die Antecamera nicht erlangt haben die fremden adeligen Personen und Kriegsoffiziere, bis auf die Kapitäne auch noch niedrige Befehlshaber, wenn sie adelig sind die kaiserlichen und erzherzoglichen Edelknaben die Doktoren oder nobilitierte Personen die aus dem Reich abgeordneten Doktoren und Agenten die kaiserlichen Oberoffiziere (Hofämter) und Hoffuriere die Aufwärter und adeligen Bedienten der Gesandten und kaiserlichen Geheimen Räte an den Fest- und Feiertagen die Hartschiere und Trabanten der Leibwache, und wann sonst ihr Dienst es erfordert die Pagen der Botschafter 880 Nach der Aufstellung des Oberstkämmerers Lamberg aus dem Jahr 1666 (OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 231, Nr. 13). Im Vorfeld der Reformen von 1712/ 15 entstanden auch insofern Verzeichnisse des Zugangsrechts Leopolds I. Die Abschrift in HHStA, ÄZA, K. 26, fol. 2- 4 dürfte von 1712 stammen und nennt gegenüber der Zusammenstellung Lambergs zusätzlich noch die Aufwärter der Kurfürsten. Die Abschrift in ebd., fol. 15, von 1715 folgt ebd., fol. 2-4, läßt aber die Aufwärter der Fürsten aus. Die Abschrift in ebd., fol. 18-20v von 1715 weist wie ebd., fol. 2-4, die Aufwärter der Kurfürsten auf, läßt aber die Rittermäßigen aus. Vgl. auch HHStA, HA FA, K. 102 (1712), Notizen zur Situation unter Ferdinand III. und Leopold I. 881 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 563, 563v. Das etwa zeitgleich entstandene Verzeichnis in ebd., fol. 565, weist geringfügige Modifikationen auf: Es heißt dort zunächst alle Truchsessen, weiter alle Herren- und Ritterstandspersonen, die aus den Königreichen und Erbländern des Kaisers stammen. Die Pagen der Botschafter finden dort keine Erwähnung. Ein weiteres im Zusammenhang der Reform von 1666 angelegtes Verzeichnis (ebd., fol. 576) zieht gegenüber ebd., fol. 563, 563v, den Kreis der Aufwärter der Abgesandten und kaiserlichen Geheimen Räte etwas enger, indem es nur den Vornehmsten den Zutritt in die Ritterstube läßt. HHStA, OMeA, K. 1, Akten, fol. 26 (Konvolute durcheinander) dürfte das Verbindungsstück der Verzeichnisse sein. Es nennt alle kaiserlichen Truchsessen, gibt als Herkunft der Herren- und Ritterstandspersonen die Königreiche des Kaisers und seine Erbländer an, läßt nur die vornehmsten Aufwärter zu und spezifiziert den Dienst der Hartschiere und Trabanten, der ihnen den Zutritt in die Ritterstube verschafft - wenn sie Speisen tragen. <?page no="242"?> 241 Zahlreiche Personen waren gegenüber der Ordnung Ferdinands III. bis 1666 in den Zimmern vorgerückt, so die Truchsessen und Mundschenke aus der Ritterstube in die innere Antecamera. Die wirklichen Kämmerer hielten sich nun üblicherweise in der Ratsstube auf, auch rangniedrigere adelige Militärs waren in die zweite Antecamera vorgerückt. Der mit einem Hofamt versehene Hochadel war mit Ausnahme der Edelknaben auf die Ratsstube und die zweite Antecamera verteilt, während ihm unter Ferdinand III. teilweise lediglich die äußere Antecamera und die Ritterstube zugebilligt worden war. Der adelige Hofstaat hatte sich unter dem Druck auf die Vorzimmer in den beiden ersten Vorzimmern zusammengezogen und damit an räumlicher Binnendifferenzierung eingebüßt. Vergleicht man die von Maximilian Graf von Trauttmansdorff aufgezeichnete frühe Ritterstubenordnung Ferdinands III. mit derjenigen von 1651 und der Leopolds I., wird unschwer erkennbar, daß sich die Ritterstube bis in die 1650er und 1660er sehr weit geöffnet hatte. Die formale Organisation des Hofstaates setzte die Erkenntis um, daß seine Umwelt sich nicht nur nach dem Muster mitgliedschaftlichhofstaatlicher Anbindungsformen erfassen und bearbeiten ließ und daß man über den Zwischenschritt der Ausnahmen zu neuen Regeln kommen konnte. Die explizite Aufnahme der fremden Kriegsoffiziere, der aus dem Reich abgeordneten Doktoren, Residenten und Agenten sowie der übrigen Doktoren deutet an, daß die Organisation Hofstaat auch Habsburgs „Rückkehr ins Reich“ 882 in interne Ordnungsmuster umsetzte. So wird verständlich, daß wohl ausgehend von der Einzelbewilligungspraxis für Angehörige des erbländischen Adels nun „alle Graven und Freÿherrn“ in die zweite Antecamera gelangten. Damit hatte das bislang so wichtige Element der durch die Raumdifferenzierung hergestellten Asymmetrie zwischen dem organisational erfaßten Personenkreis und dem ämterlosen Adel an Bedeutung etwas verloren; da aber die Ratsstube unter Leopold I. den nunmehr so zahlreichen Geheimen Räten und wirklichen Kämmerern und damit dem zahlenmäßig größten Teil des adeligen Hofstaates offenstand, blieb eine nach innen vorrükkende Asymmetrie bestehen. Gleichwohl: Die Ratsebene der Verwaltung und Justiz sowie hohe Ränge des Militärs waren nun für den ämterlosen Hochadel ohne weiteres in den Vorzimmern erreichbar. 882 Repgen (1990), S. 166. Ähnlich Press (1974), S. 96. 97, in bezug auf die Reichsritterschaft im Kraichgau bereits für den Anfang des 17. Jahrhunderts. Vgl. zum Verhältnis von Reich und Österreich Höbelt (1996) und Klueting (1996). <?page no="243"?> 242 Innerhalb der Räte war die Differenzierung - vor dem Hintergrund, daß die Kammerräte unter Leopold I. zu diesem Zeitpunkt überwiegend hochadelig waren - weggefallen. Die Praxis der Einzelbewilligungen setzte Leopold I. fort, doch sind wir für eine Interpretation über eine zu geringe Anzahl informiert 883 . Ein knapper Blick auf die Zugangsrechte im Jahr 1715 zeigt, daß die Entwicklung sich noch weiter fortsetzte. Die Asymmetrisierung von organisationaler Anbindung und Adel wurde durch die Zulassung der Ritter in die zweite Antecamera und der regierenden Reichsgrafen in die Ratsstube weiter geschwächt, die Unterscheidung von Hofadel und Hofamt aber blieb dadurch aufrechterhalten, daß nunmehr alle Kämmerer ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ratsstube nehmen konnten 884 . Dies bewirkte, daß der über die Vorzimmerordnung regulierte Zugang zum Kaiser in weitaus geringerem Maße als noch unter Ferdinand II. und Ferdinand III. die Möglichkeit zu Gespräch, Einflußnahme und Geschäftsbesorgnung bot und sich mit der Überwindung des Zugangshindernisses der verschlossenen Türen das Problem in eines der wechselseitigen Wahrnehmung in stark frequentierten Räumen verwandelte. Zum anderen weist die Entwicklung auf eine Stärkung höher formalisierter Kontaktsteuerungssysteme von der terminierten Audienz bis hin zur formellen Bearbeitung von Anliegen durch Kammern und Räte hin; und auf die Notwendigkeit, ganz andere Wege zu gehen. b. Audienzvergabe Vor diesem Hintergrund wird man die Details der Gestaltung der kaiserlichen Audienzen in den Blick nehmen müssen. Unterschiedslos werden die Kaiser des Untersuchungszeitraumes als zugänglich, freundlich, leutselig, verständnisvoll etc. im persönlichen Umgang geschildert und sie verstanden es offenbar, in den Audienzen die ihnen von den allgemeinen wie eigens für sie verfaßten Fürstenspiegeln anempfohlene Ansprechbarkeit und Güte („affabilitas et benignitas“) jedenfalls im Gespräch glaubhaft vorzuführen und die Contenance selbst dann noch zu wahren, wenn man sie mit ihren Kammerdienern verwechselte 885 . Der 883 Nach Rascher gab es 1666 Amtsträger, denen der Kaiser „aus sonderbaren Gnaden“ den „Eintritt“ in die Ratsstube „Erlauben“ (OÖLA, HSt, 1224, Fasz. 231, Nr. 13, I vor § 1). Auch für die Antecamera gab es Ausnahmen, u.a. für einige Truchsessen (ebd., vor § 11.) 884 HHStA, ÄZA, K. 26, zwei Konvolute, Nr. wegen Neuordnung des Kartons unklar, fol. 58, 68v, 68, 68v. Vgl. auch die Zugangsregelung von 1745 (Benedik (1997a), S. 566). 885 Das Verwechslungsbeispiel bei Duindam (1994), S. 130. <?page no="244"?> 243 „Princeps in Compendio“ beschrieb das freundliche Wort und Gesicht des Fürsten sehr prägnant als eine der effektivsten Regierungsmethoden 886 . Die Verbindung von Interaktionskompetenz mit dem Programm des gerechten milden katholischen Habsburgers gab Anlaß zur mitunter trügerischen Hoffnung 887 , daß sie sich für dasjenige, was man nicht ohne Grund von ihnen erbat, auch einsetzten. Die zeitgenössische Diskussion über das nicht zufriedenstellend gelöste Problem, wie man nun wissen könne, ob der andere es ehrlich meine 888 , minderte den Zustrom zum Kaiser nicht. So ist der Brief des Erasmus d. J. von Starhemberg an seine Mutter beispielhaft für die Erwartungen, mit denen um kaiserliche Audienzen angesucht wurden: Er sei „an jetzo gleich im werck das suppliciren an die kayl Mayestet zu verfassen, wie es mir Herr Cantzler von Wertenberg gerhaten. Welches so bald es nur fertig werde Ich auff ferneres Herrn Cantzlers undt anderer meiner freindt gutachten, bey Herrn Obristen Cammerer Herrn Kisel anhalten lassen, ob Ich selbst zue audientz gelangen, und neben mündlichen fürtrag Ihr kays Mays mein schrifftliches anbringen uberraichen möchte. Erlang Ich da glük, so habe Ich im übrigen gute Hoffnung.“ 889 Der Begriff der Audienz umfaßte ein relativ breites Spektrum von Zusammenkünften und reicht vom hochgradig formalisierten Antrittsbesuch eines Botschafters 890 bis zum bloßen Anhören eines Sprechers. Für die Argumentation bedeutsam ist vor allem die Frage, ob es sich um eine vom Oberstkämmerer terminierte Audienz handelte oder um ein 886 Bosbach (1991), S. 96. Auch Ferdinand II. wird von Caraffa als „affabile e benigno con qualsivoglia persona“ beschrieben (Müller (1860), S. 259, Hurter (1860), S. 212, 213). 887 Vgl. Kap. C.II.2.b. 888 Geitner (1992), Luhmann (1999), S. 95, Kieserling (1999), S. 362. Deutlich wird das gravierende Problem in der erkenntniskritischen Einschätzung der kaiserlichen Haltung gegenüber Venedig durch den venezianischen Botschafter Grimani im Jahr 1641: „tuttauia, s’io deuo mirare alle cose più recenti, passando dai secreti dell’intentioni, non conosciute, che da Dio, all’euidenza delle cose, et alle più apparenti dimostrationi, le quali deuerebbero pure in questa ciuile società rendere almeno qualche uerace testimonio degl’affetti dell’anima stessa; et se à ciò, che cade sotto l’occhio sensibile si può donare alcuna credenza, io conuerrei dire di credere essere l’inclinatione di detta M. Caesarea uerso questa Ser ma . Rep ca . molto buona, e molto sincera“ (Fiedler (1866), S. 290). Zeichen und ihr unterschiedlicher Ausdruck sind Kernbegriffe von Gesandtenberichten dieser Zeit; auch des Zeremonialberichtes zur Nuntiatur Pannochieschi (BAV, Vat. lat. 10423). 889 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 48 Erasmus d.J. von Starhemberg 1607-1631, Wien 15. Jun. 1623, fol. 31; er bat nach seiner Erhebung gegen Ferdinand II. um Gnade (vgl. Sturmberger, Tschernembl, S. 392, Kühne (1880), S. 73-77). Erasmus d. Ä. Graf Starhemberg wurde erst 1625 aus dem Arrest entlassen; für ihn hatten sich bei Hof sein Neffe, der kaiserliche Kämmerer und spätere Obersthofmarschall Starhemberg, verwendet. Diese Hilfe am Hof brachte ihn zu einer wichtigen Einsicht: „gar zu nahen und allzeit oder gar zu fere von Hoff zu sein ist beedes nit guett.“ Zit. nach Heilingsetzer (1984), S. 288. 890 Audienzdokumentation in HHStA, ÄZA, K. 2 bis 7 sowie in HHStA, ZA Prot. 1 und 2. <?page no="245"?> 244 Gespräch mit Personen, die sich aufgrund ihrer allgemeinen Zutrittsberechtigung in den Vorzimmern aufhielten. Vielfach weisen Autoren auf die Einschaltung des Oberstkämmerers hin. In den übrigen Fällen ist sie aus dem Zusammenhang oft zu erschließen. Dieser Umstand ist selbst bereits ein Indiz für den Funktionswandel der Vorzimmer im Sinne eines Wandels weg von der formellen Grundlage für Gespräche hin zu gegenseitiger Wahrnehmung bei Auslagerung der Geschäfte auf formelle Audienzen. Zulassung und Terminierung von Audienzen des Kaisers waren Sache des Oberstkämmerers. Man hielt bei ihm schriftlich oder mündlich um eine Audienz an, und mitunter nach Rücksprache mit dem Kaiser vergab er Termine - oder vertröstete auf unbestimmte Zeit. Bereits die Umstände der Anmeldung verweisen auf sehr unterschiedliche Zutrittschancen und komplexe Differenzierungskriterien. Während beispielsweise der Nuntius Pannochieschi seinen „auditore“ zum Oberstkämmerer mit der Frage schicken konnte, wann eine Audienz dem Kaiser denn „comode“ sei, und umgehend durch den Oberstkämmerer vom Kaiser einen Termin für den nächsten Morgen erhielt 891 , ging es bei anderen vielfach zunächst einmal um das mitunter auch versagte „ob“ der begehrten Audienz. Die formale Organisation des Hofstaates determinierte die Vergabe zwar nicht, aber sie präfigurierte sie in zweifacher Hinsicht. Die Vorzimmerordnung steuerte den Zugang nicht nur zum Oberstkämmerer, sondern auch zu anderen Personen, die auf eine Audienz hinwirken konnten. Die Bedeutung der Möglichkeit, die Türen auf dem Weg zum Oberstkämmerer zu durchschreiten, geht besonders deutlich aus dem Bericht des schwedischen Vertreters am Kaiserhof hervor und verdeutlicht den Unterschied zwischen jenen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Vorzimmern, und jenen, die ihn außerhalb derselben hatten: „bin ich vormittages glock 11 nach der keÿserlichen Burg gefahren [...], hinauff durch die Ritterstube biß vor die andere antichambre gangen woselbst durch den Geheimen Thurwärter mich in des antichambre anmelden laßen, da erstlich des Keÿsers obrister Cammerer, Graff von Lamberg herauß kommen, welchen ich also [mit der Bitte um eine Audienz für zwei schwedische Abgesandte] angeredet [...]. Ille: eß were ihm derer Herren abgesandthen ankunfft lieb, sollte daß Creditiv Ihr keÿl. Maÿtt. uberreichen und weil selbige heute ein wenig außreisen würdten, konte es wohl morgen oder sonst geschehen, daß denen Her- 891 Als ein Beispiel unter vielen: BAV, Vat. Lat. 10423, fol. 133v. <?page no="246"?> 245 ren abgesandthen tag undt stund zur Audienz benennet werde.“ 892 Die Vorzimmerordnung produzierte nicht zuletzt Möglichkeiten, anderen zu einer Audienz zu verhelfen. So wurden vor allem Höflinge um Hilfe bei der Verschaffung einer Audienz gebeten. Bitten um Audienzen orientierte sich primär an der formalen Hierarchie des Hofes, zumal dann, wenn die Bittsteller oder Empfehlenden nicht um Interna wußten. Obersthofmeister und Oberstkämmerer wurden mit Bittbriefen für die Zulassung zu Audienzen geradezu überschüttet 893 . Grenzstellenkompatiblität wurde, war der eigene Rang nicht ausreichend oder die Wichtigkeit des Anliegens nicht unmittelbar einsichtig, mittels Empfehlungsschreiben hergestellt. Könige, Kurfürsten, Fürsten: Wer erreichbar war, wurde um solche Schreiben gebeten; gerichtet wurden sie an Kaiser und Höflinge, häufig an mehrere Personen zugleich. Daß zahlreiche Bitten an Hofleute so formuliert waren, daß sie sich als Bitte um eine kaiserliche Audienz ebenso verstehen ließen wie als Bitte um eine Audienz beim jeweiligen Höfling, verweist darauf, daß Erfolgsaussichten durch die Höflinge vorgeprüft wurden. In der bereits hier ansetzenden selektiven Bearbeitung der Bitten um Audienzen, der Abdrängung des Aussichtslosen, aber auch der Förderung des wenig Aussichtsreichen, ließen sich Einfluß und Prestige erwerben oder verlieren. So wurde die Frage der Zulassung zur kaiserlichen Audienz nicht allein zum Testfall für den tatsächlichen Status der um Hilfe gebetenen Personen bei Hof, sondern stellte häufig bereits die faktische Bearbeitung des Anliegens dar, ohne daß formell zuständige Stellen eingeschaltet wurden/ werden mußten. Zugleich wurden faktische Zuständigkeiten für die liegengebliebenen Anliegen gleich mitorganisiert - auch wenn es sich wiederum nur um Vertröstungen handelte. Unter diesen dreifachen Druck gerieten so neben dem Oberstkämmerer alle, von denen Dritte glaubten, sie könnten direkt oder indirekt auf diesen einwirken; dieser Glaube aber fand seinen wichtigsten Anhaltspunkt in der formalen Ordnung des Hofstaats. 892 Aus den Vorzimmern kam daraufhin der Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph, Rabatta sowie Fürst Gonzata als Obersthofmeister Eleonoras II.; beide gestatteten einen Besuch bei Ihren Herrschaften. Daraufhin wollte man Erzherzog Leopold Wilhelm aufsuchen: „In des alten Hertzogs Leopoldi Wilhelmi wohnungen in der keÿserlichen Burg kam der Graff von Schwartzenberg, so beÿ dem Ertz Hertzogs gemach, da er im Bette lag, heraus, und wie ich mein gewerbe anbrachten, hieß er mich verziehen, dem Ertzhertzog es erst an zu melden; kam wieder undt sagte, Ihr Ertz Hertzoglich Dhl: erfreweten sich derer Herren abgesanthen glücklichen ankunfft“ er sei aber krank, und sie sollten später wiederkommen (RKA, G 287, Extrakt aus dem Diarium Wallich, fol. 702 ff., beim Bericht vom 3./ 13. Apr. 1662). 893 Vgl. unten v.a. den Abschnitt Zugang, Beratung, unspezifische Hilfe in Kap. C.I.3.a. „Zugang, Beratung, unspezifische Hilfe“. <?page no="247"?> 246 Darüber hinaus regulierte das Zusammenspiel von Hofamt und Zutrittsordnung die Möglichkeit, durch die ostentative Darstellung von Zeitverbrauch sichtbar zu machen, wie wichtig ein Anliegen war bzw. genommen wurde. Selbst Erasmus d. J. Graf von Starhemberg durfte, obschon Protestant und ohne Hofamt, selbst Ferdinand II. aufwarten und berichtete in seinen Briefen, daß er den ganzen Tag mit Aufwarten und Herumlaufen im Umkreis des Kaisers zubringe, damit er endlich einmal zur Audienz gelange 894 . Daß der Zusammenhang zwischen hohen Vorzimmerrängen und Audienzdichte sich in dem Maße verdichten würde, wie die kaiserlichen Vorzimmer immer weiter geöffnet wurden, folgt aus der Verschränkung dieser Faktoren fast notwendig und führte bis 1700 paradoxerweise zu einer im 17. Jahrhundert ungekannten Verengung des Zugangs zum Kaiser 895 . Botschafter, Reichsfürsten und deren Gesandte hatten unproblematischen Zugang zu Audienzen, während für den übrigen diplomatischen Verkehr zu bemerken ist, daß er zwar grundsätzlich begünstigt war, aber nicht formell abgesichert 896 . Viele Probleme ließen sich freilich über die sehr unterschiedlich verfügbare Ressource Zeit „lösen“, und dies auch deshalb, weil im War- 894 Er sei gerade dabei, auf Anraten des Hofkanzlers die Supplik an den Kaiser zu verfassen; danach werde er u.a. auf dessen Rat hin beim Oberstkämmerer anfragen lassen, „Ob Ich selbst zue audientz gelangen, neben mündlichen fürtrag Ihr kays Mays mein schrifftliches anbringen uberraichen möchte.“ OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 48 Erasmus d.J. von Starhemberg an seine Mutter, Wien, 15. Juni 1623, fol. 31. 895 Vgl. Freschot (1705), S. 77-79: „Der Kaiser giebt ordentlich die woche zwey oder drey mahl öffentliche audienz von sieben oder halb sieben uhr biß auff den abend um 9. uhr [...] Und [...] kan man sagen, daß die anzahl derienigen / welche von der anti-camera vergnügt zurücke in ihr hauß kehren / sehr klein ist. Es ist die gewonheit / daß dieienigen welche zur audienz verlangen / den tag zuvor sich anmelden […]. Die etwas vor andern unterschieden / und zuvor recommendirt seyn wollen / melden sich erstlich bey dem obristen Kämmerer an / welcher wegen ihrer mit dem Kaiser redet […]. Wenn der Kaiser die liste empfängt / in welchen sich auch die fremden Ministri der andern classe oder Envoyees müssen aufzeichnen lassen, läßt er diese allezeit zu erst vorruffen / und hierauff die geistlichen personen. Und wie seine gütigkeit zu hören / und seine leutseligkeit zu fragen ungemein groß ist / so trägt sichs öffters zu / daß drey oder vier die ganze audienz=zeit wegnehmen / da denn die andern auff einen andern tag bestimmt seyn / das ist / sie müssen manchmal 6. ganzer monate warten / ehe sie vorgelassen werden.“ Weiter wird von einem kaiserlichen Militär berichtet, der nach langem vergeblichen Warten seiner Wut Luft machte und „überlaut zu schreyen anfieng: Cesare chiama li tui officiali, che si fanno amazzor per te, non i trati che ti vengono contare feloppe.“ 896 Ein Beispiel: Ein polnischer Gesandter hatte kein ausreichendes Gefolge für einen öffentlichen Einzug, weshalb der Kaiser ihm entgegen der Zusage des Oberstkämmerers nicht das Botschafterprivileg gab, den Hut in seiner Gegenwart zu tragen (BAV, Vat. Lat. 10423, fol. 265v). Die nächsten Gesandten agierten entsprechend und legten eine „unglaublich eindrucksvolle und pompöse Botschaft nicht nur im Hinblick auf die Livreen, sondern auf den anderen Schmuck und andere sichtbare Dinge“ vor (BAV, Vat. Lat. 10423, fol. 268v). Stollberg-Rilinger (1997), S. 151, weist dem zeremoniellen Zeichensystem im diplomatischen Verkehr explizit die Funktion der Bestimmung von Zugehörigkeit/ Nichtzugehörigkeit zu. <?page no="248"?> 247 tenmüssen eine Minderung der Ehre des Wartenden liegen konnte. Wegen gegen sein Anliegen gerichteter Umtriebe mußte ein Abgesandter längere Zeit auf eine Audienz warten und reiste schließlich unverrichteter Dinge ab. Unangemessener Zeitverbrauch konnte zum Kontaktabbruch führen und hatte offenbar auch Signalwirkung für die Höflinge, die sich auf weiteren Umgang mit dem Wartenden nicht einließen: „Parti di qua il Baron di Montwerd malissimo sodisfatto di questa Corte, parendoli di haver trovato troppo poca corrispondenza“. Differenzen, die zum Kontaktabbruch führten, waren am Kaiserhof jedoch selten, zumal gerade französische Gesandte, mit denen der formelle Verkehr wegen des umstrittenen Titels des französischen Königs besonders heikel war, sich als besonders flexibel erwiesen 897 . Quellen römischer Provenienz belegen eindeutig, daß die Kaiser den Nuntien besonders zugänglich waren. Gleichwohl blieb der Oberstkämmerer zwischengeschaltet. Aus den Wochenberichten von Pannochieschi geht hervor, daß er regelmäßig und mindestens einmal in der Woche, meist am Nachmittag oder am Abend, beim Kaiser Audienz hatte 898 . Die Botschafter wurden zu Audienzen mitunter auch einbestellt oder während ihres Vorzimmeraufenthaltes vom Kaiser zum Gespräch gebeten 899 . Die spanischen Botschafter wird man mit dem Nuntius auf eine Stufe stellen dürfen 900 . Selbst der Kanzler der Nuntiatur, der als solcher wenigstens in das dritte Vorzimmer vor dem Audienzzimmer gekommen sein dürfte, konnte ohne weiteres und rasch mit Ferdinand III. sprechen 901 . Bei den übrigen Gesandten scheint die kaiserliche Einschätzung der Dringlichkeit auf die Häufigkeit der Audienzen entscheidenden Einfluß gehabt zu haben. Als es im April 1637 um polnische Wer- 897 ASV, SG, 148, 22. Jan. 1650, über Montwert, einen Gesandten, der bis dahin keine Audienz bekommen hatte. BAV Vat. Lat. 10423, fol. 148v: Der Zeremoniar zum französischen Vertreter: „conoscendo d'essere ad una Corte, doue li Francesi non sono perordinario troppo ben uisti, uoleua credo io con le cortesie anche poco decorose al grado che'egli sosteneua d'Ambasre. cattar beneuolenze, et ammicantaggione in quella forma li suoi interessi, e però daua il titolo d'Eccza. e dell'Illmo. ad ogni persona, come la mano anche alli Residenti et altri Cauri. Ordinarij.“ 898 Im Okt. 1656 berichtete Pannochieschi, die Ärzte hätten dem Kaiser verboten, ihm und übrigen Amtsträgern Audienz zu geben (ASV, FP, 211, fol. 56, 56v). 899 ASV, FP, 211, Pannochieschi an Rospigliosi, Mitte Aug. 1656, fol. 16v, 17: „Hoggi doppo pranso inaspettamente mi è stato fatto intendere dal Signore Cam re Magg re , come S.M.C. alle cinque hore mi haverebbe volontieri data Audienza, ne sapendo à che fine, m’imaginai, che si fusse potuta fare qualche risolutione sopra li affari di Polonia“. Vgl. auch Fiedler (1866), S. 202. Zum engen schriftlichen Umgang Ferdinands III. mit dem spanischen Botschafter Castel-Rodrigo vgl. das Faksimilie bei Castel-Rodrigo (1929), S. 166, 167. 900 Vgl. nur die Korrespondenz Leopolds I. (Kalista (1936) und Pribram (1903)) und die Nuntiaturberichte (ASV, SG, 148, 149; BAV, Vat. lat. 10423). 901 BAV, Vat. lat. 10423, fol. 261. <?page no="249"?> 248 bungen ging, bekam der polnische Gesandte sehr schnell gleich zwei Audienzen 902 . Ebenso bekam der Abgesandte der Tiroler Linie, Simon de Tomasi, beim Kaiser Audienz in der Frage der Auswahl der Braut für die Heirat des Erzherzogs Sigismund Franz 903 . Neben den Botschaftern hatten zahlreiche kaiserliche Amtsträger regelmäßig Audienz beim Kaiser. Bereits im 16. Jahrhundert war die Hofkammeraudienz beim Kaiser in den Instruktionen anbefohlen worden 904 . Da selbst kleinste Ausgaben vom Kaiser bewilligt werden mußten, bestanden in diesem Bereich umfängliche Vorlagepflichten. Wohl auch aus diesem Grund wurde bei der Reform des Hofstaats im Jahr 1615 unter anderem Beschwerde darüber geführt, daß die Hofkammer zu selten Audienz beim Kaiser habe 905 . Unter Ferdinand II. und Ferdinand III. war die Hofkammeraudienz jedoch fest etabliert. Dabei trugen Vertreter der Hofkammer (in der Regel der Hofkammerpräsident und ein Hofkammerrat), dem von einigen Mitgliedern des Geheimen Rates umgebenen Kaiser Sachverhalte aus dem Amtsbereich vor, zumeist Sachstandsbericht, Gutachten und Voten. Die Vorlage wurde zumeist in der Sitzung beschieden, die Resolution auf den Aktenstücken vermerkt und wieder in den Geschäftsgang der Hofkammer eingespeist 906 . Beispielhaft ist hierfür die erste Quartalsrechnung des Salzamtes, die der Hofkammerpräsident Kolovrat und ein Hofkammerrat im April 1639 dem Kaiser in Gegenwart von vier der wichtigsten Geheimen Räte vorlegte 907 . Eine Stichprobe in den Akten der niederösterreichischen Kammer aus einigen Monaten der Jahre 1650 und 1652 ergab für diese späten Jahre Ferdinands III. einen Befund, nach welchem die Hofkammer zwar regelmäßig, teils wöchentlich, teils jedoch auch mit längeren Unterbrechungen in Gegenwart einiger Geheimer Räte, Audienzen beim Kaiser hatte 908 . Dem Aufenthalt des Kaisers in den Jagdschlössern um 902 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, fol. 370, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 13. Apr. 1637. 903 AVA, FA HR, K. 448, Simon de Thomasi an F. A. Harrach, Wien 16. Apr. 1665. Die Sachfrage beantwortete Leopold I. „mit Schupfung der Axl“ und verwies ihn an Auersperg und den Oberstkämmerer, mit dem Thomasi in der „Camer Capeln“ sprach. 904 § 48 der Hofkammerordnung von 1537 (Fellner (1907b), Nr. 14, S. 265) sah wenigstens zwei Hofkammeraudienzen pro Woche vor; vgl. auch ebd., S. 77. 905 HHStA, OMeA SR, K. 184, Konv. 75, Nr. 8. Gutachten vom 15. Sept. 1615, fol. 42v. 906 Vgl. beispielhaft HKA, NÖHA, W-61/ C/ 53 D (Salzamt), fol. 1520-1530v, unten Kap. C.II.3.c. Von der Einspeisung der Audienzergebnisse zeugt der Hinweis auf einen „Audienz Zettl“ (HKA, HFP, 11. Febr. 1647). 907 HKA, NÖHA, W-61/ C/ 53 D (Salzamt), fol. 1809-1710v. Anwesend waren die Geheimräte Trauttmansdorff, Slavata, Dietrichstein und Martinitz sowie ein Hofkammerrat. 908 Vgl. Tabelle üüü. <?page no="250"?> 249 Wien waren die langen Unterbrechungen nicht geschuldet 909 , wenn auch die Zahl der Audienzen in diesen Zeiten geringer war 910 . Unter Leopold I. blieb es bei diesem Verfahren 911 . Der Hofkriegsrat hatte unter Ferdinand III. gleichfalls Audienzen, deren personelle Ausgestaltung Ferdinand III. bei der Überarbeitung der alten Hofkriegsratsinstruktion von 1556 in der neuen Ordnung normierte: Danach sollten „die gewöhnlichen audienzien vor uns in unserm geheimen rath“ lediglich vom Hofkriegsratspräsidenten oder seinem Vizepräsidenten besucht werden, nicht aber von mehr als zwei Personen 912 . Damit gestalteten sich formal die Audienzen der Hofkammer und des Hofkriegsrates in gleicher Weise. Zur Gruppe der Amtsaudienzen wird man auch die sich sehr unterschiedlich gestaltenden Audienzen für Inhaber der obersten Hofämter zählen können. Der von 1637 bis 1672 amtierende Obersthofmarschall Starhemberg, der in vielerlei Hinsicht keinen leichten Stand bei Hof hatte, war immer wieder damit beschäftigt, seine Kompetenzen insbesondere gegen das Hofmeisteramt und die österreichische Hofkanzlei zu verteidigen und der auch erst 1656 Geheimer Rat wurde 913 , war für die Besprechung seiner Amtsgeschäfte wie Hofkammer und Hofkriegsrat auf eine kaiserliche Audienz angewiesen, die jedoch zumindest bedarfsweise erteilt wurde 914 . Über deren nähere Umstände ist man nicht so gut informiert wie über die der Hofkammer oder des Hofkriegsrates. In Hofquartiersachen traf er den Kaiser jedoch immer wieder, ohne daß aus den Resolutionen eine genaue Frequenz abzuleiten wäre 915 . Über Amtsaudienzen des Oberststallmeisters habe ich in den bearbeiteten Materialien nichts gefunden. Wichtig ist jedoch der Hinweis, daß dieser den 909 Hofkammeraudienzen gab Ferdinand III. auch in Laxenburg (10. Mai 1650); der Hofkammerpräsident Ungnad sandte am 12. Mai die abgearbeiteten Audienzunterlagen nach Wien (HKA, Niederösterreichische Kammer, rote Nr. 294, fol. 194). 910 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12581 19/ 2, Raimondo Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien, 3. Jun. 1654. 911 Auf eine Hofkammeraudienz deutet auch der Brief des Hofkammerpräsidenten Sinzendorf an Harrach hin, in dem er ihn wissen ließ, er sei für den nächsten Tag zur Audienz gerufen, während am übernächsten Tag eine Konferenz angesetzt sei (AVA, FA HR, K. 447, Sinzendorf an F. A. Harrach, Wien 8. Febr. 1659). 912 Fellner (1907b), S. 536. Vgl. HHStA Hs. Weiß 706/ 23, fol. 94-97. Editionen der Hofkriegsratsinstruktionenen des 16. und 17. Jahrhunderts bei Fellner (1907a), S. 276-280, 397- 414, 534-537, und Firnhaber (1864) Vgl. auch AVA, GD RM, c/ 8/ 29, Synopse der Ordnungen von 1556, 1650 und 1668 vom Hofkriegsratspräsidenten Montecucoli. 913 Vgl. unten Kap. C.I.2.b. 914 Vgl. die kaiserliche Audienz in Sachen des Obersthofmeisteramtes (AVA, FA TM, K. 123, Bb 2, Nr. 2, fol. 347-351); auch eine Amtsaudienz in Hofquartiersachen ist belegt (HKA, HQR, K. 1, Nr. 10 (1646), Nr. 123, fol. 23v). 915 HKA, HQR, K. 1 ff. Vgl. HKA, HQR, K. 1, Nr. 10 (1646), Nr. 123, fol. 23v. <?page no="251"?> 250 Kaiser bei Fahrten in der Kutsche regelmäßig begleitete und in diesem Rahmen bei den zahlreichen Ausfahrten Zugang hatte 916 . Dieser Sachverhalt deutet darauf hin, daß bei den Inhabern der obersten Hofämter die Zulassung durch den Oberstkämmerer obsolet wurde und es oft lediglich um Details der Zeitplanung ging 917 , während die Form der Audienz vielfach grundsätzlich gewahrt blieb. Selbst der Obersthofmeister Maximilian Graf von Trauttmansdorff trug dem Kaiser den Bericht über den Westfälischen Frieden im Rahmen einer Audienz in der Ratsstube vor 918 . Dies verweist darauf, daß der privilegierte Zugang anderer Höflinge zu Audienzen auch von der Einschätzung der Dringlichkeit ihrer Dienstgeschäfte abhing. Noch am Abend des Tages seiner Rückkehr aus der Eidgenossenschaft an den Hof erhielt 1656 der Oberst Zweyer eine zweistündige Audienz beim Kaiser 919 . Franz Albrecht Harrach kam nach dem Tod des Erzherzogs Sigismund Franz im Laufe des 6. Juli 1665 in Wien an, erhielt eine Audienz für seine Relation aber erst für den 8. Juli 920 . Nach der Rückkehr von als minder bedeutsam erachteten Kommissionsreisen mußte er noch etwas länger warten 921 . Leichten Zugang zu Audienzen hatten Höflinge vor allem dann, wenn sie auswärtige kaiserliche Militärs am Hof vertraten und darüber hinaus auch noch ein Amt im Hofkriegsrat innehatten. So erhielt der Hofkriegsratssekretär Constantin Sattler, der auch für Ottavio Piccolomini tätig war, Audienzen bei Ferdinand III. 922 ; Raimondo Montecucoli hatte als Hofkriegsrat und 916 Žolger (1917), S. 134. 917 Die Bedeutung des freien Zugangs des Oberstkämmerers trat beim Rücktritt Portias als Oberstkämmerer Leopolds I. zutage: Dieser genehmigte ihm weiterhin den freien Zutritt eines Oberstkämmerers und eine Wohnung bei Hof (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 64), Laxenburg, 30. Apr. 1661). 1661 schrieb der Oberstkämmerer Lamberg, er habe „vast den ganzen tag zu Hof“ verbringen müssen, da der Kaiser aber nun auf Pirsch sei, könne er einmal von der Jagdresidenz nach Wien (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 3. Aug. 1661). Vor der Hofreise nach Innsbruck 1665 berichtete Lamberg: Der Kaiser „wollen niemanden von Ihren Ministris, außer mich, der stetts zu Hof aufwartten muß, in dero Burk logiren lassen“; für den Obersthofmeister erbat er ein gutes Quartier, das am besten auf der anderen Seite der Gasse einzurichten sei; über einen zu errichtenden hölzernen Gang über die Gasse könne dieser dann zum Kaiser gelangen (AVA, FA HR, K. 445, Lamberg an F. A. Harrach, 23. Sept. 1665). 918 Am 3. Febr. 1649 „zu Wien in dero Ratstuben“ (AVA, FA TM, K. 17, fol. 248-251). 919 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 23. Apr. 1656. 920 AVA, FA HR, K. 550, Tagzettel des Franz Albrecht Harrach 1662-1665, 8. Jul. 1665. Den Rest trug er am 15. Jul. vor, die Audienz dauerte bis 17 Uhr. 921 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Differenzen zwischen Rückkehr und Vortrag beim Kaiser. 922 Vgl. SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12718 20/ 1, Constantin Sattler an Ottavio Piccolomini, Wien, 29. Jul. 1654, wonach Sattler am 28. Jul. Audienz beim Kaiser in Ebersdorf hatte. Auch als Ferdinand III. zuvor im Jul. krank im Bett lag, bekam er eine Privataudienz (ebd., Inv. #. 12717 20/ 1, 151-152, Sattler an Piccolomini, 11. Jul. 1654). <?page no="252"?> 251 Mittelsmann Piccolominis am Kaiserhof ebenfalls regelmäßig Audienz beim Kaiser 923 . Ähnlich verhielt es sich mit Mittelsmännern kaiserlicher Botschafter, die nicht zufällig häufig Hofämter oder Individualbewilligungen für die Vorzimmer besaßen: So schrieb Leopold I. seinem Botschafter in Spanien: „Was Eure particularia anlangt, werde ich solche von Euerm Vettern Sebastian anhören, auch mich also darüber erklären, dass Ihr werdt spüren können, dass ich alle Gnad Euch zu thun pronto bin, womit ich dann allzeit Euer gnädigster Kaiser und Herr verbleibe.“ 924 Sebastian Pötting aber war Kämmerer Leopolds I. Über den dienstlichen Bezug ließen sich auch Audienzen erlangen, in denen private Anliegen zur Sprache kommen konnten. Dort, wo Amtsträger unter Einsatz ihrer Privatvermögen dienstliche Aufgaben bestritten, also vor allem im Militärapparat, waren die zumal im Falle landsässigen Adels gegeneinander nur unscharf abgesetzten Sphären voneinander nicht zu trennen; so hat es auch den Anschein, als seien die Inhaber militärischer Ränge hinsichtlich der Vergabe von Audienzen besonders begünstigt gewesen. Der Hofkriegsrat Montecucoli hub in seinen Audienzen beim Kaiser denn auch mit dienstlichen Belangen an und kam danach auch auf den für sich erwünschten Orden vom Goldenen Vlies zu sprechen 925 . Die vom „Princeps in Compendio“ vorgeschlagene Kalkulation („incredibile est, quantam benevolentiam vel unicus benignus aspectus vel clemens unum a principe prolapsum verbum apud subditos generet.“ 926 ) ging mitunter auf: So berichtete der in Ungarn stationierte Adolf Ehrenreich Graf Puchheim von der Freundlichkeit des Kaisers bei seiner Audienz mehr und glücklicher als vom pekuniären Effekt seines Wiener Aufenthaltes: Der Kaiser habe ihn dermaßen freund- 923 Siehe Raimondo Montecucoli an Ottavio Fürst Piccolomini in SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12408 19/ 2, darunter: Wien, 19. Febr. 1650, mit einem Bericht über zwei Audienzen, in denen Montecucoli sich im Sinne Piccolominis beim Kaiser einließ; ebd., Wien, 2. März 1650, 279, 280, Ankündigung seiner Bitte um eine Audienz beim Kaiser, über deren Effekt ihm der Obersthofmeister Trauttmansdorff aber wenig Hoffnungen mache; ebd., Wien 9. März 1650, Audienzunterlagen und Bericht über den Vortrag. 924 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 64), Wien, 6. Aug. 1664. Hans Sebastian Pötting war Kämmerer Leopolds I. seit 1657. 925 AVA, GD RM, d/ 8/ 14, Notizen über Audienzen am 13. Dez. 1664 und am 15. Dez. 1664. Am 13. Dez. sprach Montecucoli mit dem Kaiser über die militärische Situation und über den Orden vom Goldenen Vlies. In einer Bittschrift an Ferdinand III. bezog sich Johann Reichard von Starhemberg auf das, was er ihm in der letzten Audienz vorgebracht habe (OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 55, Starhemberg, s.f., s.d., um 1648/ 49). Isolano berichtete dem Obersthofmeister Trauttmansdorff über seine Audienz beim Kaiser in Prag (AVA, FA TM, K. 158, Ff. 27, Nr. 78, Offenburg, 4. Sept. 1637) und Ferdinand III. berichtete seinem Obersthofmeister darüber, wer durch wen seine Angelegenheiten vorbringen ließ (ebd., K. 122, Ferdinand III. an Trauttmansdorff, fol. 227, Linz, 23. Jan. 1646). 926 Bosbach (1991), S. 95, 96. Vgl. auch Vernulaeus (1640), S. 163. <?page no="253"?> 252 lich empfangen, „das ich mich gern lebendiger vohr ihn begraben wolte laßen“ 927 . Trotz der Möglichkeit derartiger Begeisterungsstürme hielten sich nicht allein der Oberstkämmerer, sondern auch andere um die Vermittlung von Audienzen gebetene Höflinge zurück, wenn es um „Audienzen in Partheÿ-Sachen“ ging: Diese waren „gar theuer“ 928 und zwangen zu einer Ökonomie der Hilfeleistung. Hier schuf der Zugang im öffentlichen Raum - inbesondere in den Vorzimmern und für adelige Damen besonders in den regelmäßig besuchten geistlichen Einrichtungen Wiens - Abhilfe. Der Kaiser verließ die Retirade fast täglich zu verschiedenen Anlässen, vor allem auf dem Weg zur Kapelle 929 , aber auch auf dem Weg zur Jagd oder zu den zahlreichen Messen in den Kirchen und Klöstern der Residenz 930 . So vermerkte der soeben aus Münster zurückgekehrte Reichshofrat und Gesandte Lamberg in seinem Diarium im Jun. 1649: „Audivi missam cantatam zu hof. Ihr Maiestät, Kayser und Kayserin, haben mir en passant à la chappelle die hand geben.“ Am 14. fuhr Lamberg wiederum „nacher hof“, am 15. erhielt er dann die Audienz, in der er dem Kaiser „beede instrumenta pacis von der cron Frankreich und Schweden in originali underthenigist“ übergab 931 . Die Gelegenheit, den Kaiser in den Vorzimmern zu sehen und anzutreffen, war von daher grundsätzlich fast täglich gegeben. Insbesondere auf dem Rückweg kam es in den Vorzimmern zu Begrüßungen, knappen Gesprächen zwischen dem Kaiser und den sich dort aufhaltenden Personen und in diesem Rahmen häufig zur Übergabe von Bittschriften. Auch diese Unterredungen wurden mitunter als Audienz bezeichnet; so ließ sich der Kaiser am 30. Dezember 1650 nach einer Erkrankung wieder in den Vorzimmern sehen „con dar’ audienza à molti“ 932 . Der Nuntius Caraffa beschrieb dies bereits für die 1620er Jahre relativ ausführlich und hob mit der Leutseligkeit und der eigenhändigen Entgegennahme von Schriftstücken die auch im „Princeps in Compendio“ betonten Gesichtspunkte besonders hervor. Der venezianische Gesandte Giustiniani berichtete 1654, verschiedene 927 AVA, FA HR, K. 445, Adolf Ehrenreich von Puchheim an F. A. Harrach, 10. Dez. 1663. 928 AVA, FA HR, K. 447, Hans Joachim Graf Sinzendorf an F. A. Harrach, fol. 1, Prag, 19. Jan. 1658. 929 Zu Ferdinand II. vgl. Caraffa 1629 (Müller (1860), S. 258 ff.), zu Ferdinand III. u.a. Fiedler (1866), S. 244, 245 und BAV, Vat. lat. 10423, fol. 142. 930 Vgl. zu Messen außerhalb der Hofburg besonders BAV, Vat. lat. 10423, fol. 184v-187. 931 Hageneder (1986), S. 248. Am folgenden Tag fuhr er „nacher hof“, am 15. traf er den Obersthofmeister, der ihm mitteilte, daß Ferdinand III. ihm am Abend Audienz geben werde. 932 ASV, SG, 148, 31. Dez. 1650. <?page no="254"?> 253 Zugangsformen zusammenfassend, ähnliches für Ferdinand III. und Leopold I. 933 Es läßt sich nicht sicher nachweisen, steht aber vor dem Hintergrund der Zeugnisse und Berichte zu vermuten, daß die meisten Memoriale, die Kaisern ohne Einschaltung anderer Höflinge übermittelt wurden, die Kaiser bei ihren Aufenthalten in den Vorzimmern erreichten. Daß Höflinge besondere Audienzen erhielten, um etwa ein Hofquartier zu erbitten, ist vor dem Hintergrund, daß dem Obersthofmarschall für dieses Regelungsgebiet regelmäßig Audienz gegeben wurde, nicht ausgeschlossen, aber wenig wahrscheinlich; und doch sind mündliche Vorbringungen in derartigen Angelegenheiten belegt 934 . Für gewichtigere Anliegen reichte die einfache Möglichkeit zur Übergabe von Memorialen nicht aus und so hatte etwa der Hofkammerdirektor Clement Freiherr von Radolt bei Ferdinand III. 1656 eine Audienz erhalten, in der er Höhe und Realisierungsmöglichkeiten des Recompenses für den resignierten Hofkammerpräsidenten David Ungnad von Weissenwolff erörterte, der Landeshauptmann in Österreich ob der Enns geworden war. Die Audienz war auch deshalb wichtig, weil entgegen den Forderungen verschiedener theoretischer Schriften in Partikularaudienzen mitunter ohne weitere Befassung von Räten kaiserliche Entscheidungen gefällt 933 Vgl. Müller (1860), S. 265, in der Übersetzung von Hurter (1860), S. 221: „Doch hört er im Vorübergehen leutselig jeden an, gibt wohlwollend Antwort, stellt ebenso wohlwollend Fragen […]. Ueberreichte Denk- und Bittschriften nimmt er selbst zur Hand und trägt sie, ohne dieselben jemandem zu übergeben, in sein Cabinet.“ Der Kaiser habe die niedrigeren Personen unterhalb des Botschafter- oder Fürstenranges in denjenigen Vorzimmern Audienz gegeben, in denen sie warteten (ebd., S. 221). Für Ferdinand III. konstatierte der venezianische Gesandte, dieser leihe sein Ohr auch Unglücklichen, gebe jedermann Audienzen, und sehe sich die Memoriale gründlich an (Fiedler (1866), S. 387). Leopold Wilhelm Graf Königsegg berichtete dem Hofkammerpräsidenten von seiner eigenen Memorialübergabe an den Kaiser, wobei ihn der Kaiser vertröstet habe (HHStA, FA JH VI/ 1, Königsegg an Sinzendorf, fol. 102, s.d. (ca. 1662-1665)). Für die Zeit Maria Theresias vgl. Raschauer (1958), S. 287. 934 In einer Hofquartiersache nahm der Hofmarschall in seinen Bericht an Leopold I. die Bemerkung auf, er habe vernommen, daß dieser schon informiert sei: nicht allein durch das Memorial, „sondern auch mündlich“, und daß der Prätendent die Gründe „albereit underthänigst hinderbracht, und zugleich umb allergdigste Verwilligung des quartiers [...] gebetten habe“ (HKA, HQR, K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 530, fol. 30-33); der betroffene Christoph von Altheim war Kämmerer Leopolds I. Der Kämmerer Johann Reichard von Starhemberg wollte im Dez. 1647 bei Hof einige Angelegenheiten erledigen, doch war gerade Audienz (AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg an F. A. Harrach, 21. Dez. 1647). Einflußkanäle ließen sich auch andersherum nutzen: Bei einem anderen Hofaufenthalt bat ihn der Obersthofmeister Trauttmansdorff, sich bei Starhembergs Schwager Franz Albrecht Harrach in seinem Namen für den Verzicht auf eine Zahlung eines in Bedrängnis geratenen Dritten zu verwenden: Er gab die Bitte weiter: Harrach wisse selbst, „wer der Herr ist“ (AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg an F. A. Harrach, 9. Sept. 1647). <?page no="255"?> 254 wurden 935 : In der besagten Audienz erhielt Radolt vom Kaiser etwa die Erlaubnis, noch am gleichen Tag das Dekret wegen der Zahlung der Geheimratsbesoldung Ungnads zur Unterzeichnung einzureichen. Die weitere Klärung des Recompenses stand hingegen noch aus. Radolts Bitte um eine weitere Audienz im November wurde unter Hinweis auf die Erkrankung des Kaisers abgelehnt, was Radolt, obwohl er den Zutritt zur zweiten Antecamera hatte, zu der Bemerkung veranlaßte, daß „Ich den access zu Ihr Khaÿl: Maÿl. nit hab“ 936 . Bis Ende Dezember hatte er das Memorial Ungnads vom 8. Dezember ungeachtet der leidlich wiederhergestellen Verfassung des Kaisers immer noch nicht übergeben und sich statt dessen lieber an den Hofkammerpräsidenten gewandt. Dies sei „allein darumben beschechen, weillen Ich es in meiner einfalt nit befinden khan, ohne sonderbahre guete apertur Ihre Khaÿl: Maÿl. was davon zu melden.“ Ohne Audienz war demnach wenig zu erreichen - doch selbst vor einer neuerlichen Bitte um eine Audienz wich Radolt zurück, weil er fürchtete, es könne geschehen, daß der Kaiser zu diesem Zeitpunkt nicht günstig geneigt sei und nicht sofort eine günstige Entscheidung fälle. Eine solche sei aber nötig; erfolge sie nicht, hätte er keinen Mut mehr, in der gleichen Sache nochmals eine Audienz zu nehmen, was aber erforderlich sei, da er nicht leicht an den Kaiser herankomme: „sollte Ich ein absonderliche audienz nemben undt Ihre Khaÿl: Maÿl: nicht in solchen humor antreffen, ds sÿ gleich ein allergnädigstes fiat von sich geben theten, so müesste Ichs führ ein lauttere negotium halten, unndt hette als dan das herz nimber, was weitters in einer absonderlichen audienz vorzubringen. Ohne ist es nicht, daß Ich wol selbst der meinung bin, daß sich mit mier nicht leicht ein gelegenheit schikhen würdet zu Ihrer Maÿl: zukhumben, aber Ich hette wol vermeint, daß solches durch Herrn Hoff Camer Praesidenten, als wel- 935 Das kritisierte ein anonymes Gutachten schon 1611 (Fellner (1907b), S. 374, 378): „so wäre ihre kais. M t . […] zu bitten, dass sie hinfür von keinem diener, er sei klein oder gross, keine relationes annehmen oder sich darüber allerdnädigst resolviren, sie seien denn zuvor in gehörigen räthen berathschlagt und die relatio in duplo sammt ihren motivis schriftlich verfassst und vom sekretario unterschrieben worden“ (ebd., S. 378). 936 WWAS, Akten, Fach 76, Nr. 45, Clement von Radolt an David Ungnad von Weissenwolff, Wien, 13. Dez. 1656. Vgl. die Briefe vom 1., 15., 29. Nov. sowie 13. und 27. Dez. 1656. Ungnad wurde am 9. Nov. 1656 im Linzer Schloß als Landeshauptmann installiert (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Nov. 1656), nachdem er am 13. Okt. vom Kaiser dazu und Sinzendorf zum Hofkammerpräsident erklärt worden war (ebd., Okt. 1656). Radolt erbat eine Audienz im Nov. 1656, bekam aber wegen einer Erkrankung des Kaisers keine (WASS, Radolt an Ungnad, Wien, 29. Nov. 1656). Auch Carl Ludwig von der Pfalz setzte für die Übergabe eines Briefes an den Kaiser darauf, daß Sinzendorf eine günstige Gelegenheit abpassen würde, und bat, wenn es dem Kaiser „einmahl gefallen wird, sich zu recreiren, Ihro solches einzulieffern“ (HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 13, Heidelberg, 9./ 19. Jun. 1652). <?page no="256"?> 255 cher täglich den Zuetritt hat, gahr wol hette zu Werkh khönen gericht werden wie Ich Ihme dan willig darzue befunden, Allein ist Er eben meiner meinung, daß solches ohne absonderliche guete coniunctur nit beschechen solle.“ Der nahende Landtag in Österreich ob der Enns gebe dem neuen Landeshauptmann jedoch gute Gelegenheit, den Kaiser seine „vil vorträgliche operation, guete dienst“ spüren zu lassen und bei dieser Gelegenheit könne man eine Audienz wagen. Das alte Memorial, das „auf ein jungers datam zu sezen“ sei und nun inhaltlich ergänzt werden könne, sandte Radolt zurück 937 . Dieses Beispiel macht die Komplexität der Faktoren der Nutzung von verschiedenen Zugangsmöglichkeiten deutlich und zeigt, daß ungeachtet der Möglichkeiten des okkasionellen Zugangs über die Vorzimmer und der formellen Audienznahme selbst hochrangige Amtsträger sich lieber an diejenigen wandten, für die Audienzen und Gespräche mit dem Kaiser zum Tagesgeschäft gehörten. Das Zugangsreglement bot mit den verschiedenen Zugangsoptionen Bittstellern und ihren Vertretern bereits im Vorwege einen Maßstab für die Taxierung der Schwierigkeit, ihre Anliegen vor- und durchzubringen und trug damit zur Reduktion von Unsicherheit und Enttäuschung sowie zur besseren Einbettung von Anliegen in weitere zeitliche, soziale und sachliche Bedingungen bei. Die Funktion der Unsicherheitsabsorbtion erfüllte das Reglement auch für den Kaiser. Auf der einen Seite konnte er davon ausgehen, daß Personen, die mit Memorialen oder in der Audienz an ihn herantraten, im Vorfeld bei Höflingen ihre Anliegen bereits diskutiert und ihre Erwartungshaltungen dem Realisierbaren zumindest angenähert hatten. Auf der anderen Seite war noch die Konfrontation mit dem konkret doch noch Neuen durch die Rahmung von Audienz und Antecameradurchgang in typisierte Situationen eingebettet, in denen die Situations- und Gesprächshoheit des Kaisers auch dann, wenn er allein war 938 , fast ausnahmslos unangefochten blieb 939 und in denen niemand auf soforti- 937 WWAS, Akten, Fach 76, Nr. 45, Clement von Radolt an David Ungnad von Weissenwolff, Wien, 27. Dez. 1656. Selbst Geheime Räte wagten in den Sitzungen oft nicht zu fragen, was der Erläuterung bedurfte (Winkelbauer (1999a), S. 230); zum Problem vgl. auch Braungart (1988), Braungart (1995), Hahn (1991), Olsen (1972). 938 Vgl. die Bemerkung Giustinianis, Ferdinand III. sei bei Audienzen stets allein (Fiedler (1866), S. 388). Der „Auditore“ des Nuntius Pannochieschi konnte mit Ferdinand III. allein sprechen und so Auersperg umgehen (BAV, Vat. Lat. 10423, fol. 261). Auch für Ferdinand II. sind Audienzen belegt, in denen er mit Besuchern allein war, u.a. mit Lord Arundel und Crowne am 6. Jun. 1636 (Springell (1963), S. 64, 65). Vgl. auch die Audienz von Herinrich von Pflummern (Anm. 1094). Wie es mit den Wachen stand, läßt sich hier nicht klären. 939 Vgl. als Ausnahme Anm. 807. <?page no="257"?> 256 ger Bescheidung insistieren konnte. Dissens konnte in diesen Situationen zwar auftreten, aber zumindest keine Konfliktreife erreichen 940 . Daß sich dies auf die Form der Gesprächsführung - etwa auf Zulassung bzw. Auswahl von Themen und Konkretisierungsgrad - auswirkte, läßt sich anhand der wenigen Hinweise auf Gesprächsverläufe mit dem Kaiser belegen: So fragte Ferdinand III. bei der oben erwähnten Audienz den Hofkammerdirektor Radolt, mit welchem Betrag Ungnad zufriedengestellt werden könne. Radolt beschrieb seine Reaktion wie folgt: „Respondi: khöndte nichts anders sagen als daß er [Ungnad] dem Kaiser es in sein wohlgefallen stelle“, er (Radolt) gebe aber die Aufwendungen Ungnads für das Amt und die Vernachlässigung von Ungnads eigenen wirtschaftlichen Belangen zu bedenken; erst auf Nachfrage erhielt der Kaiser eine etwas konkretere Antwort: „Iterum replicavit Imperator: was meint Ihr aber doch? Respondi Ich were der allerdunderthenigisten meinung, wan man ein medium terminum zwischen dem von Crembsmünster unndt dem Herrn Breiner halten thet, das ist der von Crembsmünster hat über 300.000 fl. empfangen, Herr Breiner so vil mier bewust nicht gahr 200.000“, handele man angemessen, zumal Ungnad dann „nicht nur contentiert sondern auch modtiviert“ würde. Nach einer gemeinschaftlich vorgenommenen näheren Bestimmung der Summe stand dem Kaiser dem Anschein nach nicht der Sinn und so sagte er, er werde den Vorschlag überdenken. Erst nach der Kundgabe seiner eigenen Überlegung bezüglich der erforderlichen Einnahmequelle, die den Willen des Kaisers erkennen ließ, Ungnad Geld zukommen zu lassen („Additit deinde proprio motu, Ich vermein es würden der Camer nit vil entgehen“), fragte Radolt, ob er die Dekrete für die Besoldungsauszahlung einreichen dürfe 941 . c. Kammer und Tafel Neben dieser Gruppe von Situationen standen zahlreiche andere, wie etwa Aufstehen, Ankleiden und Baden, Beichten, Jagen, Fischen, Spielen, Musizieren 942 . Über diese Ebene kaiserlicher Kontakte ist man mit einigen Ausnahmen wie etwa der Rolle des Beichtvaters Ferdinands II. 940 Zum Konfliktbegriff vgl. Kieserling (1999), bes. S. 233-238. 941 WWAS, Akten, Fach 76, Nr. 45, Clement von Radolt an David Ungnad von Weissenwolff, Wien, 1. Nov. 1656. 942 Ferdinand III. hatte wie Leopold I., Kompositionsunterricht und engen Kontakt zu seinen Lehrern und Musikern (Antonicek (1989), S. 2, 3); vgl. auch Hammerstein (1986), S. 229. <?page no="258"?> 257 oder des Bibliothekars Leopolds I. Lambeck, nur wenig informiert 943 . Soweit man es aber ist, läßt sich eine Tendenz feststellen, die zugleich die Schwäche des empirischen Befundes erklärt: Nicht typisierte und vielfach heikle Kontaktsituationen wurden vor allem dadurch gesichert, daß sie im Sinne einer Kommunikationsvermeidung ritualisiert wurden; die Anwesenden und Mitwirkenden waren zudem oft mit Mitteilungsverboten belegt und/ oder in besondere Vertrauensverhältnisse einbezogen und die Situationen auf diese Weise fast durchweg der breiteren Thematisierung entzogen. Dies ist zwar im Hinblick auf „arcanum“ und „decorum“ naheliegend, aber, wie der Blick auf den englischen Hof Karls I. oder den französischen Hof Ludwigs XIII. zeigt, keinesfalls selbstverständlich und soll deshalb im folgenden näher untersucht werden. Die Tendenz zur Invisibilisierung bezog sich in besonderem Maße auf die kaiserlichen Kammerdiener 944 . Die eigenhändige Instruktion Ferdinands III. für die Kammerdiener von 1651 war darauf ausgerichtet, ihnen jedwede Gesprächsinitiative und nach Möglichkeit noch die Wahrnehmung dessen, was in der Kammer vorging, zu untersagen. Weder die Kammerdiener noch der Leibbarbier, der Kammerheizer oder das übrige subalterne Kammerpersonal durften danach Memoriale entgegennehmen, übergeben, oder beim Kaiser empfehlen; sie durften nichts in eigener Sache vorbringen und nicht einmal in den Vorzimmern den Kaiser ansprechen; wenn sie mit ihm sprachen, durften sie lediglich antworten. Sie durften in Abwesenheit des Kaisers die kaiserlichen Zimmer nicht betreten „noch die auff unserer taffel liegende Memorialien, schrifften, und anbringen suechen, viel weniger dieselbigen lesen, verruken oder verwenden“, dasjenige, was sie vom Kaiser vernahmen, nicht mitteilen und sie sollten, wenn sie Wache hielten, zwar vor der Tür stehen, aber nicht so nahe, daß sie hören konnten, was ge- 943 Zum Verhältnis zwischen Ferdinand II. und seinem Beichtvater Lamormaini und dessen Anteil an der kaiserlichen Politik vgl. Bireley (1981). Spuren hinterließen Patres auch in den Codelisten für die Chiffrierung von Briefen: Der Schlüssel des kaiserlichen Botschafters in Madrid, Schönburg (1635-1640), hatte Codes für Lamormaini und die Patres Lucas und Quiroga (vgl. Ernst (1992), S. 105). Kleriker hatten auch Zugang zum Kaiser, wenn dieser außerhalb der Hofburg Klöster besuchte und dort speiste (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 184v-187v, 279- 280v). Zur Korrespondenz Leopolds I. mit Höflingen und Beichtvätern vgl. Mat'a (1998). Im Nachlaß des Oberstkämmerers Lamberg finden sich Schriften zur Verschlüsselung von Schreiben und Codelisten (OÖLA, HSt, Sch. 1223, Fasz. 12, Nr. 200). Ferdinand III. korrespondierte mit Lamberg 1644 über einen neuen Schlüssel, über den sich Lamberg „wol den Khopf [...] zerbrechen“ werde (Ferdinand III. an Lamberg, Linz, 28. Dez. 1644). Zu den Geheimschriften (Ernst (1992), Ernst (1996)), zu den Codes für Höflinge Anm. 464, 974. 944 Vgl. Hurter (1850), Bd. 11, S. 669, 670; zum Kammerdiener als Unternehmer Kellenbenz (1991), für die Habsburger des 16. Jahrhunderts vgl. Sutter Fichtner (1995), S. 56. <?page no="259"?> 258 sprochen wurde; diese breite Kasuistik läßt die „eingeschlichene Unordnung“ 945 erkennen. Andererseits bedienten sich die Kaiser ihrer Kammerdiener für Tätigkeiten, die der Kontrolle anderer Hofleute entzogen werden sollten: So waren häufig Kammerdiener auch Geheime Kammerzahlmeister und verwalteten als solche die kaiserliche Schatulle. Daß diese Verwaltung ausschließlich mittels Frage und Antwort reguliert werden konnte, ist zumindest zweifelhaft. Das breite Spektrum uneinsichtiger informell aufgefaßter Situationen zeigt auch, daß Leopold I. sich von einem Kammerdiener zeichnen ließ: Auch wenn der Kaiser „ihm fast nix gesessen“ hatte: Er saß ihm doch und auch das Porträt kam von einer Hand in die andere 946 . Außer ähnlich spärlichen Hinweisen aber ist über solche Situationen kaum etwas bekannt. Ebenso verhält es sich mit den Kontakten der Kaiser zu Sekretären und Kurieren von Höflingen oder Dritten, die vielfach leichten Zugang hatten 947 . Der Anspruch der Kaiser auf eine repräsentative adelige Bedienung - die Kammerdiener waren Niederadelige - verhinderte freilich, daß sich Kammer und Retirade vollständig der sozial relevanten Sichtbarkeit entzogen. Gerade deshalb war das Lever des Kaisers außerordentlich streng reglementiert und dürfte den Kaiser vor der Geltendmachung von Einfluß sicher geschützt haben. Dazu trugen nicht zuletzt die Gegenwart von Hofzwergen, Hofnarren und vermutlich geistig Zurückgebliebenen („matti“) sowie die ritualisierten Handreichungen der zumeist knienden und ihres Mantels und Degens entledigten Kämmerer unter der Aufsicht des Oberstkämmerers bei 948 . Die Situation des Lever war keine relevante Situation und grundsätzlich keine Gesprächssituation 949 . 945 E.h. Instruktion Ferdinands III. vom 22. März 1651 (vgl. Anm. 859). 946 Leopold I. sandte Gerard van Schloss nach Spanien, weil er ein guter Maler sei: „Zur Prob seiner Malerei schicke ich Euch […] mein Conterfect, so dieser mein Kammerdiener gmacht und bin ihm fast nix gesessen, sondern hat es nur also della testa gmacht“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 82), Wien, 25. Okt. 1664). 947 Keine besondere Zulassung war für wichtige Kuriere nötig: „Diesen Augenblick kommt des de Souches sein Secretari und bringt, dass den 3. dies durch die Genad Gottes [Neutra] an die Unsrige mit Accord übergangen“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 54), Regensburg, 7. Mai 1664). Auch bei der Jagd war so Zugang möglich: „Als ich den 7. dies eben morgens [...] mich mit dem Waidwerk delectirt, kommt der Courier Heinrich […]. Als er aber in die Nähe kame, so fragte ich ihn, wann er weggeritten. Er sagte den 18., […] und gabe mir die Brief“ (ebd., S. 167, Innsbruck, 17. Okt. 1665). 948 Kammerfrühdienst, Darstellung von Raimondo Montecucoli, Kämmerer Ferdinands III. seit 1645 (AVA, GD RM, c/ 6/ 1). Eine etwas ungenaue Übersetzung bei Veltzé (1900b), S. 17, eine neue zuverlässige bei Schreiber (2000), S. 63, 64; „matti“ übersetzt Schreiber mit „Schalke“, was neben dem spezifischeren „buffoni“ (Hofnarren) aber möglicherweise nicht überzeugt. Gelegentlich notierte auch der kaiserliche Kämmerer F. A. Harrach, daß er den Kaiser anbzw. ausgekleidet hatte (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 1. Dez. 1640, 29. Nov. 1642). Vgl. dagegen für das 18. Jahrhundert Graf (1997), S. 576, und Duindam (1998a), S. 38. 39. Kämmerer <?page no="260"?> 259 Kommunikationssituationen waren auch die übrigen typisierten Dienste nicht, weder das Reichen der Frühsuppe noch der Tafeldienst, sei es, daß der Kaiser in seinem Zimmer, sei es, daß er öffentlich in der Antecamera aß 950 . Die eigenhändigen Instruktionen Ferdinands III. von 1651 belegen zudem die Gefährdung der beanspruchten Ehrerbietung: Insonderheit das Verhalten der Kammerdiener und Kämmerer in den Vorzimmern und hierbei vor allem der Tafeldienst ließen zu wünschen übrig, wurden im Hinblick auf die „erhaltung unserer Reputation“ aber ernst genommen. So insistierte er in der Kammerdienerinstruktion darauf, daß die Kammerdiener beim Heranbringen der Speisen ihren Hut nur bis zur ersten Tür der ersten Antecamera tragen dürften, damit die Distanz zwischen ihnen und den Kammerherren gewahrt bleibe; auch wurde ihnen unter Hinweis auf entsprechende Vorkommnisse eingeschärft, die Frühsuppe selbst zu tragen und sich dabei nicht durch subalternes Kammerpersonal wie den Kammertrabanten vertreten zu lassen, andererseits beim Tafeldienst nichts selbst dem Kaiser zu reichen, sondern den Edelleuten und Kämmerern, welche Tafeldienst hätten. Ihre Mäntel sollten sie in der Antecamera nicht auf die Mundtafel legen, die diensthabenden Kämmerer als Vorgesetzte ebenso respektieren wie den Oberstkämmerer und „parieren“ 951 . In der Instruktion für den Oberstkämmerer wurde er im Abschnitt „Wie man sich in der Antecamera und Ritterstube zu verhalten habe“ nicht minder deutlich. Der Oberstkämmerer sollte darauf achten, daß niemand ohne Mantel, außer dem Stallmeister niemand mit Stiefel und Sporen die Räumlichkeiten betrat. spielten mit den Habsburgern und pflegten sie auch (vgl. Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 177), Wien 24. Jul. 1663). 949 Vgl. auch die Einlassung eines Hofnarren, der erwartbare Sinnproduktion konterkarierte: Beim Tod des Erzherzogs Leopold Wilhelm nannte der Hofnarr diesen nicht nur mit seinem Spitznamen, sondern ironisierte die Situation: „Juhu, der hochwirdt (così lo chiamano) ist schon im himmel! “ (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 143, 144), Preßburg, 26. Nov. 1662). Ein vielzitierter Witz eines Hofnarren Ferdinands III. über den Hofkammerpräsidenten ist durch den venezianischen Gesandten Molin (Fiedler (1867), S. 56), überliefert, vgl. Anm. 1471. Ein Nachweis für eine Auftragserteilung Ferdinands III. an einen Kämmerer beim Lever findet sich in einem Brief des kaiserlichen Kämmerers Johann Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach: Der Kaiser habe ihm „heüdt beÿ dem anzihen befohlen, dem Herrn Bruder zu schreiben“, dieser möge etwas für den Kaiser besorgen, er wisse schon, was (AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg an Harrach, Pilsen, 21. Aug. 1647). Vgl. zu kaiserlichen Narren und Narren von Hofadeligen Tersch (2001), S. 197-199, vgl. auch Sienell (2001b), S. 101. 950 Zur Frühsuppe siehe die e.h. Instruktion Ferdinands III. für die Kammerdiener vom 22. März 1651 (HHStA, OMeA SR, K. 74, Konv. 11, vgl. Anm. 859). 951 § 12 der e.h. Instruktion Ferdinands III. für die Kammerdiener vom 22. März 1651 (vgl. Anm. 859). Vgl. zum Essen Hurter (1850), Bd. 11, S. 575, 576: „Das Mittagmahl nahm der Kaiser in dem Vorzimmer der Kammerherren, das Abendessen in den Gemächern der Kaiserin; an Festtagen speiste er öffentlich in der Ritterstube.“ <?page no="261"?> 260 Ein besonderes und gänzlich abzustellendes Ärgernis war dem Kaiser das Verhalten „unserer eigenen diener beamten und offiziere aber auch andere, sonderlich graven standspersonen“, die in der Antecamera und dann, wenn Tafelmusik gespielt würde, erschienen und „darin spazieren, laut reden, und andere Abscheulichkeit üben“. Auch beim kaiserlichen Essen in der Antecamera sollte niemand, dem die Zugangsordnung dies nicht zugestehe, den Zutritt dorthin haben: „durchgehend“ sollte der Oberstkämmerer darauf achten, daß der Respekt vor dem Ort und „unsere[r] hohen gegenwart“ mittels „bescheidenheit mit still sein und schweigen auf ein all und weg“ gewahrt blieben 952 . Die bezüglich der Vorzimmer besonders hohe Empfindlichkeit in Belangen der Wahrung des kaiserlichen Respektes machte mitunter auch vor Zurechtweisungen von Mitgliedern der Dynastie nicht halt. So berichtete der Hofkriegsratssekretär Sattler 1654 von zwei ihm bedeutsam erscheinenden Vorfällen in Ebersdorf: Einige Wochen nach dem Tod Ferdinands IV. sprach ein Edelknabe den in Gedanken versunkenen neuen Thronfolger an und sagte nach Sattlers Schilderung: „Ich ersuche Euer Hoheit, fröhlich zu sein, denn Euer Stand hat sich verändert, bald seid Ihr König und Herr“, was der Erzherzog mit einer Ohrfeige beantwortete („un buon schiaffo“), woraufhin er sagte, er wolle keine Schmeichler um sich haben und über die Sache zu reden sei nicht an der Zeit. Der Edelknabe hatte - und in diesem Sinne wird man den Hinweis des Erzherzogs auf die Zeit verstehen können - sachlich zwar recht, beachtete aber in nicht genügendem Maße die Selbstdarstellung des Thronfolgers als trauernder Bruder. Dem jungen Erzherzog unterlief einige Tage später im Zimmer des Kaisers beinahe selbst ein faux pas. Bei Ferdinand III. waren gerade die Jesuiten Gans und Geier zugegen und trugen einige Angelegenheiten vor, als der Erzherzog zu einem jungen Mönch über die beiden eine Bemerkung machte, für die er die deutsche Sprache wählte, damit die Patres sie auch sicher registrierten: „das sein zweÿ grosse Vögl“. Sie fragten ihn, warum er sich so verächtlich äußere; der Erzherzog fing daraufhin an zu lachen, was den Blick auf den Kaiser lenkte. Dieser sah sich dadurch, daß der Erzherzog in seiner Gegenwart lachte, in seiner eigenen Wertschätzung der Patres beleidigt 953 und schritt auf zwei Ebenen zur Sanktionierung des Verhaltens: Mit einer 952 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv r. 122, 4, rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“ Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Waldstein, Wien, 2. März 1651. 953 Beide Geschehnisse: SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12718 20/ 1, Constantin Sattler an Ottavio Piccolomini, Wien, 29. Jul. 1654: „Supplico l’AV: di star allegramente, perche il stato suo si è mutato sará presto Ré, & Padrone”; „e ció, ridendo, in presenza di S.M. tà , la questa si trovo in parte offesa per il puocho respetto portato alli Religiosi“. <?page no="262"?> 261 Gebärde gab er seine Entrüstung zu verstehen („gli mostrò qualche sdegno“), achtete in dem Knaben aber den Erzherzog und hob mit der verbalen Gegenrede auf dessen Selbstachtung ab: Ob er nicht anderes gelernt habe. Der Erzherzog konnte nun antworten, er habe nicht übel und zudem wahr gesprochen und stellte die Frage, ob es denn nicht wahr sei, daß Gans und Geier große Vögel seien („un occa et un aerove“). Der Kaiser war mit der auf das Wortspiel ausweichenden Antwort mehr als zufrieden („non si poteva satiare della bella risposta“) und auch die Patres waren erleichtert. Derartige Zurechtweisungen setzten Standards hinsichtlich der Übernahme von Situationsauffassungen und Achtungsansprüchen. Der gelehrte Disput hatte daher am Kaiserhof keinen leichten Stand, hatte er sich doch in Form von „bellissimi discorsi et dispute“ zu realisieren und insofern enge Grenzen 954 . Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, daß die nach italienischem Vorbild gestalteten Akademien, die Fürst und Adel zur Diskussion verschiedener Themen zusammenführten, am Kaiserhof nicht traditionsbildend wurden. Die Wahl primär ästhetischer und moralischer Themen mit vorhersehbaren und bekannten Auffassungen konnte die soziale Schieflage der doch gleichwohl offenen Situation nicht auffangen, zumal einige der Teilnehmer keine Höflinge waren. So nahmen 1647 an den Akademien neben einigen Kämmerern italienischer Herkunft der niederösterreichische Regimentsrat Horatio Buccelini, aber auch der toskanische Resident und ein Verwandter des Nuntius teil 955 . Anfänglich äußerte sich der Kaiser sehr angetan, dennoch hielten sich die Akademien nicht lange 956 . Die Präferenz für bewährte typisierte Situationen bedeutete weder, daß es nicht andere Situationen gab, noch, daß diese ohne Regeln auskamen. Der Vollzug anderer Kontakte zu den Höflingen aber realisierte sich in der Regel außerhalb der Vorzimmer und grundsätzlich im nichtöffentlichen Raum; überdies ist darauf hinzuweisen, daß sich engere Kontakte vor dem Hintergrund langjähriger Beobachtung und Bewährung innerhalb jeweils rigiderer Interaktionsreglements etablierten und damit auf persönliche Verläßlichkeit bauten. Bis dahin war es allerdings 954 Leopold I. schildert das Treffen des Burggrafen Bernhard Ignaz von Martinitz und des kaiserlichen Bibliothekars Lambeck in der Bibliothek; anwesend waren auch der Beichtvater des Burggrafen und ein anderer Priester: „et cosi habbiamo havuti bellissimi discorsi et dispute“ (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 97), Wien, 17. Jan. 1662). Hervorhebung M.H. 955 ÖNB, Cod. 10108, fol. 18 ff. Teilnehmer waren auch die Kämmerer Raimondo Montecucoli und Francesco Piccolomini. Vgl. zu Akademien auch Vat. lat. 10433, fol. 148-170. 956 Leopold Wilhelm belebte diese Form im Jan. 1657, doch endete dies mit dem Tod des Kaisers. Erst Eleonora II. gründete 1668 wieder eine Akademie (Schreiber (1998), S. 107-110). <?page no="263"?> 262 ein weiter Weg, bei dem vor allem neue Kämmerer unter ausgeprägter Beobachtung durch die Spitzen des Hofstaates standen 957 . Die formellen Diensthandlungen der Kämmerer waren, wie oben dargelegt, zwar hochgradig typisiert und beruhten auf dem Verzicht auf Kommunikation mit dem Kaiser, boten aber aufgrund der annähernd permanenten Begleitung und Bewachung 958 die Möglichkeit des von diesem initiierten oder wenigstens gebilligten Situationswechsels. So konnte beim Aufwarten in Gärten oder im Ballhaus ein Kämmerer zur Teilnahme gebeten werden, etwa zum Kegeln 959 , zum Ballspiel, oder, selbst für den späteren Oberststallmeister Harrach außerordentlich selten, in die Retirade zum 957 Vgl. Kap. B.II.3.b. 958 Begleitung war grundsätzlich üblich, auch wenn einer der diensthabenden Kämmerer auch dann, wenn der Kaiser den jeweiligen Palast kurzfristig verließ, vor der Retirade, in Wien und Preßburg in einer eigenen Kammerherrenstube Wache hielt. Die Übernachtung scheint in Prag im älteren Stil gehandhabt worden zu sein; hier notierte Franz Albrecht Harrach: „vor Ihr Maÿ Zimmer geschlaffen“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 2. Febr. 1648). In Preßburg hatten die Kämmerer ein „Camerern dienst Zimer“ (HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 4, fol. 199). Auch in Laxenburg und Ebersdorf gab es für die diensthabenden Kammerherren ein Zimmer (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 29. Mai 1650); Ebersdorf: 7. Sept. 1642: „in dem Schlos gelegen“; 12. Sept. 1650: „in den Camerer Zimer“. Auch in Regensburg gab es ein Zimmer für die wachhabenden Kämmerer: „Zue nacht in Zimer allein“ (ebd., 20. Apr. 1654). Am 30. Sept. übernahm Harrach erstmals den inneren Kammerdienst: „das erste mal angefangen in der Camer zu dienen“. Zu Mittag schnitt er dem Kaiser vor, aß bei Hof und übernachtete auch dort: „drinen geschlafen.“ Am nächsten Morgen kleidete er den Kaiser an und begleitete ihn zur Messe. Den Vormittag verbrachte er lesend auf der Wache „beÿ der thier“. Zu Mittag aß er allein vor, nach dem Abendessen bei Hof übernachtete er dort (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Okt. 1640). Vgl. auch den Eintrag Harrachs vom 4. März 1641: „weillen mein dag geweßen, bin Ich stätz zu Hof gebliben“; am 5. März war er dagegen nicht durchweg am Hof, sondern verrichtete zu Hause eigene Angelegenheiten, und ließ sich danach wieder bei Hof sehen; am 6. März verbrachte er „meinen gantzen dag“ zu Hof, war allerdings zum Mittagessen auswärts beim Oberstkämmerer, woraufhin er aber „gleich wieder nacher Hof“, dort allein aß und wieder „drinen“ schlief. Den ganzen Tag bei Hof verbrachte er wiederum in seiner Dienstwoche am 10. Nov. 1641, auch am 27. Dez. 1641, am 10., 12. und 14. Febr. 1642, am 11. März 1642 (außerhalb einer Woche), 20. Jun. 1642. Zum Essen begab er sich jedoch auch während der Dienstwochen nicht selten von seinem Platz und aus dem jeweiligen Schloß heraus. Es hinderte ihn später nicht mehr, von einem „ganzen“ Tag Dienst zu reden, wenn er anderweitig essen war (14. Mai 1642, bei der Gräfin Trautson, auch 16. und 17. Mai 1642). Wenn es wie am 8. Sept. 1642 hieß: „weillen mein dag geweßen hab Ich den selben stätz zu Hof zuhe gebracht“, konnte sich dies („mein Tag“, auch etwa am 16. Jul. 1641) bezüglich des Aufenthaltes auf das „Cammerer Zimer“ (12. Sept 1650) konzentrieren. Die Wache konnte zeitraubend sein: Der kaiserliche Kämmerer Johann Reichard Graf Starhemberg schrieb an Harrach, er habe kaum Zeit zum Schreiben, weil er für seinen Vetter immer bei der Schildwache für den Kaiser gedient habe (AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg, Pilsen, 21. Aug. 1647). Die Wache scheint nur von geringerem Belang. Bei der Entführung des Kardinals Klesel waren in den Vorzimmern des Kaisers Kämmerer involviert (vgl. Anm. 606); vor der Verhaftung des Infanten Don Carlos, ließ König Philipp II. dessen Kämmerer wissen, daß die Türen nachts offen zu bleiben hätten (ASV, Vat. lat. 10445, fol. 183). 959 Ferdinand III. und Franz Albrecht Harrach kegelten am 30. Jul. 1641 (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, ebenso am 15. Sept.); am 19. Aug., 19. und 26. Sept. 1641 wartete Harrach dem Kaiser zum Kegeln auf. <?page no="264"?> 263 Kartenspiel 960 . Die Tage im Kammerdienst konnten auch „in zimlicher Langen weil“ zugebracht werden 961 . Nur in diesem Sinne einer stets ausgeprägt asymmetrischen Situationsauffassung waren die Kammerherren auch Gesellschafter und Gesprächspartner des Kaisers. Während es den Kammerdienern untersagt war, den Kaiser ungefragt anzusprechen, war es den Kämmerern zwar nur verboten, „in Ihren eigenen sachen, bei uns etwas vorzubringen“ und ohne ausdrückliches Verlangen des Kaisers die Retirade zu betreten; dieses Verbot reichte aus, um klarzustellen, daß die Interaktion von Seiten der Kämmerer von thematischen Belastungen und unerwünschter Präsenz freigehalten werden sollte 962 . Im Rahmen der verschiedenen den Kämmerern aufgetragenen Besorgungen sowie kleineren diplomatischen Kommissionen kam es im Laufe der Zeit doch zu thematischen Weiterungen 963 und dann auch zur Übergabe jedenfalls von Memorialen Dritter durch die Kämmerer. So schrieb etwa der Kämmerer Hans Reichard von Starhemberg 1648 in einem Brief, daß er dem Kaiser im Namen der Verordneten der Stände des Landes Österreich ob der Enns ein eigenes Memorial in Armeefragen übergeben habe und im gleichen Brief berichtete er: „Beÿ Hoff würdt algemach in höchster geheimb debattiert und deliberirt wo Ihr Mayt: für Persohn, und dero Hoffstatt, mit ehisten Ihr residenz nemben 960 Vgl. u.a. AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 15. Nov. 1641; 16. Dez. 1641: „frühe mit Ihr Maÿ in dem balhaus gespilt“; nach der Ernennung zum Falkenmeister Ballspiel mit dem Kaiser im Ballhaus, 28. Okt. 1642. Spielpartner Leopolds I. waren u.a. Gundaker von Dietrichstein, Franz Lodron, Marchese Pio, Johann Sigmund Trauttmansdorff (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 147), Wien, 9. Dez. 1662). Vgl. auch ebd., S. 87 und 97, Wien, 26. Nov. 1661 und 17. Jan. 1662. Das Spiel war eine Gesprächssituation. Der Oberstkämmerer Leopolds I. ging etwa davon aus, daß dieser die Ernennung von Ferdinand Fürst von Dietrichstein zum Landeshauptmann von Mähren, von der am Abend der Entscheidung erst der Obersthofmeister, der böhmische Kanzler und er selbst wußten, nach dem Nachtessen beim Spiel dem Oberststallmeister mitteilen würde (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Dietrichstein, Wien, 30. Jul. 1664). Vgl. zu den Spielen Zollinger (1997). 961 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 14. Okt. 1642. 962 Vgl. HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv r. 122, 4, rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“ Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Waldstein, Wien, 2. März 1651: Die diensthabenden Kämmerer sollten nicht befugt sein, sich ohne Erlaubnis des Oberstkämmerers vertreten zu lassen. Wer diente, sollte nicht „in […] eigenen sachen, bei uns etwas vorzubringen“; hätten sie etwas vorzubringen, sollten sie beim Oberstkämmerer um eine Audienz bitten. Sie durften nicht an die Schriften rühren, die Memoriale nicht ansehen, sie nicht berühren oder verrücken. Auch derjenige, der den Oberstkämmerer im Falle von dessen Abwesenheit verträte, sollte nichts in eigener Sache vorbringen dürfen. Überdies hatten sie Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im Kammerdienst zu beschwören. 963 So entsandte Ferdinand III. am 16. Okt. 1641 Franz Albrecht Harrach, der gerade von einer Kommissionsreise zurückgekehrt war, nach der Relation mit einem neuen Auftrag von neuem. Vgl. auch kleinere Aufträge: Sendung von Laxenburg nach Wien, von Ebersdorf nach Schönbrunn (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 2. Mai 1642; 9. Sept. 1642). <?page no="265"?> 264 möchten“ 964 . David Ungnad berichtete an Franz Albrecht Harrach von seiner Vereidigung als kaiserlicher Kämmerer mit dem Ausdruck seiner Hoffnung, mit dieser „occasion“ dem Briefempfänger besser als bisher dienen zu können 965 . Das implizierte zumindest gelegentliche geprächsweise Einflußnahme. Außerhalb einer Dienstwoche überreichte Harrach 1648, als er bereits Herrenstandsverordneter war, dem Kaiser „meine brief“ 966 . Da Kämmerer auch von anderen Angehörigen der Dynastie eingesetzt wurden, um einander Schreiben zukommen zu lassen, war dies nicht ganz ungewöhnlich 967 . In einer Kammerdienstwoche dagegen schüttete Ferdinand III. im März 1654 das Füllhorn über den nunmehr langjährigen Hofmann Harrach aus, und schenkte ihm am 15. „zwaÿ geschier, eines von Cristal, das andere von Topas“, entschied sich am 17. für die Anweisung einer ererbten Hofschuld, wies diese am 19. an und überließ Harrach am letzten Tag der Kammerwoche das Pachtbzw. Pfandrecht an der Grafschaft Ohrt 968 . Bis Ferdinand III. aber Harrach zum gemeinsamen Bad zuließ, mußte er erst Oberststallmeister werden. Unter dem 10. Mai 1656 notierte Harrach, zu diesem Zeitpunkt „haben Ihr Maÿ vor ordinari mit sich Baden lassen, dero obristen Camern Herrn Don Hanibal Conzaga mich, Herrn Albrechten von Zintzendorf, und grafen Hans Reichardten von Stahrmberg“ 969 ; die drei erstgenannten - Zinzendorf war zu diesem Zeitpunkt Landjägermeister - waren 1640 zu Kämmerern ernannt worden, Starhemberg 1644. Harrach hatte bis dahin 60 Wochen lang den Kammerdienst, hunderte Male den Tafeldienst versehen, bis in die späteren 1640er Jahre häufig vorgeschnitten, auch als Vorkoster gedient und dem Kaiser mehrere hundertmal an den verschiedensten Orten auf- 964 AVA, FA HR, K. 448, Johann Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach, Pilsen, 23. Aug. 1647. Die Armee war nur wenige Meilen entfernt, es gab Scharmützel mit schwedischen Truppen. Als Ausweichorte wurden Prag, Budweis und Linz diskutiert. 965 AVA, FA HR, K. 449, David Ungnad von Weissenwolff an F. A. Harrach, Wien, 1. Jan 1643. Vgl. auch die Instruktion für den Nuntius Caraffa von 1621: Dieser sollte die Favoriten des Kaisers gewinnen, an erster Stelle den Obersthofmeister Eggenberg, aber auch die Kämmerer „che haveranno il modo di fargli continui piaceri.“ BAV, Vat. lat. 13416, fol. 135-177v, Rom, 12. Apr. 1621, hier fol. 173, 173v, Abschrift. 966 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 17. Nov. 1648. Die Kammerwoche begann am 21. Nov. 967 AVA, FA HR, K. 438, Friedrich Graf Cavriani (Obersthofmeister Eleonoras I.) an F. A. Harrach, Steyr, 15. Dez. 1645, Bitte, dem Kaiser einen Brief der Kaiserin zu übergeben. 968 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, März 1654. Am Ende seiner Dienstzeit wurde auch der Kämmerer Johann Reichard von Starhemberg durch Übertragung eines akzeptablen Regiments zufriedengestellt (AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg an F. A. Harrach, Prag, 25. Dez. 1647). 969 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Mai 1656. <?page no="266"?> 265 gewartet: zur Tafel, zur Messe, zum Schlittenfahren, zu Komödien, Festen, und vor allem und besonders häufig zur Jagd 970 . Vor diesem Hintergrund realisierte sich der Dienst im Hofstaat für dasjenige Hofpersonal, das nicht zum Kreis der Inhaber der Spitzenämter und Berater gehörte, ganz wesentlich als ein stetig wiederholtes Sichsehen-lassen. Die diesbezüglichen Fundstellen belegen, daß auch dann, wenn kein Hofdienst zu verrichten war, Höflinge sich, wenn zwar nicht täglich, so doch häufig bei Hof zeigten: Auf besonderen Befehl des Vaters etwa war Herward Graf Auersperg 1632 bei der Audienz des bayerischen Herzogs zugegen 971 , 1648 schrieb der Kämmerer Johann Reichard von Starhemberg aus Prag: „daß ich für 2. stunden wol hier komben beÿ 970 Zu den Kämmerern als Vorkoster vgl. auch Žolger (1917), S. 118. Aufwartung in die „Schatz Camer“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 11. Febr. 1656), die Anfang der 1640er Jahre renoviert worden war (vgl. StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 24, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 26, Regensburg, 24. Sept. 1640). Bei der Jagd ließen sich Bonuspunkte sammeln; so galt der spätere Obersthofmarschall Ferdinands III., Starhemberg, nachdem er mit Ferdinand II. als Kämmerer 1623 auf Jagd gewesen war und einen Hirschen erlegt hatte, beim Kaiser als guter Schütze (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 48 Erasmus d.J. von Starhemberg 1607-1631, Wien 11. Jul. 1623, fol. 37). Am Ende seiner Hoflaufbahn ließ ihn Leopold I. ihn bei einer Gamsjagd in Tirol mittun (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 176), St. Pölten, 12. Nov. 1665). Bedeutung hatten die Jagden auch für den Kontakt zu Botschaftern, die zur Teilnahme mitunter eingeladen wurden; dies galt auch für Pannochieschi: „Alle Caccie che soleua fare S.M.C. [...] andò una uolta doppo la Morte del Re de Romani inuitato da S.M.C. in compagnia delli Sig ri Ambas ri di Spagna e di Venetia“ (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 284). Den Jagden im Prater blieb der Nuntius lieber fern, folgte aber mehreren Einladungen, v.a., wenn der Kaiser längere Zeit auf seinen Jagdschlössern war und der Nuntius seinen Wohnsitz in deren Nähe verlegte (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 285). In seinen Jagdtagebüchern verzeichnete Ferdinand III. als Begleiter meist nur Angehörige (HHStA, Familienarchiv, K. 89/ 90). Mit über 600 Jagden zwischen 1637 und 1657 war das Kontaktpotential allerdings groß. Leopold I. berichtete wie Ferdinand III. (Ledel (ca. 1992), S. 14) auch von Kontakten anläßlich von Jagden: „Als ich den 7. dies eben morgens [...] mich mit dem Waidwerk delectirt, kommt der Courier Heinrich […]. Als er aber in die Nähe kame, so fragte ich ihn, wann er weggeritten. Er sagte den 18., sei aber durch ganz Frankreich aufgehalten worden, und gabe mir die Brief. Ich aber sagte gleich zu dem Oberstkämmerer und Graf Franz von Harrach: Auweh dies bedeut nichts Guetes“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 167), Innsbruck, 17. Okt. 1665). Oberstkämmerer war Lamberg, bei dem erwähnten Harrach handelt es sich um Franz Albrecht Harrach (vgl. auch Pribram (1903), S. 170, 171, Anm. 1, 2 und 3); „Heut habe ein Jagen gehalten […], und ist der Nuntius Pignatelli auch dabei gwest, hat ihm zwar wohl gefallen, doch existimabat, esse rem plenam periculis.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 417), Wien, 23. Okt. 1668; bei anderer Gelegenheit berichtete Leopold I. vom Nuntius Caraffa: „Monsignor Caraffa fu presente; li piqaque assai il modo di cacciarle, ma l’aria et li crepuscoli notturni non li vollero piacere, perchè teme, che siano li maligni, come queli die Roma, et poi chi mai ha visto un prete Romano, che non tien estrema cura dela sua vita? ” (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 78), Ebersdorf, 24. Sept. 1661). Auch andere Botschafter goutierten die Jagdbegleitung Leopolds I. eher weniger: Am 10. Dez. 1661 war er mit den Botschaftern Manzera und Sagredo auf Jagd: „han fatto de bravi und habe di bachen an die spiss lassen anlauffen. Il Sagredo tremò di paura; il Manzera fece assai bene e fu d’uno buttato a terra, però non si fece male, ma fu ben un poco ferito il Cacciator maggiore Zinzendorf” (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 91), Wien, 10. Dez. 1661). 971 AVA, FA AP A-II-28, Herward von Auersperg an Dietrich von Auersperg, 21. Jan. 1632. <?page no="267"?> 266 Hoff, mich nur ein augenblick sehen lassen weilen aber gleich audienzen gewesen, habe ich all mein Sach auf morgen differirt“ 972 . Der Ende September 1640 ernannte Kämmerer Harrach war im ersten Dienstjahr außerhalb der Dienstwochen meist an vier bis fünf Tagen bei Hof, und ging auch dorthin, wenn er keinen Dienst zu versehen hatte, wie etwa am 12. Januar 1641 („mich zu Hof ein wenig sehen lassen“). Am 30. Juni wartete er dem Kaiser in der Kirche auf, ließ sich am folgenden Tag „beÿ hof ein wenig sehen“, aß danach beim Oberstkämmerer, erhielt von diesem die Erlaubnis für eine Visite in Altötting und kehrte am 7. Juli nach Regensburg zurück und zeigte Präsenz: „habe ich mich nach deme Ich umb 6 ankohmen beÿ Hof sehen lassen“. Nachdem er sich am Vormittag des 11. Juli mit seiner Korrespondenz beschäftigt hatte, ließ er sich „beÿ Hof sehen“. Nach dem Tafeldienst am 22. November war er mehrere Tage nicht bei Hof, ließ sich aber am 9. Dezember wieder sehen und wartete am 10. wiederum auf. Als der Kontakt zum Kaiser sich auch aufgrund seines Falken- und Jägermeisteramtes stark intensiviert hatte, folgte das Sich-Sehen-Lassen häufiger auf krankheitsbedingte Abwesenheiten. So war Harrach von Oktober 1651 bis März 1652 so schwer erkrankt, daß er kaum seine Wohnung verlassen konnte; eine der wenigen Ausnahmen machte er wegen einer Komödie bei Hof, um am folgenden Tag wieder mit Fieber zu Hause zu bleiben; im März ging es ihm langsam besser: Am 17. März war er beim Oberstkämmerer zum Essen, aber erst am 30. wieder soweit hergestellt, daß er den Nachmittag in seinem Garten verbringen konnte; am 31. besuchte er dann die Frühmesse, aß mittags zu Haus und ging dann zum Hof: „und nach essen, mich zu Hof sehen lassen“ 973 . d. Weibliche Dynasten und Erzherzöge Die Zugangsregelung zu den Kaiserinnen, Königinnen und Erzherzoginnen sowie den jungen Erzherzogen war grundsätzlich ähnlich ausgeformt wie die des regierenden Kaisers, weist aber restriktivere Züge auf. Aufgrund der schwächeren Überlieferung ist es indes schwierig, die Stellung der nicht regierenden Mitglieder des Hauses Habsburg im Kommunikationsnetz des Hofes ähnlich präzise zu bestimmen. Wie sich 972 AVA, FA HR, K. 448, Johann Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach, Prag, 21. Dez. 1647. 973 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319. Mitunter ließ Harrach sich trotz Purgatio sehen: „Zum purgiern eingenohmen, und in beht gesen, auf die nacht zu Haus, und zu vor mich beÿ hof noch sehen lasen“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 26. Mai 1651). <?page no="268"?> 267 konkret der Zugang der regierenden Kaiserinnen und Königinnen zum Kaiser gestaltete, darüber wissen wir - abgesehen von den Zusammenkünften im Rahmen offizieller Ereignisse und bei der Tafel - nur sehr wenig. Die Retiraden von Kaiser und Kaiserin jedoch lagen in der Hofburg nebeneinander und waren räumlich miteinander verbunden 974 . Daß die Ehen Ferdinands II. und Ferdinands III. von den Gesandten, die ihr hohes Erstaunen hierüber vielfach deutlich zum Ausdruck brachten, fast durchweg als innig beschrieben werden, wird angesichts der Berichte über den Hof des allerchristlichsten Königs nicht allein dem Leitbild des katholischen Herrschers geschuldet sein, zumal auch andere Quellen auf ein einges Verhältnis der Gatten hinweisen 975 . Der Zugang zu den Kaiserinnen war von daher geeignet, einen mittelbaren Zugang zum Kaiser auch dann darzustellen, wenn diese wie Ferdinand III. verlauten ließen, sie ‚dependierten’ nicht von ihren Gemahlinnen 976 . Was den Zugang zur Kaiserin bzw. Königin anbetrifft, ist man insbesondere durch die Instruktionen für deren Obersthofmeister vergleichsweise gut informiert. Mehr noch als beim Kaiser stand der Schutz von „authoritet, hoheit, Ehrerbiettung, respect und Erbarkeit“ unter dem Vorzeichen gerade der weiblichen Ehre. Die sehr restriktiven Zugangs- und Aufsichtsregeln zielten besonders auf diesen Aspekt ab und behandelten das Problem der Regulierung einflußrelevanter Kommunikation auch aus dieser Perspektive. 974 Vgl. die Pläne bei Benedik (1997a) und Benedik (1997b). 975 Über die Zugangsmöglichkeiten der kaiserlichen Familie außerhalb der Tafel geben die Quellen kaum Auskünfte (zu gemeinsamen Jagden vgl. HHStA, FA, K. 89/ 90). Doch dürften hier kaum formelle Hindernisse bestanden haben. Zur Tafel siehe die Instruktion Ferdinands III. für die Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora II. Graf Cavriani, Ebersdorf, 24. Sept. 1655, § 8: Danach hatte für den Fall, daß der Kaiser bei der Kaiserin in ihrer Retirade insbesondere zu Abend Tafel hielt, „kein Mans Persohn, außer der hochen Hoffs officieren“ des Kaisers und Königs diensthabenden Kämmerer „und sonsten nothwendig zugegen sein müeßen, hineingelaßen“, die übrigen aber sollten sobald der Kaiser zur Tafel ginge, zum Abtreten gewiesen „und weiter nit admittirt werden.“ Auch die Pagen sollten in das Zimmer nicht gehen, sondern für den Fall, daß sie Speisen brächten, dieselben außen an der Tür den Damen geben und dort zurücknehmen. (HHStA, OMeA SR, K. 73, Nr. 13/ 5). 976 „von der Kaiserin leonora rath und dictaminibus dependir ich ganz nicht“ (HHStA, OMeA SR, K. 146, Konv. Nr. 6, Ferdinand III. an Auersperg, Konzept, s.d., fol. 22-23). Erzherzog Leopold Wilhelm bemühte sich als Statthalter in den Niederlanden um gute Beziehungen zur zweiten Gemahlin Ferdinands III., Maria Leopoldina. Er bat den Geheimen Rat Khevenhüller, er möchte dem Obersthofmeister der Kaiserin Dietrichstein seine Bitte ausrichten, ihn in der Gnade der neuen Kaiserin erhalten; er hoffe, auch bei dieser etwas „zu gelten“ und sah hierfür ein „dopeltes augurium“: „eines dass sie die Maria haist das ist eben der vorigen Kaiserin Namen und das ander Leopoldina, das ist mein Nam. Also hoffe der Leopold durch Mariam Leopoldinam in des Khaÿsers Ferdinand gedechtnis erhalten zu werden“. Khevenhüller solle den Inhalt dieses Briefes der Kaiserin zu Ohren kommen lassen, sie solle ihn aber um „Gottes willen“ nicht lesen. Mit der neuen Kaiserin sei er „noch nit so bekhant, daß ich mich solle so vertreilich machen“ (ebd., OMeA SR, K. 76, Konv. 3, Hauptquartier, 2. Aug. 1648). <?page no="269"?> 268 Vor der Retirade der Kaiserinnen und Königinnen lagen gleichfalls, wenn auch in geringerer Zahl, Vorzimmer: eine Antecamera sowie die Wartstube 977 . Die Entscheidung über den Zutritt zu den Zimmern der Kaiserin im Bereich der Vorzimmer einschließlich der Wachstube lag grundsätzlich beim Obersthofmeister der Kaiserin, der ihren Türhütern diesbezügliche Anweisungen gab, doch konnte auch sie selbst oder eine zu dienstlichen Zwecken befugte, aber nicht näher bestimmte Person Zutritt gewähren 978 . Für die Zulassung aller Personen zur Audienz war - mit Ausnahme der Angehörigen des Frauenzimmers - der Obersthofmeister der Königin zuständig. Punkt 14 der Instruktion von 1631 sollte vornehmlich in Zeremoniellfragen die Rückkopplung an die kaiserliche Praxis sichern und ging dabei ganz selbstverständlich von der Zulassung von Fürsten, Botschaftern und Gesandten aus. Daß er aber dem adeligen Gefolge dieser Personen erlaubte, nach der Audienz der Königin ihre Aufwartung zu machen 979 , weist darauf hin, daß die Königin und mit ihr das adelige Frauenzimmer im übrigen sehr abgeschirmt waren. Wenn auch die Wahrung des Respekts vor der Majestät hier hineinspielt, gehört es doch in diesen Zusammenhang, daß bei Festivitäten in den Räumen nur geladene und berufene „von Weib und Mans Personen zugelassen werden“ 980 . Zur Sicherung der Ehre von Königin und Hoffräulein, aber auch zur Zugangskontrolle trug weiter bei, daß im Falle der Abwesenheit des Kaisers nach Punkt 4 der Instruktion der Obersthofmeister „zu Hoff in einem Ime darzue ausgezaichneten Gemach oder Zimer ligen, und fleißig Acht haben [solle], damit die Porten und Thüren zu rechter Zeit gespert, und kainer Er seÿe wer da wolle, ohne sein Erlaubnus und bevelch weder hinaus, noch hinein gelassen werde.“ 981 Auch dann sollte der Obersthofmeister bei der Königin sein, wenn sie durch die Galerie, den Saal, den Gang in die Kirche, im Garten oder sonst bei Hof sich aufhalte, wenn sie auf Jagd sei oder in die Felder reite oder fahre 982 . So war denn der Zutritt auch im übrigen restriktiv geregelt. Der Zutritt der Hofkapläne war auf das Lesen der Messe sowie das Benedicite und Gra- 977 Siehe Benedik (1997a) und Benedik (1997b). 978 Vgl. die Instruktion für den Obersthofmeister der ersten Frau Ferdinands III., Franz Christoph Graf Khevenhüller, Wien, 11. Apr. 1631 (HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, fol. 361- 372), § 5. Ein überarbeitetes Konzept zu dieser oder einer noch früheren Instruktion war am 13. Apr. 1629 zur Beschlußfassung vorgelegt worden; diese wurde in die auf 37 Punkte gekürzten Instruktion von 1631 eingearbeitet (HKA, Instr. Nr. 435). 979 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 14. 980 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 7. 981 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 4. 982 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 6. <?page no="270"?> 269 tias vor der Tafel beschränkt, sonst sollten sie „den Zuetritt nit haben“ 983 . Die Kammerdiener sollten nur bis in die Antecamera gehen dürfen, es sei denn, sie würden wegen irgendwelcher Verrichtungen weiter gerufen 984 . Ebenso sollte, wenn die Kaiserin allein aß, „sich dabeÿ niemandts von Mans Personen, als der Obrist Hoffmaister befinden, und die Camerdienner die Speisen nit weiter tragen, als für das Zimer, wo die Königin essen thuet, und Sie dort auf den Schenkhtisch sezen, da es die Freÿlein zunemen, und auf die königliche Tafel zu tragen“ und dabei die Fräulein sich „nirgens andershin divertiern, wie auch daß die Thürhietter kaine Cauavlieri oder andere Person so nit dahin gehören, hinein lassen“ 985 . Mit der Regelung des Zugangs zur Königin, das wird hier deutlich, war die Regelung von Kontakten der Hoffräulein eng verbunden. Entsprechend sollte auch der Guardarobba „ in alle frauen Zimer und Gemach, wann die Antecamera offen, gehen“, um „alle Fenster und Thüren, sonderlich zue Nacht verspören, und wo Er etwas daran zerissen, zerbrochen oder unsauber funde, es zumachen und zu seübern anbevehlen“. Diese Kontrollfunktion gab ihm das Zutrittsrecht für alle Zimmer der Kaiserin mit Ausnahme der Schlafkammer sowie das Recht, eine Waffe zu tragen 986 , was den Kammerdienern verwehrt war 987 . Wenn er in den Zimmern etwas „verspuere“, solle er es dem Obersthofmeister oder der Frauenzimmerhofmeisterin melden 988 . Weil der Guardarobba so weitreichende Zutrittsrechte und allein anläßlich seiner Besprechungen mit der Obersthofmeisterin über die von der Kaiserin für den nächsten Tag gewünschte Kleidung 989 erhebliche Kommunikationsmöglichkeiten hatte, war es ihm und seiner Familie verboten, ohne Erlaubnis seiner Vorgesetzten Geschenke von Dritten anzunehmen, „auf daß Er weder von Cauagliern noch dem Adelichen Frauen Zimer oder andern zu Hoff diennenden weibsbild ainige Dependenz habe“ 990 . Die Abschirmungsversuche betrafen auch noch die Familien der Hoffräulein. Wollten ihre Mütter, Verwandten oder Freundinnen sie „in ihren Zimmern Kranckheit oder anderer accident halber haimbsuechen 983 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 32. 984 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 35. 985 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 8. Dies resultiert aus einem Zusatz zum Konzept von 1629. 986 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 33. 987 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 35. 988 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 34. 989 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 33. 990 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 34. Nur im Falle der Heirat eines Hoffräuleins durfte er auch ohne Erlaubnis Geschenke annehmen. <?page no="271"?> 270 [...], so solls kaines weegs zugelassen werden, Es seÿ dann mit unserer Gemahlin L de . aignen austruckhlicher Erlaubnus.“ 991 Auch der Besuch von Eltern oder Verwandten außerhalb der Hofburg war unter den Erlaubnisvorbehalt der Königin gestellt 992 . Das Gespräch mit Eltern, Brüdern und Verwandten mußte die Frauenzimmerhofmeisterin gestatten, stattfinden konnte es dann in deren Gegenwart in der Antecamera 993 . Dies scheint denn auch der Ort gewesen zu sein, wo die kaiserlichen Höflinge die Hofdamen besonders am frühen Abend häufig aufsuchten, während es ansonsten etwa auf der Burgbastei Bereiche gab, zu denen die Höflinge auch dann keinen Zutritt hatten, wenn die Hofdamen etwa kegelten 994 . Es drängt sich - ungeachtet des expliziten Hinweises auf den Respekt vor der Königin - vollends die Parallele zur Regelung der kaiserlichen Kämmerer hinsichtlich der Wahrung der Geheimnisse der kaiserlichen Kammer auf, wenn den Hoffräulein untersagt wird, bei der Tafel „vor sich selber ainichen Discurs, Sie seÿen dann gefragt“ anzufangen und der Königin ohne Befehl der Vorgesetzten „Post“ auszurichten oder anzuempfehlen 995 . Wie die diensthabenden Kämmerer sollten auch die Hoffräulein die große Nähe nicht für Einflußnahme ausnutzen können. Dies war um so wichtiger, als die Königin eine eigene Korrespondenz „so wol die compliment als negotia begreffendt“ führte und in diesem Rahmen auch Empfehlungsschreiben ausfertigen ließ. Doch auch dieser Bereich unterlag einer gewissen leicht verbrämten Kontrolle. Der Obersthofmeister sollte in Zweifelsfällen die Entscheidung der Königin und, wenn sie es verordne, die des Königs einholen. Damit war eine Aufsicht des Obersthofmeisters vorausgesetzt, die verhindern sollte, „daß die Intercession schreiben nit Gmain gemacht, und so baldt vor einen Unverdient und Unqualificierten ein bessere Intercession als vor einen 991 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 21. 992 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 22. 993 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 23. Die Bestimmung des Ortes Antecamera wurde im Konzept von 1629 vorgenommen. 994 „Nachdeme sie [die Kaiserin] nach Haus kommen ist ein andere Jagt entstanden, dann die Hoffdamas thaills pflegen Nachmittag auff der Pasteÿ gegen die neüe Purk Kegel zu schieben. Da haben sie […] ihr Wildstuk angetroffen, mit welchem sie anfangen zu scherzn, Aber der Knab so die Kägel aufgesezt, warffe undterdessen mit einem kägel auff das wildt so disen Scherz nicht verstehen wollen sondern gegen den Freÿll geloffen darauff sie auch anfangen zu lauffen, thails in das wachtheüsel sich retirieret, Etlich aber Erreichet worden, darunter die Fr: von wolkenstein die nögste wahr, welche als sie gesehen, das das Thier auf sie staigen wollen sich geleget, aber ein weihl getretten worden, doch ohne gefahr ist diese Caravana abgangen, kein Cavallier wahr nicht dabeÿ zu retten dann der zuetritt an selbiges orth nicht erlaubet.“ AVA, FA Harrach, K. 448, Paul Sixt Graf Trautson an Franz Albrecht Harrach, Wien, 27. Apr. 1658. 995 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 21. <?page no="272"?> 271 Verdient: und Qualificierten gegeben“ würden. Die zusätzliche Zuständigkeit des Sekretärs der Königin sollte zudem nicht allein die Erfüllung der formalen Anforderungen an die Schreiben gewährleisten, sondern zusammen mit dem angeordneten Unterschriftstermin sicherstellen, daß „nit etwan anderwerts allerlaÿ Schreiben und intercessionen erpracticiert“ würden 996 . Die Instruktion für Marquard Graf Fugger, den Obersthofmeister der dritten Gattin Ferdinands III., vom 9. September 1652 997 fiel gegenüber der eben zitierten wesentlich kürzer aus. Um so wichtiger ist der Umstand, daß die Problemkreise des Kontaktes zur Kaiserin sowie die zu ihren Untergebenen weiterhin große Beachtung fanden. Bemerkenswert ist die Anweisung an den Obersthofmeister der Kaiserin, zur Frühmesse sowie abends um 17 Uhr bei Hof zu erscheinen, um die Befehle der Kaiserin zu empfangen 998 - die stete Präsenz des Obersthofmeisters scheint sich etwas gelockert zu haben. Bei den Audienzen für männliche Besucher sollte der Obersthofmeister indes persönlich zugegen sein und nur er hatte männlichen Besuchern nach Erkundigung über ihre Person Audienzen zu erteilen oder zu versagen 999 . Bei hochrangigen Besuchern war vor dem Zusammentreffen das Zeremoniell mit dem Obersthofmeister des Kaisers abzustimmen 1000 , auch das Zutrittsrecht zu den Vorzimmern der Kaiserin wurde dem des Kaisers angeglichen 1001 . Um die Ordnung dort muß es jedoch zeitweise zweifelhaft bestellt gewesen sein, wurde doch nunmehr angeordnet, daß der Hofmeister für den Fall, daß in „appartamento, antecamera oder Ritterstuben, ainige inconuenienz mit 996 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, Wien, 11. Apr. 1631, § 30. Im Konzept von 1629 hatte der Obersthofmeister noch ohne Einschaltung der Königin den König um Entscheidung bitten sollen. Die Zwischenschaltung des Obersthofmeisters erschwerte es, Enttäuschung von an sie diesbezüglich gerichteten Bitten individuell zuzurechnen. Effektiv abgeschirmt war sie jedoch gegen Bittsteller nicht. So schrieb die Kaiserinwitwe 1648 an den Maximilian Graf von Trauttmansdorff und empfahl eine Supplikation, „weÿllen sie mich täglich überlauffen und keine Ruehe geben“ (AVA, FA TM, K. 126 Bb 5, Nr. 9, fol. 303, Eleonora I. an Trauttmansdorff, 18. Mai 1648). 997 Instruktion für Marquard Graf Fugger als Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora II., Prag, 9. Sept. 1652 (HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, Abschrift in HHStA, ZA SR 10, p. 419-423). 998 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, § 1. 999 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, § 5. Berichte von Audienzen männlicher Höflinge bei der Kaiserin sind vergleichsweise selten. So berichtete Graf Scherffenberg an Franz Albrecht Harrach über die Audienz des Maximilian Graf von Martiniz, welcher der Kaiserin Eleonora II. seine Tochter für die Aufnahme als Hofdame empfehlen wollte (AVA, FA Harrach, K. 447, Scherffenberg an Harrach, Wien, 24. Jun. 1664). Korrespondenzen von Hofdamen, wie etwa der schreibfreudigen Maximiliana von Harrach, dürften hier weit mehr ergeben. 1000 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, §§ 1, 6. Vgl. dazu die dichte Dokumentation von Audienzen von Fürstinnen, Fürsten und Diplomaten (u.a. ebd., ÄZA, K. 4). 1001 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, § 7. <?page no="273"?> 272 Carten Spill, Lesung sectischer, oder sonst verbottener Bücher, oder tractätlein, noch in anderweg, ainige Ungebühr fürgehe, und da dergleichen etwas beschähe“ dieses abstellen, und „wan Er kein beßerung vermerckte, es an höchere orth bringen und remedium suchen“ solle 1002 . Der Kontakt der Hofdamen mit Familienmitgliedern wurde in dieser Instruktion nicht neuerlich geregelt 1003 , lediglich der Kontakt zu männlichen Adeligen wurde näher umrissen. Vor 17 Uhr durfte kein Adeliger ohne Erlaubnis des Obersthofmeisters in der Antecamera mit den Da- 1002 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, § 11. Höherer Ort waren nur noch der kaiserliche Obersthofmeister, die Kaiserin und der Kaiser selbst. 1003 Das mag seine Ursache darin haben, daß Teile der Materie in der Instruktion für die Hofmeisterin der adeligen Frauen geregelt waren. Die Instruktion der zweiten Gattin Ferdinands III., Maria Leopoldina (verh. 1648, † 1649) für Francisca Quiroga Freiin von Paar diente als Vorlage für die Instruktion der Eleonoras II. für Maximiliana von Scherffenberg (HHStA, OMeA SR 73, Konv., Nr. 4, 8. Mai 1651) und ging selbst auf die Instruktion der Kaiserin Eleonora I. für ihre „Underhofmaisterin“ Isabel Thonrädl vom 19. Jul. 1627 zurück (ebd., ÄZA, K. 2, Konv. 11, fol. 1-6). Während sie unter Eleonora I. und Maria Leopoldina noch Unterhofmeisterin genannt wurde, wurde ihr Titel in der neuen, inhaltlich nicht veränderten Instruktion in Hofmeisterin geändert. An der Spitze der Regelungen der Kommunikationswege steht in den beiden späteren Instruktionen das Verbot für die Hoffräulein, der Kaiserin Audienzen anzusagen, Briefe oder Memoriale anzunehmen und weiterzuleiten oder sich durch fremde Personen in die Stadt bitten zu lassen; für beides sei die (Unter-) Hofmeisterin zuständig (§ 5). Geschenke durften sie ohne Wissen der (Unter-) Hofmeisterin nur von nächsten Verwandten annehmen, mit einem Dritten sprechen durften sie nur mit Vorwissen und im Beisein der (Unter-) Hofmeisterin oder dann, wenn alle Fräulein in der Audienzstube zusammen sein sollten (§ 8). Sie durften allein nicht zur Wache, auf die Treppen oder an andere Orte gehen, sich dort aufhalten oder mit jemandem sprechen und keine Frau über die Antecamera hinaus begleiten (§ 9), nur mit Erlaubnis der Kaiserin zum Besuch einer Frau in die Stadt fahren, von dort weiter „in die Kirchen, garten, oder andre Gesellschaft weiters“ nur mit Erlaubnis der Kaiserin oder (Unter-) Hofmeisterin. Die Erlaubnis der (Unter-) Hofmeisterin brauchten sie auch, wenn sie sich sonst bei Hof oder im Hofgarten aufhalten wollten (§ 10). Der Kontakt mit Handwerkern, Kaufleuten, Geistlichen etc. war gleichfalls streng reglementiert. Reglementiert war auch der Außenkontakt der Dienerinnen der Hoffräulein, denen ohne Erlaubnis der (Unter-) Hofmeisterin die Residenz zu verlassen verboten war. Auch die Auswahl der Dienerinnen unterlag der Kontrolle der (Unter-) Hofmeisterin (§ 13). Die beiden späteren Instruktionen wichen von der Eleonoras I. zwar in zahlreichen Punkten ab. Die Restriktion der Außenkontakte wurde aber in weiten Teilen übernommen und dabei teilweise noch verschärft bzw. präziser formuliert. In der Fassung von 1627 fehlt vor allem das Verbot der Annahme und Weiterleitung von Memorialen und die Vermittlung von Kontakten an die Kaiserin. Es war den Fräulein lediglich verboten, ohne Erlaubnis der Unterhofmeisterin „Brief oder Zöttel [zu] schreiben, und Inn oder ausser Hof [zu] verschickhhen“ (§ 9). Die Regelung des Zugangs zu den Wachräumen (§ 10), die Erlaubnis zum Ausgang in die Stadt oder in den Garten (§ 11) und auch die Regelungen bzgl. der Dienerinnen (§ 15) finden sich - ohne gewichtigere Änderungen - bereits in der Instruktion von 1627. Restriktiver wurde unter Eleonora I. das Gespräch mit Verwandten, Hofleuten oder Dritten gehandhabt. Dieses war nur an zwei Tagen in der Woche, an Samstagen und Sonntagen, erlaubt und auf etwa eine Stunde beschränkt. Sonstige Gespräche bedurften der Erlaubnis der Kaiserin und mußten dann in Gegenwart der Unterhofmeisterin geführt werden (§ 9). Vgl. für das spätere 17. Jahrhundert die Instruktion der Kaiserin Claudia Felicitas für ihr Fräuleinhofmeisterin Maria Theresia von Rappach vom 3. Jan. 1675 (ebd., ZA SR 10, fol. 423v-429), die den Instruktionen für die (Unter-) Hofmeisterinnen im wesentlichen folgt, aber wiederum Änderungen bringt. <?page no="274"?> 273 men sprechen 1004 , was die Frage aufwirft, unter welchen Einschränkungen dies später erlaubt war. Bei anderen Gelegenheiten waren derartige Gespräche jedenfalls untersagt und zu unterbinden 1005 . In modifizierter Form wiederholt und teilweise erweitert wurden die Regelungen, wonach die Möglichkeiten der Einflußnahme des Personals der Kaiserin beschränkt werden sollten. Keiner der unteren Bedienten sollte sich „underfangen, immediatè für sich selbst, oder durch andere, ohne sein obristen Hofmeisters Vorwissen, etwas beÿ Ihrer Mtl: und Ld e . anzubringen“ und „sich niemandt anmaßen, von andern, außer sein des obristen Hoffmeisters, memorialia anzunemben, oder Ihrer Mtl: und Ld e . zuübergeben.“ 1006 Bezüglich von der Kaiserin ausgehender Empfehlungsschreiben wurde die Vorlage beim Kaiser dem Obersthofmeister zur Verpflichtung gemacht, auf daß „mit den ansuchenden intercessionen, gespärig und gewarsamb gehandlet, auch Ihrer Mtl: und Ld e . auctoritet und reputation nit zuvil inpegnirt“ werde. Wichtig ist auch die Anordnung über die bei der Kaiserin einlaufenden „recommendationes, und sonderlich die jenige, so etwo den Statum publicum, oder die Justitiam, oder sonsten ein Considerabel materi concernierten“. Der Obersthofmeister sollte dafür sorgen, daß diese dem Kaiser „iederzeit communicirt werden, welche wir sodan, an gehörige orth und Stöllen zu remittiren, die Notturfft darüber bedenkhen zulaßen, und der sach recht zuthuen gedacht sein wollen.“ 1007 Mit diesen Anordnungen war der Versuch unternommen, auch die an die Kaiserin gerichteten Bittschriften in denjenigen Verfahrensgang einzuspeisen, den der Kaiser grundsätzlich einhielt. Der Umstand, daß diese für den Grafen Fugger erlassene Ordnung mit nur sehr geringfügigen Änderungen am 24. September 1655 für dessen Nachfolger als Obersthofmeister bei der Kaiserin Eleonora II., Friedrich Graf Cavriani, wiederum ausgestellt wurde 1008 , weist darauf hin, daß die Instruktion sich wohl bewährt hatte. 1004 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, § 9: Kein Kavalier durfte ohne Wissen und Erlaubnis des Obersthofmeisters vor 17 Uhr in der Antecamera mit den Damen sprechen. Später war Konversation erlaubt, doch sollte es hell bleiben: Im Winter sollten bei Einbruch der Dämmerung Lichter entzündet und solange wie nötig unterhalten werden. 1005 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, § 12: Die Guardadama sollte für den Fall, daß „ein: oder anderer Cauaglir, in der Kirchen, in fahren, und dergleichen occasionen, mit denselben zu reden, oder gespräch mit denselben zu führen undterstehen wollte, denselben Cazaglier darvon abmahne“. 1006 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, §§ 13, 14. 1007 HHStA, OMeA SR, K. 69, Prag, 9. Sept. 1652, § 15. 1008 HHStA, OMeA SR, K. 73, Nr. 13/ 5, Ebersdorf, 24. Sept. 1655. <?page no="275"?> 274 Auch die Instruktionen für die Obersthofmeister der Erzherzöge gehen - während über den Kontakt zu Kaiser und Kaiserin sowie zu den anderen Mitgliedern der Dynastie darin nichts enthalten ist - recht ausführlich auf deren Kontakt zu Dritten ein. Die Instruktion Kaiser Ferdinands III. von 1644 für Weikhardt Graf von Auersperg als Obersthofmeister seines 1633 geborenen ersten Sohnes Ferdinand sah vor, daß sich der Obersthofmeister ständig in der Nähe des jungen Erzherzogs aufhalten sollte („gegenwertig und beÿwesig“) und deshalb mit einem Hofquartier in der Nähe der Hofburg und bei Hof selbst „mit ainem Zimmer, darinnen Er undter tags seinen Abtritt nemben könne“ zu versehen war 1009 . In diesem Rahmen sollte er den Kontakt des Erzherzogs mit fremden Besuchern überwachen und auch für ihn sprechen: „Gleicherweis soll Er, der Hoffmaister, so frembde Personen, hohes und Niders Stadts, Sein L. de besuchen und ansprechen wollen, iederzeit Persönlich zugegen sein, und solche ansprechung mit seinem vorwissen undt willen beschehen, und Er der Hoffmaister von Irer L de . wegen, die emfahung thune, Redt und Antwort geben, Es werde dann von Uns nach Gelegenheit der Sprachen Jemandt anderer zu solchem verordnet, solle auch Irer L de : in allweg anweisung und Lehrung geben, wie sich Ire L de . gegen ainen Jeden nach gelegenheit seiner Person, Standts, Herkommens, mit Wortten und Geberden erweisen sollen“. Wenn der Kontakt zu Dritten im allgemeinen schon vollständiger Kontrolle unterlag 1010 , war diese noch gesteigert, wenn Personen im Range von Fürsten oder Botschaftern mit dem Erzherzog sprechen wollten. Der Obersthofmeister war gehalten, solche Kontakte vorher beim Kaiser zu melden. Allein und abgesondert mit dem Erzherzog zu sprechen, war unter Strafe verboten und auch das Gespräch mit Dritten 1009 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 4, Nr. 11/ 7, Linz, 25. Nov. 1644. Das Exemplar enthält e.h. Zusätze Ferdinands III., die auch auf eine ganz e.h. Instruktion für Auersperg hinweisen und das Spielen um Geld restringieren. Unter den älteren Ordnungen für die Hofstaaten der Kinder wären die Ordnung von 1536 (HHStA, OMeA SR, K. 181, Nr. 7) hervorzuheben, die bereits verbietet, daß eine unbekannte Person zu den Kindern gelangen könne (fol. 1), aber auch jene für den Hofstaat der Erzherzoge Maximilian und Ferdinand von 1538 (HHStA, OMeA SR, K 181, Nr. 12, Linz, 13. Okt. 1539). Danach sollte der Oberstkämmerer nachts bei den Erzherzogen in der Kammer liegen, die jeweiligen Kammerdiener „zu nechst beÿ sich an der handt haben, und Ihre Lden. beÿ tag und nacht, und sonderliche beÿ der nacht nit allein oder ainig lassen“ und ihnen u.a. auch die Regeln der Konversation vermitteln. 1010 Ferdinand III. ermahnte den Obersthofmeister, darauf zu achten, daß Personen, die Tag und Nacht ihrer Ämter wegen in das Zimmer und Gemach des Erzherzogs Zutritt hatten, „kain Leichtfertigkeit und Unzuecht zugestatten“ (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 4, Nr. 11/ 7, Linz, 25. Nov. 1644). <?page no="276"?> 275 oder dem Personal des eigenen Hofstaates hatte unter Anwesenheit der übrigen Höflinge stattzufinden 1011 . Daß die Zimmer des jungen Erzherzogs mit mehreren Personen längere Zeit des Tages gefüllt waren, geht aus dem Verbot des Spielens im Appartement des Erzherzogs und Verbannung in die Tafelstube hervor. In der von Ferdinand III. eigenhändig modifizierten Vorlage war dem Hofgesinde das Spielen der Kurzweil wegen in Stube und Kammer noch erlaubt. Es wird insbesondere in dem Verbot des Geheimen Gesprächs deutlich, daß er bei dieser Instruktion nicht allein um die Abhaltung von der Erziehung schädlichen Einflüssen geht, sondern bereits um die Restriktion von weiterreichendem Einfluß. Mit einer zusätzlichen, Teile der älteren Instruktion aufnehmenden Instruktion vom 12. Januar 1645 paßte Ferdinand III. diese Instruktion an den nunmehr um einige seiner eigenen Kämmerer vergrößerten Hofstaat des zwölfjährigen Erzherzogs Ferdinand an 1012 . In Entsprechung zur kaiserlichen Regelung wurde die Anwesenheit beim An- und Auskleiden, beim Kirchgang und bei der Tafel den diensthabenden Kämmerern zur Pflicht gemacht. Sie hatten zudem das beim Kaiser selbstverständliche Recht bzw. die Pflicht, die hier jedoch explizit erwähnte wurde, auf Erfordern des Erzherzogs in die Kammer gelassen zu werden. Die übrigen nicht im Kammerdienst beschäftigten Kämmerer hatten beim öffentlichen Kirchgang und bei Audienzen für hohe Besucher anwesend 1011 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 4, Nr. 11/ 7, Linz, 25. Nov. 1644. 1012 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 4, Nr. 12/ 9, Linz, 12. Jan. 1645. Auf der Grundlage dieses Exemplars wurde das Original gleichen Datums gefertigt (AVA, FA AP, A-21-5a). Weitere Kämmerer waren danach nur mit Wissen und Bewilligung des Kaisers aufzunehmen. Die übliche Urlaubsregelung wurde aufgenommen. Die beiden Kämmerer, die Dienst und Wache hatten, sollten beim Anlegen, bei der Messe, der Tafel und beim Entkleiden des Erzherzogs aufwarten, im übrigen konnten sie ihren Geschäften nachgehen, sollte sich ein Kämmerer außerhalb der Präsenzpflicht aber bei Hof befinden, sollte er auf Anweisung des Erzherzogs in dessen Kammer dürfen. Beim öffentlichen Zug in die Messe oder zur Vesper oder bei höherrangigen Audienzen sollten alle Kämmerer geschlossen anwesend sein. Die Kämmerer durften nach dem Kirchgang oder nach sonstigen öffentlichen Auftritten den Erzherzog in die Kammer begleiten, ihm dort aufwarten, hatten aber nach Erweisung der Reverenz die Kammer wieder zu verlassen. Bei der Tafel sollten sie vollständig zugegen sein und sich erst entfernen dürfen, wenn der Erzherzog erstmals trank. Die Türen vor dem Zimmer des Erzherzogs sollten geschlossen und bewacht werden, niemand durfte mit Stiefeln und Sporen die Antecamera und Ratsstube betreten, und es müsse „auch den Jenigen, so den Zuetritt haben, anbevohlen werden, gebürunden respect in beeden Ante Camern zuhalten, nit hin undt wieder zuspazieren, lauth reden, Niederzusizen, das Haubt zubedecken, an die Tafel zulainen, oder auch ohne Mantl hinein zukommen. Insonderheit aber ist vleissige Aufsicht zuhalten, daß kaine frembde gehmaine Leuth zur Audienz, gar in unsers Sohns L de . Zimmer oder Camer gelassen, vorhero auch allzeit aines Jedwedern condition, Weesen und Standt, ob es auch schon Religiosi, so unbekannt, sein, erkhundiget, und nach befindung, dieselben zu fürbringung Ihrer sachen, aintweder in die Ritterstuben, oder Saal zur auffwartung gewisen werden.“ <?page no="277"?> 276 zu sein, woran sich wie beim Kaiser die Erlaubnis knüpfte, beim Rückgang des Erzherzogs in die Kammer „derselben [dem Erzherzog, M.H.] gar in Ihr Zimmer aufwarten, alda Ihr gebürunde reuverenz thuen, und sodan widerumb abtreten.“ Die Zuweisung von Personen auf die verschiedenen Vorzimmer (Ritterstube und Saal) durfte wie bei den Kaiserinnen nur nach der Erkundigung nach „condition, Weesen und Standt“ geschehen und entsprach damit gleichfalls der kaiserlichen Praxis. Bemerkenswert ist, daß dies explizit in der Erwartung geschah, daß die Besucher dort dem Thronfolger ihre Angelegenheiten vorzubringen gedachten. Die beiden Instruktionen wurden zusammengeschrieben und mit jeweils nur geringfügigen Änderungen für die Obersthofmeister des Erzherzogs Leopolds und des Erzherzogs Carl Joseph verwendet 1013 . II. Planung, Verfahren, Kontakte In den an kaiserliche Amtsträger gerichteten Briefen wie auch in Berichten über Gespräche von Höflingen und Herrschern findet sich eine bemerkenswert enge Verbindung zweier semantischer Felder, die vor dem Hintergrund der Erträge politologischer und organisationssoziologischer Forschung erklärungsbedürftig erscheint. Dank und Information sind Kernbegriffe höfischer Rede und höfischer Korrespondenz. Sie gehören jedoch zu zwei unterschiedlichen Typen von Motivationsstrukturen: Dank wird geschuldet für etwas, wozu der andere nicht verpflichtet ist: „Wohlwollen und Unterwürfigkeit, Dienstleistungen, Beiträge zur Festigung von Statusunterschieden, Unterstützung von Meinungen, überhaupt jedes Eingehen auf die Situationsaufassung des anderen kann zu Dank verpflichten oder durch Dankesschuld gefordert bzw. ein geeignetes Mittel sein, Dankesschuld abzustatten.“ 1014 Während Dank somit auf persönliche Einstellungen und Unterstützung abstellt, setzt der Begriff der Information das Vorhandensein von Programmen voraus, die auf die Einspeisung von Daten mit der Ausga- 1013 Vgl. die Instruktion Ferdinands III. für den Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold für Johann Maximilian Graf von Lamberg von Wien, 10. Jun. 1650 (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 4, rote, Nr. 15), die Bezug auf den aktuellen Stand des Kämmereramtes nimmt. Die Instruktion für den späteren Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold I. Portia (Prag, 1. Sept. 1652), findet sich in Abschrift ebd., Nr. 12/ 2, das Original in KÄLA, FA PT, C, Sch. 10, Nr. 32c. Die Instruktion Leopolds I. für den Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph vom 21. Dez. 1659 weist e.h. Zusätze auf, hat eine neue Einleitung, lehnt sich im übrigen aber an die Ferdinands III. für Portia von 1652 an (Abschrift in HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 4, ohne Nummer; HKA, Instr. 527). 1014 Luhmann (1999), S. 91, unter Bezug auf Simmel. <?page no="278"?> 277 be von Ergebnissen reagieren und zudem den gesamten Prozeß motivieren und steuern. Treten beide Semantiken gemeinsam auf, weist dies auf das Vorhandensein von Programmelementen hin, die ohne persönliche Motivation und ohne persönlich zurechenbare Bemühungen um Datenverarbeitungsleistungen keine vorhersagbaren Ergebnisse erzielen, wenn sie überhaupt in Gang kommen 1015 . Dies ist ein allgemeines Merkmal formaler Organisation, das nur dort ganz fehlt, wo Vorgänge weitestgehend technisiert sind. Dennoch nimmt die Ausprägung dieses Merkmals verschiedene Grade und Formen an, die je nach historischer Konstellation sehr verschieden sein können. Der Hinweis darauf, daß die eigene Kommunikation Information sei und die gleichzeitige Betonung von Dankbarkeit im Falle der erwünschten Informationsverarbeitung verweist darauf, daß der Betrieb der formalen Organisation in wesentlichen informell motiviert werden muß. Dabei ist zu berücksichtigen, daß formale Organisationen mit ihren aus Normen bestehenden Programmen selbst Anhaltspunkte für die Beobachtung sozialer Zusammenhänge liefern und damit Annahmen über Zusammenhänge von Ursachen und Wirkungen strukturieren. Die hierdurch ermöglichte Unterscheidung und Beobachtung organisationsinterner und organisationsexterner Referenzen vermag dann auch Wirkungsgrade von Normen anderer sozialer Zusammenhänge sichtbar zu machen und kann so auch zu einer kritischen Selbstbeobachtung des Systems führen. Das Grundproblem ist außerhalb trivialer Maschinen allgemein, weist jedoch in verschiedenen sozialen und historischen Zusammenhängen sehr unterschiedliche Ausprägungen auf. In Grundzügen und Beispielen soll deshalb zunächst gezeigt werden, wie sich das elaborierte normative Binnengefüge des Hofstaats über die Regelungen des Zugangs zum Herrscher und des „Zeremoniells“ hinaus gestaltete. Daß Normierungsmöglichkeiten nicht nur an der wahrgenommenen Komplexität der Umwelt des Hofstaats ihre Grenzen fanden, sondern daß auch gesetzte Normen gerade dort nicht oder nicht streng befolgt wurden, wo es darum ging, dem Kaiser Anpassungsfähig- 1015 Den Grad der Differenz zwischen Hof und idealtypischer Organisation wird hier besonders deutlich: „Die Funktion der Formalisierung für Motivationsfragen muß vielmehr von den grundlegenden Strukturentscheidungen eines Systems […] her gesehen und untersucht werden. Sie ergibt sich daraus, daß die Motivation der Mitglieder von anderen Systemproblemen abgesondert und durch gezielte, spezifische Leistungen sichergestellt wird, die an die Mitgliedsrolle anknüpfen. Damit wird erreicht, daß (1) Kommunikation nur noch informieren und nicht mehr motivieren muß, daß (2) Autorität im System generell, unbestimmt und ohne Rücksicht auf die Person akzeptiert und infolgedessen abgeleitete Autorität möglich wird, daß (3) die Systemzwecke von ihrer Aufgabe zu motivieren, entlastet werden und (4) Teilnahmemotivation und Leistungsmotivation sich trennen.“ Luhmann (1999), S. 89-108, zit. S. 90. <?page no="279"?> 278 keiten zu erhalten, verweist auf das Problem der Verortung von Souveränität just an der Quelle von Normen und damit auf eines der Grundprobleme positiven - und damit dem Wandel unterworfenen - Rechts. Die in gebildeten Adelskreisen wie der bildenden Kunst gepflegte Gleichsetzung auch Kaiser Ferdinands III. mit Jupiter läßt an mitunter äußerst kritische Anspielungen auf die nicht banale Sentenz „quod licet Iovi“ denken 1016 und weist damit auf die problematische Gestaltungshoheit des Kaisers auch bezüglich der Normen des Hofstaats zurück. Am Beispiel der Handhabung von in verschiedenen Instruktionen festgeschriebenen Vertretungsregeln für Höflinge und der Bestellungen in den Geheimen Rat soll dieser Problemkomplex beleuchtet werden. Die Betrachtung von Sicherung, Unterhaltung und Gefährdung von Entscheidungsprozessen durch verschiedene Grade räumlicher Differenzierung, eine Analyse materieller Zuwendungen an Verfahrensbeteiligte sowie ein Blick auf die problematische Steuerung und Transparenz von Papierströmen macht deutlich, an welchen Systemstellen in welchem Maße das Betreiben von Anliegen interaktionsabhängig und damit an Personen und deren organisationsexterne Präferenzen gekoppelt war. Programme, das wird dabei sichtbar, stützen somit einerseits Prozesse der Differenzierung, sei es semantisch, organisationale bzw. verfahrenstechnisch; andererseits präfigurieren sie zugleich diejenigen Punkte, an denen Tendenzen zur bedarfsweisen Entdifferenzierung ansetzten. Präsenz und Präsenzsubsituten sowie Strukturierungsleistung der Ordnung des Hofstaats in bezug auf informelle höfische Interaktion ist deshalb der letzte Unterabschnitt dieses Kapitels gewidmet. 1. Normgenese und Flexibilität Es ist für ein Verständnis des Zusammenhangs zwischen Hofstaat und politischem System des Hofes wichtig, daß auf Wandel, wenn er sichtbar wurde und zu drücken begann, bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts vornehmlich mit dem meist vergeblichen Versuch von Reformen reagiert wurde. Einiges weist zwar darauf hin, daß sich in der Mitte der 1660er Jahre ein gewisser Umschwung in der Sichtweise der Habsburger und der Inhaber der Spitzenämter des Hofstaats auf das Verhältnis von 1016 Erasmus d. J. von Starhemberg kritisierte auch so das Verbot, Protestanten zu Verordneten der niederösterreichischen Stände zu wählen; vgl. Kap. B.I.2.b. und die Geburtstagsoper für Ferdinand III. von 1642 (Antonicek (1989), S. 12, 13). <?page no="280"?> 279 Tradition und Innovation abzeichnete 1017 . Grundsätzlich aber orientierte man sich weiter an der (vielfach vermeintlichen) Ordnung des Burgundischen Hofstaats und verzichtete auf eine systematisierende Neuordnung. a. Normen in Bewegung Die normative Festigung von Produkten des Wandels fand ihren Platz einerseits in der Entfaltung einer breiten und zumeist nicht verschriftlichten Kasuistik. Dies war vermutlich auch deshalb der Fall, weil es nicht gelang, die normative Konkretisierung der burgundischen Hofordnung in Form der Hofordnung Ferdinands I. in den Fassungen von 1527 und 1537 in einem Corpus zu ersetzten. Zum anderen berührte die Hofordnung Ferdinands I. zwar nicht alle Regelungsbereiche, aber im Gegensatz zu den früheren Gagenlisten machte sie die Vielzahl von Stellen als Einheit greifbar und stellte zugleich zahlreiche knappe Instruktionen für die Stelleninhaber ein 1018 . Als Referenzpunkt behielt sie ihre Gültigkeit bis zum Ende der Monarchie. Drittens griffen spätere Normierungen hinter diese Hofordnungen Ferdinands I. zurück, wenn sich etwas „dem uralten Hoffgebrauch, und der Burgundischen Hoffstatt zu wider lauffendt“ entwickelt hatte 1019 . Die schriftliche Fortentwicklung der Hofordnung vollzog sich nach 1537 nicht mehr in der Überarbeitung des Gesamtcorpus von 1527/ 37, sondern vornehmlich in der Fortschreibung alter und der Erstellung neuer und zusätzlicher Instruktionen. Zur Fortschreibung kam es zudem 1017 Einige Indizien: Die Vorschläge zur Reduktion im Kämmereramt von 1666 setzten voraus, daß die Verhältnisse vor der Zeit Ferdinands II. nicht wiederherzustellen waren. Die Geheime Konferenz war seit 1665 ein Äquivalent des Geheimen Rates alter Prägung. In der Hofkammerinstruktion von 1681 wurde die von 1568 zwar als „hochvernünftig“ beschrieben und der gegenwärtige schlechte Zustand auf „höchstschädliche neuerungen“ zurückgeführt; „unser neue hofcamerordnung“ aber war azf einen guten „statum cameralem“ gerichtet, nicht auf die alte Ordnung der Hofkammer (vgl. Fellner (1907b), S. 576, 597). 1018 Vgl. die „Ordnung und instructionen unser hohen und nider hofembter“ von 1537. Bereits die erste dort erwähnte Instruktion war schon übergeben und nicht mehr inseriert (Hofkanzler), Teiledition bei Fellner (1907b), S. 116-126. 1527 fanden sich Instruktionen für Hofmeister, Hofkanzlei, eine Instruktion für das Hofmarschallamt, den Hofprofoss, Schatzmeister und Hofkammer, Hofrat u.a.m. (ebd., S. 100-116). Zum Hofstaat Ferdinands I. vor 1519 vgl. Castrillo-Benito (1979), bes. S. 436, 437. 1019 Vgl. das Dekret Ferdinands III. zur Beschränkung der Geldforderungen (Manca, Neujahrsgelder, Ehrengelder etwa bei Besoldungen oder Lehen), die teilweise recht handfest vom niederen Hofpersonal gegen hochrangige Höflinge und Besucher erhoben wurden (NÖLA, Ständ. Akten, A-2-33, 1644/ 46, vgl. die Einleitung in Anm. 1128). Neben Ferdinand I. ist auf Maximilian I. zu verweisen (vgl. Fellner (1907b), S. 1-91, Duindam (2001a)). Zur Entstehung der Hofordnungen vgl. Vec (1999), S. 45, zum Vorbild Burgund Paravicini (1991), S. 97-99. <?page no="281"?> 280 in der Regel aus Anlaß des Wechsels der jeweiligen Amtsinhaber, so daß die Fortschreibung der Quellen der Hofordnung rasch desynchronisiert wurde. Herrscherwechsel sorgten ungeachtet der formellen Aufrichtung kaiserlicher Hofstaaten nicht stets für eine Resynchronisierung der Instruktionsausfertigung, da die Höflinge der Thronfolger bereits häufig mit Instruktionen, die sich an den kaiserlichen orientierten, ausgestattet waren. Da die meisten Inhaber ihre Instruktionen behielten, vielfach ältere sammelten 1020 , standen diese nach deren Ausscheiden aus dem Hofstaat für die Erstellung neuer Instruktionen nicht stets zur Verfügung, weshalb Modifikationen nicht immer geradlinig tradiert wurden und auch nicht jederzeit feststand, woran angeknüpft wurde 1021 . Auf diese Weise erhöhte sich zwar der Grad schriftlicher Normierung der Regeln des Hofstaats stetig, die Transparenz der Normgenese und auch der Personalstände dagegen nahm ab. Der Wechsel zur innerösterreichischen Linie der Habsburger auf den Kaiserthron fügte der Vielschichtigkeit eine neue Dimension hinzu, indem Grazer Instruktionen - gleichfalls an denen von 1527/ 37 orientiert, aber nicht identisch - weiterverwendet wurden. Das schriftliche Regelwerk des kaiserlichen Hofstaats des 17. Jahrhunderts basierte so zu einem großen Teil auf einer Mixtur innerösterreichischer und kaiserlicher Instruktionen verschiedener Provenienz 1022 . Die Einheit der formalen Ordnung des Hofes blieb vor allem durch die nach wie vor als Hofstaat bezeichneten Besoldungslisten gewahrt 1023 , durch die Verweise der Instruktionen aufeinander, durch Erläuterungen zu den Instruktionen 1024 , durch die Vorstellung der Fortführung der burgundischen Hofstaatstradition sowie vor allem durch die oft asynchronen und langjährigen 1020 Vgl. Sammlung von über 60 Instruktionen, Hofstaatsverzeichnissen etc. (verm. um 1560 im Besitz Adams von Dietrichstein entstanden), RKA, E 193, Nr. 1 (Nikolsburg, p. 89-93). Familienarchive beinhalten oft Instruktionen für Höflinge, ihre Vorgänger und Untergebene (etwa FA Harrach, FA TM, FA AP). Man beachte vor diesem Hintergrund die Abholung von amtsbezogenen Schriftstücken des 1665 verstorbenen Obersthofmeisters Portia aus dessen Haus durch den Oberstkämmerer (HHStA, ZA Prot. 2, p. 1150, 1151). 1021 Vgl. Hofordnung von 1527: „Nota, es soll der hofstat in ain ordenlich puech eingeschriben werden und daz der hofmeister den bei handen behalten und daraus einem jeden officir instruction des artickels sein ambt betreffent zustellen, damit ein jeder seis ambts phlihct in gedechtnus haben mug.“ Fellner (1907b), Nr. 12, S. 115, 116. 1022 Die Instruktion des Obersthofmeisters Trauttmansdorff wurde auf der Grundlage der Rudolfs II. erlassen und war Grundlage für die Revision von 1651 (HHStA, OMeA SR, K. 72, Konv. 121, Reformvorschläge von 1651; HHStA, OMeA SR, K. 69, Konv. 121). 1023 Vgl. zum Verhältnis von Gagenlisten und Hofstaat und der Herausbildung einer festen Kopplung in den burgundischen Gagenlisten im 15. Jahrhundert Kruse (1996), S. 274. 1024 Gundaker von Liechtenstein holte Bescheide zu Fragen zur Obersthofmeisterinstruktion ein, die ihm mit Schreiben vom 6. Jul. 1625 erteilt wurden. Auf diesen Bescheid wurde 1651 rekurriert (HHStA, OMeA SR, K. 72, Konv. 121). <?page no="282"?> 281 Amtszeiten der Inhaber von Hofämtern. Der Stellenwert der Gedächtnisleistungen bezüglich der Hofordnung einschließlich der Personalstände ist dabei besonders hervorzuheben 1025 . Daß die im 17. Jahrhundert unternommenen größeren Versuche einer systematischen Neuordnung der Hofordnung im Zuge von Häufungen personeller Diskontinuitäten in den obersten und höheren Hofämtern 1026 angegangen wurden, weist darauf hin, daß die kontinuierliche Besetzung der mit Instruktionen ausgestatteten obersten Hofämter für das Funktionieren der jeweiligen Normbereiche erforderlich war, aber auch ausreichte 1027 . Wandel in der Praxis des Hofstaats - wenn er nicht zunächst unbeobachtet blieb - vollzog sich nicht ohne Rücksicht auf die Inhaber der jeweiligen Ämter. Streit entstand deshalb nicht ohne Rücksicht auf Machtlagen, wurde durch diese aber zugleich eingehegt. Grundlegende Revisionen der Hofordnung brachten die Gefahr der Entscheidungsreife teilweise jahrelang nur schwelender Konflikte konkurrierender Amtsbereiche oder Höflinge mit sich. Auch die Kaiser wichen Entscheidungen in derartigen Konstellationen gern aus und stellten nach Möglichkeit Normsetzung als Normanwendung dar 1028 . Normsetzung im Hofstaat konzentrierte sich vornehmlich auf Bereiche, in denen Kompetenzstreit und Konkurrenzverhältnisse möglichst geringfügig berührt waren. Schon vor dem Tod des kaiserlichen Obersthofmeisters Trauttmansdorff im Juni 1650 wurde Ferdinand III. von verschiedenen Seiten zu einer Reform des Hofstaats gedrängt, lehnte eine solche jedoch zunächst ab 1029 . Es war absehbar, welche Streitigkeiten insbesondere zwischen Obersthofmarschall und Obersthofmeister, aber auch zwischen Obersthofmarschall und Reichshofrat sowie zwischen Obersthofmeister und Hofkammer etc. präsentiert, wieviel Eingriffe in diverse Rechte beklagt und welche unausweichlichen Verärgerungen durch Entscheidungen hervorgerufen werden würden - nicht umsonst trat der am stärksten be- 1025 „se ben mi ricordo, come anche il Prencipe Portia, fu Truchses in questa corte ” (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 68), Laxenburg, 14. Mai 1661). 1026 1615 und 1651: 1615 fehlten u.a. Obersthof- und Oberststallmeister und der Trabantenhauptmann. Im Jun. 1650 war der kaiserliche Obersthofmeister verstorben, woraufhin der Oberstkämmerer Puchheim dessen Amt vertrat. Erst nach dessen Tod Anfang 1651 wurden beide Ämter neu besetzt. Überdies war das Obersthofmeisteramt während Trauttmansdorffs Zeit in Münster durch Khevenhüller vertreten worden. 1027 So wurde 1651 zwar festgestellt, daß gar keine kaiserliche Instruktion für den Oberststallmeister vorhanden gewesen war (vgl. Men"ík (1899), S. 476). 1028 Vgl. Hengerer (2001a), S. 357-361. 1029 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12431 19/ 2, Raimondo Graf Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien 4. Jun. 1650. <?page no="283"?> 282 drängte Obersthofmarschall im Januar 1651 im Zuge der Neubesetzung der beiden obersten Hofämter und der nunmehr anstehenden Reform vorsichtshalber zurück, um dann doch weiterzumachen 1030 . Entsprechend begann der Bericht der erst nach dem Tod des Oberstkämmerers und Verwalters des Obersthofmeisteramtes Puchheim eingesetzten Kommission mit dem Hinweis darauf, daß eine generelle Neuordnung nicht möglich sei: Zugleich die alte Ordnung und „observanz“ wiederherzustellen und sie an den gegenwärtigen Zustand anzupassen sei nicht möglich: wegen des unablässigen Wandels der Zeit und der Zustände, der Verschiedenartigkeit der Personen und Orte, sowie wegen der vielen Einzelfälle und Umstände. „Newe statuta und reformationes“ seien „odios“ und in der praktischen Durchsetzbarkeit zweifelhaft; ein solches Unternehmen sei bislang auch noch nie gelungen und so halte man es für tunlich, es bei einer Revision der Instruktionen der obersten Hofämter zu belassen 1031 . Die Hofordnung war demnach einem so vielschichtigen Wandel unterworfen gewesen, daß sie als Regelsystem zwar weiterhin funktionierte, aber so dicht und komplex geworden war, daß sie sich nicht mehr in ein Corpus zusammenfassen ließ. Sie präsentierte sich den Kommissionsmitgliedern als macht- und ehrgestütztes („odios“) Zusammenspiel der verschiedenen oben genannten Rechtsquellen sowie einer Kasuistik, die sich zum großen Teil in Kontakten von Höflingen mit Nichtmitgliedern wie etwa fremden Fürsten ergeben hatte. Eine bewertende Systematisierung dieser Einzelfälle, die sich für den Hofstaat als Teil ihres normativen Binnengefüges darstellte, wurde gar nicht erst unternommen. Auch die Revision der Instruktionen der obersten Hofämter bestand im wesentlichen in der Wiedergabe älterer kaiserlicher Bescheide und der historischen Erklärung von Neuerungen und Problemfällen 1032 . Dabei war den Inhabern der obersten Hofämter vor allem an der Klärung, Abgrenzung und Sicherung ihrer eigenen Kompetenzen und Rangverhältnisse gelegen. So bat der designierte Obersthofmeister Dietrichstein 1651 um kaiserlichen Bescheid zu der Frage, ob der Obersthofmeister - wie die alte Instruktion es vorsah - für die erste Person beim Kaiser gehalten und wie die abweichende Praxis des Obersthofmeisters Trauttmansdorff gewertet werden solle. Die Frage hatte sich gestellt, weil Trauttmansdorff anders als andere Mitglieder des Hofstaats nicht Fürst gewesen war. Im Geheimen Rat war die Session nach dem Stand 1030 Vgl. Anm. 1490. 1031 HHStA, OMeA SR, K. 72, Konv. 121, s.f., Konzept. Vgl. Duindam (2001b), S. 375, 376. 1032 Vgl. Kap. B.I.3.a. „Leopold I.“ <?page no="284"?> 283 genommen worden, in der Hofkirche hatte man die Entscheidung für eine Rangordnung dadurch vermieden, daß Trauttmansdorff unter einem Vorwand von einem Fenster aus an den Messen teilnahm 1033 . Die zweite Frage ging dahin, bei welchen Anlässen diese Rangnorm gelten solle 1034 und macht ebenso wie die dritte Frage, welchen fremden Fürsten der Obersthofmeister entgegenreiten solle, deutlich, daß die Konturierung verschiedener Rechtskreise und eine subtilere gesellschaftliche Hierarchisierung innerhalb des Hofstaats aufgefangen werden mußten. Die Kommission kam auch hier zu dem Ergebnis, daß „propter multitudinem casuum, fast unmüglich, eine gewiße regel disfals zu sezen“ und daher geboten sei, von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Vielzahl relevanter Faktoren neu zu entscheiden 1035 ; sie optierte damit für die Fortschreibung einer Kasuistik, die in Zukunft allerdings systematisch zu dokumentieren sei. Dazu sollte ein Sekretär der österreichischen Hofkanzlei abgeordnet werden, der jedoch auch „alle Ambts sachen“ registrieren und protokollieren und „in ordnung erhalten“ solle, damit „man künfftig in allem, gute nachricht von dem fürgangenen geschäfften haben, auch alles desto ordentlicher hergehen möge.“ Dietrichstein ließ sich zudem mit einem Dekret für die leichtere Abforderung von Verzeichnissen ausstatten und erweiterte so auch die vierteljährliche Sichtung des Hofstaats um die Teilnahme von Kuchlmeister, Hofkontralor und eines Hofkammerbedienten 1036 . Der Obersthofmarschall drang in diesem Sinne auf eine Wiederherstellung seiner von verschiedenen Seiten angegriffenen Jurisdiktion und bemühte sich so um die Wiederherstellung des zweiten Ranges seines Hofamtes, scheiterte in der Kommission aber nicht allein damit, sondern auch mit seinem wichtigsten Anliegen: Die Justizfragen wurden, das wurde als einleitendes Ergebnis festgestellt, in der Konferenz nicht behandelt. Einen der Kommission „ohne effect“ scheinenden Punkt, 1033 HHStA, OMeA SR, K. 72, Konv. 121. Trauttmansdorff habe diese Regelung gerade im Hinblick auf die Fürsten dieses „durch etliche actus fast in contrarium usum & possessionem gesezt“. Kursive nachtegragen. Zur Zurückhaltung Trauttmansdorffs gegenüber den Fürsten vgl. Hengerer (2001a), S. 347, 348. Der erste Rang des Obersthofmeisters war normiert als § 1 der Instruktion von 1527 (Fellner (1907b), S. 101). 1034 HHStA, OMeA SR, K. 72, Konv. 121. 1035 Auch zwischen den Fürsten seien diese Fragen of ungeklärt, also müsse nach „aintweder der verwandtnus, Stands, mehrern oder wenigern Confidenz, wie auch des Orths, in: und außerhalb der Residenz, und anderer Umbstände halber“ gesehen werden: „und es einen großen absaz darmit hat, also ist auch nit müglich khünen auch nit, alle casus & circumstantiaes“ vorhergesehen werden (HHStA, OMeA SR, K. 72, Konv. 121). Kursive nachgetragen. 1036 Schon am 9. März 1651 kam es bei der Installation des Oberststallmeisters Losenstein in der Ritterstube dazu, daß „benebens Ihme auch entzwischen die Alte Instructiones eingehändiget worden“ (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 217). <?page no="285"?> 284 den der Obersthofmarschall gern gestrichen gesehen hätte, weil er „nur differenzen und unrichtigkeiten verursachen kann“ wollte man in der Instruktion belassen wissen mit dem Argument, daß „solcher Punct in den alten instructionen inseriert zu finden“ und riet für die Zukunft zur Einholung von Einzelentscheidungen. Ob ihm das abhandengekommene Recht der Ansage restituiert werden sollte, stellte man gleichfalls ins Belieben des Kaisers und ging im übrigen auf die Ordnung in der Trabantenstube und das Problem ein, wie man die Anzahl der Kutschen und die Gespanngrößen der bei Hof vorfahrenden Personen reduzieren könne 1037 . In Anbetracht eines Gutachtens, das dem Obersthofmarschall selbst noch den dritten Rang streitig machte, konnte sich dieser glücklich schätzen, daß sein Amt nach der Reform von 1651 noch zu den obersten Hofämtern gezählt wurde 1038 . Der designierte Oberststallmeister Gonzaga dagegen hatte das Glück, daß sein Vorgänger seiner Amtsführung keine kaiserliche, sondern eine erzherzogliche Instruktion zugrundegelegt hatte. Er sollte zunächst auf die alte Instruktion vereidigt werden und nach einer Sichtung des Amts und der Beratschlagung mit seinem Vorgänger Vorschläge für eine neue Instruktion unterbreiten 1039 . Im Ergebnis blieb es - wie bei allen Versuchen von Reformen des Hofstaats im 17. Jahrhundert - also eher beim status quo ante. Die Reformkommission empfahl, Erläuterungen und Ergänzungen so wie bereits im Jahr 1625 geschehen in Form kaiserlicher Additionale anzufügen, im übrigen aber im Bedarfsfall einzelne kaiserliche Resolutionen zu erbitten. Die Kommission kapitulierte mit diesem Ergebnis einerseits vor der Komplexität des Normgefüges des Hofstaats, andererseits vermied sie die aus einer weitergehenden Generalisierung unausweichlich folgenden Zerwürfnisse; sogar der Obersthofmarschall wurde geschützt. 1037 Gutachten in HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 27, 2, Nr. 10. Kursive nachgetragen. 1038 Nach „dem Burgundischen Stat“ gehe der Oberstallmeister vor; weil das Haus Österreich „desselben Hofstatt gebraucht“, müsse dies entsprechend gehandhabt werden. 2. In allen Hofstaaten finde man nur drei Oberste Hofämter und Stäbe, der Hofmeister gehöre zum Stab Obersthofmeisters; daher könnten die Obersten Hofämter dem Hofmarschall vorgehen. 3. Der Hofmarschall werde nie Obersthofmarschall genannt und sei instruktionsgemäß Stellvertreter des Obersthofmeisters, also nachgesetzt. Er habe keinen räumlichen Hoheitsbereich, der Kaiser halte sich nur im Bereich von Oberstkämmerer und Oberststallmeister auf. Es komme vor, daß der Oberststallmeister dem Obersthofmeister vorgehe (in der kaiserlichen Kutsche), „welches mit dem Hof=Marschall in Ewigkeit nit geschicht“; er stehe zweifelsfrei unter dem Obersthofmeister und dem Oberstkämmerer und und daher auch unter dem Oberststallmeister. Er diene „in actis Publicis“ mit dem Schwert nicht als Hofmarschall, sondern als „Vice Marschall eines Vice Marschall“. Es folgt die Diskussion von Präzedenzfällen. Das Hauptargument aber steht am Schluß: „Und wenn kein anderes argument wer für den Obr: Stallmaister, So wer doch dz genug, dz Er in burgundischen Statt allzeit über dem Hofmarschall steht.“ HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. r. 124 1 , fol. 357-358v. 1039 HHStA, OMeA SR, K. 72 und Žolger (1917). <?page no="286"?> 285 Da Ferdinand III. seinerseits primär an der Wahrung des „decorum“, der Vermeidung neuer Entscheidungen über konkurrierende Interessen, und dabei an einer möglichst hohen Disponibilität der ihn unmittelbar involvierenden Kommunikationszusammenhänge lag, lief die auf seine kaiserlichen Additionale abgewälzte „Reform“ auf die Lösung vornehmlich dieser Bereiche hinaus. Die eigenhändigen Additionale Ferdinands III. bezogen sich ebenso wie die Reformversuche des Oberstkämmerers in den Jahren 1665/ 66 vor allem auf eine Reduktion des Personals und die Aufrechterhaltung einer repräsentativen Vorzimmer- und Tafelordnung, nicht aber auf eine grundlegende Revision des Hofstaats 1040 . Der Verzicht auf eine Neuordnung der Verhältnisse war jedoch mit der Systematisierung der Selbstbeobachtung des Hofstaates einhergegangen: Die Kommission empfahl eine in ähnlicher Form bereits in der Hofordnung Ferdinands I. vorgesehene Sammlung von Instruktionen in einem Band sowie die Erstellung eines als Buch gebundenen Hofstaatsverzeichnisses. Diese Empfehlungen wurden unter Ferdinand III. umgesetzt 1041 , doch wohl erst seit in den 1670er Jahren wurden weitere Hofstaatsverzeichnisse angefertigt. Im wesentlichen behalf man sich weiterhin mit Listen, die den für die jeweiligen Amtsträger jeweils erforderlichen Überblick verschafften 1042 . Die Kapitulation vor der Generalisierung von Normen für Interaktion hingegen wurde abgefangen durch die Einrichtung des Hofzeremonialprotokolls, das von 1652 an kontinuierlich geführt wurde 1043 . Umfassende Reformen des Hofstaates scheiterten im 17. Jahrhundert durchweg. Es war zwar üblich, den Hofstaat als historisch gewachsenes Gebilde zu betrachten, weshalb - wie im Falle des Kämmereramtes - Wandel teilweise zutreffend beschrieben wurde. Der immer wiederkeh- 1040 Die Nuntiatur sah in Neubesetzung der obersten Hofämter (Obersthofmeister, Oberstkämmerer, Oberststallmeister, Obersthofmeister der Kaiserin und Ajo des Erzherzogs Leopold) auch die Absicht, den Hof „al Posto antico di decoro“ wie unter Rudolf II. und Kaiser Matthias zu bringen (ASV, SG, 149, 4. März 1651): Der kleine Hofstaat als rechte Form. Vgl. Duindam (2001a), S. 194. Die Gutachten von 1651 wurden wohl wegen des Beschlusses, die alten Instruktionen durch Zusätze zu ergänzen, in den Kopialband mit der Sammlung von über 40 Instruktionen aufgenommen (HHStA, ZA SR 10). 1041 HHStA, ZA SR 10; HHStA, OMeA SR, Bd. 186, 187. 1042 Lamberg zahlte als Oberstkämmerer einem Kammerfurier 6 fl. dafür, „das er mir die Lista aller ihr Maÿl: Cammerherren geschribner gegeben“ (OÖLA, HSt, Hs. 1499, März 1669). Die Drucke von 1636/ 37 und 1655 dürften Unternehmen von Personen mit Zugang zu Listen gewesen sein (Teileditionen bei Fellner (1907b), S. 216-233). 1043 HHStA, ZA Prot. 1, beschlossen als Dokumentation wegen der Unmöglichkeit, das Zeremoniell abstrakt-generell, also normativ, zu regeln (HHStA, OMeA SR, K. 69, Konv. 121). Vgl. zu Entstehung und Führung Duindam (2001b), S. 376, 377. <?page no="287"?> 286 rende normative Bezug auf Burgund - anstelle eines Bezuges auf Bodin - macht deutlich, daß die Struktur des Hofstaates grundsätzlich und am liebsten als Mittel der Aufrechterhaltung des decorums des Herrschers und damit vor allem im Hinblick auf repräsentative Funktionen wahrgenommen und thematisiert wurde. Entscheidungen, die auf der Analyse eines solchermaßen eingegrenzten Problemhorizontes beruhten, griffen regelmäßig zu kurz. Die Analyse der sozialen Funktionen und Folgen des Wandels der Hofstruktur für das politische System der Erblande aber hätte den Höflingen die Offenlegung ihrer eigenen Machtlagen, Netzwerke und Nutzziehungstechniken zugemutet, dem Kaiser dagegen das explizite Eingeständnis, daß von Monarchie, von seiner Macht und Herrschaft in den Erblanden nur in einem recht eingeschränkten Sinn gesprochen werden konnte. Daß ein derartiges, womöglich noch durch Bezüge auf die zeitgenössische politische Theorie inspiriertes Diskussions- und Reflexionsniveau gegenüber dem eingespielten „muddling-through“ 1044 , das die Realisierung gewisser Ziele wie etwa der Gegenreformation durchaus ermöglichte, besonders wertvolle Vorteile gehabt hätte, ist wenig wahrscheinlich. Die Selbstdarstellung der Beteiligten aber hätte durch die gutachterliche Darstellung der Diskrepanzen zwischen Zielen und Möglichkeiten, formaler Ordnung und Praxis wohl ganz erheblichen Schaden genommen. b. Vertretungsregeln versus Personalhoheit Im Zusammenhang mit den Verdichtungsmustern anwesender Kämmerer und der sie betreffenden Präzedenzrechte war deutlich geworden, daß am Kaiserhof Anciennität als Differenzierungskriterium für Aufgabenzuteilung herangezogen wurde. Dies bezog sich grundsätzlich auch auf die Vertretung des Oberstkämmerers im Fall von dessen vorübergehender Abwesenheit vom Dienst. Ferdinand III. legte im Additional zur Oberstkämmererinstruktion von 1651 für diesen Fall fest, daß die Abwesenheit dem ältestesten Kämmerer angezeigt werde, „damit Er entzwischen an desen statt, den dienst verrichten möge.“ 1045 In der Instruktion Ferdinands III. für seinen Oberstkämmerer Puchheim von 1637 heißt es dagegen, daß der Kaiser in Abwesenheit von Inhabern hoher Ämtern bei der Vertretung „nicht an die elter“ gebunden sein wolle, „sondern solche 1044 Lindblom (1959). 1045 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv r. 122, 4, rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“ Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Waldstein, Wien, 2. März 1651, zu § 8. <?page no="288"?> 287 nach unsern belieben, auch nach gestalt eines oder des anderen qualitet und meriten zu disponiren vorbehalten haben“ 1046 . Ferdinand III. optierte in der Frage, ob Personalvertretung nach Anciennität im Amt oder nach persönlichen Vorstellungen geregelt werden sollte, also uneinheitlich. So finden sich in kurzen Abständen Belege für die Anwendung der Anciennitätsklausel ebenso wie für Abweichungen: Im Dezember 1647 wurde aus Prag berichtet, daß Graf Leslie „allein, als Obr Camrer, zu stöll gewesen“ 1047 . Leslie war Kämmerer seit 1634 und es ist kein älterer Kämmerer ersichtlich, der zu diesem Zeitpunkt in Betracht gekommen wäre 1048 . Im März 1647 hingegen erfuhr Trauttmansdorff aus Preßburg, daß mit der Vertretung von Hofmarschall und Oberstkämmerer „nimmer der Eltist Cammerer“, sondern derjenige, dem der Kaiser es „absonderlich auftragen wirdt“, betraut werden sollte. Das habe den Grafen von Vrbna verstimmt („disgusto“), der bei der alten Ordnung bleiben wolle 1049 . Dagegen vertrat nach dem Tod des Oberstkämmerers Puchheim 1651 „per modo di provisione“ Ernst Graf Traun für einige Monate das Amt; er war seit 1639 Kämmerer und gehörte zu den ältesten, die nicht auswärts oder durch andere Ämter okkupiert waren 1050 . Der Umstand, daß die Übertragung des Oberstkämmereramtes sich unter Ferdinand III. an der Anciennität der Kämmerer orientierte, gab immerhin Anlaß zu verhaltener Klage, wenn diese Orientierung wie im Jahr 1654 nicht den Ausschlag gab 1051 , während zugleich der älteste Kämmerer Erzherzog Leopolds dessen Obersthofmei- 1046 HHStA, HA FA, K. 100, Konv. 1637-1644, Instruktion Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Puchheim, Wien, 20. März 1637, § 10. 1047 AVA, FA HR, K. 448, Joh. Reichard Graf Starhemberg an F. A. Harrach, Prag, 21. Dez. 1647. 1048 Vgl. Listen in APP. 1049 AVA, FA TM, K. 133, Ee. 2, Nr. 54, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Preßburg, 12. März 1647. Wenzel Graf von Vrbna war immerhin seit 1637 Kämmerer und fand sich bei der Auswahl der Vertreter zurückgesetzt. 1050 ASV, SG, 149, 21. Jan. 1651. Der Oberstkämmerer Puchheim war am 19. Jan. gestorben. Ältere Kämmerer waren zwar vorhanden, hatten jedoch noch andere Ämter; Traun wurde 1651 Landmarschall (vgl. Schwarz (1943), S. 199). 1051 Wolf von Stubenberg, Kämmerer seit 1634, gab bei seiner Bewerbung um das Statthalteramt in der Steiermark zu bedenken, daß „das jüngsthin vaccierte“ Oberstkämmereramt ihm „nit unbillich zuegestanden were“ (MZA, RA DT, K. 449, 1911/ 229, Stubenberg an Maximilian Fürst Dietrichstein, Graz, 18. Aug. 1654). Die Vakanz dürfte nicht die nach dem Tod Puchheims gewesen sein, war der neue Oberstkämmerer Waldstein als Kämmerer doch älter als Stubenberg. Gegen die Zeit bis zu Waldsteins Ernennung Anfang 1651, in denen Traun das Amt vertrat (Stubenberg war gegenüber Traun älterer Kämmerer) spricht der Wortlaut („jüngsthin“). Möglicherweise ist die Abwesenheit Waldsteins von Wien 1654 gemeint; er wurde vom Kaiser für einige Zeit nach Prag geschickt. <?page no="289"?> 288 ster und Oberstkämmerer während einer Krankheit vertrat 1052 . Andererseits stellte der Kaiser die Auswahl von Vertretern diensthabender Kämmerer durch diese selbst unter den Erlaubnisvorbehalt des Oberstkämmerers und lehnte damit eine freie Vertreterwahl der Kämmerer „für sich selbst und eigenes gefallens andere an ihrer statt hier zu bestellen“ ab 1053 . Die Anwendung von schriftlich fixierten oder mit Präzedenzfällen begründbaren Anciennitätsregeln stand demnach vor allem dann, wenn eine längerfristige persönliche Bedienung davon abhing, unter Opportunitätsvorbehalt 1054 . Ähnliches gilt auch dort, wo die Vertretungsansprüche sich auf Instruktionen und sogar auf die Hofordnung Ferdinands I. berufen konnten. So wurde während der Abwesenheit des zu den Friedensverhandlungen nach Münster entsandten Obersthofmeisters Trauttmansdorff nicht der Obersthofmarschall, wie es den Instruktionen entsprochen hätte, sondern Franz Christoph Graf Khevenhüller, der Obersthofmeister der Kaiserin, mit der Vertretung des Obersthofmeisteramtes betraut. Die Beschwerde des Obersthofmarschalls Starhemberg vermochte daran nichts zu ändern. Daß jedoch auch das Beharren auf der Hoheit über die Personalauswahl sich nicht gern willkürlich gab, zeigt der Umstand, daß die Ablehnung von Starhembergs Anspruch auf eben jene Norm Bezug nahm, mit welcher er selbst argumentierte - wobei sie gemäß dem Belieben des Kaisers ausgelegt worden war 1055 . Aber nicht nur der 1052 MZA, RA DT, K. 447, 1911/ 57, Gundaker von Dietrichstein an Maximilian Fürst von Dietrichstein, Wien, 28. März 1654. 1053 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv r. 122, 4, rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“ Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Waldstein, Wien, 2. März 1651. 1054 Bei der Ernennung der zwölf Kämmerer, die 1652 bis nach Regensburg folgen sollten, bezog man sich gleichfalls nicht primär auf Anciennitätsregeln (vgl. Anm. 506). Auch das Oberststallmeisteramt scheint vom ältesten Kämmerer vertreten worden zu sein. So habe sich Hans Franz von Lamberg bewährt habe, als der Oberststallmeister Dietrichstein krank gewesen sei, „onde a lui toccò il fare il suo officio“ (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 168), Laxenburg, 28. Apr. 1663). Lamberg war der dritte Kämmerer Leopolds I., Dietrichstein der erste; Joseph Graf Rabatta als zweiter Kämmerer kam als Obersthofmeister bei Erzherzog Carl Joseph nicht in Betracht. 1055 „Und ob es sich begäb, dass unser hofmaister […] nit am hof were, so soll sein ambt und handlung […], auf ihme hofmarschalk gewendt sein, also dass der hofmarschalk dasselb in allen dingen, als wann der hofmaister selbst gegenwertig wäre, verrichten und vertreten und nothürftiglichen handlen solle.“ Instruktion für den Obersthofmarschall Starhemberg, Wien, 16. Apr. 1637, § 17, insoweit wie die Instruktion von 1537, Fellner (1907b), S. 133; man argumentierte, dies gelt nur bei kürzeren Abwesenheiten des Obersthofmeisters (vgl. Heilingsetzer (1970), S. 64). Starhembergs Memorial an den Kaiser: AVA, FA TM, K. 123, Bb. 2, Nr. 2, fol. 347-351; Ferdinand III. ließ es Trauttmansdorff mit der Bitte um ein Gutachten zukommen (ebd., Wien, 30. Jan. 1647, fol. 346). Dem Memorial war ein Briefwechsel zwischen Starhemberg und Trauttmansdorff vorausgegangen (Oschmann (1993), S. 736). 1646 hatte Starhemberg bei der Krönung Ferdinands IV. das Obersthofmeisteramt vertreten <?page no="290"?> 289 dupierte Obersthofmarschall, sondern auch der abwesende Obersthofmeister war bei der Regelung dieser Vertretung hochgradig sensibel und bat den Kaiser, das ursprüngliche Bestellungsdekret für Khevenhüller zu annullieren. Ferdinand III. versicherte umgehend, weder er noch Khevenhüller hätten „ainigen gedanckhen darin gehabt“, in die Obersthofmeisteramtsrechte einzugreifen. Er teilte im gleichen Zuge mit, er habe das ursprüngliche Dekret und das Konzept „zu meinen selbst aignen handen abgefordert, und cassirt“ und sandte das neue Dekret in Abschrift zu 1056 . In diesen Fällen wird zugleich mit der mitunter tragenden Rolle von Opportunität und Machtlagen für die Gestaltung des Hofstaats die permanent mitlaufende normative Fixierung der Praxis und erst recht des Dekretierten sichtbar. Was bei einer Gelegenheit Belieben sein mochte, konnte in der Folge begründete Beschwerden auslösen, was durch Machtlagen gesichert schien, konnte unter geänderten Vorzeichen ins Gegenteil ausschlagen. In diesem Dilemma bot ein bestimmter Normtyp dem Kaiser gesicherte Freiräume und erlöste die Höflinge davon, alle möglichen Resolutionen auf präjudizielle Wirkungen hin zu prüfen: In der Instruktion des Obersthofmarschalls von 1637 taucht gerade bezüglich der Bestimmung von Vertretern des Obersthofmarschalls eine Ermessensvorschrift auf, mit der Ferdinand III. seine Entscheidung explizit ins eigene Belieben stellte und sich selbst einen nicht weiter normierbaren Freiraum dekretierte 1057 . Diese Normierungstechnik scheint sich (auch bei der Vertretung der Vertreter) bewährt zu haben: Ungeachtet der häufigen Stellvertretung des Obersthofmarschalls habe ich Beschwerden beim Kaiser über die Auswahl von Stellvertretern jedenfalls nicht gefunden - die jeweilige Amtsführung bot im Hinblick auf Kompetenzabgrenzungen noch genug Anlaß für Streit 1058 . (HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 8), nach dem Tod Portias 1665 verwaltete er es einige Tage „vermäg der Hoffordnung“ bis zur Bestellung des Nachfolgers (HHStA, ZA Prot. 2, p. 1150, 1152). 1056 AVA, FA TM, K. 123, Bb. 2, Nr. 2, fol. 316, Preßburg, 11. Jan. 1647, Antwort Ferdinands III. an Trauttmansdorff auf dessen Brief vom 28. Dez. 1646 über das Dekret vom 21. Sept. Weder er noch Khevenhüller hätten ihn präjudiziell benachteiligen wollen, zumal ob der „Merita umb Mich und mein gesambtes Haus und das allgemaine Wesen“. Das neue, zurückdatierte, Dekret war denkbar spärlich: Weil Trauttmansdorff lange Zeit abwesend und ungewiß sei, wann er wieder zum Hofstaat zurückkehre, es aber erforderlich sei, daß das Obersthofmeisteramt administriert werde, solle Khevenhüller die Verwaltung bis zur Rückkehr Trauttmansdorffs übernehmen (datiert auf den 21. Sept. 1646, Abschrift ebd., fol. 317). 1057 „So sich dann zutrug, dass gedachter hofmarschalk am hof nit wäre, so stehet zu unserm gefallen und willen eine person zu verrichtung und verwesung solches des hofmarschalkamts zu verordnen“ (Fellner (1907b), Nr. 12, S. 133, 134). 1058 Streit gab es u.a. zwischen dem Obersthofmarschall und seinen Vertretern: Starhemberg klagte während seines Dienstes in Preßburg über Einmischungen des Vertreters Losenstein in <?page no="291"?> 290 c. Geheimer Rat versus deputierte Räte So ist es gut nachvollziehbar, daß bereits Kaiser Ferdinand I. den Gedanken verworfen hatte, für den Geheimen Rat eine Instruktion zu erlassen. Noch die Geheime Konferenz Kaiser Leopolds I. blieb ohne Instruktion; sie ging sogar insofern noch einen Schritt hinter den Formalisierungsgrad des Geheimen Rates zurück, als es keine Ernennungen zum Geheimen Konferenzrat gab, sondern lediglich Teilnehmer an Geheimen Konferenzen 1059 . Daß damit vielen der wenig willkommenen Formalisierungsfolgen des Geheimen Rates nicht ausgewichen werden konnte, wurde oben bei der Erörterung zeremonieller Problemlagen deutlich. Zahlreiche Faktoren wie beständige Bitten von Höflingen, die für die Kaiser nützlichen Konsequenzen der Amtsverleihung für Prestige und Attraktivität von Höflingen und damit der Möglichkeit der Etablierung und Sicherung von Einflußbereichen der Kaiser ebenso wie die Relevanz für die Regierungsführung sorgten indes dafür, daß der nominelle Zweck des Geheimen Rates, die geheime uneigennützige Beratung des Fürsten, für die Besetzung des Geheimen Rates in vielen Fällen nicht ausschlaggebend war: weder für die Personalauswahl noch für die Größe des Geheimen Rates. Die Berichte über die Qualitäten mehrerer Geheimer Räte der Kaiser Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I. lassen ungeachtet des gepflegten diplomatischen Duktus tief blicken 1060 . Die von der zeitgenössischen Theorie als optimal erachtete Zahl von vier bis maximal sechs Geheimen Räten wurde bereits von Ferdinand II. überschritten, alle Restriktionsbemühungen im Bereich der Ernennungszahlen waren vergeblich und wurden, nachdem entdeckt worden war, daß ein stark besetzer Geheimer Rat dessen Einfluß qua Ineffizienz stark reduzieren konnte, konterkariert 1061 : Die zunehmende Formalisierung von Sitz- und Redeordnung schützte primär die Ehrerbietungsansprüche der Geheimen Räte, indem der formelle Rang die Redebeiträge präfigurierte und damit die (im Wortsinne: ) Hinterbänkler marginalisierte. Die wedas Wiener Quartierwesen (HKA, HQR, K. 3, Nr. 29 (1662 Jul.-Dez.), Nr. 485). Streit erhob sich auch zwischen der österreichischen Hofkanzlei und der Hofquartierverwaltung bei der Vertretung des Vertreters: Der angesetzte Hofmarschall Hans Friedrich Graf Trauttmansdorff beklagte Übergriffe des Hofkanzlers (vgl. Žolger (1917), S. 110, 111), zudem maße sich der nachgeordnet angesetzte Hofmarschall Hans Franz von Lamberg das Quartierwesen an (HKA, HQR, K. 2, Nr. 22 (1658), Nr. 268, fol. 11, Bericht Trauttmansdorffs an König Leopold I.). 1059 Sienell (2001a), S. 397. Vgl. Schwarz (1943), S. 131, 132. 1060 Vgl. Fiedler (1866), S. 401-403. 1061 Die Absicht wurde dem Obersthofmeister Ferdinands III., Fürst Auersperg, zugeschrieben (vgl. Schwarz (1943), S. 135), das Phänomen setzte aber bereits unter Dietrichstein ein. <?page no="292"?> 291 nigen Verlaufsprotokolle von Sitzungen des Geheimen Rates dokumentieren dies deutlich 1062 . Daß die Rücksichtnahme auf persönliche Interessenlagen - einer vielschichtig interdependenten und auch durch verwandtschaftliche Beziehungen vernetzten Personengruppe - mit jedem Ratsmitglied exponentiell wachsen mußte, verstand sich 1063 . Vor diesem Hintergrund stand die konkrete Ausgestaltung des Geheimen Rats von verschiedenen Seiten unter hohem Druck und wandelte sich stetig. Das für die Kaiser wichtigste Kontinuum formulierte schon S CHWARZ : Der Geheime Rat war unter den Regierungen von Ferdinand II. bis Leopold I. zu keiner Zeit ein unabhängiges, mit Beschlußhoheit ausgestattetes Gremium 1064 , sondern hatte stets lediglich beratende Funktion: „It never, indeed, acquired the power to act on its own initiative, but remained, as a corporate body, on a purely advisory level. Its power as always depended upon its influence as a body, or even upon the influence of some individual members, on the Emperor.” 1065 Zur 1062 Vgl. das Verlaufsprotokoll der Geheimratssitzung vom 17. Sept. 1649 (AVA, FA HR, Hs. 102, Bd. 6, Abschrift). Zu Beginn verlas Kurz die Unterlagen, woraufhin sich Trauttmansdorff äußerte; Khevenhüller sah keine Schwierigkeiten; er sei der gleichen Meinung wie Trauttmansdorff. Martinitz meinte, auch er sei dieser Meinung und ergänzte eine Kleinigkeit; es folgte Auersperg: der Abschluß vertrage zahlreiche weitere Bedingungen nicht, auch er sei der Meinung Trauttmansdorffs; Goldegg meinte, es sei keine Zeit zu verlieren; der Kardinal machte zwar deutlich, daß er eine eigene Meinung habe, folgte aber der bis dahin entwickelten Linie. Abschließend äußerte sich der Kaiser. Zur Redefolge Hengerer (2001a), S. 351, zur Geheimen Konferenz (Sienell (2001a), S. 402, 403). 1063 Max Graf Waldstein dankte David Ungnad 1647 für dessen Gratulation zur Ernennung zum Geheimen Rat und setzte hinzu, er werde sich „alzeit befleißigen“ ihm die „angenehmsten Dienste“ zu erweisen (OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 214, Pilsen, 16. Sept. 1647). 1064 Schwarz (1943), S. 85. 1065 Hier stellt sich die Frage nach der Erstellung der Tagesordnung und der Themenauswahl. Klammert man die oben skizzierten Amtsaudienzen in Gegenwart Geheimer Räte aus, bleiben vornehmlich Gegenstände, die vom Reichshofrat, vom Reichsvizekanzler und von den zu Beratungen jeweils deputierten Geheimen Räten kamen (vgl. HHStA, Hs. 102, Bd. 1-6). Sienell (2001a), S. 303, weist darauf hin, daß in den 1670er Jahren Probleme, welche mit den inneren Angelegenheiten der Erblande zu tun hatten, in der Geheimen Konferenz „nur in seltenen Ausnahmefällen“ thematisiert wurden. Auf die Rolle des Reichsvizekanzlers weist hin, daß selbst der Oberstkämmerer und Geheime Rat Lamberg 1664 ein an ihn selbst gerichtetes Memorial mit disem besprach, damit er es später dem Kaiser im Geheimen Rat vortrug (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 12. Nov. 1664). Dies weist auf eine Orientierung an den Zuständigkeiten Geheimer Räte als Chefs von Behörden hin. Wo diese unklar waren, ergab sich ein breites Spektrum an Unsicherheiten; nicht nur für uns, auch für die Zeitgenossen. Christoph von Eibiswald etwa bat den Obersthofmeister Trauttmansdorff, sein Bitte um eine innerösterreichische Kammerstelle zu unterstützen, wenn sie im Geheimen Rat zur Sprache käme (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Graz, 28. Apr. 1648); Freiherr von Schifer bat ihn, er möge ihn schützen, falls seine Beteiligung an der Entstehung einer Bauernerhebung im Geheimen Rat zur Sprache kommen sollte (ebd., K. 168, Ff. 34, Nr. 111, fol. 122, Linz, 3. Okt. 1648). Personalfragen wurden häufiger vermtulich außerhalb des Geheimen Rates entschieden (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 219), Wien, 7. Nov. 1668). <?page no="293"?> 292 fehlenden Möglichkeit der Selbstkonstituierung gehörte, daß Ferdinand II. und Ferdinand III. sowie im Untersuchungszeitraum dieser Arbeit auch Leopold I. bei Sitzungen des Geheimen Rates fast immer präsent waren 1066 . Damit optierten diese drei Habsburger gegen einen selbständigen Geheimen Rat, obschon das Modell mit dem Grazer Geheimen Rat in Innerösterreich 1067 etabliert war und auch in Zeiten längerer Abwesenheit des Kaisers von Niederösterreich in Wien eingesetzt wurde. Die sogenannten „hinterlassenen deputierten Geheimen Räte“ hatten zwar gewisse Vorlagepflichten, aber auch eigene Entscheidungsspielräume und Exekutivrechte 1068 . Die Arbeit des kaiserlichen Geheimen Rates war dagegen seit den späten 1620er Jahren von der systematischen Ausgliederung der Beratungen auf kleine Gruppen sogenannter deputierter Geheimer Räte gekennzeichnet, die von den Kaisern hierzu abgeordnet wurden, wobei er Beratungsgegenstand und beratendes Personal bestimmte - und fallweise dafür sorgen konnte, daß sich die Beratungsfunktion des Geheimen Rates in dieser Form im wesentlichen erfüllen ließ. Kleine Gruppen Geheimer Räte wurden auch häufig zu Verhandlungen mit Dritten abgeordnet, sei es im Falle von Landständen, sei es bei Botschaftern. Die fallweise Abordnung ermöglichte auch die unproblematische Teilnahme von Räten anderer Kammern, was im Geheimen Rat eine Ausnahme darstellte 1069 . 1066 Schwarz (1943), S. 131. Ferdinand II. sei bei Sitzungen des Geheimen Rates ebenso wie Ferdinand III. und anfänglich Leopold I. grundsätzlich zugegen gewesen. Ferdinand III. nahm im Krankheitsfall auch vom Bett aus an Ratssitzungen teil (ASV, SG, 148, 15. Jan. 1650: „dove ne più ne meno è stato presente al solito Consiglio”); nach dem Bericht vom 22. Jan. war er weiter krank, aber (ob im Bett oder nicht, ist unklar) bei den Sitzungen zugegen, obschon er nicht an der Capalla teilnahm. Kurz vor dem Tod Ferdinands III. fand der Geheime Rat „nella Camera dell’ Imperatore“ statt (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 268v). 1067 Vgl. Thiel (1930). 1068 Instruktionen für hinterlassene deputierte Räte bei Fellner (1907c), S. 17-24. Vgl. auch Winkelbauer (1999a), S. 184, 185. Vgl. auch das Dekret, das die Unterstellung des Stellvertreters des Obersthofmarschalls in Wien unter das explizit mit einer Instruktion versehene hinterlassene „Collegium der Geheimen, und deputirten Räthen“ bis zur Rückkehr des Kaisers nach Wien anordnet (OMaA, K. 1, Mandat, Linz, 21. Okt. 1645). Gegenüber dem Wiener Vertreter des Hofmarschalls fungierte der Geheime Rat als anweisende Stelle, welche die kaiserlichen Befehle teilweise durch Berichte vorbereitete (HKA, HQR, K. 2, Nr. 16 (1652), Nr. 208, Befehl des Rats hinterlassener Geheimer und deputierter an den angesetzten Hofmarschall Hannibal Gonzaga auf kaiserliche Weisung, ein Quartierrecht zu bestätigen (22. Aug. 1652)). Vgl. auch die Quartierzusicherung für Michael Waywoda für die Zeit einer Reise (HKA, HQR, K. 2, Nr. 16 (1652), Nr. 213, kaiserlicher Befehl per hinterlassenen Geheimen und deputierten Rat, 2. Jan. 1653). Bei Regentschaften erstellten die hinterlassenen Geheimen und deputierten Räte Gutachten und ließen sie durch wenige Geheime Räte vortragen (siehe beispielsweise AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Wien 7. Jul. 1638). Vgl. auch 708 am Ende. 1069 Es handelte sich „nicht um ein eigenständiges Gremium, sondern vielmehr um eine Gruppe von Räten, die ‚deputiert’, d.h. abgeordnet wurden, um in einer bestimmten Angelegenheit <?page no="294"?> 293 Die zumeist als „deputierte Räte“ bezeichneten Räte berieten teils in der Hofburg, teils im Haus des Obersthofmeisters oder eines Fürsten die ihnen aufgetragenen Problemkomplexe 1070 und legten ein Conclusum zur Erörterung im Geheimen Rat oder zur unmittelbaren Kenntnisnahme des Kaisers vor 1071 . Strukturell ähnelt diese Vorgehensweise den Verfahrensweisen von Hofkammer, Hofkriegsrat und Reichshofrat insofern, als diese dem Kaiser gleichfalls die Ergebnisse ihrer Vorberatungen zur Entscheidung in der Regel im Rahmen des Geheimen Rates vorlegten 1072 . Vorschläge auszuarbeiten, die dann durch den mehr oder weniger vollzähligen Geheimen Rat akzeptiert oder verbessert werden konnten“ (Sienell (2001a), S. 31, zur Teilnahme von Reichshofräten ebd., S. 31, Anm. 37, und S. 32, Anm. 40). Zu den 1620er und frühen 1630er Jahren vgl. Hiller (1992), S. 25, 26. Vgl. auch NÖLA, StäAk, A-5-9, fol. 53, 22. Mai 1629: von kaiserlicher Seite anwesend u.a. die Geheimen Räte Trauttmansdorff, Breuner (auch Statthalter), Werdenberg (auch Hofkanzler), ähnlich NÖLA, StäAk, A-5-9, fol. 117, 2. Jun. 1631, fol. 134, 14. Jun. 1631, fol. 123, 23. und 27. Sept. 1070 Die Stücke sind verstreut. Das kaiserliche Treffen mit den Kurfürsten in Prag 1652 und verwandte Fragen war Sache einer Runde Geheimer Räte (3., 12. und 17. Aug. 1652: Dietrichstein (Obersthofmeister), Auersperg (Obersthofmeister Ferdinands IV.), Waldstein (Oberstkämmerer), Goldegg (Hofkanzler), HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 20, fol. 1-12v). Gutachten über die Reise von Regensburg nach Wien 1654: Deputierte: 25. März: Geheime Räte Dietrichstein, Auersperg, Waldstein, Goldegg; und: Obersthofmarschall Starhemberg und Oberststallmeister Gonzaga; Geheimer Rat: 29. März: Ferdinand IV., Dietrichstein, Auersperg, Waldstein, Goldeg (HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 26, fol. 163-174v). Auch die Planung der Reise nach Regensburg wurde von deputierten Räten vorgenommen (HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 18; Beschlußvorlage: 3. Apr. 1652: Dietrichstein, Auersperg, Goldegg, Starhemberg, Losenstein, Ungnad; Geheimer Rat: 6. Apr.: Ferdinand IV., Dietrichstein, Waldstein (gestr.), Auersperg, Goldegg; Ungnad als Hofkammerpräsident (vgl. Anm. 440)). Deputationen im Vorfeld der Wahl Ferdinands IV.: 5. Aug. 1651 (bei Martinitz): Martinitz, Kurz, Auersperg, Ötting, Goldegg; Geheimer Rat am 15. Aug. 1651 in gleicher Besetzung. Gutachten der deputierten Räte von Prag, 10. Jul. 1652 (Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen, (Reichshofrat) Gebhard), Geheimer Rat: 12. Jul.: Ferdinand IV., Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen. Votum der deputierten Räte (Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen, (Reichshofrat) Volmar); Geheimer Rat: 24. Aug. 1652: Ferdinand IV., Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen, (Reichshofrat) Volmar (HHStA, RK, WKA, Fasz. 13). Noch stärker war die Präsenz von Reichshofräten bei Deputationen bei Vorberatungen zu Geheimratssitzungen bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden und zum Nürnberger Exekutionstag (AVA, FA HR, Hs. 102). Vgl. auch HHStA, RK, WKA, Fasz. 15b, u.a. Deputattion: 1. Apr. 1653: Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Goldegg, Öttingen, Volmar; Geheimer Rat: 2. Apr.: in gleicher Besetzung zuzüglich Ferdinand IV. (ebd., Konv. 1653, März, Apr.). Deputation über Krönungszeremoniell: 23. Mai 1653: Dietrichstein, Kurz, Auersperg, Waldstein, Goldegg; Notiz (böhmischer Kanzler); Konferenz: 24. Mai: zusätzlich als Geheimer Rat Öttingen sowie Obersthofmarschall und Reichserbmarschall Pappenheim (Konv. 21.-31. Mai 1653). Krönungsakten Leopolds I.: Deputierte: 2. Nov. 1658 (bei Reichsvizekanzler Kurz): Auersperg, Portia, Kurz, Schwarzenberg, Ötting; Reichshofrat Walderode; Geheimer Rat: 3. Nov. 1648: Erzherzog Leopold Wilhelm, Auersperg, Portia, Schwarzenberg, Ötting und Walderode (HHStA, WKA, Fasz. 20 b , Konv. 2, fol. 49-50). Die o.g. Ratssitzungen fanden in Anwesenheit des Herrschers statt. 1071 Schwarz (1943), S. 130. 1072 Das war bei Hofkriegsrat, Hofkammer und Reichshofrat Usus, beim Reichshofrat aber sehr systematisiert; vgl. zu HHStA, RHR, Resolutionsprotokolle Gross (1933), S. 174, zum Verfahren im Reichshofrat unter Rudolf II. Ehrenpreis (1997), S. 196-200. <?page no="295"?> 294 In den Sitzungen des Geheimen Rates wurden die Conclusa vorgetragen und - soweit die Quellen eine Aussage zulassen - nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt. Dazu trug bei, daß unter den jeweiligen deputierten Räten nicht allein die fachkundigsten Räte saßen. Da die deputierten Geheimen Räte - häufig unter Mitwirkung von fachkompetenten Räten der einschlägigen Behörden - in der Regel in einer Stärke von vier bis sieben Personen tagten und dies häufig in Anwesenheit Geheimer Räte, die im Geheimen Rat in der Session günstige Positionen hatten, mußte, wer die Conclusa nicht billigte, Widerspruch formulieren. Dabei war mit der Verteidigung der Conclusa durch eine größere Zahl Geheimer Räte zu rechnen. Fachkompetenz, die Verschriftlichung, die in der Regel nicht sofort erfüllbare Forderung nach ebenso komplexen, ausgewogenen und besseren Gegenvorschlägen sowie Reputation, Ehre und Empfindlichkeit der vorn sitzenden Geheimen Räte waren Faktoren, welche grundsätzlichere Kritik kaum zuließen 1073 . Es ist bei dieser Rahmung der Sitzungsdynamik verständlich, warum so viele Protokolle von Sitzungen des Geheimen Rates in der Zeit Ferdinands III. überschriebene Conclusa sind, die in der Regel „placet“ und allenfalls geringfügige Modifikationen vermerken 1074 . Beispielhaft wird die Diskussionsfeindlichkeit der Ratssitzungen in dem Umstand deutlich, daß der Geheime Rat Auersperg 1651 nicht im Geheimen Rat gegen ein Conclusum protestierte, an dessen Entstehung er als deputierter Geheimer Rat beteiligt gewesen war, sondern sich in einem Memorial direkt an den Kaiser wandte. Seine Beschwerde macht indes zugleich deutlich, daß auch die deputierten Geheimen Räte sich nicht stets von der optimalen Realisierung kaiserlicher Interessen leiten ließen. Er begründete diesen Schritt wie folgt: „aber ich beÿ Beratschlagung derselben vermuthet, daß nicht eben der Schluß also gefallen wie 1073 Als nach dem Tod Kaiser Ferdinands III. Leopold I. seinem Geheimen Rat Auersperg die dritte Stelle im Geheimen Rat gab, galt dieser damit auch als politisch zurückgesetzt: „Questa riforma, come si vede, cadde principalmente senza l’Auspergh sodetto. Poiché oltre l’essere decaduto dal Ministero supremo si vede sià Consiglieri porto nel terzo luogo” (ASV, FP 212, fol. 103v). Die Reihenfolge der Voten verband Rang und Argumentationslast. Im deputierten Geheimen Rat in Innsbruck brach 1665/ 66 Streit um die Reihenfolge beim Votum aus. Der Kanzler Christoph Ulrich von Pachner klagte im Dez., die Memoriale würden anderen Geheimen Räten früher zugestellt und berichtete im Febr., daß der Geheime Rat Bertoldi nach dem Tod des Grafen Königsegg das erste Votum an sich bringen wolle; später schrieb er, daß ein neuer kaiserlicher Befehl ihm selbst das erste Votum zubillige, Bertoldi diesen aber bereits drei Tage zurückhalte, damit er nicht publiziert würde (AVA, FA HR, K. 445, Pachner an F. A. Harrach, Innsbruck, 9. Dez. 1665, 17. Febr. und 3. März 1666). 1074 Siehe die Angaben oben, auch HHStA, ÄZA, K. 4, Konv. 9, fol. 29 (Protokoll betr. die Krönung Eleonoras II. in Regensburg mit Marginalien, Regensburg, 18. Jul. 1653). <?page no="296"?> 295 es die maiora oder doch der substanz wohll erfordert hetten“ 1075 . Daß seine Diagnose, die deputierten Räte optierten für suboptimale Lösungen, außerordentlich heikel war, war ihm bewußt und so sah er sich zu einer Entfaltung der Rechtfertigung veranlaßt. Er betonte die Legitimität seines Handelns unter Verweis darauf, daß er zu niemandes persönlichem Nachteil rate, sondern sich vielmehr von der Verteidigung und Beförderung des Rechts und seinem Diensteifer leiten lasse: „undt eines dem anderen ein licht gibt, undt nicht iemandt zum nachtheil sondern alles legitime defensionis & tanta in promoventa iure & studio gesagt wird“ 1076 . Auch die Kommunikationssituation bei Sitzungen der Geheimen Räte unterlag also Beschränkungen und persönlicher Rücksichtnahme, um die die Kaiser wußten. Schien den Kaisern die Abordnung deputierter Geheimer Räte inopportun, forderten sie von einzelnen Geheimen Räten schriftliche Voten ein oder berieten sich mit einzelnen Geheimen Räten allein 1077 . Vor diesem Hintergrund erweist sich die Teilnahme von Personen, die ohnehin vom Kaiser zu Beratungen jederzeit herangezogen werden konnten, im Hinblick auf die Beratungsfunktion des Geheimen Rates im Grunde als ebensowenig erforderlich wie die Teilnahme von zu qualifizierter Beratung ungeeigneten Geheimen Räten. Im Hinblick auf Hierarchisierungslasten und das Prestige der Geheimratswürde aber machte sie durchaus Sinn, zumal es immer noch genug Themen gab, die so wichtig nicht waren, daß man sie nicht ohne Vorberatung den gesamten Geheimen Räten überlassen konnte. Der Geheime Rat als solcher wurde so zu einem Gremium, das in den für wichtig erachteten Fällen Partizipation ohne unmittelbare Einflußmöglichkeit gewährleistete. Für die Erzielung eines scheinbar konsensgetragenen Votums des Geheimen Rates reichte die Übereinstimmung einer Mehrheit deputierter Geheimer Räte 1075 HHStA, OMeA SR, K. 146, Konv. 6, Gutachten Auersperg, 11. Dez. 1651, fol. 2. 1076 HHStA, OMeA SR, K. 146, Konv. 6, Gutachten Auersperg, 11. Dez. 1651, fol. 2v. 1077 Ein Beispiel sind die Stellungnahmen zu den Friedensperspektiven, auf deren Grundlage Ferdinand III. die Geheiminstruktion für Trauttmansdorff verfaßte. Vgl. Dickmann (1962), S. 440-452, Ruppert (1979), S. 133. Auch bei der Frage, wie 1634 mit Wallenstein zu verfahren sei, wurden Gutachten von Geheimen Räten eingeholt (Winkelbauer (1999a), S. 223, Anm. 129). Ein Zettel mit Fragen Ferdinands III. für einige Geheime Räte findet sich in AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5, Nr. 8, Ferdinand III., fol. 298, s.d., (verm. um 1645), wohl als Adressaten notierte Ferdinand III.: Trauttmansdorff, Khevenhüller, Schlick, Martinitz, Kurz. Zur Einholung von Gutachten vgl. bereits Hurter (1850), Bd. 11, S. 583. Zur Alleinberatung vgl. den Rechenschaftsbericht Trauttmansdorffs vom 2. Febr. 1649, § 16 (Dickmann (1962), S. 456). „Die heroische resolution im Januario 1641 (alß Banier auf Regenspurg mit aller macht angezogen), aldort zu verbleiben unndt sich zu defendiren, haben E. K. M. allein mit mier beratschlagt unndt darauf allerdnedigst resolvirt, welches E. K. M. bey aller welt grossen ruhm unndt das Römisch reich in ihrer handt erhalten hat.“ <?page no="297"?> 296 aus; zwei oder drei deputierte Geheime Räte konnten so grundsätzlich den gesamten Geheimen Rat zur Unterstützung ihres Ergebnisses verpflichten 1078 . Auch sonst sollten Vorlagen keinen Anlaß für persönlich zurechenbaren Dissens bieten. So wurde beispielsweise für die Zusammensetzung von Reisehofstaaten die Kopräsenz von Behördenchefs beim Kaiser angeordnet, damit sie ihre Voten mündlich abstimmen konnten: „Und dises nit schrifftlich, sondern allein mündtlich, damit die occasion, sich alda mit Ihnen schriftlichen guetachten zu allongieren, und vielleicht auch abgeschnidten, und die vielleicht sich unterluftde contradicitiones verhietet werden.“ 1079 In dem Maße, wie sich die Arbeitsteilung zwischen den deputierten Geheimen Räten als effektiv vorentscheidenem Gremium und dem Geheimen Rat einspielte, verloren die Bemühungen um eine Restriktion der Zahl der Geheimen Räte an Dringlichkeit, zumal Ferdinand III. eine Deckelung der Zahl der Sitzungsteilnehmer bei etwa einem Dutzend gelang. So setzte sich auch Trauttmansdorff in den 1640er Jahren für eine Restriktion nicht im Hinblick auf die Effizienz der Beratungen, sondern im Hinblick auf das Problem der Geheimhaltung ein 1080 . Nach seinem Tode war es auch damit vorbei und schon im Einvernehmen Ferdinands III. mit dem Obersthofmeister Dietrichstein setzte der letzte starke Wachstumsschub der Zahl der Geheimen Räte in der Regierungszeit Ferdinands III. ein. Die Geschäfte ließen sich mittels der formalisierten Vorlagen aus den Behörden und mittels der nach Gutdünken des Kaisers deputierten Geheimen Räte in einer Weise führen, die zugleich die kaiserliche Entschließungsfreiheit, die Adäquanz von Ehre und Rede der Räte und die Eindämmung der Dependenzen optimierte und die so erzielten Ergebnisse als Konsens darstellen konnte. 1078 Vgl. zum Problem der verfahrenstechnisch gesicherten Herstellung von Mehrheiten durch Minderheiten Weick (1995), S. 27-30. 1079 HHStA, ÄZA, K. 3, Konv. 19, fol. 2v. Nach der Hofkammerordnung von 1681 sollte für den Fall, daß Hofkammerräte sich über einen Sachverhalt auch nach mehreren Durchläufen nicht einigen konnten, dieser „sambt jedes thails bewegnus und bedenken schriftlich für uns komben“ (Fellner (1907b), S. 605). Vgl. Luhmann (1999), S. 68-71. 1080 Schwarz (1943), S. 132, unter Bezug auf einen Brief Trauttmansdorffs an Kurz (Münster, 5. Febr. 1646). Schon zuvor scheint Ferdinand III. hierauf Rücksicht genommen zu haben: AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5e, Ferdinand III. e.h. an Trauttmansdorff, Ebersdorf, 11. Sept. 1644. Er berichtete über die Beratung vom gleichen Tag, bei der von den Geheimen Räten „niemandt alls“ Schlick, Teuffenbach und Kurz zugegen gewesen seien. In einer Sitzung des Geheimen Rates Anfang Febr. 1646 über die Relationen der Gesandten wurde besondere Geheimhaltung bzgl. der Voten beschlossen (AVA, FA HR, Hs. 102, Bd. 1, Nr. 8, Geheimer Rat in Gegenwart von Slavata, Gallas, Martinitz, Kurz, Kolovrat, Puchheim, Kuefstein, Prickhelmayer, Reichshofrat Gebhard (eingerückt) und dem Sekretär Söldner). <?page no="298"?> 297 Leopold I. war bei seinem Regierungsantritt auf die Beherrschung dieser etwas undurchsichtigen Praxis, welche dafür sorgte, daß der Kaiser nicht in die Fänge der Formalisierung des Geheimen Rates geriet, nicht vorbereitet und erwartete von den Sitzungen des Geheimen Rates Beratung 1081 . Die enttäuschend verlaufende Sitzung am 25. April 1657, zu der alle in Wien anwesenden Geheimen Räte Ferdinands III. geladen waren, befreite ihn von dieser Illusion und so lud er am Nachmittag wenige Geheime Räte von neuem zu einer Sitzung 1082 . Rasch deputierte auch Leopold I. Geheime Räte und schloß an diese Praxis unter Ferdinand III. an. Der neue Kaiser zog seine Präsenz bei den Sitzungen der deputierten Geheimen Räte vor, weil in seiner Regierungszeit die Zahl der an Sitzungen teilnehmenden Geheimen Räte weniger effektiv als unter seinem Vater beschränkt wurde und sich die Sitzungen des Geheimen Rates so recht unergiebig gestalteten 1083 . Im Hinblick auf die Kritik an seinen zahlreichen Ernennungen schrieb er 1665 seinem Botschafter in Spanien: „Ihr wisst aber selbst wohl, dass die wichtigen Sachen, absonderlich aber die hispanische und Hausnegotia niemal in pleno, sondern nur in Conferenzen oder Junten proponirt werden, allwo ich nur aufs meiste fünf oder sechs Räthe brauche, et sic numerus hic non potest causare malum.“ 1084 Seit 1665 wurden diese Beratungen als Geheime Konferenz institutionalisiert - obwohl der Kaiser im gleichen Jahr in Innsbruck einen Geheimen Rat einrichtete, der wie der Grazer teils selbständig regieren konnte, teils vorlagepflichtig war 1085 . Weil er soviel Vertrauen in Wien nicht entwickeln konnte, wiederholten sich die Entwicklungsschritte des Geheimen Rates in der Entwicklung der Geheimen Konferenz, die S IENELL im einzelnen dargelegt hat: eine Ausgangsgröße von fünf bis sieben Räten, die in Anwesenheit des Kaisers berieten, Formalisierung, zahlenmäßiges Wachstum, Klagen über Ineffizienz, neuerliche Deputationen, Bedeutungsverlust des Gremiums 1086 . 1081 Erstmals nahm Leopold I. am 14. Febr. 1657 an einer Geheimratssitzung teil (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319), am 2. Apr. 1657 war Ferdinand III. bereits tot. 1082 Vgl. Heilingsetzer (1970), S. 68. 1083 Vgl. Schwarz (1943), S. 132, und Anm. 1488. 1084 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 156, 157), Wien, 2. Sept. 1665. 1085 Vgl. zum Geheimen Rat in Innsbruck nach der Regierungsübernahme durch Leopold I. die Briefe von Johann von Spaur und Christoph Ulrich von Pachner an Franz Albrecht Harrach (AVA, FA HR, K. 447 (Spaur), K. 445 (Pachner)), zur Instruktion vgl. Anm. 1455. 1086 Sienell (2001a), S. 397: „Kaiser Leopold I. erließ nie eine Instruktion oder Ordnung für die Geheime Konferenz, die diesem Gremium eine Art von ‘gesetzlicher Legitimation’ gegeben hätte.“ Daraus folgert er, daß man nicht von Ernennung sprechen kann, sondern „eine Art von ‚Berufung’“ anzunehmen hat und deshalb nicht von Mitgliedern, sondern von Teilnehmern <?page no="299"?> 298 2. Schwache Sicherungen Der Umstand, daß man Entscheidungen nur unter der Voraussetzung erkennt, daß sie als solche sichtbar gemacht werden, sei es performativ wie im Zeremoniell, sei es mündlich oder in Schriftform, ermöglicht es, das Zustandekommen von Entscheidungen und Entscheidungen zu unterscheiden. Diese Unterscheidung erleichert die Beobachtung, Analyse und damit die Optimierung der Entscheidungsgenese ebenso wie die Erhaltung des Wissens um Entscheidungen. Versuche der Programmierung und Archivierung von Entscheidungen sind allgemeine Phänomene, die unter der Voraussetzung schriftgebundener Verwaltung lediglich besonders sichtbar werden 1087 . In diesem Zusammenhang ist der Blick auf Elemente der diesbezüglichen Reflexionsebene und Praxis am Kaiserhof deshalb wichtig, weil die Etablierung programmierter und zudem papiergebundener Entscheidungsprozesse eine erhebliche Abkopplung von benachbarten sozialen Prozessen ermöglicht. Es ist aber gerade für die Möglichkeiten der zuständigkeitsübergreifenden Einflußnahme von Höflingen wichtig zu wissen, wie die einen um Sicherungen bemühten waren, andere dagegen diese zu unterlaufen suchten. a. Papier Bereits Kaiser Maximilian I. hatte auf Verschriftlichung gesetzt und so finden sich lange vor dem 17. Jahrhundert in verschiedenen Instruktionen Punkte, die auf den Umgang mit Schriftgut Bezug nehmen, Buch- und Listenführung, Archivierungen und Sammlungen, sowie die Führung einer Registratur anordnen 1088 . Obschon in weiten Teilen diesen Ordnungen mehr oder weniger nachgelebt wurde, blieb Schriftgut gefährdet. Das lag auch daran, daß viele Ordnungen sich auf den Schutz des immobilen Schriftstücks bezogen, nicht aber seine Bewegung kanaligesprochen werden müsse; dennoch sei bereits in den 1660er Jahren von Konferenzräten die Rede gewesen, die als solche später auch in Hofstaatslisten auftauchten. 1087 Vgl. Vismann (2001) mit besonderer Berücksichtigung der Behördenreform Maximilians I. (vgl. aus historischer Perspektive Wiesflecker (1999), S. 221-274). Das mediale Argument ergänzt die bisher eher personenbezogene und ideengeschichtliche Interpretation der Rolle der hohen Beamtenschaft am Prozeß der Staatsbildung (Weber (1999), Weber (1994), Hoffmann (1974)). Bohn (1999), S. 77, weist darauf hin, „daß die an Mündlichkeit gebundenen Spezifika des Interaktionssystems in der soziologischen Theoriebildung zum Modell für Sozialität schlechthin“ wurden, während der (Ko-)Evolutionsparcours von Organisation und Funktionssystemen (Lieckweg (2001)) sich dann rasch vollziehe, wenn Schriftlichkeit ins Spiel kommt - und, so steht zu vermuten, anfänglich über Interaktion gestützt werden kann. 1088 Vismann (2001), S. 154 ff. Vgl. die Instruktionen Maximilians I., Fellner (1907b). <?page no="300"?> 299 sierten. Eine systematische Durchdringung der Materie des Umlaufs, welche über den Regelungsbereich der Einzelinstruktionen hinausging, fehlte zumeist - wo ein Schriftstück in welchem Moment gerade war, ließ sich aus Normen selten erschließen. Besonders eindrücklich ist das Beispiel der vom reichsstädtischen Gesandten Heinrich von Pflummern in den Jahren 1635-1637 geschilderten Papierströme am Kaiserhof. Nachdem er am 10. Januar 1636 zur kaiserlichen Audienz gelassen worden war, trug er Ferdinand II. sein Anliegen mündlich, entsprechend der bereitgehaltenen schriftlichen Supplik, vor: „Und ob zwar mein vortrag zimblich lang geweßt, hab ich doch nit vermerckhen können, daß ihr Mst dadurch offendirt worden.“ In seiner Antwort äußerte sich der Kaiser gutwillig und verlangte abschließend nach einem Schriftstück: „Fragten mich ob ich, waß ich vorgebracht, nicht auch auf dem papier und schrifften hette. Darauff ich die schrifftliche supplication aller underthenigst praesentirt“ 1089 . Drei Tage später wiederholte sich diese Prozedur in der Audienz bei König Ferdinand III. Pflummern trug das Anliegen mündlich vor. Nachdem sich der König willig gezeigt hatte, wollte auch er die Sache in schriftlicher Form: „Ich solle aber den einen puncten, den ich vorgebracht, zu papier setzen, und den andern wegen Württemberg auch absönnderlich. Darauff ich meine supplication herfürgezogen und gesagt, ich habe alle puncten, die ich vorgebracht, auf dem papier und die urkunden darbei, darauß zu sehen, daß mein vorbringen der wahrheit gemäß [...] Ihr Mst namen hierzwischen die supplication, thatten dieselben auf, und weiln sie gleich frontisicio alle puncten distincte vermerckht sahen, sagten sie, daß sie der statt Überlingen [...] mit königlichen gnaden wol gwogen seyn.“ 1090 Formale Audienzen vollzogen sich regelmäßig in Vortrag und Replik, unter Umständen wiederholte sich die Abfolge. Die formalisierten Körperhaltungen mit Einschluß des Kniens und Neigens konturierten die Audienzsituation als körperdominiertes Geschehen und verwiesen Sinnproduktion auf situativ gerahmtes Sprechen und Hören 1091 . 1089 Semler (1950), S. 223. 1090 Semler (1950), S. 235, 236. Audienz am 13. Jan. 1091 Ferdinand II. saß bei dieser Audienz, Pflummern kniete am Ende nieder: „Bei diser audienz hab ich observirt [...], daß ihr kayß. Mst wegen der mit dem allter wachsenden geschwulst an den füeßen, wan sie erachten können, daß der gesandte ein lange proposition thun werde, die audienzen an einem mit rothem sammet bedeckhten tafelin sitzendt zu erthailen pflegen, wie sie mich auch der gestallt mit gedullt angehört; vnd alß vast mitten vnder meinem vortrag man daß ave Maria geleüttet, so ich nicht gehört, sagten sie mit disen worten: Es ist das ave Maria, wir wollen betten, stoßen darmit daß täfelin von sich vnd knüeten mit beeden gebognen knüen auf den boden. - Nach vollendtem gebett gaben sie mihr daß zaichen mit meiner proposition fortzufahren. - Alß ich zu beschluß die petition mit disen worten gethon: es bitten die suppli- <?page no="301"?> 300 Sachfragen wurden in den Audienzen grundsätzlich nur mitgeteilt und vernommen, aber möglichst nicht entschieden und deshalb zwecks Einholung von Gutachten und Voten auf Papier gebracht. Die Audienz beim Kaiser wies, das wurde bei der Erörterung der Audienzen oben bereits deutlich, in bezug auf Entscheidungsprozesse einen doppelten Charakter auf: Sie stellte auf der einen Seite eine Einwirkungsmöglichkeit auf die Willensbildung dar, auf der anderen Seite war sie ein Durchlaufposten für Papierströme. Da der Kaiser über eine formalisierte Stelle zur Entgegennahme von Schriftstücken weder personell noch örtlich und auch nicht selbst über eine Registratur verfügte, war vielfach unklar, ob die Weiterleitung gelang und wo Schriftstücke sich befanden 1092 . So bat Rudolf Graf Kaunitz den Grafen Franz Albrecht Harrach, dem Kaiser ein Schriftstück zu übergeben, das er zuvor zur Weiterleitung an den Landjägermeister gesandt hatte. Er zweifle, daß jener es dem Kaiser übergeben habe 1093 . Der in der Hofordnung verankerte Zusammenhang zwischen Zugangsrecht, Übergabemöglichkeit und Übergabesicherheit strukturierte in grundlegender Weise die Verteilung von Zuschriften an Hofleute in ihrer Funktion als Durchlaufposten von Papieren auf dem Weg zum Kaiser 1094 . War ein Schriftstück indes so weit gekommen, setzten besondere Sicherungen ein, die auch in den Fürstenspiegeln für die Kaiser reflektiert wurden 1095 . Ferdinand III. ordnete im eigenhändigen Additional zur Incanten vor e. kayß. Mst füeßen aller vnderthenigst, vnd damit mich zu der erden genaigt, sagten ihr Mst. alsbald, ich sollte aufstehn.“ Semler (1950), S. 233. Vgl. auch Hurter (1850), Bd. 11, S. 585: „Audienzen gewährte er Jedermann, und zwar zu der Stunde, welche er dem Nachsuchenden für die gelegenste hielt. Gewöhnlich ertheilte er dieselben stehend, an ein Tischchen gelehnt. Nöthigte ihn körperliche Schwäche zu sitzen, so geschah es bisweilen, daß er auch dem Hineingetretenen einen Stuhl bieten ließ.“ 1092 Leopold I. versuchte mit § 8 der Hofkammerordnung von 1681 einen mit Ausnahme seiner Person einheitlichen Eingang durchzusetzen: „Zu desto richtiger handlung und beförderung unserer hofcamersachen sollen alle befelch, schreiben und anbringen, die nicht uns immediate zuegeschickt und übergeben werden, sondern zu unserer hofcamer gesendet und dorthin gehören, auch dahin überschriben und gestelt seind, iemand andern als unserm hocamerpraesidenten oder deme, der an seiner statt ist, übergeben, auch von keinem rath, secretario oder jemand dergleichen angenomben werden, und solle er hofcamerpraesident solche ime zuekombende schriften alsobald eröffnen, übersehen und auf jedes das praesentatum des tags und des jahrs machen“ (Fellner (1907b), S. 604). 1093 AVA, FA HR, K. 444, Rudolf Graf Kaunitz an F. A. Harrach, Prag, 19. Jul. 1661. Kaunitz hatte an den Hofkammerpräsidenten und an Albrecht von Zinzendorf geschrieben, letzterer sollte das Papier an den Kaiser weiterleiten. Vgl. zu Kaunitz Klingenstein (1975), S. 39, 40. 1094 Vgl. etwa die von Johann Quintin Jörger an den Oberstkämmerer Lamberg gerichtete Bitte, dem Kaiser ein Memorial zu überreichen; der Hofkammerpräsident arbeite bei einigen Geistlichen gegen ihn (OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522, Jörger an Lamberg, ex domo, 18. Nov. 1665). Zur Subsidiarität des Zugangs anderer Höflinge vgl. Kap. C.I.3.b. 1095 Vgl. § 15 des „Princeps in Compendio” (Bosbach (1991), S. 106-108). <?page no="302"?> 301 struktion des Oberstkämmerers an, daß die wachhabenden Kämmerer sich „nit an unsere schrift und auf der tafel legenden memorialien umbsehen, noch dieselbe berühren oder verrukhen“, was auch für den ältesten Kämmerer gelte: „auch nichts in eigener Sache anbringen noch in unseren schriften übersehen oder dieselben verrukhen solle“ 1096 . Auch in der Instruktion für die Kammerdiener wurde das Lesen, Berühren und Referieren der Memoriale verboten: „noch die auff unserer taffel liegende Memorialien, schrifften, und anbringen suechen, viel weniger dieselbigen lesen, verruken oder verwenden, noch das jenige, was sie von uns vernehmen, offenbahren und austragen, alles bei verlust Ihres Camerschlüssels.“ 1097 Da die Kaiser der unbedingten Normtreue ihres Kammerpersonals nicht trauen mochten, versteckten sie einerseits besonders brisante Dokumente 1098 , vermochten andererseits Schriftstücke wegen des Ausschlusses von Mitwissern mitunter nicht gleich wiederzufinden 1099 . Dieses Problem stellte sich auch denjenigen, die zunächst zumindest Gewißheit bezüglich der Übergabe hatten. Die Kaiser leiteten die Eingaben weiter und damit begann die Ungewißheit über Verbleib und Verfahrensstand von neuem. Das Beispiel Pflummerns macht das Ausmaß des Potentials für Schwierigkeiten besonders deutlich. Nach der Übergabe der Memoriale am 10. und 13. Januar 1636 besuchte er einige Räte sowie Sekretäre und erfuhr, daß der König in seinem Rat die Supplik habe verlesen lassen. Daraufhin erhielt er, nachdem er mehrfach abgewiesen worden war, endlich am 22. Januar eine Audienz beim kaiserlichen Hofkriegsratspräsidenten. Dieser gab nun vor, die Papiere nicht bekommen zu haben, wobei er sich zunächst auf die Zuständigkeitsaufteilung zwischen königlichem und kaiserlichem Hofkriegsrat bezog, woraufhin Pflummern ihm jedoch mitteilte, daß die Papiere auch beim Kaiser eingereicht worden seien 1100 . Auf die ausweichende Antwort 1096 HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv r. 122, 4, rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“ Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Waldstein, Wien, 2. März 1651. 1097 HHStA, OMeA SR, K. 74, Konv. 11, e.h. Instruktion Ferdinands III. für die Kammerdiener, Wien, 22. März 1651 (vgl. Anm. 859). 1098 Ferdinand III. bewahrte in seinem Schreibtisch die Geheiminstruktion für Trauttmansdorff auf. Vgl. Dickmann (1962), S. 440-452, Ruppert (1979), S. 133. 1099 „Ferners kann ich Euch gnädigst nit bergen, dass ich die mit Euch habende Zifra der nomina secundum alphabetum verlegt habe und nicht finden kann“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 130), Wien 24. Jun. 1665). „Weilen ich aber seithero in Nachsuchen selbe wieder gefunden, als habe ich es Euch hiemit wieder erindern wollen.“ Ebd., S. 136, Wien, 3. Jul. 1665. 1100 „Demnach aber herr graf noch darvon nichts, wie er sagt, empfangen vnd darbei vermellt, waß dem könig vberraicht werde, daß komme nicht in sein expedition, hab ich bericht gethon, <?page no="303"?> 302 Schlicks, er wolle beim Sekretär fragen, wo die Bittschriften sich befänden, war Pflummern vorbereitet und übergab weitere Abschriften: „Inmittelst hab ich ihme ettliche copias deren beilagen, so mit der supplication an ihr kön. Mst. sub lit A biß F vergeben worden, uberraicht“ 1101 . Der Verbleib der beim Kaiser übergebenen Memoriale blieb unklar. Da Schlick geäußert hatte, Pflummern möchte doch in Erfahrung bringen, wo sich diese befänden, fragte er am 27. Januar den kaiserlichen Kriegsratssekretär Pucher, „der aber auch nichts empfangen zu haben vermellt.“ Am 28. fragte er den kaiserlichen Kriegsratssekretär Otman, „ob ihme vnsere dem kayßer ubergebne supplicationes nicht zukommen“ und berichtete von der Audienz bei Schlick und der Anfrage bei Pucher. Otman sagte, er habe sie nicht erhalten, kaiserlicher und königlicher Kriegsrat seien nicht in der Weise wie Schlick behaupte getrennt, auch sei die Sache noch nicht vorgebracht worden 1102 . Der Vormittag hatte die scheinbaren Gewißheiten zerstört und Zweifel zumindest an der Stimmigkeit der verschiedenen Verlautbarungen gesät. Im höfischen Humus ging diese Saat rasch auf und kam bereits am Nachmittag zu voller Blüte. Pflummern suchte wie von Otman empfohlen den Kriegsratssekretär Dr. Kielman auf, der aber nicht selbst mit dem Besucher sprach, sondern über seinen Diener kommunizierte. Zunächst erhielt Pflummern den Bescheid, er möge sich bei der Kriegskanzleiregistratur anmelden. Nachdem Pflummern ausrichten ließ, daß die von ihm vertretene Stadt Überlingen dem Kielman „noch zu danckh obligirt“ und damit seine Bereitschaft zum Ausdruck brachte, ihm finanzielle Zuwendungen bzw. Schmiergeld zukommen zu lassen 1103 , erhielt er über den Diener weitergehende Auskünfte: In einem Teil der Angelegenheit werde man in der Tat bei der Registratur fragen müssen, im anderen „seye decretirt und dem secretario Bucher anbevolhen mit herrn generalcommissario Walmerode zu reden, alß der ohne daß mehr sachen halb mit ihme zu tractirn bevelch bekommen.“ Diese Auskunft stellte frühere Auskünfte erneut in Frage: „So uns abermaln verwunderlich gedunckht, weil secretarius Bucher gestern so gar außtruckhentlich vermellt, daß er daß wir gehörter maßen auch bei kayß. Mst einkommen vnd schriftliche supplicationes eingeben“ (Semler (1950), S. 242). 1101 Semler (1950), S. 242. 1102 „Vnd vermellt diser secretarius beneben, daß der kaiserliche vnd königliche kriegsrath ein ding seye, vnd waß bei einem vorkommen oder angebracht, daß komme auch zumaln vor den andern. Welliches vnß desto befremdtlicher vorkommen, daß herr Kellner vnß verschinen tagen referirt, vnsere supplicieren währen berait im königlichen rath vnd in ihr Mst beiwesen consultirt vnd hierauf die expedition dem secretario Vischer vnder sein expedition geben worden.“ Semler (1950), S. 247. 1103 Semler (1950), S. 247. Vgl. unten Kap. B.II.2.b. <?page no="304"?> 303 keine partheyen sachen under seiner expedition, vnd also nicht [...] bei hannden habe, sonder wir müeßen denselben bei dem secretario Kielman oder Othman nachfragen. Ebenmeßig wir nicht verstehen können, daß herr graff Schlickh kriegsrathspraesident unsselbst die anzaig gethon, was bei dem könig angebracht werde, das komme zu seiner expedition nicht: hergegen sagte secretarius Othman, daß der kayßerlich und königlich kriegsrat ein corpus seye.“ Pflummern gab nicht auf, sondern begab sich noch am gleichen Tag zum Kriegskanzleiregistrator. Dieser gab an, er sei krank gewesen, deshalb zu Hause geblieben und wisse daher nichts von der Sache; Pflummern solle bei der Kanzlei und dem Expeditor nachfragen. Für die weitere Suche gab er einen aufschlußreichen Hinweis hinsichtlich der Konstitution des Kriegsrats, der die Verwirrung nicht gemindert haben dürfte: „währe die kayßerliche kriegscantzley in der kayßerlichen burg: die königliche aber in dem closter zu S. Dorothea, also weiln die ort different, muß consequenter auch die expedition different sein.“ 1104 Die in den Instruktionen vorgeschriebene Verfahrenstransparenz war intern zwar partiell in recht hohem Maße verwirklicht 1105 , aber von außen kaum nachvollziehbar. Angesichts des insgesamt rasch zum Erfolg führenden Bemühens von Pflummerns wird indes deutlich, warum Schriftverkehr am Kaiserhof sich mannigfach duplizierte, regelmäßig Kopien gefertigt und bereitgehalten, Originale und Quittungen nach Möglichkeit genau verfolgt wurden. Es wird deutlich, an wie vielen Punkten Geschäfte ins Stocken geraten konnten, an wie vielen Stellen Schmiergelder zum Einsatz kommen, welche Mengen von Zeit verwendet werden mußten und welche Schwierigkeiten für die Zurechnung von Erfolgen, Mißerfolgen und Gesinnungen sich stellten, wie interaktionsabhängig das immer mehr an Bedeutung erlangende schriftliche Verfahren blieb. Dabei stellte sich die Situation in Hofkammer- und Reichshofratsangelegenheiten nicht prinzipiell anders dar 1106 , wenn der 1104 Semler (1950), S. 247. § 4 der Hofkammerordnung von 1681 verbot daher, gewisse Schriftstücke außerhalb der Hofkammer zu lesen, „weilen darduch oft vil schriften verzogen oder wohl gar verloren werden“ (Fellner (1907b), S. 600). Zu Möglichkeiten der Formalisierung vgl. de Soto (2000). Der Vergleich mit dem Kaiserhof macht dreierlei deutlich: Eine Hauptfunktion von Korruption liegt mehr im Abkürzen formeller Wege als im Herbeiführen von materieller Illegalität. Die Komplexität der Behörde sichert die Orientierung an eigenen Kriterien, macht Verstöße aber schwerer kenntlich. 1105 Vgl. Fellner (1907a), Gross (1933). 1106 Die Reichshofräte bearbeiteten Akten in ihren Wohnungen; vgl. zum angeblichen Verlust von Unterlagen Winkelbauer (1999a), S. 278. Der schwedische Resident berichtete über den Rückruf von Akten durch den Reichshofratspräsidenten nach dem Tod Ferdinands III. (RKA, G 283, 25. März / 4. Apr. 1657). <?page no="305"?> 304 Reichshofrat auch als transparenteste und verfahrensfesteste Behörde am Kaiserhof erscheint 1107 . So werden an diesem Beispiel zugleich die Vorteile deutlich, über welche Mitglieder des Hofstaats verfügten: Insiderwissen, Zeitvorteile bei der direkten Einreichung von Bittschriften, Sicherheitsvorteile bei der indirekten Übergabe, Vorteile bei der Beobachtung des Geschäftsverlaufs, Zeitvorteile bei der Herstellung von Kontakten mit adeligen Räten und Präsidenten sowie die über die ständische Hierarchie abgesicherte Möglichkeit der Interaktion mit anderen an Verfahren beteiligten Personen; die besondere Leistung von Schriftlichkeit, die „Abkopplung der Kommunikationspartner aus einem interpersonalen Wahrnehmungskontext“ war noch nicht recht zuverlässig 1108 . Und nur ein Teil des Höflinge mußte wie von Pflummern über Aufenthaltskosten klagen, welche die über Zeitverbrauch differenzierte Erledigung von Geschäften so leicht grenzwertig machen konnten 1109 . Dies setzte jedoch bereits voraus, daß auch gegenüber dem nicht unmittelbar mit einer Sache befaßten Hofadel vieles im Bereich des Verwaltungshandelns effektiv abgedichtet werden konnte 1110 . Die Sicherung und Gefährdung des Schriftgutes hatte, das machen Pflummerns Gänge durch Wien und die verschlossene Tür Kielmans deutlich, auch eine räumliche Dimension. Präsidenten, Räte und Sekretäre und sonstige Bedienstete erledigten ihre Amtsgeschäfte einerseits nicht selten in ihren zudem wechselnden Wohnungen, andererseits war 1107 Zum Geschäftsgang der Reichshofkanzlei vgl. Gross (1933), S. 143-180 1108 Bohn (1999), S. 134. Schriftlichkeit führe auch einen eigenen Zeitindex mit (ebd., S. 125- 129); dies mag erklären, warum Bittschriften meist undatiert waren: Man scheint sich gescheut zu haben, dem Kaiser eine eigene Zeitindexierung zuzumuten. Auch die Differenz zwischen Fertigstellung und Übergabe scheint für die Datierung ein Hemmnis dargestellt zu haben; vgl. Anm. 937, und die Anweisung der Hofkammerordnung von 1681, auf einlaufenden Schriftstücken das Datum zu notieren (vgl. Fellner (1907b), S. 604). 1109 Vgl. den Abschnitt zu Aufenthaltskosten bei Hof Kap. A.II.2.b. „Wohnen in Wien“. Pflummern schrieb, er brauche wöchentlich für Miete, Holz, Licht, Speise und Trank 15 fl. (Semler (1950), S. 248). 1110 Gundaker Fürst von Liechtenstein zahlte 1653 für die Information, welcher Reichshofrat mit seinem Fall befaßt war, was er wissen mußte, um den richtigen Adressaten für weitere Schmiergelder zu ermitteln; er erhielt die Antwort aber nur nach weiteren Bemühungen, war eine solche Mitteilung dem Personal des Reichshofrats doch streng untersagt (Winkelbauer (1999a), S. 281). Darauf, daß der Reichshofrat von allen kaiserlichen Behörden noch die am stärksten abgedichtete war, deutet die Einschätzung des Nuntius Pannochieschi hin, wonach dieser nicht ganz so funktioniere wie der Hof, weshalb er sich für eine Hilfestellung in einer Sache vor dem Reichshofrat ganz besonders anstrengen müsse (ASV, FP, 211, Kopialbuch der Briefe des Nuntius Pannochieschi an Rospigliosi, Aug. 1656, fol. 20v, 21). Vgl. auch Ehrenpreis (1997). <?page no="306"?> 305 es nicht leicht, die Amtsräume Unbefugten effektiv zu verschließen 1111 . Die Vergabe des Hofquartiers des Hofzahlmeisters an dessen Nachfolger sollte so auch die Aufbewahrung von Akten und Geldern sichern. In diesem Sinne empfahl der Obersthofmarschall Starhemberg im Jahr 1639 nach dem Tod des Hofzahlmeisters Johann Marienbaum von Homberg, dessen erledigtes Quartier dem neuen Hofzahlmeister Thomas Eder von Khainbach zu geben, da „sonst khein gelegenheit vorhanden, daß daß Hoffzallambt der Notturfft nach undergebracht: und daß gelt und Raittung zuverwahren“ 1112 ; das überzeugte den Kaiser. Obwohl ein Hofkammerrat aufgrund einer kaiserlichen Versicherung 1661 nach dem Tod Eders auf das Quartier Ansprüche erheben konnte, erhielt es der neue Hofzahlmeister Carlo Miglio, so daß auch dieser sein Fiskalamt in dem am Petersfriedhof gelegenen Quartier verwesen konnte 1113 . Andere Ämter und Kanzleien wie die böhmische Hofkanzlei oder die des Erzherzogs Leopold Wilhelm mußten gleichfalls - teilweise mit geringeren Graden an Stabilität - auf das Hofquartier zurückgreifen. Bei der schwierigen Erlangung desselben wurden die Vorteile räumlicher Differenzierung von Wohn- und Amtsräumen relevant: Als beispielsweise der Hofkanzler König Ferdinands IV. nach seiner Eidesleistung von Prag nach Wien zog, bat er den Kaiser um ein Quartier für die Kanzlei 1111 Vgl. die Instruktion für die österreichische Hofkanzlei von 1628 (Fellner (1907b), S. 457, 458), die in §§ 5 bis 10 versuchte, die Probleme zu lösen, die sich daraus ergaben, daß Personal außerhalb der Kanzlei arbeitete und regelte auch den grundsätzlich abgelehnten Zutritt von Dritten zu Amtsräumen. Die Sitzungen sollten nach der Instruktion von 1650 weiterhin „in unserer hofkriegsratsstuben bei hof allezeit gehalten“ werden (Fellner (1907b), S. 536). Eigene Häuser hatten im Bereich der heutigen Hofburg die Niederösterreichische Regierungskanzlei, die Reichshofkanzlei und die Hofkammer (HKA, HQB 14, Nr. 4, 5 und 6). Nach Csendes (1999), S. 221, waren 1563 mehrere Ämter, darunter die Reichshofkanzlei und das Kriegszahlamt zwar in der Nähe, aber außerhalb der Hofburg untergebracht. Nach der Instruktion des Kaisers Matthias für den Hofquartiermeister sollte auf Reisen die Geheimratsstube, der Reichshofrat und die Hofkammer samt Kanzleien in der kaiserlichen Herberge untergebracht werden (HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 4, fol. 1). Zur Unterbringung der böhmischen Hofkanzlei vgl. HKA, HQRes, K. 1, Nr. 10 (1646), Nr. 121, fol. 29-47. Die Kanzlei des Erzherzogs Leopold Wilhelm konnte während seiner Statthalterschaft in den Niederlanden zunächst an ihrem Orte im Rahmen des Hofquartiers bleiben (ebd., K. 2, Nr. 16 (1652), Nr. 231, fol. 77, 78v). Vgl. auch ebd., K. 3, Nr. 32 (1665), Nr. 533, wonach 1641 ein Quartier, das der Obersthofmarschall Starhemberg im Jun. 1641 erhielt, einer Kanzlei zugeschlagen worden war. 1112 HKA, HQRes, K. 1, Nr. 5 (1639), Nr. 23, fol. 60. Bittsteller waren neben dem Hofzahlmeister Thomas Eder auch der kaiserliche Kämmerer von Vrbna, der Reichshofrat Justus Gebhard, Bericht des Obersthofmarschalls an den Kaiser, 3. Mai 1639, placet vom 11. Mai 1639. 1113 HKA, HQRes, K. 3, Nr. 26 (1661), Nr. 453. Das Gutachten, Wien, 20. Apr. 1661, stellte fest, daß dem Hofkammerrat Selb das Quartier des verstorbenen Thomas Eder in der Marienbaum’schen Behausung, das er zum Teil selbst besaß, assigniert wurde. Da aber der jetzige Hofzahlmeister Miglio kein Quartier hatte, wurde ihm das Quartier gelassen. Auch die Kostenfrage sprach für diese Lösung. Das Hofkammergutachten in dieser Sache argumentierte denn auch nicht mit der Wohnung des Hofzahlmeisters, sondern mit dem Hofzahlamt. <?page no="307"?> 306 und Registratur. Auch nach zwei kaiserlichen Einquartierungsbefehlen vom 30. Oktober 1649 und 8. November 1649 stand eine adäquate Deckung des Raumbedarfs noch aus. Erst der Hinweis, daß auch die geheimen Angelegenheiten zu den Kanzlisten in deren Behausungen gingen, führte im Februar 1650 zu einem neuen Einquartierungsbefehl 1114 . Geheimhaltung als Argument für erhöhte räumliche Differenzierung fruchtete wohl nicht ohne Grund. Doch konnten die kaiserlichen Stellen auch ohne ersichtliche Absicht den Überblick verlieren. Veranschaulichen läßt sich dies am Beispiel des Umgangs mit der Bittschrift des kaiserlichen Leibschiffmeisters Hans Haydt, der 1652 nach langjährigem Warten um die Zahlung eines Besoldungsausstandes von 480 fl. bat. Mit der Bitte um einen Bericht wurde eine Abschrift von der Hofkammer an den Geheimen Rat und Oberststallmeister Losenstein übermittelt. Dieser leitete das Papier mit der gleichen Aufforderung an den Hoffuttermeister der Kaiserin Eleonora I. weiter, der als früherer Hoffutterschreiber - antwortete, daß Hayt 1634 mit monatlich 10 fl. bis zum Tod Ferdinands II. gedient habe; ob er aber eine Ordinanz gehabt habe, wisse er nicht. Losenstein schrieb darauf der Hofkammer, er wisse in der Sache nichts, obschon er früher das Oberststallmeisteramt verwaltet habe, aber auch der jetzige Hoffuttermeister wisse nichts, weshalb er mit dem beschriebenen Ergebnis den damaligen Futterschreiber vernommen habe. In der Rechnung des damaligen Hoffuttermeisters aber in der Hofbuchhalterei müßte etwas zu finden sein. Im übigen zweifle er am Besoldungsausstand, sei aber der unmaßgeblichen Meinung, man möge dem Bittsteller helfen, weil er „ganz abgebrent, ins Eüsserist Verderben, und Betelstab gerathen“ sei. Die Hofkammer bat daraufhin die niederösterreichische Buchhalterei um ihren Bericht und ein Gutachten. Der Hofbuchhaltereidirektor wies die Kammer darauf hin, das Hoffuttermeisteramt um Auskunft zu bitten. Daß dort nichts zu erfahren sei, wußte man jedoch bereits und so wiederholte die Hofkammer ihre Anfrage bereits am folgenden Tag. Daraufhin erstattete der Hofbuchhaltereidirektor Bericht: Die in der Hofbuchhalterei vermuteten Rechnungen seien in der niederösterreichischen Buchhalterei; weil die Futtermeisterausgaben in die innerösterreichische Buchhalterei gelangt seien, müsse man von dort aus einen Be- 1114 Franz Scheidler bat um ein Quartier für Kanzlei und Registratur; er müsse sein Amtsdomizil mit Weib und Kindern aus Böhmen nach Wien transferieren (HKA, HQRes, K. 1, Nr. 13 (1649), Nr. 156, fol. 162, Dekrete vom 20. Okt. und 8. Nov. fol. 163v). Möglicherweise war der Hinweis darauf, daß Kanzlisten, zu welchen die geheimen Sachen gehen würden, kümmerlich hausen würden, ein zusätzlicher Wink. <?page no="308"?> 307 richt abfordern. Weil aber in anderen Rechnungen von Futterschreiber und Futtermeister nichts zu finden sei, wäre es doch fraglich, ob man nicht dem Vorschlag Losensteins folgen und ein Almosen geben solle. Die Hofkammer retournierte den Bericht mit der Bitte um ein Gutachten, in dem der Hofkammerdirektor anstelle der Zahlung des Ausstandes in Anlehnung an Losenstein ein Almosen von 80 bis 100 fl. vorschlug. Dieser Vorschlag wurde - nachdem im Konzept des Referates die Hinweise auf die Gründe für das Fehlen sicherer Daten kaschiert worden waren - dem in Wien hinterlassenen Geheimen Rat unterbreitet, von diesem angenommen und zur Entscheidung an den auf Reisen befindlichen Kaiser weitergeleitet 1115 . b. Geld und Geschenke Bereits in der Hofordnung Kaiser Maximilians I. wurde dem Hofpersonal die Annahme von „miet“ (Schmiergeld) verboten. Die entsprechene Formulierung zeigt die ganze Bandbreite der Möglichkeiten: „Item wir seczen und ordnen auch, daß die obgemelten unser hofrete der canzler oder obrist und die andern zwen secretarien globen und sweren, daß ir keiner von niemand, wer der sei oder in was gestalt solichs beschehen möchte, kein miet oder gab von gelt gold oder geltzwert nehmen, desgleichen von keinem andern kunig fürsten herren oder stetten sold oder dinstgeld haben“ 1116 . Von niemandem durfte demnach Geldwertes angenommen werden. Nach der Hofordnung von 1537 wurden die Hofkammerräte darauf vereidigt, „das sie von niemands kain muet gab oder dergleichen vererung, in sachen ir amtshandlung betreffend, noch auch on unser vorwissen und zuelassen von andern fursten, herrn oder stetten kain provision noch dienstgeld nehmen“, doch sollte dieser Eid dem Personal „die vererungen, so inen von ern und nit sonders geniess wegen an fischen, wildpräten, wein und dergleichen beschehen, abstricken solle, darin wird dann ir jeder auch wol zu halten wissen werdet.“ 1117 Das Verbot wurde damit in zweierlei Hinsicht eingeschränkt: Lebensmittel und Ehrengeschenke waren erlaubt und die Entscheidung über die Annahme in das Gutdünken der Räte gestellt. In der Hofkammerordnung von 1568 wurde die Fassung von 1537 mit einigen Erweiterungen 1115 HKA, NÖK, rote Nr. 307, Aug. Sept. 1652, Akte Hayden. 1116 Entwurf zur Hofordnung von 1497, Fellner (1907b), S. 9. Vgl. zum Verhältnis von Schenken und Korruption Groebner (2000). 1117 Hofkammerinstruktion von 1537, § 2 (Fellner (1907b), S. 249, 250). <?page no="309"?> 308 grundsätzlich beibehalten 1118 , bevor es 1681 nach dem Prozeß gegen den Hofkammerpräsidenten Sinzendorf in bezug auf das gesamte Personal der Hofkammer verschärft wurde. Selbst die Annahme von Viktualien und Ehrengaben wurde untersagt und zum Ausgleich eine indirekte Erhöhung des Einkommens in Aussicht gestellt. Die Begründung macht die Tragweite des Einsatzes von Schmiergeldern 1119 deutlich: Vielfach mußte bereits die Annahme von Anliegen in der Kammer erkauft werden. Doch war das Problem nicht auf die Hofkammer beschränkt. Ein für Kaiser Matthias verfaßtes Gutachten zur Hofreform schlug schon 1611 für Geheime Räte und Reichshofräte deutliche Gehaltserhöhungen vor. Das für eine angemessene Lebenshaltung zu geringe Einkommen habe „den muneribus und corruptionibus die thür also eröffnet [...], dass sich etliche derselben anjitzo gar nit mehr schamen, anderes nicht daraus als uebel und zerrüttung erfolgt ist“ 1120 . Die geldwerte Zuwendung konnte als Ehrengabe eingeordnet werden; die Verbotsnorm hielt ihre eigene Nichtanwendung schließlich schon bereit. Für den Untersuchungszeitraum ist der Einsatz von Geld bei Hof vielfach belegt oder erschließbar 1121 , so daß es mir nicht unangemessen 1118 § 3 der Hofkammerinstruktion Maximilians II. (Fellner (1907b), S. 321); Die Abgrenzung privater und fiskalischer Geschäfte der Hofkammerräte wurde klarer geregelt. 1119 Hofkammerinstruktion von 1681, § 15: „Nachdeme uns zu grossen missfallen vorkomben, es auch die tägliche erfahrung gegeben, das bei ainigen bei unserer hofcamer das aigennuzige interesse dergestalt eingerissen, das ohne grossen schank- und verehrungen ainige partheien nicht vorkomben, vil weniger zu ainer expedition habe gelangen könen, wür aber dergleichen dergleichen […]abgestellte haben wollen, als befelchen wür hiemit ernstlich, das unsere hofcamerpraesident und räthe, secretarien und andere untergebene bediente sich hinfüro von annembung aller und jeder regalien und schankungen so unfehlbar und gewiss gänzlich enthalten“ (Fellner (1907b), S. 609, 610); nach § 81 sollte die Besoldung des Hofkammerpersonals nicht angehoben werden, aber „eine gewisse adjuta“ gereicht werden, „herentwegen alle zuunsern grosen schaden eingeschlichene verehrungen, sollicitaturn und dergleichen unser cameralbedienten gänzlich verbieten lassen“ (ebd., S. 654, 655). Weiter gebot die Ordnung, Akten nur in den Amtsräumen zu lesen, „und sonsten in keinem andern ort, vilweniger aber zu haus, weilen dardurch oft vil schriften verzogen oder wohl gar verloren werden.“ Ebd., § 4, S. 600. 1120 Die Geheimen Räte brauchten danach zur Erhaltung ihres Hauswesens über 3.000 fl. jährlich; das Gehalt der Reichshofräte sei auf 2.000 fl. zu erhöhen, da sonst nicht zu erwarten stehe, daß sich diese „von verbotenen schmieralien enthalten.“ Fellner (1907b), Nr. 21, S. 373, 379. Zur Diskussion der Korruption im „Princeps in Compendio“ Sturmberger (1979), S. 206, 207; dort gilt „corruptela“ als „causa, fons et origo omnium malorum“ (Bosbach (1991), S. 98, 99). Zum Zusammenhang zwischen Gehalt, Unterschlagung und Untreue bei Gutsbeamten vgl. Winkelbauer (1990). Nach Heilingsetzer (1970), S. 60, wollte Ferdinand III. „den ganzen hofstatt und sonderlich die doctores secretarios und cameralisten allen quartall richtig bezallen lassen, herentgegen wollen sie durchauß nicht, daß sie smiralien nemen, noch die parthein wie bishero beschehen aufziehen sollen, und hof zu gott die justitia soll ein besseren weg gewahren. So gibt’s auch in den antecamern und ritterstuben grosse reformationes.“ Vgl. zum Reformeifer Ferdinands III. auch Anm. 501 und 869. 1121 Gerade das Vermögen einiger Hofkammerleute wuchs in stärkerem Maße, als es aufgrund der regulären Einnahmen möglich gewesen wäre (vgl. allein den Hausbesitz, HKA, HQB). <?page no="310"?> 309 scheint zu betonen, daß der Kaiserhof nicht nur ein Ort der Aristokratie und Bürokratie war, sondern in jedem seiner Bereiche auch der einer entwickelten Plutokratie. Spätestens mit den Darlehen der Fugger und ihrer Nobilitierung unter Kaiser Karl V. trat die Offenheit der ständischen Ordnung für das gleichmachende Geld deutlich zutage und ist auch für den Kaiserhof des 17. Jahrhunderts grundsätzlich bekannt und nachgewiesen 1122 . Im Hinblick auf die systematische Tragweite für die formale Organisation Hofstaat läßt sich jedoch fragen, warum die unzweideutigen Verbotsnormen bezüglich des Geldes nur schwer griffen. Als ersten Gesichtpunkt möchte ich ein Medienargument hervorheben. Geldwerte Zuwendungen an Höflinge erfolgten häufig nicht in Form von Bargeld, das im Umlauf hier typischerweise Silbergeld war, sondern in Form von goldenen Gegenständen. Die handwerkliche Verarbeitung trat zum Symbolgehalt des Materials und dieser zum Geldwert hinzu und unterstützte die Interpretation der Schenkung als Ehrengabe, welche von 1537 bis 1681 ja erlaubt war. Das am Kaiserhof verbreitete Geschenk der goldenen Kette machte damit jede zweifelsfreie Interpreta- 1122 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 277-281. Die von den Geheimen Räten über den Hofkriegsratspräsidenten bis zum Kanzleipersonal reichende Spannweite der Vorteilsnahme bei Höflingen zeigen auch die Tagebücher von Dr. Johann Heinrich von Pflummern, der sich 1636 bis 1637 am Kaiserhof in Wien, Linz und Regensburg aufhielt (Semler (1950)). Der Versuch, einen in Südbaden rechtswidrig agierenden kaiserlichen Bediensteten über einen kaiserlichen Befehl in die Schranken zu weisen, wurde dadurch konterkariert, „daß herr graff Schlickh des kayserlichen kriegsraths praesident per munera, die ihme oder seiner gemahlin zugschmaicht worden, vom o. Vitzthumb starckh eingenommen worden, der nemme sich hinwiderumb deß Vitzthumb hitzig an vnd vermaine, daß dem könig nicht gebürt ein sollechen proceß mit dem Vitzthumb zu brauchen“ (Semler (1950), S. 283). Vgl. auch Pflummerns Notiz, daß er aus Geldmangel keine Einsicht in dessen Rechtfertigungsschrift erkaufen konnte („daß wir die communication erst mit gellt erkhauffen sollen, darzu wir aber wegen ausbleibenden wechselß dißmal keine mittel gehabt“) und deshalb dem Oberstkämmerer ein diesbezügliches Memorial für den Kaiser gab (Semler (1950), S. 283). Für kaiserliche Dekrete mußte dem zuständigen Personal wie dem ausfertigenden Kanzlisten neben der festgesetzten Taxe offenbar regelmäßig Geld zugewendet werden: „Ich hab in wahrhaitt große mühe anwenden vnd beneben auch waß spendirn müeßen, biß ich zu disem beschaidt gelangt, hab an ein ort 12 vnd daß ander 10 ducaten verehren müeßen vnd werde auch die expedition ein paar ducaten erfordern.“ Einen anderen Befehl habe er wiederum nur durch „nambhafftes spendirn“ von Kanzleipersonal erlangen können (Semler (1950), S. 317); über die nach Regensburg mitgereisten kaiserlichen Amtsträger berichtet er: „Es seye unglaublich, wie gelltdurstig jdermann seye, waß ich zu Wien mit einem thaler hette richten können, daß erfordere alhie 3 oder 4 mal so vil.“ Im Zusammenhang mit der Restitution Württembergs gab der Hofkammerpräsident ihm am 5. Jan. 1635 zu verstehen, daß die kaiserlichen Geheimen Räte „intereßirt gemacht würden“ und sie eher zur Restitution rieten, wenn sie „mit ettwaß güettern in Würtemberg devincirt. - Dargegen aber wir vermellt, daß dise gehaimbe räthe, wie man vernemme, berait so weitt disponirt, daß sie mit ettwaß gellt sich würden contentirn vnd abweisen laßen.“ Semler (1950), S. 231. Unter diesen Geheimen Räten waren der Hofkriegsratspräsident Schlick und Maximilian Graf Trauttmansdorff. Vgl. zur Restitution Press (1984), S. 424, 425, in diesem Zusammenhang zu Schlick und Trauttmansdorff Philippe (1976), S. 30. <?page no="311"?> 310 tion des Verhaltens von Beschenktem und Schenker unmöglich. Beide Seiten konnten sich mit Goldgeschenken im Rahmen der geltenden Normen halten und zudem Schenken und Empfangen, ohne über die Interpretation ein Einverständnis zu erzielen oder dieses gar zum Ausdruck bringen zu müssen. Selbst wenn der Konnex von Leistung und Gegenleistung eindeutig gegeben war, werden Symbolwert des goldenen Geschenks und Geldwert doch voneinander nicht getrennt: Die Aspekte wurden vielfach auch nicht weiter unterschieden, wie die Notiz des abgedankten Oberststallmeisters Ferdinands III. zeigt: „den 4. habe Ich mein decred von hof empfangen, darin Ihr Maÿ der König mier die 70.000 von meinen herrn den Kaiser conferirn, und zur abferdigung noch 30.000 fl. adiungiern, auch Selbige auf extraordinari mitel die Ich vorschlagen solle, anweisen. wegen disen expetition habe Ich den secredari Merbolden geben, ein ketten von 100 Cronen, und in die Canzeleÿ 12 Ducaten“ 1123 . Der in (Gold-)Kette und Goldmünze zum Ausdruck gebrachte Symbolwert und der Geldwert bleiben zwar unterscheidbar, gehen aber in eins. Der Umstand, daß in autobiographischen Skizzen und Verlassenschaftsaufstellungen nicht selten Goldketten und Goldgeschenke auftauchen 1124 , zeigt zudem, daß handwerklich verarbeitetes Gold nicht stets in den Wirtschaftskreislauf eingespeist wurde. Auch auf der Seite der Bewahrung des Goldgeschenks ließen und lassen sich somit Thesaurierung des Geldwertes und Erhaltung des Ehrenzeichens nicht trennen, da Gold typischerweise als Geldanlage im strengen Wortsinne dienen konnte, ohne die Referenz auf die erwiesene Ehre zu verlieren. In diesem Sinne unterlief das Goldgeschenk zumindest auf der Ebene der immer möglichen symbolischen Interpretation nicht die Normen des Hofstaats, sondern unterstützte - sichtbar - die wechselseitige Anerkennung der Ehre im Kreis der Höflinge. Zur Invisibilisierung der möglichen Konnexität von Geldwert und Gegenleistung trug auch der Umstand bei, daß Gabe und Gegenleistung zeitlich so auseinander gehalten wurden, daß 1123 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Jul. 1657. Kursive M.H. Merbold war Hofkammersekretär (HKA, HZAB 103, fol. 142-144). Daß in der Kanzlei mit Dukaten Gebühren bezahlt wurden, ist unwahrscheinlich; vgl. die Taxen der österreichischen Hofkanzlei und der Hofkammer (Fellner (1907b), S. 462-465, 327). 1124 Im Giornale des Geheimen Rates Werdenberg tauchen u.a. eine goldene Kette und ein goldener Pfennig auf, den ihm die niederösterreichischen Stände wegen seiner Bemühungen bei der Erbhuldigung 1622 schenkten (HHStA, FA GFE, Bd. 39, fol. 5). 1623 schenkte ihm der spanische Botschafter Oñate eine Kette mit Gnadenpfennig und ein Porträt des spanischen Königs. <?page no="312"?> 311 die Zurechnung des mitunter prophylaktischen Geschenks auf die Achtung vor der Person leichter möglich war. Die Habsburger gaben mit ihren Goldgeschenken ein Vorbild nicht nur im Sinne der Anerkennung der mitunter detailliert abgestuften und dabei an der Hierarchie des Hofstaats orientierten Ehre der Höflinge 1125 , auch sie agierten im Bedeutungsnebel des Symbols. Nicht selten läßt sich hierbei eine ausgeprägte Ergebnisorientierung ausmachen, wenn sie beispielsweise Schuldforderungen in Gnadenketten umwandelten, deren Materialwert niedriger war als die Forderungshöhe. Bei ihren Geschenken an Dritte, die nicht Mitglieder des Hofstaates waren, ging die Anerkennung der Mühewaltung im Sinne der Habsburger mit dem Einsatz als Erfolgsmedium nicht lediglich bei Königswahlen häufig einher 1126 . 1125 Ferdinand IV. schenkte dem kaiserlichen Obersthofmeister Trauttmansdorff anläßlich seiner böhmischen Krönung „etlich auswurfpfennig“ und ehrte ihn mit einem e.h. Dankschreiben, in dem er dessen Abwesenheit von der Krönung bedauerte; der älteste Sohn habe ihn aber gut bedient (AVA, FA TM, K. 18, Aa. 3, Nr. 81, Ferdinand IV. an Trauttmansdorff, Prag, 7. Aug. 1646). Zur auch nach Gold und Silber differenzierten Verteilung von Auswurfpfennigen anläßlich der böhmischen Krönung Leopolds I. im Jahr 1656 vgl. HKA, RsA, Fasz. 203, Konv. III., fol. 66-67v, 93v. Als der „Maestro di Camera“ des venezianischen Unterhändlers beim Westfälischen Frieden (vgl. Dollinger (1982)) 1649 in Paris den kaiserlichen Geheimen Rat Schwarzenberg traf und auf die wegen des Friedensschlusses versprochene kaiserliche Gnade ansprach, schlug letzterer dem Obersthofmeister vor, man solle ihn u.a. „mit einer mittelmeeßigen gülden Ketten“ abfertigen (AVA, FA TM, K. 141, Fr. 7, Nr. 34, fol. 124, Madrid, 30. Dez. 1649). 1126 Personal des diplomatischen Verkehrs wurde auch als Ausdruck der Wertschätzung des Entsenders besonders reich beschenkt. Der mitunter auch in diesem Zusammenhang verwendete Begriff der „gewissen“ Verehrung und der „geheimen Ausgabe“ zeigt jedoch, daß Geheimhaltung mitunter geboten war. So erhielt Freiherr Peter von Schwarzenberg regelmäßig nicht unerhebliche Gelder für Geschenke in der Schweiz, teils Ketten „zur Verehrung“, teils Bargeld (vgl. für 1633 bis 1635 HKA, HZAB 81, fol 224*, ebd., HZAB 80, fol. 420*). Bekannt sind die Zahlungen für die Wahl Leopolds I.; vgl. Pribram (1888); auch das kurfürstliche Personal bekam große Summen. Nach HKA, HZAB 103, fol. 330-343 wurden allein 1657 über 250.000 fl. in die Geheime Kammer gegeben, der ganz überwiegende Teil in Goldmünzen. Daneben nehmen sich goldene Ketten und sonstige Geschenke bescheiden aus, so eine Goldkette für einen sächsischen Edelmann (300 fl), für einen Oberstleutnant des Fürsten von Holstein (zuzüglich 500 Dukaten); 300 fl. bekam der Geheime Rat Nostiz für Informationsbeschaffung („Korrespondenz“), was an die Aufwendungen für die Wahl Ferdinands IV. zum römischen König erinnert, wobei u.a. Geschmeide, goldene und silberne Ketten und dergl. an die Kurbayerischen Abgesandten zu Prag gegeben wurden (HKA, HZAB 98 II, fol. 508, 509). Man erinnerte sich auch daran, daß man den kurfürstlichen Bediensteten wegen ihrer 1653 ausgesetzten kaiserlichen „Remuneration“ anläßlich der Wahl Ferdinands IV. Gelder assigniert, aber nur ausnahmsweise bezahlt hatte, was nun „in baaren geldt auf Abschlag“ nachzuholen sei; wieder wurde die direkte Geldübergabe in Form von Dukaten, also in Gold vorgenommen (HHStA, WKA, Fasz. 20 b ; Signatur auf Akt: 19 a / 10, Nr. 21). Vgl. Pribram (1888), S. 27-81, 119, 125, 129, und Wolf (1869), S. 91-94. Der Bedeutungsnebels der Symbole Gold, Geld, Geschenk blieb: Einige wenige Hinweise zu den frühen 1660er Jahren. 1665 wurden in die Geheime Kammer zahlreiche Ketten geliefert, unter den Empfängern waren vor allem kurbayerische und kurmainzer Bediente (HKA, HZAB 110, fol. 389). 1664 waren unter den Einstellungen in die kaiserliche Geheime Kammer vor allem Dukaten und goldene Ketten, darunter goldene Ketten für David Ungnad zur Verehrung an Abgesandte unterschiedlicher Reichsfür- <?page no="313"?> 312 Doch setzten auch sie selbst regelmäßig bloßes Geld ein, um Bedienstete anderer Fürsten für sich einzunehmen. Durch die Zuständigkeit des Oberstkämmerers und des ihm unterstellten Geheimen Kammerzahlmeisters für die geheimen Kammerausgaben und die dabei nicht stets ohne Bedacht aufscheinenden Lücken in den Nachweisen ist eine auch nur annähernd vollständige Darstellung solcher Zuwendungen von Habsburgern an Dritte nicht möglich. Doch macht das Sichtbare deutlich, daß nicht nur höherrangigen Amtsträgern kaum verborgen bleiben konnte, in welchem Maße Kaiser selbst taten, was sie weder entschieden noch eindeutig verboten 1127 . Solange Geldwerte in ehrbarer oder nicht allzu offensichtlicher Form den Besitzer wechselten, fühlten sie sich zum Eingreifen selten bemüßigt. Als aber nicht lediglich Gold, sondern auch Geld sichtbar wurde und nicht allein über Mittelsmänner floß, sondern in den Räumen der kaiserlichen Schlösser und den Wohnungen der Residenz vom rangniedrigen Dienstpersonal kaiserlichen Amtsträgern, Botschaftern und Besuchern abverlangt und offenbar auch gegeben wurde, schritten sie ein. Da ihm „solche eingerissene Mißbräuch zu nicht geringer verkleinerung dero kaÿl: hochheit geraichet“, wiederholte Ferdinand III. 1647 ein bereits 1644 erlassenes Dekret, in dem die Ansprüche auf Zahlung von Neujahrsverehrungen und ähnlichen Abgaben der niedrigen Hofbediensteten gegen das hochrangige Hofpersonal und Fremde unter Berufung auf die burgundische Tradition festgelegt wurden 1128 . Sichtbares Verlangen sten beim Reichstag in Regensburg im Wert von 2250 fl. (HKA, HZAB 109, fol. 248); vgl. zu Regensburg Kubitza (2000). 1663 gelangten Wertsachen, Edelmetalle und Geld im Wert von annähernd 200.000 fl. in die Geheime Kammer (HKA, HZAB 108, fol. 97-108), darunter ein Teil für goldene Ketten an Bedienstete fremder Herren. 1662 gingen etwa 240.000 fl. in die Geheime Kammer (HKA, HZAB 107, fol. 228-241), darunter goldene Ketten. 1127 Diese Ambivalenzen machten eine normorientierte Beobachtungsweise kaiserlicher wie adeliger Zuwendungspraxis unwahrscheinlich. Kaum ein Hofzahlamtsbuch des Untersuchungszeitraumes weist keine umfängliche Auflistung von Geschenken an Besucher des Hofes, Abgesandte, Bedienstete Dritter sowie eigene Höflinge oder Amtsträger der eigenen Landesverwaltungen auf. Reichweite und Wert dieser Gnaden waren so erheblich, daß man von einem - wohlstrukturierten - Dunstkreis symbolisch aufgeladener materieller Attraktivität sprechen kann, der von Lübeck bis Rom reichte und auch Madrid einschloß. Die Skala reichte von Diamantringen bis zu wenigen Gulden. Unter den kunsthandwerklichen aufwendigen Geschenken wurden unter Ferdinand II. goldene Ketten und Gießbecken, unter Ferdinand III. und Leopold I. eher Ketten bevorzugt. Die regelmäßige Verwendung der Golddukaten wurde in der Regel nicht spezifiziert. 1128 Der Kaiser habe „mit sonderbaarer befremdung und höchstem müßfahlen vernohmen, wasgestalten erst vor wenig Jahren hero, durch einer aufkhombenden müßbrach, der beraith vor dreÿ Jahren ergangenen allergdigisten resolution zuwider, underschidliche Partheÿen von dero hoffstatt sich understehen, von denen kaÿl: hochen und vornehmen officiren, Cammerern, Räthen, und Ministris, dann auch von denen anwesenden, und ankommenden Pottschaffteren, gesandten, residenten, Agenten, und Aventurieren nicht allein Jährlichen das neue <?page no="314"?> 313 nach Geld über die von der Hofordnung zugestandenen Ansprüche hinaus rührte an „scheuch“ und „schamb“ und deutet wie die Klage von 1611 darauf hin, daß für die Wahrung der Hofordnung auch im Hinblick auf prekäre pekuniäre Regeln das persönliche Ehrgefühl mobilisiert werden konnte. Maximilian Graf von Trauttmansdorff stellte 1646 mit der Einholung der Erlaubis Ferdinands III. für die Entgegennahme von 1.000 Dukaten, welche ihm die Stadt Bremen „verehren“ wolle, gleichwohl eher eine Ausnahme dar. Ferdinand III. schrieb ihm denn auch, er hätte „ein mehrers verdient“ und könne es „ohn alle bedenckhen wohl annemen.“ 1129 Im übrigen duldeten die Kaiser die Entgegennahme von Geschenken vielfach selbst dann, wenn allgemein Klage geführt wurde und man die Höhe der Schmiergelder aus bekannten Präzedenzfällen in etwa abschätzen konnte. So zog vor allem der österreichische Hofkanzler Prickhelmayer offene Beschwerden auf sich. Da er ein homo novus war, konnte man sich über ihn leicht empören und ein ebenso allgemeines wie strukturell bedingtes Phänomen auf den verdorbenen Charakter des neuen Amtsadels zurechnen. Erst gegen Ende seiner Amtszeit stellte Ferdinand III. ihm möglicherweise auch zum Zweck der besseren Kontrolle Personal zur Seite 1130 . Im allgemeinen Wissen um die Praxis unterblieb Jahr, sondern auch von offenen und privat Audienzen die verehrung und Mancia mit hochstem ungestümb einzufordern, und gleich samb als aine schuldigkheit ohne scheuch zu exigieren derentwegen dieselbe in Ihren Quartieren, losamenteren und gastheüsern importunieren und anlauffen solle.“ Es folgt die Abschrift des in Linz 1644 publizierten Patents, vgl. Anm. 1019. 1129 AVA, FA TM, K. 125, Konv. Bb. 4c, fol. 129, Ferdinand III. Trauttmansdorff, Preßburg, 16. Okt. 1646. Er habe gehört, daß Trauttmansdorff die Dukaten ohne sein Wissen und seine Einwilligung nicht annehmen wolle. Trauttmansdorff teilte dem Kaiser später mit, daß er die Erlaubnis erhalten habe und nun annehmen werde (ebd., Konzept, Münster, 9. Nov. 1646, fol. 130). Trauttmansdorff stand in den 1630er Jahren neben dem Obersthofmeister Meggau und anderen auf der Liste der Empfänger einer spanischen Pension von jährlich 1500 fl. (Ernst (1991), S. 278; vgl. auch Hiller (1992), S. 26, 27). Der Ruf der Unbestechlichkeit war Trauttmansdorff so wichtig, daß er diese in den Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit in Münster aufnahm („so mir von E. K. M. reichsstendt unndt erblandten wegen des geschlosenen fridt freywillig mit E. K. M. einwilligung geschenkht wierdt“, Hervorhebung M.H.; Dickmann (1962), S. 456). Gundaker von Liechtenstein versuchte, einem Reichshofrat, dem er 100 Reichstaler „occulto“ schenken wollte, die Wahrung des Scheines der Unbestechlichkeit durch eine Geldübergabe durch einen Agenten zu erleichtern, der sagen solle, daß er nicht wisse, warum er das Geld übergebe (Winkelbauer (1999a), S. 278). Den Tod eines Reichskanzleikonzipisten beklagte Pflummern wegen dessen Unbestechlichkeit: „Disen todt hatt meniglich betaurt, weiln diser herr, multis quasi è millibus unus, meniglich ohne geschenckh vnd corruption mit willen gedient“ (Semler (1950), S. 245; zu Ferre ebd., S. 244, Anm. 707). 1130 Vgl. Schwarz (1943), S. 322-325; Fiedler (1866), S. 402, der Kaiser wisse um Prickhelmayers Käuflichkeit. Da er ihn sich selbst gegenüber aber für „fedele“ halte, lasse er ihn gewähren, gab ihm aber altershalber und zur Kontrolle „due Assistenti“; zu diesem Zeitpunkt war er in den Freiherrenstand erhoben (Goldegg) und etwa 65 Jahre alt († 26. Aug. 1656). Raimondo <?page no="315"?> 314 fast jede Verfolgung ebenso wie die in finanzieller Hinsicht nicht wirklich zwingend erforderliche Anpassung der Gehälter an das bereits 1611 als notwendig erachtete Niveau 1131 . Bedeutsam erscheint mir der Umstand, daß der Einsatz von Geld zur Motivation des Handelns kaiserlicher und landesfürstlicher Behörden augenscheinlich machte, daß der Katalog formell vorgegebener Kriterien, nach welchem einer nicht zu bewältigenden Zahl von Geschäftsfällen am Kaiserhof Prioritäten zugeteilt wurden, bei weitem nicht ausreichte, um eine auch materiell in der Hofordnung oder Instruktionen begründete Reihung herzustellen. Die Erstellung der Prioritätenlisten für die Bearbeitung von Gegenständen war im wesentlichen Sache der Behördenchefs 1132 . Daß aber sowohl in formeller wie materieller Hinsicht bei der Bearbeitung von Anliegen weder das 1611 vertretene Programm „salus populi summa lex esto! “ 1133 noch das Programm des Nutzens für Kaiser, Haus und Land 1134 eindeutige Ergebnisse zeitigen, sondern auf sehr vielen Ebenen „das privatum interesse“ 1135 des einen oder anderen sich irgendwie Geltung verschaffen würde, war am Kaiserhof des 17. Jahrhunderts ein Erfahrungssatz. Ausgleichende Zuwendun- Montecucoli berichtete von der altershalben Beifügung des „Assistenten” (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12535 19/ 2, Wien, 1. Aug. 1654, Montecuoli an Ottavio Piccolomini), Sattler erwähnte einen beigestellten Doktor (ebd., Inv. #. 12718 20/ 1, Sattler an Piccolomini, Wien, 5. Aug. 1654). Dem Kardinal Harrach dankte Prickhelmayer brieflich für 500 fl. und deutete die Geltendmachung von Einfluß auf die Ernennung Harrachs zum Geheimen Rat an: Er teilte im Postskriptum mit, der Kaiser wolle Harrach in den Geheimen Rat aufnehmen, „weillen die österreicher umb ainen so vornemben Patron mehr bekhomben, wan nuer dß Pragerische Ertzbistumb nit ander werths hinzieht.“ AVA, FA HR, K. 445, Prag, 2. Jun. 1648. Als Gundaker von Liechtenstein die Erlangung von Session und Votum im Reichstag betrieb und nach einer gefürsteten Grafschaft suchte, äußerte er, dafür brauche man Goldegg und müsse ihm mehrere tausend Gulden versprechen; vom Fürsten Eggenberg habe Goldegg 10.000 fl. erhalten (Winkelbauer (1999a), S. 330). Noflatscher (1988), S. 480, konstatiert für den Hofkanzler Hocher „einen erdrückenden Einfluß“ auf Standeserhöhungen. 1131 Ferdinand III. war wie gesehen bei Regierungsantritt auf die Beseitigung des Problems bedacht, erhöhte einige Gehälter und erließ wie Rudolf II. ein Strafedikt gegen zweifelhaften Gelderwerb von Beamten (Fellner (1907b), S. 595); der Zuschuß von 300 fl. zum Grundgehalt der 1.000 fl., den die Reichshofräte unter Ferdinand II. erhielten, wurde mit der Zeit Teil der gewöhnlichen Besoldung. Zum Anstieg der Gehälter der Geheimen Räte, Obersthofmeister und anderer Höflinge im 17. Jahrhundert vgl. Schwarz (1943), S. 193-195, zur Ajuta für Hofkammerpersonal anstelle der Gehaltserhöhung 1681 und dem Schmiergeldproblem vgl. Anm. Fellner (1907b), S. 609, 610, 653-655. 1132 Nur wenige Aspekte wie die verfahrensmäßige Bevorzugung armer Parteien, der Kriegsfinanzierung und der Füllung der Geheimen Kasse gaben materielle Anhaltspunkte. 1133 Fellner (1907b), Nr. 24, S. 374. 1134 „uns und unsern geliebten kais. sonen und erben, auch unsern künigreichen landen und leuten hinfuran zu merer frucht nutz gueten trost auch aller wolfart“ Hofkammerinstruktion von 1568 (Fellner (1907b), S. 319). 1135 Hofkammerordnung von 1681 (Fellner (1907b), S. 597). <?page no="316"?> 315 gen an Zuständige konnten so den Charakter einer defensio iuris annehmen und der Schwerpunkt scheint nicht auf materiell widerrechtliches Handeln abgezielt zu haben, sondern auf Zeitvorteile und die Nutzung von Ermessensspielräumen bei der Produktion und Exekution von Recht. Deshalb war es nicht ausgeschlossen, daß sie wie bei Gundaker von Liechtenstein in bestem Gewissen erfolgten 1136 und desungeachtet für die Perpetuierung von „uebel und zerrüttung“ 1137 sorgten. Erst als überdeutlich wurde, daß der Hofkammerpräsident Sinzendorf nicht nur Höflinge und Dritte zu mitunter erheblichen Aufwendungen und zu Bestechung veranlaßte, sondern darüber hinaus das kaiserliche Vermögen wesentlich geschmälert hatte, kam es zur Reform der Hofkammer auch in bezug auf diesen Punkt. Verboten wurde aber nicht nur wie oben angedeutet die Annahme von geldwerten Vorteilen: Der Versuch der Abstellung dieser Praxis bot 1681 die Gelegenheit, andere nicht minder wirksame Medien zumindest im Bereich der Hofkammer gleich mit unter Berücksichtigungsverbot zu stellen: „Wan sich auch zuetruege, das eine sach vorkombete, die unsers camerpraesidentens und camerräthe gebrüeder und andere nechste befreundte quoad secundum gradum consanguinitatis vel affinitatis inclusive antreffe oder si selbst darbei interessiert weren, so werden si die bescheidenheit zu gebrauchen wissen, das si selbst im rath aufstehen und die andern dieselbe sach handlen lassen, wie dan das widrige mit straf angesechen werden sollte“ 1138 . Statuiert wurde damit die Vermutung der Parteilichkeit bis in den zweiten Verwandtschaftsgrad; dies war ein Mittelweg zwischen dem, was sich an familienbasierter Verwendung beobachten ließ und dem, was sich in Anbetracht familialer Vernetzung im Hofstaat überhaupt realisieren ließ 1139 . Die Beobachtung der mißbräuchlichen Ordnungsleistung des Geldes organisierte die Sichtbarmachung von anderen im Hofstaat wirksamen Faktoren der Stiftung von Ordnung gleich mit. Formale Ordnung, Familie und Geld gewannen so als verschiedene Normbereiche klarere und gegeneinander absetzbare Konturen. Die Möglichkeit, Gabe und Wir- 1136 So beurteilt Winkelbauer (1999a), S. 281, die Zahlung von Gundaker von Liechtenstein an diverse Reichshofräte, konzediert jedoch, daß dieser sich bei allem, was er tat, im Recht fühlte. Sein Insistieren auf der Redlichkeit von Räten bei der Reform der Hofkammer unter Kaiser Matthias (ebd., S. 208) lag schon einige Zeit zurück, als er sich im Jahr 1646 den Empfang von „Laudemien“ von diversen Reichshofräten quittieren ließ (ebd., S. 279, 280). 1137 Gutachten zur Reformation des Hofstaats von 1611 in bezug auf die Korruptibilität der Geheimen Räte (Fellner (1907b), Nr. 24, S. 373). 1138 Hofkammerinstruktion von 1681, § 14 (Fellner (1907b), S. 609). 1139 Bei einem Ausschluß von Beteiligten im vierten oder fünften Grad von Verwandschaft und Verschwägerung wäre der Geheime Rat arg geschrumpft. Vgl. Schwarz (1943), Tafel I-VIII. <?page no="317"?> 316 kungen von Schmiergeldern zu beobachten und daraus Erklärungsmuster für das Funktionieren des Hofstaats zu erproben, brachte dem kaiserlichen Hofstaat paradoxerweise einen ganz erheblichen Gewinn an Transparenz 1140 . So wurde es möglich, Reformvorhaben denjenigen aufzutragen, die in geringerem Maße über die der formalen Organisation schädlichen Ressourcen verfügten. Leopold I. gab die Ausarbeitung der Hofkammerinstruktion von 1681 vornehmlich in die Hände von Personen, die nicht dem Hochadel entstammten und zog mehrere Amtsträger der hofstaatsexternen Finanzverwaltung hinzu. Deren Möglichkeiten zur Ausbildung von lohnenden Reziprozitäten gegenüber bei Hof agierenden und hochadeligen Räten waren begeschränkt. Bei der Formulierung der neuen Hofkammerinstruktion kamen nur drei von elf Personen aus dem alten Hochadel, obschon die Reform von einem durch den verbannten Hofkammerpräsidenten übervorteilten Angehörigen des niederösterreichischen Herrenstandes angestoßen worden war 1141 . Das Problem des Geldes im Hofstaat macht gleich mehrere Schwierigkeiten bei der Anpassung des ehedem primär landsässig-feudalen Adels an die Teilnahmebedingungen des Hofstaats sichtbar. Es wird deutlich, wieviel Boden der Hofadel dem Adelsstand als Kriterium sozialer Differenzierung an Bedeutung dadurch entzogen hatte, daß er sich in diesem hohen Maße auf Geld im Hofstaat eingelassen hatte. Besonders betonen würde ich dabei die Bedeutung zeitlicher Engführung von Konnexitäten. Familiale Bindungen waren notwendigerweise langfristig angelegt, der Zugriff auf die Ressourcen eines Hofamtes und die hierüber erzielbaren zusätzlichen Zuwendungen war zeitlich begrenzt, so daß anstelle von Verwandtschaft und Freundschaft vermehrt Partnerschaften geschmiedet werden mußten. Damit wird ersichtlich, wie sehr der in Gestalt verschiedener Hofämter differenzierte Zugang zu und Be- 1140 Die Zurückweisung eines Schmiergeldangebotes durch den Hofkammersekretär Wagner ermöglichte Gundaker von Liechtenstein eine eindeutige Kausalannahme für die Langsamkeit der Erledigung seiner Anliegen in der Hofkammer: „Dises thuet der Wagner, ungeacht ich ihm ein namhaftes honorarium, wover er mein anbringen zu schleiniger guter expedition befürdert, zugesagt.“ Winkelbauer (1999a), S. 278, 279. 1141 Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg, Johann Hartwig Graf von Nostiz und Albrecht Graf von Zinzendorff. Hocher war erst in den Freiherrenstand erhoben worden, die übrigen waren Niederadelige oder Bürgerliche vornehmlich aus dem Bereich der Finanzverwaltung (Fellner (1907b), S. 597; zu Hocher vgl. auch Noflatscher (1988), S. 475-480). So sollte vermutlich verhindert werden, was der Autor der Reformvorschläge von 1611 vorausgeahnt hatte: „Dieweil aber ieziger Zeit die kais. M t . und der kai. hof nit allein mit hiezu [einer Reform, M.H.] tauglichen leuten nit versehen, sonder es sein auch diejenige kais. räth und officierer, die sich der hocameradministration bishero und noch underfangen, also beschaffen, das sie selbst der reformation bedürftig, und es derwegen bei ir kais. M t . dahin dirigieren werden, das man gar zu keiner reformatio schreiten thue.“ <?page no="318"?> 317 darf an Geld die Stärke und Reichweite althergebrachter sozialer Bindungen in der Adelsgesellschaft verringerte - die ständisch-korporative Ordnung hatte zahlreiche Märkte über lange Zeiträume sehr effektiv abgedichtet, die nun mit klingender Münze geöffnet wurden. Die von Höflingen gepflegte über tatsächliche verwandtschaftliche Beziehungen ausgreifende Semantik von Verwandtschaft und Freundschaft verdeckte nur mit einem dünnen Schleier, daß Ressourcen nunmehr aus „Kompetenzen ‚abgezweigt’“ wurden, welche Positionen in Organisationen zur Verfügung stellten 1142 . 3. Reden und reden lassen Die im Jahr 1621 ausgestellte Instruktion für den Nuntius Caraffa am Kaiserhof gab diesem auf, unablässig den Beichtvater Ferdinands II. im Blick zu behalten und bezog sich dabei auf „i suoi discorsi, e consegli” 1143 . Die in dieser Instruktion ins Blickfeld des Nuntius gerückten „discorsi“ blieben im Zentrum der Aufmerksamkeit: Nicht nur 1653 berichtete etwa der spätere Nuntius Pannochieschi nach Rom explizit über die „discorsi che intanto si fanno alla Corte“ 1144 . Belege für die Aufmerksamkeit von Botschaftern und Höflingen für diverse „discorsi“ lassen sich fast beliebig vermehren. Dies deutet an, daß vor dem Hintergrund der elastischen Programmierung des Kaiserhofes für jedes von Höflingen 1142 Auch für den Kaiserhof ist zu beobachten „daß die Gewohnheit, in Netzwerken der Hilfe, der Förderung und der erwartbaren Dienstbarkeit zu denken, erhalten geblieben, aber von der gesellschaftlichen Stratifikation auf die Organisationen übertragen worden ist. Die ‚ansprechbaren’ Ressourcen liegen jetzt nicht im Eigentum, im Prestige der Familie, in der Verpflichtung durch Herkunft und in den sozial weiterreichenden Kontakten einer Oberschicht. Sie werden vielmehr aus den Kompetenzen ‚abgezweigt’, die Positionen in Organisationen zur Verfügung stellen.“ Luhmann (1995), S. 22. Der Vergleich mit dieser Analyse von Kausalattributionen im heutigen Süditalien macht darauf aufmerksam, daß die Korruptibilität des kaiserlichen Hofadels eine beachtliche Anpassungsleistung im Zuge der Umstellung von einer feudalen auf eine funktional differenzierte Gesellschaft darstellt. Für die von Maczak (1991), S. 317, aufgeworfene Frage nach der Modifikation von Patronageverhältnissen durch Geldwirtschaft rückt eine Antwort damit näher: Geld untergräbt langfristige Patronagebeziehungen, weil saldierende Punkt-zu-Punkt-Beobachtungen möglich werden. Pfister ordnet denn auch Klientelismus an der Schnittstelle von „Familismus“, formalen staatlichen Institutionen, Brauchtum/ Ideologie und Korruption an den Achsen Universalismus/ Partikularismus und Institutionalisierungsgrad ein (Pfister (1992), S. 53-65). Zur Aufweichung des Codes der Ehre durch Geld im 18. Jahrhundert vgl. Dinges (1994). 1143 ASV, Vat. lat. 13416, Instruktion vom 12. Apr. 1621 für Carlo Caraffa, designierten Nuntius bei Kaiser Ferdinand II., fol. 135-177, Abschrift, hier: fol. 173v. 1144 ASV, FP, 210, fol. 22v, Kopialbuch der Briefe des Nuntius Pannochieschi an Pamphilij, Jan. 1653. „Corte“ wurde selbst Zurechnungseinheit („li discorsi che faceua la Corte“, BAV, Vat. lat. 10423, fol. 259); Belegstellen wären beinahe beliebig vermehrbar. <?page no="319"?> 318 gesprochene oder gehörte Wort die Anfangsvermutung einer jeweils zu prüfenden Relevanz bestand. So nimmt es nicht wunder, daß der Begriff „Corte“ in Gesandtenberichten nicht nur eine Konnotation mit zeremoniellem Handeln aufweist, sondern besonders als Subjekt des Sehens verwendet wird („uista di tutta la Corte“) 1145 . Dabei ist hervorzuheben, daß das gemeinsame Auftreten der Begriffe „Corte“ und „discorso“ mit der Bezeichnung der kaiserlichen Amtsträger als „Ministri“ einherging, während bei Bezügen auf zeremonielle Fragen „Corte“ und „Cavagliere“ zusammengezogen wurden 1146 . Wenn die Zurechnungseinheit Hof sprach, verschob sich der Akzent auf die bei Hof betriebenen Angelegenheiten und Geschäfte, was deutlich macht, daß neben der Wahrnehmung des Hofstaats als einem durch zeremonielles Handeln charakterisierten Verband von Höflingen eine Wahrnehmung des Hofes als „Konversationsmaschine“ stand 1147 . Die „affabilitas“ des Fürsten war nur eine - wenn auch besonders relevante - unter anderen. Es ist bezeichnend für diese Kultur des Redens, daß Personen, die ihren Themen nicht genügend Aufmerksamkeit verschaffen konnten, zur Verbreitung von Schriftstücken und mitunter zum Druck derselben griffen, um damit die Relevanz von gemiedenen Gesprächsstoffen sichtbar zu machen: Weil ein polnischer Sondergesandter wegen zeremoniellbedingter Nichtzulassung zur Audienz seinen Vortrag bei Ferdinand III. nicht halten konnte, ließ er die Rede drucken und verschenkte die Exemplare 1148 . Schriftlichkeit erweist sich für den Kaiserhof als partiell subsidiär, obschon ein Blick auf die Gesprächstheorie des 16. und 17. Jahrhunderts deutlich macht, daß das Gespräch als wichtiger Operationsmodus sozialer Strukturbildung betrachtet wurde. Mit der Betrachtung von Elementen der Kontaktstruktur von Höflingen wird auch eine Voraussetzung dafür geschaffen, die Funktion der Diskrepanz zwischen formaler und informaler Struktur des Hofstaats zu konturieren. Formale Kontakte zwischen Höflingen waren in der Hofordnung nur vergleichsweise spärlich vorgezeichnet - v.a. für Gremiensitzungen, für den Austausch in Über- und Unterordnungsverhältnissen, 1145 „in uista di tutta la Corte“ setzte der venezianische Botschafter Grimani gegen den Fürsten von Pfalz-Neuburg sein Präzedenz durch (Fiedler (1866), S. 245), in „uista di tutta la Corte“ mußte der neue spanische Botschafter ein zeremonielles Recht, das sein Vorgänger durchgesetzt hatten, aufgeben (Fiedler (1866), S. 240). Vgl. auch die Formulierung: „con osseruatione di tutta la Corte“ (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 309). 1146 Begriffsanalyse anhand von BAV, Vat. lat. 10423. 1147 Zum Begriff Berger (1997), S. 163. 1148 „l’oratione in ogni modo fù uista, perche la fece stampare, e ne regalo poi tutta la Corte“ (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 149v). Vgl. Fiedler (1866), S. 250. <?page no="320"?> 319 für Kommissionen. Auch in den Vorzimmern war das leise Sprechen nur toleriert, einen generellen Gesprächsauftrag gab es dort nicht - ohne die Einbindung in die Gesprächskreise der Höflinge aber waren Aufenthalte bei Hof wenig aussichtsreich; so wurde der Grund für die Abreise des genuesischen Abgesandten Montwerd wie oben beschrieben darin gesehen, daß er zu wenig Kontakte hatte knüpfen können 1149 . Für eine Operationalisierung von Ansätzen wie der Theorie kommunikativer Gattungen oder soziometrischer Ansätze zu interaktionsrelevanten Körperhaltungen reicht das Quellenmaterial nicht einmal ansatzweise aus - der linguistic turn schafft zwar ein Problembewußtsein, Lösungen aber finden sich allenfalls bei der Beobachtung von Beobachtungen, die meist nur äußerst ausschnitthaft und zudem auf Fürsten zugeschnitten sind 1150 . Desungeachtet läßt sich die Frage nach dem Funktionieren der „Kommunikationsmaschine“ Hof als Frage nach der durch den Hofstaat präfiguierten Kontaktstruktur spezifizieren. Bezogen auf Kommunikation unter Anwesenden geht es um Implikationen der Hofordnungen für die Kontaktdichte und ihre Reichweite 1151 . Das Problem läßt sich exemplarisch an einem Schreiben des Reichshofrats und kaiserlichen Kämmerers Leopold Wilhelm Graf Königsegg vom Reichstag in Regensburg an Franz Albrecht Graf Harrach vom Januar 1664 verdeutlichen. Königsegg versicherte darin, er wolle sich um ein Anliegen Harrachs beim schwäbischen Reichsgrafenkolleg kümmern und fuhr fort: „ich mueß bekennen, daß mich nit ein wenig mortificiert, daß bei meiner hissigen 4. wechigen Anwesenheit mich die maiste kaÿsl: ministri, fürsten, und Herrn, thails persönlich: besuecht, thailß durch die ienige besuchen lassen, der Herr franz Augustin von Waldstain aber der ainige von allen Cammerherren, ob wohlen er wohl 20. mahl bei meinemb haußsvorüber gefaren, mier nie einmahlen die ehr gethan hat sich nur ain ainigs mahl meines Zustands zubefragen; ich schreibe Euch 1149 Über den Abzug des Gesandten berichtete die Nuntiatur nach Rom am 22. Jan. 1650: „Parti di qua il Baron di Montwerd malissimo sodisfatto di questa Corte, parendoli di haver trovato troppo poca corrispondenza“ (ASV, SG, 148). 1150 Hier wäre insbesondere an Regeln für die Interaktion zwischen Fürst und Untertanen einschließlich des Adels zu denken, wie sie etwa im Fürstenspiegel für den jungen Ferdinand III. von Ambrosius Roggerius niedergelegt ist („Cap. XI. Qualiter se habere debeat ad illos qui sunt circa ipsum, scilicet consiliarios et Iudices“, vgl. Repgen (1990), S. 480). Vgl. auch die diesbezüglichen Instruktionen für die Obersthofmeister der jungen Erzherzöge, Kap. B.I.3.d. 1151 Luhmann (1999), S. 273, weist darauf hin, daß die Diskrepanz zwischen formaler und informaler Kontaktstruktur für Organisationen sehr nützlich sein kann. <?page no="321"?> 320 so im Vertrauen, weil Ihr vom alten Hofstaat seid und meiner Zeit.“ 1152 Königsegg war 1653 Reichshofrat geworden und hatte damit Gelegenheit gehabt, mit Harrach in Kontakt zu treten, der zu jener Zeit Oberstjägermeiser war und unter Ferdinand III. noch Oberststallmeister wurde. Diese Jahre gemeinsamen Dienstes im Hofstaat des verstorbenen Kaisers reichten aus, um einen Anknüpfungspunkt für ein positiv bewertetes persönliches Verhältnis zu bieten („Vertrauen“) 1153 . Zum anderen belegt der Brief die Existenz von Erwartungshaltungen bezüglich der Kontakte zwischen Hofleuten außerhalb des Palastes auf der Grundlage gegenseitiger Visiten bzw. Vertretungsvisiten der Amtsträger. Bemerkenswert ist dabei, daß diese Besuche offenbar mit einer solchen Sicherheit abgestattet wurden, daß ihr Ausbleiben als Verletzung der persönlichen Ehrerbietungsansprüche gelten konnte 1154 . Mitglieder des Kaiserhofes sahen sich damit grundsätzlich der Erwartung ausgesetzt, andere Mitglieder ähnlichen Standes mit einem Mindestmaß an persönlich ausgestaltetem Kontakt zu beehren. Indem sie diesen Erwartungen entsprachen, wurde über die unmittelbar amtsbezogenen Kontakte hinaus, die ja etwa in diesem Beispiel, zwischen einem Oberststallmeister und einem Reichshofrat, keinerlei Kontakte stifteten, eine weitgehende Vernetzung erreicht. Davon, daß die Höflinge sich untereinander kannten, konnte ausgegangen werden, aber nicht mehr davon, daß Informationen über Interaktion für das Funktionieren des Hofstaats hinreichend verteilt werden konnten 1155 . 1152 AVA, FA HR, K. 444, Königsegg an, Regensburg, 30. Jan. 1664. Als Harrach, zu dieser Zeit Oberstjägermeister, im Sept. 1653 von Wien aufbrach, verbrachte er einen Tag mit Abschiedsbesuchen: „aller ohrten urlaub genohmen“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 28. Sept. 1653). 1153 Zum Vertrauen als Medium sozialer Strukturbildung Luhmann (1989). 1154 Die Symbolisierung von Interaktionsbereitschaft findet sich in Form der Eigenhändigkeit auch in Schriftlichkeit. Der Obersthofmeister Lobkowitz entschuldigte sich bei Franz Albrecht Harrach in einem e.h. Postskriptum dafür, daß er (anders als sonst) nicht eigenhändig schreibe; aus dem eigenhändigen Postskriptum solle Harrach seine günstige Neigung erkennen (AVA, FA HR, K. 445, Lobkowitz an Harrach, Innsbruck, 18. Okt. 1665). Die Hinweise unter den meist nicht e.h. Briefen des innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten Dietrichstein an den Obersthofmeister Trauttmansdorff auf Krankheiten entschuldigen die Nichteigenhändigkeit und heben sie auf; auch in einem Schreiben an Wolf Engelbrecht Graf Auersperg entschuldigte sich Dietrichstein dafür, daß der Brief nicht eigenhändig ge- und unterschrieben war (HHStA, FA AP, A-21-5a, Dietrichstein an Auersperg, Graz, 29. Apr. 1652). 1155 Leopold I. ging davon aus, daß sein Botschafter in Spanien den in einem Duell getöteten Ferdinand Victor Teuffel „ohne Zweifel kennen“ würde (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 31), Wien, 29. Nov. 1663). Teuffel und Pötting waren bereits in den 1650er Jahren Höflinge. Der Obersthofmarschall Starhemberg dagegen bekam über Interaktion offenbar nicht mehr stets mit, wie mit neu ankommenden Botschaftern zu verfahren sei und beklagte, er erhalte Weisungen zu spät (Heilingsetzer (1970), S. 65, Strobl-Albeg (1908), S. 61). <?page no="322"?> 321 Der Begriff des Netzwerkes ist als analytischer Begriff erfolgreich und auch in der historischen Forschung mit Ertrag rezipiert worden 1156 . Daß der Begriff bei der historischen Umsetzung jedoch oft Metapher (die eigentliche Frage richtet sich ja nicht auf das Netz, sondern auf seine Wirkung) bleibt, liegt vor allem in den Diskrepanzen zwischen der Schärfe des Analyseinstrumentariums und den Möglichkeiten der Generierung ausreichender und zudem dynamischer Datensätze. Die Möglichkeit, auszurechnen, was nicht anhand anderer Indikatoren in ähnlicher Weise beschrieben werden kann, setzt bei netzwerktheoretischen Politikfeldanalysen Datensätze mit einem Vollständigkeitsgrad von annähernd 100% voraus. An Treffen wie das an der Donaubrücke zwischen Karl Fürst Liechtenstein nach seiner Abreise von Wien und den auf der Jagd vorbeireitenden Herren Trautson, Pálffy, Windischgrätz, Breuner und dem Landjägermeister würde man freilich kaum gedacht haben 1157 ; in nicht einmal zehn Fällen können wir für Ferdinand III. bestimmen, welche Kämmerer zusammen den Wochendienst versahen 1158 . Für den Kaiserhof folgt daraus die Ausweisung der Bereiche des Nichtwissens und eine Verknüpfung des heuristischen Potentials der Netzwerkmetapher mit dem für einen einzelnen Machbaren 1159 . Vor diesem Hintergrund möchte ich im folgendenden den Kontakten von Höflingen nachgehen, wobei im Sinne der Fragestellung dieses Kapitels die Differenz zwischen formaler Organisation und faktischem Verhalten hervorgehoben werden soll 1160 . Dabei wird von den in der Hofordnung vorstrukturierten Pfaden und Verdichtungen von Kommunikation ausgegangen und ihrer Reichweite an Beispielen in der Residenz und auf dem Land nachgegangen. So gilt es auch hier zu zeigen, inwieweit Elemente der Stellenstruktur des Hofstaats wie formalisierte Zuständigkeiten und Kommunikationsnetze die Entwicklung informaler Verhaltensweisen nach sich zogen. 1156 Reinhard (1996b); Reinhard (1996a); Le Roy Ladurie (1976); Pappi (1984), Kappelhoff (1987), Nolte (1989), Scott (1991), Kappelhoff (1993), Pappi (1993). Topolski (1989), S. 24, betont, daß für Einzelstudien von ‚Patronage und Klientel’ wegen der weiten Verbreitung von Phänomenen, die unter diesen Begriff zu bringen sind, eine trennscharfe Definition einerseits und andererseits eine theoretische Einbettung erforderlich sei. Bei Gesellschaften, die für ihre eigene Beschreibung diese Semantik verwenden, ist aber gerade die Dynamik der Differenz von Struktur und Semantik zu beachten. 1157 AVA, FA HR, K. 448, Paul Sixt Graf Trautson an F. A. Harrach, Wien, 17. Apr. 1658. 1158 Vgl. Anm. 383. 1159 Vgl. demnächst Freisleben (2002), Heiss (2001). 1160 Zum Verhältnis von faktischer Kontaktstruktur und formaler Organisation vgl. Luhmann (1999), S. 272-277, und oben Anm. 1148. <?page no="323"?> 322 a. Capella und Antecamera Der Kaiserhof verfügte mit seiner Vorzimmerordnung nicht allein über eine Möglichkeit der Steuerung von Kommunikation und Wahrnehmung zwischen Kaiser und anderen Personen. Die Zulassung zu den verschiedenen Vorzimmern organisierte zugleich Gesprächsräume, wobei die jeweilige Zulassung über die Wahrscheinlichkeit der dort entstehenden Kontakte entschied. Oben war bereits gezeigt worden, daß die Vorzimmer sich besonders anläßlich der Tafel und der Capella füllten und somit die statische Raumordnung über verschiedene zeitliche Rhythmen vitalisiert wurde. Die ausdrücklichen Einladungen an Höflinge, bei gewissen Akten zu erscheinen, ebenso wie auch die Klagen über die zu spärliche Bedienung bei der Tafel unter Ferdinand III. deutet an, daß die Vorzimmer nicht stets gut besucht waren. Erst recht konnte es zu anderen Tageszeiten dazu kommen, daß die Vorzimmer allein mit Wach- und subalternen Personal besetzt waren. So berichtete der schwedische Resident Kleye 1661, daß er nach einer Audienz bei Kaiser Leopold I. sogleich wieder zu seiner Wohnung zurückgekehrt sei „weil von den fürnehmen Ministris niemandt im kayserl: Vorgemach gewesen“ 1161 , auch wäre an den Weg des englischen Botschafters Arundel zu einer Audienz bei Ferdinand II. im Jahr 1636 zu erinnern, den in der Antecamera gleichfalls nur wenige Höflinge säumten: „There we found three or four cavaliers who had only a little while before hurried from the Emperor to inform the Empress of the audience arranged for His Excellency [...]. After the audience, we returned through the same darkened rooms excorted by an attendant bearing a light.” 1162 Eine ähnliche Situation ist auch für Ferdinand III. belegt: Am 26. März 1656 erhielt eine kleine russische Gesandtschaft um 13 Uhr eine Privataudienz beim Kaiser, „da fast niemand zu Hoff gewesen“ 1163 . Auch ließen Höflinge sich in den Vorzimmern nicht selten nur sehen, um dann rasch wieder zu gehen 1164 . 1161 RKA, G 287, Bericht vom 10./ 20. Jul. 1661. 1162 Springell (1963), S. 82, 83. Schon auf dem Weg zur Audienz am 12. Okt. 1636 war kaum jemand da. „On our way to the audience chamber, […] there was no one to direct us, so that we were compelled to grope our way to the little door that leads into the Imperial antechamber. There we found three or four cavaliers who had only a little while before hurried from the Emperor to inform the Empress of the audience arranged for His Excellency“. 1163 HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 13. 1164 Vgl. Kap. B.I.3.c., Anm. 1121. Die Kämmerer hatten die Pflicht, zur kaiserlichen Tafel und zu öffentlichen Audienzen zu erscheinen und kurz zu bleiben. <?page no="324"?> 323 Ein normaler Tag sah früh morgens die Ankunft der geladenen Geheimen Räte vor, während sich nach der Ratssitzung die erste Gelegenheit für ein allgemeines „Sich-sehen-lassen“ ergab, wonach sich die Vorzimmer - während der Audienzen, Jagdstunden oder des Rückzugs - bis zur kaiserlichen Tafel am späten Nachmittag wieder geleert zu haben scheinen, um sich dann v.a. anläßlich des Besuchs der Hofdamen noch einmal zu füllen, bevor abends die Vorzimmer verschlossen wurden 1165 . Dieser Tagesrhythmus führte verschiedene Personen- und Amtskreise jedoch in nur begrenztem Ausmaß örtlich und zeitlich geschlossen zusammen - viele Geheime Räte hatten sich nach den Ratssitzungen zu ihren Behörden zu begeben, andere verfügten sich in ihre Häuser, um dort zu arbeiten; auch war die Präsenz der obersten Hofämter bei der gewöhnlichen kaiserlichen Tafel nicht angeordnet. Alltag strukturierte zwar die Präsenz von Adeligen in den Vorzimmern, sorgte aber für einen hohen Grad an Differenzierung. Vor diesem Hintergrund wird die herausragende Bedeutung der Capella für den Kaiserhof nicht allein im Hinblick auf dessen zeremonielle Ordnung, sondern auch auf die Verdichtung höfischer Interaktion deutlicher. Die Capella sorgte wohl für den höchsten Grad regelmäßiger adeliger Kopräsenz bei Hof und brachte die Grundzüge der hierarchischen Ordnung regelmäßig zur Geltung 1166 . Capella wurde in den 1650er Jahren in der Regel dreimal wöchentlich in der Hofburg gehalten: am Sonntag, Mittwoch und Freitag 1167 . Diese Regel war jedoch flexibel handhabbar und ließ die Verlegung der gewöhnlichen Capella auf andere Wochentage und die Erstreckung auf zahlreiche weitere Festtage zu; häufig wurden statt der Hofburg andere Kirchen, Klöster und Konvente Wiens und der näheren Umgebung aufgesucht 1168 . Fand sie in der Hof- 1165 F. A. Harrach notierte unter dem 19. Jan. 1640, daß er „erst umb 11 gen Hof gangen“ sei, was einen Hinweis darauf gibt, daß die erste Verdichtung der Präsenz dort etwas früher angesetzt werden muß (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319). Vgl. Hurter (1850), Bd. 11, S. 575, 576. 1166 Vgl. Caraffa 1629 (Hurter (1860), S. 220; Müller (1860), S. 263, 264. Diese Situation war für die Teilnehmer grundsätzlich gesichert, überschaubar und bestätigte die Grundordnung des Hofes immer neu - sie war deshalb für Präzedenzstreitigkeiten attraktiv, aber auch gefährlich. So reihte sich der Fürst von Pfalz-Neuburg zu Beginn des Weges gegenüber dem venezianischen Botschafter an der höherrangigen Stelle: Dieser wehrte den Angriff ab, indem er vor der ersten Tür so lange stehen blieb, bis der Kaiser persönlich den Stillstand des Korsos monierte; diesem Druck hielt Pfalz-Neuburg nicht stand und ließ „in uista di tutta la Corte“ Grimani Tür um Tür den höheren Rand (Fiedler (1866), S. 245). 1167 ASV, SG 148, 19. März 1650: „Le tre Capelle ordinarie che si tengono qui da S.M.Ces ea la Domenica il Mercordi, et il Venerdi à Palazzo“. Die Berichte sind bezüglich der Capelle ausführlich und geben oft an, wenn Dynasten Messen außerhalb der Hofburg besuchten. 1168 Sie wurde in der Regel auch auf den Schlössern um Wien herum abgehalten. Bedeutsam für eine Analyse der über die formelle Organisation strukturierten Zusammenkünfte des Hofadels ist der Umstand, daß dieser zur Capella teilweise zu erscheinen hatte; schloß sich eine <?page no="325"?> 324 burg statt, schlossen sich nach der Rückführung der Dynasten in ihre Retiraden regelmäßig Gespräche in den Vorzimmern an 1169 . Die Messen waren für regelmäßige Treffen mit Höflingen und Dritten so wichtig, daß etwa der Zeremoniar des Nuntius Pannochieschi in seiner Finalrelation den Abschnitt über die Capelle hinter diejenigen über die Hauptgesprächspartner, Kontakte und Besuche des Nuntius stellte 1170 . Die Capella führte Botschafter und Amtsträger des Kaisers regelmäßig zusammen und schuf so Gesprächskonstellationen, deren Vertaktung Problemlösungen auch dadurch erleichterte, daß man die Erörterungen vor dem Horizont sicherer künftiger Termine unterbrechen und später wiederaufnehmen konnte. Ein Beispiel hierfür ist die über drei Capelle sich erstreckende Erörterung verschiedener Botschafter und eines kaiserlichen Amtsträgers, ob und wie beim Kaiser zwei Hofleute rehabilitiert werden könnten, die nach einer Prügelei in Anwesenheit des Kaisers in Ungnade gefallen waren. Nachdem das Thema bei der Capella bei den Carmelitern aufgegriffen worden war, wurde es bei der folgenden Capella bei den Jesuiten weiter ventiliert; bei der nächsten, in der Hofburg stattfindenden Messe erörterten die anwesenden Botschafter und der Obersthofmeister Auersperg das Problem noch einmal, da man gerade einmal zusammen war 1171 . Auch weil die Capelle als Anknüpfungspunkt für Gespräche bedeutsam waren, konnten Ausgrenzungsversuche bei scharfen Interessengegensätzen hier ansetzen: So gelang es dem venezianischen Gesandten Grimani nach Verhandlungen mit dem kaiserlichen Obersthofmeister Trauttmansdorf, einen Gesandten des Großherzogtums Toskana mona- Mahlzeit des Kaisers an hatte er bis zum Beginn derselben aufzuwarten. Die venezianischen Gesandten und der Zeremoniar des Nuntius Pannochieschi waren sich einig darüber, daß es der Capelle eher zuviel als zuwenig gäbe: „Le Capelle per il piu si sogliono fare in palazzo, e queste sono freqentissime, poiche oltre le Domeniche, e feste comandate ui ne sono molt’altre di deuotione che uengono propriamente à fastidio” (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 184v), wurde Capella doch auch an den sonstigen Festtagen gehalten (ebd., fol. 138) sowie häufig in Klöstern und Konventen Wiens (ebd., fol. 184v-187v, 279-280v). Vgl. auch Fiedler (1866), S. 238. In Mönchsklöstern war der Nuntius nicht zugegen, da er es für unwürdig hielt, den Mönchen beim Essen mit dem Kaiser zuzusehen, wohl bei den Jesuiten (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 185). Auch der Umstand, daß im Anschluß an die Capelle der Weg zu einem Kommunikationszentrum offenstand, mochte es angebracht erscheinen lassen, zur Capella einzuladen. Für wen im einzelnen das Prinzip der grundsätzlichen Einladung galt, ist nicht abschließend zu klären; sicher bezog es sich auf die Botschafter und die anderen Gesandten (ebd., fol. 146v: „si staua in dubio dalla Corte, se questo Sig r [...] si fosse douuto inuitato alle Capelle“); vgl. auch Fiedler (1866), S. 248, 252-255. 1169 „l’occasione che haueuano frequentem te di uedersi alle Capelle di Palazzo“. 1170 Kap. 16-22 des Zeremonialberichts (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 315, 315v). 1171 BAV, Vat. lat. 10423, fol. 140v-142. <?page no="326"?> 325 telang von der Capella ausschließen zu lassen 1172 . Als dieser unerwartet eines Tages dennoch erschien, erreichte Grimani mit Hilfe des anwesenden Nuntius und des spanischen Botschafters, daß man ihm auswich „wie einem Pestkranken“ („appestato“) und dieser frustiert die Antecamera verließ, noch bevor der Kaiser sie betrat 1173 . Das Verhalten im Zuge der Capella hatte damit auch präjudiziellen Charakter für das generelle Verhalten in den kaiserlichen Vorzimmern 1174 . Ausgrenzung bei der Capella zog die Ausgrenzung in den Vorzimmern nach sich. Die kaiserliche Order, er möge zur Capella nicht erscheinen, wenn er nicht eigens eingeladen werde, trieb einem Gesandten Tränen in die Augen und führte zum Abbruch der Gesandtschaft 1175 . Als so stark im Zentrum der Aufmerksamkeit stehender Anlaß eignete sich die Capella auch für das Gegenteil derartiger Ausgrenzungen und so wählte der spanische Botschafter nicht zufällig die Capella am 6. Januar 1650, um nach einer Krankheit wieder außerhalb seines Hauses aufzutreten: „giovedi giorno dell’ Epifania [! ] cominciò à lasciarsi rivedere à Palazzo et à Capella” 1176 . Auch ohne expliziten Hinweis auf die Capelle sind Gespräche zwischen Höflingen und Dritten in den Vorzimmern belegt. Sieht man von den Kämmerern ab, beschränkt sich diese Überlieferung leider fast ausschließlich auf Streitigkeiten. Notorisch waren die Auseinandersetzungen zwischen dem spanischen Botschafter und dem kaiserlichen Obersthofmeister Auersperg in der Mitte der 1650er Jahre, bei denen die Kommunikationsanweisungen Castigliones häufig keine Beachtung mehr fanden. So berichtete der schwedische Resident Kleye, daß es „gestern in der Kaÿserl. Anti Camera zwischen dem spanischen Ambassadeur und dem Fürsten von Awersperg (: unter welchen es bei der Unterösterreichischen Huldigung des ungarischen Königes hiebevor schon einige disputation abgegeben: ) ganz hefftige reden“ gegeben habe 1177 . Dort, „in pubblica, e piena anticamera” des Kaisers, kam es dann zu weiteren Beschimpfungen und Beleidigungen zwischen den beiden und zum offenen Bruch („aperta rottura“) 1178 . In den Vorzimmern wurden nicht zuletzt Briefe von Höflingen, die nicht Kämmerer waren, ver- 1172 Fiedler (1866), S. 253. 1173 Fiedler (1866), S. 254. Auch bemühte sich der venezianische Gesandte, den Gesandten Genuas („con tutti i mezi da me stimati più ualidi“) von der Capella fernzuhalten, so daß dieser es schließlich nicht mehr wagte, zu Audienzen oder Messen zu erscheinen (ebd., S. 250). 1174 Nach Giustiniani wurde dem savoyischen Gesandten „negata la Capella più uolte: mà anco prohibito à Ministri, e Gentilhuomini di Corte, che seco tratassero” (Fiedler (1866), S. 395). 1175 Fiedler (1866), S. 255. 1176 ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650. 1177 RKA, G 282, Bericht vom 22. Dez. 1655 / 1. Jan. 1656. 1178 BAV, Vat. lat. 10423, fol. 138. <?page no="327"?> 326 faßt 1179 , und sie gehörten zu denjenigen Orten, an denen man mit einiger Wahrscheinlichkeit Obersthofmeister und Oberstkämmerer antreffen konnte 1180 . b. Vernetzung, Essen Bedeutsam für die formal vorstrukturierte Verdichtung von Kommunikation waren neben Antecamera und Capella auch die verschiedenen Tafeln für die Höflinge. Neben einer Freitafel gab es tägliche Tafeln für Kämmerer, Mundschenke und Truchsessen 1181 , an denen die jeweils bei Hof präsenten Amtsträger - aber auch Dritte - die Möglichkeit hatten zu speisen. Die Tafeln bei Hof fügten sich in eine breit angelegte Praxis von Essenseinladungen und Besuchen zwischen Hofleuten und anderen Personen ein und nur vor dem Hintergrund der Mahlzeiten bei Einzelpersonen erschließt sich die Bedeutung und Relevanz auch der Essen am Hof. Die meist in Gesellschaft eingenommenen Essen bei Hof führten auf der Grundlage von Dienst und Tafelberechtigung Personen zusammen und realisierten eine Form geselligen Verhaltens, ohne daß die Initiative zum Erscheinen bei der Tafel eindeutig bestimmbar war - weder mußte man gehen, noch war bei den Anwesenden stets klar, ob sie aus Mangel an anderen Gelegenheiten bzw. Geld oder aus Geselligkeit bei Hof aßen. Diese Kontaktzone unterlief damit das Erfordernis der persönlich-reziproken Ehrerbietung des Besuchs und trug zur Vernetzung von Höflingen auf einer weitgehend deutungsoffenen Ebene erheblich 1179 HHStA, FA AP, A-II-28, Hofkanzler Goldegg an Auersperg (verm. Wolf Engelbrecht), 4. Mai 1652, der Kaiser habe Auerspergs Bruder Herward das Generalat zu Karlstein übertragen. Um die Zurechnung von Einfluß auf diese Ernennung bemühte sich nicht nur Goldegg (Ortsangabe des Briefes: „in Ihr Maÿl. Ante Camera“); auch der Obersthofmeister Dietrichstein reklamierte eigenen Einfluß; er sei zwar gerade vereist, habe aber vorher noch mit dem Kaiser und König gesprochen, im Namen aller drei Auersperger (HHStA, FA AP, Max Fürst von Dietrichstein an Wolf Engelbrecht Auersperg, Nikolsburg, 6. Mai 1652). 1180 AVA, FA HR, K. 448, Johann Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach, Prag, 21. Dez. 1647, er sei zum Hof gekommen, um sich „nur ein augenblick sehen lassen“; Graf Leslie sei als (stellvertretender) Oberstkämmerer aber „zur stöll gewesen“. Der Oberstkämmerer Lamberg erörterte 1665 mit dem Vertreter Tirols die Hochzeit von Erzherzogs Sigismund Franz in der „Camer Capeln“. Als Erasmus d.J. Graf von Starhemberg 1623 Unterstützung von Höflingen für sein Gnadengesuch suchte, traf er am 21. Jun. 1623 Gundaker von Liechtenstein, Maximilian von Trauttmansdorff und andere „Hoff grandes“ im Ballhaus an, mochte sie „mit einem unlustigen discurs“ aber nicht ansprechen, weil sie sich „im Spielen was eufferig erzaigt“. Nach dem Essen ließ er sich bei Liechtenstein anmelden, der ihn „nach Hoff, wann der Kayser werde aus der Vesper gehen, beschaiden“ ließ, wo er ihm „gute audientz“ gab (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 48, Erasmus d.J. von Starhemberg, Wien, 23. Jun. 1623, fol. 35, 35v). 1181 Besoldungen an die entsprechenden Tafeldecker sind durchweg belegt (HKA, HZAB). Vgl. aber die massiven Restriktionen unter Ferdinand II. im Jahr 1632 (Anm. 148). <?page no="328"?> 327 bei; dabei ist zu bedenken, daß die Zuordnung der Hoftafeln zu Gruppen von Amtsträgern nicht hierarchisch vertikale, sondern horizontale Kontakte verdichtete 1182 . Vertikale Kontakte zwischen Höflingen waren dagegen grundsätzlich auf Einladungen durch höherrangige Höflinge angewiesen. Die Bedeutung der Einladungen wurde auch in normativen Texten in Betracht gezogen. So riet Karl Eusebius Fürst von Liechtenstein in der Instruktion für den Prinzen Johann Adam zwar wegen der Kosten von längeren Aufenthalten bei Hof ab, empfahl aber zwei jeweils einmonatige Besuche pro Jahr. Er begründete dies auch mit den Beziehungen zu Adel und Höflingen und beschrieb die Aufgaben des Prinzen wie folgt: „Caressirest beÿ Hof die Ministros, und deine Gutte freünd, und machest dich geliebt von allen, massen wan du aldorten seÿn wirst, gegen Jedermann du dich sehr höfflich erzeügen sollest, sie in deinen Haus zu Gast tractiren sollest welches allen wohlgefällig ist, und besonders in diesen deütschen Ländern gebräuchlich, alle in seinem Haus beÿ der Taffl zu Caretzieren“ 1183 . Liechtenstein ging davon aus, daß es möglich sei, bei Hof auf sehr breiter Ebene Kontaktpflege durch gemeinsame Essen zu betreiben. Der Verweis auf die „Ministri“ und „Freunde“ aber deutet an, daß nach den Kriterien von Relation und Position ausgewählt werden mußte und gibt damit bereits einen Hinweis darauf, daß qualifizierte Interaktion - wie sie die gemeinsame Mahlzeit und zumal die Einladung darstellt - das Hofpersonal nur ausschnitthaft erreichen konnte. Allein das zahlenmäßige Wachstum des Hofstaats setzte der umfassenden Vernetzung von Hofleuten Grenzen. Für die Ausbildung einer über umfassende gegenseitige Essenseinladungen qualifiziert vernetzten Interaktionsgesellschaft des hochadeligen Hofadels war diese Gruppe zu groß, zu stark hierarchisiert und hierarchieorientiert sowie nach Familien, Herkunft und wohl Sympathien zu stark gegliedert. Selbst mehrjährige Aufenthalte bei Hof vermochten die dadurch entstehenden erheblichen Asymmetrien bei der Etablierung qualifizierter Kontakte nicht auszugleichen. 1182 Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß wir kaum wissen, wie derartige Essen eingeleitet wurden; das Spektrum scheint sich von der einseitig kundgetanen Einladung über die sich gesprächsweise ergebende Verabredung bis zum Befolgen von generellen Einladungen zu erstrekken; in diesem Sinne verwende ich den Begriff der Einladung um der sprachlichen Varianz willen, ohne diesbezügliche Aussagen zu treffen. 1183 FLH, VA 5-2-2, Instruktion von Fürst Karl Eusebius von Liechtenstein für Johann Adam (um 1680; Winkelbauer (1999a), S. 475, Anm. 20), p. 256-259, hier p. 257). Das wußte schon Hesiod: „Beim gästereichen Mahl sei nicht ungesellig; aus der Gemeinschaft erwächst das meiste Wohlwollen, und der Aufwand ist winzig“ (Werke und Tage, Verse 721, 722). <?page no="329"?> 328 Am Beispiel der Essen von Franz Albrecht Harrach soll im folgenden der Entwicklung eines solchen Netzes qualifizierter Kontakte im Verlauf einer Hoflaufbahn nachgegangen werden. Grundlage der Analyse sind die Essen Harrachs bei anderen Personen und bei Hof während seiner Präsenz bei Hof vom Monat seiner Ernennung zum kaiserlichen Kämmerer im September 1640 bis zu seiner Abreise vom Hof nach dem Tod Ferdinands III. und seiner Abdankung im Juli 1657. Hinsichtlich des Erfordernisses der Kopräsenz von Kaiser und Franz Albrecht Harrach wurde eine zeitliche Toleranzdifferenz von bis zu zwei Monaten zugelassen 1184 , um Modifikationsfolgen der Mikromobilität von Kaiser und Adel ins Blickfeld zu bekommen 1185 . Ausgelassen wurden die Aufenthalte des Hofes in Österreich ob der Enns 1186 . Über Essen bei Harrach sind wir nur ungenügend informiert, so daß auch diese keine Berücksichtigung finden konnten 1187 . 1184 Zu den im analysierten Datensatz auf 2974 Essen bei Dritten kommen 932 zusätzliche Essen bei Hof; letztere Zahl dürfte aufgrund der häufig fehlenden expliziten Erwähnung v.a. während der Kammerdienstzeiten um - geschätzte - 300 höher liegen. Der Datensatz wurde generiert aus folgenden Monaten von Harrachs für den Fall teilweiser oder vollständiger Präsenz bei Hof in Niederösterreich, Ungarn, Prag und Regensburg; die jeweils wichtigsten Aufenthaltsorte: 1640: Jan. (Prag), März (Wien), Sept., Nov., Dez. (Regensburg); 1641: Jan. bis März, Mai bis Okt. (Regensburg, ohne Wienbesuch im Apr.), Okt. bis Dez. (Okt. bis Dez.); 1642: Jan. bis Dez. (Niederösterreich; Apr.: Laxenburg, Jun.: Baden; Okt. und Nov.: Ebersdorf); 1643: Jan., Apr., Jun. bis Dez. (Niederösterreich und Mähren, Jan.: Neustadt, Okt. Ebersdorf); 1644: Jan. bis Apr. (Niederösterreich); 1645: Jul., Aug.; Sept. und Okt.: Hof abwesend (alle Monate: Niederösterreich); 1646: Aug. bis Okt. (Niederösterreich, Sept: Ebersdorf, Kaiser v.a. Preßburg; Okt. mit aufgenommen); 1647: Febr. bis Apr. (Preßburg, Ebersdorf, Niederösterreich), Mai: ausgelassen; Nov. (Wien); 1648: Jan. bis März (Prag), Ende März bis Anfang Apr. (Wien), Nov. und Dez. (Wien); 1649: Jan. bis März (Wien), Mai (Preßburg, Niederösterreich), Jun. bis Dez. (Ebersdorf, Laxenburg, Wien); 1650: Jan. bis Dez. (Wien; Mai: Laxenburg; Sept. und Okt.: Ebersdorf); 1651: Jan. bis Dez. (Wien; Apr. und Mai: Neustadt, Laxenburg; Sept.: Ebersdorf); in den Monaten Okt. bis Dez. war Harrach wegen Krankheit nicht bei Dritten zum Essen; 1652 war er weiterhin krank und reiste erst im Jul. nach Prag; 1652: Jul. bis Nov. (Prag); Aug. und Sept.: Jagdorte, so Brandeis; Dez. (Prag und Regensburg); 1653: Jan. bis Dez. (Regensburg); Mai: Augsburg; 1654: Jan. bis Mai (Regensburg); Mai bis Dez. (Laxenburg, Wien; hauptsächlich: Ebersdorf, Jagdorte, ab Ende Okt. hauptsächlich Wien); 1655: Jan., Febr. (Wien), März bis Jun. (Preßburg), Jul. bis Okt. (Ebersdorf), Nov. und Dez. (Wien); 1656: Jan., Febr. (Wien), Apr., Mai (Laxenburg), Jun. bis Aug. (Wien und Prag), Sept. (Prag), Okt. bis Dez. (Wien); 1657: Jan. bis Jul. (Wien); Tod des Kaisers: 2. Apr.; Entlassung aus dem Amt im Jun. Wegen zu schwacher Kopien mußten die Monate Febr., März und Mai 1643 sowie der 14. bis 31. Aug. 1654 weggelassen werden. Von den 2974 Essen waren 14 nicht namentlich zuweisbar; n=2960. 1185 V.a. während der Abwesenheit des Kaisers wurde Harrach vom Landadel geladen, weshalb auch Kurzausflüge (nach Wien von Regensburg, von Preßburg aus) aufgenommen wurden. 1186 Harrach war hier fest im geselligen Leben der Spitze des Herrenstandes etabliert. 1187 Über die Präsenz von Höflingen bei Harrach geben die Kalender nur anfänglich spärliche Auskünfte; es ist bezeichnend, daß er das Essen des Fürsten Auersperg bei sich am 29. Okt. 1654 nicht auf den Kalenderseiten verzeichnete, sondern auf Seiten für besondere Notizen. „Gesellschaften“ waren im Untersuchungszeitraum zwischen ca. 80 und 100 bei Harrach, wobei seine Dienstzeit als Kämmerer in den Jahren 1640 bis 1642 mit der Hälfte aller „Gesell- <?page no="330"?> 329 Am Anfang der Analyse stehen die Jahre 1640 und 1641, in denen die Einbindung des Kämmerers untersucht wird, wobei die Bezugsgruppen Hofadel, Familie und Personen aus Österreich ob der Enns sowie Unterschiede zwischen dem Aufenthalt des Hofstaats in Regensburg und Wien, aber auch in Österreich ob der Enns konturiert werden; wie es sich mit anderen Gästen, Besuchen und Spielen verhielt, wird hier ebenfalls exemplarisch betrachtet. Weil Harrach im Laufe der Zeit höhere Ämter bei Hof erklomm und viele derjenigen Personen, die ihn zum Essen eingeladen hatten, selbst Hoflaufbahnen durchliefen oder starben, kann die Analyse dabei nicht stehen bleiben. Vielmehr schließt sich eine straffere diachrone Untersuchung der Weiterungen des Kreises der Einladenden in Abhängigkeit vom Aufenthaltsort des Hofstaats und der Laufbahn Harrachs an. Abschließend wird die Dichte und hierarchische Qualität der etablierten Kontakte geprüft. Noch bevor Franz Albrecht Harrach kaiserlicher Kämmerer wurde, hielt er sich, um für die Stände des Landes Österreich ob der Enns ein Anliegen zu betreiben, vom Abend des 16. bis zum Mittag des 29. Januar 1640 am Kaiserhof in Prag auf, wo er bei seinem Bruder, dem Kardinal und Erzbischof von Prag, Ernst Adalbert, wohnte 1188 . Während seiner Anwesenheit aß er mehrfach bei Hof und zwar ebenso an der Tafel der Kammerherren, an der Freitafel und der Tafel für die Geistlichen sowie zumeist zu Mittag bei ingesamt sechs verschiedenen Militärs bzw. Höflingen 1189 . Mit Ausnahme des Frühstücks nahm er fast sämtliche Mahlzeiten in Gesellschaft von kaiserlichen Bediensteten ein und dabei mit 16 Mahlzeiten bei Hof annähernd doppelt soviele wie bei einzelnen Höflingen. Mit der Ernennung zum kaiserlichen Kämmerer am 20. September 1640 in Regensburg ergaben sich wichtige Veränderungen vor allem schaften“ bei ihm herausragt. Sonst war dies nicht vom Aufenthaltsort nicht sonderlich abhängig. Da er 1652 in Regensburg wieder das gleiche Quartier „beÿ dem gulden brunen“ bezog (Eintrag 11. Dez. 1652), auf diese Zeit aber wohl nur zwei „Gesellschaften“ bei ihm entfallen, wird man den Rückkgang anderen Faktoren als der Wohnung zuschreiben. Da Harrach nicht sehr vermögend war (Harrach (1906), vgl. auch AVA, FA HR, K. 437, wonach er einen Unterhalt von 2.000 fl. jährlich bezog), kommen als reduzierender Faktor die Kosten in Betracht, aber auch die hierarchische Höherstufung. In den letzten Jahren hatte er im Durchschnitt etwa viertelbis halbjährig „Gesellschaften“ zu Hause zu Gast. 1188 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 13. Jan. 1640. Die Stände zahlten ihm für die Reise 100 Dukaten. 1189 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Jan. 1640. Obschon ich keine positiven Hinweise darauf habe, daß Harrach Kämmerer von Erzherzog Leopold Wilhelm war, läßt sich dies in Anbetracht der Quellenlage nicht sicher ausschließen. Beide standen sich nahe; immerhin wählte der Erzherzog in einem Brief „Lieber franz“ als Anrede (AVA, FA HR, K. 438, Erzherzog Leopold Wilhelm an F. A. Harrach, Apr. 1643, ganz e.h.). <?page no="331"?> 330 hinsichtlich des Ranges der Einladenden. Die erste Mahlzeit nach seiner Eidesleistung und dem Empfang des Schlüssels nahm er beim kaiserlichen Obersthofmeister Trauttmansdorff ein, am Abend speiste er dann beim Obersthofmeister der Kaiserin Khevenhüller, am 21. aß er zu Mittag beim Oberstkämmerer, am Abend wiederum bei Khevenhüller 1190 . Der Kämmererschlüssel verschaffte ihm Zutritt nicht nur zu den Tafeln bei Hof, der Dienstneuling wurde von den Inhabern der obersten Hofämter mit Gastmählern gewürdigt 1191 . Im zeitlichen Umfeld seiner ersten Woche im Kammerdienst war er damit zu Gast bei drei von vier Inhabern kaiserlicher oberster Hofämter, regelmäßig beim Obersthofmeister der Kaiserin sowie bei vier weiteren Kämmerern (Trautmannsdorff, Lamberg, Waldstein, Schwarzenberg), die teilweise noch andere Ämter bei Hof innehatten, und lud einmal drei Kämmerer selbst zum Essen. Während der Kammerdienstwoche aß er zumeist bei Hof. Häufig ergaben sich im Anschluß andere Gelegenheiten, vor allem Spiele, Besuche und vor allem eine deutliche Intensivierung der Kontakte zu den Hofdamen 1192 . Die Kontakte in diesen wenigen Tagen, an denen die in der Regel mit Kollegen durchgeführten Dienste der Bekleidung, Begleitung und Bedienung des Kaisers noch fehlen, machen deutlich, in welch hohem Maße mit der Verleihung des Amtes die nachgeordneten Kontakte sich auf andere Mitglieder des Hofes ausrichteten. Im Zuge der Präsenz- und Dienstzeiten am Hof erweiterte sich nach und nach das Spektrum der Essenseinladungen und Besuche. Harrach 1190 Bei Khevenhüller hatte er bereits am 12., 13. 14. und 16. Sept. gegessen, als Harrach am Hof der Kaiserin war (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Einträge Sept. 1640). Mit einem Grafen Trauttmansdorff hatte er am 23. Febr. 1640 bei einem Kurzaufenthalt in Wien gegessen, am 22. auch bei Khevenhüller. Der Obersthofmeister - vermutlich auch derjenige der Kaiserin - hatte eine vom Kaiser unterstützte Freitafel zu halten (ASV, FP, 212, fol. 14v). 1191 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 20. Sept. bis 7. Okt. 1640. So luden zu Mittag: am Tag der Vereidigung der Obersthofmeister Trauttmansdorff (mehrfach) und am folgenden Tag der Oberstkämmerer Puchheim; die Kämmerer Adam Matthias von Trauttmansdorff (mehrfach), Burian Ladislaus von Waldstein und Johann Adolf von Schwarzenberg, der Obersthofmeister der Kaiserin (Khevenhüller), zu Abend derselbe (mehrfach), der Kämmerer Johann Maximlian von Lamberg (mehrfach), der Obersthofmarschall Starhemberg. 1192 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 20. Sept. bis 7. Okt. 1640. Harrach spielte in dieser Zeit bei Trauttmansdorff (20. Sept.), beim Oberstkämmerer Puchheim (21. Sept.), bei Adam Matthias von Trauttmansdorff und beim Obersthofmeister Khevenhüller (22. Sept.), mit Lamberg, Trauttmansdorff und Waldstein (25. Sept.), bei Trauttmansdorff (26. Sept.), mit Adam Matthias von Trauttmansdorff (27. und 28. Sept.), beim Obersthofmeister Khevenhüller (4. Okt.) und beim Oberstkämmerer Puchheim (6. Okt.), mit Damen des Frauenzimmers sprach Harrach bzw. besuchte sie am 26. bis 28. Sept., am 1., 3. bis 5. Okt.; am 6. Okt. besuchte er den Obersthofmeister Trauttmansdorff, den Oberstkämmerer Puchheim und die Hofdamen, am 7. Okt. besuchte er Khevenhüller beim Aderlaß und verbrachte den Abend beim Frauenzimmer. Nachtdienst in der Kammer hatte er vom 1. Okt. bis zum 6. Okt. inklusive. <?page no="332"?> 331 reiste am 8. Oktober 1640 zurück nach Österreich ob der Enns, kam am 20. November jedoch wieder an den Hof nach Regensburg, wo er abgesehen von einer Kommissionsreise nach Linz (zwischen dem 24. Februar und 1. März) zunächst bis zum 2. April blieb. Während dieser Zeit nahm er über 110 Mahlzeiten bei anderen Personen ein, die mit Ausnahme des Herzogs von Sachsen ausnahmslos Mitglieder des kaiserlichen Hofstaats oder deren Frauen waren. Die bisherige Dominanz der Mahlzeiten bei Hof trat nunmehr deutlich zurück. Sie läßt sich aufgrund der teilweise unklaren Angaben besonders während der drei in dieser Zeit absolvierten Dienstwochen nicht eindeutig bestimmen, beläuft sich aber auf mindestens vierzig 1193 . Bemerkenswert ist zunächst die höhere Streuung der Einladenden. War bisher ein enger Bezug zum dienstlichen Umfeld vorherrschend (Obersthofmeister und Oberstkämmerer sowie andere Kämmerer), wurde Harrach nunmehr vermehrt bei Inhabern verschiedener anderer Ämter geladen und damit in die Gesellschaft der Höflinge einbezogen. Dabei deutete sich bereits eine Ausdifferenzierung verschiedener Kontaktformen an. Der Obersthofmeister und der Oberstkämmerer Ferdinands III. luden Harrach besonders in einem sehr engen zeitlichen Zusammenhang mit seinen Dienstwochen in der kaiserlichen Kammer oder bei sonstigen engeren Kontakten zum Kaiser. Bei Trauttmansdorff war Harrach am 22. Dezember und 31. Dezember (Dienstwoche vom 23. bis 29. Dezember 1640), sowie am 8. und 12. März (Dienstwoche 3. bis 9. März 1641). Die Einladungen vom 11. und 18. Dezember 1640 standen in engem zeitlichen Zusammenhang mit Harrachs Morgendienst bei Hof (evtl. Ankleiden, Vorschneiden). Am 14. Januar aß Harrach wiederum bei Trauttmansdorff und wartete am gleichen Tag dem Kaiser bei einer Schlittenfahrt auf; die Einladung am 3. Januar folgte der Ankunft von Harrachs Bruder in Regensburg (2. Januar) und ging einer Jagdpartie mit dem Kaiser voraus (4. Januar). An eine zufällige Verdichtung von Kontakten zum Kaiser und Einladungen beim Obersthofmeister möchte man um so weniger glauben, als Harrach im Februar 1193 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 20. Nov. 1640 bis 2. Apr. 1641. Bei Hof (ohne Dienstwochen): 22; Khevenhüller (Obersthofmeister der Kaiserin): 50; Gräfin Khevenüller: 4; Zinzendorf (Kämmerer): 18; Frau von Zinzendorf: 5; Puchheim (Oberstkämmerer): 9; Gräfin Puchheim: 1; Trauttmansdorff (Obersthofmeister): 8; Adam Matthias Trauttmansdorff (Kämmerer): 3; Lamberg (Kämmerer, Reichshofrat): 3; Waldstein (Schwager, Oberststallmeister): 3; Leslie (Kämmerer, Hofkriegsrat): 2; Losenstein (Kämmerer, Landjägermeister): 2; Schwarzenberg (Kämmerer, Reichshofrat): 2; Kronegg (Oberstkuchlmeister, Hofkammerrat): 2; Herzog Julius von Sachsen: 1; Ötting (Reichshofratspräsident): 1; Traun (Kämmerer, evtl. Hofkriegsrat): 1; Ladislaus Burian Waldstein (Kämmerer): 1. <?page no="333"?> 332 wegen einer Erkrankung seiner Frau keinen Hofdienst versah, ohne daß dies zu einer Verringerung seiner sonstigen Einladungen geführt hätte - vom Obersthofmeister jedoch wurde er in dieser Zeit nicht zum Essen geladen 1194 . Beim Oberstkämmerer war das Phänomen noch ausgeprägter: Am 9., 15. und 16. Dezember aß Harrach bei diesem, nachdem er am 9., 14. und 16. morgens beim Kaiser vermutlich den Ankleidedienst versehen hatte („nach verrichtem Dienst, beÿ Herrn Ob: Camerer gessen“, 9. Dezember). Im März aß Harrach bei Puchheim während seiner Dienstwochen sowie unmittelbar im Anschluß (Essen: 3., 4., 5. und 6., 24. März, 1. April; Dienstwoche: 3. bis 9. März, 24. bis 30. März). Man wird diesen gemeinsamen Mahlzeiten die Funktion einer Prüfung des neuen Kämmerers durch die Spitzen des Hofstaats nicht absprechen können. Der Obersthofmeister der Kaiserin dagegen wurde regelmäßig von Harrach aufgesucht, wenn die Frequenz der Essen bei diesem im Zuge der Zunahme sonstiger Kontakte auch etwas abnahm 1195 . Aus dem Kreis der übrigen Inhaber von Spitzenämtern wurde Harrach vorerst nicht geladen, von außerhalb nur einmal vom Herzog von Sachsen (22. November 1640) 1196 . Im übrigen Spektrum überwogen Höflinge, die als Kämmerer gleichrangig auch dann waren, wenn sie sonstige Ämter innehatten (Reichshofrat, Kriegsrat, Landjägermeister). Der Hofkammerrat und Hofkuchlmeister Hans Wilhelm Freiherr von Kronegg war der rangniedrigste Höfling, den Harrach zum Essen aufsuchte, wobei freilich eine der beiden Mahlzeiten auf einem Donauschiff eingenommen wurde (22. Januar, 23. Februar 1641). Einmal aß er mit einem Grafen Ötting (24. November 1640) einem Reichshofrat oder Kämmerer. Es ist bei den Essen davon auszugehen, daß häufig, wenn nicht gar in der Regel noch andere Personen zugegen waren, worauf Harrach mitunter explizit hinweist: so aß er beispielsweise bei Khevenhüller am 27. Januar 1641 „in gueder gesellschaft“, am 20. Februar 1641 „in großer gesellschaft von Hof Damas“. Auch die Hinweise bei von Harrach selbst ausgerichteten Zusammenkünften machen dies deutlich: Bei ihm zu Gast waren in diesen Monaten „eine guede Companie von Damas und Herren“ (25. November 1640), „eine guede geselschafft“ (3. Dezember), „etliche Hofdamas (beÿ mier gessen)“ (6. Dezember), „ein guede gesel- 1194 Daß dieser nicht unbedacht zum Essen lud, zeigt auch seine Einladung an den aus Münster zurückgekehrten kaiserlichen Bevollmächtigten, den Kämmerer und Reichshofrat Lamberg im Jun. 1649: „Audivi missam cantatam zu hof. Ihr Maiestät, Kayser und Kayserin, haben mir en passant à la chappelle die hand geben. Zu Mittag hat mich herr graf von Trautmanstorff, Ihr Maiestät obersthofmaister, zu gast geladen.“ Hageneder (1986), S. 248. 1195 Der Obersthofmeister der Kaiserin hatte vermutlich eine Freitafel (vgl. Anm. 148). 1196 Am 27. Febr. 1641 war er beim Obersthofmeister Starhemberg in Linz eingeladen. <?page no="334"?> 333 schafft“ (12., 17. Dezember); „eine guede geselschafft von Hoff Damas“ (18. Dezember), eine „guede gesellschaft beÿ mier, seint hernach in Schliden gefahren“ (30. Dezember ), „in gueder geselschafft zu Haus, hernach mit einer musica wieder in schlitten gefahren“ (14. Januar 1641), „die Grandes von Hof und graf picolomini beÿ mier gessen, und den gantzen dag gespielt“ (15. Januar 1641) und auch am 21. Januar war er „mit einer gueden geselschafft zu Haus“ 1197 . Zugleich wird aber deutlich, wie stark die Abhängigkeit der jeweiligen Gesellschaft von der Präsenz bei Hof war. Während der Krankheit seiner Frau wohnten zwar zeitweise die Damen Öttingen und Nothafft als Pflegerinnen im Haus; just in dieser Zeit der fast völlig wegfallenden Präsenz Harrachs bei Hof besuchten ihn auch rangniedere Personen: so speiste er mit dem behandelnden Arzt einmal zu Mittag (1. Februar 1641), auch erwähnt er erstmals den Freiherrn (Karl Gottfried) Breuner, der zu dieser Zeit kaiserlicher Mundschenk war und seit Februar 1641 Harrach häufiger besuchte 1198 ebenso wie den Graf Khünigl, der am Kaiserhof zu dieser Zeit kein Amt innehatte. Im übrigen beschränkten sich seine Essenskontakte im Februar im wesentlichen auf Khevenhüller, Waldstein und Zinzendorf; dabei ist anzumerken, daß Waldstein sein Schwager, Khevenhüller in Österreich ob der Enns ein Nachbar war - Harrach besaß dort das Gut Köppach, Khevenhüller das Gut Kammer (Camer) - und Zinzendorf Angehöriger einer österreichischen Apostelfamilie war 1199 . Harrachs neuerlicher längerer Aufenthalt in Regensburg vom 26. Mai bis zum 13. Oktober, der durch zwei Reisen nach Altötting und Linz unterbrochen wurde 1200 , sah eine sehr ähnliche Verteilung seiner Essenskontakte. Der Obersthofmeister Trauttmansdorff lud ihn wiederum vorwiegend während seiner Kammerdienstwochen zum Essen 1201 . Beim Oberstkämmerer war Harrach, der in dieser Zeitspanne fünf Dienstwochen absolvierte und häufig als Vorschneider diente, mit 32 Mahlzeiten weit öfter als im Winter, was vor allem darauf zurückzuführen ist, daß Khevenhüller vom Hof abwesend war; seit dem Tag von dessen Rück- 1197 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, unter dem jeweiligen Datum. 1198 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Ende Jan. bis Mitte Febr. 1641. Mit Breuner reiste Harrach Ende Febr., Anfang März nach Linz. 1199 Harrach nächtigte zwischen 1640 und 1647 auf Khevenhüllers Gut Kammer über 20 mal. 1200 Die Reise nach Altötting begann am 1. Jul., am 7. Jul. 1641 war er wieder zurück in Regensburg, die Reise von Linz begann am 22. Aug.; am 10. Sept. war Harrach wieder zurück. 1201 Während vier von fünf Kammerdienstwochen: 5. Jun., 28. Jun., 14. Jul., 15. Sept. sowie einige Tage nach der Rückkehr an den Hof am 29. Mai 1641, nach der Reise nach Altötting am 11. Jul., zwei Tage nach einem Kegelnachmittag mit dem Kaiser (2. Aug. 1641). <?page no="335"?> 334 kehr am 30. September aß Harrach wieder überwiegend dort, oft sogar zu Mittag und zu Abend 1202 . Harrach besuchte auch Puchheim in dieser Zeit häufiger, verfügte dieser doch über einen Garten und eine Kegelbahn. Eine deutliche Intensivierung sahen die Kontakte mit Leslie (18 Essen), stabil blieben die Kontakte mit Lamberg (9), seinem Schwager Waldstein (6), Graf Traun (4) und Kronegg (3). Mit Schwarzenberg und Losenstein aß er ebenso oft wie im Winter oder seltener, während er bei Zinzendorf, Adam Matthias Graf von Trautmannsdorff und Burian Ladislaus von Waldstein und Sachsen in dieser Zeit nicht mehr aß. Wichtig ist der Hinweis auf neue Speisegenossen, die sich drei Gruppen zuordnen lassen: Die Höflinge ähnlichen und gleichen Ranges, bei denen Harrach in dieser Zeit aß, waren ein %ernín, ein Graf Thun, ein Graf Serényi, ein Graf Öttingen, der Kämmerer Georg Manrique Tessio sowie der Reichshofrat Nothafft 1203 . Das Essen beim Obersthofmarschall Starhemberg am 22. September 1641 komplettierte die Einladungen aus dem Kreis der Inhaber der obersten Hofämter bei Hof 1204 . Die Einladungen beim Fürsten von Pozzolo, bei Conte Torquato und beim Nuntius 1205 markieren nach der Einladung beim Herzog von Sachsen im Winter Harrachs Ladefähigkeit im Kreis auswärtiger Fürsten und der drei höchstrangigen Botschafter am Kaiserhof. Etwa ein Jahr nach seiner Ernennung zum kaiserlichen Kämmerer und nach neun Monaten Präsenz bei Hof waren damit zahlreiche Kontakte in qualifizierter Form etabliert - von den „Granden“ herab bis zu den Höflingen gleichen und ähnlichen Ranges. Die Essenskontakte des Kämmerers Harrach mit anderen Höflingen folgten damit Mustern, deren deutliche Orientierung an der formalen Organisation des Hofstaats unübersehbar ist: Die Obersthofmeister und Oberstkämmerer luden am Anfang des Hofdienstes bei Verdichtungen des Kontaktes des niederrangigen Höflings mit dem Kaiser, der Obersthofmeister der Kaiserin stellte mit seiner vom Kaiser finanzierten Tafel eine Basis für regelmäßige Vergemeinschaftung, die übrigen Spitzen des Hofstaats luden allenfalls aufgrund gemeinsamer ständischer Verortung, 1202 Khevenhüller: 30. Sept. (Ankunftstag Khevenhüllers), 1. Okt., 2. Okt., 3. Okt. (Gräfin Khevenhüller), 4. Okt., 4. Okt., 8. Okt., 8. Okt., 9. Okt., 9. Okt., 10. Okt., 10. Okt., 12. Okt.; beim Oberstkämmerer nur mehr am 5. und 11. Okt. 1203 Nothafft: 24. Jun., 18. Jul., 6. Aug.; Graf %ernín: 26. Sept. (verm. Kämmerer seit 1637); Graf Thun: 29. Sept. (Johann Arbogaß, Stäblmeister seit 1640 oder Christoph Sigmund, Mundschenk seit 1639), Graf Öttingen: 30. Sept.; unklar: Graf Tessio: 7. Jun., 17. Jun., 17. Jul.; Graf Serényi (Niklas, Kämmerer seit 1637 oder Peter, seit 1636 Mundschenk). 1204 In Linz hatte er bereits bei ihm gegessen. 1205 Fürst Pozolo: 18. Jun., Torquato: 22. Jul., Nuntius: 22. Sept. <?page no="336"?> 335 Gleichrangige bei Gelegenheit, Niederrangige grundsätzlich nicht. Nach unten öffnete sich die Hierarchie bei geringerer Hofpräsenz über Besuche und eigene Einladungen. Bei mangelnder eigener Präsenz bei Hof kamen subsidiäre Beziehungen zu Höflingen zum Tragen: Verschwägerung, Nachbarschaft, evtl. Sympathie (Zinzendorf). Daß der Hof in den fraglichen Monaten in Regensburg weilte und damit die Konzentration von Amtsträgern höher war als in Wien, macht die Orientierung der informellen an der formellen Ordnung besonders deutlich. Noch die Orte der Spiele lassen sich nach diesen Gesichtspunkten zuordnen. In den Monaten Januar und Februar 1641 beschäftigte sich Harrach an mehr als der Hälfte der Tage mit Spielen 1206 . Unter den Nennungen der Spielorte in Regensburg zwischen November und März stehen Spiele Khevenhüller an der Spitze (18); es folgen der Oberstkämmerer Puchheim (9., 15. und 16. Dezember 1640) und Zinzendorf (14. und 17. Februar „in gueder geselschafft“) 1207 . Besuche galten in der Regel Damen und Kranken, wobei besonders Visiten aus Anlaß eines Aderlasses hervorzuheben sind 1208 . Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß zwischen den Ladenden und dem Hofadel deutliche Diskrepanzen bestanden: Die hochadeligen Mitglieder von Hofkammer, Reichshofrat und Hofkriegsrat waren nur zu einem kleinen Teil Einladende oder Geladene, Kanzler, Vizekanzler, Vizepräsidenten und Präsidenten fehlten völlig. Dies gilt auch für Truchsessen, Fürschneider und Mundschenke, aber auch für die im Juli ernannten beiden neuen Kämmerer des Jahres 1641. Zu gegenseitigen Essenseinladungen mit sämtlichen anwesenden Höflingen des Hochadels kam es in keinem Amt und keiner Ranggruppe. Die Verteilung zeigt vielmehr eine ausgeprägte Orientierung an Obersthofmeister und 1206 Dabei gewann er mit 682 Talern mehr als er als Kämmerer an Sold bezogen hätte. Auch Ferdinand III. führte Buch über seine Spieleinsätze (vgl. u.a. HHStA, HA FA, K. 89). 1207 Bei Khevenhüller: 3. Dez., 10. Dez., 14. Dez., 16. Dez., 19. Dez., 20. Dez., 21. Dez., 29. Dez., 7. Jan., 12. Jan., 13. Jan. ‚in guter Gesellschaft’, 23. Jan., 24. Jan., 28. Jan., 15. Febr., 16. Febr., 19. Febr., 18. März; Zinzendorf: 14. Febr., 17. Febr. ‚in guter Gesellschaft’; Oberstkämmerer: 9. Dez., 15. Dez., 16. Dez., Gräfin Khevenhüller: 13. Febr., Graf Trauttmansdorff: 13. Febr.; bei Breuner: 12. Febr., mit Breuner: 2. März (Karl Gottfried, Mundschenk oder Christoph Seyfried Geheimer Rat); im Ballhaus: 9. Jan., mit Gräfin Öttingen: 5. Febr., gespielt: Jan. 3., 4., 5., 9., 10., 16., 17., 18., 19., 20., 22., 23., 24., 27., 29., 31. (18 Tage). 1208 Aderlaßbesuche ausgewählter Jahrgänge (1641-1643, 1650-1655): Herr von Sinzendorf und seine Frau: 23. März 1641 (evtl. Zinzendorf), Oberstkämmerer Puchheim: 6. Okt. 1641, Franz Christoph Graf Khevenhüller: 18. Mai 1642, Albrecht von Zinzendorf: 3. Jun. 1642 und 23. Apr. 1643, Graf Puchheim: 26. Apr. 1643 (Oberstkämmerer? ), Graf Sinzendorf: 30. Apr. 1643 (s.o.), Gräfin Khevenhüller 7. Okt. 1643; Herr von Rappach: 27. Jul. 1650, 25. Jun. 1651; Maximiliana von Scherffenberg, Harrachs Schwester: 11. Apr. 1651 („Mäxel“), Hannibal Gonzaga: 3. Okt. 1654, Albrecht von Zinzendorf: 2. Mai 1655. <?page no="337"?> 336 Oberstkämmerer, im übrigen aber neben den Lücken bereits nach wenigen Monaten deutliche Asymmetrien in der Wahl der Kontakte, welche man auf verwandtschaftliche, regionale Gemeinsamkeiten oder Sympathie zurechnen kann. Es wurde erwähnt, daß sich Harrachs Einbindung in den Kaiserhof in Regensburg vollzog und daß die Konturen hier schärfer waren als in Österreich. Ein Blick auf die Kontakte der Jahre 1640 und 1641 in Österreich ob der Enns und Wien macht deutlich, daß die Verteilung dieser Kontake am Anfang seiner Hoflaufbahn sich nicht voraussetzungslos ergab, war seine Familie doch in den Ständen und in den Ämtern des Kaiserhofes fest etabliert. Allein in den ersten 14 Tagen des Jahres 1640 traf er sich in Linz teils als Gast, teils als Gastgeber, oft in Gesellschaft mit anderen und oft einschließlich der Ehefrauen mit amtierenden und künftigen Mitgliedern der landständischen Exekutive und nachmaligen Inhabern hoher Hofämter: so mit dem Landeshauptmann Kuefstein, dem Herrenstandsverordneten und späteren Hofkammerpräsidenten Ungnad, Johann Reichard von Starhemberg und Hans Wilhelm von Scherffenberg, der auch sein Schwager war (beide Verordnete des Herrenstandes seit 1640), dem Herrenstandsverordneten und nachmaligen Statthalter von Niederösterreich Conrad Balthasar Graf von Starhemberg (Herrenstandsverordneter ab 1649) sowie einem Freiherrn Schifer (verm. Alexander, Herrenstandsverordneter ab 1647) 1209 ; am 12. Januar 1640 gaben ihm die Stände den Auftrag zur Reise an den Kaiserhof nach Prag 1210 . Der Landeshauptmann, David Ungnad, die Starhemberg, Scherffenberg, etwas nachgeordnet Angehörige der Geschlechter Abensberg- Traun, Fernberg, Salburg, Schallenberg, Schifer, Sprinzenstein bildeten in Österreich ob der Enns die Hauptbezüge und nur einen geringen Teil seiner Tage in Linz verbrachte Harrach, ohne Personen aus diesem Kreis zu treffen, das Landhaus aufzusuchen oder mit durchreisenden Höflingen und Militärs zu speisen, während er nicht selten Besuche auf den Sitzen der Familien abstattete 1211 . Personen aus diesem Kreis luden Harrach zeit seines Lebens bei jedem seiner auch nur etwas längeren Aufenthalte in Österreich ob der Enns ein. Vor dem Hintergrund dieser außerordentlich dichten Kontakte mit Angehörigen des Herrenstands des Landes Österreich ob der Enns in und um Linz herum läßt sich seine 1209 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319. 1210 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 12. Jan. 1640. 1211 V.a. auf Spielberg und Kammer (Scherffenberg bzw. Khevenhüller). Zu Besuchen beim Oberstlandkämmerer Collalto in den Jahren um 1690 vgl. Chocholác (1999). <?page no="338"?> 337 Einbindung in den Hofstaat verstehen. Die Kombination von Hoflaufbahn und Ständeamt verdichtete indes auch diese kompakten Beziehungsnetze. So wohnte Harrach während seiner Dienstzeit als Herrenstandsverordneter zumindest zeitweise im Landhaus und bewirtete dort über Jahre ausgiebig vor allem Adelige des Herrenstandes. Besonders nachdem er Oberststallmeister geworden war, besuchten ihn zudem vermehrt Gesellschaften sogar dann, wenn er auf Köppach weilte, was in den frühen 1640er Jahren eher eine Ausnahme darstellte. Betrachten wir nun Harrachs frühe Wiener Kontakte. Vor seiner Annahme als Kämmerer war Franz Albrecht Harrach vom 17. bis 23. März 1640 dort; die Essenskontakte machen deutlich, daß er auch ohne Kämmereramt als Mitglied seiner Familie grundsätzlich Zugang zu den - mit Ausnahme Trauttmansdorffs teilweise weitläufig verwandten - hochrangigen Hofleuten hatte 1212 : So aß er nicht allein mehrfach bei seiner Mutter, sondern u.a. bei dem kaiserlichen Kämmerer und Landmarschall Johann Franz Graf Trautson, dem Obersthofmarschall Starhemberg, beim Obersthofmeister der Kaiserin Maria Anna Khevenhüller, beim Oberststallmeister Max Graf Waldstein und schließlich bei dem kaiserlichen Obersthofmeister Trauttmansdorff. Während seines Kurzbesuches in Wien vom 15. bis 22. April 1641 besuchte der junge Kämmererer die Hofdamen der Kaiserinwitwe, wartete an zwei Tagen dem Prinzen auf und aß bei seiner Mutter, beim Bischof von Wien (Breuner), bei den Trautson, vermutlich beim Geheimen Rat Meggau, bei David Ungnad sowie zwei Mitgliedern des niederösterreichischen Herrenstandes ohne Hofämter 1213 . Mit den Trautson und Breuner war Harrach zunächst über Schwestern seines Vaters verwandt, Khevenhüller und Ungnad waren ihm aus Linz bestens bekannt. Der Befund, der sich aus Harrachs Aufzeichnungen über seine Mittag- und Abendessen während seines Aufenthaltes am Kaiserhof zwischen Ende Oktober und Ende Dezember 1641 ergibt, gibt Anlaß, die Vorstellungen vom Hof als einer Gesellschaft von komplex interagierenden Höflingen noch weiter zu revidieren und dies, obschon es anfänglich den Anschein hatte, die Dinge würden sich so fortentwickeln wie sie in Regensburg begonnen hatten: Am 23. Oktober 1641 kam Harrach in Wien an, am 24. wurde bei Hof eine Komödie aufgeführt, am 26. begleitete Harrach den Kaiser auf ein „Schwein Jagen“, im November absolvierte er zwei Wochen Kammerdienst, im Dezember eine. Dennoch 1212 Mangels Aufzeichnungen ist die Relevanz seines ständischen Raitratamtes nicht feststellbar. 1213 Hoyos, Fünfkirchen; Leonhard: vermutl. Meggau oder Breuner. <?page no="339"?> 338 bestätigt sich, was bei dem Vergleich von Hofreisen mit Aufenthalten des Kaiserhofes in Niederösterreich bereits anklang: Hofreisen organisierten für den Kämmerer Harrach ein weiter geknüpftes Netz zwischen Hofleuten als Aufenthalte in Niederösterreich. Dort bezogen sich Kontakte vor allem auf bereits bewährte Beziehungen: Bei Harrach dominierten in Wien unter den Einladenden Angehörige seiner Familie: 28 mal aß er bei seiner Mutter; neunmal war er zu Gast bei den über seine Tante verschwägerten Breuner 1214 , siebenmal bei den über eine Cousine verschwägerten Trautson 1215 , ferner zweimal bei seinem Schwager und Oberststallmeister Max von Waldstein. Einige der aus Regensburg bekannten Höflinge luden Harrach weiterhin ein. Dabei dominierten Höflinge aus Österreich ob der Enns wie Ungnad, Losenstein und Lamberg 1216 gegenüber sonstigen wie dem Niederösterreicher Zinzendorf und dem in Böhmen begüterten Leslie 1217 . Dazu paßt es, daß Harrach je einmal zu Gast bei Angehörigen einiger Familien des Ob- und unter der Ennserischen Herrenstandes war, die Mitglieder auch in Ämtern des Hofstaates hatten 1218 . Die Kontakte zu den Inhabern der Obersten Hofämter gingen deutlich zurück: Immerhin 14 mal aß Harrach noch bei Khevenhüller, aber nurmehr zweimal beim Oberstkämmerer, nur einmal beim Obersthofmarschall und nur einmal beim Obersthofmeister Trauttmansdorff. Die geringe Zahl von erstmaligen Einladungen von anderen Höflingen wie Wenzel Graf von Vrbna (Kämmerer seit 1637) und eines Grafen Martinitz 1219 überrascht vor diesem Hintergrund nicht und zeigt, daß die Dominanz der Auswahlfaktoren Familie und Stände innerhalb der Gruppe der Höflinge in Wien weit stärker war als bei Hofreisen, während zugleich die vertikal-hierarchische Integration in Wien in ihrer Kontaktdichte schwächer ausgeprägt war. Dieser geringeren Bandbreite von Essenskontakten begegnete Harrach nicht durch vermehrte Frequentierung der Kammerherrentafel. Von Ende Oktober bis Jahresende 1214 Die Schwester von Harrachs Vater war eine verheiratete Breuner. 1215 Alte Gräfin Trautson: 2, Gräfin Trautson: 5. 1216 Der Vater von Johann Maximilian Graf von Lamberg war Pfandinhaber der Herrschaft Steyr, die Johann Maximilian 1666 von Leopold I. kaufte. 1217 Ungnad (3), Losenstein (2), Lamberg (1) gegenüber sonstigen wie dem Niederösterreicher Zinzendorf (4) und dem in Böhmen begüterten Leslie (2). Winkelbauer (1999a), S. 258, wäre daher zuzustimmen: der Kategorie der „Landstandschaft“ kam Bedeutung bei „Partei- und Klientelbildung am Kaiserhof“ zu; die Skepsis in bezug auf die Relevanz im Geheimen Rat ist berechtigt, doch hatte der Geheime Rat zahlenmäßig für derartige dauerhafte Sonderbindungen nicht die nötige Größe. Noch deutlicher als bei den Essen zeigt sich die hohe Relevanz der gemeinsamen Landstandschaft bei Zahlungen; vgl. Kap. C.II.3.c. 1218 Liechtenstein, Traun, Zinzendorf, Dietrichstein, Teuffel und Althan. 1219 Martinitz lud einmal, von Vrbna zweimal. <?page no="340"?> 339 aß er sogar seltener als sonst bei Hof 1220 . Der leichten Erkrankung, wegen der er vom 6. bis 8. Dezember in seiner Wohnung blieb, kann man diese Modifikationen nicht zuschreiben; insbesondere hatte er ungeachtet etwas geringerer Dienstfrequenzen beim Tafeldienst weiterhin häufig engen Kontakt zum Kaiser 1221 . Auch war Harrach nicht ungesellig, wie die zahlreichen Gesellschaften bei ihm belegen 1222 - Wien war wirklich anders. Im folgenden sollen die Erweiterungen dieses Grundstocks von Einladenden untersucht werden, wobei besondere Aufmerksamkeit Aufenthalten in Niederösterreich, Regensburg und Prag sowie den Implikationen von Harrachs Vorrücken in den Ämtern des Hofstaats gilt. Von Januar 1642 bis Ende April 1644 war Harrach von wenigen Monaten abgesehen zumeist am Kaiserhof in Wien und den umliegenden Residenzen. Implikationen der Ernennung zum Oberstfalkenmeister am 27. September 1642 lassen sich insoweit feststellen, als Harrach als solcher dem Kaiser während dessen Jagden und den Aufenthalten in den Jagdschlössern in weit höherem Maße folgte denn als Kämmerer und in diesen Zeiten in geringerem Maße mit den in Wien verbleibenden Höflingen und Familienmitgliedern zusammentraf. Eine sehr starke Gruppe unter den neuen Gastgebern der Jahre 1642 bis Mitte 1644 stellten weitere enge Familienmitglieder Harrachs sowie Frauen von Personen dar, die Harrach zuvor meist selbst bereits geladen hatten und die entfernter verwandt waren; bestehende Kontakte wurden so ergänzt 1223 . Aus dem ebenfalls stark vertretenen Kreis der Höflinge Ferdinands III. sind meh- 1220 Besuch auf Göllersdorf mit Breuner vom 3. bis 6. Dort traf er Puchheim und seinen Bruder, den Kardinal, der am 5. kam; Abreise von Wien: 22. Jan.; Rückkehr: 4. Febr. 1221 Tafeldienst: 28. Okt., 1. und 22. Nov. (außerhalb von Dienstwochen), Spiel im Ballhaus: 16. Dez., Jagdbegleitung: 2., 12., 17., 20. Nov., 31. Dez.; aufwarten bzw. sich sehen lassen bei Hof: 9., 10. Dez., aufwarten zum Kirchgang: 31. Okt., 1. und 8. Nov., 20. Dez. 1222 Zu Haus in Gesellschaft: 2. Nov., Hofdamen und andere: 18. Nov., 24. Nov., 25. Nov., 26. Nov., 6. Dez. krank, 8. Dez., 19. Dez. Gesellschaft mit Hofdamen zu Mittag und Abend - 1642: 2. Jan. Damen, 7. Jan. Frl. von Öttingen, 17. Jan., 21. Jan. 1223 So war Harrach bei seinem Bruder, dem Geheimen Rat Leonhard VII., aber auch bei den Gräfinnen Trautson, Puchheim, Starhemberg und Schwarzenberg geladen. Nicht alle Gräfinnen sind genau identifizierbar. Harrach nennt die Gräfin Puchheim als Gattin des Oberstkämmerers, wobei es sich nur um Maria Elisabeth handeln kann. Ob die an anderer Stelle als Gräfin Puchheim bezeichnete Frau stets mit dieser identisch ist, läßt sich nicht sicher klären. Als Gräfin Trautson kommen die Gemahlinnen von Johann Franz Trautson in Betracht, aber auch Susanna Veronica Gräfin Trautson (geb. Harrach), eine Cousine von F. A. Harrach. Bei Ändl von Starhemberg dürfte es sich um Anna Maria von Starhemberg, die Gattin Caspar von Starhembergs, eines Bruders des Obersthofmarschalls Ferdinands III. handeln. Die Gräfin Schwarzenberg dürfte Maria Justina (geb. Starhemberg) gewesen sein, eine Cousine von Conrad Balthasar, Caspar und dem Obersthofmarschall Starhemberg. <?page no="341"?> 340 rere Kämmerer zu nennen, darunter zwei Ungarn 1224 , darüber hinaus der Geheime Rat Rudolf Graf Teuffenbach, der Hofkammerrat Gabriel Peverelli sowie der Geheime Rat Wilhelm Graf Slavata, der Harrach erstmals in Ebersdorf bei Hof zum Essen lud 1225 . In kaiserlichen Diensten standen darüber hinaus Conrad Balthasar von Starhemberg als niederösterreichischer Regimentsrat (seit 1641, Kämmerer seit 1644); zugleich gehörte er zu den guten Bekannten Harrachs aus Österreich ob der Enns. Dem Hof nahe stand in dieser Zeit Maximilian Fürst Dietrichstein, der bis 1637 Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora I. gewesen war und 1648 als Obersthofmeister der zweiten Frau Ferdinands III. und danach des Kaisers in den Hofstaat zurückkehrte; auch seine Frau lud Harrach 1226 . Zu den neuen Gastgebern Harrachs gehörten nur zwei Adelige mit deutlicher Distanz zum Hofstaat, ein Graf Hoyos aus dem niederösterreichischen Herrensowie ein Angehöriger des Geschlechtes Rueber; dies ist besonders deshalb bemerkenswert, weil diese beiden Gastgeber Harrach bis 1657 regelmäßig einluden und damit einen Hinweis auf die vergleichsweise schwachen, aber durchaus bestehenden Verbindungen zwischen Hofadel und dem hoffernen österreichischen Landadel geben 1227 . In der Zeit zwischen dem Antritt seines Verordnetendienstes 1644 und der Ernennung zum Landjägermeister im Jahr 1649 setzte sich die Ausweitung des Kreises seiner Gastgeber in Niederösterreich in teilweise ähnlicher Weise weiter fort. Zunächst wurden familiäre Bindungen weiter vertieft. So lud ihn seine mit dem kaiserlichen Kämmerer Johann Wilhelm von Scherffenberg in zweiter Ehe verheiratete Schwester Maximiliana seit 1645; dieser (Kämmerer Ferdinands III. seit 1642) vermutlich erstmals 1649. Eine Nichte, verheiratete Kaunitz, war gleichfalls Gastgeberin, zu denen sich der Ehemann Rudolf Graf Kaunitz, Kämmerer Ferdinands III. seit 1646 ebenso gesellte wie der Ehemann seiner Nichte Maria Eleonora, Niklas Graf Pálffy, der ebenfalls Kämmerer 1224 Bubna (Johann Heinrich, Kämmerer 1637), Don Hannibal Gonzaga (Kämmerer 1640, 59 Essen), Christoph Teuffel (Kämmerer 1637), Maradas (Don Balthasar, seit 1637 Geheimer Rat Ferdinands III. oder Bartholomäus, Mundschenk und Kämmerer seit 1646), Forgách (verm. Sigmund, Kämmerer 1638), Erdödi (verm. Emerich, Kämmerer 1643). Die Zahl der Essen (Angaben ab zehn Essen) bezieht sich auf den gesamten Zeitraum des Datensatzes. 1225 Slavata (bei Hof, wenn Wilhelm, Geheimer Rat), Rudolf Graf Teuffenbach (Geheimer Rat 1637), Bassompierre (Militär), Peverelli (Kriegszahlmeister, seit 1643 Hofkammerrat). 1226 Fürstin (21 Essen, verm. Dietrichstein), Maximilian Fürst Dietrichstein (32 Essen), Conrad Balthasar Graf von Starhemberg (10 Essen, Kämmerer 1644, Niederösterreichischer Regierungsrat seit 1641), spätere: Tattenbach, Ausnahme: Dr. Vozzi. 1227 Hoyos (86 Essen), Rueber (10 Essen). <?page no="342"?> 341 Ferdinands III. war (seit 1648) 1228 . Neue kaiserliche Höflinge als Gastgeber finden sich in dieser Zeit dagegen in geringerem Maße, was seine Ursache auch in den meist divergenten Aufenhaltsorten Harrachs und des Kaiserhofes hatte; Harrach war in dieser Phase zumeist als Herrenstandsverordneter (seit 1644) in Linz, der Kaiserhof außerordentlich mobil und eher selten in Wien. So kamen 1646 lediglich der kaiserliche Oberstkuchlmeister und Kämmerer Franz Ernst von Molart hinzu, 1647 der Obersthofmeister der Kaiserinwitwe Cavriani, nach der Rückkehr des Kaisers nach Wien 1648 Graf Claudio Collalto, der zu diesem Zeitpunkt Kämmerer Ferdinands III. und Ferdinands IV. war, 1649 Sigismund Friedrich Graf Götz als Kämmerer Ferdinands III. (seit 1649). Bemerkenswert sind der enge hierarchische Zusammenhang sowie die zeitliche Nähe zwischen den Kämmererernennungen und der Einladung Harrachs 1229 . Dagegen luden etwa im August 1646, in dem der Kaiser erst am 21. des Monats in Wien eintraf, Harrach jedoch vorher zugegen war, wiederum niederösterreichische Adelige ohne Hofamt ein, so unter anderem die Protestanten Hans Cyriac von Traun und Julius Graf Hardegg. 1649 kam in Anwesenheit des Hofes Matthias von Polheim hinzu, 1648 Ferdinand Karl Rappach, der 1650 kaiserlicher Kämmerer wurde. Bemerkenswert ist auch, daß Harrach im September 1646 erstmals vom spanischen Botschafter zu einem Bankett geladen wurde 1230 . Daß der Kaiserhof zeitweise während des Verordnetendienstes Harrachs in Linz residierte, brachte außer der Einladung von Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein keine neuen Einladungskontakte aus dem Bereich des Hofstaats. Dagegen reichte sein nur etwa zweimonatiger Aufenthalt am Kaiserhof in Prag 1648 für zahlreiche erstmalig dokumentierte Einladungen. Unter den einladenden Höflingen Ferdinands III. fallen erhebliche Diskrepanzen zu den bis dahin Einladenden auf. Hans Georg Vratislav von Mitrovic war lediglich Truchseß Ferdi- 1228 Maximiliana Gräfin Scherffenberg (geb. 1608, seine Schwester, in zweiter Ehe verh. mit Johann Wilhelm Graf von Scherffenberg, 29 Essen), Scherffenberg (Hans Wilhelm (? ), Kämmerer seit 1642), Hans Ernst von Scherffenberg (Höfling weder bei Ferdinand III. noch bei Ferdinand IV., lud Harrach im Jahr 1647); „Maria Lisl“ verm. Maria Elisabeth Gräfin Kaunitz; geb. Wallenstein, ihre Mutter Isabella Katharina war eine Schwester von Franz Albrecht Harrach; Rudolf Graf Kaunitz (Mundschenk und Kämmerer seit 1646, 15 Essen); Niklas Graf Pálffy (38 Essen, Kämmerer 1648, Ehemann von Harrachs Nichte Maria Eleonora, geb. 1634, Tochter von Leonhard VII. Karl von Harrach). 1229 Molart (Kämmerer 1545, Oberstkuchlmeister 1646), Cavriani (unw. Kämmerer, Obersthofmeister der Kaiserinwitwe Eleonora I. seit 1637), Collalto (21 Essen, Mundschenk 1646, Kämmerer 1648, Reichshofrat 1651, Kämmerer Ferdinand IV. vor 1647). 1230 Julius Graf Hardegg war einer der Protestanten mit Einzelbewilligung für die Antecamera (vgl. Kap. B.I.3.a. „Einzelbewilligungen“. Presowitz (in Preßburg), Parby (evtl. Barbo, 1648 in Wien), 1646: Graf Dietrichstein. <?page no="343"?> 342 nands III. und bereits 1637 ernannt worden, was in Anbetracht der sonst dominierenden Orientierung an ranggleichen und in engerem zeitlichen Zusammenhang ernannten Höflingen eine dem Ort geschuldete Ausnahme darstellt; aus diesem Kreis lud ihn der 1647 zum Kämmerer ernannte Franz von Sternberg; die Anwesenheit des Hofstaats in Prag sorgte auch für die erstmalige Einladung durch Wenzel Fürst von Lobkowitz, Geheimen Rat, zu dieser Zeit Hofkriegsratsvizepräsident, und den Geheimen Rat und Oberstburggraf Martinitz sowie die Einladung des Geheimen Rats Colloredo. Zu diesen Böhmen trat mit einem hofamtlosen Grafen von Bubna d. J. ein weiterer hinzu. Die Einladungen durch diese zahlreichen Böhmen während des Pragaufenthaltes mögen zwar zunächst wenig überraschend erscheinen; es muß jedoch davon ausgegangen werden, daß sie nicht lediglich dem kaiserlichen Kämmerer und Falkenmeister galten, sondern auch dem Bruder des Prager Erzbischofs. Nur Colloredo lud Harrach mehrfach und in den folgenden Jahren erneut zum Essen, ansonsten handelte es sich bei den Einladungen dieser böhmischen Adeligen um einmalige Ereignisse. Vor allem Lobkowitz, der als Hofkriegsratspräsident seit 1650 vermehrt in Wien präsent war, hätte später noch häufig Gelegenheit hierzu gehabt. Dieser Befund weist darauf hin, daß die Vernetzung zwischen österreichischen und böhmischen Höflingen durch Essenseinladungen nicht nur in hohem Maße vom Aufenthaltsort abhing, sondern, konzentriert auf überwiegend einmalige Einladungen, auch vergleichsweise schwach entwikkelt war 1231 . In Prag wurde Harrach erstmals auch von zwei weiteren Geheimen Räten geladen, vom Hofkanzler Goldegg sowie vom Reichsvizekanzler Kurz. Daß diese Harrach in Prag luden, wird man teils der kompakten Zusammensetzung des mitreisenden Hofstaats zuschreiben dürfen, aber auch zu bedenken haben, daß der Kardinalsbruder Harrach in Prag wieder häufiger beim Obersthofmeister Trauttmansdorff aß. Der venezianische Botschafter lud Harrach am Ende des Aufenthalts in Prag und komplettierte damit die Einladungen aus dem Kreis der drei ständigen Botschafter von Entsendern in Königsrang. Nach seiner Ernennung zum Landjägermeister im Mai 1649, nach welcher Harrach hauptsächlich am Hof präsent war, nahm die Menge der Harrach zum Essen einladenden Personen in ganz erheblichem Ma- 1231 Kardinal (Harrachs Bruder, 28 Essen), Hans Vratislav (verm. Hans Georg Vratislav von Mitrovic, Truchseß 1637), Franz von Sternberg (verm. Franz Matthias Carl von Sternberg, Kämmerer 1647), Fürst Lobkowitz (Geheimer Rat, Hofkriegsratsvizepräsident), Oberstburggraf Martinitz Jaroslaus Boržita, Colloredo (Geheimer Rat seit 1646, 25 Essen), Bubna jun. (z Bubna). <?page no="344"?> 343 ße zu: In den etwa zwei Jahren bis zur Mitte des Jahres 1651 waren dies annähernd 40 Personen. Höflinge machten hierunter mit etwa 20 Personen den größten Teil aus. Darunter waren mit Ottavio Fürst Piccolomini und Melchior Graf Hatzfeld zwei Geheime Räte, mit dem Feldmarschall Puchheim und Montecucoli zwei Hofkriegsräte, die auch Kämmerer Ferdinands III. waren. Hinzu kamen mit Waldemar von Holstein und dem Grafen von Ostfriesland zwei Reichshofräte, von denen Holstein unwirklicher Kämmerer und wirklicher Reichshofrat war, Ostfriesland hingegen lediglich Reichshofrat, ohne daß seine Mitwirkung im Gremium belegt wäre 1232 . Hinzu kamen ferner etwa zehn weitere Kämmerer, die wiederum zumeist in relativ engem zeitlichen Zusammenhang zu ihrer Ernennung als Gastgeber auftraten. Bedeutsam ist dabei besonders das Einsetzen von qualifizierten Kontakten zu den Kämmerern des Thronfolgers Ferdinand IV. 1233 Mit den Gräfinnen Brandeis und Wagensperg als Hofmeisterinnen von Hofstaaten der Prinzen und Prinzessinnen setzte sich diese Ausweitung zu Mitgliedern von Hofstaaten anderer Habsburger noch weiter fort 1234 . Zu diesen Höflingen kamen neben dem ungarischen Palatin drei Inhaber hoher Militärchargen sowie zwei Mitglieder der niederösterreichischen Verwaltungs- und Justizstellen aus dem Umkreis des Hofes 1235 . Während besonders die einladenden Kämmerer in dieser Phase vornehmlich Personen waren, die nicht aus Niederösterreich oder Österreich ob der Enns stammten, war dies bei den fünf erstmals einladenen Personen ohne Hofamt der Fall, was die Bedeutung der Verbindungen zum hof- 1232 Ottavio Fürst Piccolomini (Geheimer Rat 1640), Hatzfeld (verm. Melchior, Geheimer Rat 1649), Feldmarschall Puchheim (Hofkriegsrat 1643, Geheimer Rat 1653), Raimondo Montecucoli (10 Essen, Kämmerer und Hofkriegsrat 1645), Waldemar von Holstein (unw. Kämmerer, Reichshofrat 1649, vgl. KA, Prot. Exp. 1649 und 1650, Buch Nr. 300, März 1649, Nr. 97, fol. 85, Kriegsratstitel, Kämmererschlüssel), Graf von Ostfriesland (Reichshofrat 1651). 1233 Graf Truchseß von Zeill (Kämmerer 1650), Paar (27 Essen, Franz Erst, Kämmerer 1647 oder Julius, Kämmerer 1648), Don Luis Gonzaga (Bruder von Don Hannibal, Kämmerer 1649), Maria Testa Piccolomini (Kämmerer 1649), Herr von Stubenberg (wenn Wolfgang, Kämmerer seit 1637), Rabatta (45 Essen, Ludwig: Mundschenk 1644, Kämmerer 1645, oder Giuseppe: Mundschenk 1649, Kämmerer 1650, erster Kämmerer Ferdinands IV.), Strozzi (45 Essen, Peter (? ), Kämmerer 1654, fünfter Kämmerer Ferdinands IV.), Markgraf von Baden (Leopold Wilhelm, Kämmerer 1651; evtl. Carl Eugenius, Kämmerer Ferdinands IV. um 1649), Teuffel (verm. Ferdinand Victor, Mundschenk 1649), Kuefstein (mehrere verschiedene Amtsträger), Fürstenberg (ebenso), Obrist Khevenhüller (evtl. Georg Augustin, Kämmerer 1647, evtl. Ferdinand siebter Kämmerer Ferdinands IV.). 1234 Gräfin Brandeis (Hofmeisterin), Gräfin Wagensperg (14 Essen, Hofmeisterin). 1235 Enckefort (Feldmarschall), Feldmarschall von Rauschenberg, Obrist Fernberger, Sprinzenstein (verm. Kämmerer Leopold I. seit 1651, seit 1649 niederösterreichischer Landrechtsbeisitzer), Unverzagt (verm. Wolf Philipp, niederösterreichischer Regimentsrat 1650), ungarischer Palatin (1649 und 1650 in Preßburg). <?page no="345"?> 344 amtslosen regionalen Adel nochmals unterstreicht, zugleich aber dessen untergeordneten Stellenwert sichtbar macht 1236 . Die Einladung durch eine Gesandtschaft aus Österreich ob der Enns im Februar 1650 macht desungeachtet deutlich, daß Harrachs Position im Hofstaat als beachtlich eingeschätzt wurde. Dabei ist anzunehmen, daß spätestens in diesem Zeitraum bei der Taxierung der Einflußstärke Harrachs seine qualifizierten Kontakte zu anderen Höflingen für Dritte relevant geworden sein könnten. Zahlreiche Höflinge, zu denen sich der Kontakt anfänglich als ein Kontakt unter gleichen entwickelt hatte, waren nunmehr in Spitzenämter des Hofstaats gelangt. Dieser Umstand könnte dazu beigetragen haben, daß bei dem neuerlichen Aufenthalt des Kaiserhofes und Harrachs in Prag 1652 der Kreis der einladenden Personen aus Böhmen sich noch einmal erheblich ausweitete und so hochrangige und bereits längere Zeit etablierte Amtsträger wie den böhmischen Oberstlandrichter Maximilian Graf Martinitz und den Appellationspräsidenten Waldstein einschloß 1237 . Während des den Reichstag in Regensburg vorbereitenden Aufenthaltes in Prag luden Harrach darüber hinaus je zweimal die Kurfürsten von Mainz und Trier sowie einmal die kurbayerischen Edelleute, in Regensburg kamen bereits 1652 der Kurfürst von Köln hinzu, der Harrach insgesamt 13 mal lud, im Februar 1653 kurkölnische Edelleute und im Mai 1653 Kurpfalz persönlich. Mit diesen Einladungen aus dem Kreis der Kurfürsten hatte es noch nicht sein Bewenden. Der Herzog von Württemberg, Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt, Markgraf Ferdinand von Baden sowie ein evtl. anderer Baden-Durlach, Herzog Julius Heinrich von Sachsen luden Harrach ebenso wie hochrangige Höflinge der Kurfürsten 1238 . Daß aber weder der Obersthofmeister Ferdinands IV. noch die Botschafter Harrach während des Aufenthaltes in Regensburg einluden, gebietet bei der Einschätzung der Möglichkeiten Harrachs eine gewisse Zurückhaltung und macht deutlich, daß diese Gastgeber, 1236 Freiin Teuffel, Hans Carl von Sinzendorf (kein Höfling), Schönkirchen (kein Höfling), Urschenbeck (evtl. Kämmerer 1655), Hoyos jun. (evtl. Hans Ludwig, Kämmerer 1655). Ausnahmen waren das Essen beim kaiserlichen Forstmeister, das zudem lediglich ein Frühstück war (Nov. 1650), sowie das Essen beim Stadtkämmerer von Wiener Neustadt, das während des längeren Jagdaufenthaltes des Hofes in Laxenburg im Mai 1650 stattfand. 1237 Prag 1652: böhmischer Jägermeister, Graf Schlick (11 Essen, verm. Hans Ernst, Kämmerer 1652), Maximilian von Martinitz (Kämmerer, böhmischer Oberstlandrichter 1651), Ferdinand Ernst von Waldstein (Kämmerer 1643, Reichshofrat 1648, böhmischer Appellationspräsident), Kustoš, Graf Martinitz (verschiedene Amtsträger), Graf und Gräfin %ernín, Leonhard von Harrach (Vetter), Römhaupt (verm. Ferdinand Rabenhaupt, vgl. Vlasák (1866), S. 139). 1238 Markgraf von Baden, Fritz Rudolf von Fürstenberg, Wilhelm von Fürstenberg und Fritz Egon von Fürstenberg. Harrach unterschied die beiden Markgrafen von Baden. <?page no="346"?> 345 wenn sie sich von Harrach wesentlich mehr erhofften als einen Beitrag zur Verbreitung günstiger Einstellungen unter den Höflingen, mit einiger Wahrscheinlichkeit fehl gingen. Bei den geistlichen Kurfürsten mag wiederum die Geschwisterschaft mit dem Kardinal und Erzbischof von Prag ein tragender Gesichtspunkt gewesen sein, während für die weltlichen Fürsten die formelle Position Harrachs als Landjägermeister eine politische Relevanz signalisiert haben könnte, die Harrach in dieser Form aber nicht hatte. Wie zwischen 1649 und 1652 wurde Harrach während des Reichstags auch von mehreren vornehmlich neuen und teilweise königlichen Kämmerern geladen 1239 . Während seines Kurzaufenthaltes in Wien im Januar 1653 aß er erstmals bei einem neuen Kämmerer Ferdinands IV., dem Landuntermarschall sowie vermutlich bei Ferdinand von Hohenfeld, der erst 1657 kaiserlicher Kämmerer und Hofkammerrat wurde 1240 . Zwischen der Rückkehr des Kaisers nach Niederösterreich im Mai 1654 und Harrachs Ernennung zum Oberststallmeister im Februar 1655 kamen nur vier neue Einladende hinzu, unter ihnen der kaiserliche Kämmerer (seit 1650) Adolf Ehrenreich Graf Puchheim und, besonders wichtig, der Geheime Rat und Obersthofmeister des Thronfolgers, Fürst Auersperg, bei dem Harrach in der Folge sehr häufig zu Gast war 1241 . Daß die Zahl der neuen Gastgeber so gering war, dürfte vor allem daran liegen, daß der Kaiser und mit ihm Harrach etwa die Hälfte der Zeitspanne bis zur Ernennung zum Oberststallmeister in Laxenburg und Ebersdorf und nur in den Wintermonaten in Wien waren. Dieser hemmende Faktor wirkte nach der Ernennung Harrachs zum Oberststallmeister noch längere Zeit fort. Der Kaiser und zumeist in seinem Gefolge Harrach war 1655 von der Ernennung zum Oberststallmeister an bis in den Juni meist in Preßburg, bis in den Oktober zumeist in Ebersdorf und erst danach wieder einige Monate dauerhaft in 1239 Administrator des Bistums Augsburg (Augsburg), Rechberg (evtl. Kämmerer 1653), Graf von Liechtenstein (verm. Linie Kastelcorno), Graf Löbenstein (verm. Franz Carl, Kämmerer 1653), Graf Riedberg (verm. Johann, Kämmerer 1653), Marchese Caprara (verm. Kämmerer Ferdinands IV. 1650, Kämmerer Leopolds I. 1654), Fritz Ferdinand Fürstenberg (verm. Kämmerer Ferdinands IV.), Franz Augustin von Waldstein (Kämmerer Leopolds I. um 1652/ 54), Obersthofmeister der Kaiserin. 1240 Herzogin (Schwester, verw. Herzogin von Friedland), Georg Jakob von Herberstein (Kämmerer 1648, sechster Kämmerer Ferdinands IV.), Hohenfeld (evtl. Johann Ferdinand, Kämmerer und Hofkammerrat 1657), Landuntermarschall Walterskirchen. Zu den Hohenfeld Wurm (1949). 1241 Groseck, Adolf Ehrenreich Graf Puchheim (Mundschenk und Kämmerer 1650), Windischgrätz (auf Gut Trauttmansdorff, Franz: Truchseß 1654, eher Gottlieb, Kämmerer und Reichshofrat 1656), Fürst Auersperg (76 Essen, Obersthofmeister Ferdinands IV. und Kaiser Ferdinands III., Geheimer Rat 1646; Auersperg aß bei Harrach am 29. Okt. 1654). <?page no="347"?> 346 Wien. Damit ist jedoch nicht hinlänglich geklärt, warum Harrach als Oberststallmeister Ferdinands III. bei weitaus weniger Personen erstmals zu Gast war als in dem vergleichbaren Zeitraum zwischen der Ernennung zum Landjägermeister und der Reise nach Prag. Etwa zehn neue Gastgeber entfielen auf die Aufenthalte des Kaiserhofes in Preßburg 1655 und Prag 1656 1242 . In Wien und Niederösterreich waren es weniger als zehn und davon nur sechs Höflinge: In Ebersdorf lud der Geheime Rat und böhmische Kanzler Nostiz, in Wien waren es Portia als Obersthofmeister des neuen Thronfolgers Erzherzog Leopold, der Oberststallmeister Erzherzog Leopold Wilhelms, Maximilian Graf Dietrichstein, der Kämmerer König Ferdinands IV. gewesen und kurz nach dessen Tod von Kaiser Ferdinand III. zum kaiserlichen Kämmerer ernannt worden war; ein Schellart (vermutlich Kämmerer Ferdinands III. seit 1653) sowie der Geheime Rat und innerösterreichischer Vizestatthalter Herberstein 1243 . Diese Zusammensetzung deutet auf eine deutlich ausgeprägte hierarchieorientierte Distinktion zwischen Inhabern Oberster Hofämter sowie Geheimer Räte einerseits und Höflingen niederen Ranges andererseits hin. Als Oberststallmeister kam Harrach außerhalb von Hofreisen 1244 für Einladungen durch Kämmerer, von denen zwischen seiner Ernennung zum Oberststallmeister und dem Tod des Kaisers doch etwa 30 als kaiserliche ernannt wurden, in nur sehr eingeschränktem Maße noch in Betracht, die meisten anderen Inhaber der höchsten Hofämter hatten ihn längst geladen, die übrigen unterließen es weiterhin. Beachtlich war also auch der Anteil von Kämmerern verschiedener Ernennungsjahrgänge, die Harrach zum Essen einluden. Betrachtet man die Ernennungsjahrgänge 1637 bis 1656 und die aus diesem Kreis erge- 1242 Preßburg: Serényi (wenn Peter, Kämmerer 1646), Gräfin Löbl, Nadasdy (verm. Franz Kämmerer 1644), Erzbischof (verm. von Gran), Palatin, Gräfin Unverzagt; Prag 1656: Hersan (evtl. Kämmerer 1647), Schönfeld, Kolovrat (Oberstlandrichter, Franz Karl, Kämmerer 1652, 1672 Geheimer Rat), Witwe des Oberstkämmerers Waldstein, Victorin von Waldstein (evtl. Truchseß 1641). 1243 Schellardt (wenn Johann, Kämmerer 1653), Portia (Kämmerer 1645, Geheimer Rat 1655, Obersthofmeister Leopolds I.), Maximilian Graf Dietrichstein (Kämmerer 1654; Kämmerer Ferdinands IV. ca. 1650), Mathei (verm. Oberststallmeister Erzherzog Leopold Wilhelms), Herberstein (vgl. Thiel (1930), S. 624), auf der Reise: Probst von Plettenberg. 1657 in Wien: Witwenbesuche, 1657 Frau Kielmansegg, Gräfin Regina von Sinzendorf (Frau von Georg Ludwig Graf von Sinzendorf); nach Tod Ferdinands III. Weissenwolff jun. (Helmhardt Christoph, Mundschenk 1651, Reichshofrat 1655), Erasmus d. J. von Starhemberg im Monat der Entlassung, Pötting (verschiedene Kämmerer; Franz: Kämmerer Leopolds I. 1657). 1244 Vgl. seine Einladungen in Preßburg und Prag. <?page no="348"?> 347 henden Einladungen von 1640 bis Mitte 1657 1245 , stellt man fest, daß Kämmerer zeitlich eng beieinander liegender Ernennungsjahrgänge einander in besonders hohem Grade einluden, Kollegen etwas späterer Jahrgänge jedoch weniger. Von den im Jahr 1637 ernannten Kämmerern luden Harrach über 70%, aus dem Folgejahrgang 50%, aus dem Jahrgang 1639 aber 100% und aus dem Ernennungsjahrgang Harrachs 80%. Von den Ernennungsjahrgängen 1642 bis 1645 waren es immerhin noch 50% bis 80% der Kämmerer. Danach fiel der Anteil deutlich ab; nach einem sehr geringen Wert im Jahr 1649 (20%) luden den Landjägermeister vom Ernennungsjahrgang nocheinmal 50% der Kämmerer, danach in den Jahren 1651 bis 1653 nurmehr etwa 30% der neuernannten Kämmerer. In seiner Zeit als Oberststallmeister sank der Anteil nochmals rapide auf unter 20% und sogar unter 10% (1656er Jahrgang). Dieser Befund stützt die als Hypothese generalisierbare Feststellung, daß Einladungen unter kaiserlichen Höflingen hauptsächlich an zwei Grenzstreifen zwischen drei Gruppen Halt machten. Mitglieder des äußeren Hofstaats als rangniedrigster Gruppe wurden danach von höherrangigen Höflingen sehr selten geladen, wobei vor allem Hofreisen für eine gewisse Durchlässigkeit sorgten. Höflinge im Kämmererrang (auch Räte) kamen als Gäste für gleichrangige Höflinge ebenso in Betracht wie für höherrangige Hofleute, wobei ein enger dienstlicher Bezug ebenso wie zusätzliche innegehabte Hofämter unterhalb der Ebene der Geheimen Räte und Träger der obersten Hofämter die Kopplung nachhaltig steuerten und begünstigten. Daß die Möglichkeit, hierarchisch in höheren Ebenen angesiedelte Höflinge einzuladen dagegen kaum entwickelt war, macht deutlich, daß qualifizierte Vergemeinschaftung am Hof in ihrer wohl häufigsten Form, dem Essen, zum einen - von Hof aus im Rahmen der verschiedenen Hofftafeln und im Rahmen privater Einladungen - Vergemeinschaftung unter Gleichrangigen war, zum anderen adaptive Aufnahme durch Höherrangige. Dies verweist im Hinblick auf die Entwicklung qualifizierter und Hierarchieebenen übergreifender Kontakte zwischen Höflingen nicht allein auf die Relevanz gemeinsamer Herkunft und etwa zeitgleicher Einstiege in den Hofstaat, sondern auch auf die außerordentlich hohe Relevanz familiärer Bindungen, welche grundsätzlich stärker waren als diese distinguierende Praxis. Weil der Verlauf von Hofkarrieren auch davon abhing, daß man nicht allein in 1245 1641 wurden lediglich zwei Kämmerer ernannt. Waren Kämmerer, wie oben beschrieben, nicht eindeutig identifizierbar, wurden die Zuordnungen nach Wahrscheinlichkeitserwägungen getroffen. Von daher können die angegebenen Werte nur als Näherungen verstanden werden. <?page no="349"?> 348 die Wahrnehmung des Kaisers sondern zudem der führenden Höflinge rückte, gewann die Schleuse Familie, die niederrangige Höflinge dann, wenn höherrangige Höflinge vorhanden waren, in mittelbaren wie unmittelbaren Kontakt mit anderen höherrangiger Hofleuten brachte, zusätzlich an Bedeutung. Die Kontaktstruktur des jüngeren Kardinalsbruders ist für eine solche Schleuse typisch. Betrachtet man vor diesem Hintergrund nochmals die sich ergebenden Diskrepanzen zwischen Höflingen und Einladenden, die sich im Netz der Essenseinladungen Harrachs auftaten, fällt auf, daß nach 1641 nicht allein der äußere Hofstaat fast völlig fehlte und daß nur etwa ein Drittel der seit 1637 ernannten Kämmerer zu den Gastgebern gehörten. Beachtlich ist zudem, daß Mitglieder von Hofkriegsrat, Reichshofrat und Hofkammer, die nicht auch Kämmerer waren, ebenfalls fast völlig fehlten und daß diese in den jeweiligen Gremien nur einen kleinen Teil darstellten - wenn sie auch präsent waren. Anstelle einer kontinuierlichen Vernetzung mit den jeweils neuen Amtsträgern war die Verbindung zum Kreis der Hof- und Verwaltungsleute vor allem über den gemeinsamen gleichrangigen Einstieg in den Hofstaat und das Ausharren im Amt und bei Hof gewährleistet. Was sich oben für die frühen 1650er Jahre abzeichnete, gewinnt an dieser Stelle noch klarere Konturen. Um die Gewichtungen zu verdeutlichen, möchte ich noch einen knappen Blick auf die Dichte der Kontakte in Abhängigkeit von Familie, Hofamt und ständischer bzw. regionaler Verortung werfen. Von den 2960 namentlich zuweisbaren Essen nahm Harrach insgesamt rund 27% bei Familienmitgliedern ein, rund 50% bei Angehörigen von Geschlechtern, die vor 1610 zum Herrenstand Österreichs ob und unter der Enns gehörten, was - zieht man diejenigen Verwandten ab, welche erst später in den österreichischen Herrenstand aufgenommen wurden, rund 76% aller Essen ergibt. Bei Ungarn aß Harrach weniger als 2% der Mahlzeiten 1246 , bei Böhmen weniger als 9% 1247 . Die restlichen etwa 13% entfallen zu knapp 10% auf Höflinge, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehörten, wobei diejenigen dominierten, die unter Ferdinand II. oder Ferdinand III. Aufnahme in die Stände der Erblande fanden, zu etwa 1% auf Reichsfürsten, zu etwa 0,4% auf Botschafter sowie zu 2% auf sonstige. Harrach nahm nach Abschluß der Testphase nach dem Eintritt in den Hofstaat im Laufe der Zeit einen immer größeren Anteil von Essen 1246 Einschließlich des Verwandten Niklas Graf Pálffy; ohne Pálffy wären es lediglich 0,5%. 1247 Einschließlich des erst unter Ferdinand II. mit dem Inkolat versehenen Walter Leslie; ohne Leslie wären es weniger als 6%. <?page no="350"?> 349 bei Personen höheren Ranges ein, wobei die hierarchische Qualität der Vernetzung mit Höflingen nicht allein von der eigenen, sondern auch von derjenigen der Kollegen abhing, zu denen frühzeitig enge Kontakte bestanden hatten. So kommt es, daß Harrach bis Ende 1656 über 400 mal bei Personen gegessen hatte, die in diesem Jahr kaiserliche Geheime Räte und/ oder andere hohe Ämter innehatten. Dies waren, um nur die dichtesten Kontakte nach den Jahren ihrer Etablierung zu nennen, Schwarzenberg (mittlerweile auch Obersthofmeister Erzherzog Leopold Wilhelm, 79 Essen seit 1640), Leslie (89 Essen seit 1641), Ungnad (auch Hofkammerpräsident, 97 Essen seit 1641), Georg Ludwig Graf von Sinzendorf (Hofkammer(vize)präsident, 49 Essen seit 1641), Lamberg (auch Botschafter in Spanien, 25 Essen seit 1641). Zinzendorf war inzwischen zwar nicht Geheimer Rat, aber immerhin Landjägermeister geworden (225 Essen seit 1641). Neben diesen alten Kontakten hatten andere Geheime Räte erst nach Harrachs weiteren Karriereschritten reagiert, aber bis Ende 1656 teilweise recht dichte Kontakte etabliert: so Kurz (34 Essen seit 1648, zu dieser Zeit bereits Geheimer Rat und Reichsvizekanzler), Auersperg (50 Essen seit 1649, zu dieser Zeit kaiserlicher Geheimer Rat und Obersthofmeister des Thronfolgers Ferdinands IV., 1656 Obersthofmeister Ferdinands III.). Portia machte hier eine Ausnahme (6 Essen 1656, zu dieser Zeit kaiserlicher Geheimer Rat und Obersthofmeister des Thronfolgers Leopold I.). Daß adelige Vergemeinschaftung bei Hof vor allem durch die Familie und die formale Organisation des Hofstaates vorstrukturiert war, ist am Beispiel Harrachs deutlich geworden. Auf Faktoren, die das Spektrum der Kontaktmultiplikatoren ausmachten, will ich an dieser Stelle nur hinweisen, ohne der quantitativen Relevanz im einzelnen nachgehen zu können: Neben den durch den Hofdienst vorgezeichneten Treffen in den Vorzimmern, beim Aufwarten zu Messen, Jagden, im Ballhaus und bei Festen, zu Krönungen und Erbhuldigungen bestanden Multiplikatoren familialer und landständischer Vergesellschaftung 1248 . Wichtige 1248 Vgl. die Liste der „adeligen gesellschaft“, welche am 9. Okt. 1667 bei Fürst Hartmann von Liechtenstein war, „so lautter bluettsverwandtschaftt wahr“ (AVA, FA TM, K. 199, Varia (K. durcheinander), fol. 14). Darauf, daß die Konfiguration von bestehenden Familien sich dadurch veränderte, daß Angehörige am Hof Ämter hatten, wurde hingewiesen. Daß die Mitgliedschaft im Hofstaat selbst vielfach auf Verwandtschaftsbeziehungen zu Höflingen ruhte und/ oder nach sich zog, wurde vielfach betont Schwarz (1943), Bastl (1996) und Winkelbauer (1999a), S. 256, 257. In diesem Rahmen spielten auch Patenschaften eine wichtige Rolle, waren aber nicht stets strategisch: So wurde Franz Albrecht Harrach als Taufpate eines jungen Scherffenberg zwar nicht ganz zufällig ausgewählt, doch setzte dies seine zufällige Präsenz auf einer Durchreise voraus (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 15. Okt. 1643); vgl. zu einer strategischen Wahl Harrachs als Pate Anm. 1448. Ich kann Patenschaften in diesem Rahmen leider <?page no="351"?> 350 Treffpunkte waren die Gärten der adeligen Familien, das bei Wien gelegene Kurbad Baden 1249 sowie die Landsitze der in der Nähe von Wien begüterten Adeligen, mit denen Harrach ein engeres Verhältnis pflegte 1250 ; besondere Anlässe für Besuche waren nicht zuletzt Hochzeiten. c. Präsenzsubsitute Entstehung und Pflege solcher Netzwerke waren ebenso wie das Unterhalten und Betreiben auch schriftgebundener Entscheidungsprozesse in der Regel auf Interaktion angewiesen. Wer vom Hof abwesend war und dort desungeachtet etwas erreichen wollte, mußte auf Personen zurückgreifen, die sich vor Ort für ihn verwendeten und ihn mit Informationen versorgten 1251 . Die Entwicklung der Diplomatie zeichnete dies bereits vor, die Zahl der Vertreter am Kaiserhof stieg im 17. Jahrhundert nachhaltig 1252 . Selbst die niederösterreichische Landschaft beschäftigte einen „Sollicitator“, der 1640 an den Kaiserhof nach Regensburg gesandt wurde mit dem Auftrag, die Interessenvertretung der Stände „beÿ der khaÿ: Hoff Canzleÿ, undt Irer khaÿ: Mtt. Gehaimen Rath, undt Hoff Vice Cantzlern Herr Joh: Mathhiae Prüggelmeÿr, oder wo vonnöthen zuverichten“, und der dabei auf ein „Sollicitator buch“ zurückgreifen konnte, das die „der Löbl: Ständt beÿ Hoff angebracht undt noch unresolvierte sachen“ enthielt 1253 . Die Hofordnung reagierte teilweise auf diese Ausweitung und Verdichtung: So hatten sich im Jahr 1631 die Residenten der Könige von Spanien und Polen, von Kurmainz, Kurköln, des Prinzen von Polen und der Agent von Pfalz-Neuburg „durch Ihre embsiges sollicitirn“ Anwartschaften auf das Hofquartier verschafft, obschon „denen sonsten von allters kheine Hoffquartir an der khayserlichen Stätten Residenzen, als zu Wien oder Praag, zu geben nicht weiter untersuchen. Für kurzzeitige Kontakte vgl. u.a. dem Besuch von Landtagen, Schießen und Wirtschaften, welche von Adeligen veranstaltet wurden (vgl. AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Nov. 1650, 21. Febr. 1651). 1249 Von einer Badegesellschaft in Baden berichtete 1647 Erasmus d.J. von Starhemberg seinem Bruder (Obersthofmarschall), wo er „etliche meine gute freinde [...] etliche tage gesellschaft“ leisten wollte (OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 b , Wien, 5. Jul. 1647). Vgl. Anm. 434, 565, 572, 705. 1250 Für Harrach waren dies v.a. das Gut Trauttmansdorff, aber auch Göllersdorf, das im Besitz des Oberstkämmerers Puchheim stand (25., 26. Jan. 1643). 1251 Vgl. dazu insbesondere Kap. 6 bei Winkelbauer (1999a), S. 255-287. 1252 Vgl. zur Diplomatie der österreichischen Habsburger im 16. Jahrhundert Rill (1993); Leitsch (1960), Leitsch (1999), demnächst Christine Roll. 1253 NÖLA, StäAk, A-2-33, K. 64, fol. 18, Instruktion für den „Sollicitator“ der Niederösterreichischen Landschaft, 19. Juli, 1640, mit Anweisungen für dessen Tätigkeit am kaiserlichen Hof in Regensburg (NÖLA, StäAk A-2-33, Landschafts-Sollicitator). <?page no="352"?> 351 schuldig“ 1254 . Wichtige Modifikationen in der Ordnung der kaiserlichen Vorzimmer waren Reaktionen auf eine Intensivierung des Verkehrs mit Gesandten gewesen und sorgten dafür, daß verschiedene Stelleninhaber verschiedener hierarchischer Ränge innerhalb einzelner diplomatischer Vertretungen auch als Kontaktpersonen auf formelle Rechte zurückgreifen konnten - zu erinnern wäre etwa an den Sekretär des Nuntius 1255 . Erzherzog Leopold Wilhelm ließ, als er als Statthalter in die Niederlande ging, seinen Geheimen Rat und Hofkanzler Kaltschmidt in Wien, damit er neben der Bedienung seiner Reichshofratsstelle seine Geschäfte beim Kaiser, bei den kaiserlichen Geheimen Räten und den Behörden vorbringen und verhandeln könne und stattete ihn mit entsprechenden Empfehlungsschreiben aus 1256 . Für Höflinge, die vom Hof abwesend oder wie v.a. Hofdamen in ihrer Mobilität eingeschränkt waren, stellte sich die Problemlage nicht grundsätzlich anders dar 1257 , zumal insbesondere längerfristige Abwesenheit von der Residenz spürbare Einbußen im Bestand der Chancen von Höflingen mit sich bringen konnte. Der kaiserliche Botschafter in Spanien, Johann Maximilian Graf von Lamberg, drang 1659 nachdrücklich auf den bald darauf erfolgten Rückruf, wobei ihn „die Versorgung meiner kinder“ und die „erhaltung meines Haus“ bewog, „welches aber in so vernern abwesenheit nit geschehen kann, sondern meine praesenz erfotert“; er bat u.a. seinen in der Residenz präsenten Verwandten, den kaiserlichen Kämmerer Johann Franz von Lamberg, darum, seinen Rückruf zu betreiben 1258 . Lambergs Bedenken waren unter den kaiserlichen Abgesandten weit verbreitet und Entsendungen nicht ohne Gefahr für die Stellung im Zentrum. 1643 wurde vor dem Hintergrund der üblichen Quartierunterversorgung auf eine kaiserliche Resolution hin das dem kaiserlichen Geheimen Rat und Feldmarschall Ottavio Piccolomini assignierte Hofquartier einer anderen Person bis zu dessen Rückkehr eingeräumt; Piccolomini tat dem Kaiser von seinen „disgusto“ durch ein in seinem Namen von einem Vertreter am Kaiserhof eingereichtes Me- 1254 „durch Ihre embsiges sollicitirn“ hatten die Residenten der Könige von Spanien und Polen sowie von Kurmainz, Kurköln, Prinz von Polen und der Agent von Pfalz-Neuburg Quartier erhalten (HHStA, OMaA, K. 1, Quartierliste von 1631). 1255 Vgl. Kap. B.I.3.a. „Einzelbewilligungen“. 1256 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 3, Erzherzog Leopold Wilhelm an Franz Christoph Graf Khevenhüller, Passau, 15. März 1647. 1257 Für anwesende Höflinge gilt ähnliches. Da während der Anwesenheit ein großer Teil der Feinabstimmung aber über Interaktion abgewickelt wurde - man denke dabei auch an das Personal der Höflinge (vgl. Winkelbauer (1999a), S. 279) - ist die Quellenlage ungünstiger. 1258 NÖLA, FA LM, Akten, K. 19, Nr. 266, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Hans Franz von Lamberg, Madrid, 23. Jul. 1659. <?page no="353"?> 352 morial kund und ließ im mindesten um einen Aufschub der Wegschaffung seiner dort lagernden Sachen bitten; der Kaiser entschied darauf, ihm das Quartier ganz zu lassen 1259 . Auf die Unausweichlichkeit der Notwendigkeit briefvermittelten persönlichen Einsatzes und zugleich auf Nutzen und Nachteil der unausweichlichen Netzwerkbildung verweist ein Brief des Reichshofrats Windischgrätz aus Trauttmansdorff an Franz Albrecht Harrach, in dem er berichtete, daß er gerade eine Geldzahlung aus der böhmischen Kammer betreibe; zugleich bat er ihn, mit einem kaiserlichen Höfling zu sprechen, um ihm dessen Gunst zu erhalten, wobei er das paradoxe Argument anführte, daß er „weder nach Hoff noch nach Wien mit keinem Menschen Corresondire“; den Brief schloß er mit der Mitteilung, daß er im Begriff stehe, trotz erheblicher Unlust zu einer Verhandlung des Reichshofrats nach Wien zu gehen: „weill es aber einen so gute freind alls den Graf von Hohenloe betrifft, dessen Proceß referirt wirdt, muß ichs gleich verschmertzen“ 1260 . Die differenzierte Stellenstruktur des Hofstaats machte es möglich, aber aufgrund der Tendenzen zur Abdichtung von Entscheidungsprozessen auch erforderlich, Informationsbeschaffung und Interessenvertretung über Mittelsmänner auf verschiedenen Stellen und verschiedenen hierarchischen Ebenen betreiben zu lassen, wobei sich die Frage, wo ein Memorial zu ‚sollizitieren’ sei, auf die Frage des „richtigen“ kaiserlichen Sekretärs zuspitzen konnte 1261 . Dabei kam je nach Verfügbarkeit und Bedarf das ganze Spektrum der sozialen Erfolgsmedien zum Einsatz - Verwandtschaft, gemeinsame regionale, ständische oder sprachliche Herkunft bzw. gleichzeitige Sozialisation im Hofstaat 1262 auf der einen Seite; auf der anderen Seite standen Personen niedrigeren Ranges, die unmittelbar entlohnt werden mußten, sei es, daß sie eigenes Personal der Höflinge waren, sei es, daß sie Ämter im Hofstaat oder v.a. in den niederösterreichischen Behörden und Gerichten innehatten und sich auf diese Weise die zu geringen Bezüge aufbesserten. Konnte man auf der einen Seite mit langfristig angelegten Reziprozitätsverhältnissen rechnen, waren auf der anderen Seite essentiellere Versorgungsleistungen erforderlich, vom fortlaufenden Gehalt mit und ohne Erfolgsprämien über 1259 Vgl. HKA, HQR, K. 1, Nr. 14 (1650), Nr. 166, Befehl der Interimseinquartierung Öttingens in dem Piccolomini assignierten Quartier, Baden, 9. Jun. und 16. Jul. 1643. 1260 AVA, Harrach, K. 449, Gottlieb von Windischgrätz, Trauttmansdorff bei Wien, s.d. (verm. Anfang Okt. 1665, fol. 166, 167v). Vgl. Kap. B.I.2.b. 1261 So fragte Herberstein beim Oberstkämmerer Lamberg an, ob er ein Memorial bei Abele oder Schidenitz betreiben lassen müsse (OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 477). Vgl. zu den Sekretären Leopolds I. besonders Sienell (2001a), S. 219-285. 1262 Zum Begriff der Freundschaft vgl. unten 1560. <?page no="354"?> 353 einmalige Zahlungen bis hin zur Mithilfe bei der Verschaffung von Stellen. Hier standen die „Verwandten“ und „Freunde“, dort „Sollicitatoren“ und „Agenten“ 1263 . Die Morphologie dieser Menge war unverkennbar nach der formellen Organisation des Hofstaats modelliert, auch wenn nicht alle eingesetzten Personen Höflinge waren. Sie wurde teilweise auf die Erfordernisse abgestimmt, wobei der Versuch erkennbar ist, Zugänge hierarchisch so zu plazieren, daß diese für den Monarchen oder wenigstens die Spitzenämter noch sichtbar waren. Auf der einen Seite verbot beispielsweise Leopold I. in seiner Hofkammerordnung von 1681 den Bedienten der Kammer die „zu unsern grossen schaden eingeschlichene verehrungen, sollicitaturn und dergleichen“ und versuchte damit zu verhindern, daß sich die Hofkammerleute von dritter Seite besolden oder bezahlen ließen 1264 . Auf der anderen Seite gewährte Kaiser Ferdinand III. gleich mehreren Bediensteten und Beauftragten seines Geheimen Rates und Feldmarschalls Ottavio Fürst Piccolomini privilegierte Zutrittsrechte zu den kaiserlichen Vorzimmern 1265 . Das Beispiel Piccolominis macht deutlich, wie subtil und vielschichtig die Vertreter seiner Interessen bei Hof mit dem Hofstaat verflochten waren. Für diesen verwendete sich außer den o.g. bei Hof besonders der Hofkriegsrat Raimondo Graf Montecucoli, der über die regelmäßigen Hofkriegsratsaudienzen leicht Zugang zum Kaiser hatte und weitere Kontakte insbesondere zum Obersthofmeister Trauttmansdorff pflegte; er achtete darauf, daß seine eigene Mitwirkung an Entscheidungen des Hofkriegsrats im Sinne Piccolominis ausfielen und informierte ihn über Ergebnisse der Sitzungen des Geheimen Rates, aber auch über die Verwendung anderer Personen für den Fürsten 1266 . Dies war zum einen der mit Piccolomini verwandte kaiserliche Kämmerer Maria Testa Piccolomini, der in Angelegenheiten Ottavio Piccolominis Audienzen beim Kaiser erhielt und auch Kontakte zum Nuntius pflegte 1267 . 1263 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 276, 277. 1264 Hofkammerordnung von 1681 (Fellner (1907b), S. 654, 655). 1265 Vgl. zu Piccolomini auch im Hinblick auf seine Funktion für Militärs Barker (1982), S. 61-111. Zum Zugang seiner Vertreter bei Hof vgl. Kap. B.I.3.a. „Einzelbewilligungen“. 1266 Siehe allein die zahlreichen Briefe Montecucolis an Ottavio Piccolomini in SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12424 19/ 2, von Febr. bis Apr. 1650. 1267 Raimondo Montecucoli über Maria Testa Piccolomini u.a. in SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12408 19/ 2, wonach Maria Testa sich in Ottavios Finanzangelegenheiten beim Hofkammerpräsidenten verwendete, aber nach Absprache mit Montecucoli auch in Audienzen beim Kaiser für diesen sprach (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12464 19/ 2, Wien, 13. Aug. 1650, ebd., Inv. #. 12465 19/ 2, 491, Wien, 17. Aug. 1650, mit Bericht über ein Gespräch Maria Testas mit Ferdinand III.). Unter Bezug auf die 1660er Jahre urteilte Pribram (1903), S. 58, Anm. 1: Maria Testa Graf Piccolomini „war damals einer der einflußreicheren Männer am <?page no="355"?> 354 Zusätzlich wurde 1650 mit dem Grafen Caprara ein Neffe des Fürsten als königlicher Kämmerer positioniert 1268 . Als „Agent“ diente ihm Giovanni Battista Formanini, der zwar kaiserlicher Soldat war, im Sommer 1650 aber kein Kommando hatte und, auf eine Stelle hoffend, für Piccolomini in Wien tätig war. Er besorgte 1650 eine Wohnung für Caprara und dessen Bediente, unterrichtete den Fürsten über dessen erste Kontakte zu Hofadel und Kaiser sowie über die Hilfestellung, die der Hofkriegsrat Raimondo Montecucoli ihm dadurch zuteil werden ließ, daß er ihn über die Hofgebräuche und den Kammerdienst unterrichtete und ihn mit einem respektablen Pferd ausstattete. Formanini hielt Piccolomini über Verteilungstreitigkeiten bei Militärchargen auf dem laufenden und gab ihm die Möglichkeit, sich als Patron zu profilieren, indem er ihn über offene Patronagewünsche informierte: So schrieb er ihm, daß die Gräfin Pálffy zwei Söhne ihres Cousins Concin versorgt wissen wollte, die als Pagen an den Höfen zu Innsbruck und Salzburg dienten und deren Aussichten auf ein freiwerdendes Kanonikat durch den Tod des Obersthofmeisters Trauttmansdorff, der seine diesbezügliche Hilfe versprochen hatte, geschmälert worden waren 1269 . Zu den Hauptvertretern der Interessen Piccolominis gehörte weiter der Hofkriegsratssekretär Constantin Sattler, der Ottavio Piccolomini über Jahre hingweg ausführliche Nachrichten vom Hof zukommen ließ: Auch er unterrichtete ihn über die Tätigkeit der jeweils anderen Helfer Piccolominis in der Residenz, setzte sich im Rahmen seiner Amtsgeschäfte für Piccolomini ein, hielt ihn über Militärangelegenheiten und Personalfra- Wiener Hofe außerhalb des Kreises der Minister, Anhänger Portias, Regimentsinhaber und, wie es scheint, sehr reich.“ Vgl. auch das Schreiben Franz Eusebius Graf Pöttings an seinen Vetter Johann Sebastian Graf von Pötting, in welchem er ihn bittet, sich an den Hof zu begeben, da wegen der Abwesenheit von Piccolomini niemand vorhanden sei, der diese Angelegenheit erledigen könne (Pribram (1903), S. 65, Anm. 1). Maria Testa Piccolomini holte als Kämmerer im März 1653 den Nuntius Pannochieschi zu dessen erster Audienz beim Kaiser mit einem Hofwagen ab (ASV, FP, 210, fol. 34). Zur Ausstattung der Audienzwagen siehe HKA, Hoffinanz, R 1638, Buch, Nr. 759, 29. Apr. und HKA, HZAB 84, fol. 655*, 656*. 1268 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12535 19/ 2, Wien, 1. Aug. 1654. Caprara wurde bei der Neuordnung der Kämmerer Erzherzog Leopolds nach dem Tod Ferdinands IV. anfänglich an vierte Stelle gesetzt. 1269 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12465 19/ 2, Briefe aus Wien, u.a. vom 9. März 1650 (Wohnungsbeschaffung für Caprara), 2. Apr. 1650 (Ankunft Capraras, Einquartierung in Piccolominis Haus, Antrittsbesuche, Einführung in Hofgebräuche und Kammerdienst durch Montecucoli), 13. Apr. 1650 (Famiglia Capraras). Von Montecucoli bekam Caprara Pferde; 20. Apr. 1650 (Kammerdienst Capraras bei Ferdinand IV., kleiner Unfall), 25. Jun. 1650 (Gräfin Pálffys Versorgungswünsche), 20. Aug. 1650 (Generalat Varasdein, Stellengesuch, Vermutungen, daß Maximilian Fürst Dietrichstein Obersthofmeister werde), 24. Aug. 1650 (Generalat Varasdein). In den Briefen wird häufig über Maria Testa Piccolomini berichtet. Zur ungarischen Militärgrenze zwischen 1600 und 1683 vgl. Rothenberg (1970), S. 59-75. <?page no="356"?> 355 gen auf dem laufenden 1270 und bekam auch Privataudienzen beim Kaiser 1271 . 1648 hatte sich der Hofkriegsratssekretär Pucher beim Fürsten anheischig gemacht, Maria Testa Piccolomini zu helfen 1272 . Zahlreiche weitere Korrespondenten, vornehmlich solche mit italienischem Hintergrund sowie Militärs, pflegten mit dem Medium der Hofnachrichten ihre Kontakte zu Piccolomini und gaben damit ihre Dienstfertigkeit, ihre Geneigtheit oder wenigstens ihre Achtung zu verstehen 1273 . Was das Beispiel auch deutlich macht, ist der Umstand, daß Mittelsmänner über andere Mittelsmänner berichteten - daß sie sich auch selbst beobachtet wissen konnten, liegt auf der Hand; auf der anderen Seite mußte bei Hof vor dem Hintergrund einer so breit variierten und hierarchisch ebenso tief wie differenziert aufgefächerten Palette von Mittelsleuten davon ausgegangen werden, daß es Höflinge, welche nicht Teil einer oder mehrerer Netzverdichtungen waren, nicht gab. Höflinge vor allem niedrigerer Ränge, die ihre Hilfeleistung gegen Geld zur Verfügung stellten, erleichterten die Orientierung erheblich, weil die erforderliche Gegenleistung abschätzbar und vor allem: der Zugang zu ihr weniger exklusiv, und vor allem von der Marktsituation abhängig war. Im übrigen war ohne besonderes Wissen die Differenz zwischen materieller Validität und symbolischer Konnexität nur schwer taxierbar. Schon deshalb waren familiäre Bindungen zu anderen Höflingen besonders günstig: Wissen über den Hof wurde in Familien grundsätzlich eher geteilt 1274 . So informierte Erasmus d. J. Graf von Starhemberg im März 1637 aus Wien seinen zu dieser Zeit in Linz weilenden Bruder Caspar darüber, daß dessen Schuldner, der Reichshofrat Johann Franz Graf Trautson nunmehr Landmarschall in Niederösterreich werde - er habe diesem „nun zweimahl ainen höfflichen grueß und befehl vom Herrn bruder ausgerichtet, verhoffende, Er würde dieses höffliche sollicitirn verstehen, und die 50 ducaten mir zuestellen, so hat er aber nur mit hofflichen gegen complimentis mich beantworttet.“ Wolle Caspar, daß 1270 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12715 20/ 1, Constantin Sattler an Ottavio Piccolomini, Wien, 24. Jun. 1654 (Nachrichten aus Wien, Türkengefahr, Auseinandersetzungen Forgáchs mit Hofkriegsrat, er wolle herkommen, um sich beim Kaiser zu beschweren), Preßburg, 8. Jul. 1654 (Kaiser in Ebersdorf, Hannibal Gonzaga frequentiere den Hofkriegsrat nicht mehr, weil er Geheimer Rat geworden sei, Souches Hofkriegsrat). 1271 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12717 20/ 1, Constantin Sattler an Ottavio Piccolomini, o.O. 11. Jul. 1654 (Krankheit Ferdinands IV., Privataudienz beim kranken Kaiser). 1272 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12652, 20/ 1, Johann Georg Pucher an Ottavio Piccolomini, Wien, 20. Dez. 1648. 1273 Darunter u.a. Joseph Graf Rabatta, Albert de Montfort, Johann Ferdinand von Portia, Johann Christoph von Puchheim (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12672, 20/ 1). 1274 Siehe zur intensiven Berichterstattung in der Harrach Pils (2002). <?page no="357"?> 356 er „die schuld mit klaren Wortten einfordern solle“, stünde es bei ihm, was er ihm weiter befehlen wolle 1275 und gab ihm damit den unmißverständlichen Rat, auf die Geltendmachung gewisser Ansprüche gegen den nunmehr sehr bedeutsamen Hofmann und Landesverwalter zu verzichten. Zudem konnte die Verwendung von Familienmitgliedern eher Exklusivität für sich beanspruchen. So suchte Maximiliana von Scherffenberg, die Frauenzimmerhofmeisterin bei der Kaiserin Eleonora II. gewesen war, zahlreiche Höflinge zu mobilisieren, als es vermutlich 1658 um eine Anspruchsvollstreckung gegen sie ging. Anlaß war bezeichnenderweise das Gerücht der bevorstehenden Ankunft des Prozeßgegners Colloredo am Kaiserhof. Ihren Bruder Franz Albrecht Harrach bat sie, er möchte in ihrem Namen den Grafen Ungnad fragen, ob er zu einem Memorial rate; tue er dies, solle Harrach durch seinen Sekretär Gregor eines erstellen und durch die Gräfin Pálffy in ihrem Namen unterschreiben lassen; sie selbst werde der Gräfin Khevenhüller schreiben mit der Bitte, diese möge ihren Mann um Hilfe bitten; auch der Gräfin Pálffy werde sie schreiben, auf daß diese den Grafen von Trauttmansdorff darum bitte; auch Graf Kinský solle um Hilfe gebeten werden, „weil er Mier eh so vil zue gefaln kann und ein Memorial dem ertzhötzoch geben […], wo ver[n] ehr aber selbst so balt nit gelegenhait hett, [solle er] den, der den dienst hatt in Mein Namen bitten“, damit der Erzherzog, „wan ettwas in ratt vier käm“, ihr gegen Colloredo helfe 1276 . Von der Beratung betreffend der Vorgehensweise über die Einrichtung des Memorials bis hin zur Hilfestellung durch verschiedene Höflinge, vom Reichshofrat bis zum diensthabenden und für die Memorialübergabe vorgesehenen Kämmerer des Erzherzogs waren mit der Sache befaßbare Höflinge bzw. Entscheidungsträger an verschiedenen Stellen so erreichbar 1277 . Die Möglichkeit einer solch problembezogen Rekrutierung setzte 1275 OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 a Erasmus d.J. von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 2. März 1637; zu Trautson vgl. Schwarz (1943), S. 369, 370, Hadriga (1996), S. 83-91, und Starzer (1897). Sich mit Trautson gut zu stellen war ein kluger Rat. Johann Franz Graf Trautson war ein Mitschüler Kaiser Ferdinands III., begleitete ihn als Kämmerer 1630 und 1636 zu den Reichstagen, wurde Reichshofrat und 1642 niederösterreichischer Statthalters und Geheimer Rat. Erasmus d.J. bemühte sich auch um die Eintreibung von Außenständen seines Bruders bei Ott Heinrich von Heissenstein (OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 a Erasmus d.J. von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 10. März 1637). 1276 AVA, FA HR, K. 446, Maximiliana Gräfin Scherffenberg an F. A. Harrach, Wien, 18. März, o.J.; später wurde der Brief auf 1658 datiert. Dafür spricht, daß Autorin und Adressat im März 1658 in Österreich waren, Erzherzog Leopold Wilhelm aber mit dem Kaiser in Frankfurt. 1277 Ungnad: der Geheime Rat und Landeshauptmann in Österreich ob der Enns oder der Hofkammerrat Helmhardt; Pálffy: ihre Schwester, verh. mit dem kaiserlichen Kämmerer Niklas Graf Pálffy; Trauttmansdorff: verm. Johann Friedrich Graf Trauttmansdorff, Reichshofrat; <?page no="358"?> 357 Informiertheit noch über die aktuelle Versehung des Kammerdienstes voraus und beruhte auf genauer Kenntnis auch der Verbindungen der anderen Personen, auf dichter und informativer Familienkorrespondenz und häufigem Austausch 1278 . Wer in die Residenz reiste, mußte, wenn damit gerechnet wurde, daß er dort „den lezten streich persohnlich“ in den diversen Auseinandersetzungen versuchen würde, damit rechnen, daß ihm Briefe vorauseilten, die bei verschiedenen Höflingen auf die Unschädlichmachung der persönlichen Verwendung abzielten 1279 . Der böhmische Appellationspräsident Franz Karl Graf Kolovrat beispielsweise lag seit spätestens 1664 mit dem Geheimen Rat und Oberstburggrafen Martinitz wegen Auseinandersetzungen um die Rechtsprechung des böhmischen Appellationsgerichts im Streit. Zudem konnte die Verwendung von Familienmitgliedern eher Exklusivität für sich beanspruchen; Kolovrat hatte 1664 einen Verwandten Martinitz’ u.a. von einzelnen Beratungen ausgeschlossen, um Einmischungen aus „propter interesse“ des böhmischen Oberstburggrafen zu verhindern und nicht alle Prozesse waren so ausgegangen, wie Martinitz es wünschte; dabei waren angeblich Rache verheißende Worte („pagaremo le parole con parole, e li fatti con i fatti“) gefallen, so daß Kolovrat sich genötigt sah, während eines Aufenthaltes des Oberstburggrafen in Wien im Januar 1666 den Oberstkämmerer um Beistand gegen Martinitz zu bitten 1280 ; dies scheint nicht geholfen zu haben - lange hielt sich Kolovrat nicht mehr auf diesem Posten und wurde gegen 1667 nach seiner Resignation Landeshauptmann in Mähren 1281 . Khevenhüller, erzherzoglicher oder kaiserlicher Kämmererseit 1659 kaiserlicher Kämmerer, Kinský: in Betracht kommen zwei kaiserliche Kämmerer, von denen einer auch Reichshofrat war, evtl. ein Kämmerer des Erzherzogs Leopold Wilhelm, der an den Sitzungen des Geheimen Rates teilnahm. Der Sekretär war verm. Gregor Füll (vgl. AVA, FA Harrach, Hs. 140). 1278 AVA, FA HR, K. 446, Maximiliana Gräfin von Scherffenberg. 1657 bis 1660 schrieb sie bei räumlicher Trennung der Geschwister bis zu acht Briefe pro Monat (Apr. 1658). 1279 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 477, Maximilian Graf von Herberstein, Vizestatthalter an Oberstkämmerer Lamberg, Graz 23. Dez. 1665, er habe die Erlaubnis erhalten, von Graz zum Kaiser zu reisen und diesem selbst sein Anliegen darzulegen „und meine nottorfft selbsten zu handlen“; er erstrebte die Landesverweserstelle. 1280 OÖLA, HA, Steyr, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 485, Franz Karl Graf Kolovrat an Lamberg, Prag, 5. Nov. 1664 und 2. Jan. 1666. Bereits im Okt. hatte er Lamberg über den wegen eines Prozesses schwelenden Streit informiert. Kolovrat schrieb, er habe sich „zwar nimmer, undt von villen iahren vor einen concursum in meinem Appelation praesidenten ambt mit / titl / H Ob: purgraffen gehiettet, doch aniezo habe ich hier grosse verfolgung“, und fürchtete, daß der Oberstburggraf „durch handtbriefl an ihr Mtt: dan auch dem primo ministro undt Eir Exccell“ in die Jurisdiktion der Appellation eingreife, was die Unabhängigkeit des Gerichtes gefährde; die Appellation habe dem Oberstburggrafen nicht geschadet, wehre sich aber dagegen, daß dieser „etwa selbst frembde sachen approprijren wolle“ (Prag, 1. Okt. 1664). Kursive nachgetragen. 1281 Vgl. Schwarz (1943), S. 266. Das exakte Datum der Resignation ist danach nicht bekannt. <?page no="359"?> 358 d. Perspektiven auf An- und Abwesenheit und Stellenstruktur Daß Größe und Binnendifferenzierung der qualifizierten internen Vernetzung der Höflinge weit engere Grenzen setzten, als bei diesem „point of contact“ zu vermuten stünde, stimmt bezüglich der Beschreibungen des Hofes als eines durch Kopräsenz in der jeweiligen Residenz etablierten Personenverbandes skeptisch. Bei der Lektüre der Korrespondenzen von Höflingen fällt zwar auf der einen Seite die Berichterstattung über Ankunft und Abreise von Höflingen und Dritten auf, so daß man zunächst geneigt ist, in der Differenz zwischen Anwesenheit und Abwesenheit das Hauptkriterium für die Selbstbeschreibung des Hofes zu sehen und von daher auch das formale Kriterium der Mitgliedschaft eher kritisch zu betrachten. Auf der anderen Seite aber führte nicht zuletzt die schlichte Größe des Hofstaats und die Zahl der übrigen sozial relevanten Besucher und Residenzbewohner dazu, daß die Berichterstattung über Kommen und Gehen erhebliche Lücken aufweist: Ebenso wie die Buchführung des Hofstaats in weiten Bereichen die Dokumentation der Präsenz reduzierte und im 17. Jahrhundert Präsenz im wesentlichen - und zudem partiell nur annäherungsweise - nurmehr im Hinblick auf Zeremoniell, Sitzungen, Sold und Stellen registrierte, nahmen auch die Höflinge und berichterstattenden Dritten nurmehr Ausschnitte in ihre Briefe und Kalender auf. Die Einheit wurde auch von ihnen im 17. Jahrhundert nicht in der Differenz von Anwesenheit und Abwesenheit bei Hof ermittelt, sondern durch weiche Zurechnungseinheiten („Hof“ bzw. „Corte“) unter Absehung von Einzelheiten vorausgesetzt. Deshalb läßt sich nur wenig darüber sagen, wie es in den Residenzen um die Wahrnehmung von An- und Abreisenden bestellt war, welche Amtsbereiche, welche hierarchischen Ränge beobachtet wurden. Der Befund läßt zudem erkennen, daß weniger die Anwesenheit und Abwesenheit bei Hof, sondern vielmehr die Besetzung der höchstrangigen Stellen des Hofstaats als zentrale Beobachtungseinheit im Vordergrund stand und von dort aus Tod, Krankheit und Geburten in den Familien dieser Höflinge relevant waren. So fragte der kaiserliche Kämmerer Johann Reichard von Starhemberg 1650 nach dem im Abstand von wenigen Tagen erfolgten Tod des Obersthofmeisters Trauttmansdorff und des kaiserlichen Geheimen Rates Franz Christoph Graf Khevenhüller: „Was mutationes speculationes, und Veränderungen, würdt <?page no="360"?> 359 es beÿ unserm Hoff abgeben? “ 1282 Diese differenzorientierte Perspektive ist Briefen, Kalendern und den Wochenberichten der Diplomaten gemein 1283 . Wenn darüber hinaus über Anwesenheit und Abwesenheit von Personen geschrieben wurde, bezog sich dies einerseits vornehmlich auf Dynasten, Fürsten und Botschafter, andererseits auf Familienangehörige und Personen, deren Präsenz bei Hof engere amtliche Bezüge zum Adressaten aufwies. Da die beim jeweiligen Leser vorausgesetzten Erwartungshaltungen beim Verfassen von Briefen nicht unberücksichtigt bleiben, sind besonders die Briefe über den Hof gemeinsame Texte 1284 . Deshalb läßt sich die Problemstellung auf die Frage verschieben, welche Mitteilungen über den Hof gemeinsame Perspektiven auf den Hof organisierten und welche Zustandsdifferenzen Informationswert sowie Autor und Adressat Verbindendes zugeschrieben wurde. Deutlich zeigen läßt sich dies an den wöchentlichen Berichten des in Krain landsässigen niederösterreichischen Regimentsrats Horatio Buccelini an den in Laibach residierenden Wolf Engelbrecht Graf Auersperg. Ausdrücklich leitete Buccelini seinen Brief vom 5. November 1650 damit ein, daß eigentlich nichts zu schreiben sei; doch wolle er nicht unterlassen, den Landeshauptmann seiner gehorsamst verbindlichen Dienste zu versichern. Darauf berichtete er von der Abreise des kaiserlichen Botschafters in Richtung Türkei, vom Tod des Bischofs von Raab in Wien und der Ankunft des Freiherrn Adam von Lamberg. Thematische Zugriffe auf den Hof konnten primär der Unterhaltung von Korrespondenzen zwischen Zentrum und Peripherie dienen und bezogen sich dann auf Themen von allgemeiner Relevanz (Türkei) oder auf Sachverhalte, die noch einen gewissen Bezug zur Sphäre des Briefempfängers herstellen konnten: So erwähnte er, daß der Bischof von Raab sein Einkommen dem Bischof von Laibach vermacht wissen wollte, während Lamberg aus Krain stammte und interessant dadurch wurde, daß er beim Reichshofrat Johann Maximilian von Lamberg wohnte 1285 . Der Brief vom 19. November konnte diese Themen teilweise vertiefen: Lamberg stehe im Begriff, zurückzureisen, nachdem er sich um eine private Entschuldung bemüht habe, schließlich erwarte man den türki- 1282 AVA, FA HR, K. 448, Johann Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach, Linz, 17. Jun. 1650. 1283 ASV, Vat. lat. 13416, Instruktion für den Nuntius Carlo Caraffa von Rom, 12. Apr. 1621, Abschrift, fol. 174: Caraffa solle, wenn er Nachrichten vom Zustand des Hofes und der Dienste erhalte, berichten, was einen neugierigen Abwesenden zufriedenstellen könne. 1284 Auch ausgetauschte Diarien gehören hierzu, vgl. die Harrach’sche Praxis (Pils (2002)). 1285 HHStA, FA AP, A-21-5a, Buccelini an Wolf Engelbrecht Graf Auersperg, Wien, 5. Nov. 1650. <?page no="361"?> 360 schen Botschafter in einigen Tagen in Wien; von höherer Relevanz scheint der Hinweis auf die Hochzeit eines Grafen Slavata mit einem Kammerfräulein der Kaiserin gewesen zu sein 1286 . Mitte Januar berichtete Buccelini nach einer Woche, in der - wiederum explizit - nichts geschehen sei, daß Ferdinand IV. begonnen habe, im „consiglio del stato“ sein Votum abzugeben; diese Verbindung wirft ein bemerkenswertes Licht auf die Dynasten als bloße Themenressource - entsprechend topisch fährt er damit fort, daß die Klugkeit des Thronfolgers die Geheimen Räte in Bewunderung versetzt hätte; mit dem Wunsch, Gott möge die Majestäten viele Jahre glücklich und zufrieden erhalten, konnte er diesen Brief dann gut schließen 1287 . Auersperg erhielt zeitgleich auch Berichte von Hermann Berlinghoff. Dieser schrieb wie Buccelini am 5. November, daß nichts geschehen sei, als daß der Botschafter abgereist sei. Im übrigen sei eine dänische Gesandtschaft eingetroffen, eine luxemburgische werde erwartet und eine freie innerösterreichische Kriegsratsstelle sei besetzt worden, was zu einem Streit geführt habe 1288 . Am 19. November hingegen berichtete er ausführlich von der Landtagsproposition und anderen landständischen Angelegenheiten, aber nicht über die Hochzeit 1289 . Der niedrigere Rang Berlingshoffs scheint eine ausführliche Berichterstattung nahegelegt zu haben, was vor dem Hintergrund der dadurch unterschiedlich gestalteten Perspektiven Themenkreise erschloß, die aus der Perspektive Etablierter und Ranghöherer vernachlässigt werden konnten: Gerade die Berichterstattung über die Landstände macht dies deutlich. Im übrigen finden sich verstreute Nachrichten über Präsenz bei Hof und Wechsel in den Ämtern häufig. Die Wochenberichte der Nuntiatur nach Rom aus dem Jahr 1650 1290 boten eine Berichterstattung, die sich an fünf teilweise überschneidenden Themenkreisen orientierte: 1. Zustand, Aufenthalt und Tätigkeiten der Mitglieder der kaiserlichen Familie, 2. Stellenstruktur des Hofstaats, 1286 HHStA, FA AP, A-21-5a, Buccelini an Wolf Engelbrecht Graf Auersperg, Wien, 19. Nov. 1650. Zur Reise Schmidts zum Sultan Mehmet IV. vgl. Meienberger (1973), S. 121-128. 1287 Ebd., Wien, 14. Jan. 1651. 1288 HHStA, FA AP, A-21-5a, Briefe an Wolf Engelbrecht Auersperg, Hermann Berlinghoff, Wien, 5. Nov. 1650. 1289 Ebd., Wien, 19. Nov. 1650. Besonders ausführlich berichtete er am 17. Febr. 1652 über die Wirtschaft der Landstände. 1290 Die Berichte der Nuntiatur des Jahres 1650 wurden in der Regel an Samstagen verfaßt. Das Friedensjahr habe ich gewählt, um einen Datensatz in sprachlich noch erträglicher Weise darstellen zu können; die Relevanzstrukturen werden am Beispiel eines Kriegsjahrs kaum deutlicher. 1650 wurde in Nürnberg noch bis zur Mitte des Jahres über die Abwicklung des Friedensschlusses verhandelt, ein Botschafteraustausch mit der Türkei wurde vorbereitet und vollzogen, im übrigen herrschte auswärts doch immerhin halbwegs Ruhe. Wegen einer Lücke in der Verfilmung fehlen die Berichte von Ende Nov. bis Mitte Dez. <?page no="362"?> 361 3. Geburten, Krankheit, Gesundung und Tod von Mitgliedern des Hofstaats und ihres Umkreises, 4. Gesandtschaften und Besucher, 5. Berichte aus Nürnberg, aus Warschau, Rußland, vom Balkan und aus der Türkei. Betrachten wir hier die Berichterstattung zur Stellenstruktur. Berichtet wurde vom Tod des Hofkriegsratspräsident 1291 und des kaiserlichen Obersthofmeisters 1292 und der Wiederbesetzung bzw. Vertretung der dadurch freiwerdenden Stellen. Deutlich wird hier, daß im Blickfeld der Nuntiatur auch vom Kaiser besetzte Ämter außerhalb des Hofstaats große Beachtung fanden: so die des in Budweis verstorbenen böhmischen Oberstburggrafen und Obersthofmeisters Kolovrat 1293 , das des in Wien verstorbenen Inhabers des Generalates von Varasdein 1294 und das des gleichfalls in Wien verstorbenen Bischofs von Chiaverino 1295 . Aus dem Bereich der Neuernennungen von Höflingen und anderen Amtsträgern wurde eher beiläufig über den Obersthofmeister des Erzherzogs 1291 In bezug auf Schlick (Schwarz (1943), S. 331-334) war die Frage des nach mehreren Millionen Gulden geschätzten Erbes von besonderem Interesse wohl vor allem deshalb, weil der Erbe im Begriff stand, einem Orden beizutreten; unklar sei zudem, wer Nachfolger würde (ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650). In der Relation vom 15. Jan. stand zu lesen, daß noch kein neuer Präsident bestimmt sei, da der Vizepräsident Lobkowitz vom Hof abwesend sei. Der Hofkriegsrat tage per interim im Haus des Hofkriegsrats Leslie als einem der ältesten Kriegsräte. Thematisiert wurde in diesem Zusammenhang die Klage des Philip Graf Mansfeld, der seinen Posten in Ungarn aufgeben wollte. Am 29. Jan. wurde berichtet, daß Lobkowitz nach dem Tod seiner Frau aus Böhmen zurückerwartet werde und daß dies vermutlich mit der Präsidentenstelle zusammenhänge. Der Bericht vom 5. Febr. brachte Klarheit: Der Kaiser habe bei der Audienz des türkischen Internuntius gesagt, Schmidt solle nach Konstantinopel und ihn daher zum Freiherrn gemacht; Lobkowitz war in Wien und amtierte als Vizepräsident; Bernhard Graf Martinitz sei Obersthofmeister in Böhmen geworden, das Burggrafenamt vakiere noch. Laut Bericht vom 12. Febr. waren Lobkowitz als Präsident und Leslie als Vizepräsident des Hofkriegsrats vereidigt. Nach dem Bericht vom 24. Sept. 1650 hatte Fürstenberg das Amt des Trabantenhauptmanns angetreten. Die Stelle eines Vizepräsidenten im Hofkriegsrat war noch offen, da Lobkowitz gewöhnlich bei Hof residierte und deshalb keine Notwendigkeit für einen Vizepräsidenten bestehe. 1292 ASV, SG, 148, 11. Jun. 1650: Tod Trauttmansdorffs, „Direttore del Consiglio segreto“, „con dispiacere universale di tutta questa Corte” und des Kaisers, der sich auf dessen ehrliche Treue und die große Erfahrung seines „primo Ministro“ verlassen habe; die Relation vom 18. Jun. informiert über die Verwaltung des Obersthofmeisteramtes durch den Oberstkämmerer. 1293 ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650: Tod des Hofkriegsratspräsidenten Schlick, Tod des Burggrafen, böhmischen Obersthofmeisters, Geheimen Rates und auf eigenen Wunsch 1648 zurückgetretenen Hofkammerpräsidenten Ulrich Franz Graf Kolovrat (Schwarz (1943), S. 267, 268). Der Bericht vom 5. Febr. unterrichtete davon, daß Bernhard Graf Martinitz Obersthofmeister in Böhmen geworden sei, während das Burggrafenamt noch vakiere. 1294 Das Generalat Varasdein wurde danach durch den Tod des Franz Christoph Graf Khevenhüller vakant. Zunächst hatte das Amt an Galler gehen sollen, der aber gestorben sei, weshalb es dem Hofkriegsrat Leslie übertragen werde, dem Trabantenhauptmann des Kaisers: „Lascia tutti li Carichi, che hà, e si trasferisce alla sudetta Residenza del suo Generalato“ (ASV, SG, 148, 27. Aug. 1650). Zur Grenze vgl. auch Pálffy (2001), Pálffy (2000). 1295 ASV, SG, 148, 5. Nov. 1650. Draskovich war nach langer Krankheit in Wien gestorben; im Streit um die Erbmasse kamen die Erben umgehend nach Wien, um sich dem Kaiser zu empfehlen. Der Bericht vom 19. Nov. teilte die Neuernennung mit. <?page no="363"?> 362 Leopold Ignaz 1296 , ausführlich dagegen über die v.a. aus ungarischer Sicht problematische Auswahl des kaiserlichen Großbotschafters nach Konstantinopel berichtet 1297 . Auch die Stelle des Obersthofmeisters der dritten Gemahlin Ferdinands III. war offenbar so bedeutsam, daß seit Dezember 1650 über diesbezügliche Gerüchte informiert wurde, obschon der Kaiser von der Eheschließung noch nichts hatte verlauten lassen 1298 . Von Relevanz war weiter die Frage, was mit dem Reichshofrat und Geheimen Rat Dr. Isaac Volmar geschehen würde, der zunächst in Münster und dann in Nürnberg Unterhändler gewesen war und ungeachtet seiner Verdienste zeitweise lieber an den Hof von Innsbruck ging 1299 . Von Interesse war zudem das Kommando über die in Böhmen und Schlesien stationierten Truppen, für das Raimondo Montecucoli und Innocente Conti gerüchteweise gehandelt wurden 1300 . Im Blickfeld waren auch die Kämmerer Ferdinands III. und Ferdinands IV. Die Mehrzahl der Ernennungen Kaiser Ferdinands III. des Jahres 1650 wurde nach Rom relationiert, wobei eine besondere Perspektive der Nuntiatur auf Kämmerer aus südlichen Gefilden erkennbar ist (Genua, Bologna und südöstliche kaiserliche Erblande) 1301 . Auch wird über einen aus 1296 ASV, SG, 148, 26. Febr. 1650: Johann Maximilian Graf von Lamberg sei nach Loreto und Rom aufgebrochen und sei zum Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Ignaz ernannt worden; den Amtsantritt erwarte man nach Ostern. Ebd., 25. Jun. 1650: Überantwortung der Erziehung des Erzherzogs an Lamberg („levato dal governo delle Donne”). 1297 ASV, SG, 148, 15. Jan. 1650: Gerücht, der Kriegsrat Schmidt solle als Großbotschafter nach Konstantinopel entsandt werden, wohl daher sei er Freiherr geworden, womit die Ungarn nicht einverstanden seien; ebd., 27. Aug. 1650: Forderung, ein Ungar solle mitreisen. 1298 ASV, SG, 148, 10. Dez. 1650: Hofgerücht, Johann Maximilian Graf von Lamberg solle Obersthofmeister der künftigen Kaiserin (Eleonora II.) werden, Maximilian Fürst Dietrichstein sei im Gespräch als Obersthofmeister des Kaisers. 1299 ASV, SG, 148, 29. Okt. 1650: Volmar werde vom Kaiser mit einigen Tausend Gulden beschenkt und zum Kanzler in Innsbruck ernannt, wo er früher Kammerpräsident gewesen war (vgl. Schwarz (1943), S. 376, 377). Ebd., 12. Nov. 1650: Seine Abreise nach Innsbruck, wo man ihn wegen seiner Fähigkeiten willkommen heiße: „e per esser’ egli huomo pratichissimo degli’ interesse dell’ Imperio, non può, se non esser molto utile à quel Serenissimo Arciduca.” Volmar kehrte in der Mitte der 1650er Jahre an den Hof zurück und war 1656 Bevollmächtigter beim Deputationstag in Frankfurt. Daß er in Wien vor seiner Entsendung keinen leichten Stand hatte, zeigt der Umstand, daß er neben dem Obersthofmeister der Kaiserinwitwe Fugger auf einer Liste von Höflingen stand, die vergeblich Quartieransprüche anmeldeten (HKA, HQR, K. 2, Nr. 16 (1652), Nr. 238, fol. 108). Vgl. auch die Einschätzung Constantin Sattlers, Volmar werde nicht gut behandelt (Anm. 684). 1300 ASV, SG, 148, 29. Okt. 1650 (Montecucoli für Böhmen), 19. Nov. (Conti für Schlesien). 1301 Berichtet wurde über die Ernennungen des Genuesers Pallavicini von (ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650), Rabatta, Hallweil, Rappach und Paar (19. Febr.), Truchseß (16. Apr.) und Arundel (3. Dez.). Berichtet wurde auch von den Ernennungen der königlichen Kämmerer Hoyos (19. Febr.), Caprara und Trauttmansdorff (9. Apr.). Diese Berichte sind besonders interessant, weil der junge Caprara aus Bologna stammte und ein Neffe des Fürsten Ottavio Piccolomini war, während bei Trauttmansdorff darauf hingewiesen wurde, daß es sich um den Sohn des Obersthofmeisters handelte, der sein Amt aber nicht versah, sondern umgehend verreiste, um Malte- <?page no="364"?> 363 Mailand stammenden neuen Edelknaben des Kaisers berichtet 1302 . Die Berichterstattung über Ernennungen von Kämmerern des Thronfolgers weist dagegen kaum Lücken auf 1303 . Nicht erwähnt wurden die Ernennungen von Truchsessen, Fürschneidern und Mundschenken; Ergänzungen im Hofkammerrat (Jörger) blieben ebenso unbeachtet wie die Ernennung Sinzendorfs zum Hofkammervizepräsident. Auch über Personalveränderungen in den Regierungen in Graz oder Wien (Regimentsräte) verlautete nichts. Franz Albrecht Harrach vermerkte in seinem knapp geführten Kalender in den Jahren 1640 bis 1644 Ankunft und Abreisen vom Hof vornehmlich des engeren familiären Umfelds: die der Brüder, der Schwester Maximiliana Gräfin Scherffenberg und ihres Mannes, der eigenen Ehefrau sowie darüber hinaus der Gräfinnen Khevenhüller, Losenstein und Puchheim; in den 1650er Jahren, als er Landjägermeister und Oberststallmeister war, notierte er in höherem Maße Besuche von Fürsten und Botschaftern bei Hof, richtete sein Augenmerk im übrigen diesbezüglich aber weiterhin vornehmlich auf engere Familienmitglieder 1304 . Stellenersetzungen und Ernennungen im Hofstaat notierte er spärlich: Über die Ehrenämter schrieb er fast nichts, über die Besetzung der Gremien - einschließlich des Geheimen Rates - ebensowenig; dagegen erwähnte er alle Wechsel bei den obersten Hofämtern des Kaisers, den Tod einiger Geheimer Räte 1305 , den Wechsel im Verordnetenamt in Österreich ob serritter zu werden. Ausführlich erklärte die Nuntiatur die ungewöhnliche Ernennung des Engländers Arundel, des zweitgeborenen Sohnes des Lords Arundel, der sich einige Zeit in England, hernach in Wien und daraufhin in Holland aufgehalten hatte (3. Dez.). Ende Dezember war Arundel in Wien und trat den Kammerdienst an (31. Dez.); zum Gesandten Arundel vgl. Springell (1963). Auch die Ernennung des Grafen Truchseß von Zeill zum Kämmerer wurde erläutert: Dieser war Schwiegersohn des verstorbenen Hofkriegsratspräsidenten und an den Hof gekommen, nachdem sich Schlicks Sohn für den Eintritt in ein Kloster entschieden hatte und damit das Erbe im wesentlichen an den Schwiegersohn ging (16. Apr.). 1302 ASV, SG, 148, 22. Okt. 1650. Ankunft eines Sohnes von Conte Baldessar Messerati aus Mailand, der vom Kaiser als Page angenommen worden sei. 1303 ASV, SG, 148, 5. Nov. 1650: Ernennung eines jungen Grafen Rakozi, eines katholischen Neffen des ehem. Fürsten von Transsilvanien, der seit seiner Jugend in und um Wien sei. 1304 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319: Besuch des Erzherzogs Sigismund Franz, Besuch des Kurfürsten von Sachsen in Prag (4. Nov. 1652 bis 23. Nov. 1652), Abreise (18. März 1652) des kaiserlichen Botschafters in Spanien, Lamberg, Ankunft des polnischen Botschafters (9. März 1652), des Fürsten Franz von Lothringen und der Kurpfalz im Apr. 1654. 1305 Im Jun. 1650 notierte Harrach den Tod Trauttmansdorffs mit Datum, Uhrzeit und Sterbeort (7. Jun., 16 Uhr, Wien), den Tod Khevenhüllers mit Datum und Sterbeort (13. Jun., Baden). Nach Schwarz (1943), S. 372, starb Trauttmansdorff am 8. Jun. Auch den Tod des Geheimen Rates Rudolf Colloredo notierte Harrach (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Jun. 1650, Jan. 1657), ebenso den Tod des Statthalters Teuffel (ebd., 20. Febr. 1642). Modifikationen in niedrigeren Ämtern verzeichnete Harrach v.a. zu Beginn seiner eigenen Laufbahn (so Albrecht von Zinzendorf, Mundschenk, 26. Sept. 1640; Truchseß von Tallenberg, Kämmerer 7. Jul. 1641; Hasenburg, Edelknabe 30. Okt. 1641); zur An- und Abreise von Angehörigen und na- <?page no="365"?> 364 der Enns und die Installation des Landeshauptmannes David Ungnad von Weissenwolff 1306 . Hochzeiten v.a. im Hofadel dagegen notierte er in gleichbleibend hoher Dichte. Texte über den Hof waren damit im wesentlichen Berichte über die Inhaber derjenigen Stellen, denen eine weiterreichende Bedeutung zugeschrieben wurde, über familiäre Verhältnisse im Hofadel und über die engen eigenen sachlichen bzw. sozialen Schnittstellen zum Hof und den dort betriebenen Geschäften. Dies überrascht wenig, wenn man sich von dem „point-of-contact“-Modell etwas gelöst hat. Dennoch ist dieser Befund weiter ausdeutbar: Er gibt einen Hinweis auf die zeitgenössischen Theorien über die Funktionsweise des Hofes. Entscheidend für den Hof, so könnte man es zusammenfassen, sind neben dem Kaiser die Inhaber der obersten Hofämter, die familiären Verhältnisse des Hofadels, nachgeordnet auch Detailkenntnisse über Personen, auf die man sachlich angewiesen ist, sowie die Konfigurationen der eigenen Herkunftsgruppen. Dies ist zwar nicht falsch, doch scheinen die narrativen Strategien, welche ja ungleiche Wissensbestände zwischen Autor und Adressat bearbeiten müssen, die Komplexität der Wahrnehmung unter besonderer Betonung der prominenten Spitzen der Hierarchie des Hofstaats zu reduzieren. Der Apparat in seiner Vielschichtigkeit wird nicht beschrieben, der Blick folgt der hierarchisierten symbolischen Selbstdarstellung des Hofstaats, die Sekretäre, Konzipisten, ja selbst die meisten Räte fallen heraus. Beschrieben wird mit der Herkunftskonstellation weiter, was sich bislang bewährt hat - was sich aber in der Residenz auch bewährt, Geldgebrauch etwa und gemeinsame Essen, die in Kalendern oft genau dokumentiert sind, findet in Briefen weit weniger Beachtung. Das Argument, das ich diesem Befund im Hinblick auf das Verhältnis von formaler Organisation und faktischem Verhalten abgewinnen möchte, geht in die gleiche Richtung, wie ich sie bei der Erörterung des Geldes andeutete. Der Kaiserhof war im 17. Jahrhundert zu groß und zu hestehenden Bekannten siehe einige frühe Einträge: 2. Jan. 1641 (Bruder angekommen), 17. Jan. 1641 (Ott Heinrich von Zinzendorf), 24. Aug. 1641 (Gräfin Losenstein angekommen), 25. Aug. 1641 (Ehefrau angekommen), 5. Nov. 1641 (Bruder Kardinal auf Göllersdorf angekommen), 24. Nov. 1641 (Scherffenberg abgereist), 26. Nov. 1641 (Schwester Maximiliana verreist), 3. Jun. 1642 (Gräfin Khevenhüller nach Baden), 4. Jul. 1642 (Khevenhüller nach Linz), 24. Sept. 1642 (Kardinal in Ebersdorf gewesen), 17. Jul. 1643 (Kardinal angekommen), 4. Aug. 1643 (Gräfin Khevenhüller und Puchheim nach Zell), 19. Nov. 1643 (Kardinal abgereist), 27. Jan. 1644 (Kardinal angekommen), 21. und 22. Febr. 1644 (Herr Scherffenberg an und wieder ab), alle in AVA, FA HR, Hs. 318/ 319. 1306 Weissenwolff wurde am 13. Okt. 1656 zum Landeshauptmann, Sinzendorf zum Hofkammerpräsidenten und ein Graf Starhemberg zum Vizehofmeister der Kaiserin „erclährt“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Okt. 1656), zum Verordnetenwechsel: Resignation von Hans Reichard von Starhemberg, Wahl von Alexander von Schifer als Nachfolger (ebd., Okt. 1647). <?page no="366"?> 365 komplex, als daß sein permanent mobiler Personalbestand von einem Mitglied noch auf einzelne Positionen, Motive, Tätgigkeiten, Beziehungen und Erfolge hin hätte beobachtet werden können; man kann es mit W EICK sehr prägnant beschreiben: „Die meisten Beziehungen zwischen Variablen, die sich mit der Größe [der Organisation] ändern, werden für die Akteure und Gruppen einfach zu ökologischem Wandel.“ 1307 Die Kausaltheorien, mit denen solcher Wandel aufgeschlüsselt wird, lassen sich mangels Beobachtungskapazität nicht mehr fortlaufend, präzise und umfassend irritieren - werden sie zudem in Kommunikation eingespeist, sind die erklärenden Erzählungen auf Intersubjektivität verwiesen, welche Bereiche des Nichtwissens wenig honoriert, und damit zum Erzählen plausibler Geschichten nötigt. Diese Geschichten präferieren jedoch gewisse Kausalschemata zulasten anderer; sie lenken Aufmerksamkeit auf das, was sich bewährt hat und auf das, was plausibel ist - bewährt hatte sich für den Hofadel in der Regel die Familie und plausibel war, daß, wer in der Hierarchie des Hofes oben (das war auch eine Frage symbolischer Arrangements) angesiedelt war, auch mehr Macht und Einfluß hatte als andere; wenn Kausaltheorien aber nicht nur schwer irritierbar sind, sondern aufgrund der Komplexität der Verhältnisse sich auch Bestätigungen finden lassen für dasjenige, was man ohnehin annahm, entfernen sich Analyse und Beschreibung von den Verhältnissen, ohne daß deshalb die Orientierung völlig verlorengeht 1308 . Korrekturen wurden desungeachtet vorgenommen: Der Blick richtete sich nicht allein auf die Besetzung von Stellen und die auf Merkmale ihrer Herkunft hin betrachteten Stelleninhaber. Vermessen wurde auch die Diskrepanz zwischen formeller Position und ihrer faktischen Ausfüllung - sei es im Hinblick auf Rollenverflechtungen, sei es im Hinblick auf die jeweilige Einflußnahme 1309 . Die Frage, ob der Obersthofmeister 1307 Vgl. Weick (1995), S. 336: „Die Größe von Organisationen ist in der Organisationsliteratur eine zentrale Variable […]. Man sollte zur Kenntnis nehmen, daß für jeden Angestellten einer großen Organisation der größte Teil dieser Organisation wahrscheinlich eher Umwelt als Akteur ist [...]. Die meisten Beziehungen zwischen Variablen, die sich mit der Größe ändern, werden für die Akteure und Gruppen einfach zu ökologischem Wandel.“ 1308 Man kann es noch allgemeiner fassen: Beim Hofadel wurden die Metatexte der frühneuzeitlichen adeligen Selbstbeschreibung, Herrschaft und Genealogie im Hinblick auf die symbolische Ordnung des Hofstaates nachspezifiziert: Der Herrscher herrscht, die großen Höflinge haben Einfluß, Einbindung der Familie mittels Verwandtschaft und/ oder Hofamt wird es richten. Zum älteren Metatext Genealogie vgl. Heck (2000); Heck (2002), zur Verankerung der Genealogie im österreichischen Adel vgl. Breunlich (1998) und Bahlcke (2002). 1309 Vgl. dazu Luhmann (1999), S. 66: „Ob und an welchen Stellen es für ein System wichtig ist, Grenzen zu ziehen, und wo es Rollenverflechtungen mit der Umwelt tolerieren kann oder <?page no="367"?> 366 ein „valido“, „favorito“ oder „primo ministro“ sei, in welchem Grade wer wieviel Vertrauen des Kaisers habe, verwies innerhalb des primären Bezugsrahmens der Stellenstruktur auf komplexere Beziehungen von Vertrauen, Abhängigkeiten, Macht und Einfluß 1310 . Besonders deutlich wird, weil in kompakter Form und oft vergleichend zusammengestellt, diese matrizenhafte Klassifizierung von Höflingen vor allem in Finalrelationen von Diplomaten, aber auch an anderen Stellen. So fertigte William Crowne als Begleiter des englischen Botschafters Lord Arundel 1636 eine Liste von in der Linzer Residenz anwesenden kaiserlichen Höflingen explizit im Hinblick auf ihre Bedeutung und sonstigen Merkmale an und gab ihr den entsprechenden Titel: „The Names and Qualities of such great Officers of State as are now with the Emperor at Lintz in Austria“. Die Reihenfolge orientierte sich dabei nur partiell an der formellen Rangfolge der Personen und läßt in ihren Abweichungen die Einschätzung der Bedeutung der Personen im Hinblick auf ihre Einflußpotentiale erkennen; nicht umsonst ist der an erster Stelle stehende Bischof von Wien als Geheimer Rat und als „one of the chiefe of Emperors Councellors“ bezeichnet, obschon ihn auch eine „meane extraction“ kennzeichne. Die Inhaber der obersten Hofämter stehen zwar in ihrer formellen Abfolge, aber an zweiter, fünfter, sechster und achter Stelle. An dritter und vierter Stelle stehen Slavata als Geheimer Rat und böhmischer Kanzler sowie Schlick als Kriegsratspräsident, an siebter Stelle der Hauptmann der Garde Mansfeld. Auch die Geheimen Räte stehen voneinander getrennt (Ränge 1, 2, 3, 9). Die letzten Stellen nehmen der Geheime Rat und Reichsvizekanzler Stralendorf, der dem Gesandten zugeordnete Kämmerer Molart und der Beichtvater des Kaisers ein. Außer bei den beiden Letztgenannten ist stets die Herkunft angegeben: Köln (Bischof von Wien), „Austria“ (Obersthofmeister Meggau, Oberstkämmerer Kiesel, Obersthofmarschall Harrach), Böhmen (Slavata), Schlesien (Schlick) und das Reich (Oberststallmeister Mansfeld, Hauptmann Mansfeld, Reichsvizekanzler), aber auch die regionale Herkunft legt - anders als der Hinweis auf die Geschwisterschaft der beiden Mansfeld - kein Ordnungssystem in die Reihenfolge 1311 . In seinem chronologisch angelegten Diary zur Gesandtschaft qualifizierte Crowne die Höflinge ebenfalls im Hinblick auf ihr Einflußpotential: So gar fördern muß, ist eine Frage, die nur durch konkretere Analysen einzelner Systeme oder Systemtypen beantwortet werden kann.“ 1310 Vgl. dazu Kap. C.I.3.a. 1311 PRO, State Papers 80-9, fol. 198. Kursive M.H. Zur Gesandtschaft vgl. Springell (1963). <?page no="368"?> 367 beschrieb er Maximilian Graf von Trauttmansdorff als „Privy Councillor to the Emperor and chief adviser to the King of Hungary“ 1312 . Ähnlich verfuhren die venezianischen Botschafter in ihren Finalrelationen. Giustiniani beispielsweise reihte die Geheimen Räte Ferdinands III. 1654 nach verschiedenen Kriterien, teils nach der ständischen Ordnung (Kardinal, Fürsten, übrige), vornehmlich aber nach seiner Einschätzung ihrer Bedeutung im Geheimen Rat. Diese steht im Vordergrund der Kommentierung und wird ergänzt durch Hinweise v.a. auf die übrigen wichtigsten Ämter der Geheimen Räte, ihre Einstellung zur Republik Venedig und darauf, welche Eigenschaften zu bedenken seien, wenn man Kontakt mit ihnen pflege; dazu gehörten auch Hinweise auf die Beziehungen der Geheimen Räte untereinander. Hinsichtlich ihres Einflusses stellte er fest - ich folge der Reihung Giustinianis -, daß Kardinal Harrach vornehmlich in Prag und deshalb selten im Geheimen Rat sei, sein Votum aber wenig Gewicht habe. Obersthofmeister Fürst Dietrichstein sei für die Organisation des Hofstaates relevanter als für den Geheimen Rat, Ottavio Piccolomini sei im Rat wegen alter Verdienste, im Geheimen Rat außer in militärischen Fragen wenig bedeutsam. Fürst Lobkowitz habe dagegen großes Gewicht im Geheimen Rat, teils als Hofkriegsratspräsident, aber auch wegen des Vertrauens des Kaisers (bei ihm schließt Giustiniani eine ausführlichere Charakterstudie an, die verdeutlicht, wie man mit ihm umzugehen habe). Dies gelte auch für Auersperg, der beim Kaiser das höchste Vertrauen unter den Geheimen Räten geniesse. Der Oberstkämmerer Waldstein sei mehr um seiner Würde willen Geheimer Rat geworden. Graf Trautson wegen des Statthalteramtes. Er sei zwar talentiert, aber ohne Energie, sein Leib habe mehr Gewicht als die Stimme. Der Reichsvizekanzler Kurz sei rührig, habe aber, weil sein Bruder Obersthofmeister des Kurfürsten von Bayern war, nicht das Vertrauen des Kaisers; beim vorangegangenen Reichstag in Regensburg habe er sich diskreditiert, werde aber vom Reichskanzler gestützt. Der von Giustiniani als erbländischer Kanzler bezeichnete Hofkanzler Prickhelmayer habe ungeachtet der Kenntnis des Kaisers von seiner Käuflichkeit dessen Vertrauen und sei wegen seines Geschäftsbereiches hochrelevant; der Marschall Puchheim sei als Hofkriegsratsvizepräsident wiederum in Militärangelegenheiten wichtiger als im Geheimen Rat; der böhmische Kanzler Nostiz sei vom Kaiser geachtet und fähig, beschäftige sich aber primär mit böhmischen Angelegenheiten; der Burggraf Martinitz sei zwar einer der besten des ganzen Hofstaats, 1312 Springell (1963), S. 84. <?page no="369"?> 368 werde aber in Prag benötigt; der Marschall Colloredo dagegen sei zwar auch meist in Prag, aber weder dort noch am Hof von Nutzen. Der Militär Gonzaga sei nicht sonderlich kenntnisreich und zeige auch kein Interesse an staatsmännischem Habitus, Tattenbach und Rottal seien zumeist abwesend, der eine in Innerösterreich, der andere in Mähren; im Ergebnis, so stellte Giustiniani abschließend fest, seien viele Geheime Räte von geringem Wert, und der Kaiser habe allenfalls ein oder zwei gute Leute 1313 . Zugespitzter läßt sich die Differenz zwischen formellem Rang und faktischer Relevanz kaum beschreiben. 1313 Fiedler (1866), S. 400-403. <?page no="370"?> 369 Teil C. Ressourcen und Reproduktion Im dritten Teil der Arbeit soll der Versuch unternommen werden, die oben entfalteten Problemkreise Personal, Präsenz, Interaktion und Organisation im Hinblick auf ihre Relevanz für Prozesse sozialer Reproduktion untersuchen. Die Formulierung ist zunächst so allgemein gewählt, um die Komplexität der Funktionen der im Hofstaat eingebundenen Personen und auch der Dynasten selbst noch einmal möglichst deutlich zu machen. Zwar war durch eine differenzierte Behördenorganisation, durch normative Anstrengungen sowie eine voraussetzungsvolle Situationsgestaltung einschließlich bestimmter Verhaltensregeln für Höflinge weit mehr als nur ansatzweise geregelt, wie und mit welchen Themen der Kaiser angesprochen werden konnte. Die Frage aber, was man mit welchen Ressourcen als nächstes oder überhaupt tun sollte, war damit nicht vollständig beantwortet, wurde an den Kaiser und die Höflinge doch ein breites Spektrum von „negotia“ 1314 herangetragen. Thematisch lagen diese „negotia“ vielfach außerhalb dessen, was durch etablierte Verfahren von Justiz und Verwaltung bearbeitbar war. Der Rekurs auf die Verhältnisse und allgemeine Normen und Programme indes gab Kaiser und Höflingen die Möglichkeit, Anliegen mit dem jeweiligen pragmatischen und normativen Gefüge abzugleichen und daraufhin zu prüfen, was zu unternehmen oder lieber zu unterlassen sei. Hinsichtlich dieses Rekurses ist es wichtig festzustellen, daß Programme für die umfassende Regelung von Umweltbeziehungen politischer Systeme unvollkommen waren und sind 1315 . In der Praxis leistete 1314 Vgl. etwa HHStA, OMeA SR, K. 74, Konv. 11, e.h. Instruktion Ferdinands III. für die Kammerdiener, Wien, 22. März 1651 (vgl. Anm. 859). Die Kammerdiener sollten sich demnach zwar nahe der Tür aufhalten, aber nicht so nah, „daß Sie die fürkommende sachen, Negotia, und geheimbnussen Hören, und Vernehmen können.“ 1663 wollte Johann Maximilian Graf von Lamberg vom Kaiser die Herrschaft Steyr kaufen und drang entsprechend auf den Hofkammerpräsidenten; darin gab er seiner Hoffnung Ausdruck, daß unter den „negotien“, welche dem Kaiser von den Geheimen Räten vorgebracht werden würde, auch sein Anliegen sei (HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 43. Lamberg an Johann Graf Rottal, Wien, 15. Jul. 1663, weitergeleitet an Georg Ludwig Graf von Sinzendorf). In der Beschreibung der Nuntiatur Pannochieschis ist der Begriff „negotio“ für Verwendungen zentral. 1315 Der Begriff des „politischen Systems“ verweist bei Luhmann auf das Zusammenspiel von Verwaltung und Politik (Luhmann (1971), S. 66). Wichtig ist es, darauf hinzuweisen, wie Interaktion, Organisation, Verfahren, Stellenstruktur und Bedarfssemantik zusammenwirken, um „negotii“ als politische Probleme erscheinen zu lassen - oder auch nicht. „Politische Probleme“ sind Verfahren nicht absolut vorgegeben, weshalb es wichtig ist, auch den Terminus „Politik“ bzw. „politisches Problem“ nicht als a priori seiner Behandlung, sondern (auch) als mögliches Resultat von Zuschreibungen zu betrachten. Moraw (1975), S. 98, mahnen dies an, wenn sie <?page no="371"?> 370 hier die Kombination von verschiedenen Programmen Abhilfe 1316 : Sollte beispielsweise das Hofquartier im Hinblick auf Rechtswahrung, Geldersparnis oder Konfession vergeben werden? 1317 Für derartige Orientierungen konnten Kategorien der Selbstbeschreibung von Fürst und Hofstaat herangezogen werden. Die Kennzeichnung eines Problems als „politisches“ bzw. „publicus“ war dabei am Kaiserhof eine Möglichkeit unter anderen, die allerdings dann, wenn sie zur Anwendung kam, hohe Prioriäten hochrangiger Zuständigkeiten organisierte 1318 . Auch über den langen Katalog an Herrschertugenden, Herrschaftsverträgen und Kapitulationen, in denen sich das Zweckprogramm fürstlicher Herrschaft konkretisierte, ließen sich weit mehr Themen zu Entscheidungsgegenständen verdichten, als zugleich oder überhaupt bearbeitbar waren. Die den Habsburgern regelmäßig als angeboren zugeschriebene besondere „clementia“ beispielsweise grenzte kaum eine Gnade und Gabe aus 1319 . Die Zweckprogramme lieferten Hinweise für Einzelentscheidungen und für die Entwicklung von Konditionalprogrammen, waren jedoch zu allgemein, als daß solche unmittelbar erfolgen konnten. die Auffassung vertreten, die „überkommene Terminologie der Verfassungsgeschichte sollte noch gründlicher als bisher auf unbewußt präjudizierende Wortwahl überprüft werden, ohne daß hier einem Bildersturm das Wort geredet wird.“ Ähnlich Duindam (1998b), S. 373, der den Begriff als ‚wenig hilfreich’ einstuft. Organisationssoziologische Forschung macht deutlich, daß derartige Zuschreibungen vielfach erst in komplexen Zuschreibungsprozessen retrospektiv entstehen (Weick (1999)). 1316 Luhmann (1971), S. 68-72. 1317 Siehe HKA, HQR, K. 3, Nr. 26 (1661), Nr. 453. Bei der Zuteilung des durch den Tod des Hofzahlmeisters Eder freigewordenen Quartiers im Jahr 1661 wurden diese Punkte diskutiert. 1318 Einen Anhaltspunkt für die Semantik am Kaiserhof gibt Gundaker Fürst von Liechtenstein, der in seinem Gutachten zur Zentralverwaltung von 1641 in der Abteilung „Politische Sachen“ u.a. verlangte, daß von allen Verwaltungs- und Regierungsstellen Gutachten einzuholen wären, was zu verbessern sei, eine Archivrevision, eine Kanzleieinrichtung bei den auswärtigen Bedienten (Botschaftern und Residenten), die interne Verbreitung des diplomatischen Schriftverkehrs, eine Vermehrung von Visitationen in der Verwaltung nach dem Vorbild der geistlichen, die Einführung einer strafbewehrten Dienstordnung, die Einrichtung einer Adelsakademie zur Vorbereitung auf den kaiserlichen Dienst. Ungarischer Adel solle, damit man ihn „im Zaum“ halten könne, nicht an den Grenzen zu Österreich, sondern tief im Land Güter kaufen, damit er in der Furcht, dieser Güter verlustig zu gehen, dem Kaiser die Treue wahre; auf Landtagen seien auch keine Gravamina mehr anzunehmen, „zu Verhietung der clamorum, Factionum und Protractionen der Landtäg“ (Mitis (1908), S. 110-113). Vielfach wird für die Habsburger des 17. Jahrhunderts darauf hingewiesen, daß „Politik im ancien régime per definitionem Außenpolitik war“ (Ehalt (1980), S. 38); vgl. auch Sienell (2001a), S. 302, 303. Zum Politikbegriff des 16. und 17. Jahrhunderts vgl. Sellin (1978), S. 808-830. 1319 Zu den für die Habsburger reklamierten Herrschertugenden Ehalt (1980), S. 137-139 und Sturmberger (1979), S. 200, 201; allgemein zu den Fürstenspiegeln des 17. Jahrhunderts Müller (1985); zum 16. Jahrhundert Müller (1999). <?page no="372"?> 371 I. Hofamt und Einfluß An dieser Stelle kam das Personal des Hofstaats zum Zuge, indem es Subsumtionen von Einzelfällen unter allgemeine Zweckprogramme leistete. Höflinge, die Anliegen zu Themen für bestehende Verfahren machen konnten, transformierten externe in interne Reize - und sei es, daß sie „aus einer Mücke einen Elefanten“ machten 1320 . Setzten diese Personen sich zunächst informell für ein Anliegen ein, gewann es durch ihre Einspeisung in Verfahrenselemente wie die Thematisierung in den Vorzimmern oder gegenüber besonders hochrangigen Stelleninhabern an Entscheidungsrelevanz. Personen mit Zuständigkeiten und qualifizierten Zutrittsrechten hatten daher eine doppelte Funktion: Das „Erkennen“ (oder nicht Anerkennen) von Sachverhalten als systembzw. entscheidungsrelevant, sei es als „politisch“ oder nur als „wichtig“, und damit das fortlaufende Nachspezifizieren von Verfahren, Codes und Programmen. Die Stellenstruktur fungierte hier als Substitut für hinsichtlich ihres materiellen Gehalts nicht spezifizierte Verfahren mit der Möglichkeit der Annahme und Ablehnung von Anliegen 1321 . Ein wichtiger Schritt beim Übergang vom informellen Handeln zum formellen war die Verschriftlichung der Anliegen; oft nach Beratung von Höflingen wurden die Begehren auf das abgestimmt, was die Konditionalprogramme hergaben. Innerhalb der etablierten Verfahren ließ sich vieles nur auf informellen, teilweise ausdrücklich verbotenen Wegen vorantreiben. Die Beschreibung der funktionierenden Mechanismen wurde indes auf die offizelle Selbstbeschreibung des Systems abgestimmt. Dies trug Verschiebungen bei der Zurechnung von Erfolg und Mißerfolg bei und produzierte Latenzen, die dafür sorgten, daß der mit so umfassender Regelungskompetenz ausgestattete Kaiser nicht mit einem Regelwerk funktionierender Normen und Verfahren einseitig von außen festgelegt werden konnte. Ebenso wie bei den Prozessen des „Einspeisens“ und „Betreibens“ wurden hier Personen mit Zuständigkeiten im System wichtig. Sie hielten es zugleich lebensfähig und undurchsichtig, indem sie an Erfolgen und Mißerfolgen von Anliegen so mitwirkten, daß kaum jemals eindeutig hätte gesagt werden können, wie nun „wirklich“ eine formelle Ent- 1320 „Aber die Leut, so keine negotia haben, die machen ex mosca elephantem, id est aus einer Narretei das größte negotium.“ Leopold I. an Pötting, 27. Sept. 1666, Pribram (1903), S. 249. 1321 Vgl. zur Problemkonstellation Luhmann (1999), S. 141. Zum Stellenwert von Rang in Verfahren siehe Stollberg-Rilinger (2001). <?page no="373"?> 372 scheidung zustande gekommen war. Vor allem bot die formelle wie informelle Mitwirkung der Höflinge die Möglichkeit, an nicht funktionierenden Programmen festzuhalten, indem der Mißerfolg von Anliegen nicht dem Kaiser, sondern seinen Bedienten zugerechnet wurde, über die man sich dann immer noch beschweren konnte. In dieser doppelten Systemfunktion liegt die eminente Bedeutung von Mitgliedern des Hofstaats für den Kaiserhof: In einer formell nur unvollkommen programmierten (und informierten) faktischen Mitwirkung an Prozessen, die zu einer auf den Kaiser zurechenbaren formellen Entscheidung führten (wobei die Form der Mitwirkung auch im Verhindern liegen konnte) sowie in der Produktion von Zurechnungsverschiebungen. Um so wichtiger war es, Höflinge zu erwünschten Verhaltensweisen zu motivieren, was sich etwa in der Semantik des redlichen Hofmannes niederschlug 1322 . Dabei präfigurierten die Tugenden des Herrschers die des Hofmannes. Redlichkeit meinte dann vor allem die Bereitschaft, Anliegen unparteilich im Sinne der Generalklauseln zu behandeln. Damit wiederholte sich das, was oben beschrieben wurde: Wenn sich ein mit Anliegen behelligter Höfling Freiräume bewahren wollte, mußte er Distanz nach außen wahren, zugleich aber die sein Dienstverhältnis mitbestimmenden Generalklauseln anerkennen. Er war von daher in der Praxis auf eigene Undurchsichtigkeit angewiesen. Bei deren Erhaltung half die Komplexität des Systems; es stellte Möglichkeiten bereit, die Folgen eigenen Verhaltens anderen Faktoren im System zuzuschreiben, böswilligen Höflingen, Ressourcenmangel oder der Zeit und dabei seinen guten Willen zu demonstrieren. Vor diesem Hintergrund eines sich der Beobachtung an so vielen Stellen entziehenden Systems formeller wie faktischer Mitwirkung wurde die Ergründung der Höflinge hochgradig relevant. Es war wichtig zu wissen (oder dies zumindest annehmen zu können), wie man durch die im strengen Sinne vorprogrammierte und daher unzuverlässige allgemeine Beteuerung guten Willens hindurch Verhalten tatsächlich moti- 1322 Das Lob des redlichen Hofmannes reagiert nicht zuletzt auf das Problem der Intransparenz (vgl. Anm. 888 und Kap. C.I., Einleitung): Die am Hof bzw. in der Hofliteratur blühende Kunst der Verstellung und die des richtigen Deutens (Ehalt (1980), S. 76) sind ohne diese Funktion von Höflingen kaum denkbar. Beim Entstehen des Rufes von Redlichkeit von Höflingen am Kaiserhof stand die Hoffnung mitunter Pate: So äußerte sich Erasmus d.J. Graf von Starhemberg 1623 über den Fürsten von Eggenberg: „Ich habe ein Rechtes gutes hertz zu Ihme, so viel Ich allein von Ihme reden höre, und vermaine mich gar wohl bey Ihme zu insinuiren.“ OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 48, Erasmus d.J. von Starhemberg, Wien, 22. Jun. 1623, fol. 33. <?page no="374"?> 373 vieren konnte. Dabei setzten die Zurechnungen von Kausalität an den wirksamsten Erfolgsmedien an, denjenigen, die so häufig Partikular- und Parteiinteressen begründeten: an den Herkunftssystemen Familie und Region sowie am Geld. Da Leistung und Gegenleistung sich jedoch außer bei Geldzahlungen zeitlich oft nicht punktgenau miteinander verknüpfen ließen, war die Möglichkeit der Herstellung von Einstellungen wie „Dankbarkeit“ und „Dienstwilligkeit“ wichtig, die Vorleistungen im Sinne zeitlich, thematisch und sozial sehr offener Tauschsysteme sinnvoll machten. Derartige Investitionen lohnten vor allem bei Personen, mit deren beständigem Einfluß gerechnet werden konnte. Vor allem jene aber, die ohne oder gegen reichere Ressourcen bei Hof etwas erreichen wollten, waren auf die Beschwörung der Generalklauseln der Programme von Herrschern und Höflingen angewiesen. Gegen Familien, Geld, Parteiungen und „Freundschaft“ 1323 konnte man unter Verweis auf Programme, Normen, ältere Entscheidungen appellieren und dabei das eigene Verhalten als „informieren“ beschreiben 1324 . Die Informationssemantik 1325 verweist wie diejenige der „Intrige“ auf das 1323 Zur Freundschaftssemantik vgl. Anm. 1560. An dieser Stelle wären „die Meinigen“ zu erwähnen (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an Bruder Caspar, Preßburg, 6. Jan. 1638). Johann Maximilian Graf von Lamberg empfahl Ferdinand Fürst von Dietrichstein ein Anliegen des Hofzahlmeisters Carlo Miglio und bat mit dem Hinweis um Unterstützung, daß dadurch die Justiz „promoviert“ werde und „derselbe auch mein gar gutter freind ist“ (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Dietrichstein, Preßburg, den 6. Jun. 1662). Vgl. auch OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 459, Johann Weikhard Freiherr von Lamberg an Johann Maximilian Graf von Lamberg, Tainitz, 29. Apr. 1663: Hier war die ‚Freundschaft’ zum Hofkanzler von Bedeutung. 1324 Vgl. nur die Auseinandersetzung des Appellationspräsidenten Kolovrat mit dem Oberstburggrafen (Anm. 1279), sowie die über Jahre sich erstreckende Auseinandersetzung zwischen Johann Quintin Jörger und dem Hofkammerpräsidenten Sinzendorf (OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522), über die der Oberstkämmerer Lamberg durch die Kontrahenten „informiert“ wurde. Georg Graf Saurau bat den Obersthofmeister Dietrichstein 1654 um Schutz vor Entscheidungen, die seiner Auffassung nach der Landeshauptmann der Steiermark „mit ungleichen Informationibus“ in Sachen des Erblandmarschallamtes zu erreichen suchte und bestand darauf, daß vor einer kaiserlichen Resolution ein Gutachten der in Graz ansässigen „wolinformirten Tribunalien“ zur Kenntnis genommen werde (MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 209, Saurau an Max Fürst Dietrichstein, Graz, 21. Febr. 1654). 1325 Der Begriff der Information ist in der zeitgenössischen Beschreibung des Hofes zentral. Einige Beispiele: Gundaker von Liechtenstein sah die Relevanz der Informationsverarbeitung sehr klar: Aus der Masse der den Fürsten erreichenden Informationen und der Abhängigkeit von den Räten folge, „wann die relationes falsch und Unrecht Ihnnen vorgetragen werden, dz auch der Fürsten resolutiones und Sentenzen hierauf falsch und Unrecht erfolgen, nicht ex malitia, sondern ex mala informatione“ (Eymer (1905), S. 24). Ebenso wie Liechtenstein die absichtsvoll falsche Information mit Korruption in Zusammenhang bringt, tut dies der „Princeps in compendio“ (vgl. Bosbach (1991), S. 98). Der venezianische Botschafter Giustiniani beschrieb Ferdinand III. unter diesem Gesichtspunkt: „ama l’equità, e la giustitia, e se qualch’ingiustitia è trascorsa, non è scorsa della sua mano, mà da ministri, et informationi sinistre”; daher sei es für Botschafter wichtig, die „Ministri“ selbst zu informieren: „è pero utile renderli informationi per non hauerli contrarij“ (Fiedler (1866), S. 388-400). Die Bedeutung der ersten Information <?page no="375"?> 374 Problem des Zusammenwirkens formeller und faktischer Orientierungen. Intrigen wurden dann beklagt, wenn mit der Diskreditierung des Vorgehens der Gegner als informell die eigene Position gestärkt werden sollte. Mutmaßliche oder tatsächliche Motivation über enge persönliche Bindungen, Geld, Familien, Stand war wegen deren Potential für die Motivation programmwidrigen Verhaltens dann leichter neutralisierbar 1326 . Diejenigen, welche Kriterien wie politisch, rechtlich, verfahrensmäßig, zuständig, funktional oder effizient nachdrücklich vertraten, waren in der Regel Höflinge oder Dritte, die bessere Mittel gerade nicht hatten 1327 . Informationsermittlung durch den Kaiser trat von daher notgedrungen gegenüber der Informationsvermittlung an den Kaiser zurück. Dabei war, wie im Zuge der Darstellung der Zugangsordnung dargelegt wurde, das Kommunikationsnetz nach verschiedenen Kriterien so formalisiert, daß bestimmte Amtsträger und Personenkreise besonders berechtigt oder privilegiert waren. Es war damit abschätzbar, auf welchem Wege welche Informationen an den Kaiser gelangen konnten und somit ein halbwegs berechenbares Kommunikationsnetz etabliert, das auch indirekte Information erlaubte. Die Information des Kaisers verweist auf eine formal vorstrukturierte Tiefendimension, die bis zum geringsten kaiserlichen Amtsträger reichte und an jeder Stelle über informelle Verüber Sachverhalte hob besonders Grimani hervor und schilderte ausführlich eine Audienz mit dem Kaiser, in der sie mit der Qualität ihrer Informationen argumentierten. Grimani sorgte dann mit Schmiergeldern dafür, daß die ‚richtigen’ an den Kaiser gelangten (ebd., S. 262-267). Welche Früchte gezielte Informationspolitik tragen konnte, zeigt die Behandlung der Kämmerer durch die Botschafter. Ein Nuntius gab den Kämmerern das Recht, ihm bei der Begrüßung die Hand zu reichen, weil er vom Vorgänger wegen einer zu langen Vakanz nicht richtig informiert worden war („non essendo informato dello stile solito“, BAV, Vat. Lat. 10423, fol. 176v, 177). Auch um derartige Fragen zu klären, dürfte der Nuntius Melzi im November 1652 seinen Nachfolger in Wien - „dandoli quelli informationi“ (ebd., fol. 115v) besucht haben. Vgl. Luhmann (1999), S. 98, 99. 1326 Ein Beispiel sind die Verwicklungen um die strittige Entfernung des Beichtvaters des böhmischen Oberstburggrafen Martinitz, der für dessen „direttore“ nicht nur in geistlichen, sondern auch in böhmischen Landesangelegenheiten gehalten wurde und deshalb Kritik auf sich zog. Der Zeremoniar des Nuntius Pannochieschi schildert die Angelegenheit in der Semantik der Intrige und zeichnet die involvierten Kreise von Rom über Wien bis Prag, darunter u.a. Kaiser, Nuntius, der böhmische Kanzler Nostiz, zahlreiche „Ministri“, Kardinal Harrach, Testa Piccolomini und andere Höflinge, ausführlich nach (BAV, Vat. Lat. 10423, fol. 251v-252v). 1327 So appellierte das Olmützer Domkapitel mittels des Obersthofmeisters Trauttmansdorff an den Kaiser mit einer Beschwerde über den mährischen Landeshauptmann Liechtenstein- Kastelcorno in einem Streit über Verfahrensfragen beim Landtag (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, fol. 186, Brünn, 29. Febr. 1648). <?page no="376"?> 375 schränkungen durch Verwandtschaft, Freundschaft etc. gefährdet war 1328 . Dabei zeichnet sich jedoch ein Kommunikationsnetz bei personengebundener Weiterleitung dadurch aus, daß die jeweilige Weiterleitung nicht lediglich den Transport einer Nachricht, sondern selbst eine Sinnselektion des Weiterleitenden darstellt 1329 . Auf effektive Weiterleitung aber waren die meisten angewiesen; entsprechend erreichte ihre Beschreibung fast sakrale Dimensionen, wenn etwa der Reichshofrat Windischgrätz dem Geheimen Rat Harrach 1665 von der Innsbrucker Erzherzogin schrieb, sie habe „recht EL [Harrach] vor ihren Schutzengel zu halten, dann einmal ist daß wahr, da man auf zweierlei weis hilfft, durch sich selbst und durch gutte anweisung durch Andre, welches letzte da sicher geschehen undt ohne dem es ubel ablauffen hete mögen.“ 1330 Dieser Punkt ist bedeutsam, macht er doch deutlich, daß die Information einer jeden Person auf dem Weg zum Kaiser den jeweiligen Informanten in eine spezifische Haftung nimmt. Die amtliche Rahmung der Audienzen beim Kaiser - wie etwa der des Obersthofmarschalls - ermöglichte eine Thematisierung unangenehmer Fragen, die sonst nur unter erschwerten Bedingungen möglich war. Je weniger stark die formelle Rahmung der Situation, desto stärker mußte auf die Launen des Gegenübers Rücksicht genommen werden: In seinem Bericht über die Geheimen Räte Ferdinands III. schrieb Giustiniani in diesem Sinne, an Lobkowitz komme man ob seiner Eitelkeit durch Schmeichelei gut heran, an den Oberstkämmerer Waldstein, wenn man über seinen langen 1328 Vgl. Schmitt (1954), S. 14-1: „Auch der absoluteste Fürst ist auf Berichte und Informationen angewiesen und von seinen Beratern abhängig. Eine Unmenge von Tatsachen und Meldungen, Vorschlägen und Vermutungen, dringt Tag für Tag und Stunde für Stunde auf ihn ein. Aus diesem […] Meer von Wahrheit und Lüge, Wirklichkeiten und Möglichkeiten kann auch der klügste und mächtigste Mensch höchstens einige Tropfen herausschöpfen. [...] Wer dem Machthaber einen Vortrag hält oder ihn informiert, hat bereits Anteil an der Macht, gleichgültig, ob er ein verantwortlich zeichnender Minister ist, oder ob er sich auf indirekte Weise das Ohr des Machthabers zu verschaffen weiß. Es genügt, daß er dem menschlichen Individuum, in dessen Hand für einen Augenblick die Entscheidung liegt, Eindrücke und Motive vermittelt. So wird jede direkte Macht sofort indirekten Einflüssen unterworfen. [...] Vor jedem Raum direkter Macht bildet sich ein Vorraum indirekter Einflüsse [...], ein Zugang zum Ohr, ein Korridor zur Seele des Machthabers. Es gibt keine menschliche Macht ohne diesen Vorraum und ohne diesen Korridor. […] Der Vorgang der Korridorbildung, von dem wir hier sprechen, spielt sich in minimalen, infinitesimalen Ansätzen tagtäglich ab, im Großen und im Kleinen, überall, wo Menschen über andere Menschen Macht ausüben. In demselben Maße, in dem sich ein Macht-Raum zusammenzieht, organisiert sich sofort auch ein Vorraum zu dieser Macht. Jede Steigerung der direkten Macht verdickt und verdichtet auch den Dunstkreis indirekter Einflüsse.“ 1329 Luhmann (1999), S. 192. 191. 1330 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 26. Jun. 1665. <?page no="377"?> 376 Dienst und über seinen Onkel, den Fürsten Wallenstein, spreche 1331 . Daß der jeweils rechte Moment für die Lancierung eines Themas gesucht werden mußte, gehört in diesen Zusammenhang. Im März 1637 schrieb Erasmus d. J. von Starhemberg, daß in Wien gewisse Geschäfte stockten, weil nach dem Tod Ferdinands II. niemand den neuen Kaiser damit behelligen mochte 1332 ; er selbst hatte 1623 von einem Gespräch mit führenden Höflingen im Ballhaus Abstand genommen: „Weil Sie sich aber im Spielen was eufferig erzaigt, hab Ich dero keinen da zu mahl mit meinem unlustigen discurs wollen ungelegenheit machen“ 1333 . Die Aufgabe der nachfolgenden Einzelstudien ist die Spezifizierung des Einflußpotentials verschiedener „Schutzengel“ vornehmlich im Hinblick auf die Differenz zwischen formellen Möglichkeiten und faktischem Verhalten. Dafür können mit der Kombination von Studien zu Inhabern verschiedener Hofämter und einer Laufbahnstudie einige besonders relevante Amtsbereiche sondiert werden. Mit drei Obersthofmeistern, einem Oberstkämmerer und einem Obersthofmarschall sind immerhin Inhaber der drei obersten Hofämter vertreten, während das Oberststallmeisteramt über eine biographische Skizze erschlossen wird, welche eine Hoflaufbahn vom Kämmereramt bis zum Geheimen Rat nachzeichnet. Aus dem Bereich der Behörden habe ich den Hofkammerpräsidenten herausgegriffen. Der Reichshofrat und der Hofkriegsrat mußten in diesem Rahmen ausgespart bleiben 1334 . 1. Laufbahn in Hofstaat und Ständen Franz Albrecht Graf von Harrach gehörte zu jenen Höflingen, deren Laufbahn sich unter Ferdinand III. recht unscheinbar vollzog. 1614 geboren, wurde er 1640 kaiserlicher Kämmerer, 1642 Oberstfalkenmeister. 1644 bis 1648/ 49 war er zudem Herrenstandsverordneter in Öster- 1331 Giustiniani, Fiedler (1866), S. 401. 1332 OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 a Erasmus d.J. von Starhemberg an seinen Bruder Caspar, Wien, 2. März 1637. 1333 Ebd., Sch. 44, Nr. 48 Erasmus d.J. von Starhemberg, Wien, 23. Jun. 1623, fol. 35, 35v. 1334 Vgl. zum Reichshofrat Ortlieb (1997). Zum Hofkriegsratspräsidenten Lobkowitz (1650 bis 1665) vgl. Barker (1982), S. 112-127. Eine Bewilligung für die Einsicht in das Archiv Lobkowitz wurde nicht erteilt. Ein kurzer Studienaufenthalt im FA Piccolomini in Zamrsk konnte ein wenig Abhilfe schaffen, vgl. die Ausführungen zu Piccolomini in Kap. B.II.3.c. Das gleichfalls in Zamrsk lagernde Archiv des Hofkriegsratspräsidenten Schlick enthält zahlreiche Bittschriften von Militärs an den Kaiser, die Qualität der eingesehenen Mikrofilme aber schließt eine systematische Benutzung praktisch aus (vgl. SOA Zamrsk, RA Šlik! , K. 9-16). <?page no="378"?> 377 reich ob der Enns 1335 . 1649 wurde er Landbzw. Hofjägermeister 1336 , 1655 Oberststallmeister. Er stammte aus einer der bedeutenden Familien Niederösterreichs, deren Mitglieder unter den Kaisern Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I. wichtige Stellen besetzten; sein Bruder war zudem Kardinal 1337 . Mit der Auflösung des Hofstaats Ferdinands III. verlor er seine Hofämter. 1664 ging er an den Hof der Tiroler Linie der Habsburger, bekleidete dort ein hohes Hofamt und wurde 1665 erzherzoglicher Geheimer Rat. Im Juni 1665 verstarb sein neuer Herr. Der Erbe Tirols, Leopold I., ernannte ihn zum Geheimen Rat und beauftragte ihn, den Übergang des Erbes an die Hauptlinie organisatorisch vorzubereiten; nach der Huldigung für den Kaiser in Innsbruck kehrte Harrach nach Niederösterreich zurück und verstarb dort Ende Mai 1666. Franz Albrecht Harrach ist damit ein Beispiel für jene zahlreichen Hofleute, welche nach und nach im Hofdienst vorrückten. An ihm läßt sich daher eine Vielzahl verschiedener Stationen im Hofstaat, die Auswirkung der Kombination mit Ämtern der landständischen Verwaltung sowie eine Hoflaufbahn insgesamt betrachten - einschließlich ihres vorläufigen Endes. Vom Einzelfall aus können so allgemeinere Problemzusammenhänge erschlossen werden. Harrach hinterließ eine umfangreiche Sammlung von an ihn gerichteten Briefen; wenn auch nicht davon ausgegangen werden kann, daß diese Sammlung vollständig ist, so ist sie mit über 2.000 Stück doch hinreichend groß für eine etwas tiefergehende Analyse 1338 . Für die Zwecke der nachfolgenden quantitativen Analyse wurden über 1700 Briefe von knapp 200 Absendern aus den Jahren 1636 bis 1666 ausgewertet 1339 . 1335 Harrach war zuvor am 26. Apr. 1640 ins Raitkollegium der Stände Österreichs ob der Enns gewählt worden (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 26. Apr. 1640). Im Rat der Verordneten war er erstmals am 20. Mai 1644 (ebd.), am 5. Dez. 1647 resignierte er vom Verordnetenamt, wurde aber für zwei Jahre wiedergewählt (ebd.). 1336 In die Zuständigkeit des niederösterreichischen Landjägermeisters fielen die wichtigsten kaiserlichen Jagdgebiete, weshalb er zum Organisator der meisten kaiserlichen Jagden wurde; daher ist oft von Oberstjägermeister oder Hofjägermeister die Rede. Harrach nannte das Amt bei seiner Ernennung „Land Jägermaisterambt“ (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 20. Mai 1649). 1337 Vgl. Schwarz (1943), S. 239-244. 1338 Auch wird man annehmen müssen, daß die Sammlung der Briefe der frühen Jahrgänge größere Lücken ausweist als in den späteren Jahren, in denen systematisch gesammelt worden zu sein scheint. Daraus wird man eine gebotene Vorsicht ableiten; wenn auch nicht die absoluten Zahlen, so sind zumindest die Relationen sehr aussagekräftig. 1339 Aufgenommen wurden die im AVA nach Absendern geordneten Briefe an F. A. Harrach (K. 438-449). Ausgelassen wurden Briefe von Geschwistern und Eltern sowie jene des Hofmeisters seines Neffen Ferdinand Bonaventura Graf Harrach, Guyot, der ausführlich über dessen Kavalierstour berichtete, sowie die nicht sehr zahlreichen an ihn gerichteten erhaltenen Briefe in Angelegenheiten des Oberststallmeisteramtes (AVA, FA HR, K. 550) mit Ausnahme von <?page no="379"?> 378 Zur Veranschaulichung der im folgenden erörterten Probleme dient zunächst die graphische Darstellung des Gesamtvolumens und der Zuwächse bei den Absendern (Graph 4) sowie des Verhältnisses von alten und neuen Absendern (Graph 5). Die beiden Graphiken legen die Annahme eines engen Zusammenhanges zwischen Hoflaufbahn und Korrespondenznetz nahe. Graph 4: Briefe an Franz Albrecht Graf Harrach und Absender, 1636-1666 Linke Skala: Briefe pro Jahr; rechte Skala: Absender, kumulativ vier aufgenommenen Briefen des Obersthofmarschalles Starhemberg aus dem Jahr 1665. Ausgelassen wurden ferner Briefe von Absendern, deren Nachname mit Z beginnt, undatierte Briefe (für die Aufnahme reichten Monat und Jahr) sowie Briefe, deren Absender nicht bestimmt ist, auch dann, wenn er bestimmbar sein mag. Briefe Ferdinands III. wurden auch dann verzeichnet, wenn sie nur mit einer Marginalie an F. A. Harrach zurückgingen; die der Erzherzogin Anna und der Kaiserin Eleonora II. wurden ausgelassen. Anders als das Familienarchiv Trauttmansdorff ist das Familienarchiv Harrach in guter Ordnung. Ganz auszuschließen sind Fehler bei der Zuordnung jedoch auch hier nicht. 0 50 100 150 200 250 300 350 400 1636 1638 1640 1642 1644 1646 1648 1650 1652 1654 1656 1658 1660 1662 1664 1666 0 50 100 150 200 250 Briefe per annum Absender kumulativ <?page no="380"?> 379 Graph 5: Verhältnis neue / alte Absender, 1636-1666 Linke Skala: Absender, neue Absender pro Jahr; rechte Skala: Anteil neuer Absender an allen Absendern von Briefen des jeweiligen Jahres in Prozent Die wenigen erhaltenen Briefe aus den Jahren 1636 bis 1639 (Phase I) stehen vornehmlich in Bezug zum militärischen Wirkungskreis Harrachs und werden durch mehrere Briefe von seinem Schwager und einigen niederösterreichischen Adeligen ergänzt, ohne daß ein spezifisch höfischer Schwerpunkt vorliegt 1340 . 1340 1636 war Franz Albrecht Harrach Rittmeister in der Leibkompanie des Generals Hatzfeld und zog mit der Truppe nach Würzburg (vgl. Harrach (1906), S. 101). 1636 schrieben ihm erstmals Herzog Johann Ernst von Sachsen (Eisenach, 13. Dez. 1636) wegen einer Quartierfrage (AVA, FA HR, K. 446) und der Bischof von Würzburg (ebd., K. 449). 1637 schrieb der Bischof von Würzburg erneut (ebd., K. 438). Ernst von Königsegg schrieb 1637 und 1638 aus Wien sowie aus verschiedenen Feldlagern hauptsächlich Militärnachrichten (ebd., K 444), hinzu kam der zweite Ehemann seiner Schwester Maximiliana, Johann Wilhelm Graf von Scherffenberg, mit vornehmlich privaten Inhalten; doch zog er auch Geld für Harrach beim Hofzahlmeister ein (Wien, 11. Nov. 1637; ebd., K 446). 1638 schrieb ihm erstmals auch der spätere Landeshauptmann von Österreich ob der Enns, Hans Ludwig Graf Kuefstein (ebd., K. 444). Hinzu kamen 1639 Briefe von Julius Graf Hardegg (ebd., K. 439) und ein Courtoisieschreiben aus Rom von Maria Matthei (ebd., K. 445). 1639 setzte die Korrespondenz mit dem ersten wichtigen Hofmann ein, mit dem damaligen Oberststallmeister Maximilian Graf von Waldstein, der gleichfalls in militärischen Angelegenheiten schrieb (Wien, 17. Jun. 1639, ebd., K. 449); Waldstein war durch seine Ehe mit Katharina Gräfin von Harrach wie Scherffenberg ein Schwager Harrachs. Auch der Bischof von Wien schrieb ihm mit der Bitte um Pferde erstmals im Jahr 1639 (Wien, 23. Jul. 1639, ebd., K. 449). 0 20 40 60 80 100 120 1636 1638 1640 1642 1644 1646 1648 1650 1652 1654 1656 1658 1660 1662 1664 1666 0% 20% 40% 60% 80% 100% Absender per annum Neue Absender per annum Verhältnis neue Absender / alte Absender (des jeweiligen Jahres) <?page no="381"?> 380 Kämmerer Im Jahr 1640 (Phase II: 1640-1644), dem Jahr der Ernennung zum kaiserlichen Kämmerer, begann sich das Spektrum zu ändern: die Zahl der an Harrach gerichteten Briefe nahm erheblich zu, diejenige neuer Absender blieb bei drei Personen. Bei diesen handelte es sich immerhin um den Kaiser, den Erzherzog Leopold Wilhelm und Johann Reichard von Starhemberg 1341 . Die beiden Briefe des Kaisers aus dem Jahr 1640 datieren vor der Vereidigung Harrachs zum Kämmerer am 20. September 1640 und lassen einen Zusammenhang zwischen der Vereidigung und seiner Unterstützung der kaiserlichen Interessen bei den Ständen des Landes Österreich ob der Enns vermuten. Im Juli bat Ferdinand III. um Hilfe bei der Durchsetzung der kaiserlichen Interessen, am 15. September dankte er in einem Handschreiben für die Mitarbeit beim Landtag 1342 . In ähnlicher Absicht hatte sich auch Leopold Wilhelm an Harrach gewandt; die Landschaft schuldete ihm 6.000 fl., zu deren tatsächlicher Erlangung er um Harrachs Hilfe bat 1343 . In diesen wenigen Schreiben deutet sich an, daß das Herrenstandsmitglied Harrach als Einflußverstärker angesprochen wurde und im Sinne des von Volker Press geprägten Begriffes der „Gewährleistung von Herrschaft“ wohl auch funktionierte. Die Korrespondenz mit Johann Reichard von Starhemberg stützt die Interpretation. Die Starhemberg gehörten in Österreich ob der Enns zum Kreis der einflußreichsten Familien 1344 ; Johann Reichard wurde 1644 Kämmerer und führte mit Franz Albrecht Harrach v.a. seit dieser Zeit eine außerordentlich dichte Korrespondenz in Landes- und Hofsachen. Bis zur Wahl Harrachs im März 1644 zum Herrenstandsverordneten kamen nur sehr wenig neue Absender hinzu, auch blieb die Zahl der Briefe etwa gleich. Neue briefliche Kontakte etablierten sich wiederum mit höherrangigen Hofleuten, wozu das seit 1642 bediente Oberstfalkenmeisteramt aber kaum beitrug 1345 . So setzt 1643 die Korrespondenz mit dem kaiserlichen Oberstkämmerer Puchheim ein. In dieser Zeit wurden neben Neujahrswünschen hauptsächlich kaiserliche Befehle bezüglich der von Harrach innegehabten Hofämter vermittelt. 1647 bat 1341 Hans Reichard von Starhemberg verstarb 1661 (MZA, RA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Ebersdorf, 17. Sept. 1661). 1342 AVA, FA HR, K. 438, Ferdinand III. an Harrach, Regensburg 24. Jul. 1640 und Regensburg, 15. Sept. 1640. 1343 Ebd., Erzherzog Leopold Wilhelm an F. A. Harrach, 28. März 1640. 1344 Putschögl (1978), S. 68. 1345 Erzherzog Leopold Wilhelm schrieb im Apr. 1643 e.h. an F. A. Harrach als Oberstfalkenmeister und titulierte „Lieber franz“ (AVA, FA HR, K. 438). <?page no="382"?> 381 auch Puchheim um Mithilfe zur Auszahlung eines Geldbetrages in Linz 1346 . Hinzu kam weiter der gleichfalls aus Österreich ob der Enns stammende David Ungnad von Weissenwolff, der am 31. Dezember 1643 kaiserlicher Kämmerer wurde 1347 . Der briefliche Kontakt mit entfernteren Verwandten intensivierte sich nur geringfügig 1348 . Das Verhältnis der neuen zu alten Absendern legt nahe, daß das Einflußpotential dieses Hofamtes nicht weiter ausbaufähig war. Herrenstandsverordneter Nach der Wahl zum Herrenstandsverordneten 1349 (Phase III: 1644- 1649) veränderte sich das Profil der Korrespondenz ebenso wie ihr Spektrum. Wenn er auch regelmäßig bei Hof erschien, um einige Dienstwochen im Kämmereramt zu absolvieren, hielt sich Harrach bis zu seiner Ernennung zum Landjägermeister im Mai 1649 hauptsächlich in Österreich ob der Enns auf. Diese räumliche Trennung vom Hof brachte eine deutliche Intensivierung der schriftlichen Kontakte mit sich, was durch eine erhebliche Ausweitung der Korrespondenzpartner ergänzt wurde. 1346 Puchheim an Harrach, 21. Jun. 1647 (FA Harrach, K. 446). 1645 und 1646 ging es hauptsächlich um Präsenzanordnungen und Sachen des Falkenmeisteramtes. Puchheim gab dabei auch Weisungen des Kaisers weiter. 1347 David Ungnad an F. A. Harrach, Wien, 1. Jan. 1643, Bericht über die Vereidigung am 31. Dezember 1642 (AVA, FA HR, K. 449). Der Brief belegt, daß in den Kämmererlisten das Datum der Vereidigung eingetragen wurde und weist darauf hin, daß kaiserliche Kämmerer sich des Wertes ihres Amtes auch für Dritte sehr wohl bewußt waren: „ich auch gestern albereit den Jurament abgelegt, hoff mit dieser occasion dem Herrn Bruder mehres, als bishero zu bedienen.“ Daß die Höflinge Ferdinands III. im Herrenstand des Landes Österreich ob der Enns im kaiserlichen Sinne zusammenwirkten, macht neben den Briefen Scherffenbergs auch der Brief David Ungnads aus Wien vom 25. Dez. 1642 an Harrach deutlich, der zu diesem Zeitpunkt in Österreich ob der Enns war. Darin drückte er seinen Wunsch aus, daß sich die Stände beim Landtag zum „contento“ des Kaisers erklären würden. 1648 übermittelte Ungnad an Harrach eine durch kaiserliches Handschreiben aufgetragene Kommission (Prag, 1. Jan. 1648), mit Brief von Prag, 4. Jan. 1648, übersandte Ungnad Harrach ein geheimzuhaltendes „durchgehentes aigenhändich geschribenes handbriefl“ Ferdinands III. mit einer Bitte um Kooperation mit den Ständen. 1348 Vom 1. Jun. 1644 datiert der erste von neun erhaltenen Briefen von Wolf Wilhelm Freiherr von Schrattenbach, einem Bruder von Harrachs Mutter. Schrattenbach war Domherr in Salzburg und half seinem Neffen vornehmlich mit der Zurverfügungstellung eines Hauses in Linz im Jahre 1645 und mit dem Angebot einer Finanzhilfe im Jahr 1654. Harrachs Bitte, 30 Soldaten im Erzbistum Salzburg anwerben zu wollen, lehnte er unter Verweis auf Werbungen des Erzbischofs ab (Salzburg, 5. Apr. 1645); auch diesen Familienkontakt versuchte Harrach also im Sinne des Kaisers zu nutzen. Im übrigen wurden meist Courtoisieschreiben ausgetauscht (AVA, FA HR, K. 447). Schrattenbach starb 1654 (vgl. ebd., Hs. 393). 1349 Zu den Rechten und Pflichten der Organe der Landesverwaltung in Österreich ob der Enns vgl. Strätz (1990), S. 15-31, zum Verordnetenkollegium bes. Putschögl (1978), S. 163- 239. Sie entschieden insbesondere über Gült- und Steuersachen, vollzogen die Beschlüsse der Landtage und hatten die Diensthoheit über die ständischen Beamten. <?page no="383"?> 382 Zur Intensivierung trugen zunächst der Kaiser und hohe kaiserliche Hofleute bei. Dies wird auch dem Umstand geschuldet sein, daß aufgrund der militärischen Lage der Kaiser seinen Aufenthalt in diesen Jahren vornehmlich in Prag, Preßburg und eben auch Linz nahm und in besonderem Maße auf das Österreich ob der Enns angewiesen war 1350 . Ferdinand III. bat Harrach in den fraglichen Jahren regelmäßig um die Mithilfe bei der Aufbringung von Ressourcen vor allem für die Kriegsführung, seltener wegen des Oberstfalkenmeisteramtes 1351 . Die Briefe Leopold Wilhelms gingen in die gleiche Richtung 1352 . Vom Oberstkämmerer Puchheim sind über 30 Briefe aus den Jahren 1644 bis 1649 mit einem Schwerpunkt im Jahr 1647 erhalten 1353 . Die meisten Briefe dieser Zeit stammen von Johann Reichard Graf Starhemberg, der 1644 kaiserlicher Kämmerer geworden war und dem Kaiser bis wenigstens 1648 regelmäßig als solcher diente. Der Kontakt der beiden aus Österreich ob der Enns stammenden kaiserlichen Kämmerer intensivierte sich zunehmend: Aus den Jahren 1644 bis 1649 stammen über 90 Briefe, die primär dem Themenkreis Militär und Kriegsfinanzierung sowie Nachrichten vom Hof gewidmet sind; regelmäßig ging es dabei um den Beitrag der Stände zur kaiserlichen Kriegsführung. Neben den dichten Informationen vom Kaiserhof stand mitunter die Übermittlung direkter Bitten des Kaisers und des Obersthofmeisters Trauttmansdorff an Franz Albrecht Harrach 1354 . Dieser Kommunikationspfad erleichterte offenbar auch Angelegenheiten der Verordneten beim Kaiser: So berichtete 1350 Zur militärischen Lage vgl. Repgen (1990) 1351 Ferdinand III. an F. A. Harrach, FA Harrach, K. 438. Die Briefe waren teils auf Einflußnahme bei Landtagen gerichtet (Wien, 16. Mai 1644), teils an Harrach als Administrativorgan der Stände; im Zusammenhang mit dem Verordnetenamt bat der Kaiser Harrach auch um Verwendung eigenen Kredits (Prag, 11. Febr. 1645). Mit Schreiben von Wien, 8. Jun. 1645, bat er Harrach um seine Mithilfe bei der Durchsetzung der Proposition, unter dem Datum Pilsen, 14. Sept. 1647, bat er um Hilfe bei der Beschaffung von Geld und Sachmitteln für Rekruten und wiederholte die Bitte unter dem Datum Prag, 28. Sept. 1647. In zahlreichen anderen Briefen bat er in teilweise ganz e.h. Schreiben auch um Getreidelieferungen, Steuerverlängerungen, Anticipationen und dergleichen mehr (so Prag, 3. Jan. 1648; Prag, 12. Jan.; Prag, 16. Mai 1648; Prag, 14. Jan. 1648; Prag, 23. Mai 1648; Prag, 27. Mai 1648; Prag 3. Jun. 1648; Prag, 6. Jun. 1648; Sobieslaw, Prag, 10. Jun. 1648). In Jagdsachen berichtete Ferdinand III. aus Prag am 13. Nov. 1647, 1648 retournierte einen einschlägigen Brief mit einer Marginalie (fol. 29). 1352 Leopold Wilhelm an F. A. Harrach, FA Harrach, K. 438. 1645 bat er ihn als Verordneten um Mithilfe bei der Auszahlung von 10.000 fl., die ihm die Landschaft schuldete (Wien, 16. Mai 1645), am 7. Jun. 1645 schrieb er neuerlich auch in diesem Sinne; mit Brief von Wien, 5. Mai 1644 empfahl er seinen Rat und Pfleger zu Wolfstein, Johann Maurer von Hohenstein, zur Aufnahme in den Ritterstand in Österreich ob der Enns. 1353 AVA, FA HR, K. 446. Von 1647 stammen 19 Briefe, von 1648 neun. 1354 AVA, FA HR, K. 448, Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach, Pilsen, 21. Aug. 1647 und 9. Sept 1647. <?page no="384"?> 383 Starhemberg am 23. August 1647 an Harrach, er habe dem Kaiser im Namen „unserer“ Verordneten ein Memorial in Sachen der Fernberger’schen Kompanien übergeben 1355 . Zur zahlenmäßigen Intensivierung trug darüber hinaus Maximilian Fürst Dietrichstein bei, der 1648 Obersthofmeister der zweiten Gemahlin Ferdinands III. wurde. Der Kontakt bezog sich vornehmlich auf Belange der in Linz gefeierten kaiserlichen Hochzeit 1356 . Unter den neuen Korrespondenzpartnern der Jahre 1646 bis Mai 1649 scheinen ferner zahlreiche weitere hochrangige Hofleute auf: so der kaiserliche Geheime Rat Werdenberg 1357 , der spätere Hofkammerpräsident Sinzendorf 1358 und General Hatzfeld 1359 (1646), der Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora I., Cavriani 1360 (1647), der kaiserliche Jägermeister Losenstein 1361 , der Hofkanzler Prickhelmayer 1362 , der kaiserliche Geheime Rat Trautson 1363 (1648), der Hofkriegsrat Traun 1364 und der kaiserliche Obersthofmeister Trauttmansdorff 1365 (1649). 1355 AVA, FA HR, K. 448, Reichard Starhemberg an F. A. Harrach, Pilsen, 23. Aug. 1647. 1356 Max Fürst Dietrichstein an F. A. Harrach, AVA, FA HR, K. 438. Von 1648 datieren fünf Briefe, von 1649 einer. 1357 AVA, FA HR, K. 449, Johann Baptist von Werdenberg an F. A. Harrach, 17. Apr. 1646, Kondolenzschreiben zum Tod von Harrachs Bruder. 1358 Die erhaltene Korrespondenz mit Georg Ludwig Graf von Sinzendorf (AVA, FA HR, K. 447) beginnt mit der Thematisierung privater Geldgeschäfte und Neujahrswünschen (Wien, 29. Dez. 1646); im Sept. 1647 schrieb Sinzendorf wiederum in finanziellen Angelegenheiten (Wien, 28. Sept. 1647). Erst 1659 verdichtet sich die Korrespondenz. Leopold Wilhelm Markgraf von Baden hatte bereits 1645 an Harrach geschrieben, doch ist der Brief nur auf das Jahr datierbar und scheint so in der Statistik nicht auf. Kämmerer wurde er erst 1651, war aber 1649 am kaiserlichen Hof in Preßburg (Baden an F. A. Harrach, Preßburg, 15. Apr. 1649). 1359 Franz Albrecht Harrach war in den 1630er Jahren Rittmeister bei Hatzfeld gewesen, weshalb zu vermuten steht, daß der erste erhaltene Brief von Hatzfeld aus Pilsen, 3. Febr. 1646, nicht der erste schriftliche Kontakt war. Er bezog sich zudem auf einen Brief von Harrach und empfiehlt diesem ein Geschäft seines Bruders (AVA, FA HR, K. 444). 1360 Friedrich Graf Cavriani übermittelte 1645 Harrach Befehle der Kaiserin bezüglich ihrer Abreise aus Wien (Wien, 19. Aug. 1645), bat mit Brief vom 15. Dez. 1645, dem Kaiser einige Schreiben zu übergeben und fragte, wen der Kaiser als Vertreter für sich und die Kaiserin als Paten für das Kind des Fürsten Karl von Liechtenstein abordnen wolle (AVA, FA HR, K. 438). 1361 Georg Achaz Graf Losenstein, zu dieser Zeit Landjägermeister, schrieb 1648 mehrfach an F. A. Harrach mit Bitten um dessen Hilfe in Sachen der kaiserlichen Armeeversorgung sowie der Bereitstellung des Geschenks der Stände für die kaiserliche Hochzeit (AVA, FA HR, K. 445, Briefe aus Wien vom 21., 27. und 30. Mai 1648). 1362 AVA, FA HR, K. 445, Prickhelmayer, Johann Matthias. Am 20. Mai 1648 bat er aus Prag um Hilfe zur Erlangung von 1.500 fl., die der Kaiser der Geheimen österreichischen Hofkanzlei aus Mitteln in Österreich ob der Enns angewiesen hatte. Am 6. Jun. 1648 (Prag) dankte er für einen Brief Harrachs vom 2. Jun. und für 500 fl., die er vom Kardinal Harrach erhalten habe. Im Postskriptum ergänzt er, daß der Kaiser den Kardinal als Geheimen Rat aufnehmen wolle. 1363 AVA, FA HR, K. 448, Franz Graf Trautson; die spärliche Korrespondenz setzt mit zwei Kondolenzschreiben ein (Wien, 28. Jul. und 6. Aug.); 1655 dankte Trautson dem Oberststallmeister Harrach für ein Pferd (Wien, 11. Apr.), empfahl ihm Nicolas Guyot, der seinen <?page no="385"?> 384 Auf der anderen Seite setzte in diesem Zeitraum die außerordentlich dichte Korrespondenz mit dem Freiherrn von Schifer ein, der in Österreich ob der Enns Herrenstandsverordneter war. Die Korrespondenz beszog sich primär auf Angelegenheiten Österreichs ob der Enns 1366 . Von Schifer erhielt Harrach zwischen 1646 und 1660 über 100 Briefe, von denen 70 auf die Jahre 1648 bis 1651 fallen; die meisten erreichten Harrach während seiner Anwesenheit bei Hof. Vor allem 1648 standen zahlreiche Briefe Schifers in engem zeitlichen Zusammenhang mit den von Harrach versehenen Kämmererdienstwochen 1367 . Erweiterungen fand das Korrespondenznetz in diesen Jahren noch über familiäre Beziehungen zu Seyfried Leonhard Breuner, der über eine Tante mit Harrach verwandt war 1368 . Damit vollzog sich ausgehend von der Doppelverortung Harrachs als kaiserlicher Kämmerer und Herrenstandsverordneter in Österreich ob der Enns - just dort, wo sich der Hof 1647 kriegsbedingt längere Zeit befand - dessen Einbindung in das Korrespondenznetz einer größeren Anzahl von Mitgliedern der Spitze des kaiserlichen Hofes. Bedeutsam ist dabei vor allem die Ausdehnung der Korrespondenz mit den Granden des Hofes auf nicht amtsbezogene Sachverhalte. Die Kondolenzkorrespondenz mit Trautson im Jahr 1648 markiert hier einen wichtigen Schritt und zeigt, daß man anfing, am Hof mit Harrach als Person zu rechnen, dessen Relevanz nicht durch strikte thematische Bindung begrenzt war 1369 . Sohn auf dessen Kavaliersreise begleitet hatte (23. Apr. 1655) und dankte ihm mit Brief vom 12. Mai 1655 für dessen Aufnahme. 1364 AVA, FA HR, K. 438, Konv. [Ernst Graf] Abensperg und Traun. 1365 AVA, FA HR, K. 448, Maximilian Graf Trauttmansdorff an F. A. Harrach, Preßburg, 2. Mai 1649: Franz Albrecht Harrach solle Geld für die Auszahlung des Soldes einiger abzudankender Regimenter in Österreich ob der Enns auftreiben. 1366 AVA, FA HR, K. 447. Die Briefe stammen mit wenigen Ausnahmen aus Linz und beschäftigen sich mit Angelegenheiten Österreichs ob der Enns. Die höchste Dichte hatte die Korrespondenz, als Harrach vom Herrenstandsposten an den Hof zurückkehrte (1649, 1650). 1367 So schrieb Schifer 1648 an Harrach während dessen Kammerdienstwochen und im Umkreis von bis zu zwei Tagen im Febr. und März 1648 vier Briefe (1., 8. und 29. Febr. sowie 7. März) und während und im engen Umfeld der Kammerdienstwoche im Nov. drei Briefe (20., 24. und 28. Nov.). 1650 war es ähnlich. 1368 AVA, FA HR, K. 438. Die sechs Schreiben aus den Jahren 1645 bis 1648 sind überwiegend privatgeschäftlichen und familiären Inhalts, wobei sie auch auf Österreich ob der Enns rekurrieren. Zur familiären Beziehung vgl. Harrach (1906), Stammtafel. 1369 Daß Harrach diese Korrespondenz mit einem Kondolenzschreiben an Trautson initiiert hatte, auf das dieser mit Brief von Wien, 28. Jul. 1648 dankte, tut dem keinen Abbruch. Am 6. Aug. 1648 drückte ihm Trautson sein Mitgefühl für die Gefangennahme des Bruders von Franz Albrecht Harrach, Kardinal Harrach, durch die Schweden aus (AVA, FA HR, K. 448). <?page no="386"?> 385 Diesen Übergang dokumentiert auch die Korrespondenz mit dem (Weih-)Bischof von Brixen Antonio Crosini 1370 . Der Beginn der über Jahre geführten Korrespondenz wird auch der Rücksicht des Bischofs auf den Bruder Harrachs, den Kardinal und Erzbischof von Prag, geschuldet gewesen sein. Die meisten der erhaltenen Briefe (1648 bis 1662) wurden ohne besonderen Anlaß geschrieben, hielten aber Kommunikationspfade offen, die im Bedarfsfalle leicht genutzt werden konnten. Meist Courtoisieschreiben, beziehen sich auch auf kleine füreinander getätigte Geschäfte, vor allem auf Frucht-, Wein- und Ölsendungen aus Italien; häufig ließ sich der Bischof dem Kardinal empfehlen, von Zeit zu Zeit aber bat er Harrach um Hilfe: so um die Lieferung eines vom Oberststallmeister Wolkenstein im Namen des Kaisers versprochenen Lippizaners, so um die Anweisung einer kaiserlichen Rente von 700 fl. auf Lebenszeit 1371 . Der Aufstieg Harrachs bei Hof wird in dieser Korrespondenz elegant mitvollzogen und sprach den Kardinalsbruder und Hofmann in seinem jeweils veränderten Einflußrahmen an. Landjägermeister Im Mai kehrte Harrach, nunmehr seines Verordnetenamtes ledig, dauerhaft an den Kaiserhof zurück, übernahm dort das Landjägermeisteramt und versah weiterhin seinen Dienst als Kämmerer. 1655 wurde er zudem Oberststallmeister. Diese Phase (Phase IV: 1649-1657), in der Harrach die Stufe zu einem Obersten Hofamt erklomm, weist, betrachtet man nochmals die Graphiken oben, einige Eigentümlichkeiten auf, die das Verständnis für Kontaktstrukturen von Hofleuten vertiefen: Obschon die Vermutung naheliegt, daß die Korrespondenzdichte sogleich steigen werde, verringerte sie sich zunächst ganz erheblich, stabilisierte sich erst 1653 bei steigender Tendenz, ohne aber bis zum Tod Ferdinands III. die Werte der Verordnetenphase wieder zu erreichen. Andererseits ist bemerkenswert, daß nach der Stagnation der Jahre 1650 bis 1652 die Zahl neuer Absender wieder kontinuierlich zunahm. Dies weist auf eine Umstrukturierung auch im Sinne einer Diversifizierung des Korrespondenznetzes hin, das sich im Hinblick auf Harrachs Einflußmöglichkeiten entfaltete. Das zahlenmäßige Verhältnis von neuen zu alten Absendern macht dies besonders deutlich: Die Attraktivität 1370 AVA, FA HR, K. 448; 41 Briefe zwischen keinem, einem und sieben pro Jahr. 1371 Vgl. die Briefe vom 5. Jul. 1648, 23. Sept., 20. Okt. 1658 und 10. Nov. 1658. Im Okt. verweist er auf seine ältere Bitte und ersucht Harrach erneut, dem Kaiser persönlich das Memorial zu übergeben und zu empfehlen, um im Dez. Weihnachtswünsche und Lebensmittel und im März Öl zu senden (11. Dez. 1658, 23. März 1659); Archiv: Konv. Triest, Anton Bischof. <?page no="387"?> 386 Harrachs als Korrespondent stabilisierte sich seit 1653: Etwa die Hälfte der ihm in dieser Zeit schreibenden Personen schrieb ihm erstmals. Der Karriereschub 1655 ging dagegen mehr mit einer stärkeren Intensivierung der bestehenden Kontakte einher. Deutlich wird ferner der Einfluß des jeweiligen Aufenthaltsortes: Mit den regelmäßig bei Hof anwesenden Personen wurde ein weniger intensiver schriftlicher Kontakt gepflegt, während bis 1651 die alten Kommunikationspfade nach Österreich ob der Enns sehr stark genutzt wurden. Zur Aufrechterhaltung des engen Kontaktes zu den Ständen in Österreich ob der Enns trug vor allem die 1649 einsetzende Korrespondenz mit dem von dort stammenden kaiserlichen Kämmerer und Herrenstandsverordneten Conrad Balthasar Graf von Starhemberg bei 1372 . Zwischen 1649 und 1655 schickte er über 30 Briefe an Harrach, die sich fast durchweg mit landständischen Fragen beschäftigen, über die Landtage, die Bewilligungen an den Kaiser, die Schwierigkeiten, die bewilligten Summen aufzubringen 1373 , auch über die Demobilisierung berichteten und Harrach über die „machinationes“ im Verordnetenamt auf dem laufenden hielten 1374 . Harrach wiederum war für die Stände seines Landes am Kaiserhof ein wichtiger Ansprechpartner und setzte sich für diese auch ein. So verzeichnete er im Dezember 1649 in seinem Kalender: „Den 13. seint die gesanten aus dem landt ob der Enß khomen, und den 14. mich ersucht, beÿ Ihr Maÿ Ihre sachen anbringen zu helfen, weliches Ich auch gethan.“ 1375 Selbst unter den zumeist Amtsangelegenheiten betreffenden Billets Auerspergs finden sich mitunter Bezüge auf Harrachs Einfluß in Österreich ob der Enns 1376 . 1372 AVA, FA HR, K. 447. Conrad Balthasar Graf von Starhemberg war nach Schwarz (1943), S. 355, von 1637 an Landrechtsbeisitzer in Niederösterreich, wurde 1641 Reichshofrat, 1645 bis 1649 zusätzlich Kommandant im Mühlviertel und 1656 Vizeobristhofmeister und Oberststallmeister der Kaiserin Eleonora II., 1657 Vizestatthalter in Niederösterreich, 1663 Statthalter, 1665 Geheimer Rat; vgl. auch Sienell (2001a), S. 183-185 (1659 als Ernennungsjahr zum Geheimen Rat, ebd., S. 184). 1373 AVA, FA HR, K. 447, Conrad Balthasar von Starhemberg an F. A. Harrach, Linz, 24. Febr. 1652. 1374 Ebd., Linz, 28. Dez. 1649. 1375 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Dez. 1649. Am 2. Febr. 1649 aß er bei den Gesandten des Landes ob der Enns während einer Kammerdienstwoche und am 25. Febr. nahm er „als ein gesanter von den Landt ob der Enß“ an der Hochzeit einer Tochter des Hofkanzlers teil (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Kal. Franz Albrecht Harrach). 1376 AVA, FA HR, K. 438, Konv. 6, Fürst Auersperg. Eine größere Anzahl von Billets ist undatiert, der Inhalt der Schriftstücke vor 1657 in der Regel auf das Jägermeisteramt Harrachs bezogen. 1659 bat Auersperg Harrach um Hilfe in Österreich ob der Enns; er wollte in Erfahrung bringen, ob die Einschreibungsgebühr für die Landstandschaft in der verlangten Höhe zu zahlen sei (Wien, 23. Apr. 1659). Der Hofkammerdirektor Clement Radolt schrieb Harrach 1654 und 1656 (AVA, FA HR, K. 446, 24. Dez. 1654 und 29. Apr. 1656). <?page no="388"?> 387 Harrach machte dieses durch seine Herkunft, Landstandschaft und seine Amtszeit als Verordneter etablierte Einflußpotential für bei Hof dienende Amtsträger attraktiv. Zusätzlich sorgte seine Position für die Entstehung von weiterreichenden Kontakten. Anknüpfungspunkt war dabei vielfach der gemeinsame Dienst im Hofstaat Ferdinands III. So finden sich unter den neuen Absendern der Jahre 1650 bis einschließlich 1655 Wolfgang Stubenberg (Kämmerer seit 1634/ 37), Ottavio von Taxis (Truchseß seit 1649), Karl Gottfried Breuner (Mundschenk seit 1640, Kämmerer seit 1642) und Karl Ferdinand von Rappach (Kämmerer seit 1650). Bei der 1655 einsetzenden Korrespondenz mit Ferdinand Ernst Graf Waldstein (Mundschenk und Kämmerer 1643, Reichshofrat 1648) scheinen familiäre Verbindungen im Vordergrund gestanden zu haben 1377 . Ähnlich wie bei den Briefen des Bischofs von Trento stehen private Anliegen 1378 , Courtoisieschreiben 1379 und, verstärkt nach der Ernennung zum Oberststallmeister, Bitten um die Verschaffung von Stellen im kaiserlichen Dienst im Vordergrund 1380 . 1377 AVA, FA HR, K. 449, Ferdinand [Ernst] Graf Waldstein. Waldstein war ein Neffe Harrachs. 1648 wurde er Reichshofrat, 1650 Appellationspräsident in Prag und starb am 15. Mai 1655 (vgl. Gschließer (1942), S. 256, 257, und Auersperg (1805)). Aus der Korrespondenz geht hervor, daß aus böhmischen Kreisen der in Prag ansässige Kardinal und Geheime Rat (seit 1648) in Protektionssachen bevorzugt angesprochen wurde. Die Korrespondenz bezieht sich denn auch teils auf Angelegenheiten des von Prag abwesenden Kardinals (Prag, 20. Jan. 1655, 3. Febr. 1655), teils auf Courtoisieschreiben; am 20. Febr. 1655 dankte Waldstein für ein Schreiben, in dem Harrach sein Mitgefühl wegen seines schlechten Gesundheitszustandes ausgedrückt hatte, am 25. Febr. 1655 für die Kondolenz anläßlich des Todes des Vaters, Oberstkämmerers Max Graf Waldstein, am 3. März 1655 gratulierte er zur Oberststallmeisterstelle, nach Preßburg schrieb er am 8. Mai 1655 mit der Bitte um die Bezahlung eines kaiserlichen Gestütmeisters zugunsten der Witwe. 1378 FA Harrach, K. 448. Wolf d.Ä. Herr von Stubenberg an F. A. Harrach, Graz, 7. Apr. 1655. Der Rentmeister Stubenbergs wollte als Hofmeister in den Dienst eines Vetters von Harrach treten, was zu verhindern Stubenberg Harrach bat. 1379 AVA, FA HR, K. 448, Ottavio von Taxis verband den Weihnachtsgruß mit einem geschäftlichen Anliegen, Venedig, 10. Dez. 1650. 1380 AVA, FA HR, K. 438, Karl Gottfried Freiherr von Breuner. Die Briefe sind etwa zur Hälfte nicht genau datiert. Primär ging es um die Erlangung des Jägermeisteramts in Innerösterreich (Graz, 28. Jul. 1651); zum Amt im 16. Jahrhundert vgl. Pickl (1979). Karl Ferdinand Herr von Rappach (AVA, FA HR, K. 446) war um ein höheres Amt im kaiserlichen Hofstaat, später im Militärdienst bemüht und schrieb Harrach daher 1653 bis 1656 regelmäßig. Am 11. Apr. 1653 berichtete er, er habe von der Gräfin Brandeis vernommen, für den König solle ein Hofstaat eingerichtet werden (verm. eine Erweiterung des Hofstaats Ferdinands IV.), in dem der kaiserliche Oberststallmeister Losenstein das Amt des Oberstkämmerers übernehmen solle; Harrach möge ihn, Rappach, beim Kaiser für die freiwerdende Stelle empfehlen. Ähnliche Bitten erreichten Harrach auch 1656 (Allensteig, 15. Apr. 1656, Stelle in einem Regiment; Allensteig, 22. Sept. 1656, Stelle des verstorbenen Grafen Kuefstein; Allensteig, 20. Nov. 1656, Militärstelle). Auch erörterte Rappach mit Harrach 1655 Fragen der Werbungsgelder (Allensteig, 20. Okt. 1655). <?page no="389"?> 388 Die Kombination von Courtoisieschreiben und der wechselseitigen Inanspruchnahme für Anliegen im Dienst- und Einflußbereich des jeweiligen Korrespondenzpartners erweiterte sich in diesem Zeitraum auf der Ebene der Bischöfe und Fürsten des habsburgischen Einflußgebietes. Vom Fürstbischof von Salzburg, Guidobald von Thun, empfing Harrach zunächt einen Dankesbrief für das Glückwunschschreiben anläßlich seiner Wahl zum Bischof sowie für einen Neujahrswunsch 1381 , doch folgten Bitten um die Beschaffung des Kämmereramtes für einen Vetter sowie um Unterstützung eines Obristen, der in eigenen Geschäften nach Wien reiste 1382 . Der Bischof von Freising bat Harrach um Beförderung einer Rechtsangelegenheit 1383 , der Canonicus zu Salzburg und nachmalige Bischof zu Lavant und Seckau half Harrach zunächst bei der Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten nach dem Tod des Franz von Scherffenberg, dankte für die Gratulation zur Bistumsverleihung, hofierte über Franz Albrecht Harrach den Kardinal und ließ sich wie der Fürstbischof von Salzburg zugunsten des Truchsessen von Friedberg ein, der Kämmerer werden wollte 1384 . Die Kurfürstin Maria Anna von Bayern, Schwester Ferdinands III., empfahl 1653 einen Bewerber für eine Stelle bei der kaiserlichen Jägerei und dankte über Harrach dem Kaiser für Geschenke 1385 . Über den Geschenkaustausch zwischen dem Kaiser und Erzherzog Sigmund Franz von Tirol kam Harrach in Kontakt mit seinem späteren Dienstherrn: 1654 dankte der Erzherzog Harrach für 1381 AVA, FA HR, K. 446. Briefe aus Salzburg vom 12. Febr. 1654 und vom 7. Jan. 1655. 1382 Seine Gratulation zur Verleihung des Oberststallmeisteramtes verband Lodron mit der eigenhändigen Bitte um Förderung des Ernst Reichserbtruchsessen zu Friedberg, der „mit der intention am khaÿl: Hoff sich befindet, beÿ Ihr khaÿl: Maÿtl: die gnad des Cammerschlissels allerunderthenigist außzuwürkhen“ (AVA, FA HR, K. 446, Salzburg, 5. März 1655); seine Vereidigung fand am 21. März 1655 statt. Das Recommendationsschreiben für den Obristen Johann von Flettingen datiert von Salzburg, 31. Aug. 1659. 1383 AVA, FA HR K 439. Bischof Albrecht Sigmund von Freising, Freising 9. Jan. 1654. Der Brief nahm Bezug auf ein in München geführtes Gespräch der beiden; den Kontakt hatte eine kaiserliche Kommissionsreise hergestellt. 1384 AVA, FA HR, K. 444, Max Gandolf Graf Khuenburg. Die meisten der elf 1654 bis 1659 geschriebenen Briefe kamen aus Salzburg, wo Khuenburg sich auch als Bischof von Seckau zeitweise aufhielt und sein Kanonicat behalten wollte (vgl. ebd., 11. Dez. 1654). Auf den Kardinal bezogen sich einige Briefe, in denen es um dessen Porträt ging (Salzburg, 9. Jan. 1655, St. Andre, 31. Aug. 1656). Seine Bitte um Beförderung seines Vetters Friedberg datiert von Salzburg, 23. Febr. 1655. Kämmerer wurde Ernst Truchseß zu Friedberg am 21. März 1655. 1385 AVA, FA HR, K. 438, Anna Maria von Bayern. Die Empfehlung datiert von München, 22. Okt. 1653, der Dank für einen Brief Harrachs und die vom Kaiser gesandten Kamele von München, 17. Jul. 1656. Auch sie bezog sich auf den Kardinal (1. Aug. 1658) und berichtete von der Ankunft einer Kopie eines Porträts der Kaiserin und des nun an ihrem Hof logierenden Malers, von dem sich nun ihre Tochter porträtieren lassen wolle (11. Okt. 1658). <?page no="390"?> 389 seine Anteilnahme an der Überlassung eines kaiserlichen Wildbanns 1386 ; Harrach selbst erhielt bis in die 1660er Jahre etwa jährlich Geschenke vom Erzherzog: vor allem Wein, aber auch Falken. Selbst diese hochrangigen Erweiterungen entwickelten sich klar entlang der amtsbezogenen Pflege dynastischer Beziehungen der Habsburger und eigener familiärer Verbindungen. Harrachs aus Familie, landständischer Verortung und Landjägermeister- und Kämmereramt sich ergebendes Potential scheint damit ausgeschöpft gewesen zu sein, räumlich ebenso wie hinsichtlich der von den Korrespondenten gehegten Erwartungen. Diese von den übrigen Briefkontakten gestützte Interpretation 1387 gibt uns ein ungefähres Bild von den Möglichkeiten der höheren Ehren- und Funktionsehrenämter des kaiserlichen Hofstaats. Oberststallmeister Mit der Ernennung zum kaiserlichen Oberststallmeister am 23. Februar 1655 1388 veränderte sich dieses Bild nicht grundlegend, die Bedeutung des Hofamtes aber wurde stärker spürbar. In der Korrespondenz mit den wenigen Reichsständen und auswärtigen Höflingen dominierte ein enger Bezug zum Hofamt 1389 , und sie nahm nur ausnahmsweise die Form 1386 AVA, FA HR, K. 438, Erzherzog Sigmund Franz an F. A. Harrach, Innsbruck, 19. Apr. 1654. Später dankte er für den vermuteten Einfluß auf das kaiserliche Geschenk zweier englischer Hunde (Innsbruck, 8. Nov. 1654), ferner für Pferde (Innsbruck 26. Okt. 1655) und Fohlen (Innsbruck, 6. Sept. 1658). Als Dank für Harrachs Bemühungen sandte er ihm regelmäßig Wein, auch Falken (9. März 1658). Zu Vorderösterreich vgl. Quarthal (1999). 1387 Vgl. die Beschreibung des Todes Ferdinands IV. (AVA, FA HR, K. 439, Dr. Glanz, 10. Jul. 1654). Johann Philipp Erzbischof von Mainz sandte 1649 Informationen über die Domprobstei Halberstadt (AVA, FA HR, K. 445, 28. Apr. 1649), Franz Visinteiner schrieb am 6. Jan. 1653 aus Prag betr. einer Weinlieferung nach Regensburg (AVA, FA HR, K. 449). 1388 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Febr. 1655. Der 23. war das Datum der Eidesleistung, entschieden hatte sich der Kaiser bereits am 22. Febr., die Amtseinführung mittels Vorstellung fand am 24. Febr. 1655 statt. 1389 So schrieb Herzog Julius Heinrich von Sachsen Harrach mit der Bitte um Weiterleitung eines Pferdegeschenkes (AVA, FA HR, K. 446, 18. Aug. 1655). Herzog Johann Georg von Sachsen dankte für Pferde (AVA, FA HR, K. 446, Dresden, 13. Febr. 1657). Vom Probst von Ellwangen, Johann Rudolf, liegt eine Gratulation vor (AVA, FA HR, K. 438, Schloß Ellwangen, 19. März 1655). Die Korrespondenz mit Maximilian Graf Fugger, dem Obersthofmeister der Kurfürstin von Bayern, einer Schwester Ferdinands III., setzte mit dem Dank für vom Kaiser geschenkte Kamele ein (AVA, FA HR, K. 439, Schleißheim, 14. Jul. 1656). Fugger informierte Harrach über den bayerischen Hof v.a. in bezug auf die Kurfürstin; nach dem Tod Ferdinands III. nahm die Korrespondenz ab, erst 1664 wieder zu. Auch der knappe Briefwechsel mit einem Herberstein steht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in direktem Zusammenhang mit Harrachs Hofamt (AVA, FA HR, K. 444). Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich um den innerösterreichischen Geheimen Rat und Landeshauptmann Johann Maximilian Graf von Herberstein (vgl. Popelka (1962), S. 32, Thiel (1930), S. 628) dessen Briefe sich dem Problem der Ausfolgung von Geldern an Harrach aus Innerösterreich widmen, das diesem dem <?page no="391"?> 390 knapper privater Mitteilungen an 1390 . Daß die Korrespondenz im Falle des Freiherrn Christoph von Freyberg über den Tod Ferdinands III. hinaus über Jahre fortgeführt wurde, ist vor allem Harrachs Laufbahn in Tirol geschuldet 1391 . Gemeinsam ist diesen hochrangigen Erweiterungen, daß sie sich als nicht weiter ausbaufähig erwiesen. Einen Hinweis auf die Grenzen des Protektionspotentials Harrachs als Oberststallmeister gibt die Korrespondenz mit seinem Neffen Karl Ferdinand Graf von Waldstein. Dieser bat um eine Interzession beim Kaiser und beim Obersthofmeister Fürst Auersperg wegen der Stelle des Appellationspräsidenten; weil er diese nicht erhielt, bat er später um eine Landrechtsbeisitzerstelle 1392 . Harrach wurde in so weitreichenden Angelegenheiten auch sonst nur Anschein nach als kaiserliche Kapitalanweisung von 12.000 fl. bei der Landschaft zugute kommen sollte. Die Sache ließ sich schwierig an: Herberstein vertröstete Harrach 1656 mit dem Hinweis, es habe noch keinen Landtagsschluß gegeben und andere „dergleichen vornemben Parteÿen“ warteten gleichfalls (Herberstein, 25. Febr. 1656) und bat um Geduld „bei diesen so geldlosen Zeiten“ (ebd., Graz, 26. Jul. 1656). 1659 ließ er ihn wissen, daß er sich erkundigen wolle, warum Zahlungen so langsam vonstatten gingen und grüßte den Kardinal. Die Briefe aus Graz datieren vom 1. Aug. 1659, 13. Aug. 1659, 2. und 25. Sept. 1659, 18. Dez. 1659 und (nach der Ernennung Harrachs zum Geheimen Rat) 23. Dez. 1665. 1390 So informierte Maximilian Graf Kurz, Geheimer Rat am bayerischen Hof Harrach 1655 über den Aufenthalt seines Neffen Ferdinand Bonaventura in München (AVA, FA HR, K. 444, München 18. Jun. 1655). Ein zweiter Brief datiert von München, 5. Nov. 1655. Über Ferdinand Bonaventura Graf Harrach unterrichtete Franz Albrecht Harrach auch Anna Montrichier (AVA, FA HR, K. 445, 13. Dez. 1656). 1391 Die Korrespondenz mit Freyberg (AVA, FA HR, K. 439) setzt mit einem Brief aus Innsbruck vom 20. Febr. 1656 ein und wurde bis 1665 fortgeführt. Annähernd 70 Briefe an Harrach sind vom Freiherrn Aichorn erhalten, der 1658 Oberstforstmeister in Tirol und seit 1664 dort auch Kammerrat war (Seeber (1977), S. 178, 179; AVA, FA HR, K. 438, 1655 bis 1666). Die Korrespondenz dokumentiert Harrachs Annäherung an den Hof in Innsbruck, seine dortige Amtszeit und seine Inanspruchnahme nach dem Aussterben der Tiroler Linie der Habsburger durch deren ehemalige Bedienstete. Anfänglich informierte er Harrach, der dem Erzherzog Sigismund Franz 1658 ein Fohlen schenken wollte, darüber, daß der Erzherzog Schecken und Fuchse nicht mochte (Innsbruck, 10. März 1658). 1392 AVA, FA HR, K. 449. Karl Graf Waldstein (Kämmerer König Ferdinands IV. seit Jun. 1647, kaiserlicher Kämmerer seit 1654, Reichshofrat seit 1655) an F. A. Harrach. Waldstein wandte sich an Harrach nach dem Tod seines Bruders Ferdinand Ernst, der in Prag Appellationspräsident gewesen war; er klagte, er habe keinen mächtigeren Förderer als den Grafen Schlick, der aber in Böhmen nicht wohlgelitten sei (Prag, 24. Mai 1656). Aus den weiteren Briefen (Prag, 27. Mai 1656, 31. Mai 1656, 3. Jun. 1656, 7. Jun. 1656, 10. Jun. 1656, 17. Jun. 1656 und Neuschloß, 30. Jun. 1656) geht hervor, daß er von der ursprünglichen Prätension bald zugunsten der Bitte um eine Landrechtsbeisitzerstelle abrückte und diesbezüglich an Harrach ein Memorial für den Kaiser mit der Bitte um Überarbeitung und Überreichung sandte, welcher Bitte Harrach auch entsprach; zudem suchte Waldstein in Prag (1656 bis Apr. 1659 tauchte er in den Präsenzlisten des Reichshofrats nicht auf, Gschließer (1942), S. 273) engen Kontakt zum Kardinal. Appellationsrat wurde Waldstein nicht. Von Prag, 3. Jul. 1655, datiert ein Brief, in dem er wegen des Todes der Kaiserin Eleonora I. Harrach seine Schwester empfiehlt. Der Brief ist im Archiv dem am 21. Mai 1655 verstorbenen Ferdinand Ernst Graf Waldstein zugeordnet. <?page no="392"?> 391 wenig konsultiert 1393 . So war der Inhalt der Korrespondenz mit weiteren entfernteren Verwandten, die zugleich ein Hofamt hatten, zumeist auf private oder familiäre Angelegenheiten konzentriert und wies ungeachtet seiner häufigen Bezüge auf den Hof wenige und auch weniger schwerwiegende Bitten um Unterstützung von Anliegen bei Hof auf - konnten sie doch selbst beim Kaiser vorstellig werden und höherrangige (wie den Kardinal Harrach) oder sonstige Verwandte in Anspruch nehmen 1394 . Desungeachtet verweist dieser Teil der Korrespondenz auf eine Verdichtung familiärer Beziehungen durch Hofämter von Familienmitgliedern hin, die sich auch an weiteren neuen Absendern von Briefen an Harrach beobachten läßt. 1393 Vgl. AVA, FA HR, K. 445. So empfahl sich als einer der wenigen etwa der Fürst von Massa, der ein kaiserliches Militäramt innehatte, der „prottetione“ Harrachs (30. Apr. 1656). 1394 Vgl. dazu die Korrespondenz mit dem Freiherrn Ernst Ferdinand Breuner (kaiserlicher Kämmerer seit 1654, auch Kämmerer bei Ferdinand IV.), dessen neun datierte Briefe aus den Jahren 1655 bis 1659 stammen und sich hauptsächlich mit Gutsangelegenheiten beschäftigen (AVA, FA HR, K. 438). Ähnlich verhält es sich mit den Briefen von Rudolf Graf Kaunitz, der 1646 kaiserlicher Mundschenk und Kämmerer geworden, mit Harrach über die zweite Ehe von dessen Schwester Isabella Katharina (in erster Ehe verheiratet mit dem Herzog von Friedland) verwandt war und in seinen späten Jahren vornehmlich auf seinen böhmischen Gütern und in Prag lebte (AVA, FA HR, K. 444). Die 1655 einsetzende und seit 1659 besonders dichte Korrespondenz umfaßt über 60 Briefe, einige davon von Kaunitz’ Sekretär. Aus Prag bat er Harrach mit Brief vom 19. Jul. 1661, die Zweitschrift eines Briefes an den Kaiser zu übergeben, da der erste dem Anschein nach vom Hofkammerpräsidenten Sinzendorf nicht weitergeleitet worden sei; 1662 empfahl er dem Fürsten Auersperg den Stiefvater seines Sekretärs und sandte, damit Harrach gleichfalls empfehlen könne, eine Abschrift des Memorials (21. Jan. 1662), am 11. Dez. 1662 schrieb der Sekretär in der vor dem Hofmarschall verhandelten causa Rudolf Kaunitz versus Marchese Matthei, mit welcher Angelegenheit auch Harrach befaßt wurde (vgl. 30. Dez. 1662). Den Abschluß der Korrespondenz stellt ein Schreiben des Sekretärs vom 22. Apr. 1664 mit einem Testamentsauszug und der Liste der Kaunitz’schen Bedienten dar. Auch Carl Ferdinand von Scherffenberg, verwandt über Harrachs Schwester Maximiliana aus ihrer zweiten Ehe, schrieb Franz Albrecht Harrach spätestens seit 1655 regelmäßig (AVA, FA HR, K. 446, stark beschädigte Stücke, nur teilweise datierbar); Carl Ferdinand wurde 1660 kaiserlicher Kämmerer. Zunächst privaten Inhalts, weitete sich der Themenkreis mit den Jahren auf höfische und v.a. militärische Belange aus, ohne einen Protektionsschwerpunkt aufzuweisen. Nicht eindeutig ist die Einordnung der 1656 einsetzenden Korrespondenz mit Gottlieb Graf von Windischgrätz. Er war seit 1656 Reichshofrat und mit Harrach über eine Losenstein und über die Ehe der Barbara Frein von Windischgrätz († 1580) mit Leonhard IV. Freiherr von Harrach († 1590) verwandt. Obschon sie auf freundschaftlichem Fuße standen, setzt die überaus dichte Korrespondenz mit ausgeprägtem Hofbezug erst 1661 ein; aus dem Jahr 1656 stammt nur ein Schreiben, das Windischgrätz am 23. Apr. 1656 nach Linz sandte, wohin dieser die Kurfürstin von Bayern eskortierte. Der Brief stellt einen doppelten Familienbezug her: Er berichtet von der Annahme der [Maria] Franziska von Scherffenberg als Hofdame der Kaiserin Eleonora II. und ließ „unserem“ Grafen Losenstein Grüße ausrichten. Warum die Korrespondenz erst 1661 wieder einsetzt, ist nicht klar. Windischgrätz war als Reichshofrat einer der wenigen am Kaiserhof etablierten Protestanten und wurde von Leopold I. zu mehreren diplomatischen Missionen im Reich sowie u.a. nach Schweden entsandt (vgl. Gschließer (1942), S. 275, 276, und Vocelka (ca. 1980)). <?page no="393"?> 392 Der gemeinsame Dienst im Hofstaat Ferdinands III. bildete wiederum die Grundlage neuer Korrespondenzbeziehungen. So setzte 1657 der Briefwechsel mit Leopold Wilhelm Graf Königsegg ein, der unter Ferdinand III. Reichshofrat (seit 1653) sowie Kämmerer König Ferdinands IV. gewesen und 1654 auch Kämmerer Leopolds I. geworden war 1395 . Auch mit den Grafen Joseph und Ludwig Rabatta scheint in dieser Phase der schriftliche Austausch begonnen zu haben 1396 . Ludwig Graf Rabatta war 1649 Mundschenk und 1650 Kämmerer Ferdinands III. und nach dessen Tod im Juli 1657 Kämmerer Leopolds I. geworden, zog sich dann vom Hof zurück, hielt aber die Verbindung aufrecht 1397 . Joseph Graf Rabatta hingegen war Mundschenk und Kämmerer Ferdinands III. seit 1644 bzw. 1645, Kämmerer Ferdinands IV., sowie zweiter Kämmerer Erzherzog Leopolds und stand diesem offenbar sehr nahe. Vermutlich schon 1657 wurde er Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph. Harrach hatte sich in dieser Stellenangelegenheit für ihn verwendet und wurde bis 1664 von Zeit zu Zeit mit Berichten vom Hof und mit Courtoisieschreiben bedacht 1398 . Ähnlich verhielt es 1395 AVA, FA HR, K. 444. Leopold Wilhelm Graf Königsegg an F. A. Harrach. Königsegg begleitete Leopold I. 1657 nach Prag und berichtete Harrach von den dortigen Geschehnissen (Prag, 25. Sept. 1657). In einem undatierten Schreiben (vor der Reise nach Frankfurt) bat er ihn noch um die Empfehlung einer Geldforderung an den Kammerpräsidenten (wiederum am 25. März 1658 aus Frankfurt). Er erwog mit einer aufschlußreichen Begründung den Rückzug nach Schwaben: Weil ihm die Einkünfte der erledigten Reichshofratsstelle fehlten, falle es dem Vater schwer, ihn bis zu einer besseren Gelegenheit bei Hof zu unterhalten; „weilen ich auch selbst nit siehe, zu was nuzen ich anizig wege d. Cammerherrn stell bei Hoff meinem Herrn Vatter, und mir grosse Costen Verursachen sollte“ und sich die Wahlvorbereitungen in Frankfurt so schlecht anließen, warte er lieber ab, denke aber an eine Hochzeit mit einer Hofdame, auf die er in einem Schreiben von Immenstaad (18. Dez. 1657) zurückkam. Königsegg reiste trotz seiner Rücktrittspläne nach Frankfurt und nahm beim öffentlichen Einzug Leopolds I. teil (vgl. Gschließer, S. 265, 266; Hengerer (2001a), S. 356, Anm. 59 und Königseggs Briefe aus Frankfurt vom 25. März 1658, 20. Apr. 1658 und 25. Mai 1658). Königsegg hatte doppelt Glück: Die Heirat fand im Okt. 1658 in Wien statt (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Okt. 1658), und er wurde 1666 Reichshofratsvizepräsident. Die Briefe seines Vaters Haug Graf Königsegg an Harrach verdanken sich dem Umstand, daß der Hof auch ein Heiratsmarkt war. Er schrieb Harrach aus Immenstaad, daß sein Sohn Leopold Wilhelm sich mit der kaiserlichen Hofdame Maria Polixenia Gräfin von Scherffenberg verheiraten wolle, und bat um seine Einwilligung. Harrach war bei der Hochzeit Königseggs in Wien geladen (ebd.). Zur schwäbischen Klientel vgl. Press (1989), S. 15, 21, 22. 1396 Ihre Briefe an F. A. Harrach (AVA, FA HR, K. 446, Joseph Graf Rabatta und K. 446, Ludwig Graf Rabatta) sind oft stark beschädigt, so daß die Datierung vielfach unsicher ist. 1397 AVA, FA HR, K. 446. Der früheste der annähernd 40 Briefe scheint von 1654 zu stammen, der späteste von 1664. Der Schwerpunkt liegt auf den Jahren 1657 und 1658 und 1660 bis 1662. Ludwig Graf Rabatta schrieb zumeist aus Görz, 1658 zumeist aus Venedig. Im Vordergrund standen kleinere Anliegen in eigenen und Familienangelegenheiten (etwa Mai 1662), regelmäßige Grüße an gemeinsame Bekannte und Kollegen aus der Zeit des Hofdienstes und an Verwandte Harrachs. 1398 Rabatta war regelmäßig in der Nähe Leopolds I. und begleitete ihn nach Frankfurt, wo er auch das Amt des Hartschierhauptmannes zeitweise vertrat. Harrach hatte ihm dem Anschein <?page no="394"?> 393 sich mit Franz Leopold von Thierheim, der Kämmerer Ferdinands III. seit 1654, seit 1657 Leopolds I. war und zudem aus Österreich ob der Enns stammte 1399 . Der wohl wichtigste neue Briefkontakt dieser Phase war derjenige mit dem kaiserlichen Botschafter in Spanien, Johann Maximilian Graf von Lamberg. Lambergs erstes überliefertes Schreiben an Harrach ist die Gratulation zum Oberststallmeisteramt und macht damit das harsche höfische Bedingungsgefüge der Korrespondenz deutlich: Inhaltlich bezieht sich die Korrespondenz vornehmlich auf Belange des kaiserlichen Stalls und bricht 1658 ab, als deutlich wurde, daß Harrach bei Leopold I. kein bedeutendes Amt erlangen würde. Hilfe für Harrach, der sich nach Österreich ob der Enns zurückgezogen hatte, war vom prospektiven Oberstkämmerer Lamberg indes nicht zu erwarten, meint dieser doch, es sei „gar weislich, das Sye sich auf ein Zeit lang wie ein Dax zu Köppach vergraben wollen, EL wollen sich entzwischen mit dem spruch trösten qui nil potest sperare, desperet nihil“ 1400 . Abgedankt Nach dem Tod Ferdinands III. wurde auch Harrach entlassen, ohne daß Leopold I. ihm das Amt des Oberststallmeisters oder ein anderes Hofamt neu übertrug. Harrach war allerdings von Ferdinand III. eine Abfertigung von 70.000 fl. versprochen worden, die Leopold I. bestätigte, um 30.000 fl. aufstockte und auch anzuweisen befahl; im September 1657 schenkte er ihm acht Stuten 1401 . Er war demnach in Gnaden entlassen nach bei der Erlangung des Obersthofmeisteramtes bei Erzherzog Carl Joseph geholfen (Dankesbrief in AVA, FA HR, K. 446, Rabatta, Laxenburg, 10. Mai 1657). 1399 AVA, FA HR, K. 448, Franz Leopold Thierheim an F. A. Harrach. Der erste datierte Brief vom 23. Dez. 1655 stammt wie die meisten bis 1660 aus Linz und bezieht sich auf die Stände. Thierheim wurde mehrfach für Harrach in Linz tätig (23. Dez. 1655, 23. Apr. 1658). Erst 1660 und besonders 1664 verdichtete sich die Korrespondenz (annähernd 40 Briefe). Nach 1660 ging Thierheim nach Wien und berichtete Harrach ausführlich vom Hof. 1400 AVA, FA HR, K. 445. Johann Maximilian Graf von Lamberg an F. A. Harrach, bis 1658 alle Briefe aus Madrid. Das Gratulationsschreiben datiert vom 15. Apr. 1655 und enthält den Hinweis darauf, daß Lamberg den Orden vom Goldenen Vlies erhalten werde; der nächste Brief vom 9. Okt. 1655 dankt für die diesbezüglichen Glückwünsche Harrachs. Weitere Schreiben berichten über die Auswahl und Beschaffung von Pferden als Geschenke des spanischen Königs für den kaiserlichen Hof (16. Dez. 1655, 31. Mai 1656, 20. Dez. 1656, 13. März 1657, 26. März 1657, 21. Apr. 1657). Am 27. Jun. 1657 berichtete Lamberg von der Nachricht vom Tod Ferdinands III. Der Brief zu den Veränderungen am Hof datiert vom 29. Aug. 1657. Zum Oberstkämmereramt gratulierten, so Lamberg, ihm schon viele, noch aber sei es nicht intimiert und es gelte abzuwarten. In der Tat wurde er erst 1661 Oberstkämmerer. Der letzte Brief dieser Serie, ein Courtoisieschreiben, datiert vom 20. Nov. 1658. 1401 Zur Abdankung Harrachs vgl. die Bestellung des Obersthofmeisters Leopolds I. Portia zum Verwalter des Oberststallmeisteramtes (KÄLA, FA PT, C Sch. 10, Nr. 32c, Wien, 20. Jun. <?page no="395"?> 394 worden. Harrach begleitete Leopold I. im Juli 1657 nach Prag und kümmerte sich in Böhmen noch um Angelegenheiten des Gestüts Kladrub 1402 und hatte auch später Zugang in Laxenburg. Anstatt jedoch den König zur Wahl nach Frankfurt am Main zu begleiten, kehrte er im Januar 1658 nach Wien zurück, reiste im März zum Landtag nach Linz und im April auf sein Gut Köppach, wo er erkrankte und einige Zeit lang bettlägrig war. Im Mai und Juni machte er sich wieder auf, traf sich in Innsbruck mit dem Erzherzog von Tirol und hochrangigen Amtsträgern, in München unter anderem mit dem Grafen Kurz. In Linz besuchte er den Landeshauptmann und den Landmarschall und kehrte im Juni nach Wien zurück 1403 . Auch ohne Amt konnte er in diesem und den folgenden Jahren weiterhin Kontakte mit hochrangigen Höflingen pflegen und war häufig bei solchen zu Gast, so dem Fürsten Auersperg (selten beim kaiserlichen Obersthofmeister Portia 1404 ), häufig aber auch beim Hofkammerpräsidenten Sinzendorf, dem Statthalter von Niederösterreich Trautson, zwei hochrangigen Höflingen des Erzherzogs Leopold Wilhelm, dem Obersthofmeister Schwarzenberg und dem Oberststallmeister Mathei, dem böhmischen Kanzler Nostiz oder dem Bischof von Wien, bei Losenstein, Rabatta, Königsegg oder Kaunitz; er besuchte Niklas Graf Pálffy in Preßburg, Graf Esterházy in Raab, Adolf Ehrenreich Graf Puchheim in Comorn und seinen Bruder in Prag; er verbrachte viel Zeit auf Gütern bei Wien (v.a. Rohrau, Trauttmansdorff, Bruck 1405 ) und reiste sehr häu- 1657), zum Recompens: AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Jul. 1657: „den 4. habe Ich mein decred von hof empfangen, darin Ihr Maÿ d König mier die m/ 70 von meinen herrn den Kaiser conferirn, und zur abferdigung noch m/ 30 fl. adiungiern, auch Selbige auf extraordinari mitel die Ich vorschlagen solle, anweisen“. Zu Pferden ebd., Sept. 1657. 1402 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Jul. 1657 bis Jan. 1658. Im Sept. suchte er in Kladrub auch für den Erzherzog Sigismund Franz von Tirol Fohlen und Stuten aus. Vgl. dazu die Korrespondenz mit Aichhorn (vgl. Anm. 1427). 1403 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Kal. Franz Albrecht Harrach. Er gehörte somit bis zur Erlangung seines Hofamtes in Innsbruck zum schwer faßbaren Kreis von regelmäßig bei Hof anwesenden Adeligen ohne Hofamt und vermag damit Aufschluß über deren Kontaktmöglichkeiten zu geben. Aus den Jahren 1657/ 58 stammen einigen Briefe von Karl von Trapp (AVA, FA HR, K. 448) hauptsächlich in Geldangelegenheiten. 1404 Adolf Ehrenreich Graf von Puchheim schrieb es dem nicht besonders guten Verhältnis zu Auerspergs Gegner Portia (zu deren wenigen Essen vgl. Kap. B.II.3.b.) zu, daß Harrach bei Leopold I. keinen guten Stand hatte (vgl. Anm. 1898, 8. Febr. 1662). Wie Harrach pflegte Puchheim zu Auersperg bessere Beziehungen (vgl. die Briefe vom 10. Okt. und 13. Dez. 1663, AVA, FA HR, K. 445). Die Korrespondenz der Tiroler Habsburger mit Portia findet sich in HHStA, ÖA, Tirol, Fasz. 20p; besonders stark waren die Korrespondenzen mit Erzherzog Ferdinand Karl und Sigismund Franz. Portia bekam aus Innsbruck regelmäßig Wein geschenkt. 1405 Rohrau und Bruck gehörten den Harrach, Trauttmansdorff den Windischgrätz. <?page no="396"?> 395 fig nach Österreich ob der Enns - sein Aufenthaltsort war einem stetem Wechsel unterworfen, was sich erst gegen Ende des Jahres 1664 änderte. Franz Albrecht Harrach vermochte viele der alten Kontakte nicht nur durch seine steten Reisen zu pflegen, sondern auch viele Briefkontakte zu wahren. Zugute kamen ihm in diesen Jahren die nach wie vor dichten Kontakte zu den Ständen des Landes Österreich ob der Enns sowie die Stellung des Kardinals Harrach 1406 . Indes: Der Zuwachs der an Harrach gerichteten Briefe ist im wesentlichen den häufigen Ortswechseln und Phasen langer Abwesenheit vom Hof zuzuschreiben. Daher kann der ungebrochene, ja in einigen Jahren massive Anstieg der an ihn gerichteten Briefe zwischen 1657 und 1663 nicht darüber hinwegtäuschen, daß seine Attraktivität als Korrespondent mit dem Verlust des Hofamtes ganz erheblich abnahm. Schon 1658 war die Zahl neuer Absender rückläufig, 1659 bis 1663 fiel sie auf den Stand der Mitte der 1640er Jahre zurück; nur etwa 20-30% der Absender von an ihn gerichteten Briefen schrieben ihm in diesen Jahren zum ersten Mal - gegenüber teilweise über 50% in den Jahren, in denen er hohe Hofämter bekleidet hatte. Ein Blick auf die neuen Absender und die Inhalte ihrer Briefe in den Jahren bis 1664 macht das Ausmaß des Bedeutungsverlustes bei Hof noch deutlicher, verweist zugleich aber auf die stabilen Ressourcen: seine Landstandschaft und die Kontakte in Österreich ob der Enns, die Familie, alte Bekannte aus dem Hofstaat Ferdinands III. Als Patron wurde Harrach jedoch kaum noch angeschrieben, und nur in kleineren Angelegenheiten des Hofes bat man ihn um Hilfe. Schon 1657 gab gerade der höchstrangige neue Korrespondent Harrach wenig Anlaß zu Hoffnungen: Der Obersthofmeister des Kurfürsten von Köln entschuldigte sich, daß er für ihn eine Angelegenheit bei seinem Herrn nicht besser habe erledigen können 1407 . Der kaiserliche Hofkanzler sicherte zwar gleichfalls Hilfeleistung bei Harrachs Anliegen beim Kaiser zu, ergänzte jedoch, daß kaiserliche Audienzen „in Partheÿ- Sachen der Zeit gar theuer“ seien 1408 . Dazu fügte sich, daß der kaiserliche Hofquartiermeister gerade erst einen für einen Verwandten Har- 1406 Beispielhaft für Kontakte, die auf den Kardinal Bezug nehmen, ist ein Brief der Herzogin Henriette Adelheid von Bayern vom 17. Jun. 1661, in dem sie um eine Interposition zugunsten eines von ihr empfohlenen Franziskaners bittet (AVA, FA HR, K. 438). 1407 AVA, FA HR, K. 439, Egon von Fürstenberg an F. A. Harrach, 26. Sept. 1657. 1408 AVA, FA HR K 447, Hans Joachim Graf Sinzendorf an F. A. Harrach, Prag, 19. Jan. 1658. Erst unter Bezug auf die Bewilligungen der Stände schrieb er seit 1663 wieder. <?page no="397"?> 396 rachs gezahlten Vorschuß von 100 Reichstalern in Rechnung gestellt hatte 1409 . Der Geldbedarf Leopolds I. dagegen bescherte Harrach einige Handschreiben zu den Landtagen mit der Bitte um günstige Einflußnahme auf die Stände des Landes Österreich ob der Enns 1410 . In Landesangelegenheiten schrieben ihm auch der Abt von Lambach 1411 , ein Graf Kaunitz 1412 sowie ein Graf Starhemberg 1413 , worin sich die Beschränkung von Harrachs Einflußmöglichkeiten ausdrückte 1414 . Einige neue Briefkontakte wiesen zusätzlich zur Verbindung mit den Ständen das Merkmal gemeinsamen Dienstes im Hofstaat Ferdinands III. auf. So war Ernst Emerich Tilly 1415 vermutlich seit 1656 Mundschenk Ferdinands III. gewesen. Franz Adam Losenstein, der Sohn von Harrachs Vorgänger in den höheren Hofämtern, war seit 1654 Kämmerer Ferdinands III. gewesen 1416 . Zwar bildeten diese beiden dadurch, daß sie 1657 und 1658 Kämmerer Leopolds I. wurden, eine personelle Verbindung zum Hofstaat; als Kanal für Einflußnahme in 1409 AVA, FA HR, K. 449, Johann Kunibert Wentzel an F. A. Harrach (Briefe aus Frankfurt von Aug. 1657, 28. Aug. und 18. Sept. 1657). 1410 AVA, FA HR, K. 438, Leopold I. an F. A. Harrach (Amberg, 21. Febr. 1658, Wien, 28. Jan. 1660, Regensburg, 11. Jan. 1664 - mit Konzepten Harrachs an Leopold I.). 1411 AVA, FA HR, K. 445, Abt Placidus von Lambach an F. A. Harrach: 14. und 21. Okt. 1660. Nach der Ernennung Harrachs zum kaiserlichen Geheimen Rat bat er ihn mit Brief vom 20. Sept. 1665, dem Kaiser ein Memorial zu überreichen und zu empfehlen, sandte am 30. Dez. 1665 Neujahrswünsche, wies darauf hin, daß ein kaiserliches Geschenk noch nicht angekommen sei und dankte am 15. Apr. 1666 - mit Osterwünschen - für dessen Eintreffen. 1412 AVA, FA HR, K. 444, Kaunitz Graf I. B. an F. A. Harrach. Drei Briefe aus Linz vom 6. März, 22. und 29. Okt. 1658 informierten Harrach vornehmlich über Angelegenheiten der Verordneten der Stände des Landes Österreich ob der Enns. 1413 AVA, FA HR, K. 448, L. Graf Starhemberg, verm. der Herrenstandsverordnete Hans Ludwig Graf von Starhemberg (Kämmerer Leopolds I. verm. vor 1657). Er schrieb Harrach aus Linz primär über Landesangelegenheiten (24. März und 13. und 24. Apr. 1663, 10. Jul. 1664). Es ist für die geringen Einflußmöglichkeiten Harrachs bezeichnend, wie sehr Starhemberg das Gewicht einer Empfehlung Harrachs für einen Trompeter betont, der von den Ständen angenommenen worden sei (25. Jan. 1661), wie verhalten jedoch die Reaktion auf die Bitte um Mithilfe in einer gewichtigeren Forderung Jörgers ausfiel: „wil ich sehen ob die Stendt zu disponieren sein“ (24. Apr. 1663). 1414 Deutlich wird dies in den Briefen des Sigmund Graf von Salburg (AVA, FA HR, K. 446). Er bat Harrach mit Brief aus Linz nach Wien vom 5. Nov. 1658 um Hilfe in einer Hofkammersache und mit Brief vom 26. Febr. 1658 um Abwehr von störenden Einflüssen des Salzamtmannes beim Erwerb der Grafschaft Orth. Salburg hatte weder bei Ferdinand III. noch bei Leopold I. ein Hofamt inne. Mit den Salburg war Franz Albrecht Harrach über eine 1634 verstorbene Schwester seines Vaters verwandt. 1415 AVA, FA HR, K. 448, Ernst Emerich Graf Tilly an F. A. Harrach. Der einzige erhaltene Brief stammt vom 19. Jan. 1664. Tilly berichtete aus Linz nach Wien, daß der Herrenstand Harrach neben Conrad Balthasar von Starhemberg in den Landesausschuß gewählt habe. 1416 AVA, FA HR, K. 445, Franz Adam Graf Losenstein an F. A. Harrach. Die Korrespondenz ist mit insgesamt nur acht Schreiben aus den Jahren 1660 bis 1664 (zwei undatierte) mager. <?page no="398"?> 397 Richtung Hof dienten sie aber vor 1664 nicht. Dies war auch nicht der Fall bei den Briefen des kaiserlichen Geheimen Rates Leslie 1417 . Ebenso reflektierte die Korrespondenz mit sonstigen Personen, die mit Harrach am Hof Ferdinands III. gedient hatten, den Verlust von Einflußpotential. Maximilian Graf Martinitz befaßte Harrach 1659 aus Prag mit der Beschaffung einer neuen Kutsche 1418 . 1662 bemühte ihn der von Leopold I. wenig beachtete Adam Matthias Graf von Trautmannsdorff mit nur einem Brief in einer Rechtssache 1419 . Paul Sixt Trautson unterrichtete Harrach 1658 während dessen Abwesenheit von Wien lediglich über die dortigen Geschehnisse 1420 ; vermutlich auf Anweisung des mit Harrach auf vertrautem Fuße stehenden Erzherzogs Leopold Wilhelm unterrichtete ihn dessen Kämmerer Schönkirchen von der Reise Leopolds I. nach Frankfurt, vom dortigen Aufenthalt sowie der Erbhuldigungsreise im Jahr 1660 1421 . Die sehr dichte Korrespondenz mit dem Militär Adolf Ehrenreich Graf von Puchheim, der Harrach jedoch gleichfalls nur in geringen Anliegen bei Hofe um Hilfe bat, wies neben dem gemeinsamen Dienst im Hofstaat Ferdinands III. eine fami- 1417 AVA, FA HR, K. 445, Graf Leslie an F. A. Harrach; Leslie war seit 1634 Kämmerer Ferdinands III., seit 1639 Hofkriegsrat, seit 1655 Geheimer Rat. 1659 dankte er für die Logierung eines Vetters bei Harrach (24. Okt. 1659), 1664 übersandte er Weihnachtsgrüße (24. Dez. 1664) und gratulierte am 16. Aug. 1665 zur Ernennung zum Geheimen Rat. 1418 AVA, FA HR, K. 445, Max [Valentin] Graf Martinitz an F. A. Harrach. Seit 1641 Mundschenk, 1642 Oberstsilberkämmerer, 1644 Kämmerer und 1654 Geheimer Rat Ferdinands III., von Leopold I. neu aufgenommen. Er war in Prag seit 1658 Landobersthofmeister. Von ihm stammen fünf Briefe aus Prag zwischen dem 11. Jan. 1659 und dem 5. März 1659. Von einem nicht identifizierten Graf Martinitz, vermutlich Maximilian Valentins Bruder Bernhard Ignaz, stammen sechs Briefe aus den Jahren 1662 bis 1665. Harrach hatte ihm 1662 Schokolade geschenkt, wofür er sich bedankte (20. Jul. 1662). Im Sommer und Herbst 1662 war Harrach zu Besuch in Böhmen, so auch in Neuhaus (Briefe vom 1. Aug. 1662 und 11. Okt. 1662). Weitere Briefe stammen vom 5. Okt. 1663 und 1665. Harrachs Hoflaufbahn hatte sich weitgehend parallel zu derjenigen Martinitz’ vollzogen: Dieser war 1636 Munschenk, 1637 Oberstsilberkämmerer, 1639 Kämmerer und 1652 Geheimer Rat Ferdinands III. geworden und verfolgte daneben eine Laufbahn in der böhmischen Landesjustiz (Appellationsgerichtsrat und Präsident, vgl. Auersperg (1805), S. 28). 1651 wurde er Oberstburggraf und Statthalter in Böhmen. Einer Interzession Harrachs für Windischgrätz in einem Rechtsstreit begegnete er formal korrekt: Wenn die „causa“ vor sein Amt komme, werde er nur „die gerechtikeit vor augen haben“ (Prag vom 11. Okt. 1662). 1419 AVA, FA HR, K. 448, Trauttmansdorff Graf M[atthias] mit Schreiben aus Brüssel, 26. März 1662. Er war 1639 Kämmerer Ferdinands III. geworden und hatte längere Zeit gedient. Ein anderer Trauttmansdorff schrieb aus Tainitz am 24. Apr. 1662 in privaten Geschäften. 1420 AVA, FA HR, K. 448, Paul Sixt Graf Trautson an F. A. Harrach. Paul Sixt V. Graf Trautson war der Sohn des Statthalters und Geheimen Rates Johann Franz Trautson; seit 1655 Kämmerer Ferdinands III. und seit 1657 Kämmerer Leopolds I. Die 17 datierten Briefe stammen aus den Monaten Apr. bis Sept. 1658. 1421 AVA, FA HR, K. 447, Hans Maximilian Freiherr von Schönkirchen, annähernd 40 Briefe. <?page no="399"?> 398 liäre Grundlage auf 1422 . Ebenso verhielt es sich mit den Gräfinnen Puchheim, Scherffenberg und Waldstein, die ihm in dieser Zeit erstmals schrieben 1423 . Dies ist ein Befund, der die Relevanz des Hofamtes für das Einflußpotential eines Adeligen sehr deutlich macht. Die Doppelverortung in Ämtern des kaiserlichen Hofstaats und der Stände hatte dichte Einflußströme in beide Richtungen organisiert, der Verlust des Hofamtes führte nun zum annähernden Austrocknen des auf den Hof gerichteten Kanals. Damit ist, wenn man den Fall des Kardinalsbruders, der regelmäßig bei hochrangigen Amtsträgern Leopolds I. zum Essen eingeladen wurde und aus seiner Amtszeit unter Ferdinand III. über genaue Kenntnisse der Wiener Verhältnisse verfügte, verallgemeinern darf, auch die vielbeschworene Relevanz der „Hofgesellschaft“ 1424 - des bei Hof präsenten Adels ohne Hofamt - zumindest andeutungsweise charakterisiert: Für das Einflußgefüge des Hofes spielte sie eine untergeordnete Rolle. Geheimer Rat Erzherzog Sigismund Franz’ von Tirol und Kaiser Leopolds I. Sechs Jahre nach dem Tod Ferdinands III. hatte Harrachs Attraktivität ungeachtet seiner nach wie vor für den Kaiser bedeutenden Position in den Landständen 1425 und der im Jahr 1662 vollzogenen Eheschließung 1422 AVA, FA HR, K. 445. Adolf Ehrenreich Graf von Puchheim, Mundschenk und kaiserlicher Kämmerer seit 1650, seit 1657 Kämmerer Leopolds I., war der Bruder des Hofkriegsrats und Geheimen Rats Johann Christoph († 1651), dessen Witwe den Johann Christoph von Scherffenberg heiratete und damit über den zweiten Ehemann von Harrachs Schwester Maximiliana mit dem Johann Wilhelm Graf von Scherffenberg die familiäre Verbindung herstellte. Die Korrespondenz gehört mit knapp 120 Briefen (davon acht undatiert) zu den umfangreichsten in Harrachs Nachlaß. Die datierten Schreiben setzen mit einem Brief aus Comorn vom 1. Aug. 1659 ein. Bis in den Jun. 1662 und seit Aug. 1663 schrieb Puchheim in dichter Folge aus Comorn, in der Zwischenzeit aus Göllersdorf, St. Paul und Wien. Er berichtete in der Regel über Militärangelegenheiten und das Garnisonsdasein, und auch er bat Harrach nur selten um geringere Dienste; so sollte er mit dem Kaiser, Gonzaga und Lobkowitz über die Zukunft eines Regiments nach dem Tod des Inhabers (23. Dez. 1659), mit Gonzaga in einer andere Regimentsinhaber betreffenden Sache sprechen (27. Dez. 1661). Puchheim schrieb Harrach bis zu seinem Tod im Okt. 1664. 1423 AVA, FA HR, K. 446, Maria Theresia Gräfin Puchheim. Diese war Witwe des am 5. Okt. 1664 verstorbenen Adolf Ehrenreich Graf Puchheim und schrieb 1661 und 1664 in insgesamt sechs Briefen in privaten Angelegenheiten, teils für ihren kranken Mann. Eva Katharina Gräfin Scherffenberg war mit Harrach verwandt (ein Brief vom 23. Jun. 1661, AVA, FA HR, K. 446), ebenso über die Heirat seines Neffen Ferdinand Bonaventura Graf Harrach die Maria Elisabeth Gräfin Waldstein (AVA, FA HR, K. 449, Wien, 27. Jul. 1661). 1424 Vgl. Sienell (2001b), S. 90. Der Begriff oszilliert um den der Mitgliedschaft, ohne den Bezug zur binären Codierung von Mitgliedschaft und Nichtmitgliedschaft bleibt er unscharf. 1425 Im Jan. 1663 wurde Harrach vom Herrenstand in den Ausschuß der Stände gewählt (AVA, FA HR, K. 448, Ernst Emerich Graf Tilly an F. A. Harrach, Linz, 19. Jan. 1663). Auch die <?page no="400"?> 399 seines Neffen Ferdinand Bonaventura Graf Harrach mit einer Tochter des kaiserlichen Oberstkämmerers Johann Maximilian Graf von Lamberg ihren Tiefpunkt erreicht 1426 . 1664 zeichnete sich jedoch eine Umkehr des Trends ab. Als dominierender Faktor hierfür läßt sich die Übertragung eines Amtes im Hofstaat des Erzherzog Sigismund Franz in Innsbruck (vermutlich im Herbst 1664) und Harrachs Ernennung zum erzherzoglichen Geheimen Rat im April oder Mai 1665 identifizieren 1427 . Aus dieser Position heraus konnte er sich zudem für die am 31. Juli 1665 erfolgte Wahl seines Bruders zum Bischof von Trento einsetzen. Überdies verdichtete sich der Kontakt mit dem Oberstkämmerer Leopolds I, ging nunmehr über die Unterstützung von Ferdinand Bonaventura Graf Harrach deutlich hin- Korrespondenz mit dem Hofkanzler Sinzendorf bezog sich vornehmlich auf die Landstände, die Harrach „zur Raison bringen“ sollte (ebd., K. 447, Wien, 23. Jul. 1663 empfahl). Vgl. auch die Hinweise in Harrachs Tagzetteln (AVA, FA HR, K. 450). 1426 Im Sommer 1663 hatte sich Harrachs Verhältnis zu Auersperg verschlechtert. Gottlieb Graf Windischgrätz schrieb Harrach aus Wien am 30. Aug., Auersperg sei über Harrach erzürnt und wolle von ihm nichts mehr hören, wenn er sich nicht sofort bei Hof einfände; im Nov. war die Sache noch nicht ganz bereinigt (AVA, FA HR, K. 449, Windischgrätz an Harrach, 11. und 15. Nov. 1663). 1427 Erzherzoglicher Geheimer Rat scheint er im Mai 1665 geworden zu sein. Ein Brief von Windischgrätz an Harrach vom 16. Mai 1665 ist entsprechend adressiert, Adolf Ehrenreich von Puchheim wünschte ihm in einem Brief vom 9. Mai 1665 Glück zum neuen Dienst bei Erzherzog Sigismund Franz (AVA, FA HR, K. 445). Erzherzog Sigismund Franz gelangte durch den Tod seines Bruders Ferdinand Karl am 26. Dez. 1662 an die Regierung und ließ sich im Apr. 1663 huldigen (vgl. Seeber (1977), S. 8-13). Harrach hatte dem Erzherzog in seiner Funktion im Hofstaat Ferdinands III. kaiserliche Geschenke übermittelt und stand mit ihm in angenehmer Korrespondenz, die durch die Korrespondenz mit dem Oberstforstmeister von Tirol, Franz von Aichhorn, ergänzt wurde. Aichhorn schrieb Harrach in über 30 Briefen zwischen 1658 und 1662 vielfach auf Anweisung des Erzherzogs über dessen Pferde und Hunde, berichtete von Jagden und vom Hof in Innsbruck (AVA, FA HR, K. 438). In den Jahren von 1659 bis 1663 erhielt Harrach häufig Weingeschenke (Innsbruck, 15. Nov. 1659, Innsbruck, 30. Nov. 1660, Dillingen, 28. Nov. 1661, Innsbruck 30. Nov. 1662 und 2. April 1663) und dankte aus Innsbruck am 22. Jan. 1663 für ein Kondolenzschreiben Harrachs zum Tod seines Bruders. Harrach verwendete sich bei ihm mit einem Brief vom 21. Jan. 1663 für seinen Vetter Maximilian von Scherffenberg (Erzherzog Sigismund Franz an F. A. Harrach, Innsbruck 30. Jan. 1663). Vom 5. bis 26. Jun. 1663 war Harrach in Innsbruck (AVA, FA HR, K. 450, Tagzettel Franz Albrecht Harrach 1663). In Wien war er dem Abgesandten zum Kaiserhof, dem erzherzoglichen Kammerrat Simon de Thomasi, bei dessen Geschäften behilflich. Vgl. die diesbezügliche Bitte Erzherzog Sigismund Franz’ im Brief von Innsbruck, 19. Febr. 1664 und das Schreiben des Obersthofmarschalls Starhemberg, in dem er unter Hinweis auf Harrachs diesbezügliche Empfehlung die Vergabe eines Hofquartiers an Thomasi ankündigt (AVA, FA HR, K. 44, 18. Jan. 1665). Vgl. zur Entsendung Thomasis im Jahr 1664 Seeber (1977), S. 203. Thomasi war in dieser Funktion schon 1663 nach Wien gesandt worden (AVA, FA HR, K. 438, Erzherzog Sigismund Franz an F. A. Harrach, Innsbruck 30. Jan. 1663). Seit Sept. 1664 schrieb ihm Thomasi ausführlich in den Wiener Angelegenheiten des Tiroler Hofes (AVA, FA HR, K. 448). <?page no="401"?> 400 aus 1428 und verschaffte auch dem Korrespondenznetz von Franz Albrecht Graf Harrach neue Zuwächse 1429 . Die Annahme, daß man auf diese Weise Harrach ähnlich wie in den 1640er Jahren neuerlich in eine Mittlerstellung bringen und seine Position in Innsbruck durch die Übertragung einer hochrangigen kaiserlichen Charge für beide Seiten fruchtbar machen wollte, liegt nahe. Dies funktionierte in der Tat, wenn auch aufgrund des unerwarteten Todes des Erzherzogs im Juni 1665 unter anderen Vorzeichen. Anfang Juli reiste Harrach von Innsbruck nach Wien, berichtete am 8. des Monats bei einer kaiserlichen Audienz über die Situation in Tirol, leistete am folgenden Tag den Eid als kaiserlicher Geheimer Rat, nahm seinen Sitz im Gremium, ging hernach mit dem kaiserlichen Oberstkämmerer Lamberg zum Essen und setzte seine Relation vor dem Kaiser von 15 bis 17 Uhr fort 1430 . Am 12. August reiste er von Wien wieder zurück nach 1428 AVA, FA HR, K. 445. Johann Maximilian Graf von Lamberg an F. A. Harrach, bis 1658 einschließlich alle aus Madrid. Franz Albrecht Harrachs Neffe, Ferdinand Bonaventura von Harrach, heiratete die Johanna Theresia Gräfin von Lamberg am 28. Okt. 1662 (Harrach (1906), S. 124, zur Gemahlin vgl. Pils (2002)). Die Briefe Lambergs beziehen sich bis 1664 primär auf die familiären Verbindungen, in denen Harrach und Lamberg zu Protektionszwekken regelmäßig zusammenwirkten. So dankte Lamberg Harrach für seine Verwendung für Lambergs Sohn bei den Maltheserrittern (Wien, 9. Mai 1662), schrieb über den Plan des Hofmarschalls Starhemberg, ungeachtet seines Alters Lambergs Tochter Leonora zu heiraten (14. Mai 1662), dankte Harrach für die Gratulation zur Geburt des Enkels und gratulierte ihm zur Ernennung des Ferdinand Bonaventura Graf Harrach zum Reichshofrat, sicherte seine Hilfe bei der Lösung des Sessionsproblems im Reichshofrat zu dessen Gunsten zu (Preßburg, 27. Mai 1662) und berichtete über den Verlauf der Angelegenheit (Preßburg, 6. Jun. 1662). Aus Regensburg berichtete er, dankend für die Feiertagswünsche, über eine Pension für seine Tochter Johanna (30. Dez. 1663, 16. Jan. 1664). Der Entschluß des Kaisers, nach Erhalt der Heiratskapitulation Geschenke an den spanischen Hof zu senden, bot Lamberg Gelegenheit, seinem Schwiegersohn den Posten des Überbringers zu verschaffen: „will ich mich eifrigst bemühen“ (Regensburg, 16. Jan. 1664), was auch gelang. Zur Reise des Ferdinand Bonaventura Graf Harrach nach Spanien vgl. Magis (1996) Leopold I. begründete die Auswahl des Ferdinand Bonaventura von Harrach auch mit der Stellung des Kardinals Harrach und der „caeterorum consanguineorum“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 81, 82), Wien, 25. Okt. 1664). Lamberg setzte sich für die Trienter Bischofswahl des Kardinals im Jahr 1665 und die Ernennung Harrachs zum Geheimen Rat ein, nachdem er im Hinblick auf Harrachs Position in Tirol bereits 1664 wieder mehr geschrieben hatte: Im Sept. 1664 richtete Lamberg Harrach den kaiserlichen Befehl aus, er möge den kranken Fürsten von Lothringen besuchen und ihm im Namen des Kaisers die Dienste des kaiserlichen Leibarztes andienen (Ebersdorf nach Wien, 16. Sept. 1664). Im März und Apr. schrieb er Harrach nach Innsbruck wegen der Heiratspläne Sigismund Franz’. Vor dem Tod dieses Erzherzogs schrieb Lamberg, er wolle sich mit Hilfe des Obersthofmeisters um Harrachs Prätension (die Geheimratsstelle) kümmern (Wien, 11. Jun. 1665) und berichtete am 25. Jun., daß er nach der Geheimratssitzung mit dem Kaiser über die Stelle gesprochen und das Einverständnis bezüglich des Ernennungsdekrets erhalten habe. Am 27. Jun. 1665 teilte er mit, die Sache sei nun günstig erledigt, auch der Obersthofmeister habe sich Harrachs angenommen, und gratulierte dem neu resolvierten Geheimen Rat. 1429 Vgl. Graph 6. 1430 AVA, FA HR, K. 450, Tagzettel Franz Albrecht Harrach. <?page no="402"?> 401 Innsbruck mit dem Auftrag, als Kommissär den Übergang Tirols an die Hauptlinie vorzubereiten und Inventare anzufertigen 1431 . Vom 17. August bis zum 16. September war er in Innsbruck, holte den Kaiser und seinen Hofstaat in Salzburg ab und begleitete diesen während seines Aufenthaltes in Tirol 1432 . Am 20. Oktober wurde in Innsbruck die Huldigung geleistet, woraufhin Harrach am folgenden Tag über Salzburg zurück nach Wien reiste. Nach seiner Ankunft am 15. November blieb Harrach bis zu seinem Tod am 23. Mai 1666 in Niederösterreich 1433 . Vor diesem grob skizzierten Hintergrund vollzog sich 1664 und 1665 im Korrespondenznetz Harrachs ein Wandel, der die Bedeutung von Hofämtern für das Kontaktpotential nochmals verdeutlicht. Über ein Drittel aller Absender von Briefen an ihn aus den Jahren 1636 bis 1666 schrieben ihm erstmals im Zusammenhang seiner Einbindung in den Hofstaat Erzherzog Sigismund Franz’ im Herbst 1664 und der Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat im August 1665 (Graph 6) 1434 . Graph 6: Briefe an Franz Albrecht Graf Harrach und Absender, 1663-1666 1431 Vgl. zum Inventar den Brief Lambergs vom 27. Aug. 1665 und Harrach (1906), S. 102. Am 7. Sept. 1665 kam die Instruktion für das Tiroler Geheime Ratskollegium. Vgl. zu den Amtsträgern Seeber (1977). 1432 Vgl. dazu Kap. A.II.2.a. „Reisehofstaaten“. 1433 AVA, FA HR, K. 450, Tagzettel F. A. Harrach. Am 26. Febr. und 12. Apr. 1666 war er noch in Laxenburg, vom 19. bis 23. Apr. in Bruck, mit dem 12. Mai enden die Einträge. 1434 Aufgenommen sind die auf den Monat datierbaren Briefe, so daß die Kurve lediglich als Tendenz zu verstehen ist. 0 15 30 45 60 75 90 Jan 1663 April Juli Okt Jan 1664 April Juli Okt Jan 1665 Apr Jul Okt Jan 1666 April Juli Briefe an Harrach pro Monat neue Absender 1663 bis 1666 kumulativ neue Absender <?page no="403"?> 402 Zwei Fragen soll zu dieser Phase nachgegangen werden: Zunächst werden knapp die Ursachen des erhöhten Briefvolumens im Frühjahr 1664 untersucht und schließlich die neuen Absender der Jahre 1664 bis 1666 in Augenschein genommen. Das Frühjahr 1664 weist eine deutliche Diskrepanz zwischen dem starken zahlenmäßigen Anstieg der an Harrach gerichteten Briefe und der nur minimal ansteigenden Zahl neuer Absender in diesen Monaten auf. Der Anstieg resultiert vor allem aus den über 40 privaten Briefen, die Harrach von Februar bis Juni von Adolf Ehrenreich Graf von Puchheim und Franz Leopold Graf Thierheim erhielt. Zum anderen ist eine Intensivierung der Korrespondenz in Fragen des ständischen Beitrags zur kaiserlichen Kriegsfinanzierung und Werbungen auszumachen, wobei es auch um Tirol ging. Harrach reiste in diesen Monaten von Linz nach Regensburg, wo sich der Kaiser anläßlich des Reichstages aufhielt, nach Wien, Komorn und wieder zurück nach Linz 1435 ; der diesbezügliche Anteil an der Erhöhung des Korrespondenzvolumens resultierte aus dem kaiserlichen Versuch, die ständischen Ressourcen in stärkerer Weise in Anspruch zu nehmen und lenkte das Interesse so wichtiger Hofleute. Die Erhöhung im Frühjahr 1664 speiste sich somit primär aus alten Kontakten. Spuren hinterließen auch Angelegenheiten der Verwandtschaft und v.a. seines Bruders 1436 . 1435 In Angelegenheiten der Stände schrieb Leopold Wilhelm von Königsegg aus Regensburg und Immenstaad, aus Regensburg auch der Hofkanzler Sinzendorf, Thomasi reiste nach Wien, was seinen Niederschlag in einigen Zuschriften Auerspergs fand. Die Zuschriften von Kardinal Caraffa zwischen 1664 und 1666 bezogen sich anfänglich auf dessen Unterstützung für Antonio Buffa (7. Jan. 1664 und Rom, 11. Apr. 1665), 1665 auch auf die Wahl des Kardinals Harrach zum Bischof von Trento (Rom, 16. Mai 1665) und schlossen mit einem Dank für Harrachs Weihnachtsgrüße (9. Jan. 1666). Im Zusammenhang von Harrachs Reise nach Regensburg schrieb ihm vermutlich erstmals Margaretha Gräfin Trautson, dritte Frau des niederösterreichischen Statthalters Trautson und spätere Obersthofmeisterin der Kaiserin Claudia Felicitas, indem sie ihm für einen Truhentransport dankte (AVA, FA HR, K. 448, Wien nach Regensburg, 10. Apr. 1664). Ein undatiertes Schreiben weist auf Harrachs Hilfe bei ihren Geldgeschäften mit den Ständen in Österreich ob der Enns hin; in Geld- und Ständesachen schaltete sie ihn auch sonst ein (undatiertes Schreiben, das Harrachs Einfluß bei der Besetzung einer ihre Angelegenheiten betreffenden Kommission vermuten läßt, Wien, 9. Apr. 1665), 1665 gratulierte sie ihm zur kaiserlichen Geheimen Ratsstelle. Dem Themenkomplex Militärangelegenheiten ist vermutlich der Beginn der Korrespondenz mit [Ernst] Friedrich Graf Scherffenberg zuzurechnen (vgl. 5. März 1664 und die Briefe aus der Festung Raab; leider sind viele der Briefe undatiert, ebd., K. 446). Einem anderen Grafen Scherffenberg, vermutlich Ferdinand, sind zahlreiche, teilweise beschädigte und daher undatierbare Briefe zugeordnet, die zum größten Teil aus Raab, Linz und Wien stammen und hauptsächlich von der Militärgrenze und vom Hof berichten. Ferdinand und Ernst Friedrich Graf Scherffenberg wurden 1663 kaiserliche Kämmerer und waren mit Harrach über seine Schwester Maximiliana, eine verh. Scherffenberg, verwandt. Harrach war im Jun. 1663 in Tirol gewesen, als der Kaiser im Sommer 1663 von Erzherzog Sigismund militärische Unterstützung verlangte. 1436 Hier sind die Zuschriften von Ernst Graf Kaunitz (AVA, FA HR, K. 444, Ingolstadt, Mai 1664, Bitte um Hilfe ob des Todes seines Vaters; Kaunitz und Harrach waren über Waldstein <?page no="404"?> 403 In den Zusammenhang der Annäherung an den Tiroler Hof gehört die vermutlich im Sommer 1664 einsetzende Korrespondenz mit dem Präsidenten des Geheimen Rates Sigismund Franz’, Johann Georg Graf Königsegg 1437 ; seit Ende September berichtete ihm der Vertreter Tirols am Kaiserhof, der Kammerrat Thomasi, regelmäßig aus Wien 1438 und reflektiert damit Harrachs wichtige neue Position am Hof in Innsbruck, die ihm seit September einen Zustrom von Briefen neuer Absender verschaffte 1439 . Greifen wir unter diesen zunächst die kaiserlichen Amtsträger heraus. Die wenigen neuen Kontakte aus diesem Kreis deuten an, daß aus der Wiener Perspektive von Harrach selbst seit seiner Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat nicht viel zu erwarten stand - kaum eine Ausnahme bilden die Bitten um die Verschaffung von guten Quartieren im Zuge der Reise des kaiserlichen Hofstaats zur Huldigung nach Innsbruck 1440 . Der kaiserliche Oberststallmeister Gundaker Graf Dietrichverwandt; 1668 wurde Ernst Graf Kaunitz Kämmerer Leopolds I.) und der Maria Eleonora Gräfin Pálffy (ebd., K. 445, Wien, 3. Jun. 1664) zu nennen. Zuschriften erreichten ihn auch vom Majoratssekretär Füll (ebd., K. 439), von Carl Staindl (ebd., K. 447) und Ooms von Osterstein aus Brüssel (ebd., K. 445). 1437 AVA, FA HR, K. 444. Königsegg war zudem erzherzoglicher Oberstkämmerer und gehörte zur Spitze der Landesregierung unter Leopold I. Das Konv. ist in Unordnung. Der erste Brief vom 27. Mai deutet auf 1664 hin, obschon Harrach im Mai 1663 und 1664 in Wien war. Die Briefe an Harrach, zahlreiche Courtoisieschreiben mit gelegentlichem Bezug auf Regierungsfragen, verdichteten sich seit Ende 1664 immer dann, wenn er selbst oder Harrach von Innsbruck abwesend waren. Die Gratulation zur Wahl des Bruders zum Bischof von Trient (Innsbruck, 1. Aug. 1665) und der Neujahrswunsch verweisen auf das wieder gestiegene vermutete Einflußpotential Harrachs beim Kaiser. So dankte Königsegg mit Brief vom 2. Nov. 1665 Harrach für die Begünstigung seines Sohnes beim Kaiser (Innsbruck 2. Nov. 1665); dieser Dank dürfte sich auf die Ernennung des Anton Eusebius Graf Königsegg zum kaiserlichen Kämmerer am 26. Okt. beziehen. 1438 AVA, FA HR, K. 448. Zu Thomasi vgl. Anm. 1427. Von Thomasi stammen über 50 Briefe aus den Jahren 1664 und 1665, die Belange Tirols erörtern und über Geschehnisse am Wiener Hof berichten. Dabei standen die im Haus Habsburg umstrittenen Heiratspläne Sigismund Franz’ zunächst im Vordergrund, hinzu kamen Bemühungen um das Bistum Trient für Harrachs Bruder (vgl. vor allem die Briefe von Mai bis Jul. 1665). Thomasi hatte offenbar per Audienz unproblematisch Zugang zum Kaiser (Wien, 16., Apr. und 24. Jun. 1665). 1439 Nur ein verschwindend geringer Teil neuer Korrespondenten entstammt dem Kontext familiärer Beziehungen (ohne Bischofswahl des Kardinals) und Österreichs ob der Enns; dazu gehört ein Antwortbrief Gotthards von Salburg an Harrach, in dem es um eine Verfehlung eines Mündels Harrachs ging (AVA, FA HR, K. 446, Puchheim, 26. Dez. 1664). Den Familienangelegenheiten ist ein Brief der Franziska Elisabeth Gräfin Fürstenberg zuzurechnen, in denen sie um Unterstützung einer Forderung gegen einen Vetter Harrachs bat (ebd., K. 439, Donaueschingen, 3. März 1665). Im Jun. hatte Kaiserin Eleonora II. ihr Einverständnis zur Hochzeit ihrer Hofdame, Harrachs Mündel Maria Elisabeth von Scherffenberg, gegeben (ebd., K. 438, Linz, 21. Jun. 1664). 1440 Vgl. die diesbezüglichen Bitten des Reichsvizekanzlers Walderndorf (AVA, FA HR, K. 449, Wien, 23. Aug. 1665) und des Hofkanzlers Sinzendorf (ebd., K. 447, Wien, 30. Aug. 1665) <?page no="405"?> 404 stein bat lediglich um einen kostenfreien Paß für seine Weinimporte aus Trient 1441 . Die Korrespondenz mit dem Obersthofmarschall Starhemberg war durch Harrachs Neujahrsgrüße initiiert, und wenn Starhemberg Harrach auch um Hilfe bei der Verhaftung eines entlaufenden Bedienten bat, tat er dies doch unter Hinweis auf die Beförderung der Justiz und stellte bei der Bitte sein eigenes Ressourcenpotential mit der Inaussichtstellung der baldigen Versehung Thomasis mit einem Hofquartier in den Vordergrund 1442 . Aus dem kaiserlichen Hofstaat scheint nur der Hofkammerrat Johann Quintin Jörger den Jahreswechsel 1664/ 65 zum Anlaß für ein erstmaliges Courtoisieschreiben genommen zu haben und bedachte Harrach bis Juni 1665 etwa monatlich mit Hofnachrichten; mit seinen Anliegen wandte sich Jörger aber lieber an den Oberstkämmerer Lamberg 1443 . sowie von Helmhard Christoph Graf Weissenwolff (ebd., K. 550, 9. Sept. 1665). Der Hofkammerpräsident Sinzendorf bat um die Beschaffung von Holz und Pferdefutter in Innsbruck (ebd., K. 447, Vökhlabruck, 18. Sept. 1665); der Obersthofmarschall Starhemberg übermittelte Harrach die Wünsche des Hofkanzlers und empfahl deren Erfüllung (ebd., K. 550, Wien, 3. und Wels, 17. Sept. 1665). Der Oberstkämmerer Lamberg bat für den Obersthofmeister Lobkowitz um ein Quartier in der Nähe der Burg, zu der ein hölzerner Gang errichtet werden solle, so daß er zum Kaiser gelangen könne; er selbst brauchte als Oberstkämmerer kein Quartier außerhalb der Burg, bat aber um Pferdefutter (ebd., K. 445, Wien, 3. Sept. und Königstätten, 10. Sept. 1665). Auch Markgraf Leopold Wilhelm von Baden bat Harrach mit Brief aus Heiligenberg vom 6. Okt. 1665 um Quartier (ebd., K. 438). 1441 AVA, FA HR, K. 438, Gundaker Graf Dietrichstein an F. A. Harrach, Ebersdorf, 18. Okt. 1664. Nach dem Tod des Erzherzogs Sigismund bat er um die Waldvogtei zu Waldshut für Carl Ludwig Beck (Wien, 29. Aug. 1665). Mit Brief aus Wien vom 19. Sept. 1665 schrieb der ehemalige Landeshauptmann von Mähren, Johann Graf Rottal, in Sachen eines Weintransportes (ebd., K. 446). Rottal hatte zum Hofstaat Ferdinands III. gehört, er war 1646 Kämmerer und 1653 als Landeshauptmann (1650-1655) Geheimer Rat geworden. Seit 1661 war er kaiserlicher Kommissär in Ungarn und Transsilvanien (vgl. Schwarz (1943), S. 328, 329). Die drei Briefe des Hans Adam Graf Hersan von Herass, der unter Ferdinand III. seit 1647 Mundschenk und Kämmerer gewesen und 1657 auch Kämmerer Leopolds I. geworden war, beziehen sich Fasanen- und Pferdezucht. Mit Brief vom 19. Febr. 1665 erbat er Pferde zum Geschenk, möglicherweise über Harrach vom Erzherzog (vgl. auch Rodenhaus, 30. Apr. 1665). Der Brief vom 6. Febr. 1665 war an den Kardinal gerichtet und von diesem wohl an F. A. Harrach weitergeleitet worden (ebd., K. 444, Hans Adam Graf Hersan an F. A. Harrach). Hinzu kommen zwei Briefe von Honorius Haag vom 18. Dez. 1664 und 9. Apr. 1665 (ebd., K. 439). 1442 AVA, FA HR, K. 447. Der Brief aus Wien vom 18. (1) Jan. 1665 ist überdies ein Kanzleischreiben. Ein eigenhändiges Schreiben ist undatiert. Im Zusammenhang der Erbhuldigungsreise Leopolds I. nach Innsbruck traten die beiden wegen des Hofquartiers in Verbindung, zur Biographie vgl. Wurm (1955), S. 198-205. 1443 AVA, FA HR, K. 444, Johann Quintin Jörger an F. A. Harrach. Jörger war 1650 Hofkammerrat, 1654 Kämmerer Ferdinands III. geworden; Leopold I. übertrug ihm beide Ämter 1657 neu. Harrach hatte 1637 Anna Magdalena Jörger geheiratet (vgl. zu seiner Gemahlin ebd., K. 437). Zum Verhältnis Jörgers zu Lamberg vgl. unten Kap. C.I.3.b „Johann Maximilian Graf von Lamberg“. Nach dem Neujahrswunsch vom 24. Dez. 1664 berichtete Jörger vornehmlich von der schwierigen Konstellation zwischen dem neuen Obersthofmeister Lobkowitz und Auersperg und analysierte die Auseinandersetzung als eine von Parteien, der österreichischen (Auersperg), der „welschen“ (Gonzaga) (Wien, 25. Febr., 12. und 28. März, 19. Apr. <?page no="406"?> 405 Lobkowitz schrieb Harrach, durchweg reaktiv, erst seit seiner Ernennung zum Obersthofmeister im Februar mit einem Dank für dessen Gratulationsschreiben. Nur beiläufig schrieb er Harrach unter Hinweis auf den Abgesandten Thomasi in der Frage der Ehepläne des Erzherzogs, verhalf ihm aber - auf Lambergs Anhalten hin - zur Geheimratsstelle 1444 . Erst nach der Ernennung Harrachs zum Geheimen Rat sandte der kaiserliche Kämmerer und innerösterreiche Geheime Rat Ernst Friedrich von Herberstein Neujahrsgrüße, der Herrenstandsverordnete Hans Georg von Herberstein reagierte gleichfalls nur auf Harrachs Briefe 1445 ; der Reichsvizekanzler Walderndorf übersandte kaiserliche Schrei- und 17. Jun. 1665) und der der Jesuiten (der kaiserliche Beichtvater Müller). Lobkowitz wird als „offentlich feindt der Österreicher“ charakterisiert (12. März 1665). Aus dem Umfeld des Hofstaats und gleichfalls aus einer etwas schwächeren Position schrieben Joseph Ferdinand Graf Khevenhüller sowie ein anderer Graf Khevenhüller (vermutlich Franz Christoph Graf Khevenhüller), im Mai 1665. Joseph Ferdinand bat um Vermittlung eines Hofamtes in Tirol (AVA, FA HR, K. 444, 8. Mai 1665), Franz Christoph Graf Khevenhüller d. J. war seit 1659 Kämmerer Leopolds I. und unterstützte das Vorhaben mit einigen Briefen an Harrach (15. März, 16. Apr. und 13. Jun.). Caspar von Rössing bat Harrach, ihn bei seinem Bestreben um Anerkennung im Kreise des Hofkammeradels zu unterstützen; seine Tochter hatte sich heimlich mit Michael Paris Kaltschmid Freiherr von Eisenberg verlobt, dessen Familie wie auch der Hofkammerrat Pinell dies für eine Mésalliance hielt; Rössing bat Harrach, dem Brautvater sein achtbares Herkommen darzulegen, war er auf Empfehlung Harrachs doch zum Reichsedelmann erhoben worden (AVA, FA HR, K. 446, Wien, 7, Okt. 1665). Aus dem Umfeld kaiserlicher Amtsträger sandte eine Gräfin Mansfeld Harrach 1664 Weihnachtsgrüße, verband diese aber mit einer Zahlungserinnerung, die sich auf die Hochzeit seines Neffen Ferdinand Bonaventura bezog (AVA, FA HR, K. 445, Wien, 23. Dez. 1664). Der kaiserliche Kämmerer Franz Graf Lamberg, der 1656 bis 1660 niederösterreichischer Herrenstandsverordneter gewesen war, dankte von Wien, 19. Jan. 1664 für Harrachs Neujahrswünsche und sagte zu, er werde sich dessen Angelegenheiten in einem konkreten Fall angelegen lassen sein (AVA, FA HR, K. 445). 1444 AVA, FA HR, K. 455, Wenzel Fürst Lobkowitz an F. A. Harrach. Der Dankesbrief zur Gratulation datiert von Wien, 11. März 1665, für ein weiteres Courtoisieschreiben Harrachs vom 27. Mai dankte er mit Brief vom 6. Jun. Knapp äußerte er sich zu zwei Briefen Harrachs vom 17. Jun. zur Hochzeitsfrage und stellte seine Hilfe in Aussicht (Wien, 24. Jun. 1665). In seinem Brief, in dem er berichtet, daß er beim Kaiser Harrachs Ernennung zum Geheimen Rat angeregt habe, macht er den Einfluß des Oberstkämmerers, dem Harrach einen Dankesbrief schreiben möge, deutlich und verweist auch auf die Sollicitation durch dessen Schwiegersohn und Harrachs Neffen, Ferdinand Bonaventura Graf Harrach (Wien, 27. Jun. 1665). In einem weiteren Schreiben (s.d.) sagt er zu, den Kaiser an die Eidesleistung zu erinnern. Zwei Briefe vom 29. und 30. Jun. 1665 trösten Harrach wegen des Todes des Erzherzogs und versprechen beständige kaiserliche Gnade. Wie Johann Maximilian Graf von Lamberg (ebd., K. 445, Lamberg an Harrach, Wien, 1. Jul. 1665) wies auch Lobkowitz Harrach an, vorerst in Innsbruck zu bleiben (30. Jun. 1665), was dieser aber möglicherweise wegen verspäteten Eingangs nicht tat. Auch das letzte Schreiben von Lobkowitz war extern stimuliert. Lobkowitz reagierte am 18. Okt. 1665 auf eine Protektionsbitte Harrachs. In den Zusammenhang der Ernennung zum Geheimen Rat gehört auch das Schreiben von Dr. Johann Christoph Stain (ebd., K. 447, Wien, 30. Jun. 1665). 1445 AVA, FA HR, K. 444, Ernst Friedrich Graf Herberstein an F. A. Harrach, Graz, 23. Dez. 1665. Innerösterreichischer Geheimer Rat war Herberstein seit 1662. Hans Georg Graf Herberstein dankte Harrach mit Brief vom 30. Dez. 1665 für dessen Neujahrswunsch und sagte im Hinblick auf seine Designation für eine Kammerstelle seine Hilfestellung beim Versuch Har- <?page no="407"?> 406 ben für das Domkapitel in Trient im Zusammenhang mit der Introduktion Harrachs 1446 . Anders war die Situation aus der Perspektive Tirols und Vorderösterreichs. Von besonderer Bedeutung war dabei der Umstand, daß Erzherzog Sigismund Franz wegen seiner Heiratsabsichten Anfang 1665 seine Bischofswürde auch in Trient niederlegte und Kardinal Harrach sich um das Bistum bewarb. Als Höfling des alten und Bruder des mutmaßlich neuen Bischofs war Franz Albrecht Harrach doppelt bedeutsam. Nach dem Tod des Erzherzogs war er als Übergabekommissär und als kaiserlicher Geheimer Rat hatte er in Wien die höchstrangige Position ehemaliger erzherzoglicher Höflinge am Kaiserhof inne; von daher versteht sich die Kulmination von Briefen gerade in den ereignisreichen Monaten des Todes des Erzherzogs, der Bewerbung seines Bruders um das Bistum Trient, und der beiden Ratsernennungen 1447 . Die Zuschriften an Harrach waren dieser Lage entsprechend gekennzeichnet von der gewöhnlichen Amtsführung unter Erzherzog Sigismund Franz 1448 , in deren Zusammenhang Mitglieder des Innsbrucker rachs zu, Geldforderungen in Innerösterreich zu realisieren (ebd., K. 444, Hans Georg Graf Herberstein an F. A. Harrach, Graz, 6. und 20. Jan., 19. Febr. und 6. Jun. 1666 (Harrach starb am 27. Mai 1666)). Im gleichen Sinne vertröstete Johann Caspar Khellersperg auf Amtsantritt und Gesundung Herbersteins (ebd., K. 444, Graz, 28. Apr. und 12. Mai 1666). 1446 AVA, FA HR, K. 449, 23. Aug. 1665. In diesem Zusammenhang bot ihm Hans Friedrich Graf Waldstein seine Hilfestellung bei der römischen Kurie an (ebd., K. 449, Rom, 7. Nov. 1665 und als Reaktion auf Harrachs Dankesschreiben Rom, 20. Dez. 1665). Vgl. auch die Mitteilung des Andreas Sixtus Hörrer mit dem Hinweis, daß er den Kardinal nicht angetroffen habe (ebd., K. 444, Prag 18. Nov. 1665). 1447 Vgl. aus den vielen das Glückwunschschreiben das des Don Diego Prado namens des spanischen Botschafters de la Fuente (AVA, FA HR, K. 445, Wien 28. Aug. 1665), das des Giacomo Palotti (ebd., K. 445, Arco, 4. Aug. 1665, mit Bitte um Empfehlung an den Kardinal), das des Pompeo Ghelfo (ebd., K. 439, Trento, 13. Sept. 1665) sowie die mit der Gratulation zur Kardinalswahl einhergehende Gratulation zur Wahl von Harrachs Neffen Maximilian Ernst Graf von Scherffenberg zum Domherren in Trento von Michael Graf Spaur (K. 447, Trento, 27. Sept. 1665) und Francesco Bertoldi, der am Kardinalswahltag auch aus Trento geschrieben hatte (ebd., K. 438, Trento, 31. Jul. 1665 und Valle Ancona, 2. Okt. 1665). Vgl. zu den späteren Bitten v.a. unten Anm. 1449. Obschon die Mitteilung des Todes des Christian Graf Tschernembl durch seine Frau Sidonia (ebd., K. 448, Wien, 21. Okt. 1665) einen privaten Anstrich hat, mag sie auch dem neuen Rang Harrachs zugerechnet werden; zu Tschernembl vgl. Sturmberger (1953), S. 400. Ähnlich wird man den Brief von Karl Friedrich Graf von Embs bewerten, mit dem er eine Sendung des Prinzen Leopold von Baden weiterleitete (AVA, FA HR, K. 438, 9. Sept. 1665). 1448 Vom Landjägermeister in Innsbruck, Paris Graf Lodron, stammen zehn Briefe an Harrach aus der Zeit vor und nach dem Tod des Erzherzogs, in denen es primär um Jagdangelegenheiten ging (AVA, FA HR, K. 445). Nach dem Tod Königseggs bat Lodron um Harrachs Protektion (Innsbruck, 17. März 1665). Nach dem Tod des Erzherzogs betrieb Lodron über Harrach in Wien vor allem die Confirmation der Tiroler Jägerei, was auch gelang (Innsbruck, 26. Mai 1666). Hans Jakob Graf Wolkenstein, der unter Sigismund Franz Landobrister und Kriegsrat gewesen war, erstattete Harrach dienstlich mit Schreiben vom 16. Jun. 1665 Bericht über den Stand der Landmiliz in Tirol (end., K. 449, Rottenwerg, 16. Jun. 1665) und sollte diesen spä- <?page no="408"?> 407 Hofes näheren Kontakt zu Harrach suchten: So trug ihm Graf Khünigl etwa die Patenschaft für einen neugeborenen Sohn an 1449 . Daneben standen besonders Bitten um die Erhaltung alter und die Verschaffung neuer Stellen im Zusammenhang mit dem Regentenwechsel in Innsbruck und Trient 1450 . ter auch dem Kaiser vortragen, weshalb er Harrach in dieser Sache um Hilfe bat (31. Jul. 1665). Die Reichsritterschaft Schwaben bat um Unterstützung ihrer Anliegen (ebd., K. 447, 18. Apr. 1665), Gräfin Eleonora Katharina von Embs dankte für die Zusicherung der Unterstützung ihrer Tochter und die Empfehlung ihres Sohnes für ein Kanonikat in Salzburg (ebd., K. 438, 8. Apr. 1665). Johann Jacob Oexle, der unter Erzherzog Sigismund Franz gedient hatte (vgl. Seeber (1977), S. 321), dankte Harrach mit Brief aus Regensburg vom 6. März 1665 für die Übersendung der Demissionalien (AVA, FA HR, K. 445). Carlo Tarachia schrieb Harrach wegen der Abholung der (erzherzoglichen) Braut und entsprechender Quartierfragen (ebd., K. 448, Sulzbach, 27. Jun. 1665). Später entsandte Maria Theresia Augusta Taracchia nach Wien und bat Harrach um Hilfestellung (ebd., K. 438, Sulzbach, 25. Jul. 1665). Aus Rovere bat Giacomo Rosmini um Protektion (ebd., K. 446, 18. Jan. 1665), aus Arco und Ingolstadt sandte Prosper Graf Arco eine Bitte um Unterstützung eines Anliegens bei der Regierung sowie ein Empfehlungsschreiben für einen Dritten (ebd., K. 438, Prosper Graf Arco, 27. Febr. und 18. Aug. 1665). Auch die Konsuln und Proveditoren Trients baten Harrach um Hilfe: in einem Streit mit den Jesuiten der Stadt (ebd., K. 448, Trento, 17. Mai 1665) und in Handelsfragen (Trento, 8. Nov. 1665). Vgl. auch die drei Briefe des Dr. Jacob Payr zum Thurn aus Trient in Rechtsangelegenheiten (ebd., K. 445, Dr. Jacob Payr an F. A. Harrach, 1., 15. und 29. März 1665). Payr zum Thurn war seit 1656 Regimentsrat, Erzherzog Sigismund Franz machte ihn zum zweiten Stellvertreter des Regimentskanzlers, Leopold I. am 26. Okt. zum Regimentskanzler (Seeber (1977), S. 96, 97). 1449 AVA, FA HR, K. 444, Bozen, 30. Nov. 1664. Hans Graf Khünigl war seit 1652 erzherzoglicher Kämmerer, seit 1656 und seit 1663 wiederum unter Erzherzog Sigismund Franz Regimentsrat, 1665 wurde er zudem kaiserlicher Kämmerer. 1450 So bat Antonio Conte Arco, Harrach möge sich dafür einsetzen, daß er sein ihm vom verstorbenen Erzherzog verliehenes Amt des Hauptmanns von Riva behalten könne und beschwor Harrachs Fürsprache beim Kaiser ebenso wie beim Kardinal, über dessen Haupt die Mitra von Trient schwebe (AVA, FA HR, K. 438, Rocca dei Riva, 11. Jul. 1665). Ludovico Piccolomini empfahl seine Mutter und seinen Neffen, die Hofämter in Innsbruck innehatten (Trento, 16. Nov. 1664), bat nach dem Tod des Erzherzogs um Harrachs Hilfe für die Familie und machte deutlich, daß er mit seinem Einfluß in Trento zur Wahl des Kardinals beitragen könne (ebd., K. 445, Trento, 19. Jul. 1665). Mit zwei Schreiben vom 31. Jul. 1665 (Handschreiben und e.h. Brief) antwortete er auf die Bitte Harrachs um Unterstützung der Wahl des Kardinals vom 20. Jul. und gratulierte zur Wahl; unter Hinweis auf seine Hilfe, über die der Tiroler Geheime Rat Fontanari ihm berichten werde, drang er auf eine militärische Beförderung seinen Neffen Silvio Piccolomini mittels Empfehlung an den Kaiser und Lobkowitz. Die Landschaftsverordneten Niederösterreichs baten Harrach mit Brief aus Wien vom 20. Aug. 1665 um Verhandlungen mit einem erzherzoglichen Roßbereiter, den sie in ihre Dienste nehmen wolle (ebd., K. 445). Francesco Gaia, der Kammerdiener des Erzherzogs Ferdinand Karl gewesen war (vgl. ebd., K. 438, Erzherzog Ferdinand an F. A. Harrach, Innsbruck, 2. März 1659), bat Harrach um Hilfe bei der Beschaffung einer Forstmeisteramtsstelle (ebd., K. 439, Innsbruck, 15. Nov. 1665), wofür ihn die Erzherzogin Anna unter Hinweis auf 19 Dienstjahre bei den Erzherzögen empfahl (ebd., K. 438, Innsbruck, 11. Nov. 1665). Vgl. zum Kammerrat Johann Baptist Victor Gaia Seeber (1977), S. 186. Unklar ist, für welche in Wien getätigte Verrichtung Graf Khünigl Harrach dankte (AVA, FA HR, K. 444, Innsbruck, 16. Jul. 1665). Für die Hilfe bei der Einräumung seiner Stelle dankte Harrach Johann Franz Freiherr von Wicka, Edler zu Moncroix, der Kammerrat und seit 1658 erzherzoglicher Guardarobba gewesen war (vgl. Seeber (1977), S. 204, 205). Er hatte mit dem Vorgänger Ingram und dessen Familie (vgl. Seeber <?page no="409"?> 408 Beispielhaft ist der Brief des Hans Franz Georg von und zu Ostein: Er habe seit 1641 nacheinander als Edelknabe, Truchseß, Fürschneider und Mundschenk, Oberstsilberkämmerer und Kämmerer am Hof zu Innsbruck gedient, seine Güter seien durch den Krieg und wegen seiner hofdienstbedingten Abwesenheit ruiniert, weshalb er von Erzherzog Ferdinand Karl mit einer vorderösterreichischen Regimentsrats- und Jägermeisteramtsstelle beehrt worden sei; der aber sei 1662 gestorben und nun auch noch Erzherzog Sigismund Franz, dem er als Kämmerer und Oberstsilberkämmerer gleichfalls gedient habe. Jetzt sei er all seiner erhofften „recompensen und diennsten frustriert und priviert“. Harrach möge ihn beim Kaiser empfehlen und Sorge tragen, daß er seine Regimentsrats- und Jägermeisterstelle wiederum erhalte. Wie zahlreiche andere Bittsteller schrieb er Harrach auch in der Folge noch: Zwar hatte der Kaiser ihm die Regimentsratsstelle übertragen, doch trat in der vorderösterreichischen Regierung nunmehr ein Präzedenzproblem auf, bei dem er sich - neben dem Reichsvizekanzler - wiederum an Harrach wandte 1451 . Auch in Innsbruck kam es bald zu Auseinandersetzungen zwischen den Regimentsräten, in denen Harrach noch 1666 von verschiedenen Seiten um Hilfe gebeten wurde 1452 . Die Dimension der auch in dieser Streitigkeit fortwirkenden Verschränkung der Einflußsphären Trient, Tirol und Wien 1453 läßt sich besonders deutlich an den Briefen Niklas (1977)) Schwierigkeiten bei der Amtsübergabe (AVA, FA HR, K. 449, de Wicka an F. A. Harrach, Hall, 15. Dez. 1665 und 14. Apr. 1666), bei denen er vom Abt von Wilten mit einer Empfehlung an Harrach unterstützt wurde (ebd., K. 449, Wilten, 18. März 1666). Auch die Witwe des Erzherzogs Karl Ferdinand, Anna von Medici, empfahl Harrach ihre Anliegen (Innsbruck, 4. Aug. 1665, ebd., K. 438). 1451 AVA, FA HR, K. 445, Innsbruck 28. Jul. 1665. Die Bitten um Hilfe in der Präzedenzfrage datieren vom 13. Febr. und 14. Apr. 1666. 1452 Nachdem Christoph Ulrich von Pach, von Leopold I. in Innsbruck zum Hofvizekanzler und Geheimen Rat ernannt, Harrach im Nov. geschrieben hatte, daß im Kollegium alles noch friedlich vor sich gehe (AVA, FA HR, K. 445, Innsbruck, 18. Nov. 1665), rief er ihn am 9. Dez. 1665 zu Hilfe. Er werde im Geheimen Rat ausgegrenzt. Harrach sagte offenbar seine Unterstützung zu (Innsbruck, 23. Dez. 1665). Pach hatte Harrach bei der Bischofswahl mit Informationen über Geldzahlungen aus Salzburg an Domherren unterstützt (Innsbruck 8. Jul. 1665) und hielt ihn über die Geschehnisse in Tirol und Trient auf dem laufenden (AVA, FA HR, K. 445; vgl. Seeber (1977), S. 75 und 93). Zu dem Streit vgl. auch die Ausführungen des deputierten Geheimen Rats Johann von Spaur (AVA, FA HR, K. 447, insbesondere Innsbruck, 24. Febr. und 17. März 1666) und Ignaz Weinhard (ebd., K. 449, Innsbruck, 10. März 1666). 1453 Johann Baptist Lodron sagte Harrach mit Brief aus Trento vom 14. Jun. 1665 die Beeinflussung der Domherren zu. Im nächsten Brief vom 29. Aug. 1665 dankte er für ein Empfehlungsschreiben, das Harrach Karl von Lodron gegeben habe (AVA, FA HR, K. 445). Karl Graf Lodron wollte sein Privileg erhalten wissen, seine Zeughauptmannschaft durch einen Verwalter betreuen zu lassen, um im Feld dienen zu können und kam zudem um eine Solderhöhung ein. Das Empfehlungsschreiben scheint seinen Dienst nicht getan zu haben, denn am 23. Febr. 1666 schrieb Karl Graf Lodron Harrach, der Kaiser habe ihm die Erfüllung der Bitte um Sold- <?page no="410"?> 409 Graf Lodrons zeigen: In Trient verwendete er sich auf Harrachs Schreiben hin für die Wahl des Kardinals, berichtete von den der Wahl schädlichen Auswirkungen des Todes des Erzherzogs Sigismund Franz’ und bat um neue kaiserliche Empfehlungsschreiben mit dem Ziel der Verschiebung des Wahltages. Noch am Tag der Wahl gratulierte er Franz Albrecht Harrach und fügte hinzu, daß ihm vom verstorbenen Erzherzog die Hauptmannschaft Roveredo versprochen worden sei. Um deren Übertragung solle sich Harrach bemühen und eine Carta bianca zu einem Memorial an den Kaiser vervollständigen; zugleich möge er erwirken, daß Lodron wegen der geringen Erträge den Dienst nicht selbst versehen müsse, sondern einen Verwalter einsetzen dürfe. Weitere Angelegenheiten erledige er über Thomasi, stelle es Harrach aber anheim, sie in das Memorial aufzunehmen. Nach einer Mahnung bezüglich dieser Bitte und der Information über einen Streitigkeiten des Domkapitels kündigte er seine Reise nach Innsbruck an, wo er dem Kaiser aufwarten wolle, und bat um Empfehlung seiner Person. Bereits am 30. August sandte er aus Trient ein Empfehlungsschreiben für den Grafen Johann Anton von Spaur, der seine Obristenstelle der Tiroler Landmiliz behalten wollte, mit Bitte um Empfehlung des Anliegens an den Kaiser. Er wies dabei darauf hin, daß dessen Sohn in Trento Domherr sei und zur Wahl des Kardinals das Seinige beigetragen habe. Sein Brief aus Innsbruck vom 7. November 1665 belegt das Gelingen seiner Bemühungen um die Verleihung der Hauptmannschaft durch den Kaiser; die Kammer mache aber diesbezüglich Schwierigkeiten. Im gleichen Zuge bat er um die Übertragung einer Landmilizobristenstelle. Da die Stelle nur 200 fl. eintrage, gehe es ihm primär um den „Ehren Titl eines Obristen“, den vor ihm seine Vorgänger auch gehabt hätten; auch Auersperg habe er um seine Hilfe gebeten 1454 . Der Hinweis auf Auersperg und oben auf den Reichsvizekanzler verdeutlicht, daß Harrach in den Problemlagen Osteins und Lodrons nicht erhöhung in Innsbruck abgeschlagen, auch die Konfirmation habe er nicht bekommen. Nach vielem Sollicitieren und Supplizieren erfahre er nun, daß sein Memorial wegen der Bestätigung der Stelle von der Regierung in Innsbruck nach Wien gehen solle, und bat um Empfehlung beim Kaiser (ebd., K. 445). In den Zusammenhang gehört auch die Bitte des Francesco Saibante um eine Domestikenstelle und seine Gratulation zur Wahl des Kardinals (ebd., K. 446, Roveredo, 12. Apr. und 9. Aug. 1665). Vgl. auch ebd., K. 439, Gasparo Marchese Gerardini, 7. und 28. Aug. 1665. 1454 In der Reihenfolge ihrer Erwähnung oben: AVA, FA HR, K. 445, Niklas Graf Lodron, Trento, 7. Jun., 28. Jun., 31. Jul., 9. und 23. Aug., 30. Aug. und Innsbruck, 7. Nov. 1665. Daß Harrach die neuen Empfehlungsschreiben besorgte, wissen wir aus seiner Korrespondenz mit Johann Maximilian Graf von Lamberg (vgl. ebd., K. 449, Lamberg an Harrach, Wien, 23. Aug. 1665). <?page no="411"?> 410 der höchstrangige angesprochene Höfling war; überdies waren Thomasi und Fontanari in Wien und vertraten dort Anliegen von Personen aus den neu angefallenen Territorien 1455 . Zudem war seit September 1665 ein Verfahren etabliert, welches der Regierung in Tirol gewisse Spielräume bei der Selbstverwaltung mit einer Pflicht zur Gutachtenvorlage in Wien in bedeutenderen Fällen einräumte 1456 . Dies schärft den Blick dafür, daß Harrach von hochrangigen Personen, welche bessere Verbindungen am Hof hatten oder aufbauen konnten, eher subsidiär informiert wurde, mußte mit Gesprächen mit ihm über die Verhältnisse seines ehemaligen Dienst- und Aufgabenbereiches doch gerechnet werden. So sandte ihm der deputierte Geheime Rat Johann Georg Graf Spaur zwar Weihnachtsgrüße, in denen er angab, sich zu freuen, für sich und die seinigen „beÿ dem kaÿl: Hof ainen hocherspriesslichen vermögenlichen Patronum zu haben“, informierte ihn über laufende Geschäfte und bat darum, seine Anliegen allgemein bestens recommendiert zu halten - in der schwierigen Situation nach dem Tod des Regierungsdirektors Königsegg aber teilte er Harrach nur mit, was er dem Oberstkämmerer Lamberg geschrieben habe - mit der Bitte um Empfehlung seines Anliegens 1457 . Ebenso teilte Dominicus Abt von Wilten Harrach mit, daß er dem Oberstkämmerer und auch dem Fürsten von Lothringen (zu dieser Zeit in Wien) ein Memorial gesandt habe und bat Harrach um Unterstützung der Sache 1458 , Karl Freiherr Fueger von Hirschberg wiederum bat Harrach um Empfehlung seiner Beförderung zum Vizepräsidenten in Tirol an den kaiserlichen Hofvizekanzler Sprinzenstein 1459 . Daß die 1455 Vgl. etwa Antonio Conte Casato (AVA, FA HR, K. 438), der Harrach am 15. Nov. schrieb, er habe von Fontanari gehört, daß Harrach beim Kaiser und Oberstkämmerer für ihn gewirkt habe oder einige Briefe von Ignaz Weinhard an Harrach (ebd., K. 449), aus denen die Einschaltung Thomasis (3. März 1666: Brief an Thomasi mit Memorial für Harrach, das dieser dem Kaiser geben möge, auch: 10. März 1666) und Fontanaris (17. März 1666; ein Brief Harrachs wurde über Fontanari in Wien nach Innsbruck geleitet) in Wien deutlich wird. 1456 Vgl. Harrachs Wiedergabe der Instruktion für die deputierten Geheimen Räte (AVA, FA HR, K. 450, Tagzettel, eingeklebter Zettel bei Tagzettel vom 7. Sept. 1665). 1457 AVA, FA HR, K. 447. Johann von Spaur war von 1660 bis 1665 Regimentspräsident gewesen und gehörte nach dem Tod des Erzherzogs zu dem von Leopold I. eingesetzten deputierten Geheimen Ratskollegium; vgl. Seeber (1977), S. 67, 68 und AVA, FA HR, K. 450, Tagzettel 1665 (Zettel bei 7. Sept. 1665). Von ihm stammen zehn Briefe aus Innsbruck vom 16. Dez. 1665 bis 21. Apr. 1666, in denen er auch über die Schwierigkeiten mit Bertoldi berichtete (v.a. 24. Febr. 1666) und Harrach um Mithilfe bei der Auszahlung von Ausständen bat (14. Apr. 1666). Die Nachricht über den Brief an den Oberstkämmerer datiert vom 31. Jan. 1666. Königsegg war am 11. Febr. 1666 gestorben (Seeber (1977), S. 24). 1458 AVA, FA HR, K. 449, Wilthen, 18. März 1666. Es ging um die Finanzierung eines neuen Altars, wofür in Wien alte Einkunftsquellen wieder zugesprochen werden sollten. 1459 AVA, FA HR, K. 439, Innsbruck, 17. März 1666. Fueger war seit 1653 Regimentsrat gewesen, vgl. Seeber (1977), S. 80, 81. <?page no="412"?> 411 auch subsidiäre Position von Bedeutung war, macht der Dank Antonio Casatos für die Hilfe zur Erlangung einer Kämmererstelle beim Kaiser deutlich 1460 . Daneben stehen zahlreiche Bitten, aus denen eine Einschaltung anderer Höflinge Kaiser Leopolds I. nicht direkt hervorgeht; in dieser Gruppe von erstmaligen Zuschriften überwiegen kleinere Anliegen und Personen niederen Ranges oder Amtes. So bat beispielsweise der ehemalige Hofpfennigmeister den „protector“ Harrach um Hilfe bei seinem Versuch, eine Kammerratsstelle zu bekommen 1461 , aber auch Erhard Freiherr von Falkenstein bat um Empfehlung seiner Bitte um eine Kämmerer- und vorderösterreichische Regimentsratsstelle. Hinzu kamen Bitten in zahlreichen anderen sich aus der Neuordnung Tirols ergebenden Streitfragen 1462 . 1460 AVA, FA HR, K. 438, Antonio Conte Casato an F. A. Harrach. Drei Briefe aus Chur vom 29. Aug., 15. Nov. (mit Dank, daß Harrach beim Kaiser und Oberstkämmerer für ihn geworben habe) und Wiederholung des Dankes am 1. März 1666. Casato könnte die Stelle am 26. Okt. 1665 bekommen haben. 1461 AVA, FA HR, K. 445, Stefan Lieb an F. A. Harrach, Innsbruck 24. März 1666. Ein Brief von Ignaz Weinhard an Harrach (AVA, FA HR, K. 449, aus Innsbruck vom 24. März 1666) gibt einen Hinweis auf die Richtigkeit von Liebs Angaben. Vgl. auch das Hilfeersuchen von Giovanni Giacomo für seinen Sohn, der aus Trento zum Kaiser komme, um einige Angelegenheiten zu verhandeln (ebd., K. 447, 18. Okt. 1665) oder den nach dem Tod Harrachs abgesandten Brief des Giuseppe Barbieri, ‚Chirurgo’ in Rovere, der Harrach um ein kaiserliches Privileg für seine Berufsausübung bat (ebd., K. 438, Rovere, 3. Jul. 1666). Giovani Battista Panzaldo, Arzt der Erzherzogin Anna, empfahl Harrach einen italienischen Juristen und sandte Weihnachtswünsche (ebd., K. 445, Innsbruck, 15. Nov. und 23. Dez. 1665). Aus dem Kreis der Italiener am Hof in Innsbruck schrieb ihm auch Giovanni Battista Trentinaglia (ebd., K. 448, Innsbruck 15. Nov. und 16. Dez. 1665). In kleineren juristischen Angelegenheiten wandten sich auch Johann Baptist Fasold und Antonio Ludovico Benfatti an ihn (ebd., K. 438, 14. Jan. 1666 bzw. Krems, 26. März 1666). In der Schnittmenge liegen die Zuschriften des Antonio Buffa, der seine späten Neujahrswünsche aus Innsbruck vom 6. Jan. 1666 mit der Bitte um Hilfe bei der Durchsetzung alter Ansprüche aus seiner Dienstzeit bei Erzherzog Sigismund Franz und juristischer Angelegenheiten in Innsbruck verband (ebd., K. 438, 14. Apr. 1666). Dr. Antonio Buffa Freiherr zu Lilienburg war 1663 Regimentsrat geworden (vgl. Seeber (1977), S. 78). Etwas spät gratulierte Balthasar Freiherr von Hornstein zur Geheimratsstelle und verband dies mit der Bitte um Hilfe für die Reichsritterschaft in Schwaben (ebd., K. 444, Weibertingen, 3. Jan. 1666). 1462 Die Kämmererstelle bekam er indes nicht. Bemerkenswert ist zudem, daß Falkenstein sich durch den Deutschmeister bei Harrach empfehlen ließ. Sein Vater war vorderösterreichischer Kammerpräsident gewesen (AVA, FA HR, K. 438, Oberimbsing, 30. März 1666). Auch Paul Fugger bat um eine Empfehlung an den Kaiser für eine Stelle in der vorderösterreichischen Regierung (ebd., K. 439, Grönendorf, 17. Nov. 1665 und Prag, 21. Febr. 1666). Cyriac Troyer, seit 1645 Regimentsrat und 1665 Regimentskanzler (Seeber (1977), S. 100), dankte Harrach u.a. für eine Empfehlung in Abgabensachen (Innsbruck 21. Apr. 1666; vgl. auch: 19. und 26. Mai 1666). Aus Freiburg schrieb Harrach auch Johann Hannibal Girardi (ebd., K. 439, Freiburg, 15. Jul. und 21. Okt. 1665, 3. Febr. 1666). Beispielhaft für den Ausbau einer anfänglichen Bitte um Hilfe zu einer dichten Korrespondenz durch niederrangige Bediente sind die neun Briefe von Dr. Ignaz Weinhard an Harrach (ebd., K. 449, alle Innsbruck). Weinhard war seit 1647 Sekretär des Erzherzogs Sigismund Franz und daneben Regimentssekretär, seit <?page no="413"?> 412 2. Verteiler a. Hofkammerpräsidentenamt Georg Ludwig Graf von Sinzendorf Eine systematische diachrone oder synchrone Sichtung von an Hofkammerpräsidenten gerichtete Briefe läßt die Quellenlage nicht zu 1463 . 1659 Geheimer Hofsekretär, mit der Nachfolge Sigismund Franz’ 1663 oberster Geheimer Hofsekretär, führte den Schriftverkehr des Erzherzogs, im Geheimen Rat Protokoll und fungierte bei Abwesenheit Bertoldis als Vizekanzler (vgl. Seeber (1977), S. 45, 46). Nach dessen Tod behielt er ein mittleres Amt in der Verwaltung. Weinhard klagte gegenüber Harrach am 11. Nov. und 23. Dez. 1665, daß er trotz seiner langen Dienste und aller Versprechen nur einen Gnadenpfennig von acht Dukaten erhalten habe und in den Legaten mit 200 fl. bedacht worden sei, die er noch nicht einmal empfangen habe; weiter wies er auf einen erheblichen Soldrückgang hin. Das wolle er ja alles hinnehmen, wenn es der kaiserliche Wille sei, doch gewisse „leüth“, die den Bedienten Sigismund Franz’ stets übelgewollt hätten, seien hierfür verantwortlich. Am 3. März 1666 dankte er dafür, daß, wie Thomasi ihm mitgeteilt habe, Harrach sich seiner Sache beim Kaiser annehmen wolle und kündigte ein über Thomasi an Harrach laufendendes Memorial an. Mit dem nächsten Schreiben setzt eine charakteristische inhaltliche Erweiterung ein; er machte sich als Informant Innsbrucker Interna interessant: Er unterrichtete Harrach seit dem 10. März 1666 über Vorgänge im zerstrittenen deputierten Rat in Innsbruck, ergänzte die Mitteilungen um Hinweise auf eigene Anteilnahme und seine Memorialangelegenheit; am 17. März 1666 dankte er für einen Brief Harrachs und empfahl nochmals sein Memorial, wobei er wiederum u.a. über den Stand der Streitigkeiten berichtete. Diesen Faden aufnehmend berichtete er über die Schwierigkeiten des ehemaligen Hofpfennigmeisters Lieb, wie sonst üblich eine Kammerratsstelle zu erhalten (24. März 1666). Dem Bericht über den ehemaligen augsburgischen Kammermeister (Erzherzog Sigismund Franz war dort Bischof gewesen), der nach Wien reiste, um sich dort gegen die Innsbrucker Kammer zu wehren, konnte er unter anderem den Hinweis beifügen, daß die Quartalsbesoldungen außer für die „grossen Herren“ immer noch nicht ausgezahlt würden (7. Apr. 1666). Am 14. Apr. 1666 berichtete er ausführlich über den schlechten Zustand der Kammer. Den so geschaffenen Kanal konnte er schließlich am 21. Apr. 1666 nutzen, um Harrach Informationen über die Haltung der Innsbrucker Kammer zu dem in Wien anhängigen Streit in der augsburgischen Kammermeistersache zukommen zu lassen, dabei mit dem Vorwurf der ausschließlichen Verfolgung von Privatinteressen einige Beamte zu diskreditieren und schließlich selbst eine Person dem Kardinal Harrach zu empfehlen: Der Trienter Amtmann in Bozen drohe von seinem Vorgänger aus dem Amt gedrängt zu werden, den der Erzherzog wegen unlauterer Amtsführung aus dem Amt entfernt, den aber die verwitwete Erzherzogin wieder einsetzen wolle, was er selbst auf Informationsmangel und ‚privat passiones’ zurückführe. Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns, David Ungnad von Weissenwolff, war von Lobgott Graf Kuefstein um Hilfe zu einer Stelle bei der Regierung oder Hofkammer in Innsbruck gebeten worden, und gab diese Bitte mit seiner Empfehlung an Harrach weiter (AVA, FA HR, K. 449, Weissenwolff an F. A. Harrach, Regensburg, 5. Aug. 1665). 1463 Im Untersuchungszeitraum waren lediglich Anton Wolfrad (1623-1630), Ulrich Franz von Kolovrat (1637-1648), David Ungnad von Weissenwolff (1648-1656) und Georg Ludwig Graf von Sinzendorf (1656-1680) mehr als fünf Jahre im Amt. Die noch vorhandenen Bestände lassen leider auf den Verlust fast sämtlicher Korrespondenzen schließen. Im HHStA finden sich im Familienarchiv Jaidhof in nur einem Karton Briefe an Georg Ludwig Graf von Sinzendorf, dafür aber aufschlußreiche Materialien zum seinem Vermögen. Umfangreicher ist der Bestand der Breuner (FA GFE im HHStA), die im 16. und 17. Hofkammerpräsidenten stellten. <?page no="414"?> 413 Selbst in den wenigen erhaltenen Zuschriften an den 1656 zum Hofkammerpräsidenten bestellten Georg Ludwig Graf von Sinzendorf 1464 aus den späten 1650er und frühen 1660er Jahren wird jedoch ein Sachverhalt sichtbar, welcher das Verständnis der Stellung von Höflingen mit und ohne Behördenhintergrund weiter vertieft. Gegenüber Zuschriften an Höflinge ohne Behördenverankerung zeigt sich in den Briefen eine sehr enge Kopplung der angesprochenen Themen mit dem durch das Amt bezeichneten Aufgabenbereich. Dies scheint zunächst selbstverständlich, hebt aber in der Deutlichkeit der Ausprägung einen Umstand ins Bewußtsein, der aus der Kopplung von Zuständigkeit und einschlägiger Korrespondenz nicht folgt, daß nämlich in den Zuschriften an Sinzendorf Bitten um Verwendung beim Kaiser in anderen als Finanzangelegenheiten fast völlig fehlten. Man kann daher in Anbetracht der zahllosen Zuschriften in Geldangelegenheiten an andere Hofleute zwar nicht davon sprechen, daß die Zuständigkeit die einschlägigen Zuschriften abschließend bündelte, doch zeichnet sich eine negative Zuständigkeitszuordnung im Sinne der faktischen thematischen Beschränkung auf das Zuständigkeitsgebiet ab. Die Verschränkung zweier Überlegungen erklärt die Schwäche positiver Bündelung über die Zuständigkeit und verdeutlicht zugleich einen wichtigen Faktor der Entwicklung des Kontaktnetzes anderer Höflinge. Wohl die Hauptleistung der Hofkammerpräsidenten lag darin, die zu knappen Ressourcen so zu verteilen, daß zum einen die Kaiser nicht jeden Kredit verloren, daß zum anderen die bei Hof einflußreichen Personenkreise damit zufrieden waren und ihren Empfehlungen für andere wenigstens soweit entsprochen werden konnte, daß es nicht zu wesentlichen kaiserlichen Eingriffen kam. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, daß Bittschriften an den Sinzendorf sinnvollerweise nur dann gerichtet werden konnten, wenn bei zu deutlicher Nichtbeachtung eine Beschwerde beim Kaiser oder an- Das Archiv harrt aber noch seiner Ordnung, die eine systematische Benutzung ermöglichen würde. Material zu Ulrich Franz von Kolovrat konnte nicht eingesehen werden. Nur wenige Briefe an David Ungnad von Weissenwolff sind im Familienarchiv erhalten (WWAS, Akten, Fach 76, Nr. 45). 1464 Georg Ludwig Graf von Sinzendorf (1616-1681) wurde 1650 Hofkammerrat und Kämmerer Ferdinands III., 1651 Hofkammervizepräsident, 1656 Hofkammerpräsident (bis 1680). 1659 wurde er Geheimer Rat Leopolds I. (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 15v; vgl. Schwarz (1943), S. 340, 341, Bérenger (1975), S. 364-369, Wolf, Fürst Wenzel Lobkowitz, S. 76, 77, Sienell (2001a), S. 170-172). Sinzendorf konvertierte nach Schwarz (1943) im Jahr 1652, ihm folgen Bérenger (1975), S. 368, und Winkelbauer (1999a), S. 106. Seine Aufnahme als kaiserlicher Kämmerer und die Ernennung zum Hofkammerrat und Hofkammervizepräsident vor 1653 sprechen indes für einen früheren Zeitpunkt. <?page no="415"?> 414 deren wichtigen Hofleuten Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. So taucht in den Zuschriften an Sinzendorf - wohl nicht nur wegen selektiver Aufbewahrung von Zuschriften ranghoher Absender - ein hoher Anteil von Empfehlungsschreiben auf, in denen sich Reichsfürsten und hochrangige Höflinge für Personen mit Ansprüchen gegen die Hofkammer verwendeten: So die Kurfürstinnen von Sachsen und Bayern und Friedrich Wilhelm von Brandenburg 1465 . Auch die Absender von Bittschriften in eigenen Anliegen waren von überdurchschnittlich hohem Rang 1466 . Aus dem Hofstaat baten der Reichshofrat Windischgrätz 1467 und der Obersthofmeister Leopolds I. Fürst Portia für andere Personen um Zahlungen 1468 . Der Oberstkämmerer Johann Maximilian Graf von Lamberg machte, indem er auch den Geheimen Rat und kaiserlichen Kommissar in Ungarn Graf Rottal mit Sinzendorf den über die Hofkammer abzuwickelnden Kauf der Herrschaft Steyr besprechen ließ, deutlich, daß mehrere Personen es für sinnvoll erachteten, ihm zu „secundieren“ 1469 . 1465 Magdalena Sibylla Herzogin von Sachsen an Georg Ludwig Graf von Sinzendorf, Torgau, 5. Sept. 1661: Ihr Kammerjunker und kaiserlicher Rittmeister Johann Franz Reiter hatte Ausstände beim Kaiser und sie um ein Empfehlungsschreiben an den Hofkammerpräsidenten gebeten; aus Freiberg schrieb sie am 18. Jul. 1661 zugunsten der Elisabeth Muschlitz, die Ausstände eintreiben wollte; aus Dresden, 18. Jun. 1661, dankte sie für die Antwort Sinzendorfs auf ihr Empfehlungsschreiben für eine Gräfin, in der er seine Hilfe versichert hatte und drang auf die Rückzahlung eines weiteren Darlehens in Höhe von 14.000 Talern (HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 17, 19, 21). Die Schwester Ferdinands III., Maria Anna, Kurfürstin von Bayern, erinnerte aus München am 29. Dez. 1663 an die 1655 von Ferdinand III. für den Leibarzt ihres Sohnes ausgesetzte Gnadengabe. Mit Brief aus München vom 20. Jan. 1664 verlangte sie die Zahlung eines Besoldungsrückstandes des Oberstkämmerers Puchheim († 1651) in Höhe von 17.562 fl, die vergeblich auf die niederösterreichische Landesbewilligung angewiesen worden waren. Puchheims Tochter sei bei ihr Hofdame und wolle den kurfürstlichen Kämmerer Siegershofen heiraten; man bräuchte daher die für 1663 und 1664 angewiesenen Gelder (ebd., fol. 25 und 27, 27v). Friedrich Wilhelm von Brandenburg verwendete sich bei Sinzendorf für die Restitution der Güter der Gräfin Windischgrätz, die durch kaiserliches Dekret bereits entschieden sei, aber wegen Widerstands der böhmischen Kammer nicht durchgeführt werde (ebd., Königsberg, 16./ 6. Febr. 1663, fol. 41, 41v). 1466 Albrecht Sigmund Bischof zu Freising an Georg Ludwig Graf von Sinzendorf, 7. Sept. 1661 wegen einer Mautbefreiung. An den Kaiser war am 6. Jul. ein Bittbrief gegangen (HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 23). 1467 Gottlieb Graf Windischgrätz erbat die Bezahlung eines Besoldungsausstands seines Sekretärs, was mit eifrigster Dienstbarkeit „wider abzudienen“ er sich eifrigst angelegen sein lassen wolle (HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 60, Preßburg, 2. Mai 1666). 1468 Der Reichshofrat Leopold Wilhelm Graf Königsegg berichtet in dem an Sinzendorf weitergeleiteten Brief dem Obersthofmeister Portia, daß er dem Kaiser selbst eine Bittschrift überreicht und in Kopie ihm, dem Obersthofmeister, auch zur Kenntnis gegeben habe, woraufhin er vertröstet worden sei. Portia solle nunmehr auf eine „gute Resolution“ beim Kaiser bedacht sein und wie versprochen einige Zeilen an den Hofkammerpräsidenten schreiben, „damit es von ime nicht difficultiert“ werde (HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 102, s.d.). 1469 HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 43. Johann Maximilian Graf von Lamberg an Johann Graf Rottal, Wien 15. Jul. 1663 (e.h.), weitergeleitet an Sinzendorf. Lamberg wollte vom Fiskus die Herrschaft Steyr kaufen und drang auf eine rasche Vorlage der Angelegenheit durch die Hof- <?page no="416"?> 415 Bei einem derartigen Aufwand an Status und Einfluß für mitunter vergleichsweise geringe Beträge lagen hier für mindere Bittsteller wenig Chancen, so daß sich diese auch direkt an die Hofkammer wenden konnten. Hofleute, die Bittschriften weitergeleitet hatten, konnten im Falle von Erfolgen auf sich selbst, im Falle von Mißerfolgen auf andere verweisen, besonders auf Ressortverantwortliche, aber auch auf die Umstände oder die Zukunft oder dergleichen mehr. Von daher verbrauchte sich das durch die formale Ordnung des Hofstaats zugewiesene Einflußpotential nur unter ganz besonderen Umständen, konnte aber sehr leicht wachsen und zu Hymnen auf den redlichen Hofmann führen, wie man sie auf Trauttmansdorff kennt 1470 . Anders verhält es sich mit Mißerfolg, der als Schlecht- oder Nichterfüllung formeller Pflichten erscheint. Wenn sich zudem der Verdacht der Motivierbarkeit durch Geld bestätigte, kam zur Verantwortlichkeit für das nicht konsolidierbare Ressort auch noch der Ruch der Unredlichkeit, was bei Sinzendorf spätestens wenige Jahre nach dem Antritt seiner Präsidentenstelle der Fall war 1471 . Von daher verschob sich die Last der Motivation des Hofkammerhandelns auf die Granden des Hofstaats und auf Geld. Konnexitäten, wie sie der Hofadel üblicherweise durch die Verschränkung von Familienbeziehungen und Einfluß bei Hof, in den Landständen und in der Kirche herstellte, waren auf disponible Ressourcen, auf Zeit und Vertrauensvorschüsse angewiesen. Hofkammerpräsidenten standen diese kammer im Geheimen Rat; mit dem Hofkammerpräsidenten hatte Lamberg bereits über ein seinen Wünschen entsprechendes Hofkammergutachten gesprochen. Leopold I. beglich so seine bei Lamberg aufgelaufenen Schulden (OÖLA, HSt, Sch. 8, Urkunde, Nr. 66a: 344.944 fl.; Urkunde, Nr. 62, Wien, 18. Aug. 1663 und Nr. 66a: 365.844 fl.). 1470 Bereits 1623 eilte Trauttmansdorff der Ruhm eines „guten diensthafften Cavaglier“ voraus (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 48, Erasmus d.J. von Starhemberg an seine Mutter, fol. 35, 35v, Wien, 23. Jun. 1623). Als Obersthofmeister galt er dem venezianischen Gesandten Grimani als unvergleichlich gerecht, ehrlich und integer (Grimani 1641 (Fiedler (1866), S. 280). Sein Tod wurde „con dispiacere universale di tutta questa Corte“ aufgenommen - und besonders des Kaisers, der sich auf dessen „fede sincera, e molta esperienza“ gerne verlassen habe (ASV, SG, 148, Bericht der Nuntiatur vom 11. Jun. 1650). 1471 Bereits unter Ferdinand III. machte nach dem Bericht des venezianischen Gesandten Molin ein Hofnarr („pazzo“) des Kaisers eine seinerzeit sehr bekannte Anspielung. Auf die Klage des Kaisers, eines seiner schönsten Pferde nehme nicht an Gewicht zu, meinte der Hofnarr, er wisse einen sicheren Weg, das Pferd sofort fett zu machen: Man müsse es für einige Monate zum Hofkammerpräsidenten machen (Fiedler (1867), S. 56); vgl. Schwarz (1943), S. 341. Der Vorgänger Sinzendorfs, Weissenwolff, und der Hofkammerdirektor Radolt hatten sich ein genaues Bild machen können und so betonte Radolt gegenüber Weissenwolff in dessen Recompenssache eigens, Sinzendorf wolle „dis orths nicht ranchirn, violentirn“ (WWAS, Akten, Fach 76, Nr. 45, Radolt an Weissenwolff, 13. Dez. 1656). <?page no="417"?> 416 Kapitalien paradoxerweise in nur sehr ungenügendem Maße zu Gebote. Auf Druck von hochrangigen Personen mußte man reagieren, ohne daß sich dies nachhaltig kapitalisieren ließ; waren es doch Dienstpflichten. Das zog aber nach sich, daß Sinzendorf außerhalb seines Amtsbereiches als Einflußvermittler dem Anschein nach kaum angesprochen wurde. Auch Gesandtenberichte beschreiben ihn zwar als Herrscher über die Hofkammer, aber nicht als sehr einflußreichen Hofmann 1472 : In kaum einer anderen Korrespondenz fanden sich zudem derartig offene Drohungen mit Diskeditierung und Beschwerden wie in seiner 1473 . Daß sein Vetter, der Hofkanzler Hans Joachim Graf Sinzendorf einen Präzedenzstreit mit ihm wagte 1474 , ist ein weiteres Indiz für die Schwäche des Hofkammerpräsidenten. Auch daß ihm 1680/ 81 überhaupt der Prozeß gemacht wurde, deutet wie die unverhohlene Opposition des Hofkammerrats Jörger und des Hofkriegsratspräsidenten Montecucoli auf zu schwache Bindungen zu anderen Hofadeligen hin. Daß sich diese nicht kräftiger ausbilden konnten, liegt auch daran, daß Sinzendorf mit Geld und sofort handeln konnte, die anderen vielfach nur mit vagem 1472 Der Oberstburggraf in Böhmen Bernhard Ignaz von Martinitz hielt die Schlußformeln seiner Briefe über Finanzangelegenheiten Böhmens vergleichsweise kühl (HHStA, FA JH VI/ 1, Prag, 1. März, 1. Apr. 1662, fol. 29 und 31). Karl Eusebius Fürst von Liechtenstein schrieb ihm (e.h.) häufiger und informierte Sinzendorf über seine vorab mit Dr. Thavonat beratenen und betriebenen Anliegen beim Kaiser, die Sinzendorf durch seine „hochgültige authoritet“ zum gewünschten Ende kommen lassen wolle (ebd., Feldsberg, 30. Dez. 1661, fol. 64); auch Lobkowitz schrieb an Sinzendorf, doch handelte es sich hier kaum um Bitten: Er „möge in meiner sache bedienet werden“ (ebd., fol. 95). Georg Herzog in Schlesien zu Ligniz und Brieg, bat mit Brief aus Brieg vom 27. Febr. 1660, die Installation eines vom Kaiser bereits ernannten (wohl schlesischen) Kammerrats zu verhindern oder zumindest zu verzögern, bis eine Streitsache beigelegt sei (ebd., fol. 35). Mit Brief aus Brieg vom 15. Aug. 1662 sandte er zwei Empfehlungsschreiben für einen königlichen Oberamtsbedienten und einen Konzipisten, die um eine kaiserliche Gnadengabe gebeten hatten (ebd., fol. 37). Darüber hinaus schrieben beispielsweise Eberhard Herzog von Württemberg (Stuttgart, 23. März 1662, fol. 39), der seinen Geheimen Regimentsrat Müller von Ehrenbach zum Kaiser schickte; Sinzendorf sollte ihn anhören und bei den Geheimen Räten für ihn sprechen (zu Müller vgl. Pfeilsticker (1963), Abt. 1139). Der Kurfürst von Trier bat um Unterstützung eines Abgesandten an den Hof (ebd., Trier, 17. Sept. 1661, fol. 10), Herzog Carl Ludwig sandte aus Heidelberg die gleiche Bitte (ebd., Heidelberg, 6. Mai 1661, fol. 15). Georg Christian Herzog von Sachsen (ebd., Dresden, 19. Sept. 1664, fol. 45) sandte ihm ein Schreiben für Portia. In Reichssteuersachen wandte sich der Abt von Fulda (ebd., Fulda, 18. Aug. 1661, fol. 33) an Sinzendorf. 1473 So beschwerte sich Alexander Heinrich Herzog zu Schleswig-Holstein am 22. Okt. 1662 über die Behandlung seines Gesandten durch Sinzendorf: Es sei „ein sehr schlechte action gewesen, denselben vor sich nit zu lassen, welcher Eur Liebd. etlich mahl auß der noth geholffen, undt dero partheÿ an gehörigen örthern so treulich gehalten hatt. [...] Wir schemen uns, undt haben zu fürchten, das er solche unbilligkeit undt undanckbarkeit beÿ villen hohen Ministris nit ad longum & latum referirn“ (HHStA, FA JH VI/ 1). 1474 Vgl. Hengerer (2001a), S. 356-358. <?page no="418"?> 417 Einfluß und Optionen - ihnen war wohl er zu teuer und sie ihm zu billig 1475 . Es ist vor dem Hintergrund dieser strukturell bedingten und das ganze 17. Jahrhundert grundsätzlich unverändert kennzeichnenden Konstellation wenig verwunderlich, daß freiwillige Fluktuation auf dem Posten des Hofkammerpräsidenten unter allen habsburgischen Behörden- und Kanzleichefs im 17. Jahrhundert mit Abstand am häufigsten war 1476 . Der innerösterreichische Hofkammerpräsident Dietrichstein lehnte 1637 die Übernahme dieses Amtes ebenso ab wie 1615 Gundaker von Liechtenstein 1477 . Sinzendorf dürfte sich bei Antritt seines Dienstes als Hofkammerpräsident nach fünf Jahren Dienstzeit als Vizepräsident kaum darüber im unklaren gewesen sein, daß er ohne einen grundlegenden Wandel der Hofkammer einem Scheitern im Sinne einer verantwortlichen Amtsfüh- 1475 Vgl. zum Zusammenhang von Geld und Patronage auch Anm. 1141. Schwarz (1943), S. 341, merkt bezüglich seiner Bestechlichkeit und Hinterziehungen an, „no one else seems to have transgressed to the same extent“, während Bérenger (1975), S. 367, den Sturz auch dem Umstand zuschreibt, daß Sinzendorf eine vom Kaiser verworfene Auffassung in der Frage der spanischen Erbfolge vertreten. Sinzendorf tendierte allerdings auch dahin, den Einfluß der sich in der Regel gleichfalls bereichernden Hofkammerräte zurückzudrängen (Bérenger (1975), S. 368, 369; vgl. Kap. C.I.b. „Johann Maximilian Graf von Lamberg“). Jörgers Gutachten von 1679 nahm die Anklagepunkte gegen Sinzendorf vorweg (Bérenger (1975), S. 369). 1476 Ihre Amtszeit überlebten unter Ferdinand II. Christian Seyfried Breuner, Gundaker von Liechtenstein, Anton Wolfrad, nicht Maximilian Freiherr von Breuner († 1634). Ignaz Krafft diente unter Ferdinand III. nicht weiter, wohl aber der Hofkriegsrats- und der Reichshofratspräsident, der Reichsvizekanzler, der oberste böhmische Kanzler. Auch der Hofkammerpräsident Kolovrat resignierte vom Amt, ebenso David Ungnad von Weissenwolff. Im 17. Jahrhundert amtierten ca. 17 Hofkammerpräsidenten (Vertreter nicht eingerechnet; die Zählung bis 1620 ist etwas unsicher, vgl. Fellner (1907a), S. 285, 286), aber nur etwa acht bis zwölf Behördenchefs als Hofkanzler, Reichsvizekanzler, Reichshofrat, und Hofkriegsratspräsident und nur vier sehr langlebige oberste böhmische Kanzler. Bestellt wurden als Hofkammerpräsidenten von Ferdinand II. und Ferdinand III. vor allem Personen aus Gruppen, die nicht über starke Bindungen im niederösterreichischen Adel verfügten: Kleriker (Wolfrad und Krafft), Nichtösterreicher (Kolovrat) und Konvertiten (Ungnad, Sinzendorf). Zum Hofkammerpräsidenten Maximilian Breuner (1630-1634) stellt Schwarz (1943), S. 210, denn auch fest: „it may be assumed that the office of President of the Hofkammer was at this time a thankless and difficult one.” Wie vergleichsweise schwach Sinzendorf trotz seines Onkels Maximilian Graf Trauttmansdorff im Verwandtschaftsnetz des Hofadels stand, zeigt die genealogische Tabelle I bei Schwarz (1943). Die Verwandten seiner ersten Frau, die Jörger, hatte er sich zu Feinden gemacht, indem er sie um ihren Anteil an der Herrschaft Walpersdorf brachte (Bérenger (1975), S. 368). Die zweite Ehe mit Dorothea Elisabeth von Holstein-Wiesenburg öffnete zwar den angeheirateten Verwandten die, wie sie sich ausdrückten: „Glückspforte und gnaden thürn“, brachte ihm im Hofadel aber keine Helfer (Philipp Ludwig an Georg Ludwig Graf von Sinzendorf, Wiesenburg, 30. Nov. 1664 (Zitat: fol. 5) und 22. Jun. 1667, HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 4 und 5). 1477 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Heinrich Wilhelm von Starhemberg an Caspar von Starhemberg, Wien, 1. Apr. 1637, fol. 368. Dietrichstein habe die Stelle unter keinen Umständen annehmen wollen. Zur Ablehnung Liechtensteins vgl. Winkelbauer (1999a), S. 175. <?page no="419"?> 418 rung einerseits und einem Einfluß- und Reputationsverlust andererseits nicht ausweichen konnte, wenn er lange im Amt bleiben würde. Er indes nahm die Stelle, mehrte sein Vermögen zulasten desjenigen des Mehrers des Reiches und stand Höflingen nur sehr selektiv zur Verfügung, vornehmlich den Granden 1478 . b. Obersthofmarschallamt Im Kreis der vier obersten Hofämter hatte das Amt des Obersthofmarschalls eine prekäre Stellung. Es hatte nicht nur seinen alten zweiten Rang im Hofstaat eingebüßt und lief Gefahr, der oft bereits weggelassene Spezifizierung als „Oberst-Hofmarschallamt“ völlig verlustig zu gehen; auch die beiden zentralen Zuständigkeitsbereiche, das Hofmarschallgericht und das Quartierwesen, zwei bedeutsame Ressorts, waren im 17. Jahrhundert in Bestand und eigenständiger Führung gefährdet 1479 . Weil adelige Hofquartierprätendenten in der Regel persönlich beim Kaiser vorstellig werden konnten und weil das Hofquartierwesen vergleichsweise stark formalisiert und transparent war, war der Druck auf den Hofmarschall breit angelegt; seine persönliche Einflußnahme war leicht angreifbar. Da zudem die Hofquartierressourcen zur Versorgung des Hofadels ungeachtet bestehender Ansprüche nicht ausreichten, war ein kaiserlicher Hofmarschall in einer ähnlich ungünstigen Lage wie Hofkammerpräsidenten: Ressourcenknappheit, eine gewisse Gebundenheit der Geschäftsführung und die Verantwortung vornehmlich für unangenehme Entscheidungen kamen zusammen 1480 . 1478 Bérenger (1975), S. 369, betont, daß Sinzendorf sich als Verfechter eines fürstlichen Absolutismus um eine Modernisierung der Hofkammer bemüht habe und an den „Conservateurs“ gescheitert sei. Zu den Granden, um die Sinzendorf sich kümmerte, gehörte v.a. der Botschafter in Spanien (NÖLA, FA LM, Akten, K. 19, Nr. 266, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Hans Franz von Lamberg, Madrid, 16. Apr. 1659: Sinzendorf helfe ihm beim ‚Durchdrükken’ seiner Angelegenheiten in der Hofkammer). 1479 Zur Geschichte des Obersthofmarschallamtes vgl. Strobl-Albeg (1908), mit Instruktionen und den Erläuterungen der Reformkommission. Die Jurisdiktion des Obersthofmarschalls mußte gegen den Reichshofrat, den Oberstkämmerer, das Stadtgericht, das Landmarschallgericht und die österreichische Hofkanzlei bewahrt werden (Strobl-Albeg (1908), S. 89-95; Bericht des stellvertretenden Hofmarschalls Hans Friedrich Graf Trauttmansdorff an Leopold I. von 1658 in HKA, HQR, K. 2, Nr. 22 (1658), Nr. 268). 1480 Vgl. A.II.1.a. „Quartier“. Zur effektiveren bürokratischen Amtsführung unter Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg vgl. Spielman (1993), S. 84-90. Zu den unerfreulichen Dingen gehörte die Auslogierung von Höflingen, die ihren Hofquartieranspruch verloren. Beim Tod Ferdinands III. war ihm die Bestimmung des Zeitraumes, während dessen das Quartier noch genutzt werden durfte, überlassen und er entschied sich für ein halbes Jahr, was er auch nach dem Tod des Erzherzogs Leopold Wilhelm im Jahr 1663 anstrebte (HKA, HQR, K. 3, Nr. 30 (1663), Nr. 501). Die Situation war schwierig, weil die Kaiserwitwe u.a. Musiker aufnahm, <?page no="420"?> 419 Während aber Hofkammerpräsidenten überdurchschnittlich häufig ihr Amt aufgaben, waren Hofmarschälle überdurchschnittlich lange im Amt. Zwei überdaurten sogar Herrscherwechsel, was unter den Inhabern oberster Hofämter eine Ausnahme darstellt 1481 . Auch der Umstand, daß das Amt schon im 16. Jahrhundert als solches nicht mehr mit der Ernennung zum Geheimen Rat verbunden war und dies bis zu Leopold I. so blieb, verweist bereits darauf, daß die Stellung des Obersthofmarschalls als solche über ihren Amtsbereich hinaus keine zentralen Positionen im Einflußgefüge des Hofstaats verschaffte 1482 . Der formelle Rang als Inhaber eines Obersten Hofamtes sorgte jedoch dafür, daß er vom Nuntius mit dem gleichen Besuchszeremoniell beehrt wurde wie der Oberstkämmerer 1483 . Für die Obersthofmarschälle steht so ein deutliches Auseinanderfallen von formal gewährleistetem Rang und Bedeutung als Vermittler von Einfluß zu erwarten 1484 . Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg Genaueren Aufschluß hierüber vermag die Korrespondenz von Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg zu geben, der zunächst königlicher Obersthofmarschall und von 1637 bis 1671 kaiserlicher Obersthofmarschall war. Zu Beginn und wieder gegen Ende seiner Laufbahn bei Hof verfügte er über enge familiäre Verbindungen zu höchstrangigen Amts- und weil zahlreiche Höflinge des Erzherzogs Leopold Wilhelm noch kein reguläres Quartier hatten; die Hoffuriere baten den Obersthofmarschall daher um Bezeichnung von Höflingen Ferdinands III., denen man ihr Quartier nehmen könnte (Bericht an Leopold I., Prag, 4. Okt. 1657, HKA, HQR, K. 2, Nr. 21 (1657), Nr. 260, fol. 75, 76). Vgl. HKA, HQR, K. 3, Nr. 31 (1664), Nr. 510, fol. 184v, Nr. 32 (1665, Erzherzog Carl Joseph) und HKA, HQR, K. 1, Nr. 10 (1646), fol. 10 (Statthalterschaft Leopold Wilhelm). 1481 Wolf Sigmund Graf Losenstein war unter Kaiser Matthias von 1612 bis 1619 und unter Ferdinand II. von 1619 bis zu seinem Tod im Jahre 1626 im Amt (Fellner (1907a), S. 278). Die andere Ausnahme war Starhemberg. 1482 Nach der Hofordnung von 1527 hatte der Hofmarschall kraft seines Amtes Sitz und Stimme im Geheimen Rat (Žolger (1917), S. 48), was unter Rudolf II. jedoch aufhörte (Sienell (2001a), S. 29). Der Hofmarschall Losenstein gehörte zu den wenigen Protestanten des Herrenstands in Österreich ob der Enns, die 1620 Ferdinand II. gehuldigt hatten, er war auch Geheimer Rat (Schwarz (1943), S. 292); Leonhard Karl VII. Graf Harrach verdankte die Bestellung wohl familiären Kontakten; Geheimer Rat wurde er erst nach der Niederlegung seines Hofmarschallamtes und wohl ehrenhalber (Schwarz (1943), S. 244). Die drei Nachfolger Starhembergs als Hofmarschälle (Pötting, Harrach und Zinzendorf) erklommen aufgrund von Geheimrats-, Konferenzrats- und weiteren Posten die beiden obersten Hofämter; das Obersthofmarschallamt erscheint dabei als Warteschleife. 1483 BAV, Vat. lat. 10423, fol. 178, 178v. 1484 Die Korrespondenz Leonhards VII. Karl von Harrach (Hofmarschall 1631-1637) wird aufgrund der schwachen Überlieferung nicht weiter ausgewertet (AVA, FA HR, K. 732). <?page no="421"?> 420 trägern des kaiserlichen Hofstaats 1485 . Wie der Hofkammerpräsident stand Starhemberg im Ruf der Käuflichkeit und war an Finanztransaktionen beteiligt, die für die kaiserlichen Finanzen immerhin so belastend waren, daß der innerösterreichische Kammerpräsident Dietrichstein eine ihm von Starhemberg angetragene Teilhaberschaft ablehnte 1486 . Erst 1656 wurde er ein wenig gehörter Geheimer Rat, weshalb sich sein formell abgesicherter Einflußbereich bis zu diesem Zeitpunkt auf sein Ressort und sein Zugangsrecht als Inhaber eines Obersten Hofamtes beschränkte. Seine persönliche Beziehung zu den Kaisern gestaltete sich 1485 Heinrich Wilhelm von Starhemberg war beim späteren Kaiser Ferdinand II. früh in den Hofdienst in Graz getreten, studierte in Padua, diente im Hofstaat von Kaiser Matthias als Truchseß und Hauptmann im Uskokenkrieg, begleitete Ferdinand II. nach Frankfurt, wurde dessen Mundschenk und bald darauf Kämmerer. Daß er wie andere Kämmerer zu dieser Zeit noch nicht zum Katholizismus übergetreten war, schadete ihm noch nicht (vgl. Heilingsetzer (1970), S. 21-29). Der drohenden Ausweisung aus Österreich ob der Enns entging er später durch Konversion (Heilingsetzer (1970), S. 44, Winkelbauer (1999a), S. 142-144). Nach Konversion und Eheschließung (ca. 1630/ 31, nach Kühne (1880), S. 81, um 1628) war er „im Gespräch“ für die Stelle des Obersthofmarschalls (Heilingsetzer (1970), S. 48-51). Die kaiserliche Stelle ging 1631 jedoch an Leonhard VII. Karl von Harrach. Heilingsetzer bezieht die Erwägungen denn auch auf die Stelle eines Obersthofmarschalls beim Thronfolger, worin ihm Winkelbauer (1999a), S. 143, folgt. Schwarz (1943), S. 354, läßt das Ernennungsjahr offen. 1632 war er an der Niederschlagung des Bauernaufstandes in Österreich ob der Enns beteiligt (Heilingsetzer (1970), S. 52, 53). Nach Putschögl (1978), S. 122, Anm. 259, legte Starhemberg 1634 sein Verordnetenamt in Österreich ob der Enns mit der Begründung niederlegte, daß Ferdinand III. ihn bereits als König zu seinem Hofmarschall ernannt habe. Vgl. auch Spielman (1993), S. 84, 85. Geheimer Rat wurde er erst 1656. Zur Familie vgl. Schwarz (1943), Tafel III. In erster Ehe war er mit einer Tochter des Obersthofmeister Ferdinands II., Meggau, verheiratet und dadurch mit zahlreichen hochrangigen Höflingen verschwägert. In zweiter Ehe heiratete er die Tochter des Oberstkämmerers Leopolds I., Lamberg, und verschwägerte sich so zudem mit den Harrach. Er pflegte mit seinem Vetter Konrad Balthasar Graf von Starhemberg, Statthalter Niederösterreichs seit 1663, (Sienell (2001a), S. 184) und seinem dem Protestantismus treu bleibenden Bruder Erasmus d. J. Graf von Starhemberg gute Beziehungen. 1486 Zur Käuflichkeit Starhembergs vgl. u.a. Heilingsetzer (1970), S. 46, Fiedler (1866), S. 133, Pribram (1903), S. 176. Spielman (1993), S. 84, hält im Zusammenhang mit dem Hofquartier dagegen: „scrupulously honest where his own family was not involved.“ Der ablehnende Brief Dietrichsteins an H. W. v. Starhemberg gehört zu den kühlsten Abfuhren, die mir begegnet sind; dies ist um so beachtenswerter, als die beiden über ihre verschwisterten Ehefrauen Schwäger waren, deshalb sei er hier vollständig wiedergegeben: „Hoch und Wolgebohrner Herr Grav, Verthraut: frl: Vilgeliebter Herr Schwager, und Herr brueder. meines Herrn Schwagern jüngstes von 23 passato sambt denen beÿlagen habe ich erhalten, darauß vernomben, was mier derselbe für ein Partita von 8.000 fl. antragen thuet: Nun berichte ich meinen Herrn Schwagern, daß ich mit dergleichen umb zugehen, und an mich zuerhandten nicht Pflege, noch inmahlen gepflegt habe, schickhe derohalben demselben die mier eingeschlossenen Nothurfften wiederumben zuruckh, mit bitt, mich hinfüren mit dergleichen zu verschonen, sintemahlen Es einen kaÿl: Ministro nicht wol anstehet sich in solche Partiten einzulassen. Verbleibe hiermit Meines Herrn Schwagern und Herrn bruedern dienstbeflissner Knecht. SLDietrichstein, Gräz den 4 Julÿ 653.“ Unterschrift e.h. (OÖLA, AS BR, Sch. 55, Nr. 46, Graz, 4. Jul. 1653). Der innerösterreichische Kammerpräsident hatte im Jahr 1639 konfiszierte Güter der Khevenhüller im Wert von (1630) geschätzten 142.800 fl. für nur 90.000 fl. gekauft (Wolf (1878), S. 167) und erwies sich damit als geschäftstüchtig, überschritt aber nicht die Grenzen geduldeter Bereicherung (vgl. Schwarz (1943), S. 226). <?page no="422"?> 421 keineswegs eng. So vermochte er sich 1646 nicht gegen den Geheimen Rat Franz Christoph Graf Khevenhüller durchzusetzen, dem entgegen der Hofordnung von 1527 die Vertretung des Obersthofmeisteramts während Trauttmansdorffs Aufenthalt in Münster übertragen wurde; er konnte bei Ferdinand III. keine Reform des Hofmarschallgerichts erreichen und mußte statt dessen die Schmälerung seiner Jurisdiktion hinnehmen 1487 . 1647 war die Position so geschwächt, daß ein Kolovrat, den Starhemberg in einer Hofquartiersache mehrfach vertröstet hatte, ihm für den Fall weiterer ungünstiger Bescheidung offen mit einer Remonstration an einflußreicherer Stelle drohen konnte: „In Widrigen Fall Muß ich midt meinen Willen, an Den Ort anlangen, do geholffen werden köndte.“ 1488 Dieser ungewöhnlich scharf formulierte Brief wirft ein Licht auf die Folgen jener Konstellation aus Umgehbarkeit, Verantwortlichkeit und drückender Ressourcenknappheit. Eine thematisch übergreifende einflußreiche Position war auf der Basis dieses nur formell obersten Hofamtes nicht entwicklungsfähig 1489 . So kam er bei der zähen, 1487 Vgl. zur Jurisdiktion die Instruktion Ferdinands III. (Fellner (1907b), S. 129 - 134), Strobl- Albeg (1908), Men"ík (1899), S. 464, 465, Žolger (1917), S. 110, 111, aus den Gesandtenberichten: Caraffa (Hurter (1860), S. 236, 237). Das Hofmarschallgericht verfügte (bis 1697) nicht über besoldete Juristen, woran mehrere Vorstellungen Starhembergs bei Ferdinand III. nichts änderten. So wurde nicht viel aus seinem ehrgeizigen Plan: „eifriger in administrierung der gerechtigkeit fortfahren und vor allem corrupten geschenken und gaben, dadurch die weisen / verleitet und andern ein zaum ins maul gelegt wird“ vorbeugen (Heilingsetzer (1970), S. 62, 63). Starhemberg verlor die Gerichtsbarkeit für Mitglieder des Reichshofrats und mußte die Anerkennung des Reichshofrats als Revisionsinstanz hinnehmen (Heilingsetzer (1970), S. 63, 64). Zur Umgehung seines Stellvertretungsanspruchs vgl. ebd., S. 64: „Es geschah dies mit der Begründung, daß die Stellvertretungsansprüche des Obersthofmarschalls nur bei kurzer Abwesenheit des Obersthofmeisters berechtigt seien. Dies bestritt jedoch Starhemberg in einem Schreiben an Trauttmansdorff auf das heftigste. Trauttmansdorff leitete die Beschwerden an den Kaiser weiter.“ Starhembergs Beschwerde an Maximilian Graf Trauttmansdorff datierte vom 10. Dez. 1646; vgl. dazu auch Strobl-Albeg (1908), S. 60. 1488 OÖLA, AS BR, Sch. 64, Nr. 201 (Kolovrat), Ferdinand Herr von Kolovrat an H. W. v. Starhemberg, Prag, 8. Jul. 1647. 1489 Heilingsetzer zeichnet das Bild einer schwachen Position Starhembergs auch unter Ferdinand III. Nach dessen Tod rief Leopold I. am 25. Apr. 1657 neben auch Starhemberg zur Beratung, verzichtete jedoch auf seine wiederholte Teilnahme, als er am selben Tag, unzufrieden mit dem Ergebnis, eine neue Sitzung anberaumte; auch sonst hielt Leopold I. keine großen Stücke auf seinen Obersthofmarschall (Heilingsetzer (1970), S. 68-71). Dem entspricht es, daß Leopold I. ihm nach langem Bitten eine vergleichsweise geringe Gnadengabe von 36.000 fl. bewilligt hatte (Heilingsetzer (1970), S. 71). Zum „Abstellgleis“ Landeshauptmannschaft, auf das Leopold I. ihn 1671 schob, vgl. Heilingsetzer (1970), S. 72. Schwarz (1943), S. 354, schreibt, Starhemberg habe um die Entlassung aus dem Obersthofmarschallamt gebeten. Zu den älteren wichtigen Gnadenakten vgl. Heilingsetzer (1970), S. 66, 67, 71. In diesen Zusammenhang fügt es sich, daß in Gesandtenberichten zur Zeit Ferdinands III. primär die Zuständigkeiten beim Empfang von Gesandtschaften erwähnt wird, während sie als Ansprechpartner in anderen Angelegenheiten keine Rolle spielten; auch taucht er anders als der Obersthofmeister und der Oberstkämmerer nicht isoliert von der Nennung des Amtes, also von der unmit- <?page no="423"?> 422 schwierigen Neubesetzung der obersten Hofämter nach dem Tod Trauttmansdorffs nicht in Betracht und bot kurz nach dem Tod des Obersthofmeisteramtsverwalters Puchheim im Januar 1651 seinen Rücktritt an. Ferdinand III. nahm das Rücktrittsgesuch indes nicht an und so machte Starhemberg einfach weiter, als die Besetzung der anderen Obersten Hofämter geklärt war 1490 ; seine Stimme hatte denn auch bei der Hofstaatsreform im März 1651 kaum Gewicht 1491 . Da ihre archivalische Ordnung eine breit angelegte Untersuchung der an ihn gerichteten Briefe mit einem vertretbaren Aufwand an Zeit nicht erlaubte, wurde vornehmlich die Familienkorrespondenz näher betrachtet 1492 . Der Briefwechsel mit seinen Brüdern Erasmus und Caspar sowie seinem Vetter Conrad Balthasar von Starhemberg ergibt jedoch einen vielschichtigen Befund, der Starhembergs Einflußbereich auch im Hinblick auf andere Bittsteller beleuchtet. Starhemberg gehörte seit den 1630er Jahren zum Kreis jener Höflinge, die aus Mangel an hinreichend engem Kontakt zum Kaiser um recht geringer Anliegen willen bei Obersthofmeister und Kammerpräsident „sollicitieren“ mußten. Hierfür aber waren günstige Voraussetzungen insofern gegeben, als ihm die übrigen hochrangigen Höflinge problemlos zugänglich waren. Als Beispiel mögen seine Bemühungen um die Ausfolgung eines kaiserlichen Hochzeitsgeschenks von 1200 Talern für seinen Bruder Caspar angeführt werden. Dieser hatte eine Tochter des Obersthofmeisters Ferdinands II. geheiratet, nach dessen Tod jedoch Schwierigkeiten, das angebliche Versprechen einzulösen. So schrieb der telbaren Funktion am Hofe, auf (Berichte der venezianischen Gesandten bei Fiedler (1866) und BAV, Vat. lat. 10423). 1490 SG, 149, Berichte nach Rom vom 21. Jan. 1651 (Rücktritt) und 4. Febr. 1651 (Verbleib im Amt). Zwischen dem Tod Puchheims und der Übergabe an Maximilian Graf Waldstein hatte Graf Traun das Oberstkämmereramt verwaltet (Wochenbericht vom 21. Jan. 1651). 1491 Vgl. Kap. B.II.1.a. Im Bericht der Nuntiatur über den Plan der Hofstaatsreform wurden weder er noch sein Amt zum Kreis der wichtigsten Ämter des Hofstaats gezählt, sondern allein der Obersthofmeister, der Oberstkämmerer, der Oberststallmeister sowie der Ajo des Erzherzogs Leopold. Auersperg als Obersthofmeister Ferdinands IV. wurde erst im Apr. 1651 als einflußreiche Person charakterisiert (SG, 149, Berichte vom 4. März 1651 und 15. Apr. 1651). 1492 Die einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten abdeckende Sammlung von Briefen an Angehörige des Geschlechts füllt die Sch. 40 bis 89 (OÖLA, FA Starhemberg-BR), differenziert aber primär nach Absendern. Die hier vorgeschlagene Interpretation wird gestützt durch das Ergebnis der Stichprobe Nr. 201 in Sch. 64 (Kolovrat). Ferdinand von Kolovrat sandte Starhemberg regelmäßig Weihnachtsgrüße, aber keine Ostergrüße (Brünn, 21. Dez. 1668, 20. Dez. 1669, 19. Dez. 1670, 18. Dez. 1673), auch Johann Wenzel Graf Kolovrat beschränkte sich darauf (Prag, 18. Dez. 1668, 18. Dez. 1669, 16. Dez. 1671). Sein Wunsch, er möge die Stelle des Landeshauptmanns in Österreich ob der Enns schön verwalten (Prag, 6. Jan. 1672), scheint in Anbetracht der Hintergründe der Amtsverleihung an der Grenze zwischen Höflichkeit und Gehässigkeit zu liegen. <?page no="424"?> 423 Hofmarschall seinem Bruder im April 1637, er wolle dem Kammerpräsidenten den diesbezüglichen Brief „zuestellen, und soviel an mir Ist sollicitern“ und erwähnt im folgenden, daß „die kaiserl. Ministri“ mit dem kürzlich angelangten polnischen Gesandten über Werbungen verhandelten - zum Kreis der thematisch übergreifend agierenden Amtsträger zählte er sich demnach nicht 1493 . Auf Nachfrage des Bruders berichtete er im November, er habe dem Kammerpräsidenten „aufs bewegliste [...] zuegesprochen“; Kolovrat habe es dem Kaiser auch „getreuist“ vorgetragen, doch wolle dieser niemandem mehr als 1.000 Taler als Hochzeitsgeschenk zugestehen, es sei denn, Caspar von Starhemberg könne ein formelles Dekret oder ein „gschäffel“ Ferdinands II. vorweisen. Der Obersthofmarschall schrieb weiter, er wolle desungeachtet das Anbringen des Bruders einreichen und „durch die meinigen solliciteren lassen.“ 1494 Im Dezember mußte er dann berichten, daß er „durch fleissiges sollicitatur soviel nachrichtung so vom Herrn Obristen Hofmaister, als Cammer Praesidenten“ erfahren habe, daß der Kaiser keine Hochzeitsgeschenke im Wert von über 300 fl. bewilligen wolle. Starhemberg konnte demnach die Angelegenheit nicht selbst beim Kaiser betreiben, auch war die Informationsbeschaffung bei Trauttmansdorff und Kolovrat zwar möglich, aber nicht ganz einfach. Für die Position Starhembergs ist nun charakteristisch, daß er vorschlug, sein Bruder möge „gedachtem hochzeit praesent ainen anderen Nahmen geben“ und es als Gnadengeschenk Ferdinands II. bezeichnen, das er aus den Landesanlagen bereits eingenommen habe und nun nur noch formell durch die Hofkammer passieren zu lassen bitte: „Auf welchen schlag Ich versichere werde dem Bruder geholffen.“ 1495 Starhemberg konnte Ansprüche, die aus der Hofkammer nicht zu erlangen waren, in materieller Hinsicht aus Landesmitteln in Österreich ob der Enns realisieren. In Österreich ob der Enns konnte er aufgrund der festen Verankerung von Familienmitgliedern in der landständischen Verwaltung 1496 die angeregte falsche 1493 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Caspar, Wien, 13. Apr. 1637, fol. 370. Caspar von Starhemberg konvertierte 1633, wurde daraufhin 1634 Herrenstandsverordneter in Österreich ob der Enns, wirkte als solcher an der Niederschlagung des Bauernaufstandes von 1636 mit und heiratete ebenfalls eine Tochter des kaiserlichen Geheimen Meggau; er lebte vorwiegend in Österreich ob der Enns (Heilingsetzer (1970), S. 57). Er wurde Kämmerer Ferdinands II., nicht aber Ferdinands III. 1494 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Wien, 19. Nov. 1637, fol. 390. Zu den Seinigen zählte er nicht allein den Schwiegervater, sondern auch die Schwäger. Vgl. Caspar von Starhemberg an seine Frau Maria Anna (OÖLA, AS BR, Sch. 45, Nr. 51, Wien, 8. Nov. 1643). 1495 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Wien, 16. Dez., fol. 392, 392v. Die entsprechende Rubrik der Hofzahlamtsbücher weist keinen entsprechenen Eintrag auf. 1496 Bis 1628 hatten die Geschlechter Starhemberg und Polheim unter den Herrenstandsvorordneten dominiert, seit 1628 überwogen die Starhemberg (Putschögl (1978), S. 86). Caspar <?page no="425"?> 424 Darstellung des Sachverhaltes ohne weiteres erwirken und hatte dann bei Hof lediglich noch die formelle Anweisung auf Mittel zu betreiben, die für die Hofkammer ohne Mitwirkung des hier begünstigten Adels ohnehin nur schwer zu erlangen waren. Zahlreich sind die Beispiele für diese Form einer vor allem am Nutzen der Familie orientierten Feinabstimmung des bei Hof und in der landständischen Administration Möglichen 1497 . Die über seinen Stand und sein oberstes Hofamt abgesicherte Möglichkeit der Kontaktepflege insbesondere mit den Inhabern derjenigen Hofämter, welche beim Kaiser und/ oder in den dekretierenden Kanzleien seine Angelegenheiten zur Entscheidung und Ausfertigung bringen konnten, reichte für Informationsbeschaffung, einnehmende Sachverhaltsdarstellungen, für die Ermittlung notwendiger Schmiergeldsummen und die Nutzung günstiger Gelegenheiten für kreative Vermögensvermehrung aus; die in Wien von Starhemberg war 1634 Herrenstandsverordneter in Österreich ob der Enns geworden, sein Vorgänger eben H. W. v. Starhemberg. Vgl. unten Kap. C.II.1.c. Starhemberg nutzte die Verbindung seiner Position bei Hof und der seines Bruders in Österreich ob der Enns auch zur Vermittlung einträglicher Geschäfte. Auf das Hilfsersuchen eines Exulanten hin, der ein Guthaben bei der Landschaft auslösen wollte, bat er seinen Bruder, den Posten zu erwerben: Von den 3.000 fl. Guthaben könne er 600 fl. behalten und den Rest in Raten zahlen; wenn nötig, könne er einen kaiserlichen Befehl auswirken (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Prag, 17. Jun. 1637, fol. 382-383). Vgl. Heilingsetzer (1970), S. 2. 1497 Auch nachdem Caspar von Starhemberg sein Verordnetenamt abgegeben hatte, fungierte er als Schnittstelle zur Landesverwaltung und half bei der Realisierung kaiserlicher Anweisungen in Österreich ob der Enns an H. W. v. Starhemberg. Dazu sah er Schreiben der Verordneten ein, nahm Einsicht in Gutachten, beriet bezüglich der Aufsetzung von Memorialen und tat, was der Obersthofmarschall für seine Familie in Wien tat: „mein eifferste tun und allen miglichen fleiß mitt nohttwendtiger Information nicht sparen“ (OÖLA, AS BR, Sch. 45, Nr. 51 Caspar von Starhemberg an H. W. v. Starhemberg, nach Regensburg, 14. Aug. 1641) und unterrichtete ihn von seinen Gesprächen mit den beiden Herrenstandsverordneten und den geplanten Unterredungen mit Mitgliedern des deputierten Ausschusses, wobei er wieder zusagte, die Anliegen „ganz Eyferig zu recommendiern“ (OÖLA, AS BR, Sch. 45, Nr. 51 Caspar von Starhemberg an H. W. v. Starhemberg, Linz, 24. Aug. 1641). Heilingsetzer (1970), S. 49, 50: „Heinrich Wilhelm half seinen engsten Verwandten, wo er nur konnte.“ Der Obersthofmarschall bat seinen Bruder indes auch um die Realisierung einer an die Verordneten gerichteten kaiserlichen Zahlungsanweisung in Höhe von 300 fl. für einen Tschernembl: „bitt mein Herr Bruder helffe dem armen teiffel ehistens darzu“ (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Caspar von Starhemberg, Wien, 12. Okt. 1637; vgl. auch Sturmberger (1953), S. 400). Als Johann Ernst von Scherffenberg seinen Gläubiger H. W. v. Starhemberg im Hinblick auf eine fällig werdende Forderung gegen die Landschaft vertröstete, bat der Obersthofmarschall Caspar von Starhemberg, er möge in Erfahrung bringen, wieviel Scherffenberg von der Landschaft erhalten solle und ob er sich auf die Zahlung verlassen könne, gern wolle er sich diese Hilfe „hinwiederumben“ durch seine Hilfe in Wien verdienen; im gleichen Zuge dankte er für die Hilfe seines Bruders für Tschernembl (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an den Bruder Caspar, Wien, den 29. Okt. 1637, fol. 388, 388v). <?page no="426"?> 425 überreichten Memoriale waren so bereits auf den Prozeß ihrer Umsetzung abgestimmt 1498 . Andererseits sorgte er vielfach für die Vermittlung landesfürstlicher Positionen in den Ständen, sei es im Landtag, sei es im Herrenstand bzw. bei den Verordneten 1499 . In dieser Kooperation lag seine über den Amtsbereich hinausgehende Einflußressource: So übergab Starhemberg dem Kaiser etwa Memoriale der Herrenstandsverordneten, half beim Vorbringen der Gravamina von Herren- und Ritterstand und sorgte so mittels seiner doppelten Verankerung in Hofstaat und Landständen für Reziprozitäten, die vor allem ihm und seiner Familie, aber auch dem 1498 In einer weiteren Finanzangelegenheit seines Bruders Caspar mit der Hofkammer schrieb der Obersthofmarschall ihm auf seine Bitte, mit dem ehemaligen Hofkammerpräsidenten zu sprechen: „Ich sorg aber, Ich werde wenig fruchten, dann Er mit disem Ambt nichts mehr zuthuen, hat.“ OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Wien, 1. Apr. 1637, fol. 368. Kurz darauf schlug er seinem Bruder vor, den Tod Ferdinands II. und den Wechsel des Hofkammerpräsidenten zu nutzen und aufgrund eines vorgeblichen Befehls Ferdinands II. Quittungen einzubehalten: Der alte Hofkammerpräsident sei zwar informiert, beim gegenwärtigen Präsidenten und dem Hofkammerrat Berchtold wolle er jedoch „helfen hindurch drükhen“. Im gleichen Zuge bat er den Bruder, die Verordneten zu veranlassen, ihm Durchzugskosten zu erstatten: „ich kans und wills nicht allein umb die 2 ober polit ständl sondern umb die gesammelte Landstände gewiss wieder verdienen“ (ebd., Sch. 44, Nr. 49, Laxenburg, 12. Mai 1637, fol. 374- 375). 1640 informierte er Caspar von Starhemberg über den Stand von dessen Hofkammerangelegenheiten und teilte ihm mit, daß der Hofkammerbediente Kronegg mitgeteilt habe, diese müßten „der ordnung nachgehen“ und von Regensburg nach Wien und mit Gutachten zurückgesandt werden; deshalb möge Caspar die Sache beim Hofkammervizepräsidenten Brandeis empfehlen, „damit ein guter Bericht mit ehisten heraufkommen möge“, während er in Regensburg nichts unversucht lassen wolle (ebd., Sch. 44, Nr. 49, Regensburg, 18. Okt. 1640, fol. 515). Zu den Hilfestellungen bei Hof gehörte neben der Memorialübergabe an den Kaiser für den Bruder auch die Gabe der richtigen Schmiergeldsummen: Mit Brief vom 14. Aug. 1641 (ebd., Sch. 45, Nr. 51) bat sein Bruder Caspar ihn, beim Kaiser ein Anliegen anzubringen, dieses mit dem Hofkanzler Prickhelmayer ausführlich zu besprechen und ihm 100 Dukaten „odter auff des Herrn Bruder Guettdunken noch mehrers zu einem Praesent“ in Aussicht zu stellen. Im Postskriptum bedankte er sich für die Übersendung einer Amtsquittung, die H. W. v. Starhemberg für seinen Bruder beim Hofkammerbedienten Peverelli erwirkt hatte. Die nähere Bestimmung des Grades der Hilfeleistung „so viel Justitae zuelest“ bezüglich der Behandlung eines Empfehlungsschreibens für ein Nichtfamilienmitglied (Anton Losy von Losinthal) hatte demnach nicht lediglich floskelhafte Bedeutung (ebd., Sch. 44, Nr. 49, H. W. an Caspar von Starhemberg, Preßburg, 30. Dez. 1637, fol. 394-395). Zur Abstimmung gehörte auch die Auswahl angesprochener Justiz- und Regierungsstellen: So erörterten die Brüder H. W. und Erasmus d. J. von Starhemberg die Restitution des Spitals Ottensheim mit dem Ergebnis, man möge die Restitution beim Landeshauptmann betreiben, der als erste Gerichtsinstanz nicht übergangen werden sollte, zumal im Geheimen Rat der Bischof von Wien sitze (ebd., Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Caspar von Starhemberg, Wien, 29. Dez., fol. 424, 424v). Daß beim Betreiben der Angelegenheiten seines Bruders die angeheiratete Verwandtschaft zum Einsatz kam, belegt ein Brief vom 6. Jan. 1638: Das übersandte Memorial solle „durch die Meinigen vleissig sollicitirt“ werden (ebd., Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Caspar von Starhemberg, Preßburg, 6. Jan. 38, fol. 398, 398v). 1499 Beispielsweise erläuterte er seinem Bruder Caspar Sinn und Zweck des neuen kaiserlichen Münzpatents (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, Wien, 17. Mai 1637, fol. 376-377). <?page no="427"?> 426 Kaiser und den Ständen förderlich waren 1500 ; nicht selten finden sich mehrere dieser Aspekte zusammen in einem Brief 1501 . Die Stände Österreichs ob der Enns hatten nicht ohne Bedacht gehandelt, als sie im Jahr 1637 für die Gratulation zum Regierungsantritt Ferdinands III. zwei landsässige Höflinge, den Obersthofmarschall Starhemberg und den Hofkammerrat Hegenmüller erkoren hatten 1502 . Das Beispiel Starhembergs macht deutlich, wie stark formaler Rang und Einfluß bei Hof - in Abhängigkeit vom Zuschnitt des Hofamtes - auseinanderfallen konnten. Es macht jedoch auch deutlich, daß für eine sehr effektive Verknüpfung landesfürstlicher und landständischer Administration eine solche Position im Hofstaat ausreichen konnte. Der Zugriff auf die wichtigen Länder und Landstände in der Hand einer Familie war aber selbst bei so starker Konzentration wie im Falle der 1500 Im Apr. 1637 beriet er Caspar von Starhemberg über die Konsequenzen der anstehenden Reise des Hofstaats Ferdinands III. nach Prag für die Terminierung der Übergabe der Gravamina des Ritter- und „absonderlich“ des Herrenstands Österreichs ob der Enns (OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Caspar von Starhemberg, Wien, 30. Apr. 1637, fol. 372). Im Mai setzte er die Erörterung fort (ebd., Sch. 44, Nr. 49, Wien, 17. Mai 1637, fol. 376-377) und ließ durchscheinen, daß bei den Gravamina des Herrenstandes auch durch die Prälaten geschmälerten Familieninteressen berüht seien. Zugleich beriet er die Frage des Geschenks der Stände des Landes Österreich ob der Enns für Ferdinand III. anläßlich seines Regierungsantritts; er war nach Beratung durch die Geheimen Räte Anton Bischof von Wien und Meggau zu der Auffassung gelangt, daß dies bereits zu spät und auf den nächsten Landtag zu verschieben sei. Um Weihnachten 1639 unterrichtete er Caspar von Starhemberg, daß er ein ihm von den Verordneten übersandtes Memorial wegen der Feiertage noch nicht habe übergeben können, daß er es aber eilig erledigen werde (ebd., Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg, an Bruder Caspar, Wien, den 28. Dez. 1639, fol. 467). In diesen Zusammenhang gehört auch die Einflußnahme auf Vergabe von Stellen der landständischen Verwaltung. 1637 schrieb der Obersthofmarschall just in jenem Brief an seinen Bruder, in dem er seine Hilfe bzgl. des Hochzeitsgeschenks zugesagt hatte, er wolle wegen der Auswahl eines Landrates mit dem Bruder sprechen (ebd., Sch. 44, Nr. 49, Wien, 13. Apr. 1637, fol. 370, 370v). Vgl. auch den Brief aus Preßburg, 13./ 18. Jan. 1636, fol. 400 (ebd., Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Caspar von Starhemberg). 1501 Vgl. OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Caspar von Starhemberg, Prag, 4. Jun. 1637, fol. 380, 380v. Darin kündigte er an, er wolle dem Kammerpräsidenten zwei mitgesandte Schreiben „selbst überantworten“ und sich auch hinsichtlich des zuständigen Hofkammerrates bemühen, den Besuch seines Bruders in Wien so vorzubereiten, daß dieser seine Angelegenheiten bei der Hofkammer problemlos erledigen könne. Weiter ging er auf das Verhältnis der Stände (Ausschuß und Herrenstand) zum Kaiser ein, bat um Recommendation bei den Verordneten und sagte seine Hilfe bei der Erledigung der Gravamina zu: Er wolle dem Agenten fleißig beistehen und an den übrigen entsprechenden Orten mit seiner Empfehlung wohl kooperieren, erklärte, warum wegen einer Angelegenheit zwischen Landeshauptmann und Landesanwalt ein kaiserlicher Befehl und nicht ein Dekret der Regierung ergangen sei, kündigte weitere Erläuterungen durch den Kaiser an und schloß mit der Erörterung der Restitution des Spitals Ottensheim. Vgl. auch ebd., Sch. 45, Nr. 51 Caspar von Starhemberg an H. W. v. Starhemberg, Linz, 26. Jul. 1643. 1502 OÖLA, AS BR, Sch. 44, Nr. 49, H. W. v. Starhemberg an Bruder Caspar von Starhemberg, Wien, 17. Mai 1637, fol. 376-377. Weil Hegenmüller während der Reise in Wien blieb, wurde die Gratulation verschoben. <?page no="428"?> 427 Starhemberg nicht monopolisierbar. Dafür sorgte die aufgefächerte Ämterstruktur der Landstände ebenso wie die Verankerung zahlreicher landsässiger Familien in Hofämtern 1503 . 3. Verweiser a. Obersthofmeisteramt Formell war das Amt des Obersthofmeisters zwar das ranghöchste bei Hof, verglichen mit den Präsidenten von Hofkammer oder Hofkriegsrat aber waren die Ressourcen, auf die sie amtlich Zugriff hatten, gering 1504 ; im Geheimen Rat hatten sie nicht durchweg qua Amt den Vorsitz und auch das Verhältnis der Grafen im Obersthofmeisteramt zu den Höflingen im Fürstenrang blieb im 17. Jahrhundert prekär 1505 . Obersthofmeister hatten indes die Möglichkeit permanenten und von Dritten praktisch nicht beeinflußbaren Zugangs zum Kaiser 1506 . Daraus konnte, mußte aber weder ein persönliches Vertrauensverhältnis noch eine politische Führungsrolle erwachsen. Noch lange nach seinem Ausscheiden aus dem Obersthofmeisteramt wurde der Geheime Rat und Statthalter in Innerösterreich Ulrich Fürst von Eggenberg zwar als „assoluto padrone della voluntà dell’ Imperatore“ bezeichnet. Von den übrigen Obersthofmeistern Ferdinands II. konnte das allerdings nicht behauptet werden. Unter Ferdinand III. wurde Trauttmansdorff als einer beschrieben, „qui habet corda Regum in Manu sua“ 1507 ; eine gewisse Führungsrolle 1503 Für Österreich ob der Enns wären in erster Linie Kuefstein, Khevenhüller, Ungnad, Harrach und Losenstein zu nennen. 1504 Žolger (1917), S. 66-79; Men"ík (1899). 1505 Vgl. Hengerer (2001a), S. 345-349. Zur Tätigkeit Trauttmansdorffs vgl. Auerspergs Bericht und die Denkschrift von Johann Maximilian Graf von Lamberg von 1675 (OÖLA, HSt, Sch. 1242, Fasz. 32, Nr. 711, Obersthofmeisteramt). Dort finden sich neben Unterlagen zur Dienstversehung und zu Präzedenzproblemen des Obersthofmeisters u.a. eine Abschrift der Instruktion für den Obersthofmeister Auersperg vom 26. Nov. 1655. 1506 Vgl. oben Kap. B.I.3.a.-c. 1507 „assoluto padrone“ (Müller (1860), S. 296), zit. auch bei Schwarz (1943), S. 227; „qui habet“: AVA, FA TM, K. 138, Ff. 2, Nr. 4, Anton Bischof von Wien (Geheimer Rat), Krems, 16. Jun. 1638 an Maximilian Graf Trauttmansdorff. <?page no="429"?> 428 wurde auch Auersperg zugeschrieben 1508 , während Dietrichstein und unter Leopold I. Portia dagegen etwas zurücktraten 1509 . Das Idealbild, das Ferdinand III. als Thronfolger im „Princeps in Compendio“ vorgeschlagen worden war, war das eines „Intimus“, nicht das eines Favoriten oder formellen ersten Ministers 1510 . Die Person des „Intimus“ war primär als die eines besonders vertrauenswürdigen, nicht aber autoritativen Beraters gezeichnet 1511 ; es sollte verhindert werden, daß dieser mit Anliegen eher aufgesucht wurde als der Kaiser selbst; zu den „debitos limites“ gehörte, daß es nicht dahin kommen sollte, daß „alle nur hierher laufen, hier bitten und betteln, hier ihre Sachen anbringen und den Fürsten selbst übergehen“ 1512 . Eigene Positionen hatte ein „Intimus“ nur zu Bedenken zu geben, ohne dabei auf die Exklusion anderer Auffassungen hinzuwirken, als monopolisierender „Patronagemanager“ 1513 sollte er nicht agieren. Für die Entstehungszeit des „Princeps in Compendio“, die 1620er oder frühen 1630er Jahre, mochte dieses „Intimus-Modell“ für den Kaiserhof noch realisierbar erscheinen. Die Verstetigung der Deputationen des Geheimen Rates unter Ferdinand II. aber weist bereits darauf hin, daß die Bewältigung der Geschäfte auf differenzierte Delegation angewiesen war, die über das Maß der behördlich und über die in Instruktionen geregelten Geschäftsbearbei- 1508 Vgl. Mecenseffy (1938), S. 398-412; Schwarz (1943), S. 201. Bereits vor dem Antritt des Amtes als kaiserlicher Obersthofmeister schrieb der venezianische Gesandte Giustiniani 1654 in diesem Sinne, Auersperg habe das Vertrauen Ferdinands III. „non in forma di Priuato, mà in essenza di Confidente.“ Fiedler (1866), S. 401. 1509 Zu Meggau vgl. die kritischen Stimmen bei Schwarz (1943), S. 301. Giustiniani sah Dietrichsteins Bedeutung „più per il Palazzo, che per il Consiglio“ (Fiedler (1866), S. 400), zu Portia siehe Schwarz (1943), S. 321-323, am ausführlichsten Probszt-Ohstorff (1971), S. 124-133, Sienell (2001a), S. 94-96. 1510 Der Terminus „Favorit“ wurde vom Nuntius Caraffa in seiner Finalrelation für den ehemaligen Geheimen Rat Ferdinands II., Eggenberg, gebraucht (Müller (1860), S. 257); Trauttmansdorff wird nur im ersten der venezianischen Gesandtenberichte, die in seiner Amtszeit als Obersthofmeister entstanden, als Favorit des Kaisers bzw. „fauoritissimo“ bezeichnet (Zeno/ Contarini 1638, Fiedler (1866), S. 193, 187; 184). Nach seinem Tod fand man Ferdinand III. „senza Privato“ (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12458 19/ 2, Wien, 27. Jul. 1650, Raimondo Montecucoli an Ottavio Piccolomini). 1511 Im „Princeps in compendio“ wird der Diskussion ein eigenes Kapitel („De intimo Principis“) gewidmet (Bosbach (1991), S. 100, 101). Vgl. auch Sturmberger (1979), S. 205, 206. In der Instruktion für den Nuntius Malatesta Baglioni (vgl. Squicciarini (1999), S. 134-136) von Rom, 2. Jul. 1634, wird diesem nahegelegt, er möge sich über jene, die des Kaiser Vertrauen hätten, besonders gut informieren; konkret genannt wird u.a. Fürst Eggenberg (ASV, FP, 21, Instruktion für Baglioni, Abschrift, fol. 166). 1512 Bosbach (1991), S. 101. 1513 Vgl. Thompson (1999). Zum Problem der Bürokratisierung eines Favoriten Croft (1999), zur Korruptibilität Asch (1999). Als „arbitre, e dispensatore di tutte le gratie“ bezeichnete der Zeremoniar des Nuntius Pannochieschi einen „fauorito della Corte“ eines italienischen Fürsten (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 106v, 108). <?page no="430"?> 429 tung weit hinausging. Diese Differenzierung bot indes auch der Entwicklung von divergenten inhaltlichen Positionen Raum 1514 ; hinzu kam, daß die Übernahme delegierter Aufgaben in der Regel mit dem Gebot der Geheimhaltung verbunden und Delgation von daher problematisch war 1515 . So handelten die Obersthofmeister denn durchaus innerhalb ihrer „debitos limites“, wenn sie auf kaiserliche Anweisung oder mit seinem placet mit Anliegen von dritter Seite befaßt wurden. Ferdinand III. beispielsweise verwies Personen mit Anliegen ebenso wie Gesandte und Botschafter regelmäßig an einzelne Höflinge, mit denen diese weiter verhandeln sollten 1516 . Nicht nur in den venezianischen Quellen erscheint der Obersthofmeister Trauttmansdorff in seiner Amtszeit als wichtigster Ansprechpartner am Kaiserhof 1517 . Auch der Obersthofmeister Auersperg war in stetem Kontakt mit dem Nuntius und federführend in österreichischen und spanischen Angelegenheiten 1518 ; der böhmi- 1514 Vgl. hier nur den Brief Ferdinands III. an Maximilian Graf Trauttmansdorff von Ebersdorf, 11. Sept. 1644, wonach er am 12. Sept. den Vorschlag des Hofkriegsrats, der Kaiser möge an die Front gehen, durch die Geheimen Räte beratschlagen lassen wolle. Bei der in diesem Zusammenhang erwähnten Beratung der Werbungen hatten Schlick, Teuffenbach und Kurz eine Sonderstellung eingenommen (AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5., fol. 11, 12). 1515 Im Begriff des Geheimen Rates bereits thematisiert, war dies in der Theorie ein Topos, das auch im „Princeps in Compendio“ aufscheint. Bei mehr als vier bis sechs (Geheimen) Räten sei die Verschwiegenheit gefährdet (Bosbach (1991), S. 92). Auch in der Praxis wurde dieses Problem gesehen. So bat Trauttmansdorf 1646 den Grafen Kurz, dafür zu sorgen, daß der Kreis der in die Friedensverhandlungen involvierten Räte deshalb klein gehalten wurde (vgl. Schwarz (1943), S. 132, Anm. 79). Auch im Zeremonialbericht zur Nuntiatur Panochieschis findet sich der Aspekt: Auersperg und Kurz gaben Ferdinand III. zu Bedenken, man müsse etwas für das Haus Colonna tun, wozu sich Ferdinand III. entschloß, aber um der Geheimhaltung willen den Geheimen Rat umging (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 242). 1516 So teilte beispielsweise Ferdinand III. Trauttmansdorff am 22. Aug. 1641 mit, die Gesandten von Köln, Mainz und Bayern hätten ihn um ein Gespräch gebeten, was er auf 16 Uhr festgesetzt habe, und fragte, ob Ferdinand III. zu diesem Gespräch noch jemanden verordnen wolle, sonst wolle er es referieren; Ferdinand III. antwortete, er solle sie allein anhören und könne es später referieren (AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5, fol. 5). Weitere Mitteilungen von Geschäftszuteilungen an andere Höflinge an Trauttmansdorff siehe ebd., u.a. fol. 264, 266, e.h. Schreiben Ferdinands III. an Trauttmansdorff von Jan. 1642. 1517 Der venezianische Gesandte berichtete 1638 vom „mio solito ricorso al Conte Traumesdorf“ (Fiedler (1866)), S. 253. Anderen Finalrelationen zufolge war er bestrebt, seine Vertrauensstellung beim Kaiser nicht übermäßig zur Schau zu tragen (ebd., S. 188). 1518 Der venezianische Botschafter berichtete, Auersperg kümmere sich um die „arcani Austriaci“ (Fiedler (1866), S. 401), Raimondo Montecucoli berichtete in diesem Sinne nach dem Tod Trauttmansdorffs im Jun. 1650 an Ottavio Piccolomini: Fürst Dietrichstein werde vermutlich das Obersthofmeisteramt übernehmen, die Führung der Geschäfte aber werde aufgeteilt: der Reichsvizekanzler Kurz sei für das Reich zuständig, Auersperg für Österreich, Martinitz für Böhmen (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12441 19/ 2, Baden, 9. Jun. 1650). Dies stellt jedoch eine Verkürzung dar, wie die sehr dichte und umfangreiche Korrespondenz mit dem kaiserlichen Botschafter in Spanien zeigt (OÖLA, HSt, Sch. 1226, Fasz. 15, Nr. 248, Auersperg an Johann Maximilian Graf von Lamberg, 1652-1660; vgl. auch die Korrespondenz Lambergs mit <?page no="431"?> 430 sche Kanzler und Geheime Rat Nostiz dagegen war 1656 für Kontakte mit Schweden ausersehen 1519 . Bezüglich des Tagesablaufes von Obersthofmeistern wurde im Rückblick auf die Regierungszeit Ferdinands II. und Ferdinands III. in einer Denkschrift an Leopold I. 1675 mitgeteilt, daß „ain Obrsthofmaister den vor Mittag in dem gehaimen rhat, und den gantzen nachmittag mit denen visiten der frembden Potentaten Potschafftern, und Ministren, u. mit anhörung viller anderer parteÿen: wie auch in den oeconomischen: und andern hofsachen genugsam occupirt ist“ 1520 . So nimmt es nicht wunder, wenn in diesem Sinne besonders die Obersthofmeister den Zugang zu sich selbst in ähnlicher Weise wie der Kaiser zu regulieren bestrebt waren und architektonisch besonders rahmten. Als der Obersthofmeister Ferdinands II. Gundaker von Liechtenstein um 1625 den Ausbau seines Wiener Hauses plante, sah er ein „Audienzstübl“ mit davorliegender Antecamera vor 1521 ; auch für Auersperg ist belegt, daß er in seinem Wiener Haus eine „Audienz Cammer“ hatte. Sinnigerweise hingen dort unter anderem Bilder von Ferdinand III., Ferdinand IV. und Leopold I., während die Antecamera mit verschiedenen Wappen und anderen Gemälden geziert war 1522 . Portia, von dem Lamberg zwischen 1650 und 1657 über 300 Briefe erhielt (OÖLA, HSt, Sch. 1225, Fasz. 15, Nr. 248)). Obschon Auersperg „di difficile accesso” (Giustiniani 1654 (Fiedler (1866), S. 401)) gewesen sei, was auch der Zeremoniar des Nuntius bestätigte, habe er gute Kontakte zu Pannochieschi gepflegt (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 312v). Besonders während der Krankheitsphasen Ferdinands III. suchte der Nuntius zu ihm engen Kontakt (ASV, FP, 211, passim, u.a. fol. 56, 56v, Bericht des Nuntius an Rospigliosi, Okt. 1656; danach hatten die Ärzte dem Kaiser den Empfang u.a. von Gesandten verboten: „Non hò però mancato di trattar di nuovo col Signore Principe d’Auerspergh“). Zu Auersperg vgl. Schwarz (1943), S. 201, 202, Mecenseffy (1938) und Sienell (2001a), S. 87-91. Der Hofkanzler Goldegg war für den venezianischen Gesandten von höchster Relevanz (Giustiniani 1654, Fiedler (1866), S. 402), was auch in den Berichten der Nuntiatur nach Rom seinen Niederschlag findet (ASV, FP, 210, fol. 51, 5. Mai 1653). 1519 RKA, G 282, 5./ 15. Apr. 1656. 1520 OÖLA, HSt, Sch. 1242, Fasz. 32, Nr. 711, Denkschrift über das Obersthofmeisteramt, 24. Mai 1675 unter Bezug auf Trauttmansdorff. 1521 Der Plan des nicht ausgeführten Umbaus bei Winkelbauer (1999a), S. 413. 1522 HHStA, FA AP, A-II-7, Nachlaßinventar Johann Weikhardt von Auersperg von 1677 (Buch, Nr. 88). Das Audienzzimmer der Fürstin Auersperg war ausgestattet mit einem Marienbild sowie mit Porträts Kaiser Leopolds I. und der regierenden Kaiserin. Auch für Maximilian Graf Trauttmansdorff ist immerhin belegt, daß er neben zahlreichen Geschenken Kaiser Ferdinands II. und Ferdinands III. ein Porträt Ferdinands IV. besaß (AVA, FA TM, K. 172, Verzeichnis von Gegenständen, die an Adam Matthias Graf Trautmannsdorff fielen, 6. Jul. 1650). Für den Geheimen Rat Ottavio Fürst Piccolomini sind Hinweise zu dessen Audienzzeremoniell überliefert (RKA, G 281, Bericht vom 29. Aug./ 8. Sept. 1655), für Militärangelegenheiten sind durch von Pflummern Publikumsaudienzen des Hofkriegsratspräsidenten Schlick belegt, durch Nuntiaturberichte (ASV, SG, 148, 7. Mai 1650) eine Audienz des Hofkriegspräsidenten Lobkowitz für den türkischen Internuntius. <?page no="432"?> 431 In seiner langen Amtszeit als Obersthofmeister Ferdinands III. wurde Trauttmansdorff, der schon unter Kaiser Matthias Obersthofmeister der Kaiserin Anna und seit 1618 Geheimer Rat der Kaiser Matthias, Ferdinand II. und Ferdinand III. und zudem als Chefunterhändler in Münster in das Zentrum der auswärtigen Angelegenheiten der Habsburger gerückt war, dieser thematisch umfassenden Pflichtenfülle Herr: Dies verweist auf die enge Rückbindung der Geschäftsbesorgungen des Obersthofmeisters an den Kaiser. Zwischen Ferdinand III. und Trauttmansdorff funktionierte dies außergewöhnlich gut 1523 . Gestützt war sie auch auf einen dichten Schriftwechsel mit einem jeweils situationsangemessenen Formalisierungsgrad und persönliche Treffen 1524 . Schon als Thronfolger und noch zu Lebzeiten seines Obersthofmeisters Thun erbat Ferdinand III. von Trauttmansdorff regelmäßig Gutachten. So schrieb Ferdinand III. 1634 aus dem Feldlager vor Regensburg, der Kai- 1523 In der Relation der venezianischen Botschafter von 1638 stand zu lesen: „Fa però tutto [...] esso Traumestorf“ (Zeno/ Contarini 1638, Fiedler (1866), S. 187), Montecucoli schrieb Anfang Jun. 1650 an Ottavio Piccolomini ob der Krankheit Trauttmansdorffs, sein Tod würde alles durcheinanderwerfen (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12440 19/ 2 Baden, 4. Jun. 1650). Nicht zuletzt wegen Trauttmansdorffs Dominanz suchte der Kaiserbruder Erzherzog Leopold Wilhelm diesen anfänglich zu diskreditieren (Zeno/ Contarini 1638, Fiedler (1866), S. 193). Vgl. auch die Bewertungen Schwarz (1943), S. 127, 128; zum Interesse an der Außenpolitik und dem Verhältnis zu Spanien Hiller (1992), S. 29. 30; zu Trauttmansdorffs Anteil an der Geheiminstruktion Ferdinands III. und am Friedensschluß vgl. Ruppert (1979), S. 129-298, zum Friedensschluß Duchhardt (1996). Man darf hinzufügen, daß Trauttmansdorff kein Zelot war (vgl. Schwarz (1943) S. 127, 128, Anm. 63), der seinem Kaiser besondere Ziele setzte. 1524 Vgl. die Korrespondenz Ferdinands III. mit Maximilian Graf Trauttmansdorff in AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5. Eine Kombination bietet ein undatiertes Billet (fol. 266), mit dem Ferdinand III. Trauttmansdorff u.a. auf 16 Uhr zu einem Gespräch bat. Auch über Personalfragen, sonst eher ein die Schriftform meidendes Thema für Gespräche, tauschten sich Ferdinand III. und Trauttmansdorff aus. So berichtete Trauttmansdorff dem Kaiser 1648 von einem vertraulichen Gespräch mit dem Geheimen Rat Colloredo, der sich mit dem Hinweis auf seine angegriffene Gesundheit vor der Übertragung einer Kommissionsreise schützte; Ferdinand III. sandte das Schreiben mit der Ergänzung zurück, daß er das erwartet habe, und bat Trauttmansdorff auf 19 Uhr 45 zu sich, wo er über Nadasti mit ihm reden wolle (ebd., fol. 152). Vgl. auch ebd., fol. 261, 29. Aug. 1651. Gegenüber seinem innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten und Geheimen Rat Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein ließ Ferdinand III. erkennen, daß Trauttmansdorff ihm über seine Korrespondenz mit Dietrichstein berichtete und nahm in eigenen Schreiben darauf Bezug (StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 24, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 16, Regensburg 6. Aug. 1640; vgl. auch Ferdinand III. an Dietrichstein, Regensburg, 24. Sept. 1640 über einen Brief Dietrichsteins an Trauttmansdorff). Vgl. auch die vergleichsweise förmlichen eigenhändigen Briefe Ferdinands III. an den Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold. So klagte er über die eigenwillige Handschrift des Erzherzogs, der „fast ie mehr und mehr ein übleren Caractere im schreiben auf sich nimbet. welliches Ich vermeine daher erfolgen, daß sein Praeceptor eben ein so uble handtschrift habe wie des derohalben vonnethn sein umb ain person umbzuschauen, der ain guete handschrift habe“; dieser sollte den Erzherzog täglich eine viertel- oder halbe Stunde im Schreiben unterrichten (KÄLA, FA PT, C Sch. 10, Nr. 32c, Ferdinand III. an Johann Ferdinand von Portia, Regensburg, 7. Apr. 1653). <?page no="433"?> 432 ser habe sein Gutachten begehrt: „Ich hab es nicht geben khinden bis Ich nicht zuvor vernembe Euer der Comisarien guetachten in diser Materi“ 1525 . Als Kaiser sorgte er dafür, daß Trauttmansdorff um wesentliches, was er selbst unternahm, wußte, indem er ihm Schriftstücke an Dritte zugänglich machte oder über ihn zur Post gehen ließ 1526 , Konzepte zur Verbesserung an ihn gelangen ließ 1527 , ihn von Geschehenem umgehend in Kenntnis setzte oder zu besonderen Beratungen bestellte: „seid um 4 Uhr zu Hoff, auf daß ich mich alssbald resolvieren kann und einen Kurier expedieren könnte“ 1528 . Insbesondere gelang es Trauttmansdorff und Ferdinand III., die klare Zurechnung unliebsamer Entscheidungen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Ein gutes Beispiel hierfür ist neben der strikten Geheimhaltung der ausschlaggebenden Instruktion für die Friedensverhandlungen in Münster der Umgang mit der Beschwerde des Obersthofmarschalls wegen Eingriffen in sein Amt. Dieser hatte sich 1646/ 47 an Trauttmansdorff und an Ferdinand III. gewandt: beide leiteten die Eingaben einander zu, womit die Entscheidung aufgrund der Unsicherheit über die jeweiligen Positionen von außen nicht weiter angreifbar war, sondern im Zurechnungsnebel hängen blieb 1529 . Von dieser eingespielten Disposition über Zurechnungen hing für den Kaiser die Glaubwürdigkeit seiner „benevolentia“, für den Obersthofmeister der Grad der Autorität ab. Die späteren Obersthofmeister Dietrichstein und Auersperg konnten auf solche über Jahrzehnte eingeübte Mechanismen der dichten Detail- 1525 AVA, FA TM, K. 125, Bb. 4b, fol. 9, Ferdinand III. an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Feldlager vor Regensburg, 4. Jul. 1634. Mit Schreiben von Wien, 1. Nov. 1633 hatte er von Trauttmansdorff ebenfalls ein Gutachten verlangt (ebd., Bb. 2, Nr. 2, fol. 19). 1526 AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5, Nr. 8, fol. 290, s.d. e.h. Billet Ferdinands III. an Trauttmansdorff, er möge etwas an Csáky senden, wenn er es gelesen habe. Abstimmungen zwischen Ferdinand III. und Trauttmansdorff präfigurierten auch die Arbeit von deputierten Räten. So erwähnten die deputierten Räte Öttingen, Wolkenstein, Johann Friedrich Graf Trauttmansdorff, Gebhard und Walderode am Ende einer ihrer Vorlagen für den Geheimen Rat, daß der Obersthofmeister Trauttmansdorff mit dem Gutachten übereinstimme und bereits dem Kaiser kurz schriftlich über ein Detail berichtet habe (AVA, FA HR, Hs. 102, Bd. 7, Gutachten zur Relation aus Nürnberg vom 12. und 14. Mai 1650 vom 20. und 21. Mai 1650). Bei der sich damit befassenden Sitzung des Geheimen Rates am 23. Mai war Trauttmansdorff nicht anwesend. 1527 „Mitto conceptum [...] et peto Suam opinionem si quid emendandum uel meliorandum“ (AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5, Nr. 8, fol. 277, 24. Dez. 1644, e.h. Schreiben Ferdinands III.). 1528 AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5, Nr. 8, fol. 266, s.d., e.h., Ferdinand III. an Trauttmansdorff. 1529 Vgl. Kap. B.II.1.b. Starhemberg beschwerte sich bei Trauttmansdorff, der das Schreiben an den Kaiser weiterleitete. Diese Beschwerde datierte vom 10. Dez. 1636. Der Kaiser ließ mit Brief von Wien, 30. Jan. 1647, ein Beschwerdeschreiben Starhembergs an Trauttmansdorff gelangen und bat Trauttmansdorff um ein Gutachten (AVA, FA TM, K. 123, Bb. 2, Nr. 2, fol. 346; die Supplik Starhembergs an den Kaiser: ebd., fol. 347-351). <?page no="434"?> 433 abstimmung nicht zurückgreifen, wenn die Kontaktdichte und die Belassung von Freiräumen auch hinreichte, um ihnen das dienstliche Vertrauen zu erhalten 1530 . Eine verschiedene Geschäftsbereiche übergreifende Autorität ähnlich derjenigen Trauttmansdorffs aber war bei Dietrichstein nicht zu erwarten und trat auch nicht ein 1531 . Auersperg hingegen erhob als Obersthofmeister einen Anspruch auf maßgebliche Mitgestaltung der kaiserlichen Geschäfte, was Ferdinand III. ihm auch weitgehend zugestand 1532 . Das Obersthofmeisteramt selbst aber stützte diesen Anspruch vor allem gegenüber den übrigen Höflingen, insbesondere den Behördenvorständen, nicht ab 1533 . Entsprechend sah sich Auersperg, der mit Sondervoten zu Ergebnissen von Sitzungen deputierter Räte bereits 1651 ungewöhnlichen Eigensinn an den Tag gelegt hatte 1534 und bereits als Obersthofmeister Ferdinands IV. von vielen angefeindet worden war 1535 , als Obersthofmeister Ferdinands III. (seit 1655) einer Gruppe von Höflingen gegenüber, die nach Kräften an seiner Diskreditierung arbeiteten und dabei besonders den Vorwurf ins Feld führten, er monopolisiere die Geschäftsführung auch gegenüber dem Kaiser 1536 . Dies zeigt, daß die Abstimmung zwischen Obersthofmeister und Kaiser nicht mehr ausreichte, um die jeweiligen Standpunkte unbestimmbar werden zu lassen und über diese Unsicherheit die Unangreifbarkeit des Obersthofmeisters abzusichern. Der deshalb erzeugbare Druck auf die Person Auerspergs war auch im Hinblick auf den absehbaren Regierungswechsel so stark, daß er sich mehrfach an Ferdinand III. wandte, um bei diesem eine Absicherung seiner Position zu erwirken 1537 . Zu diesem Zweck versuchte er auch die 1530 Vgl. Giustiniani, Fiedler (1866), S. 401. 1531 Vgl. Schwarz (1943), S. 225. 1532 Vgl. Schwarz (1943), S. 200, 201, auch Bérenger (1999), S. 367, 370, Mecenseffy (1938), S. 398 ff. 1533 Vgl. zum Problem autoritativer Information Luhmann (1999), S. 98. 1534 HHStA, OMeA SR, K. 146, Konv. 6, Gutachten Auersperg, 11. Dez. 1651, fol. 2; vgl. Kap. B.II.1.c. 1535 Vgl. Giustiniani, Fiedler (1866), S. 401. Auersperg hatte frühzeitig Grund zur Sorge: Raimondo Montecucoli berichtete an Ottavio Piccolomini nach dem Tod des jungen Königs jedenfalls, Auersperg habe in Regensburg bei dem Astrologen de Werwe ein Horoskop über seinen Schützling bestellt; dieser habe ihm gesagt, Ferdinand IV. werde König, Leopold Kaiser (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12533 19/ 2, Wien, 22. Jul. 1654). 1536 Bei Leopold I. verfing dies: „Das ist wahr, dass der Kaiser oft mit Gonzaga redt und unterschiedliche negotia conferirt. Warum? Weilen Gonzaga ein ehrlicher Mann und treuer Diener unseres Hauses ist. Aber Auersperg wollte gern alle discreditiren, ut videatur solus omnia facere.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 143, 144), Wien, 21. Jul. 1665. 1537 Siehe die aufschlußreiche Korrespondenz Auerspergs und Ferdinands III. sowie verschiedene Denkschriften in HHStA, OMeA SR, K. 146, Konv. 6. <?page no="435"?> 434 Ernennung des Obersthofmeisters des Thronfolgers, Portia, zum kaiserlichen Geheimen Rat zu verhindern 1538 . Ein Geheimer Rat konnte, wenn die Auffassungen zwischen Obersthofmeister und Kaiser abgestimmt waren, einem Obersthofmeister kaum etwas entgegensetzen. Daß Auersperg desungeachtet versuchte, auf die Besetzung des Gremiums in dieser Weise Einfluß zu nehmen, folgt aus dem oben skizzierten Problem, doch drohte es die Partizipationschancen der übrigen Höflinge zu gefährden 1539 . In bezug auf Portia konnte er sich denn auch nicht durchsetzen. Ferdinand III. versicherte ihn in einem diesbezüglichen eigenhändigen Schreiben seiner eigenen Treue: Er anerkenne die treuen Dienste Auerspergs und habe seine Hände nicht von ihm abgezogen, auch lasse er sich von dem Rat der Kaiserin nicht beeindrucken; würde „die Verfolgung spot und dergleichen“, die er durch die Geheimen Räte Kurz und Goldegg erleide, erwiesen, wolle er sie abstrafen; danach ging Ferdinand III. auf Portia ein: „umdb daß der Portia sollte gesagt haben, daß nach mein dot Man euch werdte verjagen will ich ihn darumb zu redt stellen glaube aber wol daß man euch oft mehrers referiert als an ihm selbet ist“; die Geheime Ratsstelle könne er Portia nicht abschlagen; er gewähre Auersperg jedwede Gnade, die er vermöge, und habe mehr Vertrauen („Confidenz“) zu ihm als zu irgendeinem anderen, involviere ihn in allen Angelegenheiten: „wiss also nicht was ein diener von sein her mehr verlangen solle, Ich habe Euch zu fürsten gemacht, Ihr seit mein Geheimer Rat, ich communiciere auch alle Intrinseca quid ultra debeo facere“ 1540 . Bei Trauttmansdorff hatte sich die Frage nicht gestellt, Auersperg aber hatte keine gute Antwort und so empfahl Ferdinand III. seinem Sohn, er möge nach Antritt seiner Regierung Auersperg als leitenden Minister betrachten; diesen Versuch, einen Geheimen Rat als leitenden Minister ohne weiteren formellen Rückhalt zu implementieren, mißach- 1538 Nach Auffassung der Nuntiatur verhinderte Auersperg die Berufung Schwarzenbergs auf die Oberstkämmererstelle bei Ferdinand IV. Als dessen Obersthofmeister und „fauorito“ des Kaisers habe er sich dem entgegenstellt, „parte per non uedersi apresso un huomo di tanto stima che hauerebbe potuto col tempo darli gelosia“ teils, um dem spanischen Botschafter einen Gefallen zu tun, galt Schwarzenberg wegen Streits in den spanischen Niederlanden doch als „mal affetto alli Spagnoli“ (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 291). Der Kaiser hatte seinen Bruder, dem Schwarzenberg als „privato“ galt, zufriedenstellen wollen (ebd., fol. 269, 291v). 1539 Asch (2001b), S. 160, 161, 174. 1540 HHStA, OMeA SR, K. 146, Konv., Nr. 6, fol. 22, 23, Ferdinand III. an Auersperg, s.d. Daß bei dem Problem der Einschätzung der eigenen Stellung kaiserliche Mitteilsamkeit selbst als Gunstbeweis diente, formulierte Leopold I. explizit: „ho fatto si longa con tutte le nove solo per darvi questo contento et per mostrarvi, ch’io sono e sarò sempre vostro Clementissimo Signore e Padrone“ (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 104), Wien, 25. Febr. 1662). Vgl. zu diesen Klagen Auerspergs auch Mecenseffy (1938), S. 398, 399. <?page no="436"?> 435 tete der Thronfolger. Leopolds I. Obersthofmeister Portia sah zum Zeitpunkt dieser Anordnung Ferdinands III. denn auch gelassen in die Zukunft 1541 und konnte später als kaiserlicher Obersthofmeister der allmählichen Diskreditierung Auersperg in Ruhe zusehen 1542 . Auch Leopold I. war indes genötigt, Aufgabenbereiche und Verhandlungen über die Regelungen der Behördenzuständigkeit und Hofordnung hinaus zu delegieren; die Handhabung der verschiedenen Mechanismen, die es ermöglichten, neben den durch die Hofordnung vorgezeichneten Geschäftsbereichen Aufgaben so zu verteilen und an bestehende Verfahrenselemente zurückzubinden, daß die Spannungen nicht zu Brüchen führten, hatte er aber nicht mehr erlernen können 1543 ; wenn sein Verhältnis zu Portia auch sehr eng war, war dieses doch mit der Hypothek der Feindschaft Auerspergs belastet, welche auch andere Höflinge zu Koalitionen zusammenführte, die ähnlich konfliktbereit zuletzt bei dem Sturz Wallensteins gewesen waren 1544 . Daß Leopold I. Auerspergs Dienste einerseits weiter nutzte, ihn andererseits mit Hilfe anderer Höflinge über gewisse Sachverhalte zu täuschen suchte, und die Kämpfe der Hofleute untereinander unterstützte 1545 , trug nicht dazu bei, 1541 Walter Graf Leslie berichtete in diesem Sinne, der Kaiser habe Auersperg zum künftigen ersten Minister und Staatsrat des Erzherzogs bestimmt, und da es sich um eine Sache der Zukunft handele, scheine es, daß Portia darauf nicht viele Gedanken verschwende (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12138 19/ 1, Wien, 23., Monat in der Kopie unleserlich, 1654). Ferdinand III. versuchte, Auersperg per Dekret die dominierende Stellung im Rat über den eigenen Tod hinaus zu erhalten (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 291v; vgl. Mecenseffy (1938), S. 399, 412 ff.) Portia schrieb Lobkowitz bereits 1655, daß es mit der Erklärung Ferdinands III. zugunsten Auerspergs als künftigen ersten Geheimen Rates nichts weiter auf sich habe, „dann es ein lährer titull ist“ (zit. nach Sienell (2001a), S. 89, Anm. 55). Der Zeremoniar Pannochieschis bezeichnete Auersperg in seiner Finalrelation nur zweimal als „fauorito”, davon einmal bei der Erörterung des Testaments Ferdinands III., das seiner Entmachtung nichts entgegensetzte; man hatte eine besondere Auszeichnung Auerspergs erwartet, die der Stellung eines Favoriten entsprochen hätte. Seine Herabsetzung nach dem Tod Ferdinands III. „rallegro tutti li poco amoreuli del medesimo Principe ch’erono in gran numero“ (ebd., fol. 288, 291v). 1542 Vgl. v.a. Mecenseffy (1938). Die Demontierung äußerte sich nicht zuletzt darin, daß Leopold I. den Kreis der Geheimnisträger enger zog: „Und hier weiß niemand nichts darumben, als Lobkowitz, Gonzaga und Lamberg.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 164), Innsbruck, 6. Okt. 1665. Vgl. zum Stand Auerspergs bei Hof die Briefe von Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach v.a. des Jahres 1665 (AVA, FA HR, K. 449). Auch Johann Quintin Jörger kommentierte die Neubesetzung des Obersthofmeisteramtes 1665 insbesondere im Hinblick auf Auersperg Danach hatte Portia Lobkowitz auf seinem Totenbett vorgeschlagen, damit, wie Jörger unkte, die von ihm gemachten Fehler nicht stürben (ebd., K. 444, Jörger an F. A. Harrach, 12. März 1665). 1543 Vgl. A.II.1.c. 1544 Vgl. Suvanto (1963), Mecenseffy (1938), S. 399 ff., S. 412 ff. 1545 „Ich habe Euch nit bergen wollen, dass weilen ich nit weniger thun kann, als Auersperg des Pötting Schreiben aufs wenigste partim […] zu communiciren, ne ante tempus ex suspicione irritetur crabrones, also meint der Kaiser, dass Pötting hinfüro seine Schreiben dividiren solle, damit dasjenige, so Auersperg et alii nit wissen sollen, a parte gehalten, das andere aber ihm et <?page no="437"?> 436 das Verhältnis von formeller Ordnung und Aufgabenbearbeitung von Delegation, Wissensasymmetrien und Partizipation zu entspannen. Nach dem Tod des Obersthofmeisters Portia strebte Leopold I. dann zudem eine höhere Eigenbeteiligung bei der Führung der Geschäfte an: Er wolle auch in der Person des Obersthofmeisters keinen „valido oder primado halten“ 1546 und teilte die Geschäftsbereiche auf; darin liegt eine deutliche Parallele zu den Vorgängen nach dem Tod Trauttmansdorffs 1547 . Die Mitteilung an seinen spanischen Botschafter, wonach er die „spanische negotia und Correspondenz [...] schon dem Lamberg aufgetragen“ habe, „doch selbst das meiste einrichten und thuen“ 1548 wolle, ließ erkennen, daß Diskrepanzen in den Auffassungen von Höflingen und Kaiser entstehen mußten; der entscheidende Unterschied zu den Verhältnissen unter Ferdinand III. und Trauttmansdorff liegt darin, daß diese in höherem Maße persönlich zurechenbar waren. Wenn Leopold I. auf die Frage des Tiroler Abgesandten nach seiner Auffassung zur Brautwahl für den Erzherzog in Innsbruck „mit Schupfung der Axl“ antwortete und dann den Gesandten an Auersperg und den Oberstkämmerer Lamberg verwies, die diese Frage mit ihm erörtern sollten 1549 , aliis communicirt könne werden.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 148), Wien, 5. Aug. 1665. 1546 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 109), Wien, 20. Febr. 1665. Vgl. auch: „I° bin ich entschlossen, kein primo ministro oder valido zu haben, sondern mein eigner primado selbst zu sein, doch etlich Räthe zu den meisten oder allen Negotien zu ziehen, et hoc ex multis causis: 1° bin ich noch jung und kann wohl arbeiten, 2° bleibe ich Herr und kann ein ander nit vantiren, dass alles von ihm dependire, 3° kann ich es besser verantworten, dann alles ich mir selbst attribuiren muess.“ Ebd., S. 105, Wien 18. Febr. 1665. Die Stelle wird häufig zitiert, zuletzt bei Sienell (2001a), S. 57. Auch der Oberstkämmerer schrieb, der Kaiser wolle „kainen primo ministro mehr haben, sondern Sye selber werden primo ministro sein wollen“ (MZA, RA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 18. Febr. 1665, fol. 269). 1547 Vgl. Anm. 1518. 1548 „Di tutto vi scriverà anco il Conte kavalier Waldstein” (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 105), Wien 18. Febr. 1665); unter Bezug auf die Ernennung Lambergs zum Oberstkämmerer äußerte Leopold I.: „Meine ich werde es nit übel getroffen haben, dann 1° ist er ein wirklicher Cavalier, hat keine Dependenz oder passio und kann ihm gwiss wohl trauen, 2° weiß er gleichwohl viel darum und hat ziemliche notitia de negotiis hispanicis, 3° will ich doch selbst das meiste einrichten und thuen.“ Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 85), Wien, 26. Nov. 1661. Simon de Thomasi berichtete Franz Albrecht Harrach unter dem 21. Febr. 1665 anläßlich des Todes des Obersthofmeisters Portia, die spanischen Angelegenheiten erledige künftig Lamberg, die italienischen Fürst Gonzaga, die des Reiches Fürst Auersperg (AVA, FA HR, K. 448). Die Angelegenheiten Tirols wurden nach dem Aussterben der Tiroler Linie der Habsburger von Leopold I. mit dem Obersthofmeister Lobkowitz, Gonzaga, dem Hofkanzler und dem Sekretär Schidenitz erörtert (ebd., K. 448, Franz Leopold Thierheim an F. A. Harrach, Wien, 2. Jul. 1665). Englische Angelegenheiten ließ Leopold I. 1666 durch den Obersthofmeister Lobkowitz und den Oberstkämmerer Lamberg behandeln (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 193), Wien 20. Jan. 1666). 1549 AVA, FA HR, K. 448, Simon de Thomasi an F. A. Harrach, Wien, 16. Apr. 1665. <?page no="438"?> 437 war offenkundig, daß es anders als im Modell des „Princeps in Compendio“ vielfach nicht um eine Feinabstimmung zwischen Kaiser und „Intimus“ gehen konnte, sondern daß wichtige Positionen durch die Höflinge überhaupt erst klare Konturen erhielten - die aber oft zu spät abgestimmt wurden. Höflinge, das gilt insbesondere für den Obersthofmeister Lobkowitz und die Geheimen Räte (Auersperg, Schwarzenberg, Sinzendorf), standen unter Leopold I. auch für inhaltliche politische Positionen; wie 1634 unter Ferdinand II. führte das in den betreffenden Fällen zum Sturz der entsprechenden Personen und auch deshalb wurde der wie Portia wenig ambitionierte Johann Maximilian Graf von Lamberg nach dem von Leopold I. abgesetzten Fürsten Lobkowitz 1675 Obersthofmeister 1550 . Maximilian Graf von Trauttmansdorff Daß der Bestand des Archives Trauttmansdorff eine tiefergehende Untersuchung zuläßt, darf so getrost als Glücksfall bezeichnet werden 1551 . S CHWARZ interpretiert die regelmäßige Konsultation Trauttmansdorffs durch Ferdinand III. als Unabhängigkeit 1552 . Diese interessante Deutung wirft freilich die Frage nach dem tatsächlichen wie potentielle Einflußpotential Trauttmansdorffs im Spannungsfeld von Regierungsweise und organisationalen Rahmenbedingungen auf. Ferdinand III., so wird man den Befund äußerst knapp zusammenfassen können, konnte delegieren und arbeitete dort, wo seine Interessenschwerpunkte lagen und seine Reputation besonders gefragt war, mit und neben seinen Amtsträgern. Besonders deutlich wird dies in den parallel geführten Korrespondenzen; formelle, semiformelle und informelle interne Aufteilung von Geschäftsfeldern brachte es aber auch mit sich, daß der Kaiser mit gewissen Stellen intensivere Korrespondenzen führte als sein Obersthofmeister, wofür als Beispiel etwa die Herrenstandsverordneten anzuführen wären. So 1550 Vgl. Anm. 1719. 1551 Die kaiserlichen Obersthofmeister Ferdinands II. agierten teils glücklos (zu Gundaker Fürst von Liechtenstein als Obersthofmeister Ferdinands II. vgl. Winkelbauer (1999a), S. 189-198) und blieben vor allem im ersten Jahrzehnt der Regierung Kaiser Ferdinands II. nicht lange im Amt; erst mit Leonhard Helfried Graf von Meggau (1626 bis 1637) wurden längere Amtsdauern wieder üblich. Von den langjährigen Obersthofmeistern liegen umfangreichere Bestände nur für zwei Obersthofmeister Ferdinands III., Trauttmansdorff und Dietrichstein, vor, von denen letzterer indes lediglich etwa vier Jahre dieses Amt versah (1651 bis 1655). Der Obersthofmeister Ferdinands III., Maximilian Graf Trauttmansdorff, versah es ebenso wie sein Nachfolger Fürst Dietrichstein bis zum eigenen Tod († 1650; † 1655); deren Nachfolger Fürst Auersperg verlor es durch den Tod des Kaisers (1655-1657); der Obersthofmeister Kaiser Leopolds I., Johann Ferdinand Graf, später Fürst Portia, verstarb 1665 im Amt. 1552 Schwarz (1943), S. 134. <?page no="439"?> 438 vermochte aber auch Trauttmansdorff die kaiserlichen Geschäfte, den Zugang oder die Zuschriftenwege nicht zu monopolisieren. Höflinge konnten es anderen schwer machen, in Kontakt zum Kaiser zu treten, Anliegen und Auffassungen vorzubringen, wirksam unterbinden ließ es sich auch bei sehr breitem gemeinschaftlichen Vorgehen kaum. Daher ist denn vielmehr auf formale wie informale Merkmale des Verhältnisses hinzuweisen: auf das langjährig bewährte Vertrauen, das Ferdinand III. seinem Obersthofmeister schenkte, auf ihre enge und jederzeit mögliche Abstimmung und häufig vom Kaiser erbetene Beratung, die Präsenz Trauttmansdorffs im Geheimen Rat sowie auf den Umstand, daß zahlreiche Höflinge mit seiner Hilfe, sei sie erforderlich gewesen oder nicht, ihre Posten erhalten hatten. Die Situation stellt sich damit eher so dar, daß davon ausgegangen werden mußte, daß der Obersthofmeister im Zweifel Kenntnis von Vorgängen haben würde und sich dazu auch qualifiziert und mit Autorität äußern konnte. Ein Beispiel wäre die vom Geheimen Rat Paul Pálffy an Trauttmansdorff gelangte Nachricht über den Plan des Grafen Csáky, im Herbst 1648 während einer Reise Trauttmansdorffs nach Graz seine Geschäfte voranzutreiben; Csáky sei geraten worden: „iez seÿ es zeit, seine Sachen zu tractiren, dieweillen Euer Gnaden nit beÿ der Stöll, und Ich auch weit darvon [...] daß aber, bitt Ich Euer Gnaden wollen es beÿ dero selben behalten“ 1553 . Diese potentielle und nicht stets einsichtige Involvierung des Obersthofmeisters in sämtliche an den Kaiser herangetragenen Sachen dürfte indes nicht nur die Antizipation von dessen Auffassungen und Erwartungen sowie seine frühzeitige Einbindung 1554 nahegelegt haben, sie unterstützte auch die Praxis, ihn themenübergreifend mit für sein Amt nicht einschlägigen Anliegen zu befassen. Die Argumentationsstrategien, mit denen sein begünstigendes Verhalten motiviert werden sollte, setzten an zwei Stellen an: Zunächst ist auf den Rekurs auf Recht verschiedener Rechtsquellen und Rechtskreise in einem weit verstanden Sinne hinzuweisen: vom Versprechen des verstorbenen Kaisers über Ersatzansprüche und Verfahrensregeln bis hin zu formellen Gesetzen, auf deren Anwendung man sich berief und damit die Information über grundsätzlich bereits normativ geregelte Sachverhalte; Ferdinand III. brachte sogar in seiner Devise „Pax et iustitia“ zum 1553 AVA, FA TM, K. 134, Ee. 2, Nr. 55, Paul Pálffy an Maximilian Graf Trauttmansdorff, fol. 183, 7. Okt. 1648 (bei der Kontrolle 2003 war das Stück nicht am Platz). 1554 Winkelbauer (1999a), S. 268, Ortlieb (2001). Von der Beratung Trauttmansdorffs über die Verfertigung eines Memorials vor der Präsentation an den Kaiser berichtete u.a. Montecucoli an Ottavio Piccolomini (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12412 19/ 2, Wien, 26. Febr. 1650). <?page no="440"?> 439 Ausdruck, daß Kaiser und Landesherr von ihrem Anspruch her für die Realisation von Recht standen. Die Motivierbarkeit des Obersthofmeisters folgte der seines Herrn, ohne daß Zuständigkeitsordnungen hier ein prinzipielles Hindernis darstellten 1555 . In diesen Kontext gehört auch der Rekurs auf die „Clementia“ oder Gnade des Kaisers. Wichtig ist der Hinweis darauf, daß das Vorbringen dieser Gesichtspunkte Personenkenntnis nicht zwingend voraussetzte. Von daher konnten sich Personen wie auch Organisationen an den Obersthofmeister wenden, ohne daß dem Kontakt dauerhafte persönliche soziale Beziehungen zugrunde lagen 1556 . Daneben stand der Appell an die Berücksichtigung sozialer Kapitalformen im Hinblick auf den Rechts- und Gnadenschatz des Kaisers: Der langjährige kaiserliche oder landesfürstliche Dienst auf der einen, auf der anderen Seite die möglichst qualifizierte Zugehörigkeit zu besonderen Gruppen und damit das Alter des Adels und andere Elemente von Gruppenzugehörigkeiten wurden angeführt - von der Adelsnation bis zur familiären Beziehung; daß damit wenn auch kein Recht, so doch der Gedanke einer besonderen Berechtigung verbunden wurde, eröffnete wiederum die Möglichkeit, um Verwendung auch dann zu bitten, wenn Personenkenntnis nicht gegeben war; so bat ein junger Graf Saurau aus Graz Trauttmansdorff um eine Intercession beim Kaiser unter Hinweis auf dessen Kontakt mit seinem Vater und suchte damit zu substituieren, daß er dem Obersthofmeister persönlich noch nie aufgewartet habe 1557 . Eine persönliche Aufwartung und damit die Herstellung von Personenkenntnis aber wurde grundsätzlich erwartet. Bereits 1629, als Trauttmansdorff erst kaiserlicher Geheimer Rat war, schilderte ein anderer Saurau, daß er zu spät gehört habe, daß Trauttmansdorff auf einem seiner Schlösser gewesen sei, daß er sogleich hingereist, aber leider nicht mehr rechtzeitig gekommen sei, um seine Dienste anzubieten 1558 . Johann von Aldringen schrieb ebenfalls bereits 1629 einen ostentativ zer- 1555 So versuchte Philipp Graf Magni, den vom Oberstkämmerer Puchheim verwehrten Zutritt zur Antecamera durch den Obersthofmeister Trauttmansdorff zu erlangen, Vgl. Anm. 855. 1556 Asch (1993), S. 289-292, führt die Unterscheidung zwischen Benefizialpatronage und Protektionspatronage ein (vgl. auch Winkelbauer (1999a), S. 263), die sich nach der Dauerhaftigkeit der sozialen Beziehung richtet. Diese Unterscheidung liegt insofern der folgenden Analyse zugrunde, als ich langfristige soziale Beziehungen gesondert behandle; weil in Beziehungen der Protektionspatronage aber regelmäßig verschiedene soziale Kapitalformen erbeten und gewährt werden, fallen die Formen in langfristigen Beziehungen zusammen. 1557 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, fol. 233, Graz, 21. Jan. 1648, Georg Christian Graf von Saurau an Maximilian Graf Trauttmansdorff; dieser erledigte die Antwort mittels Brief an dessen Vater vom 29. Jan. 1648. 1558 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, fol. 60, Karl Graf von Saurau an Trauttmansdorff, Graz, 23. März 1629. <?page no="441"?> 440 knirschten Entschuldigungsbrief, weil er es in seiner „Grobheit“ versäumt habe, sich vor seiner Abreise von Wien persönlich zu verabschieden, weil Trauttmansdorff „zu Rath“ gewesen sei und dankte später für dessen als große Gnade bezeichnetes günstiges Antwortschreiben 1559 . An der Kenntnis von Person und Familie setzte freilich die Geltendmachung und die Fortentwicklung von längerfristigen Patronageverhältnissen vielfach an. Dabei ist indes zu betonen, daß von „Freundschaft“ nach der Ernennung zum Obersthofmeister im Sinne engerer Bindungen sozial Gleichrangiger 1560 kaum noch die Rede sein konnte 1561 . Den ‚echten’ Patron kennzeichnete vor allem, daß er sich bereits engagiert hatte. Von daher bot sein Dank für ein Glückwunschschreiben einen ersten Ansatz für eine Beziehung, die auch geringe Aufmerksamkeitsgrade als Gnade stilisierte und sich damit in die Semantik von Gunst und Dank, Patron und „dientswilligem Knecht“ einschaltete 1562 , und dabei von entsprechenden langfristigen Erwartungshaltungen flankiert war. Im folgenden geht es darum, das thematische Spektrum der an Trauttmansdorff gerichteten Briefe und Bitten zu beleuchten. Die Fülle der nach mehreren tausend Stück zählenden Korrespondenz gebietet eine Auswahl nach Stichprobenjahren auch deshalb, weil für eine systematische Quanitifizierung einzelner Merkmale der Ordnungsgrad des Ar- 1559 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, fol. 35, Johann von Aldringen an Trauttmansdorff, 19. Apr. 1629. Das Entschuldigungsschreiben datierte von Güstrau, 11. März 1629. 1560 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 263. Daß der semantische Gehalt des Konzepts von Patronage und Klientel gegenüber seiner sozialstrukturell-analytischen Leistungsfähigkeit zu betonen ist, zeigt die Frage, wie der Begriff der Freundschaft in die Semantik von Patronage und Klientel einzufügen wäre. Patronage und Klientel bezeichnen nach dem gemeinsamen Nenner der diversen Definitionen „eine informelle Beziehung zwischen zwei sozial ungleichen Partnern“ (Pfister (1992), S. 28 und 29, Anm. 2). „Freundschaft“ hingegen meine eine Beziehung zwischen sozial Gleichen. Die Auffassung, daß unter Gleichen Patronage keine Rolle spielte, vertritt, soweit ich sehe, niemand. „Freundschaft“ und Patronage/ Klientel streng nebeneinander zu behaupten ist daher nicht schlüssig. Asch (1993), S. 289-292, hat wohl deshalb die Unterscheidung zwischen Protektions- und Benefizialpatronage eingeführt. Dies vertieft die Einsicht, daß der Hofstaat mit seiner Zuordnung von Einfluß über Ressourcenverteilung an Mitglieder Ungleichheit gegenüber Nichtmitgliedern oder Mitgliedern schwächerer Positionen produziert. Diese Ungleichheit wird durch eine Semantik aufgefangen, die langfristige soziale Beziehungen betont, damit aber den organisationalen, auf isolierbare Entscheidungen zugespitzten Kontext der Ressourcenverteilung verdeckt. Zudem war der Freundschaftsbegriff rechtlich konnotiert im Sinne verwandtschaftlichen Beziehung (Noflatscher (1988), S. 469-472). Im Ergebnis lehnt sich diese wichtige Variante des Begriffs eng an entfernte Blutsverwandtschaft und gemeinsame regionaler Herkunft an (ebd., S. 503, 504). Zum Stand der soziologischen Forschung siehe Nötzoldt-Linden (1994). 1561 Gundaker Fürst von Liechtenstein war eine der sehr wenigen Personen, die dem Obersthofmeister brieflich nicht devote bis devotissime ihre Reverenz erwiesen; vgl. Winkelbauer (1999a), S. 265-269. 1562 Zur rhetorischen Dimension vgl. Kettering (1986), S. 14, 15. <?page no="442"?> 441 chives nicht ausreicht 1563 . Für die Stichjahre habe ich das Jahr des Regierungsantritts Ferdinands III. und damit das des Amtsantritts Trauttmansdorffs als kaiserlicher Obersthofmeister sowie das Folgejahr gewählt (1637/ 38). Eine zweite Probe liegt in den Jahren 1647/ 48. Trauttmansdorff kehrte im Juni 1647 nach seinem Aufenthalt beim Friedenskongreß in Münster an den Kaiserhof zurück und verwaltete wieder sein Obersthofmeisteramt. Zum Zweck des Vergleichs mit dem Spektrum während seiner Dienstzeit als Geheimer Rat Ferdinands II. wurden die Jahrgänge 1627 bis 1629 aufgenommen; damit sind knapp inhaltlich ausgewertete 900 Briefe erfasst, von denen jeweils ca. 400 auf die Proben in den späten 1630er und 1640er Jahren entfallen; Unterschiede zwischen den Befunden der späteren Stichproben werden nur dann thematisiert, wenn sie gewichtig erscheinen. In der Darstellung werde ich zunächst auf die thematischen Felder eingehen, in denen Personen Trauttmansdorff um seine Verwendung baten, um danach die Pflege dauerhafterer Bindungen und stärkere Korrespondenzen mit hochrangigen kaiserlichen Höflingen und Amtsträgern sowie auswärtigen Fürsten zu untersuchen. Zugang, Beratung, unspezifische Hilfe Auch Obersthofmeister kamen in Anbetracht ihrer Arbeitsbelastung und des Andranges von Besuchern ohne Differenzierungsmechanismen für den Zugang zu ihnen nicht aus. Auf der einen Seite wurde die Aufwartung beim Abschied vom Hof erwartet 1564 , auf der anderen Seite war der Obersthofmeister eine jener Adressen, die möglichst frühzeitig zu involvieren waren, zumal davon ausgegangen wurde, daß seine Anteilnahme den Zugang zum Kaiser erheblich erleichtern würde. Von daher baten besonders auswärtige Fürsten und Bischöfe für ihre Abgesandten um 1563 Das Archiv Trauttmansdorff ist reich, aber nicht in gutem Zustand. Viele Einschläge sind zerfallen und daher nicht mehr eindeutig zuzuordnen, manches ist teilweise oder mehrfach foliiert; Briefe verschiedener Absender und Adressaten sind of vermischt und/ oder auf verschiedene Konvolute und Kartons verteilt. Einige Stücke fehlen ganz, u.a. ein auf dem Einschlag explizit als bedeutend eingestufter Brief (AVA, FA TM K. 156, Ff. 22, Nr. 74, fol. 40v). Eine lückenlose Bestandsaufnahme der Jahrgänge 1627-29, 1637/ 38 und 1647/ 48 würde eine Neuordnung erfordern. Daher habe ich die in Betracht kommenden Schachteln auf Briefe an Trauttmansdorff aus diesen Jahren eingesehen (K. 133, 134, 136, 137, 138, 139, 141, 142, 143, 144, 147, 151, 152, 153, 157, 158, 159, 162, 168, 171) und in Zweifelsfällen auf die Verwendung unklarer Briefe verzichtet. Quantifizierende Angaben verstehen sich daher nur als Gewichtungen. Bei der 2003 durchgeführten Prüfung einiger Signaturen waren mehrere Stükke nicht mehr in den hier noch angegebenen Kartons. 1564 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, fol. 7, Gerhard Graf Dönhoff, Gesandter des polnischen Königs, Volgerstorf, 3. Dez. 1638, „Cenno del mio passar“. <?page no="443"?> 442 Audienzen bei ihm, wobei die Formulierungen oft so gehalten waren, daß eine Audienz ebenso beim Kaiser wie bei Trauttmansdorff in Betracht kam 1565 . Auch eine Verweigerung des Zutritts ist belegt: So fragte ein Questenberg 1638 per Brief, nachdem er in Prag nicht vorgelassen worden war, warum er aus seiner Gnade gefallen sei; Trauttmansdorff gab daraufhin an, krank gewesen zu sein; daß Questenberg mehrfach gekommen sei und von seinen Bedienten nicht vorgelassen wurde, sei ohne seinen Willen geschehen. Von Ungnade war zwar hier noch nicht die Rede, doch legte die Zutrittsverweigerung dies für den Abgewiesenen auch deshalb nahe, weil er mit dem in Ungnade gefallenen Freiherrn Questenberg verwandt war 1566 . Wegen dieses Falls bat der Obrist Husmann Trauttmansdorff um eine Audienz beim Kaiser in der Hoffnung, sich dort vom Vorwurf zu größerer Nähe zu Questenberg befreien zu können. Zuvor hatte er den Hofkriegsratspräsidenten Schlick erfolgreich gebeten, ihn Trauttmansdorff zu empfehlen 1567 . Der Zugang zum Obersthofmeister war damit nicht lediglich potentiell subsidiär, sondern auch ein Indikator für das, was beim Kaiser zu erwarten stand; der Abt war nicht der einzige, der Trauttmansdorff vergeblich aufzuwarten suchte und die Schwelle vom Vorzimmer des Obersthofmeisters zu diesem selbst nicht überschreiten konnte 1568 und verwundert es nicht, daß auch 1565 So bat unter vielen anderen der dänische König um eine Audienz bei Trauttmansdorff für seinen nach Wien abgesandten Geheimen Sekretär (AVA, FA TM, K. 18, A. 3, Nr. 90, Christian an Trauttmansdorff, Flensburg, 20. März 1637). Mit Brief aus Wandsbeck vom 28. Jun. 1638 bat Graf Pentz für einen Abgesandten des dänischen Königs um eine Audienz und Hilfe bei der Erledigung der Geschäfte (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26). Vincenzo Bischof von Mantua empfahl einen Edelmann, der mit einem Auftrag an den Hof gekommen sei (ebd., K. 141, Ff. 27, Mantua, 18. März 1638), Matthias, ein Bruder des Großherzogs Ferdinand II. von Toscana, empfahl den Grafen Montecucoli, der in seinen Angelegenheiten nach Wien komme und bat nebst Unterstützung desselben darum, Montecucoli seine Fürsprache erkennen zu lassen (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Jun. 1638), der Erzbischof von Salzburg bat um eine Audienz bei Trauttmansdorff für einen Pater, den er wegen Steuersachen nach Wien schickte (ebd., K. 138, Ff. 2, Nr. 4, fol. 77, Salzburg, 27. März 1637), ebenso der Bischof von Augsburg, wobei besonders hier eine Lesart möglich ist, wonach auch eine kaiserliche Audienz gemeint sein könnte (ebd., K. 138, Ff. 2, Nr. 4, Dillingen, 30. Okt. 1627). Eindeutig war die Bitte der fränkischen Reichsritterschaft, die zwei Abgesandte zum Kaiser geschicht hatte und Trauttmansdorff bat, für ihr Anliegen vermöge seiner „hohen, und nachdrükhlichen autorithet“ und ihre Anhörung zu werben (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Reichsritterschaft zu Franken an Trauttmansdorff, 15./ 25. Aug. 1628). 1566 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, Questenberg an Trauttmansdorff, Prag, 6. Nov. 1638, fol. 125, Antwortkonzept ebd. Kaspar von Questenberg war Abt Klosters Strahov in Prag. Hermann von Questenberg klagte, er sei beim Kaiser in Ungnade gefallen und bat Trauttmansdorff um Hilfe zur Erlangung der Begnadigung (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Köln, 4. Jul. 1638). 1567 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Husmann an Trauttmansdorff, 2. Dez. 1638, fol. 118, Man versuche, ihn in Verbindung mit dem in Ungnade gefallenen Questenberg zu bringen; der Kaiser möge ihn anhören. Schlick an Trauttmansdorff: ebd., fol. 224. 1568 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, fol. 71, Weggberg. <?page no="444"?> 443 Adelige und abwesende Höflinge und Militärs ihre an den Hof Gesandten mit entsprechenden Empfehlungsschreiben versahen bzw. für Trauttmansdorffs Aufmerksamkeit dankten 1569 . Präsenz Trauttmansdorff oblag als Obersthofmeister die Überwachung der Präsenz- und Urlaubszeiten der Höflinge. Diese bemühten sich, wenn sie ihre genehmigten Zeiträume überschritten, sonst aber regelmäßig Dienst taten, vielfach darum, die Überschreitung genehmigen oder jedenfalls entschuldigen zu lassen, um beim Kaiser den Eindruck zu vermeiden, sie kämen ihren Pflichten bei Hof aus „Spaß“ nicht nach 1570 ; meist wurde auf Krankheiten verwiesen, doch auch andere Argumente wurden bemüht 1571 . So schrieb der Geheime Rat und böhmische Statthalter Wilhelm Graf Slavata am 9. Dezember 1638 mit der Bitte um den Vortrag der Entschuldigung beim Kaiser, er sei erkrankt, hoffe aber, vor Weihnachten an den Hof kommen zu können und hielt sich damit eine von seiner Befindlichkeit abhängige Verlängerungsoption offen 1572 . Der Hofzahlmeister konnte die Verspätung seiner Reise zum Hof nach Prag im Juli 1638 damit entschuldigen, daß sein Amtsverwalter festgenommen worden sei, weil er jemanden erschossen habe, der seiner Frau zu nahe 1569 So empfahl u.a. Johann Andre von Rosenberg seinen Sohn, der zu Trauttmansdorff nach Wien reiste (AVA, FA TM, K. 168 Ff. 34, Nr. 111, Rosenberg an Trauttmansdorff, Klagenfurt, 14. Sept. 1648), ein Graf Nádasdy bat in einem Brief an Trauttmansdorff für seinen Agenten um eine Viertelstunde für eine Audienz (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Kreuz, 17. Jan. 1648), der Geheime Rat und Palatin Paul Pálffy bat mit Schreiben aus Preßburg vom 15. Dez. 1649 um eine Audienz bei Trauttmansdorff für einen Diener in Grenz- und Bergwerksfragen (ebd., K. 133, Ee. 2, Nr. 58, fol. 210), der Hofkriegsratspräsident Schlick tat ihm in Militärangelegenheiten nach (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Prag, 20. Jan. 1638) wie Feldmarschall Lamboy (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 32, Köln, 9. Apr. 1649). Dank sagte ihm u.a. schriftlich Eberhard Herr zu Rappolstein für die Anhörung und gute Behandlung seines Rates und Sekretärs (ebd., K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Rappoldsweiher, 28. Jun. 1637), auch Moritz von Nassau, der für die Audienz seines Beautragten und für die ihm selbst dadurch erwiesene Courtoisie dankte (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Cleef, 25. Febr. 1647). Ferdinand Graf Gonzaga verband seinen Dank für die „benignità“, mit welcher Trauttmansdorff seine Abgesandten behandelt habe, mit einer Bitte um Hilfe, da er sie wiederum sende (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Gonzaga an Trauttmansdorff, Gustalla, 11. Mai. 1638). 1570 Vgl. Anm. 660. 1571 Bereits als Geheimer Rat wurde er gebeten, solche Entschuldigungen dem Kaiser zu übermitteln. So von Wilhelm von Wagensperg, der 1628 seine Güter besuchen wollte (AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Töpling, 12. Aug. 1628); ein Breuner wollte seinen Posten in der Festung Raab aufgeben, heiraten und zur Krönung Ferdinands III. nach Prag kommen (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 32, Wien, 13. Okt. 1627). 1572 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Slawata an Trauttmansdorff, Neuhaus, 9. Dez. 1638. Für sein Fehlen bei der Hochzeit Ferdinands III. entschuldigte sich, obschon kein Höfling, Hartmann Fürst von Liechtenstein (ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Wien, 3. Jun. 1648). <?page no="445"?> 444 getreten war 1573 ; ein Reichshofrat ließ wegen des gewünschten Urlaubs für das Abfischen seiner Teiche im September 1637 lieber den Reichsvizekanzler beim Obersthofmeister anfragen 1574 . Bei Amtsträgern, die außerhalb der Residenz ihren Dienst taten, konnte die Urlaubsbitte auf einen Besuch des Hofes hinauslaufen. So antwortete Trauttmansdorff dem Feldmarschall Hatzfeld 1648 auf dessen Brief hin, daß er vom Kaiser am Hof gern gesehen werde und genehmigte damit die Reise 1575 . In den Kontext des Urlaubs vom Dienst gehören auch Kommissionen. So entschuldigte sich der Hofkammerpräsident Kolovrat im Juni 1648 bei Trauttmansdorff, daß er die ihm vom Kaiser aufgetragene Reise zur polnischen Königswahl nicht unternehmen könne, weil seine Frau ernstlich krank sei; da deshalb zu befürchten stehe, er müsse unverrichteter Dinge aus Polen wieder zurückkehren, wolle er lieber gar nicht fahren 1576 . Stellen Bittschriften um die Verschaffung von Stellen nehmen in den Zuschriften an den Obersthofmeister Trauttmansdorff einen größeren Raum ein, wobei der Zuwachs gegenüber den 1620er Jahren ganz erheblich war 1577 . Dennoch sind es bei weitem nicht so viele, wie man erwarten 1573 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Hofzahlmeister Castele an Trauttmansdorff, Wien 5. Jul. 1638. Ein Löbl entschuldigte sich bei Trauttmansdorff, daß sich seine Reise zum Kaiser verzögern könne, weil er in Linz in Verhandlungen wegen der Zahlung von Ausständen stehe (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Linz, 2. Mai 1648); David Ungnad von Weissenwolff bat 1648 um Verlängerung seiner Abwesenheitserlaubnis (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Steyregg, 15. Febr. 1648); Anton Graf Rabatta entschuldigte sich, er sei länger in der Heimat geblieben als geplant (AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Graz 16. Sept. 1648). 1574 Reichsvizekanzler Peter Heinrich von Stralendorf für Hans Sigmund Freiherr von Sprinzenstein an Trauttmansdorff (AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Wien, 26. Sept. 1637). Bei Gschließer (1942), ist Sprinzenstein als Reichshofrat nicht erwähnt. 1575 AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Feldmarschall Graf von Hatzfeld an Trauttmansdorff, 3. Okt. 1648, Konzept der Antwort ebd., 12. Okt. 1648. 1576 Ulrich Franz von Kolovrat an Trauttmansdorff (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Prag, 28. Jun. 1648), Ferdinand Maximilian von Caretto Marchese di Grana an Trauttmansdorff (ebd., K. 159, Ff. 25, Nr. 84, Krakau, 2. Nov. 1648). Zur Ausstellung der Instruktion für Caretto vgl. HKA, HFP 1647, 8. Jan., und Gschließer (1942), S. 253. Um die Entsendung hatte Carl Ferdinand Prinz zu Polen, ein Neffe Ferdinands III., gebeten (ebd., K. 134, E 2, Nr. 44, Carl Ferdinand an Trauttmansdorff, Warschau, 11. Aug. 1648). Der Kämmerer und Reichshofrat Caretto, der an seiner Stelle nach Polen reiste, bat Trauttmansdorff bereits Anfang November um Hilfe zu seinem raschen Rückruf. 1577 Aus diesem Zeitraum wären zu nennen die Bitte des erkrankten Anwalts bei der Landeshauptmannschaft zu Linz, Martin Mayr, um Empfehlung beim Landeshauptmann Herbersdorff für seine Unterstützung (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Linz, 29. Nov. 1628). Georg Sigmund von Herbersdorff bat Trauttmansdorff um Vermittlung eines Kanonikates beim Hochstift Passau (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Neustadt, 9. Aug. 1628). <?page no="446"?> 445 könnte. Der Grund hierfür liegt vermutlich vornehmlich darin, daß um Hilfe bei der Vermittlung von Stellen des Hofstaats durch Anwesende mündlich gebeten wurde, während die entsprechenden schriftlichen Bitten und flankierende Empfehlungen vielfach direkt als Bittschrift an den Kaiser gingen und bei Stellen, für die es mehrere Bewerber gab, von den beauftragten oder zuständigen Behörden oder Höflingen zusammengetragen und dann für ein Referat an den Kaiser gutachterlich vorbereitet wurden. An den Obersthofmeister gingen deshalb oft lediglich flankierende Empfehlungen. Die in Trauttmansdorffs Unterlagen befindliche Bittschrift des Herrn von Gersdorf, mit der dieser unter Hinweis auf seine langjährigen Dienste erfolgreich um eine Truchsessenstelle für seinen Sohn bat, war beispielsweise direkt an den Kaiser gerichtet 1578 . Bitten und Empfehlungen für Stellen v.a. im Ehrendienst 1579 ließen häufig die Bereitschaft erkennen, verschiedene Stellen anzunehmen und ließen damit Spielräume auf der Empfängerseite 1580 . An den Spuren, welche die Auswahl der Gräfin Wolkenstein als Obersthofmeisterin der zweiten Frau Ferdinands III. in Trauttmansdorffs Korrespondenz hinterließ, läßt sich in etwa erkennen, wie komplex die allmähliche Annäherung von Personal und Stellen war und wie weitgehend andere Höflinge involviert waren. So stellte der Obersthofmeister Ferdinands IV. (Auersperg) in einem Postskriptum zu einem wolkigen Brief über ihre Kenntnisse im Hofbrauch an Trauttmansdorff klar, daß es ihr um die Stelle als Obersthofmeisterin ging. Im März teilte ihr dann der Kämmerer Portia mit, daß sie laut kaiserlicher Resolution die Obersthofmeisterin der neuen Kaiserin werden solle, woraufhin sie sich bei Trauttmansdorff für diese Gnade bedankte 1581 . Auch um Hofdamenstellen bei der Kaiserin wurde 1578 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, fol. 177. Herr von Gersdorf an Kaiser, s.d., verm. 1639. Johann Sigmund von Gersdorf wurde 1639 Truchseß und 1648 Mundschenk. 1579 Vgl. auch eine anläßlich des Aufbaus des Hofstaats für Kaiser Ferdinand III. gerichtete Bitte um eine Stelle im Hofstaat, möglichst in der Kammer (verm. Hofkammer). AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 37, Prag, 4. Apr. 1637. 1580 So sandte Maria Gräfin Náchod 1648 ihren Sohn an den Hof, wo er die Familientradition des Hofdienstes fortsetzen sollte; im Dezember wurde er Kämmerer; Trauttmansdorff hatte sie um Protektion des Sohnes gebeten (AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Graz, 5. Aug. 1648). Aus der Bitte eines jungen Saurau um Unterstützung seiner an den Kaiser gerichteten Bitte wurde ein Mundschenkenamt (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Georg Christian Graf von Saurau an Trauttmansdorff, Graz, 21. Jan. 1648). 1653 wurde er Kämmerer. 1581 AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Anna Leonora Gräfin Wolkenstein an Trauttmansdorff, Wien, 15. Jan. 1648, P.S. von Auersperg. AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Wolkenstein an Trauttmansdorff, Wien, 4. März 1648, Portia habe ihr mitgeteilt, daß sie laut kaiserlicher Entscheidung Obersthofmeisterin werden solle, wofür sie Trauttmansdorff danke. Für dessen Antwort (11. März) dankte sie und bat, für sie auch beim Kaiser zu danken und ihr Dankschreiben an den Kaiser darauf zu prüfen, ob es übergeben werden könne (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Wolkenstein an Trauttmansdorff, Wien, 18. März 1648). <?page no="447"?> 446 Trauttmansdorff gebeten 1582 . Der ehemalige Hofmarschall der zeitweise in Graz residierenden Kaiserinwitwe Eleonora I. warb bei Trauttmansdorff für seine Bittschrift an den Kaiser, in der er um die Verleihung des Titels eines Innerösterreichischen Hofmarschalls bat 1583 . Neben Stellen im Hofstaat wurde Trauttmansdorff von Soldaten um Hilfe bei der Erlangung von Militärstellen gebeten: 1637/ 38 um eine Generalfeldzeugmeisterstelle, um ein Regiment und um eine Obristenstelle 1584 , während 1648 vor dem Hintergrund der absehbaren Abdankung des größten Teiles des Heeres nur mehr Anfragen um niedrigere Posten bzw. Ruhestandsposten einliefen 1585 . Auf Bitten des innerösterreichischen Hofkammerrats und kaiserlichen Kämmerers Gabriel Dietrichstein fertigte Trauttmansdorff unter Hinweis darauf, daß der Bittsteller sein Vetter sei, ein Empfehlungsschreiben für dessen Sohn an den Erzherzog Leopold Wilhelm für eine Hof- oder Militärstelle in den Niederlanden aus 1586 . Daß Trauttmansdorff wegen Stellenbesetzungen in Innerösterreich häufig angeschrieben wurde, mag neben der Entfernung zum Kaiserhof auch an der innerösterreichischen Herkunft Trauttmansdorffs und älte- 1582 Der Bischof von Wien bat Trauttmansdorff 1648 um eine Stelle für eine Nichte. 1583 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Johann Maximilian Freiherr von Herberstein, Graz, 15. Jan. 1638. Herberstein wies darauf hin, daß es in Graz Personen gäbe, die der Jurisdiktion eines Hofmarschalls unterworfen wären. Für die Bewilligung spreche zudem, daß es lediglich um einen Titel gehe und keine Besoldung fällig würde. 1584 Generalfeldzeugmeisterstelle (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 25, Freiherr von Suys, Hauptquartier, 16. Dez. 1637), Regiment (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Achilles Freiherr von Soye (ders.), Brüssel, 3. Dez. 1638; seit der Zusage des nächstfreiwerdenden Regiments seien über 40 Regimenter vergeben worden), Obristenstelle (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Oberstleutnant Mislik, Stift Hildesheim, 4. Jul. 1638, Obrist Mülheim sei ermordet worden, um die freigewordene Stelle bitte er; zweites Schreiben vom 15. Jul. 1638). 1585 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Ferdinand Freiherr von Bissingen, Rottweil, 26. Jul. 1648, er habe dem Johann Heinrich Meckher, der ein Empfehlungsschreiben von Trauttmansdorff hatte, eine mäßige Stelle in der Leibkompanie gegeben, weshalb dieser wieder zu Trauttmansdorff wolle, um um weitere Hilfe zu bitten, was er empfehlen würde. Ein sich evtl. darauf beziehendes Konzept Trauttmansdorffs mit Empfehlung eines seiner Pagen zu einem Militärdienst in AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, fol. 126, Prag, 12. Aug. 1648. Um eine Unterhaltungszahlung oder einen ruhigen Posten für einen Rittmeister bat Ottavio Fürst Piccolomini Trauttmansdorff (AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, 20. Aug. 1648). 1586 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Gabriel Freiherr von Dietrichstein an Trauttmansdorff, Graz, 25. Apr. 1648, Dank für dessen Brief vom 18. Apr. und das Empfehlungsschreiben an Erzherzog Leopold Wilhelm. Konzept Trauttmansdorffs an Dietrichstein ebd., Prag, 15. Apr. 1648, das Bezug nahm auf Dietrichsteins Brief über die Zukunft seines Sohnes Hans Christoph (Graz, 6. Apr. 1648). Das Konzept des Empfehlungsschreibens Trauttmansdorffs für Erzherzog Leopold Wilhelm ebd., Prag, 15. Apr. 1648. Gabriel von Dietrichstein war innerösterreichischer Hofkammerrat (ca. 1636-1655, StLA, StLA, Hs. II/ 15 bis 17), Erzherzog Leopold Wilhelm Statthalter in den Niederlanden. <?page no="448"?> 447 ren verwandtschaftlichen Bindungen liegen 1587 . Für die Auswahl konkurrierender Kandidaten scheint dies jedoch nicht allein ausschlaggebend gewesen zu sein; vielmehr deutet sich auch hier der Versuch an, konkurrierende Interessen über wechselnde Zuteilung von Stellen zufriedenzustellen. So bekam trotz der Diskreditierung der Bewerbung eines Grafen Saurau durch einen weitläufig mit Trauttmansdorff verwandten Herberstein ersterer die Stelle eines innerösterreichischen Regimentsrats; der Konkurrent konnte etwa zwei Jahre später nachziehen, während ein dritter Bewerber nicht zum Zuge kam 1588 . Die Frage, wer 1648 Landeshauptmann in der Steiermark werden sollte, war so umstritten, daß bei Trauttmansdorff Bitten um die Verleihung dieses Amtes von gleich drei Kandidaten einliefen 1589 . Auch um Hilfe wegen der Stelle des Landesverwesers in Krain wurde er gebeten 1590 . Aus Österreich ob und unter der Enns fielen Bitten um Stellen in geringerem Ma- 1587 Trauttmansdorff war 1584 in Graz geboren worden, sein Vater war seit 1589 innerösterreichischer Hofkriegsratspräsident (Schwarz (1943), S. 372, 373). Die von Adam Maximilian Herrn von Trauttmansdorff erbetene Zustimmung zur Verehelichung mit einer Tochter des Jakob Franz von Herberstein, die er trotz der ruinierten Güter heiraten wollte, erteilte der Obersthofmeister mit dem Hinweis darauf, man („wir“) sei schon früher mit den Herberstein verheiratet gewesen (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Adam an Maximilian Graf Trauttmansdorff, 27. März 1648, Konzept der Antwort, ebd., Prag, 7. Apr. 1648). 1588 AVA, FA TM, K. 162, Ff. 28, Ernst Friedrich Herberstein an Trauttmansdorff, Graz 2. Sept. 1648; Bitte um eine Stelle in der innerösterreichischen Regierung mit Hinweis darauf, daß Erasmus Wilhelm von Saurau für die Erlangung der Stelle ein Darlehen von 10.000 fl. angeboten habe (vgl. Anm. 1858). Saurau wurde um 1649 aufgenommen, Herberstein 1651 (StLA, StLA, Hs. II/ 15 bis 17). V[inzenz? ] Otman bat vergeblich um einen innerösterreichische Regimentsratsstelle (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Wien, 25. Jul. 1648). 1589 Wolf von Stubenberg (AVA, FA TM, K. 151 Ff. 17, Nr. 63, Graz, 7. Jun. 1648: der Landeshauptmann sei krank, er bitte für den Fall von dessen Tod um die Stelle; im Postskriptum wird der um 1 Uhr eingetretene Tod mitgeteilt), ders. (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Graz, 13. Jun. 1648, Bitte um die Stelle; ebd., 19. Jul. 1648: Bitte um die Stelle des Landesverwalters). Zum Zuge kam Johann Maximilian von Herberstein, der ebenfalls um die Stelle bat (AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Graz, 20. Jun. 1648; Thiel (1930), S. 628); Christoph Freiherr von Eibiswald wurde trotz seiner an Trauttmansdorff gerichteten Bitte (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Graz, 22. Jul. 1648) gleichfalls abgewiesen. Unklar ist mir, warum Stubenberg sich auf den Tod Mörspergs, Eibiswald auf den Carls von Saurau bezog. Die Personalstände bei Thiel (1930), erhellen die Lage insofern leider nicht. Auch über die 1648 freigewordene und von Eibiswald für seinen Schwiegersohn bei Trauttmansdorff erbetene innerösterreichische Kammerratsstelle wurde anders disponiert (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Eibiswald an Trauttmansdorff, Graz, 28. Apr. 1648). 1590 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Eberhard Leopold Urschin Graf von Blaggay, Laibach, 21. Apr. 1648; dieser bat unter Hinweis auf seine vier Kinder und das ungenügende Erbe; er könne nicht leben, „will geschweigen den standt gemäss“, doch sei ihm bekannt, daß Trauttmansdorff „aller alten untertruekten Geschlächter, sonderlich aber deren die in des hochlöbl: Erzhaus Össterreich Treu unnd Devotion umb alles das Irrige khumen, ein Gnediger Patron unnd Vatter alzeith gewest, und sein“ um die Krainer Landesverweserstelle. <?page no="449"?> 448 ße an. 1638 wurde er um die Eisenobmannschaft in Steyr gebeten 1591 , vergeblich empfahl 1638 ein niederösterreichischer Regimentsrat seinen Schwiegersohn für eine Stelle als Regimentsrat 1592 . Der ehemalige Verordnete Peter Freiherr von Molart konnte, als er Trauttmansdorff um die Unterstützung seiner Bitte um Wiedereinsetzung in seine reservierte Regimentsratsstelle und die Verleihung des Titels eines Vizestatthalters auf ein an Trauttmansdorff gerichtetes Empfehlungsschreiben der Kaiserinwitwe Eleonora I. verweisen 1593 . Wie Molart wollte der Reichshofrat Albrecht von Zinzendorf seinen Wechsel vom Reichshofrat in das Verordnetenamt mit Hilfe der Verwendung Trauttmansdorffs beim Kaiser davon abhängig machen, daß nach Ablauf des Landesdienstes die Rückkehr in das Hofamt gesichert war 1594 . Aus Böhmen erreichten Trauttmansdorff gleichfalls Bitten um Empfehlung von Stellenersuchen an den Kaiser, so um die Stelle des königlichen Landunterkämmerers und die des Hauptmanns der Prager Altstädter Seite 1595 . Die 1648 an den Obersthofmeister gerichtete Bitte um eine 1591 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Petruns von John an Trauttmansdorff, Steyr, 5. Jul. 1638. Dieser war bis 1637 Einnehmer in Gmunden gewesen, der Eisenobmann in Steyr war am 4. Jul. gestorben. 1592 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Georg von Teuffel (Vizestatthalter) an Trauttmansdorff, Wien, 12. Jul. 1638, Wiederholung der Empfehlung für seinen Schwiegersohn Rudolf von Paar; Graf Santilier gebe seine Stelle bei der niederösterreichischen Regierung auf, diesen Posten möge man ihm geben. Santilier war erst seit 1637 Regimentsrat (Starzer (1897)), Anastasia von Paar, geb. Teuffel, war Hofdame gewesen und bezog eine Hochzeitsausstaffierung von 900 fl. (HKA, HZAB 84, fol. 570*). Georg von Teuffel erinnerte Trauttmansdorff (Wien, 24. Jan. 1638) daran, daß er den Heiratsvertrag seiner Tochter unterzeichnet hatte; zu den Heiratskontrakten vgl. Bastl (1996). 1593 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Eleonora I. an Trauttmansdorff, Wien, 14. März 1649, Empfehlung an Trauttmansdorff für den Kaiser für Peter Ernst von Molart, der ihr mehrere Jahre als Obersthofmeister gedient, nun seine Verordnetenstelle aufgegeben habe und seine Stelle als niederösterreichischer Regimentsrat wieder antreten wolle; für den Titel eines Vizestatthalters gebe es die Beispiele von Teuffel und Weber. In den Beilagen (ebd., fol. 217-221) Belege für die kaiserliche Einwilligung in die Reservierung der Regimentsratsstelle (19. Dez. 1639) und Molarts Bittschrift an den Kaiser. Molart hatte bereits 1648 anläßlich der Vakanz einer Regimentsratsstelle darum gebeten (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Wien, 14. Mai 1648). Trauttmansdorff sah sich in diesem Zusammenhang mit dem Begehren eines anderen Regimentsrats konfrontiert, der Molart den alten Rang in der Session nicht einräumen wollte (AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Eustach von Altheim an Trauttmansdorff, Wien, 13. Jun. 1648). Nach Starzer (1897), starb Althan, Regimentsrat seit 1638, 1642. 1594 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Albrecht von Zinzendorff an Trauttmansdorff, Wien, 22. Febr. 1648: Molart resigniere als Herrenstandsverordneter, er als wirklicher Kämmerer und Reichshofrat wolle ihm in diesem Amt lediglich nachfolgen, wenn der Kaiser es gestatte; für diesen Fall bitte er um die Reservierung beider Stellen. Vgl. dazu auch Gschließer (1942), S. 255, 256, und Schwarz (1943), S. 389, 390. 1595 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Obrist Paradeis an Trauttmansdorff, Prag, 9. Jan. 1638, Neujahrswünsche und Bitte um die Stelle des königlichen Landunterkämmerers; ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Obrist Wenzel Szabelizki an Trauttmansdorff, Prag, 6. Aug. 1648, Bitte um Empfehlung eines Obristen um die Stelle des Hauptmanns der Prager Altstädter Seite. <?page no="450"?> 449 Empfehlung einer Bewerbung um eine Stelle bei der böhmischen Appellation an den böhmischen Statthalter Wilhelm Graf Slavata macht desungeachtet deutlich, daß bei der Vergabe von Stellen in den Ämtern der böhmischen Krone die böhmischen Hofleute besonderes Gewicht hatten; darauf, daß ohne deren Vermittlung ein Eingriff in die Ämter nur schwer realisierbar war, weist auch die Bitte eines vom Kaiser eingesetzten Assistenzrates hin, der „ohne respect der Personen einrathen“ sollte, um einen Wechsel auf eine böhmische Kammerratsstelle bat, da er wegen seines unparteiischen Rates in Gefahr sei 1596 . Auch für Stellen im habsburgischen Tirol bat man Trauttmansdorff um Verwendung beim Kaiser, und noch die Besetzung des Innsbrucker Geheimen Rates mit ihm erörtert 1597 . Insgesamt betrachtet erreichten Trauttmansdorff damit schriftliche Bitten sozial eher fernstehender Personen um Stellen aus großen Teilen der Territorien der Habsburger, wobei die österreichischen Kernländer mit einem innerösterreichischen Schwerpunkt dominierten; anders als Böhmen fehlte in den Stichproben Ungarn. Wenn die Bittsteller überwiegend nicht sonderlich hochrangig waren, wird man dies primär auf die Möglichkeiten und Bedeutung des mündlichen Vorbringens zurückführen, dabei die erhebliche territoriale Reichweite betonen müssen und feststellen können, daß der Obersthofmeister für Einflußnahme auf die Besetzung von Stellen in den Ländern bis etwa auf die Ebene der Kammer-, Regiments- und Gerichtsräte und der Verordneten in Betracht kam. Recht Ähnlich stark wie Bitten um Stellen sind in den Briefen an Trauttmansdorff Bitten um seine Verwendung in Rechtsstreitigkeiten vertreten. Dabei sind nicht allein die Breite des örtlichen, sachlichen und instantiellen Spektrums der Bezugsfälle und der überdurchschnittliche Anteil 1596 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Hans Richard Schrab von Ragerstorff, Prag, 26. Jul. 1648, Bitte um Verwendung bei Slavata wegen der Appellationsratsstelle; AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Johann Conrad Kropf von Bethlehemsdorf, Prag, 11. Dez. 1638 (Assistenzrat bei Graf Pappenheim). 1597 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 25, Girolamo Montecucoli an Trauttmansdorff, 12. Jan. 1638: die Erzherzogin habe ihm aufgetragen, wegen der Neubesetzung der Stelle des verstorbenen Hofkanzlers und der Vakanz im Geheimen Rat zu fragen. Der Obrist Hans Werner Äscher von Büningen, dessen Stelle während seiner Gefangenschaft vergeben worden war, bat Trauttmansdorff um neue Stelle und um eine Empfehlung an den Tiroler Erzherzog (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Innsbruck, 3. Jan. 1648). Dr. Jacob Widemann bat Trauttmansdorff um Hilfe zu einer Stelle bei Hof oder im Reich für sich und für seinen Bruder um die Stelle im Augsburger Magazin (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, 1638). <?page no="451"?> 450 der Zuschriften adeliger Frauen hervorzuheben, sondern auch der Umstand, daß schon in den 1620er Jahren zahlreiche diesbezügliche Schreiben an Trauttmansdorff als Geheimen Rat gerichtet wurden. Bereits in einem Schreiben des Abtes von Corvey wird explizit an die Schutzfunktion des kaiserlichen Geheimen Rates für das Recht mit dem Begriff des ‚patronus et columna iustitiae’ appelliert 1598 . Einen größeren Teil machten bereits 1628/ 29 Fälle mit einem Schwerpunkt im Schuldrecht aus, sei es, daß sich den Parteien Schwierigkeiten bei der Vollstrekkung von Ansprüchen entgegenstellten, sei es, daß der Verfahrenserfolg gefährdet war. Einflußnahme wurde 1628 etwa auf das niederösterreichische Regiment, das auch als Gericht fungierte, und über den Kardinal Dietrichstein auf das Brünner Landrecht erwartet 1599 . Auch um Mithilfe bei der Bewältigung von Folgen der Exilierung protestantischer Adeliger wurde auf Trauttmansdorffs Hilfe gesetzt; so versuchte 1628 die Frau eines der Anführer des ständischen Aufstands, Susanna Tschernembl, über Trauttmansdorff einen Befehl an den Herzog von Württemberg zu erlangen, der ihm die Restitution von in Württemberg veruntreuten Wertsachen auftrug; auch dankte sie Trauttmansdorff nach ihrer Rückkehr aus dem Exil für die kaiserliche Erlaubnis der Rückreise 1600 , um deren Erlangung er auch von anderer Seite gebeten worden war 1601 . Auch in Verfahren vor dem Reichshofrat wurde Trauttmansdorff als Geheimer Rat um Einflußnahme gebeten, so in der Kommission Waldeck vs. Landgraf von Hessen 1602 . Nach der Ernennung zum kaiserlichen Obersthofmeister stieg die Zahl der Bitten um Hilfe in Rechtsstreitigkeiten stark an und machte einen der stärksten Posten in der Korrespondenz aus, wobei sich die Rechtsbereiche ausweiteten. So wurde Trauttmansdorff in Fragen von 1598 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Johann Christoph Abt zu Corvey, 13. Jan. 1629. 1599 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Urschenbeck an Trauttmansdorff, 1. Sept. 1628, von Hof aus behindere man eine Vollstreckung. Um Verwendung beim Kardinal Dietrichstein (vgl. Schwarz (1943), S. 221-224), der auf das Brünner Landrecht einwirken sollte, bat Anna von Strein (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, 3. Sept. 1628). 1600 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Susanna von Tschernembl an Trauttmansdorff, Göppingen, 14./ 24. Dez. 1628 (Veruntreuung), ebd., Linz, 25. Mai 1629 (Dank für die kaiserliche Rückkehrgenehmigung). Vgl. Sturmberger (1953), S. 396-298. 1601 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Georg Ludwig Graf zu Lautenstein, Köln, 2. März 1629, er habe den Kaiser um Erlaubnis der Rückkehr aus dem Exil gebeten und erbitte Hilfe. 1602 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Graf zu Waldeck, Arolsen, 18. Febr. 1629, beklagt Mängel in der Kommission des Reichshofrats in der Sache Waldeck vs. Landgraf von Hessen und bittet den Kaiser um Hilfe. Vgl. zu den Kommissionen des Reichshofrats Ortlieb (1999). Vgl. auch AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Wratislaus von Fürstenberg an Trauttmansdorff, 11. Nov. 1628, Bitte um Information über Bitten des Gegners in einem Rechtsstreit. Zuvor hatte er Trauttmansdorff zu seiner Hochzeit eingeladen (2. Nov. 1628). <?page no="452"?> 451 Ehedispensen um Verwendung beim Papst 1603 und um Verhinderung von unliebsamen Folgen eines angeblichen Eheversprechens gebeten 1604 . Die für die adelige Gesellschaft so zentralen Probleme des Erb- und Vormundschaftsrechts einerseits und Bitten zahlungsunfähiger Adeliger um Moratorien andererseits wurden von österreichischen, böhmischen und reichsständischen Adeligen mit enger Bindung zum Hofstaat an den Obersthofmeister herangetragen 1605 . Selten in der Korrespondenz sind Bitten um die Mithilfe zu Standeserhöhungen 1606 . Auch das Versäumnis feudalrechtlicher Fristen sollte Trauttmansdorff heilen 1607 . Fra- 1603 AVA, FA TM, K. 153, Ff. 19, Nr. 67, Erzbischof Johann Flaxi von Czankow, Tyna, 9. Aug. 1637, Bitte um Hilfe in einer Ehedispenssache bei der römischen Kurie. 1604 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Hans Wilhelm d.Ä. Freiherr von Herberstein, Turmisch, 13. Dez. 1638. 1605 AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Susanna Frau von Eibiswald, Witwe, geb. Stubenberg, 29. Jul. 1637, Bitte um Hilfe bei Erlangung des Heiratsguts. Ebd., K. 141, Ff. 27, Johanna Emilia von Waldstein, geb. Zierotin, Witwe nach dem Oberstburggraf Adam Graf Waldstein, an Trauttmansdorff, Prag, 13. Nov. 1638, Bitte um Hilfe bei der Erbteilung. Trauttmansdorff antwortete am 20. Nov. und teilte ihr mit, Kolovrat werde sich darum kümmern (ebd., fol. 205), das Konzept an Kolovrat ebd., fol. 204. Martinitz hatte Trauttmansdorff mitgeteilt, die Witwe habe auch ihm geschrieben und schlug den kaiserlichen Kämmerer und böhmischen Oberstlandkämmerer Kolovrat als Vermittler vor (ebd., fol. 202). Mit Brief von Prag, 24. Nov. 1638, dankte sie Trauttmansdorff (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26). Ebd., K. 141, Ff. 27, Adolf Joachim von Stralendorf, Lübeck, 16. Okt. 1638, Bitte um Übergabe eines Memorials an den Kaiser wegen einer Vormundschaftssache mit Involvierung der böhmischen Kanzlei, und Bitte, Trauttmansdorff möge die Patenschaft für seine Tochter übernehmen, vgl. auch ders., Lübeck, 12. Nov. 1638. Ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Johann Baptista zu Belogi- Thalawiz, Haus Thalawiz, 20. Apr. 1648, Bitte um kaiserliche Entscheidung oder Remittierung der Akte bei der böhmischen Appellation und Verhinderung der Verschleppung. Ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Wolf Graf Mansfeld, Raab, 21. Jan. 1638, Bitte um Schätzung und kaiserlichen Einräumungsbefehl zurückgefallener Nassauischer Lehen. Ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Breuner, 16. März 1648, Bitte um kaiserliches Moratorium. Ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Julius Graf zu Hardegg, Wien, 25. Apr. verm. 1648, Bitte um kaiserliches Moratorium wegen drohender Insolvenz ob der Kriegsschäden. Ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Reichshofrat Johann Nothafft an Trauttmansdorff, Wien, 22. Jul. verm. 1648, Vorschlag, einen Adeligen durch Anordnung der Kuratel vor dem Bettelstab zu bewahren. Ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Georg Bartholomäus Graf Khiesel an Trauttmansdorff, Graz, 24. Nov. 1638, Bitte, eine Strafe entgegen der Anweisung der Verordneten mit Forderungen gegen die Landschaft verrechnen zu dürfen. Ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, ders. an Trauttmansdorff, Meseritz, 5. Jul. 1638, Klage über die Verordneten in Krain, die entgegen einer kaiserlichen Resolution eines seiner Güter verpfändet hatten, Bitte um Restitution. 1606 AVA, FA TM, K. 141, Hans Chr. und Sigmund von Steinbeiß, Augsburg, 21. Okt. 1638, mit Abschrift einer Bittschrift an den Kaiser, Bitte um Erhebung in den Freiherrnstand, Ferdinand II. habe es versprochen. Ebd., Ff. 27, Landschaft Steiermark, Graz, 3. Jul. 1638, Empfehlung der Gebrüder Speidel für die Aufnahme in den Herrenstand mit Abschrift der Bittschrift an den Kaiser, Ferdinand II. habe es versprochen. Ebd., K. 153, Ff. 19, Nr. 67 II, Hans Jakob Erbtruchsess zu Waldburg, Zeil, 28. Jun. 1628, Empfehlung des Heinrich Graf zu Wolfegg, Reichserbtruchsess zu Waldburg um das Prädikat „Hoch- und Wohlgeboren“. 1607 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 25, Ferdinand Geizkoffler von Reiffenegg an Trauttmansdorff, Venedig, 16. Jan. 1638, er könne wegen seiner Anwesenheit in Venedig den alten Lehensbrief nicht einreichen und bitte um Anerkennung der Fristwahrung. <?page no="453"?> 452 gen der Restitution zurückgekehrter Exilanten blieben für Trauttmansdorff bis in die späten 1640er Jahre aktuell 1608 , wozu auch reichsrechtliche Restitutionsfragen im Rahmen der Beendigung des Dreißigjährigen Krieges kamen 1609 . Der Prager Schloßhauptmann wollte bei der geplanten Verlegung des Hofstaats nach Prag 1638 sein Quartier gesichert wissen 1610 . Ein knapper Briefwechsel von 1647 zeigt, daß die Verwendung Trauttmansdorffs nicht stets zum Erfolg führte. So ließ sich Hermann Graf %ernín, obschon er seit 1637 kaiserlicher Kämmerer war, von einem Mahnschreiben Trauttmansdorffs, der ihn zur Zahlung einer Schuld an einen Obristen aufforderte, nicht beeindrucken 1611 . Dies verweist indes wie zahlreiche andere Bitten aus dem Umfeld des Hofstaats 1612 darauf, daß es bei der Einschaltung des Obersthofmeisters vielfach um die Herbeiführung letztlich gütlicher Einigungen ging, zu denen die Kontrahenten ohne den möglichlichen Einsatz von Einfluß und Macht nicht bereit waren. Deshalb war es auch nicht unbedingt entscheidend, an welcher Stelle im Verfahren das Hilfsersuchen kam. Diese Einbindung von meist punktuellen Rechtsstreitigkeiten und Prozessen in umfassendere soziale Abhängigkeiten entspricht einem bereits 1608 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Bartholomäus Zierotin an Trauttmansdorff, Olmütz, Jan. 1638 und 24. März 1638, Bitte um Hilfe zur Restitution; ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Dorothea Christina von Zierotin, 18. Jan. 1638, Bitte um kaiserliche Aufenthaltserlaubnis. Ebd., K. 141, Ff. 27, Johann Dietrich und Primislav Gebrüder von Zierotin, Illersdorf, 1. Nov. 1638, Bitte um Verwendung beim Kaiser wegen eines Gutes. Ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Bernhard Ludwig von Neipperg, Schwaiger, 27. Febr. 1647, Bitte um Güterrestitution auch für die Brüder Eberhard Wilhelm und Friedrich Dietrich. 1609 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 32, Sophia geb. Pfalzgräfin bei Rhein, Gräfin von Hohenlohe und Gleichen, Neuenstein 10. Apr./ 31. März 1646, Bitte um Hilfe bei der Restitution einer konfiszierten Herrschaft. Um Restitution einiger Ämter, die der Kurfürst von Köln, das Domkapitel zu Trier und der Abt von Laach eingezogen hatten, bat Luisa Juliana Gräfin zu Sayn, die auch Johann von Wittgenstein für sich gewinnen wollte (ebd., K. 159, Ff. 25, Nr. 84, Friedwald, 27. Mai 1647). Vgl. auch die Bitte des Georg Friedrich Graf von Waldeck um die Bestätigung des entzogenen Besitzes in Pyrmont (ebd., K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Culmberg, 29. März 1647). Vgl. auch ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 25, Graf von Hohenlohe an Trauttmansdorff, Waldenburg, 9./ 19. Nov. 1637, Bitte um Restitution von durch Kaiserliche entwendete Mobilien. 1610 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, Prager Schloßhauptmann an Trauttmansdorff, 17. Apr. 1638. 1611 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Obrist Anton Schlieffen, Danzig, 12./ 22. März 1647, beigefügt war in Abschrift ein Brief %erníns der auf die Mahnung und einen Brief Trauttmansdorffs Bezug nahm, aber auf der Weigerung beharrte. 1612 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Graf von Salm, Landeshauptmann in Mähren, Olmütz, 17. Dez. 1638; Trauttmansdorff möge sich dafür einsetzen, daß der Kaiser ihm die von Kaunitz wider ihn geführte Klage mitteile, Bericht über die Haltung von Höflingen zu der Sache. Der Hofkriegsratspräsident Schlick bat Trauttmansdorff, Oktavian Kinský in einer Streitsache mit Aldringen zu helfen (ebd., K. 144, Ff. 10, Nr. 42, Prag, 27. Sept. 1637). <?page no="454"?> 453 mehrfach zutage getretenen Grundzug der Konfliktmoderation 1613 . Diese Vernetzungsleistung ließ dann auch die Hoffnung auf Erhöhung von Chancen begründet erscheinen, die etwa Hans Friedrich Freiherr von Brauneck hegte, wenn er in einer Bittschrift von 1648 den Obersthofmeister darauf hinwies, das er Sohn einer Herrin von Trauttmansdorff sei 1614 . Statt auf Verwandtschaft ließ sich indes auch auf Geld setzen; so wurde Trauttmansdorff auch um Mithilfe bei der Abwicklung einer „Donation“, die einige Reichshofräte zu etwas veranlassen sollte, gebeten 1615 . Beachtlich ist auch der Umstand, daß Trauttmansdorff in Rechtsangelegenheiten der Landstände zu Hilfe gerufen wurde - von Verordneten ebenso wie von Landständen oder Landeshauptleuten 1616 . Wie bereits Ende der 1620er Jahre erreichten Trauttmansdorff 1637/ 38 ebenso wie 1647/ 48 weiterhin Bitten aus dem Reich, die auf Verfahren vor dem Reichshofrat Bezug nahmen, wobei die Tätigkeit Trauttmansdorffs bei den Friedensverhandlungen deutlich fortwirkte 1617 . Der Graf von Oldenburg betrieb seine Zollstreitigkeit mit Bremen beim Obersthofmeister 1618 , während die Waldeck ebenso in den 1630er wie den 1640er Jah- 1613 Dies gilt nicht zuletzt für die Grundsätze der Schuldenregulierung nach dem Dreißjährigen Krieg; Richter hatten die streitenden Parteien grundsätzlich zum gütlichen Vergleich anzuhalten (vgl. Hattenhauer (2000), S. 138, auch unten Anm. 2085). Ein Beispiel wäre auch die Bitte von Johann Jakob Erbtruchseß von Zeil um einen verschärften Befehl an die Nördlinger, sich mit ihm in der Güte zu vergleichen (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Nördlingen, 27. Nov. 1638). Zeill wurde 1641 Kämmerer. 1614 AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Hans Friedrich Freiherr von Brauneck, Graz, 15. Febr. 1648; erbeten wurde Hilfe in einem Rechtsstreit. 1615 AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Golz an Trauttmansdorff, Prag, 19. Jan. 1648. 1616 AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Verordnete der Grafschaft Görz, Görz, 6. Sept. 1637, Bitte um Verhinderung des Erfolgs einer etwaigen Bitte einer Frau von Chiesa in einer Görzer Angelegenheit. Ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36, die drei oberen Landstände in Niederösterreich an Trauttmansdorff, Bitte um Hilfe Trauttmansdorffs bei der Landtagsproposition. Ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Brünn, 28. Febr. 1648, Olmützer Domkapitel an Trauttmansdorff, Beschwerde über Verfahrensverstöße des mährischen Landeshauptmanns Liechtenstein- Kastelkorn und Bitte um kaiserliche Abhilfe. Dagegen wiederum wandte sich unter Hinweis auf die Bewilligung der landesfürstlichen Proposition der Landeshauptmann (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Paul Graf zu Liechtenstein-Kastelkorn, Brünn, 11. März 1648). Dessen Nachfolger verwahrte sich gegenüber Trauttmansdorff gegen den Vorwurf der Bereicherung aus Steuern; die Nachfolge für die Landeshauptmannschaft nahe; die Fürsten wollten einen der ihrigen oder den Grafen Salm, eine ihrer „Creaturen“ (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Johann Graf von Rottal an Trauttmansdorff, Brünn, 1. März 1648; zu Rottal vgl. Schwarz (1943), S. 328, 329). Auch der Verwalter der Grafschaft Görz wandte sich an Trauttmansdorff und bat um Hilfe gegen die Hauptmannschaft Gradisca, die eine Maut errichtet hatten (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, 11. Mai 1648). 1617 AVA, FA TM, K. 151, Ff. 17, Nr. 62, Ernestine de Ligne, Brüssel, 13. Mai 1647, Bitte um die Absonderung der vor dem Reichshofrat verhandelten Streitsache über Siegen-Nassau- Katzenellenbogen von Friedensverhandlungen. 1618 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 37, Oldenburg an Trauttmansdorff, 12. Febr. 1647. <?page no="455"?> 454 ren häufig bei Trauttmansdorff um Hilfe in ihren teilweise auch vor dem Reichshofrat verhandelten Rechtsstreitigkeiten baten 1619 . Im Norden markierte Holstein den äußersten Punkt, von dem aus Trauttmansdorff um Hilfe gebeten wurde. Ein Graf Ranzau bat 1648 um die Verhinderung einer Appellation seiner Prozeßgegner zum Reichskammergericht - nicht ohne Hinweis darauf, daß er 1646 bei seinem Aufenthalt in Brüssel während seiner spanischen Dienste mit dem Sohn Trauttmansdorffs Freundschaft gepflegt habe 1620 . Geld Bitten um die Verschaffung von Geld finden sich in den Briefen an Trauttmansdorff in ähnlicher Häufigkeit wie solche um Stellen und Recht. Dabei bezogen sie sich einerseits auf die Begründung bzw. Konkretisierung von Ansprüchen gegen den Kaiser, vor allem im Zusammenhang mit der Bewilligung von Recompensen oder Gnadengeldern 1621 . Andererseits ging es um die Realisierung dieser und weiterer Ansprüche wie insbesondere Soldzahlungen. Bereits als Geheimer Rat wurde Trauttmansdorff mit diesbezüglichen Bitten befaßt, wobei die Erlangung von Ansprüchen im Vordergrund stand 1622 . Dies weist darauf hin, daß einem Obersthofmeister eher als ei- 1619 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Wolfrad Graf Waldeck an Trauttmansdorff, Arolsen, 1./ 11. März 1638, Bitte um Hilfe zum Erlaß einer Forderung gegen Ludwig Graf zu Erpach, gegen den im Reichshofrat verhandelt wurde. Dieser hatte an Trauttmansdorff geschrieben, 50.000 fl. könne er nicht zahlen (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Erpach, Febr. 1638). 1620 AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Ranzau an Trauttmansdorff, Neumünster, 22. Mai 1648. 1621 Die terminologischen Grenzen sind nicht scharf gezogen, doch meint das Gnadengeld in der Regel eine Zahlung in Anerkennung geleisteter Dienste, ohne daß Aufwandsentschädigungen dabei im Vordergrund stehen. Beim Recompens verhält es sich anders: Recompense glichen, worauf der Begriff ja auch hinweist, ungleichgewichtige Leistungs- und Gegenleistungsverhältnisse aus und waren besonders dort angezeigt, wo zur Versehung der Dienstpflichten das Privatvermögen zum Einsatz kam, ohne daß sich das Verhältnis klar abrechnen ließ. Wegen der Nichtvornahme der Leistungssaldierung aber war der Recompens auch eine nicht sicher kalkulierbare Gnadengabe. 1622 AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Hannibal von Herrliberg, München, 9. Aug. 1628, Empfehlung des Georg Rudolf Freiherrn von Hasslang, der beim Kaiser persönlich um einen Recompens bitten werde. Ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Eitel Friedrich zu Hohenzollern an Trauttmansdorff, Hechingen, 16. Juni 1628, u.a. Bitte um Hilfe zur Gewährung des dem Vater (Reichshofrat) zugesagten Gnadengeldes. Ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Prag, 16. Nov. 1628, Bitte eines ehemaligen böhmischen Kammerrates um ein Gnadengeld, ders. ebd., K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Prag, 10. Okt. 1628. Daß sowohl Geheime Räte als auch der Obersthofmeister an den Hofkammeraudienzen teilnahmen und spätestens dort Gelegenheit hatten, sich zu den Bitten zu äußern, wurde an anderer Stelle gezeigt. Da bei den Hofkammeraudienzen neben dem Obersthofmeister nur recht wenige Geheime Räte teilnahmen, war besonders wichtig, gerade diese Räte zu ermitteln und zu überzeugen. <?page no="456"?> 455 nem Geheimen Rat ein direkter Einfluß auf die Finanzverwaltung zugeschrieben wurde. Entsprechend verweisen die beiden Bitten um die Realisation von Ansprüchen der Jahre 1627 und 1629 auf den Weg über den Kaiser 1623 , was später beim Obersthofmeister nicht selten fehlte. Dementsprechend überwogen in Trauttmansdorffs Amtszeit als Obersthofmeister die Bitten um Hilfe zur Realisierung bewilligter Zahlungen. Man muß hinzufügen, daß besonders außerhalb der Residenz tätige kaiserliche Amtsträger, vor allem Militärs, vielfach die Bewilligung persönlich beim Kaiser erwirkten, sich danach für die Ausfolgung der Zahlungen meist nicht lange bei Hof aufhalten konnten. Bei der Auseinandersetzung um die Realisierung von Forderungen hatten die Stellen der Finanzverwaltung daher einen Zeitvorteil, der offenbar regelmäßig wirksam wurde; die Durchsetzung der Ansprüche bedurfte dann der Verwendung von in der Residenz Anwesenden. Der Umstand, daß diejenigen Personen, die sich in diesem Sinne an Trauttmansdorff wandten, zum überwiegenden Teil nicht über sonderlich günstige familiäre Verbindungen zu anderen Höflingen verfügten, weist darauf hin, daß der Rekurs auf den Inhaber des höchsten Hofamtes bei der Realisation von Zahlungen gegenüber der Hilfe von Verwandten und Personen gleicher Herkunft eine tendenziell subsidiäre Funktion hatte 1624 . Bei den schriftlichen Bitten um Hilfe bei der Bewilligung von Zahlungen standen Gnadengelder, Aufwendungsersatzzahlungen und Recompense im Vordergrund 1625 . Ähnlich wie in den 1620er Jahren stand 1623 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 32, Freiherr von Löbl an Trauttmansdorff, Wien, 23. Okt. 1627, er bekomme, seit er diene, keinen Sold, was v.a. an seinen Gegnern liege, u.a. am Hofkriegsratspräsidenten Collalto. Ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Niklas Forgách, 21. Jul. 1629, Bitte um Teilzahlung seines Prätentionsrestes von 18.998 fl., Trauttmansdorff möge sich bei Kaiser und Hofkammer für ihn verwenden. 1624 So schrieb der Hofkammerbedienstete Adolf Merpold an den Obersthofmeister Maximilian Fürst Dietrichstein: Obschon er bisher keine Gelegenheit gehabt habe, bei diesem „einiges meritum zu erwerben“, bitte er, weil er sonst niemanden wisse, durch den er seine Bitte an den Kaiser gelangen lassen könne, um die Wahrung von Hofquartierrechten (MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 155, Gmunden, 14. Jan. 1655). 1625 Johann Jakob Erbtruchseß Graf von Zeil bat um Ersatz von Spesen, die ihm sein kaiserlicher Dienst während seines Nördlinger Aufenthaltes verursachte (AVA, FA TM, K. 141, Nördlingen, 3. Nov. 1638). Der Reichshofrat Georg Ulrich Graf zu Wolkenstein und Carl Ludwig Ernst Graf Sultz baten in Anbetracht der bevorstehenden Restitution Württembergs um die Unterstützung der Bitte um einen kaiserlichen Befehl an Stuttgart zur Zahlung von 6.000 fl., die für die Überführung der Kanzlei und für die Besoldungsausstände erforderlich seien (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 25, Stuttgart, 13. Jan. 1638). Dr. Leonhard Richter von Richtersberg bat Trauttmansdorff um Hilfe zur Erlangung seiner Reisekostenerstattung (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Wien, 9. Jan. 1648; Richtersberg war seit 1638 niederösterreichischer Regimentsrat und zu dieser Zeit auch Regimentskanzler (Starzer (1897)). Was in den Stichproben weitgehend fehlt, sind Bitten um Soldzahlungen von Höflingen, waren doch dort Höhe und Stelle mit dem Dienstantritt oder spätestens der entsprechenden Ordinanz geklärt. <?page no="457"?> 456 war die Einwirkung auf den Kaiser wichtig und konnte nunmehr etwa als Bitte um den Vortrag von einschlägigen Gutachten geäußert werden 1626 . Von Soldaten erreichten Trauttmansdorff mehrere Bitten um Hilfe bei der Verschaffung von Recompensen; durchweg betonten sie Überschuldung, Armut oder den Ruin ihrer Güter. Einige von ihnen verwiesen auf vorherige Bemühungen ihrer an den Hof entsandten Bedienten, einer brachte zudem ein Empfehlungsschreiben des Hofkriegsratspräsidenten bei; im Hinblick auf die oft unsichere Realisierung kamen auch Bitten um eine (alternative) Recompensierung in Gütern vor 1627 . Schwieriger als das Erlangen der kaiserlichen Zahlungsbewilligung war das Erlangen der Zahlung selbst, so daß vor allem Bitten um die Regelung von Details der Zahlung zugesagter Gelder an Trauttmans- Es finden sich aber Militärs - so bat etwa Johann Ludwig Isolano um Zahlung seines Soldes, der bereits auf 20.000 fl. angelaufen sei; der Kaiser habe ihn in einer Audienz bereits einmal vertröstet (ebd., K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Hauptquartier bei Offenburg, 4. Sept. 1637). Daneben finden sich u.a. Bitten von Konventen um ein kaiserliches Almosen (ebd., K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Clara Mayer vom Konvent St. Clara in Eger). 1626 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Rudolf von Wagensperg an Trauttmansdorff, Graz, 31. Jan. 1648, Bitte um Bearbeitung des Gutachtens des (Grazer) Geheimen Rates und der innerösterreichischen Hofkammer wegen eines von ihm erbetenen Gnadengeldes; das Gutachten sei vor zehn Wochen übergeben worden, aber noch nichts geschehen. Mit Brief vom 19. Febr. 1648 wiederholte Wagensperg seine Bitte. 1627 Carl Heinrich Graf von Annenberg bat um eine Unterhaltsbeihilfe, sei sein Vater doch im kaiserlichen Kriegsdienst ums Leben gekommen; er bitte den Kaiser nun zum zweiten Male (AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Annenberg an Trauttmansdorff, Glaz, 18. Okt. 1647). Ernst Albrecht von Klarstein bat um den versprochenen Recompens, dessen Zahlung vertröstet worden war und bat, sich für ihn („mich armen Cavalier“) zu verwenden (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 32, Klarstein an Trauttmansdorff, s.d., a tergo 17. Jun. 1648). Der Generalfeldzeugmeister Hans Heinrich Reinach bat um ein Lehen, sein Sekretär sei in dieser Angelegenheit in Wien, doch werde aus Innsbruck gegen seine Interessen gearbeitet (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Reinach an Trauttmansdorff, Breisach, 23. Dez. 1638). Ernst Freiherr von Kolonitsch bat aus Ungarn um die Einräumung zweier Güter aus türkischem Besitz und etwas später um baldige Übergabe seiner Bitte an den Kaiser, da er ohne Hilfe seinen Ruin zu gewärtigen habe (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Kolonitsch an Trauttmansdorff, Komorn, 18. Jan. (? ) und 7. Jul. 1638). Mit einem Empfehlungsschreiben des Hofkriegsratspräsidenten Schlick konnte Obrist Ruprecht Husmann aufwarten (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Schlick an Trauttmansdorff, fol. 224), der Trauttmansdorff im Dez. 1637 gebeten hatte, seinem an den Hof entsandten Sollicitanten zu einem Dekret wegen seines Recompenses zu verhelfen - wobei er nun auch einverstanden wäre, wenn statt der Übertragung eines Gutes eine Zahlung erfolge (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Husmann an Trauttmansdorff, Dachau 30. Dez. 1637). Um ein Lehen in Franken bat ein Brömser von Rüdesheim (evtl. Heinrich, vgl. Gschließer (1942), S. 254), womit kaiserliche Schulden getilgt werden könnten (AVA, FA TM, K. 151, Ff. 17, Nr. 62, Brömser an Trauttmansdorff, Osnabrück, 13. Mai 1647). Nach Gott setze er seine Hoffnung, zu den vom Kaiser bewilligten 40.000 fl. zu kommen, auf ihn, ließ Carl von Herberstein den Obersthofmeister wissen (AVA, FA TM, K. 159, Ff. 25, Nr. 84, Herberstein an Trauttmansdorff, Wien, 4. März 1638) und auch Julius Heinrich Herzog zu Sachsen Lauenburg bat Trauttmansdorff um seine Hilfe bei der Anweisung von 10.000 Talern (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Sachsen an Trauttmansdorff, Prag, 27. Nov. 1638). <?page no="458"?> 457 dorff ergingen. Wenige wandten sich ohne genauere Vorstellungen von der Stelle, von der sie das Geld tatsächlich bekommen konnten, an den Obersthofmeister; bei Bitten, die hierüber keine besonders präzisen Angaben machten, dürfte diesem in der Regel klar gewesen sein, welche Stelle der Finanzverwaltung tätig werden sollte. Besonders schwierig war die Situation beim Hofkriegszahlamt und der Hofkammer. So baten mehrere Militärs Trauttmansdorff um einen Zahlungsbefehl bzw. eine Mahnung bezüglich bewilligter Summen an den Kriegszahlmeister 1628 . Um Zahlungen der Hofkammer war es noch komplizierter bestellt. Das verdeutlicht die offene Kritik Dr. Jacob Widemanns, er bekomme sein bereits angewiesenes Geld unter dem Vorwand nicht, eine Hofkammerkommission arbeite noch an den Rechnungen; diese würden aber gar nicht gemacht, vielmehr reserviere der Hofkammerrat Radolt „die Cameralia gänzlich für sich allein“ 1629 . Derartige Vorwürfe waren nicht selten und so antwortete Trauttmansdorff auf die Klage des Generalfeldmarschalls Traun über die Hofkammer, er wolle ihm beim Kaiser helfen 1630 . Über das „labÿrinth“ Hofkammer klagte 1648 auch der Bruder des Oberstkämmerers Puchheim, der zu dieser Zeit ebenfalls ein hochrangiges Militäramt innehatte. Er bat Trauttmansdorff darum, daß dieser sich beim Kaiser für die Versicherung seines von der Hofkammer resolvierten Gnadengeldes einsetze 1631 . Wenn die Hofkammer ins Spiel kam, waren mitunter selbst Angehörige so mächtiger Familien wie die Martinitz auf die Einflußnahme des Obersthofmeisters angewiesen 1632 ; eine der Hauptbestrebungen ging daher oft dahin, von der Hofkammer an andere Kammern und Stellen verwiesen zu werden, deren Personal 1628 Christian Fürst von Anhalt klagte, er bekomme sein Geld vom Kriegszahlmeister Peverelli nicht, obschon durch seine Bediensteten häufig darum angehalten werde und die wiederholten kaiserlichen Befehle eingereicht würden; Trauttmansdorff möge Peverelli zur Zahlung bewegen (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Anhalt an Trauttmansdorff, Bernburg, 12./ 22. Jul. 1638). Anhalt war 1621/ 22 als Gefangener in Wien, worüber sein Diarium berichtet (vgl. zuletzt dazu Tersch (2001), S. 168-177). Um Abhilfe bittende Klage über den Kriegszahlmeister vernahm Trauttmansdorff auch von Thomas Henderson (AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Henderson an Trauttmansdorff, Wien, 12. Dez. 1637). Für einen kaiserlichen Befehl zur Zahlung eines Gnadengeldes von 15.000 fl. an den Kriegszahlmeister dankte ein Hohenzollern dem Obersthofmeister, weil er diesen bewerkstelligt habe (AVA, FA TM, K. 152, Ff. 18, Nr. 65, Fürst zu Zollern, Sigmaringen, 18. Jul. 1637). 1629 Dr. Jacob Widemann an Trauttmansdorff (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, fol. 207, s.d.). 1630 AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, fol. 133, Konzept Trauttmansdorffs. 1631 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 34, Johann Christoph Graf Puchheim an Trauttmansdorff, Glaz, 7. Jan. 1648, er erhalte vom Gnadengeld von 50.000 fl. derzeit nichts. 1632 AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Jaroslav Boržita Graf Martinitz an Trauttmansdorff, Prag, Nov. 1637, Bitte um Hilfe bei der Durchsetzung einer pfandgesicherten Forderung, beigefügt ein Memorial an den Kaiser, ebd., fol. 170-172. Zu den Martinitz vgl. Schwarz (1943), S. 297-300. <?page no="459"?> 458 leichter zu Zahlungen oder entsprechenden Handlungen zu bewegen sein würde und wo die Konkurrenz um die vorhandenen Mittel weniger hart war 1633 . Nicht zuletzt wurde Trauttmansdorff noch wegen der Ausfolgung von Zahlungen der Länderkammern angeschrieben 1634 . Courtoisieschreiben und Bindungsanbahnung Bei den oben thematisierten Bitten um Verwendung Trauttmansdorffs waren die Bittsteller zumeist keine Personen mit dauerhaften weiter qualifizierten Beziehungen zu Trauttmansdorff; man wird in dem hohen Anteil von Zuschriften aus Innerösterreich allenfalls die Zuschreibung eines besonderen Interesses an seinem Herkunftsland sehen können 1635 . Um so wichtiger war es, für den Fall vorzusorgen, daß man den Obersthofmeister einmal brauchen würde und mit Bezeugungen der Hochachtung in einer Form auf sich aufmerksam zu machen, die es erlaubte, später nicht unvermittelt als Bittsteller dazustehen. Vor diesem Hintergrund liefen bei Trauttmansdorff bereits vor seiner Ernennung zum Obersthofmeister, weitaus stärker aber danach, zahlreiche Courtoisieschreiben ein, die Anlässe boten, um persönlich zu werden. Weil die Herstellung derartiger Sonderbeziehungen darauf angewiesen war, den Anschein der Interesselosigkeit zu erhalten, schlossen sich ihre Formen zunächst an allgemeine Formen adeliger Vergemeinschaftung an. Dazu gehörten zunächst Einladungen zu Adelshochzeiten, die stets an größere Kreise von Adeligen ergingen und dissimulieren konnten, daß nicht der Adelige, sondern der Funktionsträger geladen war. Trauttmansdorff erhielt bereits in den 1620er Jahren zahlreiche solche Einladungen, so von 1633 So bat der königlich polnische Obersthofmeister den kaiserlichen Obersthofmeister (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Warschau vom 27. Dez. 1637) darum, zwei polnische Adelige, die dem Kaiser als Truchsessen gedient hatten, mit ihrem Sold auf eine andere Kammer anzuweisen; darum hätten die beiden ihn in mehreren Schreiben gebeten. 1634 Aus dem zur innerösterreichischen Ländergruppe gehörenden Laibach dankte Reinald Scarlichi, Bischof und ehemaliger innerösterreichischer Statthalter (Thiel (1930), S. 628) Trauttmansdorff für seine Hilfe in einer Sache, von der er meinte, sie sei sonst verschleppt worden; nun stehe noch die Zahlung seiner früheren Hofbesoldung aus, wofür er um Verwendung beim innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten bat (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, Rainaldo an Trauttmansdorff, Laibach, 14. Apr. 1638). Bis nach Spanien wurde die Reichweite von Trauttmansdorffs Einfluß vermutet und so bat der Freiherr von Suys für einen Verwandten, dessen verstorbenem Vater der spanische König noch eine aiuta di costa schuldete, für deren Zahlung sich Trauttmansdorff in Spanien verwenden möge (AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Suys an Trauttmansdorff, Dez. 1637) und auch der kaiserliche General Ott Heinrich Fugger bat um Hilfe bei der Verfolgung seiner Interessen in Spanien (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Fugger an Trauttmansdorff, fol. 92, 1638). 1635 Auch sein Nachfolger als Obersthofmeister, Max Fürst von Dietrichstein erhielt in seiner Amtszeit von zahlreichen Amtsträgern der innerösterreichischen Verwaltung und sonstigen Personen aus dieser Ländergruppe Zuschriften (MZA, RA DT, G 140). <?page no="460"?> 459 den Batthyány, dem Geheimen Rat Karl Graf Harrach, vom Hofkammerbedienten Joachim Pfundtner 1636 . Der Einladung Vratislav von Fürstenbergs vom 2. November 1628 folgte indes bereits am 11. November eine Bitte bezüglich einer Streitigkeit mit einem Vetter 1637 . In den nächsten Jahrzehnten wurde Trauttmansdorff weiterhin regelmäßig zu Hochzeiten eingeladen. Dabei ist der Versuch erkennbar, über die Einladung hinaus Trauttmansdorff in die Ehevorbereitungen zu involvieren. So bat 1647 ein Werdenberg Trauttmansdorff darum, die Hochzeit seines Sohnes mit der Tochter des Oberstkämmerers, die als Hofdame der Zustimmung der Kaiserin bedurfte, zu befördern; nötig war das nicht. Doch wurde, als ein paar Tage später die Einladung zur Hochzeit erging, mit dem Obersthofmeister kein Unbeteiligter geladen 1638 . Ähnlich verhält es sich mit dem Versuch, Trauttmansdorff als Unterzeichner der Heiratsverträge zu gewinnen; auch hier konnten einige Zeit später größere Bitten gestellt werden 1639 . Trauttmansdorff wurde bei der Befolgung von Einladungen denn auch wählerisch. Hieronymus Purib bat Trauttmansdorff so nurmehr um die Entsendung eines Vertreters zu seiner Hochzeit, um einige Tage später um eine Stelle im kaiserlichen Dienst zu bitten; einen Sohn Trauttmansdorffs, Johann Friedrich, lud er persönlich und bat ihn wegen der Stelle um eine Intercession beim Vater 1640 . Dem Versuch, mit dem Rangzuwachs auch die durchaus üblichen Hochzeitseinladungen mit zusätzlichen Elementen persönlicher Bindung anzureichern, ent- 1636 AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Batthyány (Witwe) an Trauttmansdorff, 20. Dez. 1628, Einladung zur Hochzeit ihrer Tochter Magdalena mit Ladislaus Csáky am 5. Febr. 1629. Ebd., K. 153, Ff. 19, Nr. 67 II, Karl Graf Harrach an Trauttmansdorff, Wien, 8. Dez. 1629, Einladung zur Hochzeit seiner Tochter Katharina, Hoffräulein der kaiserlichen Prinzessin mit dem Kämmerer Maximilian Freiherr von Waldstein zur Feier im Landhaus der niederösterreichischen Stände in Wien. Ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Joachim Pfundtner an Trauttmansdorff, Wien, 19. Mai 1629, Einladung zur eigenen Hochzeit. 1637 Vgl. Anm. 1602. 1638 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 37, Johann Baptist Verda Graf von Werdenberg an Trauttmansdorff, Wien, 11. Nov. 1647, Einladung zur Hochzeit seines Sohnes mit einer Tochter des Oberstkämmerers Puchheim. Erst am 5. Nov. hatte Werdenberg (vgl. Schwarz (1943), S. 383-385) um Hilfe für die Beschleunigung der Entscheidung gebeten - Puchheims Tochter brauchte als Hoffräulein den Konsens der Kaiserin. 1639 Erst bat Georg Teuffel Trauttmansdorff um die Unterzeichnung des Ehevertrages seiner Tochter (Wien, 24. Jan. 1638), einige Monate später (Wien, 12. Juli 1638) um eine Stelle für seinen Schwiegersohn in der niederösterreichischen Regierung. 1640 AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Hieronymus Purib an Maximilian von Trauttmansdorff, Graz, 15. Sept. 1648, Einladung zu seiner Hochzeit; ebd., Graz 18. Sept. 1648, Bitte um Hilfe zur Erlangung einer Stelle im kaiserlichen Dienst, im Zweifel um Erlaubnis, ohne Besoldung bis zur Vakanz einer Stelle zu dienen. Ebd., K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Purib an Johann Friedrich von Trauttmansdorff, Graz, 15. Sept. 1648, Einladung zur Hochzeit, ebd., 18. Sept. 1648, Bitte um Verwendung bei Maximilian Graf Trauttmansdorff. <?page no="461"?> 460 sprach auf seiten des Obersthofmeisters die Tendenz, Einladungen nicht mehr persönlich zu folgen. Um so stärker wurden Angehörige Trauttmansdorffs - nicht allein in diesem Bereich - von außen als broker zum broker nachspezifiziert 1641 . Möglicherweise war deshalb die Übersendung von Weihnachts-, Neujahrs- und Ostergrüßen so beliebt, weil das Ausbleiben einer Rückäußerung nicht zwangsläufig als Äußerung von Ablehnung und Distanziertheit gewertet werden mußte, sondern mit der Überlastung des Obersthofmeisters erklärt werden konnte. Auch die Glückwunschschreiben waren Teil der üblichen adeligen Kontaktkommunikation; bei Trauttmansdorff aber sticht der deutliche Anstieg seit seiner Ernennung zum Obersthofmeister heraus. Daß man sich beim Obersthofmeister mehr Mühe gab als sonst, zeigen Neujahrswünsche wie die des Geheimen Rates Wilhelm Slavata: Dieser fügte die Mitteilung hinzu, daß er am Vortag mit dem Burggrafen (Adam von Waldstein) den Grafen von Vrbna besucht habe, wo auch der Landjägermeister Lobkowitz gewesen sei; zusammen hätten sie auf die Gesundheit Trauttmansdorffs ein großes Glas getrunken 1642 . Der spätere Oberststallmeister Ferdinands III. Achaz Graf von Losenstein küßte brieflich die Hände seines „größten Patrons“ 1643 . Das Postulieren, die Beziehung zwischen Obersthofmeister und Gratulant möchte eine von Patron und Klient sein, konnte kaum systematischer gepflegt werden. Höflichkeitsschreiben mit den besten Wünschen für die Gesundheit des Obersthofmeisters blieben dagegen auf die nicht seltenen, aber azyk- 1641 Seine Tochter Katharina bat ihn in einem undatierten Brief auf Geheiß ihrer Äbtissin um eine Audienz für diese (AVA, FA TM, K. 151, Ff. 17, Nr. 63, fol. 91). Vgl. besonders die zahlreichen Zuschriften an Johann Friedrich von Trauttmansdorff. 1642 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Wilhelm Graf Slavata an Trauttmansdorff, Neuhaus, 31. Dez. 1637. 1643 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Adam von Waldstein an Trauttmansdorff, Prag, 23. Dez. 1637, Neujahrsgrüße; Waldstein war zu dieser Zeit Geheimer Rat und Oberstburggraf von Böhmen (Gschließer (1942), S. 379, 380). AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Rainald Scarlichi, Bischof von Laibach an Trauttmansdorff, Laibach, 20. Dez. 1637, Weihnachts- und Neujahrsgrüße; Scarlichi war bis 1637 innerösterreichischer Statthalter (Thiel (1930), S. 628). AVA, FA TM, K. 141, Otto von Nostiz an Trauttmansdorff, Breslau, 1. Apr. 1638, Ostergrüße; Otto von Nostiz war ein Sohn des Geheimen Rates und Reichshofrats Otto von Nostiz- Neundorf und Halbbruder des späteren böhmischen Kanzlers Johann Hartwig von Nostiz, seit 1637 Oberamtskanzler in Schlesien (vgl. Schwarz (1943), S. 313-316). AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Georg Achaz von Losenstein an Trauttmansdorff, Linz, 11. Apr. 1648, Ostergrüße; Losenstein war kaiserlicher Kämmerer seit 1637, Oberststallmeister wurde er 1651, 1653 auch Geheimer Rat; sein Vater war ebenfalls Geheimer Rat gewesen (Schwarz (1943), S. 292-294). <?page no="462"?> 461 lischen Erkrankungen angewiesen, auf welche man noch aus Mergentheim mit Genesungswünschen reagierte 1644 . Persönlicher noch waren Mitteilungen an Trauttmansdorff über Veränderungen im Familienstand der Absender. Deren Kreis scheint exklusiver gewesen zu sein als bei Hochzeitseinladungen; konnte man letztere als Bitten um den Gnadenerweis der obersthofmeisterlichen Präsenz darstellen, lag in derartigen Mitteilungen eine gewisse Zumutung, die aber dann wettgemacht wurde, wenn der Rang der Familie entsprechend hoch war oder eine Bitte die Mitteilung flankierte. Karl Eusebius Fürst von Liechtenstein teilte Trauttmansdorff 1647 recht knapp den Tod eines seiner frühverstorbenen Söhne mit, während Wilhelm und Lothar von Metternich den Brief mit der Nachricht vom Tod ihres Bruders und kurmainzer Geheimen Rates mit einer Bitte um allgemeine Protektion und einem Neujahrswunsch versahen - am 2. Januar 1645 . Die Mitteilung des niederösterreichischen Statthalters Trautson über den Tod seiner Mutter beantwortete Trauttmansdorff; auch Trautson bat um Erhalt der kaiserlichen Gnade; ob der Obersthofmeister hierin eine Anspielung auf die finanziellen Ansprüche gegen den Kaiser sah, ist unklar. Jedenfalls unterrichtete Trautson den Obersthofmeister ein halbes Jahr später auch vom Tod seiner Frau 1646 . Mitteilungen über Geburten ließen sich nicht allein mit der Semantik von Patronage und Klientel verbinden, sie boten darüber hinaus die 1644 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, Ricardo Graf Strassoldo an Trauttmansdorff, 15. Nov. 1638, Courtoisieschreiben mit Bezug auf Trauttmansdorffs Gesundheit. Auch der Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ritterordens wünschte einmal gute Besserung (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, Johann Caspar von Stadion an Trauttmansdorff, Mergentheim, 16. Nov. 1638). Stadion war unter Ferdinand II. Hofkriegsratspräsident und Geheimer Rat, also Kollege Trauttmansdorffs gewesen (Schwarz (1943), S. 352, 353). 1645 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Karl Eusebius Fürst von Liechtenstein an Trauttmansdorff, Wien, 16. März 1647, Todesnachricht (vgl. Winkelbauer (1999a), Stammtafel). AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Wilhelm und Lothar von Metternich an Trauttmansdorff, Mainz, 2. Jan. 1638, Todesnachricht. Die beiden teilten Datum und Uhrzeit des Todes ihres Bruders mit. Der Sekretär des ältesten Sohnes von Maximilian Graf Trauttmansdorff, Füll, seit 1653 harrach’scher Majoratssekretär, machte in seinem Formularbuch einen Unterschied zwischen Todesmitteilungen „an schlechte Leüt“ und andere; in derjenigen an „schlechte Leüt“ fehlt die Angabe der Todesstunde (AVA, FA HR, Hs. 140, fol. 39v, 40). Zur Orientierung der Berichterstattung über Todesfälle am Ranggefälle von Absender und Adressat vgl. Hengerer (2000b), S. 227, 228. 1646 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Johann Franz Graf Trautson an Trauttmansdorff, Wien, 18. Jan. 1648, Todesmitteilung, Beantwortungsvermerk a tergo, Prag, 26. Jan. 1648. Die Mutter Trautsons, eine Schwester des langjährigen Obersthofmeisters Ferdinands II. Meggau, war Obersthofmeisterin Ferdinands IV. gewesen; ihr war ein erhebliches Gnadengeld zugebilligt worden, das Trautson zufiel, vgl. unten Kap. C.II.3.c.; Trautson war zu diesem Zeitpunkt niederösterreichischer Statthalter (vgl. Schwarz (1943), S. 369-372). Die Mitteilung des Todes seiner zweiten Ehefrau in AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Wien, 18. Jul. 1648. <?page no="463"?> 462 Möglichkeit, die Übernahme des Patenamtes und damit die Eingehung einer klassischen Sonderbeziehung 1647 zu erbitten. So teilte Christian Fürst von Anhalt mit Brief vom 19. März 1647 die Geburt einer Tochter mit, um mit Brief vom 20. März um die Übernahme der Patenschaft anzudienen, was er mit der Bitte um Erhaltung der kaiserlichen Gnade und der Erinnerung an alte Ansprüche verband 1648 . Schließlich boten Geschenke den Schenkenden die Möglichkeit, sich in dem Glauben zu wiegen, sie hätten ein Band geknüpft, das ihnen einmal helfen könnte. Schon dem Geheimen Rat wurden Geschenke angetragen, so vom Herzog von Württemberg drei Faß Wein mit der ausdrücklichen Bitte, sie auch anzunehmen 1649 . Fasanen schickte ihm ein Kinský zu Fasnacht, Moritz Graf zu Nassau, weil er erfahren habe, daß Trauttmansdorff sich dafür interessiere, ein sandte Buch darüber, „was in Brasilien und andern abgelegenen Landen passiret“ - wofür er gar nichts wolle. 1647 schenkte ihm ein Herzog von Holstein Pferde und damit etwas, das bereits in fürstliche Kategorien fiel 1650 . Wieweit derartige Versuche der Herstellung engerer persönlicher Beziehungen zum Obersthofmeister Erfolge in dem Sinne zeigten, daß sie zu Buche schlugen, läßt sich nicht auf breiterer Basis zeigen. Sie ermöglichten es den Einladenden, Absendern und Gebern jedoch immerhin zu verhindern, daß der Obersthofmeister sie nicht oder nicht weiter kannte. Das Bestehen von persönlichen Sonderbeziehungen war in der zeitgenössischen Sicht von Austauschbeziehungen ein zentraler Faktor; Kontaktkommunikation und selbst marginaler Austausch von Nachweisen der Anerkennung erleichterte insofern den Bittstellern zumindest das Vorbringen der Bitten. Selbst Dankschreiben sind hier ambivalent; sie zeigen zwar einerseits, daß die Kontaktkommunikation entgegnet 1647 Vgl. zur Patenschaft Stöckelle (1982). 1648 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Christian Fürst von Anhalt an Trauttmansdorff, Bernburg, 19. März 1647, Mitteilung der Geburt einer Tochter; ebd., 20. März 1647, Bitte um Übernahme der Patenschaft, Erinnerung an den Anspruch auf die Herrschaft Askanien. Vgl. dazu das Memorial, das er Trauttmansdorff mit der Bitte um Korrektur übergeben ließ (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, fol. 44-46). 1649 AVA, FA TM, K. 138, Ff. 3, Nr. 9, Johann Friedrich Herzog zu Württemberg an Trauttmansdorff, Stuttgart, 30. März 1628. 1650 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Kinský an Trauttmansdorff, 18. Jan. 1638, Fasanen. Ebd., K. 157, Ff 23, Nr. 77, Philipp Ludwig Herzog zu Holstein an Trauttmansdorff, Clarendorf, 11. Jun. 1647, er schenke Trauttmansdorff ein Pferd. Ebd., K. 159, Ff. 25, Nr. 84, Moritz Graf zu Nassau, Den Haag (? ), 7./ 17. Mai 1647, Buchsendung. Zur öffentlichen Berichterstattung vgl. Lang (1979). Zur Annahme von Geldgeschenken durch Trauttmansdorff vgl. Anm. 1129. <?page no="464"?> 463 wurde und stellte damit eine zweiseitige Beziehung her 1651 , andererseits aber belegen sie nicht den Erfolg der Bitte und der Verwendung des Obersthofmeisters; es läßt sich hier nicht ausschließen, daß das Gewünschte ohnehin geschehen wäre, denn zum einen lagen Bitten an den Obersthofmeister normalerweise nicht außerhalb dessen, was man erwarten durfte, zum anderen standen daneben in der Regel weitere Bitten an andere Höflinge, Gespräche, Memoriale an den Kaiser und nicht selten die Audienz bei ihm. Weil der Anteil des Obersthofmeisters mittels des Erfolgs - von der Nichtverhinderung abgesehen - aber schwer taxierbar war, spitzte das Dankschreiben vor allem die Zurechnung des Geschehenen auf diese Stelle zu; wiederum im Sinne der Etablierung einer Sicht des Verhältnisses als einem von Protektor und Schutzbedürftigem, das auf unklarer Tatsachengrundlage Indizien zu normativen Anspruchsgrundlagen für spätere Verwendungen verdichtete. So bat Hans Bernhard Freiherr von Löbl, der angeblich unverschuldet wegen eines Duells in Arrest genommen worden war, um Vorbringung seiner Sache beim Kaiser, Erhaltung von dessen Gnade und Entlassung aus dem Arrest; vier Tage später konnte er für diese kaiserliche Gnade danken, in der er Trauttmansdorffs Protektion zu erkennen angab 1652 . Daß Trauttmansdorff hier tätig geworden war, liegt nahe, doch muß auch von der Mitwirkung des zuständigen Obersthofmarschalls ausgegangen werden. Eine Dokumentation der Schritte bis zur Entlassung wurde dieser nicht beigefügt: Begünstigte blieben auf notwendig unterkomplexe Interpretationen angewiesen. So dankte der Statthalter und Geheime Rat Seyfried Christoph Breuner 1638 etwas präziser - also unpräzise - für Trauttmansdorffs Anteil an einer kaiserlichen Gnade 1653 . 1651 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Johann Graf Rottal, Hradisch, 7. Jun. 1648, Dank für die Zusage, ihm in einer ‚gerechten Sache’ zu helfen. Rottal war zu dieser Zeit Verwalter der Stelle des Landeshauptmanns von Mähren und wurde 1648 mährischer Landeshauptmann, 1650 Geheimer Rat (Schwarz (1943), S. 328). 1652 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Löbl an Trauttmansdorff, Wien, 22. und 26. Febr. 1648. Gegner war Graf Strozzi gewesen. In der Dankkorrespondenz taucht auch der mährische Landeshauptmann Liechtenstein-Kastelkorn auf, der mit Brief aus Brünn vom 25. Aug. 1647 die Rückkehr Trauttmansdorffs zum Hofstaat mit der Bitte verband, ihn und die Markgrafschaft Mähren zu protegieren und bald darauf (Brünn, 14. Sept. 1647) ein Dankschreiben sandte, das sich auf eine Antwort Trauttmansdorffs bezogen haben dürfte (ebd., K. 157, Ff. 23, Nr. 77, fol. 317, 319; die Zuordnung im Archiv geht auf Löwenstein). 1653 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Seyfried Christoph Breuner an Trauttmansdorff, Wien, 24. Jul. 1638. <?page no="465"?> 464 Verdichtungen: Inhaber oberster Hofämter; Gundaker von Liechtenstein Stärkere Verdichtungen des Kontakts zum Obersthofmeister entwickelten sich aus diesen Formen der Benefizialpatronage und courtoiser Beschwörung der Patronage-Semantik nicht, sondern einerseits entlang der Stellenstruktur des Hofstaats, andererseits aufgrund der von Kaiser, Obersthofmeister und anderen hochrangigen Höflingen zum Zentrum hin verdichteten Kontakte zu Repräsentanten und Personen derjenigen Tätigkeitsfelder, die den Kaiser als Reichsoberhaupt, Landesfürsten und Haupt der Casa Austriaca involvierten. Für den Obersthofmeister Trauttmansdorff läßt sich eine Gruppe von etwa 15 Funktionsträgern im kaiserlichen Hofstaat ermitteln, die selbst in besonderem Maße die in ihren formal vorstrukturierten Zuständigkeitsbereichen sowie den sich informell daran rankenden Sachverhalten zu Beratungs- und Entscheidungsvorlagen verdichteten und dem Obersthofmeister die Ergebnisse ihrer Filterleistungen, die Bedürfnisse ihrer Untergebenen, Klienten und Familien sowie eigene Anliegen unterbreiteten. Dies waren vor allem Militärs, Höflinge mit starken territorialen Bezügen, Höflinge mit Spitzenämtern im Hofstaat und Botschafter; fast ausnahmslos waren oder wurden sie kaiserliche Geheime Räte, hatten also grundsätzlich leichten Zugang zum Kaiser, zu anderen hochrangigen Höflingen und Botschaftern, fast ausnahmslos verfügten sie aufgrund ihrer eigenen Aufgabenbereiche über qualifizierte Beziehungen und Kontaktnetze; viele, vor allem die außerhalb der kaiserlichen Residenz tätigen Amtsträger hatten Agenten am Hof oder waren in der Lage, Personen dorthin abzuordnen. Sie verfügten damit ebenso wie mit der ihnen anvertrauten Verwaltung der kaiserlichen Kernressourcen über Ressourcen und hinreichend vielschichtige Wege für die Geltendmachung eigenen Einflusses und Machteinsatzes. Diese machten sie dann, wenn sie ihre Anliegen mißachtet sahen, gegenüber dem Obersthofmeister auch sichtbar. Im wesentlichen indes pflegten auch sie die übliche Unterwürfigkeitssemantik, konnten aber in die dichte Berichterstattung über ihre Geschäftsfelder und die sich für die kaiserliche Sache ergebenden Schwierigkeiten eigene Anliegen ohne weiteres einflechten. Dementsprechend sahen sie sich häufig veranlaßt, Dankschreiben an Trauttmansdorff zu senden und konnten damit das Ergebnis von Einfluß- und Machtkalkülen der offiziellen Selbstdarstellung der Ränge anpassen. <?page no="466"?> 465 Ein Obersthofmeister hingegen, der nicht wie später Auersperg und Lobkowitz systematisch diskreditiert und demontiert werden wollte, mußte bei der Führung der kaiserlichen Geschäfte teilen, gewähren, helfen und den Bedürfnissen derjenigen „Granden“ des Hofstaats entgegenkommen, welche die Beobachter neben dem allmächtig scheinenden Obersthofmeister auch sahen. Daß dieser bei der Verteilung der Gnaden an Dritte 1654 knapp kalkulierte und bei Ablehnung im Zweifel mit verdeckten Karten spielte, belegt ein Brief an Ferdinand III. von 1647. Der Kaiser hatte durch den Geheimen Rat Khevenhüller bei Trauttmansdorff anfragen lassen, wie er zur Erhebung des Hofkanzlers Prickhelmayer in den Herrenstand stehe. Trauttmansdorff antwortete dem Kaiser, daß er Khevenhüller nicht geantwortet habe, weil er gegen die Erhebung sei, aber keinen Unwillen auf sich ziehen wolle. Seine (nicht berücksichtige) Ablehnung begründete er indirekt damit, daß er keine Eilbedürftigkeit sehe, daß die Erhebung des Kanzlers seine Leistungen nicht fördern werde: „aber ich siehe khein periculum in mora“; überhaupt gebe es im Geheimen Rat „vil factiones [...], auch artes, zu erlangung dis undt eines privates interesse“ 1655 . Die Militärs, welche in den ausgewählten Jahren besonders engen Kontakt zu Trauttmansdorff pflegten, waren Ottavio Piccolomini (Geheimer Rat seit 1639), Schlick (Geheimer Rat seit 1632), Colloredo (Geheimer Rat seit 1647), Puchheim (Geheimer Rat seit 1652) und Teuffenbach (Geheimer Rat seit 1630). Piccolomini berichtete Trauttmansdorff 1638 intensiv über militärische Fragen und bat um Verwendung beispielsweise für den Grafen Egmont, für den sich der Kaiser beim spanischen König einsetzen möge und sandte in eigenen Angelegenheiten wie denen des Feldmarschalls Puchheim seinen Sekretär Vischer zu Trauttmansdorff 1656 ; Schlick war seit 1632 Hofkriegsratspräsident und intensivierte seine Korrespondenz nach dessen Ernennung zum kaiserlichen Obersthofmeister erheblich. Er sandte Trauttmansdorff neben dichten Nachrichten über militärische Fragen einen Teil der Eingänge in seinem Amtsbereich, Empfehlungen für Militärs, gab seinen 1654 Über Trauttmansdorffs Vermögensentwicklung im kaiserlichen Dienst geben nicht zuletzt die Dispositionen über Aufteilung des Nachlasses Aufschluß. Das Saldo betrug nach seinen Berechnungen von 1647 über 2 mio. fl. (AVA, FA TM, K. 16, Vermögensverzeichnis, Prag, 20. Okt. 1647). 1655 Trauttmansdorff an Ferdinand III., Münster 4. Jan. 1647, zit. nach Schwarz (1943), S. 324. Goldegg galt als Kreatur Trauttmansdorffs (Giustiniani 1654 (Fiedler (1866)), S. 402). 1656 Die Briefe Piccolominis an Trauttmansdorff sind im Archiv recht verstreut, siehe AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 25, Nr. 26 (Vischer), K. 141, Ff. 27, div. Briefe von 1638 (u.a. Egmont, Gesandte nach Wien), K. 142, Ff. 8, Nr. 36, K. 158, Ff. 24, Nr. 798. <?page no="467"?> 466 an den Hof entsandten Leuten Empfehlungsschreiben an Trauttmansdorff mit, bediente sich für eigene Empfehlungen bei Trauttmansdorff aber auch Dritter wie des Bischofs von Bamberg 1657 . 1637 bat Colloredo Trauttmansdorff wegen der hypothekarischen Belastung seines Gutes Opotschen um Transferierung der Hypothek, schenkte im Jahr 1638 Fohlen und empfahl ihm im Dezember desselben Jahres einen Sekretär zur Anstellung. 1647/ 48 standen Nachrichten über die militärische Lage im Vordergrund 1658 . 1647/ 48 verschob sich das Gewicht der intensiven Militärberichterstattung auf Johann Christoph Graf Puchheim, den Bruder des Oberstkämmerers Ferdinands III. Auch Puchheim bat Trauttmansdorff um Hilfe für verschiedene Militärs und bei der Erledigung seiner ‚Particularsachen’, kritisierte die Hofkammer scharf und stellte Trauttmansdorff für den Fall mangelnder Unterstützung durch die Kammer seine Resignation in Aussicht 1659 . Teuffenbach war nach seinem aktiven Dienst im Feld 1634 überwiegend administrativ und diplomatisch tätig. Seine Briefe an Trauttmansdorff belegen, daß er den Obersthofmeister erfolgreich mit der Verschaffung der Oberstlandrichterstelle in Böhmen für seinen Schwager Franz von Sternberg, für die Fürschneiderstelle seines Stiefsohnes Löbl befaßte; zugleich mit dem Dank für die Oberstlandrichterstelle sandte er Trauttmansdorff Grüße zum Osterfest; weil man am Hof im Februar 1648 davon ausging, daß der Kaiser fürderhin hauptsächlich in Prag residieren wollte, kaufte er dort ein an die Gräfin Waldstein vermietetes Haus und bat darum, die Räumungsbitte der 1657 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, Schlick an Trauttmansdorff, Prag, 6. Nov. 1638, Übersendung von Unterlagen betr. die Restitution Württembergs; ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, fol. 224, 225, Empfehlung Husmanns und Entsendung eines Vertreters an den Hof (Prag, 20. Jan. 1638); ebd., Nr. 25, Prag, 13. Jan. 1638, Information über Versendung von Unterlagen an den Reichsvizekanzler Kurz, Geheimniswahrung. Ebd., K. 138, Ff. 2, Nr. 4, Franz Bischof von Bamberg und Würzburg an Trauttmansdorff, 9. Jul. 1638, Schlick habe ihn gebeten, jemanden in einer Lehenssachen verfahrenstechnisch zu begünstigen, welcher Bitte er sich anschließe; aus dem Antwortkonzept geht hervor, daß die Bitte Erfolg hatte. Eine Empfehlung Schlicks für Oktavio Kinský in einer Streitigkeit mit dem Weihbischof Aldringen in K. 144, Ff. 10, Nr. 42, Prag, 27, Sept. 1637. Vgl. weiter ebd., K. 141, Ff. 27, die auf Schlick Bezug nehmende Zuschrift von Sebastian Pilgram Zweyer von Ehrenbach, 2. Okt. 1638; ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 37, ebd., K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Korrespondenz 1648. 1658 Trauttmansdorff, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Colloredo an Trauttmansdorff, Prag, 23. Sept. 1637. Vgl. weiter ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Prag, 9. Jun. 1638, 11. Dez. 1638, Empfehlung seines Sekretärs Miseroni für eine Rentmeisterstelle. Siehe auch ebd., K. 151, Ff. 17, Nr. 62 (1638), ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 30 (1647) und ebd., Nr. 34 (1648). 1659 Briefe des Oberstkämmerers Puchheim an Trauttmansdorff in AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, dort auch einige Briefe von Johann Christoph Graf von Puchheim, auf die der Oberstkämmerer mitunter empfehlend Bezug nahm (Wien, 22. Jan. 1648, 5. Febr. 1648). Bitten, Klagen über die Hofkammer (Prag, 8. Aug. 1648) und die Rücktrittsdrohung ebd., K. 157, Ff. 23, Nr. 77, fol. 333-338. <?page no="468"?> 467 Verkäufer des Hauses an den Kaiser zu unterstützen. Auch bat er Trauttmansdorff um eine Empfehlung für den ehemaligen Kriegszahlamtsverwalter, der ihn um Hilfe bei Trauttmansdorff gebeten hatte 1660 . Neben diesen hochrangigen Militärs wandten sich zahlreiche andere in minder dichten Korrespondenzen mit Anliegen an Trauttmansdorff 1661 . Enger noch gestalteten sich die Beziehungen zu drei Höflingen, die in besonderem Maße für die Wahrung der kaiserlichen Interessen in den drei von Wien aus gesehen dezentralen, aber hochwichtigen Ländergruppen Innerösterreich, Ungarn und dem Reich sorgten. Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein war seit 1636 innerösterreichischer Kammerpräsident und dortiger Geheimer Rat, seit 1637 auch kaiserlicher Geheimer Rat. Die Korrespondenz mit Dietrichstein gehört insgesamt zu Trauttmansdorffs dichtesten, was sich vornehmlich aus der Bedeutung der innerösterreichischen Finanzen erklärt 1662 . Eingestreut in die sehr dichte Korrespondenz, die durch eine ähnlich dichte Korrespondenz zwischen Dietrichstein und Ferdinand II. sowie Ferdinand III. ergänzt wurde und in der primär finanztechnische Fragen erörtert wurden, waren Grüße zu den klassischen Anlässen, Mitteilungen über Familienstandsänderungen, Stellenempfehlungen (u.a. auch für den späteren Obersthofmeister Ferdinands III., Auersperg), die Erörterungen von Krankheiten, Anspielungen auf andere Problemkreise, beispielsweise die nach dem Tod Ferdinands II. umstrittene Frage, wo die Kaiserinwitwe Eleonora I. residieren solle: In Graz, womit Ferdinand III. es anfänglich versuchte, verzehre sie so viele Fasane, daß er kaum noch welche an den Hof nach Wien senden könne. In den gemeinsamen Erörterungen über die Zuteilung der innerösterreichischen Gelder an die zahlreichen kaiser- 1660 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Teuffenbach an Trauttmansdorff, Wien, 8. Apr. 1648, Dank für die kaiserliche Entscheidung, seinem Schwager die Oberstlandrichterstelle in Böhmen zu übertragen; ebd., Wien, 4. März 1648, Bitte um Gnade für den Stiefsohn, den Freiherrn von Löbl, der sich duelliert hatte (vgl. Anm. 814), ebd., Wien, 1. Apr. 1648, dieser habe ihm berichtet, durch Trauttmansdorffs Hilfe habe er eine kaiserliche Fürschneiderstelle bekommen, Bitte um weitere Hilfe, ebd., Wien, 8. Apr. 1648, Osterglückwünsche an Trauttmansdorff. AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Wien, 13. Febr. 1648, er habe, weil er in Prag kein Quartier bekommen habe, ein Haus gekauft, die Mieterin wolle aber nicht räumen, Bitte, beim Kaiser zur Räumung zu raten, ebd., Wien, 26. Febr. 1648, man gehe davon aus, daß Ferdinand III. in Zukunft hauptsächlich in Prag residieren wolle, Bitte um Hilfe zur Räumung durch die Mieterin, ebd., Wien, 23. Mai 1648, Bitte um Hilfe bei dem Versuch des ehemaligen Hofkriegszahlamtsverwalters Löffler, die Stelle des Hofkontralors zu erhalten; dieser habe ihn um eine Empfehlung bei Trauttmansdorff gebeten. 1661 Vgl. bes. AVA, FA TM, K. 134, E 2, K. 140, Ff. 5, K. 141, Ff. 7, 23, 25, 27, K. 142, Ff. 8, K. 143, Ff. 9, K. 152, Ff. 18, K. 157, Ff. 23, K. 158, Ff. 24, K. 168, Ff. 34. 1662 Auch diese Korrespondenz ist verstreut. Vgl. bes. AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, K. 151, Ff. 17, K. 141, Ff. 7, K. 142, Ff. 8, K. 139, Ff. 5, K. 159, Ff. 25. Zu Dietrichstein vgl. Hoffinger (1866a), S. 6, 7, Schwarz (1943), S. 226, Thiel (1930), S. 623, Gschließer (1942), S. 225. <?page no="469"?> 468 lichen Höflinge und Gläubiger wird man eine der wichtigsten Machtressourcen Trauttmansdorff sehen dürfen 1663 . Die dichte Folge von Briefen des Reichsvizekanzlers Kurz verweist auf einen hohen Grad der Feinabstimmung zwischen Obersthofmeister und Reichsvizekanzler auch bei gleichzeitiger Anwesenheit an einem Ort 1664 . Dies war nicht zuletzt deshalb wichtig, weil der Reichsvizekanzler Angelegenheiten des Reiches als Erörterungsgegenstand in den Geheimen Rat einbringen konnte. Über Ungarn informierte Trauttmansdorff bereits 1638 der katholische Magnat Paul Pálffy, der einzige Ungar im Geheimen Rat Ferdinands III. 1665 , 1647/ 48 indes schrieb er dem Obersthofmeister mehrmals im Monat. Informationen über Angelegenheiten besonders Ungarns und der Türkei dominierten in der Korrespondenz, über die er durch Trauttmansdorff mitunter am ungarischen Kanzler vorbei Nachrichten an den Kaiser gelangen ließ. Pálffy war als Katholik, Befürworter der Habsburger und der Gegenreformation in Ungarn eine der wichtigsten Stützen in dem vergleichsweise selbständig regierten Königreich 1666 . Der böhmische Adel scheint in Anbetracht der zahlreichen böhmischen Geheimen Räte Ferdinands III. (u.a. Martinitz, Slavata, Kolovrat, Lobkowitz, Waldstein, Colloredo) nicht in dieser Form auf Trauttmansdorff angewiesen gewesen zu sein und hat in der Korrespondenz des Obersthofmeisters einen vergleichsweise geringen Stellenwert; man wird davon jedoch nicht auf die Kontaktdichte in der Residenz schließen dürfen; allein in den Sitzungen traf Trauttmansdorff fast täglich auf die in der Residenz weilenden Böhmen 1667 . 1663 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 25, Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein an Trauttmansdorff, Graz, 21. Jan. 1638. Hinter Dietrichstein blieben andere Innerösterreicher deutlich zurück, auch Leopold Wilhelm von Tattenbach (ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36). 1664 Vgl. auch Schwarz (1943), S. 261. Vgl. AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 31, Kurz an Trauttmansdorff, Frankfurt, 8. Jul. 1629; später: AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 30, und Ff. 23, Nr. 76, K. 159, Ff. 25, Nr. 84. 1665 Fellner (1907a), S. 44, mit der Angabe 1646, er sei lediglich Titulargeheimrat gewesen, was er, wie die Präsenzlisten zeigen, nicht war; vgl. Kap. A.II.1.c. 1666 Zum Kontaktsystem des ungarischen Palatins Niklas Esterházy und zur prominenten Stellung Trauttmansdorffs vgl. Hiller (1992), S. 35-50, bes. S. 40-44. Vgl. AVA, FA TM, K. 134, Ee. 2, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Trauttmansdorff, Berichte über den ungarischen Landtag aus Preßburg; von dort schrieb er, Pálffy allein habe „beÿ disen Statibus authoritet, und vermög was auszurichtn“ (ebd., fol. 107, Preßburg, 22. März 1647). Mit Paul Pálffy führte Trauttmansdorff eine sehr dichte Korrespondenz über Ungarn, aber auch über einzelne Adelige (bes. AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78 (1638), K. 134, Ee. 2 (1648). Auch mit den Palatinen Draskovich und Forgách stand Trauttmansdorff in Korrespondenz (AVA, FA TM, K. 134, E. 2, Nr. 56, Ee. 2, Nr. 56), nicht minder mit Granden wie Niklas Graf Esterházy und Georg Lippai (ebd., Nr. 59). 1667 So dankte 1647 der neuaufgenommene Graf Martinitz dem Obersthofmeister für die Verleihung des Goldenen Vlieses (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Bernhard Ignatz Graf <?page no="470"?> 469 Auch die Obersthofmeister der übrigen österreichischen Habsburger hielten engen Kontakt zu Trauttmansdorff, den bei Abwesenheiten auf schriftlichen Austausch verlegten. Diese Kontakte gestalteten sich im Hinblick auf die sehr engen Bindungen der Dynasten untereinander 1668 und des unproblematischen persönlichen Zugangs der Obersthofmeister zum Kaiser in beiderlei Hinsicht komplementär. Die Obersthofmeister hatten aufgrund ihrer weitgehenden Kontrolle der Außenkontakte insbesondere der weiblichen und jungen Habsburger, zudem erhebliche indirekte Einflußmöglichkeiten auf den Kaiser sowie auf künftige Konstellationen; die Personalhoheit lag jedoch auch bei den von ihnen verwalteten Hofstaaten beim Kaiser und damit im Einflußbereich des kaiserlichen Obersthofmeisters. So kann man die Hinweise in den Korrespondenzen zwar im Sinne einer Protektionspatronage interpretieren, muß jedoch zugleich darauf hinweisen, daß die formelle Position der Obersthofmeister diesen gewisse Ressourcen bot, die sie zu Ungunsten des kaiserlichen Obersthofmeisters einsetzen konnten; so scheint es kein Zufall zu sein, daß für diese Stellen Personen ausgewählt wurden, die keine besonderen Führungsambitionen erkennen ließen und/ oder deren familiäre Verankerung im Hofstaat und in den österreichischen Herzogtümern nicht sonderlich ausgeprägt war. Wenn daher Konfrontationen zur Durchsetzung von Interessen der übrigen Obersthofmeister nicht zu erwarten standen, hatten sie doch im Hinblick auf die Zeit nach dem Tod des Kaisers eine beachtliche Position. Die Einkleidung von Bitten der Obersthofmeister in die entsprechenden semantischen Formeln kann so nicht darüber hinweg täuschen, daß die durch die Äm- Martinitz an Trauttmansdorff, Preßburg, 15. März 1647). Auch seine beiden Brüder bekamen den Orden (vgl. Schwarz (1943), S. 299, Anm. 2049); L'ordre illustre de la Toison d'or (1904). 1668 Zum Verhältnis zwischen Ferdinand III. und Erzherzog Leopold Wilhelm vgl. Ledel (ca. 1992), S. 7, Schreiber (1998), S. 20-22, 66. Der Erzherzog schien sich bei Antritt der Regierung seines kaiserlichen Bruders nicht mit seiner nachrangigen Stellung anfreunden zu können, was zu seiner Entfernung vom Hof durch die Übertragung militärischer Kommandos und die Statthalterschaft in den Niederlanden beigetragen haben dürfte. Erzherzog Leopold Wilhelm war sich seiner Sache beim Kaiser nicht ganz sicher und suchte daher auch dessen Gemahlinnen für sich einzunehmen, wobei er im Falle der Kaiserin Maria Leopoldina auf die Hilfe von Franz Christoph Graf Khevenhüller zurückgriff. Eindrucksvoll ist sein Brief an diesen aus Anlaß von deren Hochzeit mit Ferdinand III. Darin drückte er seinen Wunsch aus, man möge ihn während seiner langen Abwesenheit nicht vergessen; er bat Khevenhüller, den Obersthofmeister der neuen Kaiserin zu grüßen und ihn zu bitten, bei der Kaiserin für ihn wirken. Er hoffe, auch bei neuen Kaiserin „etwas zu gelten“ und sehe ein zweifaches „augurium“ darin, daß sie Maria Leopoldina heiße, seien das doch die Namen der vorigen Kaiserin und sein eigener: „Also hoffe der Leopold durch Mariam Leopoldinam in des Khaÿsers Ferdinand gedechtnis erhalten zu werden“; den Inhalt des Briefes könne Khevenhüller der Kaiserin zu Ohren kommen lassen, sie solle ihn aber keinesfalls lesen (HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 3, Hauptquartier, 2. Aug. 1648). <?page no="471"?> 470 ter vorgegebene Konstellation es für einen kaiserlichen Obersthofmeister angezeigt scheinen ließ, sich Bitten der übrigen Obersthofmeister gegenüber nicht ungeneigt zu zeigen. Diese Erwartung sieht sich durch den Befund insofern bestätigt, als der Anteil von Bitten in eigenen Angelegenheiten gerade bei den Obersthofmeistern des Bruders Ferdinands III., der jeweils regierenden Kaiserin und des Thronfolgers höher war als in den übrigen längerfristigen Korrespondenzen und offen von particularia gesprochen wurde. So konnte der Oberstkämmerer des Kaiserbruders, Schwarzenberg, 1648 Trauttmansdorff aus den Niederlanden darum bitten, die Reichsunmittelbarkeit seiner in Kurbrandenburg gelegenen Herrschaft Stadt und Amt Neustadt zu sichern und sah Gründe, Trauttmansdorff für Anstrengungen in Richtung auf einen diesbezüglichen Vergleich zu danken. 1648 wurde Schwarzenberg zudem zum kaiserlichen Geheimen Rat resolviert und dankte Trauttmansdorff brieflich für Protektion und Vermittlung 1669 . Der langjährige Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora I., Maximilian Fürst Dietrichstein, gab dieses Amt nach dem Tod Ferdinands II. 1637 zwar auf, war als Fürst und aufgrund seiner wichtigen Stellung in Mähren aber von hoher Relevanz für kaiserliche Interessen; Geheimer Rat wurde er indes erst 1651. Im September 1637 bat er Trauttmansdorff in einem speziellen Fall um Protektion beim Kaiser; für den entsprechenden Bescheid konnte er dem Obersthofmeister bereits am 26. des Monats danken 1670 . Sein 1638 bei Trauttmansdorff mehrfach vorgebrachtes Anliegen um die kaiserliche Abwehr von Ansprüchen des Hans Sigmund von Fünfkirchen auf sein Gut Steinabrunn brachte dagegen keinen Erfolg; erst 1648, als Dietrichstein zum Obersthofmeister der neuen Kaiserin auserkoren war, konnte er Trauttmansdorff um dessen Hilfe in dieser Sache, zu der er das „maiste“ getan habe, sowie um Übertragung der Obersthofmeisterstelle und die zugleich zugesicherte Aiuta di Costa danken 1671 . Dietrichsteins Nachfolger als 1669 Vgl. zu Schwarzenberg Berger (1882), Schwarz (1943) S. 336-340; 1645 wurde er Oberstkämmerer Erzherzog Leopold Wilhelms und begleitete ihn als sein Geheimer Rat in die Niederlande. Seine Briefe an Trauttmansdorff in AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 34; u.a. ebd., Hauptquartier, 26. Jun. 1648, Bitte um Erhalt der Reichsunmittelbarkeit von Stadt und Amt Neustadt; ebd., Brüssel, 19. Dez. 1648, Geheimratsstelle; ebd., Brüssel, 2. Jan. 1649, Restitutionssache; ebd., Tournay, 11. Sept. 1648, Dank für Geheimratsstelle. 1670 AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Maximilian Fürst Dietrichstein an Trauttmansdorff, Nikolsburg, 21. Sept. 1637, Bitte um Protektion beim Kaiser in einem besonderen Fall; ebd., 26. Sept. 1637, Dank für kaiserlichen Bescheid, den er Trauttmansdorff zu verdanken habe. 1671 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Maximilian Fürst Dietrichstein an Trauttmansdorff, Nikolsburg, 22. Jan. 1638, Klage über die niederösterreichische Regierung, die auf Drängen Fünfkirchens diesem das Gut Stainbrunn einräumen wolle; Bitte, dies beim Kaiser abzuwenden; ebd., 13. Dez. 1638, Lamberg werde in seinem Namen bei Trauttmansdorff etwas vorbringen, Bitte <?page no="472"?> 471 Obersthofmeister der Kaiserinwitwe Eleonora I. hatte dagegen eine ungleich schwächere Position; zum einen hatte Ferdinand III. seine Stiefmutter zunächst nach Graz abgeschoben, um ihren Einfluß im Hofstaat zu reduzieren, zum anderen war mit Friedrich Cavriani ein Adeliger ohne nennenswerten familiären oder lokalen Rückhalt ausgewählt worden, der erst 1655 kaiserlicher Geheimer Rat wurde; seine Briefe an Trauttmansdorff von 1637/ 38 gehören denn primär in die Gruppe dichter Berichterstattung 1672 . Etwas anders verhielt es sich mit dem Obersthofmeister des Thronfolgers (Ferdinand IV.), Johann Weikhard von Auersperg, der als Reichshofrat, Unterhändler beim westfälischen Frieden und kaiserlicher Geheimer Rat (seit 1646) eine weitaus günstigere Position und ältere vielschichtigere Arbeitsbeziehungen zu Trauttmansdorff hatte 1673 ; Auersperg hatte eine Perspektive als künftiger kaiserlicher Obersthofmeister Ferdinands IV. In dieser Erwartung wurde er 1653 in den Fürstenstand erhoben und vom Thronfolger mit der Grafschaft Wels beschenkt 1674 . Die Korrespondenz mit Trauttmansdorff der Jahre 1647/ 48 bezieht sich primär auf Angelegenheiten des königlichen Hofstaates, beinhaltete aber auch die Weiterleitung von Bitten um Stellen und kaiserliche Gnaden. So empfahl er 1647 den Hofkammerrat Peverelli - vergeblich - für das Direktorium im Hofkammerrat. Auch im weiblichen Hofstaat wurde Auersperg Einfluß zugeschrieben. So ließ die nachmalige Obersthofmeisterin der neuen Kaiserin ihre erfolgreich an Trauttmansdorff gerichtete Bitte um diese Stelle mit einem Postskriptum von Auersperg versehen; um Glauben und Hilfe; K. 140, Ff. 7, Nr. 35, Wien, fol. 170-172, Bitte um Hilfe in der Sache Stainbrunn und Erhaltung des Fideikomisses; ebd., Wien, 29. Febr. 1648, Dank für Hilfe u.a. in der Stainbrunner Sache sowie für das Obersthofmeisteramt bei der zweiten Frau Ferdinands III., sowie die aiuto di costa. Nach Schwarz (1943), S. 225, wurde Dietrichstein bereits 1648 Geheimer Rat; vereidigt wurde er indes erst am 20. Febr. 1651 (HHStA, Hs. Weiß 706/ 23, fol. 9; ebenso HHStA, OMeA SR, Bd. 187, fol. 5); ebd., Wien, 1. Febr. 1648, Bitte um Hilfe für die vom Kaiser erbetene Erhebung des Dietrichsteinischen Kanzlers in den alten Ritterstand. Vgl. für 1648 auch AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36. 1672 Zur Unterbringung Eleonoras I. in der Burg vgl. AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 76, Friedrich Cavriani an Trauttmansdorff, Wien, 8. Dez. 1637, ebd. mehrere Briefe. 1673 Vgl. AVA, FA TM, K. 139, Ff. 4, Nr. 18, Johann Weikhard Graf Auersperg an Trauttmansdorff. Als Obersthofmeister des Thronfolgers bat er um dessen Unterschrift unter die Kontralorordinanz für den Leibbarbier des Thronfolgers, was die weitreichenden Befugnisse des kaiserlichen Obersthofmeisters auch hinsichtlich untergeordneter Hofstaaten beleuchtet (zur Einheit des Hofstaats seit der Primogeniturregelung Ferdinands II. Žolger (1917), S. 170- 198); auch teilte Auersperg in diesem Schreiben mit, daß der Markgraf von Baden seinen Vetter als Edelknabe bei Erzherzog Ferdinand unterbringen wolle (AVA, FA TM, K. 162, Ff. 28, Auersperg an Trauttmansdorff, Graz, 7. Jul. 1645). 1674 Vgl. zu Auersperg Mecenseffy (1938), Schwarz (1943), S. 201, 202, Sienell (2001a), S. 87- 91. Unterlage zu Wels in HHStA, FA AP. <?page no="473"?> 472 auch die 1648 in Wien verbliebenen kaiserlichen Hartschiere (kaiserliche Residenz war zu dieser Zeit Prag) wandten sich wegen ihrer Besoldungsausstände an den königlichen Obersthofmeister, der ihre Bitte an den kaiserlichen weiterleitete 1675 . Mit dem Obersthofmeister der ersten Frau Ferdinands III. (Maria Anna), Franz Christoph Graf Khevenhüller, führte Trauttmansdorff bereits in der Regierungszeit des Kaisers Matthias eine umfangreiche Korrespondenz, als Khevenhüller noch kaiserlicher Botschafter in Spanien (1617 bis 1631) und Trauttmansdorff kaiserlicher Geheimer Rat und Obersthofmeister der Gemahlin Kaiser Matthias’ war 1676 ; diese wurde fortgeführt, als Trauttmansdorff Geheimer Rat Ferdinands II. wurde. Khevenhüller unterrichtete ihn von Ereignissen am spanischen Hof, so etwa von der Ankunft Rubens’ in Madrid im September 1628, bat aber auch um Unterstützung seiner Bitte an den Kaiser um eine Aiuta di Costa und die Zahlung des Jahressolds 1677 . Das Verhältnis zwischen Khevenhüller und Trauttmansdorff war eng; als 1637/ 38 nach dem Regierungsantritt Ferdinands III. beide kaiserliche Geheime Räte und Obersthofmeister von Kaiser und Kaiserin blieben, war das Machtgefälle in Anbetracht der bescheidenen Ambitionen Khevenhüllers nicht klärungsbedürftig 1678 . Khevenhüller setzte Trauttmansdorff über seinen Geschäftsbereich in Kenntnis, wobei auch Kritik an der Hofkammer laut wurde: Im Juli 1638, als die spanische Habsburgerin als Regentin in Niederösterreich geblieben war, schrieb er: „Die Spanier schreÿen umb Expedition ihrer Memorialn“ und informierte Trauttmansdorff, daß die Hofkammer die Kaiserin zur Schonung ihrer Kasse benutzte: In der Sitzung vom 6. Juli hätten die hinterlassenen Geheimen und deputierten 1675 AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Auersperg an Trauttmansdorff, u.a. Wien, 27. Nov. 1647, Empfehlung Peverellis für das Direktorium der Hofkammer; ebd., fol. 39-42; ebd., Anna Leonora Gräfin von Wolkenstein an Trauttmansdorff, Wien, 15. Jan. 1648, Postskriptum von Auersperg; ebd., Wien, 11. Jul. 1648, Hartschierbesoldung. 1676 Zu Khevenhüller Schwarz (1943) S. 253-255 sowie Wolf (1878). Khevenhüller wurde als Botschafter in Spanien 1621 Geheimer Rat (Titular) und konnte 1625 bei einem kurzen Aufenthalt in der kaiserlichen Residenz die Session einnehmen. Seit seiner Rückkehr aus Spanien im Jahr 1631 nahm er unter Ferdinand II. regelmäßig an den Ratssitzungen teil. 1677 AVA, FA TM, K. 159, Ff. 25, Nr. 84, Franz Christoph von Khevenhüller an Trauttmansdorff, Sept. 1628, Rubens. Vgl. weiter ebd., K. 157 Ff. 23, Nr. 76 und Nr. 77, Madrid, 21. Jul. 1628, aiuta di costa, vgl. auch K. 141, Ff. 7, Nr. 31 (1629). 1678 Khevenhüller wird als wenig ambitionierter Höfling geschildert (vgl. Schwarz (1943), S. 253-255). Er lebte über seine finanziellen Verhältnisse, scheinbar ohne die materiellen Möglichkeiten seiner Mitgliedschaft im Hofstaat sonderlich erfolgreich nutzen zu können (ebd., S. 255). Daß dies schwer fiel, mag auch daran gelegen haben, daß er als Obersthofmeister der Kaiserin keine völlig selbständige Personalhoheit hatte (Instruktion für Franz Christoph Graf Khevenhüller als Obersthofmeister der Königin Maria Anna, Wien, 11. Apr. 1631, HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 2, § 9). <?page no="474"?> 473 Räte der Kaiserin durch den Statthalter und ihn selbst die Referate vorbringen lassen, wobei sich die Kammer geweigert habe, eine kleinere Summe an General Gallas zu zahlen; die Kaiserin habe daraufhin geäußert, das Geld aus ihrer eigenen Kammer geben zu wollen, was dem Hofkammervertreter sehr recht gewesen sei: „so viel ich merckh, lassts der Herr Berchdoldt gar gehrn geschehen.“ Im übrigen wandte er sich zu dieser Zeit wie auch später mit seinen Bitten um kaiserliche Gnadenerweise an Trauttmansdorff 1679 und wurde sein Vertreter während des Aufenthaltes Trauttmansdorffs in Münster 1680 . Nach dem Tod der Kaiserin 1646 war Khevenhüller nur mehr Geheimer Rat. Intensiv erstattete er 1647 Trauttmansdorff Bericht vom ungarischen Landtag aus Preßburg und über Wiener Geschehnisse wie die ungewöhnliche Zusammenstellung des Hofstaats der Erzherzogin und Braut des Königs von Spanien 1681 . Als Khevenhüller im Dezember 1647 vom Kaiser nach Prag gerufen wurde, sandte er Trauttmansdorff Entschuldigungen: Er sei krank und habe kein ordentliches Quartier in Prag bekommen; nachdem Trauttmansdorff Mitte Januar dem Kaiser die Entschuldigung vorgewiesen hatte, erhielt er vom Kaiser zwar die Erlaubnis, bis zur Gesundung auszubleiben; die Behauptungen über den Zustand des Ausweichquartiers aber wurden dezent in Frage gestellt; immerhin hatte Khevenhüller so Zeit bis Ende Januar, seine Reise zum Hof anzukündigen 1682 . Daß aus dem Kreis der Inhaber der obersten Hofämter besonders der Obersthofmarschall Starhemberg einen schweren Stand im Hofstaat hat- 1679 AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Trauttmansdorff, Wien, 7. Jul. 1638 (fol. 128); ebd., Wien, 17. Jul. 1638 (fol. 133) seine Bitte um Protektion bezüglich seines Memorials. 1680 Vgl. Kap. B.II.1.b. 1681 Vgl. zu Ungarn Anm. 1666, zur Zusammenstellung des Hofstaats der künftigen Königin von Spanien vgl. AVA, FA Trauttmansdorff, K. 133, Ee. 2, Nr. 43, fol. 107, Khevenhüller an Trauttmansdorff, Preßburg, 22. März 1647; einige Briefe Ferdinands III. an sie bei Castel- Rodrigo (1929). 1682 AVA, FA TM, K. 134, E. 2, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Trauttmansdorff aus Preßburg und Wien, 1646, 1647. Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein führte in dieser Zeit eine fiskalbezogene Korrespondenz mit dem Vertreter Trauttmansdorffs: ebd., K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Dietrichstein an Khevenhüller, Graz, 15. Dez. 1647, Information über Landtag und die Anstrengungen, dem Kaiser die gewünschten Gelder zukommen zu lassen. Weitere Briefe Khevenhüllers an Trauttmansdorff ebd., K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Wien, 14. Jan. 1648, Verschiebung seiner Reise nach Prag, Quartier, Antwort von Trauttmansdorff, Prag, 22. Jan. 1648, Konzept: „Ihr kaÿl. Mtt: unser allergnädigster Herr, haben dis schreiben selbst gesehen, und gelesen“ und wünsche, Khevenhüller möge kommen, sobald sein Zustand sich gebessert habe; das Quartier sei von der Gasse besehen nicht so schlecht wie behauptet; das Dankschreiben Khevenhüllers für das Vorweisen der Entschuldigung ebd., Wien, 29. Jan. 1648. <?page no="475"?> 474 te, wurde bereits gezeigt 1683 . Seine Briefe an Trauttmansdorff bestätigen dies mit einem moderaten Bittvolumen und einer ebenso moderaten Patronagevermittlung. Starhemberg wandte sich an Trauttmansdorff mit seinen Schwierigkeiten bei der Wahrung der Rechte des Obersthofmarschallamtes, führte 1648 sonst aber primär eine Nachrichtenkorrespondenz mit Trauttmansdorff. Er dankte diesem dafür, daß er durch ihn die Erlaubnis erhalten habe, für einige Zeit nach Linz zu verreisen und empfahl ihm im Mai und Juni auf Bitten der Eltern einen jungen Herrn von Gera für einen Hofdienst; dieser wurde am 2. August 1648 tatsächlich kaiserlicher Truchseß 1684 . Eine Sonderstellung in der Korrespondenz Trauttmansdorffs nimmt Gundaker Fürst von Liechtenstein ein, dessen Verhältnis zu Trauttmansdorff W INKELBAUER detailliert analysiert hat. Liechtenstein war unter Ferdinand II. kurz und glücklos Obersthofmeister gewesen, desungeachtet aber weiter Geheimer Rat Ferdinands II. und Ferdinands III. 1685 Hauptsächlich dem Problem eines Höflings im Fürstenstand wird man die anfänglichen Schwierigkeiten Liechtensteins zuschreiben können, die dieser im Umgang mit anderen Höflingen hatte und die langfristig dazu beitrugen, daß er immer wieder längere Zeit lieber in Mähren als am Hof zubrachte 1686 . Seiner Einschätzung des Fürstenstandes mag es auch zuzuschreiben sein, daß Liechtenstein in seinen Schreiben an Trauttmansdorff ein etwa im Vergleich zu Max Fürst von Dietrichstein weit unterdurchschnittliches Maß an Ehrerbietung gegenüber dem Obersthofmeister erkennen ließ und dabei das Gewicht seiner 1683 Kap. B.I.2.b. 1684 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg an Trauttmansdorff, Wien, 15. März 1647, Verwaltung des Obersthofmeisteramts (fol. 169). AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Starhemberg an Trauttmansdorff (fol. 123-131), u.a. Linz, 2. Jun. 1648, Ankunft der Hofkammer, Durchreise des Reichsvizekanzlers Kurz, Militärinformationen, Empfehlung Geras; ebd., Linz, 16. Mai 1648, Dank für Reiseerlaubnis, Informationen über die Stände; ebd. Mai 1648, Empfehlung Geras mit Lebenslauf. 1685 Winkelbauer (1999a), S. 265-268, sowie in verschiedenen anderen Zusammenhängen. Vgl. auch Schwarz (1943), S. 126, 127, 281-288. 1686 Die anderen Höflinge drohten dem Neufürsten für den Fall des Ausspielens des Fürstenranges in Wien mit Ausgrenzung (Winkelbauer (1999a), S. 191; zum Ausbleiben vgl. S. 186, 187). Zum Fernbleiben trug auch bei, daß Liechtenstein sich oft zurückgesetzt sah. In einem Schreiben an Ferdinand Johann Fürst von Liechtenstein von 1646 begründete er seine Unlust, bei Hof zu dienen damit, daß Ferdinand III. während einiger Abwesenheiten Khevenhüller das Direktorium im hinterlassenen Geheimen Rat übertragen habe - das mochte noch angehen, weil dieser Obersthofmeister der Kaiserin gewesen war, später aber habe Dietrichstein es bekommen, jetzt aber, wo die Pest herrsche, sei die Wahl auf ihn gefallen (ebd., S. 187). Trauttmansdorff gegenüber begründete Liechtenstein seine Abwesenheit vom Hof Ende Jun. 1648 wieder mit dem bewährten Hinweis auf eine Krankheit: Ein Kind in seinem Hause habe die Blattern (AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, Wien, 20. Jun. 1648). <?page no="476"?> 475 Bitten und seines Wortes offenbar überschätzte. So ist denn neben der 1638 ebenso wie 1647/ 48 starken Intensität des Bittstellens 1687 hervorzuheben, daß Trauttmansdorff, obschon von Liechtenstein in Anlehnung an die Semantik der Patronage als einziger zuverlässiger Patron bezeichnet 1688 , sich nach den Hilfszusagen mit seiner Hilfeleistung in der Regel einige Zeit ließ, ohne dabei eine sonderliche Erfolgsorientierung zu zeigen 1689 . Nach der mit Brief vom 15. Februar 1648 an Trauttmansdorff gerichteten Bitte um Befreiung von den Sitzungen des Geheimen Rates wegen seines schlechten Gehörs beispielsweise dauerte es bis in den Oktober, bis er ein kaiserliches Dekret erhielt, das ihm den Besuch freistellte; auf die erbetene Fortzahlung des Ratssoldes wurde dagegen nicht eingeangen 1690 . Zwar verhalf Trauttmansdorff im Jahr 1649 Liechtenstein auf dessen Bitte hin wieder zu Einladungen in den Geheimen Rat, nachdem dieser nach der Klarstellung seiner Präzedenz gegenüber dem Fürsten Lobkowitz nicht mehr eingeladen worden war; als die Einladung dann erfolgte, lehnte er sie unter Hinweis auf seine Harthörigkeit jedoch ab 1691 . Auch in der Auseinandersetzung mit seinem Sohn, der ohne Rücksicht auf seine drohende Überschuldung versuchte, vom Kaiser das Herzogtum Teschen zu erwerben und sich bereits zu Zahlungen verpflichtet hatte, wandte sich Liechtenstein im April 1648 an Trauttmansdorff; dieser verwies jedoch auf die Gültigkeit der Hofkammerintimation 1692 . Die in bezug auf Liechtenstein scheinbar uneinheitliche Haltung Trauttmansdorffs, das wird man im verallgemeinerbaren Ergebnis festhalten können, hatte ihre Einheit in der Opportunitätsprüfung der Hilfeleistung im Hinblick auf die seine eigene Position nicht schädigende Durchsetzbarkeit kaiserlicher Interessen; von Liechtensteins Amt und Stand ließ er sich ebensowenig beeindrucken wie von den 1687 AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 77, Gundaker Fürst von Liechtenstein an Trauttmansdorff, Wilfersdorf, 20. Apr. 1638, Bitte um Unterstützung von Angehörigen bei der Eintreibung einer Schuldforderung in Wien; ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, u.a. Wilfersdorf, 7. Jan. 1638, Empfehlung des Wenzel Bilotki von Rožimtal, der eine Taxe nicht zahlen konnte, weil er in einem Prager Wirtshaus das Geld verschenkt hatte „per ragion di senso non di stato.“ Vgl. weiter ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35 und K. 142, Ff. 8, Nr. 36. 1688 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 265, 266. 1689 Vgl. dazu auch Winkelbauer (1999a), S. 185 ff. 1690 Vgl. Winkelbauer (1999a), S. 187, 188. Die lange Dauer hatte ihre Ursache auch im Verlust von Schriftstücken an die Schweden; das allein erklärt die Verzögerungen aber nicht. 1691 Winkelbauer (1999a), S. 188, 189. 1692 AVA, FA TM, K. 142, Ff. 8, Nr. 36, fol. 162, Maximilian Graf Trauttmansdorff an Gundaker Fürst von Liechtenstein, Prag, 19. Apr. 1648, unter Bezug auf Brief vom 8. Febr., es bleibe bzgl. des Herzogtums Teschen bei dem, was die Hofkammer intimiert habe. Vgl. zu Liechtenstein und Teschen Winkelbauer (1999a), bes. S. 538, 539. Korrespondenz bzgl. Teschens findet sich auch in AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35. <?page no="477"?> 476 Schulden des Kaisers bei Liechtenstein 1693 und konnte es sich leisten, diesen Neufürsten fallweise nicht zu unterstützen: eine beachtliche Grenzziehungsleistung der formalen Organisation gegenüber den Leitdifferenzen ihrer adeligen Umwelt. Reichsstände, Monarchen, Nachrichtenkorrespondenz und Botschafter Schwarz hebt richtig hervor, daß Trauttmansdorff sich schwerpunktmäßig mit diplomatischen Fragen befaßte 1694 . So nimmt es nicht wunder, daß selbst in den hier eingezogenen Stichjahren die diplomatische Korrespondenz an Trauttmansdorff das Volumen der Bitten um Vermittlung von Recht, Stellen, Geld weit überschreitet. Diplomatie kann jedoch nur insoweit Gegenstand dieser Arbeit sein als sie einen engen Bezug zur Struktur des Hofstaates aufweist. Es wird besonders im Vergleich mit der bescheidenen diplomatischen Korrespondenz des Oberststallmeisters Harrach und des Hofkammerpräsidenten Sinzendorf, die sich im wesentlichen auf den Austausch von Höflichkeiten im süd- und südwestdeutschen Raum oder auf Fiskalsachen bezogen hatte, deutlich, daß Trauttmansdorff als einschlägig bekannter Obersthofmeister in der Führung diplomatischer Korrespondenz zu exzellieren vermochte. So wandten sich auch Reichsstände an den Obersthofmeister in Angelegenheiten, die formell im Schnittfeld der Zuständigkeit von Reichshofrat, Kaiser und Reichstag lagen. Innerhalb des Hofstaats fand diese Überschneidung eine Entsprechung. Die Gestaltung der „Reichsinnendiplomatie“ lag im wesentlichen in den Händen einiger jeweils deputierter Mitglieder des Reichshofrats und des Geheimen Rates 1695 , wobei der Obersthofmeister, Reichsvizekanzler und Reichshofratspräsident Schlüsselpositionen einnahmen. Nicht zufällig beriet die spätere Geheime Konferenz Leopolds I. hauptsächlich Gegenstände der Diplomatie und gerade hier lagerte sich ein klarer konturierter Begriff des Politischen an 1696 . Der Obersthofmeister indes konnte über seinen weitergehenden Einfluß wiederum ein größeres thematisches Spektrum abdecken und er war der einzige Höfling, der von außen wahrnehmbar die hier regelmäßig zusammenwirkenden Bereiche Recht, Militär, Finanzen einigerma- 1693 Vgl. zu den Schulden Winkelbauer (1999a), S. 538. Im Jahr 1645 bezifferte Liechtenstein diese auf annähernd 400.000 fl. 1694 Schwarz (1943), S. 372-374. 1695 Vgl. demnächst Christine Roll. 1696 Vgl. Anm. 1318. <?page no="478"?> 477 ßen systematisch, schnell, dauerhaft und zuverlässig zusammenschließen konnte, sei es direkt über den Kaiser, sei es über den Geheimen Rat, sei es über autoritative Einzelinformationen. Anders als sein Vorgänger Meggau schöpfte Trauttmansdorff diese besonders durch seine Verhandlungstätigkeiten in Prag und Münster immens gesteigerten Möglichkeiten aus. So liefen neben dem Reichshofrat und dem Reichsvizekanzler beim Obersthofmeister in hohem Maße Zuschriften von Reichsständen 1697 , auswärtigen Fürsten und Kardinälen 1698 ein, was durch einen breiten Strom an Nachrichtenkorrespondenz von auswärts dienenden Höflingen und Dritten ergänzt wurde 1699 . Die kaiserlichen Gesandten nehmen hier eine Sonderstellung ein, weil sie zumeist kaiserliche Höflinge waren und ihre diplomatische Tätigkeit im Hinblick auf ihre weitere Versorgung im Hofstaat versahen; 1697 Unter den Absendern waren u.a. Anselm Casmir Erzbischof von Mainz (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27 (1638), Georg Herzog von Braunschweig-Lüneburg (ebd., K. 138, Ff. 3, Nr. 8 (1637/ 1638)), zahlreiche Bischöfe (Augsburg, Würzburg, Osnabrück, Regensburg, Salzburg, Bamberg, der Probst zu Ellwangen), Herzöge von Mecklenburg, Landgrafen von Hessen- Darmstadt und Hessen-Kassel (ebd., K. 138, Ff. 2). 1698 Cardinal Pio (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 32), Kardinal Harrach und Dietrichstein, der kaiserliche außerordentliche Botschafter beim Papst Duca Savelli u.a. (ebd., K. 136, Ff. 1), Duca di Sabionetta und Duca di Savelli (ebd., K. 158, Ff. 24, Nr. 78; K. 140, Ff. 5, Nr. 25). Von seiner Gesandtschaft zum Papst berichtete Johann Anton Fürst von Eggenberg 1638 auch an Trauttmansdorff (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26). Die Korrespondenz mit den Häuptern auswärtiger Staaten in ebd., K. 135 (u.a. Spanien, Dänemark, Venedig), mit Herzögen und Amtleuten Schlesischer Herzogtümer (ebd., K. 134), mit Polen ebd., K. 133 und K. 134 (u.a. Cäcilia Renata, Königin von Polen mit einer Empfehlung für den kaiserlichen Truchsessen Parcewsky an Trauttmansdorff, 23. Aug. 1637. Vgl. auch ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 43, fol. 11, Empfehlungsschreiben eines polnischen Bischofs, 23. Aug. 1637). 1699 Aus Rom schrieb 1637/ 1638 Cornelio Motmann (AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78), aus Venedig 1638 Ferdinand Geitzkopfler (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26); vgl. auch die avvisi d’Italia (ebd., Nr. 25), aus Gradisca 1638 Victor de Mestri (ebd., Nr. 26); aus den Niederlanden 1638 Hippolytus Khaem (ebd., Nr. 25 und K. 141), 1648 von dort und aus dem Nordwesten des Reichs v.a. Egon Graf von Fürstenberg (ebd., K. 152, Ff. 18, Nr. 65), Hans Ludwig von Nassau 1638 (ebd., K. 141, Ff. 27 sowie div. andere Konv., bes. K. 139, Ff. 4, K. 140, Ff. 5, Nr. 25, K. 158, Ff. 24, Nr. 78), aus dem Südwesten Wilhelm von Eckstedt (ebd, K. 140, Ff. 5, Nr. 25, andere auch in Nr. 26 sowie K. 141, Ff. 7, Nr. 34) sowie zahlreiche Höflinge aus den Erblanden (u.a. ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26 (Kommissar des Hofkriegszahlamtes aus Linz), K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Georg Adam von Martinitz vom Landtag 1637 in Breslau), Leopold Wilhelm von Tattenbach (ebd. K. 141, Ff. 27), der Reichshofrat Johann Crane 1638 aus Köln (K. 140, Ff. 5, Nr. 26), von dort auch Konstantin Grundmann (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35), Lisola 1647 (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 30, K. 162, Ff. 28 aus Polen), die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück 1647 (ebd., K. 134, Ee. 3, Nr. 73), aus Warschau 1647 Walderode (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 30, Berichte aus Warschau auch in ebd., K. 134, E. 2, Nr. 45), aus Schlesien 1648 (aus Brieg und Breslau Gersdorf (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35, und Ff. 8, Nr. 36), aus Breslau 1648 auch Horatio Forno (ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36)), aus Sachsen 1638 Friedrich Lebzelter (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, auch in K. 141, Nr. 45), aus Konstantinopel 1648 Alexander von Greiffenklau (ebd., K. 141, Ff. 7, Nr. 35), aus Regensburg 1648 Wilhelm Geß (ebd., K. 142, Ff. 8, Nr. 36), aus Wien 1638 der Freiherr Franz Biboni (ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26) u.v.a.m. <?page no="479"?> 478 dementsprechend gestaltete sich ihre Korrespondenz mit Trauttmansdorff, der bezüglich der Botschafterkontakte zum Kaiser und mit anderen Höflingen kein Monopol hatte. So schrieb der kaiserliche Botschafter in Venedig Anton Rabatta 1638 nicht lediglich mit einiger Regelmäßigkeit an Trauttmansdorff mit Informationen über die Lage Venedigs, Italiens und militärische Fragen, sondern bat ihn auch um Protektion für seinen Sohn Joseph bei der anstehenden Aufnahme in einen Militärorden (verm. Malteser). 1644 wurde Joseph Rabatta zudem kaiserlicher Mundschenk und im Jahr darauf kaiserlicher Kämmerer, vor allem aber erster Kämmerer des Thronfolgers Ferdinand IV. 1700 Johann Ferdinand Graf Portia, kaiserlicher Botschafter in Venedig von 1647 bis 1652 unterrichtete Trauttmansdorff (und parallel dazu den Kaiser) gleichfalls regelmäßig über seine Mission 1701 . Desungeachtet sprach sich eine Kommission Geheimer Räte unter Trauttmansdorffs Leitung gegen die Ernennung Portias zum Obersthofmeister des jüngeren Sohnes Leopolds I. aus; trotzdem erhielt Portia 1652 - nach dem Tod Trauttmansdorffs 1650 - die Stelle 1702 . Intensiver noch war die Korrespondenz zwischen Trauttmansdorff und dem kaiserlichen Botschafter in Spanien, Francesco Caretto Marchese di Grana, und in Anbetracht der Bedeutung dieses Postens kamen aus Madrid bedeutendere Bitten; wie andere kaiserliche Botschafter in Spanien sah auch er sich genötigt um eine Aiuta di Costa zu bitten, wegen der „schuldigkeit meiner representation“, und erinnerte an Altschulden des Kaisers bei ihm. Caretto bat Trauttmansdorff spätestens 1647 um die kaiserliche Unterstützung seines Strebens nach einem Kardinalat; aber erst Ende 1648, nach weiteren Kardinalserhebungen und Wiederholungen der Bitte und Danksagungen für Trauttmansdorffs Hilfszusagen und zahlreichen Courtoisieschreiben und Nachrichtenbriefen, konnte er für die kaiserliche Nominierung zum Kardinalat danken 1703 . 1700 AVA, FA TM, K. 141, Ff. 27, Anton Graf Rabatta an Trauttmansdorff, div. Briefe Venedig, 1638; ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Rabatta an Trauttmansdorff, div. Briefe Venedig, 1638, Protektionsbitte, ebd., Venedig, 12. Mai 1638, auch Nr. 25. 1701 AVA, FA TM, K. 168, Ff. 34, Nr. 111, Johann Ferdinand Graf von Portia an Trauttmansdorff, div. Briefe, Venedig und Görz, 1648. Im Apr. stand die Erörterung zeremonieller Streitigkeiten bzgl. seiner Antrittsaudienz im Vordergrund. 1702 Vgl. dazu ausführlich Schwarz (1943) S. 322, 323. In Personalangelegenheiten und Standessachen bewahrte Ferdinand III. eine gewisse Unabhängigkeit. 1703 Zur Gesandtschaft Carettos als kaiserlicher Botschafter in Spanien vgl. Mecenseffy (1956), S. 59-70. Die dichte Reihe der Briefe von Caretto de Grana an Trauttmansdorff u.a. von 1647 und 1648 in AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, von 1638 in ebd., K. 140, Ff. 5, Nr. 26. Briefe vom Vorgänger, Graf Schönburg, sind seltener (ebd., K. 158, Ff. 24, Nr. 78, 1637). <?page no="480"?> 479 b. Oberstkämmereramt Ähnlich wie der Obersthofmeister hatte der Oberstkämmerer ein hinsichtlich seiner materiellen Ressourcen recht bescheidenes Ressort 1704 . Neben der ihm aufgetragenen Obhut über die kaiserliche Kammer einschließlich der beiden Vorzimmer war ihm indes das Kammerpersonal - von den Kämmerern über die Kammerdiener weiter über Zwerge, Narren bis zu den Heizern und zum Reinigungspersonal unterstellt - und damit jene, die Zugang in die Retirade hatten und deren Wahrnehmungen und Äußerungen Einflüsse und Aufschlüsse in bezug auf den Kaiser ermöglichen konnten. Bei der Schilderung des kaiserlichen Levers und der Geheimhaltungsgebote für das Kammerpersonal wurde erkennbar, daß der Kaiser noch in diesem geschützten Raum des Schutzes vor denjenigen bedurfte, welche die Räume nach außen abdichteten und innen, belegt mit Sprech- und Wahrnehmungsverboten, dienten. In der Sicherung der Opazität und Abdichtung dieser Räume seines Amtsbereiches lag eine der Hauptpflichten des Oberstkämmerers. Daß dieser im heiklen Moment der Waschung des Kaisers als einziger Anwesender eine Waffe trug, sicherte seine Autorität in physischer ebenso wie in symbolischer Hinsicht; er selbst holte das Wasser für die Mundspülung und garantierte damit die Genießbarkeit des ersten potentiellen Giftträgers, mit dem der Kaiser morgens in Berührung kam. Der Oberstkämmerer hatte überdies seine Wohnung in unmittelbarer räumlicher Nähe der kaiserlichen Retirade, hielt sich regelmäßig in diesen und den Räumen der unmittelbaren Umgebung auf und schlief in der Nähe des kaiserlichen Schlafzimmers; der Oberstkämmerer durfte mit dem Kaiser baden und Karten spielen 1705 ; da er zudem die Audienztermine vergab und in Zweifelsfällen über den Zutritt in die Antecamera verfügte, war er am besten über die Kontakte des Kaisers informiert. Zu dieser Vertrauensposition gehörte eine besondere Zurückhaltung bezüglich eigener Verlautbarungen über kaiserliche und eigene Auffassungen. Dies kommt u.a. darin zum Ausdruck, daß die Oberstkämmerer 1704 Žolger (1917), S. 117-134. 1705 Zur Wohnung vgl. Anm. 686, zum ungehinderten Zutritt Žolger (1917), S. 119, zum Baden vgl. Anm. 969. Der regelmäßige Aufenthalt in den kaiserlichen Vorzimmern und den dazu gehörigen Räumen erforderte „gutte füß“ und Gesundheit (NÖLA, FA LM, Akten, K. 19, Nr. 266, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Hans Franz von Lamberg, Madrid, 23. Jul. 1659). Ferdinand III. schickte in der Nacht vom 29. auf den 30. Dez. 1654 um 4 Uhr nach dem Kämmerer Harrach, weil der Oberstkämmerer Waldstein wegen Krankheit seinen Dienst nicht versehen konnte († 19. Febr. 1655); von da an diente Harrach für mehrere Wochen „an stat Herrn Ob: Camrern“ und schlief in der folgenden Nacht vor dem kaiserlichen Zimmer (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 29. und 30. Dez. 1654, Anfang 1655). <?page no="481"?> 480 in der Regel das Amt aus vorherigem langjährigem Dienst im Hofstaat erlangten, scheinbar von einiger Unscheinbarkeit waren und auch im Geheimen Rat keine wichtige Rolle spielten: Der langjährige Oberstkämmerer Ferdinands II. Khiesl war seit 1613 dessen Oberststallmeister gewesen, als er 1619 Geheimer Rat wurde und von etwa 1620 bis zum Tod des Kaisers 1637 das Oberstkämmereramt versah; S CHWARZ faßt die für dieses Amt so wichtige scheinbare Konturlosigkeit sehr prägnant: „Of his personality no mention has been found and he appears to have been essentially a Court functionary.“ 1706 Johann Rudolf Graf Puchheim war bereits seit 1626 Kämmerer Ferdinands III., als er 1635 dessen Oberstkämmerer, erst 1645 aber auch Geheimer Rat wurde. Die überaus spärliche zeitgenössische Berichterstattung über Puchheim etwa in Gesandtenberichten oder Korrespondenzen deutet an, daß für diesen das gleiche galt wie für Khiesl. Puchheims Nachfolger, Maximilian Graf Waldstein (1651-1655), war bereits seit 1622 Kämmerer Ferdinands III., seit dessen Krönung zum böhmischen König Oberststallmeister (1625 bis 1642) und wurde erst 1647 Geheimer Rat: „mehr ehrenhalber als um seiner Stimme willen“, wie der venezianische Botschafter 1654 kommentierte 1707 . Der nächste Oberstkämmerer Ferdinands III., Don Hannibal Fürst Gonzaga, war langbewährter Soldat, seit 1640 Kämmerer und Stadtwachehauptmann von Wien 1708 ; kurz vor seinem Avancement zum Oberstkämmerer beschrieb Giustiniani den jüngst ernannten Geheimen Rat als Soldaten von mäßigem politischem Talent und geringen staatsmännischen Ambitionen 1709 . Diese Eigenschaften wurden auch den ersten Oberstkämmerern Leopolds I., Portia und Lamberg, zugeschrieben 1710 . 1706 Schwarz (1943), S. 255, 256. 1707 Fiedler (1866), S. 401. Schwarz zitiert auch Khevenhüller, der freundliche Worte fand: „Seine Condition und Gemüth ist offenhertzig, redlich und auffrecht“ (Schwarz (1943), S. 381). Die Ernennung zum Geheimen Rat (vgl. Schwarz (1943), S. 380), dürfte durch Hs. Weiß 706/ 23, fol. 8 (Vereidigung am 28. Aug. 1647) und Waldsteins Dank für ein Gratulationsschreiben zur Übertragung der Geheimratsstelle gesichert sein (OÖLA, HSt, Sch. 1224, Fasz. 13, Nr. 214, Maximilian Graf von Lamberg, Pilsen, 16. Sept. 1647). 1708 Vgl. Schwarz (1943), S. 236, 237. Zur Stadtwache und ihren Obristen mit Kurzbiographien siehe Veltzé (1902). 1709 Vgl. Schwarz (1943), S. 237; Giustiniani, Fiedler (1866), S. 403. 1710 Beide waren Obersthofmeister des Erzherzogs gewesen, als dieser noch nicht Thronfolger war, und konnten auf langjährige Dienste als kaiserliche Botschafter und Gesandte verweisen. Zu Portia und Lamberg vgl. Schwarz (1943), S. 321-323, 274-276 und Sienell (2001a), S. 94- 96, 104-108. Portia war vor dem Antritt der Stelle als Obersthofmeister kaiserlicher Botschafter in Venedig gewesen, Lamberg Gesandter bei den Friedensverhandlungen und 1652 bis 1660 Botschafter in Spanien. Leopold I. machte nach dem Tod Ferdinands III. Portia nicht allein zum Obersthofmeister (bis 1665), sondern auch zum Oberstkämmerer (bis 1661). Schwarz kennzeichnet ihn als „closest and most trusted friend of the Archduke“ sowie „gentle, <?page no="482"?> 481 Aufgrund der schlechten Überlieferung der Archive der meisten Oberstkämmerer läßt sich nicht sicher entscheiden, in welchem Verhältnis der Erfolg einer beim Zurücknehmen der eigenen Person ansetzenden Abschirmung des Kaisers oder aber persönliche Eigenschaften zusammenwirkten, und dadurch diese Zuschreibungen unterstützten, welche ihrerseits den Andrang auf die Oberstkämmerer zu verringern geeignet waren. Es läßt sich jedoch festhalten, daß Oberstkämmerer als Absender in den Korrespondenzen anderer Hofleute und Dritter im Vergleich zu den Obersthofmeistern und zahlreichen anderen Hofleuten recht schmale Spuren - quantitativ ebenso wie hinsichtlich des thematischen Spektrums - hinterließen. Als Lamberg später kaiserlicher Botschafter in Spanien war, erreichten ihn 1653 bis 1655 vom Obersthofmeister Dietrichstein 100 Briefe, vom Oberstkämmerer Waldstein weniger als zehn 1711 . Auf der anderen Seite ist ebenso an die Intensität der Essenseinladungen des Oberstkämmerers Puchheim an den jungen Kämmerer Harrach 1712 und die Mitwirkung der Oberstkämmerer bei der Auswahl von Personal für die Ehrenämter 1713 zu erinnern, wie daran, daß Puchheim in den Jahren 1646 bis 1650 durchschnittlich an etwa einem Drittel der Sitzungen des Geheimen Rates teilnahm 1714 . Überdies hebt das Epitaph des Oberstkämmerers Puchheim dessen „affabilitas“ ebenso hervor wie ein gedrucktes und vom kaiserlichen Historiograph Marienberg verfaßtes „Epitaphium“ auf den 1682 verstorbenen Lamberg mitteilte, daß er „Ore affabilis“ gewesen sei 1715 ; für Franz Albrecht Harrach hatte er ein cultured, kindhearted man, honest and well-meaning, but slow, hesitant, and without force“; seine Feststellung, daß er in politischer Hinsicht keinen seinem Amt angemessenen Einfluß gehabt habe, bezieht sich offenbar auf die informell entwickelten Trauttmansdorff’schen Maßstäbe. Als Oberstkämmerer Leopolds I. fügt sich Portia in die Reihe seiner Vorgänger; bezeichnenderweise empfahl er bei seinem Rücktrittsgesuch als Oberstkämmerer nach einem Bericht des Kaisers Lamberg als Nachfolger (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 52), Laxenburg, 30. Apr. 1661). Lamberg führte als Oberstkämmerer bereits einige Jahre, bevor Leopold I. ihm 1665 die „spanische negotia und Correspondenz“ übertrug (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 105), Wien 18. Febr. 1665), eine dichtere Korrespondenz mit dem Beichtvater der spanischen Königin und dem kaiserlichen Botschafter in Spanien Pötting (OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 451). 1711 OÖLA, HA St, Fasz. 19, Nr. 279 (Waldstein) und Nr. 290 (Dietrichstein), Zahlenangaben aus Archivbehelf; von Ferdinand III. erhielt er zwischen 1653 und 1657 über 400 Briefe (ebd., Fasz. 18, Nr. 272), von Auersperg von 1652 bis 1660 über 400 (ebd., Fasz. 15, Nr. 248), vom Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Wilhelm, Schwarzenberg, zwischen 1652 und 1660 annähernd 100. 1712 Vgl. oben Kap. B.II.3.b. 1713 Vgl. Anweisung an Oberstkämmerer von Leopold I., Hengerer (2000a), S. 21. 1714 Vgl. oben Kap. A.II.1.c. 1715 OÖLA, HSt, Sch. 1239, Fasz. 29, Nr. 603 „Epitaphium“. <?page no="483"?> 482 Ohr gehabt, teilte er ihm doch im Juni 1665 mit, daß er nach einer Sitzung des Geheimen Rats mit dem Kaiser wegen Harrachs Bitte um eine Geheimratsstelle geredet habe 1716 . Vor allem aber konnte - und kann - man kaum wissen, wann welche Themen wie zwischen Kaiser und Oberstkämmerer angesprochen wurden, wenn die Türen der Retirade geschlossen waren, gebadet oder gespielt wurde. Oberstkämmerer konnten in uneinsichtigen Situationen agieren; daß neben den anderen positiven Faktoren auch dieses Wissen um die Möglichkeit einer nicht einsehbaren Einflußnahme auf den Kaiser es geboten scheinen ließ, Oberstkämmerer pfleglich zu behandeln, leuchtet ein und läßt sich mit einem Befund ex negativo positiv korrelieren: Angriffe, wie sie sonst gegen Obersthofmeister, Behördenchefs oder Geheime Räte vorgebracht wurden, sind mir im Untersuchungszeitraum nicht begegnet. Wie schwierig die Einschätzung des Einflusses von Oberstkämmerern war, zeigt sich auch in der angeblichen Wiedergabe der Äußerung des Fürsten Lobkowitz zur Konfiguration des Hofstaats im Jahr 1665. Zwei Tage nach seiner Ernennung zum Obersthofmeister soll er gesagt haben: „wer obristhofmaister werden will, der mues zuvor dreÿ berg steigen, der erste ist sehr hoch, und heisset Aursperg, der ander etwas geringers und heisset der Schwarzenberg, der dritte scheinet noch geringer aber steinig undt heisset lamberg, hernach mues er erst durch ein langes dorff, Sinzendorff genanndt, als dan khombt er auf eine Ebene oder zechen weeg Gonzaga auf welchen Er sich von denen dort herumb befindtlichen Weissenwolff zu hüetten […] und also ist Sagan obrist hoffmaister worden.“ 1717 In der Einschätzung, die mit dem Fehlen von Oberststallmeister und Obersthofmarschall zugleich wiederum einen Hinweis auf das Ungleichgewicht von formellen Rängen und Einfluß gibt, steht der Oberstkämmerer Lamberg zwar erst an dritter Stelle hinter den prominent in stetem Streite liegenden Geheimen Räten Auersperg und Schwarzenberg, „doch scheinet“ er nur geringer; eine klare positive Einschätzung ist nicht getroffen; das Attribut „steinig“ deutet an, daß Lambergs verbindliches und etwas unscheinbares Auftreten eine kritische und kleinteilige Einflußnahme nicht ausschloß. 1716 AVA, FA HR, K. 445, Johann Maximilian Graf von Lamberg an F. A. Harrach, Wien, 25. Jun. 1665. Nach der Sitzung des Geheimen Rates um 11 Uhr. 1717 Harrach, K. 791, Konv. Wenzel Eusebius Fürst Lobkowitz, Obersthofmeister, Wien, 26. Febr. 1665. Schwarzenberg war kaiserlicher Geheimer Rat und Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Wilhelm, Gonzaga war Hofkriegsratsvizepräsident und seit 1662 Obersthofmeister der Kaiserinwitwe Eleonora II. Mit Sinzendorf ist der Hofkammerpräsident oder der Hofkanzler (evtl. sogar beide) gemeint. Weissenwolff dürfte der Vorgänger als Hofkammerpräsident sein, der seit 1657 Landeshauptmann in Österreich ob der Enns war. <?page no="484"?> 483 Johann Maximilian Graf von Lamberg Auf Lamberg, Oberstkämmerer seit 1661, fiel die Wahl für eine Skizze des Einflußpotentials eines Oberstkämmerers primär aus Gründen der Archivsituation 1718 und trotz der Bedenken, die sich hinsichtlich seiner Repräsentativität daraus ergeben, daß Leopold I. ihn zwar wegen seiner Mäßigung schätzte, Lamberg aber anders als seine Vorgänger ein hochrangiger Diplomat war 1719 . Eine ausgeprägte Konzentration auf Angelegenheiten der Kammer und eine deutliche Zurückhaltung beim Führen eigener Korrespondenzen steht vor diesem Hintergrund nicht zu vermuten, hatte er als Botschafter doch einerseits dichte Korrespondenzen mit denjenigen Höflingen, die mit den jeweiligen Problemfeldern befaßt waren, und dem Kaiser zu führen, andererseits eine flankierende Korrespondenz mit Höflingen, die mit seiner Hilfe Anliegen in Spanien ebenso wie am Kaiserhof zu betreiben suchten 1720 . Lamberg führte solche älteren Kontakte fort, ließ in seinen Briefen einiges über das Einflußgefüge um den Kaiser herum durchblicken, und übte sich in kleinen Voreiligkeiten und Mitteilungen von Details, die weiterzugeben ihm nicht oblag. Damit rückte er seine eigene Person im uneinsichtigen Arcanum um den Kaiser doch in Szene; so schrieb er dem Fürsten Ferdinand von Dietrichstein explizit noch am Abend des 30. Juli 1664, daß der Kaiser 1718 Die Korrespondenzsammlungen der Oberstkämmerer Khiesl und Puchheim scheinen verloren; die Khiesl starben mit dem Oberstkämmerer Ferdinands II. aus; das Archiv mag an die Auersperg gekommen sein (vgl. zur Genealogie Schwarz (1943), S. 256), doch auch deren Familienarchiv ist vom gesichteten Bestand im HHStA abgesehen weitestgehend verloren; die Korrespondenzen von Puchheim dürften an die Schönborn gelangt sein, doch fand sich auch in deren Archiv kein entsprechender Bestand. In das Archiv Waldstein (in SOA Prag) konnte ich aufgrund der außerordentlich freundlichen Hilfe der Archivare trotz der umzugsbedingten Schwierigkeiten kurz Einblick nehmen. Gonzaga war nur kurz Oberstkämmerer; im FA Portia im KÄLA machen die Korrespondenzen einen recht geringen Teil der Überlieferung aus; zudem war Portia auch Obersthofmeister Leopolds I. So blieb nur Johann Maximilian Graf von Lamberg, dessen umfangreiche Bestände im OÖLA Linz gut zugänglich sind. 1719 Schwarz (1943), S. 275, zählte Lamberg zur Gruppe derjenigen Höflinge, die Leopold I. wegen ihrer Mäßigkeit geschätzt habe: „men who were honest, cultivated, modest, and not too brilliant“. Seine „placid disposition“ habe ihn aus den „intrigues and conflicts” herausgehalten, die den Kaiserhof in den ersten Dekaden der Regierung Leopolds I. prägten und dem Kaiser deshalb angenehm gemacht; ähnlich Hageneder (1986), S. XXVII-XXX, S. XXIX. 1665 schrieb Leopold I. über Lamberg und ihr Verhältnis in bezug auf Lambergs erwarteten Einfluß: „1° ist er ein wirklicher Cavalier, hat keine Dependenz oder passio und kann ihm gwiss wohl trauen, 2° weiß er gleichwohl viel darum und hat ziemliche notitia de negotiis hispanicis, 3° will ich doch selbst das meiste einrichten und thuen.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 105), Wien 18. Febr. 1665. 1720 So bat Ludwig zu Hessen-Darmstadt um Hilfe bei der Realisation von Ansprüchen seines Vaters gegen den spanischen König (OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 650, Darmstadt an Lamberg, Darmstadt, 6./ 16. Sept. 1662), Hans Ludwig von Kuefstein noch während Lambergs Botschafterzeit in Spanien um die Protekektion seiner dorthin reisenden Söhne (ebd., Sch. 1225, Fasz. 14, Nr. 247, Linz, 21. Okt. 1652). Vgl. Anm. 1517 und 1547. <?page no="485"?> 484 diesen am frühen Abend zum Landeshauptmann in Mähren resolviert und dem böhmischen Kanzler Nostiz befohlen habe, dies Dietrichstein mitzuteilen; weiter teilte er mit, daß von dieser Entscheidung bislang niemand etwas wisse als der Obersthofmeister Portia, Nostiz und er selbst, doch werde der Kaiser es nach dem Abendessen beim Spiel dem Oberststallmeister (Gundaker Graf Dietrichstein) sagen 1721 . Auch der Umstand, daß Lamberg nach dem Tod Portias 1665 als Obersthofmeister im Gespräch war 1722 und dies 1675 wurde, deutet darauf hin, daß dieser Oberstkämmerer in der für Leopold I. charakteristischen Konstellation mehrerer rivalisierender führender Hofleute weit mehr an ersichtlicher Außenwirksamkeit entfaltete und Aufmerksamkeit auf sich zog als etwa Puchheim, der unter Ferdinand III. nach dem Tod Trauttmansdorffs das Obersthofmeisteramt zwar bis zu seinem Tode verwaltete, aber nicht Obersthofmeister wurde. Wegen dieser für die früheren Oberstkämmerer untypischen Merkmale habe ich auf die Ausbreitung der Korrespondenz Lambergs der Jahre 1661 bis 1665 verzichtet und hebe statt dessen im folgenden Gesichtspunkte hervor, die desungeachtet von einem über diesen Zeitraum hinausgehenden systematischen Interesse zu sein scheinen. Lamberg erscheint in seiner Korrespondenz als Höfling, der seine Einflußnahme grundsätzlich mit derjenigen anderer hochrangiger Höflinge abstimmte; auch die Bitten um seine Hilfe hoben häufig auf weitere Unterstützung vornehmlich durch den Obersthofmeister ab. Die Beispiele hierfür sind so zahlreich, so daß einige besonders prägnante ausgewählt werden können. So bat Johann Karl Fürst von Portia mit Brief vom 7. Oktober 1665 um die Stelle des Landeshauptmanns in Kärnten und übersandte Lamberg ein Blankett, zu dem dieser den Memorialtext formulieren sollte; Lamberg vermerkte auf der Rückseite, daß das Amt auf seine Bitte und auf „bewegliche“ Empfehlung des Obersthofmeisters Lobkowitz vom Kaiser am 12. Oktober übertragen worden sei 1723 . In einem Konzept für ein Antwortschreiben an Graf Lazansky, der um eine Appelationsratsstelle gebeten hatte, schrieb er nicht allein, daß er es dem Obersthofmeister gegeben habe, damit der Kaiser es aus 1721 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 30. Jul. 1664. Seine Hilfe bei Kaiser (Memorialübergabe) und Obersthofmeister (Gespräch) für diesen schilderte er auch in einem Schreiben vom 11. Aug. 1663. 1722 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 25. Febr. 1665, fol. 268. Dietrichstein hatte Lamberg geraten, sich um das Amt zu bemühen und seine Unterstützung zugesagt. 1723 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 504, Carl Fürst von Portia an Lamberg, Spital, 7. Okt. 1665, Notiz Lambergs auf der Rückseite. <?page no="486"?> 485 dessen Händen „zur gewinnung der Zeit“ erhalte, sondern er fügte auch nachträglich ein, daß das von Lazansky übersandte Memorial an den Kaiser gerichtet gewesen sei 1724 . Ungeachtet der Frage, ob diese Selbstdarstellung den Tatsachen entsprach oder nicht, stimmte sie doch mit der Struktur vieler Bitten um Hilfe überein: So bat Ferdinand Fürst von Dietrichstein ihn 1661 um seine Mithilfe bei der Realisierung einer Geldanweisung mittels Verwendung beim Kaiser und Obersthofmeister Portia 1725 . Dietrichstein ging soweit, Lamberg im einzelnen auseinanderzusetzen, wie er und Portia den Kaiser instruieren und tätig werden sollten, damit ein ihm ungünstiges Urteil beseitigt werden könne 1726 . Die Erfolgswahrscheinlichkeit der direkten oder indirekten Einwirkung des Oberstkämmerers auf Gerichtsverfahren war immerhin so hoch, daß Hans Georg Freiherr von Lamberg es für seine „unterschidliche rechtsfihrungen“ in Krain als ausreichend erachtete, wenn der Oberstkämmerer ihm ein „Recomendationsbriefel“ an den Landeshauptmann zusende, der ihm darauf wohl mit „ansehlicher authoritet mir genedig an die Hanndt gehe und beÿspringe“ 1727 . Die verschiedenen Aspekte kommen zusammen in einem Briefwechsel zwischen Karl Eusebius Fürst von Liechtenstein und dem Oberstkämmerer; Liechtenstein teilte Lamberg mit, daß er mit dem Oberst- 1724 OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 649, Lamberg an Graf Lazansky, Konzept, Wien, 12. Jul. 1662. Carl Max Graf Lazansky war 1667 Appellationsrat (Auersperg (1805), S. 76). 1725 OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 672, Fürst Ferdinand Dietrichstein an Lamberg, Nikolsburg, 11. Sept. 1661. 1726 OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 469, Fürst Ferdinand von Dietrichstein, Brünn, 17. Aug. 1663. Das königliche Gericht in Mähren hatte Dietrichstein nach dessen Schilderung zur Rechnungslegung in einer Vormundschaftssache verurteilt; das Urteil hatte in der Revision trotz seiner „erheblichen querela nullitiae“ Bestand. Er wolle dem böhmischen Kanzler aber ungeachtet der angeblichen Verfahrensfehler keinen „disgusto“ bereiten und für den Fall, daß die Kanzlei das Urteil nicht zurücknehme, die Einsetzung einer Kommission durch den Kaiser erreichen. Deshalb möchte Lamberg den Kaiser und den Obersthofmeister Portia unterrichten, auf daß dem böhmischen Kanzler Nostiz die Einrichtung einer Kommission bei der böhmischen Hofkanzlei unter Zuziehung anderer kaiserlicher Justizräte anbefohlen werde; Dietrichstein begründete dies auch damit, daß er „hier im lande khein gerechtigkeit von dem tribunal zu hoffen habe“. Für den Fall, daß der Kanzler eine Kommission in Wien wegen der Armut der gegnerischen Partei, die sich einen Aufenthalt in Wien nicht leisten könne, ablehne, stellte er eine Finanzierung des Aufenthalts in Aussicht. Das Vorgehen Dietrichsteins hatte Erfolg, teilte er Lamberg doch bald darauf mit, daß Nostiz ihm wegen Entsendung eines Bevollmächtigten zur Kommission geschrieben habe; zugleich bat er Lamberg darum, daß ihm nichts „präjudizierliches“ geschehe und zur Kommission „auch andere Ihrer Maÿl: Justitz räthe zugezogen werden möchten.“ Lamberg solle Nostiz nicht erläutern, warum Dietrichstein andere Justizräte wolle, weil dieser sonst zu der Auffassung gelangen könnte, Dietrichstein mache die Kanzlei „suspect“ und bat, Lamberg möge auch Portia bitten, dafür zu sorgen, daß nicht lediglich Kanzleipersonal in der Kommission sitze. 1727 OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 461, Hans Georg Freiherr von Lamberg (seit 1664 Graf) an Lamberg, Laibach, 30. März 1663. <?page no="487"?> 486 landrichter in Mähren, Stefan Graf von Vrbna, in einem Rechtsstreit liege; weil dieser aber mit dem Obersthofmeister Portia „nachendt verwandt ist, als verlange ich mehr mit ihme in gueten Vernehmen zu stehen als in widrigen“; deshalb möge Lamberg bei Portia auf einen Vergleich hinwirken. Lamberg schrieb darauf an von Vrbna, wobei er die Angelegenheit so dargestellte, als habe er selbst beiläufig mit Liechtenstein gesprochen und nunmehr „erspüren können, das derselbe Euer Freundschaft verlangt und auf mein bewegliches zusprechen“ zur Beilegung „des missverstandes sich jetzt geneigt erzeigt.“ Wenn dem Grafen seine (Lambergs) „interposition nit mißfallen wollte“, würde er ein Vergleichsangebot unterbreiten 1728 . Die von Lambergs Hand im Konzept des Briefes vorgenommene Ergänzung verschiebt die Initiative zur Streitbeilegung noch weiter von Liechtenstein auf ihn selbst; das Motiv, die Furcht Liechtensteins vor der Nutzung der verwandtschaftlichen Beziehung des Oberstlandrichters zum Obersthofmeister verschwand; die Interpretation des Streits als Mißverständnis erleichterte die Annahme von Lambergs subtilem Machtwort: das bereits bekannte „bewegliche zusprechen“ Lambergs bei der Klärung von ‚Mißverständnissen’ Mißfallen zu äußern, scheint nicht klug gewesen zu sein. Von daher ist es verständlich, wenn häufiger Bitten an den Oberstkämmerer gerichtet wurden, Memoriale im Sinne der Bittsteller aufzusetzen 1729 oder wenn er vom Sohn des Prinzipalgesandten bei den Friedensverhandlungen von Münster unumwunden gefragt wurde, wie er an das seinem inzwischen verstorbenen Vater versprochene Geld herankommen könne 1730 . Die Technik des vorgeblichen bzw. tatsächlichen Verweises an andere machte es zugleich erforderlich und möglich, daß Lamberg mit immer wieder vertrösteten und abgewiesenen Personen freundlichen und für ihn selbst unverbindlichen Umgang pflegte. So bat der älteste Sohn von Maximilian Graf von Trauttmansdorff Leopold I. unter Bezug auf das seinem Vater von Ferdinand III. als Dank für den westfälischen 1728 OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 663, Karl Fürst von Liechtenstein an Lamberg, Feldsberg, 1. Sept. 1662 und ebd., Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 663, Lamberg an Graf Stefan von Vrbna, Preßburg, 10. Sept. 1662. In beiden Briefen ist die Rede davon, daß Dietrichstein dessen die ‚Freundschaft’ wünsche. Kursive: Von Lamberg später hinzugefügt. 1729 U.a. OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 474, Johann Adam Hersan Graf zu Harras an Lamberg, Prag, 12. Sept. (? ) 1664, mit der Bitte, eine Bittschrift durch Lambergs Sekretär aufsetzen zu lassen, wozu er eine carta bianca beifüge. Sachlich ging es um Besoldungsfragen des ihm verliehenen Jägermeisteramtes. 1730 OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 464, Fürst von Naussau Hadamar an Lamberg, Hadamar, 4. März 1663. In dieser Sache wurde Lamberg wenig später vom Reichshofrat Johann Crane über dessen entsprechende Bemühungen in Regensburg informiert (ebd., Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 462, Johann Crane, Regensburg, 22. Apr. 1663). <?page no="488"?> 487 Frieden gegebene Versprechen, die Trauttmansdorff besonders zu unterstützen, jahrelang - vergeblich - um den Orden vom Goldenen Vlies. Dabei korrespondierte er auch mit Lamberg, der ihm zwar 1663 bei der Beschaffung eines Hauses in Wien für einen Aufenthalt half, den Trauttmansdorff zur Erlangung des Toison nutzen wollte. Nachdem auch der Wienaufenthalt nicht geholfen hatte, bat er schriftlich weiter um Lambergs Hilfe, um dessen Vermittlung beim Obersthofmeister Portia, und kündigte 1664 drastische Schritte an: Er werde zur Not nach Spanien reisen, um dort sein Anliegen zu betreiben 1731 . In dem sich über Jahre hinziehenden Streit zwischen dem Hofkammerrat Jörger und dem Hofkammerpräsidenten Sinzendorf erhielt Lamberg von Jörger immer wieder Bitten um Hilfe und um die Überreichung von Memorialen an den Kaiser (v.a. 1665-1667) und später das Angebot der Vorlage von Beweisen für rechtswidrige Praktiken des Hofkammerpräsidenten und des Obersthofmeisters Lobkowitz (1672). Bevor aber Sinzendorf 1680 in Ungnade entlassen wurde, mußte 1675 Lobkowitz für Lamberg die Stelle des Obersthofmeisters räumen; daß Lamberg die an die Normen des Hofstaats appellierende Interventionen Jörgers zwar nutzte, aber nicht schätzte, daß er durch sie zum Handeln aufgefordert wurde, geht auch daraus hervor, daß Jörger aus der Reorganisation der Hofkammer im Jahr 1681 herausgehalten wurde 1732 . In der 1665/ 66 ausgefochtenen Auseindersetzung um die Besetzung der Landverweserstelle in Graz versuchten verschiedene Personen Lamberg auf ihre Seite zu ziehen: Der Landeshauptmann Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff bat inständig, Lamberg möge verhindern helfen, daß Max von Herberstein diese Stelle bekäme, was dessen Vater Hans Max durch verschiedene Versetzungen und Beförderungen diverser Stelleninhaber gerade vorbereite; eine ähnliche Situation, in der die Landesinteressen von der „herbersteinischen faction untertrukhet und ruiniert“ 1731 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 496, Adam Matthias Graf Trautmannsdorff an Lamberg, Tainitz: Anmietung eines Wiener Hauses (6. Apr. 1663), Bitte, dem Kaiser ein Memorial zu überreichen, Klage über die Nichtbeachtung seiner Familie und der Verdienste seines Vaters anläßlich der Vergabe zwei neuer Orden (22. Mai 1663), Umzug nach Wien (19. Mai 1663), Bitte um Hilfe (Orden und Geheimratstitel), Androhung der Spanienreise (12. Jun. 1664), Bitte um Ausfertigung des Dekrets zum Geheimratstitel (19. Jun. 1664). 1732 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 522, Johann Quintin Jörger an Lamberg, vgl. insbesondere die Briefe vom 18. und 20. Nov. 1665 (Abdrängung Jörgers aus der Hofkammer durch Sinzendorf), Hofkammerinterna, provozierter Sessionsstreit (Wien, 6. Jan. 1667, Siegel ausgeschnitten), Vorwürfe und Angebot weiterer Beweise (Wien, 6. Apr. 1672). Zur Beteilung Jörgers am Sturz Sinzendorfs vgl. Sienell (2001a), S. 171. Ungeachtet der Zuschriften Jörgers war Lamberg an der Untersuchung 1672 nicht beteiligt. Zur Zusammensetzung der Kommission, die die neue Hofkammerordnung erarbeitete, vgl. Fellner (1907b), S. 597. Bei den Beratungen, die zur Absetzung Lobkowitz’ führten, war Lamberg zugegen (Sienell (2001a), S. 93). <?page no="489"?> 488 würden, habe es erst vor einigen Jahren gegeben, die der Kaiser selbst durch die Versetzung des Hans Max von Herberstein beendet habe 1733 . Der Landmarschall in der Steiermark, Georg Christian von Saurau, bat Lamberg um die Stelle für sich selbst und er informierte ihn in diesem Zuge darüber, daß die gegnerische (herbersteinische) Seite über ihren Einfluß im Geheimen Rat und in der Regierung den Bericht und das Gutachten über ihn ungünstig ausfallen lasse. Seinen Dank für Lambergs Hilfsversprechen ergänzte er von Januar bis März 1666 mit ausführlichen Berichten über die Vorgehensweise der gegnerischen Seite und die „mit besorgender Passion“ vollzogenen Verfahrensschritte 1734 . Desungeachtet bekam Herberstein im März 1666 die Stelle, nachdem er vom Kaiser die Erlaubnis erhalten hatte, ihm seine Auffassung darzulegen und seine „nottorfft selbsten zu handlen“, wozu auch er Lamberg um Hilfe bat; es ist unklar, welches Gewicht der Umstand hatte, daß Herberstein bereits 1654 Kämmerer Leopolds I. geworden war, Saurau als ehemaliger Kämmerer Ferdinands III. aber erst 1657 1735 . Zeitverbrauch Nicht allein bei dem Streit um die Landsverweserstelle fiel auf, daß von der Mitteilung von Anliegen bis zu einer kaiserlichen Resolution mitunter erhebliche Zeiträume verstreichen konnten. Inhaber oberster Hofämter zu drängen ging leichthin nicht an. Im disponiblen Verbrauch von Zeit aber wird man eine der wichtigsten Funktionen hierarchisch hoch angesiedelter Höflinge sehen können: Zeit, in der sich abzeichnen konnte, welche unter den verschiedenen Optionen am wenigsten Widerstand produzieren würde, Zeit, in der die Konfliktbereitschaft und das Drohpotential der Insistierenden taxiert und in der Reaktionen abgewogen werden konnten. Ein instruktives Beispiel hierfür sind die Bemühungen des steirischen Landeshauptmanns Sigmund Friedrich Graf von Trauttmansdorff um 1733 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 521, Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff an Lamberg, Neuhaus, 26. Dez. 1665. 1734 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 516, Georg Christian von Saurau an Lamberg, Graz: Bitte um die Landverweserstelle mit Lebenslauf (24. Dez. 1665), Dank für Hilfszusage, Hinweis auf widrige parteiliche Gutachten (3. Febr. 1666), Streit um die Stelle (21. Jan. 1666, auch Memorial an den Kaiser; 12. Febr. 1666, 20. Febr. 1666, 7. März 1666), über Parteilichkeit (7. März 1666); auf dem Brief Sauraus vom 12. März 1666 notierte Lamberg, daß Leopold I. sich am 21. März für Max von Herberstein als Landverweser entschieden habe. 1735 Maximilian Graf von Herberstein hatte noch 1665 die Erlaubnis erhalten, nach Wien zu reisen und bat Lamberg wegen der Stelle um Hilfe (OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 477, Graz, 23. Dez. 1665, Max von Herberstein, Vizestatthalter zu Graz, an Lamberg). <?page no="490"?> 489 eine Stelle als kaiserlicher Geheimer Rat; ihm ging es primär um die Session im Geheimen Rat in Graz in der Zeit nach seiner Landeshauptmannschaft; daß die neuernannten Geheimen Räte ihm später als ehemaligen Landeshauptmann vorsitzen sollten, schien ihm nicht hinnehmbar. So bat er im Herbst 1664 durch seinen in Wien weilenden Vetter Mörsperg bei Lamberg um Hilfe zur Geheimen Ratsstelle, dankte ihm im Dezember für die „gnade“, die der Oberstkämmerer ihm in dieser Sache erwiesen habe und bat um fortdauernde Hilfe bis zur Erlangung der kaiserlichen Resolution. Erfolg hatte er vorläufig nicht; im Februar 1665 schrieb er Lamberg, er habe von der bevorstehenden Ernennung von Grazer Geheimen Räten gehört, ohne daß er dabei bedacht worden sei; er legte dar, daß es ihm lediglich auf die Session ankomme, deutete zugleich aber an, daß er für den Fall, daß er zurückgesetzt werde, bei den Landständen „alle“ Autorität verliere und daß die kaiserlichen Interessen darunter zu leiden haben würden. Diese Andeutung einer Drohung motivierte Lamberg zu einer umgehenden Antwort: Trauttmansdorff möge den Obersthofmeister „informieren“. Trauttmansdorff schrieb daraufhin am 6. März über Lamberg auch diesem und bat Lamberg um weitere Hilfe. Mitte März schickte er Mörsperg auch wegen seiner Ratsstelle wieder nach Wien und bat den Oberstkämmerer mit Brief vom 17. März um Gehör für diesen. Lamberg hatte bereits auf das vorangegangene Schreiben am 14. März geantwortet und angegeben, er habe dem Obersthofmeister Trauttmansdorffs Bitte empfohlen und auch mit dem Kaiser darüber gesprochen, woraufhin Trauttmansdorff nochmals auf Mörsperg verwies und wiederum um Hilfe bat. Mit Dank und Bitten von Seiten Trauttmansdorffs und Mitteilungen von Lamberg, daß alles auf einen guten Weg gebracht worden sei, verging der April, bis der Landeshauptmann am 13. Mai mit dem Hinweis auf Eile drang, die lange Dauer der Angelegenheit gebe seinen Grazer Gegnern Gelegenheit, seine Ernennung zu verhindern. Im Sommer kamen diese dann zum Zug und konnten Trauttmansdorff bei einer vom Kaiser anbefohlenen Kommission zwingen, „meinen wiedersachern guets zu thuen“, was dieser im Interesse des Friedens im Lande hingenommen habe; dadurch aber, daß die Gegenseite mit ihren Anliegen Erfolg gehabt hätte, er selbst aber immer noch nicht Geheimer Rat sei, sei er der Verachtung der Landstände ausgesetzt und sehe sich deshalb außerstande, eine weitere kaiserliche Landtagsproposition einzubringen. Dieser als Drohung mit der Aufkündigung seiner Loyalität interpretierbaren Klage vom 18. Oktober ließ er am 21. Oktober eine nochmalige Bitte folgen, deren endliche Bewilligung auf dem Brief dann <?page no="491"?> 490 endlich vermerkt wurde. Mit Brief vom 4. November unterrichtete ihn Lamberg von der kaiserlichen Entscheidung, für welche Trauttmansdorff ihm umgehend dankte - um bereits am 2. Dezember, wiederum um Hilfe bittend, mitzuteilen, daß man sich gegen die dadurch entstandene Sessionsordnung wehre 1736 . Dem zähen Insistieren konnte von Hof aus ein erheblicher Zeitverbrauch für das Durchführen der jeweils erforderlichen Schritte entgegengesetzt werden; bis außen sichtbar wurde, wann bzw. ob überhaupt etwas getan wurde, war wieder Zeit verronnen. Diese Zeit konnte genutzt werden, um die gerade bei Stellenbesetzungen häufig entstehenden Interessenkonflikte verschiedener Familien soweit auszugleichen, daß eine kaiserliche Entscheidung zugunsten einer Seite als Teil einer umfassenderen und die verschiedenen Seiten berücksichtigenden Lösung darstellbar war 1737 . Durch Zeitverbrauch ließ sich verhindern, daß Auseinandersetzungen im System Auseinandersetzungen gegen das System oder gar außerhalb des Systems wurden. Im konkreten Fall wurde damit zudem abgewendet, daß der Landeshauptmann die Landtagsproposition allzu lapidar vortrug, daß die nicht nur in der Regierung im und Grazer Geheimen Rat gut vertretenen Herberstein sich auf das Produzieren von kleinen Unannehmlichkeiten verlegten und etwa ihrerseits beim Einziehen der Steuern Zeit ins Spiel brachten; gesichert war aber auch, daß beide Seiten die Höflinge und den Kaiser bei der Austragung ihrer Konflikte nicht weiter zu Hilfe riefen. Wenn im Hofstaat schon Anpassungsleistungen an die Verhältnisse in den Landständen erbracht werden mußten - hier sogar durch die Stellenbesetzung im Geheimen Rat - lag in der Möglichkeit der Tempowahl eine Chance, diese Anpassungsleistungen unter Berücksichtigung von im Hofstaat vertretenen Interessen vorzunehmen. Das breite thematische Spektrum der an den Oberstkämmerer herangetragenen Bitten wurde so auch sozial handhabbar 1738 . 1736 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 521, Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff an Lamberg, Graz, 10. Dez. 1664, 25. Febr. 1665, 17. März 1665, 20. März 1665, 1. Apr. 1665, 13. Mai 1665, 11. Jul. 1665, Rabenstein, 18. Okt. 1665, Graz, 21. Okt. 1665, 11. Nov. 1665, 2. Dez. 1665, Widerstand gegen die Präzedenzentscheidung. Mörsperg war vermutlich der Regimentsrat Georg Friedrich (seit 1661/ 62). Vgl. aber Thiel (1930), S. 624. 1737 Konkurrenz mochte auch über Geld entschärft werden: So bat der Verordnete Hans Georg Graf Herberstein Lamberg um Hilfe zur Stelle des Schloßhauptmannes zu Graz, er vermute zwar, der Kaiser habe sich anders entschieden, doch hoffe er, nicht „leer“ auszugehen und bat unter Verweis auf eine ausstehende Gnadengabe um eine Gnadengabe von 12.000 fl. oder auch 10.000 fl. (OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 477, Graz, 27. Mai 1665). 1738 Vgl. zu teilweise auch an Oberstkämmerer (Puchheim und Lamberg) gerichteten Drohungen mit dem Quittieren des Dienstes oben Anm. 685. <?page no="492"?> 491 Kämmererschlüssel Lamberg verwaltete indes nicht allein die Audienztermine des Kaisers 1739 , sondern war darüber hinaus für die Ernennung von Kämmerern relevant. Von ihm scheinen die Bitten üblicherweise begutachtet und mit einem Votum dem Kaiser vorgelegt und mit ihm beraten worden zu sein 1740 . Die Orientierung war hier problematisch, weil einerseits eine Reduktion der Kämmererzahlen von den Kaisern immer wieder angeordnet wurde, andererseits die Zahlen desungeachtet immer weiter anstiegen. Das regelmäßig mißachtete Restriktionsgebot spielte dem Oberstkämmerer indes eine Ressource in die Hände, die er im Hinblick auf schwelende Konflikte, auf die Erhaltung von auf den Hof gerichteten Hoffnungen und mitunter auch für eigene Interessen einsetzen oder nutzen konnte. Auf der einen Seite war es möglich, Bitten und Empfehlungen unberücksichtigt zu lassen - so wie jene des von oben bekannten Landeshauptmanns Sigmund Friedrich Graf von Trauttmansdorff, der im April 1665 unter Verweis auf die üblichen Kriterien für einen Freiherrn von Rottmansdorf, um den Kämmererschlüssel gebeten hatte 1741 . 1739 Der Oberstkämmerers erhielt wie die Obersthofmeister nicht allein Bitten um Vermittlung kaiserlicher Audienzen, sondern auch Bitten um eigene Audienzen. In der Korrespondenz treten besonders Reichsfürsten hervor, die Gesandte an den Hof schickten (OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 651, Pfalzgraf Karl Ludwig, Heidelberg, 15. Dez. 1662, Bitte um Hilfe zu kaiserlicher Audienz; ebd., Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 468, Herzog Gustav Adolf zu Mecklenburg, Güstrow, 6. Mai 1663, Bitte um Hilfe für seinen nach Wien entsandten Kanzler und Geheimen Rat; ebd.., Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 475, Christian Ernst Markgraf zu Brandenburg- Bayreuth, Bayreuth 2./ 12. Mai 1663, Hilfe für Abgesandten wegen Termins für die Vergabe der Reichslehen; ebd., Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 471, Markgraf Hermann von Baden, nicht an Lamberg, aber in seiner Korrespondenz, Mainz, zwei Schreiben, Sept. 1663, wegen Entsendung eines kurmainzer Geheimen Rates; siehe auch die Entsendung eines Kuriers zu Lamberg durch Franz Albrecht Harrach zur Vorbereitung einer Relation vor dem Kaiser mit der Bitte, Thomasi anzuhören (ebd., Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 483, Harrach an Lamberg, Innsbruck, 28. Jun. 1665)). Dabei waren die Empfehlungsschreiben wiederum teilweise von weiteren Empfehlungen flankiert. So bat beispielsweise der Bischof zu Worms um Hilfe für einen von ihm selbst und dem Kurfürsten von Mainz an den Hof gesandten Vertreter, den auch Guidobald Graf von Thun als Erzbischof von Salzburg mit der Bitte um „guetwilligen access“ empfahl: OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 473, Hugo Eberhard, Bischof zu Worms, Regensburg, 20. Febr. 1663, er und der Kurfürst von Mainz senden den Geheimen Rat Dr. Constantin Bertram zum Hof, Bitte um Gehör, und ebd., Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 476, Guidobald von Thun, Erzbischof von Salzburg, Regensburg, 19. Febr. 1663, der Geheime Rat des Bischofs zu Worms, werde an den Hof gesandt, er empfehle diesen und bitte um „nit allein guetwilligen access“, sondern auch um die Empfehlung der Anliegen. Kurz darauf sandte Thun seinen Geheimen Rat und Kämmerer mit einem Empfehlungsschreiben an Lamberg an den Hof (ebd., Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 476, Regensburg, 23. Apr. 1663). 1740 Vgl. dazu Anm. 897. Erwähnenswert ist daneben die Empfehlung eines Bewerbers um die Stelle eines „grand escuijer“ durch Josephine von Nassau (OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 466). 1741 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 521, Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff an Lamberg, Oberthal, 10. Apr. 1665, Empfehlungsschreiben für Albrecht Freiherr von Rott- <?page no="493"?> 492 Im Zweifel war die Referenz auf die Restriktionsnorm möglich. Auf der anderen Seite konnte man Empfehlungen folgen wie jener des Vaters des Grafen Vratislav für seinen Sohn 1742 . Lambergs Mitwirkung an der Ernennung des Ferdinand Ludwig von Kolovrat zum Kämmerer 1743 legt Rücksichten auf seine eigenen Kinder nahe: Die Formulierung im Dankschreiben von Kolovrats Bruder, daß der Zuwachs an Ehre seiner Familie Lamberg allein zuzuschreiben sei, hält sich im Rahmen üblicher Dankesformeln, doch war ein Sohn Lambergs wie der neuernannte Kämmerer Maltheserordensritter. Überdies ließ sich mit der Annahme der Empfehlungen demonstrieren, daß das Versagen eigener Hilfe in anderen Problemkreisen nicht persönlich zu nehmen sei; so hatte sich Kolovrat in den Jahren 1664 bis 1666 vergeblich bei Lamberg um Schutz seines Appelationsgerichts gegen den Oberstburggrafen gewandt, und doch wurde auf Kolovrats Empfehlung an Lamberg sein Schwager 1665 umgehend Kämmerer 1744 . Die Versorgungsaussichten seiner Kinder 1745 spielten bei der Bearbeitung von Anliegen und Empfehlungen des Erzbischofs von Salzburg, Guidobald Graf von Thun, eine zentrale Rolle; dessen Bruder Michael Oswald war bereits seit 1657 Kämmerer Leopolds I. Doch war der Erzbischof bestrebt, weitere Brüder und seine übrige Klientel mit dem Kämmereramt versehen zu wissen. Lamberg dagegen suchte seinen Kindern verschiedene Kanonikate zu verschaffen 1746 . Von daher schien die mansdorff: Dieser sei „von ein ansehlichen uralten haus und guten qualiteten“ und Landrechtsbeisitzer in Innerösterreich 1742 OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 457, Graf Vratislav an Lamberg, Prag, 9. Mai 1663; er könne nicht nach Wien kommen, lasse ihm seinen Sohn aber befohlen sein und hoffe auf eine gute Nachricht bezüglich des erbetenen Kammerschlüssels. Im Mai 1664 wurde der Sohn Kämmerer. Lambergs Frau war eine geborene Gräfin von Vrbna. 1743 Der Maltheserritter Ferdinand Ludwig war am 30. Okt. 1662 Kämmerer geworden, woraufhin sein Bruder Franz Lamberg dankte (OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 662, Prag, 8. Nov. 1662). 1744 Vgl. zum Konflikt oben Anm. 1279. OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 485, Appellationspräsident Franz Karl Graf Kolovrat an Lamberg, Prag, 5. Dez. 1665, Bitte um Hilfe zum Kämmererschlüssel für seinen Schwager Johann Wenzel von Oppersdorff, der „persöhnlich aufwartten“ werde. Bemerkenswert ist, daß sie nur in einer der gefundenen Kämmererlisten auftaucht (s.d., Ende 1665/ Anfang 1666, Kämmerer, Nr. 324 in Liste 208 in SOA, Praha, RA Šternberg 49). Dies läßt Unregelmäßigkeiten als denkbar erscheinen. 1745 Diese spielten eine Rolle bei der Betreibung seiner Rückkehr nach Wien vom Botschafterposten in Spanien; bereits 1659 schrieb er, die Versorgung seiner Kinder sei von Spanien aus nicht möglich, sondern erfordere seine Präsenz (NÖLA, FA LM, Akten, K. 19, Nr. 266, Lamberg an Hans Franz von Lamberg, Madrid, 23. Jul. 1659). Hinsichtlich der Kindspaten war die Versorgung gut gelungen (OÖLA, HSt, Sch. 1219, Fasz. 8, Nr. 164). 1746 Vgl. OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 547, Ott Heinrich Fugger an Lamberg, 16. Apr. 1662, mit der Bitte, dieser möge seinen Sohn zu einem Verzicht auf eines seiner Kanonikate (Passau und Salzburg) bewegen, da er selbst Domherr in Passau werden wolle. <?page no="494"?> 493 Pflege guter Beziehungen geboten und schlug sich auch in einer vergleichsweise dichten Korrespondenz nieder 1747 . 1663 war ein weiterer Bruder des Erzbischofs (Romedius Konstantin) auf dessen Bitte hin zum Kämmerer ernannt worden; nach der Ernennung aber drang der Erzbischof darauf, daß ein älterer Bruder, der Maltheserritter Franz Sigmund, dem jüngeren nicht nachgesetzt würde; dabei spielte Thun darauf an, daß einer der Söhne Lambergs als Maltheserritter unter Franz Sigmund Dienst tat. Der jüngere Bruder wäre dadurch zu entschädigen, daß er die Braut Leopolds I. nach Wien begleiten dürfte. Eigenhändig setzte der Erzbischof unter den Brief an Lamberg überzeugendes Argument: „Manus manum lavat“ 1748 : Also wurde Franz Sigmund als Kämmerer an die Stelle seines jüngeren Bruders gerückt, der dann 1665 gleichfalls Kämmerer wurde, womit aus einer Stelle zwei Stellen zuzüglich Begleitungsprivileg geworden waren 1749 . 1664 wirkte Lamberg darüber hinaus wesentlich an der kaiserlichen Erlaubnis mit, welche dem Erzbischof in Kirchen in Anwesenheit des Kaisers die Benutzung eines Baldachins gestattete 1750 . Im Oktober 1665 konnte Thun Lamberg schließlich für den Kämmererschlüssel für Oswald Graf von Spaur danken, den er dringlich empfohlen hatte 1751 . Lambergs Entgegenkommen bei der Ernennung dreier Kämmerer und der Verleihung des Baldachins zahlte sich im November 1665 endlich aus: Der Erzbischof stellte dem Oberstkämmerer frei, einen seiner Söhne für die nächste oder übernächste Vakanz im Domkapitel zu nominieren, was dieser unverzüglich tat 1752 . 1747 Vgl. OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 476; Fasz. 27, Nr. 495, Fasz. 33, Nr. 726. 1748 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 476, Guidobald von Thun, Erzbischof von Salzburg, an Lamberg, Regensburg, 17. Nov. 1663, in Beantwortung eines Briefes von Lamberg vom 27. Okt., der ihm durch Weissenwolff zugegangen sei. Vgl. dazu OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 456, David Ungnad von Weissenwolff an Lamberg, Regensburg, 18. Nov. 1663; er habe Lambergs Brief erhalten und ihn an den Bischof von Salzburg weitergegeben. Weissenwolff teilte Lamberg die weiteren Wünsche und Pläne des Erzbischofs bzgl. des Kämmereramtes für seine Familienmitglieder mit. 1749 Beide Brüder im Kämmereramt schickte der Erzbischof zu kleineren Missionen an den Kaiserhof (OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 495, Thun an Lamberg, Regensburg, 31. Okt. 1664, er sende seinen Bruder Michael Graf von Thun zum Kaiser; ebd., Regensburg, 12. Aug. 1665, er sende den Kämmerer Franz Sigmund von Thun zum Kaiser). 1750 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 490, Leopold I. bewilligt dem Erzbischof von Salzburg den Gebrauch eines Baldachins in der Kirche in seiner Gegenwart, 1664 und OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 495, Entwurf wegen des Baldchins. 1751 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 495, Guidobald von Thun, Erzbischof von Salzburg an Lamberg, Salzburg, 16. Okt. 1665, Dankschreiben wegen des Schlüssels und Entschuldigung für die Dringlichkeit der Bitte unter Hinweis auf die drängende Frau des Begünstigten. 1752 OÖLA, HSt, Sch. 1242, Fasz. 33, Nr. 726, Guidobald von Thun, Erzbischof von Salzburg, an Lamberg, Salzburg, 2. Nov. 1665. Das Konzept der Antwort Lambergs mit der Nominierung seines jüngsten Sohnes nominierte, datiert vom 2. Nov. 1665 (ebd., Sch. 1242, Fasz. 33, Nr. 726). <?page no="495"?> 494 II. Gnaden und Gelder Im ersten Abschnitt dieses Kapitels ging es im Hinblick auf den zugeschriebenen bzw. tatsächlichen Einfluß von hohen Amtsträgern des Kaiserhofes um die Implikationen der Hofstruktur einerseits und andererseits um das dadurch geschaffene Spannungsverhältnis zu anderen Erfolgsmedien von Kommunikation wie besonders um Familie, Stand, landständische Verortung und Geld sowie dessen Rückwirkungen auf die Struktur des Hofstaats. Im folgenden zweiten Abschnitt geht es wiederum um Prozesse sozialer Reproduktion, doch wird nun von den verschiedenen Ressourcen des Kaiserhofes her gefragt. Die oben diskutierten Probleme - Personal und Präsenz, Interaktion und Organisation sowie der Zusammenhang von Hofamt und Einfluß - werden auf diese Weise aus einer anderen Perspektive beleuchtet und in ihrem Zusammenspiel in ihrer Relevanz für die Erlangung kaiserlicher Gnaden analysiert. Den Anfang machen die vom Kaiser vergebenen Stellen vor allem des Hofstaats; an diesen kann man das Zusammenwirken der oben identifizierten Faktoren in den wichtigen Reproduktionszyklen besonders gut beobachten, an diesen wird besonders die Rekursivität zahlreicher Prozesse deutlich. Es schließen sich ausgewählte Güter aus dem fürstlichen Füllhorn an, Preziosen und Prädikate, Ehrenzeichen und Recht. Den Schluß macht das liebe Geld, nicht zuletzt um die ökonomische Dimension der über den Hofstaat strukturierten Verknüpfung von fürstlicher Herrschaft und adeliger Existenz zu betonen. 1. Stellen Entscheidungen über Stellen stehen im Zentrum der Etablierung und Reproduktion von Organisationen; ihre Analyse muß sich daher in besonderer Weise der theoretischen Imbzw. Komplikationen der Begriffe des Entscheidens und der Stelle vergegenwärtigen 1753 . Eine Stelle selbst ist variabel, die an sie geknüpften Anforderungen lassen sich abändern; Stelleninhaber sind variabel, sie treten Stellen an und treten zwangsläufig irgendwann ab. Ob Erwartungen an Stelle oder Stelleninhaber erfüllt werden oder nicht, kann man vorher nicht wissen und so stößt jede Entscheidung über eine Stelle an die „kognitiven und 1753 Dabei folge ich Luhmann (2000b). Vgl. auch Grochla (1975) und Walter-Busch (1996). <?page no="496"?> 495 entscheidungstechnischen Schranken“ 1754 . Wird eine Stelle aber vergeben, läßt sich dies als Ausdruck der Annahme verstehen, daß sich die über die Stelle definierten Erwartungen der Organisation mit dem, was der neue Stelleninhaber „an Fähigkeiten und Einstellungen mitbringt“, decken 1755 . Verschiedene Eigenschaften einer Person lassen sich hierbei zwar unterscheiden und unterschiedlich bewerten, die Vorzüge verschiedener Personen lassen sich jedoch nicht in einer Person synthetisieren 1756 . Die Auswahl von Personal, das nach mehreren verschiedenen Merkmalen beurteilt wird, muß sich daher mit partiell suboptimalen Ergebnissen arrangieren. So lassen sich Personalentscheidungen nur schwer als unanfechtbar richtig darstellen 1757 . Auf Personalentscheidungen lastet so die Sichtbarkeit ihrer Kontingenz, die als Willkür und Ungerechtigkeit beklagt werden kann. Da Entscheidungen in der Regel auch anders ausfallen können, stellt sich die Frage nach ihrem Zustandekommen und damit die nach ihrer Zurechenbarkeit 1758 . Diese Fragen sind auch deshalb schwer zu beantworten, wenn aus der Perspektive der Stelle alle Stelleninhaber „Doppelgänger“ haben können 1759 . Dies macht die entlastende Funktion der Laufbahnpfade des Hofstaats und des so häufigen Bezugs auf Annciennität auch im Hinblick auf Beförderungen deutlich. Den Kreis der Geeigneten durch Voraussetzungen wie das Durchlaufen anderer Stellen allzu sehr einzuschränken, aber bringt die Gefahr mit sich, später keine bessere 1754 Luhmann (2000b), S. 285. 1755 Die Übertragung einer Stelle zeigt, daß vermutet wird, daß sich die Erwartungen der Organisation, die über Stellen definiert sind, mit dem, was eine Person an Fähigkeiten und Einstellungen bietet, decken (Luhmann (2000b), S. 287). Ist man bei der Vergabe von Stellen genötigt, Interessen von Familien zufriedenzustellen und wird von daher die Seite der „Fähigkeiten“ unsicher, ist man gut beraten, Stellen mit geringen Erwartungen zu vermehren: Eben das passiert mit dem Kämmereramt, später dem Geheimen Rat. 1756 Es stellt sich das Problem, daß Entscheidungsprämissen nicht weiter „dekomponiert werden“ können. „Man kann zwar analytisch unterscheiden zwischen Wissen, Fähigkeiten, Präferenzen, Umweltkontakten, Alter, Geschlecht, Kooperationswilligkeit, Arbeitstempo usw. bestimmter Personen […]. Aber diese und andere Variablen sind an jeweils einer Person kompakt gegeben, werden mit ihr identifiziert und lassen sich nicht (oder kaum) getrennt verändern“ (Luhmann (2000b), S. 287). 1757 Luhmann (2000b), S. 292-294. Zudem ist zu bedenken, daß Personen Merkmale aufweisen können, die von den bisher angelegten Kriterien nicht vorhergesehen waren. 1758 Personalentscheidungen werden im Rahmen der Absorption von Unsicherheit in der Regel Personen zugerechnet „und dies (mit erheblichen Divergenzen) sowohl durch die Entscheider selbst als auch durch die, die mit ihren Entscheidungen umzugehen haben, sie erwarten, sie zu beeinflussen suchen oder sie zu erklären versuchen“ (Luhmann (2000b), S. 285). 1759 Luhmann (2000b), S. 301. Für den Kaiserhof stellt sich hier nun das Problem, daß Höflinge ihr regionales Einflußpotential dem Zentrum dienstbar machen konnten. Soweit Funktionen des Hofstaats betroffen waren, trifft diese Hypothese zwar zu, in der anderen Richtung läßt sich aber beobachten, daß die über Höflinge vermittelte Gewährleistung von Herrschaft ob der beschränkten Zahl an Spitzenämtern des Hofstaates an Ressourcengrenzen stieß. <?page no="497"?> 496 Wahl zu haben. Entscheidungen werden deshalb von Erklärungen begleitet, die neben den agierenden und betroffenen Personen den Kontext der Entscheidung einbeziehen, wozu nicht planbare Faktoren wie das Freiwerden von Stellen durch Tod oder Abtritt oder die Schaffung neuer Stellen gehören können; Es ist wichtig zu betonen, daß der Hofstaat bezüglich der Stellenstruktur hohe Rigidität (u.a. Oberste Hofämter - Verleihung auf Lebenszeit) mit hoher Flexibilität (Vermehrung von Stellen, u.a. Kämmerer und Geheime Räte - Dienst bei Anwesenheit) kombinierte. Die partielle Abhängigkeit von der freiwerdenen Stelle aber führt dazu, daß „Personalpolitik von systematisch nicht planbaren Faktoren wie dem Tod von Mitgliedern oder dem Wachstum des Systems abhängt.“ Daraus folgt wiederum eine skeptische Einschätzung hinsichtlich der Analysierbarkeit von Faktoren für die Auswahl: „Selbst eine Art von statistischer Rationalität ist unter solchen Bedingungen kaum erreichbar.“ 1760 Auf einen noch so geringen Grad persönlicher Zurechnung von Entscheidungen, sei es auf einzelne, sei es auf viele, kann in diesen Aitiologien nicht verzichtet werden: „In jedem Falle und in allen Organisationen kommt es daher zu einer Überlagerung des ‚rationalen’ Personalmangements durch ein Patronagenetz. Wie Entscheidungen ‚wirklich’ zustandekommen, kann man nicht feststellen. Also zählen und wirken Vermutungen. Jeder ist daher wohlberaten, wenn er sich so verhält, als ob es Patronage gäbe, und wenn die Situation so definiert werden kann, dann [ist] sie auch so.“ 1761 Der Hinweis auf Patronage (und sei es die des Kaisers 1762 ) vermag so jede Personalentscheidung vermeintlich zu erklären, was den analytischen Wert des Begriffes nicht sonderlich steigert 1763 . Damit wird die Frage nach vorliegenden, zugerechneten oder zurechenbaren Entscheidungsgründen nicht obsolet. Sie kann sich darauf richten, in welchem Maß Personalentscheidungen sich an Kriterien der 1760 (Luhmann (2000b), S. 294). Vgl. auch Heiß (1997), S. 195. 1761 Luhmann (2000b), S. 295. Einfügung und Hervorhebung M.H. 1762 Winkelbauer (1999a), S. 263: „Der Patron schlechthin am Kaiserhof war natürlich der Kaiser selbst.“ Hervorhebung T.W. Die Nichtbesetzung einer Stelle war aber oft kaum denkbar. So stellt sich die Frage nach den Kriterien der Auswahl, die bei mehr als einem Interessenten ja auch Ablehnung bedeutet: insoweit war der Kaiser immer auch kein Patron. Vor diesem Hintergrund halte ich es für fraglich, ob die Auffassung überzeugen kann, dem Kaiser sei nur noch „formell“ die Rolle zugekommen, etwa im Wege der Ämterpatronage soziale und ökonomische Chancen zu verteilen (Müller (1979), S. 85) und daß insofern der „Staatsapparat (auf der Ebene des Hofes, der Zentralbehörden und der Länderregierungen)“ in den Händen der Hocharistokratie gelegen habe (Winkelbauer (1999a), S. 22). 1763 Deshalb wurde der Begriff der Patronage auch in Anlehnung an Kettering (1986), S. 14, 15, bisher als Phänomen der Semantik sozialer Beziehungen verstanden. <?page no="498"?> 497 Organisation oder an externen Kriterien orientierten und dabei auch in Verfahren eingespeist wurden 1764 . Daß stratifizierte Gesellschaften nachhaltig für organisationsexterne Kriterien (vor allem Verwandtschaft und gemeinsame soziale und regionale Herkunft) optierten, daß dies aber in der Organisation noch vertretbar sein mußte, ist bekannt. Die Verschiedenartigkeit der Stellen einer Organisation erhöhte dabei die Möglichkeit, parallel zu verfahren. Im kaiserlichen Hofstaat ließen sich adelige (Leitung und Ehrendienste) sowie bürgerliche Domänen (v.a. Juristen) einrichten. Seitdem Adelige vermehrt eine juristische Ausbildung aufwiesen und deren fachliche Qualifikation gesichert war, konnten auch Behörden wieder verstärkt auch nach organisationsexternen Maßstäben besetzt werden 1765 . Daß mit der patronagegestützten Stellenbesetzung den Organisationen „Solidaritätsquellen“ erschlossen werden, die für Organisationen sonst nur schwer oder gar nicht erreichbar sind 1766 , hat Volker P RESS mit dem Begriff der ‚Gewährleistung von Herrschaft’ beschrieben. Wichtig für die Historizität dieses Phänomens ist in unserem Zusammenhang besonders die Frage, inwieweit Einfluß, der in Organisationen hineinreichte, auf organisationsinterne Positionen angewiesen war 1767 . Für die Reichweite höfischer Integration wiederum ist die Frage wichtig, wieweit organisationsexterne Probleme mittels organisationsinterner Kategorien bearbeitet wurden. Entscheidungen über Stellenmodifikationen, wie die im Hofstaat im Vordergrund stehenden Beförderungen 1768 , werfen die Frage auf, inwieweit Stellen Anhaltspunkte für die Bewährung auf anderen Stellen boten 1769 , welche Leistungen und Anpassungsleistungen von Hoffenden erbracht 1770 und wie mit Enttäuschungen umgegangen wurde, die sich einstellten, wenn Karriereerwartungen sich nicht erfüllten 1771 . 1764 Luhmann (2000b), S. 290 ff. 1765 Was hier vielfach als Refeudalisierung der Administration gedeutet und beschrieben wurde, war zugleich eine Funktionalisierung des Adels. 1766 Luhmann (2000b), S. 295. 1767 Press (1983), S. 282. Im Übergang zur Moderne verschieben sich freilich die Ressourcen des Förderers auf solche, die durch die organisationsinterne Position bereitgestellt werden (Luhmann (2000b), S. 295). 1768 Der Austritt oder die Entfernung war, wie in Kap. B.I.1.c. gesehen, eine seltene Ausnahme. 1769 Luhmann (2000b), S. 292. Am Kaiserhof scheint dies v.a. über kleinere Aufträge (Kommissionen) erprobt worden zu sein, mit denen Kämmerer vielfach betraut wurden. 1770 Luhmann (2000b), S. 299. 1771 Luhmann (2000b), S. 291. Ein auf Aufstieg angelegtes System, was der Kaiserhof partiell war, hat die Diskrepanzen von Erwartungen und Enttäuschungen zu bearbeiten. Nobilitationen, Privilegien, Landeserbämter etc. boten hier reichlich Ersatz, aber auch die Erweiterung des Geheimen Rates ist zu nennen. Der Spott, den Jörger anläßlich der Ernennungen nach dem <?page no="499"?> 498 Aus diesen wenigen Bemerkungen folgt für die Untersuchung, daß die Besetzung von Stellen des Hofstaats wie anderer vom Kaiser vergebener Stellen zwar nicht ohne die Berücksichtigung von Einfluß, Personenmerkmalen und Stellen auskommt, sich aber nicht darauf beschränken kann. Es muß auch um das Verhältnis von Einfluß und Verfahren gehen und darüber hinaus um eine Berücksichtigung des Kontextes einzelner Entscheidungen: Dazu gehört die Stellenstruktur des Hofstaats im ganzen, so der Umstand, daß verschiedene Stellen vermehrt wurden (etwa Kämmerer, Geheime Räte), daß damit gewisse Merkmale der Stelle instabiler wurden (Besoldung und Präsenz), und daß sich damit auch die Kriterien für die Stellenvergabe änderten. Dazu gehört weiter, daß Stellen zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichem Maße frei wurden (Aufbau und Abdankung von Hofstaaten, Ersetzung von Stelleninhabern), daß mit dem Stand eines der für die Stellenvergabe wichtigsten Merkmale von Personen durch den Kaiser modifiziert werden konnte, daß der Hofstaat örtlich mobil war und sich deshalb Perspektiven, Präsenzmuster, und die Möglichkeiten von Einflußnahme nicht nur von Zeit zu Zeit, sondern auch von Ort zu Ort veränderten. Im folgenden möchte ich in Anbetracht der Problematik der Vergabe von Stellen zunächst nicht vom Ende her die jeweilige Gesamtheit der Stelleninhaber einzelner Ämter auf ihre Merkmale hin betrachten, sondern von der Stellenvergabe her beginnen. Dabei sollen zunächst Verfahren und Verfahrenselemente beschrieben werden; daran schließt sich der Versuch an, nachzuzeichnen, wie sich Einfluß über vom Hofstaat Tod des Obersthofmeisters Portia ausschüttete, verweist darüberhinaus auf die Möglichkeit der Ernennung zu Stellvertretern: „Der Gonzaga ist würklicher Kriegs-Präsident, Montecucoli: vice. Pio: vice-vice. Gränä vice-vice-viceseindt das nit vices genug! “ (AVA, FA HR, K. 444, Johann Quintin Jörger an F. A. Harrach, Wien, 25. Febr. 1665). Zu nennen wären u.a. die niederösterreichischen Vizestatthalter, über deren besondere Aufgaben die Instruktion von 1625 sich ausschweigt (Starzer (1897), S. 49); weiter gab es Hofkammervizepräsidenten, einen Hofkammerdirektor (Radolt), seit 1650 einen Hofkriegsratsvizepräsidenten; vgl. die Instruktion bei Firnhaber (1864); Kaiserin Eleonora II. konnte seit 1656 mit einem Vizeobersthofmeister aufwarten (Conrad Balthasar von Starhemberg, Starzer (1897), S. 254). Hinzuweisen ist nicht zuletzt auf das Versprechen der Stellenvergabe, die Expektanz. Für die formelle Vergabe wäre HKA, HZAB, 96, 1650, fol. 100 (Truchsessenstelle) ein Beispiel, für die informelle das geheimzuhaltende Versprechen Leopolds I. an seinen Botschafter in Spanien, ihm das Obersthofmarschallamt zu geben. (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 219), Wien, 27. Apr. 1667). 1671 wurde die Stelle frei, doch war Pötting noch in Spanien - bis 1674 wurde eine Vertretung nötig, die dem Vertreter Ferdinand Bonaventura Graf Harrach als Station auf seinem Weg zum kaiserlichen Obersthofmeister diente; dieser bekam, als er die Vertretung aufgeben mußte, den Gesandtenposten in Madrid, nach seiner Rückkehr die Stelle des Oberststallmeisters, die ihm seit langem versprochen war (Sienell (2001a), S. 192). Derartige Formen der Selbstbindung verweisen auf die Probleme „statistischer Rationalität“ der Stellenvergabe in Organisationen (vgl. Anm. 1760). <?page no="500"?> 499 vorgezeichnete und andere Wege Geltung verschaffte. Danach sollen verschiedenartige Situationen der Stellenvergabe konturiert werden, bevor die Folgen des Wachstums des Hofstaats im Hinblick auf das Verhältnis zu externen Ämtern zur Diskussion stehen. Anschließend soll von den Personalbeständen her die Stellenvergabe unter dem Gesichtspunkt von Stabilität und Wandel nochmals in den Blick genommen werden. Daß bei dieser Spurensuche verschiedene Ämter in verschiedener Dichte berührt werden und manche unberührt bleiben (Reichshofrat, Hofkriegsrat), ist aufgrund der großen Zahl von Stellen und Stelleninhabern, der Quellenlage und des Standes der Grundlagenforschung 1772 unvermeidbar. a. Verfahren und Programmelemente Für einige Ämter des Hofstaats ist die verfahrensmäßige Vorbereitung von kaiserlichen Personalentscheidungen belegt, wenn auch infolge der schlechten Überlieferung von Akten des Obersthofmeisteramtes die Zeit vor dem zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts weitestgehend im Dunkel bleibt. Spätestens in den 1640er Jahren war es jedoch nachweislich üblich, Bitten um eine nicht ganz klar bestimmbare Menge von Stellen und die von den Bewerbern dargelegten Gründe schriftlich aufzunehmen, mit einem Gutachten, mitunter auch einem Votum zu versehen und sie in der Audienz des Chefs eines Hofstabes bzw. eines Kammer- oder Ratspräsidenten vorzutragen 1773 . Da die Beibringung von Gutachten teilweise erst in Audienzen anbefohlen wurde, ist im einzelnen meist nicht klar, mit welcher Häufigkeit oder nach welcher Systematik Gutachten vor dem ersten Vorbringen der Bitte beim Kaiser bereits vorlagen. Wer in welcher Form wen um die Stelle bat, durch wen und auf welcher Grundlage die Verschriftlichung erfolgte, wie der (in der Regel angegebene) Gutachter ausgewählt wurde und wie er zu seinem Gutachten kam, in welcher Situation und in wessen Anwesenheit der Vortrag erfolgte, in welchem Ausmaß schriftliche Referate zur Lektüre und schriftlichen Bescheidung eingereicht wurden; diesen Fragen möchte ich mich im folgenden anhand einiger überlieferter Beispiele nähern. 1772 Vgl. Heiss (2001) und Freisleben (2002). 1773 Neben Audienzreferaten sind vom ‚Protokoll in Hofsachen’ aus den Jahren 1637 und 1638 einige Blätter erhalten; darin wurden Bitten, vorgebrachte Gründe, etwaige Empfehlungen und die kaiserliche Entscheidung verzeichnet (HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 30, fol. 1-3). Zum Verfahrensbegriff sc. Luhmann (1993b). <?page no="501"?> 500 Eines der frühen erhaltenen Referate, das wahrscheinlich auf 1647 zu datieren ist 1774 , bezog sich auf ein Ansuchen des Untersilberkämmerers Juan d’Aviles: Aviles bitte unter Hinweis auf seine zwölf Jahre im Untersilberkämmereramt geleisteten Dienste um die zeitweise Verleihung des Oberstsilberkämmereramtes, das er als vakant betrachte, sowie um eine Empfehlung an den spanischen König um das Contraloramt. Im Referat folgt nun der Bericht über die diesbezügliche Meinung des Grafen Khevenhüller: Der vertrete die Auffassung, der Kaiser denke derzeit nicht daran, das Oberstsilberkämmereramt zu ersetzen, das auch nicht vakant sei, sondern vom Amtsinhaber Molart neben seinem Kuchlmeisteramt bedient werde. Aviles könne Untersilberkämmerer bleiben. Die Empfehlung solle ihm gegeben werden, doch ohne Nennung eines Amtes 1775 . Das Amt des Oberstsilberkämmerers bekam Aviles in der Tat nicht. Die Verfahrenselemente der Bitte, des Gutachtens und des Referates sind hier vertreten, wenn einige Details auch eine Vielzahl von Fragen aufwerfen. Zunächst ist zu betonen, daß Unklarheit darüber herrschen konnte, ob das Oberstsilberkämmereramt vakant oder besetzt sei. Die Konsequenzen der Verleihung des Oberstkuchlmeisteramtes an Molart für sein zuvor innegehabtes Oberstsilberkämmereramt waren immerhin zweifelhaft. Wenn dies dem Kaiser und Khevenhüller auch klar gewesen sein mag, eindeutig und publik scheint es im Hofstaat nicht gewesen zu sein. Doch nicht nur der Status des Oberstsilberkämmereramtes als Gegenstand des Verfahrens deutet auf fließende Elemente hin, die in diesem Verfahren eine ausgeprägte Situationsabhängigkeit gegenüber der anzunehmenden Zuständigkeitsordnung erkennen lassen. So war diskussionswürdig, wer am Verfahren beteiligt war. Gefertigt wurde das Blatt nicht vom amtierenden Obersthofmeister Trauttmansdorff, der zu dieser Zeit wegen seiner Münsteraner Gesandtschaft abwesend gewesen sein dürfte - aber auch nicht, wie aus dem Text hervorgeht, von seinem formell fungierenden Stellvertreter, dem Geheimen Rat Khevenhüller; dieser fungierte statt dessen als Gutachter, wobei unklar ist, ob er seine „Mainung“ schriftlich oder mündlich äußerte 1776 . Unsicher ist wegen des 1774 Im Aug. 1647 trat Franz Christoph Hyzerle von Chodov die Nachfolge von Franz Erst Molart (seit 1644) an, der seit 1646 Oberstkuchlmeister war. Aviles war Untersilberkämmerer seit dem 15. Jan. 1635 (HHStA, OMeA SR, Bd. 187, fol. 47; ein Jahr später wurde die Besoldung erhöht, ebd., OMeA SR, Bd. 186, fol. 33). 1775 HHStA, OMeA, K. 1, Akten; die Konvolute sind durcheinander, fol. 45. 1776 Khevenhüller äußerte sich als Gutachter auch zu einer Bitte des Oberstkuchlmeisters Molart, die der Verfasser des Referates mit einem Votum versah (HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Konv. durcheinander, fol. 41). <?page no="502"?> 501 Fehlens eines Resolutionsvermerks auch, ob das Referat in dieser Fassung zum mündlichen Vortrag benutzt wurde oder als Konzept diente. Daß ähnliche Referate unter Ferdinand III. mündlich vorgetragen wurden, belegen in der Amtszeit des Obersthofmeisters Dietrichstein Vorlagen, in denen die kaiserliche Entscheidung von nichtkaiserlicher Hand vermerkt ist 1777 . In Zusammenhang mit der Bewerbung eines Arztes als Hofmedicus im September 1654 - Dietrichstein war zu dieser Zeit kaiserlicher Obersthofmeister - wurde erst in der kaiserlichen Audienz die Einholung eines Gutachtens und Berichtes der Leibärzte mit der Frage, ob man einen weiteren Hofarzt brauche und ob der Bewerber geeignet sei, anbefohlen und notiert 1778 . Gutachten wurden also nicht automatisch für jede Stellenentscheidung im Hofstaat angefordert, konnten beim Erstreferat bereits vorliegen oder später anbefohlen werden oder dem Votum des Obersthofmeisters vorangehen. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß das Fehlen eines Vermerks über die Präsenz weiterer Personen und insbesondere Geheimer Räte auf den in diesen Zusammenhang gehörenden Blättern nahelegt, daß die vom Obersthofmeister in dieser Weise vorbereiteten kaiserlichen Entscheidungen ohne sonstige anwesende Geheime Räte gefällt wurden. Obersthofmeisteraudienzen scheinen damit zumindest partiell der Interaktion von Kaiser und Geheimen Räten entzogen gewesen zu sein, was für Personalentscheidungen von großer Bedeutung wäre. Daß unter Ferdinand III. weitere Obersthofmeisteraudienzen ohne Beteiligung anderer höherrangiger Höflinge gehalten wurden, belegt eine Notiz, wonach am 15. Dezember 1656 dem Kaiser ein mehrere Punkte umfassendes Referat in Gegenwart des Obersthofmeisters Auersperg - weitere Namen fehlen - vorgelegt wurde 1779 . Leopold I. pflegte sich spätestens 1666 zumindest fallweise Bitte und Bericht in einer Zusammenfassung schriftlich vorlegen zu lassen, um seine Entscheidung selbst schriftlich zu notieren, was unter Ferdinand III. dem Anschein nach noch unüblich war 1780 . Dies bestätigt auch die von Sekretärshand geschriebene recht umfangreiche Entscheidungsvorlage eines unbekannten Autors, die den Kaiser um 1665/ 66 über die Bewerbung um das Oberstsilberkämmereramt in- 1777 HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Konv. durcheinander, s.f., Vermerke von Sept. 1654. 1778 HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Konv. durcheinander, s.f., Vermerke, Sept. 1654. 1779 HHStA, OMeA, K. 1, Akten, s.f. 1780 HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Konv. durcheinander, fol. 7, Wien 26. Okt. 1666. <?page no="503"?> 502 formierte 1781 . Zunächst wurden vier Bewerber aufgezählt, ihre Bitten und Argumente referiert und schließlich gutachterlich erörtert. Eigenhändig setzte Leopold I. knapp seine Personenwahl unter den Text. Bezüglich der im Gutachten angeregten Geldzahlung an einen der abgelehnten Bewerber bezog er sich auf das, was er dem Obersthofmeister mündlich befohlen habe. Obschon der Eindruck entsteht, es handele sich hier um eine ohne Einbeziehung von Höflingen getroffene Entscheidung, ging zumindest die Anweisung an den Obersthofmeister wegen der Entschädigung des abgelehnten Bewerbers der Weitergabe der schriftlichen Resolution voraus (nicht zwangsläufig der Resolution selbst). Ein Präsenzvermerk wie oben bei Auersperg findet sich nicht. Auffällig ist zudem, daß aus dem Schriftstück nicht explizit hervorgeht, wer im Vorfeld als Gutachter beteiligt war und wie Bericht, Gutachten und das in den Subtext des Gutachtens verlegte Votum zustandekamen. Das dem Bericht folgende Gutachten bezieht sich nur auf zwei der vier Bewerber und läßt überdies vermuten, daß die Entscheidung für den Gutachter absehbar oder bekannt war; formell aber fiel das Votum in diesem Beispiel weg. Mit der hier festzustellenden Tendenz zur Verschriftlichung des Verfahrens nicht nur bei der Vorbereitung des Referates, sondern bei der Erübrigung desselben geht der Rückzug der Entscheidung aus der Interaktion von Kaiser und Höfling einher. Die den Referaten bzw. Vorlagen vorausgehenden Gutachten und Berichte wurden für zahlreiche Stellen auch im kaiserlichen bzw. landesherrlichen Justiz-, Verwaltungs- und Militärdienst vermutlich regelmäßig angefordert. Da diesen vorentscheidende Wirkung zugeschrieben wurde, zogen sie besondere Aufmerksamkeit auf sich. So teilte der innerösterreichische Kammerpräsident Dietrichstein 1652 in einem Brief an Wolf Engelbrecht von Auersperg, den Bruder des Obersthofmeisters Ferdinands IV., mit, daß er den Vorschlag für die Ersetzung einer vakanten Obristenstelle an der kroatischen Grenze erhalten, mit einem eigenen Gutachten versehen, und mit eigener Stafette an den Kaiser abgesandt habe; sein Gutachten sei so abgefaßt, daß „so wol wegen seiner aigenen, als deren ganzen Hauses willen undt großen meriten unter andern im bessten gedacht worden“; wie der Kaiser entscheide, müsse man abwarten 1782 . Der Kaiser entschied im Sinne der Auersperg, was den Obersthofmeister bald darauf zu einem Glückwunschschreiben an Wolf 1781 HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Konv. durcheinander, fol. 63-73v. 1782 HHStA Auersperg, A-21-5a, Konv. Politische Briefe an Wolf Engelbrecht von Auersperg, Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein an Auersperg, Graz, 29. Apr. 1652. <?page no="504"?> 503 Engelbrecht von Auersperg veranlaßte 1783 . Dieses Beispiel zeigt, daß Gutachten in einem Kontext sozialer Beziehungen eindeutig ergebnisorientiert verfaßt werden konnten. Dies war geeignete Nahrung für den Verdacht einer Parteilichkeit, die sich nicht scheute, mitunter gewisse Verfahrensregeln zu verletzen. So monierte Georg Christian Graf Saurau in einem Brief an den Oberstkämmerer Lamberg 1666 im Zuge der Bewerbungen um die Landverweserstelle in Graz, daß ein Gutachten von „Interessierten“ nach Wien gesandt wurde, ohne daß der innerösterreichische Geheime Rat darüber beschlossen habe 1784 . Manchen Höflingen war die erfolgsorientierte Gestaltbarkeit von Gutachten auch aus eigener Übung bekannt. Lamberg selbst beispielsweise wandte sich 1664 an Ferdinand Fürst von Dietrichstein mit der Bitte, mit seinen Einfluß beim Oberstlandrichter in Böhmen dafür zu sorgen, daß über den ältesten Sohn des Reichshofratsfiskals Sartorius, der beim Kaiser um eine Gerichtsstelle gebeten hatte, ein günstiges Gutachten verfaßt werde, das ihm die erbetene Stelle sichere 1785 . Ferdinand III. selbst gab verschiedentlich den Auftrag, Personen für Ämter mittels ‚rätlichem Gutachten’ vorzuschlagen, so etwa seinem Obersthofmeister Trauttmansdorff wegen einer vakanten Landrichterstelle 1786 . Das Gutachten weist damit neben der kontextabhängigen Berichtsfunktion über die fachliche Eignung 1787 Aspekte des Votums auf; daraus läßt sich ableiten, daß es auch die Funktion erfüllte, nicht allein etwas über das Zusammenpassen von Stelle und möglichem Stelleninhaber zu sagen, sondern etwas darüber, ob mit der konkreten Wahl eine Person zum Zuge kommen würde, die im sozialen Umfeld genügend Rückhalt finden würde. Ein Gutachtenverfahren, das allein auf sachliche Dimensionen abgehoben hätte, wäre nicht sonderlich sinnvoll gewesen; von 1783 HHStA, FA AP, A-21-5a, Konv. Politische Briefe an Wolf Engelbrecht von Auersperg, Max Fürst Dietrichstein an Auersperg, 6. Mai 1652: Dietrichstein sprach in der Gratulation von „unserem“ Graf Herward. 1784 Vgl. Anm. 1734, Saurau an Lamberg, Graz, 7. März 1666. 1785 MZA, RA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Steyr, 29. Mai 1664, über Franz Carl Sartorius, der Vater war Veith Sartorius. 1786 AVA, FA TM, K. 125, Bb. 4h, Konv. ohne Nummer (Umschlag: „K. 125 oder 126 (wo Platz ist)“), fol. 2, Befehl Ferdinands III. an Adam Matthias Graf Trautmannsdorff, Ebersdorf, 15. Aug. 1649. Die Stelle war durch den Tod des Landrichters und kaiserlichen Kämmerers Franz Karl Matthias von Sternberg freigeworden. Vgl. auch HHStA, FA GFE, K. 150, Konv. 5, Kaiserhof, Ferdinand III. an Seyfried Christoph Breuner, 30. Jun. 1656, dieser möge jemanden gutachterlich für das vakante Amt des Oberstburggrafen vorschlagen. 1787 Der innerösterreichische Hofkammerpräsident und Geheime Rat Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein kommentierte gegenüber dem Obersthofmeister die Ernennung des innerösterreichischen Kriegsratspräsidenten zum dortigen Geheimen Rat mit dem Ausdruck seiner Hoffnung, dieser werde gut arbeiten und ihn entlasten (AVA, FA TM, K. 139, Konv. Dietrichstein, Dietrichstein an Trauttmansdorff, Graz, 6. März 1643). <?page no="505"?> 504 daher dürfte der Informationswert gerade in der Aussage über das Verhältnis des Bewerbers zum einflußreichen mit Stellen versehenen sozialen Feld gelegen haben. Die Ergebnisorientiertheit von Gutachten hatte allerdings stets zwei soziale Felder zu berücksichtigen: dasjenige, aus dem das Gutachten gefordert und jenes, über welches es gestellt wurde. So sorgte es nicht lediglich für die Reproduktion bestehender regionaler bzw. höfischer Verhältnisse, sondern bot bei verschiedenen Orientierungen in den beiden sozialen Feldern die Grundlage für gemäßigte Modifikationen. Das Verhältnis zwischen diesen sozialen Feldern war jedoch nicht stets gleichrangig. So empfahl der Obersthofmeister Trauttmansdorff im Jahr 1646 dem Kaiser seinen juristisch gebildeten Vetter Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff für die vakante Stelle eines innerösterreichischen Regimentsrats. Ferdinand III. unterrichtete davon seinen innerösterreichischen Kammerpräsidenten und Geheimen Rat Dietrichstein und ergänzte dies um den Hinweis, er sei geneigt, Trauttmansdorff die Stelle zu geben. Dietrichstein solle sich bemühen, daß dieser im Vorschlag und im Gutachten des Grazer Geheimen Rates entsprechend genannt würde 1788 . Dieser Brief ließ Dietrichstein keinen nennenswerten Spielraum, den Kaiser darüber zu unterrichten, wie es um die Stellung von Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff in Innerösterreich bestellt war 1789 . Tatsächlich bekam der Vetter des Obersthofmeisters gemäß dem Wunsch des Kaiser die Stelle, hatte es aber auch damit nicht immer leicht. Wenn der Kaiser mitunter selbst ergebnisorientierte Gutachten in Auftrag gab, dürfte ihm auch klar gewesen sein, daß Gutachten in dem oben genannten Sinne polyfunktional waren, wobei sich die jeweilige Funktion aus dem situativen Zusammenwirken der beiden dynamischen sozialen Felder ergab und dabei, geringes Interesse an der Stelle vorausgesetzt, die Spannweite von relativ sachlicher Information bis hin zum Vollzug bereits gefällter Entscheidungen reichte. Das Beispiel deutet jedoch zugleich auf den hohen Grad der Selbstbindung des Kaisers an dieses Verfahrenselement. Auch wenn das Ergebnis wie in diesem Fall bereits feststand, wurde ein Gutachten über die Bewerber angefordert und die Vorentscheidung dem Einfluß des instruierten Hofmannes zugemutet. Der Kritik an der Personenauswahl als willkürlich war damit immerhin vorgebaut; daß der Erwählte die Min- 1788 StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 27, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 33, Linz, 8. Jun. 1646. 1789 Nicht gut; vgl. Kap. B.I.3.b. „Zeitverbrauch“. <?page no="506"?> 505 destqualifiktion erfüllte, ließ sich dort darlegen. Der Rest mochte im Nebel unklarer Zurechnung verschwimmen. Qualifikationen, „Qualitäten“, Quantitäten Üblicherweise widmeten sich die Gutachten allerdings dem Stellenbewerber, referierten und kommentierten im Fall einer Bewerbung dessen Selbstbeschreibung 1790 . Argumentiert wurde von adeligen Bewerbern um kaiserliche Stellen im fraglichen Zeitraum relativ schematisch. Berührt wurden je nach konkreter Person das Alter des Geschlechts, die Leistungen der Ahnen, Verwandten 1791 und besonders des Vaters für das Haus Habsburg, und die eigenen kaiserlichen Dienste, Qualitäten, Qualifikationen und Erfahrungen im Amt 1792 , aber auch aus anderen Ämtern ab- 1790 Vielfach fanden sich in der Bewerbung angeführte Gründe in Ernennungsdekreten wieder. Dennoch bleibt unklar, ob diese überzeugten oder ob andere Kandidaten enttäuschten. 1791 Das Adelige Haus steht, mitunter in Form von Kontretisierungen bzgl. des Vaters, regelmäßig an prominenter Stelle (vgl. die Begründung der Ernennung des Kämmerers Helmhard Ungnad Graf von Weissenwolff, OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 631, Varia, kaiserliches Dekret, Ebersdorf, 21. Aug. 1654, Kopie); in Begründungen für Stellen und Gnaden, so bei der Bitte um den Orden vom Goldenen Vlies von Adam Matthias Graf Trautmannsdorff (ebd., 1237, Fasz. 27, Nr. 496, v.a. 1663 und 1664), um die Begünstigung des Landeshauptmanns Trauttmansdorff (ebd.), aber auch der Herberstein (ebd.). Ähnlich verfuhren Empfehlungsschreiben von Habsburgern, so das der Kaiserin Eleonora I. für den weiteren Regimentsdienst eines Bruders des verstorbenen Hofkriegsrats Strozzi: sie sei diesem Geschlecht wegen der ihr und Ferdinand II. geleisteten Dienste der Witwe des Hofkriegsrats gewogen (AVA, FA HR, K. 749, Konv. Biographica Otto Friedrich Graf Harrach, Eleonora I. an Harrach, 27. Dez. 1635); daß die Verdienste eines verschwägerten Hoffräuleins (verm. Franziska Gräfin Strozzi, Hofdame Eleonoras I. um 1638, HHStA, ÄZA 2, Konv. 34, fol. 1v; Konv. 36, fol. 9v) für eine Regimentsbesetzung relevant sein konnte, verweist auf die Komplexität familialer Rücksichten. 1792 Zahllose Bitten um Stellen warten mit Schilderungen der Leistungen in kaiserlichen Diensten auf. Ein typisches Beispiel ist die Bitte des steirischen Landmarschalls Georg Christian von Saurau um das Amt des Landverwesers, die er 1665 an den Oberstkämmerer Lamberg richtete: 1648 sei er Mundschenk geworden (kaiserlicher Mundschenk wurde er im Apr. 1649), 1653 kaiserlicher Kämmerer, als solcher sei er von Leopold I. bestätigt worden, seit 1651 sei er Landmarschall, sei Präsident und Verordneter gewesen, habe annähernd zehn Jahre bei der innerösterreichischen Regierung gedient, sich während des Dienstes beim immerwährenden Reichstag mit Schulden beladen, Landesdienste versehen; weiter führte u.a. er den verstorbenen Bruder, einen Geheimen Rat und seinen Vater an (OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 516, Saurau an Lamberg, Graz, 24. Dez. 1665). In einem weiteren Schreiben bezifferte er die Dienstzeit des Vaters zudem auf über 40 Jahre, die des Bruders auf über 20 Jahre (ebd., 21. Jan. 1666). Bezifferungen von Dienstjahren Angehöriger sind häufig. <?page no="507"?> 506 geleitete Ansprüche 1793 sowie (angebliche) Versprechen der (mitunter verstorbenen) Kaiser 1794 . Daß mit dem Abarbeiten dieses Katalogs in Bewerbungen, Gutachten und Ernennungsdekreten zunächst einmal lediglich Ausschlußgründe ausgeräumt wurden, aber bei ähnlichen Bewerbern nicht unbedingt positiv wirksame Kriterien isoliert wurden, zeigen bereits die Wahl Trauttmansdorffs als innerösterreichischer Regimentsrat und die Heterogenität der Vorbringen im Fall der Bewerbung um die Oberstsilberkämmererstelle unter Leopold I. Der Bewerber Ferdinand Christoph von Unverzagt hatte Erfahrung, weil er das in Rede stehende Amt bei Erzherzog Leopold Wilhelm ausgeübt hatte; Nicola Paravicini meinte einen Anciennitätsanspruch aus der bisherigen Vergabepraxis ableiten zu können und konnte auf lange Dienste im Hofstaat verweisen. Das konnte auch der Kandidat Globiz, der wie Paravicini den Kämmerer Molart als Kandidaten wegen der bisherigen Vergabepraxis ausgeschlossen wissen wollte, zusätzlich aber konnte er auf Leistungen des Onkels als Landeshauptmann in Österreich ob der Enns 1795 und des Großvaters im Friaul’schen Krieg verweisen. Auch Molart führte die Verdienste von Familienangehörigen an, brachte aber als Argument auch ins Spiel, daß das Oberstsilberkämmereramt schon einmal von einem Molart versehen worden sei. Diese Argumente liegen teils auf der gleichen (Ahnen, Dienstjahre), teils aber auf unterschiedlichen Ebenen (Erfahrung, Anspruch, Tradition). Bei den „qualiteten“ der in Frage kommenden Bewerber Molart und Paravicini kapituliert das Gutachten; diese seien dem Kaiser, „so guet bekhandt, als man Sÿe beschreiben khan“; was eine wegen der unklaren Kriterien ziemlich schwierige Beschreibung glücklich umschiffte. So bleibt vor diesem Hintergrund letztlich unklar, welches Kriterium ausschlaggebend war. Das Erfahrungsargument etwa, das hier für Unverzagt gesprochen hätte, aber nicht zum Tragen kam, tritt in anderen Zusammenhängen 1793 Wolf von Stubenberg führte 1654 als Argument für seine Bitte um das (innerösterreichische) Statthalteramt an, daß ihm aus Anciennitätsgründen unlängst das kaiserliche Oberstkämmereramt zugestanden hätte (vgl. Anm. 1051); weiter verwies er auf die vielfältigen Verdienste seines uralten Geschlechts und die eigenen 37 Jahre im kaiserlichen Dienst. 1794 MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 137, Johann Karl Losy von Losinthal an Maximilian Fürst Dietrichstein, Wien, 17. Dez. 1653, Bitte um Empfehlung an den Kaiser wegen des Hoflichtkämmereramtes, das ihm zu Lebzeiten seines Vaters zugesagt worden sei. Auch das beiliegende Memorial an den Kaiser verweist auf das dem Vater gegebene Versprechen; derzeit versehe er zusammen mit seiner Mutter das Amt. Vgl. auch MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 138, Magdalena von Losinthal an Maximilian Fürst von Dietrichstein. 1795 Adam Graf Herberstorf war 1629 Landeshauptmann in Österreich ob der Enns geworden (OÖLA, HA WB, Sch. 36, II/ 1, Liste der Landeshauptleute, fol. 2). Vgl. zur Auswahl S. 511f. <?page no="508"?> 507 neben dem eng verwandten Kriterium des hohen Dienstalters prominent hervor 1796 . Der Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Portia schrieb 1653 dem kaiserlichen Botschafter in Spanien, der Kaiser habe als Nachfolger des innerösterreichischen Kammerpräsidenten Dietrichstein den Grafen Wagensperg ausgewählt, weil er „von iugent auf bei der Camer gedienet“ 1797 . Nach Rom meldete die Nuntiatur im Januar 1650, daß der Kaiser seinen türkischen Botschafter Schmidt gegen den Willen der Ungarn, welche einen Landsmann wollten, ausgewählt habe; in der engeren Wahl gegen %ernín setzte er sich durch, weil %ernín zu alt sei, und Schmidt bereits als Resident und Internuntius in der Türkei gewesen sei, also Erfahrung habe. Walter Graf Leslie wurde den Berichten der Nuntiatur zufolge im Jahr 1650 Interimspräsident des Hofkriegsrates, weil er einer der ältesten dieses Rates war 1798 . Die Erklärungen, das wird bei diesen Beispielen deutlich, boten Plausiblitäten für das, was sich ereignete; daß angegebene Gründe nicht die tragenden Gründe abgaben, sondern eine sehr kontext- und alternativenabhängige Perspektive auf die Hierarchie von Voraussetzungen darstellen, wird nicht weiter thematisiert - Plausibilität reichte aus, zumal die Richtigkeit der Analyse sich der Überprüfbarkeit entzog. Aufschlußreich sind für die Frage, wie Kontexte und Alternativen gebildet wurden, nicht zuletzt Hinweise, welche die Monarchen für ihre Personalauswahl gaben. Leopold I. war diesbezüglich u.a. in seiner Korrespondenz mit seinem Botschafter in Spanien, Franz Eusebius Graf Pötting, recht mitteilsam. Die Ernennung dreier Geheimer Räte im September 1665 begründete er mit Sachverhalten, die in ganz ähnlicher Weise auf verschiedenen Ebenen lagen 1799 . Den Anfang machte der Hinweis darauf, daß seit geraumer Zeit viele verschiedene Höflinge um dieses Amt gebeten hätten: „Und nachdeme schon von vieler Zeit unterschiedliche praetensores um die geheime Stell angehalten, also habe ich heut drei resolviert“; die Ernennung bezweckte also auch, den auf ihm lastenden Druck zu verringern. Erfordernisse aus dem Wirkungskreis des Geheimen Rates waren es demnach nicht und so sind die Begründungen für die Auswahl der neuen Geheimen Räte zwar plausibel, aber nicht zwingend. So führte Leopold I. an erster Stelle den Grafen %ernín an, „der mir schon von meiner Jugend an gedient, auch drei Jahr die 1796 Vgl. das Gutachten des Statthalters über die Mitglieder der niederösterreichischen Regierung (HHStA, FA GFE, K. 151, Konv. 6). 1797 OÖLA, HSt, Sch. 1225, Fasz. 15, Nr. 248, Portia an Lamberg, Wien, 19. Nov. 1653; um Dietrichsteins Stelle hätten zahlreiche Personen konkurriert. 1798 ASV, SG, 148, 15. Jan. 1650. 1799 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 156), Wien, 2. Sept. 1665. <?page no="509"?> 508 embaxada zu Venedig cumplirt und sonsten gwiss nit geringe Dienst mir geleist hat“ - gedient hatten ihm andere schon früher, andere waren auch Botschafter in Venedig gewesen und „nit geringe Dienst“ geleistet zu haben war gleichfalls kein sehr hartes Kriterium 1800 . Die Forschung zu %ernín ist sich jedenfalls einig, daß es hier um eine Wahl aus persönlicher Sympathie ging 1801 . Auf der ganz anderen Ebene der Tradition und der hofstaatsexternen Funktionen der Geheimratsstelle liegt die Begründung der Ernennung des zweiten Geheimen Rates, des niederösterreichischen Statthalters Conrad Graf Starhemberg im Jahr 1665, „dessen antecessores alle geheime Räth gwesen, auch er ohne dieser Stell nit genueg Autorität zue Administrierung der Justiz haben würde“ 1802 . Dazu ist zu bedenken, daß das Argument zwar stichhaltig, Starhemberg aber bereits seit 1663 Statthalter war, also geraume Zeit ohne diese nötige Autorität ausgekommen war. In der unrichtigen Annahme, daß seine Vorgänger alle Geheime Räte waren, mag Leopold I. sich geirrt haben 1803 . Daß die Wahl des dritten Geheimen Rates, des Feldmarschalls de Souches, bei Hof nicht überzeugen würde, war Leopold I. klar: „Wegen dessen Person werde ich am meisten leiden“, und er begründete die Wahl mit alten und neuen Kriegsverdiensten: „Nun dieser Cavalier hat mein Herrn Vater so viel Dienst geleist, Brünn defendirt, in diesem jüngsten Krieg Neutra und Levenz wieder recuperirt, den Türken eine gute Schlapfen versetzt und durch dies denn auch Anlass ad operandum gemacht.“ 1804 Die Ernennung der drei neuen Geheimen Räte wird man so mehr im Kontext des Drucks der Interaktion auf den Kaiser sehen müssen als in den Personen und ihrem Verhältnis zu ihrem neuen Amt. Ebenso steht im Hintergrund ähnlich wie im Fall der problematischen Besetzung des Oberstsil- 1800 Von früher Jugend auf gedient hatte ihm auch Joseph Graf Rabatta, der 1664 nach dem Tod des Erzherzogs Carl Joseph, dessen Obersthofmeister er geworden war, von Leopold I. mit dem Bistum Laibach versehen und vom Hof verabschiedet worden war (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 52), Regensburg, 21. Apr. 1664). 1801 Kalista (1936), Einleitung. Einen ehemaligen Pagen dagegen machte Leopold I. wegen dieses früheren Dienstes zum Kämmerer seines jüngeren Bruders, obwohl er ihn nicht schätzte (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 123, 124, Wien, 30. Jun. 1662). 1802 Leopold I. an Pötting, Pribram (1903), S. 156), Wien, 2. Sept. 1665. 1803 Vgl. Schwarz (1943) S. 355. Der Statthalter Teuffel (1640-1642) war nicht Geheimer Rat gewesen, hatte aber ob des frühen Todes nur kurz in diesem Amt gedient. Zu Starhemberg siehe auch Starzer (1897), S. 253, 254; danach bekam dieser am 15. Febr. 1659, als er bereits Vizestatthalter und auch Oberststallmeister der Kaiserinwitwe Eleonora II. war, die Präzedenz von den kaiserlichen Kämmerern (ebd., S. 254). 1804 Vgl. zu Souches Schwarz (1943), S. 358-351, und Broucek (1995), zu dem fraglichen Feldzug in Ungarn Schwarz (1943), S. 349, und Broucek (1995), S. 66. <?page no="510"?> 509 berkämmereramtes das Abrücken von alten Normbeständen der Dimensionierung des Hofstaats. Bereits Ferdinand II. und besonders Ferdinand III. hatten sich von der Sollzahl der etwa fünf Geheimen Räte entfernt. Aufgefangen worden war dies durch eine Deckelung der Zahl der Sitzungsteilnehmer und die komplementäre Ausprägung der Zahl der besonders involvierten Geheimen Räte und der Geheimen Deputierten Räte in annähernder Höhe der Sollzahl. Die Deputationen des Geheimen Rates hatten zudem dafür gesorgt, daß das Gros der Geheimen Räte auf die Funktion der (Pseudo-) Konsensproduktion verwiesen waren, so daß der Einfluß der vom Kaiser als relevant erachteten Geheimen Räte ungeachtet deutlicher quantitativer Umwälzungen wenig Änderungen erfuhr; in den 1650er Jahren hatte man daher selbst die formelle Orientierung an der Sollzahl fallen lassen. Leopold I. konnte deshalb im Jahr 1665 zur Kritik an der Ernennung einer Vielzahl von Geheimen Räten feststellen, daß die Norm eines kleinen Geheimen Rates schon unter Ferdinand III. an Geltung eingebüßt habe und die neuerlichen Verletzungen ihn daher wenig berührten. Ohnehin komme es auf die Zahl der Geheimen Räte kaum mehr an, er sei am Anstieg der Zahlen nicht schuld und schließlich liefen die wichtigen Geschäfte ohnehin am Geheimen Rat vorbei und würden nur mit fünf oder sechs Geheimen Räte beraten 1805 . Im gleichen Zuge ernannte Leopold I. seinen Botschafter in Spanien zum Geheimen Rat, um ihn seiner Zufriedenheit zu versichern 1806 . Das Wachstum führte zu neuen institutionellen Lösungen, was ähnlich wie unter Ferdinand III. erlaubte, die Erwartungen an die Qualität Geheimer Räte erheblich zu senken und ihre Quantität im gleichen Zuge zu steigern. 1666 kommentierte Leopold I. die Ernennung weiterer von ihm kaum um ihrer beratenden Fä- 1805 „Möchte man sagen, es werden gar zu viel geheime Räth promovirt, nun ist es nit ohne. Dieser disordine ist aber nit unter mir, sondern noch vorhero angehebt worden, sondern tempore divi mei parentis, qui hoc fecit suadente Auersperg, welcher diese maxima geführt, dass per multiplicationem dies geheime Mittel ganz sollte cassirt werden. Ihr wisst aber selbst wohl, dass die wichtigen Sachen, absonderlich aber die hispanische und Hausnegotia niemal in pleno, sondern nur in Conferenzen oder Junten proponirt werden, allwo ich nur aufs meiste fünf oder sechs Räthe brauche, et sic numerus hic non potest causare malum.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 156, 157), Wien, 2. Sept. 1665. Vgl. auch oben Anm. 1087. 1806 „Und weilen ich verspüre, als wann Ihr in Sorgen lebetet, dass ich mit Eurem negotiirn niht recht zufrieden, so kann ich Euch genädigst wohl versichern, dass mir nichts solches in Sinn kommen [...]. Ich bin aber sonst mit Euch gar content, und dessen ein wahres Zeichn Euch zu geben, habe ich Euch zu meinem wirklichen geheimen Rath angenommen, wie dann der Graf von Lamberg das gebräuchige Decret (von dessen dato an Euch zugleich die Anciennität laufen thuet) zuschicken wird.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 155), Wien, 2. Sept. 1665. <?page no="511"?> 510 higkeiten willen ausgewählter Geheimer Räte nur mehr ironisch: „Was die Promotion der geheimen Räth anlangt, erfreue ich mich, dass die Spanier nimmermehr werden sagen können, dass ich so viel geheim mache, dann ich nie sieben auf einmal gemacht habe. Die subiecta sunt varia, daher nicht viel davon zu melden. Wann sie nur was Gutes errathen, so ist schon alles guet.“ 1807 Laufbahnpfade und Stellenersetzungen Etwas unscheinbar sind negative und positive Voraussetzungen, die sich aus einzelnen Ämtern und aus Laufbahnen im Hofstaat ergaben. Diese verbanden meist nur einige wenige Elemente und ergaben sich zunächst aus der Wahrscheinlichkeit üblicher Avancements. Unter Ferdinand III. wurden, wie in Teil I ausgeführt, einige Truchsessen Fürschneider, andere Mundschenken, wieder andere Kämmerer oder Untersilberkämmerer 1808 . Fürschneider konnte man auch werden, ohne Truchseß gewesen zu sein, während die Avancements hier üblicherweise das Mundschenkenamt oder, selten, das Kämmereramt waren. Mundschenk wurde man wiederum entweder unmittelbar oder als Fürschneider oder als Truchseß mit und ohne das Fürschneideramt als Zwischenstation. Daß ein Truchseß jedoch Kämmerer wurde, ohne zuvor Fürschneider oder Mundschenk gewesen zu sein, kam unter Ferdinand III. nicht vor. Das Amt war so zwar auch für Adelige, die als Truchseß begannen, erreichbar, die Chancen aber waren sehr gering. Für Fürschneider war es ähnlich, Mundschenken dagegen hatten wesentlich bessere Aussichten auf das Kämmereramt. Die meisten Kämmerer dagegen bekleideten dieses Amt als ihr erstes Hofamt. In den Ämtern des äußeren Hofstaats war also bei sehr unterschiedlichem Wahrscheinlichkeitsgrad jedes Amt sowie das Kämmereramt von außen und von einer hierarchisch niedrigeren Position aus erreichbar. Über das Kämmereramt aber kam unter Ferdinand III., wer als Truchseß oder Fürschneider begonnen hatte, nicht hinaus. Mundschenken dagegen standen, wenn sie das Kämmereramt erreichten, grundsätzlich höhere Ämter in Hofstaat und Landesverwaltung offen - einschließlich des Geheimen Rates, der Behörden und ihrer Präsidentenstellen. Joseph Graf Rabatta wurde vom Mundschenkenamt 1807 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 206), Wien, 3. März 1666. 1808 Vgl. Ehalt (1980), S. 42, 43. Der Laufbahnpfad zum Oberstsilberkämmereramt hatte 1651 die Kommission zur Reform des Hofstaats beschäftigt; danach sollte der Oberstsilberkämmerer zum Kämmerer, der Untersilberkämmerer zum Oberstsilberkämmerer befördert werden, wie es mit den Grafen Khevenhüller, von Vrbna, Brandeis und anderen geschehen sei (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv. 121). <?page no="512"?> 511 aus Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph, die übrigen Höflinge aber, die in oberste Hofämter gelangten, hatten als Kämmerer begonnen. Damit kristallisiert sich unter Ferdinand III. der Unterschied zwischen Truchsessen und Fürschneidern einerseits und Mundschenken und Kämmerern andererseits als folgenreich heraus. Bei einer nach Voraussetzungen Ausschau haltenden Perspektive wurden gewisse Ämter im Hofstaat so zur Grundlage für das Erlangen anderer Ämter. Besonders bei Funktionsehrenämtern konnten sich diese Wahrscheinlichkeiten normativ verdichten; während unter Ferdinand III. Oberststäbelmeister mit nur einer Ausnahme 1809 nur Mundschenken wurden, wurden ausschließlich Höflinge, die zuvor im äußeren Hofstaat als Fürschneider oder Mundschenk gedient hatten und das Kämmereramt noch nicht erlangt hatten, in das Oberstsilberkämmereramt berufen 1810 . Diese Praxis wurde unter Leopold I. zu einem Problem, wie aus dem oben erwähnten Gutachten für die Besetzung des Oberstsilberkämmereramtes hervorgeht. An erster Stelle wurde darin über die Bewerbung von Peter von Molart berichtet. Für diesen, der bereits kaiserlicher Kämmerer war (seit 1665), hatte sein Vetter, der Oberstkuchlmeister Franz Ernst mit vier schriftlichen Vorbringen um die Stelle gebeten. Das Referat berichtete neben Person und Familie über die Auffassung Molarts, warum - hier lag das uns interessierende Problem - ein Kämmerer die Oberstsilberkämmererstelle antreten könne; beigefügt war eine Zusammenfassung dieser Argumente 1811 . An dritter Stelle wurde der (Unter-) Silberkämmerer und dienstälteste Mundschenk Nicola Paravicini genannt, der sich „mit anziechung“ seiner bis dahin geleisteten Hofdienste und „iuris encienitatis et successionis, als der Eltiste Mundtschenkh, und Under Silber Camerer“ bewarb 1812 . Der vierte Bewerber hatte ausdrück- 1809 Johann Arbogaß von Thun, 1639. 1810 Hyzerle, Martinitz, Martinitz, Tallenberg, Molart. 1811 Beigefügt war den Ausführungen eine Zusammenfassung der Darlegungen Molarts zu der Frage, ob Kämmerer Oberstsilberkämmerer werden könnten. Die Zusammenfassung „A“, auf die im Referat hingewiesen wurde, umfaßt drei Punkte. Erstens geschehe es öfter, daß eine geringere als die innegehabte Stelle angenommen werde; zudem habe ein Hofkammerrat und Kämmerer die mindere Oberstkuchlmeisterstelle angenommen. Zweitens gebühre die Stelle nicht nur Truchsessen, zumal zuletzt zwei Oberstsilberkämmerer auch Kämmerer, aber nie Truchsessen gewesen seien und seit 26 Jahren kein Truchseß Oberstsilberkämmerer geworden sei. (Der letzte war in der Tat Franz Hyzerle von Chodov, Truchseß seit 1641, Fürschneider seit 1642, Oberstsilberkämmerer seit 1647.) Drittens erhöhe es die kaiserliche Reputation, wenn ein Kämmerer dieses Amt bediene, zumal Kämmerer mehr Mittel hätten und die Stelle mit mehr „decore“ versehen könnten. 1812 An zweiter Stelle wurde Ferdinand Christoph Unverzagt als Bewerber genannt, der als Argument anführe, er habe diese Stelle bereits beim verstorbenen Erzherzog Leopold Wilhelm <?page no="513"?> 512 lich darauf hingewiesen, daß die Oberstsilberkämmererstelle dahin „iedes mahls einem druckhess, und seines gleichen, aber niemahls einem würckhlichen Camerer verlichen worden“ sei; für ihn begründete der Usus einen Abwehranspruch gegen Molart. Das Gutachten entfaltete genau dieses Problem: Es wies zunächst auf den „alten Hoff brauch“ hin, wonach bei der Besetzung dieser Stelle zwar die „encienitet“ zu beachten sei, andererseits aber die Neigung („inclination“) des Kaisers Vorrang habe: „umb willen besser bedient zu werden, billich und vor allem zu beobachten, und Sÿe also die freÿe handt haben, wehm Sÿe solches ambt gnädigst verleichen wollen“ 1813 . Dem Herkommen nach aber werde dieses Amt nur solchen Höflingen gegeben, die im äußeren Hofstaat als Mundschenken, Fürschneider oder Truchsessen dienten, damit diese, „welche sich sonst kheiner anderen befürderung, als dieser und des Khuchlmaister ambts zu getrösten haben, nit disconsolati und khlein müetig verbleiben, auch vor diesen khein Cammerer sich umb disen dienst als longe inferiorem niemahls angenohmen, wegen allerhandt inconvenienzen, die daraus entstehen möchten.“ Zwar sei auch der verstorbene Oberstsilberkämmerer Kämmerer gewesen, doch habe er das Oberstsilberkämmereramt versehen, bevor er Kämmerer geworden sei. Man meine, von den Bewerbern kämen Molart und Paravicini in Betracht. Es wurde zwar zu Bedenken gegeben, daß wegen der Anciennität „den nechsten Zuespruch zwahr [...] ex iustitia“ Paravicini habe, der auch „vill lange Jahr continuirlich threu: und fleissig gedient“; wolle der Kaiser aber Molart vorziehen, so sei es erforderlich, Paravicini mit einer Geldzahlung „zur gedult, und die übrigen prætendenten auf khonfftige befürderung“ zu weisen, doch werde alles dem Kaiser anheimgestellt. Auf der normativen Seite wurden also der in zahlreichen Präzedenzfällen greifbare Hofgebrauch sowie die Amtsanciennität angeführt, auf der anderen Seite die Freiheit des Kaisers, nach seinem Willen über den Hofstaat zu disponieren. Damit wurde ein Standardproblem der Gestalversehen. Schließlich wurde an vierter Stelle der Fürschneider Georg Christoph Globiz aufgeführt. Dieser brachte nach dem Referat eine ganze Reihe von Gründen vor: die Leistungen seines Onkels Herberstorff, des ehemaligen Landeshauptmanns in Österreich ob der Enns, der keinen Recompens erhalten habe und dessen Erbin die Mutter des Bittstellers sei. Sein Vater habe im Friaul’schen Krieg Vermögen und Leben für das Erzhaus eingesetzt, ferner habe Ferdinand III. ihn selbst als unmündigen Knaben seiner „unkatholischen“ Mutter entzogen „und zu versorgen angenohmen“; so sei er jetzt 23 Jahre am Hof. Die Oberstsilberkämmererstelle aber sei bis dahin „iedes mahls einem druckhess, und seines gleichen, aber niemahls einem würckhlichen Camerer verlichen worden.“ 1813 HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Konv. durcheinander, fol. 73. <?page no="514"?> 513 tung des Hofstaats thematisiert 1814 . Der Bericht erinnerte den Kaiser aber auch daran, daß die Höflinge im äußeren Hofstaat ihrer ohnehin geringen Aussichten auf ein Avancement im Hofstaat benommen würden. Dieses Argument betraf die über Programmelemente regulierte Stellenpolitik insgesamt. Zwingende Voraussetzungen sicherten Erwartungshaltungen ab; solange sie verläßlich eingehalten wurden, mochten auch ambitionierte Adelige Sinn darin sehen, Ämter des äußeren Hofstaats zu bedienen. Schon unter Ferdinand III. hatten vornehmlich die gegenüber den Truchsessen ranghöheren Mundschenken das Amt versehen, und nur Hyzerle war vom Truchsessenamt über das Fürschneideramt zum Amt des Oberstsilberkämmerers gelangt. Die inflationäre Vergabe des Kämmerereramtes unter Leopold I. wirkte auf die Besetzung dieses Funktionsehrenamtes zurück; der in Betracht kommende und offenbar bekanntermaßen favorisierte Höfling war schon Kämmerer. Die Laufbahnmuster waren unter Leopold I. durch den gegenüber Ferdinand III. so massiven Wandel bei der Gewichtung der Ämter nicht mehr die alten und es scheiterten die Bemühungen um eine Reform. 1661, zehn Jahre nachdem Ferdinand III. in seinem Additional zur Instruktion des Oberstkämmerers verlangt hatte, die Zahl der Kämmerer zu reduzieren 1815 , versuchte auch Leopold I. den Anstieg der Kämmererzahlen zu reduzieren, indem er von den Bewerbern verlangte, zuvor im äußeren Hofstaat Dienst zu tun; diese Anweisung führte in der Tat zur Ablehnung von Bewerbern, die diese Voraussetzung nicht erfüllten 1816 . Bis 1663 wurden in der Tat weit weniger Kämmerer angenommen als zuvor. Der Oberstkämmerer sah sich jedoch einem erheblichen Druck ausgesetzt und war in der unangenehmen Lage, dem Sohn des Landeshauptmanns von Mähren, Fürst Diet- 1814 Vgl. Kap. B.II.1. und Kap. B.II.2.a. 1815 In seiner Analyse der Situation formulierte Ferdinand III. 1651 selbst zentrale Faktoren. Die dem Kaiser vorschwebende Lösung, in Zukunft möge eine Restriktion der Anzahl und die Sicherstellung der Dienstverrichtung dadurch erreicht werden, daß die zum tatsächlichen Dienst ausgewählten Kämmerer hierzu verpflichtet werden sollten, griff nicht langfristig durch. Besonders seit 1651 stieg die Zahl neuer Kämmerer deutlich an. Der Rückgriff auf den Gedanken, Adelige erst zu Kämmerern zu ernennen, wenn sie ungefähr zwei Jahre im äußeren Hofstaat gedient hatten, etwa als Mundschenken oder Truchsessen, brachte gleichfalls keinen dauerhaften Erfolg, wenn unter Ferdinand III. auch einige Höflinge diesen Weg gingen (HHStA, OMeA SR, K. 73, Konv r. 122, 4, rote Nr. 22, e.h. „Vernere instruction und Erclärung“ Ferdinands III. für den Oberstkämmerer Waldstein, Wien, 2. März 1651). 1816 MZA, RA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 2. Nov. 1661. Der Oberstkämmerer erläuterte Dietrichstein, warum dessen Empfehlung für den Sohn nicht fruchtete: Die kaiserliche Resolution stehe dagegen; er selbst habe unlängst einen Serényi unter Hinweis auf den erforderlichen Dienst im äußeren Hofstaat abweisen müssen. <?page no="515"?> 514 richstein, diese kaiserliche Entscheidung vermitteln zu müssen 1817 . Das Angebot von Dietrichsteins Sohn, einen Monat im äußeren Hofstaat zu dienen, wenn ihm zugesichert werde, daß er nach Ablauf dieser Zeit Kämmerer würde, genügte nicht; der Kaiser werde nicht „capitulirn“ 1818 . Ein Brief Lambergs an Dietrichstein vom August 1662 aber läßt erkennen, daß die Rücksichten des Oberstkämmerers auf besonders einflußreiche Geschlechter dazu beitrugen, daß seit 1662 die Zahlen wieder leicht anstiegen. Dietrichstein ließ wegen des Kämmereramtes für seinen Sohn Franz Anton nicht locker und Lamberg sagte ihm zu, er wolle sich unter der Hand („sottomano“) erkundigen, ob man nicht vielleicht eine Ausnahmeregelung finden könne; zwar habe er auf kaiserlichen Befehl dem Sohn des Landmarschalls eine solche abschlagen müssen, hier aber wolle er das Seinige tun, weil er „interessiert“ sei und das Haus Dietrichstein sonst so reich mit Gnaden versehen werde 1819 . Bis 1664 hatte der Kaiser dann aufgegeben und ernannte mehr als doppelt so viele Kämmerer wie im vorhergehenden Jahr. So konnte Lamberg Dietrichstein berichten, daß unter den vielen auch „unser“ Graf von Oppersdorf bereits den Kammerschlüssel bekommen und den Eid geleistet habe 1820 und sich damit einfügen in die sonstige freundliche und auf Freigebigkeit verweisende Korrespondenz in Stellenangelegenheiten 1821 . In der Analyse des ausufernden Wachstums, das 1666 zu neuen Restriktionsbemühungen veranlaßte, verschlossen die Höflinge, welche zu diesem Behuf eine Konferenz zu halten hatten, vor dem sozialen Druck auf die Spitzen des Hofstaats die Augen; man ging nicht auf das ein, was Ferdinand III. bereits 1651 festgestellt hatte, daß nach Auffassung der hochadeligen Kämmerer etwa der ihnen obliegende Tafeldienst unter ihrer Würde war 1822 , daß also die Nobilitierungswelle, von der die Geschlechter mit Hofämtern als erste und am nachhaltigsten profitiert hatten, zu diesem starken Wachstum geführt hatte. Als Grund führte man statt dessen - wie der Kaiser bei der Diskussion des Zahlenanstiegs des 1817 MZA, RA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 2. Nov. 1661. 1818 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 12. Nov. 1661. Es täte ihm leid, daß der Kämmererschlüssel nicht rasch zu erhalten sei und daß der Obersthofmeister Dietrichsteins Sohn habe erläutern müssen, daß ein vorheriger Dienst im äußeren Hofstaat erforderlich sei. Was der Kaiser von dem Monatsangebot halte und daß er nicht kapitulieren werde, könne man leichthin erraten. 1819 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Preßburg, 14. Aug. 1662. 1820 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Ebersdorf, 8. Okt. 1664. 1821 Vgl. Kap. C.I.3.b. „Kämmererschlüssel“. 1822 Es wurde moniert, daß die Kämmerer sich des Tafeldienstes schämten und daß deshalb die Kammerdiener einsprängen (vgl. Hengerer (2001a), S. 355). <?page no="516"?> 515 Geheimen Rates - an, daß Leopold I. den Mißstand nicht zu vertreten habe, da er bereits unter Ferdinand II. und Ferdinand III. eingerissen, und daß es letztlich der Krieg gewesen sei, der so viele zu Kämmerern gemacht habe 1823 . Diese Feststellung behob zwar nicht die Mängel, doch kapitulierten nun die Höflinge, nachdem Leopold I. bereits nach so wenigen Jahren von seiner Direktive des Jahres 1661 abgerückt war und 1665 zudem angeordnet hatte, sogar Angehörige des Ritterstandes zum Dienst in höheren Ämtern des Hofstaats aufzunehmen 1824 . Die Kommission empfahl eine Wiederauflage des bereits unter Ferdinand III. fehlgeschlagenen Konzepts des vorherigen Dienstes im äußeren Hofstaat, verschob die Realisierung sowie die Reduktion auf einen späteren Zeitpunkt, wies auf die Erforderlichkeit der Handlungsfreiheit des Kaisers hin und überließ es dem Oberstkämmerer, die „digniores“ auszuwählen 1825 . Eine dauerhafte Reduktion blieb daher aus. Weit effektiver als normative Orientierungen hinsichtlich der Personalmengen war die Verbindung von Stelle und Zahlung einer Besoldung, die sich im Bereich der mehrfach besetzten Ehrenämter und der Geheimen Räte freilich ebenfalls zusehends verlor 1826 . Die Bedeutung der disziplinierenden Wirkung der strengen Verbindung von Stelle und Soldzahlung entging der expliziten zeitgenössischen Analyse, wenn sie auch praktisch teilweise durchgehalten wurde. Das zeigen besonders die Hofstaaten der deputatabhängigen Habsburger. Die Hofstaaten des Erzherzogs Leopold Wilhelm 1827 und stärker noch die der weiblichen 1823 „ratione belli“ (Oberstkämmerer in der Konferenz über die Hofordnung am 25. Okt. 1666, HHStA, ÄZA K. 7, Konv. 30, fol. 546-551); im diesbezüglichen Bericht an den Kaiser blieb man bei dieser Erklärung (HHStA, OMeA, K. 1, Akten, Nr. 20, Karton in Unordnung). 1824 Vgl. Hengerer (2000a), S. 21. OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 28, Nr. 557, Gravamina des niederösterreichischen Ritterstandes, Wien, 10. März 1665 und der darauf bezugnehmende kaiserliche Befehl an den Oberstkämmerer Lamberg, Wien, 7. März 1667: Der Ritterstand solle in Zukunft mit Ämtern im Hof- und Kriegsdienst, Edelknabenstellen, Kameral- und anderen Ämtern bedacht werden, was der Oberstkämmerer beachten solle (vgl. Anm. 1). Vgl. zum Niedergang des Ritterstands Heiß (1997), S. 192, 193, und MacHardy (1992), S. 424. 1825 Protokoll der Sitzung vom 26. Okt. 1666 und und kaiserliche Resolution vom 21. Nov. 1666 (HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 546 ff.), vgl. oben ausführlich bei Anm. 902. 1826 Vgl. Kap. A.II.1. 1827 Sehr ähnlich verhielt es sich mit dem Hofstaat des Erzherzogs Leopold Wilhelm (vgl. Listen in APP). Die überlieferten Hofzahlamtsbücher seines Hofstaats für die Jahre (HKA, Nr. 245 (1646), Nr. 246 (1648), Nr. 247 (1649), Nr. 248 (1650), Nr. 249 (1651), Nr. 250 (1652), Nr. 251 (1653), Nr. 252 (1654)) belegen für diesen Zeitraum seit etwa 1644 die Besoldung von nur knapp über zehn Kämmerern, die ab 1651 auszulaufen scheint. Auf einige Besonderheiten wäre bei Leopold Wilhelm hinzuweisen: Ins Auge fällt zunächst die differenzierte Kämmererbesoldung; eine geringe Anzahl von Kämmerern, so Hallweil und Kinský, bezogen einen Monatssold in Höhe von 80 fl., während andere wie Urschenbeck oder Breuner den üblichen Satz von 40 fl. erhielten. In den späten 1640er Jahren waren Hallweil und Kinský dem Anschein nach fast durchgehend besoldet (Hallweil mit einer Lücke von einem Jahr während <?page no="517"?> 516 Habsburger blieben grundsätzlich bei der Besoldung der Ehrenämter, was für eine relativ konstante und kleine Zahl von Stellen sorgte. Dementsprechend nahmen Erwägungen bezüglich der Besetzung von Hofdamenstellen regelmäßig auf die Zahl freier bzw. besetzter Stellen einschließlich der Quotenregelungen bezüglich der territorialen bzw. nationalen Herkunft der Hofdamen Bezug; die freie Stelle war hier noch Voraussetzung für die Betrachtung sonstiger Auswahlkriterien 1828 . der Jahre 1645 bis Ende 1649; Kinský seit 1640 knapp über 40 Monate bis Ende 1650); auf eine längerfristige Besoldung weisen die Zahlungen an Urschenbeck hin (1646/ 47 und 1650). Bis Ende März 1647 (mit diesem Termin endete auch die erste Besoldungsphase für Urschenbeck) wurden auch Rappach und Haifler besoldet. Damit nähert man sich der zweiten Besonderheit. Während seiner Statthalterschaft in den Niederlanden dürfte der Erzherzog eine etwas größere Zahl von Kämmerern besoldet haben als nach seiner Rückkehr an den Kaiserhof. Diese wenigen, zeitgleich zwei bis drei Kämmerer (Hallweil, Kinský, Urschenbeck) werden sich Dienste geteilt haben und von Kämmerern, die wie Boccamajor (auch Unterstallmeister) andere Ämter innehatten, unterstützt worden sein. 1828 Quotenregelungen gab es insbesondere Verhältnis einheimischer und fremder Hofdamen, vgl. Bastl (1996) und Sienell (2001b), S. 99. Bezug auf drei sich demnächst ergebende Vakanzen nahm beispielsweise die von Margaretha Fugger an Franz Christoph Graf Khevenhüller gerichtete Bitte um die Aufnahme ihrer älteren Tochter in das kaiserliche Frauenzimmer, die kaiserlicherseits vor zwei Jahren versprochen worden sei (HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 3, Nr. 40c, fol. 110, Augsburg, 22. März 1644). Im Hinblick auf eine Vakanz, die wegen der Hochzeit einer Hofdame (Frl. Herberstein, verh. Hallweil) „däglich eindretten solle“, wurde der Geheime Rat Maximilian Graf Martinitz bei der Kaiserin in einer Audienz vorstellig, um seine Tochter für die Stelle zu empfehlen (AVA, FA HR, K. 446, Graf Scherffenberg an F. A. Harrach, Wien, 24. Jun. 1664). Kaiserin Eleonora I. schrieb von sich aus 1625 an Graf Thannhausen und teilte ihm mit, daß eine Stelle in ihrem Frauenzimmer vakiere, die sie noch vor dem 9. Febr., an dem eine Hochzeit stattfinden solle, besetzt wissen wolle bat ihn um seine Tochter. Thannhausen hatte dies zuvor einmal abgelehnt, weil seine Tochter zu jung sei (AVA, FA HR, K. 845, Konv. Thannhausen, Eleonora I. an Thannhausen, Wien, 22. Jan. 1625). Der Tod der ersten Frau Ferdinands III. führte dazu, daß eine gerade erst angenommene Hofdame, eine Nichte (Barbara Elisabeth) des Bischofs von Wien, ihre Stelle verloren hatte, bevor sie sie antreten konnte. Der Bischof empfahl sie daher dem Obersthofmeister Trauttmansdorff für eine der vier Stellen, die bei der zweiten Frau des Kaisers frei sein sollten; Trauttmansdorff antwortete ihm, deren Aufnahme habe zwar bevorgestanden, doch seien die zehn Stellen bei der kaiserlichen Braut bereits - mit acht Damen aus Wien und zwei aus Innsbruck - besetzt, weshalb auf eine Vakanz zu warten sei (AVA, FA TM, K. 138, Ff. 2, Nr. 4, fol. 182, Bischof von Wien an Trauttmansdorff, beantwortet Prag, 12. Febr. 1648, Konzept). Vgl. auch diverse Listen über deutsche Hofdamen bzw. „theütsche“ Fräulein im Hofstaat (u.a. OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 646, Varia oder HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 27, fol. 457). Grundsätzlich war das Bestreben auf kleine weibliche Hofstaaten gerichtet: Entsprechend skeptisch berichtete Franz Christoph Graf Khevenhüller 1647 dem Obersthofmeister Trauttmansdorff nach Münster über die üppige Zusammenstellung des Hofstaates für die Tochter Ferdinands III. als Braut Philipps IV. von Spanien (AVA, FA TM, K. 133, Ee. 2, Nr. 43, fol. 107, Preßburg, 22. März 1647). Im gleichen Sinne schrieb auch Leopold I. bezüglich des Hofstaats seiner eigenen Braut an seinen Botschafter in Spanien (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 12, 13, 70), Laxenburg, 22. Mai 1663, Ebersdorf, 17. Sept. 1664). Die teilweise sehr großen Hofstaaten, man denke an den der Kaiserinnen, wuchsen nicht in dem Maße wie diejenigen der regierenden Kaiser und der Thronfolger. Es kam nicht zuletzt vor diesem Hintergrund nicht oder kaum zu einem Auseinandertreten von Amtsinhaberschaft und Dienstverrichtung. <?page no="518"?> 517 Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, daß Leopold I. nun auch die durch Laufbahnpfade gestützten Karriereoptionen und damit eine wichtige Sicherung der Attraktivität des äußeren Hofstaats aufgab - mit entsprechenden Folgen für das Kämmereramt wie für den äußeren Hofstaat. Andere Pfade hingegen blieben stabil oder weiteten sich noch aus, wobei vor allem die Ernennung von Behördenchefs und einigen obersten Hofämtern zu Geheimen Räten zu nennen sind. Dabei machte es einen erheblichen Unterschied, ob das Avancement zu einem Amt führte, dessen Stelleninhaberzahl wie im Fall der Geheimen Räte mehr oder weniger beliebig erweitert werden konnte oder ob es um die Ersetzung von Stelleninhabern ging. Für den Fall der Ersetzung von Stelleninhabern lassen sich einige verschiedene Wahrscheinlichkeiten feststellen, die sich vermutlich vor allem deshalb nicht zu festen Laufbahnen verdichten konnten, weil sie durch den Tod von Herrschern und Höflingen zu häufig abgebrochen, aber durch weitere Regelelemente wie das der fallweise zur Anwendung kommenden Anciennität modifiziert wurden. Ein Beispiel: Kaiserliche Oberststallmeister wurden meist Oberstkämmerer; die Ernennung zum Oberststallmeister kam damit einer Vorentscheidung über das Oberstkämmereramt gleich 1829 . Unter Ferdinand III. waren alle Oberstkämmerer nach seinem Oberstkämmerer Puchheim († 1651) zuvor Oberststallmeister. Oberststallmeister aber waren - nach dem Tod seines Oberststallmeisters Waldstein († 1654) zuvor Oberstjägermeister (Harrach und verm. Losenstein) und Oberstfalkenmeister (dieselben) oder aber Hofkriegsrat (Gonzaga) gewesen, alle jedoch kaiserliche Kämmerer. In das Oberststallmeisteramt wurden diese drei nach ihrer Anciennität bestellt (Losenstein, Gonzaga, Harrach), ohne daß ein weiteres gemeinsames Amt hätte durchlaufen werden müssen. Die Ernennung zum Kämmerer war also ebenfalls wichtig (auch unter Leopold I. wurde der älteste Kämmerer erster Oberststallmeister), wenn auch nicht alle in den 1650er Jahren noch lebenden Kämmerer dieses Ernennungszeitraumes berücksichtigt wurden 1830 . Wer unter Ferdinand III. früh Kämmerer geworden war, mochte sich Hoffnungen machen, wer Oberststallmeister wurde, hatte die Aussicht, Oberstkämmerer zu werden 1831 . Das 1829 Khiesl unter Ferdinand II., Waldstein, Losenstein, Gonzaga unter Ferdinand III., Gundaker Graf Dietrichstein unter Leopold I. 1830 So blieb Adam Matthias Graf Trautmannsdorff (Kämmerer 1639) offenbar außer Betracht, während andere wie Ottavio Piccolomini bereits mit hohen Ämtern versorgt waren. 1831 Losenstein verstarb als Oberststallmeister 1653 vor der Vakanz des Oberstkämmereramtes. <?page no="519"?> 518 Obersthofmarschallamt stand, da Ferdinand III. seinen Obersthofmarschall Starhemberg nicht weiter beförderte, bis in die 1670er Jahre außerhalb dieser Nachrückfolgen 1832 . Nach dem Tod des Obersthofmeisters Trauttmansdorff im Jahr 1650 war die Klärung der Nachfolgefragen wesentlich leichter gewesen. In Betracht scheinen lediglich die ehemaligen Obersthofmeister der beiden ersten Gemahlinnen Ferdinands III., Dietrichstein und Khevenhüller, gekommen zu sein. Khevenhüller war wegen seiner Krankheit aber nicht in der Lage, das Amt noch anzutreten; man meinte, Khevenhüller folge Trauttmansdorff eher in die jenseitige Welt als in dieser Welt; in der Tat starb er noch vor dem Abschluß der Exequien für Trauttmansdorff 1833 . Dietrichstein wartete mit der Übernahme des Obersthofmeisteramtes noch bis zum Tod des Amtsverwalters und Oberstkämmerers Puchheim 1834 . Danach wurden die Folgebesetzungen ohne Probleme vollzogen, wobei sich Ferdinand III. auch nicht von der Rücktrittsdrohung des nicht beförderten Obersthofmarschalls beeindrucken ließ 1835 . Der Weg zum kaiserlichen Obersthofmeisteramt verlief unter Ferdinand III. und unter dem frühen Leopold I., wie in der Zusammenschau erkennbar ist, über andere Obersthofmeisterstellen, sei es bei einer Kaiserin (Trauttmansdorff, Dietrichstein), sei es beim Thronfolger (ebenfalls Trauttmansdorff, Auersperg) oder bei einem zum Thronfolger vorgerückten Erzherzog (Portia). Trauttmansdorff, Auersperg und Portia 1832 Später wurde es hier wieder einbezogen. 1833 Das Wortspiel mit Nachfolgen in Amt bzw. Tod mit „seguire“ und „succedere“ findet sich in einem Brief Raimondo Montecucolis an Ottavio Piccolomini (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12441 19/ 2, Baden, 9. Jun. 1650). Die Exequien für Trauttmansdorff hatten am 14. Jun. 1650 begonnen und sollten am darauffolgenden Freitag zu Ende gehen, am 14. Jun. starb zwischen 19 und 20 Uhr Khevenhüller in Baden bei Wien (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 11956, Walter Graf Leslie an Ottavio Piccolomini, Wien, 15. Jun. 1650). 1834 Nach dem Tod Trauttmansdorffs war Dietrichstein als Obersthofmeister zwar im Gespräch; der Oberstkämmerer Puchheim verwaltete das Amt aber bis zu seinem Tod, vermutlich, weil Dietrichstein das Obersthofmeisteramt zunächst abgelehnt hatte: „egli ricusa ogni molestia di Corte“ (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 11955 19/ 1, Leslie an Ottavio Piccolomini, Wien, 11. Jun. 1650). Im Aug. 1650 schrieb Formanini an Piccolomini, er werde letztlich doch Obersthofmeister (SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 11604 18/ 2, Wien, 20. Aug. 1650). Der Bericht der Nuntiatur brachte daher nach dem Tod Puchheims am 17. Jan. 1651 die Reise Dietrichsteins von Nikolsburg nach Wien in diesen Zusammenhang: „la Corte crede, che in breve egli sia per esser dichiarato Maggiordomo dell’Imperatore in luogo del defunto Conte di Trauttmanstorff.“ ASV, SG, 149, 28. Jan. 1651. 1835 ASV, SG, 149, 3. Febr. 1651. Danach habe der Kaiser den Oberststallmeister Waldstein zum Oberstkämmerer ernannt, dem als Oberststallmeister Losenstein folgen solle. Dietrichstein sei nach Nikolsburg zurückgereist, um seine Frau und seinen Hofstaat zu holen und werde nach der Rückkehr an den Hof zum Obersthofmeister erklärt werden. Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg mache als Hofmarschall weiter. Seinen Rücktritt hatte er nach dem Bericht vom 21. Jan. 1651 angeboten (vgl. Anm. 1490). <?page no="520"?> 519 waren zudem Botschafter, Gesandte bzw. Unterhändler, Trauttmansdorff und Auersperg waren zudem Reichshofräte gewesen. Für den oben skizzierten Funktionswandel des Oberstkämmereramtes sowie für die Verflüssigung der früheren vagen Laufbahnen unter Leopold I. ist es ein Indiz, daß der Oberstkämmerer Leopolds I. Lamberg alle diese Eigenschaften vereinigte (Reichshofrat, Unterhändler, Obersthofmeister, Botschafter) und später selbst kaiserlicher Obersthofmeister wurde. So mochte der Tod von Amtsträgern dazu führen, daß zahlreiche Höflinge sich 1666 über neue Stellen freuen konnten wie beim Tod Gonzagas: „Sodann ist [...] der Fürst Gonzaga gestorben, durch dessen Tod viel Leut mit Dienst consolirt werden, indeme ich den Graf Montecuccoli zum Hofkriegspraesidenten, zum Vicepraesidenten und Stadtobristen allhier den Landmarschall Grafen von Traun gmacht, auch das Landmarschallamt dem von Sprinzenstein conferirt habe. Der Maradas ist Obersthofmeister bei der verwitibten Kaiserin worden.“ 1836 Wenige Jahre später aber starb der neue Hofkriegsratsvizepräsident Traun, was „abermal embrollos mit den Dienstersetzungen“ mit sich brachte 1837 . Die Nachfolge war hier nicht klar vorprogrammiert oder entsprach nicht den Vorstellungen des Kaisers. Hier zeigt sich die Ambivalenz der deutlicheren Laufbahnpfade: Es war im Hinblick auf die Beschwichtigung von Konkurrenzverhältnissen einerseits günstig, wenn man sich auf den Usus, Präzedenzfälle oder gar auf Anciennität berufen konnte, andererseits mußten geeignete oder genehme Personen zum Nachrücken bereitstehen. Ob sich jemand für ein hohes Amt eignete, war aber bei der Herstellung von Anciennitäten im Rahmen der Verleihung niedrigerer Ämter nicht stets absehbar. Daß nach dem Tod Portias im Jahr 1665 nicht der nach früheren Gesichtspunkten zuerst in Betracht kommende Lamberg Obersthofmeister wurde, begründete Leopold I. gegenüber Pötting damit, daß er Schwierigkeiten mit der Ersetzung der dadurch frei werdenden Stellen hatte: „Hätte ich Lamberg promovirt, so würden durch seine Promotion so 1836 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 403), Wien, 15. Aug. 1666. 1837 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 423), Wien, 21. Nov. 1668. Eine zu rasche Drehung des Stellenkarrussells produzierte auch der Tod des Grafen Kolovrat, der Oberstburggraf und Oberstlandhofmeister gewesen war (so auch Schwarz (1943), S. 268); die Nuntiatur berichtete von der Notwendigkeit der Ersetzung beider Stellen und mutmaßte, der Hofkriegsratspräsident (Schlick) könne Oberstlandhofmeister werden, doch gebe es darüber Streit (ASV, SG, 148, 8. Jan. 1650). Vom komplexen Beförderungsplan, der dem Freiwerden der innerösterreichischen Vizestatthalterstelle und deren Besetzung mit einem Herberstein dienen sollte, berichtete klagend Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff dem kaiserlichen Oberstkämmerer Lamberg mit der Bitte, dies zu verhindern (OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 521, Neuhaus, 26. Dez. 1665). <?page no="521"?> 520 viel Stellen leer werden, dass es gar hart mir zu ersetzen kommen wär.“ 1838 Leopold I. ging also wohl davon aus, daß der seinerzeit amtierende Oberststallmeister Dietrichstein Oberstkämmerer geworden wäre, also auch ein neuer Oberststallmeister hätte berufen werden müssen und, dem Wortlaut zufolge, weitere Ämter (wie etwa das Oberstjägermeisteramt) neu zu besetzen gewesen wären; dies schien Leopold I. inopportun. Die Alterativen zu Lamberg, Auersperg und Schwarzenberg, beide gewesene Obersthofmeister 1839 waren trotz ihres passenden Profils für Leopold I. aus verschiedenen Gründen ebenfalls zu problematisch 1840 und so wich der Kaiser von der bisherigen Vorgehensweise ab und bestellte mit Wenzel Eusebius Fürst Lobkowitz, den ersten Hofkriegsratspräsidenten zum Obersthofmeister 1841 . Dieser war zwar ein erfolgreicher Diplomat 1842 , aber weder Formalbotschafter, bevollmächtigter Unterhändler, Reichshofrat noch Obersthofmeister gewesen. Auch hier ließen sich in der Person liegende positive Gründe angeben: „dann Lobkowitz ist ein Fürst, von gueten Mittlen und hat sonst guete Stuck. Und weilen ich kein 1° valido oder primado halten will, brauche das Obersthofmeisteramt auch nit so vil Ceremonien.“ 1843 Der Fürstenstand des Obersthofmeisters ersparte dem Hofstaat diverse zeremonielle Probleme 1844 , Geld war immer brauchbar und gute Eigenschaften („guete Stuck“) - kein hartes Kriterium - ließen sich auch feststellen. Schließlich ließ sich diese zweite Wahl noch in gewissem Sinne regierungstheoretisch wenden, schien sich dem Kaiser doch die Möglichkeit zu bieten, in Zukunft selbst mehr Regierungsfunktionen (vom Obersthofmeister) zu übernehmen. Wenn der Obersthofmeister aber nicht die Funktion eines Valido oder ersten Ministers ausfülle, könne man den zeremoniellen Aufwand, der zu dessen Unterstützung sonst erforderlich war, senken. Dieses von Leopold I. gegebene Erklärungsbündel macht deutlich, daß 1838 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 109), Wien, 20. Febr. 1665. 1839 Auersperg: Obersthofmeister bei Ferdinand III. und Ferdinand IV.; Schwarzenberg: Obersthofmeister bei Erzherzog Leopold Wilhelm. 1840 U.a. standen die beiden einander feindlich gegenüber, vgl. Anm. 1538. Im Jul. 1664 war Leopold I. vom spanischen Diplomaten Marchese de la Fuente ein Schreiben des spanischen Königs übergeben worden, in dem der König Leopold I. zur Entfernung Schwarzenbergs vom Hof riet. Leopold I. vermutete eine unrechtmäßig ausgefüllte carta bianca und meinte, „es sei ein Stückel von Auersperg, so des Schwarzenberg abgesagter Feind ist“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 61), Wien, 23. Jul. 1664). 1841 Auch Oberstkämmerer waren unter Kaiser Ferdinand II. und Ferdinand III. nicht Obersthofmeister geworden. 1842 Lobkowitz hatte erheblich zur Wahl Leopolds I. beigetragen. Vgl. Wolf (1869), S. 78-104. 1843 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 109), Wien, 20. Febr. 1665. 1844 Hengerer (2001a), S. 345-349. <?page no="522"?> 521 die üblicherweise in der Person des Stelleninhabers und der Konzeption der Stelle verorteten „positiven“ Gründe für Stellenvergaben als Resultat der Sichtung von ausgeschlossenen Alternativen zu verstehen sind. Selbst über den Übriggebliebenen ließ sich Gutes sagen; dies erweckt in der Erklärungssemantik üblicherweise den Eindruck, es sei tragend. Zahlreiche Höflinge verstanden die Entscheidung denn auch nicht 1845 . Lobkowitz selbst erklärte sich seine Ernennung mit dem oben in anderem Zusammenhang zitierten Bild eines Gebirgswanderers 1846 : Das Bild rückt andere Geheime Räte als potentielle Hindernisse in das Blickfeld und deutet an, daß es ihm gelungen sei, an diesem sozialen Feld nicht zu scheitern; es läßt aber - sinnvollerweise - offen, wie das positive höfische Korrelat einer Bergbesteigung aussah. Die „Erklärung“ ist eine Metapher, die auf relevante Faktoren aufmerksam macht, aber v.a. dem Nichtwissen Ausdruck verleiht. Thomasi meinte, diese Ernennung sei nicht zuletzt durch die Gattin von Lobkowitz angeregt worden; zudem hätten sich die „intimi“ gegen Auersperg verbunden, um ihn so zu Boden zu werfen, daß er nie wieder aufkommen könne („per batterlo a terra“) 1847 . Jörger schrieb, daß manche in der Ernennung Auerspergs ein Werk der Kaiserinwitwe Eleonora II. sahen, welche damit Gonzaga die freiwerdende Hofkriegsratspräsidentenstelle habe verschaffen wollen; andere sähen im Haß der Jesuiten gegen Auersperg den Grund dafür, daß der Beichtvater des Kaisers sich gegen diesen gestellt habe 1848 . Jörger sah es anders: „Ich glaub keines, sonder halte darfür der teüffel habe es gewirket“ 1849 . 1845 „und finden sich allgemach alle Leut in mein so fremd genommene Resolution wegen der Obersthofmeisterstelle.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 114), Wien, 18. März 1665. Mit der Ernennung verbunden war der Versuch, den allgemeinen Einfluß des Obersthofmeisters zu reduzieren (vgl. Anm. 1546). Der Oberstkämmerer Lamberg berichtete Ferdinand Fürst Dietrichstein, daß es wegen der Ernennung von Lobkowitz „disgusti“ gegeben habe (MZA, RA DT, K. 26, fol. 268, Wien, 25. Febr. 1665). Der Hofkammerrat Johann Quintin Jörger schrieb an Franz Albrecht Harrach, Lobkowitz, den er für einen Fehlgriff halte, werde für einen Tyrannen gehalten (AVA, FA HR, K. 444, Wien, 25. Febr. 1665), und dafür sorgen, daß die Fehler Portias fortbestünden (ebd., 12. März 1665). 1846 Vgl. Anm. 1717. 1847 AVA, FA HR, K. 448, Simon de Thomasi an F. A. Harrach, 25. Febr. 1665. 1848 Leopold I. begründete die Schnelligkeit der Entscheidung für Lobkowitz später mit der Furcht vor einer Vielzahl von Interzessionen für andere Prätendenten (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 111), Wien, 4. März 1665). Dabei könnte er an die Kaiserinwitwe Eleonora II. gedacht haben, die sich für Gonzaga einsetzte (AVA, FA HR, K. 444, Johann Quintin Jörger an F. A. Harrach, Wien, 12. März 1665). 1849 AVA, FA HR, K. 444, Johann Quintin Jörger an F. A. Harrach, Wien, 25. Febr. 1665. <?page no="523"?> 522 Ämterkauf Wenn man das Wirken dieser höheren Mächte auch dahingestellt sein lassen darf, kann man doch feststellen, daß Ämter des kaiserlichen Hofstaats im Untersuchungszeitraum grundsätzlich nicht käuflich waren 1850 . Dies heißt indes nicht, daß keine Kosten mit dem Eintritt in den Hofstaat verbunden waren 1851 und daß keine Aufwendungen für den Kaiserhof erwartet wurden, deren Erstattung fraglich sein konnte. Diese Bereitschaft, aus eigenen Mitteln Finanzierungsengpässe im Hofstaat bestreiten zu helfen, war ein wichtiges Kriterium für die Personalauswahl, wenn auch kein entscheidendes. So wurde in dem Gutachten über Johann Ferdinand Graf Portia als Kandidat für die Obersthofmeisterstelle bei Erzherzog Leopold im Jahr 1650 festgehalten, daß er ebensowenig wie der gleichfalls in Betracht kommende Graf Fürstenberg „von dem seinigen herschiessen“ werde und dennoch wurde er 1652 Obersthofmeister des Erzherzogs 1852 . Während von kaiserlichen Höflingen erwartet wurde, daß sie im Zweifel eigene finanzielle Ressourcen bereitstellten, hatte diese Erwartung bei kaiserlichen Ämtern der landesfürstlichen Verwaltung festere Formen angenommen, welche der Käuflichkeit sehr nahe kamen. Es finden sich einige Hinweise darauf, daß die Übertragung von Regimentsratsämtern an die Bereitschaft geknüpft war, dem Fiskus ein Darlehen zu geben. So schrieb Ferdinand III. 1641 dem innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, daß Karl Graf Saurau ein Darlehen in Höhe von 50.000 fl. geben wolle, wenn sein Sohn Rudolf eine innerösterreichische Regimentsratsstelle (als Supernumerarius) erhalte; Dietrichstein möge über die Abwicklung und den Rückerstattungstermin verhandeln, und in der Tat war bald darauf von einer Anticipation Sauraus in der genannten Höhe die Rede 1853 . Entgegen dieser Praxis wurde von anderer Seite darauf beharrt, daß derartige Stellen vom Haus Habsburg „noch niemahlen failgesetzt“ worden seien. Dieses Argument führte 1648 ein Herberstein an, der sich 1850 Im Hinblick auf Darlehen an die Krone beim Erwerb von Ämtern wird Käuflichkeit für Leopold I. bejaht, so etwa von Bastl (1996), S. 201. Pircher (1984), S. 45, und Müller (1979), S. 101, 102, heben den Zusammenhang von Darlehen und Amtserwerb für das Ende 17. Jahrhunderts ebenfalls hervor. Darlehen und Kauf sind jedoch nicht das gleiche. 1851 Zu nennen wären etwa die Ausgaben für den Kämmererschlüssel, die spätestens im 17. Jahrhundert über eine Taxe reguliert waren (vgl. Duwe (1990), S. 36, 37). 1852 Zit. nach Schwarz (1943), S. 323. Gutachten vom 10. Febr. 1650. 1853 StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 24, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 89, Regensburg 1. Okt. 1641; ebd., Heft 25, fol. 6v, Wien, 30, Jan. 1642. <?page no="524"?> 523 neben einem anderen Saurau für eine innerösterreichische Regimentsratsstelle bewarb. Saurau, so führte er aus, habe sich für die Stelle zur Reichung eines Darlehens von 10.000 fl. erboten; doch verstoße das Angebot gegen altes Herkommen, wonach Stellen nicht für solche Gegenleistungen zu haben seien. Außerdem sei es für den Fiskus ineffektiv, weil die Rückzahlung von Darlehen „dergleichen Partheÿen“ auf die Landschaft angewiesen würden und sie aufgrund ihrer dortigen guten Verbindungen innerhalb eines halben Jahres das Kapital und Interesse erstattet bekämen 1854 . Einerseits verbot also die Tradition den Kauf von Justizämtern, andererseits brachten Darlehen von Angehörigen von in den Landständen gut etablierten Familien keinen nennenswerten Ertrag. Das scheint den Kaiser überzeugt zu haben und so bekam Herberstein die Stelle, doch folgte Saurau wenige Jahre später 1855 . In Anbetracht der kaiserlichen Finanzlage ging es jedoch nicht primär um Erträge, sondern um Liquidität. Bei der Vergabe von Ämtern der landesfürstlichen Finanzverwaltung war der Vorschuß von Liquidität üblich 1856 . Die Zahlungen waren in der Regel als Darlehen ausgestaltet; der spätere Amtsverwalter mochte sich aus seinem Amt schadlos halten. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Verleihung der Hofposten lagen die Verhältnisse dem Anschein nach anders, wenn sich auch vereinzelte Hinweise auf den Zusammenhang von Darlehen und Amtsübertragung finden; dabei ist zu bedenken, 1854 AVA, FA TM, K. 162, Ff. 28, Ernst Friedrich von Herberstein an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Graz 2. Sept. 1648. 1855 StLA, Hs. II/ 15 bis 17, StLA, Hs. II/ 15 bis 17 (1626-1666). 1856 Vgl. dazu für die Zeit seit 1650 Bérenger (1975), S. 421-423. Zahlreiche Hinweise gibt es in den Hofzahlamtsbüchern; einige Beispiele: Der neue Rentmeister der Grafschaft ungarisch Altenburg gab ein Darlehen von 6.000 fl. (HZAB 90, fol. 75v; Jahr: 1644), der neue Einnehmer zu Gmunden 10.000 fl. (HZAB 91, fol. 80v; 1645), der neue niederösterreichische Buchhaltereirat 5.000 fl. (HZAB 94, fol. 141; 1648), der neue Salzhändler zu Linz 6.000 fl. (HZAB 94, fol. 140; 1648), der Mautgegenschreiber zu Gmunden, Martin Glanz „wegen der ihme alda conferierten dienst Steel“ 1.000 fl. (HZAB 95, fol. 126; 1649), der neue Wasserknecht Georg Fez „wegen conferierung solcher Steel“ 1.500 fl. (HZAB 96, fol. 131; 1650), der neue Salzamtmann zu Wien 30.000 fl. als Obligation (HZAB 96, fol. 138v, 139; 1650) und 10.000 fl. „wegen erlangung solch seines diennsts“ (HZAB 96, fol. 139; 1650), Zacharias Pauern als neuer Vizdomamtssteuerhändler 6.000 fl. „als ein ambts anlechen, wegen solch seines erlangten diennsts“ (HZAB 98, fol. 160; 1652). Die oben erwähnte Stelle des Waldmeisters in Österreich ob der Enns erhielt Jacob Emballer durch eine Entscheidung des Kaisers vom 5. Mai 1650, die in einer Hofkammeraudienz gefällt wurde; nach dem Referat hatte sich Emballer zu einem Darlehen von 6.000 fl. entschlossen; das Geld wurde im gleichen Zuge verplant (HKA, Niederösterreichische Kammer, rote Nr. 294, Mai Juni 1650, Referat 7. Mai 1650, kaiserliche Resolution in der Audienz zu Wien, 5. Mai 1650). In der Akte über die Verleihung des Einnehmeramtes Maut Waghaus, das Immendorfer bekam (ebd., 9. Febr. 1652), ist ein Brief des kaiserlichen Lichtkämmerers Johann Anton Losy an einen Hofkammersekretär, nach welchem er von diesem erfahren habe, „das man ein darlehen auf das EinnemberAmbt verlange“; er biete 4.000 bis 6.000 fl. <?page no="525"?> 524 daß zahlreiche Adelige Ansprüche gegen den Hof ererbt hatten und von daher bereits als Gläubiger gelten mochten; von höheren Amtsträgern wurden, vielfach vergeblich, Finanzhilfen erwartet. Die Promotionen innerhalb der Hofkammer waren dagegen ersichtlich vom Vermögen der Hofkammerleute, größere Liquiditätsposten zu beschaffen, abhängig 1857 . b. Reden, Schreiben, Reisen Das Problem der Ämterkäuflichkeit lädt ein, die Relevanz der Liquiditätszufuhr mit der Indienstnahme persönlicher Bindungen von Höflingen und kaiserlichen Amtsträgern in Beziehung zu setzen. Oben wurden die Gutachten, die über manche Amtsbewerber ausgestellt wurden, so gedeutet, daß mit ihnen auch eine Aussage über das Zusammenpassen von Bewerber und dem weiteren sozialen Umfeld seines künftigen Tätigkeitsbereichs gemacht wurde. Die soziale Dimension kaiserlicher Ämter, die darin neben ihrer sachlichen zum Tragen kam, war im Untersuchungszeitraum offenbar von so hoher Relevanz, daß die in beiden Dimensionen potentiell nivellierend wirkende Hingabe von Geld als Einstiegsbedingung noch weitgehend ausgegrenzt blieb. Während im Verfahrensbestandteil Gutachten die Wirksamkeit der sozialen Felder auf die Verfasser der Gutachten zugunsten der Sachdimension verdeckt wurde, bestand die Praxis der Empfehlung von Stellenbewerbern durch Dritte weiter fort und machte Erwartungen und Interessen sozialer Felder ganz offen sichtbar. Wenn mit den Gutachten neben anderen auch der Zweck verfolgt wurde, hier Abstände zu gewinnen, wurden diese Abstände durch die fortlaufende Ausstellung und Annahme von Empfehlungsschreiben gleich wieder verkleinert. An letzterer etwas zu ändern, dürfte am Hof aber trotzdem niemandem in den Sinn gekommen zu sein. Daß an der Wirksamkeit der Gutachten grundsätzliche Zweifel bestanden, macht der Umstand deutlich, daß darin bereits Begünstigte zur Sicherheit um zusätzliche Empfehlungsschreiben baten, mußte man doch auch nach Stellenentscheidungen noch mit offenen wie verdeckten Diskreditierungen rechnen 1858 . 1857 Vgl. dazu Kap. C.II.1.a. „Ämterkauf“ und C.II.3.b. Auch bei Stellen im Reichshofrat konnte die Zufuhr von Liquidität eine Rolle spielen: Leopold I. wurde 1665 die Annahme des aus Lübeck stammenden Bewerbers Brömbsen für den Fall empfohlen, daß dieser es schaffe, 90.000 Dukaten an Hamburger Steuerschulden einzutreiben (Jörn (2000), S. 218). 1858 So bat der Oberhauptmannschaftsverwalter in Ober- und Niederschlesien, Georg Herzog zu Ligniz und Brieg, den Hofkammerpräsidenten Sinzendorf, dafür zu sorgen, daß zwei königliche Oberamtsbediente ein Gnadengeld erhielten und ergänzte mit der Empfehlung den Be- <?page no="526"?> 525 Eine Gutachtensemantik, die von „ersprieslichen Diensten“ von Stelleninhabern etc. sprach und damit die Beurteilung von Stelleninhabern auf ihr Verhältnis zur Stelle verengte, scheint die alles andere als selbstverständliche Vorstellung befördert zu haben, daß man als Stelleninhaber mit den Ressourcen einer Stelle reüssieren könnte. Das wäre für die überwiegende Zahl der Stellen im kaiserlichen Dienst ohne weiteres zu widerlegen gewesen; Höflinge und andere kaiserliche Amtsträger brachten ihre eigenen sozialen Ressourcen einschließlich ihrer Förderer als Arbeitsmittel regelmäßig zum Einsatz. Die Gutachten widmeten diesem Umstand jedoch weniger Aufmerksamkeit, womit die Beobachtung eines einheitlichen Zusammenhangs (Stelle, Bewerber, soziales Feld) auf verschiedene Medien verwiesen war: Im Gutachten die Relation zwischen Stelle und Bewerber, in der Empfehlung diejenige zwischen Bewerber und sozialem Feld. Der Verdacht, daß Personen, die ernsthaft pro domo oder für ihre Klienten (also ebenfalls pro domo) sprachen, bei der Betrachtung der Relation zwischen Stelle und Bewerber übermäßig großzügig mit ihrem Lob sein würden, liegt dabei nahe. Damit bürdete der Umstand, daß es Gutachten gab, Empfehlungen generell die Vermutung der - paradoxerweise ja noch notwendigen - Cliquenbezogenheit und damit der Unsachlichkeit auf. Verzichten konnte man ungeachtet einiger Steuerungsmöglichkeiten auf keines der Elemente und so wird manche Reaktion auf eine Empfehlung eine Reaktion auf den Empfehlenden gewesen sein, ohne daß sich diese Differenz flächendekkend vermessen ließe. Wenn im folgenden Empfehlungsschreiben thematisiert werden, ist diese Ambivalenz zu bedenken. Bei der Erörterung des Zugangs zur Kaiserin war darauf hingewiesen worden, daß ihr Obersthofmeister auch ihre Empfehlungsschreiben kontrollieren sollte. Kaiserliche Empfehlungsschreiben waren wegen der der Reputation nicht förderlichen Möglichkeit, daß sie nicht berücksichtigt würden, heikel und legten eine Prüfung ihrer Erfolgswahrscheinlichkeit nahe. Durch Leopolds I. Korrespondenz mit Pötting zieht sich eine insofern bemerkenswerte Reihe von Schreiben, in denen sich der Kaiser ausdauernd darum bemühte, einer eigenen Empfehlung gegen Widerstand aus Spanien zum Erfolg zu verhelfen: Er hatte sich für den Sohn eines Dr. von Borcht verwendet, der in den Niederlanden eine richt und das Gutachten der königlichen Kammer (HHStA, FA JH VI/ 1, Brieg, 15. Aug. 1662). 1660 hatte er Sinzendorf gebeten, beim Kaiser zu erwirken, daß die Ernennung des oberschlesischen Fiskals Frischeisen zum Kammerrat rückgängig gemacht oder die Amtseinführung verzögert würde, bis der Streit zwischen diesem und dem Landeshauptmann von Schweidnitz beigelegt sei (ebd., Brieg, 27. Febr. 1660, vgl. Anm. 1587). <?page no="527"?> 526 Stelle in der Kammer bekommen sollte, was von spanischer Seite auch bewilligt worden, durch eine Reform der Kammer aber gefährdet war: „Das hieße aber mit einer Hand gegeben mit der andern genommen, und schien einer burla gleich, dann auf einer Seite versprecheten und concedirten sie ihm die Gnad, ein sechs Wochen hernach nähmen sie ihm solche durch die riforma weg“ 1859 . Ein halbes Jahr später, im März 1664, kam Leopold I. auf die Angelegenheit zurück: „Ich muss abermal wegen des Doctor von der Borcht schreiben. Obwohlen er alles ganz wohl erhalten, die Patenten, die Befehle und alles, ja ich habe dem Marques Caracena selbst geschrieben, so hilft s nix, und hat er noch nit sein, des Doctors Sohne in den ihme verliehenen Dienst installiert, sonder differirt es von einem Tag zum andern. Habe also Euch gnädigst befehlen wollen, dahin ihm zu helfen, ob dem Caracena diese Installirung möchte anbefohlen werden, oder aber, wann Castel Rodrigo oder ein anderer hineinkommen solle, so wollet Ihr gedachten von der Borcht solchem recommendiren, dass er doch einmal dieser Gnad wirklich theilhaftig werde, wie er Euch ohne Zweifel mit mehrerm schreiben thuet“ 1860 . Im Februar 1666 schrieb er nochmals: „muss ich nochmals den von der Borcht recommendiren, weil sein Sohn noch nie die Possession seiner ihme verliehnen Stelle eins commis de finanze erlangen können.“ 1861 Empfehlungsschreiben von Habsburgerinnen nahmen sich häufig den Belangen von amtierenden und ehemaligen Hoffräulein bzw. Hofdamen an, wobei diese selbst als Vermittlerinnen fungieren und damit nicht unerhebliche Reichweiten entfalten konnten; so empfahl Kaiserin Eleonora I. einem Grafen Harrach den jüngeren Bruder eines verstorbenen Ehemanns einer ehemaligen Hofdame für eine Hauptmannschaft in seinem Regiment - wenn denn eine frei würde; derartige Bedingungen sorgten dafür, daß gewählte Sachverhaltsdarstellungen eigene Mißerfolge unwahrscheinlich machten 1862 . Auch Ferdinand III. gab Empfehlungen nicht beliebig heraus. 1651 hatte er sich entschlossen, einem Grafen Strassoldo eine Empfehlung für die Hauptmannschaft Gradisca an die diese Stelle verleihende Fürstin von Eggenberg auszustellen; er reagierte jedoch auf eine einkommende „Denunciation“, indem er Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein anwies, deren Wahrheitsgehalt zu prü- 1859 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 23), Wien, 19. Sept. 1663. 1860 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 48, 49), Regensburg, 27. März 1664. Die Emendationen Pribrams sind hier nicht hervorgehoben. 1861 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 188), Wien 7. Febr. 1666. 1862 „wofern aine vacieren thete“ (AVA, FA HR, K. 749, Konv. Biographica Otto Friedrich Graf Harrach, Eleonora I. an Harrach, 27. Dez. 1635). <?page no="528"?> 527 fen. Treffe sie zu, gebe es keine Empfehlung 1863 . Über die oben erwähnte Bitte seines Untersilberkämmerers um eine Empfehlung an den spanischen König für dessen Kontraloramt ließ er gutachterlich berichten und schon das Gutachten riet von einer genauen Spezifikation dieses Amtes ab 1864 . Leopold I. sandte für eigene Höflinge Empfehlungen für den Orden vom Goldenen Vlies an den spanischen Hof, von denen er ihnen auch Abschriften zukommen ließ, und sorgte durch seinen Botschafter einerseits dafür, daß die Spanier wußten, welche Empfehlungen ernst gemeint waren, und andererseits dafür, daß etwaiger Mißerfolg spanischen Höflingen angelastet werden würde und nicht ihm 1865 . Für andere mobilisierte er parallel zu den Empfehlungsschreiben seinen dortigen Botschafter 1866 . Weil Einfluß nur dann Bittsteller zu ‚Klienten’ machte und sich deren Ressourcen erschlossen, wenn für diese etwas erreicht werden konnte, galt es, Spuren zu hinterlassen, auf die im Erfolgsfall verwiesen werden konnte; das sprach für Empfehlungsschreiben. Andererseits war es opportun, Spuren von Mißerfolgen unsichtbar zu halten; das sprach für mündliche Unterredungen. Letzteres galt auch für Höflinge, die an der Vergabe von Stellen beteiligt waren und von denen Unparteilichkeit erwartet wurde; im Falle des Erfolgs konnte man sich den Erfolg ja immer noch zuschreiben (lassen) 1867 . Lösungen für die Schwierigkeiten dieses 1863 StLA, FA DTH, Sch. 10, Heft 29, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 80, Wien, 17. Nov. 1651. Gradisca gehörte seit 1647 den Eggenberg (vgl. Valentinitsch (1996a)), vgl. auch Anm. 1616. 1864 Vgl. Anm. 1775. 1865 Vgl. Kap. C.II.2.b. 1866 „Es hat mich auch der Graf Maradas gebeten, ich wollte ihn der Königin recommendieren, ich habe es in mein eigenhändige Briefel heut gethan. Sein Praetention ist, dass er verlangt und puesto de consejero da capa y espada en el consejo supremo de Arragon, doch dass er absent auch das utile genießen könnte. Befiehle Euch also gnädigst, dass ihme wollt also an die Hand stehen, wie Ihr es vor rathsam befindet.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 190), Wien 6. Jan. 1666. Der Kaiser wiederholte die Empfehlung am 7. Febr. (ebd., S. 202). 1867 Häufig finden sich solche Zuschreibungen in Dankschreiben an Höflinge anläßlich der Verleihung von Ämtern wie etwa dem des Johann Adam Hersan Graf Harras an den Oberstkämmerer unter Bezug auf die Verleihung des Jägermeisteramtes, die - so Harras - mit dessen Hilfe geschehen sei (OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 474, Harras an Lamberg, Prag, 12. Sept. (? ) 1664); daß der Grad der Beteiligung nicht stets eindeutig war, machen Situationen deutlich, in denen Konkurrenten sich um die Hilfe Lambergs bemühten. Ernst Friedrich Graf von Herberstein reklamierte bei seiner Bitte um eine Geheimratsstelle in Graz Lambergs Wohlgeneigtheit, welche ja schon bei seiner Ernennung zum Kanzler zum Tragen gekommen sei (OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 477, Herberstein an Lamberg, Graz, 4. März 1663). Als Erhard Freiherr von Falkenstein sich 1666 um eine Kämmerer- und vorderösterreichische Regimentsratsstelle bemühte, argumentierte er in seiner an Franz Albrecht Harrach gerichteten Bitte um Hilfe auch damit, er habe während des Aufenthalts in Innsbruck dessen Gewogenheit <?page no="529"?> 528 Haushaltens mit dem auch symbolischem Kapital des Einflußreichtums wurden dem Anschein nach nicht zuletzt über die Wahl zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit gesucht. Das war aber dann zunächst einmal nicht möglich, wenn wegen räumlicher Distanzen der Empfehlende schreiben mußte. Auch Bitten um Empfehlungsschreiben an Höflinge und Kaiser waren problematisch, wie ein Ratschlag des Oberstkämmerers Maximilian Graf Waldstein seinen Sohn Ferdinand Ernst deutlich macht, der ihn um ein Empfehlungsschreiben für seinen Hofmeister für eine Appellationsratsstelle gebeten hatte: Er möge beim Appellationspräsidenten sicherstellen, daß dieser in dem Bericht an die Hofkanzlei Waldsteins Kandidaten vorschlagen würde 1868 , also auf einer weiteren Vorgehensebene dafür sorgen, daß das Empfehlungsschreiben Erfolg haben würde. Die heikle Bitte um Empfehlungsschreiben basierte dementsprechend häufig auf Beziehungen zwischen Bittsteller und Empfehlendem, die durch Mißerfolg keinen Schaden nehmen würden; dies waren besonders Verwandtschaft und ein mögliches Klientelverhältnis, das in einem entsprechenden kaiserlichen Amt des Patrons einen Rückhalt bot. Verwandtschaft sicherte demjenigen, der sich für einen Angehörigen der Familie verwendete, im Erfolgsfalle grundsätzlich mehr als einen zu Dank Verpflichteten 1869 . Zugleich stand im Falle des Mißerfolgs oder des Zauderns eine größere Zahl Enttäuschter zu gewärtigen, was unangenehm war. So schrieben wegen Kämmererschlüsseln für Verwandte beispielsweise 1654 der Geheime Rat Rudolf Colloredo dem Obersthofmeister Dietrichstein für seinen Vetter 1870 , 1665 der Appellationspräsident Kolovrat für seinen Schwager Oppersdorf an den Oberstkämmerer wegen eines Kämmererschlüssels 1871 , ein Graf Vratislav 1663 für verspürt (AVA, FA HR, K. 438, Freiherr Erhard Falkenstein an F. A. Harrach, Oberrimbsing, 30. März 1666). 1868 SOA Prag, RA W, Band 2788-2813, Maximilian Graf Waldstein an seinen Sohn Ferdinand Ernst, 13. März 1653. Über die Hofstaaten von Adeligen wissen wir zu wenig (Reisenleitner (1993), S. 51, 52). 1869 Zur Bedeutung von festen Solidaritätskernen beim Aufbau von Machtstrukturen vgl. Popitz (1992), S. 203-209. Entsprechend dankte Graf Kolovrat dem Oberstkämmerer Lamberg 1662 für die Verleihung des Kämmererschlüssels an seinen Bruder, durch den „unser Geschlecht“ an Ehre gewonnen habe (OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 662, Franz Kolovrat an Lamberg, Prag 8. Nov. 1662). 1870 MZA, RA DT, K. 447, 1911/ 48, Rudolf Colloredo an Maximilian Fürst Dietrichstein, 22. Jul. 1654. Ludwig Colloredo war Kämmerer Ferdinands IV. und wünschte nach dessen Tod von Erzherzog Leopold angenommen zu werden, was im Aug. 1654 geschah. 1871 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 27, Nr. 485, Appellationspräsident Kolovrat an Lamberg, Prag, 5. Dez. 1665. Hans Wenzel wurde in der Tat Kämmerer (vgl. aber Anm. 1744). <?page no="530"?> 529 seinen Sohn Christoph 1872 , der Erzbischof von Salzburg für seine Brüder 1873 zu Beginn der 1660er Jahre - mit Erfolg. Erfolglos blieb dagegen die Bitte um das Kämmereramt des innerösterreichischen Landeshauptmanns Sigmund Friedrich von Trauttmansdorff für Albrecht Freiherr von Rottmansdorf an den Oberstkämmerer Lamberg von 1665 1874 . Druck zugunsten Rottmansdorfs stand zumal in Anbetracht der schwierigen Situation Trauttmansdorffs in Graz und der zu dieser Zeit schwachen Stellung der Söhne des Obersthofmeisters Trauttmansdorff nicht zu erwarten 1875 . Attraktiver waren bewährte Amtsträger wie der Geheime Rat und hohe Militär Ottavio Fürst Piccolomini, deren Schreiben ob ihrer durch ihre Ämter abgesicherten Ressourcenzugriffe Gewicht hatten, deren Reputation ein etwaiger Mißerfolg nicht viel anhaben konnte und die im Erfolgsfalle ihre ‚Klientel’ dort vergrößern konnten, wo sie von Nutzen sein mochte - bei Piccolomini also v.a. im Militär und Hofkriegsrat. So teilte Formanini Piccolomini 1650 mit, daß der Obersthofmeister Ferdinands IV. und Geheime Rat Auersperg Walter Graf Leslie gegen den Widerstand zahlreicher Gegner zum Generalat über Kroatien verholfen habe, er selbst (Formanini) aber sei leer ausgegangen; Piccolomini möge doch Leslie wegen einer Stelle unter seinem Kommando schreiben 1876 . Diese Bitte deutet zudem darauf hin, daß Bittsteller Konkurrenz um die Bittsteller nutzen konnten. Auch der Hofkriegsrat Raimondo Montecucoli bat im Jahr 1650 Piccolomini um ein Empfehlungsschreiben an den Kaiser; in Anbetracht der Schreiben Piccolominis an den Kaiser und an den Obersthofmeister sah er sich zu einer fulminanten Danksagung veranlaßt 1877 . 1656 war das Verhältnis zwischen Montecucoli und Ottavio Piccolomini nicht zuletzt durch intensive Berichterstattung Montecuco- 1872 OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 457, Graf Vratislav an Lamberg, Prag, 9. Mai 1663. Christoph von Vratislav wurde Kämmerer am 6. Mai 1664. 1873 Vgl. Kap. C.I.3.b. „Kämmererschlüssel“. 1874 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 521, Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff an Lamberg, Oberthal, 10. Apr. 1665. 1875 Vgl. Kap. C.I.3.b. „Zeitverbrauch“. Der nächstbedeutende (entferntere) Verwandte, Adam Matthias Graf Trautmannsdorff als erstgeborener Sohn des Obersthofmeisters Maximilian Graf Trauttmansdorff, hatte bis dahin kein Hofamt unter Leopold I. inne, war bereits unter Ferdinand III. lediglich Kämmerer geworden und auch bei dem Bemühen um den Orden vom Goldenen Vlies erfolglos; vgl. Kap. C.II.2.b. 1876 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 11604 18/ 2, Wien 20. Aug. 1650, 899, 900, Formanini an Ottavio Piccolomini. Leslie selbst schrieb in Anbetracht der Neuvergabe so zahlreicher Posten im Hofstaat Anfang 1651 an Ottavio Piccolomini mit der Bitte, seiner eingedenk zu sein und ihm zu helfen (SOA Zamrsk, RA PC, darin, Inv. #. 11991 19/ 1, Leslie an Piccolomini, Graz, 6. Febr. 1651). 1877 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12424 19/ 2, Raimondo Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Wien, 6. Apr. 1650. <?page no="531"?> 530 lis über den Hof und Piccolominis Förderung soweit gediehen, daß Montecucoli Piccolomini wegen einer freiwerdenen Stelle nicht allein um Unterstützung bitten, sondern ihm auch gleich die Stichworte für das Empfehlungsschreiben nahelegen konnte: Seine so treuen und langen Dienste („fidelissima e lunghissima“) und den Umstand, daß er nie irgendeinen Lohn vom Kaiser erhalten habe. Außerdem konnte er schreiben, er wisse aus sicherer Quelle, daß viele Edelleute mit der gleichen Bitte einkommen würden, weshalb es erforderlich sei, diesen wenigstens in der Schnelligkeit zuvorzukommen 1878 . Das Schreiben an Höflinge, die bei Hof präsent waren, überließ regelmäßig diesen die Wahl, was mit welchem Elan weiter zu tun sei: Weiterleitung des Schriftstückes, Gespräche mit Höflingen, mit Höflingen und Kaiser, mit dem Kaiser allein. Verschriftlichte Bitten und Empfehlungsschreiben konnten auf dieser Stufe noch einmal in Mündlichkeit transformiert werden. Doch auch um die Abfassung von Bittschriften wurden Höflinge gebeten, ließ sich dadurch doch sicherstellen, daß diese an die Erwartungen der Empfänger angepaßt wurden. So sandte der Sohn des Obersthofmeisters Portia einige Monate nach dem Tod seines Vaters dem Oberstkämmerer ein Blankett zu mit der Bitte, er möge seine Bittschrift um die Stelle des Landeshauptmanns von Kärnten so verschriftlichen, wie es ihm am besten erscheine. Lamberg notierte wenige Tage darauf, daß das Amt „auf Mein underthste bitt“ und auf „bewegliche“ Empfehlung des Obersthofmeisters Lobkowitz wie erwünscht vergeben worden sei 1879 . Ebenso verfuhr Johann Adam Hersan Graf Harras, der sich 1663 um das Oberstmünzmeisteramt in Böhmen bewarb; vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die Vergabe der Stelle kam es nicht wie bei Portia zu dieser Hilfeleistung. Harras mußte aus Lambergs Antwort schließen, daß dieser die Post (angeblich) nicht erhalten habe 1880 . 1878 SOA Zamrsk, RA PC, Inv. #. 12581 19/ 2, Raimondo Montecucoli an Ottavio Piccolomini, Laxenburg, 5. Jun. 1656. Die Stelle war durch Mansfelds Tod freigeworden. Im Nachlaß (AVA, GD RM, a/ 2) finden sich mehrere Empfehlungsschreiben für Montecucoli. 1879 OÖLA, HSt, Sch. 1238, Fasz. 27, Nr. 504, Carl Fürst von Portia Lamberg, Spital, 7. Okt. 1665, Notiz Lambergs auf der Rückkseite. Daß die Empfängerseite einlaufende Schriftsätze (um-)gestaltete, war am böhmischen Appellationsgerichtshof so verbreitet, daß § 13 der Instruktion Ferdinands III. vom 26. Nov. 1644 es verbot (Auersperg (1805), S. 41). 1880 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 474, Johann Adam Hersan Graf zu Harras an Lamberg, Prag, 10. Mai 1663, Lamberg habe dem Oberstburggrafen in dieser Sache nicht geschrieben; Prag, 28. ? . 1663, Bezug auf Lambergs Brief vom 25. des Monats, Lamberg habe offenbar die carta bianca nicht erhalten, auf der er ein Memorial an den Kaiser zu schreiben gebeten worden war, er sende ein anderes. <?page no="532"?> 531 Daß die Chancen für die Realisierung dieser Optionen durch die Amtsstruktur, die Rang- und Zugangsordnung, die Beteiligung an der Personalauswahl ungleich verteilt war, wurde gerade hier noch einmal relevant. Inhabern der obersten Hofämter kam neben ihren Zugangsrechten zusätzlich zugute, daß sie im Rahmen ihrer Amtsaudienzen über (mindere) Stellenbewerbungen zu berichten hatten; hier konnten andere Anliegen angeknüpft werden. Maximilian Graf von Trauttmansdorff etwa reagierte als Obersthofmeister 1643 auf die Zuschrift des innerösterreichischen Kammerpräsidenten Dietrichstein, in der dieser davon berichtete, daß Johann Weikhart von Auersperg ihm wegen eines erhofften Hofamtes „inständig“ mit der Bitte um Hilfe geschrieben habe: Er selbst halte Trauttmansdorff für „qualifiziert und tauglich wie ich offters mundtlich mit Euer Gnaden confirmiert“ - auf mehrere mündliche und diese schriftliche Erinnerung reagierte Trauttmansdorff vorgeblich mit einem Gespräch mit dem Kaiser, von dem er Dietrichstein ohne Hinweis auf den Grad eigenen Engagements berichtete; der Kaiser schätze Auersperg, eine Resolution stehe aber aus 1881 . Unmöglich zu sagen, ob dieses Gespräch unter den „especial favour“ Trauttmansdorffs zu subsumieren war, den Auersperg in diesen Jahren genoß 1882 . Dagegen überzeugte Trauttmansdorff im Jahr 1646 Ferdinand III. davon, daß man Auersperg in den Geheimen Rat nehmen solle, mit einem Argument, dessen Verschriftlichung in einer Bittschrift nicht denkbar war: „man muss iunge hiezu ziehen, die alten gehen zu boden, drey stundt an einander auf ein Turkhischen Tebich zusizen macht einen wol alt, wans vil ihrer [jahre] gewert hat.“ 1883 Im Hinblick auf das optionale Gespräch war es denn auch üblich, Höflinge um die Übergabe von Bittschriften und die Empfehlung derselben zu bitten 1884 . Diese Elemente mochten zudem situativ voneinan- 1881 AVA, FA TM, K. 139, Konv. Dietrichstein, Graz, 29. Mai 1643, Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein an Trauttmansdorff, handschriftlicher Zusatz; Trauttmansdorff an Dietrichstein, 6. Jun. 1643, Kopie. 1882 Schwarz (1943), S. 201. Vermutlich ging es um die Gesandtschaft bei den Friedensverhandlungen, die Auersperg im Okt. 1643 antrat. Beide nutzen ihre Stellung zu Protektionszwecken: Trauttmansdorf förderte Goldegg (Giustiniani 1654, Fiedler (1866), S. 402), Auersperg den Grafen Lamberg (der vom Zeremoniar des Nuntius Pannochieschi als dessen „creatura“ bezeichnet wurde (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 139)) und nutzte später dessen Einfluß in Spanien (BAV, Vat. lat. 10423, fol. 147v, 148). 1883 So soll Trauttmansdorff 1646 zu Ferdinand III. auf dessen Frage hin gesprochen haben. Zit. nach Schwarz (1943), S. 201. 1884 Ein Beispiel: Die Bitte Hans Franz Georgs von und zu Ostein an F. A. Harrach um Empfehlung seiner Person und seiner Bittschrift beim Kaiser. Ostein wünschte nach Stationen im äußeren und inneren Hofstaat eine vorderösterreichische Regimentsrats- und Jägermeisteramtsstelle neuerlich zu erhalten. Seit 1641 war er nach eigenen Angaben in Tirol Edelknabe, Truch- <?page no="533"?> 532 der getrennt werden. Gespräche waren, wenn sie nicht als Amtspflicht darstellbar oder aufgrund von Sonderbeziehungen mit einiger Erfolgswahrscheinlichkeit ausgestattet waren, wegen der Möglichkeit fruchtloser Vertröstungen oder gar abschlägiger Hinweise gleichfalls heikel. Franz Leopold von Thierheim etwa bat Franz Albrecht Harrach 1664 auf der einen Seite zunächst darum, ihn für eine vakante Stelle bei der Kaiserin Eleonora II. zu empfehlen; wie das geschehen sollte, sagte er nicht. Er dürfte in Anbetracht des Umstandes, daß Harrach zu dieser Zeit in Innsbruck war, aber an eine schriftliche Empfehlung gedacht haben, die wohl an Harrachs Schwester, eine Hofdame dieser Kaiserin oder den Schwiegervater seines Neffen, den kaiserlichen Oberstkämmerer zu richten gewesen wäre. Weiter aber fragte er im Postskriptum an, ob es ratsam sei, den Vizehofmeister der Kaiserin auf die Stelle anzusprechen 1885 . Der Hofkammerdirektor Radolt schrieb 1656 geknickt an den ehemaligen Hofkammerpräsidenten, daß dessen Nachfolger Sinzendorf Ferdinand III. gefragt habe, ob er die Hofkammervizepräsidentenstelle bekommen könne; das wäre besser unterblieben, denn nun sei es „herauskhomben“, daß der Kaiser Einwände habe 1886 . Eine brüske, in der Sache aber folgenlose Zurückweisung durch Leopold I. mußte auch der kaiserliche Beichtvater Miller hinnehmen, als er mit dem Obersthofmeister Portia und Kaiser Leopold I. über die Geheimratsstelle für den Hofkanzler Sinzendorf sprach 1887 . Ausschließlich über Gespräche scheint im Jahr 1656 Gilbert Graf Pio zu seinem Kämmererschlüssel gekommen zu sein. Nach vergeblichen eigenen Anläufen bei Hof bat er den Nuntius um Hilfe, der sie ihm mit Rücksicht auf Pios Beziehungen in Rom gewährte. Der Nuntius empfahl das Anliegen - vermutlich beim Kaiser - und konnte bald vom Obersthofmeister Auersperg vernehmen, daß der Kaiser sich in Anseseß, Fürschneider, Mundschenk, unternahm dann seine Kavaliersreise, wurde danach Oberstsilberkämmerer und Kämmerer, hernach von Erzherzog Ferdinand Karl mit den erwünschten Ämtern versehen (AVA, FA HR, K. 445, Ostein an Harrach, 28. Jul. 1665). 1885 AVA, FA HR, K. 448, Franz Leopold Thierheim an F. A. Harrach, Wien, 16. Jan. 1664. 1886 WWAS, Akten, Fach 76, Nr. 45, Clement von Radolt an David Ungnad von Weissenwolff, Wien, 15. Nov. 1656. 1887 HHStA, FA JH VI/ 1, fol. 108, s.d., Postkriptum an Georg Ludwig Graf von Sinzendorf. Bei den Gesprächen Millers mit Leopold I. und Portia war deutlich geworden, daß Georg Ludwig Graf von Sinzendorf den Eid am folgenden Tag leisten solle; daraufhin habe der Hofkanzler Hans Joachim Graf Sinzendorf den Obersthofmeister gebeten, abreisen zu dürfen, damit er Georg Ludwig den Eid nicht vorhalten müsse, zumal der Kaiser sich wegen seiner Geheimratsstelle nicht entscheiden wolle. Der Beichtvater habe dem Kaiser daraufhin gesagt, Exzellenz (verm. Portia) hätten keine Bedenken, daß auch Hans Joachim von Sinzendorf den Geheimratstitel bekomme; darauf habe der Kaiser geantwortet, er habe es bisher nicht im Sinn. <?page no="534"?> 533 hung der Leistungen des Nuntius hierzu entschlossen habe 1888 . Um Franz Anton von Dietrichstein auf Bitten von Ferdinand Fürst Dietrichstein ein Kanonikat in Breslau zu verschaffen, sprach der kaiserliche Oberstkämmerer Lamberg im September 1661 mit dem Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Wilhelm, der auch Bischof von Breslau war: „Habe auch mit Schwarzenberg [...] geredet.“ 1889 Sobald die Stelle vakant wurde, schickte er aus Wien seinen Sekretär nach Ebersdorf, wo sich der Erzherzog gerade aufhielt, um bei Schwarzenberg „aufs beweglichste recomendieren“ zu lassen; der Sekretär bekam zu hören, daß diese Stelle bereits dem Grafen Tilly versprochen sei, daß man aber in Zukunft helfen wolle. Scheinbar um irreversible Fakten zu schaffen, schickte Leopold Wilhelm den Begünstigten zur Kaiserinwitwe, wo er den kaiserlichen Oberstkämmerer traf und ihm mitteilte, das Kanonikat sei ihm vom Erzherzog bereits übertragen worden. Das war knapp gewesen, hatte man doch bereits an eine „praepositur“ gedacht 1890 . Zwei Wochen später versprach Lamberg in einem Schreiben an Dietrichstein: „Wegen des Canonicats will ich gern reden und alles unternemen“ 1891 . Ablehnungen waren offenbar schwer formulierbar, im Gespräch vor allem, aber auch im Schriftverkehr 1892 . Unvermeidbar waren sie allein wegen der Überzahl von Bitten um Stellen. Bei der überwiegenden Zahl der Ämter waren ausdrückliche Bitten jedoch erforderlich, was der Oberstkämmerer Lamberg in einem Ratschlag auf die Frage, ob man um eine Stelle bitten solle, prägnant formulierte: „bin der Mainung, Sÿe sollen es begeren, dan ich sihe, der nichts begert, dem gibt man nichts“ 1893 . Der Verweis darauf, daß man Mitteilungen nicht erhalten habe, blieb auf den Briefverkehr beschränkt; Gesprächen konnte man sich zwar zeitweise entziehen, beide Vorstufen von Abweisung ließen sich jedoch durch neue Briefe oder Beharrlichkeit überwinden. Von daher wurden noch revidierbare, noch nicht verschriftlichte Entscheidungen vom Kontext beeinflußbarer Gegenwart abgerückt; man hatte sich wie bei Tilly 1888 ASV, FP, 211, Nuntius an Rospigliosi Sept./ Okt. 1656, fol. 45v, 46 und Nov. 1656, fol. 72, Kopialüberlieferung. 1889 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Ebersdorf, 14. Sept. 1661, fol. 29v. Das Bistum Breslau war 1656 an Leopold Wilhelm gegangen (Schreiber (1998), S. 30, 31). 1890 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 1. Okt. 1661. 1891 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 16. Nov. 1661. 1892 Gerade in der Entkoppplung von Interaktion und Kommunikation läßt sich der Grund für die besondere „Dissenstoleranz“ der Schrift suchen (Bohn (1999), S. 89-100). 1893 Hans Franz von Lamberg hatte Johann Maximilian Graf von Lamberg gefragt, ob er sich (wie die Grafen Rabatta und %ernín) um das Obersthofmarschallamt bemühen sollte (NÖLA, FA LM, Akten, K. 19, Nr. 266, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Hans Franz von Lamberg, Madrid, 16. Apr. 1659). <?page no="535"?> 534 schon entschieden, mußte dies dann aber möglichst vielen relevanten Personen erzählen oder verwies auf die offene Zukunft. Dies zog auf der einen Seite Bemühungen um die Schließung dieser Offenheit nach sich und führte mitunter zur Erteilung von Expektanzen 1894 , auf der anderen Seite ließ sich Zeit gewinnen. Wegen der Geheimen Ratsstelle beispielsweise, die Franz Albrecht Harrach seit Ende 1664 anstrebte, hatte der Reichshofrat Windischgrätz mit Harrachs Neffen Ferdinand Bonaventura Graf Harrach gesprochen, der auch Schwiegersohn des Oberstkämmerers war: „heüt lang geredt“; der Oberstkämmerer sagte diesem, er „mahne“ den Obersthofmeister Portia „alle tag“. Der wiederum behaupte, er wolle es dem Kaiser „sagen“, was aber nicht geschehe 1895 . Der Nachfolger Portias redete (nachdem der Oberstkämmerer mit ihm gesprochen hatte) tatsächlich mit dem Kaiser über die Angelegenheit und teilte Harrach im Juni 1665 mit, er habe dem Kaiser die Ernennung vorgeschlagen, der Oberstkämmerer habe geholfen und Harrachs Neffe Ferdinand Bonaventura sei beim „Sollicitieren“ sehr fleißig gewesen - dieser hatte dem neuen Obersthofmeister mindestens einen Brief des Bittstellers übergeben 1896 und noch als Briefträger die Unterstützung dokumentiert. Die Uneinsichtigkeit der Entscheidungsprozesse und der diesbezüglichen Interaktion von Höflingen und Kaiser bot eine im einzelnen empirieresistente Projektionsfläche für das Erklären nicht nur von Erfolg, sondern auch von Scheitern. Auch individuelle Gegnerschaft konnte analysiert werden: So sagte der kaiserliche Kämmerer Johann Reichard von Starhemberg nach eigenen Angaben dem Kämmerer und Hofkriegsrat Leslie im Klartext („deutsch“) auf den Kopf zu, er habe bei der Vergabe von Militärkommandos seine „Creatures“ vorgezogen 1897 . Adolf Ehrenreich Graf Puchheim hielt den Hofkriegsratsvizepräsidenten Gonzaga in einer nicht ganz klaren Angelegenheit Harrachs „fast für unschuldig“, habe ihm doch jemand gesagt, „nur der Portia“ habe für Harrach kein „stimo“, sondern ziehe sich auf Formalitäten zurück („gar seine formalia“) und „solle gesagt haben, dissimuliren ist das beste“ 1898 . Einen schönen Gesprächskreis, in dem nur Auersperg als angeblicher Gegner eine feste Orientierung bot, schilderte 1665 der Reichshofrat Windischgrätz: Er hatte dem Oberstkämmerer vorgeschlagen, wie man 1894 Vgl. Anm. 1771. 1895 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Dez. 1664, fol. 101. 1896 AVA, FA HR, K. 445, Lobkowitz an F. A. Harrach, Wien, 27. Jun. 1665. 1897 AVA, FA HR, K. 448, Johann Reichard Starhemberg an F. A. Harrach, Prag, 21. Dez. 1647. 1898 AVA, FA HR, K. 445, Adolf Ehrenreich von Puchheim an F. A. Harrach, 8. Febr. 1662. <?page no="536"?> 535 ihn selbst zum Kämmerer machen möge, was im Gespräch dieser „vor höchst billich befunden“ habe; inzwischen sei er aber ablehnend eingestellt, wohingegen nun der Kaiser „ganz inclinirt“ sei. Es verlaute nun, daß Auersperg „die hände und zwahr wider mich mit drunter“ habe, was dieser ihm gegenüber jedoch leugne 1899 . Gerüchte über mündliche Einmischung ließen sich ebenso schwer beweisen wie dementieren und so ließ sich der als Zuschreibungsobjekt von „machinationes“ bewährte Auersperg leicht und mit einiger Erfolgsaussicht ins Spiel bringen. War überdies der Rekurs auf natio verfügbar, mochte man mit dieser Kategorie Personalauswahl erklären, zu deren Sinnhaftigkeit man durch die Erwägung feindseliger Einstellungen selbst beitrug; so verbanden sich 1648 mit der Ernennung des Kardinals Harrach zum Geheimen Rat Hoffnungen, daß „die österreicher umb ainen so vornemben Patron mehr bekhomben“; getrübt wurden sie durch die Furcht, Harrach könne sich als Erzbischof von Prag anders orientieren 1900 . Dem aus Böhmen stammenden Obersthofmeister Lobkowitz dürfte nicht entgangen sein, daß er „für einen offendtlich feindt der Österreicher gehalten“ 1901 wurde; in diesem Umfeld konnte der in Böhmen begüterte Graf Mansfeld, der lange um eine Reichshofratsstelle gebeten hatte, seine Ernennung wenige Wochen nach Lobkowitz’ Ernennung zum Obersthofmeister auf diesen zurückführen 1902 . Leopold I. sah sich genötigt, deutlich zu machen, daß er in seinem Geheimen Rat de Souches ungeachtet seiner Herkunft keinen Franzosen sah, er wußte aber, daß Klagen über diese Ernennung sich gerade hierauf beziehen würden: „es werden meine eigne Leut viel Sachen hievon spargiren, et forsan ipse Lamberg, de quo vere non meretur Souches; basta, also geht es zue.“ 1903 1899 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Trauttmansdorff (bei Wien), 13. Mai 1665. Deshalb bitte er, seine Bitte streng geheim, aber „mit eyffer“ beim Oberstkämmerer zu empfehlen, sonst rufe er „Himmel und Erden an, oder gehe wek“. Die Ernennung war problematisch, weil Windischgrätz zwar Reichshofrat, aber Protestant war (Sienell (2001a), S. 188). Im Dez. 1665 schlug er Harrach vor, über Hans Franz von Lamberg, die Frau des Oberstkämmerers oder über den Oberststallmeister zu erwirken, daß das Ernennungsdekret als Kämmerer auf die Monate Apr. bis Jun. gesetzt werden sollte; von dem Termin des Dekrets hing eine andere Stelle ab (ebd., Trauttmansdorff, 17. Dez. 1665). Die Kämmererlisten weisen kein Ernennungsdatum für Windischgrätz auf; nach der Einreihung wäre auf Sept. oder Okt. 1665 zu schließen. 1900 AVA, FA HR, K. 445, Johann Matthias Prickhelmayer an F. A. Harrach, Prag, 6. Jun. 1648. Die Frage nach einer böhmischen Partei am Kaiserhof um 1650 beantwortet Winkelbauer (1996), S. 164-166, skeptisch. Vgl. Bérenger (2001), S. 266-270, zum Hof Ludwigs XIV. Le Roy Ladurie (1976). 1901 AVA, FA HR, K. 444, Johann Quintin Jörger an F. A. Harrach, Wien, 25. Febr. 1665. 1902 AVA, FA HR, K. 445, Graf Mansfeld, Dobrzisch, 31. März 1665, vgl. Gschließer (1942), S. 290. 1903 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 156, 157), Wien, 2. Sept. 1665. <?page no="537"?> 536 Mobilität und Herrschertod Die Untersuchung von länderbezogenen Erklärungsmustern wirft die Frage auf, welcher Stellenwert diesem Kriterium bei der Ernennung von Höflingen zukam. Um in Teil I die Relevanz der Mikromobilität des Kaisers in Niederösterreich nachzuweisen, hatte ich darauf hingewiesen, daß während seiner Aufenthalte auf den Jagdschlössern weniger Kämmerer als in anderen Monaten ernannt wurden 1904 . Daß dieser Effekt intendiert war, darf man für ausgeschlossen halten. Aber auch im Zusammenhang größerer Hofreisen läßt sich die Bedeutung einer solchen Situationspragmatik beobachten. Aus der Fülle der möglichen Beispiele möchte ich zunächst die Aufnahme von ungarischen bzw. kroatischen Adeligen in den Hofstaat Ferdinands III. in den Blick nehmen. Der Anteil ungarischer Kämmerer bei jährlichen Ernennungen zeigt deutlich eine hohe Abhängigkeit vom Aufenthaltsort des Kaisers. 1625 wurde der nachmalige Kaiser in Ungarn zum König gekrönt, was mit der Ernennung zahlreicher ungarischer Adeliger zu Kämmerern einherging. Nachdem bis 1644 nur wenige weitere Ungarn Kämmerer wurden, schnellte die Zahl 1646 und 1647 während des ungarischen Landtags in Anwesenheit Ferdinands III. in die Höhe. 1647 entfielen immerhin zwei der Ernennungen in die Zeit des Landtags 1905 . Während des Aufenthalts Ferdinands III. in Österreich ob der Enns und Böhmen gegen Ende des Krieges wurde nur ein einziger Ungar Kämmerer. Dagegen war Ferdinand III. im Zeitraum der Ernennung mehrerer ungarischer Kämmerer des Jahres 1649 wieder in Ungarn 1906 . Während des langen Aufenhaltes des Kaisers in Prag und Regensburg 1652 bis 1654 wurde wie beim Regensburger Reichstag von 1640/ 41 wiederum kein Ungar Kämmerer Ferdinands III. Ein ähnliches Muster wie bei Ferdinand III. läßt sich bei Leopold I. erkennen. Nachdem dieser Thronfolger geworden war, wurden 1655 bei seiner ungarischen Krönung gleich mehrere Ungarn königliche Kämmerer, darunter einer der ungarischen Kämmerer Ferdinands IV. (Niklas Erdödy). Die nächste gehäufte Ernennung von Ungarn zu Kämmerern findet sich Ende 1661 und im Jahr 1662, dem Jahr des langen Aufenthalts Leopolds I. beim ungarischen Landtag. 1904 Vgl. Kap. A.II.2.b. „Residenzen in Niederösterreich“. 1905 Franz Forgách wurde erst im Jun. 1647 Kämmerer. 1906 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Mai 1649. 1651 und 1652 weilte er dagegen während der Ernennungen in Niederösterreich. In den letzten drei Monaten des Jahres 1646 wurden drei Ungarn zudem kaiserliche Mundschenke, im Apr. 1651 ernannte Ferdinand III. zwei Ungarn zu Mundschenken. Vgl. Listen in KOPS. <?page no="538"?> 537 Die Ernennung von Adeligen aus den Ländern der böhmischen Krone vollzog sich in geringerer Abhängigkeit von solchen Aufenthalten, und so fallen, obschon die Zahl ungarischer Kämmerer nicht wesentlich niedriger liegt als die böhmischer Kämmerer weniger deutliche Häufungen auf. Weit überdurchschnittlich waren hier lediglich die Jahre des Prager Friedens (1635) mit acht von acht Kämmerern aus den Ländern der böhmischen Krone, wohingegen der Aufenthalt Ferdinands III. in Böhmen am Ende des Krieges nur einen leichten Anstieg der Ernennungen von Böhmen zeitigte. Der Aufenthalt des Kaisers in Prag auf der Durchreise nach Regensburg in der zweiten Hälfte des Jahres 1652 sorgte für einen etwas höheren Anstieg. Die böhmischen Krönungen zeitigten weder bei Ferdinand III., Ferdinand IV. noch bei Leopold I. erhebliche Anstiege in der Zahl ihrer böhmischen Kämmerer. Dies wird man im Sinne E VANS , der das Verhalten der Habsburger als „beschränkte Ablehnung“ (Ungarn) vs. beschränkte „Annahme“ (Böhmen) charakterisierte 1907 , als Indikator für ein ausgeglicheneres Verhältnis der Habsburger zum böhmischen Adel interpretieren können. Für den Adel der südlichen habsburgischen Erblande bot die Erbhuldigungsreise Leopolds I. im Jahr 1660 die Möglichkeit der Aufnahme in den Hofstaat, wie es sie unter Ferdinand III., der sich bei diesen Erbhuldigungen hatte vertreten lassen, nicht gab. Adel aus der Steiermark, Kärnten, Krain und Görz kam zwar kontinuierlich an den Hof, um dort auch sehr hohe Hofämter zu bekleiden 1908 . Der Anstieg der Zahl der Kämmererernennungen des Jahres 1660 aber ging auf diese Reise zurück, bei der auch Angehörige von Geschlechtern, die unter Ferdinand III. keine oder sehr nachgeordnete Rollen im Hofstaat gespielt hatten, aufgenommen wurden; dabei wären zu nennen etwa die Attems, Rosenberg, Wildenstein, Gleißbach. Gerade die Ernennungen des Jahres 1660 machen deutlich, daß sich beim dezentral residierenden Adel Mitgliedschaft im Hofstaat in weit höherem Maße auf die wenigen regional führenden Familien konzentrierte - wenn partiell auch nur im Vorbeigehen Höflinge gemacht wurden. Ähnlich verhielt es sich beim Aufenthalt Leopolds I. in Tirol, wo er im Oktober 1665 die Erbhuldigung abnahm. In diesem Monat ernannte er in nur fünf Tagen knapp 30 Kämmerer vornehmlich aus den regional führenden Adelsgeschlechtern Tirols, Vorderösterreichs, aber auch des Erzbistums Salzburg. Anders als der innerösterreichische Adel 1907 Evans (1986). 1908 V.a. die Geschlechter Auersperg, Eibiswald, Herberstein, Portia, Rabatta, Stubenberg und Angehörige der innerösterreichischen Linien der Dietrichstein und Trauttmansdorff. <?page no="539"?> 538 war derjenige der Tiroler Ländertruppe zuvor schwächer im kaiserlichen Hofstaat, dafür aber nachhaltig in dem der Tiroler Erzherzöge vertreten. Auch bei der Aufnahme von Adel aus dem übrigen Reich läßt sich eine Abhängigkeit vom Aufenthaltsort ausmachen. Es paßt indes zu den lange Zeit gehegten Bestrebungen Ferdinands III., von Kämmerern längere Dienstversehung zu fordern, daß im Umfeld des Regensburger Reichstags von 1653/ 54 erstmals eine etwas größere Zahl von Kämmerern ernannt wurde, die dem nichterbländischen Reichsadel zuzurechnen sind. Ins Gewicht fielen diese aber selbst während des Reichstages kaum, was sich bei der Wahl Leopolds I. in Frankfurt im Jahr 1658 nicht änderte. In Anbetracht der althergebrachten Ausdrucksformen prestigeträchtiger Kaisernähe wie etwa dem Ritterschlag nach der Krönung des römischen Königs ist aber fraglich, ob Hofämter überhaupt angestrebt wurden. So sind denn auch bei den wenigen anderen Höflingen aus dem nicht zu den Erblanden zählenden Territorien des Reichs, die unter Ferdinand III. Kämmerer wurden, besondere Umstände in Betracht zu ziehen wie der Dienst im Militär, im Reichshofrat, eine Erbschaft in den Erblanden und/ oder eine Konversion. Von Erhard Truchseß von Wetzhausen beispielsweise berichtete die Nuntiatur 1652 in einem Zuge von der Konversion und der Ernennung zum kaiserlichen Kämmerer, bei Christoph von Ranzau folgte der Konversion 1651 das Kämmereramt und 1653 eine Stelle im Reichshofrat 1909 . Im Ergebnis darf man festhalten, daß der Aufenthaltsort des Kaiserhofes für die Aufnahme von Kämmerern von großer Bedeutung war. Wenn dies für Aufenthalte außerhalb Niederösterreichs gilt, kann man im Umkehrschluß darauf aufmerksam machen, daß die so starke Dominanz von Höflingen aus den österreichischen Erblanden und besonders Österreichs ob und unter der Enns sowie der Steiermark ganz wesentlich mit der Wahl der Hauptresidenz Wien und der Rückkehr Ferdinands III. nach dem langen Aufenthalt in Linz und Böhmen am Ende des Dreißigjährigen Krieges zu erklären ist. Von daher wird man den Einfluß österreichischer Geschlechter bei der Auswahl von Höflingen 1909 Andere Erklärungen wie die Konversion wiesen noch eine weit höhere Plausibilität auf, gehörte sie doch seit den 1620er und 1630er Jahren zu den rigideren Voraussetzungen für ein Amt im Hofstaat mit Ausnahme des Reichshofrats. Die Konversion ging der Verleihung von Hofämtern häufig voraus, sie wurde nicht selten zum Anlaß oder zur Bedingung für Aufnahme in den Hofstaat gemacht. Zu Christoph Graf Ranzau vgl. Gschließer (1942), S. 264, 265, 531, und ASV, SG, 149, 15. Apr. 1651 (Ankunft Ranzaus in Wien nach der Konversion in Rom), 22. Apr. und 8. Jul. 1651 (Kämmerer und Reichshofrat, Schwierigkeiten bei der Ernennung). Bei Erhard Truchseß von Wetzhausen ging die Konversion der Ernennung zum Kämmerer unmittelbar voraus (ASV, SG, 148, 3. Febr. 1652). Vgl. dazu besonders Winkelbauer (1999a), S. 85-145. <?page no="540"?> 539 zugunsten der Faktoren kurzer Wege nach Wien und des dortigen Hausbesitzes relativieren müssen. Aber auch für die Personalmengen war Aufenthaltsort bedeutsam. Kämmerer, die vornehmlich vor dem Hintergrund zeitlich begrenzter und anlaßbedingter Kopräsenz von Hofstaat und regional bedeutsamem Adel ernannt wurden, in anderen Residenzen nicht oder in geringerem Grade präsent 1910 . Das organisierte auch unterschiedliche Wahrnehmungen von Personalmengen. Zwar argumentierte der Oberstkämmerer Lamberg 1666 mit der (kumulativen) Zahl von etwa 300 Kämmerern; um seiner Restriktionsforderung Nachdruck zu verleihen, führte er aber zudem die Verhältnisse in den Vorzimmern an, in denen mitunter, verursacht durch bis zu 60 gleichzeitig anwesende Kämmerer, drangvolle Enge herrsche. Der Kaiser wiederum hatte den Konferenzteilnehmern, die dieses Problem beraten sollten, befohlen, sich einer nicht minder drängenden Frage zu widmen: Der innere Hof der Hofburg konnte nicht mehr alle Fahrzeuge von Höflingen und Botschaftern aufnehmen, so daß es hier zu lästigen Auseinandersetzungen kam 1911 . Höflinge, die in Regensburg, Innsbruck, Klagenfurt oder Prag erkoren worden waren, trugen aber zu dem der Staatstheorie eher fernliegenden Problem der Knappheit von Stellplätzen für Kutschen in der Wiener Hofburg meist nur wenig bei. Ähnlich wie die räumliche Mobilität verursachte der Tod von Dynasten Sondersituationen, die sich auch im Personalbestand der Hofstaaten anderer Dynasten bemerkbar machten. Als infolge des Todes des Erzherzogs Carl Joseph 1664 dessen noch kleiner Hofstaat aufgelöst wurde, nahm Leopold I. im Juni zahlreiche Kämmerer seines Bruders als eigene Kämmerer an 1912 . Den ehemaligen Obersthofmeister, Joseph Graf 1910 Vgl. oben Kap. A.II.2. und A.II.1.a. „Verdichtungsmuster“. 1911 HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 566, 566v. Die Zufahrtsordnung von etwa 1666 regelte die Zufahrt wie folgt: In den inneren Platz der Burg hatten Zufahrt: Kardinäle, Botschafter und die Gesandten mit dem Zutrittsrecht zur Capella, die kurfürstlichen Formalgesandten, Fürsten, die Inhaber der vier Obersten Hofämter sowie der Obersthofmeister der Kaiserin, die kaiserlichen wirklichen Geheimen Räte, der Erzbischof zu Gran. Den hochadeligen Damen, die der Kaiserin aufwarten wollten, könne man die Einfahrt nicht verwehren, kaiserliche Kämmerer dürften hineinreiten. Vgl. HHStA, ÄZA, K. 7, Konv. 30, fol. 560, Hofordnungskommission, 21. Nov. 1666. 1912 Jacob Andre von Brandeis, Maximilian Lorenz von Starhemberg, Georg Sigmund Kazianer, Pompeius Colloredo, Heinrich Ferdinand von Mansfeld; Franz Albrecht Julius Breuner war bereits seit 1654 Kämmerer Leopolds I. Auch Georg Gottfried von Unverzagt könnte, eine recht wahrscheinliche Verwechslung in der Kämmererliste 208 vorausgesetzt, Kämmerer Leopolds I. geworden sein; Georg Gottfried Unverzagt war Kämmerer von Carl Joseph, nach Liste 208 wurde im Jun. 1664 ein Georg Gottfried von Lamberg Kämmerer Leopolds I. Ein an- <?page no="541"?> 540 Rabatta, wußte er im eigenen Hofstaat nicht mit einem adäquaten Amt zu versehen und verschaffte ihm deshalb das Bistum Laibach: „Habe mich seiner entledigt, indeme ich nit gewusst hätte, ihn zu accomodiren, und er ist wohl accomodirt, weilen er Fürst ist und auch ein schönes Einkommen haben wird.“ 1913 Damit sind die Möglichkeiten, die sich aus dem Tod anderer Dynasten in bezug auf ihre Höflinge ergaben, angedeutet. Beim Tod von Kaisern ging es einerseits um ein größeres Spektrum an Ämtern, andererseits um größere Personalmengen. Doch auch hier führte der Tod des Vorgängers nur partiell und vornehmlich in den Ehrenämtern zu dauerhaften Abdankungen, so daß im Hinblick auf die Dynastie im ganzen von Reduktionen nur in einem eingeschränkten Sinne gesprochen werden kann 1914 . Während Reichshofrat, Hofkammer und Hofkriegsrat beim Herrscherwechsel, bei Abdankung und Wiedereinstellung in der Regel nur geringfügige Modifikationen erlebten, wurden die Inhaber der obersten Hofämter des Vorgängers fast ausnahmslos zugunsten derjenigen des Nachfolgers abgedankt 1915 . Geheime Räte dagegen wurden vielfach neu aufgenommen. Von den Geheimen Räten, die Ferdinand III. im Jahr 1637 ernannte, war lediglich Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein nicht bereits Geheimer Rat seines Vaters gewesen; die ersten 18 Geheimen Räte Leopolds I. wiederum waren Geheime Räte Ferdinands III. gewesen. Von den elf neuen Kämmerern Ferdinands III. des Jahres 1637 waren dagegen nur etwa die Hälfte Kämmerer Ferdinands II. gewesen 1916 . Leopold I. hielt es mit den Kämmerern seines Vorgängers anders: 1657 nahm er über 70 Kämmerer seines Vaters als eigene Kämmerer an, später noch einige weitere. Zum Dienst wurden die übernommenen Geheimen Räte freilich nur sehr selektiv herangezogen 1917 , bei den Kämmerern dürfte dies, jedenfalls beim Kammerdienst, derer Kämmerer des Erzherzogs Carl Joseph, Michael Rabatta, war zu dieser Zeit bereits im Militärdienst, wo er 1665 den Tod fand. 1913 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 52), Regensburg, 21. Apr. 1664. 1914 Beispiel für eine drastische Reduktion ist die des Innsbrucker Hofstaats durch Erzherzog Sigismund Franz, der nach dem Tod von Erzherzog Ferdinand Karl († 26. Dez. 1662) die Regierung übernahm (vgl. Seeber (1977), S. 9). Vgl. dazu auch den Bericht über den Hofstaat von Leopold Wilhelm Graf Königsegg an Franz Albrecht Harrach (AVA, FA HR, K. 444, Immenstaad, 19. Febr. 1663): Von der Hofkapelle blieb nur ein Drittel, von den Kämmerern fünf, von den Truchsessen vier, von den Edelknaben sechs. Abgedankt wurden danach u.a. 17 Lakaien, 30 Hartschiere, 50 Köchen und Küchenjungen, 19 Trabanten. 1915 Nur die Obersthofmarschälle Losenstein, der von Ferdinand II., und Starhemberg, der von Leopold I. bestätigt wurde, machen hier eine Ausnahme. 1916 Georg Achaz von Losenstein, Christoph Teuffel, Francesco Piccolomini, Adolf Conossa, Wolfgang von Stubenberg, Bruno Graf Mansfeld. 1917 Schwarz (1943), S. 133. <?page no="542"?> 541 noch ausgeprägter der Fall gewesen sein. Auf der Ebene der Selbstbeschreibung der Adeligen und der Mitgliedschaft im Hofstaat aber konnte Kontinuität hergestellt werden, welche nicht zuletzt dafür sorgte, daß bei zeremoniell gesteuerten Anlässen die verdienten Höflinge der kaiserlichen Vorgänger nicht auf kaum zumutbare hintere Ränge gewiesen oder ganz ausgegrenzt wurden. c. Hofstaat und Länder Das oben gezeigte Beispiel der in Hof- und Landesämtern sich parallel vollziehenden Laufbahn von Franz Albrecht Harrach war kein Einzelfall, worauf schon die Anerkennung der Kompatibilität von Kämmererdienst und Verordnetendienst durch die Landstände hinweist: Ganz im Gegenteil wurde eine solche Verknüpfung seit den 1630er Jahren fast zur Regel, und nicht selten zur Ausgangslage für die Erlangung höherer Hof- und Landesämter 1918 . Für die Gewährleistung landesfürstlicher Herrschaft und den Ausgleich der Interessenlagen von Ständen und Landesfürst war diese Konstellation günstig, wurde doch der Ausgleich der partiell durchaus uneinheitlichen Positionen von Ständen und Landesfürst in die biographische Perspektive von Adeligen verlegt. Mit der geschickten Bedienung der Interessen beider Seiten konnten sie ihren eigenen nützlich sein, sei es im Hinblick auf Karrieren im Hofstaat oder in den Landesämtern, sei es im Hinblick auf die Wahrung familiärer oder finanzieller Positionen. Daß sich dieser Ausgleich auf ständischer Seite über ein Wahlamt vollziehen konnte, zeigt, daß dieser Weg jedenfalls im katholischen Herrenstand approbiert wurde. 1918 Einer Antwort auf die Frage von Moraw (1975), S. 101, 102, wie vom Hof aus auf die Landschaften Einfluß genommen wurde, sind wir so näher gekommen. Vgl. Ehalt (1980), S. 32: „Auch die österreichische Aristokratie verwandelte sich in eine Hofgesellschaft, allerdings in eine besonders geartete: Sie behielt auch nach 1620 […] immer die Verbindung mit ihren Herrschaften und den Ländern, in denen sie die Landstandschaft besaß.“ Vgl. auch Heilingsetzer (1991), für Bayern Schlögl (1989), S. 224, 225. Für die Niederlande stellte Mörke (1997), S. 170-182, die Bedeutung von Höflingen in Ämtern der Stände heraus. Die Forschung zu den Ständen der Erblande im 17. Jahrhundert wäre von hier aus noch zu schreiben und an das hohe Niveau der Arbeiten zum 16. Jahrhundert heranzuführen; vgl. u.a. für die althabsburgischen Länder und Salzburg Hassinger (1974), für Böhmen Eberhard (1995), Auerbach (1995), für Mähren Válka (1993) sowie Sittig (1982); Stangler (1972); Schimka (1967); Burkert (1987); Burkert (1994); Auerbach (1997). Einen knappen Überblick bietet Petrin (1982). In konfessioneller Perspektive siehe besonders Reingrabner (1970); Reingrabner (1975); Reingrabner (1976); Reingrabner (1990). Für Sachsen konnte Held (1999) für die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert nachweisen, daß die Landstände eine sehr starke und eigenständige Position vertreten konnten. Ein Literaturüberblick bei Winkelbauer (1992b). <?page no="543"?> 542 Zunächst zu Österreich ob der Enns: Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg stand als Kämmerer Ferdinands II. im Hofdienst, als er 1631 zum Herrenstandsverordneten gewählt wurde; nach seiner Resignation vom Landesamt wurde er königlicher, 1637 kaiserlicher Obersthofmarschall, unter Leopold I. Landeshauptmann in Österreich ob der Enns 1919 ; sein 1634 gewählter Bruder Caspar war gleichfalls Kämmerer Ferdinands II. (seit 1633). David Ungnad war bereits Raitherr der Stände gewesen 1920 , als er 1636 Herrenstandsverordneter, 1642 Kämmerer Ferdinands III. und in der Folge Hofkammerpräsident, Geheimer Rat und Landeshauptmann in Österreich ob der Enns wurde 1921 . Johann Reichard von Starhemberg, seit 1640 Herrenstandsverordneter, wurde 1644 Kämmerer Ferdinands III. und verlegte sich von dort auf eine Militärlaufbahn; Hans Wilhelm von Scherffenberg, seit 1640 Verordneter, war seit 1642 auch kaiserlicher Kämmerer; sein Schwager Franz Albrecht Harrach war zunächst Raitherr der Stände und wurde als kaiserlicher Kämmerer zum Verordneten gewählt, wonach er unter Ferdinand III. Oberststallmeister wurde. Conrad Balthasar von Starhemberg war als niederösterreichischer Regimentsrat 1644 Kämmerer und 1649 dann Herrenstandsverordneter geworden; danach kehrte er in die Regierung zurück und wurde 1656 auch Vizeobersthofmeister bei der Kaiserin Eleonora II. und nach dem Tod Ferdinands III. ihr Oberststallmeister, bevor er über das Vizestatthalteramt schließlich Statthalter von Niederösterreich wurde 1922 . Der 1647 zum Verordneten gewählte Freiherr von Schifer hatte zwar unter Ferdinand III. kein Hofamt, war aber kaiserlicher Obrist. Die 1656 und 1657 gewählten Verordneten hatten wie Starhemberg zuvor ein Amt im kaiserlichen Hofstaat; Georg Ludwig Graf Starhemberg war seit 1643 Kämmerer, Christoph Ehrenreich von Schallenberg seit 1651, seit 1657 auch Kämmerer Leopolds I. Bemerkenswert ist neben der fast ausnahmslos vorliegenden Verknüpfung beider Amtsbereiche die zeitliche Abfolge, in der die Ämter erworben wurden. Ferdinand III. nahm mit Ungnad, Johann Reichard 1919 Angaben zu den Verordneten in Österreich ob der Enns nach OÖLA, LA, Hs. Nr. 150, fol. 24-28. Starhemberg gab das Amt 1634 auf (Putschögl (1978), S. 123, Anm. 259); er war Kämmerer Ferdinands II., unwirklicher Kämmerer Ferdinands III., königlicher und seit 1637 kaiserlicher Obersthofmarschall (vgl. auch Schwarz (1943), S. 353-355). 1920 Putschögl (1978), S. 123. 1642 schrieb er, er wünsche, die Stände erklärten sich zur Zufriedenheit des Kaisers (AVA, FA HR, K. 449, David Ungnad von Weissenwolff an F. A. Harrach, Wien, 25. Dez. 1642). Die Rede ist auch von einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Schifer, welche er mittels einer Schrift an den Kaiser abzuwehren hoffe. 1921 Ungnad war als Kämmerer 1643 bis 1649 besoldet (HKA, HZAB, zus. 4.120 fl.). 1922 Schwarz (1943), S. 382, 383, und Starzer (1897). <?page no="544"?> 543 von Starhemberg, Scherffenberg und Harrach Herren als Kämmerer auf, die bereits im Dienst der Landstände gestanden hatten und damit imstande waren, Sonderwissen und Kontakte zur Verfügung zu stellen 1923 . Darauf, daß diese Verknüpfung den kaiserlichen Interessen und denen des Herrenstandes förderlich war, weist auch hin, daß die Stände nach der Amtszeit Schifers darauf Wert gelegt zu haben scheinen, daß ihre Verordneten im Hofstaat bereits etabliert waren. Nicht zufällig fällt dieser Wechsel in die Zeit des erheblichen Anstieges der Ernennungszahlen im Kämmereramt gegen Ende der 1640er Jahre. Die in den 1660er bis in die 1690er Jahre gewählten Verordneten waren zumeist bereits kaiserliche Kämmerer 1924 . Auch bei Angehörigen des niederösterreichischen Herrenstandes findet sich eine enge Verbindung von Verordnetenamt und Hoflaufbahnen 1925 . Die Wahlen zum üblicherweise vierjährigen Verordnetenamt standen indes unter dem Einfluß der andauernden konfessionellen Aus- 1923 Vgl. die Briefe Ferdinands III. an die Verordneten des Landes Österreich ob der Enns (in HHStA, ÖA, Oberösterreich, Fasz. 5, 8 a , LK/ K/ 18) und die Rolle von Johann Ludwig Graf Kuefstein, der um 1630/ 31 Geheimer Rat und Landeshauptmann in Österreich ob der Enns wurde (Schwarz (1943), S. 271, 272; Kuefstein (1915)); zu Kontakten vgl. die von Adeligen an diesen gerichteten Einladungen zu Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen (in OÖLA, HA WB, Hs. Nr. 23 (1614-1642) oder Hs. Nr. 15 (u.a. Bitten um Fürsprachen an Kuefstein, 1623 bis 1639). Vgl. zu den Einwirkungen auf die Verordneten von Hof aus die Korresondenz zwischen dem Verordneten Caspar von Starhemberg und seinem Schwiegervater, dem Geheimen Rat und Obersthofmeister Ferdinands II., Leonhard Helfried Graf Meggau, die sich primär auf kaiserliche Interessen in Österreich ob der Enns bezieht und das soziale (familiäre wie amtlichhierarchische) Gefälle vornehmlich für die kaiserliche Seite fruchtbar macht (OÖLA, AS BR, Sch. 67). 1924 Vgl. Bartholome Graf und Herr von Starhemberg (Verordneter seit 1660, Kämmerer seit 1656), Johann Weickhard Kazianer Herr von Kazenstein (Verordneter 1662, Truchseß seit 1653), Johann Veith von Gera (Verordneter seit 1665, Kämmerer vermutlich seit 1671); Christoph Ernst Graf und Herr zu Schallenberg (Verordneter seit 1668, Kämmerer seit 1666), Franz Christoph Khevenhüller (Verordneter seit 1671, Kämmerer seit 1659), Christoph Leopold Graf Thierheim (Verordneter seit 1672, Kämmerer seit 1673), Johann Secundus Graf Sprinzenstain (Verordneter seit 1680, Kämmerer seit 1676), Lobgott Graf Kuefstein (Verordneter seit 1678, Kämmerer seit 1659), Gotthard Heinrich Graf Salburg (Verordneter seit 1680, Kämmerer seit 1665), Christoph Leopold Graf Thierheim (Verordneter seit 1683, Kämmerer ut supra), Octavio Carl Graf Cavriani (Verordneter seit 1685, Kämmerer seit 1668), Johann Weikhard Graf Kazianer (Verordneter seit 1685, Kämmerer seit 1661 oder 1664), Gundaker Graf von Starhemberg (Verordneter seit 1691, Kämmerer seit 1675). 1925 Für die landständische Steuerverwaltung Bayerns im 16. Jahrhundert liegt eine Studie vor (Greindl (1991)). Im Zuge der weiteren Ausweitung der Ernennungen der kaiserlichen Kämmerer unter Leopold I. erstreckte sich die enge Kopplung von Kämmerer- und Landesamt vermehrt auch auf die Raiträte. So drang der Herrenstand im Dez. 1660 darauf, daß Franz Maximilian von Molart zum Raitherren gemacht würde (NÖLA HSA-XIII, Franz Maximilian von Molart, Herrenstandsdekret, Wien, 18. Dez. 1660), welcher im Febr. 1660 Kämmerer geworden war. Sein Vorgänger Ferdinand Graf von Herberstein (ebd.) war ebenfalls Kämmerer. Sein Nachfolger, Ferdinand von Sinzendorf, der 1665 Raitherr wurde (ebd., Herrenstandsdekret, Wien, 12. Jun. 1665), war Kämmerer seit 1661. <?page no="545"?> 544 einandersetzungen in Niederösterreich. Mit Hans Cyriak von Traun hatte noch in den 1650er Jahren ein Protestant amtiert 1926 ; um aber weitere protestantische Amtsträger in Zukunft zu verhindern, entzog Ferdinand III. den nicht katholischen Herren 1652 das passive Wahlrecht, was zu einem Eklat führte 1927 ; später kam es auch zu Auseinandersetzungen über die Einhaltung des Wahlverfahrens 1928 . So war der Obersthofmarschall Ferdinands II., Leonhard Karl VII. Graf Harrach, zwei Jahre nach dem Tod des Kaisers zum Herrenstandsverordneten gewählt worden, gab aber nach siebenmonatiger Amtszeit zu bedenken, daß er wegen seines Dienstes beim Erzherzog Leopold Wilhelm, wo er Obersthofmeister war, das Amt nicht versehen könne 1929 . 1644 resignierten der kaiserliche Kämmerer Christoph Teuffel (seit 1637) nach sechs Jahren Verordnetendienst und Peter Ernst von Molart (Kämmerer Ferdinands II. seit 1621) nach vier Jahren Dienst, wurden aber um Verlängerung gebeten. An die Stelle Teuffels wurde Wilhelm von Scherffenberg gewählt 1930 . Die Herrenstandsverordneten der späten 1640er und 1650er Jahre waren, von Traun abgesehen, durchweg kaiserliche Kämmerer, die in der Regel das Kämmereramt bereits vor dem Verordnetenamt hatten 1931 . 1926 NÖLA, HSA-XIII, Hans Cyriak von Traun, Verordneter 1651. 1927 Vgl. Kap. B.I.2.b. 1928 NÖLA, HSA-XIII, Verordnetenwahl 1656. 1929 NÖLA, HSA-XIII, Leonhard Karl Graf von Harrach, Verordneter 1639. Relation von Teuffel und Traun vom 28. Mai 1639 über ein Gespräch mit Harrach. Dieser machte zudem schriftlich geltend, daß er in seiner Abwesenheit gewählt worden, und deutlich, daß der Dienst bei Erzherzog Leopold Wilhelm ihm wichtiger sei. 1930 NÖLA, HSA-XIII, Peter Ernst von Molart, 1644, 1646, Konzept betr. die Versammlung des Herrenstands, 10. Dez. 1644. Danach hatten Christoph Adolf Teuffel und Peter Ernst von Molart resigniert und baten um Entlassung. Teuffel, Kämmerer, seit 1637, war sechs Jahre Verordneter gewesen; an seine Stelle wurde Wilhelm von Scherffenberg gewählt, Molart sollte, weil er erst die gewöhnlichen vier Jahre gedient hatte, um Verlängerung gebeten werden. Den evtl. identischen Hans Wilhelm von Scherffenberg kennen wir bereits als kaiserlichen Kämmerer und Verordneten in Österreich ob der Enns. 1931 Albrecht von Zinzendorf, nachmaliger kaiserlicher Obersthofmeister, war Kämmerer seit 1640 (und zudem seit 1646 Reichshofrat), Georg Adam von Kuefstein seit 1646, Georg Jakob von Herberstein seit 1648, Ferdinand Maximilian von Sprinzenstein seit 1652, Ferdinand von Herberstein erst 1660. NÖLA, HSA-XIII, Albrecht von Zinzendorf, Verordneter 1648, 1652, 1654. Zinzendorf fragte, bevor er das Verordnetenamt antrat, beim Obersthofmeister Trauttmansdorff nach der kaiserlichen Erlaubnis und bat für den Fall der Genehmigung um die Reservierung seiner Reichshofrats- und Kämmererstelle (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Albrecht von Zinzendorf an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Wien, 22. Febr. 1648). Vgl. weiter NÖLA, HSA-XIII, Georg Adam von Kuefstein († 21. Sept. 1656), NÖLA, HSA-XIII, Georg Jakob von Herberstein; NÖLA, HSA-XIII, Ferdinand von Herberstein, folgt Ferdinand Maximilian von Sprinzenstein (Kämmerer seit 1652) als Verordneter 1658; NÖLA, HSA-XIII, Ferdinand Max Graf von Sprinzenstein. <?page no="546"?> 545 Es ist kaum erforderlich, darauf hinzuweisen, daß dies in Innerösterreich ähnlich war. Gottfried von Eibiswald beispielsweise, erst am 5. Mai 1642 Kämmerer geworden, wurde noch im gleichen Jahr zum Verordneten gewählt und erhielt von Ferdinand III. die Erlaubnis, dieses Amt zu versehen 1932 . In Innerösterreich, das Ferdinand II. als Erzherzog regiert hatte, trat diese regelmäßige Verbindung des Kammer- und Verordnetenamtes sogar sehr früh auf. In der Probe der Jahre 1612 bis 1632 gab es kein Jahr, in dem nicht wenigstens einer der Verordneten bereits zuvor Kämmerer Ferdinands II. geworden war. Meist dienten unter den Verordneten zwei Kämmerer 1933 und auch in den 1670er Jahren waren die Verordneten des Herrenstandes gleichfalls regelmäßig vor Antritt ihres Verordnetenamtes kaiserliche Kämmerer 1934 . Wie das des Leonhard Karl VII. Graf Harrach zeigt das Beispiel des Hans Franz Freiherr von Lamberg, daß die mit Land- und Hofämtern versehenen Adeligen dann, wenn sie an einer weiteren Karriere interessiert waren, vornehmlich hochrangige Hofämter anstrebten; war dies wegen der Stellensituation nicht realisierbar, blieb noch der Wechsel zwischen dem ständischen Wahlamt und Regimentsposten 1935 . Der 1656 zum Verordneten erkorene und seit 1657 dienende Lamberg war um 1650 als niederösterreichischer Regimentsrat dritter Kämmerer Leopolds I. geworden 1936 . 1659 wurde er von Leopold I. neben einigen an- 1932 AVA, FA HR, K. 449, David Ungnad von Weissenwolff an F. A. Harrach, Wien, 25. Dez. 1642, Gottfried von Eibiswald sei Verordneter geworden und habe als wirklicher Kämmerer bereits die kaiserliche Erlaubnis erhalten, das Amt anzutreten. 1933 Besonders hervorzuheben wären Rudolf Freiherr von Teufenbach (Verordneter 1612 bis 1624, Kämmerer seit 1619), Sigmund Freiherr Gäller (Verordneter 1613 bis 1624, Kämmerer seit 1613), Christoph Windischgrätz (Verordneter 1625 bis 1627, Kämmerer seit 1627), Carl Freiherr von Saurau (Verordneter, 1625 bis 1632, Kämmerer seit 1624), Christoph Freiherr von Eibiswald (Verordneter 1628 bis 1631, Kämmerer seit 1627), Wolf von Stubenberg (Verordneter 1630 bis 1632, Kämmerer seit 1629). Vgl. StLA, LAA, III, Sch. 617, Nr. 61 „Verzaichnus der gewesten Herrn Verordenten“. 1934 StLA LAA, III, Sch. 617, „An- und Abzug deren Herren Herren verordneten von Anno 1670“: Hans Balthasar Graf zu Wagensperg (Verordneter 1670 bis 1674, Kämmerer seit 1665), Max Graf von Gäller (Verordneter 1671-75, Kämmerer 1666), Felix Graf von Thurn (Verordneter 1672 bis 1676, Kämmerer 1677), Sigmund Graf Trauttmansdorff (Verordneter 1673 bis 1677; wenn Georg Sigmund, Kämmerer 1662; wenn Sigmund Ludwig, Kämmerer 1679), Johann Christoph Graf von Rottal (Verordneter 1674 bis 1678, Kämmerer 1669), Wolf Ferdinand Graf zu Schrattenbach (Verordneter 1675 bis 1679; wenn Wolf Ernst Kämmerer 1673), Erasmus Friedreich Graf von Herberstein (Verordneter 1676 bis 1680, Kämmerer 1664), Franz Herr von Stubenberg (Verordneter 1677 bis 1681, Kämmerer 1672). 1935 Zur Reservierung während des Verordnetenamtes siehe u.a. Anm. 1935 (Zinzendorf), zur Reservierung während der Raitratsstelle den Fall von Franz Maximilian von Molart (NÖLA, HSA-XIII, Franz Maximilian von Molart, Wien, 30. Apr. 1661). 1936 Zum Streit um den Wahlausgang vgl. die Nachweise zur Mehrheitsbildung sowie die Schlichtungsanweisung an Erasmus d.J. Graf von Starhemberg und Hans Helfried von Jörger, die Lamberg bitten sollten, das Amt anzunehmen (Wien, 2. März 1657) sowie ihre Mitteilung, <?page no="547"?> 546 deren zur Vorbereitung des niederösterreichischen Landtages nach Preßburg zitiert 1937 . Als der Kaiser 1660 seine Erbhuldigungsreise in den Süden antrat, befahl er Lamberg, ihn zu begleiten. Dieser beantragte darauf seine Beurlaubung oder Entlassung aus dem Verordnetenamt 1938 . Die Herrenstandsversammlung lehnte das Entlassungsgesuch ab, genehmigte aber den Urlaub und bestellte einen Vertreter bis zur Rückkehr des Kaisers 1939 . Erst nach Ablauf seiner vierjährigen Amtszeit wurde er aus seinem Amt entlassen. Daß er sofort um Entlassung gebeten hatte und seine Amtszeit nicht verlängerte 1940 , wird daran gelegen haben, daß er sich seit 1659 Hoffnungen auf das Hofmarschallamt machte (wie seine Kämmererkollegen in den Rängen zwei und fünf, Rabatta und %ernín). Bestärkt wurde er darin durch den kaiserlichen Botschafter in Spanien, Johann Maximilian Graf von Lamberg, der seine Hilfe über den spanischen Botschafter in Wien in Aussicht stellte und zur Bewerbung um die Stelle riet 1941 . Diese Hoffnung zerschlug sich aber. Hans Franz von Lamberg trat darauf seine Regimentsratsstelle wieder und 1662 nochmals das Verordnetenamt an 1942 ; auch so wurde er 1663 von Leopold I. zum Vizestatthalter ernannt 1943 und 1666 noch Reichsgraf 1944 . daß dieser annehme (12. Apr. 1657), NÖLA, HSA-XIII, Verordnetenwahl 1656: Voten für Hans Franz von Lamberg, Akten betr. H.F. von Lamberg 1656-1662. Lamberg war seit 1647 niederösterreichischer Landrechtsbeisitzer, 1649 Regimentsrat (Starzer (1897)). 1937 NÖLA, FA LM, K. 21, Nr. 279, Leopold I. an Johann Franz Lamberg, Preßburg, 1. Sept. 1659. 1938 NÖLA, FA LM, K. 21, Nr. 279, Eingabe Lambergs an die Verordneten mit der Bitte um Urlaub oder Entlassung; er sei vor etwas mehr als drei Jahren Verordneter geworden, nun sei ihm vom Kaiser die Mitreise nach Graz anbefohlen worden. 1939 NÖLA, FA LM, K. 21, Nr. 279, Wien, Herrenstandsversammlung, 7. Jun. 1660 (Ablehung des Resignationsgesuchs). Als Vertreter für die Zeit der Abwesenheit wurde Ferdinand Maximilian von Sprinzenstein bestellt (NÖLA, HSA-XIII, Verordnetenwahl 1656: Voten für Hans Franz von Lamberg, Akten betr. H.F. von Lamberg 1656-1662, fol. 28, Konzept, 7. Jun. 1650). 1940 NÖLA, FA LM, K. 21, Nr. 279, Erklärung des Herrenstands, Wien, 28. Sept. 1660, Annahme der Resignation und Inaussichtstellung der Entlassung mit Ablauf der vierjährigen Amtszeit. Am gleichen Tag wurde Ferdinand Graf von Herberstein als Nachfolger gewählt, der später das Amt antreten sollte (NÖLA, HSA-XIII, Verordnetenwahl 1656: Voten für Hans Franz von Lamberg, Akten betr. H.F. von Lamberg 1656-1662, fol., 30, Resignation Lambergs). 1941 NÖLA, FA LM, K. 19, Nr. 266, Johann Maximilian von Lamberg an Hans Franz von Lamberg, Madrid, 16. Apr. 1659. 1942 NÖLA, HSA-XIII, Verordnetenwahl 1656: Voten für Hans Franz von Lamberg, Akten betr. H.F. von Lamberg 1656-1662, fol., 34, 35; Mitteilung des Herrenstands, daß Lamberg anstelle des Ferdinand Maximilian Graf von Sprinzenstein zum Verordneten gewählt worden sei, Wien, 18. Sept. 1662. Dafür wurde er für vier Jahre von der niederösterreichischen Regierung freigestellt (NÖLA, FA LM, K. 21, Nr. 279, Dekret vom 26. Sept. 1662). 1943 NÖLA, FA LM, K. 21, Nr. 279, Dekret, Wien, 29. Nov. 1663. 1665 wurde er anstelle des erkrankten Wolf Philip Jakob Unverzagt in den Klosterrat gerufen (ebd., Wien, 25. Febr. 1665). <?page no="548"?> 547 Verwaltung und Justiz Betrachtet man die im landesfürstlichen Dienst stehenden niederösterreichischen Regimentsräte des Herrenstandes auf ihre Ämter in den Hofstaaten Ferdinands III. und Leopolds I. hin, findet sich auch hier eine enge Verbindung beider Sphären 1945 . Die Zahl der Regimentsräte schwankte im 17. Jahrhundert: 1637 waren es 14, von denen fünf aus dem Herren-, vier aus dem Ritter- und fünf aus dem Gelehrtenstand kamen; 1656 wurde die Zahl auf 18 festgesetzt, unter Leopold I. stieg sie noch weiter an. Obschon unter Kaiser Matthias und Ferdinand II. die Kompatibilität von Regimentsstelle und Hofamt ausgeschlossen und denjenigen, die hier wie dort ein Amt hatten, nahegelegt wurde, sich für eines der Ämter zu entscheiden 1946 , scheint diese Regelung jedenfalls in bezug auf das Kämmereramt nicht lange durchgehalten worden zu sein. Einige waren bereits Kämmerer Ferdinands III., als sie niederösterreichische Regimentsräte wurden, so der spätere Oberstkämmerer Puchheim und Albrecht von Zinzendorf 1947 . Dies setzte sich unter Leopold I. fort 1948 . Andere wurden als niederösterreichische Landrechtsbeisitzer Kämmerer, ohne ihr Gerichtsamt aufzugeben und danach Regimentsräte; dies war der Fall bei Paul Sixt Trautson und Ferdinand Maximilian Sprinzenstein 1949 . Zudem gab es Regimentsräte, die als solche Kämmerer wurden und noch einige Jahre als Regimentsräte dienten (Caretto, Collalto) 1950 . In zahlreichen weiteren Fällen ging der Ernennung zum Kämmerer der Dienst in der Regierung voraus, ohne daß genau bekannt ist, ob und wie lange er danach noch fortgesetzt wurde 1951 . Einige wur- 1944 Starzer (1897). Leopold Graf Kolonitsch wurde Nachfolger, während Ott Felician Graf von Heissenstein Raitherr wurde (NÖLA HSA-XIII, Leopold Graf von Kolonitsch, Dekret und Relation bzgl. der Klärung der Nachfolgefrage vom 23. und 25. Mai 1666). Heissenstein war Kämmerer Leopolds I. seit Febr. 1666, Kolonitsch seit 1663. 1945 Zur niederösterreichischen Regierung vgl. Starzer (1897). 1946 Starzer (1897), S. 48-50. 1947 Puchheim (Kämmerer 1626, Regimentsrat 1631); Zinzendorf (Kämmerer 1640, Regimentsrat 1642). Die Daten zu den Amtszeiten als Regimentsrat nach Starzer (1897). 1948 Franz Leopold von Thierheim, Kämmerer 1657, Regimentsrat 1666; Adam Wilhelm Brandeis, Kämmerer 1655, Regimentsrat 1662. 1949 Trautson (Landrechtsbeisitzer 1654, Kämmerer 1655, Regimentsrat 1656); Sprinzenstein (Landrechtsbeisitzer 1649, Kämmerer 1652, Regimentsrat 1656). 1950 Adam Franz Collalto (Regimentsrat 1659 bis 1664; Kämmerer 1662); Ferdinand Marchese Caretto (Regimentsrat 1640 bis 1645; Kämmerer 1643). 1951 Zum Dienst als Regimentsrat vgl. Starzer (1897), David Ungnad von Weissenwolff (Regimentsrat 1640, Kämmerer 1642), Johann Balthasar von Hoyos (Regimentsrat 1652, Kämmerer Leopolds I. 1659), Hans Franz von Lamberg (Beisitzer 1647, Regimentsrat 1649, Kämmerer Leopold I. 1650), Conrad Balthasar von Starhemberg (Beisitzer 1637, Regimentsrat 1641, Kämmerer 1644), Franz Max Molart (Beisitzer 1654, Regimentsrat 1657, Kämmerer 1660), Franz Adam Losenstein (Regimentsrat und Kämmerer 1654), Hans Jakob Kuefstein <?page no="549"?> 548 den, nachdem sie beide Ämter erreicht hatten, noch Reichshofräte 1952 . Ingesamt kann festgestellt werden, daß unter Ferdinand III. und Leopold I. die in der niederösterreichischen Regierung diensttuenden Hochadeligen in der Regel bereits Kämmerer waren oder, häufiger, wurden. Während die Tendenz bei den Verordneten dahin ging, Höflinge in dieses Amt zu bestellen, lag es hier eher so, daß der Hofstaat die hochadeligen Regimentsräte inkorporierte. Seit den 1630er Jahren begann auch der Anteil der kaiserlichen Höflinge in der innerösterreichischen Hofkammer anzusteigen. Von 1627 bis 1635 war lediglich der innerösterreichische Hofkammerpräsident, Maximilian Freiherr von Breuner, Kämmerer und Geheimer Rat Ferdinands II., Mitglied des residierenden kaiserlichen Hofstaats 1953 . Kämmerer Ferdinands II. und Geheimer Rat Ferdinands III. war auch sein Nachfolger Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, seit 1635 zudem der innerösterreichische Hofkammerrat Gabriel von Dietrichstein (1635/ 36 bis 1654). Mit den kaiserlichen Kämmerern Julius Graf Paar (seit 1640) und Carl Gottfried von Breuner (seit 1642), die in der zweiten Hälfte der 1640er Jahre Hofkammerräte in Graz wurden, stieg der Anteil der Höflinge unter den Hofkammerräten zeitweise bis auf etwa 50% an. Breuner wurde zudem Vizepräsident (1654/ 55) und Präsident (1659/ 60), nachdem Rudolf von Wagensperg nach dem Ausscheiden des Präsidenten Dietrichstein (um 1653) dessen Nachfolger und als solcher 1653 kaiserlicher Geheimer Rat geworden war. Nachdem durch das Ausscheiden von Paar und Gabriel Dietrichstein um 1655 der Anteil wieder zurückgegangen war, ernannte Leopold I. in den Jahren 1659, 1660 und 1663 vier Hofkammerräte zu seinen Kämmerern, so daß wieder mehr als ein Drittel der Hofkammerräte einschließlich des Präsidenten auch Hofämter innehatten 1954 . (Regimentsrat 1631, unwirklicher Kämmerer 1645). Umgekehrt war es bei Albrecht von Zinzendorf (Kämmerer 1640, Regimentsrat 1642). 1952 Caretto, Zinzendorf. 1953 Er war Kämmerer Ferdinands II. seit 1619, vermutlich auch Kämmerer des Erzherzogs Ferdinand, des späteren Kaisers Ferdinand III., seit 1615. 1954 Seit 1636 waren dies nicht lediglich der neue Hofkammerpräsident Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein (Kämmerer Ferdinands II. seit 1627 und seit 1637 als Geheimer Rat Ferdinands III.), sondern als Kämmerer Ferdinands III. seit 1635 auch der innerösterreichische Hofkammerrat Gabriel von Dietrichstein (1635/ 36 bis 1654). Mit den kaiserlichen Kämmerern Julius Graf Paar (seit 1640) und Carl Gottfried von Breuner (seit 1642), die in der zweiten Hälfte der 1640er Jahre Hofkammerräte in Graz wurden, stieg der Anteil der Höflinge in der Hofkammer zeitweise bis auf etwa die Hälfte der Räte an. Breuner wurde zudem Vizepräsident (1654/ 55) und Präsident (1659/ 60), nachdem Rudolf von Wagensperg nach dem Ausscheiden des Präsidenten Dietrichstein (um 1653) Präsident und als solcher 1653 kaiserlicher Geheimer <?page no="550"?> 549 Ähnlich ist der Befund bei den Mitgliedern der innerösterreichischen Regierung; ungefähr ein Drittel der insgesamt etwa 60 Regimentsräte der Jahre 1626 bis 1666 waren Kämmerer der Kaiser Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I. In der zweiten Hälfte der 1620er Jahre waren zeitweise mehrere Kämmerer Regimentsräte, seit 1635 war mindestens ein Kämmerer stets auch Regimentsrat. Bis etwa 1641/ 42 waren dies bis zu drei gleichzeitig, wonach die Zahl wieder auf meist einen Kämmerer in der Regierung absank; 1657 aber stieg der Anteil stark an und erreichte 1665 ca. ein Drittel. Die starke quantitative Ausweitung des Kämmereramtes unter Leopold I. machte sich hier bemerkbar: Während ihrer Amtszeit wurden zahlreiche Regimentsräte zu Kämmerern ernannt, was unter Ferdinand II. und Ferdinand III. eher selten gewesen war 1955 . Bei einigen Regimentsräten stand die Ernennung zum Kämmerer in engerem zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Regiment und dem Beginn weiterreichender Laufbahnen im Hofstaat: Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein war bis 1628 Regimentsrat in Graz, bevor er Reichshofrat wurde, als innerösterreichischer Hofkammerpräsident 1636 nach Graz zurückkehrte und bald Geheimer Rat Ferdinands III. wurde; Johann Weikhard von Auersperg war ebenfalls seit etwa 1637/ 38 Regimentsrat und wurde 1640 Reichshofrat, später Obersthofmeister Ferdinands IV. und Kaiser Ferdinands III.; Hans Friedrich von Trauttmansdorff wurde, begünstigt vermutlich durch sei- Rat geworden war. Nachdem durch das Ausscheiden von Paar und Gabriel Dietrichstein um 1655 der Anteil wieder zurückgegangen war, ernannte Leopold I. in den Jahren 1659, 1660 und 1663 vier Hofkammerräte zu seinen Kämmerern, so daß wieder mehr als ein Drittel der Hofkammerräte einschließlich Präsident auch Hofämter bei Leopold I. innehatten. Siehe StLA, Hs. II/ 15 bis 17 für die Mitglieder des Innerösterreichischen Geheimen Rates, Regierung, Hofkammer (1626 bis 1666; es fehlen die Pläne für 1629, 1639, 1642, 1646 und 1663). Die Listen wurden im Dez. des jeweils vorhergehenden Jahres erstellt. Bei Thiel (1930), sind die höheren Amtsträger (u.a. die Geheimen Räte) abgedruckt. 1955 Während ihrer Amtszeit als Regimentsräte (Angaben nach den StLA, Hs. II/ 15 bis 17, siehe Anm. 1958) wurden kaiserliche Kämmerer: Erasmus Wilhelm von Saurau (Kämmerer Leopolds I. 1659, Regimentsrat 1649-1660), Ernst Friedrich Graf Herberstein (Kämmerer Ferdinands III. 1657, Regimentsrat 1651-1661), Wolf Herr von Stubenberg (Kämmerer 1660, Regimentsrat 1661 und 1662 nicht, aber 1655-1664), Franz Anton von Trauttmansdorff (Kämmerer Leopolds I. und Ferdinands III. 1657, Regimentsrat 1655-1665), Georg Sigmund von Herberstein (Kämmerer 1660, Regimentsrat 1657-1665), Georg Barbo (Kämmerer Ferdinands II. 1635, Regimentsrat 1626 bis 1637). Die Ernennung zu Kämmerern vor Antritt der Stelle in der Regierung war nicht häufig, kam aber unter allen drei Kaisern vor (Christoph Freiherr von Eibiswald, Kämmerer Ferdinands II. 1627, Regimentsrat 1635-1641), Georg Friedrich Wagen, Freiherr, evtl. Georg Ehrenreich (Kämmerer Ferdinands II., 1619 Regimentsrat 1635-1641), Adolf Graf Wagensperg (Kämmerer Leopolds I. 1658, Ferdinands III. 1650, Regimentsrat 1651 bis 1665), Hans Maximilian von Herberstein (Kämmerer 1654, Regimentsrat 1655-1665), Georg Friedrich Freiherr von Mörsperg (Kämmerer 1660, Regimentsrat erstmals im 1662er StLA, Hs. II/ 15 bis 17). <?page no="551"?> 550 nen Vater Maximilian Graf von Trauttmansdorff in engem zeitlichen Zusammenhang 1642/ 43 Regimentsrat in Graz und bereits 1643 Kämmerer, bevor er 1647 Reichshofrat wurde. Sigmund Friedrich von Trauttmansdorff war etwa 1646/ 47 bis 1650 Regimentsrat, in welchem Jahr er auch Kämmerer Ferdinands III. und später Landeshauptmann in Innerösterreich wurde 1956 . Auch die landesfürstliche innerösterreichische Verwaltung wies damit einen erheblichen und im Ansteigen begriffenen Grad der Verknüpfung mit dem kaiserlichen Hofstaat auf. Hochgradig war auch die Verflechtung zwischen Hofstaat und dem böhmischen Appellationsgericht. Nach seiner Reform im Jahr 1628 sah es vier Richter aus dem Herrenstand vor, die aus den Ländern der böhmischen Krone stammen sollten 1957 . Wegen dieser Fokussierung der Richterschaft war die Appellationsratsstelle eine wichtige Etappe auf dem Weg zu den obersten böhmischen Landesämtern, wobei der Appellationspräsident bereits oberster Landesbeamter war. In den 1650er Jahren vollzog sich der Umschwung der Verflechtungsrichtung: Waren Franz Eusebius und Sebastian von Pötting noch Appellationsräte gewesen, bevor sie Kämmerer wurden 1958 , war dies in den 1660er Jahren umgekehrt 1959 . Ähnlich war es bei den Vizepräsidenten. Der erste Vizepräsident der Appellation, Georg Adam von Martinitz (1627/ 28) hatte zu 1956 Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein (Kämmerer Ferdinands III. 1628, Regimentsrat 1626-1628), Johann Weikhard von Auersperg (Reichshofrat 1640, Regimentsrat 1638-1640), Hans Friedrich von Trauttmansdorff (Kämmerer 1643, Reichshofrat 1647, Kämmerer Leopolds I. 1656/ 57, Regimentsrat 1643 bis 1649), Sigmund Friedrich von Trauttmansdorff (Kämmerer Ferdinands III. 1650, Leopolds I. 1658, Regimentsrat 1647-1650), M. Strassoldo (Kämmerer Ferdinands II. evtl. 1617, eher 1628, Regimentsrat 1628), Hans Ferdinand Khuenburg (Kämmerer Ferdinands II. 1634, Regimentsrat 1630-1633), Dr. Johann Khuen (evtl. Kämmerer Leopolds I. 1665, Regimentsrat 1643-1661). 1957 Auersperg (1805), S. 23, 24. Genauer: Acht Richter sollten auf der Bank der Herren und Ritter Platz nehmen, acht auf der Doktorenbank, mit dem Präsidenten also 17 Richter dienen. Die Reform datierte vom 29. Okt. 1628. Ferdinand III. erließ am 26. Nov. 1644 eine neue Instruktion für das Appellationsgericht. Pánek (1999), S. 91-93, hebt für das 16. Jahrhundert die Bedeutung des Einflusses der Kaiser auf die Gerichte Böhmens hervor. Bérenger (1993), S. 163, 164, dagegen wertet die Bestellung von Richtern aus den Ländern der böhmischen Krone als Indikator für die führenden Positionen von Böhmen in der Landesverwaltung und deutet damit ein Nachlassen der Tiefenwirkung der Macht der Dynasten an. 1958 Daten zu Richtern nach Auersperg (1805). Franz Freiherr von Pötting 1647, Franz Eusebius von Pötting, Kämmerer 1650; Johann Sebastian Freiherr von Pötting 1651, Kämmerer Ferdinands III. 1653, Leopolds I. 1657. Otto Freiherr von Nostiz 1631, später Landeshauptmann und Geheimer Rat (vgl. Schwarz (1943), S. 316). 1959 Johann Carl Sigmund von Gersdorf 1651, Johann Sigmund von Gersdorf: Truchseß 1638, Fürschneider 1639, Mundschenk 1648, verm. identisch. Johann Franz Graf von Vrbna und Freudenthal 1659, Kämmerer 1656; Carl Max Graf von Lazansky 1667, Kämmerer 1662; Jaroslaw Graf von Martinitz 1669, Kämmerer 1668; Ignaz Carl Graf von Sternberg 1669, Kämmerer 1665. <?page no="552"?> 551 dieser Zeit kein kaiserliches Hofamt, war 1625 aber bereits Kämmerer des böhmischen Königs (Ferdinand III.) geworden. 1638 wurde er, nachdem er 1628 böhmischer Kammerpräsident und um 1634 böhmischer Hofkanzler geworden war, auch Geheimer Rat 1960 . Der zweite Vizepräsident, Adolf Vratislav von Sternberg (1659) war seit 1652 Appellationsrat, bevor er ein Hofamt bekam, indem er 1654 Kämmerer Erzherzog Leopolds wurde 1961 . Der dritte Vizepräsident (1667), Johann Franz Graf von Vrbna dagegen war seit 1657 Kämmerer Leopolds I. und zuvor Ferdinands III. gewesen 1962 . Bei den Präsidenten ging die Tendenz später ebenfalls dahin, das Hofamt als Vorstufe anzutreten, im Untersuchungszeitraum hielten sich jedoch beide Wege die Waage. Der neunte Präsident der Appellation, Bernhard Ignaz Graf von Martinitz, war nach seinem Studium in Siena 1636 Mundschenk und 1637 Oberstsilberkämmerer Ferdinands III. geworden, ging 1638 als Rat zur Appellation, wurde 1639 Kämmerer, 1643 Vizepräsident der Appellation, wurde dann Oberstlandrichter (1644), Oberstlandkämmerer (1650) und Oberstlandhofmeister (1651), bevor er 1652 kaiserlicher Geheimer Rat wurde 1963 . Auch der elfte Präsident, Ferdinand Ernst Graf Waldstein, Sohn des kaiserlichen Oberststallmeisters und Oberstkämmerers, wurde 1643 Mundschenk und Kämmerer, 1648 Reichshofrat und kam als solcher 1650 als Präsident zur Appellation 1964 . Der 13. Präsident, Franz Ulrich Graf Kinský, war Kämmerer Leopolds I. seit 1656, bevor er 1667 das Präsidentenamt antrat 1965 . Umgekehrt brachte der Posten des Appellationspräsidenten einigen Stellen im Hofstaat ein: Der achte Präsident, Friedrich von Tallenberg (seit 1616/ 22), wurde als solcher unwirklicher Kämmerer Ferdinands III. 1966 Der spätere Geheime Rat Johann Hartwig Freiherr von Nostiz, Neffe des Geheimen Rates Otto von Nostiz-Neundorf, wurde 1644 Appellationspräsident, ohne zuvor ein kaiserliches Hofamt innegehabt zu haben, durchlief weitere hohe böhmische Landesämter und wurde, nachdem er 1651 kaiserlicher Kämmerer und einige Monate darauf Oberstlandkämmerer in Böhmen geworden war, als böhmischer 1960 Auersperg (1805), S. 23, ÖNB, Cod. 13630, fol. 10v, Schwarz (1943), S. 299. 1961 Auersperg (1805) S. 76, ÖNB, Cod. 13630, fol. 16v, 17. 1962 Auersperg (1805), S. 76. 1963 Auersperg (1805), S. 28, ÖNB, Cod. 13630, fol. 13v, Schwarz (1943), S. 299. 1964 Auersperg (1805), S. 70, ÖNB, Cod. 13630, fol. 15v, Gschließer (1942), S. 256, 257. 1965 Auersperg (1805), S. 76, ÖNB, Cod. 13630, fol. fol. 18, 18v. 1966 Auersperg (1805), S. 21, ÖNB, Cod. 13630, fol. 7v, 8. <?page no="553"?> 552 Oberstkanzler 1652 kaiserlicher Geheimer Rat 1967 . Auch der zwölfte Präsident, Franz Karl Freiherr von Kolovrat, war bereits Präsident, als er Höfling wurde (Präsident 1651, Kämmerer 1652) 1968 . Insgesamt waren die meisten Appellationsräte aus dem Herrenstand auch Höflinge, sei es vor ihrer Tätigkeit in diesem Gericht, sei es parallel oder im Anschluß daran. Diese Sichtung ließe sich in weiteren Studien fortsetzen, etwa bei den Landrichtern, die ebenfalls, sei es in Böhmen, sei es in Krain, vom Kaiser und nicht ohne den Einfluß von Höflingen vergeben wurden 1969 . Das Kämmereramt stellte eine besondere Schnittstelle zwischen Zentrum und Peripherie dar, welches den Amtsträgern der Gerichte, Regierungen und landständischen Verwaltung aus dem Herrenstand entweder winkte oder mitgegeben wurde. Laufbahnen in Hof und Ständen vollzogen sich nicht allein wie im oben ausführlich geschilderten Beispiel Harrachs zwischen Hofstaat und Ständen, sondern überhaus häufig und unter Rückgriff auf Ressourcen der jeweiligen Ämter. So verwendete sich beispielsweise auch der kaiserliche Kämmerer Georg Christian Graf Saurau auf Geheiß des Obersthofmeisters Dietrichstein 1654 bei den steirischen Ständen und konnte sich 1655 über die Verleihung der innerösterreichischen Regimentsratsstelle freuen, zu der Dietrichstein „secundirt“ und verholfen habe 1970 . Durch diese Verbindung und den Wechsel zwischen den Sphären öffneten sich Perspektiven auf zwei verflochtene Karrieren; das Bild der gotischen Doppelwendeltreppe in der Grazer Burg mag einem hier vorschweben. Die Abstimmung der Interessen von Zentrale und Ländern setzte sich jenseits des Kämmereramtes fort. Daran erinnern nicht allein die zumeist höherrangigen Höflinge, die bei Landtagen der Erblande als Kommissare des Landesherren oder Vermittler auftraten. Auch muß be- 1967 Auersperg (1805), S. 70, ÖNB, Cod. 13630, fol. 13v, 14, Schwarz (1943), S. 313, 314, Sienell (2001a), S. 168-170. 1968 Auersperg (1805), S. 70, ÖNB, Cod. 13630, fol. 16, Schwarz (1943), S. 266. 1969 Vgl. AVA, FA TM, K. 125, Bb. 4.h., Konv. ohne Nummer (vgl. Anm. 1786), fol. 2, kaiserlicher Befehl an Adam Matthias Graf Trautmannsdorff, Ebersdorf, 15. Aug. 1649, Bitte um Rat und Gutachten, wem die Landrichterstelle des verstorbenen Franz Carl Matthias von Sternberg zu geben sei; OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 638, Johann Georg Freiherr von Lamberg an Oberstkämmerer Johann Maximilian Graf von Lamberg, Laibach, 1. Okt. 1662, Bitte um Verwendung zur Erlangung einer Landratsstelle in Krain; ebd., Fasz. 30, Nr. 658, Johann Ludwig Freiherr von Lamberg an Johann Maximilian Graf von Lamberg, Klagenfurt, 4. Nov. 1662, dankt für Brief Lambergs von Wien, 28. Okt. und teilt mit, daß er „heütigs Tags zum Landt Rath würkhlich installiert worden“ sei. 1970 MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 209, Georg Graf von Saurau an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Graz, 13. März 1654. Saurau erklärte sich bereit, einem Schützling Dietrichsteins (Pietro Argento, vgl. MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 15) gegen die Landstände zu unterstützen. Saurau dankte Dietrichstein später für die Hilfe zur kaiserlichen Entscheidung, ihm die Regimentsratsstelle zu geben (ebd., Schloß Schwamberg, 5. Okt. 1655). <?page no="554"?> 553 tont werden, daß mit den Aussichten auf Laufbahnen im Hofstaat durchaus versucht wurde, über Hoffende Druck auf die Stände auszuüben. Wenn etwa der Hofkanzler Hans Joachim Graf Sinzendorf den in Österreich ob der Enns einflußreichen Franz Albrecht Graf Harrach im Jahr 1663 bat, er möge die Stände, die bei der Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Kaiser Schwierigkeiten machten, „zur Raison bringen“, bat er einen Adeligen, der sich noch Hoffnungen auf ein angemessenes Hofamt machte und gab ihm nach der halbwegs befriedigenden 1663er Landesbewilligung einen Motivationsschub, der als Anerkennung des Geleisteten ebenso wie als Aussicht auf Künftiges verstanden werden mochte: das Obersthofmarschallamt werde möglicherweise neu besetzt, wofür Harrach nach Auffassung des Kaisers, Auerspergs und des Oberstkämmerers „gar wol einen praetendenten abgeben möchte“ 1971 . Eine Einbahnstraße für kaiserlichen Einfluß in Richtung Peripherie war dieses Element der Gewährleistung von Herrschaft aber nicht; auch in der anderen Richtung wurde dem durch Inhaber von Hofämtern hergestellten Konnex zu den Ländern der Monarchie von Zeitgenossen hohe Bedeutung zugemessen. Der venezianische Botschafter am Kaiserhof Leopolds I. fürchtete in diesem Sinne eine Verschlechterung der Lage der Verteidigung der Erblande gegen Tartareneinfälle über das Pisino aufgrund des Todes des Obersthofmeisters Portia († 1665), der dort begütert war; er meinte aber, der Umstand, daß der Bruder des Fürsten Auersperg dieses Gebiet nach dem Tod Portias gekauft habe, sei wegen Auerspergs Gewicht im Geheimen Rat für Venedig günstig 1972 . Repräsentanz In dem Maße, wie das Kämmereramt quantitativ ausgeweitet wurde, verschob, wurde es Teil der Ausstattung junger Mitglieder des Herrenstandes bei ihrem Weg in Justiz und Verwaltung 1973 . Den hohen Amtsträgern der Landesverwaltungen winkte vermehrt die Geheimratsstelle. Bereits S CHWARZ hat darauf hingewiesen, daß im Zuge der Vergrößerung des Geheimen Rates auch Repräsentanten der Krone in den Län- 1971 AVA, FA HR, K. 447, Hans Joachim Graf Sinzendorf an F. A. Harrach, Wien, 23. Jul. 1663, „raison“; Wien, 23. Aug. 1663, Bewilligung, Obersthofmarschallamt. 1972 Sagredo 1665, Fiedler (1867), S. 111. Zur Herrschaft der Habsburger in ihren südlichen Erblanden vgl. Gorizia (1999) und Porcedda (1997). 1973 Unter Ferdinand III. war es mitunter der erste Schritt in den Hofstaat, aber bei den erbländischen Adeligen in der Regel nicht der erste Schritt im kaiserlichen, landesfürstlichen oder landständischen Dienst. Vgl. Götz (1976). <?page no="555"?> 554 dern dieses Amt bekamen, ohne bei Hof als solche sonderlich relevant zu sein 1974 . Der mährische Landeshauptmann Paul Graf Liechtenstein- Castelkorn († 1648) dagegen wurde noch im Jahr 1646 lediglich kaiserlicher Kämmerer. Johann Graf Rottal, der 1646 die Verwaltung dieser Landeshauptmannschaft übernahm, wurde 1647 ebenfalls Kämmerer, bevor er 1648 Landeshauptmann und im Jahr 1650 Geheimer Rat wurde 1975 . Ende 1647 erhielt Liechtenstein während des Aufenthalts des Kaisers in Prag ebenso wie die Grafen von Vrbna und %ernín den Geheimratstitel, während Rottal das Prädikat „hoch- und wohlgeboren“ bekam 1976 . Ähnlich wie in Böhmen waren bzw. wurden die niederösterreichischen Statthalter seit Ferdinand II. mit nur einer Ausnahme, dem nur wenige Jahre amtierenden Teuffel, Geheime Räte. In Österreich ob der Enns waren die Landeshauptleute erst seit etwa 1630 auch Geheime Räte. Die Landeshauptmänner Volkersdorff (seit 1610) und Herberstorf (seit 1628), waren weder kaiserliche Kämmerer noch Geheime Räte 1977 ; erst Hans Ludwig Kuefstein (Landeshauptmann seit 1630) war seit etwa 1630 kaiserlicher Geheimer Rat, was sich mit David Ungnad von Weissenwolff (seit 1656) und Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg (1671) fortsetzte, die zudem Hofkammerpräsident bzw. Obersthofmarschall gewesen waren. In der Steiermark, aus der Ferdinand II. stammte, waren die Landeshauptleute Sigmund Friedrich von Herberstein (seit 1594/ 95), Hans Ulrich von Eggenberg (seit 1621), Karl von Saurau (1635), Johann Maximilian von Herberstein (1648) und Sigmund Friedrich Graf von Trauttmansdorff (seit 1660) 1978 dagegen durchweg Kämmerer und/ oder Geheime Räte ihrer Landesherren. Im zur innerösterreichischen Ländergruppe zählenden, aber dezentralen Kärnten am- 1974 Schwarz (1943), S. 328, unter Bezug auf Rottal. Vgl. die Repräsentationspflichten Geheimer Räte wie die Stellvertretung für den Kaiser bei Taufen. So beauftragte Erzherzog Leopold Wilhelm den kaiserlichen Geheimen Rat und innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten Dietrichstein u.a. 1640 mit der Stellvertretung bei der Taufe eines Kindes des Hofkriegsrats Caretto (StLA, FA DTH, Sch. 11, Heft 37, Leopold Wilhelm an Dietrichstein, Fritzlar, 22. Auf. 1640), Ferdinand III. ließ sich durch ihn bei der Taufe einer Tochter des innerösterreichischen Hofkammerrates Rudolf Graf von Wagensperg vertreten (StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, Ferdinand III. an Dietrichstein, Preßburg, 20. Febr. 1638). 1975 Vgl. Schwarz (1943) S. 328, 329. Zu Liechtenstein und Rottal d´Elvert (1869), S. 18. 1976 AVA, FA HR, K. 449, David Ungnad von Weissenwolff an F. A. Harrach, Prag, 28. Dez. 1647. 1977 Listen der Landeshauptleute von Österreich ob der Enns in OÖLA, HA WB, Sch. 36, II/ 1, fol. 2; OÖLA, HSt, Sch. 1, Regierung und Landschaft, I/ 5a. 1978 ÖNB, Cod. 7248, fol. 336, 336v. Vgl. Posch (1962), S. 62; Posch (1962), S. 32, vgl. aber Popelka (1962), S. 62. Am Beginn der Herrschaft Ferdinands II. stand ein Huldigungsstreit, vgl. Loserth (1898) und Gugel (1968). <?page no="556"?> 555 tierte 1610 bis 1636 ein Kämmerer Ferdinands II. (Christoph David Freiherr von Urschenbeck), wohingegen die beiden Nachfolger Paradeiser und Kronegg keine kaiserlichen Kämmerer waren. Erst danach folgten mit Johann Karl Fürst Portia (seit 1666) und Sigmund Helfried Graf von Dietrichstein wieder Kämmerer Leopolds I. 1979 In Krain und Görz setzte dies erst später ein 1980 . Die ungarischen Palatine Esterházy, Draskovich und Pálffy wurden unter Ferdinand III. mit dem Kämmererschlüssel beehrt, ohne zum Dienst verpflichtet zu werden 1981 . Daß Pálffy ebenso wie der Reichsvizekanzler Kurz, der Landeshauptmann in Österreich ob der Enns Kuefstein und der niederösterreichische Statthalter Trautson bereits Geheimer Rat war, als er unwirklicher Kämmerer wurde, macht deutlich, daß erst in den späten 1640er und 1650er Jahren das Prestige des Kämmereramtes deutlich hinter das Geheimer Räte zurücktrat. Der Hinweis auf die Autorität, welche ein Hofamt Personen, die in der Verwaltung der Erblande dienten, verleihe, wurde besonders unter Leopold I. häufig vorgebracht, nicht zuletzt vom Kaiser selbst 1982 . So bat, wenn auch vorläufig noch vergeblich, Ernst Friedrich Graf Herberstein im Jahr 1663 unter Hinweis auf eine lange Zeit der Vertröstung um eine Stelle im Geheimen Rat, weil er sonst sein Kanzleramt nicht „genugsamblich befördern kann (Ja vill mehr in villen Sachen darinen gehindert werde) noch mit reputation meines Herkhomens dienen khan, umbwillen meine Vorfahren von geringem Stand“. Das Argument, daß er Kämmerer Ferdinands III. und seit 1659 auch Leopolds I. war, reichte in Anbetracht ihrer Vielzahl offenbar nicht mehr hin. Darauf, daß Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff, Landeshauptmann in der Steiermark, die Geheime Ratsstelle erst bekam, als er nicht allein darauf hinwies, daß er sonst seine Autorität bei den Landständen verliere, sondern darüber hinaus für den Kaiser keine Landtagsproposition mehr machen könne, wurde oben bereits hingewiesen. Die Erlaubnis, in Wien endlich den Eid abzulegen, erbat er ebenfalls mit dem Hinweis darauf, 1979 Vgl. Webernig (1987), S. 102. 1980 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 66), Wien, 20. Aug. 1664, über die Ernennung von Ludwig Graf Rabatta zum Landeshauptmann in Görz. Zuvor war Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg Landeshauptmann in Krain gewesen. 1981 Liste unwirklicher Kämmerer Ferdinands III. in HHStA, OKäA F2, u.a. Niklas Graf Esterházy als Palatin, Hans d.J. Freiherr von Pálffy als Kronverwalter, Sigmund Graf Kurz als Reichsvizekanzler am 5. Okt. 1645 in Linz, Johann Ludwig Graf Kuefstein als Landeshauptmann in Österreich ob der Enns, 22. Mai 1645 in Linz, Johann Draskovich als Palatin und Paul Graf Pálffy als Palatin in Linz am 14. Jul. 1648. 1982 Unter Bezug auf den Statthalter Conrad Balthasar von Starhemberg; vgl. Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 156), Wien, 2. Sept. 1665. <?page no="557"?> 556 daß er so dem Kaiser beim bevorstehenden Landtag „desto ersprieslicher dienst mit freudigem Gemüt leisten möge“ 1983 . Damit dem Haus Habsburg auch außerhalb der Erblande ersprießliche Dienste geleistet werden konnten, statteten die Kaiser ihre Gesandten mit den ihnen erforderlich erscheinenden Hofämtern aus oder wählten entsprechende Inhaber und sorgten damit nicht allein auf der Ebene des Adelsstandes für eine adäquate Vertretung. Bemerkenswert ist dabei, daß selbst der wichtigste Botschafterposten, den die österreichischen Habsburger zu besetzen hatten, an Höflinge vergeben wurde, die zwar ausnahmslos, aber mitunter erst nach einigen Jahren in Spanien kaiserliche Geheime Räte wurden, bei Antritt ihrer Botschaft aber erst Kämmerer oder Inhaber anderer Hofämter waren. Franz Christoph Graf Khevenhüller, Kämmerer Ferdinands II. seit 1614, war Botschafter von 1617 bis 1631 und erhielt 1621 den Titel eines Geheimen Rates, wobei ihm zugesichert wurde, daß er nach seiner Rückkehr aus Spanien die Geheimratsstelle bedienen solle, was während eines kurzen Aufenthaltes im Jahr 1625 geschah; seit 1631 nahm er regelmäßig an den Sitzungen des Geheimen Rates teil 1984 . Auch Francesco Caretto Marchese di Grana, kaiserlicher Botschafter in Spanien von 1641 bis 1651, wurde während seiner Abwesenheit vom Kaiserhof im Jahr 1647 zum kaiserlichen Geheimen Rat ernannt 1985 ; 1622 war er Kämmerer Ferdinands II., 1637 Hofkriegsrat Ferdinands III. geworden. Sein Nachfolger, der Kämmerer Johann Maximilian Graf von Lamberg (1652-1660) wurde bereits kurz vor seiner Abreise nach Spanien Geheimer Rat Ferdinands III., nach dessen Tod Geheimer Rat Leopolds I. und versah die Stelle nach seiner Rückkehr an den Kaiserhof ebenso wie Khevenhüller. Der Botschafter Franz Eusebius von Pötting (seit 1662) war, als er nach Spanien ging, gleichfalls kaiserlicher Kämmerer, wurde 1665, wiederum in Abwesenheit, zum kaiserlichen Geheimen Rat ernannt und versah dieses Amt nach seiner Rückkehr an den Kaiserhof. Das Prestige des Kämmereramtes reichte für die Entsendung also aus. Dies ist umso bemerkenswerter, als die kaiserlichen Botschafter in Venedig ebenfalls kaiserliche Höflinge waren, auf diesem Posten aber 1983 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 477, Ernst Friedrich Graf von Herberstein an Johann Maximilian Graf von Lamberg, Graz, 4. März 1663; ebd., Fasz. 27, Nr. 521, Trauttmansdorff an Lamberg, Graz, 25. Febr. 1665, Gefahr für die Autorität; das kaiserliche Interesse würde daran spürbar zu leiden haben; ebd., Fasz. 27, Nr. 521, Trauttmansdorff an Lamberg, Rabenstein, 18. Okt. 1665, Infragestellung der Landtagsproposition; ebd., Fasz. 27, Nr. 521, Trauttmansdorff an Lamberg, Wien, 29. März 1667, „erspriesler dienst“. 1984 Schwarz (1943), S. 254. 1985 Vgl. Schwarz (1943), S. 213. <?page no="558"?> 557 nicht Geheime Räte wurden: Johann Ferdinand Graf Portia war Kämmerer Ferdinands III., als er von 1647 bis 1652 den Botschafterposten innehatte 1986 , und noch Johann Humbrecht Graf %ernín, Botschafter in Venedig von 1660 bis 1663, war Kämmerer Leopolds I., noch nicht Geheimer Rat 1987 . Als Botschafter erhielten die Höflinge, auch ohne Geheimer Rat zu sein, den Titel „Exzellenz“, der ihnen als Kämmerer von den Formalbotschaftern Spaniens, Venedigs und des Papstes am Kaiserhof nicht gegeben wurde 1988 . Geheime Räte dagegen erhielten den Titel Exzellenz. Gesandten war dieser daher besonders dann von Nutzen, wenn sie einerseits nicht Formalbotschafter, andererseits auf besonderes Prestige angewiesen waren und zudem nicht als Fürsten das „Durchlaucht“ beanspruchen konnten. Vor diesem Hintergrund kam wohl der kaiserliche Unterhändler Johann Ludwig Graf Nassau spätestens 1645 zu seiner Geheimratsstelle; dies war indes im zweiten Drittel des Jahrhunderts noch ein Einzelfall, der später aber Schule machte 1989 . Kaiserliche Kämmerer wurden, insbesondere dann, wenn sie weitere Ämter innehatten, von Zeit zu Zeit auch zu meist kleineren Missionen herangezogen, wobei sie im Vergleich zu Geheimen Räten, Reichshofräten, Hofkriegsräten und Hofkammerräten allerdings deutlich zurückstehen 1990 . So wurde beispielsweise der kaiserliche Kämmerer und Oberstfalkenmeister Franz Albrecht Harrach 1642 nach Prag und nach Dresden zum Kurfürsten von Sachsen geschickt 1991 , 1643 über München nach Worms 1992 , im Januar 1645 wiederum nach Dresden 1993 . Der Kämmerer Heinrich Johann von Bubna übernahm u.a. eine Gesandtschaft zum König von Polen 1994 . Raimondo Graf Montecucoli, Kämmerer und Hofkriegsrat, reiste in den Jahren 1653 bis 1655 nach Schweden 1986 Schwarz (1943), S. 322. 1987 Kalista (1936), S. 159. Ebenso war Hermann Graf %ernín, der Botschafter nach Konstantinopel in den Jahren 1644/ 45 zu diesem Zeitpunkt lediglich kaiserlicher Kämmerer; zur Botschaft vgl. Wagner (1984). 1988 BAV, Vat. Lat. 10423, fol. 178, 179. Fellner (1907a), S. 65, 66, vermutet, daß der Titel „um die Mitte des 17. Jahrhunderts“ aufkam. Mit dem Ende des 1650er Jahre entstandenen Zeremonialberichts ist ein terminus ante quem, mit Grimani 1641 (Fiedler (1866), S. 241), ein terminus ante quem non gegeben. Dieser Titel dürfte demnach zwischen 1641 und etwa 1655 zuerkannt worden sein. 1989 Vgl. Schwarz (1943), S. 312, 313. 1990 Vgl. die Rubrik ‚Liefergelder und Reisekosten’ in HKA, HZAB. 1991 HKA, HZAB 88. Für die Reise nach Prag erhielt er 300 fl., für die nach Dresden 450 fl. 1992 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Dez. 1643 1993 AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, Jan. 1645. 1994 HKA, HZAB 90 (Polen, Erstattung 1.800 fl.), HZAB 91 (1645), Reise nach Graz, 60 fl. <?page no="559"?> 558 und Flandern 1995 , Johann Reichard von Starhemberg, ebenfalls Kämmerer und Hofkriegsrat, war 1648 beim Kurfürst von Bayern in München 1996 , reiste 1653 nach Brüssel und nach München, 1654 wiederum nach Brüssel sowie nach Dresden, 1655 erneut nach Dresden sowie nach Berlin 1997 . Im Zuge der Vorbereitungen der Wahl Leopolds I. zum römischen König wurden auch zahlreiche Kämmerer zu Missionen ausgesandt 1998 . Diese Missionen boten Höflingen Möglichkeiten der Bewährung und kaum ein Höfling, der zwischen 1618 und 1666 - sei es in Reichshofrat, Hofkammer, Hofkriegsrat oder im Ehrendienst - eine weiterführende Karriere im Hofstaat durchlief, fehlt in der Rubrik des Hofzahlamtes, in welcher die Erstattung von Reisekosten dokumentiert wurde 1999 . 1995 AVA, GD RM, a/ 4/ 10: Tagebuch der Reise Raimondo Montecucolis nach Schweden, Dez. 1653 bis Apr. 1654, ebd. a/ 4/ 11: Tagebuch der Reise nach Flandern und England 1654, 1655, dazu Beilagen in ebd., a/ 4/ 13. Vgl. zu Montecucoli ausführlich Schreiber (2000). 1996 Siehe AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg Johann Reichard an F. A. Harrach, München, 16. März 1648. Für die Reise erhielt er aus dem Hofzahlamt eine Zuwendung (HKA, HZAB 94, fol. 241). Zu Maximilian I. von Bayern vgl. Albrecht (1998). 1997 AVA, FA HR, K. 448, Starhemberg Johann Reichard an F. A. Harrach, Korrespondenz 1652 bis 1661, vgl. die zahlreichen Einstellungen in der Rubrik Liefergeld in HKA, HZAB. 1998 Zu den Missionen und Verhandlungen zu und mit den Kurfürsten vgl. Pribram (1888), S. 27-80. Im März wurden Graf Königsegg (? ) zu Kurmainz, %ernín zu Kurköln, Franz Augustin von Waldstein zu Kurpfalz, Wolf Graf von Ötting zu Kurtrier und Heidelberg, Graf Kinský zu Kursachsen gesandt (AVA, FA HR, K. 447, Hans Maximilian Freiherr von Schönkirchen an F. A. Harrach, Aschaffenburg, 12. März 1658). HKA, HZAB 103, weist für Humbrecht Graf %ernín Reisekosten von Wien zu Kursachsen nach Teplitz in Höhe von 300 fl. aus; derselbe erhielt für eine Reise zu Kurköln 240 fl., Franz (Augustin) Graf Waldstein für seine Reise zu Kurpfalz 100 fl., Karl Graf Waldstein für eine Reise von Linz nach München 200 fl. (HKA, HZAB 104), in späteren Jahren Johann Joachim Graf Slavata für eine Reise von St. Lambrecht nach Wien 300 fl. (ebd.), Paul Sixt Trautson, Kämmerer und Regimentsrat für eine Reise nach Salzburg und Innsbruck 750 fl. (ebd.), der Kämmerer Wenzel Graf Althan für eine Reise nach München 300 fl. (HKA, HZAB 107), der Kämmerer Johann Sigmund Graf Dietrichstein für eine Reise nach Salzburg 300 fl. und für eine Reise nach Innsbruck 340 fl. (HKA, HZAB 107 und 108), der ehem. Oberststallmeister und Kämmerer Franz Albrecht Harrach für seine Reise nach Innsbruck 450 fl. (HKA, HZAB 108), der Kämmerer Franz Graf Lodron für eine Reise nach Regensburg 300 fl. (ebd.), um nur einige zu nennen. Auch für die Vertretung auf Landtagen wurde gezahlt. 1618 erhielt Adam von Waldstein für seine Verwendung auf dem mährischen Landtag eine Zahlung (HKA, HZAB 67), Bernhard Ignaz Graf Martinitz (Kämmerer, Appellationsrat und Landrechtsbeisitzer in Böhmen) für seine Verwendung auf dem mährischen Landtag 600 fl. (HKA, HZAB 88), Wenzel Georg Graf Sternberg für seinen Dienst beim mährischen Landtag 1.000 fl. (HKA, HZAB 103). 1999 HKA, HZAB. Vgl. zu den Kommissionen des Reichshofrats Ortlieb (2001) und Ortlieb (1999). Eine Zusammenstellung von Gesandten unter Ferdinand II. gibt auch Vehse (1860), S. 130-133. Bei den Kommissionen von Höflingen wären auch die zu den Kreistagen des Bayerischen Reichskreises zu nennen (Hartmann (1997), S. 225, 226). <?page no="560"?> 559 d. Geschlechter In Anbetracht der bisher entfalteten Komplexität von Stellenvergaben wird man die Bedeutung der Familie etwas skeptischer betrachten. Auf der einen Seite war zwar die Förderung der Kinder verdienter Höflinge eine der zentralen kaiserlichen Gnaden. So sicherte Ferdinand III. seinem Obersthofmeister Trauttmansdorff als Dank für dessen Leistungen beim westfälischen Frieden zu, daß er dessen Kindern und deren Nachfahren „vor andern in concurso aliorum caeteris paribus zu begnaden und zu befördern mier angelegen sein lasse, auch selbst darauf bedacht sein werde, wie diese und ander mir von euch gelaiste ansehnliche dienste eure khinder auch empfinden und geniessen mögen“ 2000 . Trauttmansdorffs erstgeborener Sohn war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits Kämmerer und kam darüber später nicht mehr hinaus, der zweitgeborene war und blieb Kämmerer und Reichshofrat. Leopold I. sah sich durch das Versprechen seines Vaters nicht veranlaßt, dem Erstgeborenen den Orden vom Goldenen Vlies zu verschaffen; kein Trauttmansdorff erreichte in den nächsten hundert Jahren ein oberstes Hofamt. Immerhin aber wurde ein Graf Trauttmansdorff 1650 Kämmerer Ferdinands IV. Nach dessen Tod wurden sämtliche nachgeborenen Söhne des ehemaligen Obersthofmeisters Kämmerer Leopolds I.: Johann Friedrich als erster, dann Franz Anton (1657), Ferdinand Ernst (1660), Carl (1661) und Georg Sigmund (1662). Auch der Erstgeborene des Erstgeborenen wurde Kämmerer Leopolds I. Prominente Elternschaft, das wird hier deutlich, sicherte den Nachkommen immerhin die Aufnahme in den Hofstaat im Kämmereramt und zwar interessanterweise auch in einem der Jahre, in dem Leopold I. sich um Restriktion bemühte (1662). Damit war eine ehrbare Plattform erreichbar, von der aus alle höheren Ämter im kaiserlichen Dienst grundsätzlich offen standen. Dies galt ebenso für die Nachkommen anderer hochrangiger Höflinge. So wurde dem Kaiser 1663 in einem gutachterlichen Bericht des Hofquartieramtes empfohlen, der Bitte des Hofkanzlers und Geheimen Rates Hans Joachim Graf Sinzendorf, die ihm erteilte Quartierfreiheit seines Wiener Hauses auf alle Erben und Nachkommen beiderlei Geschlechts auszudehnen, zu entsprechen, da „keines weegs zu zweÿflen ist, daß nicht auch dessen Erben in deren vätterlichen fußstapfen tretten“ und „als Cammerherrn zu dienen, sich me- 2000 Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Preßburg, 10. Mai 1649, ediert bei Dickmann (1962), S. 457. <?page no="561"?> 560 ritirt machen“ 2001 . Die Ehrenämter des Hofstaats und mit dessen Erweiterung unter Leopold I. besonders das Kämmereramt wurden so zunehmend zur Anlauf- und Aufnahmestelle für Nachkommen, deren Chancen, von diesem Amt aus in eines der einzeln besetzten höheren Ämter des Hofstaats zu gelangen, durch die Dilation allerdings sank. Ähnlich wird man auch das adelige Frauenzimmer einschätzen. Die Unterbringung von Töchtern im Hofstaat weiblicher Dynasten brachte diesen ein Einkommen, beim Austritt eine Abfindung, vermehrte ihr Prestige und positionierte sie auf den zentralen Heiratsmarkt der Erblande 2002 : alles Elemente, die dafür sorgten, daß Väter bei Kaiserinnen mit der Bitte um Stellen für ihre Töchter vorstellig wurden, Bittschriften geschrieben, Stellen versprochen und Expektanzen vergeben wurden 2003 . Weil die Stellen besoldet waren, blieb ihre Zahl sehr begrenzt, wobei die Fluktuation hauptsächlich vom Heiratsverhalten bzw. vom Eintritt in ein Kloster abhing. Überwiegend waren die Hofdamen Töchter von etablierten Höflingen, wobei es den Anschein hat, daß Töchter von Inhabern oberster Hofämter, Geheimer Räte und sonstiger Höflinge im Bedarfsfall bevorzugt wurden 2004 . Betrachtet man die Kämmerer Ferdinands II. und ordnet sie nach Geschlechtern, ergibt sich, daß die Herberstein mit über zehn Kämmerern an der Spitze lagen, während zahlreiche andere Geschlechter zahlreiche Personen im Hofstaat unterbrachten. Doch bereits die Streuung läßt an die unterschiedlich starke Auffächerung von Geschlechtern in Linien denken, an kontingente biologische Faktoren wie Sterblichkeit und Fruchtbarkeit. Bei einer solchen Quantifizierung fallen die so einflußreichen Harrach in die geringeren Kategorien, weil Ferdinand II. einen der Söhne seines Geheimen Rates Karl Graf Harrach zum Kardinalat vorschlug, andere im Militär unterbrachte und nur den Erstgeborenen auf eine Hoflaufbahn setzte, die ihm nach dem Kämme- 2001 HKA, HQR, K. 3, Nr. 30 (1663), Nr. 505, Hans Joachim Graf Sinzendorf, fol. 7, Bericht, präsentiert am 26. Aug. 1663. 2002 Vgl. besonders Bastl (1996). Zum Kennenlernen von Ehepartnern im Hofdienst vgl. Pils (1996/ 97). 2003 Vgl. Anm. 1828. 2004 Unter den Hofdamen der Kaiserin Maria Anna waren so eine Tochter ihres eigenen Hofmeisters (Maria Barbara), eine Tochter des Oberstkämmerers Puchheim (Maria Susanna), eine des Oberststallmeisters Waldstein (Maria Maximiliana), eine Tochter von Max Fürst von Dietrichstein, des ehemaligen Obersthofmeisters der Kaiserin Eleonora I. (Anna Franziska). Im Hofstaat der zweiten Frau Ferdinands III. waren wiederum Töchter des Oberstkämmerers (Maria Maximiliana von Puchheim) und des neuen Obersthofmeisters der Kaiserin (Maria Clara Gräfin von Dietrichstein als Tochter von Max Fürst von Dietrichstein) vertreten. <?page no="562"?> 561 reramt das Oberststallmeisteramt bei Ferdinand II. einbrachte. Die Herberstein dagegen erreichten solche Ämter im Zentrum nicht, wohl aber Führungsposten in der innerösterreichischen Verwaltung. Zählt man allerdings die Geschlechter, von denen drei oder mehr Angehörige bei Ferdinand III. Kämmerer wurden, hinzu 2005 , wird sichtbar, daß die primär innerösterreichischen Geschlechter zurückfielen (etwa Attems, Eibiswald, Saurau, Schrattenbach), ungarische und böhmische dagegen an Gewicht gewannen (Seriny; Martinitz, von Vrbna). Während in der Zahl der Kämmerer die Herberstein mit sieben Kämmerern nach den Trauttmansdorff wiederum führten, reduzierte sich die Nachkommenschaft der Harrach in der zweiten Generation nach Karl Graf Harrach auf sehr wenige männliche Erben - vor allem auf Ferdinand Bonaventura konzentrierten sich die Protektionsanstrengungen der diversen Onkel und Tanten (ein Kardinal und Geheimer Rat, ein Oberststallmeister, eine Obersthofmeisterin); er begann als Kämmerer seine Hoflaufbahn, heiratete die Tochter des Oberstkämmerers Lamberg und wurde 1699 Obersthofmeister Leopolds I. Christoph W EBER warnt in seinem Werk über die verwandtschaftliche Verflechtung des Kardinalskollegiums nicht ohne Grund vor dem „Trugschluß einer genealogischen Obsession“ 2006 . Für Ferdinand III. konnte gezeigt werden, daß seine Kämmerer zumeist bereits Ämter in der landständischen oder landesfürstlichen Verwaltung innehatten und daß sich wichtige Laufbahnen ihm Hofstaat als parallele Laufbahnen zwischen Hof und Ständen vollzogen. Die Merkmale „Sohn“ und beispielsweise „Verordneter“ lassen sich in Anbetracht der langlebigen Dominanz zahlreicher Herrenstandsgeschlechter in den verschiedenen Erblanden nicht trennen. Wenn am Kaiserhof aber etwa die Martinitz, Slavata, Waldstein, Dietrichstein, Starhemberg oder Harrach über Generationen hinweg für Stellen im Geheimen Rat und noch höhere Ämter prädestiniert waren, wird man den Grund nicht zuletzt in ihrer Stellung in den Erblanden suchen müssen. Zudem mußte der Hof gerade am rechten Ort, in gewissen Ämtern eine Stelle just frei und die jeweiligen Nachkommen (wenn vorhanden) im rechten Alter sein - um nur einige Randbedingungen zu nennen. 2005 Althan, Breuner, Erdödy, Forgách, Fugger, Fürstenberg, Gonzaga, Götz, Herberstein, Kolovrat, Losenstein, Maradas, Martinitz, Metternich, Ötting, Paar, Piccolomini, Popel von Lobkowitz, Pötting, Rabatta, Serényi, Thun, Trauttmansdorff, Waldstein, Vratislav von Mitrovic, Vrbna. 2006 Weber (1996), S. 21. Er macht deutlich, daß bei der Ernennung von Kardinälen Familie neben Leistung und erwarteter inhaltlicher Übereinstimmung mit den Zielen der Kurie ausschlaggebend war (ebd., S. 127-142). <?page no="563"?> 562 Die Reproduktionszyklen von Hofämtern und Familien sind aber von ganz unterschiedlicher Dauer. Und dann mochte es so kommen, daß ein junger Adeliger zu dem ihm vorgezeichneten Weg, zum „studÿren oder gaistlichen Standt gantz kein Lust habe“, was ihn im konkreten Fall auch für ein Hofamt disqualifizierte 2007 . Unklar ist überdies, welchen genauen Stellenwert Erinnerung an frühere Generationen hatte, wenn es um die Vergabe von Hofämtern ging. Die Durchdringung der Wiener Kirchen mit Denkmälern verdienter Höflinge im 17. Jahrhundert 2008 verweist auf die Relevanz dieser in ihrer Folgewirksamkeit unerforschten Dimension, ohne daß der Stellenwert mündlicher Verweise auf vergangene Verdienste der historischen Forschung zugänglich wäre. Die Betrachtung genealogischer Zusammenhänge bietet in dieser Problemlage problematische Plausibilitäten. Die Rolle der weiblichen Verwandten wird, da ihre Ermittlung aufwendigere genealogische Recherchen voraussetzt, regelmäßig unterschätzt oder ausgeblendet, ohne daß geklärt wäre, wie sich dieser Umstand zur zeitgenössischen Selbstbeschreibung verhielt 2009 . Der Stellenwert der Wiederverheiratung, der Einfluß der so weit verbreiteten Erbstreitigkeiten auf die Solidarität von Familien ist ungeklärt. Die Aufspaltung in verschiedenen Linien eines Geschlechtes ist ebenfalls hochgradig problematisch. Dann wäre daran zu erinnern, daß Familiarität selbst, die Reichweite von Familie, ihre Tragfähigkeit und Attraktivität auch in Abhängigkeit von denjenigen Hofämtern stand, welche Angehörige, Verwandte, Verschwägerte und Versippte innehatten. Schließlich mochten Verbindlichkeiten zurückwirken, die außerhalb der Verwandtschaft dadurch begründet wurden, daß Höflinge Personen protegierten, die in ihren eigenen Hofhaltungen dienten. So war es kein Einzelfall, wenn Johann Maximilian Graf von Lamberg als Botschafter in Spanien 1656 den Hofkammerpräsidenten bat, seinen eigenen niederadeligen Stallmeister Max von Seeau beim Kaiser zu empfehlen, an den er mit der Bitte um die Erteilung einer Expektanz auf eine Hofkammerstelle geschrieben hatte: Spätestens 1660 war Seeau Hofkam- 2007 HHStA, OMeA SR, K. 76, Konv. 3, Erzherzog Leopold Wilhelm an Franz Christoph Graf Khevenhüller, Gaffelstein, 29. Apr. 1646, über den jungen Ferdinand Graf Kollonitsch. Ein Hofamt erhielt er unter Ferdinand III. nicht. 2008 Hengerer (2001b). 2009 Darauf weist Pils (1998a), S. 63, hin. Die Frauen von Höflingen waren ebenso wie ihre Männer mit Visiten und Gegenvisiten beschäftigt, die bislang außer bei Pils (1998a), S. 74, 76, kaum in den Blick genommen wurden. Dies gilt auch für Gespräche (Pils (1998b)). Vgl. zu Frauen an Höfen auch Schraut (1998), Hirschbiegel (2000), zu Franziska von Slavata vgl. %e#ichová (1996). <?page no="564"?> 563 merrat 2010 . Ferdinand Ernst Graf von Waldstein suchte seinen Hofmeister bei der böhmischen Appellation unterzubringen, dem Hofmeister des innerösterreichischen Geheimen Rates und Hofkriegsratspräsidenten Tattenbach war ähnliches versprochen worden; doch verlor dieser die Hoffnung auf eine bessere Stelle und besuchte 1656 den schwedischen Residenten am Kaiserhof, um seine Bewerbung um eine Stelle in schwedischen Diensten anzukündigen; er brachte dabei vor, „daß es mit der Regierung der kaÿserl. Länder, ie länger ie mehr in confusion und Unordnung geriete, die gemühter der Ministrorum durch jalosie und eigennutz zertheilet weren; Jedweder für sich und die Seinen forgete; Ihro kaÿl: Maÿ. t frommigkeit mißbraucht, daß Publicum verwahrloset; der Verdienst guter Leute, von welchen auch noch etwas gutes ferner zugewarten stunde, hindan gesezt; und favor Aulae der geschicklichkeit vorgezogen würde; auch auff promessen weiter nichts zubawen; und in dieser keinem einzige besserung abzusehen were.“ 2011 Einige homines novi, sei es aus dem Reich, sei es aus den Erblanden, verhinderten mittels der ein Studium der Rechte voraussetzenden Hofämtern, daß die etablierten Familien Hofkarrieren vollständig zu monopolisieren vermochten; dies verweist dann wiederum auf das Nobilitationsrecht der Habsburger. Die Vielzahl dieser relevanten Faktoren 2012 läßt es zudem als kaum fraglich erscheinen, daß die Größe der Grundgesamtheit, die für eine Faktorenanalyse erforderlich wäre, die Zahl der vorliegenden Einheiten (Laufbahnen) übersteigt. Ob sich statt dessen in Modellrechnungen die Feldstärke einzelner Höflinge einschließlich derjenigen ihrer Konkurrenten berechnen läßt und dabei sinnvollen Aufschluß über die Relevanz oben genannter Faktoren gibt, darf in Anbetracht von weichen und nicht mehr ermittelbaren Faktoren wie der individuellen Interaktionskompetenz bezweifelt werden. Vor diesem Hintergrund würde ich nicht viel weitergehen wollen als der Familie eine zentrale Bedeutung beim Einstieg in den Hofstaat zuzugestehen, eine gewisse Geneigtheit der Kaiser anzuerkennen, Nachkommen verdienter Höflinge besonders zu fördern und diese auch bei zeitgleich mit einflußreicheren Hof- und Landesämtern etablierten Ver- 2010 OÖLA, HSt, Sch. 1232, Fasz. 21, Nr. 329, Verhandlungen über die Besoldung, Lamberg an Weissenwolff, Madrid, 20. Sept. 1656, Konzept. 1657 wurde für Johann Maximilian von Seeau wegen einer Reise von Tainitz nach Frankfurt 300 fl. eingestellt (HKA, HZAB 103, fol. 388), nach HKA, HZAB 106 (1. Jul. 1660 bis 31. Dez. 1661), wurde seine Besoldung als Hofkammerrat vom 1. Jan. 1660 von 1.000 fl. auf 1.300 fl. angehoben. 2011 RKA, Germania 282, Bericht vom 12./ 22. Jan. 1656. 2012 Siehe auch Bastl (1996). <?page no="565"?> 564 wandten anzunehmen. Das weitere hing an oft nicht sehr dauerhaften konkreten Familien- und Amtskonstellationen und spezifischen Situationen, deren Rahmenbedingungen oben angedeutet wurden. Die Inhaber der obersten Hofämter waren im 17. Jahrhundert, vom Obersthofmarschall Starhemberg abgesehen, kaum jemals wesentlich länger als bis zu 13, 14 Jahre im Amt, meist jedoch weniger als zehn Jahre. Das reichte aus, um einigen Verwandten Hofämter und höhere Hofämter zu verschaffen, aber nicht für die Protektion der Nachkommen bis in den Geheimen Rat hinein. Schärfer wurde vor dem Hintergrund, daß hochadelige Nachkommen von Höflingen leicht und unter Leopold I. zunehmend leichter Eingang in den Hofstaat fanden, vor allem die Grenze zu denjenigen, welche von der Nobilitationswelle besonders der 1620er bis 1640er Jahre nicht erfaßt worden und wenigstens Freiherren geworden waren. 2. Fürstliches Füllhorn Der englische Resident Simon Digby berichtete im August 1622 nach London von der bevorstehenden Verleihung des Ordens vom Goldenen Vlies an die kaiserlichen Geheimen Räte Karl Fürst von Liechtenstein und Leonhard Helfried Graf Meggau durch Kaiser Ferdinand II. und schloß die Bemerkung an: „And the Emperor doth to his Servants in generall give with much liberality both Honors, and confiscated Goods in great abundance.“ 2013 Daß die kaisertreuen Adeligen, vor allem die höherrangigen Höflinge und Militärs in den 1620er und 1630er Jahren die primären Nutznießer der Nobilitierungs- und Konfiskationswellen waren und hierdurch besonders der Adel in Böhmen und in den Erblanden grundlegend umstrukturiert wurde, ist hinlänglich beschrieben worden 2014 . Nach der Verteilung der Erträge der großen Konfiskationswellen in Böhmen und im Reich ging die Verfügbarkeit jener „great abundance“ jedoch wieder zurück. Der venezianische Botschafter Giustiniani bemerkte in seiner Finalrelation von 1654 über Kaiser Ferdinand III., dieser unterlasse es nicht, Gnaden zu verteilen, wenn er auch durch die Umstände etwas gehindert werde; er schlage Bitten nicht gerne ab, sei aber nicht zügellos im Bewilligen 2015 . 2013 PRO, SP 80 05, fol. 301v, Digby an Calvert. 2014 Vgl. zuletzt Winkelbauer (1999a), S. 21-39. 2015 Vgl. Giustiniani 1654 (Fiedler (1866), S. 388). <?page no="566"?> 565 Bei genauerem Hinsehen erweist sich, daß das fürstliche Füllhorn in sich gekrümmt war. So stellt sich auch in diesem Bereich die Frage nach der Relevanz der Mitgliedschaft im Hofstaat. Neben Standeserhöhungen, der Vermittlung von Landstandschaften, Orden fanden sich im fürstlichen Füllhorn mindere, wenn auch symbolträchtige Geschenke und nicht zuletzt die eine oder andere Hilfeleistung in rechtlichen Angelegenheiten. a. Standeserhöhungen, Prädikate und Landstandschaft Die Habsburger machten im Untersuchungszeitraum von ihrem Nobilitationsrecht ausgiebig Gebrauch. Zahllose Erhebungen in den Adelsstand, Freiherren- und Grafenstand, und auch in den Reichsfreiherren- und Reichsgrafenstand standen neben nicht wenigen Erhebungen in den Fürstenbzw. Reichsfürstenstand (u.a. Auersperg, Dietrichstein, Eggenberg, Liechtenstein, Lobkowitz, Portia, Wallenstein) 2016 sorgten für erhebliche Unruhe in der Hierarchie der Adelsränge 2017 . Mitunter kam selbst der erhebende Kaiser nicht recht mit. So bezeichnete Leopold I. Portia in einem Brief an den Botschafter in Spanien nach dessen Ernennung versehentlich noch als Graf, was er in einer nachgesetzten Klammer richtigstellte: „Il Conte Portia (adesso non più Conte, ma Prencipe, al quale honor lo ho promosso 14 giorni fa“) 2018 . Hierzu kam noch die kaiserliche Einflußnahme bei der Aufnahme von Adeligen in die erbländischen Landstände und bei der Einordnung von Geschlechtern in den jeweiligen neuen oder alten Herrenbzw. Ritterstand 2019 . Dies führte dazu, daß der österreichische Adel an Reputation erheblich einbüßte: So schrieb Trauttmansdorff 1647 an Ferdinand III., um die Erhebung des Geheimen Rates Prickhelmayer in den Freiherren- und Herrenstand zu verhindern, daß „im Reich die Oesterreichische Nobilitet ser verachtet wierdt“ 2020 . 2016 Zu den Erhebungen vgl. Klein (1986). Vgl. auch Ehalt (1980), S. 28-32. 2017 Press (1989), S. 17, schreibt den Erhebungen in den Grafenstand die Funktion zu, die Habsburgische Klientel auf die Grafenbänke zu bringen und so die eigene Position zu stärken. 2018 Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 54), Wien, 4. März 1661. 2019 Vgl. Schopf (1966). Die Differenzierung zwischen altem und neuem Herrenstand Niederösterreichs war in Anbetracht der zahlreichen Erhebungen und des Distinktionswunsches der bereits etablierten Herren in den 1570er und 1580er Jahren entstanden und durch zwei Privilegien Rudolfs II. gesichert worden (Schimka (1967), S. 32). 2020 Trauttmansdorff an Ferdinand III., Münster, 4. Jan. 1647, zit. nach Schwarz (1943) S. 324. <?page no="567"?> 566 Die Geringschätzung gegenüber den neuen Fürsten, Grafen und Freiherrn außerhalb der Erblande, die etwa in den Schwierigkeiten der Neufürsten bei der Erlangung von Sitz und Stimme auf dem Reichstag zum Ausdruck kam 2021 , minderte die neu gezogenen sozialen Unterschiede in den Erblanden jedoch nicht. Von der Frage, ob ein Geschlecht dem niederen oder hohen Adel angehörte, hingen nicht allein Fragen des Prestiges ab, sondern auch die Chancen der Nachkommen auf dem Heiratsmarkt. Die Aussichten für Niederadelige auf Stellen im Hofstaat und im kaiserlichen Militär sank im 17. Jahrhundert so dramatisch 2022 , daß sich der niederösterreichische Ritterstand 1665 mit der in der Einleitung zitierten Eingabe an Leopold I. wandte und ihn darum bat, doch auch Angehörige des Ritterstandes im Hofstaat aufzunehmen, sei es als Edelknaben, Kämmerer oder in noch höheren Ämtern; ein entsprechender Befehl an den Oberstkämmerer Lamberg von 1667 2023 blieb allerdings fruchtlos. Selbst die Vorzimmerordnung von 1666 reagierte auf die massiven Umbrüche in der Adelshierarchie und setzte jene Adeligen, die nicht Grafen oder Freiherren waren 2024 , je nach den konkreten Umständen ein bis zwei Zimmer zurück 2025 . Denn die Aufnahme in den Hofstaat wurde bereits unter Ferdinand III. im Kämmereramt und selbst bei den Truchsessen zunehmend an die Voraussetzung hohen Adels geknüpft. Unter den Kämmerern Ferdinands II. hatte es noch mehr Freiherren als Grafen gegeben, unter Ferdinand III. war dies bereits anders und unter Leopold I. ging ihr Anteil gegenüber den Grafen noch weiter zurück. Das Verhältnis von Adelsstand und Hofamt veränderte sich dabei auch in anderen Ämtern. Ferdinand II. machte seinen Obersthofmeister Meggau 1626 vom Reichsfreiherrn zum Reichsgrafen, Johann Ulrich von Eggenberg, der 1598 erst Freiherr geworden war, wurde 1622 Reichsfürst; bei dem bereits 1623 in den Reichsfürstenstand erhobenen Gundaker Fürst von Liechtenstein wurde eine weitere Erhöhung schwierig, doch wurde ihm noch das Privileg verliehen, den Kaiser als „Oheim“ zu titulieren 2026 ; bei Wolf Graf Losenstein, der nach 1612 in den Gra- 2021 Zu Liechtenstein Winkelbauer (1999a), S. 321-337. Wie heikel dies war, zeigen die Unterlagen Auerspergs: HHStA, FA AP, A-II-26, Konv. 1, Reichsfürstliche Angelegenheiten (1641- 1825), Heft Nr. 231, Kopie des Zulassungsdekrets, Heft Nr. 336, Session und Abstimmung im Fürstenrat, Liste von Neufürsten. 2022 Vgl. zum Einflußverlust des Niederadels Press (1981), S. 228. 2023 Hengerer (2000a), S. 21. 2024 Wolf (1880), S. 15, zählt unter den 423 Kämmerern Leopolds I. in seinem Todesjahr 14 aus dem Ritterstand, vgl. auch Schopf (1966), S. 16-19. 2025 Vgl. oben Kap. B.I.3.a. 2026 Schwarz (1943), S. 288. <?page no="568"?> 567 fenstand erhoben worden war, beließ er es dabei. Die Obersthofmeister Ferdinands III. waren schon durch Ferdinand II. in den Genuß der Standeserhöhung gekommen: Maximilian Graf von Trauttmansdorff war als Geheimer Rat 1623 in den Reichsgrafenstand erhoben worden, Max Fürst von Dietrichstein erbte den neuen Titel seines Onkels und Auersperg war bereits als Obersthofmeister Ferdinands IV. in den Reichsfürstenstand erhoben worden. Leopold I. zog bei seinem Obersthofmeister Portia 1662 nach, dessen Nachfolger Lobkowitz als Sohn des 1623 in den Fürstenstand erhobenen Geheimen Rates Zdenko Popel von Lobkowitz bereits Fürst war. Die Oberstkämmerer waren meist schon Grafen. Der letzte Oberstkämmerer Ferdinands II., Khiesl, war als Geheimer Rat bereits 1620 gegraft worden, nachdem er auch Oberststallmeister Ferdinands II. gewesen war. Die Oberstkämmerer Ferdinands III. waren bereits Grafen bzw. Fürsten: Puchheim durch seinen Vater (vor Ferdinand II.), Waldstein seit 1628, in welchem Jahr er Kämmerer Ferdinands III. war, Gonzaga war Fürst durch seinen Vater. Beide waren zudem Oberststallmeister Ferdinands III. Der zweite Oberstkämmerer Leopolds I., Lamberg, war schon 1636 als Kämmerer König Ferdinands III. in den Reichsgrafenstand erhoben worden. Die noch nicht erwähnten Oberststallmeister Ferdinands III. Losenstein und Harrach waren ebenfalls bei Amtsantritt im Grafenstand: Losenstein wurde als kaiserlicher Kämmerer und Oberstfalkenmeister 1641 in den Reichsgrafenstand erhoben, Harrach war dies als Sohn des von Ferdinand II. in den Grafenstand erhobenen Geheimen Rates Karl von Harrach. Der Obersthofmarschall Ferdinands III., Starhemberg, wurde 1643 in den Reichsgrafenstand erhoben. Die Geheimen Räte Ferdinands II. und Ferdinands III. wurden, wenn sie es nicht schon waren, mit wenigen Ausnahmen Grafen oder Freiherren. Mit Standeserhöhungen zum Freiherren und Grafen wurden zahlreiche Reichshofräte, Hofkammerräte und Hofkriegsräte bedacht, mindere Nobilitierungen konnten auch Konzipisten erhalten 2027 . Inhaber von Ehrenämtern bis hinab zum Truchsessen konnten ebenfalls Standeserhebungen erreichen, wenngleich die Chancen hier mit dem Rang abnahmen 2028 . Da die Standeserhebungen nur selten auf den Primogenitus beschränkt wurden, häufig aber auch Geschwistern zugute kamen, entfaltete eine Standeserhebung regelmäßig eine über die Person des Erwerbers hinaus beträchtliche Tiefenwirkung. 2027 Vgl. Anm. 251. 2028 Beispiele sind der Kämmerer (1636) Don Juan Giron (Freiherr) sowie Franz und Camillo Boccamajor (Freiherren). <?page no="569"?> 568 Innerhalb weniger Jahrzehnte, beginnend mit den 1620er Jahren, kam es so zu erheblichen Verwerfungen in der Hierarchie der Erblande, die jedem, der sich und seine Nachkommen nicht von Zukunftschancen abgedrängt oder auch nur seinen relativen Rang gewahrt wissen wollte, den Bittgang zum Kaiser oder aber den Weg in den Hofstaat, das Militär oder andere kaiserliche Dienste nahelegte, worunter die Fiskalämter und die Regierungs- und Justizämter besonders zu betonen sind. Die Praxis der Habsburger, ihren loyalen Adel und besonders ihre Höflinge in der Adelshierarchie stufenweise emporzuheben, erschloß ihnen bis zur Saturierung der Familien, die meist beim Grafenstand erreicht war, eine wertvolle Machtchance. Die Produktion von Ungleichheit zwischen sich als gleichrangig erachtenden adeligen Geschlechtern und die Produktion von Gleichheit zwischen sich als ungleich erachtenden Geschlechtern zwang diejenigen, die Angleichung oder Distinktion wünschten, an den Hof und in den Hofstaat. Dabei war das Differenzierungspotential mit der Einordnung in Fürsten-, Grafen-, Freiherren- und Ritterstand und den entsprechenden Zuordnungen des Geltungsraumes (Reich, Erblande) noch nicht ausgeschöpft. Die einfachen Grafen, denen die Anrede „Wohlgeboren“ zustand, strebten nach dem „Hoch- und Wohlgeboren“, welche besondere Ehre zu usurpieren ihnen ein landesfürstliches Mandat von 1631 bei Strafe verbot 2029 . Ein Beispiel macht deutlich, daß bereits die Differenz zwischen dem „Wohlgeboren“ und „Hoch- und Wohlgeboren“ den erbländischen Adel so weit zu beunruhigen in der Lage war, daß er das ihm mögliche tat, um mit den Begünstigten gleichzuziehen. Erasmus d.J. Graf von Starhemberg wollte wie sein Bruder, der Hofmarschall Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg, im Jahr 1644 nicht hinnehmen, daß „unser geschlecht“ den Grafen Kuefstein, die durch den Landeshauptmann und Geheimen Rat Hans Ludwig das „Hoch- und Wohlgeboren“ erhalten hatten, nachstünde. Die Brüder waren übereingekommen, dem Obersthofmeister Trauttmansdorff ein Schreiben zu überreichen, mit dem sie unter Hinweis darauf, daß dem Grafenstand das Prädikat „Hoch- und Wohlgeboren“ ohne weiteres zukomme, dieses vom Kaiser erbitten wollten. Unter Bezug auf diesen Sachstand schrieb Erasmus von Starhemberg seinem Bruder, er habe die Angelegenheit 2029 FA Harrach, Hs. 105, „Codex Ferdinandevs oder Kurtzer Begriff aller Landts Fürstlichen General Mandaten“, zusammengestellt vom niederösterreichischen Regimentskanzler Suttinger 1656, fol. 338, 338v. Wie bescheiden nahm sich dagegen der Ritterstand mit „edl gestreng“ aus; zumal dann, wenn man bedenkt, daß Nobilitierten und Gemeinen von Adel ebenfalls das „edl vest“ zustand und den Nobilitierten mit bürgerlichem Gewerbe das „edl ehrenvest“. Für eine restriktive Handhabung trat 1642 Liechtenstein ein (Winkelbauer (1999a), S. 237). <?page no="570"?> 569 nochmals überdacht, wozu wegen einer kurzfristigen Abwesenheit Trauttmansdorffs Zeit gewesen war, und habe in Erfahrung gebracht, daß aus der Reichskanzlei nur wenigen besonders privilegierten gräflichen Geschlechtern dieses Prädikat gegeben werde, den übrigen aber nur „edle liebe gestrenge“. Johann Maximilian Graf von Lamberg habe ihm selbst bestätigt, daß sein eigenes Grafendiplom ebenfalls lediglich das „Wohlgeboren“ zugestehe. Er habe unterdessen beim Reichsvizekanzler Kurz ein weiteres Mal in dieser Sache angemahnt, von diesem aber gehört, daß die Bitte noch nicht an den Kaiser gelangt sei; als Grund erwog Erasmus den Umstand, daß Trauttmansdorff einige Tage zu Besuch beim Grafen Pálffy auf dessen ungarischen Gütern sei. Zur Begründung des Anliegens der Gebrüder Starhemberg führte Erasmus bei Kurz zwei Argumente an. Zum einen hätten die Kuefstein das Prädikat erhalten, mit denen „ob gott will unser geschlecht in den adel und meritis noch wohl zu comparirn ist“, zum andern, daß ihr Vetter Conrad Balthasar das Prädikat von der österreichischen Kanzlei erhalten habe, wobei der Kaiser es auch auf mehrfaches Nachfragen des Kanzlers Prickhelmayer belassen wolle. Der Reichsvizekanzler Kurz, so fuhr Starhemberg fort, erachte diese Gründe als hinreichend, so daß er die Angelegenheit nun bei dem zurückgekehrten Trauttmansdorff vorbringen wolle. Am 23. Juni berichtete er seinem Bruder von der Unterredung mit dem Obersthofmeister. Als er diesem von der Verleihung des Prädikats an Kuefstein und den Vetter berichtete, habe dieser geantwortet: „Ja nuhn, umb so viel weniger habt Ihr Herrn Euch dießs orts etwas zu besorgen, allein redet es hivor mit dem Herrn Grafen Khurz, daß er die sache an ihre Mayestet bringe: dann mir gebürt nicht dergleichen zu proponirn.“ Trauttmansdorff bestätigte in diesem Gespräch also die Tragfähigkeit der Argumentation der Bewahrung gleicher Prädikate für Familien gleichen Verdienstes, und gab einen Hinweis zum einzuschlagenden Weg über den zuständigen Reichsvizekanzler, über den der Kaiser zu bitten sei. Seinen Bruder forderte Erasmus auf, nach der Rückkehr nach Wien möge er „auch selbst ein Paar wort di Cortesia bey H Graf Khurzen einwenden“ 2030 . Erasmus d.J. von Starhemberg hatte seit 1638 als Inhaber einer Individualbewilligung Zutritt zur inneren Antecamera 2031 , gehörte also ungeachtet seines Festhaltens am Calvinismus zum Kreis der hoffähigen Adeligen - in dieser Angelegenheit suchte er den Schulterschluß und den Einfluß seines Bruders. Wenigstens drei 2030 OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 b Erasmus d.J. von Starhemberg an seinen Bruder Heinrich Wilhelm, Wien, 20. Jun. 1644; ebd., Wien. 23. Jun. 1644. 2031 Vgl. Kap. B.I.3.a. „Einzelbewilligungen“. <?page no="571"?> 570 Gespräche hatte der Geheime Rat und Reichsvizekanzler Kurz in dieser letztlich unstreitigen Sache mit den Brüdern zu führen, wenigstens eines der Obersthofmeister Trauttmansdorff, eines der Reichshofrat Lamberg und wenigstens eines der Geheime Rat und österreichische Hof(vize)kanzler. Der Wunsch wurde den Brüdern denn auch bald erfüllt 2032 . Die Relevanz der entsprechenden Bindungen sowie naher, vermutlich meist über Interaktion laufender Kommunikationswege für den Erhalt von Prädikaten 2033 zeigt sich etwa daran, daß die Grafen Johann Eusebius, Christoph Rudolf und Otto Heinrich Fugger zu Kirchberg Grund zu der Klage fanden, die Kanzleien gäben ihnen dieses Prädikat nicht, obschon es ihnen aufgrund der Erteilung von 1628 zustünde. Im Mai 1653 wurden Johann Eusebius und Christoph Rudolf kaiserliche Kämmerer und konnten mit ihrer Beschwerde erreichen, daß die Erteilung des Prädikats im Juli 1653 per Dekret anbefohlen wurde 2034 . Seinem Status als Botschafter in Spanien und Geheimer Rat wird Johann Maximilian Graf von Lamberg es zu verdanken gehabt haben, daß er 1653 nachzog und beispielsweise nicht hinter die Grafen Lodron zurückfiel, die 1653 das „Hoch- und Wohlgeboren“ erhielten. Dies dürfte Franz Graf Lodron erwirkt haben, der 1653 als Kämmerer Ferdinands IV. mit diesem in Regensburg war 2035 . Daß die regionale Herkunft des für einen Teil der Standeserhebungen zuständigen Hofkanzlers eine wichtige Rolle spielte, weist in einer mustergültigen Studie N OFLATSCHER für den Hofkanzler Hocher nach 2036 . Im Zuge der gesellschaftlichen Umwälzungen kam es in bis dahin ungekanntem Ausmaß zur Aufnahme neuer Landleute in den verschiedenen Landständen. Zwischen 1620 und 1670 entfielen von den etwa 110 Aufnahmen in den niederösterreichischen (Alten wie Neuen) Her- 2032 Frank (1967-1974). 2033 Das obige Beispiel macht es wahrscheinlich, daß Bitten um Standeserhöhungen ob ihres höchstpersönlichen Einschlages eher über Interaktion als über Schriftverkehr vorbereitet wurden, wenn diese Vorbereitung auch häufig auf eine an den Kaiser gerichtete Bittschrift hinauslief. Darauf deutete die geringe Zahl von schriftlichen Bitten an den Obersthofmeister hin; daß dieser ungeachtet der verfahrensmäßigen Zuständigkeit der jeweiligen Kanzler eingebunden und um Unterstützung gebeten wurde, zeigt sich auch hier; vgl. auch AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, Max Fürst Dietrichstein an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Wien, 1. Febr. 1648, Bitte um Hilfe für die beim Kaiser erbetene Erhebung des Dietrichsteinischen Kanzlers in den alten Ritterstand. 2034 AVA, Adelsarchiv, Fugger, Graf zu Kirchberg und Weissenhorn, Johann Eusebius, Christoph Rudolf und Otto Heinrich, Bestätigung des Hoch- und Wohlgeboren, Intimationsdekret an die Hofkammer u.a., 14. Jul. 1653, fol. 1. 2035 Vgl. Anm. 381. 2036 Noflatscher (1988). <?page no="572"?> 571 renstand etwa zwei Drittel auf Adelige, die Hofämter hatten. Die in diesem Rahmen vollzogenen Aufnahmen in den prestigereicheren Alten Herrenstand entfielen fast ausnahmslos auf Höflinge 2037 . Ähnliches gilt für die Steiermark, wo sich die Stände regelmäßig mit Aufnahmeverfahren von Höflingen beschäftigten 2038 . Das Vergnügen einer substanziellen Variation bietet die Situation in den übrigen Erblanden nicht 2039 . In Böhmen war der landesherrliche Einfluß rigoroser, in Ungarn etwas zurückhaltender 2040 . Da die Aufnahme von Landleuten grundsätzlich Sache der Stände war, waren die Kaiser auf Kooperation angewiesen. Sie konnten sich jedoch auf die Mitwirkung der mit Ausnahme Ungarns von den Kaisern bestimmten Landeschefs und der katholischen kaisertreuen Höflinge, die vielfach selbst erst mit ähnlichen gemeinsamen Anstrengungen die Aufnahme erreicht hatten, verlassen. Ressentiments und Widerstände 2037 Siehe die Daten bei Schopf (1966); dies ungeachtet des Umstandes, daß die Stände selbst über die Aufnahme entschieden. 2038 Man kann zum Beleg im Jahr 1621 mit dem einem der beiden ersten Kämmerer des Thronfolgers und späteren Kaisers Ferdinand III. einsetzen. 1622 folgte dessen Obersthofmeister, 1623 der Hofkanzler Werdenberg, 1624 der kaiserliche Kämmerer Georg Graf Serényi, 1625 der kaiserliche Kämmerer Hans Jakob von Attems. 1627 folgten der kaiserliche Kämmerer und Hofkriegsrat Frangipani und der kaiserliche Kämmerers und Oberstjägermeisteramtsverwalter Zeller. Neben zahlreichen Mitgliedern der innerösterreichischen Verwaltung, die selbst oder deren Nachkommen in den folgenden Jahren wie etwa die Buccelini oder die Eder von Kainbach den Weg an den Kaiserhof fanden, standen in den folgenden Jahren u.a. der königliche Kämmerer Hans Draskovich (1632), der Geheime Rat des Erzherzogs Leopold Wilhelm Johan Jacob von Daun (1643), Georg Tessio, ein Kämmerer Ferdinands III. (1645), Walter Graf Leslie, ebenfalls kaiserlicher Kämmerer sowie Hofkriegsrat, den Ferdinand III. mit einem Empfehlungsschreiben an die Stände ausgestattet hatte (1646), Johann Adolf Graf von Schwarzenberg, der u.a. kaiserlicher Kämmerer und Oberstkämmerer des Erzherzogs Leopold Wilhelm war (1647), der kaiserliche geheime Sekretär Schidenitz (1647), der Hofkanzler und Geheime Rat Goldegg (1648), der kaiserliche Botschafter in Spanien Francesco Marchese Caretto (1651), der kaiserliche Kämmerer und Hofkriegsrat Raimondo Montecucoli (1651), Emerich Graf Erdödy, Kämmerer Ferdinands III. wie Ferdinands IV. (1652), Ferdinand Friedrich Graf zu Fürstenberg, u.a. Kämmerer und Leibwachehauptmann Ferdinands III. (1652). Unter Leopold I. setzte sich der Zustrom kaiserlicher Höflinge fort, unter denen man vielleicht die Gebrüder Rabatta (1659) herausheben kann, von denen einer Obersthofmeister des Erzherzogs Carl Joseph und - wie drei weitere Brüder - kaiserlicher Kämmerer war, zu denen u.a. noch ein Kämmerer des Erzherzogs Ferdinand Franz in Innsbruck, zwei Rittmeister und ein Kämmerer des Großherzogs von Florenz kamen; aber auch niederrangige Höflinge Leopolds I. wie der geheime Kammerzahlmeister und Kammerdiener Peter Bonaventura Crollolanza (1664) oder der Geheime Hofsekretär Abele (1667) wären zu nennen (StLA, LAA, III, K. 6-8). Zu Abele vgl. Sienell (2001a), S. 222, Anm. 270. 2039 Zu Kärnten siehe KÄLA, StäA, Akten, Abt. I, Sch. 447, 448. 2040 Daß in dem Maße, in dem vor allem hochrangige Höflinge in Anbetracht der länderübergreifenden Heiratsverbindungen zunehmend in mehreren Ländern Güter und Landstandschaft erwarben, sich anstelle der regionalen Bindungen der Adel auf den Hof konzentrierte, ist vielfach konstatiert worden, vgl. Winkelbauer (1999a), S. 40, Chesler (1979). Ungarn gehörte im Untersuchungszeitraum noch nicht zu den Erblanden. <?page no="573"?> 572 besonders gegen landfremden katholischen Adel und von seiten der alteingesessenen Protestanten ließen sich in der Regel überwinden 2041 . So erreichten auch in diesen Materien Kaiser und Höflinge entsprechende Bitten, wenn es etwa um Empfehlungen für Bewerber ging, um Anweisungen an Landeshauptleute, Aufnahmegesuche zu unterstützen, um Sessionsfragen oder etwa die Privilegien des alten Ritterstandes 2042 . Daß die Definitionsmacht des Kaisers unter Einfluß des Hofadels damit bis in die Binnenstruktur der landständischen Hierarchie und Präzedenz hineinreichte, war eine weitere Machtressource. Besonders schwerwiegend waren direkte Eingriffe in Böhmen und Mähren, die durch die Verneuerte Landesordnung von 1628 auf Dauer gestellt wurden: Zwischen den Fürsten und den übrigen Herren sollten ausgerechnet die kaiserlichen Geheimen Räte Maximilian Graf von Trauttmansdorff, Wilhelm Graf Slavata, Adam von Waldstein und Jaroslaus Boržita Graf Martinitz ihren vererbbaren Platz haben; Angehörige von Geschlechtern des alten böhmischen Adels wehrten sich noch in den 1650er Jahren in ihren Häusern wie in denen der von den Habsburgern kreierten Fürsten dagegen, durch Ausführung spezifischer Interaktionsrituale deren Vorrang anzuerkennen. Als Argument brachten sie vor, daß die Fürsten in Böhmen keinen eigenen Stand über dem Herrenstand bildeten. Gehen, Sitzen, Handreichung waren deshalb vielfach problematisch und belasteten beispielsweise die Interaktion der Fürsten Liechtenstein mit zahlreichen Gästen mit einem Dauerkonflikt, der 1652 in einen Streit zwischen Gundaker und Karl Eusebius Fürst von Liechtenstein über das angemessene Vorgehen mündete; „in publico“ dagegen anerkannten die Herren die Präzedenz der Fürsten 2043 . 2041 Vgl. dazu Schopf (1966), S. 1-21. In Böhmen entschieden nach der Niederwerfung des Adels Ferdinand II. und seine Nachfolger selbst über die Verleihung des Inkolats und die Vergabe teilweise neuer Adelsklassen (Gindely (1886), S. 17-30; Hassinger (1974), S. 249). Zu den Aufnahmen in den Herrenstand in Mähren von 1531 bis 1620 vgl. Doerr (1903/ 04). 2042 Einige Beispiele: Ferdinand III. bat Wolf Engelbrecht von Auersperg, der zwar nicht Höfling, aber Bruder des Obersthofmeisters Ferdinands IV. war, darum, er möge dafür sorgen, daß Hans Friedrich Jurmanovitsch als Mitglied und Landmann im Herzogtum Krain „ehistes aufgenomben werden möchte“ (AVA, FA AP, A-21-5a, 28. Dez. 1648); der Obrist Jacques Gerhard bat den Oberstkämmerer Lamberg darum, er möge seine an den Kaiser gerichtete Bitte um die Erteilung der Privilegien des alten Ritterstandes unterstützen (OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 467, Gerhart an Lamberg, Ungarisch Brodt, 28. März 1663), Ernst Emerich Graf Tilly bat Lamberg darum, ihm beim Kaiser wegen seiner Session in Österreich ob der Enns behilflich zu sein (ebd., Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 671, Tilly an Lamberg, Tillyburg und Weissenberg, Briefe März bis Sept. 1662). 2043 Vgl. dazu ausführlich Winkelbauer (1999a), S. 301-305. Möglicherweise trugen diese Probleme dazu bei, daß der Obersthofmeister Trauttmansdorff den Fürstenstand 1647 weit von sich wies: „Ich habe kein gedancken noch die geringste ambition fürst zu werden, davor mich <?page no="574"?> 573 b. Orden vom Goldenen Vlies Die durch kaiserliche Entscheidungen über Hofamt, Adel, Standschaft und deren Implikationen produzierten Differenzen bezogen sich auf Chancen materieller Reproduktion, adeliges Prestige und noch auf Rangordnungen Adeliger bei Krönungen bis hinab zur Sitzordnung von Gästen in mährischen Schlössern. Diese Definitionsmacht ließ sich durch die Vergabe des Ordens vom Goldenen Vlies noch weiter steigern, wobei der Orden gegenüber den in der Regel für die Nachkommen wirksamen Standeserhebungen den Vorteil bot, individuell und damit auf Lebenszeit des Trägers beschränkt zu sein. Ebenso ließ sich damit die Rangordnung Geheimer Räte nachjustieren. Vliesritter gingen bei Hof Geheimen Räten vor und bildeten eine eigene Gruppe 2044 . Dies war besonders deshalb angezeigt, weil der Geheime Rat für Fürsten wie für Laufbahnkarrieristen wie die Hofkanzler Prickhelmayer und Hocher zugänglich war. Die Verleihung des Ordens vom Goldenen Vlies, der zudem die Dynasten selbst mit anderen Adeligen in einer besonderen Ordensgemeinschaft zusammenführte, war damit eine der prestigeträchtigsten Gunstbezeugungen, die der Kaiser erweisen konnte. Der Bandbreite der symbolischen Bedeutung des Ordens entspricht es, daß die Verleihungen unter großer Teilnahme in Kirchen oder der Ritterstube, aber auch zurückgezogen in der kaiserlichen Antecamera oder Ratsstube vorgenommen wurden; davon unabhängig war die Toisonverleihung fester Gegenstand der Hofberichterstattung 2045 . Da der gott behuete“ (Trauttmansdorff an Kurz, 13. März 1647, zit. nach Schwarz (1943), S. 374; Dickmann (1962), S. 458, Anm. 2). 2044 Sichtbar wurde dies u.a. in eigenen Bänken in Kirchenräumen. Auf der anderen Seite erhielten Ranghöhere den Orden im Zweifel zuerst. In diesem Sinne schrieb Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 403), Wien, 15. Aug. 1668: „Was anlangt, wer vorgehen solle, Dietrichstein oder Montecuccoli, so vermeine ich, gebür es ex natura rei dem ersten, dann er Fürst und Obersthofmeister meiner Gemahlin ist.“ 2045 Kirchen: Hier sind die Verleihungen des Ordens am 16. Mai 1644 an Wilhelm Graf Slavata und Wenzel Fürst Lobkowitz in der Wiener Hof- und Augustinerkirche zu nennen (vgl. AVA, GD RM, d/ 12-d/ 18, d/ 4/ 5); vgl. dazu die Temperaminiatur von Wilhelm Frommer, ÖNB, Graphische Sammlung Albertina, Inv. Nr. 14530, Katalog, Nr. 627, Neg., Nr. 50113 C. In Prag wurde er am 11. Okt. 1657 in der Schloßkirche an die Grafen Portia, Bernhard Ignaz von Martinitz und Don Hannibal Gonzaga verliehen (AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 11. Okt. 1657), in Preßburg wurde 1662 in der Franziskanerkirche der Orden an den ungarischen Palatin Wesselényi verliehen (MZA, RA DT, K. 26, Johann Maximilian Graf von Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Preßburg, 25. Jul. 1662), im Jahr 1668 wurde bei der Verleihung an Ferdinand Fürst von Dietrichstein und Raimondo Graf Montecucoli wieder die Hof- und Augustinerkirche genutzt (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 430), Wien, 19. Dez. 1668). Die Ritterstube wurde 1663 für die Verleihung an Johann Graf Rottal und Georg Ludwig Graf von Sinzendorf genutzt (HHStA, ÄZA, K. 5, Konv. 26, Hofprotokollextrakt, Notiz 1663). In der Antecamera erhielt 1647 Georg Adam Boržita Graf Martinitz den Orden (AVA, <?page no="575"?> 574 spanische König Chef dieses Hausordens war, die Kaiser ihm ihre Vorschläge unterbreiten mußten und weil die Zahl der Orden grundsätzlich limitiert war 2046 , konnten die österreichischen Habsburger die erhebliche Nachfrage durch ihren Adel nicht mittels ähnlicher Ausweitungen wie beispielsweise im Geheimen Rat befriedigen. Von den 121 von König Philipp IV. verliehenen Orden zwischen 1621 und 1665 gingen nur etwa 40 an kaiserliche Höflinge 2047 . Von daher blieb die besondere Prestigeträchtigkeit erhalten 2048 . Fest mit dem Orden rechnen konnten lediglich die kaiserlichen Obersthofmeister und die kaiserlichen Botschafter in Spanien - umgekehrt ging die Geheimratswürde dem Toison fast ausnahmslos voraus 2049 , doch wurden aus diesem Kreis primär Personen aufgenommen, die über weitere Ämter im Hofstaat und/ oder zentrale Posten in den Landesverwaltungen Böhmens, Österreichs und Ungarns verfügten 2050 . FA TM, K. 133, Ee. 2, Hungarica, Franz Christoph Graf Khevenhüller an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Preßburg, 12. März 1647). Die Ratsstube wurde 1635 für die Verleihung an Kurfürst Maximilian von Bayern verwendet (HHStA, ÄZA, K. 2, Konv. 20, fol. 2v, 3). In den Zimmern des Kaisers in Ebersdorf („nelle stanze ordinarie del Palazzo di Eberstorff“) bekam Ferdinand IV. von Ferdinand III. den Orden, der schon Kaiser Karl V. gehört haben sollte (ASV, SG, 148, 15. Okt. 1650). In der Berichterstattung von Höflingen wurden Toisonverleihungen regelmäßig erwähnt, vgl. AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 11. Nov. 1663 (Rottal), ebd., K. 448, Franz Leopold an F. A. Harrach, Wien, 3. Mai 1665 (Leslie) sowie den Bericht des Kaisers (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 123), Laxenburg, 13. Mai 1665.) Vgl. auch Leopold I. zur Verleihung des Toison an den jungen spanischen König im Jahr 1665 (ebd., S. 184, Laxenburg, 9. Dez. 1665). 2046 Vgl. L'ordre illustre de la Toison d'or (1904). 2047 Ein Verzeichnis der Ordensmitglieder in L'ordre illustre de la Toison d'or (1904). 2048 Zum Orden im späten Mittelalter vgl. Melville (1997). Seit den späten 1670er Jahren unterstützten Vliesopern eine Neuinterpretation des Ordens (Dietrich (1974). 2049 Ausnahmen wären u.a. Wallenstein (1628), Maximilian Fürst Dietrichstein (1634), Lobkowitz (1644). 2050 Hofstaat: Obersthofmeister Kaiser Ferdinands II., Leonhard Helfried von Meggau (1622), Obersthofmeister der Königin Maria Anna, Maximilian Fürst Dietrichstein (1634), Obersthofmeister des Königs Ferdinand III., Maximilian Graf Trauttmansdorff (1634), Obersthofmeister des Erzherzogs Leopold Wilhelm, Johann Georg von Schwarzenberg (1650), Oberstjägermeister Georg Achaz von Losenstein (verstorben vor Erhalt, 1653), Oberstkämmerer Maximilian Waldstein (1655, erwählt nach Tod); Hofkammerpräsident Georg Ludwig von Sinzendorf (1663), Reichshofratspräsident: Ott Heinrich Fugger (1628), Hofkriegsratspräsident: Ramboldo Collalto (1629), Heinrich Schlick (1644), Vizepräsident Lobkowitz (1644), Vizepräsident (1658) Hannibal Gonzaga (1657); Militär: Wallenstein (1628), Pappenheim (1631), Johann Christoph von Puchheim; Böhmen und Mähren: Adam Graf Waldstein (1631, verstorben vor Erhalt), Wilhelm Graf Slavata (1644), Georg Adam Boržita von Martinitz (1647), Bernhard Ignaz Boržita von Martinitz (1657), Landeshauptmann Johann Graf Rottal (1663); Ungarn: Palatine Niklas Esterházy (1628), Paul Pálffy (1650), Franz Wesselényi (1662); Österreich: Statthalter Seyfried Christoph Breuner (1639), Johann Franz Trautson (1653), Innerösterreich: Kammerpräsident Sigmund Ludwig Dietrichstein (1645); Botschafter zur Goldenen Pforte Walter Leslie (1665), nach Rom, Anton Ulrich Fürst von Eggenberg (1644); in Spanien: Franz Christoph Graf Khevenhüller (1623), Franz von Caretto di Grana (1644), Johann Maximilian von Lamberg (1655), Franz Eusebius von Pötting (1663). Ohne <?page no="576"?> 575 Die Knappheit sorgte dafür, daß sich etwas festere Kopplungen zwischen Ämtern und dem Toison vielfach erst nach Jahren, mitunter aber gar nicht realisierten. Der Orden sorgte so bei den Inhabern für eine übergeordnete Form der Gleichrangigkeit, produzierte in der anderen Richtung aber ein Maß an Statusunsicherheit, welche über die Differenz der Stelleninhaberschaft im Geheimen Rat nicht mehr gegeben war. Von daher waren Höflinge, die aufgrund ihrer Position in Hofstaat und Landesverwaltungen auf besondere Eile drängen konnten, im Vorteil. Der Geheime Rat und innerösterreichische Hofkammerpräsident Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein konnte seine diesbezüglichen Bitten an den Obersthofmeister Trauttmansdorff zwar in die dichte und primär amtsbezogene Korrespondenz einbetten, trat hier aber als Bittsteller auf und fügte den von einem Sekretär geschriebenen Briefen eigenhändige Postskripta hinzu. 1643 schrieb Dietrichstein bereits, er stelle sich auf längere Wartezeiten ein, sah aber zahlreiche andere kaiserliche Höflinge den Toison erhalten, bis er ihn 1645 selber bekam. Für Trauttmansdorffs „Müewaltung“ dankte er schon 1643 2051 . Das stete Drängen sicherte freilich zusätzliche Abhängigkeiten. Der erstgeborene Sohn des Obersthofmeisters Trauttmansdorff, hingegen, Adam Matthias, drängte über Jahre vergeblich auf den Orden; er zog dafür 1663 zeitweise aus Böhmen nach Wien, übersandte Bittschriften an Kaiser Leopold I., bat den Oberstkämmerer und den Obersthofmeister um Hilfe. Auch sah er 1663 Grund zur Klage, daß andere durchaus den Orden bekämen, während der seine wieder einmal ausbleibe. Selbst die im Sommer 1664 ausgesprochene Ankündigung, er wolle notfalls nach Spanien reisen, half nicht 2052 . Er mußte erkennen, daß seine Bezugnahme auf das seinem Vater von Ferdinand III. 1648 gegebene Versprechen, seine Familie in besonderer kaiserlicher Gnade zu erhalten 2053 , für derartige Begünstigungen nicht mehr ausreichte. Dies kaiserlichen Willen ergatterte der an den spanischen Hof gesandte Ferdinand Bonaventura Graf Harrach den Toison (1661). Ohne derartige Ämter erhielten den Orden nur wenige, wie etwa der Geheime Räte Karl Graf Harrach (1627). 2051 AVA, FA TM, K. 139, Konv. Dietrichstein, Dietrichstein an Trauttmansdorff, Graz, 20. Febr. 1643, Dank für Schreiben Trauttmansdorffs an Oñate, die Trauttmansdorff an Dietrichstein in Kopie gesandt hatte. Am 29. Mai 1643 erinnerte Dietrichstein Trauttmansdorff an seinen Ordenswunsch, der 1645 erfüllt wurde (vgl. auch KÄLA, FA DT, Nachlaß, A-4). Vgl. v.a. in HHStA, HA FA, Ordenssachen Goldenes Vlies, K. 107 ff. 2052 Vgl. Anm. 1731. 2053 „sollet Ihr aber in honoribus oder sonst vor eüch und Eüer Kinder was verlangen werde Ich selbiges gern vernehmen“ Ferdinand III. an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Preßburg, 10. Mai 1649, wie Anm. 2000. Adam Matthias Graf Trautmannsdorff hatte deshalb Grund, sich zurückgesetzt zu fühlen, weil Johann Anton Fürst von Eggenberg, Sohn des Geheimen Ra- <?page no="577"?> 576 ist kein unerhebliches Detail, sondern sagt einiges aus über die Halbwertszeit kaiserlicher Dankbarkeit, zumal über das Problem des Herrscherwechsels. Leopolds I. Kämmerer Ferdinand Bonaventura Graf Harrach dagegen hatte 1661 eine kaiserliche Mission an den spanischen Hof genutzt und dort ohne Vorwissen des Kaisers den Orden für sich erwirkt. Das erboste den Kaiser, der seine Position als Verteiler dieser Gunstbezeugung höchst ungern umgangen sah 2054 ; schmälerte doch jeder vergebene Toison seine Möglichkeiten, denjenigen den Orden zu verschaffen, denen er sie geben wollte 2055 . Mehr als mit seinem eigenen Willen freilich mußte sich Leopold I. mit Erwartungshaltungen, zahllosen Empfehlungen und regelmäßig vorgetragenen Bitten 2056 von Seiten verdienter Höflinge auseinandersetzen. Meist sah er sich außerstande, diese offen abzulehnen. Weil er aber auf weitere „guete Dienst“ weder verzichten noch allen Bitten entsprechen wollte, schrieb er nach ihren Wünschen dem spanischen König Empfehlungsschreiben und instruierte zugleich seinen Botschafter in Spanien, er möchte dort deutlich machen, daß er es mit einigen Empfehlungen nicht ernst meine. Die Spanier möchten dann tun, was sie wollten 2057 . Der Schein der kaiserlichen Gunstbezeugung blieb so gegenüber vielen gewahrt, während die materielle Ablehnung der individueltes und innerösterreichischen Statthalters Hans Ulrich, aufgrund letztwilliger Bitte seines Vaters durch Kaiser Ferdinand II. den Orden erhalten hatte (Heydendorff (1965), S. 160). 2054 Leopold I. war erbost, als Ferdinand Bonaventura Graf Harrach sich 1661 in Madrid den Orden ohne Mitwirkung und Vorwissen des Kaisers verschafft hatte: „che bestia a chiedere simili gratie; l’attendo qui fra pochi giorni di ritorno und will ihm wol die meinung sagen“ (Leopold I. an %ernín (Kalista (1936), S. 96), Wien, 14. Jan. 1662), nicht zuletzt wegen der Erwartungen der anderen Höflinge: „Video etiam bene in me magnam casuram invidiam“ (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 189), Wien, 6. Jan. 1666). 2055 Wie etwa dem Reichshofratspräsident Öttingen und David Ungnad von Weissenwolff, dem Landeshauptmann in Österreich ob der Enns und Prinzipalgesandten in Regensburg (Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 58), Linz, 13. Jun. 1664; ebd., S. 391, 393, Wien, 20. Jun. und 4. Jul. 1668). 2056 AVA, GD RM, d/ 8/ 14, Notizen über die Audienz am 13. Dez. 1663. 2057 „Ich habe auch Euch gnädigst nit verhalten, dass wieder unterschiedliche recommendationes wegen des Thosons hineinkommen werden. Ich kann die Leut nit disgustiren; haben theils per chi un per altro verso mir guete Dienst geleist, daher ich ihnen ja einmal nit aus Hand gehe, allein wollte ich, dass Ihr den König und die ministros sotto mano capace macht, ich thue es ob importunitatem, und sollen sie gleichwohl thun, was Ihnen beliebe; ich erkenne die Inconvenienz der großen Anzahl der Thosonen, so heraußen sein, gleichwohl aber könn ihnen die recommendationes nit wohl abschlagen. Sie sollen gleichwohl thun, was ihnen gefällig ist. Ich meine aber auch, dass [Ihr] denen Supplicanten, wann sie Euch schreiben, nit große Hoffnung machen, noch Ihnen Anlass geben sollet, dass sie mich noch mehr importuniren. Ihr werdet aber deme schon recht zu thun [wissen], basta ch’io mi sbrigi di costoro et che S. M. cattolica e gli ministri non mi tengano per matto a concedere sovente tante recommendationi.” Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 98), Wien 7. Jan. 1665. <?page no="578"?> 577 len Zurechenbarkeit entzogen wurde: „Es werden wieder einige recommendationes pro vellere aureo einlaufen, maxime Nostitz plagt mich gar stark, ich beziehe mich aber ad priora.“ 2058 Bei Walter Graf Leslie, der 1665 als Botschafter in die Türkei gehen sollte, war Leopold I. nicht gegen die Verleihung, solange sie „senza mio gran impegno“ erreicht werden könne; später hieß er sie unter der gleichen Bedingung sogar gut 2059 . Grundsätzlich aber galt für die Korrespondenz des kaiserlichen Botschafters mit kaiserlichen Höflingen die Anweisung: „Ihr wollet aber sie nit animiren mit dem, dass Ihr sie auf mich weist, sondern alle Schuld auf die spanischen Minister schieben.“ 2060 c. Hochzeitspräsente Regelmäßig sahen sich die Kaiser veranlaßt, Höflingen und anderen Hochzeitsgeschenke zu machen; viele Hochzeiten von Höflingen fanden bei Hof statt, viele andere luden die Dynasten zu ihren Hochzeiten ein. Das kaiserliche Hochzeitsgeschenk symbolisierte die besondere Verbundenheit der Dynastie, doch blieb viel Raum für feine Differenzierung, wie knapp 200 von bewilligte Hochzeitspräsente für Hochadelige, die zwischen 1619 und 1666 aus dem Hofzahlamt bezahlt wurden, zeigen 2061 . Die Geschenke gingen nicht ausschließlich an Höflinge, aber meist an Personen, deren Geschlechter im jeweiligen Zeitraum ein Amt 2058 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 126), Laxenburg, 17. Mai 1665; vgl. den Hinweis von 1666: „3° recommendire ich etliche zu Thuson, nur mich der Plag zu entübrigen, valeat qantum valere potest.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 202), Wien 7. Febr. 1666. 2059 „Der Lessli hat mich gebeten, ich wollte ihn wegen des Tusons recommendieren, so ich ihm nit abschlagen können, auch ein eigenhändiges P. S. gemacht. Valeat quantum valere potest, sapienti pauca; doch kann ihm senza mio gran impegno geholfen werden, bene quidem. Diese ganze Sach’ aber sub rosa.“ Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 92), Wien, 10. Dez. 1664; „Was 5° die Thuson anlangt, kommen wieder etliche recommandationes bei diesen Courier; ich beziehe mich aber auf dasjenige, so ich Euch ohnlängst in diesen apert geschrieben habe. Was den Lessle anlangt, wann ihm kann geholfen werden, ohne mein großen Entgelt und empe~no, bene et optime erit. Ihr wollet aber sie nit animiren mit dem, dass Ihr sie auf mich weist, sondern alle Schuld auf die spanischen Minister schieben.“ Ebd., S. 109, Wien 20. Febr. 1665. „Wer ist fröhlicher als der Lessle, dass er den Thoson […] wirklich empfangen kann.“ Ebd., S. 121, Laxenburg, 29. Apr. 1665. 2060 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 109), Wien 20. Febr. 1665. 2061 Bei diesen Hochzeitsgeschenken ging es mit Ausnahme der Bargeldzahlungen weniger um veräußerbare Werte als um prestigeträchtige Zeichen kaiserlicher Gunst. In materieller Hinsicht waren Hochzeitsgeschenke bei einem über das Hofzahlamt ausgeschütteten Volumen von nur etwas über 36.000 fl. für den Hochadel zwischen 1618 und 1666 vergleichsweise unbedeutend (Zusammenstellung aus HKA, HZAB). <?page no="579"?> 578 bei Hof hatten 2062 ; auf der anderen Seite wurden längst nicht alle heiratenden Höflinge bedacht 2063 . Fragt man zunächst nach dem Geldwert dieser Hochzeitspräsente, der mit dem Wechsel von Ferdinand II. zu Ferdinand III. von durchschnittlich ca. 180 fl. auf ca. 250 fl. anstieg 2064 , stellt man fest, daß die innegehabten Hofämter der Beschenkten zu den Hauptkriterien bezüglich der Wahl des Geschenkes gehörten. Ein Fürschneider stand mit einem Geschenk im Wert von weniger als 100 fl. am unteren Ende der Skala. Darüber lagen Mundschenke (Ø ca. 100 fl.) und Oberstsilberkämmerer (Ø ca. 130 fl.). Bei den Kämmerern und Reichshofräten ist die Bestimmung von Durchschnittswerten aufgrund der vielfach anzutreffenden Ämterhäufung schwieriger. Reichshofräte von der Gelehrtenbank ohne das Kämmereramt erhielten Geschenke im Wert von ca. 130 fl.; Kämmerer, die auch Reichshofräte oder Hofkammerräte waren, erhielten Geschenke im Wert von ca. 330 fl. Sonstige Kämmerer wurden mit Geschenken im Wert von überwiegend etwa 130 fl., durchschnittlich aber ca. 210 fl. bedacht, wobei die große Streuung in Erinnerung ruft, daß Träger zahlreicher verschiedener sonstiger Merkmale dieses Amt innehatten. Der Obersthofmarschall Starhemberg erhielt 1662 ein Hochzeitsgeschenk im Wert von 460 fl., der Oberstkämmerer und Geheime Rat Waldstein 1651 eines im Wert von 634 fl. Der Reichshofratspräsident und Geheime Rat Fürstenberg erhielt 1631 dagegen in bar 1.000 fl. Der Geldwert von Hochzeitsgeschenken stand damit grundsätzlich in deutlich ausgeprägter Abhängigkeit von der formellen Rangordnung des Hofstaates 2065 . Bemerkenswert sind nun besonders die Abweichungen von diesen entlang der Hierarchie verlaufenden Mittelwerten. Bei den Mundschen- 2062 Von den ca. 175 Empfängern wurden über die Angaben in den Hofzahlamtsbüchern sowie den Abgleich mit Amtsinhabern des entsprechenden Zeitraumes knapp 100 genau identifiziert, was für diese Zwecke ausreicht. 2063 Das macht bereits die zu geringe Zahl der Posten in den Hofzahlamtsbüchern deutlich. Damit ist nicht ausgeschlossen, daß andere Kassen bemüht wurden. Vgl. die Bemühungen Caspar von Starhembergs um ein Hochzeitsgeschenk in Höhe von 1.000 Talern und dort die genannte Mitteilung, daß üblicherweise nicht mehr als 300 fl. gegeben würden, weil fast jeder Edel- und Landsmann den Kaiser einlade und eine Bewilligung in erwünschter Höhe zu zu hohen Kosten führen würde (vgl. Anm. 1494). 2064 Läßt man die Geschenke für die Herzöge und Prinzessinnen von Sachsen, den König von Dänemark und den Fürsten Rakozi außer Betracht, ergeben sich als mittlerer Wert eines Geschenkes für Ferdinand II. etwa 180 fl., für Ferdinand III. und Leopold I. (bis 1666) dagegen knapp 250 fl. 2065 Horatio Strassoldo (HKA, HZAB 81, 1634/ 35). Die nicht zum Hofstaat zählenden innerösterreichischen und niederösterreichischen Regimentsräte, Landrechtsbeisitzer und Vizdome lagen zwischen den Mundschenken und den Oberstsilberkämmerern. <?page no="580"?> 579 ken lassen sich drei Gruppen unterscheiden: Zwei Clavesana und ein Boccamajor erhielten jeweils Werte zwischen 80 fl. und 84 fl., eine zweite Gruppe (je ein Starhemberg, Proskovsky und Desfours), erhielt Werte zwischen 94 fl. und 112 fl., während Georg Augustin Khevenhüller einen Wert von 157 fl. erhielt. Die familiäre Verankerung im Hofstaat und Militär sowie die Differenz von Zentrum und Peripherie wird hier gleichermaßen wirksam. Khevenhüller und Starhemberg hatten zum Zeitpunkt ihrer Heirat in Österreich ob der Enns begüterte Verwandte in höchsten Hofämtern, die Personen der ersten Gruppe verfügten - anders als die Proskovsky - weder in den Erblanden noch im Hofstaat über gefestigte starke Positionen. Das Geschlecht Desfours konnte dagegen auf einen Regimentsinhaber bei der Schlacht von Lützen verweisen, in welcher der Schwedenkönig fiel 2066 . Bei den Reichshofräten, die nicht Kämmerer waren, war Ferdinand II. am großzügigsten, ohne daß der Freiherrenstand dabei deutlich ins Gewicht fiel. Die Grafen dagegen kamen mit Geschenken im Wert von über 200 fl. besser weg 2067 . Beim Oberstsilberkämmerer machte sich dagegen die Familie deutlich bemerkbar: Maximilian Graf Martinitz erhielt 1643 ein Geschenk im Wert von 143 fl., Franz Christoph Hyzerle von Chodov 1649 dagegen nur 100 fl. Als Kämmerer erhielt er 1657 neuerlich 150 fl. 2068 Genau diesen Unterschied zeitigte das Kämmereramt bei den niederösterreichischen Regimentsräten. Der Regimentsrat Oppel erhielt 1657 100 fl., der Regimentsrat und Kämmerer Johann Balthasar von Hoyos dagegen ein Geschenk im Wert von 158 fl., Anton Franz Graf Collalto, Kämmerer, niederösterreichischer Regimentsrat und Oberstlandrichter in Mähren sowie Sohn des ehemaligen Hofkriegsratspräsidenten Rambaldo Collalto erhielt 1662 gar ein Geschenk im Wert von 605 fl. Auch bei den Oberstkuchlmeistern Kronegg und Molart machte sich dieser Unterschied bemerkbar: Beide waren auch Hofkammerräte, Molart zusätzlich aber Kämmerer - Kronegg erhielt 1642 ein Geschenk im Wert von 157 fl., Molart 1650 eines im Wert von 210 fl. Bei den Kämmerern lag der untere und häufigste Wert der Geschenke bei allen drei Kaisern bei ca. 130 fl.; bei 150 fl. und 180 fl. liegen die nächsten Verdichtungen - die Herkunft scheint für die Zuteilung hier indes weniger relevant gewesen zu sein als bei den Mundschenken 2069 . Daß der erstgeborene Sohn 2066 Mann (1971), S. 737. 2067 Unter Ferdinand III. Rudolf Graf Sinzendorf, unter Leopold I. Gottlieb Graf Windischgrätz. Sonst war die Spanne hier relativ kompakt von 95 fl. (Andern unter Leopold I.) bis 150 fl. (Reck, Laimingen, Haubitz, Crafft unter Ferdinand II.). 2068 Bei einer neuerlichen Hochzeit erhielt er 1657, nunmehr auch Kämmerer, 150 fl. 2069 Franz Albrecht Breuner: 135 fl. (HKA, HZAB 108, 1663). <?page no="581"?> 580 des Obersthofmeisters Trauttmansdorff 1642 ein Hochzeitsgeschenk im Wert von 366 fl. erhielt, erklärt sich wohl aus der Stellung des Vaters als Inhaber des höchsten Hofamtes. Das Geschenk für Ladislaus Esterházy im Wert von 415 fl. von 1650 dagegen verweist darauf, daß die wenigen unter den Empfängern in dieser Rubrik aufscheinenden Ungarn regelmäßig mit weit überdurchschnittlichen Hochzeitsgeschenken bedacht wurden 2070 . Der durch verschiedene Verdichtungen nur geringfügig begrenzte Grad der Ungleichheit der Werte war auch bei jenen, welche Kämmerer und Reichshofrat bzw. Hofkammerrat waren, erheblich. Die Abweichungen vom Mittelwert (ca. 330 fl.) reichen von der Hälfte bis zu mehr als dem Doppelten. Der Sohn des Landeshauptmannes von Österreich ob der Enns, Helmhard von Weissenwolff, stand als Kämmerer und Hofkammerrat mit einem Geschenk im Wert von 736 fl. an der Spitze (1665), ein andermal weit oben (1656: 360 fl.). Johann Friedrich Graf von Trauttmansdorff, Kämmerer, Reichshofrat und ein anderer Sohn des Obersthofmeisters Trauttmansdorff, erhielt 1650 ein Geschenk im Wert von 340 fl. In dieser Größenordnung lagen die Kämmerer und Reichshofräte Johann Joachim Graf Sinzendorf (1655: 300 fl.) und der Sohn des Reichshofratspräsidenten Öttingen (1662: 292 fl.). Am unteren Ende der Skala rangierten die Kämmerer und Reichshofräte Christoph Graf Ranzau (1656: 187 fl.) und Johann Adolf Graf Schwarzenberg (1644: 163 fl.) sowie der Kämmerer und Hofkammerrat Hans Ludwig von Starhemberg (1660/ 61: 219 fl.). Die Betrachtung des Geldwertes der Hochzeitsgeschenke legt zudem eine symbolische Dimension offen. Auch zeigt sich das für den Hof so charakteristische Phänomen, daß Beobachtbarkeit auf verschiedenen Ebenen (materiell vs. symbolisch) hergestellt wird und Handlungen damit eindeutigen Interpretationen entzogen werden. Das Mittel war in diesem Falle die Form des Geschenks. Am häufigsten wurden Trinkgeschirre bzw. Becher, silberne Schalen, Gießbecken, Gießbecken mit Kanne, und silberne vergoldete Gießbecken mit Kanne verschenkt. Lediglich für die Mundschenken läßt sich eine engere inhaltliche Verbindung zu den Geschenken feststellen - Proskovsky und Starhemberg bekamen silberne vergoldete Becher. Im übrigen lassen sich die Klassifizierungen den Geschenktypen nicht eindeutig zuordnen. Das lag daran, daß die Geschenktypen teilweise ganz erhebliche Wertspannen aufwiesen. Gießbecken gab es bei einem durchschnittlichen Wert von 2070 So erhielt ein Graf Draskovich 1660/ 61 einen silbernen Brunnen für 398 fl., eine Batthyány 1638 ein Geschenk im Wert von 359 fl., Ladislaus Graf Csáky 1629 eines im Wert von 279 fl. <?page no="582"?> 581 ca. 270 fl. von ca. 110 fl. bis zum Spitzenwert von ca. 950 fl. (für Fürst Rakozi). Gießbecken mit Kanne wiesen derartige Spitzenwerte nicht auf: Die Spanne lag hier bei einem Durchschnitt von etwa 230 fl. zwischen 112 fl. und 415 fl. Silberne Schalen kosteten im Durchschnitt ca. 220 fl., einzelne Preise lagen zwischen ca. 110 fl. bis ca. 500 fl. Und selbst die silbernen vergoldeten Gießbecken mit Kanne waren nicht wesentlich teuer er: Bei einem Durchschnitt von ca. 260 fl. reichte die Spanne hier von ca. 160 fl. bis 600 fl. Für weitere Variationen sorgten u.a. silberne vergoldete Gießbecken mit Kanne - vergoldet, dafür im Durchschnitt billiger (ca. 190 fl.). Aufschlußreich ist der Umstand, daß der Oberstkämmerer Waldstein kein gewöhnliches Geschenk bekam, sondern einen silbernen Korb, während der Obersthofmarschall - wie so viele rangniedrigere - nur eine silberne Schale bekommen hatte, die aber immerhin bis dahin die zweitteuerste gewesen war und im Wert nur von der Schale für den Sohn des Obersthofmeisters Portia übertroffen worden war. Der Abstand zwischen dem Reichshofratspräsidenten Fürstenberg (1.000 fl. in bar) und dem Mundschenk Clavesana (80 fl. in bar) war dagegen klarer. Die dem Füllhorn entspringenden Hochzeitsgeschenke unterstrichen so auf einer ersten Ebene die Mitgliedschaft von Adeligen und ihren Geschlechtern im Hofstaat, ohne aber alle Mitglieder in den generellen Genuß eines Geschenkes kommen zu lassen. Auf einer zweiten Ebene wurden sie nach einem dichten Kriterienbündel vergeben, bei dem primär das Hofamt, sekundär aber die Familie für den Wert des Geschenkes besonders relevant waren. Der damit ermöglichten differenzierten Einschätzung des jeweiligen Stellenwertes durch den Schenker wurde ihre Eindeutigkeit durch eine gegenläufige symbolische Validität der Geschenke wieder genommen 2071 . d. Rechtsstellung Die Darstellung der an Höflinge gerichteten Bitten um Beistand in Rechtsangelegenheiten hatte gezeigt, daß auch außerhalb des Hofstaats geführte Prozesse durch Entscheidungen oder Einflußnahme des Kaisers, hochrangiger Höflinger oder Mitglieder der entsprechenden Kollegien erreichbar waren. Die an verschiedenen Verfahrenselementen festzustellende Ingerenzmöglichkeit war eine der zentralen Ressourcen des Kaisers und kaiserlicher Höflinge. Ob es dabei um Wahrung oder Beu- 2071 Vgl. Anm. 1125 zu nach Gold und Silber differenzierten Auswurfmünzen. <?page no="583"?> 582 gung von Recht ging oder lediglich darum, daß überhaupt etwas geschah, machte offenbar erst bei der Frage der zu berücksichtigenden Personenmerkmale und Sonderbeziehungen einen Unterschied. So setzte sich Kaiserin Eleonora I. beim innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten und Geheimen Rat Dietrichstein für die Gräfin Santilier ein mit der Bitte, ihr in einer in Graz seit 16 Jahren schwebenden Rechtssache zu helfen 2072 , während Gundaker von Herberstein den Oberstkämmerer Lamberg 1663 unter dem Hinweis, er könne aus unverschuldetem Haß in Graz die „billiche Justitia nicht erlangen“ um Einreichung seiner Beschwerde beim Kaiser bat 2073 . Daß Hofgranden wie die Fürsten Liechtenstein und Dietrichstein mitunter mehr verlangten als das Nichtverschleppen von Verfahren und die Behandlung nach rechtlichen Gesichtspunkten, ist gesehen worden 2074 . Hervorzuheben ist, daß spezifische Einflußmöglichkeiten von Höflingen im Vorfeld der Involvierung des Kaisers durchaus üblich waren, und darüber hinaus auch am Kaiser vorbei organisiert werden konnten; die Möglichkeit des Rekurses sowie die zahlreichen Möglichkeiten, Personen in sonstigen Zusammenhängen zu nützen oder zu schaden, konnte für die Motivation verfahrenserheblichen Verhaltens ausreichen. So bat der als Prager Erzbischof in Böhmen residierende Geheime Rat Kardinal Harrach 1636 den Geheimen Rat Trauttmansdorff um seine Einschätzung der Rechtslage im Universitätsstreit zwischen Jesuiten und Erzbischof; sollte Trauttmansdorff seine Rechtsauffassung teilen, bitte er darum, dem Kaiser dieselbe vorzutragen, durch „continuirung der khaÿ genadt und protection für mich in allen gegenwertig und khünftig zuestehenden occasionen zu erbitten“ und die Jesuiten, die sich in der Sache zum Kaiser begeben würden, daran zu hindern, ihn selbst bei Ferdinand II. und Ferdinand III. „odioso“ zu machen. Abschließend machte er sein eigenes Einflußpotential sichtbar und versicherte Trauttmansdorff seiner eigenen Hilfe: „Solchen favor und freundtschaft bin ich berait hinwiderumb mit allerhandt frl: diensterweisung zu verschulden.“ 2075 2072 StLA, FA DTH, Sch. 11, Heft 34, Kaiserin Eleonora I. an, Laxenburg 18. Sept. 1638. 16 Jahre waren noch vergleichsweise wenig. Der Prozeß, den Claudio Graf Collalto im Jahr 1655 u.a. gegen den Hofkanzler Werdenberg anstrengte, der während seiner Minderjährigkeit die Güter untreu verwaltet habe, zog sich nach einem Vergleich im Jahr 1683 bis ins Jahr 1751 hin (d´Elvert (1871), S. 75); das war nun freilich vergleichsweise viel. 2073 OÖLA, HSt, Sch. 1237, Fasz. 26, Nr. 477, Gundaker von Herberstein an Lamberg, Graz, 16. März 1663. Er könne aber nicht zum Hof reisen, um sich dort zu beschweren. 2074 Vgl. Winkelbauer (1990), S. 91, Kap. C.I.3.b. „Johann Maximilian Graf von Lamberg“. 2075 AVA, FA TM, K. 136, Korr. mit Kardinal Harrach, fol. 3, Wien, 2. Sept. 1636. <?page no="584"?> 583 Hans Georg Freiherr von Lamberg bat von Laibach aus den Oberstkämmerer Lamberg um Empfehlungsschreiben an den Krainer Landeshauptmann, wovon er sich ohne weiteres versprach, daß dieser mit seiner beachtlichen „authoritet iner und ausser des Lants mir genedig an die Hanndt gehe und beÿ springe“ 2076 . Umgekehrt bat der Oberstkämmerer etwa zeitgleich Ferdinand Fürst Dietrichstein um dessen Hilfe zugunsten des Hofzahlmeisters Carlo Miglio, der ihn wegen eines in Mähren anhängigen Verfahrens um Hilfe gebeten hatte: „per la bona iustitia“ und unter dem Hinweis auf ewige Dankbarkeit; die Dankbarkeit eines Hofzahlmeisters, das war oben gesehen worden, konnte sich schnell auszahlen. Lamberg selbst kam dieser Bitte Miglios nach, „weilen ich dan diesem Herrn wegen underschiedlicher ursachen obligirt bin“ und bat Dietrichstein, er möchte die Wertschätzung eines Gutes befördern und „soviel es die iustitia zulasset“ begünstigen; im Vorjahr hatte er die Beschleunigung der Sache bereits empfohlen, da die Justiz dadurch gefördert werde und weil „derselbe auch mein gar gutter freind ist“ 2077 . Einflußnahme auf Schätzungen war eine Ressource materiell hoch effektiver Patronage und konnte dabei noch als Förderung der Gerechtigkeit ausgegeben werden 2078 . Die für den Adel besonders heiklen juristischen Probleme der Überschuldung, des Erbschaftsstreites und des Vollstreckungsrechts führten dagegen häufig zum formell gesicherten Rekurs auf den Kaiser. Dieser war bei der Überschuldung wichtig, weil er das Privatkonkursverfahren („Crida“) unter Rückgriff auf das jeweilige Landesrecht vielfach so gestalten konnte, daß es zu einer beschränkten und geregelten Befriedigung der Gläubiger kam 2079 und damit die völlige Verarmung leichter abwendbar war. Diese Regelung weist ebenso wie Vergünstigungen für den Adel etwa im Strafprozeßrecht 2080 darauf hin, daß es den Habsbur- 2076 OÖLA, HSt, Sch. 1236, Fasz. 25, Nr. 461, Hans Georg Freiherr von Lamberg, seit 1664 Graf, an Johann Maximilian Graf von Lamberg, Laibach, 30. März 1663. Kämmerer Leopolds I. wurde Hans Georg Lamberg im Jahr 1669. 2077 MZA, RA DT, K. 26, fol. 188: Carlo Miglio an Lamberg, 12. Aug. 1663, Bitte um Verwendung Lambergs bei Dietrichstein; fol. 192v: Lamberg an Ferdinand Fürst von Dietrichstein, Wien, 12. Aug. 1663, Bitte um Hilfe für Miglio, da er diesem verpflichtet sei. Ebd., fol. 132, Preßburg, 6. Jun. 1662, Lamberg an Dietrichstein, Bitte um Förderung Miglios, Justiz, „freund“. 2078 Die hohe Zeit der interessegeleiteten Wertschätzungen von Gütern waren die großen Konfiskationswellen in den 1620er und 1630er Jahren mit den bekannten Folgen. 2079 Vgl. zur Crida in Österreich ob der Enns Strätz (1990), S. 253-259, zu Niederösterreich (Wesener (1974)). Press (1989), S. 22, weist darauf hin, daß die Schuldenregulierung durch kaiserliche Kommissionen auch für die Reichsgrafen von Bedeutung waren. 2080 Vgl. Ferdinands III. adeliges Criminalprivilegium für Niederösterreich, 3. Dez. 1637, ÖNB, Cod. 7680/ 7. <?page no="585"?> 584 gern um eine substantielle Entmachtung des Adels nicht ging. Ganz im Gegenteil wurde regelmäßig versucht, bei der Bedrohung der materiellen Existenz von Adeligen einvernehmliche Lösungen zu finden, wozu der Kaiser in der Regel Kommissionen abordnete, welche die Parteien zum gütlichen Vergleich bewegen sollten 2081 . Der Widerstand, der gegen Vollstreckungen auch in personeller Hinsicht informell mobilisiert wurde, war dagegen mitunter erheblich und wurde oben an einem Beispiel illustriert 2082 . Wer gegen Adelige vollstrecken wollte, war gut beraten, sich zuvor im Hofstaat einiger Unterstützung zu versichern. Von einer Vollstreckungssache setzte beispielsweise der kaiserliche Kämmerer Gabriel Serényi 1655 den Obersthofmeister Dietrichstein in Kenntnis und bat um Schutz seiner Anspruchsrealisierung vor Störungen 2083 . Das kaiserliche Drängen auf Vergleiche schützte nicht zuletzt die Kaiser selbst, vermochten die Kriterien der iustitia distributiva doch ebensowenig zu helfen wie die jeweilige Thronnähe, wenn in der Streitigkeit Collalto versus Breuner zwei im Hofstaat etablierte Geschlechter gegeneinander antraten: So sah sich Ferdinand III. 1646 mit der Bitte um Anordnung einer Stundung seitens der Witwe des Geheimen Rates Collalto sowie der entgegenstehenden Bitte seines Geheimen Rates Seyfried Christoph Breuner konfrontiert, der darauf hinwies, daß seine Prozeßgegnerin vom Kaiser ja bereits einen mittlerweile abgelaufenen Aufschub erhalten habe, er selbst aber, dessen Güter in Feindeshand seien, auch Geld brauche und gleichfalls Gläubiger zu befriedigen habe 2084 . So wälzte der Usus, Höflinge streitende Parteien zu Vergleichen bewegen zu las- 2081 Vgl. u.a. SOA Prag, VS 119, Nr. 3, fol. 15-18v, Ferdinand III. setzt eine Kommission ein, nachdem Otto Kinský vor ihm erschienen sei und mitgeteilt habe, er sei überschuldet, 21. März 1642. Siehe auch OÖLA, HSt, Sch. 1219, Fasz. 9, Nr. 173, 26. Jan. 1640, Lamberg solle den Streit zwischen dem Obersthofmarschall Starhemberg und Stefan Graf von Vrbna schlichten („durch güettige Vergleichnungs Mittel totaliter [...] componiren“), der sich durch den angeordneten Arrest beleidigt sah; vgl. weiter AVA, FA TM, K. 140, Ff. 5, Nr. 26, Heinrich von Kolovrat an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Prag, 27. Nov. 1638, ihm sei befohlen worden, an der Güterteilung für die Kinder des verstorbenen Burggrafen teilzunehmen; Leopold I. bestellte den Obersthofmarschall Starhemberg, dessen Bruder Erasmus d.J. und den Hofkanzler Sinzendorf zur Beilegung der Erbschaftsstreitigkeit zwischen Georg Günther und Erasmus Friedrich Grafen von Herberstein, die er gütlich verglichen wissen wollte (HHStA, OMaA, K. 1, I 1564-1712, Preßburg, 6. Nov. 1659). Vgl. oben Anm. 1613. 2082 Vgl. Anm. 1276. 2083 MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 215, Gabriel Graf Serényi an Dietrichstein, Brünn, 25. Jun. 1655. 2084 HHStA, FA GFE, K. 36, Varia, Seyfried Christoph Breuner an Ferdinand III., 14. März 1646, Abschrift. Prozeßgegnerin war Bianca Polixenia Gräfin Collalto, das Moratorium war danach am 9. Sept. 1645 abgelaufen. <?page no="586"?> 585 sen, Entscheidungslasten und Verantwortung ab und schonte nicht zuletzt den Kaiser, der so beiden Seiten seine Gunst erweisen konnte 2085 . Den stets drohenden Verarmungstendenzen beim Adel v.a. infolge von Erbteilung, Überschuldung und Verpfändungen konnte der Kaiser mit der Bewilligung von Fideikommissen Einhalt gebieten, welche die Unteilbarkeit der Erbmasse und ein Veräußerungs- und Verpfändungsverbot für einbezogene Vermögensbestandteile begründeten. Auf diese für die Erhaltung von Vermögenseinheiten zentrale kaiserliche rechtliche Ressource hat bereits E HALT ausdrücklich hingewiesen, so daß man sich hier auf den Hinweis beschränken kann, daß das Recht zur Einrichtung eines Fideikommisses im 17. Jahrhundert ganz überwiegend an hochrangige und verdiente kaiserliche Höflinge vergeben wurde 2086 . Weil 2085 Sich selbst schonte sich Ferdinand II., als er 1621 seinen Geheimen Rat Trauttmansdorff bat, er möge sich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Bürgschaft gegen den Hofkammervizepräsidenten Polheim gedulden; dieser habe sich für ihn, den Kaiser, verbürgt (AVA, FA TM, K. 122, Ferdinand II. an Trauttmansdorff, Wien, 25. Okt. 1621). 2086 Ehalt (1980), S. 30, 31. Schon Wolf (1880), S. 14, betonte die Bedeutung der Fideikommisse für den habsburgischen Adel. Für Österreich und Böhmen betonen die wirtschaftliche Dimension adeligen Lebens besonders Heiß (1997), S. 173-178, und Maur (1999), Maur (2001). Press (1989), S. 9, betonte die „Gefahr der Atomiserung“ unter Bezug auf die Reichsgrafen im 16. Jahrhundert; siehe zum Zusammenhang zwischen Finanzkrise und Nachwuchs Press (1988), S. 245, 246. Zum Fideikommiß in den habsburgischen Gebieten ausführlicher Götz (1976), S. 1-13 und Klingenstein (1975), S. 31-33, Götz (1976), S. 1-13, zur Rechtsfigur vgl. Ospan (1842). Eine vollständige Liste liegt bislang nicht vor, kann auch hier nicht geboten werden, doch zeigt selbst die kleine nachfolgende Zusammenstellung die enge Verbindung zwischen Familien mit Hofämtern und Fideikommißbewilligung: Seyfried Christoph Breuner (Schwarz (1943), S. 211, auch Maurer (1890), S. 70, 71; 8. Dez. 1630 (HHStA, LMA, Bestätigung durch Ferdinand II., Wien, 12. Apr. 1631), Collalto, Fideikommiß seit dem 14. Jahrhundert (? ) (d´Elvert (1871), S. 73), Dietrichstein-Hollenburg: 1647 (Hoffinger (1866a), S. 7, vgl. KÄLA FA DTF), Dietrichstein-Nikolsburg, fürstliche Linie der Dietrichstein, Fideikommiß des Kardinals Franz mit drei Instrumenten, da in Mähren, Böhmen und Niederösterreich in den Jahren 1634 und 1635 (Hoffinger (1866b), S. 51, 52), Gundaker Fürst Dietrichstein (Einrichtung, Innsbruck, 21. Jan. 1691, HHStA, LMA), Johann Ferdinand Enckevoith (Adrian von Enckevoith betätigt die Einrichtung durch seinen Vater, Wien, 4. Febr. 1701, HHStA, LMA), Ferdinand Bonaventura Graf Harrach (Leopold I. bestätigt Einrichtung, Wien, 4. März 1697, HHStA, LMA), Karl Harrach (Harrach (1906)), Kaunitz: 1704/ 05 (Klingenstein (1975), S. 31, Anm. 21), Khevenhüller: 1605 (Klingenstein (1975), S. 31, Anm. 21), Johann Maximilian von Lamberg (Steyr, 1666 von Leopold I. gekauft und in ein Fideikommiß umgestaltet, Hageneder (1986), S. XXVIII), Walter Graf Leslie (Hoffinger (1866b), S. 52), Liechtenstein: 1606 Hofmeister (1990), Slavata, begründet von Wilhelm Slavata, zerfallen 1693 (%e#ichová (1996), S. 365), Liechtenstein: Mitte 17. Jahrhundert (Klingenstein (1975), S. 31, Anm. 21), Georg Achaz Losenstein (Bestätigung durch Ferdinand III., Regensburg, 15. Jan. 1654, HHStA, LMA), Portia: 1609 (Sienell (2001a), S. 94), Johann Christoph Rottal: 1676 (d´Elvert (1869), S. 20), Franz Eusebius Trautson (Leopold Bestätigung durch Leopold I., Wien, 12. Sept. 1670, HHStA, LMA), Sinzendorf (HHStA, AB IXI/ 69, Entwurf zum Fideikommiß von 4. Apr. 1676), Schwarzenberg: 1676 (Klingenstein (1975), S. 31, Anm. 21), Conrad Balthasar von Starhemberg (Leopold I. bestätigt die Stiftung, Wien, 24. Jul. 1675, HHStA, LMA), Trauttmansdorff: Mitte 17. Jahrhundert (Klingenstein (1975), S. 31, Anm. 21), Johann Baptist Werdenberg (HHStA, FA GFE, Bd. 39, Giornale Verdenberg), Hans Joachim Zinzendorf: 1621 (Breunlich (1998), S. 211, 212). <?page no="587"?> 586 aber die Rechtswirksamkeit von Modifikationen am gebundenen Vermögen von der Einwilligung des Kaisers abhing, machte ein Fideikommiß die Begünstigten auf unabsehbare Zeit von kaiserlichen Gnadenerweisen abhängig. Dies mochte unproblematisch sein, wenn es um die Erweiterung des Fideikommisses ging, sollten aber Bestandteile veräußert oder doch beliehen werden, stellte sich eine unausweichliche Abhängigkeit von der Gunst des Kaisers ein, welche die systematische Pflege guter Beziehungen zu den Dynasten auf ebenso unabsehbare Zeit nahelegte. So nimmt es nicht wunder, wenn sich besonders Angehörige der Fideikommißgeschlechter im Hofstaat langfristig engagierten 2087 . 3. Finanzen Damit ist die Brücke zu den engen finanziellen Verbindungen zwischen Kaiser und Adeligen geschlagen. Deren Spektrum ist kaum übersehbar - man denke nur an die Steuerbewilligungen und die Kriegsfinanzierung. Allein der Umstand, daß der Geheime Rat und Landeshauptmann von Österreich ob der Enns Kuefestein für den Kaiser Pulver herstellte, der Geheime Rat Paul Pálffy den Hof mit Ochsen belieferte, der Hofkriegsrat und Kämmerer Leslie Tapezereien für den Kaiser vorfinanzierte, der Oberstkämmerer immer wieder mit Bargeld aushalf und viele Höflinge Reisekosten erst einmal vorstreckten 2088 , der Kaiser sich aber regelmäßig überlegen mußte, wie er Gelder nicht nur für Schuldendienst und Hofbesoldungen aufbringen konnte und wie er flüssige Mittel und Zahlungsaussichten verteilte, verweist auf tiefgreifende gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen Höflingen und Kaiser. Diese 2087 Vgl. Ehalt (1980), S. 31, wonach die Adeligen durch die Fideikommisse „in große Abhängigkeit vom absoluten Herrscher“ gerieten. Als Beleg können die erforderlichen kaiserlichen Bewilligungen für die Beleihung und die Veräußerung des Harrach’schen Freihauses in Wien dienen (HHStA, FA AP, A-31-3). Vgl. auch entsprechende Zuschriften an den Obersthofmeister Trauttmansdorff, so von Max Fürst von Dietrichstein, der Hilfe zur Erhaltung des Fideikommisses gegenüber Ansprüchen des Herrn von Fünfkirchen erbat (AVA, FA TM, K. 141, Ff. 7, Nr. 35, fol. 170, Wien, 31. verm. Dez. 1648). 2088 Vgl. zum Pulver von Kuefstein die regelmäßigen Einstellungen in HKA, HZAB, aber auch StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Linz, 17. März 1645, Befehl, für Pulverlieferung von Kuefstein 8.000 fl. aufzubringen, die der Kaiser aus innerösterreichischen Mitteln angewiesen hatte; zu den Ochsen vgl. HKA, Hoffinanz, R 1638, Buch, Nr. 759, fol. 212v, 6. Mai; zu den Tapezereien vgl. StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 28, Ferdinand III. an Dietrichstein, Prag, 25. Apr. 1648, Leslie, dem man 7.000 fl. wegen derselben schulde, sei auf die alte innerösterreichische Kriegskontribution angewiesen worden und solle wirklich bezahlt werden; zu Puchheims Dukaten vgl. u.a. HKA, R 1637, Buch, Nr. 764, fol. 256v, 2. Jul. Befehl an den Hofzahlmeister, er solle dem Oberstkämmerer Puchheim 191 fl. sowie mehrere hundert Dukaten erstatten. <?page no="588"?> 587 gingen über die durch das Feudalrecht vorgezeichneten Rechtsbeziehungen 2089 hinaus, waren aber, weil der Hof ihr Marktplatz war, von dessen spezifischen Merkmalen gekennzeichnet 2090 . Die wirtschaftliche Situation des erbländischen Adels war im 17. Jahrhundert uneinheitlich. Nicht erst im Zuge der Ausschüttung der Konfiskationsmassen in den 1620er und 1630er Jahren waren große Vermögen vor allem in den Herrenstandsgeschlechtern akkumuliert worden. Doch hatte dieser Strukturwandel in der Besitzstruktur der Erblande besonders im Ritterstand auch Verlierer 2091 . Immer wieder neu stellte sich hier wie dort die Versorgungsfrage für die nicht oder minder erbberechtigten Nachkommen 2092 . Überdies schützte Vermögen nicht vor Verschuldung, wie nicht nur das Beispiel des kaiserlichen Geheimen Rates und Obersthofmeisters der Kaiserin Maria Anna, Franz Christoph Graf Khevenhüller, zeigt 2093 . In welche adeligen Inventarien und Nachlaßakten man auch blickt, es zeigen sich meist weitverzweigte Darlehensbeziehungen, in denen neben anderen Adeligen von mitunter zweifelhafter Bonität nicht selten die Stände als Gläubiger und vielfach die Krone als Schuldner in Erscheinung treten. Dies verweist ungeachtet der Vermögen und der Vorzeichen der Saldos auf ein weit verbreitetes Liquiditätsproblem. Verarmte Adelige konnte der Kaiser mit Almosen unterstützen 2094 , weniger bemittelte mit mittleren besoldeten Stellen in Hofstaat und Landesverwaltung, schwergewichtigen Magnaten am besten mit Posten, deren Rang und Kompetenzfülle es ihnen ermöglichte, sich selbst zu helfen - und ihrem Kaiser. Dazu boten die Finanzierungsengpässe der zumeist kriegführenden Kaiser reichlich Gelegenheit. Ferdinand II. bemerkte 1635 in einem Brief an Maximilian Graf von Trauttmansdorff, er höre oft, daß „nichts 2089 Auf die Urkundenreihen der Familienarchive kann hier nur hingewiesen werden. 2090 Vgl. dazu besonders Asch (1993) und Bérenger (1975). 2091 Vgl. dazu Winkelbauer (1999a), Kap. 1, Knittler (1990), Havlik (1982). Vgl. die Kontributionsausstände der Landstände (NÖLA, StäAk, A-5-16, K. 136). 2092 Siehe Götz (1976). 2093 Zu Khevenhüllers Überschuldung vgl. Wolf (1878), S. 170, und Schwarz (1943), S. 255. Auf Hinweise auf mitunter selbst geringe Schulden stößt man in Korrespondenzen regelmäßig. So klagte Erasmus d.J. von Starhemberg 1637 seinem Bruder Caspar, der Schuldner Ott Heinrich von Heissenstein sei „abermals ohne gelaisste bezahlung auff sein Guett entwischt“ und die 50 Dukaten, welche Trautson schulde, habe er ebenfalls noch nicht bekommen (OÖLA, AS BR, Sch. 46, Nr. 56 a Erasmus d.J. von Starhemberg an Caspar, Wien, 2. Apr. 1637), Buccelini berichtete Wolf Engelbrecht von Auersperg 1650 von der Reise des Adam von Lamberg zu seinen Gläubigern, die er von einem Prozeß abhalten wollte (HHStA, FA AP, A-21-5a, Konv. Buccelini an Auersperg, Wien, 19. Nov. 1650). 2094 Almosen an ‚armen Adel’ finden sich regelmäßig in den Einstellungen in HKA, HZAB. Zum 16. Jahrhundert vgl. Sutter Fichtner (1995), S. 49, 50. <?page no="589"?> 588 zu Kuchell oder zue Keller [sei], dan wier leben von lauter anticipationibus“ 2095 . Ferdinand III. fügte 1642 in einem Brief an den innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten und Geheimen Rat Dietrichstein ein eigenhändiges Postskriptum an, mit dem er sich für die Peinlichkeit seiner stereotypen Bitten um Hilfe bei der Beschaffung von Geld entschuldigte: „Ich schreib euch So offt umb gelt das Ich mir schier nimmer traue, aber eine not ist hallt da“ 2096 . Man darf die Richtigkeit der Diagnose Ferdinands III. bestätigen und durch ein Zitat aus einem Brief des Reichshofrats Windischgrätz aus dem Jahr 1662 ergänzen: „wir seindt wohl arm an Volck, geld, credit undt rahtschlägen“ 2097 . So freute sich Leopold I. 1664 schon über das bloße Versprechen spanischer Gelder, weil man bereits das Wort in Barmittel ummünzen könne: „will ich halt schauen, wie ich etwa anticipationes darauf schlißen könne“ 2098 . Die finanziellen Kräfte des Kaisers waren im gesamten Untersuchungszeitraum angespannt, wobei sich die Lage in den 1640er Jahren aufgrund der Kriegsfolgen bei nachlassenden spanischen Subsidien drastisch verschärfte 2099 . Vor diesem Hintergrund dachte Ferdinand III. 1642 sogar daran, neben anderen Herrschaften 2100 auch die bedeutende Grafschaft Görz an Venedig zu verkaufen, besann sich, kam jedoch bis Ende der 1640er Jahre immer wieder auf die Pläne zu Görz zurück, für das sich auch die Borghese interessierten 2101 . Nicht nachhaltig aufgehellt wurde die Lage 2095 AVA, FA TM, K. 126, Bb. 5, Ferdinand II. an Trauttmansdorff, Wien, 29. Jun. 1635. 2096 StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 25, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Wien, 25. Okt. 1642, e.h. Zusatz. 2097 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, Wien, 28. März 1662. 2098 Leopold I. an Pötting (Pribram (1903), S. 46), Sinichen, 12. März 1664. 2099 Vgl. Ernst (1991). Sogar die dem Fiskus durch die Münzverschlechterung der 1620er Jahre entstandenen Schäden gedachte Ferdinand III. einzutreiben (vgl. ÖNB, Cod. 14170/ 3) und erhob so Schadensersatzforderungen gegen die Liechtenstein (Winkelbauer (1999a), S. 62). 2100 1648 wollte Ferdinand III. dem Palatin Draskovich die Herrschaft Ungarisch Altenburg verkaufen und beauftragte Dietrichstein mit der Abwicklung, die sich schwierig gestaltete, weil die Herrschaft hypothekarisch belastet war, die Enthypothekisierung wegen der Belastungen anderer Herrschaften nicht gelingen wollte, und Draskovich derweil verstarb (StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 28, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Freistadt, 13. Jun. 1648, Linz, 5. und 6. Aug. 1648). Zum finanziellen Engagement Draskovichs vgl. HKA, NÖHA, W-61/ C/ 53 D, Salzamt, fol. 1848: Danach hatte er gegen den Kaiser im Jahr 1640 Forderungen in Höhe von 440.000 fl. 2101 Ferdinand III. brauchte nach der Niederlage bei Leipzig zwar Geld, doch lehnte er das Angebot Venedigs, das für die Grafschaft Görz vier Millionen Scudi geboten hatte, grundsätzlich ab; allerdings sollte sein innerösterreichischer Hofkammerpräsident Dietrichstein allein und geheim ein Gutachten über einen Verkauf erarbeiten (StLA, FA DTH, Sch. 8 und 9, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 8. Nov. 1642). Dietrichstein schlug in dem Gutachten vor, lieber die Grafschaft Mitterburg zu verkaufen, was Ferdinand III. genehm war; die Pläne wegen Görz sollte Dietrichstein „beÿ Eüch gantz allain, undt in gehaimb behalten“ (ebd., Wien, 29. <?page no="590"?> 589 durch diverse Bemühungen um Golderzeugung. In diesem Sinne schrieb Dietrichstein zwar im Jahr 1638 an Ferdinand III.: „wollte Gott, ich ware ein Alchimist oder dergleichen Künstler, gold undt silber Zu machen, wolte es gewiß nich unterlassen, weillen ich aber vermeine, daß der grosse maister Pater Chrisostomus Augustiner, sich alberait des goltmachenß gegeben, also habe ich auch wenige hofnung darzu.“ 2102 In den frühen 1640er Jahren wurde auf Anweisung des Kaisers von Dietrichstein dann wohl doch ein Alchimistenlabor eingerichtet 2103 . 1645 versetzte Ferdinand III. Kleinodien und schickte seinen Hofkammerrat Peverelli dafür nach Genua. Weil dieser für die Abführung der kaiserlichen Zinsen die persönliche Haftung übernehmen mußte, wies Ferdinand III. seinen innerösterreichischen Hofkammerpräsident an, Peverelli zum Zwecke der Schadloshaltung auf die Einkünfte aus der Maut Kremsbrücke anzuweisen und ihn zuvor über die Sicherheit leistende Maut zu informieren 2104 . Nov. 1642). Im Dez. stellte Ferdinand III. eine Kommission für die Verkaufsverhandlungen wegen Mitterburg zusammen (ebd., Wien, 26. Dez. 1642), doch wollte Venedig Mitterburg nicht kaufen (ebd., Wien, 6. Febr. 1643). Darauf ließ er Ende 1643 mit anderen Interessenten über Mitterburg verhandeln, für das er wenigstens 400.000 fl. haben wollte (ebd., Wien, 24. Nov. 1643); im Dez. 1643 billigte er den Entwurf Dietrichsteins für den Kaufvertrag, wonach es für 410.000 fl. an Flangini gehen sollte. Der Grafentitel sollte aber erhalten bleiben und nur zur Not mitverkauft werden (ebd., Wien, 26. Dez. 1643). Im Febr. 1645 erörterte Ferdinand III. mit Dietrichstein wiederum Görzer Verkaufspläne (ebd., 8. Febr. 1645, ganz e.h.), und verlangte im März 1645 den raschen Verkauf der Festung Gradisca und anderer Objekte (ebd., Wien, 20. März 1645; zum Verkauf von Dörfern in der Grafschaft Görz ebd., Wien, 26. Auf. 1647). Im Mai 1647 wurde Johann Baptista Visconti namens der Fürsten Borghese wegen des Kaufs der Grafschaft Görz beim Kaiser vorstellig (ebd., Wien, 21. Mai 1647). 1647 kaufte Johann Anton Fürst von Eggenberg vom Kaiser die Hauptmannschaft Gradisca samt Aquileia (Heydendorff (1965), S. 164-174, S. 167). 1645 hatte der böhmische Kanzler die Veräußerung und Verpfändung von Herrschaften vorgeschlagen (Winkelbauer (1997a), S. 2, 3). 2102 AVA, FA TM, K. 121, Aa. 4, Nr. 35, Dietrichstein an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Graz, 3. Dez. 1638. Zur Alchimie vgl. diesbezüglich Srbik (1910), S. 56, und Ledel (ca. 1992). 2103 StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 12. März 1644. Bereits für die früheren Jahre gibt es entsprechende Hinweise. So sollte Dietrichstein dafür sorgen, daß dem Hofkammerrat und Burggraf der Festung Graz, Gabriel Freiherr von Dietrichstein, mehr Holz sowie eine Geldsumme zu geheimzuhaltenden Ausgaben gegeben werde, für Laboranten, Hilfspersonal, Kolben, Gläser, Schmelztiegel etc. (ebd., Sch. 7, Heft 23, Wien, 2. Nov. 1637, e.h. Zusatz). Im Jahr 1640 hatte er Unterstützung für Gerolamo Arneri anbefohlen, der ein ‚einträgliches Mittel’ entdecken wolle (ebd., Sch. 8, Heft 24, Regensburg, 10. Sept. 1640 und ebd., Regensburg, 11. Okt. 1640 (unter Bezug auf Dietrichsteins Brief an Trauttmansdorff über die Arbeitsbedingungen Arneris)). 2104 StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 2. Mai 1645. Die Verpfändung gelang indes weder in Genua noch in Mailand (Winkelbauer (1997a), S. 11, 12). Zur Schatzkammer Lhotsky (1941-1945). 1646 beauftragte Ferdinand III. seinen Obersthofmeister damit, Kleinodien zurückzubeschaffen, die der Resident von Kurmainz auf 6.000 fl. zu 6% angenommen hatte (AVA, FA TM, K. 125, Bb. 5, Nr. 6, Preßburg, 28. Dez. 1646 (2003 war das Stück nicht am Platz)); vgl. dazu HKA, HFP, 3. Jan. 1647. <?page no="591"?> 590 In dieser Situation wandte sich der Kaiser an seinen Adel. Er erbat von diesem nicht allein großzügige Landesbewilligungen 2105 , sondern auch Darlehen 2106 . Teilweise wandte er sich hierfür in Handschreiben seriell an all jene, von denen er wußte oder hoffte, daß bei ihnen liquide Mittel vorhanden waren 2107 , teilweise wandte er sich direkt an seine Höflinge. Weil es möglich war, auf zahlende Höflinge zu verweisen, mochten sich andere Höflinge in Zugzwang wähnen: Den Geheimen Rat Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein erreichte im Jahr 1640 ein mahnender Brief des Kaisers, in dem dieser auf die „freiwillige Kontribution“ seiner Geheimen Räte verwies und mitteilte, sein Obersthofmeister Trauttmansdorff habe schon gezahlt 2108 . Vermutlich im Rahmen einer allgemeinen Darlehensbitte schlug der Kaiser Dietrichstein 1643 jedoch vor, „auch bei dem Edlen meinem Camerer, unnd lieben gethreuen Wolffen Herrn von Stubenberg ein Versuech zuthun“ 2109 . Ein Handschreiben mit der (für eine Bitte) präzisen Angabe der erwünschten Summe von 1.000 fl. ging 1643 auch an seinen Oberststallmeister Georg Achaz Graf Losenstein 2110 . Der Geheime Rat Seyfried Christoph Breuner reagierte auf eine solche Zuschrift mit einem Darlehen von 2105 Serien von kaiserlichen Bitten um Geld sowie um Hilfe insbesondere bei den Landesbewilligungen finden sich u.a. in HHStA, FA AP, A-21-5a, Kaiser Ferdinand II., Ferdinand III., Leopold I. sowie Kaiserin Eleonora I. an Wolf Engelbrecht von Auersperg. 2106 Der Landtag der Jahre 1645 und 1646 beschloß ein Zwangsdarlehen, das allerdings kaum beachtet wurde; vgl. Mensi (1921), S. 60-63, und die Briefe Ferdinands III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein in StLA, FA DTH. 2107 Eine Schlüsselrolle spielte hierbei der innerösterreichische Kammerpräsident und kaiserliche Geheime Rat Dietrichstein, den Ferdinand III. im Jan. 1639 um Auskunft darüber bat, wieviel er von wem als Darlehen verlangen könne; er werde dann entsprechende kaiserliche Handbriefe mit Bitten um Darlehen ausfertigen (StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 23, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 31. Jan. 1639). Für die Durchführung der Darlehensabschlüsse sandte Ferdinand III. dann Handbriefe mit Darlehensbitten zu, die Dietrichstein vor Ort einsetzte (ebd., versch. Briefe, Wien, Jan. und Febr. 1639). Bereits im Aug. 1638 hatte Ferdinand III. Dietrichstein darauf hingewiesen, daß in der Steiermark zahlreiche Personen zu Darlehen in der Lage seien und bat ihn um Kreditaufnahme bei diesen (ebd., Sch. 7, Heft 23, Prag, 14. Aug. 1638). In den 1640er Jahren setzte sich diese Art der Geldbeschaffung fort - auch in Österreich ob der Enns (vgl. NÖLA, FA LM, K. 6, Nr. 81, Darlehen von Hans Albrecht Freiherr von Lamberg an Ferdinand III. auf ein kaiserliches Handschreiben hin) und in Böhmen (vgl. StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 28, Ferdinand III. an Dietrichstein, Prag, 16. Apr. 1648). 2108 StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 24, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 8. Jan. 1640. 2109 StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 25, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 13. Nov. 1643. Zu den Stubenberg vgl. Loserth (1911). Seyfried Christoph Breuner hatte zu Anfang des 17. Jahrhunderts Rudolf II. Darlehen gewährt; vgl. dazu Maurer (1890), S. 58. In den 1630er Jahren hatte er bereits Forderungen gegen den Kaiser in Höhe von knapp 90.000 fl.; 1631 bewilligte ihm Ferdinand II. ein Gnadengeld von 30.000 fl. (Maurer (1890), S. 65, 66). 2110 HHStA, FA AP, A-II-26, Fach 5, Konv. 2, Ferdinand III. an Georg Achaz von Losenstein, Wien, 3. März 1643. <?page no="592"?> 591 1.000 fl. 2111 Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein scheint sich 1643 mit 2.000 fl. beteiligt zu haben 2112 . Viel war auch das nicht. Hinzu kam, daß viele derjenigen, „welche geschwint anfänglich Ire bewilligung gethan, und Ire Termin vorlengst verstrichen, fast nichts, sondern nur etwas wenigs“ zahlten. Der Kämmerer und Reichshofrat Johann Graf Maximilian von Lamberg beispielsweise hatte 1.000 fl. zugesichert, im Juli 1643 desungeachtet erst 500 fl. bar bezahlt 2113 . Wer eine pauschale Ablehnung der Bitte scheute, zahlte eben weniger oder äußerte sich nicht weiter. Der Kaiser wies den Hofmarschall so im Oktober 1643 an, die Ausstände in seinem Jurisdiktionsbereich im Wege der Zwangsvollstreckung einzuziehen 2114 . Die zöglicherlichen Zahlungen verweisen nicht allein auf die Liquiditätslage der Höflinge, sondern vor allem auf das komplexe wechselseitige Verhältnis von Erwartungen und Hoffnungen, Leistungen und Gegenleistungen, das Kaiser und Hofadel enger verband als Kaiser und landständischen Adel. Zentral ist hierbei die Anerkennung des Umstandes, daß wegen der stets möglichen, aber selten eindeutigen Verknüpfung so verschiedener Problemkreise wie (Hof-)Stellen, Stand, Recht und Geld zumal mittels der Zurechnung von individuellem Verhalten auf Familien immer auch auf der Grundlage von Nichtwissen um mögliche Folgen auf Bitten um Darlehen reagiert werden mußte. Man war zwar auf der sicheren Seite, wenn man die erbetenen 1.000 fl. gab (Breuner), konnte jedoch schlecht einschätzen, ob die vorgebliche Ratenzahlung (Lamberg) kaiserliche Ungnade und die Übererfüllung (Dietrichstein) besondere Gunst bringen würde, die sich später irgendwo einmal bemerkbar machen würde - oder ob vor dem Hintergrund, daß fast alle sich in dieser Situation durchmodelten, das Verhalten einzelner nicht weiter registriert würde. Leistung und Gegenleistung zwischen Kaiser und Höflingen wurden selbst dann, wenn sie vertraglich gefaßt wurden, nicht prinzipiell strikt synallagmatisch gedacht, sondern regelmäßig in ein breites, zudem in bezug auf Vergangenheit wie Zukunft und damit auch personell offenes und wenig spezifisches Gegenseitigkeitsverhältnis eingebettet, 2111 HHStA, FA GFE, K. 659, Ferdinand III. an Seyfried Leonhard Breuner, 20. Febr. 1643, Bitte um ein Bargelddarlehen in Höhe von 1.000 fl., das er wie andere als „gethreue Patrioten“ geben möge; am 20. Febr. 1643 unterzeichnete Ferdinand III. die Obligation (6%), beiliegend die Empfangsquittung des Contralors über 1.000 fl. für Breuner. 2112 KÄLA, FA DT, Nachtrag A-4, Inventar des Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, fol. 4 ff., kaiserliche Schuldobligationen über 2.000 fl., 20. Apr. 1643. 2113 OÖLA, HSt, Sch. 1220, Fasz. 9, Nr. 1643, Quittung für Johann Maximilian von Lamberg, Wien, 24. Jul. 1643, Abschrift vom 14. Aug. 1664. 2114 HHStA, OMaA, K. 1, Konv. durcheinander, kaiserliches Mandat an Obersthofmarschall, 31. Okt. 1643. Es ging dabei um gerade einmal 1.120 fl. <?page no="593"?> 592 über dessen Erinnerungs- und Prognosepotential sicheres Wissen nicht leicht zu gewinnen war. Wenn Ressourcen für Drohungspotentiale so breit (und weit) gestreut waren, wird man zwar jedweder kommunizierten kaiserlichen Erwartung und damit auch den Bitten um Geld grundsätzlich eine gewisse Machtbasiertheit nicht absprechen können. Zugleich wird man hingegen feststellen müssen, daß erfolgreicher Machtgebrauch gerade wegen der Bandbreite der Ressourcen und Zurechnungsmöglichkeiten ganz wesentlichen davon abhing, wieweit aus der Perspektive der jeweiligen Höflinge diese ubiquitäre Machtbesetztheit sich auf konkret in Aussicht genommene Ressourcen auswirken mochte und deshalb zuspitzte. Nicht allen Adeligen oder Höflingen drohten Strafen, die man von angedrohten 70.000 fl. auf ein zinsloses Bardarlehen von 20.000 bis 30.000 fl. reduzieren konnte 2115 , und dennoch waren viele bereit, dem Kaiser im Zweifel kleinere Schulden mitunter nachzulassen 2116 . Kaiser und Adelige standen so zwar unter einem gewissem Druck, konnten ihm aber ausweichen. Auf diese Freiheitsgrade, welche die potentielle Ubiquität der Verortung von Macht und Dank schuf, weist zudem der Umstand hin, daß der Kaiser mit jedem Brief, den er schrieb, darauf verzichtete, seine Macht in dieser Materie situativ in Kommunikation mit anwesenden Höflingen auszuprobieren. Kaiser Leopold I. schrieb 1662 selbst seinem Oberstkämmerer Lamberg mit der Bitte um ein Kriegsdarlehen; dieser ließ sich mehrfach bitten und konnte in einem Handschreiben des Kaisers von 1663 lesen, daß dieser vernommen habe, daß Lamberg der Bitte nicht entsprochen habe, obschon die Rückzahlung doch sicher sei 2117 . 2115 Gegen Hans Jacob Freiherr von Herberstein lief ein Prozeß; Ferdinand III. wies Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein an, diesem „gegen aufhebung des proceß“ ein zeitweise zinsloses Bardarlehen abzuverlangen; sonst drohe eine Strafe von 70.000 fl. (StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 12. Dez. 1639). Nach dem Tod Herbersteins sollten die Erben wenigstens 20.000 fl., besser 30.000 fl. bar zinslos leihen bei einer Rückzahlung von 2.000 fl. jährlich; sonst werde gegen sie entschieden (ebd., Sch. 8, Heft 24, Wien, 22. Jan. 1640). 2116 HHStA, Auersperg, B-31-3, Bericht an den Landeshauptmann von Österreich ob der Enns, Kuefstein, 28. Dez. 1652 wegen der Verhandlungen über einen Schuldenerlaß; danach hatten der Hofmarschall, der Oberststallmeister, die Grafen Losenstein und Herberstein, Erasmus d.J. Graf von Starhemberg und andere teils Kapital, teils Zinsen nachgelassen. 2117 OÖLA, HSt, Sch. 1235, Fasz. 25, Nr. 449, Leopold I. an Lamberg, Preßburg, 4. Sept. 1662, Bitte um Geld für das Heer, um das auch andere „Patrioten“ gebeten worden seien; im Falle Lambergs wollte er Quittungen auf die Landtagsbewilligungen anstelle baren Geldes akzeptieren; die Klage über Lambergs Untätigkeit trotz sicherer Rückzahlung ebd., Wien, 7. Apr. 1633. 1662 reagierten zahlreiche Höflinge auf die ‚freiwillige Cavaliersanleihe’ ablehnend: „Graf Rottal und Statthalter Graf Trautson lehnen ab mit der Begründung, in der Folge der Mißernte trügen ihre Güter kaum das ihnen zum Leben erforderliche; Graf von Abensperg- <?page no="594"?> 593 In einer Situation, in der die Kaiser Darlehensabschlüsse nicht einmal bei der Mehrzahl ihrer Höflinge über Machteinsatz erzwingen konnten, fällt der Blick auch auf das Verhältnis von Zahlungsbereitschaft und Rückzahlungspraxis. Schon die kaiserlichen Bitten legten die Annahme nahe, daß die Kredite leicht notleidend werden konnten; das Risiko von Liquiditätsverlusten, die länger währten als vertraglich vereinbart, wird allgemein bekannt gewesen sein. Um so wichtiger waren Sicherheiten - diese waren aber von unterschiedlicher Bonität und die Nachfrage nach „sicheren Sicherheiten“ war größer, als daß sie hätte befriedigt werden können. Auch an dieser Stelle setzten höfische Verteilungsmodi an. Grundsätzlich wurden höherrangige Höflinge mit besseren Anweisungsstellen und besseren Sicherheiten versehen, was für raschere Rückzahlung sorgte. So wies Ferdinand III. Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein 1639 an, er solle eine Darlehensrückzahlung, für die der Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora I. die persönliche Haftung übernommen hatte, „vor allen andern Anschaffungen und Partheien paar abstatten, und bezallen“ 2118 ; die für Kreditoren so wichtige Prioritätseinstufung für die Rückzahlungen war disponibel 2119 . All dies begrenzte die Wirksamkeit allgemeiner Kavaliersanleihen ganz erheblich und trug dazu bei, daß individuell ausgeformte Darlehensabschlüsse, bei denen die Sicherungen in die Abrede einbezogen wurden, selbst dann im Vordergrund standen, wenn sie vor dem Hintergrund allgemeiner Bitten erfolgten. So gab etwa der Geheime Rat Werdenberg im Januar 1644 dem Kaiser statt der in der allgemeinen Aufforderung von 1643 erbetenen niedrigeren Summen ein Darlehen von 15.000 fl., das er wie seine früheren Darlehen auf die Maut Stain versichern ließ 2120 . Auch Traun, Graf Schwarzenberg, Nostiz und der Oberstkämmerer [Lamberg, M.H.] wollen sich die Sache überlegen und abwarten, was die anderen tun würden; Fürst Auersperg will dem Kaiser persönlich, Fürst Gonzaga schriftlich antworten; Fürst Lobkowitz weiß nicht, ob bei ihm Bargeld vorhanden; Obersthofmarschall Graf Starhemberg läßt entbieten, er wäre froh, ‚wan er solches Darleihen hette’, Feldmarschall Graf Montecuccoli gibt keine Antwort, da er eben im Begriffe sei, auszufahren; Fürst Porcia schließlich eröffnet nicht einmal den Brief, da er ohnehin wisse, was der Kaiser wiederum von ihm wolle! “ (Zusammenfassung der Relation eines Hofkammerregistrators, zit. nach Thorsch (1891), S. 71; zit. auch bei Probszt-Ohstorff (1971), S. 146). 2118 StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 2. Dez. 1639. 2119 StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 25, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 30. Jan. 1642, Reihung von Zahlungsansprüchen. 2120 HHStA, FA GFE, Bd. 38, Jan. 1644. Vgl. auch die Erklärung Leopolds I. auf das Angebot von Wolf Engelbrecht von Auersperg, der ihm 40.000 fl. bar als Darlehen anbot gegen 6% Zins und die Versicherung der Rückzahlung aus den Landtagsmitteln der Jahre 1660 und 1661 (HHStA, FA AP, A-21-5a, Leopold I. an Wolf Engelbrecht von Auersperg, Wien, 3. Febr. 1660). Das Zustandekommen ist belegt (HHStA, FA AP, B-32-6, Konv. 2, Heft 3, Schulden Leopolds I. beim Landeshauptmann in Krain). Herward von Auersperg hatte Ferdi- <?page no="595"?> 594 wurden Forderungen von Dritten erfüllt, was über Zessionen eigene Ansprüche begründen konnte. So kam, um ein Beispiel zu geben, der Geheime Rat Werdenberg 1644 zu einem eigenen Anspruch - seinem Schwiegersohn, dem General Enckevoith, waren 5.500 fl. aus der steirischen Kriegskontribution von 1644 zugesagt, aus Geldmangel jedoch nicht gezahlt worden. Werdenberg lieh ihm auf Bitten des innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten hin 2.000 fl. in bar und konnte dieses Darlehen auf die zugesagten steirischen Mittel anrechnen, auf die er einen eigenen Anspruch in Höhe von 2.000 fl. bekam 2121 . Darlehensähnliche Forderungen entstanden auch durch die häufig von Höflingen übernommene persönliche Haftung für Darlehensverbindlichkeiten des Kaisers. In dieser Weise verschrieb sich beispielsweise 1640 der Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora I. Cavriani für die Rückzahlung eines Darlehens der Kaiserin Eleonora I. an Ferdinand III. 2122 , während sich - ein anderes Beispiel - der Hofpfennigmeister Jacob Hillebrandt 1648 für die Rückzahlung eines Darlehens des Inhabers der Maut Tabor bei Wien an den Kaiser verschreiben mußte 2123 . Wo selbst die Darlehensvergabe zwischen den Dynasten und Vorschüsse von Fiskalbeamten vielfach von persönlicher Haftungsübernahme durch Höflinge abhängig war, wurden diese nicht allein als Liquiditätsbeschaffer wichtig, sondern auch in ihrer Funktion als Sicherungsgeber und als Erhalter des kaiserlichen Kredits. Häufiger als durch echte Darlehen entstanden Schuldverhältnisse mit Darlehenscharakter zwischen Kaiser und seinen Höflingen außerhalb der Hofkammer dadurch, daß der Kaiser sonstige Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllte. Kleinere Ansprüche wie Spielschulden 2124 , zahlreiche Hofbesoldungen, Kaufpreise, vor allem aber große Summen wie der Aufwendungsersatz für kaiserliche Diplomaten und ganz besonders Militärs ließ er vielfach auflaufen. Waren darlehensähnliche Schuldverhältnisse erst einmal entstanden, wurden daraus nicht selten mangels rascher Tilgung Schuldverhältnisse, die sich über Generationen von Herrschern und/ oder Kreditoren hin ernand III. 1652 ein Darlehen angeboten, das aus den Krainer Landesbewilligungen der Jahre 1653 und 1654 zurückgezahlt werden sollte (ebd., A-2-28, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Wien, 29. Mai 1652). 2121 HHStA, FA GFE, Bd. 38, fol. 38. 2122 StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 2. Dez. 1639. 2123 StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 28, Ferdinand III. an Dietrichstein, Prag, 14. Jan. 1648. Sebastian Haÿdt lieh 46.000 fl., die teilweise aus innerösterreichischen Mitteln erstattet werden sollten und für die sich der Hofpfennigmeister verschreiben mußte. 2124 Zu den Spielschulden vgl. ÖNB, Cod. 7337 (1628), zu den kleineren Auslagen für den Kaiser beispielsweise AVA, FA HR, Hs. 318/ 319, 19. Sept. 1643. <?page no="596"?> 595 streckten; für den ohnehin schwer zu gewinnenden Überblick über die Finanzen war dies nicht förderlich 2125 . Der Geheime Rat Seyfried Christoph Breuner etwa besaß noch in den 1630er Jahren kaiserliche Obligationen aus der Zeit Rudolfs II. 2126 Maria Elisabeth Gräfin Ungnad und Magdalena Gräfin Harrach 1642 mit Ferdinand III. die Forderungen ihres Vaters abrechneten, die Rudolf II. bereits 1604 auf die Landesbewilligung in Österreich ob der Enns angewiesen hatte, war die Hofschuld bis 1635 auf 92.000 fl. aufgelaufen und hatte eine Zinsschuld von 111.842 fl. produziert 2127 . Als Johann Maximilian von Lamberg 1634 seine Hoflaufbahn als Kämmerer begann, hatte der Kaiser bei ihm schon über 20.000 fl. Schulden: Es handelte sich um Hofprätensionen, die sein Vater ihm 1631 geschenkt hatte 2128 . Im Nachlaß der Gattin des kaiserlichen Oberststallmeisters Georg Achaz von Losenstein fand sich 1658 eine kaiserliche Obligation von 1648 über knapp 70.000 fl. Bis 1668 machten allein die Zinsausstände bei dessen Erben Franz Adam von Losenstein, der Kämmerer Ferdinands III. und Leopolds I. war, etwa 52.000 fl. aus. In dessen Nachlaß wiederum war das Kapital auf annähernd 180.000 fl. angestiegen, das jährliche Zinsen in Höhe von 10.620 fl. abwarf 2129 . Daß derartige zinsbringende Kreditierung von kaiserlichen Ausständen selbst wiederum eine Entscheidung war, die zu erlangen mehr erforderte als einen rechtlichen Hinweis, braucht kaum noch betont zu werden. Während manche Höflinge und Dritte Forderungen gegen den 2125 1637 versuchte Ferdinand III. sich einen Überblick über die auf den verschiedenen Ämtern lastenden Schulden zu verschaffen und wies seinen innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten Dietrichstein an, ihm eine zuverlässige Aufstellung aller zur Kammer gehörenden Ämter und Einkommensquellen sowie der Belastungen zu erstellen (StLA, FA DTH, Sch. 7, Heft 23, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 24. Febr. 1637). Dem besseren Überblick könnte auch der Plan gedient haben, das innerösterreichische Hofpfennigmeisteramt mit dem Hofzahlamt zu vereinigen, wofür der innerösterreichische Hofpfennigmeister und späterer Hofzahlmeister Thomas Eder bereits eine Amtsübergaberechnung gemacht hatte, die erhebliche Ausstände sichtbar gemacht hatte (ebd., Sch. 7, Heft 23, Wien, 16. Nov. 1637). So überrascht es nicht, wenn der Kaiser Dietrichstein nach einem Gespräch mit Balbi (vgl. Valentinitsch (1981)) berichtete, es sei offen geblieben, ob er Schuldner oder Gläubiger sei und um Klärung bat (ebd., Sch. 7, Heft 23, Wien, 28. Dez. 1638). Zu Thomas Eder vgl. Valentinitsch (1996b), S. 276, 286, 287. 2126 HHStA, FA GFE, K. 659, Aufstellung des niederösterreichischen Kammerregistrators vom 5. Aug. 1632, in die eine kaiserliche Obligation über 20.000 fl., Prag, 28. März 1603, eingestellt war (lautend auf Seyfried Christoph Breuner). 2127 OÖLA, HSt, Urkunden, Nr. 3, Wien, 16. Aug. 1642, Ferdinand III. rechnet mit Maria Elisabeth und Magdalena Harrach, geb. Jörger, wegen der Hofschuld ihres Vaters ab, die partiell noch von 1604 herrührte (Prag, 2. Febr. 1604). 2128 OÖLA, HSt, Sch. 1218, Fasz. 2, Nr. 32, Georg Sigmund Freiherr von Lamberg schenkt seinem Sohn 21.733 fl. an Hofprätensionen, 1631. 2129 HHStA, FA AP, A-II-7, Nachlässe Franziska, Georg Achaz und Franz Adam Losenstein. <?page no="597"?> 596 Kaiser an fondsnahe Gläubiger und besonders an Hofkammerleute zedierten 2130 , betrieben andere ihre Anliegen über höherrangige Amtsträger: In der zwischen dem Geheimen Rat, Landeshauptmann in Österreich ob der Enns und kaiserlichen Vertreter beim Reichstag in Regensburg, David Ungnad von Weissenwolff und Franz Albrecht Graf Harrach in den Jahren 1663 bis 1665 geführten Korrespondenz wurde eingehend erörtert, wie eine geerbte Schuldforderung gegen den Kaiser realisiert werden könne. Im Januar 1663 war klar, daß man den Hofkammerpräsidenten einbinden müsse, im Februar wurde von einer Klage Abstand genommen und die Option favorisiert, die Forderung in kaiserliche Obligationen umzuwandeln, wobei man sich des „Patrociniums“ des Hofkammerpräsidenten Sinzendorf zu versichern habe, damit dieser beim Kaiser die Sicherung der Obligationen betreibe. Im Februar erhielt Harrach von Weissenwolff den Auftrag, in Wien mit dem Hofkammerpräsidenten hierüber zu sprechen und dessen Meinung zur Verzinsungsfrage zu erkunden. 1664 sah man sich verschiedenen „mutationes“ unterworfen und fürchtete einen Sinneswandel des Hofkammerpräsidenten. Bei einem kurzen Aufenthalt in Wien im Mai 1665 traf Weissenwolff den Hofkammerpräsidenten, dem er die Angelegenheit empfahl: „gibt ain hofnung solche vor meiner abreise zu Allergenedigister Resolution zu kriegen“. Ende Mai konnte er aus Wien berichten, daß die Sache „albereith zur Audienz in das Referat gerichtet“ sei, wiewohl noch unklar sei, wie die alten Zinsen behandelt würden. Allerdings mußte er Harrach am 4. Juni mitteilen, er sei „vertröstet worden“ - die Angelegenheit aber solle „noch diese wochen bei der Audienz zur Resolution gebracht werden“; wegen der Zinsen habe er noch Hoffnung. Erst am 18. Juni konnte er berichten, daß die Ausfertigung der beiden Obligationen beschlossen worden sei, bezüglich der Zinsen „iedoch nicht ohne sonderbare difficultet“. Am 25. Juni wurde die Schuldverschreibung ausgefertigt und unterschrieben 2131 . 2130 So hatte Peter Graf Strozzi Ausstände an den Hofkammerrat Marco Puz zediert (HKA, HZAB 107, fol. 290), Johann Jacob Erbtruchseß von Zeill an den niederösterreichischen Kammersekretär Niklas Humpff (HKA, HZAB 87, fol. 203). Wichtig sind die Konsortien, die hinter Hofkammerleuten standen, wobei besonders der Hofkammerrat und Direktor Clement von Radolt zu nennen ist (vgl. HKA, NÖK, 1652, rote Nr. 304). 2131 AVA, FA HR, K. 449, David Ungnad von Weissenwolff an F. A. Harrach, Regensburg, 24. Jan. 1663, 4. Febr. 1663, 21. Febr. 1663; Linz, 7. Okt. 1664, 26. Nov. 1664; Regensburg, 23. Dez. 1664; Wien, 3. Mai 1665, 21. Mai 1665, 4. Jun. 1665, 18. Jun. 1665, 21. Jun. 1665, 25. Jun. 1665; Linz, 6. Jul. 1665. <?page no="598"?> 597 a. Verschränkte Verfahren Obschon die Konvertierbarkeit von kaiserlichen Schulden in besondere Vergünstigungen vor allem in den Bereichen Herrschaftserwerb, Stellen, Stand und Recht es grundsätzlich attraktiv machte, sich als kaiserlicher Gläubiger zu profilieren, kamen zur Unsicherheit über die diesbezüglichen kaiserlichen Entscheidungen Unsicherheiten über die Behandlung durch die Kammern. Die Finanzbehörden vermochten im fraglichen Zeitraum dem unmittelbaren Durchgriff organisationsexterner - hierzu gehörte der übrige Hofstaat - hierarchischer und ständischer Orientierungsmuster auf Entscheidungsprozesse in der Finanzverwaltung eigene Kriterien und Verfahren entgegenzusetzen. Allein die Vielzahl der Beteiligten reichte aus, interne Orientierungen zu verstärken, nach außen Intransparenz herzustellen und je nach Interessenlage organisationsfremden Einfluß und Kontrolle ebenso zu erschweren wie umzusetzen. Die Fiskalverwaltung konnte sich so neben der Versorgung des Kaisers mit Geld und Kredit eigenen Interessen widmen, beides aber auch miteinander vermischen. So verwundert es nicht, daß die Beiträge zu einem im Jahr 1652 von Höflingen erbetenen Darlehen von 120.000 fl. ausschließlich von Hofkammerbedienten und anderen Fiskalbeamten kamen 2132 . Der erleichterte Zugriff auf die kaiserlichen Mittel sicherte dem Hofkammerpersonal eigenen Kredit, erleichterte und sicherte die Erfüllung ihrer Ansprüche gegen den Fiskus. Weil anderen erteilte ungünstige Bescheidungen zudem stets mit der drückenden Ressourcenknappheit begründet werden konnten, ließen sich vor dem Hintergrund der offenen Kriterienkataloge für Verwaltungshandeln Abweichungen von Erwartungen nur schwer eindeutig erklären, individuell zurechnen und konkret für Protest verwerten. 2132 HKA, HZAB 101, fol. 125. Hofkammerpräsident David Ungnad von Weissenwolff 15.000 fl., Vizepräsident Georg Ludwig Graf von Sinzendorf: 10.000 fl., Hofkammerräte (auch Titulare im sonstigen Fiskaldienst) und sonstige Hofkammerbedienstete: Johann Conrad Chaos Freiherr von Richthausen 5.000 fl., Wenzel Hegenmüller 6.000 fl., Georg Andre Edler Sonnau Freiherr 8.000 fl., Clement von Radolt 10.000 fl., Johann Baptista Pinell 6.000 fl., Georg Wagner von Wagenau 3.000 fl., Johann Putz 4.000 fl., Johann Adam Eder 5.000 fl., Marco Putz 6.000 fl., Matthias von Pallingen 11.000 fl., Johann Conens 3.000 fl., Purkhlacher 4.000 fl., Johann Karl von Aichbüchl 4.000 fl.; „die Beambten“: Gariboldo, n.ö. Salzamtmann 5.000 fl., Johann Rascher, Obristproviantamtsobristleutnant 3.000 fl., Hans Georg von Kautz, Mauteinnehmer zu Linz 3.000 fl., Johann Sez, Mautner zu Ybbs 3.000 fl., Elias von Seeau, Rentmeister der Herrschaft Steyr 5.000 fl., Achaz von Seeau, Salzamtmann zu Gmunden 1.000 fl. Thorsch (1891), S. 63, 64, weist auf die beachtlichen Ausmaße der Veruntreuung von Mitteln durch untergeordnetes Personal hin. Der Versuch einer Nationalanleihe unter Ferdinand III. blieb erfolglos (ebd., S. 70). <?page no="599"?> 598 Auf dieses durch die Sicherungsmechanismen der Finanzverwaltung mitproduzierte Unsicherheitspotential wurde im höfischen Umfeld mit den jeweils verfügbaren Mitteln reagiert: Persönlich vorgetragene Bitten sowie Bittschriften an Kaiser, Höflinge, Hofkammer und andere Stellen, Empfehlungen, der Einsatz von Rang, Verwandten, „Freunden“ und Geld. Gerade die Elemente formaler Organisation vertieften so die informellen Kanäle wie den Druck auf den Kaiser. Finanzielle Vernetzung einzelner mit dem kaiserlichen Fiskus zog eine weitergehende soziale Vernetzung, die sich an die formell ebenso wie informell vorstrukturierten Einflußpotentiale des Hofstaates anlehnte, nach sich - allein daher waren Höflinge anderen gegenüber im Vorteil. Neben dem Kaiser wurden auch andere zugängliche Dynasten um Hilfe in Fiskalsachen gebeten: Erzherzog Leopold Wilhelm legte dem innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten Dietrichstein die Erledigung einer Forderung seines Oberstkämmerers ans Herz 2133 , die Kurfürstin Maria Anna von Bayern und Schwester Ferdinands III. setzte sich bei diesem für die Auszahlung der bei der Landschaft in Kärnten angewiesenen Erbschaft eines ihrer ehemaligen Kammerfräulein ein und ihren kaiserlichen Neffen bat sie um Hilfe, wenn es die Realisierung von Forderungen ihrer Hofdamen verlangte 2134 . Zudem wurde indirekter Zugang zu Dynasten genutzt und selbst der Nuntius in Fiskalsachen um Einflußnahme gebeten 2135 . Daneben kamen gut positionierte Höflinge in Betracht, besonders, wie oben dargelegt, Oberstkämmerer und Obersthofmeister: So schrieb Gundaker Fürst von Liechtenstein im Jahr 1655 dem kaiserlichen Obersthofmeister Dietrichstein, er habe schon im Januar 1653 seine spezifizierten Schuldforderungen gegen den Fiskus dem seinerzeit in 2133 StLA, FA DTH, Sch. 11, Heft 37, Erzherzog Leopold Wilhelm an Dietrichstein, Preßburg, 10. Febr. 1647. 2134 HKA, RsA, Fasz. 151, Fugger, fol. 797, Maria Anna an ihren Bruder Ferdinand III., München, 6. Aug. 1643, wegen Bezahlung des bei der Landschaft in Kärnten angewiesenen väterlichen Erbgutes ihres gewesenen Kammerfräuleins Maria Felizitas, verm. Gräfin Fugger in Höhe von 6.500 fl.; diese hatte sich um die Bezahlung bemüht, sie aber nicht bekommen. 1664 wandte sie sich an den Hofkammerpräsidenten Sinzendorf wegen der ausständigen Zahlungen für die Witwe und Kinder des 1651 verstorbenen Oberstkämmerers Puchheim (vgl. Anm. 1465). Kaiserin Eleonora I. bat Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein 1653 darum, dem Ehemann einer ehemaligen Hofdame bei der Durchsetzung seiner Forderungen in Innerösterreich zu helfen (StLA, FA DTH, Sch. 11, Heft 34, Kaiserin Eleonora I. an Dietrichstein, Wien 26. Jul. 1653). 2135 ASV, FP, 211, Kopialüberlieferung der Briefe des Nuntius Pannochieschi an Rospigliosi, fol. 99v, Jan. 1657. Danach hatte der Fürst von Sulzbach eine Forderung gegen das Haus Habsburg in Höhe von 24.000 fl. Dafür war ihm ein Lehen eingeräumt worden, was nun mit Hilfe des Nuntius abgesichert werden sollte. <?page no="600"?> 599 Wien hinterlassenen Hofkammerdirektor übergeben lassen. Zudem sei er im April 1655 mit der Bitte um eine kaiserliche Gnadengabe beim Kaiser eingekommen und habe diese Angelegenheiten dem Hofkammerpräsidenten, anderen Räten und vornehmen „Ministris“ der Hofkammer nicht allein schriftlich „und beweglich recommendiert“, sondern die Erledigung auch unablässig betreiben lassen, doch sei weder die eine noch die andere Sache zur Ausfertigung gediehen; deshalb bitte er ihn, der beim Hofkammerpräsidenten doch viel vermöge, um Begünstigung 2136 . Dieses Schreiben war nur eines in einer Kette von Gesuchen und Bitten, mit denen er sich zwischen 1649 und 1658 beim Kaiser und dessen Höflingen um eine Gnadengabe bemühte 2137 . Auf die Höflinge kam es dem Reichshofrat Gottlieb Graf Windischgrätz an, als er Franz Albrecht Harrach, der als Geheimer Rat mit dem Hof 1665 in Innsbruck war, aus Niederösterreich um Hilfe in einer Transaktion mit der böhmischen Kammer bat: Dem böhmischen Kanzler Nostiz sollte er das Memorial mit der Bitte um rasche Bearbeitung überreichen und diese befördern, Fürst Lobkowitz sollte die Sache in Böhmen empfehlen, beim Oberststallmeister Dietrichstein wollte er darum noch bitten, weiter sei auf den böhmischen Kammerpräsidenten über den Oberstburggrafen und den Hofkammerpräsidenten einzuwirken 2138 . Wer bei Hof gerade einen schweren Stand hatte, ließ seine Angelegenheiten im Zweifel auch bei niederrangigen Finanzbeamten betreiben. Ein schönes Beispiel hierfür bieten die Bemühungen des Karl von Trapp in einer Finanzangelegenheit Franz Albrecht Harrachs, der nach dem Tod Ferdinands III. als Oberststallmeister abgedankt worden war und sich vorläufig vom Hof zurückgezogen hatte. Trapp sollte Harrachs Angelegenheiten mit der Hofkammer 2139 regeln. Trapp berichtete in zahlreichen Briefen vom Aufwarten beim Hofkammerpräsidenten, von seinen Versuchen, die Sache über den Fiskal zu erledigen, der wiederum mit dem Hofkammerpräsidenten sprechen sollte. Entsprechend berich- 2136 MZA, RA DT, K. 447, 1911/ 131, Gundaker Fürst von Liechtenstein, Ostra, 13. Aug. 1655. Der kaiserliche Kämmerer Christoph Ferdinand Popel von Lobkowitz fand sich über ein Jahr „geplaget“ von kurmainzer Bedienten, die ihre 1653 vom Kaiser versprochenen Gnadengelder endlich erhalten wollten und teilte dies dem Obersthofmeister 1654 mit, nachdem vorherige schriftliche wie mündliche Erinnerungen beim Oberstkämmerer wie beim Hofkammerpräsidenten fruchtlos geblieben waren (MZA, RA DT, K. 448, 1911/ 135, Ferdinand Popel von Lobkowitz, Prag, 15. Apr. 1654). 2137 Vgl. dazu ausführlich Winkelbauer (1999a), S. 159-162. 2138 AVA, FA HR, K. 449, Gottlieb Graf Windischgrätz an F. A. Harrach, fol. 163, Sept. oder Okt. 1665. 2139 Ihm waren zur Abfertigung von Leopold I. 30.000 fl. zugesagt worden. Vgl. Anm. 1401. <?page no="601"?> 600 tete Trapp von seinen Besuchen bei Hof, wo er den Fiskal zu treffen hoffte, von abendlichen Besuchen in dessen Haus, von belegten Vormittagen und freien Nachmittagen, die er in dieser Sache „beÿ Hoff“ verbringe, von Tagen, die der Fiskal beim Oberstburggrafen zubrachte und deshalb unzugänglich war, während er selbst zu anderen Zeiten mehr Glück hatte und immerhin „etlich wenig wortt in der Ante Camera“ mit ihm sprechen konnte 2140 . Die massive Kritik durch andere Höflinge, der sich die Hofkammer und vor allem ihre hohen Repräsentanten seit den 1650er Jahren augesetzt sahen, beruhte in der Regel indes gerade darauf, daß sich das Personal gegen Einflußnahme verwahren konnte. Noch die Kritik der Höflinge folgte in ihrer Semantik der organisationalen Orientierung der Hofkammer: Ihre Kritik machte nicht geltend, daß sie nicht mehr gemäß ihres Standes, Ranges und ihrer Familien bedient wurden - dort lag das Problem -, sondern darauf, daß die Hofkammerleute den kaiserlichen Zwecken zuwider und eigennützig handelten. Mit den Vorwürfen des Eigennutzes und ordnungswidrigen Handels lagen die Klageführenden zwar nicht prinzipiell falsch, gingen aber in ihrem Bestreben, damit die Beachtung der Kriterien stratifizierter Ordnung einzufordern und ihre eigene Begünstigung zu motivieren, einen semantisch folgenreichen Umweg, der sich spätestens mit der neuen Hofkammerordnung von 1683 als Irrweg erwiesen hatte, zog diese doch bis dahin ungekannt deutliche formelle Grenzen zwischen Finanzverwaltung und Familie 2141 . Die Klagen über persönliche Verfehlungen der Leiter der Hofkammer (besonders des Präsidenten Sinzendorf 2142 ), die wegen ihrer recht weit- 2140 AVA, FA HR, K. 448, Karl von Trapp an F. A. Harrach, die meisten Briefe s.d. 2141 Hofkammerinstruktion Leopolds I. von 1681 (Fellner (1907b), S. 609), vgl. Anm. 1139. 2142 Zum Hofkammerpräsident vgl. oben Kap. C.I.2.a. Die Zuspitzung auf seine Person geht allerdings fehl; Hofkammerleute vertraten Kammerinteressen auch gegen das Interesse der Dynasten, wie das Beispiel Berchtolds zeigt, der gern zur Kenntnis nahm, daß in einer Liquidtätskrise die Kaiserin 1638 aus der eigenen Kasse Gallas finanziell unterstützen wollte (vgl. Anm. 1679), der General Puchheim rechnete die „wiederwertigkeit“, die er von Seiten der Hofkammer auszustehen hatte, ebenfalls nicht individuell zu (AVA, FA TM, K. 157, Ff. 23, Nr. 88, Christoph Graf Puchheim an Maximilian Graf Trauttmansdorff, Prag, 8. Aug. 1648). Besonders scharf äußerten sich kaiserliche Militärs. Raimondo Montecucoli beispielsweise warf der Hofkammer vor, sie tyrannisiere die Gläubiger: Ansprüche in voller Höhe zu realisieren, sei unmöglich, wer etwas bekommen wolle, müsse hohe Schmiergeldsummen zahlen; als Beispiel gab er einen Fall an, in dem von 18.000 fl. das Kammerpersonal 4.000 fl. behalten habe; bei Anticipationen betrüge das Hofkammerpersonal, es würden Ämter verkauft etc. (AVA, GD RM, c/ 8/ 37). Vgl. die Zusammenstellung der Klagen Montecucolis über die Hofkammer bei Veltzé (1900a), S. 303-401. Daß gerade aus den Reihen des Hofkriegsrats Kritik an der Hofkammer laut wurde, liegt auch an der Überschneidung der Finanzkompetenz der Gremien <?page no="602"?> 601 gehenden Verfahrenshoheit bei der Geschäftsorganisation weitreichende Steuerungsfunktionen wahrnehmen konnten 2143 , folgten dagegen eher personenorientierten Zurechnungsmustern. Diese blendeten aus, daß bereits im 16. Jahrhundert die Masse der finanztechnischen Vorgänge nach Instruktionen, früheren Resolutionen, einer üblichen Verwaltungspraxis in einem schriftlich gebundenen Verfahren bearbeitet wurde, an denen regelmäßig verschiedene Stelleninhaber und vielfach verschiedene Behörden zusammenwirkten. Hinzu kamen die förmlichen Hofkammeraudienzen beim Kaiser, dessen Entscheidungen selbst über Kleinstbeträge 2144 in den Vorträgen notiert wurden. Die Verfahrensdichte in Fiskalsachen des Kaisers war so hoch, daß Ferdinand III. 1642 gegenüber seinem innerösterreichischen Kammerpräsidenten Dietrichstein einmal eigens äußern mußte, er habe einigen Personen „im geheimen“ Geld versprochen 2145 ; die nicht aus Mitteln der Geheimen Kammer getätigten Transaktionen durchliefen in der Regel die Verfahren der Finanzverwaltung 2146 . Daß hier vor und nach kaiserlichen Entscheidungen erhebliche Spielräume für die Beteiligten, insbesondere die hochadeligen Hofkammerräte und den Präsidenten bestanden, steht außer Zweifel, doch nötigte gerade diese Formalisierung zur Nachjustierung informellen Einflusses; sollte auch dieser umgangen werden, mußte man, wie Sinzendorf, in das Repertoire der Bereicherungstechniken die Fälschung von Urkunden aufnehmen die sichtbarsten Spuren in den Büchern vertuschen 2147 . Ein instruktives Beispiel für die durchaus übliche verfahrensmäßige Einbindung von Entscheidungsprozessen in zweifelhaften Fällen bietet die Behandlung einer Bittschrift von Susanna Veronica Gräfin von Trautson aus dem Jahr 1621, in der sie um die Erstreckung eines ihrem Mann verliehenen Salzdeputats im Wert von 1.600 fl. jährlich auf ihre (vgl. die Organigramme bei Regele (1949), S. 84). Freschot (1705), S. 88, 89, gab eine ähnliche Einschätzung der Hofkammer. 2143 Besonders wichtig dürfte die Zuteilung von Angelegenheiten an einzelne Räte und die Überarbeitung der Referate vor den Audienzen beim Kaiser gewesen sein. 2144 So entschied Ferdinand III. in einer Hofkammeraudienz im Apr. 1639 über einen Betrag von 4 fl. in Anwesenheit der Geheimen Räte Trauttmansdorff, Slavata, Graf Dietrichstein, Martinitz sowie der Hofkammervertreter Kolovrat und Brandeis (HKA, NÖHA, W-61/ C/ 53 D, Quartalspläne des Wiener Salzamtes, erstes Quartal 1639, fol. 1709v). 2145 StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 25, Ferdinand III. an Dietrichstein, Laxenburg, 22. Mai 1642. 2146 In den Hofzahlamtsbüchern sind die weiteren Verwendungszwecke für die Mittel des Geheimen Kammerzahlamtes nur partiell nachgewiesen. Die Tendenz zu zunehmender Intransparenz verdeutlicht auch der Zuwachs der in die Geheime Kammer eingestellten Mittel. 2147 Vgl. Anm. 708. <?page no="603"?> 602 Kinder oder zumindest ihren Sohn nachsuchte. Das Deputat hatten die Kaiser Rudolf II. und Matthias ihrem 1621 verstorbenen Mann, einem kaiserlichen Geheimen Rat auch Ferdinands II. auf Lebenszeit bewilligt, was sie mit Abschriften belegen konnte. Ihre Bittschrift wurde von der Hofkammer am 20. August 1621 der niederösterreichischen Kammer mit Bitte um Bericht und Gutachten überstellt. Diese leitete am folgenden Tag das Schreiben mit gleicher Anweisung an die Buchhalterei weiter 2148 . Deren Rechnungsräte beeindruckte die topische Begründung der Trautson nicht: „Meines abgeleibten Herrn Gemahels bis in sein grueb continuirte ansehenliche treue, fleißige, unverdrossene Dienst“. Dagegen führten sie aus, daß bei der Registratur verschiedene kaiserliche Resolutionen vorhanden seien, die für derartige Fälle eindeutig das Erlöschen der Begünstigung anordneten, und rieten deshalb von der Bewilligung ab: „so khünnen wir unseres theils demselben zuwieder in dis begehren nicht einrachten“. Überdies habe der verstorbene Graf Trautson für seine Dienste unterschiedliche Gnadengaben erhalten, die sich zusammen auf über 150.000 fl. beliefen, womit er hinreichend „ergezt“ worden sei. Die Entscheidung überließen sie der übergeordneten Stelle, in deren Gefallen es stehe, wie sie die Angelegenheiten mit ihrem Gutachten an den Hof gelangen lassen wolle. Von der niederösterreichischen Kammer 2149 wurde die Bittschrift mit Gutachten am 3. September an die Hofkammer zurückgeschickt, wobei vermerkt wurde, daß die niederösterreichische Kammer in Anbetracht der Resolutionslage und der bereits erhaltenen Gnadengelder ebensowenig zur Bewilligung einraten könne wie die Buchhaltereiräte. In der Hofkammer wurde dann der 12. September als Tag für das (interne? ) Referat festgelegt, das dem Kaiser in leicht überarbeiteter Fassung am 16. September vorgetragen wurde. Im Referat wurde die Bitte knapp vergegenwärtigt und danach berichtet, daß und warum sowohl die Buchhalterei als auch die niederösterreichische Kammer gegen die Bewilligung seien und daß sich die Hofkammer dieser Auffassung anschließe. Der Bearbeiter des Referates registrierte die kaiserliche Resolution: „Placet wie geraten“, und fügte die kaiserliche Ergänzung hinzu: „daß Wier ermelten Ihren Sohn wan er […] in seiner vorfahren Fueß- 2148 HKA, NÖHA, W-61/ C/ 53 D, Salzamt, fol. 1520-1530v. Die Dektretierung um Gutachten und Bericht der Buchhalterei und der niederösterreichischen Kammer zur Bittschrift datierten vom 20. und 21. Aug. 1621. 2149 Die niederösterreichische Kammer wurde in den 1620er Jahren der Hofkammer zugeteilt, 1630 wieder selbständig und 1635 wiederum mit der Hofkammer vereinigt (Fellner (1907a), S. 85). Noch 1641 aber wurde Niklas Humpff als niederösterreichischer Kammersekretär bezeichnet (HKA, HZAB 81). <?page no="604"?> 603 stappfen tretten, und sich selbsten verdient machen würdet, nit weniger mit genaden bedenkhen wollen.“ 2150 Gutachten und Votum der Kammer ließen den Weg der über mehrere Stellen laufenden Zurückverweisung, die Gründe für die Entscheidung und besonders die Einigkeit der verschiedenen Stellen erkennen. Bereits diese so unscheinbare Verarbeitung durch verschiedene Stellen sorgte dafür, daß sich die Sachverhaltsanalyse und Vorentscheidung an der rangniedrigsten und sozial vom betroffenen hohen Adel am weitesten entfernten Stelle bildete, und sich beim Rückweg durch die Instanzen mit Zustimmung auflud 2151 . Daß die Witwe eine Tochter des amtierenden Obersthofmeisters Meggau war, blieb hier ausgeblendet und spielte wohl erst bei der Inaussichtstellung künftiger Gnadenerweise für den Fall, daß der zu begünstigende Sohn in kaiserliche Dienste trat, eine Rolle - möglicherweise aber auch bei der raschen Bearbeitung der Bitte. Selbst auf die Bitte des Obersthofmarschalls um die Zahlung seiner altausständigen Kämmererbesoldung reagierte die Kammer 1652 mit einem Dekret, mit dem sie den Oberstkämmerer beauftragte, nachschlagen zu lassen und zu berichten, ob Starhemberg als besoldeter oder als unbesoldeter Kämmerer aufgenommen worden sei - obschon Starhemberg seiner Bittschrift einen Bericht des Kammerfuriers über seine Dienstzeiten beigefügt hatte 2152 . Vor einer in Österreich ob der Enns drohenden Zwangsvollstreckung wegen ausständiger Gebühren schützten ihn Kaiser und Kammer im gleichen Jahr dagegen sehr schnell durch die Anweisung von Forderungen gegen den Kaiser auf den ersten Termin der dortigen 1652er Landesbewilligung 2153 . Bei der dichten verfahrensmäßigen Bindung der Fiskalverwaltung machte es keinen ersichtlichen Unterschied, daß bei den kaiserlichen Hofkammeraudienzen, in denen in regelmäßigen Abständen über die Quartalspläne des Salzamtes entschieden wurde, beispielsweise 1638 mit dem Bischof von Wien und Franz Christoph Graf Khevenhüller Geheime Räte zugegen waren, die selbst aus dem Salzamt Zahlungen bezo- 2150 HKA, NÖHA, W-61/ C/ 53 D, Salzamt, fol. 1520-1530v. 2151 Nicht ohne Grund postuliert Bohn (1999), S. 173, den engen Zusammenhang von Schriftlichkeit und sozialer Differenzierung. Durch die Entkopplung von Kommunikation und Interaktion verschiebt sich das, was an Kriterien sozialer Differenzierung Geltung gewinnen kann. Daß die höfische Gesellschaft ihre Selbstbeschreibung um Interaktion herum zentriert (ebd., S. 174-180), sorgt für einen traditionsmächtigen blinden Fleck. 2152 HKA, NÖ Kammer, rote Nr. 304, 3. Jan. 1652; Dekret an den Oberstkämmerer mit einer Darstellung des bis dahin bekannten und vorgebrachten Sachverhalts. 2153 HKA, NÖ Kammer, rote Nr. 305, 20. Apr. 1652, Schreiben der Kammer an die Verordneten in Österreich ob der Enns; dabei ging es um 6.200 fl. Zum Schutz vor der Zwangsvollstreckung durch die landständische Verwaltung vgl. Thorsch (1891), S. 71, 72. <?page no="605"?> 604 gen 2154 - erkennbarer Einfluß mußte wiederum früher ansetzen, vor allem bei der Herbeiführung der Entscheidung des Kaisers, auf dieses ertragreiche Amt anzuweisen. Je mehr sich die Kammern an fiskalischen Kriterien orientierten, desto mehr gewann die Intensivierung von Einflußnahme auf den Kaiser paradoxerweise an Bedeutung. Die Kehrseite gefüllter Kassen, das „Lamentieren“ der „Armen Partheÿen“ drang ebenso auf Gehör des Kaisers wie der mit einer oft unpünktlich gezahlten Pension versehene Fürst von Lothringen: Damit dieser endlich „des Sollicitierenes, Ich aber des Uberlaufens“ enthoben werde, wies Ferdinand III. ihn auf einen besseren Fonds an 2155 . Im Wissen, für die Ablehnung von Bitten bei der Kammer im Zweifel genügend Rückhalt zu bekommen, mochte er sich den Bittstellern stellen und sich in Interaktion freundlich (und folgenlos) äußern: So berichte Johanna Theresia Gräfin Harrach 1677 von einer Memorialübergabe an Leopold I.: „wider ein memoriall ibergeben, und beger ein aiuda de costa [...], er hadt mir gar schen geandtwodt, gott geb, daz er so schen ansafft“ 2156 . b. Extraordinari Empfänge des Hofzahlamtes Am nachdrücklichsten wies bislang B ÉRENGER in seiner Studie zu den kaiserlichen Finanzen unter Leopold I. auf den Umstand hin, daß dieser Kaiser einen großen Teil seiner Darlehen in den Erblanden selbst mobilisierte. Dabei stützte er sich neben Bankiers besonders auf kaiserliche Fiskalbeamte, aber auch auf sonstigen Hofadel 2157 . Diese Praxis läßt sich für die Regierungszeit seines Vorgängers bestätigen. Vollständig sind Darlehen indes nicht zu erfassen. Bérenger bezog sich bei seiner Analyse der Darlehen des hohen Adels primär auf die sogenannten „Gedenkbücher“ 2158 . Die darin registrierten Transaktionen und Verträge stellen ein 2154 HKA, NÖHA, W-61/ C/ 53 D, Salzamt, Quartalsextrakte des Wiener Salzamtes, Präsenzliste der Hofkammeraudienz, Preßburg, 22. Jan. 1638, fol. 1621. 2155 StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Dietrichstein, Linz, 17. Jun. 1645, ganz e.h.; Lothringen bezog 500 fl. monatlich, doch unpünktlich. Die Zitate zu den Klagen über das Lamentieren der Hofbediensteten ebd., Sch. 7, Heft 23, Wien, 18. Okt. 1639. 2156 „Schön anschafft.“ So berichtete die Tochter des Obersthofmeisters Lamberg 1677 über Leopold I., dem sie eine Bittschrift wegen der Zahlung von Ausständen überreicht hatte. Vgl. zu deren Zugangsmöglichkeiten vgl. Pils (2002), S. 227-238, das Zitat ebd., S. 230. 2157 Bérenger (1975), S. 422, hat gezeigt, daß die „officiers de finances“ systematisch in Darlehensgeschäfte mit der Krone verwickelt waren, wobei Hintermänner des Hofkammerpersonals kaum zu ermitteln sind. Zu den adeligen Hofkammerleuten, die als Darlehensgeber auftraten, vgl. ebd., S. 444-446. Vgl. zur adeligen Kriegsfinanzierung auch Pircher (1984), S. 22-26, zu Leopold I. und dem 18. Jahrhundert Klein (1974), S. 24-41. 2158 HKA, Gedenkbücher. Vgl. Bérenger (1975), S. 444, Anm. 200. <?page no="606"?> 605 zeitgenössisches, partiell nach hierarchischen Rücksichten angelegtes Selekt aus Vorgängen verschiedener Fonds-Provenienz dar. Dadurch wird zwar ein Spektrum erfaßt, das teilweise umfassender ist als der Dokumentationsstand einzelner Stellen, vieles aber wurde nicht aufgenommen 2159 . Es ist in Anbetracht der Vielzahl verschiedener kaiserlicher Kassen, von denen Darlehen angenommen wurden, jedoch eine Illusion, anzunehmen, diesbezüglich vollständige Daten erheben zu können. Deshalb lege ich im folgenden mit den Hofzahlamtsbüchern lediglich denjenigen Bestand zugrunde, der einerseits große Volumina (Einnahmen in Höhe ca. 76,6 mio. fl. in den Jahren 1618 bis 1666) und andererseits finanzverwaltungstechnisch den engsten Bezug zum kaiserlichen Hofstaat hatte. Daß Finanztransaktionen teils über Länderkammern, Vizdomamte, Salzämter und zahlreiche sonstige Stellen abgewickelt wurden, wirft die Frage nach der Aussagekraft der Hofzahlamtsbücher auf; die Hofzahlamtsbücher verweisen jedoch auf zahlreiche Zahlungen, die über externe Fonds liefen und stellen sie als Einnahmen bzw. Ausgaben ein. Damit dokumentieren sie auch Buchgeld, ohne ihre systematische instanzielle Bezugseinheit zu verlieren. Gerade dies rechtfertigt die Nutzung des Bestandes, obschon die Einstellungsmodalitäten der Rubriken in hohem Grade vom jeweiligen Hofzahlmeister abhingen und obschon nicht stets gesichert ist, daß eingestellte Zahlungen ihre Empfänger auch in voller Höhe erreichten. So detailliert auch zusammengestellt wurde: das Zahlenwerk hat doch den Charakter des Approximativen - und so auch die nachstehenden darauf gestützten Angaben 2160 . Was trug nun der Hofadel unmittelbar zu den in den Hofzahlamtsbüchern verzeichneten kaiserlichen Einnahmen bei? Auf der Einnahmenseite sind in der Rubrik, welche außerordentliche Einnahmen verzeichnet, und die meist „Extraordinari Einnahmen, Anticipationen und Darlehen“ genannt wurde, in der Zeit zwischen 1618 und 1666 mit ca. 13 mio. fl. die mit Abstand umfangreichsten Einnahmen eingestellt. 2159 Daher kombinierte Bérenger (1975), S. 441, Gedenkbücher und Hofzahlamtsbücher. 2160 Zu den Gedenkbüchern vgl. Bérenger (1975), S. 444, 445, Anm. 200. In den Gedenkbüchern ist lediglich ein kleiner Teil des Tagesgeschäfts abgebildet. Für die Zeit Leopolds I. sind auch Geheime Kammerzahlamtsrechnungen erhalten (so für das Jahr 1669, HKA, HZAB 225). Weiterhin ließen sich Geschäfte über die Vizdomämter für Österreich ob der Enns und Niederösterreich (einschließlich Mähren) abwickeln. So bezog etwa der Landjägermeister und spätere Geheime Rat Georg Achaz von Losenstein einen Teil seiner Besoldung aus dem Vizdomamt für Österreich ob der Enns (HKA, HZAB 767, fol. 30), die Erben des Geheimen Rates Franz Christoph Graf Khevenhüller waren als Empfänger in der Rubrik der Zinszahlungen eingestellt (fol. 57 ff.), Reisekosten wurden erstattet wie die für Conrad Balthasar von Starhemberg wegen einer anbefohlenen Reise zum Hof (fol. 76v, 77), Spesen für Hofdamen (fol. 78, 78v), in der Rubrik ‚Extraordinari’ waren Unterstützungszahlen für armen Adel eingestellt (fol. 88). <?page no="607"?> 606 Dabei ist zu bedenken, daß diese Rubrik bis zur Regierungzeit Ferdinands III. nur sporadisch auftaucht und Posten, die seit 1639 vermutlich in dieser Rubrik eingestellt worden wären, bis dahin bis zu 3 mio. fl. ausmachen. Zwischen 1644 und 1658 machten diese außerordentlichen Einnahmen, Darlehen und Anticipationen bei einem Durchschnitt von ca. 25%, in verschiedenen Jahren zwischen rund 4% und 40% der Einnahmen des Hofzahlamtes aus. Besonders in den finanziell schwierigen Jahren 1644, 1647 bis 1649 und 1657 trugen sie zum Gesamtvolumen in hohem Umfang bei und halfen bei der Überbrückung dieser „so geldlosen Zeiten“ 2161 . Graph 7 veranschaulicht die Entwicklung von Kapitaldienst und Einkünften besonders aus Anticipationen und Darlehen 2162 . Graph 7: Gnadengaben (aus HZAB), 1639-1666 Innerhalb dieser Rubrik kamen in den Jahren von 1644 bis 1658 von etwa 7,6 mio. fl. knapp 4 mio. fl. an Darlehen und Anticipationen von Mitgliedern der kaiserlichen und landesfürstlichen Finanzverwaltung, der Rest entfällt im wesentlichen auf Erlöse aus Herrschaftsverkäufen, Befreiungs- und Strafgelder, Subsidien und Kaufpreise. Von den 4 2161 AVA, FA HR, K. 444, Johann Maximilian Graf von Herberstein an F. A. Harrach, Graz, 26. Jul. 1656. 2162 HKA, HZAB 85-110. Die HZAB für die Jahre 1659*, 1660*, 1661*, 1665* und 1666* überlappen partiell; soweit möglich, wurden die Summen den entsprechenden Jahren zugeteilt, im übrigen wurde proportional nach Überlappungsgrad verteilt. 0 50 100 150 200 250 300 1639 1641 1643 1645 1647 1649 1651 1653 1655 1657 1659* 1661* 1663 1665* Tausende <?page no="608"?> 607 mio. fl. entfielen etwa 3 mio. fl. auf einzelne Mitglieder der kaiserlichen Hofkammer 2163 , während sonstige Höflinge sich mit Einlagen zurückhielten: Allenfalls etwa 400.000 fl. lassen sich Hofleuten ohne Hofkammeramt zurechnen, doch waren diese Zahlungen selten Bardarlehen 2164 . Vielmehr wurden hier in der Regel ältere Forderungen v.a. aus Besoldungsrückständen 2165 (erst) in den entsprechenden Jahren als Einnahme gebucht und zur Zahlung angewiesen. Damit dies geschah und die bloßen Ausstände den Charakter von fixierten und teilweise verzinslichen Forderungen annehmen konnten, wurden die alten Ausstände vielfach um ein Darlehen aufgestockt und diese Posten zusammen als ein Darlehen gebucht. Der Oberstkämmerer Puchheim etwa gab 1648 und 1651 zwei Darlehen, von denen eines über 84.776 fl. lediglich zu 45.000 fl. aus Barmitteln, der Differenzbetrag aber aus sonstigen Ansprüchen gegen den Kaiser bestand. Der Reichshofrat Hans Joachim Graf Sinzendorf beispielsweise gab 1652 12.000 fl. in bar und schlug 2.000 fl. seiner Reichshofratsbesoldung hinzu, was zusammen als ein Darlehen von 14.000 fl. gebucht und zur Zahlung auf die niederösterreichische Landesbewilligung angewiesen wurde. Sein Kollege Johann Friedrich Graf Trauttmansdorff gab 1652 30.000 fl. in bar, wozu 5.000 fl. Reichshofratsbesoldung kamen. Diese 35.000 fl. wurden zusammen verzinst und auf die Landesbewilligungen in Nieder- und Innerösterreich angewiesen. Nicht nur bei diesen beiden ging es um die Ver- 2163 Der Differenzbetrag stammte im wesentlichen von Fiskalbeamten, die nicht zugleich kaiserliche Höflinge waren (HKA, HZAB, Rubrik ‚Anticipationen und Darlehen’) wie etwa dem Mautinhaber Hayd von Haydegg. Der Verwalter des Salzamtes Gariboldo, der von Bérenger als „officier de finances et banquier“ eingestuft wurde (Bérenger (1975), S. 440), stellte in den Jahren 1650 bis 1658 etwa 650.000 fl. zur Verfügung, mußte aber bei der Qualität der Anweisungen kleinere Abstriche machen (Schulden des Karl Eusebius von Liechtenstein, spanische Gelder, niederösterreichische Täz, aber auch Salzamtseinkünfte). 2164 So sorgte der Obersthofmeister Ferdinands IV., Johann Weikhard von Auersperg, 1649 für eine Wechselzwischenfinanzierung (25.000 fl.), der Kämmerer und mährische Landeshauptmann Rottal leistete 1648 eine Anticipation von 40.000 fl., der Hofmarschall Starhemberg hatte 1651 6.200 fl. für eine Besoldung vorgeschossen (verbucht 1652), der Geheime Rat Leopold Wilhelm Graf Tattenbach hatte im Jahr 1651 6.500 fl., der Kämmerer Johann Arbogaß von Thun bereits 1645 2.500 fl. für den Hofstaat geliehen (verbucht 1655), der Reichshofrat Johann Friedrich von Trauttmansdorff hatte 1655 65.000 fl., der Reichshofrat Rudolf von Zinzendorf hatte 1652 25.000 fl. antizipiert. Der Obersthofmeister Trauttmansdorff stockte ein älteres Darlehen 1644 um 5.000 fl. auf, das ingesamt aber mit 125.000 fl. verbucht wurde. Angaben aus HKA, HZAB in den jeweiligen Jahren. 2165 So u.a. 13.777 fl. vom Geheimen Rat Franz Christoph Graf Khevenhüller 1648, 13.043 fl. vom Reichshofrat und Kämmerer Johann Maximilian Graf von Lamberg 1649, 14.000 fl. vom Reichshofrat Hans Joachim Graf Sinzendorf 1652, 24.000 fl. vom Hofmarschall und Kämmerer Starhemberg 1653, 35.000 fl., 29.440 fl. vom Reichshofrat und Kämmerer Johann Friedrich von Trauttmansdorff 1652 und 1653; ähnlich mit 6.000 fl. auch der Reichshofrat Hillebrand (1645). Angaben aus HKA, HZAB in den jeweiligen Jahren. <?page no="609"?> 608 zinsung und vor allem Realisierung von bestehenden Forderungen im Wege der Anweisung auf liquide Fonds. Aufschlußreich ist die hierarchische Verortung dieser Gläubiger. Geheime Räte und Reichshofräte stehen klar im Vordergrund. Vor dem Hintergrund der gut begründeten Vermutung, daß selbst als Ausgaben gebuchte Besoldungen die Empfänger nicht stets in voller Höhe erreichten 2166 , wird man in der Kombination von Darlehen und Kreditierung bestehender Ansprüche sowie der Anweisung auf Fonds, die dem jeweiligen sozialen Umfeld näher lagen als das Hofzahlamt, auch einen Weg sehen, Forderungen gegen den Kaiser rasch und in voller Höhe zu realisieren. Der Begriff der sozialen Nähe von Empfänger und Fonds verweist darauf, daß Höflinge mit starken sozialen Netzen in den Ländern bessere Chancen hatten, ihre dort angewiesenen Gelder einzuziehen als bei den Zentralbehörden. Wenn Johann Friedrich von Trauttmansdorff auf Mittel in Innerösterreich angewiesen wurde, steht zu bedenken, daß er selbst ebenso wie Sigmund Friedrich Graf Trauttmansdorff in den 1640er Jahren innerösterreichischer Regimentsrat gewesen war und daß Franz Anton Graf Trauttmansdorff etwa 1655 diesem Gremium beitrat - um von den überdies verschwägerten Amtsträgern in der landesfürstlichen und landständischen Verwaltung einschließlich der Finanzverwaltung nicht zu sprechen. Der Obersthofmarschall Starhemberg, dessen Familie in Österreich ob der Enns die landständische Verwaltung über Jahrzehnte dominierte 2167 , wurde mit seinem als Einnahme verbuchten Soldausstand wohl kaum zufällig gerade auf die Maut Mauthausen bei Linz angewiesen. Der Wechsel der Anweisungen von den organisational vergleichsweise gut integrierten und damit gegen adelige Einflußnahme resistenteren zentralen Finanzbehörden zu Fonds, die dezentral und/ oder durch die Landstände verwaltet wurden, erleichterte wegen deren stärkerer Vernetzung mit dem landständischen Adel den Angehörigen landständischer Geschlechter je nach Grad des dortigen Einflußpotentials die Erlangung kaiserlicher Zahlungen. Die Wahl des Anweisungsfonds und der Wechsel aber waren von der Stellung des Gläubigers im Hofstaat und etwaigen Zuschüssen nicht unabhängig. 2166 Vgl. dazu die Klage Franz Ernst Molarts, der den Obersthofmeister Trauttmansdorff um die Kuchlmeisterstelle bat und damit implizit die angebotene Hofkammerratsstelle ablehnte; man bekomme neben dem (regulären) Abzug eines Viertels der Besoldung nur die Hälfte (AVA, FA TM, K. 158, Ff. 24, Nr. 78, Linz, 1. Jul. 1646). 2167 Vgl. oben Kap. C.II.1.c. <?page no="610"?> 609 Von der Kehrseite dieser Abdrängung spezifisch adeliger und ständischer Integrationsmechanismen aus der kaiserlichen zentralen Finanzverwaltung profitierten die kaiserlichen Finanzbediensteten und besonders die hochadeligen Hofkammerleute. Sie konnten ihre Rückzahlungsansprüche in Kassennähe und/ oder sozialer Nähe positionieren. So wurden 1644 und 1647 Darlehen des Hofkammerpräsidenten Ulrich Franz Graf Kolovrat in Höhe von zusammen 53.000 fl. bei den Einnahmen eingestellt - angewiesen wurde er auf die sichere böhmischen Wein-, Bier- und Salzsteuer und ein böhmisches Gut. David Ungnad von Weissenwolff, ebenfalls aus Österreich ob der Enns stammend, lieh bzw. antizipierte als Hofkammervizepräsident und Präsident 1647, 1648, 1650 und 1651 zusammen 204.000 fl., die ihm 1647 und 1651 auf die Mauten Ybbs und Särmingstein angewiesen wurden - in Österreich ob der Enns. Seine Frau steuerte in den Jahren 1645 bis 1650 86.000 fl. bei und auch sie wurde zumindest teilweise auf diesen Fonds angewiesen. Georg Ludwig Graf von Sinzendorf stellte als Hofkammerrat und Hofkammervizepräsident in den Jahren 1645 bis 1653 über 420.000 fl. in Darlehen und Anticipationen bereit, optierte aber bei den meist von kurzen Laufzeiten gekennzeichneten Transaktionen dem Anschein nach eher für Fondsnähe, die den Zugriff auf gerade liquide Mittel erlaubte. Seine Kreativität stellte er besonders 1653 mit den Zahlungsmodalitäten für ein Darlehen über 63.600 fl. unter Beweis 2168 . Der Hinweis darauf, daß er einen Anspruch gegen den Kaiser von 38.524 fl. auf 18.000 fl. heruntergehandelt hatte, davon 13.000 fl. selbst bezahlte und sich selbst gutschreiben ließ 2169 , läßt erkennen, warum Forderungen gegen den Fiskus, wenn möglich, lieber in den Provinzen realisiert wurden 2170 . In ähnlichen Dimensionen agierte der Hofkammerdirektor Radolt, hinter dem auch namentlich nicht genannte „Mitinteressierte“ standen. Radolt stellte zwischen 1648 und 1658 über 650.000 fl. bereit, die zu einem erheblichen Teil aus alten Hofforderungen von Dritten bestanden und durch die Einbeziehung in Darlehensgeschäfte ihrer teilweisen Realisierung näherkamen. Ähnlich wie Sinzendorf optierte Radolt bei den Rückzahlungen für Kassennähe und hielt sich an das einnahmenstarke niederösterreichische Salzamt 2171 . Dies läßt 2168 HKA, HZAB 91-99. 2169 HKA, HZAB 97, fol. 127v-128v. 2170 Vgl. Anm. 2142. 2171 Die Karriereförderlichkeit tritt bei Radolt und Sinzendorf besonders zutage, wurde ersterer doch Hofkammerdirektor und Freiherr, letzterer Hofkammerpräsident. <?page no="611"?> 610 den materiellen Hintergrund der oben erwähnten Klage, Radolt reserviere „die Cameralia gänzlich für sich allein“ 2172 , erkennen. Andere Hofkammerleute und Vorstände anderer Kammern agierten ähnlich, zumeist aber - soweit die Hofzahlamtsbücher blicken lassen - in kleinerem Maßstab 2173 . c. Gnadengaben und Fondsauswahl Ungeachtet des kaiserlichen Verschuldungsgrades setzten die Kaiser besonders ihren Höflingen in erheblichem Umfange „Gnadengaben“ in Geld aus. In den meisten - nicht alle kaiserlichen Gnadengaben erfassenden 2174 - Hofzahlamtsbüchern waren Gnadengaben in einer gesonderten Rubrik eingestellt. Auch wenn daneben die Rubrik „Recompense“ bestand, war die Grenze zwischen den Ausschüttungen fließend. Recompense wurden, weil der Gesichtspunkt des materiellen Aufwendungsersatzes im Vordergrund stand, eher bedürftigeren, rangniedrigeren kaiserlichen Bediensteten und nicht selten im Hinblick auf das Ende ihrer Dienstversehung verliehen. Gnadengaben dagegen gingen, weil eher der Aspekt von Dank, Anerkennung und besonderer Wertschätzung der geleisteten Dienste im Vordergrund stand, vornehmlich an hochadelige Höflinge. Der Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes wurde hierbei zu einer Frage der Ehre 2175 . Das Beispiel der Zahlung an den ausscheidenden Hofkammerpräsidenten und Geheimen Rat Ungnad, der 1656 Landeshauptmann in Österreich ob der Enns wurde, macht die Relevanz der auf dieser Ebene liegenden Differenzen deutlich. Ferdinand III. und der Hofkammerdirektor Radolt erörterten im Herbst 1656 die Frage, wie hoch ein Recompens für Ungnad ausfallen müsse und bezogen sich dabei auf dessen Rückgriff auf sein eigenes Vermögen zugunsten der Hofkammer. Dabei gab Radolt zu bedenken, Ungnad solle durch diese Zahlung „nicht nur contentiert sondern auch modti- 2172 Vgl. Anm. 1629. 2173 Zu nennen wären Pallingen (auch Schatzmeister), die Hofzahlmeister, die ungarischen Kammerpräsidenten, der innerösterreichische Kammerpräsident Wagensperg, besonders die Hofkammerräte Pinell und Peverlli und die Steuereinnehmer in Böhmen, so etwa Losy, der zwischen 1647 und 1657 etwa 630.000 fl. zu den außerordentlichen Einnahmen durch Darlehen und Vorschüsse beitrug. 2174 Das Hofzahlamtsbuch stellte nicht alle Gnadengaben ein - so fehlen beispielsweise die Gnadengaben für Franz Albrecht Harrach. Siehe auch die Aufstellung von Gnadengaben Kaiser Ferdinands II. an Militärs bei Oberleitner (1858), S. 22, 23. 2175 Vgl. Anm. 1621. <?page no="612"?> 611 viert“ werden 2176 . Eingestellt wurde 1657 dementsprechend ein üppiges Gnadengeld 2177 , das innerhalb der Rubrik „Gnadengaben“ als „Recompens“ bezeichnet wurde 2178 . Die den Terminus „Recompens“ in ihrem Titel führende Rubrik fällt denn im Vergleich zu den Gnadengaben nur geringfügig ins Gewicht und wo sie es tut, in den Jahren 1653 und 1657, stehen die Mehrausgaben in engem Zusammenhang mit der Wahrung der Stellung der Habsburger im Reich 2179 . Die jahrweise eingestellten Beträgen standen in Abhängigkeit von der allgemeinen kaiserlichen Finanzlage einerseits, andererseits von der Stellung der Habsburger im Reich: Nach der Finanzkrise der 1640er Jahre wurden besonders 1650 und 1651 bedeutende Gnadengaben v.a. den Friedensunterhändlern von Münster, Osnabrück und Nürnberg zugesprochen, 1653 bis 1654 ging es beim Reichstag um die Wahl Ferdinands IV. und auch 1663 war der Kaiser beim Reichstag in Regensburg. Graph 8 gibt einen Eindruck von der Entwicklung der in den Hofzahlamtsbüchern eingestellten Gnadengaben 2180 . Auch mit Gnadengaben wurden Reichsstände, ihre Bedienten und sonstige bedacht, doch entfielen von den etwa 3 mio. fl. zwischen 1639 und 1665 eingestellten Gnadengaben annähernd 2 mio. fl. auf hochadelge kaiserliche Höflinge und Räte von Reichshofrat, Hofkammer und Hofkriegsrat. Das Volumen dieser Gnadengaben für Höflinge war damit ähnlich dimensioniert wie die in diesem Zeitraum dem gleichen Personenkreis gezahlten Hofbesoldungen - die Hofstaaten der Kaiserinnen und Erzherzoginnen eingeschlossen. Hier konnten sich Höflingen Geldmengen erschließen, die ihre Besoldungen leicht in den Schatten stellen konnten. Gnadengaben wurden Höflingen je nach Amt mit einer gewissen Regelmäßigkeit zugesprochen, welche beim einzelnen Erwartungen begründen mochten. Die Unterschiede waren jedoch erheblich - 2176 Radolt in seinem Bericht über eine Audienz beim Kaiser an David Ungnad von Weissenwolff, WWAS, Akten, Fach 76, Nr. 45, Wien, 1. Nov. 1656. 2177 HKA, HZAB 103, fol. 546, 547. 2178 Ebenso wie die „Gnade“ der 100.000 fl., die Kaiser Ferdinand III. 1650 seinem Obersthofmeister Trauttmansdorff zugesprochen hatte: Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Preßburg, 10. Mai 1649, ediert bei Dickmann (1962), S. 458; HKA, HZAB 103, fol. 542, 543 (Rubrik Gnadengaben, beim Posten Bezeichnung als Recompens). 2179 1657 etwa stellte der Hofzahlmeister allein für die kaiserlichen Geheimen Räte Öttingen und Lobkowitz, die in Frankfurt nicht zuletzt mittels erheblicher Zahlungen an verschiedene Reichsstände die Kaiserwahl Leopolds I. betrieben, zu diesem Zweck in dieser Rubrik 78.000 fl. ein (HKA, HZAB 103, fol. 578, 583). 2180 HKA, HZAB 85-110. Die HZAB für die Jahre 1659*, 1660*, 1661*, 1665* und 1666* überlappen partiell; soweit möglich, wurden die Summen den entsprechenden Jahren zugeteilt, im übrigen wurde proportional nach Überlappungsgrad verteilt. <?page no="613"?> 612 Gnadengaben konnten sich auf ein Vielfaches der Jahresbesoldung belaufen, mager ausfallen oder ganz ausbleiben. Man muß kaum betonen, daß in der Unsicherheit über die Zuteilung dieser Gabe eine Machtressource lag, die jene, welche sich diesbezügliche Hoffnungen machten, im Sinne Radolts für kaiserliche Zwecke über das übliche Maß hinaus motivierte. Graph 8: Ausgaben und Empfänge des Hofzahlamtes, 1639-1665 Die Größenordnung einzelner Gnadengaben, die im Laufe des 17. Jahrhunderts vergleichbaren Personenkreisen zugesprochen wurden, wuchsen besonders unter Leopold I. beträchtlich an; deshalb ist im folgenden zur Orientierung soweit möglich das Jahr der Bewilligung angegeben, so daß in der Darstellung die drei Kaiser zusammengezogen werden können. Innerhalb teilweise erheblicher Spannweiten bemaßen sich die Größenordnungen der Gnadengaben nach den innegehabten Höfämtern, doch fallen dabei bemerkenswerte Diskrepanzen zwischen hierarchischer Einordnung und Wertschätzung auf, die auf die beträchtlichen Spannungslagen in Hofstaat und sonstigen kaiserlichen Diensten zurückverweisen. Es waren die Obersthofmeister Ferdinands III. und Leopolds I., Trauttmansdorff und Portia, welchen die größten Gnadengaben ausgesetzt wurden. Portia wurden 1660 in einem Zuge 200.000 fl. ausgesetzt, Trauttmansdorff im Jahr 1649 100.000 fl., nachdem ihm bereits 1637 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1639 1641 1643 1645 1647 1649 1651 1653 1655 1657 1659* 1661* 1663 1665* Millionen Ausgaben Kapital und Interesse Empfänge Extraordinari Darlehen, Anticipationen etc. <?page no="614"?> 613 eine Gnadengabe in gleicher Höhe zugesprochen worden war 2181 . Auch der Obersthofmeister Ferdinands III. Dietrichstein erhielt 100.000 fl. Diese Summe wurde ebenso dem kaiserlichen Geheimen Rat Ottavio Fürst Piccolomini zuteil 2182 . Die Sechsstelligkeit der Summe symbolisierte eine herausragende Wertschätzung, die Höflingen ähnlichen Verdienstes, doch minderen Ranges nicht ausgedrückt wurde. Die Verleihungen im Zwischenraum zum nächsten symbolisch aufgeladenen Schwellenwert von 50.000 fl. sind dafür sehr aufschlußreich. Hier finden sich der 1618 in Prag so folgenreich aus dem Fenster gestürzte nachmalige böhmische Statthalter, Kanzler und Geheime Rat Wilhelm Graf Slavata (80.000 fl., um 1636), der niederösterreichische Statthalter und Geheime Rat Seyfried Christoph Freiherr von Breuner (60.000 fl., um 1629), die Militärs Wolf Graf Mansfeld (60.000 fl., um 1630, Geheimer Rat seit etwa 1632), Don Hannibal Gonzaga (80.000 fl., um 1637) und Heinrich St. Julian Graf von Wallsee (60.000 fl., ca. 1640), sowie der Hofkriegsratspräsident und Geheime Rat Wenzel Fürst Lobkowitz (75.000 fl, 1658). Bemerkenswert ist, daß unter Ferdinand II. nicht die Obersthofmeister an der Spitze lagen; erst unter Ferdinand III. schoben sie sich an die Spitze - Lobkowitz hatte an der Kaiserwahl Leopolds I. größeren Anteil als der Obersthofmeister Portia, doch wurde hier ein Abstand gewahrt, der Ferdinand II. 1627 nicht leitete, als er seinen Geheimen Räten eine Gnadengabe von jeweils 8.000 fl. gönnte, ohne den Obersthofmeister und Geheimen Rat Meggau höher zu dotieren 2183 . Mit 50.000 fl. wurde von Ferdinand III. der Geheime Rat und Obersthofmeister seiner ersten Gattin, Franz Christoph Graf Khevenhüller, bedacht, um 1649/ 50 die Reichshofräte Johann Maximilian Graf von Lamberg und Isaac Volmar (seit 1649 auch Geheimer Rat, um 1649 in den Freiherrenstand erhoben), die bei den Friedensverhandlungen von Münster und Osnabrück als kaiserliche Diplomaten gedient hatten. Leopold I. bedachte in dieser Weise nach seiner Kaiserwahl den Geheimen Rat und Reichsvizekanzler Ferdinand Sigmund Graf Kurz. 2181 Angaben aus HKA, HZAB. Die erste Bewilligung von 100.000 fl. für Trauttmansdorff in HKA, HZAB 84, fol. 467*, 468*. Zu Portias Recompens Sienell (2001a), S. 96. 2182 Wenn in Anbetracht der langjährigen Verbindungen einzelne Gesichtspunkte als Begründung um vieles zu kurz greifen, ist man doch geneigt, die Leistungen im Vorfeld der Kaiserwahl (Portia), beim Prager und Westfälischen Frieden (Trauttmansdorff), beim Reichstag einschließlich Königswahl Ferdinands IV. von 1653/ 54 (Dietrichstein) in Erinnerung zu rufen. Ottavio Piccolomini erhielt die 100.000 fl. in Anerkennung der Dienste als Feldmarschall um 1639, vgl. Schwarz (1943), S. 319. 2183 HKA, HZAB 76, fol. 342*. <?page no="615"?> 614 Beide gönnten ihren Hofkammerpräsidenten Ungnad und Sinzendorf jeweils 50.000 fl. 2184 Der Abstand zu Trauttmansdorffs 100.000 fl. fällt unmittelbar auf; bemerkenswert ist zudem, daß diese Größenordnung für homines novi, Höflinge und Diplomaten der zweiten Reihe erreichbar war. Unterhalb der 40.000 fl. (zugesprochen dem ungarischen Palatin Wesselényi um 1665 2185 , dem niederösterreichischen Statthalter und Geheimen Rat Trautson im Jahr 1655, dem kaiserlichen Botschafter in Spanien und Geheimen Rat Franz Christoph Graf Khevenhüller um 1629) öffnete sich das Spektrum langsam. Mit 35.000 fl. wurde mit Eva Maria Gräfin von Brandeis um 1659 als höchstdotierte Frau, die Obersthofmeisterin des Erzherzogs Carl Joseph, bedacht, 1620 auch der Reichshofratspräsident und Geheime Rat Johann Georg von Hohenzollern. 30.000 fl. waren unter Ferdinand II. noch vergleichsweise exklusiv, kamen doch u.a. um 1629 der Geheime Rat und Hofkammerpräsident Anton Wolfrad, Abt von Kremsmünster und um 1626 der niederösterreichische Vizestatthalter Georg Freiherr von Teuffel in den Genuß dieser Bewilligung; unter Ferdinand III. und Leopold I. war sie vermehrt eine Gnadengabe für hochrangige verdiente Militärs 2186 . Auf derselben Stufe standen der Hofkanzler und Geheime Rat Hans Joachim Graf Sinzendorf und die verdienten homines novi Clement Freiherr von Radolt als Hofkammerdirektor und der Reichshofrat Johann Freiherr von Goes wurden in dieser Höhe beschenkt (beide um 1665). Mitglieder des Reichshofrats kamen auch bei der nächstniedrigeren Stufe vor: Zwei Geheimen und Reichshofräten Ferdinands II., Otto von Nostiz und Hans Ruprecht Hegenmüller, wurden je 25.000 fl. verliehen 2187 ; daneben standen der Generalwachtmeister Peter Graf Strozzi, der Geheime und Hofkriegsrat Raimondo Montecucoli (1660 bzw. 1666) und die frühere Erzieherin und Obersthofmeisterin des Thronfolgers Ferdinands IV., Susanna Veronica Gräfin Trautson (1647) - die Erzieherin und Obersthofmeisterin dessen jüngeren Bruders und nachmaligen Kaisers Leopold, Franziska Gräfin Slavata (geb. Meggau) dagegen erhielt um 1650 lediglich 8.000 fl. Auf der nächsten Stufe, Gnadengaben in der Höhe von 20.000 fl., stehen mit dem Oberstkämmerer Puchheim (1648) und dem Oberst- 2184 Eingestellt wurde das Geld für Sinzendorf im HZAB für 1658. 2185 Wesselényi war Geheimer Rat seit Ende 1665. 2186 Obrist Achilleus Suys 1638; Souches, um 1648; Suys, um 1655; Johann Reichard Graf von Starhemberg 1660. 2187 Hegenmüllers Status als Geheimer Rat ist ungewiß (Schwarz (1943), S. 246), im Zusammenhang mit dem Empfang der Gnadengabe (HKA, HZAB 78) wird er allerdings als solcher bezeichnet. Zu Nostiz vgl. Schwarz (1943), S. 314, 315. <?page no="616"?> 615 hofmarschall Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg (1644) zwei Inhaber oberster Hofämter Ferdinands III. sowie unter Leopold I. der Oberstjägermeister Albrecht von Zinzendorf (1664) zusammen mit dem kaiserlichen Gesandten und Hofkriegsrat Schmidt (1644). Puchheim, Starhemberg und Zinzendorf waren zum Zeitpunkt der Verleihung noch keine Geheimen Räte. Dies bestätigt nicht zuletzt den in den Ämterstudien herausgearbeiteten Befund, daß bis zu Leopold I. mit Ausnahme des Obersthofmeisteramtes den Inhabern der übrigen obersten Hofämter wenig Gelegenheit gegeben wurde, sich in ähnlicher Weise zu profilieren wie Behördenchefs oder Militärs. Immerhin waren sie durch die Scheidelinie, welche die Zahl 20.000 als zweitgrößte fünfstellige Zahl mit vier Nullen darstellte, den zahlreichen Hofkammer- und Hofkriegsräten sowie einigen Reichshofräten enthoben, die mit Gnadengaben im darunterliegenden fünfstelligen, bis 18.000 fl. verliehenen Guldenbereich versehen wurden, zu denen der Geheime Rat und Reichsvizekanzler Graf Kurz (10.000 fl., 1647), Maximilian Graf Waldstein zwischen seiner Dienstzeit als kaiserlicher Oberststallmeister und Oberstkämmerer (15.000 fl., um 1644), der schlesische Kammerpräsident und Kämmerer Ferdinand Christoph Popel von Lobkowitz (15.0000 fl. um 1650), der Geheime Rat und Landeshauptmann von Österreich ob der Enns Kuefstein (12.000 fl. um 1640) und der Landeshauptmann in Breslau, Johann Bernhard Graf Herberstein (10.000 fl. um 1662) gehörten. Der Schritt zu den fünfstelligen Gnadengaben behauptete wiederum einigen Abstand - im vierstelligen Guldenbereich wurde nur einmal ein Betrag vergeben, der größer war als 8.000 fl. 2188 Auch im vierstelligen Bereich wurden mit einem Schwerpunkt bei Ferdinand II. Hofkammer-, Reichshofräte und Hofkriegsräte angewiesen 2189 , zusätzlich aber nun u.a. niederösterreichische Regimentsräte, böhmische Appellationsräte sowie Sekretäre von Hofkammer und Reichshofrat. In dieser Größenordnung fanden sich einige wenige Inhaber von Ehrendiensten und rangniederen Funktionsehrenämtern des Hofstaats wieder: So wurde für den Oberstsilberkämmerer Ferdinands II. Boccamajor in den Jahren 1639 und 1640 eine Gnadengabe von 2.000 fl. in den Hofzahlamtsbüchern eingestellt, der Kämmerer Ferdinands III. Giron erhielt etwas früher 1.500 fl., während der Truchseß Konorkosky etwa zur gleichen Zeit mit 500 fl. bedacht wurde. Dem Trabanten- 2188 9.000 fl. gingen an den Hofbuchhalter Khern; Zusage 1653, HKA, HZAB 106, fol. 329. 2189 Unter Ferdinand II. waren sogar noch Geheime Räte Empfänger von Gnadengaben dieser Größenordnung (HKA, HZAB 76, fol. 342*). <?page no="617"?> 616 hauptmann und Kämmerer Walter Graf Leslie wurden 6.000 fl. (um 1640) zugesprochen, der Kämmerer und Oberstkuchlmeister Molart erhielt um 1651 lediglich 600 fl., während Leopold I. seinem Oberstäblmeister Hans Albrecht Haan um das Jahr 1666 3.000 fl. gönnte. Hier zeigt sich erneut, was sich in den Hinweisen zur Besoldung des Hofstaates in Teil I bereits andeutete: Einzelnen, wie dem Oberstkuchlmeister Molart, der kein nennenswertes Vermögen hatte und zeitweise für die Zahlung seiner Wiener Miete Schulden machen mußte 2190 , mochte mit solchen Beträgen geholfen sein; insgesamt aber waren die niedrigeren Ämter und zumal die Ehrenämter des Hofstaats für die meisten Inhaber nicht nur wenig ertragreich, sondern boten nur vergleichsweise geringe Aussichten im Bereich der Gnadengaben. Aussichten auf lukrative Gnadengaben bot der Dienst im Hofstaat vor allem denen, die ihren Weg über den Reichshofrat (und Diplomatie), die Hofkammer oder den Hofkriegsrat (und Militär) nahmen. Auch für Gnadengaben gilt, was B ÉRENGER für Verzinsung und Tilgung von Darlehen an den Kaiser feststellt: „Alles hing ab von dem Fonds, auf den die Zahlung der Zinsen versichert war.“ 2191 Bewilligungshöhe, Anweisungsstelle und Zeitraum der Rückzahlung waren für die Empfänger hoch relevante Aspekte und so läßt sich für sämtliche Bereiche Einflußnahme, übermittelt auf den oben skizzierten Wegen, nachweisen 2192 . So schrieb Kaiserin Eleonora I. dem innerösterreichischen Kammerpräsidenten Dietrichstein 1638, daß wegen der Zahlungen von Gnadengeldern an ihren Höfling Friedrich Graf Attems demnächst ein Bericht und Gutachten von der innerösterreichischen Kammer abgefordert werden würde, von dem sie hoffe, daß sie zu dessen Gunsten ausfielen; er, der Attems „mercklich nuzen“ könne, möge entsprechend handeln 2193 . Auf die Relevanz persönlicher Nähe zum Kaiser verweist das nächste Beispiel: Im Januar 1646 unterrichtete Ferdinand III. denselben Dietrichstein davon, daß sein Hofkriegsrat Montecucoli eine Teilzahlung des ihm zugebilligten Gnadengeldes zur Erhaltung des eigenen Kredites rasch brauche, nicht auf den vorgesehenen nächsten Zahlungstermin im Juni warten könne und ordnete eine Zahlung im Februar an. Montecucoli war seit 1644 kaiserlicher Käm- 2190 Vgl. Anm. 353. 2191 Vgl. Bérenger (1975), S. 431; ebd., S. 433: Portias Gelder waren „parfaitement fondées“. 2192 Vgl. Kap. C.I. Vgl. auch die Bittschriften des Geheimen Rates und niederösterreichischen Statthalters Seyfried Christoph Breuner an Ferdinand II., HHStA, FA GFE, K. 36, Varia. 2193 StLA, FA DTH, Sch. 11, Heft 34, Kaiserin Eleonora I. an Dietrichstein, Laxenburg, 18. Sept. 1638. Vgl. dazu HKA, HFP, 5. Febr. 1647, Berichtsanforderung wegen Gnadengeld. <?page no="618"?> 617 merer, versah diesen Dienst zeitweise tatsächlich und war Ende 1645 an den Kaiserhof nach Linz gekommen 2194 . Die Inanspruchnahme Oberster Hofämter belegt ein drittes Beispiel: Als Ferdinand Fürst Dietrichstein 1661 hörte, daß Graf Michna, auf dessen Vermögen ein Gnadengeld in Höhe von 60.000 fl. angewiesen war, mit der Hofkammer einen Vergleich anstrebte, wandte er sich offenbar in der Furcht, seine Rechte könnten dadurch geschmälert werden, an den Oberstkämmerer Lamberg mit der Bitte, er möchte doch beim Kaiser und beim Obersthofmeister Portia darauf dringen, daß die Anweisung auf Michna ihren „effect“ tatsächlich erreiche 2195 . Auf die Verschränkung von landständischer Administration, verschiedenen Höflingen, verschiedenen Kammern und in der Hofkammer noch von verschiedenen Hierarchieebenen verweisen zwei Briefe des Oberstkämmerers Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein von 1664. Der kaiserliche Kämmerer Max Graf Dietrichstein hatte in einem Memorial, das an den Kaiser gerichtet gewesen sein dürfte, um eine Befriedigung von Ansprüchen aus mährischen Restanten gebeten; über dieses Memorial sprach Lamberg mit dem Geheimen Rat Schwarzenberg, der meinte, man solle sich erst einmal beim Fürsten Dietrichstein in Mähren erkundigen, ob die Restanten nicht schon übermäßig belastet seien. Nachdem diese Frage geklärt war, sprach Lamberg mit dem böhmischen Kammerpräsidenten: Der Vorschlag lasse sich hören, äußerte dieser und versprach, die Unterlagen aufsuchen zu lassen, auf daß die Sache dem Kaiser „proponiert und favorabiliter resolviert“ werde; dazu habe Lamberg noch „threulich“ zu verhelfen, indem er die Sache bei dem Hofkammerpräsidenten und dem Hofkammersekretär anmahne, wozu er sich des fürstlich Dietrichsteinischen Hofagenten bedienen könne 2196 . Ob dieser ähnlich wie anderes Personal in adeligen Diensten für die Übergabe von Geldgeschenken an das untergeordnete Hofkammerpersonal zuständig war, ist in diesem konkreten Fall zwar nicht sicher, das 2194 StLA, Dietrichstein Sch. 9, Heft 27, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Linz, 10. Jan. 1646. Erhalten hatte er die Zusage bei einem Aufenthalt in Wien im Jahr 1644, bei dem geklärt worden war, daß das Geld aus Innerösterreich kommen sollte (AVA, GD RM, a/ 4/ 15, Skizzen 1644 und 1645). Bereits im Dez. 1644 hatte Ferdinand III. Dietrichstein angewiesen, Montecucoli wegen drängender Gläubiger einen Teil zu zahlen (StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Dietrichstein, Linz, 28. Dez. 1644). 2195 OÖLA, HSt, Sch. 1240, Fasz. 30, Nr. 672, Fürst Ferdinand Dietrichstein an Lamberg, Nikolsburg, 11. Sept. 1661 und die Antwort Lambergs: Nachdem er den Brief erhalten habe, sei er, während Leopold I. auf der Pirsch gewesen sei, nach Wien gefahren und habe sich mit der Fürstin und am Abend in Ebersdorf mit dem Fürsten Portia darüber unterhalten (MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Dietrichstein, Ebersdorf, 14. Sept. 1661). 2196 MZA, RA DT, K. 26, Lamberg an Ferdinand Fürst Dietrichstein, Wien, 31. Dez. 1664 und ebd., Wien, 30. Okt. 1664. <?page no="619"?> 618 suggerierte mehrstufige Vorgehen legt es aber nahe. Man war erfolgreich: Dietrichstein erhielt seine Anweisung auf das mährische Rentamt 2197 . Das Problem der Anweisung tat sich ebenso bei den Gnadengaben auf. Die Hofzahlamtsbücher berichten hierüber nicht lückenlos, doch reichen die Angaben hin, um eine Tendenz zur Anweisung auf Fonds in der sozialen Nähe der Empfänger zu zeigen. Auf in Österreich ob der Enns eingehende Mittel wurden etwa Caspar und Johann Reichard sowie dessen Erbe Johann Ludwig von Starhemberg, Dietmar Freiherr von Schifer, Johann Maximilian Graf von Lamberg, David Ungnad von Weissenwolff und der Hans Ludwig Graf Kuefstein angewiesen: Alle waren Mitglieder des dortigen Herrenstandes, ihre Familien hatten in der landständischen Administration ein erhebliches Gewicht. Ähnlich war es bei zahlreichen Adeligen der böhmischen Krone: Der böhmische Oberstkanzler Slavata erhielt seine Gnadengabe in Form einer Anweisung auf die Prager Judenschaft, Maximilian Graf Waldstein wurde auf das böhmische Obersteueramt angewiesen, die Otto von Nostiz zugebilligten Gnadengaben sollten aus dem böhmischen Rentamt gezahlt werden, Johann Anton Losy von Losinthal mochte sich u.a. aus der böhmischen neuen Tranksteuer gütlich tun, wohin nebst schlesischem Rentamt u.a. Wenzel Fürst Lobkowitz angewiesen wurde; der in Böhmen begüterte Ottavio Piccolomini erhielt u.a. Anweisungen auf die böhmischen Wein-, Bier- und Salzsteuern; das Gnadengeld für Maximilian Fürst Dietrichstein wurde zumindest teilweise auf das Rentamt in Mähren angewiesen, wo er reich begütert war. Mittel aus Niederösterreich wurden vielfach an Mitglieder des niederösterreichischen Herrenstandes vergeben: So wurden aus Landesbewilligungen u.a. die Gnadengaben für Trautson, Hans Joachim Graf Sinzendorf und Albrecht von Zinzendorf bezahlt, die Trautson wurden in erheblichem Umfang auf das Vizdomamt angewiesen. Diese mit kaiserlichen Gnadengaben bedachten Höflinge hatten in den Ländern, in denen die Gelder aufgebracht werden mußten, teilweise beachtlichem Einfluß. Ob und inwieweit kalkuliert wurde, daß nicht nur die Höflinge durch die Gnadengabe motiviert würden, sondern daß diese hernach mittels ihrer Verbindungen - man denke nur an die Her- 2197 Die Ansprüche dürften aus dem ererbten Gnadengeld für den Obersthofmeister Ferdinands III., Maximilian Fürst Dietrichstein, herrühren, das anfänglich Ferdinand Fürst Dietrichstein für die Erben einzog (1656, HKA, HZAB 102). Die Zahlungen des Gnadengeldes an Max Graf Dietrichstein aus dem Hofzahlamt erfolgten 1665 und 1666 in der Tat durch Anweisungen auf das Rentamt Mähren; eingestellt wurden in diesen Jahren je 2.000 fl. (HKA, HZAB 110). <?page no="620"?> 619 renstandsverordneten - die jeweiligen ständischen und landesherrlichen Gremien und Finanzverwaltungen zu einträglicher Tätigkeit anhalten würden, ist nicht sicher; für den Effekt, daß hier landesfürstliche und landständische Einflußsphären zugunsten der kaiserlichen Position zusammengezogen wurden, spielte dies kaum eine Rolle. Begnadete Höflinge konnten wissen, daß sie rasch zu ihrem Geld kamen, wenn in ihren Ländern genügend Mittel für den Kaiser flossen. Bei Anweisungen auf Mittel aus dem Reich mochte man ähnliches hoffen. Jedenfalls wurde der aus einem alten reichsgräflichen Geschlecht stammende Wolf Graf Mansfeld zunächst vergeblich auf Magdeburger Mittel angewiesen. Sicherer waren da schon die Römermonate, auf die der Reichsgraf Johann Adolf von Schwarzenberg mit der Zahlung eines von seinem Vater ererbten Gnadengeldes angewiesen wurde. Bei den Reichshofräten Lindenspür und Volmaar, die aus Reichspfennigämtern bezahlt werden sollten (der Reichshofrat Justus Gebhard aus Mitteln aus Würzburg) mochte die Bedeutung des Reichsgerichts noch als Argument gegen Zahlungsunlust zum Tragen kommen. Das auf Bremer Reichsmittel angewiesene Gnadengeld für den Reichsvizekanzler Kurz war in guten Händen: Trauttmansdorff sollte die Zahlung während der Friedensverhandlungen in Münster betreiben und wußte die Stadt zu Dank zu verpflichten 2198 . Ein Druck in der Stärke, wie ihn die Slavata in Böhmen, die Dietrichstein in Mähren, die Starhemberg in Österreich ob der Enns und die Trautson in Niederösterreich entfalten konnten, war in solcher Ferne nicht herstellbar. Interessanterweise wurden denn auch die Obersthofmeister Trauttmansdorff und Portia sowie der Oberstkämmerer Puchheim mit ihren Gnadengeldern auf das niederösterreichische Salzamt angewiesen, das in fester landesfürstlicher Hand war. Dies legt die Vermutung nahe, daß das Erreichen der Spitzenstellungen, die sie in jahrzehntelangem Hofdienst erworben hatten, zu Lasten der Vermittelbarkeit ihrer Position in den Landständen ging. Trauttmansdorff hatte sich diesen Fonds aussuchen dürfen und wird seine Gründe für diese Wahl gehabt haben 2199 . Zu den Entsprechungen von Bewilligungshöhe und Anweisungsort kommen noch Differenzen beim Verbrauch von Zeit für die Realisation 2198 Angaben aus HKA, HZAB, Rubrik Gnadengaben. Zu Bremen siehe AVA, FA TM, K. 125, Bb. 5, Nr. 6 (Bezeichnung mehrfach geändert), fol. 43, Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Linz, 30. Jun. 1646. Vgl. Anm. 1129. 2199 „uber welliches ich auch noch dise gnadt auswerfen wollen, nemblich hunderttausent gulden auf mittel, so ihr etwan selbst vorschlagen werdet“ (Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Preßburg 10. Mai 1649, ediert bei Dickmann (1962), S. 458). <?page no="621"?> 620 der Gnadengeldzahlungen. Obschon die Hinweise zum Abstattungsprozeß in den Hofzahlamtsbüchern lückenhaft sind, läßt sich eine Relevanz von Präsenz, Hofamt und Verbindungen ausmachen. Aufschlußreich sind die Unterschiede bei der Realisation großer Gnadengaben. Der Obersthofmeister Portia konnte seine 1660 zugesagten 200.000 fl. bis 1665 realisieren, und auch für den Hofkammerpräsidenten David Ungnad von Weissenwolff verlief die Rückzahlung rasch: Seine beiden Gnadengelder zu je 50.000 fl. konnte er zwischen 1650 und 1657 realisieren. Schleppender war es bei hohen Militärs, die häufiger außerhalb Wiens weilten: Ottavio Piccolomini brauchte für die Einziehung seiner 100.000 fl. von 1639 bis 1656, Don Hannibal Gonzagas Gnadengeld in Höhe von 80.000 fl. von 1637 war 1651 noch nicht voll abgestattet. Auch bei Erben, die Gnadengaben einzogen, machte sich das Hofamt bemerkbar: Während die Erben Franz Christoph Graf Khevenhüllers († 1650) dessen Gnadengeld von 50.000 fl. bis 1660 erhalten hatten - sein zunächst unter Vormundschaft stehender Sohn wurde erst 1659 kaiserlicher Kämmerer -, konnte der Reichshofrat und Kämmerer Johann Friedrich Graf Trauttmansdorff die seinem Vater ausgesetzten 100.000 fl., deren Anweisungsstelle in dessen freie Wahl gestellt worden war, zwischen 1651 bis 1658 in voller Höhe einziehen 2200 . Dagegen waren die 25.000 fl., die der Mutter des niederösterreichischen Statthalters Trautson 1647 ausgesetzt worden waren, diesem erst 1661 ganz abgestattet 2201 . Damit stand er noch besser da als der niederösterreichische Regimentsrat Wenzel Hegenmüller, dem von den 25.000 fl. seines Vaters dem Anschein nach noch 1651 etwas fehlte. Die Erben der vermutlich kreditierten Gnadengabe von Heinrich Graf St. Julian sollten 1643 eine Zahlung von 30.000 fl. bekommen, doch ließ sich Ferdinand III. von seinem innerösterreichischen Kammerpräsidenten überzeugen und gönnte den eigenen Kassen einen Aufschub. Auf der Zahlung bestand er wegen seines Kredites: „Weillen Ich aber sonders gehrn sehete, daß dise post, zu erhaltung fehrern credits dem negsten abgestattet wurde.“ 2202 In noch weitere Ferne rückte der Erhalt der Gnadengaben, wenn der Erbe kein Hofamt hatte 2203 . Ein Beispiel hierfür war Hubert Freiherr 2200 Vgl. dazu HKA, NÖ Kammer, rote Nr. 296, 1. Sept. 1650, Erben Khevenhüller. Zur Einziehung des Gnadengeldes für Trauttmansdorff vgl. Hengerer (2000a), S. 28. 2201 Siehe HKA, NÖ Kammer, rote Nr. 305, 9. Apr. 1652. 2202 StLA, FA DTH, Sch. 8, Heft 25, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 18. Febr. 1643. Vgl. auch ebd., Sch. 9, Heft 29, Wien 25. Apr. und 26. Mai 1645. 2203 Vgl. den 1636 ausgesetzten Rekomens für Hans Caspar von Stadion, der erst 1654 auf Reichsmittel angewiesen wurde; die Befriedigung der Gläubiger dauerte bis ins 18. Jahrhundert (HKA, HZAB 100, fol. 535, HHStA, FA Stadion 1). <?page no="622"?> 621 von Suys, für dessen Vater gegen 1637/ 38 ein Gnadengeld von 30.000 fl. ausgesetzt worden war. 1655 waren nach der Buchführung des Hofzahlamtes erst 18.000 fl. bezahlt und der Erbe erhielt in diesem Jahr lediglich einen Abschlag von 500 fl. 2204 Von den 12.000 fl., die Wolf Adolf von Dörnigstein ausgesetzt worden waren, waren 1664 erst 2.150 fl. bezahlt. Selbst Maximilian Graf Fugger, obschon Obersthofmeister am bayerischen Hof, der über die Kurfürstin Maria Anna, eine Schwester Ferdinands III. besondere Beziehungen hatte, mußte bis 1665 warten, bis ihm das im Jahr 1656 ausgesetzte kaiserliche Gnadengeld von 8.000 fl. vollständig bezahlt worden war. Standen große Summen aus, mochte dies zu Bestrebungen um ein Amt im kaiserlichen Hofstaat beitragen: Johann Adolf Graf Schwarzenberg etwa, der im Habsburgischen Dienst zu einem der reichsten Adeligen der Erblande wurde, begann 1637 als kaiserlicher Kämmerer, wurde 1640 Reichshofrat und vermochte allein in den Jahren 1641 bis 1644 über 50.000 fl. von dem seinem Vater Adam († 1641) ausgesetzten kaiserlichen Gnadengeld von 250.000 fl. einzuziehen; an seinen Vater nach Brandenburg waren in den Jahren 1639 und 1640 lediglich 11.000 fl. gegangen 2205 . Daß mit der Anweisung auf Fonds in der sozialen Nähe von Höflingen ein gravierendes Problem seiner Lösung nähergebracht wurde, zeigt sich auch daran, daß Höflinge und Militärs, die kein stabiles soziales Netz in den jeweiligen Territorien hatten, eher mit Schwierigkeiten bei der Auszahlung ihrer angewiesenen Summen konfrontiert waren als andere. Um die Aussichten für Hans Reichard von Starhemberg, an sein vom Kaiser 1647 zugesagtes Remontierungsgeld zu kommen, war es aufgrund der Anweisung in Österreich ob der Enns („bei uns droben in dem Lanten“) gut bestellt 2206 . Don Luigi Gonzaga mußte trotz einer Anweisung auf die niederösterreichische Landesbewilligung von 1645 bis 1651 warten, bis er bezahlt war 2207 . Der in Österreich ob der Enns 2204 Vgl. StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Linz, 16. Dez. 1645. Danach sollten die Erben des Ernst von Suys pauschal 50.000 fl. erhalten, wovon 20.000 fl. auf die alten Restanten in Innerösterreich angewiesen wurden und davon 4.000 fl. rasch bezahlt werden sollten. Der Rest sollte aus den Restanten allmählich kommen, die übrigen 30.000 fl. aus außerordentlichen Reichsmitteln. 2205 Vgl. Schwarz (1943), S. 336-340. 2206 AVA, FA HR, K. 448, Johann Reichard von Starhemberg an F. A. Harrach, Prag, 25. Dez. 1648. Die Stände hatten mit der Übernahme der kaiserlichen Schulden Zölle und Akzisen akkumuliert, was für sie lukrativ war (Burkert (1994), S. 35). 2207 NÖLA, StäAk, A-8-26, Ferdinand III. verleiht Don Luigi Gonzaga für seine Dienstleistung eine Remuneration in Höhe von 10.000 Reichstalern und weist sie auf die 1645er Landesbewilligung an (Linz, 17. Nov. 1644); erst ab 1651 wurde gezahlt. <?page no="623"?> 622 begüterte Franz Albrecht Graf Harrach dagegen hatte, obschon er aus einem der wichtigsten und im Hofstaat bestetablierten niederösterreichischen Geschlechter stammte, bei Grazer Fonds Schwierigkeiten und mußte zur Kenntnis nehmen, daß es Unterschiede machte, wer dort gerade Kammerpräsident war 2208 . Folgerichtig wurde Johann Weikhart Fürst Auersperg, nachdem er als kaiserlicher Obersthofmeister auf ertragreiche böhmische Steuereinkünfte angewiesen gewesen war, nach dem Tod Ferdinands III. im Jahr 1659 mit seiner Geheimratsbesoldung auf das Krainer Pfennigmeisteramt angewiesen; sein Bruder Wolf Engelbrecht war dort Landeshauptmann 2209 . Aber wohin sollte man den in Aberdeen geborenen Schotten, den Kämmerer und Militär Walter Graf Leslie, dessen Geburtsort näher an Grönland lag als an Wien, vor seiner (dritten) Ehe, die ihn dem etablierten erbländischen Adel 2210 nahebrachte, anweisen? Die Hofkammer versuchte es in den 1640er Jahren mit Mitteln in Mähren (obschon seine Herrschaft Neustadt in Böhmen lag); diese flossen zu langsam, weshalb der Kaiser 1649 den Fonds austauschte und ihn auf die innerösterreichischen Kontributionsrestanten von 1647 und 1648 anwies 2211 . Aus den innerösterreichischen Kriegskonstributionen - das war schon besser als deren Restanten - hatte der Oberstfeldzeugmeister Georg Ernst Graf 2208 Siehe zunächst die hinhaltenden Briefe von (Johann) Maximilian Graf von Herberstein in AVA, FA HR, K. 444. (Herberstein war Geheimer Rat, Thiel (1930), S. 624). Zunächst verlangte er Informationen (Graz, 1. Aug. 1659), gab dann an, er habe nachgefragt, warum die Zahlungen so langsam vonstatten gingen; man gebe an, dies liege an den Verordneten und dem Einnehmeramt (Graz, 13. Aug. 1659); nach einem Brief von wenig Belang vom 2. Sept. 1659 schrieb er, er sei in den Ferien und könne daher nicht umgehend handeln, habe in dieser Sache geschrieben (Graz, 25. Sept. 1659). 1666 vertröstete Johann Caspar Khellersperg darauf, daß demnächst der Verordnete Hans Georg von Herberstein Präsident werde und dann seine Forderungen gegen die Landschaft erfüllt würden, später hieß er ihn auf die Wiederherstellung von dessen Gesundheit warten (AVA, FA HR, K. 444, Khellersperg an F. A. Harrach, Graz, 28. Apr. und 12. Mai 1666). 2209 Siehe HHStA, FA AP, A-21-5a, ohne Konv. „Hofsold“, Anweisung Kaiser Ferdinands III., die Besoldung jährlich 7.000 fl. vierteljährlich mit je 1750 fl. aus den Mitteln aus Wein, Täz, Salz und Bier zahlen zu lassen. Leopold I. wies die Zahlung der erhöhten Geheimratsbesoldung von 5.000 fl. auf das Krainer Pfennigmeisteramt an (ebd., Leopold I. an Landschaft Krain, 31. Ja. 1659 und Leopold I. an die Verordneten in Krain, 4. Jul. 1661). Keine andere Krainer Familie in auch nur annähernd stark mit den Krainer Ständen finanziell verflochten (ÖNB, Cod. ser. nov. 1623). Leopold I. sandte 1659 ein Handschreiben an den dortigen Landeshauptmann, Wolf Engelbrecht Graf Auersperg, in dem er eine Darlehensrückzahlung an seinen niederösterreichischen Regimentsrat Horatio Buccelini aus Krainer Fonds verlangte (HHStA, FA AP, A-21-5a, Leopold I. an Auersperg, Preßburg, 6. Sept. 1659). 2210 Schwarz (1943), S. 277, weist darauf hin, daß Leslie durch diese Ehe mit gleich vier Mitgliedern des Geheimen Rates in verwandtschaftliche Beziehungen trat. 2211 StLA, FA DTH, Sch. 10, Heft 29, Ferdinand III. an Dietrichstein, Wien, 10. Febr. 1649, ebd., Wien 24. Febr. 1649 und AVA, FA TM, K. 139, Konv. Dietrichstein, Disposition der Landesbewilligung für 1643, wonach Leslie mit 7.000 fl. angewiesen war. <?page no="624"?> 623 Spaur, der einem Tiroler Geschlecht entstammte, im Jahr 1645 seine angewiesenen 6.000 fl. nicht bekommen und sich deshalb bei Ferdinand III. beschwert: Der wies den innerösterreichischen Kammerpräsidenten daraufhin an, ihm wegen der bisher gezeigten „zimbliche[n] geduldt und zuwartung“ wirklich zu helfen und die Hälfte umgehend zu zahlen 2212 . 2212 StLA, FA DTH, Sch. 9, Heft 29, Ferdinand III. an Sigmund Ludwig Graf von Dietrichstein, Wien, 26. Apr. 1645. <?page no="626"?> 625 Zusammenfassung In der vorliegenden Arbeit habe ich den Versuch unternommen, eine Unterscheidung ernst zu nehmen, mit denen die Kaiser ihre unmittelbare Umgebung strukturierten, diejenige zwischen Hof und Hofstaat. Der Hofstaat als Mitgliederorganisation und der Hof als Phänomen der Kopräsenz von Kaiser und anderen Personen entwickelten sich im 17. Jahrhundert weiter auseinander, die Zugehörigkeit des hohen Adels wurde zunehmend über Mitgliedschaft formalisiert. Dies zeitigte wichtige Veränderungen in der Struktur des Hofstaats und hatte weitreichende Folgen für den Prozeß der soziostrukturellen Transformation der Erblande. Untersucht werden sollte dieser Zusammenhang in drei Bereichen: der Stellenstruktur des Hofstaates (Teil A), den Elementen der Mitgliedschaft im Hofstaat (Teil B) und der Relevanz dieser Phänomene für Prozesse sozialer Reproduktion (Teil C). Die Kaiser hatten im 16. Jahrhundert die Masse der über zeitlich begrenzte Anwesenheit bei Hof etablierten engeren Kontakte mit dem Adel noch nicht in der Form von festen Mitgliedschaftsverhältnissen gefaßt. Eine wichtige Zwischenstufe in der Entwicklung der Stellenstruktur des Hofstaats (Teil A) waren die zahlreichen und in hohem Maße fluktuierenden „Diener von Adel ohne Amt“, die zwar zeitweise besoldet, aber keine Mitglieder des Hofstaats waren. Die Zahl der Höflinge, die in der unmittelbaren Nähe des Kaisers Dienst taten, insbesondere die der Kämmerer, war noch klein, ihre Dienstzeiten währten bei geringer Fluktuation mehrere Jahre. Diesen echten Hofämtern gegenüber verlor die Anbindung als „Diener von Adel ohne Amt“ zumal in den niedriger besoldeten Stufen kontinuierlich an Attraktivität. Die Hofämter wurden personell stärker besetzt; dies brachte einen Anstieg der Personalfluktuation sowie verkürzte Dienstzeiten und einen weniger kompakten Dienst mit sich. Am Ende der Regierungszeit Rudolfs II. hatte die Form der losen Anbindung weitgehend ausgedient. Da die Besoldung der in ihrer Zahl vermehrten diensttuenden Inhaber von Ehrenämtern des Hofstaats grundsätzlich noch nicht aufgegeben worden war, wurde hier ein gewisser Kostendruck spürbar. Dies veranlaßte Kaiser Matthias im Rahmen seiner Hofstaatsreform dazu, bei der Zahl der Höflinge Abstriche zu machen, ohne einen Ausgleich für diejenigen Gruppen zu finden, die zuvor als Nichtmitglieder oder Mitglieder angebunden worden waren. Wenn die Planungen auch nicht voll realisiert <?page no="627"?> 626 werden konnten, markiert das zweite Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts einen wichtigen Einschnitt in der Einbindung großer Teile des Adels. Daß es so besonders dem protestantischen Adel erschwert wurde, unmittelbar auf den Kaiser und die - nunmehr verstärkt aus der inzwischen entstandenen Clique entschlossener katholischer kaisertreuer Adeliger rekrutierten - Höflinge einzuwirken, wird für die Adelserhebung des Jahres 1618 nicht ohne Folgen geblieben sein. Ferdinand II. dagegen war bei der Vergabe des Kämmereramts, das ihm nicht lediglich als Liquiditätsersatz für seine adeligen Soldaten diente, sondern auch als Mittel der Anbindung von landständischen Adeligen, die etwa in dem Doppelstatus von Kämmerer und Verordneten in der landständischen Verwaltung der Erblande dienten, extrem freigebig. Er sah sich deshalb bald zur Restriktion der Dienstversehung gezwungen, deren Erfolg eine effektive Einschränkung auch in der Vergabe unnötig machte. In seiner Regierungszeit übertraf die Zahl der Höflinge sogar die Zahl derjenigen Adeligen, die im 16. Jahrhundert bei einschließlich der „Diener vom Adel ohne Amt“ gezählt wurden. Ich sehe hierin eine funktionale Äquivalenz, die von seinen Nachfolgern eher nolens als volens auf Dauer gestellt wurde. Dies setzte insbesondere den Verzicht auf Bezahlung und stete Präsenz voraus. Was nach innen von der Mitgliedschaft vor allem dauerhaft blieb, waren qualifizierte Zutrittsrechte zum Kaiser. Für Ferdinand III. ließen sich die komplizierten Merkmalskombinationen nachvollziehen, wobei als eines der wichtigsten Ergebnisse festgehalten werden muß, daß ungeachtet der starken Ausweitung der Zahl der Kämmerer auch in seiner Regierungszeit der Kammer- und Tafeldienst grundsätzlich enger als bislang vermutet miteinander verbunden blieben und mit zentralen Ämtern in Hofstaat und Landesverwaltung kompatibel waren. Vor diesem Hintergrund realisierte der Kammerdienst auch langfristige iterative Dienst- und Präsenzmuster, die den in einer halbwegs bequemen Reichweite der jeweiligen Residenz ansässigen Adel erheblich begünstigten. In dem Maße wie das Kämmereramt etwa in der Mitte des Jahrhunderts an Repräsentativität desungeachtet (erneut) einbüßte, vergab Ferdinand III. die Geheimratsstellen in erhöhtem Maße, wobei er verhinderte, daß sich diese Erhöhungen ungemindert in der Zahl beratender Geheimer Räte niederschlug. Leopold I. hatte wegen seiner ungenügenden Vorbereitung auf das Herrscheramt keine Möglichkeit gehabt, die Handhabung der entsprechenden Instrumente in ähnlicher Weise zu erlernen. Um dennoch die Funktionsfähigkeit des Rates aufrechtzuhalten, begründete er die Geheime Konferenz, was ihm zudem die Möglichkeit bot, in bis dahin <?page no="628"?> 627 ungekannter Menge Geheime Räte zu ernennen und damit den Prestigeverlust des zahlenmäßig weiter wachsenden Kämmereramts auszugleichen. Ursprünglich hatte er entgegengesetzte Pläne und dachte daran, die Ämter des äußeren Hofstaats zu retten, die unter dem Druck auf das Kämmereramt so weit an Relevanz verloren hatten, daß das Truchsessenamt zeitweise schon abgeschafft worden war. Dieses aber scheiterte und so verkümmerte der äußere Hofstaat fast vollständig. Damit war das dominierende Modell des „point-of-contact“ durch das einer Mitgliedschaftsorganisation abgelöst worden. Mitgliedschaft im Hofstaat (Teil B) war nicht allein ein Phänomen der Listenführung, freilich auch nicht stets mit Besoldung und Dienstversehung verbunden. In der Mitte des 17. Jahrhunderts wurden Adelige durch ein mit der Eidesleistung an Bedeutung aufgeladenes Ritual Höflinge und persönlich in einer Form auf den Kaiser verpflichtet, die ihre sonstigen Untertanenpflichten übertraf. Der Austritt hingegen wurde naturalisiert oder invisibilisiert. Diese Verschiebung im Symbolhaushalt an den Grenzen des Hofstaats sorgte dafür, daß unabhängig von dem tatsächlichen Verhältnis von Höfling und Kaiser bzw. Hofdienst eine sehr kritikresistente - man kann auch sagen: pseudoharmonische Dauerbeziehung beobachtet werden konnte, wenn man dies wünschte. Darüber hinaus wurden Mitglieder in das Rangsystem des Hofes eingeordnet. Vor allem dem Kämmereramt kam dadurch erhebliche Steuerungsfunktionen für Stellenvergabe und Rangzuteilung innerhalb, aber auch außerhalb des Hofstaates zu. Daß Mitgliedschaft im Hofstaat in bezug auf zeremonielle Obliegenheit durchaus ein goldener Käfig war 2213 , sahen all jene, die sich innerhalb des Hofstaates gegen formalisierte Verhaltenserwartungen auflehnten, und die beispielsweise mit Hinweisen auf Anciennität im Amt abgefertigt wurden. Raum für die Geltendmachung autonomer adeliger Ehrerbietungsansprüche bot der Hofstaat nicht. Die am Hofzeremoniell sich entfaltenden Konflikte machten die Kontingenz sozialer Differenzierungsmuster auch in Interaktion sichtbar und trugen damit zur Untergrabung ständischer Orientierungen der alten adeligen Welt ganz erheblich bei - zugunsten der Dispositionsmacht der Kaiser, aber auch zugunsten funktionaler Differenzierung. Das Hofzeremoniell hatte paradoxerweise den Reformen der frühen Kameralistik vorgebaut. 2213 Anders Duindam (1998b), S. 373. <?page no="629"?> 628 Im Zuge der fortlaufenden Umgestaltung und Differenzierung des Zugangs zum Herrscher wurden die Kategorien der Mitgliedschaft auch zu Kategorien, die Relationen zwischen der Ordnung des Hofstaats und des Reiches, der Erblande, der Hierarchie geistlicher und sonstiger weltlicher Ordnungen erkennen ließ und damit die doppelte Definitionsmacht der Kaiser über die Mitgliedschaft im Hofstaat und ihr Nobilitierungsrecht deutlich sichtbar machte. Mitgliedschaft im Hofstaat sorgte nicht nur - in Abhängigkeit vom innegehabten Amt - für Zugangschancen, sondern bot die Möglichkeit der unmittelbaren Anschauung der Dynamik einer nur scheinbar statischen adeligen Ordnung. Wichtig ist dabei, daß die Grundoption der Kaiser für Distanz zum Adel in der Interaktion dazu führte, daß sich die Grenze zwischen sichtbarem und unsichtbarem Einfluß unüberbrückbar vertiefte. Interaktion mit dem Kaiser wurde entweder formalisiert wie in den Vorzimmern, gar ritualisiert wie im Lever oder aber der Sichtbarkeit für Nichtbeteiligte weitestgehend entzogen. Dies stärkte die Position all jener, die im nicht einsehbaren Bereich operieren konnten: Das waren vornehmlich die Beichtväter, auch noch die diensthabenden Kämmerer, in erster Linie aber der Obersthofmeister und der Oberstkämmerer. Das Wachstum des Hofstaats führte paradoxerweise dazu, daß Interaktion mit dem Kaiser für die meisten schwieriger auch dann wurde, wenn sie gesicherte Zutrittsrechte hatten; mit einleuchtenden Folgen für die Interaktionslasten der Privilegierteren und den Druck auf höherrangige Ämter. Daß die Aufrechterhaltung der Vorzimmerordnung führenden Hofleuten kaum möglich erschien, verweist darauf, daß das normative Gefüge des Hofstaats aus zahlreichen Gründen im Fluß war, was durch den im Zweifel immer neu hergestellten Bezug auf die burgundische Hofordnung mehr schlecht als recht verdeckt wurde. Besonders problematisch war die Genese von Normen durch die schlichte Kraft faktischen Geschehens. Da Verhalten des Kaisers und von Mitgliedern rückwirkend als normbegründend deklariert werden konnte, war die fortlaufende Beobachtung und Erörterung von Interaktion geboten; daher kam Interaktion wieder unter erheblichen Druck. Der Kaiser konnte, mußte im Zweifel aber auch anerkennen, was nur passiert war und was Geltung haben sollte. Aus dieser Situation ließ sich Vergangenheit kreativ gestalten; nur Freude bereitete das weder den Kaisern noch den hochrangigen Höflingen und so kam es, wenn ihr Versuch, eine definitive Interaktionsordnung für den Hof normativ zu fixieren auch scheiterte, als Ausgleich doch zur systematischen Dokumentation einiger Verhaltensabläufe im Hofzeremonialprotokoll. Im Zweifel wahrten die Kaiser gegen die <?page no="630"?> 629 aus dem Hofgebrauch und aus verschriftlichten Normen der Hofordnung resultierenden Regeln ihre Dispositionsfreiheit, und zwar besonders dann, wenn es um die von der Hofordnung präjudizierte Auswahl von Höflingen zu den für die Kaiser wichtigeren Dienstleistungen ging; Anciennitäts- und Vertretungsregeln wurden so fallweise ausgehebelt. Vor allem aber lag in ihrer Dispositionsfreiheit über die Hofordnung eine Möglichkeit, auch den Geheimen Rat von einem höchstrelevanten Beratungsgremium fallweise und nach ihrem Belieben in ein Gremium umzugestalten, das nur mehr bestätigen konnte, was individuell ausgewählte Höflinge, die deputierten Geheimen Räte, oft unter Einbeziehung des Obersthofmeisters und also im Hinblick auf die Auffassung des Kaisers schon geklärt hatten. Vor allem Ferdinand II. und Ferdinand III. verhinderten damit insgesamt gesehen recht erfolgreich, daß inhaltliche Positionen von führenden Höflingen zu klaren persönlichen Positionen verdichtet und, auf Dauer gestellt, zu Optionen für und Parteiungen Personen werden konnten. Erst Leopold I. spielte Höflinge und mit ihnen sachliche Auffassungen gegeneinander aus und meinte, so größere eigene Handlungsspielräume erschließen zu können. Besonders standardisierte Verfahren und Geschäfte, und also u.a. die Tätigkeit von Reichshofrat, Hofkammer, Hofkriegsrat und Kanzleien wiesen im Vergleich zur Kommunikation zwischen Kaiser und führenden Höflingen eine sehr weit gediehene Verfahrensbindung und Verschriftlichung auf. Der hohe Grad der Ausdifferenzierung dieser und anderer Behörden und Ämter im Hinblick auf die Zahl der Stellen ging mit der zunehmenden Abkopplung von Informationsströmen von Interaktion einher. Dies öffnete das Arsenal bürokratischer Machtmittel, das unter dem Schutz herstellbarer Opazität von der raschen Erledigung bis zur endlosen Verschleppung reichte. Von außen begegnete man dem in der harmlosesten Form mit dem Fertigen von Kopien, um viele Beteiligte informieren zu können und im Zweifel wiederholt informieren zu können 2214 , vielfach, möglicherweise regelmäßig mit Schmiergeldern, deren ambivalente Symbolizität dem Tun eine honorige Interpretationsmöglichkeit verschaffte, welche das systematische Problem, auf das vor allem Adelige bei ihrem Kontakt mit kaiserlichen Behörden stießen, aber verschleierte. Auch adelige Höflinge, Reichshofräte, Hofkammerräte etc. sahen sich bei ihrer Orientierung den an ihre Mitgliedschaft geknüpften Verhaltenserwartungen ausgesetzt, die von ihnen die Beach- 2214 Wobei darauf hinzuweisen wäre, daß die Wiederholung einer Mitteilung eine andere Information produziert, in diesem Fall wohl die Beharrlichkeit des Betreibers von Anliegen. <?page no="631"?> 630 tung anderer Kriterien verlangten, als ihnen Verwandte und Freunde nahelegten. Wenn über Korruption geklagt wurde, darf man dies vor allem als Indikator dafür betrachten, daß die Geltendmachung allgemeiner adeliger Vorrechte als Leitdifferenz, die Begünstigung sozial Nahestehender nicht mehr ohne weiteres auch in den Organisationen möglich war. Daß diese Orientierung von Organisationen an eigenen Kriterien vom adeligen Führungspersonal der Behörden im wesentlichen mitgetragen wurde, dürfte nicht zuletzt daran liegen, daß Effizienz im kaiserlichen Sinne karrierefördernd war und - wohl weit wichtiger - daß die Sachverhalte und die Gutachten von Vorgängen im wesentlichen von subalternem Personal erarbeitet und immer neu verschriftlicht wurden, die wenig Veranlassung hatten, von sich aus adelige Interessen zu wahren. Konzepte und Vorlagen aber entfalten auf Dauer ein eigenes, erst mediales und von dort aus inhaltlich vorentscheidendes Gewicht. Kommunikation in diesem Bereich des Hofstaats hinterließ Sedimentschichten aus Papier, die Tragfähigkeit entwickelten - ebenso wie die Interaktion bei Hof zur Sedimentierung von Verhaltensformen und damit zur Stärkung des Hofzeremoniells führte. Um so wichtiger war es für das Betreiben von Anliegen des Adels, vornehmlich über Interaktion Einflußkanäle offen zu halten. Vor dem Hintergrund des Wachstums des Hofstaats konnten aber schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts selbst hochrangige Höflinge sich nicht mehr über qualifizierte Interaktion wie gemeinsame Essen geschlossen vernetzen. Zwar wurden gegenseitige Antrittsbesuche bei der Ankunft an den Kaiserhof noch erwartet, man traf sich in den Vorzimmern der Hofburg, im wesentlichen aber sorgte die hierarchische Ordnung des Hofstaats für Sperren qualifizierter Kontakte, seine Größe dafür, daß Sympathie ein Faktor für die Verdichtung von Beziehungen werden konnte und Familienverbände sowie das Merkmal gemeinsamer ständisch-regionaler Verortung für die Gewichtung von Beziehungen in recht lückenhaften Netzen ausschlaggebend wurden. Der Zeitpunkt der Aufnahme in den Hofstaat war ebenfalls wichtig, wurden enge Kontakte doch verstärkt zu gleichaltrigen bzw. zu solchen Höflingen geknüpft, die am Anfang der eigenen Laufbahn ebenfalls präsent waren; die mangelnde Nachrekrutierung beim Nachwuchs im Hofstaat ließ Netze mit der Zeit rissig werden, wiewohl ältere und weniger erfolgreiche Höflinge mitunter von den steileren Karrieren alter Kollegen profitieren konnten. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund des Versagens einer flächendeckenden horizontalen qualifizierten Integration des Hofadels ist der Bedeutungszuwachs der Inhaber von Spitzenpositionen in Hofstaat und <?page no="632"?> 631 Verwaltung zu sehen. Was über horizontale Kontakte nur mehr schwer erreichbar war, ließ sich über Einfluß auf die jeweiligen Chefs vielleicht noch betreiben. Daß die fortlaufende Beobachtung der Amtsstruktur des Hofstaats und das Herausfiltern von „Ministri principali“ in der Berichterstattung von bei Hof präsenten Personen neben genealogisch relevante Nachrichten (vornehmlich über Höflinge) rückte, verweist auch auf der Ebene der Beobachtung auf den hohen Grad der Vorstrukturierung der Möglichkeiten adeliger Interaktion durch die jeweilige Ordnung des Hofstaats. Informelle Einflußnahme kam nicht umhin, sich entlang der formellen Wege zu entfalten, gleich, ob sie der Ordnung des Hofes schädlich war oder nützlich. Mitgliedschaft im Hofstaat verschaffte Höflingen in deutlicher Abhängigkeit vom jeweiligen Amt und den dadurch vorgezeichneten formellen und nachgelagert informellen Einflußmöglichkeiten Attraktivität für Dritte. Informalität gewann ihre Form auch an der Form des Formellen. Daß die Semantik von Patronage und Klientel dabei sehr gern als recht durchsichtiges Gewand für die Verkleidung sehr kurzfristiger Beziehungen 2215 verwendet wurde, wurde hier ebenso sichtbar wie die weiterhin erhebliche Bedeutung und Stabilität familialer Beziehung und gemeinsamer regionaler Verortung, die häufig in der Kombination von Hofämtern und Ämtern in der landständischen Verwaltung eine zusätzlich Stärkung erfuhr. Im Hinblick auf ihre Stellen und Karrieren im Hofstaat erschlossen die Mitglieder der landständischen Verwaltung der Krone ständische Ressourcen, die sie dabei zugleich moderierten und auf das beim regional führenden Adel Durchsetzbare justierten. Aber auch die konkreten Konturen von Familienbeziehungen standen in Abhängigkeit vom Hofamt. Familie erweist sich damit ungeachtet ihrer grundsätzlichen Stabilität als abhängige Variable, wenn es um die Analyse sozialer Beziehungen geht und einmal mehr als eine hochgradig problematische Kategorie. Künftige Adaptionen von Methoden der quantitativen Netzwerkanalyse werden gerade dieses Verhältnis auszuleuchten haben. Der formelle Rang von Hofämtern konnte irreführen: Das dritte der vier obersten Hofämter, das Hofmarschallamt, taugte nicht zur Entfaltung starker Machtpositionen, was seine Hauptgründe einerseits darin hatte, daß das Amt bei mangelnden Ressourcen unter erheblicher Verfahrensbindung zu verwalten war und von daher wenig Spielraum für das eigene Verteilen von Vergünstigungen ließ, andererseits der Zugang 2215 Wie es Asch (1993) für England hervorhebt, vgl. aber auch Kettering (1986). <?page no="633"?> 632 zum Herrscher offenbar über Amtsaudienzen abgewickelt wurde, also weit weniger günstig war als bei anderen Höflingen. Ressourcenknappheit und Verfahrensbindung machten selbst den Hofkammerpräsidenten die Verwaltung ihres Amtes zur Last. Ihre Dispositionsmacht über die in ihrem Geschäftsbereich laufenden Verfahren war zwar um vieles größer als die des Hofmarschalls; der auf sie von den zahlreichen kaiserlichen Gläubigern ausgeübte Druck aber war immens, Klagen über die Insuffizienz der Hofkammer mußten sie auch dann belasten, wenn sie um Integrität bemüht waren. Für die Etablierung von starken und einflußreiche Positionen außerhalb ihres Amtsbereiches war diese Konstellation wenig günstig. Die einflußreichsten Höflinge waren jene, deren eigentliche Geschäftsbereiche sich vornehmlich auf die Organisation der Organisation bezogen und die zudem ständig im opaken Raum der zeugenlosen Interaktion mit dem Kaiser agieren konnten. Sie schienen beim Kaiser alles zu vermögen und wurden deshalb um fast alles gebeten, was an Ressourcen vom Kaiser verteilt wurde. Die beiden Hierarchiespitzen des Hofstaates, das zeigt sich hier, dienten vor allem der horizontalen Integration des kaiserlichen Hofstaats und der verschiedenen Bereiche von Justiz, Verwaltung und Militär: Vor allem sie konnten sehr wirksam Einfluß in verschiedene Apparate hinein ausüben. Da Ansprüche auf ihre Hilfeleistung und ihre Einflußnahme mit der formalen Ordnung des Hofes in der Regel aber nicht begründbar waren, konnten sie anders als die Zuständigen und durch Ordnungen mit einforderbaren Verhaltenserwartungen konfrontierten Bediensteten kritikresistente stabile und starke Machtpositionen aufbauen, die sie dem Kaiser, aber auch sich selbst und anderen zugute kommen lassen konnten. Sie produzierten bei den Bittstellern fortlaufend Dankesschulden, im Vorfeld aber einen erheblichen Anpassungsdruck. Hatte ein Anliegen Erfolg, war eine Zurechnung auf sie meist möglich, hatte es keinen, konnten sie auf Regeln, die schwierigen Verhältnisse, die Zukunft verweisen oder, was häufig der Fall war, schon vorweg moderierend tätig werden. Von dieser Disponibilität von Zurechnungen profitierte auch der Kaiser. Er konnte selbst und mit ihrer Hilfe Anliegen begünstigen oder verhindern, verschleppen oder beschleunigen und sich sicher sein, daß seine obersten Höflinge eine Außendarstellung organisieren würden, die ihn in möglichst günstigem Lichte erscheinen ließ. Die formale Ordnung des Hofstaats sicherte, indem sie einen Raum von Uneinsichtigkeit und Unzurechenbarkeit organisierte, an der Spitze des Hofstaates anstelle einer besonders starken <?page no="634"?> 633 Bindung an eigene Verhaltenserwartungen eine Konzentration von Freiheitsgraden, die mit Willkür aber nicht zu verwechseln ist. Die Machtfülle des Kaisers beruhte auf der Möglichkeit differenzierter Verteilung vor allem von Stellen in Hofstaat, Militär und landesfürstlicher Verwaltung einschließlich der Justizstellen; ihr Objekt war ein Adel, der sich selbst und seine Nachkommen versorgen mußte und dies nicht immer über sparsame Haushaltsführung sicherstellte. Zu diesen Reproduktionsproblemen (Teil C) kam die Angewiesenheit auf wirtschaftliche und rechtliche Vergünstigungen, deren Erteilung in einem von hochgradig geschlossenen Märkten gekennzeichneten feudalen Wirtschafts- und Rechtssystem häufig eine Gnadensache des Fürsten und seiner Verwaltung war. Um die landesherrlichen Verwaltungen herum war letztlich kein Weg gebaut. Auf dieser Ebene dominierte besonders in der Peripherie regionaler Adel, mitunter in fallweise rivalisierenden Cliquen, wie etwa in der Steiermark. Auch diese Cliquen waren für ihre Reproduktion auf die vom Landesherrn vergebenen Stellen in der Peripherie und deshalb auf Einflußnahme am Kaiserhof angewiesen, und das betraf erst recht jene, die aufgrund der lokalen Macht- und Einflußstrukturen dort Probleme hatten. Von daher nimmt es nicht wunder, daß teils in einer Person, teils über die Verteilung von Familienmitgliedern auf die Stellen in Hofstaat und Land die Sicherung regionaler Macht über die Einbindung in den Hofstaat angestrebt und vielfach erreicht wurde. Gerade kaiserliche Kämmerer waren oder wurden in der Mitte des 17. Jahrhunderts regelmäßig Funktionäre in der landständischen und landesfürstlichen Regionalverwaltung und Justiz; gerade die Vereinigung von Ämtern der landständischen Verwaltung mit Hofämtern bot die Möglichkeit, gegenüber Höflingen lokale Machtressourcen sichtbar zu machen. Genutzt wurde die strukturell nach wie vor gesicherte Gegenmacht landesfürstlicher wie landständischer Institutionen aber nicht mehr für den Ausbau ständischer Freiheit, sondern für Avancements und individuelle Vergünstigungen. Auch in der Provinz hatte der Kaiser schließlich die Wahl zwischen verschiedenen Familien. Die Gewährleistung von moderierter fürstlicher Herrschaft in der Peripherie hatte in den Laufbahnmustern des Hofstaats und seiner Besetzung mit regional dominantem - weil im Hofstaat etablierten - Adel eine sehr feste Verankerung. Ständische Empfindlichkeiten im Symbolmanagement von Erbhuldigungen oder bei der Vereidigung von Landeshauptleuten fielen da nicht weiter ins Gewicht. <?page no="635"?> 634 Einfluß auf die Vergabe von Stellen war deshalb eines der zentralen Anliegen, mit dem an Höflinge herangetreten wurde. Vor dem Hintergrund der Funktionstüchtigkeit dieses familial strukturierten Konnexes zwischen Hofstaat und Landesverwaltung hatte der Kaiser keinen Anlaß, die Reproduktion von Familien nicht zu fördern, zumal die, man möchte sagen, Grundförderung von Nachkommen verdienter Hofleute eine Dankesschuld war. Mehr als den Einstieg konnten Familien in der Regel jedoch nicht absichern, schon allein deshalb nicht, weil weniger Spitzenämter verfügbar waren als bedeutsame Familien, woran sich durch die Verdichtung familialer Verbindungen durch Heiraten zwischen Höflingen qualitativ nichts änderte: Eine Neffe war kein Sohn. Die Ausweitung der Zahl der Stellen im Hofstaat kam den Bedürfnissen adeliger Familien jedoch entgegen, indem die Notwendigkeit der Ablehnung von Bewerbern in den Ehrendiensten praktisch beseitigt wurde. Monopolisieren ließ sich die Verteilung von Hofämtern durch Höflinge indes nicht: Die differenzierte Tiefenstruktur der Machtverteilung im Hofstaat, die Nichtmonopolisierbarkeit des Zugangs zum Herrscher standen dem entgegen. Festzuhalten ist weiter, daß Tendenzen einer verfahrensmäßigen Durchdringung der Stellenvergabe feststellbar sind, daß jedoch Höflinge wie Kaiser darum wußten, daß Gutachten und Berichte auch darüber Aufschluß gaben, wem ihre Autoren die Stelle wünschten. Entscheidungen über Personal argumentierten so, wenn möglich, gern mit dem entlastenden Verweis auf Vorentscheidungen, die im Zweifel aber keine Anwartschaften durchzusetzen vermochten. Der typische Satz an Kriterien konnte Bewerber ebenfalls lediglich ausschließen, so daß der Versuch, die Komplexität dieser so zentralen Standardsituation besonders in Interaktion durch Geltendmachung von Einfluß zu reduzieren, stets aussichtsreich war. Dies kulminierte in der Interaktion des Kaisers mit dem Obersthofmeister und Oberstkämmerer, führte unter Leopold I. aber zu dem Versuch des Kaisers, die Erörterung von Personalfragen aus der Interaktion herauszunehmen. Sowohl die Auswahl von Höflingen als auch die konkrete Zusammensetzung des Hofstaats in den mehrfach besetzten Ämtern hing in hohem Grade vom Aufenthaltsort des in der Mitte des 17. Jahrhunderts noch sehr mobilen Hofes ab. Dies verweist auf Situationspragmatik und darauf, daß die Bedeutung der Differenzen der räumlichen Verteilung des Adels in den Erblanden für die soziale Strukturierung der Oberschichten bislang zugunsten anderer Faktoren und damit wieder familialer Netzwerke unterschätzt wurde. Der Besitz eines Hauses in der jeweiligen Residenz und also vor allem in Wien war für langfristige <?page no="636"?> 635 Reproduktionschancen höchst relevant. Daß der Zustrom böhmischen Adels in den Hofstaat von der Mobilität des Hofes vergleichsweise unabhängig war, ist ein Indiz für die große Stabilität der Stellung des Adels der Länder der böhmischen Krone im Hofstaat. Wenn der Umstand, daß Mitgliedschaft im Hofstaat die Reproduktionschancen im Hinblick auf diese zentralen Ressourcen, aber auch bei der Wahrung von Rechten und in der Fülle prestigereicher symbolischer Ehrungen verbesserte, noch nicht dazu drängte, sich um Hofämter zu bemühen, mochte die Definitionsmacht des Kaisers über den Adelsstand einen weiteren Grund liefern. Besonders unter Ferdinand II. wurde der ganz überwiegende Teil des Hofadels in der Hierarchie der Adelsränge eine bis zwei Stufen emporgehoben; Prädikate und die regelmäßig einflußgesteuerte Aufnahme von Adeligen in die Landstände und die dortige hierarchische Einteilung ergänzten diese fundamentale Umstrukturierung des Adels der Erblande noch und entfalteten Tiefenwirkung hinein bis in Interaktion in der Provinz. Gewinner waren, wenngleich auch sonstige Adelige mit Standeserhebungen bedacht wurden, vor allem Höflinge, denen die eifersüchtige Beobachtung der anderen und das Bitten um Hilfe zur Standeserhebung nicht erspart blieb. Wer im Ritterstand der Marginalisierung seines Geschlechtes nicht zusehen wollte, war gut beraten, in kaiserliche Dienste zu treten, bevor der Ritterstand weitestgehend aus aussichtsreichen Stellen verdrängt und auf langwierige Laufbahnen vor allem in der Finanzverwaltung angewiesen war. Die Integrationsleistung des Hofstaats wird an den Konsequenzen für diejenigen, die nicht Mitglieder waren, besonders sichtbar. Eine Antwort auf die Frage, ob sich die Mitgliedschaft im Hofstaat rechnete, muß derartige Folgekosten, welche aus der Nichtmitgliedschaft häufig entstanden, einbeziehen und ist in Anbetracht des Potentials für die Erlangung von Vergünstigungen und der Konvertierung sozialer Kapitalformen wenig sinnvoll. In den Besoldungen wird man insofern nicht viel mehr sehen können als einen Aufwendungsersatz, was bei verarmten Adeligen, die sonst keine Mittel hatten, bereits viel sein mochte. In die Überschuldung trieb der kaiserliche Hofstaat seine Höflinge schon allein deshalb nicht, weil niemand genötigt war, unbesoldete Stellen dauerhaft zu versehen. Aufwendungsersatz für Botschafter und kleinere Missionen war dagegen verbreitet. Das Personal der Behörden wurde mittelfristig im großen und ganzen ordentlich bezahlt und wußte sich überdies sein Zubrot zu verschaffen. Daß hochrangige Höflinge regelmäßig in Vorleistung gehen mußten und der Einsatz eigener Liquiditätsreserven bzw. eigenen Kredits zum Überwinden kaiserlicher Zah- <?page no="637"?> 636 lungsengpässe gern gesehen wurde, trug allerdings dazu bei, daß armer Adel weit geringere Karrierechancen hatte. An Investitionen in den teuren Aufenthalt in der Residenz geknüpfte Hoffnungen konnten sich besonders für Inhaber niedriger Ehrenämter zerschlagen. Über die Akkumulation von Forderungen gegen den Kaiser konnten jedoch Gläubigerpositionen aufgebaut werden, die als - wenn auch bescheidene - Machtressourcen gegenüber dem Kaiser, dem die Erhaltung seines Kredits wichtig war, außerhalb des synallagmatischen Darlehensverhältnisses einsetzbar waren. Seine Gläubiger pflegte der Kaiser mit kleinen und großen Gnadenerweisen; sei es mit Standeserhöhungen, sei es mit Beistand in Prozessen, der Förderung von Nachkommen, sei es mit der Beachtung ihrer Empfehlungen. Daß Schulden häufig nicht in bar beglichen werden konnten, war den Adeligen vielfach nur recht, kamen sie doch nicht selten so in den Besitz verpfändeter oder begehrter Herrschaften. Wenn hochrangige Adelige sich daher selbst beträchtlich verschuldeten und ihre eigenen Darlehen an den Kaiser fremdfinanzierten, war das sinnvoll - im Militär war es für hohe Chargen ohnehin in der Regel die conditio sine qua non ihrer Existenz. Hochrangige Stellen im Hofstaat setzten ihre Inhaber häufig den Implikationen der Liquiditätsengpässe des Kaisers aus. Die Stundung von Besoldungszahlungen, Darlehen und die Stundung ihrer Rückzahlung wurde immer wieder erwartet und besonders von hochrangigen Höflingen oft erbracht. Daß große Darlehen desungeachtet primär vom Personal der Finanzverwaltung bereitgestellt wurden und die meisten Höflinge im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Realisierung ihrer Ansprüche mit Darlehen eher zurückhaltend waren, macht deutlich, daß für die Verwirklichung größerer Ansprüche entweder ein leichter Zugriff auf kaiserliche Kassen oder aber starke Machtpositionen erforderlich waren. Da jeder, der sich als Gläubiger auf den Kaiser eingelassen hatte, die Erfahrung machen mußte, daß diese eigentlich synallagmatischen Rechtsbeziehungen über Macht asymmetrisierbar und regulierbar waren, entstand auch aus dieser Problemlage heraus ein Bedarf an Hilfeleistungen, die vorwiegend über höfische Transmissionsmechanismen im Spannungsfeld von Interaktion und Organisation gewährt wurden. Da der Kaiser die in den 1620er Jahren angeregte zentrale Kassenführung nicht realisierte, blieben finanzielle Transaktionen zwischen Adel und Krone aus dem höfischen Kontext jedoch ablösbar und konnten auf regionale Kassen transferiert werden. Bei der Anweisung auf Fonds unterschiedlicher Bonität und sozialer Nähe zum Empfänger machte sich die Position im Hofstaat wiederum bemerkbar, trug zur Begünstigung ranghoher <?page no="638"?> 637 Höflinge in finanziellen Geschäften mit dem Kaiser bei. Dadurch aber, daß Höflinge vielfach dort angewiesen wurden, wo sie selbst und ihre Angehörigen in den Ständen über Steuerbewilligungen entschieden und als Mitglieder der ständischen Verwaltung an der Eintreibung von Mitteln beteiligt waren, verschwammen die bei den Landesbewilligungen nur scheinbar scharfen Konturen von Krone und Ständen. Wer zu einem möglichst hohen Steueraufkommen in den Provinzen beitrug, sorgte nicht selten dafür, daß er selbst sicher bezahlt wurde. Dies führt schließlich zur Frage nach der Relevanz des Hofstaats für die Strukturierung von Machtverhältnissen. Wenn am Ende des Untersuchungszeitraumes Hofämter Interaktionsrelevanz selbst in der Provinz hatten und die Verteilung von Hofämtern auf breiter Front für die Verteilung von Reproduktionschancen essentiell wurde, kam der jeweiligen Konfiguration des Hofstaats eine Bedeutung zu, die über ihn selbst weit hinauswies. Der Adel war auf Hofämter angewiesen, schon um seine Stellung in den Ländern zu sichern, der Kaiser auf den Adel, um Herrschaft realisieren zu können. Von daher waren gegenseitige Rücksichtnahme und Förderung geboten und üblich. Wenn man hierin einen Herrschaftskonsens sehen will, muß man betonen, daß es um die Übereinkunft von zwei Seiten ging, von denen eine mehr Macht hatte als die andere. Der Adel konnte die Organisation des Hofstaats nicht in der Weise an sich ziehen, in welcher der Kaiser den Ständen vor allem durch die Einbindung des landsässigen Adels in den Hofstaat die Basis für gemeinschaftliches Handeln entzogen hatte. Einzelne Adelige waren verzichtbar, zumal die Klientelsysteme, welche der Kaiser brauchte, bei aller für den Moment herstellbaren Gegenmacht letztlich von Ämtern aus erreichbar waren, die er verteilte. Die Stellenstruktur des Hofstaates erzwang in den hohen Ämtern die Auswahl Einzelner und damit die Produktion von Ungleichheit, die dem Kaiser ein Machtmittel sicherte, das er sich nicht nehmen ließ. Wenn er im Vollzug von Herrschaft auf den Adel angewiesen blieb, so blieb ihm mit der Disposition über den Hofstaat die Möglichkeit, diesen Kollektivsingular in Individuen in von ihm vergebenen Stellen zu transformieren. Der Einfluß der Höflinge hing aber ganz wesentlich ab von den Ressourcen, Rechten und Zugangsrechten, die die Hofordnung ihnen gab. Daß engere verfahrensmäßige Bindungen den Ausbau von Machtpositionen behinderten, begünstigte diejenigen, deren Hauptressource die durch das Hofamt gesicherte regelmäßige uneinsichtige Interaktion mit dem Kaiser war. Dies wurde umso wichtiger, je stärker die medial abge- <?page no="639"?> 638 sicherte Orientierung der Organisation an eigenen Kriterien adelige Interessen zurücksetzte oder gar ausgrenzte. Daraus resultierte der Druck gerade auf die Inhaber der Spitzenämter. Vor allem bei ihnen und, bei vermitteltem Einfluß, im entsprechenden Vorfeld lagerte sich eine Traube von Interessenten an, die sich der Semantik von Patronage und Klientel bedienten, aber wußten, daß der Patron seine Macht von der Stelle nur geliehen hatte. Was außen als Macht wahrgenommen werden konnte, war intern in der Regel Einflußpotential. Der Kaiser konnte diesem und der Vermittlung seiner Wahrnehmung von Sachverhalten durch seine Höflinge in der Masse der Fälle nicht entgehen und so ist es vor allem den formellen Regeln der Beobachtung von Verhalten als entscheidend zuzurechnen, wenn er vielfach als Entscheider galt und es in formeller Hinsicht also auch war. Das machte die individuelle Zurechnung von Einfluß wichtig, in Anbetracht der weitgehenden Empirieresistenz nachträglicher Einflußzuschreibungen aber nicht unbedingt richtig, sondern reproduzierte vor allem, was plausibel war. Von daher stellt sich die Frage nach der bewußten Instrumentalisierung des Hofstaats durch den Kaiser. Ausschließen lassen sich derartige Gedankengänge zwar nicht. Skeptisch stimmt aber bereits der Umstand, daß die versuchten Hofreformen auf die Unterminierung dieser doch sehr fruchtbringenden Konfiguration hinausliefen und daß gerade ihr Scheitern dafür sorgte, daß der Hofstaat so treffliche Dienste bei der Gewährleistung von Herrschaft leistete. Die Ausweitung des Kämmereramtes erschien als kriegsbedingter Unfall, die Schulden waren nicht gewollt, der Krieg wurde nicht um seiner Staatsbildungsfunktion willen geführt, die Fußangeln bürokratischer Regeln blieben lästig; und doch stärkte dies alles den Kaiser. Skeptisch stimmt weiter der Umstand, daß zum Hofstaat keine Alternative bestand. Erst in Preußen kam man auf die Idee, den Hofstaat abzuschaffen, später freilich und auch nicht ganz und gar. Einstweilen waren die Stellen da und wollten besetzt werden. Welche konkreten Folgen sich an einzelne Entscheidungen aber knüpften, war konkret nicht vorhersehbar und im nachhinein nicht überschaubar. Überschaubar war der Hofstaat nur, wenn die Höflinge zeremonielle Aufstellung annahmen; was bei diesen Gelegenheiten sichtbar wurde, war allerdings meist nicht der ganze Hofstaat. Und obschon die vorgeführten Ränge in ihrer Indikatorwirkung für die Abschätzung von Macht und Einfluß etwas anderes waren als Fassade, sagten längst nicht alles aus über die komplexen sozialen Beziehungen, die sich hier anlagerten. Überschaubar war die Masse der Geschäfte nicht und erst recht nicht die Kommunikationen, die in Interaktion, schriftlich oder auf bei- <?page no="640"?> 639 den Wegen, diese voran- oder zum Stehen brachten. Überschaubar waren hier nur die formellen Regeln, und schon dies machte Schwierigkeiten. Man wird deshalb das Operieren mit Nichtwissen betonen müssen und an L INDBLOOMS „muddling through“ denken, H ENSHALLS Skepsis gegenüber „innovators implementing blueprints“ bestätigen und W EICKS Hinweis zur Kenntnis nehmen, daß das, was sich bewährt, im Nachhinein gern als beabsichtigt ausflaggt wird und Sinn im Rückblick entsteht 2216 . Vor diesem Hintergrund ist E LIAS ’ Analyse des Hofes als Konfiguration nach wie vor und ungeachtet berechtiger wie unberechtigter Kritik inspirierend. So wird man den Gewinner der Transformation von Hofstaat und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts zunächst im Kaiser sehen, doch festzustellen haben, daß dieser nicht darauf bestand, daß es Verlierer gab - von Protestanten abgesehen freilich und noch diesen konnte man die innere Antecamera öffnen. Die willkommene Partizipation des Adels aber bedeutete nicht unbedingt Konsens und der von B ÉRENGER geprägte Begriff der „Dyarchie“ verschleiert, daß die Bedingung für die Mitherrschaft des Adels seine Unterwerfung unter die Ordnung des Hofstaats voraussetzte, der auch eine Ordnung der kaiserlichen Macht war. Der Nutzen, die eigene Macht und der Reichtum, der daraus für den Adel zu ziehen war, mochte das schwarze Hofkleid vergessen lassen, zumal wenn das Goldene Vlies es zierte oder doch zumindest ein goldener Schlüssel. Die Ordnung des Hofstaats einschließlich seiner Behörden indes war in der steten Auseinandersetzung mit dem Druck des Adels, dem Druck der Interaktion und der Verlockung des Geldes immer wieder herausgefordert. Die Spuren der steten Reibung der verschiedenen Kriterien sozialer Differenzierung sedimentierten in Akten und Interaktion. Gewonnen wurde letztlich mit diesen Sedimenten der Organisation eine sehr solide Grundlage für ein Staatswesen, das adelige Gesellschaft und Politik voneinander ablösen konnte. Dabei und bei der Einsicht in die Kontingenz sozialer Ordnung blieb es freilich nicht, wenn auch noch gute hundert Jahre verstrichen, bis der das Ende des Ancien Régime einsingende Figaro seinen Weg auf die Bühne der Hofoper machte und, wiewohl oder gerade weil sie Staatsoper wurde, dort blieb bis heute. 2216 Lindblom (1959), Henshall (1996), Weick (1999). <?page no="642"?> 641 Anhang I. Archive und Bibliotheken, Siglen, Abkürzungen ASV: Archivio Segreto Vaticano, Rom FP: Fondo Pio - 21, 210, 211, 212 SG: Segr. di Stato, Germania, Nunziatura di Vienna - 26-A, 148, 149, 150 AUW: Archiv der Universität Wien, Wien Cod. J 17 AVA: Allgemeines Verwaltungsarchiv, Wien FA HR: Familienarchiv Harrach - Hs. 102, 140, 318, 319, 477; K. 44, 437, 438, 439, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 550, 728, 732, 749, 845 FA TM: Familienarchiv Trauttmansdorff - 16, 17, 18, 88, 119, 121, 122, 123, 125, 126, 133, 134, 138, 139, 140, 141, 142, 144, 151, 152, 153, 156, 157, 158, 159, 162, 168, 172, 199 GD RM: Generaldirektion Nachlaß Raimondo Montecuccoli (B492) - a/ 2, a/ 4/ 3, a/ 4/ 10, a/ 4/ 11, a/ 4/ 13, a/ 4/ 15, c/ 6/ 1, c/ 8/ 29, c/ 8/ 37, d/ 4/ 5, d/ 9/ 2, d/ 8/ 14, d/ 12-18 BAV: Biblioteca Apostolica Vaticana, Rom Cod. Borg. lat. 80, Vat. Lat. 10423, 13416 FLH: Fürstlich Liechtensteinisches Hausarchiv, Wien HA: Herrschaftsakten - 1 VA: Fideikommißbibliothek Vaduz - 5-2-2 HHStA: Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien ÄZA: Ältere Zeremonialakten - K. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 26 FA AP: Familienarchiv Auersperg - A-I-21, A-II-7, A-II-26, A-II-28, A-21- 5a, A-31-3, B-32-6 FA GFE: Familienarchiv Grafenegg - Bd. 38, 39; K. 36, 93, 150, 151, 659 FA JH: Familienarchiv Jaidhof - VI/ 1 FA Stadion: 1 HA FA: Hausarchiv, Familienakten - K. 66, 89, 100, 102, 107 Hs.: Handschrift - Weiß 706/ 23 <?page no="643"?> 642 LMA: Urkunden des n.ö. Landmarschallamtes ÖA: Österreichische Akten - Oberösterreich, Fasz. 5, 8 a ; Tirol, Fasz. 20p OKäA: Oberstkämmereramt - C/ F 1, C/ F 2 OMaA: Obersthofmarschallamt - K. 1, 519 OMeA: Obersthofmeisteramt - K. 1 (Akten 1); SR: Sonderreihe: Bd. 186, 187; K. 21, 69, 72, 73, 74, 76, 146, 181, 182, 183, 184 WKA: Wahl- und Krönungsakten (Reichskanzlei) - Fasz. 13, 15 b , 20 b ZA: Zeremonialakten - Prot. 1, 2; SR 10 HKA: Hofkammerarchiv, Wien HFP: Hoffinanzprotokoll - 1647 HQB: Hofquartierbücher - Nr. 14, 31, 32, 33, 34, 36 HQR: Hofquartierresolutionen - K. 1, 2, 3 HZAB: Hofzahlamtsbücher - 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 110, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 225 Instr.: Instruktionen - Nr. 435, 518, 527 NÖHA: Niederösterreichische Herrschaftsakten - W-61/ A/ 44, W-61/ A/ 36, W-61/ C/ 53/ D NÖK: Kammer Österreich, Niederösterreichische Kammer - rote Nr. 304 NÖV: Niederösterreichisches Vizdomamt - Nr. 659 RsA: Reichsakten - Fasz. 151, 203 KA: Kriegsarchiv, Wien Prot. Exp. - Buch Nr. 300 (1649, 1650) KÄLA: Kärntner Landesarchiv, Klagenfurt FA DT: Familienarchiv Dietrichstein - A-4 FA PT: Familienarchiv Portia - C 32 c, C Sch. 10 StäA: Ständisches Archiv - Akten, Abt. I., Sch. 447, 448 MZA: Moravské Zemský Archiv v Brn', Brünn RA DT: Rodinný archiv Dietrichstein, G 140 - K. 26, 447, 448, 449 NÖLA: Niederösterreichisches Landesarchiv, St. Pölten FA LM: Familienarchiv Lamberg - Akten, K. 6, 19, 21 HSA: Herrenstandsarchiv - V, XIII StäAk: Ständische Akten - A-2-33, A-5-9, A-5-16, A-5-26, A-9-31 <?page no="644"?> 643 OÖLA: Oberösterreichisches Landesarchiv, Linz AS BR: Archiv Starhemberg, Bestand Riedegg - Sch. 44, 45, 46, 55, 64, 67 HA WB: Herrschaftsarchiv Weinberg - Hs. 15, 23; Sch. 36, 43 HSt: Herrschaft Steyr - Hs. 1499; Sch. 1, 8, 25, 1218, 1219, 1220, 1223, 1224, 1225, 1226, 1227, 1232, 1235, 1236, 1237, 1238, 1239, 1240, 1241, 1242; Urkunden, Nr. 3 LA: Landschaftsarchiv - Hs. Nr. 150 ÖNB: Österreichische Nationalbibliothek, Wien Graphische Sammlung Albertina, Hist. Bl. 09, Inv., Nr. 14530 Codices 1623 s.n. , 3359 s.n. , 3360 s.n. ; 5526*, 5608, 7248, 7337, 7418, 7680, 8102, 9364, 10108, 12602, 13621, 13630, 14192, 14170, 14273, 14458, 14558 PRO: Public Record Office, London SP: State Papers - 80 05 RKA: Riksarkivet, Stockholm E: Extranea - 180, 193 G: Germanica - 278, 280, 281, 282, 283, 387 SOA Prag: Státni oblastní archiv v Praze, Prag RA St: Rodinný archiv Sternberg - 48, 49 RA W: Rodinný archiv Waldstein - Bd. 2788-2813 VS: Velkostatek Sme#no - 119 SOA Zamrsk: Státni oblastní archiv v Zámrsk RA PC: Rodinný archiv Piccolomini - Inv. #. 11604, 11604, 11947, 11955, 11956, 11991, 12138, 12408, 12412, 12424, 12431, 12440, 2441, 12458, 12464, 12465, 12476, 12478, 12530, 12533, 12535, 2536, 12537, 12539, 12581, 12652, 12672, 12673, 12715, 12716, 2717, 12718 StLA: Steiermärkisches Landesarchiv, Graz FA DTH: Familienarchiv Dietrichstein-Hollenburg - Sch. 7, 8, 9, 10, 11 Hs.: Handschriften II/ 15, II/ 16, II/ 17 (Salzstaatslisten) LAA: Landständisches Archiv, Archivum Antiquum, Sektion III - K. 6, 7, 8, 33; Sch. 617 <?page no="645"?> 644 WWAS: Weissenwolffisches Archiv Steyregg, Steyregg Akten, Fach 76, Nr. 45 APP Appendix, separat publiziert 2217 #. #islo (Nummer) fol. folio / foliis Inv. Inventar K. Karton Konv. Konvolut p. pagina Sch. Schachtel, Schuber s.d. sine dato s.f. sine folio 2217 Vgl. Anm. 99. <?page no="646"?> 645 II. Abbildungen und Nachweise, Graphen, Tabellen Abbildung 1: Bankett in der Hofburg (Ausschnitt).............................................. 169 Abbildung 2: Paul Graf Esterházy........................................................................ 170 Abbildung 3: Franz Albrecht Graf Harrach ......................................................... 171 Abbildung 4: Raumaufteilung in der Hofburg (Ausschnitt)................................. 219 Graph 1: Kämmerer Ferdinands II., Ernennungen 1606-1635 .............................. 57 Graph 2: Wirkliche Kämmerer Ferdinands III., Ernennungen 1620-1657 ............ 59 Graph 3: Franz Albrecht Graf Harrach, Kammerdienstwochen, 1640-1654 ........ 104 Graph 4: Briefe an Franz Albrecht Graf Harrach und Absender, 1636-1666 ....... 378 Graph 5: Verhältnis neue / alte Absender, 1636-1666 ......................................... 379 Graph 6: Briefe an Franz Albrecht Graf Harrach und Absender, 1663-1666 ....... 401 Graph 7: Gnadengaben (aus HZAB), 1639-1666................................................ 606 Graph 8: Ausgaben und Empfänge des Hofzahlamtes, 1639-1665 ...................... 612 Tabelle 1: Kämmerer Ferdinands I., Fluktuation 1539-1563/ 64 ........................... 52 Tabelle 2: Besoldete Kämmerer Rudolfs II., 1600-1610 ........................................ 87 Tabelle 3: Teilnahme an Sitzungen des Geheimen Rates in %, 1646-1650 ......... 124 Tabelle 4: Präsenz im Geheimen Rat, Mai 1650.................................................. 126 Abb. 1 und Einband: Kunsthistorisches Museum, Wien, Gemäldegalerie 599. Photoinventarnummer III 32727. „Nächtliches Bankett“ (Ausschnitt), Maler: Wolfgang Heimbach. Für die Übermittlung und die Genehmigung der Publikation danke ich Herrn Mag. Benedikt Haupt, Kunsthistorisches Museum. Eine Reproduktion des ganzen Bildes findet sich bei Gerhardt (1995), S. 272. Abb. 2: Fürstlich Esterházy’sche Domänenverwaltung, Eisenstadt, Inv. Nr.: I/ 1/ 11/ 806. „Paul Graf Esterházy im Alter von 33 Jahren (1668)“, Maler: unbekannt. Für die Übermittlung und die Genehmigung der Publikation des Photos danke ich Herrn Dr. Gottfried Holzschuh, Kustos der Fürstlich Esterházy’schen Sammlung. Abb. 3: Národní památkový ústav územní odborné pracovišt' v Pardubichích, Inv. %. 690, Hrádek u Nech. „Franz Albrecht Graf Harrach“, Maler: Samuel van Hoogstraten (Signatur); Hoogstraten war wahrscheinlich 1651 bis 1654 in Wien. Foto: Milan Krištof. Für den Hinweis auf den Aufenthaltsort des Bildes danke ich Herrn Dr. Ulrich Graf Arco- Zinneberg (Schloss Rohrau, Graf Harrach’sche Familiensammlung), für die Einholung der Genehmigung Dr. Pavlina Rychterová, für die Übermittlung des Bildes und Genehmigung der Publikation Mgr. Ji$í Švec. Eine ältere Reproduktion findet sich bei Harrach (1906), S. 102. Abb. 4: „Schweizertrakt, Grundrisse Erdgeschoß und 1. Hauptgeschoß“ (Ausschnitt), Benedik (1997a), Abb. 686, S. 554. Für die Genehmigung der Reproduktion danke ich Herrn Dr. Christian Benedik, Albertina Wien. <?page no="647"?> 646 III. Literatur Ahrens, Karl-Heinz, Herrschaftsvorort - Residenz - Hauptstadt. Zentren der Herrschaftsausübung in Spätmittelalter und früher Neuzeit. Phänomene und Begrifflichkeit, in: Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek (Hg.), Residenzstädte und ihre Bedeutung im Territorialstaat des 17. und 18. Jahrhunderts, Gotha 1991, S. 43-98 Albrecht, Dieter, Zur Finanzierung des Dreissigjährigen Krieges. Die Subsidien der Kurie für Kaiser und Liga 1618-1635, in: Zeitschrift für bayrische Landesgeschichte 19 (1956), S. 368-412 Albrecht, Dieter, Ferdinand II. 1619-1637, in: Schindling, Anton und Walter Ziegler (Hgg.), Die Kaiser der Neuzeit 1519-1918. Heiliges Römisches Reich, Österreich, Deutschland, München 1990, S. 125-141 Albrecht, Dieter, Maximilian I. von Bayern 1573-1651, München 1998 Andritsch, Johann, Studenten und Lehrer aus Ungarn und Siebenbürgen an der Universität Graz (1586-1782). Ein personengeschichtlicher Beitrag zur Geschichte der Karl-Franzens- Universität in der Jesuitenperiode, Graz 1965 Angermeier, Heinz, Politik, Religion und Reich bei Kardinal Melchior Khlesl, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 110 (1993), S. 249-330 Antonicek, Theophil, Italienische Musikerlebnisse Ferdinands II. 1598, in: Anzeiger der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch historische Klasse 104 (1967), S. 91-111 Antonicek, Theophil, Musik und italienische Poesie am Hofe Kaiser Ferdinands III., in: Anzeiger der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch historische Klasse 126 (1989), S. 1-22 Arens, Meinolf, Habsburg und Siebenbürgen 1600 - 1605. Gewaltsame Eingliederungsversuche eines ostmitteleuropäischen Fürstentums in einen frühabsolutistischen Reichsverband, Köln-Weimar-Wien 2001 Arnade, Peter J., Realms of ritual: Burgundian ceremony and civic life in late medieval Ghent, Ithaca 1996 Asch, Ronald G., Introduction: court and household from the fifteenth to the seventeenth centuries, in: Asch, Ronald G. und Adolf M. Birke (Hgg.), Princes, patronage, and the nobility. The court at the beginning of the modern age. 1450-1650, London 1991, S. 1-38 Asch, Ronald G., Der Hof Karls I. von England. Politik, Provinz und Patronage 1625-1640, Köln-Weimar-Wien 1993 Asch, Ronald G., "The Politics of Access". 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Von der Krise der ständischen Monarchien bis zur Revolution (1600-1789), Köln 2001c Asch, Ronald G. und Adolf M. Birke (Hgg.), Princes, patronage, and the nobility. The court at the beginning of the modern age c. 1450-1650, London 1991 <?page no="648"?> 647 Asch, Ronald G. und Heinz Duchhardt (Hgg.), Der Absolutismus ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550 - 1700), Köln 1996 Ashworth, William B., The Habsburg Circle, in: Moran, Bruce T. (Hg.), Patronage and institutions. Science, technology and medicine at the european court, 1500-1750, Suffolk 1991, S. 137-167 Auer, Leopold, Der Kaiserhof der frühen Neuzeit in seiner Wirkung auf die Gesellschaft, in: Malettke, Klaus und Chantal Grell (Hgg.), Hofgesellschaft und Höflinge an europäischen Fürstenhöfen in der frühen Neuzeit (15.-18. 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Jahrhundert in Staat, Gesellschaft und Kultur, Stuttgart 1999b, S. 307-338 <?page no="671"?> 670 Winterling, Aloys, Der Hof der Kurfürsten von Köln 1688-1794. Eine Fallstudie zur Bedeutung "absolutistischer" Hofhaltung, Bonn 1986 Winterling, Aloys, Die frühneuzeitlichen Höfe in Deutschland. Zur Lage der Forschung, in: Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Literatur 21 (1996), S. 181-189 Winterling, Aloys, "Hof". Versuch einer idealtypischen Bestimmung anhand der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte, in: Historische Zeitschrift Beiheft 23 (1997), S. 11-25 Winterling, Aloys, Der Fürstenhof in der Frühen Neuzeit. Forschungsprobleme und theoretische Konzeptionen, in: Jacobsen, Roswitha (Hg.), Residenzkultur in Thüringen vom 16. bis zum 19.Jahrhundert, Jena 1999, S. 29-42 Wolf, Adam, Fürst Wenzel Lobkowitz, erster geheimer Rath Kaiser Leopold's I. 1609 - 1677. Sein Leben und sein Wirken, Wien 1869 Wolf, Adam, Geschichtliche Bilder aus Oesterreich. 1. 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Verweise auf das Obersthofmeister-, Oberstkämmerer-, Kämmerer- und Geheimratsamt sowie den Geheimen Rat brachten wegen ihrer sehr hohen Zahl keine sinnvolle Eingrenzung der Suche und wurden daher im Sachregister nicht aufgenommen. Dies gilt auch für die Kaiser Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I., deren Lebens- und Regierungsdaten aber angegeben sind. Habsburger werden unter ihrem höchsten Rang aufgeführt; Erzherzöge beispielsweise, die Kaiser wurden, unter Kaiser auch dann, wenn sich die Verweisstelle auf die Zeit vor dem Regierungsantritt bezieht. Bei einigen Personen wurde zur leichteren Unterscheidung ein besonders wichtiges Amt, in der Regel das höchste, angegeben; die Verweisstellen beziehen sich wie bei den Habsburgern jedoch auch auf frühere und spätere Phasen. Das Sachregister verweist mit kursiv gesetzten Zahlen auf die Fußnoten der angegebenen Seiten. Personen- und Sachregister beziehen sich nicht auf die Zusammenfassung und auf Tabellen. Auf die wird Fußnoten nicht eigens verwiesen, wenn bereits auf den Haupttext der entsprechenden Seite verwiesen wurde. 1. Personen Abensberg, Adelsgeschlecht 336 Abensberg-Traun, Ernst 287, 334, 383, 457, 519 Abt von Corvey, Johann Christoph 450 Abt von Lambach, Placidus 396 Abt von Wilten, Dominicus 410 Aldringen, Johann (General) 439 &Johann Markus, s. Bischof von Sekkau Altheim, Christoph Hans 95 Anhalt, Christian 462 Arundel (engl. Botschafter) 181, 323, 369 Attems, Adelsgeschlecht 537, 561 &Friedrich 616 Auersperg, Herward 265 &Johann Weikhart 63, 134, 156, 163f., 183, 196, 201f., 236-238, 274, 324f., 345, 349, 367f., 394, 409, 429-436, 445, 465, 467, 471f., 482, 501f., 518-521, 529, 531f., 534f., 549, 553, 565f., 622 &Volkhardt 46 &Wolf Engelbrecht 199, 359f., 502f., 622 Aviles, Don Juan 500 Baden, Baden-Durlach 344 Baden, Markgraf Ferdinand 344 Balzac, Jean-Louis Guez 200 Batthyány, Witwe 459 Berchthold, Jakob 473 Berlinghoff, Hermann 360 Bischof von Bamberg, Franz 466 Bischof von Breslau, Leopold Wilhelm, s. auch Erzherzog Leopold Wilhelm 533 Bischof von Brixen, Antonio Crosini 385, 387 Bischof von Chiaverino 361 Bischof von Freising, Albrecht Sigmund 388 Bischof von Laibach 359 <?page no="673"?> 672 Bischof von Lavant und Seckau, Maximilian Gandalf Khuenburg 388 Bischof von Prag (Erzbischof), Kardinal Harrach, s. auch Harrach, Ernst Adalbert 125, 329, 342, 345, 385, 535, 582; als Bischof von Trento 399, 406 Bischof von Raab 359 Bischof von Salzburg (Erzbischof), Guidobald von Thun 388, 492f., 529 Bischof von Seckau, Johann Markus Aldringen 192 Bischof von Wien (Fürstbischof, Abt von Kremsmünster) Anton Wolfradt 124, 366, 256, 603 Bischof von Wien (Fürstbischof), Philipp Friedrich Breuner 337, 394 Bischöfe, allg. s. Anm. 1565 Boccamajor, Francesco 615 Bodin 286 Bonacossi, Francesco 114 Borcht, Dr. 525f. Borghese, Adelsgeschlecht 589 Brandeis, Eva Maria 343, 614 Brandenburg, Friedrich Wilhelm 414 Brauneck Hans Friedrich 453 Breuner, Adelsgeschlecht 337f. &Carl Gottfried 333, 387, 548 &Maximilian 256, 548 &Philipp Friedrich, s. Bischof von Wien &Seyfried Christoph 164, 463, 584, 590f., 595, 613 &Seyfried Leonhard 384 Bubna, Graf, d.J. 341 &Bubna, Johann 557 Buccelini, Horatio 199, 261, 359f. Burnacini, Ludovico 183 Caprara, Ludwig 354 Caracena, Marchese 526 Caraffa, Carlo 61, 82, 220, 252, 317 Caretto di Grana, Francesco 478, 556 &Marchesa Caretto, Ferdinand 547 Casato, Antonio 410 Castel-Rodrigo, 526 Castiglione, Baldasar 209, 325 Cavriani, Friedrich 162, 278, 341, 383, 471, 594 %ernín, Hermann 452; verm. 334, 507f., 554 &Johann Humprecht 190, 215, 507f., 546, 557 Chaos, s. Richthausen Clavesana, Michael 114, 581 Collalto, Adam Franz 547, 579 &Rambaldo 579, 584 Colloredo, Adelsgeschlecht 356 &Rudolf 341, 368, 465f., 468, 528 Concin, Adelsgeschlecht 354 Crosini, Antonio, s. Bischof von Brixen Crowne, William 369 Csáky, Graf 438 Dietrichstein, Adelsgeschlecht 561 &Ferdinand Fürst 483-485, 501, 503, 513f., 518, 533, 582f., 616 &Franz (Kardinal) 450, 565 &Franz Anton 514, 533 &Gabriel 445, 548 &Gundaker 161, 235, 237, 403f., 484, 520, 599 &Maximilian Fürst (Obersthofmeister) 134, 160f., 192, 282, 296, 340, 347, 383, 428, 432f., 470, 474, 481, 528, 552, 566, 598, 613, 618 &Maximilian Graf 91, 346, 617f. &Sigmund Helfried 555 &Sigmund Ludwig (innerösterreichischer Kammerpräsident) 192, 341, 417, 420, 467, 502, 504, 507, 522, 589-591, 593, 601, 616 Digby, Simon 162, 563 Dörnigstein, Wolfgang Adolf 621 Doysellet, Franz Thomas 87 Draskovich, Johann (Palatin) 555 Eder von Khainbach, Thomas 305 Eggenberg, Fürstin 526 &Johann Ulrich 119, 427, 554, 566 Egmont, Graf 465 Eibiswald, Adelsgeschlecht 561 &Gottfried 545 Enckevoith (General) 594 Erdödy, Adelsgeschlecht 35 &Niklas 53 Esterházy, Graf 394 &Ladislaus 580 &Niklas (Palatin) 555 <?page no="674"?> 673 &Paul 169f. Fernberg, Adelsgeschlecht 336 Fontanari 410 Formanini, Giovanni Battista 354, 529 Freyberg, Christoph 390 Fueger von Hirschberg, Karl 410 Fuente, Gaspar de Teves (span. Botschafter) 183 Fugger, Adelsgeschlecht 309 &Johann Eusebius, Christoph Rudolf, Otto Heinrich 570 &Marquard 96, 162f., 271, 273 &Maximilian 621 Fünfkirchen, Hans Sigmund 470 Fürstenberg, Ferdinand Friedrich 138 &Graf 522 &Wratislaw (Reichshofratspräsident) 459, 578, 581 Gallas, Matthias 473 Gans, S.J. 260 Gebhard, Justus 619 Geier, S.J. 260 Gera, Adelsgeschlecht 474 Gersdorf, Johann Sigmund 114; sein Vater 445 Giron, Don Juan 615 Giustiniani (venez. Botschafter) 252, 367f., 375, 480, 564 Gleißbach, Adelsgeschlecht 537 Globiz, Georg Christoph 506 Goldegg, s. Prickhelmayer Gonzaga von Castiglion, Franz, 87 Gonzaga, Don Hannibal 128, 162, 233f., 264, 284, 368, 480, 482, 517, 519f., 534, 566, 613, 620f. Götz, Johann 614 &Sigismund Friedrich 341 Grimani (venez. Botschafter) 324f. Haan, Albrecht (Truchseß seit 1637) 234; Hans Albrecht (Oberstäblmeister seit 1659) 616; evtl. identisch Haasenburg, Jarislaus 114 Habsburg, Erzherzog Carl Joseph (1649-1664, Sohn Kaiser Ferdinands III.) 92, 100, 276, 388, 392, 511, 539, 614 &Erzherzog Ernst (1553-1595, Bruder Kaiser Rudolfs II.) 39, 41, 48 &Erzherzog Ferdinand Karl (1628- 1662, Tiroler Linie) 394, 408 &Erzherzog Leopold Wilhelm (1614- 1662, Bruder Kaiser Ferdinands III.) 98, 112, 117, 133, 140, 221f., 226, 229, 236, 238, 305, 343, 346, 349, 351, 356, 380, 382, 394, 397, 446, 506, 515, 533, 544, 598 &Erzherzog Maximilian (1558-1619, Deutschmeister) 112 &Erzherzog Sigismund Franz (Tiroler Linie) 143, 248, 250, 390, 398-411, 436 &Erzherzogin Claudia Felicitas (1653- 1676, zweite Gattin Kaiser Leopolds I., Tiroler Linie) 375 &Erzherzogin Maria Anna (1610- 1665, Schwester Kaiser Ferdinands III., verheiratete Kurfürstin von Bayern) 388, 414, 598, 621 &Erzherzogin Maria Anna (1634- 1696, Tochter Kaiser Ferdinands III., verheiratete Königin von Spanien) 473 &Kaiser Ferdinand I. (1503-1564, röm. König 1531, Kaiser 1556) 34- 37, 39, 42f., 45-48, 50, 52-54, 57, 64, 72f., 76-78, 279, 285, 288, 290 &Kaiser Ferdinand II. (1578-1637, Kaiser 1619-1637) keine Verweise aufgenommen &Kaiser Ferdinand III. (1608-1657, Kaiser 1637-1657) keine Verweise aufgenommen &Kaiser Karl V. (1500-1558, Kaiser 1530-1556) 309 &Kaiser Leopold I. (1640-1705, Kaiser 1658-1705) keine Verweise aufgenommen &Kaiser Matthias (1557-1619, Kaiser 1612-1619) 34, 41, 43, 45f., 48, 54f., 60-62, 64, 67, 70, 88, 112, 308, 431, 472, 547, 602 &Kaiser Maximilian I. (1559- 1519) 298, 307 &Kaiser Maximilian II. (1527-1576, röm. König 1562, Kaiser 1564) 34, 38-41, 43, 45-47, 51, 53-55, 60 <?page no="675"?> 674 &Kaiser Rudolf II. (1552-1612, Kaiser 1576-1612) 34, 36, 39-41, 43, 45- 48, 53f., 60f., 74, 77, 86-90, 112, 130, 209, 595, 602 &Kaiserin Anna (1585-1618, Gattin Kaiser Matthias’) 99, 175, 431, 472, 587 &Kaiserin Eleonora I. (1598-1655, zweite Gattin Kaiser Ferdinands II.) 96, 131, 181, 193, 221, 267, 306, 337, 340, 383, 446, 448, 467, 470f., 526, 582, 593f., 616 &Kaiserin Eleonora II. (1630-1686, dritte Gattin Kaiser Ferdinands III.) 138f., 148, 162, 182, 206, 267, 271, 273, 306, 356, 362, 434, 519, 521f., 532f., 542 &Kaiserin Margherita (1651-1673, erste Gattin Leopolds I.) 162 &Kaiserin Maria Anna (1606-1646, erste Gattin Kaiser Ferdinands III.) 99, verm. 108, 175, 267, 270f., 273, 288, 330, 472f., 587 &Kaiserin Maria Leopoldina (1632- 1649, zweite Gattin Kaiser Ferdinands III.) 98, 267, 340, 445f., 470 &König Ferdinand IV. (1633-1654, röm. König 1653-1654) 58, 98, 99, 113, 133f., 138f., 156, 162-164, 175, 182, 190, 238, 260, 274-276, 305, 341, 343-346, 349, 360, 362, 392, 430, 433, 445, 471, 478, 502, 529, 536f., 549, 559, 567, 570, 611, 614 &König Philipp IV. von Spanien (1605-1665) 574 Hallweil, Johann Sebastian 97 Hardegg, Adelsgeschlecht 228 &Julius 228, 341 Harrach, Adelsgeschlecht 109, 339, 561 &Ernst Adalbert (Kardinal) 125, 158, 329, 342, 367, 391, 395, 406, 409, 535, 582; s. auch Bischof von Prag &Ferdinand Bonaventura 201, 399, 534, 561, 576 &Franz Albrecht 100, 103-110, 138, 150, 152, 165, 168f., 172, 182, 198f., 201f., 229, 250, 262, 264, 266, 300, 319f., 328-350, 352, 355, 363, 375-411, 476, 481f., 517, 531f., 541-543, 553, 557, 567, 596, 599, 622 &Johanna Theresia 604 &Karl 103, 459, 560f., 567 &Leonhard Karl 170, 366, 544f. &Magdalena 595 &Maximiliana, s. Scherffenberg &Otto Friedrich 526 Hatzfeld, Melchior 343, 383, 444 Haydt, Hans 306 Hegenmüller, Hans Ruprecht 426 &Wenzel 620 Heimbach, Wolfgang 645 Heissenstein, Adelsgeschlecht 35, 488, 490, 561f. &Ernst Friedrich 445, 522, 555 Herberstein, Friedrich 405 &Georg Jacob 97 &Gundaker 582 &Hans Georg 405 &Johann Bernhard 615 &Johann Maximilian 346, 487f., 554 &Maximilian 487 &Sigmund Friedrich 554 Herberstorf, Adam 554 Hersan von Harras, Johann Adam 92, 530 Hessen-Darmstadt, Adelsgeschlecht 344 Hillebrandt, Jacob 594 Hocher, Johann Paul 570, 573 Hofmann, Adelsgeschlecht 207 Hohenfeld, Ferdinand 92, 183, 345 &Otto Heinrich 182 Hohenlohe, Graf 201, 352 Hohenzollern, Johann Georg 614 Holstein, Philipp Ludwig 462 &Waldemar 343 Hoogstraten, Samuel 645 Hoyos, Graf 340 &Johann Balthasar 579 Husmann, Obrist 442 Hyzerle von Chodov, Franz Christoph 114, 138, 513, 579 Jörger, Johann Quitin 194, 404, 415, 363, 487, 521 <?page no="676"?> 675 Kaltschmidt von Eisenberg, Johann 351 Karl I. von Enland 209 Kaunitz, Adelsgeschlecht 396 &Maria Elisabeth 340 &Rudolf 300, 394 Khevenhüller, Franz Christoph (Obersthofmeister) 288f., 330, 332f., 335, 337f., 358, 421, 465, 472f., 500, 518, 556, 587, 603, 613f. &Franz Christoph (dessen Sohn) 620 &Georg Augustin 579 &Gräfin 356, 363 Khiesl, Johann Jakob 243, 366, 480, 567 Khlesl, Melchior (Kardinal) 209 Khuenburg, Maximilian Gandalf, s. Bischof von Lavant und Seckau Khünigl, Graf 333 &Hans 407 Kielman, Dr. 303f. Kinksý, Adelsgeschlecht 356 &Franz Ulrich 164, 551 &Herr 462 Kleye (schwedischer Resident) 323, 325 Kolonitsch, Otto Gottfried 192f. Kolovrat, Adelsgeschlecht 468 &Ferdinand 421 &Ferdinand Ludwig 492 &Franz Karl (Appellationspräsident) 357, 492, 528, 552 &Ulrich Franz (Hofkammerpräsident) 249, 361, 423, 444, 609 König von Polen, Ladislaus 557 Königsegg, Johann Georg 403, 410 &Leopold Wilhelm 183, 319f., 392, 394 Konorkosky, Adauctus 615 Kronegg, Hans Wilhelm 332, 334, 597, 555 Kuefstein, Adelsgeschlecht 569 &Johann Ludwig 125, 336, 554f., 568, 586, 615, 618 Kurfürst von Köln, Max Heinrich von Bayern 344 Kurfürst von Mainz, Johann Philipp von Schönborn 344 Kurfürst von Sachsen, Johann Georg I. 557 Kurfürst von Trier, Karl Kaspar von der Leyden 344 Kurz von Senftenau, Ferdinand Sigmund (Reichsvizekanzler) 144, 159, 163, 342, 349, 367, 434, 468, 555, 569f., 614f., 619 &Maximilian (Obersthofmeister in Bayern) 367, 394 Lambeck, Peter 257 Lamberg, Adam 149f., 359 &Eleonora 182 &Hans Georg 485, 583 &Johann Franz 194, 351, 545f. &Johann Maximilian (Oberstkämmerer) 83, 111, 157f., 161, 182f., 191, 207, 211, 214, 231, 234f., 237, 239, 244, 252, 330, 334, 338, 349, 351, 359, 393, 399, 404f., 414, 436f., 480-493, 503, 514, 519f., 530, 533, 538, 546, 556, 562, 566f., 569f., 582f., 591, 593, 595, 613, 617 Lazansky, evt. Max Carl 484f. Leslie, Walter 159, 165, 182, 287, 334, 338, 349, 397, 507, 529, 534, 577, 586, 615, 622 Liechtenstein, Adelsgeschlecht 582 &Gundaker 54f., 119, 185, 199, 417, 430, 474-476, 566, 572, 598 &Johann Adam 327 &Karl 321, 564f., 572 &Karl Eusebius 327, 461, 485f. Liechtenstein-Castelkorn, Paul 554 Lindenspür, Georg Ludwig 619 Lobkowitz, Ferdinand Christoph 615 &Landjägermeister 460 &Georg 53 &Wenzel Eusebius 129, 163f., 166, 183, 235-237, 342, 367, 375, 404, 436f., 465, 468, 475, 482, 484, 487, 520f., 530, 535, 565f., 599, 613, 618 &Zdenko 567 Löbl, Hans Bernhard 463, 466 Lodron, Adelsgeschlecht 570 &Franz 570 &Niklas 408f. Losenstein, Franz Adam 97, 396, 595 <?page no="677"?> 676 &Georg Achaz 134, 161, 162, 306f., 334, 338, 383, 394, 460, 517, 567, 590, 595 &Wolf 566 Losinthal, Johann Adolf (Hofkammerrat, „Losenthal“) 194 &Johann Anton (Steuereinnehmer) 618 Losy, s. Losinthal Lothringen, 410 Ludwig XIII. von Frankreich 257 Machiavelli, Niccolo 200, 209 Magni, Graf 230 Mansfeld, Bruno 366 &Franz Maximilian 535 &Wolf 159f., 366, 619 Maradas, Bartholomäus 519 Marienbaum von Homberg, Johann 305 Marienberg (Historiograph) 481 Martinitz, Adelsgeschlecht 338, 457, 468, 561 &Bernhard Ignatz 357, 367, 551 &Georg Adam 163f., 550 &Jaroslav Boržita 125, 341, 572 &Maximilian 344, 397, 579 Mathei (Oberststallmeister Erzherzog Leopold Wilhelms) 394 Matthei, Gaspare (Nuntius) 197 Meggau, Adelsgeschlecht 149 &Leonhard Helfried (Obersthofmeister) 337, 366, 477, 564, 566, 603, 613 Melzi, Camillo (Nuntius) 197 Metternich, Lothar und Wilhelm 461 Michna, Graf 617 Miglio, Carlo 305, 583 Miller (Beichtvater) 532 Mitrovic, Georg Zdenko Vratislav 114 &Hans Georg Vratislav 341 Molart, Franz Ernst (Kuchlmeister) 91f., 97, 138, 341, 500, 511, 579, 616 &Kämmerer Ferdinands II. 366 &Peter (Kämmerer Leopolds I.) 506, 511f. &Peter Ernst (Verordneter) 193, 448, 554 Molino, Alvise (venez. Botschafter) 183 Montecucoli, Raimondo 144, 164- 166, 200, 250f., 343, 353f., 362, 416, 519, 529f., 557, 614, 616 Montwerd (Gesandter) 247, 319 Mörsperg 488 Nassau, Johann Ludwig 557 &Moritz 462 Nostiz-Neundorf, Otto 551, 614, 618 Nostiz-Rieneck, Johann Hartwig 138, 164, 346, 367, 394, 430, 484, 551, 577, 599 Nothafft, Frau 333 &Johann Heinrich 334 Oldenburg Graf 453 Oppel, Ernst Albrecht 579 Oppersdorf, Hans Wenzel, 528 &Johann Friedrich 514 Ostein, Hans Franz Georg 408f. Ostfriesland, Emo 343 Otman, Vincenz 302f. Ötting, Gräfin 333 &verm. Ernst (Reichshofrat) oder Franz Martin (Kämmerer) 332, 334 &Wilhelm 91 &Wolfgang 97, 580 Paar, Julius 548 Pálffy, Gräfin; evtl. Maria Leonora 354, 356 &Paul (Palatin) 125, 438, 468, 555, 586 &Graf 569 &Maria Leonora 340 &Niklas 340, 394 Pannochieschi d’Elce, Scipione (Nuntius) 93, 98f., 105, 197, 244, 247, 317, 324 Paradeis (Landeshauptmann) 555 Paravicini, Nicola 506, 511f. Perger, Carl 164 Pernstein, Wratislaus 52 Peverelli, Gabriel 340, 471, 589 Pflummern, Dr. Johann Heinrich 299, 301-303 Pfundtner, Joachim 459 Piccolomini, Maria Testa Graf 353, 355 <?page no="678"?> 677 &Ottavio Fürst 226, 250f., 343, 351, 353-355, 367, 465, 529f., 613, 618, 620 &verm. Graf Oktavian oder Francesco 333 Pio, Gilbert 532 Polheim, Adelsgeschlecht 228 &Matthias 341 Popel von Lobkowitz, s. Lobkowitz Portia, Johann Ferdinand 163, 182f., 201, 215, 229, 233, 346, 349, 394, 414, 428, 434-437, 445, 478, 480, 484-487, 507, 518f., 522, 530, 532, 534, 553, 557, 565f., 581, 612f., 617, 619 &Johann Karl 97, 484, 530, 555, 581 Pötting, Franz Eusebius (Botschafter in Spanien) 507, 519, 525, 550, 556 &Sebastian 251, 550 Pozolo, Fürst 334 Prickhelmayer, Matthias (seit 1647/ 48 Freiherr von Goldegg) 134, 158, 163f., 313, 342, 350, 367, 383, 434, 465, 565, 569, 573 Prössing, Wolf Sigmund 228 Pucher, Johann Georg 302, 355 Puchheim, Adolf Ehrenreich (Militär) 251, 345, 394, 397, 402, 534 &Johann Christoph (Geheimer Rat, Militär) 129, 166, 173, 199, 343, 367, 457, 465f. &Johann Rudolf (Geheimer Rat, Oberstkämmerer) 120, 163, 170, 282, 286, 332, 334f., 380f., 422, 457, 480f., 484, 517f., 547, 567, 607, 614f., 619 &Maria Theresia 363, 398 Purib, Hieronymus 459 Questenberg, Hermann 442 &verm. Kaspar, Abt von Strahov Rabatta, Anton 478 &Graf, Quartierinhaber 97 &Joseph 226, 392, verm. 394, 478, 510, 539f., 546 &Ludwig 392 Radolt, Clement 253-256, 457, 532, 609f., 612, 614 Rakozi, Fürst 581 Ranzau, Christoph 138, 538, 580 &Graf 454 Rappach, Ferdinand Karl 341, 387 Rascher (Türhüter )233f. Richter von Richtersberg, Dr. Leonhard 164 Richthausen von Chaos, Johann Konrad 227 Rosenberg 537 Rottal, Johann 227, 368, 414, 554 Rottmansdorff, Friedrich Albrecht 491, 529 Rubens, Peter Paul 472 Rueber, Adelsgeschlecht 340 Sachsen, Herzog 331f., 334, 557 &Herzog Julius Heinrich 344 &Herzogin Magdalena Sybilla 414 &s. auch Kurfürst von Sachsen Salburg, Adelsgeschlecht 336 Sartorius, Veith und Franz Carl 503 Sattler, Constantin 250, 260 Saurau, Adelsgeschlecht 561 &Erasmus Wilhelm 447, 523 &Georg Christian 439, 488, 503, 522 &Karl 439, 522, 554 &Rudolf 522 &Wolf 192f. Schallenberg, Adelsgeschlecht 336 &Christoph Ehrenreich 542 &Christoph Ernst 114 Schellart, verm. Johann, 346 Scherffenberg, Adelsgeschlecht 198, 340 &Maximiliana, geb. Harrach 340, 356, 388, 532 &Ulrich Christoph 192 &Eva Katharina 398 &Hans Wilhelm 336, 340, 543f. Schidenitz, Gregor 162 Schifer, Adelsgeschlecht 336 &Dietmar 618 &verm. Alexander 336, 384, 543 Schlick, Franz Ernst 138, 182 &Heinrich (Hofkriegsratspräsident) 129, 165, 302f., 366, 442, 465 Schmidt zum Schwarzenhorn, Johann Rudolf, 507, 615 Schwarzenberg, Adam 621 <?page no="679"?> 678 &Johann Adolph 106, 226, 236-238, 330, 334, 349, 394, 436, 470, 482, 520, 533, 580, 617, 619, 621 Seeau, Maximilian 562 Serényi, Gabriel 584 & verm. Niklas oder Peter 334 Sinzendorf, Adelsgeschlecht 228, 482, 608 &Georg Ludwig (Hofkammerpräsident) 91f., 138, 190, 194, 308, 315, 349, 363, 383, 394, 412-419, 437, 476, 487, 532, 596, 600f., 609, 614 &Johann Joachim (Hofkanzler) 164, 190, 416, 532, 553, 559, 580, 607, 614, 618 Slavata, Adelsgeschlecht 360, 561, 619 &Ferdinand Wilhelm 182 &Franziska 614 &Wilhelm 160, 164, 340, 366, 443, 449, 460, 468, 572, 613, 618 Souches, Louis 508, 535 Spaur, Georg Ernst 622f. &Johann Anton 409f. &Oswald 493 Sprinzenstein, Adelsgeschlecht 336 &Ferdinand Maximilian 92, 510, 519, 547 St. Hilier, Gräfin 582 St. Julian von Wallsee, Heinrich 613, 620 Starhemberg, Adelsgeschlecht 561, 619 &Caspar 355, 422f., 542, 618 &Conrad Balthasar 150, 336, 340, 386, 422, 508, 543, 569 &Erasmus d.J. 203, 207, 228, 243, 246, 249, 355, 376, 422, 569 &Georg Ludwig 543 &Heinrich Wilhelm (Obersthofmarschall) 95f., 134, 149, 172, 182, 235, 288, 305, 334, 337, 404, 419-427, 473f., 517, 542, 554, 564, 567, 569, 578, 581, 603, 608, 615 &Johann Ludwig, 396 (verm.), 580, 618 &Johann Reichard 202, 263-265, 336, 358, 380, 382f., 534, 542f., 558, 618, 621 &verm. Hans Georg 396 Sternberg, Adelsgeschlecht 35 &Adolf Vratislav 551 &Franz 341, 466 Stralendorf, Peter Heinrich 366 Strassoldo, 526 Strein, Adelsgeschlecht 35 &Johann Georg 92 Strozzi, Peter 614 Stubenberg, Wolfgang 387, 590 Suys, Ernst und Hubert 620f. Tallenberg, Friedrich 551 Tattenbach, Wilhelm Leopold 192, 368, 563 Taxis, Ottavio 387 Tessio, Georg Manrique 334 Teuffel, Christoph 96, 544 &Georg (Statthalter) 554, 614 &Ferdinand Victor 97 &Otto 228 Teuffenbach, Rudolf 340, 465f. Thierheim, Franz Leopold 148, 393, 402, 532 Thomasi, Simon 248, 403-405, 409f., 521 Thun, Constantin Romedius 493 &Guidobald s. Bischof von Salzburg &verm. Johann Arbogaß oder Christoph Sigmund 334 &Christoph Simon 431 &Franz Sigmund 493 &Michael Oswald 492 Tilly, Ernst Emerich 396 &Graf 533 Torquato, Conte 334 Trapp, Karl 599 Traun, s. auch Abensberg-Traun &Hans Cyriac 341, 544 Trautson, Adelsgeschlecht 337f., 618f. &Johann Franz 163f., 337, 355, 367, 383f., 394, 461, 555, 614, 620 &Paul Sixt I. 602 &Paul Sixt II. 180, 212, 321, 397, 547 &Susanna Veronica 602, 614, 616 Trauttmansdorff, Adelsgeschlecht 561 &Adam Matthias 330, 334, 397, 487 &Ferdinand Ernst 559 &Franz Anton 559, 607 &Georg Sigmund 559 &Johann Friedrich (Reichshofrat) 356, 459, 549, 559, 580, 607f., 619 <?page no="680"?> 679 &Karl 559 &Maximlian (Obersthofmeister) 163, 196, 230, 241, 250, 281-283, 288, 296, 313, 324, 330f., 333, 337, 342, 353f., 358, 363, 367, 382f., 415, 420, 422f., 427, 429, 431-433, 436- 478, 484, 486, 500, 503, 518f., 529f., 550, 559, 565, 567, 569f., 572, 575, 580, 582, 587, 612, 614, 619 &Sigmund Friedrich (Landeshauptmann) 487, 491, 504, 506, 529, 550, 554f., 608 Trška, Hans Rudolf 87 Truchseß zu Friedberg, Ernst 388 Truchseß zu Wetzhausen, Erhard 538 Tschernembl, Susanna 450 Ungnad von Weissenwolff, Adelsgeschlecht 356 &David (Hofkammerpräsident, Landeshauptmann) 134, 163, 166, 229, 253f., 256, 264, 336f., 349, 364, 381, 543, 596, 609f., 614, 618, 620 &Helmhard 97, 194, 580 &Maria Elisabeth 595 Unverzagt, Ferdinand Christoph 506 Urschenbeck, Christoph 555 &Franz Bernhard 92 Volkersdorff, Wolf Wilhelm 554 Volmar, Isaac 96, 138, 362, 613, 619 Vratislav, Christoph 492, 528 und Vater 492 Vrbna (z Vrbna), Adelsgeschlecht 561 &Franz 551 &Graf 460, 554, evtl. Stefan &Stefan 211, 486 &Wenzel 287, 338 Wagensperg, eher Hans Sigmund als Rudolf 192 &Gräfin 343 &Rudolf 507, 548 Waldeck, Adelsgeschlecht 450, 453 Waldenstein, Maria Elisabeth 398 Walderndorff, Wilderich 405 Waldstein, Adelsgeschlecht 468, 561 &Adam 460, 572 &Burian Ladislaus 330, 334 &Ferdinand Ernst 344, 387, 528, 551, 562 &Franz Augustin 97, 319 &Gräfin 466 &Karl Ferdinand 390 &Maximilian (Oberstkämmerer) 161, 214, 231, 233, 333f., 337f., 367, 375, 468, 480-482, 517, 528, 554, 567, 578, 581, 615 Wallenstein, Albrecht Fürst (Waldstein) 209, 376, 435, 565, 618 Waywoda, Michael 114 Weissenwolff, siehe Ungnad Werdenberg, Johann Baptist 200, 243, 383, 459, 593f. Wesselényi, Franz (Palatin) 614 Widemann, Dr. Jacob 457 Wildenstein, Adelsgeschlecht 537 Windischgrätz, Adelsgeschlecht 208 &Gottlieb 176, 199, 201f., 214, 321, 352, 375, 414, 534, 588, 599 Wolfradt, s. Bischof von Wien Wolkenstein, Anna Leonora 445 Würben, s. Vrbna Württemberg, Herzog 344 &Herzog Johann Friedrich 462 Zinzendorf, Albrecht 264, 333-335, 338, 349, 448, 547, 615, 618 &Otto Heinrich 228 Zweyer, Oberst 250 2. Sachregister Absolutismus, absolutistisch 12-16, 13, 14, 15, 19, 27, 206, 375, 418, 586 Abwesenheit 39f., 43, 50, 52, 80-82, 85f., 95, 106, 108-110, 113, 115, 117-120, 124f., 137, 141-146, 172- 177, 179, 194f., 286-290, 350-369, 382, 408, 443, 469, 474, 544, 556, 569; s. auch Anwesenheit <?page no="681"?> 680 Aderlaß 330, 335 allgemein 80, 109, 130f., 141-146, 218, 312, 357, 464, 539; außer „Wien“ Ämterhäufung, Rollenkombination 84, 89, 91f., 117, 377, 384-398, 384- 398, 400, 425f., 541-559, 68 Ämterkäuflichkeit 522-524 Amtsdauer, Fluktuation 34-78, 80, 87, 89f., 110, 122, 494 Annciennität 69, 100, 101, 106, 160, 183, 189-191, 193, 194, 195, 286- 288, 506, 509, 512, 517, 519; s. auch Hierarchie Ansage 98, 116, 118, 172, 178, 195, 202, 284; s. auch Einladung Anticipation 382, 522, 588, 600, 605f., 607, 609; s. auch Finanzpolitik Anweisung, anweisen (Finanzen) 86, 97, 112, 121, 264, 383, 385, 390, 393f., 414, 424, 456, 457, 458, 523, 586, 589, 592, 593, 598, 603f., 607- 609, 615-623 Anwesenheit, Präsenz 21, 23f., 33, 37, 39-42, 46f., 51, 61, 66, 78-129, 141, 150-152, 158, 161-165, 172, 265f., 297, 320, 333, 342, 350-369, 381, 384, 386, 439, 443-445, 455, 468, 498f., 501f., 530, 533, 536-541, 620; s. auch Abwesenheit Appellation (Gericht) 222, 227, 228, 357, 449, 451, 454, 530, 550 Appellationspräsident 164, 344, 357, 373, 387, 390, 492, 528, 550f. Appellationsrat 390, 397, 449, 528, 550-552, 558, 615 Audienz 125, 131, 144, 145, 195, 208, 217, 219, 220, 223-225, 230-232, 242-256, 263, 265f., 268, 271, 272, 275, 291, 299-302, 313, 318, 322f., 325, 353, 354, 355, 361, 374, 375, 395, 400, 403, 430, 442, 454, 456, 463, 479, 491, 499, 501, 516, 523, 531, 596, 601, 603, 604, 611 Ausscheiden, Resignation 38, 39f., 42, 51-53, 68, 74f., 80, 177-186, 393, 422, 427, 466, 481, 596, 497, 518, 546, 560; s. auch Urlaub Beratung 123, 116-122, 134, 295, 438, 441-443 Besoldung, Gehalt, Sold 23, 33, 35-42, 44, 49, 50, 51, 53-55, 64, 65f., 68, 69, 72, 73, 76-79, 81-83, 85-93, 97f., 100, 105, 110-122, 127-129, 147, 153, 178, 194, 227, 256, 306, 314, 335, 353, 393, 408, 409, 412, 414, 446, 454, 455, 456, 457, 458, 472, 475, 486, 498, 500, 515f., 557, 558, 560, 563, 576, 585, 603, 607, 608, 611f., 616 Böhmen, böhmisch 15, 16, 18, 19, 28f., 30, 35, 49, 50, 52, 56, 58, 60, 61, 117, 118, 131f., 133, 137f., 140, 141, 145, 148, 154, 156, 159, 164, 175, 177, 200, 201, 205, 213, 293, 221f., 224, 227, 229, 239, 263, 293, 305, 306, 311, 338, 342, 344, 346, 348, 352, 357, 361f., 366f., 374, 387, 390, 391, 394, 397, 414, 416, 417, 429, 443, 448f., 451, 454, 460, 466, 467, 468, 480, 485, 503, 530, 535-538, 541, 550, 561, 563f., 571f., 574f., 582, 585, 589, 590, 599, 609, 610, 613, 615, 617-619, 622 &Mähren, mährisch 15, 227, 229, 230, 263, 328, 357, 368, 404, 452, 463, 470, 474, 484, 485, 486, 513, 541, 572, 574, 579, 583, 585, 605, 617-619, 622 &Schlesien, schlesisch 15, 61, 203, 362, 366, 416, 460, 477, 524, 525, 615, 618 Burgund, burgundisch, v.a. Hofordnung 153, 187, 233, 236, 279f., 284, 286, 312 Capella (Anlaß) 181, 322-326, 539 Courtoisieschreiben 172, 379, 381, 385, 387f., 392, 393, 403, 404, 405, 443, 458-464, 478 &Weihnachtsgruß 385, 387, 397, 402, 405, 410, 411, 422, 460 &Bindungsanbahnung 226, 230, 458- 463 &Genesungswünsche 461 &Gratulation (bes. Stelle, Geburt, Taufe, Amtsübertragung, Hochzeit) <?page no="682"?> 681 291, 387, 388, 389, 393, 397, 400, 402, 403, 405, 406, 407, 409, 411, 426, 460-462, 480, 503 &Kondolenzbrief 383, 384, 387, 399 &Neujahrsgruß, Neujahr 380, 383, 388, 398, 403, 404f., 411, 448, 460f. &Ostergruß 396, 422, 460, 466, 467 Dank 159, 161, 172, 173, 276f., 291, 311, 314, 373, 380, 383, 384, 387, 388, 389, 393, 396, 397, 399, 400, 402, 405, 406, 407, 408, 411, 412, 414, 424, 425, 440, 443, 443, 445, 446, 450, 451, 457, 458, 462-464, 467, 468, 470, 471, 473, 474, 478, 480, 486, 488-490, 492f., 527, 528f., 552, 559, 575f., 583, 592, 610, 619 Darlehen 309, 413, 414, 447, 522f., 590-597, 604, 606-610, 616; s. auch Kredit Deputierte Räte 137, 290-297, 408, 410, 412, 432, 433, 472, 476, 509 Diener von Adel ohne Amt 33, 35-42, 50, 57, 73-77 Dissens 186, 256, 296, 533 Domestizierung 12, 154f., 186, 409 Drohung, drohen 132, 133, 173, 177, 196, 416, 421, 466, 474, 487, 488f., 490, 518, 592 Duell 184f., 208-215, 320, 463, 467 Dyarchie 18, 154f. Edeljungfrauen 50 Edelknaben 39, 49, 50, 82, 115, 139- 141, 174, 178, 183f., 212, 223, 224, 225, 230, 240f., 260, 363, 408, 471, 515, 531, 540, 566 Ehre 20, 25, 157, 171, 179, 181, 195, 208-215, 247, 259, 267f., 279, 290, 294, 296, 307f., 310, 317, 320, 326, 445, 474, 480, 492, 497, 528, 558, 568, 610, 615 Ehrenamt 24, 33, 34, 36, 44, 63, 66, 70, 73, 76-78, 80f., 106, 114f., 172, 176, 178f., 182, 227, 363, 384, 481, 511, 513, 515f., 540, 560, 567, 615f. Eid 81, 104-106, 107, 117, 123, 125, 127, 129, 145, 157, 158-167, 168, 172, 173, 189, 190, 191, 192f., 210, 227, 235, 264, 284, 305, 307, 330, 361, 380, 381, 388, 389, 400, 405, 417, 480, 514, 532, 555 Eigenhändigkeit 231, 252, 257, 259, 275, 285, 300, 320, 388, 404, 431, 434, 493, 502, 527, 575, 577, 588 Einfluß 14, 18, 22, 23, 25f., 63, 79, 125, 129, 130, 153, 163, 185, 189, 228f., 231, 242, 245, 258, 264, 270, 273, 275, 290, 295, 298, 314, 326, 353, 365-367, 371-491, 494, 495, 497f., 503f., 509, 514, 521, 527f., 531, 541, 550, 553, 563, 565f., 569, 571f., 581-583, 597-601, 604, 608, 616, 618f. Einladung 117, 326f., 330-334, 338f., 341-343, 346f., 394, 458-460, 462, 475, 481 &zur Hochzeit 183, 543, 458-461, 577-581 Einnehmeramt 523, 622 Emotionen &Frustration 173, 408, 325 &Glück, Beglückung 154, 245, 251, 284, 360, 392, 399, 437, 600 &Humor 254, 259f., 415, 436, 482, 518 &Ironie 25, 202, 259, 371, 367, 371, 392, 415, 467, 510 &Langeweile 185 &Spott 185, 497 &Sympathie 216, 237, 327, 508 &Unlust 176, 178, 201, 352, 474, 619 &Wut 246 Empfehlungsschreiben 245, 264, 270, 273, 373, 385, 388, 392, 405, 407, 408, 409f., 414, 425, 443, 445f., 448, 456, 465-467, 484f., 491f., 504-532, 562, 572, 576, 583 Essen (unter Adeligen) 107f., 116, 266, 326-350, 364, 400 Fasching 102, 130, 138, 175, 198, 205f. Favorit, Intimus 182, 209, 236, 264, 366, 428, 435, 437, 513 Fideikommiß 14, 17, 200, 471, 585f. Figuration 12, 13 Finanzpolitik 13f., 16, 20, 44, 65, 86, 87f., 93, 111f., 121f., 127f., 135f., 226f., 248, 258, 309, 382, 386, 402, <?page no="683"?> 682 413, 454-458, 467, 472f., 476, 523, 577, 578, 585-611, 616-624; s. auch: Schulden, Darlehen, Kredit, Liquidität, Geldbeschaffung, Sparen, Steuern, Veräußerung von Besitz, Anticipation Fluktuation (Personal) 34-38, 42-56, 76, 80, 87, 98-100, 103, 106, 111, 125, 179, 417, 560; s. auch Amtsdauer Fonds, Kasse 314, 472, 578, 596, 604f., 608-623 Frankreich, französisch 12, 14, 17, 49, 237, 239, 247, 252, 257, 265 Frauen 99, 109, 162f., 176, 180-182, 196, 207, 218, 252, 266-276, 330, 331-333, 336, 339f., 343, 351, 379, 386, 388, 398, 400, 402, 406, 407, 414, 443, 445, 446, 448, 450, 451, 460, 467, 469, 471, 493, 515f., 521, 526, 560, 562, 576, 582, 603, 614; s. auch Hofdamen Freund 182, 212, 269, 315, 327, 353, 391, 454, 583, 598 &Freundschaft 14, 149, 316f., 352, 373, 375, 440, 486, 582 Funktionsehrenamt 80, 189, 227, 389, 511, 513, 615 Fürschneider 34, 37, 40, 42, 45-47, 49, 58, 72, 73-77, 82, 112-116, 139, 148, 211, 229, 335, 363, 408, 466, 467, 510-513, 532, 550, 578 Fürstenspiegel 209, 216, 242, 300, 319, 370 &Princeps in Compendio 117, 118, 217f., 243, 252, 300, 308, 373, 428, 429, 437 Gegenreformation 16, 18, 202, 203, 206, 210, 228, 286, 468 &Konversion 201, 206, 207, 208f., 230, 413, 417, 420, 423, 528 Gegnerschaft (über Konkurrenz hinausgehend) 192, 206f., 236, 289, 290, 325, 357, 373, 399, 404, 405, 412, 416, 433, 435, 450, 454, 455, 484, 486-489, 520, 529, 534 Geheime Konferenz 63, 127, 185, 219, 279, 290, 291, 297, 476 Geheimer Sekretär 42, 442, 137, 162, 229, 571 Geld, allgemein 21, 25, 307-317, 373f., 381, 382, 383, 384, 392, 390, 392, 396, 402, 406, 408, 412, 415- 417, 424, 425, 454-458, 457, 473, 485f., 490, 577-581, 577, 586-623 &Geldbeschaffung 380f., 379, 382, 384, 387, 390, 396, 405, 406, 410, 414, 424, 454-458, 475, 485f., 522, 524, 587-596, 604-624 &in bar 309, 311, 577, 578, 581, 586, 588, 591f., 593, 594, 607 Gewährleistung von Herrschaft 18, 20, 25, 156, 380, 495, 497, 553 Gewalt 11, 153, 186, 208-214, 234, 260, 281, 324, 443, 444 Gnadengabe 393, 412, 414, 416, 421, 423, 439, 454f., 456, 457, 473, 490, 514, 564, 599, 560, 602f., 606, 610- 623 &Hochzeitspräsente 183, 422f., 426, 577-581 &Pension 112, 313, 400, 604 Gravamina, ständische Beschwerden 206, 230, 294, 370, 425, 426, 489, 575, 600 Gutachten 82, 94, 106, 118, 131, 134, 136, 137, 173, 243, 248, 254, 284, 285, 288, 292, 293, 295, 300, 305, 306, 307f., 315, 370, 373, 410, 415, 417, 424, 425, 431-433, 445f., 456, 488, 491, 499-507, 511f., 522, 524f., 527, 552, 559, 588, 602f., 616 Hartschierhauptmann 77, 138, 392 Heirat 39, 93, 109, 147, 149, 172, 180, 182, 183, 248, 269, 338, 340, 391, 392, 398, 400, 403, 404, 406, 414, 417, 420, 422f., 425, 443, 447, 448, 451, 459-562, 566, 571, 578f. &Hochzeit 56, 102, 116, 175, 180- 182, 183, 205, 218, 235-237, 326, 350, 360, 364, 383, 386, 392, 398, 400, 404, 405f., 443, 447, 448, 450, 458, 459, 469, 516, 543, 577, 579 &Hochzeitspräsente s. auch Gnadengaben 183, 422f., 426, 577-581 Hierarchie 24, 45, 47, 61, 66, 73f., 76, 77, 105, 111, 115, 137, 138, 157, <?page no="684"?> 683 160, 166, 176, 182f., 187-198, 208, 212, 215, 225, 245, 283, 295, 304, 311, 323, 327, 329, 335, 338, 341, 346f., 349, 351-353, 355, 358, 364- 366, 371, 395, 427, 440, 482, 488, 507, 510-522, 543, 565f., 568f., 572, 573, 577-581, 597, 605f., 612- 617 Hof und Land (Vermittlung Landstände - Hofstaat) bes. 156, 228, 446f., 541-559 Hofdamen 93, 100, 109, 173, 175, 176, 178, 180-182, 270, 271, 272, 323, 330, 337, 339, 351, 391, 392, 403, 414, 445, 448, 459, 505, 516, 526, 532, 560, 598, 605; s. auch Frauen &Frauenzimmer 163, 180, 268, 330, 516, 560 &Frauenzimmerhofmeisterin 269f., 356 &Hoffräulein 181, 268-270, 272, 459, 505, 526 &Kammerfräulein 180, 182, 360, 598 Hoffurier 94f., 96, 223, 224, 240, 419 Hoffutterschreiber, Hoffutterschreiber 306 Hofkammer, kaiserliche, innösterreichische 30, 37, 64-67, 68, 72, 80, 91, 125, 127-129, 135, 137, 145, 164, 172, 173, 179, 194, 248f., 279, 281, 293, 303, 305, 306f., 308, 310, 314, 315, 316, 335, 348, 353, 412, 413, 414-417, 423f., 426, 427, 445, 454, 455, 456, 457, 459, 466, 472, 474, 475, 487, 523, 524, 540, 549, 558, 570, 594, 598-603, 607, 610f., 615- 617, 622 Hofkammerdirektor 64, 65, 253, 256, 307, 286, 415, 498, 532, 599, 609f., 614 Hofkammerkonzipist 67 Hofkammerpräsident 64, 65, 88, 117, 125, 134, 140f., 145, 148, 151, 163, 172, 173, 187, 189f., 194, 197, 229, 248, 249, 253f., 259, 293, 300, 308, 309, 315f., 320, 336, 349, 353, 361, 364, 369, 373, 376, 383, 391, 394, 404, 412-420, 425, 431, 444, 458, 476, 482, 487, 522, 524, 532, 542, 554, 562, 574, 575, 582, 596, 597, 599, 600, 609f., 614, 617, 620 Hofkammerpräsident, innerösterreichischer 88, 119, 417, 420, 431, 458, 457, 502-504, 507, 522, 531, 548, 549, 554, 575, 582, 588f., 590, 594, 595, 598, 601, 610, 616, 620, 623 Hofkammerrat 64-67, 73, 77f., 91, 92, 94, 125, 128, 137, 140, 147, 148, 194, 227, 230, 248, 296, 305, 307f., 331, 332, 340, 345, 356, 363, 404, 405, 416, 417, 425, 426, 446, 457, 471, 487, 511, 521, 557, 563, 567, 578-580, 589, 596, 597, 601, 608, 609, 610, 615 Hofkammerrat, innerösterreichischer 141, 446, 548, 549, 554 Hofkammersekretär 66, 125, 137, 310, 316, 523, 617 Hofkammervizepräsident 64, 65, 91, 92, 125, 138, 349, 363, 425, 498, 532, 585, 609 Hofkanzler, Hofvizekanzler 29, 60, 117, 134, 148, 140, 141, 148, 151, 158-161, 163f., 173, 178, 187-190, 194, 197, 200, 201, 203, 226, 229, 246, 279, 290, 293, 305, 313, 314, 326, 342, 351, 367, 373, 383, 386, 395, 399, 402, 403, 404, 408, 410, 416, 417, 425, 430, 436, 449, 465, 482, 532, 553, 559, 570f., 573, 582, 584, 614 Hofkapelle (Musik) 136, 252, 540 Hofkontralor 68, 69, 72, 86, 165, 283, 467, 471, 527 Hofkriegsrat (Institution) 30, 67-70, 80, 127-129, 136, 137, 249f., 293, 301, 335, 348, 355, 361, 376, 427, 429, 498, 499, 529, 540, 600, 611, 616 Hofkriegsrat (Mitglied) 70f., 73, 77, 100, 127-129, 141, 144, 147, 148, 164f., 173, 200, 251, 331, 343, 353, 354, 383, 397, 398, 505, 507, 517, 529, 534, 554, 556-558, 567, 571, 586, 614-616 Hofkriegsratspräsident 117, 129, 140, 141, 164, 165, 177, 249, 301, 309, <?page no="685"?> 684 342, 361, 363, 376, 416, 417, 430, 442, 443, 452, 455, 456, 461, 465, 482, 498, 519, 520f., 563, 574, 579, 613 Hofkriegsratssekretär 250, 260, 354f. Hofkriegsratsvizepräsident, 376, 498, 519, 534 Hofkriegszahlmeister 229, 340, 457 Hofmarschall s. Obersthofmarschall Hofmarschallgericht 418, 421 Hofnarr 258, 259, 415 Hofordnung 11, 22, 25, 28f., 34f., 39, 50, 51, 55, 60, 78, 155, 160, 186- 188, 190, 280-282, 300, 307, 313, 350, 419, 421, 435 &Personalrestriktion 34-78, 82-85, 233 &Reform 28, 34-36, 41, 54, 64, 67, 91, 115, 129, 220, 231-242, 278, 281f. 284f., 422, 550 Hofpfennigmeister 411, 412, 594, 595 Hofpfennigmeisteramt 86, 120, 121, 595, 619, 622 Hofquartier s. Wohnen Hofreisen 55, 58, 63, 101f., 107, 109, 119, 124, 125, 128, 131-146, 226, 307, 338, 382, 394, 397, 426, 536- 539 Hofstaat, „äußerer“ 34, 42-50, 76, 112-116, 227, 236-238, 347f., 510- 515, 513, 514, 517, 531 Hofstaat, „innerer“ 34, 225, 531, 539 Hofzahlmeister, Zahlmeister 69, 88, 96, 121, 140, 148, 305, 370, 373, 379, 443, 444, 583, 586, 595, 605, 610, 611 Hofzwerg, Zwerg 258, 479 Huldigung 20, 101, 113, 132, 134- 136, 140, 167, 172, 175, 196-198, 205, 310, 325, 349, 377, 397, 399, 401, 403, 404, 419, 537, 546, 554 Indigenat s. Landstandschaft Inkolat s. Landstandschaft Innerösterreich, innerösterreichisch 15, 29, 34, 41, 56, 61, 64, 87, 88, 118, 119, 120, 121, 123, 131, 137, 141, 157, 163, 183, 191f., 276, 287, 288, 301, 314, 341, 354, 362, 380, 383, 398, 410, 413, 420, 424, 439f., 442, 449, 451, 454, 460f., 485, 496, 497f., 499, 500, 513, 516, 523, 525, 531, 532, 539, 542-544, 546, 548, 549, 555, 557, 565, 569, 570, 576, 582-584, 588, 589, 593, 596, 602, 604, 610, 611, 614, 615, 616f. &Görz, görzerisch 30, 200, 385, 446, 471, 531, 549, 583 &Kärnten, kärtnerisch 204, 478, 525, 531, 549, 566, 593 &Krain, krainerisch 121, 140, 200, 354, 441, 445, 479, 531, 446, 549, 566, 577, 588, 616 &Steiermark, steirisch 119, 200, 283, 367, 414, 445, 481, 531, 533, 549f., 565, 584, 627 Instruktion 11, 29, 49, 65, 66, 68, 82- 85, 104, 106, 129, 136, 142, 149, 161f., 167, 168, 172, 173, 196, 197, 211, 216, 221, 223, 231, 234, 236, 238, 248f., 257, 258, 259, 260, 263, 264, 267f., 271-276, 278-282, 283, 284-286, 287, 288-290, 292, 295, 297, 298f., 301, 303, 305, 307, 308, 314, 315, 316f., 319, 327, 350, 359, 369, 401, 410, 418, 421, 427, 428, 431, 432, 444, 472, 485, 498, 504, 513, 530, 550, 576, 600, 601 Integration, 5, 14, 18-22, 24, 25, 106, 156, 206, 338, 497, 608f. Italien, italienisch 28, 122, 133, 196, 213, 261, 317, 355, 385, 411, 428, 436, 478 Jagd 107f., 130, 142, 143, 144, 145, 176, 201, 250, 252, 258, 265, 267, 268, 321, 323, 328, 331, 339, 344, 349, 377, 382, 399, 406, 617 Kammerbücher 233 Kammerdienst 79, 81, 82, 84, 91f., 95, 104-111, 106, 136, 231, 233, 237, 257-266, 275, 328, 330, 332f., 337, 354, 357, 363, 384, 386, 479, 540 Kämmererschlüssel 51, 54f., 83f., 85, 89, 168-171, 174, 189, 237, 301, 330, 343, 388, 491-494, 514, 422, 528, 529, 532, 555 Kammerordnung 64f., 105, 161, 303, 307, 353 Kammerpersonal <?page no="686"?> 685 &Kammerdiener 78, 167f., 208, 223, 231, 242, 257-259, 263, 269, 274, 301, 369, 407, 479, 514, 571 &Kammerzahlmeister 258, 312, 571 &sonstige 156, 233, 235, 257, 285, 306, 471 Kapital, symbolisches 416, 439, 528 (Bourdieu) Kavalierstour, Kavaliersreise 184, 377, 384, 532 Kleidung 49, 156, 168, 172-177, 180 &Livree 49, 136, 174f., 184, 224, 246 Klerus &Bischöfe und Äbte s. Namensregister &Beichtvater , 228, 256, 257, 261, 317, 366, 374, 405, 481, 521, 532 &Domherr 221, 224, 240, 381, 406, 408, 409, 492 &Hofkaplan 234 &Jesuiten 260, 324, 405, 407, 521, 582 &Kanonikat 354, 407, 444, 492, 533 &Kardinal 103, 119, 124fl., 158, 167, 181, 209, 213, 214, 229, 262, 291, 314, 329, 339, 342, 345, 348, 367, 374, 377, 383, 384, 385, 387, 388, 390, 391, 395, 398, 400, 402, 403, 404, 406f., 409, 412, 450, 477, 478, 535, 560f., 582, 585 s. auch Harrach, Ernst Adalbert &Klöster, Orden, Konvente 98, 100, 143, 145, 178, 180, 252, 257, 323f., 363, 395, 442, 456, 546, 560, 573, 589 &Papst 451, 477, 557 &Prälaten 117, 187-189, 192f., 195- 197, 211, 231, 236, 284, 286, 288, 313, 318, 323, 408, 416, 427, 475, 490, 508, 512, 519, 572 Klient, Klientel 17, 20, 317, 321 338, 392, 440, 460f., 464, 492, 525, 527- 529, 565 Kommunikationsnetz 21, 25, 37f., 79, 142, 199, 216f., 226, 266, 317-329, 337, 348f., 374f., 380-398, 412-479, 493, 534 Konkurs, Crida, 583 Konversion s. Gegenreformation Korruption, Bestechung, Schmiergeld, Illegalität 25, 307-317, 374, 415, 417, 418, 420, 421, 423-425, 472, 522-524, 600, 601 Krankheit, krank 58, 124, 129, 140, 143, 144, 172f., 176, 177, 178f., 181, 184, 189, 199, 245, 250, 252, 254, 266, 269, 287, 288, 292, 303, 320, 325, 328, 332f., 335, 339, 355, 358, 361, 394, 398, 400, 430, 431, 442-444, 447, 461, 467, 473, 474, 479, 518, 546 Kredit (gewährt vom Adel) 382, 590, 593, 595, 597, 616, 620 Kredit (kaiserlicher) 413, 594 s. auch Darlehen Kroatien, koratisch 185, 502, 529, 536 Krönung 20, 43, 45, 47, 50, 56, 58f., 61, 131f., 133, 137, 139, 141, 167, 175, 197, 198, 288, 293, 294, 311, 349, 443, 480, 536-538, 573 Landadel 172, 201, 207, 328, 340 Landhaus der Stände 183, 203, 205, 336f. Landjägermeister (auch als Hofjägermeister bezeichnet) 84, 105, 116, 122, 138, 141, 264, 266, 300, 320, 321, 331, 332, 340, 342, 345-347, 349, 363, 377, 381, 383, 385-389, 406, 408, 460, 486, 517, 520, 527, 531, 571, 574, 605, 615 Landleben 173, 176, 202 Landmarschall 98, 152, 165, 207, 287, 337, 355, 373, 394, 418, 488, 505, 514, 519 Landstandschaft, Inkolat, Indigenat 18, 25, 78, 105, 106, 154, 156, 187, 203-205, 230, 248, 380, 386f., 389, 395f., 398, 415, 423, 425f., 489, 541, 552, 553, 555, 565-572, 587, 591 Landtag, Landtage 18, 19, 58, 109, 131, 141f., 144, 155, 173, 175, 204, 255, 350, 360, 370, 374, 380, 381, 382, 386, 390, 394, 396, 425, 526, 453, 468, 473, 477, 489f., 536, 546, 552, 555f., 558, 590, 592, 593 <?page no="687"?> 686 Liquidität (kaiserliche) 78, 89, 111- 113, 121, 122, 127f., 522-524, 587f., 590f., 593, 594, 597, 600-610 Macht 12-15, 22, 24, 25f., 121, 155, 187, 206, 208, 210, 281, 286, 289, 365f., 375, 452, 464, 468, 472, 486, 489, 497, 528, 550, 568, 572, 592f., 612 Militär 12, 17, 19, 58, 67-69, 117f., 119, 128f., 131-133, 135, 179, 183, 226, 241, 250f., 362, 379, 382, 402, 443, 446, 455f., 457, 465, 455, 476, 478, 560, 579, 587, 594, 600, 614, 620 &Feldmarschall 185, 221, 239, 343, 351, 353, 443, 444, 457, 465, 508, 593, 613F &General 173, 180, 213, 229, 326, 354, 361, 379, 383, 458, 473, 529, 568, 594, 600 Mobilität, örtlich 24, 79, 95, 108-110, 128, 130-153, 190, 351, 365, 373, 381, 394f., 399, 401f., 429, 431, 438, 440, 443, 450, 460, 474, 487, 498, 536-541, 557, 569, 570, 575, 613, 621 Mündlichkeit 135, 243f., 256, 276, 296, 298f., 318-321, 373, 375, 431, 445, 500-502, 524-541, 600 Mundschenk 37, 40, 42, 44-49, 47, 48, 49, 72-77, 73, 75, 76, 78, 82, 95, 99, 112, 112-116, 139f., 148, 223, 224, 225, 230, 239, 241, 326, 333- 335, 340, 341, 343, 345, 346, 363, 387, 391, 392, 396, 397, 398, 404, 408, 420, 445, 478, 505, 510-513, 532, 536, 530, 551, 578-581 Münzmeister 65, 227, 530 Musik 115, 137, 223, 224, 234f., 238, 256, 260, 418 &Oper 198, 208, 278, 574 Narrenhofmeister 234 Nichtwissen 435, 436, 484, 521, 591 Niederlande, niederländisch 50, 133, 159, 213, 226, 267, 305, 351, 434, 446, 469, 470, 477, 516, 525, 541 Nobilitation, Standeserhöhung, Prädikat 11, 14, 16, 26, 34f., 57, 67, 72f., 103, 179, 309, 451, 497, 514, 563- 573 Nuntius 61, 62, 82, 93, 105, 140, 174, 195, 197, 215, 220, 226, 228, 244, 247, 252, 255, 261, 264, 265, 304, 317, 324f., 334, 351, 353, 354, 359, 361, 374, 419, 428, 429, 430, 507, 531, 532f., 598 Obersthofmarschall (Hofmarschall) 30, 60, 71, 89, 94, 95, 99, 106, 112, 127, 134, 138, 141, 147, 148, 149, 151, 159, 160, 168, 170, 172, 177, 182, 197, 200, 203, 206, 207, 210f., 212, 220, 235, 243, 249, 253, 265, 279, 281-284, 287-289, 290, 292, 293, 299, 305, 320, 330, 334, 337, 338, 339, 350, 366, 375f., 378, 391, 399, 400, 404, 418-427, 432, 446, 463, 473f., 482, 498, 518, 533, 542, 544, 546, 553f., 564, 567f., 578, 581, 584, 591, 592, 593, 507, 603, 608, 614f. Obersthofmarschallamtssekretär 137 Obersthofmeisterin 100, 106, 269, 402, 445, 461, 471, 561, 614 Oberstkuchlmeister 77, 80, 92, 97, 106, 138, 183, 229, 331, 341, 500, 511, 579, 616 Oberstsilberkämmerer 76, 94, 80, 114, 138, 140, 213, 227, 397, 408, 500f., 506, 509, 510, 511-513, 532, 551, 578f., 615 $Untersilberkämmerer 74, 75, 76, 77, 140, 500, 510, 527 Oberststallmeister 84, 88, 103, 105, 117, 121, 134, 141, 151, 157, 161f., 168, 184, 197, 212, 229, 235, 249, 259, 262, 263, 264, 281, 283f., 285, 288, 293, 306, 310, 320, 331, 337f., 346-347, 363, 366, 376f., 379, 383, 385, 386, 387, 388, 389-394, 403, 422, 460, 476, 480, 482, 484, 498, 508, 517, 518, 520, 535 , 542, 551, 558, 560f., 567, 590, 592, 595, 599, 615 Orden vom Goldenen Vlies (Toison, auch Inhaber) 143, 174, 183, 188, 208, 210, 251, 393, 468, 469, 487, 505, 527, 529, 559, 564, 573-577 <?page no="688"?> 687 Ordinanz 65, 68f., 72, 121, 128, 166, 227, 306, 455, 471 Osmanisches Reich s. Türkei Panathier 40, 44f., 74f., 82 Papier s. auch Schriftlichkeit Patenschaft, Pate 207, 349, 372, 383, 407, 451, 462, 492 Patron 14, 314, 354, 395, 410, 440, 447, 450, 460, 475, 496, 528, 535 Patronage 16, 17, 18, 20, 317, 321, 354, 417, 428, 439, 440, 461, 464, 469, 474, 496f., 583 Polen, polnisch 44, 145, 178, 246, 247f., 318, 350, 351, 363, 423, 441, 444, 348, 477, 557 Präzedenz s. Hierarchie Prestige 12, 25, 115, 135-141, 156, 245, 290, 295, 508, 555f., 560, 565- 577, 580, 581, 610, 613 Protestantismus, Protestanten 15, 16, 17, 70, 147, 148, 151, 181, 183, 186, 202f., 206-208, 228, 229, 230, 231, 234, 246, 278, 341, 391, 419, 420, 450, 535, 544, 572 &Calvinismus 203, 207, 569 Prozeß (juristisch) 201, 308, 416, 485, 486, 542, 581f., 584, 587, 592 Raiträte 337, 543, 545 Rang 13, 22, 28, 30, 31, 34, 47, 61, 66, 84, 92, 106, 127, 155, 157f., 160f., 164, 166, 172, 174, 176, 182, 187-191, 196, 199, 212, 214, 226f., 232, 241, 245, 253, 255, 271, 274, 275, 279, 282-284, 289f., 294, 312, 323, 327, 330, 334f., 337, 342, 344, 346-349, 352, 358, 360, 366, 368, 371, 380, 383, 389-391, 394f., 398, 400, 406, 410f., 414, 416, 418f., 420, 422, 426f., 440f., 449, 457, 459, 461, 464, 467, 469, 474, 483f., 501, 504, 513, 531, 545, 552, 559, 564, 467f., 571, 573, 575, 578, 581, 585, 587, 593, 596, 598-600, 603, 610, 613-615; s. auch v.a. Hierarchie Rationalität, Rationalisierung, rational 13, 200, 496, 498 Raumfolge, kaiserliche 160-164, 195, 207f., 210, 215-220, 226f., 232-234, 236, 239, 241, 268, 322-326, 351 &Antecamera, Anticamera 81, 163, 218, 219, 221-223, 224, 226-230, 233-236, 239-242, 308, 322-326, 341, 430, 439, 479, 569, 573 &Appartement 130, 158, 479 &(Geheime) Ratsstube 158, 159, 161, 162, 163f., 210, 219, 220, 221, 224, 226, 232, 234f., 237, 239, 241f., 250, 275, 305, 573, 574 &Retirade 161-163, 210, 217f., 221, 232f., 236, 252, 258, 262f., 267f., 324, 479, 482 &Ritterstube 100, 115, 143, 138, 160f., 168, 218, 219f., 223-226, 228, 234f., 238, 240f., 244, 259, 271, 275, 276, 283, 308, 573 &Schweizertrakt 224 &Wachstube 162, 219f., 224, 225, 268 Recht 18, 70, 100, 193-196, 203f., 208f., 397, 438f., 449-454, 463, 476, 485f., 503, 547-553, 581-586; s. auch Prozeß Regimentsrat, innerösterreicher 156, 447, 449, 504, 506, 523, 549f., 552, 558, 578, 608 Regimentsrat, niederösterreichischer 106, 128, 141, 164, 173, 193f., 199, 261, 340, 343, 359, 408, 410, 411, 448, 450, 455, 542, 545-548, 568, 578, 579, 615, 620, 622 Reichshofrat (Institution) 30, 60, 70- 72, 80, 127-129, 134, 136f., 154, 165, 178, 179, 187, 202, 281, 291, 293, 303f., 305, 348, 351, 376, 392, 421, 444, 448, 450, 453f., 476f., 499, 519f., 524, 535, 538, 540, 558, 607, 611, 614-616, 621 Reichshofrat (Mitglied) 70-72, 78, 94, 96, 97, 99, 100, 106, 127-129, 137, 138, 140, 147, 148, 149, 152, 156, 166, 173, 175, 176, 182, 183, 189, 199, 201, 203, 204, 207, 213, 214, 227, 230, 252, 293, 296, 304, 305, 313, 319, 320, 331, 332, 334f., 341, 343, 344, 345, 346, 352, 355-357, 359, 362, 375, 386f., 390, 391, 392, 400, 414, 417, 418, 444, 448, 450, 451, 454, 455, 460, 471, 477, 486, <?page no="689"?> 688 534, 535, 538, 544, 549-551, 559, 570, 580, 588, 591, 599, 607, 614, 619f. Reichshofratspräsident 97, 117, 134, 137f., 145, 147, 151, 188, 190, 303, 331, 417, 476, 574, 576, 578, 580f., 614 Reichshofratsvizepräsident 392 Reichskammergericht 454 Reichstag 20, 91, 99, 105, 106, 113, 131f., 133, 134, 136f., 207, 239, 312, 314, 319, 344f., 346, 367, 402, 476, 505, 536, 538, 566, 596, 611, 613 Residenzorte, ohne Wien &Baden 143, 177 auch sonstige Nennungen: &Ebersdorf 141, 142, 143, 144, 145, 158, 163, 164, 192, 195, 250, 260, 262, 263, 340, 345f., 355, 533, 574, 617 &Favorita 182, 109, 133, 141, 143, &Hofburg 130, 133, 141f., 151, 160, 169, 174, 179, 208, 210, 212, 218f., 252, 257, 267, 270, 274, 293, 305, 323f., 539 &Laxenburg 110, 126, 133, 142, 143, 144-146, 177, 189, 249, 262, 344, 345, 394, 401 &Ödenburg 119, 121, 207 &Pilsen 132, 185, 383 &Prag 17, 52, 63, 64, 69, 109, 113, 119, 124, 130-139, 150, 162, 165, 178, 179, 186, 189, 210, 211, 218, 226, 230, 251, 262, 264, 265, 287, 293, 305, 311, 314, 328, 329, 336, 339, 341f., 344-346, 363, 367f., 374, 382, 383, 385, 387" 389, 390, 381, 392, 394, 397, 426, 443, 448, 452, 466, 467, 472f., 475, 477, 492, 535-537, 554, 557, 573, 584, 613, 618 &Preßburg 130-132, 143, 144, 189, 262, 287, 289, 345f., 382, 387, 393, 426, 443, 468, 473, 546, 573 &Regensburg 37, 91, 99, 104, 105, 106, 107, 108-110, 113, 119, 129, 131f., 133, 134, 136, 137-139, 140, 149, 150, 158, 166, 172, 181, 192, 207, 262, 266, 288, 293, 294, 309, 312, 319, 328, 329, 331, 333, 335,- 339, 344, 350, 367, 389, 400, 402, 407, 425, 431, 432, 433, 477, 486, 536-539, 558, 570, 576, 596, 611 &Schönbrunn 196, 263 Residenzwechsel 64, 108f., 130f., 536- 539 Ritterstand 11, 66, 67, 203, 223, 224, 225, 228, 240, 240, 382, 425, 471, 515, 565f., 568, 570, 572, 587 Rußland, russisch 154, 219, 322, 361 Salzburg 99, 189, 354, 381, 388, 401, 407, 408, 442, 477, 491, 492, 493, 529, 537, 558 Sanktionen, Strafen 177, 184, 592 Schlittenfahrt 175, 265, 331, 333 Schriftlichkeit, Kopien, Papier, Akten 135, 144, 157, 160f., 165, 167, 183, 196, 198, 210, 215, 217, 223, 233f., 236, 253, 276, 294, 298-307, 318, 351f., 359f., 364, 371, 377, 431f., 445, 469, 499-502, 524-541, 599 Schulden (adelige) 95, 380, 382, 453, 466, 505, 524, 584-587, 597, 616f. Schulden (kaiserlich) 456, 468, 476, 583, 586, 587, 592-598, 600-602, 604-610, 621 Schwaben, schwäbisch 28, 183, 392, 407, 411 Semantik 103, 216, 276f., 317, 321, 370, 371-373, 380, 392, 420, 422, 440, 458, 460f., 464, 469, 474f., 496, 525, 600, 604 Spanien, spanisch 100, 140, 143, 175, 176, 177, 197, 214, 239, 247, 297, 310, 313, 318, 325, 341, 393, 400, 406, 417, 429, 434, 436, 454, 458, 465, 472, 481, 483, 500, 509, 520, 526f., 546, 574, 575, 576f., 588, 607 Sparen 44, 82, 98, 113, 136, 147-149, 370, 553 Spielen, Spiel 212, 256, 262f., 274, 275, 326, 329f., 335, 376, 410, 445, 479, 484, 504, 594, 601 Sprachen 31, 176, 212, 260 Stäbelmeister, Stäblmeister 37, 49, 76, 77, 80, 97, 114, 148, 334, 511, 616 Stadtobrist 68f., 519 <?page no="690"?> 689 Stadtwachehauptmann 129, 480 Statthalter &inneröstereichischer 118, 183, 192; 427, 458; 460, 506, 567 &niederösterreichischer 106, 127, 165, 173, 336, 356, 386, 394, 402, 420, 461, 507f., 542, 554f., 592, 613f., 616, 620 &böhmischer 159, 397, 443, 449, 613 Stelle, Bewerbung, Ernnenung, Installation, Vereidigung, Rekrutierung, 16, 65f., 69, 73, 74, 80-130, 145f., 153, 156, 388, 390, 392, 406, 411, 417, 412, 420, 428, 436, 441, 444- 449, 455 469f., 481f., 487, 489-491, 494-496, 498-564 Stellenstruktur 23f., 26, 28, 33-78, 153, 321, 352, 358-369, 371, 464, 494-564, 597 Steuereinnehmer, 148, 227, 229, 610 Steuern 19, 149, 151, 227, 416, 490, 524, 543, 586, 618, 622 Tafel und Essen, kaiserlich 46, 78, 82, 107, 115f., 138, 139, 180f., 250, 256-267, 269, 275, 322f., 326, 329, 331 Tafeldecker 326 Tafeldienst, Vorschneiden, Vorkosten, Essen tragen 46, 47, 78f., 81, 107f., 138, 181, 259, 262, 264, 331, 333, 339, 514 &Vorkosten 264, 265 &Vorschneiden 47, 82, 107f., 110, 116, 223, 224, 225, 331, 333 Tagesablauf (kaiserlicher, Hofstaat) 104, 107f., 110f., 122, 323, 430 Taxe 204, 255, 309, 310, 344, 475, 522 Tirol, Tiroler 132, 133, 140, 188, 213, 248, 265, 326, 377, 390, 394, 399, 400-403, 405, 406-411, 436, 449, 531, 537f., 623 Tod (ohne Kaiser) 49, 53, 62, 63, 64, 80, 88, 96, 99, 114, 123f., 126, 129, 143, 151, 173, 175, 178, 185, 187, 208f., 212, 213, 282, 287, 296, 305, 313, 358, 361, 363, 370, 377, 380, 383, 384, 387, 388, 398, 400, 404, 406, 407, 408-410, 415, 419, 422, 428, 429, 431, 433, 435, 436, 437, 447, 461, 473, 478, 484, 496, 503, 508, 517-519, 528, 530, 540, 552, 553, 602 Trabentenhauptmann 80, 97, 140, 281, 361 Truchseß 34, 37, 40, 42-45, 46, 48, 49, 58, 66, 67, 72-77, 82, 113, 112- 115, 116, 136f., 139f., 148, 167; 212, 223, 224, 225, 230, 233-235, 239, 241, 240; 242; 281, 326, 335, 341, 342; 343; 345; 346, 362; 363, 387, 408, 420, 445, 458, 474, 477, 498; 510-513, 540, 543, 550, 566f., 615 Türhüter &Antecameratürhüter 235, 268 &Kammertürhüter 233-235 &Saaltürhüter 223, 238 Türkei, türkisch, Osmanisches Reich, osmanisch 132, 359, 360, 361, 430, 456, 507 Ungarn, ungarisch 12, 14, 15, 18f., 28f., 30, 31, 35, 44, 47, 56, 58, 117, 125, 129, 131, 132, 137, 140, 141, 144, 154, 156, 169, 174, 175, 181, 184, 221, 224, 239, 251, 325, 328, 340, 343, 348, 354, 361, 362, 367, 370, 404, 414, 449, 456, 467f., 473, 507, 508, 574, 580, 588, 610, 614 Urlaub 80, 86, 90, 104, 109f., 145, 172-176, 178f., 194, 213, 275, 320, 443f., 546 Vakanz 65, 80, 287, 361, 374, 448, 449, 459, 493, 500, 503, 502-504, 516, 517, 532f. Venedig, venezianisch 101, 102, 118, 125, 127, 140, 150, 178, 184, 221, 226, 228, 239, 243, 252, 253, 259, 265, 311, 318, 323, 324, 325, 342, 367, 373, 387, 392, 415, 420, 422, 428, 429, 430, 431, 451, 477, 478, 380, 508, 553, 556f., 564, 588, 589 Veräußerung von Besitz bzw. Eigentum &Pfand 338, 451, 457 &Verkauf 92, 95, 148, 151, 156, 200, 309, 338, 369, 370, 414, 420, 466, <?page no="691"?> 690 467, 522, 553, 585, 588, 589, 594, 606 Verordnete 105, 106, 121, 156, 193f., 203f., 263f., 278, 336, 340f., 363, 364, 376, 377, 380-386, 387, 396, 405, 407, 420, 423, 424, 425, 426, 437, 448f., 451, 453, 490, 505, 542, 543, 541-546, 544, 545, 546, 548, 561, 603, 619, 622 Vertrauen 103, 135, 136, 199, 209, 257, 297, 320, 366f., 397, 415, 427f., 429, 433f., 438, 479 Votum, Sondervotum, 118, 131, 203, 204, 293, 294, 295, 314, 360, 367, 491, 499, 500, 501-503, 603 Waffen, 156, 210, 213, 214f., 258, 269, 479 Wahl, Königswahl 61, 101, 131f., 137, 139, 140, 178, 197, 293, 311, 394, 444, 538, 558, 611, 613 Wahl, Verordnetenwahl 65, 203, 381, 544, 546; s. auch Verordnete Wohnen 93-98, 105, 128, 132, 133, 135, 144-152, 165, 179, 180, 304- 306, 312, 354, 381, 418, 419, 420, 452, 467, 473, 479, 559 &Hausbesitz 93-98, 111f., 147, 148, 149-152, 174, 466, 467, 487, 539, 559 &Hofquartier 44, 83, 93-98, 105, 111, 114, 128, 147-150, 151, 179f., 194, 196, 202, 203, 212, 249f., 253, 274, 290, 292, 305f., 313, 319, 350-352, 354, 362, 370, 379, 395, 399, 403f., 407, 418, 419, 420, 421, 446, 455, 470, 473, 559 &Miete 95f., 98, 105, 147-153, 487, 616 &Wirtshaus 94, 96, 475 Zeit, Zeitverbrauch, Hinhalten 21, 96, 99, 109, 117, 172, 189, 229, 246f., 250, 304, 315, 415, 455, 456, 485, 488-491, 513-515, 529f., 619f., 622 Zeremoniell 12, 13, 14, 20, 29, 98- 100, 153, 159, 166, 182, 186f., 195- 197, 215, 235, 246, 268, 271, 277, 285, 298, 290, 293, 318, 323, 358, 419, 430, 478, 520, 541; s. auch: Audienz, Hierarchie, Huldigung, Krönung, Rang, Tafel, Tagesablauf, Zugang Zugang (zu Kaiser und Höflingen) 23, 24, 39f., 153, 215-273, 277, 300, 325, 371, 427, 430, 438, 441-443, 464, 469, 479, 525, 531, 569 &Einzelbewilligung, Individualbewilligung 207, 221f., 225-232, 239, 241f., 251, 341, 351, 353, 569 <?page no="692"?> Band 1 Rudolf Schlögl, Bernhard Giesen, Jürgen Osterhammel (Hg.) Die Wirklichkeit der Symbole Grundlagen der Kommunikation in historischen und gegenwärtigen Gesellschaften 2004, 464 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-693-9 Band 2 Bernhard Giesen, Christoph Schneider (Hg.) Tätertrauma Nationale Erinnerung im öffentlichen Diskurs 2004, 412 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-691-5 Band 3 Mark Hengerer Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts Eine Kommunikationsgeschichte der Macht in der Vormoderne 2004, 692 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-694-6 Band 4 Fabio Crivellari, Kay Kirchmann, Marcus Sandl, Rudolf Schlögl (Hg.) Die Medien der Geschichte Historizität und Medialität in interdisziplinärer Perspektive 2004, 608 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-721-9 Band 5 Rudolf Schlögl (Hg.) Interaktion und Herrschaft Die Politik der frühneuzeitlichen Stadt 2004, 584 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-703-5 Band 7 Dmitri Zakharine Von Angesicht zu Angesicht Der Wandel direkter Kommunikation in der ost- und westeuropäischen Neuzeit 2005, 690 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-717-2 Band 8 Armin Owzar »Reden ist Silber, Schweigen ist Gold« Konfliktmanagement im Alltag des wilhelminischen Obrigkeitsstaates 2006, 488 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-718-9 Band 9 Christoph Schneider Der Warschauer Kniefall Ritual, Ereignis und Erzählung 2006, 332 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-600-7 Band 10 Rainer Lindner Unternehmer und Stadt in der Ukraine, 1860-1914 Industrialisierung und soziale Kommunikation im südlichen Zarenreich 2006, 556 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-609-0 H i s t o r i s c h e K u l t u r w i s s e n s c h a f t www.uvk.de Herausgegeben von Bernhard Giesen, Alois Hahn, Jürgen Osterhammel und Rudolf Schlögl <?page no="693"?> Preisträger im Wettbewerb 2006 Das Historische Buch H-Soz-Kult Band 6 Boris Barth, Jürgen Osterhammel (Hg.) Zivilisierungsmissionen Imperiale Weltverbesserung seit dem 18. Jahrhundert 2005, 438 Seiten, broschiert ISBN 978-3-89669-709-7 Film Journalismus Kommunikationswissenschaft Public Relations Soziologie Geschichte UVK Verlagsgesellschaft mbH Weiterlesen Klicken + Blättern Leseprobe und Inhaltsverzeichnis unter Erhältlich auch in Ihrer Buchhandlung. www.uvk.de