Sportbootführerscheine Binnen und See
Bundle der beiden Bände
0614
2021
978-3-7398-8175-1
978-3-7398-3175-6
UVK Verlag
Matthias Wassermann
Roman Simschek
Daniel Hillwig
Diese Bücher vermitteln Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfungen zum Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für die Praxis erforderlichen Knoten, Navigationskenntnisse und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen.
Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig Sportbootführerschein See kompakt 3., überarbeitete Auflage UVK Verlag · München Covermotiv: © Maxian, iStockphoto Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.dnb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 3. Auflage 2021 2. Auflage 2013 1. Auflage 2012 © UVK Verlag 2021 ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck und Bindung: CPI books GmbH, Leck ISBN 978-3-7398-3100-8 (Print) ISBN 978-3-7398-8100-3 (ePDF) BE G LEITWO RT Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist für das Führen eines Sportbootes oder eines Wassersportmotorrades der Besitz des Sportbootführerscheins See vorgeschrieben. Dieses Lehrbuch ist aus den praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen aus unserer Wassersportschule entstanden. Es vermittelt einfach, schnell und unkompliziert alle für die Prüfung zum Sportbootführerschein See erforderlichen Lerninhalte. Struktur und Inhalt sind auf den Onlinekurs SportbootführerscheinSee24, der im Internet unter www.sbfs24.com gebucht werden kann, abgestimmt. Im Onlinekurs „SportbootführerscheinSee24“ werden die Inhalte mit modernen Medien wie Online-Trainings und Lernvideos vermittelt. Ebenso besteht im Onlinekurs die Möglichkeit, mit den offiziellen und aktuellen Prüfungsfragen zum Sportbootführerschein See jedes einzelne Kapitel mit Erfolgs- und Lernfortschrittsmessung zu üben. Auch die Übungskarten für die Navigationsaufgaben samt Lösungen stehen als Download zur Verfügung. Zur Aktivierung Ihres kostenlosen 5-Tage-Zugangs zum Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 gehen Sie bitte auf die Internetseite https: / / www.sbfs24.com/ buch/ aktivierung. Auf dieser Seite finden Sie alle weiteren Informationen zur Aktivierung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung zum Sportbootführerschein See. Friedrichshafen, im Februar 2021 Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig 6 Begleitwort Benutzungshinweis QR-Codes: Per internetfähigem Smartphone können Sie die Lernvideos einfach und bequem durch Scannen des QR-Codes aufrufen. Alternativ können Sie die Videos unter https: / / www.sbfs24.com/ buch anschauen. INHALT Begleitwort........................................................................................................... 5 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde................................................... 9 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln ............................................................ 22 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln ................................................................. 38 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung.............................................................. 59 Kapitel 5: Schallzeichen...................................................................................... 81 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen............................................................................. 89 Kapitel 7: Befeuerung ........................................................................................ 98 Kapitel 8: Betonnung ....................................................................................... 107 Kapitel 9: Navigation ........................................................................................ 121 Kapitel 10: Wetterkunde.................................................................................. 142 Kapitel 11: Umweltschutz ................................................................................ 154 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen ............................................. 159 Kapitel 13: Notsignale und Seenotrettung....................................................... 176 Kapitel 14: Navigationsaufgaben ..................................................................... 181 Kapitel 15: Theorieprüfung .............................................................................. 198 Kapitel 16: Praxis Motorboot Einführung ........................................................ 203 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver ........................................................... 208 Kapitel 18: Praxis Motorboot Knoten .............................................................. 217 Kapitel 19: Praxisprüfung ................................................................................. 219 Stichwortverzeichnis ........................................................................................ 221 KA PIT E L 1: R E C HT S V E RHÄL TNI S S E UND R E VI E R KUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über das Revier der deutschen Küstengewässer, der deutschen Seeschifffahrtsstraßen und über die dort geltenden Rechtsverhältnisse. Vor jeder Fahrt ist es wichtig, sich ausführlich mit dem Fahrtrevier, seinen Besonderheiten und den geltenden Regeln vertraut zu machen. Neben den Seekarten ist dazu auch der Einsatz weiterer Literatur, wie Seehandbücher, Gezeitenatlas und Leuchtfeuerverzeichnisse, sowie aktueller Informationen der zuständigen Behörden erforderlich. Deutschland liegt geografisch sowohl an der Nordals auch an der Ostsee. Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) verbindet diese Gewässer miteinander. Die folgenden Vorschriften regeln das Verhalten in diesen Revieren sowie auf den als „Seeschifffahrtsstraße“ ausgewiesenen Fluss- und Kanalabschnitten. V E R K E H R S VO R S C H RI F T E N, R E C H T SNO RME N UND G E L TUNG S B E R E IC H Das Verhalten auf hoher See, im Küstenmeer und auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist in verschiedenen Vorschriften geregelt. Das Verhalten auf See ist zunächst grundsätzlich in den international gültigen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) geregelt. Die Kollisionsverhütungsregeln gelten uneingeschränkt auf hoher See, also außerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Abb. 1: Geltungsbereich Regelungen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) Kol Kol Kolllliiisssiiion on onsss--ve ve verrrhhhüüütttuuunnngggsssrrreeegggeeelllnn n ---KV KV KVRRR--- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Se Se Sees es esch ch chiiiff ff fffah fah fahrrrts ts tstr tr traaaßßßen en en--- OOOrrrdnung dnung dnung ---Se Se SeeSc eSc eSchhhStr Str StrO- O- O- Geltungsbereich Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrenen Gewässern Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen Im Mündungsgebiet der Ems und auf der Leda Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) SSSccchif hif hifffffffaaahrt hrt hrtss sooorrrdnu dnu dnung ng ng Emsmü Emsmü Emsmündung ndung ndung ---Ems Ems EmsSch Sch SchOOO--- 10 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Sie werden im Küstenbereich, auf Seeschifffahrtsstraßen und in diversen Häfen darüber hinaus durch nationale, regionale und lokale Regelwerke ergänzt. Kollidieren die Verhaltensvorschriften der Kollisionsverhütungsregeln mit in diesen Revieren ergänzend gültigen Regelungen, so gilt immer die ergänzende Vorschrift. Folgende Vorschriften ergänzen die Kollisionsverhütungsregeln innerhalb der 12-Seemeilen-Zone: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Diese ist national gültig auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Diese ist regional gültig im Mündungsbereich der Ems, auf der Ems bis Papenburg und auf der Leda bis Leer. Weitere örtliche Sonderregelungen oder lokale Hafenordnungen. F AH RWA S S E R UND S E E S C HI F F FAHR T S S T R Aß EN Die folgende Abbildung zeigt die Unterscheidung von Fahrwasser, Hoher See, Küstenmeer und Seeschifffahrtsstraßen. Diese Begriffe sind wie folgt zu unterscheiden: „Fahrwasser“ sind Wasserflächen, die durch sogenannte Lateralzeichen gekennzeichnet sind. Mehr zu den Lateralzeichen erfahren Sie in Kapitel 8 „Betonnung“. Unter „Hohe See“ werden Wasserflächen außerhalb der 12-Seemeilen-Zone verstanden. Das „Küstenmeer“ sind alle Wasserflächen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Abb. 2: Unterscheidung Gewässer Örtliche Sonderregelungen 11 Seeschifffahrtsstraßen sind in den jeweiligen Paragraphen 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Einführungsverordnung zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) definiert. Demnach sind Seeschifffahrtsstraßen: die 3-Seemeilen-Zone, das sind 3 Seemeilen von der Küste seewärts und Wasserflächen innerhalb der ganzen Küstengewässerzone, das sind 12 Seemeilen seewärts, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnungen begrenzt oder gekennzeichnet sind, die sogenannten „Fahrwasser“, sowie Wasserflächen landeinwärts der Flussmündungen, auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. Abb. 3: Regelungen KVR und andere Regelungen Wichtig: Steht eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung mit den Kollisionsverhütungsregeln im Widerspruch, dann gilt stets die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung beziehungsweise der Schifffahrtsordnung Emsmündung. ÖR T L IC H E S OND E R R EG E L UNG E N Örtliche Sonderregelungen ergänzen die Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Dies sind insbesondere die amtlichen Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen WSD Nord und WSD Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung. Diese werden im Internet unter www.wsdnord.wsv.de veröffentlicht. Kollisionsverhütungsregeln (KVR) hhhüüü Kol Kol Kol tttuuu llliii nnn sssiii gggsss on on on rrreee sss--ggg ve ve verrr eeelllnnn ---KV KV KVRRR--- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Se Se Sees es esch ch ch OOO iiiff ff ff rrr fah fah fah dnung dnung dnung rrrts ts tstr tr traaaßßßeeennn--- -Se -Se -SeeSc eSc eSchhhStr Str StrO- O- O- Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) SSSccchif hif hifffffff Emsm Emsm Emsm aaahrt hrt hrt üüü sssooorrr ndung ndung ndung dnu dnu dnung ng ng ---EmsSc EmsSc EmsSchhhOOO--- 12 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Diese beinhalten Sonderregelungen und aktuelle Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen, sowie besondere Fahrregeln und Verbote. Abb. 4: Veröffentlichungen örtliche Sonderregelungen NA C H R IC H T E N UND B E K ANNTMAC HUNG E N FÜR S E E F AHR E R Wichtige Informationsquellen, die vor jeder Fahrt zu beachten und für die Navigation relevant sind, sind die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS). Sie enthalten alle aktuellen Informationen über Veränderungen der Betonnung und Befeuerung, von Untiefen und Wracks. Zusätzlich enthalten sie auch andere, die Schifffahrt möglicherweise einschränkende Ereignisse und Fakten. Abb. 5: Nachrichten für Seefahrer und Bekanntmachungen für Seefahrer Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD)Nord zur Schifffahrtsordnung Emsmündung Sie beinhalten besondere Regelungen und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen, sowie besondere Fahrregeln und Verbote. Mehr Informationen zur WSD Nord finden Sie auf: www.wsd-nord.wsv.de Werden als Schriftenreihe (Heft) und Digital vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben Werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern herausgegeben und sind an dafür eingerichteten Aushangstellen (z.B. Häfen und Schleusen) einzusehen. Nachrichten für Seefahrer (NfS) NFS Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) BFS Nord-Ostsee-Kanal 13 Die Nachrichten für Seefahrer (NfS) werden wöchentlich als Schriftenreihe und digital vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) herausgegeben. Bei den Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) handelt es sich um lokale Informationen, die von den am jeweiligen Ort zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämtern herausgegeben werden. Die Bekanntmachungen für Seefahrer werden an Aushangstellen, beispielsweise in Häfen und an Schleusen öffentlich zugänglich gemacht. NO R D -O S T S E E - K ANA L Der knapp 100 Kilometer lange Nord-Ostsee-Kanal (NOK) verbindet die Ostsee (Kieler Förde) mit der Nordsee (Elbmündung). Der Kanal ist eine der meistbefahrenen künstlichen Wasserstraßen der Welt. Abb. 6: Übersicht Nord-Ostsee-Kanal Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der beschränkten Platzverhältnisse gelten für die Einfahrt, Ausfahrt und Durchfahrt des Nord-Ostsee-Kanals besondere Vorschriften. Diese sind im Abschnitt „Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal“ der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und in den Bekanntmachungen der WSD Nord zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt. Im Wesentlichen gelten folgende Regelungen für den Nord-Ostsee-Kanal: Nordsee Ostsee Brunsbüttel Büsum Rendsburg Kiel Nord-Ostsee Kanal 14 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals ist Sportbooten nur während der von der WSD Nord bekannt gemachten Tageszeiten erlaubt. Bei verminderter Sicht ist die Durchfahrt grundsätzlich nicht erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit beim Befahren des Kanals beträgt grundsätzlich 15 Kilometer pro Stunde. Im Kanal muss so weit als möglich rechts gefahren werden. An bestimmten Streckenabschnitten ist ein Mindestabstand zum Ufer einzuhalten. Dieser ist dann durch entsprechende Sichtzeichen angegeben. Werden Schiffe passiert, ist wegen der dabei auftretenden Sogwirkung besondere Vorsicht geboten. Segeln, Wasserskilaufen, Wassermotorradfahren und Segelsurfen ist auf dem Nord-Ostsee-Kanal grundsätzlich verboten. E IN F AH R EN IN D E N NOR D -O S T S E E -K ANAL In den Kanal darf nur eingefahren werden, wenn der Signalmast auf der Schleuseneinfahrt ein unterbrochenes weißes Licht zeigt. Abb. 7: Einfahren in den Nord-Ostsee-Kanal Das Signal wird auf der Seite des Signalmastes angezeigt, auf der die Einfahrt erfolgt. Ausfahren aus dem Nord-Ostsee-Kanal 15 AU S F AH R E N AU S D EM NO R D -O S T S E E - K ANA L Wenn im Kanal an einem Weichensignalmast drei unterbrochene rote Lichter untereinander angezeigt werden, ist das Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten. Abb. 8: Ausfahren aus dem Nord-Ostsee-Kanal In diesem Fall ist die Aufhebung des Signals abzuwarten und gegebenenfalls hinter der rechten Dalbenreihe zu warten. V E R K E H R S T R E NNUNG S G E B I E T E Verkehrstrennungsgebiete (VTG) sind in § 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und in § 1 der Einführungsverordnung zur Schifffahrtsordnung Emsmündung geregelt. Sie dienen dazu, entgegengesetzten Verkehr zu trennen und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Verkehrstrennungsgebiete sind: Schifffahrtswege, die durch Trennungslinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Sie dürfen jeweils nur in der Fahrtrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden. Wichtig: Wie Sie sich in Verkehrstrennungsgebieten verhalten, erfahren Sie in Kapitel 2: „Allgemeine Verhaltensregeln“. 16 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde G R UND R E G E L N FÜR D A S V E R HAL T EN IM V E R K EH R Die Regelwerke der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, die Einführungsverordnung der Schifffahrtsordnung Emsmündung und die Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln enthalten gleichsam die folgenden wichtigen Verhaltensgrundregeln. Es ist wichtig, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit gewährleistet ist, kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, unnötig behindert oder belästigt wird, stets alle Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Unter Seemannsbrauch versteht man hierbei die richtige seemännische Verhaltensweise. Neben den Verhaltensregelungen sind weitere wesentliche Regelungsinhalte der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, der Schifffahrtsordnung Emsmündung und den Kollisionsverhütungsregeln die Ausrüstung der Fahrzeuge sowie die Anordnung und Anbringung von Navigationslichtern (Positionslaternen), Sichtzeichen (Flaggen, Tafeln, Lichter), und Schallsignalanlagen. Wenn unter deutscher Flage gefahren wird, ist zu beachten, dass nur Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen, deren Baumuster vom Bundesamt für Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind, verwendet werden dürfen. V E R HAL T E NS R E G E L UNG E N B E I G E FAH R E N S ITUA T ION E N Es gibt neben der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung zwei weitere Vorschriften, die das Verhalten nach einer Kollision und bei anderen schaden- oder gefahrdrohenden Ereignissen ergänzend regeln. Diese sind: Seesicherheitsuntersuchungsgesetz (SUG) Verordnung über die Sicherung zur Seefahrt. Verantwortung, Eignung und Befähigung Fahrzeugführer 17 Nach einer Kollision beziehungsweise einem Zusammenstoß ist unbedingt Erste Hilfe zu leisten. Die Beteiligten müssen solange am Unfallort bleiben, bis für alle Beteiligten und Betroffenen das Verlassen der Unfallstelle gefahrlos möglich ist und keine Hilfe mehr erforderlich ist. Vor der Weiterfahrt sind die erforderlichen Personen-, Boots- und gegebenenfalls Versicherungsdaten auszutauschen. Der Unfallhergang und die eingeleiteten Maßnahmen sind im Logbuch einzutragen. Nach dem Seesicherheitsuntersuchungsgesetz ist im Falle eines schaden- oder gefahrdrohenden Vorkommnisses unbedingt Folgendes zu unternehmen: Das schaden- oder gefahrdrohende Vorkommnis ist unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg zu melden. Dabei sind möglichst die in § 7 der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vorgeschriebenen Angaben auszutauschen: o Ort, Zeit und Verlauf des Vorkommnisses, o Art des Schadens und die Daten der beteiligten Fahrzeuge, o beteiligte Personen einschließlich Versicherungsdaten. V E R ANTWOR TUNG, E I GNUNG UND B E FÄHI GUNG F AH R Z E UG FÜH R E R Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist für das Führen eines Sportbootes oder eines Wassersportmotorrades der Besitz des Sportbootführerscheins See vorgeschrieben. Ausgenommen hiervon sind Sportboote ohne Maschinenantrieb und Sportboote mit einer Antriebskraft an der Schraube von weniger als 11,03 Kilowatt bzw. 15 PS. Für den Erwerb des Sportbootführerschein See sind körperliche und geistige Eignung erforderlich. Zusätzlich muss das Mindestalter von 16 Jahren und Zuverlässigkeit erfüllt sein. Die Eignung muss durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für Sportbootführerscheinbewerber nachgewiesen werde. Die Kenntnisse müssen in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung erbracht werden. Verantwortlich für das Einhalten der Verkehrsvorschriften und der Sicherheit an Bord ist stets der Fahrzeugführer oder ein von ihm ernannter Stellvertreter. 18 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Wichtig: Sind mehrere Führerscheininhaber an Bord, ist vor Fahrtbeginn der verantwortliche Schiffsführer zu bestimmen. Die Führung eines Sportbootes ist nicht gestattet, wenn Sie infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder anderer Einschränkungen in der sicheren Führung des Fahrzeuges behindert sind, Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert sind, Ihre Blutalkoholkonzentration 0,5 Promille oder höher ist. UKW- F UNKAN L A G E Jeder Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgestattet ist, muss die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und unterstützungen abhören und berücksichtigen. S E EMÄNNI S C H E S O R GFA L T S P F L IC HT Unter dem Begriff der seemännischen Sorgfaltspflicht versteht man die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsregeln über die reinen Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Dazu gehört insbesondere auch die Anwendung der Sicherheitsregeln, die unter anderem in der nautischen Veröffentlichung des Bundesamtes und Hydrographie (BSH) „Sicherheit im See- und Küstenbereich“ enthalten sind. Sie finden die Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ unter https: / / www.sbfs24.com/ sicherheit-auf-dem-wasser Prüfungsfragen 19 Nachdem Sie das Kapitel „Rechtsverhältnisse und Revierkunde“ durchgearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 1 Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)? Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. 2 Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht? Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. 3 Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen? Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) oder weniger. 4 Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich? Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter. 5 Was bedeutet „seemännische Sorgfaltspflicht“? Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. 7 Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen? Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schifffahrtsordnung Emsmündung (Ems- SchO). 8 Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden? Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen. 20 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde 9 Was sind „Verkehrstrennungsgebiete“? Es sind bekannt gemachte Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. 10 Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind? Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmüdung. 11 Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt? Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben. 12 Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)? Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. 13 Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist? Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen. 14 Welche Ausweichregeln gelten außerhalb des Fahrwassers? Die Regeln der KVR. 15 Bei welchem Signal dürfen Sportfahrzeuge in die Schleusen des Nord- Ostsee-Kanals einfahren? Wenn ein weißes unterbrochenes Licht gezeigt wird. 16 Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)? Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung sowie in den Bekanntmachungen der WSD Nord. Prüfungsfragen 21 17 Was bedeuten im Nord-Ostsee-Kanal an einem Weichensignalmast drei unterbrochene rote Lichter übereinander und was ist zu beachten? Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten; Aufhebung des Signals abwarten. 18 Welche Angaben enthalten die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)? Sie enthalten alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks, Untiefen sowie andere die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse. 19 Wo erhält man Kenntnis über die Bekanntmachungen für Seefahrer? An den Aushangstellen und im Internet. KA PIT E L 2: A L L G EMEINE V E R HA LT E NS R EG E LN Dieses Kapitel gibt Ihnen sowohl einen Überblick über allgemeine und grundsätzliche Sicherheits- und Verhaltensregeln als auch über das Verhalten in Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten. V E R HAL T E N IM FAH RWA S S E R Als Fahrwasser werden Wasserflächen bezeichnet, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnungen, die so genannte Betonnung, gekennzeichnet sind. Mehr zum Thema Betonnung der Fahrwasser erfahren Sie in Kapitel 8 „Betonnung“. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in Fahrwassern sind zusätzliche Regelungen über die Regelungen der Kollisionsverhütungsregeln hinaus erforderlich. In einem Fahrwasser gelten deshalb die Vorfahrtsregeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Ausweichregeln der Kollisionsverhütungsregeln. Die folgende Grafik zeigt, welche Bereiche als Fahrwasser bezeichnet werden. Abb. 9: Fahrwasser Außerhalb von Fahrwassern gelten die Ausweichregeln der Kollisionsverhütungsregeln. Verhalten im Fahrwasser 23 R E C H T S F AHR G E B O T Innerhalb des Fahrwassers gilt wie im Land-Straßenverkehr das „Rechtsfahrgebot“. Jeder Verkehrsteilnehmer muss innerhalb des Fahrwassers grundsätzlich so weit als möglich rechts fahren. Nur zum Zwecke des Überholens darf vorübergehend links gefahren werden. Abb. 10: Rechtsfahrgebot LÄNG S FAH R E R V O R QUE R F AH R E R Fahrzeuge, die im Fahrwasser dem Fahrwasserverlauf folgen, haben unabhängig von ihrer Antriebsart Vorfahrt gegenüber in das Fahrwasser einlaufende Fahrzeuge, das Fahrwasser querende Fahrzeuge, im Fahrwasser drehende Fahrzeuge und Fahrzeugen, die ihren Anker- oder Liegeplatz verlassen. Als querendes oder nicht dem Fahrwasserverlauf folgendes Fahrzeug gilt hier, wenn der Kurs über Grund (KüG) mehr als 10 Grad von der allgemeinen Verkehrsrichtung abweicht. 24 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Abb. 11: Fahren außerhalb des Fahrwassers Fahrzeuge, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, haben untereinander nach den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen, sofern dadurch keine vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge gefährdet oder behindert werden. Das gilt grundsätzlich sowohl für Motorboote als auch für Segelboote. Fahren Sie in der Nähe eines Fahrwassers außerhalb des Fahrwassers, muss klar erkennbar sein, dass Sie das Fahrwasser nicht benutzen. Wenn Ihr Fahrzeug nicht über die technische Ausrüstung zur Ortung anderer Fahrzeuge und zur eigenen Positionsbestimmung im Fahrwasser ausgestattet ist, sollten Sie bei verminderter Sicht wenn möglich das Fahrwasser verlassen, gegebenenfalls Flachwassergebiete aufsuchen und ankern, bzw. wenn dies nicht möglich ist, sich im Fahrwasser vorsichtig äußerst rechts halten. S E G E L F AH R Z E UG E IM FAH RWA S S E R Segelfahrzeuge, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, haben untereinander nach den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen. Dies gilt nur, wenn sie vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern. Vorfahrt und Wartepflicht an Engstellen 25 Abb. 12: Segelfahrzeuge im Fahrwasser V O R F AH R T UND WA R T E P F LIC H T AN E NG S T E L L E N An nicht für beide Fahrzeuge passierbaren Engstellen besteht grundsätzlich Wartepflicht für das nicht vorfahrtsberechtigte Fahrzeug. Die Wartebereitschaft des Fahrzeuges muss durch dessen Fahrverhalten klar erkennbar sein. Der Vorfahrtsberechtigte darf die Vorfahrt aber nicht erzwingen und muss, so der Wartepflichtige nicht wartet, ausweichen. Des Weiteren ist Folgendes zu beachten: In tide- und strömungsfreien Gewässern hat grundsätzlich das Fahrzeug Vorfahrt, welches die Steuerbordseite des Fahrwassers (grüne Tonnenseite) befährt. In Gewässern mit Strömung und in Tidegewässern hat das mit dem Strom fahrende Fahrzeug Vorfahrt. Bei Stromstillstand hat dann das Fahrzeug Vorfahrt, welches zuvor gegen den Strom angefahren ist. V E R K E H R S T R E NNUNG S G E B I E T E Verkehrstrennungsgebiete (VTG) sind in § 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und in § 1 der Einführungsverordnung zur Schifffahrtsordnung Emsmündung 26 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln geregelt. Sie dienen dazu, entgegengesetzten Verkehr zu trennen und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Verkehrstrennungsgebiete sind in den Seekarten eingetragen. Verkehrstrennungsgebiete sind Schifffahrtswege, die durch Trennungslinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Sie dürfen jeweils nur in der Fahrtrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden. Abb. 13: Verkehrstrennungsgebiete Da die Verkehrstrennungsgebiete seewärts der Seeschifffahrtsstraßen liegen, sind sie keine Fahrwasser nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Es herrscht auch hier Rechtsfahrgebot. Fahrzeuge sollten sich also so weit als möglich von der Trennlinie beziehungsweise Trennzone fern halten. Achtung: In den Verkehrstrennungsgebieten wird nach den Regeln der Kollisionsverhütungsregeln ausgewichen. Fahrzeuge mit einer Länge von unter 20 Metern dürfen die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges, welches im Verkehrstrennungsgebiet dem Einbahnweg folgt, nicht behindern. Trennzone Verkehrstrennungsgebiete 27 QU E R E N Grundsätzlich ist das Queren eines Verkehrstrennungsgebietes, wenn möglich, zu vermeiden. Abb. 14: Queren Falls ein Verkehrstrennungsgebiet gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird. E IN L AUF EN UND AU S L AUF E N In Verkehrstrennungsgebiete sollte idealerweise nur an den Enden des Einbahnweges eingelaufen beziehungsweise ausgelaufen werden. Ist dies nicht möglich, so hat dies bei einem seitlichen Ein- oder Auslaufen in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. 28 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Abb. 15: Einlaufen F E S TMAC HE N UND S TIL L LI E G E N Unter dem Begriff Festmachen versteht man ein Boot an Land mit Tauen, beispielsweise an einem Steg, kurzzeitig zu sichern oder zu verbinden. Soll ein Fahrzeug längere Zeit, darunter versteht man mehr als 24 Stunden, an derselben Stelle festgemacht werden, spricht man von Liegen oder Stillliegen. Abb. 16: Festmachen und Stillliegen Verkehrstrennungsgebiete 29 Ein Fahrzeug ist so festzumachen, dass es sicher liegt und sich nicht losreißen kann. Wind, Strom und Wasserstandsänderungen sind gerade bei längerer Liegedauer oder bei Gezeitengewässern zu berücksichtigen. Wenn Sie ein festgemachtes Fahrzeug für längere Zeit verlassen, ist darüber hinaus zu beachten, dass der Hauptschalter des Bordnetzes auszuschalten und alle Seeventile zu schließen sind. F E S TMAC H- UND LI E G E V E R B O T Das Festmachen oder Stillliegen ist in folgenden Bereichen verboten: an Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln sowie an festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen, an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, vor Hafeneinfahrten und an Anlegestellen, die nicht für Sportboote bestimmt sind, innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken und an Stellen, die durch die Sichtzeichen „Festmacheverbot“ und „Liegeverbot“ gekennzeichnet sind. Abb. 17: Verbot Festmachen und Stillliegen PP 30 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln ANK E R N Das Mitführen eines Ankers ist für jedes Schiff vorgeschrieben. Vor dem Festmachen vor Anker ist zu prüfen, ob die Wassertiefe und der Untergrund dafür geeignet sind. Informationen über den Untergrund und die Wassertiefe sind der Seekarte zu entnehmen. Abb. 18: Ankern Beim Ankern ist eine ausreichende Länge der Ankerkette beziehungsweise Ankerleine erforderlich. Die Faustformel ist, dass die Ankerkette mindestens der 3fachen Wassertiefe entsprechen sollte, beim Verwenden einer Ankerleine mindestens der 5-fachen Wassertiefe. Beispiel: Wenn Sie an einer Stelle mit vier Meter Wassertiefe ankern wollen, sollten Sie eine Ankerkette mit mindestens 12 m oder eine Ankerleine mit mindestens 20 m Länge verwenden. Beim Ankern ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Anker fest im Grund greift. Um dies zu erkennen, sollten Sie die Hand auf die Ankerkette oder Ankerleine legen. Wenn kein „Rucken“ erkennbar ist, hält der Anker. Eine weitere Möglichkeit zu prüfen, ob der Anker hält, ist die sogenannte Ankerpeilung. Hierbei peilt man vom Schiff aus mit dem Peilkompass eines oder mehrere Objekte mehrfach an. Ergeben die wiederholten Kontrollpeilungen stets die gleiche Position, dann hält der Anker. Das Peilen lernen Sie in Kapitel 9 „Navigation“. ANK E R V E RBO T Das Liegen vor Anker ist an folgenden Stellen verboten: im Fahrwasser, an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, Ankern 31 im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen, Schleusen und Sielen sowie in den Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal, innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken, 300 Meter vor und hinter Ankerverbotszeichen. Abb. 19: Verbot des Ankerns ANK E R T Y P EN Es gibt verschiedene Arten von Ankern. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bauart, ihres Gewichtes und der Anzahl ihrer Pflugen. Je nach Untergrund sind die verschiedenen Ankertypen besser oder schlechter geeignet. Abb. 20: Ankertypen 32 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Die gängigsten Ankertypen sind: Danforthanker: Der Danforthanker ist der leichteste der üblichen Ankertypen. Er ist durch seine großen und breiten Pflugen gekennzeichnet. Er ist zum Ankern auf sandigem oder schlickem Grund geeignet. Draggen: Der Draggen ist ein Universalanker mit vier Pflugen. Beim Ankern greifen immer zwei Pflugen. Ihn gibt es auch als klappbare Ausführung, den so genannten Schirmanker. Der Draggen ist für jeden Grund geeignet. Patentanker: Der Patentanker ist ein mit zwei Pflugen ausgestatteter schwerer Anker. Er ist für jeden Grund geeignet. Admiralitäts- oder Stockanker: Der Admiralitäts- oder Stockanker ist die älteste Ankerart. Er verfügt über zwei Pflugen, wobei sich der Anker dabei nur mit einer Pfluge im Grund festsetzt. B RÜC K E N, S C H L E US E N UND S P E R RW E R K E Entstehen durch Brücken, Schleusen und Sperrwerke Engstellen, so hat der Wartepflichtige vor diesem Hindernis in ausreichender Entfernung vor dem Halteschild zu warten. Abb. 21: Brücken, Schleusen und Sperrwerke Dabei darf das Fahrzeug weder an Leitwerken noch an Abweisdalben festgemacht werden. Wassersportgeräte und Wassermotorräder 33 WA S S E R S PO R T G E RÄT E UND WA S S E RMO T O R RÄD E R Der Begriff Wassermotorräder fasst motorisierte Wassersportgeräte wie beispielsweise Wasserbob, Wasserskooter, Jetbike, Jetski und gleichartige Wassersportgeräte zusammen. Abb. 22: Wasserskifahren Der Einsatz dieser Wassersportgeräte ist ebenso wie das Wasserskifahren, also das Schleppen eines Wasserskiläufers mit einem Sportboot und die Benutzung von Kite- oder Segelsurfbrettern, nur eingeschränkt möglich. Zusammenfassend ist dies nur in folgenden Gebieten erlaubt: außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist, im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekannt gemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind. 34 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Nachdem Sie das Kapitel „Allgemeine Verhaltensregeln“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 20 Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Fahrzeugführer ist? Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden. 21 In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden? Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. 22 Wie viel Ankerkette bzw. Ankerleine soll man unter günstigen Verhältnissen beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz ausstecken? Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine. 23 Woran kann man erkennen, ob der Anker hält? Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert. 24 Welche Vorkehrungen sind für das längere Verlassen des Fahrzeugs zu treffen? Alle Seeventile schließen und den Hauptschalter des Bordnetzes ausschalten. 25 Wie ist ein enges Gewässer zu befahren, wenn man sich am Ufer festgemachten Fahrzeugen nähert? Verringerung der Geschwindigkeit, um schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden. 26 Wie sind Verkehrstrennungsgebiete zu befahren? Sie dürfen jeweils nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden. 27 Was bedeutet „in Sicht befindlich"? Wenn jedes Fahrzeug vom anderen optisch wahrgenommen werden kann. Prüfungsfragen 35 28 Was bedeutet sichere Geschwindigkeit? Die Geschwindigkeit muss der Verkehrslage, den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst sein und es muss jederzeit aufgestoppt werden können. 29 Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten? Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone / Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung. 30 Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten? Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird. 31 In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten? In den Kollisionsverhütungsregeln. 32 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug bei Kollisionsgefahr in einem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das den Einbahnweg von Steuerbord kommend quert? Es muss dem anderen Fahrzeug ausweichen. 33 Wie hat sich ein Segelfahrzeug beim Queren eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das auf einem Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fährt? Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern. 36 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln 34 Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten? Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern. 35 Wie haben sich Fahrzeuge zu verhalten, die in ein Fahrwasser einlaufen, ein Fahrwasser queren, im Fahrwasser drehen oder ihre Anker- und Liegeplätze verlassen? Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten. 36 Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen? Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern. 37 Wo ist das Überholen verboten? An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt. 38 Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden? Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind. 39 Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten? Sie haben auszuweichen. 40 Wo ist das Ankern verboten? Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für Prüfungsfragen 37 militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen. 41 Wie hat man seine Fahrweise im Fahrwasser bei verminderter Sicht aufgrund seemännischer Sorgfaltspflicht einzurichten, wenn das Fahrzeug nicht über die technische Ausrüstung, insbesondere zur Ortung anderer Fahrzeuge, verfügt? Das Fahrwasser verlassen und wenn möglich, Flachwassergebiet aufsuchen und ankern. Wenn dies nicht möglich ist, im Fahrwasser äußerst rechts halten. KA PIT E L 3: AU S WE I C H- UND F AHR R E G E LN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die im Rahmen der Seeschifffahrt zu beachtenden Ausweich- und Fahrregeln. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E In der Schifffahrt gibt es, im Vergleich zum Land-Straßenverkehr, einige abweichende Begrifflichkeiten. So wird beispielsweise die rechte Seite als Steuerbordseite, und die linke Seite als Backbordseite bezeichnet. Das folgende Schaubild erklärt Ihnen, welche Begriffe beim Motorbootfahren zu beachten sind: Abb. 23: Begriffe Motorboot Bei Segelbooten werden diese Begriffe noch um die Perspektive der Position zum Wind ergänzt. Die dem Wind zugewandte Seite ist die Luvseite, die dem Wind abgewandte Seite, welche auch Windschattenseite genannt wird, ist die Leeseite. Um sicher fahren und gegenüber Segelbooten regelkonform ausweichen zu können, ist es insbesondere auch für Motorbootfahrer wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Heck Heck Hinterer Teil des Schiffs Voraus Voraus Vorwärts Achteraus Achteraus Rückwärts Querab Seitlich Steuerbord voraus Steuerbord voraus Rechts vorwärts Steuerbord querab Steuerbord querab “Hart” nach Rechts Steuerbord achteraus Steuerbord achteraus Rechts rückwärts Backbord voraus Backbord voraus Links vorwärts Backbord querab Backbord querab “Hart” nach Links Backbord achteraus Backbord achteraus Links rückwärts Fachbegriff Umgangssprache Bug Bug Vorderer Teil des Schiffs Backbord Links Backbord Steuerbord Rechts Steuerbord Einführung und Grundbegriffe 39 Abb. 24: Begriffe Segelboot S T E U E R - UND B AC KB OR D S E I T E IM F AH RWA S S E R Im Fahrwasser (ausgenommen Wattgebiete) gilt Folgendes für die Steuer- und Backbordseite eines Fahrwassers: Abb. 25: Fahrwasser Steuerbord - Backbord Abb. 26: Fahrwasser Steuerbord - Backbord Steuerbordseite Backbordseite Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Steuerbordseite hat Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Backbordseite hat der Fahrwasser Fahrwasser Hohe See Steuerbordseite Backbordseite Steuerbord Steuerbord Backbord Backbord 40 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln F AH R Z E UG E IN F AH R T Fahrzeuge sind solange in Fahrt befindlich oder fahrend, solange sie nicht mittelbar oder unmittelbar vor Anker liegen, nicht am Ufer festgemacht sind, oder auf Grund sitzen. Wenn ein Boot in Fahrt befindlich oder fahrend ist, gelten die allgemeinen Fahr- und Ausweichregeln und Sorgfaltspflichten, die nachfolgend vorgestellt werden. A L L G EME INE S F AH RV E R HA L T E N Fahrzeuge in Fahrt sollten, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen, unbedingt folgende Grundregeln beachten: Ein kleines Fahrzeug sollte nicht zu dicht an ein großes, in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren. Grund hierfür ist, dass es durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren kann. Bei geringer Wassertiefe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Steuerfähigkeit zu erhalten und um eine Grundberührung durch Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Seegang ist die Fahrt des Sportbootes zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag möglichst zu vermeiden. In engen Gewässern, bei denen am Ufer festgemachte Fahrzeuge sind, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen, um schädlichen Sog- und Wellenschlag zu vermeiden. Wichtig: Ein steuerunfähiges Sportboot, beispielsweise nach Ausfall des Motors, kann mit einem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen mit dem Bug im Wind gehalten werden. ANG EME S S E N E G E S C HWIND I G K E IT Jedes Fahrzeug hat mit einer sicheren Geschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, es muss sich den vorhandenen Umständen, der Verkehrslage und den gegebe- GESCHWINDIGKEIT BEI BADEBETRIEB 41 nen Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Das Fahrzeug muss dabei jederzeit sicher aufgestoppt werden können. Sind Geschwindigkeiten durch Zeichen geregelt, sind die hierdurch angegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht zu überschreiten. Es ist zu beachten, ob Geschwindigkeiten in Kilometer pro Stunde (km/ h) oder Knoten (sm/ h) angegeben sind. Die Geschwindigkeit kann als Fahrt durchs Wasser (FdW) und als Fahrt über Grund (FüG) gemessen werden. Die Bezugsgröße bei der Fahrt durchs Wasser ist die im Wasser zurückgelegte Strecke, bei der Fahrt über Grund die über dem Grund zurückgelegte Strecke. G E S C HWIND I G K E IT B EI B AD EB E T R IE B Bei Badebetrieb ist Vorsicht geboten. Darum gilt für Fahrzeuge und Wassermotorräder auf Seeschifffahrtsstraßen bei erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m vom Ufer eine Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser von 4,3 Knoten (8 km/ h). G E S C HWIND I G K E IT IN E NG E N G EWÄS S E R N Gerade in engen Gewässern müssen Sie sehr vorsichtig und langsam fahren. Hier ist Sog- und Wellenschlag in jedem Fall zu vermeiden. Bei Sog- und Wellenschlag handelt es sich im Wesentlichen um die durch die Verdrängung des Boots und durch den Antrieb entstehenden Wasserverwerfungen. Wenn Sie anderen Fahrzeugen in engen Gewässern begegnen, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichender Passierabstand zu halten, um ein gefahrloses Passieren zu ermöglichen. G E R ING E WA S S E R T I E F E UND S E E GANG Bei geringer Wassertiefe müssen Sie Ihre Geschwindigkeit drosseln, um die Steuerfähigkeit zu verbessern und eine Grundberührung durch ein Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Seegang ist die Fahrt zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. 42 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 27: Fahren bei geringer Wassertiefe und bei Seegang ANT R I EB DUR C H S C HI F F S S C H R AUB E Motorboote werden durch die Drehbewegung einer Schiffsschraube angetrieben. Die Schiffsschraube wird oft auch Propeller genannt. Die Schiffsschraube ist in der Regel im hinteren Bereich des Schiffes, dem so genannten Heck, installiert. Dabei ist bei Innenbordmotoren der Propeller über eine Welle mit dem Motor verbunden. Abb. 28: Schiffsschraube Die Manövriermöglichkeiten nach backbord beziehungsweise steuerbord sind bei Schiffen mit starren Wellen unterschiedlich groß. Dies hat damit zu tun, dass die Kräfte des Radeffekts die Drehrichtung der Schiffsschraube zur einen Seite unterstützen und zur anderen Seite dieser entgegenwirken. Die Wirkung des Radeffekts wird im nächsten Abschnitt näher erläutert. R AD E F F E K T Es gibt sowohl Antriebe mit linksdrehender als auch mit rechtsdrehender Schraube: Linksdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach links, also gegen den Uhrzeigersinn. Rechtsdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach rechts, also im Uhrzeigersinn. Radeffekt 43 Abb. 29: Linksdrehende und rechtsdrehende Propeller Die meisten Motorboote werden mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetrieben. Bei Rückwärtsfahrt kehrt sich die Drehrichtung um, sie dreht sich also dann nach links. Die Schiffsschraube liefert jedoch nicht nur den gewünschten Vortrieb, sie versetzt dabei das Heck des Bootes auch leicht in die Drehrichtung des Propellers. Abb. 30: Radeffekt So wird das Heck eines mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes bei der Vorwärtsfahrt also leicht nach steuerbord versetzt, gerade so als ob ein Rad auf dem Grund mitläuft. Dieser physikalische Effekt wird als Radeffekt bezeichnet. Der Bug des Bootes bewegt sich dabei hingegen leicht in die entgegengesetzte Richtung, hier also nach backbord. Bei der Rückwärtsfahrt kehrt sich dieser Effekt um. Bei der rechtsdrehenden Schiffsschraube dreht sich das Heck leicht nach backbord, der Bug leicht nach links rechts Linksdrehende Propeller Rechtsdrehende Propeller 44 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln steuerbord. Genau entgegengesetzt ist das durch den Radeffekt verursachte Verhalten eines mit einer linksdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes. Größere Boote werden oft mit zwei Schrauben ausgestattet, wobei dann die Drehrichtung der Schrauben unterschiedlich ist und sich der Radeffekt durch die entgegengesetzten Drehrichtungen so wieder aufhebt. AN- UND AB L E G E N UNT E R B E RÜC K S IC H T I GUNG D E S R AD E F F E KT S Es ist wichtig die Drehrichtung des Propellers zu kennen, da man den auftretenden Radeffekt zum An- und Ablegen, oder auch zum Wenden in engen Hafengassen nutzen kann. Abb. 31: Anlegen unter Berücksichtigung des Radeffekts Der Radeffekt unterstützt den Drehkreis des Bootes in eine Richtung, wirkt umgekehrt aber auch entgegen und vergrößert so den Drehkreis. So ist die ideale Anlegeseite bei einem Boot mit rechtsdrehendem Propeller in der Regel die Backbordseite, und bei einem linksdrehenden Propeller die Steuerbordseite. AN L E G E N B E I WIND UND S T RÖMUNG Das Anlegen bei starkem Wind oder Strömung sorgt für erschwerte Bedingungen. Wenn möglich, sollte nur gegen den Wind beziehungsweise gegen die Strömung angelegt werden. Rechtsdrehender Propeller Ausweichregeln 45 Abb. 32: Anlegen bei Strömung und Wind Wind und Strom wirken dann der Bewegung des Fahrzeuges entgegen und bremsen die Fahrt ab. Genauso wirken diese Kräfte aber auch schiebend, wenn Sie mit dem Wind oder Strom anlegen. Hierbei besteht dann die Gefahr, dass Sie unkontrolliert und hart auf den Steg gedrückt werden. Der optimale Anlegewinkel bei stromfreien Gewässern ist grundsätzlich ein spitzer Winkel. Wie Sie richtig anlegen und ablegen, erfahren Sie in Kapitel 17 „Motorboot Praxis Manöver“. AU S W E IC HR E G E L N Aufgrund der Tatsache, dass Sie als motorgetriebenes Sportboot grundsätzlich in Ihrer Manövrierfähigkeit sehr flexibel sind, sind Sie gegenüber den meisten anderen Verkehrsteilnehmern ausweichpflichtig. Grundregel: Als Ausweichpflichtiger müssen Sie Ihr Ausweichmanöver frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchführen. MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF K R E UZ E ND E N K UR S E N Begegnen sich zwei Motorboote auf kreuzenden Kursen, so gilt: Steuerbord vor Backbord beziehungsweise wie beim Autofahren „rechts vor links“. Gegen den Wind Windrichtung Stromrichtung Gegen den Wind Mit dem Wind Windrichtung Stromrichtung Mit dem Wind 46 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 33: Motorboot und Motorboot auf kreuzenden Kursen MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF E NT G EG E NG E S E T Z T E N K UR S EN Begegnen sich zwei Motorboote auf entgegengesetzten Kursen, muss jedes Fahrzeug nach Steuerbord ausweichen. In Ausnahmefällen ist ein Ausweichen nach Backbord möglich, wenn dies gefahrlos möglich ist. Dies ist rechtzeitig durch zwei kurze Töne zu signalisieren. Abb. 34: Motorboot und Motorboot auf entgegengesetzten Kursen S E G E L B OO T UND S E G E L B OO T - WIND VON D E R G L E I C H E N S E I T E Begegnen sich zwei Segelboote, die auf dem gleichen Bug segeln, also der Wind von derselben Seite kommt, so gilt „Leeboot“ vor „Luvboot“. In der Darstellung Ausweichregeln 47 (Abb. 35) segeln die beiden Segelboote auf Steuerbordbug: Das heißt, die Segel sind auf steuerbord gesetzt und der Wind kommt von backbord. Das Segelboot, welches näher am Wind segelt, ist ausweichpflichtig. Hier ist es also das weiße Segelboot. Abb. 35: Segelboot und Segelboot - Wind von der gleichen Seite SEGELBOOT UND SEGELBOOT - WIND NICHT VON DER GLEICHEN SEITE Begegnen sich zwei Segelboote, die nicht auf dem gleichen Bug segeln, also den Wind nicht von derselben Seite haben, gilt Backbordbug vor Steuerbordbug (Abb. 36). Das bedeutet, dass das Boot, welches auf Steuerbordbug segelt, sprich die Segel sind auf steuerbord und der Wind kommt von backbord, ausweichpflichtig ist. Hier muss also das weiße Segelboot ausweichen. Merke: Der Segler, der den Wind von backbord hat, muss dem anderen Segler ausweichen! Es ist wichtig zu wissen, dass ein Segelfahrzeug als Maschinenfahrzeug gilt, sobald es mit Maschinenkraft fährt. In diesem Fall hat es sich bezüglich der Ausweichregeln so zu verhalten, als ob es ein Motorboot wäre. Windrichtung 48 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 36: Segelboot und Segelboot - Wind nicht von der gleichen Seite Damit andere Schiffsführer erkennen, dass ein Segelboot unter Motor fährt, hat es einen schwarzen Kegel mit Spitze nach unten zu führen. Diese Kegel lernen Sie in Kap. 4 „Lichter- und Flaggenführung“ kennen. MO T O RB OO T E UND S E G E L F AH R Z E UG E Begegnen sich Motorboote und Segelfahrzeuge bzw. Segelsurfbretter, müssen Motorboote den Segelfahrzeugen bzw. Segelsurfbrettern ausweichen. Abb. 37: Motorboote und Segelfahrzeuge Windrichtung Ausweichregelungen 49 AU S W E IC HR E G E L UNG E N Wie Sie in den bisherigen Kapiteln gelernt haben, gelten die Kollisionsverhütungsregeln uneingeschränkt außerhalb ausgewiesener Fahrwasser und auf hoher See. Innerhalb der Fahrwasser und Seeschifffahrtsstraßen gelten dann jedoch die Ausweichregeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Die folgende Darstellung zeigt, welche Fahrzeuge vor welchen anderen Fahrzeugen nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Vorfahrt haben. Abb. 38: Vorfahrtsregeln nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Das in der Darstellung jeweils „höher“ dargestellte Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tiefer“ abgebildeten Fahrzeug. Wichtig: Alle nicht in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkten Fahrzeuge, auch Segelboote, müssen manövrierbehinderten und manövrierunfähigen Fahrzeugen ausweichen. Es lassen sich grundsätzlich manövrierbehinderte und manövrierunfähige Fahrzeuge unterscheiden. Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen manövrierbehindert und manövrierunfähig lässt sich wie folgt treffen: Manövrierunfähige Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen können. Ein Grund für die Manövrierunfähigkeit kann beispielsweise der Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage sein. Maschinenfahrzeug Segelfahrzeug tiefgangbehindertes Fahrzeug manövrierbehindertes Fahrzeug fischendes Fahrzeug manövrierunfähiges Fahrzeug Das jeweils „höher“ stehende Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tieferen“ Fahrzeug 50 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Manövrierbehinderte Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die durch die Art ihres Einsatzes daran gehindert sind, so wie vorgeschrieben zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen können. Beispiele für manövrierbehinderte Fahrzeuge sind Tonnenleger, Kabelleger und Bagger. Tiefgangbehinderte Fahrzeuge sind aufgrund ihres Tiefgangs nur eingeschränkt manövrierbar. Diese Fahrzeuge sind an der folgenden Lichterbzw. Flaggenführung erkennbar: Abb. 39: Tiefgangbehindertes Fahrzeug bei Tag ohne Fahrt durchs Wasser: Kennzeichnung durch einen Zylinder Abb. 40: Tiefgangbehindertes Fahrzeug bei Nacht mit Fahrt durchs Wasser: Kennzeichnung durch drei rote Rundumlichter untereinander, Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht Die vollständige Lichter- und Flaggenführung für alle Fahrzeuge wird im Kapitel 4 „Lichter und Flaggenführung“ beschrieben. Wichtig: Alle nicht in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkten Fahrzeuge, auch Segelboote, müssen tiefgangbehinderten Fahrzeugen ausweichen. Die sichere Durchfahrt dieser Fahrzeuge darf nicht behindert werden. MANÖV E R D E S L E T Z T EN AUG E NB LI C K S Unter dem Manöver des letzten Augenblicks versteht man das Ausweichmanöver des Kurshalters, also des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges. Das Manöver des letzten Augenblicks muss dann durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch das Manöver des Ausweichpflichtigen alleine nicht mehr vermieden werden kann. Vor Einleitung des Manövers müssen Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten werden und dem ausweichpflichtigen Fahrzeug ist besondere Sorgfalt zu widmen. Überholen 51 ÜB E R HO L EN Grundregel: Das Überholen ist nur dann gestattet, wenn es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Fahrzeuge durchgeführt werden kann. Das Überholmanöver ist also nur möglich, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Es muss zügig und mit ausreichendem Abstand durchgeführt werden. Abb. 41: Überholen Folgende Regeln gelten für das überholende Fahrzeug beziehungsweise das überholte Fahrzeug (Abb. 42): Abb. 42: Überholregeln Ein Fahrzeug gilt dann als ein überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert; dies bedeutet also schräg von hinten in einem flachen Winkel. Im Zweifelsfall hat sich ein Fahrzeug, das sich auf diesem Kurs einem anderen Fahrzeug nähert, immer als überholendes Fahrzeug zu betrachten. muss dem Überholten ausweichen - Abstand halten muss Kurs beibehalten muss das Überholen soweit als möglich erleichtern Für das überholte Fahrzeug: Für das überholende Fahrzeug: 52 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln G E F AH R E N B E IM ÜB E R HO L E N Folgende Gefahren können beim Überholmanöver entstehen: Das Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen. Bei Stau, Sog und Schwell handelt es sich um Wasserverwerfungen in Folge der Verdrängung und des Antriebs eines Boots. Das Fahrzeug kann kollidieren und querschlagen. Dies gilt insbesondere für kleinere Fahrzeuge. Das Fahrzeug kann in flachen Gewässern auf Grund laufen, beispielsweise durch das Absenken des Hecks. Es besteht die Gefahr des Überbordfallens einzelner Besatzungsmitglieder, insbesondere bei starker Beschleunigung. ÜB E R HO LV E R B O T Überholen ist grundsätzlich in folgenden Gebieten verboten: in der Nähe von in Fahrt befindlichen, nicht freifahrenden Fähren an Engstellen in unübersichtlichen Krümmungen in Schleusenbereichen innerhalb von Bereichen, die durch Überholverbotszeichen gekennzeichnet sind. H E R S T E L L EN E IN E R S C H L E P PV E R BIND UNG Beim Herstellen einer Schleppverbindung ist darauf zu achten, dass die Schleppleine eine ausreichende Stärke hat und nicht mit der Schiffsschraube in Berührung kommt. Die Schleppleine wird beim Geschleppten möglichst am Mittschiffspoller, bei Segelbooten am Mast befestigt. Die Schleppleine muss bei starkem Seegang mindestens die 2- oder 3-fache Wellenlänge haben. S C HL E P P G E S C HWIND I GK E I T Die Schleppgeschwindigkeit sollte nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Geschleppte freifahrend bei Verdrängungsfahrt erreichen kann. Dies ist die so genannte Rumpfgeschwindigkeit. Abb. 43: Überholverbot Herstellen einer Schleppverbindung 53 Abb. 44: Schleppen mittels Schleppleine Ein ruckartiges Anfahren im Rahmen des Schleppmanövers ist zu vermeiden. Hierbei besteht die Gefahr des unkontrollierten Ausbrechens des geschleppten Fahrzeugs. Im Extremfall kann auch die Schleppleine reißen. LÄNG S S EI T IG E S S C HL E P P E N Wird Ihr Boot längsseitig geschleppt, so müssen beide Boote mit zwei Querleinen, also vorne und achtern je eine, sowie durch eine Vor- und eine Achterspring - das sind in Abb. 45 die roten Leinen - verbunden werden. Abb. 45: Längsseitiges Schleppen Das Heck des schleppenden Fahrzeuges soll dabei über das Heck des geschleppten Fahrzeuges hinausragen. Bei grober See und ungleichen Fahrzeugtypen kann nicht längsseitig abgeschleppt werden. 54 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Nachdem Sie das Kapitel „Ausweich- und Fahrregeln“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 42 Wann ist ein Fahrzeug in Fahrt? Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. 43 Wann gilt ein Fahrzeug unter Segel als Maschinenfahrzeug? Wenn es gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt. 44 Welche Seite wird als Luvseite bezeichnet? Die dem Wind zugekehrte Seite. 45 Welche Seite wird als Leeseite bezeichnet? Die dem Wind abgewandte Seite. 46 Wie weichen zwei Motorboote aus, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern? Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern. 47 Zwei Motorboote nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig? Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat. 48 Warum soll ein kleines Fahrzeug nicht dicht an ein großes in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren? Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren. 49 Warum soll man möglichst gegen Strom und Wind anlegen? Weil sich das Fahrzeug dabei sicherer manövrieren lässt. 50 Wie verhält man sich beim Begegnen mit anderen Fahrzeugen in einem engen Fahrwasser? Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten. 51 Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird? Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen. Prüfungsfragen 55 52 Welches ist der günstigste Anlaufwinkel beim Anlegen? Ein möglichst spitzer Winkel. 53 Wie verhält sich im Allgemeinen das Schiff im Rückwärtsgang bei einem rechtsdrehenden Propeller? Das Heck dreht nach Backbord. 54 Was ist unter einem rechtsdrehenden Propeller zu verstehen? Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. 55 Was ist unter einem linksdrehenden Propeller zu verstehen? Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. 56 Was ist unter der indirekten Ruderwirkung (Radeffekt) des Propellers zu verstehen? Das seitliche Versetzen des Hecks. 57 Weshalb ist die Kenntnis der Propellerdrehrichtung von Bedeutung? Sie hilft beim Manövrieren. 58 Welche Anlegeseite ist mit rechtsdrehendem Propeller empfehlenswert und warum? Die Backbordseite der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier. 59 Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug? Wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab (Bereich des Hecklichtes) nähert. 60 Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig? Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. 61 Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert? Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. 56 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln 62 Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind von derselben Seite haben? Das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug. 63 Wie müssen sich zwei in Sicht befindliche Maschinenfahrzeuge verhalten, die sich einander auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, um die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes zu vermeiden? Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern. 64 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 65 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 66 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierbehinderten Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 67 Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. 68 Wie hat sich ein Segelfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Das Segelfahrzeug muss ausweichen. Herstellen einer Schleppverbindung 57 69 Wie verhält sich der Kurshaltepflichtige vor Einleitung des Manövers des letzten Augenblicks gegenüber einem ausweichpflichtigen Fahrzeug? Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen. 70 Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten? Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden. 71 Wie hat sich ein überholendes Fahrzeug zu verhalten? Es hat dem zu überholenden Fahrzeug auszuweichen. 72 Wie hat man sich zu verhalten, wenn man bei verminderter Sicht anscheinend vorlicher als querab das Schallsignal eines anderen Fahrzeugs hört? Es ist ebenfalls ein Schallsignal abzugeben und die Fahrt soweit zu verlangsamen, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt. Erforderlichenfalls ist ganz aufzustoppen. In jedem Fall ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist. 73 Wie lang sollte eine Schleppleine bei starkem Seegang sein? Mindestens zwei- oder dreifache Wellenlänge. 74 Was ist zu beachten, wenn ein Sportboot geschleppt werden soll? Die Schleppleine ist den Seegangsverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Anhang frei fahrend bei Verdrängerfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden. 75 Warum sollte bei starkem Seegang die Fahrt vermindert werden? Um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. 76 Welches ist - außer in Wattgebieten - die Steuerbordseite eines Fahrwassers? Es ist die Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Steuerbordseite hat. 58 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Ihnen werden verschiedene in diesem Kapitel vorgestellte Fahrzeuge gezeigt. Sie müssen dann die folgenden Fragen beantworten: 77 Wie muss man sich gegenüber diesem Fahrzeug verhalten? Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden. 78 Wie muss man sich gegenüber diesem Fahrzeug verhalten? Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden. 79 Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb - außerhalb des Fahrwassers - in einem Abstand von 500 Meter und weniger vom Ufer nicht überschritten werden? 4,3 Knoten. KA PIT E L 4: LI C HT E R - UND F LAGG EN FÜHRUN G Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die von Wasserfahrzeugen zu führenden Lichter, Flaggen und Signalkörper. Die Verpflichtung zum Führen dieser Zeichen resultiert aus den Kollisionsverhütungsregeln und - ergänzend - aus der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie der Schifffahrtordnung Emsmündung. L I C H T E R - UND F L A G G EN FÜH R UNG S P F L IC H T Die Lichterführung dient dazu, die Art und den Kurs eines anderen Fahrzeuges zur Nachtzeit oder bei eingeschränkten Sichtverhältnissen zu erkennen. Lichter müssen in der Nachtzeit, darunter versteht man allgemein die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, und bei unsichtigem Wetter geführt werden. Abb. 46: Pflicht der Lichter- und Flaggenführung Analog zur Lichterführung müssen während der Tagzeit, also der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, entsprechende Flaggen oder Signalkörper geführt werden. Auf als Seeschifffahrtsstraßen ausgewiesenen Wasserflächen besteht grundsätzlich zur Nachtzeit und bei unsichtigem Wetter Lichterführungspflicht. Fahrzeuge, die die vorgeschriebenen Lichter nicht führen, dürfen in dieser Zeit nicht auf Seeschifffahrtsstraßen fahren. Tagzeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Flaggenführung Nachtzeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Lichterführung unsichtiges Wetter verminderte Sicht aufgrund von Nebel, Regen etc. Lichterführung 60 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung NO T S T AND Eine Ausnahme stellt lediglich ein Notstand dar, der die Fahrt des Fahrzeuges unbedingt erforderlich macht. In diesem Fall ist dann eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht ständig gebrauchsfertig bereit zu halten. So kann die Gefahr des Zusammenstoßes vermieden werden, indem das Licht rechtzeitig gezeigt wird. P O S IT IONS LI C HT E R Positionslichter sind fest am Fahrzeug angebrachte Lichter. Sie dienen dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer bei Nacht und unsichtigem Wetter die Art und den Kurs des jeweiligen Fahrzeuges erkennen können. Diese Lichter werden sowohl nach ihrer Farbe, dem Ort der Anbringung (seitlich, am Bug oder Heck), als auch nach ihrem Sichtwinkel (Sektoren) unterschieden. F A R B EN UND T R A GW E IT E N V ON L IC H T E R N Lichter werden nach ihrer Tragweite unterschieden. Die Tragweite ist die Entfernung, in der das Licht noch erkannt werden kann; deshalb spricht man auch von Sichtweite. Es werden grundsätzlich die in der folgenden Tabelle gezeigten Lichter mit unterschiedlichen Farben und Tragweiten verwendet. Farbe Gewöhnliches Licht (Tragweite) Helles Licht (Tragweite) Weiß 2 Kilometer 4 Kilometer Rot 1,5 Kilometer 3 Kilometer Grün 1,5 Kilometer 3 Kilometer Tab. 1: Tragweite Lichter Lichter- und Flaggenführungspflicht 61 S I C H TWINK E L V ON L IC H T E R N Lichter haben unterschiedliche Sichtwinkel. Diese Sichtwinkel werden auch Sektoren genannt. Der Sichtwinkel ist der in Grad angegebene Winkel, in dem das Licht sichtbar und erkennbar ist. Zur besseren Erkennung von Fahrzeugen werden Lichter mit unterschiedlichen Sektoren und Farben verwendet. Grundsätzlich führen Fahrzeuge die folgenden Lichter: Grünes Licht: Steuerbordseite Rotes Licht: Backbordseite Weißes Buglicht: An der Vorderseite des Fahrzeuges Weißes Hecklicht: An der Rückseite des Fahrzeuges Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die einzelnen Lichter, die nachfolgend auch noch ausführlich erläutert werden. Abb. 47: Übersicht Lichter Je nach Größe und Bauart der Fahrzeuge werden unterschiedliche Arten von Lichtern verwendet. Topplicht (weißes Licht): Das Topplicht, auch Buglicht genannt, befindet sich entweder vorne am Bug oder am Masttopp. Es ist ein weißes, helles Licht, sichtbar über einen Horizontbogen von 225°. Es ist dabei mit 112,5° nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Hecklicht (weißes Licht): Das Hecklicht ist ein weißes, gewöhnliches oder helles Licht. Es ist sichtbar über einen Horizontbogen von 135°. Dabei ist es mit Topplicht Hecklicht Weißes Rundumlicht Seitenlichter Zweifarben- Leuchte Dreifarben- Leuchte 62 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 67,5° von hinten nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Weißes Rundumlicht (weißes Licht): Das weiße Rundumlicht ist ein weißes, gewöhnliches Licht, das von allen Seiten, also 360°, sichtbar ist. Seitenlichter (rotes und grünes Licht): Seitenlichter umfassen ein grünes, helles Licht an Steuerbord und ein rotes, helles Licht an Backbord. Diese beiden Lichter sind jeweils sichtbar über einen Horizontbogen von 112,5°. Sie sind je nur in diesem Bogen sichtbar. Beide Lichter befinden sich in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsebene des Fahrzeuges. Zweifarben-Leuchte (rotes und grünes Licht): Die Zweifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Seitenlichtern wie oben beschrieben. Diese sind im vorderen Bereich in der Mittellängsebene des Fahrzeugs anzubringen. Dreifarben-Leuchte (rotes, grünes und weißes Licht): Die Dreifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Heck- und Seitenlichtern. Sie ist am Masttopp anzubringen. MIND E S TT R A GW E I T E N NA C H S C HIF F S G RÖß E Es sind je nach Schiffsgröße folgende Mindesttragweiten der Lichter vorgeschrieben. Die Mindesttragweite ist dabei die Strecke, auf der das Licht bei normalen Sichtverhältnissen mit bloßem Auge erkennbar ist. Grundsätzlich gilt bei vorgeschriebenen Lichtern die Mindesttragweite von 2 Seemeilen. Ergänzend gelten abhängig vom Schiffstyp folgende abweichende Mindesttragweiten: Abb. 48: Tragweiten nach Schiffsgrößen Flaggenführung 63 Die Höhe des Topplichts über den Seitenlichtern beträgt abhängig vom Schiffstyp mindestens: Abb. 49: Höhe Topplicht nach Schiffsgrößen Lichter werden an unterschiedlichen Stellen am Schiff angebracht und haben unterschiedliche Sichtwinkel. Dabei werden zur besseren Erkennung Lichter mit unterschiedlichen Farben und Sichtwinkeln verwendet. Weitere relevante Lichter sind: Schlepplicht: Sektor identisch mit dem des Hecklichtes, Farbe abweichend gelb. Funkellicht: Licht mit mindestens 120 regelmäßigen Signalen pro Minute, sichtbar über den gesamten Horizontbogen (360°). F L A G G E N FÜH R UNG Die Flaggenführung, welche in der Literatur auch Signalkörperführung genannt wird, dient dazu, die Art und den Kurs eines anderen Fahrzeuges zur Tagzeit zu erkennen. Sie ersetzt die Funktion, die Lichter bei Nacht haben. Signalkörper sind grundsätzlich schwarz. Durchmesser und Höhe der Signalkörper sollten dabei mindestens 60 cm betragen. Die Höhen von Zylindern und Rhomben sollten mindestens 120 cm betragen. Fahrzeuge mit weniger als 20 Meter Länge dürfen, der Fahrzeuggröße angemessen, auch kleinere Signalkörper führen. 64 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Diese Übersicht zeigt Ihnen die üblichen Signalkörper: K E NN Z EI C HNUNG D E R F AH R Z E UG E Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die für die unterschiedlichen Fahrzeugarten vorgeschriebene Lichter- und Flaggenführung. SEGELFAHRZEUGE Segelfahrzeuge in Fahrt führen zur Nachtzeit grundsätzlich Seitenlichter und ein Hecklicht. Für kleinere Segelfahrzeuge gibt es dazu abweichend Erleichterungen (vgl. Abb. 51). Sie sollen aber idealerweise Seitenlichter und Hecklicht führen. Fährt ein Segelfahrzeug unter Maschine, gelten die Vorschriften für Motorboote. Abb. 51: Lichterführung Segelfahrzeuge - Ball mit Durchmesser von 50 Zentimetern Ball Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Kegel Zylinder Zylinder 2 Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Rhombus Zwei Kegel in entgegengesetzter Richtung (zwei mal 60 Zentimeter) Stundenglas Abb.-46: -Signalkörper- Funktionsfähige Lampe oder Laterne in Weiß bereithalten Segelfahrzeug < 7 Meter Lichterführung entsprechend der eines Maschinenfahrzeugs. Tagsüber mit Kegel Spitze unten. Segelfahrzeug unter Maschine Hecklicht und Zweifarbenleuchte oder Dreifarbenleuchte Segelfahrzeug < 20 Meter Fahrzeug Lichterführung Darstellung Zwingend Seitenlichter und Hecklicht Segelfahrzeug >= 20 Meter kennzeichnung der Fahrzeuge 65 MASCHINENFAHRZEUGE IN FAHRT Maschinenbetriebene Fahrzeuge in Fahrt, darunter fallen auch Segelfahrzeuge, die unter Motor fahren, haben folgende Lichter zu führen: Abb. 52: Lichterführung Maschinenfahrzeuge MANÖVRIERUNFÄHIGE FAHRZEUGE Manövrierunfähige Fahrzeuge sind aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage, wie vorgeschrieben zu manövrieren. Dies kann beispielsweise durch Ausfall oder Einschränkung der Steueranlage oder von Maschinenschäden vorkommen. Ihnen ist grundsätzlich auszuweichen, außer das manövrierunfähige Fahrzeug überholt. Die folgende Darstellung zeigt die Lichter- und Flaggenführung von manövrierunfähigen Fahrzeugen: Fahrzeug Lichterführung Darstellung Weißes Rundumlicht, wenn möglich Seitenlichter; kann Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht Maschinenfahrzeug < 7 Meter Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht; Zweifarbenleuchte anstatt Seitenlicht möglich. Höhe Topplicht mind. 2,5 m Maschinenfahrzeug < 20 Meter Topplicht (mind. 6m über Schiffskörper), Seitenlichter und Hecklicht Maschinenfahrzeug < 50 Meter Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht und zweites Topplicht Maschinenfahrzeug = 50 Meter Weißes Rundumlicht, Seitenlichter oder Zweifarbenleuchte; Topp- oder Rundumlicht mind. 1 m höher als Seitenlichter Maschinenfahrzeug < 12 Meter 66 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Abb. 53: Manövrierunfähige Fahrzeuge MANÖVRIERBEHINDERTE FAHRZEUGE Manövrierbehinderte Fahrzeuge sind in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt. Dies kann durch die Ausführung von Bagger- oder Unterwasserarbeiten oder durch mitgeführte Gerätschaften bedingt sein. Diesen Fahrzeugen ist grundsätzlich auszuweichen, außer das manövrierbehinderte Fahrzeug überholt. Die folgende Darstellung zeigt die Lichter- und Flaggenführung von manövrierbehinderten Fahrzeugen: Abb. 54: Manövrierbehinderte Fahrzeuge MANÖVRIERBEHINDERTE FAHRZEUGE - VORBEIFAHRT AN EINER SEITE Manövrierbehinderte Fahrzeuge bei der Arbeit sind Fahrzeuge, die meist Tätigkeiten wie beispielsweise Baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen. Bei diesen manövrierbehinderten Fahrzeugen ist die Vorbeifahrt in der Regel nur an einer Seite möglich. Nacht Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Rundumlichter untereinander, oben und unten rot, Mitte weiß Mit Fahrt durchs Wasser: Zusätzlich ein Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht (Länge > als 50m: zwei Topplichter) Tag Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Signalkörper untereinander. Oben und unten ein Ball, Mitte Rhombus Mit Fahrt durchs Wasser: Keine weiteren Signale notwendig kennzeichnung der Fahrzeuge 67 Abb. 55: Manövrierbehinderte Fahrzeuge bei der Arbeit 1 MANÖVRIERBEHINDERTE FAHRZEUGE BEI DER ARBEIT Bei diesen manövrierbehinderten Fahrzeugen bei der Arbeit ist die Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich. Abb. 56: Manövrierbehinderte Fahrzeuge bei der Arbeit 2 TIEFGANGBEHINDERTE FAHRZEUGE BEI DER ARBEIT Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug ist in seiner Manövrierfähigkeit aufgrund seines Tiefganges im Verhältnis zur Wassertiefe und -breite stark eingeschränkt. Nacht Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Rundumlichter untereinander, oben und unten rot, Mitte weiß; Seiten ohne Behinderung zwei grüne Rundumlichter untereinander (Hier beide). Mit Fahrt durchs Wasser: zus. Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht Tag Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Signalkörper senkrecht untereinander. Oben und unten ein Ball, Mitte Rhombus. Seiten ohne Behinderung je zwei Rhomben Mit Fahrt durchs Wasser: Keine weiteren Signale notwendig 68 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Tiefgangbehinderte Fahrzeuge haben die folgenden Lichter- und Flaggen zu führen: Abb. 57: Tiefgangbehindertes Fahrzeug bei der Arbeit FISCHENDES FAHRZEUG - OHNE TRAWLEN Unter einem fischenden Fahrzeug versteht man ein Fahrzeug, welches mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt und dadurch in seiner Manövrierfähigkeit eingeschränkt ist. Unter Trawlen wird der Fischfang mit einem Schleppnetz verstanden. Ein fischendes Fahrzeug, welches nicht trawlt, hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen. Abb. 58: Fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt Ohne Fahrt durchs Wasser: Drei Rundumlichter untereinander, alle drei rot Mit Fahrt durchs Wasser: Zusätzlich ein Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht Ohne Fahrt durchs Wasser: Ein Zylinder Mit Fahrt durchs Wasser: Keine weiteren Signale notwendig kennzeichnung der Fahrzeuge 69 FISCHENDES FAHRZEUG - TRAWLEND Unter Trawlen wird der Fischfang mit einem Schleppnetz verstanden. Ein trawlendes Fahrzeug hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 59: Fischendes Fahrzeug, das trawlt ANKERLIEGER < 50 METER LÄNGE Ein Ankerlieger ist ein Fahrzeug, das vor Anker liegt. Die Lichter- und Flaggenführung bei Ankerliegern unterscheidet sich nach der Länge des Fahrzeugs. Ein Ankerlieger < 50 Meter Länge hat folgende Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 60: Ankerlieger kürzer als 50 m Nacht Ohne Fahrt durchs Wasser: Zwei Rundumlichter untereinander; oben grün unten weiß: Fahrzeuge größer 50 m Länge zusätzlich ein Topplicht weiß, 225 Grad achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht Mit Fahrt durchs Wasser: Seitenlichter und Hecklicht Tag Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: Ein Stundenglas 70 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung ANKERLIEGER ≥ 50 METER LÄNGE Die folgende Darstellung zeigt die Lichter- und Flaggenführung eines Ankerliegers von mehr als 50 Meter Länge: Abb. 61: Ankerlieger länger als 50 m GRUNDSITZER < 50 METER LÄNGE Unter einem Grundsitzer versteht man ein Fahrzeug, welches fest auf Grund sitzt. Die Lichterführung bei Grundsitzern unterscheidet sich nach ihrer Länge. Ein Grundsitzer < 50 Meter hat folgende Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 62: Grundsitzer kürzer als 50 m Nacht Weißes Rundumlicht im vorderen Teil, an oder nahe des Hecks ein zweites weißes Rundumlicht niedriger als das erste. Tag Einen Ball im vorderen Teil kennzeichnung der Fahrzeuge 71 GRUNDSITZER ≥ 50 METER LÄNGE Ein Grundsitzer ≥ 50 Meter Länge hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 63: Grundsitzer länger als 50 m SCHLEPPVERBAND < 200 METER LÄNGE Ein Schleppverband ist ein Verband mehrerer Fahrzeuge, bei dem ein schleppendes Fahrzeug ein oder mehrere andere Fahrzeuge schleppt. Ein Schleppverband ist aufgrund der Tatsache des Schleppens manövrierbehindert. Die Lichter- und Flaggenführung bei einem Schleppverband ist je nach Gesamtlänge des Schleppverbandes unterschiedlich. Ein Schleppverband von weniger als 200 Meter Länge hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Tag Drei Bälle untereinander Nacht Ein Rundumlicht weiß im vorderen Teil. An oder nahe des Hecks ein zweites Rundumlicht weiß, niedriger als das erste. Nacht Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: 2 Topplichter untereinander senkrecht, Seitenlichter, Hecklicht Geschlepptes FZ: Seitenlichter rot und grün, weißes Hecklicht 72 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung Abb. 64: Schleppverband kürzer als 200 m SCHLEPPVERBAND ≥ 200 METER LÄNGE Ein Schleppverband ≥ 200 Meter Länge hat die folgenden Lichter und Flaggen zu führen: Abb. 65: Schleppverband länger als 200 m FAHRZEUGE MIT GEFÄHRLICHEN GÜTERN ODER NICHT ENTGASTE TAN- KER Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern und nicht entgaste Tanker haben aufgrund ihrer gefährlichen beziehungsweise entzündlichen Ladung die folgenden Lichter- und Flaggen zusätzlich zu führen: Tag Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: Einen Rhombus Nacht Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: 3 Topplichter untereinander senkrecht, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht Geschlepptes FZ: Seitenlichter rot und grün, weißes Hecklicht Tag Mit und ohne Fahrt durchs Wasser: Schlepper und geschleppte Fahrzeuge je ein schwarzer Rhombus kennzeichnung der Fahrzeuge 73 Abb. 66: Gefährliche Güter und nicht entgaste Tanker FAHRZEUGE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes sind Fahrzeuge der Bundespolizei, der Bundeswehr oder Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben bei Übungen schleppen. Sie geben durch Leuchtkugeln mit weißen Blitzen zusätzliche Sichtzeichen ab. Eine gleiche Pflicht der Lichterführung gilt auch für Fahrzeuge der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGZRS): Abb. 67: Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes Nacht Führen Lichter ihrer Bauart (Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht) Im Einsatz zusätzlich: dauerndes, blaues Funkellicht Tag Dienstflagge Im Einsatz zusätzlich: dauerndes blaues Funkellicht 74 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung KLEINERE FAHRZEUGE BEI TAUCHARBEITEN Fahrzeuge bei Taucharbeiten sind manövrierbehindert. Es gilt die Flaggen- und Lichterführung wie bereits beschrieben. Für kleinere Fahrzeuge gilt abweichend diese Regelung: Abb. 68: Fahrzeuge bei Taucharbeiten Prüfungsfragen 75 Nachdem Sie das Kapitel „Lichter- und Flaggenführung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 80 Welches Signal führt ein Fahrzeug unter Segel, das als Maschinenfahrzeug gilt, zusätzlich am Tage? Einen schwarzen Kegel, Spitze unten. 81 Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden? Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht. 82 Wozu dient die Lichterführung? Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an. 83 Was für eine Laterne kann ein Segelfahrzeug von weniger als 20 Meter Länge anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes führen? Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze. 84 Welche Lichter muss ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führen? Die für ein Maschinenfahrzeug vorgeschriebenen Lichter. 85 Welche Lichter führen geschleppte Fahrzeuge? Seitenlichter rot und grün und ein weißes Hecklicht. 86 Was bedeutet es, wenn jedes Fahrzeug eines Schleppverbandes einen schwarzen Rhombus führt? Schleppverband von mehr als 200 m Länge. 87 Welche Lichter führen manövrierunfähige Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge in Fahrt, ohne Fahrt durch das Wasser? Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. 88 Welche Lichter führen manövrierunfähige Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge in Fahrt mit Fahrt durch das Wasser? Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht. 89 Welche Fahrzeuge führen nur Seitenlichter rot und grün und ein weißes Hecklicht? Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge. 76 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 90 Was für ein Licht muss ein Ankerlieger von weniger als 50 Meter Länge führen? Ein weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle. 91 Wer gibt das Sichtzeichen „Leuchtkugeln mit weißen Sternen“ und was ist zu beachten? Fahrzeug der Bundeswehr, der Bundespolizei oder Maschinenfahrzeug, das Schießscheiben schleppt bei Übungen. Man hält sich frei. 92 Welches Licht muss ein Fahrzeug unter Segel von weniger als 12 m Länge oder ein Fahrzeug unter Ruder auf der Seeschifffahrtsstraße führen, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann? Ein weißes Rundumlicht. 93 Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann? Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt. 94 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge. 95 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge. 96 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger. Prüfungsfragen 77 97 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von mehr als 200 m Länge. 98 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt. 99 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser. 100 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug. 101 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt. 102 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge. 78 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 103 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug. 104 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge. 105 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein Grundsitzer. 106 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge. 107 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug von 50 und mehr Meter Länge in Fahrt. 108 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt. Prüfungsfragen 79 109 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge. 110 Welches Fahrzeug führt diese Lichter? Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, das nicht trawlt, z. B. Treibnetzfischer. 111 Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper? Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker. 112 Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen? Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge. 113 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander angeordnet sind. 80 Kapitel 4: Lichter- und Flaggenführung 114 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt nicht behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung rechts liegt. 115 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander angeordnet sind. 116 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Fahrzeug mit gefährlichen Gütern, Abstand halten, Rauchen und offenes Feuer verboten. 117 Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten? Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz. Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen. KA PIT E L 5: S C HA L L Z EICH E N Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie Schallzeichen gegeben werden und welche Bedeutung diese haben. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schallzeichen dienen zum einen der klaren Verständigung von Schiffen untereinander, zum anderen dem Erkennen von Anlagen oder Schifffahrtshindernissen, wie beispielsweise von Brücken oder Schleusen. Nach den Kollisionsverhütungsregeln werden die Manöver- und Schallsignale von Fahrzeugen bei verminderter und uneingeschränkter Sicht unterschieden. Die Schallzeichen werden in der Regel mit einem Signalhorn oder einer Pfeife gegeben. Grundsitzer und Ankerlieger geben ihre Schallsignale auch mit einer Glocke oder einem Gong. Schallzeichen haben verschiedene Bedeutungen. Sie bestehen aus mindestens einem Ton, meistens jedoch aus einer Kombination von mehreren Tönen. Dabei werden zunächst lange Töne und kurze Töne unterschieden: ein kurzer Ton dauert circa 1 Sekunde und wird als Punkt dargestellt. ein langer Ton dauert circa 4 bis 6 Sekunden und wird als Balken dargestellt. Die Pause zwischen aufeinander folgende Töne beträgt circa 1 Sekunde. Die folgende Übersicht zeigt alle Schallzeichen auf einen Blick. Schallzeichen Dauer Darstellung Kurzer Ton circa 1 Sekunde Langer Ton circa 4-6 Sekunden Glockenschlag - 82 Kapitel 5: Schallzeichen Rasches Läuten mit der Glocke circa 5 Sekunden Gongschlag - Tab. 2: Übersicht Schallsignale Ein Glockenschlag wird durch das einfache Symbol einer Glocke dargestellt. Rasches Läuten mit einer Glocke wird als bewegte Glocke, und der Gongschlag als einfaches Symbol eines Gongschlages dargestellt. Je nach Länge des Fahrzeuges sind folgende Instrumente zur Abgabe von Schallsignalen für folgende Fahrzeugtypen mitzuführen: Fahrzeuge mit mindestens 12 Meter Länge ist das Mitführen einer Pfeife vorgeschrieben. Fahrzeuge mit mindestens 20 Meter Länge ist das Mitführen eine Glocke vorgeschrieben. Fahrzeuge mit mindestens 100 Meter Länge ist zusätzlich das Mitführen eines Gongs Pflicht. S C HA L L Z EI C H E N V ON IN S IC H T B E F IND L IC H EN F AH R Z E UG E N Die folgende Übersicht zeigt Ihnen Manöverschallsignale, die Sie unbedingt sicher anwenden müssen. Grundlage sind die Regelungen in den Kollisionsverhütungsregeln, der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Schallzeichen Darstellung Bedeutung Ein kurzer Ton Kursänderung nach Steuerbord Zwei kurze Töne Kursänderung nach Backbord Schallzeichen von in Sicht befindlichen Fahrzeugen 83 Drei kurze Töne Maschine läuft rückwärts Mindestens fünf kurze Töne Ein Ausweichpflichtiger wird auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht Ein langer Ton Achtungssignal beim Ein- und Auslaufen in andere Fahrwasser und Häfen Ein kurzer Ton und ein langer Ton Bleib-Weg-Signal, Gefahr durch gefährliche Güter (Gefahrenbereich verlassen, Explosionsgefahr. Feuer/ Zündfunken vermeiden) Ein langer Ton und vier kurze Töne (2 Gruppen) Allgemeines Gefahren- und Warnsignal, zu geben, wenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet/ durch dieses selbst gefährdet ist Ein kurzer, ein langer und zwei kurze Töne Haltsignal: Anhalten! Wird von Fahrzeugen des öffentlichen Dienstes gegeben Zwei lange Töne und ein kurzer Ton Überholsignal: Signalgeber (Überholer) beabsichtigt das zu überholende Fahrzeug an der Steuerbordseite zu überholen Zwei lange Töne und zwei kurze Töne Überholsignal: Signalgeber (Überholer) beabsichtigt das zu überholende Fahrzeug an der Backbordseite zu überholen 5x pro Minute 84 Kapitel 5: Schallzeichen Ein langer Ton und ein kurzer Ton Überholtes Fahrzeug signalisiert, dass es mit dem Überholmanöver einverstanden ist Zwei lange Töne Aufforderungssignal: Öffnung der Schleuse, Brücke oder des Sperrwerks Tab. 3: Übersicht Schallsignale von Fahrzeugen bei Sicht S C HA L L Z EI C H E N V ON AN L A G E N Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Bedeutung der Schallzeichen von Anlagen. Schallzeichen Darstellung Bedeutung Zwei Gruppen von drei langen Tönen Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten Vier kurze Töne Anlage (Brücke, Schleuse, Sperrwerk) kann im Moment nicht geöffnet werden, Freigabe abwarten (Fahrt unterbrechen) Zwei lange Töne, ein kurzer Ton, ein langer Ton Einfahrt in Anlage (Brücke, Schleuse, Sperrwerk) geöffnet, Durchfahrt erlaubt für seewärts fahrende Fahrzeuge Zwei lange Töne, zwei kurze Töne, ein langer Ton Einfahrt in Anlage (Brücke, Schleuse, Sperrwerk) geöffnet, Durchfahrt erlaubt für binnenwärts fahrende Fahrzeuge Tab. 4: Übersicht Schallsignale von Anlagen Schallzeichen bei verminderter Sicht 85 S C HA L L Z EI C H E N B EI V E RMIND E R T E R S I C H T Bei verminderter Sicht ist die regelmäßige Abgabe von Schallzeichen für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich und vorgeschrieben. Dabei sind mindestens alle 2 Minuten Schallzeichen abzugeben. Unterschiedliche Fahrzeuge müssen abhängig von ihrer Situation, Länge oder Fahrzeugart verschiedene Schallzeichen bei verminderter Sicht geben. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Schallzeichen von welchen Fahrzeugen, in welcher Situation bei verminderter Sicht unbedingt zu geben sind: Schallzeichen Darstellung Bedeutung Ein langer Ton Maschinenfahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser Zwei lange Töne Maschinenfahrzeug in Fahrt aber ohne Fahrt durchs Wasser (Maschine ist gestoppt) Ein langer Ton und zwei kurze Töne 1. Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt 2. Manövrierbehind. Fahrzeug in Fahrt/ vor Anker 3. Schleppendes/ schiebendes Fahrzeug in Fahrt 4. Tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt 5. Segelboote in Fahrt 6. Fischende Fahrzeuge in Fahrt/ vor Anker Ein langer Ton und drei kurze Töne Geschlepptes Fahrzeug Tab. 5: Übersicht Schallsignale bei verminderter Sicht Alle 2 Minuten Alle 2 Minuten Alle 2 Minuten Alle 2 Minuten 86 Kapitel 5: Schallzeichen Ankerlieger und Grundsitzer müssen abhängig von ihrer Länge mindestens jede Minute durch Glockenbzw. Gongschläge folgende Schallsignale abgeben: Schallzeichen Darstellung Bedeutung Glockenschläge mind. 5 Sekunden pro Min. Ankerlieger < 100 m Länge Glockenschläge mind. 5 Sekunden pro Min. danach 5 Sekunden rascher Gongschlag Ankerlieger ≥ 100 m Länge Kurzer Ton, langer Ton, kurzer Ton Zusätzliches Schallsignal (Warnsignal) eines Ankerliegers Glockenschläge mind. 5 Sekunden pro Min. Grundsitzer < 100 m Länge Glockenläuten mit je 5 Sekunden rasches Läuten/ Gong schlagen Grundsitzer ≥ 100 m Länge Tab. 6: Übersicht Schallsignale Ankerlieger und Grundsitzer Nachdem Sie das Kapitel „Schallzeichen“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 118 Wie lang ist die Dauer eines kurzen Tons ( ● )? Etwa 1 Sekunde. 119 Wie lang ist die Dauer eines langen Tons ( — )? Etwa 4 - 6 Sekunden. 120 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: ( ●—●—●—●—●— )? Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. Prüfungsfragen 87 121 Sie hören bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten einen langen Ton mit der Pfeife ( — ). Welches Fahrzeug gibt dieses Signal? Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht. 122 Sie hören bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten zwei aufeinander folgende lange Töne mit der Pfeife ( — — ). Welches Fahrzeug gibt dieses Signal? Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht. 123 Welche Fahrzeuge geben bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz (—●●)? Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker. 124 Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht - im Anschluss an das Signal: lang, kurz, kurz (—●●) - vier aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar: lang, kurz, kurz, kurz (—●●●)? Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt. 125 Was für ein Schallsignal muss ein Segelfahrzeug in Fahrt von 12 und mehr Meter Länge bei verminderter Sicht geben? Mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz (—●●). 126 Welches Schallsignal muss ein Fahrzeug in Fahrt von weniger als 12 m Länge bei verminderter Sicht geben, wenn es die sonst vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben kann? Mindestens alle zwei Minuten ein kräftiges Schallsignal, das mit den vorgeschriebenen nicht verwechselt werden kann. 127 Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang rasches Läuten der Glocke? Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 100 m Länge. 5s 88 Kapitel 5: Schallzeichen 128 Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang rasches Läuten der Glocke und unmittelbar danach ungefähr 5 Sekunden lang rasch den Gong schlagen? Ein Fahrzeug vor Anker von 100 und mehr Meter Länge. 129 Welches zusätzliche Schallsignal darf jeder Ankerlieger bei verminderter Sicht geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen? Mit der Pfeife kurz, lang, kurz (●—●). 130 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (mindestens ●●●●●)? Ein ausweichpflichtiges Fahrzeug wird auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht. 131 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (● — ●)? Ein Ankerlieger macht ein sich näherndes Fahrzeug auf eine gefährliche Annäherung aufmerksam. 132 Welches Schallsignal ist beim Einlaufen in Fahrwasser und Häfen zu geben, wenn die Verkehrslage es erfordert? Ein langer Ton. 133 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (—●●●●—●●●●)? Allgemeines „Gefahr- und Warnsignal“. 134 Wie lautet das „allgemeine Gefahr- und Warnsignal“? Zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen. 135 Wann ist das „allgemeine Gefahr- und Warnsignal“ zu geben? Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird. 136 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal und was ist zu beachten: (●●●●)? Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten. 137 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (● — ●●)? Polizeifahrzeug fordert zum Anhalten auf. 138 Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (— — — — — — )? Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten. 5s 5s KA PIT E L 6: S C HI F F F AHR T S Z E IC H EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Schifffahrtszeichen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schifffahrtszeichen dienen, genau wie Straßenverkehrszeichen an Land, der Regulierung des Verkehrs, also hier der Regulierung der Schifffahrt. Schifffahrtszeichen genießen besonderen Schutz. Merke: Schifffahrtszeichen unterliegen besonderem Schutz: Festmachen, Verändern, Beschädigen und Entfernen ist strengstens verboten. Wir unterscheiden Schifffahrtszeichen nach: Tafelzeichen Signale an Seeschifffahrtsstraßen Signale an Schleusen und Brücken T A F E L Z E IC HE N Unter Tafelzeichen versteht man fest als Tafel installierte Schifffahrtszeichen. Diese sind vergleichbar mit im Straßenverkehr fest installierten Verkehrsschildern. Folgende Tafelzeichen und ihre Bedeutung sollten Sie kennen: Tafelzeichen Bedeutung Begegnungsverbot, Vorfahrtsregeln beachten (auch Überholverbot) Überholverbot Überholverbot für Schleppverbände 90 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Ankerverbot, 300 Meter beiderseits nicht ankern Sog und Wellenschlag vermeiden, langsam fahren Festmacheverbot Liegeverbot Teilsperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahren verboten Halteschild (vor Schleusen, Hebebrücken, etc.) Schallsignal, siehe Zusatztafel, geben Höchstgeschwindigkeit in km/ h Fahrt durchs Wasser, im Nord-Ostsee-Kanal in km/ h Fahrt über Grund Mindestabstand einzuhalten (in Metern, hier 40 m) vom Aufstellungsort Gebot, besondere Vorsicht walten lassen PP 12 40 40 Einführung und Grundbegriffe 91 Vorgeschriebene Fahrtrichtung Verbot außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren (gültig nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 m Länge) Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr in beiden Richtungen. Gegenverkehr ist möglich. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken mit Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind. Gegenverkehr gesperrt Ende einer Verbots- oder Gebotsstrecke Erlaubnis zum Surfbrettfahren Erlaubnis zum Wasserskifahren Erlaubnis zum Wassermotorrad fahren 92 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Fährstelle, frei fahrende Fähre Fährstelle, nicht frei fahrende Fähre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 8 km/ h Fahrt durch das Wasser innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen (beispielsweise Warngebiete, Fischereigründe) Die Bedeutung kann aus der Seekarte entnommen und aus der Beschriftung des Zeichens erkannt werden Sperrgebiet, Befahren für alle Fahrzeuge verboten! Gesperrt für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder wegen Badebetrieb Anhalten wegen Fahrzeug des öffentlichen Dienstes Tab. 7: Übersicht Tafelzeichen Sperrgebiet Einführung und Grundbegriffe 93 S I GNA L E AN S E E S C HI F F F AH R T S S T R Aß E N Bei als Seeschifffahrtsstraßen ausgewiesenen Wasserflächen gibt es nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung wichtige Hinweiszeichen. Diese weisen auf Hindernisse, Fahrweisen oder Sperrungen hin. Die folgenden Signale an Seeschifffahrtsstraßen sollten Sie kennen: Hinweiszeichen Bedeutung Sperrung der gesamten Seeschifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke bei Tag Zu erkennen an der Anordnung der schwarzen Sichtzeichen Sperrung der gesamten Seeschifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke bei Nacht Zu erkennen an der Anordnung der Lichter: Rot - über Grün - über Weiß Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung bei Tag Zu erkennen an der Anordnung der schwarzen Sichtzeichen Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung bei Nacht Zu erkennen an der Anordnung der Lichter: Rot - über Rot - über Grün Verbot so schnell zu fahren, dass Gefährdungen durch Sog und Wellenschlag eintreten, bei Tag erkennbar an dem roten Signalkörper Verbot so schnell zu fahren, dass Gefährdungen durch Sog und Wellenschlag eintreten, bei Nacht erkennbar durch die Anordnung der Lichter: Weiß - über Rot - über Weiß Tab. 8: Übersicht Signale an Seeschifffahrtsstraßen 94 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen S I GNA L E AN S C H L E U S E N UND B RÜC K E N An Schleusen und Brücken sind Lichter angebracht, die wie ein Ampelsystem im Straßenverkehr funktionieren. Sie weisen den Schiffsführer darauf hin, ob die Einfahrt beziehungsweise wann die Einfahrt möglich ist. Signalzeichen Bedeutung Durchfahren oder Einfahren verboten Durchfahren oder Einfahren verboten. Freigabe wird vorbereitet Durchfahren unter Beachtung der Vorfahrt des Gegenverkehrs möglich Brücke steht in der ersten Hubstufe und kann durchfahren werden Durchfahren oder Einfahren geboten; Gegenverkehr gesperrt Durchfahren oder Einfahren geboten; Gegenverkehr möglich Ausfahren aus der Schleuse verboten Ausfahren aus der Schleuse geboten Anlage ist für die Schifffahrt gesperrt Tab. 9: Übersicht Signale an Schleusen und Brücken Prüfungsfragen 95 Nachdem Sie das Kapitel „Schifffahrtszeichen“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 139 Woran ist ein militärisches Warngebiet zu erkennen, das wegen Schießübungen für die Schifffahrt gesperrt ist? An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Schifffahrtspolizeiverordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden. Welche Bedeutung hat das jeweilige Tafelzeichen? 140 141 142 143 144 145 146 146 147 148 148 149 150 140 Überholverbot. 141 Begegnungsverbot an einer Engstelle. 142 Sog und Wellenschlag vermeiden. 143 Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss. 144 Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen. 145 Ankern verboten für alle Fahrzeuge. 146 Festmache- und Liegeverbot. 147 Abgabe eines langen Tons. 148 Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf. 149 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke. 150 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. 151 Welche Bedeutung haben nebenstehende Schifffahrtszeichen? Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen. 40 40 PP 96 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen 152 Welche Bedeutung haben nebenstehende Schifffahrtszeichen? Anlage dauerhaft gesperrt. 153 Was bedeuten diese Lichter vor einer Schleuse? Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt. 154 Welche Bedeutung hat dieses Tafelzeichen? Die Geschwindigkeit durch das Wasser in km/ h, auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) über Grund in km/ h, die nicht überschritten werden darf. 155 Welche Bedeutung haben die jeweiligen Sichtzeichen? Schutzbedürftige Anlage. 156 Welche Bedeutung hat dieses Schifffahrtszeichen? Geschwindigkeit von 8 km/ h Fahrt durch das Wasser, die innerhalb eines Bereiches von 500 m von der jeweiligen Uferlinie wegen Badebetriebs nicht überschritten werden darf. Welche Bedeutung haben folgende Schifffahrtszeichen? 157 158 158 159 159 159 159 157 Gesperrt für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder wegen Badebetriebs. 158 Kennzeichnung von besonderen Gebieten und Stellen. 159 Sperrgebiet. 12 Einführung und Grundbegriffe 97 161 Welche Bedeutung haben diese Sichtzeichen? Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße. Weiterfahrt verboten. 162 Welche Bedeutung haben diese Sichtzeichen? Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. 160 Welche Bedeutung hat nebenstehendes Flaggensignal? Anhalten. KA PIT E L 7: B E F EU E RUN G Dieses Kapitel erklärt Ihnen die Bedeutung und die Funktionsweise der Befeuerung. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Unter Befeuerung versteht man Lichtsignale von Anlagen, beispielsweise von Leuchttürmen, Häfen oder Schifffahrtszeichen, die der Navigation der Schifffahrt dienen. In der Seekarte sind befeuerte Anlagen und Zeichen eingetragen, und es gibt in der Seeschifffahrt sogenannte Leuchtfeuerverzeichnisse. Das Leuchtfeuerverzeichnis des Bundesamts für Hydrographie enthält eine detaillierte Beschreibung aller festen Leuchtfeuer und Großtonnen. In den Nachrichten für Seefahrer werden regelmäßig Veränderungen der Befeuerung veröffentlicht. Die Leuchtfeuer lassen sich nach folgenden Merkmalen unterscheiden: Lage des befeuerten Objektes, beispielsweise Hafeneinfahrten, Leuchttürme oder Fahrwasserbegrenzungen (Tonnen) Farbe Art des Lichtsignals (unterbrochenes oder ununterbrochenes Licht) Dauer der Lichterscheinung/ Verdunklung (Frequenz usw.) Sichtweite des Lichtes Höhe der Lichtquelle F A R B EN D E R L IC H T S I GNA L E Die befeuerten Zeichen und Anlagen sind durch die Farbe ihrer Lichter zu unterscheiden. So werden bei Fahrwassern oder Hafeneinfahrten die Tonnen der Steuerbordseite mit grünen, die Tonnen der Backbordseite mit roten Lichtern befeuert. Gefahrenstellen werden meist mit weißen Lichtern befeuert. Orientierungshilfen wie Steuer- oder Quermarkenfeuer haben meist mehrere unterschiedliche Farben. Arten von Lichterscheinungen 99 A R T E N V ON L IC H T E R S C H E INUNG EN Zunächst lassen sich die Lichterscheinungen durch die unterschiedlichen Lichtarten in Festfeuer und unterbrochene Feuer unterteilen. Ein Festfeuer ist ein dauerhaft leuchtendes Licht. Bei unterbrochenen Feuern wechseln Lichterscheinung und Verdunklung einander ab. Dabei werden diese Wechselerscheinungen noch nach ihrer Wechselgeschwindigkeit und der Dauer der Lichterscheinungen beziehungsweise Verdunklungen weiter unterteilt in: Gleichtaktfeuer Funkelfeuer Blitzfeuer Blinkfeuer Die folgende Übersicht zeigt diese unterschiedlichen Lichtsignale und ihre Kennungen in der Seekarte: Abb. 69: Lichtsignale und ihre Kennungen WI E D E RK E HR UND G R UP P E N Zur weiteren Unterscheidung und Kennzeichnung erscheinen die Feuer in Kombinationen aus langen und kurzen Lichterscheinungen und auch in zusammenhängenden Gruppen. Beispielsweise ist in der folgenden Darstellung eine LFI Long-Flas. Blinkfeuer (Blz.) Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blink > 2 Sek. Blitzfeuer (Blk.) FI Flashing Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blitz < 2 Sek. Festfeuer (F.) F Fixed Dauerhafte Lichterscheinung ohne Unterbrechung Unterbrochenes Feuer (Ubr.) Oc Occulting Lichterscheinung länger als Verdunklung Gleichtaktfeuer (Glt.) ISO Isophase Lichterscheinung und Verdunklung sind gleich lang Schnelles Funkelfeuer (SFkl.) VQ Very Quick 100/ 120 Lichterscheinungen pro Minute Funkelfeuer (Fkl.) Q Quick 50/ 60 Lichterscheinungen pro Minute Bezeichnung D Bezeichnung E Kennung Beschreibung 100 Kapitel 7: Befeuerung zusammenhängende Gruppe, die aus neun kurzen Lichterscheinungen besteht, dargestellt. Gruppen und Wiederkehr lassen sich wie folgt unterscheiden: Gruppe: Eine Gruppe ist eine zusammenhängende Anzahl an gleichartigen Lichterscheinungen. Wiederkehr: Unter Wiederkehr wird die Dauer verstanden, nach welcher sich der Wiederbeginn der Lichterscheinung wiederholt. Die Angabe erfolgt dabei in der Regel in Sekunden (s). Abb. 70: Darstellung Wiederkehr und Gruppe S I C H TW E IT E UND LI C HT E HÖH E D E R L E U C H T F E U E R Wie bei der Lichterführung von Fahrzeugen gibt es auch bei der Befeuerung von Anlagen Lichter mit verschiedenen Tragweiten. Bei markanten Leuchtfeuern, wie etwa bei Leuchttürmen, ist oft zusätzlich die lichte Höhe der Lichtquelle zur besseren Erkennung im Leuchtfeuerverzeichnis und in der Seekarte angegeben. Wir betrachten folgendes Beispiel eines Leuchtfeuers, das in der Seekarte in unserem Beispiel als Fl(2)G 8s 26m 18M eingetragen ist. Abb. 71: Höhe und Tragweite eines Lichtsignals Feuerarten 101 Bei diesem Leuchtfeuer handelt es sich also zunächst um ein grünes Blitzlicht mit einer Gruppe von 2 Lichterscheinungen und einer Wiederkehr der Gruppe von 8 Sekunden. In diesem Beispiel sind die Zusatzinformationen 26m und 18M angehängt. Diese haben die folgende Bedeutung: 26m steht hierbei für die Höhe des Lichtsignals: In diesem Fall 26 Meter. 18 M gibt die Tragweite des Lichtsignals an: In diesem Fall 18 Seemeilen. F E U E R A R T EN Im Wesentlichen lassen sich befeuerte Fahrwassertonnen und fest installierte Orientierungsfeuer unterscheiden: Auf See: befeuerte Fahrwassertonnen, wie beispielsweise die Backbordtonne des Fahrwassers An Land: installierte Orientierungsfeuer, wie beispielsweise ein Hafenfeuer Die Befeuerung der Fahrwasserbetonnung wird ausführlich in Kapitel 8 „Betonnung“ behandelt. Im Folgenden wird vorerst auf die Befeuerung von fest an Land installierten Orientierungsfeuern eingegangen. HA F E N F E U E R Einfache Hafeneinfahrten wie beispielsweise die Einfahrten von Sporthäfen sind durch ein Hafenfeuer gekennzeichnet. Von See aus gesehen ist dabei die Steuerbordseite mit grüner, die Backbordseite mit roter Befeuerung gekennzeichnet. So ist einfach erkennbar, wo die Hafeneinfahrt liegt und wie in den Hafen eingefahren werden muss. Abb. 72: Hafenfeuer Festfeuer 102 Kapitel 7: Befeuerung L E I T F E U E R Leitfeuer sind Sektorenfeuer mit unterschiedlichen Kennungen und Farben. Sie kennzeichnen Fahrwasser, Hafeneinfahrten oder freien Seeraum zwischen Untiefen. Leitfeuer bestehen aus einem weißen Leitsektor, welcher die optimale Fahrlinie im Fahrwasser kennzeichnet, und zwei farbigen Warnsektoren. Fährt man in einem der Warnsektoren, sollte man wieder zurück in den Leitsektor fahren. Abb. 73: Leitfeuer Fährt man im Leitsektor, so sieht man das weiße Lichtsignal. Fährt man steuerbords des Leitsektors ist das grüne, und backbords das rote Festfeuer der Warnsektoren zu sehen. Abb. 74: Orientierung mittels Leitfeuer Leitfeuer Feuerarten 103 Wird das Fahrwasser bei eingeschränkter Sicht zum Ein- oder Auslaufen genutzt, so ist es wichtig, nicht exakt im Leitsektor zu fahren, sondern leicht nach Steuerbord versetzt, um Kollisionen mit dem Gegenverkehr zu vermeiden. R I C H T F E U E R Ein Richtfeuer dient dazu, einem Fahrzeug in Gewässern mit Hindernissen einen möglichst idealen Fahrweg aufzuzeigen. Abb. 75: Richtfeuer Das Richtfeuer besteht dabei aus einem Oberfeuer und einem Unterfeuer. Beide Feuer sind hintereinander aufgestellt, sind unterschiedlich hoch und erzeugen so eine Richtfeuerlinie. An dieser „Richtlinie“ sollten Sie sich als Schiffsführer orientieren und gegebenenfalls Ihren Kurs korrigieren. Abb. 76: Orientierung mittels Richtfeuer 104 Kapitel 7: Befeuerung Fährt man exakt in der Richtfeuerlinie, sieht man beide Lichtsignale direkt übereinander. Fährt man steuerbord oder backbord versetzt zur Richtlinie, sieht man die beiden Lichtsignale leicht nebeneinander. So ist jederzeit erkennbar, wie der Kurs zu manövrieren ist, um wieder auf due ideale Fahrlinie zu gelangen. Wird das Fahrwasser zum Ein- oder Auslaufen genutzt, ist es wichtig, nicht exakt auf der Richtlinie zu fahren, sondern leicht nach Steuerbord versetzt, um Kollisionen mit dem Gegenverkehr zu vermeiden. QU E RMA R K E N F E U E R Ein Quermarkenfeuer ist ein Sektorenfeuer mit verschiedenen Kennungen und Farben, das quer zum Kurs leuchtet. Das Quermarkenfeuer kennzeichnet den Bereich, in dem der Schiffsführer eine Kursänderung vorzunehmen hat. Das Feuer besteht aus zwei weißen Ankündigungssektoren und einem farbigen Kursänderungssektor. Ist das Schiff im Kursänderungssektor, ist der Kurs auf einen neuen Kurs, meist durch ein Richtfeuer gekennzeichnet, zu ändern. Abb. 77: Quermarkenfeuer Fährt man im weißen Signallicht des Ankündigungssektors, sollte man sich auf die Kursänderung vorbereiten. Im roten Licht des Kursänderungssektors erfolgt dann die Kursänderung. Ankündigungssektor Ankündigungssektor Kursänderungsektor Quermarkenfeuer Prüfungsfragen 105 Abb. 78: Orientierung mittels Quermarkenfeuer Nachdem Sie das Kapitel „Befeuerung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 163 Was versteht man unter einem Leitfeuer? Sektorenfeuer, das ein Fahrwasser bezeichnet. 164 Wie navigiert man mittels eines Leitfeuers? In Fahrtrichtung an der rechten Seite des weißen Leitsektors halten. 165 Was versteht man unter einem Richtfeuer? Ober- und Unterfeuer, die in Deckung zu bringen sind. 166 Was versteht man unter einem Quermarkenfeuer? Sektorenfeuer, das auf eine Kursänderung im Fahrwasser hinweist. 167 Wie navigiert man mittels eines Quermarkenfeuers? Beim Übergang vom Ankündigungssektor in den Kursänderungssektor die Kursänderung vornehmen. 168 Was versteht man unter einem unterbrochenen Feuer? Die Lichterscheinung ist stets länger als die Verdunkelung. 169 Was versteht man unter einem Blinkfeuer? Lichterscheinung kürzer als Verdunkelung, Blink mindestens 2 s lang. 170 Was versteht man unter einem Blitzfeuer? Lichterscheinung kürzer als Verdunkelung, Blitz weniger als 2 s lang. 106 Kapitel 7: Befeuerung 171 Was versteht man unter einem Funkelfeuer? 50 bis 60 aufeinanderfolgende Lichterscheinungen pro Minute. 172 Was versteht man unter einem Gleichtaktfeuer? Lichterscheinung und Verdunkelung von gleicher Länge. 173 Was versteht man unter der Wiederkehr eines Leuchtfeuers? Zeitraum vom Einsetzen der Taktkennung bis zum Einsetzen der nächsten gleichen Taktkennung. KA PIT E L 8: B ET ONNUNG Dieses Kapitel erklärt Ihnen die besondere Bedeutung der Betonnungssysteme von Fahrwassern und Gefahrenstellen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Unter Betonnung wird die Kennzeichnung von Fahrwasserbegrenzungen und Schifffahrtshindernissen durch spezielle Schifffahrtszeichen, den sogenannten Tonnen, verstanden. Tonnen sind sinngemäß Schifffahrtszeichen mit erweiterten Funktionen. Tonnen geben Lichtsignale und teilweise Geräusche ab, um auch bei Nacht und eingeschränkter Sicht wahrgenommen zu werden. Die Betonnung dient der Orientierung und Warnung der Schifffahrt vor drohenden Gefahren. Die Kennzeichnung erfolgt dabei nach dem einheitlichen Betonnungssystem der IALA (International Association of Lighthouse Authorities). L A T E R AL Z EIC H E N UND K A R DINAL Z E I C H E N Die Tonnen werden in Tonnen des Lateralsystems und des Kardinalsystems unterschieden: Lateralsystem: Das Lateralsystem dient zur Kennzeichnung von Fahrwassern. Lateralzeichen kennzeichnen und begrenzen also Fahrwasser und Seeschifffahrtsstraßen mit einer seitlichen Betonnung. Kardinalsystem: Es dient zur Kennzeichnung von Hindernissen und Untiefen. Es weist durch Zeichen auf die Richtung der Passierbarkeit hin. Kardinalzeichen warnen die Schifffahrt also vor Schifffahrtshindernissen. Die Tonnen sind in der Seekarte eingezeichnet und lassen sich nach ihrer Art, Bezeichnung, Form, Farbe, Befeuerung, Kennung und Art ihrer Toppzeichen unterscheiden. Eine Tonne ist ein über der Wasseroberfläche gut sichtbarer schwimmender Körper, der aus folgenden Elementen besteht: Toppzeichen (es gibt unterschiedliche Formen) Befeuerung (Farbe des Lichtsignals der Tonne) Kennung der Tonne (Art der Befeuerung und Art des Geräuschs der Tonne) Form der Tonne 108 Kapitel 8: Betonnung Farbe der Tonne Name, Bezeichnung beziehungsweise Nummer der Tonne Abb. 79: Merkmale von Tonnen F O RME N VON T ONN EN Tonnen gibt es in einer Vielzahl von Formen. Es lassen sich die folgenden Grundformen unterscheiden: Abb. 80: Arten von Tonnen K E NN Z EI C HNUNG V ON T ONN E N IN D E R S E E KAR T E In der Seekarte sind Tonnen stets mit ihrer Bezeichnung und ihren Merkmalen eingetragen. So lassen sich diese leicht in der Realität erkennen und ihrer 116 HN 2 Kennzeichnung von Tonnen in der Seekarte 109 Eintragung in der Seekarte zuordnen. Folgende Angaben finden Sie zu einer Tonne in der Seekarte: Kennung: Sie bezeichnet die Befeuerung beziehungsweise das Lichtsignal der Tonne. Konkret sind dies die Art des Lichts, die Farbe des Lichts und die Wiederkehr der Lichterscheinungen. Geräuschkennung: Hierunter wird die Bezeichnung des Geräusches der Tonne verstanden. Die häufigsten Geräuscharten sind Heultonnen (Whis) und Glockentonnen (Bell). Nicht jede Tonne gibt Geräuschsignale ab. Bezeichnung der Tonne: Dies ist der Name der Tonne, wie im folgenden Beispiel die Tonne „Falshöft“. Am Beispiel der Tonne „Falshöft“ betrachten wir nun die Bezeichnungen und deren Bedeutung im Detail. Die Tonne ist in der Seekarte als „Fl(2) G.8s Whis Falshöft“ bezeichnet. Abb. 81: Kennzeichnung der Tonne Falshöft Die unterschiedlichen Leuchtfeuerarten wurden bereits im vorigen Kapitel ausführlich behandelt. Die Tonne Falshöft ist also ein Lateralzeichen mit grüner Lichterscheinung und Geräuschkennung (Heultonne „whis“). Es handelt sich dabei um ein Blitzlicht (Fl „flashlight“) mit einer Gruppe von 2 Blitzen in grüner Farbe und einer Wiederholung von 8 Sekunden, das heißt dass sich alle 8 Sekunden die Blitzlichterscheinung (2 Blitze) wiederholt. Die Bezeichnung der Tonne „Falshöft“ leitet sich im 110 Kapitel 8: Betonnung Übrigen aus der geografischen Nähe der Tonne zum Ort Falshöft in der Flensburger Außenförde ab. L A T E R AL S Y S T EM: B E Z EI C HNUNG D E S F AH RWA S S E R S In Europa, Asien und Afrika kommt einheitlich das Lateralsystem „A“ zur Anwendung. Nach diesem System werden Fahrwasser einheitlich auf der Backbordseite durch rote Tonnen mit roten Zylindern als Toppzeichen und auf der Steuerbordseite mit grünen Tonnen und grünen Kegeln als Toppzeichen begrenzt. Die Bezeichnung der Seiten der Fahrwasser erfolgt grundsätzlich anhand eines von See kommenden Fahrzeuges. Die Tonnen der Steuerbordseite und der Backbordseite unterscheiden sich nach ihrer Nummerierung: Steuerbordseite: Die Nummerierung der Tonnen auf der Steuerbordseite ist immer ungerade. Sie beginnt von See in Richtung Land immer mit der Nummer 1. Backbordseite: Die Nummerierung der Backbordseite ist immer gerade und beginnt mit der Nummer 2 von See in Richtung Land. Abb. 82: Tonnen Backbordseite und Steuerbordseite B E T ONNUNG D E R S T E UE R B O RD S E IT E D E S FAHRWA S S E R S Grüne Tonnen bezeichnen grundsätzlich die Steuerbordseite eines Fahrwassers. Sie können wie in der Darstellung gezeigt unterschiedliche Formen haben. An der Nummer 1 erkennen Sie, dass es sich hier von See kommend um die erste Tonne eines Fahrwassers handelt. Lateralsystem: Bezeichnung des Fahrwassers 111 Abb. 83: Betonnung Steuerbordseite B E T ONNUNG D E R BAC K B O RD S E IT E D E S FAH RWA S S E R S Rote Tonnen bezeichnen grundsätzlich die Backbordseite eines Fahrwassers. Auch die Backbordtonnen können unterschiedliche Formen haben. An der Nummer 2 erkennen Sie, dass es sich hier von See kommend um die erste Tonne eines Fahrwassers handelt. Abb. 84: Betonnung Backbordseite BETONNUNG FAHRWASSERMITTE, KREUZUNGEN, ABZWEIGUNGEN UND E INMÜND UNG E N Auf stark befahrenen Fahrwassern werden auch oft die Mitte von Schifffahrtswegen, Abzweigungen und Einmündungen ausgewiesen. Erkennbar sind diese Tonnen dann durch eine veränderte Farbgebung oder ein abweichendes Toppzeichen. 1 Steuerbordseite des Fahrwassers, erste Tonne von See beginnend Steuerbordseite des Fahrwassers Steuerbordseite des Fahrwassers in Wattgebieten Backbordseite des Fahrwassers in Wattgebieten 2 Backbordseite des Fahrwassers, erste Tonne von See beginnend Backbordseite des Fahrwassers 112 Kapitel 8: Betonnung Abb. 85: Betonnung Fahrwasser Die Mitte eines Fahrwassers ist durch einen Ball als Toppzeichen und durch einen rot-weiß-gestreiften Anstrich zu erkennen. Bei Fahrwasserkreuzungen erkennt man die Steuerbordbzw. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers am Toppzeichen und am Anstrich. Diese haben oben und unten die Farbe des durchgehenden Fahrwassers, in der Mitte die des abzweigenden bzw. des kreuzenden Fahrwassers. Die folgende Grafik fasst die unterschiedlichen Arten von Fahrwassertonnen zusammen. Abb. 86: Übersicht Betonnung Fahrwasser B E F E U E R UNG T ONN E N S T E U E R B O RD UND BAC K B O RD Fahrwassertonnen sind entweder mit Blitzlichtern, Funkelfeuern oder unterbrochenen Lichterscheinungen in ihrer jeweiligen Farbe, also rot oder grün, 2 Kennzeichnung der Mitte von Schifffahrtswegen, Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern von See Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Backbordseite des abzweigenden Fahrwassers Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Steuerbordseite des einmündenden Fahrwassers 2 4 6 8 10 1 3 5 7 9 Abgehendes Fahrwasser Abgehendes Fahrwasser Durchgehendes Fahrwasser Durchgehendes Fahrwasser Lateralsystem: Bezeichnung des Fahrwassers 113 befeuert. In der Darstellung ist die Kennung jeweils beispielhaft illustriert als Funkelfeuer „Q“ beziehungsweise „Fkl.“. Abb. 87: Befeuerung Steuerbordtonne und Backbordtonne B E F E U E R UNG T ONN E N V ON AB Z WE I GUNG E N UND E INMÜND UNG E N Tonnen, die Abzweigungen und Einmündungen von Fahrwassern kennzeichnen, haben ein Blitzlicht mit einer Gruppe von 2 Blitzen und einem weiteren Blitz in der Farbe des Hauptfahrwassers, dargestellt in der Karte mit „Flash Light (2+1) beziehungsweise Blitzlicht (2+1)“. Abb. 88: Befeuerung Tonnen Abzweigungen und Einmündungen Die Tonnen auf der Backbordbordseite haben folgende Feuerkennung: Fl (2+1), Blz. (2+1) in rot Die Tonnen auf der Steuerbordseite haben folgende Feuerkennung: Fl (2+1), Blz. (2+1) in grün Steuerbordseite durchgehendes Fahrwasser, Backbordseite abzweigendes Fahrwasser Backbordseite durchgehendes Fahrwasser, Steuerbordseite einmündendes Fahrwasser Steuerbordtonne Backbordtonne Die Tonnen auf der Steuerbordseite haben folgende Feuerkennung: Blitz, Funkelfeuer oder unterbrochenes Licht in grün Die Tonnen auf der Backbordseite haben folgende Feuerkennung: Blitz, Funkelfeuer oder unterbrochenes Licht in rot 114 Kapitel 8: Betonnung B E F E U E R UNG D E R F AHRWA S S E RMI T T E Abb. 89: Befeuerung Fahrwassermitte Die Tonnen in der Fahrwassermitte haben als Feuerkennung: ein weißes Gleichtaktfeuer; Darstellung mit „Iso“ oder „Glt“: oder ein unterbrochenes Licht; Darstellung „Oc“ beziehungsweise „Ubr.“: K A R DINAL S Y S T EM: B E Z E I C HNUNG V ON G E F AHR E N S T E L L EN Gefahrenstellen für die Schifffahrt werden durch sogenannte Kardinalzeichen gekennzeichnet. Diese Zeichen geben an, wo die Gefahrenstelle liegt und an welcher Seite sie passiert werden kann. Grundsätzlich wird zwischen Allgemeinen Gefahrenstellen und Einzelgefahrenstellen unterschieden. Abb. 90: Allgemeine Gefahrenstelle und Einzelgefahrenstelle Die Tonnen in der Fahrwassermitte haben folgende Feuerkennung: weißes Gleichtaktfeuer oder unterbrochenes Licht Tonne Mitte des Fahrwassers allgemeine Gefahrenstelle Einzelgefahrenstelle Kardinalsystem: Bezeichnung von Gefahrenstellen 115 BETONNUNG EINZELGEFAHRENSTELLEN Eine Einzelgefahrenstelle ist eine punktuelle Gefahrenstelle für die Schifffahrt. Sie ist von geringerem Ausmaß und kann an allen Seiten passiert werden. Die Kennzeichnung erfolgt daher durch eine einzige Tonne mit schwarz-rot-schwarzem Anstrich und zwei schwarzen Bällen als Toppzeichen. Die Befeuerung ist ein weißes Blitzlicht mit einer Gruppe von 2 Blitzlichtern. Die Darstellung in der Karte erfolgt mit „Fl(2) beziehungsweise Blz.(2)“ Abb. 91: Betonnung Einzelgefahrenstelle BETONNUNG ALLGEMEINE GEFAHRENSTELLEN Allgemeine Gefahrenstellen sind Gefahrenstellen für die Schifffahrt von größerem Ausmaß. Aus diesem Grund sind sie mit mehreren Tonnen, von jeder geografischen Seite aus mit unterschiedlichen Tonnen, gekennzeichnet. Die Tonne zeigt dabei ihre Position zur Gefahrenstelle und die mögliche Passierbarkeit an. Erkennbar und unterscheidbar ist dies am unterschiedlichen Toppzeichen, an der Farbgebung und an der Befeuerung. Die Tonne in Abb. 92 liegt nördlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze oben, Anstrich schwarz über gelb, weißes Funkelfeuer oder schnelles Funkelfeuer. Die Tonne in Abb. 93 liegt südlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze unten, Anstrich gelb über schwarz, weiße Befeuerung „Q(6)+ LFl beziehungsweise Fkl.(6)+Blk oder VQ(6)+LFl beziehungsweise SFkl.(6)+Blk“. 116 Kapitel 8: Betonnung Abb. 92: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne nördlich Abb. 93: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne südlich Abb. 94: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne westlich Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt nördlich der Gefahrenstelle; ich passiere nördlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt südlich der Gefahrenstelle; ich passiere südlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt westlich der Gefahrenstelle; ich passiere westlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). Kardinalsystem: Bezeichnung von Gefahrenstellen 117 Die Tonne in Abb. 94 liegt westlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze zueinander, Anstrich gelb über schwarz über gelb, weiße Befeuerung „Q(9) beziehungsweise Fkl.(9) oder VQ(9) beziehungsweise SFkl.(9)“: Abb. 95: Allgemeine Gefahrenstelle - Tonne östlich Die Tonne in Abb. 95 liegt östlich der Gefahrenstelle, Toppzeichen 2 schwarze Kegel mit Spitze weg voneinander, Anstrich schwarz über gelb über schwarz, weiße Befeuerung „Q(3) beziehungsweise Fkl.(3) oder VQ(3) beziehungsweise SFkl.(3)“: N E U E A L L GEME IN E G E F AH R E N S T E L L E Gefahrenstellen, die noch nicht in den nautischen Veröffentlichungen berücksichtigt sind, werden als neue Gefahrenstellen bezeichnet. Dies können beispielsweise kürzlich hinzugekommene Wracks sein. Ihre Kennzeichnung erfolgt dabei analog der einer Einzelgefahrenstelle oder der einer allgemeinen Gefahrenstelle. Die Kennzeichnung erfolgt dabei mindestens durch ein doppeltes Sichtzeichen. In unserem Beispiel kann die neue Gefahrenstelle südlich passiert werden. Abb. 96: Neue allgemeine Gefahrenstelle Allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt östlich der Gefahrenstelle; ich passiere östlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). Neue allgemeine Gefahrenstelle - die Tonne liegt südlich der Gefahrenstelle; ich passiere südlich (erkennbar am Toppzeichen und an der Farbgebung). 118 Kapitel 8: Betonnung Nachdem Sie das Kapitel „Betonnung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 174 Welche Bedeutung hat folgende Kennung: „Oc (2) R. Whis.“? Unterbrochen (2) rot, Heultonne. 175 Welche Kennung und Farbe haben die Feuer der Leuchttonnen an der Steuerbordseite des Fahrwassers? Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen. 176 Welche Kennung und Farbe haben die Feuer der Leuchttonnen an der Backbordseite des Fahrwassers? Rotes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen. 177 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung: Fl. (2)? Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann. 178 Welche Bedeutung hat nebenstehende Tonne? Kennzeichnung der Mitte von Schifffahrtswegen. 179 Welche Bedeutung hat nebenstehende Tonne? Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/ Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers. 180 Welche Bedeutung hat nebenstehende Tonne? Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers. 181 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Die Steuerbordseite des Fahrwassers. Kardinalsystem: Bezeichnung von Gefahrenstellen 119 183 Welche Bedeutung hat folgende(s) Tonne/ Schifffahrtszeichen? Die Steuerbordseite des Fahrwassers. 184 Welche Bedeutung hat folgende(s) Tonne/ Schifffahrtszeichen? Die Backbordseite des Fahrwassers. 185 Was kennzeichnet eines der folgenden Schifffahrtszeichen und welches Verhalten wird gefordert? Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann. 186 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant. 187 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant. 182 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Die Backbordseite des Fahrwassers. 120 Kapitel 8: Betonnung 188 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant. 189 Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant. 190 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die nördlich zu passieren ist. 191 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, die östlich zu passieren ist. 192 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant. 193 Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung? Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant. Sie ist westlich zu passieren. oder oder oder oder KA PIT E L 9: NAVIG AT ION Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Begriffe und Grundsätze der Navigation. Die praktische Anwendung der Navigation wird im Kapitel Navigation Praxis beschrieben. In diesem Kapitel werden die für die Theorieprüfung relevanten Inhalte beschrieben. Wichtig: Fundiertes Navigationswissen ist Pflicht für jeden Bootsführer. Er muss jederzeit seinen Standort bestimmen und sein Fahrtziel sicher erreichen können. Abb. 97: Informationsquellen Navigation Zur Mindestausrüstung für die sichere Navigation in Küstengewässern gehören die folgenden Navigationsmittel: Seekarten für die Sportschifffahrt, Seehandbücher, Leuchtfeuerverzeichnis, Jachtfunkdienst, Gezeitentafeln oder Gezeitenkalender, der Atlas der Gezeitenströme, ein Bleistift, ein Zirkel und Kursdreiecke Kenntnis der Nachrichten für Seefahrer (NfS) Kenntnis der aktuellen Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) Kompass Lot Log Angaben zu Schifffahrtsangelegenheiten, insbesondere Hinweise auf Schifffahrtsvorschriften der Länder, Küsten, Häfen und Naturverhältnisse. Angaben über Zeichen, Abkürzungen und Begriffe in den deutschen Seekarten Beschreibungen der Schifffahrtszeichen, Angaben über deren Befeuerung und Angaben über Signalstellen See- und Hafenhandbücher INT1/ Karte des BSH Leuchtfeuerverzeichnis Seekarten Seehandbuch 122 Kapitel 9: Navigation Peileinrichtung (Handpeilkompass), und ein Fernglas. G L O BA L P O S I T IONING S Y S T EM Das Global Positioning System (GPS) ist ein weltweit verfügbares Satellitennavigationssystem mit hoher Genauigkeit, welches heute in der Sportschifffahrt weit verbreitet ist. Neben der reinen Positionsangabe beherrschen die meisten GPS- Empfänger auch Funktionen wie Kurs, Weg und Fahrt über Grund und die „MOB- Funktion“. Bei der „Mensch über Bord-Funktion (MOB)“ wird die aktuelle Position bei Auslösung gespeichert, um die Position eines Überbordgefallenen mit Hilfe des GPS leichter zu finden. GPS arbeitet standardisiert mit dem Kartenmaterial WGS 84. Die Bezeichnung WGS 84 steht hierbei für „World Geotic System 1984“. Eine Umstellung auf andere benötigte Kartendaten als Basis für die Navigation ist bei den meisten aktuellen GPS-Geräten möglich. AUT OMA T I S C H E S ID E NT I F I KA T IONS S Y S T EM Im Jahr 2000 wurde das Automatische Identifikationssystem (AIS) von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation als verbindlicher Standard eingeführt. Das Automatische Identifikationssystem ist ein Funksystem, das durch den Austausch von Navigations- und anderen Daten die Sicherheit und das Flottenmanagement des Schiffsverkehrs verbessert. Abb. 98: Automatisches Identifikationssystem Orientierung mit der Seekarte 123 Über das Automatische Identifikationssystem können statische und dynamische Schiffsdaten und reisebezogene Daten ausgetauscht werden. So werden beispielsweise unterschiedliche Schiffstypen farblich dargestellt. Primäre Aufgabe des Automatischen Identifikationssystems ist die Kollisionsverhütung. O R I E NT I E RUNG MI T D E R S E E K A R T E Die Seekarte dient zur Orientierung auf See. Die Seekarte wird hauptsächlich zur Bestimmung des eigenen Standorts, sowie der Planung von Kursen verwendet. Die wichtigsten Informationen, die Sie einer Seekarte entnehmen können, sind: Längengrade Breitengrade Tiefenangaben Entfernungen Ortsmissweisung und deren jährliche Veränderung Feste Orientierungspunkte wie beispielsweise Orte, Schifffahrtszeichen, Häfen, Leuchtfeuer oder Fahrwasserbegrenzungen Abb. 99: Orientierung mit der Seekarte Die entsprechenden Koordinaten der eigenen Position, also die Breiten- und Längengrade, können jeweils am Rand der Seekarte abgelesen werden. Längengrade werden dabei am oberen oder unteren Kartenrand, Breitengrade am rechten oder linken Kartenrand abgelesen. 124 Kapitel 9: Navigation Für die Navigation ist es sehr wichtig, dass die Seekarte dem aktuellen Stand entspricht und eventuelle Änderungen in die Karte übertragen wurden. Dies können Sie der Karte anhand der aufgedruckten Jahresangabe entnehmen. Bei Seekarten werden die letzten amtlichen Berichtigungen mit einen Datum an der linken Seite des unteren Kartenrandes nachgetragen. D I S TANZ E N UND G E S C HWIND I G K E IT E N Distanzen werden in der Seefahrt in Seemeilen (sm) angegeben. Eine Seemeile entspricht 1852 m oder 1,852 km. Die Umrechnung von Seemeile in Kilometer erfolgt also durch Multiplikation mit dem Faktor 1,852. Umgekehrt von Kilometer in Seemeile erfolgt die Berechnung durch Teilung mit dem Faktor 1,852. Beispiel: Umrechnung Distanzen von Seemeilen zu Kilometer: 5 Seemeilen multipliziert mit 1,852 = 9,26 km oder 9260 m. Geschwindigkeiten werden in der Schifffahrt sowohl in Kilometer pro Stunde (km/ h) als auch in Knoten (sm/ h) angegeben. Die Umrechnung erfolgt analog. Beispiel: Umrechnung Geschwindigkeiten Kilometer pro Stunde zu Knoten: 40 km/ h geteilt durch 1,852 = 21,6 Knoten (sm/ h) Ein in der Seekarte zwischen zwei Punkten gemessener Abstand (Distanz) kann durch Anlegen des Zirkels am Kartenmaß, welcher sich seitlich am Kartenrand rechts und links an den Breitengraden der Seekarte befindet, abgelesen werden. Abb. 100: Seekarte Orientierung mit der Seekarte 125 Um Distanzen, Geschwindigkeiten und zu erwartende Fahrtdauern auf See berechnen zu können, sind folgende Formeln notwendig: Abb. 101: Berechnung Fahrtdauer, Geschwindigkeit und Distanz MAß S TAB Seekarten haben wie Landkarten einen Maßstab. Der Maßstab gibt an, um das Wievielfache die Karte die Realität verkleinert darstellt. Ein Maßstab von 1: 50.000 bedeutet, dass die Kartendarstellung 50.000-mal kleiner ist als die Realität. Ein realer Kilometer, also 1.000 m, entspricht bei diesem Maßstab in der Karte somit 2,0 cm. Abb. 102: Kartenmaßstab Berechnung Maßstab: Folgender Rechenweg lässt dieses Ergebnis nachvollziehen: 1 km (1.000 m) entspricht 100.000 cm Die Karte ist um 50.000 mal kleiner als die Realität (Maßstab 1: 50.000) Man teilt 100.000 cm (1.000 m) durch 50.000 (Maßstab) Ergebnis: 1 km entspricht 2 cm (0,02 m) in der Seekarte. Geschwindigkeit Fahrtdauer Distanz = Zeit in Minuten Distanz in Seemeilen X 60 min/ h Geschwindigkeit in Seemeilen/ h (Knoten) = i Geschw n Knoten indigkeit Distanz in Seemeilen X 60 Zeit in Minuten = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min 126 Kapitel 9: Navigation Tiefen werden durch Zahlen an der jeweiligen Stelle der Seekarte angegeben. Hierbei ist zu beachten, dass Tiefen in deutschen Seekarten immer in Metern und Dezimetern angegeben werden. NAV I GA T ION S B E S T E C K Die Arbeitsmittel zur Navigation mit der Seekarte werden als Navigationsbesteck bezeichnet. Das Navigationsbesteck besteht aus: Kursdreieck Lineal oder Anlegedreieck Zirkel Bleistift Radiergummi Seekarte Abb. 103: Navigationsbesteck O R I E NT I E RUNG MI T D EM K OMP A S S Der Kompass ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um sich auf See zu orientieren. Bereits bei der Montage eines Magnetkompasses an Bord ist folgendes zu beachten: Orientierung mit der Seekarte 127 Der Steuerstrich des Kompasses muss mit der Kiellinie zusammenfallen oder sollte parallel dazu verlaufen. Der Kompass muss gut ablesbar sein. Die Nähe von Eisenteilen und elektronischen Geräten soll vermieden werden. Ein Kompass ist grundsätzlich in 360 Grad unterteilt. Die Gradzahlen sind hierbei den Himmelsrichtungen zugeordnet: Abb. 104: Gradzahlen Kompass Ein einzelner Kompassstrich entspricht 11¼ Grad. Ein ganzer Quadrant entspricht 90 Grad. Ein am Schiff fest angebrachter Kompass, ein sogenannter Steuerkompass, zeigt die Gradzahl an, in welche sich das Schiff gerade bewegt. Die Fahrtrichtung eines Schiffs heißt Kurs. Die während der Fahrt am Kompass abgelesene Gradzahl ist der so genannte Kompasskurs. MA GN E TK OMP A S S Die gebräuchlichste Kompassart ist der Magnetkompass mit Vollkreisrose. Der Magnetkompass reagiert auf magnetische Einflüsse und orientiert sich am Magnetfeld der Erde. Die Nadel des Kompass zeigt in die Richtung des magnetischen Nordpols. Der geografische und der magnetische Nordpol sind jedoch nicht identisch. Beim Magnetkompass ist zu berücksichtigen, dass die vom Kompass angezeigte Gradzahl durch Schiffsmagnetismus und Erdmagnetismus verfälscht ist. Diese Verfälschungswirkungen werden im Folgenden im Detail erläutert. 128 Kapitel 9: Navigation Merke: Während die Seekarten nach dem geografischen Nordpol ausgerichtet sind, orientiert sich der Magnetkompass nach dem Nordpol des Erdmagnetfelds. Diese Abweichung zwischen magnetischem und geografischem Nordpol heißt Missweisung. Zudem reagiert der Magnetkompass aber auch auf andere Magnetfelder, die sich auf dem Schiff befinden, wie beispielsweise Teile des Motors, Lautsprecherboxen oder andere metallische Aufbauten. Bei diesem Effekt spricht man von der Ablenkung. Wichtig ist, dass man Messungen des Magnetkompasses immer um die durch Ablenkung und Missweisung entstandene Fehlweisung, auch Magnetkompassfehlweisung genannt, bereinigt, bevor man diese für die Kartenarbeit verwendet. Dabei wird die Verfälschung durch Missweisung und Ablenkung in östliche Richtung mit „+“ und in westliche Richtung mit „-“ angegeben und berechnet. Abb. 105: Magnetkompassfehlweisung A B L E NK UNG Die Ablenkung, auch Deviation genannt, beschreibt den Abweichungseffekt, den der Magnetkompass durch elektromagnetische Felder wie zum Beispiel Radiolautsprecher oder Eisenteile im Schiff erfährt. Die Ablenkung wird auch Magnetkompassablenkung genannt. Die Intensität der Wirkung der Ablenkung ist von Boot zu Boot unterschiedlich und ist der Ablenkungs- oder Deviationstabelle des Bootes zu entnehmen. Orientierung mit der Seekarte 129 Eine Überprüfung der Anzeige des Magnetkompasses kann beispielsweise durch einen Abgleich mit einer GPS-Peilung oder einer Peilung mit dem Handpeilkompass, die entfernt von elektromagnetischen Störquellen durchgeführt wird, erfolgen. MI S S W E I S UNG Die Missweisung, auch Deklination genannt, ist die Abweichung beziehungsweise der Winkel zwischen Magnetisch-Nord (magnetischer Nordpol) und Karten-Nord (geographischer Nordpol). Sie ändert sich durch die Bewegung des Erdmagnetfeldes und wird als jährliche Veränderung auf der Seekarte in der Kompassrose angegeben. Die Missweisung wird, da sie an verschiedenen Orten unterschiedlich ist, auch Ortsmissweisung genannt. K OMP A S S RO S E Auf jeder Seekarte befindet sich eine sogenannte Kompassrose. Es handelt sich hierbei um einen nach dem geografischen Nordpol ausgerichteten Vollkreis mit 360°, der zur schnellen Orientierung von Bezugspunkten zu den Himmelsrichtungen dient. In der Kompassrose sind die am jeweiligen Ort vorherrschende Missweisung, das Bezugsjahr auf das sich die Angaben beziehen, sowie die Veränderung der Missweisung als jährliche Angabe angegeben. Abb. 106: Kompassrose 130 Kapitel 9: Navigation UMR E C HNUNG MI S S W EI S UNG AUF D A S A K TU E L L E KA L E ND E R J AH R Um mit der richtigen Missweisung zu rechnen, muss die aus der Karte bekannte Missweisung auf das aktuelle Jahr berichtigt werden. In unserem Beispiel entnehmen wir aus der Kompassrose der Seekarte für das Jahr 2009 eine Missweisung von 1,5° Ost und eine jährliche Veränderung von 0,1° Ost. Dabei wird die Abweichung in östlicher Richtung mit „+“ und in westliche Richtung mit „-“ angegeben und berechnet. So errechnen wir die tatsächlich im Jahre 2014 vorherrschende Missweisung: Missweisung Karte aus 2009: + 1,5° E Jährliche Veränderung: + 0,5° E (für 5 Jahre + 0,1° E) Missweisung Jahr 2014: + 2,0° E Wir rechnen im Jahr 2014 also dann mit einer Ortsmissweisung von + 2,0° E. B E R E INI G EN D E R AB L ENK UNG UND MI S SW E I S UNG Immer wenn per Magnetkompass vorgenommene Peilungen in die Seekarten eingetragen werden sollen, müssen diese zunächst um die Fehlweisung, also die Ablenkung und die Missweisung, berichtigt werden. Dabei wirkt die Verfälschung entweder in die westliche oder in die östliche Richtung. Hierbei sind die folgenden Begriffe zu unterscheiden: Magnetkompasskurs (MgK): Der Magnetkompasskurs ist der Kurs, den der Magnetkompass als Fahrtrichtung anzeigt. Er enthält noch den Fehler der Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung). Missweisender Kurs (mwK): Der missweisende Kurs ist der Magnetkompasskurs bereinigt um die Ablenkung. Er enthält noch den Fehler der Missweisung. Deshalb auch die Bezeichnung als „missweisender Kurs“. Rechtweisender Kurs (rwK): Der rechtweisende Kurs ist der echte reale Kurs, der um die Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung) bereinigt wurde. Er kann in die Karte eingetragen werden. Orientierung mit der Seekarte 131 Dies gilt analog für Peilungen: Magnetkompasspeilung (MgP): Die Magnetkompasspeilung ist die Peilung, die der Magnetkompass anzeigt. Sie enthält noch den Fehler der Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung). Missweisende Peilung (mwP): Die missweisende Peilung ist die Magnetkompasspeilung bereinigt um die Ablenkung. Sie enthält noch den Fehler der Missweisung. Deshalb auch die Bezeichnung als „missweisende Peilung“. Rechtweisende Peilung (rwP): Die rechtweisende Peilung ist die Peilung, die um die Fehlweisung (Ablenkung und Missweisung) bereinigt wurde. Sie kann in die Karte eingetragen werden. Es gilt das folgende Berechnungsschema: Magnetkompasskurs (MgK) bereinigt um die Ablenkung (Abl.) ergibt: missweisender Kurs (mwK) bereinigt um die Missweisung (Mw) ergibt: rechtweisender Kurs (rwK) Bei der Berechnung ist jeweils das Vorzeichen der Ablenkung und der Missweisung zu beachten. Merke: Man rechnet vom „richtigen“ (rechtweisenden) Kurs (rwK) zum falschen Kurs (MgK) mit umgekehrtem (falschem) Vorzeichen, vom „falschen“ Kurs (MgK) zum richtigen Kurs (rwK) mit richtigem Vorzeichen. BEISPIEL: UMRECHNUNG MAGNETKOMPASSKURS ZU RECHTWEISEN- DEM KURS In unserem Beispiel wirkt die Ablenkung 18 Grad in westliche (-) und die Missweisung 2 Grad in östliche Richtung (+). Der am Magnetkompass abgelesene Kurs beträgt 130 Grad. Bereinigt um die Ablenkung und die Missweisung ergibt sich so ein rechtweisender Kurs von 114 Grad. 132 Kapitel 9: Navigation Abb. 107: Umrechnung Magnetkompasskurs auf rechtweisenden Kurs BEISPIELUMRECHNUNG RECHTWEISENDER KURS ZUM MAGNETKOMPASS- KURS Wenn Kurse oder Peilungen aus der Seekarte entnommen werden, müssen diese ebenso wieder auf den Magnetkompass um die Fehlweisung umgerechnet werden, um das Boot richtig zu steuern. In diesem fiktiven Beispiel soll das Boot also einen tatsächlichen (rechtweisenden) Kurs von 90 Grad fahren. Abb. 108: Umrechnung rechtweisender Kurs auf Magnetkompasskurs Der Schiffsführer muss also einen MgK von 100° steuern, um 90° rwK zu fahren. Dieses Schema sollten Sie sich unbedingt merken, da es notwendig ist, um diese Umrechnungen durchzuführen. Es vermittelt den Unterschied zwischen rechtweisenden und „verfälschten“ Kursen. P E IL UNG Unter einer Peilung versteht man das Feststellen der Richtung eines bekannten, feststehenden Objektes durch Winkelmessung. So erhält man eine Standlinie, auf der sich das Schiff zu diesem Objekt befindet. Die gemessene Standlinie wird in der Seekarte, bereinigt um Missweisung und Ablenkung eingetragen. Um den Standort genauer zu bestimmen, werden zwei Objekte in dichter Zeitfolge hintereinander gepeilt und die Standlinien ein- Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 100 Grad (+) 12 Grad 88 Grad (-) 2 Grad 90 Grad Kurs aus der Seekarte abgelesen Kurs der gesteuert wird rechtweisender Kurs SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnet- NO NO kompasskurs NO NO SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnetkompasskurs Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 130 Grad (-) 18 Grad 112 Grad (+) 2 Grad 114 Grad Kurs am Kompass abgelesen Kurs in Seekarte eingezeichnet rechtweisender Kurs Orientierung mit der Seekarte 133 gezeichnet. Am Schnittpunkt ist die ungefähre Position. Dies nennt man eine Kreuzpeilung. Abb. 109: Kreuzpeilung Die Peilobjekte müssen stets folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen bekannt und von See aus erkennbar sein. Es müssen feststehende Objekte sein. Sie müssen in der Seekarte eingezeichnet sein. Der Abstand der Objekte sollte idealerweise 90 Grad betragen. Geeignete Peilobjekte können beispielsweise sein: Kirchtürme oder andere markante Gebäude an Land Leuchttürme Flussmündungen Hafeneinfahrten oder Landestege Schifffahrtszeichen, Tonnen Die Peilobjekte untereinander sollten idealerweise in einem Abstand von 90 Grad liegen, um eine möglichst genaue Positionsbestimmung vornehmen zu können. Eine Toleranz von je 30 Grad, also ein Abstand der Peilobjekte unter- 60 Grad 330 Grad 134 Kapitel 9: Navigation einander von mindestens 60 Grad und höchstens 120 Grad ist dabei noch akzeptabel. Das Peilergebnis kann mittels Durchführung einer oder mehrerer weiterer Peilungen kontrolliert oder verbessert werden. D UR C H FÜHR UNG E IN E R K R E UZ P E IL UNG Bei einer Kreuzpeilung gehen Sie schematisch wie folgt vor: Auswahl von zwei geeigneten Peilobjekten, die die erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Peilen der beiden Objekte mit dem Handpeilkompass. Bereinigen des gepeilten Kurses um die Missweisung und die Ablenkung. Einzeichnen von Standlinien zu den gepeilten Objekten in die Seekarte mit der entsprechenden Gradzahl. Der Schnittpunkt der beiden Linien ergibt näherungsweise die Position. Zur Kontrolle führen wir eine dritte Peilung durch. Entsteht nun ein Dreieck, so ist dies Ihre Standfläche (die beiden ersten Peilungen waren ungenau). Schneidet die dritte Peilung die ersten beiden Peilungen, so haben Sie genau gepeilt. Abb. 110: Peilungen Die durch Peilung ermittelte Position wird als bekannte Position oder Ort - als sogenannter „beobachteter Ort (O b )“ - in die Karte eingetragen. Orientierung mit der Seekarte 135 BESTIMMUNG DER KOORDINATEN Um die so auf der Karte ermittelte Position in einer Notsituation einem Retter per Funk mitteilen zu können, ist es wichtig diese aus der Karte ablesen zu können. Eine Position wird als Koordinate durch Angabe ihrer Lage auf dem Längengrad und auf dem Breitengrad angegeben. Abb. 111: Ablesen der Koordinaten Längengrade werden am oberen oder unteren Kartenrand, Breitengrade an den seitlichen Kartenrändern abgelesen. SCHREIBWEISE DER KOORDINATEN Die Koordinaten werden im Format ihrer geografischen Breite und ihrer geografischen Länge angegeben. Zuerst wird die Breite, dann die Länge angegeben. Die Breite wird nördlich des Äquators mit den Richtungsangaben N (Nord) und südlich des Äquators mit S (Süd) als Gradzahl angegeben. Die Länge analog westlich des 0°-Längengrads mit W (West) und östlich mit O (Ost). Die Breite wird zweistellig, die Länge dreistellig angegeben, die Minuten und Sekunden werden zweistellig geschrieben. Beispiel: 53° 46,00‘ N , 007° 49,00‘ E 136 Kapitel 9: Navigation KOPPELN UND BESTECKVERSETZUNG Ist die Positionsbestimmung per Peilung aufgrund fehlender Orientierungspunkte (bspw. bei verminderter Sicht) nicht möglich, besteht die Möglichkeit, die Position mittels Kurs und Fahrt, durch das sogenannte „Koppeln“ zu bestimmen. Ein gekoppelter Ort ist i.d.R. ungenauer als ein gepeilter Ort. Abb. 112: Koppelort Es wird die letzte bekannte Position mit Ihren Koordinaten, wie bereits unter „Einzeichnen einer Position“ beschrieben, als „O b “ = ein beobachteter Ort in die Seekarte eingezeichnet. Von dieser Position „O b “ aus wird dann der gefahrene (bereinigte rechtweisende) Kurs als Standlinie (Vektor) in die Karte eingetragen. Die vom „O b “ aus gefahrene Distanz wird auf der Kurslinie abgetragen. Die Distanz wird mit der folgenden Formel anhand der gefahrenen Zeit und mit der Logge (Fahrt durchs Wasser) gemessenen Geschwindigkeit berechnet: Bei dieser so bestimmten Position spricht man vom „Koppelort (O k )“. Diese Position wird dann mit ihren Koordinaten als „O k “ in der Karte eingetragen. Bei der Ermittlung des Koppelortes O k ist insbesondere die Wirkung von Strömung und Wind auf das Schiff zu beachten. Die so durch Koppeln ermittelte Position wird durch Wind und Strom unter Umständen deutlich verfälscht. Abb. 113: Versetzungseffekte Distanz = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz, die durch Gezeiten- oder Meeresströmungen verursacht werden Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz, die durch Wind verursacht wird. Windversetzung Stromversetzung Orientierung mit der Seekarte 137 Unter der „Besteckversetzung“ wird die Versetzung zwischen der mittels Kopplung ermittelten Position O k und einer zeitgleich durchgeführten Positionsermittlung per Peilung (Ermittlung eines O b ) verstanden. Es handelt sich also um einen Vergleich von ein und derselben Position, die einmal mittels Koppeln als „O k “ und zum anderen als gepeilte Position direkt als O b ermittelt wurde. Die Besteckversetzung ist dabei die Entfernung (in sm) und die rechtweisende Richtung (Vektor) vom Koppelort O k zum beobachteten Ort O b . Wie weit die Distanz zwischen Koppelort O k und beobachtetem Ort O b ist, kann durch Abnehmen der Distanz mit dem Zirkel und Messen am seitlichen Kartenrand ermittelt werden; der Winkel wird durch Anlegen des Kursdreiecks vom Koppelort O k zum beobachteten Ort O b (analog Ablesen eines Kurses, was in Kap. 14 detailliert erläutert wird) und Ablesen am nächstgelegenen Meridian ermittelt. GEZEITEN Unter Gezeiten versteht man das Fallen und Steigen der Meeresspiegel. Verursacht wird dies durch die Anziehungskraft von Mond und Sonne auf die Meere, sowie durch die Fliehkräfte der Bewegung von Mond und Erde um ihren gemeinsamen Schwerpunkt. Durch das Zusammenspiel dieser beiden Kräfte entstehen sogenannte Wasserberge. 138 Kapitel 9: Navigation Abb. 114: Entstehung der Gezeiten Je nachdem, wie Mond und Sonne zueinander stehen, verstärken sich diese Kräfte oder sie heben sich auf. Die folgende Grafik veranschaulicht das Zusammenspiel von Ebbe und Flut und ihre Auswirkungen auf den Wasserstand: Abb. 115: Darstellung der Gezeiten Die folgenden Begriffe sollten Sie hierbei kennen: Niedrigwasser: Niedrigwasser ist der tiefste Wasserstand. Hochwasser: Hochwasser ist der höchste Wasserstand. Tide: Eine Tide ist der Zeitraum zwischen einem Niedrigwasser und dem nächstfolgenden Niedrigwasser. Tidenhub: Der Tidenhub ist der Unterschied zwischen den Höhen des Hochwassers und des Niedrigwassers. Es wird zwischen fallendem und steigendem Wasser unterschieden: Abb. 116: Ebbe und Flut Wasserstand Zeit Hochwasser Hochwasser Niedrigwasser Niedrigwasser Tide Tidenhub Fallen des Wassers vom Hochwasser zum folgenden Niedrigwasser Steigen des Wassers vom Niedrigwasser zum nächstmöglichen Hochwasser Flut Ebbe Erde Sonne Mond Prüfungsfragen 139 Bei der Ebbe handelt es sich also um das Fallen des Wassers vom Hochwasser bis zum folgenden Niedrigwasser. Bei der Flut handelt es ich um das Steigen des Wassers, vom Niedrigwasser bis zum nächstmöglichen Hochwasser. Wenn man in von Gezeiten beeinflussten Gewässern unterwegs ist, bspw. In der Nordsee, ist die Kenntnis über die aktuell vorherrschenden Verhältnisse unabdingbar, da manche Orte möglicherweise zu gewissen Ebbezeiten nicht ansteuerbar sind. Die Angaben über Hoch- und Niedrigwasser und den Tidenhub für einen bestimmten Zeitraum sind zu finden in den Gezeitentafeln des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), und den Gezeitenkalendern des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Merke: Beachten Sie stets, dass die Gezeitentafeln und Gezeitenkalender jeweils nur für das Jahr gültig sind, für welches sie herausgegeben worden sind. Nachdem Sie das Kapitel „Navigation“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 194 Welche amtlichen nautischen Veröffentlichungen geben Aufschluss über das Fahrtgebiet? Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender, Jachtfunkdienst, Nachrichten für Seefahrer (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS). 195 Wo findet man Angaben über Küsten-, Häfen- und Naturverhältnisse? In den See- und Hafenhandbüchern. 196 Wovon sollte man sich vor Gebrauch einer Seekarte überzeugen? Dass die Karte auf den neuesten Stand berichtigt ist. 197 In welchen Maßeinheiten werden in deutschen Seekarten die Tiefen angegeben? In Meter und Dezimeter. 140 Kapitel 9: Navigation 198 Wo findet man Bedeutungen und Erläuterungen zu Zeichen, Abkürzungen und Begriffen in deutschen Seekarten? In der INT1/ Karte 1. 199 Wo findet man die für die Navigation wichtigen Beschreibungen der Schifffahrtszeichen, Angaben über deren Befeuerung und Angaben über Signalstellen? Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbuch, Seekarten. 200 Wo entnimmt man in der Seekarte die Seemeilen? Am rechten oder linken Kartenrand in Höhe des Standorts. 201 Was versteht man unter einer Seemeile und wie lang ist eine Seemeile (in Metern)? Die Länge einer Bogenminute auf einem größten Kreis der Erdkugel, 1.852 m. 202 Was versteht man unter dem Geschwindigkeitsbegriff „Knoten“? Das sind die in einer Stunde zurückgelegten Seemeilen. 203 Woraus entnimmt man die Magnetkompassablenkung? Aus der für das betreffende Schiff aufgestellten Deviationstabelle. 204 Was versteht man in der terrestrischen Navigation unter einer Peilung? Das Feststellen der Richtung eines bekannten feststehenden Objektes durch Winkelmessung. 205 Wie erhält man eine Standlinie? Durch die Peilung eines bekannten feststehenden Objektes und Eintragung der rechtweisenden Peilung in die Seekarte. 206 Was versteht man unter Stromversetzung? Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz. 207 Was versteht man unter Windversetzung? Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz. 208 Was versteht man unter einem Koppelort? Schiffsort, der unter Berücksichtigung der gesteuerten Kurse und zurückgelegten Distanzen und aller vorhersehbaren Einflüsse rechnerisch und zeichnerisch ermittelt wird. Prüfungsfragen 141 209 Was ist bei der Aufstellung eines Magnetkompasses an Bord zu beachten? Der Steuerstrich muss parallel zur Kiellinie verlaufen. Der Kompass muss gut ablesbar sein und darf nicht in der Nähe von Eisenteilen aufgestellt werden. 210 Was versteht man unter Ebbe? Das Fallen des Wassers vom Hochwasser zum folgenden Niedrigwasser. 211 Was versteht man unter Flut? Das Steigen des Wassers vom Niedrigwasser zum folgenden Hochwasser. 212 Was versteht man unter einer Tide? Der Zeitraum zwischen einem Niedrigwasser und dem nächstfolgenden Niedrigwasser. 213 Was versteht man unter Niedrigwasser? Eintritt des niedrigsten Wasserstands beim Übergang vom Fallen zum Steigen. 214 Was versteht man unter Hochwasser? Eintritt des höchsten Wasserstands beim Übergang vom Steigen zum Fallen. 215 Was versteht man unter Tidenhub? Unterschied zwischen den Höhen des Hoch- und des Niedrigwassers. 216 Wo sind für einen bestimmten Ort die Angaben über Hoch- und Niedrigwasserzeiten und den Tidenhub zu finden? In den Gezeitentafeln oder dem Gezeitenkalender des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. 217 Wozu dient primär das Automatische Identifikationssystem (AIS)? Der Kollisionsverhütung. 218 Welche Informationen können über das Automatische Identifikationssystem (AIS) ausgetauscht werden? Schiffsdaten (statisch und dynamisch), reisebezogene Daten. KA PIT E L 10: W ET T E R KUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen ersten Einblick in die Wetterkunde und verschafft Ihnen einen Überblick über den Einfluss unterschiedlicher Wetterbedingungen und die notwendigen Verhaltensweisen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Fundiertes Wissen in der Wetterkunde und die Einholung des aktuellen Wetterberichtes vor jedem Törn sind Pflicht für jeden Bootsführer. Mangelnde Kenntnisse über Witterungsverhältnisse sind ein häufiger Grund für Seenotfälle und Unglücke. Folgende Quellen halten aktuelle Wetterberichte und Wetterkarten bereit: Rundfunk (Radio) Deutscher Wetterdienst, Geschäftsfeld Seeschifffahrt in Hamburg Küstenfunkstellen Private Informationsdienste Zeitungen Fernsehen NAVTEX Internet HO C H- UND T I E F D R UC KG E B I E T E Wetteränderungen kündigen sich durch Veränderungen des Luftdrucks an. In der Wetterkarte wird der herrschende Luftdruck in der Einheit Hektopascal angegeben. Linien, die Orte gleichen Luftdrucks miteinander verbinden, werden Abb. 117: Wetterkarte Wind und Sturm 143 in Form von Isobaren dargestellt. In der Isobarenkarte ist auch die Lage von Tief- und Hochdruckgebieten erkennbar, also der Ort mit dem niedrigsten beziehungsweise höchsten Luftdruck. Sie werden in der Karte mit T (Tiefdruckgebiet) beziehungsweise H (Hochdruckgebiet) abgekürzt dargestellt, was im Verlauf dieses Kapitels weiter behandelt wird. WIND UND S TURM Unterschiedlich hoher Luftdruck führt dazu, dass der Luftdruckunterschied durch den Fluss von Luftmassenströmen ausgeglichen wird. Wind ist also nichts anderes als „bewegte Luft“, die stets von Bereichen hohen Luftdrucks zu Bereichen tiefen Luftdrucks strömt. Umso größer der Unterschied zwischen Hoch- und Tiefdruckgebiet ist, desto kräftiger strömt der Wind. In der Wetterkarte ist dies durch eng verlaufende Isobaren erkennbar. Luftdruckänderungen kündigen allgemein Wetterveränderungen an. Steigt der Luftdruck, ist von einer Wetterverbesserung, fällt der Luftdruck, von einer Wetterverschlechterung auszugehen. Luftdruck wird in der Regel in der physikalischen Einheit Hektopascal (hPa) angegeben und mit dem Barometer gemessen. Vereinzelt wird Luftdruck auch noch in der Einheit Millibar (mbar beziehungsweise mb) angegeben. Ändert sich der Luftdruck rasch, so führt dies in der Mehrzahl der Fälle zu Starkwinden und Sturm. Unter einer raschen Luftdruckänderung wird eine Veränderung mit mehr als 1 Hektopascal in der Stunde verstanden. Abb. 118: Wetteränderungen T I E F D R UC KG E B I E T Ein Tiefdruckgebiet, auch Zyklone beziehungsweise Tief genannt, ist ein Bereich mit niedrigerem Luftdruck als in der Umgebung. Der Kern des Tiefs wird in der Wetterkarte mit einem T gekennzeichnet. rasch fallender Luftdruck schnelle Wetteränderung; Wetterverschlechterung rasch steigender Luftdruck schnelle Wetteränderung; Wetterverbesserung 144 Kapitel 10: Wetterkunde Ein Tief entsteht in Gebieten, die stärker erwärmt werden als ihre Umgebung. In diesen Gebieten dehnt sich die erwärmte Luft aus, wird dadurch leichter und steigt aufgrund ihrer geringeren Dichte nach oben. Kältere Luftmassen strömen nach. Dabei strömen die Luftmassen nicht auf direktem Weg vom Hoch zum Tief, sondern werden durch Erdumdrehung und Bodenhaftung abgelenkt. Auf der Nordhalbkugel werden die Zyklonen vom Wind entgegen dem Uhrzeigersinn, also linksherum umweht. In Mitteleuropa liegt der Druck der meisten Tiefdruckgebiete bei circa 990 bis 1000 Hektopascal. In Orkantiefs liegt der Luftdruck bei 950 bis 970 Hektopascal. In Bereichen, in denen die Isobaren eng beieinander liegen, herrscht meist starker Wind in Form von Sturm oder Orkan. Tiefdruckgebiete haben in unseren mitteleuropäischen Breiten meist eine Zuggeschwindigkeit von 5 bis 40 Knoten und ziehen von Westen nach Osten. WA RM- UND K AL T F R ONT IN D E R W E T T E R K AR T E Eine Warmfront wird durch schwarze Kuppen dargestellt (hier im Osten). Eine Kaltfront wird durch schwarze Dreiecke dargestellt. Die Kaltluft hinter der Kaltfront wird durch zwei gefüllte Pfeile, die Warmluft hinter der Warmfront durch einen nicht ausgefüllten Pfeil in der Zugrichtung dargestellt. Abb. 119: Darstellung Tiefdruckgebiet HO C HD R UC K G E B I E T Ein Hochdruckgebiet, auch Antizyklone beziehungsweise Hoch genannt, ist ein Bereich mit höherem Luftdruck als in seiner Umgebung. Der Kern dieses Hochs wird in der Wetterkarte mit einem H gekennzeichnet. Ein Hoch entsteht dann, wenn erwärmte Luft in der Höhe auseinander strömt und sich abgekühlte Luftmassen wieder zusammenziehen. Diese Luftmassen sind dann schwerer als die sie umgebenden Luftmassen und sinken wieder zum Wetterstationen 145 Boden. Dadurch erhöht sich der Luftdruck. In Mitteleuropa liegt der Druck im Zentrum des Hochs in der Regel bei circa 1025 bis 1030 hPa, in Ausnahmefällen auch bis zu 1050 hPa. Auf der Nordhalbkugel werden die Antizyklonen vom Wind im Uhrzeigersinn, also rechtsherum weht. Hochdruck- Abb. 120: Darstellung Hochdruckgebiet gebiete bleiben meist am Ort ihrer Entstehung und haben keine Zugrichtung oder Geschwindigkeit. Die Winde sind im Hoch meist schwach, der Himmel ist gering mit Wolken bedeckt und frei von Regenwolken. Hochdruckgebiete empfinden wir als Schönwetter. W E T T E R S TAT ION E N In der Wetterkarte werden die Messdaten verschiedener Wetterstationen jeweils einzeln grafisch dargestellt. Die Darstellung erfolgt als sogenannter Stationskreis mit Pfeil und Fahne. Aus diesen Symbolen lassen sich die Bewölkung, die Windrichtung und die Windstärke an den verschiedenen Orten ablesen. Ein Stationskreis mit Pfeil und Fahne in der Wetterkarte ist wie folgt aufgebaut: Abb. 121: Stationskreis mit Pfeil und Fahne Der Stationskreis gibt den Grad der Bewölkung an. hier: keine Wolken Der Pfeil zeigt die Richtung an aus welcher der Wind kommt. hier: Nordwest Die Anzahl und Länge der Fahnen gibt die Windstärke an. hier: 15 Knoten / 3 Beaufort (bft) Stationskreis Stationskreis Pfeil Pfeil Fahne Fahne 146 Kapitel 10: Wetterkunde Der Stationskreis zeigt den Grad der Bewölkung an. Die Skala geht in Form von 1/ 8-Schritten von wolkenlos bis völlig bewölkt. Der Pfeil zeigt an, aus welcher Himmelsrichtung der Wind weht. Unter Windrichtung versteht man immer die Richtung, aus welcher der Wind kommt. Die Fahne zeigt die Windgeschwindigkeit in Knoten an. Dabei werden die Striche als Fieder bezeichnet und das Dreieck als Sturmwimpel; vgl. Abb. 122. Mitunter wird anstelle der Windgeschwindigkeit auch die Windstärke in Beaufort (Bft) angegeben. Im Verlauf dieses Kapitels lernen Sie noch, wie Windgeschwindigkeit in Knoten und Windstärke in Beaufort zueinander im Verhältnis stehen. Ein kurzer Strich, ein sogenannter halber Fieder, entspricht etwa der Windgeschwindigkeit von 5 Knoten bzw. Windstärke von 1 Beaufort; ein langer Strich, also ein Fieder, etwa 10 Knoten bzw. 2 Beaufort. Ein Sturmwimpel bedeutet circa 50 Knoten bzw. 10 Beaufort. In unserem Beispiel in Abb. 121 sind 1,5 Fieder eingezeichnet. Dies entspricht circa 15 Knoten Windgeschwindigkeit aus nordwestlicher Richtung. S T A T ION S K R E I S , WIND R I C H TUNG S P F E IL UND WIND S TÄRK E N F AHN E Die folgende Darstellung fasst die unterschiedlichen Ausprägungen von Stationskreis, Pfeil und Fahne zusammen. Die Skala beim Stationskreis geht von Abb. 122: Skala Stationskreis, Pfeil und Fahne Stationskreis (Bewölkung) Pfeil (Windrichtung aus …) Fahne (Windstärke in Knoten) Nord Nordost Ost Südost Süd Südwest West Nordwest 1,2 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 keine Wolken ein Achtel zwei Achtel drei Achtel vier Achtel fünf Achtel sechs Achtel sieben Achtel acht Achtel nicht erkennbar x Beaufort-Skala 147 „keine Wolken“, dargestellt als leerer Kreis bis zu einem vollen Kreis, der „volle Bewölkung“ bedeutet. Ein X oder Kreuz im Stationskreis bedeutet, dass der Grad der Bewölkung nicht erkennbar ist. Der Pfeil zeigt die Richtung an, aus welcher der Wind kommt. Die Skala bildet die vier Himmelsrichtungen Nord, Ost, Süd und West jeweils mit den Zwischenschritten Nordost, Südost, Südwest und Nordwest ab. Die Fahne bildet anhand der Fieder eine Bandbreite von Windgeschwindigkeiten von 1 bis 55 Knoten ab. Ab fünf Knoten steigt die Skala in Schritten von fünf Knoten an. B E AUF O RT - S K A LA Die Windstärke wird in Beaufort angegeben. Jede Windstärke entspricht einer Windgeschwindigkeit in Knoten (sm/ h) bzw. Korridor der Windgeschwindigkeit. Merke: 1 Knoten entspricht 1 Seemeile pro Stunde. Die Beaufort-Skala zeigt die Auswirkungen unterschiedlicher Windstärken auf die See. Die Beaufort-Skala geht von 0 bis 12, wobei 0 Beaufort „Windstille“ entspricht und 12 Beaufort „Orkan“ bedeutet. Die Skala gibt pro Beaufort auch den entsprechenden Wertekorridor in Knoten an. Abb. 123: Beaufort-Skala Bezeichnung Beaufort Knoten Leiser Zug 1 1 - 3 Leichte Brise 2 4 - 6 Schwache Brise 3 7 -10 Mäßige Brise 4 10 -15 Frische Brise 5 16 -21 Starker Wind 6 22 -27 Steifer Wind 7 28 - 33 Stürmischer Wind 8 34 -40 Sturm 9 41 -47 Schwerer Sturm 10 48 -55 Orkanartiger Sturm 11 56 - 63 Orkan 12 64 -71 Auswirkungen Kleine Kräuselwellen ohne Schaumkämme Kleine, kurze Wellen, glasige, nicht brechende Kämme Kämme beginnen sich zu brechen. Schaum glasig, vereinzelt Schaumköpfe Kleine, längere Wellen. Verbreitet Schaumköpfe Lange, mäßige Wellen. Überall Schaumkämme Größere Wellen und Schaumflächen, Kämme brechen, etwas Gischt See türmt sich, Schaum legt sich in Windrichtung Mäßig hohe Wellenberge mit langen Kämmen, Gischt weht ab, Schaumstreifen Hohe Wellenberge, dichte Schaumstreifen, See "rollt". Gischt beeinträchtigt Sicht Sehr hohe Wellenberge, lange überbrechende Kämme. See, weiß durch Schaum, rollt schwer und stoßartig, Gischt beeinträchtigt Sicht Extrem hohe Wellenberge. Wellenkämme werden überall zu Gischt zerblasen, Sicht herabgesetzt Luft mit Schaum und Gischt angefüllt, See vollständig weiß, Sicht stark herabgesetzt Windstille 0 1 Spiegelglatte See 148 Kapitel 10: Wetterkunde Achtung: Die Windgeschwindigkeit kann - neben der Angabe in Knoten (sm/ h) - auch in Kilometer pro Stunde (km/ h) oder Meter pro Sekunde (m/ s) angegeben werden. L O K AL E LAND - UND S E EWIND S Y S T EME Bei Sonneneinstrahlung erwärmen sich Land und Wasser unterschiedlich schnell. Ebenso kühlen Land und Wasser bei fehlender Sonneneinstrahlung unterschiedlich schnell wieder ab. Dieser Effekt führt dazu, dass im Küstenbereich lokale Land- und Seewinde entstehen können. S E EWIND Von morgens bis zum frühen Nachmittag entsteht durch die Sonneneinstrahlung über Land ein kleines Tiefdruckgebiet, da sich das Land schneller erwärmt als die Wasseroberfläche. Abb. 124: Seewind Die über dem Land erwärmte Luft steigt nach oben und wird durch kühlere Luftmassen von See aufgefüllt. So entsteht der Seewind. Er weht auflandig, also von See auf das Land. Merke: Seewind bedeutet, dass der Wind von See kommt. Lokale Land- und Seewindsysteme 149 L ANDWIND Beim Landwind entsteht gegenüber dem Seewind gerade der umgekehrte Effekt. Das kleine Tiefdruckgebiet entsteht durch die langsamere Abkühlung der Wasseroberfläche gegenüber dem tagsüber aufgewärmten Land. Hierdurch strömen dann Luftmassen von Land auf See. Abb. 125: Landwind Der Landwind weht ablandig, also von Land in Richtung See. Er tritt am späten Abend beziehungsweise nachts auf. Merke: Landwind bedeutet, dass der Wind von Land kommt. G EWI T T E R UND S TURM Gewitter und Stürme beeinträchtigen die Sicherheit der Schifffahrt in hohem Maße. Wenn keine Möglichkeit besteht, drohende Starkwinde, Stürme oder Gewitter im sicheren Hafen abzuwarten, sind die rechtzeitige Erkennung der Natureinflüsse und die Vorbereitung von Schiff und Besatzung hierauf unbedingt erforderlich. Aufziehende Gewitter sind anhand folgender Merkmale zu erkennen: Die Bildung von turmartigen, mächtigen Haufenwolken Ein eventuell vorhandener Wind schläft zunächst ein, frischt danach wieder auf und kommt aus einer anderen Richtung. Aus einem auf Mittelwelle geschalteten Rundfunkgerät ertönen bereits lange vor Gewitterausbruch starke Störgeräusche. 150 Kapitel 10: Wetterkunde G E F AH R E N D UR C H G EWI T T E R Gewitter sind gefährliche Wetterereignisse. Sie bringen in erster Linie folgende Gefahren mit sich: Böen mit Winddrehungen bis Orkanstärke Blitzschlag starke Regenfälle oder Hagelschlag mit verminderter Sicht G EWI T T E R AR T E N Im Folgenden stellen wir Ihnen in Kurzform die unterschiedlichen Gewitterformen vor. Grundsätzlich ist zwischen Wärmegewittern und Frontgewittern zu unterscheiden: Wärmegewitter: Wärmegewitter, auch Luftmassengewitter genannt, sind lokal auftretende Gewitter, die bei anhaltenden Hochdrucklagen im Sommer innerhalb einer schwülwarmen Luftmasse durch vermehrten Feuchtigkeitsaufstieg entstehen. Es entstehen zunächst Gewitterwolken, die sich dann durch Blitz und Donner, Regen und vereinzelt auch durch Hagel und Sturm entladen. Frontgewitter: Frontgewitter entstehen beim Aufeinandertreffen von warmen und kalten Luftmassen an deren Außengrenzen. Diese Außengrenzen werden auch Fronten genannt. Daher auch die Bezeichnung als Frontgewitter. Frontgewitter werden meist von starken Böen und häufig heftigen Regen- und Hagelschauern begleitet. STURM Winde und Stürme reagieren oft dynamisch. Dies bedeutet, dass sich die Richtung, aus der sie wehen, fortlaufend ändert. Es gibt Stürme mit rechts- und mit linksdrehenden Drehrichtungen. Die Bezeichnung der tendenziellen Richtungsänderung erfolgt wie folgt: Rechtsdrehender Sturm: Der rechtsdrehende Sturm wird auch rechtdrehender Sturm genannt. Er dreht in Richtung West, also im Uhrzeigersinn. Lokale Land- und Seewindsysteme 151 Linksdrehender Sturm: Der linksdrehende Sturm wird auch rückdrehender Sturm genannt. Dieser Sturm dreht in Richtung Ost, also gegen den Uhrzeigersinn. Abb. 126: Drehrichtungen von Stürmen S T A R KWIND - UND S TURMWA R NDIE N S T Um die Schifffahrt vor Witterungsänderungen und Gefährdungen zu informieren, wird ein Starkwind- und Sturmwarndienst betrieben. Die Warnmeldungen werden über Seewetterberichte, das Internet (Deutscher Wetterdienst), Navtex oder das Warntelefon des Deutschen Wetterdienstes veröffentlicht. Starkwindwarnung: Die Starkwindwarnung warnt vor Windstärken von 6 bis 7 Beaufort beziehungsweise vor Böen von 25 bis 33 Knoten. Sturmwarnung: Die Sturmwarnung erfolgt bei zu erwartenden Windstärken ab 8 Beaufort beziehungsweise bei Böen ab 34 Knoten. Abb. 127: Starkwind- und Sturmwarnung NO SW NW SO 270 W 180 S 90 O 0 360 N linksdrehender Sturm NO SW NW SO 270 W 180 S 90 O 0 360 N rechtsdrehender Sturm 152 Kapitel 10: Wetterkunde Nachdem Sie das Kapitel „Wetterkunde“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 219 Welche Faktoren sind hauptsächlich für das Wettergeschehen, also für Wind und Niederschläge, ausschlaggebend? Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur. 220 Welche Angaben liefert die Beaufort-Skala? Windstärken von 0 bis 12 und die Auswirkungen auf die See. 221 Wie werden Orte gleichen Luftdrucks in der Wetterkarte dargestellt und in welcher Maßeinheit wird der Luftdruck angegeben? Durch Isobaren und in Hektopascal. 222 Womit muss bei rasch fallendem Luftdruck gerechnet werden? Mit Starkwind oder Sturm. 223 Was bedeuten die in der Wetterkarte abgebildeten Isobaren? Orte gleichen Luftdrucks. 224 Für welche Windstärken wird eine Starkwindwarnung herausgegeben? Windstärke 6 und 7 der Beaufort-Skala. 225 Für welche Windstärken wird eine Sturmwarnung herausgegeben? Windstärke 8 und mehr der Beaufort-Skala. 226 Was ist in amtlichen Wetterberichten unter „frischem Wind“ zu verstehen? Windstärke 5 der Beaufort-Skala. 227 Was ist in amtlichen Wetterberichten unter „schwerem Sturm“, „orkanartigem Sturm“ und „Orkan“ zu verstehen? Windstärken 10, 11 und 12 der Beaufort-Skala. 228 Was zeigt die nebenstehende Abbildung? Abbildung eines Hochdruckgebietes auf der Nordhalbkugel, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa. Prüfungsfragen 153 230 Was bedeutet nebenstehendes Zeichen? Wind aus Richtung Nordwest; Stärke: Bft. 3; wolkenlos. 229 Was zeigt die nebenstehende Abbildung? Abbildung eines Tiefdruckgebietes auf der Nordhalbkugel mit Warm- und Kaltfront, Isobaren mit Angabe des Luftdrucks in hPa, warme und kalte Luftströmung. KA PIT E L 11: UMWE L T S C HUT Z Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Verhaltensweisen zum Thema Umweltschutz. Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Naturschutzgebiete sind als besonders schutzbedürftige Gebiete mit dem Hinweisschild Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Wichtig: Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Abb. 128: Beschilderung Naturschutzgebiet Informationen über das richtige umweltgerechte Verhalten, finden Sie unter anderem bei Wassersportverbänden und Wassersportvereinen, Hafen- und Schifffahrtsbehörden, in den Befahrensregelungen für Naturschutzgebiete und Nationalparken, und in den Kartenwerken und Büchern zum Umweltschutz. V E R HAL T E N IN NA TUR S C HUTZ G E BIE T E N In Naturschutzgebieten und Naturparks gelten oftmals örtliche Befahrensregelungen. Diese sind strikt einzuhalten. Sie enthalten unter anderem folgende Beschränkungen und Verbote: Örtliche Befahrensverbote Zehn goldene Regeln für Wassersportler 155 Zeitliche Befahrensbeschränkungen Geschwindigkeitsbeschränkungen Besondere Regelungen für das Wasserskilaufen Besondere Regelungen für das Fahren mit Wassermotorrädern Besondere Regelungen für das Segelsurfen Z E HN GOL D E N E R E G E L N FÜR WA S S E R S P O RT L E R Umweltbewusstes Verhalten ist für Wassersportler selbstverständlich. Dabei sind insbesondere die von den Wassersportverbänden und dem Deutschen Naturschutzring erarbeiteten „Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ zu beachten. Abb. 129: Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur Die zehn Regeln im Einzelnen sind: Regel 1: Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke. Dies sind meist Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln. Meiden Sie auch seichte Gewässer (wie Laichgebiete), insbesondere auch solche mit Wasserpflanzen. 156 Kapitel 11: Umweltschutz Regel 2: Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen - auf großen Flüssen beispielsweise 30 bis 50 m. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 m. Regel 3: Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Regel 4: Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig. Regel 5: Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann. Regel 6: Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und sonstiger dichter Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden. Regel 7: Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen. Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie mit langsamer Fahrstufe. Regel 8: Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne. Regel 9: Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, z.B. der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Abgase zu belasten. Regel 10: Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. Die Umwelt wird Ihnen dafür danken! Prüfungsfragen 157 G EWÄS S E R S C HUTZ Der Schiffsführer hat im Sinne der Gewässerreinhaltung dafür Sorge zu tragen, dass Gewässer nicht beziehungsweise möglichst gering belastet werden. Dabei sollten moderne Speichertanktechniken genützt werden, Betriebsstoffe, Fäkalien, Öl und Abfälle in einem geeigneten Behälter an Bord gesammelt und ausschließlich an Land und vorschriftsgemäß entsorgt werden, bleifreies Benzin und umweltfreundliche 2-Takt-Öle eingesetzt werden. Die Auswahl und der Einsatz von Antifoulingfarben für den Unterwasseranstrich, sollten sorgfältig und möglichst umweltbewusst erfolgen. Nachdem Sie das Kapitel „Umweltschutz“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 231 Welches Merkblatt enthält Hinweise für das Verhalten zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen sowie zur Reinhaltung der Gewässer? Die 10 goldenen Regeln für Wassersportler. 232 Wie kann mitgeholfen werden, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern? Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur". 233 Warum sollte man sich von Schilf- und Röhrichtzonen sowie von dicht bewachsenen Uferzonen möglichst weit fernhalten? Weil diese Zonen vielfach Rast- und Brutplätze besonders schutzwürdiger Vögel oder Fischlaichplätze sind. 234 Wo findet man die Grenzen der Naturschutzgebiete auf See? In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. 235 Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern? In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. 158 Kapitel 11: Umweltschutz 236 Weshalb sollte das Anlaufen von Seehundbänken im Bereich der Watten vermieden werden? Die Tiere sollen nicht gestört oder vertrieben werden. 237 Welcher Abstand sollte gemäß den „10 Goldenen Regeln“ für das Verhalten von Wassersportlern zu Liegeplätzen von Seehunden und zu Vogelansammlungen mindestens eingehalten werden? 300 m bis 500 m. 238 Wie hat man sich beim Befahren von Naturschutzgebieten und Nationalparken zu verhalten? Befahrensregelungen (örtliche Befahrensverbote, zeitliche Befahrensbeschränkungen, festgesetzte Höchstgeschwindigkeiten und dergleichen) beachten. 239 Welche Sondervorschriften enthalten die örtlichen Befahrensregelungen in den Naturschutzgebieten und Nationalparks? Befahrensverbote, zeitliche Befahrensbeschränkungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, besondere Regelungen für das Wasserskilaufen, das Fahren mit Wassermotorrädern und das Segelsurfen. 240 Zu welchen Zeiten darf ein Sportboot in der Zone 1 der Nationalparks fahren? Von 3 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser. 241 Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in der Zone 1 der Nationalparks in der Nordsee? 12 sm/ h Fahrt durchs Wasser. 242 Welche Höchstgeschwindigkeit dürfen Maschinenfahrzeuge in Nationalparks in der Nordsee nicht überschreiten, wenn sie in gekennzeichneten Fahrwassern außerhalb der Zone 1 fahren? 16 sm/ h. 243 Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten? Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen. KA PIT E L 12: S IC H E R H EI T UND G E FAHR E NS IT UATION EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über allgemeine Sicherheitsvorkehrungen und über das Verhalten in Gefahrensituationen. S I C H E R H E I T SMAßNAHME N VO R FAH R T ANT R IT T Der Fahrzeugführer hat unbedingt vor jedem Auslaufen folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: Überprüfung der Rettungs- und Sicherheitsmittel auf Funktion und Vollständigkeit Die Einweisung und Belehrung der Besatzung und Gäste über Rettungs- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Handhabung von Notsignal- oder Feuerlöschmitteln Die Besatzung und Gäste auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen Das Einholen des Wetterberichts und nautischer Warnnachrichten Die Namen der an Bord befindlichen Personen und die geplante Reiseroute sollte idealerweise an Land hinterlassen werden. P F LIC H T E N D E R B E S A TZUNG Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten eines jeden Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Fahrzeugführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten. MIND E S T S IC H E R H EI T S AU S RÜS TUNG D E R F AH R Z E UG E Die folgende vorgeschriebene Mindestausrüstung ist für die Sicherheit des Fahrzeuges und der an Bord befindlichen Personen Pflicht: für jede Person an Bord eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit Signalpfeife Sicherheitsgurte beziehungsweise so genannte „Lifebelts“ in ausreichender Anzahl Einen Rettungsring mit Wurfleine und Leuchte 160 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Notsignale Erste-Hilfe-Kasten Feuerlöscher mindestens eine Lenzpumpe, einen Eimer und ein Ölfass Riemen, Paddel und Bootshaken eine Taschenlampe Anker mit Kettenvorläufer und Leine sowie Treibanker einen Radarreflektor und mindestens eine Schleppleine Abb. 130: Übersicht Mindestausrüstung F AH R T B E I V E RMIND E R T E R S I C H T Unter verminderter Sicht werden Sichteinschränkungen durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Gewitter oder andere sichtbeeinträchtigende Umstände verstanden. Bei verminderter Sicht sind unbedingt folgende Maßnahmen einzuleiten: Es ist mit sicherer und den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Schallsignale müssen regelmäßig gegeben werden, um wahrgenommen zu werden. Die Positionslichter müssen eingeschaltet werden. Ein Ausguck, eine Person welche Ausschau hält, muss gestellt werden. Gefahrensituation durch Starkwind, Sturm und Gewitter 161 Wenn Sie bei verminderter Sicht Schallsignale eines anderen Fahrzeugs hören, müssen Sie unbedingt sofort ebenfalls Schallsignale geben, die Fahrt verlangsamen, aber so, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt, gegebenenfalls muss jegliche Fahrt weggenommen werden, und es ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr des Zusammenstoßes vorüber ist. Aufgrund Ihrer seemännischen Sorgfaltspflicht müssen Sie bei verminderter Sicht darüber hinaus den Radarreflektor aufheissen, falls dieser nicht fest am Schiff angebracht ist. Sollte kein Radarreflektor an Bord sein, ist das Fahrzeug möglichst in eine waagrechte Schwimmlage zu bringen, um so bestmöglich wahrgenommen werden zu können. Alle vorhandenen Navigationsanlagen, wie beispielsweise das Radar oder das Echolot, sind sorgfältig zu gebrauchen. In einem Revier mit Landradarberatung ist die Radarberatung über den UKW- Sprechfunk mitzuhören. G E F AH R E N S I TUA T ION DUR C H S TA RKWIND, S TURM UND G EWI T T E R Bei Hereinbrechen von Starkwind oder drohenden Stürmen müssen Sie Ihr Schiff sturmfest machen. Idealerweise laufen Sie einen Hafen oder zumindest Landschutz an. Es sind in jedem Fall dann folgende Maßnahmen erforderlich: Alle Öffnungen vor Wassereinbruch sichern. So sind alle Luken und Seeventile zu schließen. Lose Gegenstände festzurren. Rettungswesten und Sicherheitsgurte mit Sorgleine anlegen, einhaken und die Rettungsmittel bereithalten. Beim Segelboot die Segel reffen oder ganz wegnehmen. 162 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Abb. 131: Starkwind, Sturm und Gewitter Bei drohenden Gewittern sollten darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen werden: Funkanlagen abschalten, möglichst keine Metallteile berühren, Position ermitteln und in die Seekarte eintragen, sonstige Maßnahmen wie in schwerem Sturm ergreifen. K O L LI S ION Die Gefahr einer Kollision ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Abstand zu einem anderen Fahrzeug verringert und sich die Kompasspeilung (der Winkel) zum anderen Schiff nicht, oder nicht merklich verändert. Abb. 132: Kollision Manöver des letzten Augenblicks 163 Im Zweifelsfall ist die Gefahr als bestehend anzunehmen. Wenn Sie bemerken, dass ein anderes Fahrzeug auf Kollisionskurs nicht seiner Ausweichpflicht nachkommt, ist unbedingt folgendes zu tun: Es ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung des Zusammenstoßes am dienlichsten ist. Schallzeichen geben; mindestens 5 kurze Töne. Das Manöver des letzten Augenblicks einleiten und durchführen. MANÖV E R D E S L E T Z T EN AUG E NB LI C K S Unter dem Manöver des letzten Augenblicks versteht man das Ausweichmanöver des Kurshalters, also des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges. Das Manöver des letzten Augenblickes muss dann durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch das Manöver des Ausweichpflichtigen alleine nicht mehr vermieden werden kann. Abb. 133: Manöver des letzten Augenblicks Vor Einleitung des Manövers müssen Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten werden und dem ausweichpflichtigen Fahrzeug ist besondere Sorgfalt zu widmen. UN F A L L Im Falle eines Zusammenstoßes ist unverzüglich Hilfe zu leisten und so lange am Unfallort zu bleiben, bis ein Beistand nicht mehr erforderlich ist. 164 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Abb. 134: Verhalten bei einem Unfall Vor der Weiterfahrt sind alle Schiffs- und Personendaten einschließlich der Versicherungsdaten auszutauschen. K E NT E R N Unter einer Kenterung wird das Umkippen eines Fahrzeuges verstanden. Sie sollten sich im Falle einer Kenterung als Schiffsführer wie folgt verhalten: möglichst beim Fahrzeug bleiben Besatzung zusammenhalten unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden (Unterkühlungsgefahr) Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen Abb. 135: Kentern Gefahr des Sinkens 165 G E F AH R D E S S INK E NS Wenn für Ihr Fahrzeug die Gefahr des Sinkens besteht, dann ist das Fahrzeug so weit als möglich aus dem Fahrwasser zu bringen, um eine Beeinträchtigung der Schifffahrt zu vermeiden. Um die Schifffahrt zu warnen, ist die Stelle des gesunkenen Fahrzeugs behelfsmäßig zu kennzeichnen und die Schifffahrtsbehörde umgehend zu benachrichtigen. ME N S C H ÜB E R B O R D Um ein Überbordgehen von Personen bei starkem Seegang zu verhindern, sollten Sicherheitsleinen gespannt und die Sicherheitsgurte angelegt und eingepickt werden. Geht dennoch ein Mitglied der Schiffsmannschaft ungewollt über Bord, ist sofort ein Rettungsmanöver zur Wiederaufnahme der Person an Bord einzuleiten. Hierzu sind folgende Schritte notwendig: Unbedingt Motor sofort auskuppeln. Ruder unverzüglich auf die Seite des Überbordgegangenen legen, so dass sich das Heck mit der Schiffsschraube von der Person wegdreht. Abb. 136: Mensch über Bord Ruf „Mann über Bord“. Rettungsmittel (Rettungsring) ausbringen. Ausguck stellen. Anschließend das Rettungsmanöver fahren. 166 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Dabei die über Bord gegangene Person gegen den Wind und Strom anfahren. Vor dem Aufnehmen unbedingt auskuppeln. Um eine nach einem „Mann-über-Bord-Manöver“ erschöpft im Wasser treibende Person möglichst schnell und sicher an Bord zu bekommen, sollten eine Leinenverbindung zwischen dem Boot und der Person im Wasser hergestellt werden, Leinenbuchten über die Bordwand gehängt werden, falls vorhanden die Badeleiter herunterklappen beziehungsweise ausbringen, beim Segelboot mit dem Großbaum und der Großschot oder mithilfe von Rettungsmitteln die Person an Bord holen. Das Rettungsmanöver wird in Kap. 17 noch detailliert erklärt. F E U E R - UND B R AND S C HUT Z Beim Tanken von Kraftstoff besteht grundsätzlich die Gefahr einer Brandentstehung. Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen sollten beim Tanken stets beachtet werden: Motor abstellen, alle offenen Feuerquellen löschen, Abb. 137: Vorsichtsregeln beim Tanken Brandschutz 167 nicht rauchen, keine elektrischen Schalter betätigen, alle Räume an Bord verschließen und nach dem Tanken gut lüften, zur Vermeidung elektrostatischer Ladung die Zapfanlage erden. B R AND S C HUT Z Bei Motorbooten ist das Mitführen eines „ABC-Pulverlöschers“ an Bord Pflicht. Dieser unterliegt einer 2-jährigen Überprüfungspflicht. Feuerlöscher sind sicher und an einem gut zugänglichen Ort an Bord, an der die Brandgefahr möglichst gering ist, mit einer sicheren Halterung zu befestigen. Bei einem Brand von elektrischen Anlagen dürfen als Löschmittel keinesfalls Schaum und Wasser verwendet werden. Hier ist unbedingt ein ABC-Pulver-löscher zu verwenden. V E R HAL T E N B E I F E U E R Sollte an Bord Feuer ausbrechen, haben die Sicherheit und die Rettung aller an Bord befindlichen Personen oberste Priorität. Es ist Ruhe zu bewahren. Die Rettungsmittel sollten angelegt werden, Notsignale gegeben und versucht werden, das Feuer zu löschen. Abb. 138: Feuer und Brandschutz 168 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen Geht der Brand vom Motor aus, ist sofort die Kraftstoffzufuhr zu unterbrechen. Der Motor muss mit möglichst hoher Drehzahl weiterlaufen, um den Restkraftstoff rasch zu verbrennen. Das Feuer ist idealerweise mit einer nassen Löschdecke abzudecken und mit einem ABC-Pulverlöscher zu bekämpfen. Den Feuerlöscher erst am Brandherd in Tätigkeit setzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. Die Luftzufuhr zum Feuer ist zu verhindern. F LÜS S I G GA S AN LA G E N Erhöhte Vorsicht ist im Umgang mit Flüssiggasanlagen an Bord geboten. Gas bildet mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Gas ist schwerer als Luft und kann sich daher unbemerkt im Bootsinneren sammeln. Vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage ist zu prüfen, ob die Leitungen und Anschlüsse dicht sind und ob Kocher und Heizgeräte einwandfrei arbeiten. Wenn die Flüssiggasanlage wieder außer Betrieb gesetzt wird, müssen der Haupthahn und alle Absperrventile geschlossen werden. Flüssiggasanlagen sollten möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte sie in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat, angebracht werden. MO T O R E NKUND E Bootsmotoren werden entweder als Innenbordmotor oder als Außenbordmotor installiert. Innenbordmotoren befinden sich im Innern des Bootskörpers und sind fest mit ihm verbunden. Der Antrieb erfolgt über eine Welle zur außen liegenden Schraube (Propeller). Außenbordmotoren sind nicht fest eingebaut, sondern meist im hinteren Teil außerhalb am Boot befestigt oder angebaut. Die Schraube ist direkt am Außenbordmotor angebracht. Außenbordmotoren können leichter demontiert und gewartet werden. Abb. 139: Propeller Motorenkunde 169 Moderne Motoren sind aus Gründen der Sicherheit mit einem sogenannten „Quickstopp“ ausgestattet. Wird der „Quickstopp“ abzogen, führt dies zu einer sofortigen Unterbrechung von Zündkontakt und Kraftstoffzufuhr. Der Motor geht dann sofort aus. Diese Sicherheitsmaßnahme soll insbesondere auch das unkontrollierte Weiterfahren der Maschine bei Überbordgehen des Fahrzeugführers verhindern. Abb. 140: Quickstopp Obwohl sich der Trend des Elektromotors immer mehr auch in der Schifffahrt durchsetzt, sind die meisten Bootsmotoren heutzutage noch Benzinbeziehungsweise Dieselmotoren. Um einen hohen Schadstoffausstoß zu vermeiden, sollte ein verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch verhindert werden, ebenso sollte ein erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren vermieden werden. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S AUß E NB O RDMO T O R S Hier sehen Sie den Aufbau eines typischen Außenbordmotors. Kleinere Außenbordmotoren haben den Tank oft integriert und einen offenen Kühlkreislauf, Abb. 141: Elemente eines Außenbordmotors 170 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen der durch Seewasser gekühlt wird. Vor dem Starten ist in jedem Fall die Tankbelüftungsschraube zu öffnen, da sonst im Tank ein Vakuum entsteht und der Motor dann ausgehen kann. Außenbordmotoren erfreuen sich immer mehr an Beliebtheit. Sie sind meist preisgünstiger als fest installierte Motoren und sie sind leicht zu demontieren und zu transportieren. Bei einem Außenbordmotor wird die Ruderwirkung ohne Ruderanlage erzielt. Sie erfolgt durch die Richtung des Schraubenstroms des Propellers. Wenn ein Außenbordmotor mit gefülltem Tank während der Fahrt stehen bleibt, dann ist die wahrscheinlichste Ursache, dass die Belüftungsschraube verschlossen oder die Kraftstoffleitung verstopft ist. Bevor der Außenbordmotor am Ende einer Fahrt hochgekippt und abgenommen wird, sollte aus Gründen des Gewässerschutzes der Vergaser leergefahren werden, damit kein Kraftstoff auslaufen kann. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S INNE NB O RDMOT O R S Der Innenbordmotor ist meist ein stärkerer Motor mit Benzin- oder Dieselantrieb, der fest im Schiffskörper installiert ist. Der Antrieb erfolgt ebenso über eine oder mehrere Schraube/ n, die über eine starre Welle mit dem Motor verbunden ist/ sind. Abb. 142: Elemente eines Innenbordmotors - Motorblock - Zahnriemen - Kolben - Zylinder - Kurbelwelle - Ölmessstab - Kühlwasserkanal - Lüftung - Ventile - Zündkerzen - Ölwanne 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 - Antrieb/ Welle 12 12 Prüfungsfragen 171 FEHLERBEHEBUNG MASCHINENANLAGE Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage überwacht werden. Hierbei müssen insbesondere Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle beobachtet werden. Im Folgenden lernen Sie einige triviale Fehlerquellen der Maschinenanlage kennen: Abb. 143: Fehler Maschinenanlage Nachdem Sie das Kapitel „Sicherheit und Gefahrensituationen“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 244 Was bewirkt der Quickstopp? Unterbrechung von Zündkontakt bzw. Kraftstoffzufuhr. 245 Was ist zu unternehmen, wenn Treibstoff oder Öl in die Bilge gelangt? Mit Lappen aufnehmen und umweltgerecht entsorgen. 246 Was muss beim Tanken beachtet werden? Motor abstellen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. 247 Wodurch wird bei einem Fahrzeug mit Außenbordmotor und ohne Ruderanlage die Ruderwirkung erzielt? Durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers. Fehlerbeschreibung Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter Der Motor ist gestartet. Beim Einkuppeln der Antriebswelle bleibt der Motor stehen MMoottor oren enööll Fehlerbeschreibung Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter Der Motor ist gestartet. Beim Einkuppeln der Antriebswelle bleibt der Motor stehen MMoottor oren enööll Mögliche Fehlerursache Defekter Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt Blockierter Propeller 172 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen 248 Weshalb setzt bei einem Fahrzeug mit Einbaumaschine und starrer Welle bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt die Ruderwirkung erst relativ spät ein? Weil sie erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt. 249 Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage ständig überwacht werden. Worauf muss besonders geachtet werden? Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle. 250 Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte. Was könnte die mögliche Ursache sein? Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. 251 Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht. Was könnte die mögliche Ursache sein? Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt. 252 Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter. Was könnte die mögliche Ursache sein? Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt. 253 Der Motor ist gestartet worden. Was kann die Ursache sein, wenn nach dem Einkuppeln der Antriebswelle der Motor stehenbleibt? Blockierter Propeller. 254 Ein Außenborder mit gefülltem Tank bleibt während der Fahrt stehen. Was könnten die Ursachen sein? Belüftungsschraube geschlossen; verstopfte Kraftstoffleitung. 255 Was sollte stets getan werden, bevor nach Ende einer Fahrt der Außenborder hochgekippt oder abgenommen wird? Vergaser leerfahren, damit kein Kraftstoff ausläuft. 256 Welche Einstellung führt bei Bootsmotoren zu einem besonders hohen Schadstoffausstoß und sollte unbedingt vermieden werden? Verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch; erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren. 257 Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden? Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. Prüfungsfragen 173 258 Warum sind die Flüssiggase Propan und Butan an Bord besonders gefährlich? Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch. 259 Was ist zu tun, wenn Flüssiggas in das Innere des Bootes gelangt? Gaszuführung absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keinen Funk und keine Mobiltelefone benutzen. 260 Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen? Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen. 261 Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird? Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen. 262 Wie oft muss man aufblasbare Rettungsmittel warten lassen? Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 2 Jahre. 263 Welcher Feuerlöscher ist für Sportboote zweckmäßig und wie oft muss man einen Feuerlöscher überprüfen lassen? ABC-Pulver- und Schaumlöscher, mindestens alle 2 Jahre. 264 Welche Maßnahmen muss man ergreifen, um einen Brand mit dem Feuerlöscher wirksam zu bekämpfen? Luftzufuhr verhindern, Feuerlöscher erst am Brandherd einsetzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. 265 Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten? Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen. 266 Was bedeutet das „Manöver des letzten Augenblicks“? Ausweichmanöver des Kurshalters. 267 Wann ist das „Manöver des letzten Augenblicks“ durchzuführen? Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann. 174 Kapitel 12: Sicherheit und Gefahrensituationen 268 Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen? Es muss mit sicherer, den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, es müssen Schallsignale gegeben werden, es müssen Positionslichter eingeschaltet werden und es muss gehörig Ausguck gegangen werden. 269 Woran kann man feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert. 270 Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht? Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das „Manöver des letzten Augenblicks“ durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist. 271 Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt? Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an. 272 Womit kann ein steuerunfähiges Sportboot mit dem Bug in den Wind gehalten werden? Mit dem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen. 273 Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen? Insbesondere alle Navigationsanlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot sorgfältig gebrauchen und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören. Prüfungsfragen 175 274 Welche Sicherheitsmaßnahmen sind auf See vor Eintritt von schwerem Wetter (Starkwind, Sturm) zu treffen? Verschlusszustand herbeiführen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere Rettungsmittel bereithalten bzw. anlegen; wenn erforderlich und möglich, Schutzhafen anlaufen. 275 Mit welchen Hilfsmitteln kann eine im Wasser treibende Person schnell und sicher an Bord genommen werden? Leinenverbindung, Rettungsschlaufe, Bergenetz, Talje, Badeleiter, Großbaum. 276 Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug gekentert ist? Möglichst am Fahrzeug bleiben und die Besatzung zusammenhalten; unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden und Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen. 277 Wie verhindert man das Überbordfallen von Personen bei starkem Seegang? Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen, Sicherheitsgurt anlegen und an den dafür vorgesehenen Stellen einpicken. 278 Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen? Der Fahrzeugführer hat die Besatzungsmitglieder und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen. KA PIT E L 13: NOT S IGNA L E UND S E E NOT R ET TUN G Dieses Kapitel vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten erforderlichen Notsignale und Verhaltensweisen in einer Gefahrensituation auf See. E IN S A TZ V ON S E E NO T S IGNA L E N Seenotsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben von Personen und daher die Notwendigkeit zur Hilfe durch Dritte besteht. Notsignale dürfen also nur in einem wirklichen Seenotfall gegeben werden. Wenn Seenotsignale wahrgenommen werden, wird der gesamte Seenotrettungsdienst der Küste alarmiert. Beachten Sie, dass für den Einsatz pyrotechnischer Signalmittel ein entsprechender Befähigungsnachweis erforderlich ist. WAH R N E HMUNG V ON S E E NO T S I GNA L E N Wenn Sie als Schiffsführer Seenotsignale wahrnehmen, müssen Sie Hilfe leisten und erforderlichenfalls weitere Hilfe anfordern. Abb. 144: Seenotsignale Bei den folgenden aufgeführten Signalen handelt es sich um die wichtigsten Notsignale. Sollten Sie eines der folgenden Notsignale wahrnehmen, verständigen Sie unbedingt den Seenotrettungsdienst oder geben Sie selbst Hilfe, falls Ihnen dies ohne sich selbst zu gefährden möglich ist. Wahrnehmung von Seenotsignalen 177 R O T E L E U C H T R A K E T E OD E R R O T E HAND F A C K E L R O T E L E U C H T K UG E L N Abb. 145: Rote Leuchtrakete und Abb. 146: Rote Handfackel Leuchtkugeln O R ANG E F AR B E N E S RAU C H- D AU E R T ON E IN E S N EB E L - S I GNA L S I GNA L G E RÄT S Abb. 147: Orangefarbenes Rauchsignal Abb. 148: Dauerton eines Nebelsignalgeräts L ANG S AME S H E B EN UND S E NK E N D A S MO R S E S I GNA L S O S D UR C H S E I T L IC H AU S G E S T R E C K T E R A RME L I C H T - OD E R S C HA L L S IGNA L E Abb. 149: Heben und Senken der Arme Abb. 150: Morsesignal SOS 178 Kapitel 13: Notsignale und Seenotrettung „MA YD A Y “ D UR C H S P R E C H- S E EWA S S E R FÄR B E R F UNK Abb. 151: Mayday Abb. 152: Seewasserfärber R ADA R T R AN S P OND E R S IGNAL E EINE R S E ENO T FUNK- BAKE BEZIEHUNGSWEIS E -BOJE Abb. 153: Radartransponder Abb. 154: Seenotfunkbake F L A G G E N S IGNA L NC B AL L ÜB E R OD E R UNT E R F L A G G E Abb. 155: Flaggensignal NC Abb. 156: Ball über oder unter Flagge Wahrnehmung von Seenotsignalen 179 K NA L L S I GNA L OD E R K ANON E N- F L AMME N S I GNA L S C HÜS S E IN A B S TÄND EN V ON UNG E FÄH R E IN E R MINUT E Abb. 157: Knallsignal oder Kanonen- Abb. 158: Flammensignal schüsse S E E NO T R E TTUNG MI TT E L S HUB S C H R AUB E R Bei der Rettung per Hubschrauber gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Sollten Sie von einem Hubschrauber gerettet werden, müssen Sie sich wie folgt verhalten: Stellen Sie Ihr Fahrzeug in den Wind. Entfernen Sie soweit als möglich Antennen, Stagen und andere Aufbauten. Rettungsschlinge mit dem Zugpunkt nach vorn über den Kopf unter die Arme abwärts winkeln. Leisten Sie den Anweisungen der Hubschrauberbesatzung Folge. Abb. 159: Rettung mittels Hubschrauber 180 Kapitel 13: Notsignale und Seenotrettung Nachdem Sie das Kapitel „Notsignale und Seenotrettung“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. 279 In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden? Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird. 280 Welche Notsignale können gegeben werden? Leuchtrakete mit rotem Leuchtstern oder rot brennende Handfackel, anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgerätes, dreimaliges Geben (●●● — — — ●●●) per Licht oder Ton, dreimal das Wort MAYDAY über Sprechfunk, seitliches Heben und Senken der Arme, Flaggensignal NC, EPIRB, DSC, Radartransponder. 281 Was bedeutet das Flaggensignal „NC“ auf einem Fahrzeug? Fahrzeug in Seenot. 282 Was bedeutet anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgerätes von einem Fahrzeug? Fahrzeug in Seenot. 283 Was bedeutet das folgende durch Licht oder Schallsignal gegebene Morsesignal (●●● — — — ●●●)? Seenotsignal. 284 Was bedeutet eine Leuchtrakete mit einem roten Stern? Seenotfall. 285 Was bedeutet nebenstehendes Flaggensignal? Fahrzeug in Seenot. 286 Was bedeutet auf einem Schiff eines der nebenstehenden Signale? Fahrzeug in Seenot. KA PIT E L 14: NAVIG AT IONS AUF GAB EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die in der Theorieprüfung zu lösenden Navigationsbeziehungsweise Kartenaufgaben. Sie werden bemerken, dass sich die Inhalte teilweise mit denen des Theoriekapitels „Navigation“ überschneiden. Hier soll der Schwerpunkt auf den Inhalten der Navigationsaufgaben im Rahmen der Theorieprüfung gelegt werden. Wichtig: Laden Sie sich die Aufgabenstellungen der Navigationsaufgaben samt Übungskarten im Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 herunter. Nutzen Sie dafür Ihren kostenlosen 5-Tage-Zugang. Mehr hierzu siehe Begleitwort. NAV I GA T ION S AUF GAB E T H E O R I E P RÜF UNG Jeder Prüfungsbogen beinhaltet eine unterschiedliche Kartenbeziehungsweise Navigationsaufgabe, in welcher ein Kartenausschnitt zu bearbeiten ist. Hinweis: Wir empfehlen Ihnen unbedingt alle Kartenaufgaben mindestens einmal vor der Prüfung zu lösen. Oft sind Fehler in der Kartenaufgabe der Grund für das Nichtbestehen der Prüfung. Es gibt insgesamt 15 mögliche Fragen, von denen je 9 Fragen pro Prüfungsbogen geprüft werden. Die verschiedenen Fragen umfassen im Wesentlichen folgende Themenstellungen: Eintragen und Ablesen einer Position Eintragen und Ablesen von Kursen und Peilungen Eintragen und Ablesen von Distanzen Berechnung von Geschwindigkeiten, Distanzen und Zeiten Koppeln und die Besteckversetzung angeben Erkennen und Benennen von Merkmalen der Tonnen, Leuchtfeuer und Seezeichen 182 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Die 15 möglichen Prüfungsfragen zu den Kartenaufgaben lauten im Originalwortlaut wie folgt: [1] Wie lautet der rwK? [2] Tragen Sie den Kurs in die Seekarte ein. [3] Wie lautet der MgK? [4] Wie lauten die Peilungen? [5] Tragen Sie die Peilungen in die Seekarte ein. [6] Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position. [7] Tragen Sie die Position in die Seekarte ein. [8] Wie groß ist die Distanz? [9] Auf welcher Position befindet sich das Schiff nach Koppelort? [10] Wie lautet die Besteckversetzung? [11] In welcher Zeit erreichen Sie das Ziel? [12] Wie groß ist die Geschwindigkeit? [13] Welche Bedeutung hat das Schifffahrtszeichen? [14] Beschreiben Sie das Schifffahrtszeichen (zum Beispiel Farbe, Kennung, Toppzeichen, Nenntragweite, Feuerhöhe, Art des Feuers). [15] Was bedeutet diese Eintragung in der Seekarte? NAV I GA T ION S B E S T E C K Als Hilfsmittel ist in der Theorieprüfung lediglich das Navigationsbesteck zugelassen. Ein Taschenrechner darf nicht verwendet werden. Das Navigationsbesteck besteht aus: Kursdreieck Lineal oder Anlegedreieck Zirkel Bleistift Radiergummi Seekarte Navigationsbesteck 183 Abb. 160: Navigationsbesteck So setzen Sie die Hilfsmittel ein: Kursdreieck: Mit dem Kursdreieck lesen Sie die Winkel von Kursen und Peilungen ab bzw. zeichnen diese in die Seekarte ein. Anlegedreieck oder Lineal: Das Anlegedreieck bzw. das Lineal dient dazu, Parallelverschiebungen des Kursdreiecks durchzuführen, ohne den Winkel zu „verlieren“. Zirkel: Der Zirkel ist notwendig, um Distanzen aus der Seekarte ein- und abzutragen und diese am Kartenrand ablesen zu können. Bleistift: Mit dem Bleistift zeichnen Sie die Positionen, Kurse, Peilungen und sonstige Eintragungen in die Seekarte ein. Radiergummi: Mit dem Radiergummi können Sie die in der Seekarte vorgenommenen Eintragungen jederzeit radieren. Die Auswirkungen von Erd- und Schiffsmagnetismus auf die Navigation und die erforderlichen Berichtigungen haben wir im Kapitel 9 „Navigation“ bereits ausführlich kennengelernt. 184 Kapitel 14: Navigationsaufgaben B E R E INI G EN UM AB L ENK UNG UND MI S SW E I S UNG Im Folgenden werden nochmals die wichtigsten Inhalte zur Bereinigung von Kursen und Peilungen um die Ablenkung und die Missweisung dargestellt. Immer wenn per Magnetkompass vorgenommene Kurse und Peilungen in die Seekarten eingetragen werden sollen, müssen diese zunächst um die Fehlweisung, also die Magnetkompassablenkung und die Missweisung, berichtigt werden. Dabei wirkt die Verfälschung entweder in westliche oder in östliche Richtung. Merke: Man rechnet vom „richtigen“ (rechtweisenden) Kurs (rwK) zum falschen Kurs (mwK) mit umgekehrtem (falschem) Vorzeichen, vom „falschen“ Kurs (MgK) zum richtigen Kurs (rwK) mit richtigem Vorzeichen! In unserem Beispiel wirkt die Ablenkung 18 Grad in westliche (-), und die Missweisung 2 Grad in östliche Richtung (+). Abb. 161: Bereinigung Ablenkung und Missweisung: Umrechnung MgK zu rwK Wenn Kurse oder Peilungen aus der Seekarte entnommen werden, müssen diese ebenso wieder auf den Magnetkompass um die Fehlweisung umgerechnet werden: Abb. 162: Bereinigung Ablenkung und Missweisung: Umrechnung rwK zu MgK Im Folgenden werden Ihnen die zur Lösung der Navigationsaufgaben erforderlichen Arbeitsschritte der Navigation im Detail erläutert. NO NO SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnetkompasskurs Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 130 Grad (-) 18 Grad 112 Grad (+) 2 Grad 114 Grad Kurs am Kompass abgelesen Kurs in Seekarte eingezeichnet rechtweisender Kurs Magnetkompasskurs (MgK) Magnetkompassablenkung (Abl.) missweisender Kurs (mwK) Missweisung (Mw) rechtweisender Kurs (rwK) 100 Grad (+) 12 Grad 88 Grad (-) 2 Grad 90 Grad Kurs aus der Seekarte abgelesen Kurs der gesteuert wird rechtweisender Kurs SW SW NW NW SO SO 270 270 270 WWW 180 180 180 SSS 90 90 90 OOO 000 360 360 360 NNN Magnet- NO NO kompasskurs Eintragen einer Position in der Seekarte 185 E INT R A G E N E IN E R P O S IT ION IN D E R S E E K A R T E In der Kartenaufgabe wird Ihnen eine Position als Koordinate vorgegeben, beispielsweise 54° 50,5‘ N und 009° 57,5‘ E, die Sie dann in die Seekarte eintragen sollen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Suchen Sie die angegebene Breite der Position am linken Kartenrand (54° 50,5‘ N). Zeichnen Sie sich bei Bedarf eine Hilfslinie, um die Breite der Position einzuzeichnen. Legen Sie dazu das Kursdreieck rechtwinklig zum seitlichen Kartenrand bzw. zu einem Meridian an. ① Suchen Sie die angegebene Länge der Position am oberen Kartenrand (009° 57,5‘ E). Legen Sie dazu das Kursdreieck rechtwinklig zum oberen oder unteren Kartenrand an. Zeichnen Sie sich bei Bedarf eine Hilfslinie, um die Länge der Position einzuzeichnen. ② Der Schnittpunkt ist die Position. Tragen Sie die Koordinaten neben der Position ein. ③ 186 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Abb. 163: Eintragen einer Position in der Seekarte A B L E S E N E IN E R P O S I T ION AU S D E R K A R T E Meist wird Ihnen in der Kartenaufgabe eine Tonne oder ein Leuchtfeuer vorgegeben, dessen Position Sie nun als Koordinate bestimmen sollen. So gehen Sie vor: Nehmen Sie Ihr Kursdreieck und legen Sie es in der Horizontalen an dem Objekt an. ① Verschieben Sie das Kursdreieck dann parallel bis zum linken Kartenrand. Verwenden Sie bei Bedarf das Anlegedreieck. ② Lesen Sie die Breite der Position ab und notieren Sie diese auf dem Lösungsblatt. Legen Sie Ihr Kursdreieck vertikal an das Objekt an. Bei Bedarf verschieben Sie es mit Hilfe des Anlegedreiecks bis zum oberen Kartenrand. ③ Lesen Sie die Längenposition ab und notieren Sie diese auf dem Lösungsblatt. ④ Einzeichnen eines Kurses oder einer Peilung in die Karte 187 Abb. 164: Ablesen einer Position aus der Seekarte E IN Z E IC HN EN E IN E S K UR S E S OD E R E IN E R P EI LUNG IN D I E K A R T E Nachdem Sie die Position in der Seekarte eingetragen haben, müssen Sie dann meist noch einen vorgegebenen Kurs oder eine Peilung eintragen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Stellen Sie zunächst sicher, dass der vorgegebene Kurs ein rechtweisender Kurs ist. In unserem nachfolgenden Beispiel soll der Kurs 280° eingetragen werden. ① 188 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Abb. 165: Einzeichnen eines Kurses oder einer Peilung in die Seekarte Legen Sie Ihr Kursdreieck dann an einen Meridian - das ist eine der senkrechten Linien - in der Nähe der Position an. Drehen Sie das Kursdreieck so, bis der gewünschte Kurs durch Schnitt des Meridians an der gesuchten Gradzahl abgelesen werden kann, vgl. ②. Legen Sie das Anlegedreieck an das Kursdreieck an und verschieben Sie es, bis es Ihre Position schneidet, vgl. ③. Zeichnen Sie dann den Kurs in die Seekarte unter Angabe der Gradzahl ein. ④ Ablesen eines Kurses aus der Seekarte 189 A B L E S E N E IN E S K UR S E S AU S D E R S E E K A R T E Oft sollen Sie einen geplanten Kurs aus der Seekarte ablesen, das heißt Ihnen sind Start- und Zielpunkt bekannt. Hier gehen Sie wie folgt vor: Zeichnen Sie den Kurs mit dem Kursdreieck in die Seekarte ein, indem Sie Ausgangs- und Endpunkt miteinander verbinden, vgl. ①. Abb. 166: Ablesen eines Kurses aus der Seekarte 190 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Legen Sie das Anlegedreieck an dem Kursdreieck an. ② Verschieben Sie das Dreieck bis zum nächstgelegenen Meridian. ③ Lesen Sie den Kurs am Anlegedreieck ab. Dieser Kurs ist der rechtweisende Kurs, vgl. ④. Falls nach dem Magnetkompasskurs oder Steuerkurs gefragt ist, bereinigen Sie diesen. Tragen Sie das Ergebnis dann in das Lösungsblatt ein. A B L E S E N VON D I S T ANZ E N AU S D E R K A R T E In manchen Kartenaufgaben sollen Sie Distanzen aus der Seekarte ablesen, um beispielsweise zu bestimmen, wie weit es noch bis zu einer bestimmten Position ist. In unserem Beispiel soll der Abstand vom Boot zur roten Tonne gemessen werden. Hierzu gehen Sie so vor: Nehmen Sie den Zirkel und spannen Sie ihn über die zu messende Distanz auf.② Legen Sie den Zirkel ohne Änderung der Spannweite nun an den linken Kartenrand an. ③ Lesen Sie die Distanz ab. Eine Breitenminute einspricht einer Seemeile. Der abgelesene Wert entspricht also der gemessenen Distanz in Seemeilen. Tragen Sie Ihr Ergebnis auf dem Lösungsblatt ein. ④ Geschwindigkeit, Distanzen und Zeit 191 Abb. 167: Ablesen von Distanzen aus der Seekarte G E S C HWIND I G K E IT , D I S T ANZ E N UND Z E I T In den Kartenaufgaben wird neben dem Abmessen einer Distanz auch nach weiteren Variablen, wie der Fahrtdauer oder der Geschwindigkeit gefragt. Um diese Variablen zu berechnen, benötigen Sie diese Formeln: Abb. 168: Berechnungsformeln Geschwindigkeit, Distanzen und Zeit Geschwindigkeit Fahrtdauer Distanz = Zeit in Minuten Distanz in Seemeilen X 60 min/ h Geschwindigkeit in Seemeilen/ h (Knoten) = Geschwindigkeit in Knoten Distanz in Seemeilen X 60 Zeit in Minuten = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min 192 Kapitel 14: Navigationsaufgaben K O P P E LN UND B E S T E C K V E R S E TZ UNG Ist die vorhergehende Positionsbestimmung per Peilung aufgrund fehlender Orientierungspunkte (beispielsweise bei verminderter Sicht) nicht möglich, besteht die Möglichkeit, die Position mittels Kurs und Fahrt, durch das sogenannte „Koppeln“ zu bestimmen. Ein gekoppelter Ort ist i.d.R. ungenauer als ein gepeilter Ort. Es wird zunächst die letzte bekannte Position (O b = ein beobachteter Ort) in der Seekarte eingezeichnet. Von ihr ausgehend wird der gefahrene (rechtweisende) Kurs als Vektor eingetragen. Siehe auch Kapitel 9 „Navigation“. Abb. 169: Koppelort Die Distanz wird mit der folgenden Formel anhand der gefahrenen Zeit und mit der Logge (Fahrt durchs Wasser) der gemessenen Geschwindigkeit berechnet: Abb. 170: Berechnung der Distanz Bei dieser so bestimmten Position spricht man vom „Koppelort (O k )“. Bei der Ermittlung des Koppelortes O k ist insbesondere die Wirkung von Strömung und Wind auf das Schiff zu beachten. Die so durch Koppeln ermittelte Position wird durch Wind und Strom unter Umständen deutlich verfälscht. Hierbei treten die Effekte der Strömungsversetzung und der Windversetzung auf: Distanz = Distanz in Seemeilen 60 Geschwindigkeit in Knoten X Zeit in min Erkennen von Tonnen, Leuchtfeuern und Seezeichen 193 Stromversetzung: Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz. Sie wird durch Gezeiten- oder Meeresströmungen verursacht. Windversetzung: Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz, die durch Wind verursacht wird. Unter der „Besteckversetzung“ wird die Versetzung zwischen der mittels Kopplung ermittelten Position O k und einer zeitgleich durchgeführten Positionsermittlung per Peilung (Ermittlung eines O b ) verstanden. Es handelt sich also um die eine bestimmte Entfernung (in sm) und die rechtweisende Richtung (Vektor) vom Koppelort O k zum beobachteten Ort O b . Wie weit die Distanz zwischen Koppelort O k und beobachteten Ort O b ist, kann durch Abnehmen der Distanz mit dem Zirkel und Messen am seitliche Kartenrand ermittelt werden. Siehe auch Kapitel 9 „Navigation“. E R K E NN E N V ON T ONNE N, L E UC H T F E U E R N UND S E E Z E IC HE N In den Kartenaufgaben werden Sie nach unterschiedlichen Merkmalen von Tonnen, Leuchtfeuern und Seezeichen gefragt, die in der jeweiligen Seekarte eingetragen sind. Tonnen haben immer einen identischen Aufbau. Hier sehen Sie die wichtigsten Merkmale des Aufbaues einer Tonne am Beispiel der Heultonne Süderpiep: Abb. 171: Besteckversetzung 194 Kapitel 14: Navigationsaufgaben Abb. 172: Merkmale von Tonnen T O P P Z E IC HE N Diese Übersicht zeigt Ihnen nochmals die wichtigsten Toppzeichen der Tonnen: Abb. 173: Toppzeichen von Tonnen K E NNUNG E N Die folgende Übersicht zeigt Ihnen nochmals die wichtigsten Kennungen (Lichterscheinungen) von Tonnen: Ball Kegel Spitze oben Kegel Spitze unten Zylinder Rhombus Stundenglas Doppelkegel Spitzen oben Doppelkegel Spitzen unten RW Darstellung Heultonne Süderpiep Iso8s Süderpiep Whis Topzeichen Das Topzeichen ist der obere charakteristische Teil der Tonne. 1 1 Anstrich Der Anstrich ist die Farbe bzw. Lackierung der Tonne. In unserem Beispiel ist der Anstrich Rot und Weiß. Dies lässt sich an der Beschriftung unter der Tonne mit „RW“ erkennen. 3 3 Nebelsignale Manche Tonnen haben ein Nebelsignal. Nicht jedoch jede Tonne. Diese Tonne ist eine Heultonne, zu erkennen an der Beschriftung mit Whis (Englische Abkürzung für Whistle) 4 4 Kennung Die Kennung ist die Art, Farbe und Wiederkehr des Lichtsignals. Hier: Gleichtaktfeuer (Iso) mit weißer Farbe und Wiederkehr von 8 Sek. (8s). Da keine Farbe angegeben ist, ist das Feuer weiß. 2 2 Erkennen von Tonnen, Leuchtfeuern und Seezeichen 195 Abb. 174: Kennungen AN S T R IC H Der Anstrich ist von Tonne zu Tonne unterschiedlich. Für Fahrwassertonnen werden meist die Farben rot, grün und weiß verwendet. Bei Tonnen zur Bezeichnung von Gefahrenstellen werden die Farben schwarz und gelb verwendet. Detaillierte Informationen finden Sie in Kapitel 8 „Betonnung“. G E RÄU S C HK E NNUNG E N Markante Tonnen werden oft mit folgenden möglichen Nebelschallsignalen ausgerüstet: Abb. 175: Nebelsignale LFI Long-Flas. Blinkfeuer (Blz.) Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blink > 2 Sek. Blitzfeuer (Blk.) FI Flashing Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blitz < 2 Sek. Festfeuer (F.) F Fixed Dauerhafte Lichterscheinung ohne Unterbrechung Unterbrochenes Feuer (Ubr.) Oc Occulting Lichterscheinung länger als Verdunklung Gleichtaktfeuer (Glt.) ISO Isophase Lichterscheinung und Verdunklung sind gleich lang Schnelles Funkelfeuer (SFkl.) VQ Very Quick 100/ 120 Lichterscheinun gen pro Minute Funkelfeuer (Fkl.) Q Quick 50/ 60 Lichterscheinungen pro Minute Bezeichnung D Bezeichnung E Kennung Beschreibung Deutsche Bezeichnung Internationale Bezeichnung Horn Horn Horn Glocke Bell Gl.-Tn. Heuler Whistle Hl.-Tn. Gong Gong Gong 196 Kapitel 14: Navigationsaufgaben ME R KMAL E V ON L E UC H T F E U E R N Auch die Leuchtfeuer lassen sich durch ihre unterschiedlichen charakteristischen Merkmale unterscheiden. Jede Ausprägung hat dabei eine eigene Bedeutung. Die Darstellung erfolgt hier beispielhaft am Leuchtfeuer Flügge: Abb. 176: Merkmale von Leuchtfeuern Kennung Die Kennung ist wie erwähnt die Art, Farbe und Wiederkehr des Lichtsignals. Hier: Unterbrochenes Feuer (OC(4)) weißer Farbe mit Gruppen von vier Unterbrechungen und Wiederkehr von 20 Sek. (20s). Da keine Farbe angegeben ist, ist das Feuer weiß. 1 Höhe Die Höhe des Lichtsignals gibt an, auf welcher Höhe über dem Grund das Lichtsignal angebracht ist. Die Höhe wird nicht in Seemeilen sondern in Metern angegeben. Hier beträgt die Höhe 39 Meter (39m). 2 Tragweite Die Tragweite stellt die Distanz der Leuchtkraft des Lichtsignals dar. Diese Distanz wird in Seemeilen angegeben. In diesem Fall ist die Tragweite 17 Seemeilen (17M). M steht hier für Seemeilen. 3 Darstellung Leuchtfeuer Flügge Flügge Oc(4)20s 39m 17M 1 2 3 Nachdem Sie das Kapitel „Navigationsaufgaben“ bearbeitet haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können. Ihnen wird für die Beantwortung der Fragen jeweils ein entsprechender Kartenausschnitt zur Verfügung gestellt. Wichtig: Laden Sie sich alle Navigationsaufgaben und deren Lösungen im Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 herunter. Nutzen Sie dazu Ihren kostenlosen 5-Tages-Zugang, wie im Begleitwort beschrieben. 287 Wie lautet der rwK? 288 Tragen Sie den Kurs in die Seekarte ein. 289 Wie lautet der MgK? 290 Wie lauten die Peilungen? 291 Tragen Sie die Peilungen in die Seekarte ein. 292 Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position. 293 Tragen Sie die Position in die Seekarte ein. 294 Wie groß ist die Distanz? 295 Auf welcher Position befindet sich das Schiff nach Koppelort? 296 Wie lautet die Besteckversetzung? 297 In welcher Zeit erreichen Sie das Ziel? 298 Wie groß ist die Geschwindigkeit? 299 Welche Bedeutung hat das Schifffahrtszeichen? 300 Beschreiben Sie das Schifffahrtszeichen (zum Beispiel Farbe, Kennung, Toppzeichen, Nenntragweite, Feuerhöhe, Art des Feuers). 301 (Hier wird Ihnen eine Eintragung aus der Seekarte dargestellt): Was bedeutet diese Eintragung in der Seekarte? Prüfungsfragen 197 KA PIT E L 15: T H E O RI E PRÜFUNG Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Theorieprüfung. Beide Teile der Prüfung zum Sportbootführerschein See, sowohl die Theorieals auch die Praxisprüfung, sollen am gleichen Tag abgelegt werden. P RÜF UNG S INHA L T T H EO R I E P RÜF UNG In der Theorieprüfung müssen Sie einen der 15 amtlichen Prüfungsfragebögen schriftlich beantworten. Jeder Fragebogen besteht dabei aus einem Theorieteil, der aus 7 Basisfragen und 23 spezifischen Fragen besteht, sowie einer Navigationsaufgabe, die sich aus 9 Teilfragen zusammensetzt. Insgesamt sind also 39 Fragen zu beantworten. Für jede richtig beantwortete Frage gibt es einen Punkt. Es sind insgesamt also maximal 39 Punkte möglich. Die einzelnen Teile der Theorieprüfung im Überblick sind: Basisfragen spezifische Fragen Navigationsfragen Die Abfrage des Theorieteiles erfolgt im Multiple-Choice-Modus. Ihnen werden dabei jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei immer nur eine der vier Antwortmöglichkeiten richtig ist. Sie müssen die jeweils richtige Antwort durch Ankreuzen kenntlich machen. BASISFRAGEN Bei den Basisfragen handelt es sich um grundsätzliche Fragen aus den Themengebieten Umweltschutz, allgemeines Verhalten, Verkehrs- und Verhaltensvorschriften und Seemannschaft. Der Fragenkatalog für die Basisfragen ist sowohl für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen als auch zum Sportbootführerschein See gleich. Es werden in jedem Fragebogen sieben Basisfragen aus 72 möglichen Basisfragen des amtlichen Prüfungsfragenkataloges geprüft. Wichtig: Inhaber des amtlichen Sportbootführerscheines Binnen unter Antriebsmaschine (Motor) sind von der Beantwortung dieser Basisfragen befreit. Prüfungsinhalt Theorieprüfung 199 SPEZIFISCHE FRAGEN Bei den spezifischen Fragen handelt es sich um Fragen aus allen Themengebieten, die insbesondere die Erfordernisse für das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern umfassen. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob Sie die Prüfung zum Sportbootführerschein See oder zum Sportbootführerschein Binnen machen. Es werden in jedem Prüfungsfragebogen 23 Fragen aus 213 möglichen spezifischen Fragen für den Sportbootführerschein See des amtlichen Prüfungsfragenkataloges geprüft. Um bei der Prüfung zu bestehen müssen Sie aus dem Theorieteil, also Basisfragen und spezifischen Fragen, mindestens 24 der 30 Fragen richtig beantworten. Wenn Sie den amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Antriebsmaschine bereits besitzen und daher von den Basisfragen befreit sind, müssen Sie mindestens 18 von 23 spezifischen Fragen richtig beantworten. NAV I GA T ION S F R A G E N Zur Bearbeitung der Navigationsfragen ist in jedem Fragebogen einer von acht möglichen Kartenausschnitten zu bearbeiten. Die Lösungen sind sowohl zeichnerisch, schriftlich, als auch rechnerisch zu erarbeiten. Bei den Navigationsfragen erfolgt die Abfrage nicht im Multiple-Choice-Modus, die Antworten sind schriftlich zu formulieren. Die Aufgabenstellung beinhaltet dabei immer neun von den insgesamt 15 möglichen folgenden Fragentypen. Hier sehen Sie die einzelnen möglichen Fragetypen nochmals im Originalwortlaut in der Übersicht: [1] Wie lautet der rwK? [2] Tragen Sie den Kurs in die Seekarte ein. [3] Wie lautet der MgK? [4] Wie lauten die Peilungen? [5] Tragen Sie die Peilungen in die Seekarte ein. [6] Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position. 200 Kapitel 15: Theorieprüfung [7] Tragen Sie die Position in die Seekarte ein. [8] Wie groß ist die Distanz? [9] Auf welcher Position befindet sich das Schiff nach Koppelort? [10] Wie lautet die Besteckversetzung? [11] In welcher Zeit erreichen Sie das Ziel? [12] Wie groß ist die Geschwindigkeit? [13] Welche Bedeutung hat das Schifffahrtszeichen? [14] Beschreiben Sie das Schifffahrtszeichen (zum Beispiel Farbe, Kennung, Toppzeichen, Nenntragweite, Feuerhöhe, Art des Feuers). [15] Was bedeutet diese Eintragung in der Seekarte? Um bei der Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens sieben von neun Navigationsfragen richtig beantworten. MIND E S TP UNK T ZAH L EN Die folgende Übersicht zeigt, welche Anzahl von Punkten mindestens zum Bestehen der Prüfung notwendig ist: Themengebiet Anzahl Fragen Mindestpunktzahl Basisfragen 7 5 spezifische Fragen 23 18 Navigationsfragen 9 7 Tab. 10: Mindestpunktzahl Theorieprüfung ohne Anerkennung Mit Befreiung der Basisfragen durch Anerkennung des amtlichen Sportbootführerscheines Binnen unter Antriebsmaschine, sind diese Punkte zum Bestehen mindestens erforderlich: Prüfungsablauf und Prüfungsdauer 201 Themengebiet Anzahl Fragen Mindestpunktzahl spezifische Fragen 23 18 Navigationsfragen 9 7 Tab. 11: Mindestpunktzahl Theorieprüfung mit Anerkennung Wichtig: Um die Theorieprüfung zu bestehen, müssen Sie beide Teile, den Theorieteil und den Navigationsteil bestehen. Wenn Sie einen der beiden Teile nicht bestanden haben, so gilt die ganze Theorieprüfung als nicht bestanden. Wird in einem Themengebiet die Mindestpunktzahl nicht erreicht, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss vollständig wiederholt werden. P RÜF UNG S A B L AUF UND P RÜF UNG S D AU E R Für die gesamte Theorieprüfung haben Sie 60 Minuten Zeit. Wenn Sie von den Basisfragen befreit sind, haben Sie 50 Minuten Zeit. Zusätzlich ist bei der Theorieprüfung folgendes zu beachten: Als Hilfsmittel sind nur ein Kugelschreiber beziehungsweise ein Bleistift und das Navigationsbesteck (Zirkel, Kursdreieck, Anlegedreieck, Radiergummi) zugelassen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass auf Ihren Tisch, da die Prüfer während der Prüfung Ihre Identität überprüfen werden. Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, sowie Gespräche mit dem Nebensitzer führen automatisch zum Ausschluss aus der Prüfung. 202 Kapitel 15: Theorieprüfung P RÜF UNG S O R T Die Prüfungen werden durch einen der 13 lokalen Prüfungsausschüsse für den Sportbootführerschein See durchgeführt. Hinweis: Eine Übersicht der Prüfungsausschüsse finden Sie hier: https: / / www.sbfs24.com/ pruefungsausschuesse Den genauen Prüfungsort und die Prüfungszeit erfahren Sie direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss. KA PIT E L 16: P RAXI S MO TO RB OOT E IN FÜHRUN G Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Grundregeln beim Motorbootfahren. Es kann die Praxisausbildung durch einen Ausbilder nicht ersetzen. Es fasst im Theorieteil ausführlich behandelte Inhalte nochmals zusammen und kann so als Lernhilfe für die Ausbildung im Rahmen der Motorbootpraxis fungieren. Teilweise wurden diese Inhalte bereits in den vorherigen Kapiteln dargestellt. AUF BAU UND T E C HNIK Die folgende Grafik veranschaulicht schematisch den Aufbau eines Motorboots: Abb. 177: Aufbau Motorboot S I C H E R H E I T AN BO R D Die Sicherheit aller an Bord befindlichen Personen hat stets oberste Priorität. Der Fahrzeugführer hat vor dem Auslaufen folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: Überprüfung der Rettungs- und Sicherheitsmittel auf Funktion und Vollständigkeit 204 Kapitel 16: Praxis Motorboot Einführung Einweisung und Belehrung der Besatzung über Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsvorkehrungen/ Handhabung Rettungs- und Feuerlöschmittel) Einholung des Wetterberichts und nautischer Warnnachrichten Hinterlassen der Namen der an Bord befindlichen Personen und der geplanten Reiseroute an Land bei längerer Abwesenheit Die folgende Sicherheitsausrüstung ist zwingend vorgeschrieben. Eine Überprüfung auf Funktion und Vollständigkeit ist vor jedem Bootstörn Pflicht: Mundsignalhorn Bootshaken Kompass Notbeleuchtung (Taschenlampe) Lenzpumpe, Eimer und Ölfass Festmacher- und Schleppleinen Notsignale Verbandskasten Paddel oder Ruder Anker mit Kettenvorläufer und Leine sowie Treibanker Feuerlöscher Rettungsweste (für jede Person an Bord eine Rettungsweste) Rettungsring mit Wurfleine und Leuchte Radarreflektor Abb. 178: Mindestausrüstung Starten des Motors und Tanken 205 S T A R T E N D E S MO T O R S UND T ANK E N Prüfen Sie vor jedem Starten der Maschine, dass die Getriebestellung auf „neutral“ steht, da das Fahrzeug sich sonst beim Start unkontrolliert bewegen und ruckartig anfahren könnte. Bei einem Innenbordmotor ist vor jedem Starten der Maschine stets der Motorenraum und die Bilge zu lüften, um einer Explosionsgefahr vorzubeugen. Der Motor ist während des Tankvorgangs abzustellen. Rauchen, Feuer und offenes Licht ist beim Tanken unbedingt zu vermeiden. ANPA S S UNG D E R G E S C HWIND I G K EI T Ein Fahrzeug hat allgemein mit einer sicheren Geschwindigkeit zu fahren, das heißt es muss sich der Verkehrslage und den gegebenen Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen und muss jederzeit aufgestoppt werden können. Lokale Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen sind, sind grundsätzlich zu beachten. G E S C HWIND I G K E IT IN E NG E N G EWÄS S E R N In engen Gewässern müssen Sie vorsichtig und langsam fahren; Sog- und Wellenschlag ist zu vermeiden. Wenn Sie anderen Fahrzeugen in engen Gewässern begegnen, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichender Passierabstand zu halten. G E S C HWIND I G K E IT G E R ING E WA S S E R T I E F E UND S TA R K E R S E E GANG Bei geringer Wassertiefe müssen Sie Ihre Geschwindigkeit drosseln, um die Steuerfähigkeit zu verbessern und eine Grundberührung durch ein Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Seegang ist die Fahrt zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. 206 Kapitel 16: Praxis Motorboot Einführung WI C H T I G E AU S W E IC H-, V E RHA L T EN S - UND F AH R R E G E L N Beachten Sie stets, dass Sie als Motorbootfahrer gegenüber anderen Fahrzeugarten immer ausweichpflichtig sind. Wichtig: Ausweichmanöver sind frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchzuführen. Außerhalb ausgewiesener Fahrwasser und auf hoher See regeln die Kollisionsverhütungsregeln das Ausweichverhalten von Fahrzeugen, innerhalb ausgewiesener Fahrwasser gelten die Regelungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Die folgende Darstellung zeigt Ihnen, welches Fahrzeug Vorfahrt hat. Das in der Grafik jeweils „höher“ dargestellte Fahrzeug hat Vorfahrt vor „tiefer“ dargestellten Fahrzeugen. Abb. 179: Übersicht Ausweichregeln ÜB E R HO L EN Grundsätzlich ist Überholen im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich. Das Überholmanöver ist aber nur dann gestattet, wenn es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Fahrzeuge durchgeführt werden kann und es die Fahr- und Sichtverhältnisse zulassen. Grundsätzlich können andere Fahrzeuge an beiden Seiten überholt werden. Maschinenfahrzeug Segelfahrzeug tiefgangbehindertes Fahrzeug manövrierbehindertes Fahrzeug fischendes Fahrzeug manövrierunfähiges Fahrzeug Das jeweils „höher“ stehende Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tieferen“ Fahrzeug Wichtige Ausweich-, Verhaltens- und Fahrregeln 207 S C HA L L Z EIC H E N Diese folgenden Schallzeichen sollten Sie im Rahmen der Praxis unbedingt kennen: Schallzeichen Darstellung Bedeutung Ein kurzer Ton O „Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“ Zwei kurze Töne O O „Ich richte meinen Kurs nach Backbord“ oder „Vorbeifahrt Steuerbord an Steuerbord“ Drei kurze Töne O O O „Meine Maschine geht rückwärts“ Vier kurze Töne O O O O „Ich bin manövrierunfähig“ Tab. 12: Schallzeichen Fahrzeuge Praxis Schauen Sie sich das Kapitel „Motorboot Praxis Einführung“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 16/ motorboot-praxiseinfuehrung KA PIT E L 17: P RAXI S MO TO RB OOT MANÖV E R Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die in der praktischen Prüfung geforderten Manöver. In der praktischen Prüfung werden folgende Prüfungsteile unterscheiden: Pflichtmanöver: Diese Manöver sind immer Bestandteil der Prüfung und werden von jedem Prüfling verlangt. Sonstige Manöver: Dies sind Manöver, aus denen der Prüfer optional ausgewählte Manöver prüfen kann. Mehr zum Aufbau und Ablauf der Praxisprüfung lesen Sie im Kapitel 20 „Praxisprüfung“. Hinweis: Beide Prüfungsteile, also Theorie- und Praxisprüfung, sind in der Regel am gleichen Tag abzulegen. Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Prüfungsplanung. P F LIC H TMANÖV E R F AH R E N NAC H K OMP A S S Beim Fahren nach dem Kompass, auch Kursfahren genannt, geht es darum einen vom Prüfer vorgegeben Kurs zu fahren. Der Prüfer sagt den Kurs entweder als Himmelsrichtung, also beispielsweise „Nord“, oder als Gradzahl, wie zum Beispiel „270 Grad“ an. Der Kurs muss zügig und wenn möglich auf direktem Weg gefahren werden. Das Vorgehen bei diesem Manöver ist wie folgt: Der Prüfer oder der Ausbilder sagt einen neuen Kurs an, beispielsweise „Kurs 90 Grad“. Der Bootsführer bestätigt den neuen Kurs mit dem Ruf: „Neuer Kurs 90 Grad“. Nun prüft der Bootsführer auf dem Steuerkompass, wohin er steuern muss. Der Bootsführer steuert nun auf direktem/ nächsten Weg in die gewünschte Richtung. Pflichtmanöver 209 Es wird so lange eine Kurve gefahren, bis der neue Kurs anliegt. Der neue Kurs sollte sauber gefahren werden (plus/ minus 5 Grad). Liegt der neue Kurs sauber an, bestätigt der Bootsführer dies mit dem Ruf „Kurs 90 Grad liegt an“. Abb. 180: Manöver Kurs fahren Schauen Sie sich das Manöver „Fahren nach Kompass“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 17/ fahren-nach-kompass R E T TUNG SMANÖV E R Das Rettungsmanöver wird oft auch als „Mann über Bord“bzw. „Mensch über Bord“-Manöver bezeichnet. Das Rettungsmanöver wird in der Regel aus Kursfahrt mit gemäßigtem Tempo durchgeführt. Beim Rettungsmanöver geht es darum, eine über Bord gefallene Person wieder mit dem Boot aufnehmen beziehungsweise retten zu können. In der Prüfung wird dies meist dadurch simuliert, dass ein Rettungsring oder eine Boje über Bord geworfen wird. Das Rettungsmanöver läuft schematisch wie folgt ab: Ein Mann, in der Praxisausbildung ein Rettungsring oder eine Boje, fällt an Steuerbord oder Backbord über Bord. „Kurs 90 Grad“ „Neuer Kurs 90 Grad“ „Kurs 90 Grad liegt an“ 210 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Der Steuermann nimmt sofort den Gang raus, setzt die Getriebestellung auf neutral und lenkt das Steuerrad voll zum Mann. So dreht sich das Heck mit der gefährlichen Schraube vom Überbordgegangenen weg. Idealerweise zeitgleich oder unmittelbar danach erfolgt der Ruf: „Mann über Bord“, „Rettungsmittel ausbringen“, „Ausguck stellen“. Abb. 181: Manöver - Rettungsmanöver Ein Mitglied der Mannschaft stellt den Ausguck und ruft: „Ausguck steht“. Hinweis: In der Praxisausbildung wird das Rettungsmittel beziehungsweise der Rettungsring in der Regel nicht ausgeworfen. Der Steuermann prüft, aus welcher Richtung der Wind kommt, damit er ableiten kann, gegen welche Richtung er den Mann anfahren muss. Der Überbordgegangene wird immer gegen den Wind angefahren. Dann wird circa drei bis fünf Bootslängen geradeaus vom Mann wegfahren. Es wird ein Kreis oder eine Schlaufe gefahren, bis der Mann dann gegen Wind und Strom angesteuert werden kann. Der Motor ist rechtzeitig vor dem Mann auszukuppeln (ca. 3 bis 4 Bootslängen). Das Boot soll auf Höhe der über Bord gegangenen Person durch kurzes Einlegen des Rückwärtsganges aufgestoppt und vollständig zum Stehen gebracht werden. „Bereit machen zum Mann aufnehmen“ „Bereit zum Mann aufnehmen“ „Mann über Bord“ „Rettungsmittel ausbringen“ „Ausguck stellen“ „Ausguck steht“ Pflichtmanöver 211 Der Bootsführer ruft dann: „Bereit machen zum Mann aufnehmen an Steuerbord beziehungsweise Backbord“. Ein Mitglied der Mannschaft ruft „Bereit zum Mann aufnehmen“. Der Überbordgegangene (beziehungsweise Ring/ Boje) wird dann mit der Hand oder bei hochwandigen Schiffen auch mit Hilfe des Bootshakens aufgenommen. AN L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD UND B AC KB O RD Beim Anlegen geht es darum, das Boot durch entsprechendes Manövrieren in kurzer Distanz parallel zum Steg zum Stehen zu bringen. In der Regel wird an einem freien Steg oder einer Kaimauer angelegt. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben durch den Radeffekt immer eine geeignete und eine weniger geeignete Seite zum Anlegen. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Wir beschreiben hier beispielhaft das Anlegemanöver an einem Steg. Das Vorgehen beim Manöver Anlegen ist wie folgt: Zunächst langsames Ansteuern der Anlegestelle in einen Winkel von circa 45 Grad. Geschwindigkeit reduzieren, den Gang rechtzeitig (circa 2 bis 3 Bootslängen Abstand zum Steg) in Leerlaufstellung bringen und dann das Boot gleiten lassen. Abb. 182: Manöver - Anlegen Wenn der Bug noch circa 2 m Abstand zur Anlegestelle hat, das Steuer zunächst vollständig weg vom Steg legen, so dass sich der Bug etwas vom Steg weg bewegt. Eventuell kurz Vorwärtsschub geben, bis das Boot auf die Lenkbewegung reagiert. Das Boot dann parallel in der Gleitfahrt auf den Steg lenken, ohne ihn dabei zu touchieren. 212 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Stoppen Sie das Boot durch kurzes Einlegen des Rückwärtsgangs auf. Das Boot sollte mit einem Abstand von maximal einer halben Armlänge parallel zum Steg zum Stehen kommen. Schauen Sie sich das Manöver „Anlegen“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 17/ anlegen A B L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD OD E R B AC KB O RD Beim Ablegen geht es darum, das parallel zum Steg liegende Boot vom Steg so weg zu manövrieren, dass wieder „normale“ Fahrt aufgenommen werden kann. Das Manöver ist wie folgt durchzuführen: Abb. 183: Manöver - Ablegen Das Boot liegt ohne Fahrt parallel zum Steg. Zunächst das Steuerrad voll zum Steg einschlagen und einen kurzen Schub nach vorne geben, ohne dabei den Steg zu touchieren. Das Heck des Bootes dreht sich so weg vom Steg. Dieser Vorgang wird „Eindampfen“ genannt. Dann das Steuerrad ganz weg vom Steg einschlagen und circa 2 Meter rückwärts gerade vom Steg absetzen, um ausreichend Abstand zwischen Boot und Steg zu haben. Das Steuerrad dann gerade oder leicht weg vom Steg stellen und mit dem Boot vorwärts die Anlegestelle verlassen. 1 2 3 4 Sonstige Manöver 213 P E IL E N Beim Praxismanöver „Peilen“ wird die Durchführung einer einfachen Peilung oder einer Kreuzpeilung verlangt. Wie dies durchzuführen ist, wurde bereits in Kapitel 9 „Navigation“ dargestellt. S ON S T I G E MANÖV E R W E ND E N AUF E NG EM R AUM Beim Manöver „Wenden auf engem Raum“ fahren Sie im Hafen in eine enge Gasse und wenden in dieser Gasse. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben durch den Radeffekt immer eine geeignete und weniger geeignete Drehrichtung des Propellers. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Sie können sich das Manöver ähnlich dem Manöver beim Auto-Wenden in drei Zügen vorstellen. Das Manöver sollte wie folgend beschrieben durchgeführt werden: Zunächst wird in eine Hafengasse mittig mit langsamer Geschwindigkeit eingefahren. Dann den Motor auskuppeln. Wenn das Boot fast zum Stehen kommt, das Ruder ganz nach Backbord (bei anderer Drehrichtung entgegengesetzt Steuerbord) einschlagen und das Boot gleiten lassen. Das Boot weiter nach Backbord gleiten lassen, bis es quer in der Gasse steht (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 m). Nutzen Sie dabei stets den Raum nach vorne. Abb. 184: Manöver - Wenden auf engem Raum 1 2 3 4 214 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Dann das Steuer ganz nach Steuerbord einschlagen und kurz den Rückwärtsgang einlegen. Das Boot rückwärts gleiten lassen (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 m), bis es mittig und gerade in der Gasse steht. Steuer gerade stellen und vorwärts aus der Gasse ausfahren. Schauen Sie sich das Manöver „Wenden auf engem Raum“ als Lernvideo an: https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 17/ wenden-auf-engem-raum K UR S G E R E C H T E S AUF S T O P P E N Unter kursgerechtem Aufstoppen wird das Anhalten beziehungsweise das Stoppen eines Fahrzeuges unter Einsatz der Schraube verstanden. Kursgerecht bedeutet hierbei, dass sich der Kurs des Fahrzeuges beim Aufstoppen nicht verändert. Abb. 185: Manöver - Kursgerechtes Aufstoppen Dies wird dadurch erreicht, dass der Rückwärtsgang kurz eingelegt wird, gegebenenfalls zusätzlich unterstützt durch ein kurzes Gasgeben. Durch die umgekehrte Drehrichtung wirkt die Schraube der Vorausfahrt des Fahrzeuges entgegen und bremst diese ab. Sobald das Fahrzeug keine beziehungsweise sehr wenig Fahrt macht, ist umgehend wieder auszukuppeln und die Leerlaufstellung einzulegen. Das Fahrzeug ist dann aufgestoppt. F AH R E N NAC H S C HI F F FAH R T S Z E IC H E N UND LANDMA RK EN Unter Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken wird das Fahren in Richtung einer markanten Landmarke verstanden. Die kann beispielsweise ein Kirch- Sonstige Manöver 215 oder Leuchtturm, eine Hafeneinfahrt oder ein Schifffahrtszeichen sein. Der Kurs soll dabei direkt und ohne Schlingern des Fahrzeuges gefahren werden. Im Wesentlichen handelt es sich um das gleiche Manöver wie das Pflichtmanöver „Fahren nach Kompass“, mit dem Unterschied, dass der Kurs keine geografische Himmelsrichtung ist, sondern ein Schifffahrtszeichen oder eine Landmarke. Abb. 186: Manöver - Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken AN L E G E N VON S IC H E RUNG SMI TT E L N In der Prüfung wird möglicherweise von Ihnen verlangt, dass Sie Sicherungsmittel wie eine Rettungsweste oder einen Sicherheitsgurt sicher und zügig anlegen können. Hierbei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Verschlusssysteme gibt. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer praktischen Ausbildung das Anlegen der Sicherungsmittel gleich von Beginn an lernen. Dies sollte einer der ersten Lerninhalte im Rahmen einer fundierten Wassersportausbildung sein. Die wichtigsten Sicherungsmittel sind die Rettungsweste und der Life Belt. Wir stellen Ihnen diese hier kurz vor. Konkret handelt es sich dabei um: Rettungsweste: Beim Anlegen einer Rettungsweste beziehungsweise einer Schwimmweste sollte darauf geachtet werden, dass die Größe der Rettungsweste passt. Beim Anlegen sollen alle Gurte straff angezogen werden, so dass die Rettungsweste sicher am Körper sitzt. 216 Kapitel 17: Praxis Motorboot Manöver Life Belt: Der Life Belt ist ein Sicherungsgeschirr, um eine Person an Bord fest zu machen, um nicht über Bord gehen zu können. Er wird einerseits an auf Bord gespannten Leinen und am Körper der zu sichernden Person befestigt. Abb. 187: Rettungsweste und Life Belt MANÖV E R S C HAL L S I GNA L E In der Prüfung wird teilweise von Ihnen verlangt, dass Sie ein Schallsignal geben sollen. Hier sehen Sie nochmals die drei wichtigsten Manöverschallsignale und ihre Bedeutung. Diese werden auch in der Prüfung geprüft: Ein kurzer Ton: „Kursänderung nach Steuerbord“ Zwei kurze Töne: „Kursänderung nach Backbord“ Drei kurze Töne: „Maschine läuft rückwärts“ Abb. 188: Manöverschallsignale KA PIT E L 18: P RAXI S MO TO RB OOT KNO T EN In der praktischen Prüfung müssen Sie insgesamt neun Knoten beherrschen. Mindestens sechs, maximal sieben Knoten sollten Sie nach Wahl des Prüfers vorführen und deren Verwendung erklären können. Alle Knoten, die der Prüfer verlangt, sollten auf Anhieb sitzen. Die folgende Übersicht zeigt die neun Knoten, die Sie können müssen: Knoten Darstellung Verwendung Achtknoten Der Achtknoten wird an Enden von Schoten verwendet, um das Ausrauschen an Ösen und Blöcken zu verhindern. Kreuzknoten Der Kreuzknoten wird zum Verbinden zweier gleich starker Leinenenden verwendet. Einfacher Schotstek Der Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Doppelter Schotstek Der doppelte Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Webleinstek Der Webleinstek wird zum Festmachen beispielsweise an Stangen oder Pollern verwendet. 218 Kapitel 18: Praxis Motorboot Knoten Webleinstek auf Slip Der Webleinstek auf Slip hat die gleiche Funktion wie Webleinstek ohne Slip. Er kann jedoch leichter gelöst werden. Stopperstek Der Stopperstek dient dazu, eine Leine mit geringem Durchmesser an einer anderen Leine oder Stange so fest zu machen, dass sie bei Zug nicht abrutscht. Rundtörn mit 2 halben Schlägen Der Rundtörn ist eine Umrundung eines Pfahls oder Ringes und dient dem langfristigen Festmachen. Belegen einer Klampe Das Belegen einer Klampe ist notwendig, um eine Leine fest mit dem Boot zu verbinden (über die Klampe). Palstek Der Palstek wird zum Herstellen eines festen Auges, das sich nicht zusammenzieht, verwendet. Tab. 13: Übersicht Knoten Schauen Sie sich alle neun Knoten-Videos an und lernen Sie online. https: / / www.sbfs24.com/ buch/ 18/ knoten KA PIT E L 19: P RAXI S P RÜFUN G In der praktischen Prüfung müssen Sie alle fünf Pflichtmanöver sowie mindestens zwei sonstige Manöver und sechs Knoten vorführen und ausreichend beherrschen. Inhaber des Sportbootführerscheines Binnen unter Antriebsmaschine müssen nur die fünf Pflichtmanöver absolvieren und sind von den sonstigen Manövern und den Knoten befreit. P F LIC H TMANÖV E R Die folgenden Manöver sind die sogenannten Pflichtmanöver. Sie werden alle im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft. Jedes Manöver muss dabei spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Fahren nach Kompass Rettungsmanöver (Mensch über Bord) Anlegen Ablegen Peilen (einfache oder Kreuzpeilung, siehe Kapitel 9 „Navigation“) S ON S T I G E MANÖV E R UND FÄHI GK E I T E N Von den sonstigen Manövern und Fähigkeiten müssen mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Wenden auf engem Raum Kursgerechtes Aufstoppen Fahren nach Schifffahrtszeichen und Landmarken Anlegen der Rettungsweste und des Sicherheitsgurts Manöverschallsignale Knoten (siehe Kapitel 18 „Praxis Motorboot Knoten“) 220 Kapitel 19: Praxisprüfung Von maximal sieben in der Prüfung geforderten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden. Die prüfungsrelevanten Knoten finden Sie in Kapitel 18 „Praxis Motorboot Knoten“. S T IC HWORT V E R Z EI C HNI S A ABC-Pulverlöscher 168 ablegen 44, 45, 212, 219 Ablenkung 128, 130, 131, 132, 134, 184 Abweichung 128, 129, 130 Achtknoten 217 Anker 23, 30, 40, 69, 85, 160, 204 Ankerlieger 69, 70, 81, 86, 88 Anlegedreieck 126, 182, 183, 186, 188, 190, 201 anlegen 44, 45, 211, 212, 219 anlegen von Sicherungsmitteln 215 Anlegeseite 44 Anstrich 112, 115, 117, 195 auftoppen 214 Außenbordmotor 168, 169, 170, 171 ausweichen 46 automatisches Identifikationssystem 122, 123 B Backbordseite 38, 44, 61, 83, 98, 101, 110, 111, 112, 118 Beaufort 146, 147 Beaufortskala 147, 152 Befeuerung 12, 98, 100, 101, 105, 107, 109, 112, 113, 114, 115, 117 begegnen 45, 46, 47, 48 Bekanntmachungen für Seefahrer 12, 13, 121 Besteckversetzung 136, 137, 181, 182, 192, 193, 197, 200 Betonnung 10, 12, 22, 101, 107, 110, 111, 112, 115, 118, 195 Blinkfeuer 99, 105 Blitzfeuer 99, 105 Bootshaken 160, 204, 211 Brand 167, 168, 173 Breitengrad 123, 135 Brücken 29, 32, 81, 89, 91, 94 D Dalbenreihe 15 Danforth-Anker 32 Distanz 124, 125, 182, 191, 192, 193, 197, 200, 211 Draggen 32 Dreifarben-Leuchte 62 E Ebbe 138, 139 Eignung 17 Einzelgefahrenstelle 114, 115, 117 Engstellen 25, 32, 52 Entfernungen 123 F Fahrtdauer 125, 191 Fahrwasser 10, 11, 22, 23, 24, 25, 26, 30, 33, 49, 83, 88, 102, 103, 104, 107, 110, 112, 165, 206 222 Stichwortverzeichnis Fahrwassertonnen 101, 112, 195 Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes 73 Fernglas 122 festmachen 28, 29, 30, 89 Feuerlöscher 160, 167, 168, 173, 204 fischendes Fahrzeug 68 Flaggenführung 59, 63, 64, 69, 71, 72, 75, 86 Flüssiggasanlagen 168 Flut 138, 139 Funkelfeuer 99, 106, 113, 115 G Gefahrenstellen 98, 107, 114, 115, 117, 195 Geschwindigkeit 40, 41, 50, 52, 125, 145, 160, 163, 182, 191, 192, 197, 200, 205, 211, 213 Gewitter 149, 150, 160, 161, 162 Gleichtaktfeuer 99, 106, 114 Global Positioning System 122 Glockenschlag 81, 82 Grundsitzer 70, 71, 81, 86 Gruppe 100, 101, 109, 113, 115 H Hafenfeuer 101 Handpeilkompass 122, 129, 134 Hecklicht 61 Hinweiszeichen 93 Hochdruckgebiet 143, 144 Höchstgeschwindigkeit 14, 90, 158, 206 Hochwasser 138, 139 Hohe See 10 I Innenbordmotor 168, 170, 205 K Kaltfront 144 Kardinalsystem 107, 114 Kardinalzeichen 107, 114 Kartenaufgaben 181, 190, 191, 193 Kennungen 102, 104, 194, 195 Kenterung 164 Klampe, belegen 218 Knoten (Befestigung) 217, 218, 219, 220 Knoten (Geschwindigkeit) 41, 124, 144, 146, 147 Kollision 16, 17, 162, 174 Kollisionsverhütungsregeln 9, 10, 11, 16, 22, 24, 26, 49, 59, 81, 82, 174, 206 Kompass 121, 126, 127, 204, 208, 209, 215, 219 Kompasskurs 127 Kompassrose 129, 130 Koordinaten 123, 135, 185 koppeln 136, 181, 192 Kreuzknoten 217 Kreuzpeilung 133, 134, 213, 219 Kursdreieck 126, 182, 183, 186, 188, 201 Stichwortverzeichnis 223 Kursfahren 208 kursgerechtes Aufstoppen 214, 219 Küstenmeer 9, 10 L Landwind 149 Längengrad 123, 135 Lateralsystem 107, 110 Leeseite 38 Leitfeuer 102, 105 Leuchtfeuer 98, 101, 123, 181, 186, 196 Lichterführung 59, 64, 65, 70, 73, 74, 100 Life Belt 215, 216 Log 121 Lot 121 Luftdruck 142, 143, 144, 152 Luvseite 38 M Magnetkompass 127, 128, 130, 131, 132, 184 Magnetkompasskurs 130, 131, 132, 190 Magnetkompasspeilung 131 Mann über Bord 165, 210 Manöver des letzten Augenblicks 50, 163, 173 Manöverschallsignale 82, 216, 219 manövrierbehinderte Fahrzeuge 50, 66, 67 manövrierunfähige Fahrzeuge 49, 65, 66 Maßstab 125 Mensch über Bord 122, 165, 219 Mindestausrüstung Navigation 121 Mindestausrüstung Sicherheit 159, 160, 204 Mindesttragweiten 62 missweisende Peilung 131 missweisender Kurs 130, 131 Missweisung 128, 129, 130, 131, 132, 134, 184 Mundsignalhorn 204 N Nachrichten für Seefahrer 12, 13, 98, 121 Nachtzeit 59, 64 Naturschutzgebiete 154, 157 Navigation 12, 98, 121, 122, 124, 126, 139, 181, 183 Navigationsaufgabe 181, 198 Navigationsbesteck 201 Niedrigwasser 138, 139 Nord-Ostsee-Kanal 13, 14, 15, 31, 90 Notsignale 160, 167, 176, 180, 204 Notstand 60 O Ortsmissweisung 123, 129, 130 P Palstek 218 Patentanker 32 peilen 134, 213, 219 224 Stichwortverzeichnis Peilung 129, 131, 132, 134, 136, 137, 187, 188, 192, 193, 213 Pflichtmanöver 208, 215, 219 Positionsbestimmung 24, 133, 136, 192 Positionslaternen 16 Positionslichter 60, 160 Propeller 42, 43, 44, 168 Q queren 27 Quermarkenfeuer 98, 104, 105 Quickstopp 169 R Radarreflektor 160, 161, 204 Radeffekt 42, 43, 44, 211, 213 Rechtsfahrgebot 23, 26 rechtweisende Peilung 131 rechtweisender Kurs 130, 131, 132 Rettungsmanöver 165, 209, 211, 219 Rettungsring 159, 165, 204, 209, 210 Rettungsweste 159, 204, 215, 216 Rettungsweste anlegen 215, 219 Richtfeuer 103, 104, 105 Rundtörn 218 Rundumlicht 62 S Schallzeichen 81, 82, 84, 85, 86, 95, 163, 207 Schifffahrtsordnung Emsmündung 10, 11, 15, 16, 25, 82 Schifffahrtszeichen 29, 89, 95, 96, 98, 107, 123, 133, 182, 197, 200, 214, 215, 219 Schiffsschraube 42, 43, 44, 52, 165 Schleppgeschwindigkeit 52 Schleppverband 71, 72 Schleppverbindung 52 Schleusen 13, 31, 32, 81, 89, 90, 94 Schotstek, doppelter 217 Schotstek, einfacher 217 Seekarte 30, 92, 98, 99, 100, 107, 108, 109, 123, 124, 125, 126, 128, 129, 130, 132, 133, 134, 162, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 197, 199, 200 Seekarten 9, 26, 121, 130 Seemeilen 9, 10, 11, 62, 101, 124 Seenotsignale 176 Seeschifffahrtsstraßen 5, 9, 10, 12, 17, 26, 59, 89, 93, 199 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung 10, 11, 13, 15, 16, 25, 49, 59, 82, 206 Seesicherheitsuntersuchungsgesetz 16 Seeunfalluntersuchung 17 Seewind 148, 149 Segelboot 46, 47, 48, 161, 166 Seitenlichter 62 Sektoren 61 Sicherheit 15, 16, 17, 18, 26, 85, 122, 149, 159, 167, 169, 171, 203 Stichwortverzeichnis 225 Sicherheitsmittel 159, 203 Sicherheitsvorkehrungen 159, 204 Sichtwinkel 60, 61, 63 Signalkörper 59, 63, 64, 77, 93 Signalzeichen 94 Sog- und Wellenschlag 41, 205 sonstige Manöver 208, 219 Sperrwerke 32 Standlinie 132 Starkwind 151, 161, 162, 175 Stationskreis 145, 146 Steuerbordseite 25, 38, 44, 61, 83, 98, 101, 110, 111, 118, 211 stillliegen 28, 29 Stockanker 32 Stopperstek 218 Sturmwarndienst 151 T Tafelzeichen 89, 92, 95 Tagzeit 59, 63 tanken 166, 167, 171, 205 Tanker 72, 73 Taucharbeiten 74 Theorieprüfung 121, 181, 182, 198, 200, 201 Tide 138 Tidenhub 138, 139 Tiefdruckgebiet 143, 144, 148, 149 Tiefenangaben 123 tiefgangbehinderte Fahrzeuge 67, 68 Ton, kurzer 81, 82, 83, 84, 86, 207 Ton, langer 81, 83, 84, 85 Tonnen 98, 107, 108, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 181, 193, 194, 195 Topplicht 61, 63 Tragweite 60, 100, 101 Trennungslinien 15, 26 Trennzone 15, 26 U überholen 51, 52, 206 Umweltschutz 154, 157, 198 V Verkehrstrennungsgebiete 15, 25, 26, 27, 28 W Warmfront 144 Wassermotorräder 33, 155 Wasserskifahren 33, 91 Webleinstek 217, 218 weißes Rundumlicht 62 wenden auf engem Raum 213, 214, 219 Wetterkarte 142, 143, 144, 145, 152 Wetterkunde 142, 152 Wiederkehr 99, 100, 101, 106, 109 Wind 27, 29, 38, 40, 44, 45, 46, 47, 48, 136, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 152, 166, 174, 179, 192, 193, 210 WSD Nord 11, 13 Z Zweifarben-Leuchte 62 Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig Sportbootführerschein Binnen kompakt Motorboot und Segelboot 3., überarbeitete Auflage UVK Verlag · München Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.dnb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 3., überarbeitete Auflage 2021 2., überarbeitete Auflage 2015 1. Auflage 2013 © UVK Verlag 2021 ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de Druck und Bindung: CPI books GmbH, Leck ISBN 978-3-7398-3101-5 (Print) ISBN 978-3-7398-8101-0 (ePDF) BE G LEITWO RT Auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und auf Binnengewässern wie Flüssen und Seen ist für das Führen eines Sportbootes oder eines Wassersportmotorrades der Besitz des amtlichen Sportbootführerscheins Binnen vorgeschrieben. Dieses Lehrbuch ist aus den praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen aus unserer Wassersportschule entstanden. Es vermittelt einfach, schnell und unkompliziert alle für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen erforderlichen Lerninhalte. Struktur und Inhalt sind auf den Onlinekurs SportbootführerscheinBinnen24, der im Internet unter www.sbfb24.com gebucht werden kann, abgestimmt. Im Onlinekurs „SportbootführerscheinBinnen24“ werden, ergänzend zu diesem Buch, die Inhalte mit modernen Medien wie Onlinetrainings und Lernvideos erklärt und optimal vermittelt. Ebenso besteht im Onlinekurs die Möglichkeit, mit den offiziellen und aktuellen Prüfungsfragen zum Sportbootführerschein Binnen jedes einzelne Kapitel mit Erfolgs- und Lernfortschrittsmessung zu üben. Mehr hierzu im Internet unter www.sbfb24.com/ kursuebersicht. Zur Aktivierung Ihres kostenlosen 5-Tage-Zugangs zum Onlinekurs SportbootführerscheinBinnen24 gehen Sie bitte auf die Internetseite https: / / www.sbfb24.com/ buch/ aktivierung. Auf dieser Seite finden Sie alle weiteren Informationen zur Aktivierung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen. Friedrichshafen, im Mai 2021 Matthias Wassermann Roman Simschek Daniel Hillwig 6 Begleitwort Benutzungshinweis QR-Codes: Per internetfähigem Smartphone können Sie die Lernvideos einfach und bequem durch Scannen des QR-Codes aufrufen. Alternativ können Sie die Videos unter https: / / www.sbfb2 4.com/ buch anschauen. INHALT Begleitwort........................................................................................................... 5 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde................................................... 9 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln ............................................................ 22 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln ................................................................. 39 Kapitel 4: Schallzeichen...................................................................................... 60 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung.............................................................. 66 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen............................................................................. 93 Kapitel 7: Betonnung ....................................................................................... 104 Kapitel 8: Wetterkunde.................................................................................... 116 Kapitel 9: Umweltschutz .................................................................................. 127 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen ............................................. 132 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung ............................................... 147 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung ................................................. 158 Kapitel 13: Theorieprüfung .............................................................................. 193 Kapitel 14: Praxis Motorboot........................................................................... 197 Kapitel 15: Praxis Segelboot............................................................................. 207 Kapitel 16: Praxis Knoten ................................................................................. 228 Kapitel 17: Praxisprüfung ................................................................................. 230 Stichwortverzeichnis ........................................................................................ 233 KA PIT E L 1: R E C HT S V E RHÄL TNI S S E UND R E VI E R KUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für den amtlichen Sportbootführerschein Binnen, über das Revier der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und über die dort geltenden Rechtsverhältnisse. V O R AU S S E TZ UNG E N AMT LI C H E R S P O R TB OO T FÜH R E R S C HE IN BINN E N Der amtliche Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Sportbootführerschein Binnen) ist zum Führen der folgenden Fahrzeuge auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben: Motorboote unter 20 Meter Länge und/ oder mit mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung der Antriebsmaschine Segelboote unter 20 Meter Länge (je nach Bundesland abhängig von der Segelfläche) Auf dem Rhein ist bereits für das Führen von Motorbooten mit einer Nutzleistung von 3,68 kW bzw. 5 PS der Sportbootführerschein Binnen oder eines gleichgestellten Führerscheins erforderlich. Ebenso ist auf dem Rhein für das Führen von Sportbooten mit einer Länge zwischen 15 und 25 Metern das sogenannte Sportpatent, welches nicht Bestandteil dieses Lehrbuchs ist, erforderlich, und auf den Binnenschifffahrtsstraßen das Sportschifferzeugnis bzw. das Sportpatent. Auf bestimmten Wasserstraßen des Bundes der Länder Berlin und Brandenburg ist für Sportfahrzeuge unter Segel mit einer Segelfläche mehr als 6 m² eine Fahrerlaubnis für Sportboote unter Segeln erforderlich. Für die Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen, also auf Landeswasserstraßen oder auf Gewässern im kommunalen oder privaten Besitz, ist die Genehmigung des Eigentümers einzuholen und die jeweilige Befahrensordnung zu beachten. Abb. 1: Sportbootführerschein Binnen Vorder- und Rückseite 10 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Der Sportbootführerschein Binnen wird in folgenden Kategorien erteilt: Fahrzeuge unter Maschinenantrieb (Motorboot) Fahrzeuge unter Segel Für die Erteilung des Sportbootführerschein Binnen muss der Bewerber sowohl über das erforderliche Mindestalter als auch über die entsprechende Eignung und Befähigung verfügen. Der Inhaber des Sportbootführerschein Binnen muss das folgende Mindestalter erreicht haben: zum Führen von Motorbooten: 16 Jahre zum Führen von Segelbooten: 14 Jahre Die Eignung zum Führen eines Sportbootes ist dann gegeben, wenn ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen vorhanden ist. Zudem sollten keine anderen körperlichen und geistigen Einschränkungen dem Führen von Sportbooten hinderlich sein. Die Eignung zum Schiffsführer ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Entfällt die Eignung bzw. Tauglichkeit zum Schiffsführer, kann der Sportbootführerschein Binnen auch wieder entzogen werden. Gleiches gilt, wenn der Patentinhaber entsprechende Zuverlässigkeit vermissen lässt, wie beispielsweise bei Entzug des Autoführerscheines durch Alkohol. Die Befähigung muss grundsätzlich in einer theoretischen, wie auch in einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Führerscheinanwärter bereits einen anderen Bootsführerschein hat und hierdurch bereits abgelegte Prüfungsteile anerkannt werden. V E R ANTWOR TUNG D E S F AH R Z E UG FÜH R E R S Sind mehrere Inhaber des Sportbootführerscheines Binnen bei der Fahrt an Bord, so ist vor Fahrtantritt zunächst ein verantwortlicher Fahrzeugführer zu benennen. Dieser wird in der Literatur oft auch als Bootsführer oder Schiffsführer bezeichnet. Der Fahrzeugführer ist für die Sicherheit verantwortlich. Seine Anweisungen, die der Sicherheit dienen, müssen unbedingt befolgt werden. Der verantwortliche Fahrzeugführer hat seinen Sportbootführerschein mit sich zu führen. Verkehrsregelungen auf deutschen Binnengewässern 11 Ein Sportboot, Segelsurfbrett oder Wassermotorrad darf insbesondere dann nicht geführt werden: wenn der Fahrzeugführer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung behindert ist, wenn der Fahrzeugführer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Fahrzeugführung behindert ist, in jedem Fall, wenn der Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder höher hat. Abb. 2: Sportbootführerschein Binnen Wichtig: Zur sicheren Steuerung muss der Rudergänger beziehungsweise Lenker eines Sportbootes in der Lage sein, alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben, alle Schallzeichen wahrzunehmen und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben. Der Fahrzeugführer kann die Funktion des Rudergängers (Besatzungsmitglied, das das Schiff steuert) beziehungsweise Steuermannes an eine andere geeignete Person delegieren. Für diese Person gelten die gleichen Regelungen beim Mindestalter und der Eignung zum Führen eines Sportbootes wie beim Fahrzeugführer auch. V E R K E H R S R E G E L UNG E N AUF D E UT S C H EN BINN E NG EWÄS S E R N Vor jeder Fahrt ist es wichtig, sich gründlich mit dem Fahrtrevier, seinen Besonderheiten und den gültigen Regeln vertraut zu machen. Bei fremden Gewässern muss sich der Schiffsführer über die jeweils geltenden Vorschriften informieren, damit diese eingehalten werden können. Auf den deutschen Binnengewässern gelten unterschiedliche Verkehrsregelungen. Die wichtigste Regelung auf Binnenrevieren ist die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO). Sie regelt grundsätzlich den Verkehr auf den deutschen Binnenschifffahrtstraßen, soweit nicht andere speziellere Verordnungen oder Vorschriften gelten. So haben bestimmte Gewässer wie beispielsweise der Bodensee oder Teile des Rheins spezielle oder ergänzende Regelungen. Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung besteht aus drei Teilen mit jeweils folgenden Inhalten: 12 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Teil I: Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen Teil II: Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen und deren Grenzen Teil III: Umweltbestimmungen In weiteren Anlagen finden sich z.B. Schallzeichen und Schifffahrtszeichen. Speziellere Verordnungen existieren aus dem Grund, dass manche Gewässer einen internationalen Bezug haben und teilweise so genannte internationale Stromkommissionen ein Mitspracherecht haben. Die Bestimmungen spezieller Verkehrsvorschriften haben aber weitestgehend den gleichen Inhalt wie die Binnenschifffahrtsstraßenordnung. In den Mündungsgebieten der Nordsee und der Ostsee gilt zudem die Seeschifffahrtsstraßenordnung. Sie gilt auf den als Seeschifffahrtsstraße ausgewiesenen Flussabschnitten. Die Inhalte der Regelungen der Seeschifffahrtsstraßenordnung lernen Sie im Rahmen der Ausbildung zum Sportbootführerschein See. Sie sind für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen nicht relevant. Wichtig: Auf den Seeschifffahrtsstraßen, also im Mündungsbereich der Nord- und Ostsee und an der Küste, benötigen Sie den Sportbootführerschein See. Auf die Prüfung zum Sportbootführerschein See können Sie sich mit unserem Buch „Sportbootführerschein See kompakt“ und dem Onlinekurs SportbootführerscheinSee24 (www.sbfs24.com) vorbereiten. Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung gilt generell auf allen Binnengewässern und Binnenschifffahrtsstraßen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie Flussabschnitte von Rhein, Mosel und Donau oder den Bodensee. In diesen Revieren gelten die in der Abbildung 3 dargestellten Verordnungen. Zusätzlich sind ergänzende Regelungen für den Verkehr von Wassermotorrädern und für das Wasserskilaufen in der Wassermotorräderverordnung und der Wasserskiverordnung geregelt. Mehr hierzu lernen Sie in Kapitel 3 „Allgemeine Verhaltensregeln“ in diesem Buch. Verkehrsregelungen auf deutschen Binnengewässern 13 Abb. 3: Spezielle Regelungen auf Binnengewässern B INN EN S C HI F F FAH R T S S T R Aß EN Binnenschifffahrtsstraßen sind Flüsse, Flussabschnitte oder Kanäle im Landesinneren, also nicht im Küstenmündungsbereich, die von der Berufsschifffahrt genutzt werden. Diese Gewässer sind mit speziellen Schifffahrtszeichen und Tonnen beschildert. Die Schifffahrtszeichen und die Betonnung werden ausführlich in Kapitel 6 „Schifffahrtszeichen“ und in Kapitel 7 „Betonnung“ behandelt. Abb. 4: Binnenschifffahrtsstraßen Die Flussseiten der Binnenschifffahrtsstraßen, also die rechte beziehungsweise linke Uferseite, werden generell aus Sicht einer Talfahrt, also einer Fahrt flussabwärts von der Quelle hin zur Mündung bezeichnet. Die rechte Uferseite des Fahrwassers ist mit roten und die linke Uferseite des Fahrwassers mit grünen Tonnen oder Schwimmstangen gekennzeichnet. Unter Fahrwasser wird der durch Tonnen begrenzte Bereich im Gewässer verstanden, der für den durchgehenden Schiffsverkehr vorgesehen ist. Quelle Mündung rechte Uferseite linke Uferseite 14 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Abb. 5: Fahrwasserseiten Auf Flüssen wird nach Berg- und Talfahrt unterschieden: Als Bergfahrt wird die Fahrt von der Mündung hin zur Quelle bezeichnet. Als Talfahrt wird die Fahrt von der Quelle hin zur Mündung bezeichnet. Kanäle sind Gewässer, die Flüsse miteinander verbinden. Auf Kanälen gibt es keine eindeutige Quelle beziehungsweise Mündung. Aus diesem Grund wird hier die Bergfahrt beziehungsweise Talfahrt des jeweiligen Kanals individuell von Amts wegen festgelegt. Hierauf folgt dann auch analog die Uferseitenbezeichnung als rechtes und linkes Ufer. NA C H R IC H T E N UND B E K ANNTMAC HUNG E N Jeder Schiffsführer sollte sich vor dem Befahren eines unbekannten Gewässers über die dort geltenden Vorschriften und Besonderheiten informieren, um diese entsprechend einhalten zu können. Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über Binnenschifffahrtsstraßen erhalten Sie bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, im Internet unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei. Informationen zu bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen erhalten Sie in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und bei der Wasserschutzpolizei. Z UL A S S UNG UND K E NNZ E IC HNUNG Jedes Fahrzeug auf Binnengewässern muss gekennzeichnet sein. Für Kleinfahrzeuge, das sind alle Fahrzeuge mit einer Länge von unter 20 Metern, besteht die Rechte Seite des Fahrwassers Linke Seite des Fahrwassers Kennzeichnungspflicht 15 Pflicht für die Kennzeichnung entweder mit einem amtlichen oder mit einem amtlich anerkannten Kennzeichen: Amtliches Kennzeichen: Diese Kennzeichen werden vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt auf Antrag erteilt. Amtlich anerkannte Kennzeichen: Diese Kennzeichen werden in Deutschland vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV), dem Deutschen Seglerverband (DSV) und dem Allgemeinem Deutschen Automobilclub (ADAC) erteilt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten der Kennzeichnung wird noch im weiteren Verlauf dieses Kapitels im Detail erklärt. Ein Kennzeichen besteht grundsätzlich aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen. Der Buchstabe steht bei amtlich anerkannten Kennzeichen für die ausstellende Institution und bei den amtlichen Kennzeichen für die ausstellende Behörde. K E NN Z EI C HNUNG S P F L IC H T Für die folgenden Kleinfahrzeuge besteht die Kennzeichnungspflicht: Segelfahrzeuge von 5,50 Metern Länge und mehr Motorisierte Fahrzeuge mit mehr als 2,21 kW beziehungsweise 3 PS. Abb. 6: Kennzeichnungspflicht Fahrzeuge, die nicht in die oben dargestellten Kategorien fallen, weil sie kleiner oder schwächer motorisiert sind, müssen im Boot an einer gut sichtbaren Stelle den Namen und die Anschrift des Besitzers und am Bug oder Heck den Namen des Bootes führen. AMT L IC H E K E NN Z EI C HE N Die amtlichen Kennzeichen für Sportboote werden in Deutschland auf Antrag von jedem Wasser- und Schifffahrtsamt, also von einer amtlichen Behörde zugeteilt. 5,5 Meter 16 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Die verwendeten Zeichen müssen mindestens 10 cm hoch sein und sich vom Untergrund deutlich abheben. Die Kennzeichen bestehen aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination, die an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks anzubringen sind. Zu den amtlichen Kennzeichen zählen auch die im Binnenschifffahrtsregister eingetragenen Boote mit Registernummern des Kennbuchstabens B. Dieser Eintrag im Binnenschifffahrtsregister ist für Boote mit mehr als 10 m 3 (cbm) Wasserverdrängung vorgeschrieben. Boote, die in diesem Register eingetragen sind, erhalten eine Urkunde, den so genannten Schiffsbrief. Der Schiffsbrief zählt bundesweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis. AMT L IC H AN E R K ANNT E K E NN Z EI C H E N Für Kleinfahrzeuge - das sind alle nicht gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einer Länge kleiner 20 Meter - können bundesweit auch Kennzeichen von den folgenden drei anerkannten Vereinen erteilt werden: dem Motoryachtverband (DMYV) mit Kennbuchstaben M, dem Deutschen Seglerverband (DSV) mit Kennbuchstaben S, und dem Allgemeinem Deutschen Automobilclub (ADAC) mit Kennbuchstaben A. Diese Kennzeichen werden als amtlich anerkannte Kennzeichen bezeichnet. Auch diese Kennzeichen bestehen aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination (Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation), die an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks anzubringen sind. Abb. 7: Amtliche Kennzeichen Die verwendeten Zeichen müssen mindestens 10 cm hoch sein und sich vom Hintergrund deutlich abheben. M 48056 mind. 10 cm Prüfungsfragen 17 Für Fahrzeuge, für welche ein internationaler Bootsschein von den hier genannten Vereinen ausgestellt wurde, besteht zudem die Möglichkeit, die zehnstellige Bootsscheinnummer in Verbindung mit dem Kennbuchstaben des jeweiligen Vereins: ADAC (A), DMYV (M) oder DSV (S) als amtlich anerkanntes Kennzeichen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Der Internationale Bootsschein gilt bundesweit und darüber hinaus auch als Registrierungs- und Eigentumsnachweis. Hinweis: Für Wassermotorräder gelten ausschließlich die amtlichen Kennzeichen. Sie dürfen keine amtlich anerkannten Kennzeichen führen. Nachdem Sie das Kapitel „Rechtsverhältnisse und Revierkunde“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 1: Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben? Antwort: Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Motorleistung, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kw (5 PS) Nutzleistung, und weniger als 15 m Länge. Frage 2: Auf welchen Gewässern gilt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen? Antwort: Auf den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich. Frage 3: Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden? Antwort: Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit. Frage 4: Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf allen Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW oder weniger beträgt? Antwort: Mindestalter 16 Jahre. 18 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Frage 5: In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden? Antwort: Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. Frage 6: Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 3,68 kW beträgt? Antwort: Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses. Frage 7: Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will? Antwort: Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein. Frage 8: Wo erhält man Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über Binnenschifffahrtsstraßen? Antwort: Bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, im Internet unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei. Frage 9: Wozu muss der Rudergänger eines Sportbootes zur sicheren Steuerung in der Lage sein? Antwort: Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben, alle Schallzeichen wahrzunehmen und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben. Frage 10: Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen? Prüfungsfragen 19 Antwort: Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet). Frage 11: Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Binnenschifffahrtsstraßen und den Rhein? Antwort: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Frage 12: Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Mosel und die Donau? Antwort: Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung. Frage 13: Wo findet man Regeln für den Verkehr von Wassermotorrädern und für das Wasserskilaufen? Antwort: Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung. Frage 14: In welche Richtung werden bei Flüssen die Uferseiten als rechtes bzw. linkes Ufer bezeichnet? Antwort: Von der Quelle bis zur Mündung. Frage 15: Was bedeutet „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ auf Flüssen? Antwort: Die Fahrt in Richtung Quelle. Frage 16: Was bedeutet „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ auf Kanälen? Antwort: Die Fahrt, die in Teil II der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung als Fahrt „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ festgelegt ist. Frage 17: Wann gilt ein Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen nicht mehr als Kleinfahrzeug? Antwort: Wenn es 20 Meter oder länger ist. Frage 18: Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten? Antwort: In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und bei der Wasserschutzpolizei. 20 Kapitel 1: Rechtsverhältnisse und Revierkunde Frage 19: Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen? Antwort: Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist. Frage 20: Auf welchen Gewässern ist die Fahrerlaubnis für Sportboote unter Segeln erforderlich? Antwort: Auf bestimmten Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg. Frage 21: Weshalb muss sich der Schiffsführer vor dem Befahren fremder Gewässer über die dort geltenden Vorschriften informieren? Antwort: Um die jeweils geltenden Vorschriften einhalten zu können. Frage 22: Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes bis zu einer Länge von 25 m auf dem Rhein? Antwort: Das Sportpatent. Frage 23: Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit einer Länge von 20 m bis 25 m auf den Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins? Antwort: Das Sportschifferzeugnis oder das Sportpatent. Frage 24: Wo sind umfangreiche Hinweise auf die Binnenschifffahrtsstraßen und deren Grenzen zu finden? Antwort: Im Teil II der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Frage 25: Was ist bei der Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen (z.B. Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) zu beachten? Antwort: Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten. Frage 26: Welche Kennzeichnungsarten für Sportboote gibt es? Antwort: Amtliche Kennzeichen und amtlich anerkannte Kennzeichen. Prüfungsfragen 21 Frage 27: Welche Stelle ist für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Sportboote zuständig? Antwort: Jedes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Frage 28: Woraus bestehen die amtlich anerkannten Kennzeichen? Antwort: Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation. Frage 29: Welche Stellen sind für die Zuteilung eines amtlich anerkannten Kennzeichens für Sportboote zuständig? Antwort: Der Deutsche Motoryachtverband, der Deutsche Segler-Verband, der Allgemeine Deutsche Automobilclub. Frage 30: Wann muss ein Wassersportfahrzeug in das Binnenschiffsregister eingetragen werden? Antwort: Ab 10 cbm Wasserverdrängung. Frage 31: Wann gilt ein Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen als Kleinfahrzeug? Antwort: Wenn das Fahrzeug eine Länge von weniger als 20 Meter hat. KA PIT E L 2: A L L G EMEINE V E R HA LT E NS R EG E LN In diesem Kapitel lernen Sie grundlegende Verhaltensweisen der Schifffahrt, insbesondere der Binnenschifffahrt, und das Verhalten in Sondersituationen wie beispielsweise in Schleusen oder bei Hochwasser kennen. F AH R Z E UG E IN F AH R T Grundsätzlich wird unterschieden, ob Fahrzeuge „in Fahrt“ oder „nicht in Fahrt“ sind. Fahrzeuge sind solange „in Fahrt“ befindlich oder „fahrend“, solange sie: nicht mittelbar oder unmittelbar vor Anker liegen, nicht am Ufer festgemacht sind, auf Grund sitzen. Wenn ein Boot „in Fahrt“ befindlich oder „fahrend“ ist, gelten die allgemeinen Fahrregeln und Sorgfaltspflichten, die nachfolgend dargestellt werden. Wenn Sie beispielsweise Ihr Boot einfach treiben lassen, sind Sie in Fahrt. Dies bedeutet, dass Sie dann auch nach den geltenden Fahrregeln ausweichpflichtig sind. A L L G EME INE S F AH RV E R HA L T E N Fahrzeuge in Fahrt sollten, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen, unbedingt folgende Grundregeln beachten: Ein kleines Fahrzeug sollte nicht zu dicht an ein großes, in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren. Grund hierfür ist, dass es durch die Bug- oder Heckwelle des großen Fahrzeugs kentern oder durch den Sog kollidieren kann. Bei geringer Wassertiefe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Steuerfähigkeit zu verbessern beziehungsweise zu erhalten. Hierdurch kann eine Grundberührung durch Absenken des Hecks vermieden werden. Bei starkem Wellengang ist die Geschwindigkeit des Sportbootes zu vermindern, um Schäden am eigenen Fahrzeug durch Seeschlag zu vermeiden. Unter Seeschlag sind die Wellenschläge bei Seegang gegen den Rumpf eines Bootes zu verstehen. An folgenden Stellen müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen, um schädlichen Sog- und Wellenschlag zu vermeiden: Allgemeines Fahrverhalten 23 in engen Gewässern, bei denen am Ufer Fahrzeuge festgemacht sind, vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken und in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit. Hinweis: Ein steuerunfähiges Sportboot, beispielsweise nach Ausfall der Maschine, kann mit einem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen im Wind gehalten werden. Ein Treibanker ist ein Anker, der nicht, wie sonst üblich, im Grund greift. Bei einem Treibanker handelt es sich um einen Gegenstand, wie beispielsweise einen Eimer, der an einer Leine im Wasser schwimmend das Boot in Windrichtung hält. P F LIC H T E N D E S S C HI F F S FÜH R E R S Auf jedem Schiff ist vor Fahrtantritt ein Schiffsführer zu bestimmen. Der Schiffsführer trägt die Verantwortung an Bord und unterliegt der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Er ist für Fahrzeug, Ausrüstung und Besatzung verantwortlich. Zudem hat er dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung für das eigene Boot und keine Gefährdung oder Behinderung von Dritten erfolgt. Sind mehrere Führerscheininhaber an Bord, so ist vor Fahrtantritt eine Person als Schiffsführer zu bestimmen. Der Schiffsführer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass: ausreichende und vollständige Rettungsmittel, d.h. pro Person mindestens eine Rettungsweste, an Bord sind, die in der Zulassungsurkunde vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden, er seinen Führerschein sowie die Zulassungsurkunde des Bootes beziehungsweise den Bootsausweis mitführt. Die Prüfung auf Funktion und Vollständigkeit von Rettungsmitteln, Bootstechnik, Ausrüstungsgegenständen und notwendigen Schiffspapieren ist vor jeder Fahrt durchzuführen. 24 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Der Schiffsführer ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese auch von der Besatzung eingehalten werden. Von den allgemein gültigen Vorschriften darf nur zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für sich oder andere abgewichen werden. P F LIC H T E N D E R B E S A TZUNG Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten jedes Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Schiffsführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten. F E S TMAC HE N Ein Fahrzeug ist immer so festzumachen, dass es sicher liegt und sich nicht losreißen kann. Wind, Strom und Wasserstandsänderungen sind dabei zu berücksichtigen. Wenn Sie ein festgemachtes Fahrzeug für längere Zeit verlassen, sind darüber hinaus folgende Regeln zu beachten: Es sind alle Seeventile des Fahrzeugs zu schließen. Der Hauptschalter des Bordnetzes ist auszuschalten, um die Batterie zu entlasten. Abb. 8: Festmachen F E S TMAC H- UND LI E G E V E R B O T Das Festmachen oder Stillliegen ist in folgenden Bereichen grundsätzlich verboten: an Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln sowie an festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen, Ankern 25 an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, vor Hafeneinfahrten und an Anlegestellen, die nicht für Sportboote bestimmt sind, innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken, und an Stellen, die durch die Sichtzeichen „Festmachverbot“ oder „Liegeverbot“ gekennzeichnet sind. Abb. 9: Liegeverbot ANK E R N Vor dem Ankern ist zu prüfen, ob die Wassertiefe und insbesondere die Beschaffenheit des Untergrunds zum Ankern geeignet sind. Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds und die Wassertiefe sind der Seekarte zu entnehmen. Abb. 10: Ankern Beim Ankern ist eine ausreichende Länge der Ankerkette beziehungsweise Ankerleine erforderlich. Die Faustformel ist, dass die Ankerkette unter günstigen 26 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Verhältnissen und beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz mindestens der 3-fachen Wassertiefe entsprechen sollte, beim Verwenden einer Ankerleine mindestens der 5-fachen Wassertiefe. Beispiel: Wenn Sie an einer Stelle mit vier Meter Wassertiefe ankern wollen, sollten Sie eine Ankerkette mit mindestens 12 m oder eine Ankerleine mit mindestens 20 m Länge verwenden. Beim Ankern ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Anker fest im Grund greift. Um zu erkennen, ob der Anker hält, sollten Sie die Hand auf die Ankerkette oder Ankerleine legen. Wenn kein Rucken erkennbar ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert, hält der Anker. Bei der Ankerpeilung wird der Schiffsort im Augenblick des Ankerns durch Peilung bestimmt. ANK E R T Y P EN Es gibt eine Vielzahl von Ankertypen. Die wichtigsten und gängigsten Ankertypen sind folgende: Danforthanker Draggen Patentanker Admiralitäts- oder Stockanker Abb. 11: Ankertypen Danforthanker Draggen Admiralitäts- oder Stockanker Patentanker Ankern 27 DANFORTHANKER Der Danforthanker ist der leichteste der üblichen Ankertypen und ist gekennzeichnet durch seine großen und breiten Pflugen. Er ist zum Ankern auf sandigem oder schlickem Grund geeignet. DRAGGEN Der Draggen ist ein Universalanker mit vier Pflugen. Beim Ankern greifen immer zwei Pflugen. Ihn gibt es auch als klappbare Ausführung. Dieser wird „Schirmanker“ genannt. Der Draggen ist für jeden Grund geeignet. PATENTANKER Der Patentanker ist ein mit zwei Pflugen ausgestatteter, schwerer Anker. Er ist für jeden Grund geeignet. ADMIRALITÄTS- ODER STOCKANKER Der Admiralitäts- oder Stockanker ist die älteste Ankerart. Er verfügt über zwei Pflugen, wobei sich der Anker dabei nur mit einer Pfluge im Grund festsetzt. ANK E R V E RBO T Das Ankern ist an folgenden Stellen verboten: in Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen auf Abschnitten der Wasserstraßen, für die ein allgemeines Ankerverbot besteht vor Hafeneinfahrten und Anlegestellen innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken 50 Meter vor und hinter Ankerverbotszeichen 28 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Abb. 12: Ankerverbot F AH RWA S S E R UND FAH R R INN E Auf Binnengewässern wird zwischen Fahrwasser und Fahrrinne unterschieden. F AH RWA S S E R Auf Binnenschifffahrtsstraßen werden die Wasserflächen als Fahrwasser bezeichnet, die regelmäßig von der Berufsschifffahrt genutzt werden. Das Fahrwasser darf grundsätzlich von allen Verkehrsteilnehmern befahren werden. Im Fahrwasser ist eine bestimmte Wassertiefe nicht garantiert beziehungsweise wird nicht vorgehalten. Abb. 13: Unterscheidung Fahrwasser und Fahrrinne Fahrrinne Quelle Mündung Fahrwasser rechte Fahrrinnenseite linke Fahrrinnenseite Hochwasser 29 F AH R R INN E Die Fahrrinne ist der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten werden. Die Fahrrinne ist deshalb der Bereich der Wasserstraße, der meist von der Berufsschifffahrt genutzt wird. Die Fahrrinne ist durch eine entsprechende Betonnung gekennzeichnet. Von der Quelle aus gesehen ist die rechte Seite der Fahrrinne mit roten oder rot-weißen Tonnen und die linke Seite mit grünen oder grün-weißen Tonnen gekennzeichnet. Mehr zur Betonnung lernen Sie im gleichnamigen Kapitel 7 Betonnung. Wichtig: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers beziehungsweise der Fahrrinne eine Grundberührung haben, dann ist umgehend die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei zu verständigen. Die Behörden sammeln diese Information, um zu gegebenem Zeitpunkt entsprechende Baggerarbeiten zu veranlassen, um Hindernisse für die Schifffahrt wieder zu beseitigen. Hierdurch sollen optimale Schifffahrtsbedingungen hinsichtlich der Breite und Tiefe sichergestellt werden. HO C HWA S S E R Um die Schifffahrt über aktuelle Wasserstandshöhen zu informieren und insbesondere auf Hochwasserstände hinzuweisen, gibt es so genannte Messpegel. An diesen Messpegeln kann die Höhe des Wasserstandes am jeweiligen Ort wie an einem Zollstock abgelesen werden. Über die aktuellen Pegelstände und das Erreichen von Hochwassermarken können sich Schiffsführer neben den örtlichen Messpegeln und ausgewiesenen Hochwassermarken als Informationsquelle auch über den nautischen Informationsfunk, den Rundfunk, das Fernsehen und im Internet informieren. HO C HWA S S E RMA R K E N Bei der Hochwassermessung werden drei unterschiedliche Hochwassermarken klassifiziert. Das sind die Hochwasserstufen I, II und III. Je nach Hochwasserstufe sind unterschiedliche Verhaltensweisen erforderlich. Die zur Erreichung der Hochwassermarken erforderlichen Mindestwasserstände sind von Gewässer zu 30 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Gewässer verschieden und hängen von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in welchem das Gewässer liegt, ab. V E R HAL T E N B E I HO C HWA S S E R Bei Hochwasser muss grundsätzlich die Geschwindigkeit anpasst werden und soweit als möglich in der Fahrwassermitte gefahren werden. Gegebenenfalls sind besondere örtliche Geschwindigkeits- und Fahrtbeschränkungen zu beachten. Für die einzelnen Hochwassermarken gelten folgenden Verhaltensregeln: Hochwassermarke I: Wenn der Wasserstand die Hochwassermarke I erreicht hat, müssen alle Fahrzeuge ohne Sprechfunk die Fahrt einstellen, für die übrige Schifffahrt bestehen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Hochwassermarke II: Erreicht der Wasserstand die Hochwassermarke II, müssen nahezu alle Fahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen die Fahrt einstellen. Hochwassermarke III: Bei Erreichen der Hochwassermarke III müssen alle Fahrzeuge ohne Ausnahmen die Fahrt einstellen. Abb. 14: Verhalten bei Hochwasser S C HL E U S E N Eine Schleuse dient der Schifffahrt, um den aus dem Wasserverlauf bedingten Höhenunterschied zu überwinden. Eine Schleuse ist eine technische Hilfe in Form einer fest installierten Hebe- und Senkeinrichtung für Schiffe. Die Technik der Schleuse ermöglicht es, zwei unterschiedlich hoch liegende Wasserabschnitte zu verbinden. Hierbei wird der höher gelegene Abschnitt als Schleusen 31 Oberwasser und der niedriger gelegene Abschnitt als Unterwasser bezeichnet. Abb. 15: Aufbau einer Schleuse Um die Höhendifferenz der beiden Wasserpegel zu überbrücken, wird das Wasser in der Schleuse durch Tore vom übrigen Wasser abgetrennt. Das Tor, welches das bergseitige Oberwasser aufstaut, wird als Obertor bezeichnet. Das Tor, welches das talseitige Unterwasser am Abfluss hindert, wird Untertor genannt. Zwischen Obertor und Untertor befindet sich die Schleusenkammer. In dieser Kammer befinden sich die Fahrzeuge während des Schleusvorgangs. Die Schleusenkammer wird beim Aufschleusen, also beim Hebevorgang, mit weiterem Wasser befüllt. Durch das weiter in die Schleusenkammer gepumpte Wasser hebt sich die Schleusenkammer, bis sie das Höhenniveau des oberen Wassers erreicht hat. Beim Abschleusen, also dem Senkvorgang, wird das Wasser in der Schleusenkammer abgelassen. Als Oberhaupt und Unterhaupt bezeichnet man den Teil einer Schleuse, an dem sich das Obertor beziehungsweise das Untertor befindet. Diese Tore werden beim Schleusvorgang geschlossen, dass das Schleuswasser nicht abfließen kann. In den beiden Häuptern befinden sich meist die technischen Anlagen zum Öffnen und Schließen der Tore sowie zum Füllen und Leeren der Schleusenkammer. Als Drempel wird der Mauervorsprung bezeichnet, welcher der Befestigung des Obertors dient. Um die Lage des Drempels auch bei aufgestautem Wasserstand zu erkennen, gibt es eine entsprechende Markierung an der Schleusenwand. Vor und in Schleusen gibt es entsprechende Lichtsignale, die die Ein- und Ausfahrt regeln beziehungsweise signalisieren, ob die Schleuse gesperrt ist oder nicht. Die Bedeutung dieser Lichtsignale lernen Sie in Kapitel 6 Schifffahrtszeichen. 32 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln E IN F AH R EN IN DI E S C HL E U S E Kleinfahrzeuge fahren grundsätzlich nachrangig und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein. Die Berufsschifffahrt hat bei der Schleuseneinfahrt Vorrang. Diese Regel gilt grundsätzlich, es sei denn, der Schleusenwärter gibt eine andere Anweisung. Beim Einfahren in die Schleuse muss wegen des Schraubenwassers der vorausfahrenden Fahrzeuge unbedingt Sicherheitsabstand gehalten werden. Vor dem Schleusen sind Leinen, Fender und Bootshaken bereitzuhalten. Beim Einfahren in die Schleuse muss das letzte Kleinfahrzeug so weit einfahren, dass es beim Leeren der Schleuse nicht auf den Drempel aufsetzen kann, dieser ist durch eine entsprechende Farbmarkierung an der Schleusenmauer gekennzeichnet. Wichtig: Auf Schleusenkanälen besteht ohne besondere Kennzeichnung der Stellen beziehungsweise Strecken ein allgemeines Liege- und Festmachverbot. S C HL E U S E N Während des Schleusens sollte das Boot so mit Festmacherleinen in der Schleusenkammer festgemacht werden, dass Stöße des eigenen Fahrzeuges gegen die Schleusenwände, Schleusentore und andere Fahrzeuge vermieden werden und ein sicheres Fieren (d.h. Lösen) der Leinen jederzeit möglich ist. Abb. 16: Schleusvorgang R h e i n Drempelmarkierung Wassermotorrad und Wasserski 33 Leinen dürfen in der Schleuse nicht fest belegt werden, d.h. sie dürfen nicht fest geknotet werden, sondern werden „auf Slip“ gelegt. Dies hat den Grund, dass die Leinen schnell gefiert, also gelöst beziehungsweise durchgeholt werden können, um im Notfall das Boot sofort loslösen zu können. Autoreifen dürfen beim Schleusen übrigens nicht als Fender benutzt werden, da diese nicht schwimmfähig sind und in den Schleusen zu erheblichen Störungen führen können. Wichtig: Auch wenn dies eine Wiederholung ist: Achten Sie unbedingt beim Schleusen auf den Drempel. Sie erkennen den Drempel an der entsprechenden Begrenzungslinie. AU S F AH R E N AU S D E R S C HL E U S E Beim Ausfahren ist darauf zu achten, dass die Leinen nicht zu früh losgemacht werden. In der Fachsprache nennt man das „loswerfen“. Wird ein Fahrzeug zu früh losgeworfen, besteht die Gefahr, dass es vom Sog gegen die Schleusenwand gedrückt wird. Zu anderen Fahrzeugen ist Sicherheitsabstand zu halten. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei den anderen Fahrzeugen nicht um Kleinfahrzeuge handelt. Durch das Schraubenwasser kann gefährlicher Sog entstehen. WA S S E RMOT O R R AD UND WA S S E R S K I In der Binnenschifffahrt werden die Sportgeräte Wasserski und Wassermotorräder unterschieden. Für beide gelten auch jeweils unterschiedliche Regelungen. WA S S E RMOT O R R AD Wassermotorräder sind eigenangetriebene Wassersportgeräte. Dies sind beispielsweise Wasserbob, Wasserskooter, Jetbike, Jetski und gleichartige Geräte. Wassermotorrad darf grundsätzlich nur von 7 bis 20 Uhr, nicht von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und nur bei Sichtweiten von mindestens 1000 Meter gefahren werden. 34 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Wassermotorrad darf auf Binnenschifffahrtsstraßen grundsätzlich nur in Bereichen gefahren werden, in denen dies durch entsprechende Tafeln als erlaubt gekennzeichnet ist. Hier sehen Sie das entsprechende Tafelzeichen: Erlaubnis zum Wassermotorradfahren. Abb. 17: Wassermotorrad Wassermotorräder dürfen außerhalb dieser ausgewiesenen Strecken nur für Touren- oder Wanderfahrten fahren. Dazu ist eine Genehmigung der für das Gewässer zuständigen Behörde erforderlich. Das Wassermotorrad hat in solchen Fällen einen klar erkennbaren Geradeauskurs einzuhalten und muss stets die nächstgelegene Strecke zum Fahrtziel auf direktem Weg ansteuern. WA S S E R S K IF AH R E N Beim Wasserskifahren wird eine Person auf schmalen Brettern stehend von einem Fahrzeug über eine Wasseroberfläche gezogen. Der Antrieb erfolgt meist über ein Motorboot. Um sicherzustellen, dass der Schiffsführer jederzeit über etwaige Schwierigkeiten unterrichtet ist, muss eine zweite geeignete Person an Bord des Zugbootes sein. Diese beobachtet den Skiläufer und informiert den Schiffsführer bei Problemen sofort. Bei der Vorbeifahrt an Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder Badenden muss sich der Wasserskifahrer im Kielwasser des ziehenden Fahrzeugs halten. Beim Passieren anderer Verkehrsteilnehmer ist stets höchste Vorsicht geboten. In jedem Fall müssen die Geschwindigkeit vermindert, Sog- und Wellenschlag vermieden und ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Wasserski darf nur in den Bereichen gefahren werden, welche durch entsprechende Tafeln gekennzeichnet sind. Hier sehen Sie das entsprechende Tafelzeichen, welches das Wasserskifahren erlaubt. Abb. 18: Wasserski Wasserski darf nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bei Sichtweiten von mindestens 1000 Metern gefahren werden. Prüfungsfragen 35 Nachdem Sie das Kapitel „Allgemeine Verhaltensregeln“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 32: Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden? Antwort: Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere. Frage 33: Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist? Antwort: Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden. Frage 34: Wann ist ein Fahrzeug in Fahrt? Antwort: Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Frage 35: Welche Vorkehrungen sind für das längere Verlassen des Fahrzeugs zu treffen? Antwort: Alle Seeventile schließen und den Hauptschalter des Bordnetzes ausschalten. Frage 36: Wie ist ein enges Gewässer zu befahren, wenn man sich am Ufer festgemachten Fahrzeugen nähert? Antwort: Verringerung der Geschwindigkeit, um schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Frage 37: Was beinhaltet die allgemeine Sorgfaltspflicht? Antwort: Vermeidung der Gefährdung von Menschenleben, von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt. Frage 38: Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw. der Fahrrinne Grundberührung hat? 36 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Antwort: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen. Frage 39: Was versteht man unter „Fahrwasser“? Antwort: Den Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird. Frage 40: Was versteht man unter „Fahrrinne“? Antwort: Es ist der Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten bzw. angestrebt werden. Frage 41: Wie wird die Schifffahrt vom Erreichen bestimmter Wasserstände und Hochwassermarken informiert? Antwort: Durch Nautischen Informationsfunk, Information im Rundfunk, im Fernsehen und im Internet. Frage 42: Wo kann der Sportbootfahrer vor Ort das Erreichen bestimmter Wasserstände und Hochwassermarken feststellen? Antwort: An den Pegeln und ausgewiesenen Hochwassermarken. Frage 43: Welche Auswirkungen kann das Erreichen der Hochwassermarke I für die Sportschifffahrt haben? Antwort: Geschwindigkeitsbeschränkung und Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk. Frage 44: Welche Auswirkungen hat das Erreichen der Hochwassermarke II für die Sportschifffahrt? Antwort: Einstellung der Schifffahrt. Frage 45: Was ist in Kanälen verboten? Antwort: Ankern. Frage 46: Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot? Prüfungsfragen 37 Antwort: Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen. Frage 47: In welcher Reihenfolge fahren Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, und Kleinfahrzeuge, die gemeinsam geschleust werden sollen, in die Schleuse ein? Antwort: Kleinfahrzeuge fahren erst nach den Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind, und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein. Frage 48: Mehrere Kleinfahrzeuge sollen gemeinsam vom Oberwasser in das Unterwasser geschleust werden. Worauf ist bei deren Einfahrt in die Schleuse und während des Schleusens besonders zu achten? Antwort: Das letzte Kleinfahrzeug muss so weit einfahren, dass es beim Leeren der Schleuse nicht auf den Drempel aufsetzen kann. Die Festmacherleinen sind so zu bedienen, dass Stöße gegen Schleusenwände, Schleusentore, andere Fahrzeuge vermieden werden und ein sicheres Fieren der Leinen möglich ist. Frage 49: Wo ist die Geschwindigkeit zu vermindern, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden? Antwort: Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit. Frage 50: Warum soll ein kleines Fahrzeug nicht dicht an ein großes in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren? Antwort: Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren. Frage 51: Wo darf auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasserski gelaufen werden? Antwort: Nur in den durch Tafelzeichen freigegebenen Bereichen. Frage 52: Zu welcher Tageszeit und bei welchen Sichtweiten darf auf den erlaubten Gewässerabschnitten Wasserski gelaufen werden? 38 Kapitel 2: Allgemeine Verhaltensregeln Antwort: Sonnenaufgang bis -untergang, Sicht 1000 m und mehr. Frage 53: Wie muss sich der Wasserskiläufer bei der Vorbeifahrt an Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder Badenden verhalten? Antwort: Er muss im Kielwasser des Zugbootes bleiben. Frage 54: Unter welchen Voraussetzungen darf außerhalb der ausgewiesenen Strecken/ Wasserflächen Wassermotorrad gefahren werden? Antwort: Bei Touren- und Wanderfahrten mit klarem Geradeauskurs. Frage 55: Wie hat sich der Führer eines Wassermotorrades außerhalb der ausgewiesenen Strecken/ Wasserflächen zu verhalten? Antwort: Klaren Geradeauskurs fahren. Frage 56: Wie hat sich ein Schiffsführer bei Hochwasser zu verhalten? Antwort: Er muss die Geschwindigkeit anpassen und so weit wie möglich in der Fahrwassermitte bleiben, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten. Frage 57: Wie hat sich ein Schiffsführer bei Erreichen der Hochwassermarke II zu verhalten? Antwort: Er hat die Fahrt unverzüglich einzustellen. Frage 58: Warum ist es bei der Schleusendurchfahrt verboten, Autoreifen als Fender zu benutzen? Antwort: Autoreifen sind nicht schwimmfähig und können in den Schleusen zu erheblichen Störungen führen. Frage 59: Wie viel Ankerkette bzw. -leine soll man unter günstigen Verhältnissen beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz ausstecken? Antwort: Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine. Frage 60: Woran kann man erkennen, ob der Anker hält? Antwort: Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert. KAPIT E L 3: AU S WE IC H- UND F AHR R E G E LN In diesem Kapitel lernen Sie die auf Binnenschifffahrtstraßen und Binnengewässern gültigen Ausweich- und Fahrregeln. In der Schifffahrt gibt es, im Vergleich zum Straßenverkehr an Land, einige abweichende Begrifflichkeiten. So wird beispielsweise die rechte Seite als Steuerbordseite, und die linke Seite als Backbordseite eines Bootes bezeichnet. Das folgende Schaubild zeigt und erklärt die Fachbegriffe der Bezeichnungen eines Bootes: Abb. 19: Begriffe Motorboot Bei Segelbooten kommt noch die Perspektive „Wind“ hinzu. Die bei Fahrt dem Wind zugewandte Seite ist die „Luvseite“, die dem Wind abgewandte Seite, auch „Windschattenseite“ genannt, ist die „Leeseite“. Um sicher fahren und regelkonform ausweichen zu können, ist es nicht nur für Segler, sondern auch für Motorbootfahrer wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Heck Heck hinterer Teil des Schiffs voraus voraus vorwärts achteraus achteraus rückwärts querab seitlich Steuerbord voraus Steuerbord voraus rechts vorwärts Steuerbord querab Steuerbord querab “hart” nach rechts Steuerbord achteraus Steuerbord achteraus rechts rückwärts Backbord voraus Backbord voraus links vorwärts Backbord querab Backbord querab “hart” nach links Backbord achteraus Backbord achteraus links rückwärts Fachbegriff Umgangssprache Bug Bug vorderer Teil des Schiffs Backbord links Backbord Steuerbord rechts Steuerbord 40 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 20: Luv- und Leeseite ANG EME S S E N E G E S C HWIND I G K E IT Jedes Fahrzeug hat mit einer „sicheren Geschwindigkeit“ zu fahren, d.h. es muss sich den vorhandenen Umständen, der Verkehrslage und den gegebenen Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Das Fahrzeug muss dabei jederzeit sicher aufgestoppt, d.h. angehalten werden können. Sind Geschwindigkeiten durch Zeichen geregelt, sind die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht zu überschreiten. Hierbei ist zu beachten, ob die Geschwindigkeit in km/ h oder in Knoten (sm/ h) angegeben ist. Die Geschwindigkeit kann grundsätzlich als „Fahrt durchs Wasser (FdW)“ und als „Fahrt über Grund (FüG)“ angegeben werden. Diese unterscheiden sich wie folgt: Fahrt durchs Wasser (FdW): Basis der Geschwindigkeitsberechnung ist die im Wasser zurückgelegte Strecke. Fahrt über Grund (FüG): Basis für die Geschwindigkeitsberechnung ist hier die über dem Grund zurückgelegte Strecke. In der Regel ist bei der Geschwindigkeitsangabe beziehungsweise Geschwindigkeitsbegrenzung von der bei Fahrt über Grund gemessenen Geschwindigkeit auszugehen. Leeseite: die dem Wind abgewandte Seite Luvseite: die dem Wind zugewandte Seite Backbord Steuerbord Geschwindigkeit in engen Gewässern 41 G E S C HWIND I G K E IT IN E NG E N G EWÄS S E R N In engen Gewässern müssen Sie aufgrund der Tatsache, dass wenig Raum zum Ausweichen und Manövrieren vorhanden ist, sehr vorsichtig und langsam fahren. Sog- und Wellenschlag sind in jedem Fall zu vermeiden. Bei Sog- und Wellenschlag handelt es sich um Wasserverwerfungen, die im Wesentlichen durch die Verdrängung des Bootes und durch den Antrieb entstehen. Wenn Sie anderen Fahrzeugen in engen Gewässern begegnen, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichender Passierabstand zu halten, um ein gefahrloses Passieren der Fahrzeuge zu ermöglichen. G E S C HWIND I G K E IT B EI G E R ING E R WA S S E R TI E F E UND S E EGANG Bei geringer Wassertiefe müssen Sie Ihre Geschwindigkeit drosseln, um die Steuerfähigkeit zu verbessern und eine Grundberührung durch ein Absenken des Hecks zu vermeiden. Bei starkem Wellen- oder Seegang ist die Fahrt zu vermindern, um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden. Abb. 21: Fahren bei geringer Wassertiefe und bei Seegang ANT R I EB DUR C H S C HI F F S S C H R AUB E Motorboote werden durch die Drehbewegung einer Schiffsschraube angetrieben. Die Schiffsschraube wird oft auch Propeller genannt. Die Schiffsschraube ist in der Regel im hinteren Bereich des Schiffes, dem so genannten Heck, installiert. Dabei ist bei Innenbordmotoren der Propeller über eine starre Welle mit dem Motor verbunden. Die Manövriermöglichkeiten nach backbord beziehungsweise steuerbord sind bei Schiffen mit starren Wellen unterschiedlich groß. Dies hat damit zu tun, dass die Kräfte des Radeffekts die Drehrichtung der Schiffsschraube zur einen Seite 42 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 22: Schiffsschraube unterstützen und zur anderen Seite entgegenwirken. Die Wirkung des Radeffekts wird im nächsten Abschnitt näher erläutert. R AD E F F E K T Es gibt sowohl Antriebe mit linksdrehender Schraube, als auch mit rechtsdrehender Schraube. Dabei lassen sich nach der Drehrichtung der Schiffsschraube folgende Unterscheidungen treffen: Linksdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach links, also gegen den Uhrzeigersinn. Rechtsdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach rechts, also im Uhrzeigersinn. Abb. 23: Linksdrehende und rechtsdrehende Propeller Die meisten Motorboote werden mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetrieben. Bei Rückwärtsfahrt kehrt sich die Drehrichtung um, so dreht sich diese dann nach links. Die Schiffsschraube liefert aber nicht nur den gewünschten Vortrieb, sie versetzt das Heck des Bootes dabei aber auch leicht in seine eigene Drehrichtung. So wird das Heck eines mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes bei der Vorwärtsfahrt leicht nach steuerbord versetzt, gerade so als An- und Ablegen unter Berücksichtigung des Radeffekts 43 Abb. 24: Radeffekt ob ein Rad auf dem Grund mitläuft. Dieser physikalische Effekt wird als Radeffekt bezeichnet. Der Bug des Bootes bewegt sich hierbei leicht in die entgegengesetzte Richtung, hier also nach backbord. Bei der Rückwärtsfahrt kehrt sich dieser Effekt um. Bei der rechtsdrehenden Schiffsschraube würde sich diese dann nach links drehen und das Heck nach backbord versetzen. Der Bug würde sich dann also leicht nach steuerbord bewegen. Genau entgegengesetzt ist das durch den Radeffekt verursachte Verhalten eines mit einer linksdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes. Größere Boote werden häufig mit zwei Schrauben ausgestattet, wobei dann die Drehrichtung der Schrauben unterschiedlich ist und sich der Radeffekt durch die entgegengesetzten Drehrichtungen so wieder aufhebt. AN- UND AB L E G E N UNT E R B E RÜC K S IC H T I GUNG D E S R AD E F F E KT S Es ist wichtig, die Drehrichtung des Propellers zu kennen, da man den auftretenden Radeffekt zum An- und Ablegen, oder auch zum Wenden in engen Hafengassen nutzen kann. Rechtsdrehende Schiffsschraube Rückwärtsfahrt Vorwärtsfahrt 44 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Der Radeffekt unterstützt den Drehkreis des Bootes in eine Richtung, wirkt umgekehrt aber auch entgegen und vergrößert so den Drehkreis. So ist die ideale Anlegeseite bei einem Boot mit rechtsdrehendem Propeller in der Regel die Backbordseite, und bei einem linksdrehenden Propeller die Steuerbordseite. Abb. 25: Anlegen unter Berücksichtigung des Radeffekts AN L E G E N B E I WIND UND S T RÖMUNG Das Anlegen bei starkem Wind oder Strömung stellt erschwerte Bedingungen dar. Wenn möglich, sollte nur gegen den Wind beziehungsweise die Strömung angelegt werden, weil sich das Sportboot dann sicherer manövrieren lässt. Abb. 26: Anlegen bei Strömung und Wind richtig falsch Ausweichregeln 45 Wind und Strom wirken dann der Bewegung des Fahrzeuges entgegen und bremsen es ab. Genauso wirken diese Kräfte aber auch schiebend, wenn Sie mit dem Wind oder Strom anlegen. Hierbei besteht die Gefahr, dass Sie unkontrolliert oder hart auf den Steg gedrückt werden. Der optimale Anlegewinkel bei stromfreien Gewässern ist grundsätzlich ein spitzer Winkel. Wie Sie richtig anlegen und ablegen, erfahren Sie in Kapitel 14 „Motorboot Praxis Manöver“. AU S W E IC HR E G E L N Die eigene Sicherheit wie auch die Sicherheit aller anderer Verkehrsteilnehmer hat stets oberste Priorität. Es gibt klar definierte Ausweichregeln, die das Ausweichen der Fahrzeuge untereinander regeln. G R UND R E G E L N D E S AUS W E IC H E N S Mit einem motorbetriebenen Sportboot sind Sie grundsätzlich in Ihrer Manövrierfähigkeit sehr flexibel und damit auch wendig. Aus diesem Grund sind Sie gegenüber den meisten anderen Verkehrsteilnehmern ausweichpflichtig. Merke: Als Ausweichpflichtiger müssen Sie Ihr Ausweichmanöver rechtzeitig, entschlossen und klar erkennbar durchführen. Die Binnenschifffahrtsordnung klassifiziert die Fahrzeuge hinsichtlich der Ausweichregeln nach ihrer Länge in Kleinfahrzeuge, das sind alle Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 20 Metern, und Fahrzeuge der Berufsschifffahrt, das sind Fahrzeuge mit einer Länge über 20 Meter. Abb. 27: Übersicht Ausweichregeln Maschinenfahrzeug Ruder- und Tretboote Segelfahrzeug Berufsschifffahrt Das jeweils höher dargestellte Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tieferen” Fahrzeug Kleinfahr zeuge unter 20 m 46 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Die vorstehende Grafik verdeutlicht die Vorfahrtsregeln der verschiedenen Fahrzeuge. Das jeweils höher liegende Fahrzeug hat Vorfahrt vor dem „tiefer“ dargestellten Fahrzeug. KLEINFAHR ZEUGE UND FAHRZEUGE MIT MEHR AL S 20 METERN LÄNGE Abb. 28: Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge Begegnen sich Kleinfahrzeuge, darunter fallen alle Ruder- und Tretboote, Segelboote und Motorboote mit weniger als 20 Metern Länge, und Fahrzeuge mit mehr als 20 Metern Länge, das sind in der Regel Fahrzeuge der Berufsschifffahrt, sind die Kleinfahrzeuge immer ausweichpflichtig. MO T O RB OO T UND R UD E R - OD E R T R E T B OO T E Abb. 29: Motorboot und Ruder- oder Tretboote Ausweichregeln 47 Begegnen sich Motorboote und Ruderboote oder Tretboote, müssen Motorboote ausweichen. MO T O RB OO T UND S EG E L F AH R Z EUG E Abb. 30: Motorboote und Segelboote Begegnen sich Motorboote und Segelfahrzeuge, so müssen Motorboote den Segelfahrzeugen ausweichen. Merke: Ein Segelsurfer gilt als „Kleinfahrzeug unter Segel“, darum gelten für ihn die gleichen Regeln wie für Segelboote. MO T O RB OO T UND S EG E L F AH R Z EUG E IN UF E R NÄH E Abb. 31: Motorboote und Segelboote in Ufernähe 48 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Ein vorfahrtsberechtigtes Segelboot darf kein anderes Kleinfahrzeug, das mit seiner Steuerbordseite bereits höchstmöglich parallel zum Ufer fährt, also nicht mehr weiter in Richtung Ufer fahren kann, zu einem Ausweichmanöver zwingen. In diesem speziellen Fall muss ausnahmsweise das Segelboot ausweichen. R UD E R - UND T R E TB OOT E UND S EG E L F AH R Z EUG E Abb. 32: Segelboote und Ruder- oder Tretboote Ruder- und Tretboote sind gegenüber Segelfahrzeugen ausweichpflichtig. Als Führer eines Segelfahrzeuges sollten Sie vorsorglich damit rechnen, dass der Ruderboot- oder Tretbootfahrer diese Regel nicht kennt, und im Zweifel zur Verhinderung etwaiger Unfälle ausweichen. S E G E L B OO T UND S E G E L B OO T (WIND V ON D E R G L E I C H E N S E I T E ) Abb. 33: Segelboote untereinander - Wind von der selben Seite Windrichtung Ausweichregeln 49 Begegnen sich zwei Segelboote, die auf dem gleichen Bug segeln, also wenn der Wind von derselben Seite kommt und die Segel auf der gleichen Seite stehen, so gilt „Leeboot vor Luvboot“. Hier segeln beide Boote auf Steuerbordbug; d.h. die Segel sind auf Steuerbord gesetzt und der Wind kommt von Backbord auf das Boot. „Leeboot vor Luvboot“ bedeutet, dass das Boot, welches höher bzw. näher am Wind segelt, ausweichpflichtig ist. Hier ist also das weiße Segelboot ausweichpflichtig. S EGELBOOT UND S EGEL BOOT (WIND NICHT VON DER GLEICHEN S EITE) Abb. 34: Segelboote untereinander - Wind nicht von der selben Seite Begegnen sich zwei Segelboote, die nicht auf dem gleichem Bug segeln, d.h. den Wind nicht von derselben Seite haben, gilt „Backbordbug vor Steuerbordbug“. Das bedeutet, dass das Boot, welches auf Steuerbordbug segelt, d.h. die Segel steuerbord gesetzt hat und den Wind von backbord bekommt, ausweichpflichtig ist. Hier muss also das weiße Segelboot ausweichen. Merke: Der Segler, der den Wind von links hat, muss dem anderen Segler ausweichen! Merke: Segelt ein Boot auf Steuerbordbug (Wind von Backbord) muss es ausweichen, wenn nicht klar erkennbar ist, ob ein luvseitig kreuzendes Boot den Wind von Steuerbord hat. Windrichtung 50 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Merke: Ein Segelfahrzeug gilt als Maschinenfahrzeug, sobald es mit Maschinenkraft fährt. Damit andere Schiffsführer erkennen, dass das Segelboot unter Motor fährt, hat es einen schwarzen Kegel mit Spitze nach unten zu führen. Dies lernen Sie in Kapitel 5 „Lichter- und Flaggenführung“ noch detailliert kennen. MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF K R E UZ E ND E N K UR S E N Abb. 35: Motorboote auf kreuzenden Kursen Begegnen sich zwei Motorboote auf kreuzenden Kursen, so gilt „Steuerbord vor Backbord“ beziehungsweise wie beim Auto fahren „rechts vor links“. Es muss dann das Motorboot ausweichen, welches das andere Motorboot auf seiner Steuerbordseite hat. MO T O RB OO T UND MO T O R B OOT AUF E NT G EG E N G E S E T Z T E N K UR S EN Abb. 36: Motorboote auf entgegengesetzten Kursen Überholen 51 Begegnen sich zwei Motorboote auf entgegengesetzten Kursen, so muss jedes Fahrzeug nach Steuerbord ausweichen. In Ausnahmefällen ist ein Ausweichen nach Backbord möglich, wenn dies gefahrlos möglich ist. Dies ist rechtzeitig durch zwei kurze Töne zu signalisieren. ÜB E R HO L EN Das Überholmanöver ist nur möglich, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Es muss zügig und mit ausreichendem Abstand durchgeführt werden. Dies gilt für alle Fahrzeugarten. Merke: Das Überholen ist nur dann gestattet, wenn es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Fahrzeuge durchgeführt werden kann. Die Verkehrslage und eventuelle Schallzeichen sind zu beachten. Die folgende Darstellung zeigt bildhaft einen Überholvorgang eines Segelbootes. Das schwarze Boot ist hier der Überholer. Abb. 37: Überholmanöver Segelboote untereinander überholen stets auf der Leeseite, also im Windschatten des überholten Bootes. Motorboote können grundsätzlich auf beiden Seiten überholen, wenn die Verkehrslage es erlaubt. Folgende Regeln gelten für jedes überholende Fahrzeug beziehungsweise für jedes überholte Fahrzeug: Windrichtung 52 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 38: Regeln des Überholens Ein Fahrzeug gilt dann als ein überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab, also in einem spitzen Winkel von hinten nähert. Im Zweifelsfall hat sich ein Fahrzeug, welches sich auf diesem Kurs einem anderen Fahrzeug nähert, immer als überholendes Fahrzeug zu betrachten und die dann erforderlichen Verhaltensregeln eines Überholers anzuwenden. G E F AH R E N B E IM ÜB E R HO L E N Folgende Gefahren können beim Überholmanöver entstehen: Das Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen. Bei Stau, Sog und Schwell handelt es sich um Wasserverwerfungen in Folge der Verdrängung und des Antriebs eines Boots. Das Fahrzeug, insbesondere ein kleineres Fahrzeug, kann kollidieren und querschlagen. Durch das Absenken des Hecks bei der Beschleunigung kann das Fahrzeug in flachen Gewässern auf Grund laufen. Es besteht die Gefahr des Überbordfallens einzelner Besatzungsmitglieder, gerade bei starker Beschleunigung. ÜB E R HO LV E R B O T Überholen ist grundsätzlich verboten: in der Nähe von in Fahrt befindlichen nicht freifahrenden Fähren, an Engstellen, - Muss dem Überholten ausweichen - Abstand halten - Muss Kurs beibehalten - Muss das Überholen soweit als möglich erleichtern Für das überholte Fahrzeug: Für das überholende Fahrzeug: Schleppen 53 in unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb von Bereichen, die durch Überholverbotszeichen gekennzeichnet sind. Abb. 39: Überholverbot S C HL E P P E N H E R S T E L L EN E IN E R S C H L E P PV E R BIND UNG Beim Herstellen einer Schleppverbindung ist darauf zu achten, dass die Schleppleine eine ausreichende Stärke hat und nicht mit der Schiffsschraube in Berührung kommt. Die Schleppleine wird beim Geschleppten möglichst am Mittschiffspoller, bei Segelbooten am Mast befestigt. Die Schleppleine muss bei starkem Seegang mindestens die 2- oder 3-fache Wellenlänge haben. S C HL E P P G E S C HWIND I GK E I T Die Schleppgeschwindigkeit sollte nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Geschleppte freifahrend bei Verdrängungsfahrt erreichen kann. Dies ist die sogenannte Rumpfgeschwindigkeit. Ein ruckartiges Anfahren im Rahmen des Schleppmanövers ist zu vermeiden. Hier besteht die Gefahr des unkontrollierten Ausbrechens des geschleppten Fahrzeugs. Im Extremfall kann die Schleppleine reißen. Abb. 40: Schleppen mittels Schleppleine LÄNG S S EI T IG E S S C HL E P P E N Wird Ihr Boot längsseits geschleppt, so müssen beide Boote mit zwei Querleinen, also vorne und achtern je eine, sowie durch eine Vor- und eine Achterspring verbunden werden. 54 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Abb. 41: Längsseitiges Schleppen Das Heck des geschleppten Fahrzeuges soll dabei über das Heck des schleppenden Fahrzeuges hinausragen. Bei grober See und ungleichen Fahrzeugtypen kann nicht längsseits abgeschleppt werden. Nachdem Sie das Kapitel „Ausweich- und Fahrregeln“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 61: Welche Seite wird als Luvseite bezeichnet? Antwort: Die dem Wind zugekehrte Seite. Frage 62: Welche Seite wird als Leeseite bezeichnet? Antwort: Die dem Wind abgewandte Seite. Frage 63: Wann gilt ein Fahrzeug unter Segel als Maschinenfahrzeug? Antwort: Wenn es gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt. Frage 64: Wie weichen zwei Motorboote aus, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern? Antwort: Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern. Frage 65: Zwei Motorboote nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat. schleppendes Fahrzeug geschlepptes Fahrzeug Prüfungsfragen 55 Frage 66: Warum soll man möglichst gegen Strom und Wind anlegen? Antwort: Weil sich das Fahrzeug dabei sicherer manövrieren lässt. Frage 67: Wie verhält man sich beim Begegnen mit anderen Fahrzeugen in einem engen Fahrwasser? Antwort: Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten. Frage 68: Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird? Antwort: Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen. Frage 69: Welches ist der günstigste Anlaufwinkel beim Anlegen? Antwort: Ein möglichst spitzer Winkel. Frage 70: Wie verhält sich im Allgemeinen das Schiff im Rückwärtsgang bei einem rechtsdrehenden Propeller? Antwort: Das Heck dreht nach Backbord. Frage 71: Wie muss sich ein Segelfahrzeug auf einer Binnenschifffahrtsstraße, welches sich auf Kollisionskurs mit einem Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, verhalten? Antwort: Es hält Kurs und Geschwindigkeit bei. Frage 72: Wie muss sich ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichtern gegenüber einem Kleinfahrzeug mit Seitenlichtern, welches sich auf Kollisionskurs befindet, verhalten? Antwort: Es hält Kurs und Geschwindigkeit bei. Frage 73: Wie muss sich ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gegenüber einem Segelsurfer, der auf Kollisionskurs liegt, verhalten? Antwort: Es muss ausweichen. 56 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln Frage 74: Wer ist ausweichpflichtig, wenn ein Segler mit Wind von Backbord einer Segelyacht mit Wind von Steuerbord und einem schwarzen Kegel auf Kollisionskurs begegnet? Antwort: Die Segelyacht mit Wind von Steuerbord, weil sie als Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gilt. Frage 75: Wie lautet eine der drei Grundregeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, nach denen Kleinfahrzeuge unter Segel einander ausweichen? Antwort: Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Segelfahrzeug mit Wind von Backbord dem Segelfahrzeug mit Wind von Steuerbord ausweichen. Frage 76: Wie ist ein Überholmanöver durchzuführen? Antwort: Zügig überholen. Beteiligte Fahrzeuge nicht behindern. Verkehrslage und eventuelle Schallzeichen beachten. Ausreichend Abstand halten. Frage 77: Wann besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes? Antwort: Wenn sich zwei Fahrzeuge bei gleichbleibender Peilung einander nähern. Frage 78: Wie müssen Ausweichmanöver durchgeführt werden? Antwort: Rechtzeitig, klar erkennbar und entschlossen. Frage 79: Ein Kleinfahrzeug und ein Fahrzeug über 20 m Länge nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Ausweichpflichtig ist das Kleinfahrzeug. Frage 80: Wie muss sich ein kreuzendes Kleinfahrzeug unter Segel am Wind in der Nähe eines Ufers gegenüber einem anderen Kleinfahrzeug verhalten? Antwort: Es darf ein anderes Kleinfahrzeug, das sein steuerbordseitiges Ufer anhält, nicht zum Ausweichen zwingen. Prüfungsfragen 57 Frage 81: Wer ist ausweichpflichtig bzw. wer ist nicht ausweichpflichtig? Antwort: Das Fahrzeug unter Segel ist ausweichpflichtig. Frage 82: Was hat der Schiffsführer eines Kleinfahrzeugs beim Begegnen mit Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu beachten? Antwort: Kleinfahrzeuge sind gegenüber Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind, ausweichpflichtig. Sie müssen für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen. Frage 83: Von Backbord kommend kreuzt ein Fahrzeug unter Segel mit einem schwarzen Kegel, Spitze nach unten, den Kurs eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Das Fahrzeug unter Segel mit einem schwarzen Kegel ist ausweichpflichtig. Frage 84: Zwei Kleinfahrzeuge unter Segel A und B liegen auf Kollisionskurs; A führt einen schwarzen Kegel. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Fahrzeug A ist ausweichpflichtig. Frage 85: Ein Fahrzeug unter Segel kreuzt eine Binnenschifffahrtsstraße. In der Fahrwassermitte kommt ihm ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb 58 Kapitel 3: Ausweich- und Fahrregeln zu Berg entgegen. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Das Fahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 86: Zwei Kleinfahrzeuge A und B unter Segel liegen auf Kollisionskurs (Skizze). Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: A ist ausweichpflichtig. Segelfahrzeuge mit Wind von Backbord müssen Segelfahrzeugen mit Wind von Steuerbord ausweichen. Frage 87: Zwei Kleinfahrzeuge unter Segel liegen auf Kollisionskurs. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: B ist ausweichpflichtig. Das luvseitige Boot muss dem leeseitigen ausweichen. Frage 88: Ein Kleinfahrzeug A segelt nachts auf Vorwindkurs stromab, Großsegel an Steuerbord. Backbord querab kommt ein grünes Seitenlicht eines Bootes B, das kein Topplicht führt, immer näher. Wer ist ausweichpflichtig? Prüfungsfragen 59 Antwort: Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Backbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Steuerbord hat. Frage 89: Der seitliche Abstand zwischen den Booten A, B und C verringert sich ständig. Welches Boot kann seinen Kurs beibehalten? Antwort: Boot A, weil leeseitig. Frage 90: Wer ist wem gegenüber kurshaltepflichtig? Antwort: A gegenüber B und C, B gegenüber C. Frage 91: Ein Segelboot gerät in das Feld einer Segelregatta, ohne selbst Teilnehmer zu sein. Welche Ausweichregeln sind zu beachten? Antwort: Die der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. KA PIT E L 4: S C HA L L Z EICH E N Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Schallzeichen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schallzeichen dienen zum Einen der klaren Verständigung von Schiffen untereinander, zum Anderen dem Erkennen von Anlagen oder Schifffahrtshindernissen wie beispielsweise Brücken oder Schleusen. Die Schallzeichen werden in der Regel mit einem Signalhorn, einer Pfeife, einer Glocke oder einem Gong gegeben. Schallzeichen haben verschiedene Bedeutungen. Sie bestehen mindestens aus einem Ton, meist aber aus einer Kombination von mehreren Tönen. Dabei werden zunächst lange Töne und kurze Töne unterschieden. Ein kurzer Ton dauert ca. 1 Sekunde und wird als Punkt dargestellt, ein langer Ton dauert ca. 4 bis 6 Sekunden und wird als Balken dargestellt, die Pause zwischen aufeinander folgenden Tönen beträgt ca. 1 Sekunde. Ein Glockenschlag wird durch das einfache Symbol einer Glocke dargestellt. „Rasches Läuten mit einer Glocke“ wird als bewegte Glocke, und der Gongschlag als einfaches Symbol eines Gongschlages dargestellt. Abb. 42: Schallzeichen Schallzeichen von Fahrzeugen 61 S C HA L L Z EI C H E N V ON FAH R Z E UG EN Bei den allgemeinen Schallzeichen von Fahrzeugen lassen sich Manöverschallsignale und Warnsignale unterscheiden. Sie sollten die Bedeutung dieser Signale nicht nur verstehen, sondern unbedingt auch selber sicher anwenden können. MANÖV E R S C HAL L S I GNA L E Die folgende Übersicht zeigt Ihnen zunächst die so genannten Manöverschallsignale, die in unterschiedlichen Fällen zu geben sind. Diese bestehen ausschließlich aus einer Kombination von kurzen Tönen: Abb. 43: Manöverschallsignale Hinweis: Das Schallzeichen „Vier kurze Töne: Fahrzeug ist manövrierunfähig“ kann bei Tag auch durch das Schwenken einer roten Flagge und bei Nacht oder verminderter Sicht durch das Schwenken eines roten Lichtes im unteren Halbkreis ersetzt werden. Näheres hierzu im Kapitel 10 „Sicherheit und Gefahrensituationen“. Das Schallzeichen „Folge sehr kurzer Töne“ ist eine Folge von mindestens 6 Tönen und Pausen, dessen Dauer jeweils ca. ¼ Sekunde ist. WA R N S I GNA L E Diese Übersicht zeigt die Warnsignale, die Sie mit Ihrem Fahrzeug geben können, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen: Fahrzeug ist manövrierunfähig 62 Kapitel 4: Schallzeichen Abb. 44: Warnsignale S C HA L L Z EI C H E N B EI W END E - UND ÜB E R HO LMANÖV E R Folgende Schallzeichen werden bei Wende- und Überholmanöver gegeben: Abb. 45: Wenden und Überholen S C HA L L Z EI C H E N B E I AU S - UND EIN F AH R T V ON HÄF E N UND N E B E N- WA S S E R S T RAß E N Diese Schallzeichen werden bei der Hafeneinfahrt bzw. Hafenausfahrt oder bei der Aus- und Einfahrt von bzw. in Nebenwasserstraßen gegeben. Nebenwasserstraßen sind Wasserstraßen, die an eine vorrangige Hauptwasserstraße angegliedert sind. Hierzu ein Beispiel: ein kleinerer Fluss mündet in einen großen Fluss wie den Rhein. Fahrzeuge, die aus einer Nebenwasserstraße in die Hauptwasserstraße einfahren, sind wartepflichtig und müssen die folgenden Schallzeichen geben: Schallsignale bei verminderter Sicht 63 Abb. 46: Schallzeichen Nebenwasserstraßen und Häfen S C HA L L S I GNA L E B E I V E RMIND E R T E R S I C H T Bei verminderter Sicht wie beispielsweise bei Nebel, Regen oder Schneefall ist die regelmäßige Abgabe von Schallzeichen für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich und für die Berufsschifffahrt vorgeschrieben. Die folgende Übersicht zeigt, welche Schallzeichen in welcher Situation bei verminderter Sicht von Fahrzeugen mit mehr als 20 Metern Länge, also von der Berufsschifffahrt, gegeben werden müssen. Unter einer Gruppe versteht man, wenn mehrere Glockenschläge oder Töne zusammen in einer regelmäßigen Folge ertönen. Bei verminderter Sicht muss mindestens jede Minute ein Schallzeichen abgegeben werden: Abb. 47: Schallzeichen bei verminderter Sicht Einfahrt und Ausfahrt in und vom Hafen und Nebenwasserstraßen: Kursänderung nach Steuerbord Einfahrt und Ausfahrt in und vom Hafen und Nebenwasserstraßen: Kursänderung nach Backbord Einfahrt und Ausfahrt in und vom Hafen und Nebenwasserstraßen: Signal zum Queren 64 Kapitel 4: Schallzeichen Nachdem Sie das Kapitel „Schallzeichen“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 92: Wie lang ist die Dauer eines kurzen Tons ( ) ? Antwort: Etwa 1 Sekunde. Frage 93: Wie lang ist die Dauer eines langen Tons ( - ) ? Antwort: Etwa 4 - 6 Sekunden. Frage 94: Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal ( - - - - - ) ? Antwort: Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. Frage 95: Was bedeutet ein langer Ton? Antwort: Achtung! Frage 96: Was bedeuten vier kurze Töne? Antwort: Fahrzeug ist manövrierunfähig. Frage 97: Welche Schallsignale bzw. Zeichen sind zu geben, wenn das Boot manövrierunfähig geworden ist? Antwort: Vier kurze Töne. Bei Tag eine rote Flagge, bei Nacht ein rotes Licht im unteren Halbkreis schwenken. Frage 98: Was bedeuten fünf kurze Töne? Antwort: Überholen nicht möglich. Frage 99: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - ) ? Antwort: Wenden über Steuerbord. Frage 100: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - ) ? Antwort: Wenden über Backbord. Prüfungsfragen 65 Frage 101: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - - ) ? Antwort: Überholen an der Steuerbordseite des Vorausfahrenden. Frage 102: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - - ) ? Antwort: Überholen an der Backbordseite des Vorausfahrenden. Frage 103: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - - - ) ? Antwort: Hafen oder Nebenwasserstraße; Ein- oder Ausfahrt mit Kursänderung nach Steuerbord. Frage 104: Was bedeutet dieses Schallsignal ( - - - ) ? Antwort: Hafen oder Nebenwasserstraße; Ein- oder Ausfahrt mit Kursänderung nach Backbord. Frage 105: Was ist eine Folge sehr kurzer Töne? Antwort: Eine Folge von mindestens 6 Tönen, von je etwa ¼ Sekunde Dauer und mit je ¼ Sekunde Pause. Frage 106: Was bedeutet eine Folge sehr kurzer Töne? Antwort: Gefahr eines Zusammenstoßes. Frage 107: Welches optische Zeichen kann am Tage anstelle von vier kurzen Tönen gegeben werden? Antwort: Eine rote Flagge im unteren Halbkreis schwenken. Frage 108: Welches optische Zeichen kann in der Nacht oder bei verminderter Sicht anstelle von vier kurzen Tönen gegeben werden? Antwort: Ein rotes Licht im unteren Halbkreis schwenken. Frage 109: Ein Fahrzeug zeigt an der Steuerbordseite seines Ruderhauses eine blaue Tafel mit weißem Funkellicht. Welche Bedeutung hat dieses Zeichen? Antwort: Fahrzeuge begegnen sich an Steuerbord. Dieses Zeichen gilt nicht für Kleinfahrzeuge, verpflichtet aber zu erhöhter Aufmerksamkeit. KA PIT E L 5: LI C HT E R - UND F LAGG EN FÜHRUN G Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die von Fahrzeugen und Anlagen auf Binnengewässern zu führenden Lichter, Flaggen und Signalkörper. Die Verpflichtung zum Führen dieser Zeichen resultiert aus der Binnenschifffahrtsstraßenordnung. L I C H T E R - UND F L A G G EN FÜH R UNG S P F L IC H T Die Lichterführung dient dazu, die Art und den Kurs (Fahrtrichtung) eines anderen Fahrzeuges bei Nacht oder bei eingeschränkten Sichtverhältnissen zu erkennen. Lichter müssen in der „Nachtzeit“, darunter versteht man allgemein die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, und bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) geführt werden. Analog zur Lichterführung müssen während der „Tagzeit“, das ist die Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, entsprechende Flaggen oder Signalkörper geführt werden. Abb. 48: Tagzeit und Nachtzeit Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht grundsätzlich zur Nachtzeit und bei unsichtigem Wetter Lichterführungspflicht. Fahrzeuge, die die vorgeschriebenen Lichter nicht führen, dürfen in dieser Zeit nicht auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren. P O S IT IONS LI C HT E R Positionslichter sind fest am Fahrzeug angebrachte Lichter. Sie dienen dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer bei Nacht und unsichtigem Wetter die Art und den Kurs des jeweiligen Fahrzeuges erkennen können. Tagzeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Flaggenführung Nachtzeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Lichterführung unsichtiges Wetter verminderte Sicht aufgrund von Nebel, Regen usw. Lichterführung Positionslichter 67 Diese Lichter werden sowohl nach ihrer Farbe, Anbringung (seitlich, am Bug oder Heck), Sichtweite (Tragweite), als auch nach ihrem Sichtwinkel (Sektoren) unterschieden. F A R B EN UND T R A GW E IT E N V ON L IC H T E R N Die Tragweite ist die Entfernung, in der das Licht noch erkannt werden kann. Ein alternativer Begriff für Tragweite ist deshalb auch Sichtweite. Es werden grundsätzlich die in der folgenden Tabelle gezeigten Lichter mit unterschiedlichen Farben und Tragweiten verwendet. Farbe Gewöhnliches Licht Helles Licht Weiß 2 Kilometer Tragweite 4 Kilometer Tragweite Rot 1,5 Kilometer Tragweite 3 Kilometer Tragweite Grün 1,5 Kilometer Tragweite 3 Kilometer Tragweite Tab. 1: Farben S I C H TWINK E L V ON L IC H T E R N Lichter werden an unterschiedlichen Orten am Schiff angebracht und haben unterschiedliche Sichtwinkel, in welchen sie sichtbar sind. Dabei werden zur besseren Erkennung Lichter mit unterschiedlichen Farben und Sichtwinkeln verwendet. Diese Sichtwinkel werden auch Sektoren genannt. Der Sichtwinkel ist der in Grad angegebene Winkel, in dem das Licht sichtbar und erkennbar ist. Zur besseren Erkennung von Fahrzeugen werden Lichter mit unterschiedlichen Sektoren und Farben verwendet. 68 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Grundsätzlich führen Fahrzeuge die folgenden Lichter: grünes Licht: Steuerbordseite rotes Licht: Backbordseite weißes Buglicht: An der Vorderseite des Fahrzeugs weißes Hecklicht: An der Rückseite des Fahrzeugs Je nach Größe und Bauart der Fahrzeuge werden unterschiedliche Arten von Lichtern verwendet. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die einzelnen Lichter; diese werden nachfolgend noch ausführlich erläutert. Abb. 49: Übersicht Lichter Topplicht (weißes Licht): Das Topplicht, auch Buglicht genannt, befindet sich entweder vorne am Bug oder - bei einem Segelboot - am Masttopp. Es ist ein weißes, helles Licht, sichtbar über einen Horizontbogen von 225°. Es ist dabei mit 112,5° nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Funkelleicht Schlepplicht Flaggenführung 69 Hecklicht (weißes Licht): Das Hecklicht ist ein weißes, gewöhnliches oder helles Licht. Es ist sichtbar über einen Horizontbogen von 135°. Dabei ist es mit 67,5° von hinten nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Weißes Rundumlicht (weißes Licht): Das weiße Rundumlicht ist ein weißes, gewöhnliches Licht, das von allen Seiten, also 360°, sichtbar ist. Seitenlichter (rotes und grünes Licht): Seitenlichter umfassen ein grünes, helles Licht an Steuerbord und ein rotes, helles Licht an Backbord. Diese beiden Lichter sind jeweils sichtbar über einen Horizontbogen von 112,5°. Sie sind je nur in diesem Bogen sichtbar. Beide Lichter befinden sich in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsebene des Fahrzeuges. Zweifarben-Leuchte (rotes und grünes Licht): Die Zweifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Seitenlichtern wie oben beschrieben. Diese sind im vorderen Bereich in der Mittellängsebene des Fahrzeugs anzubringen. Dreifarben-Leuchte (rotes, grünes und weißes Licht): Die Dreifarben-Leuchte ist eine Leuchte mit zusammengefassten Heck- und Seitenlichtern. Sie ist am Masttopp anzubringen. Schlepplicht: Das Schlepplicht ist ein gelbes, gewöhnliches Licht. Es ist wie das Hecklicht sichtbar über einen Horizontbogen von 135°. Dabei ist es mit 67,5° von hinten nach jeder Seite, Backbord und Steuerbord, nur in diesem Bogen sichtbar. Funkellicht: Das Funkellicht ist ein weißes, unterbrochenes Licht mit mindestens 40 bis 60 Blitzen pro Minute, das von allen Seiten, also 360°, sichtbar ist. F L A G G E N FÜH R UNG Die Flaggenführung, die in der Literatur auch Signalkörperführung genannt wird, dient dazu, die Art und den Kurs eines anderen Fahrzeuges zur Tagzeit zu erkennen. Signalkörper und Flaggen ersetzen die Funktion, die Lichter bei Nacht haben. Signalkörper sind grundsätzlich schwarz. Durchmesser und Höhe der Signalkörper sollten dabei mindestens 60 cm betragen. Die Höhe von Zylindern und Rhomben sollte mindestens 120 cm betragen. Fahrzeuge mit weniger als 20 Metern Länge dürfen, der Fahrzeuggröße angemessen, auch kleinere Signalkörper führen. 70 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Signalkörper: Abb. 50: Signalkörper FLAGGENFÜHRUNG VON SEGELFAHRZEUGEN BEI FAHRT UNTER MOTOR Segelboote, die unter Motor fahren, führen zur Tagzeit einen schwarzen Kegel mit Spitze unten. Abb. 51: Segelfahrzeug unter Motor Segelboote unter Motorfahrt müssen dann die Lichter- und Flaggenführung sowie die Ausweich- und Fahrregeln der Motorboote anwenden. Der schwarze Kegel muss nicht gezeigt werden, wenn kein Segel gesetzt ist. Ball mit Durchmesser von 50 Zentimetern Ball Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Kegel Zylinder Zylinder zwei Kegel mit Höhe von 60 Zentimetern Rhombus zwei Kegel in entgegengesetzter Richtung (zwei mal 60 Zentimeter) Stundenglas FN 56832 Lichter- und Flaggenkennzeichnung der unterschiedlichen Fahrzeuge 71 L I C H T E R - UND F L A G G ENK E NN Z EI C HNUNG D E R UNT E R S C HI E D L IC H EN F AH R Z E UG E Hier erhalten Sie einen Überblick über die für die unterschiedlichen Fahrzeuge bei Nachtzeit vorgeschriebene Lichterführung. Bei der Lichterführung spielt die Art des Fahrzeugs und seine Größe eine wichtige Rolle. Es werden für die Lichterführung folgende Gruppen von Fahrzeugen unterschieden: Kleinfahrzeuge (Motorboote, Segelboote und Ruderboote unter 20 Meter Länge), Fahrzeuge mit über 20 Metern Länge, das sind in der Regel die Fahrzeuge der Berufsschifffahrt, besondere Fahrzeuge und Sondersituationen. Alle Fahrzeuge mit mehr als 20 Metern Länge führen grundsätzlich: ein weißes Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht. Abb. 52: Lichterführung Fahrzeuge über 20 Meter L I C H T E R FÜH R UNG D E R K L E IN FAH R Z E UG E Als Kleinfahrzeug gilt auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen ein Fahrzeug - das trifft sowohl auf Motorwie auch auf Segelboote zu -, welches eine Länge von weniger als 20 Meter hat. Dies betrifft nahezu alle Sportboote. Für die Kleinfahrzeuge gelten abweichend zur grundsätzlichen Pflicht der Führung des weißen Topplichts, der Seitenlichter und des Hecklichts, diese Mindestanforderungen an die Lichterführung: Fahrzeuge > 20 Meter Weißes Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht. 72 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Abb. 53: Lichterführung Kleinfahrzeuge L I C H T E R - UND F L A G G EN FÜH R UNG D E R F AH R Z E UG E MI T ÜB E R 20 ME T E R N LÄNG E Abb. 54: Lichterführung Fahrzeuge (Berufsschifffahrt) Seitenlichter als Zweifarbenlaterne am Bug (vorne) und Hecklicht Dreifarbenlaterne am Topp (Mastspitze) Weißes Rundumlicht am Topp, ein zweites Licht bei Annäherung eines anderen Fahrzeuges zeigen Segelboot < 20 Meter Fahrzeug Lichterführung Darstellung Weißes Rundumlicht (Beiboote müssen dieses erst bei Annäherung eines anderen Bootes zeigen) Ruderboot Topplicht (mind. 1 m über den Seitenlichtern), die Seitenlichter als Zweifarbenlaterne oder Weißes Rundumlicht anstelle des Toppl. und Seitenlichter als Zweifarbenlaterne Topplicht (gleiche Höhe wie andere Lichter), Seitenlichter und Hecklicht oder Motorboot < 20 Meter Fahrzeug Lichterführung Darstellung Weißes Topplicht, Seitenlichter und ein Hecklicht. Das Topplicht ist mindestens 1 m über den Seitenlichter zu setzen. Schiffe bis 110 m Länge Zwei weiße Topplichter, das erste niedriger als das zweite, Seitenlichter und ein Hecklicht Schiffe über 110 m Länge Begegnung von Berufsschiffen an Steuerbord Weißes Funkellicht und hellblaue Tafel mit weißem Rand an Steuerbord Kennzeichnung von Fahrzeugen 73 Für Fahrzeuge mit über 20 Metern Länge - das betrifft in der Regel ausschließlich die Berufsschifffahrt - gelten weitergehende Mindestanforderungen an die Lichterführung auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, so zum Bespiel die Pflicht, zusätzlich ein Hecklicht zu führen. Ebenso ist von diesen Fahrzeugen beim Begegnen „Steuerbord an Steuerbord“ zusätzlich vom Bergfahrer ein Funkellicht zu zeigen. K E NN Z EI C HNUNG V ON F AH R Z E UG E N Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes wie Polizei, Zoll, Bundespolizei, Wasserrettung oder Feuerlöschboote und andere vorrangberechtigte Fahrzeuge müssen ihren Vorrang durch Lichter und Flaggen anzeigen. V O R R ANG FAH R Z E UG E Die Vorrangfahrzeuge zeigen einen roten Wimpel. Abb. 55: Lichter- und Flaggenführung Vorrangfahrzeuge F AH R Z E UG E D E S ÖF F E NT L IC H E N D IE N S T E S Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes sind Polizei, Zoll, Bundespolizei, Wasserrettung und Feuerlöschboote. Sie führen bei Einsatzfahrten ein blaues Blinklicht. 74 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Abb. 56: Lichter- und Flaggenführung Öffentlicher Dienst F AH R Z E UG E MI T G E FAHR S T O F F E N Fahrzeuge, die gefährliche Güter wie brennbare, explosive oder gesundheitsgefährdende Stoffe transportieren, führen zur Tagzeit blaue Spitzkegel mit Spitze unten und zur Nachtzeit blaue Rundumlichter. Je nach Art des Transportgutes werden ein, zwei oder drei blaue Spitzkegel beziehungsweise Rundumlichter geführt. FAHRZEUGE MIT BRENNBAREN STOFFEN Fahrzeuge, die brennbare Stoffe an Bord haben, führen zur Tageszeit einen blauen Spitzkegel mit Spitze unten und zur Nachtzeit ein blaues Rundumlicht. Beim Stilliegen ist ein Abstand von 10 m einzuhalten. Nacht Blaues Funkellicht Lichter der Bauart des Fahrzeugs Tag Blaues Funkellicht Kennzeichnung von Fahrzeugen 75 Abb. 57: Lichter- und Flaggenführung brennbare Stoffe FAHRZEUGE MIT GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN STOFFEN Fahrzeuge, die gesundheitsschädliche Stoffe an Bord haben, führen tagsüber zwei blaue Spitzkegel mit Spitze unten und zur Nachtzeit zwei blaue Rundumlichter. Beim Stilliegen ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. Abb. 58: Lichter- und Flaggenführung gesundheitsgefährliche Stoffe FAHRZEUGE MIT EXPLOSIVEN STOFFEN Fahrzeuge, die explosive Stoffe transportieren, führen tags drei blaue Kegel mit Spitze unten und bei Nacht drei blaue Rundumlichter. Beim Stilliegen ist ein Abstand von 100 m einzuhalten. Tag Ein blauer Kegel Spitze unten Nacht Rundumlicht blau Tag Zwei blaue Kegel Spitze unten Nacht Zwei Rundumlichter blau 76 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Abb. 59: Lichter- und Flaggenführung explosive Stoffe S C HUTZ B E DÜR F T I G E F AH R Z E UG E Schutzbedürftige Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die besonderen Schutz genießen, wie beispielsweise Fahrzeuge, die Arbeiten wie Kabel- oder Tonnenlegen verrichten. Diese sind mit rot-weißer Flagge oder Tafel bei Tag gekennzeichnet. Sie sind in ausreichendem Abstand zu passieren. Sog- und Wellenschlag ist zu vermeiden. Bei Nacht führen sie ein rotes Rundumlicht über einem weißen Rundumlicht. Abb. 60: Lichter- und Flaggenführung schutzbedürftige Fahrzeuge Tag Drei blaue Kegel Spitze unten Nacht Drei Rundumlichter blau Tag Rot-weiße Flagge oder rot-weiße Tafel Geschwindigkeit vermindern, Abstand halten, Sog und Wellenschlag vermeiden Nacht Rotes Rundumlicht 1 m über weißem Rundumlicht Geschwindigkeit vermindern, Abstand halten, Sog und Wellenschlag vermeiden Kennzeichnung von Fahrzeugen 77 MANÖV R I E R UN FÄHI G E F AH R Z E UG E Abb. 61: Lichter- und Flaggenführung manövrierunfähige Fahrzeuge Manövrierunfähige Fahrzeuge sind aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage, wie vorgeschrieben zu manövrieren. Dies kann beispielsweise durch Ausfall oder Einschränkung der Steueranlage oder bei Maschinenschäden vorkommen. Ihnen ist grundsätzlich auszuweichen, außer das manövrierunfähige Fahrzeug überholt. Bei Manövrierunfähigkeit werden tagsüber rote Flaggen oder Tafeln geschwenkt, bei Nacht rote Lichter. Ebenso sind als Schallzeichen vier kurze Töne zu geben. S T I L L L I E G END E FAH R Z E UG E Abb. 62: Lichter- und Flaggenführung stillliegende Fahrzeuge Tag Keine besondere Kennzeichnung bei Tag erforderlich Nacht Weißes Rundumlicht auf der Seite des Fahrwassers Tag Rote Flagge oder Tafel die im Halbkreis geschwenkt wird Nacht Rotes Licht das im Halbkreis hin und her geschwenkt wird Schallzeichen: 4 kurze Töne hintereinander 78 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Ein stillliegendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das entweder vor Anker oder an Land festgemacht ist und keine Fahrt macht. Stillliegende Fahrzeuge führen bei Nacht ein weißes Rundumlicht auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite. ANK E R LI E G E R Ein Ankerlieger ist ein Fahrzeug, das vor Anker liegt. Wenn ein Ankerlieger durch seinen Anker die Schifffahrt gefährden kann, sind bei Nacht zwei weiße Rundumlichter auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite zu führen. Bei Tag muss ein gelber Döpper, das ist ein schwimmender Signalkörper, an der Ankerleine bzw. Ankerkette befestigt sein. Abb. 63: Lichter- und Flaggenführung Ankerlieger STILLLIEGENDE FISCHER - MIT NETZEN ODER AUSLIEGERN Ein stillliegender Fischer ist ein Fischerboot, welches sich nicht in Fahrt befindet. Fischer kennzeichnen ihre Auslieger beziehungsweise Netze bei Tag mit gelben Döppern in ausreichender Zahl und bei Nacht durch weiße Rundumlichter. Nacht Zwei weiße Rundumlichter untereinander Tag Gelber Döpper Kennzeichnung von Fahrzeugen 79 Abb. 64: Lichter- und Flaggenführung stilliegende Fischer FÄH R E N Eine Fähre ist ein für die Überquerung einer Wasserfläche eingesetztes Transportfahrzeug. Es werden frei fahrende und nicht frei fahrende Fähren unterschieden. Eine nicht frei fahrende Fähre wird beispielsweise durch Seilzüge oder Schienen geführt. Sie kann sich daher nicht in alle Richtungen bewegen. Die frei fahrende Fähre wird nicht geführt. Bei der Lichter- und Flaggenführung unterscheiden sich die Fähren durch frei fahrende Fähren und nicht frei fahrende Fähren. Abb. 65: Lichterführung Fähren Nacht Weiße Rundumlichter zur Markierung der Netze bzw. Auslieger Tag Gelbe Döpper zur Markierung der Netze bzw. Auslieger 80 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung S C HL E P P V E R B AND Unter einem Schleppverband versteht man, wenn ein Fahrzeug ein oder mehrere andere Fahrzeuge schleppt. Wenn ein Kleinfahrzeug unter Motor ein anderes Kleinfahrzeug schleppt, muss das schleppende Fahrzeug die Lichter eines Kleinfahrzeuges mit Maschinenantrieb führen. SCHLEPPVERBAND - SCHLEPPENDES FAHRZEUG Das schleppende Fahrzeug eines Schleppverbandes ist wie folgt gekennzeichnet: Abb. 66: Lichter- und Flaggenführung schleppendes Fahrzeug SCHLEPPVERBAND - GESCHLEPPTES FAHRZEUG Das geschleppte Fahrzeug eines Schleppverbandes ist wie folgt gekennzeichnet: Tag Gelber Ball Tag Gelber Zylinder: oben und unten mit einem schwarzen und weißen Streifen Nacht Zwei Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht Kennzeichnung von Fahrzeugen 81 Abb. 67: Lichter- und Flaggenführung geschlepptes Fahrzeug S C HUB V E RBAND Unter einem Schubverband versteht man, wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug schiebt. Dabei wird die Lichter- und Flaggenführung nach der Fahrtrichtung voraus oder rückwärts unterschieden. SCHUBVERBAND - FAHRT NACH VORNE Ein Schubverband mit Vorausfahrt zeigt diese Lichter: Abb. 68: Lichterführung Schubverband von vorne SCHUBVERBAND - RÜCKWÄRTSFAHRT Ein Schubverband in Rückwärtsfahrt zeigt diese Lichter: Abb. 69: Lichterführung Schubverband von hinten Nacht Weißes Rundumlicht (letztes Fahrzeug des Schleppverbandes führt ein Hecklicht) Nacht Nacht Nacht Tag Drei weiße Topplichter in einem Dreieck, und Seitenlichter drei weiße Hecklicht waagrecht nebeneinander Nacht Von hinten sind nur die drei Hecklichter zu sehen 82 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung L I C H T E R - UND F LA G G EN FÜH R UNG V ON AN LAG E N UND S C HWIMMEN- D E N G E RÄT E N Fahrzeuge, die bestimmte Arbeiten verrichten wie Baggerarbeiten, Vermessungsarbeiten oder Tonnenlegen sind in ihrer Manövrierfähigkeit wesentlich eingeschränkt oder liegen vor Anker. Diese Fahrzeuge werden auch als „schwimmende Anlagen“ oder „Geräte“ bezeichnet. Bei der Vorbeifahrt ist stets Vorsicht geboten, Sog- und Wellenschlag ist zu vermeiden. Die Seite der Passierbarkeit wird durch folgende Zeichen geregelt. Diese Zeichen sind auch von festgefahrenen oder auf Grund sitzenden Fahrzeugen zu zeigen und müssen ebenso bestimmte Flaggen und Lichter führen. S C HWIMMEND E S G E RÄT B E I D E R FAH R T - V OR B E I FAH R T AN B EID EN S E I T E N MÖG L I C H Schwimmende Geräte sind Arbeitsfahrzeuge wie beispielsweise Kräne oder Bagger. Sind schwimmende Geräte in Fahrt und ist die Passierbarkeit an beiden Seiten möglich, zeigen sie diese Flaggen beziehungsweise Lichter: Abb. 70: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an beiden Seiten Tag Rot-weiße Flaggen Nacht Weiße Rundumlichter darüber rote Rundumlichter Lichter- und Flaggenführung von Anlagen und schwimmenden Geräten 83 oder diese Lichter und Flaggen: Abb. 71: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an beiden Seiten S C HWIMMEND E S G E RÄT B E I D E R F AH R T - VO R B E I FAH RT NUR AN E IN E R S E I T E MÖG LI C H Sind schwimmende Geräte in Fahrt und ist die Passierbarkeit nur an einer Seite möglich (z.B. auch, wenn festgefahren oder gesunken), zeigen sie an jeder Seite ein unterschiedliches Licht beziehungsweise eine unterschiedliche Flagge: Abb. 72: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an einer Seite Tag Grün-weiß-grün gestreifte Tafeln oder grüne Doppelkegel Nacht Grüne Rundumlichter Tag Rot-weiße Flagge, An gesperrter Seite eine rote Flagge Sog und Wellenschlag vermeiden Nacht Zwei Rote Rundumlichter an beiden Seiten auf gleicher Höhe. Ein weißes an der Stelle an der passiert werden kann Sog und Wellenschlag vermeiden 84 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung oder diese Lichter und Flaggen: Abb. 73: Lichter- und Flaggenführung schwimmendes Gerät Vorbeifahrt an einer Seite T AU C H E R IM E INS A TZ Sind Taucher im Einsatz, ist eine blau-weiße Tafel oder ein blau-weißer Stander sichtbar aufzustellen. Bei Nacht ist dieses Sichtzeichen unbedingt anzuleuchten. Abb. 74: Lichter- und Flaggenführung Taucher im Einsatz Tag Blau weißer Stander Nacht Blau weißer Stander angeleuchtet Grün-weiß-grün gestreifte Tafeln an der Seite an der passiert werden kann Rot-weiß-rot gestreifte Tafeln an der Seite an der nicht passiert werden kann oder grüne Doppelkegel und rotes Rundumlicht Nacht Grüne Rundumlichter auf der Seite an der passiert werden kann Ein rotes Rundumlicht auf der Seite an der nicht passiert werden kann (auf Höhe des oberen grünen Rundumlichts) Tag Prüfungsfragen 85 Nachdem Sie das Kapitel „Lichter- und Flaggenführung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 110: Welches Signal führt ein Fahrzeug unter Segel, das als Maschinenfahrzeug gilt, zusätzlich am Tage? Antwort: Einen schwarzen Kegel, Spitze unten. Frage 111: Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden? Antwort: Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht. Frage 112: Wozu dient die Lichterführung? Antwort: Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an. Frage 113: Was für eine Laterne kann ein Segelfahrzeug von weniger als 20 m Länge anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes führen? Antwort: Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze. Frage 114: Welche Lichter muss ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führen? Antwort: Die für ein Maschinenfahrzeug vorgeschriebenen Lichter. Frage 115: Was bedeuten auf einem stillliegenden Fahrzeug zwei weiße Lichter übereinander? Antwort: Ein Ankerlieger, dessen Anker die Schifffahrt gefährden kann. Frage 116: Welches Licht setzt ein stillliegendes Fahrzeug? Antwort: Ein von allen Seiten sichtbares weißes Rundumlicht auf der Fahrwasserseite. 86 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 117: Wie sind Anker am Tage bezeichnet, die die Schifffahrt behindern können? Antwort: Mit einem gelben Döpper. Frage 118: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Fahrzeug mit Maschinenantrieb länger als 110 m. Frage 119: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Schleppfahrzeug an der Spitze eines Schleppverbandes. Frage 120: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug eines Schleppverbandes. Frage 121: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schubverband in Fahrt von vorne. Frage 122: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Nicht frei fahrende Fähre. Frage 123: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Frei fahrende Fähre. Prüfungsfragen 87 Frage 124: Was bedeutet auf einem Fahrzeug ein blaues Licht? Antwort: Fahrzeug hat brennbare Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 10 m. Frage 125: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug hat brennbare Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 10 m. Frage 126: Was bedeuten auf einem Fahrzeug zwei blaue Lichter übereinander? Antwort: Fahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 50 m. Frage 127: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 50 m. Frage 128: Was bedeuten auf einem Fahrzeug drei blaue Lichter übereinander? Antwort: Fahrzeug hat explosive Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 100 m. Frage 129: Was bedeutet dieses Sichtzeichen? Antwort: Fahrzeug hat explosive Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 100 m. Frage 130: Welches Fahrzeug führt die nebenstehende Tagbezeichnung? Antwort: Ein Fahrzeug, dem die zuständige Behörde einen Vorrang zur Durchfahrt durch Stellen, an denen eine bestimmte Reihenfolge gilt, eingeräumt hat. 88 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 131: Ein Kleinfahrzeug unter Segel fährt nachts auf einer Binnenschifffahrtsstraße und führt ein weißes Rundumlicht im Topp. Wie wird zweckmäßigerweise die weiße Handlampe, die bei Annäherung anderer Fahrzeuge gezeigt werden muss, benutzt? Antwort: Die eigenen Segel anleuchten. Frage 132: Ein Kleinfahrzeug unter Segel fährt nachts auf einer Binnenschifffahrtsstraße und führt ein weißes Rundumlicht im Topp. Welche zusätzlichen Lichter müssen gesetzt werden, wenn der Motor angeworfen wird? Antwort: Seitenlichter unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne. Frage 133: Welche Lichter muss ein Kleinfahrzeug unter Motor führen, wenn es ein anderes Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb schleppt? Antwort: Lichter eines Kleinfahrzeugs mit Maschinenantrieb. Frage 134: Welche Lichter muss ein geschlepptes Kleinfahrzeug führen? Antwort: Weißes Rundumlicht. Frage 135: Welchen Sichtwinkel und welche Farben haben die vorgeschriebenen Lichter an Bord? Antwort: Topplicht: weiß 225°, Hecklicht 135° weiß, Seitenlichter: Backbord rot und Steuerbord grün, jeweils 112,5°. Frage 136: Welches Licht muss ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb mindestens führen? Antwort: Ein von allen Seiten sichtbares weißes Licht. Frage 137: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Sog und Wellenschlag vermeiden. Prüfungsfragen 89 Frage 138: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 139: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 140: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 141: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der grünen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Frage 142: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der grünen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Frage 143: Was bedeuten im Fahrwasser nebenstehende Zeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der Seite mit dem grün-weißgrünem Tafelzeichen gestattet; rot-weiß-rote Seite gesperrt. 90 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 144: Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Frage 145: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Frage 146: Was bedeuten diese Sichtzeichen? Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Frage 147: Was bedeutet diese Tag- und Nachtbezeichnung? Antwort: Schutzbedürftiges Fahrzeug, Vorbeifahrt in möglichst weitem Abstand, Geschwindigkeit vermindern, Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 148: Ein Sportfahrzeug fährt hinter einem Fahrzeug, das nicht Kleinfahrzeug ist, in den Schleusenvorhafen ein. Aus der Schleusenkammer kommt ein Fahrzeug, das an Steuerbord eine blaue Tafel mit einem weißen Funkellicht zeigt. Was bedeutet dieses Zeichen? Antwort: Das aus- und die einfahrenden Fahrzeuge passieren sich an der Steuerbordseite, das Kleinfahrzeug ist nur zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. Frage 149: Welche Fahrzeuge in Fahrt führen nachts nur ein weißes Rundumlicht? Antwort: Geschleppte oder längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge. Prüfungsfragen 91 Frage 150: Ein Kleinfahrzeug unter Segel kreuzt nachts das Fahrwasser. An Backbord tauchen die nebenstehenden Lichter eines Fahrzeugs auf, das in spitzem Winkel den Kurs des Kleinfahrzeugs unter Segel kreuzen will. Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 151: Ein Kleinfahrzeug unter Segel kreuzt nachts das Fahrwasser. An Backbord tauchen die nebenstehenden Lichter eines Fahrzeugs auf, das in spitzem Winkel den Kurs des Kleinfahrzeugs unter Segel kreuzen will. Wer ist ausweichpflichtig? Antwort: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 152: Ein Kleinfahrzeug unter Segel und mit Maschinenantrieb kreuzt nachts stromauf. Ein Fahrzeug kommt entgegen, das nur ein weißes Licht führt. Was bedeutet dieses Licht? Antwort: Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb. Frage 153: Ein Kleinfahrzeug unter Segel kreuzt nachts im Fahrwasser. Von achtern kommt ein Fahrzeug, das eine Zweifarbenlaterne und ein Topplicht führt. Was bedeuten diese Lichter? Antwort: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Frage 154: Was bedeuten nachts auf einer Binnenschifffahrtsstraße die nebenstehenden Lichter? Antwort: Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 155: Welche Lichter führt ein Schubverband? Antwort: Drei weiße Topplichter in einem Dreieck angebracht, die Seitenlichter und drei weiße Hecklichter waagerecht nebeneinander. 92 Kapitel 5: Lichter- und Flaggenführung Frage 156: Welches Fahrzeug führt am Bug einen roten Wimpel? Antwort: Ein Fahrzeug mit Vorrang beim Schleusen. Frage 157: Welche Bedeutung hat die Bezeichnung eines Fahrzeuges mit einer rot-weißen Flagge und was ist zu beachten? Antwort: Schutzbedürftiges Fahrzeug, Geschwindigkeit vermindern und Sog und Wellenschlag vermeiden. KA PIT E L 6: S C HI F F F AHR T S Z E IC H EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Schifffahrtszeichen auf Binnengewässern und deutschen Binnenschifffahrtsstraßen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Schifffahrtszeichen dienen, genau wie Straßenverkehrszeichen an Land, der Regulierung des Verkehrs, also hier der Regulierung der Schifffahrt. Schifffahrtszeichen genießen besonderen Schutz. Meist handelt es sich bei Schifffahrtszeichen um fest installierte Tafelzeichen oder im Wasser fest installierte Schwimmkörper. Merke: Schifffahrtszeichen unterliegen besonderem Schutz: Festmachen, Verändern, Beschädigen und Entfernen ist strengstens verboten. Die Schifffahrtszeichen lassen sich nach ihrer Art und der dadurch bedingten Aussagekraft unterscheiden: Verbotszeichen, Gebotszeichen, Hinweiszeichen, Signale an Schleusen und Brücken. V E R B O T S Z EI C H E N Verbotszeichen untersagen strikt bestimmte Handlungen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Verbotszeichen und ihre Bedeutung: Verbotszeichen Bedeutung Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar Verbot der Einfahrt in einen Hafen oder in eine Nebenwasserstraße, wenn das rote Licht leuchtet Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Begegnungsverbot an einer Engestelle (auch Überholverbot) Überholverbot Ankerverbot für alle Fahrzeuge Festmache- und Liegeverbot Verbotszeichen Bedeutung Festmache- und Liegeverbot Sog und Wellenschlag vermeiden, langsam fahren Wendeverbot Verbot außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren Verbot des Wasserskifahrens Windsurfen verboten Segeln verboten PP Tab. 2: Übersicht Verbotszeichen G E B O T S Z E IC H E N Gebotszeichen zeigen an, dass ein bestimmtes Verhalten „geboten“ oder angemessen ist. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Gebotszeichen und ihre Bedeutung: Gebotszeichen Bedeutung vorgeschriebene Fahrtrichtung Halteschild vor Schleusen, beweglichen Brücken und Sperrwerken, vor dem Schild auf Freigabe warten Höchstgeschwindigkeit in km/ h gegenüber dem Ufer Schallsignal gemäß Zusatztafel geben (hier: langer Ton) Mindestabstand einzuhalten in Metern, hier 40 m vom rechten Ufer Gebot, besondere Vorsicht walten lassen HINW E I S Z EIC H E N Hinweiszeichen regeln kein bestimmtes Verhalten; sie weisen auf örtliche Gegebenheiten hin. Hinweiszeichen Bedeutung Ende einer Verbots- oder Gebotsstrecke Erlaubnis zum Surfbrettfahren Erlaubnis zum Wasserskifahren Erlaubnis zum Wassermotorrad fahren 12 40 40 Gebotszeichen Bedeutung Hinweiszeichen Bedeutung Tab. 3: Übersicht Gebotszeichen 96 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Fährstelle, frei fahrende Fähre Fährstelle, nicht frei fahrende Fähre Empfohlener Wendeplatz, Stillliegen verboten Wehr Erlaubnis zum Stillliegen Erlaubnis zum Ankern Dieser Pfeil zeigt an, in welche Richtung das Zeichen gilt Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter, auch für Kleinfahrzeuge Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter, auch für Kleinfahrzeuge Liegestelle für Fahrzeuge mit explosiven Stoffen, Aufenthalt für Kleinfahrzeuge verboten Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken mit Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind. Gegenverkehr gesperrt. Tab. 4: Übersicht Hinweiszeichen P Hinweiszeichen Bedeutung Hinweiszeichen Bedeutung Signale an Schleusen und Brücken 97 S I GNA L E AN S C H L E U S E N UND B RÜC K E N An Schleusen und Brücken sind Lichter installiert, die wie ein Ampelsystem dem Schiffsführer anzeigen, ob die Einfahrt möglich ist oder nicht. Signale an Schleusen und Brücken Bedeutung Anlage dauerhaft gesperrt Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt. Einfahrt verboten, Öffnung der Schleuse wird vorbereitet. Empfohlene Durchfahrt, Gegenverkehr ist möglich Empfohlene Durchfahrtsöffnung, Durchfahrt in beide Richtungen erlaubt. Empfohlene Durchfahrt ohne Gegenverkehr 98 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Empfohlene Durchfahrt, Durchfahrt in Gegenrichtung verboten. Empfohlene Durchfahrt, Gegenverkehr ist verboten. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr in beiden Richtungen. Gegenverkehr ist möglich. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken mit Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind. Gegenverkehr gesperrt. Empfohlene Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln erlaubt Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt Tab. 5: Übersicht Signale an Brücken und Schleusen Prüfungsfragen 99 Nachdem Sie das Kapitel „Schifffahrtszeichen“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 158: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Überholverbot. Frage 159: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Begegnungsverbot an einer Engstelle. Frage 160: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Sog und Wellenschlag vermeiden. Frage 161: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss. Frage 162: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen. Frage 163: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Ankern verboten für alle Fahrzeuge. Frage 164: Welche Bedeutung haben folgende Tafelzeichen? Antwort: Festmache- und Liegeverbot. P 100 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Frage 165: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Abgabe eines langen Tons. Frage 166: Welche Bedeutung haben folgende Tafelzeichen? Antwort: Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf. Frage 167: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke. Frage 168: Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Antwort: Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. Frage 169: Welche Bedeutung haben folgende Schifffahrtszeichen? Antwort: Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen. Frage 170: Welche Bedeutung haben diese Schifffahrtszeichen? Antwort: Anlage dauerhaft gesperrt. Frage 171: Was bedeuten diese Lichter vor einer Schleuse? Antwort: Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt. Frage 172: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Liegestelle für Fahrzeuge mit explosiven Stoffen, für Kleinfahrzeuge verboten. Prüfungsfragen 101 Frage 173: Was bedeuten diese Tafelzeichen? Antwort: Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter, auch für Kleinfahrzeuge. Frage 174: Welche Bedeutung hat das nachstehende Tafelzeichen? Antwort: Empfohlene Durchfahrtsöffnung, Durchfahrt in beide Richtungen erlaubt. Frage 175: Welche Bedeutung haben die nachstehenden Tafelzeichen? Antwort: Empfohlene Durchfahrt, Durchfahrt in Gegenrichtung verboten. Frage 176: Was bedeuten diese Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln erlaubt. Frage 177: Was bedeuten diese Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Empfohlene Durchfahrt nur zwischen den beiden Tafeln. Frage 178: Was bedeutet dieses Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Empfohlene Durchfahrt, Gegenverkehr ist möglich. Frage 179: Was bedeuten diese Tafelzeichen an Brücken? Antwort: Empfohlene Durchfahrt ohne Gegenverkehr. Frage 180: Was bedeutet dieses Tafelzeichen im Bereich eines Wehres? Antwort: Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. oder 102 Kapitel 6: Schifffahrtszeichen Frage 181: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar. Frage 182: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb. Frage 183: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Vorgeschriebene Fahrtrichtung. Frage 184: Welche Bedeutung hat das nebenstehende Tafelzeichen, wenn das rote Licht leuchtet? Antwort: Verbot der Einfahrt in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße. Frage 185: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: 10 km/ h Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer. Frage 186: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Gebot: Besondere Vorsicht walten lassen. Frage 187: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Wendeverbot. Frage 188: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Empfohlener Wendeplatz. Stillliegen für alle Fahrzeuge verboten. Frage 189: Was bedeutet dieses Tafelzeichen? Antwort: Wehr. 10 Prüfungsfragen 103 Frage 190: Welche Bedeutung haben diese Tafeln an der nachstehenden gekennzeichneten Brücke? Antwort: Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt. Frage 191: Was bedeutet dieses Tafelzeichen an einer Brückendurchfahrt? Antwort: Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. Frage 192: Welche Bedeutung haben vor einer Schleuse ein rotes oder ein rotes und ein grünes Licht? Anwort: Einfahrt verboten, Öffnen der Schleuse wird vorbereitet. KA PIT E L 7: B ET ONNUNG Dieses Kapitel erklärt Ihnen die besondere Bedeutung der Betonnungssysteme auf Binnengewässern und Binnenschifffahrtsstraßen. E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Unter Betonnung wird die Kennzeichnung von Fahrwasserbegrenzungen und Schifffahrtshindernissen durch spezielle Schifffahrtszeichen, den so genannten Tonnen verstanden. Tonnen sind in der Regel fest installierte Schwimmkörper. Die Tonnen sind häufig mit erweiterten Funktionen wie der Abgabe von Lichtsignalen und/ oder zusätzlichen Geräuschen ausgestattet, um auch bei Nacht und eingeschränkter Sicht wahrgenommen zu werden. Die Betonnung dient also der besseren Orientierung und Warnung der Schifffahrt vor Gefahren. Die Kennzeichnung erfolgt dabei nach dem einheitlichen Betonnungssystem der „IALA“ (International Association of Lighthouse Authorities). L A T E R AL Z EIC H E N UND K A R DINAL Z E I C H E N Die Tonnen werden in Tonnen des Lateralsystems und des Kardinalsystems unterschieden: Lateralsystem: Das Lateralsystem dient zur Kennzeichnung von Fahrwassern mit einer seitlichen Betonnung. Lateralzeichen kennzeichnen und begrenzen also Fahrwasser und Seeschifffahrtstraßen. Kardinalsystem: Es dient zur Kennzeichnung von Hindernissen oder Untiefen und weist durch Zeichen auf die Richtung der Passierbarkeit hin. Kardinalzeichen warnen die Schifffahrt also vor Schifffahrtshindernissen. Die Tonnen sind in der Seekarte eingezeichnet und lassen sich nach ihrer Art, Bezeichnung, Form, Farbe, Befeuerung, Kennung und Art des Toppzeichens unterscheiden. Eine Tonne ist ein über der Wasseroberfläche gut sichtbarer schwimmender Körper, der aus folgenden Elementen besteht: Form der Tonne Befeuerung (Farbe des Lichtsignals der Tonne) Formen von Tonnen 105 Kennung der Tonne (Art der Befeuerung und Geräuschart der Tonne) Form des Toppzeichens Farbe der Tonne Name, Bezeichnung beziehungsweise Nummer der Tonne Abb. 75: Merkmale von Tonnen F O RME N VON T ONN EN Tonnen gibt es in einer Vielzahl an Formen und Varianten. Es lassen sich die folgenden Grundformen unterscheiden: Abb. 76: Arten von Tonnen B E F E U E R UNG V ON T ONN E N Unter Befeuerung versteht man in der Schifffahrt die Art der Lichtsignale, die von Anlagen wie Leuchttürmen oder Häfen und auch von Tonnen abgegeben werden. 106 Kapitel 7: Betonnung Leuchtfeuer, die von Tonnen abgegeben werden, lassen sich nach den folgenden Merkmalen unterscheiden: Farbe (weißes, rotes oder grünes Licht), Art des Lichtsignals (unterbrochenes oder ununterbrochenes Licht), Dauer der Lichterscheinungen bzw. Verdunkelungen (Taktung, Frequenz usw.). D I E V E R S C HI E D E N E N F EU E R UND IH R E K E N N Z E I C HNUNG IN D E R S E E - K A R T E Diese Tabelle zeigt die unterschiedlichen Feuerarten am Beispiel eines weißen Lichtes. Abb. 77: Übersicht Lichter B E T ONNUNG D E S FAH RWA S S E R S UND D E R F AH R R INN E In Europa, Asien und Afrika kommt bei der Kennzeichnung von Fahrwassern der Küstengewässer und Seewasserstraßen einheitlich das so genannte Lateralsystem „A“ zur Anwendung. LFI Long-Flas. Blinkfeuer (Blk.) Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blink > 2 Sek. Blitzfeuer (Blz.) FI Flashing Lichterscheinung kürzer als Verdunklung; Blitz < 2 Sek.. Festfeuer (F.) F Fixed dauerhafte Lichterscheinung ohne Unterbrechung unterbrochenes Feuer (Ubr.) Oc Occulting Lichterscheinung länger als Verdunklung Gleichtaktfeuer (Glt.) ISO Isophase Lichterscheinung und Verdunklung sind gleich lang schnelles Funkelfeuer (SFkl.) VQ Very Quick 100 / 120 Lichterscheinungen pro Minute Funkelfeuer (Fkl.) Q Quick 50 / 60 Lichterscheinungen pro Minute Bezeichnung D Bezeichnung E Kennung Beschreibung Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 107 Abb. 78: Betonnung Fahrwasser und Fahrrinne Nach diesem System werden Fahrwasser im Küstengewässer und auf Seeschifffahrtsstraßen einheitlich auf der Backbordseite durch rote Tonnen mit rotem Zylinder als Toppzeichen und auf der Steuerbordseite mit grünen Tonnen und grünem Kegel als Toppzeichen begrenzt. Die Bezeichnung der Seiten des Fahrwassers erfolgt hierbei grundsätzlich aus Sicht eines von See beziehungsweise des Küstengewässers kommenden Fahrzeuges. Die Nummerierung der Tonnen auf der Steuerbordseite ist dabei immer ungerade und sie beginnt von See in Richtung Land immer mit der Nummer 1. Auf der Backbordseite ist die Nummerierung stets gerade und beginnt mit der Nummer 2 von See in Richtung Land. K E NN Z EI C HNUNG D E R F AH RWA S S E R AUF BINN E N S C HI F F F AH R T S - S T R Aß E N Auf den Binnenschifffahrtsstraßen wird dieses System der Betonnung der Seeschifffahrtsstraßen hinsichtlich Farbgebung und Nummerierung fortgesetzt. Es ändert sich aber die Betrachtungsrichtung. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen spricht man nun von der linken beziehungsweise rechten Fahrwasserseite, immer aus Blickrichtung eines Talfahrers, d.h. eines Fahrzeuges, das flussabwärts von der Quelle in Richtung Küste fährt. 108 Kapitel 7: Betonnung Wichtig: Die linke Fahrwasserseite einer Binnenschifffahrtsstraße hat grüne Tonnen und die rechte Seite rote Tonnen. B E T ONNUNG V ON F AHRWA S S E R N D E R BINN EN S C HI F F F AH R T S S T R Aß E N Die folgenden Tonnen kennzeichnen die Fahrwasser der Binnenschifffahrtsstraßen. Zur Kenntlichmachung auf dem Radarschirm finden sich an den Tonnen häufig Radarreflektor en. BETONNUNG DER LINKEN SEITE DES FAHRWASSERS Abb. 79: Linke Seites des Fahrwassers Diese grüne Tonne in ihren unterschiedlichen Formen bezeichnet grundsätzlich die linke Seite eines Fahrwassers. Es handelt sich um grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. Das Toppzeichen ist ein grüner Kegel mit Spitze oben. Meist sind die Tonnen zudem mit einem Radarreflektor ausgestattet und werden durch ein grünes Gleichtaktfeuer befeuert. BETONNUNG DER RECHTEN SEITE DES FAHRWASSERS Diese rote Tonne in ihren unterschiedlichen Formen bezeichnet grundsätzlich die rechte Seite eines Fahrwassers. Es handelt sich um rote Stumpftonnen oder Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 109 Abb. 80: Rechte Seite des Fahrwassers Schwimmstangen. Das Toppzeichen ist ein roter Zylinder. Meist sind die Tonnen auch mit einem Radarreflektor ausgestattet und werden durch ein rotes Gleichtaktfeuer befeuert. BETONNUNG DER FAHRWASSERMITTE EINES BINNENFAHRWASSERS Abb. 81: Mitte des Fahrwassers Auf stark befahrenen Fahrwassern wird darüber hinaus auch die Mitte des Fahrwassers mit Tonnen beziehungsweise mit Schwimmstangen gekennzeichnet beziehungsweise gespalten. Diese Tonnen oder Schwimmstangen sind rot-grün gestreift mit einem waagrecht rot-grün gestreiften Ball als Toppzeichen. Meist sind die Tonnen auch mit einem Radarreflektor ausgestattet und werden durch ein weißes Gleichtakt- oder Funkelfeuer befeuert. 110 Kapitel 7: Betonnung B E T ONNUNG V ON HIND E R NI S S E N IM FAH RWA S S E R V ON BINN E NG E- WÄS S E R N Bekannte Hindernisse werden in der Schifffahrt durch entsprechende Tonnen gekennzeichnet. Dabei werden die Hindernisse in der Farbe der Fahrwasserseitenbetonnung wie folgt gekennzeichnet: HINDERNISSE AUF DER LINKEN SEITE DES FAHRWASSERS Abb. 82: Hindernisse linke Seite des Fahrwassers Hindernisse auf der linken Fahrwasserseite werden durch eine grün-weiß gestreifte Tonne oder Schwimmstange mit Toppzeichen grüner Kegel ausgewiesen, Befeuerung durch Gleichtaktfeuer und/ oder Radarreflektor möglich. HINDERNISSE AUF DER RECHTEN SEITE DES FAHRWASSERS Abb. 83: Hindernisse auf der rechten Seite des Fahrwassers Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 111 Hindernisse auf der rechten Fahrwasserseite werden durch eine rot-weiß gestreifte Tonne oder Schwimmstange mit Toppzeichen roter Zylinder ausgewiesen, Befeuerung durch Gleichtaktfeuer und/ oder Radarreflektor möglich. KENNZEICHNUNG VON HINDERNISSEN IN DER FAHRWASSERMITTE Hindernisse in der Fahrwassermitte werden durch schwarze Stangen mit rotem Kegel, Spitze nach unten über einem grünen Kegel, Spitze oben als Toppzeichen gekennzeichnet, Befeuerung Gleichtakt- oder Funkelfeuer weiß und/ oder Radarreflektor möglich. Abb. 84: Hindernisse in der Mitte des Fahrwassers KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN HINDERNISSEN Gelbe Tonnen mit Radarreflektoren weisen auf gefährliche Hindernisse, so genannte Einzelgefahrstellen hin. Abb. 85: Radarreflektortonne B E T ONNUNG V ON F AHR R INN E N Die Fahrrinne ist der Teil des Fahrwassers, in welchen eine bestimmte Tiefe und Breite für große Schiffe mit erhöhtem Tiefgang vorhanden ist. Der Verlauf der Fahrwasserrinne wird durch Schifffahrtszeichen kenntlich gemacht. 112 Kapitel 7: Betonnung Abb. 86: Betonnung Fahrrinne ANZEIGE DER FAHRRINNE AUF DER LINKEN SEITE DES FAHRWASSERS Der Verlauf der Fahrrinne auf der linken Seite beziehungsweise am linken Ufer des Fahrwassers wird durch grün-weiße Tafeln oder grüne Lattenrahmen angezeigt. Abb. 87: Fahrrinne auf der linken Seite des Fahrwassers ANZEIGE DER FAHRRINNE AUF DER RECHTEN SEITE DES FAHRWASSERS Der Verlauf der Fahrrinne auf der rechten Seite beziehungsweise am rechten Ufer des Fahrwassers wird durch rote Tafeln mit weißen Streifen oder durch rote Lattenrahmen angezeigt. Abb. 88: Fahrrinne auf der rechten Seite des Fahrwassers Fahrrinne Quelle Mündung Fahrwasser rechte Fahrrinnenseite linke Fahrrinnenseite Betonnung des Fahrwassers und der Fahrrinne 113 WECHSEL DER FAHRRINNE Ändert sich der Verlauf der Fahrrinne von einer Seite zur anderen, weist eine gelbe und auf der Spitze stehende Tafel mit schwarzem Mittelstreifen oder ein gelbes liegendes Kreuz darauf hin. Abb. 89: Wechseln der Fahrrinne K E NN Z EI C HNUNG G E S P E R R T E R / GE S C HÜTZ T E R B AD E F LÄC H E N Gesperrte bzw. geschützte Badezonen werden mit gelben Fasstonnen gekennzeichnet. In Badezonen dürfen Sie keinesfalls mit dem Boot einfahren, da Schwimmer und Badende dadurch gefährdet wären. Abb. 90: Betonnung Badezone 114 Kapitel 7: Betonnung Nachdem Sie das Kapitel „Betonnung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 193: Welche Zeichen begrenzen die Fahrrinne zum rechten Ufer? Antwort: Rote Stumpftonnen oder Schwimmstangen. Frage 194: Welche Zeichen begrenzen die Fahrrinne zum linken Ufer? Antwort: Grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. Frage 195: Welche Fahrrinnenseite hat ein Bergfahrer an seiner Steuerbordseite und wie ist diese gekennzeichnet? Antwort: Die linke Fahrrinnenseite, gekennzeichnet durch grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. Frage 196: Was bedeutet eine rot-grün gestreifte Tonne oder Schwimmstange und was ist zu beachten? Antwort: Fahrrinnenspaltung. Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich. Frage 197: Mit welchen Zeichen werden Hindernisse wie zum Beispiel Buhnen und Kribben an der rechten Seite der Wasserstraße bezeichnet? Antwort: Stangen mit Toppzeichen: roter Kegel, Spitze nach unten, oder rot-weiß gestreifte Schwimmstange mit rotem Zylinder. Frage 198: Was kennzeichnet eine grün-weiß gestreifte Schwimmstange mit grünem Kegel, Spitze nach oben, oder eine grüne Tonne mit grünweiß gestreiftem Aufsatz mit grünem Kegel, Spitze nach oben? Antwort: Hindernis an der linken Seite der Wasserstraße. Frage 199: Welche Fahrrinnenseite hat ein Talfahrer an seiner Backbordseite? Antwort: Die linke Fahrrinnenseite, gekennzeichnet durch grüne Spitztonnen oder Schwimmstangen. Prüfungsfragen 115 Frage 200: Ein Fahrzeug fährt zu Tal. Voraus liegt eine rote Tonne. Auf welcher Fahrrinnenseite befindet sich diese Tonne und an welcher Schiffsseite muss diese Tonne passiert werden? Antwort: Sie befindet sich auf der rechten Fahrrinnenseite und muss an der Steuerbordseite des Schiffes passiert werden. Frage 201: Ein Fahrzeug fährt zu Berg. Voraus liegt eine rote Tonne. Auf welcher Fahrrinnenseite befindet sich diese Tonne und an welcher Schiffsseite muss diese Tonne passiert werden? Antwort: Sie befindet sich auf der rechten Fahrrinnenseite und muss an der Backbordseite des Schiffes passiert werden. Frage 202: Ein Fahrzeug fährt in der Fahrrinne gegen den Strom. Voraus liegt eine grüne Tonne. Auf welcher Fahrrinnenseite befindet sich diese Tonne und an welcher Schiffsseite muss diese Tonne passiert werden? Antwort: Sie befindet sich auf der linken Fahrrinnenseite und muss an der Steuerbordseite des Schiffes passiert werden. Frage 203: Welche Funktion haben gelbe Tonnen mit einem Radarreflektor vor Brückenpfeilern? Antwort: Kenntlichmachung der Brückenpfeiler auf dem Radarschirm. Frage 204: Wie ist eine geschützte Badezone gekennzeichnet? Antwort: Durch gelbe Tonnen. KA PIT E L 8: WE T T E RKUND E Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Einblick in die Wetterkunde und vermittelt Ihnen einen Überblick über den Einfluss unterschiedlicher Wetterbedingungen und die hierdurch notwendigen Verhaltensweisen. E IN FÜH R UNG W E T T E R KUND E Mangelnde Kenntnisse über Witterungsverhältnisse sind ein häufiger Grund für Notfälle und Unglücke. Aus diesem Grund sollte man sich vor jedem längeren Bootstörn über die anstehenden Witterungsbedingungen informieren. Gefahren wie Starkwind und Sturm sowie Sichteinschränkungen durch starken Regen, Schneefall oder Nebel beeinträchtigen die sichere Fahrt und treten mitunter auch plötzlich und unerwartet auf. Merke: Fundiertes Wissen in der Wetterkunde und die Einholung eines aktuellen Wetterberichtes vor jeder Fahrt sind Pflicht für den Bootsführer. Folgende Quellen halten aktuelle Wetterberichte und Wetterkarten bereit: Rundfunk (Radio) Deutscher Wetterdienst, Geschäftsfeld Seeschifffahrt in Hamburg Küstenfunkstellen private Informationsdienste Zeitungen Fernsehen NAVTEX Internet E NT S T E HUNG V ON WIND UND S TURM Unterschiedlich hoher Luftdruck führt dazu, dass dieser Druckunterschied durch den Fluss von Luftmassenströmen ausgeglichen wird. Wind ist also nichts anderes als „bewegte Luft“, die stets von Gebieten hohen Drucks (Hoch) zu Gebieten tiefen Drucks (Tief) strömt. Tiefdruckgebiet 117 Je größer der Druckunterschied zwischen Hoch- und Tiefdruckgebiet ist, desto stärker strömt der Wind. Der Luftdruck wird mit dem Barometer gemessen und in der Wetterkarte in der Einheit Hektopascal (hPa) angegeben. Luftdruckänderungen kündigen im allgemeinen Wetterveränderungen an. Steigt der Luftdruck, ist von einer Wetterverbesserung auszugehen; fällt der Luftdruck, von einer Wetterverschlechterung. Ändert sich der Luftdruck rasch - hierunter wird eine Veränderung mit mehr als 1 Hektopascal in der Stunde verstanden - führt dies meist zu Starkwinden und Sturm bei fallendem Luftdruck, umgekehrt führt rasch steigender Luftdruck zu einer schnellen Wetterverbesserung. Abb. 91: Luftdruckänderungen T I E F D R UC KG E B I E T Ein Tiefdruckgebiet, auch Zyklone beziehungsweise Tief genannt, ist ein Bereich mit niedrigerem Luftdruck als in der Umgebung. Der Kern des Tiefs wird in der Wetterkarte mit einem „T“ gekennzeichnet. Abb. 92: Tiefdruckgebiet Ein Tief entsteht in Gebieten, die stärker erwärmt werden als ihre Umgebung. In diesen Gebieten dehnt sich die erwärmte Luft aus, wird dadurch leichter und steigt aufgrund ihrer geringeren Dichte nach oben. Kältere Luftmassen strömen nach. Dabei strömen die Luftmassen nicht auf direktem Weg vom Hoch zum Tief, sondern werden durch Erdumdrehung und Bodenhaftung abgelenkt. Rasch fallender Luftdruck Schnelle Wetteränderung; Wetterverschlechterung Rasch steigender Luftdruck Schnelle Wetteränderung; Wetterverbesserung 118 Kapitel 8: Wetterkunde Auf der Nordhalbkugel werden die Zyklonen oder Tiefdruckgebiete vom Wind entgegen dem Uhrzeigersinn, also linksherum umweht. In Bereichen, in denen die Isobaren eng beieinander liegen, herrscht meist starker Wind (Sturm oder Orkan). Tiefdruckgebiete haben in unseren mitteleuropäischen Breiten meist eine Zuggeschwindigkeit von 5 bis 40 Knoten und ziehen von Westen nach Osten. HO C HD R UC K G E B I E T Ein Hochdruckgebiet, auch Antizyklone beziehungsweise Hoch genannt, ist ein Bereich mit höherem Luftdruck als in seiner Umgebung. Der Kern dieses Hochs wird in der Wetterkarte mit einem „H“ gekennzeichnet. Abb. 93: Hochdruckgebiet Ein Hoch entsteht dann, wenn erwärmte Luft in der Höhe auseinander strömt und sich abgekühlte Luftmassen wieder zusammenziehen. Diese Luftmassen sind dann schwerer als die sie umgebenden Luftmassen und sinken wieder zum Boden. Dadurch erhöht sich der Luftdruck. Auf der Nordhalbkugel werden die Antizyklonen, also Hochdruckgebiete, vom Wind im Uhrzeigersinn, also rechtsherum umweht. Hochdruckgebiete bleiben meist am Ort ihrer Entstehung und haben keine Zugrichtung oder Geschwindigkeit. Die Winde sind im Hoch meist schwach, der Himmel ist gering mit Wolken bedeckt und frei von Regenwolken. Hochdruckgebiete empfinden wir als „Schönwetter“. Darstellung von Warm- und Kaltfront in der Wetterkarte 119 D A R S T E L L UNG V ON WA RM- UND K A L T F R ONT IN D E R W E T T E R K A R T E Eine Warmfront wird durch schwarze Kuppen dargestellt (hier im Osten). Eine Kaltfront wird durch schwarze Dreiecke dargestellt. Die Kaltluft hinter der Kaltfront wird durch zwei gefüllte Pfeile, die Warmluft hinter der Warmfront durch einen nicht ausgefüllten Pfeil in der Zugrichtung dargestellt. Abb. 94: Warm- und Kaltfront W E T T E R S TAT ION E N IN D E R W E T T E R K A R T E In der Wetterkarte werden die Messdaten verschiedener Wetterstationen (Messstationen) jeweils einzeln graphisch dargestellt. Die Darstellung erfolgt als so genannter „Stationskreis mit Pfeil und Fahne“. Aus diesen Symbolen lassen sich die Bewölkung, die Windrichtung und die Windstärke an den verschiedenen Orten ablesen. So ist ein Stationskreis mit Pfeil und Fahne in der Wetterkarte im Detail aufgebaut: Abb. 95: Stationskreis Der Pfeil zeigt die Richtung an aus welcher der Wind kommt. Hier: Nordwest Die Anzahl und Länge der Fahnen gibt die Windstärke an. Hier: 15 Knoten Stationskreis Pfeil Fahne Stationskreis Pfeil Fahne Der Stationskreis gibt den Grad der Bewölkung an. Hier: Keine Wolken 120 Kapitel 8: Wetterkunde Der Stationskreis als solcher zeigt den Grad der Bewölkung an. Die Skala geht in 1/ 8-Schritten von wolkenlos bis völlig bewölkt. Der Pfeil zeigt an, aus welcher Himmelsrichtung der Wind weht. Unter Windrichtung versteht man immer die Richtung, aus der der Wind kommt! Die Fahne zeigt die Windgeschwindigkeit in Knoten (Seemeile/ Stunde) an. Dabei werden die Striche als „Fieder“ bezeichnet und das Dreieck als „Sturmwimpel“. Mitunter wird die Windstärke auch in Beaufort (Bft) angegeben. Im Verlauf dieses Kapitels lernen Sie noch, wie Windgeschwindigkeit in Knoten und Windstärke in Beaufort zueinander im Verhältnis stehen. Ein kurzer Strich, ein so genannter „halber Fieder“, entspricht etwa 5 Knoten beziehungsweise 1 Beaufort; ein langer Strich „1 Fieder“ etwa 10 Knoten beziehungsweise 2 Beaufort. Ein Sturmwimpel bedeutet ca. 50 Knoten beziehungsweise 10 Beaufort. In unserem Beispiel sind 1,5 Fieder eingezeichnet, was etwa 15 Knoten Windgeschwindigkeit aus nordwestlicher Richtung bedeutet. SKALEN VON STATIONSKREIS, WINDRICHTUNGSPFEIL UND WINDSTÄRKEN- FAHNE Die folgende Darstellung fasst die unterschiedlichen Ausprägungen von Stationskreis, Pfeil und Fahne zusammen. Die Skala beim Stationskreis geht von „keine Wolken“, dargestellt als leerer Kreis, bis zu einem vollen Kreis, der„volle Bewölkung“ bedeutet. Ein X oder Kreuz im Stationskreis bedeutet, dass der Grad der Bewölkung nicht erkennbar ist. Der Pfeil zeigt die Richtung an, aus der der Wind kommt. Die Skala bildet die vier Himmelsrichtungen Nord, Ost, Süd und West jeweils mit den Zwischenschritten Nordost, Südost, Südwest und Nordwest ab. Die Fahne bildet anhand der Fieder eine Bandbreite von Windstärke 1/ 2 bis zu 55 Knoten ab. Ab 5 Knoten steigt die Skala in Schritten von 5 Knoten an. Beaufortskala 121 Abb. 96: Skala Stationskreis, Pfeil und Fahne B E AUF O RT S K A LA Die Windstärke wird in Beaufort gemessen. Jede Windstärke entspricht einer entsprechenden Windgeschwindigkeit in Knoten (sm/ h). Merke: 1 Knoten entspricht 1 Seemeile pro Stunde. Abb. 97: Beaufortskala Bezeichnung Beaufort Knoten Km/ h Leiser Zug 1 1 - 3 1 - 5 Leichte Brise 2 4 - 6 6 - 11 Schwache Brise 3 7 -10 12 -19 Mäßige Brise 4 11 -15 20 -28 Frische Brise 5 16 -21 29 -38 Starker Wind 6 22 -27 39 -49 Steifer Wind 7 28 - 33 50 -61 Stürmischer Wind 8 34 -40 62 -74 Sturm 9 41 -47 75 -88 Schwerer Sturm 10 48 -55 89 - 102 Orkanartiger Sturm 11 56 - 63 103 -117 Orkan 12 64 -71 118 -133 Beaufort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 122 Kapitel 8: Wetterkunde Die Beaufortskala geht von 0 bis 12, wobei 0 Beaufort „Windstille“ entspricht und 12 Beaufort „Orkan“ bedeutet. Die Skala gibt pro Beaufort auch den entsprechenden Wert in Knoten an. Achtung: Die Windgeschwindigkeit kann in Kilometer pro Stunde (km/ h) oder Meter pro Sekunde (m/ s) angegeben werden. L AND - UND S E EWIND S Y S T EME Bei Sonneneinstrahlung erwärmen sich Land und Wasser unterschiedlich schnell. Ebenso kühlen Land und Wasser bei fehlender Sonneneinstrahlung unterschiedlich schnell wieder ab. Dieser Effekt für dazu, dass lokal im Uferbereich Land- und Seewinde entstehen. S E EWIND (WIND K OMMT VON S E E ) Abb. 98: Seewind Morgens bis zum frühen Nachmittag entsteht durch die Sonneneinstrahlung über dem Land ein kleines Tiefdruckgebiet, da sich das Land schneller erwärmt als die Wasseroberfläche. Die über dem Land erwärmte Luft steigt nach oben und wird durch kühlere Luftmassen von See aus aufgefüllt. So entsteht der Seewind. Er weht auflandig, also von See aus auf das Land. T Gewitter und Sturm 123 L ANDWIND (WIND K OMMT VOM L AND) Durch den gerade umgekehrten Effekt entsteht der Landwind. Das kleine Tiefdruckgebiet entsteht durch die langsamere Abkühlung der Wasseroberfläche gegenüber dem tagsüber aufgewärmten Land. Hierdurch strömen dann Luftmassen vom Land auf See. Abb. 99: Landwind Der Landwind weht ablandig, also vom Land in Richtung See. Er tritt am späten Abend beziehungsweise nachts auf. G EWI T T E R UND S TURM Stürme und Gewitter beeinträchtigen die Sicherheit der Schifffahrt in hohem Maße. Wenn keine Möglichkeit besteht, drohende Starkwinde, Stürme und Gewitter im sicheren Hafen abzuwarten, ist die rechtzeitige Erkennung der Natureinflüsse und die nötige Vorbereitung hierauf unbedingt erforderlich. Aufziehende Gewitter sind anhand folgender Merkmale zu erkennen: Die Bildung von turmartigen, mächtigen Haufenwolken. Ein eventuell vorhandener Wind schläft zunächst ein, frischt danach wieder auf und kommt aus einer anderen Richtung. Aus einem auf Mittelwelle geschalteten Rundfunkgerät ertönen bereits lange vor Gewitterausbruch starke Störgeräusche. 124 Kapitel 8: Wetterkunde G E F AH R E N D UR C H G EWI T T E R Gewitter bringen in erster Linie folgende Gefahren mit sich: Böen mit Winddrehungen bis Orkanstärke Blitzschlag starke Regenfälle oder Hagelschlag mit verminderter Sicht G EWI T T E R FO RME N Im Folgenden stellen wir Ihnen in Kurzform die unterschiedlichen Gewitterformen vor. WÄRMEGEWITTER Wärmegewitter, auch Luftmassengewitter genannt, sind lokal auftretende Gewitter, die bei anhaltenden Hochdrucklagen im Sommer innerhalb einer schwülwarmen Luftmasse durch vermehrten Feuchtigkeitsaufstieg entstehen. Es entstehen zunächst Gewitterwolken, die sich dann durch Blitz und Donner, Regen und vereinzelt auch durch Hagel und Sturm entladen. FRONTGEWITTER Frontgewitter entstehen beim Aufeinandertreffen von warmen und kalten Luftmassen an deren Außengrenzen (auch Fronten genannt). Frontgewitter werden meist von starken Böen und häufig heftigen Regen- und Hagelschauern begleitet. S TURM Winde und Stürme reagieren oft dynamisch. Dies bedeutet, dass sich die Richtung, aus der sie wehen, ändert. Es gibt rechts- und linksdrehende (beziehungsweise rückdrehende) Drehrichtungen. Starkwind- und Sturmwarndienst 125 S T A R KWIND - UND S TURMWA R NDIE N S T Um die Schifffahrt vor durch Wind bedingte Witterungsänderungen und Gefährdungen zu informieren, wird ein Starkwind- und Sturmwarndienst betrieben. Die Warnmeldungen werden allgemein über Wetterberichte, im Radio, im Internet (Deutscher Wetterdienst), Navtex oder das Warntelefon des Deutschen Wetterdienstes veröffentlicht. An einigen Binnengewässern, wie beispielsweise am Bodensee, ist ein optisches Warnsignalsystem in Form von orangefarbenen Blinklichtern an markanten Uferstellen installiert. Dieses warnt die Schifffahrt vor drohenden Starkwinden oder aufkommenden Stürmen durch Blinken oder Blitzen in verschiedenen Geschwindigkeiten. Dabei wird in der Regel zwischen der Starkwindwarnung und der Sturmwarnung durch die Rotationsgeschwindigkeit differenziert. S T A R KWINDWA R NUNG Die Starkwindwarnung warnt vor Windstärken von 6 bis 7 Beaufort beziehungsweise vor Böen von 25 bis 33 Knoten. S TURMWA RNUNG Die Sturmwarnung erfolgt bei zu erwartenden Windstärken ab 8 Beaufort beziehungsweise bei Böen ab 34 Knoten. 126 Kapitel 8: Wetterkunde Nachdem Sie das Kapitel „Wetterkunde“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 205: Welche Faktoren sind hauptsächlich für das Wettergeschehen, also für Wind und Niederschläge, ausschlaggebend? Antwort: Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Frage 206: Mit welcher Wetterentwicklung ist bei schnellem und stetig fallendem Luftdruck zu rechnen? Antwort: Schlechtes Wetter, Starkwind oder Sturm. Frage 207: Welches Wetter ist zu erwarten, wenn der Luftdruck langsam aber stetig steigt? Antwort: Besseres Wetter, Sonne. KA PIT E L 9: UMWE L T S CHU T Z Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Verhaltensweisen zum Thema Umweltschutz. Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Naturschutzgebiete sind als besonders schutzbedürftige Gebiete mit dem Hinweisschild Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Wichtig: Rücksichtsvolles und umweltschonendes Verhalten ist Pflicht für jeden Wassersportler. Informationen über das richtige umweltgerechte Verhalten finden Sie unter anderem bei: Wassersportverbänden und Wassersportvereinen, Hafen- und Schifffahrtsbehörden, in den Befahrensregelungen für Naturschutzgebiete und Nationalparks, und in den Kartenwerken und Büchern zum Umweltschutz. V E R HAL T E N IN NA TUR S C HUTZ G E BIE T E N In Naturschutzgebieten und Naturparks gelten oftmals örtliche Befahrensregelungen. Diese sind strikt einzuhalten. Sie enthalten unter anderem folgende Beschränkungen und Verbote: örtliche Befahrensverbote zeitliche Befahrensbeschränkungen Geschwindigkeitsbeschränkungen besondere Regelungen für das Wasserskilaufen besondere Regelungen für das Fahren mit Wassermotorrädern besondere Regelungen für das Segelsurfen Abb. 100: Beschilderung Naturschutzgebiet 128 Kapitel 9: Umweltschutz Z E HN GOL D E N E R E G E L N FÜR WA S S E R S P O RT L E R Abb. 101: Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur Umweltbewusstes Verhalten ist für Wassersportler selbstverständlich. Dabei sind insbesondere die von den Wassersportverbänden und dem Deutschen Naturschutzring erarbeiteten „Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ zu beachten. Die zehn Regeln im Einzelnen sind: Regel 1: Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke. Dies sind meist Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln. Meiden Sie auch seichte Gewässer (wie Laichgebiete), insbesondere auch solche mit Wasserpflanzen. Regel 2: Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen - auf großen Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter. Regel 3: Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Gewässerschutz 129 Regel 4: Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig. Regel 5: Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann. Regel 6: Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und sonstiger dichter Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden. Regel 7: Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen. Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie mit langsamer Fahrstufe. Regel 8: Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne. Regel 9: Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, z.B. der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen die sanitären Anlagen ausschließlich an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Abgase zu belasten. Regel 10: Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. Die Umwelt wird Ihnen dafür danken! G EWÄS S E R S C HUTZ Der Schiffsführer hat im Sinne der Gewässerreinhaltung dafür Sorge zu tragen, dass Gewässer nicht beziehungsweise möglichst gering belastet werden. Dabei sollten moderne Speichertanktechniken genutzt werden, 130 Kapitel 9: Umweltschutz Betriebsstoffe, Fäkalien, Öl und Abfälle in einem geeigneten Behälter an Bord gesammelt und ausschließlich an Land und vorschriftsgemäß entsorgt werden, Stoffe (z.B. Treibstoff oder Öl), welche in die Bilge gelangen, mit einem Lappen aufgenommen und umweltgerecht entsorgt werden, bleifreies Benzin und umweltfreundliche 2-Takt-Öle eingesetzt werden. Die Auswahl und der Einsatz von Antifouling-Farben für den Unterwasseranstrich sollte sorgfältig und umweltbewusst erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass anfallender Abfall Sondermüll darstellt und entsprechend entsorgt werden muss. Der Arbeitsbereich beim Anstrich ist großzügig abzudecken. Nachdem Sie das Kapitel „Umweltschutz“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 208: Welches Merkblatt enthält Hinweise für das Verhalten zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen sowie zur Reinhaltung der Gewässer? Antwort: Die 10 goldenen Regeln für Wassersportler. Frage 209: Wie kann mitgeholfen werden, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern? Antwort: Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur". Frage 210: Warum sollte man sich von Schilf- und Röhrichtzonen sowie von dicht bewachsenen Uferzonen möglichst weit fernhalten? Antwort: Weil diese Zonen vielfach Rast- und Brutplätze besonders schutzwürdiger Vögel oder Fischlaichplätze sind. Frage 211: Was ist zu unternehmen, wenn Treibstoff oder Öl in die Bilge gelangt? Antwort: Mit Lappen aufnehmen und umweltgerecht entsorgen. Gewässerschutz 131 Frage 212: Was ist mit Abfällen jeglicher Art zu tun, die an Bord anfallen? Antwort: An Bord sammeln und an Land in den entsprechenden Abfallsammelbehältern umweltgerecht entsorgen. Frage 213: Wie müssen Abfälle entsorgt werden? Antwort: Es dürfen keinerlei Abfälle ins Wasser gelangen, Fäkalien und Öle sind an Land zu entsorgen. Frage 214: Was ist beim Neuanstrich des Unterwasserschiffs und bei der Entfernung des alten Anstrichs zu beachten? Antwort: Der Arbeitsbereich ist großzügig abzudecken und der anfallende Abfall ist als Sondermüll zu behandeln und entsprechend zu entsorgen. KA PIT E L 10: S IC H E R H EI T UND G E FAHR E NS IT UATION EN Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über allgemeine Sicherheitsvorkehrungen vor und während der Fahrt sowie über das Verhalten in Gefahrensituationen. S I C H E R H E I T SMAßNAHME N VO R FAH R T ANT R IT T P F LIC H T E N D E S FAH R Z E UG FÜH R E R S Der Fahrzeugführer hat unbedingt vor jedem Auslaufen folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: Überprüfung der Rettungs- und Sicherheitsmittel auf Funktion und Vollständigkeit, die Einweisung und Belehrung der Besatzung über Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Handhabung von Notsignal- oder Feuerlöschmitteln, das Einholen des Wetterberichts und nautischer Warnnachrichten. P F LIC H T E N D E R B E S A TZUNG Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten eines jeden Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Fahrzeugführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten. MIND E S T S IC H E R H EI T S AU S RÜS TUNG Das Mitführen einer so genannten Mindestsicherheitsausrüstung ist grundsätzlich für jedes Boot vorgeschrieben. Für Jollen (kleines Segelboot) gilt auf kleinen Binnenrevieren eine andere vorgeschriebene Mindestsicherheitsausrüstung als für größere Boote auf größeren Gewässern. MIND E S TAU S RÜS TUNG D E R K A T EGO R I E 1 Die Mindestausrüstung der Kategorie 1 gilt für Jollen auf kleineren Binnenrevieren. Kleine Binnenreviere sind Seen und Flüsse, die nicht als Binnenschifffahrts- Mindestsicherheitsausrüstung 133 straße ausgewiesen sind, und alle Gewässer, bei denen keine ergänzenden lokalen Vorschriften gelten. Die folgende vorgeschriebene Mindestausrüstung ist von Jollen in jedem Fall mitzuführen: für jede Person an Bord eine ohnmachtsichere Rettungsweste mit Signalpfeife, Anker mit mindestens 20-Meter-Leine, Ölfass (Pütz), Abb. 102: Mindestausrüstung Kategorie 1 zwei Stechpaddel. MIND E S TAU S RÜS TUNG D E R K A T EGO R I E 2 Die Mindestausrüstung der Kategorie 2 gilt für Segelboote auf Binnenrevieren. Folgende Mindestausrüstung ist für größere Fahrzeuge und auf größeren Binnenrevieren vorgeschrieben: für jede Person an Bord eine ohnmachtsichere Rettungsweste mit Signalpfeife, Anker mit mindestens 20-Meter-Leine, ohnmachtsicherer Rettungsring mit automatischem Nachtrettungslicht, Signalhorn, Erste-Hilfe-Kasten, Taschenlampe, Ölfass (Pütz), zwei Stechpaddel. Abb. 103: Mindestausrüstung Kategorie 2 Motorboote und Boote mit einer Heiz- oder Kochanlage müssen darüber hinaus noch einen Feuerlöscher mitführen. 134 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen F AH R T B E I UN S I C H T I GEM W E TT E R Unter verminderter Sicht oder unsichtigem Wetter werden Sichteinschränkungen durch Nebel, dichtes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Gewitter oder andere sichtbeeinträchtigende Umstände verstanden. Bei verminderter Sicht sind unbedingt die folgenden Maßnahmen einzuleiten: Es ist mit sicherer und den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Schallsignale müssen regelmäßig gegeben werden, um wahrgenommen zu werden. Die Positionslichter müssen eingeschaltet werden. Ein Ausguck, das ist eine Person, die Ausschau hält, muss gestellt werden. Wenn Sie bei verminderter Sicht Schallsignale eines anderen Fahrzeugs hören, müssen Sie unbedingt sofort ebenfalls Schallsignale geben, die Fahrt verlangsamen, aber so, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt. Gegebenenfalls muss jegliche Fahrt weggenommen werden und es ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr des Zusammenstoßes vorüber ist. Aufgrund Ihrer seemännischen Sorgfaltspflicht müssen Sie bei verminderter Sicht darüber hinaus eine für die Binnenschifffahrt zugelassene funktionsfähige Radaranlage verwenden, den Radarreflektor setzen, falls Ihr Schiff damit ausgestattet ist und dieser nicht fest am Schiff angebracht ist. Damit ist eine bessere Erkennbarkeit des Schiffes auf Radarbildschirmen gegeben. Sollte kein Radarreflektor an Bord sein, ist das Fahrzeug möglichst in eine waagrechte Schwimmlage zu bringen, um so bestmöglich wahrgenommen werden zu können. Alle vorhandenen Navigationsanlagen, wie beispielsweise das Radar oder das Echolot, sind sorgfältig zu gebrauchen. Die Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk verwenden, Voraussetzung für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Gefahrensituation durch Starkwind, Sturm und Gewitter 135 Achtung: Auf bestimmten Wasserstraßen ist die Fahrt, wenn kein Radar oder Sprechfunk verfügbar ist, unverzüglich einzustellen. G E F AH R E N S I TUA T ION DUR C H S TA RKWIND, S TURM UND G EWI T T E R Bei Hereinbrechen von Starkwind oder drohenden Stürmen müssen Sie Ihr Schiff sturmfest machen. Idealerweise laufen Sie einen Hafen oder zumindest Landschutz an. Es sind in jedem Fall dann folgende Maßnahmen erforderlich: Alle Öffnungen vor Wassereinbruch sichern, beispielsweise die Luken und Seeventile schließen. Lose Gegenstände festzurren. Rettungswesten und Sicherheitsgurte mit Sorgleine anlegen, diese in Aufbolzen, Strecktau oder Laufleine einhaken und andere Rettungsmittel bereithalten. Beim Segelboot gegebenenfalls die Segel stark reffen oder ganz einholen. Abb. 104: Starkwind, Sturm und Gewitter Bei drohenden Gewittern sollten darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen werden: Funkanlagen abschalten, möglichst keine Metallteile berühren, 136 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen Position ermitteln und in die Seekarte eintragen, sonstige Maßnahmen wie in schwerem Sturm ergreifen. K O L LI S ION Die Gefahr einer Kollision ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Abstand zu einem anderen Fahrzeug verringert und sich die Kompasspeilung, das ist der Winkel zum anderen Schiff, nicht oder nicht merklich verändert. Abb. 105: Kollision Im Zweifelsfall ist die Gefahr als bestehend anzunehmen. Wenn Sie bemerken, dass ein anderes Fahrzeug auf Kollisionskurs nicht seiner Ausweichpflicht nachkommt, ist unbedingt folgendes zu tun: Es ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung des Zusammenstoßes am dienlichsten ist. Schallzeichen geben; mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife. Das Manöver des letzten Augenblicks einleiten und durchführen. MANÖV E R D E S L E T Z T EN AUG E NB LI C K S Unter dem Manöver des letzten Augenblicks versteht man das Ausweichmanöver des Kurshalters, also des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges. Das Manöver des letzten Augenblicks muss dann durchgeführt werden, wenn ein Zusam- Unfall 137 menstoß durch das Manöver des Ausweichpflichtigen alleine nicht mehr vermieden werden kann. Abb. 106: Manöver des letzten Augenblicks Vor Einleitung des Manövers müssen Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten werden, und dem ausweichpflichtigen Fahrzeug ist besondere Sorgfalt zu widmen. UN F A L L Im Falle eines Zusammenstoßes ist unverzüglich Hilfe zu leisten und so lange am Unfallort zu bleiben, bis ein Beistand nicht mehr erforderlich ist. Abb. 107: Verhalten bei einem Unfall Vor der Weiterfahrt sind alle Schiffs- und Personendaten einschließlich der Versicherungsdaten auszutauschen. K E NT E R N Unter einer Kenterung wird das Umkippen eines Fahrzeuges verstanden. Sie sollten sich im Falle einer Kenterung als Schiffsführer wie folgt verhalten: 138 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen möglichst beim Fahrzeug bleiben, Besatzung zusammenhalten, unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden (Unterkühlungsgefahr), Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen. Wenn eine Jolle gekentert ist und nicht wieder aufgerichtet werden kann, ist zuallererst die Vollständigkeit der Crew zu prüfen und gegebenenfalls Hilfe zu leisten. Halten Sie sich am Boot fest oder legen Sie sich auf das Boot und warten auf Hilfe. G E F AH R D E S S INK E NS Wenn für Ihr Fahrzeug die Gefahr des Sinkens besteht, dann ist das Fahrzeug so weit als möglich aus dem Fahrwasser zu bringen, um eine Beeinträchtigung der Schifffahrt zu vermeiden. Um die Schifffahrt zu warnen, ist die Stelle des gesunkenen Fahrzeugs behelfsmäßig zu kennzeichnen und die Schifffahrtsbehörde umgehend zu benachrichtigen. E IN S A TZ UND WAH R N EHMUNG VON NO T S I GNA L E N Notsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe durch Dritte besteht. Wenn Sie als Schiffsführer Notsignale wahrnehmen, müssen Sie Hilfe leisten und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern. Abb. 108: Notsignale Einsatz und Wahrnehmung von Notsignalen 139 NO T S I GNAL E In Notsituationen werden sowohl optische als auch akustische Zeichen verwendet, um so Hilfe anzufordern. NOTSIGNALE - OPTISCHE SIGNALE Eine Notsituation kann durch Kreisen einer roten Flagge, ggf. auch unter Verwendung eines anderen Gegenstandes optisch angezeigt werden. Abb. 109: Optische Signale - Rote Flagge Eine Notsituation kann auch durch langsames Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme angezeigt werden. Abb. 110: Optische Signale - Heben und Senken Arme NO T S I GNAL E - A K U S TI S C H E S I GNAL E Eine Notsituation kann akustisch durch die Abgabe von Schallzeichen von wiederholten langen Tönen oder von Gruppen von Glockenschlägen erfolgen. Abb. 111: Akustische Signale oder … … 140 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen NO T S I GNAL E - B E I NAC H T Eine Notsituation kann bei Nacht durch kreisförmiges Schwenken eines weißen Lichts angezeigt werden. Abb. 112: Signale bei Nacht R ADA R F AHR T Eine Radarfahrt ist eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar. Wenn das Fahrzeug mit einer Radaranlage ausgestattet ist, so ist diese bei unsichtigem Wetter einzuschalten. ME N S C H ÜB E R B O R D Um ein Überbordgehen von Personen bei starkem Seegang zu verhindern, sollten Sicherheitsleinen gespannt und die Sicherheitsgurte angelegt und eingepickt werden. Geht dennoch ein Mitglied der Schiffsmannschaft ungewollt über Bord, ist sofort ein Rettungsmanöver zur Wiederaufnahme der Person an Bord einzuleiten. Hier wird das Mensch-über-Bord-Manöver (MOB) unter Motor beschrieben. Im Praxisteil wird dieses, wie auch das Mensch-über-Bord-Manöver unter Segel weiter erklärt. Für Mensch-über-Bord-Manöver unter Motor sind folgende Schritte notwendig: Unbedingt Motor sofort auskuppeln. Ruder unverzüglich auf die Seite des Überbordgegangenen legen, so dass sich das Heck mit der Schiffsschraube von der Person wegdreht. Abb. 113: Mensch über Bord Feuer- und Brandschutz 141 Ruf „Mensch über Bord“. Rettungsmittel (Rettungsring) ausbringen. Ausguck stellen. Anschließend das Rettungsmanöver fahren. Dabei die über Bord gegangene Person gegen den Wind und Strom anfahren. Vor dem Aufnehmen unbedingt auskuppeln. Um eine nach einem „Mensch-über-Bord-Manöver“ erschöpft im Wasser treibende Person möglichst schnell und sicher an Bord zu bekommen, sollten eine Leinenverbindung zwischen dem Boot und der Person im Wasser hergestellt werden, Leinenbuchten über die Bordwand gehängt werden, falls vorhanden die Badeleiter herunterklappen beziehungsweise ausbringen, beim Segelboot mit dem Großbaum und der Großschot oder mithilfe von Rettungsmitteln die Person an Bord holen. F E U E R - UND B R AND S C HUT Z Beim Tanken von Kraftstoff besteht grundsätzlich die Gefahr einer Brandentstehung. Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen sollten beim Tanken stets beachtet werden: Motor abstellen, alle offenen Feuerquellen löschen, Abb. 114: Vorsichtsregeln beim Tanken 142 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen nicht rauchen, keine elektrischen Schalter betätigen, alle Räume verschließen und nach dem Tanken gut lüften, zur Vermeidung elektrostatischer Ladung die Zapfanlage erden. F E U E R LÖS C H E R Bei Motorbooten ist das Mitführen eines ABC-Pulver- oder Schaumlöschers an Bord Pflicht. Diese unterliegen einer zweijährigen Überprüfungspflicht. Feuerlöscher sind sicher und an einem gut zugänglichen Ort an Bord, an der die Brandgefahr möglichst gering ist, mit einer sicheren Halterung zu befestigen. Bei einem Brand von elektrischen Anlagen dürfen als Löschmittel keinesfalls Schaum und Wasser verwendet werden. Hier ist unbedingt ein ABC-Pulver-löscher zu verwenden. V E R HAL T E N B E I F E U E R Sollte an Bord Feuer ausbrechen, hat die Sicherheit und die Rettung aller an Bord befindlichen Personen oberste Priorität. Es ist Ruhe zu bewahren. Die Rettungsmittel sollten angelegt werden, Notsignale gegeben und versucht werden, das Feuer zu löschen. Abb. 115: Feuer und Brandschutz Flüssiggasanlagen 143 Geht der Brand vom Motor aus, ist sofort die Kraftstoffzufuhr zu unterbrechen und der Motor mit möglichst hoher Drehzahl weiterlaufen zu lassen, um den Restkraftstoff rasch zu verbrennen. Das Feuer ist idealerweise mit einer nassen Löschdecke abzudecken und mit einem ABC-Pulverlöscher zu bekämpfen. Den Feuerlöscher erst am Brandherd in Tätigkeit setzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. Die Luftzufuhr zum Feuer ist zu verhindern. F LÜS S I G GA S AN LA G E N Erhöhte Vorsicht ist im Umgang mit Flüssiggasanlagen an Bord geboten. Diese Anlagen werden meist mit Propan- oder Butangas betrieben. Gas bildet mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Gas ist schwerer als Luft und kann sich daher unbemerkt im Bootsinneren sammeln. Vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage ist zu prüfen, ob die Leitungen und Anschlüsse dicht sind und ob Kocher und Heizgeräte einwandfrei arbeiten. Wenn die Flüssiggasanlage wieder außer Betrieb gesetzt wird, müssen der Haupthahn und andere Absperrventile geschlossen werden. Flüssiggasanlagen sollten möglichst an Deck geschützt vor Sonneneinstrahlung angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollten sie in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat, angebracht werden. Sollte Flüssiggas in das Bootsinnere gelangen, ist umgehend die Gaszufuhr zu unterbrechen und für Lüftung zu sorgen. Es dürfen keine elektrischen Schalter betätigt oder Funk und Mobilfunktelefone benutzt werden. S P R E C H F UNK Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis erforderlich. Hierfür ist eine gesonderte Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich; diese Inhalte werden nicht in diesem Lehrbuch behandelt. 144 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen Nachdem Sie das Kapitel „Sicherheit und Gefahrensituationen“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 215: Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden? Antwort: Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. Frage 216: Warum sind die Flüssiggase Propan und Butan an Bord besonders gefährlich? Antwort: Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch. Frage 217: Was ist zu tun, wenn Flüssiggas in das Innere des Bootes gelangt? Antwort: Gaszufuhr absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keinen Funk und keine Mobiltelefone benutzen. Frage 218: Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen? Antwort: Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen. Frage 219: Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird? Antwort: Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen. Frage 220: Wie oft muss man aufblasbare Rettungsmittel warten lassen? Antwort: Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 2 Jahre. Frage 221: Welcher Feuerlöscher ist für Sportboote zweckmäßig und wie oft muss man einen Feuerlöscher überprüfen lassen? Antwort: ABC-Pulver- und Schaumlöscher, mindestens alle 2 Jahre. Prüfungsfragen 145 Frage 222: Welche Maßnahmen muss man ergreifen, um einen Brand mit dem Feuerlöscher wirksam zu bekämpfen? Antwort: Luftzufuhr verhindern, Feuerlöscher erst am Brandherd einsetzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. Frage 223: Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten? Antwort: Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen. Frage 224: In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden? Antwort: Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird. Frage 225: Was ist vorrangig zu beachten, wenn eine Jolle gekentert ist und sie nicht wieder aufgerichtet werden kann? Antwort: Vollständigkeit der Crew überprüfen, gegebenenfalls Hilfe leisten. Am Boot festhalten oder gegebenenfalls aufs Boot legen, Hilfe abwarten. Frage 226: Was ist zu beachten, wenn während der Fahrt unsichtiges Wetter eintritt? Antwort: Auf bestimmten Wasserstraßen ist ohne Radar und Sprechfunk die Fahrt unverzüglich einzustellen. Frage 227: Welche Sichtbeeinträchtigungen führen zu unsichtigem Wetter? Antwort: Nebel, Schneefall, starker Regen. Frage 228: Welchen Vorteil bietet ein Radarreflektor auf einem Sportboot? Antwort: Bessere Erkennbarkeit des Sportbootes auf Radarbildschirmen. Frage 229: Welche technische Einrichtung gegen einen Stromschlag muss in der Landstromversorgung unbedingt installiert sein? Antwort: Ein Fehlerstromschutzschalter. 146 Kapitel 10: Sicherheit und Gefahrensituationen Frage 230: Welches Schallsignal ist zu geben, wenn in einer Notsituation Hilfe gebraucht wird? Antwort: Wiederholte lange Töne geben oder Gruppen von Glockenschlägen. Frage 231: Welche Bedeutung hat am Tag das Kreisen einer roten Flagge auf einem Wasserfahrzeug? Antwort: Ein in Not befindliches Fahrzeug, das durch Sichtzeichen Hilfe herbeirufen will. Frage 232: Welche Notsignale kann ein Segelsurfer auf Binnenschifffahrtsstraßen geben? Antwort: Kreisförmiges Schwenken der Arme oder eines Gegenstandes. Frage 233: Was ist bei Sturmwarnung vom Schiffsführer eines Sportbootes unter Segel auf einem größeren Gewässer zu veranlassen? Antwort: Rettungsweste anlegen. Segel bergen, versuchen einen Hafen oder eine geschützte Bucht anzulaufen. Frage 234: Welcher Befähigungsnachweis ist zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlich? Antwort: Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Frage 235: Wie muss ein Fahrzeug ausgerüstet sein, um bei unsichtigem Wetter zu fahren? Antwort: Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk. Frage 236: Was bedeutet Radarfahrt? Antwort: Eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar. KA PIT E L 11: MOT O RBO OT AU FBAU UND B E DI E NUNG Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Bootstypen, sowie wichtige Hinweise zum Verhalten und zum Bedienen von Motorbooten. AUF BAU MO T O R B OOT Die folgende Grafik veranschaulicht den Aufbau eines Motorbootes: Abb. 116: Aufbau eines Motorbootes [1] Steuerstand [2] Steuerrad [3] Schaltbox [4] Motor [5] Schiffsschraube [6] Flagge [7] Motorraum mit Bilge [8] Bug [9] Heck [10] Steuerbord (Beleuchtung grün) [11] Backbord (Beleuchtung rot) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 148 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung B AUA R T E N Bei Motorbooten lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Konstruktionstypen unterscheiden: zum einen das über das Wasser gleitende Gleitboot, auch Gleiter genannt, zum anderen das sich durch das Wasser schiebende Verdrängerboot, auch Verdränger genannt. V E R D RÄNGE R B OO T E Das Fahrverhalten eines Verdrängerbootes ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich durch das Wasser schiebt und so das Wasser verdrängt. Der Vorteil eines Verdrängerbootes ist, dass es seine Höchstgeschwindigkeit mit einer vergleichsweise geringen Motorleistung erreicht und so sparsam im Verbrauch ist. Die Höchstgeschwindigkeit eines Verdrängers ist jedoch bauartbedingt auf die Rumpfgeschwindigkeit begrenzt, und im Vergleich zu Gleitbooten langsam. Ein Verdrängerboot lässt sich anhand des folgenden Aufbaus erkennen: langer und schmaler Bootskörper runde Bodenform rundes Heck großer Tiefgang Abb. 117: Verdrängerboot G L E I TB OO T E Das Fahrverhalten eines Gleitbootes kennzeichnet sich dadurch, dass es bei schneller Fahrt nahezu übers Wasser gleitet. Der Rumpf hebt sich aus dem Wasser empor und nur ein kleiner Teil des Rumpfs bleibt noch mit dem Wasser in Kontakt. So kann der Gleiter ein Mehrfaches seiner Rumpfgeschwindigkeit erreichen und ist deutlich schneller als ein Verdränger. Hierzu ist eine starke Motorleistung erforderlich, weshalb der Kraftstoffverbrauch auch entsprechend hoch ist. Bei langsamer Fahrt, solange sich der Rumpf noch nicht aus dem Wasser hebt, bewegt sich der Gleiter gleich wie ein Verdränger. Ein Gleitboot ist an folgendem Aufbau zu erkennen: Motorenkunde 149 breiter Bootskörper flache oder V-förmige Bodenform eckiges Heck geringer Tiefgang Abb. 118: Gleitboot MO T O R E NKUND E Grundsätzlich lassen sich Boote nach der Art der Anbringung ihres Motors entweder als Innenbordmotor und als Außenbordmotor unterscheiden. Innenbordmotoren befinden sich im Innern des Bootsrumpfes und sind fest mit dem Bootskörper verbunden. Der Antrieb erfolgt über eine Welle zur außen liegenden Schraube bzw. Propeller. Außenbordmotoren sind nicht fest eingebaut, sondern meist im hinteren Teil außerhalb am Boot befestigt oder angebaut. Die Schraube ist direkt am Außenbordmotor angebracht. Außenbordmotoren können leichter demontiert und gewartet werden. Abb. 119: Propeller Moderne Motoren sind aus Gründen der Sicherheit mit einem so genannten „Quickstopp“ ausgestattet. Wird der „Quickstopp“ abzogen, führt dies zu einer sofortigen Unterbrechung von Zündkontakt und Kraftstoffzufuhr. Der Motor geht sofort aus. Diese Sicherheitsmaßnahme soll insbesondere auch das unkontrollierte Weiterfahren der Maschine bei Überbordgehen des Fahrzeugführers verhindern. Abb. 120: Quickstopp Obwohl sich der Trend des Elektromotors immer mehr auch in der Schifffahrt durchsetzt, sind die meisten Bootsmotoren heutzutage noch Benzinbeziehungsweise Dieselmotoren. 150 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung Um einen hohen Schadstoffausstoß zu vermeiden, sollte ein verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch verhindert werden. Ein erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren sollte vermieden werden. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S AUß E NB O RDMO T O R S Hier sehen Sie den Aufbau eines typischen Außenbordmotors. Kleinere Außenbordmotoren haben den Tank oft integriert und einen offenen Kühlkreislauf, der rein mittels durchströmenden Seewassers gekühlt wird. Vor dem Starten ist in jedem Fall die Tankbelüftungsschraube zu öffnen, da andernfalls im Tank ein Vakuum entsteht und der Motor ausgehen kann. Abb. 121: Elemente eines Außenbordmotor Außenbordmotoren erfreuen sich immer mehr an Beliebtheit. Sie sind meist preisgünstiger als fest installierte Motoren und leicht zu demontieren beziehungsweise zu transportieren. Bei einem Außenbordmotor wird die Ruderwirkung ohne Ruderanlage erzielt. Diese erfolgt durch die Richtung des Schraubenstroms des Propellers. Wenn ein Außenbordmotor mit gefülltem Tank während der Fahrt stehen bleibt, ist die wahrscheinlichste Ursache, dass die Belüftungsschraube verschlossen oder die Kraftstoffleitung verstopft ist. Motorenkunde 151 Bevor der Außenbordmotor am Ende einer Fahrt hochgekippt und abgenommen wird, sollte aus Gründen des Gewässerschutzes der Vergaser leergefahren werden, damit kein Kraftstoff austreten kann. AUF BAU UND E L EME NT E E IN E S INNE NB O RDMOT O R S Abb. 122: Elemente eines Innenbordmotors Der Innenbordmotor ist meist ein stärkerer Motor mit Benzin- oder Dieselantrieb, der fest im Schiffskörper installiert ist. Der Antrieb erfolgt ebenso über eine oder mehrere Schrauben, die meist über eine Welle mit dem Motor verbunden sind. F E H L E RB E HE B UNG MA S C HIN E NANL A G E Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage überwacht werden. Hierbei müssen insbesondere Motortemperatur, Öldruck und Ladekontrolle beobachtet werden. Im Folgenden lernen Sie einige einfache Fehlerquellen der Maschinenanlage kennen: 152 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung Abb. 123: Fehler Maschinenanlage ANT R I EB DUR C H S C HI F F S S C H R AUB E Motorboote werden durch die Drehbewegung einer Schiffsschraube angetrieben. Die Schiffsschraube wird oft auch Propeller genannt. Die Schiffsschraube ist in der Regel im hinteren Bereich des Schiffes installiert. Dabei ist bei Innenbordmotoren der Propeller meist über eine starre Welle mit dem Motor verbunden. Abb. 124: Schiffsschraube Die Manövriermöglichkeiten nach backbord beziehungsweise steuerbord sind bei Schiffen mit starren Wellen unterschiedlich groß. Dies hat damit zu tun, dass die Kräfte des Radeffekts die Drehrichtung der Schiffsschraube zur einen Seite unterstützen und zur anderen Seite entgegenwirken. Die Wirkung des Radeffekts wird im nächsten Abschnitt näher erläutert werden. R AD E F F E K T Es gibt sowohl Antriebe mit linksdrehender Schraube, als auch mit rechtsdrehender Schraube. Dabei lassen sich nach den Drehrichtungen der Schiffsschraube folgende Unterscheidungen treffen: Linksdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach links, also gegen den Uhrzeigersinn. Rechtsdrehende Schiffsschraube: Bei Vorausfahrt dreht die Schraube nach rechts, also im Uhrzeigersinn. Radeffekt 153 Abb. 125: Linksdrehende und rechtsdrehende Propeller Die meisten Motorboote werden mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetrieben. Bei Rückwärtsfahrt kehrt sich die Drehrichtung um, so dreht sich diese dann nach links. Die Schiffsschraube liefert aber nicht nur den gewünschten Vortrieb, sie versetzt das Heck des Bootes dabei auch leicht in seine eigene Drehrichtung. Abb. 126: Radeffekt So wird das Heck eines mit einer rechtsdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes bei der Vorwärtsfahrt leicht nach steuerbord versetzt, gerade so als ob ein Rad auf dem Grund mitläuft. Dieser physikalische Effekt wird als Radeffekt bezeichnet. Der Bug des Bootes bewegt sich hierbei hingegen leicht in die entgegengesetzte Richtung, hier also nach backbord. Rechtsdrehende Schiffsschraube Rückwärtsfahrt Vorwärtsfahrt 154 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung Bei der Rückwärtsfahrt kehrt sich dieser Effekt dann um. Bei der rechtsdrehenden Schiffsschraube würde sich diese dann nach links drehen und das Heck nach backbord versetzen. Der Bug würde sich dann also leicht nach steuerbord bewegen. Genau entgegengesetzt ist das durch den Radeffekt verursachte Verhalten eines mit einer linksdrehenden Schiffsschraube angetriebenen Bootes. Größere Boote werden oft mit zwei Schrauben ausgestattet, wobei dann die Drehrichtung der Schrauben unterschiedlich ist und sich der Radeffekt durch die entgegengesetzten Drehrichtungen so wieder aufhebt. B E DI E NUNG V ON MO TO R B OO T E N Zur Steuerung haben die meisten Boote eine Ruderanlage. Die Ruderanlage besteht aus einem Ruderblatt in Nähe des Propellers, das über eine Mechanik mit dem Steuerrad verbunden ist. Bei Fahrt wird durch den Schraubenstrom das Ruderblatt angeströmt. Durch das Lenken mit dem Steuerrad wird die Position dieses Ruderblattes und dadurch der Anströmwinkel des Schraubenstromes verändert. Im Ergebnis führt dies zu einer Änderung der Fahrtrichtung. Bei Außenbordmotoren, die über keine Ruderanlage verfügen, wird die Ruderwirkung ausschließlich durch die Richtung des Propellers erzielt. Hier wird einfach der ganze Motor gedreht, um eine Veränderung der Fahrtrichtung des Fahrzeuges zu erzeugen. Gerade bei Fahrzeugen mit Innenbordmotor und starrer Welle setzt die Ruderwirkung bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt erst relativ spät ein. Dies kommt daher, dass die Ruderwirkung erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt. STARTEN DES MOTORS Der sichere und umsichtige Umgang mit dem Motorboot ist sehr wichtig. Die Schiffsschraube kann wie ein Fleischwolf wirken. Bereits beim Starten des Motors entsteht die erste Gefahrenquelle. So ist vor dem Starten der Maschine stets zu überprüfen, dass die Getriebestellung auf „neutral“ steht, da das Boot sich andernfalls beim Start unkontrolliert bewegen und ruckartig anfahren könnte. Dies ist insbesondere wichtig bei Booten, die keine Schutzeinrichtung haben, die das Starten mit eingelegtem Gang verhindert. Bedienung von Motorbooten 155 Abb. 127: Gefahr Schiffsschraube Bei einem Innenbordmotor ist vor dem Starten des Motors stets der Motorenraum und die Bilge zu lüften. Es kann sich hier eine erhöhte Gaskonzentration bilden, die bei nicht erfolgter Lüftung durch den Start- und Zündungsvorgang zur Explosion kommen kann. T ANK E N UND K R AF T S TO F F Um möglichst wenig Kraftstoff zu verbrauchen ist es wichtig, den Motor regelmäßig zu warten, richtig einzustellen und mit dem richtigen Mischungsverhältnis zu fahren. Um Brandgefahren vorzubeugen, ist es beim Tanken von Kraftstoff zwingend erforderlich, Feuer, offenes Licht und Rauchen zu vermeiden. Der Motor ist während des Tankvorgangs abzustellen. Aus Gründen der Sicherheit und des Gewässerschutzes müssen Kraftstoffbehälter folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen aus geeignetem Werkstoff gefertigt sein, sicher an Bord befestigt sein, die Schiffsaußenhaut darf keine Wand des Kraftstoffbehälters sein. 156 Kapitel 11: Motorboot Aufbau und Bedienung Nachdem Sie das Kapitel „Motorboot Aufbau und Bedienung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 237: Was bewirkt der Quickstopp? Antwort: Unterbrechung von Zündkontakt bzw. Kraftstoffzufuhr. Frage 238: Was ist unter einem rechtsdrehenden Propeller zu verstehen? Antwort: Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. Frage 239: Was ist unter einem linksdrehenden Propeller zu verstehen? Antwort: Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. Frage 240: Was ist unter der indirekten Ruderwirkung (Radeffekt) des Propellers zu verstehen? Antwort: Das seitliche Versetzen des Hecks. Frage 241: Weshalb ist die Kenntnis der Propellerdrehrichtung von Bedeutung? Antwort: Sie hilft beim Manövrieren. Frage 242: Welche Anlegeseite ist mit rechtsdrehendem Propeller empfehlenswert und warum? Antwort: Die Backbordseite - der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier. Frage 243: Was muss beim Tanken beachtet werden? Antwort: Motor abstellen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. Frage 244: Wodurch wird bei einem Fahrzeug mit Außenbordmotor und ohne Ruderanlage die Ruderwirkung erzielt? Antwort: Durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers. Frage 245: Weshalb setzt bei einem Fahrzeug mit Einbaumaschine und starrer Welle bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt die Ruderwirkung erst Prüfungsfragen 157 relativ spät ein? Antwort: Weil sie erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt. Frage 246: Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage ständig überwacht werden. Worauf muss besonders geachtet werden? Antwort: Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle. Frage 247: Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte. Was könnte die mögliche Ursache sein? Antwort: Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. Frage 248: Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht. Was könnte die mögliche Ursache sein? Antwort: Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt. Frage 249: Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter. Was könnte die mögliche Ursache sein? Antwort: Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt. Frage 250: Der Motor ist gestartet worden. Was kann die Ursache sein, wenn nach dem Einkuppeln der Antriebswelle der Motor stehenbleibt? Antwort: Blockierter Propeller. Frage 251: Ein Außenborder mit gefülltem Tank bleibt während der Fahrt stehen. Was könnten die Ursachen sein? Antwort: Belüftungsschraube geschlossen; verstopfte Kraftstoffleitung. Frage 252: Was sollte stets getan werden, bevor nach Ende einer Fahrt der Außenborder hochgekippt oder abgenommen wird? Antwort: Vergaser leerfahren, damit kein Kraftstoff ausläuft. Frage 253: Welche Einstellung führt bei Bootsmotoren zu einem besonders hohen Schadstoffausstoß und sollte unbedingt vermieden werden? Antwort: Verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch; erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren. KA PIT E L 12: S EG E L BOO T AU FBAU UND B E DI ENUNG Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über den Aufbau und die Bedienung von Segelbooten und die auf Binnengewässern am meisten verbreiteten Segelboottypen. Es gibt viele verschiedene Segelboottypen mit unterschiedlichsten Rumpf-, Takelungs- und Besegelungsarten. In diesem Kapitel werden Ihnen die Begrifflichkeiten und die gängigsten Formen vorgestellt. Wichtig: Dieses Kapitel ist nur für Führerscheinanwärter der Kategorie Segeln relevant. 12.1 E IN FÜH R UNG UND G R UNDB E G R I F F E Abb. 128: Übersicht Segelboot Dieses Kapitel ist so strukturiert, dass Ihnen zunächst die Bootstypen als solche und dann die unterschiedlichen Teilelemente des Segelbootes erklärt werden. Zum Schluss des Kapitels werden Ihnen Begriffe aus der Segeltechnik und Bedienung erklärt. Rumpf 3 Takelage 4 2 Bauarten FN 56832 Segel 5 6 Bedienung und Segeltechnik 12.2 Bauarten 159 Hieraus ergibt sich folgender Kapitelaufbau: Bauarten (12.2) Rumpf und Rumpfformen (12.3) Takelage (12.4) Segel (12.5) Bedienung und Segeltechnik (12.6) 12.2 B AUAR T E N Segelboote lassen sich zunächst grundsätzlich nach ihren verschiedenen Bauarten unterscheiden. Die Bauart beschreibt das Boot als Einheit aller Elemente aus Rumpf, Takelage und der Segel. Segelboote sind in ihrer Bauart entweder „gewichtsstabil“ oder „formstabil“ konstruiert. Abb. 129: Bauarten G EWI C H T S S T A BI L E S E GE L B OOT E Unter Gewichtsstabilität wird die Eigenschaft verstanden, dass durch das Gewicht eines festen (Ballast-)Kiels das Kentern des Bootes verhindert bzw. der Krängung entgegengewirkt wird (siehe „Krängung“). Dem durch den Wind auf den Segelflächen aufgebauten Druck wirkt ein schwerer Kiel mit seinem Gewicht entgegen und hindert das Boot so am Kentern. Dabei erhöht sich das durch das FN 56832 Bauarten 160 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Gewicht des Ballastkiels aufrichtende Kraftmoment bei zunehmender Krängung bzw. Schräglage des Bootes. Der kritische Winkel, ab welchem das aufrichtende Kraftmoment des Kiels nicht mehr wirkt, wird meist erst bei einer Lage des Kiels von über 90°erreicht. Abb. 130: Gewichtsstabile Segelboote Kielboote gelten als kentersicher, da sie sich wie ein „Stehaufmännchen“ durch das Gewicht des schweren Ballastkiels wieder aufrichten. Kielboote können jedoch bei extremer Schräglage (Krängung), meist durch Kurs „hart am Wind“ (Segelstellung Großschot ganz dicht) bei kräftigem Wind mit Wasser volllaufen und dann sinken. Die meisten modernen Segelyachten sind Kielboote bzw. Kielyachten. Kielboote haben einen festen Ballastkiel. Aufgrund ihres Aufbaus und des festen Ballastkieles haben sie einen hohen Tiefgang und ein höheres Gewicht als beispielsweise Jollen. KIMMKIELER Ein Kimmkieler ist eine besondere Form der Kielyacht. Der Kimmkieler besitzt zwei Seitenkiele, die jeweils beidseitig an der Mittschiffslinie angebracht sind. Abb. 131: Kimmkieler Ballastkiel 12.2 Bauarten 161 Kimmkieler sind insbesondere in Gebieten mit starken Wasserstandsänderungen (hoher Tidenhub) beliebt, wie beispielsweise in Wattgebieten, da sie aufrecht „trockenfallen“ können. Das bedeutet, dass sie bei niedrigem Wasserstand auf dem Grund aufsetzen können, ohne dabei das Gleichgewicht zu verlieren. KIELSCHWERTYACHT Eine Kielschwertyacht ist eine Kielyacht mit flachgehendem Ballastkiel und einem zusätzlich aufholbaren Schwert. Das Schwert kann also jederzeit in den Rumpf eingefahren werden, was den Tiefgang verkleinert und so das Fahren in flachere Gewässer ermöglicht. Abb.132: Kielschwertyacht F O RM S T AB IL E S E G E L B OO T E Unter Formstabilität wird die Eigenschaft verstanden, dass ein Boot nur aufgrund seiner breiten Rumpfform und dem Gewicht der Mannschaft am Kentern gehindert bzw. der Krängung entgegengewirkt wird (siehe „Krängung“). Ein Beispiel für diese Bauart ist die Jolle. Jollen sind in der Regel leicht gebaut, da sie einen geringen Tiefgang und keinen festen Kiel besitzen; sie können zwar kentern, sind aber in der Regel auch leicht wieder aufzurichten. Die Stabilität kann insbesondere durch Ausreiten beziehungsweise durch die Benutzung von Ausliegern oder von einer Trapezeinrichtung erhöht werden. Dabei wirkt im Wesentlichen durch die Verlagerung des Körpergewichts nach außen dem durch den Wind auf den Segeln entstehenden Druck ein höheres Gegengewicht entgegen. Das aufrichtende Kraftmoment einer Jolle nimmt bei ständiger Krängung anfangs zu, bis es dann mit Erreichen eines kritischen Winkels immer schneller, bis hin zur Kenterung, abnimmt. 162 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Abb. 133: Formstabile Segelboote 12.3 D E R R UMP F UND DI E R UMP F F O RME N D I E E L EMENT E D E S R UMP F S Abb. 134: Elemente des Rumpfs Der Rumpf ist sozusagen der Körper eines Bootes und wird daher auch „Bootskörper“ genannt. Die wesentlichen Elemente des Rumpfes sind: Bug (vorderer Teil des Rumpfs) Schwert FN 56832 Bug Heck Schwert/ Ballastkiel Ruderblatt Pinne 12.3 Der Rumpf und die Rumpfformen 163 Heck (hinterer Teil des Rumpfs) Ruderblatt (am unteren Teil des Rumpfs, dient der Steuerung des Bootes) Pinne (zur Steuerung des Boots) Schwert oder Ballastkiel je nach Bootsart (am unteren Teil des Rumpfs zur Stabilisierung) o Schwert: „Schwertboote“ - dazu gehören insbesondere Jollen - haben keinen festen Ballastkiel. Sie haben ein aufholbares „Schwert“. Dies ist eine Platte, die beim Segeln abgesenkt wird, um die seitliche Abdrift zu verhindern. o Ballastkiel: „Kielboote“ haben einen festen Ballastkiel, welcher das Boot mit seinem Gewicht „aufrecht“ hält und am Kentern hindert. R UMP F F O RME N Es werden grundsätzlich einrümpfige und mehrrümpfige Rumpfformen unterschieden. Die meisten Boote sind einrümpfig, das heißt sie haben nur einen Rumpf. Hier lassen sich die folgenden Rumpfformen unterscheiden: Rundspant (runder Rumpf) Knickspant (geknickter Rumpf) Flachboden (flacher Rumpf) Diese Darstellung veranschaulicht die unterschiedlichen Rumpfformen bei einrümpfigen Booten: Abb. 135: Rumpfformen einrümpfige Boote Bei Booten mit mehreren Rümpfen werden folgende unterschieden: Katamaran (zwei Rümpfe) Trimaran (drei Rümpfe) Knickspant Rundspant Flachboden 164 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die unterschiedlichen Rumpfformen bei mehrrümpfigen Booten: Abb. 136: Rumpfformen mehrrümpfige Boote B UG F O RMEN Unter dem Bug eines Schiffes wird die Front oder Spitze verstanden. Es gibt verschiedene Formen, die nachfolgend auszugsweise genannt und grafisch dargestellt sind: Löffelbug Yachtsteven Katamaran Trimaran Löffelbug Yachtsteven (Weit überhängender Löffelbug) Gerader Steven Klippersteven Prahmsteven Abb. 137: Bugformen 12.4 Takelage 165 gerader Steven Klippersteven Prahmsteven H E C K F O RME N Unter dem Heck wird der achterliche Teil, das ist der hintere Teil des Bootes verstanden. Es gibt verschiedene Formen, die nachfolgend auszugsweise genannt sind: Plattgattheck / Spiegelheck Yachtheck Kanuheck Spitzgattheck Die nachfolgenden Darstellungen veranschaulichen die verschiedenen Heckformen: Abb. 138: Heckformen 12.4 TA K E LA G E Unter Takelage oder auch Rigg wird der gesamte Aufbau eines Segelbootes über dem reinen Bootskörper, jedoch ohne die Segel, verstanden. Zur Takelage zählen: Mast Yachtheck Plattgattheck/ Spiegelheck Spitzgattheck Kanuheck 166 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung feste Spieren bewegliche Spieren stehendes Gut laufendes Gut MA S T Der Mast ist ein sehr wesentliches Element des Segelbootes. An ihm wird das Haupt- oder Großsegel gesetzt. Der Mast ist fest am Bootskörper befestigt und wird zusätzlich über das „stehende Gut“, wie die „Wanten und Stagen“ und die „festen Spieren“ gehalten. An der Spitze des Masts ist meist ein „Verklicker“ angebracht. Er funktioniert wie eine Windfahne und zeigt die Windrichtung an. Abb. 139: Mast FN 56832 Mast Verklicker 12.4 Takelage 167 FESTE SPIEREN Zu den festen Spieren zählen die fest am Mast befestigten Elemente. Dabei sind die obere und die untere Saling (Querstreben am Mast) oder weitere Spreizelemente wie beispielsweise der Klüverbaum, das ist eine über den Bug nach vorn stehende Aufnahme für Vorsegel, zu nennen. Die Saling dient der Versteifung des Mastes durch Abspreizen der Wanten. Abb. 140: Feste Spieren BEWEGLICHE SPIEREN Die beweglichen Spieren sind alle fest verbundenen, aber beweglichen Elemente, wie beispielsweise der Großbaum. Der Großbaum hält das Großsegel und dient zur Steuerung des Großsegels. Für die anderen Segel gibt es ähnliche unterstützende Elemente, wie den Fock-, Gaffel- oder Spinnakerbaum. FN 56832 Obere Saling Untere Saling 168 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Abb. 141: Bewegliche Spieren STEHENDES GUT Das stehende Gut hält und unterstützt den Mast. Hier handelt es sich um feste Verbindungen, meist aus sehr stabilem Stahldraht zwischen Mast und Bootskörper. Die seitlichen Sicherungen werden als „Wanten“ bezeichnet. Es werden die Oberwant und die Unterwant unterschieden. Die Abstützungen nach vorne und nach hinten werden „Stagen“ genannt. Wobei die Abstützung nach vorn als Vorstag, und nach hinten (achtern) als Achterstag bezeichnet wird. Einige Boote haben zusätzlich noch als weitere Mastunterstützung Backstagen oder Preventer. Dies sind zusätzliche lösbare seitliche Abstützungen des Mastes nach achtern, also zwischen Wanten und Achterstag. Preventer oder Backstagen müssen während dem Segeln „gefahren“ werden, um nicht mit dem Großbaum beziehungsweise Großsegel zu kollidieren. Sie werden auf der Luvseite gespannt und auf der Leeseite lose gefahren. FN 56832 Großbaum 12.4 Takelage 169 Abb. 142: Stehendes Gut LAUFENDES GUT Zum laufenden Gut zählt alles Tauwerk, das durch Rollen, Ösen oder Blöcke läuft. Es dient der Bedienung und dem Führen der Segel, des Ruders und des Schwerts. Das laufende Gut wird in Schoten und Fallen unterteilt. Schoten haben ihre Wirkung in der Regel in der Horizontalen. Zu den Schoten zählen beispielsweise die Großschot und die Vorschot. Mit der Großschot wird das Großsegel, mit der Vorschot das Vorsegel während der Fahrt geführt. Fallen verlaufen in der Vertikalen des Schiffs. Fallen werden zum Setzen und Bergen der Segel verwendet. Mit dem Großfall wird das Großsegel gesetzt, also am Mast aufgezogen und auch wieder geborgen beziehungsweise abgelassen. Auch für die anderen Segel gibt es entsprechende Fallen wie das Fockfall oder das Spinnakerfall. Tauwerk wie Schoten und Fallen sollen stets ordentlich aufgeschossen sein, um im Gebrauchsfall schnell und sicher gefiert oder klariert zu werden. FN 56832 Unterwant Oberwant Vorstag Achterstag Backstag 170 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Abb. 143: Laufendes Gut T A K E L UNG S A R T E N In der Sportschifffahrt lassen sich folgende Haupttakelungsarten unterscheiden: Cat-Takelung Sluptakelung CAT-TAKELUNG Unter Cat-Takelung versteht man Segelboote mit nur einem Mast und einem Segel. Abb. 144: Cat-Takelung Cat-Takelung FN 56832 Großschot Großfall 12.5 Segel 171 SLUPTAKELUNG Unter Sluptakelung versteht man Segelboote mit einem Mast, einem Großsegel und einem Vorsegel. Bei der Sluptakelung wird nach der Segelform unterschieden: Gaffeltakelung (Großsegel hat Vierecksform und reicht nicht bis zur Mastspitze) Hochtakelung (Großsegel hat Dreiecksform und geht bis zur Mastspitze) Abb. 145: Gaffeltakelung und Sluptakelung 12.5 S E G E L A R T E N V ON S E G E L N Grundsätzlich werden folgende Segel unterschieden: Groß- oder Hauptsegel (werden am Mast gesetzt) Vorsegel (beispielsweise Fock, Genua, Spinnaker) Das Großbeziehungsweise Hauptsegel wird immer am Mast gesetzt und durch den Großbaum gehalten. Hochtakelung Gaffeltakelung 172 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Abb. 146: Großsegel und Fock Mit folgenden Begriffen lassen sich die Elemente eines Großsegels unterscheiden: Kopf Hals Schothorn (zur Aufnahme der Schot) Vorliek Unterliek Achterliek Lattentasche (Spreizlatten) Die Kante eines Segels wird als „Liek“ bezeichnet. Die vordere Kante ist das „Vorliek“, die Unterkante das „Unterliek“ und die rückwärtige Kante das „Achterliek“. Die Spitze des Segels wird als „Kopf“ bezeichnet. Die Ecke zwischen Unterliek und Vorliek wird als „Hals“ und die Ecke zwischen Unterliek und Achterliek als „Schothorn“ bezeichnet. Am Schothorn wird die Schot (Großschot) zum Führen des Segels befestigt. FN 56832 Fock Großsegel 12.5 Segel 173 Die folgende Darstellung zeigt ein Großsegel in seinem Aufbau: Abb. 147: Segel Die Segel werden durch Spreizlatten bzw. Segellatten, die über Lattentaschen ins Segel eingearbeitet sind, versteift. Diese dienen der Formgebung, optimieren die Segelspannung und verhindern das Flattern und Einfallen bei schwachen Windverhältnissen. Schäden an Segeln, auch bereits kleinere, sollten sofort repariert werden, weil unter Winddruck hieraus schnell große Schäden entstehen können. Manche Großsegel haben eine „Reffeinrichtung“, d.h. die Segelfläche kann beispielsweise durch Einrollen oder Einbinden von Teilflächen verkleinert werden, um bei Starkwind- oder Sturmverhältnissen die Segelfläche ohne Segelwechsel anpassen zu können. A R T E N V ON V O R S E G E LN Um sich den verschiedenen Windstärken und Richtungen anzupassen, werden verschiedene Arten von Vorsegeln verwendet. Hier lassen sich folgende nennen: Kopf Hals Schothorn Lattentasche (Spreizlatten) Achterliek Vorliek Unterliek 174 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Normalfock (Vorsegel aus normalem Tuch, Einsatz bei normalen Windstärken), Genua (sportliches, übergroßes Vorsegel aus leichtem Tuch), Sturmfock (kleines Vorsegel aus robustem Tuch, bei Sturm und Starkwind), Spinnaker (großes, bauchiges Vorsegel aus leichtem Tuch, das nur bei Raum- und Vorwindkursen eingesetzt wird), Blister (ist ein verkleinerter, asymmetrisch geschnittener Spinnaker). Vorsegel werden in der Regel bei starken Änderungen der Windverhältnisse gewechselt. Es gibt auch Vorsegel mit „Reffmöglichkeit“. Moderne Yachten haben meist eine Rolleinreichtung, so kann das Vorsegel ganz oder teilweise eingerollt werden. S E G E L T R IMM Unter dem Trimmen der Segel versteht man das „Einstellen“ beziehungsweise die Veränderung der Stellung der Segel. Ziel ist es die Segel an den Wind, den gefahrenen Kurs und die Wellenverhältnisse anzupassen. So nehmen beispielsweise die Krängung bei einem auf Halbwindkurs zu dicht geholtem Großsegel zu und die Geschwindigkeit ab. Grundsätzlich gilt für den Segeltrimm: Bei starkem Wind sollten die Segel flach getrimmt werden. Bei leichtem Wind sollten die Segel bauchig getrimmt werden. Die Segel sollten stets so getrimmt sein, dass sie nicht über einen längeren Zeitraum „killen“. Killen ist ein Fachbegriff für das Flattern und Einfallen des Segels. Längeres Killen schädigt das Tuch und lässt die Nähte aufgehen. HOLEPUNKT Der Trimm eines Segels kann durch Veränderung von Lage und Winkel der Schot, beispielsweise über eine verstellbare Rolle durch welche die Schot geführt wird, verändert werden. In der Fachsprache wird dies dann „Verändern des Holepunktes“ genannt. 12.6 Bedienung und Segeltechnik 175 Liegt der Holepunkt zu weit vorne oder zu weit achtern, wirkt sich dies negativ auf die Beanspruchung und Abnutzung des Segels aus. Liegt der Holepunkt zu weit achtern, beginnt das Achterliek zu killen und das Unterliek wird übermäßig gestreckt. Liegt der Holepunkt zu weit vorne, so killt das Unterliek und das Achterliek wird übermäßig gestreckt. UNTERLIEKSTRECKER Der Unterliekstrecker dient dazu, den unteren Teil des Großsegels (das Unterliek) flach zu spannen. Durch die Änderung der Spannung des Unterliekstreckers ändert sich der Trimm des Segels. Wird die Zugkraft erhöht, so wird der untere Teil des Segels flacher, wird die Zugkraft vermindert, dann wird das Großsegel bauchiger. KRÄNGUNG Unter der Krängung versteht man die durch den Wind verursachte Neigung (Schräglage) von Schiffen auf die Seite, in die der Wind weht. Eine zunehmende Krängung beeinflusst den Trimm des Bootes. Je stärker die Krängung ist, umso luvgieriger wird das Boot. Das heißt es neigt dazu, sich in den Wind (ins Luv) zu drehen. Durch einen Pinnenausleger, das ist eine Verlängerung der Pinne, kann auch bei starker Krängung die Pinne bedient und das Boot sicher gesteuert werden. 12.6 B ED I ENUNG UND S E G E L T E C HNI K Segelboote benötigen zur Fahrt unter Segel den Wind als Antriebskraft. Steht das Segelboot genau im Wind, macht es keine Fahrt. Wer sein Fahrtziel in direkter Windrichtung hat, kann dieses nur durch Kreuzen bzw. Aufkreuzen erreichen. Darunter versteht man, wenn das Boot auf maximaler Höhe zum Wind segelt und regelmäßig durch Wenden sein Ziel im nächstmöglichen Winkel ansteuert. 176 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung L UV UND L E E Luv und Lee sind keine bestimmte Himmelsrichtung, sondern rein die Perspektive zum Wind. Dabei ist die vom Boot aus gesehen dem Wind zugewandte Seite, also die Richtung aus der der Wind weht, die Luvseite. Die dem Wind abgewandte Seite, also die Seite, in die der Wind weht, ist die Leeseite, auch Windschattenseite genannt. Abb. 148: Luv und Lee Unter Luvgierigkeit wird das Bestreben des Bootes verstanden, dass es sich selbst, ohne Rudereinwirkung, mit dem Bug in den Wind dreht. Segelboote sollten aus Sicherheitsgründen immer leicht luvgierig getrimmt sein, so dass das Boot das Bestreben hat, im unkontrollierten Fall in den Wind zu drehen bzw. in den Wind zu schießen. Analog wird unter Leegierigkeit das Bestreben des Bootes verstanden, sich mit dem Bug, ohne Rudereinwirkung, aus der Windrichtung zu drehen. WIND K UR S E Unter einem Kurs wird beim Segeln zunächst nicht die Fahrt in eine bestimmte geografische Himmelsrichtung wie Nord, Süd, West oder Ost verstanden, sondern die Lage beziehungsweise der Winkel des Schiffs während der Fahrt zum Wind. Dabei spricht man von den Kursen: 12.6 Bedienung und Segeltechnik 177 Abb.149: Kurse Segeln „Im Wind“ bedeutet, das Boot steht mit dem Bug in die Richtung, aus der der Wind kommt. Es hat so keinen Antrieb durch den Wind. Unter „Am Wind“ versteht man, wenn das Boot hoch am Wind, also möglichst nahe am Wind segelt. Der Wind kommt dabei schräg von vorne. Die Segelstellung ist sehr dicht. Unter „Halber Wind“ versteht man, wenn der Wind seitlich, idealerweise im Winkel um 90 Grad zur Schiffslinie kommt. Unter „Raumer Wind“ oder auch der „Raumschot-Stellung“ versteht man, wenn der Wind schräg von hinten kommt. Die Segel sind dabei sehr weit aufgefiert. „Vor dem Wind (Vorwind)“ bedeutet, das Boot segelt vor dem Wind. Der Wind bläst von hinten auf das Boot. Bei Vorwind ist es möglich und sinnvoll, um die maximale Segelfläche zu nutzen, ein Segel auf den anderen Bug zu setzen (Schmetterlingsstellung). Gerne werden auf Vorwindkursen auch Spinnaker gesetzt. Die folgende Übersicht zeigt, wie man mit dem Boot zum Wind stehen sollte, um den entsprechenden Kurs zu fahren. Im Wind Am Wind Halber Wind Vor dem Wind Segel auf einen Bug Vor dem Wind Schmetterling Raumer Wind 178 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Abb. 150: Kurse Segeln Unter Segeln auf „Backbordbug“ versteht man, wenn die Segel auf der Backbordseite (links) des Bootes stehen und der Wind aus steuerbord (also von rechts) auf das Boot weht. Segeln auf „Steuerbordbug“ ist also im Umkehrschluss, wenn die Segel auf der Steuerbordseite (rechts) stehen und der Wind aus backbord (von links) weht. Unter „Anluven“ versteht man, wenn das Boot eine Richtungsänderung hin zum Wind fährt, z.B. von „halbem Wind“ auf „am Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen. Unter „Abfallen“ versteht man, wenn das Boot eine Richtungsänderung weg vom Wind fährt, z.B. von „am Wind“ auf „halben Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen. Eine „Wende“ ist, wenn das Boot mit dem Bug durch den Wind fährt. Dabei müssen die Segel auf den anderen Bug gesetzt werden, da der Wind nach der Wende auf die andere Bootsseite weht. 12.6 Bedienung und Segeltechnik 179 Eine „Halse“ ist, wenn das Boot mit dem Heck durch den Wind fährt. Dabei müssen die Segel auf den anderen Bug gesetzt werden, da der Wind nach der Halse auf die andere Bootsseite weht. WAHRER WIND UND SCHEINBARER WIND Ein Segelboot segelt tatsächlich mit dem so genannten „scheinbaren Wind“. Der „scheinbare Wind“ ist der aus dem „wahren Wind“, also dem tatsächlich vorherrschenden Wind und dem aus der Fahrt entstehenden „Fahrtwind“ resultierende Wind, den man an Bord wahrnimmt. Dabei wirkt sich der Fahrtwind auf den verschiedenen Kursen unterschiedlich stark auf den scheinbaren Wind aus und verstärkt diesen auch mit zunehmender Geschwindigkeit. Die Windrichtung des wahren Windes können Sie an Flaggen oder anderen Gegenständen an Land erkennen. Den scheinbaren Wind können Sie während der Fahrt an Standern oder Verklickern an Ihrem Boot erkennen. Wenn das Boot festgemacht ist, zeigen Verklicker oder Stander auch den wahren Wind an, da dann kein Fahrtwind wirkt. Abb. 151: Wahrer Wind scheinbarer Wind WAHRNEHMUNG VON WAHREM UND SCHEINBAREM WIND Dabei wird der wahre Wind auf den verschiedenen Kursen unterschiedlich durch den Fahrtwind beeinflusst. Auf einem „Am Wind Kurs“ ist der scheinbare Wind stärker als der wahre Wind, weil sich Fahrtwind und wahrer Wind addieren. Auf einem Kurs „hoch am Wind“ müssen Sie daher ggfs. auch früher die Segelflächen reffen. Der wahre Wind Windrichtung Scheinbarer Wind Wahrer Wind Fahrtwind 180 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung kommt dabei deutlicher achterlicher, als der wahrgenommene scheinbare Wind. Beim Einfallen einer Bö „raumt“ der scheinbare Wind, das bedeutet er fällt achterlicher ein. Das liegt daran, dass der Fahrtwind zunächst gleich bleibt, der wahre Wind jedoch zunimmt. So kommt der daraus resultierende scheinbare Wind raumer oder achterlicher. Dieser Effekt hilft beim Kreuzen, um Höhe zu gewinnen. Abb. 152: Am-Wind-Kurs Abb. 153: Halbwindkurs Je mehr ein Boot abfällt, also mit achterlicheren Kursen segelt, nimmt der scheinbare Wind ab. Auf einem Halbwindkurs wirkt sich der Fahrtwind bereits nicht mehr so stark auf den scheinbaren Wind aus, wie auf einem Am-Wind- Kurs. Grund dafür ist, dass das Boot in einem flacheren Winkel zum Wind segelt. Der wahre Wind kommt aber dennoch achterlicher als der scheinbare Wind, jedoch ist der Winkel nicht so groß. Gleiches gilt für den Raumwindkurs. Der wahre Wind kommt noch achterlicher, der scheinbare Wind wird schwächer. Wenn ein Boot direkt vor dem Wind segelt, das heißt der Wind weht von hinten auf das Boot, kommen wahrer Wind und Fahrtwind aus derselben Richtung. Dieser Kurs heißt „Vorwind- “ oder „vor dem Wind-Kurs“. Der wah- Am Wind Fahrtwind Wahrer Wind Scheinbarer Wind Windrichtung Halber Wind Scheinbarer Wind Wahrer Wind Fahrtwind Windrichtung Vor dem Wind Scheinbarer Wind Wahrer Wind Fahrtwind Windrichtung Abb. 154: Vorwindkurs Reffen und Segelwechsel 181 re Wind vermindert sich um den entgegenstehenden Fahrtwind, so ist der scheinbare Wind auf Vorwindkurs schwächer als der wahre Wind. B R U C H E INE R WANT OD E R S TA G Sollte einmal die den Mast unterstützende Luvwant brechen, ist zur Sicherheit sofort mit einer Wende auf den anderen Bug zu wechseln und diese nach Möglichkeit zu reparieren. Bricht bei einem Segelboot, das nur unter Großsegel segelt, das Vorstag, so ist so schnell wie möglich auf Vorwindkurs abzufallen, um das Vorstag zu entlasten. Ein gebrochenes Vorstag kann durch eine Fock oder ein Fall provisorisch ersetzt werden. Bricht bei einem Segelboot, das auf „Am-Wind-Kurs” segelt, das Achterstag, so ist - wenn möglich - auf „am Wind“ weiter zu segeln, da so die Achterstag entlastet wird. Vorwindkurse sind bei gebrochenem Achterstag unbedingt zu vermeiden, da der Halt des Mastes nach hinten fehlt. R E F F E N UND S E G E LW E C H S E L Bei Aufkommen von Sturm und Starkwind ist die Segelfläche zu reduzieren. Dieser Vorgang wird „Reffen“ genannt. Hierbei wird zunächst das Vorsegel verkleinert oder ganz eingeholt. Alternativ können die Vorsegel durch kleine, robuste Sturmsegel (beispielsweise durch eine Sturmfock) ersetzt werden. Die Segelfläche des Großsegels wird, wenn baubedingt möglich, verkleinert. Anstelle des Großsegels kann auch ein sturmtaugliches Trysegel verwendet werden. Das Material und die Größe des Trysegels sind dabei vergleichbar mit einer Sturmfock. Abb. 155: Bruch einer Want oder Stag 182 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung S E G E L B E RG E N UND AB T AK E L N Das Einholen der Segel wird als „Bergen“ bezeichnet. Oft wird das Einholen der Segel umgangssprachlich auch als „Abtakeln“ bezeichnet. Unter Abtakeln versteht man jedoch das Abbauen des gesamten Riggs beziehungsweise der gesamten Takelage. Wir merken uns diese Unterscheidung: Einholen der Segel: Das Einholen der Segel wird als Bergen bezeichnet. Abtakeln des Riggs: Unter Abtakeln versteht man das Abbauen des gesamten Riggs inklusive der Segel. S E G E LMANÖV E R Die wichtigsten Segelmanöver sind: Wende Halse Aufschießer Beidrehen zum Beilegen Ankermanöver Reffen Diese Segelmanöver werden ausführlich im Praxisteil Segelboot behandelt. Hier werden die Wende, die Halse und das Reffen vorgestellt, da diese Manöver Inhalt der theoretischen Prüfung sind. Segelmanöver 183 W E ND E Bei der Wende wird der Kurs des Segelboots so geändert, dass das Schiff mit dem Bug durch den Wind geht. Die Wende wird meist aus Am-Wind-Kursen gefahren. Abb. 156: Wende Q-W E ND E Bei der Q-Wende wird im Vergleich zur Wende noch eine Schlaufe gefahren, da zunächst auf Am-Wind-Kurs gewechselt wird und dann die Wende eingeleitet wird. Der gefahrene Kurs der Wende beziehungsweise der Schlaufe erinnert an ein Q. Abb. 157: Q-Wende 184 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung HA L S E Bei der Halse wird der Kurs des Segelboots so geändert, dass das Schiff mit dem Heck durch den Wind geht. Die Halse wird meist aus Halb- oder Raum- Wind-Kursen gefahren. Abb. 158: Halse Ein Manöver, das Sie vermeiden sollten, ist die Patenthalse. Eine Patenthalse ist eine unabsichtlich gefahrene Halse, auf die weder das Schiff noch die Besatzung vorbereitet ist. Die Gefahr bei der Patenthalse ist, dass sich das Großsegel samt Großbaum plötzlich und schnell von der einen Schiffsseite zu anderen bewegt (umgangssprachlich „durchschlägt“). Dies kann zu Verletzungen der Crew, Riggschäden und im schlimmsten Fall sogar zum Kentern führen. B E S OND E RH E I T E N B E IM J O L L E N S E G E L N Beim Segeln mit einer Jolle sind einige Besonderheiten zu beachten. Eine Jolle sollte möglichst aufrecht, also ohne Krängung gesegelt werden, da sonst die Abdrift und die Luvgierigkeit zunehmen. Abb. 159: Jolle Besonderheiten beim Jollensegeln 185 Wenn auf „Am-Wind-Kursen“ die Pinne stets stark von der Seite der Segel weggezogen werden muss, um den Kurs zu halten, ist die Jolle meist falsch getrimmt. Dies kann durch ein flacheres Trimmen des Großsegels und einer Gewichtsverlagerung nach achtern behoben werden. Wenn auf „Am-Wind-Kursen“ die Pinne stets stark zur Seite der Segel hingedrückt werden muss, um den Kurs zu halten, ist die Jolle meist ebenfalls falsch getrimmt. Dies kann durch ein „bauchiges“ Trimmen des Großsegels und einer Gewichtsverlagerung nach vorn behoben werden. Wenn eine Jolle auf Vorwindkurs gefahren wird, so sollte das Schwert aufgeholt werden, um den Reibungswiderstand und auch die Gefahr des Kenterns bei einer unfreiwilligen Halse zu verhindern. Viele Jollen verfügen über sog. Bodenlenzventile, die meist unterhalb der Wasserlinie liegen. Diese saugen das im Rumpf angestaute Wasser durch den bei der Fahrt entstehenden Sog aus dem Boot. Wenn eine Jolle an einer Boje liegend festgemacht wird, so sollten Schwert und Ruderblatt aufgeholt werden, damit das Boot frei „schwojen“, d.h. sich frei hin und her mit Wind und Strom bewegen kann. Bricht bei einer Jolle das Ruder, sollte ein Notruder oder ein Paddel als Ersatz verwendet werden. Das Fahrwasser sollte verlassen werden und die eingeschränkte Manövrierfähigkeit anderen Fahrzeugen angezeigt werden. 186 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Nachdem Sie das Kapitel 12 „Segelboot Aufbau und Bedienung“ gelernt haben, sollten Sie die folgenden Prüfungsfragen beantworten können: Frage 254: Was wird unter einem „Kimmkieler“ verstanden? Antwort: Eine Yacht mit zwei Seitenkielen. Frage 255: Worin besteht der Vorteil eines Kimmkielers gegenüber anderen Kielbooten? Antwort: Er kann problemlos aufrecht trockenfallen. Frage 256: Was wird unter einer „Kielschwertyacht“ verstanden? Antwort: Eine Yacht mit flach gehendem Ballastkiel und zusätzlichem aufholbarem Schwert. Frage 257: Wodurch wirken die Bodenlenzventile einer Jolle, die unterhalb der Wasserlinie liegen? Antwort: Durch den Sog, der bei Fahrt durchs Wasser entsteht. Frage 258: Was wird unter „Formstabilität“ verstanden? Antwort: Die Fähigkeit eines Schiffes, durch seine Rumpfform der Krängung entgegenzuwirken. Frage 259: Was wird unter „Gewichtsstabilität“ verstanden? Antwort: Die Fähigkeit eines Schiffes, durch seinen tief liegenden Ballast der Krängung entgegenzuwirken. Frage 260: Welche Boote sind vorwiegend „gewichtsstabil“? Antwort: Kielyachten sind vorwiegend „gewichtsstabil“. Frage 261: Welche Boote sind vorwiegend „formstabil“? Antwort: Jollen sind vorwiegend „formstabil“. Prüfungsfragen 187 Frage 262: Wodurch kann bei formstabilen Booten bei viel Wind die Stabilität erhöht werden? Antwort: Durch Ausreiten bzw. durch Benutzung der Trapezeinrichtung. Frage 263: Wie verändert sich das aufrichtende Kraftmoment einer Jolle bei ständiger Krängung? Antwort: Es nimmt anfangs zu bis zum Erreichen eines kritischen Winkels, von da an immer schneller ab bis zur Kenterung. Frage 264: Wie verändert sich das aufrichtende Kraftmoment einer Kielyacht bei stetig zunehmender Krängung? Antwort: Es nimmt zu und erreicht nach Überschreitung des Maximums seinen kritischen Winkel erst bei über 90°. Frage 265: Welche Maßnahme ist bei Ruderbruch auf einer Jolle zu treffen? Antwort: Notruder oder Paddel als Ersatz nehmen, Fahrwasser verlassen, sich als manövrierunfähig zu erkennen geben. Frage 266: Wodurch kann eine Pinnensteuerung auch bei Krängung des Bootes sicher erreicht und bedient werden? Antwort: Durch einen Pinnenausleger. Frage 267: Warum sollte Tauwerk an Bord stets ordentlich aufgeschossen werden? Antwort: Damit es im Gebrauchsfall klar liegt. Frage 268: Warum sollten Fallen stets ordentlich aufgeschossen werden? Antwort: Damit sie im Gebrauchsfall schnell und sicher gefiert werden können. Frage 269: Wie heißen die Ecken eines Segels? Antwort: Kopf, Hals, Schothorn. 188 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Frage 270: Wie heißen die Kanten eines Segels? Antwort: Vorliek, Unterliek, Achterliek. Frage 271: Wozu dienen Segellatten? Antwort: Der Formgebung und Aussteifung des Segels. Frage 272: Weshalb dürfen Segel nicht über einen längeren Zeitraum killen? Antwort: Killen schädigt das Tuch und lässt Nähte aufgehen. Frage 273: Warum müssen auch kleine Schäden an den Segeln sofort repariert werden? Antwort: Weil unter Winddruck daraus schnell große Schäden werden. Frage 274: Woran kann während der Fahrt die Richtung des wahren Windes erkannt werden? Antwort: An Flaggen oder anderen Anzeichen an Land. Frage 275: Welcher Wind wird in Fahrt von Standern bzw. Verklickern angezeigt? Antwort: Der scheinbare Wind. Frage 276: Wann kommen wahrer Wind und scheinbarer Wind auf einem segelnden Boot aus der gleichen Richtung? Antwort: Auf Vorwindkurs. Frage 277: Warum ist der scheinbare Wind auf einem Vorwindkurs schwächer als der wahre Wind? Antwort: Der wahre Wind vermindert sich um den entgegenstehenden Fahrtwind. Frage 278: Warum ist der scheinbare Wind auf einem Kurs hoch am Wind stärker als der wahre Wind? Prüfungsfragen 189 Antwort: Da sich auf diesem Kurs der wahre Wind und der Fahrtwind in Richtung und Stärke addieren. Frage 279: Auf einem Amwindkurs wurde gerefft. Ein entgegenkommendes Boot gleichen Typs segelt ungerefft. Wie lässt sich das erklären? Antwort: Der scheinbare Wind ist auf Amwindkursen stärker, auf Raumschot- und Vorwindkursen schwächer als der wahre Wind. Frage 280: Warum raumt beim Einfallen einer Bö auf Amwindkurs der scheinbare Wind? Antwort: Da der Fahrtwind zunächst gleich bleibt, der wahre Wind jedoch zunimmt, kommt der daraus resultierende scheinbare Wind raumer. Frage 281: Beim Einfallen einer Bö auf Amwindkurs raumt der scheinbare Wind. Welchen Nutzen kann auf der Kreuz daraus gezogen werden? Antwort: Mitluven, um weitere Höhe zu gewinnen. Frage 282: Wie sollte das Schwert einer Jolle auf Vorwindkurs gefahren werden und warum? Antwort: Es sollte aufgeholt werden. Dadurch vermindert sich der Reibungswiderstand, aber auch die Gefahr der Kenterung bei einer unfreiwilligen Halse. Frage 283: Wie verändern sich Abdrift und Krängung, wenn das Schwert einer Jolle auf einem Amwindkurs etwas aufgeholt wird? Antwort: Die Abdrift wird größer, die Krängung nimmt ab. Frage 284: Mit welcher Krängung sollte eine Jolle üblicherweise gesegelt werden und weshalb? Antwort: Möglichst aufrecht, da sonst Abdrift und Luvgierigkeit zunehmen. 190 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Frage 285: Wie wirkt sich auf einem Halbwindkurs ein zu dicht geholtes Großsegel auf die Geschwindigkeit des Bootes aus? Antwort: Die Krängung nimmt zu, die Geschwindigkeit nimmt ab. Frage 286: Wie wirkt sich ein Holepunkt, der zu weit vorne liegt, auf Stand und Beanspruchung des Vorsegels aus? Antwort: Das Unterliek killt, das Achterliek wird übermäßig gereckt. Frage 287: Wie wirkt sich ein Holepunkt, der zu weit achtern liegt, auf Stand und Beanspruchung des Vorsegels aus? Antwort: Das Achterliek killt, das Unterliek wird übermäßig gereckt. Frage 288: Wie muss ein Segel bei leichtem Wind getrimmt werden? Antwort: Das Segel soll bauchig stehen. Frage 289: Wie muss ein Segel bei starkem Wind getrimmt werden? Antwort: Das Segel soll flach getrimmt werden. Frage 290: Wie beeinflusst ein Unterliekstrecker den Trimm des Segels? Antwort: Je nach Zugkraft wird der untere Teil des Großsegels bauchiger oder flacher. Frage 291: Um auf Amwindkursen eine Jolle auf Kurs zu halten, muss die Pinne stets stark von der Seite der Segel weggezogen werden. Wie kann der Trimmfehler behoben werden? Antwort: Großsegel flacher trimmen; Gewichtsverlagerung nach achtern. Frage 292: Um auf Amwindkursen eine Jolle auf Kurs zu halten, muss die Pinne stets stark zur Seite der Segel hingedrückt werden. Wie kann der Trimmfehler behoben werden? Antwort: Großsegel bauchiger trimmen, Gewichtsverlagerung nach vorn. Prüfungsfragen 191 Frage 293: Warum soll ein gut getrimmtes Segelboot leicht luvgierig sein? Antwort: Weil es im Notfall von selbst in den Wind schießt. Frage 294: Welchen Einfluss hat zunehmende Krängung auf den Trimm des Bootes? Antwort: Die Luvgierigkeit nimmt zu. Frage 295: Welche Manöver hat das Boot auf dem eingezeichneten Kurs an den Punkten 1, 2 und 3 gefahren? Antwort: 1 Wende, 2 Halse, 3 Q-Wende. Frage 296: Was ist mit Schwert und Ruder einer Jolle zu tun, wenn das Boot an einer Boje liegen gelassen wird? Antwort: Schwert und Ruderblatt aufholen, damit das Boot frei schwojen kann. Frage 297: Warum ist eine Patenthalse gefährlich? Antwort: Es kann zu Verletzungen der Crew, zu Riggschäden und zur Kenterung führen. Frage 298: Ein Segelboot segelt am Wind, plötzlich bricht das Luvwant. Welches Manöver ist sinnvoll? Antwort: Wende. Frage 299: Ein Segelboot segelt bei starkem Wind nur unter Großsegel auf Amwindkurs. Plötzlich bricht das Vorstag. Was ist sofort zu unternehmen? Antwort: Abfallen auf Vorwindkurs. 192 Kapitel 12: Segelboot Aufbau und Bedienung Frage 300: Ein Segelboot segelt bei starkem Wind nur unter Großsegel auf Amwindkurs. Plötzlich bricht das Vorstag. Womit kann das gebrochene Vorstag schnell provisorisch ersetzt werden? Antwort: Durch die Fock oder ein Fall. KA PIT E L 13: T H E O RI E PRÜFUNG In diesem Kapitel erfahren Sie wichtige Informationen rund um die Theorieprüfung. Beide Prüfungsteile - Theorieprüfung und Praxisprüfung - sollen grundsätzlich am gleichen Tag abgelegt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen können die beiden Prüfungsteile auch getrennt voneinander innerhalb von zwölf Monaten abgelegt werden. Mehr zur Praxisprüfung erfahren Sie in Kapitel 17 „Praxisprüfung“. P RÜF UNG S INHA L T In der Theorieprüfung müssen Sie einen der 15 amtlichen Prüfungsfragebögen schriftlich beantworten. Der Prüfungsumfang, also die Anzahl der zu beantwortenden Fragen und die Bearbeitungszeit sind davon abhängig, ob Sie den amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Antriebsmaschine, unter Segel oder unter Antriebsmaschine und Segel absolvieren und ob Sie andere Führerscheine, beispielsweise den Sportbootführerschein See oder bereits abgelegte Prüfungsteile des Sportbootführerscheines Binnen anrechnen lassen. Die Abfrage des Theorieteiles erfolgt grundsätzlich im Multiple-Choice-Modus. Ihnen werden für jede Frage jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei immer nur eine der vier Antwortmöglichkeiten richtig ist. Sie müssen die jeweils richtige Antwort durch Ankreuzen kenntlich machen. Jede richtige Antwort gibt einen Punkt. AMT L IC H E R P RÜF UNG S F R A G E NK A TA L O G Der amtliche Prüfungsfragenkatalog umfasst insgesamt 300 Fragen und gliedert sich grundsätzlich in sogenannte „Basisfragen“ und „spezifische Fragen“. BASISFRAGEN Bei den Basisfragen handelt es sich um sehr grundsätzliche Fragen aus den Themengebieten Umweltschutz, allgemeines Verhalten, Verkehrs- und Verhaltensvorschriften und Seemannschaft. Es gibt insgesamt 72 mögliche Basisfragen, wovon sieben Fragen beziehungsweise, wenn Sie nur den Segelschein absolvieren, vier Fragen in jedem Prüfungsfragebogen zu beantworten sind. 194 Kapitel 13: Theorieprüfung Diese Basisfragen werden ebenso bei der Theorieprüfung zum amtlichen Sportbootführerschein See geprüft. Inhaber des amtlichen Sportbootführerscheines See, die die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen absolvieren wollen, sind deshalb von der Beantwortung dieser Basisfragen befreit. Auch umgekehrt sind Inhaber des amtlichen Sportbootführerscheines Binnen dann bei der Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein See von den Basisfragen befreit. SPEZIFISCHE FRAGEN Bei den spezifischen Fragen handelt es sich um spezielle Fragen, die ausschließlich das erforderliche Wissen für Wassersportler auf den Binnengewässern und auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen umfassen. Es gibt insgesamt 228 mögliche spezifische Fragen. Diese lassen sich wiederum in „Fragen für alle Führerscheinanwärter“ und „Zusatzfragen für Anwärter des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel“ untergliedern. F R A G E N FÜR A L L E FÜHR E R S C H E INANWÄRT E R Es sind 181 Fragen, die allgemeine Themen, ohne spezielle Fragestellung zu Segelthemen, behandeln. Z U S A TZ F RAG E N FÜR ANWÄRT E R D E S S P OR T B OO T FÜH R E R S C H EIN S B INN EN S EG E L Hierbei handelt es sich um 47 spezielle Segelfragen, die nur von Anwärtern für den Segelschein zu beantworten sind. Es werden sieben Fragen geprüft, wovon mindestens fünf richtig beantwortet werden müssen. Dieser Zusatzteil muss also gesondert bestanden werden. P RÜF UNG SUMF ANG UND D AU E R Wenn der Sportbootführerschien Binnen Ihr erster Bootsführerschein ist, müssen Sie in jedem Fall auch die Basisfragen beantworten. In diesem Fall werden in jedem der 15 amtlichen Prüfungsfragebögen zunächst die Basisfragen geprüft, das sind vier Basisfragen beim Segelboot beziehungsweise sieben Basisfragen bei Motorboot und Motor- und Segelboot. Die Anzahl der spezifischen Fragen hängt ebenso davon ab, welchen Schein Sie absolvieren wollen und ob Prüfungsumfang und Dauer 195 Sie vorhandene Prüfungsteile des Sportbootführerscheins Binnen oder von anderen vorhandenen Bootsführerscheinen anerkennen lassen können. Die folgende Übersicht veranschaulicht, welcher Prüfungsumfang in welcher Zeit zu absolvieren ist und welche Mindestpunktzahl für das Bestehen zwingend erforderlich ist. Umfang des Führerscheines (SBF Binnen) Fragen gesamt Anzahl Basisfragen Anzahl Spezifische Fragen Anzahl Segelfragen Erforderliche Mindestpunktzahl Prüfungsdauer in Minuten Motorboot 30 7 23 - 24 von 30 45 Segelboot 25 4 14 7 20 von 25 und 5 von 7 Segelfragen 35 Motor- und Segelboot 37 7 23 7 24 von 30 und 5 von 7 Segelfragen 60 Motorboot (Inhaber des SBF See) 23 - 23 - 18 von 23 35 Segelboot (Inhaber des SBF See) 21 - 14 7 17 von 21 und 5 von 7 Segelfragen 35 Segeln (als Aufbau auf den SBF Binnen Motor) 7 - - 7 5 von 7 15 Motorboot (als Aufbau auf den SBF Binnen Segeln, ausgestellt vor dem 01.05.2012 7 7 - - 5 von 7 15 Um bei der Prüfung zu bestehen, müssen Sie als grobe Faustformel also ca. 80 Prozent aller Fragen richtig beantworten. 196 Kapitel 13: Theorieprüfung P RÜF UNG S A B L AUF Als Hilfsmittel ist in der Theorieprüfung nur ein Kugelschreiber zugelassen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass auf Ihren Tisch, da die Prüfer während der Prüfung Ihre Identität überprüfen werden. Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sowie Gespräche mit dem Nebensitzer führen automatisch zum Ausschluss aus der Prüfung. Bearbeiten Sie die Fragen in aller Ruhe. Wenn Sie sich ausführlich mit diesem Buch und dem Onlinekurs vorbereitet haben, wird Ihnen die Bearbeitungszeit ausreichen. P RÜF UNG S O R T Die Prüfungen werden lokal durch einen der 20 Prüfungsausschüsse für den Sportbootführerschein Binnen durchgeführt. Eine Übersicht der Prüfungsausschüsse finden Sie hier: https: / / www.sbfb24.com/ pruefungsausschuesse Den genauen Prüfungsort und die Prüfungszeit erfahren Sie direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss. Die Anmeldung muss rechtzeitig direkt beim Prüfungsausschuss erfolgen, in der Wahl des gewünschten Prüfungsausschusses sind Sie frei. K O S T E N D E R P RÜF UNG Für die Abnahme der Prüfung und die Ausstellung des Sportbootführerscheines Binnen fallen amtliche Gebühren an. Darüber hinaus werden noch die tatsächlichen Reisekosten des jeweiligen Prüfungsausschusses auf die Prüflinge umgelegt. Eine Übersicht der aktuellen Gebührentabelle finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Prüfungsausschüsse (siehe "Prüfungsort"). KA PIT E L 14: P RAXI S MO TO RB OOT Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die in der praktischen Prüfung geforderten Manöver und stellt diese im Detail vor. In der praktischen Prüfung wird zwischen Pflichtmanövern, die jeder Prüfling absolvieren muss, und sonstigen Manövern, die nur teilweise prüfungsrelevant sind, unterschieden. P F LIC H TMANÖV E R MOT O R B OO T Diese Pflichtmanöver werden von jedem Prüfling in der praktischen Prüfung gefordert: Rettungsmanöver (Mensch über Bord) Anlegen Ablegen R E T TUNG SMANÖV E R Das Rettungsmanöver wird oft auch als „Mann über Bord“beziehungsweise „Mensch über Bord“-Manöver bezeichnet. Das Rettungsmanöver wird in der Regel aus Kursfahrt mit gemäßigtem Tempo durchgeführt. Beim Rettungsmanöver geht es darum, eine über Bord gefallene Person wieder mit dem Boot aufzunehmen beziehungsweise retten zu können. In der Prüfung wird dies meist dadurch simuliert, dass ein Rettungsring oder eine Boje über Bord geworfen wird. Das Rettungsmanöver läuft schematisch wie folgt ab: Ein Mann, in der Praxisausbildung ein Rettungsring oder eine Boje, fällt Steuerbord oder Backbord über Bord. Der Steuermann nimmt sofort den Gang raus, Getriebestellung auf neutral, und lenkt das Steuerrad voll zum Mann. So dreht sich das Heck mit der gefährlichen Schraube vom Überbordgegangenen weg. Idealerweise zeitgleich oder unmittelbar danach erfolgt Ruf: „Mensch/ Mann über Bord“, „Rettungsmittel ausbringen“, „Ausguck stellen“. 198 Kapitel 14: Praxis Motorboot Ein Mitglied der Mannschaft stellt den Ausguck und ruft: „Ausguck steht“. Hinweis: In der Praxisausbildung wird das Rettungsmittel beziehungsweise der Rettungsring nicht ausgeworfen. Abb. 160: Manöver - Rettungsmanöver Der Steuermann prüft, aus welcher Richtung der Wind kommt, damit er ableiten kann, gegen welche Richtung er den Mann anfahren muss. Der Überbordgegangene wird immer gegen den Wind angefahren. Dann circa drei bis fünf Bootslängen gerade vom Mann wegfahren. Einen Kreis oder eine Schlaufe fahren, bis der Mann gegen Wind und Strom angesteuert werden kann. Motor rechtzeitig vor dem Mann auskuppeln (drei bis vier Bootslängen). Das Boot auf Höhe der über Bord gegangenen Person durch kurzes Einlegen des Rückwärtsganges aufstoppen und vollständig zum Stehen bringen. Der Bootsführer ruft dann: „Bereit machen zum Mann aufnehmen an Steuerbord beziehungsweise Backbord“. Ein Mitglied der Mannschaft ruft „Bereit zum Mann aufnehmen“. Der Überbordgegangene (beziehungsweise Ring/ Boje) wird idealerweise über die Steuerbordseite mit der Hand oder bei hochwandigen Schiffen auch mit Hilfe des Bootshakens aufgenommen. „Bereit machen zum Mann aufnehmen“ „Bereit zum Mann aufnehmen“ „Mann über Bord“ „Rettungsmittel ausbringen“ „Ausguck stellen“ „Ausguck steht“ Pflichtmanöver Motorboot 199 Schauen Sie sich das Rettungsmanöver als Lernvideo an: AN L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD UND B AC KB O RD Beim Anlegen geht es darum, das Boot durch entsprechendes Manövrieren in kurzer Distanz parallel zum Steg zum Stehen zu bringen. In der Regel wird an einem freien Steg oder einer Kaimauer angelegt. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben durch den Radeffekt immer eine geeignete und weniger geeignete Seite zum Anlegen. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Wir beschreiben hier beispielhaft das Anlegemanöver an einem Steg. Das Vorgehen beim Manöver Anlegen ist wie folgt: Zunächst langsames Ansteuern der Anlegestelle in einen Winkel von circa 45 Grad. Geschwindigkeit reduzieren, den Gang rechtzeitig (circa zwei bis drei Bootslängen Abstand vom Steg) in Leerlaufstellung bringen und dann das Boot gleiten lassen. Abb. 161: Manöver - Anlegen Wenn der Bug noch circa 2 Meter von der Anlegestelle entfernt ist, das Steuer zunächst vollständig weg vom Steg legen, so dass sich der Bug etwas vom Steg weg bewegt. Eventuell kurz Vorwärtsschub geben, bis das Boot auf die Lenkbewegung reagiert. Das Boot dann parallel mit der Restfahrt auf den Steg lenken, ohne ihn dabei zu touchieren. Stoppen Sie das Boot durch kurzes Einlegen des Rückwärtsgangs auf. Das Boot sollte mit einem Abstand von maximal einer halben Armlänge parallel zur Anlegestelle zum Stehen kommen. 200 Kapitel 14: Praxis Motorboot A B L E G E N ÜB E R S T E U E R B O RD OD E R B AC KB O RD Beim Ablegen geht es darum, das parallel zum Steg liegende Boot vom Steg so weg zu manövrieren, dass wieder „normale“ Fahrt aufgenommen werden kann. Das Manöver ist wie folgt durchzuführen: Abb. 162: Manöver - Ablegen Das Boot liegt ohne Fahrt parallel zum Steg. Zunächst das Steuerrad voll zum Steg einschlagen und einen kurzen Schub nach vorne geben, ohne dabei den Steg zu touchieren. Das Heck des Bootes dreht sich weg vom Steg. Dieser Vorgang wird „Eindampfen“ genannt. Dann das Steuerrad ganz weg vom Steg einschlagen und circa 2 Meter rückwärts gerade vom Steg absetzen, um ausreichend Abstand zwischen Boot und Steg zu bekommen. Das Steuerrad dann gerade oder leicht weg vom Steg stellen und mit dem Boot vorwärts die Anlegestelle verlassen. S ON S T I G E MANÖV E R MO T O RB OO T Sonstige Manöver sind optionale Manöver, die nicht alle geprüft werden müssen. Welche sonstigen Manöver geprüft werden, entscheidet der Prüfer. W E ND E N AUF E NG EM R AUM Beim Manöver „Wenden auf engem Raum“ fahren Sie im Hafen in eine enge Gasse und wenden in dieser Gasse. Boote mit nur einer Antriebsschraube haben 1 2 3 4 Sonstige Manöver Motorboot 201 durch den Radeffekt immer eine geeignete und weniger geeignete Drehrichtung des Propellers. In unserem Beispiel wollen wir den Radeffekt unberücksichtigt lassen. Sie können sich das Manöver ähnlich wie das Wenden in drei Zügen beim Autofahren vorstellen. Das Manöver sollte wie folgend beschrieben durchgeführt werden: Zunächst wird in eine Hafengasse mittig mit langsamer Geschwindigkeit eingefahren. Dann den Motor auskuppeln. Wenn das Boot fast zum Stehen kommt, Ruder ganz nach Backbord (bei anderer Drehrichtung entgegengesetzt Steuerbord) einschlagen und das Boot gleiten lassen. Boot weiter nach Backbord gleiten lassen, bis es quer in der Gasse steht (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 Meter). Nutzen Sie dabei stets den Raum nach vorne. Steuer ganz nach Steuerbord einschlagen und kurz den Rückwärtsgang einlegen. Boot rückwärts gleiten lassen (Mindestabstand zu anderen Booten: 1 Meter), bis es mittig und gerade in der Gasse steht. Steuer gerade stellen und vorwärts aus der Gasse fahren. Abb. 163: Manöver Wenden auf engem Raum Schauen Sie sich das Manöver „Wenden auf engem Raum“ als Lernvideo an: 1 2 3 4 202 Kapitel 14: Praxis Motorboot K UR S G E R E C H T E S AUF S T O P P E N Unter kursgerechtem Aufstoppen wird das Anhalten beziehungsweise das Stoppen eines Fahrzeuges unter Einsatz der Schraube verstanden. Kursgerecht bedeutet hierbei, dass sich der Kurs des Fahrzeuges beim Aufstoppen nicht verändert. Abb. 164: Manöver - Kursgerechtes Aufstoppen Dies wird dadurch erreicht, dass der Rückwärtsgang kurz eingelegt wird, gegebenenfalls zusätzlich unterstützt durch kurzes Gasgeben. Durch die umgekehrte Drehrichtung wirkt die Schraube der Vorausfahrt des Fahrzeuges entgegen und bremst diese ab. Sobald das Fahrzeug keine beziehungsweise sehr wenig Fahrt macht, ist umgehend wieder auszukuppeln und die Leerlaufstellung einzulegen. Das Fahrzeug ist dann aufgestoppt. F AH R E N NAC H S C HI F F FAH R T S Z E IC H E N UND LANDMA RK EN Unter Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken wird das Fahren in Richtung einer markanten Landmarke verstanden. Dies kann beispielsweise ein Kirch- oder Leuchtturm, eine Hafeneinfahrt oder ein Schifffahrtszeichen sein. Der Kurs soll dabei direkt und ohne Schlingern des Fahrzeuges gefahren werden. Abb. 165: Manöver - Fahren nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken Sonstige Manöver Motorboot 203 AN L E G E N VON S IC H E RUNG SMI TT E L N In der Prüfung wird wahrscheinlich von Ihnen verlangt, dass Sie Sicherungsmittel wie eine Rettungsweste oder einen Sicherheitsgurt sicher und zügig anlegen können. Hierbei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Verschlusssysteme gibt. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer praktischen Ausbildung das Anlegen der Sicherungsmittel gleich von Beginn an lernen. Dies sollte einer der ersten Lerninhalte im Rahmen einer fundierten Wassersportausbildung sein. Die wichtigsten Sicherungsmittel sind die Rettungsweste und der Life Belt. Wir stellen Ihnen diese hier kurz vor. Rettungsweste: Beim Anlegen einer Rettungsweste beziehungsweise einer Schwimmweste soll darauf geachtet werden, dass die Rettungsweste von der Größe passt. Beim Anlegen sollen alle Gurte straff angezogen werden, so dass die Rettungsweste sicher am Körper sitzt. Life Belt: Der Life Belt ist ein Sicherungsgeschirr, um eine Person an Bord fest zu machen, um nicht über Bord gehen zu können. Er wird einerseits an auf Bord gespannten Leinen und andererseits am Körper der zu sichernden Person befestigt. Abb. 166: Rettungsweste und Life Belt 204 Kapitel 14: Praxis Motorboot MANÖV E R S C HAL L S I GNA L E In der praktischen Prüfung kann von Ihnen verlangt werden, dass Schallsignale gegeben werden. Hier sind die drei wichtigsten Manöverschallsignale und ihre Bedeutung nochmals dargestellt: Ein kurzer Ton: „Kursänderung nach Steuerbord“ Zwei kurze Töne: „Kursänderung nach Backbord“ Drei kurze Töne: „Maschine läuft rückwärts“ Abb. 167: Manöverschallsignale NAV I GA T ION MI T D EM K OMP A S S Der Kompass ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um sich auf Gewässern wie größeren Seen und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen zu orientieren. Ein Kompass ist grundsätzlich in 360 Grad unterteilt. Die Gradzahlen sind den Himmelsrichtungen zugeordnet. Der Kompass zählt von Norden, der bei 0° bzw. 360° liegt, im Uhrzeigersinn von 0° bis 360°. Sonstige Manöver Motorboot 205 Abb. 168: Gradzahlen Kompass Ein einzelner Kompassstrich entspricht 11¼ Grad. Ein ganzer Quadrant entspricht 90 Grad. Ein am Schiff fest angebrachter Kompass, der sogenannte Steuerkompass, zeigt die Gradzahl an, in welche sich das Schiff gerade bewegt. Die Fahrtrichtung eines Schiffs heißt Kurs. Die während der Fahrt am Kompass abgelesene Gradzahl ist der so genannte Kompasskurs. Die gebräuchlichste Kompassart ist der Magnetkompass mit Vollkreisrose. Der Magnetkompass reagiert auf magnetische Einflüsse und orientiert sich am Magnetfeld der Erde. Die Nadel des Kompass zeigt stets in die Richtung des magnetischen Nordpols. Der geografische und der magnetische Nordpol sind jedoch nicht identisch. Merke: Während Land- und Seekarten immer auf den geografischen Nordpol ausgerichtet sind, orientiert sich der Magnetkompass nach dem Nordpol des Erdmagnetfelds. Die am Magnetkompass angezeigte Gradzahl wird durch Schiffsmagnetismus und Erdmagnetismus verfälscht. Die Abweichung zwischen magnetischem Nordpol und geografischem Nordpol heißt Missweisung. Die Höhe und Richtung (in Richtung Osten oder in Richtung Westen) der Missweisung ist abhängig vom jeweiligen Ort und ist der Seekarte zu entnehmen. Der Magnetkompass reagiert aber auch auf andere Magnetfelder, die sich auf dem Schiff in seiner Nähe befinden, wie beispielsweise Teile des Motors, Lautsprecherboxen oder andere metallische Aufbauten. Bei diesem Effekt spricht NO SW NW SO 270 W 180 S 90 O 0 360 N 0 Grad bzw. 360 Grad 90 Grad 180 Grad 270 Grad Osten Norden Süden Westen 206 Kapitel 14: Praxis Motorboot man von der Ablenkung. Die Höhe der Ablenkung kann der Ablenkungstabelle des Bootes entnommen werden. Wichtig: Die am Magnetkompass angezeigte Gradzahl ist immer um die durch Ablenkung und Missweisung bestehende Fehlweisung zu berichtigen, bevor sie für die Kursplanung in der Seekarte verwendet oder bei der Steuerung nach einer geografischen Himmelsrichtung am Steuerkompass eingesetzt wird. KA PIT E L 15: P RAXI S S EG E L BOO T Dieses Kapitel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen über die in der praktischen Prüfung geforderten Manöver und stellt diese im Detail vor. P F LIC H TMANÖV E R S E GE L B OOT Diese Pflichtmanöver werden von jedem Prüfling gefordert: Rettungsmanöver (Mensch über Bord) Ablegen unter Segel Anlegen unter Segel S ON S T I G E MANÖV E R S E G E L B OO T Von diesen sonstigen Manövern/ Fähigkeiten müssen mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Segel setzen / bergen Wenden / Halsen Anluven / Abfallen Steuern nach Wind / nach Schifffahrtszeichen Anlegen einer/ s Rettungsweste / Lifebelts R E T TUNG SMANÖV E R Hier stellen wir Ihnen die beiden prüfungsrelevanten Rettungsmanöver über eine gefahrene Wende und über eine gefahrene Halse vor. RETTUNGSMANÖVER MITTELS WENDE Das Rettungsmanöver mittels Wende wird idealerweise aus „achterlichen Kursen“ gefahren. Achterliche Kurse sind raumer Wind und Vorwind. 208 Kapitel 15: Praxis Segelboot Nachdem der Mensch/ Mann (in der Übung eine Boje, Fender oder Rettungsring) über Bord gegangen ist, ruft der Steuermann: „Mann über Bord, Rettungsmittel ausbringen, Ausguck stellen“. Ein Mitglied der Mannschaft wirft dem Überbordgegangenen den Rettungsring zu, stellt den Ausguck und fixiert beziehungsweise beobachtet den Überbordgegangenen. Zusätzlich bestätigt es dem Steuermann, dass der Ausguck gestellt wurde, durch den Ruf „Ausguck steht“. Der Steuermann segelt auf „Raumwindkurs“ circa drei bis fünf Bootslängen weg vom Überbordgegangenen weg, um die nötige Höhe für das Manöver (späteres Aufschießen) zu erreichen. Liegt „Raumwindkurs“ nicht an, wird dazu zunächst auf „Raumwindkurs“ gegangen. Dann lässt der Steuermann auf „Am-Wind-Kurs“ gehen. Dies sagt er der Mannschaft durch das Kommando: „Neuer Kurs Am Wind, holt dicht die Schoten“ an. Die Mannschaft holt die Schoten dem Kurs entsprechend dicht. Dann wird eine Wende gefahren. Nachdem die Wende gefahren wurde, wird der Überbordgegangene mit einem seitlichen Querabstand von drei bis fünf Bootslängen angesteuert. Der Kurs und die Segelstellung sind entsprechend zu wählen. Es muss gegebenenfalls abgefallen werden. Der Überbordgegangene soll dann durch Fahren eines Aufschießers geborgen werden. Das Boot soll auf seiner Höhe zum Stehen kommen. Die Höhe des seitlichen Abstands hängt vom Gleitverhalten und der Fahrtgeschwindigkeit des Bootes ab. „Je höher die Fahrtgeschwindigkeit, umso weiter der Abstand.“ Dann wird ein Aufschießer durchgeführt. Der Steuermann gibt das Kommando: „Bereit machen zum Mann aufnehmen“. Das Boot kommt idealerweise neben dem Überbordgegangenen zum Stehen. Steuermann gibt das Kommando zum Bergen des Manns: „Mann beziehungsweise Person aufnehmen“. Die Person wird aufgenommen. Sehen Sie sich das Rettungsmanöver mittels Wende als Lernvideo an: Sonstige Manöver Segelboot 209 RETTUNGSMANÖVER MITTELS HALSE Das Rettungsmanöver mittels Halse wird idealerweise aus „Am-Wind-Kursen“ gefahren. Nachdem der Mann (in der Übung eine Boje, Fender oder Rettungsring) über Bord gegangen ist, ruft der Steuermann: „Mann beziehungsweise Person über Bord, Rettungsmittel ausbringen, Ausguck stellen“. Ein Mitglied der Mannschaft stellt den Ausguck und fixiert beziehungsweise beobachtet den Überbordgegangenen. Ein Rettungsring wird dem Überbordgegangenen zugeworfen. Zusätzlich bestätigt das Mitglied dem Steuermann, dass der Ausguck gestellt wurde, durch den Ruf „Ausguck steht“. Der Steuermann segelt auf „Am-Wind-Kurs“ drei bis maximal fünf Bootslängen weiter vom Mann weg, um die nötige Höhe für das Manöver (späteres Aufschießen) zu erreichen. Liegt „Am-Wind-Kurs“ nicht an, wird zunächst auf „Am-Wind-Kurs“ gegangen. Dann lässt der Steuermann bis auf „raumen Wind“ abfallen. Dies sagt er der Mannschaft durch das Kommando: „Neuer Kurs raumer Wind, fiert auf die Schoten“ an. Die Mannschaft fiert die Schoten dem entsprechenden Kurs auf. Liegt „Raumwindkurs“ an, wird eine Halse gefahren. Nachdem die Halse gefahren wurde, wird der Überbordgegangene mit einem seitlichen Abstand von drei bis fünf Bootslängen angesteuert. Der Kurs und die Segelstellung sind entsprechend zu wählen. Es muss gegebenenfalls entsprechend angeluvt werden. Der Überbordgegangene soll dann durch Fahren eines Aufschießers geborgen werden. Das Boot soll auf seiner Höhe zum Stehen kommen. Dann wird der Aufschießer durchgeführt. Der Steuermann lässt die Mannschaft sich auf die Aufnahme an Bord des Manns vorbereiten, indem er das Kommando: „Bereit machen zum Mann aufnehmen“ gibt. Das Boot kommt idealerweise neben dem „Überbordgegangenen“ zum Stehen. Der Steuermann gibt das Kommando zum Bergen des Manns: „Mann aufnehmen“, und der Mann wird aufgenommen. Sehen Sie sich das Rettungsmanöver mittels Halse als Lernvideo an: 210 Kapitel 15: Praxis Segelboot Tipp: Die Höhe des seitlichen Abstands vor dem Aufschießer hängt maßgeblich davon ab, wie viel Fahrt das Boot hat. Bei schneller Fahrt muss mehr seitlicher Abstand gehalten werden, bei langsamer Fahrt sollte weniger Abstand gehalten werden. A B L E G E N UNT E R S E G E L Mit größeren Segelbooten legt man in der Regel unter Motor vom Liegeplatz ab und setzt erst später die Segel in freiem Seeraum. Siehe hierzu Abschnitt „Setzen der Segel“ in diesem Kapitel. Bei kleineren Segelbooten, die nicht über einen Motor verfügen, wird unter Segel abgelegt. Dabei ist zunächst unbedingt zu prüfen, aus welcher Richtung der Wind weht. Sind die Segel noch nicht gesetzt, wird das Boot in den Wind gedreht, um die Segel zu setzen. Dann wird leicht abgefallen, dazu wird die Fock back gehalten, bis sich das Boot dreht. Das Ablegen von einem Steg / einer Kaimauer läuft schematisch so ab: Das Boot liegt zunächst ohne Fahrt festgemacht parallel zum Steg. Segel setzen, ggfs. das Boot in den Wind drehen. Leinen lösen. Ruder weg vom Steg legen und Fock back halten, bis sich das Boot leicht vom Steg weg dreht. Segel auf den gewünschten Kurs setzen und Anlegestelle verlassen. Abb. 169: Ablegen am Steg Sonstige Manöver Segelboot 211 A B L E G E N VON E IN E R BO J E Das Ablegen von einer Boje läuft schematisch so ab: [1] Das Boot liegt zunächst ohne Fahrt festgemacht an einer Boje im Wind. [2] Segel setzen. [3] Ruder in die gewünschte Richtung legen und Fock back halten, bis sich das Boot leicht dreht. [4] Segel auf den gewünschten Kurs setzen, Vorleine lösen und Bojenplatz verlassen. Abb. 170: Ablegen von einer Boje AN L E G E N UNT E R S E G E L In der Regel wird an einem freien Steg oder einer Kaimauer angelegt. Zunächst ist zu prüfen, aus welcher Richtung und in welcher Stärke der Wind weht. Beim Anlegen ist möglichst immer gegen den Wind mit einem Aufschießer anzulegen, um das Boot so gleitend zum Stehen zu bringen. Je nach Windrichtung wird das Boot parallel, orthogonal oder schräg zum Steg zum Stehen gebracht. Zunächst langsames Ansteuern der Anlegestelle in möglichst spitzem Winkel. Je nach Windrichtung und Windstärke das Vorsegel bereits einholen. 212 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abstand zur Anlegestelle halten für den Aufschießer. Leinen lösen und einen Aufschießer fahren. Je nach Windrichtung parallel, orthogonal oder schräg zum Steg fahren, das Boot gleiten lassen und zum Stehen kommen. Das Boot ist dann zunächst mit der Vorleine fest zu machen. Die Segel bergen. Das Boot mit Vor- und Achterleinen festmachen. Abb. 171: Anlegen am Steg AN L E G E N AN E IN E R BO J E Beim Anlegen ist möglichst immer gegen den Wind mit einem Aufschießer anzulegen. Dabei wird die Boje in kurzem Abstand quer angefahren, um die letzten Meter nach dem Aufschießer zur Boje gleitend zum Stehen zu kommen. Zunächst Ansteuern der Boje. Kurzen Abstand zur Boje halten für den Aufschießer. Leinen lösen und Aufschießer fahren. Das Boot mit der Vorleine festmachen. Die Segel bergen. Sonstige Manöver Segelboot 213 Abb. 172: Anlegen an einer Boje S ON S T I G E MANÖV E R S E G E L B OO T S E G E L S E TZ E N / B E R G EN Vor jeder Fahrt müssen zunächst die Segel gesetzt und nach der Fahrt wieder eingeholt beziehungsweise geborgen werden. SETZEN DER SEGEL Zunächst laufen Sie unter Motor aus dem Hafen aus und verlassen den Hafeneinfahrtsbereich. Sie fahren mit dem Boot exakt in den Wind, also direkt in die Richtung, aus der der Wind kommt, um ihm keine Angriffsfläche beim Segelsetzen zu bieten. Dann bereiten Sie das Setzen der Segel vor. Sie prüfen zuerst alle Schoten und Fallen, dass diese frei laufen und mit dem Segel beziehungsweise Großbaum verbunden sind. Dann wird zunächst das Großsegel, anschließend das Vorsegel gesetzt. Viele Yachten verfügen über eine Rolleinrichung (Rollfock) des Vorsegels. Das Vorsegel ist dann „eingerollt“ und kann einfach und schnell durch Zug an der Rolleinrichtung gesetzt werden. 214 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 173: Segel Setzen Teil 1 Der Ablauf und die Kommandosprache beim Setzen der Segel lauten: Kommando Steuermann: „Klar zum Setzen des Großsegels“. Die Mannschaft trifft die Vorbereitung zur Durchführung des Manövers: Die Großsegel werden frei gemacht, die Zeisinge entfernt, Schoten und Fallen geprüft. Mannschaft: „Ist klar“ (wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind). Steuermann: „Großsegel setzen“. Mannschaft setzt durch Zug am Großfall das Großsegel. Abb. 174: Segel Setzen Teil 2 Sonstige Manöver Segelboot 215 Der Steuermann hält dabei das Boot weiter im Wind. Sobald das Großsegel vollständig gesetzt und das Großfall gesichert ist, kann die Dirk gelöst beziehungsweise eine alternative Baumstütze entfernt und das Segel dichtgeholt werden. Anschließend wird das Vorsegel durch die Rolleinrichtung gesetzt, alternativ kann das Vorsegel auch durch Ziehen am Fockfall gesetzt werden. Die Kommandosprache und das Procedere ist dann analog zum Setzen des Großsegels. Abb. 175: Segel Setzen Teil 3 Sind beide Segel gesetzt, kann die Fahrt unter Segel beginnen. Da das Boot „im Wind“ steht, muss zunächst in die gewünschte Fahrtrichtung abgefallen werden, um Fahrt aufzunehmen. Dazu wird das Ruder entsprechend gelegt, die Großschot dem gewünschten Kurs entsprechend dicht geholt und die Fock zunächst „back“ (entgegengesetzt) gehalten. Hierdurch versetzt sich das Boot in Bewegung aus dem Wind. Steuermann: „Klar zum Segeln auf Steuerbordbordbug“ (Mannschaft nimmt ihre Position ein). Mannschaft: „Ist klar“ (wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind). Großschot wird dichtgeholt, Steuermann fällt durch Ruderlegen leicht ab. Steuermann: „Fock backhalten auf Backbordbug“. 216 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 176: Segel Setzen Teil 4 Abb. 177: Segel Setzen Teil 5 Mannschaft hält Fock kurz back, der Steuermann fällt mit der Pinne solange ab, bis das Boot Fahrt aufnimmt, und steuert das Boot aus. Die Fock soll nun übergeholt werden. Steuermann: „Hol über die Fock“. Nun wird die Fock auf den anderen Bug gesetzt und dichtgeholt. Das Boot fährt jetzt unter Segel auf Steuerbordbug. Sonstige Manöver Segelboot 217 BERGEN DER SEGEL Die Segel werden ebenso „im Wind“ eingeholt beziehungsweise geborgen, wie sie auch gesetzt werden. Der Vorteil der Stellung „im Wind“ ist, dass keine Kräfte auf die Segel einwirken. Um „in den Wind“ zu gelangen, wird zunächst ein „Aufschießer“ gefahren. Das Manöver „Aufschießer“ wird in diesem Kapitel noch im Detail erklärt. Wurde das Manöver Aufschießer gefahren, wird zunächst das Vorsegel, dann das Großsegel eingeholt. Ist das Boot mit einer Rolleinrichtung ausgestattet, kann die Fock auch bereits unter Fahrt vor der Durchführung des Aufschießers eingeholt werden. Sobald das Boot im Wind zum Stehen kommt, wird mit dem Bergen der Segel begonnen. Hier wird nur das Bergen des Großsegels beschrieben. Abb. 178: Segel Bergen Teil 1 Steuermann: „Klar zum Bergen des Großsegels“. Mannschaft „Ist klar“ (sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, dabei wird die Dirk gesetzt beziehungsweise alternativ der Baumhalter bereitgestellt und die Großschot dicht gesetzt). Steuermann „Hol nieder das Großsegel“. Die Mannschaft lässt nun das Segel mit dem Großfall ab und legt es sauber zusammen. Danach wird auch die Fock eingerollt. Die Mannschaft bestätigt, dass das Manöver abgeschlossen ist, mit dem Ruf: „Segel sind geborgen“. 218 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb.179: Segel Bergen Teil 2 Abb. 180: Segel Bergen Teil 3 WE ND E N / HA L S E N Die Wende und die Halse sind die beiden Grundmanöver, die jeder Segler absolut sicher beherrschen muss. WENDE Die Wende wird idealerweise aus einem „Am-Wind-Kurs“ gefahren, das heißt, das Boot segelt bereits hoch am Wind; der Wind kommt also schräg von vorn. Sonstige Manöver Segelboot 219 Wenn der Prüfer die Wende ansagt und das Boot noch nicht auf „Am-Wind- Kurs“ segelt, ist zuerst auf „Am-Wind-Kurs“ zu gehen. Der Steuermann gibt das Kommando: „Klar zur Wende“. Abb. 181: Wende Die Mannschaft macht sich für das Manöver bereit und bestätigt dem Schiffsführer dies mit dem Ruf „Ist klar“. Der Steuermann kündigt durch das Kommando „Ree“ an, dass er die Wende einleitet und steuert das Schiff durch Umlegen der Pinne mit dem Bug durch den Wind. Die Segel wechseln dabei von der einen Bootsseite auf die andere. Der Steuermann sagt der Crew mit dem Kommando „Über die Fock“ an, dass sie, sobald der Bug durch den Wind geht, die Fock auf die andere Bootsseite holt. Die Mannschaft setzt die Fock und sich auf die andere Seite des Rumpfs um. Danach bestätigt der Steuermann den neuen Kurs mit Ruf: „Neuer Kurs am Wind liegt an“. Die Wende ist abgeschlossen. Das Boot segelt wieder auf „Am-Wind-Kurs“; jedoch mit Wind von der anderen Bootsseite als zuvor. Hier können Sie sich ein animiertes Video zur Wende ansehen. 220 Kapitel 15: Praxis Segelboot HALSE Die Halse wird in der Regel aus einem „Raum-Wind-Kurs“ gefahren, das heißt der Wind kommt schräg von hinten. Abb. 182: Halse Der Steuermann gibt das Kommando: „Klar zur Halse“. Die Mannschaft macht sich für das Manöver bereit und bestätigt dem Schiffsführer dies mit dem Ruf „Ist klar“. Steuermann kündigt durch das Kommando „Hol dicht die Großschot“ an, dass die Großschot und damit das Großsegel dicht geholt werden soll. Dies ist erforderlich, dass der Großbaum nicht unkontrolliert bei der Halse durchschlägt. Die Mannschaft holt die Großschot dicht. Wenn die Großschot dichtgeholt ist, kündigt der Steuermann durch das Kommando „Rund achtern“ an, dass er die Halse einleitet. Er steuert das Schiff durch „Abfallen“ mit der Pinne durch den Wind. Zunächst fällt das Vorsegel ein. Sobald das Großsegel sichtbar beziehungsweise spürbar vom Wind gedrückt wird, soll dieses durch „Auffieren“ (Öffnen) der Großschot gelöst werden. Dazu gibt der Steuermann das Kommando: „Fier auf die Großschot“. Die Mannschaft fiert die Großschot auf, setzt das Großsegel und das Vorsegel auf dem anderen Bug je nach Kurs fest und setzt sich auf den anderen Bug. Sonstige Manöver Segelboot 221 Der Steuermann sagt den neuen Kurs an: „Neuer Kurs raumer Wind“. Die Mannschaft setzt, falls noch nicht geschehen, die Segel auf „Raum-Wind- Kurs“-Stellung. Die Halse ist abgeschlossen und das Boot segelt wieder auf einem „Raum- Wind-Kurs“; jedoch mit Wind von der anderen Bootsseite als zuvor. AN L UV EN UND AB FA L L E N Unter Anluven und Abfallen versteht man Manöver, mit denen man den Winkel des Boots zum Wind verändert. Anluven und Abfallen sind die wesentlichen Elemente jedes Segelmanövers. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Elementen werden im Folgenden beschrieben. ANLUVEN Unter „Anluven“ versteht man, wenn das Boot eine Kursänderung hin zum Wind fährt, z.B. von „halbem Wind“ auf „am Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen. BEISPIEL ANLUVEN In unserem illustrierten Beispiel wünscht der Prüfer eine Kursänderung durch Anluven bei Fahrt auf Backbordbug aus „halbem Wind“ hin zu dem neuen Kurs „Am Wind“. Abb. 183: Anluven 222 Kapitel 15: Praxis Segelboot Der Ablauf und die Kommandosprache bei dieser Kursänderung sind wie folgt: Der Steuermann gibt der Mannschaft die Anweisungen, was zu tun ist. Kommando: „neuer Kurs am Wind, holt dicht die Schoten“. Der Steuermann steuert den gewünschten neuen Kurs, die Mannschaft holt dazu parallel die Segel dicht. Der neue Kurs sollte sauber und konstant ohne Schlingern gefahren werden. Wenn der Kurs sauber anliegt, bestätigt der Bootsführer nochmals durch die Ansage „Neuer Kurs am Wind liegt an“. ABFALLEN Unter „Abfallen“ versteht man, wenn das Boot eine Kursänderung weg vom Wind fährt, z.B. von „am Wind“ auf „halben Wind“, ohne dabei die Segel auf den anderen Bug zu holen. S T E U E R N NA C H WIND OD E R S C HIF F F AH R T S Z EIC H E N Unter Steuern nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken wird das Fahren in Richtung einer markanten Landmarke, beispielsweise eines Kirch- oder Leuchtturmes, einer Hafeneinfahrt oder in Richtung eines Schifffahrtszeichens verstanden. Der Kurs soll dabei direkt und ohne „Schlingern“, also ohne Fahren eines „Zickzack-Kurses “ gefahren werden. Abb. 184: Fahren nach Wind oder Schifffahrtszeichen Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 223 AN L E G E N R E T TUNG S WE S T E OD E R L I F EB E L T Auch in der praktischen Segelprüfung kann das Anlegen einer Rettungsweste oder eines Lifebelt geprüft werden. Wie Sie Sicherungsmittel wie Rettungsweste und Lifebelt anlegen und bedienen, wurde bereits im Kapitel 14 „Praxis Motorboot“ detailliert beschrieben. W E I T E R E S EG E LMANÖV E R - NI C H T P RÜF UNG S R E L E V ANT - Die folgenden Manöver sind nicht gesonderter Bestandteil der praktischen Prüfung des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel. Teilweise sind deren Kenntnis jedoch für die Ausführung der Prüfungsmanöver erforderlich und werden deshalb aufgrund ihrer Wichtigkeit kurz vorgestellt: Kursfahren Aufschießer Beidrehen Ankermanöver unter Segel Reffen K UR S F AH R EN Beim Kursfahren ist es in der Regel so, dass der Prüfer einen neuen Kurs ansagt, den Sie fahren sollen. Im Gegensatz zum Kursfahren beim Motorboot wird hier nicht nach einer Gradzahl oder Himmelsrichtung gefahren, sondern einer der Kurse „Am Wind“, „Halber Wind“, „Raumer Wind“ oder auch „Vorwind“. In unserem illustrierten Beispiel wünscht der Prüfer eine Kursänderung bei Fahrt auf Backbordbug aus „halbem Wind“ hin zu dem neuen Kurs „Am Wind“. Der Steuermann gibt der Mannschaft die Anweisungen, was zu tun ist. Kommando: „neuer Kurs am Wind, holt dicht die Schoten“. Der Steuermann steuert den gewünschten neuen Kurs, die Mannschaft holt dazu parallel die Segel dicht. Der neue Kurs sollte sauber und konstant ohne Schlingern gefahren werden. Wenn der Kurs sauber anliegt, bestätigt der Bootsführer nochmals durch die Ansage „Neuer Kurs am Wind liegt an“. 224 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 185: Kurs fahren Segeln AUF S C HI EßE R Der „Aufschießer“ ist ein Manöver, wo ein Segelboot aus einem gefahrenen Kurs heraus genau in die Windrichtung gedreht wird, um das Boot zu stoppen. Dazu werden die Schoten vollständig gelöst. Abb. 186: Aufschießer Der Steuermann gibt das Kommando: „Klar zum Aufschießer“. Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 225 Die Mannschaft macht sich für das Manöver bereit, geht an die Schotenenden und bestätigt dem Schiffsführer dies mit dem Ruf „Ist klar“. Steuermann kündigt durch das Kommando „Schoten los“ an, dass die Mannschaft die Schoten lösen soll, so dass die Segel frei beweglich im Wind hängen. Die Mannschaft löst die Schoten. Zeitgleich steuert der Steuermann das Boot durch eine entsprechende Bewegung der Pinne in den Wind. Die Mannschaft setzt sich in die Mitte des Rumpfs, um das Boot zu stabilisieren. Der Aufschießer ist abgeschlossen, wenn das Boot „im Wind“ zum Stehen gekommen ist und die Segel frei schwingend hängen, ohne dem Schiff dabei Antrieb zu geben. B E ID R E H E N Unter Beiliegen beziehungsweise Beidrehen versteht man, das Boot in eine Art „stabile Seitenlage“ zu bringen, um beispielsweise Reparaturen an Bord durchzuführen oder um ein verletztes Mannschaftsmitglied zu versorgen. Beim Manöver selbst handelt es sich um eine nicht „abgeschlossene Wende“. Dabei wird eine Wende gefahren. Die Fock bleibt dabei aber belegt (das heißt sie wird nicht wie bei der Wende gelöst) und wird nicht auf die andere Bootsseite übergeholt. Das Großsegel wird nach der gefahrenen Richtungsänderung leicht gefiert, das Ruder dann etwas in Richtung Luv (Pinne in Richtung Lee) gesetzt. Durch die entgegengesetzten Segel heben sich die durch den Wind auf das Segel wirkenden Kräfte nahezu auf. Das Boot liegt nun ruhig und stabil „beigedreht“, befindet sich aber mit sehr langsamer Geschwindigkeit in Fahrt. Zur vollen Weiterfahrt wird die Wende „zu Ende gefahren“ und die Fock überholt. Der Ablauf und die Kommandosprache bei Durchführung des Beidrehens lauten: Steuermann: „Klar zum Beidrehen“ (Vorbereitung zur Durchführung treffen). Mannschaft: „Ist klar“ (wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind). Steuermann: „Ree“ (Wende wird eingeleitet). Mannschaft: Fock bleibt belegt, kein Überholen; leichtes Auffieren des Großsegels. Steuermann: Ruder etwas nach Luv legen (Pinne nach Lee). 226 Kapitel 15: Praxis Segelboot Abb. 187: Beidrehen Sehen Sie sich das Manöver „Beidrehen" als Lernvideo an. ANK E RMANÖV E R UNT E R S E G E L Beim Ankermanöver unter Segel wird zunächst ein Aufschießer gefahren. Sobald das Boot vollständig zum Stillstand gekommen ist, wird der Anker zügig zu Wasser gelassen. Wichtig ist dabei, dass die Ankerleine (mindestens die fünffache Wassertiefe) beziehungsweise Ankerkette (mindestens die dreifache Wassertiefe) lange genug zu Wasser gelassen wird. Das Boot dann durch Seegang solange treiben lassen, bis der Anker spürbar greift, oder unter Motor leicht zurücksetzen. Der Ablauf des Manövers „Ankermanöver unter Segel“ ist wie folgt: Steuermann: „Klar machen zum Ankern“ (Vorbereitung zur Durchführung treffen). Mannschaft: „Ist klar“ (wenn Vorbereitungen abgeschlossen sind). Steuermann: „Klar zum Aufschießer“. Mannschaft: „Ist klar“. Steuermann: „Schoten los“ und Lenkbewegung in Windrichtung. Mannschaft löst Großschot und Vorschot. Boot gleitet bis zum Stillstand. Steuermann: „Anker setzen“. Mannschaft lässt Anker zu Wasser. Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 227 Abb. 188: Ankermanöver R E F F E N Unter Reffen versteht man das Verkleinern der Segelfläche. Dies ist bei starkem Wind erforderlich, um eine zu starke Krängung des Schiffs zu verhindern, den Ruderdruck zu senken und um das Rigg und das Segeltuch zu entlasten. Dabei werden je nach Besegelung die Segel entweder gegen kleinere Segel getauscht, die Vorgehensweis ist dann analog dem „Segelsetzen“ und „Segel bergen“ oder die Segelfläche der Besegelung wird verkleinert. Moderne Yachten sind oft mit Rollreffeinrichtungen ausgestattet. Dort werden Segelteilflächen „eingerollt“. Wir beschreiben hier das Reffen klassisch durch die Verkleinerung des Großsegels mit einem Bindereff. Zum Reffen eignet sich idealerweise der „Am-Wind-Kurs“. Das Boot läuft hierbei während des Reffens alleine mit dem Vorsegel weiter. Ausgehend von einem „Am-Wind-Kurs“ läuft das Reffen idealtypisch wie folgt ab: Zunächst wird der Großbaum-Niederholer, anschließend die Großschot gelöst. Das Segel killt nun. Nun wird das Großfall gefiert, der Großbaum wird dabei entweder von der Dirk gehalten oder hängt durch. Das Segel wird nun durch die Reffösen im Segel „eingebunden“. Das Großfall wird anschließend wieder durchgesetzt und die Großschot dichtgeholt. KA PIT E L 16: P RAXI S KNOT EN In der praktischen Prüfung müssen Sie insgesamt neun Knoten beherrschen. Dabei werden bei der Motorbzw. Segelbootprüfung die gleichen Knoten geprüft. Mindestens sechs, maximal sieben Knoten müssen Sie nach Wahl des Prüfers sicher vorführen und erklären können. Die folgende Übersicht zeigt die neun Knoten. Knoten Darstellung Verwendung Achtknoten Der Achtknoten wird an Enden von Schoten verwendet, um das Ausrauschen an Ösen und Blöcken zu verhindern. Kreuzknoten Kreuzknoten wird zum Verbinden zweier gleich starker Leinenenden verwendet. Einfacher Schotstek Der Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Doppelter Schotstek Der doppelte Schotstek wird zum Verbinden von zwei ungleich starken Leinenenden verwendet. Webleinstek Der Webleinstek wird zum Festmachen beispielsweise an Stangen oder Pollern verwendet. Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 229 Webleinstek auf Slip Der Webleinstek auf Slip hat die gleiche Funktion wie der Webleinstek ohne Slip. Er kann jedoch leichter gelöst werden. Stopperstek Der Stopperstek dient dazu, eine Leine mit geringem Durchmesser an einer anderen Leine oder Stange so fest zu machen, dass sie bei Zug nicht abrutscht. Rundtörn mit 2 halben Schlägen Der Rundtörn ist eine Umrundung eines Pfahls oder Ringes und dient dem langfristigen Festmachen. Belegen einer Klampe Das Belegen einer Klampe ist notwendig, um eine Leine fest mit dem Boot zu verbinden (über die Klampe). Palstek Der Palstek wird zum Herstellen eines festen Auges, das sich nicht zusammenzieht, verwendet. Tab. 6: Übersicht Knoten Sehen Sie sich alle neun Knoten-Videos an und lernen Sie online. KA PIT E L 17: P RAXI S P RÜFUN G In der Praxisprüfung müssen Sie zeigen, dass Sie Ihr Fahrzeug sicher beherrschen und gültige Verkehrsregeln kennen und anwenden. Dabei müssen Sie einige Manöver fahren. Es werden folgende Prüfungsteile unterschieden: Pflichtmanöver: Diese Manöver sind immer Bestandteil der Prüfung und werden von jedem Prüfling verlangt. Sonstige Manöver: Dies sind Manöver, aus denen der Prüfer optional ausgewählte Manöver prüfen kann. Alle Manöver werden hier genannt und sind im jeweiligen Praxisteil detailliert erklärt. Die Manöver werden in diesem Kapitel nur kurz genannt, eine ausführliche Erläuterung der Manöver finden Sie in Kapitel 14 „Praxis Motorboot“ und Kapitel 15 „Praxis Segelboot“. P R A KT I S C HE P RÜF UNG MO T O RB OO T In der praktischen Motorbootprüfung müssen Sie alle Pflichtmanöver, sowie mindestens zwei sonstige Manöver und sechs Knoten vorführen und ausreichend beherrschen. PFLICHTMANÖVER MOTORBOOT Die hier genannten Manöver sind Pflichtmanöver, das heißt alle diese Manöver werden im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft. Jedes Manöver muss dabei spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Rettungsmanöver (Mensch über Bord) Anlegen Ablegen Weitere Segelmanöver - nicht prüfungsrelevant - 231 SONSTIGE MANÖVER MOTORBOOT Zum Bestehen der praktischen Prüfung ist es erforderlich, von diesen sonstigen Manövern mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis auszuführen. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Wenden auf engem Raum Kursgerechtes Aufstoppen Fahren nach Schifffahrtszeichen/ Landmarken Anlegen einer/ s Rettungsweste/ Lifebelts Manöverschallsignale KNOTEN MOTORBOOT Von maximal sieben geforderten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Die prüfungsrelevanten Knoten finden Sie in Kapitel 16 „Praxis Knoten“. P R A KT I S C HE P RÜF UNG S E G E L B OOT In der praktischen Segelbootprüfung müssen Sie alle Pflichtmanöver, sowie mindestens zwei sonstige Manöver und sechs Knoten vorführen und ausreichend beherrschen. PFLICHTMANÖVER SEGELBOOT Diese Manöver sind so genannte Pflichtmanöver. Sie werden alle im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft. Jedes Manöver muss dabei spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Rettungsmanöver unter Segel (Mensch über Bord) Ablegen unter Segel Anlegen unter Segel 232 Kapitel 17: Praxisprüfung SONSTIGE MANÖVER SEGELBOOT Von diesen sonstigen Manövern/ Fähigkeiten müssen mindestens zwei von maximal drei geprüften Manövern mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Jedes Manöver muss spätestens mit dem zweiten Versuch ausreichend durchgeführt werden: Segel setzen/ bergen Wenden/ Halsen Anluven/ Abfallen Steuern nach Wind/ nach Schifffahrtszeichen Anlegen einer/ s Rettungsweste/ Lifebelts KNOTEN SEGELBOOT Von maximal sieben geforderten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Die prüfungsrelevanten Knoten finden Sie in Kapitel 16 „Praxis Knoten“. S TI C HWORT V ERZ EI C HNIS ABC-Pulver- oder Schaumlöscher 143 abfallen 178, 207, 220, 221, 222, 232 ablegen 43, 45, 200 abtakeln 182 Achtknoten 228 Admiralitätsanker 26 am Wind 177 Anker 25, 26, 27, 78 Ankerlieger 78 Ankermanöver 182, 223, 226 Ankertypen 26 anlegen 44, 45, 199 anlegen von Sicherungsmitteln 203 Anlegeseite 44 anluven 178, 221 Aufschießer 224 auftoppen 202 Außenbordmotor 149, 150, 151 Ausweichregeln 45 Backbordbug 178 Backbordseite 44, 68 Badezonen 113 Beaufort 121 Beaufortskala 122 Befähigung 10 Befeuerung 104 beidrehen 225 beiliegen 225 bergen 169, 182, 208, 209, 217, 218 Bergfahrt 14 Betonnung 7, 13, 29, 104, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114 bewegliche Spieren 166, 167 Binnenschifffahrtsstraßen 5, 9, 12, 13, 14, 17, 28, 34, 66, 71, 73, 93, 104, 107, 108, 194 Binnenschifffahrtsstraßenordnung 11, 12, 66 Blister 174 Blöcke 169 Bootshaken 198 Brand 142, 143 Brücken 25, 60, 93, 95, 96, 97, 98 Bug 164 Bugformen 164 Cat-Takelung 170 Danforthanker 26 Distanz 199 Döpper 78 Draggen 26 Dreifarben-Leuchte 69 Drempel 31, 32, 33 Eignung 10 Fähre 79, 96 Fahrrinne 28, 29, 107, 111, 112, 113 Fahrt durchs Wasser 40 234 Stichwortverzeichnis Fahrt über Grund 40 Fahrwasser 13, 28, 78, 104, 107, 110, 138, 185 Fahrzeuge in Fahrt 22 feste Spieren 166 festmachen 24, 93, 228, 229 Feuerlöscher 142, 143 Flaggenführung 69 Flüssiggasanlagen 143 Fock 171 Formstabilität 161 Frontgewitter 124 Gaffeltakelung 171 Gebotszeichen 93, 95 Genua 171, 174 Geschwindigkeit 41, 137, 199, 201 Gewässerreinhaltung 129 Gewichtsstabilität 159 Gewitter 135 Gleitboot 148 Großbaum 167 Großschot 172 Großsegel 166, 171, 173 halber Wind 177 Hals 172 Halse 179, 182, 184, 185, 207, 209, 218, 220, 221 Hauptsegel 171 Heck 165 Heckformen 165 Hecklicht 69 Hinweiszeichen 93, 95, 96 Hoch 116, 117, 118 Hochdruckgebiet 118 Höchstgeschwindigkeit 95 Hochtakelung 171 Hochwasser 22, 29, 30 Hochwassermarken 29, 30 Holepunkt 174, 175 im Wind 177 Innenbordmotor 149, 151 Jolle 184, 185 Kaltfront 119 Kardinalsystem 104 Kardinalzeichen 104 Katamaran 163 Kennzeichen 15, 16, 17 Kenterung 137 Kielboot 163 Kielschwertyacht 161 Kimmkieler 160, 161 Klampe belegen 229 Kleinfahrzeuge 14, 15, 16, 32, 33, 45, 46, 71, 72, 94, 96 Knoten (Befestigung) 228, 229 Knoten (Geschwindigkeit) 120, 121, 122 Kollision 136 Kopf 172 Kraftstoff 141, 150, 151, 155 Krängung 160, 175, 184, 227 Kreuzknoten 228 Kursfahren 223 kursgerechtes Aufstoppen 202 Stichwortverzeichnis 235 Landwind 123 Lateralsystem 104 laufendes Gut 166, 169 Lee 176 Leegierigkeit 176 Leeseite 39, 40, 51, 168, 176 Life Belt 203 Luftdruck 116, 117, 118 Luv 176 Luvgierigkeit 176 Luvseite 39, 168, 176 Luvwant 181 Manöver des letzten Augenblicks 136, 137 Manöverschallsignale 61, 204, 231 manövrierunfähige Fahrzeuge 77 Mast 165, 166 Mensch über Bord 140, 141, 197 Nachtzeit 66, 71, 74, 75 Naturschutzgebiete 127 Nebenwasserstraßen 62, 63 Nordhalbkugel 118 Normalfock 174 Notsignale 138, 139, 140, 142 Notsituationen 139 Oberhaupt 31 Obertor 31 Ösen 169 Palstek 229 Patentanker 26 Patenthalse 184 Pflichtmanöver 197, 207, 230 Praxisprüfung 7, 193, 230 Propeller 41, 42, 44, 149, 152, 153 Quickstopp 149, 150 Q-Wende 183 Radeffekt 42, 43, 44, 152, 153, 154, 199, 201 raumer Wind 177 Reffeinrichtung 173 reffen 181, 227 Rettungsmanöver 140, 141, 197, 198, 199, 207, 208, 209 Rettungsmittel 23, 135, 141, 142, 197, 198, 208, 209 Rettungsring 141, 197, 198 Rettungsweste 203 Rettungsweste anlegen 203 Rigg 165 Rollen 169 Rumpf 162 Rundtörn 229 Rundumlicht 69 Saling 167 Schallzeichen 7, 11, 60, 61, 62, 63, 64, 77, 136, 139 scheinbarer Wind 179 Schifffahrtszeichen 24, 93, 202 Schiffsschraube 41, 42, 43, 152, 153, 154 schleppen 53, 54 Schleppverband 80 Schleuse 30, 31, 32, 33, 97 Schleusen 22, 30, 31, 32, 33, 60, 93, 95, 97, 98 236 Stichwortverzeichnis Schleusenkammer 31, 32 Schothorn 172 Schotstek, doppelter 228 Schotstek, einfacher 228 Schubverband 81 Seekarte 25, 104, 136 Seeschlag 22, 41 Seewind 122 Segel 171 Segel bergen 182 Segelboot 135, 141 Segelboottypen 158 Segelmanöver 182, 223 Segelstellung 177 Seitenlichter 69 Sektoren 67 Sicherheit 132, 142, 149 Sicherheitsmittel 132 Sichtwinkel 67 Signalkörper 69, 70 Sluptakelung 170, 171 sonstige Manöver 230 Spieren 167 Spinnaker 171, 174 Spinnakerbaum 167 Sportbootführerschein Binnen 5, 9, 10, 11, 12, 194, 196 Spreizlatten 173 Stagen 168 Starkwind 116, 125, 135, 173, 174, 181 Starkwindwarnung 125 Stationskreis 119, 120, 121 stehendes Gut 166, 168 Steuerbordbug 178 Steuerbordseite 44, 68, 198 stillliegen 24 stillliegende Fahrzeuge 77, 78 Stockanker 26 Stopperstek 229 Sturm 116, 117, 123, 124, 135, 136, 174, 181 Sturmfock 174 Sturmwarnung 125 Tagzeit 66, 69, 70, 74 Takelage 165, 182 Talfahrt 13, 14 tanken 141, 142, 155 Theorieprüfung 7, 193, 194, 196 Tief 116, 117 Tiefdruckgebiet 117, 122, 123 Tonnen 104, 105 Topplicht 68 Tragweite 67 Treibanker 23 Trimaran 163 Trysegel 181 überholen 51, 52, 62, 225 Überholmanöver 51, 52, 62 Umweltschutz 127 Unterhaupt 31 Unterliek 172 Unterliekstrecker 175 Untertor 31 Stichwortverzeichnis 237 Verbotszeichen 93, 94 Verdränger 148 Vorliek 172 Vorsegel 171, 173 Vorwind 177 Wanten 167, 168 Wärmegewitter 124 Warmfront 119 Warnmeldungen 125 Warnsignale 61, 62 Wassermotorräder 17, 33, 127 Wasserski 33, 34 Wasserskifahren 34, 95 Webleinstek 228, 229 weißes Rundumlicht 69 Wende 62, 178, 181, 182, 183, 207, 208, 218, 219, 225 Wenden auf engem Raum 200, 201 Wetterkarte 117, 118, 119 Wetterkunde 7, 116, 126 Wind 44, 45, 120, 141, 198 Windgeschwindigkeit 120, 121, 122 Zweifarben-Leuchte 69