Transforming cities
tc
2366-7281
2366-3723
expert verlag Tübingen
10.24053/TC-2017-0038
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Die erweiterte Kommunalrichtlinie
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2017
Greta Link
Benjamin Kroupa
Seit Juli 2016 bezuschusst die Kommunalrichtlinie Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallenbeleuchtung, fördern lassen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Förderung antragsberechtigt. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen: Von der Einstiegsberatung über Klimaschutzkonzepte bis hin zu investiven Maßnahmen. Das Antragsfenster ist vom 1. Juli bis 30. September 2017 und vom 1. Januar bis 31. März 2018 geöffnet.
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24 2 · 2017 TR ANSFORMING CITIES THEMA Energie für Städte Die Klimaziele der Bundesregierung sind ehrgeizig: Bis zum Jahr 2020 sollen die nationalen Treibhausgas-Emissionen um 40 % gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden, bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 %. Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Seit 2008 wurden rund 3300 Kommunen in mehr als 10 000 Projekten dabei unterstützt, ihren Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren. Seit dem 1. Juli 2016 bietet die Erweiterung der Kommunalrichtlinie nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten und schafft zusätzliche Anreize für Kommunen und lokale Akteure, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Ein Engagement, das sich mehrfach lohnt: Klimaschutz-Investitionen helfen nicht nur dem Klima, sondern entlasten auch dauerhaft den (kommunalen) Haushalt und tragen zur Wertschöpfung vor Ort bei. Auch finanzschwache Kommunen müssen Investitionen für Klimaschutz nicht scheuen, denn sie erhalten eine erhöhte Förderung. Green-IT: Energieverbrauch in Rechenzentren senken Kühlung und Stromversorgung verbrauchen rund die Hälfte der in Rechenzentren eingesetzten Energie [1]. Große Potenziale zur Einsparung von THG- Emissionen liegen daher in der Optimierung der bestehenden Infrastruktur sowie dem Einsatz von energiesparenden Hardwarekomponenten. Verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren werden seit dem 1. Juli 2016 vom Bundesumweltministerium gefördert. Antragssteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beispielsweise für: die Einführung der Nutzung freier Kühlung, einer Wärmestromführung, der Abwärme-Nutzung oder einer Bedarfssteuerung. Auch der Ersatz einzelner oder mehrerer Hardwarekomponenten wie Server, Kälteanlagen, Kühlsysteme und effiziente Netzteile, die die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einhalten, ist förderfähig. Kindertagesstätten, Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine erhöhte Förderquote von bis zu 50 %. Alt gegen neu: Effizienz bei weißer Ware Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Gefriergeräte, sogenannte weiße Ware, verbrauchen je nach Effizienzklasse sehr viel Energie. Im Durchschnittshaushalt entfallen etwa 40 % der gesamten Energiekosten auf Waschen, Trocknen, Kühlen, Spülen und Kochen [2]. In Schulküchen und Kitas fällt dieser Anteil häufig noch höher aus. Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium daher einen neuen Förderschwerpunkt eingeführt: Werden in Schul- und Lehrküchen sowie in Kitas Elektrogeräte, die älter als zehn Jahre sind, gegen Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse (derzeit A+++) gemäß EU-Label ausgetauscht, übernimmt Die erweiterte Kommunalrichtlinie Das Bundesumweltministerium hat die erfolgreiche Förderung des kommunalen Klimaschutzes ausgebaut Kommunaler Klimaschutz, erweiterte Kommunalrichtlinie, Rechenzentren, kommunale Unternehmen, Bildungseinrichtungen Greta Link, Benjamin Kroupa Seit Juli 2016 bezuschusst die Kommunalrichtlinie Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallenbeleuchtung, fördern lassen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Förderung antragsberechtigt. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen: Von der Einstiegsberatung über Klimaschutzkonzepte bis hin zu investiven Maßnahmen. Das Antragsfenster ist vom 1. Juli bis 30. September 2017 und vom 1. Januar bis 31. März 2018 geöffnet. 25 2 · 2017 TR ANSFORMING CITIES THEMA Energie für Städte der Bund bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Ebenfalls bezuschusst wird der Austausch von Elektroherden und Konvektomaten (Heißluftdämpfern). Die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts ist nachzuweisen. Neue Fördermöglichkeiten für Sportvereine und kommunale Unternehmen Gute Nachrichten für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus: Mit der Erweiterung der Kommunalrichtlinie können auch sie erstmals einen Zuschuss für die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen beantragen. Attraktive Förderquoten erhalten Sportvereine beispielsweise für den Austausch ineffizienter Lüftungsanlagen (bis zu 35 %) oder für die Umrüstung auf LED bei der Innen- und Hallenbeleuchtung (bis zu 40 %) und der Außenbeleuchtung (bis zu 30 %). Weitere investive Maßnahmen wie der Austausch alter Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen oder der Einbau einer Gebäudeleittechnik werden mit einem Zuschuss von bis zu 40 % gefördert. Auch für mehrheitlich kommunale Unternehmen hat sich die Förderung verbessert. Sie sind mittlerweile für den Großteil aller Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Dazu gehören neben der Erstellung und Umsetzung verschiedener Klimaschutzteilkonzepte auch alle investiven Maßnahmen der Kommunalrichtlinie. Bewährtes bleibt bestehen Einstiegsberatung, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement Die Einstiegsberatung bietet Kommunen, die ganz am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, weiterhin die Möglichkeit eines strukturierten Einstiegs mit Hilfe von externen Beraterinnen und Beratern. Klimaschutzkonzepte und themenbezogene Teilkonzepte (z. B. für nachhaltige Mobilität, Green- IT oder Industrie- und Gewerbegebiete) helfen, die unterschiedlichen Potenziale für den Klimaschutz vor Ort zu identifizieren. Und um den Klimaschutz dauerhaft vor Ort zu verankern, können Kommunen ihr Personal mit professionellen Klimaschutzmanagerinnen und -managern verstärken. Diese begleiten die Umsetzung der Klimaschutzkonzepte, organisieren Beteiligungsprozesse und sind für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Für modellhafte Klimaschutzmaßnahmen, die mindestens 70 % THG- Emissionen einsparen, können die Klimaschutzmanagerinnen und -manager Zuschüsse von bis zu 50 % beantragen. Beliebt bei Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen ist die Förderung sogenannter Energiesparmodelle. Das Prinzip ist einfach: Vermindern die Nutzer und Träger der Einrichtungen die THG-Emissionen durch einen bewussten Umgang mit Strom und Wärme, erhalten sie zum Beispiel einen Anteil an der Energiekosteneinsparung. Nachhaltige Investitionen: Von der LED- Beleuchtung bis hin zur klimafreundlichen Mobilität Effektiv eingesetzte LED-Lichtsysteme können gegenüber herkömmlichen Leuchten Energieeinsparungen von über 80 % erzielen. Seit Oktober 2015 wird die Umrüstung auf LED vom Bundesumweltministerium bezuschusst. Die Fördersätze betragen für die Außenbeleuchtung bis zu 20 bzw. 25 % in Verbindung mit einer Steuer- und Regelungstechnik sowie für LED-Lichtsignalanlagen und die LED-Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 30 %. Für die Erneuerung und den Austausch von Lüftungsanlagen können Zuschüsse bis zu 25 % beantragt werden. Fortgeführt wird ebenfalls die Unterstützung von Maßnahmen im Mobilitätsbereich mit bis zu 50 % der Investitionskosten, wie zum Beispiel die Errichtung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen oder der Lückenschluss von Radwegen. Weiterhin fördert der Bund die aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien zur Reduzierung der Methanbildung mit bis zu 50 %. Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen sowie Bildungseinrichtungen und Sportstätten Weiterhin gelten besonders attraktive Förderquoten für finanzschwache Kommunen, beispielsweise von bis zu 90 % für die Erstellung oder Umsetzung von Klimaschutzkonzepten. Auch Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten erhalten erhöhte Förderquoten für ausgewählte Klimaschutzinvestitionen. Um den Klimaschutz dauerhaft vor Ort zu verankern, können Kommunen ihr Personal mit professionellen Klimaschutzmanagern verstärken. © pixabay 26 2 · 2017 TR ANSFORMING CITIES THEMA Energie für Städte Kommunen Hochschulen Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Finanzschwache Kommunen Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Einstiegsberatung sowie Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte (TK) Einstiegsberatung Integrierte Klimaschutzkonzepte TK Flächenmanagement, TK Anpassung Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten LED-Außen-/ -Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen LED-Außenbeleuchtung LED-Innen-/ -Hallenbeleuchtung LED-Innen-/ -Hallenbeleuchtung, Austausch von Elektrogeräten Nachhaltige Mobilität Weitere ausgewählte investive Maßnahmen Rechenzentren Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen Rechenzentren Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Klimaschutzmanagement (KSM) Umsetzung integrierter Klimaschutzkonzepte Umsetzung TK Anpassung Umsetzung TK Liegenschaften TK Liegenschaften, TK innovativ TK Industrie-/ Gewerbegebiete TK erneuerbare Energien, TK Wärmenutzung, TK Mobilität TK Green-IT TK Trinkwasser TK Abfall Potenzialstudie Siedlungsabfalldeponien, TK Abwasser Umsetzung TK Mobilität Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des KSM Umsetzung TK Industrie-/ Gewerbegebiete Energiesparmodelle Anschlussvorhaben KSM Starterpaket für Energiesparmodelle 65 % 90 % 65 % 90 % 65 % 65 % 50 % 70 % 50 % 70 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 70 % 50 % 50 % 50 % 70 % 70 % 50 %* 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 70 % 50 % 65 % 90 % 65 % 65 % 65 % 90 % 65 % 90 % 65 % 65 % 65 % 65 % 90 % 65 % 65 % 90 % 40 % 56 % 40 % 40 % 40 % 50 %** 50 % 50 % 50 % 50 % 65 % 90 % 65 % 50 % 62 % 50 % 20-30 % 25-37 % 20-30 % 30 % 37 % 30 % 30 % 40 % 25 % 50 % 31 % 40 % 25 % 40 % 25 % 50 % 62 % 50 %*** 50 % 50 % 62 % 30 % 39 % 30 % 40 % 52 % 40 % 35 % 50 % 45 % 65 % 35 % 50 % 40 % 52 % 40 % FÖRDERSCHWERPUNKT ANTRAGSBERECHTIGTE * Die Antragsberechtigung gilt nur für Kitas und Schulen, nicht für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. ** Ausnahmen bilden Maßnahmenumsetzungen des Klimaschutzteilkonzepts Industrie- und Gewerbegebiete mit einer maximalen Förderquote von 30 Prozent. *** Zuwendungsfähig ist ausschließlich die Errichtung von Radabstellanlagen. Die Antragsberechtigten sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit gekürzt dargestellt. Die rechtlich gültige Bezeichnung entnehmen Sie bitte der Kommunalrichtlinie. Bei den angegebenen Förderquoten handelt es sich jeweils um die maximale förderfähige Zuwendung. Förderquoten und Antragsberechtigte für die einzelnen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie Förderantrag stellen Neben Kommunen richtet sich die Kommunalrichtlinie auch an andere Institutionen, wie zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Sportvereine, kommunale Unternehmen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen. Wichtige Termine Anträge auf Förderung können vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres gestellt werden: Ganzjährig können Anträge eingereicht werden: für das Klimaschutzmanagement, das Anschlussvorhaben zum Klimaschutzmanagement sowie die ausgewählte Maßnahme, für Energiesparmodelle an Schulen und Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Sportstätten sowie für das Starterpaket im Rahmen der Energiesparmodelle. 27 2 · 2017 TR ANSFORMING CITIES THEMA Energie für Städte Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Industrie-/ Gewerbegebiete Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Betriebe, Unternehmen, Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal) 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 65 % 65 % 65 % 40 % 50 % 20-30 % 30 % 30 % 40 % 25 % 40 % 25 % 50 % 50 % 30 % 40 % 40 % 35 % 50 % 40 % 50 % 65 % 40 % 30 % 20-30 % 30 % 40 % 25 % 30 % 35 % 50 % 40 % Ansprechpartner Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Das „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ (SK: KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik ist Ansprechpartner in Fragen des kommunalen Klimaschutzes. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums berät das SK: KK zu Fördermöglichkeiten, bietet ein umfangreiches und vielfältiges Veranstaltungsportfolio und motiviert durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit dazu, Klimaschutzprojekte umzusetzen. Es bringt seine Expertise in den wissenschaftlichen und fachpolitischen Diskurs ein und trägt zur Umsetzung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums bei. (Tel.: 030 39 001-170, E-Mail: skkk@klimaschutz.de, www.klimaschutz.de/ kommunalrichtlinie) Projektträger Jülich Der Projektträger Jülich (PtJ) ist verantwortlich für die Beratung zu fachlichen und administrativen Fragen zur Antragstellung, Projektdurchführung und Ergebnisverwertung. PtJ bearbeitet die eingereichten Förderanträge, begleitet die laufenden Vorhaben und führt die Mittelbewirtschaftung sowie die Erfolgskontrolle durch. (Tel.: 030 20199-577, E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de, www.ptj.de/ klimaschutzinitiative-kommunen) Nationale Klimaschutzinitiative Die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums unterstützt seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Die Förderung erstreckt sich von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Maßnahmen. Die guten Ideen aus den Projekten tragen dazu bei, den Klimaschutz vor Ort zu verankern. Hiervon profitieren Verbraucher, Kommunen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen. ( www.klimaschutz.de) LITERATUR [1] Bitkom e. V.: Energieeffizienz in Rechenzentren. Leitfaden, Berlin, 2015, S. 9. [2] BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.: Energie-Info. Stromverbrauch im Haushalt, Berlin, 2016, S. 10. Greta Link, M.Sc. Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik, Kontakt: link@difu.de Benjamin Kroupa, M.A., Wissenschaftliche Hilfskraft im Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik Kontakt: kroupa@difu.de AUTOR I NNEN