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Rechnungswesen: 360 Grundbegriffe kurz erklärt

0313
2017
978-3-7398-0288-6
978-3-8676-4783-0
UVK Verlag 
Hans Geldern

Welcher Berufstätige kennt das nicht: man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert. Was ist der beizulegende Wert, was versteht man unter Cash generating Unit, Doppik, oder der AfA-Tabelle und wofür steht eigentlich BilKoG? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Rechnungswesen. Der Autor legt besonderen Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Das handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Nachschlagen. Weitere Themen der 360°-Reihe: Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Controlling, Finanzierung, Finanzmarkt, Management, Marketing, Personalmanagement, Unternehmensbewertung, Volkswirtschaft, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftswissenschaften.

<?page no="2"?> Hans Geldern Rechnungswesen: 360 Grundbegriffe kurz erklärt <?page no="4"?> Hans Geldern RECHNUNGSWESEN: 360 GRUNDBEGRIFFE KURZ ERKLÄRT UVK Verlagsgesellschaft mbH Konstanz und München <?page no="5"?> Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. ISBN 978-3-86764-783-0 (Print) ISBN 978-3-7398-0287-9 (EPUB) ISBN 978-3-7398-0288-6 (EPDF) Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2017 Einbandgestaltung: Susanne Fuellhaas, Konstanz Printed in Germany UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstr. 24 · 78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 · Fax 07531-9053-98 www.uvk.de <?page no="6"?> VVo orrwwo orrtt Welcher Berufstätige kennt das nicht; man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert. Was ist der beizulegende Wert, was versteht man unter Cash generating Unit, Doppik oder der AfA-Tabelle und wofür steht eigentlich BilKoG? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Rechnungswesen. Dabei lege ich Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Auf eine oft ausschweifende Ausführung - wie sie in großen Lexika vorgefunden wird - habe ich bewusst verzichtet. Ich hoffe, dass der Leser dieses Buches einen großen Vorteil für sein Studium, seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang erhält. Also: viel Erfolg! München, im März 2017 Hans Geldern <?page no="8"?> AAllllee BBeeggrriiffffee Abschluss, konsolidierter .................................19 Abschlussprüfer ................................................19 Abschreibung .................................................... 19 Abschreibung, lineare...................................... 20 Abschreibung, nutzungsbezogene .................. 20 Abschreibungen, planmäßige ......................... 20 Absetzung für Abnutzung AfA ........................ 20 Abstimmkonto................................................. 20 AfA-Tabelle ....................................................... 21 Agio ................................................................... 21 Aktiva................................................................ 21 Aktiva, freie.......................................................22 Akzept ...............................................................22 Anhang..............................................................22 Anlagegut ..........................................................23 Anlageleistungen ..............................................23 Anlagen im Bau ................................................23 Anlagenbuchhaltung ....................................... 24 Anlagespiegel................................................... 24 Anlagevermögen.............................................. 24 Ansatzvorschriften .......................................... 24 Anschaffungs-/ Herstellungskosten AHK .........25 Anschaffungs-/ Herstellungskosten, historische ...................................................25 Anschaffungskosten .........................................25 Anschaffungsnebenkosten .............................. 26 Anzahlungen auf Anlagen ............................... 26 arithmetisch degressive Abschreibung ........... 26 <?page no="9"?> 8 Alle Begriffe Assets ............................................................... 26 Aufhellungszeitraum ........................................27 Aufwand ...........................................................27 Aufwands- und Ertragskonsolidierung............27 Aufwandversicherung ......................................27 Aufwendungen ................................................ 28 Aufwendungen, außerordentliche .................. 28 Aufwendungen, neutrale................................. 28 Ausfallrisiko..................................................... 28 Ausgabe............................................................ 29 Ausschüttungen............................................... 29 Außenfinanzierung.......................................... 29 Auszahlung ...................................................... 29 Auszahlungsbetrag .......................................... 30 Barwert.............................................................. 31 Bausparkasse .................................................... 31 beizulegender Wert...........................................32 Belegprinzip ......................................................32 Berichtsjahr.......................................................32 Besicherung ......................................................32 Bestandaufnahme, körperliche ........................32 Bestandskonto ..................................................33 Bestandsveränderung .......................................33 Bestätigungsvermerk ........................................33 Beteiligung ....................................................... 34 Betriebs- und Geschäftsausstattung ............... 34 Betriebsergebnis .............................................. 34 Betriebsmittel................................................... 34 Betriebsstoffe ....................................................35 Betriebsvermögen.............................................35 Bewegungsbilanz ............................................. 36 Bewertung........................................................ 36 <?page no="10"?> Alle Begriffe 9 Bewertung at equity ........................................ 36 Bewertungsfunktion ........................................ 36 Bewertungsgrundsätze .....................................37 Bewertungskennzahl ........................................37 Bewertungsvorschrift .......................................37 Bewertungswahlrecht.......................................37 Bewertungszahl ............................................... 38 Bezugsverhältnis.............................................. 38 Bilanz ............................................................... 38 Bilanzanalyse................................................... 38 Bilanzänderungen............................................ 38 Bilanzaufstellung ............................................. 39 Bilanzberichtigungen....................................... 39 Bilanzfälschung ............................................... 39 Bilanzfeststellung ............................................ 39 Bilanzgewinn ................................................... 40 Bilanzierungshilfen.......................................... 40 Bilanzkennzahlen ............................................ 40 Bilanzkontinuität .............................................. 41 Bilanzkontrollgesetz BilKoG .............................41 Bilanzkurs ........................................................ 42 Bilanzmanipulationen ..................................... 42 Bilanzpolitik ..................................................... 42 Bilanzstandsdifferenz ...................................... 42 Bilanzstichtag................................................... 43 Bilanztheorie.................................................... 43 Bilanzverkürzung............................................. 43 Bilanzverlängerung.......................................... 43 Bilanzverlust .................................................... 44 Billigstorder...................................................... 44 Bonitätsprüfung ............................................... 44 Bruttodarstellung ............................................. 44 <?page no="11"?> 10 Alle Begriffe Buchforderung ................................................. 45 Buchführung .................................................... 45 Buchführung, doppelte .................................... 45 Buchführungspflicht ........................................ 46 Buchung ........................................................... 47 Buchungssatz ................................................... 47 Buchwert.......................................................... 47 Cash generating Unit ....................................... 49 Debitorenbuchhaltung..................................... 49 Debtors’ Collection Days.................................. 50 Deckungsgeschäft ............................................ 50 Deckungsregister ............................................. 50 Deckungsrückstellungen ................................. 50 Deckungsstockfähigkeit .................................... 51 Deutscher Rechnungslegungsstandard ............ 51 Doppik............................................................... 51 EBIT ...................................................................52 EBITDA ..............................................................52 Eigenfinanzierung.............................................52 Eigenkapital ......................................................53 Eigenkapitalquote .............................................53 Eigenkapitalspiegel .......................................... 54 Eigenkapitalveränderungsrechnung ................55 Eigentümerrisiko ..............................................55 Eigentumsvorbehalt .........................................55 Einheitskurs ..................................................... 56 Einheitsprinzip ................................................ 56 Einlage ............................................................. 56 Einlagen, ausstehende......................................57 Einnahme..........................................................57 Einzahlung ........................................................57 Einzelabschluss................................................ 58 <?page no="12"?> Alle Begriffe 11 Einzelbewertung .............................................. 58 Einzelbewertungsgrundsatz ............................ 58 Einzelkosten..................................................... 58 Einzelunternehmen ......................................... 59 Entnahmen ...................................................... 59 Erfolg ................................................................ 59 Erfolgskonto..................................................... 59 Erfolgskontrolle, jahresabschlussorientierte...60 Erfüllungsbetrag .............................................. 60 Ergebnis, außerordentliches............................60 Erlöse ............................................................... 60 Erlösrechnung...................................................61 Eröffnungsbilanz ..............................................61 Ertrag.................................................................61 Ertrag, außerordentlicher ................................ 62 Ertragsteueraufwand ....................................... 62 Eventualverbindlichkeiten .............................. 62 Fair Value ......................................................... 63 FIFO Methode .................................................. 63 Finanzanlage.................................................... 63 Finanzbedarf .................................................... 64 Finanzbuchhaltung.......................................... 64 Finanzierung aus AfA ...................................... 65 Finanzierung, langfristige................................ 65 Firmenwert ...................................................... 65 Forderungen .................................................... 66 Fremdfinanzierung .......................................... 66 Fremdkapital.................................................... 66 Fremdorganschaft............................................ 67 Garantierückstellung ....................................... 68 Gearing............................................................. 68 Gemeinkosten.................................................. 68 <?page no="13"?> 12 Alle Begriffe geringwertige Wirtschaftsgüter ....................... 69 Gesamtkapitalrentabilität ................................ 69 Gesamtkostenverfahren .................................. 69 Geschäftsfeld, strategisches............................. 70 Geschäftswert .................................................. 70 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich KonTraG ................ 70 Gewährleistungsrückstellung .......................... 70 Gewerbeertragsteuer......................................... 71 Gewerbekapitalsteuer ....................................... 71 Gewinn.............................................................. 71 Gewinn- oder Verlustvortrag ...........................72 Gewinn pro Aktie..............................................72 Gewinn- und Verlustrechnung GuV.................72 Gewinnrücklagen..............................................72 Gewinnschwelle................................................73 Gewinnvortrag ..................................................73 Gläubigerschutz ................................................73 Gliederungsschema der Bilanz ........................ 74 Going-Concern-Prinzip ................................... 74 Grundkapital .................................................... 74 Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung GoB ..............................................................75 Gruppenbewertung...........................................75 Haben............................................................... 76 Habenbuchung ................................................ 76 Halbfabrikate ................................................... 76 Handelsbilanz .................................................. 76 Handelsbilanzergebnis .....................................77 Handelsgesetzbuch HGB...................................77 Handelsrecht.....................................................77 Handelsware .....................................................77 <?page no="14"?> Alle Begriffe 13 Hauptbuch ....................................................... 78 Herstellungskosten .......................................... 78 HIFO-Methode ................................................. 79 Hilfsstoffe......................................................... 79 Höchstwertprinzip ........................................... 79 IAS .................................................................... 80 IFRS .................................................................. 80 Immaterialgüter............................................... 80 Impairment-Test .............................................. 81 Imparitätsprinzip .............................................. 81 International Accounting Standarts Board IASB ............................................................. 81 Inventar ........................................................... 82 Inventarwert .................................................... 82 Inventur ........................................................... 82 Inventurbestand .............................................. 82 Investmentvermögen ...................................... 83 Jahresabschluss ............................................... 84 Jahresabschlussanalyse ................................... 84 Jahresfehlbetrag ............................................... 85 Jahresüberschuss ............................................. 85 Kalkulation....................................................... 87 Kapital .............................................................. 87 Kapital, gezeichnetes ....................................... 87 Kapitaldienst .................................................... 88 Kapitalerhöhung gegen Einlagen .................... 88 Kapitalflussrechnung....................................... 88 Kapitalgesellschaft, große................................ 89 Kapitalgesellschaft, kapitalmarktorientierte ... 89 Kapitalkonto .................................................... 90 Kassakurs ......................................................... 90 kaufmännische Vorsicht..................................90 <?page no="15"?> 14 Alle Begriffe Konsolidierung .................................................91 Konsolidierungsausgleichsposten....................91 Konsolidierungskreis ........................................91 Konsortialbanken .............................................91 Konsortialvertrag ............................................. 92 Kontenrahmen................................................. 92 Konto................................................................ 92 Kontokorrentkredit .......................................... 93 Konzern............................................................ 93 Konzernabschluss............................................ 93 Konzernbilanz.................................................. 93 Konzernbilanztheorie ...................................... 94 Konzernrechnungslegung................................ 94 Körperschaftsteuer........................................... 94 Kosten .............................................................. 94 Kreditorenbuchhaltung ................................... 95 Kreditrisiko ...................................................... 95 Kundenanzahlung ........................................... 95 Kurs-Gewinn-Verhältnis KGV ......................... 96 Lagebericht....................................................... 97 Latente Steuern................................................ 99 Leverage-Effekt................................................ 99 LIFO-Methode................................................ 100 Liquidationsbilanz ......................................... 100 Liquidität........................................................ 100 Liquidität 2. Grades ......................................... 101 Liquidität 3. Grades ......................................... 101 Liquiditätsgrad ................................................ 101 Markenwert..................................................... 102 Markt, aktiver ................................................. 102 Maßgeblichkeit ............................................... 102 Maßgeblichkeit, umgekehrte .......................... 103 <?page no="16"?> Alle Begriffe 15 Materialaufwand ............................................ 103 Materiality....................................................... 103 Materialkosten ................................................104 Methodenstetigkeit .........................................104 MicroBilG ........................................................104 Mittelstandsstandards .................................... 105 Nebenbuchführung ....................................... 106 Neubewertung ............................................... 106 Neubewertungsrücklage ................................ 106 Niederstwertprinzip........................................ 107 Nutzungsdauer ............................................... 107 Optionsanleihe .............................................. 109 Passiva ........................................................... 109 Passivierung................................................... 109 Periodenabgrenzung, Prinzip der ~ ................ 110 Personalkosten ............................................... 110 Planbilanz ....................................................... 110 Privatentnahme .............................................. 110 Prozesskostenrückstellung .............................. 111 Prüfungsansatz, risikoorientierter...................112 Quotenkonsolidierung.....................................113 Realisationsprinzip ..........................................113 Rechnungsabgrenzungsposten....................... 114 Rechnungslegung, Prüfstelle für ~.................. 114 Rechnungswesen, integriertes ........................115 Related Party ................................................... 116 Renten ............................................................. 116 Reserven, stille................................................. 117 Restbuchwert ................................................... 117 Restnutzungsdauer .......................................... 117 Rohertrag ......................................................... 117 Rücklage, gesetzliche ...................................... 118 <?page no="17"?> 16 Alle Begriffe Rücklagen........................................................ 118 Rückstellung für Abraumbeseitigung............. 119 Rückstellungen ............................................... 120 Sachanlagen.....................................................121 Sachanlagevermögen ......................................121 Sachwert ..........................................................121 Saldierung ........................................................121 Saldo ............................................................... 122 Sarbanes Oxley Act ......................................... 122 Schlussbilanz .................................................. 123 Schuldenkonsolidierung................................. 123 Schuldner ........................................................ 123 Schuldschein................................................... 124 Segmentberichterstattung .............................. 124 Sicherungsvermögen ...................................... 124 Skonto ............................................................. 125 Sofortabschreibung......................................... 125 Soll .................................................................. 125 Sollbuchung .................................................... 125 Sollseite........................................................... 125 Sonderbilanzen ............................................... 126 Sonderposten mit Rücklageanteil................... 126 Sozialbericht ................................................... 126 Stammkapital.................................................. 127 Stetigkeitsgebot............................................... 127 Steuerbarwert ................................................. 127 Steuerbilanz .................................................... 127 Steuerbilanzgewinn ........................................ 128 Substanzwertmethode.................................... 129 Summenbilanz................................................ 129 Tauschgeschäft ............................................... 130 Teilbilanzen .................................................... 130 <?page no="18"?> Alle Begriffe 17 Teilwertabschreibung ..................................... 130 Teilwertzuschreibung ......................................131 Thesaurierung.................................................. 131 Tilgung ............................................................. 131 Trading Account ............................................. 132 Trial Balance ................................................... 132 True and Fair View ......................................... 132 True and Fair View Principle .......................... 132 Trusted Accounting......................................... 133 Überleitungsrechnung .................................... 134 Umlaufvermögen............................................ 134 Umsatzerlöse .................................................. 134 Umsatzkostenverfahren ................................. 135 Unternehmen, verbundene ............................ 135 US-GAAP ......................................................... 136 Verbindlichkeiten ........................................... 137 Verbrauchsfolgefiktion ................................... 137 Verlust............................................................. 138 Verlustrisiko.................................................... 138 Verlustvorträge ............................................... 138 Vermögen ....................................................... 139 Vermögensgegenstand ................................... 139 Vermögensobjekt............................................ 139 Verprobung .....................................................140 Verschuldungsgrad .........................................140 Vertikalanalyse ...............................................140 Vollkonsolidierung ......................................... 141 Vollmacht........................................................ 141 Vorleistungen ................................................. 141 Vorräte ............................................................ 141 Vorratsvermögen ............................................ 142 Vorsichtsprinzip.............................................. 143 <?page no="19"?> 18 Alle Begriffe Wechsel........................................................... 144 Weltabschlussprinzip ..................................... 144 Werkstoffe....................................................... 145 Wertaufhellung ............................................... 145 Wertaufholung................................................ 145 Wertberichtigung ............................................ 146 Wertsteigerungsgewinn.................................. 146 Werttreiberanalyse ......................................... 146 Wiederbeschaffungskosten ............................ 147 Zahlung ........................................................... 149 Zahlungsmittelbestand ................................... 149 Zinsaufwand ................................................... 149 Zinsdeckung.................................................... 149 Zuschreibung .................................................. 149 Zwischenbericht.............................................. 150 Zwischenbilanzen ........................................... 150 Zwischenergebniseliminierung ...................... 150 <?page no="20"?> AA  A Abbsscchhl luussss, , kkoonnssoolliiddiieerrtteer r Konzernabschluss oder Abschluss, der durch Joint Venture Accounting entsteht.  A Abbsscch hlluussssp prrüüffeerr Person oder Gesellschaft, die freiwillige oder Pflichtsprüfungen bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Unternehmen, die unter das PublG fallen, durchführt. Sie werden bei der AG von der Hauptversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat bestellt.  A Abbsscch hrreei ibbuunngg Eine Abschreibung ist der wertmäßige Maßausdruck für die Abnutzung wirtschaftlicher Güter. Abschreibung können für Verbrauchsgüter (z.B. Rohstoffe, Warenlager) und für Gebrauchsgüter (z.B. Maschinen) vorgenommen werden. Abschreibung sind sowohl in der pagatorischen Gewinn- und Verlust-Rechnung als auch in der kalkulatorischen Betriebsergebnisrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung) erfolgswirksam. <?page no="21"?> 20  A Abbsscch hrreei ibbuunngg" lliin neeaarree Abschreibungsmethode, bei der ein konstanter Anteil der Anschaffungsausgaben auf eine Periode der Nutzungsdauer allokiert wird.  A Abbsscch hrreei ibbuunngg" nnuuttzzuunnggssbbeezzoog geennee Für die Bestimmung des Abschreibungsaufwan ds wi rd d as Ab sc hr ei bu ng sp ot en zi al e nt sprechend seines relativen Verbrauchs auf die Nutzungsdauer allokiert.  AAbbsscchhr reeiib buunnggeenn" p pllaannmmääßßiiggee Allokation der Anschaffungsausgaben auf die Nutzungsdauer durch z.B. lineare oder degressive Abschreibungsmethode.  A Abbsseettzzuun ngg ffüürr A Abbnnu uttzzuun ngg A AffAA Hier handelt es sich um einen steuerrechtlichen Terminus für Abschreibung. Als Abschreibungsmethode ist nur die lineare Methode zugelassen. Die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands lässt sich der amtlichen AfA- Tabelle entnehmen.  AAbbsstti immmmkkoonnttoo Hier handelt es sich um ein Konto, auf das die Salden aller Konten einer Nebenbuchführung gebucht werden. Das Abstimmkonto für die Kre- <?page no="22"?> 21 ditorenbuchhaltung ist z.B. das Accounts Payables Account (A/ P account).  A AffAA--TTaab beellllee Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie der Finanzverwaltung zur standardisierten Schätzung von betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von allgemein verwendbare Anlagegütern.  A Aggiioo Ein Agio ist ein Aufschlag. Das Agio entsteht bei der Emission neuer Aktien (erster Börsengang: Initial Public Offering (IPO)). Das Agio ist der Unterschied zwischen dem festgelegten Nennwert der Aktie und dem Emissionswert. Die Erlöse werden als Kapitalrücklage in die Bilanz eingestellt.  A Akkt tiivvaa Die Aktiva bilden die Vermögensgegenstände der Bilanz; sie werden auf der linken Bilanzseite notiert. Die Aktiva werden in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und den aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten unterteilt. Die Gliederung richtet sich nach der zunehmenden Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände. <?page no="23"?> 22  A Akkt tiivvaa" f frreeiiee Hierbei handelt es sich um im Eigentum des Schuldners befindliche Vermögensgegenstände, welche nicht mit Ansprüchen auf Aussonderung oder Absonderung belastet sind.  A Akkz zeepptt Begriff für die schriftlich auf dem Wechsel abgegebene Willenserklärung des Bezogenen, dass er den Wechsel akzeptiert und sich zur Zahlung verpflichtet. 2. Begriff für einen vom Bezogenen akzeptierten Wechsel.  AAnnhhaanngg Der Jahresabschluss setzt sich nicht nur aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen, sondern umfasst bei größeren Kapitalgesellschaften auch den Anhang und den Lagebericht. Der Anhang dient der Erläuterung von Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichungen vom bisherigen Gliederungsschema, Änderungen der Bewertungsmaßstäbe und die Bilanzierungsmethoden sind ausführlicher zu erläutern. Auch Verpflichtungen, die in der Bilanz nicht explizit erwähnt werden, müssen im Anhang kommentiert und ausgeführt werden. <?page no="24"?> 23  A Annllaaggeegguut t Als Anlagegut wird ein Wirtschaftsgut bezeichnet, das in der Bilanz unter dem Anlagevermögen ausgewiesen wird. Zu den Anlagegütern zählen Immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, Firmenwert), Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Maschinen, Anlagen im Bau) und Finanzanlagen (z.B. Anteile an verbundenen Unternehmen).  A Annllaaggeelleei issttuunnggeenn Hierbei handelt es sich um Leistungen eines Fina nz in te rm ed iä rs , di e es e in em G el dg eber e rmöglichen, nicht für Investitions- oder Konsumzwecke benötigte Zahlungsmittelbestände gegen das Versprechen späterer Rückzahlung dem Finanzintermediär oder durch dessen Vermittlung einem Dritten zu überlassen.  A Annllaaggeenn iimm BBaauu Anlagen im Bau können Gebäude, Maschinen, Transportsysteme und andere Anlagegüter sein, die sich noch im Bau befinden und nicht fertiggestellt sind. Am Bilanzstichtag werden Anlagen im Bau vom Sachanlagevermögen gesondert aufgelistet, da für sie noch keine Abschreibung möglich ist. <?page no="25"?> 24  A Annllaag geen nbbuucchhhhaallttuunngg Hierbei handelt es sich um die Nebenbuchhaltung, in der für jeden Sachanlagevermögensgegenstand ein einzelnes Konto geführt wird. Das Abstimmkonto für die Anlagenbuchhaltung ist das Konto Sachanlagen (Property, Plant and Equipment).  AAnnllaaggeessppiieeggeell Hierbei handelt es sich um eine Liste nach IFRSs für eine Gruppe von Sachanlagen. Dagegen nach deutschem HGB: für jeden einzelnen Vermögensgegenstand die historischen Anschaffungskosten, das Anschaffungsjahr und die kumulierten Abschreibungen.  AAnnllaag geev veer rmmööggeenn Das Anlagevermögen erstreckt sich auf alle Vermögensgegenstände, die langfristig im Unternehmen sind (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Beteiligungen, Geschäfts- und Firmenwert, immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente).  AAnnssaattzzvvo orrsscchhrriifft teenn Hierbei handelt es sich um Regelungen, die die Aktivierung (recognition) von Jahresabschlusspositionen festlegen. <?page no="26"?> 25  A Annsscchhaaffffuunnggss-uun ndd HHeer rsstte elllluunnggsskko oss-t teenn AAHHKK Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) si nd d ie G es am tk o st en, d ie f ür d ie B es ch af fu ng bzw. Herstellung anfallen.  AAnnsscchhaaffffuunnggss--/ / HHeerrsstteelllluun nggsskkoosstteenn, , hhi isst toorriisscchhee Hierbei handelt es sich um den zurückgeführten Wertansatz für das Vermögen. Die Anschaffungskosten enthalten den Nettoeinkaufspreis, abzüglich von z.B. Rabatten. Ebenfalls zählen nach IAS 16 die Aufwendungen dazu.  A Annsscchhaaffffuunnggsskkoosstteenn Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bilanziert (Anschaffungswertprinzip, Pagatorik). Zu den Anschaffungskosten dürfen die Anschaffungsnebenkosten (Fracht, Montagekosten) hinzugefügt werden. Die Anschaffungskosten sind stets Nettopreise (Umsatzsteuer wurde abgezogen). Die Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Wertansatz darf auch bei einer Wertsteigerung des Vermögensgegenstands nicht erhöht werden. Es gilt das Niederstwertprinzip. <?page no="27"?> 26  A Annsscchhaaffffuunnggssnneebbe ennkkoosstteenn Aktivierungspflichtige Nebenkosten des Erwerbs sind alle Aufwendungen, die gemacht werden müssen, um den angeschafften Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, d.h. der Erwerbsvorgang endet nicht schon bei der Anlieferung des Vermögensgegenstandes, sondern erst mit der Erlangung der Betriebsbereitschaft am Einsatzort. Beispiele: Verpackungskosten, Fracht, Transportversicherung, Zoll, Fundamentierungskosten für eine Maschine.  AAnnzzaahhlluunnggeenn a auuff AAnnllaaggeenn Anzahlungen auf Anlagen sind vertraglich vereinbarte Vorleistungen häufig bei Bauprojekten, Anlagen mit Spezial- oder Sonderanfertigung.  a ar riitthhmmeetti isscch h ddeeggr reessssiivvee AAbbssc chhrreeiibbuunngg Hierbei handelt es sich um eine Abschreibungsmethode, bei der der Abschreibungsbetrag jede Abrechnungsperiode um denselben absoluten Betrag reduziert wird.  A Asssse ettss Assets ist die Bezeichnung für Vermögenswerte (Vermögen) und Aktiva. <?page no="28"?> 27  A Auuffhheel llluun nggsszzeeiittr raauumm Hierbei handelt es sich um den Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses. In diesem Zeitraum bekannt werdende Ereignisse über die Verhältnisse am Bilanzstichtag sind bei der Jahresabschlussgestaltung zu berücksichtigen. Erkenntnisse über Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.  A Auuffwwa anndd Beim Aufwand handelt es sich um einen Werteverbrauch, durch den das Gesamtvermögen des Unternehmens gemindert wird. Ein Aufwand ist erfolgswirksam und geht somit in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.  A Auuffwwa annddss-uunndd E Errttrraaggsskkoon nsso olliiddiieerruunng g Hierbei handelt es sich um das Eliminieren des konzerninternen Zwischenergebnisses bei der Konzernrechnungslegung.  AAuuffwwa annddvveerrssiicchheerruunngg Hierbei handelt es sich um eine Versicherung von passiven Bilanzpositionen. <?page no="29"?> 28  A Auuffwwe enndduunnggeenn Aufwendungen sind der betrieblich bedingte Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen. Dazu gehören der Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen.  AAuuffwwe enndduunnggeenn" aauußßeerroorrddeennttlliicchhee Außerordentliche Aufwendungen kommen einmalig vor - beispielsweise bei Katastrophen (Brand, Überschwemmung). Sie werden zu den neutralen Aufwendungen gezählt.  A Auuffwwe enndduunnggeenn" nneeuuttr raallee Neutrale Aufwendungen sind Aufwendungen, die nicht unmittelbar dem Betriebszweck dienen. Sie werden in betriebsfremde, außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen untergliedert.  A Auussffaal lllrriissiikkoo Hierbei handelt es sich um die Gefahr für einen Geldgeber, dass der Geldnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen überhaupt nicht oder nur zu einem niedrigeren Betrag als vertraglich vereinbart nachkommt. <?page no="30"?> 29  A Auussggaabbee Eine Ausgabe vermindert das Geldvermögen des Unternehmens. Es werden also entweder Bar- oder Buchgeld an Externe übertragen oder es werden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Externen eingegangen.  AAuusssscchhüüttttuunnggeenn Hierbei handelt es sich um Auszahlungen von Teilen des Gewinns eines Unternehmens an die Gesellschafter. Bei der Aktiengesellschaft z.B. werden sog. Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet. Über die Höhe der Ausschüttungen beschließt in Übereinstimmung mit handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung.  A Auußßeennffiinnaannzzi ieerruunngg Außenfinanzierung ist die Beschaffung von Kapital von außen, d. h. durch bisherige und neue Eigenkapitalgeber (Eigenfinanzierung von außen, etwa durch eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen) sowie durch Gläubiger (Fremdfinanzierung von außen, etwa durch Begebung einer Anleihe).  A Auusszzaah hlluunngg Hierbei handelt es sich um einen Begriff der Finanzbuchführung, der zu den Grundbegriffen <?page no="31"?> 30 des Rechnungswesens zählt und die Verringerung der Zahlungsmittel (Bargeld sowie jederzeit verfügbare Bankguthaben) einer Unternehmung erfasst. Der Gegenbegriff ist die Einzahlung. Beispiele für Auszahlungen sind: Barverkauf von Produktionsfaktoren, Überweisung von Löhnen und Gehältern, Barentnahme eines Gesellschafters einer Personengesellschaft. Der Umfang der Auszahlungen und Ausgaben kann, muss aber nicht übereinstimmen.  A Auusszzaah hlluunnggssbbeettrraagg Hierbei handelt es sich um den Betrag, der tatsächlich ausgezahlt wird; effektiver Mittelzufluss beim Schuldner. <?page no="32"?> 31 BB  BBaarrwweerrtt Hierbei handelt es sich um die Summe der abgezinsten Beträge aller Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit einem Investitionsobjekt. Ziel ist die Vergleichbarmachung von Zahlungsvorgängen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden (Zinseszinsformeln). Der Barwert findet als Entscheidungskriterium über die Realisierung eines Investitionsobjektes bzw. bei der Auswahl von mehreren zur Wahl stehenden Investitionsobjekten Anwendung.  B Baauussppaarrkkaasss see Hierbei handelt es sich um eine Spezialbank, die auf der Basis langfristig abgeschlossener Bausparverträge unterverzinsliche Spareinlagen entgegennimmt und nach Erreichen einer bestimmten Bausparsumme die Bausparguthaben ausbezahlt und unterverzinsliche Bauspardarlehen vergibt, die zweckgebunden zur Finanzierung des Erwerbs oder Baus von Wohnungseigentum dienen. <?page no="33"?> 32  b be eiizzuulle eggeennddeerr W Weerrtt Der beizulegende Wert ist derjenige Geldbetrag, mit dem Gegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens nach § 253 Abs. 2 und 3 HGB zu bewerten sind, wenn ihr Wert unter die Anschaffungskosten gefallen ist und ein Börsen- oder Marktpreis (Tageswert) nicht feststellbar ist.  B Beelle eggpprriinnzziipp In der Finanzbuchführung (FiBu) müssen alle Buchungen belegt werden. Bei der Kontierung werden die Eigen- oder Fremdbelege mit einer fortlaufenden Belegnummer, dem Buchungssatz und einem Buchungsvermerk versehen.  BBeerriicchhttssj jaahhrr Das Berichtsjahr entspricht einem Geschäftsjahr.  BBeessiic chheer ruunngg Hierbei handelt es sich um alle Ausgestaltungsformen eines Kreditvertrags, die Form und Inhalt von Kreditsicherheiten regeln.  BBeessttaannddaauuffnnaahhmme e" kkö örrppeerrlliic chhee Maßnahme im Rahmen der Inventurarbeiten zur Ermittlung der Bestände an den einzelnen Kategorien körperlicher Vermögensgegenstände <?page no="34"?> 33 durch Messen, Zählen und Wiegen. Die körperliche Bestandsaufnahme ist der Bewertung vorgelagert. Die Organisationsvorschriften für die Durchführung der körperlichen Bestandsaufnahme sind betriebsindividuell, haben aber eine sorgfältige, vollständige und sachgerechte Aufnahme zu gewährleisten.  B Beessttaannddsskkoonnttoo Hierbei handelt es sich um ein Konto, das den Wert von Vermögen, Eigenkapital oder Schulden repräsentiert.  BBeessttaannddssvveerräännddeerruunngg Hierbei handelt es sich um die Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Sie sind nach dem Gesamtkostenverfahren in einem eigenen GuV- Posten darzustellen (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB).  B Beessttäättiigguunnggssvveerrmmeerrkk Hierbei handelt es sich um ein Testat der positiven Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer. Der Bestätigungsvermerk sagt aus, dass der Jahresabschluss und evtl. der zugehörige Lagebericht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entspricht. <?page no="35"?> 34  B Beetteeiil liigguunngg Beteiligungen sind längerfristig gehaltene Anteile an anderen Unternehmen, die sich auf mindestens 20 Prozent belaufen. Bei einer so genannten Schachtelbeteiligung reichen bereits 10 Prozent des Grundkapitals für eine Beteiligung aus.  B Beettrriieebbss- uunndd GGeessc chhääffttssaauusssst taattttuunng g Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist eine Bil an zp os it ion d es A nl age verm ög ens . Zu r Be triebsausstattung gehören Werkstatt-, Lager- und Kantineneinrichtungen. Die Geschäftsausstattung besteht aus Büro-, Laden- und Ausstellungseinrichtungen.  B Beettrriieebbsseer rggeebbnniiss Das Betriebsergebnis entspricht jenem Ertrag, der sich aus den Kernaktivitäten des Unternehmens ergibt. Dabei bleiben außerbetriebliche Erträge und Aufwendungen unberücksichtigt. Aufgrund dieser eingeschränkten Berechnung können leichter Betriebsvergleiche durchgeführt werden.  BBeettrriieebbssm miitttteell Hierbei handelt es sich um Potenzialfaktoren, die sowohl materiell als auch immateriell sein können. Zu den materiellen Erscheinungsfor- <?page no="36"?> 35 men zählen etwa Maschinen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Mess- und Prüfeinrichtungen, Transportmittel, Lager- und Aufbewahrungseinrichtungen etc. Immaterielle Betriebsmittel sind etwa Patente, Lizenzen sowie Marken- oder Urheberrechte.  B Beettrriieebbssssttooffffee Betriebsstoffe sind Wirtschaftsgüter, die der Durchführung und Inganghaltung von Produktionsprozessen dienen. Sie gehen nicht wie die Werkstoffe und Hilfsstoffe direkt in Produkte ein, sondern nur indirekt über diverse Anlagen (Anlagenwirtschaft). Damit haben sie nur einen mittelbaren Bezug zu Produkten und zur Produktion.  B Beettrriieebbssvveerrmmö öggeenn Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Begriff, der alle Wirtschaftsgüter umfasst, die dem Steuerpflichtigen gehören oder steuerlich ihm zuzurechnen sind und die vom Steuerpflichtigen entweder ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden (notwendiges Betriebsvermögen) oder in einem objektiven Zusammenhang zum Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, wenn der Steuerpflichtige diese Wirtschaftsgüter freiwillig in seiner Bilanz ausweist (gewillkürtes Betriebsvermögen). <?page no="37"?> 36  B Beewweegguunnggssb biil laannzz Hierbei handelt es sich um die Darstellung der Veränderung von Bilanzpositionen während eines Vergleichszeitraums. Bei einer Bewegungsbilanz wird z.B. die Mehrung von Vermögen als Zahlungsmittelverwendung, die Mehrung von Eigenkapital als Zahlungsmittelherkunft dargestellt.  BBeewweerrt tuunngg Die Bewertung ist ein entscheidender Prozess der Bilanzierung. Den einzelnen Vermögensgegenständen werden Geldwerte zugeordnet. In der Handels- und Steuerbilanz wird das Anschaffungswertprinzip (Pagatorik) angewandt.  BBeewweerrt tuunngg aatt eeqqu uiit tyy Hierbei handelt es sich um die Bestimmung des Beteiligungsbuchwerts unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten und einer Mehrung oder Minderung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird.  B Beewweerrt tuunnggssffuunnkkttiioon n Hierbei handelt es sich um eine Funktion, die jeder Handlungsmöglichkeit eine Bewertungskennzahl zuordnet, mit deren Hilfe Alternativen ihrer Vorziehenswürdigkeit nach geordnet werden. <?page no="38"?> 37  B Beewweerrt tuunnggssggrruunnddssäättz zee Der Jahresabschluss soll dem Gläubiger eine Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens geben. Die HGB- Bilanzierung ist am Gläubigerschutz ausgerichtet. Wichtige Bewertungsgrundsätze sind das Niederstwertprinzip, die vernünftige kaufmännische Beurteilung, das Höchstwertprinzip und das Vorsichtsprinzip, das als Realisationsprinzip und als Imparitätsprinzip konkretisiert wird.  BBeewweerrt tuunnggsskkeennnnzzaahhll Die Bewertungskennzahl entspricht der Bewertun gs fun kt ion .  B Beewweerrt tuunnggssvvoorrsscchhrriifftt Hierbei handelt es sich um eine Regelung, mit der der Wertansatz von Vermögen, Eigenkapital und Schulden bestimmt wird. Wesentliche Bewertungsvorschriften enthalten z.B. die §§ 252ff. HGB und IAS 2, 16, 17, 36, 38 und 40.  BBeewweerrt tuunnggsswwaahhllrreecch htt Für einzelne Fälle der bilanziellen Bewertung besteht ein Bewertungswahlrecht. Das Unternehmen hat die Wahl, ob es eine Position in die Bilanz aufnimmt oder als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. <?page no="39"?> 38  B Beewweerrt tuunnggsszzaahhll Hierbei handelt es sich um die auf die Bausparsumme normierte Kennzahl, die nach der Logik eines Zeit-mal-Geld-Systems festhält, wie lange und mit welchem jeweiligen Volumen von einem Bausparer dem Bausparkollektiv Beträge überlassen wurden.  B Beezzu uggssvveerrh häällttnniiss Hierbei handelt es sich um die Anzahl alter Aktien in Relation zu den jungen, neu zu emittierenden Aktien.  BBiillaan nzz Hierbei handelt es sich um eine stichtagbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Auf der linken Seite der Bilanz werden die Vermögensgegenstände (Aktiva, Mittelverwendung) aufgeführt; auf der linken Seite notiert man das Kapital (Passiva, Mittelherkunft).  BBiillaan nzzaannaallyyssee Hierbei handelt es sich um die Analyse des Jahresabschlusses mit Hilfe von Bilanzkennzahlen und verschiedenen komplexen Verfahren.  B Biillaan nzzäännddeerruun nggeenn Bei einer Bilanzänderung wird ein Bilanzansatz durch einen anderen ersetzt. Dies ist möglich, <?page no="40"?> 39 wenn steuer- oder handelsrechtlich ein Bewertungswahlrecht eingeräumt wird.  B Biillaan nzzaauuffsstteelllluunngg Hierbei handelt es sich um die Entwicklung des Jahresüberschusses aus der Finanzbuchhaltung durch Abschluss der Erfolgskonten an die GuV- Rechnung und der Bestandskonten an die Schlussbilanz. Ist der Jahresabschluss aufgestellt, so wird er unter bestimmten Voraussetzungen vom Abschlussprüfer geprüft, bevor er festgestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt knüpfen sich Rechtsfolgen an den Jahresabschluss an.  B Biillaan nzzbbeer riic chhtti igguunng geenn Bei einer Bilanzberichtigung wird ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen korrekten ersetzt. Solche Veränderungen ergeben sich häufig bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt.  BBiillaan nzzffäällssc chhuunngg Bilanzfälschung ist eine Straftat, bei der die Bilanz vorsätzlich gefälscht wird.  BBiillaan nzzffe essttsstteelllluunngg Hierbei handelt es sich um die Genehmigung des Entwurfs für einen Jahresabschluss durch das nach der jeweiligen Rechtsform zuständige Un- <?page no="41"?> 40 ternehmensorgan. Erst mit der Bilanzfeststellung knüpfen sich Rechtsfolgen an den Jahresabschluss. Zur Bilanzfeststellung sind bei allen Rechtsformen die Gesellschafterversammlungen berechtigt und verpflichtet (vgl. z.B. § 42a GmbHG), lediglich bei der AG stellen normalerweise Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest (§ 172 AktG), ausnahmsweise die Hauptversammlung (§ 173 AktG).  B Biillaan nzzggeewwiinnnn Der Bilanzgewinn ist vom Jahresüberschuss abgeleitet. Der Gewinnvortrag und die Entnahmen aus den Rücklagen werden subtrahiert, ein Verlustvortrag und Einstellungen in die Rücklagen hinzugefügt.  B Biillaan nzziie erruunnggsshhiillffeenn Hierbei handelt es sich um den Ausweis eines Nicht-Vermögensgegenstands in einer HGB- Bilanz auf der Aktivseite. Eine Bilanzierungshilfe ist z.B. der Ausweis von aktivischen latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB oder der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten.  BBiillaan nzzkke ennnnzzaahhlleen n Bilanzkennzahlen helfen bei der Bilanzanalyse. Es gibt relative Bilanzkennzahlen (Quotienten wie Anlagenintensität) und absolute Bilanz- <?page no="42"?> 41 kennzahlen (absolute Größen wie den Cashflow). Weitere systematische Differenzierungen sind: horizontale Bilanzkennzahlen (z.B. Deckungsgrade, Liquiditätskennzahlen) und vertikale Bilanzkennzahlen der Vermögensstruktur (Anlage, Umlaufintensität) und der Kapitalstruktur (Eigenkapitalquote, Anspannungsgrad). Die Rentabilitätskennzahlen haben die Gewinn- und Verlustrechnung zur Grundlage (Eigenkapital-, Gesamtkapital-, Umsatzrentabilität, Return on Investment). Zu den absoluten Bilanzkennzahlen zählen Cashflow, EBIT und EBITDA.  B Biillaan nzzkko onnttiinnuui ittäätt Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz müssen mit jenen der Schlussbilanz übereinstimmen. Im Handelsrecht wird dies Bilanzidentität genannt und in der Steuerbilanz Bilanzzusammenhang.  B Biillaan nzzkko onnttrrool lllggeesse ettzz B BiillKKooGG Das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) (Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen) vom 15.12.2004 verfolgt folgende Ziele: Verhinderung von Bilanzmanipulationen, Prüfung des Jahresabschlusses kapitalmarktorientierter Unternehmen durch eine von staatlicher Seite beauftragte privatrechtliche Institution, Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei nicht freiwilliger Mitwirkung eines Unternehmens (Enforcement). <?page no="43"?> 42  B Biillaan nzzkku urrs s Hierbei handelt es sich um den Quotienten aus der Summe des Eigenkapitals und dem gezeichnetem Kapital.  B Biillaan nzzmmaan niippuul laatti ioonneenn Bilanzmanipulation bezeichnet eine Überschreitung des gesetzlich vorgegebenen Spielraums bei der Bewertung der Bilanz. Wenn durch gefälschte oder manipulierte Bilanzen Kredite aufgenommen werden, erfüllt dies den Straftatbestand des Kreditbetrugs.  B Biillaan nzzppo olliit tiikk Die Bilanzpolitik nutzt Bewertungsspielräume und Bilanzierungswahlrechte, um das Unternehmen mehr oder weniger profitabel in der Öffentlichkeit zu präsentieren.  BBiillaan nzzsst taannddssddiifff feerreennzz Hierbei handelt es sich um den betragsmäßigen Unterschied zwischen dem Betrag eines Bilanzpostens in der Handels- und in der Steuerbilanz. Sofern es sich um temporäre oder quasi-permanente Differenzen handelt, sind auf die Bilanzstandsdifferenz latente Steuern zu bilden. <?page no="44"?> 43  B Biillaan nzzsst tiic chhttaagg Der Bilanzstichtag ist der Tag, zu dem der Jahresabschluss erstellt wird.  B Biillaan nzztthheeoorriiee Grundlage der Bilanzierung ist die Bilanztheorie. Man unterscheidet die statische Auffassung, nach der die Bewertung von Vermögen und Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vordergrund stehen, und die dynamische Bilanztheorie.  B Biillaan nzzvveer rkküürrzzuunngg Hierbei handelt es sich um einen Buchungssatz, durch den sowohl die Aktivals auch die Passivseite vermindert werden. Regelmäßig handelt es sich um eine Saldierung von Aktiv- und Passivposten, die allerdings angesichts des generellen Saldierungsverbotes nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB nur ausnahmsweise zulässig ist.  BBiillaan nzzvveer rllä ännggeerruun ngg Hierbei handelt es sich um die gleichzeitige Zunahme der Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Erhöht sich mit der Bilanzverlängerung der Bestand an Fremdkapital, so verschlechtert sich die Eigenkapitalquote als rating-relevante Kennzahl. Gegenmaßnahmen können off-balance- Geschäfte oder Saldierungen sein. <?page no="45"?> 44  B Biillaan nzzvveer rllu usstt Der Bilanzverlust stellt einen Fehlbetrag dar. Errechnet werden Bilanzgewinn und -verlust wie folgt: Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) plus Gewinnvortrag (abzgl. Verlustvortrag) plus Entnahmen aus Gewinnrücklagen (abzgl. Einstellungen in diese) plus Entnahmen aus der Kapitalrücklage.  B Biilllli iggsst toorrddeerr Ohne Kursangabe erteilter (unlimitierter) Kaufauftrag von Wertpapieren mit sofortiger Ausführung im Markt am jeweiligen Kauftag.  B Boonniittäät tssp prrüüf fuunngg Hierbei handelt es sich um die systematische Analyse der persönlichen Merkmale eines (potenziellen) Schuldners oder Kreditnehmers sowie seiner wirtschaftlichen Faktoren der Vergangenheit, z.B. seines Zahlungsverhaltens und Geschäftsgebarens sowie seiner Jahresabschlüsse.  B Brruuttttooddaarrsstteelllluunngg Hierbei handelt es sich um einen unsaldierten Ausweis mit dem Ziel, die den Saldo verursachenden Komponenten darzustellen. So ergibt <?page no="46"?> 45 sich der Gewinn als Saldo der Erträge und der Aufwendungen (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).  B Buucchhffoorrdde erruunng g Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner, der nicht durch ein Wertpapier verbrieft ist, sondern lediglich in den Handelsbüchern verzeichnet ist.  B Buucchhffüühhr ruunngg Die Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in zeitlicher und sachlicher Ordnung. Es wird zwischen der Finanzbuchführung (FiBu) oder Geschäftsbuchführung und der Betriebsbuchführung (die ein Synonym für die Kostenrechnung ist) differenziert. Die Finanzbuchführung bildet die Grundlage für die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.  B Buucchhffüühhrru unng g" ddooppppeellttee Auch Doppik genannt; Buchungsstil des kaufmännischen Rechnungswesens. Die Bezeichnung doppelte Buchführung bezieht sich auf zwei Merkmale: a) Jeder Geschäftsvorfall wird zweimal gebucht, einmal auf einem Konto im Soll und auf einem anderen Konto im Haben. Im Ergebnis muss die <?page no="47"?> 46 Summe aller Soll-Buchungen der Summe aller Haben-Buchungen entsprechen, was die Fehleranfälligkeit reduziert. Gleichzeitig ergibt sich jederzeit ein vollständiger Überblick über den Stand aller Buchungskonten. b) Die doppelte Buchführung beinhaltet eine doppelte Erfolgsermittlung, z.e. in der Gewinnund-Verlust-Rechnung (GuV), mit der im Neuen kommunalen Finanzmanagement die Ergebnisrechnung vergleichbar ist, und zum anderen in der Bilanz. Im Unterschied zur Kameralistik beinhaltet die doppelte Buchführung eine geschlossene und vollständige Fortschreibung aller Vermögens- und Finanzierungspositionen. Sie ermöglicht insbesondere die Erfassung von Abschreibungen und Rückstellungen in einem geschlossenen System (Klieve 2003, 232). Ziele der doppelten Buchführung sind: Dokumentation/ Buchung der Zahlungsvorgänge (Finanzbuchhaltung), Ermittlung des Erfolgs der Periode (Jahresabschluss), Feststellung von Schulden und Vermögen zu Beginn und Schluss des Geschäftsjahres in Form der Bilanz.  B Buucchhffüühhrru unng gssppffl liic chhtt Hierbei handelt es sich um die Verpflichtung eines Unternehmens zum Aufzeichnen der finanziell relevanten und erfolgswirksamenVorgänge in Konten. Buchführungspflichtigkeit begründet in der Regel die Verpflichtung zum Aufstellen eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. <?page no="48"?> 47  B Buucchhuunngg Die Buchung beinhaltet die Erfassung und Dokumentation eines Geschäftsvorfalls anhand eines Buchungssatzes in der Finanzbuchführung. Bei jeder Buchung in der doppelten Buchführung sind ein Soll- und ein Habenkonto beteiligt.  BBuucchhuunnggssssaattzz Hierbei handelt es sich um die Darstellung einer Soll- und Habenbuchung für das Buchen eines Geschäftsvorfalls. Entsprechend der Doppik muss ein Buchungssatz mindestens aus einer Soll- und einer Habenbuchung bestehen.  BBuucchhwweer rtt Der Buchwert beschreibt den Wert, zu welchem ein Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit in der Bilanz angesetzt wird. <?page no="50"?> CC  C Ca asshh g geenneer raatti inngg UUnniitt Hierbei handelt es sich um die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögeswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind (IAS 36.6). Ein Impairmenttest auf Basis von Cash generating Units wird immer dann erforderlich, wenn der einzelne Vermögenswert keine isolierbaren Cashflows generieren kann. DD  D De ebbiittoorreen nbbuuc chhhhaallttuunngg Die Kunden, gegen die noch Forderungen bestehen, werden als Debitoren bezeichnet. Die Debitorenbuchhaltung listet die Außenstände der Kunden in einem eigenen Bereich der Buchhaltung auf. Wenn eine Forderung beglichen wurde, wird die Position auf der Liste gelöscht. Man spricht daher auch von einer Offenen-Posten-Buchhaltung. <?page no="51"?> 50  D De ebbttoorrss’’ CCoolllleeccttiioon n D Daayyss Hierbei handelt es sich um die durchschnittliche Anzahl von Tagen, die vergeht bis Kunden ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen ausgleichen.  DDe ecckku unnggssggeesscchhä äfft t Hierbei handelt es sich insbesondere um Wertpapierkäufe zur Erfüllung eingegangener Lieferverpflichtungen.  D De ecckku unnggssrreeggiis stteer r Die zur Deckung von Kommunalschuldverschreibungen verwendeten Kommunaldarlehen und sonstigen Werte sind von der Hypothekenbank einzeln in ein Register einzutragen. Innerhalb jedes Quartals hat der Treuhänder beglaubigte Abschriften der Eintragungen bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.  D De ecckku unnggssrrüücckksstteelllluun nggeenn Hierbei handelt es sich um Rückstellungen von Versicherungsunternehmen für diejenigen Leistungsverpflichtungen, die auf das Versicherungsunternehmen aus den bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen in Zukunft zukommen werden. Sie sind bei den meisten Versicherungsunternehmen der größte Passivposten und ergeben sich rechnerisch als versiche- <?page no="52"?> 51 rungsmathematisch bestimmter Gegenwartswert aller zukünftigen Leistungsverpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen abzüglich des Gegenwartswertes der noch ausstehenden Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer.  D De ecckku unnggssssttoocckkffäähhiig gkkeeiitt Hierbei handelt es sich um eine Eigenschaft solcher Wertpapiere, die zur Anlage des von Versicherungsunternehmen zu bildenden Deckungsstocks (heute: Sicherungsvermögen) von der Versicherungsaufsicht zugelassen sind.  D De euuttsscchheer r RReecchhnnuunnggsslleegguunnggs sssttaannddaarrdd Hierbei handelt es sich um eine Veröffentlichung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee, die nach Prüfung und Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Justiz die Vermutung rechtfertigen, Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung zu sein (§ 342 HGB).  DDo oppppi ikk Hierbei handelt es sich um ein Prinzip der Buchhaltung, nach dem jeder Geschäftsvorfall durch mindestens eine Soll- und eine Habenbuchung repräsentiert wird. <?page no="53"?> 52 EE  EEB BIITT Earnings before Interest and Taxes. Hierbei handelt es sich um das Ergebnis der Betriebstätigkeit vor Zinsen und Steuern (entspricht im Großen und Ganzen dem Betriebsergebnis nach HGB).  EEB BIITTDDAA Abk. für Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation. 1. Performance-Maß für den Vergleich von Konzerngesellschaften oder Segmenten, die eine unterschiedliche Fremdkapitalausstattung haben, die in unterschiedlichen Steuerhoheiten domizilieren und ihre Periodisierungsvorgänge nach konzernspezifischen Regelungen durchzuführen haben. 2. Modifizierte Erfolgsgröße ohne Berücksichtigung von Zinsen und Steuern, Abschreibungen und sonstigen Periodisierungen.  E Ei iggeen nffi innaannzziieerruunngg Nach der Rechtsstellung des Kapitalgebers kann zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung unterschieden werden. Eigenfinanzie- <?page no="54"?> 53 rungen findet dann statt, wenn die Kapitalgeber Eigenmittel zur Verfügung stellen. Dies kann auf dem Wege der Außenfinanzierung und der Innenfinanzierung geschehen. Eigenfinanzierung von außen (Außenfinanzierung) erfolgt durch Einlagen von Eigentümern an das Unternehmen, etwa durch eine Kapitalerhöhung bei der Aktiengesellschaft. Eigenfinanzierung von innen (Innenfinanzierung) wird auch als Selbstfinanzierung bezeichnet. Sie erfolgt über die Thesaurierung (Einbehaltung) von Gewinnen.  E Ei iggeen nkka appiittaall Das Eigenkapital ist ein finanzieller Bestandsbegriff, der im betrieblichen Rechnungswesen neben dem Fremdkapital die Passivseite (Passiva) der Bilanz abbildet. Entsprechend der Kapitalherkunft ist das Eigenkapital die von den Eigentümern eines Unternehmens dauerhaft erbrachte Ausstattung an Mitteln. Bei einer bilanziellen Betrachtung zeigt diese reine Saldogröße die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens und der Schulden.  EEi iggeen nkka appiittaallqqu uootte e Hierbei handelt es sich um eine Kennzahl der Kapitalstruktur. Die E. ermittelt sich als Quotient aus dem Eigenkapital und dem Gesamtkapital. Je höher die Kennzahl ist, desto solider ist ein Unternehmen finanziert, da sich mit steigendem <?page no="55"?> 54 Eigenkapital die Haftungssubstanz erhöht und die Gefahr einer Überschuldung sinkt. Aus diesem Grund verbessert eine hohe Eigenkapitalquote das Rating und erleichtert die Aufnahme von Fremdkapital. Ein weiterer Vorteil einer hohen Eigenkapitalquote ist die damit verbundene relative Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern und die Dispositionsfreiheit bezüglich der Vermögenswerte. Diese resultieren aus der Tatsache, dass das Eigenkapital in der Regel langfristig zur Verfügung gestellt wird. Außerdem werden durch eine Finanzierung mit Eigenkapital keine festen Zins- und Tilgungsverpflichtungen eingegangen, was in Krisenzeiten einen positiven Effekt auf die Liquidität des Unternehmens hat. Eine hohe Eigenkapitalquote reduziert allerdings die Eigenkapitalrendite. Liegt außerdem der Fremdkapitalzinssatz unter der Gesamtkapitalrentabilität (engl. Return on Invested Capital), ist eine hohe Eigenkapitalquote bezüglich der Eigenkapitalrentabilität (engl. Return on Equity) unvorteilhaft. Grundsätzliche Aussagen zu einer optimalen Eigenkapitalquote erfordern entsprechende Normvorstellungen zum optimalen Verschuldungsgrad, die den zentralen Gegenstand der Theorie der Unternehmensfinanzierung darstellen.  E Ei iggeen nkka appiittaallssppiieeggeel l Zusätzlich zum Jahresabschluss muss in Konzernbilanzen, die nach IFRS oder nach der HGB- <?page no="56"?> 55 Bilanzierung erstellt wurden, ein Eigenkapitalspiegel hinzugefügt werden. Dieser enthält die Höhe des Eigenkapitals und dessen Entwicklung zu Jahresbeginn und zum Bilanzstichtag.  E Ei iggeen nkka appiittaallvveerräännddeerruunnggssrreec chhnnuunngg Die Eigenkapitalveränderung repräsentiert die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist eine Matrix, deren Zeilen die Abrechnungsperioden repräsentieren und deren Spalten die Eigenkapitalpositionen der Bilanz darstellen.  E Ei iggeen nttü ümmeer rrriis siikkoo Hierbei handelt es sich um die Gefahr für den Eigentümer eines Gegenstandes, dass dieser untergeht oder beschädigt wird.  E Ei iggeennttuummssvvoorrbbeehhaalltt Hierbei handelt es sich um eine Kaufvertragsbestimmung, wonach der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde, dass das Eigentum nicht mit Einigung und Übergabe, sondern erst mit der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen soll. Man unterscheidet den einfachen, den verlängerten und den erweiterten Eigentumsvorbehalt. <?page no="57"?> 56  E Ei innhheeiittsskkuurrss Hierbei handelt es sich um den umsatzmaximalen Kurs eines Börsentages bei gegebener Gesamtauftragsstruktur. Der Einheitskurs wird einmal berechnet, im Gegensatz zur variablen Notiz.  EEi innhheeiittsspprriin nzziip p Hierbei handelt es sich um das Prinzip für die Konzernrechnungslegung, nach der der Konzern für den Konzernabschluss so zu behandeln ist, als wäre er ein einziges Unternehmen.  E Ei innllaag gee Hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die ein Gesellschafter dem Unternehmen, in der Regel in Form von Zahlungsmitteln, zur Verfügung stellt. Zu unterscheiden ist zwischen der gezeichneten und der ausstehenden Einlage. In Höhe der gezeichneten Einlage hat sich der Gesellschafter verpflichtet, dem Unternehmen sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Die ausstehende Einlage ist der Differenzbetrag zwischen der gezeichneten Einlage und der tatsächlich in das Unternehmen eingebrachten Einlage. In Höhe der ausstehenden Einlage haftet der Gesellschafter in der Insolvenz des Unternehmens mit seinem sonstigen Vermögen. <?page no="58"?> 57  E Ei innllaag geen n" aauusssstteehheennddee Um ausstehende Einlagen zu bilanzieren, gibt es zwei Methoden: die Brutto- und die Nettomethode. Bei der Bruttomethode werden ausstehende Einlagen vor dem Anlagevermögen verzeichnet. Bei der Nettomethode taucht der Posten unter dem gezeichneten Kapital auf und wird eingefordertes Kapital genannt. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurde einheitlich der Nettoausweis ausstehender Einlagen für alle Unternehmen rechtsformunabhängig eingeführt.  E Ei innnnaahhmmee Eine Einnahme erhöht das Geldvermögen des Unternehmens. Es werden also entweder Bar- oder Buchgeld von Externen empfangen oder es werden kurzfristige Forderungen gegenüber Externen gebildet.  E Ei innzzaah hlluunngg Hierbei handelt es sich um einen Begriff der Finanzbuchführung, der zu den Grundbegriffen im Rechnungswesen zählt und die Erhöhung der Zahlungsmittel (Bargeld sowie jederzeit verfügbare Bankguthaben) einer Unternehmung erfasst. Der Gegenbegriff ist die Auszahlung. Beispiele für Einzahlungen sind: Barverkauf von Waren, Vorauszahlungen an das Unternehmen oder Aufnahme eines Barkredites. Einzahlungen und Einnahmen können, müssen aber nicht, übereinstimmen. <?page no="59"?> 58  E Ei innzzeel laabbsscchhl luus sss Der von jedem Kaufmann aufzustellende Jahresabschluss nach § 238 ff. HGB. Er ist zu unterscheiden vom Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB).  EEi innzzeel lbbeewweerrttuunngg In der Regel müssen Vermögensgegenstände und Schulden am Abschlussstichtag einzeln bewertet werden. Durchbrochen wird dieses Prinzip von der Gruppen- und Festbewertung.  EEi innzzeel lbbeewweerrttuunnggssg grruunnddssaat tzz Hierbei handelt es sich um einen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der besagt, dass jedes Bilanzierungsobjekt einzeln zu bewerten ist, d.h. sein Wert unabhängig von dem Vorhandensein und dem Wertansatz anderer Vermögensgegenstände oder Schulden festgestellt wird. Der Einzelbewertungsgrundsatz ist aus der statischen Bilanztheorie abgeleitet, wonach im Interesse des Gläubigerschutzes eine Einzelliquidation zugrunde gelegt wird.  E Ei innzzeel lkkoosstteenn Einzelkosten sind bewertete Güterverbrauchsmengen, die einem Bezugsobjekt (Produkt, Produktgruppe, Stelle, Abteilung, Werk, Unternehmen) ohne Schlüsselung direkt zugerechnet wer- <?page no="60"?> 59 den können. Das Gegenstück sind Gemeinkosten, die einem Bezugsobjekt nur indirekt mittels Schlüsselung zugerechnet werden können.  E Ei innzzeel luunntteerrnneehhmme enn Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das einem einzelnen Inhaber gehört und für das dieser persönlich haftet.  EEn nttnnaahhmmeenn Hierbei handelt es sich um alle Vermögensgegenstände, z.B. Zahlungsmittel oder Sachgüter sowie Nutzungen und Leistungen, die ein Gesellschafter im Laufe eines Geschäftsjahres für private und andere betriebsfremde Zwecke aus dem Unternehmen entnimmt.  EEr rffoollgg Unter Erfolg wird allgemein das Ergebnis einer Aktivität verstanden, sei es im gewünschten oder ungewünschten Sinne (Misserfolg). In der betriebswirtschaftlichen Terminologie ist der Erfolg ein Oberbegriff für den Gewinn und den Verlust, die im Jahresabschluss oder in der Kostenrechnung ermittelt werden.  EEr rffoollggssk koonnttoo Hierbei handelt es sich um ein Konto, das entweder ein Aufwands- oder Ertragskonto darstellt. Die Erfolgskonten werden bei der Bestim- <?page no="61"?> 60 mung des Periodenerfolgs über das Gewinn- und Verlustrechnungskonto abgeschlossen.  E Er rffoollggssk koonnttrroollllee" j jaahhr reessaabbssc chhlluussssoorrii-e en nttiieer rtte e Hierbei handelt es sich um eine quantitative Erfolgskontrolle von M&A-Prozessen, basierend auf allen im Jahresabschluss vorhandenen und meist über den Geschäftsbericht öffentlich verfügbaren Daten.  EEr rffüülllluunnggssbbeet trraagg Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungen dem Nennwert der Schuld.  E Er rggeeb bnniiss" aauuß ßeerroorrddeennttlliic chhees s Das außerordentliche Ergebnis besteht aus der Differenz von außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen. Das außerordentliche Ergebnis resultiert nicht unmittelbar aus der betrieblichen Leistungserstellung.  E Er rllö össee Erlöse sind die Rechnungsbeträge aus Verkäufen (Umsätzen). Von den Erlösen werden Rabatte (Mengen-, Staffel-, Treuerabatte), Skonti, Boni und die Umsatzsteuer abgezogen. <?page no="62"?> 61  E Er rllö össrreecchhnnuunngg Die Erlösrechnung hat die Aufgabe, die Höhe der faktisch angefallenen bzw. geplanten sachzielbezogenen, bewerteten Güterentstehung festzustellen. Sie ist ein Instrument des Erlösmanagements. Ebenso wie die Kostenrechnung (Kostenrechnungssystem) ist die E. eine kalkulatorische Rechnung, d.h., sie kann sich bei der Verrechnung der Erlöse von den Zahlungsvorgängen lösen.  E Er rööf fffnnuunnggssbbiillaannzz Nach § 242 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Begi nn se in es H an de ls ge we rb es u nd e in es G eschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz) aufzustellen. Jede Buchführungsperiode beginnt mit einer Eröffnungsbilanz und endet mit einer Schlussbilanz. Die Schlussbilanz ist die Eröffnungsbilanz der Folgeperiode (Bilanzidentität; Grundsatz der Bilanzkontinuität). → Bilanz.  EEr rttrraag g Hierbei handelt es sich um einen monetär bewerteten Wertzuwachs eines Unternehmens. Ertrag ist das Gegenteil von Aufwand. Als weiterer Ertragsbegriff wird der Rohertrag (gross profit) und Vorsteuergewinn (net profit) verwendet. <?page no="63"?> 62  E Er rttrraag g" aauußßeerroorrd deennttl liic chheerr Außerordentliche Erträge fallen einmalig an und stehen nicht im Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung (Bsp.: Auszahlung einer Subvention).  EEr rttrraag gsstteeuueerra auuffwwaanndd Hierbei handelt es sich um den Betrag, der für Ertragsteuerverpflichtungen als Aufwand in der GuV-Rechnung einer Periode ausgewiesen wird. Er kann sich von den Ertragsteuerzahlungen dieser Periode unterscheiden. Man unterscheidet ferner laufenden und latenten Ertragsteueraufwand.  E Ev veennttuuaal lvveerrbbiin nddl liicchhkkeeiit teenn Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die aus einer Zusage für die Übernahme von Risiko resultieren können. Sie werden jedoch noch nicht als drohend angesehen, so lange kein Hinweis für die Notwendigkeit einer Haftungsübernahme besteht. <?page no="64"?> 63 FF  FFaai irr VVaalluuee Der Fair Value bezeichnet den Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden kann oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre.  F FIIFFOO MMeetthho oddee Die FIFO Methode (First In - First Out) beschreibt die Bewertungsmethode, bei der unterstellt wird, dass die Güter verbraucht werden, welche als Erstes hergestellt bzw. erworben wurden.  FFiinnaannzzaannllaaggee Stellt langfristig außerhalb des Unternehmens eingesetztes Kapital dar, z.B. Kapitaleinlagen in Kapital- oder Personengesellschaften. Eine Finanzanlage bildet neben Sach- und immateriellen Anlagen einen wichtigen Bestandteil der Bilanzaktivseite im Bereich des Anlagevermögens. Finanzanlagen sind nach § 266 HGB wie folgt unterteilt: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen <?page no="65"?> 64 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere des Anlagevermögens 6. Sonstige Ausleihungen  F Fiinnaannzzb beeddaarrff Er entsteht, wenn bestimmte Wirtschaftssubjekte (Geldnehmer) in einzelnen Perioden für private oder betriebliche Zwecke mehr Auszahlungen zu leisten beabsichtigen, als ihnen aus ihren Einkommensquellen an Einzahlungen zufließen.  F Fiinnaannzzbbuucchhhhaallttuun ngg Hierbei handelt es sich um den Teilbereich des Finanzmanagements, dessen Hauptaufgabe die Übertragung von realen ökonomischen Aktivitäten in Finanzdaten ist. Die Finanzbuchhaltung ist verantwortlich für die Erstellung von Vierteljahres- und Jahresabschlüssen inklusive der Gewinn- und Verlustrechnung, der Aufstellung des thesaurierten Gewinns, des Cash-Flows, der Finanzlage und der Bilanz. Dies gilt sowohl für die öffentliche Finanzberichterstattung als auch für die Verwendung im internen Controlling. Die Ermittlung wesentlicher Finanzkennzahlen wie des (freien) Cash-Flows, des Ergebnisses je Aktie <?page no="66"?> 65 oder der Eigenkapitalrendite liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Finanzbuchhaltung.  F Fiinnaannzzi ieerruunngg a auuss A AffAA Hierbei entsteht ein Finanzierungseffekt aufgrund der zeitlichen Spanne zwischen Rückführung der AfA (Absetzung für Abnutzung) über den Umsatzprozess und der Wiederverwendung zur Ersatzbeschaffung einer neuen Anlage.  F Fiinnaannzziieerruunngg" l laanng gffrriisst tiiggee Die langfristige Finanzierung bezieht sich auf das Anlagevermögen und eventuell die Vorräte, die durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sind (Anlagendeckung, langfristige Deckungsgrade).  FFiirrmmeennw weer rtt Hierbei handelt es sich um Goodwill oder Geschäftswert. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist bei einem entgeltlichen Erwerb aktivierungsfähig. Es wird nur der Restbetrag aktiviert, der nach Abzug aller Vermögensgegenstände übrig bleibt. Bei dem Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich um die Summe aller Gewinnchancen, die der Käufer eines Unternehmens über die Gesamtheit der Teilwerte aller Wirtschaftsgüter dem Verkäufer zahlen würde. Man unterscheidet zwischen dem (selbst geschaffe- <?page no="67"?> 66 nen) originären und dem derivativen Firmen- oder Geschäftswert, der den Zusatzwert beim Kauf eines Unternehmens erfasst.  F Foorrddeerruunnggeenn Forderungen umfassen alle Ansprüche eines Unternehmens, die auf einem Schuldverhältnis beruhen, und sind gemäß § 266 Abs. 2 HGB unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände als Teil des Umlaufvermögens (Factoring) zu bilanzieren (Bilanz).  FFrreemmddf fiin naannz ziieerruunngg Fremdfinanzierung ist die Einzahlung von Gläubig e rn a n das U nt er neh me n. W ir d da s Fr em dkapital von außen zugeführt, liegt Kreditfinanzierung (Kredit) vor. Fremdfinanzierung von innen erfolgt über die Bildung von Rückstellungen.  F Frreemmddk kaappiit taall Hierbei handelt es sich um alle über Fremdfinanzierung beschafften Geldmittel (Lieferantenverbindlichkeiten, Bankverbindlichkeiten, Rückstellungen, passivische Rechnungsabgrenzungsposten). Das Fremdkapital wird in kurz-, mittel- und langfristig unterteilt. Das Fremdkapital wird nach der Fristigkeit (Fälligkeit) gegliedert. Für die Bewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. <?page no="68"?> 67  F Frreemmddo orrg gaannsscchhaafftt Von Fremdorganschaft (Drittorganschaft) spricht man, wenn bei einer Gesellschaft keine der zur Vertretung berechtigten Personen aus dem Kreis der Gesellschafter kommt. Fremdorganschaft ist nur bei Kapitalgesellschaften möglich. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird durch die Geschäftsführer, eine Aktiengesellschaft (AG) durch Vorstand und Aufsichtsrat geführt. <?page no="69"?> 68 GG  G Gaar raan nttiieer rüüc ckksstteelllluun ngg Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme zu Garantieleistungen aus abgeschlossenen Geschäften, unabhängig davon, ob eine rechtliche oder nur eine wirtschaftliche Verpflichtung zu Gewährleistungshandlungen gegeben ist. Es besteht nach § 249 Abs. 1 Nr. 2 HGB eine Passivierungspflicht, ebenso nach Steuerrecht. Eine Garantierückstellung ist vorstellbar als Einzelrückstellung für genau abgegrenzte Einzelrisiken oder als Pauschalrückstellung für ganze Risikogruppen aus dem Jahresumsatz.  GGeeaar riinngg Hierbei handelt es sich um das Verhältnis von zinspflichtigem Fremdkapital und Bilanzsumme.  GGeem meeiinnkko osstte enn Bei Gemeinkosten kann lediglich eine indirekte Zuordnung zu einem Kostenträger vorgenommen werden, indem Kalkulationssätze genutzt werden. <?page no="70"?> 69  g geer riinnggwweerrt tiiggee WWiirrttsscchhaafftts sggüüt teerr Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Die Anschaffungs oder Herstellungskosten müssen ohne Umsatzsteuer weniger als 410 EUR betragen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) müssen abgrenzbare, eigenständige Vermögensgegenstände sein. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die zwischen 410,01 und 1.000 EUR liegen, kann ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.  G Gees saammttkkaappi ittaallrreenntta abbiilliittäätt Hierbei handelt es sich um das Verhältnis zwischen Gewinn vor Steuern und Zinsen dividiert durch das Gesamtkapital. Die Gesamtkapitalrentabilität zeigt, wie effizient ein Unternehmen seine Ressourcen einsetzt. Als Performancemaß wird die Gesamtkapitalrentabilität jedoch auch kritisiert.  G Gees saammttkkoos stteennvveer rffaahhrreenn Beim Gesamtkostenverfahren werden die gesamten Umsatzerlöse den Aufwendungen in einem Geschäftsjahr gegenübergestellt. Die Gliederung erfolgt nach den Aufwandsarten. <?page no="71"?> 70  G Gees scchhääffttssffeelldd" ssttrraatteeggiisscchheess Die strategischen Geschäftsfelder (strategic business areas) stellen die Planungseinheiten im Rahmen der Strategischen Planung und der Portfolioanalyse dar. Mit der Formulierung von strategischen Geschäftsfeldern wird das gesamte unternehmerische Tätigkeitsfeld in einzelne Aktionsbereiche zerlegt.  G Gees scchhääffttsswweer rtt Der Geschäftswert (Goodwill) ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der sich aus der Innovationsfähigkeit, der Dynamik oder dem Kundenstamm eines Unternehmens ergibt.  G Gees seettzz zzu urr KKoonnttr rool lllee u unndd TTrraannssppaarreennzz iimm UUnntteerrn neehhmmeennssb beerreeiicchh K KoonnTTrraaGG Das KonTraG von 1998 verfolgt das Ziel, die Unternehmensführung (Corporate Governance) in deutschen Unternehmen zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches (HGB) präzisiert und erweitert.  G Geew wäähhrrlle eiissttuunnggs srrüüc ckksst teelllluunngg Rückstellung für Ansprüche aus Gewährleistung. Für diese rechtlich zwar meist noch nicht geltend gemachten, wohl aber wirtschaftlich begründeten Verbindlichkeiten besteht nach § 249 <?page no="72"?> 71 Abs. 1 Nr. 2 HGB eine Passivierungspflicht. Eine Gewährleistungsrückstellung kann als Einzelrückstellung für genau abgegrenzte Einzelrisiken oder als Pauschalrückstellung für ganze Risikogruppen aus dem Jahresumsatz gebildet werden.  G Geew weer rbbeeeerrttrraaggsst teeuue err Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die von Unternehmen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist der um bestimmte Kürzungen und Zurechnungen modifizierte einkommensteuerliche Gewinn, bei dessen Herleitung die Gewerbeertragsteuer selbst abzusetzen ist. Der Steuersatz ergibt sich als Produkt aus der Steuermesszahl und dem gemeindespezifischen Hebesatz.  G Geew weer rbbeekka appiitta allsstteeuueerr Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die bis 1998 von Unternehmen erhoben wurde. Bemessungsgrundlage war der um bestimmte Kürzungen und Zurechnungen korrigierte Einheitswert des Betriebsvermögens. Der Steuersatz ergab sich als Produkt aus der Steuermesszahl und dem gemeindespezifischen Hebesatz.  GGeew wiinnnn Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. <?page no="73"?> 72  G Geew wiinnnn-oodde err VVeerrlluussttvvoor rttr raagg Hierbei handelt es sich um das nicht verwendete Ergebnis des Vorjahrs, das in das aktuelle Geschäftsjahr übertragen wird. Nimmt eine Gesellschaft z.B. keine oder keine vollständige Gewinnverwendung vor, wird der verbleibende Betrag in das nachfolgende Geschäftsjahr übertragen.  G Geewwiin nnn pprroo AAkkttiiee Hierbei handelt es sich um den Quotienten aus Gewinn, der den Stammaktionären ausgeschüttet werden kann, und gewichtetem Mittelwert der Anzahl ausstehender Stammaktien. Earnings per share werden in IAS 33 geregelt.  GGeew wiinnnn-uunndd V Veerrlluussttrreecchhnnuunngg GGu uVV Die Gewinn- und Verlustrechnung gehört zum Jahresabschluss. Sie listet alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann durch das Umsatzkostenverfahren oder das Gesamtkostenverfahren erstellt werden.  GGeewwiin nnnrrü ücckkllaaggeen n Hierbei handelt es sich um Rücklagen, die als Eigenkapitalposition aus der Thesaurierung von Gewinnen gebildet werden. Nach deutschem <?page no="74"?> 73 HGB bestehen Gewinnrücklagen aus gesetzlichen Rücklagen, den satzungsmäßigen Gewinnrücklagen, aus Rücklagen für eigene Anteile und sonstigen Rücklagen.  G Geew wiinnnnsscchhw weel lllee Hier entsprechen sich Preis und Durchschnittskosten (Stückbetrachtung) sowie Umsatz und Gesamtkosten (Gesamtbetrachtung).  G Geew wiinnnnvvoorrttrraagg Hierbei handelt es sich um den Teil des Bilanzgewinns, der weder ausgeschüttet noch von der Hauptversammlung den Gewinnrücklagen zugeführt wird (§ 58 Abs. 3 AktG). Er verbleibt somit im Unternehmen, wird thesauriert und steht der Hauptversammlung im nächsten Jahr wieder zur Entscheidung zur Verfügung.  G Gllä äuubbi iggeerrsscchhuuttz z Hierbei handelt es sich um ein Prinzip der Bilanzierung, nach dem durch gesetzliche Vorschriften grundsätzlich vorsichtig zu bewerten ist. Damit werden Fremdkapitalgeber vor überhöhten Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber geschützt. <?page no="75"?> 74  G Glli ieeddeerru unnggsssscchheem maa ddeerr BBi illaannzz Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift zur Strukturierung der Bilanz. Nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB werden die Bezeichnungen für die Bilanzpositionen und deren Reihenfolge bei der Darstellung vorgegeben. IAS 1.57 macht explizit, dass kein Bilanzgliederungsschema nach IFRSs vorgeschrieben ist.  G Gooi inngg--CCoon ncceerrnn--P Prriin nzziip p Die Bewertung in der Bilanz muss so vorgenommen werden, also ob das Unternehmen fortgeführt würde. Potenzielle Liquidationswerte, die bei der Auflösung des Unternehmens entstehen würden, sind als Bilanzierungsmaßstab daher unzulässig.  G Grruunnddkka appiittaall Das Grundkapital ist die Summe der Nennbeträge aller ausgegebenen Aktien. Die Haftung der Gesellschafter ist in Höhe des Grundkapitals beschränkt. In der Bilanz ist das Grundkapital als gezeichnetes Kapital als erste Position auf der Passivseite ausgewiesen. Das Grundkapital und die Rücklagen bilden zusammen das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft (AG). <?page no="76"?> 75  G Grruunnddssäät tzzee o orrddnnuunnggssmmä äßßiig geerr BBiil laann-z zi ieer ruun ngg GGooBB Hierbei handelt es sich um für die Bilanzierung ab ge le it et e Gr un ds ätz e wi e Bi la nzw ah rh ei t, Bi lanzrichtigkeit, Vollständigkeit, Klarheit, übersichtliche Gliederung und Bilanzkontinuität.  GGrruuppppeennbbeewweerrttuunngg In der Gruppenbewertung werden gleichwertige oder gleichartige Gegenstände mit einem gewogenen Durchschnittswert belegt. <?page no="77"?> 76 HH  HHa abbeenn Hierbei handelt es sich um die rechte Seite eines Kontos in der Finanzbuchführung (doppelte Buchführung oder Doppik). Bei aktivischen Konten wird ein Abgang auf der Habenseite gebucht, bei passivischen Konten wird ein Zugang auf der Habenseite gebucht.  H Ha abbeennbbuucchhuun ngg Hierbei handelt es sich um einen Eintrag in ein Konto auf der Habenseite. Bei einem Vermögenskonto wird durch die Habenbuchung eine Minderung repräsentiert.  H Ha allbbffaabbrriikkaattee Hierbei handelt es sich um Erzeugnisse, die noch nicht fertig gestellt sind. Im Unterschied zu Zwischenprodukten werden Halbfabrikate für die Zwischenlagerung auf ein Bestandskonto gebucht.  H Ha annddeel lssbbiil laannzz Hierbei handelt es sich um die gebräuchliche Bezeichnung für den handelsrechtlichen Jahresab- <?page no="78"?> 77 schluss, bestehend aus Bilanz und GuV-Rechnung (der von Kapitalgesellschaften um den Anhang zu erweitern und ggf. um den Lagebericht zu ergänzen ist). Bei der Handelsbilanz handelt es sich um den nach den handelsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellten Jahresabschluss, der für handelsrechtliche Zwecke aufzustellen und ggf. zu veröffentlichen ist (Offenlegung).  H Ha annddeel lssbbiil laannz zeerrggeeb bnniiss Hierbei handelt es sich um den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag, der sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften als Saldo der GuV-Rechnung nach § 275 HGB ergibt.  HHa annddeel lssggeesse ettzzbbu ucchh HHGGBB Das Handelsrecht stellt ein Sonderprivatrecht für Kaufleute dar. Das Kernstück des Handelsrechts ist das HGB. Es trat am 1.1.1900 in Kraft.  HHa annddeel lssrreecchhtt Das Handelsrecht regelt die Rechnungslegung und wurde bereits im 19. Jahrhundert im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert.  HHa annddeel lsswwaarree Hierbei handelt es sich um bewegliche Sachgüter, die in absatzfähigem Zustand bezogen und <?page no="79"?> 78 ohne Be- oder Verarbeitung (meist mit einem Aufschlag) wiederverkauft werden. Manipulationen wie Sortieren, Mischen, Abpacken, Markieren gelten dabei nicht als Be- oder Verarbeitung. Eine Einteilung ist nach einer Vielzahl von Merkmalen der Warentypologisierung möglich.  H Ha auuppttbbuucchh Hierbei handelt es sich um Konten gemäß Kontenrahmen. Das Hauptbuch enthält statt der Konten der Nebenbuchhaltungen deren Abstimmkonten.  H He errsst teelll luunnggsskkoosstteenn Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus dem externen Rechnungswesen. Die Herstellungskosten, die sich nach Steuer- und Handelsrecht aufgrund von Bilanzierungswahlrechten unterschiedlich berechnen, dienen als Wertmaßstab für im Unternehmen hergestellte Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens sowie für fertige und unfertige Erzeugnisse. Die Herstellungskosten entsprechen den Produktionskosten für die Herstellung eines Gutes. Die Herstellungskosten sind als Wertansatz die Wertobergrenze. Auch wenn der Tageswert höher liegen sollte, darf nach dem Niederstwertprinzip kein höherer Ansatz erfolgen. <?page no="80"?> 79  H HI IFFOO--MMeetthhood dee HIFO- (Highest In, First Out) und LOFO-Methode (Lowest In, First Out) nutzen entsprechende Bewertungskriterien zur Einteilung der Produkte im Lager.  H Hi illf fsssst toof fffee Hilfsstoffe sind Wirtschaftsgüter, die bei der Produktion von Gütern neben den wesentlichen Werkstoffen direkt in die Produkte eingehen.  H Hö öcchhssttwweer rttpprriin nzziipp Hierbei handelt es sich um einen Bewertungsgrundsatz für die Passiva, der besagt, dass von zwei oder mehreren möglichen Werten der höchste zu wählen ist. Das Höchstwertprinzip ist Ausdruck der kaufmännischen Vorsicht (Vorsichtsprinzip) und wird in Analogie zum Niederstwertprinzip bei der Bewertung der Aktiva ausgelegt. <?page no="81"?> 80 II  IIAASS Die IAS (International Accounting Standards) sind die vom International Accounting Standards Committee (IASC) entwickelten und veröffentlichten Standards für die Rechnungslegung.  IIFFRRSS IFRS ist die Abkürzung für International Financial Reporting Standards. Bezeichnung der seit 2003 vom IASB neu geschaffenen Standards zur Rechnungslegung. Das IFRS-Regelwerk umfasst ein Framework, die IAS/ IFRS und die Interpretationen des IFRS-IC (International Financial Reporting Standards Interpretation Committee). Zur Anwendung der IFRS-Rechnungslegung in der EU ist deren Anerkennung im Rahmen eines Endorsement-Prozesses notwendig.  IImmmmaat teer riiaallggüüt teerr Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit aller geistigen - d.h. nicht-körperlichen - Güter; wie Gesundheit, Freiheit, Ehre, Leumund, aber auch aller geistigen Eigentumsrechte bzw. der Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Begriff ist <?page no="82"?> 81 hier vornehmlich verwendet für Patent, Gebrauchsmuster, Sorten-, Halbleiterschutz, Geschmacksmuster und Marken).  I Immppaai irrmmeen ntt- -TTeesstt Der Impairment-Test stellt ein Verfahren zur Wertminderung von Vermögensgegenständen im Rahmen von US-GAAP und IAS dar. Nach IAS ist zu prüfen, ob der Recoverable Amount (dt.: erzielbarer Preis) niedriger ist als der Buchwert. Ist dies der Fall, ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen.  I Immppaar riittäättsspprriin nzziipp Das Imparitätsprinzip dient dem Gläubigerschutz im deutschen Handelsrecht. Während Gewinne gemäß dem Realisationsprinzip erst bei Fertigstellung ausgewiesen werden dürfen, müssen Verluste dann realisiert werden, wenn diese bereits zu erwarten sind. Somit werden nach HGB Verluste anders behandelt als Gewinne.  IInntteer rnna attiioon naall AAccccoouunnttiinngg SSt taannddaarrttss BBooaar rdd IIAASSBB Der IASB mit Sitz in London firmierte bis 2001 als International Accounting Standards Committee (IASC). Hauptaufgabe des IASB ist die Entwicklung weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards. <?page no="83"?> 82  I Innvveennttaar r Ein Inventar bietet eine Übersicht über die Halbfertig- und Fertigprodukte sowie auch über die bereits lizensierte bzw. erworbene Soft- und Hardware sowie deren Aktualität.  I Innvveennttaar rwweerrtt Hierbei handelt es sich um den Wert des Fondsvermögens einer Investmentgesellschaft. Berechnung des Inventarwertes pro Anteil durch Division des Sondervermögens durch die Anzahl der ausgegebenen Anteilsscheine.  I Innvveennttuurr Hierbei handelt es sich um die Aufnahme des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag; man unterscheidet zwischen körperlicher Bestandsaufnahme (Wiegen, Zählen, Messen, Schätzen) und der Buchinventur (z.B. Kontoauszüge). In zeitlicher Hinsicht differenziert man zwischen Stichtagsinventur, verlegter Inventur, permanenter Inventur und Stichprobeninventur.  I Innvveennttuurrbbeessttaanndd Hierbei handelt es sich um die Menge, die sich durch die körperliche Bestandaufnahme im Rahmen der Inventur ergibt (Istbestand). <?page no="84"?> 83  I Innvveesst tmme ennttvveerrmmöögge enn Ein Investmentvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. <?page no="85"?> 84 JJ  J Ja ahhrre essaab bsscchhl luus sss Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie - bei größeren Kapitalgesellschaften - einem Lagebericht. Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften müssen von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden (Ausstellung eines Testats).  J Ja ahhrre essaab bsscchhl luus sssa annaallyys see Als Jahresabschlussanalyse werden alle Tätigkeiten der Informationsgewinnung und -auswertung aus dem Jahresabschluss und dem Lagebericht bezeichnet, die dazu dienen, Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu gewinnen. Für die J. wird vereinfachend häufig auch der Begriff Bilanzanalyse verwendet. <?page no="86"?> 85  J Ja ahhrre essffeehhllb beettrraagg Saldo aller Erträge und Aufwendungen einer Periode, sofern dieser Saldo negativ ist. Gegensatz: Jahresüberschuss.  J Ja ahhrre essüüb beerrsscchhuussss Saldo aller Erträge und Aufwendungen einer Peri od e. S ch lu ss sa ld o d er G uV -R ec hn un g , Er ge bnis der Gewinnermittlung. Alle weiteren Buchungen im Zusammenhang mit der Gewinnverteilung sowie der Entwicklung des Bilanzgewinns aus dem Jahresüberschuss stellen Maßnahmen der Gewinnverwendung dar. <?page no="88"?> KK  KKaal lkku ulla attiioonn Eine Kalkulation stellt die Art und Weise (Technik, Verfahren) dar, wie der Einheit (Stück) einer Bezugsgröße bestimmte Wertgrößen zugerechnet werden.  K Kaap piittaall Das Kapital ist auf der Passivseite der Bilanz verzeichnet und besteht aus Eigen- und Fremdkapital.  K Kaap piittaall, , ggeez zeeiicchhnneette ess Das gezeichnete Kapital haftet für die Schulden des Unternehmens und kann im Prinzip durch eingezahltes Eigenkapital und mit bestimmten Einschränkungen (vor allem bei einer GmbH) teilweise durch Sachgründung (Sachmittel wie beispielsweise Maschinen und Fahrzeugen) eingebracht werden. Das gezeichnete Kapital steht dem Unternehmen permanent zur Verfügung und entspricht der Summe aller Anteile (Aktien) einer Gesellschaft und wird bei der Aktiengesellschaft als Grundkapital und bei der GmbH als Stammkapital bezeichnet. Auf das gezeichnete <?page no="89"?> 88 Kapital ist die Haftung des Unternehmens beschränkt.  K Kaap piittaal lddiieennsstt Hierbei handelt es sich um den Gesamtbetrag aus Tilgung und Zinszahlung, der pro Periode vom Schuldner zu leisten ist.  K Kaap piittaalleer rhhööhhu unngg g geeg geenn E Eiinnllaaggeenn Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen kann nur durch Ausgabe neuer Aktien vollzogen werden, auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung. Bei dieser ordentlichen Kapitalerhöhungsform werden bei der AG innerhalb eines bestimmten Bezugsverhältnisses junge Aktien zu einem festgesetzten Emissionskurs oder Ausgabepreis emittiert. Zusätzliche Rechte können mittels Bezugsrechten innerhalb des Bezugsrechtshandels gekauft bzw. verkauft werden. (Aktienzahl multipliziert mit Emissionskurs) erfolgt in Höhe der Nennbeträge bei der Position Grundkapital, in Höhe des Agios bei der Position Kapitalrücklage.  K Kaap piittaal lfflluusss srreecch hnnuun ngg Hierbei handelt es sich um ein dynamisches Instrument der Liquiditätsüberwachung und -kontrolle, das die Veränderung des Zahlungsmittel- <?page no="90"?> 89 bestandes in einer Periode einteilt in einen operativen, einen investiven und einen (Außen-) Finanzierungs-Cash Flow. Darüber hinaus werden die währungs-, bewertungs- und konsolidierungskreisbedingten Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes berücksichtigt. Die Kapitalflussrechnung ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses nach IFRS sowie des Konzernabschlusses nach HGB und IFRS.  K Kaap piittaallg gees seellllsscchhaafftt" g grrooß ßee Hierbei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2 HGB überschreitet. Eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264 d HGB gilt immer als große Kapitalgesellschaft.  KKaap piittaal lggeesseellllsscchhaafftt" kkaappiittaallmmaarrkkttoorrii-een nttiieer rtte e § 264 d HGB: Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt nach § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere an einem organisierten Markt beantragt hat. <?page no="91"?> 90  K Kaap piittaal lkkoon nttoo Hierbei handelt es sich um eine Kurzform für Eigenkapitalkonto bei Personengesellschaften, das jeweils auf den einzelnen Gesellschafter lautet und von dessen Privateinlagen und Privatentnahmen sowie von dessen Gewinngutschriften bzw. Verlustzuweisungen betragsmäßig beeinflusst wird.  KKaas sssaak kuurrss Hierbei handelt es sich um den Kurs bei Wertpapierumsätzen in Kassageschäften.  k ka auuffmmään nnniis scchhee VVo orrssiicch htt Als Prinzip kaufmännischer Vorsicht allgemeiner Bilanzierungsgrundsatz des Handelsrechts (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)), der in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifiziert wurde. Das Vorsichtsprinzip lässt sich gliedern in das Realisationsprinzip (Gewinne sind erst bei Realisation durch Verkauf zu berücksichtigen) und das Imparitätsprinzip (vorhersehbare Verluste und Risiken sind durch Bildung von Rückstellungen bzw. Abwertungen bereits vor ihrer Realisation zu berücksichtigen), das Niederstwertprinzip auf der Aktivseite und das Höchstwertprinzip auf der Passivseite sowie das Anschaffungskostenprinzip. <?page no="92"?> 91  K Koon nsso olli iddi ieerruun ngg Hierbei handelt es sich um die Aufrechnung der bei der Summenbilanz doppelt gezählten Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsposten gegeneinander. Die Konsolidierung besteht aus der Kapitalkonsolidierung und der Konsolidierung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen.  KKoon nsso olli iddi ieerruun nggssa auussgglleeiicch hssppoosstteenn Hierbei handelt es sich um die Differenz aus Buchwert der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital des Unternehmens, an dem eine Beteiligung besteht. Der Konsolidierungsausgleichsposten entsteht bei der Kapitalkonsolidierung.  KKoon nsso olli iddi ieerruun nggsskkrreeiiss Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden im Konsolidierungskreis zusammengefasst.  K Koon nsso orrttiiaal lbbaannk keenn Hierbei handelt es sich um Kreditinstitute, die Mitglieder in einem Emissionskonsortium sind. Eine der Konsortialbanken hat als Konsortialführerin die Leitung des Konsortiums. Empirische Untersuchungen haben ergeben, dass vor allem die privaten Geschäftsbanken und von diesen insbesondere die drei Großbanken sowie <?page no="93"?> 92 die großen Zentralinstitute des Sparkassensektors zu den Konsortialbanken zählen. Aus dem Genossenschaftssektor ist lediglich die DZBank (hervorgegangen aus der Fusion von DG-Bank und GZ-Bank) manchmal vertreten.  K Koon nsso orrttiiaal lvveer rttr raagg Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der die Beziehungen zwischen den Konsortialbanken untereinander regelt. Vertragsinhalte sind im Wesentlichen der von der einzelnen Konsortialbank zu übernehmende Anteil an der Emission, die weiteren Rechte und Pflichten der Konsortialbanken, die Geschäftsführung und die Vertretung des Emissionskonsortiums sowie dessen Beendigung.  K Koon ntteennrraah hmmeenn Ein Kontenrahmen ist eine Systematik der in der Unternehmensrechnung möglicherweise auftretenden Konten. Aus dem Kontenrahmen werden die unternehmensindividuellen Kontenpläne abgeleitet.  K Koon nttoo In der Finanzbuchführung werden Geschäftsvorfälle systematisch in Soll- und Habenkonten (doppelte Buchführung) erfasst. Hierzu verwendet man einen Kontenrahmen, der an das Unternehmen angepasst ist (Kontenplan). <?page no="94"?> 93  K Koon nttookkoorrrreennttkkr reed diit t Hierbei handelt es sich um einen Bankkredit, den der Kreditnehmer innerhalb der eingeräumten Kreditlinie nach eigenem Ermessen in ständig wechselnder Höhe in Anspruch nehmen kann.  K Koon nzze errnn Ein Konzern ist eine wirtschaftliche Gesamtheit mit mehreren rechtlich selbstständigen Einzelunternehmen unter der Konzernleitung.  K Koon nzze errnnaabbsscchhlluussss Der Konzernabschluss ist der Jahresabschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern, bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (Konzern-GuV), Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalspiegel, ggf. ergänzt um eine Konzernsegmentberichterstattung. Bei IFRS-Konzernabschlüssen kommt noch eine Gesamtergebnisrechnung hinzu. Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich aus § 290 HGB bzw. IFRS 10.  K Koon nzze errnnbbiillaannzz Die Konzernbilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden des Konzerns. Die einzelnen Positionen der Konzernbilanz werden <?page no="95"?> 94 durch Zusammenfassung der Einzelbilanzen der zum Konzern gehörenden Unternehmen und durch Konsolidierung gewonnen.  K Koon nzze errnnbbiillaannzztthhe eoorriiee Theorie über die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Die Konzernbilanztheorie bestimmt wesentliche Grundsätze für die Bestimmung des Konzernabschlusses, z.B. die Bildung des Konsolidierungskreises oder die Konsolidierungsmaßnahmen.  K Koon nzze errnnrre ecchhn nuunng gsslleegguunngg Die Konzernrechnungslegung ermittelt einen Ja hr es ab sc hl us s f ür a lle z u ei nem K on zern zu ge hörigen Unternehmen, als wären sie ein einziges Unternehmen.  K Köör rppeerrsscchhaaffttsstteeuue err Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die von Unternehmen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn, bei dessen Ermittlung u.a. die Gewerbeertragsteuer abzusetzen ist. Der Steuersatz beträgt 25%.  KKoos stteenn In der Betriebswirtschaftslehre sind Kosten und Erlöse die Grundbegriffe der Kurzfristigen Er- <?page no="96"?> 95 folgsrechnung (Kosten- und Erlösrechnung). Sie sind quantitative Begriffe und als solche Maßausdrücke von Güterverbrauch und Güterentstehung im Produktionsprozess des Unternehmens.  K Krreeddi ittoorre ennbbuucchhhhaallttu unngg Die Kreditoren sind die Gläubiger des Unternehmens (häufig Lieferanten). Die Kreditorenbuchhaltung gehört zur Offenen-Posten-Buchhaltung.  KKrreeddi ittrriis siikkoo Hierbei handelt es sich um die Gefahr für einen Geldgeber, dass der Geldnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen überhaupt nicht, zu einem niedrigeren Betrag oder zu einem späteren Zeitpunkt als vertraglich vereinbart nachkommt. Komponenten des Kreditrisikos sind das Ausfallrisiko und das Verzugsrisiko.  K Kuunnddeen naannzzaahhlluunngg Hierbei handelt es sich um die Vorauszahlung des Kunden auf einen erteilten Auftrag. Eine Kundenanzahlung ist gesondert zu buchen und in der Bilanz auf der Passivseite gesondert unter den Verbindlichkeiten als „erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ auszuweisen (§ 266 Abs. 3 HGB); sie kann gemäß § 268 Abs. 5 HGB auch offen von dem Posten „Vorräte“ abgesetzt werden. <?page no="97"?> 96  K Kuurrss--GGeewwiinnnn--VVeer rhhäällttnniiss K KGGVV Price-Earnings-Ratio (PER): Bei dem KGV, dem Kurs-Gewinn-Verhältnis, handelt es sich um eine Rentabilitätskennziffer, die im Rahmen der Aktienanalyse errechnet wird. Mit dem KGV wird zum Ausdruck gebracht, mit welchem Vielfachen des Jahresgewinns eine Aktie an der Börse bewertet wird, d.h., wie oft der Gewinn im Aktienkurs enthalten ist. Berechnung: KGV = Aktienkurs (EUR)/ Gewinn pro Aktie (EUR). Das KGV ist eines der gebräuchlichsten Instrumente bei der Beurteilung von Aktien. Mit ihm ist es möglich, Aktien mit verschiedenen Kursen zu vergleichen. <?page no="98"?> 97 LL  LLaag geeb beerriicchhtt Neben den Jahresabschluss tritt in der deutschen Rechnungslegung als eigenständiges Informationsinstrument der Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB) bzw. der Konzernlagebericht (§ 290 Abs. 1 HGB). Der Lagebericht hat den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Aufstellungspflichtig sind große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 Abs. 1, 264 a HGB), bestimmte nach Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen (§ 5 PublG) sowie Mutterunternehmen (§ 290 HGB, § 13 PublG). Da nach International Financial Reporting Standards bzw. US GAAP kein direkt vergleichbares Berichtsinstrument existiert, haben auch Mutterunternehmen, die nach § 315 a HGB einen Konzernabschluss aufstellen, diesen durch einen HGB-Konzernlagebericht zu ergänzen. Die nähere Ausgestaltung des (Konzern-)Lageberichts regelt DRS 20. Nach § 289 bzw. § 315 HGB hat der Lagebericht bzw. der Konzernlagebericht folgenden Mindestinhalt: <?page no="99"?> 98 1. Wirtschaftsbericht (Darstellung undAnalyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage einschließlich finanzieller Leistungsindikatoren, Erläuterung der Beträge und Annahmen) 2. Risikobericht (Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung, Anforderungen nach DRS 5) 3. Nachtragsbericht (besondere Vorgänge zwischen Schluss des Geschäftsjahres und Aufstellung des L.) 4. Finanzrisikoberichterstattung (Risikomanagementziele und -methoden, Absicherungsmethoden, Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken) 5. Forschungs- und Entwicklungsbericht (Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung) sowie 6. Zweigniederlassungsbericht (bestehende Zweigniederlassungen der Kapitalgesellschaft) 7. Vergütungssystembericht 8. Bericht über nicht-finanzielle Leistungsindikatoren (bei großen Kapitalgesellschaften) 9. Bericht über Eigenkapital (Zusammensetzung), Stimmrechte, besondere Rechte und Befugnisse von Gesellschaftern, Kontrollwechsel und Übernahmeangebote 10. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungsle- <?page no="100"?> 99 gungsprozess (bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften) 11. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 a HGB) Im Bilanzeid nach § 289 I 5 HGB haben die gesetzlichen Vetreter einer Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zu versichern, dass nach bestem Wissen im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend beschrieben sind.  L Laat teennttee SSt teeuueer rnn Hierbei handelt es sich um künftige Steuerbe- oder -entlastungen, die sich aus temporären oder quasi-permanenten Bilanzstandsdifferenzen zwischen der IFRS- oder Handelsbilanz und den entsprechenden Steuerwerten der Bilanzsachverhalte ergeben. Aktive latente Steuern können auch aus verwertbaren Verlustvorträgen resultieren. Sie sind auf ihre Nutzbarkeit zu überprüfen. Latente Steuern sind als aktive oder passive Bilanzposten auszuweisen.  LLeev veerraaggee--EEffffeek ktt Die Eigenkapitalrendite kann wie mit einem Hebel (engl.: leverage) durch Zunahme der Ver- <?page no="101"?> 100 schuldung erhöht werden. Voraussetzung für diesen Leverage-Effekt ist, dass die Gesamtkapitalrendite so hoch ist, dass nach Befriedigung der Fremdkapitalgeber noch eine positive Differenz für die Bedienung der Eigenkapitalgeber übrig bleibt.  L LIIFFOO--MMeetthhoodde e Die LIFO-Methode (Last In - First Out) beschreibt eine Bewertungsmethode, bei welcher unterstellt wird, dass erst die Güter verbraucht werden, welche als Letzte hergestellt bzw. erworben wurden.  LLiiq quuiiddaat tiioonnssbbiillaannzz Hierbei handelt es sich um einen Jahresabschluss, der mit Wertansätzen, die unter der Bedingung des Liquidierens des Unternehmens relevant sind, aufgestellt wird.  LLiiq quuiiddiittäätt Hierbei handelt es sich um die jederzeitige Zahlungsbereitschaft (Zahlungsfähigkeit) eines Unternehmens, d.h. die jederzeitige Fähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Liquidität ist ein qualitatives Zeitpunktproblem, obwohl die zu ihrer Überwachung eingesetzten Instrumente zeitraumbezogene Quantitätsüberlegungen beinhalten. <?page no="102"?> 101  L Liiq quuiiddiittäätt 2 2.. GGrraaddeess Hierbei handelt es sich um das Verhältnis aus Umlaufvermögen abzüglich Vorräten und kurzfristigen Verbindlichkeiten.  L Liiq quuiiddiittäätt 33. . GGrraaddeess Hierbei handelt es sich um das Verhältnis aus Um la uf ve rm ög en un d ku rz fri st ig en Ver bind lichkeiten.  LLiiq quuiiddiittäättssg grraadd Die horizontale Bilanzkennzahl betrachtet die Relation von flüssigen Mitteln und Forderungen zum kurzfristigen Fremdkapital. Es gibt drei Liquiditätsgrade. <?page no="103"?> 102 MM  MMaarrkkeen nwweerrtt Der Wert einer Marke hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere sind hier die Markentreue der Kunden, die mit der Marke verbundenen Assoziationenund der Bekanntheitsgrad zu nennen. Eine starke Marke wird vom Unternehmen als eigener Vermögenswert angesehen, der auch in monetären Größen ausgedrückt werden kann.  MMaarrkktt" a akkttiiv veerr IFRS 13 definiert einen aktiven Markt als „a market in which transactions for the asset or liability take place with sufficient frequency and volume to provide pricing information on an ongoing basis“.  M Maaßßggeebblli icchhk keeiitt Hierbei handelt es sich um den Grundsatz, wonach die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz abgeleitet wird. Besagt, dass die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich ist, sofern nicht zwingende steuerliche Vorschriften dem entgegen stehen. <?page no="104"?> 103  M Maaßßggeebblli icchhkkeei itt" uummg geekkeehhr rtte e Hierbei handelt es sich um eine Rechtsvorschrift, die durch das BilMoG abgeschafft wurde, wonach alle steuerbilanziellen Maßnahmen, durch die Steuererleichterungen im steuerlichen Rechnungswesen erreicht werden sollten, auch in die handelsrechtliche Rechnungslegung zu übernehmen waren. Die derzeitige Fassung des § 5 Abs. 1 EStG besagt, dass Wahlrechte in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich ausgeübt werden können.  M Maatteerriiaallaauuffwwaanndd Der Materialaufwand wird beim Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelistet und enthält die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse sowie bezogene Waren und Leistungen.  M Maatteerriiaalliittyy Hierbei handelt es sich um den Grundsatz der Wesentlichkeit. Informationen gelten dann als wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung − einzeln oder insgesamt − die auf der Basis des Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten. Wesentlichkeit hängt vom Umfang und von der Art eines Postens ab, der jeweils unter den besonderen Umständen des Weglassens oder fehlerhaften Darstellung <?page no="105"?> 104 einer Angabe beurteilt wird. Der Umfang oder die Art eines Postens bzw. eine Kombination dieser beiden Aspekte können der entscheidende Faktor sein.  M Maatteerriiaallkkoosstteenn In einer Zuschlagskalkulation stellen die Materialkosten die Ausgangsposition der Rechnung dar. Sie setzen sich aus Materialeinzelkosten (z. B. Kosten des Verbrauchs an Rohstoffen) und Materialgemeinkosten (z.B. Gehalt des Leiters des Wareneingangslagers) zusammen.  M Meetthhood deen nsst teettiig gkkeeiitt Hierbei handelt es sich um einen Bewertungsgrundsatz, wonach sowohl die Vorschriften zur Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzvorschriften, § 246 Abs. 3 HGB) als auch die Vorschriften zur Bilanzierung der Höhe nach (Bewertungsvorschriften, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) im Zeitablauf beizubehalten sind. Ziel ist die Ermöglichung eines aussagefähigen Zeitvergleichs.  MMiiccrrooBBiillGG Dies ist die Abkürzung für Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz. Es sieht Publizitätserleichterungen für Kapitalgesellschaften, die die Größenmerkmale von § 267a HGB nicht überschreiten, vor. <?page no="106"?> 105  M Miitttteells sttaan nddssssttaannddaarrddss Hierbei handelt es sich um eine Version der IFRSs, die nur für kleine und mittelständische Unternehmen gilt. <?page no="107"?> 106 NN  NNeebbeennbbuucchhf füühhrruunngg Hierbei handelt es sich um die Buchhaltung, bei der ein Bestandskonto in mehrere Unterkonten aufgeteilt wird. Der Saldo aller Konten der Nebenbuchführung entspricht dem Saldo des Abstimmkontos. Beispiele für Nebenbuchführungen sind die Anlagenbuchhaltung und das Debitoren- und Kreditorenbuch.  N Neeuub beew weerrt tuunngg Hierbei handelt es sich um eine Bewertung auf einen beizulegenden Wert, der oberhalb der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen liegt. Eine Neubewertung ist nach IFRSs geboten, nach deutschem HGB widerspricht sie dem Realisationsprinzip.  N Neeuub beew weerrt tuunnggssrrüücckkllaaggee Neubewertungsrücklagen können nach IFRS dann entstehen, wenn der Fair Value eines Vermögenswertes aus dem Anlagevermögen höher ist als der Buchwert. Die Neubewertungsrück- <?page no="108"?> 107 lage wird ergebnisneutral verbucht, also geht sie nicht in die GuV mit ein.  N Niieeddeerrssttwweerrttpprriin nzziipp Hierbei handelt es sich um einen handelsrechtlichen Grundsatz, der aus dem Vorsichtsprinzip abgeleitet wird, wonach bei Aktiva im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten (primärer Wertansatz) und dem Markt- und Börsenpreis bzw. beizulegenden Wert (sekundärer Wertansatz) grundsätzlich der niedrigere Wert zu wählen ist. Allerdings gibt es nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB verschiedene Ausprägungsformen des Niederstwertprinzips. Bei Sach- und immateriellem Anlagevermögen besteht bei dauerhafter Wertminderung eine Abschreibungspflicht, bei vorübergehender Wertminderung ein Abschreibungsverbot. Bei Finanzanlagen besteht bei dauerhafter Wertminderung eine Abschreibungspflicht, bei vorübergehender Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Beim Umlaufvermögen besteht unabhängig von der Dauerhaftigkeit der Wertminderung eine Abschreibungspflicht auf den niedrigeren sekundären Wertansatz.  N Nuuttzzuun nggssddaauueer r Hierbei handelt es sich um die Zeitspanne von der Anschaffung bzw. vollendeten Herstellung eines Vermögensgegenstandes des abnutzbaren <?page no="109"?> 108 Anlagevermögens bis zu Verschrottung, Verkauf oder Außerbetriebnahme. Es handelt sich also um die Zeitdauer, in der ein abnutzbarer Anlagegegenstand vom Betrieb genutzt werden kann, d.h. in der Lage ist, Nutzungen abzugeben. Maßgebend ist dabei die individuelle Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes, unter den besonderen Bedingungen seiner betrieblichen Nutzung sowie der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, wobei in der Regel auf Vergleichs- und Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann. Steuerlich orientiert sich die Nutzungsdauer an der so genannten AfA-Tabelle. <?page no="110"?> 109 OO  O Oppttiioonnssaannlleeiih hee Hierbei handelt es sich um eine Schuldverschreibung, die zusätzlich zu dem Anspruch auf Zins und Tilgung innerhalb bestimmter Fristen das Recht verbrieft, Aktien des emittierenden Unternehmens zu einem bei Emission festgelegten Kurs zu beziehen. PP  P Paas sssiivvaa Hierbei handelt es sich um die rechte Seite der Bilanz (Passivposten); sie umfasst das Kapital (Eigen- und Fremdkapital) und beschreibt die Mittelherkunft.  P Paas sssiivviieer ruunngg Hierbei handelt es sich um den Ausweis eines Sachverhalts durch Ansatz eines Passivpostens in der Bilanz. <?page no="111"?> 110  P Peerriiooddeen naabbg grreen nzzuun ngg" P Prriinnzziip p ddeerr ~ ~ Nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung werden Aufwand und Ertrag der Periode zugeordnet, für die sie angefallen sind. Der Zeitpunkt der Zahlung spielt dabei keine Rolle. Das Rechnungswesen baut grundsätzlich auf dem Prinzip der Periodenabgrenzung auf.  PPeerrssoon naallk koosstteenn Personalkosten werden aus den Personalaufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet. Personalkosten sind die bewertete Personalarbeit pro Mengen- oder Zeiteinheiten. Personalkosten umfasst ebenso die Pflicht-Sozialaufwendungen gemäß der Lohn- und Gehaltsabrechnung wie Arbeitgeberanteile zu den Krankenkassenbeiträgen, zur Arbeitslosenversicherung und zu den gesetzlichen Rentenbeiträgen des Mitarbeiters. Personalkosten sind aber auch freiwillige und tarifliche Personalzusatzkosten wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld.  PPlla annbbiillaan nzz Hierbei handelt es sich um eine Unternehmensplanung nach den formalen Vorschriften des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.  PPrriivvaatteen nttnnaahhmme e Hierbei handelt es sich um den Transfer von Geld- oder Sachmitteln aus dem Betriebsvermö- <?page no="112"?> 111 gen ins Privatvermögen eines Gesellschafters sowie die Entgegennahme von betrieblichen Leistungen durch einen Gesellschafter. Privatentnahmen sind nur im Rahmen gesetzlicher bzw. gesellschaftsvertraglicher Vorschriften zulässig. Eine Privatentnahme steht nur Komplementären, nicht aber Kommanditisten zu und ist mit dem Gläubigerschutz insofern vereinbar, als durch sie wegen der persönlichen Haftung der Komplementäre das Haftungspotenzial für die Gesellschafter nicht gemindert wird. Privatentnahmen während des Jahres führen dazu, dass zur Berechnung der Vorabverzinsung auf das eingelegte Kapital nach § 121 Abs. 1 HGB eine Zinsstaffel erstellt werden muss. Sachentnahmen sind zu bewerten; steuerlich ist hierfür der Teilwert anzusetzen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG stellen Sach- und Leistungsentnahmen darüber hinaus umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch dar.  P Prroozze esssskko osst teennrrüüc ckks stteelllluunngg Hierbei handelt es sich um Rückstellungen für zu erwartende Kosten laufender Verfahren, die von dem bilanzierenden Unternehmen nach Prozessende zu tragen sein werden. Sie sind unabhängig vom Risiko aus der Hauptsache des Prozesses zurückzustellen. Die Höhe bemisst sich nach dem mutmaßlichen Prozesskostenrisiko und umfasst die eigenen und die gegnerischen Rechtsanwaltkosten und die Gerichtsgebühren. <?page no="113"?> 112  P Prrüüffu unnggssaannssaattz z" rriissiikko ooorriieennt tiieer rtteer r Hierbei handelt es sich um ein konzeptionelles Vorgehen zur Planung von Abschlussprüfungen, wonach die Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprüfers festgelegt werden in Abhängigkeit vom Fehlerrisiko. Dieses Risiko, dass ihm ein fehlerhafter Abschlussentwurf vorgelegt wird, hängt einerseits ab vom inhärenten Risiko des Geschäftsmodells und des einzelnen Prüfungsfeldes, andererseits vom Kontrollrisiko, d.h. dem Risiko, dass das interne Kontrollsystem des Mandanten entweder nicht erkannt hat, dass der Abschlussentwurf fehlerhaft ist, oder zwar Fehler entdeckt, diese aber nicht korrigiert hat. Bei einem wirksamen internen Kontrollsystem ist das Kontrollrisiko gering, bei einem wenig wirksamen internen Kontrollsystem ist das Kontrollrisiko entsprechend größer. Davon ist das Entdeckungsrisiko des Abschlussprüfers zu unterscheiden, das die Gefahr beschreibt, dass der Abschlussprüfer durch seine eigenen Prüfungshandlungen Fehler in der Rechnungslegung nicht entdeckt. <?page no="114"?> 113 QQ  QQuuootteennkkoonnssool liid diieerruunngg Hierbei handelt es sich um eine Konsolidierung, bei der im Gegensatz zur Vollkonsolidierung die Bilanz- und GuV-Positionen der Einzelabschlüsse mit dem Beteiligungsanteil gewichtet in die Summenbilanz einbezogen werden. Die Quotenkonsolidierung wird für das Joint Venture Accounting vorgeschrieben. RR  RReeaalli issaattiioon nsspprriin nzziipp Nach dem Realisationsprinzip muss ein Ertrag realisiert sein, damit er im Jahresabschluss dargestellt werden kann. Ein erwarteter Erfolg darf z.B. nach § 252 Abs. 1 HGB oder nach IAS 18 nicht dargestellt werden. <?page no="115"?> 114  R Reecchhnnu unng gssa abbggrreen nzzu unnggssppoosstteenn Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung; Aufwendungen und Ausgaben, Erträge und Einnahmen werden den unterschiedlichen Geschäftsjahren zugeordnet. Aktivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zahlungen, die vor dem Bilanzstichtag für einen Zeitraum nach dem Stichtag erbracht werden (Bsp.: die Miete für Januar wird bereits im Dezember überwiesen). Passivische Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen verwendet, die bereits vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind, obwohl sie erst nach dem Stichtag fällig werden (Bsp.: Kunde zahlt eine Rechnung bereits im Dezember, obwohl die Lieferung erst im Februar erfolgt und dann die Rechnung fällig ist). Es handelt sich um eine noch zu erbringende Leistung des Unternehmens und damit eine Verbindlichkeit.  RReecchhnnu unng gsslleegguun ngg" P Prrüüffs stte ellllee f füürr ~~ Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist eine privatrechtliche Enforcement-Institution, die die Einhaltung der Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften überprüft. Betroffen sind die Einzel- und Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte der Unternehmen, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind. Die Prüfstelle wurde 2004 als privater Verein gegründet und entsprechend § 342 b <?page no="116"?> 115 Abs. 1 HGB vom Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen anerkannt. Sie tritt international unter der Bezeichnung Financial Reporting Enforcement Panel (FREP) auf. Die Prüfstelle wird nicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß, sondern auch ohne besonderen Anlass durch Stichproben oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Prüfstelle ist freiwillig. Mit den Unternehmen soll eine einvernehmliche Lösung zur Beseitigung von festgestellten Fehlern herbeigeführt werden. Die Kosten der DPR werden grundsätzlich durch Erhebung einer Umlage von den Unternehmen, die der Überwachung unterliegen, finanziert. Falls ein Unternehmen mit der Prüfstelle nicht koopieriert oder wenn keine einvernehmliche Lösung zur Fehlerbeseitigung zustande kommt, wird die BaFin als staatliche Instanz tätig. Die BaFin kann die Prüfung und die Berichtigung von Fehlern mit öffentlich-rechtlichen Mitteln durchsetzen.  R Reecchhnnu unng gsswweesse enn" iinntteeggrriieer rtte ess Hierbei handelt es sich um ein Rechnungswesen, bei dem die in Deutschland übliche Trennung zwischen externem und internem Rechnungswesen aufgeweicht wird. Bei integriertem Rechnungswesen wird in der Finanzbuchhaltung und in der Kostenrechnung mit gleichen- Wertansätzen gerechnet. <?page no="117"?> 116  R Reellaat teed d PPaarrttyy Hierbei handelt es sich um eine Bezeichnung für eine Geschäftsbeziehung oder einen Geschäftsvorfall mit nahestehenden Unternehmen und Personen. IAS 24 erfordert ergänzende Informationen über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen oder Personen, da diese nicht notwendigerweise im Interesse der berichtenden Gesellschaft erfolgen, sowie über das Vorhandensein bestimmter Beziehungen überhaupt. Unternehmen und Personen sind nahestehend, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Nach § 285 Nr. 21 HGB sind im Anhang zum HGB Abschluss die nicht zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zustande gekommenen Geschäfte anzugeben, soweit sie wesentlich sind, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.  R Reenntteenn Als Renten bezeichnet man festverzinsliche Wertpapiere. <?page no="118"?> 117  R Reesseerrvveenn, , sstti illllee Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand (bzw. eine Schuldposition) in der Bilanz ausgewiesen wird, und einem anderen, höheren (bzw. niedrigeren) Wert.  RReessttbbuucchhwweerrtt Der Restbuchwert ist der Wertansatz, der im Jahresabschluss darzustellen ist. Er ergibt sich nach dem Kostenmodell aus den historischen Anschaffungsund/ oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter außerplanmäßiger Abschreibungen.  R Reessttnnuut tzzuunnggssddaauueerr Hierbei handelt es sich um den Teil der Nutzungsdauer, der nach dem Betrachtungszeitpunkt liegt, also Zeitspanne vom Betrachtungszeitpunkt bis zum Ende der Nutzungsdauer. Bei Änderungen des Abschreibungsplans ist der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer planmäßig zu verteilen.  RRoohhe errttrraagg Der Rohertrag ist die Differenz aus Nettoumsatzerlösen und Materialaufwand. <?page no="119"?> 118  R Rüücckkl laag gee, , ggeesseettzzlliicchhee Die gesetzliche Rücklage beträgt 10 % des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Es müssen jährlich 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einbezahlt werden, bis diese den Wert von 10 % des Grundkapitals erreicht.  RRüücckkl laag geen n Die Rücklagen gehören zum Eigenkapital; sie mindern nicht den Geschäftserfolg und werden nicht auf einem Aufwandskonto gegengebucht. Man unterscheidet zwischen Gewinn- und Kapitalrücklagen. Eine Kapitalrücklage entsteht, wenn Aktien über dem Nennwert herausgegeben werden. Die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Nennwert bezeichnet man als Agio (Aufschlag). Dieses Agio wird den Kapitalrücklagen zugeführt. Kapitalrücklagen sind eine Form der Innenfinanzierung des Unternehmens. Im Aktiengesetz gibt es zusätzlich eine gesetzliche Rücklage. Eine Aktiengesellschaft muss jährlich 5 % des Gewinns als gesetzliche Rücklage einbehalten, bis die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage zusammen 10 % des Grundkapitals ausmachen. Gewinnrücklagen sind Gewinne aus dem laufenden oder einem früheren Geschäftsjahr, die nicht an die Anteilseigner (Aktionäre) ausgeschüttet, sondern einbehalten (thesauriert) wurden. Rücklagen für eigene Anteile werden gebildet, wenn Aktiengesellschaften eigene Aktien zurückkaufen (Aktienrück- <?page no="120"?> 119 kauf-Programm). Der Rückkauf darf nur aus freien Mitteln erfolgen (Jahresüberschuss, Gewinnvortrag, Gewinnrücklagen, die nicht gesetzlichen oder satzungsmäßigen Rücklagen zugewiesen sind).  R Rüücckks stteelllluunngg ffüür r AAbbrraauummb beesseeiittiig guunngg Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten um Aufwandsrückstellungen, die weniger wegen eines vollständigen Schuldenausweises als mehr zur Periodenabgrenzung der Aufwandskategorien gebildet werden. Für sie besteht eine Passivierungspflicht, sofern die Abraumbeseitigung im folgenden Wirtschaftsjahr nachgeholt wird (§ 249 HGB). Die Höhe des Ansatzes richtet sich nach denjenigen Kosten, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Hinzuziehung von sachgerechten Schätzungen und Vergangenheitserfahrungen in Höhe des Betrages zu veranschlagen sind, der wirtschaftlich bereits verursacht ist und für den die entsprechenden Maßnahmen innerhalb der im Gesetz genannten Nachholfristen durchgeführt werden. Für die Rückstellungen für Abraumbeseitigung ist kein eigener Bilanzposten vorgesehen, vielmehr werden die entsprechenden Beträge unter den „sonstigen Rückstellungen“ ausgewiesen. <?page no="121"?> 120  R Rüücckks stteelllluunnggeenn Bei Rückstellungen sind der Zeitpunkt der Fälligkeit und die Höhe am Bilanzstichtag ungewiss. Die Bildung von Rückstellungen führt in dem betreffenden Geschäftsjahr zu Aufwand. Rückstellungen können für eine Reihe von Risiken und Fällen gebildet werden: Garantieverpflichtungen, schwebende Prozesse, Steuernachzahlungen, Pensionsverpflichtungen. Den größten Posten unter den Rückstellungen bilden meist die Pensionsrückstellungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden auch als Direktzusage bezeichnet. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen wird an der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung gemessen. Bei der Bemessung wird der Erfüllungsbetrag zugrunde gelegt, der Kostensteigerungen berücksichtigen muss. Rückstellungen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. <?page no="122"?> 121 SS  SSa acchhaannllaaggeen n Zum Sachanlagevermögen gehören Grundstücke, Gebäude, Betriebsvorrichtungen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung.  SSa acchhaan nlla aggeevveerrmmöög geenn Hierbei handelt es sich um materielles Vermögen, das zur Erfüllung des Betriebszwecks eingesetzt wird.  SSa acchhwweerrtt Hierbei handelt es sich um eine Komponente zur Ermittlung des Beleihungswertes, bei der man sich an durchschnittlichen Bodenpreisen und Baukosten sowie dem Alter des Gebäudes orientiert.  SSa alld diieer ruunngg Hierbei handelt es sich um die Aufrechnung von Aktiva mit Passiva, Erträgen mit Aufwendungen oder Grundstücksrechten mit Grundstückslasten. Angesichts des generellen Saldierungsverbotes nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Sal- <?page no="123"?> 122 dierung im handelsrechtlichen Jahresabschluss nur ausnahmsweise zulässig.  S Sa alld doo Der Saldo ist jener Betrag, der sich durch Verrechnung von Soll- und Habenseite eines Kontos ergibt.  S Sa arrbbaannees s OOxxlleeyy AAcctt Im Jahr 2002 in USA als Folge von Bilanzskandalen geschaffene, formell-gesetzliche Rechtsvorschrift, die hierauf abzielt, durch mehr Transparenz und (interne) Kontrollen das Vertrauen der Investoren in die Integrität der Finanzmärkte wieder herzustellen. Folgende Vorschriften sind dabei von besonderer Bedeutung: 1. Prozess zur Weiterleitung anonymer Beschwerden von Mitarbeitern an das Prüfungskommittee (Whistle Blower), 2. Verantwortlichkeit des Managements for die Effektivität von „Disclosure Controls and Procedures over Financial Reporting, Operations and Compliance“, 3. Pflicht des Managements, eine Dokumentation des internen Kontrollsystems bereitzustellen, die Effektivität des IKS zu beurteilen und einen Bericht über das IKS bereitzustellen. Pflicht der Prüfer, die Einschätzung des Managements über das IKS zu beurteilen (Sec. 404), <?page no="124"?> 123 4. Verpflichtung, unverzüglich Änderungen der finanziellen Situation anzuzeigen, 5. Schaffung eines Audit Committees, 6. Pflicht zur Offenlegung eines Code of Ethics für den Chief Executive Officer (CEO), den Chief Financial Officer (CFO), den Leiter der Buchhaltung, den Leiter des Controllings etc., 7. Einrichtung einer Überwachungsstelle für Wirtschaftsprüfer (PCAOB).  S Sc chhlluussssbbiilla annzz Am Ende des Geschäftsjahrs werden die Konten der Finanzbuchführung geschlossen, um die Bilanz zu erstellen. Die Endbestände (Saldi) werden in die Schlussbilanz übertragen.  SSc chhuulld deennkkoonnssoolliid diieerru unngg Bei konsolidierten Abschlüssen werden alle Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen Konzerngesellschaften vollständig oder zwischen Joint Ventures und Venturers quotal gegeneinander aufgerechnet.  S Sc chhuulld dnneer r Hierbei handelt es sich um eine Person, gegen die einem anderen, dem Gläubiger, ein Anspruch, z.B. auf Zins und Tilgung, zusteht. <?page no="125"?> 124  S Sc chhuulld dsscchheeiin n Hierbei handelt es sich um eine Beweisurkunde, in der sich der Schuldner zu einer bestimmten Leistung, in der Regel zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme, verpflichtet. Der Schuldschein ist kein Wertpapier.  S Se eggmmeennttbbeer riicchhtteerrssttaattttuun ngg Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Angabe beim Konzernabschluss, der die Umsätze der einzelnen Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften aufschlüsselt. Erfasst werden Umsätze, Erträge, Investitionen, Abschreibungen und Auftragseingänge.  S Si icchheerruunnggssvveerrmmö öggeenn Hierbei handelt es sich um die Bezeichnung für denjenigen Teil des Vermögens eines Versicherungsunternehmens, welcher auf Grund von Vorschriften der Versicherungsaufsicht als ein vom übrigen Vermögen intern getrenntes Sondervermögen von einem Treuhänder zu verwalten ist (vgl. insbes. § 66 VAG). Die Höhe des Sicherungsvermögens bestimmt sich im Wesentlichen aus den Deckungsrückstellungen. Er soll die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzverfahren sicherstellen. Für die Anlage der Bestände des Sicherungsvermögens gibt es spezielle, strenge Vorschriften der Versicherungsaufsicht. <?page no="126"?> 125  S Sk koonnttoo Hierbei handelt es sich um den Teil des Rechnungsbetrags, der bei Begleichung der Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist in Abzug gebracht werden kann.  SSo offoorrttaabbsscchhrreeiibbuunngg Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können sofort vollständig aufwandswirksam abgeschrieben werden, wenn sie weniger als 410 EUR (ohne Mehrwertsteuer) kosten.  S So olll l Hierbei handelt es sich um die linke Seite eines Kontos in der Finanzbuchführung. Zugänge werden bei Aktivkonten im Soll verbucht - bei Passivkonten die Abgänge.  SSo olll lbbuuc chhuunngg Hierbei handelt es sich um einen Eintrag in ein Konto auf der Sollseite, d. h. der linken Seite eines Kontos. Bei einem Vermögenskonto wird durch die Sollbuchung eine Mehrung repräsentiert.  S So olll lsse eiitte e Hierbei handelt es sich um die linke Seite eines Kontos. <?page no="127"?> 126  S So onnddeerrb biillaannz zeenn Hierbei handelt es sich um einen Jahresabschluss, der für einen bestimmten Zweck/ zu einem bestimmten Anlass aufgestellt wird. Beispiele für Sonderbilanzen sind Fusionsbilanzen, Liquidationsbilanzen etc.  SSo onnddeerrp poosstteenn mmiit t RRüüc ckkllaaggeeaanntteeiil l Hierbei handelt es sich um den Sonderposten mit Rücklageanteil, der zu den Passiva zählt, wird aus steuerlichen Gründen gebildet. Bei der Auflösung muss der Sonderposten versteuert werden. In der Bilanzanalyse wird der Sonderposten mit Rücklageanteil vereinfacht zu jeweils 50 % zum Eigen- und Fremdkapital gerechnet. Der Sonderposten mit Rücklageanteil stellt eine Rücklage für die Ersatzbeschaffung, für Zuschüsse und die so genannte Ansparrücklage dar. Das Bilanzmodernisierungsgesetz hat den Sonderposten mit Rücklageanteil abgeschafft.  S So ozzi iaal lbbeerriicch htt Der Sozialbericht ist neben der Sozialbilanz und der Wertschöpfungsrechnung ein Bestandteil der gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung im Rahmen des Geschäftsberichts. Gegenstand des Sozialberichts sind vor allem Angaben über die Zahl der Mitarbeiter, gegliedert u.a. nach Sparten, Regionen und Vergütung. <?page no="128"?> 127  S St taam mmmkkaap piit taall Hierbei handelt es sich um die Summe der Beiträge (Sach- und Geldeinlagen), die von jedem Gesellschafter zu leisten sind. Das Stammkapital entspricht bei der Aktiengesellschaft deren Grundkapital. Im Fall der GmbH muss das Stammkapital (gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG) 25.000 € betragen.  S St teet tiiggkkeeiittssggeebboott Hierbei handelt es sich um den Grundsatz der Methodenstetigkeit, wonach sowohl die Bilanzierungsmethoden (Bilanzierung dem Grunde nach, § 246 Abs. 3 HGB) als auch die Bewertungsmethoden (Bilanzierung der Höhe nach, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) im Zeitablauf beizubehalten sind.  S St teeu ueerrb baarrwweerrtt Hierbei handelt es sich um den auf den Betrachtungszeitpunkt abgezinsten Betrag künftiger Steuerzahlungen. Ziel der Steuerbilanzpolitik und des Tax Accounting ist die Minimierung des Steuerbarwertes.  S St teeu ueerrb biillaannzz Hierbei handelt es sich um ein Instrument in einer Kette von Schrittfolgen zur Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen. Bei <?page no="129"?> 128 der Steuerbilanz handelt es sich um den Abschluss der Bestandskonten einer doppelten Buchführung nach den Regeln des Steuerrechts. Dabei werden je nach Einkunftsermittlung unterschiedliche Rechtsgrundlagen herangezogen. Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, erstellen eine reine Steuerbilanz, der keine Handelsbilanz zu Grunde liegt, was aber nicht ausschließt, dass zur Interpretation und Konkretisierung der allgemeinen Regeln der Ordnungsmäßigkeit für die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden die handelsrechtlichen GoB herangezogen werden. Demgegenüber nimmt § 5 EStG ausdrücklich Bezug auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, was bedeutet, dass eine Steuerbilanz auf der Rechtsgrundlage des § 5 EStG eine abeleitete und keine originäre Bilanz darstellt.  S St teeu ueerrb biillaannzzgge ewwiinnnn Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Nettobetriebsvermögen am Ende und am Anfang eines Veranlagungszeitraums, korrigiert um Einlagen und Entnahmen. Der Steuerbilanzgewinn wird üblicherweise im Rahmen des steuerlichen Rechnungswesens als Saldo der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Die Ermittlung des Steuerbilanzgewinns hat nach steuerlichen Vorschriften zu erfolgen. Sofern keine spezifischen steuerli- <?page no="130"?> 129 chen Sondervorschriften bestehen, ist auf die handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen Bezug zu nehmen.  S Su ubbssttaannzzwweerrttm meetth hooddee Hierbei handelt es sich um eine Methode zur Bewertung von Unternehmen, bei der der Unternehmenswert über die Bilanz aus der Differenz zwischen Vermögen und Schulden bestimmt wird. Im Gegensatz dazu bestimmt die Ertragswertmethode den Unternehmenswert über die diskontierten Erträge.  S Su ummmmeen nbbiillaannzz Für die Konzernrechnungslegung oder das Joint Venture Accounting werden die auf die Abschlussvorschriften angepassten Einzelabschlüsse (Handelsbilanz II) positionsweise addiert. Das Ergebnis stellt die Summenbilanz dar. <?page no="131"?> 130 TT  TTa auusscch hggees scch hääfftt Hierbei handelt es sich um einen Verkauf, bei dem eine Seite des Vertrags durch das Hingeben eines Asset, der nicht Cash oder Cash Equivalents darstellt, erfüllt wird. I.d.R. muss der hingegebene Vermögensgegenstand bewertet werden, um den Wert des ertauschten Assets bestimmen zu können.  T Te eiillbbiillaannzzeenn Unterscheidet sich die Geschäftstätigkeit der Bereiche eines Unternehmens stark voneinander, wird zur besseren Informationsbereitstellung eine Teilbilanz aufgestellt. Die Teilbilanz beschreibt einen Teil eines Unternehmens wie ein eigenständiges Unternehmen.  TTe eiillwweerrttaabbsscchhrreeiibbu unngg Hierbei handelt es sich um ein Wahlrecht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2 Satz 3 EStG, wonach bei allen Wirtschaftsgütern statt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der um planmäßige Abschreibungen verringerten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der niedri- <?page no="132"?> 131 gere Teilwert angesetzt werden kann, solange dieser geringer ist als die orginären Wertmaßstäbe. Als Teilwertabschreibung bezeichnet man den buchhalterischen Vorgang, durch den der Buchwert auf den niedrigeren Teilwert gebracht (d.h. abgeschrieben) wird. Der Teilwertabschreibung in der Steuerbilanz entspricht regelmäßig eine Niederstwertabschreibung in der Handelsbilanz.  T Te eiillwweerrttzzuusscchhrreeiib buunngg Hierbei handelt es sich um eine Wertaufholung, wenn die Gründe für eine Teilwertabschreibung früherer Jahre nicht mehr bestehen.  T Th heessaauurriieerruunngg Hierbei handelt es sich um eine Gewinnverwendung, bei der die Gewinne im Unternehmen zu Investitionszwecken verbleiben, statt an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet zu werden. Eine Thesaurierung kann durch Rücklagenbildung stattfinden oder kurzfristig durch das Bilden eines Gewinnvortrages.  TTi illgguunngg Hierbei handelt es sich um die Rückzahlung von Fremdkapital, insbesondere von Krediten, Darlehen oder Schuldverschreibungen durch den Schuldner auf Grund eines im Kreditvertrag vereinbarten Tilgungsplans. <?page no="133"?> 132  T Tr raad diinngg AAccccoouunntt Das Trading Account ist der Teil des Gewinn- und Verlustrechnungskontos, das den Rohertrag bestimmt.  T Tr riiaall BBaalla annccee Hierbei handelt es sich um eine Liste außerhalb de r Dop pi k, d ie d ie S al do vo rt rä ge a ll er K on te n enthält. Der Name Trial Balance resultiert aus der Möglichkeit, die Konsistenz mit der Doppik über die Trial Balance zu prüfen.  T Tr ruuee aan ndd FFa aiirr V Viie eww Hierbei handelt es sich um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Generalklausel für die Aufgaben des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 2 HGB.  T Tr ruuee aan ndd FFa aiir r V Viie eww P Prriin ncciippllee Hierbei handelt es sich um ein Prinzip der Internationalen Rechnungslegung, gemäß dessen grundsätzlich der für alle Parteien gerechte Wertansatz für Vermögen und Schulden anzusetzen ist. Das True and FairViewPrinciple unterscheidet sich vom Gläubigerschutzprinzip nach deutschem HGB. <?page no="134"?> 133  T Tr ruusstteed d AAc cccoouunnttiin ngg Hierbei handelt es sich um ein qualitätsgesichertes und regelmäßig vom Abschlussprüfer geprüftes Rechnungswesen, das einer Qualitätssicherung und Prüfung zugänglich ist. Ausschlaggebend dafür ist regelmäßig der risikoorientierte Prüfungsansatz. <?page no="135"?> 134 UU  ÜÜb beer rlle eiittuunnggs srreecch hnnuun ngg Nach IFRSs ist eine Überleitungsrechnung der Buchwerte für Vermögensgegenstände in den Notes zu zeigen. Die Überleitungsrechnung bestimmt den Buchwert zum Ende des Geschäftsjahrs aus seinem Anfangswert plus Neubewertungen abzüglich Abschreibungen.  U Um mllaauuf fvveerrmmööggeenn Hierbei handelt es sich um auf der Aktivseite erfasste kurzfristige und mittelfristige Vermögensgegenstände des Unternehmens. Zum Umlaufvermögen zählen die Vorräte (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Handelswaren), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere und flüssige Mittel (Kasse, Schecks, Bankkonten).  U Um mssaattzzeerrllöössee Hierbei handelt es sich um Verkaufserlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen und Dienstleistungen. <?page no="136"?> 135  U Um mssaattzzkkoos stteennvveer rffa ahhrreenn Hierbei handelt es sich um eine Form der GuV- Darstellung, die im operativen Ergebnis die Erträge und Aufwendungen der verkauften Einheiten gegenüberstellt. Im Gegensatz dazu zeigt das Gesamtkostenverfahren die Erträge und Aufwendungen der produzierten Einheiten. Im Umsatzkostenverfahren sind die Aufwendungen nach Kostenstellen gegliedert (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) und die Zwischensummen sind das Bruttoergebnis vom Umsatz, das operative Ergebnis, das Finanzergebnis und das Gesamtergebnis vor und nach Steuern. Bestandsveränderungen sind nicht in der GuV- Rechnung, sondern nur in der Bilanz erkennbar. Das Umsatzkostenverfahren ist nur bei Vorhandensein einer ausgebauten Kosten- und Leistungsrechnung, insbesondere Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung möglich und besitzt eine formale Ähnlichkeit zur Deckungsbeitragsrechnung. Während nach HGB und IFRS sowohl Gesamtals auch Umsatzkostenverfahren zulässig sind, ist nach US-GAAP ausschließlich das Umsatzkostenverfahren zulässig.  UUn ntteer rnne ehhmmeenn" vve errbbuunnddeennee Bei einem verbundenen Unternehmen liegt eine Beteiligung von mindestens 50 % durch die Muttergesellschaft vor. Verbundene Unternehmen werden in den Konzernabschluss mit einbezogen und konsolidiert. <?page no="137"?> 136  U US S--GGAAAAPP Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für United States Generally Accepted Accounting Principles. Die Einteilung ist nummeriert und heißt ASC (Accounting Standard Committee). US-amerikanische Standards zur Rechnungslegung, die von Unternehmen verpflichtend anzuwenden sind, die an einer US-amerikanischen Börse gelistet sind. Die Anwendung von US- GAAP wird auch oft privatrechtlich z.B. in Kredit- und Gesellschaftsverträgen vereinbart. Einige Erleichterungensvorschriften gelten für Foreign Issuer, d.h. ausländische Wertpapieremittenten, die an einer US-amerikanischen Börse gelistet sind. Wegen der weltweiten Ausstrahlung des US-amerikanischen Kapitalmarktes gelten US-GAAP als international anerkannt. Wegen der noch bestehenden Unterschiede zu den IFRS versuchen die jeweiligen Standardsetter eine Konvergenz zu weltweit anerkannten Rechnungslegungsstandards zu erreichen. <?page no="138"?> 137 VV  V Veerrbbiinnddlli icchhkkeeiitteenn Hierbei handelt es sich um Schulden eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Man unterscheidet zwischen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Lieferantenkredite, Kontokorrentkredite, Wechselverbindlichkeiten) und langfristigen Verbindlichkeiten (Bankdarlehen, Hypothekenkredite).  V Veerrbbrraau ucchhssf fool lggeef fiikktti ioonn Hierbei handelt es sich um ein Sammelbewertungsverfahren zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie gehen von einer bestimmten Annahme (Fiktion) aus, in welcher Reihenfolge die Gegenstände verbraucht oder veräußert werden. Zu den Verbrauchsfolgeverfahren gehören das Fifo-(First in first out-)Verfahren, bei dem unterstellt wird, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Gegenstände auch zuerst verbraucht oder veräußert werden und das Lifo- (Last in first out-)Verfahren, bei dem die genau umgekehrte Verbrauchsfolge unterstellt wird, d.h. dass die zuletzt angeschafften oder herge- <?page no="139"?> 138 stellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Nach § 256 HGB sind das Lifo- und das Fifo-Verfahren zulässig, sofern die unterstellte Fiktion nicht offensichtlich der tatsächlichen Verbrauchsfolge widerspricht. In der Steuerbilanz ist neben der Durchschnittsmethode nur das Lifo-Verfahren gem. § 6 I Nr. 2 a EStG zulässig. Nach IFRS (IAS 2) ist nur das Fifo-Verfahren zulässig.  V Veerrllu usstt Der Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Überschuss der Aufwendungen über die Erträge. Er wird in der GuV als Jahresfehlbetrag bezeichnet.  VVeerrllu ussttrriissiikkoo Verlustrisiko ist die Gefahr, dass dem einzelnen Gläubiger im Zuge eines Insolvenzverfahrens Ansprüche nur zum Teil oder im Extremfall gar nicht erfüllt werden können.  VVeerrllu ussttvvoorrttrrääggee Nach § 10 d EStG sind nicht ausgeglichene negative Einkünfte, in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vor- <?page no="140"?> 139 rangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustvortrag). Daraus folgt, dass mit dem Verlustvortrag eine künftige steuerliche Entlastung verbunden ist, wenn der Verlustvortrag genutzt werden kann, d.h. wenn ausreichend steuerliche Einkünfte zur Verrechnung zur Verfügen stehen werden. Insofern sind auf verwertbare steuerliche Verlustvorträge aktive latente Steuern zu bilden.  V Veerrmmöög geenn Das Vermögen ist die Summe aller im Betrieb eingesetzten Werte. Es ist auf der Aktivseite der Bilanz erfasst. Auf der Passivseite ist in derselben Höhe das Kapital ausgewiesen, das die Summe aller zur Verfügung gestellten Eigenmittel und Fremdmittel darstellt.  V Veerrmmöög geennssg geeggeennssttaanndd Vermögensgegenstände gehören zu den Aktiva. Man unterscheidet zwischen dem langfristig im Unternehmen verbleibenden Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen.  V Veerrmmöög geennsso obbjjeekktt Ein Vermögensobjekt ist ein Objekt, das für das Unternehmen einen Wert hat. <?page no="141"?> 140  V Veerrpprro obbuunngg Bei der Verprobung werden den Daten des betrieblichen Rechnungswesens andere bekannte oder als richtig angesehene (qualitätsgesicherte) Informationen gegenübergestellt und die Ergebnisse dieser Gegenüberstellung interpretiert. Es geht um die Überprüfung der Plausibilität von Daten des Rechnungswesens anhand einer Konfrontation mit anderen Daten innerhalb oder außerhalb des Rechnungswesens. Beispiele sind Überprüfung des Wareneinsatzes anhand des Umsatzes und der Kalkulationsgrundlagen (Handelsspanne), Überprüfung der Forderungen anhand der Umsätze und der Zahlungsbedingungen.  V Veerrsscchhuulldduunnggssggr raadd Verschuldungsgrad ist das Verhältnis aus Schulden und Vermögen.  V Veerrttiikka allaan naallyyssee Bei der Vertikalanalyse werden die Jahresabschlusspositionen auf einen Referenzwert bezogen und ihr Anteil zu dem Referenzwert dargestellt. Häufig ist der Referenzwert der Bilanz ihre Summe und für das Statement of Comprehensive Income der Nettoumsatz. <?page no="142"?> 141  V Voollllkko onnssool liiddiie erruunngg Hierbei handelt es sich um eine Kapitalkonsolidierung, bei der grundsätzlich alle Beträge vollständig in die Summenbilanz übertragen werden, unabhängig davon, wie hoch das Beteiligungsverhältnis ist. In fast allen Ländern basiert die Konzernrechnungslegung auf dem Prinzip der Vollkonsolidierung.  V Voollllmma acchhtt Hierbei handelt es sich um eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht.  V Voorrlle eiissttuunnggeenn Aus der Sicht eines industriellen Unternehmens sind Vorleistungen Güter (Roh- und Hilfsstoffe), die von anderen Unternehmen bezogen werden, um die Eigenleistungen, d. h. die eigene Güterproduktion und die Abgabeleistungen an andere Unternehmen, realisieren zu können. Damit stellen die Eigenleistungen die Differenz zwischen den Abgabeleistungen und den Vorleistungen dar.  VVoorrrrä ätte e Vorräte gehören zum Umlaufvermögen und umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und unfertige Erzeugnisse und Handelswaren (fertig bezogene Waren). <?page no="143"?> 142  V Voorrrra atts svveerrmmö öggeen n Teil des Umlaufvermögens, der gem. § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich zu untergliedern ist in: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen und fertige Erzeugnisse 3. Waren 4. geleistete Anzahlungen. Die Bewertung erfolgt nach dem für das Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 4 HGB geltenden strengen Niederstwertprinzip, d.h. grundsätzlich sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten maßgeblich, sofern aber der Börsen- oder Marktpreis niedriger ist, muss auf diesen abgewertet werden. Je nach Vorratsposition ist vom Beschaffungsund/ oder Absatzmarkt auszugehen. Soweit der Absatzmarkt heranzuziehen ist, ist der Verkaufspreis abzüglich aller noch anfallenden Aufwendungen anzusetzen. Soweit vom Beschaffungsmarkt auszugehen ist, sind von den Wiederbeschaffungskosten ggf. noch Gängigkeitsabschläge vorzunehmen. Liegt kein Börsen- oder Marktpreis vor, ist ersatzweise ein beizulegender Wert heranzuziehen. In bestimmten Fällen kann im Vorratsvermögen anstelle der Einzelbewertung eine vereinfachte Wertermittlung mit Hilfe der Sammelbewertungsverfahren, der Festbewertung oder der Gruppenbewertung erfolgen. Nach IFRS (IAS 2) und ähnlich nach US-GAAP er- <?page no="144"?> 143 folgt die Bewertung nach der sog. „Lower of cost or market-Methode“, d.h. die Anschaffungsbzw. Herstellungskosten sind − soweit niedriger − auf den „net realizable value“ abzuwerten.  V Voorrssiicchhttsspprriinnzziip p Das Vorsichtsprinzip ist ein handelsrechtlicher Grundsatz des HGB, dem zufolge Vermögensgegenstände vorsichtig bewertet werden müssen, wodurch sich stille Reserven bilden. Das Vorsichtsprinzip manifestiert sich im Realisations-, Imparitäts- und dem Niederstwertprinzip. In internationalen Rechnungslegungssystemen steht das Zeitwertprinzip (Fair Value) im Vordergrund. <?page no="145"?> 144 WW  WWe ecchhsseel l Hierbei handelt es sich um ein Orderpapier mit einer abstrakten Zahlungsverpflichtung. Beim gezogenen Wechsel (Tratte) weist der Aussteller den Bezogenen an, die Wechselsumme zu einem bestimmten Termin an den Aussteller selbst oder einen anderen Begünstigten zu zahlen. Mit seiner Unterschrift quer auf der Vorderseite des Wechsels erkennt der Bezogene die Anweisung an (Akzept) und wird damit zum Zahlungsverpflichteten. Der Begünstigte sowie jeder weitere Besitzer können den Wechsel durch einen Übertragungsvermerk auf der Rückseite (Indossament) vor Fälligkeit weiterverkaufen (Diskontkredit). Zahlt der Bezogene bei Fälligkeit nicht, so bieten die formelle Wechselstrenge und die Gesamthaftung der aus dem Wechsel Verpflichteten eine größere Sicherheit für den Wechselbesitzer als bei nicht durch Wechsel unterlegten Forderungen.  W We ellt taabbsscchhlluus ssspprriinnzziipp In konsolidierte Abschlüsse werden alle Unternehmen einbezogen, unabhängig davon, wo diese ihren Sitz haben. <?page no="146"?> 145  W We errkkssttooffffee Werkstoffe (Rohstoffe, Materialien) sind Wirtschaftsgüter, die als wesentliche Bestandteile in Produkte eingehen.  WWe errttaauuf fhheelllluunngg Hierbei handelt es sich um einen Grundsatz aus der Rechtsprechung: Bei der Bewertung unterscheidet man zwischen wertaufhellenden Tatsachen (objektiv bestehende Verhältnisse, die den Wert bestimmen und am Stichtag berücksichtigt werden müssen) und wertbeeinflussende Tatsachen (die die Verhältnisse ändern und erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden müssen).  W We errttaauuf fhho olluunngg Hierbei handelt es sich um Zuschreibung, Rückgängigmachen von in früheren Jahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen in den Fällen, in denen die Gründe, die zu den außerplanmäßigen Abschreibungen geführt haben, weggefallen sind. Obergrenze für die Zuschreibung sind beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, beim abnutzbaren Anlagevermögen die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 5 HGB). Von der Wertaufholungspflicht ausge- <?page no="147"?> 146 nommen ist nur der derivative Firmenwert. Kapitalgesellschaften haben im Falle von Wertaufholungen ein Wahlrecht, den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen in andere Gewinnrücklagen einzustellen (§ 58 IIa AktG, § 29 IV GmbHG).  W We errttbbeerriicchhttiigguunngg Forderungen müssen, wenn sie dubios (fraglich) oder uneinbringlich sind, wertberichtigt werden. Es gibt die Einzelwert- und die Pauschalwertberichtigung.  W We errttsstteeiig geerruunnggssggeewwiinnnn Ein Wertsteigerungsgewinn entsteht durch das Ha lt en v on V er mö ge n un d an sc hl ie ße nd en Ver kauf über dessen Buchwert. DerWertsteigerungsgewinn wird als Kriterium für Investment Property nach IAS 40 angeführt.  W We errttttr reei ibbeerraannaallyys see Die Werttreiberanalyse untersucht die fundamentalen Treibergrößen eines Unternehmens, die Geschäftsaktivitäten. Da Unternehmen i.d.R. in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig sind, erfolgt die Analyse auf Ebene einzelner Segmente. Damit wird die Werttreiberanalyse zu einer Analyse des Geschäftsportfolios. Sie wird oft als eine Kombination von qualitativen und quantitativen Elementen ausgestaltet. Den Kern der qua- <?page no="148"?> 147 litativen Analyse bildet die Untersuchung der Stärken und Schwächen sowie Chancen und Bedrohungen der Segmente (SWOT-Analyse). Die quantitative Analyse greift im Wesentlichen auf Instrumente der klassischen Bilanzanalyse zurück.  W Wi ieeddeerrb beesscchhaaffffu unnggsskkoos stteen n Hierbei handelt es sich um den Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgewendet werden müsste, um einen vorhandenen Vermögensgegenstand durch einen art- und funktionsgleichen neuen Vermögensgegenstand zu ersetzen. Wiederbeschaffungskosten lassen sich mittels Katalogen, Preislisten, Angeboten ermitteln. Wiederbeschaffungskosten finden in Handels- und Steuerbilanz regelmäßig nur dann Anwendung, wenn sie niedrigerer sind als die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (niedrigerer beizulegender Wert), da das Anschaffungswertprinzip den Ansatz von Werten, die über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinausgehen, nicht zulässt. Für die Berechnung der Abschreibungen auf einen Vermögensgegenstand dürfen die Wiederbeschaffungskosten nur im internen Rechnungswesen (Betriebsbuchführung) herangezogen werden; im handels- und steuerlichen Rechnungswesen (Finanzbuchführung) haben sich die Abschreibungen nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bemessen. <?page no="150"?> ZZ  ZZaah hlluunngg Hierbei handelt es sich um den Fluss von Geld (Zahlungsmitteln). Nicht: reine Buchvorgänge wie Abschreibungen oder Bildung von Rückstellungen.  ZZaah hlluunnggssm miit ttteellbbeessttaanndd Hierzu zählt der Bestand an Bargeld zuzüglich der Guthaben auf Girokonten.  Z Ziinns saauuffwwaanndd Zinsaufwand ist der Aufwand für das Beanspruchen von Zahlungsmitteln.  ZZiinns sddeecckkuun ngg Hierbei handelt es sich um eine Bilanzanalysekennzahl, bei der der Erfolg vor Steuern und Zinsen durch den Zinsaufwand dividiert wird. Der Faktor gibt an, wie oft der EBIT ausreicht, um den Zinsaufwand zu finanzieren.  Z Zuusscchhrre eiibbu unngg Hierbei handelt es sich um die Umkehr der Abschreibung, wenn kein Beibehaltungswahlrecht <?page no="151"?> 150 bei einer vorübergehenden Wertminderung besteht. Man spricht dann von Wertaufholung.  ZZwwiisscchheennb beerriic chhtt Hierbei handelt es sich um Berichte für die Anteilseigner oder Aktionäre, die vierteljährlich (Quartalsberichterstattung) oder halbjährlich erscheinen.  Z Zwwiisscchheennb biillaannzze enn Hierbei handelt es sich um eine Bilanz, die für ei nen Ze it ra um a uf ge st el lt w ir d, d er k le in er a ls ein Geschäftsjahr ist. I.d.R. werden darunter Quartalsbilanzen gefasst, die durch die SEC für in den USA öffentlich gehandelte Unternehmen vorgeschrieben werden.  ZZwwiisscchheenne errggeebbnniisse elliimmiin niieerruunngg Bei der Konzernrechnungslegung und im Joint Venture Accounting gelten innerkonzernliche Ergebnisbeiträge als nicht realisiert. Erst wenn ein Ertrag mit einem außerhalb des Konzerns stehenden Geschäftspartner erzielt wurde, darf er im konsolidierten Abschluss abgebildet werden. <?page no="152"?> www.uvk.de Kostenrechnung verstehen, einführen und umsetzen Ohne Verständnis für die eigenen Kosten können Unternehmen langfristig nicht erfolgreich sein. Dieses Buch hilft dabei, ein zusammenhängendes Verständnis für die Kostenrechnung aufzubauen und die Teilbereiche in einem Gesamtkontext zu sehen. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Rechnungswesens werden die Aufgaben und relevanten Datenquellen der Kostenrechnung beschrieben. Auf der Basis dieser Informationen stellt der Autor Schritt für Schritt die Funktionsweisen konzeptionell geschlossener Kostenrechnungssysteme vor. Zahlreiche Abbildungen und Tabellen tragen zu einem besseren Verständnis bei. Matthias Grünstäudl Praxishandbuch Kostenrechnung Grundlagen, Prozesse, Systeme 2013, 256 Seiten, flex. Einb. ISBN 978-3-86764-462-4 <?page no="153"?> www.uvk.de STUDIEREN IM QUADRAT Erfolgreich studieren, das ist leichter gesagt, als getan. Denn zwischen Hörsaal, Bibliothek und Prüfungen gibt es im Studi-Alltag so manche Herausforderung zu meistern. Die UVK-Reihe »Studieren im Quadrat« hilft Ihnen dabei, in allen Lebenslagen cool zu bleiben - vom Praktikum, über die Studienkrise bis hin zur Gründung des ersten Startups. Also keine Sorge, die bunten Bücher stehen Ihnen bei Fragen rund ums Studium bei. I S B N I S B N I S B N I S B N I S B N I S B N I S B I S B N 9 7 8 - 3 - 8 6 7 6 4 - 7 0 4 - 5 I S B N 9 7 8 - 3 - 8 6 7 6 4 - 7 0 1 - 4 I S B N 9 7 8 - 3 - 8 6 7 6 4 - 7 0 0 - 7 I S B N 9 7 8 - 3 - 8 6 7 6 4 - 7 6 5 - 6 I S B N 9 7 8 - 3 - 8 6 7 6 4 - 7 0 2 - 1 I S B N 9 7 8 - 3 - 8 6 7 6 4 - 7 0 3 - 8 I S B N 9 7 8 - 3 - 8 6 7 6 4 - 7 6 4 - 9