eJournals Internationales Verkehrswesen 71/2

Internationales Verkehrswesen
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0020-9511
expert verlag Tübingen
10.24053/IV-2019-0025
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Drohnen im deutschen Luftraum: Chancen, Herausforderungen, Regulierungsbedarf

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Diese Stellungnahme soll den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur darin unterstützen, die verkehrspolitischen Herausforderungen beim Umgang mit Drohnen im Spannungsfeld von Innovation, Safety, Security und Privacy zu meistern. Lesen Sie hier eine kurze Zusammenfassung. Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Web.
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POLITIK Standpunkt Internationales Verkehrswesen (71) 2 | 2019 14 Drohnen im deutschen Luftraum: Chancen, Herausforderungen, Regulierungsbedarf Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Diese Stellungnahme soll den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur darin unterstützen, die verkehrspolitischen Herausforderungen beim Umgang mit Drohnen im Spannungsfeld von Innovation, Safety, Security und Privacy zu meistern. Lesen Sie hier eine kurze Zusammenfassung. Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Web. D rohnen als „unbemannte Luftfahrzeuge mit fernsteuernden Piloten“ (RPAS, Remotely Piloted Aircraft Systems) bzw. „Fluggeräte mit automatisierten Steuerungs- und Navigationsfunktionen ohne Piloten“ (UAV, Unmanned Aerial Vehicle) erleben aktuell im Zuge der Digitalisierungsrevolution in der Gesellschaft und der damit verbundenen Möglichkeiten der kostengünstigen und stetig leistungsfähiger werdenden Datenerfassungs- und -übertragungsfähigkeiten ein explosives Wachstum und mit ihm auch der Luftverkehr. Drohnen tragen ein enormes Innovationsportal für den Transport-, Logistikals auch den Freizeit-Bereich in sich. Innerhalb der kommenden Jahre werden sich die Geschäftsideen in den relevanten Sektoren mit einer beachtlichen Wirtschaftsleistung vervielfachen. Hieraus leiten sich gesellschaftlich umfassende Regulierungsaufgaben zu den Themen Safety (und damit Capacity), Security und Privacy ab, da einerseits die Anzahl von Fluggeräten enorm wachsen wird, andererseits zahlreiche Dritte sich durch diese teils massiv gestört bzw. in ihren Rechten verletzt sehen mögen. Die EU hat mit der Novellierung der Grundverordnung (Basic Regulation) zur Zertifizierung von Drohnen im Jahr 2018 insofern den richtigen Schritt getan: Nunmehr unterliegen alle Drohnen unabhängig von Größe und sonstigen Eigenschaften der Zuständigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und folgen somit einem einheitlichen europäischen Standard. Unbenommen bleiben zahlreiche Details bezüglich der Entwicklung und des Betriebs von Drohnen offen. Deren zielgerichtete Klärung ist eine wesentliche Voraussetzung, um die sich dynamisch entwickelnden Urban Air Mobility Konzepte in europäischen Städten sowie die vielfältigen weiteren Entwicklungen und Anwendungen zu begleiten und gezielt zu fördern. Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim BMVI „Umgang mit Drohnen im deutschen Luftraum: Verkehrspolitische Herausforderungen im Spannungsfeld von Innovation, Safety, Security und Privacy“ arbeitet Hintergründe, aktuelle Entwicklungen sowie den Stand der Regulierung auf und formuliert darauf aufbauend 15 Empfehlungen: Notwendig ist zuvorderst ein gezieltes, deutlich sichtbareres Engagement des BMVI bei der EASA im anstehenden Umsetzungsprozess des künftigen EU-Rechts zu unbemannten Fluggeräten nach Art. 127 der EASA Grundverordnung VO-1139/ 2018, um sowohl im Bereich „kleiner“ Drohnen (Kategorien open und specific) die richtigen Impulse bei der weiterschreitenden Ausgestaltung der technischen und betrieblichen Parameter zu setzen, sowie für „große“ Drohnen (Kategorie certified) den erst im Aufbau befindlichen Zulassungsprozess (Entwicklung einer Certification Specification, CS, für Drohnen) intensiv zu beteiligen. An seiner Ausgestaltung wird maßgeblich der Markteinführungszeitrahmen für u.a. Lufttaxis hängen. Regulierungsbedarf besteht in der Klassifizierung von Drohnen, der Gestaltung von Rahmenbedingungen für Ausbildung und Zertifizierung von (remote) Piloten, der Gewährleistung von Safety und Security u.a. durch Geofencing, Regeln für die Registrierung und Nutzung von Drohnen, Überflugrechten der Weiterentwicklung des Specific Operations Risk Assessment (SORA). Empfohlen wird darüber hinaus eine enge Verzahnung der Aktivitäten zur Fortschreibung der Rahmenbedingungen im luft- und bodengebundenen Verkehr, um Synergiepotenziale durch die verstärkte Automatisierung in verschiedenen Verkehrsträgern gezielt zu nutzen. Im April 2019 Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ■ Die komplette Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Sie im Web unter dok44-1904.trialog.de Kontakt: Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Beirats im BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat G 12 - Frau Ursula Clever Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn, E-Mail: ursula.clever@bmvi.bund.de