eJournals Transforming cities 7/1

Transforming cities
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2366-7281
2366-3723
expert verlag Tübingen
10.24053/TC-2022-0003
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Zukunft Straßenbeleuchtung

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Martin Brück von Oertzen
Am 10. und 11. Mai 2022 freuen wir uns, in Berlin mit vielen Interessenten aus der kommunalen Familie sowie Anbietern und Dienstleistern zum Thema „Zukunft Straßenbeleuchtung“ zusammenzukommen. Nach einem digitalen Auftakt im vergangenen Jahr in 2022 nun live und mit viel Gelegenheit zum persönlichen Austausch.
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9 1 · 2022 TR ANSFORMING CITIES FORUM Veranstaltungen Am 10. und 11. Mai 2022 freuen wir uns, in Berlin mit vielen Interessenten aus der kommunalen Familie sowie Anbietern und Dienstleistern zum Thema „Zukunft Straßenbeleuchtung“ zusammenzukommen. Nach einem digitalen Auftakt im vergangenen Jahr in 2022 nun live und mit viel Gelegenheit zum persönlichen Austausch. Die Straßenbeleuchtung, obwohl in jeder Kommune omnipräsent, führte in der Vergangenheit häufig ein Schattendasein am Rande der öffentlichen Wahrnehmung. Dies wird sich in den kommenden Jahren, beobachtet man die aktuellen Trends, jedoch deutlich ändern. Der erste Teil der Veranstaltung widmet sich den essenziellen Themen und Grundlagen von Straßenbeleuchtung als Pflichtaufgabe eines jeden Straßenbaulastträgers. Hierbei geht es um die Fragen „Warum müssen öffentliche Verkehrswege beleuchtet werden? “ und „Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für Kommunen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung? “ Gerade zu Fragen des „Ob“ und insbesondere des „Wie“ der Straßenbeleuchtung hat der Gesetzgeber mit den Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Ende der letzten Legislaturperiode neue, prägende Akzente gesetzt. Neben den verkehrstechnischen Notwendigkeiten nimmt die Veranstaltung daher auch Fragen des Insektenschutzes sowie der Lichtverschmutzung in den Blick und beleuchtet ebenfalls Aspekte des Bestandsschutzes. Diese Rahmenbedingungen werden die zukünftige Entwicklung der Frage „Wie und wann wird eine Straße hell? “ maßgeblich beeinflussen. Die Gewährleistung einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Beleuchtung ist daher unser erster Themenschwerpunkt. Straßenbeleuchtung ist jedoch viel, viel mehr als reine Lichtbereitstellung - sie spielt eine vielschichtige Rolle bei der Schaffung „smarter Cities“ und kann einen wichtigen Beitrag bei der Digitalisierung von Kommunen leisten. Mit der vorhandenen Infrastruktur haben es Kommunen selbst in der Hand, die Grundlagen für ihre zukünftige Entwicklung zu gestalten und zu bestimmen. Den unterschiedlichen Handlungsfeldern dieser Entwicklung widmet sich der zweite Kongresstag mit einer Vielzahl von Praxisbeispielen, die zeigen, welches Potenzial in Straßenbeleuchtung steckt. Von solarbetriebenen Straßenbeleuchtungsanlagen über die Schaffung des digitalen Rückgrats einer Kommune auf Basis vorhandener Straßenbeleuchtungsmaststrukturen durch Lo-RaWan bis hin zum beschleunigten 5G-Ausbau bietet die Veranstaltung ein breites Spektrum an bereits in der Praxis realisierten Modellbeispielen, um Ihnen als Teilnehmer*innen sowohl Denkanstöße zu geben als auch mögliche Vorbehalte zu nehmen, die Entwicklung von Straßenbeleuchtung aktiv voranzutreiben. Straßenbeleuchtung ist aber auch unmittelbarer Bürgernutzen. So wagen wir einen Blick auf die Beiträge von Straßenbeleuchtung zur Energiewende als Teil kommunaler Ladeinfrastrukturen genauso wie auf Einsatzmöglichkeiten von „Smart Poles“, die beginnend mit Beiträgen zur öffentlichen Sicherheit durch Videoüberwachung oder Notrufsysteme auch Aspekte der Bürgerinformation (elektronische Anzeigetafeln) bedienen können. Nutzen Sie die Chance für einen Blick auf den breiten Fächer der Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Straßenbeleuchtung und kommen Sie ins Gespräch mit Praktikern, die nicht nur über Möglichkeiten reden, sondern sie bereits realisiert haben und gerne über Erfahrungen berichten. Wir freuen uns auf zwei anregende Tage zur „Zukunft Straßenbeleuchtung - Kommunen im neuen Licht“, auf einen intensiven Austausch und zündende Ideen für Ihr tägliches Doing. Zukunft Straßenbeleuchtung Rechtsanwalt Martin Brück von Oertzen Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Kontakt: bvo@wolter-hoppenberg.de AUTOR