eJournals Internationales Verkehrswesen 63/6

Internationales Verkehrswesen
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expert verlag Tübingen
10.24053/IV-2011-0121
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Verantwortungsvoll Luftverkehr gestalten!

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Matthias von Randow
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GASTKOMMENTAR Matthias von Randow Internationales Verkehrswesen (63) 6 | 2011 74 Verantwortungsvoll Luftverkehr gestalten! B eim Thema der Betriebszeiten unserer Flughäfen in Deutschland geht es nicht um ein Thema, das nur regionale Standorte oder einzelne Unternehmen betrift. •• Es geht um ein Thema von übergeordneter Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. •• Es geht um Deutschlands wichtigste internationale Luftverkehrskreuze. •• Insofern geht es darum, wie Deutschland als führende Exportnation an die internationale Mobilitätskette angebunden ist. Im letzten Jahr machte die Luftfracht nach Asien wertbezogen 32 % deutscher Exporte aus. Und bei den Exporten nach Übersee lag der Wertanteil der Luftfracht ebenfalls über 30 %. Und weil die Anbindung an die internationale Mobilitäts- und Logistikkette für Unternehmen so wichtig ist, suchen Unternehmen, die in Deutschland investieren, ganz bewusst Standorte in Flughafenumlandregionen: •• 83 % aller Direktinvestitionen in Deutschland erfolgen in diesen Flughafenumlandregionen. •• Rund ein Viertel der Unternehmen gibt an, dass sie ihren Standort wieder verlagern würden, wenn sich die Luftverkehrsanbindung erheblich verschlechtert. Hieraus leitet sich ein übergeordnetes staatliches Interesse für ein leistungsfähiges Luftverkehrssystem mit wettbewerbsfähigen Betriebszeiten ab. Ein Beispiel ist der Flughafen Frankfurt: Auf dieses Luftverkehrsdrehkreuz bezogen hat die Bundesregierung ein übergeordnetes staatliches Interesse an Nachtflügen mehrfach erklärt: •• 2007 in einer Stellungnahme des für Luftfahrt zuständigen Ministerialdirektors der Bundesregierung, •• 2009 in einem Schreiben des zuständigen Bundesverkehrsministers, •• im selben Jahr auch im Flughafenkonzept der Bundesregierung. Allerdings zeigt die Entwicklung, dass diese wirtschafts- und verkehrspolitische Verantwortung bis zum heutigen Tag nicht ausreichend in das Handeln der Bundesregierung umgesetzt werden konnte - und das obwohl nach dem Grundgesetz die Verantwortung für die Luftverkehrsverwaltung beim Bund liegt, also die Verantwortung, ein leistungsfähiges d. h. bedarfsdeckendes Luftverkehrssystem zu schafen. Bereits am 16./ 17. April 1998 hatten die Bundesländer auf ihrer Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass Bedarfsfeststellung und Planung der Flughafeninfrastruktur in die Bundesverkehrswegeplanung einbezogen werden soll. Bis heute aber gibt es kein Bedarfsgesetz für die Flughafeninfrastruktur in Deutschland. Wir leisten uns in Deutschland den Luxus, jede noch so kleine Ortsumgehung im Straßenbau erstens in einem aufwendigen Bundesverkehrswegeplan zu prüfen und festzuschreiben und zweitens dazu ein Bedarfsgesetz vom Deutschen Bundestag beschließen zu lassen. Aber für die für den Wirtschaftsstandort Deutschland so wichtigen internationalen Luftverkehrsdrehkreuze gibt es alles dies nicht. Was wir brauchen, ist eine stärkere Verankerung des staatlichen Interesses an einem leistungsfähigen Wirtschaftsstandort in der Bundesverkehrsplanung, die in einem engen Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern zu erarbeiten ist. Eine solche Verantwortungsübernahme durch Bund und Länder würde die Meinungsbildung der Verwaltungsgerichte und insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts sicherlich mitprägen. Zumal das BVerwG gerade in seiner Entscheidung zu BER ja herausgestellt hat, dass standortspezifische Fragen durchaus relevante Argumente bei der Entscheidung über die Betriebszeiten von Flughäfen sind. ɷ Matthias von Randow Matthias von Randow (52) war bis Oktober 2008 Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), von Januar 2009 bis Juni 2011 Vostandsvollmächtiger bei der airberlin und ist seit dem 1. Juli 2011 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). ZUR PERSON Foto: Bildarchiv BDL