eJournals Internationales Verkehrswesen 67/4

Internationales Verkehrswesen
iv
0020-9511
expert verlag Tübingen
10.24053/IV-2015-0086
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2015
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ÖPNV-Finanzierung zunächst gesichert

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2015
Gerd Aberle
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Internationales Verkehrswesen (67) 4 | 2015 11 Gerd Aberle KURZ + KRITISCH ÖPNV-Finanzierung zunächst-gesichert S eit fast zwei Jahren drängt Kommunen und Unternehmen des öfentlichen Nahverkehrs die große und berechtigte Sorge hinsichtlich der Gefährdung der wichtigsten Finanzierungsgrundlagen des ÖPNV. Sowohl die Zukunft der GVFG-Investitionsmittel ab 2020 wie auch die der Regionalisierungsmittel wurde von starken politischen Kräften in die Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern geschoben. Vor allem bei den Regionalisierungsmitteln, die im Übrigen einen wesentlichen Bestandteil der Bahnreform von 1994 darstellten und allgemein als außerordentlicher Erfolg anerkannt sind, ist völlig unverständlich, warum sie überhaupt in die Diskussion des Bund-Länder-Finanzausgleichs gelangt sind. Das Problematische bei Einbeziehung in den neuen Finanzausgleich besteht im faktischen Wegfall der Zweckbindung dieser Mittel und der Gefahr neuer Zuwendungskämpfe in 16 Bundesländern, bei denen der Verkehrsbereich erfahrungsgemäß relativ schwach positioniert ist. Damit würde jede Planungssicherheit für Investitionen und Ausschreibungen im ÖPNV akut gefährdet. Dies vor dem Hintergrund seit Jahren steigender Fahrgastzahlen und vor allem in den Agglomerationsräumen zunehmenden Kapazitätsengpässen mit bereits besorgniserregenden Qualitätsverschlechterungen in den Spitzenlastzeiten. Der ÖPNV sichert die Lebenskraft vieler Agglomerationsräume, erfordert jedoch eine gesicherte Finanzmittelbasis. Auch wenn nun durch die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern Ende September endlich eine neue Vereinbarung hinsichtlich Regionalisierungs- und (früheren) GVFG-Mitteln erreicht wurde, sollte doch nicht übersehen werden, welches politisches Kabarett zulasten des ÖPNV monatelang aufgeführt wurde. Die Fortführung der GVFG-Mittel wurde infrage gestellt, ebenso die der Regionisierungsmittel. Oder es wurde die Verschiebung in den neuen Finanzausgleich vorgeschlagen oder ihre deutliche Absenkung im Niveau und bei der bisherigen Dynamisierungsrate. Und als im Bundesrat eine sinnvolle Neuregelung abgelehnt wurde und das Problem der ÖPNV-Finanzierung in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde, begann eine neue Qualität parteipolitischer Verhinderungsstrategie zulasten einer Problemlösung: der monatelangen Verhinderung inhaltlicher Diskussionen im Ausschuss. Auch der frühere sog. Kieler Vorschlag der Länder einer Erhöhung des Niveaus der Regionlisierungsmittel von 7,3 auf 8,5-Mrd.-EUR p.a. und einer Anhebung der Dynamisierungsrate von 1,5 auf 2,0 % p.a. vom Oktober 2014 war der letztlich wenig taugliche Versuch, den länderinternen Verteilungsstreit bei diesen Mitteln durch eine Einigung zulasten Dritter, hier des Bundes, zu lösen. Er trug wie die Fundamentalposition des Bundes, ab 2015 entweder die Zahlung der Regionalierungsmittel einzustellen oder - wenn überhaupt - das bisherige Niveau und keine Dynamisierung anzubieten, zur monatelangen Unsicherheit bei. Der jetzt ofensichtlich gefundene Kompromiss sieht eine Fortführung der (früheren) GVFG-Mittel ab 2020 sowie eine Steigerung der Regionalisierungsmittel ab 2016 beim Niveau auf 8,0- Mrd.- EUR und der Dynamisierung auf 1,8 % p.a. vor. Ob dann aber auch alle Finanzmittel bei den Kommunen und den Verkehrsunternehmen sowie den Aufgabenträgern ankommen, bleibt abzuwarten. Immerhin sichert der Erhalt der Zweckbindung der Regionalierungsmittel des Bundes, die aus dem Mineralölsteueraukommen reinanziert werden, auch die Stabilität der Positivwirkungen der Bahnreform. Es war höchste Zeit, eine Einigung zugunsten des ÖPNV zu erreichen und hofentlich auch rechtsfest zu gestalten. Denn 2016 und in den Folgejahren werden sich die Finanzanforderungen aus dem Flüchtlingszustrom wesentlich erhöhen und damit neue Finanzierungsregelungen für andere Ausgabenbereich erschweren. Aber das ist derzeit noch ein politisches Tabu-Thema. ■ Prof. Gerd Aberle zu Themen der Verkehrsbranche Problematisch bei der Einbeziehung der-ÖPNV-Finanzierungsmittel in den Neuen-Finanzmittelausgleich zwischen Bund und Ländern ist der faktische Wegfall der-Zweckbindung