Handbuch Journalismus heute
Theorie und Praxis der Print-, Rundfunk- und Onlineberichterstattung
0216
2026
978-3-8385-6487-6
978-3-8252-6487-1
UTB
Norbert Jonscher
10.36198/9783838564876
Das Handbuch für Print-, Rundfunk- und Onlinejournalismus
Das Handbuch ist weit mehr als ein Lehrbuch, denn es vermittelt ein universelles journalistisches Konzept. Norbert Jonscher liefert mit "Journalismus heute" eine praxisnahe Einführung mit theoretischem Grundlagenwissen. Durch Beispielboxen vermittelt er zudem Einblick in den Berufsalltag. Auch aktuelle Themen wie Blogger, Influencer und Künstliche Intelligenz berücksichtigt er.
Das Buch richtet sich an Studierende des Journalismus und der Kommunikations- und Medienwissenschaften.
Es ist darüber hinaus auch für Quereinsteiger:innen bzw. Absolvent:innen anderer Fachgebiete geeignet, die im Journalismus arbeiten möchten.
9783838564876/9783838564876.pdf
<?page no="0"?> Journalistik | Medienwissenschaften ISBN 978-3-8252-6487-1 Dies ist ein utb-Band aus dem UVK Verlag. utb ist eine Kooperation von Verlagen mit einem gemeinsamen Ziel: Lehr- und Lernmedien für das erfolgreiche Studium zu veröffentlichen. utb.de QR-Code für mehr Infos und Bewertungen zu diesem T itel Ideal für Print-, Rundfunk- und Onlinejournalismus Das Handbuch ist weit mehr als ein Lehrbuch, denn es vermittelt ein universelles journalistisches Konzept. Norbert Jonscher liefert mit „Journalismus heute“ eine praxisnahe Einführung mit theoretischem Grundlagenwissen. Durch Beispielboxen vermittelt er zudem Einblick in den Berufsalltag. Auch aktuelle Themen wie Blogger, Influencer und Künstliche Intelligenz berücksichtigt er. Das Buch richtet sich an Studierende des Journalismus und der Kommunikations- und Medienwissenschaften. Es ist darüber hinaus auch für Quereinsteiger: innen bzw. Absolvent: innen anderer Fachgebiete geeignet, die im Journalismus arbeiten möchten. vereint Theorie und Praxis Handbuch Journalismus heute Jonscher Norbert Jonscher Handbuch Journalismus heute Theorie und Praxis der Print-, Rundfunk- und Onlineberichterstattung 2025-12-04_6487-1_Jonscher_L_6487_PRINT.indd Alle Seiten 2025-12-04_6487-1_Jonscher_L_6487_PRINT.indd Alle Seiten 04.12.25 11: 32 04.12.25 11: 32 <?page no="1"?> utb 6487 Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage Brill | Schöningh - Fink · Paderborn - Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen - Böhlau · Wien · Köln Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto facultas · Wien Walter de Gruyter · Berlin · Boston Haupt Verlag · Bern Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn Mohr Siebeck · Tübingen Narr Francke Attempto Verlag - expert verlag · Tübingen Psychiatrie Verlag · Köln Psychosozial-Verlag · Gießen Ernst Reinhardt Verlag · München transcript Verlag · Bielefeld Verlag Eugen Ulmer · Stuttgart UVK Verlag · München Waxmann · Münster · New York wbv Publikation · Bielefeld Wochenschau Verlag · Frankfurt am Main UTB (L) Impressum_09_25_4c.indd 1 UTB (L) Impressum_09_25_4c.indd 1 17.09.2025 16: 06: 06 17.09.2025 16: 06: 06 <?page no="2"?> Dr. Norbert Jonscher ist Journalist, Wissenschaftsredakteur und Verfasser journalistischer Lehrwerke. <?page no="3"?> Norbert Jonscher Handbuch Journalismus heute Theorie und Praxis der Print-, Rundfunk- und Onlineberichterstattung <?page no="4"?> DOI: https: / / doi.org/ 10.36198/ 9783838564876 © UVK Verlag 2026 ‒ Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor: innen oder Herausgeber: innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich. Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Einbandgestaltung: siegel konzeption | gestaltung Druck: Elanders Waiblingen GmbH utb-Nr. 6487 ISBN 978-3-8252-6487-1 (Print) ISBN 978-3-8385-6487-6 (ePDF) ISBN 978-3-8463-6487-1 (ePub) Umschlagabbildung: © MarkSwallow∙ iStock Autorenbild: © privat Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. <?page no="5"?> 13 17 19 1 23 1.1 23 1.1.1 23 1.1.2 25 1.2 27 1.2.1 27 1.2.2 28 1.2.3 29 1.3 30 1.4 33 1.5 36 1.6 38 1.7 40 41 2 45 2.1 45 Inhalt Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auswahlbibliographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geschichte des Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Ursprünge - Der Mensch als kommunikatives Wesen . . . . . . . . . Die Rolle der Sprache - Wie aus Informationen Wörter wurden . . . . Schriftzeichen und erste Texte - Wissen wird handschriftlich kommunizierbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die präjournalistische Epoche (Antike bis Ende 15. Jahrhundert) - Das Nachrichtenwesen bis zum Entstehen der periodischen Presse . . . . . . Acta diuna - Die römische Stadtzeitung und ihre Nachrichtenschreiber (bis ca. 200 n.-Chr.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Periode der „Zeitungsinger“ - Sensationsberichterstatter im 12. und 13.-Jahrhundert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Epoche der Brief-Berichterstattung und der Postmeister-Zeitungen (14. bis 16.-Jahrhundert) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrespondierender Journalismus (ab ca. 1600) - Politische und kaufmännische Gesandte sind die ersten Journalisten . . . . . . . . . . . . . Die Epoche der Schriftsteller (ca. 1750-1850) - Wie Heine, Schiller & Co. den Zeitungsjournalismus „veredelten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die redaktionelle Phase (ab 1850) - Aus „Zeitungsschreibern“ werden Redakteure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die redaktionstechnische Periode (ab ca. 1975) - Computer verändern das Berufsbild von Redakteuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Online-Zeitalter des Journalismus (ab ca. 2000) - Das Internet entfesselt die öffentliche Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis . . . . . . . . . . . . Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <?page no="6"?> 2.2 46 2.2.1 47 2.2.2 47 2.2.3 48 2.2.4 51 2.2.5 53 2.3 54 2.3.1 54 2.3.2 54 2.3.3 55 2.4 56 2.5 61 2.6 63 2.6.1 64 2.6.2 66 2.6.3 67 2.6.4 68 2.6.5 69 2.7 70 2.8 71 75 3 79 3.1 79 3.2 79 3.2.1 79 3.2.2 79 3.2.3 82 3.3 84 3.3.1 85 3.3.2 86 3.3.3 87 3.3.4 87 3.3.5 88 3.3.6 88 3.3.7 89 3.4 90 3.5 92 3.5.1 92 3.5.2 96 3.5.3 97 Berufsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Printjournalisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rundfunkjournalisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Online-Journalisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pressesprecher und PR-Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lehrer und Mediendozenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben und Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ökonomische Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Politische Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesellschaftlich-soziale Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Image und Sozialprestige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufszugang - Wie wird man Journalist? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volontariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Welche Rolle spielt der Staat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Journalistenschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Praktikum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufsanforderungen - Was ein Journalist wissen und können muss Selbst- und Rollenverständnis - Wie Journalisten „ticken“ . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss . . . . . . . Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesetzliche Sorgfaltspflichten: Wie Nachrichten zu prüfen sind . . . . Herkunft von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahrheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regeln für den Umgang mit Fremdtexten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Problematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbreiterhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . „Eingebettete“ Aussagen in Interviews . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie eine Quelle zu bewerten ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonderregeln für öffentliche Äußerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leserbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pressemitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Blick in die Praxis: Wie Sorgfaltspflichten verletzt werden . . . . . . . . . Berufsethische Regeln und Leitlinien für Journalisten . . . . . . . . . . . . . Was darf ein Journalist - und was nicht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pressekodex und freiwillige Selbstkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dem „Ansehen der Presse“ verpflichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Inhalt <?page no="7"?> 3.5.4 99 3.5.5 100 3.6 102 3.7 106 3.8 112 3.8.1 112 3.8.2 115 3.8.3 116 3.8.4 117 3.8.5 118 3.9 119 3.9.1 119 3.9.2 121 3.10 122 3.11 124 3.11.1 124 3.11.2 125 3.11.3 125 3.11.4 127 3.11.5 127 3.11.6 129 130 4 133 4.1 133 4.2 133 4.2.1 134 4.2.2 136 4.2.3 138 4.2.4 141 4.2.5 143 4.3 146 4.3.1 147 4.3.2 151 4.3.3 154 4.3.4 159 4.3.5 164 4.4 164 4.4.1 165 4.4.2 168 Wahrhaftigkeit, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit . . . . . . . . . . . . Annahme von Vergünstigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Wo die Freiheit der Presse endet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Recht am eigenen Bild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regeln und Richtlinien für die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Personen vor Gericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Opfer von Unglücken und Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kinder und Jugendliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermisste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Selbsttötung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die menschliche Ehre - Stoppschilder für die Presse . . . . . . . . . . . . . . Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diskriminierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Menschenwürde - Tabuzone für Journalisten . . . . . . . . . . . . . . . . Rechtsansprüche gegen die Presse und Haftungsgrundlagen . . . . . . . Beschwerde beim Presse- oder Rundfunkrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Widerruf und Richtigstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gegendarstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schadenersatz und Schmerzensgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Strafbare Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klassische Grundformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Informationsjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Interpretativer Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Investigativer Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Meinungsbildender Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anwaltschaftlicher Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Formen des Medien-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Printjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hörfunkjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fernsehjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Online-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Crossmedialer Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ressort-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirtschaftsjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissenschaftsjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt 7 <?page no="8"?> 4.4.3 171 4.4.4 174 4.4.5 176 4.4.6 183 4.5 184 4.6 186 4.7 187 4.8 190 4.9 191 4.10 193 4.11 194 4.11.1 194 4.11.2 195 4.11.3 196 4.11.4 196 4.12 197 4.13 198 4.14 201 207 5 219 5.1 219 5.1.1 219 5.1.2 220 5.1.3 221 5.1.4 227 5.1.5 231 5.2 231 5.2.1 232 5.2.2 232 5.2.3 233 5.2.4 233 5.2.5 234 5.2.6 235 5.2.7 236 5.3 240 5.4 242 5.5 243 5.5.1 243 Sportjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Politischer Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lokaljournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kulturjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fachjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Special-Interest-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ratgeber- und Nutzwertjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterhaltender Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Partizipativer und interaktiver Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bürgerjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonderformen des Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . New Journalism . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Narrativer Journalismus (Storytelling) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gonzo-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ambush-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Qualitätsjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Boulevardjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roboterjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten Erster Schritt | So findet ein Journalist seine Story . . . . . . . . . . . . . . . . Muss-, Soll- und Kann-Themen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agenda Setting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Welche Themen-Quellen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Suchmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie die Idee zum Thema wird . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zweiter Schritt | Recherche & Verifizieren von Fakten . . . . . . . . . . . . . Bedeutung und Wesen der Recherche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entstehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Themen- und Quellenrecherche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Recherche-Plan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fakten-Recherche, Abschluss und Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Blick in die Praxis - Wie recherchieren Journalisten? . . . . . . . . . . . . . Recherche im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dritter Schritt | So findet man die richtige Darstellungsform . . . . . . . Vierter Schritt | Die publizistische Metamorphose: Aus Fakten entstehen Texte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fünfter Schritt | Redigieren & Präsentieren von Beiträgen . . . . . . . . . Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Inhalt <?page no="9"?> 5.5.2 244 5.5.3 245 246 6 249 6.1 249 6.2 250 6.2.1 250 6.2.2 251 6.2.3 255 6.2.4 255 6.2.5 257 6.2.6 259 6.2.7 260 6.2.8 260 6.3 262 6.3.1 262 6.3.2 264 6.3.3 265 6.3.4 265 6.3.5 266 6.4 267 6.4.1 268 6.4.2 268 6.4.3 268 6.4.4 269 6.4.5 269 6.5 269 6.5.1 269 6.5.2 270 6.5.3 270 6.5.4 272 6.5.5 272 6.5.6 273 6.5.7 273 6.6 273 6.6.1 273 6.6.2 274 6.6.3 274 Elektronische Korrektoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grenzen der Bearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung . . . . . . Entstehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tatsachenbetonte Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Meldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hintergrundbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reportage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Feature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Interview . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Meinungsäußernde Stilformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glosse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kolumne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leitartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hörfunk-Formate und Formen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Radio-Interview . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . O-Ton-Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Radio-Reportage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Radio-Feature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Magazin-Sendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fernseh-Formate und Formen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . TV-Nachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . TV-Interview . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Talkshow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Live-Übertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sondermeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . TV-Reportage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dokumentarfilm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Formen des Online-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Teaser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Liveticker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt 9 <?page no="10"?> 6.6.4 274 6.6.5 274 275 7 279 7.1 279 7.2 280 7.2.1 282 7.2.2 285 7.3 286 7.3.1 287 7.3.2 288 7.3.3 288 7.3.4 289 7.3.5 289 7.3.6 290 7.4 291 7.4.1 291 7.4.2 293 7.4.3 294 7.4.4 308 7.4.5 309 314 8 319 8.1 319 8.2 321 8.2.1 321 8.2.2 323 8.2.3 323 8.2.4 325 8.2.5 325 8.3 326 8.3.1 326 8.3.2 326 8.3.3 328 8.3.4 329 8.3.5 332 8.3.6 332 8.3.7 332 8.3.8 333 Slideshows . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Videos, Mashups und Webspecials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten . . Stilistische Weisheiten der Literaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Merkmale und Entwicklung der Pressesprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zeitgenössische Sprachkritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Merkmale der Zeitungssprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grundregeln und Techniken des journalistischen Schreibens . . . . . . . Sprach- und Schreibstil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aktualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Neutralität und Glaubwürdigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sachliche Richtigkeit (Faktentreue) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Objektivität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Text-Verständlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gliederung und Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sprachliche Einfachheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kürze und Prägnanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sprachliche Stimulanz und Anschaulichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitssituation von Journalisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aktuelle Zahlen - Wie viele Journalisten es gibt und wo sie arbeiten? Soziographische Merkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alter und Berufserfahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Politische Einstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitsbedingungen - Wie Journalisten arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einflüsse auf den Arbeitsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitszeit und Aktualitätsdruck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Single-Office vs. Newsroom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Direktiven und Weisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Normative und ethische Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirtschaftliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufliche Sozialisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Inhalt <?page no="11"?> 8.3.9 333 8.3.10 335 8.3.11 336 8.3.12 336 8.4 337 8.5 340 8.6 341 8.6.1 341 8.6.2 341 8.6.3 342 8.6.4 342 8.6.5 343 8.6.6 343 8.6.7 344 8.6.8 345 346 351 355 360 Kontakte zu Eliten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitsklima . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitszufriedenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bedrohungen, Beleidigungen und tätliche Angriffe . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zukunft des Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Personalabbau in Redaktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stärkung des PR-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Redaktionsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freie Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Crowdfunding & Crowdsourcing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Non-profit-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Community-Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Künstlich-Intelligente Kollegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abbildungsbelege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt 11 <?page no="13"?> Abkürzungsverzeichnis a.a.O. | am angegebenen Ort Abb. | Abbildung (en) Abo | Abonnement Abs. | Absatz AfP | Archiv für Presserecht (Zeitschrift) ALM | Die Medienanstalten ALM GbR (bis 2011 Arbeitsgemeinschaft der Landesme‐ dienanstalten) ArchPR | Archiv für presserechtliche Entscheidungen ARD | Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundes‐ republik Deutschland Aufl. | Auflage Az | Aktenzeichen AZR | Registerzeichen, das beim Bundesarbeitsgericht (BAG) für Revisionsverfahren verwendet wird BAG | Bundesarbeitsgericht BArch | Bundesarchiv (Koblenz) Bd. | Band BfA | Bundesanstalt für Arbeit BVDA | Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.-V., Berlin BDZV | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (früher: Bundesver‐ band Deutscher Zeitungsverleger) BGB | Bürgerliches Gesetzbuch BGBl | Bundesgesetzblatt BGH | Bundesgerichtshof BGH Z | Bundesgerichtshof für Zivilsachen BVerfG | Bundesverfassungsgericht BVerfGE | Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts (Tübingen) bzw. | beziehungsweise ders. | derselbe d.h. | das heißt dies. | dieselbe Diss. | Dissertation DJV | Deutscher Journalistenverband dju | Deutsche Journalisten-Union DRPR | Deutscher Rat für Public Relations, Berlin EuGH | Europäischer Gerichtshof (Sitz in Luxemburg) EuGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) Ex. | Exemplar (e) GG | Grundgesetz für die BRD <?page no="14"?> GRUR | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift) HMTL | Hyper Text Markup Language Hrsg. | Herausgeber (in) i.d.R. | in der Regel i.S.d. | im Sinne des i.V.m. | in Verbindung mit IVW | Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.-V. (Berlin) Jg. | Jahrgang Kap. | Kapitel KG | Kammergericht KunstUrhG | Kunsturhebergesetz (vom 9.1.1907) LG | Landgericht Ls | Leitsatz MVFP | Medienverband der freien Presse e.-V., Berlin Mio. | Million(en) Mrd. | Milliarde(n) MP | Media Perspektiven (Zeitschrift) NJW | Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) Nr. | Nummer NRW | Nordrhein-Westfalen o.a. | oben angeführt OLG | Oberlandesgericht OVG | Oberverwaltungsgericht PE | Publizistische Einheit PR | Public Relations PU | Publizistik (Zeitschrift) RG | Reichsgericht RGSt | Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen RStV | Rundfunkstaatsvertrag (vom 31.8.1991) RTL | privater TV-Sender RTL Television (Luxembourg) Rn | Randnummer RuF | Rundfunk und Fernsehen (Zeitschrift) S. | Seite (n) Sat1 | privater TV-Sender SGB | Sozialgesetzbuch Sp. | Spalte (n) StPO | Strafprozessordnung u.a. | und andere, unter anderem UrhG | Urheberrechtsgesetz (vom 9.9.1965) Urt. | Urteil usw. | und so weiter 14 Abkürzungsverzeichnis <?page no="15"?> VDZ | Verein Deutscher Zeitungsverleger VG | Verwaltungsgericht v. | von, vom v.Chr. | vor Christus vH | von Hundert (= Prozent) z.B. | zum Beispiel z.T. | zum Teil Abkürzungsverzeichnis 15 <?page no="17"?> Auswahlbibliographie Brodnig, Ingrid u.-a. (Hrsg.): Praktischer Journalismus: Ein Lehrbuch für den Berufseinstieg. Wien 2024 Brinkmann, Janis: Journalismus: Eine praktische Einführung. Baden-Baden 2021 Burkart, Roland: Kommunikationswissenschaft. Wien u.-a. 2002 Burkhardt, Steffen: Praktischer Journalismus. München 2009 Hanitzsch, Thomas u.-a. (Hrsg.): Journalismusforschung. Baden-Baden 2024 Jonscher, Norbert: Lokale Publizistik. Wiesbaden 1995 Jonscher, Norbert: Lokaljournalismus im Internetzeitalter. München 2024 La Roche, Walther von: Einführung in den praktischen Journalismus. Wiesbaden 2013 Lorenz, Dagmar: Journalismus. Stuttgart & Weimar 2009 Mast, Claudia (Hrsg.): ABC des Journalismus: Ein Handbuch. Köln 2018 Meier, Klaus: Journalistik. München 2018 Meier, Klaus & Christoph Neuberger: Journalismusforschung. Stand und Perspektiven. Ba‐ den-Baden 2023 Neuberger, Christoph & Peter Kapern (Hrsg.): Grundlagen des Journalismus. Wiesbaden 2013 Pürer, Heinz (Hrsg.): Journalismusforschung. München 2015 Schneider, Wolf & Paul-Josef Raue: Das neue Handbuch des Journalismus und des Online-Jour‐ nalismus. Hamburg 2012 Rühl, Manfred: Journalistik und Journalismen im Wandel. Wiesbaden 2011 Ruß-Mohl, Stephan & Tanjev Schultz: Journalismus: Das Lehr- und Handbuch. Köln 2023 Weischenberg, Siegfried: Journalistik. Bd.-2. Opladen 1995 Wilke, Jürgen: Grundzüge der Medien- und Kommunikationsgeschichte. Köln 2008 Wilke, Jürgen u. a. (Hrsg.) Fischer Lexikon Publizistik Massenkommunikation. Frankfurt a. M. 2014 Wenzel, Karl Egbert u.a.: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung. Köln 2018 Wolff, Volker: ABC des Zeitungs- und Zeitschriftenjournalismus. Konstanz 2006 <?page no="19"?> Vorwort „Zeitungs-Verfasser [ Journalisten] sollten allesamt kluge Leute seyn.“ Diese Randbe‐ merkung, im Fachjargon auch „Glosse“ genannt, findet sich in einem vielzitierten Journalistik-Kompendium („Zeitungs Lust und Nutz“; 1695) des späten 17. Jahrhun‐ derts. Der Autor, ein Sprachgelehrter und Publizist namens Kaspar von Stieler (1632- 1707), gilt heute als einer der Ur-Väter der deutschen Journalistik. Er selbst war umfassend gebildet. In Erfurt geboren, hatte Stieler u. a. Medizin, Jura, Theologie und „Beredsamkeit“ (Rhetorik) studiert - und nebenbei die neuartigen „Relationen“ und „Avisen“, wie man Zeitungen damals bezeichnete. Diese seien „der Grund / die Anweisung und Richtschnur aller Klugheit“ (Stieler) - und Journalisten demzufolge ihr Hirn. Auf rund 760 Seiten setzte sich Stieler mit dem neuartigen Berufsbild der „Zeitunger“ auseinander - und gelangte zu einer weiteren grundlegenden Erkenntnis: Es sei „keine geringe Kunst, Zeitungen zu schreiben“. Stielers Sätze haben das Bleizeitalter überdauert, ohne Patina anzusetzen. Sie besitzen noch im Siliziumzeitalter des Journalismus Gültigkeit. Journalisten sollen über eine „gute Allgemeinbildung“ verfügen und in der Lage sein, durch Recherchen Wissenslücken zu schließen. Das Recherchieren ist ihre Grundtechnik, sie ist - wie das Schreiben - erlernbar. Dafür gibt es Ratgeber Solche Ratgeber sind nicht neu; Ende des 19. Jahrhunderts kamen sie in Mode. Gedacht waren sie für die zahlreichen, oft nur unzureichend qualifizierten „Neulinge“ in der Branche, die in den boomenden Pressesektor drängten. Die Massenpresse benötigte Personal. Und geradeaus schreiben meinte schließlich jeder zu können (auch wenn es bei der Grammatik und Orthographie bisweilen haperte). Korrektoren gab es noch nicht. Ins Blatt kam, was ein Autor auf seiner Maschine tippte - und ein Setzer in Blei goss. Ferdinand Lassalle (1825-1864) bilanzierte in den 1860er Jahren, mit Blick auf die fehlerteufligen, teils unlauteren Zeitungsinhalte, der Journalismus sei „ein Sammelplatz aller Mittelmäßigkeiten, aller ruinierten Existenzen, aller Arbeitsscheuen und Nichtwisser“, „ihre Lügenhaftigkeit, ihre Verkommenheit, ihre Unsittlichkeit [würde] von nichts anderem überboten als vielleicht von ihrer Unwissenheit“. Die Pannen, Patzer und Peinlichkeiten ihrer Kollegen blieben natürlich auch Journa‐ listen nicht verborgen. Einer von ihnen war der Berliner Buchautor und Theaterkritiker Richard Wrede (1869-1932). Wrede hatte eine Vision: eine universitäre Ausbildung für angehende Journalisten. Noch vor der Jahrhundertwende (1899) gründete er eine private Hochschule in Berlin - und schrieb ein Buch: einen Ratgeber für „Studierende“ [sic] und für „Männer der Praxis“ ( Journalistinnen gab es noch kaum). Er enthielt einen juristischen Teil und gab Einblicke in eine noch neue redaktionelle Berufspraxis. Auch Wrede brach eine Lanze für intelligente Köpfe im Journalismus (wenn er z. B. schonungslos konstatierte: Es sei „selbstverständlich, daß einem geborenen Dummkopf <?page no="20"?> die Fähigkeit zu redigieren nicht beigebracht werden kann“). Andere Ratgeber-Autoren konnten da kaum widersprechen. Johannes Frizenschaf („Die Praxis des Journalisten“; 1901) und Richard Jacobi („Der Journalist“; 1902) sind hier beispielhaft zu nennen. Wie viel Bildung braucht ein Journalist? Eine Frage wurde ventiliert: Wie viel Bildung braucht ein Journalist? Muss er studiert haben? Oder reicht eine praktische Einweisung? Die Antwort war: Letztere reicht für den „normalen“ Journalisten ohne Weiteres hin. Es schlug die Geburtsstunde des Volontariats, der berufspraktischen Ausbildung von Anfängern, die Neulinge ertüchtigen sollte, dem „Druckfehlerteufel“ das Handwerk zu legen, und mit ihm dem betagten Lügengespenst, das seit Jahrhunderten durch den Blätterwald geisterte und Leser erschreckte. Die akademische Ausbildung von Journalisten ist inzwischen Standard; einige Semester haben Volontäre in der Regel absolviert, bevor sie sich der Presse zuwenden. Nach allgemeiner Ansicht gelten sie damit als hinreichend qualifiziert, in der Frühphase des Journalismus wären sie damit sogar überqualifiziert gewesen. Denn „Zeitungs‐ schreiber“ waren üblicherweise Druckereibesitzer, Postbedienstete, Buchhändler, kurz, alle, die sich für diese Tätigkeit geeignet hielten. Doch wie sollte man erkennen, dass jemand geeignet war? Den Urvätern der Journalistik fiel hier eine Reihe von Adjektiven ein. „Unparteyisch“, „rechtschaffen“, „vernünftig“ und vor allem „wahrhafftig“ sollten Journalisten ihrer Meinung nach sein, darin war man sich einig. Tobias Peucer (1690) forderte vor allem Glaubwürdigkeit und unbedingte „Wahrheitsliebe“; auch Verstand und Urteilskraft seien vonnöten, um „glaub- und denkwürdige Tatsachen von unbe‐ deutenden oder unwahren Nachrichten oder Gerüchten zu unterscheiden“ (Peucer 1690). Und daran haperte es bisweilen, wie kolportiert wurde. Journalisten hielten es mit der Wahrheit nicht immer genau, sie waren bestechlich und plagiierten. Ein Copyright gab es im Mittelalter nicht - und lange auch keine Journalistenausbildung. Jeder schrieb, wie er es für richtig hielt und wie es der Obrigkeit genehm war. Denn die las natürlich aufmerksam mit. Aus heutiger Sicht mögen damalige Formulierungen befremdlich wirken, doch folg‐ ten sie einer ausgeklügelten Schreibstrategie, die auch Clickbaiting, Fake News oder Schleichwerbung nicht scheute. Sie waren unter den Pionieren der Zeitungsschreiberei nicht unüblich, nur unter anderen Bezeichnungen als heute. „Zeitunger“ setzten schon immer auf sensationelle News, um erfolgreich zu sein, getrieben von einer „Newsgier“ des Publikums, und sie wagten sich in Untiefen zwischen Realität, Gerücht und alternativen Fakten. Das machte sie anfällig für Kritik. Man traute ihnen nicht. Neues aus einer gedruckten Zeitung zu erfahren, erschien generell suspekt. Man hatte den Eindruck, als verschanze sich der Autor, vermutlich aus gutem Grund, hinter den Druckzeilen. Heutige Journalisten verschanzen sich nicht. Im Gegenteil. Sie stehen im Rampen‐ licht: ob als Reporter, Korrespondent, Moderator oder Leitartikler, als Blogger oder 20 Vorwort <?page no="21"?> Influencer. Und sie verstecken sich nicht vor dem Publikum, sondern interagieren mit ihm, selbst wenn sie dabei im Internet von Trollen gehatet werden. Das Internet hat einen neuen, offenen Journalismus hervorgebracht und ihn vielfach von redaktionellen Zwängen „befreit“. Journalist sein kann heute jeder, ohne Volonta‐ riat, ohne akademische Bildung. Nur noch Inhalte zählen - und Quoten. Doch wie sollen Blogger & Co. berichten, wie sollen sie ihren Sorgfaltspflichten genügen, wenn niemand es ihnen beibringt? Ratgeber- und Lehrbücher sagen es ihnen. Sie verraten, wie man Meldungen schreibt, was eine Nachricht ist, wie eine Reportage funktioniert und was man sonst noch alles als Journalist können, wissen und beachten muss. Einige Ratgeber sind erhältlich. Zu diesem Buch Die vorliegende Veröffentlichung hat den Anspruch, sich hier einzureihen - einem universalen Konzept folgend, das schon dem Zeitungspraktiker Richard Wrede (1902) vor mehr als 100 Jahren mit seinem Ratgeber vorschwebte. Wrede hatte eine alles‐ umfassende Gesamtschau des Journalismus vor Augen, eine Gegenüberstellung von Theorie und Praxis. Unter dem Titel „Journalismus heute“ ist dieses Lehrbuch gewissermaßen ein Update. Es stellt den heutigen Journalismus in einer spannenden Phase dar: in seiner gegenwärtigen Morphose, die gekennzeichnet ist durch eine Hybridisierung der Arbeit durch Künstliche Intelligenz, einhergehend mit grundlegenden Veränderungen im Nutzungsverhalten des Publikums und einem neuen Selbst- und Rollenverständnis der freien Online-Journalisten. Journalistische Morphosen sind nicht neu. Der Journalismus war nie ein autonomes, geschlossenes System, sondern ein veränderliches gesellschaftliches Teilsystem zur Be‐ friedigung des Informationsbedürfnisses und passte sich, entsprechend den aktuellen Erfordernissen, Entwicklungen und medientechnischen Neuerungen an. Meilensteine waren hier die Erfindung von Druckmaschine, Telegraphie, Computer & Co. Aktuell ist es das Internet, das den Journalismus wieder einmal „revolutioniert“, herkömmliche Muster in Frage stellt. Wie sieht der Journalismus der Zukunft aus? Wie werden Journalisten künftig arbeiten? Im pressehistorischen Kontext gesehen, wirken diese Fragen weniger dramatisch, geben vielmehr Anlass zu einer grundsätzlich optimistischen Betrachtungsweise der gegenwärtigen „Mediamorphose“, die auch Chancen beinhaltet. Das Berufsbild ist wieder einmal im Wandel, herkömmliche Mechanismen greifen nicht mehr ineinander und müssen nachjustiert werden. Insgesamt müssen heutige Journalisten deshalb insgesamt mehr können als ihre Vorgänger - mehr als das Beherr‐ schen der alten Grundtechniken wie Recherchieren, Schreiben, Redigieren und Prä‐ sentieren von Beiträgen. Journalisten sind zunehmend auch Kommunikationsmanager, die mit Quoten und Keywords jonglieren und Künstliche Intelligenz dabei weniger als Gefahr denn als Chance verstehen. Das Publikum ist mündig geworden; User haben eine neue, aktivere Vorstellung von Kommunikation, in die sich einbezogen werden Vorwort 21 <?page no="22"?> möchten. Journalisten müssen ihnen auf Augenhöhe begegnen. Das vorliegende Buch leistet dabei Hilfestellungen. ● Kapitel 1 blickt zurück. Es widmet sich der Entstehungsgeschichte des Journalis‐ mus, von den allerersten Anfängen bis ins Internetzeitalter, und umreißt kurz die unterschiedlichen Epochen. ● Kapitel 2 setzt sich mit dem gegenwärtigen Berufsbild des Journalisten auseinan‐ der und geht der Frage nach: Wie werde ich Journalist? ● Kapitel 3 durchleuchtet - praxisnah - die gesetzlichen Pflichten und ethischen Grundsatzfragen des Journalisten. ● Kapitel 4 stellt die Genres und Muster der Berichterstattung dar: vom Fachjour‐ nalismus bis zum Boulevardjournalismus und Roboterjournalismus. ● Kapitel 5 schildert den journalistischen Arbeitsprozess in fünf Schritten: von der Themenfindung, Recherche, Auswahl der Textform und das Schreiben bis zum Redigieren und Präsentieren. ● Kapitel 6 stellt die verschiedenen Formen der journalistischen Darstellung vor: von der Tickermeldung bis zur Reportage. ● Kapitel 7 widmet sich dem journalistischen Kernhandwerk: dem Schreiben und Vermitteln von Nachrichtenstoffen. ● Kapitel 8 setzt sich mit der aktuellen Arbeitssituation der Journalisten auseinan‐ der und geht der Frage nach, wie der Journalismus der Zukunft aussehen wird und wie Journalisten arbeiten werden. Norbert Jonscher Braunschweig, November 2025 22 Vorwort <?page no="23"?> 1 Geschichte des Journalismus 1.1 Die Ursprünge - Der Mensch als kommunikatives Wesen Wissen nutzt. Scientia prodest. Menschen streben nach Informationen, die nützlich sein könnten, angetrieben durch eine instinktive „Neu-Gier“. Laut Aristoteles (384 bis 322 v. Chr.) ist dieses Streben für den Menschen elementar; und selbst Physik-Nobel‐ preisträger Albert Einstein (1879-1955) bekannte einmal, er besitze „keine besondere Begabung“, er sei „nur leidenschaftlich neugierig“. Neugier und Wissensdurst trieben bereits den Homo sapiens, als er sich vor rund 200.000 Jahren in Afrika auf den Weg machte, die Welt zu erkunden. Bis ins heutige Eu‐ ropa führten ihn seine interkontinentalen Wanderungen. Instinktiv erkundete er seine Umwelt (White 1959, Schmid 2008, S. 26) - und informierte wissbegierige Artgenossen über Neues: über Gefahren, die genaue Position von Nahrungsquellen, über Jagd- und Schlafmöglichkeiten. Er kommunizierte - und befriedigte damit ein instinktives Aktualitätsbedürfnis, das zu allen Zeiten Grundlage menschlichen Überlebens war, in etwa gleichzusetzen mit jener instinktiven Aufmerksamkeit, mit der Tiere allgegen‐ wärtig Veränderungen in ihrer Umwelt beobachten, um Gefahren zu registrieren und zeitnah reagieren zu können (Vogt 1979, S.-68; Burkart 2002, S.-131). Auch Tiere kom‐ munizieren, Bienen z. B. lotsen Artgenossen per Körpersprache zu besonders üppigen Nektarquellen. Der Mensch, das kommunikative Wesen schlechthin, entwickelte im Laufe der Jahrtausende präzisere, ausgeklügelte Kommunikationstechniken. Sie gelten als Garant der Evolution, die Kommunikation als „sine qua non des menschlichen Lebens“ (Watzlawick 1969, S.-13). Ein biologischer Grund dafür, dass Menschen intensiver kommunizieren, war stets ihre körperliche Unterlegenheit gegenüber größeren Lebewesen. Ihnen muss instinktiv klar gewesen sein: Nur in einer gut informierten Gemeinschaft konnten sie überleben. Man erhielt Informationen - und gab sie reflexartig weiter. So gesehen, war der Homo sapiens ein urzeitlicher „Prototyp“ des heutigen Journalisten. Laute und Gebärden waren anfangs seine Medien. Noch war die Kommunikation sprachlos. 1.1.1 Die Rolle der Sprache - Wie aus Informationen Wörter wurden Das änderte sich vor rund 40.000 Jahren, als sich das Sprachzentrum im Gehirn entwickelte. Es befähigte den Menschen als geborenen Geschichten- und Neuigkei‐ tenerzähler zur Nutzung eines völlig neuartigen Super-Mediums: der Sprache, die abstraktes Denken ermöglichte. Sie hob die urzeitliche Kommunikation auf eine neue Stufe und verhalf Homo sapiens dazu, zur dominanten Spezies auf der Erde zu werden ( Jespersen 1925, Berndorff 2022, S. 14-20). Ihm war es nun möglich, Wissen von einer Generation zur nächsten zu übermitteln, das ermöglichte die Ansammlung von <?page no="24"?> kollektivem Nutzwert-Wissen, beispielsweise über die Genießbarkeit von Pflanzen oder das Herstellen von Werkzeugen. Die Sprache war Medium der Urzeit (Wilke 2008, S. 4). Die urzeitlichen Berichte mussten anschaulich, verständlich und präzise sein. Das gemeinsame Teilen von Geschichten hatte daneben auch eine soziale Funktion: Es schuf ein Gefühl von Identität, vermittelte Überzeugungen und stärkte den sozialen Zusammenhalt einer Gruppe. Aus heutiger Sicht würde man diese Sekundärfunktion mit dem Begriff Sozialisation bezeichnen. Sprache belebte die Kommunikation, doch sie stieß als Medium an Grenzen. Sie ließ sie sich nicht über Raum und Zeit transportieren, technische Medien waren dafür erforderlich. Sie sollten erst sehr viel später erfunden werden. Dabei fehlte es Menschen in der Antike und bis hinein ins Mittelalter nicht an räumlicher Mobilität, um zu kommunizieren. Mobilität war sogar ihre Grunddisposi‐ tion. Das Imperium Romanum stellte einen gewaltigen Binnenmobilitätsraum dar, in dem zahllose Personen und Gruppen unterwegs waren: Soldaten, Händler, Kleriker, Amtsträger, Angehörige der Eliten, Pilger und andere mehr. Ganze Stämme streiften auch im Gebiet des heutigen Europas und Vorderasiens umher, noch vor der spätantiken Völkerwanderung in der Zeit vom 4. bis 6. Jahrhundert. Erst ab dem 11. Jahrhundert, als neue Techniken in der Landwirtschaft die Basis für ein stationäres Leben schufen, wurden die Menschen allmählich sesshafter. Die Leibeigenschaft (ab dem 16. Jahrhundert) fesselte die unfreie Bevölkerung schließlich für lange Zeit an die Scholle von Grundherrn, während Handwerker und Händler in den Städten kaum Gelegenheit fanden, ihre Stadtmauern zu verlassen. Nachrichten von außerhalb waren für die arbeitende Bevölkerung Mangelware. Um zu erfahren, was außerhalb ihres Lebenskreises passierte, waren die Menschen, bevor die ersten Zeitungen erschienen, auf mündliche Schilderungen von Reisenden angewiesen. Diese berichteten über fremde Länder, Menschen und deren Sitten, selbst geleitet von einem Bedürfnis, Erlebnisse mit anderen zu →-teilen. Hintergrund | Psychologie des Teilens und Weitersagens Das Bedürfnis des Teilens und Weitersagens, des Tratschens über Alltagserleb‐ nisse, erlebt im Internetzeitalter eine Renaissance in Social-Media-Kanälen. Selbst banalste Informationen werden gepostet, um Likes zu erzeugen und den Dialog in Gang zu halten. Dieses Teilen ist laut Psychologen ein angeborener Trieb. Menschen, die Infor‐ mationen austauschen, tun dies, um Beziehungen aufzubauen, zu stärken und zu unterstützen, so wie z. B. Menschenaffen sich gegenseitig lausen. Studien belegen: Ein weiteres Motiv ist die Sucht nach Likes und Zustimmung, ein Nebeneffekt die Stärkung des Selbstwertgefühls (New York Times 2011; Hoffmann 2019). 24 1 Geschichte des Journalismus <?page no="25"?> Abb. 1.1: Menschen haben ein starkes Bedürfnis, Informationen miteinander zu teilen. Teilen als urzeitlicher Anachronismus Dass oft selbst private Informatio‐ nen von Gruppenmitgliedern in‐ stinktiv gepostet werden, basiert Studien zufolge zum einen auf einer rationalen, strategischen Entschei‐ dung: User schätzen mögliche Ri‐ siken geringer ein als die potenzi‐ ellen Vorteile des Teilens und der Integration in soziale Verbindun‐ gen (Carbone & Loewenstein 2023). Dahinter verbergen kann sich aber auch ein emotionaler, zwanghafter Prozess: ein Relikt aus urzeitlichem Verhalten. Manche Menschen scheinen bis heute darauf programmiert zu sein, Informationen mit anderen zu teilen, weil sie darin einen Vorteil für die Gruppe sehen, auch wenn sie damit nicht mehr dem ursprünglichen evolutionären Zweck dienen (Carbone & Loewenstein 2023). 1.1.2 Schriftzeichen und erste Texte - Wissen wird handschriftlich kommunizierbar Bis zur Erfindung der Schrift dominierte der mündliche Bericht die Kommunikation, übermittelt durch interagierende „Menschmedien“ (Faulstich 2004, S. 23). Die Schrift läutete vor rund 5.500 bis 6.000 Jahren eine neue, raumzeitlich unabhängige Phase der frühzeitlichen Kommunikation ein: die bis heute andauernde chirographische Epoche. Die Babylonier ritzten ihre Nachrichten in Tontafeln, im Alten Ägypten diente Papyrus als Schriftträger, im antiken Griechenland und Rom benutzte man mit Wachs beschichtete Tafeln aus Holz, um Wissenswertes zu notieren. Die Inhalte waren pragmatischer Natur: Es ging ausschließlich darum, mit Symbolen Besitzverhältnisse zu dokumentieren. Frühzeitliche Wirtschaftstexte dieser Art sind teilweise bis heute erhalten (Hagedorn & Cortesi 1985, S. 126). In Pompeji, das im Jahr 79 n. Chr. unter der Lava des Vesuvs versank, fanden sich an Hauswänden Inschriften, mit denen Gasthäuser für sich Reklame machten; Gladiatorenspiele wurden in diesen „Wandzeitungen“ angekündigt, vermisste Gegenstände beschrieben, Suchanzeigen geschaltet (Huttner 2011, S.-7). Bereits in der Urzeit hatten Menschen das Bedürfnis, ihre Gedanken und Ideen festzuhalten, beispielsweise durch Höhlenmalereien. Sie dokumentieren noch heute Existenz und Aussehen z. B. von damaligen Tierarten. Auch besondere Ereignisse verdienten es, handschriftlich überliefert zu werden. Belege hierfür finden sich bereits bei den Babyloniern, Assyrern, Ägyptern und Persern. Erhalten sind insbesondere Inschriften, in denen die Taten der Herrscher gepriesen werden. In der griechischen 1.1 Die Ursprünge - Der Mensch als kommunikatives Wesen 25 <?page no="26"?> Abb. 1.2: Der griechische Geschichtsschreiber He‐ rodot (ca. 490/ 480 bis ca. 430/ 420 v.-Chr.) Abb. 1.3: Der Athener Geschichtsschreiber Thu‐ kydides (ca. 460 bis 404 v.-Chr.) Antike galt Herodot, er wirkte im 5. Jahrhundert v. Chr., als der „Vater der Geschichts‐ schreibung“; er widmete sich insbesondere den Perserkriegen, beschrieb am Rande aber auch Aspekte des Alltagslebens (Quelle: Ammianus 26,1,1). Nach heutigen Maßstäben waren die Werke der bedeutenden antiken Geschichtsschreiber (Herodot, Thukydides, Polybios, Li‐ vius, Tacitus. Ammianus) von zweifelhafter Geschichtsgenauig‐ keit. Die Autoren pflegten einen eher künstlerisch-literarischen Stil, fühlten sich nicht so sehr der Objektivität verpflichtet, wie man meinen könnte (Fox 2001, S. 76-93). Sie bearbeiteten das ihnen vorliegende Material vielmehr nach ihrem Geschmack, interpretierten Darstellungen und manipulierten, wenn es ihnen geboten erschien, auch Aussagen oder ließen sie weg. Wahrheit und Wahrhaftigkeit fühlten sie sich nicht ver‐ pflichtet. Eine Ausnahme war der Athener Thukydides (ca. 460 bis 404 v. Chr.), der im 5. Jahrhundert ambitioniert über den Pe‐ loponnesischen Krieg zwischen Athen und Sparta berichtete. Ihm war es ein Anliegen, der Nachwelt möglichst wahrheits‐ genaue und objektive Schilderungen der geschichtsträchtigen Auseinandersetzung zu hinterlassen, und er entwickelte dabei eine präzise, an heutigen „Qualitätsjournalismus“ erinnernde Recherche-Methode (Huttner 2011, S.-10). Thukydides war es daran gelegen, auch die Motive beider Kriegsparteien durch Recherchen zu ergründen. Er schrieb: Hintergrund | „… bis ins Einzelne nachgegangen“ (Thukydides) „Was aber tatsächlich geschah in dem Kriege, erlaubte ich mir nicht nach Auskünften des ersten besten aufzuschrei‐ ben, auch nicht nach meinem Dafürhalten, sondern bin Selbsterlebtem und Nachrichten von andern mit aller er‐ reichbaren Genauigkeit bis ins Einzelne nachgegangen.“ Mühsam sei diese Forschung gewesen, „weil die Zeugen der einzelnen Ereignisse nicht dasselbe über dasselbe aussagten, sondern je nach Gunst oder Gedächtnis“ (Thu‐ kydides: Peloponnesischer Krieg Buch 1, Kap. 22). Und weiter: „Die Geschehnisse des Krieges glaube ich nicht auf Grund beiläufiger Informationen niederschreiben zu dürfen, auch nicht so, wie es mit richtig schien, sondern - egal ob ich selbst dabei war oder ob andere mich infor‐ mierten - indem ich jede Einzelheit mit größtmöglicher Genauigkeit erforschte.“ (Thukydides Buch I, Kap. I.I) 26 1 Geschichte des Journalismus <?page no="27"?> 1.2 Die präjournalistische Epoche (Antike bis Ende 15.-Jahrhundert) - Das Nachrichtenwesen bis zum Entstehen der periodischen Presse Die Etablierung der Schrift war ein erster Quantensprung für die Entwicklung der zwischenmenschlichen Kommunikation. Weitere sollten erst sehr viel später folgen. Und es waren ausgeklügelte Methoden in der Kommunikations- und Nachrichtentech‐ nik, die ab dem späten Mittelalter die Entstehung des Journalismus forcierten: anfangs war es der Buchdruck, Jahrhunderte später folgten Telegraphie, Telefon und Rundfunk und wiederum Jahrzehnte später Elektronische Datenverarbeitung und Internet. Erfindungen in der Kommunikationstechnik waren schon in der Antike bekannt, als Nachrichten noch durch Reisende oder berittene Boten übermittelt werden mussten. Um die Aktualität der militärischen und staatspolitischen Nachrichten zu erhöhen (Wilke 2008, S. 9), kamen telegraphische Signalsysteme wie z. B. Feuerzeichen zum Einsatz. Erste Hinweise finden sich bei Perserkönig Xerxes (um 500 v. Chr.), weitere sind der griechischen Literatur zu entnehmen. So schildert Aischylos (525 bis 456 v. Chr.) in seinem Drama „Agamemnon“, wie der Titelheld mit Leuchtzeichen die Nachricht von der Eroberung Trojas ins mehrere hundert Kilometer entfernte Argos kundtat (Agamemnon, Verse 280-311, Aschoff 1984, S.-19). Römische Kurier- und Botenreiter nutzten später ein ausgeklügeltes Stafettensys‐ tem, um Nachrichten schneller bis in die entfernten germanischen Provinzen verbrei‐ ten zu können (Kolb 2000, S. 49). Ein auf dem cursus publicus, dem ausgebauten römischen Wegenetz eingerichtetes Relaissystem ermöglichte es, in festgelegten Ab‐ ständen Boten oder Pferde zu wechseln. Das beschleunigte die Übermittlung von Nachrichten (Wilke 2008, S. 9) und den Vertrieb der nahezu täglich erscheinenden kaiserlichen Informationsblätter, der in Rom herausgegebenen Acta diurna. 1.2.1 Acta diuna - Die römische Stadtzeitung und ihre Nachrichtenschreiber (bis ca. 200 n.-Chr.) Die Acta diurna sind Beleg für einen frühzeitlichen, staatlich gelenkten Journalismus, nachweislich ab Jahr 59 v. Chr. durch den römischen Konsul Gaius Iulius Caesar (100 bis 44 v. Chr.) als Informationsblatt für die Bewohner Roms herausgegeben (bis mindestens 235 n. Chr.). Anfangs sehr wahrscheinlich auf Stein- oder Metalltafeln gemeißelt, später auch auf Papyrus-Zetteln verfasst, gelten die Acta als eine Vorform der Tageszeitung (lat. diurnus = täglich). Sie enthielten Auszüge aus Senatsprotokollen (acta senatus) und Chroniken, aber auch alltägliche Nachrichten und sogar Familienanzeigen anlässlich von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen und Ehescheidungen (Kubitschek 1893, S.-290-295). 1.2 Die präjournalistische Epoche (Antike bis Ende 15.-Jahrhundert) 27 <?page no="28"?> Abb. 1.4: Gaius Julius Caesar (100 bis 44 v.-Chr.) Mit Herstellung und Vertrieb des Bulletins beauftragte Caesar private „Verleger“, wie römische Schriftsteller (Marcus Tullius Cicero, Plinius, Tacitus, Juvenal) bele‐ gen. Über die Nachrichtenschreiber weiß man wenig. Es waren wahrscheinlich staatlich bedienstete Manufaktu‐ risten (Ab actis urbis), die in einem Büro unter der Lei‐ tung eines Procurators arbeiteten (Kubitschek, Sp. 325, Kolb 2003, S.-140) und keinerlei Einfluss auf Inhalte hat‐ ten. Ihre Aufgabe bestand ausschließlich im Kopieren der ihnen vorgelegten Texte. Eine daneben erscheinende erste Wochenzeitung (Commentarius Rerum Novarum = Aufzeichnung der Neuigkeiten) enthielt eine Mischung aus Verlautbarun‐ gen und unterhaltende Nachrichten, vergleichbar mit einer heutigen Zeitung. Rund 300 Schreiber, diurnarii (lat. Journalisten) genannt, füllten das Blatt im Wo‐ chenturnus. Auch ihre Aufgabe bestand darin, zugelie‐ ferte Nachrichten niederzuschreiben. Die von kaiserli‐ chen Beamten redigierte Fassung durfte nicht verändert werden (Brennig 1994, S.-9) 1.2.2 Die Periode der „Zeitungsinger“ - Sensationsberichterstatter im 12. und 13.-Jahrhundert Mit dem Niedergang des Weströmischen Reichs im 5. Jahrhundert brach das inter‐ nationale römische Nachrichtensystem (cursus publicus) zusammen; der Brief- und Nachrichtenverkehr in Europa erlahmte. Die Acta diurna erschienen nicht mehr. Nachrichten kursierten im Spätmittelalter (bis Ende des 15. Jahrhunderts) in der Regel mündlich - nur noch wichtige politische Informationen wurden durch berittene Boten übersandt. Für Privatleute gab es kaum noch Möglichkeiten, Mitteilungen zu verschicken. „Wandernde Journalisten“ (Scherer 1883, S. 44) nutzten die Informationslücken: Minne- und Moritatensänger, meist verarmte Kleinadelige, zogen vor allem im 12. und 13. Jahr‐ hundert durchs Land und unterhielten an Königs- und Fürstenhöfen, später auch auf Märkten, Messen und Kirmesveranstaltungen nicht nur mit Liedern und Versen ihr Publikum. Sie wussten auch viel zu berichten (daher die Bezeichnung „Zeitungsinger“ = Neuigkeitensinger). Was sie unterwegs aufschnappten, ließ sich in bare Münze umwandeln (Faulstich 1996, S. 227). Das Geschäftsmodell florierte. „Der Zeitung Singer kompt / und singt die Zeitung in dem Thon…“ heißt es bei Johann Rudolf Fischer in seiner Abhandlung „Letste Weltsucht und Teuffelsbruot“ (Ulm 1623). Die wandernden Gelegenheitsjournalisten berichteten über Ereignisse, Katastrophen und Morde; sie waren geübte Nachrichten-Profis und bedienten sich bewährter Standards, um das 28 1 Geschichte des Journalismus <?page no="29"?> Publikum zu fesseln. Berichtet wurde möglichst langatmig, rührselig und dramatisch, mit einem Zeigestab wiesen sie auf bildliche Darstellungen, die auf mitgeführten Leinwandtafeln zu sehen waren. 1.2.3 Die Epoche der Brief-Berichterstattung und der Postmeister-Zeitungen (14. bis 16.-Jahrhundert) Ab dem 11. Jahrhundert löste auch in Europa das Papierzeitalter allmählich die seit dem 4. Jahrhundert der antiken Papyrusnachfolgende Pergament-Epoche ab. Das Schreiben auf präparierten Tierhäuten endete. Handel, Verwaltung und Justiz schrieben nun auf Papier, das preiswerter herzustellen und als Massenmedium besser geeignet war. In China erfunden, wurde Papier ab dem 14. Jahrhundert auch in Deutschland hergestellt. Die erste Papiermühle entstand 1390 in Nürnberg. Papier war das neue Schreibmedium, auch für Privatkorrespondenz. Der nationale und internationale Briefverkehr blühte auf (Fees 2014; Franzke 1990; Steinhausen 1899). Die private Briefpost ermöglichte nun auch den geschäftlichen Handel mit handgeschriebenen Nachrichten. Informationen konnten fortan, raumzeitlich unab‐ hängig, kursieren und ein größeres Publikum erreichen. Die Welt veränderte sich, der Fernhandel expandierte. Der Horizont der Menschen erweiterte sich. Die Verän‐ derungen schufen vor allem ab dem 15. Jahrhundert die Basis für eine professionellere Berichterstattung. Die kaiserliche Ordinari-Post, ursprünglich mit der Übermittlung diplomatischer Schriftwechsel betraut, übernahm nun auch die Beförderung von Privatkorresponden‐ zen und Nachrichtenbriefen an Fürstenhäuser, Handelsunternehmen und auch Städte. Diese unterhielten auswärtige Gesandte und Korrespondenten, um über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in anderen Ländern auf dem Laufenden zu sein (Schaube 1889, S.-539). Die briefliche Fürstenkorrespondenz war zwischen 1550 und 1650 besonders stark ausgeprägt. Über die Korrespondenten des „höfischen Nachrichtendienstes“ ist einiges bekannt; Verzeichnisse enthalten bis zu 200 Namen (Kleinpaul 1930). Die Korrespon‐ denten mussten gebildet, seriös und zuverlässig sein; sie rekrutierten sich primär aus dem Personal im Umfeld der Höfe (Wilke 2010, S. 66). Hinzu kamen Diplomaten und Offiziere, die Zugang zum politischen Geschehen hatten. Ihr Auftrag lautete, vor allem politische und militärische und Vorgänge (Kampfweise der Truppen, Befestigungen, Verwandtschaften, Feindschaften) genauestens zu beobachten und alle verfügbaren Informationsquellen auszuwerten (Nahlik 1989, S.-52; Hödl 2005, S.-12). 1.2 Die präjournalistische Epoche (Antike bis Ende 15.-Jahrhundert) 29 <?page no="30"?> Hintergrund | „… uns fleissig Nachricht geben“ In der Instruktion eines ständigen Gesandten heißt es: „Ueber das, was Tag für Tag sich zuträgt, wirst du uns fleissig Nachricht geben, indem du uns häufig während der Dauer deiner Gesandtschaft schreibst und uns wohl unterrichtet hältst über alles das, was du für nützlich und zweckdienlich erachtest“ (Schaube 1889, S. 516). Die Korrespondenten machten ihre Mitteilungen alsbald auch weiteren Kreisen zu‐ gänglich; üblich war, in halboffenen Geschäftsbriefen am Ende Absätze einzufügen oder in einem gesonderten Couvert Zettel beizulegen, auch Avise, Beylage, Zeddel, Nova oder „Zeitung“ genannt, die dazu bestimmt waren, an Freunde und Bekannte weiter‐ gegeben zu werden. Zugriff zu diesen Nachrichten-Briefen hatten u. a. auch leitende Postbedienstete, sofern sie dazu legitimiert waren. Sie nutzten die Informationen, um selbst „Zeitungen“ herauszugeben, oder agierten als Zwischenhändler und leiteten die „Avisi“ an hauptberufliche „Zeitunger“ in den größeren Städten weiter. Diese schrieben das Material zusammen, kopierten und vertrieben es an Abonnenten (Brennig 1994 S. 16). In den handschriftlichen Briefzeitungen ging es um politische Themen, um Kriegsereignisse, aber auch um Kriminalität, Unglücke, Naturkatastrophen und kuriose Wundererscheinungen, Missgeburten und sonstige Kuriositäten (Brennig 1994, S. 12). Die Blätter wurden unter der Bezeichnung „Neue Zeitung“ (ungefähr gleichbedeu‐ tend mit Neueste Nachrichten) geführt und gelten als Vorläufer und Begleiter der ab 1502 gedruckten „Neuen Zeitungen“. Erste Briefzeitungen datieren um das Jahr 1380; ihre Blütezeit reichte hinein ins 16.-Jahrhundert, gedruckte Zeitungen lösten sie allmählich ab (Grasshoff 2017). 1.3 Korrespondierender Journalismus (ab ca. 1600) - Politische und kaufmännische Gesandte sind die ersten Journalisten Als im 16. und 17. Jahrhundert die ersten periodischen Druckmedien erschienen, endete die Epoche der „Zeitungschreiberei“ (Baumert 1928, S. 18-28). Das Bleizeitalter begann; die Setz- und Druckmaschinen begleiteten fortan den Journalismus über einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten. Die neue Drucktechnik veränderte das Zeitungsgeschäft; es wurde lukrativer und schnelllebiger. Als erste periodisch (wöchentlich) erscheinende „Zeitung“ gilt das von dem Buch‐ binder und Verlagsbuchhändler Johann Carolus ab 1605 in Straßburg herausgegebene Nachrichtenblatt Relation aller fürnemmen und gedenckwürdigen Historien (= Bericht von allen wichtigen und bemerkenswerten Vorfällen). Auf der Suche nach lukrativen Nebeneinnahmen kam der Buchhändler auf die Geschäftsidee, „ettlichen Herren“ gegen ein „gewiss[es] Jahrgelt“ wöchentliche Avisen - anfangs noch handschriftliche Nachrichtenübersichten - zu liefern; die Nachrichten erhielt er wöchentlich per Postreiter aus Augsburg und Köln. Um ein größeres Publikum zu erreichen, entschloss 30 1 Geschichte des Journalismus <?page no="31"?> Abb. 1.5: Der Frankfurter Ober‐ postmeister Johann von den Birgh‐ den (1584-1645) er sich sehr bald zum Druck des Aviso. Sein Geschäftsmodell sprach sich herum; als zweite periodisches Nachrichtenblatt erschien ab 1609 der Aviso, Relation oder Zeitung von Julius Adolph von Söhne in Wolfenbüttel. In rascher Abfolge wurden weitere Blätter derselben Art gegründet: in Basel 1610, in Frankfurt am Main 1615, in Berlin 1617, in Amsterdam 1618, London 1621 und Paris 1631. Hintergrund | Postmeister Der Frankfurter Postmeister Johann von den Birghden (1584-1645) begründete im Jahr 1617 die Frankfurter Postzeitung; ihm folgte um 1617 in Kölln bei Berlin der kurfürstlich-brandenbur‐ gische Post- und Botenmeister Christoff Frisch‐ mann (1575-1618), der seine Zeitung „Avisen“, auch „Berliner Botenmeister Zeitung“ nannte. Die Exemplare von 1618 enthielten schon regelmä‐ ßig Korrespondenzen aus Amsterdam, Den Haag, Köln, Rom, Venedig, Prag und Wien. Häufig grif‐ fen Zensoren in die Berichterstattung ein, insbe‐ sondere wegen der pro-evangelischen Haltung des Blattes während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648). Zeitweilig konnte das Blatt daher nicht erscheinen. Erhalten blieb eine Verfügung des Kurfürsten Georg Wilhelm (1595-1640) vom 23. Januar 1632. Darin gestattete der Kurfürst zwar das Erscheinen der Botenmeister-Zeitung, aber was von einem Zensor nicht für „guet befunden wirdt, dasselbige soll allwege herausgelassen werden“ (Consentius 1904, S.-9). Beide, Carolus und von Söhne, waren Geschäftsleute, jedoch keine „Journalisten“, sie gaben die Nachrichten nur kommentarlos und unbearbeitet heraus. Sie folgten dem damals üblichen Nachrichten-Prinzip „Relata refero“. Hintergrund | Das Prinzip des Relata-refero Das Nachrichtenprinzip des Relata refero (lat. „Berichtetes berichte ich“ bzw. sinngemäß: „Ich gebe - nur - Gehörtes wieder“) war im Spätmittelalter eine gebräuchliche Wendung von Zeitungsherausgebern (z. B. im Vorwort der um 1615 gegründeten Frankfurter Postzeitung), um klarzustellen, dass man selbst den wiedergegebenen Sachverhalt nicht inhaltlich beurteilen kann, da man ihn nur vom Hörensagen kennt. Sie geht auf den griechischen Historiker Herodot 1.3 Korrespondierender Journalismus (ab ca. 1600) 31 <?page no="32"?> Abb. 1.6: Théophraste Renaudot (1586-1653) zurück (Historien 7,152), der bei der Wiedergabe von Informationen, für deren Wahrheitsgehalt er sich nicht persönlich verbürgen konnte oder deren exakte Quelle er verschweigen zu müssen glaubte, anmerkte, er gebe nur Dinge wieder, die er von anderen gehört hatte (→ Kap.-1.1.2). Herausgeber machten dadurch deutlich, dass sie sich als bloße Verteiler von kuriosen Neuigkeiten und ungesicherten Nachrichten verstanden und eine Haf‐ tung für die Richtigkeit ihrer Meldungen ebenso ablehnten wie die Angabe von Informationsquellen (Haß-Zumkehr 1998, S.-20-22). Als erster „Journalist“ und Begründer des Journalis‐ mus gilt der französische Arzt und Philanthrop Théo‐ phraste Renaudot (1586-1653), der sich für die Belange der unterprivilegierten Bevölkerung in seinem Land einsetzte; 1631 gründete er die La Gazette, die erste französische Zeitung, und führte darin journalistische Formate wie Nachrichten, Berichte oder Kommentare ein (Tungate 2007, S.-8; Rühl 2011, S.-84). Zu Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Ga‐ zette, protegiert durch Kardinal Richelieu und König Ludwig XIII., auf Geheiß der Obrigkeit bald jegliche öffentliche Kritik einstellte. Ins Bild passt, dass z. B. die Vorgänge der französischen Revolution mit keinem Wort erwähnt wurden, nicht einmal der Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789. Hintergrund | Die ersten „Journalisten“ Die Bezeichnung „Journalist“ (frz. journaliste) wurde im Französischen ab dem 17. Jahrhundert verwendet; er bezeichnete die Autoren der neuartigen Journale wie die ab 1665 erscheinende wissenschaftliche Fachzeitschrift Journal des sçavans oder das ab 1682 erscheinende Journal de Médecine (→ Kap. 2.1). Der französische „Journalismus“ fand Nachahmer in Deutschland; der Begriff „Journalist“ bürgerte sich sehr bald auch für jene ein, die Inhalte von Zeitungen generierten, und gesellte sich zu den bis dahin gängigen Bezeichnungen wie „Zeitungschreiber“, „Zeitunger“, „Novellist“ oder „Avisenschreiber“. Der Journalismus nahm Fahrt auf, doch noch konnten es sich Herausgeber nicht leisten, hauptberufliche Journalisten zu beschäftigen. Korrespondenten füllten mindestens noch ein Jahrhundert lang die Blätter. Spätestens seit Erscheinen der ersten Tageszeitungen (ab 1650) verschärfte sich zunehmend aber das Problem der Nachrichtenbeschaffung; Zeitungen gingen dazu 32 1 Geschichte des Journalismus <?page no="33"?> über, vermehrt Texte aus anderen Blättern zu kopieren und neue Nachrichtenquellen zu erschließen. Die ausländischen Korrespondenten belieferten nun oft mehrere Blätter. Die Phase des sogenannten „korrespondierenden Journalismus“ (Baumert 1928, S. 29-34) begann. Gleichwohl fällt es schwer, die Autoren als „Journalisten“ im heutigen Sinne zu bezeichnen. Sie schrieben nicht unabhängig, sondern weiterhin nebenberuflich und hatten auf die politischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen; zwar waren sie auf Wahrheit (→ Kap. 3.2.3) und Wahrhaftigkeit bedacht, doch noch fehlte ihnen, auch dem damaligen Zeitgeist geschuldet, ein abstraktes jour‐ nalistisches Berufsverständnis, eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer Tätigkeit. Sie berichteten, wie man in erhaltenen Zeitungen nachlesen kann, recht undifferenziert und wahllos von dem, was sie sahen und erfuhren (Adrians 2011, S.-16-34). Gleichwohl zeigen hier und da kommentierende Anmerkungen, dass den Autoren durchaus bewusst war, dass sie für ein Publikum schrieben und ihre Texte durchaus zur öffentlichen Meinungsbildung beitrugen (Adrians 1999). Die Korrespondenzen wurden in der Regel unverändert abgedruckt; eine Redaktion des Stoffes fand nicht statt (Bö‐ ning 2008, S. 222/ 223). Baumert (1928, S. 29) zählt die Periode des korrespondierenden Journalismus deshalb zur präjournalistischen Phase. Hintergrund | Die Avisenschreiber in Venedig Erste berufs- und gewerbsmäßige journalistische Tätigkeiten übten im 16. Jahr‐ hundert (zwischen 1500 und 1700) in Venedig die scrittori d`avisi aus: New‐ sletter-Schreiber, auch Reportisti oder Gazzettieri genannt, die ab Mitte des 16. Jahrhunderts kommerzielle Nachrichtendienste einrichteten und für ihre Avvisi Abonnenten in ganz Europa hatten. Die Rundbriefe wurden hauptsächlich auf dem Postweg verteilt. Venedig als damalige Handelsmetropole war auch Umschlagplatz für Informationen, die vor allem mit Schiffen aus weiten Teilen der Welt eintrafen. Die Scrittori bezogen ihre Nachrichten vor allem Kaufmannsbrie‐ fen, schrieben diese ab und verkauften die Avvisi an interessierte Kreise (Infelise 2002, S.-212-228). 1.4 Die Epoche der Schriftsteller (ca. 1750-1850) - Wie Heine, Schiller & Co. den Zeitungsjournalismus „veredelten“ Ende des 18. Jahrhunderts erwachte nach der französischen Revolution von 1789 in Westeuropa ein liberalerer Zeitgeist. Den Zeitungen, gewohnt, eher anspruchslose Lektüre zu bieten, fiel es schwer, diesen mit der noch vorherrschenden Zensur (bis Mitte des 19. Jahrhunderts) in Einklang zu bringen. Die bewährten früheren Berich‐ terstattungsmuster genügten nicht mehr dem Lesebedarf des Publikums (Baumert, 1928, S.-35). 1.4 Die Epoche der Schriftsteller (ca. 1750-1850) 33 <?page no="34"?> Abb. 1.7: Heinrich Heine (1797-1857) Eine neue Periode des Journalismus be‐ gann: der schriftstellerische Journalis‐ mus (Baumert 1928, S. 35-46), der das Genre in der Zeit zwischen ca. 1750 und 1850 prägte. Die Ära der Provinz-Post‐ meister endete; angetrieben von einem journalistischen Impetus, entdeckten In‐ tellektuelle wie Heine, Kleist, Schiller, Schubart, Görres oder Marx die Zeitung als Medium und übernahmen bei den Blättern - teils leitende - Funktionen. Ihre Beiträge „veredelten“ die Blätter, die „Edelfedern“ kreierten zugleich bisher nicht gekannte Textsorten wie Glosse und Kommentar (Pöttker 2012). Bereits von 1751 bis 1755 war Gott‐ hold Ephraim Lessing als Rezensent für die Berlinische privilegirte Zeitung tätig, Verleger Christian Friedrich Voß hatte ihm die Redaktion des „Gelehrten Arti‐ kels“ übertragen. Ab 1826 schrieb der Musikkritiker und Dichter Ludwig Rellstab für die Vossische Zeitung. Zwischen 1870 und 1890 verfasste Theodor Fontane rund 700 Theaterkritiken über die Aufführungen des Berliner Schauspielhauses für das selbe Blatt (Krings 2008). Die genannten „Tagesschriftsteller“ waren Begründer eines neuen, ambitionierten Zeitungsjournalismus, der dem revolutionären Zeitgeist entsprach. Dies erschien ihnen laut Baumert (1928, S. 42) als eine „sittliche Pflicht“. Doch noch waren die Verdienstmöglichkeiten bescheiden; es war nicht daran zu denken, sich als Journalist zu verdingen und damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es fehlten feste hauptbe‐ rufliche Arbeitsmöglichkeiten (Baumert 1928, S.-46). Auf der anderen Seite kristallisierte sich ein neues Berufsbild des Journalisten immer mehr heraus. 34 1 Geschichte des Journalismus <?page no="35"?> Abb. 1.8: Joseph Görres (1776-1848) Abb. 1.9: Karl Philipp Mo‐ ritz (1756-1793) Die Presse wurde aufgefordert, sich proaktiv am öffentlichen Diskurs zu beteiligen. Ein Vordenker war Joseph Görres (1776- 1848), einer der einflussreisten Publizisten im 19. Jahrhundert. Er forderte 1814 im Rheinischen Merkur (Nr. 80 vom 1.7.1814, S. 3), den er von 1814 bis Anfang 1816 herausgab: Es sei nunmehr „allgemein . . . als ein knechtischer Grundsatz verworfen“, dass Zeitungen „bloß Thatsachen erzählen, und jedes Urtheils sich enthalten sollen“. Stattdessen sollten die Zeitungen nach Görres „in Zucht und Maaß wie sich geziemt, aber auch äußerlich frey und ungefesselt, das Wort für die öffentliche Meinung führen; Tribunen sollen sie die große Mehrheit vertreten, sie sollen der Mund des Volkes und das Ohr des Fürsten seyn. Was Alle wünschen und verlangen, soll in ihnen ausgesprochen werden; was Alle drückt und plagt darf nicht verhohlen bleiben; Einer muß seyn, der da die Wahrheit zu versprechen verbunden ist, unumwunden ohne Vorbehalt und Hinderniß“ (Görres 1814, S.-3). Der Dichter und Journalist Christian Schubart (1739-1791) forderte ein öffentliches Blatt, „worin alles, was im Lande vorgeht, angezeigt, beschrieben und darüber räsoniert würde“ (Zur Geschichte des menschlichen Herzens, 1775). Karl Philipp Moritz (1756-1793) propagierte in seiner 1784 erschienenen Schrift Das Ideal einer vollkommnen Zeitung: Zeitungen müssten als „Blatt für das Volk“ eine vom Staat unabhängige „Stimme der Wahrheit“ und ein „unpartheiisches und unbestechliches Tribunal“ sein, das „Unterdrückung, Bosheit, Ungerechtigkeit“ mit „Verachtung und Schande brandmarkt“. Eine vielgelesene Zeitung, ein „Volksblatt“, räsonierte der Autor weiter, sei „vielleicht das beste Vehikel, wodurch nütz‐ liche Wahrheiten unter das Volk gebracht werden könnten“. Sie sei „der Mund, wodurch zu dem Volke gepredigt, und die Stimme der Wahrheit, so wohl in die Paläste der Großen, als in die Hütten der Niedrigen dringen kann“. 1.4 Die Epoche der Schriftsteller (ca. 1750-1850) 35 <?page no="36"?> 1.5 Die redaktionelle Phase (ab 1850) - Aus „Zeitungsschreibern“ werden Redakteure Die Aufhebung der staatlichen Zensur (1848) und die Freigabe des Anzeigengeschäfts auch für private Tageszeitungen (1847) läutete ein neues Kapitel des deutschen Journalismus ein: die redaktionelle Phase, einhergehend mit einer Professionalisierung des Journalismus. Der staatliche Insertionszwang endete; er war 1727 in Preußen eingeführt worden und verfügte, dass gewerbliche Anzeigen (Gerichtstermine, Ausschreibungen, Kon‐ kurse, Zwangsversteigerungen und sogar Listen der in den Hotels abgestiegenen Fremden) und private Inserate ausschließlich in eigens dafür gegründeten staatlichen Intelligenzblättern veröffentlicht werden durften. Tageszeitungen durften bis dahin lediglich redaktionelle Texte abdrucken, keine Anzeigen. Der Zeitungsverkauf war ihre einzige Einnahmequelle. Die Öffnung für das Anzeigengeschäft verhalf ihnen zu einer neuen wirtschaftlichen Basis; sie konnten nun feste Arbeitsplätze in Redaktionen anbieten. Der Beruf des Journalisten entstand und war vor allem für „verhinderte Schriftsteller“ eine Alternative, ebenso für Personen, „die anderswo in der Gesellschaft keine Berufschancen hatten, etwa aus politischen Gründen“ (Wilke 2013, Rn 30). Schätzungen zufolge gab es vor 1848 um die 400 Journalisten in Deutschland, am Ende des Jahrhunderts dürften es ca. 2.500 gewesen sein und im Jahr 1906 bereits ca. 4.600 (Wilke 2013, Rn 30). Ihre Arbeitssituation war, beurteilt aus heutiger Sicht, teilweise noch recht unbefriedigend. Hintergrund | Bericht zur Arbeitssituation (1894) Die Arbeitssituation von Zeitungsredakteuren und freien Mitarbeitern und insbe‐ sondere deren Bezahlung beschreibt der Verleger Jakob Lukas Schabelitz (1827- 1899) in einem Vorwort zu einer Buchveröffentlichung des Redakteurs Carl Alexander Freimuth („Journalistenloos. Aus den Erinnerungen eines Redakteurs“. Zürich 1894) schonungslos: Die Bezahlung des deutschen Journalisten sei „eine jämmerliche […] 95 Prozent fristen ein recht klägliches Dasein“ (S. 10). So erhalte ein leitender Zeitungsredakteur oft nur 1500 Mark Jahresgehalt; eine Folge sei, dass qualifizierte Leute die Branche mieden. Es seien mehrheitlich „verdorbene Handwerker, entlassene Beamte und ähnliche Existenzen“, die „sich um Redakti‐ onsposten erfolgreich bewerben“. Deren Leistungen seien dementsprechend. Ein französischer Journalist z. B. erhalte für seine Beiträge ein fünfbis sechsmal so hohes Honorar wie ein deutscher Kollege (S.-13). Vor diesem Hintergrund bildeten sich die ersten journalistischen Berufsorganisationen heraus, gemeinschaftliche Interessenvertretungen für die schreibende Zunft. Erste Ansätze hatte es bereits in den dreißiger und vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts gegeben. Beispiele sind der 1832/ 1833 gegründete Preß- und Vaterlandsverein und 36 1 Geschichte des Journalismus <?page no="37"?> Abb. 1.10: Der Publizist und Politi‐ ker Karl Biedermann (1812-1901) der 1842 gegründete Leipziger Literatenverein (Wilke 2013, Rn 41). Hier fand das schreibende Gewerbe erstmals eine Anlaufstelle. 1864 fand unter Vorsitz von Karl Biedermann, leitender Redakteur der Leipziger Deutschen Allgemeinen Zei‐ tung, in Eisenach der 1. Deutsche Journalistentag statt, bei dem es u. a. um Probleme der Altersversicherung und der Altersversorgung ging. Der Journalismus war zu einer Profession geworden (Wilke 2013, Rn 42). Der 1895 gegründete Verband deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine (VDJSV) bildete dann die erste zentrale Berufsorganisation, die sich u. a. um die Ein‐ führung von Journalistenausweisen (Identitätskarten) kümmerte (Wilke 2013, Rn 42). 1902 gründete der Journalist Richard Wrede den Ver‐ ein Deutscher Redakteure, einen Vorgänger des Deut‐ schen Journalistenverbandes (Engeroff 1991, S. 25). Er sollte die berufliche Organisation aller Redakteure in Deutschland sein. Sprachrohr des Vereins war die Die Redaktion, eine Fachzeitschrift für Redakteure, Journalisten, Schriftsteller und Verleger. Ebenfalls in Berlin wurde 1909 der Bund deutscher Redakteure gegründet, der sich ein Jahr später mit dem Verband Deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine zum Reichsverband der deutschen Presse (RDP) zusammenschloss (Engeroff 1991, S.-25). Man weiß heute wenig über damalige Journalisten; ihre soziale Situation fand lange wenig Beachtung. Erst 1910 regte der Soziologe Max Weber eine „Enquete über das Zeitungswesen“ an, um eine empirische Grundlage für eine Soziologie des Zeitungswesens zu erarbeiten. Doch dazu kam es nicht; der Erste Weltkrieg (1914- 1918) kam dazwischen. Eine der ersten Berufsstatistiken, erhoben vom Reichsverband der Deutschen Presse, datiert aus dem Jahr 1927. Danach hatten 11 Prozent der Zeitungsredakteure einen Volksschulabschluss (häufig waren dies ehemalige Setzer und Drucker, die als Alleinredakteure an Kleinstadtzeitungen tätig waren), 26 Prozent hatten eine höhere Schule besucht und 63 Prozent ein Universitätsstudium absolviert ( Jentzsch 1928, S.-393-397). 1.5 Die redaktionelle Phase (ab 1850) 37 <?page no="38"?> Abb. 1.11: Blick in die Redaktion einer schwedischen Zeitung (1903) 1.6 Die redaktionstechnische Periode (ab ca. 1975) - Computer verändern das Berufsbild von Redakteuren Bis in die 1970er Jahre gab es in Printunternehmen eine innerbetriebliche Trennung zwischen Redaktion und Produktion (Setzerei, Druckerei). Journalisten leisteten die „geistige Arbeit“, sorgten für die Medieninhalte. Setzer, Metteure und Drucker waren für die Gestaltung und Herstellung des Produkts zuständig (Pürer & Raabe 1994, S. 37). Das änderte sich ab Mitte der 1970er Jahre, als erste computergesteuerte Texterfassungs- und -bearbeitungssysteme in die Redaktionen Einzug hielten. Sie ermöglichten massive innerbetriebliche Rationalisierungen. Redakteure übernahmen zunehmend die Arbeit der Setzer und Metteure, deren Berufe bis Ende des Jahrhunderts nahezu komplett aus der Tageszeitungsbranche verschwanden. Hinzu kam die Mög‐ lichkeit, Bilder am Computer zu bearbeiten und sogar Infographiken und Schaubilder herzustellen (Pürer & Raabe 1994, S.-37). Das Berufsbild des Journalisten änderte sich, eine neue Epoche begann: der redak‐ tionstechnische Journalismus (Pürer & Raabe 1994, S. 37). Die mechanischen Schreib‐ maschinen hatten spätestens Mitte der 1980er Jahre ausgedient; Redakteure tippten ihre Texte fortan direkt in Redaktionssysteme, konnten diese auf Seiten positionieren, Bilder einfügen und das Ergebnis ihrer Arbeit direkt für den Druck freigeben. Die 38 1 Geschichte des Journalismus <?page no="39"?> Abb. 1.12: Schriftsetzer erfassten Texte an einer Setzmaschine (Foto aus dem Jahr 1961) Texte mussten nicht mehr mit Bleilettern gesetzt, der Bleisatz nicht mehr in Setzkästen zusammengefügt werden. Setzer und Metteure verloren ihre Arbeit. Journalisten waren nun Autoren, Setzer und Metteure in einer Person; ihnen blieb angesichts der neuen technischen Aufgaben immer weniger Zeit zum Re‐ cherchieren und Schreiben. Freie Journa‐ listen füllten entstehende Lücken auf. Die Technisierung des Printjourna‐ lismus war damit aber noch nicht abgeschlossen; die zunehmende Digi‐ talisierung auch der privaten Kommuni‐ kation und das starke Aufkommen des E-Mail-Verkehrs führten ab dem 1990er Jahren schließlich zu einem Wegfall auch der redaktionellen Texterfassung durch Schreibkräfte. Auch sie verloren nach und nach ihre Arbeit in dem gleichen Maße, wie eingehende Texte - Beiträge freier Mitarbeiter, Pressemitteilungen, Veranstaltungshinweise, Leserbriefe - nicht mehr handschriftlich verfasst oder mit der Maschine getippt waren. E-Mails ersetzten sie, und Journalisten sorgten dafür, dass die Mailordner ständig kon‐ trolliert und relevante Mail-Inhalte in entsprechende Artikelformate zur Weiterverarbeitung transferiert wurden. Ausblick Die redaktionstechnische Phase hat den Journalismus einschneidend verändert. Sie durchläuft nunmehr, parallel zu neuen technischen Veränderungen (Internet, Künstli‐ che Intelligenz), eine erneute Morphose. Redaktionen produzieren bereits jetzt mehr als nur Lokalteile oder Sendebeiträge; sie arbeiten → crossmedial für verschiedenste Kanäle und produzieren unterschiedlichste Formate. Künstlich-intelligente Tools un‐ terstützen sie dabei; sie sind in der Lage, einige redaktionstechnische Aufgaben zu übernehmen, wie z. B. das Schreiben von Servicetexten (Wetterberichte, Veran‐ staltungsankündigungen), das Formulieren von gängigen Überschriften oder das Umschreiben von Pressemitteilungen, und können sogar ganze Printseiten layouten (→ Kap. 8.6.8). Wenngleich dies nicht spurlos an der personellen Besetzung der Redaktionen vorübergehen wird, werden Redaktionen auch künftig das operative Zentrum bei der Medienzulieferung bleiben. Ein Ende der redaktionellen Phase ist, so gesehen, nicht in Sicht. 1.6 Die redaktionstechnische Periode (ab ca. 1975) 39 <?page no="40"?> 1.7 Das Online-Zeitalter des Journalismus (ab ca. 2000) - Das Internet entfesselt die öffentliche Kommunikation Das Internet, verbunden mit einer entfesselten mobilen Telekommunikation, leitete ab den 1990er Jahren eine weitere Epoche im Journalismus ein: den Online-Journalis‐ mus. Er brachte neue Formen und Formate der Kommunikation hervor, interaktive Medien-Plattformen und neue Akteure in der Journalismus-Branche wie z. B. Blogger oder Influencer (→ Kap. 2.2.3). Wer sich dazu berufen fühlte, konnte nun plötzlich, unter Umgehung der herkömm‐ lichen Massenmedien, Beiträge in Chat-Foren, Blogs oder auf Online-Plattformen publizieren und „Likes“ einkassieren. Denn darin bestand für viele eine hauptsächliche Motivation. Erst 1900 für die Nutzung freigegeben, breitete sich vor allem ab den 2000er Jahren das Word Wide Web (WWW) als weltumspannende Universalplattform rasend schnell über den Globus aus. Zwischen 1995 (16 Millionen) und 2000 (360 Millionen) vervielfachte sich die Zahl der Nutzer. Milliarden User wurden zu Publizisten. Die Grenzen zwischen Profis und Laien verschwammen im Internet-Journalismus (Neu‐ berger 2007, S.-96-112). Der Online-Journalismus in Deutschland begann im Jahr 1994. In diesem Jahr starten die ersten Massenmedien (Tageszeitungen, Nachrichtenmagazine, auch Fernsehsen‐ der) mit Ablegern im World Wide Web. Printartikel wurden zunächst 1: 1 ins Netz übertragen, da es Online-Redaktionen in dem Sinne noch nicht gab. Die Internet-Sites der Zeitungsverlage wurden von „Einzelkämpfern“ beschickt oder nebenbei von interessierten Redakteuren betreut. Einnahmen ließen sich kaum generieren, es fehlte an Werbung (Neuberger 2002a, S.-113-118). Die Verleger, auch wenn sie präsent waren, knüpften zunächst keine wirtschaftli‐ chen Interessen an ihre Auftritte im Internet; sie waren für sie vor allem eine Frage des Prestiges. Man wollte dabei sein. Ein Ziel war, junge Leser über das Internet an das Printprodukt heranzuführen (Riefler 1996, S.-537-549; Neuberger 2002b, S.-117-133). Die Berichterstattung über die Terroranschläge des 11. September 2001 brachte in publizistischer Hinsicht eine Zäsur und eine verlegerische Neubewertung des Internets. Deutlich wurde erstmals die Überlegenheit des neuen Mediums gegenüber dem Printjournalismus. Die Online-Beiträge waren weitaus aktueller und facettenreicher; das Publikumsinteresse war enorm (Geyer 2004). Die großen deutschen Verlage erkannten spätestens jetzt das Potenzial und starteten ambitioniertere Online-Offensiven nach dem Motto „Online first“. Internet-Angebote wurden „nicht mehr als Wurmfortsatz der Zeitung betrachtet, sie galten nunmehr als existenziell für den Fortbestand der Verlage“ (Range & Schweins 2007, S.-38). Bereits am 30. Mai 2001 war die Rhein-Zeitung als erste deutsche Tageszeitung mit einer E-Paper-Ausgabe erschienen. Weitere Zeitungen folgten nun in kurzer Zeit. Damit schlug praktisch die Geburtsstunde des Online-Journalismus, der bald dazu überging, sich vom Printdenken zu lösen und vor allem topaktuell zu berichten. Ereignisse wurden oft bereits unmittelbar nach ihrem Geschehen, praktisch in Echtzeit, publiziert (Hooffacker-2020). 40 1 Geschichte des Journalismus <?page no="41"?> Damit endet nicht die Entwicklungsgeschichte des deutschen Journalismus. Weitere Kapitel kündigen sich an. Die Künstliche Intelligenz ist in den Redaktionen angekom‐ men, sie wird den Journalismus in der Zukunft verändern. Intelligente Schreibroboter warten nur darauf, so programmiert zu werden, dass sie praktisch wie Journalisten schreiben können. Literatur Adrians, Frauke: Journalismus und Journalisten im frühen 17. Jahrhundert. In: Medien und Zeit 2/ 2011, S.-26-34 Adrians, Frauke: Journalismus im 30-jährigen Krieg. Kommentierung und „Parteylichkeit“ in Zeitungen des 17.-Jahrhundert. Konstanz 1999 Aschoff, Volker Geschichte der Nachrichtentechnik, Bd.-1. Berlin 1984 Berndorff, Jan: Die Evolution der Sprache. 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Gazettier, heisset derjenige, so die gedruckten Blätter, so in großen Städten wöchentlich ausgegeben werden, und darinnen zu lesen, was merckwürdiges in der Welt vorgefallen, in Ordnung bringet u. schreibet.“ So umschrieb Zedler`s Universal-Lexikon im 1749 die Tätigkeit der „Zeitungs-Schrei‐ ber“ - als es noch keine „Journalisten“ gab (Ludovici 1749, Sp. 917). Für die Bezeichnung „Journalist“ findet sich noch kein lexikalischer Eintrag. Erst Ende des 17. Jahrhunderts tauchte die Bezeichnung in Deutschland auf, abgeleitet vom französischen journaliste (zusammensetzt aus journal = Zeitung und eine Zugehörigkeit signalisierendem Suffix -iste). Journalisten waren, so gesehen, Personen, die für Journale, sprich: für die Presse arbeiten. Diese Definition gilt bis heute: Stichwort | Was ist ein Journalist? „Journalisten verbreiten Informationen mittels Wort, Bild, Ton oder in Kombi‐ nation dieser Darstellungsmittel. Sie sammeln diese Informationen, prüfen sie, wählen sie aus und bereiten sie entsprechend der Darstellungsform mediengerecht für Printprodukte, Hörfunk, Fernsehen oder Onlinemedien auf, z. B. als Nachricht, Kommentar oder Leitartikel“, heißt es in der Berufsbeschreibung der Bundesanstalt für Arbeit (2024). Journalisten können haupt- oder nebenberuflich tätig sein. Hauptberuflich tätig ist, „wer mit seiner journalistischen Tätigkeit den überwiegenden Teil seines Lebensunter‐ haltes bestreitet; im Zweifelsfall auch, wer den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit journalistischer Tätigkeit widmet“ (DJV Berlin 2015, S.-1). Zu unterscheiden sind … ● angestellte Journalisten (Redakteure, Blattmacher, Reporter), die für ein Medien‐ unternehmen oder eine vergleichbare Organisation (Hörfunk- oder TV-Sender, Pressestelle) arbeiten, und ● nichtangestellte, das heißt freie Journalisten, die ihre Einnahmen überwiegend aus journalistischer Tätigkeit erzielen (Steindl u. a. 2018, S. 51), z. B. als freie Mitarbeiter von Medienbetrieben oder als selbständige Journalisten mit eigenen Plattformen z.-B. im Internet. Nebenberufliche Journalisten sind der eigentliche „Urtyp des Journalisten“ (Arstad 1959, S. 157). Die ersten „Zeitungschreiber“ - Lehrer, Staatsbedienstete, kaufmännische <?page no="46"?> Angestellte - waren nur nebenbei für die Presse tätig (→ Kap. 1.3), auf Honorarbasis. Redakteure im heutigen Sinne gab es noch kaum im 17.-Jahrhundert. Über die heutigen „Nebenberuflichen“ ist nur wenig bekannt; es sind vor allem Lehrer, Angestellte, Pensionäre, Rentner, Studenten und Schüler (Wagner & Möhring 2020) und sie sind hauptsächlich für Printmedien und auch im Hörfunksektor tätig (→ Kap. 8.6.4). Hinzu kommen zahllose Blogger und Influencer, die auf eigenen Online-Plattformen publizieren, ohne nennenswerte Einnahmen zu erzielen. Was treibt sie? Das Zusatzeinkommen eher nicht. Nebenberufliche Journalisten haben meist intrinsische Motivationen (z. B. Spaß am Schreiben, Neugier, Abwechslung, Spannung, Interesse an Menschen). Auch Eitelkeit spielt vielfach eine Rolle: der Wunsch, „den eigenen Namen in der Zeitung zu lesen“ (Vales 2015, S.-113). Verlockend ist für viele eine vermeintliche journalistische „Macht“. Journalisten zücken ihren Presseausweis - und haben die Lizenz, Fragen zu stellen. Und Antworten zu erhalten (Vales 2015, S. 99). Sie sind unabhängige Kritiker und Kontrolleure, fällen Urteile, bewerten andere Menschen (Politiker, Unternehmer, Künstler), hinterfragen Sachverhalte und decken Dinge auf, die unter dem Deckmantel des Schweigens bleiben sollten. Journalisten dürfen das - und sie müssen das sogar. Sie sind nicht an einen Büro-Schreibtisch gebunden, reisen, wenn sich die Gelegenheit ergibt, in der Welt herum und produzieren dabei wie nebenbei preisgekrönte Reportagen. Dieses Bild des Journalisten drängt sich auf, wenn man Journalisten bei ihrer Arbeit im Fernsehen verfolgt. Nebenberufliche Journalisten sind eher standorttreu, viele arbeiten regional oder lokal. Grundsätzlich haben sie dabei die gleichen Rechte und Befugnisse wie ihre hauptberuflichen Kollegen, auch wenn sie keinen Anspruch auf den offiziellen bun‐ deseinheitlichen Presseausweis haben. Er ist als Arbeitsinstrument explizit hauptbe‐ ruflichen Kollegen vorbehalten (OVG NRW Az.: 15 A 105/ 19), legitimiert den Inhaber als Journalisten und erleichtert z. B. die Akkreditierung bei Veranstaltungen oder Pressekonferenzen. Bundesweit wurden im Jahr 2021 67.963 Ausweise ausgestellt, 2018 waren es noch 81.324 gewesen (Quelle: Presserat 2023). Dass nebenberufliche Journalisten keinen Presseausweis erhalten, wird von Gerich‐ ten nicht beanstandet. Sie werden dadurch „nicht in ihrer Grundrechtsausübung beschränkt“ (VG Düsseldorf, Az.: 1 K 18527/ 27), da sie andere Möglichkeiten haben, um sich zu legitimieren (z. B. Bescheinigung einer Redaktion, Arbeitsproben). Zudem gibt es Presse-Organisationen, die auch für nebenberufliche Journalisten Presseausweise anbieten. 2.2 Berufsbild Journalisten arbeiten als Korrespondenten, als Redakteure, Text- und Bildreporter, Kolumnisten, Blattmacher und sogar als Pressesprecher, Öffentlichkeitsarbeiter und Blogger. Ein einheitliches Berufsbild gibt es insofern nicht, lediglich einen gemeinsa‐ 46 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="47"?> men Nenner: die öffentliche Information und Meinungsbildung. Fest angestellt oder freiberuflich sind Journalisten in folgenden Bereichen tätig: ● Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter), ● Rundfunksender (Hörfunk, Fernsehen), ● digitale Medien (z.-B. Blogger), ● Nachrichtenagenturen und Pressedienste, ● Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Wirtschaft, Verwaltung und Organisationen sowie … ● in der medienbezogenen Bildungsarbeit und Beratung (DJV 2015, S.-1). Zahlen | Bis zu 300.000 Journalisten Wie viele Journalisten arbeiten in Deutschland? Eine genaue Zahl gibt es nicht. Schätzungen gehen von mehr als 300.000 aus, unter ihnen ca. 300.000 Inter‐ net-Blogger (→ Kap. 2.2.3). Nach einer Mikrozensus-Erhebung des Statistischen Bundesamtes gab es 2023 bundesweit ca. 97.000 Personen, die sich selbst als „Journalist“ bezeichneten. Davon sind ungefähr 40.000 Journalisten hauptberuflich für Redaktionen von Printmedien, Hörfunk, Fernsehen und PR-Abteilungen tätig. Rund 80 Prozent sind angestellt, ca. 20-Prozent freiberuflich tätig (Loosen 2023, S.-7). 2.2.1 Printjournalisten Printjournalisten sind die „Urväter“ des Journalismus (→ Kap. 4.3.1). Laut der Studie „Journalismus in Deutschland“ (2023) arbeiten … ● 11.335 Journalisten für Zeitungen, ● 1.628 für Anzeigenblätter und ● 7.950 für Zeitschriften. Rund 90 Prozent sind fest angestellt, vor allem als Redakteure. Freiberuflich tätig sind der Studie zufolge ca. 2.100 Printjournalisten (Loosen u. a. 2023, S. 7). Ihre Zahl wächst ungefähr in gleichem Maße, wie infolge der Medienkrise Arbeitsplätze in den Redaktionen verloren gehen (→ Kap. 8.1). Aktuell erscheinen bundesweit noch ca. 340 Zeitungen, unter ihnen knapp 320 Tageszeitungen, 16 Wochen- und zwei Sonntagszeitungen sowie ca. 1.200 Publikums- und 5.600 Fachzeitschriften; hinzu kommen 803 Anzeigenblätter (Quellen: IVW 2024; BDZV 2024; MVFP 2024, S.-9; BDA 2024). 2.2.2 Rundfunkjournalisten Aktuell gibt es in Deutschland rund 290 kommerzielle und mehr als 70 öffentlich-recht‐ liche Radio-Programme sowie 13 öffentlich-rechtliche und insgesamt 479 private Fern‐ 2.2 Berufsbild 47 <?page no="48"?> seh-Programme, für die insgesamt ca. 13.470 Journalisten arbeiten, bis zu 40 Prozent von ihnen auf freiberuflicher Basis. Im privaten Hörfunk arbeiten 2.739 Journalisten, im Privat-TV 2.451 und im öffent‐ lich-rechtlichen Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) 8.280 (Loosen u.-a. 2023, S.-7). 2.2.3 Online-Journalisten Nicht jeder, der im Internet twittert, postet oder Beiträge teilt, ist automatisch ein Journalist. Um als solcher zu gelten, muss er regelmäßig ein größeres Publikum erreichen. Viele Blogger, Influencer, Instagramer, Tiktoker und YouTuber tun das. 2.2.3.1 Blogger Das Internet ist seit den 1990er Jahren die Domäne der Weblogger, kurz: Blogger, die unter ihren Domains Online-Tagebücher (Weblogs) und/ oder journalistische The‐ menblogs führen. Sie verbreiten ihre Kommentare, Bilder, Videos und Posts über Plattformen wie WordPress, Blogger oder Tumblr, weshalb Blogger presserechtlich als „Anbieter von Telemedien“ gelten (§ 17 Medienstaatsvertrag). Ihre Zahl ist nicht bekannt, da sie sich nicht registrieren müssen. Schätzungen gehen von ca. 300.000 aus (Neuberger u. a. 2007, S. 96-112). Die Tätigkeit lässt sich nur schwer einordnen. Befragungen zeigen, dass Blogger oft zwei und mehr Blogs betreiben. Entstanden ist so eine Vielzahl an Blogs, die sich in drei Typen untergliedern lässt: 1. Persönliche Online-Journale oder Online-Tagebücher, die sich an einen Bekann‐ tenkreis wenden. 2. Journalistische Themenblogs als komplementäre Angebote zu klassischen Medien, die einen Beitrag zur Information und Meinungsbildung leisten sollen. 3. Corporate Blogs, die von Unternehmen, Parteien, Verbänden betrieben werden (Schenk u.-a. 2014, S.-5). Studie | Was ist über Blogger bekannt? (2014) Eine Studie, an der sich 515 Blogger beteiligten, brachte im Jahr 2014 folgende Erkenntnisse über die Tätigkeit von Bloggern: ● Die meisten Blogger sind Themenblogger und wenden sich Themen wie Kultur & Medien sowie Technik, Computer & Internet zu. Sie möchten Sachverhalte beobachten und erklären, neutral und präzise informieren, Diskussionen anregen und zur Meinungsbildung beitragen. ● Kriterien wie Objektivität, Relevanz, Richtigkeit, Aktualität sind ihnen wichtig, ebenso die Interaktion mit ihren Lesern ● Themenblogger sind eher männlich, hoch gebildet und journalistisch unerfah‐ ren. Die meisten verfügen über keine journalistische Ausbildung. 48 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="49"?> ● 44 Prozent der Blogger veröffentlichen mehrmals pro Woche einen Beitrag, 62 Prozent posten mindestens einmal pro Woche. Dafür verwenden sie im Durchschnitt neun Stunden pro Woche. Ungefähr ein Viertel dieser Zeit verwenden sie für Recherchen. Quellen sind vor allem andere Blogs, aber auch persönliche Gespräche. ● Drei Viertel der Blogger erzielen Einnahmen, nach Abzug der Kosten allerdings meist nur geringe Gewinne (Schenk u.-a. 2014) Presserechtlich zu unterscheiden sind … ● Privat-Blogger mit „ausschließlich persönlichen oder familiären“ Inhalten (§ 18 Medienstaatsvertrag) und … ● Presse-Blogger mit „journalistischen Angeboten“ (§ 19) und größerem Publikum. Sie gelten als Journalisten und gehören damit nach dem Gesetz zur „Presse“ - mit allen Rechten und Pflichten. Abb. 2.1: Blogger gelten als Journalisten, wenn sie regelmäßig ein größeres Publikum erreichen. Für Privat-Blogger gelten keine journalistischen Sorgfaltspflichten, da sie nur im kleineren Kreis (privat) ihre Meinung äußern. Dabei haben sie, wie jedermann, nur die allgemeinen Persönlichkeitsrechte (Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) zu wahren. Bloße Äußerungen in einem Chat-Room 2.2 Berufsbild 49 <?page no="50"?> fallen nicht unter die Presse-, sondern unter die Meinungsfreiheit (VG Minden Az.: 1 L 729/ 23, Ls 3). Das ändert sich, sobald Blogger ein größeres Publikum erreichen (VG Minden Az.: 1 L 729/ 23). Sie werden dann - wie alle, die regelmäßig im Internet publizieren - zu De-facto-Journalisten, auch wenn sie dies nur nebenberuflich tun. Inhalte spielen dabei keine Rolle (VG Minden Az.: 1 L 729/ 23, Ls 2). Ihre Beiträge müssen den „anerkannten journalistischen Grundsätzen“ entsprechen (§ 19 Abs. 1 Medienstaatsvertrag). Konkret heißt das: Auch Blogger müssen recherchieren, Inhalte „vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen“ (§ 19 Medienstaatsvertrag). Stichwort | Pressekodex für Blogger Der Pressekodex des Deutschen Presserates gilt für Blogger grundsätzlich nicht, da sie in der Regel nicht in einem Medienbetrieb angestellt oder Mitglied einer Journalisten-Organisation sind, die sich dem Kodex verpflichtet haben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Blogger freiwillig dem Pressekodex verpflichten (§ 19 Abs. 3 Medienstaatsvertrag). 2.2.3.2 Influencer Abb. 2.2: Influencer müssen wahrheitsgemäß berichten. 50 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="51"?> Influencer (to influence = beeinflussen) sind Meinungsmacher in sozialen Netzwerken, die Dienstleistungen und Produkte auf Plattformen wie Facebook, YouTube und Instagram ihren Followern vorstellen und über ihre Erfahrungen mit diesen Produkten berichten. Dafür erhalten sie von Herstellern bzw. Anbietern Honorare. Rund 4,6 Millionen Konsumenten in Deutschland gelten als Influencer. Influencer verstehen sich vielfach nicht als Journalisten. Doch erreichen sie ein größeres Publikum, gelten auch sie als De-facto-Journalisten und müssen ihre Inhalte (z. B. auch Beiträge über Modetrends) an den anerkannten Journalismus-Maßstäben messen lassen (KG Berlin, Az.: 5 U 83/ 18). Das heißt: Sie müssen wahrheitsgemäß berichten (§ 19 Medienstaatvertrag), um Verbraucher vor falschen Kaufentscheidungen zu schützen. Auch Influencer müssen deshalb sorgfältig recherchieren und dürfen keine Schleichwerbung betreiben (§ 22 Medienstaatsvertrag; BGH Az. I ZR 35/ 21). 2.2.4 Pressesprecher und PR-Autoren Journalist ist, wer per Massenmedium Informationen verbreitet. Auch Pressesprecher, PR-Autoren und sogar Pressewarte von Vereinen sind, so gesehen, Journalisten, denn sie publizieren Pressemeldungen, die im Internet frei zugänglich sind. Sie wirken da‐ durch mit bei Information und Meinungsbildung (Luhmann 1993, S. 31) und werden Teil der „Presse“: der Gesamtheit des öffentlichen Nachrichten- und Informationswesens, auch wenn sie nicht für ein „Presseunternehmen“ arbeiten (BVerfG 20,162). Pressesprecher informieren die Öffentlichkeit, sie arbeiten jedoch als „Auftragsjour‐ nalisten“ für Behörden, Wirtschaftsunternehmen oder Vereine und sind primär deren Interessen verpflichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, die Partikularinteressen ihrer Auftraggeber (Arbeitgeber) wahrzunehmen und deren Aktivitäten darzustellen. Das unterscheidet sie von originären Pressejournalisten, die zwar auch für Unternehmen (Zeitungen, Rundfunksender) arbeiten, jedoch nicht über diese berichten, sondern die Interessen der Allgemeinheit und ihres Publikums im Auge haben (Öffentliche Aufgabe). Was PR-Journalisten zu tun - und zu lassen - haben, stellt der Kommunikati‐ onskodex des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR) klar: Öffentlichkeitsarbeiter haben danach „die Interessen ihrer Auftraggeber zu vertreten, ihn vor Schaden zu bewahren und illegitime Ansprüche abzuwehren“ (DRPR 2012, Ziffer 11). Sie haben „konsequent die Partei ihrer Arbeit- oder Auftraggeber“ zu ergreifen - müssen dies jedoch kenntlich machen, um der „Öffentlichkeit zu ermöglichen, Informationen einzuordnen und abzuwägen“ (Ziffer 11). Hintergrund | Wie die Öffentlichkeitsarbeit entstand Die Selbstdarstellung von Beteiligten (Parteien) im öffentlichen Diskurs, heute Öffentlichkeitsarbeit genannt, gilt als „Grundform der gesellschaftlichen Kommu‐ nikation“ (Avenarius 1995, S. 64). Sie reicht zurück bis in die Antike. Schon antike Machthaber nutzten Rhetorik und Inszenierung, um ihre Position zu festigen. Ju‐ 2.2 Berufsbild 51 <?page no="52"?> Abb. 2.3: Karl August Varnhagen von Ense (1785-1858) war einer der ersten deutschen Pressespre‐ cher. 1815 wurde er „Pressechef“ der späteren „Zentralstelle für Presseangelegenheiten“. lius Cäsar veröffentlichte sein acht Kapitel umfassendes Werk „De Bello Gallico“, um seine Feldzüge in einem günstigen Licht darzustellen (Markus Schauer: Der Gallische Krieg - Geschichte und Täuschung in Caesars Meisterwerk. München 2017). Ein anderes Beispiel ist die von Caesar begründete römische Staatszeitung Acta diurna (→ Kap. 1.2.1), die von römischen Verwaltungsbeamten ab 59 v. Chr. verfasst wurde und deren Inhalte durch einen kaiserlichen Procurator bestimmt wurden. Ab dem späten Mittelalter boten Tageszeitungen Königen, Fürsten und Staatsoberhäuptern neue Möglichkeiten, auf die Meinung des Volkes Einfluss zu nehmen. In den erhaltenen Blättern finden sich teils auch Frühformen des PR-Journalismus, gespeist durch Mitteilungen der Regierung, die als kostenloses Füllmaterial willkommen waren. Als Beispiel gilt die 1631 gegründete französi‐ sche La Gazette (→ Kap. 1.3), die als inoffizielles Presseorgan der königlichen Regierung von Ludwig XIII. (1601-1643) und Premierminister Armand Richelieu (1585-1642) protegiert wurde (Malettke 2018, S. 566; Jubert 2010). Von Kaiser Napoleon Bonaparte (1769-1821) weiß man, dass er persönlich Bulletins und Pro‐ klamationen und selbst Presseartikel verfasste, die in den Zeitungen abgedruckt wurden (Holtman 1950, S. 61-62). In Deutschland schlug die Geburtsstunde der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Anfang des 19. Jahrhunderts in Preußen. 1815 rief Kanzler Karl August von Hardenberg (1750-1822) einen mit Staatsbeamten und Schriftstellern besetzten Pressestab („Literarisches Büro“) ins Leben, der wie eine Presseabteilung arbeitete. Unter König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) nahm 1841 das „Ministerial-Zeitungsbüro“ (ab 1851: „Zentral‐ stelle für Presseangelegenheiten“) seine Arbeit auf. Aufgaben waren die Beobachtung und Über‐ wachung der Presse, aber auch die Zulieferung von Artikeln. Nach der Jahrhundertwende erlebte die staatli‐ che Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einen Auf‐ schwung. 1906 entstand das erste staatliche „Pressbüro“ (in Magdeburg), 1914 gab es bereits 20 kommunale Pressestellen. Nach 1918 wurde die „Öffentlichkeitsarbeit“ auch in Wirtschaft und Politik üblich (Sänger 1966, S.-13). In seinem Urteil vom 2. März 1977 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit unterstrichen: Sie muss die Bürger über „entscheidende Sachfragen umfassend informieren“; nur so könnten diese „die getrof‐ 52 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="53"?> fenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge richtig beurteilen, sie billigen oder verwerfen“ (BVerfGE 44, 125, 164). Seither hat die Öffentlichkeitsarbeit (PR) einen weiteren Aufschwung erlebt. Die Zahl der PR-Journalisten steigt. Behörden, Organisationen und Verbände beschäftigen inzwischen insgesamt mehr PR-Sprecher als originäre Pressebetriebe. Offizielle Zahlen gehen von ca. 50.000 Beschäftigten aus. Angesichts rückläufiger Mitarbeiterzahlen in den Redaktionen, gewinnen ihre journalistischen Zulieferdienste an Bedeutung. Pressestellen versenden inzwischen Pressemeldungen, „die inhaltlich passgenau auf das jeweilige Medium ausgerichtet sind“ (Mast 2012, 514). Doch auch sie haben dabei journalistische Sorgfaltspflichten zu beachten. Vor allem müssen sie sicherstellen, dass ihre Informationen stimmen. Als „Sprachrohre“ ihrer Auftraggeber haben PR-Journalisten darüber hinaus oft jedoch nicht die Möglichkeit, komplett unabhängig und sachlich ausgewogen zu berichten. Ihnen sind Grenzen gesetzt. Deshalb gelten für PR-Journalisten modifizierte berufsethische Standards, festgelegt im Kommunikationskodex des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR). Danach sind auch PR-Journalisten „der Wahrhaftigkeit verpflichtet“ und dürfen „wissentlich keine falschen oder irreführenden Informationen oder ungeprüfte Gerüchte verbreiten“ (DRPR 2012, Ziffer 9). Wobei zur „Wahrhaftig‐ keit“ gehört, dass Texte transparent bezüglich ihrer Urheberschaft sind: Sie dürfen nicht Eindruck erwecken, es handele sich um unabhängige Pressetexte. Hintergrund | Pressekodex gilt auch für viele PR-Journalisten Eine Sonderregelung gilt für PR-Journalisten, die Mitglied von Journalistenver‐ bänden sind, die sich dem Pressekodex verpflichtet haben. Für sie gilt dann auch der Pressekodex. Konkret heißt das: Von ihnen wird erwartet, dass sie, unabhängig von den Interessen ihrer Auftraggeber, nach den üblichen journalis‐ tischen Standards im eigenen Unternehmen bzw. in der eigenen Organisation recherchieren, Informationen ihrer Auftraggeber prüfen und hinterfragen und sich klar gegen Werbung abgrenzen. 2.2.5 Lehrer und Mediendozenten Auch Mitarbeiter in der „medienbezogenen Bildungsarbeit“, in Institutionen der jour‐ nalistischen Aus- und Weiterbildung sind Journalisten, wenn sie Texte an ein größeres Publikum publizieren. Auch für sie gelten dann die gesetzlichen Sorgfaltspflichten (KG Berlin, Az.: 5 U 83/ 18). Berufsethische Standards sind für „bildende Journalisten“ nicht festgelegt. 2.2 Berufsbild 53 <?page no="54"?> Abb. 2.4 Journalist ▶ presserechtliche Sorgfaltspflicht Medium ▶ Zeitung ▶ Rundfunk ▶ Internet Autor ▶ Recht auf freie Meinungsäußerung Publikum ▶ Reichweite Blogger Influencer YouTuber Instagramer Pressesprecher Reporter Kolumnist Redakteur Korrespondent PR-Texter Abb. 2.4: Autoren, die über ein Massenmedium ein größeres Publikum erreichen, gelten als Journalist. 2.3 Aufgaben und Funktionen Journalisten informieren, kommentieren, berichten und unterhalten - und erfüllen damit essenzielle Funktionen in einer Gesellschaft. 2.3.1 Ökonomische Funktionen Eine zentrale ökonomische Funktion ist das Erwirtschaften von Einnahmen. Journa‐ listen kommt die originäre Aufgabe zu, Medien mit geistigem Input zu versorgen, der sich gewinnbringend vermarkten lässt. Dafür werden Journalisten bezahlt. Mak‐ roökonomisch gesehen, halten sie so den wirtschaftlichen Geld-Ware-Kreislauf in Gang (Holzer 1994). Nachrichten und Meinungen sind ihre Waren, Abo- und Clickzahlen die Währungen, nach denen honoriert wird. Auch für PR-Journalisten und Influencer ist der wirtschaftliche Erfolg wesentlich. Sie verbreiten als Auftragsjournalisten Informationen und kurbeln die Nutzung von Dienstleistungen und bestimmten Produkten an. Die Zahl der Follower ist ihre „Wäh‐ rung“. 2.3.2 Politische Funktionen Zu den wichtigen politischen Funktionen gehören Information & Meinungsbildung sowie Kritik & Kontrolle, sie werden unter der Bezeichnung „öffentliche Aufgabe“ subsumiert und der Presse zugeschrieben. Journalisten beschaffen und verbreiten Nachrichten, nehmen Stellung, üben Kritik und wirken „auch auf andere Weise an der öffentlichen Meinungsbildung mit“. Sie sind damit operative Erfüllungsgehilfen im Kontext mit der „öffentlichen Aufgabe“. Wobei die Bezeichnung „Aufgabe“ irreführend ist; denn es handelt sich weder um einen Auftrag noch um eine Verpflichtung. Die Presse hat keine Aufgaben zu erfüllen; sie ist dem Staat keine Rechenschaft schuldig und entscheidet frei über die Art und Weise, wann, worüber und wie sie berichtet - 54 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="55"?> und wann nicht (BVerfG NJW 61, 819). Tatsächlich handelt es sich bei der Bezeichnung „Aufgabe“ um eine beschreibende Darstellung der Pressetätigkeit und nicht um einen „Auftrag“ (Bölke 2005, S. 4). Ein solcher wäre mit der Pressefreiheit in Art. 5 GG nicht vereinbar. Hintergrund | Spiegel-Urteil Zur „Öffentlichen Aufgabe“ der Presse hat sich das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Spiegel-Urteil (vom 5. August 1966) umfassender geäußert. In dem Urteil heißt es: „Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, so muss er umfassend in‐ formiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung. In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbin‐ dungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung. Sie fasst die in der Gesellschaft und ihren Gruppen un‐ aufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran, die auf diese Weise ihre Entscheidungen auch in Einzelfragen der Tages‐ politik ständig am Maßstab der im Volk tatsächlich vertretenen Auffassungen messen können“ (BVerfG E 20, S.-174/ 175). 2.3.3 Gesellschaftlich-soziale Funktionen Neben den politischen werden Journalisten auch gesellschaftlich-soziale Funktionen zugewiesen. Zu ihnen gehören … ● soziale Orientierung, ● Sozialisation, ● Integration und ● Unterhaltung (Rekreation). Auch bei den gesellschaftlichen Funktionen handelt es sich nicht um Zielvorgaben, sondern um Erwartungen, die sich an Journalisten richten. In der Praxis heißt das: Niemand kann Journalisten zwingen, sich z. B. für soziale Belange einzusetzen. Das widerspräche dem Grundsatz der Pressefreiheit. Der Impetus muss von der Presse selbst ausgehen, nicht von außerhalb. 2.3 Aufgaben und Funktionen 55 <?page no="56"?> Zeitlich gesehen, sind die gesellschaftlichen Funktionen jüngeren Ursprungs als die politischen und die wirtschaftlichen. Erstmals in den 1970er Jahren tauchte in Deutschland der Begriff „Sozialisation“ im Zusammenhang mit der Pressetätigkeit auf (Ronneberger 1971; Saxer 1974) - in einer Zeit, als die politische und gesellschaftliche Segmentierung, das Auseinanderklaffen von Lebensweisen, politischen und religiösen Einstellungen und auch die Integration von zugewanderten Mitbürgern (Gastarbeiter) immer evidenter wurde. In den USA gab es zu dieser Zeit längst einen sozialen Journalismus. Seit Ende des 19. Jahrhunderts setzten sich Muckraker-Journalisten (→ Kap. 4.2.5) für die Belange benachteiligter Bevölkerungsgruppen ein, geleitet auch von der Idee einer sozialen Verantwortung. Stichwort | Theorie der sozialen Verantwortung Die Theorie der sozialen Verantwortung (Corporate Social Responsibility) entstand im Anschluss an eine fundamentale Unternehmenskrise in den 1920er Jahren in den USA; sie gilt für Wirtschaftsunternehmen wie auch für Pressebetriebe, denen eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zugewiesen wird. Als Vordenker gilt E. Merrick Dodd (1888-1951); er regte an, Unternehmen als eigenständige Subjekte zu begreifen, die als „guter Bürger“ verantwortungsbewusst handeln sollen. Dieser Gedanke wurde für Teile der Presse imageprägend; so begreifen sich Journalisten selbst gern als „die Guten“ im Staat. 2.4 Image und Sozialprestige Obwohl sie eine öffentliche, der Allgemeinheit dienende Aufgabe erfüllen, rangieren Journalisten auf den veröffentlichten Image-Skalen der Meinungsforschungsinstitute regelmäßig in der unteren Hälfte. Das negative Image von Journalisten ist nicht neu und gewissermaßen Teil des Berufsbildes (Pöttker 1997, S. 81). Bereits Kaspar von Stieler (1695) sah darin einen Widerspruch. „Zeitungs-Schreiber“ müssten seiner Meinung nach ob des Nutzens ihrer Tätigkeit eigentlich „in hohen Ehren gehalten … und geliebet und gelobet werden“ (S. 45). Das Gegenteil sei aber nicht selten der Fall; sie erhielten für ihren Fleiß „oft schlechten Dank“. Meinung | Bekannte Zitate über Journalisten Nachfolgend waren es hauptsächlich Schriftsteller, Philosophen und Publizisten, die sich über ihre tagesschriftstellernden Kollegen mokierten. Hier einige Beispiele: „Der Journalist ist immer einer, der nachher alles vorher gewusst hat“ (Karl Kraus 1874-1936, Schriftsteller und Publizist). Und weiter: „Journalisten schreiben, weil sie nichts zu sagen haben, und haben etwas zu sagen, weil sie schreiben.“ 56 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="57"?> „Ein Journalist ist jemand, der nachmittags in einem Artikel die Patentlösung für ein Problem vorstellt, von dem er morgens noch nie etwas gehört hatte“ (Gerhard Kocher, Publizist und Politologe). Und weiter: „Wenn man Journalisten persönlich kennt, ist man immer überrascht, wie gut ihre Artikel dann doch sind.“ „Bevor ich Redakteur wurde, dachte ich, alle Journalisten seien besonders kluge, kreative, hilfsbereite und mutige Menschen. Mit zunehmendem Alter erkenne ich: Das war ein großer Irrtum“ (Ernst Probst, Journalist und Autor). „Journalisten sind Generalisten. Sie verstehen alles, aber alles meistens nur halb“ (Claus H. Casdorff 1925-2004, Journalist). „Ich habe Journalisten nie gemocht. Ich habe sie alle in meinen Büchern sterben lassen“ (Agatha Christie 1890-1976, Schriftstellerin). „Journalisten sind Leute, die ein Leben lang darüber nachdenken, welchen Beruf sie eigentlich verfehlt haben“ (Mark Twain 1835-1910, Erzähler und Satiriker). „Manche Journalisten scheinen ihre Aufgabe darin zu erblicken, anderen zu erklä‐ ren, was sie selber nicht verstehen“ (Markus M. Ronner 1938-2022, Theologe und Autor). Karmasin stellte Ende der 1970er Jahre fest: Das Publikum halte ganz generell den Journalisten „für einen mäßig verantwortungsvollen Menschen, der zwar ehrgeizig, aber auch ein bisschen bestechlich und politisch abhängig ist, zwar nur mäßig speziell ausgebildet, aber doch recht gut informiert“ (Karmasin 1996, S. 91). Und es sind vor allem Politiker, die sich immer wieder bei der Journalisten-Schelte hervortun und speziell den Enthüllungsjournalismus wahlweise als „Schweinejournalismus“ (Oskar Lafontaine), „Kloakenjournalismus“ (Helmuth Kohl) oder „Hinrichtungsjournalismus“ (Otto Graf Lambsdorff) diffamiert haben (Göbel 2006, S.-3) Bis heute hat sich der Ruf des Journalisten nicht wesentlich gebessert. Die Gering‐ schätzung von Journalisten könnte damit zusammenhängen… ● dass die journalistische Arbeit, das permanente Hinterfragen von Zuständen, Vorgängen und Gegebenheiten, auf viele Menschen disharmonisch, destruktiv und systemstörend wirkt (Pöttker 1997, S.-83), ● dass der Nutzen und das Ergebnis ihrer Arbeit abstrakt und nicht so klar erkennbar ist wie beispielsweise bei Ärzten oder Ingenieuren und selbst bei Handwerkern, die etwas herstellen oder reparieren und dafür bezahlt werden, ● dass es keine geregelte Berufsausbildung wie z. B. bei Ärzten, Ingenieuren oder Apothekern gibt. Tatsächlich war die Berufsbezeichnung nie geschützt: Journalist kann sich jeder nennen, der sich davon etwas verspricht. Er benötigt keine berufliche Mindestqualifi‐ kation, keine Hochschulreife oder eine persönliche Befähigung, noch nicht einmal ein 2.4 Image und Sozialprestige 57 <?page no="58"?> Zertifikat wie z. B. einen Gesellen- oder einen Meisterbrief (Meyn 1996, S. 187). Jour‐ nalist ist damit im Grunde jeder „Feierabend-Schriftsteller“ (La Roche 1978, S.-17), der sich vor einem Publikum profilieren möchte. Das macht den Beruf für manchen suspekt und Journalisten per se weniger vertrauenswürdig als z. B. staatlich geprüfte Ärzte oder Handwerker. Studien zeigen, dass der Journalismus noch immer eine attraktive Alternative für Studienabbrecher auf der Suche nach einer Beschäftigungsmöglichkeit ist. Hintergrund | Image-Studie (2024) Im Jahr 2024 zählten laut Bevölkerungsumfrage nur 32 Prozent der Deutschen Journalisten zu den Menschen, die sie am meisten schätzen, weit abgeschlagen hinter Feuerwehrmann (94 Prozent), Krankenpfleger (90), Arzt (86), Polizist (81), Müllmann (70) und Richter (64 Prozent), immerhin aber noch deutlich z. B. vor Steuerbeamter, Politiker und Versicherungsvertreter (Statista 2024). Zudem ist das Berufsbild auch geprägt durch „schwarze Schafe“ in der Branche, die im Sensationsjournalismus ihr Unwesen treiben, auf der Suche nach saftigen Wiesen gern auch Grenzen überschreiten und sich nicht an die Spielregeln halten. Die Rügen-Statistik des Deutschen Presserates spiegelt die Vergehen dieser „schwarzen Schafe“ in Schlagzeilen wie diesen wider … ● „Notruf-Hafenkante-Star in Unterhose überwältigt“ (2024) ● „Klopp trägt auf einmal Lederhosen - Was steckt dahinter? “ (2024) ● „Eine Russin biss meiner Freundin den Finger ab“ (2023) ● „Sex-Sklavin (37) erstochen“ (2023) ● „Bewährung für die Apothekerin des Todes“ (2023). Die Beispiele sind entnommen aus der Rügen-Statistik 2022-2024 des Presserates.. Tatsächlich geben Sensationsreporter in den Medien oftmals kein vorteilhaftes Bild ab. Es mag dafür verantwortlich sein, dass der Begriff Journalist vielfach eher negativ konnotiert ist. Zumal Negativismen die Eigenschaft haben, sich fester in der Erinnerung zu verhaften. Das Publikum ist oft nur ungern bereit, bestehende Vorstellungen zu revidieren (Fössel 2006, S. 3). ● Eines der übelsten journalistischen „Fouls“ begingen zwei Fotografen Ende des 19. Jahrhunderts, als sie widerrechtlich in das Sterbezimmer von Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-1898) einbrachen und anschließend Bilder vom Sterbe‐ bett des Kanzlers anboten (→ Kap. 3.5.1). Sie wurden verurteilt. ● Eine unrühmliche Rolle spielten Reporter 90 Jahre später beim sogenannten Gei‐ sel-Drama von Gladbek (1988), als sie sich auf der Jagd nach Exklusiv-Informationen den flüchtenden Geiselnehmern als Helfer anboten und mit ihnen kooperierten (→ Kap. 3.3.1). 58 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="59"?> ● Strafrechtliche Ermittlungen gegen übermotivierte Fotojournalisten zog rund zehn Jahre später eine tödlich endende „Verfolgungsjagd“ zwischen Paparazzi und der britischen Thronfolger-Gattin Lady Diana nach sich. Sie kam im August 1997 in Paris bei einem Verkehrsunfall ums Leben (Schumacher 2007, S.-52). ● Eine fragwürdige Figur gab in den 1980er Jahren auch der Reporter eines bekannten Nachrichtenmagazins ab, als er sich beim Ankauf vermeintlicher Hitler-Tagebücher als Vermittler betätigte (1983), ohne die Echtheit der Tagebücher zu prüfen. Diese sollten sich nachträglich als Fake erweisen (→ Kap. 3.3.1). Abb. 2.5: Paparazzi sind stets auf der Jagd nach exklusiven Schnappschüssen. Solche journalistischen Fehlleistungen blieben nicht ohne Folgen für das Image der Journaille. Ein Vogel, der Mist macht, beschmutzt das Nest. Paparazzi werden als solche „Vögel“ wahrgenommen. Sie gelten als „Spanner, Schmarotzer oder fotogeile Reporter, die den Prominenten auflauern und sie ausspionieren, um möglichst prekäre Bilder zu bekommen“ (Schumacher 2007, S.-51). 2.4 Image und Sozialprestige 59 <?page no="60"?> Meinung | „Geächteter Voyeurismus“ Bernd Graff schrieb 2014 in der Süddeutschen Zeitung: „Paparazzi-Fotos verdanken sich Grenzüberschreitungen und Kontrollverlusten, Tabubrüchen und Persönlich‐ keitsverletzungen - und einem eigentlich geächteten Voyeurismus“ (Bernd Graff: Kunst? Nein, Krieg! In: Süddeutsche Zeitung, Ausgabe vom 5. Juli 2014, S.-13). Stereotype in Film und Fernsehen Das Bild des Journalisten ist im Wesentlichen medial geprägt, durch Darstellungen in Film und Fernsehen - wie sonst? Die Darstellungen zeichnen eine auch charakterlich oftmals facettenreiche Figur, die Drehbuchautoren und Regisseure schon immer reizte; schon früh, ab den 1920er Jahren, entstand der Journalistenfilm als Genre. „Bereits im Stummfilm sah man Journalisten als Haupt- oder Nebenfiguren im Kino. Dabei bildeten sich schnell Stereotype heraus, die teilweise bis heute in den Köpfen der Zuschauer verankert sind“ (Walser 2003, S. 3/ 4). Drei Kino-Typen des Journalisten sind zu unterscheiden: ● verwegene Kriegsberichterstatter wie der Fotoreporter Russell Price (Nick Nolte) in dem US-Kinofilm „Under Fire“ (1983), ● investigative Enthüllungsjournalisten wie die Washingtoner Watergate-Reporter Carl Bernstein und Bob Woodward im Film „Die Unbestechlichen (1976) und … ● skrupellose Boulevardreporter wie die Reporterin Megan Carter (Sally Field) im Film „Die Sensationsreporterin“ (1981). Sie liefern bis heute Vorlagen für Neuverfilmungen des Journalisten-Themas, ein Beispiel ist im Münchener Boulevard-Milieu angesiedelte deutsche Fernsehserie „Kir Royal“ aus dem Jahr 1986, eine Persiflage rund um den bestechlichen Klatschreporter „Baby Schimmerlos“ (Walser 2003). Die Serie wurde ein Erfolg, die dargestellten Figuren, obwohl satirisch überzeichnet, wirkten für das breite Publikum dennoch glaubhaft, zeigten sie doch ein geläufiges, anerkanntes Standard-Bild des Journalisten (Osterland 1970, S. 26) - selbst wenn es nur bedingt der Realität entspricht. Hier teilen Journalisten als Kino-Helden das gleiche Schicksal wie Cowboys und Indianer. 60 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="61"?> Abb. 2.6: Szene aus dem Film „Citizen Kane“ (1941) mit Orson Welles als Chefredakteur einer Boulevardzeitung 2.5 Berufszugang - Wie wird man Journalist? Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist rechtlich nicht geschützt, der Zugang zu den Presseberufen war staatlich nie geregelt, abgesehen von einer kurzen Periode während der Zeit des Nationalsozialismus (1934-1945), als „Schriftleiter“ eine Berufsausbildung absolvieren mussten. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5 einen „freien Zugang zu den Presseberufen“ (BVerfG E 20, 162, 176). Hintergrund | Entstehung der „Preßfreiheit“ (1849) Diese Regelung geht zurück auf die Frankfurter Paulskirchenverfassung von 1849, in der es hieß: „Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch […] Staatsauflagen […] beschränkt werden“ (Abschnitt VI, Art. IV, § 143). Zuvor war die Arbeit von Journalisten durch staatliche Zensur-Gesetze reglementiert, aber nicht geschützt worden. Dabei wurde der Nutzen der „Zeitungsschreiberei“ schon 2.5 Berufszugang - Wie wird man Journalist? 61 <?page no="62"?> Abb. 2.7: Gotthold Ephraim Les‐ sing (1729-1781) früh erkannt (Stieler 1695), doch erst viel später garantierte der Staat eine Meinungs- und Pressefreiheit nach dem Vorbild der Bill of Rights (1791) in den USA. Journalisten waren allenfalls geduldete, austauschbare Randfiguren in der vordemokratischen Gesellschaft, noch Ende des 19. Jahrhunderts arbeiteten sie meist nebenberuflich (→ Kap. 2.1), unter ihnen Literaten, Lehrer, Buchhändler und andere Berufsgruppen, die sich als Tagesschriftsteller qualifiziert fühlten. Ein Beispiel ist der Dichter Gotthold Ephraim Lessing (1729-1781), der - 20-jährig - im Jahr 1748 als freier Schriftsteller nach Berlin zog und u. a. als Rezensent bei der Vossischen Zeitung arbeitete, später als Redakteur der Berlinischen privilegierten Zeitung. Eine kurze Einweisung in ihre Tätigkeit als Korrespon‐ dent oder Redakteur genügte, eine Ausbildung benö‐ tigten die freiberuflichen Journalisten damals nicht. Wer hätte sie auch ausbilden sollen? Das änderte sich ab Mitte des 19. Jahrhundert mit dem Einzug neuer Nachrichtentechnik (Telegraphie) in die Zeitungsbe‐ triebe, die alsbald mit Agenturmeldungen aus aller Welt überflutet wurden. Sie mussten gesichtet, bewertet und professionell redigiert werden. Bis dahin waren die Zeitungsinhalte vor allem von Druckern nebenberuf‐ lich organisiert worden. Sie setzten die Nachrichten, die von Behörden, Ämtern und auch von journalistisch tätigen Schriftstellern in der Druckerei ankamen, in der Reihenfolge ihres Eingangs und versahen sie mit Titeln, die nur auf den Ort und das Datum des Geschehens hinwiesen. Mit dem Einzug der Massenpresse wurden prägnante Überschriften und eine optisch ansprechende Präsentation der Inhalte benötigt, um ein zunehmend anspruchsvolleres Publikum zu erreichen. Der redaktionelle Journalismus entstand (Baumert 1928, S. 48; Kap.-1.5). Die Einsicht wuchs, dass erfolgreiche Zeitungen professionelle Redakteure benöti‐ gen, die sich mit Nachrichtenauswahl, mit Layout und Typographie auskennen. Was ihnen vorab natürlich erst beigebracht werden musste. Das Zeitungsvolontariat wurde zur Eingangstür zum Journalismus. Verleger entschieden, wer Journalist wurde und wer nicht. Diese „Nadelöhr“ im Zugangsbereich wurde erst Ende der 1990er Jahre entschärft, als das Internet neue, reaktionsfreie Plattformen für Journalisten schuf. Autoren konnten nun, ohne in Redaktionen angestellt zu sein, Beiträge publizieren. Sie nannten sich Blogger. 62 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="63"?> Abb. 2.8: Richard Wrede (1869- 1932) 2.6 Ausbildung Um als Redakteur zu arbeiten, benötigt ein Journalist spezielle Kenntnisse, die ihm während eines Volontariats vermittelt werden. Worin diese Kenntnisse genau bestan‐ den, war lange der Entscheidung von Zeitungsverlegern anheimgestellt. Eine Regelung gab es nicht. Unter dem Titel „Fallen Journalisten vom Himmel? “ gab Walter Hagemann Mitte der 1950er Jahre einen Überblick über den Stand der damaligen Journalistenausbildung. Die deutsche Volontärausbildung kam dabei schlecht weg: „Jeder Eingeweihte weiß, dass Volontäre in zahlreichen Redaktionen als billige Arbeitskräfte angesetzt werden, ohne jede Aussicht, ihre handwerklichen Erfahrungen und ihren geistigen Horizont zu erweitern“ (Hagemann 1956, S.-153). Schon in der Frühphase der Presse hatte sich Unmut über Unzulänglichkeiten der „Zeitungsschreiber“ geregt, denen vielfach auch handwerkliche Defizite (schwer verständlicher Stil, unzureichende Prüfung der Quellen) nachgesagt wurden (Stieler 1695). Die Autoren, die selbst unflätigste Beleidigungen hinnehmen mussten, waren eine beliebte Zielscheibe der Kritik. Doch erst sehr viel später, als sich die Massenpresse etablierte, kam die Idee auf, Journalisten bzw. Redakteure auszubilden und sie für ihre Tätigkeit zu qualifizieren. Zumal die Zahl der Journalisten ständig zunahm; vor 1848 wird ihre Zahl auf ca. 400 geschätzt, am Ende des Jahrhunderts sollen es 2.500 gewesen sein, 1906 ca. 4.600 (Wilke 2013, Rn 30). Erste berufspraktische Lehr- und Handbücher er‐ schienen, so das Handbuch „Die Zeitung“ (1883) von Johann Hermann Wehle, der sich u. a. den Themen „Journalistische Etikettefragen“ und „Die journalisti‐ sche Standesehre“ näherte. Es folgten Handbücher von Johannes Frizenschaf („Die Praxis des Journalisten“, 1901), Richard Wrede („Handbuch der Journalistik“, 1902) und Richard Jacobi („Der Journalist“, 1902), Chef‐ redakteur des Hannoverschen Couriers. Wrede war Jurist, Journalist und Autor. Bereits seit 1893 hatte er an den Plänen zur Gründung einer Journalistenhochschule gearbeitet, am 4. Januar 1900 wurde sie in Berlin eröffnet. Vorlesungen über Pres‐ segeschichte und Presserecht wurden kombiniert mit stilistischen Übungen für unterschiedliche journalisti‐ sche Genres (Pöttker 2020, S.-220) 2.6 Ausbildung 63 <?page no="64"?> Abb. 2.9: Karl Bücher (1847- 1930) Auch Karl Bücher (1847-1930), ab 1878 Ressortleiter bei der Frankfurter Zeitung, beschäftigte sich mit der Pro‐ fessionalisierung von Journalisten: Bücher monierte den „nachteiligen Einfluss der Presse auf die öffentliche Meinung“ (1912) und plädierte für eine akademische Ausbildung von Journalisten, allerdings „ohne Fach‐ prüfung“. Bücher stellte sich unabhängige Zeitungen mit selbstbewussten, prinzipienfesten Journalisten vor. 1916 rief er an der Universität Leipzig das Institut für Zeitungskunde ins Leben, mit einem berufsorien‐ tierten Lehrangebot für angehende Journalisten. Neun Kommilitonen nahmen das Studium auf. Bücher (1847- 1930) wurde zum „Urvater“ der Journalistenausbildung in Deutschland (Kutsch 2016, S.-82-123). Die Journalistenausbildung war nicht unumstritten. Verleger- und Journalistenverbände stritten über die Frage, ob Journalisten zusätzlich an einer Hochschule Zeitungskunde studieren oder, wie bisher, völlig frei in der Praxis ausgebildet werden sollten (Mohm 1964). Die eine Seite, die der Verleger, argumentierte, gerade nicht ausgebildete Autodi‐ dakten hätten „sich in der Presse vielfach bewährt“ (Frizenschaf 1901, S. 57). Sogar gewarnt wurde: Bei akademisch ausgebildeten Kollegen bestehe verstärkt die Gefahr, dass sich bei ihm „eine Fülle von Gedanken … derart stoßen und drängen, dass er vor lauter Gedanken und Plänen nicht zum Schreiben kommt“ (S. 61). Schließlich gebe es „keine Hochschule der Welt, die imstande wäre, alles dem Redakteur nötige Wissen und Können zu übermitteln“ ( Junker 1915, S.-5). In einer Resolution beschlossen der Reichsverband der deutschen Presse und die Verleger 1913 schließlich einen Kompromiss: Die „praktische journalistische Berufs‐ bildung“ war fortan „gemeinsame Sache der Verleger und Journalisten“ und „nur im Zeitungsbetriebe selbst möglich“ (Mohm 1964, S. 44). Dieser Beschluss hatte lange Bestand (Venema 2023). 2.6.1 Volontariat Der übliche Ausbildungsweg für Zeitungsjournalisten ist seit Anfang des 20. Jahrhun‐ derts das Volontariat: eine meist einbis zweijährige „Anlernzeit“ mit intensivem Praxisbezug nach der Methode „Learning by doing“ (BfA 2022, S. 2). Volontäre arbeiten in dieser Zeit im Idealfall an der Seite von erfahrenen Berufskollegen und lernen, was sie wissen und was sie können müssen, um im Berufsalltag zu bestehen. Gekoppelt ist das Volontariat in der Regel mit einem Volontärkursus, der auch theoretische Grundlagen vermittelt. 64 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="65"?> Abb. 2.10: Jan Amos Co‐ menius (1592-1670) Der Begriff Volontär stammt aus dem 17. Jahrhundert, entlehnt vom französischen volontaire (Freiwilliger), umfasst in seinem Wortstamm sinngemäß Begriffe wie „Wol‐ len, Wille, Neigung“. Das Volontariat grenzt sich damit von einer gesetzlich geregelten Ausbildung bzw. Lehre ab; Ablauf und Inhalte sind jedoch seit dem Jahr 1990 tarifver‐ traglich geregelt. Hintergrund | Konzept der Didactica magna (1657) Solche praxisnahen, mehr sachorientierten Ausbildungs‐ konzepte gehen zurück auf den spätmittelalterlichen Pädagogen Johann Amos Comenius (1592-1670), den Begründer der Didaktik. In Kapitel X seines 1657 er‐ schienenen Hauptwerks Didactica magna stellte er als Lernprinzipien das Lernen durch eigenes Tun und durch Anschauung vor jede sprachliche Vermittlung und fa‐ vorisierte als didaktisches Mittel besonders die Nachah‐ mung (Schaller 1995). Volontäre sind vom ersten Tag an fest in den Redaktionsprozess integriert, um zu lernen und sich zu erproben; sie adaptieren so peu a peu die in der Branche üblichen Verhaltensweisen. ● Zugang zum Volontariat hat, wer mindestens 18 Jahre alt ist; eine Vorbildung benötigt ein angehender Journalist nicht, nicht einmal das Abitur ist zwingend vorgeschrieben (DJV-Leitfaden zum Volontariat 2020, S.-4). ● In der Praxis werden zumeist Volontäre mit einem abgeschlossenen bzw. nicht‐ abgeschlossenen Hochschulstudium oder mit einer Ausbildung in einem ordentli‐ chen, oft kaufmännischen Beruf bevorzugt; dementsprechend sind Volontäre oft bis zu 30 Jahre alt, wenn sie ihre Ausbildung beginnen. ● Ein Redaktionsvolontariat bei Printmedien dauert in der Regel 24 Monate, ein Volontariat bei Hörfunk und Fernsehen 18 Monate, während private Radio- und Fernsehsender abweichende Regelungen haben. ● Absolventen einer Journalistenschule müssen in der Regel kein Volontariat mehr absolvieren, sondern können direkt als Redakteure eingestellt werden. ● Angehende Redakteure haben nach Abschluss ihres Volontariats, sofern sie sich überzeugend in Szene setzen konnten, die Chance auf einen zumeist befristeten Arbeitsvertrag. Längerfristige Verträge werden, angesichts der unsicheren Zu‐ kunftsaussichten in der Branche, nur noch in Ausnahmefällen angeboten. Das Volontariat ist damit gleichwohl der „Königsweg“ für angehende Journalisten. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage und Rundfunksender bieten insgesamt rund 3.000 Volontärstellen an, bei Tageszeitungen sind etwa 1.200 Volontäre beschäftigt, bei 2.6 Ausbildung 65 <?page no="66"?> Zeitschriften rund 800. Über 500 Volontäre sind in lokalen und regionalen privaten Rundfunkanstalten tätig, bei den großen überregionalen Rundfunkanstalten sind es etwa 300. Anzeigenblätter (rund 150 Volontäre) bilden kaum aus, ebenso Nachrichten‐ agenturen. Für den Bereich Onlinemedien gibt es keine Zahlen (Deutsche Journalisten Akademie Berlin 2024). 2.6.2 Welche Rolle spielt der Staat? Journalisten müssen professionell arbeiten, um ihren gesellschaftlichen Aufgaben und Verpflichtungen gerecht zu werden, die ihnen gemeinhin unter der Bezeichnung „öffentliche Aufgabe“ zugeschrieben werden. Es handelt sich um fundamentale Auf‐ gaben, um übergeordnete gesellschaftliche Belange, die andere Berufe wie z. B. die der Handwerker oder Dienstleister nicht kennen. Die Presse soll nicht nur Profit erwirtschaften; Journalisten sollen sich auch … ● unabhängig und uneigennützig für Wahrheit und Gerechtigkeit in der Gesellschaft einsetzen, ● unparteiisch der Information und Meinungsbildung dienen, ● unerschrocken und mutig die „Mächtigen“ im Staat kontrollieren, ● engagiert sozialschädliches Verhalten aufzeigen und ● fürsorglich wie ein Anwalt die politisch unterrepräsentierten Interessen von ge‐ sellschaftlichen Randgruppen vertreten - und dabei nicht auf persönliche Vorteile schielen. Ihre „Aufgaben“ stellen Journalisten auf eine höhere berufliche Stufe, vergleichbar u. a. mit Ärzten, Apothekern, Polizisten, Rechtspflegern, Seelsorgern. Auch sie sind dem Gemeinwohl in besonderer Weise verpflichtet, ihr Beruf wurde deshalb schon früh professionalisiert, das heißt, staatlich reglementiert. Notwendige Qualitätsstan‐ dards wurden gesetzlich definiert. Obligatorisch ist bis heute vielfach eine besondere Eignungsprüfung. Für Journalisten gilt das nicht. Jeder kann heute Journalist sein, unabhängig von einer besonderen Eignung oder besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen. Ein ethisch-moralisches Verantwortungsgefühl wird vorausgesetzt, solange sich Journalis‐ ten an gewisse Handlungsdirektiven halten (fixiert im Pressekodex). Politisch ad acta gelegt ist bis heute eine fortwährende, bereits Ende des 19. Jahr‐ hunderts entbrannte Professionalisierungsdebatte. Befürworter forderten angesichts seiner Bedeutung eine Professionalisierung des Journalismus, eine staatliche regle‐ mentierte Ausbildung. 66 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="67"?> Stichwort | Profession Eine Profession (lat. profiteri = sich öffentlich zu etwas bekennen) geht nach allgemeiner Ansicht über eine normale Erwerbstätigkeit hinaus. Sie ist mehr als ein Job oder Beruf, weil sie auch gemeinnützige Komponenten beinhaltet. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Geistliche oder Richter erfüllen im Rahmen ihrer Tätigkeit grundlegende gesellschaftliche Funktionen wie beispielsweise die Förderung von Gesundheit oder das Herstellen von Recht und Ordnung. Sie tragen dabei eine be‐ sondere Verantwortung, da ihre Arbeit in Persönlichkeitsrechte anderer Menschen eingreift. Wie sie das tun, obliegt ihrem Ermessen. Neben speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten ist daher eine ethisch-moralische Eignung für den Beruf erforderlich, die im Rahmen einer gesetzlichen Eignungs‐ prüfung nachzuweisen ist (so wird z. B. von angehenden Juristen ein besonderes „Rechtsgefühl“ erwartet, von Ärzten ein Einfühlungsvermögen beim Umgang mit Patienten). Information und Meinungsbildung, die Tätigkeit von Journalisten, sind zwar gesetzlich als „öffentliche Aufgabe“ definiert; ihre Erfüllung soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht auf professionalisierter Basis vollziehen. Rückblick In den 1970er Jahren erlebte die Professionalisierungsdebatte einen vorerst letzten Höhepunkt. Befürworter der Professionalisierung wie der Publizist Günter Kieslich (1924-1971) argumentierten seinerzeit angesichts einer grassierenden Pressekonzen‐ tration und evidenter Defizite in der Berichterstattung, „der Journalist des ausgehenden 20. Jahrhunderts“ werde „mit seiner ihm angeborenen journalistischen Begabung nicht mehr auskommen“ (Kieslich 1971, S. 26). Die öffentliche Kommunikation könne „nicht ausschließlich Angelegenheit von genialischen Laien oder erfahrenen Dilettanten bleiben“, selbst wenn man als eine wesentliche Voraussetzung die schriftstellerische Begabung gelten ließe. „Doch diese Begabung zur Dichtung allein prädestiniert nicht zum professionellen Umgang mit der Wahrheit des Tagesgeschehens und der Ambiva‐ lenz politischen Handelns“ (Koszyk 1974, S.-28) Tatsächlich versandete die Debatte alsbald; sie fand nie die erforderlichen politischen Mehrheiten, zu groß waren die Bedenken gegen eine staatliche „Ver-Beruflichung“. Die Arbeit des Journalisten sei nicht standardisierbar, hieß es. Journalisten lebten von einem individuellen Nachrichtengespür, das sich nicht gesetzgeberisch fassen ließe und schon gar nicht erlernen bzw. objektiv reglementieren. 2.6.3 Journalistenschulen Journalistenschulen sind in der Regel private, außeruniversitäre Ausbildungseinrich‐ tungen, in denen Nachwuchsjournalisten das journalistische Handwerk in Theorie 2.6 Ausbildung 67 <?page no="68"?> und Praxis lernen. Der Zugang erfolgt in der Regel über einen Eignungstest mit Arbeitsproben, Wissenstest und Gespräch. Die angehenden Journalisten lernen Fähigkeiten, die sie während ihrer Berufstätig‐ keit benötigen, beispielsweise, wie Artikel verfasst werden. Mehrere Praktika müssen absolviert werden. Von der Art her ähnelt die Ausbildung stark dem klassischen Volontariat, allerdings ist der theoretische Anteil höher (BfA 2022, S.-4). Im Jahr 1949 wurde die erste deutsche Journalistenschule gegründet, das Wer‐ ner-Friedmann-Institut in München. 1957 wurde das Institut in Deutsche Journalisten‐ schule umbenannt. Rückblick | Die erste deutsche „Journalistenschule“ (1945) Bereits am 27. Mai 1945, drei Wochen nach der Kapitulation, hatte die amerika‐ nische Militärregierung in Aachen eine Deutsche Journalistenschule gegründet, an jenem Ort also, wo schon seit Januar desselben Jahres die erste deutsche Zeitung (Aachener Nachrichten) nach dem Krieg herauskam. Deutsche Redakteure sollten in Aachen „nachgeschult“ und mit den Gepflogenheiten einer modernen demokratischen Presse vertraut gemacht werden sollten. Die Schule wurde später unter britischer Ägide fortgeführt (Wilke 2001, S.-34). Journalistenschulen vergeben in der Regel keine staatlich anerkannten Ausbildungsab‐ schlüsse, sondern Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen. Sie finanzieren sich in der Regel über Kursgebühren, Projektmittel, Spenden und/ oder ihre Trägerorganisationen. Im Jahr 2016 wurde die „Charta der deutschen Journalistenschulen für Quali‐ täts-Journalismus“ gegründet, bestehend aus elf Journalistenschulen. Zu den Grün‐ dungsmitgliedern gehörten u. a. die Axel Springer Akademie, die Burda Journalisten‐ schule, die Deutsche Journalistenschule (DJS), die Evangelische Journalistenschule (EJS), die Henri-Nannen-Schule, die katholische Journalistenschule, die Journalis‐ ten-Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung, die Kölner Journalistenschule, die Me‐ dienakademie Ruhr und die RTL-Journalistenschule. Nach einer Übersicht der Bundes‐ agentur für Arbeit (2022) gibt es aktuell in Deutschland 21 Journalistenschulen. 2.6.4 Praktikum Voraussetzung für ein Volontariat ist in der Regel ein Praktikum, in dem der Bewerber seine Eignung unter Beweis gestellt hat. Gesetzlich nicht geregelt, dient die „Schnup‐ per-Phase“ auch zur beruflichen Orientierung des Berufseinsteigers. Ein Praktikum kann eine oder mehrere Wochen dauern, die Bezahlung ist unterschiedlich. Es gilt jedoch die Mindestlohnregelung (BfA 2022, S.-4). 68 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="69"?> Abb. 2.11: Leipziger Journalistik-Studenten im Jahr 1951 2.6.5 Studium Neben Volontariat und Journalistenschule ist das Journalismus-Studium eine dritte Säule der Ausbildung; mehr als 50 Studiengänge mit unterschiedlichen Abschlüssen werden bundesweit angeboten (BfA 2022, S. 7-13), unter ihnen die Studiengänge Jour‐ nalismus (23 Angebote), Publizistik (5), Sportjournalismus (6), Wissenschaftsjournalis‐ mus (1), Online-Journalismus (1), Fernsehjournalismus (2) und Kulturjournalismus (2). Studienorte sind u. a. Ansbach, Ber‐ lin, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Eichstätt, Frankfurt a. M., Freiburg, Gelsenkirchen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Merse‐ burg, München, Nürnberg, Passau, Stutt‐ gart (BfA 2022, S.-7-13). Ein Journalistik-Studium kombiniert in der Regel Theorie und Praxis. Es bie‐ tet Einblicke in die praktische Redakti‐ onsarbeit von Hörfunk, Fernsehen und Printmedien. Studierende erlernen die Grundregeln des journalistischen Schreibens, der Recherche und Präsentation, ebenso Interviewsowie Moderationstechniken. Der Lehrplan umfasst, je nach Studium, u.-a. folgende Schwerpunkte: • Mediengeschichte • Medienrecht • Medienprozesse • Medienpsychologie • Medienethik • Medienökonomie • Content-Management-Systeme Aussichten Der Abschluss eines Journalistik-Studiums - ob Bachelor oder Master - garantiert noch lange keine Anstellung als Journalist bzw. Redakteur in einem Medienbetrieb. Tatsächlich haben in deutschen Redaktionen oft nur wenige Journalisten „Journalistik“ studiert. Warum? Weil sie in ihrem Beruf über Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Sport oder Kultur berichten, nicht über Journalismus. So gesehen, macht es Sinn, Fächer zu studieren, die damit etwas zu tun haben: wie z. B. Wirtschaft, Politik, Geschichte, Jura, Medizin oder Philosophie. Sie sind eine Alternative zu einem Journalistik-Studium. 2.6 Ausbildung 69 <?page no="70"?> Abb. 2.12: Kaspar von Stieler (1632-1707) 2.7 Berufsanforderungen - Was ein Journalist wissen und können muss Welche Eigenschaften, Fähigkeiten und Qualifikationen muss ein Journalist haben? Was müssen Journalisten können und was müssen sie wissen? Bereits im 17. Jahrhun‐ dert machten sich Zeitungstheoretiker wie Weise (1676), Peucer (1690) oder Stieler (1695) Gedanken über „Zeitungs-Schreiber“ und deren „Eignung“. Die „Wahrheitsliebe“ ist für Peucer das Fundament eines „guten“ Zeitungstextes (Peucer 1690, S. 5). „Verstand und Urteilskraft“ seien vonnöten, um „glaub- und denkwürdige Tatsachen von unbe‐ deutenden oder unwahren Nachrichten oder Gerüchten zu unterscheiden“ (S.-4). Kaspar von Stieler forderte: Zeitungsschreiber sollten kluge Leute sein, „die das Wichtige und Weitausse‐ hende von Lappalien zu unterscheiden wüsten“ (Stieler, S. 70); ferner müssten sie „unparteyisch seyn“ (Stieler 1695, S.-122). Reicht „Klugheit“ allein für einen Journalisten aus? Das Berufsbild war lange von Maßstäben wie Begabung und Talent geprägt. Eine Ausbildung schien, auch ange‐ sichts des damit verbundenen Aufwandes, entbehrlich. Das wurde lange nicht in Frage gestellt. Redakteur wurde, wer sich dazu berufen und begabt genug fühlte. Neben der „Begabung“ gibt es eine Reihe weiterer Fähigkeiten und Eigenschaften, die einen angehenden Journalisten für die Tätigkeit qualifizieren. Die journalistische Berufsausübung setze „beson‐ dere Fähigkeiten“ voraus und werde durch „per‐ sönliche Eigenschaften geprägt“, sagt der Deutsche Journalistenverband (DJV) und nennt in diesem Zu‐ sammenhang vor allem ein breites Allgemeinwissen. Zu den Eigenschaften zählen danach… ● soziales und gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein, ● logisches und analytisches Denken, ● sprachliche Ausdrucksfähigkeit und -sicherheit, ● Einfühlungsvermögen und Kreativität, ● Kontaktfähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit, ● Konflikt- und Kritikfähigkeit (DJV-Berufsbild 2015). 70 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="71"?> Abb. 2.13: Emil Dovifat (1890-1969) Meinung | Idealismus und Opferbereitschaft Emil Dovifat (1890-1969) erklärte Mitte der 1960er Jahre in den von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegebenen „Blättern zur Berufskunde“: Der Beruf fordere … „ein hohes Maß an opferbereitem Idealismus und moralischer Grundsatzfestigkeit sowie den ganzen Einsatz der Person“, ferner eine „widerstandsfähige, größten Arbeitsanforde‐ rungen standhaltende Gesundheit, starke Nerven, Ruhe, Beweglichkeit … und ein gepflegtes Äußeres“ (Dovifat 1965, S.-3). Dovifat war selbst Journalist, später Hochschullehrer. Ab 1927 arbeitete er u. a. als Chefredakteur für eine Zeitschrift des Christlichen Gewerkschaftsbundes. Für Schneider & Raue (2012) benötigt ein Journalist fünf Eigenschaften: 1. Neugier, 2. Streitlust, 3. Standfestigkeit („bereit sein, sich Feinde zu machen und auch zu seinen Freunden kritische Distanz zu wahren, sobald man über sie schreibt“), 4. Misstrauen, 5. Frei von Hochmut. Schließlich benötige ein Journalist auch Begabung: ein gewisses Maß an Intelligenz und Sprachtalent sowie einen „hurtig arbeitenden Verstand“ und schließlich die Fähigkeit, mit Drucksituationen aller Art umzugehen: „Die Langsamen, die Mimosen und die Schüchternen sollten den Beruf wohl nicht ergreifen“ (Schneider & Raue 2012, S.-16). 2.8 Selbst- und Rollenverständnis - Wie Journalisten „ticken“ Menschen reflektieren sich und ihre Umwelt; sie entwickeln dabei ein Selbstbild und ein individuelles Selbstverständnis, die Teil ihrer Identität werden und in einem gewissen Grade ihr Denken, Fühlen und Verhalten steuern (Otto 2020, S. 16-25). Auch eine Berufstätigkeit wird irgendwann Teil dieser Identität; der Berufswahl kommt insofern eine besondere Bedeutung für die Entwicklung des eigenen Selbstbildes zu, das maßgeblich auch durch eigene Entscheidungen regulierbar ist. „Eine Person wird zum Gestalter von sich selbst. Sie kann beeinflussen, wer sie sein möchte“ (Heinrichs 2022, S.-4). Arbeit ist heute mehr als Broterwerb, damit befinden sich Beschäftigte, anders als noch vor Jahrzehnten, in einer privilegierten gesellschaftlichen Situation. Sie haben die Möglichkeit, sich vorab und auch nachfolgend mit Sinn und Zweck ihrer Arbeit auseinanderzusetzen und ihre Erwerbstätigkeit als Bestandteil ihrer Persönlichkeit zu integrieren. Dabei können sie vielfach auf bereits vordefinierte Muster und Berufsauf‐ fassungen zurückgreifen. Allgemein bekannt und anerkannt ist, dass Lehrer Wissen 2.8 Selbst- und Rollenverständnis - Wie Journalisten „ticken“ 71 <?page no="72"?> vermitteln, Ärzte Leben retten, Richter für Gerechtigkeit sorgen und Polizisten für Sicherheit und Ordnung. Auch Journalisten agieren innerhalb solcher Rollenbilder. Sie haben die Auswahl, je nach Wesen und Typus, als neutrale Berichterstatter zu agieren, als Erklärer und Dokumentierer oder aber als „Anwälte“ des Publikums, als Kritiker und Kontrolleure. Dabei spielen neben der eigenen Persönlichkeit auch externe Einflüsse wie Ansehen und Verdienstmöglichkeiten eine Rolle (Aldridge & Evetts, 2003, S.-547). Das Festlegen auf eine Berufsrolle dient nicht nur der Identitätsbildung, sie spielt auch eine Rolle bei der Legitimation beruflicher Entscheidungen des Journalisten auf einer inneren, subjektiven Ebene sich selbst gegenüber (und gegenüber anderen). Journalistische Rollen an sich haben kein wirkliches „Wesen“; sie existieren, weil sie im Rahmen eines gesellschaftlichen Diskurses konstituiert wurden. Sie sind insofern „nicht statisch oder universell, sondern permanent neu verhandelbar“ (Hanitzsch 2017, S.-3). Das Berufs- und Rollenverständnis passt sich Veränderungen in einer Gesellschaft an. Wenn heutige Journalisten sich selbst als „Social Watdogs“ oder als „Wächter der Demokratie“ sehen, fußt das auf den im Grundgesetz verankerten sozialen und demokratischen Grundwerten dieser Gesellschaft, die auch den Journalismus prägten (Hanitzsch 2017). Menschen konstituieren und „steuern“ ihre Identität, indem sie nahezu täglich Entscheidungen treffen, beispielsweise bei der Wohnortwahl, der Wahl einer bestimm‐ ten Automarke oder der Wahl bestimmter Konsumprodukte. Doch was veranlasst Menschen, den Beruf des Journalisten zu ergreifen? Hier hat sich herausgestellt, dass es klischeehafte Berufsbilder (→ Kap. 2.4) sind, die in der Gesellschaft existieren und von denen sich Journalisten in spe leiten lassen. Nach einer Umfrage reizt insbesondere das „Aufdecken von Missständen“ angehende Journalisten (Nazarewska 2014, 151). Wichtig ist daneben für viele auch die „Abwechslung und Spannung“, die sie mit Journalismus in Verbindung bringen, in dem sie auf „interessante Leute treffen“. Während das „Ansehen“ der Journalisten kaum von Relevanz ist. (S.-151) In Bezug auf das Berufs- und Rollenverständnis lassen sich, grob gesehen, zwei Journalismus-Auffassungen unterscheiden: ● ein neutral-objektiver reiner Informationsjournalismus, bei dem sich der Journalist in erster Linie als Informationsvermittler sieht, der den Ereignissen passiv-distan‐ ziert gegenüber steht, ● sowie ein sozial engagierter anwaltschaftlicher Journalismus, der aktiv in Ge‐ schehnisse eingreift; der Journalist tritt hier als Kritiker, Machtkontrolleur bzw. als Anwalt benachteiligter Personengruppen in Erscheinung. Wobei die Anwalt-Funktion idealerweise eine Ergänzung darstellt, um Lücken zu schließen, die der reine Informationsjournalismus hinterlässt (Kunczik 1988, S.-78). 72 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="73"?> Neutrale Vermittler von Informationen Deutsche Journalisten sehen sich in erster Linie als neutrale Vermittler von Informatio‐ nen, die ihr Publikum schnell und präzise informieren möchten. Der Journalist arbeitet dabei mit geringen Autonomievorgaben; seine Aufgabe ist die „objektive“ Weitergabe von Informationen auf Basis standardisierter Darstellungsformen (Nachricht, Bericht), ohne Implizieren von Werturteilen oder emotionell determinierte Stilelemente in der Nachrichtensprache (Weischenberg 1995, S. 114). Er „verkauft“ Fakten und agiert damit so wie ein Nachrichtenhändler. Dieser Handel mit Informationen war Ursprung des Journalismus. Die ersten Meinungstexte kamen im 19.-Jahrhundert auf. Kritiker und Kontrolleur Journalisten sehen sich selbst auch in der Rolle des Kritikers, der Konflikte und Ungerechtigkeiten aufdeckt, politische Institutionen und Machtgruppen kontrolliert (Mühlberger 1979, S. 105). Kritik ist eine journalistische Triebfeder, die ihre Ursprünge in der Zeit der Aufklärung im späten 18. Jahrhundert hat, in der Epoche der Vernunft, in der Denker wie Immanuel Kant (1724-1804) zur Erkenntnis gelangten, der Kritik habe sich alles zu unterwerfen, selbst Majestäten könnten sich ihr nicht entziehen (Kant 1781, Vorrede zur ersten Auflage, A XII). Anwalt Als anwaltlicher Journalist ergreift der Journalist Partei und setzt sich für die Interessen von Gruppen und deren Standpunkte ein, wenn diese in den Medien unterrepräsentiert sind. Der anwaltschaftliche Journalismus entstand in den 1960er Jahren in den USA und fußt auf der Idee und der Theorie der sozialen Verantwortung der Presse (→ Kap. 2.3). Im deutschen Journalismus machte das Genre kaum Karriere (Weischenberg u. a. 2006, S. 107). Die Medien orientierten sich an massentauglichen Inhalten; Massentaug‐ lichkeit avancierte zum Erfolgskriterium. Heute besitzt das anwaltliche Engagement eine immer geringere Relevanz, zumal Randgruppen inzwischen die Möglichkeit haben, sich via Internet zu artikulieren. Studien Wie sehen Journalisten ihre Rolle in der Gesellschaft? Zahlen zum Rollenverständnis von Journalisten liefert die Studie „Journalismus in Deutschland“ aus dem Jahr 2023 auf Basis von 1.221 Journalisten-Befragungen (Loosen u. a. 2023, S. 10): Den Kern ihres journalistischen Rollenverständnisses sehen Journalisten danach in der „neutralen Vermittlung verlässlicher Informationen, um Menschen zur Meinungsbildung zu befähigen“ (87 Prozent), aber auch „Desinformation“ entgegenzuwirken (86 Prozent), aktuelles Geschehen einzuordnen und zu analysieren (84 Prozent) und „unparteiisch zu beobachten“ (81 Prozent). Wichtig ist ihnen auch, „gesellschaftliche Missstände zu 2.8 Selbst- und Rollenverständnis - Wie Journalisten „ticken“ 73 <?page no="74"?> beleuchten“ (77 Prozent) und das Publikum zu bilden (69 Prozent). Demgegenüber ist die ökonomische Orientierung eher zurückgegangen. Nur 55 Prozent der befragten Journalisten war es wichtig, Inhalte anzubieten, „die ein möglichst großes Publikum anziehen“. Rollenverständnis von Journalisten Informationen vermitteln, zur Meinungsbildung befähigen 87 Desinformation entgegen wirken 86 Aktuelles Geschehen einordnen und analysieren 84 Unparteiisch beobachten 81 Gesellschaftliche Missstände beleuchten 77 Auswirkungen aktueller Ereignisse aufzeigen 71 Das Publikum bilden 69 Rat, Orientierung und Hilfe für den Alltag bieten 60 Die „Mächtigen“ kontrollieren 58 Geschichten erzählen, die emotional berühren 56 Die Möglichkeit geben, Ansichten zu artikulieren 56 Zum Gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen 55 Inhalte anbieten, die ein großes Publikum anziehen 55 Randgruppen und Minderheiten eine Stimme geben 52 Zur Teilhabe am politischen Geschehen motivieren 43 Unterhaltung und Entspannung bieten 40 Die öffentliche Meinung beeinflussen 13 Abb. 2.14: Journalisten sehen sich in erster Linie als Vermittler von Informationen. Quelle: Loosen u. a. (2023), S. 10 Ausblick Das Selbst- und Rollenverständnis von Journalisten ist im Wandel. In Fernseh-, aber auch im Boulevardjournalismus haben schon immer die „Einschaltquoten“ über Inhalte mitentschieden. Die Krise in der Zeitungsbranche verändert nun auch die Sichtweise der Printjournalisten. Leser und Anzeigenkunden springen ab, Arbeitsplätze sind nicht mehr sicher. In dieser Situation verinnerlichen Journalisten die Bedeutung des wirtschaftlichen Erfolgs für das Fortbestehen ihrer Arbeit. Das Nutzungsverhalten des Publikums gewinnt an Relevanz. Journalisten schielen beim Schreiben mehr als früher auf Leserzahlen und Einschaltquoten. Sie arbeiten „datenorientiert“; das belegen 74 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="75"?> Studien (Hanitzsch 2009, S. 159), und haben dabei auch Werbe- und Anzeigenkunden und die kommerzielle Logik des Marktes im Hinterkopf (Hanitzsch 2009, S. 161; Weischenberg 2006, S. 356; Steindl u. a. 2018, S. 55). Wo diese Entwicklung hinführen wird, ist noch nicht absehbar. 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Berlin 1902 78 2 Der Journalist - Definition, Berufsbild und Selbstverständnis <?page no="79"?> 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss 3.1 Vorbemerkungen Die Presse erfüllt eine „öffentliche Aufgabe“. Sie beschafft und verbreitet Nachrichten, nimmt Stellung, übt Kritik und wirkt „auch auf andere Weise an der öffentlichen Meinungsbildung mit“ - und Journalisten sind ihre operativen „Erfüllungsgehilfen“. Sie recherchieren, stellen Fragen, sie kommentieren und kritisieren, zeigen sozial un‐ erwünschtes Verhalten auf und sehen sich dort um, wo andere wegschauen. Dabei greifen sie notwendigerweise in Persönlichkeitsrechte ein - und haben deshalb besondere Sorgfaltsplichten zu beachten. 3.2 Gesetzliche Sorgfaltspflichten: Wie Nachrichten zu prüfen sind Journalisten müssen sorgfältig arbeiten; sie tragen sogar eine gesteigerte Verantwor‐ tung (BGH Z 3, 285; 39, 129), weil sie bei ihrer Arbeit in Persönlichkeitsrechte eingrei‐ fen. Nach dem Gesetz haben Journalisten deshalb Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der „nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen“. Herkunft, Inhalt und Wahrheit von Nachrichten bilden somit die Kriterien, an denen sich der Journalist bei seiner Arbeit zu orientieren hat. 3.2.1 Herkunft von Informationen Um die Herkunft von Nachrichten zu prüfen, müssen Journalisten die Nachrichten‐ quellen unter die Lupe nehmen, Glaubwürdigkeit und Seriosität prüfen - und gegebe‐ nenfalls nachrecherchieren (BGH NJW 1963, 904; BGH NJW 1980, 995). Präzisiert wird diese Sorgfaltspflicht im Pressekodex des Deutschen Presserates (Ziffer 2): „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“ 3.2.2 Inhalt Nachrichten müssen stimmen, ihre Inhalte müssen frei von rechtswidrigen Inhalten sein (→ Kap. 3.4 bis 3.7) und öffentlichen Interessen dienen. Dafür tragen Journalisten die Verantwortung. <?page no="80"?> Öffentliches Interesse Nicht alles funktioniert, Menschen und selbst Behörden machen Fehler und sie halten sich nicht immer an die Spielregeln. An dieser Stelle kommen Journalisten ins Spiel. Ihnen kommt die Aufgabe zu, Dinge kritisch zu hinterfragen und selbst dann Fakten publik zu machen, wenn diese womöglich Betroffenen schaden. Sie greifen dabei in geschützte Persönlichkeitsrechte ein. Das dürfen sie und müssen sie sogar, wenn sie ihrer öffentlichen Aufgabe gerecht werden wollen - allerdings nur, sofern ein überwiegendes öffentliches, überindividuelles Informationsinteresse besteht, das den Eingriff rechtfertigt (BVerfGE 35, S.-202; Kap. 3.3, 3.4). Journalisten müssen deshalb vor einer Veröffentlichung, unabhängig vom Wahr‐ heitsgehalt der Fakten, eine Güterabwägung zwischen a) dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie b) den schutzwürdigen Belangen von Betroffenen vornehmen und die Schwere absehbarer Schäden in diese Abwägung einbeziehen (BVerfGE 7, S. 198). Dabei kommt es auf den subjektiv beigemessenen „Öffentlichkeitswert“ einer Nachricht an; je größer dieser ist, desto mehr tritt das Schutzinteresse in den Hintergrund. Nicht immer treffen Journalisten die richtigen Entscheidungen. Beispiel | Trunkenheitsfahrt einer Behördenleiterin Ein Beispiel ist die Trunkenheitsfahrt einer Behördenleiterin ( Jugend- und Sozial‐ amt) in einer mittelgroßen Stadt. Sie hatte laut Polizeibericht mit 2,1 Promille Alkohol im Blut zwei Verkehrsunfälle verursacht. Eine Regionalzeitung berichtete darüber. Darin sah der Presserat eine unangemessene Verletzung ihrer Persön‐ lichkeitsrechte, weil die im Bericht genannte Amtsleiterin keine „Person der Zeitgeschichte“ sei und sie die Verkehrsunfälle zudem außerhalb ihrer Dienstzeit verursacht habe. Die Angaben zur Person waren deshalb nach Ansicht des Presse‐ rates unangemessen (Presserat Az. BK1-75/ 06) Sachlichkeit und Seriosität Inhalte von Pressepublikationen sollen sachlich sein, das heißt, frei von subjektiven Elementen und Intentionen wie Polemik, Ironie, Gehässigkeit oder Sensationsgier (BGH Z 45, S. 296), und sie dürfen nicht unlauter, ehrverletzend, diskriminierend oder gar illegal sein. Letzteres wäre z. B. der Fall, wenn vertrauliche Informationen, Fotos oder Videos durch Abhören, Einschleichen oder Einbruchdiebstahl beschafft werden, ohne dass ein überwiegendes Informationsinteresse dies rechtfertigen würde (BGH Az.: VI ZR 396/ 16; BVerfG NJW1984, S. 1743). Oder wenn Fotos von Personen oder Gegenständen Bildrechte verletzen. Solche rechtswidrigen Inhalte muss die Presse eliminieren. 80 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="81"?> Abb. 3.1: Journalisten müssen Fakten auf ihre Rich‐ tigkeit prüfen. Faktentreue und Richtigkeit Inhalte sollen, soweit nachprüfbar, stimmen, das heißt, Zitate und Fakten müssen korrekt wiedergegeben werden. Und sie müssen vollständig sein. Meldungen, die zwar richtig sind, aber unvollständig, das heißt: wesentliche Momente unerwähnt lassen, können ein falsches beziehungsweise verzerrtes Bild der Wirklichkeit erzeugen (BVerfG E 12, 113; BGH Z 31, 308). Die Pressegesetze schreiben deshalb ei‐ nen Fakten-Check vor. Nicht verifi‐ zierbare Gerüchte und Verdächtigungen müssen eliminiert werden (Ziffer 2 Pres‐ sekodex). Doch es gibt Ausnahmen: Überwiegt dennoch ausnahmsweise das öffentliche Interesse an einer Verbrei‐ tung und liegen konkrete Anhaltspunkte vor, kann auch ein bloßer Verdacht geäu‐ ßert werden (BGH NJW 1964, S. 1471; BGH NJW 1977, S. 1288) und ganz aus‐ nahmsweise sogar ein Gerücht, beispielsweise, wenn es um eine börsenrelevante Unternehmensentscheidung geht (EuGH Az. C-302/ 20). Allerdings sind „unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen … als solche erkennbar zu machen“ (Ziffer 2 Pressekodex). Wie sind Inhalte zu prüfen? Eine presserechtliche Richtlinie hierfür gibt es nicht; der Staat schreibt Journalisten nicht vor, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Inhalt und Umfang der publizistischen Sorgfaltspflicht bemessen sich insofern nach dem Maßstab der im bürgerlichen Recht (§ 276 BGB) geltenden Sorgfaltspflicht: der im Verkehr „erforderlichen“ Sorgfalt, die „nach den Umständen geboten“ ist (BGH NJW 1965, S. 1374; BGH Z 30, 7). Zu beachten ist dabei: Journalisten arbeiten meist unter besonderen Umständen. Zeitdruck, Nach‐ richtenfülle, unsichere Fremdquellen haben zur Folge, dass Informationen oft nicht 100-prozentig zuverlässig verifiziert werden können (OLG Köln, AfP 1975, 920). Das relativiert den grundsätzlich strengen Sorgfaltsmaßstab. Ein Journalist muss deshalb nach allgemeiner Auffassung Informationen nur mit der „nach den Umständen gebotenen Sorgfalt“ prüfen. Was heißt das? Für ihn gilt kein starrer, sondern ein gleitender Sorgfaltsmaßstab, bei dem es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt. Die Umstände sind abzuwägen. Für die Abwägung gilt: Je schwerer der Eingriff in fremde Rechte, desto höher sind die Anforderungen, die an die publizistische Sorgfaltspflicht zu stellen sind (BGH GRUR 1969, 151; BGH NJW 1977, 1288, 1289; BVerfG NJW 2006, 595, 596). Wobei zwischen dem Kern einer Nachricht und Einzelheiten zu unterscheiden ist. Konkret heißt das: „In der Regel wird es genügen, wenn man prüft, ob die Nachricht in ihrem Grundgehalt richtig ist. Wenn dann nicht 3.2 Gesetzliche Sorgfaltspflichten: Wie Nachrichten zu prüfen sind 81 <?page no="82"?> Abb. 3.2: Christian Weise (1642- 1708) jede Einzelheit stimmt, muss deshalb nicht automatisch das Sorgfaltsgebot verletzt worden zu sein“ (Mathy 1988, S. 63). Nur in besonderen Fällen kann es, je nach Bedeutung, auf die Richtigkeit jeder Einzelheit ankommen. Beispiel | Drei Merksätze ● Ein Journalist muss alle ihm erreichbaren Quellen ausschöpfen, um sich Gewissheit über einen Sachverhalt zu verschaffen. ● Vom Ergebnis der Recherche hängt ab, was veröffentlicht werden darf - und was nicht. ● Sorgfältig recherchieren heißt, dass Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, zu Vorwürfen Stellung zu nehmen. 3.2.3 Wahrheit Zentrale Sorgfaltspflicht des Journalisten ist die Pflicht, Nachrichten auf „Wahrheit“ prüfen, das heißt, Halb- oder Unwahrheiten (Lügen, Fake News) zu eliminieren. „Nur dann, wenn der Leser … zutreffend unterrichtet wird, kann sich die öffentliche Meinung richtig bilden. Die Presse ist daher um ihrer Aufgabe bei der öffentlichen Meinungsbildung willen gehalten, Nachrichten und Behauptungen, die sie weitergibt, auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen“ (BVerfG Az. 12, 113, 130). Meinung | „Wahres von Falschem absondern“ Auf diese zentrale Sorgfaltspflicht wies bereits Christian Weise (1642-1708) in seiner Abhandlung „Schediasma curiosum de Lectione Novellarum = Interessanter Abriss über das Lesen von Zeitungen“ hin, der forderte, „das Wahre [sei] vom Falschen . . . abzusondern“ (Weise 1676, S.-2). Was wahr und nachzureden ist… Auch Kaspar von Stieler (1695) betonte, ein wesent‐ licher Aspekt der journalistischen Arbeit sei die Wahrheit: „dass man berichtet werde dessen / was wahr und nachzureden ist“ (S. 74), „weshalb verläß‐ liche Zeitungsherausgeber examiniren und prüfen vorhero die bey ihnen einlaufende Zettul / wo sie herkommen und ob ihnen auch zu trauen sey? “ (Stieler S.-71). 82 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="83"?> Nur das „Wahrscheinlichste“ veröffentlichen Der Göttinger Philologe Johann Matthias Gesner (1691-1761) forderte, der Zei‐ tungsschreiber „muß alle Nachrichten, die er . . . haben kann, genau prüfen, und nur das wichtigste und wahrscheinlichste darunter seinen Lesern bekannt machen“ (Mathias Gesner: Wohlmeinender Unterricht, für alle diejenigen, welche Zeitungen lesen. Leipzig 1755, S.-44). Ohne Gewähr Schwarzkopf (1795, S. 92) erkannte in einem „Beytrag ueber Zeitungen“: Wahrheit sei „das Ziel, nach welchem jeder Schriftsteller zu streben hat“; sie „mit der bey Zeitungen erforderlichen Neuheit der Nachrichten zu vereinigen“, sei aber „eine sehr schwere Aufgabe“. Eine Zeitung könne unmöglich „für alles Gewähr leisten“; sie müsse „vielmehr vieles der Urtheilskraft und Nachsicht des Lesers anheimstellen“, wobei der „Maasstab dieser Nachsicht“ in der Wahrscheinlichkeit und in der Abwägung zwischen allgemeinem „Interesse an der Neuheit mit dem nachtheil, welchen die Verbreitung einer falschen Nachricht hervorbringen kann“, liege. Was heißt „Wahrheit“? Eine Antwort bleibt das deutsche Presserecht schuldig. Laut Duden ist Wahrheit „die Übereinstimmung einer Aussage mit einer Sache“ (im Sinne von Richtigkeit). Diese auf der sogenannten Korrespondenztheorie basierende Definition geht zurück auf die griechischen Philosophen Aristoteles (Metaphysik 1011b, 25) und Platon (Sophist 263b), später u. a. weitergeführt von dem römischen Gelehrten Augustinus (354-430): „Wahr ist das, was ist“ (Soliloquia II 8,5). Doch schon Platon (ca. 428 bis 348 v. Chr.) wies auf die Diskrepanz-Problematik zwischen realer Wahrnehmung und der dahinter verborgenen „absoluten“ Wahrheit hin. Der römische Kaiser und Philosoph Marcus Aurelius (121-180) formulierte es so: „Alles was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Journalisten sind keine Philosophen. Ihre Wahrheit erschließt sich nicht metaphysisch, sondern durch Recherchen. Sie sollen Nachrichten auf „Wahrheit prüfen“. Doch was heißt das? Tatsächlich lässt sich daraus keine → Pflicht zu wahrheitsgemäßer Berichterstattung ableiten, sondern nur eine Verpflichtung, „so wahrheitsgemäß wie möglich zu berichten“ (Mathy 1988, S. 60) und sich, objektiv erkennbar, ernstlich um eine wahrheitsgemäße Darstellung zu bemühen. Journalisten müssen keine Wahrheitsnachweise erbringen (BGH NJW 1987, 2225, 2226). Das wäre rechtlich unzulässig, denn es würde ihre Tätigkeit praktisch „lähmen“ (BVerfGE 54, 208, 220; Ricker u. a. 2021, S. 308). Bleiben also nach Abschluss der Recherchen Zweifel, so sind diese durch einen kurzen Hinweis zu dokumentieren. Das reicht aus, um die journalistische Sorgfaltspflicht zu erfüllen (Mathy 1988, S. 60). Mit 3.2 Gesetzliche Sorgfaltspflichten: Wie Nachrichten zu prüfen sind 83 <?page no="84"?> anderen Worten: Es kommt auf die Gründlichkeit des Recherchierens an, nicht auf das Ergebnis zumal Wahrheiten veränderlich sind. Was heute noch „wahr“ ist, kann morgen unwahr sein. Stichwort | Die Relativität der Wahrheit Am deutlichsten wird diese zeitliche Relativität der Wahrheit in der Wissenschaft. Forschungen produzieren ständig neue Wahrheiten. Noch im Mittelalter hielten Menschen es für eine unumstößliche Wahrheit, dass die Erde eine Scheibe sei. Erst Weltumsegler wie Christoph Kolumbus (1451-1506) überzeugten sie vom Gegenteil. Die publizistische Wahrheit Haben alle Beteiligten die Möglichkeit gehabt, sich zu äußern und ist die gesetzliche Frist für eine Gegendarstellung abgelaufen (3 Monate), dürfen Journalisten davon ausgehen, dass sie „wahr“, das heißt, frei von Fehlern berichtet haben. Anschließend können Betroffene diese „Wahrheit“ nur noch per Klage auf dem Rechtsweg korrigie‐ ren. 3.3 Regeln für den Umgang mit Fremdtexten Der Journalist sammelt Fakten und formt daraus einen Beitrag. Mit einiger Regelmäßig‐ keit „flattern“ Journalisten aber auch Fremdtexte (Hinweise oder Mitteilungen von drit‐ ter Seite) in den Mailordner. Die Absender, meist sind es Behörden oder Unternehmen, möchten Fakten, Meinungen oder Stellungnahmen über die Presse verbreiten, weil sie sich dadurch eine größere Aufmerksamkeit, Wirkung und auch Glaubwürdigkeit versprechen. Sie verfolgen somit in aller Regel Eigeninteressen, deshalb sind externe Informationen mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, vor allem im Hinblick auf Seriosität und Zuverlässigkeit der Quelle, um Fake News - Falschnachrichten oder gefälschte Nachrichten - zu stoppen. Stichwort | Fake News Fake News sind absichtlich falsche oder irreführende Informationen, die in die Welt gesetzt werden, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Glaubwürdig formuliert, sind die „alternativen Fakten“ oftmals kaum von echten Nachrichten zu unterscheiden. Beispiele lieferte der Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020. Kolportiert wurde u. a., Menschen hätten das Virus in einem chinesischen Geheimlabor als biologische Waffe hergestellt. 84 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="85"?> Ein großes Publikum erreichen Fake News besonders dort, wo Nachrichten ohne redaktionelle Kontrolle verbreitet werden, z. B. in sozialen Netzwerken. Die mas‐ senhafte Verbreitung löst einen sogenannten Wahrheitseffekt aus. Er besagt, dass Informationen, die bereits mehrfach wahrgenommen wurden, glaubhafter wirken als fremde Informationen, selbst wenn diese unplausibel wirken (Appel 2019). Studien zeigen, dass Emotionen bei Fake News eine große Rolle spielen. Wer z. B. wütend ist oder Angst hat, glaubt eher eine Information, die diesem Gefühl zuspricht (Antos 2017, S.-3-22). 3.3.1 Problematik Meinung | „Was aus der Luft geflogen kommt …“ Bereits Kaspar von Stieler (1695) appellierte, vor einer Weiterverbreitung von Nachrichten die Quellen und die Nachricht selbst zu prüfen, um Falschmeldungen, soweit möglich, auszuschließen; der „brafe“ Schreiber raffe „nicht alles zusam‐ men / was ihm aus der Luft entgegen geflogen kommt“ (Stieler 1695, S.-71). Wird ein nicht selbst recherchierter Fremdtext (ganz oder teilweise) veröffentlicht, so ist grundsätzlich zu unterscheiden, … ● ob dieser nur rein technisch verbreitet wird und sich die Redaktion erkennbar von den nicht redaktionellen Inhalten distanziert (z.-B. bei Leserbriefen), oder … ● ob sich die Presse den Text journalistisch „zu Eigen macht“, z. B. durch Adaption von einzelnen Textpassagen oder Zitaten bzw. durch das Veröffentlichen des gesamten Textes, ohne sich erkennbar von den Inhalten zu distanzieren. Für beide Fälle gelten, bezogen auf den Einzelfall, teilweise unterschiedliche presse‐ rechtliche Regeln und Sorgfaltsmaßstäbe. Macht sich ein Journalist oder eine Redaktion Texte oder Textpassagen zu Eigen, gibt es wiederum zwei Varianten: Übernahme von Textpassagen „Bettet ein Journalist fremde Äußerungen, etwa als Zitate, ohne hinreichende Distan‐ zierung in seinen eigenen Text ein, macht er sich diese Fremdinhalte zu Eigen. Er musss sie dann in dem gleichen Maße überprüfen wie seine originär eigenen Ausführungen“ (Rhode 2004, S. 118). Das heißt, es macht keinen Unterschied, ob ein Journalist eine Behauptung selbst aufstellt oder diese nur weitergibt. Maßgebend ist dabei die Sicht eines durchschnittlichen Lesers: Ohne klare Abgrenzung stellt sich eine Aussage für ihn so dar, als entspreche sie der Überzeugung desjenigen, der sie veröffentlicht hat, und sei insofern wahr. 3.3 Regeln für den Umgang mit Fremdtexten 85 <?page no="86"?> Verbreiten von Texten Ein Zu-Eigen-Machen kann auch darin bestehen, dass ein Journalist, eine Redaktion oder ein Medium (Zeitung, Zeitschrift, Blog, Social-Media-Plattform, Online-Portal) einen Fremdbeitrag veröffentlicht, ohne sich vom Inhalt erkennbar zu distanzieren (BGH Az. VI ZR 123/ 16 - Klinikbewertungen.de). In einem solchen Fall geht die presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit auch auf den Verbreiter, sprich: den verantwortlichen Journalisten über. Enthält der Fremdtext ehrverletzende oder unwahre, rufschädigende Tatsachen über andere Personen, kann er Ersatz- und Unterlassungsansprüche nach § 824 BGB („Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet …“) oder nach § 186 StGB („Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet …“) nach sich ziehen. Der Verbreiter wird rechtlich gleichgestellt mit dem Autor des Textes, auch wenn die Aussagen oder Darstellungen (Fotos, Videos) nicht von ihm selbst stammen. Er muss sich die fremden Aussagen vollumfänglich als eigene zurechnen lassen. Journalisten haften selbst für Internet-Links auf fremde Inhalte (LG Traunstein Az.: 1 HK O 2790/ 22). 3.3.2 Verbreiterhaftung Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2006, 2009 „Autobahnraser“; BGH NJW 2000, 1036 „Korruptionsverdacht“; BGH NJW 1997, 1148 „Stern-TV“; BGH NJW 77, 1288 „Abgeordnetenbestechung“; BGH NJW 1994, 1281) hat hierfür als Rechtsgrundlage das Institut der Verbreiterhaftung eingeführt (Bölke & Zimmermann 2021; Fechner & Wössner 2015; Schulz 2004, S. 100). Der Tatbestand gilt als erfüllt, wenn ein Jour‐ nalist ehrverletzende oder sonstwie schädigende Fremdaussagen oder Darstellungen verbreitet und sich nicht explizit und für den Leser klar erkennbar von diesen fremden Äußerungen distanziert, so dass dieser den Eindruck gewinnen muss, ein Journalist identifiziert sich mit den Aussagen. Für die rechtliche Bewertung ist dieser objektive Eindruck ausschlaggebend Stichwort | Haftungsausschluss Üblich ist eine explizite Distanzierung bei Leserbriefen, z. B. durch die Rubrizierung als „Leserbrief “ oder den üblichen Hinweis, dass Leserbriefe „nicht die Meinung der Redaktion wiedergeben“. Ziel ist der Haftungsausschluss. Vor dem Hintergrund der Verbreiterhaftung stellen Gerichte an eine solche Distanzierung jedoch hohe Anforderungen. Sie muss so eindeutig sein, dass der in Frage stehenden fremden Äußerung jeder Anschein möglicher Richtigkeit genommen wird (LG Hamburg, 324 O 538/ 97). Formulierungen wie „sollen angeblich“, „mit an Sicherheit grenzen‐ der Wahrscheinlichkeit“ oder „unbestätigt“ reichen hierfür nicht aus. 86 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="87"?> Abb. 3.3: Für journalistische Interviews gelten teil‐ weise eigene Regeln (ai-generierte Grafik). 3.3.3 „Eingebettete“ Aussagen in Interviews Aussagen sind häufig in klassische Frage-und-Antwort-Interviews einge‐ bettet. Umstritten ist, ob sie auch dann zur Verbreiterhaftung führen kön‐ nen. Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 226/ 08) schließt in solchen Fällen eine Verbreiterhaftung aus, da sich in der Regel bereits „aus der äußeren Form […] ergibt, dass lediglich fremde Äuße‐ rungen ohne eigene Wertung oder Stel‐ lungnahme mitgeteilt werden“ (so auch BVerfG Az. 1 BvR 865/ 00; BGHZ, 132, 13). Ein redaktionelles bzw. journalisti‐ sches Zu-Eigen-Machen liege hier nicht vor, eine ausdrückliche Distanzierung sei nicht erforderlich. Bereits die Form (Gliederung in Frage und Antwort) ma‐ che „offenkundig, dass […] die gegebenenfalls in den Antworten enthaltenen rechts‐ verletzenden Aussagen Dritter nicht als eigene verbreitet werden“. Anders stellt sich die Situation dar, wenn von einem Interviewpartner aufgestellte Behauptungen eine „besonders schwere Beeinträchtigung eines Persönlichkeitsrechts“ enthalten. Dann trifft den Journalisten eine besondere Verantwortung und eine Pflicht zur Prüfung von Behauptungen (OLG München, AfP 2007, 230). Beispiel | Aussagen aus Interviews nicht frei verwertbar Die Sonderregelung für Frage-und-Antwort-Interviews bedeutet nicht, dass Jour‐ nalisten ungeprüft einzelne Aussagen aus einem Interview für einen eigenen Beitrag verwenden dürfen, selbst wenn sie das Zitat durch Anführungszeichen kenntlich machen und die Quelle angeben (LG Hamburg Az. 324 O 998/ 07; OLG Hamburg Az. 7 U 37/ 08). 3.3.4 Wie eine Quelle zu bewerten ist Journalisten müssen Fremdtexte, die schädliche oder strafbare Inhalte haben, wie eigene Beiträge mit der „nach der den Umständen gebotenen Sorgfalt“ prüfen. Maß‐ geblich ist, wie gravierend in welche Rechte eingegriffen wird (BVerfGE 2004, 590). Es gilt die Faustregel: Je heikler ein Thema ist, desto intensiver ist zu prüfen. Im Mittelpunkt steht die Herkunft einer Information (BGH NJW 1977, 1288, 1289). Es geht vor allem um Fragen wie … 3.3 Regeln für den Umgang mit Fremdtexten 87 <?page no="88"?> Abb. 3.4: Der Gesetzgeber befreit die Presse weitgehend von Sorg‐ faltspflichten bei der Parlaments‐ berichterstattung. ● Wie seriös ist die Quelle? ● Ist die Quelle bekannt? ● Welche Absichten verfolgt die Quelle? Amtliche Mitteilungen von Behörden gelten wie z. B. auch polizeiliche Meldungen als zuverlässige Quellen (OLG Braunschweig AfP 1975, S. 913 OLG Hamburg NJW 1980, S. 842); auf sie darf sich ein Journalist in der Regel verlassen, sofern die Mitteilung selbst keine Widersprüche und Ungereimtheiten enthält (LG München AfP 1975, S.-758). Für Mitteilungen von Unternehmen, Organisationen und Vereinen gilt: Auch hier darf die Presse grundsätzlich von der Richtigkeit der verbreiteten Angaben ausgehen (BGH Z 31, S. 308), auch wenn die mitgeteilten Fakten möglicherweise unvollständig, „geschönt“, einseitig und aus dem Zusammenhang gerissen sind. Sorgfältig zu prüfen sind hingegen Aussagen von dritter Seite, selbst wenn es sich dabei um den Bericht einer seriösen Tageszeitung handelt (BGH St 18, S. 182; NJW 1963, 665, 666 - Callgirl-Affäre). 3.3.5 Sonderregeln für öffentliche Äußerungen Ausnahmeregelungen gelten für öffentliche, vor einem Publikum getätigte Äußerun‐ gen, z. B. bei Demonstrationen, Gerichtsverhandlungen, Parlamentssitzungen, die von Journalisten weiterverbreitet oder sich zu Eigen gemacht werden. Stichwort | Was gilt in Parlamentssitzungen? Für Sitzungen des Bundestages, eines Landtages oder eines Kreis- oder Gemeinderates gilt: Ein Journalist muss lediglich faktentreu berichten. Das bedeutet: Er muss Aussagen richtig und ohne eigene Bewertungen und Schlussfolgerun‐ gen übermitteln und ist ansonsten von seiner Prüfpflicht entbunden. Grundlage ist Art. 42, Abs. 3 des Grundgesetzes („Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei“). Das Gleiche gilt nach § 37 Strafgesetzbuch. 3.3.6 Leserbriefe Leserbriefe enthalten nicht-redaktionelle Meinungen und Tatsachenbehauptungen; die in ihnen enthaltenen Tatsachenbehauptungen sind insofern grundsätzlich nicht zu prüfen und nachzurecherchieren (BGH GRUR 1995, 427, 428), solange sie keine 88 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="89"?> schweren Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten Dritter beinhalten. Nur in diesen Fällen trifft Journalisten eine Prüfungspflicht (BGH GRUR 1986, 683, 684 f; BVerfG NJW-RR 2010, 470), selbst wenn sie sich „ernsthaft und hinreichend“ von den verbreiteten Inhalten distanziert haben (BGH NJW 1986, 2503, 2505). Ein kompletter Haftungsausschluss ist letztlich nicht möglich. Schon gar nicht reichen pauschale Hinweise aus, dass Leserbriefe nicht die Meinung der Redaktion wiedergäben („Redaktionsschwanz“) - zumal solche „phrasenhaften Freizeichnungsklauseln“ leicht vom flüchtigen Leser übersehen werden können (Rhode 2004, S.-122). Beispiel | Wie distanziert sich eine Redaktion von Leserzuschriften? Deutlicher wird die Distanzierung vom Inhalt der Leserzuschriften durch eine klar abgegrenzte eigene Rubrik („Leserbriefe“) und vor allem durch die namentliche Nennung der Verfasser zu jedem Leserbrief, die anzeigt: Autor ist nicht ein Journalist bzw. Redaktionsmitglied. 3.3.7 Pressemitteilungen Pressemitteilungen sind für Journalisten wichtige Nachrichtenquellen und meist se‐ riös. Absender sind in der Regel Behörden, Unternehmen, Organisationen und Vereine, deren Name bekannt ist. Professionell formuliert und gratis verfügbar, „verführen“ die Pressetexte dazu, ungeprüft als „Lückenfüller“ übernommen zu werden. Ein Journalist kann die Texte auch für eigene Beiträge nach Belieben „ausschlachten“. Denn dafür sind Pressemeldungen gedacht: dass sie die Berichterstattung durch ihre permanente Verfügbarkeit infiltrieren. Für die Übernahme von Pressematerial gibt es keine rechtlichen Regeln. Doch sind Sorgfaltspflichten zu beachten. Die Fremdtexte müssen als solche deutlich kenntlich gemacht und inhaltlich geprüft werden. Eine Prüfung kann entbehrlich sein, … ● wenn der Absender als seriös bekannt ist oder … ● wenn es sich um Inhalte geringerer Bedeutung handelt, beispielsweise um die Ankündigung einer Veranstaltung, oder … ● wenn eine Nachprüfung unter den gegebenen Umständen praktisch unmöglich ist. Dann muss dieses allerdings kenntlich gemacht werden. Beispiel | Fremdtexte dürfen keine „Mogelpackungen“ sein Unzulässig ist es, Fremdtexte wie einen redaktionellen Beitrag aufzumachen (Überschrift, Gestaltung, Illustration, Platzierung) und mit dieser kostenlosen Mogelpackung „Lücken“ zu füllen. Üblich ist in solchen Fällen eine eher beiläufige 3.3 Regeln für den Umgang mit Fremdtexten 89 <?page no="90"?> Quellenangabe im Vorspann, die der flüchtige Leser leicht übersieht. Eine Redak‐ tion macht sich durch eine solche Praxis Fremdtexte „zu Eigen“ - und trägt die Verantwortung für den Inhalt. 3.4 Blick in die Praxis: Wie Sorgfaltspflichten verletzt werden Dem Aktualitätsdruck geschuldet, arbeiten Journalisten nicht immer so sorgfältig, wie es die Regeln verlangen. Jahr für Jahr flattern dem Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates, dem Organ der freiwilligen Selbstkontrolle, Hinweise über mutmaßliche Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht auf den Tisch. Zahlen | Beschwerden beim Presserat (2023) Im Jahr 2023 gab es insgesamt 1.850 Beschwerden, die 73 Rügen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex zur Folge hatten sowie 94 Missbilligungen und 117 sogenannte Hinweise (Presserat Berlin 2024, S. 2). Beinahe jede zweite Beschwerde richtete sich gegen Regional- und Lokalzeitungen, an zweiter und dritter Stelle folgten Boulevardzeitungen und Publikumszeitschriften. Am seltensten wurden Beschwerden gegen Fachzeitschriften und Nachrichtenagenturen ausgesprochen. Warum ist das so? Ein Grund ist: Journalisten müssen permanent teils schwerwie‐ gende Entscheidungen treffen, wenn sie berichten; vieles ist abzuwägen und auf eine bewährte Kasuistik meist nicht zurückzugreifen. Das macht Journalismus anfällig für Fehler und selbst „grobe Schnitzer“, die vor allem immer wieder in der Boulevard-Bran‐ che passieren. Doch selbst „seriöse“ Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine sind vor Fehlern nicht gefeit. Dokumentation | Skandal um die Hitler-Tagebücher (1983) Ein Paradebeispiel ist der Skandal um die Veröffentlichung der vermeintlichen „Hitler Tagebücher“ durch das Nachrichtenmagazin Stern im Jahr 1983. Die Redaktion war allzu sorglos, wie sich herausstellte, auf Fälschungen eines Kunstmalers hereingefallen und hatte 62 von ihm angebotene „Tagebücher“ für 9,3 Millionen DM erworben. Am 28. April begann der Stern damit, Auszüge aus den Büchern zu veröffentlichen, ohne eine offizielle Echtheitsuntersuchung abzuwarten. Kurz darauf stellte sich heraus, dass die angeblichen Tagebücher gefälscht waren (Seufert 2011). 90 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="91"?> Dokumentation | Angebliche Abgeordneten-Bestechung (1973) Ein weiteres bekanntes Beispiel für „unsaubere“ Recherche lieferte in den 1970er Jahren die Titelstory des Nachrichtenmagazins Spiegel, in der über den angeblichen Versuch eines Kaufhaus-Millionärs berichtet wird, den damaligen Bundeskanzler durch ein Misstrauensvotum zu stürzen. Dazu sollte er angeblich durch mehrere Bundestagsabgeordnete bestochen werden, die dafür insgesamt 6 Mio. D-Mark erhalten sollten. Der Beitrag stützte sich auf ein mit „Gruß B.“ gezeichnetes Fernschreiben, das der Deutschen Presseagentur (dpa) zugegangen war. Das Nachrichtenmagazin entschloss sich allein auf dieser Tatsachengrund‐ lage zur Veröffentlichung. Der BGH sah darin einen groben Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (BGH NJW 1977, 1288) und sprach dem Kläger eine Entschädigung wegen Rufschädigung und Ehrverletzung in Höhe von 50.000 DM zu. Aktuellere Beispiele von Sorgfaltspflichtverletzungen finden sich in der Spruch-Praxis des Deutschen Presserates. Beispiel 1 Eine brandenburgische Regionalzeitung erhielt 2023 eine öffentliche Rüge des Presse‐ rats, weil sie einer Gutachterin, die in einem Bericht über ein familienrechtliches Verfahren als „nicht ausreichend qualifiziert“ und das von ihr erstellte Gutachten als „mangelhaft“ bezeichnet wurde, keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex. Die Redaktion hätte die Gutachterin zwingend mit den Vorwürfen konfrontieren müssen, da diese geeignet sind, ihre berufliche Existenz zu gefährden (Az. 0679/ 23/ 4-BA). Beispiel 2 In einem anderen Fall unterliefen einer Boulevardzeitung unter der Überschrift „Sturm fällt 70-Meter-Windrad“ gleich zwei Fehler. Erstens verwechselte die Redaktion den Ort des Unglücks und suchte zur falschen Information dann auch noch ein Foto aus, das ein Windradunglück an dem irrtümlich genannten Ort zeigte. Weil der Fehler zeitnah korrigiert wurde, sprach der Presserat lediglich eine Missbilligung für den Verstoß gegen Sorgfaltspflichten aus (Az. 0115/ 22/ 2). Beispiel 3 Eine öffentliche Rüge erhielt eine Lokalzeitung für die Veröffentlichung eines ausführ‐ lichen Interviews mit dem ältesten Priester eines katholischen Bistums. Es stellte sich heraus, dass das Interview nicht von einem Redakteur der Zeitung, sondern einem 3.4 Blick in die Praxis: Wie Sorgfaltspflichten verletzt werden 91 <?page no="92"?> Mitarbeiter der Stabsstelle Medien und Öffentlichkeit der Diözese geführt worden war. Darüber wurden die Leser nicht informiert. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen Ziffer 6 des Pressekodex (Trennung von Tätigkeiten). Presseethisch wäre es zwingend erforderlich gewesen, die Leserschaft darüber zu informieren, dass der Autor des Beitrags nicht Mitglied der Redaktion, sondern Pressesprecher ist (Az. 0563/ 23/ 2-BA-WA). 3.5 Berufsethische Regeln und Leitlinien für Journalisten Neben den pressegesetzlichen Pflichten gibt es für Journalisten berufsethische Regle‐ mentierungen als Leitlinien für ihre Arbeit. 3.5.1 Was darf ein Journalist - und was nicht? „Der Journalist darf nicht alles, was er kann“ (Boventer 1984, S. 39). Was ein Journalist schreiben kann, grenzen gesetzliche Normen ein; eine andere Frage ist, was er schreiben darf, ohne das allgemeine sittliche und moralische Empfinden innerhalb einer Gesellschaft zu verletzen. Manches ist für ihn tabu. Doch wer entscheidet das? In der Frühphase der Presse entschied die Obrigkeit darüber, was Lesern zumutbar war - und was nicht. So untersagte das preußische Zensuredikt von 1772 Journalisten, über Themen zu berichten, die „wider die moralische Ordnung“ sind. Während das nachfolgende Censur-Edict von 1788 die … „Verbreitung gemeinschädlicher praktischer Irrthümer über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschen, zum Verderbniß der Sitten durch schlüpfrige Bilder und lockende Darstellun‐ gen des Lasters, […] und zur Befriedigung niedriger Privat-Leidenschaften, der Verleumdung, des Neides, und der Rachgier, welche die Ruhe guter und nützlicher Staatsbürger stöhren“ … untersagte. Die staatlichen Regelungen traten im 19. Jahrhundert, mit dem Ende der Pressezensur, wieder außer Kraft. Und es war nun an der Presse selbst, die entstandene Lücke zu schließen. Doch wie? Berufseid Freie Berufe wie der des Journalisten haben üblicherweise ihr eigenes Berufsrecht und eigene, auf Gewohnheitsrecht basierende Berufsordnungen. Der Staat verzichtet weitgehend auf gesetzliche Regelungen und lässt den Berufsverbänden ihre Autono‐ mie; im Gegenzug verpflichten diese ihre Mitlieder in Berufsordnungen zu einem berufswürdigen, dem Gemeinwohl dienenden Verhalten, das in der Regel durch einen obligatorischen Berufseid bekräftigt wird. Standesregeln können insofern als „verstärkte soziale Normen“ gesehen werden (Taupitz 1991). 92 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="93"?> Stichwort | Berufseid Amts- und Berufseide haben in Deutschland eine lange Tradition. Beamte beispiels‐ weise legen nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) folgenden Diensteid ab: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe“ (§ 64 BBG). Richter legen folgenden Eid nach § 38 des Deutschen Richtergesetzes ab: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Selbst für Wirtschaftsprüfer gilt nach § 17 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ein Berufseid: „Ich schwöre, dass ich die Pflichten eines Wirtschaftsprüfers verantwor‐ tungsbewusst und sorgfältig erfüllen, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten werde, so wahr mir Gott helfe.“ Journalisten müssen keinen Berufseid leisten (§ 1 Pressegesetz); sie können sich aber durch Mitgliedschaft in Medienbetrieben oder in Berufsverbänden zur Einhaltung ethisch-mo‐ ralischer Standesregeln verpflichten (Ricker u. a. 2021, S. 314). Diese sind fixiert u. a. im 1973 eingeführten Pressekodex des Deutschen Presserates und im 2012 verabschie‐ deten Kommunikationskodex des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR). Auch Internet-Blogger und Influencer können sich freiwillig dem Pressekodex bekennen (§ 19 Medienstaatsvertrag). Die aktuellen Standesregeln der Presse sind relativ neu; sie entwickelten sich jedoch über einen längeren Zeitraum und beinhalten allgemein anerkannte ethische Regeln und sittliche Verpflichtungen für Journalisten. Als „Leitlinien“ für moralisch verantwortungsvolles Handeln geben sie Antworten auf die Frage, woran sich ein Journalist - neben den einschlägigen zivil- und strafrechtlichen Normen - bei seiner Arbeit orientieren kann. Die Frage war lange ungeklärt. Der Klerus als staatliche Aufsicht Tatsächlich ließen sich bereits die ersten Journalisten von ethischen Prämissen leiten. Ihre Strategie war pragmatischer Natur: Fürsten und Kleriker, die ihre Abhandlungen teils argwöhnisch beäugten, sollten sich tunlichst nicht an sittenwidrigen oder gar als blasphemisch empfundenen Inhalten stoßen können, da ansonsten ein „Berufsverbot“ drohte: der Entzug der Zeitungslizenz und damit ein Ende der „Zeitungsschreiberei“. Das sittliche Empfinden des „normalen“ Lesers hingegen taugte nicht als Maßstab für den spätmittelalterlichen Journalisten. Der „kleine Mann“ gehörte in der Regel nicht zum Leserkreis der Avisen. 3.5 Berufsethische Regeln und Leitlinien für Journalisten 93 <?page no="94"?> Meinung | „Obscönitäten“ und „gottlose Ausdrücke“ Auf die berufsethische Dimension des Journalismus verwies bereits Tobias Peucer (1690) in seiner Dissertation „De Relationibus Novellis“ und stellte fest, dass „bei der Auswahl des der Veröffentlichung würdigen Stoffes [in seligenda materia] einige Vorsichtsmaßnahmen nötig [seien], die die allgemeine Klugheit rät“ (Peucer 1690, S. 8/ 9): Es „solle nicht eingefügt werden, was den guten Sitten oder der wahren Religion schadet: z. B. Obszönitäten, auf scheußliche Art vollbrachte Verbrechen, gottlose Ausdrücke der Menschen, die für fromme Ohren abstoßend sind“ (Peucer 1690, S.-9). Erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts, im Zuge der gesellschaftlichen Industrialisierung, als immer größere Leserkreise durch die Massenpresse erschlossen wurden, sollte sich das ändern. Plötzlich war auch die geistige Gesundheit des arbeitenden Menschen ein Thema - auch für die Presse. Ferdinand Lasalle (1863) prangerte in seiner Rheinischen Rede vor Arbeitern die „sittliche Verkommenheit“ und „Lügenhaftigkeit“ der damaligen Presse an. Der Fall Bismarck (1898) Was Journalisten „können“ - und wozu Klatschreporter in der Lage sind, zeigt ein Paparazzi-Foto des verstorbenen Reichskanzlers Otto von Bismarck (1815-1898). Aufgenommen wurde es von zwei geschäftstüchtigen Hamburger Fotografen in seinem Sterbezimmer, in das sie widerrechtlich eingedrungen waren (→ Kap. 3.7). Tage darauf, am 2. August 1898, boten sie das Foto per Annonce mit folgendem Wortlaut in einer Berliner Zeitung an: „Für das einzig existierende Bild Bismarcks auf dem Sterbebette, Aufnahmen einige Stunden nach dem Tode, Original-Fotografie, wird ein Käufer resp. Ein geeigneter Verleger gesucht.“ Ein Zeitungsverlag biss an und erwarb die Urheberrechte für 30.000 Mark, plus zwanzig Prozent Umsatzbeteiligung für die beiden Paparazzi, unter der Bedingung, dass der Sohn des verstorbenen Reichskanzlers mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Der Fall landete vor Gericht. Das Reichsgericht untersagte die Publikation (RGZ 45,170, 173). Das Foto wurde beschlagnahmt. Die beiden Fotoreporter wurden verurteilt. Ihr pietätloses Verhalten sollte jedoch Kritikern vor Augen führen, dass die Massenpresse im Wandel und die Zeit gekommen war, um über ethisch-moralische Regelungen des Journalismus neu nachzudenken. Der Erste Weltkrieg (1914-1918) Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs (1914-1918) sorgten die patriotische Berichter‐ stattung und Meldungen über immer neue deutsche „Erfolge“ an der Westfront für Irritationen in den Augen unabhängiger Zeitungsleser. Moral und Verantwortung der Presse wurden hinterfragt. Ausgehend von den USA, begann man, sittliche Prinzipien und Regeln für journalistisches Handeln zu diskutieren. 94 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="95"?> Meinung | „Sittlich den Anforderungen nicht gewachsen“ Einer der Protagonisten war Karl Bücher, Leiter des Instituts für Zeitungskunde an der Universität Leipzig. Er äußerte sich entsetzt über die Berichterstattung, die für ihn unter aller Kanone war und jenseits aller journalistischen Maßstäbe, die er unterrichtete. Bücher forderte bindende ethische Grundsätze ein, die Bestandteil einer fundierten Hochschulausbildung sein sollten (Kutsch 2016, S. 82-123), sowie eine öffentlich finanzierte Erziehung des journalistischen Berufsstandes, damit Journalisten „in sittlicher Hinsicht den Anforderungen der Gegenwart gewachsen“ seien. Seine Idee fiel nicht auf fruchtbaren Boden (Karl Bücher: Vorbildung für den Journalistenberuf an Universitäten. In: ders., Hrsg: Hochschulfragen. Vorträge und Aufsätze. Leipzig & Berlin 1912, S.-71-92). Die Klatschpresse nach 1945 Nach dem Zweiten Weltkrieg flammte die Ethik-Debatte in den 1950er Jahren neu auf. Einen Anteil daran hatte ein 17-jähriges Berliner Mädchen namens Soraya, Tochter eines persischen Botschafters in Deutschland und einer Berlinerin. Nach ihrer „Märchenhochzeit“ mit Persiens Kaiser Mohammad Reza Pahlavi (1919-1980) im Februar 1951 wurden sie als „Deutsche auf dem Pfauenthron“ über Nacht prominent. Soraya Esfandiary Bakhtiary (1934-2001), so lautete ihr bürgerlicher Name, wurde zum Spielball der Klatschpresse. Und die, seit 1949 von alliierter Kontrolle befreit, überbot sich an Ideen- und Erfindungsreichtum, wenn es um immer neue Schlagzeilen ging, und schreckte selbst vor der Publikation eines erfundenen „Exklusiv-Interviews“ nicht zurück. Es wurde im April 1961 in einer deutschen Zeitschrift (Das Neue Blatt) unter der Überschrift „Soraya: Der Schah schrieb mir nicht mehr“ veröffentlicht. Da war die persische „Prinzessin“ - nach kinderloser Ehe - schon wieder geschieden. Wie sich herausstellte, hatte das Interview jedoch in Wirklichkeit nie stattgefunden. Gerichte befassten sich später mit dem Fall, das Bundesverfassungsgericht erkannte dem „Presseopfer“ schlussendlich 15.000 Mark Schadensersatz zu. Das sogenannte Soraya-Urteil (BVerfGE 34, 269) leitete ein neues Nachdenken über Ethik im Journalis‐ mus ein und es schuf die Grundlage für künftige Rechtsansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Eingriffen in - immaterielle - Persönlichkeitsrechte. Die hatte es bis dahin nicht gegeben. 3.5 Berufsethische Regeln und Leitlinien für Journalisten 95 <?page no="96"?> Abb. 3.5: Soraya Pahlavi Stichwort | Lex Soraya Politisch brisant wurde zudem ein im April 1958 veröf‐ fentlichter Magazinbericht, in dem behauptet wurde, ein Putsch gegen den persischen Kaiser stehe unmittelbar bevor. Dieser sah in dem Artikel eine unentschuldbare Beleidigung seiner Person. Die Bundesregierung reagierte; sie startete prompt ein Gesetzgebungsvorhaben, das die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter durch das Verbreiten von Behauptungen über ihr Privatleben oder deren Familienangehörige fortan unter Strafe stellen sollte (Lex Soaraya). 3.5.2 Pressekodex und freiwillige Selbstkontrolle Das 1958 geplante Gesetz (Lex Soraya) kam nicht zustande; der deutsche Zeitungsverle‐ gerverband setzte sich dagegen erfolgreich zur Wehr. Man erkannte die Chance, staat‐ liche Reglementierungen proaktiv auszuhebeln. Schon 1956 war der Deutsche Presserat mit Sitz in Berlin gegründet worden, ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle, ähnlich geregelt wie in der Filmwirtschaft. Paritätisch besetzt mit Journalisten und Verlegern, fungierte der Presserat als „oberster Wächter“ der journalistischen Arbeit und sprach bei Verstößen gegen journalistische Regeln öffentliche Missbilligungen und Rügen aus. Hintergrund | Wie der Pressekodex entstand Grundlage für die Behandlung von Beschwerden waren zunächst die „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des Deutschen Presserats“. 1967 schlug der Verleger Johannes Binkowski dann einen „Leitfaden für gutes journalistisches Verhalten“ vor, aus dem später der „Pressekodex“ mit seinen Verhaltensregeln entstand. Er wurde 1973 als Maßstab für journalistische Arbeit eingeführt. Bis dahin hatte die Presse sich an der herkömmlichen Nachrichten‐ praxis, an Gesetzen und Gerichtsurteilen orientiert und ansonsten nach eigenem Gutdünken berichterstattet, oftmals ohne Rücksicht auf die Belange von Tätern und Opfern. In der Präambel des Pressekodex heißt es, die nachfolgend aufgeführten publizistischen Grundsätze konkretisierten die „Berufsethik“ der Presse: „Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffent‐ lichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.“ 96 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="97"?> Dokumentation | Regeln des Pressekodex Der Pressekodex umfasst u.-a. folgende ethischen Regeln: ● Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde ● Journalistische Sorgfalt beim Prüfen von Informationen auf ihren Wahrheits‐ gehalt ● Richtigstellung von Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erwiesen haben ● Ausschluss von unlauteren Recherche-Methoden bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern ● Strikte Trennung von werblichen und redaktionellen Inhalten, Abwehr von privaten oder geschäftlichen Interessen Dritter und Ausschluss von persön‐ lichen wirtschaftlichen Interessen von Journalisten ● Achtung der Persönlichkeitsrechte und der informationellen Selbstbestim‐ mung von Personen, sofern deren Verhalten nicht von öffentlichem Interesse ist. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. ● Schutz der Ehre und Ausschluss von Verletzungen der Ehre durch unange‐ messene Darstellungen in Wort und Bild ● Respektierung von religiösen, weltanschaulichen und sittlichen Überzeugun‐ gen ● Verzicht auf eine unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid ● Ausschluss von Diskriminierungen wegen eines Geschlechts, einer Behinde‐ rung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe, insbesondere bei der Berichterstattung über Straftaten. ● Ablehnen von Vergünstigungen und Verzicht auf Vorteile jeder Art, die geeignet sein könnten, die journalistische Entscheidungsfreiheit zu beein‐ trächtigen, und die Unterdrückung von Nachrichten zur Folge haben könnten. 3.5.3 Dem „Ansehen der Presse“ verpflichtet „Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffent‐ lichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein“, heißt es in der Präambel des Pressekodex. Doch welche Relevanz entfaltet dieser in der Praxis? Tatsächlich bietet der grundsätzlich nicht strafbewehrte Kodex keine Gewähr für ethisch-moralischen Journalismus; er muss sich vielmehr ob seiner begrenzten Sanktionspalette (öffentliche Rügen, Missbilligungen, Hinweise) seit längerem als „zahnloser Tiger“ hinterfragen lassen (Pötter 2003). 3.5 Berufsethische Regeln und Leitlinien für Journalisten 97 <?page no="98"?> Rückblick: Der „Sündenfall von Gladbeck“ (1988) Ein Beispiel dafür, wie Journalisten dem Ansehen der Presse schaden, ohne dafür be‐ langt werden zu können, lieferte die Berichterstattung über das sogenannte Gladbecker „Geiseldrama“ im August 1988, bei dem die versammelte Presse eine fragwürdige, aber vom Pressekodex nicht zu beanstandende Rolle spielte. Es endete u. a. mit dem Tod von zwei gekidnappten Geiseln nach einem missglückten Banküberfall. Live-Reporter, in das Geschehen involviert, bewegten sich teilweise mittendrin in dem 54-stündigen Tatgeschehen (Pöttker, 2019, S.-37). Dokumentation | Wie Journalisten über Gladbeck urteilten „Einige Reporter ließen ihre Hemmungen fallen. Sie interviewten die bewaffneten und großspurig auftrumpfenden Täter direkt neben den Geiseln, die um ihr Leben zitterten, ließen sich für Verhandlungen zwischen Polizei und Gangstern einspannen und hinderten die Polizei am gewaltsamen Zugriff, weil sie in der Kölner Fußgängerzone viel zu dicht um den Fluchtwagen herumstanden. Bei der bizarren ,Pressekonferenz‘ der Gangster an ihrem Fluchtfahrzeug in Köln forderte ein Fotograf Dieter D. [einen Täter] sogar auf, der später getöteten Silke B. die Waffe noch einmal an den Kopf zu halten - er hatte das Bild verpasst. In nachträglich schwer verständlicher Kumpanei wiesen Journalisten die Gangs‐ ter darauf hin, dass in einer Nebenstraße ein Notarztwagen vorgefahren war - damit war ein möglicher Polizeizugriff verraten. Als die Entführer dann schnell aus Köln heraus wollten, stieg ein Kölner Boulevardreporter mit ins Auto und wies ihnen den Weg aus der Stadt. Er habe in diesem Moment die Kontrolle verloren und wie in Trance gehandelt, erklärte er später.“ Quelle: Rolf Schraa: „Sündenfall von Gladbeck“ brachte neuen Pressekodex bei Verbrechen. In: General-Anzeiger, Online-Beitrag vom 16. Aug. 2008 Das Interview wurde u. a. im ZDF-heute journal gesendet. Tatsächlich wurden beide Täter später festgenommen und verurteilt. Was blieb, war die Verwunderung und Empörung von Zuschauern über die gezeigten Bilder und die fehlende Empathie der Journalisten. Für den Deutschen Presserat war es der zentrale Sündenfall des deutschen Journa‐ lismus in den vergangenen Jahrzehnten. Das Gladbacher „Geisel-Drama“ gilt heute als Paradebeispiel für professionelles Journalismus-Versagen; es hat den deutschen Jour‐ nalismus ähnlich erschüttert wie die Publikation der gefälschten „Hitler-Tagebücher“ im Stern (1983) oder die ausgedachten Geschichten des Starreporters Claas Relotius im Spiegel, die 2018 aufgedeckt wurden. Der Presserat reagierte - und attestierte den Journalisten umgehend ein Fehlver‐ halten. Geiselnehmer sollten während ihrer Tat nicht interviewt werden, erklärte er. Eigenmächtige Vermittlungsversuche zwischen Täter und Polizei gehörten nicht zu 98 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="99"?> den Aufgaben von Journalisten, die sich „nicht zum Instrument von Kriminellen“ machen dürften. Der Pressekodex wurde entsprechend ergänzt und enthält seither in Richtlinie 11.2 verbindliche Verhaltensgrundsätze über die „Berichterstattung über Gewalttaten“. Darin heißt es: Bei der Berichterstattung über Gewalttaten habe die Presse „unabhängig und authentisch“ über die Vorgänge zu berichten, sie lasse „sich aber dabei nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen. Sie unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche zwischen Verbrechern und Polizei“. Interviews mit Tätern während des Tatgeschehens dürfe es nicht geben. Rückblick: Die Morde von Rupperswil (2015) Journalisten haben gelernt. Sie gehen inzwischen sensibler mit ethischen Fragen um. Ein Beispiel ist die Berichterstattung rund um einen Vierfach-Mord im Schweizerischen Rupperswil im Dezember 2015. Vor dem Gerichtsprozess im März 2018 reflektierte eine Schweizer Journalistin über die Art und Weise, wie sie und ihre Kollegen über den Prozess um das grauenvolle Verbrechen berichten sollten. Es sei „ein Balanceakt zwischen der Pflicht zur Information und dem Stillen von Sensationsgier“ (Brand 2018): Wie viel müsse bzw. sollte die Öffentlichkeit über die grausamen Details wissen? Und inwieweit sei es ihre Aufgabe, die Öffentlichkeit „vor den schrecklichen Details zu bewahren - weil sie kaum zu ertragen“ seien? Und wie viel Wahrheit sei nach den gut zwei Jahren für die Angehörigen der Opfer überhaupt zumutbar, „deren privatestes Leid erneut an die Öffentlichkeit gezerrt“ werde (Brand 2018). Eindeutige Antworten vermögen in solchen Situationen weder Gesetze noch ethi‐ sche Grundregeln des Journalisten zu geben. Ein Journalist findet die Antwort nur bei sich selbst. 3.5.4 Wahrhaftigkeit, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit Journalisten entscheiden, über was sie wie berichten - und über was nicht. Sie üben besit‐ zen damit eine gewisse „Macht“ aus, doch sie haben auch eine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Sie gebietet, dass ihre Arbeit „nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen beeinflusst wird“ (Pressekodex, Ziffer 7). Dokumentation | Der Fall Relotius (2018) Dass mitunter auch persönliche Interessen und Intentionen Journalisten leiten, zeigt der Fall des bekannten und für seine Reportagen vielfach ausgezeichneten Spiegel-Journalist Claas-Hendrik Relotius. Ende 2018 wurde bekannt, dass er Teile seiner Reportagen und Interviews frei erfunden hatte. Ein Co-Autor hatte bei Recherchen für eine Reportage über Bürgerwehren und Flüchtlingstrecks an der Grenze zwischen den USA und Mexiko Unstimmigkeiten im Text bemerkt; er überprüfte daraufhin Angaben und teilte seinen Verdacht der Ressortleitung mit. 3.5 Berufsethische Regeln und Leitlinien für Journalisten 99 <?page no="100"?> Eine Nachrecherche ergab, dass Relotius „in großem Umfang eigene Geschichten erfunden“ hatte (Moreno 2019). Er reichte daraufhin seine Kündigung ein. Seine literarischen „Erfindungen“ gelten als massiver Verstoß gegen berufsethische Pflichten des Journalismus, vor allem gegen das Gebot der Wahrhaftigkeit der Berichterstattung. Doch meist sind es externe Versuche einer Einflussnahme, die an Journalisten heran‐ getragen werden, und dann meist in Verbindung mit wirtschaftlichen Eigeninteressen. Journalisten haben diese abzuwehren und auf eine „klare Trennung“ zwischen redak‐ tionellem Text und werblichen Anzeigen zu achten (Richtlinie 7.1.). Bezahlte Texte bzw. Veröffentlichungen müssen danach „so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind“. Weiterhin gilt das Verbot der „Schleichwerbung“ (Richtlinie 7), das heißt, das redak‐ tionelle Texte über Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen journalistisch unabhängig verfasst und „nicht von dritter Seite bezahlt oder durch geldwerte Vorteile belohnt“ werden. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informations‐ quelle gebiete besondere Sorgfalt vor allem beim Umgang mit PR-Material. 3.5.5 Annahme von Vergünstigungen Geschenke, wissen Soziologen, verpflichten, denn sie sind vom Schenkenden immer mit einer Erwartung verbunden. Diese Erkenntnis geht auf den französischen Soziolo‐ gen Marcel Mauss (1872-1950) zurück und sein Prinzip der Reziprozität, einem „sozialen Totalphänomen“ des Gebens und Nehmens, das Bindungen in Gesellschaften erzeugt. Jede Gabe erfordert eine Gegengabe (Mauss 1950, S.-15). Der Gesetzgeber verbietet deshalb z. B. Beamten, Geschenke anzunehmen, um die „Nichtkäuflichkeit“ der Entscheidungsfindung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten (§ 42 Beamtenstatusgesetz). Doch wird Beamten gestattet, gewisse Privilegien in Anspruch zu nehmen, wie z. B. vergünstigte Versicherungstarife oder Bankkredite zu Beamtenkonditionen. Ähnliche Vergünstigungen gibt es auch in anderen Berufen (Stawski 2020, S.-30). Hintergrund | „Vorteilswelt“ für Beamte im Internet Für Mitglieder im Deutschen Beamtenbund (dbb) gibt es sogar eine eigene Website namens „Vorteilswelt“, in der Vergünstigungen indirekter Natur aufgelistet sind, das heißt, Beamte nichts „annehmen“, sondern nur für sich in Anspruch nehmen. Sie bewegen sich dabei in einer rechtlichen Grauzone, denn das Beamtenrecht erlaubt allenfalls die Annahme geringwertige Aufmerksamkeiten und Massen‐ werbeartikel wir z.-B. Kugelschreiber, Schreibblöcke oder Pralinen. 100 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="101"?> Tatsächlich gibt es, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschuldet, kein Verbot für Journalisten, Geschenke und Vergünstigungen anzunehmen (Stawski 2010, S. 26). Sie verstoßen nicht gegen Gesetze, wenn sie z. B. Presserabatte für sich und ihre Familie in Anspruch nehmen. Tatsächlich nutzen Vereine, Organisationen und Unter‐ nehmen diese „Lücke“ - und zeigen sich gern großzügig bei der Gewährung von Vergünstigungen. Konkrete Erwartungen sind daran natürlich nicht geknüpft, um keinen zweifelhaften Anschein zu erwecken. Presserabatte gibt es beispielsweise beim Autokauf oder beim Buchen einer Flugreise. Darüber hinaus wird Journalisten freier Eintritt zu Veranstaltungen gewährt, über die Journalisten berichten. Reisejournalisten erhalten sogar kostenlose Pressereisen (Wagner, 2012). Studie | 74-Prozent nutzen Presserabatte 74 Prozent aller Tageszeitungsjournalisten gaben in einer Studie an, dass sie Presse‐ rabatte nutzen, vor allem bei größeren Anschaffungen oder Reisen und Flügen. Rund 330 Tageszeitungsjournalisten haben sich 2008 an der Studie beteiligt und Angaben zu ihrem Umgang mit Presserabatten gemacht. Die Hälfte der Befragten sahen diese Praxis als problematisch an und 80 Prozent waren sich sicher, dass Unternehmen Rabatte anbieten, weil sie sich Einfluss auf die Berichterstattung erhoffen (Stawski 2010, S.-143). Was sagt der Pressekodex? Journalisten, die Presserabatte in Anspruch nehmen, setzen sich dem Verdacht aus, dass sie „käuflich“ sind und die Annahme von Vorteilen ihre Arbeit beeinflusst (Rzegotta 2008, S. 11-12). Der Pressekodex schreibt deshalb vor: „Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Ver‐ lag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig“ (Ziffer 15). Dokumentation | Einladungen und Geschenke Weiter heißt es in Richtlinie 15.1 (Einladungen und Geschenke): ● „Journalisten nehmen keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß übersteigt.“ ● „Die Annahme von Werbeartikeln oder sonstiger geringwertiger Gegen‐ stände ist unbedenklich.“ 3.5 Berufsethische Regeln und Leitlinien für Journalisten 101 <?page no="102"?> ● „Recherche und Berichterstattung dürfen durch die Annahme von Geschen‐ ken, Einladungen oder Rabatten nicht beeinflusst, behindert oder gar verhin‐ dert werden.“ 3.6 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Wo die Freiheit der Presse endet Meinung | „Respektiere die anderen als Personen“ „Die Persönlichkeit enthält überhaupt die Rechtsfähigkeit und macht den Begriff und die selbst abstrakte Grundlage des abstrakten und daher formellen Rechts aus. Das Rechtsgebot ist daher: Sei eine Person und respektiere die anderen als Personen“ (Hegel 1820, § 36). Der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831) gilt neben Immanuel Kant als Vordenker des deutschen Persönlichkeitsrechts, das erstmals in der Paulskirchen‐ verfassung von 1849 und später in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 normiert wurde und bis heute gilt. Das Bundesverfassungsgericht sieht das Persönlichkeitsrecht als Grundrecht (BVerfGE 35, 202 - Lebach). Für Journalisten ist es ein zentraler Maßstab. Sie berichten gern über Menschen und das, was diese tun; Menschen geben Texten ein „Gesicht“, sie wecken Aufmerksamkeit und sie produzieren Reichweiten, denn Menschen interessieren sich für Menschen. Journalisten nutzen das, doch hat die Rechtsprechung ihnen Grenzen gezogen. Die Frei‐ heit der Berichterstattung endet dort, wo die grundrechtlich geschützte Privatsphäre eines Menschen beginnt, die durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Ar. 2 GG) und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt ist (BVerfG Az. 1 BvR 209/ 83). Stichwort | Allgemeines Persönlichkeitsrecht Das allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich ab aus dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Es gewährt einer Person das Recht auf Selbstdarstellung und damit die Möglichkeit, sich gegen herabsetzende, entstellende oder die eigene Privatsphäre verletzende Darstellungen zur Wehr zu setzen. Das Recht besagt: Jeder entscheidet grundsätzlich selbst, ob und wie über ihn berichtet wird. Er muss seine Zustimmung geben (Ziffer 8 Pressekodex). Die Regelung fußt auf dem Prinzip der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). 102 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="103"?> Darf die Presse Namen nennen? Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist umfassend; es schützt jeden Teil einer Person, der für sie charakteristisch ist, so z. B. auch Namen, Stimme oder Aussehen, ebenso Ehre und Privatsphäre. Was folgt daraus? Eine Person darf in einem Pressebericht nicht erkennbar bzw. anhand mitgeteilter Fakten und Umstände identifizierbar sein - außer, es gibt einen berechtigten Grund, der dagegen spricht (BGH NJW 1979, S.-2205). Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist per se kein Absolutum, ein statischer Schutzzaun gegen Journalisten; je nachdem, wo sich eine Person bewegt, ist es unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Rechtsprechung hat hierzu die sogenannte Sphärentheorie entwickelt; unterschieden wird danach zwischen … ● Öffentlichkeitssphäre, ● Sozialsphäre, ● Privatsphäre und ● Geheimbzw. Intimsphäre. Demnach gibt es einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, in den Ein‐ griffe generell unzulässig sind (Intimsphäre). Eingriffe in die Privatsphäre (Wohnung, Familie etc.) sind unter strengen Voraussetzungen und unter Wahrung des Verhältnis‐ mäßigkeitsgrundsatzes zulässig. Schließlich sind Eingriffe in die Sozialsphäre, die das Ansehen der Person in der Gesellschaft umfasst, wegen des Bezugs nach außen unter weniger strengen Voraussetzungen zulässig. Öffentlichkeitssphäre Die öffentliche Sphäre umfasst Handlungen und Ereignisse, die in der Öffentlichkeit stattfinden, an denen ein öffentliches Interesse besteht oder die sonst wie von öffent‐ lichem Belang sind. Personen können sich sporadisch in die Öffentlichkeit begeben, z. B. als Leserbriefschreiber, oder freiwillig und dauerhaft in der Öffentlichkeit bewegen (z. B. als Politiker). Als „Personen des öffentlichen Lebens“ haben sie generell einen geringeren Schutz gegenüber der Presse. Personen des öffentlichen Lebens sind Persönlichkeiten, die durch ihre Tätigkeit oder Position in Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport oder anderen Bereichen im Rampen‐ licht der Öffentlichkeit stehen und es gewohnt sind, in die Schlagzeilen zu geraten. Beispiel | Umgang mit Personen des öffentlichen Lebens Für die Presse heißt das: Personen des öffentlichen Lebens müssen sich gefallen lassen, dass ihr Name in der Berichterstattung auftaucht, ohne dass sie zugestimmt haben. Zu ihnen gehören z. B. Politiker, Schauspieler, Musiker, Sportler und andere Prominente. 3.6 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Wo die Freiheit der Presse endet 103 <?page no="104"?> Eine andere Frage ist immer wieder, ob und inwieweit die Presse über private Angele‐ genheiten von „Prominenten“ berichten darf. Wegweisend ist hier die Rechtsprechung über das Privatleben der Prinzessin Caroline von Monaco. Der Bundesgerichtshof urteilte 1995: „Das Recht auf Achtung der Privatsphäre … kann auch eine Person der Zeitgeschichte für sich in Anspruch nehmen“ (BGH, VI ZR 15/ 95). Das Bundesverfassungsgericht stellte 1996 fest: „Die von dem allgemeinen Persön‐ lichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt“ (BVerfG, 1 BvR 653/ 96). Intim- und Privatsphäre Am entgegengesetzten Ende der Schutz-Skala angesiedelt ist die sogenannte Intim- und die Privatsphäre des Menschen, die am stärksten geschützt ist, um zu verhindern, dass Privatangelegenheiten (z. B. Krankheiten, familiäre Probleme, sexuelle Orientierung, finanzielle Situation, Inhalte privater E-Mails) in die Öffentlichkeit gelangen. Es gilt der Grundsatz: Solange Personen ihre Privatsphäre nicht verlassen und keinen Grund bieten, über sie namentlich zu berichten, haben sie ein Recht auf selbstgewählte Anonymität. Beispiel | Privatleben ist für die Presse tabu Alles was im Privatleben („in den eigenen vier Wänden“) unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht, ist diesem Grundsatz zufolge für die Presse tabu - es sei denn, der Betreffende stimmt ausdrücklich einer namentlichen Berichterstattung zu oder es besteht ausnahmsweise ein besonderes öffentliches Interesse, das diese legitimiert (z.-B. ein Verbrechen). Sozialsphäre Zwischen privater und öffentlicher Sphäre befindet sich eine gemischte Sphäre, die sogenannte Sozialsphäre, in die sich Menschen begeben, um mit anderen zu kommu‐ nizieren und zu interagieren. Sie umfasst Aspekte des sozialen Lebens, die zwar privater Natur sind, sich jedoch nicht ausschließlich im Privatleben und teilweise öffentlich abspielen, z. B. im Freundes- und Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft, in einem Verein oder am Arbeitsplatz. Beispiel | BGH: „Prangerwirkung“ unzulässig Für die Presse gilt auch hier: Nur dann, wenn eine Person zustimmt oder ein berech‐ tigter Grund hierfür vorliegt (überwiegendes öffentliches Informationsinteresse), darf ihr Name veröffentlicht werden. Dabei gelten Grenzen. Unzulässig ist eine 104 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="105"?> identifizierende Berichterstattung in jedem Fall, wenn ein Bericht eine unzulässige „Prangerwirkung“ entfaltet: wenn die Presse ein fragwürdiges Verhalten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt macht und sich dies schwerwiegend auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (BGH Az. VI ZR 386/ 13; BVerfG, GRUR 2010, 544 Rn. 25) Doch Namen sind Nachrichten, und deshalb neigt die Presse dazu, im Zweifelsfall Namen eher zu nennen, als dies geboten und zulässig ist - nicht immer im Einklang mit dem Persönlichkeitsrecht der Genannten. Beispiel | Redaktion darf Namen nicht nennen Unter der Überschrift „Unfug und Sachbeschädigungen“ berichtete eine Lokalzeitung über die Situation auf einem dörflichen Kinderspielplatz. Die Redaktion zitierte eine namentlich genannte Anwohnerin, die sich über „Säufer und Ruhestörer“ auf dem Spielplatz empöre. Die Frau beschwerte sich beim Presserat. Weil sie von den Behörden keine Unterstützung für ihr Problem mit den Ruhestörungen und den Verunreinigungen des Spielplatzes erhalte, habe sie sich an die Zeitung gewandt. Ohne Rücksprache mit ihr habe die Redaktion den Artikel mit ihrem vollen Namen veröffentlicht. Aus dem Beitrag könne man auch Rückschlüsse auf ihren Wohnort ziehen. Die Redaktion rechtfertigte die Namensnennung u. a. damit, dass sie anonyme Angriffe auf die Gemeinde bzw. ihren Bürgermeister grundsätzlich nicht veröffent‐ liche. Wer Kritik übe, müsse zu ihr stehen. Außerdem habe die Leserin nicht gesagt, dass sie eine Namensveröffentlichung nicht wünsche. Der Presserat sah in der Namensnennung eine unzulässige Verletzung des Persön‐ lichkeitsrechts. Die Leserin habe in die Nennung ihres Namens nicht ausdrücklich eingewilligt. Die für die Namensnennung von der Redaktion genannten Gründe machten diese Einwilligung nicht entbehrlich. (Az. 1150/ 16/ 1). Erkennbarkeit Gibt es für Journalisten auch grenzwertige Fälle? Ja. Eine schwer definierbare Grauzone besteht in Fällen, wenn nicht der Name, jedoch ersatzweise Wohnort, Beruf, Alter, äußere Merkmale und so weiter genannt werden. Hier kommt es auf den Einzelfall an: Lassen diese Einzelinformationen in ihrer Gesamtheit gegebenenfalls auf eine bestimmte Person schließen, greift nach übereinstimmender Rechtsprechung auch hier das Persönlichkeitsrecht (BGH NJW 1979, S. 2205), ansonsten nicht. Die Abkürzung eines Nachnamens reicht deshalb z. B. in vielen Fällen für eine Anonymisierung nicht aus. 3.6 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Wo die Freiheit der Presse endet 105 <?page no="106"?> Beispiel | Details können Personen erkennbar machen Eine Erkennbarkeit liegt selbst dann vor, wenn eine Person nicht für das normale Publikum, jedoch aufgrund der mitgeteilten Umstände für einen Teil des Publikums hinreichend erkennbar wird. Bereits Teilinformationen können genügen, damit sich die Identität für einige Leser ergibt oder sich mühelos ermitteln lässt (BVerfG AfP 2007, 441, 444, Rn. 76/ Esra-Urteil). 3.7 Das Recht am eigenen Bild Ein Klick - und schon ist jemand auf einer Party mit dem Handy fotografiert oder er wird ungefragt Randmotiv auf einem Straßenfoto. Ein weiterer Tastendruck - und schon findet er sich im Internet wieder, zur Schau gestellt in einer offenen Bilddatei auf der globalen Datenautobahn. Genau davor will das Recht am eigenen Bild schützen. Es ist Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und schützt Personen davor, ungefragt und ohne Einwilligung zum öffentlichen Fotomotiv z. B. in sozialen Netzwerken zu werden. Im Zeitalter der entfesselten Handy-Fotografie ist es üblich geworden, sich - und gegebenenfalls Unbeteiligte, die zufällig ins Bild geraten - in jeder nur erdenklichen Lebenslage abzulichten. Soziale Netzwerke gieren nach Input und Redaktionen „kö‐ dern“ Leser-Reporter mit Fotohonoraren für ungewöhnliche Schnappschüsse - und die knipsen hemmungslos drauf los. Hintergrund | 1,6 Billionen Handyfotos jährlich Nach Schätzungen werden jährlich weltweit rund 1,6 Billionen Fotos mit Smart‐ phones aufgenommen. Fotografiert wird, was gerade vor die Optik gerät. Ende der 1990er Jahre wurde die Foto-Lawine losgetreten. 1999 kam in Japan das erste Kamerahandy auf den Markt, das Modell „Camesse“ von Toshiba. In Deutschland erschienen im Jahr 2002 mit dem Nokia 7650, dem Panasonic EB-GD87 und dem Sharp GX10 gleich drei Handys, in denen eine Kamera mit Auflösungen von bis zu 0,3 Megapixeln integriert war. Der Handyfoto-Hype begann. Jeder, der ein fototaugliches Handy besaß, war nun ein Fotograf. Aufnahmen wurden verbreitet, ohne die Bildrechte zu klären. 106 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="107"?> Dürfen Menschen heimlich fotografiert werden? Was Amateur-Fotografen oft nicht bewusst ist: Bereits das Anfertigen von Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist seit einer Novellierung des Strafgesetzbuches im Jahr 2004 in bestimmten Situationen strafbar (§ 201a StGB: „Verletzung des höchst‐ persönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“). Der sogenannte Paparazzo-Paragraph verbietet, Menschen in bestimmten Situationen heimlich zu fotografieren und die Bilder zur Schau zu stellen. Gaffer und Spanner machen sich strafbar, wenn sie fotografieren oder Bilder teilen. Was heißt das für Journalisten? Für Fotojournalisten gilt eine Ausnahme. Sie dürfen „Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ (z. B. Unfälle, Terroranschläge oder Katastrophen) fotografieren und dabei Personen ungefragt abbilden, sofern und soweit ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht (§ 201a Abs. 4 StGB). Die Regelung ist übertragbar auch auf unge‐ schützte Bereiche des öffentlichen Lebens. Stichwort | § 201a Strafgesetzbuch (Paparazzo-Paragraph) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … ● eine Person, „die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“, unbefugt fotografiert „und dadurch den höchst‐ persönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“, ● unbefugt eine Person fotografiert und „in grob anstößiger Weise zur Schau stellt“, ● ein unbefugt aufgenommenes Foto verbreitet, das dem Ansehen der abgebil‐ deten Person „erheblich schadet, ● eine minderjährige Person unbekleidet fotografiert, um das Foto anschließend zu verkaufen. § 201a StGB schließt im Zeitalter der Handy-Fotografie eine Regelungslücke. Das Fotografieren war zuvor ausschließlich im Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 geregelt; darin ging es allerdings nicht um das Herstellen, sondern nur um das Verbreiten von Fotos. 3.7 Das Recht am eigenen Bild 107 <?page no="108"?> Abb. 3.6: Bronzeplastik eines Paparazzo in Bratis‐ lava Hintergrund | Wie das Recht am eigenen Bild entstand Fotos dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Auslöser für die Einfüh‐ rung des KunstUrhG war Ende des 19. Jahrhunderts der Versuch von zwei Fotografen, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen (→ Kap. 3.3). Die Beiden hatten sich widerrecht‐ lich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft (Bartnik 2004, S. 14). Die Sache flog auf, das Reichsgericht untersagte die Publikation (RGZ 45, 170, 173). Der Vorfall gab den An‐ stoß, sich über das „Recht am eigenen Bild“ Gedanken zu machen, das Kunstur‐ hebergesetz (KunstUrhG) trat knapp neun Jahre später in Kraft. Einwilligung Paragraph 22 KunstUrhG bestimmt seither bis heute: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Ausnahmen gelten … ● für „Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte“, ● für Bilder, auf denen die Personen nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft, einem Gebäude oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen sowie ● für Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (§ 23 KunstUrhG). Ist ein Foto ohne Einwilligung entstanden, kann der Abgebildete darüber entscheiden, was mit dem Foto geschieht (EGMR Az. 13258/ 09; NJW 2014, S.-3291 Rn 26). Erkennbarkeit Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete erkennbar ist (OLG Frankfurt, Az. 11 U 21/ 08 - Haftung einer Bildagentur). 108 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="109"?> Urteil | Erkennbarkeit durch Bekannte als Kriterium Dazu führte das LG Frankfurt a. M. in einem Urteil vom 19. Januar 2006 aus: „Es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis“ (LG Frankfurt - Az. 2/ 03 O 468/ 05, Rn. 18). Beiwerk Erlaubt ist nach § 23 KunstUrhG die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als unwesentliches „Beiwerk“ erscheinen und nicht klar identifizierbar sind. ● „Beiwerk“ sind z. B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude. ● Sie sind „unwesentlich“ für ein Foto, wenn sie für die Gesamtwirkung eines Bildes unerheblich sind. Unerheblich bedeutet, dass sie austauschbar sind und weggelassen werden können, „ohne dass die Gesamtwirkung … in irgendeiner Weise beeinflusst wird“ (BGH - Az. I ZR 177/ 13) Ist eine Person klar identifizierbar, gilt die Beiwerk-Regelung nicht. Das heißt, die Zustimmung der abgebildeten Personen ist notwendig. Straßenfotos Fotos von Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen fangen die Stimmung in einer Stadt ein. Werden Straßen fotografiert, gilt § 59 UrhG (Straßenbildfreiheit). Danach kann grundsätzlich alles, was zum öffentlichen Straßenbild zählt, abgelichtet und veröffent‐ licht werden. Voraussetzung ist, dass aus der Perspektive eines Fußgängers fotografiert wird und Hilfsmittel nicht eingesetzt werden (Kran, Drohne, Verlängerungsstange). Unzulässig sind ferner Foto, die aus einem anderen Gebäude heraus - und damit aus einer ungewöhnlichen Perspektive - angefertigt werden. Für die Darstellung von Passanten gilt: Sind sie erkennbar, gilt auch hier das Recht am eigenen Bild, allerdings auch die Beiwerk-Regelung in § 57 UrhG. Unwesentliches Beiwerk im Sinne des Gesetzes sind Passanten dann, wenn ihre Anwesenheit auf einem Bild „zufällig und beliebig“ ist und ihre Darstellung „keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung“ für die Bildaussage spielt (BGH Az. I ZR 177/ 13). 3.7 Das Recht am eigenen Bild 109 <?page no="110"?> Abb. 3.7: Straßenfotos sind eine rechtliche Grauzone für Fotografen. Urteil | BVerfG: Sonderregeln für künstlerische Fotos Für künstlerische Straßenfotos gelten teilweise andere Regeln. Keiner Einwilligung der abgebildeten Personen bedürfen „Bildnisse, die … einem höheren Interesse der Kunst dienen“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 KunstUrhG). So sah das Bundesverfassungsgericht keinen Grund zur Beanstandung bei einem Foto, das eine Frau erkennbar und identifizierbar in einem Kleid mit Schlangenmuster und Plastiktüte vor einem Leihhaus zeigte und in einer Kunstausstellung gezeigt wurde. Der Körper der Frau nahmt etwa ein Drittel des Bildes ein, ihr Gesicht war gut erkennbar. Die Fotografie war laut BVerfG gerade deshalb nicht zu beanstanden, weil sie unverfälscht die Realität zeigte. Die Persönlichkeitsrechte allein reichten nicht aus, um ein Verbot zu rechtfertigen; erforderlich sei ein weiteres „Belastungsmoment“, das gegen eine Veröffentlichung spreche (BVerfG Az. 1 BvR 2112/ 15). Menschenmengen Entgegen einer verbreiteten Meinung, gilt das Recht am eigenen Bild auch bei Fotos von Menschenmengen, unabhängig von der Personenzahl (§22 des KunstUrhG). Das heißt, es wird praktisch von jedem Einzelnen eine Einwilligung benötigt, um ein Bild veröffentlichen oder verbreiten zu können. Eine konkludente Einwilligung darf angenommen werden, wenn z. B. eine Gruppe für ein Foto posiert, in die Kamera lächelt oder dergleichen. 110 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="111"?> Veranstaltungen Für öffentliche Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte, Umzüge oder Sportveranstal‐ tungen, gelten andere Regeln. Wer daran teilnimmt, begibt sich freiwillig in die Öffentlichkeit und muss damit rechnen, fotografiert zu werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG). Die Darstellung der Veranstaltung und ihrer Teilnehmer muss jedoch thematisch im Vordergrund stehen; dann dürfen selbst Kinder ohne Einwilligung der Eltern fotografiert werden. Personen der Zeitgeschichte Eine Ausnahmeregel gilt auch für Fotos, die ein Zeitgeschehen dokumentieren (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) und der Zeitgeschichte zuzuordnen sind (BGH Az. VI ZR 164/ 06). Unterschieden wird nicht mehr, wie früher üblich, zwischen absoluten und relativen „Personen der Zeitgeschichte“. Die neuere Rechtsprechung setzt auf ein abgestuftes Schutzkonzept, das eine Interessenabwägung und ein abgestuftes Schutzkonzept im Einzelfall vorsieht: Je bekannter eine Person ist und je häufiger sie in der Öffentlichkeit steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden. Das Recht auf Privatsphäre wird durch den Bekanntheitsgrad eingeschränkt, unantastbar bleibt jedoch die private Intimsphäre bekannter Persönlichkeiten. Urteil | BGH: Auch Prominente haben eine geschützte Privatsphäre Eine Zeitschrift („Frau im Spiegel“) hatte in ihrer Ausgabe Nr. 30/ 2005 eine Fotografie veröffentlicht, die einen international bekannten Profi-Fußballer bei einem Spaziergang in Begleitung seiner Freundin auf der Promenade in St. Tropez zeigte. Im hierzu gehörigen Begleittext hieß es, er habe mit seiner Freundin „verliebte Blicke“ getauscht. Eine Woche vorher habe bei ihm der Familienurlaub mit „Noch-Ehefrau“ und Kindern auf dem Programm gestanden. Er habe sich mit seiner Familie auf Sardinien entspannt. Der BGH entschied: Das Foto sei widerrechtlich veröffentlicht worden. Es zeige kein „Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung“ (§§ 22, 23 KunstUrhG), sondern den Kläger und seine Begleiterin im Urlaub. Dieser gehöre auch bei „Prominenten“ zum geschützten Kernbereich der Privatsphäre (BGH - Az. VI ZR 164/ 06). Polizeieinsätze Polizisten dürfen bei größeren öffentlichen Einsätzen wie z. B. Demonstrationen ohne Einwilligung abgelichtet werden. Wenn Polizeibeamte als Träger öffentlicher Gewalt bei „Vorgängen der Zeitgeschichte“ öffentlich in Erscheinung treten, müssen sie hinnehmen, dass sie bildlich dargestellt werden (OLG Celle Az. 2 Ss 157/ 78). Der Begriff „Zeitgeschehen“ umfasst laut BGH „alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse“ (BGH Az: VI ZR 504/ 18). Was von öffentlichem Interesse ist und was nicht, 3.7 Das Recht am eigenen Bild 111 <?page no="112"?> entscheide die Presse. Nicht zum „Zeitgeschehen“ gehören danach z. B. Einsätze im Rahmen des alltäglichen Dienstes wie eine gewöhnliche Verkehrskontrolle. Polizisten dürfen hier nicht ohne Einwilligung abgebildet werden. Abb. 3.8: Polizisten dürfen bei größeren Einsätzen ohne Einwilligung fotografiert werden. 3.8 Regeln und Richtlinien für die Praxis Der Pressekodex des Deutschen Presserates gibt Journalisten - auf Basis einer in der Praxis entwickelten Kasuistik - Hinweise für eine ethisch-moralische Arbeit. 3.8.1 Personen vor Gericht Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub erregen die menschliche Neugier. Strafprozesse sind Quoten-Garanten, doch nicht alles, was im Prozesssaal bekannt wird, ist für die Sensationsgier der Medienöffentlichkeit bestimmt. Intime Angaben und Daten des Angeklagten dienen der Urteilsfindung; ansonsten genießen auch Angeklagte und selbst rechtskräftig Verurteilte den Schutz des allgemeinen Persönlich‐ keitsrechts. Name, Alter und sonstige Personendaten (Vorstrafen, sexuelle Neigungen) sind zwar der Gerichtsöffentlichkeit bekannt; diese ist jedoch eine speziellere, intimere Sphäre als die Medienöffentlichkeit. Das Internet ist grenzenlos, es „vergisst“ nichts - und ermöglicht jederzeit, Details wieder auszugraben. Insofern ist stets genauestens abzuwägen, ob und inwieweit sensible Personenan‐ gaben für die Berichterstattung relevant sind - oder nicht. 112 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="113"?> Stichwort | Gerichtsöffentlichkeit (seit 1877) Erstmals ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Straftaten öffentlich verhandelt. § 178 der Frankfurter Reichsverfassung von 1848 sah vor: „Das Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich sein.“ Doch erst durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 war die Öffentlichkeit als wichtiges Verfahrensprinzip allgemein anerkannt; sie diente der Kontrolle des Gerichts und dem Schutz der Angeklagten vor richterlicher Willkür (Laue 2010, S.-145). Abb. 3.9: Die meisten Hexenprozesse fanden vor einer ausgewählten geistigen Teil-Öffentlichkeit der damaligen Gesellschaft statt. Identifizierende Berichterstattung Die Gerichtsberichterstattung ist ein sensibles Kapitel im Lehrbuch für Journalisten. Menschen stehen wegen Verfehlungen vor Gericht und bieten Anlass, über sie und ihre Verfehlungen zu berichten. Die Gesellschaft hat ein Anrecht darauf, über Straftaten informiert zu werden (Ziffer 8 des Pressekodex). Doch dürfen Angeklagte, die in persona einem Gerichtspublikum gegenüberstehen, in Gerichtsberichten identifizierbar sein? Der Pressekodex (Ziffer 8) bejaht diese Frage, wenn das öffentliche Informationsin‐ teresse die schutzwürdigen Interessen eines Angeklagten überwiegt. Ansonsten haben Angeklagte ein Recht auf Anonymität in den Medien. 3.8 Regeln und Richtlinien für die Praxis 113 <?page no="114"?> Was heißt das konkret? Journalisten müssen bei der Frage der Identifizierbarkeit mehrere Faktoren abwägen. Dabei zu berücksichtigen sind u. a. die Intensität des Tatverdachts, die Schwere des Vorwurfs, der Bekanntheitsgrad sowie das frühere Verhalten des Verdächtigen oder Täters (Ziffer 8.1. Abs. 2). Für ein überwiegendes öffentliches Interesse spricht laut Pressekodex in der Regel, wenn … ● eine „außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat“ vorliegt, ● ein „Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt, Mandat, gesell‐ schaftlicher Rolle oder Funktion einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat“, ● eine schwere Tat in aller Öffentlichkeit geschehen ist, ● es sich um eine prominente Person handelt und „die ihr zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihr hat“. Hält sich die Presse an diese Vorgaben? Nicht immer. Beispiele verdeutlichen, wie sorglos teilweise über sensible Gerichtsprozesse berichtet wird und Persönlichkeits‐ rechte von Beteiligten unzureichend geschützt werden. Beispiel | Bildregeln für das Anonymisieren von Personen Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Bilder lassen Texte „leben“, darauf abgebildete Personen geben ihnen ein Gesicht. Nur allzu gern veröffentlicht die Presse deshalb Fotos von mutmaßlichen Tätern bzw. Angeklagten in Gerichtsprozessen. Doch nicht nur Namen, sondern auch Fotos machen Personen identifizierbar. Und nicht immer gelingt es, das durch ein Verpixeln von Gesichtern oder durch Augenbalken zu verhindern, wie folgende Fälle zeigen: Apothekerin mit Augenbalken (2023) Eine Boulevard-Zeitung berichtete über einen Strafprozess gegen eine Apotheke‐ rin, die einer Schwangeren ein verunreinigtes Präparat verkauft hatte, an dem diese und das Ungeborene gestorben waren. Die Redaktion nannte persönliche Details und zeigte ein nur mit Augenbalken versehenes Foto der Verurteilten, weiter nannte sie den Namen der Apotheke und zeigte diese mit Bild. Hinzu kam, dass die Redaktion auch ein Foto des Ehemanns des Opfers nur mangelhaft verpixelt zeigte. Die identifizierende Berichterstattung verstieß laut Presserat gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex; der Presserat sprach eine öffentliche Rüge aus (Az. 0784/ 23/ 1). 114 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="115"?> „Verpixelter“ Stiefvater (2022) Ein anderes Beispiel lieferte eine Regionalzeitung, die über den Prozess gegen einen 45-jährigen Mann berichtete, der seine Stieftochter missbraucht haben sollte. Der Beitrag war mit einem Bild des Mannes illustriert, das Gesicht war teilweise verpixelt. Bild und Text ließen aber dennoch auf die Identität der betroffenen Personen schließen. Der Presserat sprach auch hier eine öffentliche Rüge aus (Az. 0060/ 22/ 1). Vorverurteilungen Gerichtsreporter sollen sachlich und frei von Vorurteilen und Vorverurteilungen berichten. Solange ein Angeklagter nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt auch für die Presse der Grundsatz der Unschuldsvermutung (Pressekodex, Ziffer 13). Sprachlich hat sie eindeutig zwischen Verdacht und erwiesener Schuld zu differenzieren und dies durch Formulierungen wie „mutmaßlich“ zu verdeutlichen. Doch es gibt Ausnahmen. Laut Pressekodex darf die Presse eine Person als „Täter“ bezeichnen, „wenn diese ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat“ (Richtlinie 13.1). Beispiel | Überwachungsvideo kein Beweis für die Presse In der Praxis machen Medien von dieser Ausnahme in Richtlinie 13.1. häufiger Gebrauch. So berichtete eine Boulevardzeitung im Verlauf von drei Monaten insgesamt zwölf Mal über einen Mann, der von der Polizei gesucht wurde. Mehrfach wurde dieser im Text als „Killer“ bezeichnet. Es folgte eine Beschwerde beim Presserat. In einer Stellungnahme erklärte dazu der Verlag, die Täterschaft des ge‐ suchten Mannes stehe „zweifelsfrei fest“. Sie verwies auf ein Überwachungsvideo, das den Mann bei seiner Tat filmisch festgehalten hat. Der Presserat sah das anders. Er sprach eine öffentliche Rüge aus (Az. 0790/ 22/ 1). 3.8.2 Opfer von Unglücken und Straftaten Den genauen Hergang von Straftaten, Unfällen und Unglücken darzustellen, ist Aufgabe der Presse und in der Regel von öffentlichem Interesse. Doch sind Angaben zur Identität von Opfern erforderlich für das Verständnis eines Unfallgeschehens, eines Unglücks oder Tathergangs? Richtlinie 8.2 des Pressekodex sagt: nein. Das „Wissen um die Identität des Opfers“ sei in der Regel unerheblich und deshalb entbehrlich. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht zieht auch hier eine Schranke. Name und Foto eines Opfers können nur dann veröffentlicht werden, wenn Opfer bzw. Angehörige 3.8 Regeln und Richtlinien für die Praxis 115 <?page no="116"?> zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Selbst nach ihrem Tod sind Verstorbene nicht rechtlose Objekte für die Presse. Sie besitzen nach herrschender Meinung über ihren Tod hinaus (post mortem) ein postmortales Persönlichkeitsrecht, das dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde entspringt. § 189 StGB untersagt zudem die „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“. Beispiel 1 Dem trägt der Pressekodex Rechnung, der Presserat rügte deshalb eine Boulevard-Zei‐ tung für ihren Beitrag „Sex-Sklavin (37) erstochen“, in dem sie ein zunächst unverpi‐ xeltes Foto des Mordopfers veröffentlicht hatte. Der Artikel zeigte auch ein Foto des mutmaßlichen Täters, dessen Augenpartie lediglich mit einem Balken versehen war. Der Presserat sprach eine Rüge wegen Verstoßes gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.1 aus (Az. 0715/ 23/ 3). Beispiel 2 Auch in einem weiteren Fall gab es eine Rüge. Eine News-Plattform wurde wegen des Berichts „Tragödie zu Silvester: Marvin (22) stirbt beim Zünden einer Kugelbombe“ gerügt. Der Presserat stellte einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex fest, da die Redaktion diverse Details zu den Lebensumständen des Opfers wie Wohnort, Studium und Vereinsmitgliedschaften im Artikel nannte und ein unzureichend verpixeltes Foto des Opfers zeigte. Der Presserat hielt die Kombination eines Fotos des Bombenkraters in Verbindung mit dem Porträtfoto des Opfers zudem für eine unangemessen sensa‐ tionelle Darstellung (Az. 0018/ 24/ 1). Beispiel 3 Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung wurde wegen der Veröffentlichung von Fotos eines jungen Mannes gerügt, der bei einem Marathonlauf zusammengebrochen und später gestorben war. Unter der Überschrift „Einen Kilometer nach diesem Foto ist Felix tot“ zeigte die Redaktion ein vom Veranstalter des Marathons stammendes Foto, auf dem der Läufer kurz vor seinem Zusammenbruch zu sehen war. Die Redaktion hätte nach Meinung des Presserats jedoch eine Einwilligung der Angehörigen einholen müssen, bevor sie das Foto veröffentlichte (Az. 0844/ 23/ 1-BA). 3.8.3 Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche, ob Täter oder Opfer, dürfen in der Regel nicht identifizierbar sein (Pressekodex, Richtlinie 8.3) - auch wenn sie Opfer einer Straftat wurden. Journalisten wissen das. Doch nicht immer halten sie sich daran. 116 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="117"?> Beispiel | „Missbrauch auf dem Tennisplatz“ (2023) Gegen diese Richtlinie verstieß eine Regionalzeitung, die unter der Überschrift „Missbrauch auf dem Tennisplatz“ ein Foto zeigte, das aus einer Chat-Gruppe des tatverdächtigen Tennistrainers stammte und das Opfer in einer demütigenden Situation zeigte. Der Presserat rügte die Veröffentlichung des Fotos, die trotz einer Verpixelung unzulässig gewesen sei, weil sie in die Intimsphäre des abgebildeten Opfers eingriff (Presserat Az. 0931/ 23/ 2). 3.8.4 Vermisste Personen verschwinden, sie nehmen sich eine „Auszeit“ aus ihrem Alltag, ohne Angehörige in Kenntnis zu setzen. Das dürfen sie, sofern sie volljährig sind. Ein Erwachsener hat das Recht, seinen Aufenthaltsort jederzeit frei zu wählen. Doch die nicht informierten Angehörigen machen sich Sorgen - und schalten die Polizei und manchmal auch die Presse ein, um die vermisste Person aufzuspüren, oder sie veröffentlichen Suchmeldungen in sozialen Netzwerken. Das ist grundsätzlich problematisch - vor allem dann, wenn die vermisste Person nicht gefunden werden möchte. Sie wird dann gegen ihren Willen (meist unter Angabe des Namens und anderer persönlicher Hinweise) mit einem Foto gesucht. Beispiel | Ist eine Vermissten-Suche erlaubt? Das Aufspüren verschwundener Personen bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Eine explizite gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Wird die Polizei eingeschaltet und eine Vermisstenanzeige aufgegeben, leitet diese eine Vermiss‐ ten-Fahndung ein. Voraussetzung ist, dass der Verdacht einer „Gefahr für Leib oder Leben“ besteht, das heißt … ● der Vermisste möglicherweise Opfer einer Straftat oder eines Unfalls gewor‐ den, ● möglicherweise erkrankt und/ oder hilflos ist oder ● der Verdacht einer Selbsttötungsabsicht besteht. Rechtliche Grundlage ist die interne Polizeidienstvorschrift 389 („Vermisste, unbe‐ kannte Tote, unbekannte hilflose Personen“) für Vermisstenfälle. Was darf die Presse? Die Presse kann bei der Personensuche helfen, sie darf Namen und Fotos Vermisster veröffentlichen, jedoch nur „in Absprache mit den zuständigen Behörden“ (Presseko‐ dex, Richtlinie 8.5). Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die meisten Vermissten-Fälle 3.8 Regeln und Richtlinien für die Praxis 117 <?page no="118"?> meist innerhalb kurzer Zeit aufklären. Zu bedenken ist auch, dass eine private Vermisstensuche Persönlichkeitsrechte verletzen kann, wenn nämlich die gesuchte Person durch die Veröffentlichung in ihrem neuen Umfeld bloßgestellt wird ( Jamin 2007). Urteil | Foto stets in Absprache mit Behörden veröffentlichen Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen Medien zur Vermisstensuche ein Porträtfoto ohne Zustimmung veröffentlichen, wenn dies im Rahmen polizeilicher Ermittlungen helfen soll, eine vermisste Person wiederzufin‐ den (EuGH Az. C-145/ 10). Die Veröffentlichung muss jedoch im Einvernehmen und in Absprache mit den Behörden erfolgen. 3.8.5 Selbsttötung Menschen scheiden aus dem Leben - manche wählen hierfür die Öffentlichkeit, im November 2009 der damals 32 Jahre alte Fußball-Nationaltorhüter Robert Enke. Er starb an einem Bahnübergang und hinterließ einen Abschiedsbrief. Enke litt unter Depressionen. Die Presse berichtete in aller Ausführlichkeit über den Suizid. Bahnübergänge gelten, ebenso wie Hochhäuser und Brücken, als „Hotspots“ für Suizidgefährdete. Doch die meisten Menschen, die einen Suizid verüben, sind nicht, wie Robert Enke, Personen des öffentlichen Lebens. Darf die Presse über sie berichten? Was sagt der Pressekodex? Nach dem Pressekodex gebietet die Berichterstattung über Suizide eine „Zurückhal‐ tung“ der Presse, vor allem bei der Nennung von Namen, bei der Veröffentlichung von Fotos des Verstorbenen und bei der Schilderung näherer Begleitumstände (Pres‐ sekodex, Richtlinie 8.7). Es gilt auch hier das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Zum anderen trägt die Presse auch eine Verantwortung gegenüber anderen Personen, die suizidgefährdet sind und durch die Berichterstattung animiert werden könnten. Hintergrund | Der Werther-Effekt Eine US-Studie des Soziologen David Phillips im Jahre 1974 belegte das erstmals unter Verweis auf ein Ansteigen der Suizidrate nach einem Suizid einer prominenten Persönlichkeit (Phillips 1974, S. 340-354). Dieser Zusammenhang wird seither als „Werther-Effekt“ bezeichnet, nach der gleichnamigen Romanfigur von Johann Wolfgang Goethe in seinem Werk „Die Leiden des Jungen Werther“ (1774). Im Goethes Briefroman wird erzählt, wie der junge Werther in seinem Leben keinen Sinn mehr finden konnte, da seine Angebetete seine Liebe nicht erwiderte. Bekleidet 118 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="119"?> in blauem Frack, gelber Weste und gelber Hose nahm er sich daraufhin das Leben. Es wird angenommen, dass mit dieser detaillierten Beschreibung des Tathergangs Goethe eine Welle an Nachahmungstaten (gleiche Bekleidung, gleiche Methode) ausgelöst haben könnte. Abschließend konnte dies jedoch nicht geklärt werden (Steinberg 1999, S. 37-42; Andree 2006; Ruddigkeit 2010, S. 253-273; Scherr 2013, S.-96-107). Tatsächlich könnte die ausführliche Berichterstattung des Suizids von Robert Enke einen solchen Werther-Effekt ausgelöst haben. Nach Enkes Suizid stieg die Zahl suizidaler Vorfälle auf Bahngleisen signifikant an. Einer Statistik zufolge töteten sich in den drei Wochen nach dem Unglück 133 Menschen mehr, als in dem Zeitraum zu erwarten gewesen wären (Schäfer & Quiring 2013, S.-141-160). Die Presse trägt insofern eine gesteigerte Verantwortung, wenn sie über Suizide berichtet. Experten warnen: Allein die Berichterstattung über einen Suizid kann suizidgefährdete Menschen negativ beeinflussen und Nachahmungseffekte bewirken. 3.9 Die menschliche Ehre - Stoppschilder für die Presse Journalisten sollen fair, sachlich und ethisch sauber berichten und darauf achten, dass sie Menschen nicht durch „unangemessene Darstellungen in Wort und Bild in ihrer Ehre zu verletzen“ (Pressekodex, Ziffer 9). Daran halten sie sich - aber nicht immer. Beispiel | „Klein und mit ergrautem Hitlerbärtchen“ Eine Regionalzeitung beschrieb in einem Gerichtsbericht einen Angeklagten als „klein und mit ergrautem Hitlerbärtchen“. Der Presserat sah in dem Hitler-Ver‐ gleich eine ehrverletzende Äußerung und einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Presse‐ kodex. Die Darstellung sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Es hätten schon Tatsachen angeführt werden müssen, die einen solchen Vergleich inhaltlich rechtfertigen (Presserat Az. BK1-213/ 06) 3.9.1 Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede Beliebte Zielscheibe für Journalisten sind Politiker und andere bekannte Persönlich‐ keiten, die teils ob ihrer Äußerlichkeiten von der Presse durch den Kakao gezogen werden. So trug Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl den Spitznamen „Birne“, Vorgänger Helmut Schmidt musste sich die Bezeichnung „Schmidt Schnauze“ gefallen lassen und Nachfolgerin Angela Merkel die Beinamen „Mutti“ und „Mädchen“. Der „normale“ Bürger muss das nicht. Er muss verbale Herabwürdigungen dieser Art (Lookismus) nicht hinnehmen, wie sie in sozialen Internet-Foren üblich sind. 3.9 Die menschliche Ehre - Stoppschilder für die Presse 119 <?page no="120"?> Vermeintlich straffrei gelästert wird über das Aussehen von anderen, um von eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Tatsächlich erfüllen solche Verbalinjurien oftmals den Tatbestand der Beleidigung und bewegen sich in einem Grenzbereich zur üblen Nachrede und Verleumdung. Stichwörter | Was sagt das Strafgesetzbuch? • Beleidigung: Eine Beleidigung (§ 185 StGB) ist „die Kundgabe der Missach‐ tung oder Nichtachtung einer Person“ (BGHSt 1, 288, 289), beispielsweise das Titulieren eines Polizisten als „Bullen“ (BayObLG, Az. 5 St 4/ 88). • Üble Nachrede: Eine üble Nachrede (§ 186 StGB) ist die Verbreitung unwahrer ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen, die jemand verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. • Verleumdung: Ist die Tatsachenbehauptung „nachweislich unwahr“ und ist dem Täter dies vorab bekannt, so handelt es sich nicht um eine üble Nachrede, sondern um eine Verleumdung (§ 187 StGB). Die Verleumdung ist insofern eine „Qualifikation“ zur üblen Nachrede. Auch sie erfasst die vorsätzliche Verbreitung unwahrer, ehrenrühriger oder kreditschädigender Tatsachenbe‐ hauptungen (BGH AfP 1988, S. 34), um jemand „wider besseres Wissen … verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden“. Was heißt das für die Presse? Sie muss darauf achten und vor allem bei Online-Beiträgen dafür Sorge tragen, dass Personen nicht, durch wen auch immer, verunglimpft werden. Das tut sie nicht immer in dem gebotenen Maße. Beispiel | „Ein BH wäre auch nicht verkehrt“ Eine bekannte Wochenzeitung erhielt deshalb eine Rüge des Presserates; sie hatte unter der Überschrift „Geisterfahrt bei der politischen Führung“ ehrverletzende Leser-Kommentare unter einem Online-Beitrag über eine Politikerin verbreitet, die sich auf das Äußere und deren körperliche Merkmale bezogen. Darin hieß es unter anderem: „Naja, ohne Schnurrbart wäre sie ansehnlicher.“ - „Diese Postkommunisten gehören auf den Müllhaufen der Geschichte, wie die braune Brut der AfD.“ - „Erstmal rasieren.“ - „Ein BH wäre auch nicht verkehrt.“ Der Presserat sah darin eine Ehrverletzung nach Ziffer 9 des Pressekodex (Presserat, Az. 0644/ 23/ 1). Die Redaktion hätte die abwertenden Nutzerkommentare zeitnah löschen müssen. 120 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="121"?> 3.9.2 Diskriminierungen „Die Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“, garantiert das Grundgesetz (Art. 4). Tatsächlich werden Menschen, die anders denken oder leben, in Gesellschaften oft nur deshalb kritischer beäugt, weil sie aus bestimmten Kultur‐ kreisen stammen. Religiös motivierte Straftaten haben die Bevölkerung sensibilisiert. Die Presse muss darauf achten, dass sie religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen achtet und nicht in irgendeiner Weise herabwürdigt (Pressekodex, Ziffer 10). „Niemand darf wegen […] seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiö‐ sen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden“, heißt es in Ziffer 12 des Pressekodex. Beispiel | „Umherreisende“ pauschal verdächtigt Die Presse ist sensibilisiert bei diesem Thema, dennoch gibt es hin und wieder Ausreißer, die Anlass zur Kritik geben. So rügte der Presserat die Online-Ausgabe einer hessischen Regional-Zeitung, die in diskriminierender Weise von „Umher‐ reisenden“ berichtet und pauschalisierend erklärt habe, diese Gruppe sei dafür bekannt, dass sie sich nicht an Normen halte und begründete dies mit einem mutmaßlichen Diebstahl. Der Presserat sah darin einen Verstoß gegen Richtlinie 12.1 des Pressekodex (Az. BK1-358/ 09). Ein besonders sensibler Problemkreis ist die Berichterstattung über ordnungs- oder strafrechtliches Fehlverhalten. Hier muss die Presse besonders darauf achten, „dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung indi‐ viduellen Fehlverhaltens führt“ (Pressekodex, Ziffer 12.1.). Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Was heißt das für die Presse? Tatsächlich enthalten Ziffer 12 und Richtlinie 12.1 kein Verbot, die Zugehörigkeit von Straftätern und Verdächtigen zu Minderheiten zu erwähnen. Sie verpflichten Journalisten jedoch, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst abzuwägen und zu entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein „begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeine‐ rung überwiegt“. Wenn diese in Pressemeldungen z.-B. von Behörden oder der Polizei genannt wird, entbindet das einen Journalisten nicht von seiner „eigenständigen presseethischen Verantwortung“. 3.9 Die menschliche Ehre - Stoppschilder für die Presse 121 <?page no="122"?> Für ein begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Zugehörigkeit von Tätern oder Tatverdächtigen zu einer Gruppe oder Minderheit kann laut Presserat u. a. sprechen, wenn … ● eine „besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat vorliegt“ (Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Mord), ● eine Straftat „aus einer größeren Gruppe heraus begangen wird, von der ein nicht unbeachtlicher Anteil durch gemeinsame Merkmale wie ethnische, religiöse, soziale oder nationale Herkunft verbunden ist“ (Beispiel: die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015/ 16), ● die „Biografie eines Täters oder Verdächtigen“, z. B. als Flüchtling, für die Berichter‐ stattung über die Straftat von Bedeutung ist, ● der „Zusammenhang zwischen Form oder Häufigkeit einer Straftat und der Gruppenzugehörigkeit von Tätern oder Verdächtigen selbst Gegenstand der Be‐ richterstattung ist“, das heißt, wenn z. B. die Redaktion über den Handel mit bestimmten Drogen an bestimmten Plätzen durch Täter einer bestimmten Gruppe berichtet. 3.10 Die Menschenwürde - Tabuzone für Journalisten Die Realität ist mitunter brutal und grausam. Die Presse soll jedoch aus ethischen Prinzipien darauf verzichten, Gewalt, Brutalität und Leid „unangemessen sensationell“ darzustellen (Pressekodex, Ziffer 11). Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn Menschen zum Quoten-Objekt herabgewürdigt werden (Richtlinie 11.1) - bei‐ spielsweise, „wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird“. Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen „findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen“. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung „nicht ein zweites Mal zu Opfern werden“ (Richt‐ linie 11.3.). Die Boulevard-Presse musste hier in der Vergangenheit einige Rügen des Presserates einstecken. Beispiel 1 So erhielt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung eine Rüge für einen unangemes‐ senen Bericht über einen Autounfall. Unter der Schlagzeile „Sanitäter hält die Hand des sterbenden Opfers“ zeigte die Redaktion das Foto eines im Wrack eingeklemmten Mannes, welcher kurz nach der Bergung aus dem Auto starb. Zu sehen war auch ein Sanitäter, der sich um das Opfer kümmerte. Diese Darstellung eines Sterbenden - auch wenn im vorliegenden Fall sein Gesicht verpixelt war - war nach Ansicht des Presserates mit dem Schutz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex 122 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="123"?> nicht vereinbar. Auch mit Blick auf die Gefühle von Angehörigen des Opfers war die Darstellung zu beanstanden (Az. 0755/ 23/ 2-BA). Abb. 3.10: Die Berichterstattung über Verkehrsunfälle muss auf das Leid der Opfer und die Trauer der Hinterbliebenen Rücksicht nehmen. Beispiel 2 In einem anderen Fall berichtete ein Onlineportal über einen Unfall, bei dem eine Frau in einer Metzgerei vor den Augen ihrer 18-jährigen Tochter in eine Fleischwolf-Ma‐ schine gezogen und getötet wurde. Bebildert war der Artikel mit einem Symbolfoto, das einen kleineren Fleischwolf mit herausquellendem Hackfleisch zeigte. In einer Ecke des Bildes war ein gepixeltes Foto der getöteten Frau eingefügt. Nach Ansicht des Presserates war der Bericht unangemessen sensationell und verstieß gegen die Menschenwürde, die auch postmortal weitergilt (Az. 0852/ 23/ 1-BA). Beispiel 3 Einen Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde sah der Presserat auch in dem Online-Bericht einer Boulevardzeitung über die Ermordung eines Spielhallenbe‐ suchers. Unter der Überschrift „Hier stürmt der Messer-Killer in die Spielhalle“ zeigte die Redaktion ein unverpixeltes Porträtfoto des Opfers, außerdem zwei Fotos aus dem Video, das den Täter beim Betreten der Spielhalle zeigte. Auch das Video selbst konnte angeklickt werden. Darin war zu sehen, wie der Täter in die Spielhalle kam und auf das Opfer einstach. Im Video waren beide Männer verpixelt. 3.10 Die Menschenwürde - Tabuzone für Journalisten 123 <?page no="124"?> Eine Leserin kritisierte, die „brutale Zurschaustellung der Tat, bei der ein Mensch in den letzten Augenblicken seines Lebens zu einem wehrlosen Opfer degradiert wird“, verletze seine Menschenwürde. Durch die Veröffentlichung des Porträtfotos und des Vornamens mit abgekürztem Nachnamen sei das Opfer zudem identifizierbar. Für das Verständnis des Tathergangs sei das Wissen um seine Identität unerheblich. Durch die unangemessene und grausame Darstellung in Form des Videos werde seine Ehre verletzt. Außerdem sei die Berichterstattung unangemessen sensationell. Der Presserat sprach eine öffentliche Rüge aus (Az. 0962/ 23/ 1-BA). 3.11 Rechtsansprüche gegen die Presse und Haftungsgrundlagen Sieht sich eine natürliche oder juristische Person durch die Berichterstattung in seinen Rechten verletzt oder stößt sich jemand an einem mutmaßlichen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten, z. B. an einer allzu oberflächlichen, einseitigen oder sensationellen Berichterstattung, hat er verschiedene Möglichkeiten, gegen die Presse oder einen einzelnen Journalisten vorzugehen. 3.11.1 Beschwerde beim Presse- oder Rundfunkrat Wer die journalistische Arbeitsweise einer Redaktion, eines einzelnen Journalisten oder den Inhalt eines veröffentlichen Beitrags beanstanden möchte, hat die Möglichkeit, sich schriftlich beim Deutschen Presserat (Berlin) zu beschweren. Der Presserat ist ein außergerichtliches Selbstkontrollorgan der Presse und kontrolliert die Einhaltung von journalistischen Standards in Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Ausnahme: Anzeigenblätter und andere kostenlose Zeitungen) und Online-Medien, die sich dem Presserat verpflichtet haben. Ein Beschwerderecht steht jedermann zu, er muss nicht persönlich betroffen sein (§ 1 Beschwerdeordnung). Auch Vereine, Parteien oder Verbände sind berechtigt, eine Beschwerde einzulegen. Der beanstandete Artikel darf nicht älter als ein Jahr sein. Die Beschwerde wird vor einem Ausschuss des Presserates verhandelt; sofern diese nicht offensichtlich unbegründet ist, wird die jeweilige Redaktion um eine Stellungnahme gebeten. Ist die Beschwerde begründet, kann der Presserat eine Rüge bzw. eine Missbilligung aussprechen oder die Redaktion auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Weitreichender Konsequenzen haben die Maßnahmen nicht. Für Fernsehen und Hörfunk sowie deren Online-Angebote (Websites, Mediatheken und Social Media-Accounts) sind die Landesmedienanstalten zuständig. Sie prüfen im Rahmen ihrer Programmaufsicht, ob sich Anbieter an medienrechtliche Vorgaben des Medienstaatsvertrags halten und Onlinemedien diese Vorgaben einhalten. Bei der ARD sind die Rundfunkräte der jeweiligen Sender verantwortlich. Beim ZDF ist der Fernsehrat zuständig. 124 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="125"?> 3.11.2 Widerruf und Richtigstellung Sieht sich jemand durch eine falsche Tatsachenbehauptung in seinem Ansehen oder Ruf beeinträchtigt (BGH NJW GRUR 1969, S. 238), kann er eine Richtigstellung von der Redaktion verlangen. Ziffer 3 des Pressekodex besagt: „Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.“ Für den Leser muss dabei erkennbar sein, dass die vorangegangene Meldung ganz oder zum Teil unrichtig war (Richtlinie 3.1). Stichwort | Widerruf auf dem Rechtsweg Der Widerruf kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Hier müsste ein Kläger jedoch beweisen, dass die ihn betreffende Tatsachenbehauptung unwahr ist (BGH NJW 1976, S. 1198). Das kann misslingen, wie im Fall des Sängers und Entertainers Johannes Heesters (1903-2011). Er klagte 2008 gegen einen Journalisten, nachdem dieser mehrfach geäußert hatte, Heesters habe am 21.Mai 1941 im Rahmen seines Besuchs des KZ in Dachau die dortige Wachmannschaft des SS mit Gesangseinla‐ gen „bespaßt“. Das LG Berlin wies die Klage auf Widerruf und Unterlassung ab, da Heesters aus Sicht des Gerichts nicht genügend Beweise für eine Unwahrheit der Behauptung anführen konnte (LB Berlin Az.: 27 O 799/ 08). Für den medienrechtlichen Berichtigungs- oder Richtigstellungsanspruch gibt es keine Gesetzesgrundlage; er beruht auf einer Rechtsprechungspraxis der Gerichte und fußt auf einer analogen Anwendung der Paragraphen 823 (Schadenersatzpflicht) und 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mit einem Widerruf und einer Richtigstellung werden falsch dargestellte Tatsachen von der Presse richtig gestellt mit dem Ziel, eine Person zu rehabilitieren. Eine Redaktion muss gegenüber ihrem Publikum einräumen, dass sie etwas falsch berichtet hat (Zappe 2010, S.-25). Widerruf oder Richtigstellung haben an derselben Stelle und in vergleichbarer Erscheinungsform zu erfolgen wie die Erstveröffentlichung. Es ist nicht zulässig, eine Darstellung auf der letzten Seite im „Kleingedruckten“ zu widerrufen. 3.11.3 Gegendarstellung Die in den Pressegesetzen normierte „Verpflichtung der Presse, eine abweichende Tatsachendarstellung des von einer veröffentlichten Nachricht Betroffenen ohne vorherige Wahrheitsprüfung abzudrucken und in gleicher Weise wie die Nachricht zu veröffentlichen“ (Ricker u. a. 2021, S. 177), ist eine elementare Regelung der deutschen Presseordnung. 3.11 Rechtsansprüche gegen die Presse und Haftungsgrundlagen 125 <?page no="126"?> Abb. 3.11: Der Abgeordnete Jacques-Antoine Dulaure (1755- 1835) setzte sich für die Einfüh‐ rung eines Gegendarstellungsan‐ spruchs ein. Hintergrund | Wie das „Droit de response“ entstand (1822) Historisch basiert sie auf dem französischen Pressegesetz von 1822, in das in Art. 11 erstmals ein Entgegnungsbzw. Gegendarstellungsanspruch („droit de response“) implementiert war. Bürger konnten so Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen der von ihren staatlichen Fesseln befreiten Presse wider‐ sprechen und sich zur Sache äußern, z. B. zu wertenden Äußerungen im Rahmen der Kunstkritik. Am 28. August 1789 war in Frankreich die Pressefreiheit einge‐ führt worden und mit ihr die Abschaffung der präventiven Pressezensur. Medien konnten nun frei berichten. Presseverleumdungen waren an der Tagesordnung; Betroffene standen ihnen oftmals ohnmächtig gegenüber. Ziel des Gesetzes war, eine „Waffengleichheit“ zwischen Presse und dem Einzelnen zu gewährleisten (Ricker u.-a. 2021, S.-177). In Deutschland trat eine entsprechende Regelung erst‐ mals im badischen Pressegesetz von 1831 in Kraft. Friedrich Wilhelm IV sah in der Pflicht zum Abdruck ei‐ ner Gegendarstellung das wirksamste aller möglichen Mittel und auch eine Pflicht des Staates gegenüber dem Leser (Ricker u. a. 2021, S. 178). Das Reichspressegesetz von 1874 brachte schließlich in § 11 eine Regelung für das gesamte Deutsche Reich. Heute ist das Recht der Gegendarstellung in den Pa‐ ragraphen 10 bzw. 11 der Landespressegesetze sowie im Rundfunkstaatsvertrag (§ 56) und im Medienstaatsver‐ trag (§20) geregelt. Danach darf eine betroffene Person, aber auch ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Behörde eine Gegendarstellung verlangen, ohne die Unwahrheit der publizierten Tatsachenbehauptun‐ gen nachweisen zu müssen. Die Presse ist verpflichtet, die Gegendarstellung an gleicher Stelle abzudrucken bzw. zu veröffentlichen. Eine Gegendarstellung dementiert Tatsachen eines Berichtes; präsentiert wird die Tatsachenlage, die der Betroffene für richtig hält. Der Abdruck ist kostenfrei. In einem sogenannten „Redaktionsschwanz“ kann die Redaktion einen Hinweis zu der Gegendarstellung schreiben, z. B. den Satz „Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung.“ Ein solcher Hinweis kann keine erneute Gegendarstellung auslösen (LG Hamburg ArchPR 1970, S. 83), jedoch eine Unterlassungsverfügung zur Folge haben. Juristisch neutraler ist ein Hinweis wie: „Unabhängig vom Wahrheitsgehalt sind wir verpflichtet …“ (Zappe 2010, S.-25). 126 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="127"?> 3.11.4 Unterlassung Wird jemand, eine natürliche oder juristische Person, durch einen Medienbericht in seinen Rechten verletzt, hat er die Möglichkeit, eine weitere Verbreitung der darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen zu unterbinden (BGH NJW 1974, S. 1710; BGH NJW 1982, S. 2246), um Schaden abzuwehren. Maßgeblich ist § 823 BGB; er schützt Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte. Der Unterlassungsanspruch ist presserechtlich nicht geregelt; er leitet sich her aus den Paragraphen 862 (Besitzstörung) und 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsan‐ spruch) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und besteht - anders als Gegendarstel‐ lung und Widerruf - auch gegenüber Meinungsäußerungen und Werturteilen. Um eine Unterlassung zu verlangen, muss eine Person nicht namentlich erwähnt werden; anspruchsberechtig ist auch derjenige, gegen den die Aussage objektiv gerich‐ tet ist (BGH NJW 1980, S.-1791). Der Anspruch kann sich gegen den Urheber einer beanstandeten Äußerung rich‐ ten, aber auch gegen die presserechtlichen Verantwortlichen wie Herausgeber oder Chefredakteur (BGH NJW 1974, S. 1371). Üblich ist vor einem Gang vor Gericht eine Abmahnung und die Forderung nach einer Unterlassungserklärung, um eine gütliche Einigung zu erwirken. Vor Gericht muss ein Kläger die Unwahrheit der beanstandeten Tatsachenbehauptungen beweisen. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich die Redaktion, künftige Verlet‐ zungen gleicher Art (Meinungen und Tatsachenbehauptungen) zu unterlassen. Tut sie dies nicht, müsste sie bei einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zahlen. 3.11.5 Schadenersatz und Schmerzensgeld Entstehen durch unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Meinungsäu‐ ßerungen materielle oder immaterielle Schäden, wird die Presse, genauer: der verant‐ wortliche Autor, Redakteur oder Herausgeber, nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig und muss, wenn er dazu verurteilt wird, einen finanziellen Ausgleich leisten. Materielle Schäden in Form erheblicher Vermögensnachteile können insbesondere Unternehmen entstehen, wenn deren Ruf durch eine unwahre Berichterstattung oder eine unzulässige Bildveröffentlichung beeinträchtigt wird. Immaterielle Schäden können insbesondere durch ehrverletzende Meinungsäuße‐ rungen entstehen. Sie werden üblicherweise mit einer Schmerzensgeldzahlung an das „Opfer“ geahndet. Derbe Witze auf Kosten Dritter können beispielsweise einen solchen Schmerzensgeldanspruch zur Folge haben. Beispiel 1: 70.000 Euro Schadenersatz für Lisa Loch So musste der Moderator einer TV-Sendung einen Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro an eine Jugendliche namens Lisa Loch leisten, nachdem er wiederholt den Namen 3.11 Rechtsansprüche gegen die Presse und Haftungsgrundlagen 127 <?page no="128"?> der 16-Jährigen für anzügliche Wortspiele missbraucht hatte. Das Gericht sah darin eine schwere Verletzung von Persönlichkeitsrechten der jungen Frau (OLG Hamm Az.: 3 U 168/ 03). Beispiel 2: Erfundene Berichte über schwedische Prinzessinnen 400.000 Euro Schadenersatz erhielten die schwedische Prinzessin Madeleine und ihre Schwester, Kronprinzessin Victoria, von einem Gericht zugesprochen, weil zwei Bou‐ levardblätter eines Verlages ihre Persönlichkeitsrechte über einen längeren Zeitraum verletzt hatten, indem sie fast 90 frei erfundene Berichte in Blättern wie „Frau mit Herz“ oder „Welt der Frau“ veröffentlichten (OLG Hamburg Az. U4/ 08). Wer haftet? Grundsätzlich haften alle, die für den Inhalt von Text-, Wort- und Bildbeiträgen verantwortlich sind und an dessen Entstehung und Veröffentlichung mitgewirkt haben, gesamtschuldnerisch. Der Kläger kann auswählen, an wen er seine Forderung richtet. § 840 BGB besagt: „Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.“ Das gilt auch für die sogenannte Verbreiterhaftung (→ Kap. 3.3.2). Danach kann nicht nur derjenige in Anspruch genommen werden, der eine Äußerung aufgestellt und damit behauptet hat, sondern auch derjenige, der sie verbreitet. Der Autor eines Beitrags haftet grundsätzlich für dessen Inhalt. Dabei ist es nicht entscheidend, in welcher arbeitsrechtlichen Eigenschaft er beschäftigt ist. Haftungs‐ rechtliche Unterschiede zwischen freien und fest angestellten Journalisten gibt es nicht. Unerheblich ist auch, ob der Beitrag aufgrund eines Auftrags, auf Weisung des Arbeitgebers oder aus eigener Veranlassung verfasst oder produziert wurde. Der Redakteur haftet, wenn er den verletzenden Artikel selbst verfasst hat. Hat er ihn nur redigiert, ist er auch mitverantwortlich (OLG Köln GRUR 1967, S.-319). Der Chefredakteur haftet, wenn er entweder persönlich an einem Beitrag mitge‐ wirkt hat oder wenn er eine gebotene inhaltliche Kontrolle pflichtwidrig unterlassen hat (OLG ArchPR 1971, S.-89; BGH NJW 1968, S.-1419). Der - im Impressum aufgeführte - verantwortliche Redakteur hat die Pflicht, eine Publikation von strafbaren Inhalten freizuhalten. Tut er dies nicht sorgfältig genug, haftet er im Rahmen der Überwachungspflicht für sein Ressort (Ricker u. a. 2021, S. 410) Journalisten haben jedoch die Möglichkeit, proaktiv z.-B. mit einem eigenen redak‐ tionellen Beitrag den Ansprüchen der betroffenen Person zuvorzukommen und so eventuelle Schmerzensgeldansprüche abzumildern, beispielsweise durch eine Richtig‐ stellung. Sie kann eine Gegendarstellung und den Widerruf ersetzen. Möglich ist auch eine Entschuldigung im Namen der Redaktion (Zappe 2010, S.-25). 128 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="129"?> Rechtliches | Haftung für Schäden durch künstliche Intelligenz Verantwortliche Redakteure haften für Schäden durch falsche oder fehlerhafte Inhalte - unabhängig davon, wer sie verfasst hat. Das schließt KI-generierte/ mo‐ difizierte Texte ein, wenn diese falsche oder fehlerhafte Daten enthalten, z. B. beim Veröffentlichen von Unternehmensbilanzen aus unsicheren Quellen, die Anleger zu unvorteilhaften Aktienkäufen verleiten. Oder wenn KI-Tools „abschreiben“, Bilder „klauen“, kurz: urheberrechtlich geschütztes Text-, Bild- oder Videomaterial verwenden und damit Haftungsansprüche auslösen. Diese „alte“ Haftung bleibt auch nach neuer Gesetzeslage bestehen. Hinzu kommt ab Dezember 2026 eine Produkthaftung für KI-Programme nach dem neuen Produkthaftungssetz, das heißt, der Hersteller haftet künftig für Schäden durch den Einsatz seiner KI. Es gilt dabei das Prinzip der Beweislastumkehr, das bedeutet, der Geschädigte muss nicht mehr nachweisen, dass der Hersteller eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Es reicht, dass ein Schaden durch die Nutzung von KI entstanden ist. Das Produkthaftungsgesetz basiert auf der EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/ 2853 (vom 23. Oktober 2024) und sieht in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 eine Haftung für KI-Software vor. Nicht nur Hersteller von KI-Systemen haften danach, sondern auch die Betreiber von KI-Systemen (z. B. Redaktionen). Voraussetzung ist, dass sie die KI nach ihren Bedürfnissen substanziell modifiziert und für ihren Einsatz trainiert haben (§ 5 ProdHaftG), z. B. durch das Hinzufügen von Filtern, die Anpassung von Metaprompts und das Finetuning von Modellen. Der Betreiber wird mit dem Hersteller rechtlich auf eine Stufe gestellt. § 5 ProdHaftG („Wesentliche Änderungen des Produkts“) sieht vor: „Wer ein Produkt, nachdem es in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde, ohne Einverständnis des Herstellers wesentlich verändert und es anschließend auf dem Markt bereitstellt oder in Betrieb nimmt, ist Hersteller des veränderten Produkts.“ 3.11.6 Strafbare Handlungen Wenn Journalisten recherchieren, kommentieren und verdeckte Sachverhalte aufstö‐ bern, können sie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten. Verleger bzw. verantwortliche Redakteure tragen die Verantwortung für strafbare Handlungen beim Herstellen eines Produkts. Das gilt auch für den Rundfunk. Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) endet, wenn beim Recherchieren oder beim Veröffentlichen von Text-, Audio- oder Bildmaterial andere strafbewehrte Rechtsgüter verletzt werden. Straftatbestände, die besonders im Bereich der Recherche auftreten, sind beispielsweise: 3.11 Rechtsansprüche gegen die Presse und Haftungsgrundlagen 129 <?page no="130"?> ● Hausfriedensbruch (123 StGB), ● Nachstellung (238 StGB), ● Strafvereitelung (258 StGB), ● Nötigung (240 StGB), ● Bestechung (299 StGB) oder ● Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (201 StGB). Straftatbestände, die mit der Veröffentlichung von Text-, Audio- oder Bildmaterial auftreten können, sind beispielsweise: ● Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrech‐ ten durch Bildaufnahmen (201a StGB), ● Beleidigung (185 StGB), ● Verleumdung (187 StGB) oder ● üble Nachrede (186 StGB). Täter i.S.d. des Strafgesetzes ist der Verfasser eines in Rede stehenden Beitrags. Wirken mehrere Autoren mit, so haften sie als Mittäter. Darüber hinaus kann Täter sein, wer zwar nicht Autor ist, den strafbaren Inhalt einer Veröffentlichung aber als eigene Handlung mitgetragen hat, beispielsweise ein Redakteur (BGH AfP 1990, S. 117); er kann sich dadurch zum Mittäter machen (RGSt 39, S. 313), ebenso ein Ressortleiter oder Chefredakteur, der einen Beitrag angeordnet hat. Verleger und Herausgeber, die die Veröffentlichung eines strafbaren Beitrags zulas‐ sen, gelten als Gehilfen (RGSt 65, S70). Haben sie die Veröffentlichung nicht nur geduldet, sondern selbst veranlasst, so sind sie Täter bzw. Mittäter (Ricker u. a. 2021, S.-447) einer Pressestraftat. Für Pressestraftaten gilt eine kurze Verjährung; Verstöße bei Presseverbrechen verjähren nach einem Jahr, bei Pressevergehen nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Veröffentlichung oder Verbreitung des Druckwerks. Literatur Andree, Martin: Wenn Texte töten. Über Werther, Medienwirkung und Mediengewalt. München u.-a. 2006 Antos, Gerd: Fake News. Warum wir auf sie reinfallen. In: Der Sprachdienst 1/ 2017, S.-3-22 Appel, Markus (Hrsg.): Die Psychologie des Postfaktischen: Über Fake News, „Lügenpresse“, Clickbait & Co. Heidelberg 2019 Bartnik, Marcel: Der Bildnisschutz im deutschen und französischen Zivilrecht. Tübingen 2004 Bölke, Dorothee & Felix W. Zimmermann: Presserecht für Journalisten, München 2021. Boventer, Hermann: Ethik des Journalismus. Konstanz 1984 Branahl, Udo: Gegendarstellung. In: Journalistikon. Online-Lexikon der Journalistik (Beitrag vom 14. Mai 2016) 130 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="131"?> Brand, Christine: Der Mörder von Rupperswil. Die Chronik eines unfassbaren Verbrechens. In: Neue Zürcher Zeitung vom 17.3.2018 (online) Engels, Stefan & Wolfgang Schulz: Ratgeber Presserecht. Baden-Baden 2005 Fechner, Frank & Axel Wössner: Journalistenrecht. Tübingen 2015. Fricke, Ernst: Recht für Journalisten. Konstanz 2010 Gäbler, Bernd: Journalismus und Ethik: Was die Medien aus dem Geiseldrama von Gladbeck gelernt haben. In: Tagesspiegel vom 15.8.2018 (online) Gerecke, Martin (Hrsg.): Handbuch Social-Media-Recht. München 2023 Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Berlin 1820 Herzer, Silke: Medien ohne Moral - Das Gladbecker Geiseldrama. München 2011 Himmelsbach, Gero & Roger Mann: Presserecht. München 2022 Jamin, Peter: Vermisst - und manchmal Mord. Über Menschen, die verschwinden und jene, die sie suchen. Hilden 2007 Korte, Benjamin: Praxis des Presserechts. München 2019 Korte, Benjamin: Das Recht auf Gegendarstellung im Wandel der Medien. Baden-Baden 2002 Kutsch, Arnulf: Professionalisierung durch akademische Ausbildung. Karl Büchers Konzeption für eine akademische Journalistenausbildung. In: Erik Koenen (Hrsg.): Die Entdeckung der Kommunikationswissenschaft. Köln 2016, S.-82-123 Laue, Christian: Die Öffentlichkeit des Strafverfahrens. In: Eberhard Kempf u.-a. (Hrsg.): Strafverteidigung vor neuen Aufgaben. Köln 2010, S.-135-157 Mathy, Klaus: Das Recht der Presse. Köln 1988 Mauss, Marcel: Die Gabe. Frankfurt a.-M. 1950 Mensching, Christian & Stefan Waschatz: Grenzen der Verbreiterhaftung. In: AfP 2009, S.-441 Moreno, Juan: Tausend Zeilen Lüge. Das System Relotius und der deutsche Journalismus. Berlin 2019 Phillips, David P.: Der Einfluss der Suggestion auf den Suizid: Implikationen des Werther-Effekts (übersetzt). In: American Sociological Review. 39 (1974), S.-340-354 Pöttker, Horst: Zahnlose Tiger? Plädoyer für wirksame Selbstkontrolle im Dienste der Kommu‐ nikationsfreiheit. In: Wolfgang R. Langenbucher (Hrsg.): Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft. Publizistik-Sonderheft 4/ 2003, S.-379-384 Pöttker, Horst: Gladbeck revisited. In: Communicatio Socialis 1/ 2019, S.-36-50 Rhode, Lars: Publizistische Sorgfalt und redaktionelle Rechtspflichten. München 2004 Ricker, Reinhart & Johannes Weberling: Handbuch des Presserechts. München 2021 Ruddigkeit, Alice: Der umgekehrte Werther-Effekt. Untersuchung von Suizidberichterstattung und Suizidrate. In: Publizistik 3/ 2010, S.-253-273 Rzegotta, Ivo: Nachlasse verführen zum Nachlassen. In: Transparency International Deutsch‐ land (Hrsg.): Scheinwerfer. Rundbrief Nr.-39 - Themenschwerpunkt: Medien. Berlin 2008, S.-11-12 Schäfer, Markus & Oliver Quiring: Gibt es Hinweise auf einen „Enke-Effekt“? - Die Pressebe‐ richterstattung über den Suizid von Robert Enke und die Entwicklung der Suizidzahlen in Deutschland. In: Publizistik 2/ 2013, S.-141-160 Scherr, Sebastian: Medien und Suizide. In: Suizidprophylaxe 3/ 2013, S.-96-107 Literatur 131 <?page no="132"?> Schulz, Wolfgang: Ratgeber Presserecht. Hannover 2004 Seitz, Walter: Der Gegendarstellungsanspruch. Presse, Film, Funk, Fernsehen und Internet. München 2017 Seufert, Michael: Der Skandal um die Hitler-Tage-Bücher. Frankfurt a.-M. 2011 Soehring, Jörg & Verena Hoene: Presserecht. Köln 2019 Stawski, Dominik: Die Prozente der Presse: Bewertung von Journalistenrabatten aus Anbieter- und Nutzerperspektive. Wiesbaden 2010 Steinberg, Holger: Der „Werther-Effekt“. Historischer Ursprung und Hintergrund eines Phäno‐ mens. In: Psychiatrische Praxis 26/ 1999, S.-37-42 Stieler, Kaspar David von: Zeitungs Lust und Nutz. Hamburg 1895 Taupitz, Jochen: Die Standesordnungen der freien Berufe. Berlin 1991 Wagner, Anna-Lena: Rabatte mit Beigeschmack. In: Medien Monitor. Online-Magazin für den aktuellen Medienjournalismus (Beitrag vom 30.3.2012) Wenzel, Karl Egbert u.a.: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung. Köln 2018 Zappe, Christian: Zur Haftung von Journalisten bei Text-, Wort- und Bildbeiträgen. In: Fach‐ journalist 4/ 2010, S.-22-26 132 3 Regeln und Sorgfaltspflichten - Worauf ein Journalist achten muss <?page no="133"?> 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung 4.1 Allgemeines Reporter, Korrespondent, Redakteur, Blattmacher, Infografiker, Kolumnist, Kommen‐ tator, Moderator, Pressesprecher, Blogger, Influencer, Instagramer, YouTuber - sie alle sind Journalisten. Der Journalismus hat vielfältige Gesichter. Einen festgelegten Typus gibt es nicht. Journalisten arbeiten … ● in Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern, Hörfunk, Fernsehen, Online-Me‐ dien oder Presseabteilungen, ● in Ressorts wie Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport oder Lokales … ● und lassen sich dabei von unterschiedlichen Berufs- und Selbstbildern leiten. Gemeinsam erfüllen sie eine gesellschaftliche Aufgabe: die öffentliche Information und Meinungsbildung. Das ist ihr gemeinsamer Nenner. Print- und Rundfunkjournalisten waren bis Ende des 20. Jahrhunderts die bestimmenden Akteure im gesellschaftlichen Medienprozess, und niemand hätte es z. B. noch vor 100 Jahren für möglich gehalten, dass algorithmische Rechenmaschinen den Journalismus revolutionieren könnten. Dann, ab den 1980er Jahren, zogen Computer in die Redaktionen ein, in den 1990er Jah‐ ren öffnete das Internet das Tor zum Publikum - und sorgte für einen Quantensprung. Die Geburtsstunde des Online-Journalismus schlug, er setzte schon bald neue Akzente: Crossmedial, interaktiv und hyperaktuell konnten Journalisten nunmehr berichten. Die digitale Internetausgabe löste die gedruckte Tageszeitung als Referenzmedium ab. Sie hat neue, innovative Formen und Formate hervorgebracht, die sich den Präferenzen des Publikums anpassen und starre Formen und Prinzipien aufgelöst haben (Seethaler 2019, S.-213-236). 4.2 Klassische Grundformen Schauspieler, Orchestermusiker, Mannschaftssportler, wie überhaupt die meisten Team-Player, dürfen oft nur sehr begrenzt improvisieren. Drehbücher, Partituren, Taktiktafeln schreiben ihnen vor, welche Rolle sie wie zu spielen haben - ohne Raum für Interpretationen. Journalisten sind keine Schauspieler; den Stoff für ihre „Drehbücher“ liefert ihnen das Leben - und das oft nur sehr vage und ungefähr. Ohne Vorgaben. Sie formen daraus, nicht selten intuitiv, eine „Story“. Das unterscheidet Journalisten. Die Pressefreiheit lässt ihnen Raum. Ein persönliches Berufs- und Rollenselbstbild leitet sie darin (→ Kap. 2.8), es kann je nach Persönlichkeit, charakterlicher Disposition und beruflicher Prädestination variieren. Die einen sehen sich eher als neutrale Vermittler, als Erklärer und Interpretierer, andere als investigative Enthüller oder als <?page no="134"?> uneigennützige „Anwälte“ von Unterprivilegierten (→ Kap. 2.8; Kunczik 1988, S. 78). Das Selbst- und Rollenverständnis des Journalisten prägt unterschiedliche Arten des Journalismus. Unterscheiden lassen sich folgende Grundformen: ● Informationsjournalismus Rolle: Vermittler Merkmale: sachlich-neutral, distanziert, reaktiv ● Anwaltlicher Journalismus Rolle: Anwalt Merkmale: engagiert, fair, parteiisch, proaktiv ● Meinungsjournalismus Rolle: Kritiker Merkmale: kritisch, distanziert, mutig, offensiv ● Investigativbzw. Enthüllungsjournalismus Rolle: Aufklärer und Kontrolleur Merkmale: unangepasst, neugierig, proaktiv, ambitioniert ● Interpretativer Journalismus Rolle: Erklärer Merkmale: mutig-unangepasst, neugierig, proaktiv, ambitioniert Festgefügte Grenzen der genannten Grundformen gibt es nicht; sie verschwimmen in der Praxis. So ist der Informationsjournalismus beispielsweise nur noch selten in Reinform anzutreffen (z. B. in knapp gefassten, aufs Wesentliche konzentrierten Eil- oder Kurzmeldungen, in denen Fakten für sich sprechen und weitere Zusatzinforma‐ tionen entbehrlich sind). In der Regel reicht die bloße Vermittlung von Fakten heute nicht mehr aus, weil Sachverhalte komplexer geworden sind. Der Vermittler muss dann auch zum Erklärer und gegebenenfalls zum Kommentierer werden. 4.2.1 Informationsjournalismus Entstehung Der Informationsjournalismus ist die „Urform“ des Journalismus und Basis der Bericht‐ erstattung. Ein Beitrag benötigt Fakten. Sie sind die „Währung“, mit der Journalisten handeln. Die ersten „Faktenhändler“ waren Korrespondenten; sie berichteten ab dem späten Mittelalter, als der internationale Handel aufkam, für deutsche Handels- und Fürs‐ tenhäuser aus bedeutenden Regierungs- und Handelsstädten Europas. Ihr Medium waren sogenannten Nachrichtenbriefe, die jedoch keinesfalls nur reine Fakten ent‐ hielten. Kolportiert wurden durchaus auch kursierende Gerüchte und Nachrichten vom Hörensagen, oftmals versehen mit persönlichen Bemerkungen der im Ausland weilenden Gewährsleute - was keineswegs unerwünscht und unüblich war, bedurften ausländische Gegebenheiten, Sitten und Gebräuche doch oftmals einer Erläuterung (Adrians 2011, S.-26-34). 134 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="135"?> Hintergrund | Warum Autoren anonym blieben Andere Stilformen wie Kommentar und Reportage gab es noch nicht, zumal die meist kleinformatigen Zeitungen kaum Platz für ausführliche Erläuterungen boten. Explizite Kommentare waren nicht üblich; die Autoren schrieben in aller Regel aus gutem Grund anonym und wagten sich nur ungern aus ihrer „neutralen“ Übermittler-Position. Sie bot ihnen in unwägbaren politischen Zeiten Schutz und Deckung (Adrians 2011, S.-26). Eine „Blütezeit“ erlebte der Informationsjournalismus nach der Erfindung der Telegra‐ phie (1837) ab Mitte des 19. Jahrhunderts; sie ermöglichte die Übermittlung elektro‐ magnetisch codierter Informationen in kürzester Zeit. Die Aktualität von Nachrichten wurde zur Referenzgröße. Der Journalismus änderte sich. Reporter hockten nun vor Morsegeräten und morsten ihre Beiträge hinüber zu den Nachrichtenagenturen. Eine neue, funktionale Nachrichtensprache bildete sich heraus. Die Sätze mussten möglichst kurz und präzise sein. Es zählten die Schlagzeilen. Sie ließen sich vermarkten. Die Generalanzeiger-Presse (ca. 1880 bis 1914) machte daraus später ein erfolgreiches Geschäftsmodell auch in Deutschland. Abb. 4.1: Journalisten „morsten“ ab Mitte des 19. Jahrhunderts ihre Berichte den Redaktionen, hier ein Bild aus einem englischen Polostadion (1910). 4.2 Klassische Grundformen 135 <?page no="136"?> Hintergrund | Wie das W-Muster entstand Die schematische Beantwortung der W-Fragen (was, wann, wo und wie? ) wurde zum Muster; Fragen nach dem „Warum“ hätten das Nachrichtenformat gesprengt. Berichtet wurde per Kurz- oder Eilmeldung, Nachricht oder Bericht, die sich vor allem in ihrer Länge unterschieden. Eine Kurzmeldung besteht in der Regel nur aus zwei bis drei Sätzen und ca. 10 Druckzeilen (Weise 2012), während Nachrichten länger sind und weitergehende Informationen enthalten, Berichte teils auch interpretative Elemente. Ausblick Heute hat der informative Journalismus an Bedeutung verloren, ihn gibt es praktisch nur noch in tagesaktuellen Nachrichtensendungen des Hörfunks und Fernsehens (z. B. in der „Tagesschau“), in dem Geschehen in kurzer Sendezeit komprimiert dargestellt wird. Stichwort | Informationsjournalismus ● auch Nachrichtenjournalismus, informativer Journalismus ● Entstehung: ab 17.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler „objektiver“ Fakten ● Darstellungsformen: Kurzmeldung, Nachricht, Bericht ● Medien: Nachrichtenagenturen, Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.2.2 Interpretativer Journalismus Bedeutung Fakten sprechen für sich - doch manchmal versteht das Publikum ihre Sprache nicht. Dann müssen Journalisten „übersetzen“ und Hintergrundinformationen anbieten. Ein neues Gesetz z.-B. hat eine eigene juristische Diktion, die nicht jeder versteht; sie will erläutert werden. Wer oder was ist betroffen? Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bürger? Wie stark wird der Staatshaushalt belastet? Das Zitieren von Paragraphen reicht hier in der Regel nicht aus. Ohne erläuternde Zusatzinformationen würden Journalisten „Wirklichkeitskonstruktionen anbieten, die nur von Insidern angemessen interpretiert werden können“ (Kurp 1994, S. 248). Journalisten haben deshalb die Aufgabe, Kontexte aufzuzeigen. Sie müssen interpretieren. Dafür hat sich der Begriff Interpretativer Journalismus etabliert, auch Hintergrundjournalismus genannt (Roloff 1982). 136 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="137"?> Meinung | „Umstände nicht verschweigen“ Die dahinterstehende Idee ist nicht neu. Schon Kaspar von Stieler (1632-1707) bemerkte, Zeitungs-Schreiber sollten „in unbekannten Sachen dergleichen Umstände nicht verschweigen“ (1695, S. 69). Auch Karl Philipp Moritz (1756-1793) setzte sich mit der Notwendigkeit einer erklärenden, hintergründigen Berichterstattung auseinander: Er fragte sich, welcher Nutzen darin bestehe, „eine Menge von großen Begebenheiten zu erzählen, ohne zu wissen, wie sie entstanden sind? “ (Moritz 1784). Für die Berichterstattung über politische Ereignisse forderte Moritz, „in einzelnen Beispielen zu zeigen, was diese Ereignisse nun eigentlich auf das Wohl oder Weh der Menschheit für einen Einfluß haben“. Entstehung Als Textgattung gilt der Interpretative Journalismus in Deutschland erst seit den frühen 1980er Jahren; zu diesem Zeitpunkt war der Begriff international bereits etabliert. Curtis D. MacDougall dozierte bereits Ende der 1930er Jahre in den USA über die Methode des „Interpretative Reporting“ (MacDougall 1938) und veröffentlichte ein Praxis-Lehrbuch. MacDougall gilt als „Erfinder“ des interpretativen Journalismus. Erste Ansätze hatte es in den USA bereits kurz nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) gegeben. Ein Katalysator war dann die Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929, als nach ei‐ nem Börsencrash Menschen Geld und Arbeit verloren - und nicht verstanden, warum. Journalisten waren gefordert, ihnen das Zustandekommen der Krise zu erklären. Es schlug die Geburtsstunde der interpretativen Journalisten. Ausblick Heute gilt der Interpretative Journalismus als dominierende Form des Journalismus. Die rasante Globalisierung, Technisierung und Digitalisierung haben das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben verändert und die Wahrnehmung der eigenen Alltagswelt. Sie ist größer geworden und immer undurchschaubarer. Das Publikum benötigt Hilfestellungen, um die neue Welt zu verstehen. Die persönlichen Entscheidungs- und Handlungsoptionen z. B. bei Kaufentscheidungen, Geldanlage und selbst bei Urlaubsplanungen (Sicherheit im Reiseland) stellen den Einzelnen vor Herausforderungen, denen er zunehmend nicht mehr gewachsen ist. Der Alltag ist kompliziert geworden - und die Presse muss ihn dekomplizieren: durch Erläuterungen und Interpretationen. 4.2 Klassische Grundformen 137 <?page no="138"?> Stichwort | Interpretativer Journalismus ● auch Hintergrundjournalismus, erklärender Journalismus ● Entstehung: ab 19.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: Erklärer ● Darstellungsformen: Hintergrundbericht ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.2.3 Investigativer Journalismus Der „große Bruder“ des hintergründigen Erhellungsjournalismus ist der investigative Enthüllungsjournalismus; investigative Journalisten agieren als Kritiker und Kontrol‐ leure (social watchdogs) und lassen sich von dem Ziel leiten, politische bzw. soziale Missstände aufzudecken. Die Bezeichnung Investigativer Journalismus leitet sich aus dem lateinischen investigare ab (= aufspüren, genauestens untersuchen). Investigative Journalisten gelten als mutige, unerschrockene Reporter, die ihre Augen offenhalten und sie anderen öffnen. Sie benennen Akteure benennen, die sich nicht an die „Spielregeln“ halten, und lassen sich dabei nicht von Repressalien schrecken. Meinung | „Elend in verborgnen Winkeln aufdecken“ Die Wächter-Tätigkeit des Journalisten geht im Kern zurück auf den englischen Staatsphilosophen und Aufklärer John Locke (1632-1704), nach dem die Bürger - und somit auch Journalisten - in einem Staat das Recht haben, sich gegen eine Regierung zu wehren, wenn diese ihre Kompetenzen überschreitet ( John Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung. 1690, § 202). Neben dieser politischen formulierte der Publizist Karl Philipp Moritz (1756-1793) 1784 (in seinen Betrachtungen über das „Ideal der vollkommnen Zeitung“) auch eine soziale Wächterfunktion: Journalisten hätten eine soziale Verantwortung, sie müssten „das Elend und die Armuth in den verborgnen Winkeln aufdecken“. Dazu dürfe sich der Reporter nicht mit Angaben begnügen, er müsse „selbst, so viel er kann, mit eignen Augen beobachten“. Nahezu 200 Jahre später bemerkte der Publizist Wilmont Haacke (1970, S. 58): „Der Publizist zündet das Licht gerade dort an, wo zuvor Dunkelheit herrschte.“ Einen aufsehenerregenden „investigativen“ Zeitungsbericht schrieb 1843 Karl Marx (1818-1883), Redakteur der 1842 gegründeten Rheinischen Zeitung für Politik, Handel und Gewerbe in Köln, der Vorgängerin der Neuen Rheinischen Zeitung. In einem Beitrag vom 15. Januar 1843 berichtete Marx nach zweiwöchiger Vor-Ort-Recherche und zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen über die Not der Moselbauern und ihre 138 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="139"?> Ursachen (Pelger 1973, S. 309). Der Beitrag war einer der letzten großen Artikel, die in dem Blatt erschienen. Am 1. April 1843 wurde ihr Erscheinen von der preußischen Regierung verboten. Abb. 4.2: Marx und Engels in der Rheinischen Zeitung (1849) Ende des Jahrhunderts erlebte der investigative Journalismus in den USA einen Aufschwung. Um sich am Markt zu behaupten, benötigten die Boulevard-Blätter der Penny Press exklusive Skandalgeschichten. Und die fielen nicht vom Himmel. Journalisten entwickelten neuartige Recherche-Methoden, um an Stories zu gelangen. Sie „schmuggelten“ sich in Betriebe und Bevölkerungskreise ein, berichteten aus Irrenanstalten oder aus Fleischverarbeitungsbetrieben (Cook 1991), um Missstände zu dokumentieren. Dabei scheuten sie sich nicht, schmutzige Geschäfte aufzudecken, Filz, Vetternwirtschaft und Korruption in Wirtschaft und Politik, was ihnen die zweifelhafte Bezeichnung Muckraker (engl. für Mistkratzer, Schmutzaufwühler, Nestbeschmutzer) einbrachte. 4.2 Klassische Grundformen 139 <?page no="140"?> Abb. 4.3: Günter Wallraff Stichwort | Muckraker Der Begriff Muckraker bezieht sich auf eine Figur in John Bunyans Klassiker „Pilgrim’s Progress“ (1678), „der Mann mit dem Muck-Rake“, der die göttliche Erlösung ablehnte, um sich auf die Beseitigung des allgegenwärtigen Schmutzes zu konzentrieren (Quelle: „Muckraker“, The New York Times, April 10, 1985). Die Januar-Ausgabe 1903 von McClure's Magazine (erschienen zwischen 1893 und 1929) gilt als offizieller Beginn des Muckraking-Journalismus (Weinberg 1964, S. 2; Aucoin 2002, S.-209-218). In den 1960er Jahren blühte das Muckraking in den USA wieder auf. Das Aufdecken der Watergate-Affäre (1974) gilt als Höhepunkt und Paradebeispiel des Investigativ-Jour‐ nalismus; zwei junge Reporter entlarvten durch hartnäckige Recherchen die Machen‐ schaften des damaligen US-Präsidenten Richard Nixon, die zu seiner Amtsenthebung führten. Sie wurde mit prominenter Besetzung verfilmt und machte den Enthüllungs‐ journalismus auch in Deutschland populär (Redelfs 2003, S.-208-238). Auch die deutschen Journalisten entdeckten nach 1945 ihre Freiheiten. Ein Vorreiter des Investigativen Journalismus war das seit 1947 erscheinende Nachrichtenmagazin Der Spiegel. 1950 deckte das Blatt die Bestechung von Bundestagsabgeordneten auf, die bei der Wahl der Bundeshauptstadt für Bonn statt Frankfurt am Main stimmen sollten. Am 10. Oktober 1962 erschien der Artikel „Bedingt abwehrbereit“, in dem in‐ terne Dokumente der Bundeswehr zitiert wurden und zu dem Schluss kam, die NATO und die Bundesrepublik könnten einem sowjetischen Angriff nicht standhalten. Die Durchsuchung der Redaktionsräume endete mit dem sogenannten Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts im August 1966 (BVerfGE 20, 162). Zum Gesicht des investigativen Journalismus wurde in den 1970er Jahren der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff. In seinen verdeckten Reportagen schilderte er Erfahrungen als Reporter eines Boulevard-Blattes („Bild“) oder als türkischer Gastarbeiter und deckte teils skandalöse innerbetriebliche Verhältnisse auf. 1977 rügte ihn der Deutsche Presserat für eine „nicht zuläs‐ sige verdeckte Recherche“. Stichwort | Investigativer Journalismus ● auch Enthüllungsjournalismus, Recherchejournalismus ● Entstehung: ab Mitte 20.-Jahrhundert ● Rolle des Autos: Kritiker & Kontrolleur, Wächter, Ermittler, Enthüller ● Darstellungsformen: Hintergrundbericht, Reportage ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 140 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="141"?> Abb. 4.4: Immanuel Kant (1724- 1804) Abb. 4.5: Christian Friedrich Da‐ niel Schubart (1739-1791) 4.2.4 Meinungsbildender Journalismus Entstehung Kritik ist eine Triebfeder des Journalisten; sie hat ihre Ur‐ sprünge in der Zeit der Aufklärung im späten 18. Jahrhun‐ dert, in der Epoche der Vernunft. Denker wie Immanuel Kant (1724-1804) gelangten damals zu einer metaphysi‐ schen Erkenntnis: zur „Kritik der reinen Vernunft“ als kategorischem Imperativ menschlichen Handels. Selbst Majestäten könnten sich ihr nicht entziehen, so die Theorie, ohne einen „gerechten Verdacht wider sich“ zu erregen und einen „Anspruch […] auf unverstellte Achtung“ erheben zu können, den „die Vernunft nur demjenigen bewilligt, was ihre freie und öffentliche Prü‐ fung hat aushalten können“ (Kant 1781). Für den kritischen Journalismus war das eine Art In‐ itialzündung. Hinzu kam, dass sich im frühen 19. Jahr‐ hundert, unter dem Einfluss der französischen Besat‐ zer, die staatliche Zensur auch in Deutschland lockerte. Der Freiheits- und Bürgerrechtsgedanke lag überall in Europa in der Luft - und er ließ sich von der staatlichen Obrigkeit auf Dauer nicht wieder einfangen. Die Einführung der Meinungs- und Pressefreiheit war die logische Folge. Die journalistische „Wäch‐ terrolle“ bildete sich heraus. Meinung | „Mund des Volkes und Ohr des Fürsten seyn“ Die Forderung nach einem öffentlichen Blatt, „worin alles, was im Lande vorgeht, angezeigt, beschrieben und darüber räsoniert würde“ vertrat als einer der ersten der Dichter und Journalist Christian Schubart (1739-1791) im diskursiv und argumentativ angelegten ersten Teil seiner anek‐ dotischen Erzählung „Zur Geschichte des mensch‐ lichen Herzens“ (1775), herausgegeben in der Janu‐ arausgabe des „Schwäbischen Magazins“; sie sollte wenig später den Plot zu Schillers Drama „Die Räuber“ (1781) liefern. Die öffentliche Meinungs‐ äußerung des Menschen zählte Schubart zu den „Rechten des offenen Herzens“. Knapp 40 Jahre später meinte Joseph Görres 1814 im „Rheinischen Merkur“ (Nr.-80 vom 1.7.1814, S.-3), es 4.2 Klassische Grundformen 141 <?page no="142"?> sei nunmehr „allgemein . . . als ein knechtischer Grundsatz verworfen“, dass Zeitungen „bloß Thatsachen erzählen, und jedes Urtheils sich enthalten sollen“. Stattdessen sollten die Zeitungen nach Görres „in Zucht und Maaß wie sich geziemt, aber auch äußerlich frey und ungefesselt, das Wort für die öffentliche Meinung führen; wie Tribunen sollen sie die große Mehrheit vertreten, sie sollen der Mund des Volkes und das Ohr des Fürsten seyn. Was Alle wünschen und verlangen, soll in ihnen ausgesprochen werden; was Alle drückt und plagt darf nicht verhohlen bleiben; Einer muß seyn, der da die Wahrheit zu versprechen verbunden ist, unumwunden ohne Vorbehalt und Hinderniß“ (Görres 1814, S.-3). Bedeutung Die Presse wirkt an der öffentlichen Meinungsbildung mit. Journalisten fällt die Aufgabe zu, Fakten und Meinungen zu verbreiten; sie selbst sollen aber auch Stellung nehmen, Kritik üben „oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirken“ (BVerfGE 20, 162 - Spiegel-Urteil). Das heißt, sie sollen Informationen nach juristi‐ schen, moralischen und sonstigen Maßstäben wertend beurteilen und gegebenenfalls Widersprüchlichkeiten aufdecken und benennen. Wer sich eine eigene Meinung bilden und Entscheidungen treffen will, benötigt hierzu nicht nur Fakten, er muss auch andere Meinungen kennen und einen Überblick über das Meinungsbild in einer Gesellschaft haben. Das gilt nicht nur für Parteien und Politiker, die sich regelmäßig dem Votum der Volksmeinung stellen müssen. Wie entstehen Meinungen? Fakten sind die Orientierungspunkte, Meinungen steuern letztlich jede Entscheidung. Sie bilden sich aber nicht, bei gleicher Faktenlage, interpersonell identisch heraus; sie werden vielmehr durch weitere Faktoren beeinflusst, maßgeblich durch andere, relevant empfundene Meinungen. Eine Rolle spielen dabei sogenannte Opinion leader (Meinungsführer; Lazarsfeld 1944, S. 49), zu denen inzwischen auch Influencer in sozialen Medien zählen. Ihre Meinung ist relevant für die Schar der Follower. Millio‐ nenfach geteilt, werden Meinungen irgendwann zu real existierenden Fakten. Auch Journalisten wirken am Prozess der Meinungsbildung mit; sie können ebenfalls zu einer Art Opinion leader werden. Stichwort | Wahrheit und Meinung „Meinung“ ist laut Duden eine „persönliche Ansicht, Überzeugung, Einstellung, die jemand in Bezug auf jemanden oder etwas hat“, allgemeiner auch definiert als „kurzlebiges Urteil über augenblickliche, für die Öffentlichkeit relevante Themen“. Ist sich eine Mehrheit über die Beurteilung einer Sache einig, gilt diese fortan als 142 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="143"?> Fakt, als „allgemein anerkannte Wahrheit auf Zeit“ (die durch neue Fakten jederzeit veränderlich ist). Meinungen werden so zu Wahrheiten = Fakten (→ Kap. 3.2.3). Diesen Zusammenhang beschrieb bereits der griechische Philosoph Xenophanes (5. Jahrhundert v. Chr.); für ihn bestand das menschliche Wissen nicht aus Wahr‐ heiten (die sich nur der göttlichen Einsicht erschließen), sondern aus Vermutungen über diese (= Meinungen). „Meinung“ verstand Xenophanes als eine Annäherung an die Wahrheit, als Scheinwissen. Das Hauptformat des meinungsbildenden Journalismus ist der Kommentar: die wertende Stellungnahme zu einer Nachricht und deren Interpretation durch einen Journalisten. Ein solcher Meinungsbeitrag dient dazu, ein Publikum nicht unbedingt argumentativ von der „Richtigkeit“ der eigenen Meinung zu überzeugen; viel erreicht ist auch, wenn ein Kommentar dazu anregt, über die eigene Meinung nachzudenken. Stichwort | Meinungsbildender Journalismus ● auch Meinungsjournalismus ● Entstehung: ab 19.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: Kritiker & Kontrolleur ● Darstellungsformen: Kommentar, Leitartikel, Glosse ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.2.5 Anwaltschaftlicher Journalismus „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden“, heißt es im Pressekodex (Ziffer 12), der Journalisten zur Einhaltung von ethischen Regeln bei seiner Arbeit verpflichtet. Es geht darum, die Menschenwürde zu wahren (Ziffer 1). 4.2 Klassische Grundformen 143 <?page no="144"?> Abb. 4.6: Die US-Journalistin Nel‐ lie Bly (1864-1922) galt als ein‐ flussreiche „Muckrakerin“ ihrer Zeit. Entstehung Tatsächlich waren es ethnische Diskriminierungen, die im frühen 20. Jahrhundert in den USA erste Ansätze des anwaltschaftlichen Journalismus (Advocacy-Jour‐ nalism) hervorbrachten. 1910 wurde die Zeitschrift The Crisis gegründet, herausgegeben von der National As‐ sociation for the Advancement of Colored People (Hooks 1985, S. 6). Sie setzte sich (bis heute) für Bürgerrechte ein und berichtet über Themen, „die Afroamerikaner und andere farbige Gemeinschaften plagen“. Andere Publikationen folgten; ihre Autoren waren namhafte „Muckraker“-Journalisten (→ Kap. 4.2.3) wie Ida M. Tarbell, Ida B. Wells, Nellie Bly, Lincoln Steffens oder Upton Sinclair. Die nachfolgenden Weltkriege setzten andere The‐ menschwerpunkte in der US-Presse, doch nach 1945, besonders ab den 1960er Jahren, lebte der Advo‐ cacy-Journalism in den USA wieder auf. Konflikte rund um Bürgerrechtsbewegungen lieferten neue Schlagzeilen. In Deutschland gab es in der „Wirtschaftswunderzeit“ und auch später keine ver‐ gleichbaren „Fälle“ für anwaltschaftlichen Journalismus und keine „benachteiligten“ Bevölkerungsgruppen als „Mandanten“ der Presse. Die Integration der seit 1955 angeworbenen ausländischen Gastarbeiter verlief einigermaßen problemlos, sie mach‐ ten niemand Arbeitsplätze streitig. Das Grundgesetz sicherte zudem ausländischen Mitbürgern zudem weitreichende Rechte zu. Rückblick | Der Wallraff-Report „Ganz unten“ (1985) Dass „Ausländer“ dennoch vereinzelt Probleme im Arbeitsleben hatten, beschrieb Investigativ-Journalist Günter Wallraff in seinem 1985 erschienenen Report „Ganz unten“, der Menschenrechtsverletzungen und Ausländerfeindlichkeit in den frühen 1980er Jahren darstellt. In der Rolle des Türken Levent (Ali) Sigirlioğlu nahm er verschiedene Arbeiten an und erfuhr dabei vielerorts Ausbeutung, Ausgrenzung, Missachtung und Hass (Biess 2022, S, 17-47). Insgesamt machte der anwaltschaftliche Journalismus in Deutschland jedoch kaum Karriere (Weischenberg u. a. 2006, S. 107). Dass sich Journalisten dennoch oft als „Anwälte“ fühlen und das entsprechende Kästchen ankreuzen, wenn sie nach ihrem Berufsverständnis befragt werden, dokumentiert ein neues Verständnis des anwalt‐ schaftlichen Journalismus, das ab den frühen 1970er Jahren Karriere machte. Es 144 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="145"?> macht den abgezockten Verbraucher zum Mandanten, den frustrierten Antragsteller, das „Opfer“ behördlicher Willkür. Sie geben Themen ein Gesicht. Die Presse nutzte das Potenzial der Aufreger-Themen, die das Publikum auf unwiderstehliche Weise emotionalisieren. Neugier, Schadenfreude, Empörung erweisen sich bis heute sich als zuverlässige Quotenbringer. Kaum etwas bewegt das Publikum mehr als vermeintliche Ungerechtigkeiten und erzeugt einen intuitiven Klickreiz im Zeigefinger. In vielen Boulevard-Blättern ist die Leser-Empörung längst zum Dauerzustand und zum Instrument zuverlässiger Reichweitenoptimierung geworden (Rage Baiting, Rage Farming). Der Favorit als Dschungelkönig scheidet im Halbfinale aus, die Butter wird 10 Cent teurer, die Krankenkassenbeiträge der Rentner steigen um 2 Prozent - täglich finden sich neue „Ungerechtigkeiten“, über die sich Leser aufregen können. Rückblick | Erste Leseranwälte in den 1970er Jahren Ein Beispiel für den „neuen“ anwaltschaftlichen Journalismus boten Boule‐ vard-Zeitungen bereits in den 1970er Jahren mit Alltagsärger-Rubriken wie „Leseranwalt“ oder „BILD kämpft für Sie“, die Lesern beistanden, wenn diese selbst nicht mehr weiter wussten. Sie setzten sich für ihre Leser gegenüber Behörden, Unternehmen, Vermietern und anderen ein. Der Boom der TV-Anwälte Das Privatfernsehen zog Anfang der 1990er Jahre nach, die ersten „TV-Anwälte“ traten in Shows wie den RTL-Formaten „Wie bitte? ! “ (ab 1992) oder „Wir kämpfen für Sie! “ (ab 1995) in Erscheinung. Ein Schauspielerteam nahm fragwürdige Praktiken von Behörden, Firmen und auch Nachbarn aufs Korn. Es ging um wahre Fälle, die Zuschauer erlebt hatten: um schlechten Service von Dienstleistern oder nicht eingehaltene Versprechen von Herstellern. Nach Ausstrahlung der Sendung kamen Geschädigte oftmals zu ihrem „Recht“ (Richter 2024). Mitte der 1990er Jahre erreichte die Welle der televisuellen Rechtshelfer einen Höhepunkt, als auch die öffentlich-rechtlichen Sender einstiegen; ab 1995 bzw. 1997 versprachen Peter Escher („MDR hilft - Ein Fall für Escher“) und Marie von Welser („Mit mir nicht! Welsers Fälle“; ZDF), sich in die juristischen Auseinandersetzungen ih‐ res Publikums einzumischen. Sat.1 schickte 1997 die Verbrauchershow „Jetzt reicht’s! “ mit Vera Int-Veen ins Rennen (Untertitel: „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“). Auch sie verstand sich als Anwalt der Bürger gegen Behördenwillkür und gierige Konzerne. Unzulässige Rechtsberatung? Die gut beschäftigten TV-Anwälte bekamen bald Post von verärgerten Berufskollegen, die Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz monierten - und vor Gericht zogen. Die sogenannte „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten“ bedarf in Deutschland seit 1935 einer behördlichen Genehmigung. Das Recht, andere Personen in juristischen 4.2 Klassische Grundformen 145 <?page no="146"?> Fragen zu beraten oder sie gar zu vertreten, obliegt somit ausschließlich Anwälten - und nicht Journalisten. Doch es hagelte Freisprüche. Im Dezember 2001 befasste sich der Bundesgerichtshof gleich in fünf Fällen mit der Frage, ob „TV-Anwälte“ gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Beklagte waren das ZDF, der Bayerische Rundfunk und RTL. Der BGH sah in den konkreten Auskünften und Ratschlägen in Fernsehsendun‐ gen keine unzulässige Rechtsberatung. Seine Begründung: In den beanstandeten Programmbeiträgen habe „nicht der Einzelfall und seine Lösung“ im Vordergrund gestanden, sondern eine „allgemeinen Information der Zuschauer über typische Rechtsprobleme“ (BGH Az. I ZR 316/ 98, I ZR 11/ 99, I ZR 14/ 99, I ZR 101/ 99, I ZR 214/ 99). Stichwort | Anwaltschaftlicher Journalismus ● auch Advocacy Journalism ● Entstehung: ab Mitte 20.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: Anwalt, Interessenvertreter ● Darstellungsformen: Reportage, Hintergrundbericht, Kommentar ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.3 Formen des Medien-Journalismus Der Printjournalismus hat die Massenkommunikation geprägt; er hat die klassischen Darstellungsformen wie Nachricht, Bericht und Kommentar hervorgebracht, die noch heute elementar für Journalisten sind. Erst im 20. Jahrhundert wurden sie von Rundfunk- und Fernsehjournalisten adaptiert und mediengerecht modifiziert. Der Online-Journalismus kreierte ab den 1990er Jahren weitere neue Formate des Journalismus und leitete eine neue Ära der Massenkommunikation ein. 146 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="147"?> Abb. 4.7: Johannes Gutenberg (ca. 1400-1468), Erfinder des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, prüft die Qualität einer Druckseite (um 1869). 4.3.1 Printjournalismus Aktuelle Situation Von den rund 40.000 hauptberuflichen Journalisten in Deutschland arbeiten mehr als 50 Prozent an Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern. Die Zahlen sind rückläufig; angesichts sin‐ kender Auflagenzahlen und Anzeigener‐ löse der Zeitungen steht der Printjour‐ nalismus vor einer unsicheren Zukunft. Erste Zeitungen haben ihre Druck-Aus‐ gaben eingestellt, erscheinen nur noch digital. Eine andere Strategie ist, die Er‐ scheinungshäufigkeit der Print-Ausga‐ ben zu reduzieren wie beispielsweise bei der „Hamburger Morgenpost“ (ab 2024). Geht es nach einer statistischen Hoch‐ rechnung des deutschen Professors Klaus Meier, erscheint im Jahr 2033 die letzte gedruckte Tageszeitung (Meier 2019; Meier 2009). Digitales Lesen Die Lesegewohnheiten des Publikums haben sich geändert. Digital Natives, Menschen, die mit digitalen Technologien aufgewachsen sind, lesen anders; sie „hüpfen“ durch Texte, von einem Keyword zum nächsten. Neue Lesegewohnheiten haben sich etabliert. Kein Online-User käme heute noch auf die Idee, in einem gedruckten Lexikon wie dem „Brockhaus“ nach Informationen zu blättern. Es wird gegoogelt oder Alexa wird gebeten, einen Wikipedia-Artikel vorzulesen. Das Internet hat die Art und Weise, wie sich Menschen informieren, tiefgreifend verändert. Die neue Form des Lesens nennt sich Hyper-Reading das hyperaktive Überfliegen und Scannen von Texten (Schweighauser u.-a. 2014, S.-1-27; Hayles 2010, S.-62-79). Die Methode ist pragmatisch und zeitsparend. Es ermöglicht, aus einer unüberschau‐ baren Menge an Texten benötigte Informationen in einem akzeptablen Zeitfenster herauszusuchen. Mit herkömmlichen (analogen) Lesemethoden wäre das kaum zu bewältigen. Der digitale Leser schafft es; er hat sein Suchverhalten so trainiert, dass er relativ schnell das Wichtigste findet - und das prägt generell seinen Umgang mit Texten. Er springt von Hyperlink zu Hyperlink, scannt und überfliegt, ohne sich mit Texten auseinanderzusetzen. Das Hyper-Reading hat sich nicht nur bei jüngeren Menschen zu einer kulturell dominanten Lesetechnik entwickelt (Schweighauser 2014, S.-7). 4.3 Formen des Medien-Journalismus 147 <?page no="148"?> Studie | Wie werden Webseiten gelesen? Webseiten-Forscher haben in Studien die Blickbewegung von Menschen beim Betrachten von Webseiten analysiert und dabei festgestellt: Sie lesen nicht, sie scannen die Seiten. Der Blick wandert in Form eines F über den Text: Er wendet sich der ersten Zeile zu, springt zu einem späteren Absatz, um dort zumeist ebenfalls nur eine Zeile lang zu verharren, und durchforstet dann nur noch die Anfangsworte der Zeilen, um Zeit zu sparen und möglichst schnell durch den Text zu navigieren (Nielsen 2020). Digitale Texte, die im Eilverfahren bloß überflogen und nach Stichwörtern abgescannt werden, wirken anders als analoge Texte. Das Hin-und-Her-Springen bleibt nicht ohne Folgen für das Textverständnis. Texte werden nicht mehr komplett durchgelesen. Durch das Pecking, das willkürliche Herauspicken von Passagen, werden aber Struktur und Kohärenz des Texts aufgebrochen. ● Zudem sind Aufmerksamkeit und Konzentration des Lesers relativ gering, die Aufmerksamkeitsspanne ist kurz. Der Leser hat so weniger Chancen, sich mit den Inhalten gründlich zu beschäftigen. ● Die Information wird nur einmal gelesen und selten wiederverwendet, sie wird sozusagen zur „Wegwerf-Information“. ● Durch die Alinearität des Hyper-Reading wird die Leseerfahrung ihrer linearen Zeitlichkeit enthoben. ● Quellen und Autorenschaft spielen für digitale Leser eine untergeordnete Rolle. Digitale Texte erscheinen vermeintlich autorenlos und rechtefrei; Textpassagen oder sogar ganze Texte werden kopiert, ohne Quellen zu benennen (Wolf 2009). Print vs. Online Das digitale Lesen ist auf dem Vormarsch. Skeptiker gehen davon aus, dass Zeitungen und Zeitschriften bald nur noch ein Nischendasein bleiben könnte. Für andere ist das undenkbar; sie verweisen auf die Vorteile des analogen Lesens. Diese wurden in den USA vor allem bezüglich der Lektüre von Schul- und Lehrbüchern untersucht. Ergebnis aller Studien: Mit dem gedruckten Buch lernt man effektiver. Zwar erforderte das analoge Lesen mehr Zeit; Probanden, die Texte auf dem Tablet lasen, waren deutlich schneller mit dem Lesen fertig. Doch es zeigte sich, dass die Buch-Leser ihren Text deutlich besser verstanden hatten als die Leser der digitalen Version. 148 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="149"?> Abb. 4.8: Das analoge Lesen von Büchern und Zeitungen könnte bald ein Nischendasein führen. Es stellte sich heraus, dass das das Tip‐ pen auf der Tastatur und vor allem das Scrollen eines Textes störend wirkte. Es verhinderte, dass sich das Gehirn konti‐ nuierlich mit dem Gelesenen beschäftigt, und sorgte dafür, dass tendenziell ober‐ flächlicher gelesen wurde. Ressourcen, die für ein tiefes Lesen nötig gewesen wären, wurden nach Erkenntnissen der Forscher durch das Klicken und Scrollen verschwendet. Sie kamen zu der Er‐ kenntnis: Die Scrollbewegung mit Dau‐ men, Finger oder mit der Maus unter‐ bricht offenbar den Informationsfluss zwischen Auge und Gehirn, so dass nach einem Scrollen auf dem Bildschirm das Gehirn wieder neu ansetzt und das vorher Gelesene nicht fest verankert ist (Singer & Alexander 2017, S.-155-172). Bisher nicht nachgewiesen wurde, welche Auswirkungen modernes Hyper-Reading auf das Verstehen von Zeitungstexten hat. Wie gehen digitale Leser mit nicht-nach‐ richtlichen Texten um: mit Reportagen, Glossen, Kommentaren? Hüpfen sie auch hier von Keyword zu Keyword? Studien hierzu gibt es bisher nicht. Doch es gibt Argumente dafür, dass analoges Zeitunglesen, zumindest in jenen Segmenten außerhalb der reinen Nachrichtlichkeit, nicht durch digitale Lektüre zu ersetzen sein wird. Printmedien und damit dem Printjournalismus wird eine Zukunft im Internet-Zeitalter vorausgesagt, ähnlich dem gedruckten Buch, das, folgt man der sogenannten Riepl-Theorie, nicht vom E-Book ersetzt werden wird. Das „Rieplsche Gesetz“ (1913), benannt nach dem Publizisten Wolfgang Riepl (1864-1938), besagt, dass neue Medien die alten nie komplett verdrängen. Diese Theorie ist allerdings umstritten (Faulstich 2002). Glaubwürdigkeit Ein Vorteil gedruckter Texte ist ihr Image, das durch die Lügenpresse-Debatte nur unwesentlich beschäftigt wurde: Sie erscheinen glaubwürdiger, was möglicherweise mit der Vorstellung korrespondiert, dass gedruckte Texte - anders als Online-Texte, die ohne Kontrollinstanzen ins Internet gestellt werden können - ein Lektorat durch‐ laufen, bevor sie in Druck gelangen. Das verleiht ihnen eine größere Autorität, wie repräsentative Umfragen belegen. Nach einer Studie von Infratest dimap (2023) halten 65 Prozent der Menschen (gedruckte) Zeitungen und Zeitschriften für glaubwürdig, Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften hingegen nur 44 Prozent (Quelle: Infratest dimap. Gesellschaft für Trend- und Wahlforschung mbH. Berlin 2023). 4.3 Formen des Medien-Journalismus 149 <?page no="150"?> Studie | Gedruckte Inhalte sind glaubwürdiger (2013) Die Deutschen sind nach wie vor printaffin. Das belegt eine Repräsentativbe‐ fragung zur Attraktivität von Printmedien des Instituts für Demoskopie (IfD) Allensbach im Auftrag des Verbandes deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) aus dem Jahr 2013. 85 Prozent der Bevölkerung halten Zeitungen und Zeitschriften für besonders zuverlässige und glaubwürdige Informationsquellen. 73 Prozent lesen längere Texte lieber auf Papier und 56-Prozent können sich gedruckte Texte ihrer Meinung nach weitaus besser merken als elektronische Botschaften. Der größte Vorzug gedruckter Texte ist aus Sicht der Nutzer, dass sie flexibler zu lesen sind. 62 Prozent der Befragten sagten, dass man gedruckte Texte überall und jederzeit lesen kann. Das Lesen längerer Texte in Printmedien sei zudem weniger anstrengend als in digitalen Medien. Verständlichkeit Printmedien gelten zudem als verständlicher als digitale. Wobei die Wirkung von Print auch auf der Haptik des gedruckten Mediums basiert. Das menschliche Gehirn reagiert Studien zufolge besonders stark, wenn es Botschaften über mehrere Sinne empfängt. Dazu zählen u.-a. selbst olfaktorische Reize wie der Geruch von bedrucktem Papier. Man geht davon aus, dass beim Lesen auf Papier der haptische Sinneseindruck dabei hilft, Inhalte buchstäblich besser zu begreifen. Man kann sagen: Print ist haptisches Hirnfutter (Heller & Clark 2008, S. 259-280; Mangen 2008, S. 405; Delgado u. a. 2018, S.-23-38). Hintergrund | Sensorische Feedbacks beim Lesen Berührungen sind menschliche Urinstinkte: Etwas zu berühren, schafft Gewiss‐ heit. Berührungen sind elementar für unser Urteilsvermögen. Dieser angeborene Tastsinn war für Menschen für die Sondierung seiner Umwelt stets überlebens‐ wichtig. Psychologen leiten daraus die Stärke von physischen gegenüber digitalen Medien ab, denn Print verstärkt Botschaften durch in der Psychologie so bezeich‐ nete „sensorische Feedbacks“. So erreichen analoge Medien bei ihren Rezipienten mehr gefühlte Gewissheit bzw. Sicherheit - Botschaften werden im wahrsten Wortsinn begreifbar (Heller & Clark 2008, S. 259-280; Hartmann & Haupt 2016, S.-13). Wertigkeit und Langlebigkeit Ein Vorteil von Printmedien ist zudem ihre Physis. Psychologen haben herausgefunden: Physische Botschaften werden generell als wertiger empfunden als digitale. Studien zeigen, dass Menschen reale Dinge, die sie berühren und greifen können, eher 150 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="151"?> wertschätzen. Das gilt besonders in der neuen Ära des hektischen und schnelllebigen Internets mit seiner „Wisch-weg-Mentalität“; gedruckte Kommunikationsmittel wer‐ den hier als langlebiger, beständiger und nachhaltiger wahrgenommen als temporäre Internet-Veröffentlichungen, die jederzeit gelöscht werden können und dann nicht mehr auffindbar sind. Zukunft von Print Angesichts ihrer Vorteile gegenüber Online-Medien werden Printmedien auch in Zukunft ihre Daseinsberechtigung nicht verlieren. Beide Medienarten haben ihre Vorzüge. Doch überleben können gedruckte Zeitungen nur, wenn sie wertige Inhalte bieten, für die das Publikum bereit ist zu zahlen. Diese inhaltliche Qualität zu gene‐ rieren, wird angesichts rückläufiger Einnahmen und Verkaufsauflagen der Verlage zunehmend schwieriger. Eine kostenneutrale neue Strategie ist, Gratis-Input wie Pressemitteilungen abzudrucken, um Lücken zu schließen, die durch die personelle Ausdünnung der Redaktionen entstanden sind. Zeitungsautoren, die Qualitätsjourna‐ lismus produzieren, arbeiten zwar freiberuflich, jedoch nicht ehrenamtlich im Dienst der Allgemeinheit; sie müssen adäquat bezahlt werden. Wie Zeitungsverlage diesen Spagat bewältigen, wird eine spannende Frage sein. Diskutiert wird die Methode des Crowdfunding (→-Kap.-8.6.5), die sich zunehmend auch in anderen gesellschaftlichen Segmenten etabliert: eine Schwarm-Finanzierung von Journalisten durch interessierte Leserkreise. So könnte der Printjournalismus neu organisiert werden; doch einher gehen mit einer solchen Finanzierung auch qualitative Veränderungen des Journalismus (Degen 2014, S.-201-218; Cariou 2017, S.-23-56). Stichwort | Printjournalismus ● auch Zeitungs- und Zeitschriftenjournalismus ● Ziele: Information über aktuelle Ergebnisse, Aufzeigen von Hintergründen ● Entstehung: ab 17.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Nachricht, Bericht, Hintergrundbericht ● Medien: Tageszeitung, Zeitschrift, Anzeigenblatt 4.3.2 Hörfunkjournalismus „Startschuss“ für den deutschen Rundfunk war am 29. Oktober 1923, als aus dem Vox-Haus am Potsdamer Platz in Berlin, Sitz des gleichnamigen Schallplattenkonzerns, die erste Sendung ausgestrahlt wurde: die „Funk-Stunde“, eine Unterhaltungssendung der Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH (kurz: Deutsche Stunde). Die Musik wurde live ins Mikrofon gespielt (Koch 2023, S.-22). 4.3 Formen des Medien-Journalismus 151 <?page no="152"?> Die Gesellschaft war im Mai 1922 gegründet worden. Laut Gründungsurkunde war ihre Aufgabe „die gemeinnützige Veranstaltung von öffentlichen Konzerten und Vorträgen, belehrenden, unterhaltenden sowie alle weiteren Kreise der Bevölkerung interessierenden Darbietungen auf drahtlosem Wege im Deutschen Reiche“ (BArch R 43 I). Der Rundfunk war mithin nicht als reines Unterhaltungsmedium gedacht; auch das publizistische Potenzial wurde gesehen. Übertragen wurden nicht nur Musikkon‐ zerte, es gab alsbald auch erste Nachrichtensendungen (Fluck 2002, S. 2074; Krug 2019, S.-23; Dussel 2022, S.-67). Die → Information spielte im Hörfunk zunächst aber nur eine untergeordnete Rolle. Die Reichweiten waren überaus begrenzt und die Zahl der Hörer anfangs gering; es fehlten insofern die finanziellen Mittel, um neben Programmansagern auch Radio‐ journalisten zu beschäftigen. Neben der Übertragung von Rundfunkvorträgen und Lesungen beschränkte sich der Veranstalter auf die Weitergabe von Pressemeldungen der Agenturen (Fluck 2002, S.-2074). Bereits in den 1920er Jahren entstanden jedoch auch erste journalistische Formate für das neue Medium; sogenannte „Hörbilder“, Vorläufer des heutigen Radio-Features, wurden in dieser Zeit erstmals gesendet. Der Wortanteil der Sendungen lag im Jahr 1929 zwischen 33 und 40 Prozent, der Musikanteil bei ca. 40 Prozent. Bis zu 10 Prozent entfielen auf Werbung (Schumacher 1997, S.-423-621). Die Hörfunktechnik veränderte die Art zu schreiben; Journalisten hatten nun die Möglichkeit, aktuell über Ereignisse zu berichten. Das erforderte kurze, verständliche Darstellungen. Die Hörer sollten an Geschehnissen teilhaben. Die Atlantik-Überque‐ rung eines Zeppelins (1925) war Anlass für einen der ersten Originalton-Berichte, die Olympischen Spiele von 1936 in Berlin boten eine Fülle von Live-Übertragungsmög‐ lichkeiten. Nach 1945 folgte eine „Blütezeit“ des Radiojournalismus. Im Jahr 1952 nahm der Hörfunk seinen Programmbetrieb wieder auf. Selbst längere Debatten wurden aus dem Sendestudio übertragen (Schätzlein 2012, S. 71). Mit der Nutzung des neuen Frequenz‐ bereichs Ultrakurzwelle (UKW) mit Stereoton eröffneten sich in den 1950er und 1960er Jahren neue Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. im Hörspiel); auch ein differenzierteres Angebot mit vielfältigeren journalistischen Formen wurde dadurch möglich (Fluck 2002, S.-2074). Die Zahl der Hörfunkteilnehmer wuchs. Das Radio wurde zum Alltagsmedium. Doch in der Publikumsgunst sollte ihm schon bald ein anderes Medium den Rang ablaufen: das Fernsehen, das ab November 1954 ein ARD-Gemeinschaftsprogramm sendete. Der Hörfunk entwickelte sich zunehmend zum Begleit- und Nebenbei-Medium (Fluck 2002, S. 2073), das Menschen mit gefälligen Musik-Teppichen durch den Alltag begleitete, ab den 1970er Jahren aufgelockert durch Stauberichte, Ratgebersendungen und Verbraucherhinweise. 152 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="153"?> Abb. 4.9: Ein Radioreporter interviewt einen Automechaniker (1930er Jahre). Ab Mitte der 1980er Jahre veränderte der private Hörfunk den Radiojournalismus. Die ersten UKW-Radiostationen gingen Ende Mai 1985 in München an den Start mit Sendern wie Musikwelle Süd, Neue Welle Bayern, Radio Aktiv, Radio Xanadu, Radio Gong 2000. Die Sender „buhlten“ um Hörer; sie mussten sich am Markt behaupten. Im Jahr 2017 gab es 20 bundesweite, 58 landesweite und 197 lokale oder regionale Privatradiostationen (Meier 2018, S. 157). Zu den Anbietern von Radioprogrammen gehören die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die privaten Programmanbieter (Privatradios) sowie nichtkommerzielle Lokalsender (freie Radios, offene Kanäle). Für sie gelten unterschiedliche Regelungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung von 2019). Anbieter von sogenannten Vollprogrammen haben ihre Hörer - wie öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter - zu informieren, zu bilden, zu sozialisieren und zu unterhalten (Sturm & Zirbik 1996, S. 189). Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 RStV haben sie „ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten“ zu veranstalten, in dem „Infor‐ mation, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil“ ausmachen. Abweichendes gilt für regionale Hörfunk-Fenster privater Anbieter (§ 25 RStV). Private Radiosender sind bei ihrer → Finanzierung nahezu ausschließlich auf Werbeeinahmen angewiesen. Sie arbeiten deshalb zielgruppenorientiert: Ihre Beiträge zielen, je nach Werbung, auf eine bestimmte Hörerschaft, die sie durch Musikausrich‐ tung, Moderation, Programmfarbe und Programmstruktur zu erreichen suchen. Als Formatradios setzen sie auf einen unverwechselbaren, markenartigen Wiedererken‐ 4.3 Formen des Medien-Journalismus 153 <?page no="154"?> nungsfaktor beim Hörer. Musikanteile bis zu 75 Prozent sind üblich, angereichert mit Kurznachrichten, Wetter-, Zeit-, Verkehrs- und Veranstaltungshinweise und anderen Serviceangeboten sowie Elemente der Hörerbeteiligung, z. B. Gewinnspiele zur Publi‐ kumsbindung (Wahl u.-a. 2007, S.-14). Studien belegen eine „Entwortung“ vieler privater Hörfunkangebote (Fluck 2002, S. 2074; Mathes & Donsbach 2002, S. 596). Der Einfluss von Radiojournalisten auf die öffentliche Meinungsbildung ist dementsprechend eher gering (ca. 16 Prozent); sie liegen damit, auch aufgrund ihrer Reichweiten in der Bevölkerung, nach aktuellen Zahlen (ALM 2023, S. 14) deutlich hinter den Kollegen von Fernsehen (29 Prozent) und Internet (35-Prozent), aber gleichauf mit Tageszeitungen (16-Prozent). In Deutschland gibt es zurzeit insgesamt knapp 5.800 (hauptberufliche) Radiojour‐ nalisten (Steindl u. a. 2019, S. 39). Sie berichten aus einem breiten Spektrum der Ressorts wie Politik, Wirtschaft, Sport, Soziales, Lokales, Kultur oder Wissenschaft. Die geläufigsten journalistischen Formate im Radiojournalismus sind Nachricht, Umfrage, Reportage und Interview, medienspeziell modifiziert z.-B. als O-Ton-Bericht. Die Beiträge haben den technischen Besonderheiten des Mediums Rechnung zu tra‐ gen. Informationen werden, wie beim Fernsehen, linear übermittelt. Das bedeutet, dass der Hörer sofort verstehen muss, was ihm mitgeteilt wird. Er kann nicht zurückspulen oder nachblättern wie bei Printmedien, wenn er etwas nicht richtig verstanden hat. Zeitungsleser können denselben Satz oder einen kompletten Absatz mehrfach lesen, wenn ihnen etwas unklar ist. Hörfunk-Beiträge müssen sprachlich klar sein, frei von verschachtelten Passagen und komplizierten Satzkonstruktionen. Ein Satz besteht in der Regel nicht mehr als dem Haupt- und einem Gliedsatz (La Roche & Buchholz 2017, S.-399-416). Stichwort | Hörfunkjournalismus ● auch Radiojournalismus ● Ziele: Information, Service, Unterhaltung ● Entstehung: ab 1920er Jahren ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator, Moderator ● Darstellungsformen: Meldung, Feature, Hörfunkreportage ● Medien: Rundfunk 4.3.3 Fernsehjournalismus Die Geschichte des Fernsehjournalismus in Deutschland begann am 22. März 1935, als in Berlin-Witzleben der erste öffentliche Fernsehsender seinen Betrieb aufnahm: der nach dem „Pionier“ der deutschen Fernsehtechnik benannte Fernsehsender Paul Nipkow. 154 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="155"?> Hintergrund | Wie das Fernsehen erfunden wurde Der Techniker und Erfinder Paul Nipkow (1860-1940) hatte bereits 1884 eine spiralförmig gelochte Scheibe entwickelt, die während ihrer Rotation Bilder zerlegt und sie im Empfänger auf umgekehrte Weise wieder zusammensetzt. Ferdinand Braun erfand später die Kathodenstrahl-Oszillographenröhre (die sogenannte Braunsche Röhre); die mechanische Bildabtastung konnte nun durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden (Mathes & Donsbach 2002, S.-553). Jeweils montags, mittwochs und samstags wurden auf zwei ultrakurzen Wellen Fern‐ sehprogramme in Bild und Ton gesendet: Spielfilme und Beiträge über Tagesereignisse (Quelle: Österreichische Film-Zeitung Nr. 13 vom 29. März 1935). Ansonsten ist über die ersten Fernseh-Programme wenig bekannt; TV-Zeitschriften gab es noch nicht. Da es in Berlin und Umgebung anfangs nur ca. 250 Fernsehempfänger gab, hatte die Deutsche Reichspost (DRP) im April 1935 im Hinblick auf die bevorstehenden Olympi‐ schen Sommerspiele 1936 in Berlin eine erste öffentliche Fernsehempfangsstelle für den Gemeinschaftsempfang eröffnet; weitere Fernsehstuben und Großbildstellen sollten folgen. Bis zu 30 Personen konnten - auf technisch noch unausgereiften Geräten - ein 18 × 22 cm großes kontrastarmes und flackerndes Fernsehbild betrachten. Das Publikum war nur wenig angetan von den kleinen Flimmerkisten, die ein so viel kleineres Bild erzeugten als das gewohnte Bild auf Kinoleinwänden. Abb. 4.10: Ein Kamerateam dreht Filmaufnahmen bei den Olympischen Sommerspielen 1936 in Berlin. 4.3 Formen des Medien-Journalismus 155 <?page no="156"?> Ab 1936 wurden tägliche Fernsehsendungen ausgestrahlt. Das knapp zweistündige Programm bestand ungefähr zur Hälfte aus Live-Sendungen sowie Tonfilmen. Wäh‐ rend der Olympischen Sommerspiele vom 1. bis 16. August 1936 wurde die tägliche Sendezeit vorübergehend auf acht Stunden ausgedehnt (Bruch 1967). Inzwischen gab es in Berlin, Leipzig und Potsdam insgesamt 28 sogenannte Fern‐ sehstuben. Rund 160.000 Zuschauer nahmen während der Olympischen Spiele das Gratis-Angebot wahr (Mathes & Donsbach 2002, S.-553). Am 24. August 1939, sieben Tage vor Beginn des Zweiten Weltkrieges, wurde der Sender Paul Nipkow auf Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht vorüberge‐ hend stillgelegt. Die benutzten Frequenzen wurden für ein Leitstrahlverfahren der Luftwaffe gebraucht. Nach Umbau der Sender auf eine Ersatzfrequenz wurde der Sendebetrieb wieder aufgenommen, er endete im Oktober 1944. Nach dem Krieg dauerte es einige Jahre, bevor der Fernsehbetrieb wieder aufge‐ nommen wurde. Die Landesrundfunkanstalten der BRD schlossen sich 1950 zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARD) zusammen. Im sogenannten Fernseh-Vertrag wurde 1953 vereinbart, ein gemeinsames Fernsehprogramm mit dem Namen Deutsches Fernsehen zu veranstalten. Bereits seit Weihnachten 1952 hatte der NWDR in seinem Sendegebiet einen regelmäßigen täglichen Fernseh-Programmdienst verbreitet (Mathes & Dons‐ bach 2002, S. 553). Am 1. November 1954 ging das ARD-Gemeinschaftsprogramm auf Sendung. Damals gab es bundesweit nur knapp 100.000 Fernsehteilnehmer, ein Gerät kostete bis zu 1700 D-Mark. Dokumentation | Das ARD-Programm vom 1. Nov. 1954 Die „Kinderstunde“ eröffnete am 1. November 1954 um 16.30 Uhr das Programm der ARD, das an diesem Tag erstmals als „Deutsches Fernsehen“ auf Sendung ging. Die Marionettenbühne Schloss Lensahn spielte das Stück „Der verlorene Schuh“. Um 17 Uhr folgten eine zehnminütige Sendung des Vermisstensuchdiens‐ tes des Roten Kreuzes und der „Wochenspiegel“, eine Zusammenfassung der „Tagesschau“-Berichte der vergangenen Woche. Anschließend war Sendepause. Erst um 20 Uhr ging es weiter mit der „Tages‐ schau“. Nach einer besinnlichen Sendung zu Allerheiligen (20.20 Uhr) und dem Kulturfilm „Kunst der Gotik“ (20.45 Uhr) folgte ab 21.15 Uhr die BBC-Übertragung einer internationalen Eislauf-Veranstaltung im englischen Richmond. Kommen‐ tator war Harry Valérien. Um 22 Uhr war Sendeschluss (Quelle: Hörzu Nr. 44/ 1954, S.-43). Hauptnachrichtensendung war schon damals die „Tagesschau“, die im Dezember 1952 beim NWDR auf Sendung ging und ab 1956 täglich ausgestrahlt wurde. Von Anfang an dabei waren auch das „Wort zum Sonntag“ und der von Werner Höfer moderierte „Internationale Frühschoppen“. 1970 startete die Krimireihe „Tatort“, 1971 die „Sendung mit der Maus“. 156 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="157"?> Per Staatsvertrag wurde im Juni 1961 das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) mit Sitz in Mainz gegründet. Es startete am 1. April 1963 seinen Sendebetrieb. In den 1960er Jahren stieg die Zahl der Fernsehzuschauer, das Programm wurde ausgeweitet. Unterhaltungssendungen etablierten sich, Polit-Magazine wie „Report“ (1962), „Bericht aus Bonn“ (1963) „Monitor“ (1965), „Panorama“ (1961) oder „Kontraste“ (1968) schärften das journalistische Profil des Fernsehens. Sie brachten namhafte TV-Journalisten hervor wie Claus Hinrich Casdorff, Klaus Bresser, Gerd Ruge („Moni‐ tor“), Rüdiger Proske, Peter Merseburger, Stefan Aust („Panorama“), Werner Baecker (Korrespondent in New York), Reinhard Appel („Journalisten fragen - Politiker ant‐ worten“ und „Bürger fragen - Politiker antworten“), Heiko Engelkes (Korrespondent in Paris), Lothar Loewe (Korrespondent in Washington, Moskau, Ost-Berlin) Peter Scholl-Latour (Korrespondent in Afrika und Asien) oder Fritz Pleitgen (Auslandskor‐ respondent u. a. in Brüssel, Ost-Berlin, Leiter des ARD-Studios in Washington und New York). Abb. 4.11: Fernsehinterview mit den Parteivorsitzenden, Willy Brandt, Helmut Kohl, Hans-Dietrich Genscher und Franz-Josef Strauß (von links) anlässlich der Bundestagswahl 1976. 4.3 Formen des Medien-Journalismus 157 <?page no="158"?> Rückblick | Das TV-Angebot in den 1960er Jahren Das Programmangebot wurde vielfältiger. Fußballspiele, Reit- und Springturniere, Eiskunstlauf-Wettkämpfe, Autorennen wurden live übertragen, ab 1961 gab es die „Sportschau“. Im Unterhaltungssektor waren Rate- und Gewinnspiele mit TV-Stars wie Peter Frankenfeld oder Hans-Joachim Kulenkampff („Einer wird gewinnen“) angesagt, politisches Kabarett wurde aus dem Düsseldorfer „Kom(m)ödchen“ übertragen, beliebt waren Sendungen mit den Berliner „Stachel‐ schweinen“ oder der „Münchner Lach- und Schießgesellschaft“. Für Krimi-Fans gab es Edgar-Wallace-Verfilmungen wie „Der Frosch mit der Maske“ (1959), „Die toten Augen von London“ (1961), „Der Zinker“ (1963), „Der Hexer“ (1964) oder „Der unheimliche Mönch“ (1965) oder Krimi-Reihen wie „Stahlnetz“ (ab 1958), für Kinder Serien wie „Lassie“ (ab 1954) und „Fury“ (ab 1958). Beliebt waren Wissenschaftssendungen wie „Unser blauer Planet“ (ab 1965) oder „Professor Haber experimentiert“ (ab 1968) mit Heinz Haber, Tiersendungen wie „Ein Platz für Tiere“ mit Bernhard Grzimek (ab 1957) sowie Ratgebersendungen (z. B. Fernseh-Koch). Mitte der 1980er Jahre erhielt das deutsche Fernsehen neben ARD und ZDF eine dritte Säule: das → Privatfernsehen. Am 1. Januar 1984 startete in Ludwigshafen am Rhein ein Kabelpilotprojekt, ein Jahr später - 1985 - nahm Sat.1 seinen Sendebetrieb auf (damals mit Sitz in Mainz). RTL plus (damals noch mit Sitz im Luxemburg) folgte im Januar 1984. Seit 1988 befindet sich der Sitz in Köln. Die Privatsender konzentrierten sich inhaltlich von Anfang an auf kommerzielle Unterhaltungsprogramme (Shows, Filme, Serien), ab den 1990er Jahren kamen Formate wie das Reporter-Magazin „Akte“ (Sat 1, 1995), Boulevard- und Verbrauchermaga‐ zine wie „Explosiv“ (RTL, 1992), „Exclusiv“ (RTL, 1994) oder Polit-Magazine wie „Spiegel-TV“ (RTL, 1988) und „Stern-TV“ (RTL, 1990) hinzu. Die Magazine stellten neuartige, boulevardeske Formen des Fernsehjournalismus dar, ihre Einschaltquoten bewirkten, „dass sich der Fernsehjournalismus der öffentlich-rechtlichen Sender mit der Zeit anpasste; ein verstärkter Infotainment-Charakter in etablierten sowie neuen Formaten war die Folge“ (Kortsch 2016). Heute sind die TV-Programme geprägt durch Nachrichten- und Magazinsendungen, aber auch Reportagen, Dokumentationen, Features, Talkshows, Verbraucher- und Ratgebersendungen sowie Live-Berichte in allen gängigen Ressorts wie Politik Sport, Wirtschaft, Soziales, Regionales, Kultur und Wissenschaft, Technik, Medizin und Gesellschaft, Verbraucherhemen und Boulevard (Moj & Ordolff 2019, S.-51-88). 158 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="159"?> Stichwort | Fernsehjournalismus ● auch TV-Journalismus ● Ziele: Information, Unterhaltung, Bildung ● Entstehung: ab Mitte 20.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Nachricht, Bericht, Reportage, Feature ● Medien: Fernsehen 4.3.4 Online-Journalismus Entstehung Der Online-Journalismus, das Verbreiten digitaler Informationen im Internet, ist eine neuartige Erscheinungsform der Massenkommunikation. Das Internet ist das originäre Medium der Blogger, Influencer, Tiktoker, Instagramer und YouTuber, aber auch „Offline“-Journalisten, die für Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunk arbeiten, gehen auf Internet-Portalen regelmäßig online. Seit Mitte der 1990er Jahre haben vor allem Tageszeitungen das Netz als neues, kostenfreies Super-Massenmedium für sich entdeckt. Am 25. Oktober 1994 ging das Nachrichtenmagazin Spiegel Online ins Netz. Am 5. Mai 1995 folgte die Schweriner Volkszeitung als erste deutsche Tageszeitung mit einer eigenen Website. Die weltweit erste Tageszeitung, die ein täglich erscheinendes E-Paper-Angebot im Internet bereitstellte, war die Rhein-Zeitung mit Sitz in Koblenz; ab dem Jahr 2001 stellte sie ihre Print-Ausgabe 1: 1 ins Netz. Es war damals noch nicht abzusehen, welche Akzeptanz dieses Angebot haben und was das für den künftigen Journalismus bedeuten würde. Rückblick | Wie das Internet kommerziell wurde Bereits zehn Jahre zuvor, 1990, war der Weg für Zeitungsunternehmen frei gemacht worden; das einstmals für militärische Zwecke entwickelte Netz konnte nun kommerziell genutzt werden. Doch noch war unklar, welche Gewinne sich durch das neue digitale Medium erzielen ließen. Noch war das Navigieren im weltweiten Web nur mit komplizierten Befehlen möglich. Das änderte sich 1994, als ein neuer Browser, der Netscape-Navigator, auf den Markt kam; er ermöglichte es, mit einem einfachen Mausklick die gewünschten Prozesse in Gang zu setzen. Das neue Super-Medium ermöglichte bis dahin kaum vorstellbare neue Formate mit online-typischen Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion mit Usern. Es setzte vor allem im Hinblick auf Aktualität, Crossmedialität und inhaltliche Diversität zum Teil neue journalistische Maßstäbe. Printjournalisten mussten sich umstellen 4.3 Formen des Medien-Journalismus 159 <?page no="160"?> und zum Teil sogar neu „erfinden“. Jahrhundertelang waren sie gewohnt, ihre Texte in Zeitungsspalten zu pressen. Nun konnten sie sich im Internet austoben und ihre Artikel veröffentlichen, wann immer sie wollten; einen Redaktionsschluss gab es hier für sie nicht. Und selbst im Online-Status konnten Artikel jederzeit noch aktualisiert oder ergänzt werden. Die Sprache musste sich den Online-Standards anpassen; sie musste kürzer und klarer werden, um Kernaussagen bereits beim bloßen, schnellen Überfliegen erfassen zu können. Denn am Bildschirm werden ungern lange Texte am Stück gelesen (Alkan 2006). Merkmale Echtzeit-Journalismus. Online-Journalismus basiert auf denselben Prinzipien wie der herkömmliche, klassische Journalismus; doch es gibt Unterschiede. Er ist aktueller. Ereignisse werden oft bereits unmittelbar nach ihrem Geschehen publiziert. Der Echtzeit-Journalismus hat aber auch seine Tücken; präzise Recherchen sind aufgrund des Zeitdrucks oftmals nicht möglich (Hooffacker 2020). Schließlich leidet unter dem Aktualitätsdruck vielfach auch die sprachliche Qualität. Headlines Eine Überschrift, auch Headline genannt, ist laut Duden eine „hervorgehobene, abge‐ setzte Zeile über einem Text, der Hinweise auf den Inhalt gibt“, oder auch, um es mit Wolf Schneider (2015) auszudrücken, eine „Nachricht über der Nachricht“. Sie wird vom flüchtigen Online-Leser zunehmend als eigenständige Informationseinheit wahr‐ genommen, abgekoppelt vom nachfolgenden Text, wie eine Studie der Pennsylvania State University (2025) belegt. Danach lesen 80 Prozent der Menschen eine Überschrift, aber nur 20 Prozent den Rest eines Artikels (Sundar u. a. 2025). Die Überschrift zählt. Sie muss Aufmerksamkeit wecken, um in den Weiten des WWW gefunden zu werden. Täglich Millionen Schlagzeilen buhlen hier um die vorderen Plätze im Klick-Ranking. Der Konkurrenzdruck hat Online-Überschriften grundlegend verändert. Sie sind, wie eine Studie (Nickl u.a. 2025) zeigt, … • länger als Printüberschriften (da nicht an Formate gebunden), • inhaltsleerer (um möglichst wenig zu verraten und Neugierde zu wecken), • negativer in ihrer emotionalen Tonalität und • unkonventioneller (indem sie z.-B. den Leser mit „Du“ ansprechen). Um Klicks zu generieren, werden oft Methoden des Clickbaiting eingesetzt (→ Kap. 7.4.5.1). Typische Merkmale von Clickbait-Überschriften sind … • Emotionalisierung durch Trigger-Wörter wie „schockierend“ oder „unfassbar“, „unglaublich“ oder „überraschend“, auch Aktivierungswörter oder Magic Words ge‐ nannt. Sie sind darauf ausgelegt, rational nicht steuerbare menschliche Emotionen zu aktivieren. 160 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="161"?> • Sensationalisierung durch Power-Wörter wie grandios oder legendär, verhee‐ rend, katastrophal, faszinierend, gigantisch, spektakulär, bombastisch, legendär. • Verwendung von Ziffern. Ziffern erzeugen Klickraten, besonders die Zahl 10. Ein Grund ist, dass Zahlen präzise und glaubwürdig wirken und eine klare Vorstellung vermitteln, was der Leser erwarten kann. • Auslassen wichtiger Informationen zum Erzeugen von Spannung und zum Vorgau‐ keln von „Geheimnissen“ (z. B. „Sie werden nicht glauben, was dann passierte…“; Nickl u.a. 2025; Kawaletz 2023). Keywords Online-Texte werden oft nicht gezielt angesteuert, sie werden gefunden; Suchmaschi‐ nen helfen dabei. Sie bewerten die Relevanz eines Artikels vor allem auch nach der Keyword-Dichte, der Häufigkeit von sogenannten Schlüsselwörtern. Entsprechend muss ein Journalist, um gefunden zu werden, möglichst viele gängige Suchwörter in seinem Artikel unterbringen. Das publizistische Einmaleins im Online-Sektor lautet: mehr Suchwörter = mehr Klickzahlen. Das gilt vor allem für den Einstieg in den Text. Auch im Verlauf des Textes geht es darum, eine ausreichende Keyword-Dichte zu erzielen. Insofern werden beispielsweise Ortsnamen (insbesondere in Überschriften), aber auch geläufige Namen von bekannten Politikern oder Vereinen in Online-Artikeln vielfach häufiger genannt als nötig. Diese Orientierung an Suchmaschinen ist zwar effektiv, der Qualität des Journa‐ lismus jedoch eher abträglich; denn sie schadet der sprachlichen und stilistischen Originalität (Range & Schweins 2007, S.-51). Hypertext Eine Stärke des Online-Journalismus ist die Vernetzbarkeit mit anderen Informationen. Mittels der Markierungssprache HTML (Hyper Text Markup Language) kann ein Hypertext wie ein Geflecht von Textbausteinen strukturiert und durch Querverweise zu anderen Texten gestaltet werden. Das steigert die Klickzahlen auch bei diesen Beiträgen. Wichtig ist jedoch der Aufbau eines Textes: Im Printjournalismus sind Informationen linear organisiert, einer klaren Reihenfolge entsprechend. Für einen Hypertext gilt das nicht; er kann Informationen enthalten, die nicht linear aufgebaut sind. Denn seine Informationsstruktur ist netzartig und entsteht durch logische Verbindungen - die Hyperlinks. Hypertexte bieten einen freien Leseweg; der User kann beliebig von einer Informationseinheit zu einer anderen übergehen, er kann dabei unterwegs aber auch vom ursprünglichen Artikel-Pfad abkommen. Deshalb müssen Online-Dokumente möglichst übersichtlich strukturiert sein und Navigationshilfen bieten. So stellt der Autor sicher, dass Leser sich nicht im neuen Online-Nachrichten‐ wald verirren (Rusinková 2012). 4.3 Formen des Medien-Journalismus 161 <?page no="162"?> Abb. 4.12: Der Online-Journalismus setzt neue journalistische Maßstäbe. Formate Online-Journalismus nutzt verschiedene Plattformen und Kanäle, um Inhalte zu ver‐ breiten. ● Weblogs Als Weblogs (kurz: Blogs) - die ersten entstanden Anfang der 1990er Jahre - wurden ursprünglich digitale Tagebücher im WWW bezeichnet. Sie enthielten zumeist tagebuchartige Einträge von Privatpersonen zu verschiedensten Themen und erzielten schnell hohe Reichweiten erzielte. Das machte sie für die Werbung in‐ teressant. Die Einträge werden auch als Blogartikel, Postings oder Posts bezeichnet. Als offiziell erstes Blog gilt die Website von Tim Berners-Lee, die am 13. November 1990 online ging - als erste Website im gerade frisch eingerichteten World Wide Web (Warndorf 2012). Nach der Jahrtausendwende stieg die Anzahl der Blogs exponentiell an. Wichtige Impulse waren politische Ereignisse, die in den Massenmedien teils anders disku‐ tiert wurden als in der privaten Blogosphäre. Dort fanden Diskussionen statt, die in den Massenmedien nicht geführt wurden. Das machte Blogs für viele interessant. ● Private Blogs In privaten Blogs, der Urform des Web-Formats, berichten private Autoren über alles, was sie bewegt und beschäftigt. Entsprechend groß ist die Themenvielfalt, 162 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="163"?> die von Shopping über Politik bis hin zu exotischen Hobbys reicht. Einen privaten Blog kann sich jeder einrichten und darin schreiben, was ihm gefällt. Unter‐ schieden werden u. a. Food-Blogs, Reise-Blogs, Gesundheits- und Fitness-Blogs, Lifestyle-Blogs, Mode- und Beauty-Blogs, DIY-Blogs und Eltern-Blogs. ● Nischen-Blogs Nischen Blogs behandeln meist spezifische Themen wie Wirtschaft, Politik oder Technik. Kennt sich ein Blogger in einem bestimmten Bereich besonders gut aus, kann er seine Experten-Perspektive mit anderen über einen solchen Blog teilen. Viele Journalisten betreiben Nischenblogs, auf denen sie über ihre Lieblingsthemen diskutieren. Auch Vertreter aus Wirtschaft und Handel betreiben solche Blogs (Sauer 2007). ● Corporate Blogs Wegen ihrer hohen Reichweite und ihres meist jungen Zielpublikums nutzen auch Unternehmen Blogs für ihre Zwecke; sie dienen dazu, Produkte oder Dienstleistun‐ gen zu bewerben oder zu verkaufen, Neuigkeiten zu verbreiten und mit Kunden zu kommunizieren. Unternehmensblogs werden meist von Mitarbeitern geschrieben, während Blogs von Körperschaften wie Zeitungen auch von freien Mitarbeitern verfasst werden. Auch Zeitungen bedienen sich Blogs (Eck 2007; Ehms 2009). ● Newsletter Newsletter (engl. für Mitteilungsblatt, Infobrief) werden an Abonnenten wie ein regelmäßiges Rundschreiben versendet (seit den 2010er Jahren), um Empfänger über aktuelle Entwicklungen, Neuigkeiten, Angebote oder andere relevante The‐ men zu informieren. Ziel ist es, durch regelmäßige Kommunikation eine stärkere Bindung zu Kunden aufzubauen (Schwarz 2021). Newsletter präsentieren ihre Inhalte klar und übersichtlich. Sie können interaktive Elemente wie Links, Videos oder Animationen enthalten, die den Empfänger zu weiteren Aktionen anregen, z.-B. den Besuch einer Website. ● Podcast Der Begriff Podcast, er entstand um das Jahr 2000, bezeichnet einen im Internet verbreiteten Beitrag, der als Audio- oder Videodatei (Vodcast) zum Herunterladen (Streamen) angeboten wird. Damit ist die Datei für den Medienkonsumenten jederzeit verfügbar und nutzbar (on demand; Eins 2022, S.-7-10). Bei dem Begriff Podcast handelt es sich um ein sogenanntes Kofferwort, das sich aus den englischen Wörtern pod und cast zusammensetzt. „Cast“ bedeutet Radio- oder Fernsehsendung (Broadcast), „Pod“ bezieht sich auf den iPod, den MP3-Player des US-Konzerns Apple, der die Entwicklung des Podcasts in den ersten Jahren maßgeblich vorangetrieben hat. Neuerlich wird pod definitorisch auch als „play on demand“ aufgelöst (Fruehbrodt 2021). Podcasts sind in der Regel wortbasiert; der Musikanteil ist gering und dient eher der Untermalung. In den journalistischen Podcast-Formaten dominieren Interviews mit einem Moderator („Host“) und einem oder mehreren Studiogästen. Daneben gibt es magazinartige Podcasts und einige Reportage-Formate, die aus längeren 4.3 Formen des Medien-Journalismus 163 <?page no="164"?> gebauten Beiträgen mit O-Tönen von szenischen Ereignissen und Interviewpart‐ nern bestehen. Die durchschnittliche Länge eines Podcasts beträgt zwischen 30 und 45 Minuten (Fruehbrodt 2021). Ab 2017 stiegen in Deutschland zahlreiche Medienhäuser in den Podcast-Markt ein, u.-a. der Spiegel-Verlag, der Zeit-Verlag sowie zahlreiche regionale Tageszeitungen wie die Rheinische Post (Eins 2022; Lührmann 2019; Fruehbrodt & Auerbacher 2021). Stichwort | Online-Journalismus ● auch Internet-Journalismus ● Ziele: Information, Meinungsbildung ● Entstehung: ab Ende 20.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Nachricht, Bericht, Hintergrundbericht, Blog, Podcast, Newsletter, Kommentar ● Medien: Internet 4.3.5 Crossmedialer Journalismus Der Begriff Crossmedia tauchte im Journalismus erstmals Ende der 1990er Jahre auf, als die ersten redaktionellen Internetangebote entstanden (Kaiser 2017). Crossmedia bedeutet, dass Inhalte medienübergreifend (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online, Social Media) publiziert und miteinander verlinkt werden, um auf verschiedenen Kanälen Reichweiten mit einem Thema zu generieren. Dabei steht auch der Mehrwert für die Nutzer im Vordergrund. Ein Autor kann einen Print-Artikel beispielsweise durch Einfügen von Keywords für den Online-Betrieb optimieren, ein Video oder weitere Fotos als Bilderstrecke anhängen und diesen in einen Social-Media-Kanal wie YouTube einstellen. Wechselseitige Verlinkungen verführen Nutzer dazu, weitere Medienange‐ bote des Unternehmens zu nutzen, um mehr zu erfahren. Die einzelnen Kanäle einer Medienmarke spielen sich sozusagen die Bälle zu (Behmer & Müller 2015, S.-24-44). 4.4 Ressort-Journalismus Politik, Sport, Kultur, Lokales, Wirtschaft gehören zu den „klassischen“ Ressorts in Universalmedien wie Zeitung und Rundfunk, die das Tagesgeschehen, einzelnen Zielgruppen entsprechend, nicht selektiv, sondern umfassend abbilden. Zeitungen erschienen schon früh als Universalmedien, sie berichteten über das politische Gesche‐ hen, vermeldeten daneben aber auch Neues aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft, später auch Lokales und Sport. 164 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="165"?> 4.4.1 Wirtschaftsjournalismus Bedeutung Die Herstellung von Produkten, der Handel mit Rohstoffen, Waren und Dienstleistun‐ gen dient der täglichen Bedarfsbefriedigung und ist deshalb von größtem Interesse. Seit der Mensch wirtschaftet, haben wirtschaftliche Nachrichten für ihn höchste Relevanz. Veränderungen werden sorgsam notiert; denn es geht um die eigene materielle Existenz. Schon immer hatten deshalb Wirtschaftsthemen einen festen Platz in den Medien (Mast 2012, S.-319). Wie geht es den großen Wirtschaftsunternehmen, wie sicher sind die Arbeitsplätze? Unternehmen sind eine Säule der Gesellschaft, sie versorgen die Menschen mit Produkten, stellen Arbeitsplätze bereit; Banken verleihen Geld, kurbeln so die Wirt‐ schaft an und ermöglichen ihren Kunden monetäre Dispositionen. Geld „regiert“ die Welt, doch es handelt sich um ein instabiles Konstrukt, das anfällig ist für Einflüsse unterschiedlichster Art. Inflationen bedrohen das Wirtschafts- und Finanzsystem. Regierungen treffen deshalb wirtschaftspolitische Entscheidungen. Das liefert Medien täglich neue Schlagzeilen und Anlässe zur Kommentierung. Studie | Informationen für Verbraucher und Steuerzahler Studien zeigen, dass Bürger Wirtschaftsnachrichten vor allem nutzen, um sich als Verbraucher (44 Prozent) oder als Steuerzahler (41 Prozent) zu informieren oder um „Geldangelegenheiten regeln zu können“ (18 Prozent). Mehr wissen wollen Leser u. a. über die Folgen von wirtschaftlichen Entscheidungen auf die Umwelt (68 Prozent), die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Wirtschaft (60 Prozent), den Einfluss von Unternehmen auf Politik und Gesellschaft (58 Prozent) sowie über soziale Projekte von Unternehmen (52 Prozent; Klebs 2011). Entstehung Um stets auch wirtschaftspolitisch auf dem Laufenden zu sein, entsandten interessierte Kreise schon im späten Mittelalter Korrespondenten in größere Städte und Länder; sie belieferten ihre Auftraggeber briefpostalisch mit Informationen, bald auch interessierte Zeitungsherausgeber. Der „Wirtschaftsjournalismus“ entstand (Röper 1969, S.-203) Als Vorläufer der ersten gedruckten Zeitungen versorgten die periodisch versandten Kaufmannsbriefe (z. B. die Fuggerzeitungen) Kaufleute mit Informationen. Als Anfang des 17. Jahrhunderts die ersten gedruckten Zeitungen erschienen, fanden sich auch Wirtschaftsnachrichten darin wieder. So berichtete der in Wolfenbüttel erschienene Aviso in seiner Ausgabe vom 15. Januar 1609 auf der Titelseite über eine Schiffshavarie mit hohem wirtschaftlichen Schaden und Folgen für die Versorgung der Bevölkerung. Ein portugiesisches Handelsschiff, beladen „mit etlich 100 Kisten Zucker / und viel 4.4 Ressort-Journalismus 165 <?page no="166"?> 1000. Realen“, sei bei einem Unwetter auf See gesunken, wird aus Amsterdam berichtet. Aus Brüssel erfährt der Leser von einer Insolvenz eines dortigen Kaufmanns. Meinung | „Nutzbarkeit bey der Kauffmanschafft“ (1695) Kaspar von Stieler widmete in seiner Abhandlung „Zeitungs Lust und Nutz“ (1695) der Handels- und Wirtschaftsberichterstattung Ende des 17. Jahrhunderts gar ein eigenes Kapitel unter der Überschrift „Von den Zeitungen Notwendigkeit und Nutzbarkeit bey der Kauffmanschafft“. Seiner Auffassung nach könne der Handel Zeitungen unmöglich missen, ohne Verluste zu erleiden. Aus den Zeitungen erfahre der Kaufmann Art, Menge und Preis der Waren. Mit der Frage, welchen Nutzen „normale“ Leser aus diesen Nachrichten ziehen könnten, setzt sich Stieler nicht auseinander (Stieler 1695, S.-139-148). Größere Unternehmen gab es in der vorindustriellen Epoche noch nicht, größter Arbeitgeber war neben dem Handwerk die Landwirtschaft. Produzierte Waren wurden vorwiegend auf lokaler Ebene gehandelt: auf den Marktplätzen der Städte. Wichtige Informationen wurden mündlich ausgetauscht; Zeitungen waren entbehrlich. Ihre gelegentlichen Wirtschaftsnachrichten waren insofern zunächst nicht mehr als episo‐ dische „Randerscheinungen“ (Hömberg 2002, S.-13-17). Eine erste Blütezeit erlebte die Wirtschaftsberichterstattung ab Mitte des 19. Jahr‐ hunderts, als der sogenannte staatliche Insertionszwang abgeschafft wurde und Tages‐ zeitungen nun auch exklusiv Anzeigen veröffentlichen durften; dies war bis dahin ausschließlich den amtlichen Mitteilungsblättern, den sogenannten Intelligenzblättern (englisch intelligence = Nachricht) vorbehalten gewesen. Sie enthielten Nachrichten über Handel, Verkehr, Wechselkurse, Gewerbe und Landwirtschaft sowie amtliche Bekanntmachungen und private Inserate (Hömberg 2002). Tageszeitungen übernahmen ab 1850 ihre Funktion. Mit der nun einsetzenden Indus‐ trialisierung begann der Aufschwung der Börsen und damit das Interesse eines breiteren Publikums an Wirtschaftsnachrichten und Ratgebern in Geldangelegenheiten. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts etablierte sich in den meisten Zeitungen eine eigenständige Wirt‐ schaftsberichterstattung, zusammengefasst in einem Wirtschaftsteil (Röper 1969, S.-204). Bedeutung Orientierte sich der frühe Wirtschaftsjournalismus ausschließlich an den Interessen der Kaufleute, so steht heute der Arbeitnehmer und Verbraucher im Mittelpunkt der Berichterstattung. Berichtet wird über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen, über Fusionen, die Entwicklung ganzer Branchen, die Lage am Arbeitsmarkt, die Situation des Einzelhandels, über aktuelle Börsen- und Wechselkurse, Marktpreise und andere wichtige Parameter des Wirtschaftslebens (Mast 2012, S.-56). 166 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="167"?> Doch nach welchen Maßstäben sollen Journalisten wirtschaftliche Entwicklungen beurteilen? Lange galt das rein quantitative Wachstumsparadigma. Umsatz, Erlös und Gewinn und Beschäftigtenzahl waren signifikante Indikatoren für gutes Wirtschaften, ablesbar aus Geschäftsberichten und Börsenkursen. Das Bruttoinlandsprodukt stand über allem. Unternehmen wurden daran gemessen, dass sie Jahr für Jahr mehr erwirtschaften und so den Wohlstand der Gesellschaft mehren. Aufgabe der Politik war es, die Rahmenbedingungen für ein möglichst großes Wachstum zu schaffen. Stichwort | Das Wachstumsparadigma der Wirtschaft Das Wachstumsparadigma entstand im Zusammenhang mit den Finanz- und Wirtschaftskrisen im frühen 20. Jahrhundert. Nach 1945 manifestierte es sich in Industrieländern, auf der Annahme beruhend, dass sich wirtschaftliche, soziale und ökologische Probleme durch Wirtschaftswachstum (Anstieg des Bruttoinlandspro‐ dukts) lösen lassen. Lange übersehen wurde, dass Wachstum zu einer Zunahme des Energie- und Ressourcenverbrauchs führt, der Abfallproduktion und weiterer Eingriffe in natürliche Lebensräume. Erst ab Ende der 1960er Jahre gab es ein allmähliches Umdenken. 1968 gründe‐ ten Wissenschaftler aus mehreren Ländern den Club of Rome, der eine neue Betrachtung der Welt einläutete und die „Grenzen des Wachstums“ aufzeigte. Das Schlagwort „Umweltschutz“ und die Ökologiebewegung traten als Korrektiv neben das bisher uneingeschränkte Vertrauen auf eine stetige ökonomische Expansion (Ferdinand Knauß: Wachstum über alles? Wie der Journalismus zum Sprachrohr der Ökonomen wurde. München 2016). Wie berichten Journalisten? Wirtschaftsjournalismus gilt als „unkritischer und affirmativer“ als die Berichterstat‐ tung in anderen Ressorts, beispielsweise Politik oder Kultur, in denen es „eine höhere Pluralität von Meinungen, Analysen und Haltungen der Autoren“ gibt (Netzwerk Recherche 2007, S. 6). Ein Grund könnte sein, dass beispielsweise die kritische Be‐ richterstattung über Wirtschaftsunternehmen überaus sensibel ist, da sie konkrete wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen kann. Journalisten stoßen zudem bei ihren Recherchen schnell an Grenzen: Denn Unternehmen sind gegenüber Journalisten, anders als z. B. Behörden, nicht auskunftspflichtig, das heißt, sie steuern den Infor‐ mationsfluss über ihre PR-Abteilungen weitestgehend nach ihrem Ermessen. Nach außen gelangt, was in die Öffentlichkeit gelangen soll. Das erschwert die Arbeit von Wirtschaftsjournalisten (Netzwerk Recherche, S.-7). Gleichwohl hat sich der Wirtschaftsjournalismus seit einiger Zeit gewandelt; er ist verbraucher-, service- und nutzwertorientierter geworden und orientiert sich zunehmend an den Interessen des Publikums (Mast 1999; → Kap. 4.7) 4.4 Ressort-Journalismus 167 <?page no="168"?> Stichwort | Wirtschaftsjournalismus ● auch Wirtschaftsberichterstattung ● Ziele: Aufzeigen von aktuellen Entwicklungen in der Branche und von kon‐ kreten Auswirkungen für Beschäftigte und Verbraucher ● Entstehung: ab Ende des 19.-Jahrhunderts ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler „objektiver“ Fakten ● Darstellungsformen: Nachricht, Bericht, Hintergrundbericht, Kommentar ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.4.2 Wissenschaftsjournalismus Wieso? Weshalb? Warum? Menschen interessieren sich für alles, was um sie herum geschieht. Die Wissenschaft gibt ihnen Antworten. Wissenschaftsjournalisten „über‐ setzen“ sie fürs Publikum. Entstehung Wissenschaftsjournalismus, auch das „verspätete Ressort“ genannt (Hömberg 1990), ist nicht neu; er zählt sogar zu den ältesten Genres der Branche und etablierte sich bereits kurz nach Erfindung der Druckmaschine mit beweglichen Lettern (um 1450). Buchdruckern bot sich die Möglichkeit, populärwissenschaftliche Abhandlungen ge‐ winnbringend zu publizieren, verfasst von Wissenschaftlern der lokalen Universitäten, den ersten „Wissenschaftsjournalisten“. Sie waren, zeitgenössischen Berichten zufolge, keine begnadeten Schreiber, verfügten jedoch über ein breites Spektrum an Themen, die den Nerv der Leserschaft trafen. Das Genre kam ab Mitte des 17. Jahrhunderts zuerst in Frankreich, England und Italien auf, ab 1682 auch im deutschsprachigen Raum. Der wissenschaftliche Diskurs gelangte in die Gelehrten Zeitungen; sie regten Debatten an und wurden zu Foren der Diskussion (Zedler 1749, Sp. 911-914). Hintergrund | „Neue Zeitungen von gelehrten Sachen“ (ab 1715) Die 1715 von Johann Gottlieb Krause in Leipzig gegründeten Neue Zeitungen von gelehrten Sachen waren das bekannteste Journal dieser Art im frühen 18. Jahrhundert. Das Blatt erschien wöchentlich bis 1784. Krause stellte die von Gelehrten verfassten Beiträge zusammen, später übernahm der Mathematiker und Philosoph Friedrich Wilhelm Stübner diese Aufgabe (Otto 2004, S.-215-32). Bereits 1784 hatte Zeitungstheoretiker Karl Philipp Moritz (1756-1793) in seiner Schrift „Das Ideal einer vollkommnen Zeitung“ propagiert, Zeitungen müssten „aus dem ungeheuren Umfange der Wissenschaften … dasjenige herausheben, was nicht bloß den Gelehrten, oder gar nur eine besondere Klasse der Gelehrten, 168 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="169"?> sondern die ganze Menschheit interessirt“ (Karl Philipp Moritz: Das Ideal einer vollkommnen Zeitung. Berlin 1784). Das Geschäftsmodell boomte; bis zu 1.000 der Gelehrten Journale und Zeitungen wurden bis Ende des 18. Jahrhunderts gegründet. Dann entdeckte auch die Tagespresse den Wissenschaftsjournalismus für sich (Habel 2011; Gantet 2014; Löffler 2020). Abb. 4.13: Titelblatt der „Monatlichen Unterredungen Einiger Guten Freunde“ vom Juni 1691, einer zwischen 1689 und 1698 von Wilhelm Ernst Tentzel herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschrift mit historischem Schwerpunkt. Der 5. Januar 1896 gilt als Meilenstein im Wissenschaftsjournalismus in der Tages‐ presse: Die Wiener Zeitung Presse brachte eine Titelstory über eine „sensationelle Ent‐ deckung“ heraus, in Deutschland gebe es einen Professor, der „Bilder aus dem Inneren von Menschen machen kann“. Innerhalb weniger Tage wurde die Neuigkeit weltweit nachgedruckt. Es ging in dem Bericht um die Entdeckung der X-Strahlen durch den deutschen Physiker Wilhelm Conrad Röntgen (1845-1923), der 1895 in Würzburg die 4.4 Ressort-Journalismus 169 <?page no="170"?> später nach ihm benannten Strahlen entdeckt hatte. Am 10. Dezember 1901 erhielt er in Stockholm dafür als erster Deutscher den Physik-Nobelpreis, ausgelobt mit einem Preisgeld von 50.000 schwedischen Kronen. Weitere deutsche Nobel-Preisträger, deren Entdeckungen immer neuen Sensationsstoff für Journalisten boten, sollten schon bald folgen. 1921 erhielt Albert Einstein (1879-1955) den Physik-Nobelpreis, 1925 Gustav Hertz (1887-1975) und 1932 Werner Heisenberg (1901-1976). Die goldene Ära der deutschen Physik war Wegbereiter für aktuelle Berichte aus der Wissenschaft; doch ein eigenständiges Ressort sollte es erst sehr viel später geben. Erfindungen und technische Neuerungen, die das Alltagsleben der Menschen verän‐ derten, brachten den Durchbruch des Genres in den 1960er Jahren. Technik faszinierte seit jeher das Publikum. Spätestens, als 1969 die ersten Menschen auf dem Mond landeten und dieses Welttraum-Abenteuer im Fernsehen live übertragen wurde, konnte sich das Publikum nicht mehr der Faszination der Technik verschließen. Bereits am 22.2.1968 war die erste Wissenschaftsseite der Süddeutschen Zeitung erschienen mit der Titelstory: „Der Computer macht sich selbstständig“ und die Unterzeile von damals („Das Elektronengehirn der Zukunft verbessert sich selbst“) war tendenziell sogar aus heutiger Sicht richtig. Es herrschte Aufbruchsstimmung in den Wissenschaften. Entwickler einer Mondstation prognostizierten bereits für 1965 „Gemüsebeete auf dem Erdtrabanten“, die dort stationierte US-Soldaten ernähren sollten. Das Publikum gierte nach immer neuen Berichten; ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurde der Wissenschaftsjournalismus immer professioneller und erhielt sogar einen festen Platz in TV-Sendereihen (Blöbaum 2017, S. 221-238). Erste Wissenschaftsress‐ orts entstanden (Meier 2008, S. 267-278). Nur, Wissenschaftsjournalisten gab es noch kaum. Die ersten „Pioniere“ tauchten in den 1960er Jahren im Fernsehen auf; popu‐ lärwissenschaftliche Sendungen wie „Unser blauer Planet“ (Heinz Haber) oder die Sendereihe „Querschnitt“ von Hoimar von Ditfurth (ab 1971). Eine journalistische Herkulesaufgabe war seit den 1980er Jahren die Digitalisierung der Alltagswelt; der Computer zog ein, die ersten Handys kamen auf den Markt, später eröffnete das Internet eine völlig neue Welt. Die neuen Techniken mussten erklärt werden. Es reichte nicht aus, Knöpfe zu erklären. Das Publikum wollte wissen, was so ein „Internet“ denn überhaupt ist. Das war Aufgabe der Wissenschaftsjournalisten (Göpfert 2005; Volpers 2015; Hermann 2012). Stichwort | Wissenschaftsjournalismus ● auch Wissenschaftsberichterstattung ● Ziele: Information über neue Forschungsergebnisse ● Entstehung: vor allem ab Mitte 20.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler von Fakten ● Darstellungsformen: Nachricht, Bericht, Hintergrundbericht, Feature ● Medien: Fachzeitschrift, Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 170 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="171"?> 4.4.3 Sportjournalismus Die Sportberichterstattung ist ein neues journalistisches Genre. Als die ersten Zeitun‐ gen gedruckt wurden, gab es „Sport“ im heutigen Sinne nicht. Die Idee der körperlichen Ertüchtigung und des sportlichen Wettstreitens, im antiken Griechenland geboren, überdauerte die Jahrhunderte nicht. Auf der Halbinsel Peloponnes hatten seit 393 n. Chr. mehr als 600 Jahre lang Olympische Spiele stattgefunden (Disziplinen waren u. a. Ringen, Boxen, Reiten Wettläufe und Wagenrennen). Der römische Kaiser Theodosius I. ließ im Jahre 394 n. Chr. alle heidnischen Zeremonien verbieten, zu denen auch diese Spiele mit ihren Ritualen gezählt wurden (Mosebach 2017; Bengtson 1983). Es sollte einige Jahrhunderte dauern, bis der Sportgedanke Ende des 19. Jahrhunderts wieder auflebte. 1887 tauchte die Bezeichnung „Sport“ erstmals offiziell im Duden auf, im Zusammenhang mit dem aus England importierten Fußballsport. Der Braun‐ schweiger Sportlehrer Konrad Koch (1846-1911) hatte das runde Leder zuvor nach Deutschland gebracht; im Herbst 1874 fand an seiner Schule das erste Fußballspiel nach englischen Regeln statt, noch kritisch beäugt von der Öffentlichkeit (Hoffmeister 2010). Ungefähr um diese Zeit entwickelte sich der englische Begriff „Sport“ zum Schlag‐ wort für Leibesübungen, die nun zur körperlichen Ertüchtigung betrieben und vom Staat zwecks Stärkung der Arbeitskraft gefördert wurden. Einen Grund, darüber zu berichten, gab es für die Presse aber vorerst nur selten. Nur vereinzelt tauchten Ende des 19. Jahrhunderts Sportberichte in den Zeitungen auf, und wenn, dann wurde vor allem über Pferderennen berichtet, den „Sport“ der elitären Kreise. Einen Sportteil in der Tagespresse gab es nicht, ebenso wenig Sportjournalisten. Sportereignisse firmierten unter „Lokales“. Die Berichte hatten den Charakter von Vereinsnachrichten. (Groth 1928 Bd. I, S.-935; Weischenberg 1976, S.-127). Hintergrund | Sportbericht über ein Pferderennen (1724) Die Anfänge der Sportberichterstattung in Deutschland gehen zurück auf das Jahr 1724, in dem die Breslauer Zeitung einen Bericht über ein Pferderennen veröffentlichte (Weischenberg, 1976, S. 118). Eines der allerersten Blätter, die dem Sport einen breiteren Raum widmeten, war der Berliner Boersen-Courier, der 1885 eigens dafür einen „Fachmann“ beschäftigte. Ab 1886 gab es in den Münchner Neusten Nachrichten eine Sportrubrik (Weischenberg 1976, S. 127; Eggers 2009, S.-16). Nach der Jahrhundertwende nahm der Sport - und mit ihm auch der Sportjournalismus - Fahrt auf; Initialzünder waren sportliche Großereignisse wie die Olympischen Sommerspiele 1896 in Athen, die vor größeren Zuschauermengen ausgetragen wurden. Bereits bis zu 40 internationale Text- und Bildjournalisten waren in Athen dabei. Der Sport emanzipierte sich; Fabrikarbeiter erhielten durch neue Arbeitszeitregelungen 4.4 Ressort-Journalismus 171 <?page no="172"?> Abb. 4.14: Fußballspiel zwischen Hannover 96 und Holstein Kiel am 25. September 1910 am Pferde‐ turm in Hannover. Freiräume, um sich in einem Sportverein zu betätigen - oder Sportereignissen beizu‐ wohnen. Zahlreiche Sport- und Fußballvereine gründeten sich in der Zeit um 1900, unter ihnen so populäre Clubs wie Schalke 04 (1904) oder Borussia Dortmund (1909). Dem neuen Trend schloss sich die Tagespresse an. Die Berichte wurden lebendiger; sogar Leitartikel erschienen. Die erste Zeitung mit einem Sportteil war die 1904 in Berlin gegründete B.Z. am Mittag; sechs Sportredakteure waren für sie am Ball bzw. auf den Galopp-Rennbahnen unterwegs. Themen der ersten B.Z.-Ausgabe waren Pferderennen, Polo, Fußball, Leichtathletik (B.Z. 2015, Weischenberg 1976, S.-14). Rückblick | Der Fußball erobert die Sportnachrichten Ein Jahr zuvor, am 31. Mai 1903, war in Hamburg-Altona das Endspiel um die erste deutsche Fußballmeisterschaft ausgetragen worden. Bis zu 2000 Zuschauer verfolgten die Partie zwischen VfB Leipzig und DFC Prag. Die Zeitungen berich‐ teten über das Spiel. Erstaunlich packend und anschaulich schilderte der Reporter des Prager Tagblatts das Spiel („Prag erzwingt einige Ecken nacheinander und erzielt nach etwa 15 Minuten durch Brown das erste Goal. Jetzt wurde das Spiel sehr lebhaft. Beide Tore werden heftig angegriffen.“) Bedeutung 1903 ließ sich nicht erahnen, welche Bedeutung der Fußball - und andere populäre Sportarten - in der Berichterstattung der Massenmedien einmal haben würden. Sportübertragungen gehören heute im Fernsehen zu den Quoten-Hits. Die Sender zahlen Millionen-Beträge für die Übertragungsrechte (Mast 2012, S.-347). Auch abseits des Rasens ist gerade der Fußball, spätestens seit dem Gewinn der Fußball-Weltmeisterschaft 1954, ein so‐ ziologisches Massenphänomen, das den Sport und alles drumherum für Medien interessant macht. Soziologen sagen: Der Fußball füllt Lücken aus, die bei‐ spielsweise Kirchen entstehen ließen. In ähnlichem Maße, wie sie Mitglieder ver‐ lieren, erleben populäre Fußballvereine einen Zulauf der Menschen. Clubs wie Bayern München gehören bis zu 400.000 Mitglieder an. Sie alle wollen stolz das Bayern-Logo auf der Brust tragen - und sind bereit, dafür zu zahlen. Statt sonn‐ tags die Gottesdienste zu besuchen, pil‐ gern allein zu den Bundesligaspielen Woche für Woche über 250.000 Fans in die Stadien, 172 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="173"?> in die „Kathedralen des Alltags“ (Bernhard 2016). Manche bezeichnen den Fußball gar als eine Art Ersatzreligion. Ins Bild passt dazu das besinnliche Adventssingen bei Union Berlin, das seit 2003 Jahr für Jahr bis zu 30.000 Anhänger ins Stadion lockt. Ein Pfarrer liest die Weihnachtsgeschichte vor, spricht ein Fürbittgebet und erteilt den Segen (Bernhard 2016). Hintergrund | Das „Religiöse“ im Sport Ist der Sport eine Ersatzreligion? Der Sportsoziologe Gunter Gebauer erkennt Elemente des Religiösen im Sport. Es gebe im Menschen eine große Bereitschaft zu glauben; die Frage sei nur, woran? In Sport und in Religionen sieht Gebauer gleichermaßen den Wunsch nach Magie befriedigt: nach „heiligen“ Orten, nach Ritualen, Sinnstiftung und Struktur im Tages- und Lebensablauf und nach Iden‐ tität. Gerade dort, wo es den Menschen im profanen Alltag fehlt (Gebauer 2006). Sportberichte bedienen sich sakraler Metaphern. Fans pilgern in die Stadien, sie stimmen dort Choräle an, während die „Fußballgötter“ auf dem heiligen Rasen sich die Bälle zu kicken. Bei der Fußball-WM 1986 war gar die „Hand Gottes“ im Spiel, als der Argentinier Diego Maradona den Ball mit der Hand ins Tor bugsierte (Schwier 2009, S. 27-44). Der Sport strebt nach Sakralisierung. Bereits die Bezeichnung „Fan“ (abgeleitet von lat. fanaticus = religiöser Anhänger, der an orgiastischen Ritualen teilnimmt) weist in diese Richtung (Trojanow & Zeyringer 2024). Der Fußballsport ist eng mit der jüngeren Geschichte der Massenmedien verknüpft; er generiert noch heute Rekord-Reichweiten bei Großereignissen. Das Publikumspoten‐ zial zeigte sich erstmals bei der Fußball-WM 1954 in der Schweiz, als abertausende Menschen die Spiele im Radio und auch im Fernsehen live verfolgten. Doch der Sport hat Medien mehr zu bieten als Live-Übertragungen; er bietet „unendliche und unendlich viele Geschichten rund um den Sport: Geschichten über Charaktere, menschliche Schicksale und Möglichkeiten, Geschichten vom Scheitern und Siegen, von Glück und Unglück“ (Stiehler & Horky 2009, S.-63-78; Eggers 2009; Kaiser 2012). Dazu gehört auch eine kritische Betrachtung von Geschehnissen rund um den Sport, die über 1: 0-Berichterstattung hinausgeht; zumal fragwürdige Praktiken zur Leistungssteigerung immer wieder Anlass für investigative Hintergrundberichte bie‐ ten, deren Recherche allerdings auch im Sport schwierig ist. Vereine und Sportverbände „mauern“; sie sind gegenüber der Presse nicht auskunftspflichtig wie z. B. Behörden und Journalisten und müssen ihnen nicht die Türen öffnen, können ihnen unter Umständen selbst die Arbeit im Stadion verwehren (BGH Az. KZR 37/ 03). Als Inhaber des Hausrechts können sie „grundsätzlich frei darüber entscheiden, wem sie die Örtlichkeit zugänglich machen und wem nicht“. „König Fußball“ ist Quoten-König in den Medien, er verdrängt aber auch andere Sportarten aus den Programmen und damit der öffentlichen Wahrnehmung; längst 4.4 Ressort-Journalismus 173 <?page no="174"?> verabschiedet hat sich beispielsweise die ARD-„Sportschau“ von Sportarten wie Rhön‐ radfahren, Rhythmische Sportgymnastik, Radball oder Galopprennen, über die sie noch in den 1960er Jahren regelmäßig berichtete. Einschaltquoten zählen, und Rekorde wie z. B. in der Leichtathletik generieren Quoten. Die Folge ist, dass die allermeisten der rund 250 anderen in Deutschland betriebenen Sportarten, z. B. Bogenschießen oder Wasserball, so gut wie nie in der Sportberichterstattung auftauchen. Das ist diskutabel (Loosen 1998; Pardatscher 2009; Hackforth 1994). Stichwort | Sportjournalismus ● auch Sportberichterstattung ● Ziele: Information über aktuelle Ergebnisse, Aufzeigen von Hintergründen (Doping) ● Entstehung: ab Ende 19.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Nachricht, Bericht, Hintergrundbericht ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.4.4 Politischer Journalismus Die „Politik“ (altgr. politiká = die politischen Dinge) ist ein alter Wegbegleiter der Presse; beide zählen zu den Grundpfeilern in einem demokratischen Staat. Die Politik macht die Gesetze, die Presse beäugt sie dabei kritisch. Sie wird deshalb gemeinhin - neben Exekutive, Legislative und Judikative - als „Vierte Gewalt“ im Staat dargestellt, als unabhängige Kontrollinstanz. Stichwort | Die „Vierte Gewalt“ Die Bezeichnung „Vierte Gewalt“ geht zurück auf das staatliche Gewaltenteilungs‐ prinzip des französischen Philosophen und Staatstheoretikers Montesquieu (1689- 1755). Wer den Begriff aber geprägt hat, ist unklar. Schon Jean-Jacques Rousseau soll die Presse als die vierte Säule des Staates bezeichnet haben (Löffler 1960, S.-197-201). Das Oxford English Dictionary (OED) hat andere Informationen; es schreibt den Ursprung dem Politiker und Staatsphilosophen Edmund Burke (1729-1797) zu, der ihn 1771 in einer britischen Parlamentsdebatte über die Öffnung der Pressebe‐ richterstattung des britischen Unterhauses verwendet haben soll. Nach Darstellung des Historikers Thomas Carlyle („On Heroes and Hero Worship; 1840) soll Burke gesagt haben, es gäbe drei Stände im Parlament - aber auf der Reportertribüne säße eine vierte Gewalt, die „viel wichtiger ist als sie alle“. 174 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="175"?> Abb. 4.15: Der Haarlemer Drucker und Nachrich‐ tenhändler Abraham Casteleyn war einer der ers‐ ten politischen Berichterstatter in Europa. Das Ge‐ mälde zeigt ihn mit seiner Frau Margarieta van Bancken. Dass Journalisten die Politik kontrollieren, wäre lange undenkbar gewesen. Fürsten und Könige regierten und ließen sich dabei nicht von Zeitungschreibern reinreden (Blum 2021, S. 74) Als die ersten Zeitungen erschienen, herrschte allgemein die Auffas‐ sung, die nationale Politik kritisch zu beäugen und ein „Urteil in den Zeitungen zufäl‐ len“ sei „verwerflich“ (Stieler 1695, S. 60). Dafür wurde umso kritischer und hämischer über Geschehnisse im Ausland berichtet: über Kriege, Religionsstreitigkeiten, Unruhen und Katastrophen in Nachbarländern (Groth, 1928, S. 580). „Aus dem Inland durfte nur mitgeteilt werden, was der Regierung genehm war: Über die kriegerischen Taten der Fürsten, ihre Reisen und Jagden, Feste des Hofes oder fürstliche Familienereignisse, über Verordnungen und Ernennungen durfte der Zeitungsschreiber berichten. Darüber hinaus war der Öffentlichkeit kein Blick erlaubt“ (Groth 1928, S.-579). Zeitungsschreibern war bewusst, was von ihnen erwartet wurde und dass die Obrigkeit jederzeit in der Lage war, ihre Tätigkeit zu untersagen. Dementsprechend fehlte es in den Blättern nicht an unterwürfigen Ehrerbietungen an Könige und Fürsten. Hintergrund | Casteleyn - ein Pionier des Politikjournalismus Als einer der ersten bedeutsamen Politikjournalisten in Europa gilt der Nachrichtenhändler Abraham Casteleyn (um 1628-1681), „Chef‐ redakteur“ des 1664 von ihm gegründeten Oprechte Haerlemse Courant. Casteleyn hatte beste Kontakte auch zu ausländischen Geheimdiensten und beschäftigte die besten Korrespondenten. Es heißt, niemand habe ein so „ein‐ schlägiges Wissen“ über europäi‐ sche Staatsgeheimnisse gehabt wie er. Der Haarlemsche Courant galt als bestinformierte Zeitung (Dries‐ sen 2022, S. 114; Blok & Molhuysen 1933, S. 132; Peacy 2016, S. 421- 437). Die monarchischen Strukturen in Europa bröckelten seit der französischen Revolution im Jahr 1789; Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die staatliche Zensur in Preußen aufge‐ hoben, 1874 die Pressefreiheit eingeführt. Die Fesseln der politischen Berichterstattung waren gelockert. Spätestens seit der Weimarer Republik (1919-1933) setzte sich der nationale Politik-Journalismus in den Zeitungen durch. In politisch und wirtschaftlich 4.4 Ressort-Journalismus 175 <?page no="176"?> schwierigen Zeiten bot sich ein breites Themenspektrum. Im Dritten Reich (ab 1933) endete diese Ära (Blum 2021, S.-76-829). Nach 1945 schlug für den deutschen Politik-Journalismus die Stunde Null. Er musste sich aber neu „erfinden“, die Vorgaben der westlichen Besatzungsmächte halfen dabei. Ein Prinzip war die strikte Trennung von Bericht und Meinung. Das Fernsehen machte den politischen Journalismus vor allem ab den 1960er Jahren populär und gab ihm ein Gesicht, genauer: Gesichter; es zeigte Interwies und Reportagen aus Kriegs- und Krisengebieten, in Sendungen wie „Der Internationale Frühschoppen“ kontrovers diskutierende Journalistenkollegen aus aller Welt. Am 22. Oktober 1960 ging „Anno - Filmberichte zu Nachrichten von gestern und morgen“ als erstes ARD-Politmagazin auf Sendung. Es behandelte innenpolitische und außen‐ politische Themen. In seiner ersten Sendung berichtete das Magazin u. a. über die Verhaftung Adolf Eichmanns am 10. Mai 1960 in Argentinien. Es folgten Magazine wie „Report München“ (1962), „Panorama“ (1961), „Bericht aus Bonn“ (1963), „Monitor“ (1965) und „Kontraste“ (1968). Auch die privatwirtschaftliche Presse wurde „politischer“. Der Wind des Aufbruchs und des Neuanfangs wehte durchs Land, durchpustete alte Denkweisen, die sich während der 1950er Jahre noch eher verfestigt hatten. Vieles wurde hinterfragt, auch von Journalisten. Nachrichtenmagazine wie der Spiegel (gegründet 1947) oder die politische Illustrierte Der Stern (1948) setzten sich mit kritischen Fragen auseinander. Der Spiegel wurde mit seinen investigativen Storys zum politischen Leitmedium. Es galt, politische „Skandale“ aufzudecken. Die Enttarnung des DDR-Agenten Guilliome (1974), der Filbinger-Rücktritt (1978) oder die „Barschel-Affäre“ (1987) sorgten für Schlagzeilen und setzten Maßstäbe für den investigativen Polit-Journalismus, die bis heute gelten (Fengler 2021; Blum 2021). Stichwort | Politischer Journalismus ● auch Politikjournalismus ● Themen: In- und Auslandspolitik, Parteipolitik, Wahlen ● Entstehung: ab Mitte 18.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Kurzmeldung, Nachricht, Bericht ● Medien: Nachrichtenagenturen, Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.4.5 Lokaljournalismus Das „Lokale“ ist, verglichen mit anderen Ressorts, ein relativ neues journalistisches Genre. Explizit tauchte die Bezeichnung „lokal“ (entlehnt von frz. locale = örtlich, abgeleitet von lat. locālis = örtlich bzw. locus = Ort, Platz, Stelle) erstmals Ende des 19. Jahrhunderts in deutschen Zeitungen auf. Eigenständige Lokalteile gab es zu jener 176 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="177"?> Zeit noch nicht. Üblich war, Lokalmeldungen, abgetrennt durch einen Querstrich, unauffällig weiter hinten im Blatt zu platzieren. Dabei hatte die Presse schon im 18. Jahrhundert das Lokale für sich entdeckt. In der Erstausgabe einer Potsdamer Zeitung (Potsdammischer Staats- und gelehrter Mercurius) kündigte Herausgeber Ambrosius Haude (1690-1748) an, sein Blatt werde „alle vor‐ handenen und gegenwärtigen Merckwürdigkeiten der Stadt Potsdam“ veröffentlichen, „soviel man derselben würde auftreiben“ (Ausgabe vom 10.12.1735). Das Leipziger Tageblatt kündigte in seiner Ausgabe vom 2. Jan. 1820 unter der Rubrik „Erklärung des Redacteurs“ tägliche Lokalberichte an („regelmäßige Notizen jedes Tages für den Ort“). Andere Zeitungen folgten. Heute gilt die lokale Berichterstattung als verlässlicher Klickzahlen-Generator und Instrument der Leser-Blatt-Bindung. Die Kalkulation ist simpel: Je näher ein Ereignis räumlich ist, desto größer das Interesse des Publikums. Was vor der eigenen Haustür geschieht, erscheint grundsätzlich relevanter, folgenreicher und teils auch bedrohlicher als ein Ereignis beispielsweise im wenige Kilometer entfernten Nachbarort. Wie Klickzahlen belegen, macht sich die Presse mit Erfolg das ausgeprägte Nah‐ raum-Interesse des Publikums zunutze; es entspringt dem menschlichen Grundbe‐ dürfnis nach räumlicher Verortung, nach Territorialität, sozialer Orientierung und geographisch definierter Identität in einer überschaubaren Lebenswelt ( Jonscher 1995, S. 22). „Ein Mensch muß seinen Ort haben, an dem er zu Hause ist, er darf nicht zwecklos herumkriechen auf der Erde“, bemerkte einst der russische Schriftsteller Maxim Gorki (1868 - 1936) in seinem Werk „Nachtasyl“ (1902). Diese Erkenntnis besitzt Gültigkeit nicht nur in Russland. Was ist lokal? „Wo lebe ich? Wie und wo ist mein Lebensalltag und mein Lebensumfeld? Wo verorte ich mich? - Der Lokaljournalismus […] hat eine große psychologische Relevanz. Denn das Lokale gibt Antworten auf diese zentralen Fragen“ ( Jens Lönneker 2012). Doch was ist lokal? Traditionell erfolgte die Kategorisierung geographisch: Was im Verbreitungsge‐ biet einer Zeitung bzw. eines Senders geschah, war automatisch lokal und fiel in den Zuständigkeitsbereich des Lokalressorts, alles andere in die Ressorts Regionales bzw. Überregionales. Heute würden Redaktionen so an der Realität vorbei zielen. Im Zeitalter der globalen Mobilität, die Grenzen des Lokalen transzendiert, haben herkömmliche Kategorisie‐ rungen ihren Sinn verloren. Aufenthalts- und Lebensorte des Menschen verlagern sich. Menschen wechseln ihre Wohnsitze, leben oft sogar an zwei oder mehreren Orten gleichzeitig (Doppelbzw. Mehrfachwohnsitz). Sie sind insofern mehrfach verortet, geographisch bipolar bis multipolar „geerdet“. Ihr neues „lokal“ ist variabel und befindet sich dort, wo sie gerade leben (Lönnecker 2012). Der Mensch des 21. Jahrhunderts ist mobil, er kommt herum auf dem Planeten - und produziert lokale Schlagzeilen, auch jenseits seines Herkunftsortes. Ein Beispiel 4.4 Ressort-Journalismus 177 <?page no="178"?> ist diese Unfallmeldung aus Lucca (Italien), die sich in einem Duisburger Lokalteil wiederfand: Dokumentation | Unfall in der Toskana - Bericht in Duisburg Lucca/ Duisburg. Zwei junge Duisburgerinnen sind in Italien von einer Frau überfahren worden. Die Schülerinnen starben. Sie wollten im Frühling 2025 ihr Abitur machen. Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Ausgabe vom 19.9.2024 In Ostasien schließt ein Hotel, in Südamerika wird ein Drogendealer erschossen, in Afrika ein Hirseacker überflutet. Nahezu alles, was täglich geschieht, ereignet sich lokal: an einem bestimmten Ort (lat. locus), dem Ereignisort - ohne, dass die Welt im Normalfall davon Notiz nimmt. Das Ereignis ist halt „lokaler“ Natur, meint man, nur den Ereignisort betreffend, von räumlich begrenzter Relevanz. Doch tatsächlich hat sich, im Zeitalter der globalen Konnexität, mehr denn je eine zweite lokale Ebene herausgebildet: die Wirkungsebene. Der australische Journalist und Autor Richard C. Stanton hat dazu - in Anlehnung an den früheren US-Politikslo‐ gan „All politics is local“ - das Zitat „All news is local“ geprägt: Alle Nachrichten, zumin‐ dest viele von ihnen, sind heutzutage irgendwie auch Lokalnachrichten. Überdeutlich wurden die neuen interlokalen Konnexitäten beim Ausbruch der Corona-Pandemie in den Jahren 2019/ 20. Der Corona-Virus, erstmals Ende Dezember 2019 in China nachgewiesen (Ereignisort), infizierte innerhalb weniger Wochen mehrere Millionen Menschen weltweit. Viele von ihnen starben. Der Corona-Lockdown verursachte zudem massive volkswirtschaftliche Schäden (Wirkungsort). Eine weitere neuartige Lokalität bildet die virtuelle Welt des Internets. Der moderne Homo digitalis lebt in hybriden Mischlokalitäten, in denen er situativ hin und her switcht - und neue Lokalitäten erzeugt. Chatgruppen sind seine sozialen Lebensorte, an denen er sich, an der Schnittstelle zwischen World Wide Web (WWW) und lokalem Endgerät (Laptop, Smartphone), nichtphysisch aufhält, in Communitys „lebt“, auf digitalen Marketplaces einkauft, seine Freizeit auf Gaming-Plattformen verbringt, soziale Kontakte pflegt, kurz, viele Dinge tut, die für ihn auch im „wirklichen“ Leben relevant sind. Was an diesen virtuellen Lebensorten geschieht, ist nicht weniger „lokal“ als analoges Geschehen (Lönneker 2012), auch wenn diese neuen, digitalen Orte auf keiner herkömmlichen Landkarte verzeichnet sind, über keine Postleitzahlen verfügen und keine Hausnummern, dafür aber URLs und IP-Adressen. Die hier dargestellte erweiterte Definition des Lokalen folgt einem publikumszent‐ rierten Ansatz; er beschreibt „lokal“ aus der Perspektive des Publikums, des in irgendwo real existierenden Gemeinschaften lebenden Individuums. Lokal ist danach, für eine Personen gerade relevant ist. 178 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="179"?> Meinung | „Auf den Ort fleissig reflectiren“ Die räumliche Nähe wurde schon früh als Nachrichtenwert definiert. Kaspar von Stieler (1632-1707) behauptete gar, Nachrichten „von ganz weit entfernten und unbekannten örtern sind nichts nütze“; denn „was gehet mich an / was der große Mogol / oder Priester Johann im Morenlande mache? Welche seiner Ministern er an- oder absetze? Wie viel Frauen oder Kinder er habe? “ (Stieler 1695, S. 85). Abb. 4.16: „Gründliche und gewiese Zeitung Auß Braunschweig“ (1605). Die Flugschrift (Erscheinungs‐ ort: unbekannt) berichtete über einen Regionalkonflikt zwischen Wolfenbüttel und der damaligen Hansestadt Braunschweig. Soldaten des verfeindeten Herzogs Heinrich Julius (1564-1613) wollten sich, als Bauern verkleidet, am 16. Oktober 1605 durch das südliche Stadttor nach Braunschweig einschleichen. 4.4 Ressort-Journalismus 179 <?page no="180"?> Gleichwohl war das Lokale für frühe Zeitungsschreiber zunächst kein Thema; nur hier und da verirrten sich lokale Meldungen in die überregional angelegten Nachrichten‐ blätter, wie z. B. diese aktuell nachgeschobene Eilmeldung über eine „Feuersbrust“ in Hamburg, eingefügt in den Fließtext einer Hamburger Flugschrift zu einem auf 32 Seiten abgehandelten überregionalen Thema. Hintergrund | Eilmeldung über „Feuersbrust“ in Hamburg (1615) Die nachgeschobene Eilmeldung im Wortlaut: „Gestern ist zu Hamburg eine grosse Feuersbrust in der Metzgergassen / so durch ein Schuß geschehen / auß‐ komen / und weil in selben Häusern viel Hew und Stroh / so bald nicht zu leschen gewesen / also daß in die 30. Häuser abgebronnen / ohne was sonsten beschädigt worden / und also ein großer Schade geschehen“ („Gründlicher und wahrhafftiger Bericht von Braunschweig“, Hamburg 1615, S.-14/ 15). Das Feuer brach am 1. September 1615 in der heutigen Hamburger Knochenhauer‐ straße aus; 23 Häuser brannten nieder. Außer Unglücken wie diesen gab es kaum lokale Themen für frühe Zeitungsschrei‐ ber. Ein öffentliches Stadtleben gab es nicht. Vorgänge in anderen Städten und im Ausland nahmen deshalb einen umso größeren Raum ein. Darüber, was sich im eigenen Land ereignete, erfuhren die Leser wenig bis nichts. Zudem durfte „aus dem Inland … nur mitgeteilt werden, was der Regierung genehm war“ (Groth 1928, S. 579; siehe oben). Nur ab und an „verirrte“ sich eine lokale Meldung ins Blatt. Die Anfänge einer regelmäßigeren Lokalberichterstattung datieren um die Wende des 17. Jahrhunderts. Die Schrecken des 30-jährigen Krieges waren überwunden, die Presse war dabei, sich zu etablieren und neue Wege zu gehen, um in den wachsenden Städten neue Leser zu gewinnen. Doch das war nicht einfach, denn die allermeisten Menschen konnten nicht lesen und sie lebten und arbeiteten noch auf dem Land (um 1800 waren das rund 75-Prozent). Zeitungsboten konnten sie nur schlecht erreichen. Das änderte sich ab Ende des 17. Jahrhunderts. Ein demographischer Wandel setzte ein. Immer neue Bewohner drängten in die Stadtmauern, in denen sie Arbeit und Schutz suchten vor den auf dem Lande marodierenden Soldaten ( Jonscher 2024, S. 61). Das neue Stadtleben bot einen Nährboden für lokale Berichte. Die ersten Lokalnotizen tauchten auf, z. B. in der Leipziger Zeitung. Vom 19.6.1705 datiert die erste Reporternotiz über einen Kindsmord. In der Breslauer Zeitung fanden sich 1724 bereits 40 Lokal- und 40 Provinznachrichten, 1737 sogar 60 Nachrichten aus Breslau und 10 aus der Provinz Schlesien (Groth 1928, S.-587). Das Lokale im 19.-Jahrhundert Im 19. Jahrhundert entstand die deutsche Massenpresse; die Zeitungen wurden billiger, die Auflagen stiegen. Inhaltlich jedoch bot sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts 180 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="181"?> meist noch das gleiche trostlose Bild. Die staatliche Zensur bremste noch einige Jahre die Lokalpresse aus. Tageszeitungen beschränkten sich darauf, königliche Dekrete und Hofberichte aus anderen Ländern zu veröffentlichen. Die Meldungen aus Deutschland rangierten beinahe am Schluss. Doch der „kleine Mann“ von der Straße, befreit von den Fesseln der Leibeigenschaft, emanzipierte sich in den Städten: Er machte sich als Handwerker selbständig, wurde Mitglied in Vereinen - und tauchte ab dem frühen 19. Jahrhundert - auch namentlich (! ) - immer häufiger in den Zeitungsspalten auf, z. B. im Zusammenhang mit Unglücken wie diesem im Jahr 1831: Dokumentation | Lokalnotiz über einen Bootsunfall (1831) Breslau, den 29. März 1831. Am 23. d. M. des Vormittags wurde ein mit Ziegeln beladenes, von den 15 und 12 Jahr alten Söhnen des Schiffer-Knechts Scheicke [sic! ] geführter Kahn von der Gewalt des Stromes, dem sie nicht widerstehen konnten, an ein Joch der vorderen Dom-Brücke angeworfen, wodurch das Fahrzeug umschlug und beide Knaben ins Wasser stürzten. Der ältere, welcher des Schwimmens kundig war, wurde von dem Fischer Reich [sic! ], der ihm mit seinem Kahne zu Hülfe kam, in demselben aufgenommen, der jüngere Knabe, welcher zum Glück das schwimmende Ruder gefaßt hatte und festhielt, wurde vom Strome fortgerissen und bis an die Rechen der Staren-Mühle getrieben. Dort erfaßte ihn jedoch der Fischer Carl Prahl [sic! ] mittelst eines Hakens und zog ihn aus dem Wasser. Die Frau des Hürdlers Tischer [sic! ] nahm beide Knaben auf und sorgte für ihre erste Pflege, so daß die herzugerufene Mutter sie beide wieder mit sich nach Hause nehmen konnte. Nachmittags fuhren beide Knaben schon wieder mit einer neuen Ziegelladung“ (Quelle: Breslauer Zeitung, Ausgabe vom 30.3.1831, S.-7). Mit dem Wachstum der Großindustrie dehnten sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Städte weiter aus. Die Kommunalpolitik fand nun steigende Aufmerksamkeit, auch in der Presse. Die Vielgestaltigkeit und Intensität des Lebens lieferten den Zeitungen einen reichen Stoff. Tageszeitungen reagierten mit dem Ausbau ihres lokalen Teils (Groth 1928, S.-927). Defizite Nahwelt-Wissen ist essenziell. Was sich zwischen Rathaus und Kirchturmspitze tut, ist grundsätzlich relevant. Zumal sich Dinge permanent ändern, nicht nur Notdienste der Ärzte und Apotheken oder Termine der Müllabfuhr. Dem Lokaljournalismus kommt hier eine bedeutsame Aufgabe zu: Er hat das Publikum stets aktuell über Neuigkeiten zu informieren und so zur sozialen Orientierung und zur Meinungsbildung beizutragen. Das gilt auch für die neuen digitalen Nahwelten im Internet (Möhring 2019). 4.4 Ressort-Journalismus 181 <?page no="182"?> Wie sollen Journalisten über lokales Geschehen berichten? In der Medienrealität tun sie sich oft schwer, lokales Geschehen adäquat abzubilden, speziell in kommerziellen Medien, wenn Nutzer identisch mit den Akteuren, über die zu berichten ist. Sie geraten dann in einen → ökonomisch-publizistischen Interessenkonflikt, der um so dramatischer ist, je größer der potenzielle Einfluss eines Nutzers (Leser, Abonnent, Anzeigenkunde) auf einen Medienbetrieb ist. Ein weiteres Hemmnis ist die soziale Nähe des Lokaljournalisten, der meist innerhalb eines medialen Verbreitungsgebiets lebt, Mitglied in Parteien und Vereinen ist, Personen persönlich kennt oder sogar mit ihnen befreundet ist (Facebook), über er kritisch berichten soll. Diese soziale Nähe wird als Ursache für eine allgemeine Zurückhaltung bei kritischen Meinungsäußerungen zumindest in Tageszeitungen gesehen (Jonscher 2024, S.-185). Die Lokalpresse stand u. a. deshalb seit den 1970er Jahren vermehrt im Blickpunkt inhaltsanalytischer Studien (Langenbucher 1980, Dorsch 1978, Kieslich 1972, Jonscher 1989). Einen umfassenden Überblick über die Strukturen der lokalen Berichterstattung lieferte eine 2018 veröffentlichte Studie im Rahmen des Projekts „Leistungen des Lokaljournalismus“. Untersucht wurden Zeitungen in Großstädten, mittleren Städten und Kleinstädten. Festgestellt wurde: ● Die allermeisten Zeitungen berichten „unabhängig“ und „glaubwürdig“. Ein Indiz für die Unabhängigkeit war das Trennen zwischen Werbung und redaktionellem Teil. Unabhängig zeigten sich die Blätter aber auch, indem sie eigene Recherchen anstellten, über Veranstaltungen nicht nur positiv berichteten und kritische Stim‐ men zu Wort kamen. ● Auf der mehr negativen Seite verbuchte die Studie eine noch immer nicht abgelegte „Beißhemmung“ vieler Lokaljournalisten. Die Lokalpresse übte insgesamt nur „bedingt“ Kritik. ● Es fehlten auch Hintergrundinformationen. ● Die Blätter waren gefüllt mit Meldungen und Berichten (86 Prozent der Artikel), während Interviews, Kommentare und Reportagen kaum eine Rolle spielten (Arnold & Wagner 2018, S.-177-206). Stichwort | Lokaljournalismus ● auch Lokalberichterstattung ● Themen: alle Themen mit lokalem Bezug wie z. B. Veranstaltungen, Kommu‐ nalpolitik, Unfälle, Vereine ● Entstehung: ab 17.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Kurzmeldung, Nachricht, Bericht ● Medien: Tageszeitung, Lokaler Rundfunk, Lokal-TV 182 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="183"?> 4.4.6 Kulturjournalismus Die künstlerische Auseinandersetzung des Menschen mit seiner Umwelt ist angeboren; urzeitliche Höhlenmalereien sind frühe Dokumente menschlicher Kunst und Kultur. Doch Kunst ist mehr als das Abbilden von Realität; sie ist auch Ausdruck von Gefühlen und Meinungen und will zur Auseinandersetzung anregen. Kulturjournalisten befeu‐ ern diese Diskurse um Kunst, Theater, Literatur, Film, Fernsehen und Architektur (Reus 1999; Nagy 2013; Heß 1997; Poromba 2007; Lüddemann 2015). Sie arbeiten für das Kultur-Ressort, bekannt auch unter der Bezeichnung Feuilleton (frz. „Blättchen“); es entstand Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich, als Tageszeitun‐ gen anfangs ein Blättchen mit Theaterkritiken und Buchrezensionen beigelegt wurde: das „Feuilleton“, das später ins Hauptblatt aufgenommen wurde. Jeweils im unteren Seitendrittel, durch einen dicken Strich von politischen und anderen Nachrichten abgetrennt, fand es seinen Platz. Durch den Strich fand der Leser schneller die beliebte Rubrik. Schon die ersten Zeitungen enthielten kritische Buch- und Theaterbesprechungen und veröffentlichten Gedichte oder Romanauszüge. Im 17. Jahrhundert, in der Zeit des Barock, wurde das einst höfische Theaterspiel immer populärer. Volkstheater entstan‐ den. Hamburg erhielt im 17. Jahrhundert das Theater am Gänsemarkt, Leipzig ein zu Messezeiten bespieltes Haus. Zuschauer aller Schichten besuchten die Aufführungen. Zeitungen, die kulturell etwas auf sich hielten, berichteten über die Aufführungen (Michael 1918; Hohendahl 1985). Im 18. Jahrhundert traten die Künste mehr und mehr aus dem höfischen und sakra‐ len Raum heraus. Theater, Opern- oder Konzerthäuser wurden für ein bürgerliches Publikum zugänglich, ihre Angebote damit auch zum „Event“ für die Tagespresse. Das neue Kulturgeschehen wurde kritisch beäugt. Die Theaterkritik entwickelte sich im 18.-Jahrhundert. Gotthold Ephraim Lessing gilt als erster Theaterkritiker. Obwohl selbst Angestellter des Hamburger National‐ theaters, besprach er die einzelnen Aufführungen (Haacke 1969, S.-250). Ende des 18. Jahrhunderts etablierte sich die Theaterkritik in der Tagespresse. Dichter wie Ludwig Tieck, Ludwig Börne, Heinrich Heine, Heinrich Laube und Moritz Gottlieb Saphir zählten zu den Autoren (Groth 1928, S.-678). Dokumentation-| Leipziger Theaterkritik von 1820 Eine regelmäßige Theaterkritik zu betreiben, kündigte in seiner Ausgabe vom 2. Januar 1820 z. B. das tags zuvor neu erschienene „Leipziger Tageblatt“, damals noch „Allergnädigst privilegiert“, mit den Worten an: „Es ist dem Tageblatte einer Stadt, die ein eigenes Theater besitzt, unerläßliche Bedingung, über die Kunstleistungen ihrer Bühne zuweilen einige Nachricht zu ertheilen. […] Fremde Künstler, welche unser Theater als Gäste betreten, sollen sich einer gerechten Würdigung ihrer Leistungen zu erfreuen haben.“ 4.4 Ressort-Journalismus 183 <?page no="184"?> Abb. 4.17: Ludwig Börne (1786-1837) Die erste Kritik erschien am 4. Januar 1820 zur Premiere des Lustspiels „Der Wittwer“ von Johann Ludwig Deinhardstein. Darin heißt es u. a., die Verse seien „gereimt, jedoch nicht ohne poetische Härten“. Die Darstellung der Charaktere sei „nicht übel“ gewesen, „nur merkte man dem Letztern das Studium der Rolle zu sehr an.“ Meinung-| „Vor unpartheiischen Richterstuhl ziehen“ Die Aufgabe der Kulturkritiker beschrieb der Publizist Karl Philipp Moritz (1756- 1793) wie folgt: „Werke der Baukunst, Musik, Malerey, Schauspiele usw.“ seien mehr als bloße „Gegenstände der Belustigung“. Zeitungen müssten diese „vor ihren unpartheiischen Richterstuhl ziehen“ (Karl Philipp Moritz: Das Ideal einer vollkommnen Zeitung. Berlin 1784). Ungefähr zur gleichen Zeit entstand auch die bürgerliche Konzertkultur, ausgehend von Städten wie London und Paris. Barockkomponisten wie Vivaldi, Bach und Händel erlangten Popularität, später auch Mozart und Beethoven. Ihre Werke lieferten Musikkritikern wie Richard Wagner oder Engelbert Humperdinck, die für die Frankfurter Zeitung schrieben, immer neuen Stoff (Groth 1928, S. 676). Als Begründer des modernen Feuilletons gilt neben Heinrich Heine, der für die Allgemeine Zeitung schrieb, auch Ludwig Börne, der sich ab 1818 als Kritiker an verschiedenen Zeitungen hervortat und u. a. die Zeitschrift für Bürgerleben, Wissenschaft und Kunst herausgab. Wissen-| Kulturjournalismus ● auch Feuilleton-Journalismus, Kulturberichterstattung ● Ziele: Kritische Auseinandersetzung mit Theater, Musik, Literatur, Kunst ● Entstehung: ab 17.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Bericht, Kommentar, Feuilleton ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.5 Fachjournalismus Ein Fachjournalist ist ein Journalist, der sich auf ein bestimmtes Themengebiet spezialisiert hat und Beiträge in Fachmedien (z. B. Fachzeitschriften) veröffentlicht. Sie 184 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="185"?> sprechen ein spezielles Fachpublikum an, das ein profundes Wissen in dem jeweiligen Themengebiet besitzt (Dernbach 2010, S. 43-44; Quandt 2010). Darin unterscheidet sich der Fachjournalismus vom Wissenschaftsjournalismus (der sich an ein breites Publikum ohne Vorkenntnisse richtet). Kultur, Musik, Medien, Politik, Medizin, Sport, Reise und Technik gehören zu den populärsten journalistischen Fachgebieten. Bundesweit erscheinen laut dem Medienverband der freien Presse aktuell 5.613 Fachzeitschriften, zu den größten gehören: Deutsches Ärzteblatt, Lebensmittel Zei‐ tung und die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (Medienverband der freien Presse: Branchendaten 2024. Berlin März 2024, S.-9). Die Bezeichnung Fachjournalismus ist relativ neu; sie entstand erst Mitte der 1960er Jahre, obwohl es Fachzeitschriften schon viel früher gab. Bereits im 17. Jahrhundert wurden Magazine, Monatsschriften, Sammlungen, Gelehrtenzeitschriften und wissen‐ schaftliche Universalorgane herausgegeben (Hagemann 1957). Im 17. und 18. Jahrhun‐ dert boomte das Genre; zahlreiche theologische, juristische und volkswirtschaftliche, philosophische und historische, geografische und naturwissenschaftliche, kulturelle und pädagogische Publikationen wurden neu herausgegeben. Ab dem 19. Jahrhundert vergrößerte der allgemeine politische, ökonomische, soziale, kulturelle und vor allem technische Wandel die Zahl der fachspezifischen Informationsmedien (Dernbach 2010, S.-32). Wissen-| Fachjournalismus ● auch Fachberichterstattung ● Ziele: Kritische Auseinandersetzung mit Fachthemen aus Politik, Wissen‐ schaft, Kunst ● Entstehung: ab 17.-Jahrhundert ● Rolle des Autors: neutraler Vermittler, Kommentator ● Darstellungsformen: Bericht, Kommentar, Feuilleton ● Medien: Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen 4.5 Fachjournalismus 185 <?page no="186"?> Abb. 4.18: Friedrich Johann Justin Bertuch (1747-1822) 4.6 Special-Interest-Journalismus Ein Ableger des Fachjournalismus ist der Special-Inte‐ rest-Journalismus, der sich mit Themen für spezielle Zielgruppen beschäftigt (Pöttker 2006; Kaiser 2012). Special-Interest-Themen finden sich in Special-Inte‐ rest-Zeitschriften, in spezialisierten Online-Medien und Blogs sowie im Hörfunk und Fernsehen. Im Gegensatz zum Fachjournalismus wenden sich Spe‐ cial-Interest-Medien nicht ausdrücklich nur an ein Fachpublikum. Zu den Special-Interest-Zeitschriften zählen beispielsweise Filmzeitschriften, Musikmaga‐ zine, Rätselzeitschriften, Sportzeitschriften, Reisema‐ gazine, Populärwissenschaftliche Zeitschriften, Sati‐ remagazine, Kulturzeitschriften, Stadtmagazine und Independent-Titel. Die frühen Special-Interest-Zeitschriften des 18. Jahrhunderts brachten vor allem Informationen über neue Trends in Mode und Lebensstil. Ein Beispiel dafür ist das Journal des Luxus und der Moden, eine deutsche Modezeitschrift, die von 1787 bis 1827 erschien. Das Journal wurde 1786 vom Weimarer Verleger Friedrich Justin Bertuch ins Leben gerufen, im ersten Jahrgang noch als Journal der Moden. Es erschien monatlich in Form einer etwa 30 Seiten umfassenden Loseblattsammlung und erreichte etwa 25.000 Leser, wodurch es das erste wirklich verbreitete Periodikum zum Thema Mode in Deutschland war (Kuhles 2003; Mangei 2015). Die ersten Automobil-Zeitschriften erschienen zu Beginn des 20. Jahrhunderts; zu ihren Lesern zählen vor allem Männer. Ihr Absatz stieg in dem Maße, wie die Anschaffungskosten für Automobile erschwinglich wurden. Zunehmend war das Auto alsbald nicht mehr Statussymbol für das Bürgertum, sondern auch Objekt der Begierde für Arbeiter- und kleinbürgerliche Schichten, die sich nun ein Automobil leisten konnten. Als älteste deutschsprachige Automobil-Zeitschrift gilt die 1906 in Bern (Schweiz) gegründete Die Automobil Revue, auch kurz als AR bezeichnet. Heutige Special-Interest-Produkte finden sich insbesondere in den Bereichen Com‐ puterspiele, Mode, Musik, Medien, Sport, Technik, Wissenschaft. 186 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="187"?> Abb. 4.19: Rudolph Zacharias Be‐ cker (1752-1822) 4.7 Ratgeber- und Nutzwertjournalismus Der Ratgeberjournalismus ist ein altes Genre. Bereits im 18. Jahrhundert druckten Zeitungen Tipps und Ratschläge für geneigte Leser ab, einem Luther-Zitat folgend: „Wo nicht rat ist, da gehet das volk unter, wo aber viel ratgeber sind, da gehet es wol zu“ (Luther-Bibel von 1534, Sprüche 11, 14). Den Menschen war „guter Rat teuer“ (wobei sich das Sprichwort ursprünglich auf die frühere Bedeutung von „Rat“ = Hausrat bzw. Vorrat bezog). Ein Vordenker des Nutzwert- und Ratgeberjournalismus ist Kaspar von Stieler (1632-1707), der sich in seinem Werk „Zeitungs Lust und Nutz“ (Stieler 1695) ausführlich über den gewinnberingenden Nutzen der Zeitungslektüre auseinandersetzte. Stichwort-| „Noth- und Hilfsbüchlein für Bauersleute“ (1789) Ein Beispiel für frühen Ratgeber-Journalismus ist das 1789 von Rudolph Zacharias Becker (1752- 1822) herausgegebene „Noth- und Hilfsbüchlein für Bauersleute“, in dem der Verfasser im Vorwort erklärt: „Dieß ganze Buch ist mit Bedacht / für Bau‐ ersleute so gemacht, / Daß, wer es ließt und dar‐ nach thut / Verstand, Gesundheit, guten Muth / Er‐ hält, auch wohl ein reicher Mann / Nach dessen Vorschrift werden kann“ (Rudolph Zacharias Be‐ cker: Noth- und Hilfsbüchlein für Bauersleute. Sulzbach 1789). Doch auch erste Ratgeber-Journale erschienen zu dieser Zeit, wie z. B. ab 1794 das „Oekonomische, moralische und gemeinnützige Journal für Frauen‐ zimmer“ [sic], herausgegeben von Johanna Katharina Schulze (1748-1796) und Dorothea Gürnth (1749-1813). Immer dann, wenn sich gesellschaftliche Lebensverhältnisse ändern, beispielsweise „in Epochen eines rasanten sozialen Wandels“ (Hömberg 2009) und die Alltagsbewältigung Menschen vor neue Herausforderungen stellt, ergibt sich ein Bedarf an praktischer Lebenshilfe. Nach der Aufklärung (ca. 1720 - 1800) war insbesondere der Beginn der Industrialisierung eine solche Phase. Die Zeiten änderten sich für viele Menschen - im Berufs- und im Alltagsleben (Hömberg 2009, S.-4). 4.7 Ratgeber- und Nutzwertjournalismus 187 <?page no="188"?> Abb. 4.20: Johann Jacob We‐ ber-(1803-1880) war bis 1834 „Chefredakteur“ des Pfennig-Ma‐ gazins, später Herausgeber der Il‐ lustrirten Zeitung, Deutschlands erster-Illustrierter. Stichwort-| Pfennig-Magazine Eine Antwort auf sich neue stellende Fragen ga‐ ben Anfang des 19. Jahrhunderts die sogenann‐ ten „Pfennig-Magazine“ als populäre Ratgeber-Me‐ dien, so z. B. das ab 1833 in Leipzig erschienene Pfennig-Magazin, herausgegeben von einer nicht näher bezeichneten „Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse“. Es erschien wöchent‐ lich mit einer Auflage von bis zu 100.000 Exem‐ plaren. Im ersten Jahrgang ging es u. a. um allge‐ mein interessierende Themen wie „Die Kunst, reich zu werden“, um „Lebensversicherungen“ und die Frage „Wie vermehrt man auf unschädliche Weise das Gewicht des Roggenbrods? “ (Hömberg 2009, S.-5; Schwab 2020, S.-185-206). In Nr. 1 des Pfennig-Magazins heißt es zur Ziel‐ setzung des Blattes: „Die Verbreitung nützlicher Kenntnisse ist das schönste Geschenk, das man seinem Jahrhundert machen kann.“ Der heutige Ratgeberjournalismus ist eng mit dem Nutzwertjournalismus verwandt, und es besteht auch eine Nähe zum Verbraucherjournalismus. Die rasante Digitalisie‐ rung und Globalisierung des Lebens hat viele, insbesondere nicht computeraffine Menschen längst abgehängt; sie haben zunehmend Probleme, sich in einer für sie unüberschaubaren „Multioptionsgesellschaft“ (Gross 1994) noch zurechtzufinden. Ihr Beratungsbedarf erfordert professionelle Hilfe, den Anlageberater, Rechtsberater, Un‐ ternehmensberater, Steuerberater nur zum Teil und vor allem entgeltlich befriedigen können. Sie sind die Profiteure der Digitalisierung. Die Zahl der Beratungsangebote hat enorm zugenommen (Schützeichel & Brüsemeister 2004) Aber auch Ratgeber-Journalisten stehen vor immer neuen Aufgaben. Das Genre boomt. Bekannte Beispiele für Ratgeber-Sendungen im Fernsehen sind der „ARD-Rat‐ geber“, das „WISO-Magazin“ im ZDF und Ratgeber wie „Markt“ im NDR oder „Servicezeit“ (WDR). Insbesondere Privatsender zeigen Sendungen zu Themen wie Reise, Autos, Mode (und schaffen damit interessante Umfelder für die werbetreibende Wirtschaft). Die Ratgeber auf dem Buchmarkt erreichen ein Millionen-Publikum; unzählige Kochbücher, aber auch Haus-, Garten-, Beziehungs- und Karriere-Ratgeber überschwemmen den Markt, bis hin zu unverzichtbaren Standardwerken wie „Die natürliche Art der Fleckentfernung“ und „Machiavelli für Frauen“ (Hömberg 2009, S. 5). 188 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="189"?> Abb. 4.21: „Freundin“-Erstaus‐ gabe vom 5. Juni 1948 Rückblick-| „Die Freundin“ - Pionierin des Ratgeberjournalismus Eine erste Ratgeber-Zeitschrift war die 1966 ge‐ gründete Zeitschrift Eltern, im gleichen Jahr kam die Zeitschrift Test der Stiftung Verbrauchertest heraus. Zu den allerersten Computerzeitschriften gehörte das 1978 gegründete Technikmagazin Chip. Frauenzeitschriften sind nach wie vor die klas‐ sischen Ratgeber-Medien (Morgenroth-Billmeyer 1997; Schmid 1996). In der ersten Ausgabe der Freundin aus dem Jahr 1948 heißt es im Geleitwort an die Leserinnen: „Ich möchte Ihre Freundin sein und Sorgen und Freuden mit Ihnen teilen, Sie unter‐ halten und zerstreuen und Ihnen in allen Lebensla‐ gen helfen“ (Quelle: „Ihre Freundin“, Ausgabe vom 5. Juni 1948, S. 3). Die Freundin blieb nicht lange allein; Frauenzeitschriften wie Brigitte, Petra, Bella, Tina, Verena, Carina, Laur“ und Lisa gesellten sich zu ihr. Journalisten sind gefragt, wenn es um praktische Alltagsfragen geht. Sie helfen und tragen damit zur sozialen Orientierung ihres Publikums bei, wie bereits Conrad Ahlers, damals stellvertretender Leiter des Presse- und Informationsamtes der Bun‐ desregierung, Ende der 1960er Jahre konstatierte. Er behauptete gar, Sinn und Wert journalistischer Arbeit bestehe „vornehmlich darin, praktische Lebenshilfe zu leisten“ (Ahlers 1968, S.-93). Journalisten sind natürlich keine allwissenden Lebensberater; sie kennen jedoch Experten oder finden diese heraus, die Antworten kennen, beispielsweise in den Verbraucherzentralen oder in den Beratungsstellen des Mieterbundes. Nutzwertjournalismus Der Begriff „Nutzwert“ stammt aus der Volkswirtschaftslehre; dort bezeichnet er den Nutzen, den ein Käufer beim Erwerb eines Gutes oder einer Dienstleistung erlangt. Im Journalismus bezieht sich der „Nutzwert“ auf den Nutzen eines Textes („News you can use“) für das Publikum (Fasel 2004). Journalistische Beiträge sollen informieren und unterhalten; darin besteht ihr Nutzwert. Durch praktische Tipps und Ratschläge kann dieser gesteigert werden. Konkreten Nutzwert haben insbesondere Informationen über erreichbare Ärzte, Not‐ fallapotheken, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr und Verkehrsbehinderungen, wichtig sind auch medizinische, psychologische und juristische Ratgeber (Saxer u. a. 1987, 4.7 Ratgeber- und Nutzwertjournalismus 189 <?page no="190"?> S. 112). Das zahlende Publikum erhält einen Mehrwert. Ratgeberjournalismus ist damit zugleich auch immer Nutzwertjournalismus. 4.8 Unterhaltender Journalismus „Entweder nützen oder erfreuen wollen die Dichter.“ Das Zitat des römischen Dich‐ ters Horaz (65 bis 8 v. Chr.) könnte noch heute ein Leitmotiv für den modernen Unterhaltungsjournalismus sein, ein uraltes Genre (Horaz: Ars Poetica. Die Dichtkunst. Stuttgart 2017, S. 25). Bereits die frühen Zeitungschreiber wollten ihr Publikum informieren - und unterhalten. Die „Neuen Zeitungen“ des 16. Jahrhunderts sind ein Beleg dafür. Abenteuerlich anmutende Illustrationen befriedigten das „Gaffer“-Gen des Publikums und weckten Leseanreize. Die Leser gierten nach Geschichten, die ihnen Abwechslung boten in einem harten, eintönigen Alltag. Der Escapismus war eine zentrale Medienfunktion bereits in früheren Jahrhunderten. Meinung-| „Belustigung“ und „Gemüthsergötzung“ Ausdrücklich betonte u. a. Tobias Peucer (ca. 1660-1696) den Unterhaltungswert im damaligen Zeitungsjournalismus: das Erregen von Affekten durch sensationelle Darstellungen. Eine rein sachliche Nachrichtenüberlieferung könne „niemals Sinn und Zweck“ der Zeitungsberichterstattung sein, treibende Kraft sei menschliche „curiositas“, sprich: Neugier (Tobias Peucer: De Relationibus Novellis. Diss. Leipzig 1690, S.-12). Auch Kaspar von Stieler (1632-1707) schilderte eine Eskapismus-Funktion der Zeitungslektüre, durch welche „die lange Zeit vertrieben / oder doch verkürzet wird“. Zeitunglesen sei eine „Belustigung“ und bereite mehr Vergnügen „als Sai‐ tenspiel, Gesang, Tänze und allerlei Kurzweil“ (Kaspar David von Stieler: Zeitungs Lust und Nutz. Oder: derer so genanten Novellen oder Zeitungen / wirckende Ergetzlichkeit / Anmut / Notwendigkeit und Frommen. Hamburg 1695, S.-111). Ein halbes Jahrhundert später, 1755, vertrat der Göttinger Philologe Johann Mat‐ thias Gesner eine andere Meinung: Der „geringste Nutzen, den eine Zeitung allen Menschen überhaupt geben kann“ bestehe darin, „dass sie zu einer Gemüthser‐ götzung dienet“ ( Johann Matthias Gessner: Wohlmeinender Unterricht, für alle diejenigen, welche Zeitungen lesen. Leipzig 1755, S.-85). Sollen seriöse Medien auch unterhalten? Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkan‐ bieter ist ein solcher Unterhaltungsauftrag im Rundfunkstaatsvertrag definiert: Ihre Angebote „haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen“ (Rundfunkstaatsvertrag § 11, Abs. 1; siehe auch: BVerfGE 73, 118, 158; BVerfGE 74, 297, 234). Wovon Hörfunk und Fernsehen regen Gebrauch machen (Wittwen 1995) 190 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="191"?> Für den privaten Rundfunk gibt es eine solche Regelung nicht; da dieser sich selbst finanziert, bestimmen die Zuschauer das Programm. Doch auch hier gilt für die privaten Vollprogramme § 2 Abs. 2 Nr. 1 RStV, das heißt, sie haben „ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden“ zu veranstalten. Studie-| Zahlen zur TV-Unterhaltung (2018) Nach einer Studie aus dem Jahr 2018 hatte Das Erste einen Informationsanteil von 38 Prozent und das ZDF von 42 Prozent. RTL kam auf 21 Prozent, Sat.1 auf 16 Prozent und Pro-Sieben auf 11 Prozent. Die privaten Programme sendeten ein wesentlich umfangreicheres Unterhaltungsangebot, das bei RTL 57 Prozent, bei Sat.1 61 Prozent und bei ProSieben 67 Prozent ausmachte, während der Unterhaltungsanteil beim Ersten bei 45 Prozent und beim ZDF bei 42 Prozent lag (Udo Michael Krüger: Profile deutscher Fernsehprogramme 2018. In: Media Perspektiven 4/ 2019, S.-179-202, 201). Der Unterhaltung haben sich im Printsektor vor allem die 1.251 Publikumszeitschriften verschrieben (Medienverband der freien Presse: Branchendaten 2024. Berlin März 2024). Sie unterhalten ihre Leser hauptsächlich mit Boulevard-Themen rund um Prominente. Trotz hoher Lese- und Zuschauerquoten genießt die Unterhaltung im Journalismus keinen sehr hohen Stellenwert. Es gibt nur wenige Publikationen, die sich mit diesem Genre beschäftigen. U- und E-Sektor werden streng getrennt wie auch ihr Publikum. Unterschieden werden eine „Informationsgesellschaft“ und eine „Spaßgesellschaft“. Traditionell wird die Aufgabe von Journalisten in der Information und Meinungsbil‐ dung gesehen. Diese Dichotomie von Medienangeboten basiert letztlich auf einer Vorstellung von Journalismus, die diesen den Traditionen der Aufklärung verpflichtet. Information soll den aufgeklärten Staatsbürger befähigen, kompetent am gesellschaft‐ lichen Geschehen teilzuhaben. Unterhaltung gilt demgegenüber als „Flucht vor der Wirklichkeit“, als Eskapismus (Lünenborg 2007, S.-68). 4.9 Partizipativer und interaktiver Journalismus Medien sind rotierende „Zahnräder“ im gesellschaftlichen Kommunikationsbetrieb und in hohem Maße „systemrelevant“; sie befeuern den öffentlichen Diskurs mit Informationen und Meinungen (Jäckel 1995, S. 463; Schmidt 2018). Doch Kommunikation ist kein linearer, einseitiger Prozess. Meinungsbildung vollzieht sich durch Austausch von Fakten und Standpunkten. Dem konnten Printmedien lange Zeit nicht in dem Maße gerecht werden. Sie publizierten Nachrichten und Meinungen ohne nennenswerte Rückkopplungen zum Publikum. Der Leserbrief war lange die einzige „Brücke“ zwischen Redaktion und Leser. 4.9 Partizipativer und interaktiver Journalismus 191 <?page no="192"?> Abb. 4.22: Der amerikanische Journalist und Publizist Walter Lippmann (1889-1974) um 1920 Anfangs handgeschrieben, später gemailt, ermöglichten Zuschriften aber nur sporadisch eine Partizipation; eine zeitgemäße demokratische Bürgerbeteiligung an der Medienbe‐ richterstattung war bis weit ins 20.-Jahrhundert hinein nicht möglich. Das Internet hat in den 1990er Jahren die alte Einbahnstraßen-Regelung auf der vielbefahrenen „Leserbrücke“ aufgehoben; es ermöglicht nun eine zeitnahe On‐ line-Kommentare von Usern und darüber hinaus eine interaktive Kommunikation mit Journalisten und Redaktionen. Informationen und Meinungen sind nunmehr frei austauschbar. Zu unterschieden wird dabei ein a) partizipativer und b) interaktiver Journalismus. Unter Partizipation versteht man die Teilhabe am medialen Kommunikationspro‐ zess; sie kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. ● Ein Weg ist die Veröffentlichung von Leserbriefen (in Printmedien) bzw. von Online-Kommentaren auf Internet-Plattformen von Medien (Mlitz 2008). ● Eine andere Möglichkeit ist die Publikumsbeteiligung bereits beim Prozess der Inhaltsproduktion, z. B. durch Leser-Beiräte, die Themen anregen und eine Blattkritik ausüben können (Engesser, 2008, S. 66; Jonscher 2024, S. 246). Den Weg zum Leser fanden nach 1945 die ersten Regionalzeitungen in den späten 1960er Jahren. Die Süddeutsche Zeitung veranstaltete 1968 ein erstes Leserforum zur Gestaltung der Münchner Fußgängerzone, es folgten der Telefonservice der Lübecker Nachrichten, das „Anonyme Telefon“ der Velberter Zeitung, die „Verbraucher runde“ der Stuttgarter Nachrichten, das „Gesundheitsforum“ der Süddeutschen Zeitung. Das Telefon wurde zur interaktiven „Brücke“ zwischen Leser und Redaktion (Jonscher 2024, S.-241) ● Ein dritter Weg der Publikumsbeteiligung ist die proaktive Einbeziehung von Lesern als Zeitungsautoren, wie dies bereits im 18./ 19. Jahrhundert üblich war. Lehrer, Beamte und andere interessierte Kreise schrieben redaktionelle Beiträge, insbesondere für den Lokalteil (Schönhagen 1995). Die Idee, dass jeder Bürger die Möglichkeit haben sollte, sich journalistisch zu engagieren, hat in den USA eine lange Geschichte. Bereits in den 1920er Jahren debattierten der amerikanische Journalist und Publizist Walter Lippmann und der Philosoph John Dewey über die Rolle des Journalismus in der Demokratie und spe‐ ziell über die Frage, in welcher Form und in welchem Ausmaß die Öffentlichkeit an den Prozessen der Nach‐ richtenbeschaffung und -produktion teilnehmen sollte“ (Miller 2019. S. 1). Dieses auch als Graswurzel-Journa‐ lismus bezeichnete Konzept des User Generated Con‐ tent (= benutzergenerierter Inhalt) hat seine Ursprünge in der angloamerikanischen Grassroot-Bewegung, die eigene Formen finden wollte, am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. 192 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="193"?> Die Idee des user-gererated Content lebt in deutschen Zeitungen bis heute fort; ne‐ benberufliche freie Mitarbeiter gehören zum Stammpersonal vieler Lokalredaktionen ( Jonscher 2024, S.-110). Ein anderes Beispiel sind die „Leserreporter“ der Bild-Zeitung, die seit Juli 2006 für das Boulevard-Blatt am Start sind; bis 2013 veröffentlichte Bild ca. 19.000 Fotos (Bild 2013, Vorwort). Mit der Professionalisierung des Journalismus ab Ende des 19. Jahrhunderts endeten einige Ansätze der Publikumsbeteiligung. Überlebt hat vielfach nur der „gute alte“ Leserbrief (Mlitz, 2008). Interaktiver Journalismus Unter Interaktion versteht man den wechselseitigen Austausch von Informationen und Meinungen zwischen Journalisten, Redaktion und Publikum auf „Augenhöhe“; dafür steht die Bezeichnung Interaktiver Journalismus (Gehlen 2011, S. 377-393). Das Internet ermöglicht ein permanentes Feedback von Aussagen und es ermöglicht auch gegebenenfalls inhaltliche Anpassungen („Korrekturen“). Die klassischen Rollen sind beim interaktiven Journalismus neu definiert; der eingleisige Informationsfluss nach dem Prinzip One to many hat sich auf Internet-Platt‐ formen zum Prinzip Many to many gewandelt. Nicht nur User erleben eine Aufwertung als Kommunikationspartner; auch Medien profitieren von den usergenerierten Leser‐ inhalten (Informationen, Links, Fotos, Video-Clips) auf ihren Plattformen. Beispiel-| „Spiegel-Debatte“ als interaktive Userplattform Ein Beispiel für zeitgemäßen interaktiven Journalismus liefert das Magazin Der Spiegel, das im Dezember 2023 eigens eine Online-Plattform unter der Bezeich‐ nung „Spiegel Debatte“ als „zentralen Ort für einen gewinnbringenden und wertschätzenden Meinungsaustausch untereinander sowie mit der Redaktion“ eingerichtet hat (Spiegel 2023). Die Redaktion gibt jeweils ein tagesaktuelles Thema vor. Der bisherige Kommentarbereich unter den Artikeln wird eingestellt. Bisher hatten Spiegel-User monatlich bis zu 1,7 Millionen Kommentare gepostet. Die Anzahl sei „schlicht zu groß geworden, um gutes Community-Management zu betreiben“ (Spiegel 2023). 4.10 Bürgerjournalismus Menschen möchten sich mitteilen, ihre Erlebnisse und Meinungen mit anderen teilen. Die Leserbrief-Ecke in Printmedien bietet ihnen eine Plattform. Doch die Redaktion entscheidet, welche Zuschriften veröffentlicht werden - oder im Papierkorb landen. Sie verantwortet schließlich die Inhalte von Leserbriefen. Das Internet bietet gatekeeperfreie Plattformen zur Selbstdarstellung; es ermöglicht damit eine vor Jahrzehnten ungeahnte Bürger-Partizipation und einen aktiven, re‐ 4.10 Bürgerjournalismus 193 <?page no="194"?> daktionsunabhängigen Bürgerjournalismus in sozialen Netzwerken oder Blogs. User können hier Beiträge frei und ungefiltert, ohne redaktionelle Mitwirkung publizieren. Blogger, Influencer & Co. entscheiden selbst über Themen und Inhalte. Für Medien‐ wissenschaftler John Hartley sind im heutigen Internetzeitalter alle Bürger potenzielle Journalisten („Everyone is a journalist“), denn Journalismus sei ein „Menschenrecht“ (Hartley 2009). Diese These teilt die deutsche Rechtsprechung nicht. Nicht geschulte bzw. ausgebil‐ dete Laien, die als Blogger, Influencer oder YouTuber Beiträge publizieren, sind ihr zufolge nur dann „Journalisten“, wenn sie nachhaltig und ernsthaft arbeiten und ein größeres Publikum als ihren Freundes- und Bekanntenkreis erreichen (→ Kap. 2.2.3.). Nur dann gelten für sie die obligatorischen presserechtlichen Regeln, ansonsten die üblichen Paragraphen für Beleidung, üble Nachrede oder Verleumdung, die zu beachten hat, wer seine Meinung öffentlich äußert. Stichwort-| Citizen Journalism Der neue, internetbasierte Bürgerjournalismus, auch Bloggerbzw. YouTuber-Jour‐ nalismus genannt, ist im Prinzip nichts anderes als die Online-Variante des seit den 1970er Jahren bekannten (analogen) Citizen Journalism, der in Großstädten unab‐ hängige Stadtmagazine, Stadtteilzeitungen und Alternativblätter hervorbrachte. Die neuen Bürgerjournalisten 2.0 erreichen, das ist der Unterschied, nur ein wesentlich größeres Publikum (Lichtenstein u.-a. 2021, S.-1103-1122). 4.11 Sonderformen des Journalismus Journalismus lebt; er geht mit der Zeit und passt sich neuen technischen und ge‐ sellschaftlichen Gegebenheiten an, um ein Publikum zu erreichen. Dabei entstehen grundlegende Novationen, aber auch kurzlebige Sonderformen. 4.11.1 New Journalism Der New Journalism („Neuer Journalismus“) kam in den 1960 und 70er Jahren in den USA auf, ihn prägt ein subjektivistischer Schreibstil. Er löste sich von der üblichen nachrichtlichen Praxis, indem er verstärkt auf literarische Stilmittel zurückgriff, sich aber dennoch an Fakten hielt (Bleicher & Pörksen 2004). Inhaltlich wandten sich die Autoren Bereichen wie Popmusik, Drogenszene, Subkultur zu. Der New Journalism wurde ursprünglich von dem US-Journalisten und Schriftsteller Tom Wolfe propagiert (Wolfe 1975). Er hatte seine Karriere als Reporter einer Regionalzeitung in den 1950er Jahren begonnen, war jedoch zunehmend unzufrieden mit der üblichen Art des Berichtens und suchte neue Wege, den Leser zu fesseln. 194 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="195"?> Die ihm nachfolgenden New Journalists verabschiedeten sich von der nüchternen Berichtsform; sie loteten Grenzen zwischen Fakten und Fiktion neu aus (Berning 2011, S. 2). Übrigens, die Bezeichnung New Journalism war bereits damals nicht neu (Damm 2018, S. 9). Der Begriff tauchte erstmals in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts auf, als in den USA die Penny Press ihren Aufschwung erlebte (Park 1960, S.-19). Im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde er zum Synonym für die damals neuartige Yellow Press (Murphy 1974. S. 2). Zurück geht der Begriff auf William T. Stead, Herausgeber der Pall Mall Gazette, einer 1865 gegründeten Londoner Abendzeitung (Haas 2004, S. 43). Stead benutzte ihn 1886 in einem Artikel mit dem Titel „The Future of Journalism“, in dem er einen Journalismus propagierte, der sich stärker nach den „wahren Bedürfnissen der Menschen“ ausrichten und so eine breitere Schicht der Gesellschaft erreichen sollte. Nahezu ein Jahrhundert später, in den sechziger und siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts, erlangte das Label „Neuer Journalismus“ in den USA eine neue Bedeutung. 4.11.2 Narrativer Journalismus (Storytelling) Der Journalismus entwickelte sich seither immer weiter. Anfang der 1980er Jahre kam in den USA das Storytelling auf; der sogenannte narrative Journalismus (Erzähljour‐ nalismus). Er erreichte bald auch Deutschland (Donohew 1982, S. 3-6). Erneut war die Rede von einem „Neuen Journalismus“ (Hohlfeld 2002). Laut Jack Fuller finden sich im heutigen Printjournalismus Techniken wieder, die von New Journalists geprägt wurden (Fuller 1996). Das Storytelling gelangte erst über Umwege in den Journalismus. Das Marketing hatte die Methode zuerst für sich entdeckt und perfektioniert: „Storys“ sollten helfen, den Verkauf von Produkten mit Hilfe von Emotionen zu fördern. Sie sollten Neugier erzeugen, die Fantasie anregen, Kunden in die Erzählung hineinziehen. Bis heute gilt das Prinzip: Bei der Kaufentscheidung zählen nicht nur Qualität oder Preis, den Ausschlag geben kann auch die Geschichte (Story), die bei Kunden mit dem Produkt assoziiert wird. Denn Geschichten verkaufen sich. Auch der Narrativ-Journalist erzählt, kurz gesagt, eine spannende Geschichte, fesselt damit sein Publikum und bettet darin seine Fakten ein. Er beschreibt Geschehnisse aus einer sehr persönlichen, subjektiven Perspektive. Der Autor bindet mit der Story den Leser, lässt ihn teilhaben. Als Basis-Formate nutzt er dabei subjektive Formen wie Feature, Essay, Porträt und ihre Mischformen. Selbst Nachrichten und Berichte können Story-Elemente enthalten und werden so verständlicher und anschaulicher (Lampert u.-a. 2011). 4.11 Sonderformen des Journalismus 195 <?page no="196"?> 4.11.3 Gonzo-Journalismus Der sogenannte Gonzo-Journalismus (engl. gonzo = außergewöhnlich, exzentrisch) ist eine exotische Sonderform des Journalismus, er sprengt die herkömmlichen journalis‐ tischen Standards und ist nicht kompatibel mit vielen „seriösen“ Medien. „Erfunden“ wurde er von dem US-Schriftsteller und Journalisten Hunter S. Thompson (1937-2005) Anfang der 1970er Jahre. Der Gonzo-Journalist will nicht „objektiv“ sein, er stellt sein eigenes Erleben in den Vordergrund und schreibt radikal subjektiv, mit starken Emotionen. Aus Sicht der Gonzo-Journalisten eignet sich der herkömmliche Nachrichtenjour‐ nalismus mit seinem Bemühen um Faktentreue und Ausgewogenheit nicht, um die „Wirklichkeit des Alltags“ adäquat widerzuspiegeln. Gonzo-Journalisten versuchen deshalb, das „Regime der Objektivität“ zu durchbrechen, indem sie sich ihren Themen betont subjektiv annähern (Eberwein 2016, S. 6). Damit machen sie sich angreifbar. Die Gonzo-Methode ist deshalb umstritten - auch weil sie als „mehr literarisches denn journalistisches Format“ in Teilen nicht kompatibel ist mit den Statuten des Deutschen Pressekodex (Hirst 2004). 4.11.4 Ambush-Journalismus Die Interviewtechnik des Ambush Journalism (engl. ambush = Hinterhalt) steht in kei‐ nem journalistischen Lehrbuch. Sie verstößt gegen Regeln des Pressekodex, ist jedoch oft effektiv, wenn es darum geht, an gewisse Informationen zu gelangen, die sonst nicht ausgeplaudert würden (Platter 2016b, S. 10). Der Ambush Journalism entstand Mitte der 1990er Jahre und steht für eine besondere Methode der Berichterstattung. Öffentliche Personen werden unerwartet, „aus dem Hinterhalt“, mit Fragen konfrontiert. Der Ambush-Journalist macht sich diesen Überraschungsmoment zunutze. Er „überfällt“ seine meist bekannten Interview-Partner unvermittelt und vor laufender Kamera mit Fragen, übt psychischen und teilweise physischen Druck aus, indem er den Interview-Partnern „auf die Pelle rückt“ (Platter 2016b, S. 8). Journalisten wenden diese Technik bevorzugt bei Personen an, die sich nicht zu einem Interview bereit erklären. Um psychologischen Druck aufzubauen und Emotionen zu erzeugen, greifen Am‐ bush-Reporter in die rhetorische Trickkiste, indem sie den naiven Laien spielen, ihren Interview-Partner verdeckt beleidigen oder herabwürdigen, in Zweifel ziehen, seine Integrität anzweifeln oder Nebensächlichkeiten aufblasen (Platter 2016b, S.-8). In Deutschland ist der Ambush-Journalismus in seriösen Fernsehsendungen unüb‐ lich; in Satiresendungen wie die ZDF-Heute-Show karikieren proaktive Außenreporter wie Lutz van der Horst oder Fabian Köster den Typus des Ambush-Journalisten. 196 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="197"?> Abb. 4.23: Ambush-Reporter Lutz van der Horst (rechts) interviewt Minister Cem Özdemir bei der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen 2014 in Hamburg. Beispiel-| Ambush-Reporter Horst Schlämmer („knallhart nachjefracht“) Der Comedian Hape Kerkeling schuf mit der Figur des Horst Schlämmer eine parodistische, ambush-typische Journalisten-Figur. Unter dem Motto „Immer janz discht dran und knallhart nachjefracht“ tritt die Kunstfigur als stellvertretender Chefredakteur eines fiktiven Tagblatts auf; bekleidet mit einem grau-beigen Trenchcoat, führt er Interviews auf realen Veranstaltungen durch, wie zum Beispiel zur Bundestagswahl. Um seine Gegenüber zu verunsichern, schüttete sich Kerkeling vor jedem Auftritt als Horst Schlämmer ein Fläschchen „Doornkaat“ über seinen Trenchcoat. 4.12 Qualitätsjournalismus Die Bezeichnung Qualitätsjournalismus ist eine relativ neue Bezeichnung; sie ploppte in den frühen 1990er Jahren auf, als sich eine tiefgreifende Krise der Tageszeitungen abzeichnete. Qualität galt als fortan Gütesiegel und Zukunftsgarant des Markenpro‐ dukts Zeitung (Rager 1993; Bammè 1993; Ruß-Mohl 1994; Schröter 1992). Nach 2014 wurde sie, als Reaktion auf öffentliche „Lügenpresse“-Anfeindungen, zum Schlagwort einer Image-Kampagne der Tagespresse, die sich so gegen diskriminierende 4.12 Qualitätsjournalismus 197 <?page no="198"?> Parolen von Pegida-Demonstranten zur Wehr setzte. Zudem galt es, den Zeitungsjour‐ nalismus gegen die inflationär verbreiteten Gratis-Inhalte im Internet zu verteidigen. Woher stammt die Bezeichnung? Das Schlagwort Qualitätsjournalismus entstammt dem Zeitungsmarketing; es steht für hochwertigen, professionellen Journalismus, der sich durch saubere, gründliche Recherche, Transparenz und Relevanz auszeichnet. „Erfunden“ wurde insofern kein neues journalistisches Genre; es handelt sich eher um eine sprachliche Etikettierung. Das neue „Gütesiegel“ soll journalistische Bezahl‐ produkte als Qualitätswaren mit Markenqualitätsgarantie aufwerten. Der Werbeslogan zielt darauf, bezahlten Journalismus besser verkaufen zu können. Der „Qualitätsstempel“ soll suggerieren, dass Inhalte qualitativ hochwertig sind (Ginter 2015). Als Kriterien für den sogenannten Qualitätsjournalismus gelten … ● Wahrhaftigkeit und Richtigkeit der Inhalte, ● Sorgfalt bei Recherche und Dokumentation, ● Sachlichkeit bei der Berichterstattung, ● Unparteilichkeit im Konfliktfall, ● „Ausgewogenheit“, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit, ● Verständlichkeit, ● strikte Trennung zwischen Berichterstattung und Werbung, ● Aktualität, ● Nutzwert und ● Transparenz (Offenlegung von Quellen, Eingeständnis von Fehlern). Zusammenfassend lässt sich feststellen: Qualitätsjournalismus ist nicht neu; er setzt auf alte journalistische Qualitätsstandards, die ohnehin gelten (Lünenborg 2012, S. 3-8). Der Begriff ist deshalb nicht unumstritten; der Medienökonom Jan Krone bezeichnete Qualitätsjournalismus im Jahr 2010 gar als „Unwort“, das „eine exklusive Leistung verspricht, diese jedoch nur in eingeschränktem Maße und keineswegs exklusiv“ erbringe (Krone 2010). Ginter bezeichnet den „Qualitätsjournalismus“ als „Floskel“ und „Verkaufsargument“ (Ginter 2015). 4.13 Boulevardjournalismus Der Boulevardjournalismus (auch Sensationsjournalismus genannt; engl. Tabloid jour‐ nalism) ist eine Ur-Form des Journalismus; er unterscheidet sich von der „normalen“ Berichterstattung durch eine konsequent kommerzielle Ausrichtung nach jeweiligen Publikumsinteressen. Boulevardjournalisten berichten über das, was zum Einschalten eines Programms bzw. zum Zeitungskauf animiert. Die ersten „Boulevardjournalisten“ waren die Avisenschreiber im 16.-Jahrhundert, die für die „Neuen Zeitungen“ arbeite‐ ten. Zeitungskrämer brachten marktschreierisch die Blätter unters Volk. Deren illustre Aufmachung half ihnen dabei (Greyer 2016, S.-5). 198 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="199"?> Abb. 4.24: Titelblatt des Yellow Kid, die Co‐ mic-Reihe erschien ab 1895 in New York. Die proaktive Absatzmethode an öffentlichen Plätzen war noch bis ins 20. Jahrhun‐ dert in Großstädten wie Berlin üblich; Boulevardzeitungen wie die B.Z. am Mittag wurden auf der Straße verkauft, auf den großstädtischen Boulevards, daher auch die Bezeichnung „Boulevardjournalismus“. Inhaltlich setzten bereits die ersten „Boulevardblätter“ auf Emotionen, die Neugier weckten. „Alles Seltsame und Ungewöhnliche, besonders aus fernen Ländern, regte die Neugierde, die Phantasie, die Wissbegier des damaligen Publikums an: Merkwürdige Naturerscheinungen, Missgeburten, Wunderzeichen, Erdbeben und Wolkenbrüche, Hochwasser und Feuersbrünste, Seuchen, Hexenverfolgungen, Räubereien, Mordfälle und Duelle“ (Groth 1928, S.-580). Eine erste Phase des neuzeitlichen Boulevardjournalismus setzte Mitte des 19. Jahr‐ hunderts in den USA ein. Die „Penny Press“ eroberte den Markt, vollgepackt mit Human interest-Themen für den Preis von einem Penny, wie beispielsweise die 1833 erstmals erschienene New York Sun. Ihre Strategie war, durch das Erreichen weniger gebildete Bevölkerungsschichten den Massenabsatz zu steigern (Örnebring & Jönsson 2004, S.-287). Eine zweite Phase des Boulevardjourna‐ lismus läutete die sogenannte „Yellow Press“ Ende der 1890er Jahre mit ihrem „Yellow Journalism“ ein (der Begriff ist abgeleitet aus dem US-Comic „Yellow Kid“, der zuerst in der New York World und später im New York Journal veröf‐ fentlicht wurde). Die Blätter gehörten den konkurrierenden New Yorker Zei‐ tungsverlegern William Hearst ( Journal) und Joseph Pulitzer (World). Ihre Zei‐ tungen suchten sich durch reißerische Schlagzeilen gegenseitig auszustechen. Die üblichen Themen waren Kriminali‐ tät, Skandale, Sport und Gewalt. In Deutschland etablierte sich der Boulevardjournalismus vergleichsweise spät. Als erste deutsche Straßenver‐ kaufszeitung gilt die 1904 gegründete BZ am Mittag; auch sie traf sofort den Geschmack und den Nerv des Großstadt‐ publikums. Andere Blätter zogen nach, sodass in den 1920er Jahren in Berlin mindestens 16 Boulevardzeitungen, teil‐ weise mit mehreren täglichen Ausgaben, verkauft wurden (Dulinski 2006, S.-25). 4.13 Boulevardjournalismus 199 <?page no="200"?> Die Abschaffung der „Skandalpresse“ durch die Nationalsozialisten stoppte die lukrative Boulevard-Schiene der Tagespresse nur zwischenzeitlich. Denn nach 1945 waren bald wieder acht Boulevardzeitungen am Start, unter ihnen die 1952 gegründete BILD-Zeitung, herausgegeben von Axel Springer (Dulinski 2006, S.-25). Der Boulevard-Journalismus unterscheidet sich von der „normalen“ Berichterstat‐ tung. Um Erfolg zu haben, setzt er auf die Emotionalisierung des Publikums; durch das Erzeugen und Darstellen von Gefühlen entfaltet er „eine magnetische Wirkung, der sich bestimmte Publikumskreise nicht entziehen können“. Weitere charakteristischen Säulen sind Personalisierung, Simplifizierung, Visuali‐ sierung und Skandalisierung (Greyer u. a. 2016, S. 8). Inhaltlich fokussieren sich Boulevard-Blätter auf sogenannte Soft News: Beliebt sind vor allem gängige Human-In‐ terest-Themen wie z. B. Schicksale oder Erlebnisse von Menschen (Personalisierung). Die Personalisierung dient u. a. auch der Simplifizierung bzw. Komplexitätsreduk‐ tion: Nicht die Sache an sich ist das Thema, sondern die Person der Akteure (Greyer u.-a. 2016, S.-9). Ein Schwerpunkt liegt auf „leichten“ Themen wie Sex and Crime, Klatsch und Tratsch, Siege oder Niederlagen (in Politik oder Sport) und Naturkatastrophen. Typisch für den Boulevardjournalismus ist ferner die Simplifizierung von komplexen gesellschaftlichen Vorgängen durch Reduzierung auf den Kern von Informationen und das „Übersetzen“ in eine leicht verständliche Sprache (Alltagssprache). Leser mit formal niedrigem Bildungsgrad sollen so das Gefühl haben, dass sie komplizierte Themen verstehen (Greyer u.-a. 2016, S.-9). Eine weitere Boulevard-Methode ist die Melodramatisierung und Sensationa‐ lisierung, die übersteigerte Darstellung von Ereignissen, um Leseanreize bis zum Optimum zu steigern und darüber hinaus. Ereignisse werden zu „Sensationen“ hoch‐ stilisiert, die im Kern gar keinen sensationellen Charakter haben. Typisch ist weiterhin die optische Darstellung von Ereignissen in Bildern (Bild-Zei‐ tung) oder Grafiken; dazu zählt auch eine besonders bildhafte Sprache (Bruck & Stocker 1996, S.-24). Stichwort-| Sprachstil der Boulevardpresse Auch stilistisch setzt die Boulevardpresse Akzente. Der Schreibstil zeichnet sich durch sprachliche Kreativität und eingängige Wortschöpfungen aus, wie in der Werbesprache bekannt sind, aber auch durch Prägnanz und Sprachwitz, der sich besonders in den Schlagzeilen zeigt (Bruck & Stocker 1996, S.-26). Fazit: Trotz - oder wegen? - ihres Erfolges genießt die Boulevardpresse, oft als „Klatsch‐ presse“ abgetan, vielfach keinen besonders guten Ruf. Dabei wird übersehen, dass Boule‐ vard-Journalisten nicht nur „seichte“ Themen aufgreifen, sondern sich auch mit ernsten politischen Angelegenheiten, wenn auch boulevardesk, auseinandersetzen. Sie bereiten Themen nur anders, mit einfacher Sprache und damit publikumsgerechter auf und 200 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="201"?> erreichen damit Personen, die von sogenannten „Qualitätsmedien“ nicht angesprochen werden. Teile der Bevölkerung werden so überhaupt erst mit aktuellen Geschehnissen konfrontiert und können sich eine Meinung bilden (Greyer 2016, S.-7). 4.14 Roboterjournalismus Unter Roboterjournalismus versteht man den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im journalistischen Arbeitsprozess: die komplette oder partielle Substituierung von menschlichen Tätigkeiten durch Computerprogramme. In der publizistischen Literatur gibt es dafür verschiedene Begriffe wie „Roboterjournalismus“ (Clerwall 2014), „automatischer Journalismus“ (Carlson 2014), „algorithmischer Journalismus“ (Anderson 2013, Dörr 2016), „Datenjournalismus“, „Computerjournalismus“ oder auch, in Kombination mit herkömmlichem Journalismus, „Hybridjournalismus“ und „hybri‐ der Journalismus“ (Clerwall 2014, S.-519-531). Als „Künstliche Intelligenz“ (KI) bezeichnet man die Fähigkeit eines Computer-Sys‐ tems, menschenähnliche Verhaltensweisen nachzuahmen; auch die Tätigkeit von Journalisten eignet sich grundsätzlich hierfür. Tatsächlich sind die recherchierenden und textenden KI-Kollegen längst auch in Redaktionen am Start, ein Beispiel ist die in den 1980er Jahren eingeführte Recht‐ schreibkorrektur in elektronischen Textverarbeitungsprogrammen. Sie optimiert, im Hintergrund aktiv, die Arbeit und senkt die „Fehlerquote“ von Journalisten. Die Korrekturtaste ersetzte damals Zeitungskorrektoren, sie wurde als arbeitsplatzvernich‐ tende KI nie hinterfragt. Das ist bei heutigen KI-Funktionen anders; sie könnten den Journalismus „revolutionieren“. Experten gehen davon aus, dass KI-Tools im Journalismus schon sehr bald weitere originär menschliche Tätigkeiten unterstützen werden, z.-B. bei … ● Recherche & Themenfindung (→ Kap. 5.1.4.), ● Nachrichtenauswahl & Verifikation von externen Inhalten, ● Texterstellung & Schreiben, ● Darstellung und Aufbereitung von Content (Generieren von Überschriften, Leads, Visualisierungen), ● Optimierung der zielgruppenorientierten Distribution (Graßl u.-a. 2022, S.-23). Recherchieren KI-Tools können vor allem bei Recherchen helfen, indem sie in den Tiefen des Internets nach Daten fischen. Der Umgang mit riesigen Datenmengen ist ihre originäre Stärke. Das hat die Auswertung der Panama-Papers gezeigt: Die vertraulichen Unterlagen eines mittelamerikanischen Offshore-Dienstleisters, die ein anonymer Whistleblower einem deutschen Journalisten zugespielt hatte, waren nur mit KI-Werkzeugen zu sichten. Sie analysierten die rund 11,5 Millionen Dokumente (E-Mails, Briefe, Faxnachrichten, Gründungsurkunden, Kreditverträge, Rechnungen und Bankauszüge) und fanden 4.14 Roboterjournalismus 201 <?page no="202"?> Hinweise auf Steuer- und Geldwäschedelikte von Politikern und anderen Prominen‐ ten. Künstliche Intelligenz erledigte den Job. Journalisten erhielten dafür 2017 den Pulitzer-Preis. Aufbereitung von Content Künstliche Intelligenz kann auch Inhalte erzeugen und verändern: KI-Tools sind in der Lage, Bildunterschriften, Überschriften, Teaser und Vorspänne zu generieren oder lange Artikel zu komprimieren, d. h., in wenigen Absätzen zusammenfassen, oder sie in ihrem Komplexitätsgrad verändern, z. B. in „einfache Sprache“ umschreiben oder Stile und Tonalitäten zu modifizieren. Bildgeneratoren können Visualisierungen erzeugen, die Qualität von Bildern verbessern, Farbkorrekturen vornehmen und Elemente modifizieren, entfernen oder hinzufügen. Distribution von Content KI-Kollegen sind auch als Marketing-Assistenten zu gebrauchen. Sie können Inhalte usergerecht zusammenstellen und anbieten. KI weiß, was ein User bevorzugt. Er merkt sich jeden Mausklick, jeden Link-Wechsel und die Verweildauer vor einem Content und kann anhand dieser Daten Inhalte nutzergerecht streamen. Ein stark personalisiertes Angebot ist bereits in sozialen Netzwerken wie Facebook üblich. Jeder User hat seine individuelle Startseite (Diakopolous 2019, S. 29). Durch den kontinuierlichen Gebrauch lernt die App die Interessen des Nutzes, seine Zu- und Abneigungen gegenüber bestimmten Themen, seine Präferenzen bezüglich Publikationen und seinen bevorzugten Stil. Das eröffnet Anbietern usergerechte Distributionswege wie bereits in der zielgruppenorientierten Werbung. Generieren von Texten (Schreiben) Computerprogramme können journalistische Texte generieren. Sie benötigen dafür vor allem den erforderlichen Input (Daten und Fakten) sowie vorgefertigte Textbausteine, die ihnen vorschreiben, wie (in welchem Stil) Texte zu schreiben sind. Dann „rattern“ die hirnlosen Schreib-Maschinen los - und präsentieren algorithmisch generierte Texte, die tatsächlich „journalistisch“ wirken (Reichelt 2017, S.-16). Hintergrund-| Wie Roboter Texte generieren Die lernfähigen Sprachmodelle nutzen das sogenannte Deep Learning, um men‐ schenähnlichen Text zu erzeugen. Deep Learning basiert auf der Verwendung mehrschichtiger (= tiefer) neuronaler Netzwerke, die komplexe Entscheidungs‐ strukturen des menschlichen Gehirns simulieren. Doch vor dem Output steht der Input. Bevor ein KI-Tool schreibt, muss es von einem biologischen Coach trainiert werden. KI-Tools benötigen einen Ausgangs‐ text: eine Art Aufforderung (engl. prompt), den angefangenen Text zu vollenden 202 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="203"?> und unter logischen Gesichtspunkten, um vorgegebene Fakten herum, einen Beitrag zu bauen. Die Software „saugt“ dafür den verfügbaren Input auf - und spuckt, nachdem die Datenmenge verdaut ist, eine faktenbasierte Geschichte aus, die einen journalistischen Beitrag simuliert und teils täuschend echt wirkt: als stamme sie aus der Feder eines menschlichen Kollegen. Ertüchtigt mit Textbausteinen, können die elektronischen Schreibknechte Ein‐ fach-Texte generieren, scheitern jedoch an komplexeren, vor allem subjektiv gefärbten Formaten wie z. B. Reportagen oder Leitartikeln. Aus Datenkolonnen (Namen, Orte, Ranking, Statistiken) zimmert sich das Programm einen Plot zu‐ recht. Mit nur wenigen Stichworten ist ein modernes KI-System in der Lage, einen beliebig langen, stringenten Text zu generieren, der sich in seiner Darstellungs- und Erzählweise kaum von der eines Menschen unterscheidet (Thaesler-Kor‐ donouri u.a 2024). Welche Formulierungen dabei in welchem Zusammenhang verwendet werden, definiert vorab ein menschlicher Redakteur. Dass Computer Geschichten schreiben, ist nicht neu. Mit der Software „Tale-Spin“, entwickelt von James R. Meehan, lag 1977 zum ersten Mal ein Werkzeug vor, um digitale Texte automatisch zu generieren (Meehan 1976). Abb. 4.25: Schreibroboter können schon jetzt einfache Texte schreiben (ai-generierte Grafik). 4.14 Roboterjournalismus 203 <?page no="204"?> Rund 50 Jahre später sind künstlich-intelligente „Journalisten“ im Redaktionsalltag angekommen, stehen aber noch unter strenger Aufsicht, da sie ihre Bewährungsprobe vielfach noch nicht bestanden haben. Sie recherchieren und formulieren diskret im Hintergrund, in menschlichen Hirnen unzugänglichen digitalen Welten, fassen digitale Inhalte in keywordoptimierten Teasern zusammen, erstellen Überschriften und Bildunterschriften, formulieren Fremdtexte usergerecht um. Erkennbar werden sie oft nur durch entsprechende Vermerke am Textende eines Beitrags oder einer Bildunterschrift („ai-generiert“). Als Datenspezialisten sind KI-Kollegen prädestiniert für einfache, datenbasierte Texte: beispielsweise im Zusammenhang mit der Auswertung von Jahresstatistiken und Etats, die sie nach Zahlen durchforsten und in faktenbasierte „Storys“ verpacken können. Weitere Einsatzgebiete sind u. a. Polizeimeldungen, Veranstaltungsankündigungen oder einfache Sportberichte (→ Kap. 8.6.8). Gespickt mit Daten über Mannschaftsauf‐ stellungen, eingewechselte Auswechselspieler, Torschützen, Abseitspositionen, Gelbe und Rote Karten, Zuschauerzahlen und so weiter, erzeugen die Schreib-Roboter Spielberichte, in die sie Zitate von Spielern oder Trainern als Sprechblasen einarbeiten können (Langer 2012). Fehler Dass die lernfähigen Roboter bald vermehrt als Artikelschreiber in Erscheinung treten, begegnet Zweifeln. Denn im Eifer des Gefechts unterlaufen auch KI-Journalisten Feh‐ ler. In der Literatur beschrieben werden „Halluzinationen“: geisterhaft auftauchende, jedoch erfundene, wenn auch echt und überzeugend formulierte Aussagen oder Zitate, die nicht belegbar sind ( Ji u.a.2023). Was veranlasst KI dazu? Forscher führen als Grund Datenlücken in den Computerhirnen an. Selbst KI-Tools können nie ein vollständiges Wissen der Welt besitzen, sie neigen deshalb dazu, fehlendes Wissen zu interpolieren und zu konfabulieren, um, ihrem Auftrag entsprechend, dennoch ein gewünschtes Ergebnis präsentieren zu können. Mit anderen Worten: Sie versuchen, selbst für sie unlösbare Aufgabenstellungen kreativ zu lösen. Künstlich-intelligente Computerhirne können auch nicht „zwischen den Zeilen“ lesen; Sachverhalte, die nicht eindeutig sind (und sich nicht mit 1 oder 0 darstellen lassen), machen für sie keinen Sinn; ihr Inhalt erschließt sich ihnen nicht. Studie-| KI-Texte haben Defizite bei Wortwahl und Verständlichkeit Vergleiche mit herkömmlich verfassten Beiträgen zeigen zudem eine weitere Schwäche von KI-generierten Texten: eine geringere Verständlichkeit als bei menschlich erzeugten Texten. Das belegen Studien. Obwohl die KI-generierten Ar‐ tikel vor der Veröffentlichung von Journalisten redigiert worden waren, erreichten sie nicht das gewünschte Niveau. Leser beanstandeten u. a. die Wortwahl und 204 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="205"?> eine „unpassende, komplizierte oder unübliche Sprache“ (Thaesler-Kordonouri u. a. 2024). Sprachlich ausgefeilten Qualitäts-Journalismus beherrschen die KI-Kollegen, so gesehen, (noch) nicht. Sie gießen Zahlen in Worte (Müller-Brehm 2021). Die „Handschrift“ des Computers ist erkennbar (Clerwall 2014). Soziale Defizite Darüber hinaus haben KI-Kollegen ein weiteres Handicap. Ihnen fehlt es an Empathie und sozialer Kompetenz bei sensiblen Themen. Ihrer binären Logik folgend, arbeiten Algorithmen „taktlos“ (Zweig 2019); nichts spräche aus ihrer Sicht beispielsweise dagegen, bestehende Vorurteile zu befeuern, wenn sie mit entsprechenden, konkret belegbaren Meinungen gefüttert werden, die für sie als vorgegebenes Faktum nicht zu hinterfragen sind. Schreibroboter sind darauf gedrillt, synthetische, aus Zahlen und Fakten zusam‐ mengezimmerte Texte zu fabrizieren, ohne sich darüber „Gedanken“ zu machen und ohne eine Vorstellung von Wirkung und Folgen. Der „Sinn“ ihrer Tätigkeit, die gesellschaftliche Bedeutung und besondere Verantwortung, erschließen sich ihnen nicht. Sie haben keine Vorstellung über die komplexen Zusammenhänge, die sich an ihre Arbeit knüpfen (Gruber 2022; Diakopolus 2019, S.-29). Fazit Roboterjournalisten sind vor allem eines: rund um die Uhr verfügbare Assistenten, die zuverlässig ihre Routinen verrichten, sofern sie entsprechend instruiert wurden. Sie sind jedoch keine Alleskönner - und vor allem keine „Journalisten“, da sie verständli‐ cherweise weder ein Berufsverständnis noch ein Verantwortungsgefühl besitzen. Sie kennen keine etisch-moralischen Prinzipien, die sie leiten könnten. Wie sollten sie diese verinnerlichen? Journalismus ist alles andere als ein Raum für Künstliche Intelligenz. Zu mehrdi‐ mensional und vielschichtig, zu wenig standardisierbar ist die Tätigkeit im Vergleich zu Jobs, in denen ein Abarbeiten nach Zahlen und Fakten, nach einem vorgegebenen Schema möglich ist. Journalisten arbeiten anders. Ihr Denk- und Arbeitsprozess ist für Computerhirne nicht nachvollziehbar. Ihnen fehlt die menschliche Intuition, das Bauchgefühl. Jour‐ nalisten entscheiden heute so, morgen anders. Was heute noch relevant erscheint, kann schon morgen „Schnee von gestern“ sein. Wie aber soll einem Computer der Unterschied beigebracht werden? Er muss immer dort scheitern, wo Meinungen und Sachverhalte uneindeutig sind, diskutabel und interpretierbar und journalistisches Gespür erfordern (Diakopolous 2019, S.-14). Computer funktionieren zudem nur dann einwandfrei, wenn ihr Input logisch erscheint, nicht in sich widersprüchlich. Ansonsten schwirrt ihnen das Hirn. Teilen sich 4.14 Roboterjournalismus 205 <?page no="206"?> die Meinungen, wird sich KI unweigerlich der Mehrheitsmeinung anschließen, ihrer Logik entsprechend. Die Meinungen von Minderheiten werden so ausgeblendet. Damit werden KI-Kollegen ihrer journalistischen Verantwortung nicht gerecht. Sie sind per se nicht dazu fähig, Kritik und Kontrolle auszuüben, die Interessen „schwacher“ Bevölkerungsschichten zu identifizieren und entsprechend zu artikulieren. So gesehen, bleiben KI-Kollegen immer nur Assistenten, die nie in der Lage sein werden, humane Kollegen vollständig zu substituieren, ebenso wenig können sie keine presserechtliche → Verantwortung übernehmen. Humane Kollegen müssen ihren Output im Auge behalten (Gruber 2022; Graßl u.-a. 2022). Rechtliches | Gesetz zur Kennzeichnung von KI Lebensmittelhersteller haben ihre bewährten Rezepturen. Welche Zutaten sie verwenden, müssen sie deklarieren - nicht aber, wie sie ein Brötchen herstellen, eine Wurst oder eine Suppe. Wurde ein Wurstbrät oder ein Teig mit der Hand geknetet? Oder von einer Knetmaschine? Das Verbraucherrecht macht hier keinen Unterschied. Etwas anderes gilt für Medientexte, bei denen künstliche Intelligenz federführend war. KI-generierte Texte (auch Bilder und Illustrationen) müssen ab August 2026 erkennbar als solche deklariert werden. Das „Gesetz zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“ sieht das vor, basierend auf dem Artificial Intelligence Act (AI Act) der EU vom 21. Mai 2024. Das Gesetz gilt auch für Medieninhalte. Artikel 50 sieht hier eine Transparenzverpflichtung vor. Darin heißt es in Abs. 4: „Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künst‐ lich erzeugt oder manipuliert wurden.“ „Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.“ Mit anderen Worten: KI-generierte Inhalte, die den Eindruck erwecken, sie seien von einem Menschen verfasst worden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht - jedoch nur, wenn sie öffentlich sind, d. h., die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Möglich ist ein Hinweis in Textform durch einen klar formulierten Hinweissatz wie z. B. „Hinweis: Dieser Text wurde mit KI generiert.“ Ausblick Welche Rolle KI-Journalisten künftig spielen werden, ist nicht abzusehen. Ein Faktor ist die Akzeptanz des Publikums. Der Leser müsste akzeptieren, dass es in „seiner“ Zeitung 206 4 Typologie des Journalismus - Grundformen und Arten der Berichterstattung <?page no="207"?> künftig Journalismus simulierende Inhalte gibt, die nicht von Menschenhand getippt sind. Zeitungsunternehmen bieten sich hier Möglichkeiten, ihren publizistischen Sektor neu zu strukturieren, Arbeitsabläufe umzuschichten. Was das bedeutet, ist noch unklar. Es besteht die Gefahr, dass die Roboter humane Arbeit vernichten (Fanta 2018). Die Frage wird sein, ob Unternehmen das wirtschaftliche Potenzial von KI höher bewerten als die publizistische Qualität ihrer Produkte (Reichelt 2017). Literatur Adrians, Frauke: Journalismus und Journalisten im frühen 17.-Jahrhundert. In: Medien & Zeit 2/ 2011, S.-26-34 Altmeppen, Klaus-Dieter: Anwaltschaftlicher Journalismus. In: Heesen, Jessica (Hrsg.): Hand‐ buch Medien- und Informationsethik. 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Die Themensuche ist die erste Phase beim Entstehen eines journalistischen Beitrags. Sie gehört zu den Schlüsselqualifikationen von Journalisten und verlangt ein nachrichtli‐ ches Gespür (Scheiter 2009; Haarkötter 2015, S.-67). Das „Thema des Tages“ wird einem Journalisten in der Regel nicht vorgegeben, wie bei einem Schulaufsatz. Der Autor selbst bestimmt das Thema (Hooffacker & Meier 2017, S. 35-51) - und hat die Wahl. Denn im Alltag bieten sich Journalisten die unterschiedlichsten Themen an. Und die besten von ihnen liegen sprichwörtlich „auf der Straße“ (wo bekanntermaßen auch das Geld liegt). Sie warten nur darauf, von einem Journalisten, der die Augen aufhält, entdeckt zu werden. Ein guter Journalist sondiert permanent seine Umwelt, wie ein Seismograph re‐ gistriert er Veränderungen. Was ist neu, was ist originell? Was ist es wert, erzählt zu werden? Themen sollen den Nerv des Publikums treffen und andere Themen ausstechen. Deshalb ist es für Journalis‐ ten wichtig, zielsicher die „richtigen“ Themen herauszufiltern. Dafür haben Journalisten einen The‐ men-Pool, der mit Soll-, Kann- und Muss-Themen (→ Kap. 5.1.1) gefüllt ist. Er muss permanent nachgefüllt werden. Das Mittel dazu ist die Themenrecherche. 5.1.1 Muss-, Soll- und Kann-Themen Themen fallen in der Regel nicht vom Himmel - oder manchmal doch, und dann handelt es sich meist um ein Unglück: wenn z. B. ein Blitz einschlägt oder ein Passagierflugzeug abstürzt. In solchen Fällen gibt das Ereignis das Thema vor. Das Publikumsinteresse an dem Geschehnis - ob Unglück, Naturkatastrophe oder auch Firmenpleite, Rücktritt eines Politikers, Tod eines Prominenten - ist derart überragend, dass Journalisten bzw. <?page no="220"?> Redaktionen an dem Thema nicht vorbeigehen können. Ihr Auswahlermessen, um es im Juristendeutsch zu sagen, tendiert gegen Null. Es handelt sich um ein sogenanntes Muss-Thema, das in der Regel Nachfolgethemen nach sich zieht. Hintergründe wollen aufgearbeitet, Experten befragt werden. Zu den Muss-Themen gehören auch Veranstaltungen und Ereignisse mit größerer öffentlicher Wahrnehmung, beispielsweise Wahlen oder Großveranstaltungen wie Messen oder Volksfeste. Die Teilnehmerzahl entscheidet, nicht jedes mäßig besuchte Schützenfest drängt in die Schlagzeilen, außer es geschieht hier etwas Außergewöhn‐ liches (z. B. Randale beim Zeltfest); dann kann praktisch aus jedem Schützenfest ein Muss-Thema entspringen. Soll-Thema Außergewöhnliche Vorgänge und Ereignisse Kriege und Naturkatastrophen drängten sich Journalisten auf, als es noch keinen investigativen Journalismus gab. Der wurde erst im 19. Jahrhundert „erfunden“. Doch schon immer waren es auch Kaiser, Könige und Fürsten, später auch Behörden, Parteien, Vereine und Unternehmen, die der Presse „ihre“ Themen andienten und die sie in ihrem Sinne publiziert sehen wollten. Diese fremdgenerierten Themen gibt es bis heute; sie gehören zur Kategorie der sogenannten Soll-Themen: Themen, über die Journalisten berichten sollen, auch wenn sie selbst das Thema gar nicht aufgreifen möchten. Studie-| Bedeutung der Themenvorschläge für Journalisten Nach einer Studie erhalten 63 Prozent der deutschen Journalisten bis 50 Themen‐ vorschläge pro Woche, der Rest mehr. Dabei finden 82 Prozent, dass nur bis zu einem Viertel dieser Themenvorschläge überhaupt relevant für sie oder das Medium sei. 37 Prozent der befragten Journalisten halten Pressemitteilungen für die wichtigste Ideenquelle, 20 Prozent Gespräche mit Branchenexperten (Mayer, Boris: Cision-Umfrage: State of Media Report 2023. Pressemitteilung vom 7. Nov 2023). Kann-Thema Die mit Abstand größte Kategorie ist die der Kann-Themen: Storys, deren Gewichtung diskutabel ist und deren Bewertung darüber entscheidet, ob bzw. wie das Thema aufgegriffen wird. Dabei spielt auch das jeweilige Reichweitenpotenzial eine Rolle. Denn Medienbeiträge wollen schließlich gesehen, gehört oder gelesen werden. 5.1.2 Agenda Setting Journalisten kreieren nahezu täglich Themen und liefern ihrem Publikum damit Stoff für Alltagsgespräche, die für Menschen eine wichtige soziale Funktion haben. Sie 220 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="221"?> haben das Bedürfnis, über sich und ihre veränderliche Umwelt zu sprechen und ihre Meinungen und Informationen auszutauschen, um sich zu vergewissern (Maslow 1943, S. 370-396). Der Journalist gibt Themen vor. Er hat damit zwar keinen großen Einfluss auf das, was das Publikum meint und denkt, aber darauf, worüber es sich überhaupt Gedanken macht (McCombs & Shaw 1972, S. 176-187). Man nennt dieses Phänomen Agenda Setting oder auch Thematisierungsfunktion (Maurer 2017). Im Umkehrschluss funktioniert die Theorie so: Indem bestimmte Themen ausgeblendet werden, finden sie in der tagesaktuellen Diskussion der Menschen kaum statt. Bereits die alten Athener diskutierten Themen öffentlich in ihrer Agora, dem ersten „Einkaufszentrum“ der Welt, die alten Römer in ihrem Forum Romanum. Bei uns kam der Begriff „Thema“ im 15.-Jahrhundert im heutigen Sinne auf; er geht zurück auf das altgriechische théma (= Behauptung, Ausspruch, aufgestellter Satz; Kluge 2001, S. 915). Dass Journalisten Themen vorgeben, fördert den öffentlichen Diskurs, weil Men‐ schen sich bei vorgegeben Themen sicherer fühlen, sich auf Diskussionen einzulassen und mit ihrer persönlichen Meinung zu „outen“. Nach der Theorie der Schweigespi‐ rale (Noelle-Neumann 1980) hängt die Bereitschaft vieler Menschen, sich öffentlich zu ihrer Meinung zu bekennen, von ihrer Einschätzung des jeweiligen Meinungsklimas ab. Widerspricht die eigene Meinung der als vorherrschend betrachteten Meinung, so gibt es Hemmungen, sie zu äußern; daher das Bild der Spirale (Noelle-Neumann 1980, S. II). 5.1.3 Welche Themen-Quellen gibt es? Themen entspringen nur zum Teil der Ideenwelt des Journalisten. Die meisten er‐ schließen sich durch das Auswerten und Nachrecherchieren von mündlichen oder schriftlichen Hinweisen physischer und nicht-physischer Art (z. B. Gespräche mit Experten, Pressemitteilungen, anonyme Telefonanrufe), die als Basis-Information eines Beitrags an Journalisten herangetragen werden und durch eine vorgeschaltete Quel‐ len-Recherche auf ihre Verwertbarkeit zu prüfen sind (Schnedler 2009). Lancierte Darstellungen und Behauptungen können durch Eigeninteressen des Hinweisgebers verzerrt sein. Problematisch ist, wenn eine Information offensichtlich stimmt, sie jedoch rechtswidrig erlangt wurde und als Quelle nicht uneingeschränkt verwertbar ist (→ Kap. 5.2). Aus diesen Gründen sind Basis-Informationen vorab kritisch zu hinterfragen, bevor ein Journalist sich auf ein Thema festlegt und mit der eigentlichen Fakten-Recherche (→ Kap. 5.2) beginnt. 5.1.3.1 Primärquellen - Beteiligte, Augenzeugen & Co Primäre Quellen sind Auskünfte und Hinweise aus erster Hand, z. B. von Augen‐ zeugen, Beteiligten eines Geschehens, Teilnehmern einer Veranstaltung, auskunftsbe‐ rechtigten Unternehmens-, Partei oder Behördensprechern oder aber Angaben einer 5.1 Erster Schritt | So findet ein Journalist seine Story 221 <?page no="222"?> Person, die über sich selbst, ihre Erlebnisse oder ihr Schicksal berichtet (z. B. ein Pro‐ minenter, der aus seinem Leben erzählt, ein Lottogewinner oder ein Weltenbummler). Original-Dokumente, Film- oder Fotoaufnahmen gehören ebenfalls zur Kategorie dieser Premium-Quellen des Journalismus. Sie sind grundsätzlich direkt, ohne eine Gegenrecherche verwertbar, solange es keine offenkundigen Hinweise gibt, die dagegensprechen. Der Inhalt von Primärquellen ist originär, unvermittelt und nicht verfälscht oder „verunreinigt“ durch Übermittlungsfehler nach dem Stille-Post-Effekt, bezeichnet nach dem beliebten Kinderspiel: Nachrichten, die auf Umwegen einen Empfänger erreichen, sind am Ende meist nicht mehr identisch mit der Ursprungsversion, teilweise verfälscht und so entstellt, dass sie gar nicht ankommt. An jeder Schnittstelle entstehen Informa‐ tionsverluste. So konnte nachgewiesen werden, dass z. B. in einem Unternehmen bei der Weitergabe von Nachrichten über fünf Abteilungen hinweg nur noch 20 Prozent der Ausgangsinformationen ankommen (Hinterhuber 1993, S.-107). Primäre Quellen sind ohne Weiteres zitierbar und besitzen damit einen hohen Informationswert. Pressegespräche Primäre, ohne Gegenrecherche verwertbare Informationen erteilen Behörden, Orga‐ nisationen und Unternehmen regelmäßig im Rahmen von halböffentlichen Pressege‐ sprächen, die oft auch aus besonderen Anlässen stattfinden und Journalisten die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen - und Antworten zu erhalten. Gesprächspartner sind auf der anderen Seite des Tisches meist verantwortliche Mitarbeiter einer Behörde oder eines Unternehmens. Sie stellen sich den Fragen der Journalisten, geben auf Wunsch auch Interviews. Pressemitteilungen Ein zuverlässiger Ideen-Input für Journalisten sind Pressemitteilungen von Behörden, Organisationen und Unternehmen, die Informationen aus erster Hand liefern. Es handelt sich dabei zumeist um Pressetexte in eigener Sache, die aber dem Wahrheits‐ gebot des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR) unterliegen, dem Organ der freiwilligen Selbstkontrolle in der PR-Branche, und „keine falschen und irreführenden Informationen“ enthalten dürfen. Drucksachen der Verwaltung Alle Vorlagen, die im Bundestag, im Landtag oder in Stadt- und Gemeinderäten öffentlich verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von Fraktionen, Beschlussempfehlungen, Sitzungsberichte aus den Ausschüssen, Än‐ derungs- und Entschließungsanträge, Anfragen aus der Politik sowie Berichte und Mitteilungen. Die Drucksachen werden der Öffentlichkeit und damit der Presse durch Veröffentlichung zugänglich gemacht und sind solide Quellen aus erster Hand. 222 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="223"?> Öffentliche Veranstaltungen Eine weitere Möglichkeit, Informationen aus erster Hand zu erhalten, ist der Besuch von Fachmessen und Verkaufsausstellungen. Vereine, Verbände und Organisationen präsentieren sich zudem gern in der Öffentlichkeit, um über sich und ihre Arbeit zu informieren. Auf Fachmessen trifft der Journalist auskunftsfreudige Experten, die gern über Neuerungen in ihrem Unternehmen oder ihrer Branche informieren (Hallmann 2013, S.-33; Schultz 2019). Ein anderer Ort zur Themenfindung sind öffentliche Veranstaltungen wie Frühjahrs‐ messen, Volks- oder Schützenfeste, zu denen gern auch Honoratioren eingeladen werden: die „Elite“ einer Stadt (z. B. Politiker, Bürgermeister). Sie sind eine Bühne für den Austausch von Informationen. Social-Media-Posts Personen des öffentlichen Lebens (Schauspieler, Politiker, Sportler, TV-Stars) schreiben keine Pressemitteilungen; sie posten, bevorzugt auf Blogs, aber auch bei X, Instagram und Facebook, in eigener Sache - und um im Gespräch zu bleiben - über ihre gegenwärtigen Befindlichkeiten, über Veränderungen im Beziehungsstatus oder das Ableben von Haustieren usw. und liefern damit der Presse Updates aus ihrem Privat- und Liebesleben - zitierfähig und ohne Gegenrecherche publizierbar, mit frei verfüg‐ barem Fotomaterial. Für Boulevard- Journalisten sind Human-touch-Posts verlässliche Klickzahlen-Generatoren. Social Listening Tools wie die Meltwater Social Listening Suite helfen ihnen beim Durchstöbern der Accounts, Social-Media-Monitoring genannt. Sie machen Journalisten „in der Welt der sozialen Medien zur allgegenwärtigen Fliege an der Wand“ (Becker 2024). 5.1.3.2 Sekundäre Quellen - Informanten & Whistleblower Sekundäre Quellen liefern Informationen aus zweiter Hand; oft handelt es sich da‐ bei um → inoffizielle Informanten: um nicht auskunftsberechtigte Mitarbeiter von Behörden oder Unternehmen, die Zugang zu sensiblen Primärinformationen und ein Interesse an deren Verbreitung haben. Ihr soziales Verantwortungsgefühl gebietet es ihnen, ihr Wissen auch ohne Kenntnis bzw. Erlaubnis ihres Arbeitgebers publik zu machen bzw. Informationen mit anderen Personen, mit interessierten Kreisen wie Interessengruppen oder Journalisten zu teilen (Hermann 2023). Whistleblower Personen, die auf eigene Faust und eigenes Risiko interne Informationen aus Unter‐ nehmen und Ämtern preisgeben, werden als „Whistleblower“ bezeichnet (engl. to blow the whistle = auffliegen lassen, stoppen, verpfeifen, ursprünglich: in die Pfeife blasen). Sie lassen sich meist von ihrem moralischen Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft leiten. Ihnen ist es wichtig, Transparenz zu erzeugen, auf die Gefahr hin, 5.1 Erster Schritt | So findet ein Journalist seine Story 223 <?page no="224"?> dass sie als „Nestbeschmutzer“ enttarnt, innerbetrieblich geächtet und arbeitsrechtlich sanktioniert werden (Mascolo 2023; Hans 2017). Ihnen ist bewusst, dass die von ihnen preisgegebenen Informationen Arbeitgeber bzw. Kollegen schädigen können, bis hin zur Entlassung von leitenden Mitarbeitern. Und manchmal kann gerade darin auch der beabsichtigte Zweck der Veröffentlichung bestehen. So gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, bei denen Regierungen oder Regierungschefs aufgrund solcher Indiskretionen zurücktreten mussten, wie z. B. bei der Watergate-Affäre in den USA, als ein ehemaliger US-Verteidigungsbeamter 1971 die streng geheimen „Pentagon Papers“, eine Studie über die US-Intervention in Vietnam, an die „New York Times“ und andere Zeitungen weitergab. Hintergrund-| Der erste „Whistleblower“ (1929) In Deutschland gab der Journalist Carl von Ossietzky (1889-1938) in einem 1929 unter dem Titel „Windiges aus der Deutschen Luftfahrt“ erschienenen Artikel erstmals einem „Whistleblower“ eine Bühne; verfasst war der Beitrag eines deutschen Flugzeugexperten namens Walter Kreiser. Er enthüllte darin den im Versailler Vertrag verbotenen Aufbau einer deutschen Luftwaffe. 1931 wurde Carl von Ossietzky wegen Spionage verurteilt (Prantl 2023; Bommarius 2019; Dörr & Diersch 2017). Hinweisgeberschutzgesetz Im Juli 2023 trat in Deutschland das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es will die „Offenlegung“ von internen Missständen und Rechtsverstößen fördern und schützt Hinweisgeber in Betrieben und Behörden. Sie sollen ihr Anliegen einer externen Meldestelle vortragen, dürfen sich nach dem Gesetz (§ 32) unter bestimmten Voraussetzungen aber auch an die Öffentlichkeit (Presse) wenden (Siemes 2023; Gurman & Mistry 2023). Politiker Neben Mitarbeitern haben in besonderen Fällen auch externe Personen Zugriff auf geschützte Primärquellen: z. B. Steuerprüfer, Anwälte, Behördenmitarbeiter, aber auch Politiker, wenn sie nichtöffentlich über vertrauliche Angelegenheiten von Personen oder Privatunternehmen zu befinden haben (z. B. Personalentscheidungen, Auftrags‐ vergaben) und dazu Informationen erhalten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Während Anwälte und Beamte in der Regel von ihrer beruflichen Verschwie‐ genheitspflicht Gebrauch machen, da mögliche Vorteile etwaiger Indiskretionen in keinem Verhältnis zu drohenden Nachteilen stünden, haben manche Politiker andere Intentionen. Sie denken pragmatischer, wägen ab - und stecken brisante Informationen an interessierte Kreise durch: an politische Interessengruppen - und oft auch direkt an die Presse. 224 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="225"?> Stichwort-| Verschwiegenheitspflicht von Politikern Je größer ein Gremium ist, desto überschaubarer ist die Gefahr für „undichte Stellen“, als Leck identifiziert zu werden. Abgeordnete von Gemeinde-, Land- und Bundesparlamenten unterliegen jedoch grundsätzlich der sogenannten Verschwie‐ genheitspflicht, geregelt u. a. in § 44d des Abgeordnetengesetzes des Deutschen Bundestages. Danach dürfen Abgeordnete, auch nach Beendigung ihres Mandats, keine „Aussagen oder Erklärungen abgeben über Angelegenheiten, die … der Verschwiegenheit unterliegen“. Daran halten sich Abgeordnete im Normalfall. Die Verschwiegenheitspflicht konkurriert in der Praxis mit dem Zeugnisverweige‐ rungsrecht der Presse (§ 53 Abs. 1 StPO; BVerfGE 20, 162). Journalisten müssen ihre Informanten schützen, dürfen sogar deren Identität nicht preisgeben, wenn das der Deal war. „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungs‐ recht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis“, heißt es in Ziffer 5 („Berufsgeheimnis“) des Pressekodex. Und weiter: „Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.“ Das öffnet Journalisten die Tür zu vertraulichen Informationen - und animiert Politiker, proaktiv tätig zu werden, um dem politischen Gegner zu schaden und/ oder sich selbst Vorteile zu verschaffen. Üblich ist ein regelrechtes „Tauschgeschäft“ mit der Presse. Politiker liefern Exklusivmaterial - und sammeln damit bei Journalisten Pluspunkte, die sich für sie einmal auszahlen könnten. 5.1.3.3 Tertiäre Quellen - Alltagsgespräche & Internet-Posts Tertiäre Quellen sind Quellen „aus dritter Hand“; sie liefern Hinweise, die bereits einen gewissen Informationsweg zurückgelegt haben und ob ihres Wahrheitsgehalts zweifelhaft sein können. Sie sind deshalb nur bedingt verwertbar und vor einer Ver‐ öffentlichung mit Primärbzw. Sekundärquellen abzugleichen. Ist das nicht möglich, sind tertiäre Quellen nur im Ausnahmefall zitierbar. Das gilt z. B. für Medienberichte in Zeitungen oder für Fernsehbeiträge. Die Tatsache, dass diese Beiträge von anderen Journalisten recherchiert wurden, entbindet Autoren nicht von ihrer eigenen Recher‐ chepflicht. Tertiäre Quellen sind häufig auch Beiträge unbekannter Autoren in Online-En‐ zyklopädien wie Wikipedia, in Blogs oder in sozialen Medien wie Facebook, Instagram & Co. (Haarkötter 2015, S. 193): Behauptungen, Darstellungen, ergänzt mit Beleg- und Bildmaterial (Schultz 2019). Hinzu kommen Darstellungen z. B. in Nachschlagewerken wie Lexika und Enzyklopädien, Wörterbüchern, Handbüchern, Kompendien oder Katalogen (Althaus 2012). Tertiäre Quellen sind für Journalisten eher ein Hilfsmittel, um sich einen Überblick zu verschaffen. Es verstößt gegen die Sorgfaltspflicht, allein auf Basis solcher Quellen zu berichten, selbst wenn die Quelle genannt wird. Dies entbindet den Journalisten 5.1 Erster Schritt | So findet ein Journalist seine Story 225 <?page no="226"?> nicht von seiner Pflicht, so lange weiter zu bohren, bis er auf eine Originalquelle stößt und diese zum Sprudeln bringt. Anders verhält es sich mit Hinweisen von bekannten Personen „aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen“, die sich bereits als seriöse Quelle erwiesen haben. „Gut unterrichtete“ Hinweisgeber sind in der Regel gut sozialisiert und verfügen über ein verzweigtes, gut funktionierendes Netzwerk von Freunden und Bekannten. Gut unterrichtet sind daneben oft auch Personen, die beruflich mit vielen Menschen Kontakt haben, wie klassischerweise z. B. Friseure, Zeitungsausträger oder Briefträger. Sie sind prädestiniert als tertiäre Quellen. 5.1.3.4 Illegale Quellen Spannendste Exklusiv-Informationen befinden sich häufig gerade in nicht frei zu‐ gänglichen Quellen: in verschlossenen Aktenschränkten oder verschlüsselten Compu‐ ter-Dateien, von deren Existenz Journalisten oftmals noch nicht einmal etwas ahnen. Wie aber gelangen sie dennoch an diese Informationen? Der übliche Rechercheweg ist ihnen versperrt; Unternehmen beispielsweise müssen Journalisten noch nicht einmal Fragen beantworten oder Stellungnahmen abgeben. Sie können auch schweigen. Eine Auskunftspflicht wie z.-B. gegenüber Behörden besteht nicht. Andere Möglichkeiten sind strafbar - wie das „Hacken“ fremder Computer, um geheime Daten und Dokumente herunterzuladen, das Abhören (Verwanzen) von Personen oder das Einschleichen z. B. in Unternehmen, um heimlich Informationen zu sammeln; es verletzt Persönlichkeitsrechte bzw. die Rechte von Unternehmen. Das das gilt auch für investigative Journalisten (BVerfG NJW 1984, S.-1744 - Wallraff-Urteil). Und dennoch gelangen sensible Geheiminformationen immer wieder an die Öffent‐ lichkeit, weil Dritte diese Informationen auf unlautere Weise beschaffen und der Presse zuspielen bzw. zum „Ankauf “ anbieten. Auch das ist strafbar. Eine andere Frage ist, ob Journalisten rechtswidrig beschaffte Informationen wie z. B. Akten, Dokumente, Ton- oder Filmaufnahmen verwerten dürfen, die ihnen von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden und von öffentlichem Interesse sind. Nach Paragraph 202d StGB („Da‐ tenhehlerei“) kann sich strafbar machen, „wer Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, … verbreitet“; eine Ausnahme gilt, wenn die Verbreitung „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten“ dient (Abs. 3). Das gilt vor allem auch für investigative Journalisten. Urteil-| Aufnahmen aus dem Hühnerstall In einem Fall, in dem es um ungenehmigte und später im Fernsehen gesendete Film‐ aufnahmen in einem Bio-Hühnerstall ging, hat dazu der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt: Das öffentliche Informationsinteresse rechtfertigt die Veröffentlichung der ungenehmigten Filmaufnahmen (Az. VI ZR 396/ 16). Dass die Aufnahmen von 226 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="227"?> einem Tierschützer rechtswidrig hergestellt wurden, sei unerheblich. Denn der TV-Sender habe „mit dem Hausfriedensbruch des Tierschützers nichts zu tun“. Dieser habe die Art der Hühnerhaltung dokumentiert, woran die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse habe. Ihr werde so die Möglichkeit geboten, sich kritisch mit dem Thema Massentierhaltung auseinanderzusetzen. Die Presse habe als „Wachhund der Öffentlichkeit“ gerade die Aufgabe, sich mit solchen Themen zu befassen (BGH Az. VI ZR 396/ 16). 5.1.4 Suchmethoden Journalisten berichten über politisches und gesellschaftliches Geschehen - und das liefert ihnen mitunter einen unverhofften „Sechser im Lotto“: ein Thema mit überra‐ gender nachrichtlicher Relevanz, beispielsweise, wenn ein Politiker zurücktritt oder eine namhafte Firma Insolvenz anmeldet. Doch das ist nicht die Regel; dazwischen gibt es Tage, an denen nichts „Weltbewegendes“ passiert. Dann müssen Journalisten ihr Themengespür aktivieren und, wann immer gewünscht, ein Thema aus dem Hut ziehen, wie der Zauberer ein Kaninchen. Aber wie finden Journalisten ihre Themen? Und wie wird daraus eine Story? Es gibt dafür unterschiedliche Vorgehensweisen. 5.1.4.1 Herkömmliche Suchmethoden Im Internetzeitalter stehen Journalisten natürlich auch weiterhin bewährte analoge Möglichkeiten der Themensuche zur Verfügung. Sie werden, je nach Gegebenheit, in unterschiedlicher Form und Intensität genutzt. Schwarze Bretter und Pinnwände Als bewährte Standard-Methode gilt unter Nachwuchsjournalisten der obligatorische Blick auf Schwarze Bretter und Pinnwände mit ihren täglich neuen Zetteln, aufgehängt in Einkaufszentren und an anderen öffentlichen Plätzen. Mancher Zettel kann die eine oder andere Geschichte erzählen, die von persönlichen Schicksalen handelt. Kontaktdaten werden praktischerweise gleich mitgeliefert. Werden beispielsweise außergewöhnlich viele Hunde oder Katzen vermisst, steckt dahinter womöglich eine Geschichte, der sich nachzugehen lohnt (Hallmann 2013, S.-34). Vor-Ort-Recherche Eine andere Methode ist die persönliche Inaugenscheinnahme, beispielsweise durch einen Recherche-Gang durch die Stadt, möglichst „mit offenen Augen und Ohren“: das Sammeln und Sich-inspirieren-lassen von Eindrücken im Alltagsleben, um den eigenen Kenntnistand analog upzudaten. Die Innenstadt ist das „Wohnzimmer“ der Leser; alles was dort in „seiner“ Stube geschieht, ob Geschäftseröffnung oder Ladenschließung, Bau 5.1 Erster Schritt | So findet ein Journalist seine Story 227 <?page no="228"?> oder Abriss von Gebäuden und selbst bauliche Umgestaltungen, ist von allerhöchster Relevanz. Alltagsgespräche Die meisten Ideen für spannende „Storys“ liefert überraschenderweise das Publikum selbst; es kennt die unglaublichsten Gerüchte und Erlebnisse, die gerade kursieren, und möchte mehr darüber erfahren. Das Alltagsleben hält vielfältige Themen bereit, manche sagen sogar: die besten. Um diese Quelle anzuzapfen, müssen Journalisten unterwegs sein, wo Menschen miteinander sprechen: beim Bäcker, beim Friseur, am Kiosk oder im Fußballstadion; sie finden dort ein stets tagesaktuelles Informationsan‐ gebot vor, das sie „ausschlachten“ können. Der Journalist muss nur seine Augen und Ohren offenhalten, auch im privaten Umfeld oder in Vereinen: Worüber sprechen die Menschen? Worüber beklagen sie sich? Welche Erfahrungen haben sie im Umgang mit Ämtern und Behörden gemacht? Was gibt es Neues im eigenen Wohnort, im Umkreis, im Land? Welche Veränderungen zeichnen sich ab? Leser interessieren sich für alles, was um sie herum geschieht und was auch sie direkt betrifft (Hallmann 2013, S.-35). Und noch ein Nebeneffekt: Was der Journalist hier, im Face-to-face-Modus, an Informationen erhält, hat er meist exklusiv. Kein anderer Journalist verfügt über genau diese Infos. Auch ein guter Draht zu „gewöhnlich gut unterrichteten“ Medienkollegen ist hilfreich; sie können möglicherweise den einen oder anderen Tipp geben (Hallmann 2013, S. 39). Gut informierte Kollegen gibt es auch in den eigenen Reihen. Man trifft sie z. B. auf redaktionellen Themenkonferenzen, wo Journalisten regelmäßig zum Brainstorming zusammenkommen. 5.1.4.2 Proaktive Arbeitsroutinen - Nachbohren, Nachhaken und Weiterdrehen Professionelles Nachbohren Eine Methode zur Themengenerierung ist das systematische Sondieren eines potenzi‐ ellen Nachrichtenterrains und das intensive „Nachbohren“ in Nachrichtenverdachts‐ fällen (die Bezeichnung ist entlehnt aus der Goldgräberbzw. Zahnarztsprache): das Eruieren mutmaßlich versteckter Fakten in 08/ 15-Nachrichten. Nugget-Potenzial bie‐ ten beispielsweise Pressemitteilungen von Behörden, die gern hintergründige Themen ausblenden. Bestimmte Fakten sollen nicht zu sehr im Vordergrund stehen, damit Journalisten nicht darüber stolpern. Pressemitteilungen sind deshalb meist generell schmallippig formuliert, doch bei genauem Lesen können Fragezeichen auftauchen, die sich nach Antworten sehnen. Der Journalist muss hier einfädeln und seine Fragen stellen. 228 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="229"?> Nacharbeiten Eine weitere Methode ist das Nacharbeiten und „Weiterdrehen“ bereits erschienener Artikel zu einem Thema. Oft wird das Publikum nur schlaglichtartig über Ereignisse nach der Wer-wann-was-Methode informiert. Das befriedigt die Neugier aber nur kurzzeitig. Denn schon sehr bald stellen sich Fragen zum Warum, Wieso und Weshalb. Das Publikum ist mit ein paar hingeworfenen Fakten nicht gesättigt, es möchte vor allem auch wissen, wie es in einer Angelegenheit weiter geht. Der Journalist muss deshalb dranbleiben am Thema und sein „Eisen“ so lange schmieden, wie es heiß ist. In vielen Fällen ist das Terrain bereits gründlich abgeerntet, dennoch lohnt sich meist ein Nachgraben, um zu sehen, was sich noch alles verbirgt. Wiedervorlage im Terminkalender Journalismus ist oftmals ein reines Tagesgeschäft, geprägt von einer leicht flüchtigen, kurzlebigen Tagesaktualität. Neues zählt; was einmal veröffentlicht wurde, ist als Thema „verbrannt“. Es taucht oft nie wieder in der Berichterstattung auf, obwohl die Menschen, mit deren Schicksal sich die Öffentlichkeit kurzzeitig beschäftigte, ihr Leben abseits der Presse weiterleben. Doch eine nachhaltige Berichterstattung ist in den Lehrbüchern nicht vorgesehen. Dabei ist nachhaltiger Journalismus mehr als ein langweiliges Aufwärmen einstmals heißer Storys. Menschen möchten wissen, was aus Personen geworden ist, wie ihr Leben weiter verlaufen ist. Eine sichere Methode, um an solche Storys zu gelangen, ist die Themen-Wiedervor‐ lage im journalistischen Terminkalender. Das funktioniert so: Ist ein Artikel erschienen und ein Thema vorerst abgearbeitet, legt der Journalist einen bestimmten Zeitraum bzw. einen Termin fest, um nachzuhaken: Wie ging es damals mit der Geschichte weiter? Was ist seither alles passiert? Das funktioniert übrigens nicht nur mit eigenen Themen (Hallmann 2013, S.-41). 5.1.4.3 Online-Suchmethoden - Newsfeeds, Alerts, Bookmarks Das Internet ist eine unerschöpfliche Themenquelle. Fündig wird der Journalist z. B. auf den Websitess von Kommunen, Behörden und Ministerien, wo diese über aktuelle Entwicklungen informieren (Hallmann, 2013, S. 43). Auch ein regelmäßiger Blick in andere Medien ist eine meist ergiebige „Zapfsäule“ für das energetische Aufladen des journalistischen Themen-Generators. KI-Tools helfen suchen (→ Kap. 4.14). Das Internet erspart den Gang zum Kiosk. Zeitungen, Zeitschriften und Magazine können heute online eingesehen werden, ebenso Internet-Blogs oder Facebook-Meckerecken. Regelmäßig in Social-Media-Kanälen zu surfen, hat schon so manche gute Geschichte zu Stande gebracht. Journalisten sollten deshalb ein eigenes Profil auf sozialen Platt‐ formen wie Facebook haben. Denn hier lassen sich viele Nutzer nahezu ungefiltert aus und schreiben „frei von der Leber weg“ ihre Meinung. 5.1 Erster Schritt | So findet ein Journalist seine Story 229 <?page no="230"?> Bookmarks Um Nachrichten in ausgewählten Quellen (z. B. Websites) nicht zu verpassen, ist ein Lesezeichen (Bookmark) im Browser hilfreich. Es markiert die Webseite und ordnet sie einer persönlichen „Favoriten“-Liste hinzu. Nachteilig ist, dass … ● jede Nachrichtenquelle einzeln aufgerufen werden muss und ● eine Treffergarantie dabei nicht besteht. Tools & Apps Die Ergebnisse der Online-Suche lassen sich durch systematisches Absuchen des Net‐ zes optimieren. Dafür stehen eine Reihe von Tools und Apps zur Verfügung; sie lassen sich durch Eingabe von Suchwörtern personalisieren und filtern die Nachrichtenflut bedarfsgerecht. Die meisten Tools und Angebote sind kostenlos. Nachrichtenportale Nachrichten produzieren Folgenachrichten. Deshalb sind Nachrichten Themenquellen für Journalisten. Suchmaschinen wie Google News oder Bing News verschaffen ihnen einen Überblick. Sie sondieren das Netz bedarfsgerecht nach individuellen Präferenzen. Algorithmen sortieren die Einträge. Relevante Beiträge stehen oben auf der Liste (gemessen an der Anzahl der Abrufe). Die Suchmaschine liefert die Links zu den Beiträgen. Newsfeeds Ein Feed (dt. Einspeisung, Zufuhr) ist eine Benutzeroberfläche; sie zeigt Inhalte (Feeds) von ausgewählten Websites (Favoriten) im Überblick an, ohne dass User die einzelnen Seiten aufrufen müssen. Feeds halten sie auf dem Laufenden, listen Posts, Nachrichten, Updates und andere Inhalte auf. Algorithmen stellen sie individuell, das heißt, auf Basis des gespeicherten Browserverlaufs sowie früherer Interaktionen des Users zusammen. Soziale Netzwerke wie z. B. Instagram oder Facebook haben in der Regel zentrale Feeds als Startseite; sie zeigen neue Beiträge auf den Profilen anderer User an, inklusive Werbung. News-Alerts Eine Methode, automatisch über Neuigkeiten zu einem speziellen Thema informiert zu werden, ist die Verwendung von Alerts (Alert = Alarm), digitalen Benachrichtigungs‐ diensten wie z. B. das kostenlose Google Alerts. Sie informieren Abonnenten per E-Mail über neue Nachrichten innerhalb eines definierten Interessengebietes. Alerts funktio‐ nieren mit Keywords. Wer beispielsweise Neues über eine Person, ein Unternehmen, eine Partei oder einen bestimmten Ort erfahren möchte, gibt das entsprechende Keyword ein. Er erhält dann eine E-Mail, sobald im Netz eine Nachricht aufploppt. 230 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="231"?> Auch mehrere Keywords sind möglich. Speziell Lokaljournalisten erleichtern Alerts die Recherche. Durch das Definieren eines Ortes erhalten sie unverzüglich die im Netz kursierenden neuen Nachrichten, Meldungen und Posts und können darauf zeitnah reagieren. 5.1.5 Wie die Idee zum Thema wird Die Ideen-Suche ist abgeschlossen, der Themen-Pool aufgefüllt. Nun muss der Inhalt sondiert, eine Prioritätenliste erstellt werden. Welches Thema ist topaktuell und muss umgehend auf die Agenda, damit es nicht „verbrennt“, weil andere Medien schneller sind? Welches kann dagegen noch etwas warten, eventuell sogar bis zur nächsten Saure-Gurkenzeit? Um auszuloten, wie groß die jeweilige Nachrichtenrelevanz ist, muss ein Thema ausgelotet werden wie ein Eisberg, der eine Schifffahrtslinie kreuzt. Eine Kardinalfrage ist: Was ist neu - und was alles verbirgt sich unter der Spitze des Eisberges, in verborgenen thematischen Tiefen? Auch wenn der Eisberg kolossal erscheint: Ein umsichtig navigierender Nachrichtenkapitän begibt sich niemals in seichte Gewässer. Das Publikum gibt den Kurs vor. Doch wo soll die Reise hingehen? Ein Grundsatz lautet: Ein gutes Thema muss so relevant wie möglich sein, wobei die Relevanz umso größer ist, je mehr räumliche und sachliche Nähe zum Publikum besteht. Je näher, desto stärker die persönliche Betroffenheit. Was im Wohnort passiert, ist zehnmal spannender als das gleiche Ereignis in einer Nachbarstadt. Die Nähe ist ein Super-Indikator als Nachrichtenwert. Hinzu kommen Originalität, Unterhaltungswert, Emotionalität und Exklusivität eines Themas. Ein weiterer Faktor ist der Nutzwert. Leser bevorzugen Themen, die für sie einen konkreten Nutzen versprechen. Wie lebe ich gesünder? Was erleichtert mir den Alltag? Wie kann ich meine Ausgaben senken? Wie kann ich meine Jobchancen verbessern? Woran erkenne ich gute Qualität bei einem bestimmten Produkt? Verspricht ein Beitrag plausible Antworten auf solche Elementarfragen, wird er gelesen - sonst vielleicht auch, aber dann aus anderen Gründen. 5.2 Zweiter Schritt | Recherche & Verifizieren von Fakten Das Thema steht fest, nun muss der Inhalt eines Artikels generiert werden: Fakten müssen gesammelt, geordnet und journalistisch aufbereitet werden. Erste Informatio‐ nen sind oft bereits bekannt, wenn ein Journalist in ein Thema einsteigt (→ Kap. 5.1). Doch wie zuverlässig sind sie? Die journalistische Methode, um Klarheit zu erlangen, nennt sich Recherche. 5.2 Zweiter Schritt | Recherche & Verifizieren von Fakten 231 <?page no="232"?> Abb. 5.2: William Thomas Stead (1849-1912) 5.2.1 Bedeutung und Wesen der Recherche Recherchieren bedeutet ermitteln, nachforschen (frz. rechercher). Die Bezeichnung geht zurück auf das spätlateinische circāre (um etwas herumgehen, eine Gegend suchend durchstreifen, inspizieren, durchforschen); sie kam in Deutschland ab Mitte des 17. Jahrhunderts auf, wurde aber erst im 19. Jahrhundert im Journalismus üblich. Bis dahin „recherchierten“ Journalisten kaum (→ Kap. 5.2.2). Heute gilt die journalistische Recherche als „Strategie der Gewinnung von Basisinfor‐ mationen für redaktionelle Beiträge“ beschrieben (Saxer 1976, S. 227). Definiert wird die Recherche auch als „Suchen, Sammeln und Dokumentieren konkret vorfindbarer, auf eingegrenzte Themen bezogener Fakten, Sachverhalte oder Prozesse mit dem Ziel, das recherchierte Material in geordneter Form, zum Beispiel in Nachrichten, Berichten, Analysen, darzustellen“ (Koszyk & Pruys 1981, S. 275; Brendel & Grobe 1976, S. 33). Ziel ist dabei keineswegs, „hinter jeder Angelegenheit einen möglichen Skandal herauszuarbeiten oder auf die Aufdeckung einer Affäre hinzuarbeiten“ (Riehl-Heyse 1988, S.-39). Die Recherche dient auch zum Überprüfen bereits vorhandener Fakten, die Methode nennt sich Gegenrecherche. Sie ist immer dann nötig, wenn der Verdacht besteht, beim Faktensammeln oder bei der Übermittlung könnten Fehler aufgetreten oder aber vermeintliche „Fakten“ von interessierter Seite bewusst manipuliert bzw. geschönt sein. Journalisten erfahren von Informanten in der Regel nicht den wahren Tatbestand eines Sachverhalts, sondern sehr oft nur eine Meinung darüber. Diese „Meinung“ dürfen Journalisten nicht als Fakt verkaufen. Das Recherchieren dient schließlich der Hintergrund-Recherche: dem Aufspüren nicht offen erkennbarer Details und Zusatzinformationen. 5.2.2 Entstehung Der Journalismus fühlte sich ursprünglich nicht der Recherche verpflichtet. Wiedergegeben wurde, was „Zeitungschreibern“ zugetragen wurde, teils auf relativ unsicherer Faktenlage. Die Möglichkeiten zur Recher‐ che waren begrenzt. Erst um die Mitte des 19. Jahrhun‐ derts etablierte sich die systematische Recherche als journalistische Methode. So war es in England der Journalist William Thomas Stead (1849-1912), der als einer der Ahnherren des Recherche-Journalismus gilt. In Deutschland startete der Recherche-Journalismus vor allem nach 1945, als sich der Journalismus neu erfinden musste. Junge Blattmacher wie Rudolf Aug‐ stein oder Axel Cäsar Springer nahmen den britischen und US-amerikanischen Recherche-Journalismus zum Vorbild und gründeten investigative Zeitungen und Nachrichtenmagazine (Haarkötter 2015). 232 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="233"?> Abb. 5.3: Der Einstieg in die journalistische Recher‐ che kann schwierig sein. 5.2.3 Themen- und Quellenrecherche Der Einstieg in die Recherche beginnt stets mit folgenden Fragen, die sich auf das Thema beziehen: ● Ist das Thema neu? Oder wurde darüber schon berichtet? ● Welche „Story“ kann man daraus drehen? ● Und wie kommt sie beim Publikum an? Um das herauszufinden, muss der Journalist zunächst verifizieren, ob der Themen-Hin‐ weis als Basis-Information des Beitrags überhaupt zutreffend ist (→ Kap. 5.1); die Methode nennt sich Quellen-Recherche. Dabei stellt sich nicht selten heraus, dass die Recherchen alternative Fakten ergeben, sprich: dass an der „Story“ nichts dran ist. In Journalistenkreisen nennt man so etwas „eine Geschichte tot recherchieren“. 5.2.4 Der Recherche-Plan Der Prozess des Recherchierens lässt sich alsdann in verschiedene Phasen einteilen: Die erste Phase ist die vorbereitende gedankliche Auslotung des Themas und das Aufstellen eines Rechercheplans (→ Kap. 5.1.5). Es geht darum, die nötigen Fakten zu sammeln, um die herum die Story gebaut werden kann. Dabei gibt es einiges zu berücksichtigen: Das Thema muss in alle Richtungen ausgelotet werden. Dazu bietet sich ein strukturiertes Vorgehen an: Hilfreich ist ein Plan, um den Ablauf der Recherche zu strukturieren und sicherzustellen, dass Wesentliches, beispielsweise das Anhören von Betroffenen, nicht übersehen wird. Die ersten Fragen sind obligatorisch; sie lauten stets: Wer kann Informationen liefern? Wer muss gehört werden? Be‐ troffene müssen ermittelt und gehört werden; sie müssen Gelegenheit haben, ihre Stellungnahmen und Sichtweisen einzubringen (Audiatur et altera pars). Das verlangt die journalistische Sorg‐ faltspflicht. Es geht dabei nicht nur um journalistische Fairness, sondern hat auch dramaturgische Gründe. Denn eine „Story“ bekommt durch das Ein‐ bringen weiterer Personen womöglich einen ganz anderen Dreh. ● Stufe 1: Die erste Anlaufstelle ist stets der ursprüngliche Informant, der mögli‐ cherweise noch weitere wichtige Details liefern kann. Bestätigt er die Information, kann im weiteren Verlauf von deren Richtigkeit ausgegangen werden. 5.2 Zweiter Schritt | Recherche & Verifizieren von Fakten 233 <?page no="234"?> ● Stufe 2: Anschließend geht es darum, die Primärquelle zu bewerten und gege‐ benenfalls auf ihre Verwertbarkeit zu prüfen (Quellen-Recherche). Nicht alle Informationen stammen aus seriösen Quellen, manche wurden mit unlauteren Methoden oder sogar rechtswidrig erlangt, indem Computer „gehackt“ oder Do‐ kumente verbotswidrig kopiert wurden (→ Kap. 5.1.3.4.). Dann ist eine Abwägung erforderlich: Überwiegt dennoch das öffentliche Interesse an einer Verbreitung der Information? Oder wiegt ein Persönlichkeitsrecht schwerer, das durch eine Veröffentlichung verletzt würde? ● Stufe 3: Die Primärquelle kann integer sein, sie kann aber auch eine eigennützige Intention verfolgen, um persönliche Vorteile zu erzielen. Die Frage ist dann: Wie steht der Informant zu dem, über das er informiert? Ist er Beteiligter eines Geschehens und spricht in eigener Sache oder erzählt er einen Vorgang als Außenstehender? Woher hat er dann seine Informationen? Welche Hände hat sie bereits durchlaufen? (Haller 2017, S.-86/ 87). ● Stufe 4: Der nächste Schritt ist die Gegenrecherche nach dem Prinzip des Audiatur et altera pars: das obligatorische Anhören von Beteiligten bzw. Betroffenen auf der anderen Seite des Geschehens. Sie müssen Gelegenheit erhalten, ihre Stellung‐ nahmen abzugeben bzw. ihre Sichtweise darzulegen und gegebenenfalls weitere Informationen einzubringen. Werden sie nicht gehört, eröffnet sich ihnen der Rechtsweg zur Wahrnehmung ihrer Interessen, z. B. in Form einer Gegendarstel‐ lung, eines Widerrufs oder einer Richtigstellung. ● Stufe 5: Nächster Schritt ist die inhaltliche Einordnung der Information. Welche Relevanz hat sie? Was ist an ihr besonders? Wie ist die Rechtslage? Als Ansprech‐ partner eignen sich hier üblicherweise unabhängige, das heißt, nicht am Prozess beteiligte Experten; eine Anlaufstelle sind Behörden, aber auch Interessenverbände wie Verbraucherzentralen, Industrie- und Handelskammern. 5.2.5 Fakten-Recherche, Abschluss und Bilanz Die zweite Phase beschreibt den eigentlichen Prozess des Recherchierens (Fakten-Re‐ cherche), der in seiner Reihenfolge nicht unbedingt strukturiert ablaufen muss. Das Wesen der Recherche besteht darin, dass sie Vermutetes bestätigt, aber auch Unver‐ mutetes zutage bringt und dazu führt, dass permanent immer neue Informationen einzubauen sind, die dann wiederum weitere Gegenrecherchen verlangen, um diese zu verifizieren. Die dritte Phase schließlich besteht darin, die gewonnen Informationen auszuwerten und das Recherche-Ergebnis zu analysieren und zu formulieren. Da sich Recherchen oft über einen gewissen Zeitraum hinziehen und in ihrer Aktualität durch zwischen‐ zeitliche Ereignisse überholt werden können, ist es ggf. sinnvoll, recherchierte Fakten erneut vor einer Veröffentlichung zu prüfen. Ein plausibles, schlüssiges Bild ergibt sich nach Abschluss der Recherchen, nun erst kann der eigentliche Prozess des Schreibens beginnen (Landwehr 1978, S.-23). 234 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="235"?> Praxis-| Die fünf Recherche-Schritte Zusammenfassend lassen sich beim Recherchieren folgende fünf Schritte unter‐ scheiden: 1. Einstieg durch Einschätzen der Relevanz einer Information: Wem nützt, wem schadet die darin enthaltene Entscheidung, Forderung oder Handlung? 2. Überprüfen der Information (Quellen- und Faktenkontrolle): Rücksprache mit dem Absender sowie ggf. durch Erkundigungen über deren Intention und Zuverlässigkeit; 3. Erweitern und Verdichten der vorliegenden Informationen und Einordnung in einen Kontext: Befragung von Augenzeugen oder Experten und gegebenenfalls eine Inaugenscheinnahme; 4. Rückkoppelung zur Basisinformation und ggf. Gegenrecherche zur Verifizie‐ rung von Fakten; 5. Materialsichtung, -auswertung und Abfassen des Textes (Landwehr 1978, S.-23). Abb. 5.4: Die journalistische Recherche dient der Verifizierung von Fakten. 5.2.6 Blick in die Praxis - Wie recherchieren Journalisten? Journalisten telefonieren, surfen im Internet, checken E-Mails, um an Informationen zu gelangen. Die moderne Nachrichtentechnik hat den Beruf revolutioniert; sie ermög‐ licht raumzeitlich unabhängiges Recherchieren. Noch vor wenigen Jahrzehnten war das undenkbar: Abwesende Gesprächspartner, die weder PC noch Handy besaßen, waren für Journalisten nicht erreichbar. Der journalistische Arbeitsprozess ruhte, 5.2 Zweiter Schritt | Recherche & Verifizieren von Fakten 235 <?page no="236"?> Beiträge konnten oftmals nicht oder nur ohne Stellungnahmen Beteiligter fertiggestellt werden. Als es noch kein Internet und keinen Mobilfunk gab, beschäftigten Redaktio‐ nen deshalb findige Rechercheure, deren Aufgabe darin bestand, vor Ort Informationen und O-Töne einzuholen, Dinge in Augenschein zu nehmen, Fotos zu erstellen und mit Beteiligten zu sprechen. Heute recherchieren Journalisten in der Regel ihre Beiträge selbst. Aber wie gehen sie dabei vor? Welche Quellen nutzen sie? Einer Studie zufolge sind persönliche Gespräche und Pressemitteilungen nach wie vor die wichtigsten Recherchequellen, ebenso die Vor-Ort-Recherche, das Googeln in Suchmaschinen, aber zunehmend auch das Stöbern in Social-Media-Kanälen, auf Websitess und Internet-Presseportalen. An Bedeutung verloren haben aus Sicht der Journalisten die Pressekonferenzen (29 Pro‐ zent). Recherchequellen von Journalisten Befragung von 554 Journalisten im Jahr 2017 (Ergebnisse in vH) Persönliche Gespräche 88 Pressemitteilungen 86 Vor-Ort-Recherche 78 Suchmaschinen 78 Medien (Zeitungen, Radio, TV) 77 Social-Media-Kanäle wie Facebook & Co 58 Homepages von Unternehmen & Organisationen 57 Online-Presseportale 48 Pressekonferenzen 29 Quelle: News aktuell GmbH: Recherche 2018. Hamburg 2018, S.-5 Abb. 5.5: Recherchequellen von Journalisten 5.2.7 Recherche im Internet Journalisten müssen informiert sein, aber sie können nicht alles wissen; das Internet weiß mehr, genauer: die Google-Suchmaschine. Sie ist das Arbeitswerkzeug Nummer eins für Journalisten (Haarkötter 2015 S. 143; Machill u. a. 2007, S. 333). Mit anderen Worten: Was Google nicht findet, findet auch keinen Eingang in die journalistische Erkenntnis. Dass längst nicht alle Journalisten den Umgang mit der Suchmaschine professionell beherrschen, verbessert das Ergebnis nicht (Machill u. a., S. 334). Das Netz steckt voller Informationen, doch die Google-Suchmaschine ist eine Art Gatekeeper. Ihren Algorithmen entscheiden, was sie „ausspuckt“ - und was nicht. 236 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="237"?> Suchmaschinen Das menschliche Wissen wächst und wächst. Vor mehr als 30 Jahren, am 6. August 1991, wurde die erste Website der Welt in der damals noch kleinen Online-Community öffentlich vorgestellt - heute sind mehr als 4 Milliarden Menschen global miteinander vernetzt. Die Zahl der Websites ist regelrecht explodiert. Inzwischen gibt es weit mehr als 1,8 Milliarden Websites; jedes Jahr kommen etwa 60 Millionen Seiten hinzu, unter ihnen ca. 17 Millionen unter der deutschen Domain „.de“ (Streim 2021). Schätzungen zufolge beträgt die weltweit verfügbare Datenmenge aktuell mehr als 33.000 Exabytes; ein Exabyte entspricht einer Milliarde Gigabyte oder einer Million Terabyte. Ein großer Teil der Daten ist im Internet über das World Wide Web (WWW) abrufbar. Nur finden muss man ihn. Suchmaschinen wie Google, Bing und Yahoo helfen Journalisten dabei (Gugerli 2009). Sie durchforsten den Datenbestand des Web in Sekundenschnelle. Doch auch Google & Co. stoßen an interne Kapazitätsgrenzen. Sie können deshalb sind nicht immer topaktuell sein. Bis zur Aufnahme einer neuen Website in den Suchmaschinenindex können Wochen bis Monate vergehen. Zudem gibt es für neue Websites kein sinnvolles Ranking (Peitz & Schweitzer 2016, S. 825-829). Auch technische Manipulationen wie die Suchmaschinenoptimierung (SEO) beeinflussen die Sortierung der Ergebnislisten. Gleichwohl wird die Neutralität von Suchabfrage-Ergebnissen nur selten hinterfragt, selbst von googelnden Journalisten nicht. Die Google-„Falle“ Googeln kann jeder. Die „Trefferlisten“ sind lang, die Ergebnisse qualitativ unterschied‐ lich. Längst nicht alles, was Google & Co. als „Treffer“ anzeigen, muss ein Volltreffer sein. Es sind auch zahllose Nieten darunter. Im World Wide Web kann schließlich jeder veröffentlichen, was er für gut und richtig hält. Administratoren wachen über den Datenverkehr und sorgen für einen störungsfreien Systembetrieb; für die Richtigkeit von Inhalten können sie sich nicht verbürgen. Denn Web-Lektoren sind sie nicht. Durch eine professionalisierte Suchmethodik können Journalisten die Wahrschein‐ lichkeit von „Nieten“ in ihrer Trefferliste reduzieren. Tatsächlich sind viele Informa‐ tionen im Web unvollständig, unbelegt, falsch, irreführend oder verfolgen bestimmte Absichten wie z. B. Werbung. Informationen können schon deshalb falsch sein, weil sie veraltet sind: wenn sich z. B. ein Gesetz geändert hat, ein Beitrag aber nicht aktualisiert wurde. Checkliste für Websites Es gibt Strategien, um sich vor falschen Informationen aus dem Internet zu schützen und aus einem Überangebot die Spreu vom Weizen zu trennen. Dazu müssen diese analysiert werden. 5.2 Zweiter Schritt | Recherche & Verifizieren von Fakten 237 <?page no="238"?> ● URL: Die URL (engl. Uniform Resource Locator = einheitlicher Ressourcenverorter; Website-Adresse, die den Pfad zu einer Datei auf einem Server angibt) verrät bereits viel über die Qualität von Inhalten. ● Unternehmen: Ein wichtiger Indikator für eine vertrauenswürdige Quelle ist der Name eines Unternehmens, der zum Teil bereits aus der URL selbst hervorgeht oder aber z. B. im Impressum der Seite zu finden ist. Hier finden sich auch Kontaktdaten zum Überprüfen des Anbieters. ● Impressum: Für deutsche Websites gilt die Impressumspflicht, der Betreiber einer Website ist verpflichtet, Angaben über seine Identität zu machen. Laut Gesetz muss ein Impressum u. a. Name, Anschrift und eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme (z. B. eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) beinhalten. Websites, in denen keine Person als Ansprechpartner genannt wird, sind grundsätzlich fragwürdig. ● Erscheinungsdatum: Wichtig ist vor allem auch das Erscheinungsdatum eines Artikels bzw. das Datum der letzten Aktualisierung, falls vorhanden. ● Autor: Ein weiterer Anhaltspunkt ist der Name des Autors eines Textes, sofern dieser angegeben ist. Ein seriöser Text verrät den Namen (zum Beispiel in einem kleinen Kästchen mit Bild am Rand) und gibt mindestens eine Quelle an. ● Links: Auch die zitierten - oder nicht zitierten - Quellen verraten viel über Inhalte. Nicht alle Texte im Internet geben an, auf welche Quellen sie sich berufen und verweisen lediglich auf Links. Kein gutes Zeichen ist, wenn diese Links nicht funktionieren. Wichtig ist bei mehreren Querverwiesen stets die Originalquelle. ● Design: Ein weiterer Aspekt bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit einer Quelle ist das Design einer Website. Eine professionell gestaltete Seite signalisiert nicht nur Seriosität, sie erleichtert auch die Navigation und das Auffinden verlässlicher Informationen. ● Werbung: Übermäßige Werbung ist kein gutes Zeichen für die Qualität eines Web-Inhalts. Wird ein User beim Aufrufen einer Website mit einer großen Anzahl Popups konfrontiert, ist davon ausgehen, dass die besuchte Website nicht beson‐ ders vertrauenswürdig ist. Manche Popup-Fenster bieten zudem Downloads zur Installation von zweifelhaften Inhalten oder Programmen an (Kaminski 2021). Umgang mit Wikipedia Die Internet-Enzyklopädie Wikipedia ist oft die erste Anlaufstelle bei der Internetre‐ cherche. Nutzer sollten wissen, dass die Plattform frei zugänglich ist, das heißt, jeder kann einen Artikel einstellen bzw. verändern. Es gibt zwar Wikipedia-Administratoren, die die Inhalte prüfen, es gibt jedoch keine Garantie. Hilfreich sind daher die Quellen‐ angaben unter jedem Wikipedia-Eintrag sowie die Einzelnachweise (Lewandowski 2005, S.-5-12; Stock & Stock 2003). 238 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="239"?> Gelöschte Seiten und „tote“ Links Das Internet vergisst nie - doch seine Speicherkapazitäten sind begrenzt. Täglich werden deshalb Inhalte (Websites) gelöscht, um Platz für neue Informationen zu schaffen. Wer eine gelöschte Seite besucht, erhält anstelle des gesuchten Inhalts eine Nachricht: 404 Not Found-Serverfehler. Studie-| „Not found“ - Viele Seiten nicht mehr abrufbar (2023) Eine Studie aus dem Jahr 2023 zeigt, dass … ● 38 Prozent der Webseiten, die 2013 noch existierten, zehn Jahre später nicht mehr abrufbar waren, ● 25 Prozent der seither veröffentlichten Webseiten verschwunden waren und … ● 38 Prozent der Webseiten aus dem Jahr 2013 nicht mehr funktionierten. ● 23 Prozent der untersuchten Websites enthielten mindestens einen defekten Link und … ● 54 Prozent der Wikipedia-Seiten enthielten mindestens einen Link, der auf eine Seite verwies, die nicht mehr existierte (Quelle: Pew Research Center: When Online Content Disappears. Pressemitteilung vom 17. Mai 2024). Das Löschen von Web-Inhalten vernichtet Wissen, genauer: es ist nicht mehr nutzbar. Für Journalisten heißt das: Wenn eine Quelle über Nacht verschwindet, sind Fakten möglicherweise nicht mehr verifizierbar. Oder doch? Sind die verschwundenen Seiten wirklich gelöscht? Oder gibt es ein Hintertürchen im System? Um alte bzw. gelöschte Websites aufzuspüren, gibt es inzwischen Recherche-Dienste wie das 1996 gegründete Internet Archive mit Sitz in San Francisco, eine gemeinnützige Einrichtung, die seit 2007 den offiziellen Status einer Bibliothek hat. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, digitale Daten langfristig zu archivieren. Dazu arbeitet das Webarchiv mit einer Wayback Machine; sie ermöglicht es, archivierte Websites zu betrachten: Screenshots von mehreren Millionen Webseiten. Praxis-| Wie funktioniert die Wayback-Suche? Um eine gelöschte Seite aufzurufen, genügt es, die URL oder ein Suchwort in das System einzutragen und die Suche zu starten. Wayback sucht dann nach einer archivierten Kopie und zeigt diese an. Neben dem 404er-Fehlercode erkennt das System auch andere Codes wie 410, 500, 502 und 520. Die angezeigte Trefferliste hat nebenbei noch eine weitere, häufig genutzte Funk‐ tion, die nicht nur für Journalisten, sondern bisweilen auch für Juristen hilfreich sein kann: Sie zeigt die Ursprungsquelle einer Information auf und belegt mit 5.2 Zweiter Schritt | Recherche & Verifizieren von Fakten 239 <?page no="240"?> Veröffentlichungsdaten, wer einen gesuchten Inhalt wann zuerst veröffentlicht hat, das heißt, wer der wahre Urheber eines Textes ist und wer ein Duplikator. 5.3 Dritter Schritt | So findet man die richtige Darstellungsform Das Thema steht fest, der Inhalt ist verifiziert. Nun muss der Journalist seine Informa‐ tionen in Formen und Formate gießen, um das Publikum zu erreichen. Dafür gibt es keine festen Vorgaben; nicht jeder Stoff eignet sich jedoch für jede beliebige Form (Reumann 2009, S. 131). Die Wahl der Darstellungsform ist die dritte Stufe beim Entstehen einer Story. Bericht, Reportage, Feature? Welches Format ist angemessen? Die Palette der journa‐ listischen Darstellungsformen ist breit gefächert; unterschieden werden nachrichtliche Formen wie Nachricht und Bericht und meinungsbetonte Formen wie Kommentar, Leitartikel und Glosse, die sich darüber hinaus in einigen Punkten unterscheiden wie z. B. Länge, Sprachstil oder eigene Position des Autors (objektiv-neutral oder subjektiv-wertend oder sogar parteiergreifend). Journalistische Darstellungsformen Tatsachen- und informationsbetonte Formen Meldung Knappste Form der Mitteilung über ein Ereignis (wer, was, wann, wo). -Länge: ca. 10-15 Druckzeilen, häufig nur zwei bis drei Sätze Nachricht Erweitere Form der Meldung durch Anfügen weiterer Informatio‐ nen, teils hintergründiger Art; erster Satz häufig identisch mit Meldungen. -Länge: ca. 15-30 Zeilen Bericht Längere Version der Nachricht, bereits ausführlichere inhaltliche Ergänzungen (z.-B. wörtliche Zitaten, Eindrücke und Meinungen von Beteiligten). -Länge: ab ca. 40 Zeilen Reportage Subjektiv geprägte anschauliche Berichtsform (Erlebnisbericht) mit informativem Charakter unter Einbeziehung eigener Empfin‐ dungen und Beobachtungen des Reporters. -Länge: unbegrenzt Interview Standardisiertes Frage- und Antwort-Gespräch zwischen Journa‐ list und Interviewpartner, meist aus aktuellem Anlass mit unbe‐ stimmtem Inhalte. -Länge: unbegrenzt 240 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="241"?> Meinungsbetonte Stilformen Kommentar Subjektive Stellungnahme oder mit Standpunkten und Argumen‐ ten gestützte Meinungsäußerung des Autors zu einem Thema oder einem Geschehen. -Länge: ca. 20-40 Druckzeilen Leitartikel Längere Version des Kommentars an exponierter Stelle (Titel‐ seite) eines Mediums mit allgemeinem, nicht unbedingt tagespoli‐ tischem Inhalt zur Verdeutlichung einer grundsätzlichen Haltung der Redaktion zu einem Thema. -Länge: ca. 30-70 Druckzeilen Glosse Kurze, witzig-ironische Form der Meinungsäußerung mit pointier‐ ter Sichtweise und humoristischen, satirischen oder polemisch zugespitzten Formulierungen über persönlich gefärbte Randthe‐ men des Alltagsgeschehens, oft ohne Ereignisbezug. -Länge: ca. 20-40 Druckzeilen Abb. 5.6: Übersicht über die journalistischen Darstellungsformen. Wer aber entscheidet über das Format? Der Chefredakteur? Der Blattmacher? Oder der Autor selbst? Oder ist es die Art und Qualität der gesammelten Fakten, die nahelegt, was für ein Beitrag aus ihnen entstehen sollte? Stichwort-| Harte und weiche Fakten Grob zu unterscheiden sind für Journalisten „harte“ und „weiche“ Fakten; eine Information mit „hartem“ Nachrichtenkern liegt vor bei Ereignissen überragen‐ der oder zumindest größerer Bedeutung für die Allgemeinheit. Katastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, die Wahlen wichtiger politischer Akteure sind Beispiele. Sie verlangen nach einer neutralen, tatsachenbetonten Stilform wie Nachricht, Meldung oder Bericht oder auch Reportage, die jedoch situativ durch eine meinungsäußernde Kommentierung ergänzt werden kann. Informationen mit „weichem“ Nachrichtengehalt wollen hingegen anders erzählt werden. Sie verlangen nach feuilletonistischen Stilformen wie Reportage oder Fea‐ ture, wobei die Grenzen fließend sein können. Beispiele für „weiche“ Nachrichten sind Episoden aus dem Leben von Prominenten oder alltägliche Begebenheiten von Menschen, die unterhaltenden Lesestoff bieten, aber als Nachricht entbehrlich sind. Ein Bericht über den 100. Geburtstag einer Leserin ist ein Beispiel. Die Sprache der Fakten ist oft aber nicht so klar und eindeutig, dass sie Journalisten diktieren könnte, wie sie was zu schreiben haben. Sie lässt vielmehr Raum für Interpretationen und Variationen. 5.3 Dritter Schritt | So findet man die richtige Darstellungsform 241 <?page no="242"?> Kein Journalismus-Lehrbuch schreibt vor, wie, d. h. in welcher Form, Journalisten ihre Texte zu schreiben haben. Objektive Kriterien oder Maßstäbe für die Auswahl einer bestimmten Darstellungsform gibt es nicht, und es ist letztlich die persönliche Intuition des Journalisten, sein Gespür für die in Fakten verborgene Story, die den Ausschlag gibt. Mit Fakten konfrontiert, lässt sich der Autor inspirieren, so wie ein Bildhauer vom Anblick eines zu bearbeitenden Natursteins. Journalisten arbeiten wie Bildhauer; sie fertigen „sprachliche Skulpturen“, indem sie aus einem Faktenberg eine Story freilegen, die nur sie vorab entdeckt und gesehen haben. Ein Bauchgefühl sagt ihnen dabei, wie sie diese Story angemessen „verpacken“ und in eine Darstellungsform kleiden können. Dabei räumt die Redaktion ihren Autoren meist eine gewisse Autonomie ein. Wenn ein Journalist sich entscheidet, eine Reportage zu schreiben, dann schreibt er sie auch; nichts anderes gilt für einen Kommentar oder ein Feature. Wobei die „Bauchgefühle“ unterschiedliche Ergebnisse produzieren können: Während Reporter A auf „harte Fakten“ abonniert ist und Schlagzeilen produziert, ist es bei Kollege B genau umgekehrt. Er bevorzugt „weichere“, seichtere Themen und richtet seinen Blick auf menschliche Randaspekte, die auch erzählt werden wollen, und schreibt Reportagen. Dafür benötigt er, anders als Kollege A, „weiche“, emotionalere Nebeninformationen und „O-Töne“ von Betroffenen (Wolff 2006, S. 174-197; Mast 2012, S. 355-358; Ruß-Mohl & Schultz 2023, S.-82-85). 5.4 Vierter Schritt | Die publizistische Metamorphose: Aus Fakten entstehen Texte Die Fakten liegen auf dem Tisch, nun müssen sie journalistisch aufbereitet werden. Eine gute Story will erzählt werden; wichtig ist die Dramaturgie. Am Anfang steht die Autorenzeile, das ist klar. Und dann? Womit einsteigen? Was gehört in den Vorspann, und wie geht es dann weiter? Eine „Story“ entsteht zunächst immer erst vage im Kopf des Autors und entwickelt sich meist erst beim Schreiben selbst zu einem „Plot“. Sätze sollen einfach, klar und verständlich sein (→ Kap. 7.3.3). Was in ihnen steht, ergibt sich fast immer von selbst; denn oberstes Gebot beim Schreiben ist die Verständlichkeit, das Vermeiden von nicht nachvollziehbaren Gedankensprüngen; sie würden den Lesefluss hemmen und irgendwann stoppen. Die Reihung der Fakten folgt deshalb einer gedanklichen Logik: Wirft ein Satz Fragen auf, ohne sie zu beantworten, müssen der nächste oder aber spätestens der übernächste dies tun, sonst bleibt das Verständnis auf der Strecke. Der Leser steigt aus. Wird das Überspringen von Hürden zu beschwerlich, bricht er die Lektüre ab (Ruß-Mohl & Schultz 2023, S.-91-92). 242 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="243"?> Meinung-| „Denken, was der Autor gedacht hat“ Schon Arthur Schopenhauer (1788-1860) benannte den perspektivischen System‐ fehler von Zeitungsjournalisten. Statt das Publikum im Auge zu haben, machten sie sich selbst, wenn es um die Verständlichkeit geht, gern zum Maßstab; ihm genüge es, „selbst zu wissen, was er meint und will; der Leser mag sehn, wie auch er dahinter komme“ (§ 284). Es sei aber „nöthig, die Worte so zu stellen, daß sie den Leser geradezu zwingen, genau das Selbe zu denken, was der Autor gedacht hat“. Die Gedanken legten „den Weg vom Kopfe auf das Papier viel leichter zurück, als den vom Papier zum Kopfe“, daher müsse „ihnen hiebei mit allen zu Gebote stehenden Mitteln geholfen werden“ (Schopenhauer 1851, §284). Verständlich schreiben heißt: Komplizierte Sachverhalte so zu „übersetzen“, dass sie ankommen und im Idealfall den Ursprungssachverhalt wiedergeben, nur anders formuliert. Fachbegriffe müssen, falls erforderlich, erläutert werden. Doch welche Begriffe kennt der Leser, worüber weiß er Bescheid? Was kann man voraussetzen? Das Vorwissen des Lesenden muss die Bezugsgröße für den Autor sein; es zu ergründen, ist der erste Schritt beim Schreiben (Schopenhauer 1851). Nur dass der Leser anonym bleibt. Er liefert keine Rückmeldungen, stellt keine Zwischen- oder Verständnisfragen. Die muss der Autor sich schon selbst stellen, stell‐ vertretend für den Leser. Falls erforderlich. Ein Sportreporter muss seinem Publikum meist nicht erklären, was Abseits ist, ein Kultur-Redakteur nicht einem eingefleischten Feuilletonisten, was Allegro, Adagio oder a capella bedeutet. Doch was ist mit anderen unwägbaren Begrifflichkeiten? Im Zweifel hilft die moderate „Übersetzung“: durch eine elegant eingefügte Apposition als erklärender Zusatz, der den Textfluss nicht stört, aber für den Autor eine Art Rückversicherung darstellt. Er weiß, was eine „Nettokreditaufnahme“ ist, wozu eine „Enquete-Kommission“ eingesetzt wird. Oder er hat es soeben gelernt, in einem Interview mit einem Experten. Denn auch Journalisten werden, so klug sie auch sein mögen, nicht allwissend geboren. Nun geht es darum, dieses „Neuwissen“ adäquat in den Medienrealität einzubringen und es den Lesern zugänglich zu machen. Mit anderen Worten: Das Wissen muss wieder zurück ins Hirn: nur in das des Lesers. 5.5 Fünfter Schritt | Redigieren & Präsentieren von Beiträgen 5.5.1 Definition Das Wort „Redigieren“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen, bestehend aus den Wortteilen re (= zurück) und agere (= treiben, bewegen). Redigieren bedeutet also, einen Text „in Ordnung bringen“, damit er publiziert werden kann. Um 1800, als es hierzulande noch gar keine Redaktionen im heutigen Sinne gab, fand es vom Französischen (rédiger = zusammenstellen, ordnen) den Weg ins Deutsche (Pfeifer 1993). 5.5 Fünfter Schritt | Redigieren & Präsentieren von Beiträgen 243 <?page no="244"?> Redigieren ist ein Oberbegriff für das professionelle Bearbeiten und Präsentieren eines Nachrichtenstoffes. Der redigierende Journalist (Redakteur) formt aus dem Nachrichtenmaterial verschiedener Quellen, beispielsweise aus Agenturtexten, einen Beitrag oder er überarbeitet einen Beitrag zwecks Veröffentlichung nach journalisti‐ schen Standards (Lorenz 2009, S. 165-167). Er befreit den Text von orthografischen und grammatikalischen Fehlern, von schwer verständlichen Fremdwörtern und umständ‐ lichen, bandwurmartigen Formulierungen, reduziert die Textlänge gegebenenfalls und versieht den Text mit Zwischentiteln, attraktiven Überschriften und Illustrationen. Redigieren ist insofern mehr als Korrigieren, das bloße Eliminieren von Fehlern. Als Endergebnis entsteht ein Redigat, ein durchgelesener und nachbearbeiteter Text (Bleher 2011, S.-64-71; Brunner 2011). 5.5.2 Elektronische Korrektoren Grammatikalische und orthographische Unkorrektheiten entwerten Texte. Der Redak‐ teur muss deshalb Fehler eliminieren, Texte bestenfalls fehlerfrei machen. Dabei helfen ihm moderne, in Redaktionssysteme integrierte Rechtschreibprogramme mit Autokor‐ rektur-Piloten. Sie haben die Fehlerquote in Pressetexten reduziert. Prüfprogramme scannen, einfach ausgedrückt, Texte und extrahieren die darin enthaltenen Wörter, um sie anschließend mit den Einträgen in einem internen Wörterbuch zu vergleichen. Die ersten Rechtschreibprüfungen gab es in den späten 1970er Jahren auf Großrech‐ nern (Ernst 2011; Peterson 1980), ab 1980 auch auf Personal-Computern. Bald lief die Software benutzerfreundlich im Hintergrund von Textverarbeitungen („MS Word 95“) und unterkringelte möglicherweise fehlerhafte Schreibweisen und später auch grammatikalische Fehlkonstruktionen (Ernst 2011). Doch der „Fehlerteufel“ steckt oft im Detail, wenn beispielsweise weniger gebräuch‐ liche Orts- oder Personennamen falsch eingegeben werden. Dann hat selbst die beste Online-Rechtschreibprüfung keine Chance. Als es automatisch Online-Korrekturen noch nicht gab, hatten Zeitungsverlage eigene Abteilungen (Korrektorate), in denen geschulte Korrektoren Fehler in Texten detektivisch aufspürten. Was längst nicht immer gelingen konnte. Der Mensch ist schließlich keine Korrekturmaschine, auch er macht Fehler. Ein Korrektor (lat. corrector = Berichtiger) überprüft Druckvorlagen bezüglich Rechtschreibung, Grammatik, Typografie, Stil und Interpunktion, korrigiert aber in der Regeln nicht selbst, sondern markiert die Fehler und überlässt die Korrekturen dem Autor (Heyd 1971). Das Aufkommen der elektronischen Rechtschreibkontrolle besiegelte ab den 1980er Jahren den allmählichen Niedergang des einst angesehenen, von Gelehrten ausgeübten Berufes. Heute gibt es in vielen Zeitungsverlagen längst keine Korrektoren mehr; Redakteure haben sie ersetzt. 244 5 Wie eine Story entsteht: Der journalistische Arbeitsprozess in fünf Schritten <?page no="245"?> Rückblick-| Johann Carolus: „Errata und Ungleichheiten“ Einen frühen Hinweis über das Wüten von Druckfehlerteufeln in den ersten gedruckten Zeitungen lieferte der Straßburger Verleger Johann Carolus (1575- 1634), Herausgeber der „Relation Aller Fuernemmen und gedenckwuerdigen Historien“ von 1609. Wohlwissend um die textlichen Unzulänglichkeiten seines Blattes bittet er im Vorwort seine „großgünstigen“ Leser proaktiv um Verständnis für etwaige „Errata“ und „Ungleichheiten“, die „aus Unwissenheit nicht recht geschrieben“ oder „in der Eile übersehen“ worden seien und stellt seinen Lesern anheim, diese doch „unbeschwert selbst zu korrigieren, ändern und verbessern“: „Wann aber bißweilen Errata vnd vngleichheiten/ die so wol wegen der vnbe‐ kandten Ort/ als auch der Persohnen Namen/ dero authoritet Erbaempter oder der gleichen Singulariteten vnd Proprieteten fuerfallen/ so auß vnwissenheit nicht recht geschrieben/ in der Correctur auch angeregter vrsachen halben nicht zu aendern mueglich/ Als wolte der großguenstige Leser solcher/ wie auch/ was in der Eyl vbersehen/ seinem vernuenfftigen wissen nach/ vnbeschwert selbsten Corrigiren, Endern vnd verbessern/ Angeregter vrsach halben auch/ vnnd das bey der Nacht eylend gefertigt werden muß/ zum besten verstehn/ auff vnd annemmen/ Hiemit von dem Allmaechtigen Gott ein frewdenreiches Glueckseli‐ ges Newes Jahr/ bestaendige gesundheit/ vnd alle Wolfahrt/ den Großguenstigen Leser/ nach jedes authoritet vnderdienstlich dienst: vnd Freundlich wuenschend/ . Johann Carolus 1609 5.5.3 Grenzen der Bearbeitung Redakteure verändern Texte. Das ist ihre Aufgabe, aber nicht unproblematisch, denn Autoren besitzen Urheberrechte an der abgelieferten Originalversion ihres Textes - es sei denn, es handelt sich um einen urheberrechtlich nicht geschützten Gebrauchs‐ text (BGH Az. I ZR 147/ 89 - Bedienungsanweisung) ohne besondere „schöpferische Höhe“, der keine schützenswerte Leistung eines Autors im Sinne des § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz darstellt (z. B. eine kurze schriftliche Mitteilung oder Veranstal‐ tungsankündigung). Nach § 14 Urheberrechtsgesetz („Entstellung eines Werkes“) sind Bearbeitungen und Veränderungen unzulässig, sofern keine Erlaubnis des Autors vorliegt. Angestellte Journalisten von Tageszeitungen erteilen eine solche in der Regel arbeitsvertraglich mit Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses, unter Bezug auf § 17 des Manteltarifvertrages für Tageszeitungsredakteure. Für freie (nicht angestellte) Mitarbeiter gilt diese Regelung nicht. Das heißt, sie müssen der Bearbeitung ihrer Texte anderweitig zustimmen und dem Redakteur ein Bearbeitungsrecht mündlich oder schriftlich einräumen, damit er loslegen kann. Selbst Kürzungen wären sonst als entstellende Eingriffe unter Umständen rechtswidrig. Die Einwilligung muss nur einmal erteilt werden, anschließend gilt sie gewohnheitsrecht‐ 5.5 Fünfter Schritt | Redigieren & Präsentieren von Beiträgen 245 <?page no="246"?> lich als erteilt (Sedelmeier u. a. 2024). Versieht ein freier Mitarbeiter einen Text jedoch ausdrücklich mit der Bemerkung, dass er mit Bearbeitungen oder Kürzungen nicht einverstanden ist, sind dem Redakteur die Hände gebunden. Er hat dann die Wahl: Er kann den Text dann entweder unverändert abdrucken - oder aber ganz auf den Beitrag verzichten (Sedelmeier 2024). Literatur Althaus, Marco: Primäre, sekundäre und tertiäre Quellen. In: W - wie Wissenschaft (Online-Bei‐ trag vom 29. 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Pressemitteilung des Bundesverbandes Infor‐ mationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) vom 5. August 2021 Wolff, Volker: ABC des Zeitungs- und Zeitschriftenjournalismus. Konstanz 2006 Literatur 247 <?page no="249"?> 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung 6.1 Entstehung Reportage, Feature, Kommentar, Glosse, Blog, Podcast, Newsletter - der Journalismus kennt unterschiedliche Formen und Formate, um Inhalte in Form zu bringen. Sie haben sich entwickelt und entwickeln sich weiter. Die Gesellschaft wandelt sich, und mit ihr der Journalismus. Journalisten schreiben heute für User, die es verlernt haben, sich analog durch Zeitungen zu blättern. User scrollen, und sie scannen Contents nach brauchbaren Informationen. Mit Hilfe der Maustaste bewegen sie sich durch aufgerufene Seiten, hüpfen von Absatz zu Absatz, von Link und zu Link auf der Suche nach relevanten News, die sie in Communitys mit anderen Usern teilen (→ Kap. 4.3.1). So bilden sich heute Meinungen. Der „neue“ Journalist muss sich dem stellen. Als Autor steuert er nicht mehr den Kommunikationsprozess „von oben“, gibt dem Publikum Themen und Inhalte vor. Journalisten müssen sich heute als Partner verstehen, als normale Mitglieder und Follower in Communitys. Sie interagieren mit Usern, früher auch Leser genannt. Journalistische Formate müssen das ermöglichen, um kompatibel zu sein (→ Kap. 6.6). Das Internet bietet hierfür die Basis. Daran war noch vor Jahrzehnten, in der prädigitalen Phase der Presse, nicht ansatzweise zu denken. Dabei hatte der deutsche Journalismus nach 1945 bereits einen Wandel erlebt. Investigative und unterhaltende Formate, wie sie der von den alliierten Besatzungsmächten importierte Journalismus kannte, ploppten ab den 1960er Jahren auch in Deutschland auf, besonders in Rundfunkjournalismus (→ Kap. 6.4, 6.5). Sie ergänzten die klassischen Formate, die lange den deutschen Journalismus prägten. Rückblick-| Bürokratische Schreibmuster im 16./ 17.-Jahrhundert Die ersten Zeitungsschreiber im 16. und 17. Jahrhundert kannten journalistische Genres und Textformate der heutigen Art noch nicht; sie hatten ihre eigenen Schreibroutinen, entlehnt aus der Juristen- und Verwaltungssprache, die ihnen als Staatsbedienstete, als Kanzlei- oder Postmitarbeiter vertraut war. Ihre Beiträge waren aus heutiger Sicht heterogen strukturiert und eine Mischung aus Nachricht und Kommentar. An Reportagen, Features oder Hintergrundberichte war in jener Zeit noch nicht zu denken, gleichwohl gab es Ansätze (Schäfer-Hock 2018, S. 108). Als „Erfinder“ der journalistischen Genres und überhaupt als Begründer des Journalis‐ mus gilt der französische Arzt und Zeitungsherausgeber Théophraste Renaudot (1586- 1653; → Kap. 1.3), der 1631 die „La Gazette“, die erste französische Zeitung, gründete <?page no="250"?> und journalistische Features wie Nachrichten, Berichte oder Kommentare einführte; sie sollten seine Zeitung für das breite Publikum attraktiver zu machen. Renaudot verwen‐ dete auch besser lesbare Schriftarten und er setzte (kursiv geschriebene) Überschriften über seine Meldungen. In einer Extra-Ausgabe der La Gazette verfasste er zudem eine Art Leitartikel und bezog darin eine Zeitlang auch kommentierend Stellung. Damit traf er allerdings nicht immer den Nerv der Obrigkeit; alsbald konzentrierte sich Renaudot deshalb wieder auf die gewöhnlichen Nachrichten: die „Erzählung der Dinge“. Nach Renaudots Rückzieher sollte es noch lange dauern, bis die Kommentare ihren Durchbruch schafften (Feyel; Jubert 2005). Heute gilt der Kommentar die Grundform des Meinungsjournalismus. Die eigentli‐ che Kernfunktion des Journalisten bleibt aber auch im Internetzeitalter die informie‐ rende, tatsachenorientierte Berichterstattung. 6.2 Tatsachenbetonte Berichterstattung Die tatsachenorientierte, rein informierende Art ist die „Urzelle“ (Karl d’ Ester, 1928) der journalistischen Berichterstattung, sie bedient sich im Wesentlichen der Stilformen Kurzmeldung, Nachricht und Bericht (Fasel 2011). Zu den tatsachenorientierten For‐ men gehören Meldung bzw. Kurzmeldung oder auch Eilmeldung (Breaking News), Nachricht, Bericht und Interview. 6.2.1 Meldung Eine Meldung (mhd. meldunge = Verrat, Anzeige) ist, kurz formuliert, die Mini-Version einer Nachricht und in der Regel nicht länger als zwei bis drei Sätze (Fasel 2013, S. 42) oder 25 Druckzeilen (Weischenberg 2001, S. 38). Sie dient dem schlaglichtartigen Vermelden einer Neuigkeit in kurzer bis kürzester Form; eine Sonderform ist die Eilbzw. Tickermeldung anlässlich topaktueller Geschehnisse von hoher bis höchster Bedeutung (Weise 2012, S.-23). Dokumentation-| Kurzmeldung aus Venedig (1609) Ein Beispiel für diesen ultrakurzen, elementaren Texttyp ist folgende Meldung aus Venedig vom 18. September 1609, abgedruckt im Wolfenbütteler Aviso: „Alhie ist der Illustrißimo Francisco Contrariuo zum Ampassator nach Engelland erwehlt“ (Aviso 1609, 164, 32; dazu: Fritz 2000, S.-198). Die Meldung blendet Nebensächlichkeiten aus und läuft in einer verkürzten, einfach strukturierten Sachverhaltsdarstellung zielgerichtet auf den „harten“ Nachrichtenkern zu. Das Wichtigste kommt an erster Stelle; der Empfänger ist sofort im Bilde. Damit er das Vermeldete versteht und einordnen kann, muss er allerdings bereits über 250 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="251"?> die nötigen Zusatz- und Hintergrundinformationen verfügen. Ansonsten läuft die Meldung ins Leere (Wolff u. a. 2021, S. 67-83; Ruß-Mohl & Schultz 2023; S. 57; Liesem 2015, S.-65-69). Eilmeldungen gibt es beispielsweise in der Wahl- oder Fußballberichterstattung, wo das „nackte“ Ergebnis für sich bereits einen großen Informationswert hat. 6.2.2 Nachricht Die ausführliche, detailliertere Version der Meldung ist die Nachricht; auch sie hat einen bestimmten Aufbau und ist laut einer verbreiteten Definition idealtypisch in Form einer auf die Spitze gestellten Pyramide aufgebaut (Pöttker 2003), das heißt: Das Wichtigste wird bereits im ersten Satz mitgeteilt, eine Quintessenz folgt im ersten Absatz, auch Vorspann oder Lead genannt. Dem Leser wird so zunächst der Kern der Information serviert, über den in aller Regel auch schon die Überschrift Auskunft gibt. Darauf erst folgen im „Körper“ der Nachricht Zusatzinformationen von abnehmender Bedeutung (Hooffacker & Meier 2017, S.-69). Aufbau einer Nachricht Überschrift Superkomprimierte, in wenige Wörter gepresste Kernaussage einer Nachricht Vorspann Wer? Was? Wann? Wo? Top-Informationen der Nachricht in 2-3 Sätzen Textkörper Wichtige Zusatz-Informationen einer Nachricht mit ergänzenden De‐ tails Schlussteil Warum, wieso, weshalb und nun? Fakultative Komponente einer Nach‐ richt mit Hintergrundinformationen wie Zitaten oder Quellen Abb. 6.1: Nachrichten sind nach einem hierarchischen Muster aufgebaut. Wesensmerkmale „Nachrichten geschehen nicht, sie werden gemacht. Gäbe es keine Journalisten, so gäbe es auch keine Nachrichten, sondern nur Fakten“, wissen wir von dem mehrfach preisgekrönten spanischen Journalisten Carlos Luis Alvarez (1928-2006), der u. a. für die Madrider Zeitung ABC schrieb. „Nachrichtenmacher“ haben sich aber an Regeln zu halten, wobei folgende Grundregeln formatprägend sind: • Eine Nachricht soll in klarer und prägnanter Sprache nüchtern und sachlich Fakten so vermitteln, dass diese für sich sprechen und nicht ausführlich erläutert werden müssen. • Ihr Inhalt soll nur aus wenigen Sätzen bestehen und nicht länger als 40 Druckzeilen sein (Fasel 2013, S. 42; Mast 2012, S. 271). 6.2 Tatsachenbetonte Berichterstattung 251 <?page no="252"?> Ansonsten gibt es über das Wesen einer Nachricht keine einheitlichen Darstellungen. Laut „Handbuch der Massenkommunikation“ (1969) sind Nachrichten „Tatsachen oder Ereignisse, die Anspruch auf Interesse in der Öffentlichkeit […] erheben dürfen“ (Koszyk & Pruys 1969, S. 247). Neuere Definitionen sehen Nachrichten als „deskriptive Aussagen von geringer thematischer und sprachlicher Komplexität über Ereignisse“ (Westerbarkey 1992, S. 287) oder als „direkte, auf das Wesentliche konzentrierte und möglichst objektive Mitteilung über ein neues Ereignis, das für die Öffentlichkeit wichtig und interessant ist“ (Schwiesau 2016, S.-2). Rückblick-| Wie aus „Zeitungen“ Nachrichten wurden Der Begriff „Nachricht“ entstand im 17. Jahrhundert; er ersetzte den zuvor, seit ca. 1300, im Sinne von Neuigkeit gebräuchlichen Begriff „Zeitung“ (zidunge); laut Wörterbuch der Brüder Grimm (1889, S. 103) ist eine Nachricht eine „mittheilung zum darnachrichten“. Nachrichten werden heute, rund 400 Jahre später, als „Treibstoff der Moderne“ bezeichnet: „Sie schaffen das geistige Fundament, auf dem wir im Alltag stehen. Ohne Nachrichten gäbe es keine Welt da draußen. Jedes Weltwissen war in seiner Rohform einmal Nachricht“ (Botton 2015). Faktoren Nicht in jeder Information steckt eine Nachricht. Es sind mehrere Faktoren, die eine Information zur Nachricht werden lassen (Lorenz 2009, S. 89-91), einer davon ist die Aktualität, wie schon Kaspar von Stieler (1695, S. 66) Ende des 17. Jahrhunderts befand: „Zu förderst muss dasjenige / was in die Zeitungen kommt / Neue seyn.“ Grundsätzlich gilt: Eine Nachricht muss für das Publikum neu, relevant und nützlich sein (Dovifat & Wilke 1976, S. 76). Relevanz und Nutzen (Reumann 2009, S. 131) sind damit weitere bestimmende Faktoren, ebenso wie Objektivität und Verständlich‐ keit. Relevanz und Wert einer Nachricht ergeben sich aus der Empfängerperspektive. Das Interesse des Empfängers gibt der Nachricht ihren Wert: Was für den einen wichtig ist, beispielsweise ein Fußballergebnis, erscheint für andere nebensächlich und als Information entbehrlich. Das gilt vor allem für Informationen aus Special-Interest-Sek‐ toren wie Boulevard und Sport. Aktualität Um aktuell zu sein, muss eine Nachricht zeitnah ihren Empfänger erreichen. Brieftau‐ ben und berittene Boten, die handschriftliche Notizen beförderten, dienten früher als Medien zur Überwindung von Raum und Zeit; die Erfindung der Telegraphie im 19. Jahrhundert setzte neue Maßstäbe. Ein neuer, harter Nachrichtenstil bildete sich vor allem während des Amerikanischen Bürgerkriegs (1861-1865) heraus: Reporter 252 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="253"?> produzierten nahezu täglich tagesaktuelle Schlagzeilen und Eilmeldungen. Die Tele‐ graphie half ihnen, topaktuell zu sein; doch die Leitungen erwiesen sich als störanfällig. Brach eine Leitung zusammen, erreichte oft nur der Anfang eines Gefechtsberichts die Redaktionen. Das Wesentliche, der Ausgang einer Schlacht, blieb unterwegs auf der Strecke. Vor diesem Hintergrund gingen Reporter dazu über, das Wichtigste ihres Berichts in einem Nachrichtenkopf zusammenzufassen. Der W-Stil für Nachrichten bildete sich heraus: Wer, was, wann, wo - erst nach Beantwortung dieser W-Fragen folgten detailliertere Zusatzinformationen (Reumann 2009, S.-132). Stichwort-| Die antike W-Rhetorik Die Lehre von den publizistischen W’s fußt auf den Ordnungsprinzipien der antiken Rhetorik, die folgende Inhalte unterscheidet: quis (wer), ubi (wo), quando (wann) quo (womit), quibus auxiliis (mit wessen Hilfe) quomodo (wie) und cur (warum; Aristoteles Eth. III, 1; III 414-415; Reumann 2009, S. 132). Hinzu kommt im heutigen Internetzeitalter verstärkt die Frage nach dem Woher (aus welcher Quelle? ). Aufbau Ein weiteres Merkmal ist der hierarchische Aufbau mit den allerwichtigsten Neu‐ igkeiten an der Spitze und abnehmender Wertigkeit der nachfolgenden Informatio‐ nen. Nachrichten in umgekehrter Pyramidenform (eng. inverted pyramid, auch als „Trichteraufbau“ bezeichnet) zu schreiben, hat sich zwischen 1870 und 1890 im amerikanischen Journalismus durchgesetzt und gilt seitdem als Standard. Davor waren Nachrichten in chronologischer Form verfasst worden, teils auch mit Wertungen durchsetzt (alter, narrativer Nachrichtenstil). In europäischen Zeitungen tauchte die „Pyramide“ erst später auf. So wurde beispielsweise das Attentat von Sarajewo, das 1914 den Ersten Weltkrieg auslöste, teilweise noch in der altbekannten epischen, chronologischen Form vermeldet (Pöttker 2016), wie dieser Artikel der Vossischen Zeitung (Berlin) vom 28. Juni 1914 belegt: 6.2 Tatsachenbetonte Berichterstattung 253 <?page no="254"?> Dokumentation-| Bericht über das Sarajewo-Attentat (1914) Abb. 6.2: Ausschnitt aus der Titelseite der Ausgabe der Domenica del Corriere vom 12. Juli 1914 mit einer Zeichnung von Achille Beltrame, die zeigt, wie Gavrilo Princip den Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich in Sarajevo tötet. Am 28. Juni 1914 berichtete die Vossische Zeitung in Berlin in einem Extrablatt über ein Ereignis in Sarajevo wie folgt: „Sarajewo, 28. Juni. (Telegramm unseres Korrespondenten) Als der Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand und seine Gattin, die Herzogin von Hohenburg, sich heute vormittag zum Empfange in das hiesige Rathaus begaben, wurde gegen das erzherzogliche Automobil eine Bombe geschleudert, die jedoch erst explodierte, als das Automobil des Thronfolgers die Stelle bereits passiert hatte. In dem darauffolgenden Wagen wurden der Major Graf Boos-Wal‐ deck von der Militärkanzlei des Thronfolgers und Oberstleutnant Merizzi, der Personaladjutant des Landeshauptmanns von Bosnien, erheblich verwundet. Sechs Personen aus dem Publikum wurden schwer verletzt. Die Bombe war von einem Typographen namens Cabrinowitsch geschleudert worden. Der Täter wurde sofort verhaftet. Nach dem festlichen Empfang im Rathause setzte das Thronfolgerpaar die Rundfahrt durch die Straßen der Stadt fort. Unweit des Regierungsgebäudes schoß ein Gymnasiast der achten Klasse (Primaner) namens Princip aus Grabow aus einem Browning mehrere Schüsse gegen das Thronfol‐ 254 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="255"?> gerpaar ab. Der Erzherzog wurde im Gesicht, die Herzogin im Unterleib getroffen. Beide verschieden, kurz nachdem sie in den Regierungskonak gebracht worden waren, an den erlittenen Wunden. Auch der zweite Attentäter wurden verhaftet, die erbitterte Menge hat die beiden Verbrecher nahezu gelyncht.“ Frage: In welchem Satz starb der Thronfolger? 6.2.3 Bericht Der Bericht ist die XL-Version einer Nachricht; er ist länger als eine Nachricht und beinhaltet mehr Informationen. Ein Bericht ist in der Regel zwischen 40 und 100 Zeilen lang (Fasel 2013, S. 42) und geht, anders als Meldung und Nachricht, auf Hintergründe ein. Berichte mit einem Umfang von mehr als 200 Zeilen werden häufig als „Report“ bezeichnet. Auch für die Sprache des Berichts gilt: sie ist sachlich, nüchtern, objektiv und präzise (Hooffacker & Meier 2017, S. 118; Wolff u. a. 2021, S. 84-95, Lorenz 2009, S.-92-94). Das strenge Aufbauprinzip der Nachricht (Gliederung der Sätze nach abnehmen‐ der Wichtigkeit, Pyramidenprinzip) gilt auch für Berichte; der Textaufbau ist klar gegliedert und folgt den logischen Prinzipien der Textverständlichkeit. Aufgeworfene Fragen werden zeitnah, idealerweise im darauffolgenden Satz beantwortet (Roloff 1982, S.-15-18). Die Absätze des Berichts sind wie bei der Nachricht ebenfalls nach abnehmender Wichtigkeit angeordnet. Das Wichtigste steht vorn und beantwortet die wichtigsten journalistischen W-Fragen. Der klar strukturierte Aufbau animiert den Leser zu der Entscheidung, möglichst lange und möglichst bis zum Schluss dabei zu bleiben (Mast 2012, S.-275). Überschrift (Head) und Vorspann (Lead) haben die Funktion, Interesse zu wecken, den Leser neugierig zu machen und Anreize zum Weiterlesen zu schaffen. Der Vorspann ist die Fortsetzung der Überschrift und die Brücke, die in den Text führt. Er soll diesen aber auch vorstrukturieren. Dazu ist es sinnvoll, wenn er, wie ein vorangestelltes Inhaltsverzeichnis, den Inhalt des Haupttextes kurz zusammenfasst und zentrale Gesichtspunkte herausstellt. Für einen Einstieg bieten sich verschiedene Optionen an; der Journalist wählt die jeweils angemessene: ein Zitat, das neugierig macht, die Schilderung einer spannenden Szene, eine bildhafte bzw. stimmungshafte Schilderung der Szenerie, eine unerwartete Pointe, eine Frage, die Interesse an zu erwartenden Antworten weckt. 6.2.4 Hintergrundbericht Eine XXL-Version der Nachricht ist der Hintergrundbericht; er will umfassende Sachverhalte, die wegen ihrer Komplexität Nachricht und Bericht als Darstellungsform sprengen, so darlegen, dass kausale, zeitliche und finale Zusammenhänge deutlich 6.2 Tatsachenbetonte Berichterstattung 255 <?page no="256"?> werden. Eine Sonderform ist die „Enthüllungsstory“, die als Folge von Recherchen politisches oder gesellschaftliches Fehlverhalten aufdeckt. Die Hintergrundsparte, die „kleine Schwester“ des Enthüllungs-Journalismus, war als Genre in Deutschland lange kaum entwickelt. Erst ab den 1960er Jahren, seit der Spiegel-Affäre und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1966), kam es in Mode, nach Hintergründen zu forschen; der Hintergrundjournalismus wurde zur anerkannten Disziplin. Doch fühlen sich deutsche Journalisten, möglicherweise tradierten Verhaltensmus‐ tern folgend und wohl auch partiell ihrer Mentalität geschuldet, in erster Linie der neutralen Fakten-Wiedergabe verpflichtet. Sie reagieren gern auf Ereignisse, statt selbst prokativ zu investigieren, Dinge aufzudecken; darin sehen sie den Kern ihrer Profession (® Kap. 2.8), wie Studien immer wieder zeigen. Ein anderer Grund könnte sein, dass sich griffige Schlagzeilen besser verkaufen, während nebulöse Hintergründe vermeintlich abschrecken und den Leser überfordern. Tatsächlich können so jedoch „Informationslücken“ beim Publikum entstehen, wenn nämlich Journalisten sich die sogenannten H-Fragen (Hintergrundfragen) nicht stellen - und nicht beantworten… - Wieso, weshalb, warum geschieht etwas? - Wie häufig geschieht es? - Wer profiziert davon? - Und welche Folgen bzw. Auswirkungen hat es für wen genau? Der deutsche Journalismus liebt die Fakten-Sprache; Journalisten haben gelernt, augenfällige Abläufe zu notieren, um sie nach der bekannten W-Methode abzuarbeiten: Wer tut was wo wann warum und wie? Die Methode verhindert, dass Fakten „verges‐ sen“ werden. Die formelhafte Gleichung Zahl der Fakten = Informationsmenge geht jedoch nicht immer auf; denn Fakten, zusammenhanglos präsentiert, besitzen nur einen vermeintli‐ chen Informationswert, wenn nötiges Hintergrundwissen fehlt. Denn Fakten sprechen nicht für sich, sie sind kontextabhängig (Quandt & Ratzke 1989, S. 118; Gottschlich 1980, S.-183-189). Nötig zum Verständnis ist „die Einordnung von Oberflächenerscheinungen in ihren politischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontext“ (Hienzsch 1990, S. 61). Genauge‐ nommen, kann es eine journalistische Information ohne Hintergrundwissen gar nicht geben, sie bliebe unverständlich: „Wie schon jeder einzelne Buchstabe nur im Kontext eines Wortes seinen semantischen Stellenwert, so gewinnt jedes Wort nur im höheren Kontext von Sätzen seine Bedeutung“ (Quandt & Ratzke 1989, S.-118). Fakten müssen deshalb erklärt und eingeordnet werden. Isoliert wahrgenommen, sind sie oft nicht mehr als „bloße Nachrichtenfetzen“ (Hienzsch 1990, S. 61). Die für das Verständnis nötigen Zusatz- und Hintergrundinformationen werden in der Praxis oft als Allgemeinwissen vorausgesetzt; falls - latent - vorhanden, umkreisen sie als erhellendes Hintergrundwissen den Nachrichtenkern auf peripheren Bahnen. 256 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="257"?> 6.2.5 Reportage Die Reportage ist eine journalistische Zwitter-Form: ein tatsachenbetonter, jedoch mehr persönlich gefärbter Erlebnisbericht, angesiedelt zwischen tatsachen- und mei‐ nungsbetonter Berichterstattung (Roloff 1982, S. 31-35). Sie stellt ein Ereignis oder ein Geschehen so dar, wie es der Autor miterlebt hat und wahrnimmt und lässt es das Ereignis mit den Augen des Reporters sehen. Der Autor war vor Ort und erzählt von eigenen subjektiven und objektiven Beobachtungen und Eindrücken. Definiert wird die Reportage deshalb auch als „stellvertretende Wahrnehmung der Außenwelt für die Leser“ (Gerhardt 1993, S.-151; Mast 2012, S.-279). Dokumentation-| Reportage des Gajus Plinius (79 n.-Chr.) Als Urform der Reportage gilt eine Schilderung des knapp 18-jährigen Gajus Cacillius Plinius (Plinius der Jüngere genannt) über das Erdbeben von Pompeji am 24. August 79 n. Chr. Er schrieb: „Es war bereits nach Sonnenaufgang, und doch schien nur ein dämmriges und mattes Licht. Die umliegenden Häuser hatten unter den Erschütterungen schon gelitten und man hatte Grund, ihren Einsturz zu befürchten […] Nun erst entschlossen wir uns, aus der Stadt zu gehen. Eine fassungslose Menge folgte nach […] ; nun drücken und drängen uns die Flüchtenden vorwärts. […] Die Wagen, die wir hinaus hatten fahren lassen, wurden, obgleich auf flachem Felde, so hin und her geworfen, dass sie nicht einmal, obwohl von Steinen blockiert, auf der Stelle stehen bleiben. Überdies schien das Meer sich selbst einzuschlürfen und durch die Erderschütterung vom Ufer gleichsam zurückgetrieben zu werden […] Auf der anderen Seite loderte eine schwarze furchtbare Wolke, durch mannigfaltig verschlungene Feuerströme zerrissen, in langen Flammengarben, ähnlich den Blitzen, jedoch größer. […] Bald darauf stieg diese Wolke zur Erde herab und bedeckte das Meer. Sie umhüllte und verbarg die Insel Capreae (Capri) und entzog das Vorgebirge Misnum unseren Augen […] Schon regnete Asche auf uns, zunächst noch wenig. Ich blickte mich um: ein dicker schwarzer Qualm gerade hinter uns ergoß sich wie ein Gießbach auf die Erde und folgte uns nach. Laßt uns auf die Seite gehen, sagte ich, solange wir noch sehen können, damit wir nicht auf der Straße von der nachdrängenden Menge in der Dunkelheit zertreten werden. Kaum hatten wir uns abgesondert, da brach eine Finsternis herein, nicht wie die einer bewölkten oder mondlosen Nacht, sondern wie in einem verschlossenen Raum, wenn das Licht erlischt. Nun hört man das Heulen der Weiber, Wimmern der Kinder, Geschrei der Männer …“ (Plinius: Briefe, 6.20; S.-239). Im Unterschied zum Bericht muss die Reportage nicht alle Aspekte eines Geschehens enthalten, sie leuchtet meist nur einen Teil der Wirklichkeit spotlichtartig aus. In mehreren Punkten unterscheidet sich die Reportage von der Nachricht: 6.2 Tatsachenbetonte Berichterstattung 257 <?page no="258"?> Abb. 6.3: Émile Zola (1840-1902) ● Sie gibt in der Regel nur „solche Tatsachen wieder, die der Reporter selbst gehört oder gesehen hat“; ● sie darf „subjektive Färbungen und Impressionen enthalten“ und überlässt das Urteil möglichst dem Publikum. ● Der Reporter kann auch Augenzeugenberichte anderer als Rohmaterial verwen‐ den, ohne deren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Die Kenntlichmachung der Quelle reicht aus; eine Gegenrecherche ist in der Regel nicht geboten. ● Sie ist nicht nach Wichtigkeit „hierarchisch aufgebaut, sondern dramaturgisch aufgebaut“ (Schneider & Raue 1999, S.-327). Entstehung Die Reportage hat ihren Ursprung in der Massenpresse des späten 19. Jahrhunderts. Als einer der Begründer der reportierenden Berichterstattung gilt der franzö‐ sische Schriftsteller und Journalist Émile Zola (1840- 1902), der sein Augenmerk dem sozialen Geschehen seiner Zeit widmete. Seine Sozialreportagen sollten das Bewusstsein öffnen für extreme Arbeits- und Le‐ bensbedingungen, soziale Distanzen und institutionelle Barrieren in einer sich zunehmend komplexer gestalte‐ ten Welt. Als Pionierin des investigativen Journalismus gilt auch die US-Reporterin Nellie Bly (1864-1922), die im Jahre 1887 mit ihrer in Joseph Pulitzers New York World veröffentlichten Reportage „Zehn Tage im Irrenhaus“ Aufsehen erregte. Undercover hatte sie sich zuvor in eine New Yorker Nervenheilanstalt eingeschleust. Missstände, Korruption und Vetternwirtschaft waren die Themen der ersten Reporter jener Zeit. Praxis-| Aufbau einer Reportage Eine Reportage ist nicht streng hierarchisch aufgebaut; sie lebt von einem ständi‐ gen Wechselspiel … ● bei den formalen Mitteln (Erlebnisbericht, Stimmungsbericht, Zitat, Dokumen‐ tation) und ● bei der Wahl der Reporter-Perspektive: Von der Schilderung eines konkreten Details (Ereignis) lässt er den Blick hinüber schweifen zum Allgemeinen (Zustände, Prozesse), das Maßstäbe zur Einordnung bietet, die Naheinstellung schwenkt hinüber zur Totalen. ● Der Autor mischt permanent Tempus und Tempo: Imperfekt und Plusquamperfekt dienen dem Aufzeigen von historischen Hinter‐ gründen, die Gegenwärtiges verdeutlichen bzw. Entwicklungen auf‐ 258 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="259"?> zeigen, die das Warum erklären. Das Präsens dient der temposteigernden Darstellung von Handlungen, das Futur dem Andeuten kommen‐ der Ereignisse (Reumann 2009, S.-150-152). Themen Nicht jedes Thema „schreit“ nach einer Reportage; doch bei genauerem Hinsehen finden sich selbst bei gewöhnlichem Geschehen häufig interessante, bisher nicht verfolgte Ansatzpunkte für einen Reporter, die beleuchtet werden wollen (Wolff u. a. 2021, S. 197-224; Liesem 2015; Lorenz 2009). Menschen, die normalerweise nicht im Mittelpunkt stehen, kommen zu Wort; sie schildern Geschehen, das so bislang nicht publik wurde, aus ihrer Sicht. Der Reporter begibt sich auf ein Terrain, das dem Leser bisher nicht bekannt bzw. zugänglich war, und schildert aus dem alltäglichen Leben. Das erzeugt Neugier. 6.2.6 Feature Das Feature ist als Stilform nicht klar definiert; der Begriff hat seinen Ursprung im Radio-Journalismus und bezeichnet dort eine durch Musikeinspielungen und andere akustische Einlagen aufgelockerte Sendung. Printjournalisten haben sie adaptiert (Kiesewetter 2016); ein Feature gilt als Sammelbegriff für stilistisch aufgelockerte Formate: umfassende Berichte, Reportagen und Dokumentationen, die publikumsnah aufbereitet und wie ein Unterhaltungsmenü präsentiert werden (engl. to feature = profilieren, herausstellen). „Strukturelle Vorgaben gibt es nicht. Das Feature gilt deshalb als die freieste Form der journalistischen Genres. Trotz dieser gestalterischen Freiheit beruht es ausschließlich auf Tatsachen. Ziel ist, den Rezipienten emotional begreifen zu lassen, welche Dimension das jeweilige Thema hat. Durch die unterhaltenden Elemente sollen die Informationen leichter an den Rezipienten verkauft werden“ (Kiesewetter 2016). An sich undramatische, nicht notwendigerweise aktuelle Themen (z. B. Bedeutung und Herkunft der Eier beim Osterfest) werden so publikumsnah aufbereitet. Etwas „featuren“ - auch „anfietschern“ genannt - heißt heute noch bei Presse und Rundfunk, etwas attraktiver zu machen (Fasel 2013, S. 49; Schneider, Hanno u. a. 2020, S. 179-229). Typisch für das Feature ist das lockere, unbeschwerte Wechselspiel und das Umher‐ springen zwischen verschiedensten Seiten und Stilmitteln wie z. B. Interviews, Zitate, Statistiken oder grundsätzlichen Reflexionen (Mast 2012, S. 359-362; Roloff 1982, S. 36-38; Wolff u. a. 2021, S. 225-247; Liesem 2015, S. 88-96; Hooffacker & Meier 2017, S.-127). 6.2 Tatsachenbetonte Berichterstattung 259 <?page no="260"?> 6.2.7 Dokumentation Die Dokumentation präsentiert dem Publikum Originaldokumente, Orte, Ereignisse oder kausale Zusammenhänge eines Geschehens; sie ordnet ein Geschehen oder ein Thema in einen umfassenden Kontext ein und will aus einer möglichst objektiven Position heraus sachlich informieren (Roloff 1982, S19-21). Die Dokumentation fußt auf einer gründlichen Recherche. In ihrer konkreten Form ist die Dokumentation vom Medium abhängig (Schneider 2020, S.-179-229). 6.2.8 Interview Das Interview, die Befragung einer Person mit dem Ziel, Informationen oder Meinun‐ gen zu ermitteln, ist eine Methode der Recherche (Reumann 2009, S. 153-155); der Journalist baut so gewonnene Zitate wörtlich oder in indirekter Rede in einen Beitrag ein. Das Interview ist daneben auch eine eigenständige journalistische Darstellungs‐ form, die in drei Arten unterteilt ist: 1. das Interview zu einer Sache oder einem Thema, 2. das Meinungsinterview, das eine (meist prominente) Person nach ihrem Urteil über ein Ereignis oder einen Sachverhalt befragt, und 3. das Interview zur Person, das einen Menschen durch seine Antworten skizzieren will nach (Fasel 2013, S. 61-62; La Roche 2013, S.-167-172). Anders als bei der Interview-Recherche gelten für sogenannte Wort-Interviews mit Politikern oder anderen Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport oder Unterhaltung andere Regeln. Für Live-Interviews im Rundfunk und Internet gilt: Sie werden im 1: 1-Modus, ohne die Möglichkeit von Nachbearbeitungen, verbreitet; es gilt das gesprochene Wort. Korrekturen sind nur für den Fall möglich, dass das Interview zu einem später Zeitpunkt noch einmal gesendet wird (DJV Leitlinien 2017, S.-9). Anders verhält es sich im Printjournalismus. Hier bieten sich ex post Spielräume, das Gesagte vor dem Verbreiten sprachlich noch zu „glätten“; beide Seiten haben dazu die Möglichkeit. Durch eine redaktionelle Bearbeitung können Aussagen nachträglich hervorgehoben, Interviews verständlicher und auch pointierter formuliert werden. Auf der anderen Seite haben solche Eingriffe aber ihre Grenze; sie enden dort, wo der Kern einer Aussage berührt wird. Im Pressekodex (Richtlinie 2.4) heißt es dazu: „Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt“ (DJV Leitlinien 2017, S.-7). Autorisieren von Interviews Anders als im angloamerikanischen Journalismus hat der Interviewte nach deutschem Recht die Möglichkeit, selbst ein Wortlaut-Interview vor dem Erscheinen zu autorisie‐ ren (Wolff u. a. 2021, S. 130). Grundlage ist das Urheber- und Persönlichkeitsrecht des Interviewten; es gestattet ihm, die Freigabe bzw. Autorisierung seines Interviews zu verlangen und gegebenenfalls durchzusetzen (DJV Leitlinien 2017, S. 6). Deshalb 260 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="261"?> sollte ein Interviewer unbedingt vor einem Interview, spätestens jedoch vor dessen Veröffentlichung, die Frage der Autorisierung klären, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Eine solche Autorisierung ist im deutschen Journalismus zwar nicht vorgeschrieben, jedoch üblich. Das bedeutet, dass ein Interviewpartner auch ohne vorherige Absprache davon ausgehen kann, dass ihm das Interview vor der Veröffent‐ lichung vorgelegt wird. Es gelten in solchen Fällen „die Gepflogenheiten der Branche“ (DJV Leitlinien 2017, S.-6). Problematisch kann das nachträgliche Autorisieren sein, wenn sich der Interviewte z. B. im Nachhinein von ihm getätigten Äußerungen distanziert und diese eliminieren bzw. „glattbügeln“ möchte (DJV Leitlinien 2017 S. 6). Ein solches „Glattbügeln“ kann Aussagen des Interviews nachträglich auf den Kopf stellen und die journalistische Arbeit konterkarieren; denn Aufgabe und Ziel des Journalisten es ist es ja gerade, durch geschickte Fragestellungen dem Gesprächspartner brisante Informationen zu entlocken. Davon lebt das Wortlaut-Interview. Nachträgliche Eingriffe, die über sach‐ liche Korrekturen hinausgehen, wirken deshalb kontraproduktiv. Im Extremfall kann es passieren, dass Interviews oder Teile davon nicht veröffentlicht werden können (DJV Leitlinien 2017, S. 7; Branahl 2013, S. 166; Nowack & Meier 2019, S. 215-229; Wa‐ terstraat 2012; Liesem 2015, S. 118). Nur im besonderen Einzelfall kann das öffentliche Informationsinteresse den Abdruck einer zurückgenommenen Aussage rechtfertigen. Dokumentation-| „Fairer Umgang mit Zitaten“ Der Deutsche Journalistenverband (DJV) mahnt in einer Erklärung den „fairen Umgang mit der Autorisierung von Interviews und Zitaten“ an. Aus Sicht des DJV müsse sich die Autorisierung darauf beschränken, sachliche Darstellungs‐ fehler vor der Veröffentlichung zu korrigieren. Das „nachträgliche Glätten“ von Interviews schade dem kritischen Journalismus“. Interviewpartner aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dürften „das Instrument der Autorisierung nicht missbrauchen, um aus Interviews nachträglich Werbebotschaften in eigener Sache zu machen“. Solche Praktiken seien mit der Freiheit der Berichterstattung nicht vereinbar. Häufig seien Manager und Politiker auch nur noch zu schriftlichen Interviews bereit. Das aber nehme den Interviewern die Möglichkeit, einzuhaken und nachzufragen. „Das ist eine Abfrage, aber kein Interview und sollte deshalb auch nicht als solches verkauft werden.“ Der DJV rät Journalisten dazu, vor Beginn eines Interviews die „Spielregeln“ zu vereinbaren. Wenn gewünschte Änderungen das ursprüngliche Interview verfälschten, bestehe nur noch die Möglichkeit, auf den Abdruck zu verzichten (Zörner 2009). 6.2 Tatsachenbetonte Berichterstattung 261 <?page no="262"?> Abb. 6.4: Der Verleger Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) 6.3 Meinungsäußernde Stilformen 6.3.1 Kommentar Der Kommentar (lat. commentarius = Notizbuch, Niederschrift) interpretiert und bewertet aktuelle Ereignisse und Meinungsäußerungen; er möchte mit Verstand zum Verstehen führen (Reumann 2009, S. 158). Dass Journalisten kommentieren und ihre eigene Meinung äußern dürfen, verhinderte in Deutschland in vordemokratischen Zeiten lange die staatliche Zensur, die erst Mitte des 19. Jahrhunderts aufgehoben wurde. So hatte z. B. das Bayerische Pressmandat (vom 6. Sept. 1799) unter Maximilian IV. Joseph verfügt, „die Tatsachen möglichst einfach, ohne Hinzufügung eigenen Urteils und unter genauer Quellenangabe zu berichten“. Meinung-| „Jedes Urteil peinlich vermeiden“ Der Verleger Friedrich A. Brockhaus (1772-1823), Gründer des Verlagshauses F.A. Brockhaus, sah noch 1813 die Meinungs-Abstinenz gar als Pflicht der Presse an. In einem Brief vom 13. Oktober 1813 schrieb er an den Dresdner Gelehrten und Jour‐ nalisten Carl August Böttiger (1760-1835): „Eine Zeitung… referiert bloß, sie nimmt keine Partei, und Raisonnements sind ihr fremd, sie ist das Vehikel, um dem Publikum alles zur Kenntnis zu bringen, was der Staat diesem mitzutheilen hat und ein Bürger dem anderen“ (Fischer, Bernhard & Taszus, Claudia: Friedrich Arnold Brockhaus - Briefwechsel 1807-1823. Leipzig 2023). Noch 1927 meinte der Publizistikwissenschaftler Emil Dovifat (1890-1969) mit Blick auf den amerikanischen Journalismus, die Absicht, möglichst viele Leser erreichen zu wollen, zwinge dazu, „sich streng an den Tatsachenbericht zu halten und jedes Urteil peinlichst zu vermeiden“. Ein Grund für ihn: Ein Urteil werde „an sich schon dem in Eile und Unübersichtlichkeit arbeitenden Reporter niemals möglich sein“. Außerdem berge jedes Urteil die Gefahr, Teile des Publikums zu verärgern - „statt in ihm eine gesteigerte Sympathie für das Blatt auszulösen“ (Dovifat 1927, S.-88). Staatliche Zensurvorgaben kannten auch bereits die Pioniere des deutschen Journalis‐ mus im 17. Jahrhundert; diese hinderten sie jedoch nicht daran, persönliche Meinungen in Berichte einzustreuen. Das war durchaus üblich. Gepflogenheiten wie das Trennen von Nachricht und Kommentar waren Zeitungsschreibern fremd. Einen Eindruck über die heute befremdlich wirkende Durchmischung von Nachrichten mit wertenden 262 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="263"?> Subjektivismen liefern die Newen Zeytungen (Zeytung = im Sinne von Nachricht) des 16. Jahrhunderts, so z. B. die 1546 erschienene Newe zeytung auß Dem Niderland, in der u. a. von einer „grausame [n] vnd vnchristliche [n] Tyranney, wider die armen Christen“ die Rede ist. Auch die ersten noch erhaltenen Printausgaben des Aviso von 1609 dokumentieren den narrativen, kolportierende Nachrichtenstil, teils durchmischt mit subjektivisti‐ schen Adjektiven und eigenen Kommentierungen. Dokumentation-| „Sünd vnd Schand“ - Nachricht von 1609 Ein Beispiel ist die Mitteilung eines Prager Korrespondenten vom 18. Januar 1609, abgedruckt in der Aviso-Ausgabe vom 29. Januar 1609, in der es heißt: „Die Bezischen Knecht sein einmal abgedanckt / vnnd vbel bezahlt worden / welches Sünd vnd Schand“ (Aviso 19, 18). Frühe Journalisten berichteten so, wie sie es für richtig hielten. Die strikte Trennung von Nachricht und Kommentar wurde erst sehr viel später üblich und durch pressepo‐ litische Einflüsse der Alliierten nach 1945 auch ein elementares Wesensmerkmal des deutschen Journalismus. Kommentare dienen der Meinungsbildung des Publikums. Sie helfen, Tagesgesche‐ hen zu beurteilen und in bestehende Zusammenhänge einzuordnen (Brendel & Grobe 1976, S.-54; Wolff u.-a. 2021, S.-135-158; Roloff 1982, S.-65-68). Deshalb dürfen Kommentare auch polarisieren, allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze: Killerargumente, Polemik, plumpe Beschuldigungen haben auch in Kommen‐ taren nichts verloren. Stichwort-| Killer-Phrase Der Begriff Killer- oder Totschlagargument (killer phrase) geht auf Charles Clark zurück, der ihn 1958 zum ersten Mal verwendet hat. Als killer phrases bezeichnete er Phrasen wie „Das haben wir schon immer so gemacht.“, „Das haben wir noch nie so gemacht.“, „Das wird nicht funktionieren“. „Klingt theoretisch gut, aber in der Praxis …“ „Da kann ja jeder kommen“ werden im Deutschen umgangssprachlich auch als „Beamten-Dreisatz“ bezeichnet (Quadbeck-Seeger, Hans-Jürgen & Harald Böck: Das hat noch nie funktioniert. Die besten Killerphrasen von A wie „Aber“ bis Z wie „Zielgruppe“. Weinheim 2005 6.3 Meinungsäußernde Stilformen 263 <?page no="264"?> Üblicherweise werden drei Kommentarformen unterschieden (La Roche 2013, S.-177-179; Fasel 2013, S.-106-107): ● der argumentative Pro-und-Contra-Kommentar, der durch Gründe überzeugen will und sich mit anderen relevanten Standpunkten auseinandersetzt. Dahinter steht das dialektische Modell von These, Antithese, Synthese. ● Der weniger ambivalente Geradeheraus-Kommentar, der je nach Anlass, Thema - und Temperament des Autors - auch einmal aufs Argumentieren“ verzichtet und schlichtweg begeistert lobt oder verärgert schimpft. ● der unentschlossene, abwägende Einerseits-andererseits-Kommentar, der Al‐ ternativen behutsam abwägt und angesichts der Komplexität einer Angelegenheit zumindest vorläufig darauf verzichtet, sich für eine Alternative zu entscheiden (siehe auch: Hooffacker & Meier 2017, S.-140). 6.3.2 Glosse Die Glosse (altgr. glōssa = Zunge, Sprache) ist eine literarisch angehauchte Spielart des Kommentars: eine spöttische Randbemerkung, ein kurzer, pointierter Meinungs‐ beitrag, der ein Thema auf eine satirische und überspitzte Weise angeht. Sie gilt als „Farbtupfer“ oder „Mückenstich“ unter den Meinungsstilformen“ (Reumann 2009, S. 161-162) und zeichnet sich aus durch Originalität und Witz. Nicht jeder gute Journalist ist insofern automatisch auch ein guter Glossenschreiber; er benötigt dafür literarisches Talent und Sprachgefühl, das nicht durch das Studium von praktischen Ratgebern erlernbar ist. Eine Glosse ironisiert, verspottet, entlarvt und endet oft mit einer Pointe. Der überraschende, eindrucksvolle Schluss soll den Leser zum Nachdenken oder auch zum Lachen bringen. Stilmittel sind Hyperbeln (starke Übertreibungen), Ironie, Sarkasmus und Zynismus oder auch Wortspiele mit Metaphern (Reumann 2009, S. 162-163; Roloff 1982, S.-74-76; Liesem 2015, S.-129-137). Meinung-| „Augenblick zwischen zwei Wimpernschlägen“ „Die Glosse holt das Unwirkliche, das Widersinnige, Widersprüchliche, Seltsame heraus, in dem sie überspitzt, verzerrt, karikiert, höhnt, ironisiert, parodiert“ (Meyer 1985, S.-14) „Die Glosse ist der gut beobachtete Augenblick zwischen zwei Wimpernschlägen“ (La Roche 2013, S.-180). In der Publizistik hat die Glosse - als knappe und schlagende Randbemerkung zu unklaren Textstellen in Büchern und Zeitschriften - eine lange Tradition. Während der Epoche des schriftstellerischen Zeitungsjournalismus (ca. 1750-1850; → Kap. 1.4) fand sie den Weg in die Tageszeitungen und wurde zur heutigen Stilform, später geprägt 264 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="265"?> durch Autoren wie Karl Kraus (1874-1936) oder Kurt Tucholsky (1890-1935). Selbst in kleineren Lokalblättern eiferten Autoren ihren bekannten Schriftstellerkollegen nach. So erschien z. B. im Jahr 1846 in einem bayerischen Wochenblatt die folgende Satire über eine neuartige deutsche Leidenschaft - die grassierende Vereinsmeierei - in Form folgender fiktiven Satzung einer „Privatgesellschaft“: Dokumentation-| Glosse im „Günzburger Wochenblatt“ (1846) „Statuten einer Privatgesellschaft in **: § 1. Es dürfen nicht mehr Mitglieder aufgenommen werden, als in dem Lokale Platz haben. §2. Der Neujahrstag wird jährlich zweimal durch ein Fest gefeiert. §3. Will ein Mitglied mehr Verstand haben als ein anderes, so wird es ausgestoßen. §4. Wenn ein Mitglied zwei Ideen hat, so ist es verpflichtet, die eine einem anderen abzutreten, das keine hat“ (Quelle: Günzburger Wochenblatt Nr.-17/ 1846). 6.3.3 Kritik Die „Kritik“ ist im weiteren Sinne eine wertende Meinungsäußerung allerdings anhand von Maßstäben, im engeren Sinne bezeichnet sie eine journalistische Darstellungsform, die sich kritisch mit Werken bzw. künstlerische Leistungen in Literatur, Kunst, Thea‐ terschaffen und Wissenschaft auseinandersetzt (Fasel 2013, S. 119-124; Liesem 2015, S. 138-148; Roloff 1982, S. 78-80). Eine andere Bezeichnung ist Rezension (lat. recensio = Musterung, Untersuchung). Das Wort „Kritik“ stammt aus dem Griechischen; kritisieren bedeutet danach so viel wie unterscheiden, trennen. Ende des 17. Jahrhunderts kam es aus dem Französischen (critique) nach Deutschland. Um angemessen kritisieren zu können, benötigt der Autor vor allem Sachkenntnis, aber auch ein besonderes Sprachgefühl bzw. eine dem Kunstwerk angemessene Form des sprachlichen Ausdrucks. Die Sprache einer Kritik sollten an den Fachjargon des Publikums angepasst sein. So gelten für eine wissen‐ schaftliche Literaturrezension andere (sprachliche) Regeln als für die Besprechung eines Heavy-Metal-Konzerts. Eine Kritik über eine Theateraufführung unterscheidet sich stilistisch von einem Text über eine Kunstausstellung. Der Kritiker muss einen sprachlichen Spagat ausführen: Er muss als Insider die Sprache der fachlich versierten Fans sprechen, sich aber trotzdem auch an interessierte Laien wenden (Porombka 2006, S.-10; Schalkowski 2011). 6.3.4 Kolumne Eine Kolumne ist eine „personifizierte Meinungsäußerung eines wortgewaltigen Jour‐ nalisten“ (Hacke 2015), sie stellt, ähnlich wie der Leitartikel, ein hervorgehobenes 6.3 Meinungsäußernde Stilformen 265 <?page no="266"?> Abb. 6.5: John Hill (ca. 1716- 1775) Format an exponierter Stelle dar, meist in der oberen Ecke einer Aufschlagseite. Veröffentlicht mit einem Bild des - meist bekannten - Autors, soll sie das Image eines Blattes prägen (Reumann 2009, S.-159; Roloff 1982, S.-77). Das Wort Kolumne kommt aus dem Lateinischen von columna, was so viel wie „Stütze“ oder „Säule“ bedeutet und bezeichnet auch die Spalte eines gedruckten Zeitungsartikels. Das Wort ist seit dem späten 18. Jahrhundert bekannt; im heutigen Sinn wird es seit den 1950er Jahren verwendet (Reumann 2009, S.-159). Als erster Zeitungskolumnist gilt der englische Apo‐ theker, Arzt, Botaniker und Schriftsteller John Hill (um 1716-1775), der ab 1751 eine tägliche Kolumne u. a. im London Advertiser und in der Literary Gazette unter dem Pseudonym „The Inspector“ (Der Inspektor) schrieb. In die deutsche Presse fand die Kolumne erst spät Eingang. Vorbilder waren die Blätter in den USA, in denen bekannte Kolumnisten wie C.L. Sulzberger, Ja‐ mes Reston, oder Art Buchwald geradezu als „nationale Institutionen“ erschienen (Reumann 2009, S. 159). In Deutschland war z. B. der Schriftsteller Kurt Tucholsky (1890-1935) ein bekannter Kolumnist. Die Kolumne ist eine Textsorte, die sich kaum defi‐ nieren lässt, aber dennoch typische Merkmale aufweist: Kolumnen sind meist in der „Ich-Form“ verfasst und direkt an den Leser gerichtet. Sie sind der Regel kurz und einspaltig, das heißt, sie sind nicht länger als eine Zeitungsspalte (Reumann 2009, S. 159). Viele Kolumnen sind witzig, manche anekdotisch, andere ernst; sie rücken oft Unscheinbares in den Mittelpunkt oder beleuchten Alltägliches neu. 6.3.5 Leitartikel In seiner Bedeutung eine Stufe oberhalb der Kolumne angesiedelt ist der Leitartikel. Die Bezeichnung geht zurück auf das ab dem 19. Jahrhundert in England gebräuchliche leading article; in Deutschland bezeichnete man den Leitartikel zunächst als „Hauptar‐ tikel“, später erst als Leitartikel oder „Leiter“. Die Leitartikler formulierten die Linie der Zeitung (Reumann 2009, S.-156-158). Der Leitartikel ist ein besonders herausgestellter Meinungsartikel; er spiegelt - im Gegensatz zur Kolumne - die Grundrichtung und politische Tendenz einer Zeitung wider (Reumann 2009, S. 156). Thematisch setzt sich der Leitartikel typischerweise mit einem bedeutsamen politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Ereignis auseinander (Pekar 2001; Schöpe 2000; Meyer 1999). 266 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="267"?> Abb. 6.6: Theodor Wolff (1868-1943) Dabei betrachtet der Leitartikel die Entwicklungen abseits der tagesaktuellen Berichterstattung von einem grundsätzli‐ chen Standpunkt aus. Vor allem in Krisenzeiten oder bei heiklen Sachverhalten bezieht der Leitartikel klar Stellung und kommuniziert seinen Standpunkt. Ein bekannter Leitarti‐ kelschreiber war beispielsweise Theodor Wolff (1868-1943), von 1906 bis 1933 Chefredakteur des „Berliner Tageblatt“; sein Markenzeichen waren die immer montags erscheinenden hochpolitischen Leitartikel. Folgende Zitate sind von Wolff überliefert: „Eine Zeitung ist schlecht, wenn sie nicht einen festen einheitlichen Willen erkennen lässt.“ Und: „Eine Zeitung ist ... nur ein Papierlappen, wenn ihr der klar ausgeprägte Charakter fehlt.“ 6.4 Hörfunk-Formate und Formen Als Anfang der 1920er Jahre die ersten Radioprogramme gesendet wurden, gab es journalistische Radioformate noch nicht. Ansager verlasen Agenturmeldungen vor eingeschalteten Mikrophonen; alles wurde im Radio live übertragen - selbst Hörspiele (Fluck 2002, S. 2074). Mit der Zeit entdeckten die Radiomacher aber, welche Möglich‐ keiten das neue Medium bietet. Es wurden Live-Reportagen von diversen Ereignissen gesendet wie z.-B. der Ankunft des Luftschiffes „Graf Zeppelin“ im November 1929 in Berlin. Der Hörfunk hat den Journalismus nachfolgend verändert. Ab den 1950er Jahren wurde das Radio endgültig zum Massenmedium und brachte noch heute bestehende Formate und Darstellungsformen hervor (Fluck 2002, S.-2077). Stichwort-| Was ist ein Format? Ein Format ist eine übergeordnete, von Entscheidungsgremien (Programmdirek‐ tor, Chefredaktion, Redaktionsleitungen) festgelegte publizistische Grundform innerhalb eines Medienangebots. Darstellungsformen wie Nachricht, Bericht oder Kommentar sind darin eingebettet; sie füllen Formate journalistisch aus. Nachrichtenformate im Printsektor sind z. B. Nachrichtenmagazine oder Tageszei‐ tungen, aber auch E-Formate wie Fachzeitschriften oder Wissensmagazine und auch Unterhaltungsformate wie Illustrierte oder Publikumszeitschriften. Formate im Fernsehsektor sind u. a. Nachrichten- und Magazinsendungen, Dokumentatio‐ nen oder Unterhaltssendungen, im Online-Sektor haben sich Newsletter, Podcast oder Blog als übergeordnete Formate herausgebildet. 6.4 Hörfunk-Formate und Formen 267 <?page no="268"?> Abb. 6.7: Radio-Reporter Alfred Braun beim Emp‐ fang des Luftfahrtschiffes Graf Zeppelin im Nov 1929 in Berlin. 6.4.1 Radio-Interview Das Interview ist eine frühe radiojournalistische Darstellungsform; ein am 7. Oktober 1932 gesendetes Rundfunkferngespräch mit dem Luftfahrtpionier Wolfgang von Gro‐ nau (1893-1977) zwischen Berlin und Batavia, dem heutigen Jakarta, gilt als erstes Radio-Interview. Batavia war bis in die 1940er Jahre die Hauptstadt Niederländisch-In‐ diens und ist heute Hauptstadt Indonesiens (SWR2 Archivradio: Erstes Ferngespräch im Rundfunk mit Luftfahrtpionier Wolfgang von Gronau. Beitrag von Gábor Paál). Bereits in den 1920er Jahren waren Gesprächsrunde live übertragen worden. Noch heute ist das Interview Standardform im Radiojournalismus, Formen sind Umfrage und Experten-Interview. 6.4.2 O-Ton-Bericht Printmedien nutzen Typograhie, Layout, Fotos und Grafiken, um das Publikum zu fesseln; Radiojournalisten haben dafür den Original-Ton (O-Ton), meist als Ausschnitt aus einem Interview. Er lockert Texte auf, vermittelt neben Fakten auch Stimmungen. Radiojourna‐ listen müssen deshalb „akustisch denken“, ihre Themen radiophon umsetzen, um Hörern zu ermöglichen, mit den Ohren zu „sehen“. Ein O-Ton-Bericht kombiniert O-Töne und Text, er wird auch als „gebauter Beitrag“ bezeichnet (Wachtel 2014; Katzenberger 2021). 6.4.3 Radio-Reportage Als älteste erhaltene Radio-Live-Repor‐ tage gilt ein Bericht von der Beerdigung von Außenminister Gustav Stresemann vom 3. Oktober 1929; Reporter war der gelernte Schauspieler Alfred Braun, eine Art „Stimme“ der 1920er Jahre, der die noch heute abrufbaren Sätze ins Mikro‐ phon protokollierte: „Aus der Ferne hö‐ ren Sie jetzt schon die Trauermusik, die dem Sarg voranschreitet. Die Spitze des Zuges ist nämlich eben von den Linden in die Wilhelm-Straße eingebogen und die ersten voranreitenden Polizisten nä‐ hern sich bereits dem Palais des Reichs‐ präsidenten“ (Baetz 2021). Radioreporter berichten direkt vom Ort des Geschehens, oft sogar live. Die Zuhörer erleben das, was im Fußballstadion, bei einem Konzert, einem Unfall oder auf einem Markt passiert, hautnah mit - als wären sie selbst dabei (Overbeck 2009; La Roche 2013). 268 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="269"?> Abb. 6.8: Tagesschau-Moderatorin Kristina zur Mühlen (in einer Sendung vom 8. Juni 2016). 6.4.4 Radio-Feature Ein Radio-Feature (oder Hörbild) macht ein Thema sinnlich erfahrbar. Feature-Autoren erzählen Geschichten, sie gestalten einen akustischen „Film“. Ein Radio-Feature ähnelt einem Hörspiel, basiert aber ausschließlich auf Fakten. Anders als eine Reportage oder ein Bericht darf ein Feature aber die subjektive Sicht der Autoren widerspiegeln. Text, Literatur-Zitate, historische Aufnahmen, Theater-Szenen, Musik, O-Töne, Geräusche - bei einem Feature ist alles erlaubt (Katzenberger 2021). 6.4.5 Magazin-Sendung Eine Magazin-Sendung besteht aus verschiedenen kürzeren Beiträgen: Reportagen, Interviews, O-Ton-Berichten. Die Teile werden durch Musik und/ oder Moderation verbunden (Katzenberger 2021). 6.5 Fernseh-Formate und Formen Das Radio lieferte den Ton, das Fernsehen die bewegten Bilder im Journalismus. Seit den 1950er Jahren hat die audiovisuelle Berichterstattung neue Formate geschaffen; sie vermitteln Nachrichten multisensorisch (Bild- und Videoeinblendungen, Audio-Kom‐ mentare und/ oder Untertitel) und blenden erläuternde Grafiken, Diagramme, Karten oder Animationen in TV-Beiträge ein. 6.5.1 TV-Nachrichten TV-Nachrichten unterscheiden grund‐ sätzlich nicht von „normalen“ Nachrich‐ ten anderer Medien. Prinzipien wie Ak‐ tualität, Relevanz, Kürze, Prägnanz und Verständlichkeit sind gleich. Die von Nachrichtensprechern verlesenen Nach‐ richten stammen von Agenturen oder eigenen Korrespondenten der Sender, sie werden von TV-Redakteuren fern‐ sehgerecht redigiert. Den Stellenwert der Nachricht verdeutlicht die Tatsache, dass Hauptnachrichtensendungen wie „Tagesschau“ (ARD) oder „Heute“ (ZDF) zur Primetime ausgestrahlt werden und höchste Einschaltquoten haben. Angereichert werden die Nachrichten oft durch eingeblendete Statements von Politikern, Prominen‐ ten und anderen Protagonisten. 6.5 Fernseh-Formate und Formen 269 <?page no="270"?> Zu den nachrichtlichen Darstellungsformen innerhalb der TV-Formate gehören Live-Reportagen, Live-Schaltungen mit Reportern, Expertengespräche, Interviews, Erklärfilme, Kommentare, Reporterberichte, Umfragen zu aktuellen Themen sowie Korrespondentenberichte aus dem Ausland (Buchholz & Schupp 2020; Ordolff & Moj 2015). 6.5.2 TV-Interview Ein TV-Interview ist die Befragung einer Person, z. B. eines Politikers oder Sportler) mit dem Ziel, persönliche Informationen, Sachverhalte oder Meinungen zu ermitteln. Das Fernsehinterview, aufgezeichnet oder live gesendet, verleiht Aussagen eine besondere Authentizität (Häusermann 2016). 6.5.3 Talkshow Eine TV-Talkshow (engl. talk = Gespräch, show = Sendung; auch Fernsehdebatte) ist eine Diskussionssendung mit politischen, aber auch unterhaltenden Inhalten. Politisch wird meist über tagesaktuelle Themen diskutiert. Der Gastgeber wird Moderator oder Talkmaster genannt (engl. Host). Teilnehmer sind meist Politiker und Experten. Abb. 6.9: Die Riverboat-Talkshow des Mitteldeutschen Rundfunks (Sendung vom 27. Nov. 2008 mit Jörg Kachelmann). 270 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="271"?> Talkshows lassen sich in drei Arten aufteilen (Krotz 2002, S.-40): ● Der Personality-Talk: Er dient insbesondere der (Selbst-)Darstellung von promi‐ nenten Gästen, die oft die Gelegenheit nutzen, um ihr neues Produkt (Buch, Film, CD) dem Fernsehpublikum zu präsentieren. ● Die Debatten-Show: Hier geht es um die Präsentation kontrovers diskutierbarer politischer Themen (Polittalk). ● Die Bekenntnis-Show: Sie behandelt persönliche bis höchstprivate Themen. Zu dieser Kategorie zählen die Nachmittagsshows, in denen Bürger Alltagsprobleme diskutieren, auch als „Daily Talk“ bezeichnet. In den Anfangsjahren des deutschen Fernsehens (ab 1954) war die Talkshow, damals noch als Gesprächssendung bezeichnet, eine häufige, weil einfache und kostenneutra‐ lere Sendeform. Rückblick-| „Internationaler Frühschoppen“ - TV-Talkshow ab 1952 Eine der ersten „Talkshows“ war ab 1952 der „Internationale Frühschoppen“, in dem Journalisten unter der Leitung eines Moderators über politische Themen diskutierten. Zwischen 1955 und 1957 moderierte Margot Hielscher im Bayerischen Fernsehen die Talkshow „Zu Gast bei Margot Hielscher“; zu Gast waren unter anderem Maurice Chevalier und Romy Schneider (Reufsteck & Niggemeier 2005). Die erste Talkshow nach heutigem Verständnis startete 1973 im WDR unter dem Titel „Je später der Abend“; Moderator war Dietmar Schönherr, ihr folgte 1974 „3 nach 9“ im NDR. Mit dem Aufkommen der Privatsender stieg die Zahl der Talkshows; zu den ersten Formaten zählten „Dall-As“ (ab 1985), „Explosiv - Der heiße Stuhl“ (ab 1989) und „Hans Meiser“ (ab 1992; Eimeren & Gerhard 1998; Keller 2009). 6.5 Fernseh-Formate und Formen 271 <?page no="272"?> 6.5.4 Live-Übertragung Ein TV-Live-Bericht lässt die Zuschauer an Ereignissen zeitgleich teilhaben, z. B. an einem Fußballspiel oder einem Musikkonzert. Ein Kommentator begleitet die Übertra‐ gung. Erste Live-Übertragungen von Fußballspielen sendete das deutsche Fernsehen anlässlich der WM 1954 in der Schweiz. Die TV-Bilder vom Endspiel am 4. Juli in Bern fingen eine Führungskamera sowie zwei kleinere Kameras vor den Reporterkabinen ein. Sie gelten heute als verschollen. Abb. 6.10: Szene aus dem WM-Finale Deutschland gegen Ungarn am 4. Juli 1954 in Basel. Im Hintergrund zu sehen sind die auf dem Stadiondach positionierten Fernsehkameras. 6.5.5 Sondermeldung Eine Sondermeldung (auch: Breaking News) ist eine ins laufende Fernsehprogramm eingeblendete Eilmeldung über ein besonders wichtiges Ereignis. Eine Stufe darüber stehen die Blitzmeldungen; sie sind „Ereignissen von epochaler Bedeutung“ vorbehal‐ ten, wie beispielsweise dem Tod von Queen Elizabeth II. im September 2022. Es war 272 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="273"?> in der Geschichte der Deutschen Presseagentur (dpa) seit 1949 die 62. Blitzmeldung (Quelle: „Der Tod der Queen als dpa-Blitzmeldung“ In: KOM Magazin für Kommuni‐ kation. Online-Beitrag vom 13. Sept. 2022). 6.5.6 TV-Reportage Eine TV-Reportage transportiert Eindrücke und Erlebnisse eines Reporters zu den Fernsehzuschauern und spiegelt auch Emotionen wider. Oft vertiefen Reportagen ein Thema (Witzke & Rothaus 2003). Ein Pionier der deutschen Fernsehreportage war der Journalist Peter von Zahn (1913-2001), der nach dem Krieg als Auslandskorrespondent in den USA arbeitete. Seine ab 1955 ausgestrahlte Reportage-Serie „Bilder aus der neuen Welt“ zeigte in 50 Folgen dem deutschen Fernsehpublikum das Leben in den USA. 6.5.7 Dokumentarfilm Ein Dokumentarfilm dokumentiert reales Geschehen. Im Gegensatz zur Reportage liegt der Fokus nicht auf den persönlichen Eindrücken und Erfahrungen des Reporters. Abgewandelte Dokumentarfilmarten sind die Doku-Soap (Dokumentar-Seifenoper), eine Form des Reality-TV, in der die gezeigten Personen in dramatisch inszenierter, unterhaltender Weise dargestellt werden, und das Dokudrama, das Dokumentar- und Spielfilm miteinander vermischt (Ebbrecht & Steinle 2008, S.-250-255). 6.6 Formen des Online-Journalismus Das Internet hat ab den 2000er Jahren den Journalismus aktualisiert und eine neuartige Form der Echtzeit-Berichterstattung ermöglicht, gespeist durch weltweit gepostete User-Beiträge. Journalisten bietet es die Möglichkeit, Elemente wie Bilder, Grafiken und Videos crossmedial mit Texten zu kombinieren und Artikel zu verlinken. In nur wenigen Jahren haben sich im Online-Journalismus, vielfach entlehnt aus Blogger- und YouTuber-Portalen, Formate wie Weblog, Newsletter und Podcast (→ Kap. 4.3.4) entwickelt; geprägt werden sie durch journalistische Darstellungsformen und Gestaltungsmittel (Alkan 2006; Hooffacker 2020; S.-95-142). 6.6.1 Teaser Der Teaser (engl. Lockmittel) ist eine journalistische Form für klassische Online-For‐ mate wie Nachricht, Reportage oder Bericht. Sie stammt aus dem Marketing und bedeutet dort so viel wie „Ankündigung einer Werbebotschaft“, die Neugier auf die eigentliche Botschaft machen soll (ein Beispiel sind die „Gleich“- oder „Jetzt“-Ankün‐ digungen von Werbespots im Fernsehen). Positioniert direkt unterhalb der Headline eines Beitrags, soll der Teaser Leser werben und unterscheidet sich dadurch vom 6.6 Formen des Online-Journalismus 273 <?page no="274"?> Vorspann (Lead) eines Printartikels. Teaser sind im Prinzip eigenständige „Werbe“-Text in eigener Sache und idealerweise nicht länger als drei Sätze. Ihre Funktion besteht darin, dem User, wenn er eine Website aufruft, unmittelbar eine schnelle Übersicht und einen ersten Eindruck vom Inhalt des Artikels zu geben. Der Teaser sagt ihm, um was es in dem Beitrag geht (Alkan 2006, S.-30-31; Liesem 2015, S.-160-164). 6.6.2 Links Durch das Anklicken von Links lassen sich Quer-Inhalte zu einem Thema direkt aufrufen, was zu einem interaktivem Leseerlebnis führt. Der Nutzer entscheidet, wie er einen Text liest, wo er einsteigt und wo er auf eine weiterführende Ebene wechselt. Der Autor hat lediglich die Aufgabe, die Informationen zur Verfügung zu stellen (Hooffacker 2020, S.-69-75). 6.6.3 Liveticker Ein Liveticker versorgt das Publikum mit Echtzeit-Informationen zu einem Ereignis und informiert minutiös über den jeweiligen aktuellen Stand, beispielsweise bei Fußball-Spielen. 6.6.4 Slideshows Slideshows sind virtuelle Dia-Reihen; sie finden sich oft in Online-Zeitungen und generieren massenhaft Klicks, weil Menschen sich gern Fotos anschauen. Sie bieten ihm zudem einen Mehrwert (Hooffacker 2020, S. 95-144). Unterschieden werden Bilder-Slideshows (Bilderstrecken) und Audio-Slideshows, die mit Originaltönen unterlegt sind (Eberl 2008; Hartmann 2012). 6.6.5 Videos, Mashups und Webspecials Videos. Videos dienen der Visualisierung von Online-Artikeln und stellen ein cross‐ mediales Zusatzelement dar. Dabei reicht es meist aber nichts aus, die mit einem Handy oder einer Kamera aufgenommen Bewegtbilder zu posten; sie müssen auch kommentiert, mindestens jedoch mit Text unterlegt werden, um das Publikum zu erreichen. Mashups. Mashup (engl. to mash = vermischen) bezeichnet die Erstellung von Medieninhalten durch die Kombination bereits bestehender Inhalte. Inhalte des Webs, wie Text, Daten, Bilder, Töne oder Videos, werden z.-B. collagenartig neu kombiniert. Webspecials. In einem Webspecial können alle Darstellungsformen, die online realisierbar sind, eingebaut werden, z.-B. Audios, Videos und Fotos. 274 6 Textsorten im Journalismus - Formen und Formate der Darstellung <?page no="275"?> Literatur Alkan, Saim Rolf: 1x1 für Online-Redakteure und Online-Texter. Göttingen 2006 Baetz, Brigitte: Alfred Braun - Erfinder der Radioreportage. Reihe „Rundfunkpioniere“. In: Mediasres. Deutschlandfunk-Archiv (Online-Beitrag vom 4. Jan. 2021 Botton, Alain de: Die Nachrichten. Eine Gebrauchsanweisung. Frankfurt a.-M. 2015 Branahl, Udo: Medienrecht. Eine Einführung. Wiesbaden 2013 Brendel, Detlef & Bernd Grobe: Journalistisches Grundwissen. München 1976 Buchholz, Axel & Katja Schupp: Fernseh-Journalismus. Ein Handbuch für TV, Video, Web und mobiles Arbeiten. Wiesbaden 2020 Deutscher Fachjournalisten-Verband (Hrsg.): Journalistische Genres. Konstanz 2016 Deutscher Journalistenverband (DJV): Leitlinien für Interview-Autorisierung. Berlin 2017 Dovifat, Emil: Der amerikanische Journalismus. Berlin u.-a. 1927 Dovifat, Emil: Zeitungslehre. Band-1: Theoretische und rechtliche Grundlagen. Nachricht und Meinung. Sprache und Form. Berlin & New York 1976 Ebbrecht, Tobias & Matthias Steinle: Dokudrama in Deutschland als historisches Ereignisfern‐ sehen. In: Medienwissenschaft 3/ 2008, S.-250-255 Eberl, Matthias: Typologie der Audio-Slideshow. Theorie und Praxis der narrativen Vermittlung. Online-Beitrag bei rufposten.de vom 4. Juli 2008 Eimeren, Birgit van & Heinz Gerhard: Talkshows. In: Media Perspektiven. 12/ 1998, S.-600-607 Fasel, Christoph: Textsorten. Konstanz 2013 Fasel, Christoph: Tatsachenbetonte Textsorten. Herausgeber: Deutsches Journalistenkolleg, Berlin 2011 Feyel, Gilles: Renaudot, Théophraste (No 677). In: Dictionnaire des journalistes 1600-1789 (Online-Lexikon der Journalisten; ohne Datum) Fluck, Hans-Rüdiger: Hörfunkspezifische Präsentationsformen und Texttypen. In: Leonhard, Joachim-Felix u. a. (Hrsg.): Medienwissenschaft. 3. Teilband. Berlin & New York 2002, S. 2071- 2090 Friedrich, Jürgen & Ulrich Schwinges: Das journalistische Interview. Wiesbaden 2005 Fritz, Gerd: Die ersten Zeitungen 1609. In: Gerd Fritz & Andreas H. Jucker (Hrsg.): Kommuni‐ kationsformen im Wandel der Zeit. Tübingen 2000, S.-189-208 Gerhardt, Rudolf: Lesebuch für Schreiber. Frankfurt a.-M. 1993 Gottschlich, Maximilian: Journalismus und Orientierungsverlust. Wien & Köln 1980 Grimm, Jacob & Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Band-7. Leipzig 1889 Hacke, Axel: Das kolumnistische Manifest: Das Beste aus 1001 Kolumnen. München 2015 Häusermann, Jürg: Journalistisches Texten. Reihe: Praktischer Journalismus. Konstanz 2011 Häusermann, Jürg: Interview. In: Journalistikon. Online-Lexikon der Journalistik (Beitrag vom 24. August 2016) Haller, Michael: Das Interview. Reihe praktischer Journalismus. Köln 2013 Hartmann, Dieter: Audiovisuelle Shows gestalten und präsentieren. Münster 2012 Hienzsch, Ulrich: Journalismus als Restgröße. Redaktionelle Rationalisierung und publizisti‐ scher Leistungsverlust. Wiesbaden 1990 Literatur 275 <?page no="276"?> Hooffacker, Gabriele & Klaus Meier: Die journalistischen Darstellungsformen. In: Gabriele Hooffacker & Klaus Meier(Hrsg.): La Roches Einführung in den praktischen Journalismus. München 2017, S.-53-115 Hooffacker, Gabriele & Klaus Meier: Meinungsäußernde Darstellungsformen. In: dies. (Hrsg.): La Roches Einführung in den praktischen Journalismus. München 2017, S.-139-147 Hooffacker, Gabriele: Online-Journalismus. Texten und Konzipieren für das Internet. Ein Handbuch für Ausbildung und Praxis. Wiesbaden 2020 Jubert, Gérard: Vater der Journalisten und Arzt der Armen (übersetzt). Théophraste Renaudot (1586-1653). Paris 2005 Katzenberger, Vera: Radiojournalismus. In: Journalistikon. Online-Lexikon der Journalistik (Beitrag vom 20. März 2021) Keller, Harald: Die Geschichte der Talkshow in Deutschland. Frankfurt a.-M. 2009 La Roche, Walther von & Axel Buchholz: Radio-Journalismus: Handbuch für Ausbildung und Praxis im Hörfunk. Wiesbaden 2013 Kiesewetter, Christina: Feature. In: Journalistikon. Online-Lexikon der Journalistik (Beitrag vom 30. Mai 2016) Koszyk, Kurt & Karl H. Pruys (Hrsg.): Handbuch der Massenkommunikation. München 1969 Krotz, Friedrich: Talkshows zwischen Trash und Geschäft. In: Jens Tenscher & Christian Schicha (Hrsg.): Talk auf allen Kanälen. 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Reihe: Praktischer Journalismus, Bd.-29. Konstanz 2014 Westerbarkey, Joachim: Grundlagen uns Aspekte der Nachrichtentheorie. In: Communications 3/ 1992, S.-283-295 Wolff, Volker: ABC des Zeitungs- und Zeitschriftenjournalismus. Konstanz 2006 Wolff, Volker u.a.: Interview. In: dies. (Hrsg.): Zeitungs- und Zeitschriftenjournalismus. Schrei‐ ben für Print und Online. Köln 2021, S.-109-134 Wachtel, Stefan & Martin Ordolff: Texten für TV. Reihe Praktischer Journalismus. Konstanz 2013 Waterstraat, Swantje: Die Autorisierung politischer Presseinterviews: Spielregel zwischen Politik und Presse. Saarbrücken 2012 Weise, Manfred: Die Kurzmeldung: Theoretische Grundlagen und praktische Tipps. Wiesbaden 2012 Weischenberg, Siegfried: Nachrichten-Journalismus. Wiesbaden 2001 Witzke, Bodo & Ulli Rothaus: Die Fernsehreportage. Konstanz 2003 Zörner, Hendrik: Autorisierung von Interviews. DJV-Pressemitteilung vom 31. Aug. 2009 Literatur 277 <?page no="279"?> Abb. 7.1: Der griechische Philo‐ soph Aristoteles (384 bis 322 v.-Chr.) 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten 7.1 Stilistische Weisheiten der Literaten Am Anfang ist das Wort, oder genauer: der verflixte erste Satz, über den US-Schriftsteller William Faulkner (1897-1962) einmal schrieb: „Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt den zweiten lesen will“ (Blotner 1977, S. 327) … und dann immer so weiter, möchte man hinzufügen, doch das hat Faulkner nicht gesagt, auch wenn er so oft zitiert wird. Was der Literatur-Nobelpreisträger von 1949 damit meinte, erläuterte er an anderer Stelle, als er von sich verriet, er versuche „alles in einem einzigen Satz zu sagen, zwischen einem einzigen großen Anfangsbuchstaben und einem einzigen Punkt“ und diese Vorgabe auch tatsächlich literarisch in seinem Werk „Absalom, Absolom! “ (1936) umsetzte. In ihm findet sich in Kapitel 6 einer der allerlängsten Sätze der Literaturgeschichte: Er umfasst 1.288 Wörter, beginnt mit den Worten „Genau wie Vater, wenn der Vater in der Nacht, bevor ich dorthin ging, so viel darüber gewusst hätte, wie am Tag, nachdem ich zurückkam …“ und endet mit „… das Auge konnte von keinem Punkt aus sehen.“ Damit hätte Faulkner praktisch alle bekannten Zei‐ tungsformate gesprengt - und klassische Lehrsätze der antiken Rhetoriker um Sokrates, Platon und Aristoteles hinterfragt. Sie propagieren Kürze, Klarheit und Prä‐ gnanz als stilistische Leitsätze, um Verständlichkeit zu erzielen und ein Publikum zu überzeugen. Wenngleich Aristoteles (384 bis 322 v. Chr.) vor einem allzu großen Hang zur Kürze warnt: Man solle gerade so viel sagen, wie zur Erhellung eines Sachverhaltes notwendig ist, nicht mehr, aber auch nicht weniger (Aristoteles: Rhe‐ torik III, 16; sie auch: Quintilian: Institutio oratoria IV, 2, 31). Aristoteles plädierte für die Mitte, für das sprach‐ liche Maßhalten (Schwarzbach-Dobson 2019, S.-162). Aristoteles’ Werk „Rhetorik“ gilt als erstes Fachbuch und eine Art Lehrbuch für alle, die mit Worten über‐ zeugen möchten. Literaten haben schon immer über die Kunst des Schreibens reflektiert. Überliefert sind einige Hinweise und Anregungen wie diese: <?page no="280"?> Meinung-| Bekannte Zitate zum Thema Schreiben „Schreiben ist leicht. Man muss nur die falschen Wörter weglassen.“ Mark Twain (1835-1910) US-Erzähler und Satiriker „Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.“ Voltaire (1694-1778) französischer Philosoph, Historiker und Schriftsteller „Schreibe nur wie du reden würdest.“ Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) in: Briefe. An Cornelia Goethe, 7. Dezember 1765 „Wem nicht jeder Satz, den er schreibt, der wichtigste ist, soll das Schreiben lassen.“ Wilhelm Raabe (1831-1910) in: Gedanken und Einfälle (Sämtliche Werke, Bd.-6), Berlin um 1900 „Wer nicht so schreiben kann, dass die Philosophen Regeln davon abstrahieren müssen, der lasse es.“ Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799) in: Sudelbuch L, 1796-1799 [L 457] „Schreibe, wie du redest, so schreibst du schön.“ Gotthold Ephraim Lessing (1729-1781) in: Briefe. An seine Schwester, 1743 7.2 Merkmale und Entwicklung der Pressesprache Als im 16. und 17. Jahrhundert der Zeitungsjournalismus entstand, gab es noch keine Journalismus-Lehrbücher (die ersten erschienen Ende des 19. Jahrhunderts: Frizenschaf 1901; Wrede 1902; Jacobi 1902; → Kap. 2.6). Die damaligen „Zeitungsschreiber“ kannten noch keine Formate und Erzählmuster, auf die sie zurückgreifen konnten. Die damalige „Zeitungssprache“ war aus dem Kanzleideutsch entlehnt, was daran lag, dass die allermeisten Autoren hauptberuflich als Kanzleischreiber, Staatsbedienstete oder Korrespondenten arbeiteten. Sie verfassten normalerweise Dokumente, Bekannt‐ machungen, Beurkundungen, Dekrete und andere Schriftsätze. Eine ausgefeilte, ver‐ klausulierte Kanzleisprache prägte insofern die ersten Jahrzehnte des Journalismus (Wille 2020, S.-57). Wie schreibt man Zeitungsartikel? Vorbilder oder Vorgaben gab es keine. Die Verleger druckten, was ihnen zugesandt wurde. Und die neuen Zeitungsautoren schrieben so, wie sie es kannten und wie sie es für richtig hielten, unter Rückgriff auf die ihnen geläufige offiziöse Behördensprache mit ihren ausgeklügelten, systematischen 280 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="281"?> Formulierungsstrategien. Sie verlieh den Zeitungsbeiträgen eine höhere Glaubwürdig‐ keit (Wille S.-57). Stichwort-| Kanzleisprache Die Kanzleisprache hatte sich als Behördensprache ab dem 13. Jahrhundert in kirchlichen, kommunalen und staatlichen Kanzleien herausgebildet; sie war ge‐ prägt durch einen formellen, distanzierten Schreibstil. Typisch waren überlange, „verklausulierte“ Nominalkonstruktionen und komplexe Satzgefüge (Fritz 1993, 34-52). Ein Beispiel dafür, wie man Zeitungstexte Anfang des 17. Jahrhunderts verfasste, zeigt ein Tatsachenbericht über ein Unglück bei einer Hochzeitsfeier am 7. Februar 1609 in Erfurt, bei der 22 Teilnehmer starben. Der Bericht ist abgedruckt in der in Straßburg von Johann Carolus gedruckten „Relation Aller Fürnemmen vnd gedenck‐ würdigen Historien / so sich hin vnnd wider in Hoch vnnd Nieder Teutschland/ auch in Franckreich/ Jtalien/ Schott vnd Engelland/ Hisspanien/ Hungern/ Polen/ Siebenbür‐ gen/ Wallachey/ Moldaw/ Türckey/ etc. Jnn diesem 1609. Jahr verlauffen vnd zugetra‐ gen“. Er bestand aus folgenden drei Sätzen: Dokumentation-| Katastrophenbericht in drei Sätzen (1609) Auß Erfurdt vom 7. Februarij. Heut nachmittag vmb 3 / Vhren / hat sich in vnser Statt Erfurt ein vnerhört vberauß groß Vnglück / welches mit Augen nit gnugsam kan beweint werden/ deßgleichen auch nie geschehen / zugetragen vnd begeben weil Erfurdt gestanden / so nach folgender massen ergangen. Es hat ein Rothgerber auff dato sein Hochzeitmal in der Braut Hauß gehal‐ ten / als nun die erbettenen Hochzeitgäst im besten essen / trincken vnnd frölichkeit waren / seind beede Stuben darin die Hochzeitleut gesessen / vber einander / vnd eingefallen / dadurch der Hochzeitgäst in 22. Personen jämmerlich erschlagen/ vnd also bald Todt geblieben / in 20. Personen auch jämmerlich/ de‐ ren theils beede Schenckel vnd Arm/ theis ein Schenckel vnd Arm / etliche sonsten am Leib jämmerlich zerknitscht vnd beschediget worden / vnd also ein jämmerlicher Spectackel gewesen / es ist die Braut tod blieben / der Breutigam aber ist davon kom̃en/ vnder den Todten sind auch etliche Rahtsherren gewe‐ sen / man hat ein gantze nacht gearbeit / ehe man sie alle hat können herfür bringen / dahero etliche im Staub vnnd anderm Vnraht ersticken müßen / die vielleicht sonst davon hetten können kommen. Der trew barmhertzige Gott wölle vns vnnd männiglich für solchem jämmerlichen vnfall ferner Vätterlich behüten vnd bewaren (Ausgabe vom 20. Februar 1609, S.-4). 7.2 Merkmale und Entwicklung der Pressesprache 281 <?page no="282"?> Abb. 7.2: Der Dichter Christoph Schorer (1618-1671) Die heutige Nachrichtensprache ist in dem 14-zeiligen Unfallbericht nur ansatzweise erkennbar; die Zahl der Opfer (22) wird journalistisch nur erwähnt, aber nicht hervor‐ gehoben, weder im Text noch in einer (nicht vorhandenen) Schlagzeile. Auf der anderen Seite finden sich in der Nachricht - heute verpönte - subjektivistische Elemente, so der mehrfach verwendete Begriff „jämmerlich“ oder eingestreute Formulierungen wie „welches mit Augen nit gnugsam kan beweint werden“ oder „Der trew barmhertzige Gott wölle vns vnnd männiglich für solchem jämmerlichen vnfall ferner Vätterlich behüten vnd bewaren“. Unklar ist, ob der Reporter Augenzeuge des Unglücks war oder sich eines Polizei‐ dokuments bediente. Letzteres war üblich, und das führte dazu, dass Zeitungstexte gespickt waren mit Fremdwörtern, Schachtelsätzen und kompakten, sogenannten afi‐ niten Konstruktionen (Verzicht auf finite Verben und Hilfsverben) zur Komprimierung der Darstellung ( Janigáné-Prokai 2012). Ein weiteres Merkmal war der hohe Anteil an weiterführenden Nebensätzen, eingeleitet mit heute teils unüblichen Pronomina‐ ladverbien wie darauff, davon, darnach, dahero, darin, um Fakten additiv zu verknüpfen (Fritz 1993, S. 42). Kurzum, die Verständlichkeit ihrer Texte lag den ersten deutschen Journalisten weniger am Herzen (Fritz 1993, S.-50; Schmid & Ziegler 2012, S.-241). 7.2.1 Zeitgenössische Sprachkritik Die Lektüre der ersten gedruckten Zeitun‐ gen war einigermaßen gewöhnungsbedürf‐ tig. Bereits 1643 prangerte der Dichter Chris‐ toph Schorer (1618-1671) die Journalisten als „Sprachverderber“ an, die ihre Zeitungen „mit allerhand frembden Wörtern anfüllen“ (1634, S. 34). Mancher „einfältige teutsche Mann, der Zeitungen liset“, verstehe „kaum den halben theil“. Die Sprache der in der Öffentlichkeit stehenden neuen „Tagesschriftsteller“, die ihre Texte anonym veröffentlichten, war etablierten Schriftsteller-Kollegen suspekt. Sie nutzten jede Gelegenheit, um die ne‐ benberuflichen Presseschreiber herabzuwür‐ digen und ihre angestammte schriftstelleri‐ sche Deutungshoheit zu verteidigen (Polenz 1999, S.-504). 282 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="283"?> Abb. 7.3: Johann Matthias Gesner (1691-1761) Abb. 7.4: Arthur Schopenhauer (1788-1860) Mehr als 100 Jahre später haderte auch der Göttinger Philologe Johann Matthias Gesner (1691-1761) mit der „Schreibart“ der Journalisten; in seinem Werk „Wohlmeinender Unterricht für alle diejenigen, wel‐ che Zeitungen lesen“ (1755) widmete er den „Zeitungs‐ chreibern“ ein eigenes Kapitel, in dem er sich über allerlei Verfehlungen ausließ. Die Zeitungstexte hätten „meistens diesen Fehler“, dass das Geschehene nicht flüssig geschildert werde wie eine normale Erzählung; die Sätze seien oft unendlich lang, zuweilen gar nicht geschlossen, „bey manchen drängen die in einem ein‐ zigen Satze aufgehäuften Gedanken einander, daß man sie, wie bey einem lateinischen Poeten, aus einander suchen muß, wenn man einen vollkommenen Verstand erhalten will“. Und schließlich: Die „weitschweifige, ermüdende Schreibart der Zeitungen“ rühre „ohne Zweifel daher, daß sich die Verfasser vornehmen, ein in Canzleyen übliche Schreibart zu beobachten. Diese ist aber ohne Zweifel in einer Zeitung die allerfehlhafteste. Sie bindet die Erzählung der geschehenen Sache, die Ursachen und Bewegungsgründe derselben, die Umstände, die dabey vorgehen, in einen einzigen Satz zusammen“ (Gesner 1755, S.-54/ 55). Meinung-| „Unwissende Tintenkleckser“ Besonders hart ins Gericht mit den Journalisten seiner Zeit ging rund 200 Jahre später der Philo‐ soph Arthur Schopenhauer (1788-1860); in seiner Abhandlung „Ueber Schriftstellerei und Stil“ (1851) beklagte er „Sprachverhunzungen“ insbesondere in der kommerzialisierten Massenpresse (ab ca. 1830 erschienen sogenannte Pfennig-Magazine für die breite Leserschaft), die wegen ihrer negativen Fol‐ gen für die deutsche Sprache seiner Meinung nach geahndet werden sollten (Quelle: Ueber Schriftstel‐ lerei und Stil. (Kapitel XXIII von Parerga und Para‐ lipomena II). Berlin 1851) Journalisten bezeichnete er als „unwissende Tin‐ tenklexer“, die Wörter verstümmelten „wie Gauner die Münzen“ (§ 283). Das „Zeitungsdeutsch“ gehöre „öffentlich stigmatisirt“; man müsse die Jugend da‐ 7.2 Merkmale und Entwicklung der Pressesprache 283 <?page no="284"?> vor warnen, „daß sie nicht Grammatik und Orthographie aus diesen Publikationen erlerne, vielmehr daraus ersehe, wie man nicht schreiben soll.“ (1896, S.-121). Quelle: Arthur Schopenhauer: Ueber die, seit einigen Jahren, methodisch betrie‐ bene Verhunzung der Deutschen Sprache. In: ders.: Einleitung in die Philosophie nebst Abhandlungen zur Dialektik, Aesthetik und über die deutsche Sprachver‐ hunzung. Leipzig. 1896, 118-182. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts, als der Boulevard-Journalismus in der kommerziellen Generalanzeiger-Presse auflebte, flammte die Sprachkritik wieder auf (Silbermann 1893; Feldmann 1912; Kürnberger 1913). Der Philologe Gustav Wustmann (1844-1910) behauptete in seinem 1891 erschienenen „Hilfsbuch“ zur deutschen Sprache (Titel: „Allerhand Sprachdummheiten“): „Die Hauptursache der Verwilderung unserer Spra‐ che, der eigentliche Herd und die Brutstätte dieser Verwilderung sind die Zeitungen, ist die Tagespresse“ (Wustmann 1891, S.-14). Die kritische Betrachtung der Zeitungssprache setzte sich vermehrt ab den 1960er Jahren fort. Das „Journalesische“ sei mit seinen „Sprachschludrigkeiten“, falschen „Eindeutschungsversuchen“ und der „anfechtbaren Grammatik“ nur eine verarmte, minderwertige Sprache im Vergleich zum „guten Deutsch“, hieß es (Schleyer 1975, S. 43-78; Eich 1956; Süskind 1960; Obländer & Reinhard 1977; Biere 1993; Straßner 1994; Lück 1977). An der kritischen Betrachtung des Journalismus hat sich seither wenig geändert. Besonders kritisch beäugt wird bis heute die Boulevard-Presse; sie steht im Fokus. Ihre Schlagzeilen und Zuspitzungen polarisieren und schießen bisweilen über ihr Ziel hinaus. Immer wieder bieten sie Anlass zu Rügen des Deutschen Presserates, weil sie gegen den Pressekodex verstoßen. Hier einige Beispiele aus der Spruchpraxis: Dokumentation-| Verbale „Fouls“ der Boulevard-Presse Der Deutsche Presserat hat u. a. folgende Beiträge wegen Verstößen gegen den Pressekodex gerügt: ● „Rentner dreht durch und erschießt Umweltdemonstranten auf offener Straße“ (Online-Beitrag eines Nachrichtenmagazins; Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex: Menschenwürde und Wahrhaftigkeit - Az. 1027/ 23/ 2), ● „Notruf-Hafenkante-Star in Unterhose überwältigt“ (Online-Beitrag eines Boulevardblattes; Verstoß gegen Ziffer 2: Sorgfalt sowie Ziffer 9: Schutz der Ehre - Az. 0452/ 23/ 1), ● „Mutter (50) wird vor den Augen von Tochter (18) in Fleischwolf gezogen - tot“ (Online-Beitrag eines Newsportals; Verstoß gegen Ziffer 1: Menschen‐ würde sowie Ziffer 11: Sensationsberichterstattung - Az. 0852/ 23/ 1). 284 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="285"?> Solche verbalen „Fouls“ der Boulevardpresse schaden dem Gesamteindruck, vermögen die Pressesprache aber nicht zu diskreditieren. Denn auf der anderen Seite sind Journalisten mit ihren Wortschöpfungen anerkanntermaßen ein innovatives Element der deutschen Sprachentwicklung. Journalisten produzieren, ähnlich wie PR-Texter in Wirtschaft und Politik, immer neue Begrifflichkeiten, die so einprägsam sind, dass sie es in den alltäglichen Sprachgebrauch und letztlich in den Duden schaffen (→ Kap. 7.3.3.2). Stichwort-| Wie das „Jamaika-Bündnis“ entstand Flüchtlingswelle, Klimakatastrophe, Politik-Theater sind hierfür Beispiele. Eine inzwischen mehr als 30 Jahre alte Kreation ist die Bezeichnung „Jamaika-Bündnis“ (Koalition von CDU/ CSU, FDP und Grüne); am 6. September 1994 in einer Kolumne eines Dormagener Anzeigenblattes erstmals öffentlich verwendet (Schumilas 2017), ist der Begriff im deutschen Sprachgebrauch längst fest verankert, weil es keine kürzere und präzisere Bezeichnung für eine solche Koalition gibt. Heutige Journalisten sind keine Fehlerteufel-Produzenten mehr; sie sind mehrheitlich akademisch gebildet und schreiben in der Regel präzise und stilsicher, nicht zuletzt mit‐ hilfe von Online-Rechtschreibhilfen auch orthografisch und grammatikalisch korrekt. Auch Blogger tragen mit dazu bei, dass die Journalistensprache eine gewisse Basisnähe nie verliert. So gesehen, ist die deutsche Pressesprache grundsätzlich rehabilitiert (Lüger 1995, S.-1; Nail 1985, S.-1666). 7.2.2 Merkmale der Zeitungssprache Journalisten müssen Tagesgeschehen in Formate, in Zeitungszeilen oder in festgelegte Sendeminuten pressen; eine organisierte, sprachökonomisch geprägte Berufssprache hilft ihnen dabei: die Presse bzw. Zeitungssprache (Kampmann 1980). Sie hat sich unter den Bedingungen der Zeitungsproduktion (Aktualitätsdruck, Begrenztheit des Platzes) seit dem 17. Jahrhundert herausgebildet und muss vor allem kurz und prägnant sein und es ermöglichen, selbst komplexere Sachverhalte in einer gebotenen Länge verständlich zusammenzufassen. Typische Merkmale der Zeitungssprache sind auf textalischer und syntaktischer Ebene (Bucher 1991; Burger 1990; Müller 1991; Prott 1981; Straßner 1981): ● Kurze Sätze Auf syntaktischer Ebene ist eine Tendenz zur Verkürzung der Satzlänge typisch, vor allem in umfangmäßig limitierten Nachrichtenformaten wie Kurzmeldung und Kurzbericht. 7.2 Merkmale und Entwicklung der Pressesprache 285 <?page no="286"?> ● Adverbien, Adjektiven & Partizipien Zeitungssprache enthält, um kompakt zu informieren, eine hohe Frequenz von Adverbien, Adjektiven und Partizipien. ● Hauptsätze Typisch bei Meldungen und Berichten ist ein sogenannter parataktischer Stil: eine Reihung einfacher Hauptsätze, während Nebensätze zumeist nur als solche ersten Grades vorkommen. ● Augenblickskomposita Metaphern und Wortschöpfungen erleichtern das Vermitteln komplexer Sach‐ verhalte. Auffällig ist die hohe Zahl der Augenblickskomposita: sprachpragma‐ tische Wortzusammensetzungen wie „Rüstungskontrollrichtlinien“, „Rentenum‐ bau-Maßnahmen“ oder „Parteispenden-Skandal“. Journalisten neigen dazu, neue, griffige Wortgebilde zu erfinden, die in Zeilen bzw. Überschriften passen und das Publikum ansprechen (Lüger 1995, S.-30). ● Modewörter & Floskeln Mit der Zeit gehend, greifen Journalisten Sprachmoden, Modewörter und Floskeln auf. ● Reizwörter Sie benutzen zudem meist emotional wirkende Reizwörter als zusätzliche Stimu‐ lanz für den Leser: Begriffe, die über die Beschreibung eines konkreten Sachver‐ halts (Denotation) hinaus intensive Wert-Assoziationen (Konnotationen) auslösen und zum Weiterlesen motivieren. ● Formeln, Codes & Klischees Ein weiteres hervorstechendes Merkmal journalistischer Sprache ist, dass sie auf standardisierte, formelhafte Sprachelemente und -strukturen zurückgreift: auf Formeln, Codes und Klischees, meist entlehnt aus Fachsprachen, deren Sprachre‐ gelungen adaptiert werden. Sie erleichtern die schnelle Produktion von Sprache, da sie eingeübt und in bestimmten Situationen sofort abrufbar sind, ohne dass ein Journalist sich um eigene Formulierungen bemühen muss. Und sie bieten die Gewähr, dass bei der Suche nach allgemeinverständlichen „Übersetzungen“ inhaltliche Fehler auftreten. Sie sind kompakt und liefern einfache Bezeichnungen für das Komplexe (zum Beispiel: Nettoneuverschuldung, Nettokreditaufnahme, kalkulatorische Kosten). 7.3 Grundregeln und Techniken des journalistischen Schreibens Journalisten sind keine Geschichtsschreiber und keine Protokollanten. Ihre Texte wol‐ len gelesen und vom Leser verstanden werden. Journalisten schreiben deshalb anders als Philosophen und Dichter. Sie folgen dabei eigenen Grundregeln und Techniken. 286 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="287"?> 7.3.1 Sprach- und Schreibstil „Wenn du schreiben kannst, wird dir das mehr Nutzen bringen als alle anderen Berufe“, heißt es in der altägytischen Weisheitslehre des Cheti (ca. 1900 bis 1800 v. Chr.), in der ein Vater seinen Sohn ermahnt, in der Schule fleißig zu sein - und Beamter oder Schreiber zu werden ( Jäger 2001). Journalisten gab es zu jener Zeit noch nicht und auch noch keine „Journalistenschulen“, in denen Volontäre lernen, wie man gut und richtig schreibt. Zur Frage, ob das überhaupt möglich sei, gab es lange kontroverse Meinungen. Die These, dass Schreiben nicht einer angeborenen Genialität entspringt, sondern auch bis zu einem gewissen Grad handwerklich erlernbar ist, herrscht inzwischen vor. Jeder Mensch verfügt danach über einen „Schreibmuskel“, der nur regelmäßig trainiert werden muss, um ihn zu aktivieren. Sonst verkümmere er (Schwab 2016; Dörrie 2019; King 2000). Die Sprache ist das „Werkzeug“ des Journalisten, doch nicht alle Handwerker sind Meister ihres Fachs. Es gibt auch die geborenen Gesellen im Journalismus, denen weniger Talent in die Wiege gelegt ist als manch anderem Kollegen - so wie z. B. in der Schule nicht alle Aufsätze gleich benotet werden. Doch auch, wer hier keinen „Einser“ im Zeugnis vorzuweisen hat, kann Journalist werden. Denn wichtig ist neben dem Schreibtalent auch das journalistische Sehver‐ mögen: die Fähigkeit und die Neugier, die Umwelt in ihren Facetten wahrzunehmen (Mäder 2023, S. 18). Nicht jeder Beitrag, der daraus entspringt, muss gleich einen Journalistenpreis einheimsen. Die Welt der Schriftsteller besteht auch nicht nur aus Literatur-Nobelpreisträgern. Auch gewöhnliche Belletristik hat ihren Platz in den Bücherregalen. „Und gib dir Mühe, nicht solchen Blödsinn zu schreiben. Fakten, Fakten und Fakten und die Hauptsache, möglichst kurz.“ Dieser Rat wird dem russischen Schriftsteller Fjodor Michailowitsch Dostojewski (1821-1881) zugeschrieben. Dostojewski hat nicht unrecht; ein Beitrag punktet mit Fakten. Doch nicht sie allein sind wichtig. Fakten allein sind schwer verdaulich, sie müssen angerichtet und ansprechend serviert werden, um Appetit zu erzeugen. Wie Autoren das bewerkstelligen, ist erlernbar. Ratgeber für journalistisches Schreiben vermitteln es ihm. Ratgeber-| „Deutsch für Profis“ und andere Lehrbücher Ein früher Klassiker ist die Stilfibel („Stilkunst. Ein Lehrbuch deutscher Prosa“) von Ludwig Reiners (1896-1957), erschienen im Jahr 1943 nach der Vorlage „Gutes Deutsch. Ein Führer durch Falsch und Richtig“ (1922) des Sprach- und Literatur‐ wissenschaftlers Eduard Engel (1851-1938). Im Jahr 1963 folgte das Lehr- und Lesebuch „Praktischer Journalismus“ der Deutschen Journalistenschule, München (Meyer & Bäuerlein 1963) und 1975 der zuletzt 2013 neu aufgelegte Klassiker „Einführung in den praktischen Journalismus“ von Walther La Roche. Nachfolgend 7.3 Grundregeln und Techniken des journalistischen Schreibens 287 <?page no="288"?> heraus kamen noch das Handbuch „Deutsch für Profis“ (1982) von Wolf Schneider, das Lehrbuch „Praktischer Journalismus in Zeitung, Radio und Fernsehen“ (1991) von Heinz Pürer sowie weitere praktische Lehrbücher unterschiedlicher Autoren (Schneider & Raue 2003; Häusermann 2011; Sailer 2017; Wolff u. a. 2021; Clark 2009). Lehrbücher vermitteln handwerkliches Rüstzeug für Journalisten, beispielsweise das nachrichtliche W-Modell, das besagt: Nachrichten müssen Fragen wie Wer, Was, Wo, Wann beantworten, um zu gewährleisten, dass Fakten nicht „vergessen“ werden. Wichtig sind daneben auch Aufbau und Gliederung von Texten, das Wissen um Darstellungsformen und sprachliche Regeln, die über das einfache W-Modell hinaus‐ gehen. Journalisten können lernen, wie sie einen Kommentar aufbauen, wie sie eine Reportage oder ein Feature schreiben. Nur, schreiben müssen sie dann selbst. 7.3.2 Aktualität Journalisten sollen aktuell berichten und sicherstellen, dass Zeitungen, die Schopen‐ hauer (1851) einst als „Sekundenzeiger der Geschichte“ bezeichnete, auch richtig funktionieren. Die Aktualität, das heißt, der Neuigkeitswert einer Information ist für sie der Maßstab. Nachrichten sind eine „leicht verderbliche Ware“; ihre Neuigkeit und Exklusivität sind im Zeitalter der Internet-Kommunikation schnell überholt. Andere Journalisten schlafen nicht auf Bäumen. Neue Informationen sollten deshalb möglichst zeitnah verbreitet werden, als Online-Nachricht sogar hyperaktuell. Jede Stunde kann den Nachrichtenwert verringern. Ein Trend geht daher zum Echtzeit-Journalismus; er hat Darstellungsformen wie den Live-Ticker hervorgebracht hat, der Nachrichten nur noch schlagwortartig vermeldet. 7.3.3 Neutralität und Glaubwürdigkeit Journalisten sollen neutral und unparteiisch sein und „wahrheitsgetreu“ (Ziffer 2 Pressekodex) berichten. Parteilich verhält sich ein Journalist, wenn er für eine Seite Partei ergreift, weil er dieser angehört und sich ihr verpflichtet fühlt, z. B. einer politischen Partei. Eine solche Parteizugehörigkeit ist Journalisten nicht verboten; sie dürfen Mitglied werden und sich sogar in den Vorstand wählen lassen. Das ist die eine Sache. Die andere ist, über die eigene Partei zu schreiben, vor allem, wenn die Parteimitgliedschaft allgemein bekannt ist. Ein Autor setzt sich dann dem Verdacht aus, nicht unabhängig zu sein und unglaubwürdig zu berichten. Geht die Glaubwürdigkeit verloren, ist ein Text für den Leser wertlos. Ähnliches gilt für den zu engen Kontakt zu politischen und gesellschaftlichen Machteliten, mit denen Autoren möglichst keine privaten Kontakte pflegen sollten, 288 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="289"?> nicht einmal Facebook-Freundschaften in Social-Media-Kanälen. Journalisten würden ansonsten ihre innere Distanzierung in Frage stellen. 7.3.4 Transparenz Schon Karl Bücher (1926) forderte, die Quellen von Nachrichten transparent zu machen, „damit für den Leser nichts unbegreifbar ineinander verschwimmt“. Texte entstehen im Kopf des Autors; doch dafür benötigt er Informationen, die erst dorthin gelangen müssen, und Quellen, aus denen er seinen „Input“ bezieht. Das gilt nicht nur für Wissenschaftsautoren. Das Publikum muss die Herkunft einer Information kennen, um sie einordnen zu können. Ohne Quellenangabe sind Informationen nicht nachvollziehbar; es fehlt an Transparenz. 7.3.5 Sachliche Richtigkeit (Faktentreue) Journalisten sollen „wahrheitsgetreu“ berichten (Ziffer 2 Pressekodex), das heißt, Informationen und Meinungsäußerungen richtig und korrekt im Sinne von faktentreu wiedergeben, und sie sollen Informationen auf deren Wahrheit prüfen. Doch was ist wahr? Und was nicht? Das herauszufinden, schaffen oft selbst Gerichte nach langwierigen Zeugenvernehmungen nicht (→ Kap. 3.2.3). „Wahr“ zu berichten, ist deshalb eine Zielvorgabe, nicht jedoch eine Pflicht des Journalisten. Seine Pflicht besteht darin, sich um größtmögliche Wahrheit zu bemühen, nicht sie letztlich vollumfänglich zu ergründen. Dazu fehlen ihm die Möglichkeiten und Befugnisse. Anders als z. B. polizeiliche Ermittler kann er keine Privatpersonen zum „Verhör“ einberufen, er kann auch niemand „vorläufig festnehmen“ oder in Untersuchungshaft setzen, um einen Sachverhalt aufzuklären. Mit derartigen Rechten und Befugnissen hat der Gesetzge‐ ber Journalisten nicht ausgestattet. Sie haben lediglich ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht gegenüber Behörden; Unternehmen bzw. Privatpersonen jedoch sind der Presse gegenüber nicht auskunftspflichtig. Was sie der Presse mitteilen, ist ihre Entscheidung. Das macht es für Journalisten praktisch unmöglich, die „Wahrheit“ herauszufinden (→ Kap. 3.2.3). Wissen-| Wahrheit und Richtigkeit Wenn in Pressegesetzen von „Wahrheit“ die Rede ist, meint der Gesetzgeber im Grunde nicht die Wahrheit, sondern die sachliche Richtigkeit von Nachrichten: definiert als ein Übereinstimmen mit den aktuell geltenden Auffassungen und Sichtweisen über eine Person oder einen Gegenstand - die sich durch neue Erkenntnisse, beispielsweise in der Forschung, jederzeit aber verändern können. Was heute noch „richtig“ war, kann morgen „falsch“ sein. Die Rechtschreibreform (1996) liefert hierfür überaus deutliche Beispiele (Pöttker 2017). 7.3 Grundregeln und Techniken des journalistischen Schreibens 289 <?page no="290"?> 7.3.6 Objektivität Einher mit dem zentralen Prinzip der „Wahrheit“ geht die Forderung nach größtmög‐ licher „Objektivität“ der Berichterstattung. Doch was ist objektiv? Auch dieser Begriff ist nur schwer greifbar. Nach der realitätsbezogenen Objektivitätstheorie bezieht sich Objektivität auf … ● das Verhältnis von Presseinhalten zur Realität: Objektiv in diesem Sinne heißt: Der berichtete Sachverhalt entspricht einem realen Geschehen oder realen Zu‐ stand, d. h. es besteht, idealbildlich, eine vollkommene Identität zwischen Aussage und Wirklichkeit: Nachrichten sind dann „objektiv“, wenn sie der Realität exakt entsprechen; ● die sprachliche Darstellung eines Geschehens. Objektivität heißt hier so viel wie sachlich-neutral. Das bedeutet: Wertende Elemente bei Wortwahl, Satzbau und Anordnung der Inhalte haben zu unterbleiben, emotionsbetonte Formulierungen wie „leider“ oder „unglücklicherweise“ sind zu meiden. Es geht darum, Menschen, Gegebenheiten, Situationen - kurz: die Realität - vorurteilsfrei und unvorein‐ genommen einzuschätzen und zu beurteilen und dieses Urteil unverfälscht (= objektiv) weiterzugeben. Das Urteil soll frei sein von persönlichen Aspekten und sich allein an den gegebenen Tatsachen und Fakten orientieren. ● die Nachrichtenauswahl: Objektivität ist hier gleichzusetzen mit Neutralität. Stichwort-| Was ist „objektiv“? Hirnforscher wissen: Nichts in dieser Welt ist, wie es scheint. Tatsächlich besteht die als real wahrgenommene „Wirklichkeit“ zu einem Großteil aus subjektiver Wahrnehmung. Verantwortlich dafür ist eine Art Filter im Gehirn des Menschen, bestehend aus vorhandenen eigenen Urteilen, Meinungen und Gedanken. Alle neuen Eindrücke passieren diesen Filter: Sie werden dabei auf ihre Relevanz hin geprüft - und anschließend abgespeichert oder aussortiert. Die Gesamtmenge der Informationen wird auf den Teil reduziert, der relevant erscheint. Die Folge ist, dass Wahrnehmungen unbewusst mit Bedeutung und Gefühlen subjektiv angereichert werden. Mit anderen Worten: Die Wirklichkeit des Menschen besteht letztlich nur noch aus einem kleinen Teil „physikalischer“ und einem großen Teil subjektiver Realität. Wahrhaftigkeit Ein Journalist darf nur das veröffentlichen, was er nach gründlicher Recherche für richtig hält. Die Informationen sollen vollständig sein, die Wortwahl sachlich und angemessen. Dann berichtet er zwar nicht unbedingt wahr, jedoch „wahrhaftig“; das heißt, er nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um der Wahrheit nahezukommen. 290 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="291"?> Abb. 7.5: Daniel Dafoe (1660- 1731) forderte als einer der ersten Wahrhaftigkeit und gilt als „Erfin‐ der“ des Journalismus (undatier‐ tes Porträt). Unfähig, „richtig“ und „wahrheitsgemäß“ zu berichten, konzentriert sich die Auf‐ merksamkeit folglich auf die Wahrhaftigkeit seiner Berichterstattung - als ein auf der Ebene der ethischen Verantwortung angesiedeltes Korrektiv, über das der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) bemerkte: „Es kann sein, dass nicht alles wahr ist, was ein Mensch dafür hält, denn er kann irren, aber in allem, was er sagt, muss er wahrhaftig sein (Kant 1796). Wahrhaftigkeit heißt für Journalisten: subjektive „Ehr‐ lichkeit“ bei ihrem erkenn- und nachvollziehbaren Streben nach Objektivität und Wahrheit. Sie gebietet ihm, bestehende bzw. unumgängliche Unvollkommen‐ heiten, Unwägbarkeiten und Unsicherheiten in seinen Beiträgen dem Publikum anzuzeigen. Wahrhaftigkeit kann sich aber auch auf die Qualität der Richtigkeit beziehen, z. B. wenn Quellen abweichen oder unsicher erscheinen (Pöttker 2017, S.-86. In der Praxis ist die Wahrhaftigkeit der Berichterstat‐ tung somit ein journalistisches Super-Kriterium für die Qualität eines Beitrags: Journalisten haben Schwächen bei der Wahrheitsfindung klar zu deklarieren, z. B. durch Nennung der Quellen oder aber durch sprach‐ liche Distanz wie die Verwendung des Konjunktivs oder durch klar gekennzeichnete Zitate. Dem Publikum wird so die Möglichkeit gegeben, eine Information einschätzen zu können (Pöttker 2017). 7.4 Text-Verständlichkeit 7.4.1 Allgemeines Eine „Story“ will richtig erzählt werden. Der Autor entscheidet über den „Plot“. Welches ist der beste Einstieg, wie geht es dann weiter? Welche Darstellung, welche Sprache sind angemessen? Und was ist mit der Überschrift? Sie ist, nach allem, was man weiß, die Tür zu allen Texten. Ist sie zu sperrig, bleiben sie verschlossen. Wenn Menschen berichten, greifen sie gern auf Erzählmuster zurück, z. B. auf das Protokoll-Modell: das exakte Wiedergeben von Geschehnissen in ihrer zeitlichen Abfolge, ohne Details hervorzuheben - und wegzulassen. Der Zuhörer bzw. das Publikum soll sich so ein exaktes Bild machen und sich selbst mit dem Erzählten auseinandersetzen. Auch manche Journalisten bevorzugen diese Erzählform, wenn sie z. B. die Redebeiträge von Parlamentsdebatten in aller Ausführlichkeit wiedergeben, um keinen Redner und keine Partei zu bevorzugen. Aber das ist ein anderes Thema. Es geht um die Verständlichkeit, um das verlustfreie Transportieren einer Informa‐ tion von A nach B, wobei es sich bei B um einen multipersonalen Personenkreis, 7.4 Text-Verständlichkeit 291 <?page no="292"?> das Publikum, handelt. Es verfügt in der Regel über unterschiedliches Vorwissen sowie über ganz heterogene Auffassungs- und Verständnisgrundlagen. Nach Wilke (1981, S. 78) kann „sprachliche Kommunikation nur gelingen, soweit sich sprachlicher Zeichenvorrat und Verknüpfungsregeln bei den Kommunikationspartnern decken“. Das heißt für Journalisten: Sie müssen, um verstanden zu werden, ihre Sprache an die des Publikums anpassen: Ihre Beiträge müssen verständlich sein. Das forderte schon Kaspar Stieler (1695) von Journalisten: Deren „Schreibart“ müsse „einfältig / aber doch auch munter seyn; gleich fliessend / doch auch hurtig und Sinnreich“ (S. 89). Alles „gekünstelte und gezwungene“ habe darin keinen Platz. Meinung-| „Wer es nicht einfach sagen kann …“ Damit folgte Stieler einer These des konfuzianischen Philosophen Mengzi (um 370 bis 290 v. Chr.), der bereits vor rund 2000 Jahren forderte: „Wer breites Wissen erworben hat, der strebe danach, sich kurz und verständlich auszudrücken.“ Denn: „Je verständlicher etwas ist, desto leichter haftet es im Gedächtnis.“ Diese Erkenntnis stammt von dem holländischen Philosophen Spinoza (1632-1677). Während der Philosoph Karl Popper einmal gesagt: „Wer es nicht einfach und klar sagen kann, der soll schweigen und weiterarbeiten, bis er es klar sagen kann“ (Popper 1984, S.-100). Damit sind die stilistischen Leitplanken für Autoren abgesteckt. Das menschliche Leben ist bisweilen schwierig und unverständlich. Umso stärker ist das Bedürfnis, dass Journalisten einfach und verständlich über das berichten, was geschieht. Doch daran hapert es mitunter. Das Rice-Prinzip Der englische Sprachphilosoph Paul Grice (1913-1988) entwickelte deshalb Mitte der 1960er Jahre ein pragmatisches Kommunikationsmodell nach seiner „Theorie der Konversationellen Implikatur“ (1967). Implikatur meint die nicht explizite Weitergabe von Kommunikationsinhalten. Grice formulierte vier so genannte „Konversationsmaximen“ (Quantität, Qualität, Relevanz, Modalität & Stil): 1. Quantität Eine Aussage sollte so informativ wie nötig, das heißt, nicht informativer bzw. weitschweifiger sein als erforderlich. 2. Qualität Eine Aussage sollte nichts enthalten, von dessen Wahrheit der Absender nicht selbst überzeugt ist und für das er keine hinreichenden Beweise hat. 3. Relevanz Eine Aussagesollte nichts enthalten, was nicht zum Thema gehört. 292 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="293"?> 4. Modalität & Stil Eine Aussage sollte in Art und Weise angemessen, so klar wie möglich und nicht mehrdeutig sein und eine logische Reihenfolge einhalten (Grice 1967). Das Kiss-Prinzip Das geläufige Kiss-Prinzip der Kommunikation geht zurück auf einen amerikanischen Flugzeugingenieur namens Clarence Kelly Johnson (1910-1990), der in seinem Unter‐ nehmen sogenannte Basic Operating Rules formulierte, die er mit dem Leitsatz „Keep it simple - and stupid“ überschrieb, gern auch umzitiert als Keep it short and simple (Fasse dich kurz und einfach) und auf das Akronym „Kiss“ reduziert. Die Kiss-Formel ist heute ein weltweit anerkanntes Kommunikationsprinzip (Alef 2010); sie gilt prinzipiell auch für Journalisten. Das Hamburger Verständlichkeitskonzept Das Hamburger Verständlichkeitskonzept wurde Anfang der 1970er Jahre an der Universität Hamburg von den Sprachpsychologen Reinhard Tausch, Inghard Langer und Friedemann Schulz von Thun entwickelt. Danach hängt die Verständlichkeit eines Textes von bestimmten Textmerkmalen ab. Positiv auf das Textverständnis wirken sich danach folgende Elemente aus: sprachliche Einfachheit, Gliederung und Ordnung, Kürze und Prägnanz, zusätzliche Stimulanz (Langer u.-a. 1974). 7.4.2 Gliederung und Ordnung Texte können besser verstanden werden, wenn sie a) inhaltlich folgerichtig aufgebaut und b) optisch erkennbar in verschiedene Abschnitte gegliedert sind; z. B. durch Überschriften, Formatierungen oder Aufzählungen. Folgerichtig meint, dass Sätze nicht beziehungslos nebeneinander stehen, sondern sich folgerichtig aufeinander beziehen und Informationen in einer sinnvollen Reihen‐ folge darbieten (Langer u. a. 1974 S. 13). Unklarheiten und Fragen, die in Satz A aufgeworfen werden, werden unmittelbar darauffolgend in Satz B beantwortet, damit der Leser auf Augenhöhe bleibt. Kann er nicht mehr folgen, steigt er aus - so wie ein Gesprächspartner sich ausklinkt, sobald ihm ein Thema zu kompliziert wird. Eine Gliederung führt den Leser durch den Text. Die Ordnung bewirkt, dass sich Leser im Text wohl fühlen (Langer 1979, S. 232). Gut gegliedert ist ein Text, wenn sein Aufbau deutlich wird. Große, unstrukturierte Textmengen schrecken Leser ab. Sie möchten einen Überblick haben und diesen behalten, wenn sie in eine Lektüre einsteigen. Bücher haben dafür ein Inhaltsverzeichnis und sie sind in einzelne Ka‐ pitel gegliedert, Zeitungstexte erscheinen häufig als Bleiwüste mit einem Berg an Informationen, der bestiegen sein möchte. Um eine Übersicht zu ermöglichen, sollten Überschriften und Vorspann bzw. Teaser bereits wichtige Informationen enthalten und die Aufmerksamkeit des Lesers wecken. Überschriften sind die Tür zum Text. Bei län‐ 7.4 Text-Verständlichkeit 293 <?page no="294"?> geren Texten sind Zwischenüberschriften geboten; sie sollten Leser neugierig machen und ihn „zwingen“ weiterzulesen, um zu erfahren, was sich hinter der Zwischenzeile verbirgt. Damit hat die Überschrift eine ähnliche Funktion wie ein Werbeslogan, nur ohne falsche Versprechungen und Übertreibungen (Kurz 2010, S.-299). 7.4.3 Sprachliche Einfachheit „Die Sprache der Wahrheit ist einfach“, wissen wir von dem griechischen Dramatiker Euripides (480 bis 407 v. Chr.). Einfachheit ist ein Grundprinzip des journalistischen Schreibens, es zielt auf Klarheit und Verständlichkeit ab. Eine einfache, klare Sprache erleichtert das Verständnis; sie sollte auf ästhetische Aspekte und Ausschmückungen möglichst verzichten. Eine prägnante Ausdrucksweise lenkt nicht ab, sie fokussiert die Aufmerksamkeit des Lesers und hilft Missverständnisse zu vermeiden (Engel 1922, S.-299). Eine Grundregel lautet deshalb: Pro Satz sollte jeweils nur ein Gedanke formuliert werden; was nicht mehr hineinpasst, sollte nicht in Nebensätze und Einschübe ge‐ quetscht werden. Es stehen hierfür Nachfolgesätze zur Verfügung (Reiners 1951, S. 80). Meinung-| Pro Satz nur ein Gedanke (Schopenhauer) Dieses Gebot formulierte schon Schopenhauer (1851): Der leitende Grundsatz der Stilistik solle sein, „daß der Mensch nur einen Gedanken zur Zeit deutlich denken kann“; daher sei ihm „nicht zuzumuthen, daß er deren zwei, oder gar mehrere, auf ein Mal denke. Dies aber muthet ihm Der zu, welcher solche, als Zwischensätze, in die Lücken einer zu diesem Zwecke zerstückelten Hauptperiode schiebt; wodurch er ihn also unnöthiger und muthwilliger Weise in Verwirrung setzt“ (Schopenhauer 1851 § 287). 7.4.3.1 Satz und Satzlänge Laut Duden ist ein Satz „eine abgeschlossene, nach den Regeln der Syntax gebildete Einheit“ (Langermann & Felgentreu 2021, S. 144). Er besteht im Wesentlichen aus Subjekt und Prädikat, weitere Bausteine sind Objekt und Adverbien; die im Satz ent‐ haltenen Substantive (Subjekt und Objekt) können durch Hinzufügen von Attributen und Appositionen zur besseren Verständlichkeit angereichert werden. Nebensätze ergänzen und erläutern die Aussagen des Satzes. Sätze können unterschiedlich lang sein; es gibt kurze, minimalistische Sätze wie „Die Sonne scheint“, bestehend aus Subjekt und Prädikat (Satzminimum), längere und lange Sätze - und sogar ultralange Bandwurm-Sätze mit Nebensätzen und Ver‐ schachtelungen, wie sie aus der Literatur bekannt sind. Sie haben dort eine bestimmte künstlerische Funktion, strengen jedoch beim Lesen an und ermüden die Aufmerksam‐ keit. 294 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="295"?> Dokumentation-| Felix Krull - 73 Worte zwischen zwei Punkten Ein beeindruckendes Beispiel ist der erste Satz des Romans „Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull“ von Thomas Mann (1875-1955): „Indem ich die Feder ergreife, um in völliger Muße und Zurückgezogenheit - gesund übrigens, wenn auch müde, sehr müde (so daß ich wohl nur in kleinen Etappen und unter häufi‐ gem Ausruhen werde vorwärtsschreiten können), indem ich mich also anschicke, meine Geständnisse in der sauberen und gefälligen Handschrift, die mir eigen ist, dem geduldigen Papier anzuvertrauen, beschleicht mich das flüchtige Bedenken, ob ich diesem geistigen Unternehmen nach Vorbildung und Schule denn auch gewachsen bin“ (Mann 1922). 73 Worte zwischen zwei Punkten. Aber es geht noch länger. Einer der bekanntes‐ ten Lang-Sätze findet sich beispielsweise in dem 1862 erschienenen Roman „Les Misérables“ von Victor Hugo (1802-1885). Er umfasst 823 Worte; Hugo beschreibt darin den Charakter des französischen Herrschers Louis Philippe. Wie lang sollten Sätze sein? Wie lang dürfen sie sein? Und wer soll das entscheiden? Der Autor? Oder der Leser? Wolf Schneider hat es in seinem Handbuch der Journa‐ listensprache („Deutsch für Profis“) so formuliert: „Sätze müssen so lang sein, wie der Atem ihres Zeitworts reicht“ (Schneider 1982, S. 82). Kurze Sätze seien meistens verständlicher und bequemer lesbar, und sie „zwingen den Schreiber, seine Gedanken zu disziplinieren“ (Schneider, S. 83); doch es bestehe die Gefahr einer „stilistischen Stereotypisierung“, die genau das Gegenteil des Bezweckten bewirke: Eine Reihung kurzer Sätze sei „wie ein Ochsentrott“ und wirke „leicht einschläfernd“. Das Gleiche gilt laut Schneider für die Reihung von Hauptsätzen: Gereiht wirken diese ebenfalls „unangenehm“ (Schneider, S. 88). Der Schlüssel für eine gute Lesbarkeit liegt laut Schneider in einer annehmbaren Kombination der Satzlängen. Die Mischung macht’s. Interessante und facettenreiche Texte entstehen, wenn kürzere und mittellange Sätze sich abwechseln. Die Kombination erzeugt Spannung. Mit ausgewogenen Satzlängen entsteht eine angenehme Sprachmelodie. Praxis-| Fünf Satzregeln Folgende Satzregeln lassen sich zusammenfassen: ● Der klassische Satz besteht aus einem Hauptsatz mit einem angehängten Nebensatz (Schneider 1982, S.-88) ● Jede wichtige Information, verdient ihren eigenen (Haupt-) Satz. ● Eine etwas weniger wichtige Information darf man in einem Nebensatz beiordnen. ● Mehr als einen Nebensatz pro Satz sollte man nicht schreiben. 7.4 Text-Verständlichkeit 295 <?page no="296"?> ● Nachteilig wirken sich sprachliche Passiv-Konstruktionen aus. Einfache Spra‐ che verlangt den Aktiv-Modus. Aktive Sätze sind einfacher zu lesen und wirken direkter. Beispiele gibt Wolf Schneider: Aktiv: Der Hund jagt die Katze. Passiv: Die Katze wird von dem Hund gejagt. Oder Pakete werden am 18. Dezember zugestellt; besser: Die Post liefert die Pakete am 18. Dezember (Schneider 1982, S.-88-92). Lesbarkeitsforschung Sprachwissenschaftler haben in den vergangenen Jahrzehnten ca. 30 Formeln entwi‐ ckelt, um die Lesbarkeit von Texten zu ermitteln. Rudolf Flesch (1911-1986) gilt als einer der Pioniere auf diesem Gebiet. Mit seinem „Reading-Test“ konnte er nachweisen: Je höher die durchschnittliche Satzlänge und die Anzahl der Silben je Wort, umso schwerer ist ein Text zu lesen. Der Flesch-Reading-Ease (FRE) für die deutsche Sprache wird folgendermaßen berechnet: Lesbarkeitsindex = 180 - SL - WL × 58,5 WL steht für die durchschnittliche Wortlänge in Silben. Die Anzahl der Silben im Text wird durch die Anzahl der Wörter dividiert. Das Kürzel SL repräsentiert die durchschnittliche Satzlänge. Die Anzahl der Wörter des Textes wird durch die Anzahl der Sätze geteilt. Dieser Lesbarkeitsindex wird auch als „Flesch-Formel“ bezeichnet. Der Index ist eine Zahl zwischen 0 und 100. Je höher der Wert, desto leichter erfassbar ist der Text. Bei einem Ergebnis von Null ist er so gut wie unlesbar. Der Index bewertet das Geschriebene nicht; es geht nur um die generelle Lesbarkeit. Stichwort-| Der Flesch-Index Der Flesh-Index unterscheidet folgende Stufen der Verständlichkeit von Texten: 0- 30: schwer, 30-50: schwierig, 50-60: anspruchsvoll, 60-70: normal, 70-80: einfach, 80-90: leicht, 90-100: sehr leicht (Flesh 1948, S.-221-233). Bei Tageszeitungen liegt der Index zwischen 40 und 49, bei Boulevardzeitungen zwischen 50 und 59. Zum Vergleich: Werbeslogans stehen mit 80-100 ganz vorn, Kochrezepte haben 60 bis 79. Ganz am Ende: die Amtssprache und wissenschaftli‐ che Sprache mit 00 bis 19 (Mihm 1973, S.-117-127). Der Flesh-Index spielt im Journalismus allerdings kaum eine Rolle; Medien bewerten Texte nicht per Maßband und Stoppuhr, sondern nach ihrem Sprachgefühl. Dement‐ sprechend unterschiedlich fallen die Satzlängen aus, wobei z. B. viele Boulevard-Blätter durch kürzere Sätze in Erscheinung treten als investigative Nachrichtenmagazine 296 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="297"?> (Schneider 2001, S. 90). Gebräuchlicher dagegen ist die Satzlängen-Tabelle von Ludwig Reiners (1951, S.-195); danach sind Sätze … ● bis 13 Wörter → sehr leicht verständlich, ● bis 18 Wörter → leicht verständlich, ● bis 25 Wörter → verständlich, ● bis 30 Wörter → schwer verständlich, ● über 30 Wörter → sehr schwer verständlich. Auch für Journalisten gelten solche Zahlen, sie finden sich u. a. bei Nachrichten‐ agenturen. Manche sehen neun Wörter pro Satz als Obergrenze für die optimale Verständlichkeit an, bei 20 liegt die Obergrenze des Erwünschten, bei 30 die Obergrenze des Erlaubten (Schneider 1982, S.-82 & 2001, S.-90). 7.4.3.2 Satzmerkmale Haupt- und Nebensätze Journalisten schreiben bevorzugt in Hauptsätzen, die kurz und prägnant eine Nachricht vermitteln, wie: Es regnet. Die Nachrichtensprache „liebt“ den einfachen, minimalis‐ tischen Satzbau mit Subjekt, Prädikat und Objekt, zuzüglich eventueller Adverbien, die Umstände eines Geschehens näher benennen. Der Leser erfährt so unvermittelt und unmissverständlich, wer was wann wo wie getan hat (Schneider 2001, S. 97). Ein einfacher Satzbau fördert außerdem den Lesefluss, während eingeschobene Nebensätze stören. Sie zerreißen oft die Aussage eines Satzes in Einzelstücke und verwirren so den Leser. Zusätzliche Informationen können weniger störend durch angehängte Nebensätze vermittelt werden (Schneider & Raue 2020, S.-51-56). Doppelpunkte, Gedankenstriche, Klammern Doppelpunkt, Semikolon, Gedankenstrich und Klammer sind kleine, unscheinbare, aber effektive Helfer des schreibenden Journalisten. Sie helfen, Texte elegant - ohne den Lesefluss zu stören - mit Informationen anzureichern, sie zu gliedern, aufzulockern und anschaulicher zu machen und sogar Spannung zu erzeugen. Sie wirken wie Ruhepunkte für den Leser und lassen Lesepausen zu. Bandwurmsätze Es gibt Sätze, die kurz und prägnant sind und wie in Stein gemeißelt wirken, als seien sie für die Ewigkeit bestimmt. Wie z. B. die in zwei Sätzen komprimierten Fußballweisheiten des früheren Bundestrainers Sepp Herberger (1897-1977), von dem die Fußballwert lernte: „Der Ball ist rund.“ Und: „Ein Spiel dauert 90 Minuten.“ Und es gibt Sätze, längere und sogar noch längere, sogenannte bandwurmartige (→ Kap. 7.3.3.2) wie beispielsweise den im 2009 erschienen Monumentalroman „2666“ des chilenischen Schriftstellers Roberto Bolaños (1953-2003); er enthält 2148 Wörter, 7.4 Text-Verständlichkeit 297 <?page no="298"?> zahllose Interpunktionen, zieht sich über fünf Seiten hin (Bolaño 2011, S. 30-37) und lässt den Leser kaum zu Atem kommen. Der Satz nimmt ihn mit auf eine Rückwärtsreise durch Zeit und Raum, angefangen im Amsterdam des Jahres 1995 und endend im Buenos Aires der 1920er-Jahre. Journalisten meiden solche Bandwurmsätze. Sie wissen: Schachtelsätze sind „Gift“ für das schnelle Textverständnis (Schneider 2001, S. 192). Laut Duden ist ein Schach‐ telsatz ein „langer, kompliziert gebauter Satz mit mehrfach untergeordneten Neben‐ sätzen“; sie entstehen vor allem dann, wenn ein Autor mehrere Gedanken in einen Satz packen möchte. Journalisten kennen die Gefahr. Ihr Publikum bevorzugt klare, kurze Sätze, die „zur Sache“ kommen; geschnörkelte, sprachspielerische Extreme mit ihren Verschachtelungen und durch Kommata abgetrennten Appositionen, wie sie die Prosa liebt, sind kontraproduktiv für das Textverständnis. Sie stören den Lesefluss und strengen an. Es besteht die Gefahr, dass der Leser unterwegs verloren geht und aus der Lektüre aussteigt. Dabei sind Schachtelsätze meist überflüssig; sie lassen sich leicht vermeiden und gegebenenfalls auflösen. Ausgehend von der Regel, dass ein Satz nicht mehr als einen Gedanken oder eine Aussage enthalten sollte, entstehen so aus einem Bandwurmsatz zwei oder sogar mehrere verständliche Sätze (Schneider 1982, S.-92). Praxis-| Wie man ein Schachtelsatzmonster unschädlich macht Ein Beispiel dafür, wie man Schachtelsatzmonster unschädlich macht, gibt ein Online-Tool der Wortliga Tools GmbH, München für Autoren und Journalisten. Der Wortliga-„Patient“ leidet unter Verständnislosigkeit, weil er versucht, mehrere Gedanken in einem Satz zusammenzufassen - was ihm auch gelingt, wie das Beispiel zeigt. Der Satz lautet … „Seit Anfang August ist die neue Verordnung, nach der alle Mitarbeiter, die dies wollen, an drei Tagen die Woche zu Hause arbeiten können, solange sie, um wichtige Team-Meetings zu ermöglichen und eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, an den restlichen zwei Tagen im Büro sind, in Kraft.“ Besser wäre … „Seit Anfang August ist eine neue Verordnung in Kraft. Sie ermöglicht es allen Mitarbeitern, an drei Tagen in der Woche zu Hause arbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass sie an den restlichen zwei Tagen im Büro sind. So ist eine reibungslose Kommunikation gewährleistet“. Zahlen-| Wie lang sind deutsche Sätze? Studien zeigen, dass Romane durchschnittliche Satzlängen von ca. 13 Worten haben, ebenso Briefe. Länger sind wissenschaftliche Texte (19), Gesetzestexte (23), 298 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="299"?> Agenturberichte (23) sowie Feuilleton-Berichte in Zeitungen mit 17 Worten (Pieper 1979, S.-59; Best 2002, S.-25). Sehr viel länger waren die bandwurmartigen Satzkonstruktionen im frühen Zeitungsjournalismus, entlehnt aus der damaligen Kanzleisprache, die auch in Deutschland geprägt war durch das Ein-Satz-Prinzip der französischen Rechtspre‐ chung. Es besagt: Ein Gerichtsurteil, einschließlich Begründung, ist in nur einem einzigen Satz zu formulieren (jugement à phrase unique) - was zu kurzen Urteilen führte, aber auch zu überlangen Sätzen (Krefeld 1985, S.-100; Schreiber 2017). 7.4.3.3 Wortlänge Nicht nur Sätze, auch Wörter sollten nicht zu lang sein und nicht zu viele Silben enthalten, weil sie sonst zu sperrig und schlechter aufzunehmen sind. Ein Wort im Rechtschreib‐ duden beispielsweise umfasst im Schnitt 10,6 Buchstaben. Das Rindfleischetikettierungs‐ überwachungsaufgabenübertragungsgesetz, entstanden in einem Bundesministerium, hatte 63 Buchstaben und war - bis 2013 - eines der allerlängsten real verwendeten Wörter der deutschen Sprache. Dann wurde das Gesetz abgeschafft. Auch das Bundesaus‐ bildungsförderungsgesetz ist mit 33 Buchstaben alles andere als lesefreundlich. Vor allem Gesetze und Fachbegriffe aus Medizin und Wirtschaft haben meist sperrige Wortlängen. Eingebürgert haben sich deshalb meist gängige Kurzfassungen wie BAföG. Das wohlklin‐ gende Akronym ist in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Journalisten helfen dabei, solche „Wortmonster“ zu bändigen und innovative Kurz‐ wörter zu erfinden. Begriffe, die mehr als vier Silben aufweisen, stehen auf dem Index. Sie sollten aufgelöst werden, zum Beispiel durch einen Bindestrich oder durch Verwendung des Genitivs. Ein Beispiel: Aus „Bodenfliesenqualität“ könnte so leicht die „Qualität der Bodenfliesen“ werden (Best 2006, S.-23-49). 7.4.3.4 Fremdwörter Der Philosoph Voltaire (1694-1778), ein Mentor des französischen Journalismus seiner Zeit, soll in seiner Abhandlung „Ratschläge an einen Journalisten“ (Conseils à un Journaliste; 1745) den damaligen Zeitungsautoren ans Herz gelegt haben: „Verwendet nie ein neues Wort, sofern es nicht drei Eigenschaften besitzt: Es muss notwendig, verständlich und wohlklingend sein.“ Tatsächlich hat den stärksten Einfluss auf das Textverständnis auf der lexikalischen Ebene die Vertrautheit des Vokabulars: Werden viele ungeläufige Ausdrücke aus dem Fach- und Fremdwortschatz verwendet, wird der Text oft schlechter verstanden (Burger 1990, S. 257). Sprachliche Einfachheit gebietet die Verwendung von geläufigen Wörtern. Manche Fremdwörter und Fachausdrücke sind aber weniger bis kaum geläufig, sie sind dann potenzielle „Stolpersteine“ beim Lesen und dennoch oftmals unvermeidbar, weil es keinen gleichwertigen deutschen Terminus gibt. 7.4 Text-Verständlichkeit 299 <?page no="300"?> Zahlen-| 60.000 Fremdwörter Unter den ca. 60.000 in Deutschland kursierenden Fremdwörtern gibt es … gebräuchliche Fremdwörter wie … fatal (verhängnisvoll), latent (versteckt), obligatorisch (verpflichtend), resolut (entschlossen), vage (unklar), zynisch (spöt‐ tisch) sowie … weniger gebräuchliche bis ausgefallene wie subtil (fein strukturiert, unter‐ schwellig), narzisstisch (selbstverliebt, selbstbezogen), contra- oder postfaktisch (gefühlsmäßig, unsachlich) verifizieren (die Wahrheit von etwas prüfen/ bestäti‐ gen), rudimentär (unzureichend, unvollkommen, nur ansatzweise), ambivalent (zwiespältig, doppeldeutig). Stichwort-| Mode-Anglizismen Unter den gebräuchlichen Anglizismen gibt es einige für die es eine gleichwertige deutsche Bezeichnung gibt und die dennoch einen Platz in der deutschen Sprache gefunden haben. Beispiele: Team (Mannschaft), Lift (Fahrstuhl), Airline (Flug‐ gesellschaft), Low-Cost-Carrier (Billigflieger), Highlight (Höhepunkt) Feedback (Rückmeldung), Meeting (Treffen), Run (Ansturm), Store (Laden, Geschäft), Sale (Schlussverkauf), Fashion (Mode), Voting (Abstimmung), Shopping (Einkaufen), Highstreet (Einkaufsmeile). Missbrauch Journalisten streuen, um Wirkung zu erzielen oder um sich womöglich sprachlich zu profilieren, gern auch exklusivere Fremdwörter in ihre Texte ein, die nicht jeder kennt und die eine besondere sprachexotische Aura umgibt. Um das „passende Fremdwort“ zu finden, gibt es sogar gängige Nachschlagewerke wie „Das treffende Fremdwort“ oder „Fremdwörter für Angeber“ (Drews 1991; Laudel 1992; Normann 2008). Meinung-| „… daß mancher teutscher nit weiß, was sie verstehen“ Der Gebrauch von fremd klingenden Begriffen anderer Völker hat schon im‐ mer polarisiert. Sprachpuristen lehnen zum Teil bis heute „fremde Wörter“ als Sprachverunreinigungen ab. Besonders Journalisten stehen unter Beobachtung. Christoph Schorer kritisierte in seiner 1643 erschienenen Schrift „Der Unartig Teutscher Sprach-Verderber“ die Schwemme von Fremdwörtern, mit denen „jtzige Schreiber“ um sich warfen. 742 Wörter listete er auf, unter ihnen heute geläufige Wörter wie Hospital, Tumult, Termin, Patient, privat, Magazin oder Jurist. Die „vnartigen“ Zeitungschreiber gebrauchten „sehr vil fremde, sonderlich Lateinische 300 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="301"?> wörter“ (Schorer 1643, S. 32) und auch „Frantzösiche“, „also daß mancher teutscher nit weiß, was sie verstehen“. Mancher „einfältige teutsche Man, der etwan die zeitungen liset, versteht kaum das halbe theil.“ Die fremden Wörter verunreinigten die teutsche sprech“. Die Schreiber sollten sich besser „befleissigen, dem gemeinen Mann alles was müglich Teutsch vnd Verständlich vor zutragen“ (Schorer 1643, S.-35). Wörter-Export Die Aufnahme von Fremdwörtern erfolgt nicht nur in einer Richtung; es gibt seit Jahrhunderten eine regelrechte Wörterwanderung. Auch deutsche Wörter werden in andere Sprachen übernommen und sind dort dann Fremdwörter. Beispiele aus dem Englischen: abseilen, angst, ansatz, blitzkrieg, bratwurst, dachshund, doppelganger, ehrgeiz, fräuleinwunder, gedanken experiment, glockenspiel, hinterland, hohlraum, kindergarten, leitmotiv, nazi, poltergeist, putsch, rucksack, sauerkraut, schadenfreude, stillstand, übermensch, wanderlust, weltschmerz, wunderkind, zeitgeist, zwieback oder im Französischen: bunker, leitmotiv, weltanschauung, waldsterben (Duden 2023, S. 24). Bedeutung Nicht wenige Fremdwörter haben in Deutschland Karriere gemacht und den Sprung in den Duden geschafft. Von den rund 140.000 Begriffen, die der Duden auflistet, hat etwa jeder vierte fremdsprachliche Wurzeln (Duden 2023, S. 23). Ein Zeitungstext erreicht etwa 8 bis 9 Prozent Fremdwörter; werden nur Substantive, Adjektive und Verben gezählt, steigt der Anteil auf 16 bis 17 Prozent. Die Zahlen zeigen, wie wichtig Fremdwörter für eine zeitgemäße Sprache sind, die sich weiterentwickeln und sich neuen Herausforderungen stellen muss. Fremdwörter dürfen dabei nicht per se tabu sein, auch wenn sie von Teilen der Bevölkerung abgelehnt werden, weil sie ihrer Meinung nach der deutschen Sprache schaden. Übersehen wird dabei, dass für die Wahl eines Wortes immer seine Leistung ausschlaggebend ist, nicht seine Herkunft (Duden, S.-28). Auch im Journalismus haben Fremdwörter ihre Daseinsberechtigung: Sie ermög‐ lichen sprachliche Nuancierungen und sie erzeugen durch ihre Aura gedankliche Assoziationen. Praxis-| Nudeln oder Pasta? Es macht einen Unterschied, ob in einem Text von „Nudeln“ oder „Teigwaren“ die Rede ist oder aber von Pasta, Spaghetti, Maccaroni, Tagliatelle: Sie sind konnotiert mit einem speziellen (italienischen) Lebensgefühl. Ähnliches gilt für das Baguette (Stangenweißbrot), den Döner (Drehfleisch im Brot) oder den Burger (Boulette im Brötchen). Und es macht auch einen Unterschied, ob jemand Boots 7.4 Text-Verständlichkeit 301 <?page no="302"?> oder Stiefel trägt, Sneakers oder Turnschuhe, mit einem Negligé oder einem Nachthemd bekleidet ist, mit einem Shirt oder einem Hemd, mit Shorts oder einer kurzen Hose. Dagegen sind Begriffe wie Anorak (aus der Eskimosprache) oder Jeans (Nietenhose) durch vieljährigen Gebrauch längst integraler Bestandteil der deutschen Alltagssprache geworden. Fremdwörter haben zudem eine versachlichende Funktion und ermöglichen einen taktvollen Umgang mit heiklen, unangenehmen Themen wie Krankheit (Epilepsie statt Fallsucht, Inkontinenz statt Bettnässen, Psychiatrie statt Irrenanstalt) oder Tod (letal statt tödlich, Exitus statt Tod). Insbesondere für den Sexualbereich fehlen im Deutschen vielfach neutrale Wörter, sodass Fremdwörter wie koitieren, Penis, Hoden, Vagina reale Bezeichnungslücken schließen können (Duden 2023, S.-29). Fremdwörter ermöglichen weiterhin sprachliche Variationen im Ausdruck und helfen, störende Wiederholungen zu vermeiden. Und sie fördern schließlich in vielen Fällen Präzision und Kürze des Ausdrucks, wenn sich nämlich Fremdwörter, vor allem Fachwörter wie z. B. Aggregat, Automat, Elektrizität, Politik nicht durch ein vergleichbares deutsches Wort ersetzen lassen und umständlich umschrieben werden müssten. 7.4.3.5 Abkürzungen Abkürzungen (abgekürzt: Abk.) machen eine Sprache flotter und weniger sperrig und bringen mit ein paar Buchstaben einen umfassenden Sachverhalt auf den Punkt. Sie sind kurz und präzise, platzsparend und reduzieren den Textumfang. Sie haben deshalb einen festen Stellenwert auch im journalistischen Vokabular. Voraussetzung für das Verwenden von Abkürzungen ist aber, dass die Bedeutung der Abkürzung allgemein bekannt ist. Das ist beispielsweise bei Buchstabenkombinationen … ● wie CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) oder SPD (Sozialdemo‐ kratische Partei Deutschlands) der Fall, ● weniger bereits bei CSU (Christlich-Soziale Union), ZDF (Zweites Deutsches Fern‐ sehen), ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland), EG (Europäische Gemeinschaft), MdB (Mitglied des Bundestages) oder IHK, AG, AWO oder GmbH und ● noch weniger bei kryptischen Buchstabenkombinationen wie VA (Verwal‐ tungsausschuss), OB (Oberbürgermeister), OSD (Oberstadtdirektor), OKD (Ober‐ kreisdirektor) oder gar MifriFi (Mittelfristige Finanzplanung). Auf der anderen Seite gibt es Abkürzungen, die vielen bekannt sind, ohne zu wissen, wofür die Abkürzung eigentlich steht. Ein Beispiel aus dem Sport ist die Bezeichnung 302 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="303"?> Fifa, hinter der sich die Fédération Internationale de Football Association, der interna‐ tionale Fußballverband, verbirgt. Abkürzungen entstehen auf unterschiedliche Weise; sie lassen sich in verschiedene Worttypen kategorisieren. ● Kurzwort Ein Kurzwort ist ein durch Abkürzen oder Weglassen von Wortteilen entstandenes Wort, das auch verkürzt gesprochen wird. Beispiele sind Lkw, UNO oder Auto (Balnat 2011; Steinhauer 2000). ● Akronym Ein Akronym ist ein aus Buchstaben mehrerer Wörter oder mehrerer Wortteile entstandenes Wort, das als normales Wort ausgesprochen wird wie z. B. NASA (National Aeronautics and Space Administration) oder AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome). ● Initialwort Ein Initialwort ist auch ein Akronym; es ist aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildet. Unternehmensnamen entstanden vielfach auf diese Art und Weise wie z. B. der ADAC (Allgemeiner deutscher Automobil Club) oder BASF (Badische Anilin- und Soda- Fabriken). ● Silbenwort In derselben Kategorie gibt es weiterhin sogenannte Silbenwörter wie z. B. Kripo (Kriminalpolizei) oder BUGA (Bundesgartenschau). 7.4.3.6 Füllwörter als „Stolpersteine“ Sätze, die verstanden werden wollen, sollten frei sein von „Stolpersteinen“ wie Füll‐ wörtern, Phrasen, Floskeln, Modewörtern und Klischees. Sie „blasen“ einen Text auf und machen ihn schwerer lesbar; die Aufnahmekapazität des Lesers wird ausgereizt. Ein schlanker Satz, ohne solche Bremsen, liest sich leichter. Ein Füllwort ist ein Wort mit geringem Aussagewert, das eingeschoben wird, um Äußerungen abzuschwächen bzw. Aussagen zusätzlich zu betonen. Zu den häufigsten Füllwörtern gehören: wirklich („Er fand sie - wirklich - nett.“), letztendlich, eigentlich oder völlig („Er hat - völlig - recht.“) Entbehrlich wie Füllwörter können auch überflüssige Adjektive (die „Drangeworfe‐ nen“) sein; sie sind, als Beiwörter zu Substantiven, die am häufigsten überschätzte und am meisten missbrauchte Wortgattung im deutschen Journalismus. Leicht entbehrlich, richten sie oft mehr Schaden an als Nutzen (Schneider 2001, S. 41-49; Liesem 2015, S.-33-37). 7.4 Text-Verständlichkeit 303 <?page no="304"?> Praxis-| Wie erkennt man ein Füllwort? Füllwort oder nicht? Wie machen Journalisten ihre Texte schlanker, damit sie eingängiger werden? Im Zweifel hilft folgende Frage: Ändert sich die Aussage des Satzes, wenn das Wort gestrichen wird? Lautet die Antwort Nein, handelt es sich um ein Füllwort. 7.4.3.7 Klischees Klischees (frz. cliché = Abklatsch) sind vorgeprägte „Sprachformeln“ (Einzelbegriffe, Satzteile, Sätze) in Form von Metaphern oder Ausdrucksweisen, die durch allzu häufigen Gebrauch ihre Originalität verloren haben und dennoch selbst von ausgewie‐ senen „Sprachprofis“ wie Journalisten benutzt werden, weil ihnen gerade kein besseres Wort einfällt (Wilpert 2001). Dabei entwerten Klischees ihre Texte, weil sie „altbacken“ wirken, verschlissen, ausgeleiert und abgewetzt wie ein Witz, der zum tausendsten Mal erzählt wird. Beispiele sind die „nackte Wahrheit“ oder der „brutale Mord“. Und dennoch scheuen Journalisten ihren sprachlichen Offenbarungseid vor dem Publikum nicht. Wenn im Haushalt gekürzt wird, fällt etwas dem „Rotstift zum Opfer“; wenn ein Unternehmen defizitär arbeitet, schreibt es „rote“ (ansonsten schwarze) Zahlen; wenn der Bundestag einem Projekt zustimmt, gibt er „grünes Licht“; wenn ein Vorsitzender abgewählt wird, muss er seinen „Hut nehmen“; wenn eine politische Partei eine Wahlniederlage erleidet, muss sie die „harte Oppositionsbank drücken“; wenn Politiker eine wichtige Entscheidung treffen, erfolgt eine „Weichenstellung für die Zukunft“ (Schneider 2001, S.-140; Burger 1982). 7.4.3.8 Floskeln und Phrasen Eine Floskel (lat. flosculus = Blümchen; daher auch die Redewendung „etwas durch die Blume sagen“) ist ein häufig verwendeter Ausdruck, eine Redensart, die nicht viel besagt und bedeutet. In der Umgangssprache werden Floskeln („vom Prinzip her“, „wie gesagt“ oder „wenn man so will“) verwendet, ohne dass der Sprecher sich dessen bewusst ist. Wenn Autoren Floskeln verwenden, tun sie dies meist, um eine bestimmte Aussage zu unterstreichen oder eine gewisse Dramatik zu erzeugen, nehmen dabei jedoch in Kauf, dass Floskeln einen Text entwerten (Schenk 2010, S.-8-11). 7.4.3.9 Fachcodes Fachcodes entstehen, wenn Experten untereinander kommunizieren; sie haben die in‐ nertheoretische Funktion, Sachverhalte präzise zu bezeichnen, um darüber kommuni‐ zieren zu können. Ein bestimmter Terminus ist allen Experten weltweit gleichermaßen geläufig und steht für ein komplexes Ganzes, das nicht näher erläutert werden muss. Nicht-Insider verstehen solches „Fachchinesisch“ in der Regel nicht (Fehling 2014). 304 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="305"?> Journalisten sollten Fachjargons aus Medizin, Justiz, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung deshalb meiden - und gegebenenfalls allgemeinverständlich „übersetzen“. Was nicht selten schwierig bis unmöglich ist, weil es für machen Fachbegriff kein taugliches alltagssprachliches Äquivalent gibt und einfache Umschreibungen plump und ungelenk wirken. Praxis-| „Doppelsechs“ und „Holding Six“ Ein breites Repertoire an Fachjargons bietet der Fußballsport. Wenn ein Trainer von einer „Holding Six“, einer „hängenden Neun“ oder einer „Doppelsechs“ spricht, wissen seine Spieler, was er meint. Wobei die Ziffer jeweils für die Rückennummer und die Position eines Spielers auf dem Spielfeld steht - angefangen beim Torwart (Nr. 1) bis zum Mittelstürmer (Nr. 9). Vom „normalen“ Sportteil-Leser wird erwar‐ tet, dass er diese Bezeichnungen kennt, ebenso exotisch klingende Begriffe wie Bosman-Urteil, Assist (Torvorlage), Abseitsfalle, Forechecking oder Pressing. Auch die Finanzwirtschaft kennt „Wortungetüme“ ähnlichen Kalibers, die Journa‐ listen gern in den Mund nehmen, weil sie Kompetenz und Fachwissen ausstrah‐ len und besser klingen als ungelenke „Übersetzungen“ im Laien-Modus. Leser sollten deshalb besser wissen, was eine Verpflichtungsermächtigung ist oder eine Nettoneuverschuldung, sie sollten über eine freie Spitze Bescheid wissen, über kalkulatorische Kosten, eine Deckungsreserve, einen Kassenkredit oder eine Konzessionsabgabe und eine Definition für Realsteuerkraft, Schlüsselzuweisung oder beitragsfähige Erschließungsaufwendung parat haben. Journalisten „lieben“, wie es scheint, Experten-Jargons, um zu dokumentieren, dass sie selbst zu den „Experten“ zählen. Ein Beispiel sind die heutigen TV-Fußball-Kommenta‐ toren, die voraussetzen, dass Millionen von Zuschauern wissen, was ein „asymmetri‐ scher Verteidiger“ ist, oder woran ein Spieler leidet, wenn er sich das Syndesmoseband (zwischen Schienbein und Wadenbein) gezerrt hat oder das Schambein (vorderer Teil der Hüftgelenkpfanne) entzündet ist. Doch der Schuss kann auch nach hinten losgehen, wenn Reporter den Ball nicht flachhalten und sich verbale „Fouls“ leisten. Abgedroschene Jargons wie „Der Ball ist rund“ oder „Ein Spiel dauert 90 Minuten“ sind für ein Fall fürs „Phrasenschwein“, wie sich die Kaffeekasse in einer bekannten TV-Diskussionssendung nennt, in die notorische Phrasendrescher unter den Studiogästen einzuzahlen haben. Studien zeigen: Der Gebrauch hochtrabender Fachjargons wird vom Publikum nicht automatisch als Zeichen von Intelligenz und Bildung gedeutet (Oppenheimer 2006). 7.4 Text-Verständlichkeit 305 <?page no="306"?> Praxis-| Die Wort-Aura von Fachjargons Auf der anderen Seite birgt es gewisse Risiken, grassierende Fachjargons mit gewöhnlichen Worten zu „übersetzen“. Die spezifische Aura des Begriffs geht verloren, wenn, um zwei Beispiele aus der Jägersprache zu nehmen, statt „Löffel“ oder „Blume“ von „Ohr“ oder „Schwanz“ die Rede ist. Denn bildhafte Fachjargons vor allem auch aus der Waidmannssprache beleben andererseits auch die deutsche Sprache; man kann „Fährte aufnehmen“, „Lunte riechen“ oder „auf der Strecke bleiben“. Journalisten müssen abwägen; ein eigener „Übersetzungsversuch“ könnte plump und unbeholfen wirken, wenn kurz und knapp statt „online“ von einer „aktiven Verbindung zum Internet“ die Rede wäre, und es besteht stets die Gefahr, dass die „Übersetzung“ scheitert, nicht dem Ursprungsbegriff gerecht wird und eine gewisse Unwissenheit des Autors entlarvt, die eigentlich durch Fachjargons gerade verschleiert werden sollte (Mackensen 1973, S.-165). Ihr Beruf bringt es mit sich, dass Journalisten oft über neuartige technische, wirtschaft‐ liche, politische und gesellschaftliche Entwicklungen berichten und dabei sprachliches „Neuland“ betreten. Das erklärt den hohen Durchsatz der Journalistensprache mit entlehnten Fachbegriffen (Fluck 1996, Roelcke 2005; Bausch 1976). Gängige Bezeich‐ nungen, auf die sie zurückgreifen könnten, haben sich oft noch nicht eingebürgert. Schon im 17. Jahrhundert war die Pressesprache Einfallstor für bürokratische Fachter‐ minologien (Schröder 1995, S. 270). Später folgte eine Technisierung des Lebens und mit ihr ein Vordringen von entlehnten technischen „Schablonenwörtern“ (Reiners 1951, S.-175). Dass es auch andersherum funktioniert, beweist die Einführung der ersten Mobilte‐ lefone ab Ende der 1980er Jahre. Als die ersten „Mobiles“ auf den deutschen Markt kamen, gab es bereits ein griffiges Wort für die Geräte, die bald den Markt eroberte. Telekom-Mitarbeiter sollen ihn in einer Art Brainstorming „erfunden“ haben: die weltweit einzigartige neudeutsche Bezeichnung „Handy“, abgeleitet vom englischen „Handheld“ (= Handgerät). 7.4.3.10 Behördendeutsch Fahrerlaubnis (Führerschein), Beförderungsentgelt (Fahrpreis), Postwertzeichen (Briefmarke), Lichtzeichenanlage (Ampel) - Behördendeutsch ist eine Schreibsprache, die nicht gesprochen wird: sie hat sich, abseits der Normalsprache, zu einem eigen‐ ständigen „Deutsch“ entwickelt, das Journalisten allgemeinverständlich zu übersetzen haben. Ursprung ist die mittelalterliche Kanzleisprache der Ämter und Verwaltungen, die bis heute in Rudimenten als mittelbis schwerverständliche Spracherscheinung überlebt hat. Korrektheitsregeln folgend, zielt sie auf Präzision und Rechtssicherheit 306 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="307"?> unter Erfassung aller denkbaren Eventualitäten, oft in nur einen einzigen Satz bzw. Satzgefüge gezwängt. Heraus kommen nie gehörte sprachliche „Kopfgeburten“: formelhafte Fach-Idiome, gespreizt wirkende grammatikalische Konstrukte, verschachtelte Bandwurmsätze, in denen mehr Substantive als Verben vorkommen. Die Sprache der Behörden liebt den Nominalstil - und umständliche Passivkonstruktionen mit der Folge, dass oft unklar ist, wer oder was für etwas verantwortlich für etwas ist (Liesem 2015, S. 27-28). Die Bedeutung mancher Sätze erschließt sich selbst für normalverständige Bürger nach mehrmaligem Lesen nicht. Behördendeutsch ist damit ein Antonym, ein genaues Gegenteil von Journalisten‐ sprache, die Sachverhalte - maximal verständlich - auf den Punkt zu bringen hat: Durch ihre eigentümlichen Sprachungeheuer ist sie der „natürliche Feind“ des Journa‐ listen, der sie dem Leser „übersetzen“ muss (Serger 1993, S. 92; Liesem 2015, S. 22-25) - beispielsweise anspruchsvolle Wortgefüge der Marke Eigenbau wie: „Umweltbezogene Negativkriterien der Potenzialflächenanalyse“, entnommen aus einem Behördentext zum Thema Windräder (Quelle: Umweltbericht im Rahmen der Neuaufstellung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie Großraum Braunschweig. Hannover 2025). Das kann nicht immer optimal gelingen. Und oft genug siegt auch der Pragmatismus, wenn es darum geht, schwierige, bis dahin unbekannte Sachverhalte klar und einfach mit eigenen Worten auszudrücken. Journalisten neigen dann, aus einer Unsicherheit heraus, dazu, das „Risiko der eigenen Formulierung“ zu scheuen, im Zweifel Experten aus Verwaltung oder Wissenschaft zu zitieren (Golombek 1993, S.-32). Praxis-| Amtliche Wortungetüme Geläufig sind amtliche Wortungetüme wie Beförderungserschleichung (Schwarz‐ fahren), Begehung, Bereisung, Zuschussgewährung, Lehrkörper, Beschulung, Kenntnisgabe (Mitteilung). Journalisten kommt hier die Aufgabe zu, Wortunge‐ tüme wie „Spontanvegetation“ (Unkraut) zu übersetzen, absurde Begrifflichkeiten wie „nicht lebende Einfriedung“ (Zaun). Diese sind leicht geneigt, unter Zeitdruck und angesichts eigener Formulierungsnöte, die von Experten ausgearbeiteten Formulierungen zu übernehmen, wenn es etwa darum geht, einen Begriff wie „Nettokreditaufnahme“ (Summe der in einem Haushalt aufgenommenen Kredite minus der zu leistenden Tilgungen) zu erläutern (Serger 1993, S. 92). Eine Folge kann sein, dass solche „Formeln“ sich im Sprachgebrauch einnisten und im Prinzip dann Worthülsen bleiben; Beispiele sind Wörter wie Computer oder Elektronische Datenverarbeitung (EDV), die längst Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben, während Funktionsweise und technische Zusammenhänge vielen verschlossen geblieben sind. 7.4 Text-Verständlichkeit 307 <?page no="308"?> Abb. 7.6: Der Journalist und Zeitungsverleger Joseph Pulitzer (1847-1911) 7.4.4 Kürze und Prägnanz Sätze, die gelesen und verstanden werden wollen, soll‐ ten kurz und prägnant sein (Langer 1979, S.-232). „Wer für alle Zeiten schreiben will, sei kurz, bündig, auf das Wesentliche beschränkt: er sei, bis zur Kargheit, bei jeder Phrase und jedem Wort bedacht, ob es nicht auch zu entbehren sei; wie, wer den Koffer zur weiten Reise packt, bei jeder Kleinigkeit, die er hineinlegt, überlegt, ob er nicht auch sie weglassen könne“, schrieb Arthur Schopenhauer (1788-1860) in seinem Reisebuch aus dem Jahr 1820. Und Zeitungsverleger Joseph Pulitzer (1847-1911) soll jungen Journalisten folgenden Tipp gegeben haben: „Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten“ (Liesem & Kränicke 2011, S.-43). Kurz heißt, ein Sachverhalt sollte mit möglichst wenigen Worten geschildert werden. Dabei geht es ganz banal um die reine Textmenge. Texte sind prägnant, wenn sie etwas auf den Punkt bringen. Im Idealfall enthalten sie kein Wort zu viel. Prägnante Texte verzichten auf sprachliche und inhaltliche Entbehrlichkeiten: nicht notwendige Einzelheiten, Zu‐ satzinformationen und Erläuterungen, weitschweifige Formulierungen, umständliche Erklärungen, Wiederholungen, Füllwörter und Fragen (Langer 1979, S. 232). Das macht sie verständlich und angenehmer zu lesen. Es sorgt auch dafür, dass die Botschaft beim Leser ankommt. Stichwort-| Das Prägnanz-Gesetz Das Gehirn des Menschen mag Prägnanz und Einfachheit; das haben Experimente der Gestaltungspsychologie gezeigt. Aufgrund ihrer einfachen Struktur („Gute Gestalt“) sind Dinge - optisch wie auch linguistisch - klarer, übersichtlicher, einfacher und damit einprägsamer. Dadurch lassen sie sich besser im Gedächtnis behalten (Wertheimer 1923, 301-350). Folgende Stilmittel helfen dabei, Texte prägnanter zu machen: ● Satzinhalt Jeder Satz sollte inhaltlich nur einen Gedanken enthalten. Ein Vollpfropfen mit weiteren Aussagen und Details lenkt ab und erschwert die Rezeption, weil beim Lesen nicht ausreichend Zeit zur Sinnentwicklung der Aussage gegeben wird. 308 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="309"?> ● Aktive Sätze Passivsätze sind entweder ungenau oder, wenn sie alle Informationen enthalten, länger als Aktivsätze. Außerdem erzeugen sie Distanz zum Leser. ● Modalverben Modalverweben wie „dürfen“, „mögen“, „können“, „müssen“, „sollen“ und „wollen“ machen den Text unsicher; sie blähen Texte auf und machen sie weniger direkt. ● Adjektive Klug gewählte Adjektive sind das Salz in der Suppe. Aber die meisten Menschen versalzen ihre Texte mit zu vielen Adjektiven. Ungefähr zwei Drittel aller Adjektive in Texten sind überflüssig. Es sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, ob ein Adjektiv einen Satz bereichert oder ob eine Beschreibung die gleiche Information anschaulicher und exakter transportiert (Liesem 2015, S. 33-37; Mäder 2023, S. 121). ● Satzlänge Auch die Satzlänge spielt eine Rolle. Prägnante Texte bestehen in erster Linie aus kurzen Sätzen mit wenigen Nebensätzen. ● Füllwörter Prägnanter werden Texte auch, wenn Füllwörter wie „dann“, „besonders“, „ziem‐ lich“ oder „letztendlich“ daraus entfernt werden. Wörter wie „eigentlich“ oder „sozusagen“ füllen nur Raum, sagen aber nichts aus. Sie sind entbehrlich - und auch störend. ● Silbenzahl Kurze, prägnante Worte hinterlassen oft mehr Eindruck. 7.4.5 Sprachliche Stimulanz und Anschaulichkeit Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, weiß man aus der Werbung. Texte werden besser verstanden, wenn sie anschaulich geschrieben sind und wenn beim Lesen „Bilder“ und Emotionen entstehen. Das belegen wissenschaftliche Studien (Caluori 2017). Anregende Elemente wie Beispiele, Analogien, Vergleiche, Zitate, Anekdoten, Sprachbilder, Illustrationen, unerwartete Wörter und Formulierungen machen Texte leichter verständlich und einprägsamer (Langer 1979; Liesem 2015, S. 43). Das liegt u. a. daran, dass verschiedene Hirnareale aktiviert werden. Aussagen bleiben so besser im Gedächtnis haften, weil sich das Gehirn Informationen am ehesten einprägt, wenn sie sich mit Bildern verknüpfen lassen. Komplexe Informationen sind so leichter verständlich. 7.4.5.1 Reizwörter Sprache soll nicht abgedroschen, stereotyp, sondern originell sein. Strategisch plat‐ zierte Reizwörter, die auf Leser wirken, fördern das Interesse an Texten. Laut Duden ist ein „Reizwort“ ein „Emotionen auslösendes Wort“, das über die Beschreibung eines 7.4 Text-Verständlichkeit 309 <?page no="310"?> konkreten Sachverhalts hinaus (Denotation) beim Publikum bestimmte Wert-Assozia‐ tionen auslöst (Konnotation) und so zum Weiterlesen eines Textes motiviert. „Reizwörter“, entstanden im Marketing und in der Werbung, sollen ein Publikum reizen, emotionale Reaktionen und Assoziationen auslösen oder reflexartige mentale Prozesse gezielt so stimulieren (Namislow 2008), dass ein Konsument an einem Produkt nicht achtlos vorbeigehen kann. Vor allem der Boulevard-Journalismus nutzt Reizörter in Schlagzeilen, um Reichweiten zu generieren. Der klickzahlenorientierte Online-Journalismus schließt an diese Tradition an, um das Interesse von Usern zu gewinnen, sie mit Reizen zu „ködern“. Dabei bewegen sich Journalisten auf einem schmalen Grad zwischen Leseanreiz und Clickbaiting (engl. Click = anklicken und bait = Köder), der unseriösen, mogelpackungsartigen Variante der Lesergewinnung vor allem in Überschriften. Hintergrund-| Wie funktioniert Clickbaiting? Clickbaiting funktioniert, indem reißerische Begriffe einen Text so anpreisen, dass eine sogenannte Neugierlücke (engl. curiosity gap) entsteht, diese anschließend jedoch nicht geschlossen wird. Der Text vermag die Erwartungshaltungen des Publikums nicht zu befriedigen, er ist von geringer journalistischer Qualität als erwartet. Das Prinzip macht sich das psychologische Phänomen zu Nutze, dass Personen den Wunsch verspüren, eine (vermeintliche) Wissenslücke zu füllen. Deshalb suggeriert Clickbait ein Gefühl des Informationsmangels, das nur durch Informationsbeschaffung, sprich: Lektüre des angepriesenen Beitrags, beseitigt werden kann (Blom 2015, S.-87-100). Der Journalismus hat seit jeher die Funktionalität von Neugierde erzeugenden Schlüs‐ selreizen genutzt. Solange Reizörter textinhaltlich gedeckt sind, können sie ein probates Werkzeug sein, um Texte zu promoten. Durch ihre Allgegenwärtigkeit in Politik und Werbung haben Reizwörter längst ihr ursprüngliches Negativ-Image verloren. Ab dem 16. Jahrhundert stand der Begriff „Reitzwort“ noch für Äußerungen, die jemand „in Rage versetzen“ sollten (Grimm 1893, Sp. 800). Heute spielen Reizwörter vermehrt im Online-Journalismus eine Schlüsselrolle, auch Suchwörter genannt; vor allem Teaser werden mit Reizwörtern durchsetzt - wie man einen Braten spickt, um ihn schmackhafter zu machen. Studien zeigen: Ein Teaser bekommt doppelt so viel Aufmerksamkeit, wenn seine Überschrift Reizwörter enthält (Seibold 2002, S. 163). Einige von ihnen weiten sogar, auch das wurde nachgewiesen, die Pupillen von Lesern und regen die Neugier an. Allein das Reizwort Sex & Crime spricht in der Gesamtheit der sexuell aktiven Deutschen eine verhältnismäßig große Zahl von Lesern an (Range & Schweins 2007, S. 65). Online-Journalisten haben die Reizwort-Methode perfektioniert. Klickzahlen sind die „Währung“ in ihrem Metier, Reizwörter aus den Kategorien Eklat, Drama, Skandal, Sex oder Superlativ sind die 310 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="311"?> heimlichen, unwiderstehlichen Klick-Magnete. Sie entscheiden über die Durchschlags‐ kraft einer Nachricht, nicht der Text selbst (Range & Schweins 2007, S.-64). 7.4.5.2 Raffwörter Raffwörter sind spontane, in Politik und Marketing und auch im Journalismus übliche Sprachschöpfungen, die als „Augenblickskomposita“ entstehen, wenn wenige Worte viel sagen müssen. Neuigkeiten bestehen in der Regel aus mehr als einem Wort, und dennoch müssen Journalisten für sie Begrifflichkeiten finden, die sich schnell, direkt und griffig zum Leser transportieren und sich in Überschriften oder Sendeminuten quetschen lassen. Raffwörter fassen Wortgruppen und sogar ganze Nebensätze mit nur einem Begriff zusammen, meist gekoppelt durch einen oder mehrere Bindestriche (Glück 2005; Hom‐ berger 1989). Ursprünglich als Augenblickskomposita formuliert, ist die Halbwertzeit meist begrenzt, auf der anderen Seite haben es viele Raffwörter wie z. B. Kanzler-Reise oder Papst-Besuch bis ins Wörterbuch geschafft. Rückblick-| Zwischen „Adenauer-Ära“ und „Klima-Katstrophe“ Prägnante Raffwörter, die noch heute gebräuchlich sind, produzierte die Presse im Nachkriegsdeutschland. Ein frühes Beispiel ist das „Wirtschaftswunder“ (Bucerius 1947), das ein wirtschaftliches Phänomen in ein Wort kleidet, ein anderes die „Stunde Null“ oder der „Kalte Krieg“ (Lippmann, Walter: The Cold War. Harper, 1947). Es folgten die „Adenauer-Ära“, das „Wunder von Bern“ (1954), die „Kuba‐ krise“ (1961), die „Spiegel-Affäre“ (1962) und die „Mond-Mission“ (1969) und schließlich in den 1970ern auch schon die „Klima-Katastrophe“ (Flohn 1977), ein Raffwort, das mit 16 Buchstaben und einem Bindestrich die Folgen der von Menschen erzeugten Klimawandels auf den Punkt bringt und es 2007 zum Wort des Jahres schaffte. Auch Politiker und Bürokraten zählen zu den Raffwort-Produzenten, wenn es z. B. darum geht, für sperrige Gesetzesbezeichnungen wie die 1939 eingeführte „Kraft‐ fahrzeughaftpflichtversicherung“ ein griffiges Wort zu finden (Kfz-Versicherung). Noch keine vergleichbaren Raffwörter gibt es bis heute für Wortmonster wie das „Ernteausfallversicherungsgeschäft“, das „Effizienzsteigerungsprogramm“, die „Brut‐ toergebnisverbesserungen“, die „Ergebnisabführungsverträge“, der „Gewinnverwen‐ dungsvorschlag“ oder die „Vergütungszusammensetzung“. 7.4.5.3 Metaphern Das Wort Metapher (griech. anderswohin tragen) ist eine rhetorische Stilfigur und bedeutet so viel wie Übertragung. Die Metapher ersetzt einen Begriff durch einen 7.4 Text-Verständlichkeit 311 <?page no="312"?> anderen sprachlichen Ausdruck, um die Verständlichkeit zu vergrößern; sie werden miteinander verbunden, obwohl sie im eigentlichen Sinne nicht zusammengehören. Es entsteht ein Bild (Kampmann 1980, S.-154). Praxis-| Eine Wortinsel, die keine ist Ein Beispiel ist die „Verkehrsinsel“: eine Insel inmitten des Verkehrs, die, streng‐ genommen, wie viele Metaphern etwas Absurdes darstellt, denn Verkehrsinseln sind ja keine wirklichen Inseln, sondern nur Wortspielereien. Doch es bestehen Ähnlichkeiten (Analogien). Die eine Insel wird von Wasser, die andere vom Verkehrsfluss umspült. Gerade diese Doppeldeutigkeit macht den Charme einer Metapher aus. Obwohl fest in unserem Wortschatz verankert, sind viele Metaphern, wortwörtlich betrachtet, sinnbildlicher Unsinn (ein Frosch im Hals, Würmer aus der Nase ziehen, eine Gardinenpredigt halten). Metaphern finden sich oft, wo ein eingängiger Ausdruck noch fehlt, beispielsweise bei technischen Neuerungen (Bildschirm, Computermaus, Windpark). Sie wirken auf einer subtilen Ebene. Die im Gehirn erzeugten Sprachbilder können ein Netz an Assoziationen aktivieren. Sie erzeugen Bilder im Kopf, aktivieren Emotionen und Vorstellungen und fördern die Erkenntnis. Das Publikum ist mit einem Schlag im Bilde, ihm geht „metaphorisch“ ein Licht auf. Metaphern sind beliebt. Viele haben es in die deutsche Alltagssprache geschafft wie z. B. „das Auge …“ oder „der lange Arm des Gesetzes“ (Polizei) oder „der Silberstreif am Horizont“. „Sich zwischen zwei oder mehrere Stühle setzen“ ist ebenso geläufig wie „den Kopf in den Sand stecken“, jemand „den Zahn ziehen“ oder „auf den Zahn fühlen“ (was originäre Aufgabe des Journalisten ist), die „Nadel im Heuhaufen“ finden oder „grünes Licht“ für etwas geben. Personifizierte Metaphern sind der „Aasgeier“ (raffgierige, teilweise skrupellose und meist unmoralische oder unethisch handelnde Person) und die Bordsteinschwalbe (Prostituierte), eher landschaftlich geprägt sind die „Augenweide“ (eine Schönheit meist weiblichen Geschlechts) oder die „Bleiwüste“ (langer ungegliederter Text). Praxis-| „Wetterfrösche“ und „gefiederte Gesellen“ Metaphern werden häufig als als Synonyme benutzt aus Furcht vor Wieder‐ holung; doch dabei kommen oft auch zweifelhafte Wortschöpfungen heraus wie „gefiederte Gesellen“, „Wetterfrösche“, „Pedalritter“ oder „Drahtesel“. Das „Metaphern“ birgt nämlich auch Gefahren (Schneider 1982, S. 169. Die bildhafte Vorstellung des Publikums kann leicht überstrapaziert werden. Kon‐ traproduktiv ist auch die (klischeehafte) Verwendung abgegriffener Metaphern wie die berühmte „Nadel im Heuhaufen“. Solche Uralt-Metaphern wirken platt, 312 7 Regeln der Pressesprache: Wie Journalisten richtig schreiben und texten <?page no="313"?> uninspiriert und verfehlen ihre Wirkung (Mahlmann 2010; Asmuth 1997; Ricœur 1986). Mit ihnen lässt sich kein „Vogel mehr abschießen“. 7.4.5.4 Modewörter Mode- oder Schlagwörter, die in einer Gesellschaft gerade kursieren, sind streng genommen ebenfalls Reizwörter; als Schlüsselbegriffe erzeugen sie „Einschaltquoten“, solange sie neu und originell sind und werden deshalb gern von Journalisten in ihre Texte eingebaut. Mit der Zeit verlieren sie jedoch an Originalität und Strahlkraft; sie sollten dann nicht mehr benutzt und auf dem „Sprachfriedhof “ angemessen beigesetzt werden. Sprachliche Anachronismen entwerten einen Text. Modewörter hat es zu allen Zeiten gegeben. Sie kommen auf - und verschwinden wieder. Sie beziehen sich auf aktuelles Zeitgeschehen und sind relativ kurzlebig. Einer Mode vergleichbar werden sie „in einer bestimmten Zeit mit Vorliebe gebraucht, sind nachher jedoch kaum noch üblich“ (Sowinski 1972, S. 242). Teilweise verschwinden sie irgendwann sogar ganz aus der Sprache. Das gilt besonders für Wörter aus der schnelllebigen Jugendsprache. „Tierisch“, „irre“ oder „mega“ sagt heute kaum noch jemand. Stichwort-| Das Modewort des Jahres Das „prominenteste“ Modewort ist das jeweilige, seit 1971 ernannte „Wort des Jah‐ res“, das von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) alljährlich gekürt wird. Ein Blick auf die Siegerliste verdeutlicht die vergängliche Aura von Modewörtern: Begriffe wie „konspirative Wohnung“ (1978) oder „Rasterfahndung“ (1980) sind kaum noch im Umlauf, ebenso die „Nulllösung“ (1981) oder die „Ellenbogengesell‐ schaft“ (1982). Selbst der „Besserwessi“ (1991) hat sich überlebt, auch der „Teuro“ (2002), die „Abwrackprämie“ (2009) oder der „Wutbürger“ (2010). Gleiches gilt für die Unwörter des Jahres; auch sie haben nur relativ kurze Halbwertzeiten und wirken irgendwann aus der Zeit gefallen. „Peanuts“ (1994), „Ich-AG“ (2002) und selbst „Lügenpresse“ (2014) wirken heute antiquiert. Modewörter treten oft auch als Beiwörter auf und können hier überaus lästig sein, weil sie reflexartig mit bestimmten Hauptwörtern kombiniert werden, wie z. B. die brennende Frage, die vollendete Tatsache, die unausbleibliche Folge, der bittere Ernst, die unliebsame Störung, die nackte Wahrheit, die unabdingbare Forderung, der triftige Grund oder die goldene Mitte. Sie wirken dann plump, sind jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch derart fest verankert, dass sie immer wieder auch in der Journalistensprache auftauchen. Modewörter beleben Texte, wenn sie aktuell sind; ihr Gebrauch ist jedoch eine zweischneidige Sache. Denn je häufiger eine Wortverbindung benutzt wird, desto 7.4 Text-Verständlichkeit 313 <?page no="314"?> mehr verliert sie den „Schmelz der Unberührtheit, den Heimatduft des Ursprünglichen“ (Reiners 1951, S. 176) und wird zur „abgespielten Platte“, die niemand mehr hören will. Meinung-| „Abgegriffene Münze ohne Prägung“ Vergleichbar ist das antiquierte Modewort mit einer „abgegriffenen Münze, bei der niemand mehr die Prägung erkennen kann“ (Reiners 1951). Nur in der Wirtschaft behalten solche Münzen ihren Wert; in der Sprache sind abgegriffene Worte „tot“: Schablonen, leere, dürre Formeln, die als austauschbare Versatzstücke beim Verfas‐ sen von Texten eingestreut werden, jedoch ohne ihre einstige assoziative, bildhafte Kraft keinen Eindruck, keine Atmosphäre, keine Stimmung, keine Gefühle mehr erzwingen können (Reiners 1951, S.-169). Literatur Alef, Daniel: Clarence L. „Kelly“ Johnson: From Skunk Works To The Edge Of Space. Santa Barbara 2010 Asmuth, Bernhard: Metapher. In: Horst Brunner & Rainer Moritz (Hrsg.): Literaturwissenschaft‐ liches Lexikon. Berlin 1997, S.-219-222 Balnat, Vincent: Kurzwortbildung im Gegenwartsdeutschen. Hildesheim u.-a. 2011 Bausch, Karl-Heinz u.a.: Fachsprachen. Berlin 1976 Best, Karl-Heinz: Wortlängen im Deutschen. In: Göttinger Beiträge zur Sprachwissenschaft 13/ 2006, S.-23-49; Best, Karl-Heinz: Wortlänge. In: Reinhard Köhler u. a. (Hrsg.): Quantitative Linguistik. 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Das Internet hat den Journalismus technisch revolutioniert, ihn von den Fesseln der Print- und Rundfunktechnik befreit. Die Zahl der Journalisten ist seit Ende der 1990er Jahre unüberschaubar um ein Mehrfaches gestiegen, ebenso die Zahl der im Netz verfügbaren Publikationen. Früher arbeiteten Journalisten in Redaktionen, ihre Zahlen waren deshalb statistisch greifbar. Im Internet kann heute prinzipiell „jeder Journalist sein“ (Stephen Shepard, 2015), ohne sich registrieren zu müssen. Deshalb gibt es keine verlässlichen Zahlen. Noch nicht einmal die Bundesagentur für Arbeit vermag zu sagen, wie viele Journalisten in Deutschland arbeiten. Auch sie kann nur schätzen (Bundesagentur für Arbeit 2024). Entstanden ist in der Folge eine noch vor Jahrzehnten undenkbare Pluralität an Themen und Meinungen, die täglich verbreitet werden - von Bloggern, Influencern & Co. Sie hat die begrenzte thematische Binnenpluralität des Redaktionsjournalismus abgelöst. Nur wer für eine Redaktion arbeitete oder einen Verleger für eigene Beiträge fand, konnte, als es das Internet noch nicht gab, Journalist sein. Das ist heute anders. Das Publikum ist der mutmaßliche Gewinner. Ein großer Teil der „neuen“ Online-Journalisten arbeitet redaktionslos und gatekee‐ perfrei. Blogger & Co. sind ihre eigenen „Chefredakteure“, kontrolliert nur durch die User der Web-Community. Sie benötigen für ihre Arbeit einen Internetzugang, einen Account - und eine Idee, mit der sie ein Publikum erreichen. Bis zu 300.000 Blogger soll es in Deutschland geben; die genaue Anzahl ist nicht feststellbar (Schmidt 2010). Hinzu kommen ungezählte, in keiner Statistik registrierte YouTuber, Podcaster, Instagramer, Streamer und TikToker & Co. Der „neuen“ Journalisten stehen ca. 40.000 Redaktionskollegen gegenüber, die arbeitsvertraglich (festangestellt oder freiberuflich) für Printmedien, Hörfunk und Fernsehen arbeiten. Die eine Zahl (die der redaktionslosen Schreiber) wächst, die andere Zahl schrumpft. Die Studie „Journalismus in Deutschland 2023“ gelangt auf Basis einer Befragung von 1.221 repräsentativ ausgewählten Journalisten und einer „qualifizierten Schätzung“ zu einer Zahl von knapp 40.000 Journalisten, die für eine „redaktionelle Einheit“ arbeiten. <?page no="320"?> Stichwort-| Redaktionelle Einheit Als „redaktionelle Einheit“ wurde in der Loosen-Studie eine mit mindestens drei Personen besetzte Redaktion gezählt, die journalistisch „unabhängig“ arbeitet (das heißt, für die Allgemeinheit und nicht für die Interessen z. B. von Werbekunden), die ein „generelles Publikum“ anspricht, die eine gewisse, nicht näher definierte „Mindestreichweite“ erzielt und deren Produkte mindestens zehn Mal jährlich erscheinen (Loosen u.-a. 2023, S.-6). Journalisten in Deutschland Anzahl Freie in vH Zeitungen 11.335 703 6,2 Anzeigenblätter 1.628 234 14,7 Zeitschriften 7.950 1.638 20,6 - - - - Privat-Hörfunk 2.739 674 24,6 Privat-TV 2.451 493 20,1 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk 8.280 3.312 40,0 - - - - Native Online 2.694 897 33,3 Zulieferer und Mediendienste 1.559 522 33,5 Agenturen 1.133 270 23,8 - - - - Gesamt 39.769 8.743 22,0 Quelle: Loosen u.-a. 2023, S.-7 Abb. 8.1: Journalisten in Deutschland Die allermeisten Journalisten (20.913 Personen) arbeiten danach in Printredaktionen (Zeitungen: 11.335, Zeitschriften: 7.950, Anzeigenblätter: 1.628) sowie in Fernseh- und Hörfunkredaktionen (13.470). Nicht erfasst wurden Journalisten, die nicht hauptberuflich, mithin nebenberuflich für eine Redaktion arbeiten oder die für eine eigene Plattform schreiben (wie z. B. Blogger, Instagramer und Influencer). Schätzungen gehen von 100.000 nebenberufli‐ chen freien Journalisten aus; sie verdienen weniger als 50 Prozent ihres Einkommens mit dem Journalismus (Steindl, Nina u.-a. 2019, S.-38). 320 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="321"?> 8.2 Soziographische Merkmale 8.2.1 Kategorien Einen „Steckbrief “ des deutschen Journalisten gibt es nicht, zu unterschiedlich sind die Tätigkeiten und die Autoren. PR-Autoren und Pressesprecher sind in der Regel festangestellt; sie arbeiten weisungsgebunden in Unternehmen und Verwaltungen und haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Belange ihres Arbeitgebers zu informieren. Dabei haben sie einen begrenzten journalistischen Spielraum: Sie können bei ihren Recherchen nur auf Infor‐ mationen ihres Arbeitgebers zurückgreifen und ansonsten auf öffentlich zugängliche Quellen wie z.-B. Gesetze und Verordnungen. Online-Journalisten arbeiten für Online-Kanäle von Printmedien oder Rundfunk‐ sendern (Hörfunk & Fernsehen) oder sie publizieren selbständig und redaktionslos für eigene Internet-Plattformen oder Social-Media-Kanäle. Ihr Arbeitsplatz ist das eigene Arbeitszimmer bzw. Büro. Freie Mitarbeiter von Printmedien, auch als „Freelancer“ bezeichnet (der aus dem Mittelalter stammende Begriff bezeichnete früher bezahlte Söldner, die für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt wurden), arbeiten in der Regel redaktionsextern und nur gelegentlich, aus einem besonderen Anlass, zeitlich begrenzt in einer Redaktion. Für Hörfunk und Fernsehen gilt eine ähnliche Mischregelung: Hier arbeiten frei‐ berufliche Kollegen grundsätzlich ebenfalls daheim, sie können sich jedoch, falls erforderlich, zeitlich befristet in einer Redaktion aufhalten, um die dortige Redaktions‐ technik zu nutzen. Dokumentation-| NDR-Vereinbarung für freie Mitarbeiter Dazu heißt es beispielsweise in einer innerbetrieblichen Vereinbarung des Nord‐ deutschen Rundfunks (NDR): Für freie Mitarbeiter darf „nicht ständig ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden“; Tätigkeiten, „die nicht zwingend in den Räumen des NDR ausgeübt werden müssen, sind außerhalb des NDR durch‐ zuführen“ (NDR: Dienstanweisung 1/ 18 für die Beschäftigung freier Mitarbeiter vom 1. Okt. 2023, Ziff. 2.3.2). Solche Regelungen haben arbeitsrechtliche Hintergründe (Hess. LSG - Az. L 8 BA 52/ 19; BAG - Az. 5 AZR 178/ 18). Die regelmäßige Tätigkeit in einer Redaktion kann eine sogenannte Scheinselbständigkeit indizieren und erhebliche finanzielle und sogar strafrechtliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer haben. Wird eine Scheinselbstständigkeit aufgedeckt, müssen rückwirkend alle Zahlungsverpflichtun‐ gen (z. B. Lohnsteuer) für ein normales Angestelltenverhältnis gezahlt und die Beiträge zur Sozialversicherung für bis zu vier Jahre rückwirkend entrichtet werden. Sollte die 8.2 Soziographische Merkmale 321 <?page no="322"?> Scheinselbständigkeit vorsätzlich konstruiert worden sein, kann sogar der Tatbestand einer Steuerhinterziehung vorliegen. Stichwort-| Freier Mitarbeiter Freier Mitarbeiter ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV, wer auf Grundlage eines freien Dienst- oder Werkvertrages selbstständig arbeitet, ohne Angestellter zu sein. Das bedeutet u.-a. … ● er ist nicht weisungsgebunden. ● er ist nicht in den Arbeitsauflauf eines Betriebes eingebunden. ● er kann sich seine Arbeit in Bezug auf Zeit und Ort selbst einteilen. ● er benutzt nicht die betriebliche Infrastruktur des Arbeitgebers. Zusätzlich dürfen freie Mitarbeiter mehrere Aufträge (auch von anderen Auftraggebern) annehmen oder diese ablehnen. Stichwort-| Scheinselbständigkeit Scheinselbstständig arbeitet ein „freier Mitarbeiter“ z. B. dann, wenn er wei‐ sungsgebunden für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, wenn ihm bestimmte Arbeitszeiten oder -orte vorgegeben sind, wenn er kostenlos Betriebsmittel (z. B. Dienstfahrzeug, Büro, Computer) des Auftraggebers nutzen darf und die vom Auftraggeber erhaltenen Aufträge 5/ 6 seines Jahresumsatzes ausmachen (BAG - Az. 9 AZR 145/ 21). Festangestellte Journalisten (Redakteure, Blattmacher und Reporter) arbeiten inner‐ halb einer Redaktion; nur in Ausnahmefällen ist ihr Arbeitsplatz daheim (Homeoffice). Angestellt bedeutet, dass Journalisten zwar ihre persönliche Meinung frei publizieren dürfen, sie dabei jedoch an redaktionelle Weisungen gebunden sind. Da Journalisten in der Regel ihre Beiträge mit Autorenzeilen veröffentlichen, bei Meinungsbeiträgen auch mit Fotos, sind ihre Namen dem Publikum geläufig, ihre Gesichter bekannt. Doch was weiß man sonst über deutsche Journalisten? Welche Ein‐ stellungen und politischen Meinungen haben sie? Warum sind sie Journalist geworden? Stehen sie einer Partei nahe? Zunehmend ist die Erkenntnis gereift, dass die Person eines Journalisten eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Medieninhalten spielt. Studie versuchen deshalb mehr herauszufinden über aussagekräftige soziographische Merkmale von Journalisten. Sie gelangen meist zu ähnlichen Ergebnissen (Schmidt u. a. 2023; Steindl u.-a. 2017; Loosen u.-a. 2023). 322 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="323"?> 8.2.2 Alter und Berufserfahrung Journalisten, die für Redaktionen arbeiten, sind im Durchschnitt ca. 45 Jahre alt und damit älter als beispielsweise Angestellte bzw. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (40 bis 42 Jahre). Die meisten Journalisten verfügen deshalb auch über eine längere Erfahrung in ihrem Job; im Durchschnitt arbeiten sie seit 19,9 Jahren in ihrem Beruf (Loosen u.-a. 2023, S.-8) und stehen in der Mitte ihres Erwerbslebens. ● 90 Prozent arbeiten in Vollzeit; insgesamt haben 80 Prozent eine feste Stelle. Von ihnen hat die große Mehrheit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. ● Der Anteil an zeitlich befristeten Stellen stieg allerdings innerhalb von acht Jahren deutlich an: von 7-Prozent auf 14,5 Prozent. 8.2.3 Einkommen Die meisten deutschen Journalisten sind freiberuflich tätig, sie arbeiten ohne Anstel‐ lungsverträge und ohne feste Tarife. Manche werden nach individuell ausgehandelten Pauschalen bezahlt, andere nach Zeilenhonoraren. Gehaltstarifverträge gelten nur für angestellte Journalisten. ● Für Zeitschriften gilt der „Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redak‐ teure an Zeitschriften“, ● für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten die Tarifverträge der einzel‐ nen Rundfunkanstalten und … ● für den Privaten Rundfunk gilt der „Entgelttarifvertrag Tarifverband Privater Rundfunk (TPR)“, abgeschlossen zwischen dem Tarifverband Privater Rundfunk, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Deutschen Journalisten Verband (DJV). ● Für Printjournalisten an Tageszeitungen gilt der Gehaltstarifvertrag für Redak‐ teure an Tageszeitungen, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband Digitalpub‐ lisher und Zeitungsverleger (BDZV) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DHV) sowie der Deutschen Journalisten-Union (dju). Dokumentation-| Gehaltstarife für Zeitungsredakteure Der Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen (der nach Ende der jeweils vereinbarten Laufzeit stets neu ausgehandelt werden muss) sieht folgende Regelungen vor: ● Volontäre erhalten im 1. Ausbildungsjahr ca. 2.200 Euro, im 2. Ausbildungs‐ jahr 2.500 Euro (galt bis Mitte 2024). ● Redakteure erhalten im 1.- 4. Berufsjahr ca. 3.600 Euro, im 5. bis 8. Berufsjahr ca. 4.100 Euro, im 9. bis 14. Berufsjahr ca. 4.700 Euro und ab dem 15. Berufsjahr ca. 5.200 Euro. 8.2 Soziographische Merkmale 323 <?page no="324"?> ● Redakteure mit disziplinarischer Führungsverantwortung, denen regelmäßig mindestens zwei angestellte Redakteure unterstellt sind, können bis zu 6.500 Euro verdienen (galt bis Mitte 2024). Daneben gibt es zahlreiche freie Mitarbeiter, deren Tätigkeiten, je nach arbeitsmä‐ ßiger Stellung, unterschiedlich honoriert werden. ● Nebenberuflich tätige Freie erhalten ein individuell vereinbartes Honorar, das auch unternehmensintern geregelt sein kann. ● Bei den hauptberuflich tätigen Freie Journalisten an Tageszeitungen wird zusätz‐ lich die Kategorie der „arbeitnehmerähnlichen“ freien Journalisten unterschieden. Ihr gehören freie Mitarbeiter an, die ihre Einkünfte überwiegend aus journalisti‐ scher Tätigkeit beziehen, mehr als 750 Euro pro Monat verdienen und mindestens ein Drittel des Einkommens vom jeweiligen Presseunternehmen beziehen. Für die erste Gruppe gilt der „Tarifvertrag für hauptberufliche freie Journalisten an Tageszeitungen“ (Typ A), für letztere der „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen“ (Typ B). Honorare für Textbeiträge werden für beide Gruppen nach Auflagenhöhe und Anzahl der Druckzeilen berechnet. Wissen-| Bild- und Zeilenhonorare Danach ergibt sich folgende Staffelung der Bild- und Texthonorare für hauptberuf‐ lich tätige freie Journalisten (Typ A) und arbeitnehmerähnliche freie Journalisten (Typ B) an Tageszeitungen (Angaben pro Druckzeile, in Cent): - Typ A Typ B Nachrichten/ Berichte 51-110 65-119 Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, Kurzgeschichten 64-132 81-164 Kommentare, Leitartikel, Interviews, fachliche und wissenschaftliche Aufsätze, Kunstkritiken, Essays 80-165 n.V. Bilder (in Euro) 22-75 46-94 Studien zeigen: Die durch diese Honorare zu erzielenden Einnahmen reichen nicht aus für den Lebensunterhalt. Ungefähr jeder zweite freie Journalist (54 Prozent) arbeitet deshalb parallel für mehrere Medien gleichzeitig, ungefähr jeder dritte (32,6 Prozent) der hauptberuflichen Freien geht einer bezahlten Nebentätigkeit außerhalb des Journalismus nach. Doch trotz dieser Doppel- und Mehrfachtätigkeiten ist ihr 324 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="325"?> Einkommen eher gering, ihre finanzielle Situation zunehmend prekär (DJV 2014, S. 1-13). Deshalb nehmen die Nebentätigkeiten zu, z. B. in der PR und in der Unternehmenskommunikation (Steindl u.-a. 2017, S.-47) Trotz schlechterer Verdienstmöglichkeiten sind freiberuflich tätige Journalisten oftmals hochzufrieden mit ihrer Arbeit. Dabei sind es vor allem der berufliche Freiraum und die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung, die von den Freien geschätzt werden (Buckow 2011, S.-66). 8.2.4 Bildung Deutsche Journalisten sind in der Regel akademisch ausgebildet: 55 Prozent verfügen über einen Hochschulabschluss wie Magister, Master oder Diplom und 12 Prozent über einen Bachelor-Abschluss. Weitere 3 Prozent haben einen Doktortitel. 8 Prozent haben ein Hochschulstudium begonnen, aber nicht abgeschlossen (Loosen u.-a. 2023, S.-8). 8.2.5 Politische Einstellungen Journalisten sollen unparteiisch (unbefangen, neutral) berichten, sie selbst legen auch Wert auf Neutralität und Überparteilichkeit. Mehrheitlich betrachten sie sich als „unparteiische Beobachter“ (Steindl u.-a. 2017, S.-419; Loosen u.-a. 2023, S.-9-11). Das Prinzip der Überparteilichkeit schließt nicht aus, dass Journalisten einer po‐ litischen Partei nahestehen oder ihr angehören. Studien zeigen, dass die meisten Journalisten politisch „leicht links von der Mitte“ stehen (Steindl u. a. 2017, S. 414). Wobei Politik-Journalisten eigenen Angaben zufolge sogar noch etwas weiter links stehen (Schmidt 2023, S.-316); Dingerkus & Keel 2021, S.-414). Je höher die berufliche Position und je höher das Einkommen der Journalisten in Deutschland ist, desto stärker sind diese allerdings politisch in der Mitte verortet (Dietrich-Gsenger & Seethaler 2019, S.-65). Die politische Einstellung von Journalisten, ihr Wahrverhalten und ihre Mitglied‐ schaft in politischen Parteien ist arbeitsrechtlich grundsätzlich nicht normierbar; eine solche Regelung würde gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Journalisten verstoßen. Etwas andere gilt für eine politische Betätigung, beispielsweise eine Kan‐ didatur für eine leitende innerparteiliche Position oder ein Abgeordnetenmandat. Beides wäre unzulässig nach Ziffer 6 des Pressekodex, der im Interesse der Neutralität und Glaubwürdigkeit eine „Trennung von Tätigkeiten“ vorsieht. Darin heißt es: „Journalisten … üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.“ Und weiter: „Übt ein Journalist … neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten“ (Richtlinie 6.1). 8.2 Soziographische Merkmale 325 <?page no="326"?> 8.3 Arbeitsbedingungen - Wie Journalisten arbeiten 8.3.1 Rechtliche Grundlagen Bis zu einem Drittel eines Werktages verbringt der Homo ergaster, der arbeitende Mensch, an seinem Arbeitsplatz. Studien zeigen: Die Arbeit, aber auch die Arbeitsbe‐ dingungen haben einen großen Einfluss auf seine Persönlichkeit (Asselmann & Specht, 2021) und seine Gesundheit. Arbeit dient dem Lebensunterhalt, sie kann aber auch krank machen. Auf den Zusammenhang zwischen Arbeit und Psyche haben bereits im Mittelalter Theologen wie Martin Luther (1483-1546) hingewiesen (Gremmels 1981, S.-265-283). Im heutigen Arbeitsrecht sind deshalb gesetzliche Fürsorgepflichten des Arbeit‐ gebers implementiert, die Beschäftigte schützen, geregelt u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Danach sind Arbeits‐ plätze, ob im Büro oder im Homeoffice, so zu gestalten und einzurichten, dass Beschäftigte keinen Schaden nehmen (Mobiliar, Computer, Drucker, Telefon) und die auszuübende Arbeit (zu erbringende Leistungen, Arbeitszeiten, Arbeitsmethoden) keine unnötigen gesundheitlichen und psychische Belastungen verursacht (§ 618 Abs. 1 BGB). Die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern sind gegen Diskriminierungen, sexuelle Belästigungen oder Mobbing zu schützen. Diese Regelungen gelten für alle Journalisten, die - angestellt oder freiberuflich - in Redaktionen arbeiten. 8.3.2 Einflüsse auf den Arbeitsprozess Journalisten schreiben nicht in Dichter- und Denkerzimmern und nur gelegentlich in separaten, vom Redaktionsbetrieb abgeschirmten „Schreibstuben“. Sie sind auch keine Bürokraten, keine „Sachbearbeiter“, die nach Aktenlage urteilen. Sie machen sich, wann immer möglich, selbst vor Ort ein Bild und sind bisweilen sogar als „rasende Reporter“ unterwegs, mit Notizblock und Kamera, um Bilder und O-Töne einzufangen. Journalisten arbeiten für die Öffentlichkeit - aber auch in der Öffentlichkeit, das macht sie identifizierbar und angreifbar. Das Publikum goutiert nicht jeden Beitrag, es greift aber längst nicht mehr zum Leserbrief, um seinen Unmut kundzutun. Dafür bieten sich heute Social-Media-Kanäle an. Sie ermöglichen eine ganz neue Form anonymer Verbalattacken, die sich gegen die Presse an sich („Lügenpresse“) und vor allem auch gegen die Person des Journalisten („Lügenbaron“) richten. Das müssen Journalisten aushalten, wenn sie ihren Beruf ausüben wollen. Die kurze Darstellung umreißt die Situation, in der Journalisten arbeiten, und zeigt Einflussfaktoren, die auf sie einwirken und ihre Arbeitsbedingungen prägen. Die Einflüsse stammen aus unterschiedlichsten Richtungen. 326 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="327"?> ● Gesetzgeber Handwerker erhalten Kundenaufträge, Gastronomen präzise Bestellungen von ihren Gästen. Journalisten erhalten solche Bestellungen nicht; ihr Auftraggeber ist der Gesetzgeber: Er hat für Journalisten eine öffentliche Aufgabe formuliert, die Journalisten sagt, was von ihnen verlangt wird: Information, Meinungsbildung, Kritik und Kontrolle. Das Gesetz legt auch fest, wie Journalisten zu arbeiten haben: sorgfältig, fair, sachlich und wahrhaftig. ● Presserat Der Presserat hat diese Grundregeln näher ausgeführt und zudem im Pressekodex berufsethische „Leitplanken“ für Journalisten fixiert. Sie sorgen dafür, dass Jour‐ nalisten anständig und sich von moralischen Prinzipien leiten lassen. ● Arbeitgeber Journalisten, die für Medienbetriebe arbeiten, erhalten zudem betriebsinterne Vorgaben. Erwartet wird von ihnen, dass sie nicht nur fehlerlos, sondern auch möglichst gewinnbringend arbeiten. Der Arbeitgeber hat das Recht und die Möglichkeit, die Arbeit von Journalisten in seinem Sinne zu steuern. Es gibt die Grundhaltung vor und legt auch sonst fest, wie im Detail gearbeitet wird (Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Arbeitsweise). ● Arbeitsplatz Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der angestellte Journalist, im Gegensatz zum „Freelancer“, seine Arbeit in einer Redaktion bzw. im Homeoffice zu erbrin‐ gen. Dort wird ihm ein Arbeitsplatz zugewiesen, der vor allem die physischen Arbeitsbedingungen maßgeblich prägt (Lärm, Luft, Raumtemperatur). ● Kollegen und Vorgesetzte Für die psychische Arbeitssituation ist vor allem das Arbeitsklima wichtig. Es wird geprägt durch „weiche“ Faktoren wie das Arbeitsklima und das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten, mit denen Journalisten permanent im Austausch stehen. Das Arbeitsklima kann unterschiedlichste Einflüsse erzeugen: positive und negative, produktive und auch kontraproduktive. ● Publikum Das Publikum hat gegenüber Journalisten Erwartungen. Es entscheidet über den wirtschaftlichen Erfolg von Medienbetrieben die Sicherheit von Arbeitsplätzen. Ist diese Sicherheit in Gefahr, kann das zusätzlichen psychischen Druck erzeugen. ● Interessengruppen Interessengruppen sagen Journalisten, was sie von ihnen konkret erwarten. Auch sie haben die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. 8.3 Arbeitsbedingungen - Wie Journalisten arbeiten 327 <?page no="328"?> Wie aus einer Information eine Nachricht wird: Abb. 8.2 Information Quelle? Wahrheit? Ethik? Normen & Regeln öffentliche Aufgabe Pressure Groups Journalist ▶ Selbst- und Berufsverständnis ▶ Charakter, Einstellungen, Jobsicherheit Marktdaten Redaktion Publikum Nachricht Abb. 8.2: Der Journalist steht im Mittelpunkt der Nachrichtenproduktion. Es gibt Faktoren, die seine Arbeit beeinflussen. 8.3.3 Arbeitszeit und Aktualitätsdruck Laut einer repräsentativen Journalismus-Studie aus dem Jahr 2023 leiden Journalisten bei ihrer Arbeit vor allem an einem allgegenwärtigen Zeit- und Aktualitätsdruck, dem sie sich ausgesetzt fühlen (58 Prozent). Er ist u. a. auch der Tatsache geschuldet, dass sich redaktionelle Arbeiten durch Personaleinsparungen verdichtet haben. Auch die zunehmende Bedeutung der Aktualität belastet. Um aktuell zu sein, müssen Journalisten hurtig arbeiten, manchmal sogar hyperaktuell sein, wenn nämlich ein Live-Ticker geschaltet ist, der in Echtzeit-Modus informiert. Einflüsse auf die journalistische Arbeit Befragung von 1.220 Journalisten (in Prozent) Zeitdruck 58 Journalistische Ethik 49 Persönliche Werte und Überzeugungen 40 Meinungen von Vorgesetzten 32 Marktdaten (Quoten, Auflagenhöhen) 31 Kollegen in der Redaktion 27 Blattlinie bzw. redaktionelle Leitlinie 26 Feedback vom Publikum 21 Persönliche Beziehungen zu Quellen 18 Profiterwartungen 17 328 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="329"?> Geschäftsführung des Medienbetriebs 12 Konkurrierende Medienbetriebe 11 Interessengruppen (z.-B. Gewerkschaften) 4 Freunde, Bekannte und Verwandte 3 Abb. 8.3: Die Arbeit von Journalisten vollzieht sich nicht im „luftleeren Raum“; es wirken permanent Einflüsse auf sie ein. Quelle: Loosen u.-a. (2023), S.-13 Neben dem allgegenwärtigen Zeitdruck gibt es weitere Faktoren, die Journalisten mehr oder weniger beeinflussen, z. B. Marktdaten bzw. Profiterwartungen des eige‐ nen Medienunternehmens. Das Arbeitszeugnis, das Journalisten ihren Arbeitgebern ausstellen, fällt insgesamt durchwachsen aus; die Notenskala reicht von gut bis unbefriedigend. Laut einer Online-Umfrage aus dem Jahr 2020, an der sich mehr als 1.000 Journalisten beteiligten, schätzten 43 Prozent der hauptberuflich beschäftigten Journalisten ihre Arbeitssituation als „prekär“ ein (Hanitzsch & Rick 2021, S. 2), vor allem Frauen (48 Prozent), die im Teilzeit-Modus oder als freie Mitarbeiterinnen arbeiten, um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Frauen verdienen insgesamt deutlich weniger als Männer und verfügen über 83 Prozent des Durchschnittseinkommens (Hanitzsch & Rick 2021, S.-5-7, 13). 8.3.4 Single-Office vs. Newsroom Journalisten arbeiten im Internetzeitalter nicht mehr in Büros; sie produzieren Beiträge in ultradigitalisierten Newsrooms mit einem zentralen, meist ovalen Newsdesk in der Mitte. Um ihn herum sind Workstations (Arbeitsplätze) angeordnet, in der Peripherie befinden sich weitere Schreibtische. Die Einführung digitaler Redaktionssysteme und umwälzende technische Neuerun‐ gen wie das Internet haben seit den 1990er Jahren den redaktionellen Arbeitsprozess transformiert. Der Newsroom ersetzte die Redaktion und löste peu a peu Ressortgren‐ zen und Entscheidungshierarchien auf. Die Vorstellung dahinter war, Arbeitsprozesse, zentral koordiniert, direkter und effektiver zu gestalten, Ad-hoc-Entscheidungen zu ermöglichen, Kommunikationswege transparenter und Arbeit kontrollierbarer zu machen. Auch die Einsparung von Ressourcen (Personal, Arbeitsräume) war ein Grund, sich räumlich neu aufzustellen. 8.3 Arbeitsbedingungen - Wie Journalisten arbeiten 329 <?page no="330"?> Abb. 8.4: Blick in den Newsroom des ARD-aktuell-Studios (Tagesschau) am 14. Januar 2023. Der Newsroom hat die alten Redaktions- und Ressortgrenzen aufgelöst. Sie existieren oft nur noch auf dem Papier und in der Erinnerung älterer Journalistenkollegen. Heutige Journalisten finden sich, je nach Thema, in Teams mit flachen Hierarchien zusammen, um gemeinsam Publikationskanäle (Print, Online, Crossmedia) mit Input zu bestücken. Das Thema steht im Vordergrund und wird parallel für verschiedene Ausspielkanäle in unterschiedlichen Modi (Text, Video, Audio, Infografik) aufbereitet (Blöbaum 2011; Rinsdorf 2011; Meier 2002). Für schreibende Kollegen stehen separate Terminals mit PC und Telefonanschluss in abgeschirmten Boxen zur Verfügung. Newsdesks und Newsrooms stammen aus den USA. Dort gab es redaktionelle Groß‐ raumbüros schon um 1900, einhergehend mit komplett neuen Organisationsformen, Produktionsabläufen und Funktionsrollen wie Redakteur/ Editor, Reporter oder Rewri‐ ter (Umtexter). Es sollte die Arbeitskultur und Berufsidentität der US-Journalisten sehr bald verändern. Bereits in den 1920er Jahren erörterten auch deutsche Zeitungsverleger die Einfüh‐ rung von Großraumbüros, sie setzten das neue, aus der Automobilindustrie entlehnte Produktionskonzept, von wenigen Ausnahmen abgesehen, jedoch nicht um. Die „Amerikanisierung des Journalismus“ (Dovifat 1927) fand nur wenige Befürworter. 330 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="331"?> Meinung-| „Hemdärmelig bei der Arbeit“ Zeitungswissenschaftler Emil Dovifat (1890-1969) hatte nach einer USA-Reise in seinem Buch „Der amerikanische Journalismus“ (1927) das Thema auf die Agenda gebracht. Er beschrieb mit bis zu 100 Personen bevölkerten „News rooms“ amerikanischer Zeitungen als fabrikartigen Großraum mit Fließbandatmosphäre, „in dem alles, vom Nachrichtenchef bis zum jüngsten Reporter, hemdärmelig bei der Arbeit ist“ (Dovifat 1927, S.-127-130). Ab Ende der 1990er Jahre, im Zusammenhang mit einer neuen Phase der Technisierung, wurde das Newsroom-Konzept dafür in Deutschland umso konsequenter umgesetzt. Es stieß jedoch bei Beschäftigten und Gewerkschaften auf Bedenken und teils massive Kritik. Journalisten sperrten sich jedoch vergeblich gegen die massive Veränderung ihrer Arbeitsabläufe und die Einführung neuer Arbeitsräume (Neininger-Schwarz 2010). Bis heute bemängeln Redakteure, die in Newsrooms arbeiten, störende Einflüsse, vor allem Geräuschbelästigungen, die zu Konzentrationsstörungen führen. Es werden mehr Fehler gemacht (Banbury & Berry 2005, S. 25-37; De Croon u. a. 2005, S. 119-134). Gespräche von Kollegen, beiläufige Konversation, Druckergeräusche, Tastatur‐ klicks, Telefonanrufe, Nachrichtenpings - jedes Dezibel stört. Studien belegen: Tat‐ sächlich kann eine permanente Geräuschkulisse in einem Büro ab einem bestimmten Lautstärkepegel die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen und sogar zu Verunsicherungen, Ängsten und zum Burnout (Danielson u. a. 2014; Oseland & Hodsman 2020). Besonders leiden, Studien zufolge, introvertierte Menschen unter den Störungen, während extrovertiertere Kollegen mehr zu den „Störenfrieden“ gehören. Sie erzeugen z. B. durch ihre Gespräche Lärm, der oft selbst von vorsorglich installierten Schallschutzelementen nicht hinreichend absorbiert werden kann. Studien zeigen daneben auch: Lärm und Stress im Büro können auch die Produkti‐ vität der Mitarbeiter verringern (Ellwart & Schulze 2009, S. 319-334; Wadu & Chiang 2019, S. 122-141; Appel-Meulenbroek u. a. 2021, S. 400-414; Roelofsen 2008, S. 202- 211). Durch den allgegenwärtigen optischen und akustischen Input und sensorische Ablenkungen aller Art, die in der Regel nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun haben, werden Großraumbeschäftigte praktisch „überinformiert“ und reagieren mit Stresssymptomen. Eine Folge kann sein, dass Mitarbeiter nicht ihr volles geistiges Potenzial nutzen können. Das Übermaß an Informationen ermüdet ihren Geist. Diese gesundheitlichen Einwände verlieren jedoch in der Praxis zunehmend an Gewicht. Denn die Arbeit in Redaktionen verlagert sich nach außerhalb. Texte werden schon jetzt zunehmend redaktionsextern verfasst, von freien Mitarbeitern oder im Homeoffice, was die angespannte Situation in manchen Newsrooms entspannen könnte (Anton 2015, S.-79-83). 8.3 Arbeitsbedingungen - Wie Journalisten arbeiten 331 <?page no="332"?> 8.3.5 Direktiven und Weisungen Journalisten, die für Redaktionen arbeiten, haben Weisungen und Leitlinien zu beach‐ ten. Unternehmen haben eine publizistische Grundsatzbzw. Rahmenkompetenz zur Festlegung von verbindlichen Direktiven, die zwar nicht das Recht der persönlichen Meinungsäußerung von angestellten Journalisten einschränken können; diese haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass sie ihre in Beiträgen fixierten Meinungen auch publizieren dürfen (BVerfGE 52, 283, 296 - Tendenzbetrieb). Weisungen können vom Grundsatz her regeln, wie mit einem speziellen Thema redaktionell verfahren werden soll (Grundsatzkompetenz). Dem Journalisten bleibt jedoch stets die faktische Detailkompetenz, um Entscheidungen in Einzelfragen zu treffen. Das ist angestellten Journalisten bewusst. 26 Prozent der Befragten geben an, dass Weisungen ihre Arbeit beeinflussen. Sie wissen aber auch um jene Nischen, in denen sie relativ autonom agieren können (Loosen u.-a. 2023, S.-25). 8.3.6 Normative und ethische Regeln Journalisten können alles recherchieren, doch sie dürfen nicht alles schreiben. Das sagt ihnen das Presserecht. Die Freiheit der Berichterstattung endet dort, wo sie zu sehr in fremde Persönlichkeitsrechte eingreift und nicht durch ein öffentliches Interesse gedeckt ist. Dann hat der Journalist zu schweigen (Ziff. 8 Pressekodex), ebenso wenn ihm dies Moral und Anstand verbieten. Die ethischen Grundregeln des Pressekodex sind „Leitplanken“ und Abstandsmarkierungen für Journalisten und stellen sicher, dass sie nicht im Eifer des Gefechts über das Ziel hinausschießen (→ Kap. 3.5), beispielsweise für einen sensiblen Umgang mit Persönlichkeitsrechten von Tätern und Opern. Was darf, was muss die Öffentlichkeit über einen „Täter“ erfahren? Was über ein Opfer? Spielen ethnische, religiöse, politische oder andere Persönlichkeitsmerkmale im konkreten Fall eine Rolle? Oder sind sie irrelevant und geeignet, einen mutmaßlichen Täter zu diskriminieren? Das sind Fragen, die Journalisten stets abwägen müssen (→ Kap. 3.9.2) Das Diskriminierungsverbot in Ziffer 12 Pressekodex ist unantastbar: Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. 8.3.7 Wirtschaftliche Aspekte Journalisten sollen unabhängig berichten, das heißt auch: unbeeinflusst von kommer‐ ziellen Interessen. Als Agenten der Allgemeinheit sollen sie sich nicht von wirtschaft‐ lichen Daten und Aspekten leiten lassen: von Lese- und Einschaltquoten, die über den unternehmerischen Erfolg eines Medienbetriebs entscheiden. Sie müssen ihre Produkte andererseits aber auch „verkaufen“ können, um sich am Markt zu behaupten. Herausgebildet hat sich vor diesem Hintergrund vor allem bei der Themenwahl eine Daten-Orientierung an vorhandenen Publikumsinteressen, die sich in aller Deut‐ lichkeit im Sportjournalismus zeigt. Berichtet wird fast ausschließlich über populäre 332 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="333"?> Sportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Sportarten jene wie Leichtathletik, die Leser mit Rekorden faszinieren. Während die allermeisten der rund 250 Sportar‐ ten in Deutschland niemals in der Sportberichterstattung auftauchen. Berichte über Bogenschießen, Wasserball und andere tauchen nicht auf (→ Kap. 4.4.3) Journalisten ist dieser Mechanismus präsent. Marktdaten über Einschaltquoten oder Auflagenhöhen beeinflussen ihre Arbeit (Loosen 2023, S.-13). 8.3.8 Berufliche Sozialisation Journalisten tauschen sich gern mit Kollegen über berufliche Themen und Probleme aus. Sie holen gern eine „zweite Meinung“ ein, um ihre Wahrnehmungen mit denen von Kollegen abzugleichen und um „fehlerhafte“ Schlussfolgerungen zu vermeiden. Das hat Einfluss auf ihre Arbeit (Loosen u. a. 2023, S. 13). Die Kenntnis der Kollegenmeinungen kann eine Relativierung der eigenen Sichtweise zur Folge haben, sie passt sich, dem Opportunitätsprinzip folgend, an vorherrschende Mehrheiten an. Eine Außenseiterpo‐ sition zu vertreten, erfordert Mut und Selbstbewusstsein, den manche Kollegen, vor allem junge, oft nicht haben. Durch ständigen Austausch bilden sie im Kollegenkreis mit der Zeit „gemeinsame Urteilsgrundlagen“ heraus, eine „gegenseitige Anpassung der Auffassungen“ (Kepplinger 1979, S.-14). Ein weiteres Phänomen fördert die Angleichung von Journalisten-Meinungen. Unsicher über die eigene Einschätzung, neigen Journalisten dazu, auch ihre Beiträge auch ex post mit anderen zu vergleichen. Wobei als „Erfolg“ bewertet wird, wenn Kollegen ein Thema gleichartig akzentuiert haben. Ein solches Verhalten kann zu einem Pingpong-Effekt und letztendlich dazu führen, dass Journalisten bei ihren Entscheidungen Kollegenentscheidungen wechselseitig zu antizipieren suchen und sich von diesen vermuteten Entscheidungen in ihrem eigenen Verhalten erheblich leiten lassen (Kepplinger 1979, S.-14). 8.3.9 Kontakte zu Eliten Journalisten sollen kritisch und distanziert berichten. Das schließt nicht aus, dass sie über ihre Arbeit hinaus persönliche Kontakte zu eben jenen Personen des öffentlichen Lebens pflegen, über die sie zu berichten haben. Es besteht dabei aber stets die Gefahr einer subtilen Vereinnahmung, die Journalisten lähmen kann. Das gilt vor allem für den lokalen Sektor der Berichterstattung; hier sind die Abstände geringer. Man kennt sich untereinander in Städten und Gemeinden und läuft sich regelmäßig über den Weg - privat und beruflich. Private und außerdienstliche Nebenkontakte eines Journalisten können umso problematischer sein, je höher die gesellschaftliche Machtposition des Gegenübers ist. Mit einem Bürgermeister abends beim Biertrinken gesehen zu werden, kann ebenso falsche Eindrücke erzeugen wie eine öffentliche bekannte „Facebook-Freundschaft“. Es handelt sich um eine Gratwan‐ derung, denn für Journalisten gilt: Sie sind immer im Dienst, rund um die Uhr sind 8.3 Arbeitsbedingungen - Wie Journalisten arbeiten 333 <?page no="334"?> Augen und Ohren auf Empfang geschaltet. Das gilt auch für das abendliche Biertrinken. Nur sollte der Journalist darauf achten, dass er seinen „Deckel“ selbst bezahlt - auch wenn die Annahme eines Freibiers nicht unter verbotene Gratifikationen fällt. Was für Bürgermeister gilt, gilt auch für die vielen anderen Mitglieder der lokalen und gesellschaftlichen „Elite“, den auch als „Honoratioren“ oder „Schlüsselpersonen“ bezeichneten „Macht- und Herrschaftsträgern“ (Vereins- oder Parteivorsitzende, Ge‐ meindedirektoren, Amtsleiter, Amtsrichter, Unternehmer, Gewerkschaftsbosse, Poli‐ zeichefs, Schuldirektoren, Pastoren). Journalisten, die im gleichen Ort wohnen oder im gleichen Verein Mitglied sind, können den gleichen Bekannten- und Freundeskreis haben. Nur müssen sie sich für jeden erkennbar distanzieren. Ansonsten, sofern der erforderliche „Sicherheitsabstand“ unterschritten wird ( Jonscher 1995, S. 343), besteht die Gefahr der subtilen Vereinnahmung und einer „stillen Integration“ (Murck 1983, S. 375): einer schrittweisen Einbeziehung über das Netzwerk persönlicher Kontakte, die letztlich dazu führt, dass Journalisten irgendwann auch die Probleme und Perspektiven eben dieser Eliten als ihre eigenen übernehmen und sie dazu neigen lässt, „sich die Normen und Standards dieser Bezugsgruppe zu eigen zu machen, ihr eher kooperativ als kritisch gegenüberzustehen“ (Mühlberger 1979, S.-101). Kleine „Aufmerksamkeiten“ an Journalisten fördern diesen Prozess. Stichwort-| Gratifikationen für Journalisten Es gibt subtile Mechanismen, die „stille Integration“ von Journalisten zu forcieren. Ein bewährtes Instrument zur Vereinnahmung ist die Gunsterweisung durch Gewährung von Gratifikationen. So werden Journalisten oft gezielt von Personen, die ein Interesse an einer positiven Berichterstattung über eigene Aktivitäten haben, also z. B. von führenden Politikern, bevorzugt behandelt: Journalisten gelten dann als „Freunde des Hauses“, denen nicht nur ein ausgewählt freundli‐ cher Ton entgegengebracht wird; sie werden regelmäßig auch zu privaten oder gesellschaftlichen Veranstaltungen und Festen ( Jubiläen, Einweihungen usw.) eingeladen und genießen darüber hinaus sogar materielle Privilegien wie etwa freien Eintritt in öffentliche Einrichtungen oder Preisnachlässe durch ortsansässige Warenhersteller und Händler. Der Pressekodex hat dazu eine klare Ansage. Danach ist die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die journalistische Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, „mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar“ (Ziffer 15). Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten gar „bestechen“ lässt, handele „unehrenhaft und berufswidrig“. Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit könne beeinträchtigt werden, sei zu vermeiden (Richtlinie 15.1). „Journalisten nehmen daher keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß übersteigt.“ Die Annahme 334 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="335"?> Abb. 8.5: Journalisten arbeiten nicht in abgeschie‐ denen Dichter- und Denkerzimmern. geringwertiger Gegenstände und Rabatte sei unbedenklich, sofern Recherche und Berichterstattung nicht beeinflusst, behindert oder gar verhindert werden. 8.3.10 Arbeitsklima Journalisten brauchen mehr als einen Laptop, einen Schreibtisch und ein Telefon. Sie benötigen, wenn sie in Redaktionen arbeiten, auch ein akzeptables Arbeitsklima und dieses wird nach der Zwei-Faktoren-Theorie von Frederick Herzberg (1923-2000) zum einen durch Faktoren wie Arbeitslohn, soziale Beziehungen, Arbeitsplatzsicher‐ heit, physische Arbeitsbedingungen, soziale Leistungen geprägt, zum anderen durch „Motivationsfaktoren“ wie Anerkennung, Verantwortung, Leistungserfolg, Aufstiegs‐ möglichkeiten, intrinsische Arbeitsmotivation und Spaß an der Arbeit (Herzberg 1959). Doch die Realität ist teilweise eine andere. „Erst die Arbeit, dann das Vergnügen.“ Das Satz des chinesischen Philosophen Konfuzius (551 bis 479 v. Chr.) hatte das Potenzial zum deutschen Sprichwort; treffend beschreibt er mit kurzen Worten die Grundmoral der deutschen Arbeitskultur, die Arbeitnehmer zur Pflicht mahnt: Arbeiten gilt als ernste Angelegenheit - und nicht als Vergnügen. Wer nebenbei noch Zeit zum Lachen hat, ist dieser Auffassung nach „nicht richtig ausgelastet“. Das gilt bereits für Schularbeiten. Schon bei ihrer Einschulung lernen Kinder: „Jetzt beginnt der Ernst des Lebens“ - und diese Erkenntnis zieht sich fortan wie ein roter Faden durchs spätere Leben. An ihrer „Ernsthaftigkeit“ werden auch Journalisten gemessen. Wer seinen Job nicht ernsthaft (sprich: nachhaltig) be‐ treibt, wird als Hobby-Autor eingestuft, aus dem Kreis der Profi-Journalisten ausgegrenzt und hat z. B. keinen An‐ spruch auf einen Presseausweis. Überse‐ hen wird oft, dass jeder Beruf, so auch der des Journalisten, neben der gewis‐ senhaften Pflichterfüllung auch weniger ernsthafte, bisweilen sogar angenehme Seiten hat. Journalisten müssen biswei‐ len sogar lustig sein, wenn es darum geht, das Publikum in einer Kolumne oder Glosse zu unterhalten. „Es darf ge‐ lacht werden“, heißt es dann auch am Arbeitsplatz, um es mit dem Titel der gleichnamigen ARD-Serie (1961-1965) zu sagen. Und es darf geschmunzelt werden. Denn Lachen ist gesund, auch am Arbeitsplatz. Es absorbiert Stress und wirkt wie ein „Puffer“. Doch Journalisten kann das Lachen bisweilen auch vergehen. 8.3 Arbeitsbedingungen - Wie Journalisten arbeiten 335 <?page no="336"?> Laut einer Online-Umfrage aus dem Jahr 2020, an der sich mehr als 1.000 Journalisten beteiligten, schätzen 43 Prozent der hauptberuflich beschäftigten deutschen Journalis‐ ten ihre Arbeitssituation als „prekär“ ein (Hanitzsch & Rick 2021, S.-5-7, 13). Ein Grund ist die sich verschärfende Medienkrise, einhergehend mit bedrohlich wirkenden Transformationen in der Journalismus-Branche. Der Beruf ist wieder ein‐ mal im Wandel. Sinkende Auflagenzahlen und Werbeeinnahmen schüren vor allem im Printsektor Existenzängste unter den Journalisten. Es geht um ihre Arbeitsplätze und um ihre Zukunft. Stellen werden eingespart, Zeit- und Leistungsdruck erhöhen sich -und damit die psychischen Belastungen der schreibenden Kollegen, die zunehmend über Stress und Burnouts klagen. Der Frustrationsfaktor rund um die Redaktionen ist groß. Nicht wenige Kollegen haben bereits die Seiten gewechselt und arbeiten in einer neuen, krisensicheren Funktion als Pressesprecher für Unternehmen oder Organisationen (→ Kap. 2.2.4). Andere denken über einen Ausstieg aus dem Beruf nach (Schmidt u.-a. 2022, S.-67-69). Das belegen Studien. Nahezu jeder zweite Journalist gibt auf Befragung an, in den vergangenen sechs Monaten „oft oder sehr oft“ unter Stress bei der Arbeit gelitten zu haben (50 Prozent), jeder Zehnte äußerte die Befürchtung, in den nächsten zwölf Monaten seinen Job im Journalismus zu verlieren (Loosen u.-a. 2023, S.-15). 8.3.11 Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten Journalisten sind Individualisten, aber auch Teamplayer. Soziale Bindungen stärken das Arbeitsklima, das Verhältnis zu Berufskollegen und Vorgesetzten ist deshalb wichtig. Es kann Journalisten motivieren - aber auch frustrieren und demotivieren. Mobbing z. B. kann schnell zur redaktionellen Klima-Katstrophe werden. Studien zeigen: Das Arbeitsklima ist vielen Beschäftigten wichtiger als z. B. ein hohes Gehalt und Bonuszah‐ lungen (Hinz & Heinen 2023, S. 10). Wichtig sind zudem reale Mitsprachemöglichkeiten und das Gefühl, gebraucht zu werden. Dieses Gefühl haben viele Journalisten. Die Personal-Hierarchien in Redaktionen sind flach; die Pyramide (Chefredakteur, Chef vom Dienst) ist oben spitz und hat eine breite Basis untereinander gleichberechtigter Kollegen. Nur knapp darüber befindet sich die Ebene der Ressortleiter, die aber in der Regel zum schreibenden Personal zählen. Sie alle bilden ein Team, das täglich gemeinsam ein Produkt erstellt. Das schweißt zusammen. Dass es aufgrund der geringen Zahl der leitenden Positionen kaum individuelle Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten gibt, minimiert das Konkur‐ renzdenken untereinander. Das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten wird deshalb in der Regel als positiv empfunden (Nazarewska 2014, S.-169). 8.3.12 Arbeitszufriedenheit Trotz eines teilweise angespannten Arbeitsklimas ist annähernd die Hälfte der deut‐ schen Journalisten (43 Prozent) „eher zufrieden“ mit ihrem Beruf, 26 Prozent sagen, 336 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="337"?> sie seien „sehr zufrieden“ (Hanitzsch & Rick 2021, S. 2). Gründe hierfür sind u. a. das große Maß an Individualität und Selbstverwirklichung, die der Beruf mit sich bringt. Journalisten schätzen an ihrer Arbeit auch, dass sie in Teilen relativ autonom agieren, Vorschläge und Kritik einbringen können, die gehört werden. Journalisten dürfen schreiben, was sie wollen - im Rahmen gewisser Regeln und Vor‐ gaben. Diese außergewöhnliche Autonomie, die Möglichkeit, eigene Interessen beruflich auszuleben, „Storys“ zu recherchieren, zu schreiben und zu veröffentlichen, schätzen Journalisten hoch ein und ist möglicherweise ein Grund, den Beruf zu ergreifen. Eine Studie zeigt: Fast zwei von drei Kollegen können die Themen, über die sie schreiben, selbst bestimmen (62-Prozent). Noch größer ist die gefühlte Autonomie beim Schreiben: Drei von vier Kollegen (75 Prozent) geben an, dass sie entscheiden, welche inhaltlichen Aspekte einer Geschichte sie hervorheben (Loosen u. a. 2023, S. 12). Das fördert die Arbeitszufriedenheit und macht die Arbeit attraktiv (Steindl u.-a. 2017, S.-418). Arbeitszufriedenheit von Journalisten (Index: 1 = sehr zufrieden, 6 = sehr unzufrieden) Eigene Vorschläge einbringen können 1,5 Kritik einbringen können 1,8 Verhältnis zu Kollegen 2,1 Verhältnis zu Vorgesetzten 2,2 Selbstbestimmung der Arbeitszeit 2,7 Politische Linie der Zeitung 2,8 Berufliche Sicherheit 2,9 Zeit für Recherchen 3,5 Arbeitsbelastung 3,6 Aufstiegsmöglichkeiten 3,7 Weiterbildungsmöglichkeiten 4,3 Abb. 8.6: Ergebnisse einer Lokaljournalisten-Befragung beim „Münchner Merkur“. Positiv bewertet wurde vor allem die Möglichkeit, eigene Ideen, aber auch Kritik in die Arbeit einbringen zu können (Nazarewska 2014, S.-169). 8.4 Bedrohungen, Beleidigungen und tätliche Angriffe Zum Arbeitsalltag von Journalisten gehört die öffentliche Kritik. Journalisten arbeiten nicht anonym, sie zeigen ihr Gesicht; darin unterscheiden sie sich von den trollartigen Hatern im Internet, die sich hinter Nicknames verstecken, um ihre Meinung zu sagen - vor allem auch über Journalisten, die Protagonisten der verhassten „Lügenpresse“. Das 8.4 Bedrohungen, Beleidigungen und tätliche Angriffe 337 <?page no="338"?> Gebot der Wahrhaftigkeit gebietet es, dass Journalisten mit ihrer Meinung Flagge zeigen, dass sie unliebsame Wahrheiten aussprechen, verdeckte Fakten recherchieren und ihre Finger in „Wunden“ legen, die sonst niemand anrührt: Das macht sie teilweise unbeliebt und zu Zielscheiben Andersdenkender. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und sogar tätliche Angriffe sind mittlerweile üblich. Der Umgang mit Journalisten ist rauer geworden (Peltz u.-a. 2024). Beleidigungen Die Kommentar-Funktion bei Online-Beiträgen hat die Journalisten-Schelte auf eine neue Stufe gestellt; sie ist ein Einfallstor für anonyme Beleidigungen. Nach einer repräsentativen Studie („Journalismus in Deutschland“, 2023) gibt die Mehrheit der befragten Journalisten an, in den letzten fünf Jahren „erniedrigende oder hasserfüllte Äußerungen“ (59-Prozent) und „öffentliche Diskreditierung“ ihrer Arbeit (62-Prozent) erlebt zu haben. Drohungen oder Einschüchterungsversuche sind 27 Prozent der Journalisten in diesem Zeitraum widerfahren (Loosen u.-a. 2023, S.-15). Die Mehrzahl der Verunglimpfungen stammt von sogenannten „Trollen“, die im Internet ihr Unwesen treiben und sich auch auf Internet-Portalen austoben. Die Kom‐ mentarfunktion lockte diese Störenfriede in Scharen an. Inzwischen haben Medienan‐ bieter hier einen Mini-Riegel vorgeschoben. Nur noch registrierte Abonnenten haben die Möglichkeit, sich unter imaginären Phantasie-Namen in den Kommentarfunktion auszutoben. Stichwort-| Spaßvögel, Rächer & Hater Der Begriff Troll stammt ursprünglich aus dem Englischen und hat heute eine eigene Bedeutung: jemanden trollen heißt, ihn zu diskreditieren und bloßzustellen. Grob unterschieden werden die Spaßvögel, die Rächer und die Hater. Eine Studie belegt: Es sind meist jüngere, isoliert lebende Männer, die sich im Netz ausleben. Sie haben kein Interesse an faktenbasierten Diskussionen, sie leitet schlichtweg der Spaß am Stören, Beleidigen und Verunglimpfen (Bor & Petersen 2022). Daneben weisen Trolle oft auch sadistische Wesenszüge auf. Sie erfreuen sich an der Aufregung, die sie auf ihren Schlachtfeldern hinterlassen; die Empörung und Wut der Leidtragenden amüsiert sie (Buckels u.-a. 2014, S.-97-102). 338 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="339"?> Journalisten sind beliebte Zielscheiben für Trolle; sie können sich als Autoren nicht aus einer Community ausklinken. Um sich zu schützen, sind manche längst dazu übergegangen, Autorenzeilen möglichst unauffällig am Ende zu platzieren - und damit direkt vor dem „Tobeplatz“ der Trolle: der Kommentarfunktion. Angriffe auf Journalisten Journalisten werden nicht nur bedroht - sie sind auch Zielscheibe von körperlichen Angriffen, wenn sie sich als Reporter in der Öffentlichkeit bewegen. Eine Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (EPCMF) in Leipzig zeigt, dass die Zahlen steigen. Danach ist die Zahl der körperlichen Angriffe von 56 Fällen im Jahr 2022 innerhalb eines Jahres auf 69 Fälle gestiegen. Im Zeitraum von 2015 bis 2023 wurden 390 Fälle registriert, die meisten ereigneten sich bei Demonstrationen (77 Prozent). Daneben gab es sieben physische und acht nicht-physische Angriffe auf Lokaljournalisten. 79 Prozent der Angriffe erfolgten aus dem rechten Spektrum (Peltz u.-a. 2024). Die nachfolgende Grafik zeigt die Zahl der Angriffe auf Journalisten seit 2015: Abb. 8.7 44 19 10 26 14 69 83 56 69 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Grafik: Anzahl tätlicher Angriffe 2015-2023 - Source: ECPMF Abb. 8.7: Tätliche Angriffe auf Journalisten zwischen 2015 und 2023. 8.4 Bedrohungen, Beleidigungen und tätliche Angriffe 339 <?page no="340"?> Abb. 8.8: Journalisten sind insbe‐ sondere bei Demonstrationen Ge‐ fahren ausgesetzt. Beispiele-| Angriffe auf Journalisten 2.3.2020 - Berlin: Ein Fernsehteam wollte den Rapper „Fler“ in einem Berline Geschäft inter‐ viewen. Nachdem eine Reporterin ihre Frage stellte, versuchte der Rapper die Kamera wegzu‐ schlagen und verpasste dem Kameramann einen Schlag ins Gesicht. Der Kameramann kam in ein Krankenhaus. 25.1.2020 - Leipzig: Bei einer Demo in Leipzig wird das Spiegel-TV-Team angegriffen. Der Kame‐ ramann geht zu Boden. 8.1.2020 - Zwickau: Am Verhandlungstag greift der Angeklagte einen Reporter im Gerichtsgebäude an. Trotz Handschellen geht er auf die Kameraper‐ son los und schlägt mit seinem Ellbogen gegen die Kamer 23.11.2019 - Hannover: Bei der pressefeindli‐ chen Demonstration am 23.11.2019 in Hannover wurde einem Journalisten, der mit seiner Kamera auf der Demo unterwegs war, eine Kopfnuss verpasst (Hofmann & Betche 2020) 8.5 Arbeitslosigkeit Die ertragsreichen Jahre im Printjournalismus sind vorbei. Journalisten müssen der Realität ins Auge sehen. Ihre Arbeitsplätze sind nicht mehr sicher. Alles verändert sich. Arbeit wird ausgelagert an Agenturen, freiwerdende Stellen werden nicht nachbesetzt. Die Arbeit wird von Kollegen mit Zeitverträgen erledigt - oder von freien Mitarbeitern. Zahlen-| 4.800 arbeitslose Journalisten (2024) Laut Bundesagentur für Arbeit ( Juni 2024) gibt es einen Anstieg bei der Arbeits‐ losigkeit unter Journalisten. 4.800 Arbeitslose, die eine Arbeit in Journalismus suchten, waren im Jahr 2023 durchschnittlich gemeldet. Im Jahr zuvor waren es noch 4.200 gewesen. Die Bundesagentur spricht von einer „berufsspezifischen Arbeitslosenquote“ von 3,8 Prozent (Bundesagentur für Arbeit 2024, S.-2). Die offizielle Arbeitslosenquote für Journalisten ist nur bedingt aussagekräftig, denn sie erfasst längst nicht alle Journalisten mit Ausbildung, aber ohne einen angestrebten 340 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="341"?> regulären Arbeitsplatz in einer Redaktion. Viele junge Kollegen werden nach Abschluss ihres Volontariats nicht oder nur zeitlich befristet übernommen. Grund hierfür sind personalwirtschaftliche Überlegungen, da für Jungredakteure andere Tarifgehälter gelten als für Volontäre. Als Ausweg für „verschmähte“ Journalisten gibt es verschie‐ dene Möglichkeiten. Sie können … ● den Wechsel in einen anderen Beruf erwägen, der ihnen einen festen Arbeitsplatz garantiert; ● als Pressesprecher (→ Kap. 2.2.4) in einer Verwaltung oder ein Unternehmen wechseln oder ● sie arbeiten fortan in einer „Warteschleife“ oder auf Dauer als freier Mitarbeiter, nicht selten für eben jenes Medium, das sie nicht angestellt hat. Eine vierte Möglichkeit ist, sich als Journalist in die Selbständigkeit zu begeben und die Arbeit fortan selbst zu vermarkten. Das Internet bietet hierfür eine ideale technische Voraussetzung; es ist kostenlos, wird von vielen Menschen genutzt und ermöglicht hohe Reichweiten. 8.6 Zukunft des Journalismus Der aktuelle Zustand der Journalismus-Branche ist eine Momentaufnahme. Sie wird sich verändern. Das Internet ist der Katalysator für weitere Entwicklungen; es bietet Journalisten neue Möglichkeiten und Wege, Informationen und Meinungen an ein Millionen-Publikum zu verbreiten. Bereits im Jahr 2013 hatte sich der Deutsche Jour‐ nalistenverband mit der Situation beschäftigt und teils einschneidende Veränderungen prognostiziert (DJV-Thesen 2013). 8.6.1 Personalabbau in Redaktionen Die Zahl der festangestellten Redakteure wird sich in kommerziellen Printmedien weiter verringern; auslaufende Verträge werden nicht verlängert, freiwerdende Stellen nicht nachbesetzt. Zudem wechseln Kollegen die Seiten, verlagern ihre Tätigkeit in eine krisensichere Anstellung und werden Pressesprecher von Behörden und Unternehmen. 8.6.2 Stärkung des PR-Journalismus Die Lücken, die ausscheidende Redakteure hinterlassen, füllen freiberufliche Mitarbei‐ ter (→ Kap. 8.6.4), aber auch → Pressemitteilungen von Behörden und Unternehmen könnten an Bedeutung gewinnen. PR-Texte sind zunehmend professionell formuliert, gratis verfügbar und orientieren sich in ihrer journalistischen Qualität (u. a. Lesbarkeit, Aufbau, Verständlichkeit) gezielt an den Bedürfnissen von Redaktionen. Die Absender wissen, wie sie ihre Texte „erfolgreich“ machen, die Wahrscheinlichkeit einer Veröf‐ fentlichung steigern können. KI-Tools können dabei helfen. Selbst Städte wie Nürnberg, 8.6 Zukunft des Journalismus 341 <?page no="342"?> Bamberg, Hannover oder Kleinmachnow (Mallwitz 2024) nutzen inzwischen Künstli‐ che Intelligenz (Mallwitz 2024), um ihre Öffentlichkeitsarbeit textlich zu optimieren. Der PR-Journalismus gewinnt, so gesehen, an Bedeutung, entsprechend der soge‐ nannten Determinationsthese (Baerns 1985), die besagt: Es besteht ein gegenseitiges Wechselspiel zwischen PR- und regulärem Pressejournalismus: Ist letzterer stark, beschränkt er den Einfluss der PR, ist er schwach, öffnet er das Tor für kostenlose PR-Angebote. Pressemitteilungen ersetzen dann zunehmend redaktionell recherchierte Texte (Baerns 1985). 8.6.3 Redaktionsmanager Die Arbeit der verbleibenden Rest-Redakteure in den Redaktionen verändert sich. Als Journalisten ausgebildet, werden Redakteure vermehrt zu Redaktionsmanagern, deren Aufgabe es ist, Input auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu generieren und den Einsatz von Freien Mitarbeitern zu organisieren (DJV-Thesen 2013). 8.6.4 Freie Mitarbeiter Die ersten „Zeitungsschreiber“ waren freie Mitarbeiter; sie waren überwiegend neben‐ beruflich beschäftigt. Erst viel später, Ende des 19. Jahrhunderts, konnte die Presse (durch vermehrte Anzeigeneinnahmen) Journalisten feste Arbeitsplätze, geregelte Ar‐ beitsbedingungen und feste Gehälter anbieten. Redakteure schrieben nun die Beiträge, freie Mitarbeiter standen ihnen zur Seite und füllten bei Bedarf Lücken. Mehr als 150 Jahre später scheint es so, als erlebe der Redaktionsjournalismus eine erneute Wende, nur eben rückwärts. Wirtschaftlich geschwächte Medienbetriebe sehen sich immer mehr zum Abbau von Redakteursstellen und zur Auslagerung journalisti‐ scher Arbeit gezwungen, um Personal- und Nebenkosten einzusparen (Steindl u. a. 2018, S.-47-59). Die freien Journalisten gehören zu den Profiteuren. Subunternehmerisch als externe Textbeschaffer tätig, wird ihre Zahl steigen, ungefähr in dem Maße, wie die Zahl der festangestellten Kollegen sinkt (DJV-Thesen 2013). Grob geschätzt gibt es gegenwärtig rund 120.000 freie Journalisten, von denen allerdings viele Feierabend-Autoren in Web-Logs und Communitys ohne monetäre Zielsetzungen mehr für sich selbst schrei‐ ben (Hobby-Journalisten). Während andere nach wie vor darauf angewiesen sind, als Journalisten ihren Lebensunterhalt verdienen, ohne redaktionellen Arbeitsplatz und geregeltes Einkommen (Steindl u. a. 2018, S. 47). Bereits zu Beginn der Print-Krise im Journalismus hatten Medienexperten prophezeit: Es sei „nur noch eine Frage der Zeit, bis der typische Journalist kein Angestellter mehr ist, sondern Freiberufler“ (Kurt Weichler 2009). Die Zeit scheint nun gekommen. Der Arbeitsmarkt für freie Journalisten ist nur schwer überschaubar. Einige arbeiten selbständig, andere haben sich Agenturen angeschlossen, die ihre Arbeit vermarkten. Um erfolgreich zu sein, müssen sich freie Journalisten spezialisieren und ihr Publikum 342 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="343"?> finden, ähnlich Buchautoren, die sich eine Community von Stammlesern aufgebaut haben. Der Name des Autors wird zum Markenprodukt und zum Gütesiegel. 8.6.5 Crowdfunding & Crowdsourcing Freier Journalismus ist auf der Suche nach neuen Formen und Finanzierungsmodellen. Eine Möglichkeit ist das sogenannte Crowdfunding: die Einbeziehung des Publikums bei der Finanzierung von Journalismus (Neuberger 2013) per Sponsoring und Vorab-Fi‐ nanzierung. Das Crowd-Prinzip funktioniert so: Autoren versuchen, die bisher übliche Anzeigenabhängigkeit zu umgehend und stattdessen ein Publikum für ihr Projekt zu gewinnen. Finden sich nicht genug Unterstützer, scheitert das Projekt. Das Publikum hat es also in der Hand, Themenauswahl und Umsetzung zu steuern: Ist es nicht bereit, für ein bestimmtes Thema zu zahlen, wird dieses Thema nicht aufgegriffen. Darin wird eine grundsätzliche Problematik gesehen (Karres 2016; Prinzing & Gattermann 2015). Wenn ein Publikum Projekte auch auf inhaltlicher Ebene unterstützt, nennt sich das Crowdsourcing. Die Methode wird bereits seit einiger Zeit in Deutschland von etablierten Medien genutzt. Das Internet bietet eine Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Journalisten und ihren Nutzern, z. B. über Social-Media-Kanäle wie Facebook oder Instagram, die von Redaktionen mit Beiträgen bespielt werden. Nutzer generieren hier Mehrwerte, indem sie ergänzende Informationen oder Hinweise beisteuern, Links oder sogar Fotos und Videos posten (Oswald 2017). Dafür hat sich die Bezeichnung User Generated Content eingebürgert. Der Klassiker sind Leserfotos (Oswald 2017; Hunter 2015). User können aber auch indirekt Einfluss nehmen auf die Berichterstat‐ tung, indem sie Fragen formulieren, denen Journalisten nachgehen sollen, und auch Ansprechpartner nennen, die Fragen beantworten. Stichwort-| Abo-Crowdfunding Beim Abo-Crowdfunding unterstützt die Crowd mit regelmäßigen Zahlungen dauerhaft ein Medienangebot. Das Modell funktioniert so: Ein Projektinitiator stellt seine Idee vor und bittet um finanzielle Unterstützung, um sein Vorhaben zu realisieren. Wird die benötigte Summe erreicht, kann das Projekt umgesetzt werden. Wird die Mindestsumme jedoch nicht erreicht, kann das Projekt nicht realisiert werden und die Geldgeber erhalten ihre Spende zurück. Künstler, Musiker und Filmemacher nutzen bereits die Methode, auch einige Journalisten und Blogger. 8.6.6 Non-profit-Journalismus Eine alternative Finanzierungsmethode für freie Journalisten ist das Non-profit-Modell, es fördert gemeinnützigen Journalismus. Unterstützt werden Non-profit-Journalisten - ähnlich wie das Crowdfunding - durch Spender und Förderer, die selbst keine eigenen 8.6 Zukunft des Journalismus 343 <?page no="344"?> wirtschaftliche Interessen an der Berichterstattung verfolgen. Auch der Staat kann Non-profit-Modelle fördern, indem er sie als gemeinnützig anerkennt und von der Steuerpflichtbefreit. Non-Profit-Journalisten suchen sich für ihre Arbeit in der Regel bestehende Bedarfslücken, vor allem in der lokal-regionalen Berichterstattung und binden Leser aktiv in die Themenfindung und Recherche ein (Seitz 2016, S. 403; Buttkus u.a.2020). Sie greifen gesellschaftlich relevante Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf und versuchen Missstände, Skandale und Affären aufzudecken. 8.6.7 Community-Journalismus Ähnlich wie das Non-Profit-Modell setzt der Community-Journalismus auf kommuni‐ kative Lücken in der Nah-Berichterstattung. Die Community-Variante der Berichter‐ stattung entstand in den 1960er Jahren in den USA und sah sich als Alternativ-Modell zur profitorientierten Presseberichterstattung, die Lücken in weniger lukrativen Ge‐ genden (Landkreise, Kleinstädte) entstehen ließ. Bewohner schlossen sich in Commu‐ nitys zusammen, um Journalisten dafür zu bezahlen, dass sie lesernahe Themen aus ihrem Bezirk aufgriffen (Lauterer 2006). Rückblick-| Griffige Bezeichnung für Uni-Seminar (1960) Erstmals verwendet wurde der Begriff Community Journalism von dem US-Zei‐ tungsverleger Kenneth R. Byerly im Jahr 1960, der an der University of North Carolina einen Kurs unterrichtete, welcher eigentlich „Country Weekly Newspa‐ per Production“ heißen sollte, von Byerly jedoch in „Community Journalism“ geändert wurde. Den gleichen Titel verwendete er für sein 1961 erschienenes Buch (Byerly 1961). Der Community Journalism könnte davon profitieren, dass auch in Deutschland Zeitungsverlage ihre Berichterstattung ist ländlichen Gegenden herunterfahren oder ganz aufgeben. Community-Journalisten muss es jedoch gelingen, eine ausreichende Anzahl von Bewohnern zusammenbringen, die bereit sind, für lokale Informationen zu zahlen. Wie das gelingen kann, dafür gibt es neuerdings Ratgeber (Hauswurz & Tillmann 2022). Hintergrund-| Wie funktioniert Community-Journalismus? Community-Journalismus funktioniert nach anderen Prinzipien als herkömmli‐ che Presseberichterstattung. Freie Journalisten müssen umlernen. Sie waren es gewohnt, Beiträge zu schreiben - und damit Geld zu verdienen. Doch das alte Paid-Modell funktioniert nicht mehr, die Mediennutzung hat sich verändert. Nut‐ zer, die bereits überinformiert sind, erwarten mehr als immer neue Informationen, die massenweise gratis verfügbar sind. 344 8 Arbeitssituation von Journalisten <?page no="345"?> User treibt ein anderes Bedürfnis: das Bedürfnis der Zusammengehörigkeit, der Identität in Gruppen. Was früher der Honoratioren-Stammtisch war, ist heute die Community. Sie bietet eine Plattform, um sich unter Gleichgesinnten auszutauschen. Das jeweilige Thema spielt dabei eine untergeordnete Rolle, es ist austauschbar, muss nicht neu und es muss auch nicht exklusiv sein, sondern nur seinen Zweck erfüllen: Gesprächsstoff liefern. Fan-Foren im Fußball oder in der Musikszene sind Beispiele für funktionierende Communitys, ebenso die Social-Media-Accounts von Sport- und Showstars werden millionenfach geklickt. Dabei sein ist alles, Informationen sind eher nebensächlich. User sind unter Umständen sogar bereit, für das Einbezogensein in eine Com‐ munity zu zahlen. Journalisten sind keine Stars, aber sie haben ein Gespür für Themen. Das eröffnet ihnen Möglichkeiten, Communitys im Nahbereich aufzubauen. 8.6.8 Künstlich-Intelligente Kollegen Massenkommunikation benötigt technische Hilfsmittel (Maletzke 1963) - künstliche Intelligenz (engl. artificial intelligence oder kurz ai) ist ein weiterer Meilenstein im journalistischen Arbeitsprozess; ähnlich innovativ wie einst die Drucktechnik, die Te‐ legraphie, das Telefon, die elektronische Datenverarbeitung und das Internet, optimiert sie als omnipotenter Assistent im Hintergrund journalistische Arbeitstechniken wie z. B. Recherche und Themensuche. KI wird den Journalismus verändern, das zeichnet sich in der Praxis ab, besonders im Zeitungs- und Redaktionsjournalismus. Redakteure arbeiten hier bereits „Hand in Hand“ mit KI-Kollegen, die für sie redaktionelle Texte, Überschriften und Bildunterschriften generieren, Meldungen schreiben, Fremdtexte kürzen, korrigieren oder inhaltlich zusammenfassen und auch sonstige originäre Redakteursarbeiten ausführen (→ Kap. 4.14). KI-Agenten müssen nur lernen, wie das geht. Redakteure bringen es ihnen bei. Der Zeitungsjournalismus mit seinen kleinteiligen Formaten ist ideal für die Nutzung künstlicher Intelligenz, die bereits vielfach getestet wird, u.-a. bei den Badischen Neuesten Nachrichten oder der Lausitzer Rundschau. Weitere Redaktionen werden folgen. Um das zu tun, was sie tun sollen, benötigen die Tools sogenannte Prompts (engl. to prompt = etwas veranlassen). Das Prompten wird schon bald originäre, berufsbildprä‐ gende Aufgabe des Redakteurs: Er muss seinen KI-Buddy so präzise instruieren, dass dieser für ihn quasi-journalistisch textet, umformuliert und recherchiert und damit für ihn selbst, den Redakteur, Freiräume schafft. Redakteure werden bald kaum noch Kurzmeldungen und Veranstaltungsankündigungen schreiben, sie können sich ihrer Königsdisziplin widmen: der investigativen Recherche, dem Schreiben von Top-Storys, von pointierten Glossen, Kommentaren und Leitartikeln, die kein KI-Agent in der Form fabrizieren kann. Dafür fehlen ihm die nötige Emotionalität und Empathie. 8.6 Zukunft des Journalismus 345 <?page no="346"?> Die KI-Kollegen sind eher Spezialisten für komplexe, arbeitsaufwendige Arbeitspro‐ zesse, wie sie besonders in der Lokalberichterstattung anfallen. Man kann KI-Tools z. B. beibringen, wie man einen Vereinsbericht schreibt oder welche Angaben eine Veran‐ staltungsankündigung enthalten muss bzw. ein Spielbericht aus der Fußball-Kreisliga. Der Lokalsport mit seinen schematisierten Angaben zu Spielverläufen (Mannschafts‐ aufstellungen, Torschützen, Auswechslungen, Zuschauerzahlen, Tabellenplatzierun‐ gen) könnte künftig vermehrt zum Betätigungsfeld auch für künstlich-intelligente Spielbeobachter werden, wie dies bereits manche Zeitungen testweise praktizieren, u. a. die niederländische Mediengruppe NDC, die automatisiert hyperlokalen Content zu Amateurfußballspielen erstellt (BDZV 2024, S. 17). Bei der Lausitzer Rundschau er‐ zeugt ein KI-basiertes Tool namens AI-Buddy u. a. aus Polizeimeldungen redaktionelle Texte (BDZV 2024, S. 17). Künstliche Intelligenz wird ein „Effizienzbooster“ sein, bei der bereits vielfach eingeleiteten Umstrukturierung von Redaktionsarbeit; sie wird Arbeitsprozesse au‐ tomatisieren, um Personalkosten zu senken (BDV 2024, S. 14). Überall dort, wo KI-generierte Einfachtexte genügen, werden sie Redakteurstexte ersetzen. „Local news will come to rely on AI“. Lokale Nachrichten werden auf KI angewiesen sein, sagt Bill Grueskin, Professor an der Columbia Journalism School (Grueskin 2023). In manchen Redaktionen layouten Computer bereits ganze Printseiten, wie z.B. bei der Nordwest Zeitung. Weitere Zeitungen werden folgen, wie eine Befragung des Bundesverbandes der Zeitungsunternehmen und Digitalpublisher (BDZV 2024) zeigt. Danach planen zwei Drittel (63 Prozent) der deutschen Zeitungsverlage, KI im Rahmen einer „Neuausrichtung“ ihrer redaktionellen Tätigkeiten zur Erstellung von Textseiten einzusetzen (BDZV 2024, S. 17). Sie soll insgesamt „zur Qualitätssteigerung der journalistischen Inhalte beitragen“. Was das alles konkret bedeutet, ist absehbar. So räumt fast jeder fünfte Zeitungsverlag (17 Prozent) ein, durch die verstärkte Nutzung von KI könnten „Mitarbeiter in den Redaktionen abgebaut werden“ (BDZV 2024, S. 18). Literatur Anton, Kaye E.C.: Arbeit im Newsroom. Wie wirkt sich Konvergenz auf Journalisten aus? Hamburg 2015 Appel-Meulenbroek, Rianne u.a.: Bewältigungsstrategien und wahrgenommene Produktivität in Großraumbüros mit Lärmproblemen (übersetzt). In: Journal of Managerial Psychology 4/ 2021, S.-400-414 Asselmann, Eva & Jule Specht: Big Five Persönlichkeitsmerkmale am Beginn und am Ende des Berufslebens. In: Zeitschrift für Persönlichkeit 2021, S.-1126-1142 Baerns, Barbara: Öffentlichkeitsarbeit oder Journalismus. Köln 1985 Banbury Simon & Dianne Berry: Bürolärm und Mitarbeiterkonzentration (übersetzt). 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CIPB0301 | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 1.7: Heinrich Heine (Porträt) 1831 | Urheber: Gemälde von Moritz Daniel Oppenheim (1800-1882) | Quelle: Hamburger Kunsthalle Nr.-1162 (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 1.8: Joseph Görres (Porträt)/ Zeichnung von Peter Cornelius, 1932 | Quelle: Sammlung Kippling vu Leizig/ gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 1.9: Karl Philipp Moritz (Porträt) | Urheber: Karl Franz Jacob Heinrich Schumann, 1791 | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 1.10: Karl Biedermann (Porträt) | Urheber: Stadtgeschichtliches Museum Leipzig unbekannt ca. 1845 | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 1.11: Redaktion einer schwedischen Zeitung 1903 (Foto) | Urheber: Alfred B. Nilson/ Hel‐ singborg Postens | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 1.12: Schriftsetzer 1961 (Foto) | Urheber: a) Bundesarchiv B 145 Bild FO11578-0010 Boppard Druckerei | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons | b) Stadsarchief Amsterdam: foto-afdrukken Datering 1928 ca. | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 2.1: Modebloggerin | Urheber: martin-dm | Quelle: iStock Abb. 2.2: Influencerin | Urheber: isMS | Quelle: iStock Abb. 2.3: Karl von Ense, 67 (Lithographie) | Urheber: Paul Gottheiner (1857) | Quelle: gemein‐ frei/ Wikimedia Commons Abb. 2.4: Übersicht: Vom Autor zum Journalisten (Grafik) | Urheber: eigene Darstellung Abb. 2.5: Paparazzi (Foto) | Urheber: Mario De Biasi | Quelle: Mondadori Portfolio via Getty Images gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 2.6: Citizen Kane (Foto) | Urheber: Alexander Kahle | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 2.7: Gotthold E. Lessing (Lithographie) | Urheber: Maximilian Knäbig (1842) | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 2.8: Richard Wrede (Porträt) | Urheber: unbekannt (vor 1910) | Quelle: Familienarchiv, PD-alt-100 (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 2.9: Karl Bücher (Porträt) | Urheber: unbekannt | Quelle: Privatarchiv <?page no="352"?> Abb. 2.10: Jan Amos Comenius (Gemälde) | Urheber: Jürgen Ovens | Quelle: Amsterdam Rijksmuseum SK-A-2161 (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 2.11: Leipziger Studenten 1951 (Foto) | Urheber: Gerhard Illner | Quelle: Bundesarchiv Bild 183-10739-0008, Leipzig, Universität (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 2.12: Kaspar von Stieler (Porträt) | Urheber: unbekannt | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 2.13: Emil Dovifat (Porträt) | Urheber: unbekannt | Quelle: Copyright: State Treasury of Poland (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 2.14: Berufsrolle von Journalisten/ Befragung (Tabelle) | Quelle: Wiebke Loosen u.-a. 2023, S.-10 Abb. 3.1: Faktencheck (Symbolbild) | Urheber: Wendy Alison | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 3.2: Christian Weise (Porträt) | Urheber: Martin Bernigeroth | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 3.3: Interview (Karikatur) | Urheber: unbekannt | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 3.4: Gesetzgeber (Karikatur) | Urheber: succo | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 3.5: Prinzessin Soraya | Urheber: Photo Division, India | Quelle: Photo Division, India/ Wi‐ kimedia Commons Abb. 3.6: Paparazzo-Statue in Bratislava (Foto) | Urheber: Benmil222 | Quelle: gemeinfrei/ Wiki‐ media Commons Abb. 3.7: Straßenfoto (Foto) | Urheber: Anne Gordon | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 3.8: Polizisten (Foto) | Urheber: StockSnap (gemeinfrei) | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 3.9: Hexen (Gemälde) | Urheber: Tompkins Mattes (1853) | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 3.10: Verkehrsunfall (Foto) | Urheber: Alexa | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 3.11: Jaques-Antoine Dulaure (Stich) | Urheber: Gilles-Louis Chretien | Quelle: gemein‐ frei/ Wikimedia Commons Abb. 4.1 Reporter morsen im Polostadion (1910) (Foto) | Urheber: unbekannt | Quelle: Bain United States Library of Congress’s Prints and Photographs division ID 14494 | gemeinfrei/ Wikime‐ dia Commons Abb. 4.2: Marx & Engels (Gemälde) | Urheber: E. Capiro (1849) | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.3: Günter Wallraff (Foto) | Urheber: Christoph Hardt (2012) | Quelle: gemeinfrei/ Wikime‐ dia Commons Abb. 4.4: Immanuel Kant (Gemälde) | Urheber: Christoph Wetzel (2000) | Quelle: Wustrau Brandenburg-Preußen Museum gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.5. Christian Schubart (Gemälde) | Urheber: August Friedrich Oelenhainz | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.6: Nellie Bly (1867-1922) - Foto | Urheber: H. J. Myers | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.7: Johannes Gutenberg (Gemälde ) | Urheber: Eugene Ernest Hillemacher (1861) | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.8: Digitales Lesen (Symbolfoto) | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay 352 Abbildungsbelege <?page no="353"?> Abb. 4.9: Automonteur Interview (Foto) | Urheber: unbekannt | Quelle: Archives of the Finnish Broadcasting Company Yle/ Wikimedia Commons Abb. 4.10: Olympia 1936/ Filmteam (Foto) | Urheber | Quelle: Archiv Preuß. Kulturbesitz gemein‐ frei/ Wikimedia Commons Abb. 4.11: Bundestagswahl 1976 (Foto) | Urheber: Ludwig Wegmann | Quelle: Bundesarchiv B 145 BILKD F-049327-0028 gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.12: Online-Journalismus (Grafik) | Foto: Gerd Altmann | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 4.13: Gelehrte Zeitung/ Zebra (Repro) | Quelle: gemeinfrei/ Nds. Akademie der Wissenschaf‐ ten Abb. 4.14: Fußball 1910 (Foto) | Urheber: unbekannt | Quelle: HAZ Historisches Museum (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 4.15: Casteleyn (Gemälde) | Urheber: Jan de Bray | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.16: Flugschrift aus Braunschweig (1605) | Quelle: Museumsstiftung für Post und Tele‐ kommunikation, Berlin; Inventar-Nr. 4.2.158 Abb. 4.17. Ludwig Börne (Porträt) | Urheber: Moritz Daniel Oppenheim 1827 | Quelle: gemein‐ frei/ Wikimedia Commons Abb. 4.18: Friedrich Bertuch (Gemälde) | Urheber: Johann Friedrich August Tischbein (1796) | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 4.19: Rudolph Becker (Gemälde) | Urheber: Johann Tischbein (1799) | Quelle: gemeinfrei/ Wi‐ kimedia Commons Abb. 4.20: Johann Jakob Weber (Porträt) | Urheber: Adolf Naumann (1880) | Quelle: gemein‐ frei/ Wikimedia Commons Abb. 4.21: Titelseite Freundin 1948 (Repro) | Quelle: Burda Media (Genehmigung erteilt) Abb. 4.22: Walter Lippmann (Foto) | Urheber: Harris & Ewing (1920) | Quelle: gemeinfrei/ Wiki‐ media Commons Abb. 4.23: Lutz van der Horst (Foto) | Urheber: Olaf Kosinsky | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 4.24: Yellow Kid 1897 (Repro) | Urheber: Zeichnung: Richard Felton | Quelle: gemeinfrei/ Wi‐ kimedia Commons Abb. 4.25: Roboterjournalist (ai-Grafik) | Urheber: unbekannt | Quelle: iStock Abb. 5.1: Ideenquelle (Symbolfoto) | Urheber: unbekannt | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay Abb. 5.2: William Stead (Foto) 1909 | Urheber: unbekannt. | Quelle: United States-Library of Congress’s-Prints and Photographs division | ID-ggbain.03860 (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 5.3: Der Einstieg in die journalistische Recherche (Graphik) | Urheber: Stefan Alfonso | Quelle: iStock Abb. 5.4: Recherche, Fake-Fact (Symbolbild) | Urheber: Eoneren | Quelle: iStock Abb. 5.5: Recherchequellen von Journalisten | Quelle: News aktuell GmbH: Recherche 2018. Hamburg 2018, S.-5 Abb. 5.6: Journalistische Darstellungsformen (tabellarische Übersicht) Abb. 6.1: Aufbau einer Nachricht (Übersicht) Abb. 6.2: Attentat in Sarajewo 1914 Titelseite (Repro) | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abbildungsbelege 353 <?page no="354"?> Abb. 6.3: Émile Zola (Foto) | Urheber: Gaspard-Félix Tournachon (Nadar), 1895 | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 6.4: Friedrich Brockhaus (Stich) | Urheber: Lazarus Gottlieb Sichling | Quelle: gemein‐ frei/ Wikimedia Commons Abb. 6.5: John Hill (Stich) | Urheber: Giovanni Vendramini 1799 | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 6.6: Theodor Wolff (Foto) | Urheber: unbekannt 1913 | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 6.7: Alfred Braun im Interview (Foto) | Urheber: unbekannt | Quelle: Bundesarchiv Bild 102-06801 gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 6.8: Tagesschau Kristina zur Mühlen 2016 (Foto) | Urheber: Thorsten Samesch | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 6.9: Riverboat 2008 Kachelmann (Foto) | Urheber: unbekannt | Quelle: Creative Com‐ mons-Attribution-Share Alike 3.0 (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 6.10: WM 1954 Finale (Foto) | Urheber: Comet Photo AG Zürich | Quelle: gemeinfrei/ Wi‐ kimedia Commons Abb. 7.1: Aristoteles (Büste) | Urheber: unbekannt | Quelle: Museo nazionale romano di palazzo Altemps (gemeinfrei)/ Wikimedia Commons Abb. 7.2: Christoph Schorer (Gemälde) | Urheber: Bartholomäus Kilian | Quelle: gemeinfrei/ Wi‐ kimedia Commons Abb. 7.3: Johann Gesner (Porträt) | Urheber: unbekannt | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Com‐ mons Abb. 7.4: Arthur Schopenhauer (Foto) | Urheber: Johann Schäfer 1855 | Quelle: gemeinfrei/ Wi‐ kimedia Commons Abb. 7.5: Daniel Dafoe (Porträt) | Urheber: unbekannt, vermutlich Godfrey Kneller | Quelle: National Maritime Museum, London gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 7.6: Joseph Pulitzer (Foto) | Urheber: unbekannt | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 8.1: Quelle: Loosen u.-a. 2023, S.-7 Abb. 8.2: Übersicht: Nachrichtenproduktion (eigene Darstellung) Abb. 8.3: Einflüsse (Übersicht) | Urheber: Wiebke Loosen u.-a. 2023, S.-13 Abb. 8.4: ARD Newsroom 2023 | Urheber: unbekannt | Quelle: gemeinfrei/ Wikimedia Commons Abb. 8.5: Dichter und Denker (Karikatur) | Urheber: Gordon Johnson | Quelle: gemeinfrei/ Pixa‐ bay Abb. 8.6: Arbeitszufriedenheit (Tabelle) | Urheber: Nazarewska 2014, S.-169 Abb. 8.7: Tätliche Angriffe (Grafik) | Urheber: Patrick Peltz u.-a. 2024, S.-8 Abb. 8.8: Journalist in Gefahr (Foto) | Urheber: Engin Akyurt | Quelle: gemeinfrei/ Pixabay 354 Abbildungsbelege <?page no="355"?> Register Abkürzungen-302 Abo-Crowdfunding-343 Acta diurna-27 Agenda Setting-220 Akronym-303 Aktualität-288 Alltagsgespräche-228 Ambush-Journalismus-196 Anglizismen-300 Angriffe auf Journalisten-339 Anschaulichkeit-309 anwaltlicher Journalismus-134 anwaltschaftlicher Journalismus-143 Arbeitsbedingungen-326, 335, 342 Arbeitsklima-327, 335f. Arbeitslosigkeit-340 Arbeitsroutinen-228 Arbeitssituation-36, 319, 327, 336 Arbeitszeit-45, 171, 322, 328 Arbeitszufriedenheit-336 Aristoteles-23, 83, 253, 279 Autorisierung-260 Avisenschreiber-33, 198 Aviso-31, 165, 250, 263 Bandwurmsätze-297 Becker, Rudolph Zacharias-187 Behördendeutsch-306 Beiwerk-109 Beleidigung-96, 119f., 130, 337f. Bericht-97, 103, 122, 127, 136f., 172, 175, 182, 194, 198, 229, 250, 255, 268, 344 Bertuch, Friedrich Justin-186 Berufsanforderungen-70 Berufsbild-34, 38, 45f., 56, 70, 72 Berufseid-93 Berufszugang-61 Beschwerde-90, 96, 124 Biedermann, Karl-37 Bildung-325 Blogger-46, 48ff., 159, 194, 273, 285, 319, 343 Blogs-162 Bly, Nellie-144, 258 Bookmarks-230 Börne, Ludwig-183 Boulevardjournalismus-198 Braun, Alfred-268 Briefzeitungen-30 Brockhaus, Friedrich Arnold-262 Bücher, Karl-289 Bürgerjournalismus-193 Caesar, Gaius Iulius-27 Casteleyn, Abraham-175 Citizen Journalism-194 Clickbait-20, 310 Clickbaiting-160 Community-Journalismus-344 crossmedialer Journalismus-164 Crowdfunding-151, 343 Crowdsourcing-343 Darstellungsform-146, 240, 260, 265, 267, 274, 288 Detailkompetenz-332 Direktiven-332 Diskriminierung-97, 121, 144, 326 Dokumentarfilm-273 Dokumentation-198, 260 Dovifat, Emil-71, 262, 331 Ehre-97, 119, 124 Eilmeldung-180 Einerseits-andererseits-Kommentar-264 Einfachheit-294 Einkommen-323, 342 Einwilligung-105f., 108, 245 Eliten-333 <?page no="356"?> Enthüllungsjournalismus-134 Erkennbarkeit-105, 108 Escapismus-190 Esfandiary Bakhtiary, Soraya-95 ethische Regeln-332 Fachcodes-304 Fachjargon-265, 305f. Fachjournalismus-184 Fake News-82, 84 Fakten-Check-81 Fakten-Recherche-221, 234 Faktentreue-81, 196, 289 Faulkner, William-279 Feature-242, 249, 259, 288 Fernseh-Formate-269 Fernsehjournalismus-154, 159 Flesch-Index-296 Floskeln-286, 304 freie Mitarbeiter-193, 321, 329, 342 Fremdtexte-84, 87, 204 Fremdwörter-299 Füllwörter-303, 308 Gegendarstellung-125f., 128, 234 Gegenrecherche-222, 232, 234, 258 Geradeheraus-Kommentar-264 Gesner, Johann Matthias-83, 190, 283 Glaubwürdigkeit-79, 84, 99, 149, 238, 288, 325 Gliederung-293 Glosse-264, 335 Gonzo-Journalismus-196 Google-Falle-237 Görres, Joseph-35, 141 Gratifikationen-334 Grice, Paul-292 Haftung für Schäden durch künstliche Intelligenz-129 Haftungsgrundlagen-124 Hamburger Verständlichkeitskonzept-293 Hauptsätze-297 Hearst, William-199 Hegel, Georg Wilhelm Friedrich-102 Heine, Heinrich-34, 183 Herkunft-79, 87, 122, 259, 289 Hintergrundbericht-255 Hintergrundfragen-256 Hinweisgeberschutzgesetz-224 Hitler-Tagebücher-59, 90, 98 Hörfunk-267 Hörfunkjournalismus-151, 154 Hyper-Reading-147 illegale Quellen-226 Image-56, 149, 197, 266, 310 Influencer-40, 46, 50, 93, 142, 159 Informationsjournalismus-134, 136 Initialwort-303 interaktiver Journalismus-191, 193 interpretativer Journalismus-134, 136 Interview-87, 95, 99, 163, 196, 260 Intimsphäre-104, 111, 117 investigativer Journalismus-140 Investigativjournalismus-134 Johnson, Clarence Kelly-293 Journalistenschulen-67 Jugendliche-116 Kann-Thema-220 Kant, Immanuel-73, 102, 141, 291 Kanzleisprache-281, 299, 306 Kennzeichnungspflicht KI-Inhalte-206 KI-generierte Texte-206 Killer-Phrase-263 Kinder-116 Kiss-Prinzip-293 Klischees-286, 304 Kolumne-265, 285, 335 Kommentar-135, 193, 249, 262, 288, 338 korrespondierender Journalismus-30 korrigieren-244 Kritik-54, 72, 142, 184, 265, 337 356 Register <?page no="357"?> Kulturjournalismus-183f. künstliche Intelligenz-201, 204, 206 künstliche Intelligenz, Haftung-129 künstlich-intelligente Kollegen-345 Kürze-308 Kurzwort-303 Leitartikel-45, 203, 250, 266 Lesbarkeitsforschung-296 Leserbrief-86, 88, 191 Lessing, Gotthold Ephraim-34, 62, 183, 280 Lex Soraya-96 Links-230, 238, 274, 343 Live-Interviews-260 Liveticker-274 Locke, John-138 Lokaljournalismus-176, 182 MacDougall, Curtis Daniel-137 Magazin-Sendung-269 Manteltarifvertrag-245 Marx, Karl-138 Mashups-274 Mauss, Marcel-100 meinungsäußernde Stilformen-262 meinungsbildender Journalismus-141, 143 Meinungsjournalismus-134 Meldung 21, 79, 88, 125, 180, 182, 241, 250, 255, 286 Menschenwürde-97, 102, 116, 122, 143, 284 Metaphern-264, 286, 304, 311 Modewort des Jahres-313 Modewörter-286, 313 Moritz, Karl Philipp-35, 137, 168, 183 Muckraker-140 Muss-Thema-220 Nacharbeiten-229 Nachricht-27, 62, 70, 79, 83, 85, 97, 135, 228, 230, 251, 255, 262, 267, 285, 288, 296 Nahraum-Interesse-177 Nahwelt-Wissen-181 narrativer Journalismus-195 Nebensätze-297 Neutralität-288 New Journalism-194 News-Alerts-230 Newsfeed-230 Newsletter-33, 163, 267 Newsroom-329 Nipkow, Paul-155 Non-profit-Journalismus-343 normative Regeln-332 nterpretativer Journalismus-138 Nutzwertjournalismus-188f. nvestigativer Journalismus-138 Objektivität-290 Online-Journalismus-159 Online-Journalisten-48, 310, 319 O-Ton-Bericht-154, 268 Personalabbau-341 Personen der Zeitgeschichte-111 Persönlichkeitsrecht-49, 67, 79, 87, 95, 102, 110, 114, 128, 226, 234, 260, 325, 332 Peucer, Tobias-20, 70, 94, 190 Phrasen-263, 304 Pinnwände-227 Platon-83, 279 Pluralität-167, 319 Podcast-163, 267, 273 politische Einstellung-325 politischer Journalismus-174, 176 Popper, Karl-292 Power-Wörter-161 Prägnanz-308 Prägnanz-Gesetz-308 präjournalistische Epoche-27 Praktikum-68 präsentieren-243 Präsentieren-21 PR-Autoren-51, 321 Presseausweis-46, 335 Register 357 <?page no="358"?> Pressekodex-50, 53, 79, 90, 96, 101, 112, 118, 143, 196, 225, 284, 327, 332 Pressemitteilung-89, 151, 222, 228, 236 Pressesprache-279f., 285, 306 Pressesprecher-51, 92, 321, 336, 341 Printjournalismus-39, 147, 151, 161, 195, 260 Printjournalisten-47, 74, 159, 323 Privatsphäre-102, 104, 111 PR-Journalismus-341f. Produkthaftung-129 Pro-und-Contra-Kommentar-264 Pulitzer, Joseph-199, 202, 258, 308 Qualitätsjournalismus-151, 197 Quellen-226 Quellen-Recherche-221, 233f. Radio-Feature-269 Radio-Interview-268 Raffwörter-311 Ratgeberjournalismus-187 Realität-290 Recherche-82, 91, 97, 129, 139, 160, 167, 182, 231, 235f., 260, 290, 321, 344 Recherche-Plan-233 Recht am eigenen Bild-106, 110 Rechtsansprüche-95, 124 Rechtschreibkorrektur-201 redaktionelle Einheit-320 Redaktionsmanager-342 redigieren-243 Redigieren-21 Reizwörter-286, 309 Relotius, Claas-Hendrik-99 Renaudot, Théophraste-32, 249 Reportage-99, 241, 257f., 269, 273 Rice-Prinzip-292 Richtigkeit-289 Richtigstellung-97, 125, 128, 234 Roboterjournalismus-201 Rollenverständnis-71, 134 Rundfunkjournalisten-47, 133 Satzlänge-294 Satzmerkmale-297 Satzregeln-295 Schabelitz, Jakob Lukas-36 Schadenersatz-127 Scheinselbständigkeit-321 Schmerzensgeld-127f. Schopenhauer, Arthur-243, 283, 288, 294, 308 Schorer, Christoph-282, 300 Schreibstil-287 schwarzes Brett-227 Selbsttötung-118 Silbenwort-303 Single-Office-329 Slideshows-274 Soll-Thema-220 Sorgfaltspflicht-49, 53, 79, 88, 124, 225, 233 soziale Nähe-182 Sozialisation-55, 333 Sozialprestige-56 Sozialsphäre-104 soziographische Merkmale-321f. Sphärentheorie-103 Spiegel-Urteil-55, 140, 142 Spinoza-292 Sportjournalismus-171, 174, 332 Sprachkritik-282 Sprachstil-287 Stead, William Thomas-195, 232 Stimulanz-286, 293, 309 Storytelling-195 Straßenfotos-109 Studium-69, 116 Suchmaschinen-161, 230, 236f. Suchmethoden-227, 229 Talkshow-270 Teaser-204, 273, 293, 310 Textsorten-249 Themenrecherche-219 Themensuche-219, 227 Thukydides-26 358 Register <?page no="359"?> Totschlagargument-263 Transparenz-289 Trigger-Wörter-160 Troll-338 TV-Nachrichten-269 üble Nachrede-119, 130 Üble Nachrede-120 Unabhängigkeit-99, 101, 182, 198 unterhaltender Journalismus-190 Unterlassung-127 Urheberrechtsgesetz-245 URL-238 Verbreiterhaftung-86, 128 Vergünstigungen-97, 100 Verleumdung-119f., 130 Verschwiegenheitspflicht-225 Verständlichkeit-291 Verständlichkeitskonzept-293 virtuelle Welt-178 Volontariat-20, 63f., 68 von den Birghden, Johann-31 von Stieler, Kaspar-19, 56, 70, 82, 85, 137, 166, 179, 187, 190, 252, 292 Vor-Ort-Recherche-227 Vorverurteilungen-115 Wahrhaftigkeit-26, 33, 99, 198, 290, 338 Wahrheit-26, 33, 50, 66, 79, 82, 99, 126, 142, 225, 258, 289, 338 Wallraff, Günter-144 Weber, Max-37 Weblogs-48, 162 Websites-100, 229f., 236 Weise, Christian-70, 82 Weisungen-332 Werther-Effekt-118 Whistleblower-201, 223 Widerruf-125, 128, 234 Wiedervorlage-229 Wikipedia-147, 225, 238 Wirkungsort-178 Wirtschaftsjournalismus-165, 167 Wissenschaftsjournalismus-168, 185 Wolff, Theodor-267 Wortlänge-299 Wrede, Richard-19, 37, 63 Yellow Press-195, 199 Zeitungsinger-28 Zeitungssprache-285 Zeugnisverweigerungsrecht-225 Zola, Émile-258 Zukunft des Journalismus-341 Register 359 <?page no="360"?> Abbildungsverzeichnis Abb. 1.1: Menschen haben ein starkes Bedürfnis, Informationen miteinander zu teilen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Abb. 1.2: Der griechische Geschichtsschreiber Herodot (ca. 490/ 480 bis ca. 430/ 420 v.-Chr.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abb. 1.3: Der Athener Geschichtsschreiber Thukydides (ca. 460 bis 404 v.-Chr.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abb. 1.4: Gaius Julius Caesar (100 bis 44 v.-Chr.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abb. 1.5: Der Frankfurter Oberpostmeister Johann von den Birghden (1584-1645) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abb. 1.6: Théophraste Renaudot (1586-1653) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Abb. 1.7: Heinrich Heine (1797-1857) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Abb. 1.8: Joseph Görres (1776-1848) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Abb. 1.9: Karl Philipp Moritz (1756-1793) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Abb. 1.10: Der Publizist und Politiker Karl Biedermann (1812-1901) . . . . . 37 Abb. 1.11: Blick in die Redaktion einer schwedischen Zeitung (1903) . . . . . 38 Abb. 1.12: Schriftsetzer erfassten Texte an einer Setzmaschine (Foto aus dem Jahr 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Abb. 2.1: Blogger gelten als Journalisten, wenn sie regelmäßig ein größeres Publikum erreichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Abb. 2.2: Influencer müssen wahrheitsgemäß berichten. . . . . . . . . . . . . . . 50 Abb. 2.3: Karl August Varnhagen von Ense (1785-1858) war einer der ersten deutschen Pressesprecher. 1815 wurde er „Pressechef “ der späteren „Zentralstelle für Presseangelegenheiten“. . . . . . . . . . . 52 Abb. 2.4: Autoren, die über ein Massenmedium ein größeres Publikum erreichen, gelten als Journalist. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Abb. 2.5: Paparazzi sind stets auf der Jagd nach exklusiven Schnappschüssen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Abb. 2.6: Szene aus dem Film „Citizen Kane“ (1941) mit Orson Welles als Chefredakteur einer Boulevardzeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Abb. 2.7: Gotthold Ephraim Lessing (1729-1781) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Abb. 2.8: Richard Wrede (1869-1932) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Abb. 2.9: Karl Bücher (1847-1930) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Abb. 2.10: Jan Amos Comenius (1592-1670) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Abb. 2.11: Leipziger Journalistik-Studenten im Jahr 1951 . . . . . . . . . . . . . . . 69 Abb. 2.12: Kaspar von Stieler (1632-1707) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Abb. 2.13: Emil Dovifat (1890-1969) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Abb. 2.14: Journalisten sehen sich in erster Linie als Vermittler von Informationen. Quelle: Loosen u.-a. (2023), S. 10 . . . . . . . . . . . . . 74 Abb. 3.1: Journalisten müssen Fakten auf ihre Richtigkeit prüfen. . . . . . . 81 <?page no="361"?> Abb. 3.2: Christian Weise (1642-1708) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Abb. 3.3: Für journalistische Interviews gelten teilweise eigene Regeln (ai-generierte Grafik). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Abb. 3.4: Der Gesetzgeber befreit die Presse weitgehend von Sorgfaltspflichten bei der Parlamentsberichterstattung. . . . . . . . 88 Abb. 3.5: Soraya Pahlavi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Abb. 3.6: Bronzeplastik eines Paparazzo in Bratislava . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Abb. 3.7: Straßenfotos sind eine rechtliche Grauzone für Fotografen. . . . 110 Abb. 3.8: Polizisten dürfen bei größeren Einsätzen ohne Einwilligung fotografiert werden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Abb. 3.9: Die meisten Hexenprozesse fanden vor einer ausgewählten geistigen Teil-Öffentlichkeit der damaligen Gesellschaft statt. . 113 Abb. 3.10: Die Berichterstattung über Verkehrsunfälle muss auf das Leid der Opfer und die Trauer der Hinterbliebenen Rücksicht nehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Abb. 3.11: Der Abgeordnete Jacques-Antoine Dulaure (1755-1835) setzte sich für die Einführung eines Gegendarstellungsanspruchs ein. 126 Abb. 4.1: Journalisten „morsten“ ab Mitte des 19.-Jahrhunderts ihre Berichte den Redaktionen, hier ein Bild aus einem englischen Polostadion (1910). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Abb. 4.2: Marx und Engels in der Rheinischen Zeitung (1849) . . . . . . . . . . 139 Abb. 4.3: Günter Wallraff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Abb. 4.4: Immanuel Kant (1724-1804) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Abb. 4.5: Christian Friedrich Daniel Schubart (1739-1791) . . . . . . . . . . . . 141 Abb. 4.6: Die US-Journalistin Nellie Bly (1864-1922) galt als einflussreiche „Muckrakerin“ ihrer Zeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 Abb. 4.7: Johannes Gutenberg (ca. 1400-1468), Erfinder des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, prüft die Qualität einer Druckseite (um 1869). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Abb. 4.8: Das analoge Lesen von Büchern und Zeitungen könnte bald ein Nischendasein führen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Abb. 4.9: Ein Radioreporter interviewt einen Automechaniker (1930er Jahre). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Abb. 4.10: Ein Kamerateam dreht Filmaufnahmen bei den Olympischen Sommerspielen 1936 in Berlin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Abb. 4.11: Fernsehinterview mit den Parteivorsitzenden, Willy Brandt, Helmut Kohl, Hans-Dietrich Genscher und Franz-Josef Strauß (von links) anlässlich der Bundestagswahl 1976. . . . . . . . . . . . . . 157 Abb. 4.12: Der Online-Journalismus setzt neue journalistische Maßstäbe. . 162 Abbildungsverzeichnis 361 <?page no="362"?> Abb. 4.13: Titelblatt der „Monatlichen Unterredungen Einiger Guten Freunde“ vom Juni 1691, einer zwischen 1689 und 1698 von Wilhelm Ernst Tentzel herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschrift mit historischem Schwerpunkt. . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Abb. 4.14: Fußballspiel zwischen Hannover 96 und Holstein Kiel am 25. September 1910 am Pferdeturm in Hannover. . . . . . . . . . . . . 172 Abb. 4.15: Der Haarlemer Drucker und Nachrichtenhändler Abraham Casteleyn war einer der ersten politischen Berichterstatter in Europa. Das Gemälde zeigt ihn mit seiner Frau Margarieta van Bancken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Abb. 4.16: „Gründliche und gewiese Zeitung Auß Braunschweig“ (1605). Die Flugschrift (Erscheinungsort: unbekannt) berichtete über einen Regionalkonflikt zwischen Wolfenbüttel und der damaligen Hansestadt Braunschweig. Soldaten des verfeindeten Herzogs Heinrich Julius (1564-1613) wollten sich, als Bauern verkleidet, am 16. Oktober 1605 durch das südliche Stadttor nach Braunschweig einschleichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Abb. 4.17: Ludwig Börne (1786-1837) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Abb. 4.18: Friedrich Johann Justin Bertuch (1747-1822) . . . . . . . . . . . . . . . 186 Abb. 4.19: Rudolph Zacharias Becker (1752-1822) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Abb. 4.20: Johann Jacob Weber-(1803-1880) war bis 1834 „Chefredakteur“ des Pfennig-Magazins, später Herausgeber der-Illustrirten Zeitung, Deutschlands erster-Illustrierter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Abb. 4.21: „Freundin“-Erstausgabe vom 5. Juni 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Abb. 4.22: Der amerikanische Journalist und Publizist Walter Lippmann (1889-1974) um 1920 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 Abb. 4.23: Ambush-Reporter Lutz van der Horst (rechts) interviewt Minister Cem Özdemir bei der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen 2014 in Hamburg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 Abb. 4.24: Titelblatt des Yellow Kid, die Comic-Reihe erschien ab 1895 in New York. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Abb. 4.25: Schreibroboter können schon jetzt einfache Texte schreiben (ai-generierte Grafik). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 Abb. 5.1: Unablässig sprudelnde Quellen für sind Journalisten wichtig. . . 219 Abb. 5.2: William Thomas Stead (1849-1912) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Abb. 5.3: Der Einstieg in die journalistische Recherche kann schwierig sein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Abb. 5.4: Die journalistische Recherche dient der Verifizierung von Fakten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Abb. 5.5: Recherchequellen von Journalisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 Abb. 5.6: Übersicht über die journalistischen Darstellungsformen. . . . . . . 240 Abb. 6.1: Nachrichten sind nach einem hierarchischen Muster aufgebaut. 251 362 Abbildungsverzeichnis <?page no="363"?> Abb. 6.2: Ausschnitt aus der Titelseite der Ausgabe der Domenica del Corriere vom 12. Juli 1914 mit einer Zeichnung von Achille Beltrame, die zeigt, wie Gavrilo Princip den Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich in Sarajevo tötet. . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 Abb. 6.3: Émile Zola (1840-1902) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 Abb. 6.4: Der Verleger Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) . . . . . . . . 262 Abb. 6.5: John Hill (ca. 1716-1775) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Abb. 6.6: Theodor Wolff (1868-1943) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Abb. 6.7: Radio-Reporter Alfred Braun beim Empfang des Luftfahrtschiffes Graf Zeppelin im Nov 1929 in Berlin. . . . . . . . 268 Abb. 6.8: Tagesschau-Moderatorin Kristina zur Mühlen (in einer Sendung vom 8. Juni 2016). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 Abb. 6.9: Die Riverboat-Talkshow des Mitteldeutschen Rundfunks (Sendung vom 27. Nov. 2008 mit Jörg Kachelmann). . . . . . . . . . . 270 Abb. 6.10: Szene aus dem WM-Finale Deutschland gegen Ungarn am 4. Juli 1954 in Basel. Im Hintergrund zu sehen sind die auf dem Stadiondach positionierten Fernsehkameras. . . . . . . . . . . . . . . . 272 Abb. 7.1: Der griechische Philosoph Aristoteles (384 bis 322 v.-Chr.) . . . . 279 Abb. 7.2: Der Dichter Christoph Schorer (1618-1671) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Abb. 7.3: Johann Matthias Gesner (1691-1761) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Abb. 7.4: Arthur Schopenhauer (1788-1860) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Abb. 7.5: Daniel Dafoe (1660-1731) forderte als einer der ersten Wahrhaftigkeit und gilt als „Erfinder“ des Journalismus (undatiertes Porträt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 Abb. 7.6: Der Journalist und Zeitungsverleger Joseph Pulitzer (1847-1911) 308 Abb. 8.1: Journalisten in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 Abb. 8.2: Der Journalist steht im Mittelpunkt der Nachrichtenproduktion. Es gibt Faktoren, die seine Arbeit beeinflussen. . . . . . . . . . . . . . . 328 Abb. 8.3: Die Arbeit von Journalisten vollzieht sich nicht im „luftleeren Raum“; es wirken permanent Einflüsse auf sie ein. Quelle: Loosen u.-a. (2023), S.-13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328 Abb. 8.4: Blick in den Newsroom des ARD-aktuell-Studios (Tagesschau) am 14. Januar 2023. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330 Abb. 8.5: Journalisten arbeiten nicht in abgeschiedenen Dichter- und Denkerzimmern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Abb. 8.6: Ergebnisse einer Lokaljournalisten-Befragung beim „Münchner Merkur“. Positiv bewertet wurde vor allem die Möglichkeit, eigene Ideen, aber auch Kritik in die Arbeit einbringen zu können (Nazarewska 2014, S.-169). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 Abb. 8.7: Tätliche Angriffe auf Journalisten zwischen 2015 und 2023. . . . 339 Abb. 8.8: Journalisten sind insbesondere bei Demonstrationen Gefahren ausgesetzt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 Abbildungsverzeichnis 363 <?page no="365"?> Journalistik | Medienwissenschaften ISBN 978-3-8252-6487-1 Dies ist ein utb-Band aus dem UVK Verlag. utb ist eine Kooperation von Verlagen mit einem gemeinsamen Ziel: Lehr- und Lernmedien für das erfolgreiche Studium zu veröffentlichen. utb.de QR-Code für mehr Infos und Bewertungen zu diesem T itel Ideal für Print-, Rundfunk- und Onlinejournalismus Das Handbuch ist weit mehr als ein Lehrbuch, denn es vermittelt ein universelles journalistisches Konzept. Norbert Jonscher liefert mit „Journalismus heute“ eine praxisnahe Einführung mit theoretischem Grundlagenwissen. Durch Beispielboxen vermittelt er zudem Einblick in den Berufsalltag. Auch aktuelle Themen wie Blogger, Influencer und Künstliche Intelligenz berücksichtigt er. Das Buch richtet sich an Studierende des Journalismus und der Kommunikations- und Medienwissenschaften. Es ist darüber hinaus auch für Quereinsteiger: innen bzw. Absolvent: innen anderer Fachgebiete geeignet, die im Journalismus arbeiten möchten. vereint Theorie und Praxis Handbuch Journalismus heute Jonscher Norbert Jonscher Handbuch Journalismus heute Theorie und Praxis der Print-, Rundfunk- und Onlineberichterstattung 2025-12-04_6487-1_Jonscher_L_6487_PRINT.indd Alle Seiten 2025-12-04_6487-1_Jonscher_L_6487_PRINT.indd Alle Seiten 04.12.25 11: 32 04.12.25 11: 32
