eJournals Die Neueren Sprachen16/1

Die Neueren Sprachen
dns
2193-049X 
3054-0186
Narr Verlag Tübingen
10.24053/DNS-16-0002
dns161/dns161.pdf0216
2026
161

Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland

0216
2026
Sandra Birzerhttps://orcid.org/0000-0003-4167-9825
Jule Böhmerhttps://orcid.org/0000-0001-5012-2282
Andrea Steinbachhttps://orcid.org/0000-0001-5353-6202
dns1610027
1 Dies belegen Daten zur Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit Einwanderungs‐ geschichte (Statistisches Bundesamt 2024). Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach 1 Einleitung Während es in Deutschland gesellschaftlicher Konsens ist, dass Mehrsprachigkeit im Sinne der „klassischen“ Schulsprachen Englisch, Französisch oder Spanisch erstrebenswert ist, stößt Russisch als schulische Fremdsprache auf weitaus weniger Akzeptanz und hat weniger Prestige (vgl. Plewnia & Rothe 2011). Doch die sprachliche Realität ist weitaus vielfältiger als das schulische Fremdsprachenangebot: Millionen Menschen 1 sprechen neben Deutsch auch eine slavische Sprache wie Polnisch, Russisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch oder Tschechisch. Diese Sprachen sind fester Bestandteil des Alltags - in Familien, Nachbarschaften und der Arbeitswelt. Dennoch bleibt die Mehrsprachigkeit vieler Schü‐ ler: innen oft unsichtbar oder wird als Problem statt als Ressource betrachtet. Das deutsche Schulsystem ist föderal organisiert und so fallen das Angebot an schuli‐ schen Fremdsprachen und der Umgang mit alltäglicher Mehrsprachigkeit von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus - insgesamt ist das Angebot für slavische Sprachen überschaubar.-- In einigen Bundesländern gibt es gezielte Fördermaßnahmen, in anderen kaum. Beson‐ ders auffällig ist Folgendes: Während Russisch an manchen Gymnasien eine lange Tradition hat, werden andere slavische Sprachen meist nur im herkunftssprachlichen Unterricht berücksichtigt - wenn überhaupt. Eine Ausnahme bilden die Grenzregionen zu Polen und Tschechien, in denen sich die Nachbarsprachen auch im Repertoire der schulischen Fremdsprachen (im Weiteren nur noch als Fremdsprachen bezeichnet) finden lassen. Ein Blick auf die Bundesländer zeigt nicht nur Unterschiede, sondern auch Best Practices. Daraus lassen sich konkrete Vorschläge ableiten, wie Fremd- und Herkunftssprachenunterricht gewinnbringend für Mehrsprachige und die Gesellschaft als Ganzes gestaltet werden kann. 2 Recherche- Um herauszufinden, welche slavischen Sprachen an staatlichen Schulen in Deutschland unterrichtet werden, haben wir Informationen und Daten aus öffentlich zugänglichen institutionellen Dokumenten und Datenbanken recherchiert. Unsere Recherche machte deutlich, dass sich der Bildungsföderalismus auch in der Verfügbarkeit und Detailtiefe DOI 10.24053/ DNS-16-0002 2 In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, eine Feststellungsprüfung abzulegen - wenn auch nicht durchgängig in jeder Schulart. Diese Prüfungen richten sich primär an Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, die Deutsch als Zweitsprache lernen und ihre Herkunftssprache als Ersatz für eine regulär vorgesehene Fremdsprache einbringen dürfen. Ebenso besteht diese Möglichkeit für Schüler: innen, die aufgrund eines Schul- oder Bundeslandwechsels ihre bisherige Fremdsprachenkombination nicht fortführen können. öffentlicher Daten zu Schüler- und Lehrkräftezahlen sowie Unterrichtsangeboten wider‐ spiegelt. Genaue Lernerzahlen für die verschiedenen Unterrichtsangebote stellt nur das Bundesland Thüringen öffentlich zur Verfügung. Das statistische Bundesamt veröffentlicht nur bundesweite Daten für Fremdsprachenlernende. Diese uneinheitliche Datenlage führt dazu, dass die Detailtiefe der Ergebnisse im folgenden Abschnitt je nach Bundesland stark variieren kann. Auch in Bezug auf die verwendete Terminologie unterscheiden sich die Bundesländer stark: Als Bezeichnungen für den Herkunftssprachenunterricht (im Folgenden abgekürzt zu HSU) treten zudem Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht, Erstsprachenunterricht und herkunftssprachlicher Unterricht auf. 3 Der Status quo in den Bundesländern In diesem Abschnitt geben wir einen Überblick über die Situation schulischer Unterrichts‐ angebote in slavischen Sprachen als Fremd- oder Herkunftssprachen in den verschiedenen Bundesländern. Zudem gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, zumindest in man‐ chen Schularten auf Antrag eine schulische Fremdsprache durch eine Feststellungsprüfung 2 in der eigenen Herkunftssprache zu ersetzen. Die bundeslandspezifischen Regelungen können gesammelt in Gomer et al. (2023) nachgesehen werden und sind deshalb hier nicht separat angeführt. 3.1 Baden-Württemberg In Baden-Württemberg gibt es kein staatliches HSU-Angebot für slavische Sprachen (Mediendienst Integration 2022: 6). Außerhalb der Aufsicht der Schulbehörden wird Konsulatsunterricht in 14 Sprachen angeboten, darunter die slavischen Sprachen Bosnisch, Kroatisch, Mazedonisch, Serbisch, Polnisch und Slovenisch. Russisch ist die einzige slavische Sprache, die im Regelbetrieb an Schulen als Fremdspra‐ che unterrichtet wird - und das ausschließlich an Gymnasien. Schüler: innen können Russisch in drei Varianten belegen: als zweite Fremdsprache ab Klasse 6, als dritte Fremdsprache ab Klasse 8 oder als spät beginnende Fremdsprache ab Klasse 10. In der Kursstufe kann die Sprache entweder als fünfstündiges Leistungsfach mit schriftlicher Abiturprüfung oder als dreistündiges Basisfach gewählt werden. Manche be‐ ruflichen Gymnasien bieten Russisch auch als neu einsetzende Fremdsprache ab Klasse 11 an (Regierungspräsidium Baden-Württemberg, o. J.). Das Angebot variiert je nach Schule, und insgesamt bleibt Russisch eine vergleichsweise selten gewählte Fremdsprache. DOI 10.24053/ DNS-16-0002 28 Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach 3 In bayerischen Realschulen wählen Schüler: innen ab der 7. Jahrgangsstufe ein Profilfach (z. B. Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen im wirtschaftlichen Zweig, oder Ernährung und Gesund‐ heit im ernährungs- und gesundheitsbezogenen Zweig). Im Rahmen der Talentförderung können Schüler: innen ab der 7. Jahrgangsstufe in sogenannten Talentgruppen oder Talentklassen ein zweites Profilfach wählen und darin die Abschlussprüfung ablegen (Bayerisches Realschulnetz, o.-J.). 3.2 Bayern In Bayern gibt es seit einem Landtagsbeschluss von 2004 keinen herkunftssprachlichen Unterricht mehr (Mediendienst Integration 2022, 6). Stattdessen wird konsularischer Sprachunterricht in 11 Sprachen angeboten, darunter in den slavischen Sprachen Bosnisch, Kroatisch, Polnisch und Serbisch. Doch im größten Flächenstaat Deutschlands ist es für viele herkunftssprachliche Schüler: innen kaum möglich, dieses Angebot wahrzunehmen, da die nächstgelegene Unterrichtsmöglichkeit oft zu weit entfernt ist. Slavische Sprachen werden im Regelunterricht in verschiedenen Schulformen angebo‐ ten. Offizielle Lehrpläne existieren aktuell für Russisch, Tschechisch und Polnisch am Gymnasium und für Russisch an Fachoberschulen und Berufsoberschulen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der tschechischen Sprache, also der Sprache des Nachbarlandes. Realschulen An drei Realschulen im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet wird Tschechisch als so ge‐ nanntes Wahlpflichtfach oder Talentfach 3 mit abschließender zentraler Prüfung angeboten. Darüber hinaus bieten 18 grenznahe Realschulen, überwiegend in der Oberpfalz, Tsche‐ chisch als qualifiziertes Wahlfach an, das mit einer Zertifizierungsprüfung in Zusammen‐ arbeit mit der Karlsuniversität Prag abgeschlossen wird. Die Förderung von Tschechisch ist an den bayerischen Realschulen besonders stark ausgeprägt - insbesondere durch die Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Realschulen in der Oberpfalz (Bayerischer Landtag 2024a). Dadurch gibt es an Realschulen deutlich höhere Lernendenzahlen als an Gymnasien. So gab es im Schuljahr 2015/ 2016 in ganz Bayern 637 Tschechischlernende an Realschulen, 31 an Gymnasien (der bayerische Landtag wies zusätzlich 12 weitere Schüler: innen mit Pflichtfach Tschechisch aus, dies erfolgte jedoch im Zuge der Änderung der Fremdsprachenfolge für aus dem Ausland zugezogene Schüler: innen und involvierte explizit keinen schulischen Unterricht) und 74 an Berufsschulen (Bayerischer Landtag 2017). An den Realschulen sind seitdem anwach‐ sende Lernendenzahlen zu beobachten: Allein in Ostbayern gab es im Schuljahr 2024/ 2025 laut Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Realschulen in der Oberpfalz an den dortigen Realschulen 403 Tschechischlernende. Zu den besonderen Initiativen der MB-Dienststelle, die zu diesen Zahlen führen, gehören unter anderem: • Imagefilm (2021): Ein speziell erstellter Film für Eltern-Infoabende, der die Bedeutung der tschechischen Sprache für den Kultur- und Wirtschaftsraum in der Grenzregion betont. • Plakette „Stützpunkt-Realschule Tschechisch“ (seit 2022): Verliehen an besonders engagierte Schulen, bisher an zwei Realschulen in Ostbayern. • Jährliche Fahrt nach Pilsen (seit 2011): Alle Tschechisch-Lernenden nehmen an einer Exkursion mit Kulturprogramm und Theaterbesuch teil. DOI 10.24053/ DNS-16-0002 Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland 29 Gymnasien Seit dem Schuljahr 2020/ 2021 wird Tschechisch als spät beginnende Fremdsprache an einem Gymnasium in München angeboten (Bayerischer Landtag 2024a). Damit kann in Jahrgangsstufe 13 das Niveau B1 (ISB 2025) erreicht werden. Zudem gibt es einige Wahlkurse (teilweise schulübergreifend) und das bayerische Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) hat „Umsetzungshinweise für Wahlkurse im Fach Tschechisch erarbeitet. Ziel ist es, Lehrkräften Unterrichtsmaterial für die Durchführung von aktivier‐ enden Unterrichtsangeboten an die Hand zu geben, die Lernenden [sic! ] zum Erlernen der tschechischen Sprache motivieren.“ (Bayerischer Landtag 2024a) Berufliche Schulen Die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation in Weiden bietet Tschechisch als zweite Fremdsprache im Rahmen eines Wahlpflichtfaches an, das mit der Staatlichen Prüfung für Übersetzer bzw. für Übersetzer und Dolmetscher abschließt. Im Schuljahr 2023/ 2024 konnte jedoch mangels Interessenten keine Klasse gebildet werden. Ebenso bieten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe in Grenznähe, insbesondere in der Oberpfalz, Tschechisch als zweite Fremdsprache an, mit Abschlüssen als Fremdspra‐ chenkorrespondent/ in oder Eurokorrespondent/ in. „Bilinguale“ Schulen Sechs staatliche weiterführende Schulen (drei Realschulen, zwei Gymnasien und eine Mittel‐ schule) aus Niederbayern, Oberfranken und der Oberpfalz bieten vertieft Tschechischunterricht an. Das bayerische Kultusministerium spricht von einem „bilingualen bayerisch-tschechischen Schulprofil“, das „schrittweise umgesetzt“ werden soll (Bayerisches Kultusministerium 2024). Zum aktuellen Zeitpunkt bieten die Schulen allerdings noch keinen bilingualen Unterricht im engeren Sinn an, sondern Tschechisch als Wahl(pflicht)kurs und kein CLIL (= Content and Language Integrated Learning), bei dem ein Sachfach in einer Fremdsprache unterrichtet wird. Russisch wird in Bayern an verschiedenen Schularten unterrichtet. Gymnasien An bayerischen Gymnasien kann Russisch als dritte oder spät beginnende Fremdsprache im Rahmen des Wahlpflichtbereichs gewählt werden. Als dritte Fremdsprache wird Russisch ab der 8. Jahrgangsstufe vierstündig unterrichtet und kann als schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden. Am Ende der 13. Jahrgangsstufe erreichen die Schü‐ ler: innen in der Regel das Niveau B2/ B2+ (Bayerischer Landtag 2024b) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Als spät beginnende Fremdsprache wird Russisch ab der 10. Jahrgangsstufe ebenfalls vierstündig unterrichtet und muss dann als mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden. Am Ende der 13. Jahrgangsstufe wird hierbei das Niveau B1 erreicht (ISB 2025).- Auf der Seite des bayerischen Russischlehrerverbands kann man einsehen, an wie vielen Schulen dieser theoretisch mögliche Unterricht aktuell stattfindet. Als dritte Fremdsprache gibt es Russisch aktuell nur an zwei Gymnasien, in Ingolstadt und Nürnberg (RULV, o.-J.). Für Herkunftssprecher: innen gibt es in München und Augsburg eine besondere Mög‐ lichkeit: Russisch wird dort auch in der Oberstufe angeboten und kann als Abiturfach belegt werden. Diese Kurse richten sich vor allem an russische Herkunftssprecher: innen, darunter DOI 10.24053/ DNS-16-0002 30 Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach auch Seiteneinsteiger: innen ohne schulischen Vorlauf. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Beherrschung des Russischen mindestens auf dem Niveau der dritten Fremdsprache in Jahrgangsstufe 10 (entsprechend drei Lernjahren). Auch Schüler: innen, die Russisch als erste oder zweite Fremdsprache im Rahmen einer Fremdsprachensonderregelung belegt haben, können teilnehmen (RULV, o.-J.). Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) An Fachoberschulen und Berufsoberschulen kann Russisch als Wahlpflichtfach belegt wer‐ den, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. In Bayern ist hierfür der Nachweis von zwei Fremdsprachen erforderlich, während für den Qualifizierenden Mittelschulabschluss (Quali) und die Mittlere Reife eine Fremdsprache ausreicht. Damit Russisch als zweite Fremdsprache für die Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, muss der Unterricht in den Jahrgangsstufen 12 und 13 insgesamt mindestens acht Wochenstunden umfassen. Am Ende der 13. Jahrgangsstufe sollen die Schüler: innen das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen. An Realschulen hingegen wird Russisch nur vereinzelt als Wahlfach (benotet, aber nicht vorrückungsrelevant) angeboten, meist mit einem zweistündigen Unterrichtsvolumen. Insgesamt ist das Angebot von Russisch im bayerischen Schulsystem rückläufig und konzentriert sich zunehmend auf freiwillige Wahlkurse an einzelnen Schulen. Polnisch als Fremdsprache hat zwar einen eigenen Lehrplan, wird aber im Moment nur als Herkunftssprache unterrichtet: In Regensburg als Teil einer nachmittäglichen Schüler‐ akademie mit dem Status eines Wahlkurses (benotet, aber nicht vorrückungsrelevant) und in München als so genannter Sammelkurs, also als Sprachkurs, bei dem Lernende der Oberstufe aus verschiedenen Schulen zusammen unterrichtet werden und im Polnischen ein mündliches Abitur ablegen können. 3.3 Berlin Berlin hat 2017 mit dem benachbarten Brandenburg zusammen gemeinsame Rahmen‐ pläne erarbeitet, die bis heute Gültigkeit haben. Im Bereich der Fremdsprachen gibt es den Rahmenplan „Moderne Fremdsprachen“, der für alle gelehrten Fremdsprachen von Jahrgangsstufe 1-10 gültig ist. Russisch und Polnisch werden demnach in Berlin und Brandenburg als zweite oder dritte Fremdsprache in der Sekundarstufe I angeboten. Beginn ist in Klasse 7 oder 9. Die Sprachen können in der Sekundarstufe II weitergeführt und als Abiturfach belegt werden (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 2017). Russisch wird in Berlin an neun Gymnasien und 15 Integrierten Sekundarschulen (ISS) angeboten. In Brandenburg wird Polnisch zusätzlich an einigen Grundschulen als erste Fremdsprache angeboten (Kultusministerkonferenz 2020). Berlinspezifisch sind die „Staatlichen Europa-Schulen“ (SESB), in denen der Unterricht je zur Hälfte auf Deutsch und einer der neun Partnersprachen erteilt wird. Es gibt zwei deutsch-russische und eine deutsch-polnische Europaschule (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 2024, 21). Zudem gibt es noch drei deutsch-russisch bilinguale Schulen (ebd., 23). Zusätzlich dazu ist in den letzten Jahren das herkunftssprachliche DOI 10.24053/ DNS-16-0002 Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland 31 Unterrichtsangebot (bezeichnet als „Erstsprachenunterricht“) stetig ausgebaut worden, im Bereich der slavischen Sprachen gibt es folgende Angebote: eines für Russisch, sechs für Polnisch und 15 für Ukrainisch an Grundschulen ( Jg. 1-6) (ebd., 24 ff.) Seit 2021 verfügt Berlin über einen eigenen Rahmenlehrplan für den Erstsprachenunterricht von Klasse 1-10 (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 2021). Neben dem Angebot unter staatlicher Aufsicht gibt es auch in Berlin Konsulatsunterricht, dieser spielt aber bei den slavischen Sprachen keine Rolle (Mediendienst Integration 2022, 8). 3.4 Brandenburg Neben den zahlreichen fremdsprachlichen Russisch- und Polnischangeboten (s. 3.3 Berlin) wird herkunftssprachlicher Unterricht (bezeichnet als „Muttersprachlicher Unterricht“) in Brandenburg von den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in zehn Sprachen an verschiedenen Standorten organisiert. Der Unterricht ist freiwillig und findet nachmittags nach dem regulären Unterricht statt. Die Schüler: innen bekommen ein Teilnahmezertifikat. 2024 wurde Russisch an sieben, Ukrainisch an zehn und Polnisch an sechs Standorten angeboten (RAA Brandenburg, o. J.). Zudem gibt es an wenigen Schulen auch Unterricht in der autochthonen Sprache Niedersorbisch. 3.5 Bremen Russisch und Polnisch können am Gymnasium und an der Oberschule als zweite Fremd‐ sprache ab Klasse 6 angewählt werden. Russisch kann auch in der Sekundarstufe II weiter belegt und als Abiturfach gewählt werden. In den Bildungsplänen für Russisch und Polnisch werden Schüler: innen mit Russisch bzw. Polnisch als Erstsprache explizit als Zielgruppe dieses Unterrichts angesprochen (Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft 2007a, 5; Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft 2007b, 5). Offiziell gilt dieser Unterricht als Herkunftssprachenunterricht. Auch an Bremer Grundschulen wird Russisch und Polnisch im Wahlbereich als Herkunfts‐ sprache angeboten (Ehsasian 2019). Neben diesem Angebot unter staatlicher Aufsicht gibt es in Bremen Herkunftssprachenunterricht auch als Konsulatsunterricht. Serbisch wird ausschließlich im Konsulatsmodell angeboten. 3.6 Hamburg Zum 1. August 2024 wurden neue Lehrpläne in Hamburg für die Sekundarstufe I ver‐ öffentlicht, die für den Bereich der Sprachen eine grundlegende und bahnbrechende Neuerung enthalten, nämlich einen Rahmenplan für „Neuere Sprachen“ allgemein. Damit sind die Herkunftssprachen den Fremdsprachen im Prinzip gleichgestellt. Eine ausführliche Beschreibung zur Situation in Hamburg ist im Beitrag von Böhmer/ Safouane in diesem Band zu finden. Im Schuljahr 2023/ 24 wurde Polnisch in fünf Grundschulen und an zwei weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I angeboten, zudem gab es in der Sekundarstufe II ein DOI 10.24053/ DNS-16-0002 32 Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach zentrales Angebot (Freie und Hansestadt Hamburg 2024a, 32). Russischunterricht konnte an zwei Grundschulen und 12 weiterführenden Schulen ausgewählt werden, sieben dieser Schulen verfügen ebenfalls über ein Angebot in der gymnasialen Oberstufe (ebd., 34). Ein Ukrainischangebot gibt es an fünf Grundschulen sowie sechs weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I (ebd., 37). Das kleinste Angebot im Bereich der slavischen Sprachen liegt für Bosnisch vor, das an einer Grundschule und zwei weiterführenden Schulen gewählt werden kann (ebd., 27). 3.7 Hessen Russisch kann in Hessen als zweite oder dritte Fremdsprache an weiterführenden Schulen gelernt werden. In Hessen werden herkunftssprachliche Unterrichtsangebote sowohl unter staatlicher Aufsicht als auch von den Konsulaten angeboten. Die Teilnahme am HSU wird im Zeugnis vermerkt, aber die Leistungen werden nicht benotet und sind daher nicht versetzungsrelevant (Staatliche Schulämter Hessen o.-J.). Die Aufsicht über den Polnischunterricht liegt ausschließlich beim Land Hessen. Kroa‐ tisch- und Serbischangebote werden je nach Standort entweder als staatliches Angebot oder vom zuständigen Konsulat angeboten. Unterrichtsangebote für Bosnisch, Mazedonisch und Slovenisch werden von den entsprechenden Konsulaten organisiert und durchgeführt. Seit 2024 können geflüchtete ukrainischsprachige Schüler: innen an zwei Pilotschulen in Hessen auch Ukrainisch als reguläres Unterrichtsangebot anstelle einer zweiten Fremdsprache belegen (Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen 2024). 3.8 Mecklenburg-Vorpommern Russisch und Polnisch werden als zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 oder als dritte Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 9 in verschiedenen Schulformen angeboten. Beide Sprachen können auch in der Sekundarstufe II weitergeführt und als Abiturfach belegt werden (Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern o.J.a; Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern o. J.b). Russischunterricht gab es 2023 an 32 Gymnasien (Borgwardt 2023), an 17 weiterführenden Schulen findet Polnischunterricht statt (Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern 21.01.2025). Für Schüler: innen mit Polnisch als Herkunftssprache kann zudem Herkunftssprachen‐ unterricht im Wahl(pflicht)bereich angeboten werden. 3.9 Niedersachsen Russisch kann als zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 6 (an Gymnasien) oder 7 (Integrierte Gesamtschule), als dritte Fremdsprache an Gymnasien in Jahrgangsstufe 8 oder als spät beginnende Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe an 24 Schulen belegt werden (Fachverband Russisch Niedersachsen 2024). Niedersachsen bietet in 13 Sprachen, darunter Russisch, Polnisch und Ukrainisch, Herkunftssprachenunterricht (auch als „Erstsprachenunterricht“ (ESU) bezeichnet) an DOI 10.24053/ DNS-16-0002 Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland 33 Grundschulen und in der Sekundarstufe I an (Bildungsportal Niedersachsen o.-J.). Für den HSU in der Primarstufe gibt es ein Kerncurriculum (Niedersächsisches Kultusministerium 2008). In der Sekundarstufe I kann Herkunftssprachenunterricht im Wahl(pflicht)bereich angeboten werden, er ist dann an den Rahmenbedingungen des Fremdsprachenunterrichts ausgerichtet, wird benotet und ist versetzungsrelevant (Runderlass des Ministeriums für Kultus 2024: 5). Neben dem staatlichen Angebot gibt es in Niedersachsen Konsulatsunter‐ richt für Kroatisch (Mediendienst Integration 2022: 14). 3.10 Nordrhein-Westfalen Russisch als Fremdsprache wird an 45 weiterführenden Schulen in NRW als zweite (ab Jahrgangsstufe 6), dritte Fremdsprache (ab Jahrgangsstufe 8) oder als spät beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase (EF) unterrichtet (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2020). Nordrhein-Westfalen verfügt über ein breites Angebot herkunftssprachlicher Unter‐ richtsangebote in Primar- und Sekundarstufe I. Für den Herkunftssprachenunterricht gibt es Lehrpläne für die Klassen 1-4, 5 und 6, sowie für die Sekundarstufe I. HSU wird in 30 Sprachen angeboten, das Angebot in den slavischen Sprachen umfasst Bosnisch, Bulgarisch, Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch, Russisch, Serbisch und Ukrainisch. Die Teilnahme am HSU wird mit einer Leistungsnote im Zeugnis bescheinigt, zudem gibt es am Ende der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung im HSU (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen). 3.11 Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wird Mehrsprachigkeit durch ein breites staatliches Angebot an her‐ kunftssprachlichem Unterricht gefördert. Schüler: innen mit entsprechenden sprachlichen Hintergründen können in insgesamt 19 Sprachen unterrichtet werden, darunter in den slavischen Sprachen Bosnisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Polnisch, Russisch und Ukrainisch (Bildungsserver Rheinland Pfalz 2022). Das konkrete Angebot variiert jedoch stark je nach Wohnort und Verfügbarkeit entsprechender Lehrkräfte. Der Unterricht ist freiwillig und damit nicht versetzungsrelevant. Er findet nachmittags nach dem regulären Unterricht in einem Umfang von 3 bis 5 Stunden pro Woche statt. In einigen Herkunftssprachen, u. a. in den slavischen Sprachen Russisch und Polnisch, bekommen die herkunftssprachlichen Lerner: innen die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse durch die Teilnahme an einer TELC Prüfung zertifizieren zu lassen (Bildungsserver Rhein‐ land Pfalz o.J.a). Für Polnisch steht „telc Język polski B1-B2 Szkoła (für Schülerinnen und Schüler von ca. 14 bis 18 Jahren)“ und für Russisch „telc Русский язык B1 (für Schülerinnen und Schüler von ca. 15 bis 17 Jahren)“ und „telc Русский язык B2 (für Schülerinnen und Schüler von ca. 17 bis 19 Jahren)“ zur Verfügung (Bildungsserver Rheinland Pfalz 2025). Jenseits des herkunftssprachlichen Unterrichts ist Russisch die einzige slavische Sprache, die als schulische Fremdsprache unterrichtet wird. Russisch kann in der gymnasialen Se‐ kundarstufe I sowohl als zweite Fremdsprache ab Klasse 6 (aktuell an einer Schule möglich) als auch als dritte Fremdsprache ab Klasse 9 gewählt werden. In der Sekundarstufe II ist es DOI 10.24053/ DNS-16-0002 34 Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach entweder als neu einsetzende zweite Fremdsprache ab Klasse 11 (aktuell an einer Schule möglich) oder als weitergeführte dritte Fremdsprache möglich. Die meisten Gymnasien bieten die Option der dritten Fremdsprache an. An anderen Schulformen wird die Sprache maximal als Wahlkurs angeboten.(Bildungsserver Rheinland Pfalz 2024). 3.12 Saarland Das Saarland ist das einzige Bundesland, in dem Russisch als Fremdsprache an weiter‐ führenden Schulen nicht regulär unterrichtet wird. Allerdings gibt es für selten gelehrte Fremdsprachen (u. a. Russisch) seit 2011/ 12 eine Kooperation mit dem Sprachenzentrum der Universität des Saarlandes, in deren Rahmen Schüler: innen ab Klassenstufe 9 sich für die Teilnahme an einem Sprachkurs anmelden können (Ministerium für Bildung und Kultur Saarland 2024). Seit 2019 bietet das Saarland herkunftssprachlichen Unterricht unter staatlicher Aufsicht von der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I an. Im Bereich der slavischen Sprachen gibt es ein Unterrichtsangebot für Russisch und Ukrainisch (Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes 2025). Der herkunftssprachliche Unterricht wird als freiwilliges Angebot am Nachmittag organisiert und hat einen Umfang von zwei Stunden. Inhaltlich orientiert er sich am jeweiligen Rahmenlehrplan (Ministerium für Bildung und Kultur Saarland 2019). Die Leistungen im HSU werden nicht benotet, jedoch wird die Teilnahme im Zeugnis vermerkt. 3.13 Sachsen Im Freistaat Sachsen können neben Russisch auch die beiden Nachbarsprachen Tschechisch und Polnisch als schulische Fremdsprachen erlernt werden. Je nach Standort (s. u.) erstreckt sich das Angebot von der Grundschule bis hin zur Sekundarstufe II; jede der genannten Sprachen kann auch als Abiturfach gewählt werden.-- Da ein Teil des sorbischen Siedlungsgebiets in Sachsen liegt, nimmt das in Sachsen gesprochene Obersorbische als Sprache einer autochthonen Minderheit eine besondere Rolle ein. Standortabhängig variiert das Angebot für Obersorbisch von erst- und zweit‐ sprachlichem Unterricht bis hin zu fremdsprachlichem Unterricht (für eine Übersicht der Standorte und Unterrichtsangebote vgl. Sächsisches Staatsministerium für Kultus (o. J. a); Evaluierungen der Sprachentwicklung an deutsch-sorbischen Grundschulen bzw. der Sekundarstufe I liegen mit Gantefort et al. (2009; 2010) und aktueller von Schulz (2023) vor). An der Grundschule ist das Unterrichtsfach Sorbisch in seiner Wertigkeit dem Fach Deutsch gleichgestellt, was sich u. a. auch in der Lehrer: innenbildung niederschlägt: so können Studierende des Lehramts an Grundschulen in ihrem Fächerkanon das (Kern-)Fach Deutsch durch Sorbisch ersetzen. Die Ausbildung der Sorbisch-Lehrkräfte findet am Institut für Sorabistik der Universität Leipzig statt. Ein weiterer Bestandteil des schulischen Sprachenangebots ist der herkunftssprachliche Unterricht, der von dem Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) koordiniert wird. Die Lehrbzw. Rahmenpläne für den HSU in den verschiedenen Schulformen sind unter Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2015) verfügbar. Der HSU findet im Nach‐ DOI 10.24053/ DNS-16-0002 Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland 35 mittagsbereich statt und wird von Lehrkräften auf Honorarbasis durchgeführt. Da keine zentralen Daten zum Besuch des HSU vorliegen, sei hier beispielhaft die Situation für die Stadt Leipzig im Schuljahr 2024/ 25 dargestellt (wir danken unserer Kollegin Grit Mehlhorn für die Information): Insgesamt wird in Leipzig HSU für 16 Sprachen angeboten, wobei für Arabisch die größte Nachfrage besteht. Aktuell gibt es acht Gruppen für Russisch, zwei für Tschechisch und eine für Polnisch. Zudem wird sporadisch auch Bulgarisch angeboten. In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde auch Ukrainisch als Her‐ kunftssprache in das Angebot aufgenommen, obwohl die Lernenden nach linguistischen Kriterien (noch) nicht als Herkunftsprecher: innen, sondern als Muttersprachler: innen zu betrachten sind. Bilingualen Unterricht auf Polnisch bietet ein Gymnasium in Görlitz an: Im bilingual-bi‐ nationalen Bildungsgang wird Polnisch als Fremdsprache parallel zu Englisch ab der fünften Klasse unterrichtet. Am binationalen Bildungsgang nehmen auch polnische Schüler: innen teil, die in separaten Gruppen zusätzlichen Deutschunterricht erhalten; dieses Angebot ist auf maximal 15 Schüler: innen pro Jahrgang beschränkt. Ab der sechsten Klasse kann Polnisch zudem als zweite Fremdsprache und als Herkunftssprache belegt werden. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 besteht die Möglichkeit, Polnisch entweder als Grundkurs oder intensiver als Leistungskurs zu wählen. Ein Pirnaer Gymnasium bietet einen binationalen deutsch-tschechischen Bildungsgang an, in dem ab der fünften Klasse Tschechisch als Fremdsprache gelernt werden kann. Jährlich werden 14 Schüler: innen pro Klasse aufgenommen. In der siebten Klasse kommen dann 14 tschechische Mitschüler: innen hinzu; der Unterricht erfolgt in mehreren Fächern gemeinsam. Die tschechischen Schüler: innen leben im binationalen Internat Pirna, das anlässlich der EXPO 2000 eingerichtet wurde. Die bilingualen Bildungsgänge in Görlitz und Pirna führen zu einem jeweils in Deutschland und Polen bzw. Tschechien anerkannten Abiturzeugnis. Zu den institutionellen Fördermaßnahmen für slavische Sprachen gehören unter ande‐ rem die Slawiniade, ein mehrsprachiger Wettbewerb, der Schüler: innen verschiedener slavischer Sprachen zusammenbringt und neben sprachlichen Aufgaben auch interkul‐ turellen Austausch sowie landeskundliche Inhalte umfasst; die Beteiligung an der Rus‐ sischolympiade, einem bundesweiten Wettbewerb für Russischlernende, bei dem sowohl sprachpraktische als auch kulturelle Kenntnisse getestet werden; die sächsische Bohemiade sowie Fremdsprachenwettbewerbe, an denen mit Polnisch und Tschechisch teilgenommen werden kann. Die Möglichkeit, Zertifikate für Russischkenntnisse (früher TRKI, später telc) im Bereich A1-B2 zu erwerben, basiert auf dem Engagement des sächsischen Russischleh‐ rerverbands. 3.14 Sachsen-Anhalt- In Sachsen-Anhalt wird Russisch am Gymnasium als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten, während Schüler: innen in der Sekundarschule Russisch ab der 7. Jahrgangsstufe als zweite Fremdsprache belegen können. Der bilinguale Unterricht in Sachsen-Anhalt ist gegenwärtig auf die Partnersprache Englisch beschränkt, wobei eine Schule in Barleben DOI 10.24053/ DNS-16-0002 36 Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach mit der Partnersprache Französisch eine Ausnahmeregelung genießt. Für die slavischen Sprachen sind keine ähnlichen Ausnahmeregelungen bekannt.- Eine institutionelle Fördermaßnahme stellt die Landesolympiade Russisch dar. Schü‐ ler: innen der Klassen 8 bis 12 an Gymnasien bzw. der Klassen 8 bis 10 an Sekundarschulen können an der Russischolympiade teilnehmen, wobei jedes Lernjahr eine eigene Bewer‐ tungskategorie darstellt. Da die Olympiade motivationalen Charakter für die Fremdspra‐ chenlernenden haben soll, sind Schüler: innen mit russischsprachigem Hintergrund in den Klassen 8 bis 10 nicht zugelassen. Sie können dennoch ihre Kenntnisse in der schriftlichen Teilaufgabe prüfen, sind jedoch vom mündlichen Teil ausgeschlossen und können somit keine Prämierung erzielen. 2024 fand die Landesolympiade über die Plattform Moodle statt; Informationen zur Durchführung im Jahr 2025 sind nicht verfügbar. Im Schuljahr 2023/ 2024 wurde als Modellversuch ein ergänzendes herkunftssprachliches Angebot (ehA) für Ukrainisch bereitgestellt, das von ukrainischen Lehrkräften durchge‐ führt wird. Das ehA umfasst drei Wochenstunden (dies und das folgende vgl. Heiermann & Atanisev 2024: 38) und kann analog vor Ort oder digital stattfinden; die Teilnahme ist freiwillig und ohne Benotung. Während die Schüler: innen im Grundschulalter v. a. die Schriftsprache erwerben und den Bezug zur Muttersprache erhalten sollen, wird an den weiterführenden Schulen neben ukrainischer Sprache und Literatur auch das Fach Geschichte der Ukraine angeboten.--- 3.15 Schleswig-Holstein Russisch als schulische Fremdsprache geht in Schleswig-Holstein seit einigen Jahren zurück (Holbach 2023). 2023 konnte Russisch in Schleswig-Holstein noch an neun Gymnasien, einer Gemeinschaftsschule und an drei berufsbildenden Schulen als Fremdsprache belegt werden, im Schuljahr 2022/ 23 lernten ca. 500 Schüler: innen Russisch in der Schule (ebd.). In Schleswig-Holstein gab es bis 2019 herkunftssprachliche Unterrichtsangebote nur in Form von Konsulatsunterricht, für den das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weder eine Fachnoch eine Dienstaufsicht hatte (Schleswig-Holsteinischer Landtag 2020, 5). An zwei Schulen im Land war Kroatisch als einzige slavische Sprache mit diesem Angebot vertreten. In der Schuljahresstatistik 2018/ 19 wurden die Bedarfe für herkunftssprachliche Unter‐ richtsangebote ermittelt, indem die Familiensprachen der Schüler: innen im Primar- und Sekundarbereich erhoben wurden. Folgende Gesamtzahlen im Bereich der slavischen Sprachen wurden ermittelt: Russisch (3712), Polnisch (2257), Bulgarisch (599), Serbisch (419), Kroatisch (232) und Bosnisch (117) (ebd. 10). Der Herkunftssprachenunterricht in staatlicher Verantwortung befindet sich seit 2020 im Aufbau (ebd. 12). Aufgrund der verhältnismäßig hohen Sprecherzahlen und der weitreichenden Erfahrungen im Türkischunterricht, liegt der Fokus zunächst auf dem Aufbau von Türkischunterricht in staatlicher Verantwortung. (ebd. 12). DOI 10.24053/ DNS-16-0002 Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland 37 3.16 Thüringen In Thüringen besteht bereits ab der dritten Klasse der Primarstufe die Möglichkeit, Russisch zu lernen. An den Regelschulen kann Russisch als zweite Fremdsprache in einem Basiskurs oder als Wahlfach in den Klassen 5 und 6 sowie als Wahlpflichtfach in den Klassen 7 bis 10 gewählt werden. Am Gymnasium haben Schüler: innen die Option, Russisch in den Klassen 5 bis 10 als zweite Fremdsprache zu erlernen, die dann in der Qualifikationsphase fortgeführt werden kann. Ebenso ist es möglich, Russisch in der Qualifikationsphase als neu einsetzende Fremdsprache zu wählen. Schüler: innen, die nach dem Realschulabschluss ans Gymnasium wechseln, können Russisch in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Sprache belegen. Tabelle 1 zeigt die Besuchszahlen des Russisch‐ unterrichts in den verschiedenen Thüringer Schularten für das Schuljahr 2024/ 25.- - Grundschule Ge‐ mein‐ schaft‐ sschule Ge‐ samt‐ schule Förder‐ schule Regel‐ schule Gym‐ nasium Berufs‐ bilde‐ nde Schule Kolleg Σ 0 1 027 1 506 147 3 430 2 303 647 0 Kl. 3-4 0 11 472 0 --- ---- --- --- Kl. 5-10 --- 987 788 147 3 430 1 560 --- --- Kl. 11-13 --- 29 246 0 --- 743 647 0 Tab. 1: Besuch des Russischunterrichts an den Thüringer Schularten im Schuljahr 2024/ 25 (erstellt auf Basis der Daten in Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (2020-2025)) Für bilinguale Module bzw. Züge sind in Thüringen jene Sprachen als Partnersprachen möglich, die als erste Fremdsprachen unterrichtet werden. Da Russisch auch als erste Fremdsprache erlernt werden kann, sind theoretisch bilinguale deutsch-russische Module oder Züge möglich (vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Freistaates Thüringen o. J. b), tatsächlich sind auf der entsprechenden Homepage (Thüringer Schul‐ portal o. J. b) nur Schulen mit deutsch-französischem oder deutsch-englischem bilingualem Zug vermerkt. Herkunftssprachlicher Unterricht wird an Thüringer Schulen nicht direkt angeboten. Im Jahr 2021 erfolgte ein Konzeptauswahlverfahren für das „Landesprogramm zur au‐ ßerschulischen Förderung der Herkunftssprache von Kindern und jungen Menschen, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen“, das von dem Projekt „Mehrsprachigkeit ist klasse! “ (Kindersprachbrücke Jena, o. J.) gewonnen wurde. Es bietet an 16 Standorten herkunftssprachlichen Unterricht an. Aktuell ist von den slavischen Sprachen Ukrainisch an acht Standorten vertreten, Polnisch sowie Bulgarisch werden an jeweils einem Standort angeboten. Als institutionelle Fördermaßnahmen werden auf dem Thüringer Schulportal der Bun‐ deswettbewerb Fremdsprachen, der Bundeswettbewerb für russische Sprache und Landes‐ kunde sowie die Thüringer Landesolympiade Russisch aufgezählt, jedoch ist die Homepage veraltet. Deshalb ist unklar, ob die Landesolympiade weiterhin durchgeführt wird, und DOI 10.24053/ DNS-16-0002 38 Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach 4 Als Beispiel kann Hamburg angeführt werden, wo laut Schulstatistik des Schuljahres 2023/ 24 46,8% der Schüler: innen in Familien aufwachsen, in denen neben Deutsch noch eine oder mehrere andere Sprachen gesprochen werden (Freie und Hansestadt Hamburg. Behörde für Schule und Berufsbildung 2024) die Möglichkeit zum Ablegen des TRKI-Zertifikats, auf die das Thüringer Schulportal (Thüringer Schulportal, o.-J. a) verweist, noch besteht.- 4 Fazit Ein Großteil der deutschen Schüler: innen wächst mehrsprachig auf, in städtischen Bal‐ lungsräumen bis zu 50 % eines Jahrgangs. 4 Die meisten mehrsprachigen Kinder und Jugendlichen nutzen ihre Herkunftssprache neben dem Deutschen im familiären Alltag. Dies bedeutet, dass die herkunftssprachlichen Fähigkeiten stark von konzeptioneller Mündlichkeit geprägt sind und die Fähigkeiten interindividuell stark variieren. Der monolinguale Habitus ist im deutschen Schulsystem bis heute weit verbreitet und individuelle Mehrsprachigkeit erfährt nach wie vor zu wenig Wertschätzung und Anerkennung im deutschen Schulsystem (Bührig/ Duarte 2013, 246). Die traditionell häu‐ figsten Fremdsprachen Englisch, Spanisch und Französisch entsprechen nicht den weit verbreiteten Herkunftssprachen Türkisch, Arabisch, Russisch, Farsi/ Dari, Paschtu usw. Zudem wird die Mehrsprachigkeit vieler Schüler: innen oft nicht als Bereicherung, sondern von vielen Lehrkräften eher als Ballast gesehen (ebd. 247). Dabei fördert eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Herkunftssprache auch immer die Sprachkenntnisse im Deutschen (Reich/ Roth 2002; Göbel et al. 2011). Auch für den Fremdsprachenunterricht ist die Reduktion auf die klassischen modernen Fremdsprachen Englisch, Spanisch und Französisch nicht zielführend. Hier kann Mehrspra‐ chigkeit auch bedeuten, mehr Sprachen zu wagen, also den Schüler: innen die Möglichkeit zu geben, weitere Sprachen wie Japanisch, Türkisch, Portugiesisch oder slavische Sprachen als Fremdsprache zu lernen und so ihre individuellen Interessen und Vorerfahrungen (z. B. aus Jugendkulturen, mit mehrsprachigen Klassenkamerad: innen) in den Unterricht mit einzubringen. Um der individuellen Mehrsprachigkeit von Schüler: innen einen größeren Raum einzu‐ räumen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einerseits lässt sich die individuelle Mehrsprachigkeit stärker in den Fachunterricht einbeziehen. Hier zeigen erste Studien (vgl. Prediger/ Redder 2020; Brandt/ Böhmer 2024), dass das fachliche Lernen nachhaltig unterstützt wird, wenn Schüler: innen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Herkunftssprache in den Lernprozess miteinzubeziehen. Eine weitere Möglichkeit, die individuellen sprachlichen Voraussetzungen der Schü‐ ler: innen wertzuschätzen und im Schulsystem sicht- und nutzbar zu machen, ist das Angebot von Herkunftssprachenunterricht. Am Beispiel der slavischen Sprachen haben wir in diesem Beitrag gezeigt, wie unterschiedlich dieses Unterrichtsangebot in den 16 Bundesländern ist. Während z. B. in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin HSU unter staatlicher Aufsicht angeboten wird, gibt es in anderen Bundesländern nur Kon‐ sulatsunterricht, in anderen wiederum wird HSU von privaten Initiativen organisiert. Diese Unterschiede führen zu variierenden pädagogischen Standards, Wochenstundenzahlen und DOI 10.24053/ DNS-16-0002 Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland 39 5 Während der Unterricht unter staatlicher Aufsicht oft nur 90 Minuten pro Woche umfasst, bieten Konsulatsprogramme mitunter bis zu fünf Wochenstunden an. Die Frage, was als „Erfolg“ gilt, ist daher vielschichtig: Uns geht es hier nicht primär um die Quantität des Unterrichts, sondern um die schulsystemische Anerkennung und institutionelle Verankerung - wobei der Unterricht selbstverständlich auch mit einer adäquaten Stundenzahl abgehalten werden muss, um angemessene Lernerfolge zu erzielen. inhaltlichen Schwerpunkten. Ähnliches gilt für den Fremdsprachenunterricht. Hier führen unterschiedliche Möglichkeiten und Voraussetzungen auch dazu, dass Kinder, die mit ihren Eltern in ein anderes Bundesland ziehen, oft vor massive Probleme gestellt werden, wenn die bisher gelernte Fremdsprache gar nicht oder nur an einer anderen Schulform oder in einer anderen Fremdsprachenfolge angeboten wird. Aus den Erfahrungen in den Bundesländern lassen sich folgende Forderungen ableiten. • Voraussetzung für den Erfolg des HSU ist das Angebot unter staatlicher Aufsicht. 5 Da die Herkunftssprecher: innen eine höchst heterogene Gruppe sind, von denen manche nur einfache Gespräche in der Herkunftssprache verstehen können (Brüggemann 2021), andere jedoch altersgemäße schriftsprachliche Kenntnisse haben, ist eingangs eine Sprachstandsdiagnostik angebracht, um zu entscheiden, ob ein: e Herkunftsspre‐ cher: in besser im HSU oder doch im FSU gefördert werden kann. • Von zentraler Bedeutung ist die Gleichstellung von Herkunftssprachen- und Fremd‐ sprachenunterricht. Wo HSU und FSU aktuell nicht gleichwertig sind, dominieren Herkunftssprecher: innen zahlenmäßig im FSU slavischer Sprachen (dies zeigt sich u. a. in den Berichten der Fachverbandsvorsitzenden aus verschiedenen Bundesländern und an den ausschließenden Regelungen für Herkunftssprecher: innen bei Russischwett‐ bewerben), obwohl didaktisch und motivational eine Trennung (zumindest in den ersten Lernjahren) sinnvoll ist. Erst wenn die Herkunftssprachen im Schulsystem wie die traditionellen Schulfremdsprachen behandelt werden, erfolgt die faktische Gleichstellung. Voraussetzung dafür ist die Existenz von Bildungsplänen für den HSU sowie die Verortung im Wahl(pflicht)bereich, das zeitlich parallele Angebot am Vormittag, die Leistungsbewertung und ggf. Versetzungsrelevanz. Die Integration der Herkunftssprachen in den Rahmenplan „Neuere Fremdsprachen“ in Hamburg oder die Rahmenpläne für Polnisch in Bremen oder Mecklenburg-Vorpommern zeigen Umsetzungsmöglichkeiten. • In Flächenländern und für Herkunftssprachen mit geringeren Sprecherzahlen (wie z. B. Tschechisch) sollten flexible Angebotsmöglichkeiten erprobt werden: Benachbarte Schulen desselben Schultyps sollten unterschiedliche Sprachangebote machen, also z. B. eine Schule Spanisch, eine Russisch und eine Französisch als zweite oder dritte Fremdsprache und zusätzlich eine Schule Türkisch, eine Ukrainisch und eine Arabisch als Herkunftssprache anbieten, um so das Angebot vielseitiger zu gestalten und den Schüler: innen einer Stadt mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten. Ebenso sollten digitale und hybride Lernangebote entwickelt werden, um auch in ländlichen Räumen ein Lernangebot sicherzustellen, das mit dem Angebot in Metropolregionen mit kurzen Wegen vergleichbar ist. Das Beispiel der RAA in Brandenburg zeigt, wie mit digitalen und/ oder hybriden Unterrichtsangeboten experimentiert werden kann. DOI 10.24053/ DNS-16-0002 40 Sandra Birzer, Jule Böhmer, Andrea Steinbach • Um den HSU noch gewinnbringender zu gestalten, ist die Verzahnung mit dem Fachunterricht wünschenswert. In der Primarstufe sind die Gelingensbedingungen dafür besser als in der Sekundarstufe und sollten daher v.-a. dort forciert werden (vgl. KOALA - Projekt in NRW, Bezirksregierung Köln 2021). • Um Unterrichtsangebote in Herkunftssprachen anbieten zu können, für die es (noch) keine Lehramtsausbildung an deutschen Universitäten gibt (z. B. Arabisch, Albanisch, Bosnisch/ Kroatisch/ Montenegrinisch/ Serbisch, Farsi/ Dari, Paschtu, Rumänisch, Ukrainisch), ist in einem ersten Schritt ggf. ein erleichtertes Anerkennungsverfahren ausländischer Studienabschlüsse notwendig, um HSU-Angebote personell ausstatten zu können. Dies sollte mit qualitativ hochwertigen und umfangreichen Weiter- und Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte einhergehen. • In einigen Bundesländern wird das Fremdsprachenangebot auf der Mikroebene der einzelnen Schulen gestaltet ohne Zielvorgaben hinsichtlich der Breite des Sprachen‐ angebots auf Ebene des Regierungsbezirkes oder des Bundeslandes. Institutionelle Förderung, z. B. auch durch finanzielle Unterstützung einzelner Sprachen - sei es für Exkursionen, Werbemaßnahmen, Aufzeigen von Berufsperspektiven u.ä. - hat einen Effekt auf Lernendenzahlen für Fremdsprachen, wie das Beispiel Tschechischunterricht in Bayern zeigt. Deshalb ist für jedes Bundesland eine Kombination aus Zielvorgaben und Fördermaßnahmen anzustreben.- • Aus der Perspektive der slavischen Schulsprachen sollten bilinguale Schulzüge in den Grenzregionen zu Polen und Tschechien stärker gefördert werden. Bilinguale Schulzüge oder Module, die slavisch-deutsche Inhalte kombinieren, bieten ein Allein‐ stellungsmerkmal. Sie ermöglichen es den Lernenden, in einem realistischen mehr‐ sprachigen Setting zu lernen, was besonders in ländlichen Regionen Deutschlands von großer Bedeutung ist. Diese Form der Bildung fördert nicht nur die sprachliche Kompetenz, sondern auch das interkulturelle Verständnis und die soziale Integration. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Herkunftssprachenunterricht eine be‐ deutende Rolle dabei spielen kann, die individuelle Mehrsprachigkeit der Lernenden im schulischen System anzuerkennen und gezielt zu fördern. Darüber hinaus trägt er wesentlich zum schulischen Erfolg bei, indem er bildungssprachliche Kompetenzen stärkt, Bildungsbiografien unterstützt und Zukunftschancen verbessert. Einige Bundesländer zeigen bereits, wie erfolgreiche Umsetzungsmöglichkeiten aussehen können. Darüber hinaus ist es entscheidend, auch den Fremdsprachenunterricht weiter auszu‐ bauen, um die Mehrsprachigkeit der Schüler: innen zu fördern. Dies bedeutet nicht nur, Herkunftssprachen gleichwertig zu behandeln, sondern auch, das Angebot an traditio‐ nellen Fremdsprachen zu erweitern, um den vielfältigen sprachlichen Bedürfnissen der Schüler: innen gerecht zu werden und ihnen die Möglichkeit zu geben, eine noch breitere Sprachkompetenz zu entwickeln. Der Ausbau des Herkunfts- und Fremdsprachenangebots ist ein wichtiger Schritt, um die Mehrsprachigkeit in der Schule als wertvolle Ressource zu nutzen und dem europäischen Ziel des mehrsprachigen Europa, in dem alle Europäer: innen neben ihrer Muttersprache mindestens zwei Fremdsprachen sprechen (Europäische Kom‐ mission 2017), näher zu kommen.- DOI 10.24053/ DNS-16-0002 Der Status quo slavischer Sprachen an Schulen in Deutschland 41 5 Literaturverzeichnis Bayerischer Landtag (2017). Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures, SPD, zum Tschechisch-Unterricht an bayerischen Schulen. 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