Transforming cities
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expert verlag Tübingen
10.24053/TC-2017-0028
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Sensus Ludwigshafen weiterhin staatlich anerkannte Prüfstelle
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Prüfstellenleiter von Eichdirektion Rheinland-Pfalz neu vereidigt · Standort Ludwigshafen erste anerkannte Prüfstelle überhaupt in Deutschland · Eichung von Wasser- und Wärmezählern hat beim Unternehmen Tradition
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96 1 · 2017 TR ANSFORMING CITIES PRODUKTE + LÖSUNGEN Infrastruktur Sensus, das zu den führenden CleanTech Unternehmen für Versorgungsinfrastrukturen zählt, darf auch weiterhin Eichungen von Wasser- und Wärmezählern am eigenen Standort vornehmen. Am Dienstag, den 10. Januar 2017 wurde das achtköpfige Team um Prüfstellenleiter Jürgen Westphal vom Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz zum stellvertretenden Prüfstellenleiter bestellt und vereidigt. Damit setzt das Unternehmen seine lange Tradition im Eichwesen fort, die mit der Betriebserlaubnis als erste „staatlich anerkannte Prüfstelle“ für Wasserzähler in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt am 16. November 1970 begann. „Wir sind froh, unseren Kunden weiterhin die Möglichkeit von Eichungen, Befundprüfungen und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist anbieten zu können“, so Jürgen Westphal. Neues Mess- und Eichgesetz Die erneute Vereidigung der Prüfexperten von Sensus war notwendig geworden, da mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes am 1. Januar 2015 die Betriebserlaubnis für staatlich anerkannte Prüfstellen für Energiemessgeräte, zu denen auch Wasser- und Wärmezähler gehören, bis Ende 2016 befristet war. „Mit der erneuten Anerkennung und Bestellung der stellvertretenden Prüfstellenleiter durch die Landesbehörde können wir unseren Service im Eich- und Prüfwesen auch weiterhin anbieten - und das seit nunmehr 46- Jahren ohne Unterbrechung“, so Westphal. Die Prüftradition bei Sensus reicht jedoch noch weiter zurück. Schon vor der Einführung der staatlich anerkannten Prüfstelle führte das Unternehmen eigene Prüfungen seiner Messgeräte durch, um die hohe Qualität der Produkte sicherzustellen. Eichpflicht für Wasserzähler Die staatlich anerkannten, von der Privatwirtschaft unterhaltenen Prüfstellen gehen auf die Einführung der Eichpflicht für Wasserzähler im Jahr 1970 zurück. Da der Staat die vorgeschriebene Eichung der Zähler personell selbst nicht realisieren konnte, sah das Gesetz von Beginn an vor, dass die Eichbehörden für diese Aufgabe auf entsprechend fachlich ausgebildete Ressourcen im privatwirtschaftlichen Bereich zurückgreifen dürfen. In der staatlich anerkannten Prüfstelle von Sensus in Ludwigshafen werden nach der jüngsten Bestätigung der fachlichen Expertise zukünftig Wasserzähler mit der Kennung WRP1 und Wärmezähler mit der Kennung KRP1 geprüft und geeicht. Sensus Ludwigshafen weiterhin staatlich anerkannte Prüfstelle Prüfstellenleiter von Eichdirektion Rheinland-Pfalz neu vereidigt · Standort Ludwigshafen erste anerkannte Prüfstelle überhaupt in Deutschland · Eichung von Wasser- und Wärmezählern hat beim Unternehmen Tradition Bild 2: Weiterhin staatlich bestellte und vereidigte Prüferstellenleiter: Eichrat Rigobert Biehl (l.) und Eichamtmann Andreas Fichtner (r.) vom Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz vereidigten Jürgen Westphal (3.v.l.), Prüfstellenleiter bei Sensus, und seine Stellvertreter. © Sensus Bild1: Schon bevor der Staat die Eichung der Wasserzähler im Jahre 1970 per Gesetz verpflichtend einführte, prüfte Sensus die Qualität und Messgenauigkeit seiner Zähler auf eigenen Prüfständen, wie sie beispielsweise hier auf einer Aufnahme aus den 1950er-Jahren zu sehen sind. © Sensus Sensus GmbH Ludwigshafen Industriestraße16 67063 Ludwigshafen info.int@sensus.com www.sensus.com Halle 3.2. | Stand 332
