Sportbootführerschein See kompakt
Einfach, schnell und unkompliziert
0426
2021
978-3-7398-8100-3
978-3-7398-3100-8
UVK Verlag
Matthias Wassermann
Roman Simschek
Daniel Hillwig
Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein See benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für die Praxis erforderlichen Knoten, Navigationskenntnisse und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen. Käufer dieses Buches erhalten zudem einen kostenlosen 5-Tages- Zugang zum Onlinekurs.
<?page no="0"?> Wassermann / Simschek / Hillwig Sportbootführerschein See Einfach, schnell und unkompliziert Mit offiziellen Prüfungsfragen und Antworten kompakt 3. Auflage Einfach lernen per Onlinekurs www.sbfs24.com 5 Tage inklusive <?page no="2"?> Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig Sportbootführerschein See kompakt 3., überarbeitete Auflage UVK Verlag · München <?page no="3"?> Covermotiv: © Maxian, iStockphoto Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.dnb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 3. Auflage 2021 2. Auflage 2013 1. Auflage 2012 © UVK Verlag 2021 ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck und Bindung: CPI books GmbH, Leck ISBN 978-3-7398-3100-8 (Print) ISBN 978-3-7398-8100-3 (ePDF) <?page no="4"?> BE G LEITWO RT Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist für das Führen eines Sportbootes oder eines Wassersportmotorrades der Besitz des Sportbootführerscheins See vorgeschrieben. Dieses Lehrbuch ist aus den praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen aus unserer Wassersportschule entstanden. Es vermittelt einfach, schnell und unkompliziert alle für die Prüfung zum Sportbootführerschein See erforderlichen Lerninhalte. Struktur und Inhalt sind auf den Onlinekurs SportbootführerscheinSee24, der im Internet unter www.sbfs24.com gebucht werden kann, abgestimmt. Im Onlinekurs „SportbootführerscheinSee24“ werden die Inhalte mit modernen Medien wie Online-Trainings und Lernvideos vermittelt. Ebenso besteht im Onlinekurs die Möglichkeit, mit den offiziellen und aktuellen Prüfungsfragen zum Sportbootführerschein See jedes einzelne Kapitel mit Erfolgs- und Lernfortschrittsmessung zu üben. Auch die Übungskarten für die Navigationsaufgaben samt Lösungen stehen als Download zur Verfügung. Zur Aktivierung Ihres kostenlosen 5-Tage-Zugangs zum Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 gehen Sie bitte auf die Internetseite https: / / www.sbfs24.com/ buch/ aktivierung. Auf dieser Seite finden Sie alle weiteren Informationen zur Aktivierung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung zum Sportbootführerschein See. Friedrichshafen, im Februar 2021 Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig <?page no="5"?> 6 Begleitwort Benutzungshinweis QR-Codes: Per internetfähigem Smartphone können Sie die Lernvideos einfach und bequem durch Scannen des QR-Codes aufrufen. Alternativ können Sie die Videos unter https: / / www.sbfs24.com/ buch anschauen. <?page no="6"?> INHALT Begleitwort........................................................................................................... 5 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde................................................... 9 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln ............................................................ 22 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln ................................................................. 38 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung.............................................................. 59 Kapitel 5: Schallzeichen...................................................................................... 81 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen............................................................................. 89 Kapitel 7: Befeuerung ........................................................................................ 98 Kapitel 8: Betonnung ....................................................................................... 107 Kapitel 9: Navigation ........................................................................................ 121 Kapitel 10: Wetterkunde.................................................................................. 142 Kapitel 11: Umweltschutz ................................................................................ 154 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen ............................................. 159 Kapitel 13: Notsignale und Seenotrettung....................................................... 176 Kapitel 14: Navigationsaufgaben ..................................................................... 181 Kapitel 15: Theorieprüfung .............................................................................. 198 Kapitel 16: Praxis Motorboot Einführung ........................................................ 203 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver ........................................................... 208 Kapitel 18: Praxis Motorboot Knoten .............................................................. 217 Kapitel 19: Praxisprüfung ................................................................................. 219 Stichwortverzeichnis ........................................................................................ 221 <?page no="8"?> KA PIT E L 1: R E C HT S V E RHÄL TNI S S E UND R E VI E R KUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über das Revier der deutschen Küstengewässer, der deutschen Seeschifffahrtsstraßen und über die dort geltenden Rechtsverhältnisse. Vor jeder Fahrt ist es wichtig, sich ausführlich mit dem Fahrtrevier, seinen Besonderheiten und den geltenden Regeln vertraut zu machen. Neben den Seekarten ist dazu auch der Einsatz weiterer Literatur, wie Seehandbücher, Gezeitenatlas und Leuchtfeuerverzeichnisse, sowie aktueller Informationen der zuständigen Behörden erforderlich. Deutschland liegt geografisch sowohl an der Nordals auch an der Ostsee. Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) verbindet diese Gewässer miteinander. Die folgenden Vorschriften regeln das Verhalten in diesen Revieren sowie auf den als „Seeschifffahrtsstraße“ ausgewiesenen Fluss- und Kanalabschnitten. V E R K E H R S VO R S C H RI F T E N, R E C H T SNO RME N UND G E L TUNG S B E R E IC H Das Verhalten auf hoher See, im Küstenmeer und auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist in verschiedenen Vorschriften geregelt. Das Verhalten auf See ist zunächst grundsätzlich in den international gültigen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) geregelt. Die Kollisionsverhütungsregeln gelten uneingeschränkt auf hoher See, also außerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Abb. 1: Geltungsbereich Regelungen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) Kol Kol Kolllliiisssiiion on onsss--ve ve verrrhhhüüütttuuunnngggsssrrreeegggeeelllnn n ---KV KV KVRRR--- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Se Se Sees es esch ch chiiiff ff fffah fah fahrrrts ts tstr tr traaaßßßen en en--- OOOrrrdnung dnung dnung ---Se Se SeeSc eSc eSchhhStr Str StrO- O- O- Geltungsbereich Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrenen Gewässern Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen Im Mündungsgebiet der Ems und auf der Leda Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) SSSccchif hif hifffffffaaahrt hrt hrtss sooorrrdnu dnu dnung ng ng Emsmü Emsmü Emsmündung ndung ndung ---Ems Ems EmsSch Sch SchOOO--- <?page no="9"?> 10 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Sie werden im Küstenbereich, auf Seeschifffahrtsstraßen und in diversen Häfen darüber hinaus durch nationale, regionale und lokale Regelwerke ergänzt. Kollidieren die Verhaltensvorschriften der Kollisionsverhütungsregeln mit in diesen Revieren ergänzend gültigen Regelungen, so gilt immer die ergänzende Vorschrift. Folgende Vorschriften ergänzen die Kollisionsverhütungsregeln innerhalb der 12-Seemeilen-Zone: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Diese ist national gültig auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Diese ist regional gültig im Mündungsbereich der Ems, auf der Ems bis Papenburg und auf der Leda bis Leer. Weitere örtliche Sonderregelungen oder lokale Hafenordnungen. F AH RWA S S E R UND S E E S C HI F F FAHR T S S T R Aß EN Die folgende Abbildung zeigt die Unterscheidung von Fahrwasser, Hoher See, Küstenmeer und Seeschifffahrtsstraßen. Diese Begriffe sind wie folgt zu unterscheiden: „Fahrwasser“ sind Wasserflächen, die durch sogenannte Lateralzeichen gekennzeichnet sind. Mehr zu den Lateralzeichen erfahren Sie in Kapitel 8 „Betonnung“. Unter „Hohe See“ werden Wasserflächen außerhalb der 12-Seemeilen-Zone verstanden. Das „Küstenmeer“ sind alle Wasserflächen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Abb. 2: Unterscheidung Gewässer <?page no="10"?> Örtliche Sonderregelungen 11 Seeschifffahrtsstraßen sind in den jeweiligen Paragraphen 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Einführungsverordnung zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) definiert. Demnach sind Seeschifffahrtsstraßen: die 3-Seemeilen-Zone, das sind 3 Seemeilen von der Küste seewärts und Wasserflächen innerhalb der ganzen Küstengewässerzone, das sind 12 Seemeilen seewärts, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnungen begrenzt oder gekennzeichnet sind, die sogenannten „Fahrwasser“, sowie Wasserflächen landeinwärts der Flussmündungen, auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. Abb. 3: Regelungen KVR und andere Regelungen Wichtig: Steht eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung mit den Kollisionsverhütungsregeln im Widerspruch, dann gilt stets die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung beziehungsweise der Schifffahrtsordnung Emsmündung. ÖR T L IC H E S OND E R R EG E L UNG E N Örtliche Sonderregelungen ergänzen die Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Dies sind insbesondere die amtlichen Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen WSD Nord und WSD Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung. Diese werden im Internet unter www.wsdnord.wsv.de veröffentlicht. Kollisionsverhütungsregeln (KVR) hhhüüü Kol Kol Kol tttuuu llliii nnn sssiii gggsss on on on rrreee sss--ggg ve ve verrr eeelllnnn ---KV KV KVRRR--- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Se Se Sees es esch ch ch OOO iiiff ff ff rrr fah fah fah dnung dnung dnung rrrts ts tstr tr traaaßßßeeennn--- -Se -Se -SeeSc eSc eSchhhStr Str StrO- O- O- Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) SSSccchif hif hifffffff Emsm Emsm Emsm aaahrt hrt hrt üüü sssooorrr ndung ndung ndung dnu dnu dnung ng ng ---EmsSc EmsSc EmsSchhhOOO--- <?page no="11"?> 12 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Diese beinhalten Sonderregelungen und aktuelle Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen, sowie besondere Fahrregeln und Verbote. Abb. 4: Veröffentlichungen örtliche Sonderregelungen NA C H R IC H T E N UND B E K ANNTMAC HUNG E N FÜR S E E F AHR E R Wichtige Informationsquellen, die vor jeder Fahrt zu beachten und für die Navigation relevant sind, sind die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS). Sie enthalten alle aktuellen Informationen über Veränderungen der Betonnung und Befeuerung, von Untiefen und Wracks. Zusätzlich enthalten sie auch andere, die Schifffahrt möglicherweise einschränkende Ereignisse und Fakten. Abb. 5: Nachrichten für Seefahrer und Bekanntmachungen für Seefahrer Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD)Nord zur Schifffahrtsordnung Emsmündung Sie beinhalten besondere Regelungen und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen, sowie besondere Fahrregeln und Verbote. Mehr Informationen zur WSD Nord finden Sie auf: www.wsd-nord.wsv.de Werden als Schriftenreihe (Heft) und Digital vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben Werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern herausgegeben und sind an dafür eingerichteten Aushangstellen (z.B. Häfen und Schleusen) einzusehen. Nachrichten für Seefahrer (NfS) NFS Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) BFS <?page no="12"?> Nord-Ostsee-Kanal 13 Die Nachrichten für Seefahrer (NfS) werden wöchentlich als Schriftenreihe und digital vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) herausgegeben. Bei den Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) handelt es sich um lokale Informationen, die von den am jeweiligen Ort zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämtern herausgegeben werden. Die Bekanntmachungen für Seefahrer werden an Aushangstellen, beispielsweise in Häfen und an Schleusen öffentlich zugänglich gemacht. NO R D -O S T S E E - K ANA L Der knapp 100 Kilometer lange Nord-Ostsee-Kanal (NOK) verbindet die Ostsee (Kieler Förde) mit der Nordsee (Elbmündung). Der Kanal ist eine der meistbefahrenen künstlichen Wasserstraßen der Welt. Abb. 6: Übersicht Nord-Ostsee-Kanal Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der beschränkten Platzverhältnisse gelten für die Einfahrt, Ausfahrt und Durchfahrt des Nord-Ostsee-Kanals besondere Vorschriften. Diese sind im Abschnitt „Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal“ der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und in den Bekanntmachungen der WSD Nord zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt. Im Wesentlichen gelten folgende Regelungen für den Nord-Ostsee-Kanal: Nordsee Ostsee Brunsbüttel Büsum Rendsburg Kiel Nord-Ostsee Kanal <?page no="13"?> 14 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals ist Sportbooten nur während der von der WSD Nord bekannt gemachten Tageszeiten erlaubt. Bei verminderter Sicht ist die Durchfahrt grundsätzlich nicht erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit beim Befahren des Kanals beträgt grundsätzlich 15 Kilometer pro Stunde. Im Kanal muss so weit als möglich rechts gefahren werden. An bestimmten Streckenabschnitten ist ein Mindestabstand zum Ufer einzuhalten. Dieser ist dann durch entsprechende Sichtzeichen angegeben. Werden Schiffe passiert, ist wegen der dabei auftretenden Sogwirkung besondere Vorsicht geboten. Segeln, Wasserskilaufen, Wassermotorradfahren und Segelsurfen ist auf dem Nord-Ostsee-Kanal grundsätzlich verboten. E IN F AH R EN IN D E N NOR D -O S T S E E -K ANAL In den Kanal darf nur eingefahren werden, wenn der Signalmast auf der Schleuseneinfahrt ein unterbrochenes weißes Licht zeigt. Abb. 7: Einfahren in den Nord-Ostsee-Kanal Das Signal wird auf der Seite des Signalmastes angezeigt, auf der die Einfahrt erfolgt. <?page no="14"?> Ausfahren aus dem Nord-Ostsee-Kanal 15 AU S F AH R E N AU S D EM NO R D -O S T S E E - K ANA L Wenn im Kanal an einem Weichensignalmast drei unterbrochene rote Lichter untereinander angezeigt werden, ist das Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten. Abb. 8: Ausfahren aus dem Nord-Ostsee-Kanal In diesem Fall ist die Aufhebung des Signals abzuwarten und gegebenenfalls hinter der rechten Dalbenreihe zu warten. V E R K E H R S T R E NNUNG S G E B I E T E Verkehrstrennungsgebiete (VTG) sind in § 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und in § 1 der Einführungsverordnung zur Schifffahrtsordnung Emsmündung geregelt. Sie dienen dazu, entgegengesetzten Verkehr zu trennen und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Verkehrstrennungsgebiete sind: Schifffahrtswege, die durch Trennungslinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Sie dürfen jeweils nur in der Fahrtrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden. Wichtig: Wie Sie sich in Verkehrstrennungsgebieten verhalten, erfahren Sie in Kapitel 2: „Allgemeine Verhaltensregeln“. <?page no="15"?> 16 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde G R UND R E G E L N FÜR D A S V E R HAL T EN IM V E R K EH R Die Regelwerke der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, die Einführungsverordnung der Schifffahrtsordnung Emsmündung und die Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln enthalten gleichsam die folgenden wichtigen Verhaltensgrundregeln. Es ist wichtig, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit gewährleistet ist, kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, unnötig behindert oder belästigt wird, stets alle Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Unter Seemannsbrauch versteht man hierbei die richtige seemännische Verhaltensweise. Neben den Verhaltensregelungen sind weitere wesentliche Regelungsinhalte der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, der Schifffahrtsordnung Emsmündung und den Kollisionsverhütungsregeln die Ausrüstung der Fahrzeuge sowie die Anordnung und Anbringung von Navigationslichtern (Positionslaternen), Sichtzeichen (Flaggen, Tafeln, Lichter), und Schallsignalanlagen. Wenn unter deutscher Flage gefahren wird, ist zu beachten, dass nur Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen, deren Baumuster vom Bundesamt für Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind, verwendet werden dürfen. V E R HAL T E NS R E G E L UNG E N B E I G E FAH R E N S ITUA T ION E N Es gibt neben der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung zwei weitere Vorschriften, die das Verhalten nach einer Kollision und bei anderen schaden- oder gefahrdrohenden Ereignissen ergänzend regeln. Diese sind: Seesicherheitsuntersuchungsgesetz (SUG) Verordnung über die Sicherung zur Seefahrt. <?page no="16"?> Verantwortung, Eignung und Befähigung Fahrzeugführer 17 Nach einer Kollision beziehungsweise einem Zusammenstoß ist unbedingt Erste Hilfe zu leisten. Die Beteiligten müssen solange am Unfallort bleiben, bis für alle Beteiligten und Betroffenen das Verlassen der Unfallstelle gefahrlos möglich ist und keine Hilfe mehr erforderlich ist. Vor der Weiterfahrt sind die erforderlichen Personen-, Boots- und gegebenenfalls Versicherungsdaten auszutauschen. Der Unfallhergang und die eingeleiteten Maßnahmen sind im Logbuch einzutragen. Nach dem Seesicherheitsuntersuchungsgesetz ist im Falle eines schaden- oder gefahrdrohenden Vorkommnisses unbedingt Folgendes zu unternehmen: Das schaden- oder gefahrdrohende Vorkommnis ist unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg zu melden. Dabei sind möglichst die in § 7 der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vorgeschriebenen Angaben auszutauschen: o Ort, Zeit und Verlauf des Vorkommnisses, o Art des Schadens und die Daten der beteiligten Fahrzeuge, o beteiligte Personen einschließlich Versicherungsdaten. V E R ANTWOR TUNG, E I GNUNG UND B E FÄHI GUNG F AH R Z E UG FÜH R E R Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist für das Führen eines Sportbootes oder eines Wassersportmotorrades der Besitz des Sportbootführerscheins See vorgeschrieben. Ausgenommen hiervon sind Sportboote ohne Maschinenantrieb und Sportboote mit einer Antriebskraft an der Schraube von weniger als 11,03 Kilowatt bzw. 15 PS. Für den Erwerb des Sportbootführerschein See sind körperliche und geistige Eignung erforderlich. Zusätzlich muss das Mindestalter von 16 Jahren und Zuverlässigkeit erfüllt sein. Die Eignung muss durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für Sportbootführerscheinbewerber nachgewiesen werde. Die Kenntnisse müssen in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung erbracht werden. Verantwortlich für das Einhalten der Verkehrsvorschriften und der Sicherheit an Bord ist stets der Fahrzeugführer oder ein von ihm ernannter Stellvertreter. <?page no="17"?> 18 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Wichtig: Sind mehrere Führerscheininhaber an Bord, ist vor Fahrtbeginn der verantwortliche Schiffsführer zu bestimmen. Die Führung eines Sportbootes ist nicht gestattet, wenn Sie infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder anderer Einschränkungen in der sicheren Führung des Fahrzeuges behindert sind, Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert sind, Ihre Blutalkoholkonzentration 0,5 Promille oder höher ist. UKW- F UNKAN L A G E Jeder Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgestattet ist, muss die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und unterstützungen abhören und berücksichtigen. S E EMÄNNI S C H E S O R GFA L T S P F L IC HT Unter dem Begriff der seemännischen Sorgfaltspflicht versteht man die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsregeln über die reinen Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Dazu gehört insbesondere auch die Anwendung der Sicherheitsregeln, die unter anderem in der nautischen Veröffentlichung des Bundesamtes und Hydrographie (BSH) „Sicherheit im See- und Küstenbereich“ enthalten sind. Sie finden die Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ unter https: / / www.sbfs24.com/ sicherheit-auf-dem-wasser <?page no="18"?> Prüfungsfragen 19 Nachdem Sie das Kapitel „Rechtsverhältnisse und Revierkunde“ durchgearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 1 Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)? Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. 2 Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht? Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. 3 Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen? Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) oder weniger. 4 Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich? Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter. 5 Was bedeutet „seemännische Sorgfaltspflicht“? Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. 7 Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen? Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schifffahrtsordnung Emsmündung (Ems- SchO). 8 Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden? Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen. <?page no="19"?> 20 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde 9 Was sind „Verkehrstrennungsgebiete“? Es sind bekannt gemachte Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. 10 Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind? Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmüdung. 11 Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt? Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben. 12 Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)? Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. 13 Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist? Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen. 14 Welche Ausweichregeln gelten außerhalb des Fahrwassers? Die Regeln der KVR. 15 Bei welchem Signal dürfen Sportfahrzeuge in die Schleusen des Nord- Ostsee-Kanals einfahren? Wenn ein weißes unterbrochenes Licht gezeigt wird. 16 Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)? Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung sowie in den Bekanntmachungen der WSD Nord. <?page no="20"?> Prüfungsfragen 21 17 Was bedeuten im Nord-Ostsee-Kanal an einem Weichensignalmast drei unterbrochene rote Lichter übereinander und was ist zu beachten? Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten; Aufhebung des Signals abwarten. 18 Welche Angaben enthalten die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)? Sie enthalten alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks, Untiefen sowie andere die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse. 19 Wo erhält man Kenntnis über die Bekanntmachungen für Seefahrer? An den Aushangstellen und im Internet. <?page no="21"?> KA PIT E L 2: A L L G EMEINE V E R HA LT E NS R EG E LN Dieses Kapitel gibt Ihnen sowohl einen Überblick über allgemeine und grundsätzliche Sicherheits- und Verhaltensregeln als auch über das Verhalten in Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten. V E R HAL T E N IM FAH RWA S S E R Als Fahrwasser werden Wasserflächen bezeichnet, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnungen, die so genannte Betonnung, gekennzeichnet sind. Mehr zum Thema Betonnung der Fahrwasser erfahren Sie in Kapitel 8 „Betonnung“. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in Fahrwassern sind zusätzliche Regelungen über die Regelungen der Kollisionsverhütungsregeln hinaus erforderlich. In einem Fahrwasser gelten deshalb die Vorfahrtsregeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Ausweichregeln der Kollisionsverhütungsregeln. Die folgende Grafik zeigt, welche Bereiche als Fahrwasser bezeichnet werden. Abb. 9: Fahrwasser Außerhalb von Fahrwassern gelten die Ausweichregeln der Kollisionsverhütungsregeln. <?page no="22"?> Verhalten im Fahrwasser 23 R E C H T S F AHR G E B O T Innerhalb des Fahrwassers gilt wie im Land-Straßenverkehr das „Rechtsfahrgebot“. Jeder Verkehrsteilnehmer muss innerhalb des Fahrwassers grundsätzlich so weit als möglich rechts fahren. Nur zum Zwecke des Überholens darf vorübergehend links gefahren werden. Abb. 10: Rechtsfahrgebot LÄNG S FAH R E R V O R QUE R F AH R E R Fahrzeuge, die im Fahrwasser dem Fahrwasserverlauf folgen, haben unabhängig von ihrer Antriebsart Vorfahrt gegenüber in das Fahrwasser einlaufende Fahrzeuge, das Fahrwasser querende Fahrzeuge, im Fahrwasser drehende Fahrzeuge und Fahrzeugen, die ihren Anker- oder Liegeplatz verlassen. Als querendes oder nicht dem Fahrwasserverlauf folgendes Fahrzeug gilt hier, wenn der Kurs über Grund (KüG) mehr als 10 Grad von der allgemeinen Verkehrsrichtung abweicht. <?page no="23"?> 24 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Abb. 11: Fahren außerhalb des Fahrwassers Fahrzeuge, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, haben untereinander nach den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen, sofern dadurch keine vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge gefährdet oder behindert werden. Das gilt grundsätzlich sowohl für Motorboote als auch für Segelboote. Fahren Sie in der Nähe eines Fahrwassers außerhalb des Fahrwassers, muss klar erkennbar sein, dass Sie das Fahrwasser nicht benutzen. Wenn Ihr Fahrzeug nicht über die technische Ausrüstung zur Ortung anderer Fahrzeuge und zur eigenen Positionsbestimmung im Fahrwasser ausgestattet ist, sollten Sie bei verminderter Sicht wenn möglich das Fahrwasser verlassen, gegebenenfalls Flachwassergebiete aufsuchen und ankern, bzw. wenn dies nicht möglich ist, sich im Fahrwasser vorsichtig äußerst rechts halten. S E G E L F AH R Z E UG E IM FAH RWA S S E R Segelfahrzeuge, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, haben untereinander nach den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen. Dies gilt nur, wenn sie vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern. <?page no="24"?> Vorfahrt und Wartepflicht an Engstellen 25 Abb. 12: Segelfahrzeuge im Fahrwasser V O R F AH R T UND WA R T E P F LIC H T AN E NG S T E L L E N An nicht für beide Fahrzeuge passierbaren Engstellen besteht grundsätzlich Wartepflicht für das nicht vorfahrtsberechtigte Fahrzeug. Die Wartebereitschaft des Fahrzeuges muss durch dessen Fahrverhalten klar erkennbar sein. Der Vorfahrtsberechtigte darf die Vorfahrt aber nicht erzwingen und muss, so der Wartepflichtige nicht wartet, ausweichen. Des Weiteren ist Folgendes zu beachten: In tide- und strömungsfreien Gewässern hat grundsätzlich das Fahrzeug Vorfahrt, welches die Steuerbordseite des Fahrwassers (grüne Tonnenseite) befährt. In Gewässern mit Strömung und in Tidegewässern hat das mit dem Strom fahrende Fahrzeug Vorfahrt. Bei Stromstillstand hat dann das Fahrzeug Vorfahrt, welches zuvor gegen den Strom angefahren ist. V E R K E H R S T R E NNUNG S G E B I E T E Verkehrstrennungsgebiete (VTG) sind in § 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und in § 1 der Einführungsverordnung zur Schifffahrtsordnung Emsmündung <?page no="25"?> 26 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln geregelt. Sie dienen dazu, entgegengesetzten Verkehr zu trennen und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Verkehrstrennungsgebiete sind in den Seekarten eingetragen. Verkehrstrennungsgebiete sind Schifffahrtswege, die durch Trennungslinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Sie dürfen jeweils nur in der Fahrtrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden. Abb. 13: Verkehrstrennungsgebiete Da die Verkehrstrennungsgebiete seewärts der Seeschifffahrtsstraßen liegen, sind sie keine Fahrwasser nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Es herrscht auch hier Rechtsfahrgebot. Fahrzeuge sollten sich also so weit als möglich von der Trennlinie beziehungsweise Trennzone fern halten. Achtung: In den Verkehrstrennungsgebieten wird nach den Regeln der Kollisionsverhütungsregeln ausgewichen. Fahrzeuge mit einer Länge von unter 20 Metern dürfen die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges, welches im Verkehrstrennungsgebiet dem Einbahnweg folgt, nicht behindern. Trennzone <?page no="26"?> Verkehrstrennungsgebiete 27 QU E R E N Grundsätzlich ist das Queren eines Verkehrstrennungsgebietes, wenn möglich, zu vermeiden. Abb. 14: Queren Falls ein Verkehrstrennungsgebiet gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird. E IN L AUF EN UND AU S L AUF E N In Verkehrstrennungsgebiete sollte idealerweise nur an den Enden des Einbahnweges eingelaufen beziehungsweise ausgelaufen werden. Ist dies nicht möglich, so hat dies bei einem seitlichen Ein- oder Auslaufen in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. <?page no="27"?> 28 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Abb. 15: Einlaufen F E S TMAC HE N UND S TIL L LI E G E N Unter dem Begriff Festmachen versteht man ein Boot an Land mit Tauen, beispielsweise an einem Steg, kurzzeitig zu sichern oder zu verbinden. Soll ein Fahrzeug längere Zeit, darunter versteht man mehr als 24 Stunden, an derselben Stelle festgemacht werden, spricht man von Liegen oder Stillliegen. Abb. 16: Festmachen und Stillliegen <?page no="28"?> Verkehrstrennungsgebiete 29 Ein Fahrzeug ist so festzumachen, dass es sicher liegt und sich nicht losreißen kann. Wind, Strom und Wasserstandsänderungen sind gerade bei längerer Liegedauer oder bei Gezeitengewässern zu berücksichtigen. Wenn Sie ein festgemachtes Fahrzeug für längere Zeit verlassen, ist darüber hinaus zu beachten, dass der Hauptschalter des Bordnetzes auszuschalten und alle Seeventile zu schließen sind. F E S TMAC H- UND LI E G E V E R B O T Das Festmachen oder Stillliegen ist in folgenden Bereichen verboten: an Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln sowie an festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen, an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, vor Hafeneinfahrten und an Anlegestellen, die nicht für Sportboote bestimmt sind, innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken und an Stellen, die durch die Sichtzeichen „Festmacheverbot“ und „Liegeverbot“ gekennzeichnet sind. Abb. 17: Verbot Festmachen und Stillliegen PP <?page no="29"?> 30 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln ANK E R N Das Mitführen eines Ankers ist für jedes Schiff vorgeschrieben. Vor dem Festmachen vor Anker ist zu prüfen, ob die Wassertiefe und der Untergrund dafür geeignet sind. Informationen über den Untergrund und die Wassertiefe sind der Seekarte zu entnehmen. Abb. 18: Ankern Beim Ankern ist eine ausreichende Länge der Ankerkette beziehungsweise Ankerleine erforderlich. Die Faustformel ist, dass die Ankerkette mindestens der 3fachen Wassertiefe entsprechen sollte, beim Verwenden einer Ankerleine mindestens der 5-fachen Wassertiefe. Beispiel: Wenn Sie an einer Stelle mit vier Meter Wassertiefe ankern wollen, sollten Sie eine Ankerkette mit mindestens 12 m oder eine Ankerleine mit mindestens 20 m Länge verwenden. Beim Ankern ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Anker fest im Grund greift. Um dies zu erkennen, sollten Sie die Hand auf die Ankerkette oder Ankerleine legen. Wenn kein „Rucken“ erkennbar ist, hält der Anker. Eine weitere Möglichkeit zu prüfen, ob der Anker hält, ist die sogenannte Ankerpeilung. Hierbei peilt man vom Schiff aus mit dem Peilkompass eines oder mehrere Objekte mehrfach an. Ergeben die wiederholten Kontrollpeilungen stets die gleiche Position, dann hält der Anker. Das Peilen lernen Sie in Kapitel 9 „Navigation“. ANK E R V E RBO T Das Liegen vor Anker ist an folgenden Stellen verboten: im Fahrwasser, an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, <?page no="30"?> Ankern 31 im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen, Schleusen und Sielen sowie in den Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal, innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken, 300 Meter vor und hinter Ankerverbotszeichen. Abb. 19: Verbot des Ankerns ANK E R T Y P EN Es gibt verschiedene Arten von Ankern. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bauart, ihres Gewichtes und der Anzahl ihrer Pflugen. Je nach Untergrund sind die verschiedenen Ankertypen besser oder schlechter geeignet. Abb. 20: Ankertypen <?page no="31"?> 32 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Die gängigsten Ankertypen sind: Danforthanker: Der Danforthanker ist der leichteste der üblichen Ankertypen. Er ist durch seine großen und breiten Pflugen gekennzeichnet. Er ist zum Ankern auf sandigem oder schlickem Grund geeignet. Draggen: Der Draggen ist ein Universalanker mit vier Pflugen. Beim Ankern greifen immer zwei Pflugen. Ihn gibt es auch als klappbare Ausführung, den so genannten Schirmanker. Der Draggen ist für jeden Grund geeignet. Patentanker: Der Patentanker ist ein mit zwei Pflugen ausgestatteter schwerer Anker. Er ist für jeden Grund geeignet. Admiralitäts- oder Stockanker: Der Admiralitäts- oder Stockanker ist die älteste Ankerart. Er verfügt über zwei Pflugen, wobei sich der Anker dabei nur mit einer Pfluge im Grund festsetzt. B RÜC K E N, S C H L E US E N UND S P E R RW E R K E Entstehen durch Brücken, Schleusen und Sperrwerke Engstellen, so hat der Wartepflichtige vor diesem Hindernis in ausreichender Entfernung vor dem Halteschild zu warten. Abb. 21: Brücken, Schleusen und Sperrwerke Dabei darf das Fahrzeug weder an Leitwerken noch an Abweisdalben festgemacht werden. <?page no="32"?> Wassersportgeräte und Wassermotorräder 33 WA S S E R S PO R T G E RÄT E UND WA S S E RMO T O R RÄD E R Der Begriff Wassermotorräder fasst motorisierte Wassersportgeräte wie beispielsweise Wasserbob, Wasserskooter, Jetbike, Jetski und gleichartige Wassersportgeräte zusammen. Abb. 22: Wasserskifahren Der Einsatz dieser Wassersportgeräte ist ebenso wie das Wasserskifahren, also das Schleppen eines Wasserskiläufers mit einem Sportboot und die Benutzung von Kite- oder Segelsurfbrettern, nur eingeschränkt möglich. Zusammenfassend ist dies nur in folgenden Gebieten erlaubt: außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist, im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekannt gemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind. <?page no="33"?> 34 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Nachdem Sie das Kapitel „Allgemeine Verhaltensregeln“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 20 Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Fahrzeugführer ist? Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden. 21 In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden? Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. 22 Wie viel Ankerkette bzw. Ankerleine soll man unter günstigen Verhältnissen beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz ausstecken? Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine. 23 Woran kann man erkennen, ob der Anker hält? Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert. 24 Welche Vorkehrungen sind für das längere Verlassen des Fahrzeugs zu treffen? Alle Seeventile schließen und den Hauptschalter des Bordnetzes ausschalten. 25 Wie ist ein enges Gewässer zu befahren, wenn man sich am Ufer festgemachten Fahrzeugen nähert? Verringerung der Geschwindigkeit, um schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden. 26 Wie sind Verkehrstrennungsgebiete zu befahren? Sie dürfen jeweils nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden. 27 Was bedeutet „in Sicht befindlich"? Wenn jedes Fahrzeug vom anderen optisch wahrgenommen werden kann. <?page no="34"?> Prüfungsfragen 35 28 Was bedeutet sichere Geschwindigkeit? Die Geschwindigkeit muss der Verkehrslage, den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst sein und es muss jederzeit aufgestoppt werden können. 29 Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten? Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone / Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung. 30 Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten? Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird. 31 In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten? In den Kollisionsverhütungsregeln. 32 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug bei Kollisionsgefahr in einem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das den Einbahnweg von Steuerbord kommend quert? Es muss dem anderen Fahrzeug ausweichen. 33 Wie hat sich ein Segelfahrzeug beim Queren eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das auf einem Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fährt? Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern. <?page no="35"?> 36 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln 34 Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten? Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern. 35 Wie haben sich Fahrzeuge zu verhalten, die in ein Fahrwasser einlaufen, ein Fahrwasser queren, im Fahrwasser drehen oder ihre Anker- und Liegeplätze verlassen? Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten. 36 Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen? Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern. 37 Wo ist das Überholen verboten? An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt. 38 Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden? Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind. 39 Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten? Sie haben auszuweichen. 40 Wo ist das Ankern verboten? Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für <?page no="36"?> Prüfungsfragen 37 militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen. 41 Wie hat man seine Fahrweise im Fahrwasser bei verminderter Sicht aufgrund seemännischer Sorgfaltspflicht einzurichten, wenn das Fahrzeug nicht über die technische Ausrüstung, insbesondere zur Ortung anderer Fahrzeuge, verfügt? Das Fahrwasser verlassen und wenn möglich, Flachwassergebiet aufsuchen und ankern. Wenn dies nicht möglich ist, im Fahrwasser äußerst rechts halten. <?page no="37"?> KA PIT E L 3: AU S WE I C H- UND F AHR R E G E LN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die im Rahmen der Seeschifffahrt zu beachtenden Ausweich- und Fahrregeln. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E In der Schifffahrt gibt es, im Vergleich zum Land-Straßenverkehr, einige abweichende Begrifflichkeiten. So wird beispielsweise die rechte Seite als Steuerbordseite, und die linke Seite als Backbordseite bezeichnet. Das folgende Schaubild erklärt Ihnen, welche Begriffe beim Motorbootfahren zu beachten sind: Abb. 23: Begriffe Motorboot Bei Segelbooten werden diese Begriffe noch um die Perspektive der Position zum Wind ergänzt. Die dem Wind zugewandte Seite ist die Luvseite, die dem Wind abgewandte Seite, welche auch Windschattenseite genannt wird, ist die Leeseite. Um sicher fahren und gegenüber Segelbooten regelkonform ausweichen zu können, ist es insbesondere auch für Motorbootfahrer wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Heck Heck Hinterer Teil des Schiffs Voraus Voraus Vorwärts Achteraus Achteraus Rückwärts Querab Seitlich Steuerbord voraus Steuerbord voraus Rechts vorwärts Steuerbord querab Steuerbord querab “Hart” nach Rechts Steuerbord achteraus Steuerbord achteraus Rechts rückwärts Backbord voraus Backbord voraus Links vorwärts Backbord querab Backbord querab “Hart” nach Links Backbord achteraus Backbord achteraus Links rückwärts Fachbegriff Umgangssprache Bug Bug Vorderer Teil des Schiffs Backbord Links Backbord Steuerbord Rechts Steuerbord <?page no="38"?> Einführung und Grundbegriffe 39 Abb. 24: Begriffe Segelboot S T E U E R - UND B AC KB OR D S E I T E IM F AH RWA S S E R Im Fahrwasser (ausgenommen Wattgebiete) gilt Folgendes für die Steuer- und Backbordseite eines Fahrwassers: Abb. 25: Fahrwasser Steuerbord - Backbord Abb. 26: Fahrwasser Steuerbord - Backbord Steuerbordseite Backbordseite Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Steuerbordseite hat Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Backbordseite hat der Fahrwasser Fahrwasser Hohe See Steuerbordseite Backbordseite Steuerbord Steuerbord Backbord Backbord <?page no="39"?> 40 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln F AH R Z E UG E IN F AH R T Fahrzeuge sind solange in Fahrt befindlich oder fahrend, solange sie nicht mittelbar oder unmittelbar vor Anker liegen, nicht am Ufer festgemacht sind, oder auf Grund sitzen. Wenn ein Boot in Fahrt befindlich oder fahrend ist, gelten die allgemeinen Fahr- und Ausweichregeln und Sorgfaltspflichten, die nachfolgend vorgestellt werden. A L L G EME INE S F AH RV E R HA L T E N Fahrzeuge in Fahrt sollten, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen, unbedingt folgende Grundregeln beachten: Ein kleines Fahrzeug sollte nicht zu dicht an ein großes, in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren. Grund hierfür ist, dass es durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren kann. Bei geringer Wassertiefe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Steuerfähigkeit zu erhalten und um eine Grundberührung durch Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Seegang ist die Fahrt des Sportbootes zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag möglichst zu vermeiden. In engen Gewässern, bei denen am Ufer festgemachte Fahrzeuge sind, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen, um schädlichen Sog- und Wellenschlag zu vermeiden. Wichtig: Ein steuerunfähiges Sportboot, beispielsweise nach Ausfall des Motors, kann mit einem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen mit dem Bug im Wind gehalten werden. ANG EME S S E N E G E S C HWIND I G K E IT Jedes Fahrzeug hat mit einer sicheren Geschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, es muss sich den vorhandenen Umständen, der Verkehrslage und den gegebe- <?page no="40"?> GESCHWINDIGKEIT BEI BADEBETRIEB 41 nen Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Das Fahrzeug muss dabei jederzeit sicher aufgestoppt werden können. Sind Geschwindigkeiten durch Zeichen geregelt, sind die hierdurch angegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht zu überschreiten. Es ist zu beachten, ob Geschwindigkeiten in Kilometer pro Stunde (km/ h) oder Knoten (sm/ h) angegeben sind. Die Geschwindigkeit kann als Fahrt durchs Wasser (FdW) und als Fahrt über Grund (FüG) gemessen werden. Die Bezugsgröße bei der Fahrt durchs Wasser ist die im Wasser zurückgelegte Strecke, bei der Fahrt über Grund die über dem Grund zurückgelegte Strecke. G E S C HWIND I G K E IT B EI B AD EB E T R IE B Bei Badebetrieb ist Vorsicht geboten. Darum gilt für Fahrzeuge und Wassermotorräder auf Seeschifffahrtsstraßen bei erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m vom Ufer eine Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser von 4,3 Knoten (8 km/ h). G E S C HWIND I G K E IT IN E NG E N G EWÄS S E R N Gerade in engen Gewässern müssen Sie sehr vorsichtig und langsam fahren. Hier ist Sog- und Wellenschlag in jedem Fall zu vermeiden. Bei Sog- und Wellenschlag handelt es sich im Wesentlichen um die durch die Verdrängung des Boots und durch den Antrieb entstehenden Wasserverwerfungen. Wenn Sie anderen Fahrzeugen in engen Gewässern begegnen, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichender Passierabstand zu halten, um ein gefahrloses Passieren zu ermöglichen. G E R ING E WA S S E R T I E F E UND S E E GANG Bei geringer Wassertiefe müssen Sie Ihre Geschwindigkeit drosseln, um die Steuerfähigkeit zu verbessern und eine Grundberührung durch ein Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Seegang ist die Fahrt zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. <?page no="41"?> 42 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 27: Fahren bei geringer Wassertiefe und bei Seegang ANT R I EB DUR C H S C HI F F S S C H R AUB E Motorboote werden durch die Drehbewegung einer Schiffsschraube angetrieben. Die Schiffsschraube wird oft auch Propeller genannt. Die Schiffsschraube ist in der Regel im hinteren Bereich des Schiffes, dem so genannten Heck, installiert. Dabei ist bei Innenbordmotoren der Propeller über eine Welle mit dem Motor verbunden. Abb. 28: Schiffsschraube Die Manövriermöglichkeiten nach backbord beziehungsweise steuerbord sind bei Schiffen mit starren Wellen unterschiedlich groß. Dies hat damit zu tun, dass die Kräfte des Radeffekts die Drehrichtung der Schiffsschraube zur einen Seite unterstützen und zur anderen Seite dieser entgegenwirken. Die Wirkung des Radeffekts wird im nächsten Abschnitt näher erläutert. R AD E F F E K T Es gibt sowohl Antriebe mit linksdrehender als auch mit rechtsdrehender Schraube: Linksdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach links, also gegen den Uhrzeigersinn. Rechtsdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach rechts, also im Uhrzeigersinn. <?page no="42"?> Radeffekt 43 Abb. 29: Linksdrehende und rechtsdrehende Propeller Die meisten Motorboote werden mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetrieben. Bei Rückwärtsfahrt kehrt sich die Drehrichtung um, sie dreht sich also dann nach links. Die Schiffsschraube liefert jedoch nicht nur den gewünschten Vortrieb, sie versetzt dabei das Heck des Bootes auch leicht in die Drehrichtung des Propellers. Abb. 30: Radeffekt So wird das Heck eines mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes bei der Vorwärtsfahrt also leicht nach steuerbord versetzt, gerade so als ob ein Rad auf dem Grund mitläuft. Dieser physikalische Effekt wird als Radeffekt bezeichnet. Der Bug des Bootes bewegt sich dabei hingegen leicht in die entgegengesetzte Richtung, hier also nach backbord. Bei der Rückwärtsfahrt kehrt sich dieser Effekt um. Bei der rechtsdrehenden Schiffsschraube dreht sich das Heck leicht nach backbord, der Bug leicht nach links rechts Linksdrehende Propeller Rechtsdrehende Propeller <?page no="43"?> 44 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln steuerbord. Genau entgegengesetzt ist das durch den Radeffekt verursachte Verhalten eines mit einer linksdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes. Größere Boote werden oft mit zwei Schrauben ausgestattet, wobei dann die Drehrichtung der Schrauben unterschiedlich ist und sich der Radeffekt durch die entgegengesetzten Drehrichtungen so wieder aufhebt. AN- UND AB L E G E N UNT E R B E RÜC K S IC H T I GUNG D E S R AD E F F E KT S Es ist wichtig die Drehrichtung des Propellers zu kennen, da man den auftretenden Radeffekt zum An- und Ablegen, oder auch zum Wenden in engen Hafengassen nutzen kann. Abb. 31: Anlegen unter Berücksichtigung des Radeffekts Der Radeffekt unterstützt den Drehkreis des Bootes in eine Richtung, wirkt umgekehrt aber auch entgegen und vergrößert so den Drehkreis. So ist die ideale Anlegeseite bei einem Boot mit rechtsdrehendem Propeller in der Regel die Backbordseite, und bei einem linksdrehenden Propeller die Steuerbordseite. AN L E G E N B E I WIND UND S T RÖMUNG Das Anlegen bei starkem Wind oder Strömung sorgt für erschwerte Bedingungen. Wenn möglich, sollte nur gegen den Wind beziehungsweise gegen die Strömung angelegt werden. Rechtsdrehender Propeller <?page no="44"?> Ausweichregeln 45 Abb. 32: Anlegen bei Strömung und Wind Wind und Strom wirken dann der Bewegung des Fahrzeuges entgegen und bremsen die Fahrt ab. Genauso wirken diese Kräfte aber auch schiebend, wenn Sie mit dem Wind oder Strom anlegen. Hierbei besteht dann die Gefahr, dass Sie unkontrolliert und hart auf den Steg gedrückt werden. Der optimale Anlegewinkel bei stromfreien Gewässern ist grundsätzlich ein spitzer Winkel. Wie Sie richtig anlegen und ablegen, erfahren Sie in Kapitel 17 „Motorboot Praxis Manöver“. AU S W E IC HR E G E L N Aufgrund der Tatsache, dass Sie als motorgetriebenes Sportboot grundsätzlich in Ihrer Manövrierfähigkeit sehr flexibel sind, sind Sie gegenüber den meisten anderen Verkehrsteilnehmern ausweichpflichtig. Grundregel: Als Ausweichpflichtiger müssen Sie Ihr Ausweichmanöver frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchführen. MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF K R E UZ E ND E N K UR S E N Begegnen sich zwei Motorboote auf kreuzenden Kursen, so gilt: Steuerbord vor Backbord beziehungsweise wie beim Autofahren „rechts vor links“. Gegen den Wind Windrichtung Stromrichtung Gegen den Wind Mit dem Wind Windrichtung Stromrichtung Mit dem Wind <?page no="45"?> 46 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 33: Motorboot und Motorboot auf kreuzenden Kursen MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF E NT G EG E NG E S E T Z T E N K UR S EN Begegnen sich zwei Motorboote auf entgegengesetzten Kursen, muss jedes Fahrzeug nach Steuerbord ausweichen. In Ausnahmefällen ist ein Ausweichen nach Backbord möglich, wenn dies gefahrlos möglich ist. Dies ist rechtzeitig durch zwei kurze Töne zu signalisieren. Abb. 34: Motorboot und Motorboot auf entgegengesetzten Kursen S E G E L B OO T UND S E G E L B OO T - WIND VON D E R G L E I C H E N S E I T E Begegnen sich zwei Segelboote, die auf dem gleichen Bug segeln, also der Wind von derselben Seite kommt, so gilt „Leeboot“ vor „Luvboot“. In der Darstellung <?page no="46"?> Ausweichregeln 47 (Abb. 35) segeln die beiden Segelboote auf Steuerbordbug: Das heißt, die Segel sind auf steuerbord gesetzt und der Wind kommt von backbord. Das Segelboot, welches näher am Wind segelt, ist ausweichpflichtig. Hier ist es also das weiße Segelboot. Abb. 35: Segelboot und Segelboot - Wind von der gleichen Seite SEGELBOOT UND SEGELBOOT - WIND NICHT VON DER GLEICHEN SEITE Begegnen sich zwei Segelboote, die nicht auf dem gleichen Bug segeln, also den Wind nicht von derselben Seite haben, gilt Backbordbug vor Steuerbordbug (Abb. 36). Das bedeutet, dass das Boot, welches auf Steuerbordbug segelt, sprich die Segel sind auf steuerbord und der Wind kommt von backbord, ausweichpflichtig ist. Hier muss also das weiße Segelboot ausweichen. Merke: Der Segler, der den Wind von backbord hat, muss dem anderen Segler ausweichen! Es ist wichtig zu wissen, dass ein Segelfahrzeug als Maschinenfahrzeug gilt, sobald es mit Maschinenkraft fährt. In diesem Fall hat es sich bezüglich der Ausweichregeln so zu verhalten, als ob es ein Motorboot wäre. Windrichtung <?page no="47"?> 48 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 36: Segelboot und Segelboot - Wind nicht von der gleichen Seite Damit andere Schiffsführer erkennen, dass ein Segelboot unter Motor fährt, hat es einen schwarzen Kegel mit Spitze nach unten zu führen. Diese Kegel lernen Sie in Kap. 4 „Lichter- und Flaggenführung“ kennen. MO T O RB OO T E UND S E G E L F AH R Z E UG E Begegnen sich Motorboote und Segelfahrzeuge bzw. Segelsurfbretter, müssen Motorboote den Segelfahrzeugen bzw. Segelsurfbrettern ausweichen. Abb. 37: Motorboote und Segelfahrzeuge Windrichtung <?page no="48"?> Ausweichregelungen 49 AU S W E IC HR E G E L UNG E N Wie Sie in den bisherigen Kapiteln gelernt haben, gelten die Kollisionsverhütungsregeln uneingeschränkt außerhalb ausgewiesener Fahrwasser und auf hoher See. Innerhalb der Fahrwasser und Seeschifffahrtsstraßen gelten dann jedoch die Ausweichregeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Die folgende Darstellung zeigt, welche Fahrzeuge vor welchen anderen Fahrzeugen nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Vorfahrt haben. Abb. 38: Vorfahrtsregeln nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Das in der Darstellung jeweils „höher“ dargestellte Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tiefer“ abgebildeten Fahrzeug. Wichtig: Alle nicht in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkten Fahrzeuge, auch Segelboote, müssen manövrierbehinderten und manövrierunfähigen Fahrzeugen ausweichen. Es lassen sich grundsätzlich manövrierbehinderte und manövrierunfähige Fahrzeuge unterscheiden. Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen manövrierbehindert und manövrierunfähig lässt sich wie folgt treffen: Manövrierunfähige Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen können. Ein Grund für die Manövrierunfähigkeit kann beispielsweise der Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage sein. Maschinenfahrzeug Segelfahrzeug tiefgangbehindertes Fahrzeug manövrierbehindertes Fahrzeug fischendes Fahrzeug manövrierunfähiges Fahrzeug Das jeweils „höher“ stehende Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tieferen“ Fahrzeug <?page no="49"?> 50 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Manövrierbehinderte Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die durch die Art ihres Einsatzes daran gehindert sind, so wie vorgeschrieben zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen können. Beispiele für manövrierbehinderte Fahrzeuge sind Tonnenleger, Kabelleger und Bagger. Tiefgangbehinderte Fahrzeuge sind aufgrund ihres Tiefgangs nur eingeschränkt manövrierbar. Diese Fahrzeuge sind an der folgenden Lichterbzw. Flaggenführung erkennbar: Abb. 39: Tiefgangbehindertes Fahrzeug bei Tag ohne Fahrt durchs Wasser: Kennzeichnung durch einen Zylinder Abb. 40: Tiefgangbehindertes Fahrzeug bei Nacht mit Fahrt durchs Wasser: Kennzeichnung durch drei rote Rundumlichter untereinander, Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht Die vollständige Lichter- und Flaggenführung für alle Fahrzeuge wird im Kapitel 4 „Lichter und Flaggenführung“ beschrieben. Wichtig: Alle nicht in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkten Fahrzeuge, auch Segelboote, müssen tiefgangbehinderten Fahrzeugen ausweichen. Die sichere Durchfahrt dieser Fahrzeuge darf nicht behindert werden. MANÖV E R D E S L E T Z T EN AUG E NB LI C K S Unter dem Manöver des letzten Augenblicks versteht man das Ausweichmanöver des Kurshalters, also des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges. Das Manöver des letzten Augenblicks muss dann durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch das Manöver des Ausweichpflichtigen alleine nicht mehr vermieden werden kann. Vor Einleitung des Manövers müssen Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten werden und dem ausweichpflichtigen Fahrzeug ist besondere Sorgfalt zu widmen. <?page no="50"?> Überholen 51 ÜB E R HO L EN Grundregel: Das Überholen ist nur dann gestattet, wenn es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Fahrzeuge durchgeführt werden kann. Das Überholmanöver ist also nur möglich, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Es muss zügig und mit ausreichendem Abstand durchgeführt werden. Abb. 41: Überholen Folgende Regeln gelten für das überholende Fahrzeug beziehungsweise das überholte Fahrzeug (Abb. 42): Abb. 42: Überholregeln Ein Fahrzeug gilt dann als ein überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert; dies bedeutet also schräg von hinten in einem flachen Winkel. Im Zweifelsfall hat sich ein Fahrzeug, das sich auf diesem Kurs einem anderen Fahrzeug nähert, immer als überholendes Fahrzeug zu betrachten. muss dem Überholten ausweichen - Abstand halten muss Kurs beibehalten muss das Überholen soweit als möglich erleichtern Für das überholte Fahrzeug: Für das überholende Fahrzeug: <?page no="51"?> 52 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln G E F AH R E N B E IM ÜB E R HO L E N Folgende Gefahren können beim Überholmanöver entstehen: Das Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen. Bei Stau, Sog und Schwell handelt es sich um Wasserverwerfungen in Folge der Verdrängung und des Antriebs eines Boots. Das Fahrzeug kann kollidieren und querschlagen. Dies gilt insbesondere für kleinere Fahrzeuge. Das Fahrzeug kann in flachen Gewässern auf Grund laufen, beispielsweise durch das Absenken des Hecks. Es besteht die Gefahr des Überbordfallens einzelner Besatzungsmitglieder, insbesondere bei starker Beschleunigung. ÜB E R HO LV E R B O T Überholen ist grundsätzlich in folgenden Gebieten verboten: in der Nähe von in Fahrt befindlichen, nicht freifahrenden Fähren an Engstellen in unübersichtlichen Krümmungen in Schleusenbereichen innerhalb von Bereichen, die durch Überholverbotszeichen gekennzeichnet sind. H E R S T E L L EN E IN E R S C H L E P PV E R BIND UNG Beim Herstellen einer Schleppverbindung ist darauf zu achten, dass die Schleppleine eine ausreichende Stärke hat und nicht mit der Schiffsschraube in Berührung kommt. Die Schleppleine wird beim Geschleppten möglichst am Mittschiffspoller, bei Segelbooten am Mast befestigt. Die Schleppleine muss bei starkem Seegang mindestens die 2- oder 3-fache Wellenlänge haben. S C HL E P P G E S C HWIND I GK E I T Die Schleppgeschwindigkeit sollte nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Geschleppte freifahrend bei Verdrängungsfahrt erreichen kann. Dies ist die so genannte Rumpfgeschwindigkeit. Abb. 43: Überholverbot <?page no="52"?> Herstellen einer Schleppverbindung 53 Abb. 44: Schleppen mittels Schleppleine Ein ruckartiges Anfahren im Rahmen des Schleppmanövers ist zu vermeiden. Hierbei besteht die Gefahr des unkontrollierten Ausbrechens des geschleppten Fahrzeugs. Im Extremfall kann auch die Schleppleine reißen. LÄNG S S EI T IG E S S C HL E P P E N Wird Ihr Boot längsseitig geschleppt, so müssen beide Boote mit zwei Querleinen, also vorne und achtern je eine, sowie durch eine Vor- und eine Achterspring - das sind in Abb. 45 die roten Leinen - verbunden werden. Abb. 45: Längsseitiges Schleppen Das Heck des schleppenden Fahrzeuges soll dabei über das Heck des geschleppten Fahrzeuges hinausragen. Bei grober See und ungleichen Fahrzeugtypen kann nicht längsseitig abgeschleppt werden. <?page no="53"?> 54 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Nachdem Sie das Kapitel „Ausweich- und Fahrregeln“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 42 Wann ist ein Fahrzeug in Fahrt? Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. 43 Wann gilt ein Fahrzeug unter Segel als Maschinenfahrzeug? Wenn es gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt. 44 Welche Seite wird als Luvseite bezeichnet? Die dem Wind zugekehrte Seite. 45 Welche Seite wird als Leeseite bezeichnet? Die dem Wind abgewandte Seite. 46 Wie weichen zwei Motorboote aus, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern? Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern. 47 Zwei Motorboote nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig? Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat. 48 Warum soll ein kleines Fahrzeug nicht dicht an ein großes in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren? Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren. 49 Warum soll man möglichst gegen Strom und Wind anlegen? Weil sich das Fahrzeug dabei sicherer manövrieren lässt. 50 Wie verhält man sich beim Begegnen mit anderen Fahrzeugen in einem engen Fahrwasser? Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten. 51 Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird? Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen. <?page no="54"?> Prüfungsfragen 55 52 Welches ist der günstigste Anlaufwinkel beim Anlegen? Ein möglichst spitzer Winkel. 53 Wie verhält sich im Allgemeinen das Schiff im Rückwärtsgang bei einem rechtsdrehenden Propeller? Das Heck dreht nach Backbord. 54 Was ist unter einem rechtsdrehenden Propeller zu verstehen? Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. 55 Was ist unter einem linksdrehenden Propeller zu verstehen? Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. 56 Was ist unter der indirekten Ruderwirkung (Radeffekt) des Propellers zu verstehen? Das seitliche Versetzen des Hecks. 57 Weshalb ist die Kenntnis der Propellerdrehrichtung von Bedeutung? Sie hilft beim Manövrieren. 58 Welche Anlegeseite ist mit rechtsdrehendem Propeller empfehlenswert und warum? Die Backbordseite der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier. 59 Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug? Wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab (Bereich des Hecklichtes) nähert. 60 Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig? Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. 61 Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert? Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. <?page no="55"?> 56 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln 62 Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind von derselben Seite haben? Das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug. 63 Wie müssen sich zwei in Sicht befindliche Maschinenfahrzeuge verhalten, die sich einander auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, um die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes zu vermeiden? Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern. 64 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 65 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 66 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierbehinderten Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 67 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 68 Wie hat sich ein Segelfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Segelfahrzeug muss ausweichen. <?page no="56"?> Herstellen einer Schleppverbindung 57 69 Wie verhält sich der Kurshaltepflichtige vor Einleitung des Manövers des letzten Augenblicks gegenüber einem ausweichpflichtigen Fahrzeug? Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen. 70 Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten? Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden. 71 Wie hat sich ein überholendes Fahrzeug zu verhalten? Es hat dem zu überholenden Fahrzeug auszuweichen. 72 Wie hat man sich zu verhalten, wenn man bei verminderter Sicht anscheinend vorlicher als querab das Schallsignal eines anderen Fahrzeugs hört? Es ist ebenfalls ein Schallsignal abzugeben und die Fahrt soweit zu verlangsamen, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt. Erforderlichenfalls ist ganz aufzustoppen. In jedem Fall ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist. 73 Wie lang sollte eine Schleppleine bei starkem Seegang sein? Mindestens zwei- oder dreifache Wellenlänge. 74 Was ist zu beachten, wenn ein Sportboot geschleppt werden soll? Die Schleppleine ist den Seegangsverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Anhang frei fahrend bei Verdrängerfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden. 75 Warum sollte bei starkem Seegang die Fahrt vermindert werden? Um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. 76 Welches ist - außer in Wattgebieten - die Steuerbordseite eines Fahrwassers? Es ist die Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Steuerbordseite hat. <?page no="57"?> 58 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Ihnen werden verschiedene in diesem Kapitel vorgestellte Fahrzeuge gezeigt. Sie müssen dann die folgenden Fragen beantworten: 77 Wie muss man sich gegenüber diesem Fahrzeug verhalten? Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden. 78 Wie muss man sich gegenüber diesem Fahrzeug verhalten? Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden. 79 Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb - außerhalb des Fahrwassers - in einem Abstand von 500 Meter und weniger vom Ufer nicht überschritten werden? 4,3 Knoten. <?page no="58"?> KA PIT E L 4: LI C HT E R - UND F LAGG EN FÜHRUN G Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die von Wasserfahrzeugen zu führenden Lichter, Flaggen und Signalkörper. Die Verpflichtung zum Führen dieser Zeichen resultiert aus den Kollisionsverhütungsregeln und - ergänzend - aus der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie der Schifffahrtordnung Emsmündung. L I C H T E R - UND F L A G G EN FÜH R UNG S P F L IC H T Die Lichterführung dient dazu, die Art und den Kurs eines anderen Fahrzeuges zur Nachtzeit oder bei eingeschränkten Sichtverhältnissen zu erkennen. Lichter müssen in der Nachtzeit, darunter versteht man allgemein die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, und bei unsichtigem Wetter geführt werden. Abb. 46: Pflicht der Lichter- und Flaggenführung Analog zur Lichterführung müssen während der Tagzeit, also der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, entsprechende Flaggen oder Signalkörper geführt werden. Auf als Seeschifffahrtsstraßen ausgewiesenen Wasserflächen besteht grundsätzlich zur Nachtzeit und bei unsichtigem Wetter Lichterführungspflicht. Fahrzeuge, die die vorgeschriebenen Lichter nicht führen, dürfen in dieser Zeit nicht auf Seeschifffahrtsstraßen fahren. Tagzeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Flaggenführung Nachtzeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Lichterführung unsichtiges Wetter verminderte Sicht aufgrund von Nebel, Regen etc. Lichterführung <?page no="59"?> 60 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung NO T S T AND Eine Ausnahme stellt lediglich ein Notstand dar, der die Fahrt des Fahrzeuges unbedingt erforderlich macht. In diesem Fall ist dann eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht ständig gebrauchsfertig bereit zu halten. So kann die Gefahr des Zusammenstoßes vermieden werden, indem das Licht rechtzeitig gezeigt wird. P O S IT IONS LI C HT E R Positionslichter sind fest am Fahrzeug angebrachte Lichter. Sie dienen dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer bei Nacht und unsichtigem Wetter die Art und den Kurs des jeweiligen Fahrzeuges erkennen können. Diese Lichter werden sowohl nach ihrer Farbe, dem Ort der Anbringung (seitlich, am Bug oder Heck), als auch nach ihrem Sichtwinkel (Sektoren) unterschieden. F A R B EN UND T R A GW E IT E N V ON L IC H T E R N Lichter werden nach ihrer Tragweite unterschieden. Die Tragweite ist die Entfernung, in der das Licht noch erkannt werden kann; deshalb spricht man auch von Sichtweite. Es werden grundsätzlich die in der folgenden Tabelle gezeigten Lichter mit unterschiedlichen Farben und Tragweiten verwendet. Farbe Gewöhnliches Licht (Tragweite) Helles Licht (Tragweite) Weiß 2 Kilometer 4 Kilometer Rot 1,5 Kilometer 3 Kilometer Grün 1,5 Kilometer 3 Kilometer Tab. 1: Tragweite Lichter <?page no="60"?> Lichter- und Flaggenführungspflicht 61 S I C H TWINK E L V ON L IC H T E R N Lichter haben unterschiedliche Sichtwinkel. Diese Sichtwinkel werden auch Sektoren genannt. Der Sichtwinkel ist der in Grad angegebene Winkel, in dem das Licht sichtbar und erkennbar ist. Zur besseren Erkennung von Fahrzeugen werden Lichter mit unterschiedlichen Sektoren und Farben verwendet. Grundsätzlich führen Fahrzeuge die folgenden Lichter: Grünes Licht: Steuerbordseite Rotes Licht: Backbordseite Weißes Buglicht: An der Vorderseite des Fahrzeuges Weißes Hecklicht: An der Rückseite des Fahrzeuges Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die einzelnen Lichter, die nachfolgend auch noch ausführlich erläutert werden. Abb. 47: Übersicht Lichter Je nach Größe und Bauart der Fahrzeuge werden unterschiedliche Arten von Lichtern verwendet. Topplicht (weißes Licht): Das Topplicht, auch Buglicht genannt, befindet sich entweder vorne am Bug oder am Masttopp. Es ist ein weißes, helles Licht, sichtbar über einen Horizontbogen von 225°. Es ist dabei mit 112,5° nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Hecklicht (weißes Licht): Das Hecklicht ist ein weißes, gewöhnliches oder helles Licht. Es ist sichtbar über einen Horizontbogen von 135°. Dabei ist es mit Topplicht Hecklicht Weißes Rundumlicht Seitenlichter Zweifarben- Leuchte Dreifarben- Leuchte <?page no="61"?> 62 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 67,5° von hinten nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Weißes Rundumlicht (weißes Licht): Das weiße Rundumlicht ist ein weißes, gewöhnliches Licht, das von allen Seiten, also 360°, sichtbar ist. Seitenlichter (rotes und grünes Licht): Seitenlichter umfassen ein grünes, helles Licht an Steuerbord und ein rotes, helles Licht an Backbord. Diese beiden Lichter sind jeweils sichtbar über einen Horizontbogen von 112,5°. Sie sind je nur in diesem Bogen sichtbar. Beide Lichter befinden sich in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsebene des Fahrzeuges. Zweifarben-Leuchte (rotes und grünes Licht): Die Zweifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Seitenlichtern wie oben beschrieben. Diese sind im vorderen Bereich in der Mittellängsebene des Fahrzeugs anzubringen. Dreifarben-Leuchte (rotes, grünes und weißes Licht): Die Dreifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Heck- und Seitenlichtern. Sie ist am Masttopp anzubringen. MIND E S TT R A GW E I T E N NA C H S C HIF F S G RÖß E Es sind je nach Schiffsgröße folgende Mindesttragweiten der Lichter vorgeschrieben. Die Mindesttragweite ist dabei die Strecke, auf der das Licht bei normalen Sichtverhältnissen mit bloßem Auge erkennbar ist. Grundsätzlich gilt bei vorgeschriebenen Lichtern die Mindesttragweite von 2 Seemeilen. Ergänzend gelten abhängig vom Schiffstyp folgende abweichende Mindesttragweiten: Abb. 48: Tragweiten nach Schiffsgrößen <?page no="62"?> Flaggenführung 63 Die Höhe des Topplichts über den Seitenlichtern beträgt abhängig vom Schiffstyp mindestens: Abb. 49: Höhe Topplicht nach Schiffsgrößen Lichter werden an unterschiedlichen Stellen am Schiff angebracht und haben unterschiedliche Sichtwinkel. Dabei werden zur besseren Erkennung Lichter mit unterschiedlichen Farben und Sichtwinkeln verwendet. Weitere relevante Lichter sind: Schlepplicht: Sektor identisch mit dem des Hecklichtes, Farbe abweichend gelb. Funkellicht: Licht mit mindestens 120 regelmäßigen Signalen pro Minute, sichtbar über den gesamten Horizontbogen (360°). F L A G G E N FÜH R UNG Die Flaggenführung, welche in der Literatur auch Signalkörperführung genannt wird, dient dazu, die Art und den Kurs eines anderen Fahrzeuges zur Tagzeit zu erkennen. Sie ersetzt die Funktion, die Lichter bei Nacht haben. Signalkörper sind grundsätzlich schwarz. Durchmesser und Höhe der Signalkörper sollten dabei mindestens 60 cm betragen. Die Höhen von Zylindern und Rhomben sollten mindestens 120 cm betragen. Fahrzeuge mit weniger als 20 Meter Länge dürfen, der Fahrzeuggröße angemessen, auch kleinere Signalkörper führen. <?page no="63"?> 64 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Diese Übersicht zeigt Ihnen die üblichen Signalkörper: K E NN Z EI C HNUNG D E R F AH R Z E UG E Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die für die unterschiedlichen Fahrzeugarten vorgeschriebene Lichter- und Flaggenführung. SEGELFAHRZEUGE Segelfahrzeuge in Fahrt führen zur Nachtzeit grundsätzlich Seitenlichter und ein Hecklicht. Für kleinere Segelfahrzeuge gibt es dazu abweichend Erleichterungen (vgl. Abb. 51). Sie sollen aber idealerweise Seitenlichter und Hecklicht führen. Fährt ein Segelfahrzeug unter Maschine, gelten die Vorschriften für Motorboote. Abb. 51: Lichterführung Segelfahrzeuge - Ball mit Durchmesser von 50 Zentimetern Ball Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Kegel Zylinder Zylinder 2 Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Rhombus Zwei Kegel in entgegengesetzter Richtung (zwei mal 60 Zentimeter) Stundenglas Abb.-46: -Signalkörper- Funktionsfähige Lampe oder Laterne in Weiß bereithalten Segelfahrzeug < 7 Meter Lichterführung entsprechend der eines Maschinenfahrzeugs. Tagsüber mit Kegel Spitze unten. Segelfahrzeug unter Maschine Hecklicht und Zweifarbenleuchte oder Dreifarbenleuchte Segelfahrzeug < 20 Meter Fahrzeug Lichterführung Darstellung Zwingend Seitenlichter und Hecklicht Segelfahrzeug >= 20 Meter <?page no="64"?> kennzeichnung der Fahrzeuge 65 MASCHINENFAHRZEUGE IN FAHRT Maschinenbetriebene Fahrzeuge in Fahrt, darunter fallen auch Segelfahrzeuge, die unter Motor fahren, haben folgende Lichter zu führen: Abb. 52: Lichterführung Maschinenfahrzeuge MANÖVRIERUNFÄHIGE FAHRZEUGE Manövrierunfähige Fahrzeuge sind aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage, wie vorgeschrieben zu manövrieren. Dies kann beispielsweise durch Ausfall oder Einschränkung der Steueranlage oder von Maschinenschäden vorkommen. Ihnen ist grundsätzlich auszuweichen, außer das manövrierunfähige Fahrzeug überholt. Die folgende Darstellung zeigt die Lichter- und Flaggenführung von manövrierunfähigen Fahrzeugen: Fahrzeug Lichterführung Darstellung Weißes Rundumlicht, wenn möglich Seitenlichter; kann Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht Maschinenfahrzeug < 7 Meter Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht; Zweifarbenleuchte anstatt Seitenlicht möglich. Höhe Topplicht mind. 2,5 m Maschinenfahrzeug < 20 Meter Topplicht (mind. 6m über Schiffskörper), Seitenlichter und Hecklicht Maschinenfahrzeug < 50 Meter Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht und zweites Topplicht Maschinenfahrzeug = 50 Meter Weißes Rundumlicht, Seitenlichter oder Zweifarbenleuchte; Topp- oder Rundumlicht mind. 1 m höher als Seitenlichter Maschinenfahrzeug < 12 Meter <?page no="65"?> 66 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Abb. 53: Manövrierunfähige Fahrzeuge MANÖVRIERBEHINDERTE FAHRZEUGE Manövrierbehinderte Fahrzeuge sind in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt. Dies kann durch die Ausführung von Bagger- oder Unterwasserarbeiten oder durch mitgeführte Gerätschaften bedingt sein. Diesen Fahrzeugen ist grundsätzlich auszuweichen, außer das manövrierbehinderte Fahrzeug überholt. Die folgende Darstellung zeigt die Lichter- und Flaggenführung von manövrierbehinderten Fahrzeugen: Abb. 54: Manövrierbehinderte Fahrzeuge MANÖVRIERBEHINDERTE FAHRZEUGE - VORBEIFAHRT AN EINER SEITE Manövrierbehinderte Fahrzeuge bei der Arbeit sind Fahrzeuge, die meist Tätigkeiten wie beispielsweise Baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen. Bei diesen manövrierbehinderten Fahrzeugen ist die Vorbeifahrt in der Regel nur an einer Seite möglich. Nacht Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Rundumlichter untereinander, oben und unten rot, Mitte weiß Mit Fahrt durchs Wasser: Zusätzlich ein Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht (Länge > als 50m: zwei Topplichter) Tag Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Signalkörper untereinander. Oben und unten ein Ball, Mitte Rhombus Mit Fahrt durchs Wasser: Keine weiteren Signale notwendig <?page no="66"?> kennzeichnung der Fahrzeuge 67 Abb. 55: Manövrierbehinderte Fahrzeuge bei der Arbeit 1 MANÖVRIERBEHINDERTE FAHRZEUGE BEI DER ARBEIT Bei diesen manövrierbehinderten Fahrzeugen bei der Arbeit ist die Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich. Abb. 56: Manövrierbehinderte Fahrzeuge bei der Arbeit 2 TIEFGANGBEHINDERTE FAHRZEUGE BEI DER ARBEIT Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug ist in seiner Manövrierfähigkeit aufgrund seines Tiefganges im Verhältnis zur Wassertiefe und -breite stark eingeschränkt. Nacht Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Rundumlichter untereinander, oben und unten rot, Mitte weiß; Seiten ohne Behinderung zwei grüne Rundumlichter untereinander (Hier beide). Mit Fahrt durchs Wasser: zus. Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht Tag Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Signalkörper senkrecht untereinander. Oben und unten ein Ball, Mitte Rhombus. Seiten ohne Behinderung je zwei Rhomben Mit Fahrt durchs Wasser: Keine weiteren Signale notwendig <?page no="67"?> 68 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Tiefgangbehinderte Fahrzeuge haben die folgenden Lichter- und Flaggen zu führen: Abb. 57: Tiefgangbehindertes Fahrzeug bei der Arbeit FISCHENDES FAHRZEUG - OHNE TRAWLEN Unter einem fischenden Fahrzeug versteht man ein Fahrzeug, welches mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt und dadurch in seiner Manövrierfähigkeit eingeschränkt ist. Unter Trawlen wird der Fischfang mit einem Schleppnetz verstanden. Ein fischendes Fahrzeug, welches nicht trawlt, hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen. Abb. 58: Fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Rundumlichter untereinander, alle drei rot Mit Fahrt durchs Wasser: Zusätzlich ein Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht Ohne Fahrt durchs Wasser: Ein Zylinder Mit Fahrt durchs Wasser: Keine weiteren Signale notwendig <?page no="68"?> kennzeichnung der Fahrzeuge 69 FISCHENDES FAHRZEUG - TRAWLEND Unter Trawlen wird der Fischfang mit einem Schleppnetz verstanden. Ein trawlendes Fahrzeug hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 59: Fischendes Fahrzeug, das trawlt ANKERLIEGER < 50 METER LÄNGE Ein Ankerlieger ist ein Fahrzeug, das vor Anker liegt. Die Lichter- und Flaggenführung bei Ankerliegern unterscheidet sich nach der Länge des Fahrzeugs. Ein Ankerlieger < 50 Meter Länge hat folgende Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 60: Ankerlieger kürzer als 50 m Nacht Ohne Fahrt durchs Wasser: Zwei Rundumlichter untereinander; oben grün unten weiß: Fahrzeuge größer 50 m Länge zusätzlich ein Topplicht weiß, 225 Grad achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht Mit Fahrt durchs Wasser: Seitenlichter und Hecklicht Tag Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: Ein Stundenglas <?page no="69"?> 70 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung ANKERLIEGER ≥ 50 METER LÄNGE Die folgende Darstellung zeigt die Lichter- und Flaggenführung eines Ankerliegers von mehr als 50 Meter Länge: Abb. 61: Ankerlieger länger als 50 m GRUNDSITZER < 50 METER LÄNGE Unter einem Grundsitzer versteht man ein Fahrzeug, welches fest auf Grund sitzt. Die Lichterführung bei Grundsitzern unterscheidet sich nach ihrer Länge. Ein Grundsitzer < 50 Meter hat folgende Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 62: Grundsitzer kürzer als 50 m Nacht Weißes Rundumlicht im vorderen Teil, an oder nahe des Hecks ein zweites weißes Rundumlicht niedriger als das erste. Tag Einen Ball im vorderen Teil <?page no="70"?> kennzeichnung der Fahrzeuge 71 GRUNDSITZER ≥ 50 METER LÄNGE Ein Grundsitzer ≥ 50 Meter Länge hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 63: Grundsitzer länger als 50 m SCHLEPPVERBAND < 200 METER LÄNGE Ein Schleppverband ist ein Verband mehrerer Fahrzeuge, bei dem ein schleppendes Fahrzeug ein oder mehrere andere Fahrzeuge schleppt. Ein Schleppverband ist aufgrund der Tatsache des Schleppens manövrierbehindert. Die Lichter- und Flaggenführung bei einem Schleppverband ist je nach Gesamtlänge des Schleppverbandes unterschiedlich. Ein Schleppverband von weniger als 200 Meter Länge hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Tag Drei Bälle untereinander Nacht Ein Rundumlicht weiß im vorderen Teil. An oder nahe des Hecks ein zweites Rundumlicht weiß, niedriger als das erste. Nacht Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: 2 Topplichter untereinander senkrecht, Seitenlichter, Hecklicht Geschlepptes FZ: Seitenlichter rot und grün, weißes Hecklicht <?page no="71"?> 72 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Abb. 64: Schleppverband kürzer als 200 m SCHLEPPVERBAND ≥ 200 METER LÄNGE Ein Schleppverband ≥ 200 Meter Länge hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 65: Schleppverband länger als 200 m FAHRZEUGE MIT GEFÄHRLICHEN GÜTERN ODER NICHT ENTGASTE TAN- KER Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern und nicht entgaste Tanker haben aufgrund ihrer gefährlichen beziehungsweise entzündlichen Ladung die folgenden Lichter- und Flaggen zusätzlich zu führen: Tag Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: Einen Rhombus Nacht Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: 3 Topplichter untereinander senkrecht, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht Geschlepptes FZ: Seitenlichter rot und grün, weißes Hecklicht Tag Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: Schlepper und geschleppte Fahrzeuge je ein schwarzer Rhombus <?page no="72"?> kennzeichnung der Fahrzeuge 73 Abb. 66: Gefährliche Güter und nicht entgaste Tanker FAHRZEUGE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes sind Fahrzeuge der Bundespolizei, der Bundeswehr oder Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben bei Übungen schleppen. Sie geben durch Leuchtkugeln mit weißen Blitzen zusätzliche Sichtzeichen ab. Eine gleiche Pflicht der Lichterführung gilt auch für Fahrzeuge der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGZRS): Abb. 67: Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes Nacht Führen Lichter ihrer Bauart (Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht) Im Einsatz zusätzlich: dauerndes, blaues Funkellicht Tag Dienstflagge Im Einsatz zusätzlich: dauerndes blaues Funkellicht <?page no="73"?> 74 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung KLEINERE FAHRZEUGE BEI TAUCHARBEITEN Fahrzeuge bei Taucharbeiten sind manövrierbehindert. Es gilt die Flaggen- und Lichterführung wie bereits beschrieben. Für kleinere Fahrzeuge gilt abweichend diese Regelung: Abb. 68: Fahrzeuge bei Taucharbeiten <?page no="74"?> Prüfungsfragen 75 Nachdem Sie das Kapitel „Lichter- und Flaggenführung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 80 Welches Signal führt ein Fahrzeug unter Segel, das als Maschinenfahrzeug gilt, zusätzlich am Tage? Einen schwarzen Kegel, Spitze unten. 81 Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden? Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht. 82 Wozu dient die Lichterführung? Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an. 83 Was für eine Laterne kann ein Segelfahrzeug von weniger als 20 Meter Länge anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes führen? Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze. 84 Welche Lichter muss ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führen? Die für ein Maschinenfahrzeug vorgeschriebenen Lichter. 85 Welche Lichter führen geschleppte Fahrzeuge? Seitenlichter rot und grün und ein weißes Hecklicht. 86 Was bedeutet es, wenn jedes Fahrzeug eines Schleppverbandes einen schwarzen Rhombus führt? Schleppverband von mehr als 200 m Länge. 87 Welche Lichter führen manövrierunfähige Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge in Fahrt, ohne Fahrt durch das Wasser? Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. 88 Welche Lichter führen manövrierunfähige Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge in Fahrt mit Fahrt durch das Wasser? Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht. 89 Welche Fahrzeuge führen nur Seitenlichter rot und grün und ein weißes Hecklicht? Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge. <?page no="75"?> 76 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 90 Was für ein Licht muss ein Ankerlieger von weniger als 50 Meter Länge führen? Ein weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle. 91 Wer gibt das Sichtzeichen „Leuchtkugeln mit weißen Sternen“ und was ist zu beachten? Fahrzeug der Bundeswehr, der Bundespolizei oder Maschinenfahrzeug, das Schießscheiben schleppt bei Übungen. Man hält sich frei. 92 Welches Licht muss ein Fahrzeug unter Segel von weniger als 12 m Länge oder ein Fahrzeug unter Ruder auf der Seeschifffahrtsstraße führen, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann? Ein weißes Rundumlicht. 93 Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann? Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt. 94 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge. 95 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge. 96 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger. <?page no="76"?> Prüfungsfragen 77 97 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von mehr als 200 m Länge. 98 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt. 99 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser. 100 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug. 101 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt. 102 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge. <?page no="77"?> 78 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 103 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug. 104 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge. 105 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein Grundsitzer. 106 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge. 107 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug von 50 und mehr Meter Länge in Fahrt. 108 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt. <?page no="78"?> Prüfungsfragen 79 109 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge. 110 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, das nicht trawlt, z. B. Treibnetzfischer. 111 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker. 112 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge. 113 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander angeordnet sind. <?page no="79"?> 80 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 114 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt nicht behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung rechts liegt. 115 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander angeordnet sind. 116 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Fahrzeug mit gefährlichen Gütern, Abstand halten, Rauchen und offenes Feuer verboten. 117 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz. Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen. <?page no="80"?> KA PIT E L 5: S C HA L L Z EICH E N Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie Schallzeichen gegeben werden und welche Bedeutung diese haben. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schallzeichen dienen zum einen der klaren Verständigung von Schiffen untereinander, zum anderen dem Erkennen von Anlagen oder Schifffahrtshindernissen, wie beispielsweise von Brücken oder Schleusen. Nach den Kollisionsverhütungsregeln werden die Manöver- und Schallsignale von Fahrzeugen bei verminderter und uneingeschränkter Sicht unterschieden. Die Schallzeichen werden in der Regel mit einem Signalhorn oder einer Pfeife gegeben. Grundsitzer und Ankerlieger geben ihre Schallsignale auch mit einer Glocke oder einem Gong. Schallzeichen haben verschiedene Bedeutungen. Sie bestehen aus mindestens einem Ton, meistens jedoch aus einer Kombination von mehreren Tönen. Dabei werden zunächst lange Töne und kurze Töne unterschieden: ein kurzer Ton dauert circa 1 Sekunde und wird als Punkt dargestellt. ein langer Ton dauert circa 4 bis 6 Sekunden und wird als Balken dargestellt. Die Pause zwischen aufeinander folgende Töne beträgt circa 1 Sekunde. Die folgende Übersicht zeigt alle Schallzeichen auf einen Blick. Schallzeichen Dauer Darstellung Kurzer Ton circa 1 Sekunde Langer Ton circa 4-6 Sekunden Glockenschlag - <?page no="81"?> 82 Kapitel 5: Schallzeichen Rasches Läuten mit der Glocke circa 5 Sekunden Gongschlag - Tab. 2: Übersicht Schallsignale Ein Glockenschlag wird durch das einfache Symbol einer Glocke dargestellt. Rasches Läuten mit einer Glocke wird als bewegte Glocke, und der Gongschlag als einfaches Symbol eines Gongschlages dargestellt. Je nach Länge des Fahrzeuges sind folgende Instrumente zur Abgabe von Schallsignalen für folgende Fahrzeugtypen mitzuführen: Fahrzeuge mit mindestens 12 Meter Länge ist das Mitführen einer Pfeife vorgeschrieben. Fahrzeuge mit mindestens 20 Meter Länge ist das Mitführen eine Glocke vorgeschrieben. Fahrzeuge mit mindestens 100 Meter Länge ist zusätzlich das Mitführen eines Gongs Pflicht. S C HA L L Z EI C H E N V ON IN S IC H T B E F IND L IC H EN F AH R Z E UG E N Die folgende Übersicht zeigt Ihnen Manöverschallsignale, die Sie unbedingt sicher anwenden müssen. Grundlage sind die Regelungen in den Kollisionsverhütungsregeln, der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Schallzeichen Darstellung Bedeutung Ein kurzer Ton Kursänderung nach Steuerbord Zwei kurze Töne Kursänderung nach Backbord <?page no="82"?> Schallzeichen von in Sicht befindlichen Fahrzeugen 83 Drei kurze Töne Maschine läuft rückwärts Mindestens fünf kurze Töne Ein Ausweichpflichtiger wird auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht Ein langer Ton Achtungssignal beim Ein- und Auslaufen in andere Fahrwasser und Häfen Ein kurzer Ton und ein langer Ton Bleib-Weg-Signal, Gefahr durch gefährliche Güter (Gefahrenbereich verlassen, Explosionsgefahr. Feuer/ Zündfunken vermeiden) Ein langer Ton und vier kurze Töne (2 Gruppen) Allgemeines Gefahren- und Warnsignal, zu geben, wenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet/ durch dieses selbst gefährdet ist Ein kurzer, ein langer und zwei kurze Töne Haltsignal: Anhalten! Wird von Fahrzeugen des öffentlichen Dienstes gegeben Zwei lange Töne und ein kurzer Ton Überholsignal: Signalgeber (Überholer) beabsichtigt das zu überholende Fahrzeug an der Steuerbordseite zu überholen Zwei lange Töne und zwei kurze Töne Überholsignal: Signalgeber (Überholer) beabsichtigt das zu überholende Fahrzeug an der Backbordseite zu überholen 5x pro Minute <?page no="83"?> 84 Kapitel 5: Schallzeichen Ein langer Ton und ein kurzer Ton Überholtes Fahrzeug signalisiert, dass es mit dem Überholmanöver einverstanden ist Zwei lange Töne Aufforderungssignal: Öffnung der Schleuse, Brücke oder des Sperrwerks Tab. 3: Übersicht Schallsignale von Fahrzeugen bei Sicht S C HA L L Z EI C H E N V ON AN L A G E N Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Bedeutung der Schallzeichen von Anlagen. Schallzeichen Darstellung Bedeutung Zwei Gruppen von drei langen Tönen Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten Vier kurze Töne Anlage (Brücke, Schleuse, Sperrwerk) kann im Moment nicht geöffnet werden, Freigabe abwarten (Fahrt unterbrechen) Zwei lange Töne, ein kurzer Ton, ein langer Ton Einfahrt in Anlage (Brücke, Schleuse, Sperrwerk) geöffnet, Durchfahrt erlaubt für seewärts fahrende Fahrzeuge Zwei lange Töne, zwei kurze Töne, ein langer Ton Einfahrt in Anlage (Brücke, Schleuse, Sperrwerk) geöffnet, Durchfahrt erlaubt für binnenwärts fahrende Fahrzeuge Tab. 4: Übersicht Schallsignale von Anlagen <?page no="84"?> Schallzeichen bei verminderter Sicht 85 S C HA L L Z EI C H E N B EI V E RMIND E R T E R S I C H T Bei verminderter Sicht ist die regelmäßige Abgabe von Schallzeichen für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich und vorgeschrieben. Dabei sind mindestens alle 2 Minuten Schallzeichen abzugeben. Unterschiedliche Fahrzeuge müssen abhängig von ihrer Situation, Länge oder Fahrzeugart verschiedene Schallzeichen bei verminderter Sicht geben. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Schallzeichen von welchen Fahrzeugen, in welcher Situation bei verminderter Sicht unbedingt zu geben sind: Schallzeichen Darstellung Bedeutung Ein langer Ton Maschinenfahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser Zwei lange Töne Maschinenfahrzeug in Fahrt aber ohne Fahrt durchs Wasser (Maschine ist gestoppt) Ein langer Ton und zwei kurze Töne 1. Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt 2. Manövrierbehind. Fahrzeug in Fahrt/ vor Anker 3. Schleppendes/ schiebendes Fahrzeug in Fahrt 4. Tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt 5. Segelboote in Fahrt 6. Fischende Fahrzeuge in Fahrt/ vor Anker Ein langer Ton und drei kurze Töne Geschlepptes Fahrzeug Tab. 5: Übersicht Schallsignale bei verminderter Sicht Alle 2 Minuten Alle 2 Minuten Alle 2 Minuten Alle 2 Minuten <?page no="85"?> 86 Kapitel 5: Schallzeichen Ankerlieger und Grundsitzer müssen abhängig von ihrer Länge mindestens jede Minute durch Glockenbzw. Gongschläge folgende Schallsignale abgeben: Schallzeichen Darstellung Bedeutung Glockenschläge mind. 5 Sekunden pro Min. Ankerlieger < 100 m Länge Glockenschläge mind. 5 Sekunden pro Min. danach 5 Sekunden rascher Gongschlag Ankerlieger ≥ 100 m Länge Kurzer Ton, langer Ton, kurzer Ton Zusätzliches Schallsignal (Warnsignal) eines Ankerliegers Glockenschläge mind. 5 Sekunden pro Min. Grundsitzer < 100 m Länge Glockenläuten mit je 5 Sekunden rasches Läuten/ Gong schlagen Grundsitzer ≥ 100 m Länge Tab. 6: Übersicht Schallsignale Ankerlieger und Grundsitzer Nachdem Sie das Kapitel „Schallzeichen“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 118 Wie lang ist die Dauer eines kurzen Tons ( ● )? Etwa 1 Sekunde. 119 Wie lang ist die Dauer eines langen Tons ( — )? Etwa 4 - 6 Sekunden. 120 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: ( ●—●—●—●—●— )? Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. <?page no="86"?> Prüfungsfragen 87 121 Sie hören bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten einen langen Ton mit der Pfeife ( — ). Welches Fahrzeug gibt dieses Signal? Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht. 122 Sie hören bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten zwei aufeinander folgende lange Töne mit der Pfeife ( — — ). Welches Fahrzeug gibt dieses Signal? Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht. 123 Welche Fahrzeuge geben bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz (—●●)? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker. 124 Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht - im Anschluss an das Signal: lang, kurz, kurz (—●●) - vier aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar: lang, kurz, kurz, kurz (—●●●)? Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt. 125 Was für ein Schallsignal muss ein Segelfahrzeug in Fahrt von 12 und mehr Meter Länge bei verminderter Sicht geben? Mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz (—●●). 126 Welches Schallsignal muss ein Fahrzeug in Fahrt von weniger als 12 m Länge bei verminderter Sicht geben, wenn es die sonst vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben kann? Mindestens alle zwei Minuten ein kräftiges Schallsignal, das mit den vorgeschriebenen nicht verwechselt werden kann. 127 Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang rasches Läuten der Glocke? Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 100 m Länge. 5s <?page no="87"?> 88 Kapitel 5: Schallzeichen 128 Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang rasches Läuten der Glocke und unmittelbar danach ungefähr 5 Sekunden lang rasch den Gong schlagen? Ein Fahrzeug vor Anker von 100 und mehr Meter Länge. 129 Welches zusätzliche Schallsignal darf jeder Ankerlieger bei verminderter Sicht geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen? Mit der Pfeife kurz, lang, kurz (●—●). 130 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (mindestens ●●●●●)? Ein ausweichpflichtiges Fahrzeug wird auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht. 131 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (● — ●)? Ein Ankerlieger macht ein sich näherndes Fahrzeug auf eine gefährliche Annäherung aufmerksam. 132 Welches Schallsignal ist beim Einlaufen in Fahrwasser und Häfen zu geben, wenn die Verkehrslage es erfordert? Ein langer Ton. 133 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (—●●●●—●●●●)? Allgemeines „Gefahr- und Warnsignal“. 134 Wie lautet das „allgemeine Gefahr- und Warnsignal“? Zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen. 135 Wann ist das „allgemeine Gefahr- und Warnsignal“ zu geben? Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird. 136 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal und was ist zu beachten: (●●●●)? Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten. 137 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (● — ●●)? Polizeifahrzeug fordert zum Anhalten auf. 138 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (— — — — — — )? Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten. 5s 5s <?page no="88"?> KA PIT E L 6: S C HI F F F AHR T S Z E IC H EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Schifffahrtszeichen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schifffahrtszeichen dienen, genau wie Straßenverkehrszeichen an Land, der Regulierung des Verkehrs, also hier der Regulierung der Schifffahrt. Schifffahrtszeichen genießen besonderen Schutz. Merke: Schifffahrtszeichen unterliegen besonderem Schutz: Festmachen, Verändern, Beschädigen und Entfernen ist strengstens verboten. Wir unterscheiden Schifffahrtszeichen nach: Tafelzeichen Signale an Seeschifffahrtsstraßen Signale an Schleusen und Brücken T A F E L Z E IC HE N Unter Tafelzeichen versteht man fest als Tafel installierte Schifffahrtszeichen. Diese sind vergleichbar mit im Straßenverkehr fest installierten Verkehrsschildern. Folgende Tafelzeichen und ihre Bedeutung sollten Sie kennen: Tafelzeichen Bedeutung Begegnungsverbot, Vorfahrtsregeln beachten (auch Überholverbot) Überholverbot Überholverbot für Schleppverbände <?page no="89"?> 90 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Ankerverbot, 300 Meter beiderseits nicht ankern Sog und Wellenschlag vermeiden, langsam fahren Festmacheverbot Liegeverbot Teilsperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahren verboten Halteschild (vor Schleusen, Hebebrücken, etc.) Schallsignal, siehe Zusatztafel, geben Höchstgeschwindigkeit in km/ h Fahrt durchs Wasser, im Nord-Ostsee-Kanal in km/ h Fahrt über Grund Mindestabstand einzuhalten (in Metern, hier 40 m) vom Aufstellungsort Gebot, besondere Vorsicht walten lassen PP 12 40 40 <?page no="90"?> Einführung und Grundbegriffe 91 Vorgeschriebene Fahrtrichtung Verbot außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren (gültig nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 m Länge) Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr in beiden Richtungen. Gegenverkehr ist möglich. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken mit Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind. Gegenverkehr gesperrt Ende einer Verbots- oder Gebotsstrecke Erlaubnis zum Surfbrettfahren Erlaubnis zum Wasserskifahren Erlaubnis zum Wassermotorrad fahren <?page no="91"?> 92 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Fährstelle, frei fahrende Fähre Fährstelle, nicht frei fahrende Fähre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 8 km/ h Fahrt durch das Wasser innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen (beispielsweise Warngebiete, Fischereigründe) Die Bedeutung kann aus der Seekarte entnommen und aus der Beschriftung des Zeichens erkannt werden Sperrgebiet, Befahren für alle Fahrzeuge verboten! Gesperrt für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder wegen Badebetrieb Anhalten wegen Fahrzeug des öffentlichen Dienstes Tab. 7: Übersicht Tafelzeichen Sperrgebiet <?page no="92"?> Einführung und Grundbegriffe 93 S I GNA L E AN S E E S C HI F F F AH R T S S T R Aß E N Bei als Seeschifffahrtsstraßen ausgewiesenen Wasserflächen gibt es nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung wichtige Hinweiszeichen. Diese weisen auf Hindernisse, Fahrweisen oder Sperrungen hin. Die folgenden Signale an Seeschifffahrtsstraßen sollten Sie kennen: Hinweiszeichen Bedeutung Sperrung der gesamten Seeschifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke bei Tag Zu erkennen an der Anordnung der schwarzen Sichtzeichen Sperrung der gesamten Seeschifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke bei Nacht Zu erkennen an der Anordnung der Lichter: Rot - über Grün - über Weiß Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung bei Tag Zu erkennen an der Anordnung der schwarzen Sichtzeichen Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung bei Nacht Zu erkennen an der Anordnung der Lichter: Rot - über Rot - über Grün Verbot so schnell zu fahren, dass Gefährdungen durch Sog und Wellenschlag eintreten, bei Tag erkennbar an dem roten Signalkörper Verbot so schnell zu fahren, dass Gefährdungen durch Sog und Wellenschlag eintreten, bei Nacht erkennbar durch die Anordnung der Lichter: Weiß - über Rot - über Weiß Tab. 8: Übersicht Signale an Seeschifffahrtsstraßen <?page no="93"?> 94 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen S I GNA L E AN S C H L E U S E N UND B RÜC K E N An Schleusen und Brücken sind Lichter angebracht, die wie ein Ampelsystem im Straßenverkehr funktionieren. Sie weisen den Schiffsführer darauf hin, ob die Einfahrt beziehungsweise wann die Einfahrt möglich ist. Signalzeichen Bedeutung Durchfahren oder Einfahren verboten Durchfahren oder Einfahren verboten. Freigabe wird vorbereitet Durchfahren unter Beachtung der Vorfahrt des Gegenverkehrs möglich Brücke steht in der ersten Hubstufe und kann durchfahren werden Durchfahren oder Einfahren geboten; Gegenverkehr gesperrt Durchfahren oder Einfahren geboten; Gegenverkehr möglich Ausfahren aus der Schleuse verboten Ausfahren aus der Schleuse geboten Anlage ist für die Schifffahrt gesperrt Tab. 9: Übersicht Signale an Schleusen und Brücken <?page no="94"?> Prüfungsfragen 95 Nachdem Sie das Kapitel „Schifffahrtszeichen“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 139 Woran ist ein militärisches Warngebiet zu erkennen, das wegen Schießübungen für die Schifffahrt gesperrt ist? An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Schifffahrtspolizeiverordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden. Welche Bedeutung hat das jeweilige Tafelzeichen? 140 141 142 143 144 145 146 146 147 148 148 149 150 140 Überholverbot. 141 Begegnungsverbot an einer Engstelle. 142 Sog und Wellenschlag vermeiden. 143 Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss. 144 Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen. 145 Ankern verboten für alle Fahrzeuge. 146 Festmache- und Liegeverbot. 147 Abgabe eines langen Tons. 148 Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf. 149 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke. 150 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. 151 Welche Bedeutung haben nebenstehende Schifffahrtszeichen? Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen. 40 40 PP <?page no="95"?> 96 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen 152 Welche Bedeutung haben nebenstehende Schifffahrtszeichen? Anlage dauerhaft gesperrt. 153 Was bedeuten diese Lichter vor einer Schleuse? Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt. 154 Welche Bedeutung hat dieses Tafelzeichen? Die Geschwindigkeit durch das Wasser in km/ h, auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) über Grund in km/ h, die nicht überschritten werden darf. 155 Welche Bedeutung haben die jeweiligen Sichtzeichen? Schutzbedürftige Anlage. 156 Welche Bedeutung hat dieses Schifffahrtszeichen? Geschwindigkeit von 8 km/ h Fahrt durch das Wasser, die innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs nicht überschritten werden darf. Welche Bedeutung haben folgende Schifffahrtszeichen? 157 158 158 159 159 159 159 157 Gesperrt für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder wegen Badebetriebs. 158 Kennzeichnung von besonderen Gebieten und Stellen. 159 Sperrgebiet. 12 <?page no="96"?> Einführung und Grundbegriffe 97 161 Welche Bedeutung haben diese Sichtzeichen? Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße. Weiterfahrt verboten. 162 Welche Bedeutung haben diese Sichtzeichen? Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. 160 Welche Bedeutung hat nebenstehendes Flaggensignal? Anhalten. <?page no="97"?> KA PIT E L 7: B E F EU E RUN G Dieses Kapitel erklärt Ihnen die Bedeutung und die Funktionsweise der Befeuerung. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Unter Befeuerung versteht man Lichtsignale von Anlagen, beispielsweise von Leuchttürmen, Häfen oder Schifffahrtszeichen, die der Navigation der Schifffahrt dienen. In der Seekarte sind befeuerte Anlagen und Zeichen eingetragen, und es gibt in der Seeschifffahrt sogenannte Leuchtfeuerverzeichnisse. Das Leuchtfeuerverzeichnis des Bundesamts für Hydrographie enthält eine detaillierte Beschreibung aller festen Leuchtfeuer und Großtonnen. In den Nachrichten für Seefahrer werden regelmäßig Veränderungen der Befeuerung veröffentlicht. Die Leuchtfeuer lassen sich nach folgenden Merkmalen unterscheiden: Lage des befeuerten Objektes, beispielsweise Hafeneinfahrten, Leuchttürme oder Fahrwasserbegrenzungen (Tonnen) Farbe Art des Lichtsignals (unterbrochenes oder ununterbrochenes Licht) Dauer der Lichterscheinung/ Verdunklung (Frequenz usw.) Sichtweite des Lichtes Höhe der Lichtquelle F A R B EN D E R L IC H T S I GNA L E Die befeuerten Zeichen und Anlagen sind durch die Farbe ihrer Lichter zu unterscheiden. So werden bei Fahrwassern oder Hafeneinfahrten die Tonnen der Steuerbordseite mit grünen, die Tonnen der Backbordseite mit roten Lichtern befeuert. Gefahrenstellen werden meist mit weißen Lichtern befeuert. Orientierungshilfen wie Steuer- oder Quermarkenfeuer haben meist mehrere unterschiedliche Farben. <?page no="98"?> Arten von Lichterscheinungen 99 A R T E N V ON L IC H T E R S C H E INUNG EN Zunächst lassen sich die Lichterscheinungen durch die unterschiedlichen Lichtarten in Festfeuer und unterbrochene Feuer unterteilen. Ein Festfeuer ist ein dauerhaft leuchtendes Licht. Bei unterbrochenen Feuern wechseln Lichterscheinung und Verdunklung einander ab. Dabei werden diese Wechselerscheinungen noch nach ihrer Wechselgeschwindigkeit und der Dauer der Lichterscheinungen beziehungsweise Verdunklungen weiter unterteilt in: Gleichtaktfeuer Funkelfeuer Blitzfeuer Blinkfeuer Die folgende Übersicht zeigt diese unterschiedlichen Lichtsignale und ihre Kennungen in der Seekarte: Abb. 69: Lichtsignale und ihre Kennungen WI E D E RK E HR UND G R UP P E N Zur weiteren Unterscheidung und Kennzeichnung erscheinen die Feuer in Kombinationen aus langen und kurzen Lichterscheinungen und auch in zusammenhängenden Gruppen. Beispielsweise ist in der folgenden Darstellung eine LFI Long-Flas. Blinkfeuer (Blz.) Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blink > 2 Sek. Blitzfeuer (Blk.) FI Flashing Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blitz < 2 Sek. Festfeuer (F.) F Fixed Dauerhafte Lichterscheinung ohne Unterbrechung Unterbrochenes Feuer (Ubr.) Oc Occulting Lichterscheinung länger als Verdunklung Gleichtaktfeuer (Glt.) ISO Isophase Lichterscheinung und Verdunklung sind gleich lang Schnelles Funkelfeuer (SFkl.) VQ Very Quick 100/ 120 Lichterscheinungen pro Minute Funkelfeuer (Fkl.) Q Quick 50/ 60 Lichterscheinungen pro Minute Bezeichnung D Bezeichnung E Kennung Beschreibung <?page no="99"?> 100 Kapitel 7: Befeuerung zusammenhängende Gruppe, die aus neun kurzen Lichterscheinungen besteht, dargestellt. Gruppen und Wiederkehr lassen sich wie folgt unterscheiden: Gruppe: Eine Gruppe ist eine zusammenhängende Anzahl an gleichartigen Lichterscheinungen. Wiederkehr: Unter Wiederkehr wird die Dauer verstanden, nach welcher sich der Wiederbeginn der Lichterscheinung wiederholt. Die Angabe erfolgt dabei in der Regel in Sekunden (s). Abb. 70: Darstellung Wiederkehr und Gruppe S I C H TW E IT E UND LI C HT E HÖH E D E R L E U C H T F E U E R Wie bei der Lichterführung von Fahrzeugen gibt es auch bei der Befeuerung von Anlagen Lichter mit verschiedenen Tragweiten. Bei markanten Leuchtfeuern, wie etwa bei Leuchttürmen, ist oft zusätzlich die lichte Höhe der Lichtquelle zur besseren Erkennung im Leuchtfeuerverzeichnis und in der Seekarte angegeben. Wir betrachten folgendes Beispiel eines Leuchtfeuers, das in der Seekarte in unserem Beispiel als Fl(2)G 8s 26m 18M eingetragen ist. Abb. 71: Höhe und Tragweite eines Lichtsignals <?page no="100"?> Feuerarten 101 Bei diesem Leuchtfeuer handelt es sich also zunächst um ein grünes Blitzlicht mit einer Gruppe von 2 Lichterscheinungen und einer Wiederkehr der Gruppe von 8 Sekunden. In diesem Beispiel sind die Zusatzinformationen 26m und 18M angehängt. Diese haben die folgende Bedeutung: 26m steht hierbei für die Höhe des Lichtsignals: In diesem Fall 26 Meter. 18 M gibt die Tragweite des Lichtsignals an: In diesem Fall 18 Seemeilen. F E U E R A R T EN Im Wesentlichen lassen sich befeuerte Fahrwassertonnen und fest installierte Orientierungsfeuer unterscheiden: Auf See: befeuerte Fahrwassertonnen, wie beispielsweise die Backbordtonne des Fahrwassers An Land: installierte Orientierungsfeuer, wie beispielsweise ein Hafenfeuer Die Befeuerung der Fahrwasserbetonnung wird ausführlich in Kapitel 8 „Betonnung“ behandelt. Im Folgenden wird vorerst auf die Befeuerung von fest an Land installierten Orientierungsfeuern eingegangen. HA F E N F E U E R Einfache Hafeneinfahrten wie beispielsweise die Einfahrten von Sporthäfen sind durch ein Hafenfeuer gekennzeichnet. Von See aus gesehen ist dabei die Steuerbordseite mit grüner, die Backbordseite mit roter Befeuerung gekennzeichnet. So ist einfach erkennbar, wo die Hafeneinfahrt liegt und wie in den Hafen eingefahren werden muss. Abb. 72: Hafenfeuer Festfeuer <?page no="101"?> 102 Kapitel 7: Befeuerung L E I T F E U E R Leitfeuer sind Sektorenfeuer mit unterschiedlichen Kennungen und Farben. Sie kennzeichnen Fahrwasser, Hafeneinfahrten oder freien Seeraum zwischen Untiefen. Leitfeuer bestehen aus einem weißen Leitsektor, welcher die optimale Fahrlinie im Fahrwasser kennzeichnet, und zwei farbigen Warnsektoren. Fährt man in einem der Warnsektoren, sollte man wieder zurück in den Leitsektor fahren. Abb. 73: Leitfeuer Fährt man im Leitsektor, so sieht man das weiße Lichtsignal. Fährt man steuerbords des Leitsektors ist das grüne, und backbords das rote Festfeuer der Warnsektoren zu sehen. Abb. 74: Orientierung mittels Leitfeuer Leitfeuer <?page no="102"?> Feuerarten 103 Wird das Fahrwasser bei eingeschränkter Sicht zum Ein- oder Auslaufen genutzt, so ist es wichtig, nicht exakt im Leitsektor zu fahren, sondern leicht nach Steuerbord versetzt, um Kollisionen mit dem Gegenverkehr zu vermeiden. R I C H T F E U E R Ein Richtfeuer dient dazu, einem Fahrzeug in Gewässern mit Hindernissen einen möglichst idealen Fahrweg aufzuzeigen. Abb. 75: Richtfeuer Das Richtfeuer besteht dabei aus einem Oberfeuer und einem Unterfeuer. Beide Feuer sind hintereinander aufgestellt, sind unterschiedlich hoch und erzeugen so eine Richtfeuerlinie. An dieser „Richtlinie“ sollten Sie sich als Schiffsführer orientieren und gegebenenfalls Ihren Kurs korrigieren. Abb. 76: Orientierung mittels Richtfeuer <?page no="103"?> 104 Kapitel 7: Befeuerung Fährt man exakt in der Richtfeuerlinie, sieht man beide Lichtsignale direkt übereinander. Fährt man steuerbord oder backbord versetzt zur Richtlinie, sieht man die beiden Lichtsignale leicht nebeneinander. So ist jederzeit erkennbar, wie der Kurs zu manövrieren ist, um wieder auf due ideale Fahrlinie zu gelangen. Wird das Fahrwasser zum Ein- oder Auslaufen genutzt, ist es wichtig, nicht exakt auf der Richtlinie zu fahren, sondern leicht nach Steuerbord versetzt, um Kollisionen mit dem Gegenverkehr zu vermeiden. QU E RMA R K E N F E U E R Ein Quermarkenfeuer ist ein Sektorenfeuer mit verschiedenen Kennungen und Farben, das quer zum Kurs leuchtet. Das Quermarkenfeuer kennzeichnet den Bereich, in dem der Schiffsführer eine Kursänderung vorzunehmen hat. Das Feuer besteht aus zwei weißen Ankündigungssektoren und einem farbigen Kursänderungssektor. Ist das Schiff im Kursänderungssektor, ist der Kurs auf einen neuen Kurs, meist durch ein Richtfeuer gekennzeichnet, zu ändern. Abb. 77: Quermarkenfeuer Fährt man im weißen Signallicht des Ankündigungssektors, sollte man sich auf die Kursänderung vorbereiten. Im roten Licht des Kursänderungssektors erfolgt dann die Kursänderung. Ankündigungssektor Ankündigungssektor Kursänderungsektor Quermarkenfeuer <?page no="104"?> Prüfungsfragen 105 Abb. 78: Orientierung mittels Quermarkenfeuer Nachdem Sie das Kapitel „Befeuerung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 163 Was versteht man unter einem Leitfeuer? Sektorenfeuer, das ein Fahrwasser bezeichnet. 164 Wie navigiert man mittels eines Leitfeuers? In Fahrtrichtung an der rechten Seite des weißen Leitsektors halten. 165 Was versteht man unter einem Richtfeuer? Ober- und Unterfeuer, die in Deckung zu bringen sind. 166 Was versteht man unter einem Quermarkenfeuer? Sektorenfeuer, das auf eine Kursänderung im Fahrwasser hinweist. 167 Wie navigiert man mittels eines Quermarkenfeuers? Beim Übergang vom Ankündigungssektor in den Kursänderungssektor die Kursänderung vornehmen. 168 Was versteht man unter einem unterbrochenen Feuer? Die Lichterscheinung ist stets länger als die Verdunkelung. 169 Was versteht man unter einem Blinkfeuer? Lichterscheinung kürzer als Verdunkelung, Blink mindestens 2 s lang. 170 Was versteht man unter einem Blitzfeuer? Lichterscheinung kürzer als Verdunkelung, Blitz weniger als 2 s lang. <?page no="105"?> 106 Kapitel 7: Befeuerung 171 Was versteht man unter einem Funkelfeuer? 50 bis 60 aufeinanderfolgende Lichterscheinungen pro Minute. 172 Was versteht man unter einem Gleichtaktfeuer? Lichterscheinung und Verdunkelung von gleicher Länge. 173 Was versteht man unter der Wiederkehr eines Leuchtfeuers? Zeitraum vom Einsetzen der Taktkennung bis zum Einsetzen der nächsten gleichen Taktkennung. <?page no="106"?> KA PIT E L 8: B ET ONNUNG Dieses Kapitel erklärt Ihnen die besondere Bedeutung der Betonnungssysteme von Fahrwassern und Gefahrenstellen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Unter Betonnung wird die Kennzeichnung von Fahrwasserbegrenzungen und Schifffahrtshindernissen durch spezielle Schifffahrtszeichen, den sogenannten Tonnen, verstanden. Tonnen sind sinngemäß Schifffahrtszeichen mit erweiterten Funktionen. Tonnen geben Lichtsignale und teilweise Geräusche ab, um auch bei Nacht und eingeschränkter Sicht wahrgenommen zu werden. Die Betonnung dient der Orientierung und Warnung der Schifffahrt vor drohenden Gefahren. Die Kennzeichnung erfolgt dabei nach dem einheitlichen Betonnungssystem der IALA (International Association of Lighthouse Authorities). L A T E R AL Z EIC H E N UND K A R DINAL Z E I C H E N Die Tonnen werden in Tonnen des Lateralsystems und des Kardinalsystems unterschieden: Lateralsystem: Das Lateralsystem dient zur Kennzeichnung von Fahrwassern. Lateralzeichen kennzeichnen und begrenzen also Fahrwasser und Seeschifffahrtsstraßen mit einer seitlichen Betonnung. Kardinalsystem: Es dient zur Kennzeichnung von Hindernissen und Untiefen. Es weist durch Zeichen auf die Richtung der Passierbarkeit hin. Kardinalzeichen warnen die Schifffahrt also vor Schifffahrtshindernissen. Die Tonnen sind in der Seekarte eingezeichnet und lassen sich nach ihrer Art, Bezeichnung, Form, Farbe, Befeuerung, Kennung und Art ihrer Toppzeichen unterscheiden. Eine Tonne ist ein über der Wasseroberfläche gut sichtbarer schwimmender Körper, der aus folgenden Elementen besteht: Toppzeichen (es gibt unterschiedliche Formen) Befeuerung (Farbe des Lichtsignals der Tonne) Kennung der Tonne (Art der Befeuerung und Art des Geräuschs der Tonne) Form der Tonne <?page no="107"?> 108 Kapitel 8: Betonnung Farbe der Tonne Name, Bezeichnung beziehungsweise Nummer der Tonne Abb. 79: Merkmale von Tonnen F O RME N VON T ONN EN Tonnen gibt es in einer Vielzahl von Formen. Es lassen sich die folgenden Grundformen unterscheiden: Abb. 80: Arten von Tonnen K E NN Z EI C HNUNG V ON T ONN E N IN D E R S E E KAR T E In der Seekarte sind Tonnen stets mit ihrer Bezeichnung und ihren Merkmalen eingetragen. So lassen sich diese leicht in der Realität erkennen und ihrer 116 HN 2 <?page no="108"?> Kennzeichnung von Tonnen in der Seekarte 109 Eintragung in der Seekarte zuordnen. Folgende Angaben finden Sie zu einer Tonne in der Seekarte: Kennung: Sie bezeichnet die Befeuerung beziehungsweise das Lichtsignal der Tonne. Konkret sind dies die Art des Lichts, die Farbe des Lichts und die Wiederkehr der Lichterscheinungen. Geräuschkennung: Hierunter wird die Bezeichnung des Geräusches der Tonne verstanden. Die häufigsten Geräuscharten sind Heultonnen (Whis) und Glockentonnen (Bell). Nicht jede Tonne gibt Geräuschsignale ab. Bezeichnung der Tonne: Dies ist der Name der Tonne, wie im folgenden Beispiel die Tonne „Falshöft“. Am Beispiel der Tonne „Falshöft“ betrachten wir nun die Bezeichnungen und deren Bedeutung im Detail. Die Tonne ist in der Seekarte als „Fl(2) G.8s Whis Falshöft“ bezeichnet. Abb. 81: Kennzeichnung der Tonne Falshöft Die unterschiedlichen Leuchtfeuerarten wurden bereits im vorigen Kapitel ausführlich behandelt. Die Tonne Falshöft ist also ein Lateralzeichen mit grüner Lichterscheinung und Geräuschkennung (Heultonne „whis“). Es handelt sich dabei um ein Blitzlicht (Fl „flashlight“) mit einer Gruppe von 2 Blitzen in grüner Farbe und einer Wiederholung von 8 Sekunden, das heißt dass sich alle 8 Sekunden die Blitzlichterscheinung (2 Blitze) wiederholt. Die Bezeichnung der Tonne „Falshöft“ leitet sich im <?page no="109"?> 110 Kapitel 8: Betonnung Übrigen aus der geografischen Nähe der Tonne zum Ort Falshöft in der Flensburger Außenförde ab. L A T E R AL S Y S T EM: B E Z EI C HNUNG D E S F AH RWA S S E R S In Europa, Asien und Afrika kommt einheitlich das Lateralsystem „A“ zur Anwendung. Nach diesem System werden Fahrwasser einheitlich auf der Backbordseite durch rote Tonnen mit roten Zylindern als Toppzeichen und auf der Steuerbordseite mit grünen Tonnen und grünen Kegeln als Toppzeichen begrenzt. Die Bezeichnung der Seiten der Fahrwasser erfolgt grundsätzlich anhand eines von See kommenden Fahrzeuges. Die Tonnen der Steuerbordseite und der Backbordseite unterscheiden sich nach ihrer Nummerierung: Steuerbordseite: Die Nummerierung der Tonnen auf der Steuerbordseite ist immer ungerade. Sie beginnt von See in Richtung Land immer mit der Nummer 1. Backbordseite: Die Nummerierung der Backbordseite ist immer gerade und beginnt mit der Nummer 2 von See in Richtung Land. Abb. 82: Tonnen Backbordseite und Steuerbordseite B E T ONNUNG D E R S T E UE R B O RD S E IT E D E S FAHRWA S S E R S Grüne Tonnen bezeichnen grundsätzlich die Steuerbordseite eines Fahrwassers. Sie können wie in der Darstellung gezeigt unterschiedliche Formen haben. An der Nummer 1 erkennen Sie, dass es sich hier von See kommend um die erste Tonne eines Fahrwassers handelt. <?page no="110"?> Lateralsystem: Bezeichnung des Fahrwassers 111 Abb. 83: Betonnung Steuerbordseite B E T ONNUNG D E R BAC K B O RD S E IT E D E S FAH RWA S S E R S Rote Tonnen bezeichnen grundsätzlich die Backbordseite eines Fahrwassers. Auch die Backbordtonnen können unterschiedliche Formen haben. An der Nummer 2 erkennen Sie, dass es sich hier von See kommend um die erste Tonne eines Fahrwassers handelt. Abb. 84: Betonnung Backbordseite BETONNUNG FAHRWASSERMITTE, KREUZUNGEN, ABZWEIGUNGEN UND E INMÜND UNG E N Auf stark befahrenen Fahrwassern werden auch oft die Mitte von Schifffahrtswegen, Abzweigungen und Einmündungen ausgewiesen. Erkennbar sind diese Tonnen dann durch eine veränderte Farbgebung oder ein abweichendes Toppzeichen. 1 Steuerbordseite des Fahrwassers, erste Tonne von See beginnend Steuerbordseite des Fahrwassers Steuerbordseite des Fahrwassers in Wattgebieten Backbordseite des Fahrwassers in Wattgebieten 2 Backbordseite des Fahrwassers, erste Tonne von See beginnend Backbordseite des Fahrwassers <?page no="111"?> 112 Kapitel 8: Betonnung Abb. 85: Betonnung Fahrwasser Die Mitte eines Fahrwassers ist durch einen Ball als Toppzeichen und durch einen rot-weiß-gestreiften Anstrich zu erkennen. Bei Fahrwasserkreuzungen erkennt man die Steuerbordbzw. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers am Toppzeichen und am Anstrich. Diese haben oben und unten die Farbe des durchgehenden Fahrwassers, in der Mitte die des abzweigenden bzw. des kreuzenden Fahrwassers. Die folgende Grafik fasst die unterschiedlichen Arten von Fahrwassertonnen zusammen. Abb. 86: Übersicht Betonnung Fahrwasser B E F E U E R UNG T ONN E N S T E U E R B O RD UND BAC K B O RD Fahrwassertonnen sind entweder mit Blitzlichtern, Funkelfeuern oder unterbrochenen Lichterscheinungen in ihrer jeweiligen Farbe, also rot oder grün, 2 Kennzeichnung der Mitte von Schifffahrtswegen, Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern von See Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Backbordseite des abzweigenden Fahrwassers Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Steuerbordseite des einmündenden Fahrwassers 2 4 6 8 10 1 3 5 7 9 Abgehendes Fahrwasser Abgehendes Fahrwasser Durchgehendes Fahrwasser Durchgehendes Fahrwasser <?page no="112"?> Lateralsystem: Bezeichnung des Fahrwassers 113 befeuert. In der Darstellung ist die Kennung jeweils beispielhaft illustriert als Funkelfeuer „Q“ beziehungsweise „Fkl.“. Abb. 87: Befeuerung Steuerbordtonne und Backbordtonne B E F E U E R UNG T ONN E N V ON AB Z WE I GUNG E N UND E INMÜND UNG E N Tonnen, die Abzweigungen und Einmündungen von Fahrwassern kennzeichnen, haben ein Blitzlicht mit einer Gruppe von 2 Blitzen und einem weiteren Blitz in der Farbe des Hauptfahrwassers, dargestellt in der Karte mit „Flash Light (2+1) beziehungsweise Blitzlicht (2+1)“. Abb. 88: Befeuerung Tonnen Abzweigungen und Einmündungen Die Tonnen auf der Backbordbordseite haben folgende Feuerkennung: Fl (2+1), Blz. (2+1) in rot Die Tonnen auf der Steuerbordseite haben folgende Feuerkennung: Fl (2+1), Blz. (2+1) in grün Steuerbordseite durchgehendes Fahrwasser, Backbordseite abzweigendes Fahrwasser Backbordseite durchgehendes Fahrwasser, Steuerbordseite einmündendes Fahrwasser Steuerbordtonne Backbordtonne Die Tonnen auf der Steuerbordseite haben folgende Feuerkennung: Blitz, Funkelfeuer oder unterbrochenes Licht in grün Die Tonnen auf der Backbordseite haben folgende Feuerkennung: Blitz, Funkelfeuer oder unterbrochenes Licht in rot <?page no="113"?> 114 Kapitel 8: Betonnung B E F E U E R UNG D E R F AHRWA S S E RMI T T E Abb. 89: Befeuerung Fahrwassermitte Die Tonnen in der Fahrwassermitte haben als Feuerkennung: ein weißes Gleichtaktfeuer; Darstellung mit „Iso“ oder „Glt“: oder ein unterbrochenes Licht; Darstellung „Oc“ beziehungsweise „Ubr.“: K A R DINAL S Y S T EM: B E Z E I C HNUNG V ON G E F AHR E N S T E L L EN Gefahrenstellen für die Schifffahrt werden durch sogenannte Kardinalzeichen gekennzeichnet. Diese Zeichen geben an, wo die Gefahrenstelle liegt und an welcher Seite sie passiert werden kann. Grundsätzlich wird zwischen Allgemeinen Gefahrenstellen und Einzelgefahrenstellen unterschieden. Abb. 90: Allgemeine Gefahrenstelle und Einzelgefahrenstelle Die Tonnen in der Fahrwassermitte haben folgende Feuerkennung: weißes Gleichtaktfeuer oder unterbrochenes Licht Tonne Mitte des Fahrwassers allgemeine Gefahrenstelle Einzelgefahrenstelle <?page no="114"?> Kardinalsystem: Bezeichnung von Gefahrenstellen 115 BETONNUNG EINZELGEFAHRENSTELLEN Eine Einzelgefahrenstelle ist eine punktuelle Gefahrenstelle für die Schifffahrt. Sie ist von geringerem Ausmaß und kann an allen Seiten passiert werden. Die Kennzeichnung erfolgt daher durch eine einzige Tonne mit schwarz-rot-schwarzem Anstrich und zwei schwarzen Bällen als Toppzeichen. Die Befeuerung ist ein weißes Blitzlicht mit einer Gruppe von 2 Blitzlichtern. Die Darstellung in der Karte erfolgt mit „Fl(2) beziehungsweise Blz.(2)“ Abb. 91: Betonnung Einzelgefahrenstelle BETONNUNG ALLGEMEINE GEFAHRENSTELLEN Allgemeine Gefahrenstellen sind Gefahrenstellen für die Schifffahrt von größerem Ausmaß. Aus diesem Grund sind sie mit mehreren Tonnen, von jeder geografischen Seite aus mit unterschiedlichen Tonnen, gekennzeichnet. Die Tonne zeigt dabei ihre Position zur Gefahrenstelle und die mögliche Passierbarkeit an. Erkennbar und unterscheidbar ist dies am unterschiedlichen Toppzeichen, an der Farbgebung und an der Befeuerung. Die Tonne in Abb. 92 liegt nördlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze oben, Anstrich schwarz über gelb, weißes Funkelfeuer oder schnelles Funkelfeuer. Die Tonne in Abb. 93 liegt südlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze unten, Anstrich gelb über schwarz, weiße Befeuerung „Q(6)+ LFl beziehungsweise Fkl.(6)+Blk oder VQ(6)+LFl beziehungsweise SFkl.(6)+Blk“. <?page no="115"?> 116 Kapitel 8: Betonnung Abb. 92: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne nördlich Abb. 93: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne südlich Abb. 94: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne westlich Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt nördlich der Gefahrenstelle; ich passiere nördlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt südlich der Gefahrenstelle; ich passiere südlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt westlich der Gefahrenstelle; ich passiere westlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). <?page no="116"?> Kardinalsystem: Bezeichnung von Gefahrenstellen 117 Die Tonne in Abb. 94 liegt westlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze zueinander, Anstrich gelb über schwarz über gelb, weiße Befeuerung „Q(9) beziehungsweise Fkl.(9) oder VQ(9) beziehungsweise SFkl.(9)“: Abb. 95: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne östlich Die Tonne in Abb. 95 liegt östlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze weg voneinander, Anstrich schwarz über gelb über schwarz, weiße Befeuerung „Q(3) beziehungsweise Fkl.(3) oder VQ(3) beziehungsweise SFkl.(3)“: N E U E A L L GEME IN E G E F AH R E N S T E L L E Gefahrenstellen, die noch nicht in den nautischen Veröffentlichungen berücksichtigt sind, werden als neue Gefahrenstellen bezeichnet. Dies können beispielsweise kürzlich hinzugekommene Wracks sein. Ihre Kennzeichnung erfolgt dabei analog der einer Einzelgefahrenstelle oder der einer allgemeinen Gefahrenstelle. Die Kennzeichnung erfolgt dabei mindestens durch ein doppeltes Sichtzeichen. In unserem Beispiel kann die neue Gefahrenstelle südlich passiert werden. Abb. 96: Neue allgemeine Gefahrenstelle Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt östlich der Gefahrenstelle; ich passiere östlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). Neue allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt südlich der Gefahrenstelle; ich passiere südlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). <?page no="117"?> 118 Kapitel 8: Betonnung Nachdem Sie das Kapitel „Betonnung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 174 Welche Bedeutung hat folgende Kennung: „Oc (2) R. Whis.“? Unterbrochen (2) rot, Heultonne. 175 Welche Kennung und Farbe haben die Feuer der Leuchttonnen an der Steuerbordseite des Fahrwassers? Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen. 176 Welche Kennung und Farbe haben die Feuer der Leuchttonnen an der Backbordseite des Fahrwassers? Rotes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen. 177 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung: Fl. (2)? Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann. 178 Welche Bedeutung hat nebenstehende Tonne? Kennzeichnung der Mitte von Schifffahrtswegen. 179 Welche Bedeutung hat nebenstehende Tonne? Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/ Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers. 180 Welche Bedeutung hat nebenstehende Tonne? Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers. 181 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Die Steuerbordseite des Fahrwassers. <?page no="118"?> Kardinalsystem: Bezeichnung von Gefahrenstellen 119 183 Welche Bedeutung hat folgende(s) Tonne/ Schifffahrtszeichen? Die Steuerbordseite des Fahrwassers. 184 Welche Bedeutung hat folgende(s) Tonne/ Schifffahrtszeichen? Die Backbordseite des Fahrwassers. 185 Was kennzeichnet eines der folgenden Schifffahrtszeichen und welches Verhalten wird gefordert? Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann. 186 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant. 187 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant. 182 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Die Backbordseite des Fahrwassers. <?page no="119"?> 120 Kapitel 8: Betonnung 188 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant. 189 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant. 190 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die nördlich zu passieren ist. 191 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die östlich zu passieren ist. 192 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant. 193 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant. Sie ist westlich zu passieren. oder oder oder oder <?page no="120"?> KA PIT E L 9: NAVIG AT ION Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Begriffe und Grundsätze der Navigation. Die praktische Anwendung der Navigation wird im Kapitel Navigation Praxis beschrieben. In diesem Kapitel werden die für die Theorieprüfung relevanten Inhalte beschrieben. Wichtig: Fundiertes Navigationswissen ist Pflicht für jeden Bootsführer. Er muss jederzeit seinen Standort bestimmen und sein Fahrtziel sicher erreichen können. Abb. 97: Informationsquellen Navigation Zur Mindestausrüstung für die sichere Navigation in Küstengewässern gehören die folgenden Navigationsmittel: Seekarten für die Sportschifffahrt, Seehandbücher, Leuchtfeuerverzeichnis, Jachtfunkdienst, Gezeitentafeln oder Gezeitenkalender, der Atlas der Gezeitenströme, ein Bleistift, ein Zirkel und Kursdreiecke Kenntnis der Nachrichten für Seefahrer (NfS) Kenntnis der aktuellen Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) Kompass Lot Log Angaben zu Schifffahrtsangelegenheiten, insbesondere Hinweise auf Schifffahrtsvorschriften der Länder, Küsten, Häfen und Naturverhältnisse. Angaben über Zeichen, Abkürzungen und Begriffe in den deutschen Seekarten Beschreibungen der Schifffahrtszeichen, Angaben über deren Befeuerung und Angaben über Signalstellen See- und Hafenhandbücher INT1/ Karte des BSH Leuchtfeuerverzeichnis Seekarten Seehandbuch <?page no="121"?> 122 Kapitel 9: Navigation Peileinrichtung (Handpeilkompass), und ein Fernglas. G L O BA L P O S I T IONING S Y S T EM Das Global Positioning System (GPS) ist ein weltweit verfügbares Satellitennavigationssystem mit hoher Genauigkeit, welches heute in der Sportschifffahrt weit verbreitet ist. Neben der reinen Positionsangabe beherrschen die meisten GPS- Empfänger auch Funktionen wie Kurs, Weg und Fahrt über Grund und die „MOB- Funktion“. Bei der „Mensch über Bord-Funktion (MOB)“ wird die aktuelle Position bei Auslösung gespeichert, um die Position eines Überbordgefallenen mit Hilfe des GPS leichter zu finden. GPS arbeitet standardisiert mit dem Kartenmaterial WGS 84. Die Bezeichnung WGS 84 steht hierbei für „World Geotic System 1984“. Eine Umstellung auf andere benötigte Kartendaten als Basis für die Navigation ist bei den meisten aktuellen GPS-Geräten möglich. AUT OMA T I S C H E S ID E NT I F I KA T IONS S Y S T EM Im Jahr 2000 wurde das Automatische Identifikationssystem (AIS) von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation als verbindlicher Standard eingeführt. Das Automatische Identifikationssystem ist ein Funksystem, das durch den Austausch von Navigations- und anderen Daten die Sicherheit und das Flottenmanagement des Schiffsverkehrs verbessert. Abb. 98: Automatisches Identifikationssystem <?page no="122"?> Orientierung mit der Seekarte 123 Über das Automatische Identifikationssystem können statische und dynamische Schiffsdaten und reisebezogene Daten ausgetauscht werden. So werden beispielsweise unterschiedliche Schiffstypen farblich dargestellt. Primäre Aufgabe des Automatischen Identifikationssystems ist die Kollisionsverhütung. O R I E NT I E RUNG MI T D E R S E E K A R T E Die Seekarte dient zur Orientierung auf See. Die Seekarte wird hauptsächlich zur Bestimmung des eigenen Standorts, sowie der Planung von Kursen verwendet. Die wichtigsten Informationen, die Sie einer Seekarte entnehmen können, sind: Längengrade Breitengrade Tiefenangaben Entfernungen Ortsmissweisung und deren jährliche Veränderung Feste Orientierungspunkte wie beispielsweise Orte, Schifffahrtszeichen, Häfen, Leuchtfeuer oder Fahrwasserbegrenzungen Abb. 99: Orientierung mit der Seekarte Die entsprechenden Koordinaten der eigenen Position, also die Breiten- und Längengrade, können jeweils am Rand der Seekarte abgelesen werden. Längengrade werden dabei am oberen oder unteren Kartenrand, Breitengrade am rechten oder linken Kartenrand abgelesen. <?page no="123"?> 124 Kapitel 9: Navigation Für die Navigation ist es sehr wichtig, dass die Seekarte dem aktuellen Stand entspricht und eventuelle Änderungen in die Karte übertragen wurden. Dies können Sie der Karte anhand der aufgedruckten Jahresangabe entnehmen. Bei Seekarten werden die letzten amtlichen Berichtigungen mit einen Datum an der linken Seite des unteren Kartenrandes nachgetragen. D I S TANZ E N UND G E S C HWIND I G K E IT E N Distanzen werden in der Seefahrt in Seemeilen (sm) angegeben. Eine Seemeile entspricht 1852 m oder 1,852 km. Die Umrechnung von Seemeile in Kilometer erfolgt also durch Multiplikation mit dem Faktor 1,852. Umgekehrt von Kilometer in Seemeile erfolgt die Berechnung durch Teilung mit dem Faktor 1,852. Beispiel: Umrechnung Distanzen von Seemeilen zu Kilometer: 5 Seemeilen multipliziert mit 1,852 = 9,26 km oder 9260 m. Geschwindigkeiten werden in der Schifffahrt sowohl in Kilometer pro Stunde (km/ h) als auch in Knoten (sm/ h) angegeben. Die Umrechnung erfolgt analog. Beispiel: Umrechnung Geschwindigkeiten Kilometer pro Stunde zu Knoten: 40 km/ h geteilt durch 1,852 = 21,6 Knoten (sm/ h) Ein in der Seekarte zwischen zwei Punkten gemessener Abstand (Distanz) kann durch Anlegen des Zirkels am Kartenmaß, welcher sich seitlich am Kartenrand rechts und links an den Breitengraden der Seekarte befindet, abgelesen werden. Abb. 100: Seekarte <?page no="124"?> Orientierung mit der Seekarte 125 Um Distanzen, Geschwindigkeiten und zu erwartende Fahrtdauern auf See berechnen zu können, sind folgende Formeln notwendig: Abb. 101: Berechnung Fahrtdauer, Geschwindigkeit und Distanz MAß S TAB Seekarten haben wie Landkarten einen Maßstab. Der Maßstab gibt an, um das Wievielfache die Karte die Realität verkleinert darstellt. Ein Maßstab von 1: 50.000 bedeutet, dass die Kartendarstellung 50.000-mal kleiner ist als die Realität. Ein realer Kilometer, also 1.000 m, entspricht bei diesem Maßstab in der Karte somit 2,0 cm. Abb. 102: Kartenmaßstab Berechnung Maßstab: Folgender Rechenweg lässt dieses Ergebnis nachvollziehen: 1 km (1.000 m) entspricht 100.000 cm Die Karte ist um 50.000 mal kleiner als die Realität (Maßstab 1: 50.000) Man teilt 100.000 cm (1.000 m) durch 50.000 (Maßstab) Ergebnis: 1 km entspricht 2 cm (0,02 m) in der Seekarte. Geschwindigkeit Fahrtdauer Distanz = Zeit in Minuten Distanz in Seemeilen X 60 min/ h Geschwindigkeit in Seemeilen/ h (Knoten) = i Geschw n Knoten indigkeit Distanz in Seemeilen X 60 Zeit in Minuten = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min <?page no="125"?> 126 Kapitel 9: Navigation Tiefen werden durch Zahlen an der jeweiligen Stelle der Seekarte angegeben. Hierbei ist zu beachten, dass Tiefen in deutschen Seekarten immer in Metern und Dezimetern angegeben werden. NAV I GA T ION S B E S T E C K Die Arbeitsmittel zur Navigation mit der Seekarte werden als Navigationsbesteck bezeichnet. Das Navigationsbesteck besteht aus: Kursdreieck Lineal oder Anlegedreieck Zirkel Bleistift Radiergummi Seekarte Abb. 103: Navigationsbesteck O R I E NT I E RUNG MI T D EM K OMP A S S Der Kompass ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um sich auf See zu orientieren. Bereits bei der Montage eines Magnetkompasses an Bord ist folgendes zu beachten: <?page no="126"?> Orientierung mit der Seekarte 127 Der Steuerstrich des Kompasses muss mit der Kiellinie zusammenfallen oder sollte parallel dazu verlaufen. Der Kompass muss gut ablesbar sein. Die Nähe von Eisenteilen und elektronischen Geräten soll vermieden werden. Ein Kompass ist grundsätzlich in 360 Grad unterteilt. Die Gradzahlen sind hierbei den Himmelsrichtungen zugeordnet: Abb. 104: Gradzahlen Kompass Ein einzelner Kompassstrich entspricht 11¼ Grad. Ein ganzer Quadrant entspricht 90 Grad. Ein am Schiff fest angebrachter Kompass, ein sogenannter Steuerkompass, zeigt die Gradzahl an, in welche sich das Schiff gerade bewegt. Die Fahrtrichtung eines Schiffs heißt Kurs. Die während der Fahrt am Kompass abgelesene Gradzahl ist der so genannte Kompasskurs. MA GN E TK OMP A S S Die gebräuchlichste Kompassart ist der Magnetkompass mit Vollkreisrose. Der Magnetkompass reagiert auf magnetische Einflüsse und orientiert sich am Magnetfeld der Erde. Die Nadel des Kompass zeigt in die Richtung des magnetischen Nordpols. Der geografische und der magnetische Nordpol sind jedoch nicht identisch. Beim Magnetkompass ist zu berücksichtigen, dass die vom Kompass angezeigte Gradzahl durch Schiffsmagnetismus und Erdmagnetismus verfälscht ist. Diese Verfälschungswirkungen werden im Folgenden im Detail erläutert. <?page no="127"?> 128 Kapitel 9: Navigation Merke: Während die Seekarten nach dem geografischen Nordpol ausgerichtet sind, orientiert sich der Magnetkompass nach dem Nordpol des Erdmagnetfelds. Diese Abweichung zwischen magnetischem und geografischem Nordpol heißt Missweisung. Zudem reagiert der Magnetkompass aber auch auf andere Magnetfelder, die sich auf dem Schiff befinden, wie beispielsweise Teile des Motors, Lautsprecherboxen oder andere metallische Aufbauten. Bei diesem Effekt spricht man von der Ablenkung. Wichtig ist, dass man Messungen des Magnetkompasses immer um die durch Ablenkung und Missweisung entstandene Fehlweisung, auch Magnetkompassfehlweisung genannt, bereinigt, bevor man diese für die Kartenarbeit verwendet. Dabei wird die Verfälschung durch Missweisung und Ablenkung in östliche Richtung mit „+“ und in westliche Richtung mit „-“ angegeben und berechnet. Abb. 105: Magnetkompassfehlweisung A B L E NK UNG Die Ablenkung, auch Deviation genannt, beschreibt den Abweichungseffekt, den der Magnetkompass durch elektromagnetische Felder wie zum Beispiel Radiolautsprecher oder Eisenteile im Schiff erfährt. Die Ablenkung wird auch Magnetkompassablenkung genannt. Die Intensität der Wirkung der Ablenkung ist von Boot zu Boot unterschiedlich und ist der Ablenkungs- oder Deviationstabelle des Bootes zu entnehmen. <?page no="128"?> Orientierung mit der Seekarte 129 Eine Überprüfung der Anzeige des Magnetkompasses kann beispielsweise durch einen Abgleich mit einer GPS-Peilung oder einer Peilung mit dem Handpeilkompass, die entfernt von elektromagnetischen Störquellen durchgeführt wird, erfolgen. MI S S W E I S UNG Die Missweisung, auch Deklination genannt, ist die Abweichung beziehungsweise der Winkel zwischen Magnetisch-Nord (magnetischer Nordpol) und Karten-Nord (geographischer Nordpol). Sie ändert sich durch die Bewegung des Erdmagnetfeldes und wird als jährliche Veränderung auf der Seekarte in der Kompassrose angegeben. Die Missweisung wird, da sie an verschiedenen Orten unterschiedlich ist, auch Ortsmissweisung genannt. K OMP A S S RO S E Auf jeder Seekarte befindet sich eine sogenannte Kompassrose. Es handelt sich hierbei um einen nach dem geografischen Nordpol ausgerichteten Vollkreis mit 360°, der zur schnellen Orientierung von Bezugspunkten zu den Himmelsrichtungen dient. In der Kompassrose sind die am jeweiligen Ort vorherrschende Missweisung, das Bezugsjahr auf das sich die Angaben beziehen, sowie die Veränderung der Missweisung als jährliche Angabe angegeben. Abb. 106: Kompassrose <?page no="129"?> 130 Kapitel 9: Navigation UMR E C HNUNG MI S S W EI S UNG AUF D A S A K TU E L L E KA L E ND E R J AH R Um mit der richtigen Missweisung zu rechnen, muss die aus der Karte bekannte Missweisung auf das aktuelle Jahr berichtigt werden. In unserem Beispiel entnehmen wir aus der Kompassrose der Seekarte für das Jahr 2009 eine Missweisung von 1,5° Ost und eine jährliche Veränderung von 0,1° Ost. Dabei wird die Abweichung in östlicher Richtung mit „+“ und in westliche Richtung mit „-“ angegeben und berechnet. So errechnen wir die tatsächlich im Jahre 2014 vorherrschende Missweisung: Missweisung Karte aus 2009: + 1,5° E Jährliche Veränderung: + 0,5° E (für 5 Jahre + 0,1° E) Missweisung Jahr 2014: + 2,0° E Wir rechnen im Jahr 2014 also dann mit einer Ortsmissweisung von + 2,0° E. B E R E INI G EN D E R AB L ENK UNG UND MI S SW E I S UNG Immer wenn per Magnetkompass vorgenommene Peilungen in die Seekarten eingetragen werden sollen, müssen diese zunächst um die Fehlweisung, also die Ablenkung und die Missweisung, berichtigt werden. Dabei wirkt die Verfälschung entweder in die westliche oder in die östliche Richtung. Hierbei sind die folgenden Begriffe zu unterscheiden: Magnetkompasskurs (MgK): Der Magnetkompasskurs ist der Kurs, den der Magnetkompass als Fahrtrichtung anzeigt. Er enthält noch den Fehler der Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung). Missweisender Kurs (mwK): Der missweisende Kurs ist der Magnetkompasskurs bereinigt um die Ablenkung. Er enthält noch den Fehler der Missweisung. Deshalb auch die Bezeichnung als „missweisender Kurs“. Rechtweisender Kurs (rwK): Der rechtweisende Kurs ist der echte reale Kurs, der um die Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung) bereinigt wurde. Er kann in die Karte eingetragen werden. <?page no="130"?> Orientierung mit der Seekarte 131 Dies gilt analog für Peilungen: Magnetkompasspeilung (MgP): Die Magnetkompasspeilung ist die Peilung, die der Magnetkompass anzeigt. Sie enthält noch den Fehler der Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung). Missweisende Peilung (mwP): Die missweisende Peilung ist die Magnetkompasspeilung bereinigt um die Ablenkung. Sie enthält noch den Fehler der Missweisung. Deshalb auch die Bezeichnung als „missweisende Peilung“. Rechtweisende Peilung (rwP): Die rechtweisende Peilung ist die Peilung, die um die Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung) bereinigt wurde. Sie kann in die Karte eingetragen werden. Es gilt das folgende Berechnungsschema: Magnetkompasskurs (MgK) bereinigt um die Ablenkung (Abl.) ergibt: missweisender Kurs (mwK) bereinigt um die Missweisung (Mw) ergibt: rechtweisender Kurs (rwK) Bei der Berechnung ist jeweils das Vorzeichen der Ablenkung und der Missweisung zu beachten. Merke: Man rechnet vom „richtigen“ (rechtweisenden) Kurs (rwK) zum falschen Kurs (MgK) mit umgekehrtem (falschem) Vorzeichen, vom „falschen“ Kurs (MgK) zum richtigen Kurs (rwK) mit richtigem Vorzeichen. BEISPIEL: UMRECHNUNG MAGNETKOMPASSKURS ZU RECHTWEISEN- DEM KURS In unserem Beispiel wirkt die Ablenkung 18 Grad in westliche (-) und die Missweisung 2 Grad in östliche Richtung (+). Der am Magnetkompass abgelesene Kurs beträgt 130 Grad. Bereinigt um die Ablenkung und die Missweisung ergibt sich so ein rechtweisender Kurs von 114 Grad. <?page no="131"?> 132 Kapitel 9: Navigation Abb. 107: Umrechnung Magnetkompasskurs auf rechtweisenden Kurs BEISPIELUMRECHNUNG RECHTWEISENDER KURS ZUM MAGNETKOMPASS- KURS Wenn Kurse oder Peilungen aus der Seekarte entnommen werden, müssen diese ebenso wieder auf den Magnetkompass um die Fehlweisung umgerechnet werden, um das Boot richtig zu steuern. In diesem fiktiven Beispiel soll das Boot also einen tatsächlichen (rechtweisenden) Kurs von 90 Grad fahren. Abb. 108: Umrechnung rechtweisender Kurs auf Magnetkompasskurs Der Schiffsführer muss also einen MgK von 100° steuern, um 90° rwK zu fahren. Dieses Schema sollten Sie sich unbedingt merken, da es notwendig ist, um diese Umrechnungen durchzuführen. Es vermittelt den Unterschied zwischen rechtweisenden und „verfälschten“ Kursen. P E IL UNG Unter einer Peilung versteht man das Feststellen der Richtung eines bekannten, feststehenden Objektes durch Winkelmessung. So erhält man eine Standlinie, auf der sich das Schiff zu diesem Objekt befindet. Die gemessene Standlinie wird in der Seekarte, bereinigt um Missweisung und Ablenkung eingetragen. Um den Standort genauer zu bestimmen, werden zwei Objekte in dichter Zeitfolge hintereinander gepeilt und die Standlinien ein- Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 100 Grad (+) 12 Grad 88 Grad (-) 2 Grad 90 Grad Kurs aus der Seekarte abgelesen Kurs der gesteuert wird rechtweisender Kurs SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnet- NO NO kompasskurs NO NO SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnetkompasskurs Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 130 Grad (-) 18 Grad 112 Grad (+) 2 Grad 114 Grad Kurs am Kompass abgelesen Kurs in Seekarte eingezeichnet rechtweisender Kurs <?page no="132"?> Orientierung mit der Seekarte 133 gezeichnet. Am Schnittpunkt ist die ungefähre Position. Dies nennt man eine Kreuzpeilung. Abb. 109: Kreuzpeilung Die Peilobjekte müssen stets folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen bekannt und von See aus erkennbar sein. Es müssen feststehende Objekte sein. Sie müssen in der Seekarte eingezeichnet sein. Der Abstand der Objekte sollte idealerweise 90 Grad betragen. Geeignete Peilobjekte können beispielsweise sein: Kirchtürme oder andere markante Gebäude an Land Leuchttürme Flussmündungen Hafeneinfahrten oder Landestege Schifffahrtszeichen, Tonnen Die Peilobjekte untereinander sollten idealerweise in einem Abstand von 90 Grad liegen, um eine möglichst genaue Positionsbestimmung vornehmen zu können. Eine Toleranz von je 30 Grad, also ein Abstand der Peilobjekte unter- 60 Grad 330 Grad <?page no="133"?> 134 Kapitel 9: Navigation einander von mindestens 60 Grad und höchstens 120 Grad ist dabei noch akzeptabel. Das Peilergebnis kann mittels Durchführung einer oder mehrerer weiterer Peilungen kontrolliert oder verbessert werden. D UR C H FÜHR UNG E IN E R K R E UZ P E IL UNG Bei einer Kreuzpeilung gehen Sie schematisch wie folgt vor: Auswahl von zwei geeigneten Peilobjekten, die die erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Peilen der beiden Objekte mit dem Handpeilkompass. Bereinigen des gepeilten Kurses um die Missweisung und die Ablenkung. Einzeichnen von Standlinien zu den gepeilten Objekten in die Seekarte mit der entsprechenden Gradzahl. Der Schnittpunkt der beiden Linien ergibt näherungsweise die Position. Zur Kontrolle führen wir eine dritte Peilung durch. Entsteht nun ein Dreieck, so ist dies Ihre Standfläche (die beiden ersten Peilungen waren ungenau). Schneidet die dritte Peilung die ersten beiden Peilungen, so haben Sie genau gepeilt. Abb. 110: Peilungen Die durch Peilung ermittelte Position wird als bekannte Position oder Ort - als sogenannter „beobachteter Ort (O b )“ - in die Karte eingetragen. <?page no="134"?> Orientierung mit der Seekarte 135 BESTIMMUNG DER KOORDINATEN Um die so auf der Karte ermittelte Position in einer Notsituation einem Retter per Funk mitteilen zu können, ist es wichtig diese aus der Karte ablesen zu können. Eine Position wird als Koordinate durch Angabe ihrer Lage auf dem Längengrad und auf dem Breitengrad angegeben. Abb. 111: Ablesen der Koordinaten Längengrade werden am oberen oder unteren Kartenrand, Breitengrade an den seitlichen Kartenrändern abgelesen. SCHREIBWEISE DER KOORDINATEN Die Koordinaten werden im Format ihrer geografischen Breite und ihrer geografischen Länge angegeben. Zuerst wird die Breite, dann die Länge angegeben. Die Breite wird nördlich des Äquators mit den Richtungsangaben N (Nord) und südlich des Äquators mit S (Süd) als Gradzahl angegeben. Die Länge analog westlich des 0°-Längengrads mit W (West) und östlich mit O (Ost). Die Breite wird zweistellig, die Länge dreistellig angegeben, die Minuten und Sekunden werden zweistellig geschrieben. Beispiel: 53° 46,00‘ N , 007° 49,00‘ E <?page no="135"?> 136 Kapitel 9: Navigation KOPPELN UND BESTECKVERSETZUNG Ist die Positionsbestimmung per Peilung aufgrund fehlender Orientierungspunkte (bspw. bei verminderter Sicht) nicht möglich, besteht die Möglichkeit, die Position mittels Kurs und Fahrt, durch das sogenannte „Koppeln“ zu bestimmen. Ein gekoppelter Ort ist i.d.R. ungenauer als ein gepeilter Ort. Abb. 112: Koppelort Es wird die letzte bekannte Position mit Ihren Koordinaten, wie bereits unter „Einzeichnen einer Position“ beschrieben, als „O b “ = ein beobachteter Ort in die Seekarte eingezeichnet. Von dieser Position „O b “ aus wird dann der gefahrene (bereinigte rechtweisende) Kurs als Standlinie (Vektor) in die Karte eingetragen. Die vom „O b “ aus gefahrene Distanz wird auf der Kurslinie abgetragen. Die Distanz wird mit der folgenden Formel anhand der gefahrenen Zeit und mit der Logge (Fahrt durchs Wasser) gemessenen Geschwindigkeit berechnet: Bei dieser so bestimmten Position spricht man vom „Koppelort (O k )“. Diese Position wird dann mit ihren Koordinaten als „O k “ in der Karte eingetragen. Bei der Ermittlung des Koppelortes O k ist insbesondere die Wirkung von Strömung und Wind auf das Schiff zu beachten. Die so durch Koppeln ermittelte Position wird durch Wind und Strom unter Umständen deutlich verfälscht. Abb. 113: Versetzungseffekte Distanz = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz, die durch Gezeiten- oder Meeresströmungen verursacht werden Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz, die durch Wind verursacht wird. Windversetzung Stromversetzung <?page no="136"?> Orientierung mit der Seekarte 137 Unter der „Besteckversetzung“ wird die Versetzung zwischen der mittels Kopplung ermittelten Position O k und einer zeitgleich durchgeführten Positionsermittlung per Peilung (Ermittlung eines O b ) verstanden. Es handelt sich also um einen Vergleich von ein und derselben Position, die einmal mittels Koppeln als „O k “ und zum anderen als gepeilte Position direkt als O b ermittelt wurde. Die Besteckversetzung ist dabei die Entfernung (in sm) und die rechtweisende Richtung (Vektor) vom Koppelort O k zum beobachteten Ort O b . Wie weit die Distanz zwischen Koppelort O k und beobachtetem Ort O b ist, kann durch Abnehmen der Distanz mit dem Zirkel und Messen am seitlichen Kartenrand ermittelt werden; der Winkel wird durch Anlegen des Kursdreiecks vom Koppelort O k zum beobachteten Ort O b (analog Ablesen eines Kurses, was in Kap. 14 detailliert erläutert wird) und Ablesen am nächstgelegenen Meridian ermittelt. GEZEITEN Unter Gezeiten versteht man das Fallen und Steigen der Meeresspiegel. Verursacht wird dies durch die Anziehungskraft von Mond und Sonne auf die Meere, sowie durch die Fliehkräfte der Bewegung von Mond und Erde um ihren gemeinsamen Schwerpunkt. Durch das Zusammenspiel dieser beiden Kräfte entstehen sogenannte Wasserberge. <?page no="137"?> 138 Kapitel 9: Navigation Abb. 114: Entstehung der Gezeiten Je nachdem, wie Mond und Sonne zueinander stehen, verstärken sich diese Kräfte oder sie heben sich auf. Die folgende Grafik veranschaulicht das Zusammenspiel von Ebbe und Flut und ihre Auswirkungen auf den Wasserstand: Abb. 115: Darstellung der Gezeiten Die folgenden Begriffe sollten Sie hierbei kennen: Niedrigwasser: Niedrigwasser ist der tiefste Wasserstand. Hochwasser: Hochwasser ist der höchste Wasserstand. Tide: Eine Tide ist der Zeitraum zwischen einem Niedrigwasser und dem nächstfolgenden Niedrigwasser. Tidenhub: Der Tidenhub ist der Unterschied zwischen den Höhen des Hochwassers und des Niedrigwassers. Es wird zwischen fallendem und steigendem Wasser unterschieden: Abb. 116: Ebbe und Flut Wasserstand Zeit Hochwasser Hochwasser Niedrigwasser Niedrigwasser Tide Tidenhub Fallen des Wassers vom Hochwasser zum folgenden Niedrigwasser Steigen des Wassers vom Niedrigwasser zum nächstmöglichen Hochwasser Flut Ebbe Erde Sonne Mond <?page no="138"?> Prüfungsfragen 139 Bei der Ebbe handelt es sich also um das Fallen des Wassers vom Hochwasser bis zum folgenden Niedrigwasser. Bei der Flut handelt es ich um das Steigen des Wassers, vom Niedrigwasser bis zum nächstmöglichen Hochwasser. Wenn man in von Gezeiten beeinflussten Gewässern unterwegs ist, bspw. In der Nordsee, ist die Kenntnis über die aktuell vorherrschenden Verhältnisse unabdingbar, da manche Orte möglicherweise zu gewissen Ebbezeiten nicht ansteuerbar sind. Die Angaben über Hoch- und Niedrigwasser und den Tidenhub für einen bestimmten Zeitraum sind zu finden in den Gezeitentafeln des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), und den Gezeitenkalendern des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Merke: Beachten Sie stets, dass die Gezeitentafeln und Gezeitenkalender jeweils nur für das Jahr gültig sind, für welches sie herausgegeben worden sind. Nachdem Sie das Kapitel „Navigation“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 194 Welche amtlichen nautischen Veröffentlichungen geben Aufschluss über das Fahrtgebiet? Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender, Jachtfunkdienst, Nachrichten für Seefahrer (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS). 195 Wo findet man Angaben über Küsten-, Häfen- und Naturverhältnisse? In den See- und Hafenhandbüchern. 196 Wovon sollte man sich vor Gebrauch einer Seekarte überzeugen? Dass die Karte auf den neuesten Stand berichtigt ist. 197 In welchen Maßeinheiten werden in deutschen Seekarten die Tiefen angegeben? In Meter und Dezimeter. <?page no="139"?> 140 Kapitel 9: Navigation 198 Wo findet man Bedeutungen und Erläuterungen zu Zeichen, Abkürzungen und Begriffen in deutschen Seekarten? In der INT1/ Karte 1. 199 Wo findet man die für die Navigation wichtigen Beschreibungen der Schifffahrtszeichen, Angaben über deren Befeuerung und Angaben über Signalstellen? Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbuch, Seekarten. 200 Wo entnimmt man in der Seekarte die Seemeilen? Am rechten oder linken Kartenrand in Höhe des Standorts. 201 Was versteht man unter einer Seemeile und wie lang ist eine Seemeile (in Metern)? Die Länge einer Bogenminute auf einem größten Kreis der Erdkugel, 1.852 m. 202 Was versteht man unter dem Geschwindigkeitsbegriff „Knoten“? Das sind die in einer Stunde zurückgelegten Seemeilen. 203 Woraus entnimmt man die Magnetkompassablenkung? Aus der für das betreffende Schiff aufgestellten Deviationstabelle. 204 Was versteht man in der terrestrischen Navigation unter einer Peilung? Das Feststellen der Richtung eines bekannten feststehenden Objektes durch Winkelmessung. 205 Wie erhält man eine Standlinie? Durch die Peilung eines bekannten feststehenden Objektes und Eintragung der rechtweisenden Peilung in die Seekarte. 206 Was versteht man unter Stromversetzung? Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz. 207 Was versteht man unter Windversetzung? Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz. 208 Was versteht man unter einem Koppelort? Schiffsort, der unter Berücksichtigung der gesteuerten Kurse und zurückgelegten Distanzen und aller vorhersehbaren Einflüsse rechnerisch und zeichnerisch ermittelt wird. <?page no="140"?> Prüfungsfragen 141 209 Was ist bei der Aufstellung eines Magnetkompasses an Bord zu beachten? Der Steuerstrich muss parallel zur Kiellinie verlaufen. Der Kompass muss gut ablesbar sein und darf nicht in der Nähe von Eisenteilen aufgestellt werden. 210 Was versteht man unter Ebbe? Das Fallen des Wassers vom Hochwasser zum folgenden Niedrigwasser. 211 Was versteht man unter Flut? Das Steigen des Wassers vom Niedrigwasser zum folgenden Hochwasser. 212 Was versteht man unter einer Tide? Der Zeitraum zwischen einem Niedrigwasser und dem nächstfolgenden Niedrigwasser. 213 Was versteht man unter Niedrigwasser? Eintritt des niedrigsten Wasserstands beim Übergang vom Fallen zum Steigen. 214 Was versteht man unter Hochwasser? Eintritt des höchsten Wasserstands beim Übergang vom Steigen zum Fallen. 215 Was versteht man unter Tidenhub? Unterschied zwischen den Höhen des Hoch- und des Niedrigwassers. 216 Wo sind für einen bestimmten Ort die Angaben über Hoch- und Niedrigwasserzeiten und den Tidenhub zu finden? In den Gezeitentafeln oder dem Gezeitenkalender des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. 217 Wozu dient primär das Automatische Identifikationssystem (AIS)? Der Kollisionsverhütung. 218 Welche Informationen können über das Automatische Identifikationssystem (AIS) ausgetauscht werden? Schiffsdaten (statisch und dynamisch), reisebezogene Daten. <?page no="141"?> KA PIT E L 10: W ET T E R KUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen ersten Einblick in die Wetterkunde und verschafft Ihnen einen Überblick über den Einfluss unterschiedlicher Wetterbedingungen und die notwendigen Verhaltensweisen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Fundiertes Wissen in der Wetterkunde und die Einholung des aktuellen Wetterberichtes vor jedem Törn sind Pflicht für jeden Bootsführer. Mangelnde Kenntnisse über Witterungsverhältnisse sind ein häufiger Grund für Seenotfälle und Unglücke. Folgende Quellen halten aktuelle Wetterberichte und Wetterkarten bereit: Rundfunk (Radio) Deutscher Wetterdienst, Geschäftsfeld Seeschifffahrt in Hamburg Küstenfunkstellen Private Informationsdienste Zeitungen Fernsehen NAVTEX Internet HO C H- UND T I E F D R UC KG E B I E T E Wetteränderungen kündigen sich durch Veränderungen des Luftdrucks an. In der Wetterkarte wird der herrschende Luftdruck in der Einheit Hektopascal angegeben. Linien, die Orte gleichen Luftdrucks miteinander verbinden, werden Abb. 117: Wetterkarte <?page no="142"?> Wind und Sturm 143 in Form von Isobaren dargestellt. In der Isobarenkarte ist auch die Lage von Tief- und Hochdruckgebieten erkennbar, also der Ort mit dem niedrigsten beziehungsweise höchsten Luftdruck. Sie werden in der Karte mit T (Tiefdruckgebiet) beziehungsweise H (Hochdruckgebiet) abgekürzt dargestellt, was im Verlauf dieses Kapitels weiter behandelt wird. WIND UND S TURM Unterschiedlich hoher Luftdruck führt dazu, dass der Luftdruckunterschied durch den Fluss von Luftmassenströmen ausgeglichen wird. Wind ist also nichts anderes als „bewegte Luft“, die stets von Bereichen hohen Luftdrucks zu Bereichen tiefen Luftdrucks strömt. Umso größer der Unterschied zwischen Hoch- und Tiefdruckgebiet ist, desto kräftiger strömt der Wind. In der Wetterkarte ist dies durch eng verlaufende Isobaren erkennbar. Luftdruckänderungen kündigen allgemein Wetterveränderungen an. Steigt der Luftdruck, ist von einer Wetterverbesserung, fällt der Luftdruck, von einer Wetterverschlechterung auszugehen. Luftdruck wird in der Regel in der physikalischen Einheit Hektopascal (hPa) angegeben und mit dem Barometer gemessen. Vereinzelt wird Luftdruck auch noch in der Einheit Millibar (mbar beziehungsweise mb) angegeben. Ändert sich der Luftdruck rasch, so führt dies in der Mehrzahl der Fälle zu Starkwinden und Sturm. Unter einer raschen Luftdruckänderung wird eine Veränderung mit mehr als 1 Hektopascal in der Stunde verstanden. Abb. 118: Wetteränderungen T I E F D R UC KG E B I E T Ein Tiefdruckgebiet, auch Zyklone beziehungsweise Tief genannt, ist ein Bereich mit niedrigerem Luftdruck als in der Umgebung. Der Kern des Tiefs wird in der Wetterkarte mit einem T gekennzeichnet. rasch fallender Luftdruck schnelle Wetteränderung; Wetterverschlechterung rasch steigender Luftdruck schnelle Wetteränderung; Wetterverbesserung <?page no="143"?> 144 Kapitel 10: Wetterkunde Ein Tief entsteht in Gebieten, die stärker erwärmt werden als ihre Umgebung. In diesen Gebieten dehnt sich die erwärmte Luft aus, wird dadurch leichter und steigt aufgrund ihrer geringeren Dichte nach oben. Kältere Luftmassen strömen nach. Dabei strömen die Luftmassen nicht auf direktem Weg vom Hoch zum Tief, sondern werden durch Erdumdrehung und Bodenhaftung abgelenkt. Auf der Nordhalbkugel werden die Zyklonen vom Wind entgegen dem Uhrzeigersinn, also linksherum umweht. In Mitteleuropa liegt der Druck der meisten Tiefdruckgebiete bei circa 990 bis 1000 Hektopascal. In Orkantiefs liegt der Luftdruck bei 950 bis 970 Hektopascal. In Bereichen, in denen die Isobaren eng beieinander liegen, herrscht meist starker Wind in Form von Sturm oder Orkan. Tiefdruckgebiete haben in unseren mitteleuropäischen Breiten meist eine Zuggeschwindigkeit von 5 bis 40 Knoten und ziehen von Westen nach Osten. WA RM- UND K AL T F R ONT IN D E R W E T T E R K AR T E Eine Warmfront wird durch schwarze Kuppen dargestellt (hier im Osten). Eine Kaltfront wird durch schwarze Dreiecke dargestellt. Die Kaltluft hinter der Kaltfront wird durch zwei gefüllte Pfeile, die Warmluft hinter der Warmfront durch einen nicht ausgefüllten Pfeil in der Zugrichtung dargestellt. Abb. 119: Darstellung Tiefdruckgebiet HO C HD R UC K G E B I E T Ein Hochdruckgebiet, auch Antizyklone beziehungsweise Hoch genannt, ist ein Bereich mit höherem Luftdruck als in seiner Umgebung. Der Kern dieses Hochs wird in der Wetterkarte mit einem H gekennzeichnet. Ein Hoch entsteht dann, wenn erwärmte Luft in der Höhe auseinander strömt und sich abgekühlte Luftmassen wieder zusammenziehen. Diese Luftmassen sind dann schwerer als die sie umgebenden Luftmassen und sinken wieder zum <?page no="144"?> Wetterstationen 145 Boden. Dadurch erhöht sich der Luftdruck. In Mitteleuropa liegt der Druck im Zentrum des Hochs in der Regel bei circa 1025 bis 1030 hPa, in Ausnahmefällen auch bis zu 1050 hPa. Auf der Nordhalbkugel werden die Antizyklonen vom Wind im Uhrzeigersinn, also rechtsherum weht. Hochdruck- Abb. 120: Darstellung Hochdruckgebiet gebiete bleiben meist am Ort ihrer Entstehung und haben keine Zugrichtung oder Geschwindigkeit. Die Winde sind im Hoch meist schwach, der Himmel ist gering mit Wolken bedeckt und frei von Regenwolken. Hochdruckgebiete empfinden wir als Schönwetter. W E T T E R S TAT ION E N In der Wetterkarte werden die Messdaten verschiedener Wetterstationen jeweils einzeln grafisch dargestellt. Die Darstellung erfolgt als sogenannter Stationskreis mit Pfeil und Fahne. Aus diesen Symbolen lassen sich die Bewölkung, die Windrichtung und die Windstärke an den verschiedenen Orten ablesen. Ein Stationskreis mit Pfeil und Fahne in der Wetterkarte ist wie folgt aufgebaut: Abb. 121: Stationskreis mit Pfeil und Fahne Der Stationskreis gibt den Grad der Bewölkung an. hier: keine Wolken Der Pfeil zeigt die Richtung an aus welcher der Wind kommt. hier: Nordwest Die Anzahl und Länge der Fahnen gibt die Windstärke an. hier: 15 Knoten / 3 Beaufort (bft) Stationskreis Stationskreis Pfeil Pfeil Fahne Fahne <?page no="145"?> 146 Kapitel 10: Wetterkunde Der Stationskreis zeigt den Grad der Bewölkung an. Die Skala geht in Form von 1/ 8-Schritten von wolkenlos bis völlig bewölkt. Der Pfeil zeigt an, aus welcher Himmelsrichtung der Wind weht. Unter Windrichtung versteht man immer die Richtung, aus welcher der Wind kommt. Die Fahne zeigt die Windgeschwindigkeit in Knoten an. Dabei werden die Striche als Fieder bezeichnet und das Dreieck als Sturmwimpel; vgl. Abb. 122. Mitunter wird anstelle der Windgeschwindigkeit auch die Windstärke in Beaufort (Bft) angegeben. Im Verlauf dieses Kapitels lernen Sie noch, wie Windgeschwindigkeit in Knoten und Windstärke in Beaufort zueinander im Verhältnis stehen. Ein kurzer Strich, ein sogenannter halber Fieder, entspricht etwa der Windgeschwindigkeit von 5 Knoten bzw. Windstärke von 1 Beaufort; ein langer Strich, also ein Fieder, etwa 10 Knoten bzw. 2 Beaufort. Ein Sturmwimpel bedeutet circa 50 Knoten bzw. 10 Beaufort. In unserem Beispiel in Abb. 121 sind 1,5 Fieder eingezeichnet. Dies entspricht circa 15 Knoten Windgeschwindigkeit aus nordwestlicher Richtung. S T A T ION S K R E I S , WIND R I C H TUNG S P F E IL UND WIND S TÄRK E N F AHN E Die folgende Darstellung fasst die unterschiedlichen Ausprägungen von Stationskreis, Pfeil und Fahne zusammen. Die Skala beim Stationskreis geht von Abb. 122: Skala Stationskreis, Pfeil und Fahne Stationskreis (Bewölkung) Pfeil (Windrichtung aus …) Fahne (Windstärke in Knoten) Nord Nordost Ost Südost Süd Südwest West Nordwest 1,2 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 keine Wolken ein Achtel zwei Achtel drei Achtel vier Achtel fünf Achtel sechs Achtel sieben Achtel acht Achtel nicht erkennbar x <?page no="146"?> Beaufort-Skala 147 „keine Wolken“, dargestellt als leerer Kreis bis zu einem vollen Kreis, der „volle Bewölkung“ bedeutet. Ein X oder Kreuz im Stationskreis bedeutet, dass der Grad der Bewölkung nicht erkennbar ist. Der Pfeil zeigt die Richtung an, aus welcher der Wind kommt. Die Skala bildet die vier Himmelsrichtungen Nord, Ost, Süd und West jeweils mit den Zwischenschritten Nordost, Südost, Südwest und Nordwest ab. Die Fahne bildet anhand der Fieder eine Bandbreite von Windgeschwindigkeiten von 1 bis 55 Knoten ab. Ab fünf Knoten steigt die Skala in Schritten von fünf Knoten an. B E AUF O RT - S K A LA Die Windstärke wird in Beaufort angegeben. Jede Windstärke entspricht einer Windgeschwindigkeit in Knoten (sm/ h) bzw. Korridor der Windgeschwindigkeit. Merke: 1 Knoten entspricht 1 Seemeile pro Stunde. Die Beaufort-Skala zeigt die Auswirkungen unterschiedlicher Windstärken auf die See. Die Beaufort-Skala geht von 0 bis 12, wobei 0 Beaufort „Windstille“ entspricht und 12 Beaufort „Orkan“ bedeutet. Die Skala gibt pro Beaufort auch den entsprechenden Wertekorridor in Knoten an. Abb. 123: Beaufort-Skala Bezeichnung Beaufort Knoten Leiser Zug 1 1 - 3 Leichte Brise 2 4 - 6 Schwache Brise 3 7 -10 Mäßige Brise 4 10 -15 Frische Brise 5 16 -21 Starker Wind 6 22 -27 Steifer Wind 7 28 - 33 Stürmischer Wind 8 34 -40 Sturm 9 41 -47 Schwerer Sturm 10 48 -55 Orkanartiger Sturm 11 56 - 63 Orkan 12 64 -71 Auswirkungen Kleine Kräuselwellen ohne Schaumkämme Kleine, kurze Wellen, glasige, nicht brechende Kämme Kämme beginnen sich zu brechen. Schaum glasig, vereinzelt Schaumköpfe Kleine, längere Wellen. Verbreitet Schaumköpfe Lange, mäßige Wellen. Überall Schaumkämme Größere Wellen und Schaumflächen, Kämme brechen, etwas Gischt See türmt sich, Schaum legt sich in Windrichtung Mäßig hohe Wellenberge mit langen Kämmen, Gischt weht ab, Schaumstreifen Hohe Wellenberge, dichte Schaumstreifen, See "rollt". Gischt beeinträchtigt Sicht Sehr hohe Wellenberge, lange überbrechende Kämme. See, weiß durch Schaum, rollt schwer und stoßartig, Gischt beeinträchtigt Sicht Extrem hohe Wellenberge. Wellenkämme werden überall zu Gischt zerblasen, Sicht herabgesetzt Luft mit Schaum und Gischt angefüllt, See vollständig weiß, Sicht stark herabgesetzt Windstille 0 1 Spiegelglatte See <?page no="147"?> 148 Kapitel 10: Wetterkunde Achtung: Die Windgeschwindigkeit kann - neben der Angabe in Knoten (sm/ h) - auch in Kilometer pro Stunde (km/ h) oder Meter pro Sekunde (m/ s) angegeben werden. L O K AL E LAND - UND S E EWIND S Y S T EME Bei Sonneneinstrahlung erwärmen sich Land und Wasser unterschiedlich schnell. Ebenso kühlen Land und Wasser bei fehlender Sonneneinstrahlung unterschiedlich schnell wieder ab. Dieser Effekt führt dazu, dass im Küstenbereich lokale Land- und Seewinde entstehen können. S E EWIND Von morgens bis zum frühen Nachmittag entsteht durch die Sonneneinstrahlung über Land ein kleines Tiefdruckgebiet, da sich das Land schneller erwärmt als die Wasseroberfläche. Abb. 124: Seewind Die über dem Land erwärmte Luft steigt nach oben und wird durch kühlere Luftmassen von See aufgefüllt. So entsteht der Seewind. Er weht auflandig, also von See auf das Land. Merke: Seewind bedeutet, dass der Wind von See kommt. <?page no="148"?> Lokale Land- und Seewindsysteme 149 L ANDWIND Beim Landwind entsteht gegenüber dem Seewind gerade der umgekehrte Effekt. Das kleine Tiefdruckgebiet entsteht durch die langsamere Abkühlung der Wasseroberfläche gegenüber dem tagsüber aufgewärmten Land. Hierdurch strömen dann Luftmassen von Land auf See. Abb. 125: Landwind Der Landwind weht ablandig, also von Land in Richtung See. Er tritt am späten Abend beziehungsweise nachts auf. Merke: Landwind bedeutet, dass der Wind von Land kommt. G EWI T T E R UND S TURM Gewitter und Stürme beeinträchtigen die Sicherheit der Schifffahrt in hohem Maße. Wenn keine Möglichkeit besteht, drohende Starkwinde, Stürme oder Gewitter im sicheren Hafen abzuwarten, sind die rechtzeitige Erkennung der Natureinflüsse und die Vorbereitung von Schiff und Besatzung hierauf unbedingt erforderlich. Aufziehende Gewitter sind anhand folgender Merkmale zu erkennen: Die Bildung von turmartigen, mächtigen Haufenwolken Ein eventuell vorhandener Wind schläft zunächst ein, frischt danach wieder auf und kommt aus einer anderen Richtung. Aus einem auf Mittelwelle geschalteten Rundfunkgerät ertönen bereits lange vor Gewitterausbruch starke Störgeräusche. <?page no="149"?> 150 Kapitel 10: Wetterkunde G E F AH R E N D UR C H G EWI T T E R Gewitter sind gefährliche Wetterereignisse. Sie bringen in erster Linie folgende Gefahren mit sich: Böen mit Winddrehungen bis Orkanstärke Blitzschlag starke Regenfälle oder Hagelschlag mit verminderter Sicht G EWI T T E R AR T E N Im Folgenden stellen wir Ihnen in Kurzform die unterschiedlichen Gewitterformen vor. Grundsätzlich ist zwischen Wärmegewittern und Frontgewittern zu unterscheiden: Wärmegewitter: Wärmegewitter, auch Luftmassengewitter genannt, sind lokal auftretende Gewitter, die bei anhaltenden Hochdrucklagen im Sommer innerhalb einer schwülwarmen Luftmasse durch vermehrten Feuchtigkeitsaufstieg entstehen. Es entstehen zunächst Gewitterwolken, die sich dann durch Blitz und Donner, Regen und vereinzelt auch durch Hagel und Sturm entladen. Frontgewitter: Frontgewitter entstehen beim Aufeinandertreffen von warmen und kalten Luftmassen an deren Außengrenzen. Diese Außengrenzen werden auch Fronten genannt. Daher auch die Bezeichnung als Frontgewitter. Frontgewitter werden meist von starken Böen und häufig heftigen Regen- und Hagelschauern begleitet. STURM Winde und Stürme reagieren oft dynamisch. Dies bedeutet, dass sich die Richtung, aus der sie wehen, fortlaufend ändert. Es gibt Stürme mit rechts- und mit linksdrehenden Drehrichtungen. Die Bezeichnung der tendenziellen Richtungsänderung erfolgt wie folgt: Rechtsdrehender Sturm: Der rechtsdrehende Sturm wird auch rechtdrehender Sturm genannt. Er dreht in Richtung West, also im Uhrzeigersinn. <?page no="150"?> Lokale Land- und Seewindsysteme 151 Linksdrehender Sturm: Der linksdrehende Sturm wird auch rückdrehender Sturm genannt. Dieser Sturm dreht in Richtung Ost, also gegen den Uhrzeigersinn. Abb. 126: Drehrichtungen von Stürmen S T A R KWIND - UND S TURMWA R NDIE N S T Um die Schifffahrt vor Witterungsänderungen und Gefährdungen zu informieren, wird ein Starkwind- und Sturmwarndienst betrieben. Die Warnmeldungen werden über Seewetterberichte, das Internet (Deutscher Wetterdienst), Navtex oder das Warntelefon des Deutschen Wetterdienstes veröffentlicht. Starkwindwarnung: Die Starkwindwarnung warnt vor Windstärken von 6 bis 7 Beaufort beziehungsweise vor Böen von 25 bis 33 Knoten. Sturmwarnung: Die Sturmwarnung erfolgt bei zu erwartenden Windstärken ab 8 Beaufort beziehungsweise bei Böen ab 34 Knoten. Abb. 127: Starkwind- und Sturmwarnung NO SW NW SO 270 W 180 S 90 O 0 360 N linksdrehender Sturm NO SW NW SO 270 W 180 S 90 O 0 360 N rechtsdrehender Sturm <?page no="151"?> 152 Kapitel 10: Wetterkunde Nachdem Sie das Kapitel „Wetterkunde“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 219 Welche Faktoren sind hauptsächlich für das Wettergeschehen, also für Wind und Niederschläge, ausschlaggebend? Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur. 220 Welche Angaben liefert die Beaufort-Skala? Windstärken von 0 bis 12 und die Auswirkungen auf die See. 221 Wie werden Orte gleichen Luftdrucks in der Wetterkarte dargestellt und in welcher Maßeinheit wird der Luftdruck angegeben? Durch Isobaren und in Hektopascal. 222 Womit muss bei rasch fallendem Luftdruck gerechnet werden? Mit Starkwind oder Sturm. 223 Was bedeuten die in der Wetterkarte abgebildeten Isobaren? Orte gleichen Luftdrucks. 224 Für welche Windstärken wird eine Starkwindwarnung herausgegeben? Windstärke 6 und 7 der Beaufort-Skala. 225 Für welche Windstärken wird eine Sturmwarnung herausgegeben? Windstärke 8 und mehr der Beaufort-Skala. 226 Was ist in amtlichen Wetterberichten unter „frischem Wind“ zu verstehen? Windstärke 5 der Beaufort-Skala. 227 Was ist in amtlichen Wetterberichten unter „schwerem Sturm“, „orkanartigem Sturm“ und „Orkan“ zu verstehen? Windstärken 10, 11 und 12 der Beaufort-Skala. 228 Was zeigt die nebenstehende Abbildung? Abbildung eines Hochdruckgebietes auf der Nordhalbkugel, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa. <?page no="152"?> Prüfungsfragen 153 230 Was bedeutet nebenstehendes Zeichen? Wind aus Richtung Nordwest; Stärke: Bft. 3; wolkenlos. 229 Was zeigt die nebenstehende Abbildung? Abbildung eines Tiefdruckgebietes auf der Nordhalbkugel mit Warm- und Kaltfront, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa, warme und kalte Luftströmung. <?page no="153"?> KA PIT E L 11: UMWE L T S C HUT Z Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Verhaltensweisen zum Thema Umweltschutz. Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Naturschutzgebiete sind als besonders schutzbedürftige Gebiete mit dem Hinweisschild Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Wichtig: Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Abb. 128: Beschilderung Naturschutzgebiet Informationen über das richtige umweltgerechte Verhalten, finden Sie unter anderem bei Wassersportverbänden und Wassersportvereinen, Hafen- und Schifffahrtsbehörden, in den Befahrensregelungen für Naturschutzgebiete und Nationalparken, und in den Kartenwerken und Büchern zum Umweltschutz. V E R HAL T E N IN NA TUR S C HUTZ G E BIE T E N In Naturschutzgebieten und Naturparks gelten oftmals örtliche Befahrensregelungen. Diese sind strikt einzuhalten. Sie enthalten unter anderem folgende Beschränkungen und Verbote: Örtliche Befahrensverbote <?page no="154"?> Zehn goldene Regeln für Wassersportler 155 Zeitliche Befahrensbeschränkungen Geschwindigkeitsbeschränkungen Besondere Regelungen für das Wasserskilaufen Besondere Regelungen für das Fahren mit Wassermotorrädern Besondere Regelungen für das Segelsurfen Z E HN GOL D E N E R E G E L N FÜR WA S S E R S P O RT L E R Umweltbewusstes Verhalten ist für Wassersportler selbstverständlich. Dabei sind insbesondere die von den Wassersportverbänden und dem Deutschen Naturschutzring erarbeiteten „Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ zu beachten. Abb. 129: Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur Die zehn Regeln im Einzelnen sind: Regel 1: Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke. Dies sind meist Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln. Meiden Sie auch seichte Gewässer (wie Laichgebiete), insbesondere auch solche mit Wasserpflanzen. <?page no="155"?> 156 Kapitel 11: Umweltschutz Regel 2: Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen - auf großen Flüssen beispielsweise 30 bis 50 m. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 m. Regel 3: Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Regel 4: Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig. Regel 5: Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann. Regel 6: Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und sonstiger dichter Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden. Regel 7: Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen. Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie mit langsamer Fahrstufe. Regel 8: Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne. Regel 9: Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, z.B. der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Abgase zu belasten. Regel 10: Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. Die Umwelt wird Ihnen dafür danken! <?page no="156"?> Prüfungsfragen 157 G EWÄS S E R S C HUTZ Der Schiffsführer hat im Sinne der Gewässerreinhaltung dafür Sorge zu tragen, dass Gewässer nicht beziehungsweise möglichst gering belastet werden. Dabei sollten moderne Speichertanktechniken genützt werden, Betriebsstoffe, Fäkalien, Öl und Abfälle in einem geeigneten Behälter an Bord gesammelt und ausschließlich an Land und vorschriftsgemäß entsorgt werden, bleifreies Benzin und umweltfreundliche 2-Takt-Öle eingesetzt werden. Die Auswahl und der Einsatz von Antifoulingfarben für den Unterwasseranstrich, sollten sorgfältig und möglichst umweltbewusst erfolgen. Nachdem Sie das Kapitel „Umweltschutz“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 231 Welches Merkblatt enthält Hinweise für das Verhalten zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen sowie zur Reinhaltung der Gewässer? Die 10 goldenen Regeln für Wassersportler. 232 Wie kann mitgeholfen werden, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern? Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur". 233 Warum sollte man sich von Schilf- und Röhrichtzonen sowie von dicht bewachsenen Uferzonen möglichst weit fernhalten? Weil diese Zonen vielfach Rast- und Brutplätze besonders schutzwürdiger Vögel oder Fischlaichplätze sind. 234 Wo findet man die Grenzen der Naturschutzgebiete auf See? In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. 235 Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern? In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. <?page no="157"?> 158 Kapitel 11: Umweltschutz 236 Weshalb sollte das Anlaufen von Seehundbänken im Bereich der Watten vermieden werden? Die Tiere sollen nicht gestört oder vertrieben werden. 237 Welcher Abstand sollte gemäß den „10 Goldenen Regeln“ für das Verhalten von Wassersportlern zu Liegeplätzen von Seehunden und zu Vogelansammlungen mindestens eingehalten werden? 300 m bis 500 m. 238 Wie hat man sich beim Befahren von Naturschutzgebieten und Nationalparken zu verhalten? Befahrensregelungen (örtliche Befahrensverbote, zeitliche Befahrensbeschränkungen, festgesetzte Höchstgeschwindigkeiten und dergleichen) beachten. 239 Welche Sondervorschriften enthalten die örtlichen Befahrensregelungen in den Naturschutzgebieten und Nationalparks? Befahrensverbote, zeitliche Befahrensbeschränkungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, besondere Regelungen für das Wasserskilaufen, das Fahren mit Wassermotorrädern und das Segelsurfen. 240 Zu welchen Zeiten darf ein Sportboot in der Zone 1 der Nationalparks fahren? Von 3 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser. 241 Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in der Zone 1 der Nationalparks in der Nordsee? 12 sm/ h Fahrt durchs Wasser. 242 Welche Höchstgeschwindigkeit dürfen Maschinenfahrzeuge in Nationalparks in der Nordsee nicht überschreiten, wenn sie in gekennzeichneten Fahrwassern außerhalb der Zone 1 fahren? 16 sm/ h. 243 Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten? Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen. <?page no="158"?> KA PIT E L 12: S IC H E R H EI T UND G E FAHR E NS IT UATION EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über allgemeine Sicherheitsvorkehrungen und über das Verhalten in Gefahrensituationen. S I C H E R H E I T SMAßNAHME N VO R FAH R T ANT R IT T Der Fahrzeugführer hat unbedingt vor jedem Auslaufen folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: Überprüfung der Rettungs- und Sicherheitsmittel auf Funktion und Vollständigkeit Die Einweisung und Belehrung der Besatzung und Gäste über Rettungs- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Handhabung von Notsignal- oder Feuerlöschmitteln Die Besatzung und Gäste auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen Das Einholen des Wetterberichts und nautischer Warnnachrichten Die Namen der an Bord befindlichen Personen und die geplante Reiseroute sollte idealerweise an Land hinterlassen werden. P F LIC H T E N D E R B E S A TZUNG Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten eines jeden Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Fahrzeugführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten. MIND E S T S IC H E R H EI T S AU S RÜS TUNG D E R F AH R Z E UG E Die folgende vorgeschriebene Mindestausrüstung ist für die Sicherheit des Fahrzeuges und der an Bord befindlichen Personen Pflicht: für jede Person an Bord eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit Signalpfeife Sicherheitsgurte beziehungsweise so genannte „Lifebelts“ in ausreichender Anzahl Einen Rettungsring mit Wurfleine und Leuchte <?page no="159"?> 160 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Notsignale Erste-Hilfe-Kasten Feuerlöscher mindestens eine Lenzpumpe, einen Eimer und ein Ölfass Riemen, Paddel und Bootshaken eine Taschenlampe Anker mit Kettenvorläufer und Leine sowie Treibanker einen Radarreflektor und mindestens eine Schleppleine Abb. 130: Übersicht Mindestausrüstung F AH R T B E I V E RMIND E R T E R S I C H T Unter verminderter Sicht werden Sichteinschränkungen durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Gewitter oder andere sichtbeeinträchtigende Umstände verstanden. Bei verminderter Sicht sind unbedingt folgende Maßnahmen einzuleiten: Es ist mit sicherer und den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Schallsignale müssen regelmäßig gegeben werden, um wahrgenommen zu werden. Die Positionslichter müssen eingeschaltet werden. Ein Ausguck, eine Person welche Ausschau hält, muss gestellt werden. <?page no="160"?> Gefahrensituation durch Starkwind, Sturm und Gewitter 161 Wenn Sie bei verminderter Sicht Schallsignale eines anderen Fahrzeugs hören, müssen Sie unbedingt sofort ebenfalls Schallsignale geben, die Fahrt verlangsamen, aber so, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt, gegebenenfalls muss jegliche Fahrt weggenommen werden, und es ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr des Zusammenstoßes vorüber ist. Aufgrund Ihrer seemännischen Sorgfaltspflicht müssen Sie bei verminderter Sicht darüber hinaus den Radarreflektor aufheissen, falls dieser nicht fest am Schiff angebracht ist. Sollte kein Radarreflektor an Bord sein, ist das Fahrzeug möglichst in eine waagrechte Schwimmlage zu bringen, um so bestmöglich wahrgenommen werden zu können. Alle vorhandenen Navigationsanlagen, wie beispielsweise das Radar oder das Echolot, sind sorgfältig zu gebrauchen. In einem Revier mit Landradarberatung ist die Radarberatung über den UKW- Sprechfunk mitzuhören. G E F AH R E N S I TUA T ION DUR C H S TA RKWIND, S TURM UND G EWI T T E R Bei Hereinbrechen von Starkwind oder drohenden Stürmen müssen Sie Ihr Schiff sturmfest machen. Idealerweise laufen Sie einen Hafen oder zumindest Landschutz an. Es sind in jedem Fall dann folgende Maßnahmen erforderlich: Alle Öffnungen vor Wassereinbruch sichern. So sind alle Luken und Seeventile zu schließen. Lose Gegenstände festzurren. Rettungswesten und Sicherheitsgurte mit Sorgleine anlegen, einhaken und die Rettungsmittel bereithalten. Beim Segelboot die Segel reffen oder ganz wegnehmen. <?page no="161"?> 162 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Abb. 131: Starkwind, Sturm und Gewitter Bei drohenden Gewittern sollten darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen werden: Funkanlagen abschalten, möglichst keine Metallteile berühren, Position ermitteln und in die Seekarte eintragen, sonstige Maßnahmen wie in schwerem Sturm ergreifen. K O L LI S ION Die Gefahr einer Kollision ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Abstand zu einem anderen Fahrzeug verringert und sich die Kompasspeilung (der Winkel) zum anderen Schiff nicht, oder nicht merklich verändert. Abb. 132: Kollision <?page no="162"?> Manöver des letzten Augenblicks 163 Im Zweifelsfall ist die Gefahr als bestehend anzunehmen. Wenn Sie bemerken, dass ein anderes Fahrzeug auf Kollisionskurs nicht seiner Ausweichpflicht nachkommt, ist unbedingt folgendes zu tun: Es ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung des Zusammenstoßes am dienlichsten ist. Schallzeichen geben; mindestens 5 kurze Töne. Das Manöver des letzten Augenblicks einleiten und durchführen. MANÖV E R D E S L E T Z T EN AUG E NB LI C K S Unter dem Manöver des letzten Augenblicks versteht man das Ausweichmanöver des Kurshalters, also des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges. Das Manöver des letzten Augenblickes muss dann durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch das Manöver des Ausweichpflichtigen alleine nicht mehr vermieden werden kann. Abb. 133: Manöver des letzten Augenblicks Vor Einleitung des Manövers müssen Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten werden und dem ausweichpflichtigen Fahrzeug ist besondere Sorgfalt zu widmen. UN F A L L Im Falle eines Zusammenstoßes ist unverzüglich Hilfe zu leisten und so lange am Unfallort zu bleiben, bis ein Beistand nicht mehr erforderlich ist. <?page no="163"?> 164 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Abb. 134: Verhalten bei einem Unfall Vor der Weiterfahrt sind alle Schiffs- und Personendaten einschließlich der Versicherungsdaten auszutauschen. K E NT E R N Unter einer Kenterung wird das Umkippen eines Fahrzeuges verstanden. Sie sollten sich im Falle einer Kenterung als Schiffsführer wie folgt verhalten: möglichst beim Fahrzeug bleiben Besatzung zusammenhalten unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden (Unterkühlungsgefahr) Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen Abb. 135: Kentern <?page no="164"?> Gefahr des Sinkens 165 G E F AH R D E S S INK E NS Wenn für Ihr Fahrzeug die Gefahr des Sinkens besteht, dann ist das Fahrzeug so weit als möglich aus dem Fahrwasser zu bringen, um eine Beeinträchtigung der Schifffahrt zu vermeiden. Um die Schifffahrt zu warnen, ist die Stelle des gesunkenen Fahrzeugs behelfsmäßig zu kennzeichnen und die Schifffahrtsbehörde umgehend zu benachrichtigen. ME N S C H ÜB E R B O R D Um ein Überbordgehen von Personen bei starkem Seegang zu verhindern, sollten Sicherheitsleinen gespannt und die Sicherheitsgurte angelegt und eingepickt werden. Geht dennoch ein Mitglied der Schiffsmannschaft ungewollt über Bord, ist sofort ein Rettungsmanöver zur Wiederaufnahme der Person an Bord einzuleiten. Hierzu sind folgende Schritte notwendig: Unbedingt Motor sofort auskuppeln. Ruder unverzüglich auf die Seite des Überbordgegangenen legen, so dass sich das Heck mit der Schiffsschraube von der Person wegdreht. Abb. 136: Mensch über Bord Ruf „Mann über Bord“. Rettungsmittel (Rettungsring) ausbringen. Ausguck stellen. Anschließend das Rettungsmanöver fahren. <?page no="165"?> 166 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Dabei die über Bord gegangene Person gegen den Wind und Strom anfahren. Vor dem Aufnehmen unbedingt auskuppeln. Um eine nach einem „Mann-über-Bord-Manöver“ erschöpft im Wasser treibende Person möglichst schnell und sicher an Bord zu bekommen, sollten eine Leinenverbindung zwischen dem Boot und der Person im Wasser hergestellt werden, Leinenbuchten über die Bordwand gehängt werden, falls vorhanden die Badeleiter herunterklappen beziehungsweise ausbringen, beim Segelboot mit dem Großbaum und der Großschot oder mithilfe von Rettungsmitteln die Person an Bord holen. Das Rettungsmanöver wird in Kap. 17 noch detailliert erklärt. F E U E R - UND B R AND S C HUT Z Beim Tanken von Kraftstoff besteht grundsätzlich die Gefahr einer Brandentstehung. Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen sollten beim Tanken stets beachtet werden: Motor abstellen, alle offenen Feuerquellen löschen, Abb. 137: Vorsichtsregeln beim Tanken <?page no="166"?> Brandschutz 167 nicht rauchen, keine elektrischen Schalter betätigen, alle Räume an Bord verschließen und nach dem Tanken gut lüften, zur Vermeidung elektrostatischer Ladung die Zapfanlage erden. B R AND S C HUT Z Bei Motorbooten ist das Mitführen eines „ABC-Pulverlöschers“ an Bord Pflicht. Dieser unterliegt einer 2-jährigen Überprüfungspflicht. Feuerlöscher sind sicher und an einem gut zugänglichen Ort an Bord, an der die Brandgefahr möglichst gering ist, mit einer sicheren Halterung zu befestigen. Bei einem Brand von elektrischen Anlagen dürfen als Löschmittel keinesfalls Schaum und Wasser verwendet werden. Hier ist unbedingt ein ABC-Pulver-löscher zu verwenden. V E R HAL T E N B E I F E U E R Sollte an Bord Feuer ausbrechen, haben die Sicherheit und die Rettung aller an Bord befindlichen Personen oberste Priorität. Es ist Ruhe zu bewahren. Die Rettungsmittel sollten angelegt werden, Notsignale gegeben und versucht werden, das Feuer zu löschen. Abb. 138: Feuer und Brandschutz <?page no="167"?> 168 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Geht der Brand vom Motor aus, ist sofort die Kraftstoffzufuhr zu unterbrechen. Der Motor muss mit möglichst hoher Drehzahl weiterlaufen, um den Restkraftstoff rasch zu verbrennen. Das Feuer ist idealerweise mit einer nassen Löschdecke abzudecken und mit einem ABC-Pulverlöscher zu bekämpfen. Den Feuerlöscher erst am Brandherd in Tätigkeit setzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. Die Luftzufuhr zum Feuer ist zu verhindern. F LÜS S I G GA S AN LA G E N Erhöhte Vorsicht ist im Umgang mit Flüssiggasanlagen an Bord geboten. Gas bildet mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Gas ist schwerer als Luft und kann sich daher unbemerkt im Bootsinneren sammeln. Vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage ist zu prüfen, ob die Leitungen und Anschlüsse dicht sind und ob Kocher und Heizgeräte einwandfrei arbeiten. Wenn die Flüssiggasanlage wieder außer Betrieb gesetzt wird, müssen der Haupthahn und alle Absperrventile geschlossen werden. Flüssiggasanlagen sollten möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte sie in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat, angebracht werden. MO T O R E NKUND E Bootsmotoren werden entweder als Innenbordmotor oder als Außenbordmotor installiert. Innenbordmotoren befinden sich im Innern des Bootskörpers und sind fest mit ihm verbunden. Der Antrieb erfolgt über eine Welle zur außen liegenden Schraube (Propeller). Außenbordmotoren sind nicht fest eingebaut, sondern meist im hinteren Teil außerhalb am Boot befestigt oder angebaut. Die Schraube ist direkt am Außenbordmotor angebracht. Außenbordmotoren können leichter demontiert und gewartet werden. Abb. 139: Propeller <?page no="168"?> Motorenkunde 169 Moderne Motoren sind aus Gründen der Sicherheit mit einem sogenannten „Quickstopp“ ausgestattet. Wird der „Quickstopp“ abzogen, führt dies zu einer sofortigen Unterbrechung von Zündkontakt und Kraftstoffzufuhr. Der Motor geht dann sofort aus. Diese Sicherheitsmaßnahme soll insbesondere auch das unkontrollierte Weiterfahren der Maschine bei Überbordgehen des Fahrzeugführers verhindern. Abb. 140: Quickstopp Obwohl sich der Trend des Elektromotors immer mehr auch in der Schifffahrt durchsetzt, sind die meisten Bootsmotoren heutzutage noch Benzinbeziehungsweise Dieselmotoren. Um einen hohen Schadstoffausstoß zu vermeiden, sollte ein verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch verhindert werden, ebenso sollte ein erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren vermieden werden. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S AUß E NB O RDMO T O R S Hier sehen Sie den Aufbau eines typischen Außenbordmotors. Kleinere Außenbordmotoren haben den Tank oft integriert und einen offenen Kühlkreislauf, Abb. 141: Elemente eines Außenbordmotors <?page no="169"?> 170 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen der durch Seewasser gekühlt wird. Vor dem Starten ist in jedem Fall die Tankbelüftungsschraube zu öffnen, da sonst im Tank ein Vakuum entsteht und der Motor dann ausgehen kann. Außenbordmotoren erfreuen sich immer mehr an Beliebtheit. Sie sind meist preisgünstiger als fest installierte Motoren und sie sind leicht zu demontieren und zu transportieren. Bei einem Außenbordmotor wird die Ruderwirkung ohne Ruderanlage erzielt. Sie erfolgt durch die Richtung des Schraubenstroms des Propellers. Wenn ein Außenbordmotor mit gefülltem Tank während der Fahrt stehen bleibt, dann ist die wahrscheinlichste Ursache, dass die Belüftungsschraube verschlossen oder die Kraftstoffleitung verstopft ist. Bevor der Außenbordmotor am Ende einer Fahrt hochgekippt und abgenommen wird, sollte aus Gründen des Gewässerschutzes der Vergaser leergefahren werden, damit kein Kraftstoff auslaufen kann. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S INNE NB O RDMOT O R S Der Innenbordmotor ist meist ein stärkerer Motor mit Benzin- oder Dieselantrieb, der fest im Schiffskörper installiert ist. Der Antrieb erfolgt ebenso über eine oder mehrere Schraube/ n, die über eine starre Welle mit dem Motor verbunden ist/ sind. Abb. 142: Elemente eines Innenbordmotors - Motorblock - Zahnriemen - Kolben - Zylinder - Kurbelwelle - Ölmessstab - Kühlwasserkanal - Lüftung - Ventile - Zündkerzen - Ölwanne 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 - Antrieb/ Welle 12 12 <?page no="170"?> Prüfungsfragen 171 FEHLERBEHEBUNG MASCHINENANLAGE Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage überwacht werden. Hierbei müssen insbesondere Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle beobachtet werden. Im Folgenden lernen Sie einige triviale Fehlerquellen der Maschinenanlage kennen: Abb. 143: Fehler Maschinenanlage Nachdem Sie das Kapitel „Sicherheit und Gefahrensituationen“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 244 Was bewirkt der Quickstopp? Unterbrechung von Zündkontakt bzw. Kraftstoffzufuhr. 245 Was ist zu unternehmen, wenn Treibstoff oder Öl in die Bilge gelangt? Mit Lappen aufnehmen und umweltgerecht entsorgen. 246 Was muss beim Tanken beachtet werden? Motor abstellen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. 247 Wodurch wird bei einem Fahrzeug mit Außenbordmotor und ohne Ruderanlage die Ruderwirkung erzielt? Durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers. Fehlerbeschreibung Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter Der Motor ist gestartet. Beim Einkuppeln der Antriebswelle bleibt der Motor stehen MMoottor oren enööll Fehlerbeschreibung Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter Der Motor ist gestartet. Beim Einkuppeln der Antriebswelle bleibt der Motor stehen MMoottor oren enööll Mögliche Fehlerursache Defekter Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt Blockierter Propeller <?page no="171"?> 172 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen 248 Weshalb setzt bei einem Fahrzeug mit Einbaumaschine und starrer Welle bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt die Ruderwirkung erst relativ spät ein? Weil sie erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt. 249 Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage ständig überwacht werden. Worauf muss besonders geachtet werden? Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle. 250 Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte. Was könnte die mögliche Ursache sein? Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. 251 Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht. Was könnte die mögliche Ursache sein? Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt. 252 Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter. Was könnte die mögliche Ursache sein? Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt. 253 Der Motor ist gestartet worden. Was kann die Ursache sein, wenn nach dem Einkuppeln der Antriebswelle der Motor stehenbleibt? Blockierter Propeller. 254 Ein Außenborder mit gefülltem Tank bleibt während der Fahrt stehen. Was könnten die Ursachen sein? Belüftungsschraube geschlossen; verstopfte Kraftstoffleitung. 255 Was sollte stets getan werden, bevor nach Ende einer Fahrt der Außenborder hochgekippt oder abgenommen wird? Vergaser leerfahren, damit kein Kraftstoff ausläuft. 256 Welche Einstellung führt bei Bootsmotoren zu einem besonders hohen Schadstoffausstoß und sollte unbedingt vermieden werden? Verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch; erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren. 257 Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden? Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. <?page no="172"?> Prüfungsfragen 173 258 Warum sind die Flüssiggase Propan und Butan an Bord besonders gefährlich? Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch. 259 Was ist zu tun, wenn Flüssiggas in das Innere des Bootes gelangt? Gaszuführung absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keinen Funk und keine Mobiltelefone benutzen. 260 Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen? Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen. 261 Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird? Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen. 262 Wie oft muss man aufblasbare Rettungsmittel warten lassen? Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 2 Jahre. 263 Welcher Feuerlöscher ist für Sportboote zweckmäßig und wie oft muss man einen Feuerlöscher überprüfen lassen? ABC-Pulver- und Schaumlöscher, mindestens alle 2 Jahre. 264 Welche Maßnahmen muss man ergreifen, um einen Brand mit dem Feuerlöscher wirksam zu bekämpfen? Luftzufuhr verhindern, Feuerlöscher erst am Brandherd einsetzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. 265 Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten? Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen. 266 Was bedeutet das „Manöver des letzten Augenblicks“? Ausweichmanöver des Kurshalters. 267 Wann ist das „Manöver des letzten Augenblicks“ durchzuführen? Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann. <?page no="173"?> 174 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen 268 Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen? Es muss mit sicherer, den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, es müssen Schallsignale gegeben werden, es müssen Positionslichter eingeschaltet werden und es muss gehörig Ausguck gegangen werden. 269 Woran kann man feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert. 270 Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht? Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das „Manöver des letzten Augenblicks“ durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist. 271 Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt? Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an. 272 Womit kann ein steuerunfähiges Sportboot mit dem Bug in den Wind gehalten werden? Mit dem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen. 273 Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen? Insbesondere alle Navigationsanlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot sorgfältig gebrauchen und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören. <?page no="174"?> Prüfungsfragen 175 274 Welche Sicherheitsmaßnahmen sind auf See vor Eintritt von schwerem Wetter (Starkwind, Sturm) zu treffen? Verschlusszustand herbeiführen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere Rettungsmittel bereithalten bzw. anlegen; wenn erforderlich und möglich, Schutzhafen anlaufen. 275 Mit welchen Hilfsmitteln kann eine im Wasser treibende Person schnell und sicher an Bord genommen werden? Leinenverbindung, Rettungsschlaufe, Bergenetz, Talje, Badeleiter, Großbaum. 276 Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug gekentert ist? Möglichst am Fahrzeug bleiben und die Besatzung zusammenhalten; unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden und Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen. 277 Wie verhindert man das Überbordfallen von Personen bei starkem Seegang? Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen, Sicherheitsgurt anlegen und an den dafür vorgesehenen Stellen einpicken. 278 Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen? Der Fahrzeugführer hat die Besatzungsmitglieder und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen. <?page no="175"?> KA PIT E L 13: NOT S IGNA L E UND S E E NOT R ET TUN G Dieses Kapitel vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten erforderlichen Notsignale und Verhaltensweisen in einer Gefahrensituation auf See. E IN S A TZ V ON S E E NO T S IGNA L E N Seenotsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben von Personen und daher die Notwendigkeit zur Hilfe durch Dritte besteht. Notsignale dürfen also nur in einem wirklichen Seenotfall gegeben werden. Wenn Seenotsignale wahrgenommen werden, wird der gesamte Seenotrettungsdienst der Küste alarmiert. Beachten Sie, dass für den Einsatz pyrotechnischer Signalmittel ein entsprechender Befähigungsnachweis erforderlich ist. WAH R N E HMUNG V ON S E E NO T S I GNA L E N Wenn Sie als Schiffsführer Seenotsignale wahrnehmen, müssen Sie Hilfe leisten und erforderlichenfalls weitere Hilfe anfordern. Abb. 144: Seenotsignale Bei den folgenden aufgeführten Signalen handelt es sich um die wichtigsten Notsignale. Sollten Sie eines der folgenden Notsignale wahrnehmen, verständigen Sie unbedingt den Seenotrettungsdienst oder geben Sie selbst Hilfe, falls Ihnen dies ohne sich selbst zu gefährden möglich ist. <?page no="176"?> Wahrnehmung von Seenotsignalen 177 R O T E L E U C H T R A K E T E OD E R R O T E HAND F A C K E L R O T E L E U C H T K UG E L N Abb. 145: Rote Leuchtrakete und Abb. 146: Rote Handfackel Leuchtkugeln O R ANG E F AR B E N E S RAU C H- D AU E R T ON E IN E S N EB E L - S I GNA L S I GNA L G E RÄT S Abb. 147: Orangefarbenes Rauchsignal Abb. 148: Dauerton eines Nebelsignalgeräts L ANG S AME S H E B EN UND S E NK E N D A S MO R S E S I GNA L S O S D UR C H S E I T L IC H AU S G E S T R E C K T E R A RME L I C H T - OD E R S C HA L L S IGNA L E Abb. 149: Heben und Senken der Arme Abb. 150: Morsesignal SOS <?page no="177"?> 178 Kapitel 13: Notsignale und Seenotrettung „MA YD A Y “ D UR C H S P R E C H- S E EWA S S E R FÄR B E R F UNK Abb. 151: Mayday Abb. 152: Seewasserfärber R ADA R T R AN S P OND E R S IGNAL E EINE R S E ENO T FUNK- BAKE BEZIEHUNGSWEIS E -BOJE Abb. 153: Radartransponder Abb. 154: Seenotfunkbake F L A G G E N S IGNA L NC B AL L ÜB E R OD E R UNT E R F L A G G E Abb. 155: Flaggensignal NC Abb. 156: Ball über oder unter Flagge <?page no="178"?> Wahrnehmung von Seenotsignalen 179 K NA L L S I GNA L OD E R K ANON E N- F L AMME N S I GNA L S C HÜS S E IN A B S TÄND EN V ON UNG E FÄH R E IN E R MINUT E Abb. 157: Knallsignal oder Kanonen- Abb. 158: Flammensignal schüsse S E E NO T R E TTUNG MI TT E L S HUB S C H R AUB E R Bei der Rettung per Hubschrauber gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Sollten Sie von einem Hubschrauber gerettet werden, müssen Sie sich wie folgt verhalten: Stellen Sie Ihr Fahrzeug in den Wind. Entfernen Sie soweit als möglich Antennen, Stagen und andere Aufbauten. Rettungsschlinge mit dem Zugpunkt nach vorn über den Kopf unter die Arme abwärts winkeln. Leisten Sie den Anweisungen der Hubschrauberbesatzung Folge. Abb. 159: Rettung mittels Hubschrauber <?page no="179"?> 180 Kapitel 13: Notsignale und Seenotrettung Nachdem Sie das Kapitel „Notsignale und Seenotrettung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 279 In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden? Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird. 280 Welche Notsignale können gegeben werden? Leuchtrakete mit rotem Leuchtstern oder rot brennende Handfackel, anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgerätes, dreimaliges Geben (●●● — — — ●●●) per Licht oder Ton, dreimal das Wort MAYDAY über Sprechfunk, seitliches Heben und Senken der Arme, Flaggensignal NC, EPIRB, DSC, Radartransponder. 281 Was bedeutet das Flaggensignal „NC“ auf einem Fahrzeug? Fahrzeug in Seenot. 282 Was bedeutet anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgerätes von einem Fahrzeug? Fahrzeug in Seenot. 283 Was bedeutet das folgende durch Licht oder Schallsignal gegebene Morsesignal (●●● — — — ●●●)? Seenotsignal. 284 Was bedeutet eine Leuchtrakete mit einem roten Stern? Seenotfall. 285 Was bedeutet nebenstehendes Flaggensignal? Fahrzeug in Seenot. 286 Was bedeutet auf einem Schiff eines der nebenstehenden Signale? Fahrzeug in Seenot. <?page no="180"?> KA PIT E L 14: NAVIG AT IONS AUF GAB EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die in der Theorieprüfung zu lösenden Navigationsbeziehungsweise Kartenaufgaben. Sie werden bemerken, dass sich die Inhalte teilweise mit denen des Theoriekapitels „Navigation“ überschneiden. Hier soll der Schwerpunkt auf den Inhalten der Navigationsaufgaben im Rahmen der Theorieprüfung gelegt werden. Wichtig: Laden Sie sich die Aufgabenstellungen der Navigationsaufgaben samt Übungskarten im Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 herunter. Nutzen Sie dafür Ihren kostenlosen 5-Tage-Zugang. Mehr hierzu siehe Begleitwort. NAV I GA T ION S AUF GAB E T H E O R I E P RÜF UNG Jeder Prüfungsbogen beinhaltet eine unterschiedliche Kartenbeziehungsweise Navigationsaufgabe, in welcher ein Kartenausschnitt zu bearbeiten ist. Hinweis: Wir empfehlen Ihnen unbedingt alle Kartenaufgaben mindestens einmal vor der Prüfung zu lösen. Oft sind Fehler in der Kartenaufgabe der Grund für das Nichtbestehen der Prüfung. Es gibt insgesamt 15 mögliche Fragen, von denen je 9 Fragen pro Prüfungsbogen geprüft werden. Die verschiedenen Fragen umfassen im Wesentlichen folgende Themenstellungen: Eintragen und Ablesen einer Position Eintragen und Ablesen von Kursen und Peilungen Eintragen und Ablesen von Distanzen Berechnung von Geschwindigkeiten, Distanzen und Zeiten Koppeln und die Besteckversetzung angeben Erkennen und Benennen von Merkmalen der Tonnen, Leuchtfeuer und Seezeichen <?page no="181"?> 182 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Die 15 möglichen Prüfungsfragen zu den Kartenaufgaben lauten im Originalwortlaut wie folgt: [1] Wie lautet der rwK? [2] Tragen Sie den Kurs in die Seekarte ein. [3] Wie lautet der MgK? [4] Wie lauten die Peilungen? [5] Tragen Sie die Peilungen in die Seekarte ein. [6] Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position. [7] Tragen Sie die Position in die Seekarte ein. [8] Wie groß ist die Distanz? [9] Auf welcher Position befindet sich das Schiff nach Koppelort? [10] Wie lautet die Besteckversetzung? [11] In welcher Zeit erreichen Sie das Ziel? [12] Wie groß ist die Geschwindigkeit? [13] Welche Bedeutung hat das Schifffahrtszeichen? [14] Beschreiben Sie das Schifffahrtszeichen (zum Beispiel Farbe, Kennung, Toppzeichen, Nenntragweite, Feuerhöhe, Art des Feuers). [15] Was bedeutet diese Eintragung in der Seekarte? NAV I GA T ION S B E S T E C K Als Hilfsmittel ist in der Theorieprüfung lediglich das Navigationsbesteck zugelassen. Ein Taschenrechner darf nicht verwendet werden. Das Navigationsbesteck besteht aus: Kursdreieck Lineal oder Anlegedreieck Zirkel Bleistift Radiergummi Seekarte <?page no="182"?> Navigationsbesteck 183 Abb. 160: Navigationsbesteck So setzen Sie die Hilfsmittel ein: Kursdreieck: Mit dem Kursdreieck lesen Sie die Winkel von Kursen und Peilungen ab bzw. zeichnen diese in die Seekarte ein. Anlegedreieck oder Lineal: Das Anlegedreieck bzw. das Lineal dient dazu, Parallelverschiebungen des Kursdreiecks durchzuführen, ohne den Winkel zu „verlieren“. Zirkel: Der Zirkel ist notwendig, um Distanzen aus der Seekarte ein- und abzutragen und diese am Kartenrand ablesen zu können. Bleistift: Mit dem Bleistift zeichnen Sie die Positionen, Kurse, Peilungen und sonstige Eintragungen in die Seekarte ein. Radiergummi: Mit dem Radiergummi können Sie die in der Seekarte vorgenommenen Eintragungen jederzeit radieren. Die Auswirkungen von Erd- und Schiffsmagnetismus auf die Navigation und die erforderlichen Berichtigungen haben wir im Kapitel 9 „Navigation“ bereits ausführlich kennengelernt. <?page no="183"?> 184 Kapitel 14: Navigationsaufgaben B E R E INI G EN UM AB L ENK UNG UND MI S SW E I S UNG Im Folgenden werden nochmals die wichtigsten Inhalte zur Bereinigung von Kursen und Peilungen um die Ablenkung und die Missweisung dargestellt. Immer wenn per Magnetkompass vorgenommene Kurse und Peilungen in die Seekarten eingetragen werden sollen, müssen diese zunächst um die Fehlweisung, also die Magnetkompassablenkung und die Missweisung, berichtigt werden. Dabei wirkt die Verfälschung entweder in westliche oder in östliche Richtung. Merke: Man rechnet vom „richtigen“ (rechtweisenden) Kurs (rwK) zum falschen Kurs (mwK) mit umgekehrtem (falschem) Vorzeichen, vom „falschen“ Kurs (MgK) zum richtigen Kurs (rwK) mit richtigem Vorzeichen! In unserem Beispiel wirkt die Ablenkung 18 Grad in westliche (-), und die Missweisung 2 Grad in östliche Richtung (+). Abb. 161: Bereinigung Ablenkung und Missweisung: Umrechnung MgK zu rwK Wenn Kurse oder Peilungen aus der Seekarte entnommen werden, müssen diese ebenso wieder auf den Magnetkompass um die Fehlweisung umgerechnet werden: Abb. 162: Bereinigung Ablenkung und Missweisung: Umrechnung rwK zu MgK Im Folgenden werden Ihnen die zur Lösung der Navigationsaufgaben erforderlichen Arbeitsschritte der Navigation im Detail erläutert. NO NO SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnetkompasskurs Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 130 Grad (-) 18 Grad 112 Grad (+) 2 Grad 114 Grad Kurs am Kompass abgelesen Kurs in Seekarte eingezeichnet rechtweisender Kurs Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 100 Grad (+) 12 Grad 88 Grad (-) 2 Grad 90 Grad Kurs aus der Seekarte abgelesen Kurs der gesteuert wird rechtweisender Kurs SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnet- NO NO kompasskurs <?page no="184"?> Eintragen einer Position in der Seekarte 185 E INT R A G E N E IN E R P O S IT ION IN D E R S E E K A R T E In der Kartenaufgabe wird Ihnen eine Position als Koordinate vorgegeben, beispielsweise 54° 50,5‘ N und 009° 57,5‘ E, die Sie dann in die Seekarte eintragen sollen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Suchen Sie die angegebene Breite der Position am linken Kartenrand (54° 50,5‘ N). Zeichnen Sie sich bei Bedarf eine Hilfslinie, um die Breite der Position einzuzeichnen. Legen Sie dazu das Kursdreieck rechtwinklig zum seitlichen Kartenrand bzw. zu einem Meridian an. ① Suchen Sie die angegebene Länge der Position am oberen Kartenrand (009° 57,5‘ E). Legen Sie dazu das Kursdreieck rechtwinklig zum oberen oder unteren Kartenrand an. Zeichnen Sie sich bei Bedarf eine Hilfslinie, um die Länge der Position einzuzeichnen. ② Der Schnittpunkt ist die Position. Tragen Sie die Koordinaten neben der Position ein. ③ <?page no="185"?> 186 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Abb. 163: Eintragen einer Position in der Seekarte A B L E S E N E IN E R P O S I T ION AU S D E R K A R T E Meist wird Ihnen in der Kartenaufgabe eine Tonne oder ein Leuchtfeuer vorgegeben, dessen Position Sie nun als Koordinate bestimmen sollen. So gehen Sie vor: Nehmen Sie Ihr Kursdreieck und legen Sie es in der Horizontalen an dem Objekt an. ① Verschieben Sie das Kursdreieck dann parallel bis zum linken Kartenrand. Verwenden Sie bei Bedarf das Anlegedreieck. ② Lesen Sie die Breite der Position ab und notieren Sie diese auf dem Lösungsblatt. Legen Sie Ihr Kursdreieck vertikal an das Objekt an. Bei Bedarf verschieben Sie es mit Hilfe des Anlegedreiecks bis zum oberen Kartenrand. ③ Lesen Sie die Längenposition ab und notieren Sie diese auf dem Lösungsblatt. ④ <?page no="186"?> Einzeichnen eines Kurses oder einer Peilung in die Karte 187 Abb. 164: Ablesen einer Position aus der Seekarte E IN Z E IC HN EN E IN E S K UR S E S OD E R E IN E R P EI LUNG IN D I E K A R T E Nachdem Sie die Position in der Seekarte eingetragen haben, müssen Sie dann meist noch einen vorgegebenen Kurs oder eine Peilung eintragen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Stellen Sie zunächst sicher, dass der vorgegebene Kurs ein rechtweisender Kurs ist. In unserem nachfolgenden Beispiel soll der Kurs 280° eingetragen werden. ① <?page no="187"?> 188 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Abb. 165: Einzeichnen eines Kurses oder einer Peilung in die Seekarte Legen Sie Ihr Kursdreieck dann an einen Meridian - das ist eine der senkrechten Linien - in der Nähe der Position an. Drehen Sie das Kursdreieck so, bis der gewünschte Kurs durch Schnitt des Meridians an der gesuchten Gradzahl abgelesen werden kann, vgl. ②. Legen Sie das Anlegedreieck an das Kursdreieck an und verschieben Sie es, bis es Ihre Position schneidet, vgl. ③. Zeichnen Sie dann den Kurs in die Seekarte unter Angabe der Gradzahl ein. ④ <?page no="188"?> Ablesen eines Kurses aus der Seekarte 189 A B L E S E N E IN E S K UR S E S AU S D E R S E E K A R T E Oft sollen Sie einen geplanten Kurs aus der Seekarte ablesen, das heißt Ihnen sind Start- und Zielpunkt bekannt. Hier gehen Sie wie folgt vor: Zeichnen Sie den Kurs mit dem Kursdreieck in die Seekarte ein, indem Sie Ausgangs- und Endpunkt miteinander verbinden, vgl. ①. Abb. 166: Ablesen eines Kurses aus der Seekarte <?page no="189"?> 190 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Legen Sie das Anlegedreieck an dem Kursdreieck an. ② Verschieben Sie das Dreieck bis zum nächstgelegenen Meridian. ③ Lesen Sie den Kurs am Anlegedreieck ab. Dieser Kurs ist der rechtweisende Kurs, vgl. ④. Falls nach dem Magnetkompasskurs oder Steuerkurs gefragt ist, bereinigen Sie diesen. Tragen Sie das Ergebnis dann in das Lösungsblatt ein. A B L E S E N VON D I S T ANZ E N AU S D E R K A R T E In manchen Kartenaufgaben sollen Sie Distanzen aus der Seekarte ablesen, um beispielsweise zu bestimmen, wie weit es noch bis zu einer bestimmten Position ist. In unserem Beispiel soll der Abstand vom Boot zur roten Tonne gemessen werden. Hierzu gehen Sie so vor: Nehmen Sie den Zirkel und spannen Sie ihn über die zu messende Distanz auf.② Legen Sie den Zirkel ohne Änderung der Spannweite nun an den linken Kartenrand an. ③ Lesen Sie die Distanz ab. Eine Breitenminute einspricht einer Seemeile. Der abgelesene Wert entspricht also der gemessenen Distanz in Seemeilen. Tragen Sie Ihr Ergebnis auf dem Lösungsblatt ein. ④ <?page no="190"?> Geschwindigkeit, Distanzen und Zeit 191 Abb. 167: Ablesen von Distanzen aus der Seekarte G E S C HWIND I G K E IT , D I S T ANZ E N UND Z E I T In den Kartenaufgaben wird neben dem Abmessen einer Distanz auch nach weiteren Variablen, wie der Fahrtdauer oder der Geschwindigkeit gefragt. Um diese Variablen zu berechnen, benötigen Sie diese Formeln: Abb. 168: Berechnungsformeln Geschwindigkeit, Distanzen und Zeit Geschwindigkeit Fahrtdauer Distanz = Zeit in Minuten Distanz in Seemeilen X 60 min/ h Geschwindigkeit in Seemeilen/ h (Knoten) = Geschwindigkeit in Knoten Distanz in Seemeilen X 60 Zeit in Minuten = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min <?page no="191"?> 192 Kapitel 14: Navigationsaufgaben K O P P E LN UND B E S T E C K V E R S E TZ UNG Ist die vorhergehende Positionsbestimmung per Peilung aufgrund fehlender Orientierungspunkte (beispielsweise bei verminderter Sicht) nicht möglich, besteht die Möglichkeit, die Position mittels Kurs und Fahrt, durch das sogenannte „Koppeln“ zu bestimmen. Ein gekoppelter Ort ist i.d.R. ungenauer als ein gepeilter Ort. Es wird zunächst die letzte bekannte Position (O b = ein beobachteter Ort) in der Seekarte eingezeichnet. Von ihr ausgehend wird der gefahrene (rechtweisende) Kurs als Vektor eingetragen. Siehe auch Kapitel 9 „Navigation“. Abb. 169: Koppelort Die Distanz wird mit der folgenden Formel anhand der gefahrenen Zeit und mit der Logge (Fahrt durchs Wasser) der gemessenen Geschwindigkeit berechnet: Abb. 170: Berechnung der Distanz Bei dieser so bestimmten Position spricht man vom „Koppelort (O k )“. Bei der Ermittlung des Koppelortes O k ist insbesondere die Wirkung von Strömung und Wind auf das Schiff zu beachten. Die so durch Koppeln ermittelte Position wird durch Wind und Strom unter Umständen deutlich verfälscht. Hierbei treten die Effekte der Strömungsversetzung und der Windversetzung auf: Distanz = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min <?page no="192"?> Erkennen von Tonnen, Leuchtfeuern und Seezeichen 193 Stromversetzung: Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz. Sie wird durch Gezeiten- oder Meeresströmungen verursacht. Windversetzung: Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz, die durch Wind verursacht wird. Unter der „Besteckversetzung“ wird die Versetzung zwischen der mittels Kopplung ermittelten Position O k und einer zeitgleich durchgeführten Positionsermittlung per Peilung (Ermittlung eines O b ) verstanden. Es handelt sich also um die eine bestimmte Entfernung (in sm) und die rechtweisende Richtung (Vektor) vom Koppelort O k zum beobachteten Ort O b . Wie weit die Distanz zwischen Koppelort O k und beobachteten Ort O b ist, kann durch Abnehmen der Distanz mit dem Zirkel und Messen am seitliche Kartenrand ermittelt werden. Siehe auch Kapitel 9 „Navigation“. E R K E NN E N V ON T ONNE N, L E UC H T F E U E R N UND S E E Z E IC HE N In den Kartenaufgaben werden Sie nach unterschiedlichen Merkmalen von Tonnen, Leuchtfeuern und Seezeichen gefragt, die in der jeweiligen Seekarte eingetragen sind. Tonnen haben immer einen identischen Aufbau. Hier sehen Sie die wichtigsten Merkmale des Aufbaues einer Tonne am Beispiel der Heultonne Süderpiep: Abb. 171: Besteckversetzung <?page no="193"?> 194 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Abb. 172: Merkmale von Tonnen T O P P Z E IC HE N Diese Übersicht zeigt Ihnen nochmals die wichtigsten Toppzeichen der Tonnen: Abb. 173: Toppzeichen von Tonnen K E NNUNG E N Die folgende Übersicht zeigt Ihnen nochmals die wichtigsten Kennungen (Lichterscheinungen) von Tonnen: Ball Kegel Spitze oben Kegel Spitze unten Zylinder Rhombus Stundenglas Doppelkegel Spitzen oben Doppelkegel Spitzen unten RW Darstellung Heultonne Süderpiep Iso8s Süderpiep Whis Topzeichen Das Topzeichen ist der obere charakteristische Teil der Tonne. 1 1 Anstrich Der Anstrich ist die Farbe bzw. Lackierung der Tonne. In unserem Beispiel ist der Anstrich Rot und Weiß. Dies lässt sich an der Beschriftung unter der Tonne mit „RW“ erkennen. 3 3 Nebelsignale Manche Tonnen haben ein Nebelsignal. Nicht jedoch jede Tonne. Diese Tonne ist eine Heultonne, zu erkennen an der Beschriftung mit Whis (Englische Abkürzung für Whistle) 4 4 Kennung Die Kennung ist die Art, Farbe und Wiederkehr des Lichtsignals. Hier: Gleichtaktfeuer (Iso) mit weißer Farbe und Wiederkehr von 8 Sek. (8s). Da keine Farbe angegeben ist, ist das Feuer weiß. 2 2 <?page no="194"?> Erkennen von Tonnen, Leuchtfeuern und Seezeichen 195 Abb. 174: Kennungen AN S T R IC H Der Anstrich ist von Tonne zu Tonne unterschiedlich. Für Fahrwassertonnen werden meist die Farben rot, grün und weiß verwendet. Bei Tonnen zur Bezeichnung von Gefahrenstellen werden die Farben schwarz und gelb verwendet. Detaillierte Informationen finden Sie in Kapitel 8 „Betonnung“. G E RÄU S C HK E NNUNG E N Markante Tonnen werden oft mit folgenden möglichen Nebelschallsignalen ausgerüstet: Abb. 175: Nebelsignale LFI Long-Flas. Blinkfeuer (Blz.) Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blink > 2 Sek. Blitzfeuer (Blk.) FI Flashing Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blitz < 2 Sek. Festfeuer (F.) F Fixed Dauerhafte Lichterscheinung ohne Unterbrechung Unterbrochenes Feuer (Ubr.) Oc Occulting Lichterscheinung länger als Verdunklung Gleichtaktfeuer (Glt.) ISO Isophase Lichterscheinung und Verdunklung sind gleich lang Schnelles Funkelfeuer (SFkl.) VQ Very Quick 100/ 120 Lichterscheinun gen pro Minute Funkelfeuer (Fkl.) Q Quick 50/ 60 Lichterscheinungen pro Minute Bezeichnung D Bezeichnung E Kennung Beschreibung Deutsche Bezeichnung Internationale Bezeichnung Horn Horn Horn Glocke Bell Gl.-Tn. Heuler Whistle Hl.-Tn. Gong Gong Gong <?page no="195"?> 196 Kapitel 14: Navigationsaufgaben ME R KMAL E V ON L E UC H T F E U E R N Auch die Leuchtfeuer lassen sich durch ihre unterschiedlichen charakteristischen Merkmale unterscheiden. Jede Ausprägung hat dabei eine eigene Bedeutung. Die Darstellung erfolgt hier beispielhaft am Leuchtfeuer Flügge: Abb. 176: Merkmale von Leuchtfeuern Kennung Die Kennung ist wie erwähnt die Art, Farbe und Wiederkehr des Lichtsignals. Hier: Unterbrochenes Feuer (OC(4)) weißer Farbe mit Gruppen von vier Unterbrechungen und Wiederkehr von 20 Sek. (20s). Da keine Farbe angegeben ist, ist das Feuer weiß. 1 Höhe Die Höhe des Lichtsignals gibt an, auf welcher Höhe über dem Grund das Lichtsignal angebracht ist. Die Höhe wird nicht in Seemeilen sondern in Metern angegeben. Hier beträgt die Höhe 39 Meter (39m). 2 Tragweite Die Tragweite stellt die Distanz der Leuchtkraft des Lichtsignals dar. Diese Distanz wird in Seemeilen angegeben. In diesem Fall ist die Tragweite 17 Seemeilen (17M). M steht hier für Seemeilen. 3 Darstellung Leuchtfeuer Flügge Flügge Oc(4)20s 39m 17M 1 2 3 <?page no="196"?> Nachdem Sie das Kapitel „Navigationsaufgaben“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. Ihnen wird für die Beantwortung der Fragen jeweils ein entsprechender Kartenausschnitt zur Verfügung gestellt. Wichtig: Laden Sie sich alle Navigationsaufgaben und deren Lösungen im Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 herunter. Nutzen Sie dazu Ihren kostenlosen 5-Tages-Zugang, wie im Begleitwort beschrieben. 287 Wie lautet der rwK? 288 Tragen Sie den Kurs in die Seekarte ein. 289 Wie lautet der MgK? 290 Wie lauten die Peilungen? 291 Tragen Sie die Peilungen in die Seekarte ein. 292 Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position. 293 Tragen Sie die Position in die Seekarte ein. 294 Wie groß ist die Distanz? 295 Auf welcher Position befindet sich das Schiff nach Koppelort? 296 Wie lautet die Besteckversetzung? 297 In welcher Zeit erreichen Sie das Ziel? 298 Wie groß ist die Geschwindigkeit? 299 Welche Bedeutung hat das Schifffahrtszeichen? 300 Beschreiben Sie das Schifffahrtszeichen (zum Beispiel Farbe, Kennung, Toppzeichen, Nenntragweite, Feuerhöhe, Art des Feuers). 301 (Hier wird Ihnen eine Eintragung aus der Seekarte dargestellt): Was bedeutet diese Eintragung in der Seekarte? Prüfungsfragen 197 <?page no="197"?> KA PIT E L 15: T H E O RI E PRÜFUNG Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Theorieprüfung. Beide Teile der Prüfung zum Sportbootführerschein See, sowohl die Theorieals auch die Praxisprüfung, sollen am gleichen Tag abgelegt werden. P RÜF UNG S INHA L T T H EO R I E P RÜF UNG In der Theorieprüfung müssen Sie einen der 15 amtlichen Prüfungsfragebögen schriftlich beantworten. Jeder Fragebogen besteht dabei aus einem Theorieteil, der aus 7 Basisfragen und 23 spezifischen Fragen besteht, sowie einer Navigationsaufgabe, die sich aus 9 Teilfragen zusammensetzt. Insgesamt sind also 39 Fragen zu beantworten. Für jede richtig beantwortete Frage gibt es einen Punkt. Es sind insgesamt also maximal 39 Punkte möglich. Die einzelnen Teile der Theorieprüfung im Überblick sind: Basisfragen spezifische Fragen Navigationsfragen Die Abfrage des Theorieteiles erfolgt im Multiple-Choice-Modus. Ihnen werden dabei jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei immer nur eine der vier Antwortmöglichkeiten richtig ist. Sie müssen die jeweils richtige Antwort durch Ankreuzen kenntlich machen. BASISFRAGEN Bei den Basisfragen handelt es sich um grundsätzliche Fragen aus den Themengebieten Umweltschutz, allgemeines Verhalten, Verkehrs- und Verhaltensvorschriften und Seemannschaft. Der Fragenkatalog für die Basisfragen ist sowohl für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen als auch zum Sportbootführerschein See gleich. Es werden in jedem Fragebogen sieben Basisfragen aus 72 möglichen Basisfragen des amtlichen Prüfungsfragenkataloges geprüft. Wichtig: Inhaber des amtlichen Sportbootführerscheines Binnen unter Antriebsmaschine (Motor) sind von der Beantwortung dieser Basisfragen befreit. <?page no="198"?> Prüfungsinhalt Theorieprüfung 199 SPEZIFISCHE FRAGEN Bei den spezifischen Fragen handelt es sich um Fragen aus allen Themengebieten, die insbesondere die Erfordernisse für das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern umfassen. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob Sie die Prüfung zum Sportbootführerschein See oder zum Sportbootführerschein Binnen machen. Es werden in jedem Prüfungsfragebogen 23 Fragen aus 213 möglichen spezifischen Fragen für den Sportbootführerschein See des amtlichen Prüfungsfragenkataloges geprüft. Um bei der Prüfung zu bestehen müssen Sie aus dem Theorieteil, also Basisfragen und spezifischen Fragen, mindestens 24 der 30 Fragen richtig beantworten. Wenn Sie den amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Antriebsmaschine bereits besitzen und daher von den Basisfragen befreit sind, müssen Sie mindestens 18 von 23 spezifischen Fragen richtig beantworten. NAV I GA T ION S F R A G E N Zur Bearbeitung der Navigationsfragen ist in jedem Fragebogen einer von acht möglichen Kartenausschnitten zu bearbeiten. Die Lösungen sind sowohl zeichnerisch, schriftlich, als auch rechnerisch zu erarbeiten. Bei den Navigationsfragen erfolgt die Abfrage nicht im Multiple-Choice-Modus, die Antworten sind schriftlich zu formulieren. Die Aufgabenstellung beinhaltet dabei immer neun von den insgesamt 15 möglichen folgenden Fragentypen. Hier sehen Sie die einzelnen möglichen Fragetypen nochmals im Originalwortlaut in der Übersicht: [1] Wie lautet der rwK? [2] Tragen Sie den Kurs in die Seekarte ein. [3] Wie lautet der MgK? [4] Wie lauten die Peilungen? [5] Tragen Sie die Peilungen in die Seekarte ein. [6] Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position. <?page no="199"?> 200 Kapitel 15: Theorieprüfung [7] Tragen Sie die Position in die Seekarte ein. [8] Wie groß ist die Distanz? [9] Auf welcher Position befindet sich das Schiff nach Koppelort? [10] Wie lautet die Besteckversetzung? [11] In welcher Zeit erreichen Sie das Ziel? [12] Wie groß ist die Geschwindigkeit? [13] Welche Bedeutung hat das Schifffahrtszeichen? [14] Beschreiben Sie das Schifffahrtszeichen (zum Beispiel Farbe, Kennung, Toppzeichen, Nenntragweite, Feuerhöhe, Art des Feuers). [15] Was bedeutet diese Eintragung in der Seekarte? Um bei der Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens sieben von neun Navigationsfragen richtig beantworten. MIND E S TP UNK T ZAH L EN Die folgende Übersicht zeigt, welche Anzahl von Punkten mindestens zum Bestehen der Prüfung notwendig ist: Themengebiet Anzahl Fragen Mindestpunktzahl Basisfragen 7 5 spezifische Fragen 23 18 Navigationsfragen 9 7 Tab. 10: Mindestpunktzahl Theorieprüfung ohne Anerkennung Mit Befreiung der Basisfragen durch Anerkennung des amtlichen Sportbootführerscheines Binnen unter Antriebsmaschine, sind diese Punkte zum Bestehen mindestens erforderlich: <?page no="200"?> Prüfungsablauf und Prüfungsdauer 201 Themengebiet Anzahl Fragen Mindestpunktzahl spezifische Fragen 23 18 Navigationsfragen 9 7 Tab. 11: Mindestpunktzahl Theorieprüfung mit Anerkennung Wichtig: Um die Theorieprüfung zu bestehen, müssen Sie beide Teile, den Theorieteil und den Navigationsteil bestehen. Wenn Sie einen der beiden Teile nicht bestanden haben, so gilt die ganze Theorieprüfung als nicht bestanden. Wird in einem Themengebiet die Mindestpunktzahl nicht erreicht, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss vollständig wiederholt werden. P RÜF UNG S A B L AUF UND P RÜF UNG S D AU E R Für die gesamte Theorieprüfung haben Sie 60 Minuten Zeit. Wenn Sie von den Basisfragen befreit sind, haben Sie 50 Minuten Zeit. Zusätzlich ist bei der Theorieprüfung folgendes zu beachten: Als Hilfsmittel sind nur ein Kugelschreiber beziehungsweise ein Bleistift und das Navigationsbesteck (Zirkel, Kursdreieck, Anlegedreieck, Radiergummi) zugelassen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass auf Ihren Tisch, da die Prüfer während der Prüfung Ihre Identität überprüfen werden. Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, sowie Gespräche mit dem Nebensitzer führen automatisch zum Ausschluss aus der Prüfung. <?page no="201"?> 202 Kapitel 15: Theorieprüfung P RÜF UNG S O R T Die Prüfungen werden durch einen der 13 lokalen Prüfungsausschüsse für den Sportbootführerschein See durchgeführt. Hinweis: Eine Übersicht der Prüfungsausschüsse finden Sie hier: https: / / www.sbfs24.com/ pruefungsausschuesse Den genauen Prüfungsort und die Prüfungszeit erfahren Sie direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss. <?page no="202"?> KA PIT E L 16: P RAXI S MO TO RB OOT E IN FÜHRUN G Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Grundregeln beim Motorbootfahren. Es kann die Praxisausbildung durch einen Ausbilder nicht ersetzen. Es fasst im Theorieteil ausführlich behandelte Inhalte nochmals zusammen und kann so als Lernhilfe für die Ausbildung im Rahmen der Motorbootpraxis fungieren. Teilweise wurden diese Inhalte bereits in den vorherigen Kapiteln dargestellt. AUF BAU UND T E C HNIK Die folgende Grafik veranschaulicht schematisch den Aufbau eines Motorboots: Abb. 177: Aufbau Motorboot S I C H E R H E I T AN BO R D Die Sicherheit aller an Bord befindlichen Personen hat stets oberste Priorität. Der Fahrzeugführer hat vor dem Auslaufen folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: Überprüfung der Rettungs- und Sicherheitsmittel auf Funktion und Vollständigkeit <?page no="203"?> 204 Kapitel 16: Praxis Motorboot Einführung Einweisung und Belehrung der Besatzung über Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsvorkehrungen/ Handhabung Rettungs- und Feuerlöschmittel) Einholung des Wetterberichts und nautischer Warnnachrichten Hinterlassen der Namen der an Bord befindlichen Personen und der geplanten Reiseroute an Land bei längerer Abwesenheit Die folgende Sicherheitsausrüstung ist zwingend vorgeschrieben. Eine Überprüfung auf Funktion und Vollständigkeit ist vor jedem Bootstörn Pflicht: Mundsignalhorn Bootshaken Kompass Notbeleuchtung (Taschenlampe) Lenzpumpe, Eimer und Ölfass Festmacher- und Schleppleinen Notsignale Verbandskasten Paddel oder Ruder Anker mit Kettenvorläufer und Leine sowie Treibanker Feuerlöscher Rettungsweste (für jede Person an Bord eine Rettungsweste) Rettungsring mit Wurfleine und Leuchte Radarreflektor Abb. 178: Mindestausrüstung <?page no="204"?> Starten des Motors und Tanken 205 S T A R T E N D E S MO T O R S UND T ANK E N Prüfen Sie vor jedem Starten der Maschine, dass die Getriebestellung auf „neutral“ steht, da das Fahrzeug sich sonst beim Start unkontrolliert bewegen und ruckartig anfahren könnte. Bei einem Innenbordmotor ist vor jedem Starten der Maschine stets der Motorenraum und die Bilge zu lüften, um einer Explosionsgefahr vorzubeugen. Der Motor ist während des Tankvorgangs abzustellen. Rauchen, Feuer und offenes Licht ist beim Tanken unbedingt zu vermeiden. ANPA S S UNG D E R G E S C HWIND I G K EI T Ein Fahrzeug hat allgemein mit einer sicheren Geschwindigkeit zu fahren, das heißt es muss sich der Verkehrslage und den gegebenen Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen und muss jederzeit aufgestoppt werden können. Lokale Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen sind, sind grundsätzlich zu beachten. G E S C HWIND I G K E IT IN E NG E N G EWÄS S E R N In engen Gewässern müssen Sie vorsichtig und langsam fahren; Sog- und Wellenschlag ist zu vermeiden. Wenn Sie anderen Fahrzeugen in engen Gewässern begegnen, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichender Passierabstand zu halten. G E S C HWIND I G K E IT G E R ING E WA S S E R T I E F E UND S TA R K E R S E E GANG Bei geringer Wassertiefe müssen Sie Ihre Geschwindigkeit drosseln, um die Steuerfähigkeit zu verbessern und eine Grundberührung durch ein Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Seegang ist die Fahrt zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. <?page no="205"?> 206 Kapitel 16: Praxis Motorboot Einführung WI C H T I G E AU S W E IC H-, V E RHA L T EN S - UND F AH R R E G E L N Beachten Sie stets, dass Sie als Motorbootfahrer gegenüber anderen Fahrzeugarten immer ausweichpflichtig sind. Wichtig: Ausweichmanöver sind frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchzuführen. Außerhalb ausgewiesener Fahrwasser und auf hoher See regeln die Kollisionsverhütungsregeln das Ausweichverhalten von Fahrzeugen, innerhalb ausgewiesener Fahrwasser gelten die Regelungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Die folgende Darstellung zeigt Ihnen, welches Fahrzeug Vorfahrt hat. Das in der Grafik jeweils „höher“ dargestellte Fahrzeug hat Vorfahrt vor „tiefer“ dargestellten Fahrzeugen. Abb. 179: Übersicht Ausweichregeln ÜB E R HO L EN Grundsätzlich ist Überholen im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich. Das Überholmanöver ist aber nur dann gestattet, wenn es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Fahrzeuge durchgeführt werden kann und es die Fahr- und Sichtverhältnisse zulassen. Grundsätzlich können andere Fahrzeuge an beiden Seiten überholt werden. Maschinenfahrzeug Segelfahrzeug tiefgangbehindertes Fahrzeug manövrierbehindertes Fahrzeug fischendes Fahrzeug manövrierunfähiges Fahrzeug Das jeweils „höher“ stehende Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tieferen“ Fahrzeug <?page no="206"?> Wichtige Ausweich-, Verhaltens- und Fahrregeln 207 S C HA L L Z EIC H E N Diese folgenden Schallzeichen sollten Sie im Rahmen der Praxis unbedingt kennen: Schallzeichen Darstellung Bedeutung Ein kurzer Ton O „Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“ Zwei kurze Töne O O „Ich richte meinen Kurs nach Backbord“ oder „Vorbeifahrt Steuerbord an Steuerbord“ Drei kurze Töne O O O „Meine Maschine geht rückwärts“ Vier kurze Töne O O O O „Ich bin manövrierunfähig“ Tab. 12: Schallzeichen Fahrzeuge Praxis Schauen Sie sich das Kapitel „Motorboot Praxis Einführung“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 16/ motorboot-praxiseinfuehrung <?page no="207"?> KA PIT E L 17: P RAXI S MO TO RB OOT MANÖV E R Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die in der praktischen Prüfung geforderten Manöver. In der praktischen Prüfung werden folgende Prüfungsteile unterscheiden: Pflichtmanöver: Diese Manöver sind immer Bestandteil der Prüfung und werden von jedem Prüfling verlangt. Sonstige Manöver: Dies sind Manöver, aus denen der Prüfer optional ausgewählte Manöver prüfen kann. Mehr zum Aufbau und Ablauf der Praxisprüfung lesen Sie im Kapitel 20 „Praxisprüfung“. Hinweis: Beide Prüfungsteile, also Theorie- und Praxisprüfung, sind in der Regel am gleichen Tag abzulegen. Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Prüfungsplanung. P F LIC H TMANÖV E R F AH R E N NAC H K OMP A S S Beim Fahren nach dem Kompass, auch Kursfahren genannt, geht es darum einen vom Prüfer vorgegeben Kurs zu fahren. Der Prüfer sagt den Kurs entweder als Himmelsrichtung, also beispielsweise „Nord“, oder als Gradzahl, wie zum Beispiel „270 Grad“ an. Der Kurs muss zügig und wenn möglich auf direktem Weg gefahren werden. Das Vorgehen bei diesem Manöver ist wie folgt: Der Prüfer oder der Ausbilder sagt einen neuen Kurs an, beispielsweise „Kurs 90 Grad“. Der Bootsführer bestätigt den neuen Kurs mit dem Ruf: „Neuer Kurs 90 Grad“. Nun prüft der Bootsführer auf dem Steuerkompass, wohin er steuern muss. Der Bootsführer steuert nun auf direktem/ nächsten Weg in die gewünschte Richtung. <?page no="208"?> Pflichtmanöver 209 Es wird so lange eine Kurve gefahren, bis der neue Kurs anliegt. Der neue Kurs sollte sauber gefahren werden (plus/ minus 5 Grad). Liegt der neue Kurs sauber an, bestätigt der Bootsführer dies mit dem Ruf „Kurs 90 Grad liegt an“. Abb. 180: Manöver Kurs fahren Schauen Sie sich das Manöver „Fahren nach Kompass“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 17/ fahren-nach-kompass R E T TUNG SMANÖV E R Das Rettungsmanöver wird oft auch als „Mann über Bord“bzw. „Mensch über Bord“-Manöver bezeichnet. Das Rettungsmanöver wird in der Regel aus Kursfahrt mit gemäßigtem Tempo durchgeführt. Beim Rettungsmanöver geht es darum, eine über Bord gefallene Person wieder mit dem Boot aufnehmen beziehungsweise retten zu können. In der Prüfung wird dies meist dadurch simuliert, dass ein Rettungsring oder eine Boje über Bord geworfen wird. Das Rettungsmanöver läuft schematisch wie folgt ab: Ein Mann, in der Praxisausbildung ein Rettungsring oder eine Boje, fällt an Steuerbord oder Backbord über Bord. „Kurs 90 Grad“ „Neuer Kurs 90 Grad“ „Kurs 90 Grad liegt an“ <?page no="209"?> 210 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Der Steuermann nimmt sofort den Gang raus, setzt die Getriebestellung auf neutral und lenkt das Steuerrad voll zum Mann. So dreht sich das Heck mit der gefährlichen Schraube vom Überbordgegangenen weg. Idealerweise zeitgleich oder unmittelbar danach erfolgt der Ruf: „Mann über Bord“, „Rettungsmittel ausbringen“, „Ausguck stellen“. Abb. 181: Manöver - Rettungsmanöver Ein Mitglied der Mannschaft stellt den Ausguck und ruft: „Ausguck steht“. Hinweis: In der Praxisausbildung wird das Rettungsmittel beziehungsweise der Rettungsring in der Regel nicht ausgeworfen. Der Steuermann prüft, aus welcher Richtung der Wind kommt, damit er ableiten kann, gegen welche Richtung er den Mann anfahren muss. Der Überbordgegangene wird immer gegen den Wind angefahren. Dann wird circa drei bis fünf Bootslängen geradeaus vom Mann wegfahren. Es wird ein Kreis oder eine Schlaufe gefahren, bis der Mann dann gegen Wind und Strom angesteuert werden kann. Der Motor ist rechtzeitig vor dem Mann auszukuppeln (ca. 3 bis 4 Bootslängen). Das Boot soll auf Höhe der über Bord gegangenen Person durch kurzes Einlegen des Rückwärtsganges aufgestoppt und vollständig zum Stehen gebracht werden. „Bereit machen zum Mann aufnehmen“ „Bereit zum Mann aufnehmen“ „Mann über Bord“ „Rettungsmittel ausbringen“ „Ausguck stellen“ „Ausguck steht“ <?page no="210"?> Pflichtmanöver 211 Der Bootsführer ruft dann: „Bereit machen zum Mann aufnehmen an Steuerbord beziehungsweise Backbord“. Ein Mitglied der Mannschaft ruft „Bereit zum Mann aufnehmen“. Der Überbordgegangene (beziehungsweise Ring/ Boje) wird dann mit der Hand oder bei hochwandigen Schiffen auch mit Hilfe des Bootshakens aufgenommen. AN L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD UND B AC KB O RD Beim Anlegen geht es darum, das Boot durch entsprechendes Manövrieren in kurzer Distanz parallel zum Steg zum Stehen zu bringen. In der Regel wird an einem freien Steg oder einer Kaimauer angelegt. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben durch den Radeffekt immer eine geeignete und eine weniger geeignete Seite zum Anlegen. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Wir beschreiben hier beispielhaft das Anlegemanöver an einem Steg. Das Vorgehen beim Manöver Anlegen ist wie folgt: Zunächst langsames Ansteuern der Anlegestelle in einen Winkel von circa 45 Grad. Geschwindigkeit reduzieren, den Gang rechtzeitig (circa 2 bis 3 Bootslängen Abstand zum Steg) in Leerlaufstellung bringen und dann das Boot gleiten lassen. Abb. 182: Manöver - Anlegen Wenn der Bug noch circa 2 m Abstand zur Anlegestelle hat, das Steuer zunächst vollständig weg vom Steg legen, so dass sich der Bug etwas vom Steg weg bewegt. Eventuell kurz Vorwärtsschub geben, bis das Boot auf die Lenkbewegung reagiert. Das Boot dann parallel in der Gleitfahrt auf den Steg lenken, ohne ihn dabei zu touchieren. <?page no="211"?> 212 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Stoppen Sie das Boot durch kurzes Einlegen des Rückwärtsgangs auf. Das Boot sollte mit einem Abstand von maximal einer halben Armlänge parallel zum Steg zum Stehen kommen. Schauen Sie sich das Manöver „Anlegen“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 17/ anlegen A B L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD OD E R B AC KB O RD Beim Ablegen geht es darum, das parallel zum Steg liegende Boot vom Steg so weg zu manövrieren, dass wieder „normale“ Fahrt aufgenommen werden kann. Das Manöver ist wie folgt durchzuführen: Abb. 183: Manöver - Ablegen Das Boot liegt ohne Fahrt parallel zum Steg. Zunächst das Steuerrad voll zum Steg einschlagen und einen kurzen Schub nach vorne geben, ohne dabei den Steg zu touchieren. Das Heck des Bootes dreht sich so weg vom Steg. Dieser Vorgang wird „Eindampfen“ genannt. Dann das Steuerrad ganz weg vom Steg einschlagen und circa 2 Meter rückwärts gerade vom Steg absetzen, um ausreichend Abstand zwischen Boot und Steg zu haben. Das Steuerrad dann gerade oder leicht weg vom Steg stellen und mit dem Boot vorwärts die Anlegestelle verlassen. 1 2 3 4 <?page no="212"?> Sonstige Manöver 213 P E IL E N Beim Praxismanöver „Peilen“ wird die Durchführung einer einfachen Peilung oder einer Kreuzpeilung verlangt. Wie dies durchzuführen ist, wurde bereits in Kapitel 9 „Navigation“ dargestellt. S ON S T I G E MANÖV E R W E ND E N AUF E NG EM R AUM Beim Manöver „Wenden auf engem Raum“ fahren Sie im Hafen in eine enge Gasse und wenden in dieser Gasse. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben durch den Radeffekt immer eine geeignete und weniger geeignete Drehrichtung des Propellers. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Sie können sich das Manöver ähnlich dem Manöver beim Auto-Wenden in drei Zügen vorstellen. Das Manöver sollte wie folgend beschrieben durchgeführt werden: Zunächst wird in eine Hafengasse mittig mit langsamer Geschwindigkeit eingefahren. Dann den Motor auskuppeln. Wenn das Boot fast zum Stehen kommt, das Ruder ganz nach Backbord (bei anderer Drehrichtung entgegengesetzt Steuerbord) einschlagen und das Boot gleiten lassen. Das Boot weiter nach Backbord gleiten lassen, bis es quer in der Gasse steht (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 m). Nutzen Sie dabei stets den Raum nach vorne. Abb. 184: Manöver - Wenden auf engem Raum 1 2 3 4 <?page no="213"?> 214 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Dann das Steuer ganz nach Steuerbord einschlagen und kurz den Rückwärtsgang einlegen. Das Boot rückwärts gleiten lassen (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 m), bis es mittig und gerade in der Gasse steht. Steuer gerade stellen und vorwärts aus der Gasse ausfahren. Schauen Sie sich das Manöver „Wenden auf engem Raum“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 17/ wenden-auf-engem-raum K UR S G E R E C H T E S AUF S T O P P E N Unter kursgerechtem Aufstoppen wird das Anhalten beziehungsweise das Stoppen eines Fahrzeuges unter Einsatz der Schraube verstanden. Kursgerecht bedeutet hierbei, dass sich der Kurs des Fahrzeuges beim Aufstoppen nicht verändert. Abb. 185: Manöver - Kursgerechtes Aufstoppen Dies wird dadurch erreicht, dass der Rückwärtsgang kurz eingelegt wird, gegebenenfalls zusätzlich unterstützt durch ein kurzes Gasgeben. Durch die umgekehrte Drehrichtung wirkt die Schraube der Vorausfahrt des Fahrzeuges entgegen und bremst diese ab. Sobald das Fahrzeug keine beziehungsweise sehr wenig Fahrt macht, ist umgehend wieder auszukuppeln und die Leerlaufstellung einzulegen. Das Fahrzeug ist dann aufgestoppt. F AH R E N NAC H S C HI F F FAH R T S Z E IC H E N UND LANDMA RK EN Unter Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken wird das Fahren in Richtung einer markanten Landmarke verstanden. Die kann beispielsweise ein Kirch- <?page no="214"?> Sonstige Manöver 215 oder Leuchtturm, eine Hafeneinfahrt oder ein Schifffahrtszeichen sein. Der Kurs soll dabei direkt und ohne Schlingern des Fahrzeuges gefahren werden. Im Wesentlichen handelt es sich um das gleiche Manöver wie das Pflichtmanöver „Fahren nach Kompass“, mit dem Unterschied, dass der Kurs keine geografische Himmelsrichtung ist, sondern ein Schifffahrtszeichen oder eine Landmarke. Abb. 186: Manöver - Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken AN L E G E N VON S IC H E RUNG SMI TT E L N In der Prüfung wird möglicherweise von Ihnen verlangt, dass Sie Sicherungsmittel wie eine Rettungsweste oder einen Sicherheitsgurt sicher und zügig anlegen können. Hierbei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Verschlusssysteme gibt. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer praktischen Ausbildung das Anlegen der Sicherungsmittel gleich von Beginn an lernen. Dies sollte einer der ersten Lerninhalte im Rahmen einer fundierten Wassersportausbildung sein. Die wichtigsten Sicherungsmittel sind die Rettungsweste und der Life Belt. Wir stellen Ihnen diese hier kurz vor. Konkret handelt es sich dabei um: Rettungsweste: Beim Anlegen einer Rettungsweste beziehungsweise einer Schwimmweste sollte darauf geachtet werden, dass die Größe der Rettungsweste passt. Beim Anlegen sollen alle Gurte straff angezogen werden, so dass die Rettungsweste sicher am Körper sitzt. <?page no="215"?> 216 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Life Belt: Der Life Belt ist ein Sicherungsgeschirr, um eine Person an Bord fest zu machen, um nicht über Bord gehen zu können. Er wird einerseits an auf Bord gespannten Leinen und am Körper der zu sichernden Person befestigt. Abb. 187: Rettungsweste und Life Belt MANÖV E R S C HAL L S I GNA L E In der Prüfung wird teilweise von Ihnen verlangt, dass Sie ein Schallsignal geben sollen. Hier sehen Sie nochmals die drei wichtigsten Manöverschallsignale und ihre Bedeutung. Diese werden auch in der Prüfung geprüft: Ein kurzer Ton: „Kursänderung nach Steuerbord“ Zwei kurze Töne: „Kursänderung nach Backbord“ Drei kurze Töne: „Maschine läuft rückwärts“ Abb. 188: Manöverschallsignale <?page no="216"?> KA PIT E L 18: P RAXI S MO TO RB OOT KNO T EN In der praktischen Prüfung müssen Sie insgesamt neun Knoten beherrschen. Mindestens sechs, maximal sieben Knoten sollten Sie nach Wahl des Prüfers vorführen und deren Verwendung erklären können. Alle Knoten, die der Prüfer verlangt, sollten auf Anhieb sitzen. Die folgende Übersicht zeigt die neun Knoten, die Sie können müssen: Knoten Darstellung Verwendung Achtknoten Der Achtknoten wird an Enden von Schoten verwendet, um das Ausrauschen an Ösen und Blöcken zu verhindern. Kreuzknoten Der Kreuzknoten wird zum Verbinden zweier gleich starker Leinenenden verwendet. Einfacher Schotstek Der Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Doppelter Schotstek Der doppelte Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Webleinstek Der Webleinstek wird zum Festmachen beispielsweise an Stangen oder Pollern verwendet. <?page no="217"?> 218 Kapitel 18: Praxis Motorboot Knoten Webleinstek auf Slip Der Webleinstek auf Slip hat die gleiche Funktion wie Webleinstek ohne Slip. Er kann jedoch leichter gelöst werden. Stopperstek Der Stopperstek dient dazu, eine Leine mit geringem Durchmesser an einer anderen Leine oder Stange so fest zu machen, dass sie bei Zug nicht abrutscht. Rundtörn mit 2 halben Schlägen Der Rundtörn ist eine Umrundung eines Pfahls oder Ringes und dient dem langfristigen Festmachen. Belegen einer Klampe Das Belegen einer Klampe ist notwendig, um eine Leine fest mit dem Boot zu verbinden (über die Klampe). Palstek Der Palstek wird zum Herstellen eines festen Auges, das sich nicht zusammenzieht, verwendet. Tab. 13: Übersicht Knoten Schauen Sie sich alle neun Knoten-Videos an und lernen Sie online. https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 18/ knoten <?page no="218"?> KA PIT E L 19: P RAXI S P RÜFUN G In der praktischen Prüfung müssen Sie alle fünf Pflichtmanöver sowie mindestens zwei sonstige Manöver und sechs Knoten vorführen und ausreichend beherrschen. Inhaber des Sportbootführerscheines Binnen unter Antriebsmaschine müssen nur die fünf Pflichtmanöver absolvieren und sind von den sonstigen Manövern und den Knoten befreit. P F LIC H TMANÖV E R Die folgenden Manöver sind die sogenannten Pflichtmanöver. Sie werden alle im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft. Jedes Manöver muss dabei spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Fahren nach Kompass Rettungsmanöver (Mensch über Bord) Anlegen Ablegen Peilen (einfache oder Kreuzpeilung, siehe Kapitel 9 „Navigation“) S ON S T I G E MANÖV E R UND FÄHI GK E I T E N Von den sonstigen Manövern und Fähigkeiten müssen mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Wenden auf engem Raum Kursgerechtes Aufstoppen Fahren nach Schifffahrtszeichen und Landmarken Anlegen der Rettungsweste und des Sicherheitsgurts Manöverschallsignale Knoten (siehe Kapitel 18 „Praxis Motorboot Knoten“) <?page no="219"?> 220 Kapitel 19: Praxisprüfung Von maximal sieben in der Prüfung geforderten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden. Die prüfungsrelevanten Knoten finden Sie in Kapitel 18 „Praxis Motorboot Knoten“. <?page no="220"?> S T IC HWORT V E R Z EI C HNI S A ABC-Pulverlöscher 168 ablegen 44, 45, 212, 219 Ablenkung 128, 130, 131, 132, 134, 184 Abweichung 128, 129, 130 Achtknoten 217 Anker 23, 30, 40, 69, 85, 160, 204 Ankerlieger 69, 70, 81, 86, 88 Anlegedreieck 126, 182, 183, 186, 188, 190, 201 anlegen 44, 45, 211, 212, 219 anlegen von Sicherungsmitteln 215 Anlegeseite 44 Anstrich 112, 115, 117, 195 auftoppen 214 Außenbordmotor 168, 169, 170, 171 ausweichen 46 automatisches Identifikationssystem 122, 123 B Backbordseite 38, 44, 61, 83, 98, 101, 110, 111, 112, 118 Beaufort 146, 147 Beaufortskala 147, 152 Befeuerung 12, 98, 100, 101, 105, 107, 109, 112, 113, 114, 115, 117 begegnen 45, 46, 47, 48 Bekanntmachungen für Seefahrer 12, 13, 121 Besteckversetzung 136, 137, 181, 182, 192, 193, 197, 200 Betonnung 10, 12, 22, 101, 107, 110, 111, 112, 115, 118, 195 Blinkfeuer 99, 105 Blitzfeuer 99, 105 Bootshaken 160, 204, 211 Brand 167, 168, 173 Breitengrad 123, 135 Brücken 29, 32, 81, 89, 91, 94 D Dalbenreihe 15 Danforth-Anker 32 Distanz 124, 125, 182, 191, 192, 193, 197, 200, 211 Draggen 32 Dreifarben-Leuchte 62 E Ebbe 138, 139 Eignung 17 Einzelgefahrenstelle 114, 115, 117 Engstellen 25, 32, 52 Entfernungen 123 F Fahrtdauer 125, 191 Fahrwasser 10, 11, 22, 23, 24, 25, 26, 30, 33, 49, 83, 88, 102, 103, 104, 107, 110, 112, 165, 206 <?page no="221"?> 222 Stichwortverzeichnis Fahrwassertonnen 101, 112, 195 Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes 73 Fernglas 122 festmachen 28, 29, 30, 89 Feuerlöscher 160, 167, 168, 173, 204 fischendes Fahrzeug 68 Flaggenführung 59, 63, 64, 69, 71, 72, 75, 86 Flüssiggasanlagen 168 Flut 138, 139 Funkelfeuer 99, 106, 113, 115 G Gefahrenstellen 98, 107, 114, 115, 117, 195 Geschwindigkeit 40, 41, 50, 52, 125, 145, 160, 163, 182, 191, 192, 197, 200, 205, 211, 213 Gewitter 149, 150, 160, 161, 162 Gleichtaktfeuer 99, 106, 114 Global Positioning System 122 Glockenschlag 81, 82 Grundsitzer 70, 71, 81, 86 Gruppe 100, 101, 109, 113, 115 H Hafenfeuer 101 Handpeilkompass 122, 129, 134 Hecklicht 61 Hinweiszeichen 93 Hochdruckgebiet 143, 144 Höchstgeschwindigkeit 14, 90, 158, 206 Hochwasser 138, 139 Hohe See 10 I Innenbordmotor 168, 170, 205 K Kaltfront 144 Kardinalsystem 107, 114 Kardinalzeichen 107, 114 Kartenaufgaben 181, 190, 191, 193 Kennungen 102, 104, 194, 195 Kenterung 164 Klampe, belegen 218 Knoten (Befestigung) 217, 218, 219, 220 Knoten (Geschwindigkeit) 41, 124, 144, 146, 147 Kollision 16, 17, 162, 174 Kollisionsverhütungsregeln 9, 10, 11, 16, 22, 24, 26, 49, 59, 81, 82, 174, 206 Kompass 121, 126, 127, 204, 208, 209, 215, 219 Kompasskurs 127 Kompassrose 129, 130 Koordinaten 123, 135, 185 koppeln 136, 181, 192 Kreuzknoten 217 Kreuzpeilung 133, 134, 213, 219 Kursdreieck 126, 182, 183, 186, 188, 201 <?page no="222"?> Stichwortverzeichnis 223 Kursfahren 208 kursgerechtes Aufstoppen 214, 219 Küstenmeer 9, 10 L Landwind 149 Längengrad 123, 135 Lateralsystem 107, 110 Leeseite 38 Leitfeuer 102, 105 Leuchtfeuer 98, 101, 123, 181, 186, 196 Lichterführung 59, 64, 65, 70, 73, 74, 100 Life Belt 215, 216 Log 121 Lot 121 Luftdruck 142, 143, 144, 152 Luvseite 38 M Magnetkompass 127, 128, 130, 131, 132, 184 Magnetkompasskurs 130, 131, 132, 190 Magnetkompasspeilung 131 Mann über Bord 165, 210 Manöver des letzten Augenblicks 50, 163, 173 Manöverschallsignale 82, 216, 219 manövrierbehinderte Fahrzeuge 50, 66, 67 manövrierunfähige Fahrzeuge 49, 65, 66 Maßstab 125 Mensch über Bord 122, 165, 219 Mindestausrüstung Navigation 121 Mindestausrüstung Sicherheit 159, 160, 204 Mindesttragweiten 62 missweisende Peilung 131 missweisender Kurs 130, 131 Missweisung 128, 129, 130, 131, 132, 134, 184 Mundsignalhorn 204 N Nachrichten für Seefahrer 12, 13, 98, 121 Nachtzeit 59, 64 Naturschutzgebiete 154, 157 Navigation 12, 98, 121, 122, 124, 126, 139, 181, 183 Navigationsaufgabe 181, 198 Navigationsbesteck 201 Niedrigwasser 138, 139 Nord-Ostsee-Kanal 13, 14, 15, 31, 90 Notsignale 160, 167, 176, 180, 204 Notstand 60 O Ortsmissweisung 123, 129, 130 P Palstek 218 Patentanker 32 peilen 134, 213, 219 <?page no="223"?> 224 Stichwortverzeichnis Peilung 129, 131, 132, 134, 136, 137, 187, 188, 192, 193, 213 Pflichtmanöver 208, 215, 219 Positionsbestimmung 24, 133, 136, 192 Positionslaternen 16 Positionslichter 60, 160 Propeller 42, 43, 44, 168 Q queren 27 Quermarkenfeuer 98, 104, 105 Quickstopp 169 R Radarreflektor 160, 161, 204 Radeffekt 42, 43, 44, 211, 213 Rechtsfahrgebot 23, 26 rechtweisende Peilung 131 rechtweisender Kurs 130, 131, 132 Rettungsmanöver 165, 209, 211, 219 Rettungsring 159, 165, 204, 209, 210 Rettungsweste 159, 204, 215, 216 Rettungsweste anlegen 215, 219 Richtfeuer 103, 104, 105 Rundtörn 218 Rundumlicht 62 S Schallzeichen 81, 82, 84, 85, 86, 95, 163, 207 Schifffahrtsordnung Emsmündung 10, 11, 15, 16, 25, 82 Schifffahrtszeichen 29, 89, 95, 96, 98, 107, 123, 133, 182, 197, 200, 214, 215, 219 Schiffsschraube 42, 43, 44, 52, 165 Schleppgeschwindigkeit 52 Schleppverband 71, 72 Schleppverbindung 52 Schleusen 13, 31, 32, 81, 89, 90, 94 Schotstek, doppelter 217 Schotstek, einfacher 217 Seekarte 30, 92, 98, 99, 100, 107, 108, 109, 123, 124, 125, 126, 128, 129, 130, 132, 133, 134, 162, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 197, 199, 200 Seekarten 9, 26, 121, 130 Seemeilen 9, 10, 11, 62, 101, 124 Seenotsignale 176 Seeschifffahrtsstraßen 5, 9, 10, 12, 17, 26, 59, 89, 93, 199 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung 10, 11, 13, 15, 16, 25, 49, 59, 82, 206 Seesicherheitsuntersuchungsgesetz 16 Seeunfalluntersuchung 17 Seewind 148, 149 Segelboot 46, 47, 48, 161, 166 Seitenlichter 62 Sektoren 61 Sicherheit 15, 16, 17, 18, 26, 85, 122, 149, 159, 167, 169, 171, 203 <?page no="224"?> Stichwortverzeichnis 225 Sicherheitsmittel 159, 203 Sicherheitsvorkehrungen 159, 204 Sichtwinkel 60, 61, 63 Signalkörper 59, 63, 64, 77, 93 Signalzeichen 94 Sog- und Wellenschlag 41, 205 sonstige Manöver 208, 219 Sperrwerke 32 Standlinie 132 Starkwind 151, 161, 162, 175 Stationskreis 145, 146 Steuerbordseite 25, 38, 44, 61, 83, 98, 101, 110, 111, 118, 211 stillliegen 28, 29 Stockanker 32 Stopperstek 218 Sturmwarndienst 151 T Tafelzeichen 89, 92, 95 Tagzeit 59, 63 tanken 166, 167, 171, 205 Tanker 72, 73 Taucharbeiten 74 Theorieprüfung 121, 181, 182, 198, 200, 201 Tide 138 Tidenhub 138, 139 Tiefdruckgebiet 143, 144, 148, 149 Tiefenangaben 123 tiefgangbehinderte Fahrzeuge 67, 68 Ton, kurzer 81, 82, 83, 84, 86, 207 Ton, langer 81, 83, 84, 85 Tonnen 98, 107, 108, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 181, 193, 194, 195 Topplicht 61, 63 Tragweite 60, 100, 101 Trennungslinien 15, 26 Trennzone 15, 26 U überholen 51, 52, 206 Umweltschutz 154, 157, 198 V Verkehrstrennungsgebiete 15, 25, 26, 27, 28 W Warmfront 144 Wassermotorräder 33, 155 Wasserskifahren 33, 91 Webleinstek 217, 218 weißes Rundumlicht 62 wenden auf engem Raum 213, 214, 219 Wetterkarte 142, 143, 144, 145, 152 Wetterkunde 142, 152 Wiederkehr 99, 100, 101, 106, 109 Wind 27, 29, 38, 40, 44, 45, 46, 47, 48, 136, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 152, 166, 174, 179, 192, 193, 210 WSD Nord 11, 13 Z Zweifarben-Leuchte 62 <?page no="226"?> Sportbootführerschein See kompakt Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein See benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für die Praxis erforderlichen Knoten, Navigationskenntnisse und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen. Zudem hält das Buch die offiziellen Navigationsaufgaben zum kostenlosen Download bereit. Käufer: innen dieses Buches erhalten zudem einen kostenlosen 5-Tage-Zugang zum Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 unter: www.sbfs24.com www.uvk.de ISBN 978-3-7398-3100-8 Buchtrailer