Internationales Verkehrswesen
iv
0020-9511
expert verlag Tübingen
10.24053/IV-2012-0154
111
2012
646
Ein zuverlässiges Luftfrachtsystem ist unverzichtbar!
111
2012
Jörg-Werner Mendel
iv6460074
GASTKOMMENTAR Jörg-Werner Mendel Internationales Verkehrswesen (64) 6 | 2012 74 Ein zuverlässiges Luftfrachtsystem ist unverzichtbar! E ine Exportnation wie Deutschland funktioniert nicht ohne ein zuverlässig agierendes Luftfrachtsystem. Doch der Luftverkehr ist aufgrund möglicher hoher Schäden, großer Symbolkraft und erzielbarer internationaler Aufmerksamkeit auch ein attraktives Anschlagsziel für Terroristen geworden. Daher haben die Luftverkehrswirtschaft und die Luftverkehrsfrachtindustrie in den vergangenen Jahren verschärfte Sicherheitsaulagen hinnehmen müssen. Generell darf Luftfracht nur mit dem Status „sicher“ (SPX oder SCO) in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen und verlogen werden. Produzierende Unternehmen, die ihre Produkte per Luftfracht versenden möchten, haben zwei Möglichkeiten, diesen Sicherheitsstatus zu erreichen: Die erste Möglichkeit ist, dass „unsichere“ Luftfracht mittels Kontrolle durch reglementierte Beauftragte oder Luftfahrtunternehmen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben „sicher“ gemacht wird. Die Art und Weise der Sicherheitskontrolle legt der reglementierte Beauftragte oder das Luftfahrtunternehmen nach den Eigenschaften der zu prüfenden Luftfracht (zum Beispiel Dichte oder Größe des Materials) und den gesetzlichen Vorschriften fest. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass derartige Sicherheitskontrollen Zeit in Anspruch nehmen und der Aufwand in Rechnung gestellt werden kann. Die zweite Möglichkeit für produzierende Unternehmen, Luftfracht „sicher“ zu versenden, ist die behördliche Zulassung zum „bekannten Versender“. Der bekannte Versender gewährleistet eigenverantwortlich, dass die identiizierbare Luftfracht/ Luftpost an seinem Betriebsstandort oder auf seinem Betriebsgelände ausreichend vor unbefugtem Zugrif und Manipulationen geschützt wird. Somit muss die identiizierte Luftfracht des bekannten Versenders keiner erneuten Sicherheitskontrolle unterzogen werden, sondern kann an jedes Unternehmen, das den Status als reglementierten Beauftragten besitzt, sofort „sicher“ übergeben werden. Das Konzept der sicheren Lieferkette, zu deren wesentlichen Elementen die behördliche Zulassung von Luftfrachtversendern gehört, spielt also eine wichtige Rolle beim Transport von Luftfracht. Bis zum 25. März 2013 ist insofern für das Funktionieren dieses Systems die behördliche Zulassung als bekannte Versender zwingend erforderlich. Insgesamt liegen dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) derzeit 4043 Interessenbekundungen/ unvollständige Anträge an einer Zulassung als bekannter Versender vor. Das LBA kann diese Anträge jedoch nur bearbeiten, wenn sie vollständig, d. h. mit einem Sicherheitsprogramm und den weiteren vorgeschriebenen Unterlagen eingereicht werden. Vorher kann das LBA das Zulassungsverfahren nicht endgültig abschließen und die Zulassung aussprechen. Insofern liegt es in der Hand der antragstellenden Unternehmen, dem LBA die notwendigen Unterlagen einzureichen und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zu schafen. Mit Stand 1.-November-2012 sind 643 Unternehmen vom Luftfahrt- Bundesamt als bekannte Versender zugelassen worden. Ferner beinden sich 354 Anträge im konkreten Zulassungsverfahren. Davon sind wiederum 181 vollständig und prüfähig, d. h. es kann zeitnah eine Prüfung vor Ort stattinden und bei Erfüllen der weiteren Zulassungsvoraussetzungen der Status des bekannten Versenders erteilt werden. Bei Betrachtung dieser Zahlen ist festzustellen, dass die aktuellen Antragszahlen noch hinter den Erwartungen des LBA liegen. Das LBA geht davon aus, dass nunmehr zeitnah zahlreiche Unternehmen ihre prüfähigen Anträge inklusive des Sicherheitsprogramms beim LBA einreichen. Denn die Dauer des Zulassungsverfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf welche die Luftfahrtbehörde nur bedingt Einluss hat. Dazu zählen insbesondere die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen, sowie nicht zuletzt die Mitwirkung der Antragsteller. Der Teil des Zulassungsverfahrens, den das Luftfahrt-Bundesamt beeinlussen kann, wurde im Hinblick auf Dauer und Eizienz bereits optimiert. Das LBA hat ferner die personellen Voraussetzungen geschafen, um das prognostizierte Antragsaukommen zu bewältigen. Ich appelliere an die Teile der Industrie, die an einer Zulassung zum bekannten Versender Interesse haben, so schnell wie möglich mit dem LBA Kontakt aufzunehmen. Ich empfehle außerdem unsere Internetseite (www.lba.de), auf der sich umfangreiche Informationen zu dieser Thematik beinden. ■ Jörg-Werner Mendel (50) ist seit Mai 2012 Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Von 2002 bis 2007 leitete er im BMVBS das Referat Luftsicherheit. 2008 wechselte der Jurist im Auftrag des Ministeriums zur Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). ZUR PERSON Foto: Luftfahrt-Bundesamt
