Islamic Banking und Islamic Finance
0424
2017
978-3-7398-0268-8
978-3-8676-4787-8
UVK Verlag
Dietmar Ernst
Bilgehan Akbiyik
Ali Srour
Islamic Banking gilt als einer der am schnellsten wachsenden Märkte der Welt. Angesichts der immer mehr an Bedeutung gewinnenden islamischen Finanzstrukturen, insbesondere unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise in 2008, entwickelten sich weitere Märkte zu den aktiven Teilnehmern dieser Finanzindustrie. Aber nicht nur islamische Länder und deren Banken bewegen diesen Wachstumsmarkt. Mittlerweile gehören auch einige asiatische und europäische Staaten vor allem mit ihren global tätigen Großbanken zu den federführenden Institutionen.
Das Buch zeigt auf, wie die aktuelle Marktsituation des Islamic Banking in Deutschland im Vergleich zu anderen internationalen Finanzmärkten zu beurteilen ist. Ebenfalls konzentriert es sich auf die Art und Weise der Vertriebsmöglichkeiten dieser Produkte in Deutschland und stellt mit Vergleichen auf der internationalen Ebene, aber auch mit praktischen Beispielen aus dem deutschen Bankenmarkt, eine verständliche Auffächerung des Islamic Banking dar.
<?page no="1"?> Dietmar Ernst Bilgehan Akbiyik Ali Srour Islamic Banking und Islamic Finance <?page no="3"?> Dietmar Ernst Bilgehan Akbiyik Ali Srour ISLAMIC BANKING UND ISLAMIC FINANCE 2., überarbeitete und erweiterte Auflage UVK Verlagsgesellschaft mbH Konstanz und München <?page no="4"?> Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst ist Professor für Corporate Finance an der European School of Finance der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) in Nürtingen. Bilgehan Akbiyik, MBA, ist CFO der INAIA GmbH, ein Anbieter für Islam-konforme Finanzlösungen. Als Bankfachwirt besitzt er mehrjährige Erfahrung im Bereich Private Banking und Islamic Finance. Er ist Mitglied der „Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions“ (AAOIFI) und geprüfter „Certified Sharia Auditor and Advisor“ (CSAA). Ali Srour, MBA, ist als Business Development Manager für die Live Trackway GmbH tätig. Er ist gelernter Finanzassistent und graduierte 2012 erfolgreich in dem Studiengang Internationales Finanzmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. 2014 absolvierte er sein MBA-Studium an der California University of Management and Sciences. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. ISBN 978-3-86764-787-8 (Print) ISBN 978-3-7398-0267-1 (EPUB) ISBN 978-3-7398-0268-8 (EPDF) Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2017 Einbandgestaltung: Susanne Fuellhaas, Konstanz Printed in Germany UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstr. 24 · 78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 · Fax 07531-9053-98 www.uvk.de <?page no="5"?> Vorwort zur 2. Auflage Das islamische Finanzwesen entwickelt sich rasant zu einem bedeutungsvollen Finanzsystem, welches international immer mehr an Bedeutung gewinnt. So reagieren auch einzelne Märkte auf diese Entwicklung. Das überarbeitete Buch soll zum einen aktuelle Marktinhalte wiedergeben und zum anderen, mit dieser Entwicklung begleitete Standardisierungsmaßnahmen internationaler Einrichtungen aufzeigen. Die internationale Organisation für islamkonforme Accounting- und Auditstandards AAOIFI veröffentlichte im Dezember 2015 sowohl die Aktualisierung der „Shari’a Standards“ für Finanzinstitutionen als auch die Überarbeitung der „Accounting, Auditing and Governance Standards“. Die 2. Auflage wird relevante Änderungen und Erweiterungen dieses Regelwerks berücksichtigen und im Weiteren grundlegende Bestimmungen detaillierter darstellen. Die Leser werden durch die 2. Auflage die Tendenzen des islamischen Finanzmarktes erkennen und ggf. auf einen möglichen Trend reagieren können. Mit Erteilung einer Vollbanklizenz an eine islamisch orientierte Bank durch die BaFin reagiert auch der deutsche Finanzmarkt auf die zunehmende Bedeutung des Islamic Banking. Die überarbeitete Version wird wieder im Schwerpunkt die aktuellen Entwicklungen in Deutschland darstellen. <?page no="7"?> Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage......................................................... 5 Abkürzungsverzeichnis .......................................................13 Abbildungsverzeichnis.........................................................15 Tabellenverzeichnis ..............................................................16 Warum ein Buch zum Islamic Finance und Islamic Banking? ..................................................17 TEIL 1: INSTRUMENTE DES ISLAMIC FINANCE...............................................................19 1 Einführung zu Teil 1 ........................................... 20 2 Grundbausteine des Islamic Finance .............21 2.1 Scharia - Die Rechtsquelle des Islams.................. 21 2.2 Profit-and-Loss-Sharing Transaktionen .............. 22 2.3 Elementare Verbote im Islamic Finance............. 22 2.3.1 Riba - Zins ............................................................... 22 2.3.2 Gharar - Spekulation .............................................. 23 2.3.3 Maysir/ Qimar - Glücksspiel................................... 24 2.3.4 Unethische Geschäfte ............................................ 24 2.4 Wichtige Organisationen und Regulatoren im islamischen Finanzwesen ....................................... 25 <?page no="8"?> 8 3'=25<? 7BA&B: $=': ? 2.4.1 IIFM........................................................................... 26 2.4.2 AAOIFI..................................................................... 27 2.4.3 IFSB ........................................................................... 27 2.4.4 IIRA ........................................................................... 27 2.4.5 Scharia Board ...........................................................28 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage................................................................29 3.1 Qard Hassan............................................................... 29 3.1.1 Eigenschaften des Qard Hassan .............................29 3.1.2 Qard Hassan: Zusammenfassende Beurteilung....30 3.2 Murabaha.................................................................... 31 3.2.1 Eigenschaften der Murabaha ..................................31 3.2.2 Murabaha: Zusammenfassende Beurteilung ........34 3.3 Mudaraba.................................................................... 37 3.3.1 Eigenschaften einer Mudaraba ...............................37 3.3.2 Mudaraba: Zusammenfassende Beurteilung ........40 3.4 Musharaka.................................................................. 41 3.4.1 Eigenschaften der Musharaka ................................ 41 3.4.2 Musharaka: Zusammenfassende Beurteilung ......45 3.5 Ijara............................................................................. 45 3.5.1 Eigenschaften der Ijara ........................................... 45 3.5.2 Ijara: Zusammenfassende Beurteilung .................51 3.6 Salam .......................................................................... 54 3.6.1 Eigenschaften eines Salam......................................54 <?page no="9"?> 3.6.2 Salam: Zusammenfassende Beurteilung .............. 58 3.7 Istisna‘a....................................................................... 59 3.7.1 Eigenschaften einer Istisna‘a .................................. 59 3.7.2 Istisna‘a: Zusammenfassende Beurteilung ........... 61 3.8 Bai al-Ina und Tawarruq........................................... 62 3.8.1 Eigenschaften von Bai al-Ina und Tawarruq ........ 62 3.8.2 Bai al-Ina und Tawarruq: Zusammenfassende Beurteilung ............................................................... 63 3.9 Arbun ......................................................................... 66 3.10 Grösse des Islamic Finance weltweit ................... 67 TEIL 2: ISLAMIC PRIVATE BANKING .............. 69 4 Einführung zu Teil 2........................................... 70 5 Einführung in Islamic Private Banking........ 72 5.1 Zusammenfassende Merkmale des islamischen Finanzverständnisses .............................................. 73 5.2 Entwicklung und Bedeutung des Islamic Banking ..................................................................... 73 6 Voraussetzungen zur Implementierung Islam-konformer Instrumente als Geschäftsfeld ......................................................... 75 6.1 Grundlagen und Regularien zur Implementierung Islam-konformer Bankinstrumente als Geschäftsfeld ........................................................... 75 6.1.1 Einrichtung Islam-gerechter Strukturformen..... 76 3'=25<? 7BA&B: $=': ? 9 <?page no="10"?> im Retail-Banking und Voraussetzungen zur Implementierung als Geschäftsfeld ......................77 6.2.1 Kontokorrentkonto (Girokonto) und Kreditkarte ........................................................................... 77 6.2.2 Sparanlage (Sparkonto)...........................................84 6.2.3 Termineinlage (Investmentkonto) ........................86 6.3 Merkmale Islam-konformer Wertpapiere im Retail-Banking und Voraussetzungen zur Implementierung als Geschäftsfeld ......................88 6.3.1 Islam-konforme Anleihe (Sukuk) im Retail- Banking...................................................................... 89 6.3.2 Islam-konforme Aktien im Retail-Banking .......101 6.3.3 Islam-konforme Investmentfonds im Retail- Banking....................................................................104 6.4 Merkmale Islam-konformer Finanzierungen im Retail-Banking und Voraussetzungen zur Implementierung als Geschäftsfeld ....................108 6.4.1 Islam-konforme Konsumfinanzierung ..............108 6.4.2 Islam-konforme Immobilienfinanzierung .........111 6.5 Merkmale weiterer Islam-konformer Finanzinstrumente .............................................................119 6.5.1 Islam-konforme strukturierte Produkte.............120 6.5.2 Islam-konforme Versicherungen - „Takaful“...122 7 Internationale Beispiele für Islamic Banking ................................................................. 125 7.1 Islamic Private Banking in Malaysia ...................127 4* 3'=25<? 7BA&B: $=': ? 6.2 Merkmale Islam-konformer Bankinstrumente <?page no="11"?> 7.2 Islamic Private Banking in Europa .................... 129 8 Islamic Banking in Deutschland ...................132 8.1 Nachfrage nach islamischen Instrumenten in Deutschland ........................................................... 133 8.2 Vertriebsbeispiele islamischer Finanzprodukte in Deutschland....................................................... 134 9 Vertriebsperspektiven für Islamic Banking in Deutschland.....................................................142 9.1 Zielorientierter Vertrieb von Islamic-Banking- Produkten durch Nachfrageorientierung und Kundensegmentierung ......................................... 142 9.2 Ethno Banking als Alternativbezeichnung ....... 146 TEIL 3: Fazit ....................................................................149 10 Zusammenfassung und Erkenntnisse..........150 Glossar.................................................................................153 Literaturverzeichnis ........................................................159 Stichwortverzeichnis....................................................... 171 3'=25<? 7BA&B: $=': ? 44 <?page no="13"?> Abkürzungsverzeichnis AAOIFI Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions ABS Asset-Backed Securities Anm. Anmerkung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BBA Bay Bithaman Ajil bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa CEO Chief Executive Officer CFO Chief Financial Officer CIBAFI General Council of Islamic Banks and Financial Institutions d.h. das heißt DJ Dow Jones DMI Dar Al-Maal Al-Islami e.K. eingetragener Kaufmann EK Eigenkapital etc. et cetera EUR Euro EURIBOR European Interbank Offered Rate FK Fremdkapital FTSE Financial Times Stock Exchange ggf. gegebenenfalls GB Großbritannien Hrsg. Herausgeber IBB Islamic Bank of Britain ICM Islamic Capital Market <?page no="14"?> IDB Islamic Development Bank i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von IIBI Institute of Islamic Banking and Insurance IIFM International Islamic Financial Market IFSB Islamic Financial Services Board IIRA Islamic International Rating Agency IRTI Islamic Research and Training Institute ISDA International Swaps and Derivatives Association LBB Landesbank Berlin LIBOR London Interbank Offered Rate LMC Liquidity Management Centre Mio. Millionen Mrd. Milliarden Nr. Nummer o.Ä. oder Ähnliches o.J. ohne Jahresangabe OTC Over the Counter QES Quantitative Equity Selection QPO Qualifying Public Offering o.V. ohne Verfasser RIB Retail-Islamic Banking S. Seite S&P Standard & Poors SPV Special Purpose Vehicle SRI Socially Responsible Investment u.a. und andere USA United States of America USD United States Dollar usw. und so weiter vgl. vergleiche z.B. zum Beispi el 4. -16%A&9'@? 7BA&B: $=': ? <?page no="15"?> Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Strukturabbildung zu Teil 1 - Instrumente des Islamic Finance ........................................... 21 Abb. 2 Struktur einer Murabaha ..................................... 32 Abb. 3 Struktur einer Mudaraba ..................................... 38 Abb. 4 Struktur einer Musharaka ................................... 42 Abb. 5 Struktur einer Ijara .............................................. 47 Abb. 6 Struktur eines parallelen Salam ......................... 56 Abb. 7 Strukturabbildung zu Teil 2 - Islamic Private Banking................................................................. 71 Abb. 8 Islam-konforme Konten und die zugehörigen islamischen Instrumente. ........................... 88 Abb. 9 Struktur einer allgemeinen Sukuk-Emission 91 Abb. 10 Arten von Investment Sukuk ...................... 92 Abb. 11 Immobilienfinanzierung auf Basis einer Modified Murabaha ........................................... 114 Abb. 12 Immobilienfinanzierung auf Basis einer Diminishing Musharaka....................................... 115 Abb. 13 Bedürfnispyramide von islamischen Finanzprodukten nach Maslow ...................... 119 Abb. 14 Produktpräferenzen muslimischer Kunden in Deutschland................................................... 141 Abb. 15 SWOT-Analyse für Retail-Islamic-Banking in Deutschland ......................................................141 <?page no="16"?> Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Annahmen für die Ijara-wal-Iqtina ................. 50 Tabelle 2 Tilgungsplan Ijara-wal-Iqtina........................... 51 Tabelle 3 Vergleich eines klassischen Fahrzeugleasings mit einer Fahrzeug-Ijara.....................54 Tabelle 4 Unterschiede zwischen Istisna'a und Salam .. 61 Tabelle 5 Übersicht der weltweiten Verteilung der Islamic Finance Volumina ..............................68 Tabelle 6 Praktische Beispiele für Sukuk-Emissionen..97 Tabelle 7 Handelbarkeit von Sukuk-Formen auf dem Sekundärmarkt ........................................100 <?page no="17"?> Warum ein Buch zum Islamic Finance und Islamic Banking? Islamic Finance zählt mittlerweile zu den aussichtsreichsten Finanzmärkten der Welt. Nicht nur die Sensibilisierung bestimmter Kundengruppen mit religiösem Hintergrund scheint die Nachfrage zu erhöhen, sondern auch die aktuellen wirtschaftlichen Ereignisse und ihre Auswirkungen auf die globalen Märkte fördern die Ausweitung der „islamischen Finanzindustrie“ als Alternative zum konventionellen Bankwesen. Angesichts der immer mehr an Bedeutung gewinnenden islamischen Finanzstrukturen entwickelten sich islamische Finanzmärkte zu aktiven Teilnehmern dieser Finanzindustrie. An diesem Wachstumsmarkt partizipieren aber nicht nur islamische Länder und deren Banken, sondern auch einige asiatische und europäische Staaten mit ihren global tätigen Großbanken. Aber auch in Ländern mit einem muslimischen Bevölkerungsanteil bieten islamische Finanzprodukte für alle Finanzinstitute (von Sparkassen und Volksbanken bis hin zu den Großbanken) die Möglichkeit, neue Kundenpotenziale zu erschließen. Trotz der zunehmenden Bedeutung von Islamic Finance und Islamic Banking besteht in nicht-muslimischen Kreisen (aber vielleicht auch bei den Muslimen selbst) noch wenig Kenntnis über die Instrumente und die Einsatzmöglichkeiten islamischer Finanzprodukte. Ferner gibt es wenig Literatur darüber, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen islamischen und konventionellen Finanzprodukten bestehen. Da im Islamic Finance und Islamic Banking keine Trennung zwischen religiösem <?page no="18"?> und weltlichem Bereich besteht, erfordert die Anwendung islamischer Finanzprodukte auch Kenntnisse der durch den Islam gesetzten Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel dieses Buches ist es, einen wissenschaftlich fundierten und praxisgerechten Beitrag zum besseren Verständnis von Islamic Finance und Islamic Banking zu leisten und der Finanzindustrie in Deutschland die Chancen und Möglichkeiten, aber auch Grenzen islamischer Finanzinstrumente für deren nationalen und internationalen Einsatz aufzuzeigen. Das Autorenteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Bank- und Finanzwirtschaft sowie in den islamischen und westlich geprägten Finanzmärkten. Wir danken dem Verlag UVK Lucius für seinen Mut, dieses spannende Thema gemeinsam mit uns anzugehen. Herr Dr. Schechler von UVK Lucius hat uns in allen Schritten der Bucherstellung professionell unterstützt, wofür wir ihm herzlich danken wollen. Für Fragen, Anregungen, Kritik (und vielleicht auch Lob) stehen wir den Lesern unter info@dicf.de gerne zur Verfügung. Wir wünschen allen Lesern eine interessante und erkenntnisreiche Lektüre. Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst, Bilgehan Akbiyik und Ali Srour 4+ / 2A9( B: ' ,9$= &9( 3? 52(: $ 8: '2'$B 9'" ,2'6: '@0 <?page no="19"?> TEIL 1: INSTRUMENTE DES ISLAMIC FINANCE <?page no="20"?> 20 1 Einführung zu Teil 1 1 Einführung zu Teil 1 Zu Beginn des Buches erfolgt in Teil 1 eine Einführung zum Thema Islamic Finance mit ihren Grundlagen und den elementaren Merkmalen. Dadurch wird es dem Leser ermöglicht, die im Inhalt dargestellten Themen kontinuierlich nachzuvollziehen. Um Islamic Finance und Islamic Banking verstehen und anwenden zu können, müssen wir uns zunächst mit den dafür relevanten religiösen Grundlagen des Islams beschäftigen. Dazu zählen die Scharia, welche die Rechtsquelle des Islams darstellt, profit-and-loss-sharing Transaktionen in der islamischen Finanzwelt sowie elementare Verbote im Islamic Finance. Diese bilden die Rahmenbedingungen für Islamic Finance und Islamic Banking. Wichtig für das islamische Finanzwesen sind auch die Organisationen und Institutionen, die das Regelwerk für die islamische Finanzindustrie erstellen und überwachen. Zu den Islam-konformen Finanzinstrumenten, die im Folgenden ausführlich besprochen werden sollen, zählen: ! Qard Hassan ! Murabaha ! Mudaraba ! Musharaka ! Ijara ! Salam ! Istisna’a ! Bai al-Ina und Tawarruq ! Arbun Die folgende Abbildung zeigt den Aufbau von Teil 1. <?page no="21"?> 2.1 Scharia - Die Rechtsquelle des Islams 21 Abb. 1: Strukturabbildung zu Teil 1 - Instrumente des Islamic Finance 2 Grundbausteine des Islamic Finance Scharia - Die Rechtsquelle des Islams Der Begriff Scharia wird in der Regel, wenn auch etwas ungenau, als islamisches Recht übersetzt. Mit der Regulierung der kreuzenden Sphären der profanen und sakralen Handlungen ist die Scharia viel breiter gefasst als ein säkulares Rechtssystem im Sinne allgemeiner Gesetze. Mittelalterliche arabische Lexikographen haben die Scharia dem semantischen Bereich, basierend auf dem Verb dehnen oder gedehnt werden, zugeschrieben. Hier handelt es sich wahrscheinlich um die Entstehung seiner Verwendung als Pfad oder Weg. Als Substantiv kommt es nur einmal im Koran vor, in dem es den von Gott bestimmten <?page no="22"?> 22 2 Grundbausteine des Islamic Finance Weg bezeichnet. Um den modernen akademischen Übereinkommen zu entsprechen, werden die Begriffe islamisches Recht und Scharia in diesem Buch synonym verwendet. 1 Profit-and-Loss-Sharing Transaktionen Die Scharia beinhaltet den Leitgedanken der Risikoteilung. Darunter wird verstanden, dass ein Geldgeber nicht nur an den Gewinnen eines Geschäfts partizipieren soll, sondern auch die Verluste mittragen muss. Dabei ist es unerheblich, ob der Investor als Eigenkapital- oder Fremdkapitalgeber auftritt. 2 Das Islamic Finance wird durch die Regeln und Vorschriften der Scharia bestimmt, die festlegen, dass das Einkommen ein Ergebnis aus produktiven wirtschaftlichen Aktivitäten, basierend auf einem Handel und den Grundsätzen der Profit-and-Loss-Sharing-Verträge, sein muss. 3 Elementare Verbote im Islamic Finance Ribah - Zins „(...) Denn das Geld ist um des Tausches willen erfunden worden, durch den Zins vermehrt es sich dagegen durch sich selbst. (…) Diese Art des Gelderwerbs ist also am meisten gegen die Natur.“ 4 1 Vgl. Nethercott, C. R./ Eisenberg, D. M. u.a., 2012, S. 17. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 2 Vgl. GHR Rechtsanwälte AG, 2010, Online. 3 Vgl. Hassan, M. K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 368. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 4 Aristoteles (384-322 v.Chr)., griech. Philosoph <?page no="23"?> 2.3 Elementare Verbote im Islamic Finance 23 Der griechische Philosoph Aristoteles unterstützt mit seinen Worten die Auffassung der islamischen Rechtslehre. Denn der vielleicht weitreichendste und umstrittenste Aspekt der islamischen Wirtschaft im Hinblick auf ihre Implikationen ist aus westlicher Perspektive das Zinsverbot. Die Zahlung von Riba und die Einnahme von Zinsen, wie sie bei einem herkömmlichen Bankensystem vorkommen, sind explizit durch den Koran verboten. Denn der Zins schafft keinen tatsächlichen Mehrwert, sondern ist eine Kompensation, die alleinig für die Zurverfügungstellung von Kapital erhoben wird. Diese Art von Kapitalertrag ist im islamischen Finanzverständnis strengstens untersagt. Daher müssen die Anleger auf andere Weise kompensiert werden. An dieser Stelle sei gesagt, dass nicht der Kapitalertrag selbst verboten ist, sondern die charakteristische Besonderheit der Zinszahlung und die konventionelle Eigenschaft des Fremdkapitals. Gharar - Spekulation Das zweite Verbot im Islamic Finance sind diejenigen geschäftlichen Transaktionen, die Elemente der Spekulation in sich bergen, Gharar. In der Wirtschaftsterminologie bedeutet Gharar, ein Wagnis blind zu übernehmen, ohne über ausreichende Kenntnisse darüber zu verfügen, oder eine zu riskante Transaktion einzugehen. Allerdings können kleinere Unsicherheiten zulässig sein, wenn eine Notwendigkeit besteht. Im allgemeinen Kontext lauten die übereinstimmenden Ansichten der Juristen, dass alle Transaktionen, welche die wesentlichen Säulen der Vertragsbedingungen hinsichtlich der Prüfung auf Gharar nicht oder vernachlässigt definieren, für die Parteien ein Risiko enthalten, das für sie unnötig ist. Diese Art von Risiko wird als inakzeptabel erachtet, da es mit der Spekulation aufgrund seiner inhärenten Unsicherheit gleichzuset- <?page no="24"?> 24 2 Grundbausteine des Islamic Finance zen ist. Spekulationsgeschäfte mit diesen Eigenschaften sind daher verboten. 5 Maysir/ Qimar - Glücksspiel Ein weiteres Verbot im Islamic Capital Market (ICM) betrifft das Glücksspiel. Es wird hauptsächlich dann angewendet, wenn es bspw. um den Bann derivativer Produkte im Finanzwesen geht. D.h. es betrifft Produkte mit einem Hebel zum Underlying und ohne tatsächliche Eigentumsverhältnisse der gehandelten Waren oder Währungen. Das leicht erzielte Vermögen, welches zufällig bedingt und ungeachtet der Einhaltung der Rechte anderer Menschen angehäuft wird, beschreibt Maysir. Qimar wird dagegen als die Gegebenheit bei Glücksspielen betrachtet, bei der das Eigentum an einer Sache an das Zustandekommen eines unsicheren Ereignisses gebunden ist. Eine solche Situation inkludiert, dass der Gewinn der einen Partei einen Verlust der anderen herbeiführt. Dabei ist es ungewiss, wer welche Position einnehmen wird. 6 Unethische Geschäfte Im Islam sind dessen Anhängern der Verzehr von Schweinefleisch oder das Trinken von Alkohol untersagt. Diese Verbote beziehen sich nicht nur auf das Privatleben der Gläubigen, sondern gelten auch für die Wirtschaft und somit das Islamic Finance. Grundsätzlich sind der Handel, die Beförderung oder Veräußerung solcher Güter in einem ICM verboten. Die Restriktion beschränkt sich nicht nur auf Alkohol und Schweinefleisch, sondern auch auf Pornografie, Tabak, Prostitution und den Handel mit 5 Vgl. Lewis, M. K./ Algaoud, L. M., 2001, S. 30 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 6 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 27. <?page no="25"?> 2.4 Wichtige Organisationen und Regulatoren 25 Waffen. Ebenso ist es unter den Vorschriften der Scharia nicht erlaubt, sich an Unternehmen, welche die eben genannten verbotenen Geschäfte betreiben, zu beteiligen. Die Ausnahme beschreibt das Regelwerk des AAOIFI (Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions), Sharia Standards No. (21): welches besagt, dass in konventionelle Unternehmen investiert werden darf, wenn ihre Hauptgeschäftsfelder islamisch erlaubt sind und nur zum Teil unerlaubte Transaktionen wie beispielsweise Zinsgeschäfte ausgeübt werden. Die im Folgenden aufgeführten Kennzahlen dürfen nicht höher als 30 % sein, damit ein Unternehmen als Scharia-konform zertifiziert werden kann: ! Die Gesamtverschuldung im Verhältnis zur Marktkapitalisierung. ! Die Summe des Barvermögens und der verzinslichen Wertpapiere in Relation zur Marktkapitalisierung. ! Die Forderungen im Verhältnis zur Marktkapitalisierung. 7 Nach AAOIFI ist es verpflichtend Erträge, aus unerlaubten Transaktionen zu eliminieren. Wichtige Organisationen und Regulatoren im islamischen Finanzwesen Internationale Gremien wurden für die Bildung und Entwicklung von regulatorischen Scharia-Standards für Islamic Finance Institutionen konstituiert. Sie haben grundsätzlich einen empfehlenden Charakter. Die drei wichtigsten Einrichtungen, sofern gewisse nationale Regulierungsbehörden die Standards für IFIs regulieren, sind die Inter- 7 Vgl. AAOIFI, 2015, S.563 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="26"?> 26 2 Grundbausteine des Islamic Finance national Islamic Financial Market (IIFM), die „Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions“ (AAOIFI) und der „Islamic Financial Services Board“ (IFSB), auf welche im Folgenden detailliert eingegangen wird. 8 Weitere relevante Institutionen sind: ! die Islamic Development Bank (IDB), ! die International Swaps and Derivatives Association (ISDA), ! das Liquidity Management Centre (LMC), ! der General Council of Islamic Banks and Financial Institutions (CIBAFI), ! das Islamic Research and Training Institute (IRTI), ! das Institute of Islamic Banking and Insurance (IIBI) 9 und ! die Islamic International Rating Agency (IIRA). 10 Darüber hinaus verfügt jedes konstituierte islamische Finanzinstitut über einen sogenannten Scharia Board, welcher zur Sicherstellung der Islam-gerechten Geschäftsauslegung eingerichtet wird (darauf wird im letzten Punkt dieses Kapitels detailliert eingegangen). 11 IIFM Der IIFM (International Islamic Financial Market) konzentriert sich in erster Linie auf islamische Finanzinstrumente, Produktentwicklungen, Verträge und die Formu- 8 Vgl. Nethercott, C. R./ Eisenberg, D. M. u.a., 2012, S. 82. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 9 Vgl. Mahlknecht M., 2009, S. 61 ff. 10 Vgl. IIRA, o.J., online. 11 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 276 f. <?page no="27"?> lierung von Richtlinien. Hauptsächlich erteilt diese Non- Profit-Organisation Empfehlungen zur Standardisierung und Weiterentwicklung dieser Bereiche. AAOIFI Zu den wichtigsten und bekanntesten Institutionen gehört die Non-Profit Organisation AAOIFI (Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions). Sie richtet ihren Fokus hauptsächlich auf Themen wie Buchführung, Bilanzierung und Corporate Governance. Auch sie hat die primäre Aufgabe, gewisse Standards in den Bereichen Rechnungslegung und Scharia, Corporate Governance, Rechnungsprüfung zu entwickeln oder auch allgemeine Stellungnahmen zu ethischen Themen zu formulieren. 12 IFSB Eine weitere Organisation, welche Standards und Richtlinien formuliert und entwickelt, ist das IFSB (Islamic Financial Services Board). Die vom IFSB entwickelten Standards werden von Regulierungsbehörden und Aufsichtsorganen ausgeführt. Internationale Standards, wie die Baseler Richtlinien, werden ebenfalls durch das IFSB an die islamischen Einrichtungen und Instrumente angepasst. 13 IIRA Als Pendant zu den bekannten Rating-Agenturen S&P, Fitch und Moody’s gilt im islamischen Finanzwesen die Islamic International Rating Agency (IIRA). Sie bietet zusätzlich zu den Leistungen der anderen Agenturen noch folgende wichtige Leistungen an: 12 Vgl. AAOIFI, o.J, online. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 13 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 61 ff. 2.4 Wichtige Organisationen und Regulatoren 27 <?page no="28"?> 28 2 Grundbausteine des Islamic Finance ! Ausführung eines Sharia quality rating, ! ein Corporate-Governance-Rating, bei dem die Unternehmen mit internationalen „Best-Practice“-Methoden und mit lokalen regulatorischen Anforderungen einander gegenübergestellt werden, ! ein Kreditrating für islamische Banken und für islamische Produkte dieser Finanzinstitute, ! Ausführung eines Staaten-Ratings. 14 Scharia Board Die Aufgabe des Scharia Boards kann als quasi intern regulierendes Organ in einem Finanzinstitut beschrieben werden. Obwohl ein Scharia Board zum Vertrieb von Islamkonformen Bankprodukten nicht zwingend notwendig ist, verpflichten sich in der Praxis viele Finanzinstitute dazu, ein Prüfgremium zur Legitimierung der Scharia- Konformität der angebotenen Instrumente zuzulassen. Das Scharia Board besteht aus islamischen Gelehrten, wobei deren Anzahl von Institut zu Institut variieren kann. Das Scharia Board überprüft die angebotenen Produkte hinsichtlich ihres Einklangs mit der Scharia und deren Vorschriften und berät die Institute in diesen Fragen. Die Gelehrten müssen unabhängig von der beratenden Bank sein und dürfen außer für die Beratungs- und Prüfungsleistungen keinerlei Sondervergütungen erhalten. Zusammengefasst überprüft ein Scharia Board, ob die Grundvoraussetzungen der Scharia-Normen im jeweiligen Institut erfüllt sind und die Geschäfte bzw. die Produktpalette den Anforderungen der Scharia entsprechen. Hierbei übernimmt sie die Rolle einer internen Revision und 14 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 202. <?page no="29"?> 3.1 Qard Hassan 29 Prüfung. 15 Als Randanmerkung sei zu erwähnen, dass durch die weitere Zunahme der internationalen Standards und Richtlinien sowie durch die Standardisierung von Produkten und Prozessen die Bedeutung und das Aufgabenspektrum der Scharia Boards als Prüforgan in Zukunft verstärkt genutzt werden wird. Die interne Revision und Prüfung werden von Personen ausgeführt, welche direkt dem Scharia Board und nicht dem Management untergeordnet sind. Zudem können Institutionen externe Prüfer bestellen. 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Qard Hassan Eigenschaften des Qard Hassan Qard Hassan kann mit „zinslose Finanzierung“ übersetzt werden 16 und ist die einzige Art von Darlehen, die vom Islam anerkannt wird. 17 Der Qard Hassan ist aus moralischer Sicht die beste Möglichkeit, sich im Islamic Finance zu finanzieren. Dabei gibt der Kreditgeber dem Kreditnehmer ein Darlehen ohne das Bestreben nach einem Ertrag. 18 Im Grundgedanken ist diese Finanzierung nicht für Konsumzwecke, sondern für Anliegen, die das Sozialleben und das Kollektiv unterstützen, konzipiert. Ein 15 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 885 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 16 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 69. 17 Vgl. Hassan, M. K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 82. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 18 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 73. <?page no="30"?> 30 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Qard Hassan ist daher zinslos, zumal er für die Bedürftigen gedacht ist. 19 In der Praxis wird dieser Gedanke bisher nicht genau in der angedachten Weise umgesetzt. Im Kreditgeschäft findet Qard Hassan für die Überbrückung unerwarteter finanzieller Engpässe, für die der Kreditnehmer der Bank Sicherheiten übereignen muss, Anwendung. In Malaysia ist diese Art des Qard Hassan am weitesten verbreitet. Eine malaysische Bank stellt ihren Kunden das zinslose Darlehen gegen die Bereitstellung einer Sicherheit, meist in Form von Gold, zur Verfügung. Für die Aufbewahrung der Sicherheit verlangt die Bank eine Verwahrungsgebühr, um ihre administrativen Ausgaben zu decken. Diese Vorgehensweise wird im Mittleren Osten aus Gründen ihrer Riba ähnlichen Gebühr, die für die Verwahrung der Sicherheit erhoben wird, abgelehnt. Qard Hassan: Zusammenfassende Beurteilung Ein alternatives Procedere, welches als Scharia-konform gekennzeichnet werden kann, besteht darin, dem Qard- Hassan-Darlehensgeber für seine Kapitalanlage bei der Bank in Relation zu der Dauer und Höhe der Einlage Punkte anzurechnen. Sobald der Kunde eine bestimmte Punktzahl erreicht hat, ist die Bank dazu verpflichtet, ihm im Verhältnis zu seinen Punkten einen Qard Hassan zu gewähren. Die Islamic Bank hat die Möglichkeit, eine von der Laufzeit und der Höhe des Kredits unabhängige Managementgebühr einzufordern. Diese Konzeption findet im Islamic Finance (noch) keine Anwendung. Es ist jedoch interessant zu beobachten, dass kleinere - nicht-muslimische - Banken dieses Prinzip in ihre Geschäfte implementiert haben. Ein Beispiel für 19 Vgl. Tamer, S., 2005, S. 63. <?page no="31"?> 3.2 Murabaha 31 diesen Ansatz einer zinsfreien Bank ist die schwedische „JAK Medlemsbank“ (Deutsch: JAK Mitgliedsbank). Diese Bank ist auf dem Prinzip einer genossenschaftlichen Bank aufgebaut. Sie nimmt von ihren Mitgliedern Einlagen auf und teilt diese in gleicher Weise an die Mitglieder als zinslose Darlehen zu. Für die Kreditvergabe ist nun das erwähnte Punktesystem relevant: Legt der Kunde 10.000 Euro an, werden ihm monatlich 10.000 Punkte auf sein Punktekonto angerechnet. Diese kann er dann bspw. für einen Kredit in derselben Höhe und Laufzeit einlösen. Den Mitgliedern ist es erlaubt, ihre Punkte untereinander zu transferieren. 20 Die Bank finanziert ihre Verwaltungs- und Risikokosten durch Darlehensgebühren und Mitgliedschaftsbeiträge, welche nicht wie Zinsen den Marktschwankungen unterliegen, sondern fix berechenbar sind. 21 Murabaha Eigenschaften der Murabaha Das am häufigsten angewendete Finanzierungsinstrument in der Islamic-Finance-Praxis ist der Murabaha-Vertrag. 22 Dieser ähnelt im Aufbau einem Kauf- und Rückkaufvertrag. Die kreditgebende Bank erwirbt für den Kunden eine Sache, welche er unverzüglich erhält, deren Preis er jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt zu vorab festgelegten Bedingungen der Bank zurückzahlt. Diese Bedingungen sind u. a. ein höherer Preis als der Einkaufspreis der Bank. Ferner wird vertraglich festgelegt, ob in einer Einmal- oder Ratenzahlung getilgt werden soll. 20 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 78 f. 21 Vgl. Humonde, 2005, online. 22 Vgl. El-Gamal, M. A., 2006, S. 67. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="32"?> 32 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Murabaha wird meist für Geldtransaktionen beim Kauf von Fahrzeugen, Computern, Grundstücken, Gebäuden oder auch Maschinen eingesetzt. Der Murabaha-Vertrag bezieht sich auf den Verkauf von Gütern mit einem vorher vereinbarten Gewinnaufschlag für den eingetretenen Aufwand der Bank. Der gezahlte Preis an den Verkäufer und der Gewinnaufschlag sind dem Kunden bekannt. Auch mögliche Rabattvereinbarungen zwischen der Bank und dem Verkäufer müssen mit dem Kunden kommuniziert werden. Das Risiko der Bank besteht in der Zeit zwischen Kauf des Gegenstands und dem Weiterverkauf an den Kunden. Denn ein Kaufvertrag mit Preisfestlegung kann erst dann ausgeführt werden, wenn die Bank tatsächlich Eigentümer des Gegenstands ist. Davor kann lediglich eine Absichtserklärung vorgenommen werden. Zudem kann die Bank mit dem Verkäufer eine Rückgabevereinbarung treffen. 23 Abb. 2: Struktur einer Murabaha Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bahrain Monetary Agency, (2002), S. 25 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 23 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 200 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="33"?> 3.2 Murabaha 33 Eine Murabaha kann in verschiedenen Formen in der Praxis Verwendung finden: ! Die unkomplizierteste Variante ist dann gegeben, wenn eine Murabaha sich auf zwei Parteien bezieht, nämlich die Bank und den Kunden. In diesem Fall ist die Bank der Verkäufer und kann den Verkaufspreis um das getragene Verkäuferrisiko erhöhen. Da die Teuerung nicht direkt im Zusammenhang mit dem Verbot der Zinserhebung steht, erklären die Scharia Boards diese Finanzierungsart auch für Scharia-konform. Anwendung findet diese Art der Murabaha etwa bei der Finanzierung von Fahrzeugen, wenn der Verkäufer im Besitz von Ausstellungsräumen ist. ! Der am häufigsten eintretende Fall ist, dass eine weitere Partei in den Vertrag mit eingeschlossen wird. 24 Die islamische Bank kauft die von ihrem Kunden bestellte Sache von einem Dritten und verkauft diese anschließend an den gleichen Kunden weiter. ! Eine weitere Option, eine Murabaha durchzuführen, liegt dann vor, wenn die Bank ihren Kunden als verhandelnden Vermittler für das Geschäft mit dem Verkäufer einsetzt. Diese vertragliche Gestaltung wird dann verwendet, wenn der Kunde die Erwartung an die Sache oder den Verkäufer besser kennt als die Bank. Die Bank eliminiert somit das Risiko, dass der Kunde mit den Anforderungen an das Produkt unzufrieden ist. Murabaha to Puchase Orderer ist in den beiden letzteren Varianten gegeben. Hierbei beauftragt der Kunde seine Bank mit dem Erwerb einer Sache und sichert ihr die anschließende Abnahme im Rahmen einer Murabaha zu. 25 24 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 101 f. 25 Vgl. AAOIFI (Accounting, Auditing and governance standards), 2015, S. 170 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="34"?> 34 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Murabaha: Zusammenfassende Beurteilung Die Finanzierung durch eine islamische Bank mit einer Murabaha macht einen vertrauten Eindruck und erinnert an die Finanzierung einer konventionellen Bank. Verstärkt wird dieser Gedanke durch die Tatsache, dass in vielen praktischen Fällen der Referenzzinssatz LIBOR (London Interbank Offered Rate) als Berechnungsgrundlage für die Profitmarge der islamischen Bank zum Einsatz kommt. Damit keine Verschleierungsvorwürfe gegen die Murabaha-Kontrakte geäußert werden, ist es die Pflicht der involvierten Parteien, dass das Geschäft in bester Art und Weise auf der Grundlage der Scharia ausgeführt wird. Um die Unterschiede zwischen einer Murabaha und einer konventionellen Finanzierung zu verdeutlichen, werden im Folgenden einige Unterschiede erläutert: 26 ! Eigentum: Das islamische Finanzhaus muss Eigentümer der Ware sein, bevor sie es ihrem Mandanten verkaufen kann. Eine konventionelle Finanzierung sieht dies nicht als eine Verpflichtung an. 27 ! Feste im Gegensatz zu variablen Tilgungen: Die Islamic Bank setzt den Veräußerungspreis an den Kunden vor Abschluss des Murabaha-Vertrags fest. Dem Kunden sind Einkaufspreis und Gewinn des Finanzhauses bekannt. Variable Zahlungen, wie sie im konventionellen Bankensektor üblich sind, sind von der Scharia untersagt. ! Höhe des Rückkaufpreises: Diese bestimmt sich, wie oben ausgeführt, oftmals durch die Heranziehung von Zinssätzen, wie den LIBOR. Dies erweckt den An- 26 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 102. 27 Vgl. Taqi Usmani, M., 2000, S. 73. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="35"?> 3.2 Murabaha 35 schein, dass ein wesentlicher Grundsatz der Scharia außer Acht gelassen wird, nämlich das Zinsverbot. In der Praxis agieren die islamischen und die konventionellen Institutionen hauptsächlich auf demselben Kapitalmarkt, weshalb sich die islamischen Finanzinstitute meist an den gegebenen Marktzinssätzen als Benchmark orientieren. Diese Vorgehensweise wird von vielen Seiten stark kritisiert, obwohl Scharia Boards sie üblicherweise gutheißen. 28 HSBC Amanah, die Islamic Bank der HSBC, hat folgendes Beispiel aus einer anderen Branche als Antwort auf diese Kritik angeführt: „Consider the example of a Muslim butcher in a non- Muslim country such as China. If he wishes to sell meat that has been slaughtered and prepared according to the Shariah, there is no reason for him not to benchmark his prices to that of conventional Chinese butchers selling the same meat that is not ‘halal’. After all, he is providing the same function as a conventional butcher, and seeks similar revenues and profits. Now you may wish that he priced his goods independently of ‘haram’ (prohibited) meat, but you cannot conclude that the meat he sells is no longer ‘halal’. “ 29 Dieses Beispiel verdeutlicht, dass es dem Muslim erlaubt ist, das Fleisch des muslimischen Metzgers zu kaufen und zu verzehren, auch wenn der Metzger seine Preise an die der nicht muslimischen Metzger angeglichen hat. Auf den Finanzmarkt übertragen, bedeutet das, dass die Marge bei einer Murabaha, die sich an dem konventionellen Markt orientiert, von der Scharia ebenfalls zugelassen wird. Allerdings scheint für eine nachhaltige Vereinheitlichung und für eine vom Zinsmarkt 28 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 102 f. 29 HSBC Amanah, 2012, FAQ. <?page no="36"?> 36 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage losgelöste Konditionierung die Einführung eines islamic Finance orientierten Pendants zu LIBOR bzw. EURIBOR sinnvoll zu sein. ! Gehandeltes Produkt: Sachen, die in der Scharia als verboten gelten, sind für eine Murabaha untersagt. Aus diesem Grund kann eine Murabaha nicht für den Erwerb von Gütern verwendet werden, die nicht Scharia-konform sind. ! Ausfallrisiko: Kommt der Kunde der Rückzahlung der Murabaha nicht nach, gibt es diverse Möglichkeiten, dieses Problem zu handhaben: 30 - Der Kunde, welcher vorsätzlich mit seiner Tilgung in Verzug gerät, kann, falls dies vorher in dieser Form festgelegt wurde, für den Verlust ersatzpflichtig gemacht werden. Dieses Konzept der Kompensation ist jedoch nicht von der Mehrheit der heute Gelehrten akzeptiert. Es ist die Meinung dieser Gelehrten, dass der Schadensersatzzahlungen weder den Grundsätzen der Scharia entsprechen noch in der Lage sind, das Problem des Zahlungsverzugs zu lösen. - Der Kunde kann bei Zahlungsverzug vertraglich dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Summe an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Es muss sichergestellt sein, dass kein Teil dieses Betrags zu einem Bestandteil der Erträge der Bank wird. 31 - Die Variante, dass sich die Bank Sicherheiten, wie Vermögensgegenstände oder eine Bürgschaft Dritter, vom Kunden übereignen lässt, wird durch die Vorschriften des islamischen Rechts restringiert. Sie 30 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 103. 31 Vgl. Taqi Usmani, M., 2000, S. 92 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="37"?> 3.3 Mudaraba 37 sind aber prinzipiell erlaubt. Auch vorvertragliche Kautionszahlungen, im Arabischen „Hamish Jiddiyyah“ genannt, sind nach AAOIFI erlaubt. 32 - Es besteht die Option, Folgeraten neu zu berechnen. Der anfänglich ausgemachte Verkaufspreis darf sich dadurch aber nicht verändern, wie es im konventionellen Bankwesen durch Verzugszinsen der Fall wäre. Die Risiken der Islamic Bank sind bei einer Murabaha nicht nur auf das Kreditausfallrisiko beschränkt, wie dies bei den konventionellen Banken der Fall ist, sondern erweitern sich noch um einige weitere Risiken, die sich auf das Eigentum der zu veräußernden Sache beziehen. Das Preisrisiko oder die Gefahr, dass das Produkt, welches noch im Eigentum der Bank ist, zerstört oder beschädigt wird, gehören zu diesen Risiken. Wie bereits zu Anfang des Kapitels erwähnt, besteht für die Bank prinzipiell das Weiterveräußerungsrisiko nach Erwerb der Sache vom Verkäufer, da der Kaufvertrag mit dem Kunden erst nach erfolgreichem Eigentumswechsel stattfinden darf. 33 Mudaraba Eigenschaften einer Mudaraba Mudaraba kann als „stille Gesellschaft“ übersetzt werden 34 und wird als ein besonders wichtiges Mittel für die Einhaltung des Riba-Verbots der Scharia bewertet. 35 Dieses Instrument findet bevorzugt bei der Finanzierung von In- 32 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 205 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 33 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 207 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 34 Vgl. Schacht J., 1935, S. 71. 35 Vgl. Schacht J., 1964, S. 157. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="38"?> 38 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Abb. 3: Struktur einer Mudaraba Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bahrain Monetary Agency, (2002), S. 26 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) vestitionen unternehmerischer Projekte Anwendung. 36 Bei einer Mudaraba wird die geldgebende Bank als Rab- Ul-Mal bezeichnet und der Unternehmer als Mudarib. 37 In diesem Modell stellt die islamische Bank die finanziellen Mittel für die Investition zur Verfügung, während der Unternehmer ohne Einbringung eigenen Kapitals seine Zeit und Erfahrung für dieses Projekt zur Verfügung stellt. Der Erlös aus dem Projekt wird durch einen vorher bestimmten Quotienten zwischen der Geld gebenden Bank und dem Unternehmer aufgeteilt. Da der Mudarib kein Eigenkapital eingesetzt hat, muss allein der Rab-Ul- Mal fü" #ventuelle Defizite aufkommen. 38 In der Praxis fungiert die islamische Bank nicht als Kapitalgeber, sondern als Intermediär. Für dieses Modell wird 36 Vgl. Mahlknecht M., 2009, S. 115. 37 Vgl. Lohlker, R., 1999, S. 59. 38 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 115. <?page no="39"?> 3.3 Mudaraba 39 eine weitere Partei benötigt. Die neue auftretende Partei ist ein Investor bzw. sind Investoren, die ihr Kapital über die Bank dem Unternehmer zur Verfügung stellen. 39 Aufgrund dieser Struktur kann der Mudaraba-Vertrag generell mit einem Investmentfonds verglichen werden. Die Investoren erwerben in diesem Fall sogenannte Mudaraba- Zertifikate von der Islamic Bank. Die Rendite aus diesen Zertifikaten wird nicht mittels Zinsen erzielt, sondern fallen durch Gewinn- oder Verlustbeteiligung der Anleger an dem Projekt an. Die Bank erhält für ihre Vermittlungstätigkeit als Intermediär eine Provision. Der Mudarib hat die Option, Teile seines Gehalts auf ein Sparkonto einzuzahlen, um das Kapital der Investoren (Rab-Ul-Mal) zurückzuzahlen und dementsprechend alleiniger Eigentümer des Projekts zu werden. 40 Bevor es zu einem Mudaraba-Kontrakt zwischen der Bank und dem Unternehmer kommt, muss dieser sein Projektvorhaben der Bank mit allen Details präsentieren. Erscheint dieses Vorhaben der Islamic Bank Erfolg versprechend, dann werden der erforderliche Kapitalbedarf und die Formalitäten in einem Mudaraba-Vertrag festgehalten. Es gibt zwei Varianten einer Mudaraba. Sie kann ! begrenzt oder ! unbegrenzt sein. Die begrenzte Mudaraba beschreibt in ihrem Vertrag den genauen Geschäftsbereich, in welchem der Mudarib tätig sein darf. In der unbegrenzten Mudaraba überlässt die Bank dem Unternehmer die Entscheidung, für welche Projekte er die Finanzmittel einsetzen will. Es ist hier die Pflicht des Mudarib, seine Zeit und Mühen dem entspre- 39 Vgl. Tamer, S., 2005, S. 78. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 40 Vgl. Lohlker, R., 1999, S. 60. <?page no="40"?> 40 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage chenden Projekt zu widmen. Für entstandene Verluste haftet der Unternehmer nicht, solange sie nicht durch Fahrlässigkeit oder eindeutig ungenügendes Management verursacht wurden. Für beide Parteien besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Kontrakt aufzulösen. Die Bank hat dabei den Vorteil, dass sie vorhersehbare Verluste verhindern oder reduzieren kann und eventuell die Solvenz des Investments sichern kann. Damit der Investor aus dem Vorhaben mit möglichst geringem Verlust aussteigen kann, kann das Konzept des Nettoinventarwerts angewendet werden. Der Wert, zu dem der Investor das Projekt auflösen darf, wird regelmäßig durch die Summe der Vermögenswerte vermindert, um die Verbindlichkeiten zu errechnen. 41 Der Mudarib ist ebenfalls verpflichtet, in bestimmten Zeitabständen über die Performance des Geschäfts zu berichten. Für die Bank ist das eine Unterstützung bei der Früherkennung eines bevorstehenden Verlusts und dient der Überwachung des Mudarib. Kommt er dem Reporting nicht rechtzeitig nach, kommen Vertragsstrafen zur Anwendung. 42 Mudaraba: Zusammenfassende Beurteilung Die Bank muss als Rab-Ul-Mal das Ausfallsbzw. Projektmisserfolgsrisiko übernehmen. Da die Bank das Kreditrisiko alleine tragen muss, ist das Stellen von Sicherheiten nur zur Unterbindung moralisch fragwürdiger Handlungsweisen erlaubt und nicht etwa, um Risiken zu minimieren. 41 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 115 f. 42 Vgl. Tamer, S., 2005 S. 82. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="41"?> 3.4 Musharaka 41 Die Islamic Bank sieht sich der Herausforderung gegenüber, eine sorgfältige Modellierung des Projekts und dessen implizierter Risiken durchzuführen. Da die traditionelle Bonitätsprüfung hier nur begrenzt Anwendung findet, kann alternativ eine Simulation der bedeutendsten Werttreiber im Rahmen einer Unternehmensbewertung vorgenommen werden. 43 Allerdings müssen konventionelle Bewertungskonzepte mit Marktzinskalkulationen entsprechend adaptiert werden, um im Bereich des Islamic Finance effektiv zum Einsatz zu kommen. Musharaka Eigenschaften der Musharaka Musharaka ist ein Wort arabischen Ursprungs, das wörtlich übersetzt „gemeinsame Beteiligung“ bedeutet. Im Zusammenhang mit Wirtschaft und Handel bedeutet es ein gemeinsames Unternehmen (Joint Venture), bei dem alle Partner den Gewinn oder Verlust entsprechend dem eingebrachten Kapital untereinander teilen. 44 Im Gegensatz zur Mudaraba hat die Islamic Bank in dem Musharaka- Konstrukt Stimmrechte und ist dazu berechtigt, eigene Vertreter in den Vorstand der Unternehmung zu entsenden und an deren Management mitzuwirken. Ebenfalls ist die Musharaka eher für ein längerfristiges Engagement ausgelegt als eine Mudaraba. 43 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 116 f. 44 Vgl. Taqi Usmani, M., 2000, S. 17. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="42"?> 42 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Abb. 4: Struktur einer Musharaka Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bahrain Monetary Agency, (2002), S. 27 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) Folgende Schritte sind üblicherweise bei einer Musharaka vorzunehmen: Das Vorhaben wird zwischen der Bank und dem Kunden diskutiert. Das Startkapital für das Unternehmen wird von beiden zu vorher bestimmten Teilen eingebracht. Das Unternehmen wird von der Bank und dem Kunden gegründet. Im Voraus muss geregelt werden, welche Bereiche jeweils von wem geleitet werden. Erwirtschaftete Gewinne werden entsprechend den getroffenen Abmachungen an die Partner ausgeschüttet. Wenn Verluste eintreten, muss jeder im Verhältnis seines eingesetzten Kapitals diese auffangen. 45 Ein Musharaka-Vertrag kann in drei verschiedenen Formen ausgefertigt werden, als ! Permanent Musharaka, ! Commercial Musharaka und als ! Diminishing Musharaka. 45 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 117. <?page no="43"?> 3.4 Musharaka 43 Permanent MM uusshhaa rra a kkaa : Nach den Geschäftsverhandlungen bringen die Bank und der Kunde gemeinsam das Kapital für das Projekt ein. ! Die Eigentumsanteile der Parteien bleiben unbefristet konstant. ! Der Musharaka-Vertrag tritt mit der Aufgabe des Vorhabens außer Kraft. 46 Commercial MM uusshhaa rra a kkaa : ! Findet dann Anwendung, wenn der Kunde Ware bei seiner Bank finanzieren lassen möchte. ! Beide Partner müssen sich darauf einigen, welche Ware erworben und welcher Anteil von den jeweiligen Parteien übernommen werden soll. ! Ergänzend vereinbaren die Geschäftspartner eine Berechnungsformel, nach der die Beteiligung der Bank an dem Geschäft Stück für Stück auf den Kunden übertragen wird. Die Berechnung richtet sich nach der zeitlichen Absatzplanung des Kunden, welche sich ebenso positiv auf seine Liquiditätsverhältnisse auswirken sollte. Dies ermöglicht der Bank, den Preis der in dieser Struktur implizierten Murabaha an den geltenden Marktpreis anzupassen. Die Höhe des Entgelts des Kunden für die Anteile der Bank wird für jede Transaktion neu ausverhandelt und steht trotzdem mit der Scharia im Einklang. ! Die Übernahme der Anteile der Bank erfolgt so lange, bis die Ware komplett Eigentum des Kunden ist. 47 46 Vgl. Lohlker, R., 1999, S. 63. 47 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 118. <?page no="44"?> 44 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Diminishing (abnehmende) MM uusshhaa rraa kkaa : ! Wie in den vorhergehenden Varianten beteiligen sich eine Bank und ihr Kunde an einem gemeinsamen Geschäft. ! Es wird vertraglich festgesetzt, dass der Kunde den Anteil der Bank Stück für Stück in regelmäßigen Abständen erwirbt. Dadurch erhöht sich sein eigener Anteil solange, bis er die komplette Beteiligung der Bank abgezahlt hat und sich zum alleinigen Eigentümer des Geschäfts gemacht hat.48 Die Commercial Musharaka stellt eine Kombination einer Diminishing Musharaka und einer Murabaha dar. Die Zusammenführung der verschiedenen Strukturprinzipien in einem Instrument ist bezeichnend für die innovative Gestaltung des Islamic Finance. Sie ist ein Beleg dafür, dass das Islamic Finance einen inhärenten und besonderen Charakter des Financial-Engineerings zur Folge hat. In den islamischen Schriften wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bildung eines neunen Finanzierungsinstruments durch die Verschachtelung mehrerer Instrumente und eine damit möglicherweise verbundene Erhöhung der Unsicherheit nicht gewünscht wird. Die in der Praxis am ehesten herangezogene Variante der Musharaka, die Diminishing Musharaka, wird überwiegend für Wohnbaufinanzierungen verwendet. Ferner findet die Diminishing Musharaka bei der sogenannten Mikrofinanzierung Anwendung, d.h. bei der Finanzierung von Kleinst-, Klein- und mittelgroßen Unternehmen. 48 Vgl. Taqi Usmani, M., 2000, S. 57. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="45"?> 3.5 Ijara 45 Musharaka: Zusammenfassende Beurteilung Bei einer Musharaka ist es nicht zwingend notwendig, dass jeder Partner für das gemeinsame Business arbeitet. Es kann in der Partnerschaft vereinbart werden, dass das Management auf einen einzigen oder einige ausgewählte Partner beschränkt wird. In diesem Fall sollten die anderen Partner nicht im Namen der gemeinsamen Beteiligung handeln. Die Partner können auch vereinbaren, einen Manager, welcher keiner der Partner ist, zu ernennen und ihm eine feste Vergütung zu bezahlen, die als Aufwand in Bezug auf die Musharaka behandelt wird. Bislang konnten sich Musharaka-Verträge als eigenkapitalbasierte Finanzierungen nicht so stark durchsetzen wie fremdkapitalbezogene Finanzierungen. Ein Grund dafür ist, dass Finanzinstitute nach internationalen Kriterien gesteuert werden und diese sich auf das Kreditgeschäft fokussieren. Beteiligungen mit Eigenkapital, wie bei einer Musharaka oder auch Mudaraba erfordern viel Erfahrung in diesem Bereich. 49 Ijara Eigenschaften der Ijara Der Begriff Ijara kann sinngemäß mit „Leasing“ übersetzt werden. 50 Aktuell wird Leasing in der Wirtschaft als ein mittelbis langfristiges Instrument für die Vermietung oder Verpachtung von Gütern des Anlagevermögens durch die Produzenten oder eigens gegründete Leasing- Unternehmen beschrieben. 51 49 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 120 f. 50 Vgl. Taqi Usmani, M., 2000, S. 109. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 51 Vgl. Sauter, W., 2006, S. 483. <?page no="46"?> 46 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Bei der Ijara räumt die Bank dem Kunden die Möglichkeit ein, ein bestimmtes Gut gegen regelmäßige Beiträge zu besitzen und zu benutzen, ohne dabei das Eigentum daran zu haben. Ist das zu leasende Gut bereits im Eigentum der Bank, dann kann die Ijara folgendermaßen strukturiert sein: ! Die Bank übergibt den Besitz des Gutes an ihren Kunden. Der Kunde erhält von seiner Bank die Einwilligung, das Gut zu gebrauchen. ! Für die Benutzung des Gutes muss der Kunde den im Ijara-Vertrag ausgehandelten Zahlungen an die Bank nachkommen. ! Mit Vertragsschluss wird der Besitz wieder an die Bank übergeben. Für den wahrscheinlicheren Fall, dass die Bank das Gut zunächst von einer dritten Partei erwerben muss, läuft die Ijara wie folgt ab: ! Der Kunde setzt sich nach seiner Recherche mit dem potenziellen Händler des Gutes in Verbindung und holt alle kaufentscheidenden Informationen ein. ! Der Verkäufer überträgt das Eigentum des Gutes an die Bank, nachdem diese ihm den vereinbarten Verkaufspreis transferiert hat. ! Im nächsten Schritt übergibt die Bank den Besitz des Gutes an den Kunden zur Nutzung. ! Während der Vertragslaufzeit zahlt der Kunde die vereinbarten Raten an seine Bank. ! Anschließend kommt das Gut ebenfalls wieder in den Besitz der Bank. <?page no="47"?> 3.5 Ijara 47 Abb. 5: Struktur einer Ijara Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bahrain Monetary Agency, (2002), S. 28 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) Für den Kunden besteht aber auch die Möglichkeit, das Eigentum an dem Gut nach Beendigung der Ijara zu erwerben. Der Leasinggeber kann diesbezüglich - nach dem Eintritt in die Ijara-Vereinbarung - ein separates einseitiges Versprechen unterzeichnen. Hierbei verpflichtet sich der Leasinggeber dazu, dem Leasingnehmer das Gut zu verkaufen, nachdem der Leasingnehmer alle Mietaufwendungen gezahlt hat und gewillt ist, den Vermögenswert zu einem festgelegten, gegenseitig annehmbaren Preis zu erwerben. 57 Die Ijara wird in der Praxis häufig mit einer Diminishing Musharaka kombiniert. Diese Variante ist für den Kunden dann von Vorteil, wenn er das Eigentum an dem Gut während der Laufzeit Schritt für Schritt auf sich übertragen lassen will und keine Einmalzahlung am Ende der Ijara aufbringen kann oder will. Neben den Mietraten an 57 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 249 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="48"?> 48 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage die Islamic Bank muss der Kunde in dieser Konstellation zusätzlich noch die Tilgungszahlungen für den Übergang des Eigentums auf sich an die Bank entrichten. Bevor ein Ijara-Vertrag zwischen der Bank und dem Kunden zustande kommt, müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden: ! Die Scharia untersagt es, eine Ijara auf monetäre Werte oder Verbrauchsgüter hin auszulegen, da dies sonst als ein verschleiertes Darlehen interpretiert werden kann. ! Die Abmachung einer variablen Mietzahlung ist bei einer Ijara ebenso wie bei einer Murabaha nicht gestattet. Der Unterschied zwischen einer Ijara und einer Murabaha besteht in dieser Hinsicht darin, dass Beträge im Fall des Ijara in verschiedenen Höhen und zu verschiedenen Zeitpunkten während der Laufzeit zulässig sind, vorausgesetzt, diese wurden bei Vertragsabschluss so vereinbart. Die verschieden hohen Ratenzahlungen des Kunden können bei langfristigen Verträgen auch mit einer dynamischen Anpassung ausgestattet werden, um einer steigenden Inflation entgegenzuwirken. ! Bei einer Ijara ist es interessant, zu beobachten, dass die Option vorhanden ist, Vertragskonditionen im Voraus zu vereinbaren, was für andere Instrumente im Islamic Finance unzulässig ist. Ein heute unterzeichneter Ijara- Vertrag, welcher zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten soll, ist nach Auffassung der Scharia erlaubt, Terminkontrakte, wie Futures oder Forwards, im Allgemeinen jedoch nicht. Ein Ijara-Geschäft kann für Investitionen in unterschiedlichste Güter genutzt werden. Die geleasten Gegenstände können von Schiffen und Flugzeugen über PCs und Immobilien bis hin zu Maschinen und Geräten reichen. Ei- <?page no="49"?> 3.5 Ijara 49 nige Islamic Banken bieten ihren Kunden sogar eine Ijara- Refinanzierung an, wenn diese eine laufende konventionelle Finanzierung umschichten möchten. 52 Im Falle einer Wohnbaufinanzierung führt die Entscheidung der Refinanzierung durch eine Ijara auch zu einer Änderung des rechtlichen Status, da der Kunde vom Eigentümer zum Mieter des Objekts wird. 53 Eine Immobilien-Finanzierung erfolgt im Islamic Finance für gewöhnlich durch die Kombination einer Ijara mit einer Diminishing Musharaka und wird auch als Ijara-wal- Iqtina bezeichnet. Für die Kalkulation der monatlichen Belastung des Kunden besitzen die Banken eine eigens entwickelte Software, wie bspw. „ISLAMABAD III“ der Bank „American Finance House - LARIBA“. 54 Auch die deutsche INAIA GmbH hat im Zuge ihres Angebots für eine islamkonforme Immobilienfinanzierungsplattform eine Software zur Kalkulation der Finanzierung entwickelt. Das Kalkulationsmodell soll mit Einführung der Plattform in 2017 zum Einsatz kommen. Es ist im Interesse des Kunden, dass solche Softwares eingesetzt werden, da diese dem Kunden die bevorstehende finanzielle Belastung über den kompletten Zeitraum der Ijara Muntahia Bittamleek verdeutlichen. Denn in der Regel haben die Kunden ein Interesse an Zahlungen in gleichbleibender Höhe. Die Software errechnet dann die Verhältnisse - des abnehmenden Leasinganteils und der zunehmenden Tilgung des Eigentums während der Laufzeit - für die vorgegebene Annuität. 52 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 124 f. 53 Vgl. Housby, E., 2011, S. 88. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 54 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 125 ff. <?page no="50"?> 50 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Rechenbeispiel mit einer IIjjaa rraa --wwaa ll- -IIqqttiinnaa Folgende Annahmen werden aufgestellt: Gesamtkosten der Immobilie EUR 150.000 Eigenkapital des Kunden EUR 30.000 Anteil der Bank EUR 120.000 Verhältnis des von der Bank zur Verfügung gestellten Kapitals gegenüber dem des Kunden 80: 20 Tabelle 1: Annahmen für die Ijara-wal-Iqtina Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Mahlknecht, M., (2009), S. 127 Der Eigenkapitalanteil des Kunden beträgt 20 % und liegt somit höher als der in der Praxis geltende Mindestbeteiligungssatz von 5 %. Wird in Betracht gezogen, dass die Bank 80 % des Immobilienwerts eingebracht hat, so darf die Bank auch nur 80 % der Miete einfordern, also EUR 800. Durch die schrittweise Abzahlung des Eigentumsanteils der Bank durch den Kunden verringert sich ab der ersten Zahlung die Leasingrate kontinuierlich, während sich der Tilgungsanteil in gleichem Maße erhöht. Damit die monatliche Belastung gleichbleibt, berechnet das Software-Programm auf Grundlage einer Laufzeit von bspw. 15 Jahren auf die EUR 120.000 des von der Bank zur Verfügung gestellten Kapitals die Annuität: <?page no="51"?> 3.5 Ijara 51 Monat Leasingraten Kaufzahlungen Annuität Restwert 0 120.000 € 1 800 € 347 € 1147 € 119.653 € 2 798 € 349 € 1147 € … … … … … 180 7 € 1140 € 1147 € 0 € Tabelle 2: Tilgungsplan Ijara-wal-Iqtina Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Mahlknecht, M., (2009), S. 127 Da das „American Finance House - LARIBA“ in den USA ansässig ist, müssen alle von ihr angebotenen Instrumente die dort geltenden einheimischen Gesetze einhalten. Für eine Ijara-wal-Iqtina bedeutet dies, dass ein implizierter Zinssatz für die Finanzierung angegeben werden muss. Aus diesem Grund werden die obigen Daten in eine klassische Hypothekensoftware eingespielt, um den gesetzlich geforderten Zinssatz zu erhalten und die Standarddokumente korrekt ausfüllen zu können. Ijara: Zusammenfassende Beurteilung Während eine Ijara immer wieder mit dem konventionellen Leasing in Verbindung gebracht wird, existieren zeitgleich große Gegensätze. Insbesondere die Unterschiede beim Umgang mit Risiken sind zu nennen, welche einem Ijara-Geschäft impliziert sind: ! Bei einer Ijara erwirbt die Bank auf Verlangen ihres Kunden das geforderte Gut. Um das Risiko zu vermindern, dass sich der Kunde entschließt, diesen Gegen- <?page no="52"?> 52 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage stand nicht weiter zu leasen, holt die Bank sich ein verbindliches Versprechen des Kunden auf Abnahme des Gutes ein (Ijara Muntahia Bittamleek). Ferner ist es dem Finanzinstitut gestattet, sich eine Sicherheit übereignen zu lassen. Diese Sicherheit wird in Form einer Hamish Jiddiyah eingeholt, die wie folgt erklärt werden kann: 55 „Collateral given for the promise to purchase. If the buyer does not proceed to purchase, the seller can demand compensation for the actual damage. If the collateral is higher, the buyer receives an amount back; if the actual damage is higher, then the seller can demand additional compensation above the collateral.“ 56 ! Für den Fall, dass der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, können die Parteien wie bei einer Murabaha eine Strafzahlung als Spende im Voraus vereinbaren. Diese wird in Prozent der Mietrate festgelegt. Die Spende wird dann unter Leitung des Scharia Boards an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben. 57 Vergleich eines klassischen Fahrzeugleasings mit einer Fahrzeug- IIjjaa rraa klassisches Fahrzeugleasing Fahrzeug- IIjjaa rra a - Das Leasinggeschäft und der eventuelle Kauf des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit sind im selben Vertrag geregelt. - Das Ijara-Geschäft und der eventuelle Kauf des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit müssen in zwei separaten Verträgen vereinbart werden. 55 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 126 ff. 56 Reuters, o.J. online. 57 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 246 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="53"?> 3.5 Ijara 53 - Der Leasingnehmer muss in der Regel für die Schäden und Verluste am Fahrzeug haften, unabhängig davon, ob diese schuldhaft entstanden sind oder nicht. - Die von der Versicherung nicht gedeckten Schäden müssen vom Leasingnehmer übernommen werden. - Jegliche Risiken, welche in Verbindung mit dem Eigentum des Fahrzeugs stehen, müssen vom Leasinggeber getragen werden. Der Kunde muss lediglich diejenigen Aufwendungen selbst tragen, welche für die Nutzung des Fahrzeugs anfallen. - Der Leasinggeber übernimmt grundsätzlich alle Risiken und Kosten. - Die Kfz-Versicherung ist kein Bestandteil des Leasingvertrags und muss vom Leasingnehmer getragen werden. - Ist das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt, dann muss der Kunde nach wie vor die Leasingzahlungen leisten, bis die Abrechnung der Versicherungsleistungen erreicht wird. - Diverse konventionelle Leasingverträge können vom Leasinggeber einseitig aufgelöst werden. - Die Kosten für eine islamische Versicherung (Takaful) muss der Leasinggeber übernehmen, kann diese jedoch auf die Ijara- Zahlungen des Kunden abwälzen. - Ist das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt, wird der Ijara-Vertag nichtig und somit ist der Kunde zu keinen Zahlungen mehr verpflichtet. - Eine Ijara ist ein verbindlicher Vertrag, der nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien aufgelöst werden kann. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass bei der anderen <?page no="54"?> 54 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage - Kommt der Käufer mit seinen Leasingzahlungen in Verzug, dann hat der Leasinggeber das Recht, vom Kunden eine Verzugszahlung zu verlangen. Partei Vertragswidrigkeiten auftreten sollten. - Kommt der Käufer mit seinen Leasingzahlungen in Verzug, dann kann er zur Zahlung einer Spende für gemeinnützige Zwecke vertraglich verpflichtet sein. Tabelle 3: Vergleich eines klassischen Fahrzeugleasings mit einer Fahrzeug-Ijara Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ayub, M., (2007), S.300 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) Salam Eigenschaften eines Salam Es gibt drei grundlegende Bedingungen für die Gültigkeit eines islamischen Geschäfts: ! Der Gegenstand, der veräußert werden soll, muss tatsächlich vorhanden sein. ! Der Verkäufer sollte das Eigentum an dem Gegenstand sowie seine möglichen Risiken erworben haben. ! Die Ware muss im physischen oder faktischen Besitz des Verkäufers sein. Diese Voraussetzungen werden verlangt, um die Möglichkeit von Gharar und einen Disput bezüglich des Gegenstands zu vermeiden. 58 Eine Ausnahme dieser Regelungen bildet ein Salam. Bei einem Salam-Geschäft wird die Zahlung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig, die Übertragung des Eigen- 58 Vgl. Ayub, M., 2007, S. 241. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="55"?> 3.6 Salam 55 tums der Sache aber erst zu einem in der Zukunft datierten Tag. Diese Art eines Forward-Kontrakts 59 wird in der Landwirtschaftsindustrie für die Finanzierung von z.B. Weizen oder Saat verwendet, kommt heutzutage jedoch in der Finanzierungspraxis nur selten zum Einsatz. 60 Der Käufer der Ware setzt sich beim Salam einem großen Preisrisiko aus, da es ihm nicht gestattet ist, die Ware zu veräußern, bevor sie existiert und in sein Eigentum übergegangen ist. Um das Preisrisiko zu mindern, kann man, simultan zum Salam, bei dem man Käufer der Ware ist, einen weiteren Salam als Verkäufer über diese Ware einem Dritten gegenüber offerieren. Diese Vertragsgestaltung wird als paralleler Salam bezeichnet. Beim parallelen Salam kann der Käufer, der gleichzeitig Verkäufer ist, das Preisrisiko des Salams eliminieren und einen umgehenden Gewinn vereinnahmen. Beim parallelen Salam können die beiden Verträge jeweils unabhängig voneinander bei Gericht durchgesetzt werden. 59 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 135. 60 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 73. <?page no="56"?> 56 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Abb. 6: Struktur eines parallelen Salam Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ayub, M., (2007), S.256 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) Bei einem Salam-Kontrakt müssen folgende Faktoren in Betracht gezogen werden: Der im Salam-Vertrag vereinbarte Kaufpreis muss komplett bei Vertragsschluss an den Verkäufer geleistet werden. Es ist illegitim, den Zahlungszeitpunkt aufzuschieben. ! Der Preis des Salams wird in Geld gezahlt, eine Dienstleistung kann dem Verkäufer jedoch auch als Vergütung angeboten werden. ! Während die Bank die Forderung des Kunden mit Vertragsabschluss in einer Summe zu begleichen hat, ist die Vereinbarung, dass die Ware nur schrittweise geliefert wird, Scharia-konform. <?page no="57"?> 3.6 Salam 57 ! Die auf dem Salam-Vertrag beruhenden Gegenstände dürfen sowohl landwirtschaftliche, industrielle oder natürliche Sachen als auch exakt beschriebene Dienstleistungen sein. ! Ein Salam kann nicht auf Sachen wie Geld, Währungen oder spezifische Gegenstände („genau dieses Fahrzeug“) lauten. 61 ! Die Eigenschaften der auf einem Salam-Vertrag basierenden Ware müssen deutlich beschreibbar sein. Nur wenn Gewicht, Größe, Farbe, Qualität, Volumen etc. der Güter ausgemacht werden, können mögliche Unstimmigkeiten über die Angemessenheit der in der Zukunft erzeugten Sachen ausgeschlossen werden. Die echten Werte der Ware dürfen von den vereinbarten nur geringfügig abweichen. 62 ! Bei einem Salam ist es notwendig, den Zeitraum / Zeitpunkt der Lieferung genau zu fixieren. Die Parteien müssen den Lieferort ebenfalls schon im Voraus bestimmen. ! Der Salam-Kontrakt darf nur mit Einwilligung beider Parteien abgewandelt oder aufgelöst werden. 63 ! Sollte der Verkäufer die Ware nicht zur vertraglichen Fälligkeit liefern können, so hat er die Pflicht, diese am Markt einzukaufen. 64 61 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 135 f. 62 Vgl. Taqi Usmani, M., 2002, S. 130. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 63 Vgl. Ayub, M., 2007, S. 247 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 64 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 73. <?page no="58"?> 58 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Salam: Zusammenfassende Beurteilung Die Verwirklichung eines parallelen Salam und somit die Eliminierung des Preisrisikos für die Bank sind in der Realität mit Komplikationen verbunden. Denn die Bank müsste einen Käufer finden, welcher für exakt diejenige Ware, für welche der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt in der abgemachten Beschaffenheit Bedarf hat, gewillt ist, mindestens den Preis zu zahlen, der die Kosten, Risiken und Marge der Bank beinhaltet. Die Bank hat weitere Möglichkeiten, dieses Risiko einzuschränken bzw. weiterzugeben. 65 Nachdem die Salam- Transaktion unterzeichnet worden ist, kann die Bank folgende Alternativen in Bezug auf die Weiterveräußerung der Ware in Betracht ziehen: ! Einholung der Kaufzusage eines potenziellen Käufers, der die Ware zum Fälligkeitsdatum und zu einem vorher vereinbarten Preis abnimmt. ! Die Bank kann dann den Verkäufer zu ihrem Vertreter ernennen, der die Ware an einen Dritten weiterverkauft. ! Die Bank kann warten, bis sie die Ware erhält und diese direkt am Markt anbieten. 66 Der Salam kommt dem konventionellen Termingeschäften mit Forward-Kontrakten sehr nahe, sie unterscheiden sich jedoch darin, dass ein Salam mit Vertragsabschluss finanziell abgegolten wird. Die Höhe des Verkaufspreises wird in aller Regel unter der des vorherrschenden Marktpreises angesetzt, da der Käufer das Kontrahentenrisiko alleine tragen muss. Damit der Salam-Preis gerecht kalkuliert werden kann, wird das Lieferausfallrisiko des Salam-- 65 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 74. 66 Vgl. Ayub, M., 2007, S. 256. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="59"?> 3.7 Istisna‘a 59 Nehmers durch dessen Bonitätsrisiko näherungsweise geklärt. Demzufolge ist der Abschlag beim Verkaufspreis in Abhängigkeit von dem Risiko des Verkäufers zu sehen, welches das islamische Finanzinstitut bei jedem Kunden spezifisch prüfen muss, da für gewöhnlich kein externes Rating existiert. Die Islamic Bank kann hier auf die traditionellen Ratingmethoden zurückgreifen, eine Unternehmenssimulation des Vertragspartners durchführen oder in dem Fall, dass der Kontrahent ein Kunde der Bank ist, dessen Kontoverhalten analysieren. Für die Bank ist es unerlässlich, dass die Salam-Geschäfte von einem professionellen Risikomanagement begleitet werden. Das unterscheidet sie von Forward-Kontrakten, deren gegenwärtige Auszahlung diskontiert ist. Die Bank sollte daher den signifikanten Elementen einer Salam-Transaktion ein besonderes Augenmerk schenken und zwar mit all den damit verbundenen und interagierenden Gefahren. 67 Istisna‘a Eigenschaften einer Istisna‘a Das islamische Finanzinstrument Istisna’a bildet die zweite Ausnahme eines Geschäfts, bei der der zugrundeliegende Gegenstand noch nicht existiert. 68 Die Majorität der Scharia-Experten behandelt die Istisna’a als eine besondere Abwandlung eines Salam-Vertrags (vgl. Tabelle 4). 69 Der Ablauf einer Istisna’a-Vereinbarung sieht typischerweise wie folgt aus: 67 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 137 f. 68 Vgl. Taqi Usmani, M., 2002, S. 135. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 69 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 75. <?page no="60"?> 60 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage ! Im Namen des Kunden bestellt die Bank den exakt bestimmten Gegenstand von einem Hersteller. ! Der Hersteller produziert die Sache nach den genauen Vorgaben der Bank und empfängt dafür kontinuierliche Zahlungen. ! Der Verkäufer liefert die Ware nach termingerechter Fertigstellung an die Bank. ! Der Kunde begleicht die in Rechnung gestellte Forderung der Bank, welche die Ware an ihn ausliefert. Um der Gefahr einer Fehlproduktion der Ware im Sinne einer nicht den Spezifikationen des Kunden entsprechenden Herstellung zu begegnen, kann die Bank den Kunden mit der Beaufsichtigung der Produktionsstätte beauftragen. Eine Istisna’a findet häufig beim Bau von Gebäuden, Werken oder Straßen Anwendung. 70 In der folgenden Tabelle werden die Unterschiede zwischen einer Istisna’a und einem Salam verdeutlicht: IIssttiissnnaa ’’a a SSaa llaa mm - Die Ware, auf der eine Istisna’a-Vereinbarung beruht, ist prinzipiell erst herzustellen. - Der Preis einer Istisna’a muss nicht unbedingt in vollem Umfang im Voraus bezahlt werden. - Dem Salam-Kontrakt können entweder natürliche Erzeugnisse oder hergestellte Waren unterliegen. - Bei einem Salam muss der Preis in voller Höhe im Voraus bezahlt werden. 70 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 139 ff. <?page no="61"?> 3.7 Istisna‘a 61 - Für den Fall einer Verspätung ist eine Konventionalstrafe für den Kunden in Form eines Preisnachlasses zugunsten der Bank vorgesehen. - Solange die Herstellung noch nicht begonnen hat, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, die Istisna'a-Vereinbarung einseitig zu widerrufen. - Istisna’a kommt hauptsächlich für nicht fungible Sachen infrage. Dies gilt für alle Einheiten, die sich in Bezug auf Preis / Spezifikation voneinander unterscheiden. - Bei einer verspäteten Lieferung ist eine Spende für wohltätige Zwecke vom Kunden zu entrichten. - Salam ist ein bindender Vertrag; sobald dieser unterzeichnet wurde, bedarf es zu einer Aufhebung der Zustimmung der anderen Partei. - In einem Salam ist der Verkäufer für die Ware, die einheitlich sein muss, verantwortlich. Das bedeutet: Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Ware selbst zu produzieren, muss er diese am Markt beschaffen können. Tabelle 4: Unterschiede zwischen Istisna'a und Salam Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ayub, M., (2007), S. 270 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) Istisna‘a: Zusammenfassende Beurteilung Im Großen und Ganzen gelten Istisna’a-Transaktionen als die anpassungsfähigsten Finanzierungsformen im Islamic Finance. Die Gründe dafür sind die flexibel modellierbaren Zahlungs- und Lieferbedingungen, welche einen Handlungsspielraum in Bezug auf den Vertrag zulassen. 71 71 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 77. <?page no="62"?> 62 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Das Warenrisiko wird bei einer Istisna’a mit der Zustellung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Der Käufer muss somit den Preis spätestens zum vertraglich festgesetzten Zeitpunkt zahlen, unabhängig davon, was mit der Ware danach geschieht. 72 Bai al-Ina und Tawarruq Eigenschaften von Bai al-Ina und Tawarruq Bai al-Ina und Tawarruq sind als islamische Finanzierungsinstrumente prinzipiell mit einer klassischen Finanzierung vergleichbar. Sie unterscheiden sich vom konventionellen Gegenstück insbesondere in der Theorie und in den rechtlichen Aspekten. 73 Struktur eines BBaa ii a al l--IIn naa Bei Bai al-Ina wird eine Ware auf Ziel erworben. Der Käufer der Ware verkauft sie jedoch unverzüglich wieder an den eigentlichen Verkäufer zurück und zwar mit sofortiger Zahlung eines niedrigeren Preises. Diese Transaktion wird auch als „buy-back agreement“ bezeichnet. 74 Bei der Bai-al-Ina-Technik sind stets zwei Parteien involviert, die eine (der Käufer), welche die Ware von der anderen Partei (dem Verkäufer) erwirbt und sie ihm zurück verkauft. 75 Struktur eines TTaa wwaa rrrruuqq Die Struktur eines Tawarruq ist eine Art „umgekehrte“ Murabaha. 76 In einem Murabaha-Vertrag verfolgt die Bank 72 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 140. 73 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 71. 74 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 74. 75 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 107. 76 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 75. <?page no="63"?> 3.8 Bai al-Ina und Tawarruq 63 das Ziel, den beteiligten Parteien bei der Abwicklung des Geschäfts behilflich zu sein, indem es ihrem Kunden das Eigentum an einer Sache verschafft und die Zahlung dafür in Raten von ihm zurückverlangt. Dahingegen kann eine Partei mittels eines Tawarruqs Kapital in bar aufnehmen. Die Idee, welche hinter dem Tawarruq steht, ist, dass die Partei, die Liquidität benötigt, ebenfalls wie bei einer Bai al-Ina interimistisch eine Sache auf Ziel beschafft. Der Unterschied zur Bai al-Ina besteht darin, dass die Weiterveräußerung - unterhalb des Kaufpreises nicht an den initialen Verkäufer, sondern an eine dritte Partei erfolgt. Im Einzelnen sieht das Konstrukt eines Tawarruq wie folgt aus: ! Die Bank tätigt auf Verlangen ihres Kunden den Kauf einer Ware. ! Der Kunde erwirbt die Ware von der Bank mit einem in der Zukunft liegenden Zahlungsziel. ! Im Auftrag des Kunden verkauft die Bank die Ware an eine dritte Partei weiter und erhält dafür den Betrag in bar. ! Die Bank transferiert den Betrag weiter an den Kunden. Für ein Tawarruq ist es grundlegend, dass drei Parteien an dem Geschäft beteiligt sind. 77 Bai al-Ina und Tawarruq: Zusammenfassende Beurteilung Für beide Geschäfte bedarf es jeweils zweier Verträge. Nimmt man beide getrennt voneinander in Augenschein, dann sind diese zulässig. Die Meinungen der Scharia- Gelehrten hinsichtlich der Akzeptanz der Transaktionen gehen jedoch auseinander, sobald beide Verträge mit- 77 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 106 f. <?page no="64"?> 64 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage einander verbunden werden. 78 Für den Fall, dass ein Käufer die Sache an die Partei verkauft, von der er sie erworben hat, ist sich die Mehrheit der Gelehrten einig, dass dieses Geschäft - eine Bai al-Ina - nicht Scharia-konform ist. 79 Die Tawarruq-Transaktion wird aufgrund der Tatsache, dass sie auf einem echten Handelsgeschäft basiert, weil der Käufer die Ware nicht an den ersten Verkäufer zurück verkauft, sondern an einen Dritten weiter verkauft, von der islamischen Gemeinschaft im Allgemeinen für legitim erachtet. Aufgrund einer Reihe von missbräuchlichen Tawarruq-Geschäften der Islamic Banken wurden mittlerweile solche Transaktionen von den islamischen Organisationen nur noch für Scharia-konform erklärt, wenn dafür eine Notwendigkeit besteht. Eine derartige Notwendigkeit aus Sicht der Kunden ist bspw. dann gegeben, wenn: ! der Kunde ein konventionelles Darlehen oder ähnliche Verbindlichkeiten bei einer Islamic Bank umwandeln lässt, ! keine Option einer anderen Liquiditätsbeschaffung für die Ausgaben einer medizinischen Behandlung vorhanden ist oder ! Kapital für die Trauung vonnöten ist, da eine Vermählung im Islam einen hohen Wert hat. Tawarruq-Geschäfte für islamische Banken sind in folgenden Fällen Scharia-konform: ! nicht vorhandene Lösungsansätze für die Organisation ihrer Liquidität, ! nach der Phase vom Wechsel von einer konventionel- 78 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 71. 79 Vgl. Ayub, M., 2007, S. 349. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="65"?> 3.8 Bai al-Ina und Tawarruq 65 len zu einer Islamic Bank, bis das komplette Produktsegment implementiert wurde oder ! gesetzliche Restriktionen, im Besonderen in nicht islamischen Staaten. 80 Kritik an TTaa wwaa rrr ruuqq-Transaktionen Die Verwendung von Tawarruq erweckt den Eindruck, dass islamische Finanzinstitute diese Finanzform als ein verschleiertes Darlehen ohne Einhaltung des Wesens der Scharia und der Realisierung der geforderten islamischen sozio-ökonomischen Zielsetzungen verwenden. 81 Die Fürsprecher rechtfertigen die Zulässigkeit von Tawarruq damit, dass mit diesem Vertrag kein Riba-Geschäft eingegangen wird. Im Hinblick auf das breite Angebot an konventionellen Finanzierungsmöglichkeiten ist es nicht erforderlich, das Zinsverbot durch vermeintliche Schariakonforme Instrumente zu hintergehen. Auf der anderen Seite formulieren die Kritiker dieser Transaktion ihre Argumente hinsichtlich der Scharia gegen Verbindlichkeiten oder zinsbasierte Instrumente eher allgemein. Tawarruq würde zu einer Schuldenanhäufung führen, weshalb sich der Wohlstand der Gesellschaft nicht steigern würde, vielmehr bestehe die Gefahr einer gesellschaftlichen Divergenz. Die Gegner des Tawarruq sind derselben Meinung wie die Befürworter, wenn es um den Nutzen in kurzfristiger Sicht geht. Langfristig beanstanden die Kritiker, dass die komplette Wirtschaft sich von ihrem Waren- und Dienstleistungshandel hin zur Schuldenwirtschaft wandelt. Die kurzfristigen Ziele von Einzelpersonen haben einen langfristigen Schaden auf die Gesamtwirtschaft zur Folge. 80 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 760 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 81 Vgl. Msatfa, A., o.J., online. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="66"?> 66 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage Regierungen oder führende Institutionen könnten Richtlinien, welche die Tawarruq-Geschäfte von realen Gütern abhängig machen, gesetzlich verankern. Institutionellen Geschäftspartnern wären zweckmäßigere Varianten zu einem Tawarruq zu empfehlen. Den Banken ist auferlegt, ihren Kunden Wege aufzuzeigen, welche sich an deren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren. 82 Arbun Arbun, der als Anzahlungsverkauf übersetzt werden kann, beinhaltet eine Vorauszahlung, welche einem Teil des vollen Betrags des Verkaufspreises entspricht. 83 Die Lieferung der Ware und die Bezahlung der restlichen Summe finden zu einem bestimmten Datum in der Zukunft statt. 84 Diese Transaktion hat Gemeinsamkeiten mit einer amerikanischen Option. Denn der Käufer hat während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt das Recht auf den Kauf der Ware. Bedient sich der Käufer der Sache, so muss er den ursprünglichen Verkaufspreis abzüglich der schon geleisteten Abschlagszahlung an den Verkäufer zahlen. 85 Entscheidet sich der Kunde gegen die Abnahme der Ware, so hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er die verbleibende Summe nicht zu leisten und ist auch nicht mehr verpflichtet, die Ware abzunehmen. Die mit dem Vertragsabschluss gezahlte Vor auszahlung wird dann als „Geschenk“ vom Kunden an den Verkäufer deklariert. Die AAOIFI wünscht sich von 82 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 108 f. 83 Vgl. Nethercott, C. R./ Eisenberg, D. M. u.a., 2012, S. 82. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 84 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 41. 85 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 74. <?page no="67"?> 3.10 Grösse des Islamic Finance weltweit 67 den Verkäufern, dass diese nur den Teil der Anzahlung für sich behalten, der dem tatsächlich entstandenen Schaden entspricht; der verbleibende Betrag der Anzahlung soll wieder an den Käufer transferiert werden. 86 Während einige klassische Gelehrte dieses Verfahren ablehnen, da sie der Meinung sind, Arbun basiere auf Gharar, wurde es ausdrücklich von der „Islamic Fiqh Academy“ und der AAOIFI zugelassen. Obwohl Arbun einer modernen Call-Option sehr ähnelt, gibt es zwei wichtige Unterschiede zu beachten: ! Erstens berücksichtigt das islamische Recht die Zahlung des Käufers für die Arbun-Option als eine Anzahlung auf den vollen Verkaufspreis und nicht als Entgelt für die Option selbst. ! Zweitens, und das ist der wichtigere Unterschied, ist es dem Arbun-Käufer nicht gestattet, die Option an einen Dritten oder auf Sekundärmarkt zu verkaufen. 87 Grösse des Islamic Finance weltweit Das gesamte Volumen des ICM wird für 2015 auf über 2.000 Mrd. USD betitelt. Darüber hinaus werden weitere 200 Mrd. USD Zuwachs für das Jahr 2016 geschätzt. Der islamische Kapitalmarkt wuchs seit 2012 von 1.693 Mrd. USD bis 2015 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von etwa 6 %. Die ausgegebenen Sukuk weltweit (islamischer Anleihenmarkt) in 2015 wurden mit 342 Mrd. USD beziffert. 88 86 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 41. 87 Vgl. Hassan, M. K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 150. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 88 Vgl. Mohamed, S. / Eid, Z. / Al Taitoon, J., 2016, S. 4 ff. <?page no="68"?> 68 3 Islam-konforme Finanzinstrumente als Grundlage In der folgenden Tabelle ist die monetäre Verteilung der in der Praxis verwendeten Instrumente des islamischen Finanzwesens, weltweit und der gewichtigsten Länder, dargestellt. *Angaben in Millionen USD 89 Tabelle 5: Übersicht der weltweiten Verteilung der Islamic Finance Volumina Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Mohamed, S. / Eid, Z. / Al Taitoon, J., 2016, S. 30 f. <?page no="69"?> TEIL 2: ISLAMIC PRIVATE BANKING <?page no="70"?> 70 4 Einführung zu Teil 2 4 Einführung zu Teil 2 Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten als Berater für eine Bank und führen mit einem Kunden ein Geldanlagegespräch. Ihren Kunden wollen Sie mit attraktiven Zinsen und Produkten überzeugen und sind bestens auf das Gespräch vorbereitet. Egal, was Ihr Kunde verlangen wird, Sie können ihm alles offerieren, kurzbis langfristige Anlagen, einen Festzins, einen variablen Zins, ein Sparbuch, Anleihen, Zertifikate, Fonds, Aktien usw. Aber ehe Sie Ihre Argumente auf den Tisch legen können, postuliert Ihnen Ihr Kunde, dass bitte keine Zinserträge anfallen sollen. Vielmehr verlangt Ihr Kunde eine Schariakonforme Anlage bzw. eine Anlage, die dem islamischen Finanzverständnis entspricht. Nun stellt sich Ihnen die Frage, was sind Scharia-konforme Anlagen und befindet sich im Anlagesortiment Ihrer Bank ein Angebot, welches diese Voraussetzungen erfüllt? Diese Situation kann in diversen Varianten weitergeführt werden, von der Nachfrage eines Islam-konformen Kontokorrentkontos bis hin zu einer Immobilienfinanzierung. Besonders die Großbanken als „globale Akteure“ haben in den letzten Jahren verstärkt in den islamischen Finanzmärkten Erfahrungen gesammelt und sich im Bereich des Islamic Banking in diesen Märkten weitgehend etabliert. Beispielsweise sind konventionelle Banken wie die Bank of America, Commerzbank, Deutsche Bank, HSBC et al. bereits mit Islam-konformen Angeboten, vielen Eigeninnovationen und Islam-gerechten Strukturen in diesem Bankensektor vertreten. Auf Basis der im vorhergehenden Abschnitt dargestellten Situation wird im folgenden Teil des Buches aufgezeigt, <?page no="71"?> 0 <; 'C%>B: 'A &: 7E; 6 3 71 wie die aktuelle Marktsituation für Islamic Banking in Deutschland im Vergleich zu anderen internationalen Finanzmärkten zu beurteilen ist. Als Kernelement soll ebenfalls dargestellt werden, welche Islam-konformen Angebote im Retail-Banking in Deutschland vorstellbar sind bzw. wie diese Instrumente aufgebaut sein müssen, um ihren Vertrieb als Islam-konform bezeichnen zu können. Ebenfalls konzentriert sich der Beitrag auf die Art und Weise der Vertriebsmöglichkeiten dieser Produkte in Deutschland. Abb. 7: Strukturabbildung zu Teil 2 - Islamic Private Banking Vertriebsperspektiven für Islamic Private Banking in Deutschland Voraussetzungen zur Implementierung islamkonformer Instrumente als Geschäftsfeld Islamic Private Banking in Deutschland Internationale Beispiele für Islamic Private Bankin g Einführung in Islamic Private Banking <?page no="72"?> 72 5 Einführung in Islamic Private Banking 5 Einführung in Islamic Private Banking Das Islamic Banking ist nach Angaben des Islamic Financial Services Board (IFSB) einer der drei Sektoren in die das islamische Finanzwesen gegliedert ist. Die beiden weiteren Sektoren stellen Islamic Capital Markets und Islamic Insurance dar. 90 In diesem Teil wird bezüglich der bankenspezifischen Betrachtung des islamischen Finanzwesens hauptsächlich über das Islamic (Private) Banking gesprochen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Begriffe Islamic Banking und Islamic Finance in der Praxis häufig als Synonyme angesehen und verwendet werden. 91 Im folgenden Teil des Buches werden wichtige Grundbegriffe, welche im ersten und zweiten Teil des Buches ausführlich dargestellt wurden, nochmals im Zusammenhang mit Islamic Private Banking aufgeführt. Im Wesentlichen legt das Islamic Banking die Regeln für das Bankensystem fest. Hierfür gelten die im Islam festgelegten Vorschriften. Sowohl im Koran als auch in den Hadithen sind diverse Grundsätze und Gebote bzw. Verbote zum Thema Finanzen und Wirtschaften festgehalten, die bei den Bankprodukten und Finanzdienstleistungen zu beachten sind. 90 Vgl. Islamic Financial Services Board, 2010, online. 91 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 13. <?page no="73"?> 5.2 Zusammenfassende Merkmale 73 Zusammenfassende Merkmale des islamischen Finanzverständnisses Die Einführung der islamischen Regeln in das Finanzwesen erklärt sich, wie unter Teil 1 ausführlich dargestellt, durch die Scharia-Normen. Diese Normen spiegeln sich im Koran, in den Hadithen und in weiteren islamischen Rechtsquellen wie die Sunna, Idschma u.a. Gesetze wider. 92 Die Grundmerkmale des islamischen Finanzverständnisses aus diesen Normen sind zusammengefasst: ! das Zinsverbot (Riba), ! das Spekulationsverbot (Gharar), ! das Verbot von Glücksspielen (Maysir) und anderen verwerflichen Handlungen, ! das Verbot von Geschäften mit Alkohol, Tabak, Schweinefleisch, Waffen etc., ! die Kompatibilität mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Normen, ! pragmatische (rationale) Geschäftsentscheidungen (Istihsan). 93 Entwicklung und Bedeutung des Islamic Banking Die ersten islamischen Banken wurden seit 1971 in Ägypten, Saudi-Arabien und Dubai gegründet. Anschließend wurden auch in Südostasien mit Schwerpunkt Malaysia die ersten islamischen Banken eröffnet. Im Zuge dieser Entfaltung entwickelten die konventionellen Banken das Konzept „Islamic Window“, das die Ausführung des Islamic-Banking-Geschäftsfeldes innerhalb der regulären 92 Vgl. Ramadan, S., 1996, S. 33 ff. 93 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 19. <?page no="74"?> 74 5 Einführung in Islamic Private Banking Geschäftsführung ermöglichte. Somit etablierten sich bis 2008 ca. 280 islamische Banken in mehr als 40 Ländern. 94 Mit der zunehmenden Anzahl der an dieser Entwicklung partizipierenden Banken kreierten die Finanzinstitute immer mehr neue Produkte in diesem Segment. Zu den wichtigsten Innovationen gehören die Islam-gerechten Anleihen (Sukuk), diverse Finanzderivate, Islam-konforme Versicherungen (Takaful) und weitere strukturierte Produkte. 95 Das Islamic Banking hat besonders nach der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2008 stark an Bedeutung gewonnen. 96 Der Übermut, die Verharmlosung des überdimensionalen Leverage-Effekts, der Spekulationstrieb der Finanz- und Wirtschaftsteilnehmer und die Auswirkungen auf die Nutznießer waren um ein Vielfaches gravierender als auf die Akteure der Islam-konformen Banken. Das „richtig praktizierte“ islamische Bankwesen stellt im Hinblick auf die Koordinierung zwischen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft eine möglichst optimale Ausgangslage dar und ermöglicht die konsequentere Allokation und Distribution von Kapital. 97 94 Vgl. Chahboune, J./ El-Mogaddedi, Z., 2008, S. 33. 95 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 51 f. 96 Vgl. Warde, I., 2012, S. 12. 97 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 44. <?page no="75"?> 6.1 Grundlagen und Regularien zur Implementierung 75 6 Voraussetzungen zur Implementierung Islam-konformer Instrumente als Geschäftsfeld Die heute angebotenen Islam-konformen Bankprodukte sind den herkömmlichen Bankangeboten sehr ähnlich. Die Konstruktion dieser Instrumente stellt zum überwiegenden Teil eine Anpassung der bisherigen Produkte, d.h. eine auf das islamische Recht abgestimmte Form konventioneller Instrumente, dar. Das folgende Kapitel dient der konkreten und detaillierten Beschreibung Islam-gerechter Bankinstrumente. Grundlagen und Regularien zur Implementierung Islam-konformer Bankinstrumente als Geschäftsfeld Damit eine Bank als Anbieter von Islamic-Banking-Produkten am Markt tätig werden und entsprechende Privilegien nutzen kann, muss sie diverse Kriterien und Regeln beachten. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören die Anpassung der Bankstruktur und die Einhaltung der Vorgaben und Regeln der Islam-rechtlichen Organisationen, welche im nächsten Abschnitt vorgestellt werden. Bei der Implementierung des Islamic Banking als Geschäftsfeld hat eine Bank die Regeln und Vorschriften von weltweit anerkannten Institutionen zu beachten. 98 Einige Regulatoren dienen in erster Linie dem Aufbau von Stan- 98 Siehe hierzu Kapitel 1.4. Wichtige Organisationen und Regulatoren im islamischen Finanzwesen <?page no="76"?> 76 6 Voraussetzungen zur Implementierung dards und Rahmenbedingungen für das noch sehr junge islamische Finanzwesen. 99 Einrichtung Islam-gerechter Strukturformen Als Grundlage der Angebotsberechtigung und Einführung von Islam-konformen Bankprodukten muss eine Bank, wenn sie bis dato im konventionellen Bankensystem aktiv war, sich entscheiden, ihre Bankstruktur entsprechend anzupassen, um diese Instrumente anbieten zu „dürfen“. Die Banken können sich generell zwischen drei Strukturformen entscheiden: ! eigenständige islamische Bank, d.h. alle Bankgeschäfte verlaufen auf der Grundlage der Scharia-Normen, ! Gründung einer Tochtergesellschaft der konventionellen Bank, d.h. die Zinsgeschäfte der Muttergesellschaft werden nicht zusammen mit denen der Tochtergesellschaft getätigt, ! Einrichtung einer Islamic-Banking-Sparte („Islamic Window“) innerhalb der konventionellen Bank. Prinzip des „Islamic Window“ Das Islamic Window wurde zum ersten Mal von konventionellen Banken in Malaysia implementiert. Es beschreibt eine Bankstruktur mit einer Islamic-Banking-Abteilung, um an diesem Markt teilnehmen zu können. Diese Variante gilt als die günstigere Alternative gegenüber den anderen genannten Strukturen. Allerdings ist die Marktteilnahme eines solchen Aufbaus in manchen Weltregionen teilweise auf einzelne Finanzgeschäfte begrenzt, sodass 99 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 57 . <?page no="77"?> 6.2 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 77 bspw. einige konventionelle Banken in Malaysia bereits eine Tochterbank gegründet haben oder dieses noch beabsichtigen, um am Marktgeschehen aktiver teilnehmen zu können. 100 Merkmale Islam-konformer Bankinstrumente im Retail-Banking und Voraussetzungen zur Implementierung als Geschäftsfeld Als Basis zum breiten Vertrieb von Islam-konformen Angeboten ermöglichen die regelmäßig in Anspruch genommenen Bankprodukte im Retail-Banking einen optimalen und breitgefächerten Nutzen für interessierte und sensibilisierte Kunden. Die im Folgenden aufgeführten Bankinstrumente dienen gleichzeitig als Grundbausteine des gesamten Islamic-Banking-Konzepts und können zur Nutzung von „Cross selling“-Maßnahmen verwendet werden. Kontokorrentkonto (Girokonto) und Kreditkarte Das Girokonto ist eines der ersten und wichtigsten Verbindungen zwischen einem Kunden und einer Bank. Deshalb ist es auch im Islamic Banking eines der zentralen und unverzichtbaren Produkte. Ob Geschäftskunden oder Privatkunden - die Teilnahme am Zahlungsverkehr ist die Grundlage zur Beteiligung am Wirtschaftsleben und führt zum unvermeidbaren Transaktionsbedürfnis. 101 Ferner erhält die Kreditkarte in ihrer Funktion als Zahlungsmittel, insbesondere bei Einkäufen über das Internet, einen immer weiter steigenden Stellenwert bei den Bankkunden. 100 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 30. 101 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 92 <?page no="78"?> 78 6 Voraussetzungen zur Implementierung Merkmale des Islam-konformen Kontokorrentkontos Ein Islam-gerecht konstruiertes Kontokorrentkonto präsentiert sich in seiner Grundausrichtung analog zum konventionellen Konto. Die hervorzuhebenden Eigenschaften sind hierbei: ! keine Guthabenverzinsung, ! die Einzahlung des Kunden wird durch das Kreditinstitut garantiert (Einlagensicherung), ! Guthabenbelohnung bspw. durch angekündigte bzw. nicht angekündigte „Geschenke“ (Wadiah-Prinzip), ! die im konventionellen Bankensystem zum Zahlungsverkehr genutzten Funktionen sind beim Islam-konformen Kontokorrentkonto ebenfalls gültig, 102 ! keine Dispositionsbzw. Überziehungszinsen, ! nach AAOIFI (Standard Nr. 2, 3/ 1) darf bei Verwendung der Bankkarte eine Überziehung des Kontos nicht zugelassen sein, ! Strafzahlung bei entstandener bzw. zugelassener Überziehung, ! Bankkarte (EC-Karte): Bei Banken mit Zinsbelastung für Überziehungen sollte eine Bankkarte mit POS (Online-Abfrage über Kontostand) zur Verfügung gestellt werden, um eventuelle Überziehungen zu vermeiden, ! empfohlen: „Debit Card“ mit einer zeitnahen Abbuchung (2-3 Werktage) vom jeweiligen Abrechnungskonto und Verfügungsrahmen abhängig vom Kontoguthaben, 102 Vgl. Schaik, D. von, 2001, S. 49 f. <?page no="79"?> 6.2 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 79 ! Einsatz einer „Charge Card“ mit monatlicher Abrechnung möglich, solange keine Zinsberechnung erfolgt, ! je nach Kontomodell können bzw. dürfen Kontoführungskosten anfallen. 103 Nach muslimischer Betrachtung sind eine Dispositionsbzw. eine Überziehungsduldung generell zu vermeiden. Denn durch die Ausweitung des Verfügungsrahmens besteht die Gefahr eines verschwenderischen und unüberlegten Konsumverhaltens. 104 Wenn Duldungen trotzdem stattfinden, dürfen seitens der Bank keine Zinsen verlangt werden. Wie bereits erwähnt, dürfen lediglich Strafzahlungen o.Ä. auferlegt werden, welche wiederum gespendet werden müssen. Merkmale der Islam-konformen Kreditkarte Die Einführung und Nutzung einer Kreditkarte werden in der islamischen Lehre grundsätzlich als problematisch bewertet. Die Nutzung von zusätzlichen Kreditoptionen stellt wieder die Gefahr des unnötigen Konsums dar. 105 Manche der im Folgenden geschilderten Varianten der Kreditkarten mit Verfügungsrahmen sind islam-rechtlich nur mit Vorsicht einzusetzen. Unabhängig von dieser uneinheitlichen Handhabung der Kreditkartensysteme konzentriert sich der Beitrag im Folgenden auf die in der Praxis gängigen Varianten der Kreditkartensysteme. Die Islam-gerechte Kreditkarte beinhaltet in ihren Grundprinzipien die gleichen Hauptmerkmale wie die konventionelle Kreditkarte. Allerdings gilt es auch hier, die weiteren Eigenschaften und Grundsätze zu beachten. Im Folgenden 103 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 74 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 104 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 172 105 Vgl. Paxford, B., 2012, S. 18. <?page no="80"?> 80 6 Voraussetzungen zur Implementierung sind diverse maßgebliche Merkmale für die Islam-konforme Kreditkarte aufgelistet: ! keine Zinsberechnung sowohl für Kreditals auch für Debit-Salden auf dem Kreditkartenkonto, ! keine Zinsberechnung bei Ratenzahlung, ! sowohl für die Nutzung von Kreditkarten als auch bei Erneuerung sind Gebühren gestattet. AAOIFI (Standard Nr. 2, Definition 3/ 2) macht bei Verwendung der Charge Card zur Bedingung, dass seitens der Bank keine Zinsberechnung erfolgen darf und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde die fällige Zahlung am Monatsende nicht tätigen kann. Die Bank kann allerdings die Hinterlegung einer bestimmten Summe als Sicherheit verlangen. Es ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass AAOIFI grundsätzlich zwischen Debit-, Charge- und Kreditkarten im Allgemeinen in ihren Bezeichnungen untergliedert. 106 Nach welcher Struktur und welchem realwirtschaftlichen Zusammenhang die Kreditkarten verwendet werden und auf welcher Basis die Banken ihre Leistungen und Garantien vergüten dürfen, darüber herrschen verschiedene Ansichten von islamischen Gelehrten und Experten und daher ist die Handhabung der Banken, die in diesem Segment bereits tätig sind, unterschiedlich. Nähere Angaben zu diesen Strukturen werden in den Ausführungen zur Implementierung der Kreditkarte gemacht. Voraussetzungen zur Implementierung Zur Einführung einer Islam-gerechten Kontokorrentführung kann eine Bank über weitere Optionen zur Gestaltung von Kundenguthaben, Kontoführungskosten 106 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 74 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="81"?> 6.2 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 81 und über mögliche Überziehungsmodalitäten verfügen. Da Guthabenzinsen nicht erlaubt sind, bieten sich in diesem Bereich grundsätzlich zwei Verfahren an, um Kontokorrentguthaben von Kunden Islam-gerecht zu behandeln bzw. darüber zu verfügen: 1. WWaa ddiiaa hh-Konto: Diese Methode ermöglicht es der Bank, das Kundenguthaben treuhänderisch zu verwalten und zu verwenden. Das Instrument darf allerdings nicht mit der ähnlichen Bezeichnung „Waddia“ verwechselt werden, welche den Verkauf einer Ware bei vollkommener Preistransparenz und einem Verlust für den Verkäufer kennzeichnet. Das Risiko bezüglich des angelegten Betrags trägt bei Wadiah die Bank. Da der Kunde für die Überlassung des Geldes keine Zinseinnahmen erhält, bestehen im Wadiah-Verfahren zwei Prinzipien, den Kunden zu entlohnen: ! durch Zahlung einer freiwilligen Leistung der Bank, welche sich als „Geschenk“ versteht. ! ausdrückliche Zustimmung des Kunden, dass die verfügbaren Gelder zu Investitionszwecken eingesetzt werden können. Die aus diesen Geldern erwirtschafteten Gewinne werden folglich anteilig an den Kunden ausgeschüttet. Als Berechnungsgrundlage wird generell ein Bodensatz des Kontokorrentkontos für eine bestimmte Periode genommen. Dieses Verfahren wird als MMuuddaa rraa bba a --Prinzip bezeichnet. 107 2. QQaa rrd d HH aa sss sa a nn-Konto ((QQaa rrd d AAl l--HH aa sss sa ann): Diese Methode entspricht einem Wohltätigkeitskredit. D.h. in diesem Fall darf die Bank nicht willkürlich über das 107 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 171 f. <?page no="82"?> 82 6 Voraussetzungen zur Implementierung zur Verfügung gestellte Kapital verfügen, sondern hat es für soziale Zwecke einzusetzen, bspw. für die Notlagenbeseitigung von Bedürftigen. 108 Generell werden beim Qard Hassan-Verfahren keine Zusatzleistungen an den Kunden gewährt, außer einem Bearbeitungsentgelt für tatsächlich geleistete Dienste. 109 Zur Implementierung einer Islam-konformen Kreditkarte als Produkt sind ebenfalls eine Bankstruktur und ein Kontosystem einzuführen, bei denen die vorhergehend genannten Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Basierend auf den bereits genannten Merkmalen der Islamkonformen Kreditkarte, haben die islamischen Banken folgende Strukturen zur Islam-gerechten Nutzung einer Kreditkarte entwickelt: ! UUjjrra a ((UUjjrr) ): Die Bank erhält ein jährliches Entgelt für die Kreditkarte. Es fallen keine Zinsen bzw. keine weiteren versteckten Kosten an. ! IIjja a rraa : Wenn Umsätze stattfinden, tätigt der Karteninhaber regelmäßige Teilzahlungen auf das Kreditkartenkonto. Der endgültige Übergang des mit der Nutzung der Kreditkarte erworbenen Eigentums einer Sache erfolgt erst nach der vollständigen Abzahlung des Preises durch den Kunden. Bis zur letzten Rate bleibt die Bank Eigentümer der Sache. ! KKaa ffa a llaa : Diese Struktur ähnelt einem Bürgschaftsvertrag. Die Bank übernimmt für die Kreditkartenzahlungen die Funktion eines Bürgen. Für diese Bürgschaftsdienste seitens der Bank ist der Kreditkarteninhaber verpflichtet, ein bestimmtes Entgelt zu zahlen. 108 Vgl. Tamer, S., 2005, S. 63. 109 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 39. <?page no="83"?> 6.2 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 83 ! QQaa rrd d: Bei diesem Qard-Modell sind der Karteninhaber der Kreditnehmer und die Bank der Kreditgeber. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie beim Qard Hassan-Prinzip. ! TTaa wwaa rrr ruuqq: Die Bank bildet durch mehrere fiktive Kaufverträge ein Saldo auf der Kreditkarte des Kunden und gestaltet eine Monetisierung. Dieser Betrag als Summe wird abzüglich der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis der Bank generiert. D.h. der Verfügungsrahmen des Kunden ist geringer als der auf dem Kreditkartenkonto saldierte Betrag. Diese Differenz entspricht dem Ertrag der Bank. 110 Der Kunde verfügt über die Möglichkeit einer regelmäßigen Teilzahlung auf das Kreditkartenkonto bis zur endgültigen Rückzahlung. Dieses entspricht einer Zahlungsstundung und einem eingeräumten Kredit durch die Bank. 111 Die Form des Tawarruq bzw. seine Strukturen werden in der Praxis mit unangemessen hohen Kosten für die Nutzung der Kreditkarte angeboten und gehören zusammen mit allen Strukturen, welche sogenannte versteckte Zinsen beinhalten können, zu den von islamischen Gelehrten kritisierten Verfahren. 112 An dieser Stelle wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Islam-konformen Kreditkarten die Umsätze strikt zu kontrollieren sind. Dazu fordert die AAOIFI die Banken auf, ausdrücklich auf die Schariakonform Nutzung der Karte hinzuweisen. Denn die Verwendung einer Kreditkarte für nicht Islam-konforme Zwecke würde gegen die Prinzipien des Islamic Banking 110 Vgl. Paxford, B., 2012, S. 19. 111 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 39. 112 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 107 f. <?page no="84"?> 84 6 Voraussetzungen zur Implementierung verstoßen. 113 Unter Berücksichtigung der umstrittenen Verfahren von Kreditkartenstrukturen scheint die Nutzung jener Produkte ohne „tatsächliche“ Kreditaufnahme am angemessensten zu sein. 114 Sparanlage (Sparkonto) Die Sparanlage gehört zu den am häufigsten genutzten Produktarten im Islamic Banking. Ähnlich wie bei den konventionellen Banken dient das Sparkonto zur kurzbis mittelfristigen Geldanlage und zum regelmäßigen Ansparen. Wie bei weiteren Verfahren auch, erhält der Kunde wiederum keinen Zinsertrag, sondern eine anteilige Gewinnbeteiligung. 115 Merkmale eines Islam-konformen Sparkontos Für eine Islam-gerechte Sparanlage werden generell zwei Arten von Verfahren angewendet: ! Sparkonto nach dem MM uuddaa rraa bba a -Prinzip (MM uudda a rr-aa bbaa hh): Wie beim Guthaben auf Kontokorrentkonten erlaubt der Kunde in dieser Konstruktion, dass der angelegte Betrag durch die Bank im Aktivgeschäft Schariakonform angelegt bzw. investiert wird. Diese Gelder können in verschiedene Islam-konforme Finanzinstrumente investiert werden. Der Kunde kann im Rahmen dieses Modells jederzeit über seine Einlagen ganz oder teilweise verfügen. Aufgrund der flexibleren Verfügungsgestaltung dieser Produktart und durch das Fehlen von Kündigungsfristen hat das Sparkonto, verglichen mit dem konventionellen Bankensystem, gleich- 113 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 760 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 114 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 74 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 115 Vgl. Gafoor, A., 1995, Kap. 4. <?page no="85"?> 6.2 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 85 zeitig die Eigenschaft eines Geldmarktkontos. 116 In Abhängigkeit von der durchschnittlichen Einlage des Kunden wird entsprechend ein Gewinnanteil seitens der Bank ausgeschüttet. Wesentlich für ein Mudaraba- Sparkonto ist, dass der Kunde eventuelle Verluste selbst zu tragen hat. Nach AAOIFI (Standard Nr. 13, 6) würde eine Garantie der Bank gegen die Standards verstoßen, bzw. dürfen Sicherheiten nur bei Vertragsbruch, bei Fahrlässigkeit oder bei Fehlverhalten verwendet werden. 117 ! Sparkonto nach dem WWa a ddiiaa hh-Prinzip: Auch beim Wadiah-Verfahren erhält der Kunde für das der Bank zur Verfügung gestellte Geld einen Gewinnanteil. Allerdings sind die Einlagen des Kunden zu 100 % abgesichert und der Kunde ist, anders als beim Mudaraba, nicht am Risiko beteiligt. Aufgrund dessen wird die Zuwendung der Bank als „Geschenk“ deklariert. Ex ante ist die Ertragshöhe lediglich durch die Bank bestimmbar und darf nicht vorab festgelegt werden. 118 Voraussetzungen zur Implementierung Zur Einführung von Islam-gerechten Sparanlagen hat eine Bank die bereits in den vorhergehenden Abschnitten erläuterten Voraussetzungen und Grundstrukturen zu beachten. Weiterhin kann die Bank die beiden, für die Führung eines Sparkontos erforderlichen Verfahren, Mudaraba und Wadiah, anwenden. Letztlich sollte die Bank, unabhängig davon, welche Struktur sie implementiert hat, fähig und in der Lage sein, die Kundeneinlagen entspre- 116 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 42 f. 117 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 372 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 118 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 96. <?page no="86"?> 86 6 Voraussetzungen zur Implementierung chend Scharia-konform im Aktivgeschäft zu investieren. 119 Im weiteren Verlauf werden geeignete Islam-konforme Finanzfelder im Aktivgeschäft einer Bank präsentiert und veranschaulicht. Termineinlage (Investmentkonto) Zur Strukturierung von Islam-gerechten Termineinlagen wird meistens ebenfalls das Mudaraba-Verfahren angewandt. Ähnlich wie bei den herkömmlichen Investmentkonten werden entweder eine bestimmte Anlagedauer oder eine Kündigungsfrist vereinbart. Zunächst wird auf die besonderen Merkmale dieses Instrumentes eingegangen. Merkmale einer Islam-konformen Termineinlage Analog zum Mudaraba-Verfahren bei den Sparanlagen besteht bei den islamischen Anlagekonten ein unternehmerisches Risiko für den Kunden. Es existiert keine Einlagensicherung durch die Bank. 120 Die generierten Erträge werden abzüglich der Kosten und eines Entgelts der Bank proportional an den Kunden ausgeschüttet. Allerdings trägt der Kunde eventuelle Verluste bis zur Höhe der getätigten Einlage. 121 Im Rahmen der Gestaltung von Termineinlagen hat sich eine neue Kontraktvariante in Form eines Wakala-Verfahrens (Wakalah) etabliert. In diesem Verfahren verwaltet die Bank die Kundengelder quasi als Vertreter. Mit dem Kunden wird vereinbart, dass ein bestimmter Betrag für eine vorher definierte Laufzeit angelegt wird. Zusätzlich nennt die Bank einen indikativen Ertrag, der durch diese 119 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 42. 120 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 97 f. 121 Vgl. Schaik, D. von, 2001, S. 49 f. <?page no="87"?> 6.2 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 87 Einlage erreicht werden soll. Im Vertrag wird allerdings vereinbart, dass im Falle, dass der Gewinnanteil über der genannten Rendite liegt, der Kunde auf diesen Mehrwert verzichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bank, bei Gefahr einer geringeren Rendite als der erwarteten, den bestehenden Vertrag unverzüglich fällig zu stellen. Da sogenannte „pre-specified profits“ in der Islamlehre hinsichtlich ihrer Islam-konformität diskutiert werden, steht die Wakala-Methode entsprechend in der Kritik. Bei Islam-gerechten Anlagekonten können folgende Varianten unterschieden werden: ! Restricted Investment Account: Der Bank ist es gestattet, uneingeschränkt über die Investitionsbereiche im Aktivgeschäft zu entscheiden und selbstständig über die Kundeneinlage zu verfügen, solange die Investitionen im Interesse des Anlegers mit Gewinnaussichten passiert. ! Unrestricted Investment Account: Der Einleger entscheidet selbst, in welche Bereiche und Produkte investiert werden soll. Weiterhin kann der Kunde die Laufzeit der Einlage bestimmen. 122 Voraussetzungen zur Implementierung Die Kriterien für die Einführung von Islam-konformen Termineinlagen als Geschäftsfeld entsprechen den bereits dargestellten, allgemein gültigen Vorgaben und im Weiteren denen der Sparkonten. Die in der Praxis als Schariakonform zugelassenen Verfahren können demzufolge eingeführt und angeboten werden. Die folgende Abbildung fasst die aufgeführten Konten mit den jeweils beigeordneten islamischen Instrumenten zusammen: 122 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 372 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="88"?> 88 6 Voraussetzungen zur Implementierung Abb. 8: Islam-konforme Konten und die zugehörigen islamischen Instrumente. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 93. Merkmale Islam-konformer Wertpapiere im Retail-Banking und Voraussetzungen zur Implementierung als Geschäftsfeld In der islamischen Finanzwirtschaft haben sich ebenfalls Wertpapierstrukturen entwickelt, welche von Islam-gerechten Anleihen bis hin zu Fonds reichen. Mittlerweile bieten weltweite Börsenplattformen Scharia-konforme Indizes an. Aus diesen Aktienkörben bilden sich wiederum Fonds, Zertifikate und weitere strukturierte Produkte. Die nächsten Abschnitte dienen der Darstellung der Merkmale wichtiger Wertpapiere im islamischen Bankensektor und ggf. der Voraussetzungen zur Einführung als Angebotsfeld im Retail-Banking. islamische Technik Kontoart islamische Konten Kontokorrent Wadiah Qard Hassan Sparkonten Wadiah Mudaraba Investment Mudaraba (Wakala) <?page no="89"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 89 Islam-konforme Anleihe (Sukuk) im Retail-Banking Das Pendant zu den konventionellen Rentenpapieren wird durch den islamischen Bond Sukuk, oder nach AAOIFI „Investment Sukuk (certificate)“, repräsentiert. 123 Da sie allerdings keine exakte Reproduktion der konventionellen Finanzinstrumente darstellen, werden Sukuk sui generis als vermögensbasierte Wertpapiere bezeichnet. 124 Auch im Bereich der islamischen Bonds treffen sowohl Investoren als auch Unternehmen bzw. Banken mit Kapitalbedarf aufeinander. Deswegen gehört der Sukuk-Markt zu den schnell wachsenden islamischen Finanzmärkten. Durch die Etablierung von Sukuk als Sekundärmarktinstrument werden in diesem Bereich weitaus größere Potenziale mit beachtenswerten Entwicklungen ermöglicht. Besonders der Sukuk-Markt in Malaysia gehört mittlerweile zu den wichtigsten Finanzmärkten der Welt. 125 Aber nicht nur für größere Investoren, sondern auch für einzelne Privatanleger im Retailsegment kann ein Sukuk zur Portfoliogestaltung und Asset-Diversifikation interessant sein. Aufgrund der großen Bedeutung des Sukuk für die islamische Finanzwirtschaft und hinsichtlich der Ausführungen zu anderen Finanzinstrumenten werden die grundlegenden Merkmale dargestellt und ggf. die Informationen im Folgenden ausgeführt. Sie sind für den Vertrieb im Retail- Banking relevant. 123 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 467 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 124 Vgl. Müller, R., 2008, S. 109. 125 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 123 f. <?page no="90"?> 90 6 Voraussetzungen zur Implementierung Merkmale eines SSuukku ukk Nach AAOIFI können Sukuk wie folgt definiert werden: „Sukuk sind Zertifikate von gleichem Wert, welche einen Rechtsanspruch auf Eigentum auf Teile von Sachwerten, Nießbrauch und Dienstleistungen, oder (auf das Eigentum) der Vermögenswerte einzelner Projekte oder speziellen Investitionstätigkeiten repräsentieren.“ 126 Der Aufbau eines Sukuk als ein verbriefter Vermögensgegenstand gleicht im weiteren Sinne einem konventionellen Asset Backed Security (ABS). Allerdings ist beim Sukuk die Verbriefung von reinen Zahlungsströmen nicht gestattet. 127 Die Teilnehmer an einer Sukuk-Transaktion sind im Allgemeinen: ! Originator/ Initiator: Verkauft eigene Vermögensgegenstände an eine Zweckgesellschaft (SPV). ! Special Purpose Vehicle (SPV): Die konkursgesicherte Zweckgesellschaft bezieht die Vermögensgegenstände des Originators und erhält den Kaufpreis durch die Sukuk-Emission. ! Investmentbanken: Stellen die Sukuk-Papiere dem Markt zur Verfügung. Sie sind unter anderem verantwortlich für die Strukturierung, Entwicklung, Abnahme und Vermarktung dieser Wertpapiere. 128 ! Investoren: Als Erwerber stehen hier hauptsächlich Zentralbanken, islamische Banken und weitere Finanzinstitute im Vordergrund. 129 Abbildung 9 soll die Struktur einer allgemeinen Sukuk- Emission veranschaulichen: 126 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 468 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 127 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 124. 128 Vgl. Ayub, M., 2007, S. 393. 129 Vgl. Breuer u.a., 2008, S. 587. <?page no="91"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 91 Abb. 9: Struktur einer allgemeinen Sukuk-Emission Quelle: Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 252. Nach der Strukturierung der Sukuk-Verträge durch die Investmentbanken können die Islam-konformen Rentenpapiere über OTC (Over the Counter) ebenfalls durch private Anleger erworben werden. Allerdings ist zu beachten, dass abhängig des Basisinstrumentes manche Sukuk- Formen nur beschränkt handelbar oder sogar vom Handelsmarkt ausgeschlossen sind. So sind beispielsweise Mudarabah Sukuks handelbar, Salam Konstrukte wiederum nicht. 130 Auf die praktische Umsetzung des Sukuk-Handels am Sekundärmarkt wird im späteren Verlauf eingegangen. Auch beim Sukuk existieren unterschiedliche Konstruktionen bezüglich ihrer Art und der ihnen zugrundeliegenden Prinzipien. Insgesamt sind 14 Sukuk- Varianten durch die AAOIFI anerkannt. 131 Untere Darstellung soll die einzelnen Typen und ihre Untergliederung aufzeigen. 130 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 481 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 131 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 468 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="92"?> 92 6 Voraussetzungen zur Implementierung Abb. 10: Arten von Investment Sukuk Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Minhaj Advisory, CSSA Training Program, 2015. Im Folgenden werden die in der Praxis gängigsten und wichtigsten Varianten übersichtsartig mit ihren Besonderheiten charakterisiert. SSuuk kuukk AAll- -IIjjaa rra a : Bei der Ijara-Struktur handelt es sich um eine „sale-and-lease-back-Variante“. Der Initiator (der Leasingnehmer) verkauft die jeweiligen Vermögenswerte an <?page no="93"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 93 die SPV (Leasinggeber) und least sie wieder zurück. Die Leasingraten werden durch die SPV abzüglich der Bearbeitungskosten als laufende Coupon-Zahlungen an die Investoren ausgeschüttet. 132 Die Investoren werden zur selben Zeit anteilig Eigentümer der Vermögenswerte. Durch diese Eigenschaft ist die Sukuk Al-Ijara im Umlaufmarkt frei handelbar. Vice versa werden die anteilmäßigen Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie Versicherungskosten der Gegenstände, welche der Ijara zugrunde liegen, vom Ertrag des Investors abgezogen und können demzufolge die Rendite mindern. 133 SSuuk kuukk A All--MM uusshhaa rraa kka a : Wie bereits unter Teil 1 Kapitel 3.4 dargelegt, stellt die Musharaka-Struktur eine Art Partnerschaftsvertrag zwischen Originator und SPV dar. Sowohl die Gewinne als auch die Verluste werden zwischen den Partnern ihren Anteilen entsprechend prozentual aufgeteilt. 134 Aus diesem Grund entspricht dieses Modell einer eigenkapitalbasierten Finanzierungsmethode. Wie die Ijara-Struktur, so kann auch Sukuk Al-Musharaka nach AAOIFI im Sekundärmarkt frei gehandelt werden. 135 SSuuk kuukk A All--MM uurraa bba a hha a : Der Murabaha-Vertrag gehört zu den fremdkapitalbasierten Formen. 136 Ähnlich wie im Ijara erwirbt die SPV Vermögensstände bzw. bezieht die Vermögenswerte, welche der Originator kaufen will. Mit der Berechnung eines Aufschlags für den Gewinn und die Kosten der SPV hat dann der Originator eine entsprechende Rate zum Erwerb dieser Werte zu leisten. Der 132 Vgl. Wülfing, T., o.J., S. 18 f. 133 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 179 . 134 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 474 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 135 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 480 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 136 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 67. <?page no="94"?> 94 6 Voraussetzungen zur Implementierung Handel dieser fremdkapitalbasierten Art von Sukuk im Sekundärmarkt ist aufgrund der Bedingung, dass die Papiere laut AAOIFI nur zum Nominalwert gehandelt werden dürfen, sehr begrenzt. SSuuk kuukk A All--SSaa llaa mm : In dieser Variante werden die Investments als Vorauszahlungen für die Wertgegenstände eingebracht, deren Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (Teil 1 Kapitel 3.6). Sukuk Al-Salam beinhaltet aufgrund der Anforderung, dass die bezogenen Güter erst dann weiterverkauft werden können, wenn sie im Besitz der SPV sind, eine eingeschränkte Liquidität und ist deshalb weniger interessant für Investoren. 137 Dieses Fremdfinanzierungskonzept findet in der Landwirtschaft oft Anwendung, ist allerdings vom Gesamtvolumen her auf dem Sukuk-Markt eher von geringerer Bedeutung. Nicht zuletzt auch begründet durch den Ausschluss vom Handel im Sekundärmarkt. Bezüglich der Konstruktion und des Inhalts existieren bei Salam mehrere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Vertrag als Islamkonform Gültigkeit hat. 138 Auf diese Voraussetzungen wird hier nicht detailliert eingegangen. SSuuk kuukk AAll- -IIsst tiissn naa ’’a a : Diese Variante ähnelt dem Salam- Vertrag. Allerdings tritt in diesem Verfahren die SPV gleichzeitig als Hersteller der Waren auf. Dabei muss es sich hier um Güter handeln, welche noch zu erzeugen sind, aber nicht unbedingt sofort bezahlt werden müssen. Die Waren werden aber wiederum durch einen weiteren Vertrag von einem Subunternehmen hergestellt. Wie bei der Sukuk Al-Murabaha dürfen die Wertpapiere nur zum Nennwert weiter veräußert werden. Dadurch kann der 137 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 180. 138 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 481 (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="95"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 95 Handel nur eingeschränkt und erschwert stattfinden. 139 SSuuk kuukk AAll--MM uuddaa rraa bba a : Als einziges Instrument bezieht sich die Sukuk Al-Mudaraba auf das im Vertrag festgelegte Geschäft. Die Erträge der Investoren sind abhängig vom Erfolg dieses Geschäfts und demzufolge nicht sicher bzw. nicht garantiert. D.h. im Verlustfall findet keine Ausschüttung statt. 140 Der Vertrag baut inhaltlich darauf auf, dass ein Partner (SPV) als Kapitalgeber und quasi stiller Gesellschafter fungiert und der andere Partner (Originator) sein Know-how einbringt und die Managementtätigkeiten übernimmt. 141 Der Kapitalgeber haftet in diesem eigenkapitalbasierten Vertrag bis zur Höhe der geleisteten Einlage. Dem Originator kann zusätzlich die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten gestattet werden. 142 Hybride SSuukku ukk: Mit der hybriden Sukuk als Sonderform werden zwei oder mehrere Sukuk-Techniken kombiniert. Beispielsweise kommen bei einem Sukuk Al-Ijara im Weiteren die Istisna’a oder Murabaha zur Anwendung. 143 Damit eine Hybride Sukuk gehandelt werden kann, müssen mindestens 51% der Geschäftsvereinbarungen aus nicht fremd-kapitalbasierten Instrumenten, wie Istisna’a und Murabaha, bestehen. 144 Wandelbare SSuuk ku ukk (Convertible SSu ukkuuk k): Ähnlich wie die konventionellen Wandelanleihen bieten Wandelbare Sukuk je nach Gestaltung die Möglichkeit, das Sukuk-Zertifikat in einen vorher bestimmten Vermögensstand umzu- 139 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 474 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 140 Vgl. Kindt, P.H., 1985, S. 590 f. 141 Vgl. Müller, R., 2008, S. 104. 142 Vgl. Usmani, M.T., 2002, S. 13. 143 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 132. 144 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S.182. <?page no="96"?> 96 6 Voraussetzungen zur Implementierung wandeln. 145 Der Geber einer Wandlungsoption geht ein unbedingtes Termingeschäft ein, während der Optionsnehmer das Recht zur Wandlung hat, aber nicht die Pflicht. 146 Die Wandlungsmöglichkeit besteht durchgehend innerhalb oder zum Ende der vereinbarten Laufzeit. 147 Pre QPO- SSuukku ukk: Eine weitere Entwicklung der Convertible Sukuk sind die Pre QPO-Sukuk (das Akronym QPO steht für Qualifying Public Offering). In dieser Konstruktion hat der Investor das Recht, an zukünftigen QPOs (bspw. an einer Aktienemission) teilzunehmen bzw. diese zu einem begünstigten Preis zu erwerben. 148 An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Stellungnahme und Kritik der AAOIFI bezüglich der Gestaltung mancher Sukuk-Konstruktionen entsprechende Nachfrageänderungen auf dem Markt mit sich brachte bzw. auch in Zukunft veranlassen kann. So kritisierte Sheik Muhammad Taqi Usmani, der Vorstandsvorsitzende des AAOIFI Scharia Boards in Bahrain, in einer schriftlichen Veröffentlichung im Jahr 2007, dass besonders die Sukuk-Konzepte nach Musharaka und Mudaraba den Scharia-rechtlichen Vorgaben nicht entsprechen. Besonders die vertragliche Bestimmung, dass die veräußerten Wertpapiere zum Nominalpreis durch den Emittenten garantiert werden und nicht von der Performance und von der finanziellen Lage des eigentlichen Kreditnehmers abhängen, wurde von Usmani beanstandet. 149 145 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S.133. 146 Vgl. Tariq, A.A./ Dar, H., 2007, S. 219 f. 147 Vgl. Albertini, F.v., 2008, S. 228. 148 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 182 f. 149 Vgl. Wülfing, T., o.J., S. 19. <?page no="97"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 97 In der Praxis finden diverse Sukuk-Varianten im internationalen Finanzmarkt in verschiedenen Bereichen bereits Anwendung. Mittlerweile werden größere Projekte und Finanzierungen mit dem Sukuk-Konzept ausgestattet und verbrieft. Hierzu ein paar praktische Beispiele: EEmmi itttteenntt SSuukku ukk--FFoorrm m VVoolluummeenn LLaa nndd FWU Group Sukuk Al- Ijara 55 Mio. EUR Deutschland Bundesland Sachsen- Anhalt Sukuk Al- Ijara 100 Mio. EUR Deutschland Arcapita Sukuk Al- Murabaha 201 Mio. USD Bahrain Republik Türkei Sukuk Al- Ijara 1 Mrd. USD Türkei Islamische Entwicklungsbank Sukuk Al-Wakala 1,5 Mrd. USD Saudi-Arabien Dubai Port Sukuk Al- Musharaka 2,8 Mrd. USD Dubai Nakheel Group Pre QPO Equity Sukuk 3,5 Mrd. USD Dubai Tabelle 6: Praktische Beispiele für Sukuk-Emissionen Voraussetzungen zur Implementierung Wie bereits bei den einzelnen Sukuk-Varianten verdeutlicht wurde, scheinen manche Verfahren für den Sekundärmarkt geeigneter zu sein als andere. Welche Art von Investment Sukuk sich im Retailgeschäft besser platzieren und handeln lässt, wird dementsprechend von ihrer Liquidierbarkeit, Verfügbarkeit und von ihrer Akzeptanz am <?page no="98"?> 98 6 Voraussetzungen zur Implementierung Markt abhängen. Das Handelsvolumen am Umlaufmarkt für Sukuk ist, unter anderem durch die genannten Gegebenheiten begründet, noch sehr gering. Obwohl der sekundäre Handel mittlerweile zunimmt und die Banken sich bereits als Market Maker profilieren, herrscht in diesem Segment ein Käuferüberhang, da es im Verhältnis zu wenige Verkäufer gibt. Zudem gibt es noch weitere Gründe, warum bis jetzt kein intensiver Handel mit Sukuk sowohl zwischen Großinvestoren untereinander als auch im Retailmarkt stattfindet: ! Mangel an qualifiziertem Personal zum Handel und zum Pricing von Sukuk, ! Fehlen der Voraussetzungen für ein funktionsfähiges Clearing, ! Fehlen eines Euro-Clearing-Status für einige Investment-Sukuk, ! Bedarf an Sukuk-Kontrakten mit Variantenreichtum und unterschiedlichen Fälligkeiten von kurzbis langfristig, ! Bedarf an einer islamischen Benchmark-Rendite, wie LIBOR/ EURIBOR, im konventionellen Finanzsystem, ! Überhang an Buy-and-Hold-Investoren auf dem Sukuk-Markt, ! Begrenzung der Handelbarkeit einiger Sukuk-Varianten. Mittlerweile arbeiten die Märkte an einer Förderung der Handelbarkeit und Weiterentwicklung des Sukuk-Vertriebs auf dem Sekundärmarkt. In Malaysia werden seitens des Staates Sukuk-Transaktionen mit unterschiedlichen Fälligkeiten emittiert, welche dann als eine Art Bench- <?page no="99"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 99 mark genutzt werden können. Zudem bietet die Zentralbank von Malaysia (Bank Negara Malaysia) kurzfristige „Islamic Treasury Bills“ an. 2016 wurden 237,7 Millionen USD durch die Zentralbank emittiert. 150 Letztlich gelten die gleichen Grundsätze für die Implementierung und den Vertrieb von Investment-Sukuk wie für die bereits genannten Instrumente auch. Hinzuweisen ist auf die derzeit komplexere und erschwerte Zurverfügungstellung dieses Instruments am Retailmarkt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, das im Rahmen des Vertriebs von Sukuk für Interessenten zu beachten ist, welche Art von Sukuk für den Handel geeignet bzw. gestattet ist und auf welcher Art von Finanzierungsmethoden diese basieren. Die nachfolgende Tabelle soll der zusammenfassenden Differenzierung der eigenkapital- und fremdkapitalbasierten Sukuk-Formen und deren Handelbarkeit dienen: SSuukku ukk-- FFoorrmm FFiinnaa nnzziiee-rruunngg ssbba a ssiiss HH aa nnddeell-bbaa rrkkeeiitt aa mm SSe ekkuunn- ddää rrmm aarrkktt AAuussnna a hhm m e enn Sukuk Al- Ijara Leasing handelbar - Sukuk Al- Mudaraba Eigenkapital handelbar nicht handelbar, wenn Underlying Asset unzulässig Sukuk Al- Musharaka Eigenkapital handelbar nicht handelbar, wenn Underlying Asset unzulässig 150 Vgl. Reuters, 2016, online <?page no="100"?> 100 6 Voraussetzungen zur Implementierung Sukuk Al- Murabaha Fremdkapital grundsätzlich nicht handelbar handelbar zum Nennwert, in Kombination mit zulässigen Techniken handelbar Sukuk Al- Istisna’a Fremdkapital grundsätzlich nicht handelbar handelbar zum Nennwert, in Kombination mit zulässigen Techniken handelbar Sukuk Al- Salam Fremdkapital grundsätzlich nicht handelbar handelbar zum Nennwert in Kombination mit zulässigen Techniken handelbar Hybride Sukuk Eigenkapital/ Fremdkapital handelbar, wenn mind. 51% auf Ijara oder EK- Basis nicht handelbar, wenn 49% oder mehr auf FK-Basis wandelbare Sukuk Eigenkapital/ Fremdkapital abhängig von der zugrundeliegenden Sukuk- Form - Tabelle 7: Handelbarkeit von Sukuk-Formen auf dem Sekundärmarkt Hinweise für Tabelle 7 Hinsichtlich der Handelbarkeit wird vorausgesetzt, dass es sich bei den Underlying Assets um Vermögenswerte <?page no="101"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 101 handelt und nicht um Finanzwerte. 151 Bei der Komb in atio n mi t zu läs si ge n We rt en gelten die gleic hen Bedingu ngen wie für die Hybride Sukuk . Der Handel der Murabaha Sukuk ist in den Ausnahmefällen ferner nur solange erlaubt, bis die gehandelte Ware an den Kunden übergeht. 152 Die zugrundeliegende Sukuk-Form mit mehr als 51% sollte auf einer der zulässigen Sukuk-Techniken aufbauen (Ijara, Mudaraba, Musharaka). 153 Als Randbemerkung sei zu erwähnen, dass besonders beim Sukuk die regionalen Unterschiede geprüft werden müssen, ob und inwiefern die dargestellten Sukuk-Varianten für den Handel am Sekundärmarkt zugelassen und akzeptiert sind oder nicht. 154 Diese Unterschiede sollten ggf. beim Vertrieb dieser Wertpapiere berücksichtigt werden. Islam-konforme Aktien im Retail-Banking Aktien als Finanzierungs- und Anlageinstrumente stellen aufgrund der zinslosen Ertragsmöglichkeit prinzipiell eine wichtige Komponente im Islamic Banking dar. 155 Darüber hinaus geraten solche Wertpapiere als Mittel zum Eigenkapitalaufbau bzw. als Instrument mit zweiseitiger Risikoausrichtung, nämlich Gewinne zu generieren, aber auch Verluste einzugehen, ins Visier der Interessierten an Islam-konformen Finanzgeschäften. 151 Vgl. Ayub, M., 2007, S. 398 f. 152 Vgl. Altundag, P./ Haldi, N., 2005, S. 75. 153 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 182. 154 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 148. 155 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 159. <?page no="102"?> 102 6 Voraussetzungen zur Implementierung Merkmale Islam-konformer Aktien Wie bereits an geführ t, sind A ktien a ufgr und der dir ekten Beteiligung der Investoren am Unternehmenserfolg im islamischen Finanzwesen sehr erwünscht. Islamische Aktien oder Islam-gerechte Aktienanlagen haben aber hinsichtlich der Scharia-Normen bestimmte Voraussetzungen und Regeln zu erfüllen. Diese Besonderheiten beinhalten Einschränkungen und/ oder Ausschlüsse von Unternehmensaktien mit folgendem Geschäftsinhalt und folgenden Tätigkeiten: ! Produktion und/ oder Handel mit Alkohol oder Drogen, ! Herstellung und/ oder Handel mit Schweinefleisch (-produkten), ! konventionelle Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen usw.), ! Vermittlung konventioneller Finanzprodukte, ! Unterhaltungsbranchen, wie z.B. Casinos, Wetten, Glücksspiele, Musik-, Filmbranchen und Pornoindustrie, ! Restaurants, Hotels (Hotels mit Alkoholverkauf) und Bars, ! Produktion und/ oder Handel mit Waffen, ! Erzeugung und/ oder Handel von Tabakprodukten (kontroverse Meinungen), ! Produktion und/ oder Handel mit Verteidigungsgütern (kontroverse Meinungen). 156 156 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 236 f. <?page no="103"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 103 kurz- und langfristige Verbindlichkeiten Gesamtaktiva < 30 % nicht-konforme Erträge inkl. Zinserträge Gesamterträge < 5 % Über die Vorschriften der Geschäftstätigkeit hinaus bestehen für die Scharia-Konformität von Aktien weitere Regelungen im Rahmen der Toleranzkriterien. Im Weiteren müssen die Unternehmen die folgenden Finanzkennzahlen berücksichtigen, damit ihre Wertpapiere Islam-gerecht gehandelt werden können: ! Verschuldungsgrad: ! Maximaler Anteil an nicht-konformen Aktivitäten: Die genannten Limits bzw. Toleranzgrenzen basieren auf den von AAOIFI formulierten Standards und Kriterien. Allerdings gelten hier keine weltweit verbindlichen Vorschriften. Die Bewertung der Kennzahlen unterscheidet sich folglich im Einzelnen von Institution zu Institution. Die Liquiditätsvorschriften nach AAOIFI bestehen ebenfalls in Form von Liquidität 1 und Liquidität 2. Die Regelungen zu diesen Kennzahlen sind nach AAOIFI wiederum abhängig von der Geschäftstätigkeit, während die Cash-Komponente nicht quantifiziert ist. Zu guter Letzt ist der Purifikationsansatz zu nennen. Dieser besagt, dass unzulässige Erträge (meist Anteile der Dividende) vom Aktionär selber eliminiert werden müssen, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft mit Verlusten abgeschlossen hat. Unter Berücksichtigung der Ansätze durch <?page no="104"?> 104 6 Voraussetzungen zur Implementierung die AAOIFI gibt es unterschiedliche Ausführungen auf dem Aktienmarkt und bei den islamischen Indizes. 157 Voraussetzungen zur Implementierung Was den Vertrieb von Scharia-konformen Aktien anbelangt, können sich die Banken in ihrer Beratungsfunktion auf bereits bestehende Aktienindizes berufen. Die islamischen Marktindizes lassen nach Überprüfung der Kriterien durch ihre Scharia Boards nur solche Aktien in den jeweiligen Indizes zu, welche auch die aufgezeigten Kriterien erfüllen. Basierend auf den Titeln in den islamischen Indizes, kann dementsprechend in diverse Aktien global bzw. lokal investiert werden. Den privaten Retailkunden wird dadurch der Zugang zu einer breiten Palette an Islam-gerechten Aktientiteln ermöglicht, während die Bank ihrer Tätigkeit als ausführendes und depotführendes Institut nachkommen kann. Folgende Scharia-konforme Indizes gehören zu den international bekanntesten auf dem Aktienmarkt: ! Dow Jones Islamic Market Indices ! S&P Sharia Indices ! FTSE Islamic Index Series ! MSCI Islamic Index Series ! DMI 150 Index Islam-konforme Investmentfonds im Retail- Banking Aufbauend auf den Islam-konformen Aktien und den genannten Indizes für Aktien, können wie im herkömmlichen Finanzsystem auch Aktienfonds bzw. Indexfonds 157 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 562 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="105"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 105 als indirekte Anlagen abgeleitet werden. Zudem ermöglichen die Fonds-Strukturen aufgrund ihrer relativ flexibleren Gestaltung hinsichtlich der Höhe der Kapitaleinlage und der flexiblen Ansparungsmöglichkeiten zur Nutzung des „Cost Average“ eine angemessene indirekte Investitionsmöglichkeit für viele private Anleger. Ferner wird die Partizipation eines privaten Anlegers an Sukuk-Verträgen oder anderen Islam-konformen Finanzprodukten im Retail-Banking vielmehr im Rahmen einer Anlage in Islam-konformen Fonds oder in Islam-konformen Zertifikaten präsentiert und angeboten. 158 Merkmale Islam-konformer Investmentfonds Islam-konforme Fonds unterscheiden sich von ihren konventionellen Namensvettern durch die Struktur der Fondsgesellschaft selbst und die dem Fondspool zugrundeliegenden Investments. Der Aufbau einer Fondsgesellschaft kann in folgenden Varianten stattfinden: ! MM uudda a rraa bbaa -Struktur: Die Fondsgesellschaft arbeitet als Unternehmer und setzt mit ihren Fonds-Managern ihre Arbeitsleistung und ihr Know-how ein, während der Kunde die Funktion des Kapitalgebers übernimmt. Vertragsabhängig fließen Entgelt, Kosten und Anteile aus den erwirtschafteten Gewinnen an die Fondsgesellschaft und der restliche Teil wird an die Kapitalgeber ausgeschüttet. Das Verlustrisiko tragen wiederum nur die Kapitalgeber. 159 158 Vgl. Altundag, P./ Haldi, N., 2005, S. 66. 159 Vgl. Wülfing, T., o.J., S. 21. <?page no="106"?> 106 6 Voraussetzungen zur Implementierung ! WWaa kkaa lla a -Struktur: In diesem Modell ist die Fondsgesellschaft der Vermittler und wird quasi im Auftrag der Kunden tätig. Die Gesellschaft kann in diesem Fall eine vorher bestimmte Vergütung für ihre Leistung verlangen. 160 Die Fondsgesellschaft investiert in solche Instrumente, die vom Scharia Board für zulässig erklärt werden. Im engeren Sinne kann zwischen Fixed-Income-Instrumenten und Equity-Fonds unterschieden werden. Nachstehend erfolgt die Veranschaulichung beider Instrumente. Fixed-Income-Instrumente: Der Fonds investiert in Instrumente, wie z.B. Murabaha oder Ijara. D.h., die Ertragshöhe ist durch die Vereinbarung einer Leasingrate (Ijara) oder durch fixe Preise der gehandelten Waren (Murabaha) vertraglich definiert. 161 Die fest geregelten regelmäßigen Zahlungen sind allerdings nicht mit garantierten Zahlungen zu verwechseln, welche ggf. die Islam-konformität verhindern würden. Ob die vereinbarten Zahlungen tatsächlich stattfinden, hängt von der Qualität und Zahlungsfähigkeit der durch die Fondsgesellschaft initiierten Investmentobjekte ab. Equity-Fonds: Im Bereich der Equity-Fonds finden die Investitionen der Fonds-Manager vorwiegend in Aktien statt, welche den Voraussetzungen des Scharia Boards genügen. Zudem sind Anlagen in Mudaraba- und Musharaka- Verträge möglich. D.h. hierbei handelt es sich um Eigenkapitalinvestitionen durch die Fondsgesellschaft. Zur Ergänzung sei an dieser Stelle die Ausführung eines Hedge-Fonds zu erwähnen. Bei Beachtung der Scharia- Normen sind Hedge-Fonds für ein optimales Leveraging 160 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 172. 161 Vgl. Altundag, P./ Haldi, N., 2005, S. 67. <?page no="107"?> 6.3 Merkmale 5slam-konformer Bankinstrumente 107 durchaus vertretbar. Zu beachten sind allerdings die Verbote der Leerverkäufe, des Einsatzes von Salam-Verträgen bei Aktien und des Einsatzes von unzulässigen Derivaten (Optionen, Futures usw.). 162 Voraussetzungen zur Implementierung Bei dem Vertrieb von Islam-konformen Investmentfonds gilt zu beachten, dass sowohl die Struktur der Bank als auch die Struktur der Fondsgesellschaft primär Schariakonform einzurichten sind. Bei Einhaltung der Vorgaben der Scharia-Normen erweist sich die Implementierung von Islam-konformen Investmentfonds als eine gute Basis für Retailgeschäfte und dient als optimale Brückenfunktion zwischen den privaten Retailkunden und den Kapitalnehmern. Um eine Konkurrenzfähigkeit mit konventionellen Fonds zu ermöglichen, sei an dieser Stelle auf eine homogene Kosten- und Gebührenstruktur hingewiesen. Im Islamic Banking bieten sich zusammenfassend folgende Islam-konforme globale und regionale Fondsarten zum Vertrieb an: ! Aktienfonds (Beachtung der Scharia-Konformität der Aktientitel) ! IIjja a rraa -Fonds ! Immobilienfonds (zu berücksichtigen: Die Tätigkeiten der Mieter und die bestehenden Fremdfinanzierungen müssen Islam-konform dargestellt sein.) 163 ! Indexfonds ! MM uurra a bba a hha a -Fonds ! Rohstoff-Fonds ! SSuukkuukk-Fonds 162 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 215 f. 163 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 175 f. <?page no="108"?> 108 6 Voraussetzungen zur Implementierung Merkmale Islam-konformer Finanzierungen im Retail-Banking und Voraussetzungen zur Implementierung als Geschäftsfeld Besonders für den Retailmarkt gelten die folgenden beiden Privatfinanzierungsobjekte als Hauptlebensader und zukünftiger Ausgleichsmechanismus zwischen der Aktiv- und der Passivseite einer Bank. Denn grundsätzlich kämpfen islamische Banken mit einem hohen Passivüberhang in ihrer Bilanz, begründet durch das relativ geringe Kreditvolumen im Verhältnis zu den Kundeneinlagen. 164 Im nächsten Abschnitt werden die Islam-gerechten Formen der Konsumfinanzierung und der Baufinanzierung dargestellt. Islam-konforme Konsumfinanzierung Die Konsumfinanzierung in ihrer konventionellen Art ist im islamischen Finanzwesen mit Vorsicht zu behandeln. Denn grundsätzlich sind zum unkontrollierten Konsum verleitende Finanzmittel nicht wünschenswert. 165 Aufbauend auf der islamischen Wirtschafts- und Sozialethik, sind Konsumentenfinanzierungen aber vertretbar. Welche Besonderheiten und Voraussetzungen zu beachten sind, verdeutlichen die folgenden Ausführungen. Merkmale einer Islam-konformen Konsumfinanzierung Für die Konsumentenfinanzierung können verschiedene islamische Finanzierungsinstrumente herangezogen werden. Die am häufigsten Anwendung findenden Techniken sind vor allem: 164 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 43. 165 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 172. <?page no="109"?> 6.4 Merkmale 5slam-konformer Finanzierungen 109 ! Konsumfinanzierung nach MM uurraa bba ahha a : Die Murabaha-Finanzierung wird auch als modifizierter Abzahlungskauf bezeichnet, in welcher die Finanzierung ein Bestandteil des Kaufvertrags ist. Das Eigentum der gekauften Sache geht zunächst an die Bank über und wird mit einem Gewinnaufschlag an den Kunden übertragen. Diesen Endbetrag zahlt der Kunde in Raten ab. Dabei ist die vereinbarte Rate ein Fixum und hat bis zum Laufzeitende Gültigkeit. 166 Da ein Kaufvertrag zwischen Bank und Kunde erst dann Zustande kommen darf, wenn die Bank Eigentümer der Sache geworden ist, trägt die Bank faktisch ein Veräußerungsrisiko der erworbenen Sache. ! Konsumfinanzierung nach BBaa yy B Biitthhaa mm a a nn AAjji ill (BBA): Sie entspricht der Murabaha-Struktur mit der weiteren Besonderheit des Zahlungsaufschubs. Diese Methode wird auch als BBaa yy MM uuaa jjjjaall ooddeer r BBaa yy ’’ AAjjeell bezeichnet. 167 ! Konsumfinanzierung nach IIjjaa rraa : Wie bereits in der Beschreibung von Ijara erläutert, 168 kauft die finanzierende Bank (der Leasinggeber) die zu erwerbende Sache und wird gleichzeitig ihr Eigentümer, während der Kreditnehmer (der Leasingnehmer) das Nutzungsrecht an der Sache für die vereinbarte Laufzeit erhält. Die islamische Leasingmethode findet vorwiegend Verwendung bei Finanzierungen von KFZ, Möbeln und elektronischen Geräten. Anders als beim Murabaha kann sich die vereinbarte Rate in gegenseitigem Einverständ- 166 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 200 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 167 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 150. 168 Zur Beschreibung Ijara siehe in Kapitel 3.5 <?page no="110"?> 110 6 Voraussetzungen zur Implementierung nis während der Laufzeit ändern bzw. durch eine Adjustierungsklausel angepasst werden. 169 Zudem ist bei einer islamischen Finanzierung zu beachten, dass keine Verzugszinsen zulasten des Kreditnehmers berechnet werden dürfen. Um eine termingerechte Zahlung zu gewährleisten, greifen die Banken in der Praxis oft zu „Strafgebühren“. Dadurch soll ebenfalls eine nachlässige Zahlungsmoral verhindert werden. Die vereinbarte Strafgebühr darf allerdings nicht zugunsten der Bank eingenommen werden, sondern sie muss, wie in den vorhergehenden Kapiteln bemerkt, für wohltätige Zwecke verwendet werden. Sowohl die Bestellung von Sicherheiten durch die Bank als auch eine Kaution ist, wie bereits dargestellt, ebenfalls gestattet. Voraussetzungen zur Implementierung Die Einführung von islamischen Konsumkrediten als Geschäftsfeld ist folglich ebenfalls abhängig von der Struktur der Bank und der Möglichkeit, diese Instrumente im Rahmen der dargestellten Finanzierungstechniken auszuführen. Ferner sei an dieser Stelle einerseits auf den Bedarf einer Eingliederung der vertraglichen Gestaltung von Islam-konformen Konsumfinanzierungen, andererseits auf die integrierte Risikobeurteilung seitens der Bank hingewiesen. Unabhängig von den unterschiedlichen Finanzierungsvarianten ist das Finanzinstitut als Eigentümer der Vertragsinhalte besonderen Risiken ausgesetzt und hat sie in seiner Konditionierung mit zu berücksichtigen. Zudem ist nach den steuerlichen Rahmenbedingungen beim Kauf und Verkauf einer Sache ggf. für den Gewinnaufschlag eine Mehrwertsteuer zu entrichten. Diese Vorgehens- 169 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 238 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="111"?> 6.4 Merkmale 5slam-konformer Finanzierungen 111 weise hätte wiederum eine Verteuerung für den Kunden zur Folge und somit eine Benachteiligung gegenüber der konventionellen Konsumfinanzierung. 170 Auf weitere steuerliche Hindernisse wird im Rahmen der Islam-konformen Immobilienfinanzierung hingewiesen. Islam-konforme Immobilienfinanzierung Besonders in Deutschland scheint das Interesse der befragten Gruppen an einer Immobilienfinanzierung bzw. der Wunsch an dem Erwerb von den eigenen vier Wänden sehr hoch zu sein. Bei einem entsprechenden Angebot ist eine hohe Nachfrage an einer Islam-konformen Baufinanzierung sehr wahrscheinlich. 171 Folgerichtig stellt die Islam-konforme Immobilienfinanzierung einen Bereich dar, der eine intensivere Charakterisierung und eine detailliertere Analyse verdient. In den nächsten Schritten wird die islamische Baufinanzierung mit ihren Merkmalen veranschaulicht. Abschließend erfolgt eine Ausführung zu den Eingliederungskriterien als Geschäftsfeld in einer Bank. Merkmale einer Islam-konformen Baufinanzierung Prinzipiell bieten sich für eine Islam-gerechte Finanzierung von Immobilien drei islamische Finanzierungstechniken an. Die an anderen Stellen des Beitrags dargestellten Verfahren Murabaha, Ijara und die Sonderformen Modified Murabaha und Diminishing (oder Declining) Musharaka treten im Rahmen der Immobilienfinanzierung mit folgenden Funktionen in Erscheinung: 170 Vgl. Hummel, U., 2011, S. 1. 171 Vgl. Wackerbeck, P., in Versicherungswirtschaft, H. 6, 2006, S. 452 ff. <?page no="112"?> 112 6 Voraussetzungen zur Implementierung ! Immobilienfinanzierung nach MM uurraa bbaa hha a : Im Rahmen des Modells des Murabaha erwirbt die finanzierende Bank auf Wunsch des Kunden die betreffende Immobilie vom Verkäufer und veräußert sie mit einem Gewinnaufschlag weiter an den Kunden. Da nach AAOIFI (Standard Nr. 8; 3/ 2/ 1) zwischen Bank und Kunde erst ein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, nachdem die Bank das Eigentum erlangt hat, besteht bis zum Weiterkauf ein sogenanntes Wiederverkaufsrisiko. Der vereinbarte Betrag wird durch den Kreditnehmer in Raten abbezahlt. Im Gegensatz zu den konventionellen Finanzierungsmethoden sind im Murabaha-Verfahren variable Finanzierungskosten nicht erlaubt. Die Kosten müssen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. 172 ! Immobilienfinanzierung nach IIjjaa rraa : Auch im Rahmen des Ijara-Modells wird die betreffende Immobilie durch die Bank (den Leasinggeber) erworben. Anschließend wird zwischen Bank und Kunde ein Leasingvertrag abgeschlossen. Die sogenannte Leasingfinanzierung bietet im Vergleich zum Murabaha-Verfahren die größere Flexibilität. Bei der Ijara-Form können die Ratenzahlungen während der Laufzeit in bestimmten Abständen auf Kundenwunsch angepasst (i.d.R. nach fünf, zehn oder 15 Jahren) werden. In der Praxis kommt die Leasingfinanzierung mit angeschlossener Kaufoption (Ijara Muntahia Bittamleek oder Ijara wa Iqtina) zur Anwendung. Wenn diese Option vereinbart wird, bezahlt der Kunde neben der Leasingrate einen zusätzlichen Betrag, welcher als Anzahlung für die Immobilie zu qualifizieren ist. Es ist zu beachten, dass die Vereinbarung der Eigentumsübertragung der Immobi- 172 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 208 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="113"?> 6.4 Merkmale 5slam-konformer Finanzierungen 113 lie vom eigentlichen Ijara Muntahia Bittamleek-Vertrag getrennt und unabhängig gestaltet sein muss. 173 Anders als beim Murabaha-Modell hat die Bank die Ijara- Finanzierungen bis zu 100 % mit Eigenkapital zu hinterlegen. 174 ! Immobilienfinanzierung nach Modified MM uurraa bbaa -hha a : Eine neue und sehr interessante Variante der Islamgerechten Immobilienfinanzierung repräsentiert die Modified Murabaha, welche wiederum die Vertragsformen Mudaraba (stille Beteiligung des Kreditinstituts), Wakala (Kunde erwirbt im Namen der Bank das Nutzungsrecht) und Ijara (entgeltliche Nutzungsüberlassung für den Kunden) beinhaltet. Bei dieser Form übernimmt das Kreditinstitut die Funktion eines stillen Gesellschafters. Der Kaufvertrag wird, anders als bei den anderen Varianten, zwischen Kunde und Verkäufer abgeschlossen. Dadurch soll ggf. das Problem der Doppelbesteuerung gelöst werden. Weiterhin trägt die finanzierende Bank nicht das gleiche Risiko wie bei den anderen Varianten, da sie hier nicht Eigentümer der Immobilie wird und bei Zahlungsproblemen des Kunden auf das Mittel der Zwangsversteigerung zurückgreifen kann. Die Scharia-Konformität wird allerdings durch die bestehende stille Beteiligung gewährleistet. 175 Die folgende Abbildung verdeutlicht das Schema der Baufinanzierung auf Basis einer Modified Murabaha: 173 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 249 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 174 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 106 f. 175 Vgl. Malisius, C./ Momen, D.L./ Gassner, M.S., 2010, S. 27 f. <?page no="114"?> 114 6 Voraussetzungen zur Implementierung Abb. 11: Immobilienfinanzierung auf Basis einer Modified Murabaha. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Malisius, C./ Momen, D.L./ Gassner, M.S., 2010, S. 27. ! Immobilienfinanzierung nach DDiimmiinniisshhiinngg MM uuss-hhaa rra a kkaa : Aufgrund der aufgeführten Nachteile von Murabaha und Ijara als Instrumentarien für eine Immobilienfinanzierung hat die dritte Alternative, Diminishing Musharaka, in letzter Zeit stark an Bedeutung gewonnen. Grundlegend handelt es sich bei diesem Verfahren um ein abnehmendes Miteigentum der Bank an der gemeinsamen Immobilie. In dieser Form agieren in einem sogenannten „Joint Venture“ das Kreditinstitut und der Kunde als Kapitalgeber mit teilweise unterschiedlichen Anteilen. Mithilfe von regelmäßigen Zahlungen übernimmt der Kunde nach und nach den Anteil der Bank an diesem Joint Venture. Neben dem Anteil der Bank besteht die Rate aus angefallenen Neben- <?page no="115"?> 6.4 Merkmale 5slam-konformer Finanzierungen 115 kosten beim Erwerb der Immobilie und einer Miete oder einer Leasingrate (Gewinnaufschlag) für die Bank. Mit zunehmendem Anteil des Kreditnehmers nimmt die Höhe der Mietzahlung bzw. der Leasingrate sukzessive ab, bis der Kreditnehmer 100 % der Anteile besitzt. 176 Die folgende Darstellung soll die Struktur des Diminishing Musharaka veranschaulichen: Abb. 12: Immobilienfinanzierung auf Basis einer Diminishing Musharaka .. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 108. Wie die Erörterung der Finanzierungsstrukturen bereits verdeutlicht hat, ist als wichtige Besonderheit der islamischen Immobilienfinanzierung darauf hinzuweisen, dass vorerst das Kreditinstitut Eigentümer (mit Ausnahme der Modified Murabaha) oder Miteigentümer (Musharaka) der Immobilie wird. Im Hinblick auf die islamische Wirtschafts- und Sozialethik führt diese Methode zu einer höheren Risikobeteiligung der Bank und soll außerdem die Nachteile einer eventuell schnellen Zwangsversteigerung 176 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 346 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="116"?> 116 6 Voraussetzungen zur Implementierung der Immobilie bei Zahlungsproblemen des Kreditnehmers verhindern. Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die dargestellten Instrumente nur bei bereits existierenden Immobilien angewandt werden können. Zur Finanzierung von Neubauten wird in der Praxis oft die „Istisna’a -Technik“ verwendet. Wie bereits unter 3.7. detailliert aufgeführt, wird die Istisna’a -Finanzierung für neue, noch nicht existierende Produktionen oder Sachwerte eingesetzt. Hier muss die Zahlung nicht sofort erfolgen, sondern kann Schritt für Schritt mit Lieferung der entsprechenden Waren und Bauteile beglichen werden. Anders als bei Murabaha, darf der Preis bei Istisna’a nicht abhängig von den tatsächlichen bzw. finalen Anschaffungskosten berechnet werden. D.h. die Bank kann theoretisch von günstigeren Baukosten profitieren, muss aber höhere Kosten selber tragen. 177 Die wichtigsten Gründe für die Istisna’a bei Neubauten sind die flexibel modellierbaren Zahlungs- und Lieferbedingungen, welche einen Handlungsspielraum in Bezug auf den Vertrag zulassen. Generell gilt die Istisna’a als Ausnahmeregelung unter den Finanzierungsstrukturen, da der Vertrag grundsätzlich nur auf bereits bestehende Gegenstände basieren darf. Voraussetzungen zur Implementierung Wie vorhergehend beschrieben, wird die Bank vorerst Eigentümer der Immobilie. Erst nach Erfüllung des Vertrags erfolgt eine nachwirkende Übertragung an den Kunden. Deswegen ist an dieser Stelle der Hinweis angebracht, dass bezüglich der steuerlichen Regelung und der Kosten für die Grundbucheintragungen eine kundenfreundliche Lösung gefunden werden muss. Bezogen auf 177 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 298 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="117"?> 6.4 Merkmale 5slam-konformer Finanzierungen 117 die Regelung in Deutschland, scheint aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen das Problem der Doppelbesteuerung weiterhin zu bestehen, welches zunächst, wie im Jahr 2003 in Großbritannien geschehen, zu beseitigen ist. 178 Hierzu sei auf eine ausführliche Analyse aus dem Mai 2010 verwiesen, bei welcher die Probleme der Doppelbesteuerung in Deutschland im Detail behandelt und die Bedingungen für die Vermeidung einer Doppelbelastung genannt werden. 179 Ferner sind die Kosten und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Grundbucheintragungen und -änderungen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Als Ergebnis zu der Steuerproblematik haben sich aktuell Produktanbieter wie die KT Bank oder auch INAIA Finance in ihrer Projektierung verstärkt auf die Instrumente konzentriert, welche eine Doppelbesteuerung verhindern sollen. Als weiterer Kostenfaktor, der gelöst werden sollte, ist die Konditionierung der Finanzierung zu nennen. Prinzipiell gilt bei einem höheren Risiko eine entsprechend höhere Risikoprämie, d.h. eine höhere Miete oder Leasingrate. Die islamischen Finanzierungsstrukturen fordern die Übernahme eines höheren Risikos durch den Kreditgeber im Vergleich zu den konventionellen Finanzierungsinstrumenten. Bei den bestehenden Risikodeckungssystemen wird die jeweilige Bank für ein höheres Risiko höhere Gebühren (Miete, Leasingrate) vom Kunden verlangen. Die Wettbewerbsfähigkeit der islamischen Finanzierungsinstrumente scheint durch eine komplette Einbeziehung der Risikoprämie negativ beeinflusst zu werden, da die Kunden beim Vergleich der Gesamtkosten einer Finanzierung sich für die günstigere Alternative entscheiden 178 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 110 f. 179 Vgl. Malisius, C./ Momen, D.L./ Gassner, M. S., 2010, S. 20 ff. <?page no="118"?> 118 6 Voraussetzungen zur Implementierung können. Die Kostendiskrepanz zeigt sich in einer Niedrigzinsphase deutlich stärker als bei Hochzinsphasen, da die Mietkonditionen prinzipiell unabhängig des Zinsniveaus festgelegt werden. Die höheren Kosten einer Islamkonformen Finanzierung können zum Teil dadurch begründet werden, dass die Gefahr einer Zwangsvollstreckung durch die finanzierende Bank in einer entsprechenden Notlage des Kreditnehmers geringer ist als bei einer konventionellen Finanzierung. Allerdings sollte diese Kostendifferenz zur konventionellen Finanzierung angemessen und akzeptabel sein. Wenn die Implementierung von Islam-gerechten Immobilienfinanzierungen als Ganzes betrachtet wird, sollten die bei solch einer Finanzierung unvermeidlichen Absicherungen von Immobilie, Hausrat usw. ebenfalls als Islam-konform qualifiziert werden. Versicherungsleistungen, wie bspw. Wohngebäude-, Gebäudebrand-, Hausrat- und Restschuldversicherungen, können Islam-konform strukturiert und als zusätzliche Produktpalette angeboten werden. 180 Auf die Merkmale Islam-konformer Versicherungen wird später noch detailliert eingegangen. Zusammenfassend erfolgt eine Auflistung der notwendigen und sinnvollen Rahmenbedingungen für die Einführung und Akzeptanz islamischer Immobilienfinanzierungen: ! Vermeidung der Doppelbesteuerung, ! Vermeidung weiterer Mehrkosten, ! Angebot Islam-konformer Versicherungen, ! faire Konditionierung trotz höherem Risiko (Marktrisiken für die Bank), ! Anpassung vertraglicher Gestaltungen (Eigentum und Nutzrecht). 180 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 111. <?page no="119"?> 6.5 Merkmale weiterer 5slam-konformer Instrumente 119 Merkmale weiterer Islam-konformer Finanzinstrumente Wie im herkömmlichen Bankensystem decken auch Islamkonforme Bankprodukte die Grundbedürfnisse der Mehrheit an Kunden ab und dienen gleichzeitig als Basis der Beziehung zwischen der Bank und dem Kunden. Andere Finanzprodukte finden bei spezifischeren Kundengruppen gezielt Anwendung bzw. erhalten erst im späteren Lebensabschnitt eines Bankkunden ihren Platz. Sowohl ein geändertes soziales Umfeld als auch sich ändernde Vermögenslagen bringen unterschiedliche Bedürfnisse mit sich. Der Aufbau einer Bedürfnispyramide nach Maslow mit islamischen Bankinstrumenten kann analog zum konventionellen System folgendermaßen aussehen: Abb. 13: Bedürfnispyramide von islamischen Finanzprodukten nach Maslow. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Maslow, A. H., 1943: S. 370-396 (Die aufgeführten Finanzprodukte wurden nach eigener Auffassung der Autoren in die Bedürfnisbereiche eingestuft) <?page no="120"?> 120 6 Voraussetzungen zur Implementierung Da sich dieser Teil des Buches auf die Darstellung und auf die nähere Erläuterung von Bankprodukten im Retailgeschäft konzentriert, werden die folgenden Islam-konformen Instrumente im Finanzwesen zur Vervollständigung aufgeführt, aber bezüglich einer Implementierung nicht näher hinterfragt. Islam-konforme strukturierte Produkte Das islamische Finanzwesen hat, um auch hier der Nachfrage entgegenzukommen, im Bereich der strukturierten Produkte Instrumente entwickelt, die an die Scharia-Normen adaptiert sind. Heute bieten die Banken eine Vielzahl an Islam-konform strukturierten Finanzprodukten an. Der nächste Abschnitt listet die Varianten und Merkmale dieser Instrumente auf. Varianten und Merkmale von Islam-konformen strukturierten Produkten Grundsätzlich ist es möglich, Islam-konform strukturierte Produkte zu konstruieren, solange sie keinerlei Zinsinstrumente oder von der Scharia verbotene derivative Strukturen aufweisen. Im Folgenden werden einige Varianten von Islam-gerechten strukturierten Produkten und deren Merkmale präsentiert: ! Islamische Garantiezertifikate: Im islamischen Finanzwesen wird solch eine Strukturform nicht als Zertifikat qualifiziert, sondern sie besteht aus zwei (oder mehreren) Murabaha-Geschäften. Diese Geschäfte folgen aufeinander, laufen aber völlig unabhängig voneinander ab. Während die Murabaha-Geschäfte bspw. zum Generieren der Rendite in der Hauptlaufzeit eingesetzt werden, hängt die Rendite zum Ablauf des Zertifikats von einem Referenzwert, meistens einem <?page no="121"?> 6.5 Merkmale weiterer 5slam-konformer Instrumente 121 Islam-konformen Aktienindex, ab. Wenn die vertraglich festgelegte Bedingung eintrifft, partizipiert der Investor prozentual an der Performance des Referenzwerts. 181 ! Islamische G arantiefon ds mit dy namisc her Asset- Allocation: Bei dieser Fondsvariante praktiziert die Investmentgesellschaft eine dynamische Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft garantiert einen Mindestertrag und ermöglicht dem Investor gleichzeitig die Partizipation an der Performance eines Islam-konformen Aktienfonds. Hierbei wird der Großteil der Anlage in einen dieser Aktienfonds investiert und der restliche kleinere Betrag fließt in kurzfristige Murabaha-Geschäfte. Zur Absicherung des Mindestertrags werden hier eine tägliche (dynamische) Anpassung und Optimierung von Assets vorgenommen. ! Islamische Garantiefonds auf Grundlage von MM uurra a bba a hha a und AAr rbbuunn: Die Methode dieser Fondsart basiert ebenfalls auf einer Mindestrendite und einer weiteren Partizipation an Aktienrenditen durch die Verwendung von Arbun-Geschäften, welche in ihrer Struktur den konventionellen Optionen am verwandtesten sind. Circa 80 bis 90 % der Investition werden in kurzfristige Murabaha-Geschäfte angelegt und dadurch die Mindestrendite gesichert. Der restliche Betrag findet Verwendung für Arbun-Geschäfte, bei denen das Recht besteht, in der Zukunft Aktienportfolios zu erwerben. ! Islamische Basket-Zertifikate: Wie bei den konventionellen Basket-Zertifikaten auch, so liegt diesem Instrument ein Basket (Korb) mit einer bestimmten Anzahl an Wertpapieren, erfahrungsgemäß Aktien, zu- 181 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 261 f. <?page no="122"?> 122 6 Voraussetzungen zur Implementierung grunde. Der Investor partizipiert je nach der Gestaltung an der Entwicklung der Underlying Assets im Basket. Die ausgeschütteten Dividenden der Aktien werden reinvestiert. 182 Islam-konforme Versicherungen - „ Takaful“ Nicht nur Finanzinstrumente, wie Investments oder Finanzierungen, sind Scharia-konform anzupassen, sondern auch Versicherungen. Die Version einer Islam-konformen Versicherung wird als Takaful bezeichnet 183 und wird im nächsten Abschnitt vorgestellt und erläutert. Der Fokus richtet sich dabei auf die primären Merkmale und die unterschiedlichen Modelle der islamischen Versicherung. Merkmale und Modelle Islam-konformer Versicherungen ( TTaa kkaaffuull): Takaful kann der Begrifflichkeit nach als eine Solidargemeinschaft der Mitglieder bzw. als eine Art Genossenschaftsprinzip verstanden werden. Die Mitglieder sind sowohl an den Gewinnen als auch an den Verlusten beteiligt. Der Kern des Takaful-Prinzips besteht in der ehrlichen Absicht und Aufrichtigkeit der Vertragspartner. 184 Die konventionellen Versicherungsstrukturen sind aus verschiedenen Gründen (da sie Zinselemente und gewisse Spekulationen zum Inhalt haben können) nicht Islamkonform bzw. ist, um eine Scharia-Konformität zu gewährleisten, eine Anpassung unerlässlich. Sowohl die konkrete Verwendung der eingezahlten Prämien als auch die Überschussverwendung sind Islam-konform auszu- 182 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 262 ff. 183 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 187. 184 Vgl. Billah, M.M., 2007, S. 45 ff. <?page no="123"?> 6.5 Merkmale weiterer 5slam-konformer Instrumente 123 führen. Die folgenden Kernelemente bringen Takaful in Einklang mit der Scharia: ! gemeinsame Risikoteilung zur Absicherung der Mitglieder, ! Aufnahme eines Spendenbzw. Stiftungskonzepts zur Eliminierung der Spekulationsgeschäfte auf ungewisse Ereignisse (Gharar) bei Versicherungsabschlüssen, ! Vermeidung von Zinsgeschäften (Riba) und Vermeidung der Nutzung von Versicherungsgeschäften als quasi Glücksspiel bzw. unlautere Gewinnerzielung (Maysir), ! klare Funktionstrennung zwischen Mitglied und Versicherungsunternehmen, ! Differenzierung der Gelder zwischen Shareholder und Versicherungsnehmer, ! Ausgleich von versicherungstechnischen Überschüssen an die Mitglieder der Versichertengemeinschaft, ! Einhaltung aller Transaktionen und Anlageprämissen bei den Investments der Versicherungsgelder nach den Scharia-Normen. 185 Die Strukturierung von Takaful kann auf verschiedenen islamischen Finanzmodellen aufbauen. Zwei dieser Modelle sind in der Praxis von besonderer Bedeutung 186 und werden im Folgenden vorgestellt: ! Islam-konforme Versicherung nach MM uudda a rraa bbaa : Besonders beim Mudaraba-Verfahren gilt die strenge Trennung zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. 187 Im Bereich von Takaful sind die Versicherungsnehmer die Kapitalgeber und die 185 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 678 ff. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) 186 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 186. 187 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 287. <?page no="124"?> 124 6 Voraussetzungen zur Implementierung Versicherungsgesellschaft der Operator (Originator) und Verwalter, genauer formuliert, ist die Versicherungsgesellschaft zuständig für das Inkasso der Beiträge, die Unternehmensführung, die Gestaltung und Ausführung der Versicherungsverträge und für die Zahlung der Versicherungsansprüche. Hinsichtlich der erzielten Gewinne (je nach der Auslegung dürfen versicherungstechnische Überschüsse nur an die Versicherungsnehmer zurückbezahlt werden) wird im Vorfeld ein entsprechendes Verhältnis zwischen den Parteien vereinbart. 188 ! Islam-konforme Versicherung nach WWaa kka a llaa : Das Wakala-Modell funktioniert gewissermaßen wie ein Agenturvertrag. 189 De facto erhält die Versicherungsgesellschaft für ihre Tätigkeiten eine fixe Vergütung. Die sogenannte Wakala-Gebühr wird von den geleisteten Versicherungsprämien abgerechnet. Sonstige Erträge bzw. Überschüsse sind wiederum an die Versicherungsnehmer auszuschütten. ! Islam-konforme Versicherung nach dem Hybrid- Modell: Eine weitere Möglichkeit der Takaful-Gestaltung ist die Kombination von Mudaraba und Wakala. Der Operator erhält für seine Tätigkeiten eine feste Wakala-Entlohnung, zusätzlich aber noch das Recht, sich am Gewinn der Kapitalanlagen als Mudarib zu beteiligen. Der versicherungstechnische Überschuss ist dabei nicht mit inbegriffen. Diese Form von Takaful wird unter anderem von einigen Regulatoren (z.B. AAOIFI) aufgrund der besseren Islam-Konformität empfohlen. 190 188 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 191 f. 189 Vgl. Billah, M.M., 2007, S. 411 ff. 190 Vgl. AAOIFI, 2015, S. 680 f. (sinngemäß übersetzt von den Autoren) <?page no="125"?> 6.5 Merkmale weiterer 5slam-konformer Instrumente 125 Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle eine weitere Sonderform von Wakala und zwar das WWa a qqff-Modell anzuführen. Dieses Verfahren beinhaltet das „Stiftungsprinzip“. Die Gelder der Versicherungsnehmer fließen in einen Fonds, welcher von einer separaten Gesellschaft verwaltet wird und nicht von der Versicherungsgesellschaft selbst. Wie im klassischen Wakala-Verfahren auch erhält die Versicherungsgesellschaft für ihre übrigen Tätigkeiten weiterhin ein bestimmtes Fixum. 191 Es kann gefolgert werden, dass die Sparte der Islam-konformen Versicherungen als eine Chance zur Förderung und Stärkung der Kundenbindung für Kredit- und Versicherungsinstitute gesehen werden kann. Die Institute erhöhen parallel ihre Cross-Selling-Ansätze im Private-Banking und sind direkter Ansprechpartner für Finanz- und Versicherungsangelegenheiten. Hingegen sind, gestützt auf die Meinungen der islamischen Ökonomen, besonders in diesem Sektor die regulatorischen, organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen hinsichtlich einer Einführung in den einzelnen Finanzmärkten sehr hoch. 192 7 Internationale Beispiele für Islamic Banking Die Erkenntnisse einer Studie der internationalen Wertpapierhandelsbehörde IOSCO (International Organization of Securities Commissions) aus dem Jahr 2004 haben gezeigt, welche Märkte auf der Welt bereits islamische Finanzangebote zur Verfügung stellen. Das Ergebnis sieht folgendermaßen aus: 191 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 290 f. 192 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 192. <?page no="126"?> 126 7 5'=EB'4=; #'46E -E; @! ; E6E C%B 5@64); $ -4'8; 'A ! Islamische Bankgeschäfte, Kapitalmärkte und Versicherungen: Bahrain, Bangladesch, Dubai, Indonesien, Jordanien, Katar, Labuan, Malaysia, Pakistan, Singapur, Sri Lanka, Sudan, Großbritannien und USA ! Islamische Bankgeschäfte und Kapitalmärkte: Südafrika ! Islamische Bankgeschäfte und Versicherungen: Australien, Vereinigte Arabische Emirate und Nigeria ! Nur islamische Bankgeschäfte: Bosnien, Korea, Thailand und Türkei ! Nur islamische Kapitalmärkte: Kanada und Indien ! Islamische Kapitalmärkte und Versicherungen: --- ! Nur islamische Versicherungen: --- 193 Angesichts der steigenden Nachfrage nach Islam-konformen Instrumenten, insbesondere unter dem Eindruck der Finanzkrise im Jahr 2008, sind in den letzten Jahren weitere Märkte in diesem Bereich aktiv geworden, mitunter auch Deutschland mit der Emission des Sachsen-Anhalt- Sukuk. 194 Die Financial Times Deutschland beschreibt den islamischen Finanzmarkt als einen der am schnellsten wachsenden Märkte der Welt. 195 In den nächsten Kapiteln werden vor allem der sich sehr stark entwickelnde Islamic Banking-Markt in Malaysia und zur Relativierung die europäischen Märkte und deren Angebote präsentiert. 193 Vgl. IOSCO, 2004 online. 194 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 380. 195 Vgl. Financial Times Deutschland, 2007 online. <?page no="127"?> 7.1 5@64); $ ? B; 94=E -4'8; 'A ; ' .464(@; 4 127 Islamic Private Banking in Malaysia Einer der entscheidenden Märkte auch im Bereich des Islamic Private Banking ist wohl aufgrund der recht liberalen Auslegung des islamischen Finanzwesens der malaysische Markt. Diese „lockere“ Darlegung der Scharia-Normen in Malaysia machen die Entwicklung und das Angebot von Produkten möglich, die in anderen Ländern der muslimischen Welt zumindest umstritten, wenn nicht sogar verboten sind. 196 Aber gerade solche Instrumente, die in ihrer Gestalt den konventionellen Produkten entsprechen, werden von den Marktteilnehmern besonders stark nachgefragt. 197 Zudem schafft der malaysische Staat durch regulatorische Maßnahmen und die regelmäßige Anpassung der Rahmenbedingungen eine optimale Plattform für den internationalen und regionalen Islamic-Banking-Vertrieb. 198 So führte die Malaysische Zentralbank (Bank Negara Malaysia) islamische Treasury Bills (T-Bills) ein. Islamic-Banking-Angebote in Malaysia Wie bereits in den vorhergehenden Kapiteln angeschnitten und erläutert, ist Malaysia, was das Islamic Banking anbelangt, einer der führenden Märkte. Unter anderem stehen folgende islamische Finanzangebote im malaysischen Markt zur Verfügung: ! Angebote im Retail-Banking: Die Produktpalette im Retailsegment ist aufgrund der Präsenz von reinen Islambanken stark ausgeprägt. Dadurch existieren alle denkbaren Varianten an Angeboten von Kontokor- 196 Vgl. Nienhaus, V., 2005, S. 195. 197 Vgl. Hassan, M.K./ Lewis, M.K., 2007b, S. 8 f. 198 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 221. <?page no="128"?> 128 7 5'=EB'4=; #'46E -E; @! ; E6E C%B 5@64); $ -4'8; 'A rentkonten, Kreditkarten, Sparkonten, Investmentkonten und Konsumfinanzierungen. 199 Auch sind Überziehungskredite keine Seltenheit in Malaysia. 200 ! Angebotsplattform von SSuuk kuukk-Emissionen: In Malaysia als einem der wichtigsten Sukuk-Märkte der Welt sind bei den Emissionen und im Handel am Sekundärmarkt verschiedene Arten von Sukuk-Modellen vertreten. Teilweise wird in Malaysia der Handel mancher Sukuk-Formen aufgrund der flexibleren Auslegung einfacher gehandhabt als in anderen Märkten. 201 Als Entwickler des Sukuk ist Malaysia sowohl das erste Land mit der ersten Sukuk-Emission eines nicht-islamischen Unternehmens (Shell MDS) als auch mit der Emission des ersten globalen Sukuk (Kumpulan Guthrie Berhad). ! Angebote von Kapitalmarktinstrumenten: Besonders im Bereich des islamischen Fonds-Managements ist Malaysia (als Zentralort gilt die Hauptstadt Kuala Lumpur) zur Zentrale für viele Fondsgesellschaften geworden. Gerade aufgrund der liberaleren Auslegung hat sich das Land zum weltweit größten Markt für Investmentangebote entwickelt. Das Angebotsspektrum reicht von ETF-Produkten bis hin zu Scharia-konformen Trust Funds und vielem mehr. 202 ! Angebote von Islam-konformen Versicherungen ((TTaa kkaa ffuull) ): Was die Entwicklung von Islam-konformen Versicherungen angeht, ist Malaysia ebenfalls eines der wegweisenden Länder. Nach einer Aufstellung 199 Vgl. Betriebswirtschaftliche Blätter, 2009 online. 200 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 95. 201 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 148. 202 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 227 ff. <?page no="129"?> 7.2 3? 52(: $ >A: 72<B ,2'6: '@ : ' ; 9A#! 2 129 von Ernst&Young werden Takaful-Angebote, wie bspw. KFZ-, Feuer-, Unfall-, Privathaftpflicht-, Kranken-, Renten-, Ausbildungs-Takaful und islamische Absicherungen für diverse unternehmerische Risiken auf dem malaysischen Markt offeriert. 203 Entgegen den aufgeführten Regeln der Konformität für islamische Versicherungen ist in Malaysia die Verwendung der überschüssigen Versicherungsprämien (beim Mudaraba-Verfahren) als Gewinn dem Versicherungsunternehmen durchaus gestattet. 204 Islamic Private Banking in Europa In Europa hat sich das islamische Finanzwesen in einigen Regionen bereits fest etabliert. Während andere Länder noch auf die Erfahrungswerte der Vorreiter warten, entwickeln sich manche Regionen zu Zentralen des Islamic Finance in Europa. Im Folgenden werden Großbritannien als stärkster Wachstumsmarkt in Europa 205 und Frankreich mit seinem großen Potenzial für islamische Bankprodukte detailliert vorgestellt. Islamic-Banking-Angebote in Großbritannien In Europa nimmt die Finanzmetropole London eine federführende Position in Islamic Banking und Finance ein. Trotz des geringeren muslimischen Bevölkerungsanteils im Vergleich zu Frankreich und Deutschland existieren in Großbritannien insgesamt fünf islamische Banken. Nach der Zulassung der Islamic Bank of Britain (IBB) als erste islamische Bank im Jahr 2004, welche nach der Über- 203 Vgl. Ernst & Young, 2009 online. 204 Vgl. ISRA International Journal of Islamic Finance, 2015 online, S. 106. 205 Vgl. Booz & Company, 2008 online. <?page no="130"?> 130 7 5'=EB'4=; #'46E -E; @! ; E6E C%B 5@64); $ -4'8; 'A nahme in 2014 durch die Masraf Al Rayan Bank aus Qatar mit dem Namen Al Rayan Bank fortbesteht, 206 folgten die Gründungen der European Islamic Investment Bank (EIIB), der Bank of London and the Middle East (BLME), der Qatar Islamic Bank (QIB) und der Gatehouse Bank (GB). Weiterhin hat die erste islamische Versicherungsgesellschaft Principle Insurance (ehemals: BIIH General Limited) ebenfalls ihren Sitz in London, 207 während 20 weitere Banken Islamic-Banking-Produkte in ihrer „Islamic Window“-Sparte anbieten. 208 Die Al Rayan Bank bietet ihren Kunden eine Fülle an Bankprodukten an, wie bspw. Bankkonten, Sparkonten, Konsumfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen und Online-Banking. 209 Wie bereits ausgeführt, wurden die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Großbritannien dahingehend angepasst, dass islamische Finanzprodukte ohne Benachteiligungen auf dem Markt mit konventionellen Wettbewerbern konkurrieren können. Zur Förderung des Takaful-Marktes wurde zusätzlich ein Regelwerk eingeführt, das den Vertrieb von Islam-konformen Hausrat-, Restschuld- und Wohngebäudeversicherungen gestattet. 210 Islamic-Banking-Angebote in Frankreich Nicht selten wird Frankreich als das europäische Land mit dem größten Potenzial für den islamischen Finanzmarkt betrachtet. Dies wird damit begründet, dass Frankreich ei- 206 Vgl. Birmingham Post, 2014 online. 207 Vgl. Institute for Islamic Banking and Finance, 2011 online. 208 Vgl. Bälz, K., 2011, S. 9. 209 Vgl. Al Rayan Bank, 2017 online. 210 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 111. <?page no="131"?> 7.2 5@64); $ ? B; 94=E -4'8; 'A ; ' <: B#! 4 131 nerseits, prozentual gesehen, die größte muslimische Bevölkerung in Europa hat, und andererseits gute Beziehungen zu den MENA (Middle East and North Africa) Staaten pflegt. Islamische Prinzipien, wie Murabaha und Sukuk, sind bereits inhaltlich im französischen Steuersystem enthalten. 211 Französische Banken, wie BNP Paribas, Crédit Agricole und Société Générale, haben bereits Islamic-Banking-Produkte in ihre Geschäftsfelder aufgenommen. BNP Paribas bietet unter anderem (über ihrer Tochtergesellschaft: BNP Paribas Najmah) Dienstleistungen, wie Murabaha-Finanzierungen, Sukuk, und weitere Islam-konforme Kreditvarianten an. 212 Des Weiteren ist BRED Banque Populaire das erste Kreditinstitut Frankreichs, das eine Islam-konforme Immobilienfinanzierung offeriert hat. 213 Auch, wenn das Volumen der Einzelfinanzierung bis 100.000 € begrenzt war, so ist es nach wie vor eine positive Entwicklung im Sinne von Islam-konformen Finanzlösungen in Frankreich. Mit dieser Entwicklung hat die französische Fondsgesellschaft Comgest im Jahr 2010 den Islam-konformen Aktienfonds „Comgest Growth Europe S EUR ACC“ emittiert. 214 Dieser Fonds wird zudem in Deutschland über die deutsche Gesellschaft INAIA Finance aktiv angeboten. Als Produktanbieter präsentiert wiederum INAIA Finance ihren Islam-konform zertifizierten Gold-Sparplan über den französischen Finanzvermittler SAAFI in Frankreich. 215 211 Vgl. Cekici, I.Z., 2009, Kap. 35. 212 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 276. 213 Vgl. Welt online, 2010 online. 214 Vgl. Comgest, 2017 online. 215 Vgl. Saafi, 2017 online. <?page no="132"?> 132 8 5@64); $ -4'8; 'A ; ' +E: =@$>64'" 8 Islamic Banking in Deutschland Die Etablierung des Islamic Banking als Geschäftsfeld bei Banken in Deutschland ist nach wie vor ein dauerndes Forschungsthema. So zeigt die Entwicklung seit der 1. Auflage unseres Buches, dass einerseits einige Marktteilnehmer ihre Präsenz intensiviert haben, aber eine Marktpenetration, wie sie in Relation zum Potenzial erwartet werden könnte, ausgeblieben ist. Nach der Durchführung einer Sukuk-Emission (Sachsen-Anhalt-Sukuk) in Deutschland als erstem OECD-Staat 216 hat sich das islamische Finanzwesen mit einem recht positiven Eindruck bei den deutschen Finanzinstituten bemerkbar gemacht. Verglichen mit anderen europäischen Staaten hat Deutschland auch seit der ersten Auflage (sowohl gesetzlich als auch institutionell) relativ wenig zur Etablierung und Förderung von Islamic Finance beigetragen. 217 Mit einem muslimischen Bevölkerungsanteil von 3,8 bis 4,3 Millionen Menschen, 218 aber auch aufgrund der relativ starken nachhaltigkeitsorientierten und ethikbewussten Gesamtbevölkerung kann Deutschland neben Frankreich weiterhin gewisse Potenziale im Bereich Islamic Banking ausschöpfen und seinen Platz im europäischen Islamic- Finance-Markt einnehmen. 219 Besonders die aktuellen Ereignisse im europäischen Bereich durch die Migration von Flüchtlingen aus islamischen Ländern scheint auf finanzwirtschaftlicher Ebene eine Potenzialerweiterung möglich zu sein. In den nächsten Abschnitten werden die Präfe- 216 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 133. 217 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 79 ff. 218 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2009 online. 219 Vgl. Franke, D., 2008 online. <?page no="133"?> 8.1 ,4$>CB4AE ; ' +E: =@$>64'" 133 renzen der muslimischen Kunden in Deutschland hinsichtlich Islam-konformer Instrumente verdeutlicht und aktualisierte Vertriebsbeispiele ausgewählter Institutionen präsentiert. Durch eine Gegenüberstellung zur Erstauflage wird eine praktische Analyse der bisherigen Entwicklung realisiert. Nachfrage nach islamischen Instrumenten in Deutschland Bei einer empirischen Datenaufnahme aus dem Jahr 2006 belegte in Deutschland die Nachfrage nach einer Islamkonformen Immobilienfinanzierung mit knapp zwei Dritteln der Befragten den ersten Rang. 220 Diese hohe Nachfrage hat sich bis dato nicht verändert. Bei der Implementierung von Islamic Banking haben auch islamische Banken in Großbritannien Islam-konforme Immobilienfinanzierungen mit Erfolg eingeführt. 221 Nach einer Studie aus dem Jahr 2009 würden ca. 43 % der Befragten Muslime in Deutschland islamische Versicherungen in Anspruch nehmen, gefolgt von Interessierten an Investmentfonds und Konsumfinanzierungen mit etwa 40%. 222 Die nächste Abbildung verdeutlicht die Nachfragepotenziale für Islamic-Banking-Produkte in Deutschland auf. 220 Vgl. Gassner, M.S., 2009 online. 221 Vgl. Wackerbeck, P., in Versicherungswirtschaft, 2006, S. 452 ff. 222 Vgl. Gassner, M.S., 2009 online. <?page no="134"?> 134 8 5@64); $ -4'8; 'A 5' +E: =@$>64'" Abb. 14: Produktpräferenzen muslimischer Kunden in Deutschland. Quelle: Vgl. Gassner, M.S., 2009, S. 3. Die veranschaulichte Analyse kann als Vorgabe für gewisse Akquisitionen von Zielgruppen bzw. Neukunden im deutschen Bankensektor bzw. zur Schwerpunktsetzung für Vertriebsmaßnahmen herangezogen werden. Nichtsdestotrotz sei an dieser Stelle auf die Notwendigkeit einer ausführlichen Marktuntersuchung und einer Potenzialanalyse für Vertriebsentscheidungen hingewiesen. 223 Vertriebsbeispiele islamischer Finanzprodukte in Deutschland Einige deutsche Finanzhäuser und Versicherungsgesellschaften haben sich bereits dem Trend in Richtung islamisches Finanzwesen angeschlossen und zwischenzeitlich 223 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 115 ff. <?page no="135"?> 8.2 2EB=B; E1@1E; @! ; E6E ; ' +E: =@$>64'" 135 Scharia-konforme Produkte entwickelt. 224 Allerdings handelt es sich dabei um Produkte, die hauptsächlich für islamische Märkte gedacht sind, in denen Islamic-Banking- Instrumente bereits in der Vergangenheit stark nachgefragt wurden. 225 Wie in vorhergehenden Kapiteln ausgeführt, haben islamische Finanzinstrumente mittlerweile in einzelnen Bereichen des deutschen Kapitalmarktes Anwendung gefunden. Vorangetrieben durch die Emission des Sachsen-Anhalt-Sukuk, emittiert durch das Bundesland Sachsen-Anhalt als Ergänzung zu konventionellen Anleihen und weiteren Angebotsstrukturen, bringen nach und nach neue Anbieter Islam-gerechte Bankinstrumente auf den Markt. Im Folgenden werden einige ausgewählte Finanzhäuser und ihre aktuellen Angebote Islam-konformer Produkte präsentiert und erläutert. Angebote der KT Bank AG in Deutschland: Die Beteiligungsbank mit ihrem Hauptsitz in Frankfurt ist die Tochtergesellschaft der Kuveyt Türk Katilim Bankasi A.S. in Istanbul und seit 2004 auf dem deutschen Markt aktiv. Nach ihrem Antrag auf Erteilung einer Banklizenz im Jahr 2012 wurde dieser im März 2015 durch die BaFin genehmigt. Mit Erteilung der Lizenz im selben Jahr nahm die KT Bank am Zahlungsverkehr teil und ist mit weiteren Niederlassungen in Berlin und Mannheim vertreten. Die Angebotspalette deckt weitläufig sowohl Privatkundenals auch Geschäftskundenbedürfnisse ab. 226 Die Islam- Konformität wird durch einen sogenannten internen Ethikrat dargestellt. 224 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 295 ff. 225 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 240 f. 226 Vgl. KT Bank, 2017 online. <?page no="136"?> 136 8 5@64); $ -4'8; 'A 5' +E: =@$>64'" Angebot der FWU AG in Deutschland Als Anbieter von fondsgebundenen Lebensversicherungen und Finanzdienstleistungen ist FWU seit 2000 auch im Bereich der Family Takaful Instrumente aktiv und bietet in Deutschland das Family Takaful Premium Programm an. Das Takaful-Konzept der FWU ist durch international anerkannte Gelehrte mit einem Fatwa zertifiziert. Das Angebot beinhaltet eine Lebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz. Die Kunden können zwischen drei Anlagestrategien, der Select Strategie mit Gewinnsicherung oder Risikokontrolle und der Cash Strategie entscheiden. 227 Angebote der INAIA GmbH in Deutschland INAIA (ehemals iFIS) zählt mit der KT Bank und der FWU zusammen, zu den wenigen Produktemittenten in Deutschland. Mit ihrer Gründung 2007 und ihrer ersten Produktemission mit dem INAIA Gold Dinar Sparplan in 2012 gehört sie zu den Pionieren auf dem Islam-konformen Retail-Markt in Deutschland. Geprüft wird das Unternehmen von Minhaj Advisory, einem AAOIFI lizenzierten Sharia Board aus Dubai. Auch die Geschäftsführung ist Mitglied von AAOIFI und als Certified Sharia Advisor and Auditor (CSAA) zertifiziert. INAIA bietet in ihrer Vertriebssparte in Kooperation mit anderen Anbietern diverse Islam-gerechte Finanzlösungen. Darunter fallen unter anderem Sparanlagen zu vermögenswirksamen Leistungen, Mietkautionen und eine Hinterbliebenenabsicherung der FWU. 227 Vgl. FWU, 2017 online. <?page no="137"?> 8.2 2EB=B; E1@1E; @! ; E6E ; ' +E: =@$>64'" 137 Islamic-Banking-Angebote der West LB AG in Deutschland Die internationale Geschäftsbank und Zentralinstitut der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen bot seit Ende 2011 Islam-konforme Index-Zertifikate in ihrem Hause an. Mit dem „WestLB Islamic Strategie-Index-Zertifikat“ (ISIN / WKN: DE000WLZ5SH4 / WLZ5SH) ermöglichte die WestLB Anlegern eine indirekte Islam-konforme Investition in deutsche Aktienwerte. Der Basiswert ist hierbei der „WestLB Islamic Deutschland Index“. Dieser beinhaltet die zehn größten Dax-Werte, die den Vorschriften der Scharia-Normen entsprechen. Der Gestaltung des Zertifikats zufolge konnten die Investoren an der Entwicklung des Index partizipieren. 228 Das Angebot der mittlerweile aufgespaltenen Landesbank, 229 dessen Zertifikate-Geschäft von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) übernommen wurde, beinhaltet ein vorzeitiges Kündigungsrecht für den Emittenten. Die Ausführung der Kündigung erfolgte zum 07.04.2013. 230 Islamic-Banking-Angebote der Landesbank Berlin AG in Deutschland Seit Anfang 2011 offerierte die Landesbank Berlin (LBB) eine Scharia-konforme Inhaberschuldverschreibung (ISIN / WKN: DE000LBB07A3 / LBB 07A). Mit den sogenannten „QES Islamic Finance Wertpapieren“ (das Akronym QES steht für Quantitative Equity Selection) hatten ihre Kunden die Möglichkeit, über eine Schuldverschreibung der LBB in weltweit Islam-konforme Aktien zu investieren. Die Anlage bezieht sich auf Aktien des „DJ 228 Vgl. FONDS professionell, 2011 online. 229 Vgl. Handelsblatt, 2012 online. 230 Vgl. Freenet, 2013 online. <?page no="138"?> 138 8 5@64); $ -4'8; 'A 5' +E: =@$>64'" Islamic Market Emerging Markets Index“ und des „DJ Islamic Market Titans 100 Index“. Durch diese Gestaltung kann der Investor an der Wertentwicklung eines Index von weltweit Islam-konformen Aktien partizipieren. Nach Fälligkeit des Zertifikats Ende 2013 wurde kein Nachfolgeprodukt emittiert. 231 Islamic Banking-Studie der Frankfurter Sparkasse Durch einige Marktstudien ist weitgehend deutlich geworden, dass der größere Teil der muslimischen Kunden in Deutschland auch traditionsbedingt durch die jahrelange breite regionale Filialexistenz ihre Hauptkontoverbindungen bei den Sparkassen haben. So weist eine Onlinestudie nach, dass mehr als die Hälfte der Befragten ihre Konten bei einer Sparkasse führt. 232 Ausgehend von diesem Potenzial führte die Frankfurter Sparkasse bereits 2007 eine Untersuchung des islamischen Finanzmarktes in Deutschland durch. 233 Heute scheint die Frankfurter Sparkasse immer noch vor der Entscheidung zu stehen, ob sie ihren Kunden Islam-konforme Produkte und Dienstleistungen offerieren will oder nicht. Nach Aussage der Privatkundenbetreuung der Frankfurter Sparkasse stehen derzeit noch keine speziell auf Islamic Banking zugeschnittenen Angebote zur Verfügung. Hingewiesen wird indessen auf in Zukunft mögliche zielgruppenorientierte Kampagnen. 231 Vgl. Landesbank Berlin AG, 2017 online. 232 Vgl. Hassan, M.K./ Mahlknecht, M. u.a., 2011, S. 251. 233 Vgl. Ashrati, M., 2008, S. 116. <?page no="139"?> 8.2 2EB=B; E1@1E; @! ; E6E ; ' +E: =@$>64'" 139 Platzierung der HSBC AAmm aa n na a hh auf dem deutschen Markt Die HSBC Amanah (der arabische Begriff Amanah bedeutet sinngemäß „Vertrauen“) gilt seit ihrer Gründung im Jahr 1998 in Form eines „Islamic Window“ der HSBC (Hongkong and Shanghai Banking Corporation) als einer der international bekanntesten Islamic-Banking-Anbieter. Insbesondere aufgrund ihres Vertriebs von Islam-konformen Investmentfonds zählt die HSBC Amanah zu den Vorreitern auf diesem Gebiet. Nach einer strategischen Entscheidung im Jahr 2013 reduzierte HSBC Amanah ihren Markt auf Malaysia und Saudi-Arabien. Märkte wie die Arabischen Emirate, Großbritannien und Singapur werden seitdem nicht mehr bedient. 234 So war auch die Lebensdauer der Tochtergesellschaft in Deutschland von kurzer Natur. Islamic Banking Strategie der Deutsche Bank AG in Deutschland: Die Deutsche Bank gehört mittlerweile zu den weltweit innovativsten Banken im Bereich des Islamic Banking. Schon 2006 wurde ihr der Euromoney Award für das „Innovativste Finanzhaus“ und die „Bestentwickelte Bank“ im Islamic Finance verliehen. Eines der bedeutendsten Geschäfte stellt die Begleitung einer Sukuk-Emission der IDB (Islamic Development Bank) in Höhe von 500 Mio. USD dar. 235 Die Deutsche Bank konzentriert sich bereits seit Längerem auf dem deutschen Markt verstärkt auf nationale und kulturelle Nischen und bietet mit der speziell für türkischstämmige Kunden fokussierten Sparte „Bankamiz“ (aus dem Türkischen übersetzt: „Unsere Bank“) 234 Vgl. HSBC Amanah, 2013 online. 235 Vgl. Euromoney, 2006, S. 184 f. <?page no="140"?> 140 8 5@64); $ -4'8; 'A 5' +E: =@$>64'" eine Dienstleistungsplattform an. Für islamische Finanzprodukte sieht die Deutsche Bank AG noch eine zu geringe Nachfrage in Deutschland und offeriert mit dieser Begründung keine Produkte in dieser Form an. Dennoch existieren Investmentinstrumente auf dem deutschen Markt, welche durch die Deutsche Bank initiiert wurden. Hierzu nennt die Deutsche Bank den Islam-ETF von xtrackers. Der „DJ (DOW JONES) ISLAMIC MARKET TITANS 100 ETF“ verfolgt das Ziel, die Wertentwicklung des „DJ ISLAMIC MARKET TITANS 100 Index“ möglichst genau abzubilden. Zwischenfazit zum Angebot von Islamic Banking in Deutschland Bislang existieren noch keine angemessenen Angebote im Bereich des Retail-Islamic-Banking für den deutschen Privatkundenmarkt. Die in der 2006/ 1 Euromoney Edition getätigte Aussage: „The limitations to the sharia-compliant market are not on the demand side, but on the supply side.“ 236 trifft wohl weiterhin für den deutschen Finanzmarkt zu. Die in jüngster Zeit erfolgten Angebote zeigen im Gegenzug, dass sich hier nach und nach eine Angebotsplattform entwickelt, welche das Interesse potenzieller Kunden wecken und die Nachfrage erhöhen kann. Angesichts der bisherigen Zurückhaltung einiger Finanzhäuser, in Deutschland Islamic-Banking-Produkte anzubieten bzw. aktiv zu vermarkten, scheint an dieser Stelle eine zusammenfassende SWOT-Analyse hinsichtlich Retail-Islamic Banking (RIB) in Deutschland angebracht. Die folgende Abbildung dient zur Veranschaulichung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Einführung von RIB für konventionelle Banken in Deutschland. 236 Euromoney, 2006, S. 178. <?page no="141"?> 8.2 2EB=B; E1@1E; @! ; E6E ; ' +E: =@$>64'" 141 Abb. 15: SWOT-Analyse für Retail-Islamic-Banking in Deutschland <?page no="142"?> 142 9 2EB=B; E1@! EB@! E8=; 9E' 5' +E: =@$>64'" 9 Vertriebsperspektiven für Islamic Banking in Deutschland Zur optimalen Ausrichtung der Islam-konformen Finanzprodukte auf die Zielgruppen ergeben sich verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten für die Finanzinstitute, die in diesem Bereich eine Etablierung anstreben. Die nachstehenden Themen befassen sich mit einigen Überlegungen einer effektiven Vertriebsmöglichkeit von Islamic- Banking-Produkten. Zielorientierter Vertrieb von Islamic-Banking- Produkten durch Nachfrageorientierung und Kundensegmentierung In erster Linie scheint zur gezielten Kundenakquise die optimale Inanspruchnahme von Vertriebskanälen sinnvoll zu sein. Dabei können, wenn möglich, Kooperationen mit Glaubensgemeinschaften und Verbänden eingegangen werden. Der Einsatz von verschiedenen Medien, wie Internet, postalische Zusendung von Informationsmaterial, Informationsveranstaltungen usw., können zur direkten und gezielten Kundenakquise genutzt werden. Dabei müssen vor allem Werte, wie Glaubwürdigkeit, Ernsthaftigkeit, Sicherheit und Akzeptanz, stets im Vordergrund stehen. Die Glaubwürdigkeit bezieht sich unter anderem auf die Attraktivität der angebotenen Instrumente. Mit anderen Worten: Islamische Finanzprodukte sollten hinsichtlich ihrer Preise und Konditionen nicht schlechter sein als ihre konventionellen Pendants. 237 Hierzu äußerte sich Badlisyah Abdul Ghani (CEO der 237 Vgl. Mahlknecht, M., 2009, S. 82 f. <?page no="143"?> 9.1 Zielorientierter Vertrieb von Islamic-Banking-Produkten 143 CIMB Islamic Bank in Malaysia), indem er auf die Gefahr hinwies, dass die Parteien, die an diesen neuen und unbekannten Geschäften teilhaben, die Komplexität der Instrumente teilweise ausnutzen und versuchen, die Preise für ihre Dienstleistung so hoch wie möglich anzusetzen. 238 Ausgehend von einer sehr starken Nachfrage der muslimischen Bevölkerung in Deutschland nach einer Immobilienfinanzierung 239 und der gleichzeitig vorhandenen Sparfähigkeit dieser Gruppe, 240 lässt sich eine Vertriebsstrategie in Richtung eines Islam-konformen Bausparens womöglich leichter praktizieren als andere Finanzdienstleistungen. Da dadurch direkt auf die Interessen dieser Zielgruppe aufgebaut wird und die Bereitschaft der an Islamic Banking interessierten Kunden vorhanden ist, könnte der Einstieg mit einer Islam-konformen Bausparvariante gut gelingen. 241 Aber auch die alternative Finanzierungsform von Immobilien könnte sich als Einstieg für die Finanzhäuser lohnen. Mit Bedienung der Hauptnachfrage würden „Cross selling“-Ansätze leichter umgesetzt und dadurch eine intensivere Kundenbindung hergestellt werden. Es kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die Chance einer guten Resonanz auf den Vertrieb von Islamgerechten Immobilienfonds hoch ist. Nicht ohne Grund 238 Vgl. Euromoney, 2006, S. 180. 239 Zur Nachfrage von Islam-konformen Immobilienfinanzierungen siehe hierzu Kapitel 10.1. 240 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 33. 241 Vgl. Wackerbeck, P., in Versicherungswirtschaft, 2006, S. 452 ff. <?page no="144"?> 144 9 2EB=B; E1@! EB@! E8=; 9E' 5' +E: =@$>64'" zählen Scharia-konforme Immobilienfonds zu den ersten islamischen Fonds überhaupt. 242 Eine wichtige Voraussetzung für die zielorientierte Akquise von potenziellen Kunden für Islamic-Banking-Produkte wird die Bestandsaufnahme der Kundenportfolien darstellen. Durch gezielte Fragen und Datenerhebungen hinsichtlich der Interessen und Neigungen der Kunden können sich konkretere Potenziale herauskristallisieren. Nach einer grundlegenden Kundensegmentierung besteht die Möglichkeit, gezielte Vorträge zu halten und Kampagnen für die Zielgruppen durchzuführen. An dieser Stelle ist der Vermerk sinnvoll, dass nicht jeder Religionsangehörige zwingend Islam-konforme Instrumente nachfragen bzw. solche Angebote annehmen wird. Einerseits ist diese Haltung begründet durch die Vorgabe des Islams, pragmatische Entscheidungen zu treffen, d.h. bei großer Benachteiligung auf religiöser Basis auf die offerierten Leistungen zu verzichten, andererseits begründet durch die geringere Priorisierung der Wichtigkeit bei den Muslimen in Deutschland. Letzteres wird unterstützt durch die zu geringe oder fehlende Aufklärung der muslimischen Gesellschaft in Deutschland zum Thema Islamic Finance und dessen tatsächliche Bedeutung. Dabei wird empfohlen, bei Angebotsstrategien islamischer Finanzprodukte zwischen einer Pull- oder Push- Strategie zu entscheiden. Die Push-Strategie gibt aufgrund des zu geringen Bekanntheitsgrades von Islamic Banking aktive Maßnahmen, wie Kampagnen und direkte Kundenakquisen, als Strategie vor. Dabei kann gerade hier eine ungenaue Kundensegmentierung, also die Vermarktung an falsche Adressaten, eine negative Reaktion und 242 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 175. <?page no="145"?> 9.1 Zielorientierter Vertrieb von Islamic-Banking-Produkten 145 einen Imageverlust der Bank hervorrufen. Die Pull-Strategie sieht hingegen vor, die Instrumente im Sortiment bereitzuhalten, aber keine aktive Vermarktung vorzunehmen. Die Empfehlungen von Kunden zu Kunden („Mund-zu-Mund-Propaganda“) stellen hier die Basis der Vermarktung dar. Weiterhin soll die Werbung in solchen Bereichen stattfinden, zu denen lediglich nur diese Zielgruppen Zugang haben und keine anderen. 243 Basierend auf der Grundlage, dass deutsche Banken weiterhin keine aktive Vermarktung auf dem deutschen Markt bevorzugen, sollte hier eine optimalere Vertriebsgestaltung in Erwägung gezogen werden. Wie bereits die vorhergehenden Analysen aufgezeigt haben, scheint die Angst vor Kündigungen der Geschäftsbeziehungen durch Nicht-Muslime bei einem möglichen aktiven Islam-konformen Angebot zu hoch zu sein. Daher könnte eine neutrale Plattform, die alle Angebote auf dem deutschen Markt zusammenbringt und als interaktive Angebots- Plattform für alle Marktteilnehmer in diesem Segment fungiert, eine mögliche Vertriebslösung zu sein. Die Marketinggestaltung kann somit unabhängig und zielgruppenorientiert über die Plattform funktionieren. Auch wichtige Kennzahlen, Eckdaten, Zertifizierungen, etc. können über die Plattform kommuniziert werden. Die einzelnen Anbieter können die Angebotsplattform als Outsource- Mechanismus sowohl für den Vertrieb als auch für die fachgerechte Beratung beauftragen. 243 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 16 f. <?page no="146"?> 146 9 2EB=B; E1@! EB@! E8=; 9E' 5' +E: =@$>64'" Ethno Banking als Alternativbezeichnung Wie bereits im vorhergehenden Abschnitt erläutert, ist die Berücksichtigung der religiösen Wertigkeit von großer Bedeutung und erweist sich deswegen für die Banken als ein zweischneidiges Schwert, welches den Vertrieb und die Vermarktung dieser Instrumente relativ erschwert. Um eventuellen Risiken (siehe SWOT-Analyse) bei der Vermarktung von Islamic-Banking-Produkten entgegenzuwirken, wurden mögliche Alternativbezeichnungen entwickelt. Damit die kreierten Finanzinstrumente nicht nur eine religionsbedingte Nachfrage erzeugen, sondern auch bei einer breiteren Kundengruppe auf Interesse stoßen, werden sogenannte Socially Responsible Investment (SRI) Bezeichnungen befürwortet. Besonders in Deutschland haben sich SRI Fonds in den letzten Jahren stark behauptet und schon 2010 ein Anlagevolumen von etwa 510 Mrd. Euro erreicht. 244 Mit der Einführung von speziellen SRI Investments kann folglich sowohl ethisch, nachhaltig, sozial und ökologisch orientierten Anlegern als auch Investoren, die Islam-konforme Instrumente nachfragen, ein entsprechendes Angebot gemacht werden. 245 Mithilfe dieser Begrifflichkeit soll einerseits die religiöse Wertigkeit berücksichtigt und andererseits sollen auch Kunden mit ethischem und nachhaltigem Interesse angesprochen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass auch christliche Kunden aufgrund des im Christentum oftmals betonten Zinsdilemmas ebenfalls zu diesen Instrumenten tendieren. 246 Es ist darauf hinzuweisen, dass mittlerweile auch der Vatikan aufgrund des Zins- und Spekulationsverbots 244 Vgl. Ünal, M.H., 2010 online. 245 Vgl. Franke, D., 2008 online. 246 Vgl. Lewis, M.K./ Algaoud, L.M., 2001, S. 186 ff. <?page no="147"?> 9.2 <=>'# -4'8; 'A 46@ / 6=EB'4=; 91E&E; $>': 'A 147 eine Orientierung am islamischen Finanzwesen befürwortet. 247 Wie bereits erörtert, ist ohne eine gründliche Befragung der Kundschaft zwischen Kunden mit einem Interesse für und Kunden mit einer möglichen Abneigung gegen islamische Finanzprodukte schwer zu differenzieren. Daher ist im Retail-Banking als weitere Alternative zu den genannten Strategien (Push und Pull) die Möglichkeit des Ethno-Marketings mit einzubeziehen und erst bei besseren und genaueren Informationen hinsichtlich der Kundeninteressen sollten die Produkte als Islam-konform angepriesen werden. 248 Zudem existieren in Deutschland weitere Vorschläge hinsichtlich einer Alternativbezeichnung für den Scharia Board. Befürwortet werden neutrale Begriffe wie „Ethikrat“ oder „Produkt- und Strategiebeirat“. Dadurch soll ebenfalls in der Vermarktung der religiöse Aspekt weniger deutlich zum Ausdruck kommen. 249 Auch wenn die berechtigte Überlegung dahintersteht, in der Gesellschaft die bestehenden Vorurteile gegenüber Religionsgruppen weitgehend abzubauen und die Bevölkerung mit den an sich friedlichen Begriffen (hier sind Begriffe wie Scharia, Islam, islamisch u.a. Ausdrücke des Islams gemeint) anzufreunden, erscheint dieses Anliegen, wenn überhaupt, nur langfristig realisierbar. Selbst dann, wenn andere, nicht muslimische Regionen der Welt, wie Singapur, Teile der USA oder Australien, ohne Bedenken mit islamischen Begriffen werben können, werden wohl auf nicht absehbare Zeit in Deutschland weiterhin neutrale Alternativbezeichnungen gesucht und bevorzugt. 247 Vgl. Wülfing, T., o.J., S. 22. 248 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 100. 249 Vgl. Ebert, H./ Thießen, F. u.a., 2010, S. 33. <?page no="149"?> TEIL 3: Fazit <?page no="150"?> 150 10 D: @4))E'C4@@: 'A : '" <B8E''='; @@E 10 Zusammenfassung und Erkenntnisse Dieser wissenschaftliche Text verfolgte das Hauptziel, das Islamic Finance als eine praktische Umsetzung ethischer und moralischer Werte inhaltlich zu erörtern. Dieses Vorhaben wurde mit der tiefergehenden Beschreibung in den Teilen 2 und 3 erreicht. Im Teil 1 des Buches richtete sich der Fokus auf die Erläuterung der Grundlagen des islamischen Finanzverständnisses und der Eigenschaften und Risiken der Finanzierungsinstrumente des Islamic Finance. Teil 2 konzentrierte sich auf das Islamic Private Banking und dessen Implementierung. Im 2. Teil des Buches wurde das Ziel verfolgt, interessierten Bankfachleuten die Merkmale des Islamic Private Banking sowie die Möglichkeit der Einführung von islamischen Retail-Produkten als Geschäftsfeld aufzuzeigen. Dabei wurden verschiedene Islam-konforme Produkte beschrieben und deren Besonderheiten hervorgehoben. Die in der islamischen Finanzwelt gültigen Gesetze und Merkmale dienen als Basis für die Finanzkonzepte und neuen Innovationen im Islamic Private Banking. Der Schwerpunkt orientierte sich an den Merkmalen einzelner Instrumente und weiterführend an den Vorschriften bei der Gestaltung und Implementierung als Geschäftsfeld. Rückblickend auf die in der Einführung zu Teil 2 geschilderte Anlageberatung eines Kundenberaters und den Wunsch des Kunden, eine Islam-konforme Investition tätigen zu wollen, wurden folglich verschiedene Ansätze und Gestaltungen dargelegt, inwiefern eine Bank dieser Nachfrage begegnen kann. Zur Beschreibung wurden die wichtigsten Retail-Banking-Instrumente und wichtige Angebote im islamischen Finanzwesen herangezogen. Dazu <?page no="151"?> D: @4))E'C4@@: 'A : '" <B8E''='; @@E 151 diente die inhaltliche Erörterung verschiedener Produktgestaltungsmöglichkeiten und der Voraussetzungen zum Vertrieb der Islamic-Banking-Instrumente. Als Ergänzung zur Darstellung der Islam-konformen Finanzinstrumente folgte der Praxisbezug. Vorgestellt wurden der Beispielmarkt Malaysia als das am stärksten entwickelte Islamic-Private-Banking-Land mit einer sehr breiten Produktpalette, gefolgt von den europäischen Ländern Großbritannien und Frankreich zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Markt für Islamic Private Banking in Deutschland. Diese Vorgehensweise verdeutlichte einerseits die Potenziale des Islamic Banking, welche bereits in anderen Ländern genutzt werden, andererseits wurde der Nachweis geführt, dass die beschriebenen Islamic-Banking-Instrumente nicht nur in der Theorie ihren Platz finden, sondern in den Finanzmärkten immer mehr an Bedeutung und Attraktivität gewinnen. Die Effizienz der islamischen Kapitalmärkte ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. 250 In Anlehnung an diese positive Entwicklung konkurrieren bereits einige europäische Länder darum, zur Zentrale des islamischen Finanzgeschehens zu werden. Wie dieser Beitrag verdeutlicht, hat auch der deutsche Finanzmarkt erste Erfahrungen mit Islamic Finance gesammelt. Während die deutschen Großbanken in einigen islamischen Ländern bereits zu den aktiven Teilnehmern gehören und diverse islamische Finanzprodukte entwickelt haben, hält sich das Angebot in Deutschland hingegen noch in Grenzen. Die Aktualisierung zur 2. Auflage hat ebenfalls postuliert, dass insbesondere die globalen deutschen Finanzhäuser, sowohl bedingt durch die mangelnde Fachkompetenz auf 250 Vgl. Gassner, M./ Wackerbeck, P., 2010, S. 228. <?page no="152"?> dem hiesigen Markt als auch durch die Unsicherheit über eine mögliche negative Reaktion der Nicht-Muslimischen Kunden, weiterhin zurückhaltend sind. Weiterhin kann festgehalten werden, dass immer mehr Finanzhäuser in Deutschland als Anbieter für Islam-konforme Finanzprodukte auftreten und deren Potenziale allmählich nutzen und sich die aktiven Anbieter mit Zielgruppenbezug weiterhin auf dem deutschen Markt ausgedehnt haben. Darauf folgend ermöglicht der Beitrag einen Einblick in die Vertriebsperspektiven hinsichtlich der Einführung von Islamic Private Banking in Deutschland. So werden die möglichen Vertriebsstrategien des Islamic Banking in Deutschland beschrieben und gewisse Spannungsfelder mit entsprechenden Lösungsansätzen aufgezeigt. In welchem Ausmaß sich das Islamic Banking als Geschäftsbereich in der deutschen Bankenwelt weiterentwickeln wird, hängt außerdem von der Anpassung der Regularien und der Optimierung der Rahmenbedingungen in diesem Segment ab. Als Schlussbemerkung kann konstatiert werden, dass das Islamic Banking in Deutschland besonders im Retail-Banking weiterhin mögliche Potenziale nutzen kann. Die optimale Marktpositionierung und die richtige Adressierung der Zielgruppen scheint hier ein wichtiger Erfolgsfaktor zu sein. 153 10 D: @4))E'C4@@: 'A : '" <B8E''='; @@E <?page no="153"?> Glossar AAm m aa nnaah h Das arabische Wort für Treuhänderschaft AAr rbbuunn Eine Anzahlung mit der Option auf Nichtausübung BBaa yy B Biitth ha a mmaann A Aj jiill Kauf einer Sache mit Zahlungsaufschub BBaa yy I Inna a hh In Malaysia zulässiges Prinzip mit Kauf auf Kredit und Verkauf gegen sofortige Zahlung CCoommmm eerrc ciiaa ll MM uusshhaa rra a kkaa Eine Form der Musharaka, bei der Handelsgeschäfte finanziert werden DDiimmiinniisshhiinngg MM uusshhaa rra a kkaa Vertragliche Partnerschaft mit sukzessivem Eigentumsübergang von einem Partner auf den anderen GGhhaa rra a rr Hohe Unsicherheit von Verträgen, die nach islamischem Recht verboten sind (Spekulation) HH aa ddiitthh Überlieferung der Aussage des Propheten Mohammed HH a a mmiisshh J Ji idd-ddiiyyaa hh Eine Sicherheitszahlung, die als Kaufversprechen gilt <?page no="154"?> 154 Glossar IIddssc chhmm aa Übereinstimmung in der Meinung der islamischen Rechtsgelehrten IIjja a rraa Leasingvertrag IIjja a rraa M M uunnt taahhiiaa BBiittttaa mmlleee ekk (IIjja a rraa --wwaa ll- - IIqqttiinnaa )) Kombination aus einer Ijara und einer Diminishing Musharaka, wird z.B. bei Immobilienfinanzierungen angewendet IIm m aa mm Ein Imam führt den Gottesdienst in einer Moschee. IIsst tiihhssa a nn Rücksichtnahme auf Interessen der Allgemeinheit und Billigung pragmatischer Entscheidungsfindungen IIsst tiissn naa ’’aa Vertragsgestaltung für zu produzierende Güter, unter anderem auch für Projektfinanzierungen KKaa ffa a llaa Garantie MM aa ssllaa hha a hh Das allgemeine Wohl, insbesondere für die Öffentlichkeit MM aa yys si irr Glücksspiel, das auf leichte und unberechtigte Weise zu Reichtum führt MM uudda a rraa bbaa Vertrag, bei dem ein Partner das Know-how und die Arbeitskraft einbringt und der andere Partner das notwendige Kapital <?page no="155"?> Glossar 155 MM uugg h haa rra a ssaa Eine Form von Mudaraba, dass auf Plantagenaktivitäten (z.B. Baumbepflanzung) eingegrenzt ist MM uurra a bba a hha a Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer seine Kosten und den Gewinnaufschlag bekannt gibt MM uussaa qqaa Eine Form von Mudaraba, dass auf Bewässerungsaktivitäten und der Plantagenpflege eingegrenzt ist MM uusshhaa rra a kkaa Eine Art Joint Venture, bei dem beide Vertragspartner Kapital in ein Projekt einbringen und sich am Gewinn/ Verlust beteiligen MM uuzza a rraa ’’aa Eine Form von Mudaraba, dass auf landwirtschaftliche Erzeugnisse eingegrenzt ist PPaa rraa lllleelle err SSaa lla a mm Eine Art der Salam-Transaktion, bei welcher der Käufer vor Lieferung einen weiteren Salam-Vertrag mit einem Dritten eingeht, bei der der eigentliche Käufer als Verkäufer auftritt PPeerrmm aa nneen ntt MM uusshhaa rra a kkaa Eine Form der Musharaka, bei der sich die Eigentumsanteile beider Partner nicht verändern QQaa rrd d Darlehen <?page no="156"?> 156 Glossar QQaa rrd d HH aa sss sa ann Ein wohltätiges Darlehen ohne Gewinnaufschlag QQi imm aa rr Glücksspiel QQi iyyaa ss Ableitung eines Gesetzes über die Analogie eines bestehenden Gesetzes, wenn die Basis der beiden gleich ist RRiibba a Bedeutet wörtlich Überschuss oder Zuwachs, im Finanzbereich als Zins definiert SSaa lla a mm Vertragsgestaltung mit sofortiger Zahlung des Käufers und späterer Lieferung des Verkäufers SScch haa rriiaa Das islamische Recht und der islamische Lebensweg mit Bestimmungen aus dem Koran und den Überlieferungen des Propheten Mohammed SScch haa rriiaa B Booaa rrd d Ein Beirat, der über die Übereinstimmung von Finanzprodukten mit dem islamischen Recht entscheidet und diese kontrolliert SSuukkuukk Der konventionellen Anleihe verwandtes islamisches Finanzprodukt, welches als Zertifikat von gleichem Wert definiert wird SSuun nn na a Beschreibung der Lebensweise des Propheten Mohammed <?page no="157"?> Glossar 157 TTaa kkaa ffuull Islamische Versicherung mit der Funktion des Solidaritätsprinzips im Schadensfall TTaa wwaa rrr ruuqq Gestaltung einer Kreditgewährung durch Kauf einer Sache mit Zahlungsaufschub und Weiterverkauf an Dritte gegen Sofortzahlung UUjjrra a Entgelt/ Gebühr für Dienstleistungen WWaa ddiiaa hh Überlassung zur Verwahrung WWaa kkaa lla a Agentur- oder Vertretungsvertrag WWa a q qff Stiftung zur Verwaltung von Eigentum und Kapitalvermögen ZZaa kkaa hh Der zu zahlende Betrag von einem Muslim auf sein Vermögen als Teil seiner religiösen Pflichten. Die Bezeichnung Steuer im Islam ist ebenfalls treffend <?page no="159"?> Literaturverzeichnis AAOIFI 2015: Sharia Standards, Manama (Bahrain) AAOIFI 2015: Accounting, Auditing and Governance Standards, Manama (Bahrain) AAOIFI o.J. online: The Organization: Overview, verfügbar unter: http: / / www.aaoifi.com/ aaoifi/ TheOrganization/ Overview/ tabid/ 62/ language/ en-US/ Default.aspx [zuletzt abgerufen am 21.07.2012] Al Rayan Bank 2017 online: Other banking products, verfügbar unter: https: / / www.alrayanbank.co.uk/ otherproducts/ [zuletzt abgerufen am 18.02.2017] Albertini, F.v. 2008: Islamische Finanzinstrumente - Mudarabah und Sukuk, in: Der Schweizer Treuhänder, Nr. 4, S. 226-231 Altundag, P./ Haldi, N. 2005: Handbuch Islamic Banking, hrsg. von: Ehrler, J./ Alfred, F., 2. 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Zins 22 Risikodeckungssysteme 118 Rohstoff-Fonds 107 S&P Sharia Indices 104 Salam 54, 55, 58, 94 Salam-Verträge 107 sale-and-lease-back- Variante 92 Scharia 21 Scharia Board 26, 28 Sekundärmarkt 93 Sekundärmarkt-Instrument 89 Sharia quality rating 28 Socially Responsible Investment 147 Sparanlage 84 <?page no="176"?> 176 Stichwortverzeichnis Sparkonto 84, 129 Spec ia l Pu r po se Vehi cle 90 Spekulation 23 Spekulationsgeschäfte 124 Spekulationsverbot 73 SPV 90, 93, 95 SRI 147 SRI Fonds 147 Stiftungs-Konzept 124 Stiftungs-Prinzip 126 stille Gesellschaft 37 Sukuk 74, 89, 90, 94, 95, 97, 99, 101, 136 Sukuk Al-Ijara 92, 95 Sukuk Al-Istisna'a 94 Sukuk Al-Mudaraba 95 Sukuk Al-Murabaha 93 Sukuk Al-Musharaka 93 Sukuk Al-Salam 94 Sukuk-Emission 90, 133 Sukuk-Emissionen 129 Sukuk-Fonds 108 Sukuk-Handel 91 Sukuk-Markt 89, 94 Sukuk-Papiere 90 Sukuk-Techniken 95 Sukuk-Transaktion 90 Sukuk-Transaktionen 98 Sukuk-Verträge 91, 105 Sukuk-Vertrieb 98 Sukuk-Zertifikat 95 Takaful 74, 123, 124, 129 Takaful-Prinzip 123 Tawarruq 62, 63, 65, 83 Termineinlage 86 Überziehungskredite 129 Ujr 82 Ujra 82 umgekehrte Murabaha 63 Underlying Assets 100 unethische Geschäfte 24 Unrestricted Investment Account 87 Verbot von Glücksspielen 73 Verbote im Islamic Finance 22 Versicherungsleistungen 118 Vertriebsperspektiven 143 Wadiah 78, 85 <?page no="177"?> Stichwortverzeichnis 177 Wadiah-Konto 81 Wa di ah -P r in zi p 8 5 Wakala 113, 125 Wakala-Gebühr 125 Wakala-Methode 87 Wakala-Struktur 106 Wakala-Verfahren 86 ! andelbare Sukuk 95 Waqf-Modell 125 zinslose Finanzierung 29 Zinsverbot 73 Zwangsversteigerung 116 Zwangsvollstreckung 118 <?page no="178"?> www.uvk.de Der Einfluss der Kirche auf die Wirtschaft Ökonomie und Kirche - das ist kein Widerspruch. Klöster häuften früher durch geschicktes Handeln ein gewaltiges Vermögen an. Heute finden religiöse Werte durch den Corporate-Governance-Kodex Eingang in die Geschäftswelt und christliche Parteien prägen die Wirtschaftspolitik. Auf das Spannungsfeld zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gehen Päpste durch Sozialenzykliken seit dem 19. Jahrhundert ein: Leo XIII. forderte 1891 Lohngerechtigkeit sowie Arbeitnehmerrechte und gab damit der Sozialpolitik in Europa Aufwind. Weitere Sozialenzykliken folgten, wenn das freie Spiel der Marktkräfte zu sozialen Problemen führte. 2009 verwies Benedikt XVI. nach der Finanzkrise darauf, dass Globalisierung von einer »Kultur der Liebe« beseelt sein müsse. Damit brachte er die Globalisierung mit Verteilungsgerechtigkeit und Gemeinwohl in Zusammenhang. Auf die Sozialenzykliken der Päpste gehen die Autoren im Detail ein: Sie beleuchten den geschichtlichen Kontext ebenso wie deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Politik. So skizzieren sie einen dritten Weg der Päpste - ein alternatives Wirtschaftskonzept zwischen Kapitalismus und Sozialismus. Hans Frambach, Daniel Eissrich Der dritte Weg der Päpste Die Wirtschaftsideen des Vatikans 2015, 283 Seiten, Flexcover ISBN 978-3-86764-600-0 19,99 € <?page no="179"?> www.uvk.de Verhandeln wie professionelle Ein- und Verkäufer Der Erfolg gibt ihnen Recht: die Everest- Methode von Jörg Pfützenreuter und Thomas Veitengruber ist bei Konzernen und Mittelständlern gleichermaßen gefragt. Seit Jahren coachen sie Vertriebler und Einkäufer und lassen die eine Seite in die Karten der anderen schauen. Am Ende entscheidet die strategische, taktische und psychologische Raffinesse, wer als Sieger vom Verhandlungstisch aufsteht. Ein Buch für alle, die im Einkauf oder Vertrieb arbeiten und ihr Verhandlungsgeschick um den alles entscheidenden Gipfelmeter voranbringen wollen. Jörg Pfützenreuter, Thomas Veitengruber Die Everest-Methode Professionelles Verhandeln für Ein- und Verkäufer 2015, 230 Seiten, flex. Einb. ISBN 978-3-86764-549-2 <?page no="180"?> www.uvk.de Neues Vertrauen schaffen Das Vertrauen in unsere Währungen sinkt: Die Zentralbanken fluten die Finanzmärkte mit billigem Geld. In Deutschland boomt die Wirtschaft, während in anderen Euro-Ländern hohe Arbeitslosigkeit und Staatspleiten drohen. Kann ein System mit Niedrigzins, Deflationsgefahr und geliehenem Wohlstand dauerhaft bestehen oder sollte eine Suche nach alternativen Geldsystemen beginnen? Schließlich haben Menschen seit jeher auch andere Tausch- und Finanzsysteme verwandt. Und: Heute sind Miles & More-Punkte, realer Warentausch oder digitale Währungen wie Bitcoins bereits Realität. Auch die Systemfrage stellt sich: Sollten allein Zentralbanken Geld ausgeben oder auch die Geldausgabe frei für Jedermann möglich sein? Lernen Sie durch das Buch mehr über das aktuelle Geldsystem und seine Alternativen in Form von Ersatz- oder Komplementärwährungen, die neues Vertrauen schaffen könnten. Ottmar Schneck, Felix Buchbinder Eine Welt ohne Geld Alternative Währungs- und Bezahlsysteme in einer immer turbulenteren Finanzwelt 2015, 250 Seiten, Flexcover ISBN 978-3-86764-601-7 19,99 €
