Transforming cities
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expert verlag Tübingen
10.24053/TC-2022-0009
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Baden-Württemberg fördert kluge Parkkonzepte
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Der Bund hat im Jahr 2020 die Länder ermächtigt, den bisherigen Gebührensatz für Bewohnerparken anzuheben. Diese Zuständigkeit hat das Land Baden-Württemberg per Verordnung an die Kommunen delegiert. Sie können den neu geschaffenen Handlungsspielraum im Sinne des Klimaschutzes vollumfänglich ausschöpfen. Konkrete Hilfestellung und viele nützliche Hinweise erhalten Kommunen im Begleitschreiben zur Delegationsverordnung, an dem das Kompetenznetz Klima Mobil mitwirkte. Auch die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ist Teil des Kompetenznetzes. Sie berät Kommunen zu nachhaltigen Verkehrslösungen.
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26 1 · 2022 TR ANSFORMING CITIES PRAXIS + PROJEKTE Mobilität Baden-Württemberg verlängert bis Ende 2022 die Bezuschussung von Fachkonzepten zu nachhaltiger Mobilität: Finanzielle Unterstützung gibt es jetzt unter anderem für Parkraumkonzepte. Kommunen und Kommunalverbände, die ein Konzept erstellen wollen, reichen ihren Antrag bei den zuständigen Regierungspräsidien ein. Nach Bewilligung bleiben ihnen drei Jahre Zeit für die Konzeptentwicklung. Wie sich ein Fachkonzept praktisch umsetzen lässt, zeigt Radolfzell am Bodensee: Der Kurort wächst und zählt zu den beliebtesten Touristenzielen in der Region - zunehmend hatten Bewohner*innen, Pendler*innen und Tagesgäste um die innerstädtischen Parkplätze konkurriert. Auf Beschluss des Gemeinderates setzte die Stadtverwaltung deshalb am 1. August 2017 ein Mobilitätskonzept mit einer intelligenten Parkraumbewirtschaftung in Kraft. Radolfzell schafft attraktive Anreize Um den Verkehr aus der Stadt herauszuhalten, verfolgt Radolfzell die Devise „Gleiche Kosten für Parken und Busfahren“: Die Gemeinde erhöhte die Parkgebühren für eine Stunde von 0,50-Euro auf 1- Euro und senkte den Preis einer Bus-Einzelfahrkarte von 2,30 Euro auf 1 Euro. Pendler zahlen je nach Parkzone für Monatstickets zwischen 30 und 60 Euro, für Bewohner*innen kostet der Stellplatz nahe der Haustür lediglich 30 Euro im Jahr. Wie lange noch, wird sich zeigen. Denn mit der neuen Parkgebühren-Verordnung, mit der das Land die Zuständigkeiten an die örtlichen und Unteren Straßenverkehrsbehörden delegiert hat, erweitert sich der Handlungsspielraum der Kommunen. Radolfzells Oberbürgermeister Martin Staab bestätigt: „Ein gängiger Leitgedanke ist, dem Parken im öffentlichen Verkehrsraum einen angemessenen finanziellen Wert beizumessen und den Öffentlichen Personennahverkehr zu vergünstigen. Unser Mobilitätskonzept ist äußerst wirkungsvoll und damit ein großer Erfolg. Das bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität für unsere Bürger und Gäste.“ Nachhaltig mobil von A nach B unterwegs Ladestationen für Elektromobilität, Carsharing, abgasarme Stadtbusse und der Ausbau des Radwegenetzes sind weitere Bestandteile des Mobilitätkonzeptes, das für mehr Klimaschutz im Verkehr in Radolfzell sorgen soll. Auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger hat die Kommune die kluge Parkraumbewirtschaftung auch in ihren Stadtentwicklungsplan 2030 integriert. Sie soll Autofahrer dazu bewegen, noch mehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, E-Fahrzeuge oder das Fahrrad umzusteigen. Delegationsverordnung gibt mehr Handlungsfreiheit Städte und Gemeinden können zudem Elektro- und Carsharing- Fahrzeuge beim Kurzzeitparken bevorrechtigen oder von Gebühren befreien und die Bewohnerparkausweise mit höheren Gebühren belegen. Das bedeutet wesentlich mehr Handlungsfreiheit für Kommunen. Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) durfte eine Stadt bislang pro Bewohner nur zwischen 10,20 Euro und 30,70- Euro pro Jahr für solche Parkausweise erheben. „Das waren Preise, welche die tatsächlichen Kosten in städtischen Quartieren nicht widerspiegelten und die keine Baden-Württemberg fördert kluge Parkkonzepte Städte und Kommunen dürfen Bewohnerparken mit höheren Gebühren belegen Der Bund hat im Jahr 2020 die Länder ermächtigt, den bisherigen Gebührensatz für Bewohnerparken anzuheben. Diese Zuständigkeit hat das Land Baden-Württemberg per Verordnung an die Kommunen delegiert. Sie können den neu geschaffenen Handlungsspielraum im Sinne des Klimaschutzes vollumfänglich ausschöpfen. Konkrete Hilfestellung und viele nützliche Hinweise erhalten Kommunen im Begleitschreiben zur Delegationsverordnung, an dem das Kompetenznetz Klima Mobil mitwirkte. Auch die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ist Teil des Kompetenznetzes. Sie berät Kommunen zu nachhaltigen Verkehrslösungen. Baden-Württemberg fördert bis Ende 2022 Fachkonzepte zu nachhaltiger Mobilität - darunter erstmalig Parkraumkonzepte. © Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee 27 1 · 2022 TR ANSFORMING CITIES PRAXIS + PROJEKTE Mobilität Anreize boten, auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen“, sagt Richard Kaum aus dem Bereich Nachhaltige Mobilität der KEA-BW. Freiburg nutzt Spielraum 30 Euro Gebühr pro Monat für das Bewohnerparken sind beispielsweise in Freiburg aus Sicht der Grünen gemeinsam mit den Fraktionen von „Jupi“, „Eine Stadt für alle“ und „Freiburg Lebenswert“ denkbar. Im April 2021 votierte der Gemeinderat mit knapper Mehrheit dafür, die Anpassung der Gebühren zu prüfen. Dabei geht es je Fahrzeug auch um rund zehn bis zwölf Quadratmeter öffentlicher Fläche, oft genug in bester und teuerster Innenstadtlage. In Freiburg soll jedoch nicht nur die Größe des Fahrzeugs die Gebührenhöhe bestimmen, auch soziale Kriterien zählen. Gregor Mohlberg von „Eine Stadt für Alle“ erklärt, dass einige Gruppen bevorteilt werden und weniger zahlen sollen, etwa solche mit niedrigem Einkommen sowie Menschen mit Behinderung oder einem Pflegegrad. Die Stadt Freiburg ist eine von 15 Modellkommunen im Kompetenznetz Klima Mobil, das die landeseigenen NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH und die KEA-BW ins Leben riefen. Das Kompetenznetz Klima Mobil berät und vernetzt Kommunen, die Klimaschutz im Verkehr effektiv umsetzen wollen. Das Land hat die Laufzeit der „Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext der Förderung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg“ bis Ende 2022 verlängert. Über die Voraussetzungen und Fördergrundsätze informiert unabhängig das Team „Nachhaltige Mobilität“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden- Württemberg. Das Positionspapier der KEA-BW „Kommunale Handlungsmöglichkeiten für nachhaltigere Mobilität“ gibt einen Gesamtüberblick über die Optionen und deren Auswirkungen auf Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz. FÖRDERUNG NACHHALTIGER MOBILITÄT polis-mobility.com Begegnungen verändern alles. Wir bringen auf der neuen Messe für urbane Mobilität erstmalig Wirtschaft, öffentliche Hand und Zivilgesellschaft zusammen. Und gestalten gemeinsam die Städte der Zukunft. Köln, 18.-21.05.2022 polisMobility_2022_Anzeige_Transforming_Cities_210x148mm_DE.indd 1 11.02.22 13: 16
