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Energiesparen am Gebäude

Thesen und Pseudo-Thesen – Wissen contra Argumentenschwindel

0212
2014
978-3-8169-8242-5
978-3-8169-3242-0
expert verlag 
Claus Meier

"Die Gegenwart ist in ihrem Denken und Handeln recht dubios geworden, vieles gerät aus den Fugen. Die kulturellen Fundamente einer zivilisierten Gesellschaft müssen immer mehr den unheilvollen ökonomischen Prämissen einer unersättlich gewordenen, global operierenden Geschäftswelt weichen. Die Geldgier überwiegt, dafür sorgen allein schon die überall wirkenden Lobbyisten. Das Chaos, das den Bauschaffenden dabei präsentiert wird, führt auch zu einem unübersichtlichen und schwer zu durchdringenden bautechnischen Argumentendschungel. Es ist nicht einfach, in diesem Durcheinander von Argumenten noch klar den richtigen Pfad zu erkennen. Bewährtes und seriöses Sach- und Fachwissen, aber auch ein redliches Denken und Handeln müssen endlich wieder die Oberhand gewinnen. Deshalb wird hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen »pro und contra« gegenübergestellt. Diese notwendige Einführung in eine bautechnische »Talkshow«, die seit vielen Jahren Betroffenen immer wieder präsentiert wird, erleichtert sehr die erforderliche Entscheidungsfindung."

<?page no="0"?> Claus Meier Energiesparen am Gebäude Thesen und Pseudo-Thesen - Wissen contra Argumentenschwindel 2. Auflage <?page no="1"?> Claus Meier Energiesparen am Gebäude <?page no="3"?> Energiesparen am Gebäude Thesen und Pseudo-Thesen - Wissen contra Argumentenschwindel Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier 2. Auflage <?page no="4"?> 2. Auflage 2014 1. Auflage 2012 Bei der Erstellung des Buches wurde mit großer Sorgfalt vorgegangen; trotzdem lassen sich Fehler nie vollständig ausschließen. Verlag und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Für Verbesserungsvorschläge und Hinweise auf Fehler sind Verlag und Autoren dankbar. © 2012 by expert verlag, Wankelstr. 13, D -71272 Renningen Tel.: + 49 (0) 71 59 - 92 65 - 0, Fax: + 49 (0) 71 59 - 92 65 - 20 E-Mail: expert@expertverlag.de, Internet: www.expertverlag.de Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. ISBN 978-3-8169-3242-0 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / www.dnb.de abrufbar. Bibliographic Information published by Die Deutsche Bibliothek Die Deutsche Bibliothek lists this publication in the Deutsche Nationalbibliografie; detailed bibliographic data are available on the internet at http: / / www.dnb.de <?page no="5"?> Geleitwort Wir wissen: Die weltweit steigende Nachfrage nach Energie mit den Energieträgern Erdöl, Erdgas und Kohle sowie die mit ihrer Förderung und Nutzung bedingten Umweltprobleme zählen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland fällt auf die Wärmeerzeugung. Insbesondere im Verbrauchsbereich Wohnen sind verstärkt zusätzliche Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeinsparungen unumgänglich geworden, und das sollte immer im Sinne von Wilhelm Ostwald geschehen: „Nutze die Energie - verschwende sie nicht! " Dem bautechnischen Wärmeschutz eröffnen sich heute mit der Anwendung alter und bewährter Wärmespeichersysteme viele Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. So ist unter anderem auch die Notwendigkeit zu sehen, die Energie des Sonnenlichtes besser zu nutzen und damit viel Geld zu sparen. Nutzung und nicht die Verschwendung von Energie heißt die Ostwaldsche Devise. Wärmeschutz, Feuchteschutz und auch die Heizung haben darüber hinaus die bedeutungsvolle Aufgabe, ein gesundes Raumklima zu garantieren. Das fetischhafte Festhalten am U-Wert und die Entwicklung der Heiztechnik vom offenen Feuer, Kamin, Kachelofen und Zentralheizung bis zur Umluftheizung und Klimaanlage haben zu bautechnischen Unzulänglichkeiten geführt. Damit verbunden war die Verlagerung der Wärmeübertragung von der bisher vorherrschenden und bewährten direkten Wärmestrahlung zur konvektiven Wärmeübertragung durch Luftströmung im Raum. Dies hat zwar einige technische Vorteile, jedoch, wie wir heute wissen, noch mehr Nachteile, die sich insbesondere auf die Behaglichkeit solchermaßen beheizter Räume auswirken. Die Luftzirkulation bei der konvektiven Wärmeübertragung kann zur Tauwasserbildung und zur Schimmelpilzbildung führen. Auch aus Schmutzpartikeln, Bakterien oder Hausstaubmilben bestehender Staub wird aufgewirbelt und von den Menschen eingeatmet, wodurch Allergien oder andere Erkrankungen verursacht werden können. In Zukunft könnte sogar die zunehmende Nutzung von Nanopartikeln im Alltag ein noch weit größeres Gefahrenpotential darstellen. Hier ist es Professor Meier zu verdanken, vor allem durch die Begriffe der Temperatur- und Schallstabilität eines Gebäudes vergessene Aspekte eines gesunden Bauens zu reaktivieren und wieder aufleben zu lassen. In diesem physiologisch bedrückenden Umfeld menschlicher Behausungen hat er seit Jahren ein Umdenken in bautechnisch wichtigen Belangen gefordert und deshalb immer wieder auf Fehlentwicklungen in der Bautechnik hingewiesen. Besonders die Abkehr von massiven und damit speicherfähigen Baustoffen in Verbindung mit einer beispiellosen Ignoranz strahlungsintensiver Heiztechnik mit ihren physikalischen Vorzügen ist für diese Fehlentwicklungen verantwortlich zu machen. Prof. Dr. habil. H. Matschiner Geleitwort Wir wissen: Die weltweit steigende Nachfrage nach Energie mit den Energieträgern Erdöl, Erdgas und Kohle sowie die mit ihrer Förderung und Nutzung bedingten Umweltprobleme zählen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland fällt auf die Wärmeerzeugung. Insbesondere im Verbrauchsbereich Wohnen sind verstärkt zusätzliche Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeinsparungen unumgänglich geworden, und das sollte immer im Sinne von Wilhelm Ostwald geschehen: „Nutze die Energie - verschwende sie nicht! " Dem bautechnischen Wärmeschutz eröffnen sich heute mit der Anwendung alter und bewährter Wärmespeichersysteme viele Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. So ist unter anderem auch die Notwendigkeit zu sehen, die Energie des Sonnenlichtes besser zu nutzen und damit viel Geld zu sparen. Nutzung und nicht die Verschwendung von Energie heißt die Ostwaldsche Devise. Wärmeschutz, Feuchteschutz und auch die Heizung haben darüber hinaus die bedeutungsvolle Aufgabe, ein gesundes Raumklima zu garantieren. Das fetischhafte Festhalten am U-Wert und die Entwicklung der Heiztechnik vom offenen Feuer, Kamin, Kachelofen und Zentralheizung bis zur Umluftheizung und Klimaanlage haben zu bautechnischen Unzulänglichkeiten geführt. Damit verbunden war die Verlagerung der Wärmeübertragung von der bisher vorherrschenden und bewährten direkten Wärmestrahlung zur konvektiven Wärmeübertragung durch Luftströmung im Raum. Dies hat zwar einige technische Vorteile, jedoch, wie wir heute wissen, noch mehr Nachteile, die sich insbesondere auf die Behaglichkeit solchermaßen beheizter Räume auswirken. Die Luftzirkulation bei der konvektiven Wärmeübertragung kann zur Tauwasserbildung und zur Schimmelpilzbildung führen. Auch aus Schmutzpartikeln, Bakterien oder Hausstaubmilben bestehender Staub wird aufgewirbelt und von den Menschen eingeatmet, wodurch Allergien oder andere Erkrankungen verursacht werden können. In Zukunft könnte sogar die zunehmende Nutzung von Nanopartikeln im Alltag ein noch weit größeres Gefahrenpotential darstellen. Hier ist es Professor Meier zu verdanken, vor allem durch die Begriffe der Temperatur- und Schallstabilität eines Gebäudes vergessene Aspekte eines gesunden Bauens zu reaktivieren und wieder aufleben zu lassen. In diesem physiologisch bedrückenden Umfeld menschlicher Behausungen hat er seit Jahren ein Umdenken in bautechnisch wichtigen Belangen gefordert und deshalb immer wieder auf Fehlentwicklungen in der Bautechnik hingewiesen. Besonders die Abkehr von massiven und damit speicherfähigen Baustoffen in Verbindung mit einer beispiellosen Ignoranz strahlungsintensiver Heiztechnik mit ihren physikalischen Vorzügen ist für diese Fehlentwicklungen verantwortlich zu machen. Prof. Dr. habil. H. Matschiner Geleitwort Wir wissen: Die weltweit steigende Nachfrage nach Energie mit den Energieträgern Erdöl, Erdgas und Kohle sowie die mit ihrer Förderung und Nutzung bedingten Umweltprobleme zählen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland fällt auf die Wärmeerzeugung. Insbesondere im Verbrauchsbereich Wohnen sind verstärkt zusätzliche Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeinsparungen unumgänglich geworden, und das sollte immer im Sinne von Wilhelm Ostwald geschehen: „Nutze die Energie - verschwende sie nicht! " Dem bautechnischen Wärmeschutz eröffnen sich heute mit der Anwendung alter und bewährter Wärmespeichersysteme viele Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. So ist unter anderem auch die Notwendigkeit zu sehen, die Energie des Sonnenlichtes besser zu nutzen und damit viel Geld zu sparen. Nutzung und nicht die Verschwendung von Energie heißt die Ostwaldsche Devise. Wärmeschutz, Feuchteschutz und auch die Heizung haben darüber hinaus die bedeutungsvolle Aufgabe, ein gesundes Raumklima zu garantieren. Das fetischhafte Festhalten am U-Wert und die Entwicklung der Heiztechnik vom offenen Feuer, Kamin, Kachelofen und Zentralheizung bis zur Umluftheizung und Klimaanlage haben zu bautechnischen Unzulänglichkeiten geführt. Damit verbunden war die Verlagerung der Wärmeübertragung von der bisher vorherrschenden und bewährten direkten Wärmestrahlung zur konvektiven Wärmeübertragung durch Luftströmung im Raum. Dies hat zwar einige technische Vorteile, jedoch, wie wir heute wissen, noch mehr Nachteile, die sich insbesondere auf die Behaglichkeit solchermaßen beheizter Räume auswirken. Die Luftzirkulation bei der konvektiven Wärmeübertragung kann zur Tauwasserbildung und zur Schimmelpilzbildung führen. Auch aus Schmutzpartikeln, Bakterien oder Hausstaubmilben bestehender Staub wird aufgewirbelt und von den Menschen eingeatmet, wodurch Allergien oder andere Erkrankungen verursacht werden können. In Zukunft könnte sogar die zunehmende Nutzung von Nanopartikeln im Alltag ein noch weit größeres Gefahrenpotential darstellen. Hier ist es Professor Meier zu verdanken, vor allem durch die Begriffe der Temperatur- und Schallstabilität eines Gebäudes vergessene Aspekte eines gesunden Bauens zu reaktivieren und wieder aufleben zu lassen. In diesem physiologisch bedrückenden Umfeld menschlicher Behausungen hat er seit Jahren ein Umdenken in bautechnisch wichtigen Belangen gefordert und deshalb immer wieder auf Fehlentwicklungen in der Bautechnik hingewiesen. Besonders die Abkehr von massiven und damit speicherfähigen Baustoffen in Verbindung mit einer beispiellosen Ignoranz strahlungsintensiver Heiztechnik mit ihren physikalischen Vorzügen ist für diese Fehlentwicklungen verantwortlich zu machen. Prof. Dr. habil. H. Matschiner Geleitwort Wir wissen: Die weltweit steigende Nachfrage nach Energie mit den Energieträgern Erdöl, Erdgas und Kohle sowie die mit ihrer Förderung und Nutzung bedingten Umweltprobleme zählen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland fällt auf die Wärmeerzeugung. Insbesondere im Verbrauchsbereich Wohnen sind verstärkt zusätzliche Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeinsparungen unumgänglich geworden, und das sollte immer im Sinne von Wilhelm Ostwald geschehen: „Nutze die Energie - verschwende sie nicht! " Dem bautechnischen Wärmeschutz eröffnen sich heute mit der Anwendung alter und bewährter Wärmespeichersysteme viele Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. So ist unter anderem auch die Notwendigkeit zu sehen, die Energie des Sonnenlichtes besser zu nutzen und damit viel Geld zu sparen. Nutzung und nicht die Verschwendung von Energie heißt die Ostwaldsche Devise. Wärmeschutz, Feuchteschutz und auch die Heizung haben darüber hinaus die bedeutungsvolle Aufgabe, ein gesundes Raumklima zu garantieren. Das fetischhafte Festhalten am U-Wert und die Entwicklung der Heiztechnik vom offenen Feuer, Kamin, Kachelofen und Zentralheizung bis zur Umluftheizung und Klimaanlage haben zu bautechnischen Unzulänglichkeiten geführt. Damit verbunden war die Verlagerung der Wärmeübertragung von der bisher vorherrschenden und bewährten direkten Wärmestrahlung zur konvektiven Wärmeübertragung durch Luftströmung im Raum. Dies hat zwar einige technische Vorteile, jedoch, wie wir heute wissen, noch mehr Nachteile, die sich insbesondere auf die Behaglichkeit solchermaßen beheizter Räume auswirken. Die Luftzirkulation bei der konvektiven Wärmeübertragung kann zur Tauwasserbildung und zur Schimmelpilzbildung führen. Auch aus Schmutzpartikeln, Bakterien oder Hausstaubmilben bestehender Staub wird aufgewirbelt und von den Menschen eingeatmet, wodurch Allergien oder andere Erkrankungen verursacht werden können. In Zukunft könnte sogar die zunehmende Nutzung von Nanopartikeln im Alltag ein noch weit größeres Gefahrenpotential darstellen. Hier ist es Professor Meier zu verdanken, vor allem durch die Begriffe der Temperatur- und Schallstabilität eines Gebäudes vergessene Aspekte eines gesunden Bauens zu reaktivieren und wieder aufleben zu lassen. In diesem physiologisch bedrückenden Umfeld menschlicher Behausungen hat er seit Jahren ein Umdenken in bautechnisch wichtigen Belangen gefordert und deshalb immer wieder auf Fehlentwicklungen in der Bautechnik hingewiesen. Besonders die Abkehr von massiven und damit speicherfähigen Baustoffen in Verbindung mit einer beispiellosen Ignoranz strahlungsintensiver Heiztechnik mit ihren physikalischen Vorzügen ist für diese Fehlentwicklungen verantwortlich zu machen. Prof. Dr. habil. H. Matschiner <?page no="6"?> Autorenvorwort Gegenwärtig wird viel Dubioses gedacht und getan, vieles gerät aus den Fugen. Die kulturellen Fundamente einer zivilisierten Gesellschaft müssen immer mehr den unheilvollen ökonomischen Prämissen einer unersättlich gewordenen und global operierenden Geschäftswelt, besonders der Konzerne, weichen. Ein geordnetes Zusammenleben aller ist somit kaum mehr möglich, denn die „Mäc htigen” und „Gestaltenden” kennen nur eine Prämisse: den Eigennutz. Zwar wird dies mehr oder weniger geschickt kaschiert, doch letztlich wird in die eigene Tasche gewirtschaftet; dafür sorgen schon allein die überall wirkenden und schamlos operierenden Lobbyisten. Es bedarf deshalb der grundsätzlichen Abkehr vom bisherigen Verhalten. Welche Pfade führen nun speziell bei der Bautechnik in die Irre? Um Ansatzpunkte fehlerhaften Verhaltens bei bautechnischen Fragen zu zeigen, seien folgende offiziell verbreitete Merksätze genannt, die auf falschen Thesen beruhen und somit nur die logischen Widersprüche mehren. DIN-Normen werden als anerkannte Regeln der Technik gesehen - falsch, Das Kostenminimum ist die wirtschaftlichste Lösung - falsch, In der Heiztechnik wird die Strahlung wie die Konvektion behandelt - falsch, Luftdichtheit der Fenster ist unumgänglich - falsch, Gegen Schimmel hilft eine bessere Dämmung - falsch, Die Leichtbauweise ist die Bautechnik der Zukunft - falsch, Die Speicherung von Solarenergie kann vernachlässigt werden - falsch, Beim Energiebedarf wird stationär gerechnet - falsch, Die Superdämmung wird als effizient bezeichnet - falsch, Beim Feuchteschutz ist die Sorption zweitrangig - falsch, Der Leichtbau bietet einen ausreichenden Schallschutz - falsch, Nur zeitnah ausgebildete „Experten” zeigen den richtigen Weg - falsch. Diese als Auswahl gedachten fehlerhaften Vorstellungen und Irrtümer bilden die Basis „fortschrittlichen” und „modernen” Bauens. Bautechnische Qualität wird dabei automatisch zur Mangelware, der Plunder dominiert, die Wegwerfware wird zum allgemeinen Standard. Dieser Irrweg muß ein Ende haben. Ungläubigkeit und Erstaunen über diese negativen Entwicklungen sind vielfach zu registrieren. Denkt man dagegen an die Wissenschaft in der Vergangenheit, die u. a. mit den Namen Max Planck und Albert Einstein, aber auch Niels Bohr und Werner Heisenberg verbunden und geprägt wurde, dann ist eine unglaubliche Niveauverflachung und Banalisierung festzustellen. Insofern gilt es, die Talsohle zu überwinden und Bau-Beteiligte wachzurütteln, um die bautechnische - und gesellschaftliche - Misere zu überwinden. Das bewährte und seriöse Sach- und Fachwissen, aber auch ein redliches Handeln in bewußter Verantwortung, müssen endlich wieder die Oberhand gewinnen. Claus Meier Autorenvorwort Gegenwärtig wird viel Dubioses gedacht und getan, vieles gerät aus den Fugen. Die kulturellen Fundamente einer zivilisierten Gesellschaft müssen immer mehr den unheilvollen ökonomischen Prämissen einer unersättlich gewordenen und global operierenden Geschäftswelt, besonders der Konzerne, weichen. Ein geordnetes Zusammenleben aller ist somit kaum mehr möglich, denn die „Mäc htigen” und „Gestaltenden” kennen nur eine Prämisse: den Eigennutz. Zwar wird dies mehr oder weniger geschickt kaschiert, doch letztlich wird in die eigene Tasche gewirtschaftet; dafür sorgen schon allein die überall wirkenden und schamlos operierenden Lobbyisten. Es bedarf deshalb der grundsätzlichen Abkehr vom bisherigen Verhalten. Welche Pfade führen nun speziell bei der Bautechnik in die Irre? Um Ansatzpunkte fehlerhaften Verhaltens bei bautechnischen Fragen zu zeigen, seien folgende offiziell verbreitete Merksätze genannt, die auf falschen Thesen beruhen und somit nur die logischen Widersprüche mehren. DIN-Normen werden als anerkannte Regeln der Technik gesehen - falsch, Das Kostenminimum ist die wirtschaftlichste Lösung - falsch, In der Heiztechnik wird die Strahlung wie die Konvektion behandelt - falsch, Luftdichtheit der Fenster ist unumgänglich - falsch, Gegen Schimmel hilft eine bessere Dämmung - falsch, Die Leichtbauweise ist die Bautechnik der Zukunft - falsch, Die Speicherung von Solarenergie kann vernachlässigt werden - falsch, Beim Energiebedarf wird stationär gerechnet - falsch, Die Superdämmung wird als effizient bezeichnet - falsch, Beim Feuchteschutz ist die Sorption zweitrangig - falsch, Der Leichtbau bietet einen ausreichenden Schallschutz - falsch, Nur zeitnah ausgebildete „Experten” zeigen den richtigen Weg - falsch. Diese als Auswahl gedachten fehlerhaften Vorstellungen und Irrtümer bilden die Basis „fortschrittlichen” und „modernen” Bauens. Bautechnische Qualität wird dabei automatisch zur Mangelware, der Plunder dominiert, die Wegwerfware wird zum allgemeinen Standard. Dieser Irrweg muß ein Ende haben. Ungläubigkeit und Erstaunen über diese negativen Entwicklungen sind vielfach zu registrieren. Denkt man dagegen an die Wissenschaft in der Vergangenheit, die u. a. mit den Namen Max Planck und Albert Einstein, aber auch Niels Bohr und Werner Heisenberg verbunden und geprägt wurde, dann ist eine unglaubliche Niveauverflachung und Banalisierung festzustellen. Insofern gilt es, die Talsohle zu überwinden und Bau-Beteiligte wachzurütteln, um die bautechnische - und gesellschaftliche - Misere zu überwinden. Das bewährte und seriöse Sach- und Fachwissen, aber auch ein redliches Handeln in bewußter Verantwortung, müssen endlich wieder die Oberhand gewinnen. Claus Meier Autorenvorwort Gegenwärtig wird viel Dubioses gedacht und getan, vieles gerät aus den Fugen. Die kulturellen Fundamente einer zivilisierten Gesellschaft müssen immer mehr den unheilvollen ökonomischen Prämissen einer unersättlich gewordenen und global operierenden Geschäftswelt, besonders der Konzerne, weichen. Ein geordnetes Zusammenleben aller ist somit kaum mehr möglich, denn die „Mäc htigen” und „Gestaltenden” kennen nur eine Prämisse: den Eigennutz. Zwar wird dies mehr oder weniger geschickt kaschiert, doch letztlich wird in die eigene Tasche gewirtschaftet; dafür sorgen schon allein die überall wirkenden und schamlos operierenden Lobbyisten. Es bedarf deshalb der grundsätzlichen Abkehr vom bisherigen Verhalten. Welche Pfade führen nun speziell bei der Bautechnik in die Irre? Um Ansatzpunkte fehlerhaften Verhaltens bei bautechnischen Fragen zu zeigen, seien folgende offiziell verbreitete Merksätze genannt, die auf falschen Thesen beruhen und somit nur die logischen Widersprüche mehren. DIN-Normen werden als anerkannte Regeln der Technik gesehen - falsch, Das Kostenminimum ist die wirtschaftlichste Lösung - falsch, In der Heiztechnik wird die Strahlung wie die Konvektion behandelt - falsch, Luftdichtheit der Fenster ist unumgänglich - falsch, Gegen Schimmel hilft eine bessere Dämmung - falsch, Die Leichtbauweise ist die Bautechnik der Zukunft - falsch, Die Speicherung von Solarenergie kann vernachlässigt werden - falsch, Beim Energiebedarf wird stationär gerechnet - falsch, Die Superdämmung wird als effizient bezeichnet - falsch, Beim Feuchteschutz ist die Sorption zweitrangig - falsch, Der Leichtbau bietet einen ausreichenden Schallschutz - falsch, Nur zeitnah ausgebildete „Experten” zeigen den richtigen Weg - falsch. Diese als Auswahl gedachten fehlerhaften Vorstellungen und Irrtümer bilden die Basis „fortschrittlichen” und „modernen” Bauens. Bautechnische Qualität wird dabei automatisch zur Mangelware, der Plunder dominiert, die Wegwerfware wird zum allgemeinen Standard. Dieser Irrweg muß ein Ende haben. Ungläubigkeit und Erstaunen über diese negativen Entwicklungen sind vielfach zu registrieren. Denkt man dagegen an die Wissenschaft in der Vergangenheit, die u. a. mit den Namen Max Planck und Albert Einstein, aber auch Niels Bohr und Werner Heisenberg verbunden und geprägt wurde, dann ist eine unglaubliche Niveauverflachung und Banalisierung festzustellen. Insofern gilt es, die Talsohle zu überwinden und Bau-Beteiligte wachzurütteln, um die bautechnische - und gesellschaftliche - Misere zu überwinden. Das bewährte und seriöse Sach- und Fachwissen, aber auch ein redliches Handeln in bewußter Verantwortung, müssen endlich wieder die Oberhand gewinnen. Claus Meier Autorenvorwort Gegenwärtig wird viel Dubioses gedacht und getan, vieles gerät aus den Fugen. Die kulturellen Fundamente einer zivilisierten Gesellschaft müssen immer mehr den unheilvollen ökonomischen Prämissen einer unersättlich gewordenen und global operierenden Geschäftswelt, besonders der Konzerne, weichen. Ein geordnetes Zusammenleben aller ist somit kaum mehr möglich, denn die „Mäc htigen” und „Gestaltenden” kennen nur eine Prämisse: den Eigennutz. Zwar wird dies mehr oder weniger geschickt kaschiert, doch letztlich wird in die eigene Tasche gewirtschaftet; dafür sorgen schon allein die überall wirkenden und schamlos operierenden Lobbyisten. Es bedarf deshalb der grundsätzlichen Abkehr vom bisherigen Verhalten. Welche Pfade führen nun speziell bei der Bautechnik in die Irre? Um Ansatzpunkte fehlerhaften Verhaltens bei bautechnischen Fragen zu zeigen, seien folgende offiziell verbreitete Merksätze genannt, die auf falschen Thesen beruhen und somit nur die logischen Widersprüche mehren. DIN-Normen werden als anerkannte Regeln der Technik gesehen - falsch, Das Kostenminimum ist die wirtschaftlichste Lösung - falsch, In der Heiztechnik wird die Strahlung wie die Konvektion behandelt - falsch, Luftdichtheit der Fenster ist unumgänglich - falsch, Gegen Schimmel hilft eine bessere Dämmung - falsch, Die Leichtbauweise ist die Bautechnik der Zukunft - falsch, Die Speicherung von Solarenergie kann vernachlässigt werden - falsch, Beim Energiebedarf wird stationär gerechnet - falsch, Die Superdämmung wird als effizient bezeichnet - falsch, Beim Feuchteschutz ist die Sorption zweitrangig - falsch, Der Leichtbau bietet einen ausreichenden Schallschutz - falsch, Nur zeitnah ausgebildete „Experten” zeigen den richtigen Weg - falsch. Diese als Auswahl gedachten fehlerhaften Vorstellungen und Irrtümer bilden die Basis „fortschrittlichen” und „modernen” Bauens. Bautechnische Qualität wird dabei automatisch zur Mangelware, der Plunder dominiert, die Wegwerfware wird zum allgemeinen Standard. Dieser Irrweg muß ein Ende haben. Ungläubigkeit und Erstaunen über diese negativen Entwicklungen sind vielfach zu registrieren. Denkt man dagegen an die Wissenschaft in der Vergangenheit, die u. a. mit den Namen Max Planck und Albert Einstein, aber auch Niels Bohr und Werner Heisenberg verbunden und geprägt wurde, dann ist eine unglaubliche Niveauverflachung und Banalisierung festzustellen. Insofern gilt es, die Talsohle zu überwinden und Bau-Beteiligte wachzurütteln, um die bautechnische - und gesellschaftliche - Misere zu überwinden. Das bewährte und seriöse Sach- und Fachwissen, aber auch ein redliches Handeln in bewußter Verantwortung, müssen endlich wieder die Oberhand gewinnen. Claus Meier <?page no="7"?> Inhaltsverzeichnis Geleitwort Autorenvorwort 1 Einleitung 1 2 Zu den DIN-Normen 3 3 Zur Wirtschaftlichkeit 9 4 Zur Heizung 18 5 Zum Lüften 23 6 Zum Wärmeschutz 27 7 Zur Perversion des U-Wertes 32 8 Zum Thermografie-Humbug 37 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung 42 10 Zur Klima-Lüge 50 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung 56 12 Zur Temperaturstabilität 60 13 Zum Feuchteschutz 64 14 Zum Schallschutz 69 15 Zum Brandschutz 73 16 Zur Energieeinsparverordnung 78 17 Zur Baugenehmigung 88 18 Zur Qualität der Ausbildung 93 19 Zur Ochlokratie 102 20 Bemerkenswerte Proteste 112 21 Quantenphysik als Wegweiser 116 22 Notwendiger Ausblick 123 23 Schlußbemerkung 126 24 Anhang 129 24.1 Zusätzliche Informationen 129 24.2 Literaturverzeichnis 138 24.3 Tabellenverzeichnis 143 24.4 Sachwortverzeichnis 144 24.5 Namensverzeichnis 150 Inhaltsverzeichnis Geleitwort Autorenvorwort 1 Einleitung 1 2 Zu den DIN-Normen 3 3 Zur Wirtschaftlichkeit 9 4 Zur Heizung 18 5 Zum Lüften 23 6 Zum Wärmeschutz 27 7 Zur Perversion des U-Wertes 32 8 Zum Thermografie-Humbug 37 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung 42 10 Zur Klima-Lüge 50 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung 56 12 Zur Temperaturstabilität 60 13 Zum Feuchteschutz 64 14 Zum Schallschutz 69 15 Zum Brandschutz 73 16 Zur Energieeinsparverordnung 78 17 Zur Baugenehmigung 88 18 Zur Qualität der Ausbildung 93 19 Zur Ochlokratie 102 20 Bemerkenswerte Proteste 112 21 Quantenphysik als Wegweiser 116 22 Notwendiger Ausblick 123 23 Schlußbemerkung 126 24 Anhang 129 24.1 Zusätzliche Informationen 129 24.2 Literaturverzeichnis 138 24.3 Tabellenverzeichnis 143 24.4 Sachwortverzeichnis 144 24.5 Namensverzeichnis 150 Inhaltsverzeichnis Geleitwort Autorenvorwort 1 Einleitung 1 2 Zu den DIN-Normen 3 3 Zur Wirtschaftlichkeit 9 4 Zur Heizung 18 5 Zum Lüften 23 6 Zum Wärmeschutz 27 7 Zur Perversion des U-Wertes 32 8 Zum Thermografie-Humbug 37 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung 42 10 Zur Klima-Lüge 50 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung 56 12 Zur Temperaturstabilität 60 13 Zum Feuchteschutz 64 14 Zum Schallschutz 69 15 Zum Brandschutz 73 16 Zur Energieeinsparverordnung 78 17 Zur Baugenehmigung 88 18 Zur Qualität der Ausbildung 93 19 Zur Ochlokratie 102 20 Bemerkenswerte Proteste 112 21 Quantenphysik als Wegweiser 116 22 Notwendiger Ausblick 123 23 Schlußbemerkung 126 24 Anhang 129 24.1 Zusätzliche Informationen 129 24.2 Literaturverzeichnis 138 24.3 Tabellenverzeichnis 143 24.4 Sachwortverzeichnis 144 24.5 Namensverzeichnis 150 Inhaltsverzeichnis Geleitwort Autorenvorwort 1 Einleitung 1 2 Zu den DIN-Normen 3 3 Zur Wirtschaftlichkeit 9 4 Zur Heizung 18 5 Zum Lüften 23 6 Zum Wärmeschutz 27 7 Zur Perversion des U-Wertes 32 8 Zum Thermografie-Humbug 37 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung 42 10 Zur Klima-Lüge 50 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung 56 12 Zur Temperaturstabilität 60 13 Zum Feuchteschutz 64 14 Zum Schallschutz 69 15 Zum Brandschutz 73 16 Zur Energieeinsparverordnung 78 17 Zur Baugenehmigung 88 18 Zur Qualität der Ausbildung 93 19 Zur Ochlokratie 102 20 Bemerkenswerte Proteste 112 21 Quantenphysik als Wegweiser 116 22 Notwendiger Ausblick 123 23 Schlußbemerkung 126 24 Anhang 129 24.1 Zusätzliche Informationen 129 24.2 Literaturverzeichnis 138 24.3 Tabellenverzeichnis 143 24.4 Sachwortverzeichnis 144 24.5 Namensverzeichnis 150 <?page no="9"?> 1 Einleitung Die augenblickliche Baupraxis wird weitgehend von bautechnischen Fehlentwicklungen dominiert, so daß ein Bauwilliger an ein beabsichtigtes Bauvorhaben eher verwirrt als aufgeklärt herangehen muß. Ständig werden von offizieller Seite Aussagen in die Welt gesetzt, die in ihrer Vielfalt nur verwirrend wirken aber auch falsch sind. Insofern wird es unausweichlich, einen verläßlichen Leitfaden und Wegweiser durch diesen argumentativen Schwindel anzubieten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß einer bautechnisch nachweisbar richtigen, aus dem bewährten Wissen und der langjährigen Erfahrung resultierenden und damit der Wahrheit entsprechenden Aussage (hier als These bezeichnet) eine von Industrie und manipulierbarer Wissenschaft und vielen Lobbyisten initiierte, allerdings diametral entgegengesetzte Aussage (hier als Pseudo-These bezeichnet) gegenübersteht. Diese Pseudo-These fungiert dann wie ein Dogma als unverrückbare veröffentlichte Meinung, Dies wird dann auch noch mit einer unübersehbaren Informationsflut begleitet und gestützt, so daß auch in bautechnischen Fragen eine allgemeine Verwirrungs- und Verdummungskampagne festzustellen ist. Klare Handlungsanweisungen erfordern ein bewährtes und verläßliches Wissen, wer dagegen Meinungen in die Welt setzt oder sogar Meinungsterror betreibt, behauptet nur Richtigkeit, bleibt jedoch den Beweis stets schuldig. Es ist also klar zwischen bewiesenem Wissen und behaupteter Meinung zu unterscheiden. Dabei ist es recht einfach, richtige Aussagen von den falschen zu trennen. Es bedarf lediglich einer langjährigen Erfahrung, der Kenntnis von Naturgesetzen und der stets überzeugenden und immer noch gültigen Logik [Meier 89a]. Die wissenschaftliche Beweisführung für die Richtigkeit der dargelegten Thesen kann gemäß der Angaben in „Zusätzliche Informationen“ auf der Seite 129 nachvollzogen werden. Die meisten „offiziellen“ Forderungen können allerdings nur als unzuverlässige Pseudo-Thesen gelten. Sie dienen damit auch der ungerechtfertigten finanziellen Bereicherung entsprechender Interessentengruppen (s. a. [Steinbuch 79]). Insofern steht der These (richtig und empfehlenswert, da langfristig bewährt) stets die allgemein gängige Pseudo-These (nicht empfehlenswert, da sehr kritikwürdig, ja sogar falsch) gegenüber. Aus der Kenntnis von These und Pseudo- These ergibt sich dann eindeutig die Quintessenz, der zu folgen deshalb ein unbedingtes Muß ohne Wenn und Aber bedeutet. Der Leser wird somit in die Lage versetzt, zwischen richtig (These) und kritikwürdig oder sogar falsch (Pseudo-These) zu unterscheiden und dann folgerichtig zu entscheiden. Als Hilfestellung dient die Quintessenz. 1 1 Einleitung Die augenblickliche Baupraxis wird weitgehend von bautechnischen Fehlentwicklungen dominiert, so daß ein Bauwilliger an ein beabsichtigtes Bauvorhaben eher verwirrt als aufgeklärt herangehen muß. Ständig werden von offizieller Seite Aussagen in die Welt gesetzt, die in ihrer Vielfalt nur verwirrend wirken aber auch falsch sind. Insofern wird es unausweichlich, einen verläßlichen Leitfaden und Wegweiser durch diesen argumentativen Schwindel anzubieten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß einer bautechnisch nachweisbar richtigen, aus dem bewährten Wissen und der langjährigen Erfahrung resultierenden und damit der Wahrheit entsprechenden Aussage (hier als These bezeichnet) eine von Industrie und manipulierbarer Wissenschaft und vielen Lobbyisten initiierte, allerdings diametral entgegengesetzte Aussage (hier als Pseudo-These bezeichnet) gegenübersteht. Diese Pseudo-These fungiert dann wie ein Dogma als unverrückbare veröffentlichte Meinung, Dies wird dann auch noch mit einer unübersehbaren Informationsflut begleitet und gestützt, so daß auch in bautechnischen Fragen eine allgemeine Verwirrungs- und Verdummungskampagne festzustellen ist. Klare Handlungsanweisungen erfordern ein bewährtes und verläßliches Wissen, wer dagegen Meinungen in die Welt setzt oder sogar Meinungsterror betreibt, behauptet nur Richtigkeit, bleibt jedoch den Beweis stets schuldig. Es ist also klar zwischen bewiesenem Wissen und behaupteter Meinung zu unterscheiden. Dabei ist es recht einfach, richtige Aussagen von den falschen zu trennen. Es bedarf lediglich einer langjährigen Erfahrung, der Kenntnis von Naturgesetzen und der stets überzeugenden und immer noch gültigen Logik [Meier 89a]. Die wissenschaftliche Beweisführung für die Richtigkeit der dargelegten Thesen kann gemäß der Angaben in „Zusätzliche Informationen“ auf der Seite 129 nachvollzogen werden. Die meisten „offiziellen“ Forderungen können allerdings nur als unzuverlässige Pseudo-Thesen gelten. Sie dienen damit auch der ungerechtfertigten finanziellen Bereicherung entsprechender Interessentengruppen (s. a. [Steinbuch 79]). Insofern steht der These (richtig und empfehlenswert, da langfristig bewährt) stets die allgemein gängige Pseudo-These (nicht empfehlenswert, da sehr kritikwürdig, ja sogar falsch) gegenüber. Aus der Kenntnis von These und Pseudo- These ergibt sich dann eindeutig die Quintessenz, der zu folgen deshalb ein unbedingtes Muß ohne Wenn und Aber bedeutet. Der Leser wird somit in die Lage versetzt, zwischen richtig (These) und kritikwürdig oder sogar falsch (Pseudo-These) zu unterscheiden und dann folgerichtig zu entscheiden. Als Hilfestellung dient die Quintessenz. 1 1 Einleitung Die augenblickliche Baupraxis wird weitgehend von bautechnischen Fehlentwicklungen dominiert, so daß ein Bauwilliger an ein beabsichtigtes Bauvorhaben eher verwirrt als aufgeklärt herangehen muß. Ständig werden von offizieller Seite Aussagen in die Welt gesetzt, die in ihrer Vielfalt nur verwirrend wirken aber auch falsch sind. Insofern wird es unausweichlich, einen verläßlichen Leitfaden und Wegweiser durch diesen argumentativen Schwindel anzubieten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß einer bautechnisch nachweisbar richtigen, aus dem bewährten Wissen und der langjährigen Erfahrung resultierenden und damit der Wahrheit entsprechenden Aussage (hier als These bezeichnet) eine von Industrie und manipulierbarer Wissenschaft und vielen Lobbyisten initiierte, allerdings diametral entgegengesetzte Aussage (hier als Pseudo-These bezeichnet) gegenübersteht. Diese Pseudo-These fungiert dann wie ein Dogma als unverrückbare veröffentlichte Meinung, Dies wird dann auch noch mit einer unübersehbaren Informationsflut begleitet und gestützt, so daß auch in bautechnischen Fragen eine allgemeine Verwirrungs- und Verdummungskampagne festzustellen ist. Klare Handlungsanweisungen erfordern ein bewährtes und verläßliches Wissen, wer dagegen Meinungen in die Welt setzt oder sogar Meinungsterror betreibt, behauptet nur Richtigkeit, bleibt jedoch den Beweis stets schuldig. Es ist also klar zwischen bewiesenem Wissen und behaupteter Meinung zu unterscheiden. Dabei ist es recht einfach, richtige Aussagen von den falschen zu trennen. Es bedarf lediglich einer langjährigen Erfahrung, der Kenntnis von Naturgesetzen und der stets überzeugenden und immer noch gültigen Logik [Meier 89a]. Die wissenschaftliche Beweisführung für die Richtigkeit der dargelegten Thesen kann gemäß der Angaben in „Zusätzliche Informationen“ auf der Seite 129 nachvollzogen werden. Die meisten „offiziellen“ Forderungen können allerdings nur als unzuverlässige Pseudo-Thesen gelten. Sie dienen damit auch der ungerechtfertigten finanziellen Bereicherung entsprechender Interessentengruppen (s. a. [Steinbuch 79]). Insofern steht der These (richtig und empfehlenswert, da langfristig bewährt) stets die allgemein gängige Pseudo-These (nicht empfehlenswert, da sehr kritikwürdig, ja sogar falsch) gegenüber. Aus der Kenntnis von These und Pseudo- These ergibt sich dann eindeutig die Quintessenz, der zu folgen deshalb ein unbedingtes Muß ohne Wenn und Aber bedeutet. Der Leser wird somit in die Lage versetzt, zwischen richtig (These) und kritikwürdig oder sogar falsch (Pseudo-These) zu unterscheiden und dann folgerichtig zu entscheiden. Als Hilfestellung dient die Quintessenz. 1 1 Einleitung Die augenblickliche Baupraxis wird weitgehend von bautechnischen Fehlentwicklungen dominiert, so daß ein Bauwilliger an ein beabsichtigtes Bauvorhaben eher verwirrt als aufgeklärt herangehen muß. Ständig werden von offizieller Seite Aussagen in die Welt gesetzt, die in ihrer Vielfalt nur verwirrend wirken aber auch falsch sind. Insofern wird es unausweichlich, einen verläßlichen Leitfaden und Wegweiser durch diesen argumentativen Schwindel anzubieten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß einer bautechnisch nachweisbar richtigen, aus dem bewährten Wissen und der langjährigen Erfahrung resultierenden und damit der Wahrheit entsprechenden Aussage (hier als These bezeichnet) eine von Industrie und manipulierbarer Wissenschaft und vielen Lobbyisten initiierte, allerdings diametral entgegengesetzte Aussage (hier als Pseudo-These bezeichnet) gegenübersteht. Diese Pseudo-These fungiert dann wie ein Dogma als unverrückbare veröffentlichte Meinung, Dies wird dann auch noch mit einer unübersehbaren Informationsflut begleitet und gestützt, so daß auch in bautechnischen Fragen eine allgemeine Verwirrungs- und Verdummungskampagne festzustellen ist. Klare Handlungsanweisungen erfordern ein bewährtes und verläßliches Wissen, wer dagegen Meinungen in die Welt setzt oder sogar Meinungsterror betreibt, behauptet nur Richtigkeit, bleibt jedoch den Beweis stets schuldig. Es ist also klar zwischen bewiesenem Wissen und behaupteter Meinung zu unterscheiden. Dabei ist es recht einfach, richtige Aussagen von den falschen zu trennen. Es bedarf lediglich einer langjährigen Erfahrung, der Kenntnis von Naturgesetzen und der stets überzeugenden und immer noch gültigen Logik [Meier 89a]. Die wissenschaftliche Beweisführung für die Richtigkeit der dargelegten Thesen kann gemäß der Angaben in „Zusätzliche Informationen“ auf der Seite 129 nachvollzogen werden. Die meisten „offiziellen“ Forderungen können allerdings nur als unzuverlässige Pseudo-Thesen gelten. Sie dienen damit auch der ungerechtfertigten finanziellen Bereicherung entsprechender Interessentengruppen (s. a. [Steinbuch 79]). Insofern steht der These (richtig und empfehlenswert, da langfristig bewährt) stets die allgemein gängige Pseudo-These (nicht empfehlenswert, da sehr kritikwürdig, ja sogar falsch) gegenüber. Aus der Kenntnis von These und Pseudo- These ergibt sich dann eindeutig die Quintessenz, der zu folgen deshalb ein unbedingtes Muß ohne Wenn und Aber bedeutet. Der Leser wird somit in die Lage versetzt, zwischen richtig (These) und kritikwürdig oder sogar falsch (Pseudo-These) zu unterscheiden und dann folgerichtig zu entscheiden. Als Hilfestellung dient die Quintessenz. 1 <?page no="10"?> Anmerkung: In der dialektischen Auseinandersetzung steht der These die Anti-These gegenüber; daraus entsteht dann die Synthese. Hier handelt es sich jedoch um These und Pseudo-These, um richtig und falsch, also um These und Schein-These. Nun wäre es natürlich ein Einfaches und eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, im Interesse der Sache immer das Richtige zu wählen und somit der These zu folgen, doch wird eine solche eindeutige und klare Entscheidung durch systematisch eingebaute Hindernisse und Erschwernisse von „offizieller Seite“ stark beeinflußt und beeinträchtigt, ja es wird sogar manipulativ indoktriniert, indem versucht wird, die Umsetzung der fehlerhaften und skandalösen Pseudo-Thesen „per Dekret“ mit Gewalt und Zwang durchzusetzen. Hier sind die staatlich herausgegebene Vorschriften, Verordnungen und auch „Finanzierungshilfen“ zu nennen, die durch Gängelung, Druck und sogar moralische Erpressung der Bauwilligen versuchen, den verordneten bautechnischen Unfug, der weitgehend nur Bauschäden fördert, mit aller Macht zu vollziehen. Es kann dabei gegenüber den Bauwilligen sogar räuberisches Verhalten festgestellt werden. Bauindustrie und viele Handwerksbetriebe können jubilieren Mit diesen Aktivitäten wird mittels der Pseudo-Thesen dann der bautechnische Plunder zur allgemeinen Standardware, die Häuser verkommen immer mehr zur Wegwerfware. Dies muß im Interesse der Geprellten gestoppt werden. Fragt man nach den Ursachen, dann ist dieser Wildwuchs an fehlerhaften Empfehlungen von einer leider weitverbreiteten Riege drittklassiger Berufskarrieristen initiiert, die sich gegenseitig loben und stützen. Dabei ist es dann zweitrangig, ob sie als unlautere Charaktere bewußt oder in eigener Einfältigkeit und Unwissenheit unbewußt zu Werke gehen. Auf alle Fälle wird bei dieser Entwicklung das Seriöse und Bewährte zerstört und damit aus der Welt geschafft. Diese „Herrschaft“ der Drittklassigkeit ist wahrlich nichts Neues, denn bereits in der Antike wurde diese Form von Herrschaft als Ochlokratie angeprangert und als eine späte Phase der Demokratie angesehen, bei der dann auch Führungskräfte durch eine sich anbahnende Negativauslese bestimmt werden. Das Lexikon beschreibt Ochlokratie sogar als „Pöbelherrschaft“, als eine zur Herrschaft der Massen entartete Demokratie. Dieser Begriff geht auf Platon und Aristoteles zurück. Das Übel der Zeit ist in der Tat die Vorherrschaft von besonders „akademisch“ ausgebildeten Ochlokraten, die als Netzwerk organisiert das Vernünftige und Seriöse abschaffen, damit alles gezielt und bewußt im Chaos endet. Dadurch werden die geistigen und technischen Irrungen und Wirrungen erst voll wirksam, denn nur in einem solchen Chaosfeld können sich all diese herrschaftssüchtigen Egozentriker ihr lang ersehntes Nest bauen. Was wir erleben ist, kurzum gesagt, der Niedergang aller Vernunft, denn es gilt das nicht zu akzeptierende Motto: „Rhetorik schlägt Vernunft - Das Denken wird abgeschafft“. Die ideologisch ausgerichteten und vielen Sprechblasenhelden, Phrasenproduzenten und Showmaster sind groß im Geschäft, die Medienwelt bietet hierfür die notwendige und immer gern wahrgenommene Plattform. Viele Aktionisten und Lobbyisten ziehen aus diesem Übel ihre persönlichen Vorteile und kassieren ab. Hier ist energischer Widerstand angesagt. Das Volk ist nicht machtlos. 2 Anmerkung: In der dialektischen Auseinandersetzung steht der These die Anti-These gegenüber; daraus entsteht dann die Synthese. Hier handelt es sich jedoch um These und Pseudo-These, um richtig und falsch, also um These und Schein-These. Nun wäre es natürlich ein Einfaches und eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, im Interesse der Sache immer das Richtige zu wählen und somit der These zu folgen, doch wird eine solche eindeutige und klare Entscheidung durch systematisch eingebaute Hindernisse und Erschwernisse von „offizieller Seite“ stark beeinflußt und beeinträchtigt, ja es wird sogar manipulativ indoktriniert, indem versucht wird, die Umsetzung der fehlerhaften und skandalösen Pseudo-Thesen „per Dekret“ mit Gewalt und Zwang durchzusetzen. Hier sind die staatlich herausgegebene Vorschriften, Verordnungen und auch „Finanzierungshilfen“ zu nennen, die durch Gängelung, Druck und sogar moralische Erpressung der Bauwilligen versuchen, den verordneten bautechnischen Unfug, der weitgehend nur Bauschäden fördert, mit aller Macht zu vollziehen. Es kann dabei gegenüber den Bauwilligen sogar räuberisches Verhalten festgestellt werden. Bauindustrie und viele Handwerksbetriebe können jubilieren Mit diesen Aktivitäten wird mittels der Pseudo-Thesen dann der bautechnische Plunder zur allgemeinen Standardware, die Häuser verkommen immer mehr zur Wegwerfware. Dies muß im Interesse der Geprellten gestoppt werden. Fragt man nach den Ursachen, dann ist dieser Wildwuchs an fehlerhaften Empfehlungen von einer leider weitverbreiteten Riege drittklassiger Berufskarrieristen initiiert, die sich gegenseitig loben und stützen. Dabei ist es dann zweitrangig, ob sie als unlautere Charaktere bewußt oder in eigener Einfältigkeit und Unwissenheit unbewußt zu Werke gehen. Auf alle Fälle wird bei dieser Entwicklung das Seriöse und Bewährte zerstört und damit aus der Welt geschafft. Diese „Herrschaft“ der Drittklassigkeit ist wahrlich nichts Neues, denn bereits in der Antike wurde diese Form von Herrschaft als Ochlokratie angeprangert und als eine späte Phase der Demokratie angesehen, bei der dann auch Führungskräfte durch eine sich anbahnende Negativauslese bestimmt werden. Das Lexikon beschreibt Ochlokratie sogar als „Pöbelherrschaft“, als eine zur Herrschaft der Massen entartete Demokratie. Dieser Begriff geht auf Platon und Aristoteles zurück. Das Übel der Zeit ist in der Tat die Vorherrschaft von besonders „akademisch“ ausgebildeten Ochlokraten, die als Netzwerk organisiert das Vernünftige und Seriöse abschaffen, damit alles gezielt und bewußt im Chaos endet. Dadurch werden die geistigen und technischen Irrungen und Wirrungen erst voll wirksam, denn nur in einem solchen Chaosfeld können sich all diese herrschaftssüchtigen Egozentriker ihr lang ersehntes Nest bauen. Was wir erleben ist, kurzum gesagt, der Niedergang aller Vernunft, denn es gilt das nicht zu akzeptierende Motto: „Rhetorik schlägt Vernunft - Das Denken wird abgeschafft“. Die ideologisch ausgerichteten und vielen Sprechblasenhelden, Phrasenproduzenten und Showmaster sind groß im Geschäft, die Medienwelt bietet hierfür die notwendige und immer gern wahrgenommene Plattform. Viele Aktionisten und Lobbyisten ziehen aus diesem Übel ihre persönlichen Vorteile und kassieren ab. Hier ist energischer Widerstand angesagt. Das Volk ist nicht machtlos. 2 Anmerkung: In der dialektischen Auseinandersetzung steht der These die Anti-These gegenüber; daraus entsteht dann die Synthese. Hier handelt es sich jedoch um These und Pseudo-These, um richtig und falsch, also um These und Schein-These. Nun wäre es natürlich ein Einfaches und eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, im Interesse der Sache immer das Richtige zu wählen und somit der These zu folgen, doch wird eine solche eindeutige und klare Entscheidung durch systematisch eingebaute Hindernisse und Erschwernisse von „offizieller Seite“ stark beeinflußt und beeinträchtigt, ja es wird sogar manipulativ indoktriniert, indem versucht wird, die Umsetzung der fehlerhaften und skandalösen Pseudo-Thesen „per Dekret“ mit Gewalt und Zwang durchzusetzen. Hier sind die staatlich herausgegebene Vorschriften, Verordnungen und auch „Finanzierungshilfen“ zu nennen, die durch Gängelung, Druck und sogar moralische Erpressung der Bauwilligen versuchen, den verordneten bautechnischen Unfug, der weitgehend nur Bauschäden fördert, mit aller Macht zu vollziehen. Es kann dabei gegenüber den Bauwilligen sogar räuberisches Verhalten festgestellt werden. Bauindustrie und viele Handwerksbetriebe können jubilieren Mit diesen Aktivitäten wird mittels der Pseudo-Thesen dann der bautechnische Plunder zur allgemeinen Standardware, die Häuser verkommen immer mehr zur Wegwerfware. Dies muß im Interesse der Geprellten gestoppt werden. Fragt man nach den Ursachen, dann ist dieser Wildwuchs an fehlerhaften Empfehlungen von einer leider weitverbreiteten Riege drittklassiger Berufskarrieristen initiiert, die sich gegenseitig loben und stützen. Dabei ist es dann zweitrangig, ob sie als unlautere Charaktere bewußt oder in eigener Einfältigkeit und Unwissenheit unbewußt zu Werke gehen. Auf alle Fälle wird bei dieser Entwicklung das Seriöse und Bewährte zerstört und damit aus der Welt geschafft. Diese „Herrschaft“ der Drittklassigkeit ist wahrlich nichts Neues, denn bereits in der Antike wurde diese Form von Herrschaft als Ochlokratie angeprangert und als eine späte Phase der Demokratie angesehen, bei der dann auch Führungskräfte durch eine sich anbahnende Negativauslese bestimmt werden. Das Lexikon beschreibt Ochlokratie sogar als „Pöbelherrschaft“, als eine zur Herrschaft der Massen entartete Demokratie. Dieser Begriff geht auf Platon und Aristoteles zurück. Das Übel der Zeit ist in der Tat die Vorherrschaft von besonders „akademisch“ ausgebildeten Ochlokraten, die als Netzwerk organisiert das Vernünftige und Seriöse abschaffen, damit alles gezielt und bewußt im Chaos endet. Dadurch werden die geistigen und technischen Irrungen und Wirrungen erst voll wirksam, denn nur in einem solchen Chaosfeld können sich all diese herrschaftssüchtigen Egozentriker ihr lang ersehntes Nest bauen. Was wir erleben ist, kurzum gesagt, der Niedergang aller Vernunft, denn es gilt das nicht zu akzeptierende Motto: „Rhetorik schlägt Vernunft - Das Denken wird abgeschafft“. Die ideologisch ausgerichteten und vielen Sprechblasenhelden, Phrasenproduzenten und Showmaster sind groß im Geschäft, die Medienwelt bietet hierfür die notwendige und immer gern wahrgenommene Plattform. Viele Aktionisten und Lobbyisten ziehen aus diesem Übel ihre persönlichen Vorteile und kassieren ab. Hier ist energischer Widerstand angesagt. Das Volk ist nicht machtlos. 2 Anmerkung: In der dialektischen Auseinandersetzung steht der These die Anti-These gegenüber; daraus entsteht dann die Synthese. Hier handelt es sich jedoch um These und Pseudo-These, um richtig und falsch, also um These und Schein-These. Nun wäre es natürlich ein Einfaches und eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, im Interesse der Sache immer das Richtige zu wählen und somit der These zu folgen, doch wird eine solche eindeutige und klare Entscheidung durch systematisch eingebaute Hindernisse und Erschwernisse von „offizieller Seite“ stark beeinflußt und beeinträchtigt, ja es wird sogar manipulativ indoktriniert, indem versucht wird, die Umsetzung der fehlerhaften und skandalösen Pseudo-Thesen „per Dekret“ mit Gewalt und Zwang durchzusetzen. Hier sind die staatlich herausgegebene Vorschriften, Verordnungen und auch „Finanzierungshilfen“ zu nennen, die durch Gängelung, Druck und sogar moralische Erpressung der Bauwilligen versuchen, den verordneten bautechnischen Unfug, der weitgehend nur Bauschäden fördert, mit aller Macht zu vollziehen. Es kann dabei gegenüber den Bauwilligen sogar räuberisches Verhalten festgestellt werden. Bauindustrie und viele Handwerksbetriebe können jubilieren Mit diesen Aktivitäten wird mittels der Pseudo-Thesen dann der bautechnische Plunder zur allgemeinen Standardware, die Häuser verkommen immer mehr zur Wegwerfware. Dies muß im Interesse der Geprellten gestoppt werden. Fragt man nach den Ursachen, dann ist dieser Wildwuchs an fehlerhaften Empfehlungen von einer leider weitverbreiteten Riege drittklassiger Berufskarrieristen initiiert, die sich gegenseitig loben und stützen. Dabei ist es dann zweitrangig, ob sie als unlautere Charaktere bewußt oder in eigener Einfältigkeit und Unwissenheit unbewußt zu Werke gehen. Auf alle Fälle wird bei dieser Entwicklung das Seriöse und Bewährte zerstört und damit aus der Welt geschafft. Diese „Herrschaft“ der Drittklassigkeit ist wahrlich nichts Neues, denn bereits in der Antike wurde diese Form von Herrschaft als Ochlokratie angeprangert und als eine späte Phase der Demokratie angesehen, bei der dann auch Führungskräfte durch eine sich anbahnende Negativauslese bestimmt werden. Das Lexikon beschreibt Ochlokratie sogar als „Pöbelherrschaft“, als eine zur Herrschaft der Massen entartete Demokratie. Dieser Begriff geht auf Platon und Aristoteles zurück. Das Übel der Zeit ist in der Tat die Vorherrschaft von besonders „akademisch“ ausgebildeten Ochlokraten, die als Netzwerk organisiert das Vernünftige und Seriöse abschaffen, damit alles gezielt und bewußt im Chaos endet. Dadurch werden die geistigen und technischen Irrungen und Wirrungen erst voll wirksam, denn nur in einem solchen Chaosfeld können sich all diese herrschaftssüchtigen Egozentriker ihr lang ersehntes Nest bauen. Was wir erleben ist, kurzum gesagt, der Niedergang aller Vernunft, denn es gilt das nicht zu akzeptierende Motto: „Rhetorik schlägt Vernunft - Das Denken wird abgeschafft“. Die ideologisch ausgerichteten und vielen Sprechblasenhelden, Phrasenproduzenten und Showmaster sind groß im Geschäft, die Medienwelt bietet hierfür die notwendige und immer gern wahrgenommene Plattform. Viele Aktionisten und Lobbyisten ziehen aus diesem Übel ihre persönlichen Vorteile und kassieren ab. Hier ist energischer Widerstand angesagt. Das Volk ist nicht machtlos. 2 <?page no="11"?> 2 Zu den DIN-Normen DIN-Normen sind beim Bauen integraler Bestandteil bautechnischer Überlegungen, sie bestimmen weitgehend das Denken und Handeln der Bauschaffenden und Baubeteiligten. Erläuterung: Die DIN-Normen werden im täglichen Gebrauch immer noch als allgemeine Richtschnur für bautechnisch richtiges Handeln und sogar als „allgemeine Regel der Technik“ angesehen. Auch bei Bauverträgen zwischen den Vertragsparteien erlangen sie als Vertragsbestandteil in den Leistungsbeschreibungen grundsätzliche Bedeutung. Ist diese bautechnische Vorrangstellung nach den bisherigen Erfahrungen überhaupt noch gerechtfertigt? These: Da viele DIN-Normen fehlerhaft und falsch sind, muß ihre Verwendung sehr in Frage gestellt werden [Meier 08, 08a]. 1) S. 129 Begründung: A: Die Unverbindlichkeit von DIN-Normen wird sogar von DIN selbst bekräftigt. Die mögliche Beliebigkeit wird damit sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es heißt unter anderem [DIN 98]: 1. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. 2. Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen. 3. DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. 4. DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik. Was heißt das konkret? zu 1): Selbst wenn man sich an DIN-Normen hält, wird einem die Verantwortung für sein eigenes Tun nicht abgenommen. Was soll dann eigentlich dieser ganze DIN-Zauber bezwecken? Anmerkung: Die TGL, die „technischen Gebrauchs- und Lieferbedingungen“ der ehem. DDR, hatten Gesetzes-Charakter ein Anwender wurde also von der Haftung entbunden, ganz im Gegensatz zu den DIN- Normen, die lediglich als Empfehlungen zu sehen sind. 3 2 Zu den DIN-Normen DIN-Normen sind beim Bauen integraler Bestandteil bautechnischer Überlegungen, sie bestimmen weitgehend das Denken und Handeln der Bauschaffenden und Baubeteiligten. Erläuterung: Die DIN-Normen werden im täglichen Gebrauch immer noch als allgemeine Richtschnur für bautechnisch richtiges Handeln und sogar als „allgemeine Regel der Technik“ angesehen. Auch bei Bauverträgen zwischen den Vertragsparteien erlangen sie als Vertragsbestandteil in den Leistungsbeschreibungen grundsätzliche Bedeutung. Ist diese bautechnische Vorrangstellung nach den bisherigen Erfahrungen überhaupt noch gerechtfertigt? These: Da viele DIN-Normen fehlerhaft und falsch sind, muß ihre Verwendung sehr in Frage gestellt werden [Meier 08, 08a]. 1) S. 129 Begründung: A: Die Unverbindlichkeit von DIN-Normen wird sogar von DIN selbst bekräftigt. Die mögliche Beliebigkeit wird damit sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es heißt unter anderem [DIN 98]: 1. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. 2. Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen. 3. DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. 4. DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik. Was heißt das konkret? zu 1): Selbst wenn man sich an DIN-Normen hält, wird einem die Verantwortung für sein eigenes Tun nicht abgenommen. Was soll dann eigentlich dieser ganze DIN-Zauber bezwecken? Anmerkung: Die TGL, die „technischen Gebrauchs- und Lieferbedingungen“ der ehem. DDR, hatten Gesetzes-Charakter ein Anwender wurde also von der Haftung entbunden, ganz im Gegensatz zu den DIN- Normen, die lediglich als Empfehlungen zu sehen sind. 3 2 Zu den DIN-Normen DIN-Normen sind beim Bauen integraler Bestandteil bautechnischer Überlegungen, sie bestimmen weitgehend das Denken und Handeln der Bauschaffenden und Baubeteiligten. Erläuterung: Die DIN-Normen werden im täglichen Gebrauch immer noch als allgemeine Richtschnur für bautechnisch richtiges Handeln und sogar als „allgemeine Regel der Technik“ angesehen. Auch bei Bauverträgen zwischen den Vertragsparteien erlangen sie als Vertragsbestandteil in den Leistungsbeschreibungen grundsätzliche Bedeutung. Ist diese bautechnische Vorrangstellung nach den bisherigen Erfahrungen überhaupt noch gerechtfertigt? These: Da viele DIN-Normen fehlerhaft und falsch sind, muß ihre Verwendung sehr in Frage gestellt werden [Meier 08, 08a]. 1) S. 129 Begründung: A: Die Unverbindlichkeit von DIN-Normen wird sogar von DIN selbst bekräftigt. Die mögliche Beliebigkeit wird damit sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es heißt unter anderem [DIN 98]: 1. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. 2. Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen. 3. DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. 4. DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik. Was heißt das konkret? zu 1): Selbst wenn man sich an DIN-Normen hält, wird einem die Verantwortung für sein eigenes Tun nicht abgenommen. Was soll dann eigentlich dieser ganze DIN-Zauber bezwecken? Anmerkung: Die TGL, die „technischen Gebrauchs- und Lieferbedingungen“ der ehem. DDR, hatten Gesetzes-Charakter ein Anwender wurde also von der Haftung entbunden, ganz im Gegensatz zu den DIN- Normen, die lediglich als Empfehlungen zu sehen sind. 3 2 Zu den DIN-Normen DIN-Normen sind beim Bauen integraler Bestandteil bautechnischer Überlegungen, sie bestimmen weitgehend das Denken und Handeln der Bauschaffenden und Baubeteiligten. Erläuterung: Die DIN-Normen werden im täglichen Gebrauch immer noch als allgemeine Richtschnur für bautechnisch richtiges Handeln und sogar als „allgemeine Regel der Technik“ angesehen. Auch bei Bauverträgen zwischen den Vertragsparteien erlangen sie als Vertragsbestandteil in den Leistungsbeschreibungen grundsätzliche Bedeutung. Ist diese bautechnische Vorrangstellung nach den bisherigen Erfahrungen überhaupt noch gerechtfertigt? These: Da viele DIN-Normen fehlerhaft und falsch sind, muß ihre Verwendung sehr in Frage gestellt werden [Meier 08, 08a]. 1) S. 129 Begründung: A: Die Unverbindlichkeit von DIN-Normen wird sogar von DIN selbst bekräftigt. Die mögliche Beliebigkeit wird damit sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es heißt unter anderem [DIN 98]: 1. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. 2. Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen. 3. DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. 4. DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik. Was heißt das konkret? zu 1): Selbst wenn man sich an DIN-Normen hält, wird einem die Verantwortung für sein eigenes Tun nicht abgenommen. Was soll dann eigentlich dieser ganze DIN-Zauber bezwecken? Anmerkung: Die TGL, die „technischen Gebrauchs- und Lieferbedingungen“ der ehem. DDR, hatten Gesetzes-Charakter ein Anwender wurde also von der Haftung entbunden, ganz im Gegensatz zu den DIN- Normen, die lediglich als Empfehlungen zu sehen sind. 3 <?page no="12"?> Zu 2) Das Zustandekommen einer DIN-Norm ist offensichtlich derart dubios, daß ein solches Elaborat wohl nur als „Empfehlung“ fungieren kann. Verantwortung für eine DIN-Vorschrift wird von DIN-Seite jedenfalls nicht übernommen. Zu 3) Im Klartext: Erst bei „privatrechtlichen Verträgen“, in denen eine DIN- Norm zum Vertragsbestandteil erhoben wird (z. B. in den Leistungsbeschreibungen), erlangt eine Norm Rechtsgültigkeit, allerdings sachlich eine recht fragwürdige. Deshalb sollte man sich einen solchen Rechtsakt gut überlegen. DIN-Normen lassen sich auch vertraglich ausschließen. Zu 4) Hier wird verdeutlicht, daß eine DIN-Norm lediglich den „Stand der Technik“ widerspiegelt, es sich also keineswegs um eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“ handelt. Man muß also strikt zwischen „Stand“ und „Regel“ der Technik unterscheiden. B: Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn es darüber hinaus bei DIN dann auch noch heißt [DIN 98]: 5. Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN. 6. DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die Förder- und Kostenbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme. 7. An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen und Verbände können Förderbeiträge zentral abführen. 8. Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Betrieb, der Mitglied im DIN ist, kann beim Produzieren von DIN- Normen mächtig mitreden. Eigeninteressen sind insofern garantiert. Zu 6) Erwünschte Normen können dadurch sehr gefördert werden, wenn erst einmal genügend Gelder fließen. Geld also bestimmt die Notwendigkeit von Normen. Zu 7) Hier kommt klar zum Ausdruck, daß bei DIN nur die Wirtschaft das Sagen hat - und natürlich auch als Alibi-Lieferanten die Mitläufer aus Wissenschaft und Administration. Zu 8) Wer nicht zahlt, hat nichts zu sagen, wird also von der „Normungsarbeit“ generös ausgesondert. Sachlichkeit ist damit passé. C: Die enge „Industrieverbundenheit“ von DIN-Normen wird auch durch eine Aussage des Präsidenten des DIN, Dietmar Harting, unterstrichen [DIN 04]: 9. „Normen sind der Türöffner, um Technologien und Innovationen erfolgreich am Markt zu etablieren, und damit für Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Sicherung ihrer Wettbewerbswie ihrer Zukunftsfähigkeit.“ 4 Zu 2) Das Zustandekommen einer DIN-Norm ist offensichtlich derart dubios, daß ein solches Elaborat wohl nur als „Empfehlung“ fungieren kann. Verantwortung für eine DIN-Vorschrift wird von DIN-Seite jedenfalls nicht übernommen. Zu 3) Im Klartext: Erst bei „privatrechtlichen Verträgen“, in denen eine DIN- Norm zum Vertragsbestandteil erhoben wird (z. B. in den Leistungsbeschreibungen), erlangt eine Norm Rechtsgültigkeit, allerdings sachlich eine recht fragwürdige. Deshalb sollte man sich einen solchen Rechtsakt gut überlegen. DIN-Normen lassen sich auch vertraglich ausschließen. Zu 4) Hier wird verdeutlicht, daß eine DIN-Norm lediglich den „Stand der Technik“ widerspiegelt, es sich also keineswegs um eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“ handelt. Man muß also strikt zwischen „Stand“ und „Regel“ der Technik unterscheiden. B: Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn es darüber hinaus bei DIN dann auch noch heißt [DIN 98]: 5. Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN. 6. DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die Förder- und Kostenbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme. 7. An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen und Verbände können Förderbeiträge zentral abführen. 8. Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Betrieb, der Mitglied im DIN ist, kann beim Produzieren von DIN- Normen mächtig mitreden. Eigeninteressen sind insofern garantiert. Zu 6) Erwünschte Normen können dadurch sehr gefördert werden, wenn erst einmal genügend Gelder fließen. Geld also bestimmt die Notwendigkeit von Normen. Zu 7) Hier kommt klar zum Ausdruck, daß bei DIN nur die Wirtschaft das Sagen hat - und natürlich auch als Alibi-Lieferanten die Mitläufer aus Wissenschaft und Administration. Zu 8) Wer nicht zahlt, hat nichts zu sagen, wird also von der „Normungsarbeit“ generös ausgesondert. Sachlichkeit ist damit passé. C: Die enge „Industrieverbundenheit“ von DIN-Normen wird auch durch eine Aussage des Präsidenten des DIN, Dietmar Harting, unterstrichen [DIN 04]: 9. „Normen sind der Türöffner, um Technologien und Innovationen erfolgreich am Markt zu etablieren, und damit für Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Sicherung ihrer Wettbewerbswie ihrer Zukunftsfähigkeit.“ 4 Zu 2) Das Zustandekommen einer DIN-Norm ist offensichtlich derart dubios, daß ein solches Elaborat wohl nur als „Empfehlung“ fungieren kann. Verantwortung für eine DIN-Vorschrift wird von DIN-Seite jedenfalls nicht übernommen. Zu 3) Im Klartext: Erst bei „privatrechtlichen Verträgen“, in denen eine DIN- Norm zum Vertragsbestandteil erhoben wird (z. B. in den Leistungsbeschreibungen), erlangt eine Norm Rechtsgültigkeit, allerdings sachlich eine recht fragwürdige. Deshalb sollte man sich einen solchen Rechtsakt gut überlegen. DIN-Normen lassen sich auch vertraglich ausschließen. Zu 4) Hier wird verdeutlicht, daß eine DIN-Norm lediglich den „Stand der Technik“ widerspiegelt, es sich also keineswegs um eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“ handelt. Man muß also strikt zwischen „Stand“ und „Regel“ der Technik unterscheiden. B: Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn es darüber hinaus bei DIN dann auch noch heißt [DIN 98]: 5. Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN. 6. DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die Förder- und Kostenbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme. 7. An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen und Verbände können Förderbeiträge zentral abführen. 8. Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Betrieb, der Mitglied im DIN ist, kann beim Produzieren von DIN- Normen mächtig mitreden. Eigeninteressen sind insofern garantiert. Zu 6) Erwünschte Normen können dadurch sehr gefördert werden, wenn erst einmal genügend Gelder fließen. Geld also bestimmt die Notwendigkeit von Normen. Zu 7) Hier kommt klar zum Ausdruck, daß bei DIN nur die Wirtschaft das Sagen hat - und natürlich auch als Alibi-Lieferanten die Mitläufer aus Wissenschaft und Administration. Zu 8) Wer nicht zahlt, hat nichts zu sagen, wird also von der „Normungsarbeit“ generös ausgesondert. Sachlichkeit ist damit passé. C: Die enge „Industrieverbundenheit“ von DIN-Normen wird auch durch eine Aussage des Präsidenten des DIN, Dietmar Harting, unterstrichen [DIN 04]: 9. „Normen sind der Türöffner, um Technologien und Innovationen erfolgreich am Markt zu etablieren, und damit für Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Sicherung ihrer Wettbewerbswie ihrer Zukunftsfähigkeit.“ 4 Zu 2) Das Zustandekommen einer DIN-Norm ist offensichtlich derart dubios, daß ein solches Elaborat wohl nur als „Empfehlung“ fungieren kann. Verantwortung für eine DIN-Vorschrift wird von DIN-Seite jedenfalls nicht übernommen. Zu 3) Im Klartext: Erst bei „privatrechtlichen Verträgen“, in denen eine DIN- Norm zum Vertragsbestandteil erhoben wird (z. B. in den Leistungsbeschreibungen), erlangt eine Norm Rechtsgültigkeit, allerdings sachlich eine recht fragwürdige. Deshalb sollte man sich einen solchen Rechtsakt gut überlegen. DIN-Normen lassen sich auch vertraglich ausschließen. Zu 4) Hier wird verdeutlicht, daß eine DIN-Norm lediglich den „Stand der Technik“ widerspiegelt, es sich also keineswegs um eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“ handelt. Man muß also strikt zwischen „Stand“ und „Regel“ der Technik unterscheiden. B: Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn es darüber hinaus bei DIN dann auch noch heißt [DIN 98]: 5. Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN. 6. DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die Förder- und Kostenbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme. 7. An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen und Verbände können Förderbeiträge zentral abführen. 8. Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Betrieb, der Mitglied im DIN ist, kann beim Produzieren von DIN- Normen mächtig mitreden. Eigeninteressen sind insofern garantiert. Zu 6) Erwünschte Normen können dadurch sehr gefördert werden, wenn erst einmal genügend Gelder fließen. Geld also bestimmt die Notwendigkeit von Normen. Zu 7) Hier kommt klar zum Ausdruck, daß bei DIN nur die Wirtschaft das Sagen hat - und natürlich auch als Alibi-Lieferanten die Mitläufer aus Wissenschaft und Administration. Zu 8) Wer nicht zahlt, hat nichts zu sagen, wird also von der „Normungsarbeit“ generös ausgesondert. Sachlichkeit ist damit passé. C: Die enge „Industrieverbundenheit“ von DIN-Normen wird auch durch eine Aussage des Präsidenten des DIN, Dietmar Harting, unterstrichen [DIN 04]: 9. „Normen sind der Türöffner, um Technologien und Innovationen erfolgreich am Markt zu etablieren, und damit für Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Sicherung ihrer Wettbewerbswie ihrer Zukunftsfähigkeit.“ 4 <?page no="13"?> Was heißt das konkret? Zu 9) Technologien und Innovationen, und das wird hier eindrucksvoll bestätigt, dienen leider nur den Interessen und auch den Gewinnmaximierungsstrategien der Unternehmen - und nicht dem Wohl der Kunden. D: Diese Grundtendenz wird dann auch noch konkretisiert, indem es zum Auschuß Normenpraxis“ (ANP) unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit der Normung - Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb.“ weiter heißt [DIN 05]: 10. „Die Teilnahme an den ANP-Sitzungen und die Mitgliedschaft im ANP bringen für ihre Firma eindeutige Vorteile“ und außerdem „Wirtschaftlichkeitsberechnungen belegen, dass den zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für ein Mitwirken im ANP das 6 bis 7 fache an Nutzeffekt gegenübersteht.“ Was heißt das konkret? Zu 10) Hier also steht es schwarz auf weiß: Normungsarbeit ist für Industriebetriebe äußerst lukrativ. Darin ist auch der Grund dafür zu suchen, warum es eine wahre Normenschwemme gibt, die es unmöglich macht, all das pseudowissenschaftliche Geschwafel zu registrieren, auf seine Richtigkeit zu prüfen und dann eventuell auch noch anzuwenden. E: Diese Fragwürdigkeiten in den Texten der DIN-Normen ist sogar durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1987 bestätigt worden. Unter anderem wurde über die Zusammensetzung der DIN-Ausschüsse folgendes festgestellt [Meersburg-Urteil]: 11. „Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen.“ 12. „Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.“ 13. „Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.“ Was heißt das konkret? Zu 11) Hier zeigt es sich sehr deutlich, wer eigentlich die DIN-Normen formuliert, die Wirtschaft und die Industrie, die damit eigene Interessen verwirklicht. Zu 12) Durch DIN-Normen wird massiv der Markt beeinflußt, geregelt und reguliert ein Eldorado für manipulatives Handeln. Zu 13) DIN-Normen sind also nicht neutral und unvoreingenommen, sie berücksichtigen nicht langjährige Erfahrungen und bewährtes Wissen, das ja in den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ manifestiert ist. Allerdings muß auch ein oft auftretendes Dilemma überwunden werden: „Sachverständige“ betrachten die DIN-Normen wie eine Bibel und richten sich strikt nach dem Wortlaut der DIN-Vorschriften zum großen Leidwesen richtiger Bautechnik und der seriös arbeiten wollenden Beteiligten. 5 Was heißt das konkret? Zu 9) Technologien und Innovationen, und das wird hier eindrucksvoll bestätigt, dienen leider nur den Interessen und auch den Gewinnmaximierungsstrategien der Unternehmen - und nicht dem Wohl der Kunden. D: Diese Grundtendenz wird dann auch noch konkretisiert, indem es zum Auschuß Normenpraxis“ (ANP) unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit der Normung - Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb.“ weiter heißt [DIN 05]: 10. „Die Teilnahme an den ANP-Sitzungen und die Mitgliedschaft im ANP bringen für ihre Firma eindeutige Vorteile“ und außerdem „Wirtschaftlichkeitsberechnungen belegen, dass den zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für ein Mitwirken im ANP das 6 bis 7 fache an Nutzeffekt gegenübersteht.“ Was heißt das konkret? Zu 10) Hier also steht es schwarz auf weiß: Normungsarbeit ist für Industriebetriebe äußerst lukrativ. Darin ist auch der Grund dafür zu suchen, warum es eine wahre Normenschwemme gibt, die es unmöglich macht, all das pseudowissenschaftliche Geschwafel zu registrieren, auf seine Richtigkeit zu prüfen und dann eventuell auch noch anzuwenden. E: Diese Fragwürdigkeiten in den Texten der DIN-Normen ist sogar durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1987 bestätigt worden. Unter anderem wurde über die Zusammensetzung der DIN-Ausschüsse folgendes festgestellt [Meersburg-Urteil]: 11. „Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen.“ 12. „Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.“ 13. „Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.“ Was heißt das konkret? Zu 11) Hier zeigt es sich sehr deutlich, wer eigentlich die DIN-Normen formuliert, die Wirtschaft und die Industrie, die damit eigene Interessen verwirklicht. Zu 12) Durch DIN-Normen wird massiv der Markt beeinflußt, geregelt und reguliert ein Eldorado für manipulatives Handeln. Zu 13) DIN-Normen sind also nicht neutral und unvoreingenommen, sie berücksichtigen nicht langjährige Erfahrungen und bewährtes Wissen, das ja in den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ manifestiert ist. Allerdings muß auch ein oft auftretendes Dilemma überwunden werden: „Sachverständige“ betrachten die DIN-Normen wie eine Bibel und richten sich strikt nach dem Wortlaut der DIN-Vorschriften zum großen Leidwesen richtiger Bautechnik und der seriös arbeiten wollenden Beteiligten. 5 Was heißt das konkret? Zu 9) Technologien und Innovationen, und das wird hier eindrucksvoll bestätigt, dienen leider nur den Interessen und auch den Gewinnmaximierungsstrategien der Unternehmen - und nicht dem Wohl der Kunden. D: Diese Grundtendenz wird dann auch noch konkretisiert, indem es zum Auschuß Normenpraxis“ (ANP) unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit der Normung - Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb.“ weiter heißt [DIN 05]: 10. „Die Teilnahme an den ANP-Sitzungen und die Mitgliedschaft im ANP bringen für ihre Firma eindeutige Vorteile“ und außerdem „Wirtschaftlichkeitsberechnungen belegen, dass den zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für ein Mitwirken im ANP das 6 bis 7 fache an Nutzeffekt gegenübersteht.“ Was heißt das konkret? Zu 10) Hier also steht es schwarz auf weiß: Normungsarbeit ist für Industriebetriebe äußerst lukrativ. Darin ist auch der Grund dafür zu suchen, warum es eine wahre Normenschwemme gibt, die es unmöglich macht, all das pseudowissenschaftliche Geschwafel zu registrieren, auf seine Richtigkeit zu prüfen und dann eventuell auch noch anzuwenden. E: Diese Fragwürdigkeiten in den Texten der DIN-Normen ist sogar durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1987 bestätigt worden. Unter anderem wurde über die Zusammensetzung der DIN-Ausschüsse folgendes festgestellt [Meersburg-Urteil]: 11. „Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen.“ 12. „Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.“ 13. „Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.“ Was heißt das konkret? Zu 11) Hier zeigt es sich sehr deutlich, wer eigentlich die DIN-Normen formuliert, die Wirtschaft und die Industrie, die damit eigene Interessen verwirklicht. Zu 12) Durch DIN-Normen wird massiv der Markt beeinflußt, geregelt und reguliert ein Eldorado für manipulatives Handeln. Zu 13) DIN-Normen sind also nicht neutral und unvoreingenommen, sie berücksichtigen nicht langjährige Erfahrungen und bewährtes Wissen, das ja in den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ manifestiert ist. Allerdings muß auch ein oft auftretendes Dilemma überwunden werden: „Sachverständige“ betrachten die DIN-Normen wie eine Bibel und richten sich strikt nach dem Wortlaut der DIN-Vorschriften zum großen Leidwesen richtiger Bautechnik und der seriös arbeiten wollenden Beteiligten. 5 Was heißt das konkret? Zu 9) Technologien und Innovationen, und das wird hier eindrucksvoll bestätigt, dienen leider nur den Interessen und auch den Gewinnmaximierungsstrategien der Unternehmen - und nicht dem Wohl der Kunden. D: Diese Grundtendenz wird dann auch noch konkretisiert, indem es zum Auschuß Normenpraxis“ (ANP) unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit der Normung - Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb.“ weiter heißt [DIN 05]: 10. „Die Teilnahme an den ANP-Sitzungen und die Mitgliedschaft im ANP bringen für ihre Firma eindeutige Vorteile“ und außerdem „Wirtschaftlichkeitsberechnungen belegen, dass den zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für ein Mitwirken im ANP das 6 bis 7 fache an Nutzeffekt gegenübersteht.“ Was heißt das konkret? Zu 10) Hier also steht es schwarz auf weiß: Normungsarbeit ist für Industriebetriebe äußerst lukrativ. Darin ist auch der Grund dafür zu suchen, warum es eine wahre Normenschwemme gibt, die es unmöglich macht, all das pseudowissenschaftliche Geschwafel zu registrieren, auf seine Richtigkeit zu prüfen und dann eventuell auch noch anzuwenden. E: Diese Fragwürdigkeiten in den Texten der DIN-Normen ist sogar durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1987 bestätigt worden. Unter anderem wurde über die Zusammensetzung der DIN-Ausschüsse folgendes festgestellt [Meersburg-Urteil]: 11. „Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen.“ 12. „Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.“ 13. „Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.“ Was heißt das konkret? Zu 11) Hier zeigt es sich sehr deutlich, wer eigentlich die DIN-Normen formuliert, die Wirtschaft und die Industrie, die damit eigene Interessen verwirklicht. Zu 12) Durch DIN-Normen wird massiv der Markt beeinflußt, geregelt und reguliert ein Eldorado für manipulatives Handeln. Zu 13) DIN-Normen sind also nicht neutral und unvoreingenommen, sie berücksichtigen nicht langjährige Erfahrungen und bewährtes Wissen, das ja in den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ manifestiert ist. Allerdings muß auch ein oft auftretendes Dilemma überwunden werden: „Sachverständige“ betrachten die DIN-Normen wie eine Bibel und richten sich strikt nach dem Wortlaut der DIN-Vorschriften zum großen Leidwesen richtiger Bautechnik und der seriös arbeiten wollenden Beteiligten. 5 <?page no="14"?> F: Ein fundamentaler Fehler von Sachverständigen und anderen Fachbeteiligten ist es, die DIN-Normen nicht als „Stand der Technik“ (Empfehlungen), sondern als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) anzusehen. Den Unterschied hat Prof. Soergel, ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart, verdeutlicht [Soergel 83]. Dort steht unter anderem: 14. „Bei der Planung sind allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu beachten, wer diese außer acht läßt und damit die Ursache für einen Bauwerksmangel setzt, dem ist ein schuldhafter Planungsfehler anzulasten“. 15. „Mit der Beachtung der a.a.R.d.T. ist jedoch nicht gesagt, daß die in Normen festgehaltenen Regeln mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik identisch sind. Die Nichtbeachtung einer Norm braucht deswegen kein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sein und die Beachtung einer Norm gibt noch keine Gewähr dafür, daß allgemein anerkannte Regeln der Technik beachtet worden sind.“ 16. „Der Stand der Technik umfaßt die Gesamtheit der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen Erkenntnisse. Von diesem Stand der Technik sind jedoch die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden. Von solchen kann man nur sprechen, wenn sich die Regeln als theoretisch richtig erwiesen und sich in der Praxis bewährt haben. Die Regel ist theoretisch richtig, wenn sie ausnahmslos wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht und keinem Meinungsstreit ausgesetzt ist“. 17. „Wenn nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen ist, dann erhebt sich die Frage, ob man schlechthin nach Normen bauen darf. Dies wäre ohne Umschweife zu bejahen, wenn die in den Regelwerken zusammengefaßten Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik zum Inhalt hätten. Dem ist aber nicht so. Normen sind im allgemeinen allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gleichzusetzen“. 18. „Wird in das Normenwerk eine Regel aufgenommen, deren theoretische Richtigkeit ungewiß und deren praktische Bewährung noch aussteht oder noch nicht sicher festzustellen ist, dann kann die Norm nicht einer allgemein anerkannten Regel der Technik gleichgeachtet werden“. Was heißt das konkret? Zu 14) Wer „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ nicht beachtet und deshalb einen Bauwerksmangel verschuldet, begeht einen Planungsfehler. Zu 15) Die „DIN-Norm“ ist also keine a.a.R.d.T. und darf deshalb durchaus vernachlässigt werden, sie gilt nur als eine Empfehlung. Zu 16) Ein „Stand der Technik“ enthält also alle bautechnischen „Meinungen“, die gerade im Gespräch sind - oder durch „DIN-Normen“ bekannt sind. Diese aber müssen sich, wenn sie als „Regel“ anerkannt sein wollen, langjährig bewähren und keinem Meinungsstreit ausgesetzt sein. Dies aber ist bei „DIN-Normen“ selten der Fall. Zu 17) Nur wenn die DIN-Normen a.a.R.d.T. sind, können sie als solche angewendet werden. Dem aber ist nicht so, denn sie sind nach DIN-Aussage eben nur Empfehlungen. 6 F: Ein fundamentaler Fehler von Sachverständigen und anderen Fachbeteiligten ist es, die DIN-Normen nicht als „Stand der Technik“ (Empfehlungen), sondern als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) anzusehen. Den Unterschied hat Prof. Soergel, ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart, verdeutlicht [Soergel 83]. Dort steht unter anderem: 14. „Bei der Planung sind allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu beachten, wer diese außer acht läßt und damit die Ursache für einen Bauwerksmangel setzt, dem ist ein schuldhafter Planungsfehler anzulasten“. 15. „Mit der Beachtung der a.a.R.d.T. ist jedoch nicht gesagt, daß die in Normen festgehaltenen Regeln mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik identisch sind. Die Nichtbeachtung einer Norm braucht deswegen kein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sein und die Beachtung einer Norm gibt noch keine Gewähr dafür, daß allgemein anerkannte Regeln der Technik beachtet worden sind.“ 16. „Der Stand der Technik umfaßt die Gesamtheit der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen Erkenntnisse. Von diesem Stand der Technik sind jedoch die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden. Von solchen kann man nur sprechen, wenn sich die Regeln als theoretisch richtig erwiesen und sich in der Praxis bewährt haben. Die Regel ist theoretisch richtig, wenn sie ausnahmslos wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht und keinem Meinungsstreit ausgesetzt ist“. 17. „Wenn nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen ist, dann erhebt sich die Frage, ob man schlechthin nach Normen bauen darf. Dies wäre ohne Umschweife zu bejahen, wenn die in den Regelwerken zusammengefaßten Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik zum Inhalt hätten. Dem ist aber nicht so. Normen sind im allgemeinen allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gleichzusetzen“. 18. „Wird in das Normenwerk eine Regel aufgenommen, deren theoretische Richtigkeit ungewiß und deren praktische Bewährung noch aussteht oder noch nicht sicher festzustellen ist, dann kann die Norm nicht einer allgemein anerkannten Regel der Technik gleichgeachtet werden“. Was heißt das konkret? Zu 14) Wer „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ nicht beachtet und deshalb einen Bauwerksmangel verschuldet, begeht einen Planungsfehler. Zu 15) Die „DIN-Norm“ ist also keine a.a.R.d.T. und darf deshalb durchaus vernachlässigt werden, sie gilt nur als eine Empfehlung. Zu 16) Ein „Stand der Technik“ enthält also alle bautechnischen „Meinungen“, die gerade im Gespräch sind - oder durch „DIN-Normen“ bekannt sind. Diese aber müssen sich, wenn sie als „Regel“ anerkannt sein wollen, langjährig bewähren und keinem Meinungsstreit ausgesetzt sein. Dies aber ist bei „DIN-Normen“ selten der Fall. Zu 17) Nur wenn die DIN-Normen a.a.R.d.T. sind, können sie als solche angewendet werden. Dem aber ist nicht so, denn sie sind nach DIN-Aussage eben nur Empfehlungen. 6 F: Ein fundamentaler Fehler von Sachverständigen und anderen Fachbeteiligten ist es, die DIN-Normen nicht als „Stand der Technik“ (Empfehlungen), sondern als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) anzusehen. Den Unterschied hat Prof. Soergel, ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart, verdeutlicht [Soergel 83]. Dort steht unter anderem: 14. „Bei der Planung sind allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu beachten, wer diese außer acht läßt und damit die Ursache für einen Bauwerksmangel setzt, dem ist ein schuldhafter Planungsfehler anzulasten“. 15. „Mit der Beachtung der a.a.R.d.T. ist jedoch nicht gesagt, daß die in Normen festgehaltenen Regeln mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik identisch sind. Die Nichtbeachtung einer Norm braucht deswegen kein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sein und die Beachtung einer Norm gibt noch keine Gewähr dafür, daß allgemein anerkannte Regeln der Technik beachtet worden sind.“ 16. „Der Stand der Technik umfaßt die Gesamtheit der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen Erkenntnisse. Von diesem Stand der Technik sind jedoch die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden. Von solchen kann man nur sprechen, wenn sich die Regeln als theoretisch richtig erwiesen und sich in der Praxis bewährt haben. Die Regel ist theoretisch richtig, wenn sie ausnahmslos wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht und keinem Meinungsstreit ausgesetzt ist“. 17. „Wenn nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen ist, dann erhebt sich die Frage, ob man schlechthin nach Normen bauen darf. Dies wäre ohne Umschweife zu bejahen, wenn die in den Regelwerken zusammengefaßten Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik zum Inhalt hätten. Dem ist aber nicht so. Normen sind im allgemeinen allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gleichzusetzen“. 18. „Wird in das Normenwerk eine Regel aufgenommen, deren theoretische Richtigkeit ungewiß und deren praktische Bewährung noch aussteht oder noch nicht sicher festzustellen ist, dann kann die Norm nicht einer allgemein anerkannten Regel der Technik gleichgeachtet werden“. Was heißt das konkret? Zu 14) Wer „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ nicht beachtet und deshalb einen Bauwerksmangel verschuldet, begeht einen Planungsfehler. Zu 15) Die „DIN-Norm“ ist also keine a.a.R.d.T. und darf deshalb durchaus vernachlässigt werden, sie gilt nur als eine Empfehlung. Zu 16) Ein „Stand der Technik“ enthält also alle bautechnischen „Meinungen“, die gerade im Gespräch sind - oder durch „DIN-Normen“ bekannt sind. Diese aber müssen sich, wenn sie als „Regel“ anerkannt sein wollen, langjährig bewähren und keinem Meinungsstreit ausgesetzt sein. Dies aber ist bei „DIN-Normen“ selten der Fall. Zu 17) Nur wenn die DIN-Normen a.a.R.d.T. sind, können sie als solche angewendet werden. Dem aber ist nicht so, denn sie sind nach DIN-Aussage eben nur Empfehlungen. 6 F: Ein fundamentaler Fehler von Sachverständigen und anderen Fachbeteiligten ist es, die DIN-Normen nicht als „Stand der Technik“ (Empfehlungen), sondern als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) anzusehen. Den Unterschied hat Prof. Soergel, ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart, verdeutlicht [Soergel 83]. Dort steht unter anderem: 14. „Bei der Planung sind allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu beachten, wer diese außer acht läßt und damit die Ursache für einen Bauwerksmangel setzt, dem ist ein schuldhafter Planungsfehler anzulasten“. 15. „Mit der Beachtung der a.a.R.d.T. ist jedoch nicht gesagt, daß die in Normen festgehaltenen Regeln mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik identisch sind. Die Nichtbeachtung einer Norm braucht deswegen kein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sein und die Beachtung einer Norm gibt noch keine Gewähr dafür, daß allgemein anerkannte Regeln der Technik beachtet worden sind.“ 16. „Der Stand der Technik umfaßt die Gesamtheit der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen Erkenntnisse. Von diesem Stand der Technik sind jedoch die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden. Von solchen kann man nur sprechen, wenn sich die Regeln als theoretisch richtig erwiesen und sich in der Praxis bewährt haben. Die Regel ist theoretisch richtig, wenn sie ausnahmslos wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht und keinem Meinungsstreit ausgesetzt ist“. 17. „Wenn nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen ist, dann erhebt sich die Frage, ob man schlechthin nach Normen bauen darf. Dies wäre ohne Umschweife zu bejahen, wenn die in den Regelwerken zusammengefaßten Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik zum Inhalt hätten. Dem ist aber nicht so. Normen sind im allgemeinen allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gleichzusetzen“. 18. „Wird in das Normenwerk eine Regel aufgenommen, deren theoretische Richtigkeit ungewiß und deren praktische Bewährung noch aussteht oder noch nicht sicher festzustellen ist, dann kann die Norm nicht einer allgemein anerkannten Regel der Technik gleichgeachtet werden“. Was heißt das konkret? Zu 14) Wer „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ nicht beachtet und deshalb einen Bauwerksmangel verschuldet, begeht einen Planungsfehler. Zu 15) Die „DIN-Norm“ ist also keine a.a.R.d.T. und darf deshalb durchaus vernachlässigt werden, sie gilt nur als eine Empfehlung. Zu 16) Ein „Stand der Technik“ enthält also alle bautechnischen „Meinungen“, die gerade im Gespräch sind - oder durch „DIN-Normen“ bekannt sind. Diese aber müssen sich, wenn sie als „Regel“ anerkannt sein wollen, langjährig bewähren und keinem Meinungsstreit ausgesetzt sein. Dies aber ist bei „DIN-Normen“ selten der Fall. Zu 17) Nur wenn die DIN-Normen a.a.R.d.T. sind, können sie als solche angewendet werden. Dem aber ist nicht so, denn sie sind nach DIN-Aussage eben nur Empfehlungen. 6 <?page no="15"?> Zu 18) Da bei neu erlassenen DIN-Normen stets die langjährige Bewährung fehlt, können diese keineswegs als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ gelten. Ehe sie sich langjährig bewährt haben, werden sie meist bereits durch „neue“ DIN-Normen ergänzt oder ersetzt. Fazit: Klar und deutlich kristallisiert sich der eindeutige Sachverhalt heraus, daß „DIN- Normen“, wenn verantwortungsvoll gebaut werden soll, keineswegs immer als Richtschnur für richtiges Bauen herangezogen werden dürfen. Dies jedoch wird leider nicht beachtet. Immerhin lassen sich in den DIN-Normen zu viele Fehler finden, die man erst gar nicht sehen will oder deren Existenz einfach geleugnet oder sogar ignoriert wird [Meier 02, 08, 08a]. Es zeigt sich unmißverständlich, daß DIN-Normen stets nur den Wünschen der Wirtschaft und Industrie gerecht werden und somit ausschließlich den Interessen der Wirtschaft und Industrie dienen. Diese Interessen sind heutzutage leider nicht identisch mit den Interessen der Anwender, der Betroffenen und der Kunden. Die Richtigkeit wird diesen immer wieder nur bekundet und sogar systematisch eingehämmert - und damit nur vorgegaukelt. Die Anwender werden arg getäuscht und betrogen (s. StGB §263 „Betrug“). DIN-Normen werden weitgehend mißbraucht und fördern das bautechnische Chaos und so auch die Verunsicherung der Kunden. 7 Zu 18) Da bei neu erlassenen DIN-Normen stets die langjährige Bewährung fehlt, können diese keineswegs als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ gelten. Ehe sie sich langjährig bewährt haben, werden sie meist bereits durch „neue“ DIN-Normen ergänzt oder ersetzt. Fazit: Klar und deutlich kristallisiert sich der eindeutige Sachverhalt heraus, daß „DIN- Normen“, wenn verantwortungsvoll gebaut werden soll, keineswegs immer als Richtschnur für richtiges Bauen herangezogen werden dürfen. Dies jedoch wird leider nicht beachtet. Immerhin lassen sich in den DIN-Normen zu viele Fehler finden, die man erst gar nicht sehen will oder deren Existenz einfach geleugnet oder sogar ignoriert wird [Meier 02, 08, 08a]. Es zeigt sich unmißverständlich, daß DIN-Normen stets nur den Wünschen der Wirtschaft und Industrie gerecht werden und somit ausschließlich den Interessen der Wirtschaft und Industrie dienen. Diese Interessen sind heutzutage leider nicht identisch mit den Interessen der Anwender, der Betroffenen und der Kunden. Die Richtigkeit wird diesen immer wieder nur bekundet und sogar systematisch eingehämmert - und damit nur vorgegaukelt. Die Anwender werden arg getäuscht und betrogen (s. StGB §263 „Betrug“). DIN-Normen werden weitgehend mißbraucht und fördern das bautechnische Chaos und so auch die Verunsicherung der Kunden. 7 Zu 18) Da bei neu erlassenen DIN-Normen stets die langjährige Bewährung fehlt, können diese keineswegs als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ gelten. Ehe sie sich langjährig bewährt haben, werden sie meist bereits durch „neue“ DIN-Normen ergänzt oder ersetzt. Fazit: Klar und deutlich kristallisiert sich der eindeutige Sachverhalt heraus, daß „DIN- Normen“, wenn verantwortungsvoll gebaut werden soll, keineswegs immer als Richtschnur für richtiges Bauen herangezogen werden dürfen. Dies jedoch wird leider nicht beachtet. Immerhin lassen sich in den DIN-Normen zu viele Fehler finden, die man erst gar nicht sehen will oder deren Existenz einfach geleugnet oder sogar ignoriert wird [Meier 02, 08, 08a]. Es zeigt sich unmißverständlich, daß DIN-Normen stets nur den Wünschen der Wirtschaft und Industrie gerecht werden und somit ausschließlich den Interessen der Wirtschaft und Industrie dienen. Diese Interessen sind heutzutage leider nicht identisch mit den Interessen der Anwender, der Betroffenen und der Kunden. Die Richtigkeit wird diesen immer wieder nur bekundet und sogar systematisch eingehämmert - und damit nur vorgegaukelt. Die Anwender werden arg getäuscht und betrogen (s. StGB §263 „Betrug“). DIN-Normen werden weitgehend mißbraucht und fördern das bautechnische Chaos und so auch die Verunsicherung der Kunden. 7 Zu 18) Da bei neu erlassenen DIN-Normen stets die langjährige Bewährung fehlt, können diese keineswegs als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ gelten. Ehe sie sich langjährig bewährt haben, werden sie meist bereits durch „neue“ DIN-Normen ergänzt oder ersetzt. Fazit: Klar und deutlich kristallisiert sich der eindeutige Sachverhalt heraus, daß „DIN- Normen“, wenn verantwortungsvoll gebaut werden soll, keineswegs immer als Richtschnur für richtiges Bauen herangezogen werden dürfen. Dies jedoch wird leider nicht beachtet. Immerhin lassen sich in den DIN-Normen zu viele Fehler finden, die man erst gar nicht sehen will oder deren Existenz einfach geleugnet oder sogar ignoriert wird [Meier 02, 08, 08a]. Es zeigt sich unmißverständlich, daß DIN-Normen stets nur den Wünschen der Wirtschaft und Industrie gerecht werden und somit ausschließlich den Interessen der Wirtschaft und Industrie dienen. Diese Interessen sind heutzutage leider nicht identisch mit den Interessen der Anwender, der Betroffenen und der Kunden. Die Richtigkeit wird diesen immer wieder nur bekundet und sogar systematisch eingehämmert - und damit nur vorgegaukelt. Die Anwender werden arg getäuscht und betrogen (s. StGB §263 „Betrug“). DIN-Normen werden weitgehend mißbraucht und fördern das bautechnische Chaos und so auch die Verunsicherung der Kunden. 7 <?page no="16"?> Pseudo-These: Die DIN-Normen sind ein verläßliches Instrumentarium, sie garantieren richtiges Bauen. Die Normen-Ausschüsse bei DIN mit ihren Experten geben die Gewähr, daß sich diese Zielvorstellungen auch in den DIN-Normen niederschlagen. Widerlegen der Pseudo-These Viele Fehler, absurde Schlußfolgerungen und geradezu logische Widersprüche charakterisieren sehr häufig die Inhalte von DIN-Normen, die sich damit von den jahrelang bewährten Erfahrungen deutlich abheben [Meier 08a]. 2) .S. 130 Begründung: Die eindeutigen Sachverhalte, die in der These aufgeführt werden, lassen keinen anderen Schluß zu. Beispiele für die Fehlerhaftigkeit von DIN-Normen werden in den nächsten Kapiteln zur Genüge genannt. Was heißt das konkret? Die technischen Fragwürdigkeiten und Fehler in den DIN-Normen führen automatisch zu einem unschönen argumentativen Lavieren zur Rechtfertigung von DIN- Normen. Einer seriösen Bautechnik entsprechen sie keineswegs. Für den Nachweis der Rechtschaffenheit von DIN-Normen ist dieses Argumentieren jedenfalls nicht ausreichend, alles ist äußerst unseriös und sehr unwürdig. Fazit: DIN-Normen mutieren immer mehr zu dubiosen technischen Monstern. Insofern gilt es, sie in ihrer Unförmigkeit, Unübersichtlichkeit und maßlosen Menge entschieden und konsequent zu kritisieren und abzulehnen. Sich auf DIN-Normen fachlich zu stützen, bedeutet bei sachgerechter Behandlung und Beurteilung den unheilvollen Absturz in die technische Fragwürdigkeit und damit Belanglosigkeit, bedeutet aber auch das Verschwinden im Strudel der bautechnischen Fehler und Widersprüche. Man unterwirft sich damit auch vielen bautechnischen Unwahrheiten. Quintessenz: Als Quintessenz muß unmißverständlich gesagt werden: Auf DIN ist technisch kein Verlaß. DIN ist keine allgemein anerkannte Regel der Technik. DIN ist nur eine Empfehlung. Durch DIN werden Bauschäden an Häusern initiiert und potenziert. Insofern ist bei Anwendung der DIN äußerste Vorsicht geboten. DIN sollte deshalb nur selten zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Warum? DIN wird immer mehr zum Werkzeug einer gewinnsüchtigen und skrupellosen Industrie und Wirtschaft. 8 Pseudo-These: Die DIN-Normen sind ein verläßliches Instrumentarium, sie garantieren richtiges Bauen. Die Normen-Ausschüsse bei DIN mit ihren Experten geben die Gewähr, daß sich diese Zielvorstellungen auch in den DIN-Normen niederschlagen. Widerlegen der Pseudo-These Viele Fehler, absurde Schlußfolgerungen und geradezu logische Widersprüche charakterisieren sehr häufig die Inhalte von DIN-Normen, die sich damit von den jahrelang bewährten Erfahrungen deutlich abheben [Meier 08a]. 2) .S. 130 Begründung: Die eindeutigen Sachverhalte, die in der These aufgeführt werden, lassen keinen anderen Schluß zu. Beispiele für die Fehlerhaftigkeit von DIN-Normen werden in den nächsten Kapiteln zur Genüge genannt. Was heißt das konkret? Die technischen Fragwürdigkeiten und Fehler in den DIN-Normen führen automatisch zu einem unschönen argumentativen Lavieren zur Rechtfertigung von DIN- Normen. Einer seriösen Bautechnik entsprechen sie keineswegs. Für den Nachweis der Rechtschaffenheit von DIN-Normen ist dieses Argumentieren jedenfalls nicht ausreichend, alles ist äußerst unseriös und sehr unwürdig. Fazit: DIN-Normen mutieren immer mehr zu dubiosen technischen Monstern. Insofern gilt es, sie in ihrer Unförmigkeit, Unübersichtlichkeit und maßlosen Menge entschieden und konsequent zu kritisieren und abzulehnen. Sich auf DIN-Normen fachlich zu stützen, bedeutet bei sachgerechter Behandlung und Beurteilung den unheilvollen Absturz in die technische Fragwürdigkeit und damit Belanglosigkeit, bedeutet aber auch das Verschwinden im Strudel der bautechnischen Fehler und Widersprüche. Man unterwirft sich damit auch vielen bautechnischen Unwahrheiten. Quintessenz: Als Quintessenz muß unmißverständlich gesagt werden: Auf DIN ist technisch kein Verlaß. DIN ist keine allgemein anerkannte Regel der Technik. DIN ist nur eine Empfehlung. Durch DIN werden Bauschäden an Häusern initiiert und potenziert. Insofern ist bei Anwendung der DIN äußerste Vorsicht geboten. DIN sollte deshalb nur selten zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Warum? DIN wird immer mehr zum Werkzeug einer gewinnsüchtigen und skrupellosen Industrie und Wirtschaft. 8 Pseudo-These: Die DIN-Normen sind ein verläßliches Instrumentarium, sie garantieren richtiges Bauen. Die Normen-Ausschüsse bei DIN mit ihren Experten geben die Gewähr, daß sich diese Zielvorstellungen auch in den DIN-Normen niederschlagen. Widerlegen der Pseudo-These Viele Fehler, absurde Schlußfolgerungen und geradezu logische Widersprüche charakterisieren sehr häufig die Inhalte von DIN-Normen, die sich damit von den jahrelang bewährten Erfahrungen deutlich abheben [Meier 08a]. 2) .S. 130 Begründung: Die eindeutigen Sachverhalte, die in der These aufgeführt werden, lassen keinen anderen Schluß zu. Beispiele für die Fehlerhaftigkeit von DIN-Normen werden in den nächsten Kapiteln zur Genüge genannt. Was heißt das konkret? Die technischen Fragwürdigkeiten und Fehler in den DIN-Normen führen automatisch zu einem unschönen argumentativen Lavieren zur Rechtfertigung von DIN- Normen. Einer seriösen Bautechnik entsprechen sie keineswegs. Für den Nachweis der Rechtschaffenheit von DIN-Normen ist dieses Argumentieren jedenfalls nicht ausreichend, alles ist äußerst unseriös und sehr unwürdig. Fazit: DIN-Normen mutieren immer mehr zu dubiosen technischen Monstern. Insofern gilt es, sie in ihrer Unförmigkeit, Unübersichtlichkeit und maßlosen Menge entschieden und konsequent zu kritisieren und abzulehnen. Sich auf DIN-Normen fachlich zu stützen, bedeutet bei sachgerechter Behandlung und Beurteilung den unheilvollen Absturz in die technische Fragwürdigkeit und damit Belanglosigkeit, bedeutet aber auch das Verschwinden im Strudel der bautechnischen Fehler und Widersprüche. Man unterwirft sich damit auch vielen bautechnischen Unwahrheiten. Quintessenz: Als Quintessenz muß unmißverständlich gesagt werden: Auf DIN ist technisch kein Verlaß. DIN ist keine allgemein anerkannte Regel der Technik. DIN ist nur eine Empfehlung. Durch DIN werden Bauschäden an Häusern initiiert und potenziert. Insofern ist bei Anwendung der DIN äußerste Vorsicht geboten. DIN sollte deshalb nur selten zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Warum? DIN wird immer mehr zum Werkzeug einer gewinnsüchtigen und skrupellosen Industrie und Wirtschaft. 8 Pseudo-These: Die DIN-Normen sind ein verläßliches Instrumentarium, sie garantieren richtiges Bauen. Die Normen-Ausschüsse bei DIN mit ihren Experten geben die Gewähr, daß sich diese Zielvorstellungen auch in den DIN-Normen niederschlagen. Widerlegen der Pseudo-These Viele Fehler, absurde Schlußfolgerungen und geradezu logische Widersprüche charakterisieren sehr häufig die Inhalte von DIN-Normen, die sich damit von den jahrelang bewährten Erfahrungen deutlich abheben [Meier 08a]. 2) .S. 130 Begründung: Die eindeutigen Sachverhalte, die in der These aufgeführt werden, lassen keinen anderen Schluß zu. Beispiele für die Fehlerhaftigkeit von DIN-Normen werden in den nächsten Kapiteln zur Genüge genannt. Was heißt das konkret? Die technischen Fragwürdigkeiten und Fehler in den DIN-Normen führen automatisch zu einem unschönen argumentativen Lavieren zur Rechtfertigung von DIN- Normen. Einer seriösen Bautechnik entsprechen sie keineswegs. Für den Nachweis der Rechtschaffenheit von DIN-Normen ist dieses Argumentieren jedenfalls nicht ausreichend, alles ist äußerst unseriös und sehr unwürdig. Fazit: DIN-Normen mutieren immer mehr zu dubiosen technischen Monstern. Insofern gilt es, sie in ihrer Unförmigkeit, Unübersichtlichkeit und maßlosen Menge entschieden und konsequent zu kritisieren und abzulehnen. Sich auf DIN-Normen fachlich zu stützen, bedeutet bei sachgerechter Behandlung und Beurteilung den unheilvollen Absturz in die technische Fragwürdigkeit und damit Belanglosigkeit, bedeutet aber auch das Verschwinden im Strudel der bautechnischen Fehler und Widersprüche. Man unterwirft sich damit auch vielen bautechnischen Unwahrheiten. Quintessenz: Als Quintessenz muß unmißverständlich gesagt werden: Auf DIN ist technisch kein Verlaß. DIN ist keine allgemein anerkannte Regel der Technik. DIN ist nur eine Empfehlung. Durch DIN werden Bauschäden an Häusern initiiert und potenziert. Insofern ist bei Anwendung der DIN äußerste Vorsicht geboten. DIN sollte deshalb nur selten zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Warum? DIN wird immer mehr zum Werkzeug einer gewinnsüchtigen und skrupellosen Industrie und Wirtschaft. 8 <?page no="17"?> 3 Zur Wirtschaftlichkeit Im Energieeinsparungsgesetz § 5 wird für Energieeinsparungsmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit gefordert. Somit muß diese immer gegeben sein. Wie wird nun die Wirtschaftlichkeit oder alternativ die Effizienz nachgewiesen? These 1: Die Wirtschaftlichkeit einer Energieeinsparungsmaßnahme wird ausschließlich über das Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) bestimmt. 3) S. 130 Erläuterung: Wirtschaftlichkeit ist immer das Kosten-Verhältnis von Aufwand zum jährlichen Nutzen. Insofern gilt: Hohe einmalige investive Mehrkosten erfordern einen hohen Nutzen, geringe Mehrkosten dagegen erlauben einen geringen Nutzen. Bei Energieeinsparungsmaßnahmen bedeutet dies: Das Verhältnis beider Kosten ist das Mehrkostennutzenverhältnis, das einen Hinweis auf die Amortisationszeit gibt. Obergerichte gehen von einer maximalen Amortisationszeit von 10 Jahren aus. Wichtig wird auch die Angabe der Divergenz, bei der die Baumaßnahme sich nie amortisiert. Bei instationärer Investitionsrechnung, wenn also Zins p und jährliche Teuerung i berücksichtigt werden - und dies muß immer geschehen gilt die Tabelle 1: Tabelle 1: Zulässiges Mehrkostennutzenverhältnis MNV bei unterschiedlichen Zinsen p (Zi: senkrecht) und Teuerungsraten i (Te: waagerecht) bei einer Amortisationszeit von 10 Jahren und bei der Divergenz (p > i). Zi \ Te= 0 1 2 3 4 5 6 0 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 14,0/ ∞ 1 9,5/ 100 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 2 9,0/ 51 9,5/ 101 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 12,4/ ∞ 3 8,5/ 34 9,0/ 51 9,5/ 102 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 4 8,1/ 26 8,3/ 34 9,0/ 51 9,5/ 103 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 5 7,2/ 21 8,2/ 25 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 104 10/ ∞ 10,5/ ∞ 6 7,4/ 18 7,2/ 20 8.1/ 26 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 105 10/ ∞ 7 7,0/ 15 7,4/ 17 7,8/ 20 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9,5/ 106 8 6,7/ 14 7,0/ 14 7,4/ 17 7,8/ 21 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9 3 Zur Wirtschaftlichkeit Im Energieeinsparungsgesetz § 5 wird für Energieeinsparungsmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit gefordert. Somit muß diese immer gegeben sein. Wie wird nun die Wirtschaftlichkeit oder alternativ die Effizienz nachgewiesen? These 1: Die Wirtschaftlichkeit einer Energieeinsparungsmaßnahme wird ausschließlich über das Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) bestimmt. 3) S. 130 Erläuterung: Wirtschaftlichkeit ist immer das Kosten-Verhältnis von Aufwand zum jährlichen Nutzen. Insofern gilt: Hohe einmalige investive Mehrkosten erfordern einen hohen Nutzen, geringe Mehrkosten dagegen erlauben einen geringen Nutzen. Bei Energieeinsparungsmaßnahmen bedeutet dies: Das Verhältnis beider Kosten ist das Mehrkostennutzenverhältnis, das einen Hinweis auf die Amortisationszeit gibt. Obergerichte gehen von einer maximalen Amortisationszeit von 10 Jahren aus. Wichtig wird auch die Angabe der Divergenz, bei der die Baumaßnahme sich nie amortisiert. Bei instationärer Investitionsrechnung, wenn also Zins p und jährliche Teuerung i berücksichtigt werden - und dies muß immer geschehen gilt die Tabelle 1: Tabelle 1: Zulässiges Mehrkostennutzenverhältnis MNV bei unterschiedlichen Zinsen p (Zi: senkrecht) und Teuerungsraten i (Te: waagerecht) bei einer Amortisationszeit von 10 Jahren und bei der Divergenz (p > i). Zi \ Te= 0 1 2 3 4 5 6 0 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 14,0/ ∞ 1 9,5/ 100 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 2 9,0/ 51 9,5/ 101 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 12,4/ ∞ 3 8,5/ 34 9,0/ 51 9,5/ 102 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 4 8,1/ 26 8,3/ 34 9,0/ 51 9,5/ 103 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 5 7,2/ 21 8,2/ 25 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 104 10/ ∞ 10,5/ ∞ 6 7,4/ 18 7,2/ 20 8.1/ 26 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 105 10/ ∞ 7 7,0/ 15 7,4/ 17 7,8/ 20 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9,5/ 106 8 6,7/ 14 7,0/ 14 7,4/ 17 7,8/ 21 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9 3 Zur Wirtschaftlichkeit Im Energieeinsparungsgesetz § 5 wird für Energieeinsparungsmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit gefordert. Somit muß diese immer gegeben sein. Wie wird nun die Wirtschaftlichkeit oder alternativ die Effizienz nachgewiesen? These 1: Die Wirtschaftlichkeit einer Energieeinsparungsmaßnahme wird ausschließlich über das Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) bestimmt. 3) S. 130 Erläuterung: Wirtschaftlichkeit ist immer das Kosten-Verhältnis von Aufwand zum jährlichen Nutzen. Insofern gilt: Hohe einmalige investive Mehrkosten erfordern einen hohen Nutzen, geringe Mehrkosten dagegen erlauben einen geringen Nutzen. Bei Energieeinsparungsmaßnahmen bedeutet dies: Das Verhältnis beider Kosten ist das Mehrkostennutzenverhältnis, das einen Hinweis auf die Amortisationszeit gibt. Obergerichte gehen von einer maximalen Amortisationszeit von 10 Jahren aus. Wichtig wird auch die Angabe der Divergenz, bei der die Baumaßnahme sich nie amortisiert. Bei instationärer Investitionsrechnung, wenn also Zins p und jährliche Teuerung i berücksichtigt werden - und dies muß immer geschehen gilt die Tabelle 1: Tabelle 1: Zulässiges Mehrkostennutzenverhältnis MNV bei unterschiedlichen Zinsen p (Zi: senkrecht) und Teuerungsraten i (Te: waagerecht) bei einer Amortisationszeit von 10 Jahren und bei der Divergenz (p > i). Zi \ Te= 0 1 2 3 4 5 6 0 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 14,0/ ∞ 1 9,5/ 100 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 2 9,0/ 51 9,5/ 101 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 12,4/ ∞ 3 8,5/ 34 9,0/ 51 9,5/ 102 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 4 8,1/ 26 8,3/ 34 9,0/ 51 9,5/ 103 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 5 7,2/ 21 8,2/ 25 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 104 10/ ∞ 10,5/ ∞ 6 7,4/ 18 7,2/ 20 8.1/ 26 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 105 10/ ∞ 7 7,0/ 15 7,4/ 17 7,8/ 20 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9,5/ 106 8 6,7/ 14 7,0/ 14 7,4/ 17 7,8/ 21 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9 3 Zur Wirtschaftlichkeit Im Energieeinsparungsgesetz § 5 wird für Energieeinsparungsmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit gefordert. Somit muß diese immer gegeben sein. Wie wird nun die Wirtschaftlichkeit oder alternativ die Effizienz nachgewiesen? These 1: Die Wirtschaftlichkeit einer Energieeinsparungsmaßnahme wird ausschließlich über das Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) bestimmt. 3) S. 130 Erläuterung: Wirtschaftlichkeit ist immer das Kosten-Verhältnis von Aufwand zum jährlichen Nutzen. Insofern gilt: Hohe einmalige investive Mehrkosten erfordern einen hohen Nutzen, geringe Mehrkosten dagegen erlauben einen geringen Nutzen. Bei Energieeinsparungsmaßnahmen bedeutet dies: Das Verhältnis beider Kosten ist das Mehrkostennutzenverhältnis, das einen Hinweis auf die Amortisationszeit gibt. Obergerichte gehen von einer maximalen Amortisationszeit von 10 Jahren aus. Wichtig wird auch die Angabe der Divergenz, bei der die Baumaßnahme sich nie amortisiert. Bei instationärer Investitionsrechnung, wenn also Zins p und jährliche Teuerung i berücksichtigt werden - und dies muß immer geschehen gilt die Tabelle 1: Tabelle 1: Zulässiges Mehrkostennutzenverhältnis MNV bei unterschiedlichen Zinsen p (Zi: senkrecht) und Teuerungsraten i (Te: waagerecht) bei einer Amortisationszeit von 10 Jahren und bei der Divergenz (p > i). Zi \ Te= 0 1 2 3 4 5 6 0 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 14,0/ ∞ 1 9,5/ 100 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,2/ ∞ 11,8/ ∞ 12,5/ ∞ 13,2/ ∞ 2 9,0/ 51 9,5/ 101 10/ ∞ 10,6/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 12,4/ ∞ 3 8,5/ 34 9,0/ 51 9,5/ 102 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 11,8/ ∞ 4 8,1/ 26 8,3/ 34 9,0/ 51 9,5/ 103 10/ ∞ 10,5/ ∞ 11,1/ ∞ 5 7,2/ 21 8,2/ 25 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 104 10/ ∞ 10,5/ ∞ 6 7,4/ 18 7,2/ 20 8.1/ 26 8,6/ 34 9,0/ 52 9,5/ 105 10/ ∞ 7 7,0/ 15 7,4/ 17 7,8/ 20 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9,5/ 106 8 6,7/ 14 7,0/ 14 7,4/ 17 7,8/ 21 8,2/ 26 8,6/ 35 9,0/ 53 9 <?page no="18"?> Das heißt konkret: Je nach anzunehmenden Zinsen p und jährlicher Teuerung i müssen unterschiedliche Mehrkostennutzenverhältnisse eingehalten werden. Wenn die Zinsen höher sind als die Teuerung (linkes unteres Dreieck), was der Normalfall sein dürfte, dann liegen die höchstzulässigen MNV-Werte sogar noch unter dem Wert 10. Liegen die sich ergebenden MNV-Werte jedoch über 10 (rechtes oberes Dreieck), und dies trifft bei den „Modernisierungsempfehlungen“ infolge der jetzigen Anforderungen der EnEV immer zu, dann muß demgegenüber die jährliche Teuerung i größer sein als die Zinsen p. Dies aber ist illusionär. Insofern sind derartige „energetische Ertüchtigungen“ alle unwirtschaftlich, wenn nicht sogar divergent, d. h., sie amortisieren sich nie. Eine gute Richtschnur bietet ein MNV von 10 (die Diagonale), wobei dann MNV und Amortisationszeit gleich groß sind. Diese stationäre Investitionsrechnung geht von gleichen Zins- und Teuerungswerten aus. Zur Erläuterung der Verfahrensweise: Ein vorhandenes Mehrkostennutzenverhältnis aus Mehrkosten und jährlichem Nutzen von 17,5 kann nur geduldet werden, wenn sogar bei 0% Zinsen die jährliche Teuerung mit 10 % anzusetzen ist. Dies aber ist eine Utopie. Die bei „Modernisierungsmaßnahmen“ vorliegenden MNV-Werte liegen nachweisbar viel höher und erreichen teilweise sogar Größenordnungen von über 50. Ein Beispiel: Modernisierungskosten: 15000,- €. jährliche Heizkosteneinsparungen: 900,- €/ a. daraus folgt: MNV = 15000 : 900 = 16,7 Ergebnis: Mit einem MNV von 16,7 erfüllt diese Baumaßnahme keinesfalls die Wirtschaftlichkeitskriterien des Energieeinsparungsgesetzes. Die Baumaßnahme muß deshalb verworfen werden. Ein weiteres Beispiel: Kosten eines Wärmedämmverbundsystems: 70 €/ m². Dadurch Heizkosteneinsparungen von 2,15 €/ m²a. daraus folgt: MNV = 70 : 2,15 = 32 Ergebnis: Ein MNV von 32 bedeutet Divergenz (amortisiert sich nie). Auch diese Maßnahme muß konsequent verworfen werden. Oder das zeitnah angeführte Beispiel eines Hauses in der Tagespresse [FAZ 11]: energetische Sanierungskosten: 100 000 €. vorhandene Energiekosten: 2130 €/ a. Energieeinsparung höchstens 50%: also 1065 €/ a. daraus folgt: MNV = 100 000 : 1065 = 93,9 Ergebnis: Ein MNV von knapp 94 bedeutet knallharte Divergenz und weist diese Maßnahme als wirtschaftliches Harakiri aus. Anmerkung: Bei allen Rechenbeispielen wird mit dem U-Wert gerechnet, also werden fehlerhafte und falsche Ergebnisse erzielt alles wird damit sogar noch „schön“ gerechnet. Die Wirklichkeit sieht noch schlimmer aus (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“) und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 10 Das heißt konkret: Je nach anzunehmenden Zinsen p und jährlicher Teuerung i müssen unterschiedliche Mehrkostennutzenverhältnisse eingehalten werden. Wenn die Zinsen höher sind als die Teuerung (linkes unteres Dreieck), was der Normalfall sein dürfte, dann liegen die höchstzulässigen MNV-Werte sogar noch unter dem Wert 10. Liegen die sich ergebenden MNV-Werte jedoch über 10 (rechtes oberes Dreieck), und dies trifft bei den „Modernisierungsempfehlungen“ infolge der jetzigen Anforderungen der EnEV immer zu, dann muß demgegenüber die jährliche Teuerung i größer sein als die Zinsen p. Dies aber ist illusionär. Insofern sind derartige „energetische Ertüchtigungen“ alle unwirtschaftlich, wenn nicht sogar divergent, d. h., sie amortisieren sich nie. Eine gute Richtschnur bietet ein MNV von 10 (die Diagonale), wobei dann MNV und Amortisationszeit gleich groß sind. Diese stationäre Investitionsrechnung geht von gleichen Zins- und Teuerungswerten aus. Zur Erläuterung der Verfahrensweise: Ein vorhandenes Mehrkostennutzenverhältnis aus Mehrkosten und jährlichem Nutzen von 17,5 kann nur geduldet werden, wenn sogar bei 0% Zinsen die jährliche Teuerung mit 10 % anzusetzen ist. Dies aber ist eine Utopie. Die bei „Modernisierungsmaßnahmen“ vorliegenden MNV-Werte liegen nachweisbar viel höher und erreichen teilweise sogar Größenordnungen von über 50. Ein Beispiel: Modernisierungskosten: 15000,- €. jährliche Heizkosteneinsparungen: 900,- €/ a. daraus folgt: MNV = 15000 : 900 = 16,7 Ergebnis: Mit einem MNV von 16,7 erfüllt diese Baumaßnahme keinesfalls die Wirtschaftlichkeitskriterien des Energieeinsparungsgesetzes. Die Baumaßnahme muß deshalb verworfen werden. Ein weiteres Beispiel: Kosten eines Wärmedämmverbundsystems: 70 €/ m². Dadurch Heizkosteneinsparungen von 2,15 €/ m²a. daraus folgt: MNV = 70 : 2,15 = 32 Ergebnis: Ein MNV von 32 bedeutet Divergenz (amortisiert sich nie). Auch diese Maßnahme muß konsequent verworfen werden. Oder das zeitnah angeführte Beispiel eines Hauses in der Tagespresse [FAZ 11]: energetische Sanierungskosten: 100 000 €. vorhandene Energiekosten: 2130 €/ a. Energieeinsparung höchstens 50%: also 1065 €/ a. daraus folgt: MNV = 100 000 : 1065 = 93,9 Ergebnis: Ein MNV von knapp 94 bedeutet knallharte Divergenz und weist diese Maßnahme als wirtschaftliches Harakiri aus. Anmerkung: Bei allen Rechenbeispielen wird mit dem U-Wert gerechnet, also werden fehlerhafte und falsche Ergebnisse erzielt alles wird damit sogar noch „schön“ gerechnet. Die Wirklichkeit sieht noch schlimmer aus (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“) und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 10 Das heißt konkret: Je nach anzunehmenden Zinsen p und jährlicher Teuerung i müssen unterschiedliche Mehrkostennutzenverhältnisse eingehalten werden. Wenn die Zinsen höher sind als die Teuerung (linkes unteres Dreieck), was der Normalfall sein dürfte, dann liegen die höchstzulässigen MNV-Werte sogar noch unter dem Wert 10. Liegen die sich ergebenden MNV-Werte jedoch über 10 (rechtes oberes Dreieck), und dies trifft bei den „Modernisierungsempfehlungen“ infolge der jetzigen Anforderungen der EnEV immer zu, dann muß demgegenüber die jährliche Teuerung i größer sein als die Zinsen p. Dies aber ist illusionär. Insofern sind derartige „energetische Ertüchtigungen“ alle unwirtschaftlich, wenn nicht sogar divergent, d. h., sie amortisieren sich nie. Eine gute Richtschnur bietet ein MNV von 10 (die Diagonale), wobei dann MNV und Amortisationszeit gleich groß sind. Diese stationäre Investitionsrechnung geht von gleichen Zins- und Teuerungswerten aus. Zur Erläuterung der Verfahrensweise: Ein vorhandenes Mehrkostennutzenverhältnis aus Mehrkosten und jährlichem Nutzen von 17,5 kann nur geduldet werden, wenn sogar bei 0% Zinsen die jährliche Teuerung mit 10 % anzusetzen ist. Dies aber ist eine Utopie. Die bei „Modernisierungsmaßnahmen“ vorliegenden MNV-Werte liegen nachweisbar viel höher und erreichen teilweise sogar Größenordnungen von über 50. Ein Beispiel: Modernisierungskosten: 15000,- €. jährliche Heizkosteneinsparungen: 900,- €/ a. daraus folgt: MNV = 15000 : 900 = 16,7 Ergebnis: Mit einem MNV von 16,7 erfüllt diese Baumaßnahme keinesfalls die Wirtschaftlichkeitskriterien des Energieeinsparungsgesetzes. Die Baumaßnahme muß deshalb verworfen werden. Ein weiteres Beispiel: Kosten eines Wärmedämmverbundsystems: 70 €/ m². Dadurch Heizkosteneinsparungen von 2,15 €/ m²a. daraus folgt: MNV = 70 : 2,15 = 32 Ergebnis: Ein MNV von 32 bedeutet Divergenz (amortisiert sich nie). Auch diese Maßnahme muß konsequent verworfen werden. Oder das zeitnah angeführte Beispiel eines Hauses in der Tagespresse [FAZ 11]: energetische Sanierungskosten: 100 000 €. vorhandene Energiekosten: 2130 €/ a. Energieeinsparung höchstens 50%: also 1065 €/ a. daraus folgt: MNV = 100 000 : 1065 = 93,9 Ergebnis: Ein MNV von knapp 94 bedeutet knallharte Divergenz und weist diese Maßnahme als wirtschaftliches Harakiri aus. Anmerkung: Bei allen Rechenbeispielen wird mit dem U-Wert gerechnet, also werden fehlerhafte und falsche Ergebnisse erzielt alles wird damit sogar noch „schön“ gerechnet. Die Wirklichkeit sieht noch schlimmer aus (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“) und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 10 Das heißt konkret: Je nach anzunehmenden Zinsen p und jährlicher Teuerung i müssen unterschiedliche Mehrkostennutzenverhältnisse eingehalten werden. Wenn die Zinsen höher sind als die Teuerung (linkes unteres Dreieck), was der Normalfall sein dürfte, dann liegen die höchstzulässigen MNV-Werte sogar noch unter dem Wert 10. Liegen die sich ergebenden MNV-Werte jedoch über 10 (rechtes oberes Dreieck), und dies trifft bei den „Modernisierungsempfehlungen“ infolge der jetzigen Anforderungen der EnEV immer zu, dann muß demgegenüber die jährliche Teuerung i größer sein als die Zinsen p. Dies aber ist illusionär. Insofern sind derartige „energetische Ertüchtigungen“ alle unwirtschaftlich, wenn nicht sogar divergent, d. h., sie amortisieren sich nie. Eine gute Richtschnur bietet ein MNV von 10 (die Diagonale), wobei dann MNV und Amortisationszeit gleich groß sind. Diese stationäre Investitionsrechnung geht von gleichen Zins- und Teuerungswerten aus. Zur Erläuterung der Verfahrensweise: Ein vorhandenes Mehrkostennutzenverhältnis aus Mehrkosten und jährlichem Nutzen von 17,5 kann nur geduldet werden, wenn sogar bei 0% Zinsen die jährliche Teuerung mit 10 % anzusetzen ist. Dies aber ist eine Utopie. Die bei „Modernisierungsmaßnahmen“ vorliegenden MNV-Werte liegen nachweisbar viel höher und erreichen teilweise sogar Größenordnungen von über 50. Ein Beispiel: Modernisierungskosten: 15000,- €. jährliche Heizkosteneinsparungen: 900,- €/ a. daraus folgt: MNV = 15000 : 900 = 16,7 Ergebnis: Mit einem MNV von 16,7 erfüllt diese Baumaßnahme keinesfalls die Wirtschaftlichkeitskriterien des Energieeinsparungsgesetzes. Die Baumaßnahme muß deshalb verworfen werden. Ein weiteres Beispiel: Kosten eines Wärmedämmverbundsystems: 70 €/ m². Dadurch Heizkosteneinsparungen von 2,15 €/ m²a. daraus folgt: MNV = 70 : 2,15 = 32 Ergebnis: Ein MNV von 32 bedeutet Divergenz (amortisiert sich nie). Auch diese Maßnahme muß konsequent verworfen werden. Oder das zeitnah angeführte Beispiel eines Hauses in der Tagespresse [FAZ 11]: energetische Sanierungskosten: 100 000 €. vorhandene Energiekosten: 2130 €/ a. Energieeinsparung höchstens 50%: also 1065 €/ a. daraus folgt: MNV = 100 000 : 1065 = 93,9 Ergebnis: Ein MNV von knapp 94 bedeutet knallharte Divergenz und weist diese Maßnahme als wirtschaftliches Harakiri aus. Anmerkung: Bei allen Rechenbeispielen wird mit dem U-Wert gerechnet, also werden fehlerhafte und falsche Ergebnisse erzielt alles wird damit sogar noch „schön“ gerechnet. Die Wirklichkeit sieht noch schlimmer aus (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“) und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 10 <?page no="19"?> Schlußfolgerung: Alle Energieeinsparmaßnahmen, die die Energieeinsparverordnung erfüllen, sind bei Anwendung des Mehrkostennutzenverhältnisses unwirtschaftlich und somit gemäß Energieeinsparungsgesetz gesetzwidrig. Gesetzwidrigkeit, Täuschung des Kunden, Betrug nach Strafgesetzbuch § 263; Was muß nicht noch alles passieren, damit dieses rechts- und gesetzwidrige Vorgehen endlich aufhört? Derartige Maßnahmen sind deshalb sofort strikt abzulehnen und ad acta zu legen, sie sind den Kunden nicht zuzumuten. Es ist ein Skandal, daß die Bundesregierung permanent derart viele Rechtwidrigkeiten begeht. Begründung der Rechtswidrigkeit: A: Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird der zu erwartende „Nutzen“ „stationär“ mit dem U-Wert und damit falsch, weil zu hoch berechnet. Was heißt das konkret? Wenn selbst das „stationäre“ Rechnen, das nur für den Beharrungszustand gilt, der nie eintreten kann, zur Unwirtschaftlichkeit führt, dann werden die Ergebnisse bei instationärer Berechnung noch katastrophaler ausfallen. Notwendige Anmerkung: Wenn die „Heizkostenersparnis“ mit dem U-Wert ermittelt wird, dann werden damit Ergebnisse erzielt, die viel zu hohe Einsparungen suggerieren. Bei realistischer Betrachtung sind diese „Berechnungen mit dem U-Wert“ bereits die erste Täuschung der Kunden; der Betrug nimmt damit seinen unheilvollen und skandalösen Anfang. B: Es liegt selbst bei der üblichen stationären Betrachtung kein Wirtschaftlichkeitsnachweis vor, der die Wirtschaftlichkeit der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Maßnahmen bestätigt. Was heißt das konkret? Es muß stets die auch in der EnEV vorgesehene „Befreiung“ von der EnEV in Anspruch genommen werden (s. hier Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Fazit: Das Mehrkostennutzenverhältnis entlarvt die geforderten Energieeinsparmaßnahmen, die durch die Energieeinsparverordnung erzwungen werden sollen, als unwirtschaftlich, ja sogar als divergent. Dies sind Investitionen, die sich nie amortisieren. Alle gegenteiligen Aussagen bedeuten Betrug und Täuschung der Kunden. Hierfür ist dann in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie sollte endlich tätig werden. Aber macht sie das? 11 Schlußfolgerung: Alle Energieeinsparmaßnahmen, die die Energieeinsparverordnung erfüllen, sind bei Anwendung des Mehrkostennutzenverhältnisses unwirtschaftlich und somit gemäß Energieeinsparungsgesetz gesetzwidrig. Gesetzwidrigkeit, Täuschung des Kunden, Betrug nach Strafgesetzbuch § 263; Was muß nicht noch alles passieren, damit dieses rechts- und gesetzwidrige Vorgehen endlich aufhört? Derartige Maßnahmen sind deshalb sofort strikt abzulehnen und ad acta zu legen, sie sind den Kunden nicht zuzumuten. Es ist ein Skandal, daß die Bundesregierung permanent derart viele Rechtwidrigkeiten begeht. Begründung der Rechtswidrigkeit: A: Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird der zu erwartende „Nutzen“ „stationär“ mit dem U-Wert und damit falsch, weil zu hoch berechnet. Was heißt das konkret? Wenn selbst das „stationäre“ Rechnen, das nur für den Beharrungszustand gilt, der nie eintreten kann, zur Unwirtschaftlichkeit führt, dann werden die Ergebnisse bei instationärer Berechnung noch katastrophaler ausfallen. Notwendige Anmerkung: Wenn die „Heizkostenersparnis“ mit dem U-Wert ermittelt wird, dann werden damit Ergebnisse erzielt, die viel zu hohe Einsparungen suggerieren. Bei realistischer Betrachtung sind diese „Berechnungen mit dem U-Wert“ bereits die erste Täuschung der Kunden; der Betrug nimmt damit seinen unheilvollen und skandalösen Anfang. B: Es liegt selbst bei der üblichen stationären Betrachtung kein Wirtschaftlichkeitsnachweis vor, der die Wirtschaftlichkeit der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Maßnahmen bestätigt. Was heißt das konkret? Es muß stets die auch in der EnEV vorgesehene „Befreiung“ von der EnEV in Anspruch genommen werden (s. hier Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Fazit: Das Mehrkostennutzenverhältnis entlarvt die geforderten Energieeinsparmaßnahmen, die durch die Energieeinsparverordnung erzwungen werden sollen, als unwirtschaftlich, ja sogar als divergent. Dies sind Investitionen, die sich nie amortisieren. Alle gegenteiligen Aussagen bedeuten Betrug und Täuschung der Kunden. Hierfür ist dann in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie sollte endlich tätig werden. Aber macht sie das? 11 Schlußfolgerung: Alle Energieeinsparmaßnahmen, die die Energieeinsparverordnung erfüllen, sind bei Anwendung des Mehrkostennutzenverhältnisses unwirtschaftlich und somit gemäß Energieeinsparungsgesetz gesetzwidrig. Gesetzwidrigkeit, Täuschung des Kunden, Betrug nach Strafgesetzbuch § 263; Was muß nicht noch alles passieren, damit dieses rechts- und gesetzwidrige Vorgehen endlich aufhört? Derartige Maßnahmen sind deshalb sofort strikt abzulehnen und ad acta zu legen, sie sind den Kunden nicht zuzumuten. Es ist ein Skandal, daß die Bundesregierung permanent derart viele Rechtwidrigkeiten begeht. Begründung der Rechtswidrigkeit: A: Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird der zu erwartende „Nutzen“ „stationär“ mit dem U-Wert und damit falsch, weil zu hoch berechnet. Was heißt das konkret? Wenn selbst das „stationäre“ Rechnen, das nur für den Beharrungszustand gilt, der nie eintreten kann, zur Unwirtschaftlichkeit führt, dann werden die Ergebnisse bei instationärer Berechnung noch katastrophaler ausfallen. Notwendige Anmerkung: Wenn die „Heizkostenersparnis“ mit dem U-Wert ermittelt wird, dann werden damit Ergebnisse erzielt, die viel zu hohe Einsparungen suggerieren. Bei realistischer Betrachtung sind diese „Berechnungen mit dem U-Wert“ bereits die erste Täuschung der Kunden; der Betrug nimmt damit seinen unheilvollen und skandalösen Anfang. B: Es liegt selbst bei der üblichen stationären Betrachtung kein Wirtschaftlichkeitsnachweis vor, der die Wirtschaftlichkeit der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Maßnahmen bestätigt. Was heißt das konkret? Es muß stets die auch in der EnEV vorgesehene „Befreiung“ von der EnEV in Anspruch genommen werden (s. hier Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Fazit: Das Mehrkostennutzenverhältnis entlarvt die geforderten Energieeinsparmaßnahmen, die durch die Energieeinsparverordnung erzwungen werden sollen, als unwirtschaftlich, ja sogar als divergent. Dies sind Investitionen, die sich nie amortisieren. Alle gegenteiligen Aussagen bedeuten Betrug und Täuschung der Kunden. Hierfür ist dann in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie sollte endlich tätig werden. Aber macht sie das? 11 Schlußfolgerung: Alle Energieeinsparmaßnahmen, die die Energieeinsparverordnung erfüllen, sind bei Anwendung des Mehrkostennutzenverhältnisses unwirtschaftlich und somit gemäß Energieeinsparungsgesetz gesetzwidrig. Gesetzwidrigkeit, Täuschung des Kunden, Betrug nach Strafgesetzbuch § 263; Was muß nicht noch alles passieren, damit dieses rechts- und gesetzwidrige Vorgehen endlich aufhört? Derartige Maßnahmen sind deshalb sofort strikt abzulehnen und ad acta zu legen, sie sind den Kunden nicht zuzumuten. Es ist ein Skandal, daß die Bundesregierung permanent derart viele Rechtwidrigkeiten begeht. Begründung der Rechtswidrigkeit: A: Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird der zu erwartende „Nutzen“ „stationär“ mit dem U-Wert und damit falsch, weil zu hoch berechnet. Was heißt das konkret? Wenn selbst das „stationäre“ Rechnen, das nur für den Beharrungszustand gilt, der nie eintreten kann, zur Unwirtschaftlichkeit führt, dann werden die Ergebnisse bei instationärer Berechnung noch katastrophaler ausfallen. Notwendige Anmerkung: Wenn die „Heizkostenersparnis“ mit dem U-Wert ermittelt wird, dann werden damit Ergebnisse erzielt, die viel zu hohe Einsparungen suggerieren. Bei realistischer Betrachtung sind diese „Berechnungen mit dem U-Wert“ bereits die erste Täuschung der Kunden; der Betrug nimmt damit seinen unheilvollen und skandalösen Anfang. B: Es liegt selbst bei der üblichen stationären Betrachtung kein Wirtschaftlichkeitsnachweis vor, der die Wirtschaftlichkeit der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Maßnahmen bestätigt. Was heißt das konkret? Es muß stets die auch in der EnEV vorgesehene „Befreiung“ von der EnEV in Anspruch genommen werden (s. hier Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Fazit: Das Mehrkostennutzenverhältnis entlarvt die geforderten Energieeinsparmaßnahmen, die durch die Energieeinsparverordnung erzwungen werden sollen, als unwirtschaftlich, ja sogar als divergent. Dies sind Investitionen, die sich nie amortisieren. Alle gegenteiligen Aussagen bedeuten Betrug und Täuschung der Kunden. Hierfür ist dann in letzter Konsequenz die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie sollte endlich tätig werden. Aber macht sie das? 11 <?page no="20"?> Nun wird von offizieller Seite versucht, sich aus diesem wirtschaftlichen Dilemma durch einen infamen Trick herauszuwinden. Pseudo-These 1: Für die Wirtschaftlichkeit wird das Kostenminimum herangezogen. 4) S. 130 Erläuterung: In der Literatur wird diese fehlerhafte Aussage wie folgt untermauert: „Dieser Minimumspunkt repräsentiert den wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand.“ [Gertis 83]. Bei „offiziellen“ Wirtschaftlichkeitsnachweisen wird deshalb für den notwendigen Wirtschaftlichkeitsnachweis statt des Mehrkostennutzenverhältnisses stets das „Kostenminimum“ verwendet. Dies ist falsch und betrügerisch (s.a.[Meier 87]). Begründung: Das Kostenminimum ist kein Maß für die Wirtschaftlichkeit und darf deshalb als „Beweis“ für wirtschaftliches Bauen keinesfalls Verwendung finden. Es vertuscht die Unwirtschaftlichkeit und dient damit nur der Täuschung und des Betruges. Warum ist dies so? A: Hier herrscht eine dubiose Begriffsverwirrung vor, denn das Kostenminimum gibt nur die „minimalen Kosten“ an, was ja semantisch so gemeint und auch erkennbar ist, eben das Kostenminimum. Die Wirtschaftlichkeit jedoch ist stets das Verhältnis zweier Kostengrößen, nämlich vom Kostenaufwand und den damit erzielten Kostennutzen, also eine Verhältniszahl. Dem wird das Kostenminimum nun keineswegs gerecht. Was heißt das konkret? Ein „Kostenminimum“ kann auch derart groß und insofern völlig unwirtschaftlich, ja sogar divergent sein weil es ja nur ein „Kostenminimum“ ist. Über Wirtschaftlichkeit wird damit aber nichts ausgesagt, dies wird nur behauptet. Was ist nun ein Kostenminimum? B: Ein Kostenminimum setzt sich aus drei Kostengruppen zusammen: 1. die Kosten für den Dämmstoff als Aufwand (eine aufsteigende Gerade), 2. die energieabhängigen Heizkosten (eine abfallende Hyperbel), 3. die thermisch unabhängigen Kosten (dies sind konstante Kosten). Was heißt das konkret? Erst aus der Überlagerung dieser drei Kostengruppen ergibt sich das Kostenminimum, das sich wie folgt verhält: Zu 1) Geringere Dämmstoffpreise bedeuten eine flachere Gerade mit geringerem Neigungswinkel. Damit wird der Minimumspunkt in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte, verschoben. Zu 2) Höhere Energiepreise verschieben den Minimumspunkt ebenfalls in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte. 12 Nun wird von offizieller Seite versucht, sich aus diesem wirtschaftlichen Dilemma durch einen infamen Trick herauszuwinden. Pseudo-These 1: Für die Wirtschaftlichkeit wird das Kostenminimum herangezogen. 4) S. 130 Erläuterung: In der Literatur wird diese fehlerhafte Aussage wie folgt untermauert: „Dieser Minimumspunkt repräsentiert den wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand.“ [Gertis 83]. Bei „offiziellen“ Wirtschaftlichkeitsnachweisen wird deshalb für den notwendigen Wirtschaftlichkeitsnachweis statt des Mehrkostennutzenverhältnisses stets das „Kostenminimum“ verwendet. Dies ist falsch und betrügerisch (s.a.[Meier 87]). Begründung: Das Kostenminimum ist kein Maß für die Wirtschaftlichkeit und darf deshalb als „Beweis“ für wirtschaftliches Bauen keinesfalls Verwendung finden. Es vertuscht die Unwirtschaftlichkeit und dient damit nur der Täuschung und des Betruges. Warum ist dies so? A: Hier herrscht eine dubiose Begriffsverwirrung vor, denn das Kostenminimum gibt nur die „minimalen Kosten“ an, was ja semantisch so gemeint und auch erkennbar ist, eben das Kostenminimum. Die Wirtschaftlichkeit jedoch ist stets das Verhältnis zweier Kostengrößen, nämlich vom Kostenaufwand und den damit erzielten Kostennutzen, also eine Verhältniszahl. Dem wird das Kostenminimum nun keineswegs gerecht. Was heißt das konkret? Ein „Kostenminimum“ kann auch derart groß und insofern völlig unwirtschaftlich, ja sogar divergent sein weil es ja nur ein „Kostenminimum“ ist. Über Wirtschaftlichkeit wird damit aber nichts ausgesagt, dies wird nur behauptet. Was ist nun ein Kostenminimum? B: Ein Kostenminimum setzt sich aus drei Kostengruppen zusammen: 1. die Kosten für den Dämmstoff als Aufwand (eine aufsteigende Gerade), 2. die energieabhängigen Heizkosten (eine abfallende Hyperbel), 3. die thermisch unabhängigen Kosten (dies sind konstante Kosten). Was heißt das konkret? Erst aus der Überlagerung dieser drei Kostengruppen ergibt sich das Kostenminimum, das sich wie folgt verhält: Zu 1) Geringere Dämmstoffpreise bedeuten eine flachere Gerade mit geringerem Neigungswinkel. Damit wird der Minimumspunkt in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte, verschoben. Zu 2) Höhere Energiepreise verschieben den Minimumspunkt ebenfalls in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte. 12 Nun wird von offizieller Seite versucht, sich aus diesem wirtschaftlichen Dilemma durch einen infamen Trick herauszuwinden. Pseudo-These 1: Für die Wirtschaftlichkeit wird das Kostenminimum herangezogen. 4) S. 130 Erläuterung: In der Literatur wird diese fehlerhafte Aussage wie folgt untermauert: „Dieser Minimumspunkt repräsentiert den wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand.“ [Gertis 83]. Bei „offiziellen“ Wirtschaftlichkeitsnachweisen wird deshalb für den notwendigen Wirtschaftlichkeitsnachweis statt des Mehrkostennutzenverhältnisses stets das „Kostenminimum“ verwendet. Dies ist falsch und betrügerisch (s.a.[Meier 87]). Begründung: Das Kostenminimum ist kein Maß für die Wirtschaftlichkeit und darf deshalb als „Beweis“ für wirtschaftliches Bauen keinesfalls Verwendung finden. Es vertuscht die Unwirtschaftlichkeit und dient damit nur der Täuschung und des Betruges. Warum ist dies so? A: Hier herrscht eine dubiose Begriffsverwirrung vor, denn das Kostenminimum gibt nur die „minimalen Kosten“ an, was ja semantisch so gemeint und auch erkennbar ist, eben das Kostenminimum. Die Wirtschaftlichkeit jedoch ist stets das Verhältnis zweier Kostengrößen, nämlich vom Kostenaufwand und den damit erzielten Kostennutzen, also eine Verhältniszahl. Dem wird das Kostenminimum nun keineswegs gerecht. Was heißt das konkret? Ein „Kostenminimum“ kann auch derart groß und insofern völlig unwirtschaftlich, ja sogar divergent sein weil es ja nur ein „Kostenminimum“ ist. Über Wirtschaftlichkeit wird damit aber nichts ausgesagt, dies wird nur behauptet. Was ist nun ein Kostenminimum? B: Ein Kostenminimum setzt sich aus drei Kostengruppen zusammen: 1. die Kosten für den Dämmstoff als Aufwand (eine aufsteigende Gerade), 2. die energieabhängigen Heizkosten (eine abfallende Hyperbel), 3. die thermisch unabhängigen Kosten (dies sind konstante Kosten). Was heißt das konkret? Erst aus der Überlagerung dieser drei Kostengruppen ergibt sich das Kostenminimum, das sich wie folgt verhält: Zu 1) Geringere Dämmstoffpreise bedeuten eine flachere Gerade mit geringerem Neigungswinkel. Damit wird der Minimumspunkt in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte, verschoben. Zu 2) Höhere Energiepreise verschieben den Minimumspunkt ebenfalls in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte. 12 Nun wird von offizieller Seite versucht, sich aus diesem wirtschaftlichen Dilemma durch einen infamen Trick herauszuwinden. Pseudo-These 1: Für die Wirtschaftlichkeit wird das Kostenminimum herangezogen. 4) S. 130 Erläuterung: In der Literatur wird diese fehlerhafte Aussage wie folgt untermauert: „Dieser Minimumspunkt repräsentiert den wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand.“ [Gertis 83]. Bei „offiziellen“ Wirtschaftlichkeitsnachweisen wird deshalb für den notwendigen Wirtschaftlichkeitsnachweis statt des Mehrkostennutzenverhältnisses stets das „Kostenminimum“ verwendet. Dies ist falsch und betrügerisch (s.a.[Meier 87]). Begründung: Das Kostenminimum ist kein Maß für die Wirtschaftlichkeit und darf deshalb als „Beweis“ für wirtschaftliches Bauen keinesfalls Verwendung finden. Es vertuscht die Unwirtschaftlichkeit und dient damit nur der Täuschung und des Betruges. Warum ist dies so? A: Hier herrscht eine dubiose Begriffsverwirrung vor, denn das Kostenminimum gibt nur die „minimalen Kosten“ an, was ja semantisch so gemeint und auch erkennbar ist, eben das Kostenminimum. Die Wirtschaftlichkeit jedoch ist stets das Verhältnis zweier Kostengrößen, nämlich vom Kostenaufwand und den damit erzielten Kostennutzen, also eine Verhältniszahl. Dem wird das Kostenminimum nun keineswegs gerecht. Was heißt das konkret? Ein „Kostenminimum“ kann auch derart groß und insofern völlig unwirtschaftlich, ja sogar divergent sein weil es ja nur ein „Kostenminimum“ ist. Über Wirtschaftlichkeit wird damit aber nichts ausgesagt, dies wird nur behauptet. Was ist nun ein Kostenminimum? B: Ein Kostenminimum setzt sich aus drei Kostengruppen zusammen: 1. die Kosten für den Dämmstoff als Aufwand (eine aufsteigende Gerade), 2. die energieabhängigen Heizkosten (eine abfallende Hyperbel), 3. die thermisch unabhängigen Kosten (dies sind konstante Kosten). Was heißt das konkret? Erst aus der Überlagerung dieser drei Kostengruppen ergibt sich das Kostenminimum, das sich wie folgt verhält: Zu 1) Geringere Dämmstoffpreise bedeuten eine flachere Gerade mit geringerem Neigungswinkel. Damit wird der Minimumspunkt in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte, verschoben. Zu 2) Höhere Energiepreise verschieben den Minimumspunkt ebenfalls in Richtung größerer Dämmstoffdicken, also kleinerer U-Werte. 12 <?page no="21"?> Zu 3) Die konstanten Kosten können unendlich groß werden, der Minimumspunkt verändert sich dadurch keineswegs, da lediglich eine Vertikalverschiebung der „Gesamtkostenkurve“ erfolgt. Dies zeigt sehr deutlich, daß ein „Kostenminimum“ wirklich nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun hat. Es gibt sogar „kostenminimierte“ Lösungen, die sich nie amortisieren. C: Das Kostenminimum liegt, grafisch gesehen, an der Stelle gleicher, aber entgegengesetzt gerichteter Tangentenwinkel. Einmal die Tangente an die konstant aufsteigende Gerade (1.) und zum anderen an die abfallende Hyperbel (2.). Dies ist in [Meier 02], S. 105, Bild (4.10) grafisch dargestellt. Was heißt das konkret? Die Lage eines „Kostenminimums“ kann durch Daten willkürlich beeinflußt werden, so daß dieses Verfahren durchaus Datenmanipulationen zuläßt. D: Für die Berechnung des „Kostenminimums“ muß immer ein Betrachtungszeitraum festgelegt werden. Meist sind dies 50 Jahre. Was heißt das konkret? Ein gewählter Betrachtungszeitraum n ist immer identisch mit einer anzunehmenden bzw. gewollten Amortisationszeit n, da beide Angaben derselben Definition entstammen. Ein Betrachtungszeitraum von 50 Jahren bedeutet damit automatisch eine Amortisationszeit von 50 Jahren. Dies jedoch ist einem Häuslebauer nicht zuzumuten. Außerdem haben Ober-Gerichte eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt, so daß die angenommenen 50 Jahre dazu im krassen Widerspruch stehen. E: Dieses falsch verwendete „Kostenminimum“ wird nun noch bis zum Exzeß malträtiert; es wird eine Abweichung vom „Kostenminimum“ zugestanden. 4. Feist geht von einer Abweichung von 5 % aus [Feist 96], 5. Eicke begnügt sich mit einer 3%igen Abweichung [Eicke 91]. Was heißt das konkret? Zu 4) Diese willkürliche Annahme katapultiert die Dämmung auch in extrem unwirtschaftliche Bereiche um die 40 cm, die allerdings heute bereits in betrügerischer Manier angestrebt und verwirklicht werden. Zu 5) Ein gewähltes Beispiel liefert gleiche Kosten bei Dämmstoffdicken von 5,5 und 12 cm. Natürlich werden nun statt der 5,5 cm 12 cm empfohlen. Fazit: Diese betrügerische Art, den „optimalen Wärmeschutz“ zu manipulieren, geistert überall herum und wird dann auch entsprechend wohlwollend von Handwerk und Industrie gehandhabt und verbreitet. Aber nur so ist es möglich, allein durch Tricks und Kniffe, durch Variation und Interpretation von Daten das Bauvolk zu täuschen und damit auch dem Laien etwas über eine vermeintliche Wirtschaftlichkeit vorzugaukeln. Es handelt sich um ein betrügerisches Handeln. 13 Zu 3) Die konstanten Kosten können unendlich groß werden, der Minimumspunkt verändert sich dadurch keineswegs, da lediglich eine Vertikalverschiebung der „Gesamtkostenkurve“ erfolgt. Dies zeigt sehr deutlich, daß ein „Kostenminimum“ wirklich nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun hat. Es gibt sogar „kostenminimierte“ Lösungen, die sich nie amortisieren. C: Das Kostenminimum liegt, grafisch gesehen, an der Stelle gleicher, aber entgegengesetzt gerichteter Tangentenwinkel. Einmal die Tangente an die konstant aufsteigende Gerade (1.) und zum anderen an die abfallende Hyperbel (2.). Dies ist in [Meier 02], S. 105, Bild (4.10) grafisch dargestellt. Was heißt das konkret? Die Lage eines „Kostenminimums“ kann durch Daten willkürlich beeinflußt werden, so daß dieses Verfahren durchaus Datenmanipulationen zuläßt. D: Für die Berechnung des „Kostenminimums“ muß immer ein Betrachtungszeitraum festgelegt werden. Meist sind dies 50 Jahre. Was heißt das konkret? Ein gewählter Betrachtungszeitraum n ist immer identisch mit einer anzunehmenden bzw. gewollten Amortisationszeit n, da beide Angaben derselben Definition entstammen. Ein Betrachtungszeitraum von 50 Jahren bedeutet damit automatisch eine Amortisationszeit von 50 Jahren. Dies jedoch ist einem Häuslebauer nicht zuzumuten. Außerdem haben Ober-Gerichte eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt, so daß die angenommenen 50 Jahre dazu im krassen Widerspruch stehen. E: Dieses falsch verwendete „Kostenminimum“ wird nun noch bis zum Exzeß malträtiert; es wird eine Abweichung vom „Kostenminimum“ zugestanden. 4. Feist geht von einer Abweichung von 5 % aus [Feist 96], 5. Eicke begnügt sich mit einer 3%igen Abweichung [Eicke 91]. Was heißt das konkret? Zu 4) Diese willkürliche Annahme katapultiert die Dämmung auch in extrem unwirtschaftliche Bereiche um die 40 cm, die allerdings heute bereits in betrügerischer Manier angestrebt und verwirklicht werden. Zu 5) Ein gewähltes Beispiel liefert gleiche Kosten bei Dämmstoffdicken von 5,5 und 12 cm. Natürlich werden nun statt der 5,5 cm 12 cm empfohlen. Fazit: Diese betrügerische Art, den „optimalen Wärmeschutz“ zu manipulieren, geistert überall herum und wird dann auch entsprechend wohlwollend von Handwerk und Industrie gehandhabt und verbreitet. Aber nur so ist es möglich, allein durch Tricks und Kniffe, durch Variation und Interpretation von Daten das Bauvolk zu täuschen und damit auch dem Laien etwas über eine vermeintliche Wirtschaftlichkeit vorzugaukeln. Es handelt sich um ein betrügerisches Handeln. 13 Zu 3) Die konstanten Kosten können unendlich groß werden, der Minimumspunkt verändert sich dadurch keineswegs, da lediglich eine Vertikalverschiebung der „Gesamtkostenkurve“ erfolgt. Dies zeigt sehr deutlich, daß ein „Kostenminimum“ wirklich nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun hat. Es gibt sogar „kostenminimierte“ Lösungen, die sich nie amortisieren. C: Das Kostenminimum liegt, grafisch gesehen, an der Stelle gleicher, aber entgegengesetzt gerichteter Tangentenwinkel. Einmal die Tangente an die konstant aufsteigende Gerade (1.) und zum anderen an die abfallende Hyperbel (2.). Dies ist in [Meier 02], S. 105, Bild (4.10) grafisch dargestellt. Was heißt das konkret? Die Lage eines „Kostenminimums“ kann durch Daten willkürlich beeinflußt werden, so daß dieses Verfahren durchaus Datenmanipulationen zuläßt. D: Für die Berechnung des „Kostenminimums“ muß immer ein Betrachtungszeitraum festgelegt werden. Meist sind dies 50 Jahre. Was heißt das konkret? Ein gewählter Betrachtungszeitraum n ist immer identisch mit einer anzunehmenden bzw. gewollten Amortisationszeit n, da beide Angaben derselben Definition entstammen. Ein Betrachtungszeitraum von 50 Jahren bedeutet damit automatisch eine Amortisationszeit von 50 Jahren. Dies jedoch ist einem Häuslebauer nicht zuzumuten. Außerdem haben Ober-Gerichte eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt, so daß die angenommenen 50 Jahre dazu im krassen Widerspruch stehen. E: Dieses falsch verwendete „Kostenminimum“ wird nun noch bis zum Exzeß malträtiert; es wird eine Abweichung vom „Kostenminimum“ zugestanden. 4. Feist geht von einer Abweichung von 5 % aus [Feist 96], 5. Eicke begnügt sich mit einer 3%igen Abweichung [Eicke 91]. Was heißt das konkret? Zu 4) Diese willkürliche Annahme katapultiert die Dämmung auch in extrem unwirtschaftliche Bereiche um die 40 cm, die allerdings heute bereits in betrügerischer Manier angestrebt und verwirklicht werden. Zu 5) Ein gewähltes Beispiel liefert gleiche Kosten bei Dämmstoffdicken von 5,5 und 12 cm. Natürlich werden nun statt der 5,5 cm 12 cm empfohlen. Fazit: Diese betrügerische Art, den „optimalen Wärmeschutz“ zu manipulieren, geistert überall herum und wird dann auch entsprechend wohlwollend von Handwerk und Industrie gehandhabt und verbreitet. Aber nur so ist es möglich, allein durch Tricks und Kniffe, durch Variation und Interpretation von Daten das Bauvolk zu täuschen und damit auch dem Laien etwas über eine vermeintliche Wirtschaftlichkeit vorzugaukeln. Es handelt sich um ein betrügerisches Handeln. 13 Zu 3) Die konstanten Kosten können unendlich groß werden, der Minimumspunkt verändert sich dadurch keineswegs, da lediglich eine Vertikalverschiebung der „Gesamtkostenkurve“ erfolgt. Dies zeigt sehr deutlich, daß ein „Kostenminimum“ wirklich nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun hat. Es gibt sogar „kostenminimierte“ Lösungen, die sich nie amortisieren. C: Das Kostenminimum liegt, grafisch gesehen, an der Stelle gleicher, aber entgegengesetzt gerichteter Tangentenwinkel. Einmal die Tangente an die konstant aufsteigende Gerade (1.) und zum anderen an die abfallende Hyperbel (2.). Dies ist in [Meier 02], S. 105, Bild (4.10) grafisch dargestellt. Was heißt das konkret? Die Lage eines „Kostenminimums“ kann durch Daten willkürlich beeinflußt werden, so daß dieses Verfahren durchaus Datenmanipulationen zuläßt. D: Für die Berechnung des „Kostenminimums“ muß immer ein Betrachtungszeitraum festgelegt werden. Meist sind dies 50 Jahre. Was heißt das konkret? Ein gewählter Betrachtungszeitraum n ist immer identisch mit einer anzunehmenden bzw. gewollten Amortisationszeit n, da beide Angaben derselben Definition entstammen. Ein Betrachtungszeitraum von 50 Jahren bedeutet damit automatisch eine Amortisationszeit von 50 Jahren. Dies jedoch ist einem Häuslebauer nicht zuzumuten. Außerdem haben Ober-Gerichte eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt, so daß die angenommenen 50 Jahre dazu im krassen Widerspruch stehen. E: Dieses falsch verwendete „Kostenminimum“ wird nun noch bis zum Exzeß malträtiert; es wird eine Abweichung vom „Kostenminimum“ zugestanden. 4. Feist geht von einer Abweichung von 5 % aus [Feist 96], 5. Eicke begnügt sich mit einer 3%igen Abweichung [Eicke 91]. Was heißt das konkret? Zu 4) Diese willkürliche Annahme katapultiert die Dämmung auch in extrem unwirtschaftliche Bereiche um die 40 cm, die allerdings heute bereits in betrügerischer Manier angestrebt und verwirklicht werden. Zu 5) Ein gewähltes Beispiel liefert gleiche Kosten bei Dämmstoffdicken von 5,5 und 12 cm. Natürlich werden nun statt der 5,5 cm 12 cm empfohlen. Fazit: Diese betrügerische Art, den „optimalen Wärmeschutz“ zu manipulieren, geistert überall herum und wird dann auch entsprechend wohlwollend von Handwerk und Industrie gehandhabt und verbreitet. Aber nur so ist es möglich, allein durch Tricks und Kniffe, durch Variation und Interpretation von Daten das Bauvolk zu täuschen und damit auch dem Laien etwas über eine vermeintliche Wirtschaftlichkeit vorzugaukeln. Es handelt sich um ein betrügerisches Handeln. 13 <?page no="22"?> Weitere These: Mit dem Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) läßt sich auch die Wirtschaftlichkeitsgrenze von „Dämmstoff an sich“ eindeutig benennen. Erläuterung: Nicht nur bei konkreten Maßnahmen mit den Angaben von Aufwand und Nutzen, sondern auch beim Material Dämmstoff selbst kann die Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Dabei kann, trotz der generellen „Ungültigkeit“ des U-Wertes, allein die Hyperbel-Funktion des U-Wertes den wirtschaftlichen Grenzwert U g bestimmen. Der Aufwand wird durch die waagerechte Dämmstoffdicken-Skala, der Abszisse, mit den Dämmstoffkosten charakterisiert. Der Nutzen, der Gewinn, wird dagegen durch die senkrechte U-Wert-Skala, der Ordinate, beschrieben. Die U-Werte sind jedoch wegen der Voraussetzung eines nie vorliegenden Beharrungszustandes zu hoch berechnet; der wirkliche Nutzen ist viel geringer. Die Ergebnisse der folgenden Beispiele werden also sogar noch „schöngerechnet“, die wahre Wirtschaftlichkeit ist noch viel ungünstiger und katastrophaler zu bewerten. These 2: Die in der Energieeinsparverordnung für die unterschiedlichen Bauteile geforderten U-Werte sind wegen der Hyperbelform der U-Wert-Funktion bereits für sich allein betrachtet unwirtschaftlich. 5) S. 130 Begründung: Die auf der nächsten Seite in der Tabelle 2 aufgeführten Aussagen sind unwiderlegbare Ergebnisse der Mathematik, eben der Differentialrechnung, die jeweils die Neigung der Tangente an die Hyperbel angibt und damit die Wirtschaftlichkeit unmißverständlich beschreibt und eindeutig bestimmt. Dabei werden für die Tabelle 2 folgende Durchschnitts-Werte angenommen: MNV = 10 (bei stationärer Berechnung: Amortisationszeit = 10 Jahre), 100 λ = 4 W/ mK, a = 1 (Sonne wird nicht berücksichtigt), τ = 1 (beispielhaft wird die Wand gewählt). Die variablen Werte sind: Dämmstoffkosten: ki in € / m²cm, Brennstoffkosten: kl in € / l Heizöl. Was ist der Tabelle 2 zu entnehmen? Auf Grund der Hyperbelform, die bei immer mehr Aufwand immer weniger Nutzen signalisiert und deswegen als Hyperbeltragik bezeichnet wird, liegt die wirtschaftliche Grenze von Dämmstoff weit über den in der EnEV geforderten U-Werten: 1. Bei Dämmstoffkosten ki z. B. von 1,75 € / m²cm (1 cm dicke Quadratmeterplatte) sowie Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl würde ein U-Wert kleiner als 0,35 W/ m²K unwirtschaftlich sein. 2. Selbst bei Dämmstoffkosten ki von nur 1,00 € / m²cm und Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl liegt der Grenzwert für U-Werte bei 0,27 W/ m²K. 14 Weitere These: Mit dem Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) läßt sich auch die Wirtschaftlichkeitsgrenze von „Dämmstoff an sich“ eindeutig benennen. Erläuterung: Nicht nur bei konkreten Maßnahmen mit den Angaben von Aufwand und Nutzen, sondern auch beim Material Dämmstoff selbst kann die Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Dabei kann, trotz der generellen „Ungültigkeit“ des U-Wertes, allein die Hyperbel-Funktion des U-Wertes den wirtschaftlichen Grenzwert U g bestimmen. Der Aufwand wird durch die waagerechte Dämmstoffdicken-Skala, der Abszisse, mit den Dämmstoffkosten charakterisiert. Der Nutzen, der Gewinn, wird dagegen durch die senkrechte U-Wert-Skala, der Ordinate, beschrieben. Die U-Werte sind jedoch wegen der Voraussetzung eines nie vorliegenden Beharrungszustandes zu hoch berechnet; der wirkliche Nutzen ist viel geringer. Die Ergebnisse der folgenden Beispiele werden also sogar noch „schöngerechnet“, die wahre Wirtschaftlichkeit ist noch viel ungünstiger und katastrophaler zu bewerten. These 2: Die in der Energieeinsparverordnung für die unterschiedlichen Bauteile geforderten U-Werte sind wegen der Hyperbelform der U-Wert-Funktion bereits für sich allein betrachtet unwirtschaftlich. 5) S. 130 Begründung: Die auf der nächsten Seite in der Tabelle 2 aufgeführten Aussagen sind unwiderlegbare Ergebnisse der Mathematik, eben der Differentialrechnung, die jeweils die Neigung der Tangente an die Hyperbel angibt und damit die Wirtschaftlichkeit unmißverständlich beschreibt und eindeutig bestimmt. Dabei werden für die Tabelle 2 folgende Durchschnitts-Werte angenommen: MNV = 10 (bei stationärer Berechnung: Amortisationszeit = 10 Jahre), 100 λ = 4 W/ mK, a = 1 (Sonne wird nicht berücksichtigt), τ = 1 (beispielhaft wird die Wand gewählt). Die variablen Werte sind: Dämmstoffkosten: ki in € / m²cm, Brennstoffkosten: kl in € / l Heizöl. Was ist der Tabelle 2 zu entnehmen? Auf Grund der Hyperbelform, die bei immer mehr Aufwand immer weniger Nutzen signalisiert und deswegen als Hyperbeltragik bezeichnet wird, liegt die wirtschaftliche Grenze von Dämmstoff weit über den in der EnEV geforderten U-Werten: 1. Bei Dämmstoffkosten ki z. B. von 1,75 € / m²cm (1 cm dicke Quadratmeterplatte) sowie Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl würde ein U-Wert kleiner als 0,35 W/ m²K unwirtschaftlich sein. 2. Selbst bei Dämmstoffkosten ki von nur 1,00 € / m²cm und Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl liegt der Grenzwert für U-Werte bei 0,27 W/ m²K. 14 Weitere These: Mit dem Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) läßt sich auch die Wirtschaftlichkeitsgrenze von „Dämmstoff an sich“ eindeutig benennen. Erläuterung: Nicht nur bei konkreten Maßnahmen mit den Angaben von Aufwand und Nutzen, sondern auch beim Material Dämmstoff selbst kann die Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Dabei kann, trotz der generellen „Ungültigkeit“ des U-Wertes, allein die Hyperbel-Funktion des U-Wertes den wirtschaftlichen Grenzwert U g bestimmen. Der Aufwand wird durch die waagerechte Dämmstoffdicken-Skala, der Abszisse, mit den Dämmstoffkosten charakterisiert. Der Nutzen, der Gewinn, wird dagegen durch die senkrechte U-Wert-Skala, der Ordinate, beschrieben. Die U-Werte sind jedoch wegen der Voraussetzung eines nie vorliegenden Beharrungszustandes zu hoch berechnet; der wirkliche Nutzen ist viel geringer. Die Ergebnisse der folgenden Beispiele werden also sogar noch „schöngerechnet“, die wahre Wirtschaftlichkeit ist noch viel ungünstiger und katastrophaler zu bewerten. These 2: Die in der Energieeinsparverordnung für die unterschiedlichen Bauteile geforderten U-Werte sind wegen der Hyperbelform der U-Wert-Funktion bereits für sich allein betrachtet unwirtschaftlich. 5) S. 130 Begründung: Die auf der nächsten Seite in der Tabelle 2 aufgeführten Aussagen sind unwiderlegbare Ergebnisse der Mathematik, eben der Differentialrechnung, die jeweils die Neigung der Tangente an die Hyperbel angibt und damit die Wirtschaftlichkeit unmißverständlich beschreibt und eindeutig bestimmt. Dabei werden für die Tabelle 2 folgende Durchschnitts-Werte angenommen: MNV = 10 (bei stationärer Berechnung: Amortisationszeit = 10 Jahre), 100 λ = 4 W/ mK, a = 1 (Sonne wird nicht berücksichtigt), τ = 1 (beispielhaft wird die Wand gewählt). Die variablen Werte sind: Dämmstoffkosten: ki in € / m²cm, Brennstoffkosten: kl in € / l Heizöl. Was ist der Tabelle 2 zu entnehmen? Auf Grund der Hyperbelform, die bei immer mehr Aufwand immer weniger Nutzen signalisiert und deswegen als Hyperbeltragik bezeichnet wird, liegt die wirtschaftliche Grenze von Dämmstoff weit über den in der EnEV geforderten U-Werten: 1. Bei Dämmstoffkosten ki z. B. von 1,75 € / m²cm (1 cm dicke Quadratmeterplatte) sowie Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl würde ein U-Wert kleiner als 0,35 W/ m²K unwirtschaftlich sein. 2. Selbst bei Dämmstoffkosten ki von nur 1,00 € / m²cm und Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl liegt der Grenzwert für U-Werte bei 0,27 W/ m²K. 14 Weitere These: Mit dem Mehrkostennutzenverhältnis (MNV) läßt sich auch die Wirtschaftlichkeitsgrenze von „Dämmstoff an sich“ eindeutig benennen. Erläuterung: Nicht nur bei konkreten Maßnahmen mit den Angaben von Aufwand und Nutzen, sondern auch beim Material Dämmstoff selbst kann die Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Dabei kann, trotz der generellen „Ungültigkeit“ des U-Wertes, allein die Hyperbel-Funktion des U-Wertes den wirtschaftlichen Grenzwert U g bestimmen. Der Aufwand wird durch die waagerechte Dämmstoffdicken-Skala, der Abszisse, mit den Dämmstoffkosten charakterisiert. Der Nutzen, der Gewinn, wird dagegen durch die senkrechte U-Wert-Skala, der Ordinate, beschrieben. Die U-Werte sind jedoch wegen der Voraussetzung eines nie vorliegenden Beharrungszustandes zu hoch berechnet; der wirkliche Nutzen ist viel geringer. Die Ergebnisse der folgenden Beispiele werden also sogar noch „schöngerechnet“, die wahre Wirtschaftlichkeit ist noch viel ungünstiger und katastrophaler zu bewerten. These 2: Die in der Energieeinsparverordnung für die unterschiedlichen Bauteile geforderten U-Werte sind wegen der Hyperbelform der U-Wert-Funktion bereits für sich allein betrachtet unwirtschaftlich. 5) S. 130 Begründung: Die auf der nächsten Seite in der Tabelle 2 aufgeführten Aussagen sind unwiderlegbare Ergebnisse der Mathematik, eben der Differentialrechnung, die jeweils die Neigung der Tangente an die Hyperbel angibt und damit die Wirtschaftlichkeit unmißverständlich beschreibt und eindeutig bestimmt. Dabei werden für die Tabelle 2 folgende Durchschnitts-Werte angenommen: MNV = 10 (bei stationärer Berechnung: Amortisationszeit = 10 Jahre), 100 λ = 4 W/ mK, a = 1 (Sonne wird nicht berücksichtigt), τ = 1 (beispielhaft wird die Wand gewählt). Die variablen Werte sind: Dämmstoffkosten: ki in € / m²cm, Brennstoffkosten: kl in € / l Heizöl. Was ist der Tabelle 2 zu entnehmen? Auf Grund der Hyperbelform, die bei immer mehr Aufwand immer weniger Nutzen signalisiert und deswegen als Hyperbeltragik bezeichnet wird, liegt die wirtschaftliche Grenze von Dämmstoff weit über den in der EnEV geforderten U-Werten: 1. Bei Dämmstoffkosten ki z. B. von 1,75 € / m²cm (1 cm dicke Quadratmeterplatte) sowie Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl würde ein U-Wert kleiner als 0,35 W/ m²K unwirtschaftlich sein. 2. Selbst bei Dämmstoffkosten ki von nur 1,00 € / m²cm und Energiekosten kl von 0,80 € / l Heizöl liegt der Grenzwert für U-Werte bei 0,27 W/ m²K. 14 <?page no="23"?> 3. Um die „empfohlenen“ und „geforderten“ U-Werte (z. B. 0,12 W/ m²K für das Dach) wirtschaftlich rechtfertigen zu können, bedarf es niedriger Dämmstoffkosten ki (0,50 € / m²cm) und hoher Energiekosten kl (2,00 € / l Heizöl) oder ein anderes Beispiel: (0,75 € / m²cm) und (3,00 € / l Heizöl). Tabelle 2: U-Wert-Grenze U g (W/ m²K) bei unterschiedlichen Dämmstoffkosten ki (senkrecht) und Energiekosten kl (waagerecht) sowie einer Amortisationszeit n von 10 Jahren. ki kl 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 0,50 0,27 0,24 0,22 0,21 0,19 0,18 0,17 0,14 0,12 0,11 0,10 0,75 0,33 0,29 0,27 0,25 0,23 0,22 0,21 0,17 0,15 0,13 0,12 1,00 0,38 0,34 0,31 0,29 0,27 0,25 0,24 0,20 0,17 0,15 0,14 1,25 0,42 0,38 0,35 0,32 0,30 0,28 0,27 0,22 0,19 0,17 0,15 1,50 0,46 0,42 0,38 0,35 0,33 0,31 0,29 0,24 0,21 0,19 0,17 1,75 0,50 0,45 0,41 0,38 0,35 0,33 0,32 0,26 0,22 0,20 0,18 2,00 0,54 0,48 0,44 0,41 0,38 0,36 0,34 0,28 0,24 0,21 0,20 2,50 0,60 0,54 0,49 0,45 0,42 0,40 0,38 0,31 0,27 0,24 0,22 3,00 0,66 0,58 0,54 0,50 0,46 0,44 0,42 0,34 0,29 0,26 0,24 Was heißt das konkret? Zu 1) Bei aktuellen Daten liegen die Grenzwerte weit über den in der EnEV geforderten U-Werten. Zu 2) Auch bei „sehr günstig gewählten Daten“ werden die Grenzwerte verfehlt (0,27 W/ m²K). Zu 3) Die in der EnEV geforderten U-Werte sind willkürlich festgelegt und entbehren jeder sachlichen Begründung. Es wird nur rigoros abgezockt. Fazit: Die heutigen, allgemein eingebauten Dämmstoffmengen mit entsprechend kleinen U-Werten, wie sie die EnEV vorschreibt, sind generell un wirtschaftlich und sind deshalb abzulehnen. Die ständig um 30% verschärften Anforderungen in der EnEV enden wegen der „Hyperbeltragik“ im sprichwörtlich wirtschaftlichen Chaos. Dies erzwingt geradezu die Befreiung von den Anforderungen der EnEV. Demgegenüber heißt es aber in der gesteuerten „Fachpresse“ u. a. auch: „Neubauten mit höchster Energieeffizienz aber dennoch bezahlbar [Feist 00] Doch trotzig, aber auch noch hinterhältig, schreibt Feist in [Feist 00a] „Wärmedämmung entfaltet ihre Wirksamkeit auch bei Dämmstoffstärken zwischen 250 und 500 mm in vollem Umfang“. Derartige pseudotechnische Phrasen bedeuten für die Kunden aber nur: Täuschung und Betrug durch wirtschaftliches Harakiri .Als Physiker weiß Feist natürlich, daß die Wirksamkeit derartiger Dämmstoffdicken in vollem Umfang dann „nahe bei Null liegen“ das aber schreibt er nicht. 15 3. Um die „empfohlenen“ und „geforderten“ U-Werte (z. B. 0,12 W/ m²K für das Dach) wirtschaftlich rechtfertigen zu können, bedarf es niedriger Dämmstoffkosten ki (0,50 € / m²cm) und hoher Energiekosten kl (2,00 € / l Heizöl) oder ein anderes Beispiel: (0,75 € / m²cm) und (3,00 € / l Heizöl). Tabelle 2: U-Wert-Grenze U g (W/ m²K) bei unterschiedlichen Dämmstoffkosten ki (senkrecht) und Energiekosten kl (waagerecht) sowie einer Amortisationszeit n von 10 Jahren. ki kl 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 0,50 0,27 0,24 0,22 0,21 0,19 0,18 0,17 0,14 0,12 0,11 0,10 0,75 0,33 0,29 0,27 0,25 0,23 0,22 0,21 0,17 0,15 0,13 0,12 1,00 0,38 0,34 0,31 0,29 0,27 0,25 0,24 0,20 0,17 0,15 0,14 1,25 0,42 0,38 0,35 0,32 0,30 0,28 0,27 0,22 0,19 0,17 0,15 1,50 0,46 0,42 0,38 0,35 0,33 0,31 0,29 0,24 0,21 0,19 0,17 1,75 0,50 0,45 0,41 0,38 0,35 0,33 0,32 0,26 0,22 0,20 0,18 2,00 0,54 0,48 0,44 0,41 0,38 0,36 0,34 0,28 0,24 0,21 0,20 2,50 0,60 0,54 0,49 0,45 0,42 0,40 0,38 0,31 0,27 0,24 0,22 3,00 0,66 0,58 0,54 0,50 0,46 0,44 0,42 0,34 0,29 0,26 0,24 Was heißt das konkret? Zu 1) Bei aktuellen Daten liegen die Grenzwerte weit über den in der EnEV geforderten U-Werten. Zu 2) Auch bei „sehr günstig gewählten Daten“ werden die Grenzwerte verfehlt (0,27 W/ m²K). Zu 3) Die in der EnEV geforderten U-Werte sind willkürlich festgelegt und entbehren jeder sachlichen Begründung. Es wird nur rigoros abgezockt. Fazit: Die heutigen, allgemein eingebauten Dämmstoffmengen mit entsprechend kleinen U-Werten, wie sie die EnEV vorschreibt, sind generell un wirtschaftlich und sind deshalb abzulehnen. Die ständig um 30% verschärften Anforderungen in der EnEV enden wegen der „Hyperbeltragik“ im sprichwörtlich wirtschaftlichen Chaos. Dies erzwingt geradezu die Befreiung von den Anforderungen der EnEV. Demgegenüber heißt es aber in der gesteuerten „Fachpresse“ u. a. auch: „Neubauten mit höchster Energieeffizienz aber dennoch bezahlbar [Feist 00] Doch trotzig, aber auch noch hinterhältig, schreibt Feist in [Feist 00a] „Wärmedämmung entfaltet ihre Wirksamkeit auch bei Dämmstoffstärken zwischen 250 und 500 mm in vollem Umfang“. Derartige pseudotechnische Phrasen bedeuten für die Kunden aber nur: Täuschung und Betrug durch wirtschaftliches Harakiri .Als Physiker weiß Feist natürlich, daß die Wirksamkeit derartiger Dämmstoffdicken in vollem Umfang dann „nahe bei Null liegen“ das aber schreibt er nicht. 15 3. Um die „empfohlenen“ und „geforderten“ U-Werte (z. B. 0,12 W/ m²K für das Dach) wirtschaftlich rechtfertigen zu können, bedarf es niedriger Dämmstoffkosten ki (0,50 € / m²cm) und hoher Energiekosten kl (2,00 € / l Heizöl) oder ein anderes Beispiel: (0,75 € / m²cm) und (3,00 € / l Heizöl). Tabelle 2: U-Wert-Grenze U g (W/ m²K) bei unterschiedlichen Dämmstoffkosten ki (senkrecht) und Energiekosten kl (waagerecht) sowie einer Amortisationszeit n von 10 Jahren. ki kl 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 0,50 0,27 0,24 0,22 0,21 0,19 0,18 0,17 0,14 0,12 0,11 0,10 0,75 0,33 0,29 0,27 0,25 0,23 0,22 0,21 0,17 0,15 0,13 0,12 1,00 0,38 0,34 0,31 0,29 0,27 0,25 0,24 0,20 0,17 0,15 0,14 1,25 0,42 0,38 0,35 0,32 0,30 0,28 0,27 0,22 0,19 0,17 0,15 1,50 0,46 0,42 0,38 0,35 0,33 0,31 0,29 0,24 0,21 0,19 0,17 1,75 0,50 0,45 0,41 0,38 0,35 0,33 0,32 0,26 0,22 0,20 0,18 2,00 0,54 0,48 0,44 0,41 0,38 0,36 0,34 0,28 0,24 0,21 0,20 2,50 0,60 0,54 0,49 0,45 0,42 0,40 0,38 0,31 0,27 0,24 0,22 3,00 0,66 0,58 0,54 0,50 0,46 0,44 0,42 0,34 0,29 0,26 0,24 Was heißt das konkret? Zu 1) Bei aktuellen Daten liegen die Grenzwerte weit über den in der EnEV geforderten U-Werten. Zu 2) Auch bei „sehr günstig gewählten Daten“ werden die Grenzwerte verfehlt (0,27 W/ m²K). Zu 3) Die in der EnEV geforderten U-Werte sind willkürlich festgelegt und entbehren jeder sachlichen Begründung. Es wird nur rigoros abgezockt. Fazit: Die heutigen, allgemein eingebauten Dämmstoffmengen mit entsprechend kleinen U-Werten, wie sie die EnEV vorschreibt, sind generell un wirtschaftlich und sind deshalb abzulehnen. Die ständig um 30% verschärften Anforderungen in der EnEV enden wegen der „Hyperbeltragik“ im sprichwörtlich wirtschaftlichen Chaos. Dies erzwingt geradezu die Befreiung von den Anforderungen der EnEV. Demgegenüber heißt es aber in der gesteuerten „Fachpresse“ u. a. auch: „Neubauten mit höchster Energieeffizienz aber dennoch bezahlbar [Feist 00] Doch trotzig, aber auch noch hinterhältig, schreibt Feist in [Feist 00a] „Wärmedämmung entfaltet ihre Wirksamkeit auch bei Dämmstoffstärken zwischen 250 und 500 mm in vollem Umfang“. Derartige pseudotechnische Phrasen bedeuten für die Kunden aber nur: Täuschung und Betrug durch wirtschaftliches Harakiri .Als Physiker weiß Feist natürlich, daß die Wirksamkeit derartiger Dämmstoffdicken in vollem Umfang dann „nahe bei Null liegen“ das aber schreibt er nicht. 15 3. Um die „empfohlenen“ und „geforderten“ U-Werte (z. B. 0,12 W/ m²K für das Dach) wirtschaftlich rechtfertigen zu können, bedarf es niedriger Dämmstoffkosten ki (0,50 € / m²cm) und hoher Energiekosten kl (2,00 € / l Heizöl) oder ein anderes Beispiel: (0,75 € / m²cm) und (3,00 € / l Heizöl). Tabelle 2: U-Wert-Grenze U g (W/ m²K) bei unterschiedlichen Dämmstoffkosten ki (senkrecht) und Energiekosten kl (waagerecht) sowie einer Amortisationszeit n von 10 Jahren. ki kl 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 0,50 0,27 0,24 0,22 0,21 0,19 0,18 0,17 0,14 0,12 0,11 0,10 0,75 0,33 0,29 0,27 0,25 0,23 0,22 0,21 0,17 0,15 0,13 0,12 1,00 0,38 0,34 0,31 0,29 0,27 0,25 0,24 0,20 0,17 0,15 0,14 1,25 0,42 0,38 0,35 0,32 0,30 0,28 0,27 0,22 0,19 0,17 0,15 1,50 0,46 0,42 0,38 0,35 0,33 0,31 0,29 0,24 0,21 0,19 0,17 1,75 0,50 0,45 0,41 0,38 0,35 0,33 0,32 0,26 0,22 0,20 0,18 2,00 0,54 0,48 0,44 0,41 0,38 0,36 0,34 0,28 0,24 0,21 0,20 2,50 0,60 0,54 0,49 0,45 0,42 0,40 0,38 0,31 0,27 0,24 0,22 3,00 0,66 0,58 0,54 0,50 0,46 0,44 0,42 0,34 0,29 0,26 0,24 Was heißt das konkret? Zu 1) Bei aktuellen Daten liegen die Grenzwerte weit über den in der EnEV geforderten U-Werten. Zu 2) Auch bei „sehr günstig gewählten Daten“ werden die Grenzwerte verfehlt (0,27 W/ m²K). Zu 3) Die in der EnEV geforderten U-Werte sind willkürlich festgelegt und entbehren jeder sachlichen Begründung. Es wird nur rigoros abgezockt. Fazit: Die heutigen, allgemein eingebauten Dämmstoffmengen mit entsprechend kleinen U-Werten, wie sie die EnEV vorschreibt, sind generell un wirtschaftlich und sind deshalb abzulehnen. Die ständig um 30% verschärften Anforderungen in der EnEV enden wegen der „Hyperbeltragik“ im sprichwörtlich wirtschaftlichen Chaos. Dies erzwingt geradezu die Befreiung von den Anforderungen der EnEV. Demgegenüber heißt es aber in der gesteuerten „Fachpresse“ u. a. auch: „Neubauten mit höchster Energieeffizienz aber dennoch bezahlbar [Feist 00] Doch trotzig, aber auch noch hinterhältig, schreibt Feist in [Feist 00a] „Wärmedämmung entfaltet ihre Wirksamkeit auch bei Dämmstoffstärken zwischen 250 und 500 mm in vollem Umfang“. Derartige pseudotechnische Phrasen bedeuten für die Kunden aber nur: Täuschung und Betrug durch wirtschaftliches Harakiri .Als Physiker weiß Feist natürlich, daß die Wirksamkeit derartiger Dämmstoffdicken in vollem Umfang dann „nahe bei Null liegen“ das aber schreibt er nicht. 15 <?page no="24"?> Pseudo-These 2: Bei den in der Energieeinsparverordnung geforderten U-Werten ist die Wirtschaftlichkeit gegeben, damit wird die geforderte Energieeffizienz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These 2: Dies ist ein bewußtes Ablenken vom jetzt stattfindenden unwirtschaftlichen Bauen, das mittels Energieeinsparverordnung (EnEV) vorangetrieben und durchgesetzt werden soll. Dies geschieht durch unhaltbare und fehlerhafte Rhetorik. Diese Ablenkungs-Strategien sind willkürlich und entsprechen argumentativ nicht der Wahrheit; es sind zusammengewürfelte Lügen und Betrügereien. 6) S. 130 Begründung: Bei Kenntnis der Thesen dürfte es sehr einfach sein, die Fragwürdigkeiten und Widersprüche beim Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erkennen und bloßzustellen, beginnend bei der fehlerhaften Begriffsdefinition von Wirtschaftlichkeit und endend bei der Phrase einer wohl real nie vorliegenden „Energieeffizienz“, das neue Schlagwort in der Energiedebatte (neben der „Nachhaltigkeit“). Fazit: Nicht ohne Grund heißt es in einer Begründung zur „Verschärfung des Anforderungsniveaus“ und zur in der EnEV vorgesehenen Befreiung: „Die genannten Pflichten unterliegen nicht der Schranke der Kosteneffizienz in der Richtlinie und dementsprechend auch nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 Abs.1 des EnEG.“ Hier wird die Katze skrupellos aus dem Sack gelassen es ist nur völlig unverständlich, wie sich Politiker, Wissenschaftler und andere Karrieristen vor den Karren der Lobbyisten spannen lassen auf Kosten von systematisch ausgebeuteten und geschröpften Bauherren. Quintessenz: Bei den Rechtfertigungen für die in der EnEV (Energieeinsparverordnung) geforderten „minimierten“ U-Werte wird gerade zu den Fragen der Wirtschaftlichkeit das Blaue vom Himmel gelogen. Man erklärt sogar, daß das im EnEG (Energieeinsparungsgesetz) geforderte Wirtschaftlichkeitsgebot nicht greift. Bei diesem Wirrwarr von Pseudo-Argumenten wird besonders auf die Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ und Kapitel 18 „Zur Energieeinsparverordnung“ verwiesen. Man sieht wieder einmal: auf der ganzen Linie wird einfallsreich und voller Ideen getrickst, manipuliert und gefälscht. Zur Untermauerung der überall vorliegenden Tricksereien soll hier noch ein Beispiel genannt werden, das die Fragwürdigkeit von Argumenten „offizieller“ Wirtschaftlichkeits-Überlegungen wiederum offenlegt. 16 Pseudo-These 2: Bei den in der Energieeinsparverordnung geforderten U-Werten ist die Wirtschaftlichkeit gegeben, damit wird die geforderte Energieeffizienz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These 2: Dies ist ein bewußtes Ablenken vom jetzt stattfindenden unwirtschaftlichen Bauen, das mittels Energieeinsparverordnung (EnEV) vorangetrieben und durchgesetzt werden soll. Dies geschieht durch unhaltbare und fehlerhafte Rhetorik. Diese Ablenkungs-Strategien sind willkürlich und entsprechen argumentativ nicht der Wahrheit; es sind zusammengewürfelte Lügen und Betrügereien. 6) S. 130 Begründung: Bei Kenntnis der Thesen dürfte es sehr einfach sein, die Fragwürdigkeiten und Widersprüche beim Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erkennen und bloßzustellen, beginnend bei der fehlerhaften Begriffsdefinition von Wirtschaftlichkeit und endend bei der Phrase einer wohl real nie vorliegenden „Energieeffizienz“, das neue Schlagwort in der Energiedebatte (neben der „Nachhaltigkeit“). Fazit: Nicht ohne Grund heißt es in einer Begründung zur „Verschärfung des Anforderungsniveaus“ und zur in der EnEV vorgesehenen Befreiung: „Die genannten Pflichten unterliegen nicht der Schranke der Kosteneffizienz in der Richtlinie und dementsprechend auch nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 Abs.1 des EnEG.“ Hier wird die Katze skrupellos aus dem Sack gelassen es ist nur völlig unverständlich, wie sich Politiker, Wissenschaftler und andere Karrieristen vor den Karren der Lobbyisten spannen lassen auf Kosten von systematisch ausgebeuteten und geschröpften Bauherren. Quintessenz: Bei den Rechtfertigungen für die in der EnEV (Energieeinsparverordnung) geforderten „minimierten“ U-Werte wird gerade zu den Fragen der Wirtschaftlichkeit das Blaue vom Himmel gelogen. Man erklärt sogar, daß das im EnEG (Energieeinsparungsgesetz) geforderte Wirtschaftlichkeitsgebot nicht greift. Bei diesem Wirrwarr von Pseudo-Argumenten wird besonders auf die Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ und Kapitel 18 „Zur Energieeinsparverordnung“ verwiesen. Man sieht wieder einmal: auf der ganzen Linie wird einfallsreich und voller Ideen getrickst, manipuliert und gefälscht. Zur Untermauerung der überall vorliegenden Tricksereien soll hier noch ein Beispiel genannt werden, das die Fragwürdigkeit von Argumenten „offizieller“ Wirtschaftlichkeits-Überlegungen wiederum offenlegt. 16 Pseudo-These 2: Bei den in der Energieeinsparverordnung geforderten U-Werten ist die Wirtschaftlichkeit gegeben, damit wird die geforderte Energieeffizienz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These 2: Dies ist ein bewußtes Ablenken vom jetzt stattfindenden unwirtschaftlichen Bauen, das mittels Energieeinsparverordnung (EnEV) vorangetrieben und durchgesetzt werden soll. Dies geschieht durch unhaltbare und fehlerhafte Rhetorik. Diese Ablenkungs-Strategien sind willkürlich und entsprechen argumentativ nicht der Wahrheit; es sind zusammengewürfelte Lügen und Betrügereien. 6) S. 130 Begründung: Bei Kenntnis der Thesen dürfte es sehr einfach sein, die Fragwürdigkeiten und Widersprüche beim Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erkennen und bloßzustellen, beginnend bei der fehlerhaften Begriffsdefinition von Wirtschaftlichkeit und endend bei der Phrase einer wohl real nie vorliegenden „Energieeffizienz“, das neue Schlagwort in der Energiedebatte (neben der „Nachhaltigkeit“). Fazit: Nicht ohne Grund heißt es in einer Begründung zur „Verschärfung des Anforderungsniveaus“ und zur in der EnEV vorgesehenen Befreiung: „Die genannten Pflichten unterliegen nicht der Schranke der Kosteneffizienz in der Richtlinie und dementsprechend auch nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 Abs.1 des EnEG.“ Hier wird die Katze skrupellos aus dem Sack gelassen es ist nur völlig unverständlich, wie sich Politiker, Wissenschaftler und andere Karrieristen vor den Karren der Lobbyisten spannen lassen auf Kosten von systematisch ausgebeuteten und geschröpften Bauherren. Quintessenz: Bei den Rechtfertigungen für die in der EnEV (Energieeinsparverordnung) geforderten „minimierten“ U-Werte wird gerade zu den Fragen der Wirtschaftlichkeit das Blaue vom Himmel gelogen. Man erklärt sogar, daß das im EnEG (Energieeinsparungsgesetz) geforderte Wirtschaftlichkeitsgebot nicht greift. Bei diesem Wirrwarr von Pseudo-Argumenten wird besonders auf die Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ und Kapitel 18 „Zur Energieeinsparverordnung“ verwiesen. Man sieht wieder einmal: auf der ganzen Linie wird einfallsreich und voller Ideen getrickst, manipuliert und gefälscht. Zur Untermauerung der überall vorliegenden Tricksereien soll hier noch ein Beispiel genannt werden, das die Fragwürdigkeit von Argumenten „offizieller“ Wirtschaftlichkeits-Überlegungen wiederum offenlegt. 16 Pseudo-These 2: Bei den in der Energieeinsparverordnung geforderten U-Werten ist die Wirtschaftlichkeit gegeben, damit wird die geforderte Energieeffizienz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These 2: Dies ist ein bewußtes Ablenken vom jetzt stattfindenden unwirtschaftlichen Bauen, das mittels Energieeinsparverordnung (EnEV) vorangetrieben und durchgesetzt werden soll. Dies geschieht durch unhaltbare und fehlerhafte Rhetorik. Diese Ablenkungs-Strategien sind willkürlich und entsprechen argumentativ nicht der Wahrheit; es sind zusammengewürfelte Lügen und Betrügereien. 6) S. 130 Begründung: Bei Kenntnis der Thesen dürfte es sehr einfach sein, die Fragwürdigkeiten und Widersprüche beim Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erkennen und bloßzustellen, beginnend bei der fehlerhaften Begriffsdefinition von Wirtschaftlichkeit und endend bei der Phrase einer wohl real nie vorliegenden „Energieeffizienz“, das neue Schlagwort in der Energiedebatte (neben der „Nachhaltigkeit“). Fazit: Nicht ohne Grund heißt es in einer Begründung zur „Verschärfung des Anforderungsniveaus“ und zur in der EnEV vorgesehenen Befreiung: „Die genannten Pflichten unterliegen nicht der Schranke der Kosteneffizienz in der Richtlinie und dementsprechend auch nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 Abs.1 des EnEG.“ Hier wird die Katze skrupellos aus dem Sack gelassen es ist nur völlig unverständlich, wie sich Politiker, Wissenschaftler und andere Karrieristen vor den Karren der Lobbyisten spannen lassen auf Kosten von systematisch ausgebeuteten und geschröpften Bauherren. Quintessenz: Bei den Rechtfertigungen für die in der EnEV (Energieeinsparverordnung) geforderten „minimierten“ U-Werte wird gerade zu den Fragen der Wirtschaftlichkeit das Blaue vom Himmel gelogen. Man erklärt sogar, daß das im EnEG (Energieeinsparungsgesetz) geforderte Wirtschaftlichkeitsgebot nicht greift. Bei diesem Wirrwarr von Pseudo-Argumenten wird besonders auf die Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ und Kapitel 18 „Zur Energieeinsparverordnung“ verwiesen. Man sieht wieder einmal: auf der ganzen Linie wird einfallsreich und voller Ideen getrickst, manipuliert und gefälscht. Zur Untermauerung der überall vorliegenden Tricksereien soll hier noch ein Beispiel genannt werden, das die Fragwürdigkeit von Argumenten „offizieller“ Wirtschaftlichkeits-Überlegungen wiederum offenlegt. 16 <?page no="25"?> Hierbei konzentriert sich die Fragestellung auf das stets fehlerhaft angewendete „Kostenminimum“, die nun auch noch zusätzlich durch eine Interpretation „rechnerischer Zusammenhänge“ zu einer überraschenden Antwort führt. Was ist damit gemeint und warum ist dies so? Infolge der Hyperbelform der U-Wert-Funktion wird bei steigenden Dämmstoffdicken die Effizienz immer geringer und damit die Wirtschaftlichkeit an einem bestimmten U-Wert dann verlassen. Dies ist der Grenzwert U g . Allgemein gilt: 1. Soll von einer Ausgangsposition U 0 ein zu erlangender U-Wert U 1 erreicht werden, so muß eine zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d vorgesehen werden. 2. Wird nun statt eines beliebigen U 1 Wertes richtigerweise der Grenzwert U g (s. Tab. 2) angestrebt, dann ergibt das ebenfalls eine Formel für Δ d. 3. Die Formel für das überall verwendete, jedoch als Wirtschaftlichkeitsbeweis unbrauchbare „Kostenminimum“ d opt ergibt ebenfalls eine Formel. 4. Die zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d aus Punkt 2 und die Stelle des Kostenminimums d opt aus Punkt 3 sind jedoch nun formelmäßig identisch. Was heißt das konkret: Zu 1) Die „U-Wert-Verbesserung“ Δ d wird gefunden in [Meier 02], S.92, Formel (4.17). Zu 2) Beim Ansteuern des „Grenzwertes U g wird ein Δ d erforderlich, das nach [Meier 02], S. 107, Formel (4.20) in Verbindung mit Formel (6.21) auf S. 239 berechnet wird. Zu 3) Das „Kostenminimum“ d opt wird nun aber auch mit diesem gleichen Formelausdruck beschrieben (s. Formel (4.19) in [Meier 02], S. 107). Zu 4) Der Weg Δ d zur Verbesserung eines U-Wertes nach U g, einem anzustrebenden Grenzwert, sowie die Stelle des „Kostenoptimums d opt , einer „optimalen Dämmstoffdicke“sind damit numerisch gleich. Zur Erläuterung dieser fragwürdigen Konstellation sei gesagt: Eine Stelle kann niemals ein Weg sein. Wird die Ausgangsposition U 0 selbst zu U g , dann wird das Δ d aus Punkt 2) sogar zu Null. Eine „optimale“ Dämmung d opt von null Zentimeter aber wäre absurd. Dies verdeutlicht die Absurdität von Kostenminimums-Überlegungen als Wirtschaftlichkeits-Maßstab. Dies ist auch der Grund, weswegen bei kleinen U 0 -Werten als Ausgangsposition es dann immer vorteilhaft erscheint, nur von „prozentualen“ Verbesserungen zu sprechen (z. B. 30%), da die Absolutwerte verschwindend gering sind. Mit solchen Begriffsverwirrungen und Manipulationen muß man in der „offiziellen Bauphysik“ also immer rechnen; sie finden, das zeigen die bisherigen Erfahrungen, ständig statt. Dafür sorgen schon die überall tätigen Lobbyisten - und ihre pseudowissenschaftlichen Helfershelfer in Wissenschaft und Administration. Gerade bei der Wirtschaftlichkeit haben unverantwortliche Lobbyisten das Zepter rigoros an sich gerissen und drangsalieren das Heer der Bauwilligen und die noch sachverständigen Fachleute. 17 Hierbei konzentriert sich die Fragestellung auf das stets fehlerhaft angewendete „Kostenminimum“, die nun auch noch zusätzlich durch eine Interpretation „rechnerischer Zusammenhänge“ zu einer überraschenden Antwort führt. Was ist damit gemeint und warum ist dies so? Infolge der Hyperbelform der U-Wert-Funktion wird bei steigenden Dämmstoffdicken die Effizienz immer geringer und damit die Wirtschaftlichkeit an einem bestimmten U-Wert dann verlassen. Dies ist der Grenzwert U g . Allgemein gilt: 1. Soll von einer Ausgangsposition U 0 ein zu erlangender U-Wert U 1 erreicht werden, so muß eine zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d vorgesehen werden. 2. Wird nun statt eines beliebigen U 1 Wertes richtigerweise der Grenzwert U g (s. Tab. 2) angestrebt, dann ergibt das ebenfalls eine Formel für Δ d. 3. Die Formel für das überall verwendete, jedoch als Wirtschaftlichkeitsbeweis unbrauchbare „Kostenminimum“ d opt ergibt ebenfalls eine Formel. 4. Die zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d aus Punkt 2 und die Stelle des Kostenminimums d opt aus Punkt 3 sind jedoch nun formelmäßig identisch. Was heißt das konkret: Zu 1) Die „U-Wert-Verbesserung“ Δ d wird gefunden in [Meier 02], S.92, Formel (4.17). Zu 2) Beim Ansteuern des „Grenzwertes U g wird ein Δ d erforderlich, das nach [Meier 02], S. 107, Formel (4.20) in Verbindung mit Formel (6.21) auf S. 239 berechnet wird. Zu 3) Das „Kostenminimum“ d opt wird nun aber auch mit diesem gleichen Formelausdruck beschrieben (s. Formel (4.19) in [Meier 02], S. 107). Zu 4) Der Weg Δ d zur Verbesserung eines U-Wertes nach U g, einem anzustrebenden Grenzwert, sowie die Stelle des „Kostenoptimums d opt , einer „optimalen Dämmstoffdicke“sind damit numerisch gleich. Zur Erläuterung dieser fragwürdigen Konstellation sei gesagt: Eine Stelle kann niemals ein Weg sein. Wird die Ausgangsposition U 0 selbst zu U g , dann wird das Δ d aus Punkt 2) sogar zu Null. Eine „optimale“ Dämmung d opt von null Zentimeter aber wäre absurd. Dies verdeutlicht die Absurdität von Kostenminimums-Überlegungen als Wirtschaftlichkeits-Maßstab. Dies ist auch der Grund, weswegen bei kleinen U 0 -Werten als Ausgangsposition es dann immer vorteilhaft erscheint, nur von „prozentualen“ Verbesserungen zu sprechen (z. B. 30%), da die Absolutwerte verschwindend gering sind. Mit solchen Begriffsverwirrungen und Manipulationen muß man in der „offiziellen Bauphysik“ also immer rechnen; sie finden, das zeigen die bisherigen Erfahrungen, ständig statt. Dafür sorgen schon die überall tätigen Lobbyisten - und ihre pseudowissenschaftlichen Helfershelfer in Wissenschaft und Administration. Gerade bei der Wirtschaftlichkeit haben unverantwortliche Lobbyisten das Zepter rigoros an sich gerissen und drangsalieren das Heer der Bauwilligen und die noch sachverständigen Fachleute. 17 Hierbei konzentriert sich die Fragestellung auf das stets fehlerhaft angewendete „Kostenminimum“, die nun auch noch zusätzlich durch eine Interpretation „rechnerischer Zusammenhänge“ zu einer überraschenden Antwort führt. Was ist damit gemeint und warum ist dies so? Infolge der Hyperbelform der U-Wert-Funktion wird bei steigenden Dämmstoffdicken die Effizienz immer geringer und damit die Wirtschaftlichkeit an einem bestimmten U-Wert dann verlassen. Dies ist der Grenzwert U g . Allgemein gilt: 1. Soll von einer Ausgangsposition U 0 ein zu erlangender U-Wert U 1 erreicht werden, so muß eine zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d vorgesehen werden. 2. Wird nun statt eines beliebigen U 1 Wertes richtigerweise der Grenzwert U g (s. Tab. 2) angestrebt, dann ergibt das ebenfalls eine Formel für Δ d. 3. Die Formel für das überall verwendete, jedoch als Wirtschaftlichkeitsbeweis unbrauchbare „Kostenminimum“ d opt ergibt ebenfalls eine Formel. 4. Die zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d aus Punkt 2 und die Stelle des Kostenminimums d opt aus Punkt 3 sind jedoch nun formelmäßig identisch. Was heißt das konkret: Zu 1) Die „U-Wert-Verbesserung“ Δ d wird gefunden in [Meier 02], S.92, Formel (4.17). Zu 2) Beim Ansteuern des „Grenzwertes U g wird ein Δ d erforderlich, das nach [Meier 02], S. 107, Formel (4.20) in Verbindung mit Formel (6.21) auf S. 239 berechnet wird. Zu 3) Das „Kostenminimum“ d opt wird nun aber auch mit diesem gleichen Formelausdruck beschrieben (s. Formel (4.19) in [Meier 02], S. 107). Zu 4) Der Weg Δ d zur Verbesserung eines U-Wertes nach U g, einem anzustrebenden Grenzwert, sowie die Stelle des „Kostenoptimums d opt , einer „optimalen Dämmstoffdicke“sind damit numerisch gleich. Zur Erläuterung dieser fragwürdigen Konstellation sei gesagt: Eine Stelle kann niemals ein Weg sein. Wird die Ausgangsposition U 0 selbst zu U g , dann wird das Δ d aus Punkt 2) sogar zu Null. Eine „optimale“ Dämmung d opt von null Zentimeter aber wäre absurd. Dies verdeutlicht die Absurdität von Kostenminimums-Überlegungen als Wirtschaftlichkeits-Maßstab. Dies ist auch der Grund, weswegen bei kleinen U 0 -Werten als Ausgangsposition es dann immer vorteilhaft erscheint, nur von „prozentualen“ Verbesserungen zu sprechen (z. B. 30%), da die Absolutwerte verschwindend gering sind. Mit solchen Begriffsverwirrungen und Manipulationen muß man in der „offiziellen Bauphysik“ also immer rechnen; sie finden, das zeigen die bisherigen Erfahrungen, ständig statt. Dafür sorgen schon die überall tätigen Lobbyisten - und ihre pseudowissenschaftlichen Helfershelfer in Wissenschaft und Administration. Gerade bei der Wirtschaftlichkeit haben unverantwortliche Lobbyisten das Zepter rigoros an sich gerissen und drangsalieren das Heer der Bauwilligen und die noch sachverständigen Fachleute. 17 Hierbei konzentriert sich die Fragestellung auf das stets fehlerhaft angewendete „Kostenminimum“, die nun auch noch zusätzlich durch eine Interpretation „rechnerischer Zusammenhänge“ zu einer überraschenden Antwort führt. Was ist damit gemeint und warum ist dies so? Infolge der Hyperbelform der U-Wert-Funktion wird bei steigenden Dämmstoffdicken die Effizienz immer geringer und damit die Wirtschaftlichkeit an einem bestimmten U-Wert dann verlassen. Dies ist der Grenzwert U g . Allgemein gilt: 1. Soll von einer Ausgangsposition U 0 ein zu erlangender U-Wert U 1 erreicht werden, so muß eine zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d vorgesehen werden. 2. Wird nun statt eines beliebigen U 1 Wertes richtigerweise der Grenzwert U g (s. Tab. 2) angestrebt, dann ergibt das ebenfalls eine Formel für Δ d. 3. Die Formel für das überall verwendete, jedoch als Wirtschaftlichkeitsbeweis unbrauchbare „Kostenminimum“ d opt ergibt ebenfalls eine Formel. 4. Die zusätzliche Dämmstoffdicke Δ d aus Punkt 2 und die Stelle des Kostenminimums d opt aus Punkt 3 sind jedoch nun formelmäßig identisch. Was heißt das konkret: Zu 1) Die „U-Wert-Verbesserung“ Δ d wird gefunden in [Meier 02], S.92, Formel (4.17). Zu 2) Beim Ansteuern des „Grenzwertes U g wird ein Δ d erforderlich, das nach [Meier 02], S. 107, Formel (4.20) in Verbindung mit Formel (6.21) auf S. 239 berechnet wird. Zu 3) Das „Kostenminimum“ d opt wird nun aber auch mit diesem gleichen Formelausdruck beschrieben (s. Formel (4.19) in [Meier 02], S. 107). Zu 4) Der Weg Δ d zur Verbesserung eines U-Wertes nach U g, einem anzustrebenden Grenzwert, sowie die Stelle des „Kostenoptimums d opt , einer „optimalen Dämmstoffdicke“sind damit numerisch gleich. Zur Erläuterung dieser fragwürdigen Konstellation sei gesagt: Eine Stelle kann niemals ein Weg sein. Wird die Ausgangsposition U 0 selbst zu U g , dann wird das Δ d aus Punkt 2) sogar zu Null. Eine „optimale“ Dämmung d opt von null Zentimeter aber wäre absurd. Dies verdeutlicht die Absurdität von Kostenminimums-Überlegungen als Wirtschaftlichkeits-Maßstab. Dies ist auch der Grund, weswegen bei kleinen U 0 -Werten als Ausgangsposition es dann immer vorteilhaft erscheint, nur von „prozentualen“ Verbesserungen zu sprechen (z. B. 30%), da die Absolutwerte verschwindend gering sind. Mit solchen Begriffsverwirrungen und Manipulationen muß man in der „offiziellen Bauphysik“ also immer rechnen; sie finden, das zeigen die bisherigen Erfahrungen, ständig statt. Dafür sorgen schon die überall tätigen Lobbyisten - und ihre pseudowissenschaftlichen Helfershelfer in Wissenschaft und Administration. Gerade bei der Wirtschaftlichkeit haben unverantwortliche Lobbyisten das Zepter rigoros an sich gerissen und drangsalieren das Heer der Bauwilligen und die noch sachverständigen Fachleute. 17 <?page no="26"?> 4 Zur Heizung In unseren Breitengraden muß das Gebäude so beschaffen sein, daß ein behagliches Wohnen sowohl im Sommer bei Hitze (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“) als auch im Winter bei Kälte gewährleistet ist. Im Winter geschieht dies durch die Heizung, insofern ist diese integraler Bestandteil des Gebäudes. Erläuterung: Neben den unterschiedlich zur Auswahl stehenden Energiearten wie etwa Heizöl, Gas oder Holz sind grundsätzlich dle Heizsysteme Konvektionsheizungen (Luftheizungen) und Strahlungsheizungen, auch mit Strom, als Infrarot-Heizungen (IR- Heizungen) zu unterscheiden [Eisenschink 81, 04], [Meier 99, 06, 09, 09a]. These: Grundsätzlich müssen die immer mehr Verbreitung findenden Strahlungsheizungen den bisher üblichen Konvektionsheizungen vorgezogen werden. 7) S. 131 Begründung: A: Strahlung gehorcht der Quantenphysik und hat besonders günstige physikalische Eigenschaften und dadurch auch energetische Vorteile für den Nutzer: 1. Der Energietransport bei einer elektromagnetischen Strahlung erfolgt mit Lichtgeschwindigkeit durch Photonen. 2. Das Wellenlängenspektrum für Heizzwecke liegt etwa zwischen 2 und 50 µm. 3. Eine elektromagnetische Strahlung erwärmt keine Luft, sondern nur feste Körper und Flüssigkeiten. 4. Durch Strahlungsausgleich ergeben sich im Raum in etwa gleiche Oberflächentemperaturen. 5. Für die Strahlungsleistung gilt das Stefan-Boltzmannsche Gesetz. Was heißt das konkret? Zu 1) Reflektionen der Strahlung erfolgen deshalb derart schnell, daß tatsächlich von einer ständigen Reflektion gesprochen werden kann. Dies führt automatisch dann zum „Schwarzen Strahler“ und damit zu Emissionsgraden von 1; energetisch ist dies der günstigste Strahler. Zu 2) Bei diesem Wellenlängenspektrum ist eine „Strahlung“ völlig ungefährlich, im Gegensatz zu den Radar- und Röntgenstrahlen oder den in den Mikrowellenherden weit verbreiteten Mikrowellen. Zu 3) Bei einer Strahlung bleibt die Raumluft kühl und dadurch physiologisch angenehm. Demgegenüber werden jedoch Rauminnenoberflächen und Möbel erwärmt, die dadurch wärmer als die Raumluft sind. Kondensat 18 4 Zur Heizung In unseren Breitengraden muß das Gebäude so beschaffen sein, daß ein behagliches Wohnen sowohl im Sommer bei Hitze (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“) als auch im Winter bei Kälte gewährleistet ist. Im Winter geschieht dies durch die Heizung, insofern ist diese integraler Bestandteil des Gebäudes. Erläuterung: Neben den unterschiedlich zur Auswahl stehenden Energiearten wie etwa Heizöl, Gas oder Holz sind grundsätzlich dle Heizsysteme Konvektionsheizungen (Luftheizungen) und Strahlungsheizungen, auch mit Strom, als Infrarot-Heizungen (IR- Heizungen) zu unterscheiden [Eisenschink 81, 04], [Meier 99, 06, 09, 09a]. These: Grundsätzlich müssen die immer mehr Verbreitung findenden Strahlungsheizungen den bisher üblichen Konvektionsheizungen vorgezogen werden. 7) S. 131 Begründung: A: Strahlung gehorcht der Quantenphysik und hat besonders günstige physikalische Eigenschaften und dadurch auch energetische Vorteile für den Nutzer: 1. Der Energietransport bei einer elektromagnetischen Strahlung erfolgt mit Lichtgeschwindigkeit durch Photonen. 2. Das Wellenlängenspektrum für Heizzwecke liegt etwa zwischen 2 und 50 µm. 3. Eine elektromagnetische Strahlung erwärmt keine Luft, sondern nur feste Körper und Flüssigkeiten. 4. Durch Strahlungsausgleich ergeben sich im Raum in etwa gleiche Oberflächentemperaturen. 5. Für die Strahlungsleistung gilt das Stefan-Boltzmannsche Gesetz. Was heißt das konkret? Zu 1) Reflektionen der Strahlung erfolgen deshalb derart schnell, daß tatsächlich von einer ständigen Reflektion gesprochen werden kann. Dies führt automatisch dann zum „Schwarzen Strahler“ und damit zu Emissionsgraden von 1; energetisch ist dies der günstigste Strahler. Zu 2) Bei diesem Wellenlängenspektrum ist eine „Strahlung“ völlig ungefährlich, im Gegensatz zu den Radar- und Röntgenstrahlen oder den in den Mikrowellenherden weit verbreiteten Mikrowellen. Zu 3) Bei einer Strahlung bleibt die Raumluft kühl und dadurch physiologisch angenehm. Demgegenüber werden jedoch Rauminnenoberflächen und Möbel erwärmt, die dadurch wärmer als die Raumluft sind. Kondensat 18 4 Zur Heizung In unseren Breitengraden muß das Gebäude so beschaffen sein, daß ein behagliches Wohnen sowohl im Sommer bei Hitze (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“) als auch im Winter bei Kälte gewährleistet ist. Im Winter geschieht dies durch die Heizung, insofern ist diese integraler Bestandteil des Gebäudes. Erläuterung: Neben den unterschiedlich zur Auswahl stehenden Energiearten wie etwa Heizöl, Gas oder Holz sind grundsätzlich dle Heizsysteme Konvektionsheizungen (Luftheizungen) und Strahlungsheizungen, auch mit Strom, als Infrarot-Heizungen (IR- Heizungen) zu unterscheiden [Eisenschink 81, 04], [Meier 99, 06, 09, 09a]. These: Grundsätzlich müssen die immer mehr Verbreitung findenden Strahlungsheizungen den bisher üblichen Konvektionsheizungen vorgezogen werden. 7) S. 131 Begründung: A: Strahlung gehorcht der Quantenphysik und hat besonders günstige physikalische Eigenschaften und dadurch auch energetische Vorteile für den Nutzer: 1. Der Energietransport bei einer elektromagnetischen Strahlung erfolgt mit Lichtgeschwindigkeit durch Photonen. 2. Das Wellenlängenspektrum für Heizzwecke liegt etwa zwischen 2 und 50 µm. 3. Eine elektromagnetische Strahlung erwärmt keine Luft, sondern nur feste Körper und Flüssigkeiten. 4. Durch Strahlungsausgleich ergeben sich im Raum in etwa gleiche Oberflächentemperaturen. 5. Für die Strahlungsleistung gilt das Stefan-Boltzmannsche Gesetz. Was heißt das konkret? Zu 1) Reflektionen der Strahlung erfolgen deshalb derart schnell, daß tatsächlich von einer ständigen Reflektion gesprochen werden kann. Dies führt automatisch dann zum „Schwarzen Strahler“ und damit zu Emissionsgraden von 1; energetisch ist dies der günstigste Strahler. Zu 2) Bei diesem Wellenlängenspektrum ist eine „Strahlung“ völlig ungefährlich, im Gegensatz zu den Radar- und Röntgenstrahlen oder den in den Mikrowellenherden weit verbreiteten Mikrowellen. Zu 3) Bei einer Strahlung bleibt die Raumluft kühl und dadurch physiologisch angenehm. Demgegenüber werden jedoch Rauminnenoberflächen und Möbel erwärmt, die dadurch wärmer als die Raumluft sind. Kondensat 18 4 Zur Heizung In unseren Breitengraden muß das Gebäude so beschaffen sein, daß ein behagliches Wohnen sowohl im Sommer bei Hitze (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“) als auch im Winter bei Kälte gewährleistet ist. Im Winter geschieht dies durch die Heizung, insofern ist diese integraler Bestandteil des Gebäudes. Erläuterung: Neben den unterschiedlich zur Auswahl stehenden Energiearten wie etwa Heizöl, Gas oder Holz sind grundsätzlich dle Heizsysteme Konvektionsheizungen (Luftheizungen) und Strahlungsheizungen, auch mit Strom, als Infrarot-Heizungen (IR- Heizungen) zu unterscheiden [Eisenschink 81, 04], [Meier 99, 06, 09, 09a]. These: Grundsätzlich müssen die immer mehr Verbreitung findenden Strahlungsheizungen den bisher üblichen Konvektionsheizungen vorgezogen werden. 7) S. 131 Begründung: A: Strahlung gehorcht der Quantenphysik und hat besonders günstige physikalische Eigenschaften und dadurch auch energetische Vorteile für den Nutzer: 1. Der Energietransport bei einer elektromagnetischen Strahlung erfolgt mit Lichtgeschwindigkeit durch Photonen. 2. Das Wellenlängenspektrum für Heizzwecke liegt etwa zwischen 2 und 50 µm. 3. Eine elektromagnetische Strahlung erwärmt keine Luft, sondern nur feste Körper und Flüssigkeiten. 4. Durch Strahlungsausgleich ergeben sich im Raum in etwa gleiche Oberflächentemperaturen. 5. Für die Strahlungsleistung gilt das Stefan-Boltzmannsche Gesetz. Was heißt das konkret? Zu 1) Reflektionen der Strahlung erfolgen deshalb derart schnell, daß tatsächlich von einer ständigen Reflektion gesprochen werden kann. Dies führt automatisch dann zum „Schwarzen Strahler“ und damit zu Emissionsgraden von 1; energetisch ist dies der günstigste Strahler. Zu 2) Bei diesem Wellenlängenspektrum ist eine „Strahlung“ völlig ungefährlich, im Gegensatz zu den Radar- und Röntgenstrahlen oder den in den Mikrowellenherden weit verbreiteten Mikrowellen. Zu 3) Bei einer Strahlung bleibt die Raumluft kühl und dadurch physiologisch angenehm. Demgegenüber werden jedoch Rauminnenoberflächen und Möbel erwärmt, die dadurch wärmer als die Raumluft sind. Kondensat 18 <?page no="27"?> aber entsteht bei Abkühlung; insofern sind Kondensat und damit Schimmelbildung nicht möglich. Kühle Luft und warme Wände garantieren zusätzlich noch ein angenehmes, besonders wohltuendes Wohnklima. Zu 4) Es ergibt sich ein gleichmäßiges „Strahlungsklima“, das sich äußerst positiv auf die Behaglichkeit im Raum auswirkt. Unangenehme kühle Strahlungen werden dadurch vermieden. Zu 5) Die Strahlungsleistung ist proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur. Temperaturdifferenzen, zumal zur Luft, spielen bei einer Strahlungsheizung keine Rolle und sind deshalb völlig fehl am Platz. B: Die physikalischen Eigenschaften führen noch zu weiteren Vorteilen: 6. Die Raumluft wird durch Strahlung nicht bewegt, sie bleibt ruhig, es wird kein Staub aufgewirbelt. 7. Die kühlere Raumluft führt bei hygienisch notwendigem Luftaustausch (verbrauchte Luft, Gerüche) zu einem geringeren Energieverbrauch. 8. Eine elektromagnetische Strahlung unter 0,3 µm und über 2,7 µm durchdringt kein normales Fensterglas. Was heißt das konkret? Zu 6) Diese weitgehend „staubfreie“ Luft muß nicht so oft ausgetauscht werden und führt somit zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Hustenreiz durch „staubige Luft“ tritt nicht auf. Zu 7) Die Raumlufttemperatur ist gegenüber den Konvektionsheizungen um 2 bis 4 K kühler und führt dadurch ebenfalls zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Zu 8) Bei einer Strahlungsheizung kann durchaus normales Fensterglas verwendet werden; da die langwellige Infrarot-Strahlung im Raum verbleibt und nicht wie die kurzwellige Sonnenstrahlung das Glas durchdringt. „Isolierglas“ und „Wärmeschutzglas“ sind somit nicht notwendig. Fazit: Diese physikalischen Vorzüge sind derart gravierend, daß es nach wie vor unverständlich bleibt, wieso Strahlungsheizungen gegenüber den Konvektionsheizungen eine derart geringe Verbreitung finden. Der Grund liegt in einer völlig fehlerhaften und falschen Bewertung und Beurteilung der Strahlungsheizungen durch die etablierte Heiztechnik einschließlich der „Wissenschaft“. Gründe für die Fehlbeurteilung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Skandal: 1. Strahlungsheizungen werden methodisch den Prüfungen von Konvektionsheizungen angeglichen. Es heißt dann: „in Anlehnung an DIN EN 442“ ein unentschuldbarer kapitaler Fehler, der dann zu einer „Strahlungsleistung“ führt, die proportional zur Übertemperatur Δ t führt, wie sie nur bei einer Konvektionsheizung zulässig ist. „Übertemperaturen“ haben bei der Infrarot- Heizung, einer elektromagnetischen Strahlung, überhaupt nichts zu suchen. 19 aber entsteht bei Abkühlung; insofern sind Kondensat und damit Schimmelbildung nicht möglich. Kühle Luft und warme Wände garantieren zusätzlich noch ein angenehmes, besonders wohltuendes Wohnklima. Zu 4) Es ergibt sich ein gleichmäßiges „Strahlungsklima“, das sich äußerst positiv auf die Behaglichkeit im Raum auswirkt. Unangenehme kühle Strahlungen werden dadurch vermieden. Zu 5) Die Strahlungsleistung ist proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur. Temperaturdifferenzen, zumal zur Luft, spielen bei einer Strahlungsheizung keine Rolle und sind deshalb völlig fehl am Platz. B: Die physikalischen Eigenschaften führen noch zu weiteren Vorteilen: 6. Die Raumluft wird durch Strahlung nicht bewegt, sie bleibt ruhig, es wird kein Staub aufgewirbelt. 7. Die kühlere Raumluft führt bei hygienisch notwendigem Luftaustausch (verbrauchte Luft, Gerüche) zu einem geringeren Energieverbrauch. 8. Eine elektromagnetische Strahlung unter 0,3 µm und über 2,7 µm durchdringt kein normales Fensterglas. Was heißt das konkret? Zu 6) Diese weitgehend „staubfreie“ Luft muß nicht so oft ausgetauscht werden und führt somit zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Hustenreiz durch „staubige Luft“ tritt nicht auf. Zu 7) Die Raumlufttemperatur ist gegenüber den Konvektionsheizungen um 2 bis 4 K kühler und führt dadurch ebenfalls zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Zu 8) Bei einer Strahlungsheizung kann durchaus normales Fensterglas verwendet werden; da die langwellige Infrarot-Strahlung im Raum verbleibt und nicht wie die kurzwellige Sonnenstrahlung das Glas durchdringt. „Isolierglas“ und „Wärmeschutzglas“ sind somit nicht notwendig. Fazit: Diese physikalischen Vorzüge sind derart gravierend, daß es nach wie vor unverständlich bleibt, wieso Strahlungsheizungen gegenüber den Konvektionsheizungen eine derart geringe Verbreitung finden. Der Grund liegt in einer völlig fehlerhaften und falschen Bewertung und Beurteilung der Strahlungsheizungen durch die etablierte Heiztechnik einschließlich der „Wissenschaft“. Gründe für die Fehlbeurteilung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Skandal: 1. Strahlungsheizungen werden methodisch den Prüfungen von Konvektionsheizungen angeglichen. Es heißt dann: „in Anlehnung an DIN EN 442“ ein unentschuldbarer kapitaler Fehler, der dann zu einer „Strahlungsleistung“ führt, die proportional zur Übertemperatur Δ t führt, wie sie nur bei einer Konvektionsheizung zulässig ist. „Übertemperaturen“ haben bei der Infrarot- Heizung, einer elektromagnetischen Strahlung, überhaupt nichts zu suchen. 19 aber entsteht bei Abkühlung; insofern sind Kondensat und damit Schimmelbildung nicht möglich. Kühle Luft und warme Wände garantieren zusätzlich noch ein angenehmes, besonders wohltuendes Wohnklima. Zu 4) Es ergibt sich ein gleichmäßiges „Strahlungsklima“, das sich äußerst positiv auf die Behaglichkeit im Raum auswirkt. Unangenehme kühle Strahlungen werden dadurch vermieden. Zu 5) Die Strahlungsleistung ist proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur. Temperaturdifferenzen, zumal zur Luft, spielen bei einer Strahlungsheizung keine Rolle und sind deshalb völlig fehl am Platz. B: Die physikalischen Eigenschaften führen noch zu weiteren Vorteilen: 6. Die Raumluft wird durch Strahlung nicht bewegt, sie bleibt ruhig, es wird kein Staub aufgewirbelt. 7. Die kühlere Raumluft führt bei hygienisch notwendigem Luftaustausch (verbrauchte Luft, Gerüche) zu einem geringeren Energieverbrauch. 8. Eine elektromagnetische Strahlung unter 0,3 µm und über 2,7 µm durchdringt kein normales Fensterglas. Was heißt das konkret? Zu 6) Diese weitgehend „staubfreie“ Luft muß nicht so oft ausgetauscht werden und führt somit zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Hustenreiz durch „staubige Luft“ tritt nicht auf. Zu 7) Die Raumlufttemperatur ist gegenüber den Konvektionsheizungen um 2 bis 4 K kühler und führt dadurch ebenfalls zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Zu 8) Bei einer Strahlungsheizung kann durchaus normales Fensterglas verwendet werden; da die langwellige Infrarot-Strahlung im Raum verbleibt und nicht wie die kurzwellige Sonnenstrahlung das Glas durchdringt. „Isolierglas“ und „Wärmeschutzglas“ sind somit nicht notwendig. Fazit: Diese physikalischen Vorzüge sind derart gravierend, daß es nach wie vor unverständlich bleibt, wieso Strahlungsheizungen gegenüber den Konvektionsheizungen eine derart geringe Verbreitung finden. Der Grund liegt in einer völlig fehlerhaften und falschen Bewertung und Beurteilung der Strahlungsheizungen durch die etablierte Heiztechnik einschließlich der „Wissenschaft“. Gründe für die Fehlbeurteilung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Skandal: 1. Strahlungsheizungen werden methodisch den Prüfungen von Konvektionsheizungen angeglichen. Es heißt dann: „in Anlehnung an DIN EN 442“ ein unentschuldbarer kapitaler Fehler, der dann zu einer „Strahlungsleistung“ führt, die proportional zur Übertemperatur Δ t führt, wie sie nur bei einer Konvektionsheizung zulässig ist. „Übertemperaturen“ haben bei der Infrarot- Heizung, einer elektromagnetischen Strahlung, überhaupt nichts zu suchen. 19 aber entsteht bei Abkühlung; insofern sind Kondensat und damit Schimmelbildung nicht möglich. Kühle Luft und warme Wände garantieren zusätzlich noch ein angenehmes, besonders wohltuendes Wohnklima. Zu 4) Es ergibt sich ein gleichmäßiges „Strahlungsklima“, das sich äußerst positiv auf die Behaglichkeit im Raum auswirkt. Unangenehme kühle Strahlungen werden dadurch vermieden. Zu 5) Die Strahlungsleistung ist proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur. Temperaturdifferenzen, zumal zur Luft, spielen bei einer Strahlungsheizung keine Rolle und sind deshalb völlig fehl am Platz. B: Die physikalischen Eigenschaften führen noch zu weiteren Vorteilen: 6. Die Raumluft wird durch Strahlung nicht bewegt, sie bleibt ruhig, es wird kein Staub aufgewirbelt. 7. Die kühlere Raumluft führt bei hygienisch notwendigem Luftaustausch (verbrauchte Luft, Gerüche) zu einem geringeren Energieverbrauch. 8. Eine elektromagnetische Strahlung unter 0,3 µm und über 2,7 µm durchdringt kein normales Fensterglas. Was heißt das konkret? Zu 6) Diese weitgehend „staubfreie“ Luft muß nicht so oft ausgetauscht werden und führt somit zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Hustenreiz durch „staubige Luft“ tritt nicht auf. Zu 7) Die Raumlufttemperatur ist gegenüber den Konvektionsheizungen um 2 bis 4 K kühler und führt dadurch ebenfalls zu zusätzlichen Energieeinsparungen. Zu 8) Bei einer Strahlungsheizung kann durchaus normales Fensterglas verwendet werden; da die langwellige Infrarot-Strahlung im Raum verbleibt und nicht wie die kurzwellige Sonnenstrahlung das Glas durchdringt. „Isolierglas“ und „Wärmeschutzglas“ sind somit nicht notwendig. Fazit: Diese physikalischen Vorzüge sind derart gravierend, daß es nach wie vor unverständlich bleibt, wieso Strahlungsheizungen gegenüber den Konvektionsheizungen eine derart geringe Verbreitung finden. Der Grund liegt in einer völlig fehlerhaften und falschen Bewertung und Beurteilung der Strahlungsheizungen durch die etablierte Heiztechnik einschließlich der „Wissenschaft“. Gründe für die Fehlbeurteilung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Skandal: 1. Strahlungsheizungen werden methodisch den Prüfungen von Konvektionsheizungen angeglichen. Es heißt dann: „in Anlehnung an DIN EN 442“ ein unentschuldbarer kapitaler Fehler, der dann zu einer „Strahlungsleistung“ führt, die proportional zur Übertemperatur Δ t führt, wie sie nur bei einer Konvektionsheizung zulässig ist. „Übertemperaturen“ haben bei der Infrarot- Heizung, einer elektromagnetischen Strahlung, überhaupt nichts zu suchen. 19 <?page no="28"?> 2. Verantwortlich für diesen kapitalen Fehler ist die falsche Schlußfolgerung, der Strahlungsausgleich sei die Strahlungsleistung. Dieser Trugschluß ist leicht nachzuweisen: a) Strahlen zwei gleich temperierte Flächen, so wird der Strahlungsausgleich zwischen beiden Flächen zu Null. b) Damit jedoch ist nicht auch die Strahlungsleistung beider Flächen gleich Null, denn beide Flächen strahlen recht eindeutig. Dies kann man selbst spüren: Man stelle sich nur zwischen zwei 100 °C heiße Platten, es wird sicher recht ungemütlich warm! ! ! Den „Strahlungsausgleich“ als „Strahlungsleistung“ anzusehen, ist also eine virtuelle Phantasterei, die jeder Realität widerspricht. 3. Bei der theoretischen Behandlung des „Strahlungsausgleiches“ werden jedoch nun auch wiederum gravierende Fehler gemacht: a) Die auftreffende Strahlung wird nur einmal reflektiert, obgleich die Reflektionen bei Lichtgeschwindigkeit vieltausendfach erfolgen. b) Eine Absorption und Wärmeaufnahme der bestrahlten Flächen werden dabei nicht berücksichtigt ein physikalischer Fauxpas. c) Die Emissionsgrade werden als konstant angenommen. Dies ist falsch, da durch das vielfache Reflektieren der „Schwarze Strahler“ zu einem Emissionsgrad von 1 konvergiert. d) Die beiden Temperaturen werden ebenfalls als konstant angenommen, obgleich beide Temperaturen sich durch den Strahlungsausgleich angleichen ebenfalls ein gravierender physikalischer Fehler. Bereits beim Strahlungsausgleich wird also falsches Denken praktiziert. 4. Dieser Trugschluß führt auch zur widersinnigen Definition eines utopischen „Wärmeüberganges Strahlung“. Widersinnig und utopisch deshalb, weil a) es gar keinen Wärmeübergang zur Luft geben kann, denn Luft ist für Strahlung diatherm. Es wird bei „Prüfungen“ jedoch stets die konstant zu haltende Raumlufttemperatur mit einbezogen; das ist deshalb unsinnig. b) Die fehlerhafte Grundlage des „Strahlungsausgleiches“ (Differenzformel) begründet den fiktiven „Wärmeübergangskoeffizienten“, der viel zu niedrig ist. Reale Werte sind wesentlich höher und beweisen die Überlegenheit der Strahlungsheizung gegenüber einer Konvektionsheizung (s. [Meier 09], S. 67-75). Erstmals wurde darüber in [Meier 95] berichtet. c) Mit dieser Formulierung wird nun ein weiterer Fehler gemacht. Man dünkt sich besonders schlau und glaubt, durch die beiden Wärmeübergangskoeffizienten „Konvektion“ (Thermodynamik) und „Strahlung“ (Quantenphysik) eine gemeinsame rechnerische Basis in W/ m²K gefunden zu haben mitnichten: Beide physikalischen Bereiche sind überhaupt nicht kompatibel. Hier werden physikalische Phantome erfunden. All dieser physikalische Unfug wird auch in „DIN-Normen“ wiederholt. Ein recht blamabler Versuch, Irrtümern und Falschaussagen nun durch DIN einen legitimen Anstrich geben zu wollen. Hier wird Wissen sogenannter „Experten“ nur vorgetäuscht. Dies aber wirft ein makabres Licht auf den „DIN- Ausschuß-Betrieb“. 20 2. Verantwortlich für diesen kapitalen Fehler ist die falsche Schlußfolgerung, der Strahlungsausgleich sei die Strahlungsleistung. Dieser Trugschluß ist leicht nachzuweisen: a) Strahlen zwei gleich temperierte Flächen, so wird der Strahlungsausgleich zwischen beiden Flächen zu Null. b) Damit jedoch ist nicht auch die Strahlungsleistung beider Flächen gleich Null, denn beide Flächen strahlen recht eindeutig. Dies kann man selbst spüren: Man stelle sich nur zwischen zwei 100 °C heiße Platten, es wird sicher recht ungemütlich warm! ! ! Den „Strahlungsausgleich“ als „Strahlungsleistung“ anzusehen, ist also eine virtuelle Phantasterei, die jeder Realität widerspricht. 3. Bei der theoretischen Behandlung des „Strahlungsausgleiches“ werden jedoch nun auch wiederum gravierende Fehler gemacht: a) Die auftreffende Strahlung wird nur einmal reflektiert, obgleich die Reflektionen bei Lichtgeschwindigkeit vieltausendfach erfolgen. b) Eine Absorption und Wärmeaufnahme der bestrahlten Flächen werden dabei nicht berücksichtigt ein physikalischer Fauxpas. c) Die Emissionsgrade werden als konstant angenommen. Dies ist falsch, da durch das vielfache Reflektieren der „Schwarze Strahler“ zu einem Emissionsgrad von 1 konvergiert. d) Die beiden Temperaturen werden ebenfalls als konstant angenommen, obgleich beide Temperaturen sich durch den Strahlungsausgleich angleichen ebenfalls ein gravierender physikalischer Fehler. Bereits beim Strahlungsausgleich wird also falsches Denken praktiziert. 4. Dieser Trugschluß führt auch zur widersinnigen Definition eines utopischen „Wärmeüberganges Strahlung“. Widersinnig und utopisch deshalb, weil a) es gar keinen Wärmeübergang zur Luft geben kann, denn Luft ist für Strahlung diatherm. Es wird bei „Prüfungen“ jedoch stets die konstant zu haltende Raumlufttemperatur mit einbezogen; das ist deshalb unsinnig. b) Die fehlerhafte Grundlage des „Strahlungsausgleiches“ (Differenzformel) begründet den fiktiven „Wärmeübergangskoeffizienten“, der viel zu niedrig ist. Reale Werte sind wesentlich höher und beweisen die Überlegenheit der Strahlungsheizung gegenüber einer Konvektionsheizung (s. [Meier 09], S. 67-75). Erstmals wurde darüber in [Meier 95] berichtet. c) Mit dieser Formulierung wird nun ein weiterer Fehler gemacht. Man dünkt sich besonders schlau und glaubt, durch die beiden Wärmeübergangskoeffizienten „Konvektion“ (Thermodynamik) und „Strahlung“ (Quantenphysik) eine gemeinsame rechnerische Basis in W/ m²K gefunden zu haben mitnichten: Beide physikalischen Bereiche sind überhaupt nicht kompatibel. Hier werden physikalische Phantome erfunden. All dieser physikalische Unfug wird auch in „DIN-Normen“ wiederholt. Ein recht blamabler Versuch, Irrtümern und Falschaussagen nun durch DIN einen legitimen Anstrich geben zu wollen. Hier wird Wissen sogenannter „Experten“ nur vorgetäuscht. Dies aber wirft ein makabres Licht auf den „DIN- Ausschuß-Betrieb“. 20 2. Verantwortlich für diesen kapitalen Fehler ist die falsche Schlußfolgerung, der Strahlungsausgleich sei die Strahlungsleistung. Dieser Trugschluß ist leicht nachzuweisen: a) Strahlen zwei gleich temperierte Flächen, so wird der Strahlungsausgleich zwischen beiden Flächen zu Null. b) Damit jedoch ist nicht auch die Strahlungsleistung beider Flächen gleich Null, denn beide Flächen strahlen recht eindeutig. Dies kann man selbst spüren: Man stelle sich nur zwischen zwei 100 °C heiße Platten, es wird sicher recht ungemütlich warm! ! ! Den „Strahlungsausgleich“ als „Strahlungsleistung“ anzusehen, ist also eine virtuelle Phantasterei, die jeder Realität widerspricht. 3. Bei der theoretischen Behandlung des „Strahlungsausgleiches“ werden jedoch nun auch wiederum gravierende Fehler gemacht: a) Die auftreffende Strahlung wird nur einmal reflektiert, obgleich die Reflektionen bei Lichtgeschwindigkeit vieltausendfach erfolgen. b) Eine Absorption und Wärmeaufnahme der bestrahlten Flächen werden dabei nicht berücksichtigt ein physikalischer Fauxpas. c) Die Emissionsgrade werden als konstant angenommen. Dies ist falsch, da durch das vielfache Reflektieren der „Schwarze Strahler“ zu einem Emissionsgrad von 1 konvergiert. d) Die beiden Temperaturen werden ebenfalls als konstant angenommen, obgleich beide Temperaturen sich durch den Strahlungsausgleich angleichen ebenfalls ein gravierender physikalischer Fehler. Bereits beim Strahlungsausgleich wird also falsches Denken praktiziert. 4. Dieser Trugschluß führt auch zur widersinnigen Definition eines utopischen „Wärmeüberganges Strahlung“. Widersinnig und utopisch deshalb, weil a) es gar keinen Wärmeübergang zur Luft geben kann, denn Luft ist für Strahlung diatherm. Es wird bei „Prüfungen“ jedoch stets die konstant zu haltende Raumlufttemperatur mit einbezogen; das ist deshalb unsinnig. b) Die fehlerhafte Grundlage des „Strahlungsausgleiches“ (Differenzformel) begründet den fiktiven „Wärmeübergangskoeffizienten“, der viel zu niedrig ist. Reale Werte sind wesentlich höher und beweisen die Überlegenheit der Strahlungsheizung gegenüber einer Konvektionsheizung (s. [Meier 09], S. 67-75). Erstmals wurde darüber in [Meier 95] berichtet. c) Mit dieser Formulierung wird nun ein weiterer Fehler gemacht. Man dünkt sich besonders schlau und glaubt, durch die beiden Wärmeübergangskoeffizienten „Konvektion“ (Thermodynamik) und „Strahlung“ (Quantenphysik) eine gemeinsame rechnerische Basis in W/ m²K gefunden zu haben mitnichten: Beide physikalischen Bereiche sind überhaupt nicht kompatibel. Hier werden physikalische Phantome erfunden. All dieser physikalische Unfug wird auch in „DIN-Normen“ wiederholt. Ein recht blamabler Versuch, Irrtümern und Falschaussagen nun durch DIN einen legitimen Anstrich geben zu wollen. Hier wird Wissen sogenannter „Experten“ nur vorgetäuscht. Dies aber wirft ein makabres Licht auf den „DIN- Ausschuß-Betrieb“. 20 2. Verantwortlich für diesen kapitalen Fehler ist die falsche Schlußfolgerung, der Strahlungsausgleich sei die Strahlungsleistung. Dieser Trugschluß ist leicht nachzuweisen: a) Strahlen zwei gleich temperierte Flächen, so wird der Strahlungsausgleich zwischen beiden Flächen zu Null. b) Damit jedoch ist nicht auch die Strahlungsleistung beider Flächen gleich Null, denn beide Flächen strahlen recht eindeutig. Dies kann man selbst spüren: Man stelle sich nur zwischen zwei 100 °C heiße Platten, es wird sicher recht ungemütlich warm! ! ! Den „Strahlungsausgleich“ als „Strahlungsleistung“ anzusehen, ist also eine virtuelle Phantasterei, die jeder Realität widerspricht. 3. Bei der theoretischen Behandlung des „Strahlungsausgleiches“ werden jedoch nun auch wiederum gravierende Fehler gemacht: a) Die auftreffende Strahlung wird nur einmal reflektiert, obgleich die Reflektionen bei Lichtgeschwindigkeit vieltausendfach erfolgen. b) Eine Absorption und Wärmeaufnahme der bestrahlten Flächen werden dabei nicht berücksichtigt ein physikalischer Fauxpas. c) Die Emissionsgrade werden als konstant angenommen. Dies ist falsch, da durch das vielfache Reflektieren der „Schwarze Strahler“ zu einem Emissionsgrad von 1 konvergiert. d) Die beiden Temperaturen werden ebenfalls als konstant angenommen, obgleich beide Temperaturen sich durch den Strahlungsausgleich angleichen ebenfalls ein gravierender physikalischer Fehler. Bereits beim Strahlungsausgleich wird also falsches Denken praktiziert. 4. Dieser Trugschluß führt auch zur widersinnigen Definition eines utopischen „Wärmeüberganges Strahlung“. Widersinnig und utopisch deshalb, weil a) es gar keinen Wärmeübergang zur Luft geben kann, denn Luft ist für Strahlung diatherm. Es wird bei „Prüfungen“ jedoch stets die konstant zu haltende Raumlufttemperatur mit einbezogen; das ist deshalb unsinnig. b) Die fehlerhafte Grundlage des „Strahlungsausgleiches“ (Differenzformel) begründet den fiktiven „Wärmeübergangskoeffizienten“, der viel zu niedrig ist. Reale Werte sind wesentlich höher und beweisen die Überlegenheit der Strahlungsheizung gegenüber einer Konvektionsheizung (s. [Meier 09], S. 67-75). Erstmals wurde darüber in [Meier 95] berichtet. c) Mit dieser Formulierung wird nun ein weiterer Fehler gemacht. Man dünkt sich besonders schlau und glaubt, durch die beiden Wärmeübergangskoeffizienten „Konvektion“ (Thermodynamik) und „Strahlung“ (Quantenphysik) eine gemeinsame rechnerische Basis in W/ m²K gefunden zu haben mitnichten: Beide physikalischen Bereiche sind überhaupt nicht kompatibel. Hier werden physikalische Phantome erfunden. All dieser physikalische Unfug wird auch in „DIN-Normen“ wiederholt. Ein recht blamabler Versuch, Irrtümern und Falschaussagen nun durch DIN einen legitimen Anstrich geben zu wollen. Hier wird Wissen sogenannter „Experten“ nur vorgetäuscht. Dies aber wirft ein makabres Licht auf den „DIN- Ausschuß-Betrieb“. 20 <?page no="29"?> Pseudo-These: Die Konvektionsheizung (Luftheizung) ist ein seit über hundert Jahren bewährtes und durchaus erfolgreich eingesetztes Heizsystem. Die theoretischen Grundlagen liegen fest, die Heizungsbranche hat sich darauf eingestellt. Es besteht keine Notwendigkeit, sich von diesem vielfach eingebauten Heizsystem zu trennen. Widerlegen der Pseudo-These Das Sprichwort „Das Bessere ist der Feind des Guten“ gilt hier besonders. Solange über die Strahlungsheizung infolge fehlerhafter Schlußfolgerungen und fundamentaler Irrtümer nebulöse Vorstellungen herrschten, konnte der massenhafte Einbau von Konvektionsheizungen nicht gebremst werden. Nun aber hat sich die Situation gewandelt und man kann endlich auf ein nicht nur alternatives, sondern sogar besseres und deshalb vielbeachtetes Heizsystem, nämlich die Infrarot-Strahlungsheizung, zurückgreifen. 8) S. 131 Aber es gibt auch sachlich/ fachliche Gründe, sich endlich von der Konvektionsheizung zu verabschieden, da viele Ungereimtheiten zu verzeichnen sind. Begründung: A: Der Wärmetransport und die Wärmeversorgung im Raum erfolgt durch warme Luft. Dies führt zu wesentlichen Nachteilen: 1. Luft ist ein Medium, das für den Menschen lebensnotwendig ist. 2. Energietransport mittels Luft bedeutet auch notwendige, jedoch unangenehme Luftströmungen und Zugerscheinungen. 3. Luft hat eine geringe Wärmekapazität. Was heißt das konkret? Zu 1) Ein Mensch benötigt zum Überleben zuallererst Luft, dann Flüssigkeit und drittens Nahrung. Es ist schon recht makaber, nun gerade die Luft als notwendigstes und lebenswichtigstes Medium für den Menschen zum Bestandteil einer Heizung zu machen. Zu 2) Da die Wärmeversorgung an jeder Stelle des Gebäudes gewährleistet sein muß, sind Luftströmungen immer notwendig. Strömungstechnisch können manche Stellen aber überhaupt nicht erreicht werden. Dies führt dann zu einer Wärme-Unterversorgung und damit zur Oberflächentemperaturabsenkung. Die Voraussetzung für eine Schimmelpilzbildung ist damit also gegeben (s.Kapitel 9 „Zur Schimmelpilzausbreitung“). Zu 3) Um die für den Raum notwendige Wärme zu transportieren, müssen entweder große Mengen an Luft oder große Luftgeschwindigkeiten in Kauf genommen werden. Dies führt dann automatisch zu Staubaufwirbelungen, die die einzuatmende Luft trocken erscheinen lassen und ein unbelastetes Atmen erschweren. Meist wird dann versucht, durch feuchte Luft den Staub zu binden und damit die Atmungsbeschwerden zu mildern und zu lindern. Dieses Befeuchten aber fördert die Kondensation und damit ebenfalls die Schimmelpilzbildung. 21 Pseudo-These: Die Konvektionsheizung (Luftheizung) ist ein seit über hundert Jahren bewährtes und durchaus erfolgreich eingesetztes Heizsystem. Die theoretischen Grundlagen liegen fest, die Heizungsbranche hat sich darauf eingestellt. Es besteht keine Notwendigkeit, sich von diesem vielfach eingebauten Heizsystem zu trennen. Widerlegen der Pseudo-These Das Sprichwort „Das Bessere ist der Feind des Guten“ gilt hier besonders. Solange über die Strahlungsheizung infolge fehlerhafter Schlußfolgerungen und fundamentaler Irrtümer nebulöse Vorstellungen herrschten, konnte der massenhafte Einbau von Konvektionsheizungen nicht gebremst werden. Nun aber hat sich die Situation gewandelt und man kann endlich auf ein nicht nur alternatives, sondern sogar besseres und deshalb vielbeachtetes Heizsystem, nämlich die Infrarot-Strahlungsheizung, zurückgreifen. 8) S. 131 Aber es gibt auch sachlich/ fachliche Gründe, sich endlich von der Konvektionsheizung zu verabschieden, da viele Ungereimtheiten zu verzeichnen sind. Begründung: A: Der Wärmetransport und die Wärmeversorgung im Raum erfolgt durch warme Luft. Dies führt zu wesentlichen Nachteilen: 1. Luft ist ein Medium, das für den Menschen lebensnotwendig ist. 2. Energietransport mittels Luft bedeutet auch notwendige, jedoch unangenehme Luftströmungen und Zugerscheinungen. 3. Luft hat eine geringe Wärmekapazität. Was heißt das konkret? Zu 1) Ein Mensch benötigt zum Überleben zuallererst Luft, dann Flüssigkeit und drittens Nahrung. Es ist schon recht makaber, nun gerade die Luft als notwendigstes und lebenswichtigstes Medium für den Menschen zum Bestandteil einer Heizung zu machen. Zu 2) Da die Wärmeversorgung an jeder Stelle des Gebäudes gewährleistet sein muß, sind Luftströmungen immer notwendig. Strömungstechnisch können manche Stellen aber überhaupt nicht erreicht werden. Dies führt dann zu einer Wärme-Unterversorgung und damit zur Oberflächentemperaturabsenkung. Die Voraussetzung für eine Schimmelpilzbildung ist damit also gegeben (s.Kapitel 9 „Zur Schimmelpilzausbreitung“). Zu 3) Um die für den Raum notwendige Wärme zu transportieren, müssen entweder große Mengen an Luft oder große Luftgeschwindigkeiten in Kauf genommen werden. Dies führt dann automatisch zu Staubaufwirbelungen, die die einzuatmende Luft trocken erscheinen lassen und ein unbelastetes Atmen erschweren. Meist wird dann versucht, durch feuchte Luft den Staub zu binden und damit die Atmungsbeschwerden zu mildern und zu lindern. Dieses Befeuchten aber fördert die Kondensation und damit ebenfalls die Schimmelpilzbildung. 21 Pseudo-These: Die Konvektionsheizung (Luftheizung) ist ein seit über hundert Jahren bewährtes und durchaus erfolgreich eingesetztes Heizsystem. Die theoretischen Grundlagen liegen fest, die Heizungsbranche hat sich darauf eingestellt. Es besteht keine Notwendigkeit, sich von diesem vielfach eingebauten Heizsystem zu trennen. Widerlegen der Pseudo-These Das Sprichwort „Das Bessere ist der Feind des Guten“ gilt hier besonders. Solange über die Strahlungsheizung infolge fehlerhafter Schlußfolgerungen und fundamentaler Irrtümer nebulöse Vorstellungen herrschten, konnte der massenhafte Einbau von Konvektionsheizungen nicht gebremst werden. Nun aber hat sich die Situation gewandelt und man kann endlich auf ein nicht nur alternatives, sondern sogar besseres und deshalb vielbeachtetes Heizsystem, nämlich die Infrarot-Strahlungsheizung, zurückgreifen. 8) S. 131 Aber es gibt auch sachlich/ fachliche Gründe, sich endlich von der Konvektionsheizung zu verabschieden, da viele Ungereimtheiten zu verzeichnen sind. Begründung: A: Der Wärmetransport und die Wärmeversorgung im Raum erfolgt durch warme Luft. Dies führt zu wesentlichen Nachteilen: 1. Luft ist ein Medium, das für den Menschen lebensnotwendig ist. 2. Energietransport mittels Luft bedeutet auch notwendige, jedoch unangenehme Luftströmungen und Zugerscheinungen. 3. Luft hat eine geringe Wärmekapazität. Was heißt das konkret? Zu 1) Ein Mensch benötigt zum Überleben zuallererst Luft, dann Flüssigkeit und drittens Nahrung. Es ist schon recht makaber, nun gerade die Luft als notwendigstes und lebenswichtigstes Medium für den Menschen zum Bestandteil einer Heizung zu machen. Zu 2) Da die Wärmeversorgung an jeder Stelle des Gebäudes gewährleistet sein muß, sind Luftströmungen immer notwendig. Strömungstechnisch können manche Stellen aber überhaupt nicht erreicht werden. Dies führt dann zu einer Wärme-Unterversorgung und damit zur Oberflächentemperaturabsenkung. Die Voraussetzung für eine Schimmelpilzbildung ist damit also gegeben (s.Kapitel 9 „Zur Schimmelpilzausbreitung“). Zu 3) Um die für den Raum notwendige Wärme zu transportieren, müssen entweder große Mengen an Luft oder große Luftgeschwindigkeiten in Kauf genommen werden. Dies führt dann automatisch zu Staubaufwirbelungen, die die einzuatmende Luft trocken erscheinen lassen und ein unbelastetes Atmen erschweren. Meist wird dann versucht, durch feuchte Luft den Staub zu binden und damit die Atmungsbeschwerden zu mildern und zu lindern. Dieses Befeuchten aber fördert die Kondensation und damit ebenfalls die Schimmelpilzbildung. 21 Pseudo-These: Die Konvektionsheizung (Luftheizung) ist ein seit über hundert Jahren bewährtes und durchaus erfolgreich eingesetztes Heizsystem. Die theoretischen Grundlagen liegen fest, die Heizungsbranche hat sich darauf eingestellt. Es besteht keine Notwendigkeit, sich von diesem vielfach eingebauten Heizsystem zu trennen. Widerlegen der Pseudo-These Das Sprichwort „Das Bessere ist der Feind des Guten“ gilt hier besonders. Solange über die Strahlungsheizung infolge fehlerhafter Schlußfolgerungen und fundamentaler Irrtümer nebulöse Vorstellungen herrschten, konnte der massenhafte Einbau von Konvektionsheizungen nicht gebremst werden. Nun aber hat sich die Situation gewandelt und man kann endlich auf ein nicht nur alternatives, sondern sogar besseres und deshalb vielbeachtetes Heizsystem, nämlich die Infrarot-Strahlungsheizung, zurückgreifen. 8) S. 131 Aber es gibt auch sachlich/ fachliche Gründe, sich endlich von der Konvektionsheizung zu verabschieden, da viele Ungereimtheiten zu verzeichnen sind. Begründung: A: Der Wärmetransport und die Wärmeversorgung im Raum erfolgt durch warme Luft. Dies führt zu wesentlichen Nachteilen: 1. Luft ist ein Medium, das für den Menschen lebensnotwendig ist. 2. Energietransport mittels Luft bedeutet auch notwendige, jedoch unangenehme Luftströmungen und Zugerscheinungen. 3. Luft hat eine geringe Wärmekapazität. Was heißt das konkret? Zu 1) Ein Mensch benötigt zum Überleben zuallererst Luft, dann Flüssigkeit und drittens Nahrung. Es ist schon recht makaber, nun gerade die Luft als notwendigstes und lebenswichtigstes Medium für den Menschen zum Bestandteil einer Heizung zu machen. Zu 2) Da die Wärmeversorgung an jeder Stelle des Gebäudes gewährleistet sein muß, sind Luftströmungen immer notwendig. Strömungstechnisch können manche Stellen aber überhaupt nicht erreicht werden. Dies führt dann zu einer Wärme-Unterversorgung und damit zur Oberflächentemperaturabsenkung. Die Voraussetzung für eine Schimmelpilzbildung ist damit also gegeben (s.Kapitel 9 „Zur Schimmelpilzausbreitung“). Zu 3) Um die für den Raum notwendige Wärme zu transportieren, müssen entweder große Mengen an Luft oder große Luftgeschwindigkeiten in Kauf genommen werden. Dies führt dann automatisch zu Staubaufwirbelungen, die die einzuatmende Luft trocken erscheinen lassen und ein unbelastetes Atmen erschweren. Meist wird dann versucht, durch feuchte Luft den Staub zu binden und damit die Atmungsbeschwerden zu mildern und zu lindern. Dieses Befeuchten aber fördert die Kondensation und damit ebenfalls die Schimmelpilzbildung. 21 <?page no="30"?> B: Die warme Luft als Transportmedium einer Konvektionsheizung fördert Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung. Warum ist dies so? 4. Da warme Luft die kühleren Umfassungsflächen erwärmen muß, liegen diese Temperaturen immer unter der Temperatur der Raumluft. Es erfolgt also an den Umfassungsflächen immer eine Abkühlung der Raumluft. 5. Liegt die Abkühlung unterhalb des Taupunktes, dann ist eine Kondensatbildung nicht zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 4) Es besteht also bei einer Konvektionsheizung immer die Gefahr einer Kondensatbildung. Zu 5) In diesem Falle tritt eine Durchfeuchtung der Wand ein; eine Schimmelpilzbildung ist dann kaum mehr zu vermeiden, es sei denn, man arbeitet mit Gift. Fungizide gehören insofern bereits zum fragwürdigen, jedoch bereits mittlerweile eingeführten „Stand der Technik“. Fazit: Die Nachteile einer Konvektionsheizung sind nicht zu übersehen. Für den Nutzer bedeutet dies gewaltige energetische und physiologische Einbußen. Quintessenz: Eine Gegenüberstellung der Vorteile einer Strahlungsheizung und der Nachteile einer Konvektionsheizung läßt überhaupt keinen Zweifel zu, bei sachlicher Abwägung nur eine Strahlungsheizung, eben eine Infrarot-Heizung, zu realisieren. 22 B: Die warme Luft als Transportmedium einer Konvektionsheizung fördert Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung. Warum ist dies so? 4. Da warme Luft die kühleren Umfassungsflächen erwärmen muß, liegen diese Temperaturen immer unter der Temperatur der Raumluft. Es erfolgt also an den Umfassungsflächen immer eine Abkühlung der Raumluft. 5. Liegt die Abkühlung unterhalb des Taupunktes, dann ist eine Kondensatbildung nicht zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 4) Es besteht also bei einer Konvektionsheizung immer die Gefahr einer Kondensatbildung. Zu 5) In diesem Falle tritt eine Durchfeuchtung der Wand ein; eine Schimmelpilzbildung ist dann kaum mehr zu vermeiden, es sei denn, man arbeitet mit Gift. Fungizide gehören insofern bereits zum fragwürdigen, jedoch bereits mittlerweile eingeführten „Stand der Technik“. Fazit: Die Nachteile einer Konvektionsheizung sind nicht zu übersehen. Für den Nutzer bedeutet dies gewaltige energetische und physiologische Einbußen. Quintessenz: Eine Gegenüberstellung der Vorteile einer Strahlungsheizung und der Nachteile einer Konvektionsheizung läßt überhaupt keinen Zweifel zu, bei sachlicher Abwägung nur eine Strahlungsheizung, eben eine Infrarot-Heizung, zu realisieren. 22 B: Die warme Luft als Transportmedium einer Konvektionsheizung fördert Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung. Warum ist dies so? 4. Da warme Luft die kühleren Umfassungsflächen erwärmen muß, liegen diese Temperaturen immer unter der Temperatur der Raumluft. Es erfolgt also an den Umfassungsflächen immer eine Abkühlung der Raumluft. 5. Liegt die Abkühlung unterhalb des Taupunktes, dann ist eine Kondensatbildung nicht zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 4) Es besteht also bei einer Konvektionsheizung immer die Gefahr einer Kondensatbildung. Zu 5) In diesem Falle tritt eine Durchfeuchtung der Wand ein; eine Schimmelpilzbildung ist dann kaum mehr zu vermeiden, es sei denn, man arbeitet mit Gift. Fungizide gehören insofern bereits zum fragwürdigen, jedoch bereits mittlerweile eingeführten „Stand der Technik“. Fazit: Die Nachteile einer Konvektionsheizung sind nicht zu übersehen. Für den Nutzer bedeutet dies gewaltige energetische und physiologische Einbußen. Quintessenz: Eine Gegenüberstellung der Vorteile einer Strahlungsheizung und der Nachteile einer Konvektionsheizung läßt überhaupt keinen Zweifel zu, bei sachlicher Abwägung nur eine Strahlungsheizung, eben eine Infrarot-Heizung, zu realisieren. 22 B: Die warme Luft als Transportmedium einer Konvektionsheizung fördert Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung. Warum ist dies so? 4. Da warme Luft die kühleren Umfassungsflächen erwärmen muß, liegen diese Temperaturen immer unter der Temperatur der Raumluft. Es erfolgt also an den Umfassungsflächen immer eine Abkühlung der Raumluft. 5. Liegt die Abkühlung unterhalb des Taupunktes, dann ist eine Kondensatbildung nicht zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 4) Es besteht also bei einer Konvektionsheizung immer die Gefahr einer Kondensatbildung. Zu 5) In diesem Falle tritt eine Durchfeuchtung der Wand ein; eine Schimmelpilzbildung ist dann kaum mehr zu vermeiden, es sei denn, man arbeitet mit Gift. Fungizide gehören insofern bereits zum fragwürdigen, jedoch bereits mittlerweile eingeführten „Stand der Technik“. Fazit: Die Nachteile einer Konvektionsheizung sind nicht zu übersehen. Für den Nutzer bedeutet dies gewaltige energetische und physiologische Einbußen. Quintessenz: Eine Gegenüberstellung der Vorteile einer Strahlungsheizung und der Nachteile einer Konvektionsheizung läßt überhaupt keinen Zweifel zu, bei sachlicher Abwägung nur eine Strahlungsheizung, eben eine Infrarot-Heizung, zu realisieren. 22 <?page no="31"?> 5 Zum Lüften Die Lüftung ist für ein gut funktionierendes Gebäude ein wichtiger Bestandteil planerischer Überlegungen. Frische, staubfreie, wohltemperierte und auch ausreichende Luft muß vorhanden sein, um den Nutzern Wohnbehaglichkeit, Wohlbefinden und damit Zufriedenheit zu gewähren. Erläuterung: Die einseitigen und maßlos überzogenen Energieeinsparbemühungen führen zu widersprüchlichen Sichtweisen. Um Lüftungswärmeverluste zu verringern, werden Maßnahmen vorangetrieben, die in ihrer Gesamtheit gegensätzlich und damit absurd sind. Als vermeintliche Energieeinsparung wird einerseits Lüftungswärmerückgewinnung propagiert, andererseits stehen dem dann die in der EnEV geforderten viel zu hohen Luftwechselraten gegenüber. Diese Polarität im Handeln führt ein stets anzustrebendes vernunftsbezogenes Energiesparen ad absurdum. These: Es wird per Dekret ein Lüftungsverhalten gefordert, das zu einem viel zu hohen Luftaustausch führt. Das kann keinem Bürger zugemutet werden. 9) S. 131 Begründung: A: Welche Lüftungsnotwendigkeiten sind eigentlich erforderlich? 1. Wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist und Gerüche nicht beseitigt werden müssen, dann braucht man nur sehr wenig zu lüften. 2. Im Normalfall würde ein etwa dreimaliger Austausch der gesamten Luft (am Morgen, mittags und am Abend) völlig ausreichen, um den notwendigen normalen hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. 3. „Undichte“ und damit alte Fenster gewährleisten diesen notwendigen Luftaustausch in ausreichendem Maße. 4. Der stets, wegen der Schimmelpilzvermeidung notwendig erscheinende Zwang zum übermäßigen Lüften überzeugt dagegen nicht, denn dies wird nur aus wirtschafts- und umsatzorientierten Gründen vorangetrieben es sollen Lüftungsanlagen verkauft werden. Außerdem wird auch das Lüften fachlich im höchsten Grade widersprüchlich behandelt. Bei sachgerechten Überlegungen würde dieser technische Aufwand strikt entfallen. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn es sich um ein normales Lüften bei normalem und auch vernünftigem Gebrauch handelt, sind die energetischen Aspekte unbedeutend und damit zweitrangig. 23 5 Zum Lüften Die Lüftung ist für ein gut funktionierendes Gebäude ein wichtiger Bestandteil planerischer Überlegungen. Frische, staubfreie, wohltemperierte und auch ausreichende Luft muß vorhanden sein, um den Nutzern Wohnbehaglichkeit, Wohlbefinden und damit Zufriedenheit zu gewähren. Erläuterung: Die einseitigen und maßlos überzogenen Energieeinsparbemühungen führen zu widersprüchlichen Sichtweisen. Um Lüftungswärmeverluste zu verringern, werden Maßnahmen vorangetrieben, die in ihrer Gesamtheit gegensätzlich und damit absurd sind. Als vermeintliche Energieeinsparung wird einerseits Lüftungswärmerückgewinnung propagiert, andererseits stehen dem dann die in der EnEV geforderten viel zu hohen Luftwechselraten gegenüber. Diese Polarität im Handeln führt ein stets anzustrebendes vernunftsbezogenes Energiesparen ad absurdum. These: Es wird per Dekret ein Lüftungsverhalten gefordert, das zu einem viel zu hohen Luftaustausch führt. Das kann keinem Bürger zugemutet werden. 9) S. 131 Begründung: A: Welche Lüftungsnotwendigkeiten sind eigentlich erforderlich? 1. Wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist und Gerüche nicht beseitigt werden müssen, dann braucht man nur sehr wenig zu lüften. 2. Im Normalfall würde ein etwa dreimaliger Austausch der gesamten Luft (am Morgen, mittags und am Abend) völlig ausreichen, um den notwendigen normalen hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. 3. „Undichte“ und damit alte Fenster gewährleisten diesen notwendigen Luftaustausch in ausreichendem Maße. 4. Der stets, wegen der Schimmelpilzvermeidung notwendig erscheinende Zwang zum übermäßigen Lüften überzeugt dagegen nicht, denn dies wird nur aus wirtschafts- und umsatzorientierten Gründen vorangetrieben es sollen Lüftungsanlagen verkauft werden. Außerdem wird auch das Lüften fachlich im höchsten Grade widersprüchlich behandelt. Bei sachgerechten Überlegungen würde dieser technische Aufwand strikt entfallen. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn es sich um ein normales Lüften bei normalem und auch vernünftigem Gebrauch handelt, sind die energetischen Aspekte unbedeutend und damit zweitrangig. 23 5 Zum Lüften Die Lüftung ist für ein gut funktionierendes Gebäude ein wichtiger Bestandteil planerischer Überlegungen. Frische, staubfreie, wohltemperierte und auch ausreichende Luft muß vorhanden sein, um den Nutzern Wohnbehaglichkeit, Wohlbefinden und damit Zufriedenheit zu gewähren. Erläuterung: Die einseitigen und maßlos überzogenen Energieeinsparbemühungen führen zu widersprüchlichen Sichtweisen. Um Lüftungswärmeverluste zu verringern, werden Maßnahmen vorangetrieben, die in ihrer Gesamtheit gegensätzlich und damit absurd sind. Als vermeintliche Energieeinsparung wird einerseits Lüftungswärmerückgewinnung propagiert, andererseits stehen dem dann die in der EnEV geforderten viel zu hohen Luftwechselraten gegenüber. Diese Polarität im Handeln führt ein stets anzustrebendes vernunftsbezogenes Energiesparen ad absurdum. These: Es wird per Dekret ein Lüftungsverhalten gefordert, das zu einem viel zu hohen Luftaustausch führt. Das kann keinem Bürger zugemutet werden. 9) S. 131 Begründung: A: Welche Lüftungsnotwendigkeiten sind eigentlich erforderlich? 1. Wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist und Gerüche nicht beseitigt werden müssen, dann braucht man nur sehr wenig zu lüften. 2. Im Normalfall würde ein etwa dreimaliger Austausch der gesamten Luft (am Morgen, mittags und am Abend) völlig ausreichen, um den notwendigen normalen hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. 3. „Undichte“ und damit alte Fenster gewährleisten diesen notwendigen Luftaustausch in ausreichendem Maße. 4. Der stets, wegen der Schimmelpilzvermeidung notwendig erscheinende Zwang zum übermäßigen Lüften überzeugt dagegen nicht, denn dies wird nur aus wirtschafts- und umsatzorientierten Gründen vorangetrieben es sollen Lüftungsanlagen verkauft werden. Außerdem wird auch das Lüften fachlich im höchsten Grade widersprüchlich behandelt. Bei sachgerechten Überlegungen würde dieser technische Aufwand strikt entfallen. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn es sich um ein normales Lüften bei normalem und auch vernünftigem Gebrauch handelt, sind die energetischen Aspekte unbedeutend und damit zweitrangig. 23 5 Zum Lüften Die Lüftung ist für ein gut funktionierendes Gebäude ein wichtiger Bestandteil planerischer Überlegungen. Frische, staubfreie, wohltemperierte und auch ausreichende Luft muß vorhanden sein, um den Nutzern Wohnbehaglichkeit, Wohlbefinden und damit Zufriedenheit zu gewähren. Erläuterung: Die einseitigen und maßlos überzogenen Energieeinsparbemühungen führen zu widersprüchlichen Sichtweisen. Um Lüftungswärmeverluste zu verringern, werden Maßnahmen vorangetrieben, die in ihrer Gesamtheit gegensätzlich und damit absurd sind. Als vermeintliche Energieeinsparung wird einerseits Lüftungswärmerückgewinnung propagiert, andererseits stehen dem dann die in der EnEV geforderten viel zu hohen Luftwechselraten gegenüber. Diese Polarität im Handeln führt ein stets anzustrebendes vernunftsbezogenes Energiesparen ad absurdum. These: Es wird per Dekret ein Lüftungsverhalten gefordert, das zu einem viel zu hohen Luftaustausch führt. Das kann keinem Bürger zugemutet werden. 9) S. 131 Begründung: A: Welche Lüftungsnotwendigkeiten sind eigentlich erforderlich? 1. Wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist und Gerüche nicht beseitigt werden müssen, dann braucht man nur sehr wenig zu lüften. 2. Im Normalfall würde ein etwa dreimaliger Austausch der gesamten Luft (am Morgen, mittags und am Abend) völlig ausreichen, um den notwendigen normalen hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. 3. „Undichte“ und damit alte Fenster gewährleisten diesen notwendigen Luftaustausch in ausreichendem Maße. 4. Der stets, wegen der Schimmelpilzvermeidung notwendig erscheinende Zwang zum übermäßigen Lüften überzeugt dagegen nicht, denn dies wird nur aus wirtschafts- und umsatzorientierten Gründen vorangetrieben es sollen Lüftungsanlagen verkauft werden. Außerdem wird auch das Lüften fachlich im höchsten Grade widersprüchlich behandelt. Bei sachgerechten Überlegungen würde dieser technische Aufwand strikt entfallen. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn es sich um ein normales Lüften bei normalem und auch vernünftigem Gebrauch handelt, sind die energetischen Aspekte unbedeutend und damit zweitrangig. 23 <?page no="32"?> Zu 2) Dieses Lüftungsverhalten führt bei einer 24stündigen Tag/ Nacht-Periode zu einer Lüftungsrate von 3 : 24 = 0,125 mal pro Stunde (0,125 h -1 ). Dies wäre somit durchaus ein völlig ausreichender Luftwechsel. Zu 3) Aus lüftungstechnischen Gründen würde man damit dem erforderlichen Luftaustausch durchaus gerecht werden (s. sogar [Sedlbauer 09]. Zu 4) Wenn wegen der vermeintlichen „Energieverluste“ in der EnEV die „Luftdichtheit“ der Fenster gefordert und dadurch der automatisch notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen unterbunden wird, dann führt erst dies zu den hohen Luftfeuchten und damit aber nur bei Konvektionsheizungen zur Schimmelpilzbildung. Nun aber soll dies durch Lüftungsanlagen verhindert werden. Was bedeutet dies? Zuerst wird alles „dicht“ gemacht - und dann klagt man über ein unzureichendes Lüften dies ist schizophrenes Denken in Reinkultur. B: Lüftungsnotwendigkeiten aus Gründen der „Energieeinsparung“ zu fordern, sind nicht stichhaltig, da sie die wahren Zusammenhänge nur verschleiern: 5. Um Luft zu erwärmen, werden nur geringe Energiemengen benötigt. 6. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist unnötig und sogar irreführend, da die errechneten Energiegewinne ausbleiben werden. Es wird fehlerhaft gerechnet. 7. Wenn ein oftmaliges Lüften gefordert wird, dann geschieht dies ausschließlich in der Absicht, damit niedrige relative Feuchten zu erhalten. Diese Notwendigkeit wird, allerdings nur bei Konvektionsheizungen, deshalb zwingend, um Schimmelpilzbildung weitgehend zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 5) Aus energetischen Gründen kann Luft also durchaus erwärmt werden, ohne nun Energie zu verschwenden (s. [Meier 02], S. 262 und S. 288). Zu 6) Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen lediglich den Anlagenherstellern, die diese verkaufen wollen: technisch notwendig sind sie nicht. Es gibt allerdings kostengünstige Alternativen dies sind z. B. die alten „undichten“ Fenster. Zu 7) Die Ursache einer Schimmelpilzbildung ist immer eine zu hohe relative Feuchte. Dies führt dann bei kühleren Oberflächentemperaturen zur Kondensation und dann zum Schimmel. Eine Strahlungsheizung würde diese gesundheitliche Geißel für immer beseitigen. Fazit: Die Bedeutung von „Lüftungswärmeverlusten“ (besser wäre die Bezeichnung Lüftungswärmeverbrauch) wird stark überschätzt und durch die Vorgabe hoher Lüftungsraten in der EnEV (0,6 bzw. 0,7 facher Luftwechsel) auch noch pseudowissenschaftlich unnötig überhöht. Die Diskussionen um die Notwendigkeit von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen deshalb nur einer ausreichenden Vermarktung dieser Anlagen zu Lasten der Kunden. 24 Zu 2) Dieses Lüftungsverhalten führt bei einer 24stündigen Tag/ Nacht-Periode zu einer Lüftungsrate von 3 : 24 = 0,125 mal pro Stunde (0,125 h -1 ). Dies wäre somit durchaus ein völlig ausreichender Luftwechsel. Zu 3) Aus lüftungstechnischen Gründen würde man damit dem erforderlichen Luftaustausch durchaus gerecht werden (s. sogar [Sedlbauer 09]. Zu 4) Wenn wegen der vermeintlichen „Energieverluste“ in der EnEV die „Luftdichtheit“ der Fenster gefordert und dadurch der automatisch notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen unterbunden wird, dann führt erst dies zu den hohen Luftfeuchten und damit aber nur bei Konvektionsheizungen zur Schimmelpilzbildung. Nun aber soll dies durch Lüftungsanlagen verhindert werden. Was bedeutet dies? Zuerst wird alles „dicht“ gemacht - und dann klagt man über ein unzureichendes Lüften dies ist schizophrenes Denken in Reinkultur. B: Lüftungsnotwendigkeiten aus Gründen der „Energieeinsparung“ zu fordern, sind nicht stichhaltig, da sie die wahren Zusammenhänge nur verschleiern: 5. Um Luft zu erwärmen, werden nur geringe Energiemengen benötigt. 6. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist unnötig und sogar irreführend, da die errechneten Energiegewinne ausbleiben werden. Es wird fehlerhaft gerechnet. 7. Wenn ein oftmaliges Lüften gefordert wird, dann geschieht dies ausschließlich in der Absicht, damit niedrige relative Feuchten zu erhalten. Diese Notwendigkeit wird, allerdings nur bei Konvektionsheizungen, deshalb zwingend, um Schimmelpilzbildung weitgehend zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 5) Aus energetischen Gründen kann Luft also durchaus erwärmt werden, ohne nun Energie zu verschwenden (s. [Meier 02], S. 262 und S. 288). Zu 6) Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen lediglich den Anlagenherstellern, die diese verkaufen wollen: technisch notwendig sind sie nicht. Es gibt allerdings kostengünstige Alternativen dies sind z. B. die alten „undichten“ Fenster. Zu 7) Die Ursache einer Schimmelpilzbildung ist immer eine zu hohe relative Feuchte. Dies führt dann bei kühleren Oberflächentemperaturen zur Kondensation und dann zum Schimmel. Eine Strahlungsheizung würde diese gesundheitliche Geißel für immer beseitigen. Fazit: Die Bedeutung von „Lüftungswärmeverlusten“ (besser wäre die Bezeichnung Lüftungswärmeverbrauch) wird stark überschätzt und durch die Vorgabe hoher Lüftungsraten in der EnEV (0,6 bzw. 0,7 facher Luftwechsel) auch noch pseudowissenschaftlich unnötig überhöht. Die Diskussionen um die Notwendigkeit von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen deshalb nur einer ausreichenden Vermarktung dieser Anlagen zu Lasten der Kunden. 24 Zu 2) Dieses Lüftungsverhalten führt bei einer 24stündigen Tag/ Nacht-Periode zu einer Lüftungsrate von 3 : 24 = 0,125 mal pro Stunde (0,125 h -1 ). Dies wäre somit durchaus ein völlig ausreichender Luftwechsel. Zu 3) Aus lüftungstechnischen Gründen würde man damit dem erforderlichen Luftaustausch durchaus gerecht werden (s. sogar [Sedlbauer 09]. Zu 4) Wenn wegen der vermeintlichen „Energieverluste“ in der EnEV die „Luftdichtheit“ der Fenster gefordert und dadurch der automatisch notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen unterbunden wird, dann führt erst dies zu den hohen Luftfeuchten und damit aber nur bei Konvektionsheizungen zur Schimmelpilzbildung. Nun aber soll dies durch Lüftungsanlagen verhindert werden. Was bedeutet dies? Zuerst wird alles „dicht“ gemacht - und dann klagt man über ein unzureichendes Lüften dies ist schizophrenes Denken in Reinkultur. B: Lüftungsnotwendigkeiten aus Gründen der „Energieeinsparung“ zu fordern, sind nicht stichhaltig, da sie die wahren Zusammenhänge nur verschleiern: 5. Um Luft zu erwärmen, werden nur geringe Energiemengen benötigt. 6. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist unnötig und sogar irreführend, da die errechneten Energiegewinne ausbleiben werden. Es wird fehlerhaft gerechnet. 7. Wenn ein oftmaliges Lüften gefordert wird, dann geschieht dies ausschließlich in der Absicht, damit niedrige relative Feuchten zu erhalten. Diese Notwendigkeit wird, allerdings nur bei Konvektionsheizungen, deshalb zwingend, um Schimmelpilzbildung weitgehend zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 5) Aus energetischen Gründen kann Luft also durchaus erwärmt werden, ohne nun Energie zu verschwenden (s. [Meier 02], S. 262 und S. 288). Zu 6) Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen lediglich den Anlagenherstellern, die diese verkaufen wollen: technisch notwendig sind sie nicht. Es gibt allerdings kostengünstige Alternativen dies sind z. B. die alten „undichten“ Fenster. Zu 7) Die Ursache einer Schimmelpilzbildung ist immer eine zu hohe relative Feuchte. Dies führt dann bei kühleren Oberflächentemperaturen zur Kondensation und dann zum Schimmel. Eine Strahlungsheizung würde diese gesundheitliche Geißel für immer beseitigen. Fazit: Die Bedeutung von „Lüftungswärmeverlusten“ (besser wäre die Bezeichnung Lüftungswärmeverbrauch) wird stark überschätzt und durch die Vorgabe hoher Lüftungsraten in der EnEV (0,6 bzw. 0,7 facher Luftwechsel) auch noch pseudowissenschaftlich unnötig überhöht. Die Diskussionen um die Notwendigkeit von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen deshalb nur einer ausreichenden Vermarktung dieser Anlagen zu Lasten der Kunden. 24 Zu 2) Dieses Lüftungsverhalten führt bei einer 24stündigen Tag/ Nacht-Periode zu einer Lüftungsrate von 3 : 24 = 0,125 mal pro Stunde (0,125 h -1 ). Dies wäre somit durchaus ein völlig ausreichender Luftwechsel. Zu 3) Aus lüftungstechnischen Gründen würde man damit dem erforderlichen Luftaustausch durchaus gerecht werden (s. sogar [Sedlbauer 09]. Zu 4) Wenn wegen der vermeintlichen „Energieverluste“ in der EnEV die „Luftdichtheit“ der Fenster gefordert und dadurch der automatisch notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen unterbunden wird, dann führt erst dies zu den hohen Luftfeuchten und damit aber nur bei Konvektionsheizungen zur Schimmelpilzbildung. Nun aber soll dies durch Lüftungsanlagen verhindert werden. Was bedeutet dies? Zuerst wird alles „dicht“ gemacht - und dann klagt man über ein unzureichendes Lüften dies ist schizophrenes Denken in Reinkultur. B: Lüftungsnotwendigkeiten aus Gründen der „Energieeinsparung“ zu fordern, sind nicht stichhaltig, da sie die wahren Zusammenhänge nur verschleiern: 5. Um Luft zu erwärmen, werden nur geringe Energiemengen benötigt. 6. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist unnötig und sogar irreführend, da die errechneten Energiegewinne ausbleiben werden. Es wird fehlerhaft gerechnet. 7. Wenn ein oftmaliges Lüften gefordert wird, dann geschieht dies ausschließlich in der Absicht, damit niedrige relative Feuchten zu erhalten. Diese Notwendigkeit wird, allerdings nur bei Konvektionsheizungen, deshalb zwingend, um Schimmelpilzbildung weitgehend zu vermeiden. Was heißt das konkret? Zu 5) Aus energetischen Gründen kann Luft also durchaus erwärmt werden, ohne nun Energie zu verschwenden (s. [Meier 02], S. 262 und S. 288). Zu 6) Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen lediglich den Anlagenherstellern, die diese verkaufen wollen: technisch notwendig sind sie nicht. Es gibt allerdings kostengünstige Alternativen dies sind z. B. die alten „undichten“ Fenster. Zu 7) Die Ursache einer Schimmelpilzbildung ist immer eine zu hohe relative Feuchte. Dies führt dann bei kühleren Oberflächentemperaturen zur Kondensation und dann zum Schimmel. Eine Strahlungsheizung würde diese gesundheitliche Geißel für immer beseitigen. Fazit: Die Bedeutung von „Lüftungswärmeverlusten“ (besser wäre die Bezeichnung Lüftungswärmeverbrauch) wird stark überschätzt und durch die Vorgabe hoher Lüftungsraten in der EnEV (0,6 bzw. 0,7 facher Luftwechsel) auch noch pseudowissenschaftlich unnötig überhöht. Die Diskussionen um die Notwendigkeit von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung dienen deshalb nur einer ausreichenden Vermarktung dieser Anlagen zu Lasten der Kunden. 24 <?page no="33"?> Pseudo-These: Bei auftretendem Schimmelpilzbefall sind ein unzureichendes Lüften und/ oder ein zu geringer Wärmeschutz mit unzureichender Dämmung verantwortlich. Dies wird offiziell wie folgt begründet: - Ein „fehlerhaftes“ Lüftungsverhalten lasse überall den Schimmel sprießen. - Der Grund sei einfach: Weil dabei die relative Feuchte der Raumluft stetig ansteige, wird an den kalten Stellen der Raumumschließungsoberfläche die Taupunkttemperatur unterschritten und es komme zum Kondensat. Deshalb müsse ausreichend gelüftet werden. darüber hinaus müsse aber auch die Dämmung verbessert werden. Diese nur für Konvektionsheizungen zutreffende Argumentationskette ist falsch. Widerlegen der Pseudo-These Mit dieser Art von Argumentation wird die Schuld einer Schimmelpilzbildung entweder dem Nutzer (nicht gelüftet) oder dem Hauseigentümer (unzureichende Dämmung) zugeschoben. Dies jedoch sind unzulässige und perfide Argumente. Hier werden unterschiedliche Sachverhalte falsch bewertet, bewußt selektiert oder gedanklich durcheinander gebracht. Den unzähligen Schimmelpilzopfern werden die wahren Ursachen und Gründe der Misere vorenthalten. 10) S. 131 Begründung: A: Das geforderte verstärkte Lüften reduziert zwar die relative Feuchte und damit die Gefahr einer Schimmelpilzbildung, beseitigt jedoch damit nicht das grundsätzliche Fehlverhalten von Verordnungsgeber und „Wissenschaft“. 1. Aus vorgeschobenen und konstruierten „Energieeinspargründen“ wird das luftdichte Fenster verordnet, damit „Lüftungswärmeverluste“ reduziert werden. 2. Durch diesen verordneten mangelhaften Luftaustausch erhöht sich nun auch automatisch die relative Feuchte der Raumluft. 3. Erst dadurch entsteht die Gefahr einer Kondensatbildung und damit die Voraussetzung einer Schimmelpilzbildung (nur bei einer Konvektionsheizung). Was heißt das konkret? Zu 1) Bei der Bilanz des „gerechneten“ Energiebedarfs wird durch eine geforderte, jedoch zu hohe Luftwechselrate der Anteil der Lüftung künstlich hochgeschraubt. Nur deshalb wird das „luftdichte Fenster“ propagiert. Zu 2) Durch „dichte Fenster“ wird Schimmel produziert. Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster geradezu darauf gewartet werden kann. Zu 3) Diese Gefahr kann gebannt werden, wenn der alte Zustand eines undichten Fensters wieder hergestellt wird. Immerhin wird ein undichtes Fenster, das mit einer vorliegenden Luftwechselrate von 0,5 h -1 bedacht wird [Sedlbauer 09], sogar mit dem „offiziell geforderten“ Mindestluftwechsel von ebenfalls 0,5 h -1 gleichgestellt. 25 Pseudo-These: Bei auftretendem Schimmelpilzbefall sind ein unzureichendes Lüften und/ oder ein zu geringer Wärmeschutz mit unzureichender Dämmung verantwortlich. Dies wird offiziell wie folgt begründet: - Ein „fehlerhaftes“ Lüftungsverhalten lasse überall den Schimmel sprießen. - Der Grund sei einfach: Weil dabei die relative Feuchte der Raumluft stetig ansteige, wird an den kalten Stellen der Raumumschließungsoberfläche die Taupunkttemperatur unterschritten und es komme zum Kondensat. Deshalb müsse ausreichend gelüftet werden. darüber hinaus müsse aber auch die Dämmung verbessert werden. Diese nur für Konvektionsheizungen zutreffende Argumentationskette ist falsch. Widerlegen der Pseudo-These Mit dieser Art von Argumentation wird die Schuld einer Schimmelpilzbildung entweder dem Nutzer (nicht gelüftet) oder dem Hauseigentümer (unzureichende Dämmung) zugeschoben. Dies jedoch sind unzulässige und perfide Argumente. Hier werden unterschiedliche Sachverhalte falsch bewertet, bewußt selektiert oder gedanklich durcheinander gebracht. Den unzähligen Schimmelpilzopfern werden die wahren Ursachen und Gründe der Misere vorenthalten. 10) S. 131 Begründung: A: Das geforderte verstärkte Lüften reduziert zwar die relative Feuchte und damit die Gefahr einer Schimmelpilzbildung, beseitigt jedoch damit nicht das grundsätzliche Fehlverhalten von Verordnungsgeber und „Wissenschaft“. 1. Aus vorgeschobenen und konstruierten „Energieeinspargründen“ wird das luftdichte Fenster verordnet, damit „Lüftungswärmeverluste“ reduziert werden. 2. Durch diesen verordneten mangelhaften Luftaustausch erhöht sich nun auch automatisch die relative Feuchte der Raumluft. 3. Erst dadurch entsteht die Gefahr einer Kondensatbildung und damit die Voraussetzung einer Schimmelpilzbildung (nur bei einer Konvektionsheizung). Was heißt das konkret? Zu 1) Bei der Bilanz des „gerechneten“ Energiebedarfs wird durch eine geforderte, jedoch zu hohe Luftwechselrate der Anteil der Lüftung künstlich hochgeschraubt. Nur deshalb wird das „luftdichte Fenster“ propagiert. Zu 2) Durch „dichte Fenster“ wird Schimmel produziert. Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster geradezu darauf gewartet werden kann. Zu 3) Diese Gefahr kann gebannt werden, wenn der alte Zustand eines undichten Fensters wieder hergestellt wird. Immerhin wird ein undichtes Fenster, das mit einer vorliegenden Luftwechselrate von 0,5 h -1 bedacht wird [Sedlbauer 09], sogar mit dem „offiziell geforderten“ Mindestluftwechsel von ebenfalls 0,5 h -1 gleichgestellt. 25 Pseudo-These: Bei auftretendem Schimmelpilzbefall sind ein unzureichendes Lüften und/ oder ein zu geringer Wärmeschutz mit unzureichender Dämmung verantwortlich. Dies wird offiziell wie folgt begründet: - Ein „fehlerhaftes“ Lüftungsverhalten lasse überall den Schimmel sprießen. - Der Grund sei einfach: Weil dabei die relative Feuchte der Raumluft stetig ansteige, wird an den kalten Stellen der Raumumschließungsoberfläche die Taupunkttemperatur unterschritten und es komme zum Kondensat. Deshalb müsse ausreichend gelüftet werden. darüber hinaus müsse aber auch die Dämmung verbessert werden. Diese nur für Konvektionsheizungen zutreffende Argumentationskette ist falsch. Widerlegen der Pseudo-These Mit dieser Art von Argumentation wird die Schuld einer Schimmelpilzbildung entweder dem Nutzer (nicht gelüftet) oder dem Hauseigentümer (unzureichende Dämmung) zugeschoben. Dies jedoch sind unzulässige und perfide Argumente. Hier werden unterschiedliche Sachverhalte falsch bewertet, bewußt selektiert oder gedanklich durcheinander gebracht. Den unzähligen Schimmelpilzopfern werden die wahren Ursachen und Gründe der Misere vorenthalten. 10) S. 131 Begründung: A: Das geforderte verstärkte Lüften reduziert zwar die relative Feuchte und damit die Gefahr einer Schimmelpilzbildung, beseitigt jedoch damit nicht das grundsätzliche Fehlverhalten von Verordnungsgeber und „Wissenschaft“. 1. Aus vorgeschobenen und konstruierten „Energieeinspargründen“ wird das luftdichte Fenster verordnet, damit „Lüftungswärmeverluste“ reduziert werden. 2. Durch diesen verordneten mangelhaften Luftaustausch erhöht sich nun auch automatisch die relative Feuchte der Raumluft. 3. Erst dadurch entsteht die Gefahr einer Kondensatbildung und damit die Voraussetzung einer Schimmelpilzbildung (nur bei einer Konvektionsheizung). Was heißt das konkret? Zu 1) Bei der Bilanz des „gerechneten“ Energiebedarfs wird durch eine geforderte, jedoch zu hohe Luftwechselrate der Anteil der Lüftung künstlich hochgeschraubt. Nur deshalb wird das „luftdichte Fenster“ propagiert. Zu 2) Durch „dichte Fenster“ wird Schimmel produziert. Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster geradezu darauf gewartet werden kann. Zu 3) Diese Gefahr kann gebannt werden, wenn der alte Zustand eines undichten Fensters wieder hergestellt wird. Immerhin wird ein undichtes Fenster, das mit einer vorliegenden Luftwechselrate von 0,5 h -1 bedacht wird [Sedlbauer 09], sogar mit dem „offiziell geforderten“ Mindestluftwechsel von ebenfalls 0,5 h -1 gleichgestellt. 25 Pseudo-These: Bei auftretendem Schimmelpilzbefall sind ein unzureichendes Lüften und/ oder ein zu geringer Wärmeschutz mit unzureichender Dämmung verantwortlich. Dies wird offiziell wie folgt begründet: - Ein „fehlerhaftes“ Lüftungsverhalten lasse überall den Schimmel sprießen. - Der Grund sei einfach: Weil dabei die relative Feuchte der Raumluft stetig ansteige, wird an den kalten Stellen der Raumumschließungsoberfläche die Taupunkttemperatur unterschritten und es komme zum Kondensat. Deshalb müsse ausreichend gelüftet werden. darüber hinaus müsse aber auch die Dämmung verbessert werden. Diese nur für Konvektionsheizungen zutreffende Argumentationskette ist falsch. Widerlegen der Pseudo-These Mit dieser Art von Argumentation wird die Schuld einer Schimmelpilzbildung entweder dem Nutzer (nicht gelüftet) oder dem Hauseigentümer (unzureichende Dämmung) zugeschoben. Dies jedoch sind unzulässige und perfide Argumente. Hier werden unterschiedliche Sachverhalte falsch bewertet, bewußt selektiert oder gedanklich durcheinander gebracht. Den unzähligen Schimmelpilzopfern werden die wahren Ursachen und Gründe der Misere vorenthalten. 10) S. 131 Begründung: A: Das geforderte verstärkte Lüften reduziert zwar die relative Feuchte und damit die Gefahr einer Schimmelpilzbildung, beseitigt jedoch damit nicht das grundsätzliche Fehlverhalten von Verordnungsgeber und „Wissenschaft“. 1. Aus vorgeschobenen und konstruierten „Energieeinspargründen“ wird das luftdichte Fenster verordnet, damit „Lüftungswärmeverluste“ reduziert werden. 2. Durch diesen verordneten mangelhaften Luftaustausch erhöht sich nun auch automatisch die relative Feuchte der Raumluft. 3. Erst dadurch entsteht die Gefahr einer Kondensatbildung und damit die Voraussetzung einer Schimmelpilzbildung (nur bei einer Konvektionsheizung). Was heißt das konkret? Zu 1) Bei der Bilanz des „gerechneten“ Energiebedarfs wird durch eine geforderte, jedoch zu hohe Luftwechselrate der Anteil der Lüftung künstlich hochgeschraubt. Nur deshalb wird das „luftdichte Fenster“ propagiert. Zu 2) Durch „dichte Fenster“ wird Schimmel produziert. Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster geradezu darauf gewartet werden kann. Zu 3) Diese Gefahr kann gebannt werden, wenn der alte Zustand eines undichten Fensters wieder hergestellt wird. Immerhin wird ein undichtes Fenster, das mit einer vorliegenden Luftwechselrate von 0,5 h -1 bedacht wird [Sedlbauer 09], sogar mit dem „offiziell geforderten“ Mindestluftwechsel von ebenfalls 0,5 h -1 gleichgestellt. 25 <?page no="34"?> Deshalb muß es als äußerst widersprüchlich und absurd angesehen werden, wenn mit dem Einbau dichter Fenster der dadurch unterbundene Luftaustausch nun entweder durch „ausreichendes Lüften“ oder durch eine „Lüftungsanlage“ mit Wärmerückgewinnung, die nur dem Papier nach effektiv, jedoch darüber hinaus auch noch unwirtschaftlich ist, ausgeglichen werden soll. B: Wenn ein Schimmelbefall vermieden werden soll, dann wird eine verstärkte Dämmung nur äußerst wenig ausrichten können. 4. Der Glaube, Dämmung verhindere Schimmel, entspringt dem typischen stationären Denken, das überall grassiert, jedoch falsch und nur schwer auszurotten ist. Danach ist der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche, der ja sehr gering sein soll, damit die Raumluft nur sehr gering abgekühlt wird, proportional zum U-Wert. Daraus wird gefolgert: kleiner U-Wert = kleiner Temperaturunterschied = geringe Neigung zu Schimmel. Dies ist der Grund, weswegen bei Schimmel immer nach „besserer Dämmung“, nach „besseren U-Werten“ gerufen wird. Dieser U-Wert ist zwar nur ein fiktives Konstrukt, also falsch, trotzdem ist „Dämmung“ zur Zeit en vogue (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 5. Diesem Irrtum ist es zu verdanken, daß „Niedrigenergiehäuser“, „Passivhäuser“ und neuerdings „Plusenergiehäuser“(mit immer kleineren U-Werten) in „fachlich gleichgeschaltenen“ Gemütern derart Furore machen können. 6. Dämmung allein führt auch nicht zu einem ausgeglichenen Raumklima, es fehlt die Masse, die Schwere, eben die Temperaturstabilität (s. Kapitel 12). Was heißt das konkret? Zu 4) Alle „Energieeinsparberechnungen“ mit dem U-Wert sind falsch. Zu 5) Diese „Bauweisen der Zukunft“ sind ein einziges Bau-Dilemma. Zu 6) Solche Häuser mit mangelnder Temperaturstabilität sind im Sommer derart heiß, daß meist nur „im Keller“ gewohnt werden kann. Fazit: Mit dem „Lüften“, den „Lüftungswärmeverlusten“ und der „Dämmung“ wird arg Schindluder getrieben und der Kunde an der Nase herumgeführt. Quintessenz: Nur eine sach- und fachgerechte Behandlung der Lüftung verweist diese in normale Bahnen. Die vermeintlich große energetische Bedeutung der Lüftung entbehrt jeder Grundlage und wird von interessierten Industriekreisen aus eigennützigen Motiven heraus nur herbeigeredet. Außerdem unterstützt eine mit vielen Denkfehlern und konstruktiven Mängeln behaftete industriefreundliche Energieeinsparverordnung diese manipulativen Tendenzen. Dies aber wird tunlichst dem Kunden verschwiegen, statt dessen wird versucht, durch eine produzierte und unheilvoll wirkende Informationsflut von fehlerhaften Pseudo -Thesen und Argumenten zu verwirren, nur um damit von diesem schändlichen Tun abzulenken. 26 Deshalb muß es als äußerst widersprüchlich und absurd angesehen werden, wenn mit dem Einbau dichter Fenster der dadurch unterbundene Luftaustausch nun entweder durch „ausreichendes Lüften“ oder durch eine „Lüftungsanlage“ mit Wärmerückgewinnung, die nur dem Papier nach effektiv, jedoch darüber hinaus auch noch unwirtschaftlich ist, ausgeglichen werden soll. B: Wenn ein Schimmelbefall vermieden werden soll, dann wird eine verstärkte Dämmung nur äußerst wenig ausrichten können. 4. Der Glaube, Dämmung verhindere Schimmel, entspringt dem typischen stationären Denken, das überall grassiert, jedoch falsch und nur schwer auszurotten ist. Danach ist der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche, der ja sehr gering sein soll, damit die Raumluft nur sehr gering abgekühlt wird, proportional zum U-Wert. Daraus wird gefolgert: kleiner U-Wert = kleiner Temperaturunterschied = geringe Neigung zu Schimmel. Dies ist der Grund, weswegen bei Schimmel immer nach „besserer Dämmung“, nach „besseren U-Werten“ gerufen wird. Dieser U-Wert ist zwar nur ein fiktives Konstrukt, also falsch, trotzdem ist „Dämmung“ zur Zeit en vogue (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 5. Diesem Irrtum ist es zu verdanken, daß „Niedrigenergiehäuser“, „Passivhäuser“ und neuerdings „Plusenergiehäuser“(mit immer kleineren U-Werten) in „fachlich gleichgeschaltenen“ Gemütern derart Furore machen können. 6. Dämmung allein führt auch nicht zu einem ausgeglichenen Raumklima, es fehlt die Masse, die Schwere, eben die Temperaturstabilität (s. Kapitel 12). Was heißt das konkret? Zu 4) Alle „Energieeinsparberechnungen“ mit dem U-Wert sind falsch. Zu 5) Diese „Bauweisen der Zukunft“ sind ein einziges Bau-Dilemma. Zu 6) Solche Häuser mit mangelnder Temperaturstabilität sind im Sommer derart heiß, daß meist nur „im Keller“ gewohnt werden kann. Fazit: Mit dem „Lüften“, den „Lüftungswärmeverlusten“ und der „Dämmung“ wird arg Schindluder getrieben und der Kunde an der Nase herumgeführt. Quintessenz: Nur eine sach- und fachgerechte Behandlung der Lüftung verweist diese in normale Bahnen. Die vermeintlich große energetische Bedeutung der Lüftung entbehrt jeder Grundlage und wird von interessierten Industriekreisen aus eigennützigen Motiven heraus nur herbeigeredet. Außerdem unterstützt eine mit vielen Denkfehlern und konstruktiven Mängeln behaftete industriefreundliche Energieeinsparverordnung diese manipulativen Tendenzen. Dies aber wird tunlichst dem Kunden verschwiegen, statt dessen wird versucht, durch eine produzierte und unheilvoll wirkende Informationsflut von fehlerhaften Pseudo -Thesen und Argumenten zu verwirren, nur um damit von diesem schändlichen Tun abzulenken. 26 Deshalb muß es als äußerst widersprüchlich und absurd angesehen werden, wenn mit dem Einbau dichter Fenster der dadurch unterbundene Luftaustausch nun entweder durch „ausreichendes Lüften“ oder durch eine „Lüftungsanlage“ mit Wärmerückgewinnung, die nur dem Papier nach effektiv, jedoch darüber hinaus auch noch unwirtschaftlich ist, ausgeglichen werden soll. B: Wenn ein Schimmelbefall vermieden werden soll, dann wird eine verstärkte Dämmung nur äußerst wenig ausrichten können. 4. Der Glaube, Dämmung verhindere Schimmel, entspringt dem typischen stationären Denken, das überall grassiert, jedoch falsch und nur schwer auszurotten ist. Danach ist der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche, der ja sehr gering sein soll, damit die Raumluft nur sehr gering abgekühlt wird, proportional zum U-Wert. Daraus wird gefolgert: kleiner U-Wert = kleiner Temperaturunterschied = geringe Neigung zu Schimmel. Dies ist der Grund, weswegen bei Schimmel immer nach „besserer Dämmung“, nach „besseren U-Werten“ gerufen wird. Dieser U-Wert ist zwar nur ein fiktives Konstrukt, also falsch, trotzdem ist „Dämmung“ zur Zeit en vogue (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 5. Diesem Irrtum ist es zu verdanken, daß „Niedrigenergiehäuser“, „Passivhäuser“ und neuerdings „Plusenergiehäuser“(mit immer kleineren U-Werten) in „fachlich gleichgeschaltenen“ Gemütern derart Furore machen können. 6. Dämmung allein führt auch nicht zu einem ausgeglichenen Raumklima, es fehlt die Masse, die Schwere, eben die Temperaturstabilität (s. Kapitel 12). Was heißt das konkret? Zu 4) Alle „Energieeinsparberechnungen“ mit dem U-Wert sind falsch. Zu 5) Diese „Bauweisen der Zukunft“ sind ein einziges Bau-Dilemma. Zu 6) Solche Häuser mit mangelnder Temperaturstabilität sind im Sommer derart heiß, daß meist nur „im Keller“ gewohnt werden kann. Fazit: Mit dem „Lüften“, den „Lüftungswärmeverlusten“ und der „Dämmung“ wird arg Schindluder getrieben und der Kunde an der Nase herumgeführt. Quintessenz: Nur eine sach- und fachgerechte Behandlung der Lüftung verweist diese in normale Bahnen. Die vermeintlich große energetische Bedeutung der Lüftung entbehrt jeder Grundlage und wird von interessierten Industriekreisen aus eigennützigen Motiven heraus nur herbeigeredet. Außerdem unterstützt eine mit vielen Denkfehlern und konstruktiven Mängeln behaftete industriefreundliche Energieeinsparverordnung diese manipulativen Tendenzen. Dies aber wird tunlichst dem Kunden verschwiegen, statt dessen wird versucht, durch eine produzierte und unheilvoll wirkende Informationsflut von fehlerhaften Pseudo -Thesen und Argumenten zu verwirren, nur um damit von diesem schändlichen Tun abzulenken. 26 Deshalb muß es als äußerst widersprüchlich und absurd angesehen werden, wenn mit dem Einbau dichter Fenster der dadurch unterbundene Luftaustausch nun entweder durch „ausreichendes Lüften“ oder durch eine „Lüftungsanlage“ mit Wärmerückgewinnung, die nur dem Papier nach effektiv, jedoch darüber hinaus auch noch unwirtschaftlich ist, ausgeglichen werden soll. B: Wenn ein Schimmelbefall vermieden werden soll, dann wird eine verstärkte Dämmung nur äußerst wenig ausrichten können. 4. Der Glaube, Dämmung verhindere Schimmel, entspringt dem typischen stationären Denken, das überall grassiert, jedoch falsch und nur schwer auszurotten ist. Danach ist der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche, der ja sehr gering sein soll, damit die Raumluft nur sehr gering abgekühlt wird, proportional zum U-Wert. Daraus wird gefolgert: kleiner U-Wert = kleiner Temperaturunterschied = geringe Neigung zu Schimmel. Dies ist der Grund, weswegen bei Schimmel immer nach „besserer Dämmung“, nach „besseren U-Werten“ gerufen wird. Dieser U-Wert ist zwar nur ein fiktives Konstrukt, also falsch, trotzdem ist „Dämmung“ zur Zeit en vogue (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). 5. Diesem Irrtum ist es zu verdanken, daß „Niedrigenergiehäuser“, „Passivhäuser“ und neuerdings „Plusenergiehäuser“(mit immer kleineren U-Werten) in „fachlich gleichgeschaltenen“ Gemütern derart Furore machen können. 6. Dämmung allein führt auch nicht zu einem ausgeglichenen Raumklima, es fehlt die Masse, die Schwere, eben die Temperaturstabilität (s. Kapitel 12). Was heißt das konkret? Zu 4) Alle „Energieeinsparberechnungen“ mit dem U-Wert sind falsch. Zu 5) Diese „Bauweisen der Zukunft“ sind ein einziges Bau-Dilemma. Zu 6) Solche Häuser mit mangelnder Temperaturstabilität sind im Sommer derart heiß, daß meist nur „im Keller“ gewohnt werden kann. Fazit: Mit dem „Lüften“, den „Lüftungswärmeverlusten“ und der „Dämmung“ wird arg Schindluder getrieben und der Kunde an der Nase herumgeführt. Quintessenz: Nur eine sach- und fachgerechte Behandlung der Lüftung verweist diese in normale Bahnen. Die vermeintlich große energetische Bedeutung der Lüftung entbehrt jeder Grundlage und wird von interessierten Industriekreisen aus eigennützigen Motiven heraus nur herbeigeredet. Außerdem unterstützt eine mit vielen Denkfehlern und konstruktiven Mängeln behaftete industriefreundliche Energieeinsparverordnung diese manipulativen Tendenzen. Dies aber wird tunlichst dem Kunden verschwiegen, statt dessen wird versucht, durch eine produzierte und unheilvoll wirkende Informationsflut von fehlerhaften Pseudo -Thesen und Argumenten zu verwirren, nur um damit von diesem schändlichen Tun abzulenken. 26 <?page no="35"?> 6 Zum Wärmeschutz Energie ist in der allgemeinen Diskussion derzeit das A und O und so wird auch der Wärmeschutz zum bestimmenden Teil eines Gebäudes gekürt. Dabei geht gerade beim Wärmeschutz in Theorie und Praxis so ziemlich alles durcheinander, es wird vieles falsch gesehen und falsch gemacht deshalb beherrschen Arroganz und Selbstgefälligkeit weitgehend die Szene (s. a.[Aggen 84]). Erläuterung: Die „wissenschaftlichen“ Beiträge zur Bauphysik und speziell zum Wärmeschutz sind schlichtweg irreführend und falsch, weil nur für den Beharrungszustand und somit stationär gerechnet wird. Insofern werden die Baubeteiligten sehr willkürlich und autoritär von einer fehlerhaften „Energieeinsparverordnung“ zur nächsten gezwungen der Lobbyismus aber triumphiert und kassiert (s. [Meier 99b, 00]). These: Ein sachgerechter Wärmeschutz erfordert ein instationäres Denken und Handeln - und natürlich auch das entsprechende instationäre Rechnen. 11) S. 131 Begründung: A: Das instationäre Denken enthält folgende wesentliche Prämissen: 1. Die Sonne ist der maßgebende Einfluß bei der Wärmebilanz eines Gebäudes. Diese kostenlose Sonnenenergie steht ausreichend zur Verfügung und kann durchaus nutzbringend durch Energiespeicherung verwertet werden. 2. Nicht nur die direkte Sonneneinstrahlung, sondern auch die diffuse Strahlung wirkt hier günstig auf die energetische Bilanz. 3. Ein speicherfähiges Baumaterial ist deshalb immer in der Lage, zusätzliche Sonnen-Energie zu absorbieren, zu nutzen und zu verwalten. Was heißt das konkret? Zu 1) Gerade die Sonne liefert ausreichend außerirdische Energie, die dankbar entgegengenommen werden kann und den zu betrachtenden Energiehaushalt ungemein erweitert und bereichert. Zu 2) Dies hat zur Folge, daß auf der Nordhalbkugel sogar auch eine Nordfassade von der Solarstrahlung energetisch profitiert. Zu 3) Für die Energiebilanz kommt die Speicherfähigkeit einer Konstruktion nur bei Temperaturveränderungen zum Tragen. Diese aber liegen immer vor, man denke nur an die Sommer-Winter-Perioden und an den Tag-Nacht-Rhythmus mit ihren Temperaturunterschieden. Deshalb kann und darf auf die Speicherfähigkeit keinesfalls verzichtet werden. 27 6 Zum Wärmeschutz Energie ist in der allgemeinen Diskussion derzeit das A und O und so wird auch der Wärmeschutz zum bestimmenden Teil eines Gebäudes gekürt. Dabei geht gerade beim Wärmeschutz in Theorie und Praxis so ziemlich alles durcheinander, es wird vieles falsch gesehen und falsch gemacht deshalb beherrschen Arroganz und Selbstgefälligkeit weitgehend die Szene (s. a.[Aggen 84]). Erläuterung: Die „wissenschaftlichen“ Beiträge zur Bauphysik und speziell zum Wärmeschutz sind schlichtweg irreführend und falsch, weil nur für den Beharrungszustand und somit stationär gerechnet wird. Insofern werden die Baubeteiligten sehr willkürlich und autoritär von einer fehlerhaften „Energieeinsparverordnung“ zur nächsten gezwungen der Lobbyismus aber triumphiert und kassiert (s. [Meier 99b, 00]). These: Ein sachgerechter Wärmeschutz erfordert ein instationäres Denken und Handeln - und natürlich auch das entsprechende instationäre Rechnen. 11) S. 131 Begründung: A: Das instationäre Denken enthält folgende wesentliche Prämissen: 1. Die Sonne ist der maßgebende Einfluß bei der Wärmebilanz eines Gebäudes. Diese kostenlose Sonnenenergie steht ausreichend zur Verfügung und kann durchaus nutzbringend durch Energiespeicherung verwertet werden. 2. Nicht nur die direkte Sonneneinstrahlung, sondern auch die diffuse Strahlung wirkt hier günstig auf die energetische Bilanz. 3. Ein speicherfähiges Baumaterial ist deshalb immer in der Lage, zusätzliche Sonnen-Energie zu absorbieren, zu nutzen und zu verwalten. Was heißt das konkret? Zu 1) Gerade die Sonne liefert ausreichend außerirdische Energie, die dankbar entgegengenommen werden kann und den zu betrachtenden Energiehaushalt ungemein erweitert und bereichert. Zu 2) Dies hat zur Folge, daß auf der Nordhalbkugel sogar auch eine Nordfassade von der Solarstrahlung energetisch profitiert. Zu 3) Für die Energiebilanz kommt die Speicherfähigkeit einer Konstruktion nur bei Temperaturveränderungen zum Tragen. Diese aber liegen immer vor, man denke nur an die Sommer-Winter-Perioden und an den Tag-Nacht-Rhythmus mit ihren Temperaturunterschieden. Deshalb kann und darf auf die Speicherfähigkeit keinesfalls verzichtet werden. 27 6 Zum Wärmeschutz Energie ist in der allgemeinen Diskussion derzeit das A und O und so wird auch der Wärmeschutz zum bestimmenden Teil eines Gebäudes gekürt. Dabei geht gerade beim Wärmeschutz in Theorie und Praxis so ziemlich alles durcheinander, es wird vieles falsch gesehen und falsch gemacht deshalb beherrschen Arroganz und Selbstgefälligkeit weitgehend die Szene (s. a.[Aggen 84]). Erläuterung: Die „wissenschaftlichen“ Beiträge zur Bauphysik und speziell zum Wärmeschutz sind schlichtweg irreführend und falsch, weil nur für den Beharrungszustand und somit stationär gerechnet wird. Insofern werden die Baubeteiligten sehr willkürlich und autoritär von einer fehlerhaften „Energieeinsparverordnung“ zur nächsten gezwungen der Lobbyismus aber triumphiert und kassiert (s. [Meier 99b, 00]). These: Ein sachgerechter Wärmeschutz erfordert ein instationäres Denken und Handeln - und natürlich auch das entsprechende instationäre Rechnen. 11) S. 131 Begründung: A: Das instationäre Denken enthält folgende wesentliche Prämissen: 1. Die Sonne ist der maßgebende Einfluß bei der Wärmebilanz eines Gebäudes. Diese kostenlose Sonnenenergie steht ausreichend zur Verfügung und kann durchaus nutzbringend durch Energiespeicherung verwertet werden. 2. Nicht nur die direkte Sonneneinstrahlung, sondern auch die diffuse Strahlung wirkt hier günstig auf die energetische Bilanz. 3. Ein speicherfähiges Baumaterial ist deshalb immer in der Lage, zusätzliche Sonnen-Energie zu absorbieren, zu nutzen und zu verwalten. Was heißt das konkret? Zu 1) Gerade die Sonne liefert ausreichend außerirdische Energie, die dankbar entgegengenommen werden kann und den zu betrachtenden Energiehaushalt ungemein erweitert und bereichert. Zu 2) Dies hat zur Folge, daß auf der Nordhalbkugel sogar auch eine Nordfassade von der Solarstrahlung energetisch profitiert. Zu 3) Für die Energiebilanz kommt die Speicherfähigkeit einer Konstruktion nur bei Temperaturveränderungen zum Tragen. Diese aber liegen immer vor, man denke nur an die Sommer-Winter-Perioden und an den Tag-Nacht-Rhythmus mit ihren Temperaturunterschieden. Deshalb kann und darf auf die Speicherfähigkeit keinesfalls verzichtet werden. 27 6 Zum Wärmeschutz Energie ist in der allgemeinen Diskussion derzeit das A und O und so wird auch der Wärmeschutz zum bestimmenden Teil eines Gebäudes gekürt. Dabei geht gerade beim Wärmeschutz in Theorie und Praxis so ziemlich alles durcheinander, es wird vieles falsch gesehen und falsch gemacht deshalb beherrschen Arroganz und Selbstgefälligkeit weitgehend die Szene (s. a.[Aggen 84]). Erläuterung: Die „wissenschaftlichen“ Beiträge zur Bauphysik und speziell zum Wärmeschutz sind schlichtweg irreführend und falsch, weil nur für den Beharrungszustand und somit stationär gerechnet wird. Insofern werden die Baubeteiligten sehr willkürlich und autoritär von einer fehlerhaften „Energieeinsparverordnung“ zur nächsten gezwungen der Lobbyismus aber triumphiert und kassiert (s. [Meier 99b, 00]). These: Ein sachgerechter Wärmeschutz erfordert ein instationäres Denken und Handeln - und natürlich auch das entsprechende instationäre Rechnen. 11) S. 131 Begründung: A: Das instationäre Denken enthält folgende wesentliche Prämissen: 1. Die Sonne ist der maßgebende Einfluß bei der Wärmebilanz eines Gebäudes. Diese kostenlose Sonnenenergie steht ausreichend zur Verfügung und kann durchaus nutzbringend durch Energiespeicherung verwertet werden. 2. Nicht nur die direkte Sonneneinstrahlung, sondern auch die diffuse Strahlung wirkt hier günstig auf die energetische Bilanz. 3. Ein speicherfähiges Baumaterial ist deshalb immer in der Lage, zusätzliche Sonnen-Energie zu absorbieren, zu nutzen und zu verwalten. Was heißt das konkret? Zu 1) Gerade die Sonne liefert ausreichend außerirdische Energie, die dankbar entgegengenommen werden kann und den zu betrachtenden Energiehaushalt ungemein erweitert und bereichert. Zu 2) Dies hat zur Folge, daß auf der Nordhalbkugel sogar auch eine Nordfassade von der Solarstrahlung energetisch profitiert. Zu 3) Für die Energiebilanz kommt die Speicherfähigkeit einer Konstruktion nur bei Temperaturveränderungen zum Tragen. Diese aber liegen immer vor, man denke nur an die Sommer-Winter-Perioden und an den Tag-Nacht-Rhythmus mit ihren Temperaturunterschieden. Deshalb kann und darf auf die Speicherfähigkeit keinesfalls verzichtet werden. 27 <?page no="36"?> B: Dieses instationäre Verhalten von speicherfähigen Baumaterialien führt zu folgenden bauphysikalischen Vorteilen: 4. In der Außenwand liegt an jeder Stelle des Querschnitts ein unterschiedlich großer Wärmestrom vor. Stationär gerechnet dagegen wird ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt, der jedoch nie vorliegen kann. 5. Infolge der eingespeicherten Sonnenenergie erfolgt auch ein Wärmestrom von außen zur Mitte der Außenkonstruktion. 6. Insofern erfolgt dann neben dem Wärmestrom von innen (Heizung) auch ein Wärmestrom von außen (Solarenergie), die beide jeweils Energie zur Mitte der Konstruktion leiten. Durch den äußeren Wärmestrom wird damit der von innen kommende Wärmestrom gestoppt. Die Außenkonstruktion wird dadurch von beiden Seiten mit Energie auf ein höheres Temperaturniveau angehoben oder aufgeladen. Dies führt zu nennenswerten Energiegewinnen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die Temperaturverteilung im Querschnitt sieht wie eine Kettenlinie aus. Diese unterschiedlichen Wärmeströme verlaufen somit von innen nach außen (als Verlust) und von außen nach innen (als Gewinn). Bei stationärer Rechnung dagegen entsteht nur ein konstanter Verlust proportional zum U-Wert eine unrealistische Annahme. Zu 5) Dieser, bei massiven Querschnitten durch eingespeicherte Solarenergie hervorgerufene, von außen nach innen verlaufende Wärmestrom liegt immer vor und bedeutet beträchtliche Energiegewinne. Zu 6) Hauptsächlich durch den Wärmestrom der Sonnenenergie wird eine speicherfähige Außenkonstruktion mit Energie förmlich aufgeladen und kann damit gut haushalten. Die Energiebilanz ist deshalb besonders günstig, weil auch der von innen vorliegende Wärmestrom, der bei stationärem Rechnen als verloren gilt, durch den entgegen kommenden Wärmestrom zum Teil in der Außenkonstruktion verbleibt und somit keinesfalls in ganzer Größe nach außen abgegeben wird, wie es die „stationäre“ Vorstellung suggeriert (s. a. [Meier 02], S.177-182). Fazit: In unseren Breitengraden in Mitteleuropa darf auf die Speicherfähigkeit der Gebäudeaußenhülle nicht verzichtet werden. Während in den heißen Gebieten des Mittelmeerraumes nur die Speicherung wichtig wird (z. B. massive dicke Lehmwände), in den kalten Regionen von Nordeuropa mehr die Dämmung zum Tragen kommt (der Iglu aus Schnee als Extremfall), muß in unserer dazwischen liegenden Region eine solide Mischung aus Dämmung und Speicherung vorhanden sein. Das langzeitbewährte Vollziegelmaterial bietet sich hierfür geradezu an. Auf die instationären Überlegungen und deren Konsequenzen muß also bestanden werden. Geschieht dies nicht, dann wird der Kunde fehlerhaft informiert und finanziell geschädigt, da die „stationär berechneten Energiebedarfswerte“ zu völlig irregulären Ergebnissen führen. Damit aber wird er fachlich belogen und betrogen dann stimmt nichts mehr beim Wärmeschutz (s. Kapitel 16 und 17). 28 B: Dieses instationäre Verhalten von speicherfähigen Baumaterialien führt zu folgenden bauphysikalischen Vorteilen: 4. In der Außenwand liegt an jeder Stelle des Querschnitts ein unterschiedlich großer Wärmestrom vor. Stationär gerechnet dagegen wird ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt, der jedoch nie vorliegen kann. 5. Infolge der eingespeicherten Sonnenenergie erfolgt auch ein Wärmestrom von außen zur Mitte der Außenkonstruktion. 6. Insofern erfolgt dann neben dem Wärmestrom von innen (Heizung) auch ein Wärmestrom von außen (Solarenergie), die beide jeweils Energie zur Mitte der Konstruktion leiten. Durch den äußeren Wärmestrom wird damit der von innen kommende Wärmestrom gestoppt. Die Außenkonstruktion wird dadurch von beiden Seiten mit Energie auf ein höheres Temperaturniveau angehoben oder aufgeladen. Dies führt zu nennenswerten Energiegewinnen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die Temperaturverteilung im Querschnitt sieht wie eine Kettenlinie aus. Diese unterschiedlichen Wärmeströme verlaufen somit von innen nach außen (als Verlust) und von außen nach innen (als Gewinn). Bei stationärer Rechnung dagegen entsteht nur ein konstanter Verlust proportional zum U-Wert eine unrealistische Annahme. Zu 5) Dieser, bei massiven Querschnitten durch eingespeicherte Solarenergie hervorgerufene, von außen nach innen verlaufende Wärmestrom liegt immer vor und bedeutet beträchtliche Energiegewinne. Zu 6) Hauptsächlich durch den Wärmestrom der Sonnenenergie wird eine speicherfähige Außenkonstruktion mit Energie förmlich aufgeladen und kann damit gut haushalten. Die Energiebilanz ist deshalb besonders günstig, weil auch der von innen vorliegende Wärmestrom, der bei stationärem Rechnen als verloren gilt, durch den entgegen kommenden Wärmestrom zum Teil in der Außenkonstruktion verbleibt und somit keinesfalls in ganzer Größe nach außen abgegeben wird, wie es die „stationäre“ Vorstellung suggeriert (s. a. [Meier 02], S.177-182). Fazit: In unseren Breitengraden in Mitteleuropa darf auf die Speicherfähigkeit der Gebäudeaußenhülle nicht verzichtet werden. Während in den heißen Gebieten des Mittelmeerraumes nur die Speicherung wichtig wird (z. B. massive dicke Lehmwände), in den kalten Regionen von Nordeuropa mehr die Dämmung zum Tragen kommt (der Iglu aus Schnee als Extremfall), muß in unserer dazwischen liegenden Region eine solide Mischung aus Dämmung und Speicherung vorhanden sein. Das langzeitbewährte Vollziegelmaterial bietet sich hierfür geradezu an. Auf die instationären Überlegungen und deren Konsequenzen muß also bestanden werden. Geschieht dies nicht, dann wird der Kunde fehlerhaft informiert und finanziell geschädigt, da die „stationär berechneten Energiebedarfswerte“ zu völlig irregulären Ergebnissen führen. Damit aber wird er fachlich belogen und betrogen dann stimmt nichts mehr beim Wärmeschutz (s. Kapitel 16 und 17). 28 B: Dieses instationäre Verhalten von speicherfähigen Baumaterialien führt zu folgenden bauphysikalischen Vorteilen: 4. In der Außenwand liegt an jeder Stelle des Querschnitts ein unterschiedlich großer Wärmestrom vor. Stationär gerechnet dagegen wird ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt, der jedoch nie vorliegen kann. 5. Infolge der eingespeicherten Sonnenenergie erfolgt auch ein Wärmestrom von außen zur Mitte der Außenkonstruktion. 6. Insofern erfolgt dann neben dem Wärmestrom von innen (Heizung) auch ein Wärmestrom von außen (Solarenergie), die beide jeweils Energie zur Mitte der Konstruktion leiten. Durch den äußeren Wärmestrom wird damit der von innen kommende Wärmestrom gestoppt. Die Außenkonstruktion wird dadurch von beiden Seiten mit Energie auf ein höheres Temperaturniveau angehoben oder aufgeladen. Dies führt zu nennenswerten Energiegewinnen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die Temperaturverteilung im Querschnitt sieht wie eine Kettenlinie aus. Diese unterschiedlichen Wärmeströme verlaufen somit von innen nach außen (als Verlust) und von außen nach innen (als Gewinn). Bei stationärer Rechnung dagegen entsteht nur ein konstanter Verlust proportional zum U-Wert eine unrealistische Annahme. Zu 5) Dieser, bei massiven Querschnitten durch eingespeicherte Solarenergie hervorgerufene, von außen nach innen verlaufende Wärmestrom liegt immer vor und bedeutet beträchtliche Energiegewinne. Zu 6) Hauptsächlich durch den Wärmestrom der Sonnenenergie wird eine speicherfähige Außenkonstruktion mit Energie förmlich aufgeladen und kann damit gut haushalten. Die Energiebilanz ist deshalb besonders günstig, weil auch der von innen vorliegende Wärmestrom, der bei stationärem Rechnen als verloren gilt, durch den entgegen kommenden Wärmestrom zum Teil in der Außenkonstruktion verbleibt und somit keinesfalls in ganzer Größe nach außen abgegeben wird, wie es die „stationäre“ Vorstellung suggeriert (s. a. [Meier 02], S.177-182). Fazit: In unseren Breitengraden in Mitteleuropa darf auf die Speicherfähigkeit der Gebäudeaußenhülle nicht verzichtet werden. Während in den heißen Gebieten des Mittelmeerraumes nur die Speicherung wichtig wird (z. B. massive dicke Lehmwände), in den kalten Regionen von Nordeuropa mehr die Dämmung zum Tragen kommt (der Iglu aus Schnee als Extremfall), muß in unserer dazwischen liegenden Region eine solide Mischung aus Dämmung und Speicherung vorhanden sein. Das langzeitbewährte Vollziegelmaterial bietet sich hierfür geradezu an. Auf die instationären Überlegungen und deren Konsequenzen muß also bestanden werden. Geschieht dies nicht, dann wird der Kunde fehlerhaft informiert und finanziell geschädigt, da die „stationär berechneten Energiebedarfswerte“ zu völlig irregulären Ergebnissen führen. Damit aber wird er fachlich belogen und betrogen dann stimmt nichts mehr beim Wärmeschutz (s. Kapitel 16 und 17). 28 B: Dieses instationäre Verhalten von speicherfähigen Baumaterialien führt zu folgenden bauphysikalischen Vorteilen: 4. In der Außenwand liegt an jeder Stelle des Querschnitts ein unterschiedlich großer Wärmestrom vor. Stationär gerechnet dagegen wird ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt, der jedoch nie vorliegen kann. 5. Infolge der eingespeicherten Sonnenenergie erfolgt auch ein Wärmestrom von außen zur Mitte der Außenkonstruktion. 6. Insofern erfolgt dann neben dem Wärmestrom von innen (Heizung) auch ein Wärmestrom von außen (Solarenergie), die beide jeweils Energie zur Mitte der Konstruktion leiten. Durch den äußeren Wärmestrom wird damit der von innen kommende Wärmestrom gestoppt. Die Außenkonstruktion wird dadurch von beiden Seiten mit Energie auf ein höheres Temperaturniveau angehoben oder aufgeladen. Dies führt zu nennenswerten Energiegewinnen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die Temperaturverteilung im Querschnitt sieht wie eine Kettenlinie aus. Diese unterschiedlichen Wärmeströme verlaufen somit von innen nach außen (als Verlust) und von außen nach innen (als Gewinn). Bei stationärer Rechnung dagegen entsteht nur ein konstanter Verlust proportional zum U-Wert eine unrealistische Annahme. Zu 5) Dieser, bei massiven Querschnitten durch eingespeicherte Solarenergie hervorgerufene, von außen nach innen verlaufende Wärmestrom liegt immer vor und bedeutet beträchtliche Energiegewinne. Zu 6) Hauptsächlich durch den Wärmestrom der Sonnenenergie wird eine speicherfähige Außenkonstruktion mit Energie förmlich aufgeladen und kann damit gut haushalten. Die Energiebilanz ist deshalb besonders günstig, weil auch der von innen vorliegende Wärmestrom, der bei stationärem Rechnen als verloren gilt, durch den entgegen kommenden Wärmestrom zum Teil in der Außenkonstruktion verbleibt und somit keinesfalls in ganzer Größe nach außen abgegeben wird, wie es die „stationäre“ Vorstellung suggeriert (s. a. [Meier 02], S.177-182). Fazit: In unseren Breitengraden in Mitteleuropa darf auf die Speicherfähigkeit der Gebäudeaußenhülle nicht verzichtet werden. Während in den heißen Gebieten des Mittelmeerraumes nur die Speicherung wichtig wird (z. B. massive dicke Lehmwände), in den kalten Regionen von Nordeuropa mehr die Dämmung zum Tragen kommt (der Iglu aus Schnee als Extremfall), muß in unserer dazwischen liegenden Region eine solide Mischung aus Dämmung und Speicherung vorhanden sein. Das langzeitbewährte Vollziegelmaterial bietet sich hierfür geradezu an. Auf die instationären Überlegungen und deren Konsequenzen muß also bestanden werden. Geschieht dies nicht, dann wird der Kunde fehlerhaft informiert und finanziell geschädigt, da die „stationär berechneten Energiebedarfswerte“ zu völlig irregulären Ergebnissen führen. Damit aber wird er fachlich belogen und betrogen dann stimmt nichts mehr beim Wärmeschutz (s. Kapitel 16 und 17). 28 <?page no="37"?> Pseudo-These: Das stationäre Rechnen ist ein Sonderfall des instationären Rechnens, und somit werden realistische Ergebnisse erzielt. Erläuterung: Dies wird in der offiziellen Bauphysik allgemein vertreten. Als „2. Definition“ steht in [Gertis 83]: „Der U-Wert stellt somit auch eine instationäre Kenngröße dar, welche den stationären Sonderfall mit einschließt“. Dies ist falsch. Warum? Widerlegen der Pseudo-These Dies ist ein einfaches Unterfangen, da Gertis selbst den Beweis dafür liefert; aber auch die unbezwingbare Logik reicht hier vollends aus. 12) S. 131 Begründung: A: Im Zusammenhang mit dem „Lichtenfelser Experiment steht in [Gertis 02]“: 1. „Erst nach längerer Zeit wird asymptotisch ein horizontaler Endverlauf, d. h. der stationäre Endzustand erreicht. Der stationäre Endwert der Kurven ist von der Wärmeleitfähigkeit, also vom Dämmwert abhängig“. 2. „Der übrige nichtlineare Kurvenverlauf hängt nicht von der Wärmeleitfähigkeit), sondern von der Temperaturleitfähigkeit a = λ / c ⋅ρ ab“. 3. Zusammenfassend wird dann gesagt: „Der instationäre Aufheizvorgang ist von der Temperaturleitfähigkeit geprägt, der stationäre Endzustand hingegen von der Wärmeleitfähigkeit“. 4. Der stationäre Endzustand wird in einem Bild konkretisiert, wobei darin der „längeren Zeit“ die Größe „unendlich“ zugeordnet wird (s. [Meier 02] S.207). Was heißt das konkret? Zu 1) Jede Bauwerkskonstruktion mit stationärem Endzustand sowie konstantem Wärmestrom muß sich erst in den „Beharrungszustand“ einpendeln, erst dann gilt die Wärmeleitfähigkeit λ und damit der U-Wert. Zu 2) Für diese erforderliche „Einpendelungszeit“ innerhalb des instationären Verhaltens gilt die „Temperaturleitfähigkeit“, also auch die „spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ (s. a. [Meier 02], S. 213). Zu 3) Erst beim „Beharrungszustand“, dem stationären Zustand, gilt der stets verwendete U-Wert, ansonsten gilt immer die Temperaturleitfähigkeit a. Zu 4) Da sich der stationäre Endzustand (Beharrungszustand) erst nach unendlich langer Zeit einstellt, gibt es realistisch gesehen überhaupt keinen „Beharrungszustand“, zumal sich die von außen einwirkende Wärme ja ständig ändert (Tag/ Nacht oder Sommer/ Winter). B: Die Absurdität einer „generellen Gültigkeit“ des U-Wertes läßt sich auch mit der allgemeinen „Fourierschen Wämeleitungsgleichung“ erklären: 29 Pseudo-These: Das stationäre Rechnen ist ein Sonderfall des instationären Rechnens, und somit werden realistische Ergebnisse erzielt. Erläuterung: Dies wird in der offiziellen Bauphysik allgemein vertreten. Als „2. Definition“ steht in [Gertis 83]: „Der U-Wert stellt somit auch eine instationäre Kenngröße dar, welche den stationären Sonderfall mit einschließt“. Dies ist falsch. Warum? Widerlegen der Pseudo-These Dies ist ein einfaches Unterfangen, da Gertis selbst den Beweis dafür liefert; aber auch die unbezwingbare Logik reicht hier vollends aus. 12) S. 131 Begründung: A: Im Zusammenhang mit dem „Lichtenfelser Experiment steht in [Gertis 02]“: 1. „Erst nach längerer Zeit wird asymptotisch ein horizontaler Endverlauf, d. h. der stationäre Endzustand erreicht. Der stationäre Endwert der Kurven ist von der Wärmeleitfähigkeit, also vom Dämmwert abhängig“. 2. „Der übrige nichtlineare Kurvenverlauf hängt nicht von der Wärmeleitfähigkeit), sondern von der Temperaturleitfähigkeit a = λ / c ⋅ρ ab“. 3. Zusammenfassend wird dann gesagt: „Der instationäre Aufheizvorgang ist von der Temperaturleitfähigkeit geprägt, der stationäre Endzustand hingegen von der Wärmeleitfähigkeit“. 4. Der stationäre Endzustand wird in einem Bild konkretisiert, wobei darin der „längeren Zeit“ die Größe „unendlich“ zugeordnet wird (s. [Meier 02] S.207). Was heißt das konkret? Zu 1) Jede Bauwerkskonstruktion mit stationärem Endzustand sowie konstantem Wärmestrom muß sich erst in den „Beharrungszustand“ einpendeln, erst dann gilt die Wärmeleitfähigkeit λ und damit der U-Wert. Zu 2) Für diese erforderliche „Einpendelungszeit“ innerhalb des instationären Verhaltens gilt die „Temperaturleitfähigkeit“, also auch die „spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ (s. a. [Meier 02], S. 213). Zu 3) Erst beim „Beharrungszustand“, dem stationären Zustand, gilt der stets verwendete U-Wert, ansonsten gilt immer die Temperaturleitfähigkeit a. Zu 4) Da sich der stationäre Endzustand (Beharrungszustand) erst nach unendlich langer Zeit einstellt, gibt es realistisch gesehen überhaupt keinen „Beharrungszustand“, zumal sich die von außen einwirkende Wärme ja ständig ändert (Tag/ Nacht oder Sommer/ Winter). B: Die Absurdität einer „generellen Gültigkeit“ des U-Wertes läßt sich auch mit der allgemeinen „Fourierschen Wämeleitungsgleichung“ erklären: 29 Pseudo-These: Das stationäre Rechnen ist ein Sonderfall des instationären Rechnens, und somit werden realistische Ergebnisse erzielt. Erläuterung: Dies wird in der offiziellen Bauphysik allgemein vertreten. Als „2. Definition“ steht in [Gertis 83]: „Der U-Wert stellt somit auch eine instationäre Kenngröße dar, welche den stationären Sonderfall mit einschließt“. Dies ist falsch. Warum? Widerlegen der Pseudo-These Dies ist ein einfaches Unterfangen, da Gertis selbst den Beweis dafür liefert; aber auch die unbezwingbare Logik reicht hier vollends aus. 12) S. 131 Begründung: A: Im Zusammenhang mit dem „Lichtenfelser Experiment steht in [Gertis 02]“: 1. „Erst nach längerer Zeit wird asymptotisch ein horizontaler Endverlauf, d. h. der stationäre Endzustand erreicht. Der stationäre Endwert der Kurven ist von der Wärmeleitfähigkeit, also vom Dämmwert abhängig“. 2. „Der übrige nichtlineare Kurvenverlauf hängt nicht von der Wärmeleitfähigkeit), sondern von der Temperaturleitfähigkeit a = λ / c ⋅ρ ab“. 3. Zusammenfassend wird dann gesagt: „Der instationäre Aufheizvorgang ist von der Temperaturleitfähigkeit geprägt, der stationäre Endzustand hingegen von der Wärmeleitfähigkeit“. 4. Der stationäre Endzustand wird in einem Bild konkretisiert, wobei darin der „längeren Zeit“ die Größe „unendlich“ zugeordnet wird (s. [Meier 02] S.207). Was heißt das konkret? Zu 1) Jede Bauwerkskonstruktion mit stationärem Endzustand sowie konstantem Wärmestrom muß sich erst in den „Beharrungszustand“ einpendeln, erst dann gilt die Wärmeleitfähigkeit λ und damit der U-Wert. Zu 2) Für diese erforderliche „Einpendelungszeit“ innerhalb des instationären Verhaltens gilt die „Temperaturleitfähigkeit“, also auch die „spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ (s. a. [Meier 02], S. 213). Zu 3) Erst beim „Beharrungszustand“, dem stationären Zustand, gilt der stets verwendete U-Wert, ansonsten gilt immer die Temperaturleitfähigkeit a. Zu 4) Da sich der stationäre Endzustand (Beharrungszustand) erst nach unendlich langer Zeit einstellt, gibt es realistisch gesehen überhaupt keinen „Beharrungszustand“, zumal sich die von außen einwirkende Wärme ja ständig ändert (Tag/ Nacht oder Sommer/ Winter). B: Die Absurdität einer „generellen Gültigkeit“ des U-Wertes läßt sich auch mit der allgemeinen „Fourierschen Wämeleitungsgleichung“ erklären: 29 Pseudo-These: Das stationäre Rechnen ist ein Sonderfall des instationären Rechnens, und somit werden realistische Ergebnisse erzielt. Erläuterung: Dies wird in der offiziellen Bauphysik allgemein vertreten. Als „2. Definition“ steht in [Gertis 83]: „Der U-Wert stellt somit auch eine instationäre Kenngröße dar, welche den stationären Sonderfall mit einschließt“. Dies ist falsch. Warum? Widerlegen der Pseudo-These Dies ist ein einfaches Unterfangen, da Gertis selbst den Beweis dafür liefert; aber auch die unbezwingbare Logik reicht hier vollends aus. 12) S. 131 Begründung: A: Im Zusammenhang mit dem „Lichtenfelser Experiment steht in [Gertis 02]“: 1. „Erst nach längerer Zeit wird asymptotisch ein horizontaler Endverlauf, d. h. der stationäre Endzustand erreicht. Der stationäre Endwert der Kurven ist von der Wärmeleitfähigkeit, also vom Dämmwert abhängig“. 2. „Der übrige nichtlineare Kurvenverlauf hängt nicht von der Wärmeleitfähigkeit), sondern von der Temperaturleitfähigkeit a = λ / c ⋅ρ ab“. 3. Zusammenfassend wird dann gesagt: „Der instationäre Aufheizvorgang ist von der Temperaturleitfähigkeit geprägt, der stationäre Endzustand hingegen von der Wärmeleitfähigkeit“. 4. Der stationäre Endzustand wird in einem Bild konkretisiert, wobei darin der „längeren Zeit“ die Größe „unendlich“ zugeordnet wird (s. [Meier 02] S.207). Was heißt das konkret? Zu 1) Jede Bauwerkskonstruktion mit stationärem Endzustand sowie konstantem Wärmestrom muß sich erst in den „Beharrungszustand“ einpendeln, erst dann gilt die Wärmeleitfähigkeit λ und damit der U-Wert. Zu 2) Für diese erforderliche „Einpendelungszeit“ innerhalb des instationären Verhaltens gilt die „Temperaturleitfähigkeit“, also auch die „spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ (s. a. [Meier 02], S. 213). Zu 3) Erst beim „Beharrungszustand“, dem stationären Zustand, gilt der stets verwendete U-Wert, ansonsten gilt immer die Temperaturleitfähigkeit a. Zu 4) Da sich der stationäre Endzustand (Beharrungszustand) erst nach unendlich langer Zeit einstellt, gibt es realistisch gesehen überhaupt keinen „Beharrungszustand“, zumal sich die von außen einwirkende Wärme ja ständig ändert (Tag/ Nacht oder Sommer/ Winter). B: Die Absurdität einer „generellen Gültigkeit“ des U-Wertes läßt sich auch mit der allgemeinen „Fourierschen Wämeleitungsgleichung“ erklären: 29 <?page no="38"?> 5. Dieses Gleichungssystem enthält einzelne Summanden: a) Die Werte c und ρ berücksichtigen die Speicherfähigkeit. b) Die in drei Richtungen wirkenden Wärmestromdifferenzen, also das Speichern oder Entladen, werden berücksichtigt. c) Die äußeren Wärmeeinwirkungen, vor allem die der Sonne, werden ebenfalls in Ansatz gebracht. 6. Dieses allgemein gültige Gleichungssystem wird nun auf „Null“ gesetzt und man erhält die „Laplacesche Potentialgleichung“. 7. Erst aus dieser „Laplace-Gleichung“ kann der U-Wert abgeleitet werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Wenn gemäß Punkt 6 die „„Fourier-Gleichung“ zu Null wird, dann heißt das für die einzelnen Summanden glasklar und eindeutig: a) die Speicherfähigkeit einer Konstruktion wird negiert und ignoriert. b) Da die an einer beliebigen Stelle auftretende Wärmestromdifferenz zu Null wird (zu- und abfließender Wärmestrom sind gleich groß), erhält man den typisch stationären und damit konstanten Wärmestrom. c) die Sonneneinstrahlung auf Mauerwerk wird damit ebenfalls nicht berücksichtigt, sie wird unterschlagen, sie wird ignoriert. Zu 6) Allein nur diese „Laplace-Gleichung“ dient als Ursprung weiterer stationärer Wärmefluß-Überlegungen. Keinesfalls ist es die „Fouriersche Gleichung“, die oft als Ursprung genannt wird das ist irreführend. Zu 7) Der „U-Wert“ erfüllt demnach alle oben genannten Bedingungen: a) Er enthält nicht die notwendigen Werte für c und ρ . b) Es wird immer ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt (z. B. bei der Bestimmung der Temperaturverteilung im Bauteil). c) All dies wird mit der Falschaussage bemäntelt, „der Einfluß der Sonne sei sehr gering“ schlichtweg ein grandioser Betrug am Kunden. C: Diese Erkenntnisse werden auch experimentell gefunden. Das „Lichtenfelser Experiment“, bei dem die bauphysikalischen Auswirkungen eines von außen wirksamen Wärmeeintrags durch eine Strahlungsquelle und die Temperaturveränderungen an der Innenseite gemessen werden, zeigt folgende Ergebnisse: 8. Leichte Baustoffe wie die fast speicherlosen Dämmstoffe widerstehen den äußeren Temperaturerhöhungen kaum. Die höheren Temperaturen eilen wegen der mangelnden Speicherfähigkeit sehr schnell hindurch. 9. Gut speicherfähiges Material dagegen setzen dem Temperaturfluß einen ausreichenden Widerstand entgegen. Die höheren Temperaturen müssen zunächst einmal im Material weggespeichert und „geparkt“ werden, ehe sie dann als Energieüberschuß „weitergeleitet“ werden können. 10. Dies zeigt, daß von außen hervorgerufene Temperaturerhöhungen wirken müssen, wenn entsprechende Temperaturströme fließen bzw. fließen können. Wichtig sind also die „Temperaturströme“ (Temperaturleitfähigkeit mit λ , c und ρ ) und nicht die „Wärmeströme“ (nur Wärmeleitfähigkeit λ ). 30 5. Dieses Gleichungssystem enthält einzelne Summanden: a) Die Werte c und ρ berücksichtigen die Speicherfähigkeit. b) Die in drei Richtungen wirkenden Wärmestromdifferenzen, also das Speichern oder Entladen, werden berücksichtigt. c) Die äußeren Wärmeeinwirkungen, vor allem die der Sonne, werden ebenfalls in Ansatz gebracht. 6. Dieses allgemein gültige Gleichungssystem wird nun auf „Null“ gesetzt und man erhält die „Laplacesche Potentialgleichung“. 7. Erst aus dieser „Laplace-Gleichung“ kann der U-Wert abgeleitet werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Wenn gemäß Punkt 6 die „„Fourier-Gleichung“ zu Null wird, dann heißt das für die einzelnen Summanden glasklar und eindeutig: a) die Speicherfähigkeit einer Konstruktion wird negiert und ignoriert. b) Da die an einer beliebigen Stelle auftretende Wärmestromdifferenz zu Null wird (zu- und abfließender Wärmestrom sind gleich groß), erhält man den typisch stationären und damit konstanten Wärmestrom. c) die Sonneneinstrahlung auf Mauerwerk wird damit ebenfalls nicht berücksichtigt, sie wird unterschlagen, sie wird ignoriert. Zu 6) Allein nur diese „Laplace-Gleichung“ dient als Ursprung weiterer stationärer Wärmefluß-Überlegungen. Keinesfalls ist es die „Fouriersche Gleichung“, die oft als Ursprung genannt wird das ist irreführend. Zu 7) Der „U-Wert“ erfüllt demnach alle oben genannten Bedingungen: a) Er enthält nicht die notwendigen Werte für c und ρ . b) Es wird immer ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt (z. B. bei der Bestimmung der Temperaturverteilung im Bauteil). c) All dies wird mit der Falschaussage bemäntelt, „der Einfluß der Sonne sei sehr gering“ schlichtweg ein grandioser Betrug am Kunden. C: Diese Erkenntnisse werden auch experimentell gefunden. Das „Lichtenfelser Experiment“, bei dem die bauphysikalischen Auswirkungen eines von außen wirksamen Wärmeeintrags durch eine Strahlungsquelle und die Temperaturveränderungen an der Innenseite gemessen werden, zeigt folgende Ergebnisse: 8. Leichte Baustoffe wie die fast speicherlosen Dämmstoffe widerstehen den äußeren Temperaturerhöhungen kaum. Die höheren Temperaturen eilen wegen der mangelnden Speicherfähigkeit sehr schnell hindurch. 9. Gut speicherfähiges Material dagegen setzen dem Temperaturfluß einen ausreichenden Widerstand entgegen. Die höheren Temperaturen müssen zunächst einmal im Material weggespeichert und „geparkt“ werden, ehe sie dann als Energieüberschuß „weitergeleitet“ werden können. 10. Dies zeigt, daß von außen hervorgerufene Temperaturerhöhungen wirken müssen, wenn entsprechende Temperaturströme fließen bzw. fließen können. Wichtig sind also die „Temperaturströme“ (Temperaturleitfähigkeit mit λ , c und ρ ) und nicht die „Wärmeströme“ (nur Wärmeleitfähigkeit λ ). 30 5. Dieses Gleichungssystem enthält einzelne Summanden: a) Die Werte c und ρ berücksichtigen die Speicherfähigkeit. b) Die in drei Richtungen wirkenden Wärmestromdifferenzen, also das Speichern oder Entladen, werden berücksichtigt. c) Die äußeren Wärmeeinwirkungen, vor allem die der Sonne, werden ebenfalls in Ansatz gebracht. 6. Dieses allgemein gültige Gleichungssystem wird nun auf „Null“ gesetzt und man erhält die „Laplacesche Potentialgleichung“. 7. Erst aus dieser „Laplace-Gleichung“ kann der U-Wert abgeleitet werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Wenn gemäß Punkt 6 die „„Fourier-Gleichung“ zu Null wird, dann heißt das für die einzelnen Summanden glasklar und eindeutig: a) die Speicherfähigkeit einer Konstruktion wird negiert und ignoriert. b) Da die an einer beliebigen Stelle auftretende Wärmestromdifferenz zu Null wird (zu- und abfließender Wärmestrom sind gleich groß), erhält man den typisch stationären und damit konstanten Wärmestrom. c) die Sonneneinstrahlung auf Mauerwerk wird damit ebenfalls nicht berücksichtigt, sie wird unterschlagen, sie wird ignoriert. Zu 6) Allein nur diese „Laplace-Gleichung“ dient als Ursprung weiterer stationärer Wärmefluß-Überlegungen. Keinesfalls ist es die „Fouriersche Gleichung“, die oft als Ursprung genannt wird das ist irreführend. Zu 7) Der „U-Wert“ erfüllt demnach alle oben genannten Bedingungen: a) Er enthält nicht die notwendigen Werte für c und ρ . b) Es wird immer ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt (z. B. bei der Bestimmung der Temperaturverteilung im Bauteil). c) All dies wird mit der Falschaussage bemäntelt, „der Einfluß der Sonne sei sehr gering“ schlichtweg ein grandioser Betrug am Kunden. C: Diese Erkenntnisse werden auch experimentell gefunden. Das „Lichtenfelser Experiment“, bei dem die bauphysikalischen Auswirkungen eines von außen wirksamen Wärmeeintrags durch eine Strahlungsquelle und die Temperaturveränderungen an der Innenseite gemessen werden, zeigt folgende Ergebnisse: 8. Leichte Baustoffe wie die fast speicherlosen Dämmstoffe widerstehen den äußeren Temperaturerhöhungen kaum. Die höheren Temperaturen eilen wegen der mangelnden Speicherfähigkeit sehr schnell hindurch. 9. Gut speicherfähiges Material dagegen setzen dem Temperaturfluß einen ausreichenden Widerstand entgegen. Die höheren Temperaturen müssen zunächst einmal im Material weggespeichert und „geparkt“ werden, ehe sie dann als Energieüberschuß „weitergeleitet“ werden können. 10. Dies zeigt, daß von außen hervorgerufene Temperaturerhöhungen wirken müssen, wenn entsprechende Temperaturströme fließen bzw. fließen können. Wichtig sind also die „Temperaturströme“ (Temperaturleitfähigkeit mit λ , c und ρ ) und nicht die „Wärmeströme“ (nur Wärmeleitfähigkeit λ ). 30 5. Dieses Gleichungssystem enthält einzelne Summanden: a) Die Werte c und ρ berücksichtigen die Speicherfähigkeit. b) Die in drei Richtungen wirkenden Wärmestromdifferenzen, also das Speichern oder Entladen, werden berücksichtigt. c) Die äußeren Wärmeeinwirkungen, vor allem die der Sonne, werden ebenfalls in Ansatz gebracht. 6. Dieses allgemein gültige Gleichungssystem wird nun auf „Null“ gesetzt und man erhält die „Laplacesche Potentialgleichung“. 7. Erst aus dieser „Laplace-Gleichung“ kann der U-Wert abgeleitet werden. Was heißt das konkret? Zu 5) Wenn gemäß Punkt 6 die „„Fourier-Gleichung“ zu Null wird, dann heißt das für die einzelnen Summanden glasklar und eindeutig: a) die Speicherfähigkeit einer Konstruktion wird negiert und ignoriert. b) Da die an einer beliebigen Stelle auftretende Wärmestromdifferenz zu Null wird (zu- und abfließender Wärmestrom sind gleich groß), erhält man den typisch stationären und damit konstanten Wärmestrom. c) die Sonneneinstrahlung auf Mauerwerk wird damit ebenfalls nicht berücksichtigt, sie wird unterschlagen, sie wird ignoriert. Zu 6) Allein nur diese „Laplace-Gleichung“ dient als Ursprung weiterer stationärer Wärmefluß-Überlegungen. Keinesfalls ist es die „Fouriersche Gleichung“, die oft als Ursprung genannt wird das ist irreführend. Zu 7) Der „U-Wert“ erfüllt demnach alle oben genannten Bedingungen: a) Er enthält nicht die notwendigen Werte für c und ρ . b) Es wird immer ein konstanter Wärmestrom vorausgesetzt (z. B. bei der Bestimmung der Temperaturverteilung im Bauteil). c) All dies wird mit der Falschaussage bemäntelt, „der Einfluß der Sonne sei sehr gering“ schlichtweg ein grandioser Betrug am Kunden. C: Diese Erkenntnisse werden auch experimentell gefunden. Das „Lichtenfelser Experiment“, bei dem die bauphysikalischen Auswirkungen eines von außen wirksamen Wärmeeintrags durch eine Strahlungsquelle und die Temperaturveränderungen an der Innenseite gemessen werden, zeigt folgende Ergebnisse: 8. Leichte Baustoffe wie die fast speicherlosen Dämmstoffe widerstehen den äußeren Temperaturerhöhungen kaum. Die höheren Temperaturen eilen wegen der mangelnden Speicherfähigkeit sehr schnell hindurch. 9. Gut speicherfähiges Material dagegen setzen dem Temperaturfluß einen ausreichenden Widerstand entgegen. Die höheren Temperaturen müssen zunächst einmal im Material weggespeichert und „geparkt“ werden, ehe sie dann als Energieüberschuß „weitergeleitet“ werden können. 10. Dies zeigt, daß von außen hervorgerufene Temperaturerhöhungen wirken müssen, wenn entsprechende Temperaturströme fließen bzw. fließen können. Wichtig sind also die „Temperaturströme“ (Temperaturleitfähigkeit mit λ , c und ρ ) und nicht die „Wärmeströme“ (nur Wärmeleitfähigkeit λ ). 30 <?page no="39"?> Was heißt das konkret? Zu 8) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen, die ja ständig auftreten, völlig hilflos. Dämmstoff ist also ein völlig untauglicher „Baustoff“, wenn es um temperaturstabiles Bauen geht (s. a. Kapitel 12). Zu 9) Bei den ständig vorliegenden Temperaturveränderungen, vor allem zwischen Tag und Nacht, kann nur speicherfähiges Material zufriedenstellende Ergebnisse liefern. Große Temperaturunterschiede auf der Außenoberfläche werden auf der Innenoberfläche dadurch gedämpft - Die notwendige Temperaturstabilität ist gegeben. Normales Ziegelmaterial mit Raumgewichten zwischen 1200 und 1800 kg/ m³, aber auch Holz erfüllen ohne Einschränkungen diese Voraussetzungen. Zu 10) Effizientes Bauen bedeutet somit nicht „energiesparendes“ Bauen, das gefordert wird, sondern „temperaturstabiles“ Bauen, wodurch erst die ersehnte Wohnbehaglichkeit erreicht wird - und Energie gespart wird. D: Gleiche Ergebnisse liefert auch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV). Dies ist das Verhältnis des zwischen Tag und Nacht auf der inneren Oberfläche auftretenden Temperaturunterschiedes (Temperatur-Amplitude) zum Verhältnis auf der äußeren Oberfläche (z. B.: Temperaturunterschied Innenoberfläche 2 Kelvin, Außenoberfläche 20 Kelvin ⇒ TAV = 2 : 20 = 0,10). 11. Leichte Baustoffe wie Dämmstoffe liefern sehr ungünstige TAV-Werte; selbst Beton hat günstigere TAV-Werte als Dämmstoff. 12. Gut speicherfähiges Material dagegen hat günstige TAV-Werte. 13. Hier ist besonders Vollholz mit sehr günstigen TAV-Werten zu nennen. Was heißt das konkret? Zu 11) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen nicht zweckmäßig. Zu 12) Nur speicherfähiges Material eignet sich für die immer anzustrebende Wohnbehaglichkeit durch ausreichende Temperaturstabilität. Zu 13) Vollholz ist ebenfalls ein idealer Baustoff für temperaturstabiles Bauen. Fazit: Der U-Wert charakterisiert nur den stationären Zustand, eben den Beharrungszustand, der jedoch in Realität nie vorliegt. Jede Berechnung mit dem U-Wert ist demzufolge vom Wahrheitsgehalt her völlig wertlos und unbrauchbar (s- Kap. 17). Quintessenz: Der Versuch, die „generelle Gültigkeit“ des U-Wertes zu begründen, ist ein handfester Betrug, eine widerliche Täuschung, die nur mit Hilfe einer naiven Tautologie vollzogen wird. Ein derartiges Vorgehen ist für die „angewandte“ Wissenschaft beschämend. Wenn bei einer „Wärmebedarfsberechnung“ der U-Wert verwendet wird und die Werte c (spezifische Wärmekapazität) und ρ (Raumgewicht) fehlen, dann ist die Berechnung nichts wert und gehört in den Papierkorb. 31 Was heißt das konkret? Zu 8) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen, die ja ständig auftreten, völlig hilflos. Dämmstoff ist also ein völlig untauglicher „Baustoff“, wenn es um temperaturstabiles Bauen geht (s. a. Kapitel 12). Zu 9) Bei den ständig vorliegenden Temperaturveränderungen, vor allem zwischen Tag und Nacht, kann nur speicherfähiges Material zufriedenstellende Ergebnisse liefern. Große Temperaturunterschiede auf der Außenoberfläche werden auf der Innenoberfläche dadurch gedämpft - Die notwendige Temperaturstabilität ist gegeben. Normales Ziegelmaterial mit Raumgewichten zwischen 1200 und 1800 kg/ m³, aber auch Holz erfüllen ohne Einschränkungen diese Voraussetzungen. Zu 10) Effizientes Bauen bedeutet somit nicht „energiesparendes“ Bauen, das gefordert wird, sondern „temperaturstabiles“ Bauen, wodurch erst die ersehnte Wohnbehaglichkeit erreicht wird - und Energie gespart wird. D: Gleiche Ergebnisse liefert auch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV). Dies ist das Verhältnis des zwischen Tag und Nacht auf der inneren Oberfläche auftretenden Temperaturunterschiedes (Temperatur-Amplitude) zum Verhältnis auf der äußeren Oberfläche (z. B.: Temperaturunterschied Innenoberfläche 2 Kelvin, Außenoberfläche 20 Kelvin ⇒ TAV = 2 : 20 = 0,10). 11. Leichte Baustoffe wie Dämmstoffe liefern sehr ungünstige TAV-Werte; selbst Beton hat günstigere TAV-Werte als Dämmstoff. 12. Gut speicherfähiges Material dagegen hat günstige TAV-Werte. 13. Hier ist besonders Vollholz mit sehr günstigen TAV-Werten zu nennen. Was heißt das konkret? Zu 11) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen nicht zweckmäßig. Zu 12) Nur speicherfähiges Material eignet sich für die immer anzustrebende Wohnbehaglichkeit durch ausreichende Temperaturstabilität. Zu 13) Vollholz ist ebenfalls ein idealer Baustoff für temperaturstabiles Bauen. Fazit: Der U-Wert charakterisiert nur den stationären Zustand, eben den Beharrungszustand, der jedoch in Realität nie vorliegt. Jede Berechnung mit dem U-Wert ist demzufolge vom Wahrheitsgehalt her völlig wertlos und unbrauchbar (s- Kap. 17). Quintessenz: Der Versuch, die „generelle Gültigkeit“ des U-Wertes zu begründen, ist ein handfester Betrug, eine widerliche Täuschung, die nur mit Hilfe einer naiven Tautologie vollzogen wird. Ein derartiges Vorgehen ist für die „angewandte“ Wissenschaft beschämend. Wenn bei einer „Wärmebedarfsberechnung“ der U-Wert verwendet wird und die Werte c (spezifische Wärmekapazität) und ρ (Raumgewicht) fehlen, dann ist die Berechnung nichts wert und gehört in den Papierkorb. 31 Was heißt das konkret? Zu 8) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen, die ja ständig auftreten, völlig hilflos. Dämmstoff ist also ein völlig untauglicher „Baustoff“, wenn es um temperaturstabiles Bauen geht (s. a. Kapitel 12). Zu 9) Bei den ständig vorliegenden Temperaturveränderungen, vor allem zwischen Tag und Nacht, kann nur speicherfähiges Material zufriedenstellende Ergebnisse liefern. Große Temperaturunterschiede auf der Außenoberfläche werden auf der Innenoberfläche dadurch gedämpft - Die notwendige Temperaturstabilität ist gegeben. Normales Ziegelmaterial mit Raumgewichten zwischen 1200 und 1800 kg/ m³, aber auch Holz erfüllen ohne Einschränkungen diese Voraussetzungen. Zu 10) Effizientes Bauen bedeutet somit nicht „energiesparendes“ Bauen, das gefordert wird, sondern „temperaturstabiles“ Bauen, wodurch erst die ersehnte Wohnbehaglichkeit erreicht wird - und Energie gespart wird. D: Gleiche Ergebnisse liefert auch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV). Dies ist das Verhältnis des zwischen Tag und Nacht auf der inneren Oberfläche auftretenden Temperaturunterschiedes (Temperatur-Amplitude) zum Verhältnis auf der äußeren Oberfläche (z. B.: Temperaturunterschied Innenoberfläche 2 Kelvin, Außenoberfläche 20 Kelvin ⇒ TAV = 2 : 20 = 0,10). 11. Leichte Baustoffe wie Dämmstoffe liefern sehr ungünstige TAV-Werte; selbst Beton hat günstigere TAV-Werte als Dämmstoff. 12. Gut speicherfähiges Material dagegen hat günstige TAV-Werte. 13. Hier ist besonders Vollholz mit sehr günstigen TAV-Werten zu nennen. Was heißt das konkret? Zu 11) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen nicht zweckmäßig. Zu 12) Nur speicherfähiges Material eignet sich für die immer anzustrebende Wohnbehaglichkeit durch ausreichende Temperaturstabilität. Zu 13) Vollholz ist ebenfalls ein idealer Baustoff für temperaturstabiles Bauen. Fazit: Der U-Wert charakterisiert nur den stationären Zustand, eben den Beharrungszustand, der jedoch in Realität nie vorliegt. Jede Berechnung mit dem U-Wert ist demzufolge vom Wahrheitsgehalt her völlig wertlos und unbrauchbar (s- Kap. 17). Quintessenz: Der Versuch, die „generelle Gültigkeit“ des U-Wertes zu begründen, ist ein handfester Betrug, eine widerliche Täuschung, die nur mit Hilfe einer naiven Tautologie vollzogen wird. Ein derartiges Vorgehen ist für die „angewandte“ Wissenschaft beschämend. Wenn bei einer „Wärmebedarfsberechnung“ der U-Wert verwendet wird und die Werte c (spezifische Wärmekapazität) und ρ (Raumgewicht) fehlen, dann ist die Berechnung nichts wert und gehört in den Papierkorb. 31 Was heißt das konkret? Zu 8) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen, die ja ständig auftreten, völlig hilflos. Dämmstoff ist also ein völlig untauglicher „Baustoff“, wenn es um temperaturstabiles Bauen geht (s. a. Kapitel 12). Zu 9) Bei den ständig vorliegenden Temperaturveränderungen, vor allem zwischen Tag und Nacht, kann nur speicherfähiges Material zufriedenstellende Ergebnisse liefern. Große Temperaturunterschiede auf der Außenoberfläche werden auf der Innenoberfläche dadurch gedämpft - Die notwendige Temperaturstabilität ist gegeben. Normales Ziegelmaterial mit Raumgewichten zwischen 1200 und 1800 kg/ m³, aber auch Holz erfüllen ohne Einschränkungen diese Voraussetzungen. Zu 10) Effizientes Bauen bedeutet somit nicht „energiesparendes“ Bauen, das gefordert wird, sondern „temperaturstabiles“ Bauen, wodurch erst die ersehnte Wohnbehaglichkeit erreicht wird - und Energie gespart wird. D: Gleiche Ergebnisse liefert auch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV). Dies ist das Verhältnis des zwischen Tag und Nacht auf der inneren Oberfläche auftretenden Temperaturunterschiedes (Temperatur-Amplitude) zum Verhältnis auf der äußeren Oberfläche (z. B.: Temperaturunterschied Innenoberfläche 2 Kelvin, Außenoberfläche 20 Kelvin ⇒ TAV = 2 : 20 = 0,10). 11. Leichte Baustoffe wie Dämmstoffe liefern sehr ungünstige TAV-Werte; selbst Beton hat günstigere TAV-Werte als Dämmstoff. 12. Gut speicherfähiges Material dagegen hat günstige TAV-Werte. 13. Hier ist besonders Vollholz mit sehr günstigen TAV-Werten zu nennen. Was heißt das konkret? Zu 11) Dämmstoff ist bei Temperaturveränderungen nicht zweckmäßig. Zu 12) Nur speicherfähiges Material eignet sich für die immer anzustrebende Wohnbehaglichkeit durch ausreichende Temperaturstabilität. Zu 13) Vollholz ist ebenfalls ein idealer Baustoff für temperaturstabiles Bauen. Fazit: Der U-Wert charakterisiert nur den stationären Zustand, eben den Beharrungszustand, der jedoch in Realität nie vorliegt. Jede Berechnung mit dem U-Wert ist demzufolge vom Wahrheitsgehalt her völlig wertlos und unbrauchbar (s- Kap. 17). Quintessenz: Der Versuch, die „generelle Gültigkeit“ des U-Wertes zu begründen, ist ein handfester Betrug, eine widerliche Täuschung, die nur mit Hilfe einer naiven Tautologie vollzogen wird. Ein derartiges Vorgehen ist für die „angewandte“ Wissenschaft beschämend. Wenn bei einer „Wärmebedarfsberechnung“ der U-Wert verwendet wird und die Werte c (spezifische Wärmekapazität) und ρ (Raumgewicht) fehlen, dann ist die Berechnung nichts wert und gehört in den Papierkorb. 31 <?page no="40"?> 7 Zur Perversion des U-Wertes Die Ignoranz gegenüber einem instationären Denken, Handeln und Rechnen ist allein schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal, weil damit irreführende Ergebnisse verbreitet werden, denen mittlerweile fast alle „Bauexperten“ folgen. Diese frappierende „Folgsamkeit“ zeigt sehr deutlich, welche fachliche Qualität beim Bauen vorherrscht ein leider nur sehr manipuliertes und damit mangelhaftes und oberflächliches Wissen (s. a. Kapitel 18 „Zur Qualität der Ausbildung“). Erläuterung: Die mit dem „Wärmeschutz“ und dem U-Wert zusammenhängenden bautechnischen Absurditäten und Anormalitäten sind Grundlage vieler Fehler (s. a. [Meier 02a, 03a]). Da nach wie vor der U-Wert, allerdings nur von interessierten Gruppierungen, als maßgebend deklariert wird - Lobbyisten spielen hierbei eine herausragende Rolle -, wird lauthals die „Gültigkeit des U-Wertes“ vorausgesetzt und nun von der „offiziellen Bauphysik“ weitere fehlerhafte Schlüsse gezogen. Aber vor allem gilt generell - und das muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden: These: Die in Energieeinsparverordnungen geforderten U-Werte sind alle unwirtschaftlich und somit gesetzwidrig (s. a. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). 13) S. 132 Begründung: Die Wirtschaftlichkeit ist das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen. Je kleiner der Nutzen zum Aufwand, desto kleiner die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz. Dieses Verhältnis verändert sich nun bei unterschiedlichen U-Werten. A: Die Funktion des U-Wertes ist eine Hyperbel und führt zur unwiderlegbaren „Hyperbel-Tragik“. Dies ist fundamentale Mathematik und bedeutet: 1. Mit kleiner werdenden U-Werten nimmt der Nutzen ab, der Aufwand jedoch überproportional zu; die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit fallen damit rapide ab. Schnell ist damit die Unwirtschaftlichkeit erreicht [Meier 92]. 2. Der Abfall erfolgt proportional zum Quadrat des U-Wertes. 3. Die Schwelle der Wirtschaftlichkeit ist mit der EnEV längst überschritten. Was heißt das konkret? Zu 1) Jedes Gerede von „Wirtschaftlichkeit“ ist blanker Hohn, nur Täuschung. Zu 2) Ein U-Wert von 1 W/ m²K bedeute eine Effizienz von 1; Ein U-Wert von 0,1 W/ m²K hat dann eine Effizienz von 0,01; also: U-Wert-Verhältnis von 1 : 10 bedeutet Effizienz-Verhältnis von 1 : 100. 32 7 Zur Perversion des U-Wertes Die Ignoranz gegenüber einem instationären Denken, Handeln und Rechnen ist allein schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal, weil damit irreführende Ergebnisse verbreitet werden, denen mittlerweile fast alle „Bauexperten“ folgen. Diese frappierende „Folgsamkeit“ zeigt sehr deutlich, welche fachliche Qualität beim Bauen vorherrscht ein leider nur sehr manipuliertes und damit mangelhaftes und oberflächliches Wissen (s. a. Kapitel 18 „Zur Qualität der Ausbildung“). Erläuterung: Die mit dem „Wärmeschutz“ und dem U-Wert zusammenhängenden bautechnischen Absurditäten und Anormalitäten sind Grundlage vieler Fehler (s. a. [Meier 02a, 03a]). Da nach wie vor der U-Wert, allerdings nur von interessierten Gruppierungen, als maßgebend deklariert wird - Lobbyisten spielen hierbei eine herausragende Rolle -, wird lauthals die „Gültigkeit des U-Wertes“ vorausgesetzt und nun von der „offiziellen Bauphysik“ weitere fehlerhafte Schlüsse gezogen. Aber vor allem gilt generell - und das muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden: These: Die in Energieeinsparverordnungen geforderten U-Werte sind alle unwirtschaftlich und somit gesetzwidrig (s. a. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). 13) S. 132 Begründung: Die Wirtschaftlichkeit ist das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen. Je kleiner der Nutzen zum Aufwand, desto kleiner die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz. Dieses Verhältnis verändert sich nun bei unterschiedlichen U-Werten. A: Die Funktion des U-Wertes ist eine Hyperbel und führt zur unwiderlegbaren „Hyperbel-Tragik“. Dies ist fundamentale Mathematik und bedeutet: 1. Mit kleiner werdenden U-Werten nimmt der Nutzen ab, der Aufwand jedoch überproportional zu; die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit fallen damit rapide ab. Schnell ist damit die Unwirtschaftlichkeit erreicht [Meier 92]. 2. Der Abfall erfolgt proportional zum Quadrat des U-Wertes. 3. Die Schwelle der Wirtschaftlichkeit ist mit der EnEV längst überschritten. Was heißt das konkret? Zu 1) Jedes Gerede von „Wirtschaftlichkeit“ ist blanker Hohn, nur Täuschung. Zu 2) Ein U-Wert von 1 W/ m²K bedeute eine Effizienz von 1; Ein U-Wert von 0,1 W/ m²K hat dann eine Effizienz von 0,01; also: U-Wert-Verhältnis von 1 : 10 bedeutet Effizienz-Verhältnis von 1 : 100. 32 7 Zur Perversion des U-Wertes Die Ignoranz gegenüber einem instationären Denken, Handeln und Rechnen ist allein schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal, weil damit irreführende Ergebnisse verbreitet werden, denen mittlerweile fast alle „Bauexperten“ folgen. Diese frappierende „Folgsamkeit“ zeigt sehr deutlich, welche fachliche Qualität beim Bauen vorherrscht ein leider nur sehr manipuliertes und damit mangelhaftes und oberflächliches Wissen (s. a. Kapitel 18 „Zur Qualität der Ausbildung“). Erläuterung: Die mit dem „Wärmeschutz“ und dem U-Wert zusammenhängenden bautechnischen Absurditäten und Anormalitäten sind Grundlage vieler Fehler (s. a. [Meier 02a, 03a]). Da nach wie vor der U-Wert, allerdings nur von interessierten Gruppierungen, als maßgebend deklariert wird - Lobbyisten spielen hierbei eine herausragende Rolle -, wird lauthals die „Gültigkeit des U-Wertes“ vorausgesetzt und nun von der „offiziellen Bauphysik“ weitere fehlerhafte Schlüsse gezogen. Aber vor allem gilt generell - und das muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden: These: Die in Energieeinsparverordnungen geforderten U-Werte sind alle unwirtschaftlich und somit gesetzwidrig (s. a. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). 13) S. 132 Begründung: Die Wirtschaftlichkeit ist das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen. Je kleiner der Nutzen zum Aufwand, desto kleiner die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz. Dieses Verhältnis verändert sich nun bei unterschiedlichen U-Werten. A: Die Funktion des U-Wertes ist eine Hyperbel und führt zur unwiderlegbaren „Hyperbel-Tragik“. Dies ist fundamentale Mathematik und bedeutet: 1. Mit kleiner werdenden U-Werten nimmt der Nutzen ab, der Aufwand jedoch überproportional zu; die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit fallen damit rapide ab. Schnell ist damit die Unwirtschaftlichkeit erreicht [Meier 92]. 2. Der Abfall erfolgt proportional zum Quadrat des U-Wertes. 3. Die Schwelle der Wirtschaftlichkeit ist mit der EnEV längst überschritten. Was heißt das konkret? Zu 1) Jedes Gerede von „Wirtschaftlichkeit“ ist blanker Hohn, nur Täuschung. Zu 2) Ein U-Wert von 1 W/ m²K bedeute eine Effizienz von 1; Ein U-Wert von 0,1 W/ m²K hat dann eine Effizienz von 0,01; also: U-Wert-Verhältnis von 1 : 10 bedeutet Effizienz-Verhältnis von 1 : 100. 32 7 Zur Perversion des U-Wertes Die Ignoranz gegenüber einem instationären Denken, Handeln und Rechnen ist allein schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal, weil damit irreführende Ergebnisse verbreitet werden, denen mittlerweile fast alle „Bauexperten“ folgen. Diese frappierende „Folgsamkeit“ zeigt sehr deutlich, welche fachliche Qualität beim Bauen vorherrscht ein leider nur sehr manipuliertes und damit mangelhaftes und oberflächliches Wissen (s. a. Kapitel 18 „Zur Qualität der Ausbildung“). Erläuterung: Die mit dem „Wärmeschutz“ und dem U-Wert zusammenhängenden bautechnischen Absurditäten und Anormalitäten sind Grundlage vieler Fehler (s. a. [Meier 02a, 03a]). Da nach wie vor der U-Wert, allerdings nur von interessierten Gruppierungen, als maßgebend deklariert wird - Lobbyisten spielen hierbei eine herausragende Rolle -, wird lauthals die „Gültigkeit des U-Wertes“ vorausgesetzt und nun von der „offiziellen Bauphysik“ weitere fehlerhafte Schlüsse gezogen. Aber vor allem gilt generell - und das muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden: These: Die in Energieeinsparverordnungen geforderten U-Werte sind alle unwirtschaftlich und somit gesetzwidrig (s. a. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). 13) S. 132 Begründung: Die Wirtschaftlichkeit ist das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen. Je kleiner der Nutzen zum Aufwand, desto kleiner die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz. Dieses Verhältnis verändert sich nun bei unterschiedlichen U-Werten. A: Die Funktion des U-Wertes ist eine Hyperbel und führt zur unwiderlegbaren „Hyperbel-Tragik“. Dies ist fundamentale Mathematik und bedeutet: 1. Mit kleiner werdenden U-Werten nimmt der Nutzen ab, der Aufwand jedoch überproportional zu; die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit fallen damit rapide ab. Schnell ist damit die Unwirtschaftlichkeit erreicht [Meier 92]. 2. Der Abfall erfolgt proportional zum Quadrat des U-Wertes. 3. Die Schwelle der Wirtschaftlichkeit ist mit der EnEV längst überschritten. Was heißt das konkret? Zu 1) Jedes Gerede von „Wirtschaftlichkeit“ ist blanker Hohn, nur Täuschung. Zu 2) Ein U-Wert von 1 W/ m²K bedeute eine Effizienz von 1; Ein U-Wert von 0,1 W/ m²K hat dann eine Effizienz von 0,01; also: U-Wert-Verhältnis von 1 : 10 bedeutet Effizienz-Verhältnis von 1 : 100. 32 <?page no="41"?> Zu 3) Mit den stetig steigenden Anforderungen in der EnEV stürzt man kopfüber ins wirtschaftliche Fiasko allerdings nur der Bauherr. Die Dämmstoffverkäufer jedoch können jubilieren über soviel Dämmstoff-Umsatz. B: Die Wirtschaftlichkeit wird im Energieeinsparungsgesetz § 5 (1) vorgeschrieben. Liegt diese nicht vor, wird gegen das Gesetz verstoßen. Dort steht u. a.: 4. Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. 5. Als wirtschaftlich vertretbar haben Obergerichte eine Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt. Was heißt das konkret? Zu 4) Trotz aller Beteuerungen ist gemäß Energieeinsparungsgesetz die Wirtschaftlichkeit das wichtigste Kriterium. Hinweise über die „Klimaverträglichkeit“ oder zur „Klimakatastrophe“, aber auch zur flugs aus dem Hut gezauberten „CO 2 -Emission“ sollen nur von der Peinlichkeit einer Unwirtschaftlichkeit ablenken. Bei diesen „Dämmorgien“ wird nicht nur wenig zusätzliche Energie, sondern auch kaum zusätzlich CO 2 eingespart. Zu 5) Für Bauwillige wird dieser Zeitraum für zumutbar gehalten und bildet somit die Grundlage für alle wirtschaftlichen Überlegungen. Fazit: Die baulichen Umsetzungen der in der EnEV enthaltenen Anforderungen sind unwirtschaftlich. Deshalb wird nun ständig von „Effizienz“ geredet, um von diesem wirtschaftlichen Desaster abzulenken. Jedoch auch eine Effizienz ist nicht gegeben, warum sollte sie auch ein anderes Wort ändert doch nichts am Sachverhalt der Unwirtschaftlichkeit. Damit aber ist dann die weit verbreitete Effizienzlüge geboren. Man spricht dann nur noch von der „effizienten Verwendung“ von Energie, sogar von „Effizienzhäusern“ - und bei diesem Effizienz-Palaver wird dann kaum noch nach der notwendigen Wirtschaftlichkeit gefragt. Statt dessen werden die CO 2 -Emissionen als „Klimakiller“ in den Vordergrund gerückt, um mit diesen „Nebelkerzen“ schlichtweg vom kapitalen Betrug am Kunden über die vorgetäuschte Wirtschaftlichkeit und Effizienz abzulenken. Alles soll nun „CO 2 -neutral“ geplant und gebaut werden, ständig wird davon geredet, wieviel CO 2 man durch diese oder jene Maßnahme nun einspare - und läßt sich dabei als „Klima-Retter“ feiern und hochleben (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Der bautechnisch unwirtschaftliche Unfug wird also „CO 2 -neutral“ verpackt und versucht, über diesen Umweg eines „notwendigen“ Umweltschutzes dann hautnah über eingebaute und verordnete Zwangsmaßnahmen diesen bautechnischen Nonsens zu verwirklichen. Der Sieg der Lobbyisten ist damit fast vollkommen. Die Werbetrommel für „energiesparendes Bauen“ wird z. Zt. mächtig gerührt - und es wird all dieser bautechnische Unsinn überall „nachhaltig“ gefordert und gefördert, aber damit werden dann Milliarden zum Fenster hinausgeworfen. 33 Zu 3) Mit den stetig steigenden Anforderungen in der EnEV stürzt man kopfüber ins wirtschaftliche Fiasko allerdings nur der Bauherr. Die Dämmstoffverkäufer jedoch können jubilieren über soviel Dämmstoff-Umsatz. B: Die Wirtschaftlichkeit wird im Energieeinsparungsgesetz § 5 (1) vorgeschrieben. Liegt diese nicht vor, wird gegen das Gesetz verstoßen. Dort steht u. a.: 4. Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. 5. Als wirtschaftlich vertretbar haben Obergerichte eine Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt. Was heißt das konkret? Zu 4) Trotz aller Beteuerungen ist gemäß Energieeinsparungsgesetz die Wirtschaftlichkeit das wichtigste Kriterium. Hinweise über die „Klimaverträglichkeit“ oder zur „Klimakatastrophe“, aber auch zur flugs aus dem Hut gezauberten „CO 2 -Emission“ sollen nur von der Peinlichkeit einer Unwirtschaftlichkeit ablenken. Bei diesen „Dämmorgien“ wird nicht nur wenig zusätzliche Energie, sondern auch kaum zusätzlich CO 2 eingespart. Zu 5) Für Bauwillige wird dieser Zeitraum für zumutbar gehalten und bildet somit die Grundlage für alle wirtschaftlichen Überlegungen. Fazit: Die baulichen Umsetzungen der in der EnEV enthaltenen Anforderungen sind unwirtschaftlich. Deshalb wird nun ständig von „Effizienz“ geredet, um von diesem wirtschaftlichen Desaster abzulenken. Jedoch auch eine Effizienz ist nicht gegeben, warum sollte sie auch ein anderes Wort ändert doch nichts am Sachverhalt der Unwirtschaftlichkeit. Damit aber ist dann die weit verbreitete Effizienzlüge geboren. Man spricht dann nur noch von der „effizienten Verwendung“ von Energie, sogar von „Effizienzhäusern“ - und bei diesem Effizienz-Palaver wird dann kaum noch nach der notwendigen Wirtschaftlichkeit gefragt. Statt dessen werden die CO 2 -Emissionen als „Klimakiller“ in den Vordergrund gerückt, um mit diesen „Nebelkerzen“ schlichtweg vom kapitalen Betrug am Kunden über die vorgetäuschte Wirtschaftlichkeit und Effizienz abzulenken. Alles soll nun „CO 2 -neutral“ geplant und gebaut werden, ständig wird davon geredet, wieviel CO 2 man durch diese oder jene Maßnahme nun einspare - und läßt sich dabei als „Klima-Retter“ feiern und hochleben (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Der bautechnisch unwirtschaftliche Unfug wird also „CO 2 -neutral“ verpackt und versucht, über diesen Umweg eines „notwendigen“ Umweltschutzes dann hautnah über eingebaute und verordnete Zwangsmaßnahmen diesen bautechnischen Nonsens zu verwirklichen. Der Sieg der Lobbyisten ist damit fast vollkommen. Die Werbetrommel für „energiesparendes Bauen“ wird z. Zt. mächtig gerührt - und es wird all dieser bautechnische Unsinn überall „nachhaltig“ gefordert und gefördert, aber damit werden dann Milliarden zum Fenster hinausgeworfen. 33 Zu 3) Mit den stetig steigenden Anforderungen in der EnEV stürzt man kopfüber ins wirtschaftliche Fiasko allerdings nur der Bauherr. Die Dämmstoffverkäufer jedoch können jubilieren über soviel Dämmstoff-Umsatz. B: Die Wirtschaftlichkeit wird im Energieeinsparungsgesetz § 5 (1) vorgeschrieben. Liegt diese nicht vor, wird gegen das Gesetz verstoßen. Dort steht u. a.: 4. Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. 5. Als wirtschaftlich vertretbar haben Obergerichte eine Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt. Was heißt das konkret? Zu 4) Trotz aller Beteuerungen ist gemäß Energieeinsparungsgesetz die Wirtschaftlichkeit das wichtigste Kriterium. Hinweise über die „Klimaverträglichkeit“ oder zur „Klimakatastrophe“, aber auch zur flugs aus dem Hut gezauberten „CO 2 -Emission“ sollen nur von der Peinlichkeit einer Unwirtschaftlichkeit ablenken. Bei diesen „Dämmorgien“ wird nicht nur wenig zusätzliche Energie, sondern auch kaum zusätzlich CO 2 eingespart. Zu 5) Für Bauwillige wird dieser Zeitraum für zumutbar gehalten und bildet somit die Grundlage für alle wirtschaftlichen Überlegungen. Fazit: Die baulichen Umsetzungen der in der EnEV enthaltenen Anforderungen sind unwirtschaftlich. Deshalb wird nun ständig von „Effizienz“ geredet, um von diesem wirtschaftlichen Desaster abzulenken. Jedoch auch eine Effizienz ist nicht gegeben, warum sollte sie auch ein anderes Wort ändert doch nichts am Sachverhalt der Unwirtschaftlichkeit. Damit aber ist dann die weit verbreitete Effizienzlüge geboren. Man spricht dann nur noch von der „effizienten Verwendung“ von Energie, sogar von „Effizienzhäusern“ - und bei diesem Effizienz-Palaver wird dann kaum noch nach der notwendigen Wirtschaftlichkeit gefragt. Statt dessen werden die CO 2 -Emissionen als „Klimakiller“ in den Vordergrund gerückt, um mit diesen „Nebelkerzen“ schlichtweg vom kapitalen Betrug am Kunden über die vorgetäuschte Wirtschaftlichkeit und Effizienz abzulenken. Alles soll nun „CO 2 -neutral“ geplant und gebaut werden, ständig wird davon geredet, wieviel CO 2 man durch diese oder jene Maßnahme nun einspare - und läßt sich dabei als „Klima-Retter“ feiern und hochleben (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Der bautechnisch unwirtschaftliche Unfug wird also „CO 2 -neutral“ verpackt und versucht, über diesen Umweg eines „notwendigen“ Umweltschutzes dann hautnah über eingebaute und verordnete Zwangsmaßnahmen diesen bautechnischen Nonsens zu verwirklichen. Der Sieg der Lobbyisten ist damit fast vollkommen. Die Werbetrommel für „energiesparendes Bauen“ wird z. Zt. mächtig gerührt - und es wird all dieser bautechnische Unsinn überall „nachhaltig“ gefordert und gefördert, aber damit werden dann Milliarden zum Fenster hinausgeworfen. 33 Zu 3) Mit den stetig steigenden Anforderungen in der EnEV stürzt man kopfüber ins wirtschaftliche Fiasko allerdings nur der Bauherr. Die Dämmstoffverkäufer jedoch können jubilieren über soviel Dämmstoff-Umsatz. B: Die Wirtschaftlichkeit wird im Energieeinsparungsgesetz § 5 (1) vorgeschrieben. Liegt diese nicht vor, wird gegen das Gesetz verstoßen. Dort steht u. a.: 4. Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. 5. Als wirtschaftlich vertretbar haben Obergerichte eine Amortisationszeit von 10 Jahren festgelegt. Was heißt das konkret? Zu 4) Trotz aller Beteuerungen ist gemäß Energieeinsparungsgesetz die Wirtschaftlichkeit das wichtigste Kriterium. Hinweise über die „Klimaverträglichkeit“ oder zur „Klimakatastrophe“, aber auch zur flugs aus dem Hut gezauberten „CO 2 -Emission“ sollen nur von der Peinlichkeit einer Unwirtschaftlichkeit ablenken. Bei diesen „Dämmorgien“ wird nicht nur wenig zusätzliche Energie, sondern auch kaum zusätzlich CO 2 eingespart. Zu 5) Für Bauwillige wird dieser Zeitraum für zumutbar gehalten und bildet somit die Grundlage für alle wirtschaftlichen Überlegungen. Fazit: Die baulichen Umsetzungen der in der EnEV enthaltenen Anforderungen sind unwirtschaftlich. Deshalb wird nun ständig von „Effizienz“ geredet, um von diesem wirtschaftlichen Desaster abzulenken. Jedoch auch eine Effizienz ist nicht gegeben, warum sollte sie auch ein anderes Wort ändert doch nichts am Sachverhalt der Unwirtschaftlichkeit. Damit aber ist dann die weit verbreitete Effizienzlüge geboren. Man spricht dann nur noch von der „effizienten Verwendung“ von Energie, sogar von „Effizienzhäusern“ - und bei diesem Effizienz-Palaver wird dann kaum noch nach der notwendigen Wirtschaftlichkeit gefragt. Statt dessen werden die CO 2 -Emissionen als „Klimakiller“ in den Vordergrund gerückt, um mit diesen „Nebelkerzen“ schlichtweg vom kapitalen Betrug am Kunden über die vorgetäuschte Wirtschaftlichkeit und Effizienz abzulenken. Alles soll nun „CO 2 -neutral“ geplant und gebaut werden, ständig wird davon geredet, wieviel CO 2 man durch diese oder jene Maßnahme nun einspare - und läßt sich dabei als „Klima-Retter“ feiern und hochleben (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Der bautechnisch unwirtschaftliche Unfug wird also „CO 2 -neutral“ verpackt und versucht, über diesen Umweg eines „notwendigen“ Umweltschutzes dann hautnah über eingebaute und verordnete Zwangsmaßnahmen diesen bautechnischen Nonsens zu verwirklichen. Der Sieg der Lobbyisten ist damit fast vollkommen. Die Werbetrommel für „energiesparendes Bauen“ wird z. Zt. mächtig gerührt - und es wird all dieser bautechnische Unsinn überall „nachhaltig“ gefordert und gefördert, aber damit werden dann Milliarden zum Fenster hinausgeworfen. 33 <?page no="42"?> Pseudo-These Die notwendige Energieeinsparung und damit die Bekämpfung der „Klimakatastrophe“ durch CO 2 Emissions-Minderungen erfordern: A) Gebäudewärmedämmung, B) Fensteraustausch, C) Einbau von Lüftungsanlagen, D) Erneuerung der Heizanlagen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Forderungen unzähliger Lobbyisten aus Industrie und Wirtschaft sowie dann auch der übertölpelten, weil entweder unwissenden oder willfährigen „Politikerschar“, der fügsamen „Wissenschaftler“ und der vielen Opportunisten und Karrieristen sind aberwitzig, denn sie entbehren jeglicher Realität und sind insofern allesamt Teil eines umfangreichen Täuschungsprogramms. 14) S. 132 Begründung: A: Zur Gebäudewärmedämmung wäre zu sagen : 1. Es wird beim Wärmebedarf stationär und damit wahrheitswidrig gerechnet. 2. Die U-Werte sind rechnerische Fiktionen und suggerieren damit u. a. auch phantastische Energieeinsparungen, die nie eintreten. 3. Wärmedämmverbundsysteme und praktizierte Leichtbauweise zur Durchsetzung der unsinnigen und absurden EnEV-Anforderungen führen zwangsläufig auch zu einer Durchfeuchtung der Konstruktion. 4. Die in der EnEV geforderten U-Werte sind trotz „günstiger“ Darstellung als stationäre Rechnung allesamt unwirtschaftlich. Was heißt das konkret? Zu 1) Alle Berechnungen, wie z. B. die beim Energieausweis, sind fehlerhaft und stimmen nicht (siehe auch Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Zu 2) Die „prognostizierten „ Energieeinsparungen“ sind Luftbuchungen und deshalb nicht ernst zu nehmen. Zu 3) Eine fehlerhafte Konstruktionstheorie und die damit verbundenen fehlerhaften Tauwasserberechnungen führen zu Bauschäden. Schimmelpilzbildung durch Feuchte ist deshalb nicht zu vermeiden. Zu 4) Gemäß Energieeinsparungsgesetz sind somit die Anforderungen in der EnEV gesetzwidrig. Es bleibt unverständlich, wieso gerade „der Staat“ sich mit Gesetzesbrüchen vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt. B: Zum Fensteraustausch wäre zu sagen: 5. Zwecks „energetischer Verbesserung“ werden 3-fach Verglasungen mit niedrigen U-Werten verlangt, gefordert und eingebaut. 6. Die Energiestrahlen einer Strahlungsheizung aber durchdringen kein Glas. 7. Zwecks weiterer „energetischer Verbesserung“ werden auch dichte Fenster eingebaut, um die „Lüftungswärmeverluste“ zu reduzieren. 34 Pseudo-These Die notwendige Energieeinsparung und damit die Bekämpfung der „Klimakatastrophe“ durch CO 2 Emissions-Minderungen erfordern: A) Gebäudewärmedämmung, B) Fensteraustausch, C) Einbau von Lüftungsanlagen, D) Erneuerung der Heizanlagen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Forderungen unzähliger Lobbyisten aus Industrie und Wirtschaft sowie dann auch der übertölpelten, weil entweder unwissenden oder willfährigen „Politikerschar“, der fügsamen „Wissenschaftler“ und der vielen Opportunisten und Karrieristen sind aberwitzig, denn sie entbehren jeglicher Realität und sind insofern allesamt Teil eines umfangreichen Täuschungsprogramms. 14) S. 132 Begründung: A: Zur Gebäudewärmedämmung wäre zu sagen : 1. Es wird beim Wärmebedarf stationär und damit wahrheitswidrig gerechnet. 2. Die U-Werte sind rechnerische Fiktionen und suggerieren damit u. a. auch phantastische Energieeinsparungen, die nie eintreten. 3. Wärmedämmverbundsysteme und praktizierte Leichtbauweise zur Durchsetzung der unsinnigen und absurden EnEV-Anforderungen führen zwangsläufig auch zu einer Durchfeuchtung der Konstruktion. 4. Die in der EnEV geforderten U-Werte sind trotz „günstiger“ Darstellung als stationäre Rechnung allesamt unwirtschaftlich. Was heißt das konkret? Zu 1) Alle Berechnungen, wie z. B. die beim Energieausweis, sind fehlerhaft und stimmen nicht (siehe auch Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Zu 2) Die „prognostizierten „ Energieeinsparungen“ sind Luftbuchungen und deshalb nicht ernst zu nehmen. Zu 3) Eine fehlerhafte Konstruktionstheorie und die damit verbundenen fehlerhaften Tauwasserberechnungen führen zu Bauschäden. Schimmelpilzbildung durch Feuchte ist deshalb nicht zu vermeiden. Zu 4) Gemäß Energieeinsparungsgesetz sind somit die Anforderungen in der EnEV gesetzwidrig. Es bleibt unverständlich, wieso gerade „der Staat“ sich mit Gesetzesbrüchen vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt. B: Zum Fensteraustausch wäre zu sagen: 5. Zwecks „energetischer Verbesserung“ werden 3-fach Verglasungen mit niedrigen U-Werten verlangt, gefordert und eingebaut. 6. Die Energiestrahlen einer Strahlungsheizung aber durchdringen kein Glas. 7. Zwecks weiterer „energetischer Verbesserung“ werden auch dichte Fenster eingebaut, um die „Lüftungswärmeverluste“ zu reduzieren. 34 Pseudo-These Die notwendige Energieeinsparung und damit die Bekämpfung der „Klimakatastrophe“ durch CO 2 Emissions-Minderungen erfordern: A) Gebäudewärmedämmung, B) Fensteraustausch, C) Einbau von Lüftungsanlagen, D) Erneuerung der Heizanlagen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Forderungen unzähliger Lobbyisten aus Industrie und Wirtschaft sowie dann auch der übertölpelten, weil entweder unwissenden oder willfährigen „Politikerschar“, der fügsamen „Wissenschaftler“ und der vielen Opportunisten und Karrieristen sind aberwitzig, denn sie entbehren jeglicher Realität und sind insofern allesamt Teil eines umfangreichen Täuschungsprogramms. 14) S. 132 Begründung: A: Zur Gebäudewärmedämmung wäre zu sagen : 1. Es wird beim Wärmebedarf stationär und damit wahrheitswidrig gerechnet. 2. Die U-Werte sind rechnerische Fiktionen und suggerieren damit u. a. auch phantastische Energieeinsparungen, die nie eintreten. 3. Wärmedämmverbundsysteme und praktizierte Leichtbauweise zur Durchsetzung der unsinnigen und absurden EnEV-Anforderungen führen zwangsläufig auch zu einer Durchfeuchtung der Konstruktion. 4. Die in der EnEV geforderten U-Werte sind trotz „günstiger“ Darstellung als stationäre Rechnung allesamt unwirtschaftlich. Was heißt das konkret? Zu 1) Alle Berechnungen, wie z. B. die beim Energieausweis, sind fehlerhaft und stimmen nicht (siehe auch Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Zu 2) Die „prognostizierten „ Energieeinsparungen“ sind Luftbuchungen und deshalb nicht ernst zu nehmen. Zu 3) Eine fehlerhafte Konstruktionstheorie und die damit verbundenen fehlerhaften Tauwasserberechnungen führen zu Bauschäden. Schimmelpilzbildung durch Feuchte ist deshalb nicht zu vermeiden. Zu 4) Gemäß Energieeinsparungsgesetz sind somit die Anforderungen in der EnEV gesetzwidrig. Es bleibt unverständlich, wieso gerade „der Staat“ sich mit Gesetzesbrüchen vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt. B: Zum Fensteraustausch wäre zu sagen: 5. Zwecks „energetischer Verbesserung“ werden 3-fach Verglasungen mit niedrigen U-Werten verlangt, gefordert und eingebaut. 6. Die Energiestrahlen einer Strahlungsheizung aber durchdringen kein Glas. 7. Zwecks weiterer „energetischer Verbesserung“ werden auch dichte Fenster eingebaut, um die „Lüftungswärmeverluste“ zu reduzieren. 34 Pseudo-These Die notwendige Energieeinsparung und damit die Bekämpfung der „Klimakatastrophe“ durch CO 2 Emissions-Minderungen erfordern: A) Gebäudewärmedämmung, B) Fensteraustausch, C) Einbau von Lüftungsanlagen, D) Erneuerung der Heizanlagen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Forderungen unzähliger Lobbyisten aus Industrie und Wirtschaft sowie dann auch der übertölpelten, weil entweder unwissenden oder willfährigen „Politikerschar“, der fügsamen „Wissenschaftler“ und der vielen Opportunisten und Karrieristen sind aberwitzig, denn sie entbehren jeglicher Realität und sind insofern allesamt Teil eines umfangreichen Täuschungsprogramms. 14) S. 132 Begründung: A: Zur Gebäudewärmedämmung wäre zu sagen : 1. Es wird beim Wärmebedarf stationär und damit wahrheitswidrig gerechnet. 2. Die U-Werte sind rechnerische Fiktionen und suggerieren damit u. a. auch phantastische Energieeinsparungen, die nie eintreten. 3. Wärmedämmverbundsysteme und praktizierte Leichtbauweise zur Durchsetzung der unsinnigen und absurden EnEV-Anforderungen führen zwangsläufig auch zu einer Durchfeuchtung der Konstruktion. 4. Die in der EnEV geforderten U-Werte sind trotz „günstiger“ Darstellung als stationäre Rechnung allesamt unwirtschaftlich. Was heißt das konkret? Zu 1) Alle Berechnungen, wie z. B. die beim Energieausweis, sind fehlerhaft und stimmen nicht (siehe auch Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). Zu 2) Die „prognostizierten „ Energieeinsparungen“ sind Luftbuchungen und deshalb nicht ernst zu nehmen. Zu 3) Eine fehlerhafte Konstruktionstheorie und die damit verbundenen fehlerhaften Tauwasserberechnungen führen zu Bauschäden. Schimmelpilzbildung durch Feuchte ist deshalb nicht zu vermeiden. Zu 4) Gemäß Energieeinsparungsgesetz sind somit die Anforderungen in der EnEV gesetzwidrig. Es bleibt unverständlich, wieso gerade „der Staat“ sich mit Gesetzesbrüchen vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt. B: Zum Fensteraustausch wäre zu sagen: 5. Zwecks „energetischer Verbesserung“ werden 3-fach Verglasungen mit niedrigen U-Werten verlangt, gefordert und eingebaut. 6. Die Energiestrahlen einer Strahlungsheizung aber durchdringen kein Glas. 7. Zwecks weiterer „energetischer Verbesserung“ werden auch dichte Fenster eingebaut, um die „Lüftungswärmeverluste“ zu reduzieren. 34 <?page no="43"?> Was heißt das konkret? Zu 5) Derartige Maßnahmen sind überflüssig. Die allgemein praktizierte, jedoch irreführende „U-Wert-Minimiererei“ nun auch beim Fenster zu verwirklichen, ist kaum mehr zu überbieten und vernebelt damit die bauphysikalischen Nachteile eines schlechten Schallschutzes. Teure und schwere Fenster als Schallschutzfenster sind dann die Folge. Zu 6) Bei Wahl einer Strahlungsheizung - und dies sollte grundsätzlich der Normalfall werden genügt einfaches Glas, da dieses von einer IR- Strahlung im üblichen Oberflächentemperaturbereich nicht durchdrungen wird. Eine Bewertung des Fensters mit dem U-Wert nach den Kriterien einer Konvektionsheizung geht deshalb am Thema vorbei. Zu 7) Dichte Fenster sind immer der Aufgalopp für Schimmelpilze. Deshalb muß Dichtheit vermieden werden. Die „hohen“ Lüftungswärmeverluste (besser wäre hier der Ausdruck Lüftungsbedarf) „undichter“ Fenster werden dem unwissenden Nutzer nur vorgegaukelt, dabei fungieren sie hervorragend als Schimmelpilzvermeider. Die Lobbyisten der Fensterindustrie wollen jedoch nur „neue Fenster“ einbauen. C: Zur Lüftungsanlage wäre zu sagen: 8. Nur durch die „dichten Fenster“ und den dadurch hervorgerufenen Schimmel kann endlich die Lüftungsanlage ins Gespräch gebracht werden. 9. Eine Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung ist durch verschmutzte Kanäle unhygienisch - und außerdem noch unwirtschaftlich. 10. Jede Lüftungsanlage muß regelmäßig gewartet werden, ansonsten wird sie zur unkontrollierten „Bakterienschleuder“. Was heißt das konkret? Zu 8) Durch den ersten Fehler der dichten Fenster wird dann der zweite Fehler einer Lüftungsanlage heraufbeschworen. Es wird also nur eine übermäßige bautechnische Fehlerproduktion angekurbelt, die der Bauherr dann auch noch zu bezahlen hat. Zu 9) Die erforderlichen Investitionskosten werden selbst durch die „rechnerisch“ ermittelten und damit zu hohen Energiekosteneinsparungen nicht amortisiert. Es bleibt immer ein Zuschußgeschäft für den Bauherren. Zu 10) Schon nach kurzer Zeit versotten und verschmutzen die Luftkanäle derart stark, daß den damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur durch eine ständige Wartung oder sogar „Sanierung“ einigermaßen entgegengearbeitet werden kann. D: Zur Heizanlagen-Erneuerung wäre zu sagen: 11. Da eine Erneuerung gemäß EnEV an das „Herstellungsdatum“ der Anlage und nicht an die Funktionsfähigkeit und damit Wirksamkeit gebunden ist, wird nicht die technische Notwendigkeit, sondern lediglich der Auftragslage bei den Heizanlagenherstellern administrativ zugearbeitet - und der Austausch angeordnet zwangsweise. 35 Was heißt das konkret? Zu 5) Derartige Maßnahmen sind überflüssig. Die allgemein praktizierte, jedoch irreführende „U-Wert-Minimiererei“ nun auch beim Fenster zu verwirklichen, ist kaum mehr zu überbieten und vernebelt damit die bauphysikalischen Nachteile eines schlechten Schallschutzes. Teure und schwere Fenster als Schallschutzfenster sind dann die Folge. Zu 6) Bei Wahl einer Strahlungsheizung - und dies sollte grundsätzlich der Normalfall werden genügt einfaches Glas, da dieses von einer IR- Strahlung im üblichen Oberflächentemperaturbereich nicht durchdrungen wird. Eine Bewertung des Fensters mit dem U-Wert nach den Kriterien einer Konvektionsheizung geht deshalb am Thema vorbei. Zu 7) Dichte Fenster sind immer der Aufgalopp für Schimmelpilze. Deshalb muß Dichtheit vermieden werden. Die „hohen“ Lüftungswärmeverluste (besser wäre hier der Ausdruck Lüftungsbedarf) „undichter“ Fenster werden dem unwissenden Nutzer nur vorgegaukelt, dabei fungieren sie hervorragend als Schimmelpilzvermeider. Die Lobbyisten der Fensterindustrie wollen jedoch nur „neue Fenster“ einbauen. C: Zur Lüftungsanlage wäre zu sagen: 8. Nur durch die „dichten Fenster“ und den dadurch hervorgerufenen Schimmel kann endlich die Lüftungsanlage ins Gespräch gebracht werden. 9. Eine Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung ist durch verschmutzte Kanäle unhygienisch - und außerdem noch unwirtschaftlich. 10. Jede Lüftungsanlage muß regelmäßig gewartet werden, ansonsten wird sie zur unkontrollierten „Bakterienschleuder“. Was heißt das konkret? Zu 8) Durch den ersten Fehler der dichten Fenster wird dann der zweite Fehler einer Lüftungsanlage heraufbeschworen. Es wird also nur eine übermäßige bautechnische Fehlerproduktion angekurbelt, die der Bauherr dann auch noch zu bezahlen hat. Zu 9) Die erforderlichen Investitionskosten werden selbst durch die „rechnerisch“ ermittelten und damit zu hohen Energiekosteneinsparungen nicht amortisiert. Es bleibt immer ein Zuschußgeschäft für den Bauherren. Zu 10) Schon nach kurzer Zeit versotten und verschmutzen die Luftkanäle derart stark, daß den damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur durch eine ständige Wartung oder sogar „Sanierung“ einigermaßen entgegengearbeitet werden kann. D: Zur Heizanlagen-Erneuerung wäre zu sagen: 11. Da eine Erneuerung gemäß EnEV an das „Herstellungsdatum“ der Anlage und nicht an die Funktionsfähigkeit und damit Wirksamkeit gebunden ist, wird nicht die technische Notwendigkeit, sondern lediglich der Auftragslage bei den Heizanlagenherstellern administrativ zugearbeitet - und der Austausch angeordnet zwangsweise. 35 Was heißt das konkret? Zu 5) Derartige Maßnahmen sind überflüssig. Die allgemein praktizierte, jedoch irreführende „U-Wert-Minimiererei“ nun auch beim Fenster zu verwirklichen, ist kaum mehr zu überbieten und vernebelt damit die bauphysikalischen Nachteile eines schlechten Schallschutzes. Teure und schwere Fenster als Schallschutzfenster sind dann die Folge. Zu 6) Bei Wahl einer Strahlungsheizung - und dies sollte grundsätzlich der Normalfall werden genügt einfaches Glas, da dieses von einer IR- Strahlung im üblichen Oberflächentemperaturbereich nicht durchdrungen wird. Eine Bewertung des Fensters mit dem U-Wert nach den Kriterien einer Konvektionsheizung geht deshalb am Thema vorbei. Zu 7) Dichte Fenster sind immer der Aufgalopp für Schimmelpilze. Deshalb muß Dichtheit vermieden werden. Die „hohen“ Lüftungswärmeverluste (besser wäre hier der Ausdruck Lüftungsbedarf) „undichter“ Fenster werden dem unwissenden Nutzer nur vorgegaukelt, dabei fungieren sie hervorragend als Schimmelpilzvermeider. Die Lobbyisten der Fensterindustrie wollen jedoch nur „neue Fenster“ einbauen. C: Zur Lüftungsanlage wäre zu sagen: 8. Nur durch die „dichten Fenster“ und den dadurch hervorgerufenen Schimmel kann endlich die Lüftungsanlage ins Gespräch gebracht werden. 9. Eine Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung ist durch verschmutzte Kanäle unhygienisch - und außerdem noch unwirtschaftlich. 10. Jede Lüftungsanlage muß regelmäßig gewartet werden, ansonsten wird sie zur unkontrollierten „Bakterienschleuder“. Was heißt das konkret? Zu 8) Durch den ersten Fehler der dichten Fenster wird dann der zweite Fehler einer Lüftungsanlage heraufbeschworen. Es wird also nur eine übermäßige bautechnische Fehlerproduktion angekurbelt, die der Bauherr dann auch noch zu bezahlen hat. Zu 9) Die erforderlichen Investitionskosten werden selbst durch die „rechnerisch“ ermittelten und damit zu hohen Energiekosteneinsparungen nicht amortisiert. Es bleibt immer ein Zuschußgeschäft für den Bauherren. Zu 10) Schon nach kurzer Zeit versotten und verschmutzen die Luftkanäle derart stark, daß den damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur durch eine ständige Wartung oder sogar „Sanierung“ einigermaßen entgegengearbeitet werden kann. D: Zur Heizanlagen-Erneuerung wäre zu sagen: 11. Da eine Erneuerung gemäß EnEV an das „Herstellungsdatum“ der Anlage und nicht an die Funktionsfähigkeit und damit Wirksamkeit gebunden ist, wird nicht die technische Notwendigkeit, sondern lediglich der Auftragslage bei den Heizanlagenherstellern administrativ zugearbeitet - und der Austausch angeordnet zwangsweise. 35 Was heißt das konkret? Zu 5) Derartige Maßnahmen sind überflüssig. Die allgemein praktizierte, jedoch irreführende „U-Wert-Minimiererei“ nun auch beim Fenster zu verwirklichen, ist kaum mehr zu überbieten und vernebelt damit die bauphysikalischen Nachteile eines schlechten Schallschutzes. Teure und schwere Fenster als Schallschutzfenster sind dann die Folge. Zu 6) Bei Wahl einer Strahlungsheizung - und dies sollte grundsätzlich der Normalfall werden genügt einfaches Glas, da dieses von einer IR- Strahlung im üblichen Oberflächentemperaturbereich nicht durchdrungen wird. Eine Bewertung des Fensters mit dem U-Wert nach den Kriterien einer Konvektionsheizung geht deshalb am Thema vorbei. Zu 7) Dichte Fenster sind immer der Aufgalopp für Schimmelpilze. Deshalb muß Dichtheit vermieden werden. Die „hohen“ Lüftungswärmeverluste (besser wäre hier der Ausdruck Lüftungsbedarf) „undichter“ Fenster werden dem unwissenden Nutzer nur vorgegaukelt, dabei fungieren sie hervorragend als Schimmelpilzvermeider. Die Lobbyisten der Fensterindustrie wollen jedoch nur „neue Fenster“ einbauen. C: Zur Lüftungsanlage wäre zu sagen: 8. Nur durch die „dichten Fenster“ und den dadurch hervorgerufenen Schimmel kann endlich die Lüftungsanlage ins Gespräch gebracht werden. 9. Eine Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung ist durch verschmutzte Kanäle unhygienisch - und außerdem noch unwirtschaftlich. 10. Jede Lüftungsanlage muß regelmäßig gewartet werden, ansonsten wird sie zur unkontrollierten „Bakterienschleuder“. Was heißt das konkret? Zu 8) Durch den ersten Fehler der dichten Fenster wird dann der zweite Fehler einer Lüftungsanlage heraufbeschworen. Es wird also nur eine übermäßige bautechnische Fehlerproduktion angekurbelt, die der Bauherr dann auch noch zu bezahlen hat. Zu 9) Die erforderlichen Investitionskosten werden selbst durch die „rechnerisch“ ermittelten und damit zu hohen Energiekosteneinsparungen nicht amortisiert. Es bleibt immer ein Zuschußgeschäft für den Bauherren. Zu 10) Schon nach kurzer Zeit versotten und verschmutzen die Luftkanäle derart stark, daß den damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur durch eine ständige Wartung oder sogar „Sanierung“ einigermaßen entgegengearbeitet werden kann. D: Zur Heizanlagen-Erneuerung wäre zu sagen: 11. Da eine Erneuerung gemäß EnEV an das „Herstellungsdatum“ der Anlage und nicht an die Funktionsfähigkeit und damit Wirksamkeit gebunden ist, wird nicht die technische Notwendigkeit, sondern lediglich der Auftragslage bei den Heizanlagenherstellern administrativ zugearbeitet - und der Austausch angeordnet zwangsweise. 35 <?page no="44"?> 12. Die in der Werbung angegebenen prozentualen „Ersparnisse“ einer „neuen Heizanlage, vielleicht sogar mit Brennwert-Technik, sind weit überzogen. Die Realität bäckt viel kleinere Brötchen. 13. Brennwert-Technik bedeutet komplizierte Technik. Daran kann nur der Hersteller interessiert sein, weil damit Wartungsverträge ins Haus flattern. 14. Immerhin erreichen ca. 60 Prozent der Brennwert-Anlagen ganzjährig nicht den Kondensationsbetrieb. Damit müssen die energetischen Verheißungen der Brennwert-Technik stark relativiert werden. Was heißt das konkret? Zu 11) Auch Lobbyisten der Heizanlagen-Industrie arbeiten sehr erfolgreich. Zu 12) Die oft angekündigten 40 Prozent Heizenergieeinsparung bei neuen Anlagen werden nie erreicht, sie sind aus der Luft gegriffen. Die ca. 11 Prozent höhere Wärmeausbeute bei einem Brennwert-Kessel schrumpft in Realität sogar bis auf 2 Prozent zusammen also sind derartige „Empfehlungen“ Floskeln - und dann natürlich wie immer unwirtschaftlich. Zu 13) Die komplizierte Technik macht den Brennwert-Kessel schon nach ca. 10 Jahren erneuerungsbedürftig. Also auch hier handelt es sich nur um ein Zuschußgeschäft für den Bauherren, den Auftraggeber. Zu 14) Mit der „Brennwert-Technik wird den Bestellern eine enorme Energieeinsparung vorerzählt, was nach dem Strafgesetzbuch § 263 sogar handfester Betrug und glasklare Täuschung bedeuten. Fazit: Die durch die verschiedenen „Verordnungen“ erzwungenen „energetischen Sanierungen“ kosten nur viel Geld, sind unwirtschaftlich und liefern eine komplizierte und unüberschaubare „Technik“, die für ständigen Ärger sorgt. Dagegen sind einfache und unkomplizierte Anlagen robust und langlebig und sollten bevorzugt werden. Also Hände weg von all den verheißungsvollen energetischen Sanierungen; es konkretisiert sich der Verdacht, daß es sich tatsächlich nur um eine rigorose Auftrags- und Arbeitsbeschaffung für von Lobbyisten erfolgreich vertretene Industriezweige handelt. Es werden ohne Rücksicht auf Bauschäden an den Immobilien und finanzielle Belastungen der Kunden die in den absurden „Richtlinien und Verordnungen“ geforderten bautechnischen Ungereimtheiten in die Tat umgesetzt skrupellos und raffgierig. Die „technische Rechtfertigung“ liefere ja die DIN- Vorschriften und damit sogar „der Staat“ in seiner Einfalt und Naivität selbst. Hier wird der „Verordnungsgeber“ also arg mißbraucht, was ihn offensichtlich gar nicht so ungemein mißfällt immerhin können lukrative „Belohnungen“ vielerlei Art locken. Diese Begünstigungen beeinflussen dann bei den immensen technischen Möglichkeiten auch sehr stark die entsprechende Sichtweise für eine Bewertung dieser abstrusen Verfahrensweisen. 36 12. Die in der Werbung angegebenen prozentualen „Ersparnisse“ einer „neuen Heizanlage, vielleicht sogar mit Brennwert-Technik, sind weit überzogen. Die Realität bäckt viel kleinere Brötchen. 13. Brennwert-Technik bedeutet komplizierte Technik. Daran kann nur der Hersteller interessiert sein, weil damit Wartungsverträge ins Haus flattern. 14. Immerhin erreichen ca. 60 Prozent der Brennwert-Anlagen ganzjährig nicht den Kondensationsbetrieb. Damit müssen die energetischen Verheißungen der Brennwert-Technik stark relativiert werden. Was heißt das konkret? Zu 11) Auch Lobbyisten der Heizanlagen-Industrie arbeiten sehr erfolgreich. Zu 12) Die oft angekündigten 40 Prozent Heizenergieeinsparung bei neuen Anlagen werden nie erreicht, sie sind aus der Luft gegriffen. Die ca. 11 Prozent höhere Wärmeausbeute bei einem Brennwert-Kessel schrumpft in Realität sogar bis auf 2 Prozent zusammen also sind derartige „Empfehlungen“ Floskeln - und dann natürlich wie immer unwirtschaftlich. Zu 13) Die komplizierte Technik macht den Brennwert-Kessel schon nach ca. 10 Jahren erneuerungsbedürftig. Also auch hier handelt es sich nur um ein Zuschußgeschäft für den Bauherren, den Auftraggeber. Zu 14) Mit der „Brennwert-Technik wird den Bestellern eine enorme Energieeinsparung vorerzählt, was nach dem Strafgesetzbuch § 263 sogar handfester Betrug und glasklare Täuschung bedeuten. Fazit: Die durch die verschiedenen „Verordnungen“ erzwungenen „energetischen Sanierungen“ kosten nur viel Geld, sind unwirtschaftlich und liefern eine komplizierte und unüberschaubare „Technik“, die für ständigen Ärger sorgt. Dagegen sind einfache und unkomplizierte Anlagen robust und langlebig und sollten bevorzugt werden. Also Hände weg von all den verheißungsvollen energetischen Sanierungen; es konkretisiert sich der Verdacht, daß es sich tatsächlich nur um eine rigorose Auftrags- und Arbeitsbeschaffung für von Lobbyisten erfolgreich vertretene Industriezweige handelt. Es werden ohne Rücksicht auf Bauschäden an den Immobilien und finanzielle Belastungen der Kunden die in den absurden „Richtlinien und Verordnungen“ geforderten bautechnischen Ungereimtheiten in die Tat umgesetzt skrupellos und raffgierig. Die „technische Rechtfertigung“ liefere ja die DIN- Vorschriften und damit sogar „der Staat“ in seiner Einfalt und Naivität selbst. Hier wird der „Verordnungsgeber“ also arg mißbraucht, was ihn offensichtlich gar nicht so ungemein mißfällt immerhin können lukrative „Belohnungen“ vielerlei Art locken. Diese Begünstigungen beeinflussen dann bei den immensen technischen Möglichkeiten auch sehr stark die entsprechende Sichtweise für eine Bewertung dieser abstrusen Verfahrensweisen. 36 12. Die in der Werbung angegebenen prozentualen „Ersparnisse“ einer „neuen Heizanlage, vielleicht sogar mit Brennwert-Technik, sind weit überzogen. Die Realität bäckt viel kleinere Brötchen. 13. Brennwert-Technik bedeutet komplizierte Technik. Daran kann nur der Hersteller interessiert sein, weil damit Wartungsverträge ins Haus flattern. 14. Immerhin erreichen ca. 60 Prozent der Brennwert-Anlagen ganzjährig nicht den Kondensationsbetrieb. Damit müssen die energetischen Verheißungen der Brennwert-Technik stark relativiert werden. Was heißt das konkret? Zu 11) Auch Lobbyisten der Heizanlagen-Industrie arbeiten sehr erfolgreich. Zu 12) Die oft angekündigten 40 Prozent Heizenergieeinsparung bei neuen Anlagen werden nie erreicht, sie sind aus der Luft gegriffen. Die ca. 11 Prozent höhere Wärmeausbeute bei einem Brennwert-Kessel schrumpft in Realität sogar bis auf 2 Prozent zusammen also sind derartige „Empfehlungen“ Floskeln - und dann natürlich wie immer unwirtschaftlich. Zu 13) Die komplizierte Technik macht den Brennwert-Kessel schon nach ca. 10 Jahren erneuerungsbedürftig. Also auch hier handelt es sich nur um ein Zuschußgeschäft für den Bauherren, den Auftraggeber. Zu 14) Mit der „Brennwert-Technik wird den Bestellern eine enorme Energieeinsparung vorerzählt, was nach dem Strafgesetzbuch § 263 sogar handfester Betrug und glasklare Täuschung bedeuten. Fazit: Die durch die verschiedenen „Verordnungen“ erzwungenen „energetischen Sanierungen“ kosten nur viel Geld, sind unwirtschaftlich und liefern eine komplizierte und unüberschaubare „Technik“, die für ständigen Ärger sorgt. Dagegen sind einfache und unkomplizierte Anlagen robust und langlebig und sollten bevorzugt werden. Also Hände weg von all den verheißungsvollen energetischen Sanierungen; es konkretisiert sich der Verdacht, daß es sich tatsächlich nur um eine rigorose Auftrags- und Arbeitsbeschaffung für von Lobbyisten erfolgreich vertretene Industriezweige handelt. Es werden ohne Rücksicht auf Bauschäden an den Immobilien und finanzielle Belastungen der Kunden die in den absurden „Richtlinien und Verordnungen“ geforderten bautechnischen Ungereimtheiten in die Tat umgesetzt skrupellos und raffgierig. Die „technische Rechtfertigung“ liefere ja die DIN- Vorschriften und damit sogar „der Staat“ in seiner Einfalt und Naivität selbst. Hier wird der „Verordnungsgeber“ also arg mißbraucht, was ihn offensichtlich gar nicht so ungemein mißfällt immerhin können lukrative „Belohnungen“ vielerlei Art locken. Diese Begünstigungen beeinflussen dann bei den immensen technischen Möglichkeiten auch sehr stark die entsprechende Sichtweise für eine Bewertung dieser abstrusen Verfahrensweisen. 36 12. Die in der Werbung angegebenen prozentualen „Ersparnisse“ einer „neuen Heizanlage, vielleicht sogar mit Brennwert-Technik, sind weit überzogen. Die Realität bäckt viel kleinere Brötchen. 13. Brennwert-Technik bedeutet komplizierte Technik. Daran kann nur der Hersteller interessiert sein, weil damit Wartungsverträge ins Haus flattern. 14. Immerhin erreichen ca. 60 Prozent der Brennwert-Anlagen ganzjährig nicht den Kondensationsbetrieb. Damit müssen die energetischen Verheißungen der Brennwert-Technik stark relativiert werden. Was heißt das konkret? Zu 11) Auch Lobbyisten der Heizanlagen-Industrie arbeiten sehr erfolgreich. Zu 12) Die oft angekündigten 40 Prozent Heizenergieeinsparung bei neuen Anlagen werden nie erreicht, sie sind aus der Luft gegriffen. Die ca. 11 Prozent höhere Wärmeausbeute bei einem Brennwert-Kessel schrumpft in Realität sogar bis auf 2 Prozent zusammen also sind derartige „Empfehlungen“ Floskeln - und dann natürlich wie immer unwirtschaftlich. Zu 13) Die komplizierte Technik macht den Brennwert-Kessel schon nach ca. 10 Jahren erneuerungsbedürftig. Also auch hier handelt es sich nur um ein Zuschußgeschäft für den Bauherren, den Auftraggeber. Zu 14) Mit der „Brennwert-Technik wird den Bestellern eine enorme Energieeinsparung vorerzählt, was nach dem Strafgesetzbuch § 263 sogar handfester Betrug und glasklare Täuschung bedeuten. Fazit: Die durch die verschiedenen „Verordnungen“ erzwungenen „energetischen Sanierungen“ kosten nur viel Geld, sind unwirtschaftlich und liefern eine komplizierte und unüberschaubare „Technik“, die für ständigen Ärger sorgt. Dagegen sind einfache und unkomplizierte Anlagen robust und langlebig und sollten bevorzugt werden. Also Hände weg von all den verheißungsvollen energetischen Sanierungen; es konkretisiert sich der Verdacht, daß es sich tatsächlich nur um eine rigorose Auftrags- und Arbeitsbeschaffung für von Lobbyisten erfolgreich vertretene Industriezweige handelt. Es werden ohne Rücksicht auf Bauschäden an den Immobilien und finanzielle Belastungen der Kunden die in den absurden „Richtlinien und Verordnungen“ geforderten bautechnischen Ungereimtheiten in die Tat umgesetzt skrupellos und raffgierig. Die „technische Rechtfertigung“ liefere ja die DIN- Vorschriften und damit sogar „der Staat“ in seiner Einfalt und Naivität selbst. Hier wird der „Verordnungsgeber“ also arg mißbraucht, was ihn offensichtlich gar nicht so ungemein mißfällt immerhin können lukrative „Belohnungen“ vielerlei Art locken. Diese Begünstigungen beeinflussen dann bei den immensen technischen Möglichkeiten auch sehr stark die entsprechende Sichtweise für eine Bewertung dieser abstrusen Verfahrensweisen. 36 <?page no="45"?> 8 Zum Thermografie-Humbug Bei der Thermografie werden Infrarot-Kameras benutzt, die die Wärmestrahlung einer strahlenden Oberfläche messen. Da nach dem Stefan-Boltzmannschen Gesetz die Wärmestrahlung sich proportional zur vierten Potenz der absoluten Oberflächen-Temperatur verhält, strahlt eine höher temperierte Fläche auch mehr als eine kühlere Fläche. Es können somit thermografische Bilder hergestellt werden, die, mit unterschiedlichen Farben versehen, deutlich die unterschiedlichen Oberflächentemperaturen der aufgenommenen Flächen zeigen. Die Thermografie wird nun als „Wunderwaffe“ gegen vorliegende und vermeintliche thermische „Unregelmäßigkeiten“ eingesetzt, um z. B. Wärmebrücken, Undichtheiten oder Feuchtstellen in der Außenfassade festzustellen. Auf diese Weise hofft man, „Wärmelecks“ und auch ungenügende „Dämmungen“ einer Außenfront aufspüren zu können, damit derartige „Dämmfehler“ im Interesse einer sparsamen Energieverwendung vermieden werden können. Die Frage muß gestellt werden: „Können durch die Thermografie überhaupt diese „Unregelmäßigkeiten“ entdeckt und einwandfrei identifiziert sowie auch fachlich exakt kommentiert werden? “ These: Mit der Thermografie wird „Technologie-Scharlatanerie“ betrieben, nur um die Fragwürdigkeit des „Dämmwahns“ weiter voranzutreiben. 15) S. 132 Begründung: Wegen der energetischen Absurdität von „Superdämmungen“ wird der Bautechnik nun weiterer Nonsens zugemutet, denn mit der Thermografie kann eine klare Analyse und damit Aussage von Energieverlusten infolge tatsächlich vorliegender Wärmeströme nicht gemacht werden. Warum ist dies so? A: Die Thermografie stellt, und das ist unbestritten, nur Oberflächentemperaturen fest. Dies heißt dann aus physikalischer Sicht: 1. Aus einer Temperatur kann niemals ein vorliegender Wärmestrom in Größe und vor allem Richtung abgeleitet werden. 2. Bei einer immer vorhandenen Solarstrahlung werden infolge der Absorptionsfähigkeit massiver Baustoffe - und dies ist bei Altbauten stets der Fall die „hohen“ äußeren Oberflächentemperaturen von der kostenlosen Sonne, nicht aber von der Heizanlage des Gebäudes hervorgerufen. 37 8 Zum Thermografie-Humbug Bei der Thermografie werden Infrarot-Kameras benutzt, die die Wärmestrahlung einer strahlenden Oberfläche messen. Da nach dem Stefan-Boltzmannschen Gesetz die Wärmestrahlung sich proportional zur vierten Potenz der absoluten Oberflächen-Temperatur verhält, strahlt eine höher temperierte Fläche auch mehr als eine kühlere Fläche. Es können somit thermografische Bilder hergestellt werden, die, mit unterschiedlichen Farben versehen, deutlich die unterschiedlichen Oberflächentemperaturen der aufgenommenen Flächen zeigen. Die Thermografie wird nun als „Wunderwaffe“ gegen vorliegende und vermeintliche thermische „Unregelmäßigkeiten“ eingesetzt, um z. B. Wärmebrücken, Undichtheiten oder Feuchtstellen in der Außenfassade festzustellen. Auf diese Weise hofft man, „Wärmelecks“ und auch ungenügende „Dämmungen“ einer Außenfront aufspüren zu können, damit derartige „Dämmfehler“ im Interesse einer sparsamen Energieverwendung vermieden werden können. Die Frage muß gestellt werden: „Können durch die Thermografie überhaupt diese „Unregelmäßigkeiten“ entdeckt und einwandfrei identifiziert sowie auch fachlich exakt kommentiert werden? “ These: Mit der Thermografie wird „Technologie-Scharlatanerie“ betrieben, nur um die Fragwürdigkeit des „Dämmwahns“ weiter voranzutreiben. 15) S. 132 Begründung: Wegen der energetischen Absurdität von „Superdämmungen“ wird der Bautechnik nun weiterer Nonsens zugemutet, denn mit der Thermografie kann eine klare Analyse und damit Aussage von Energieverlusten infolge tatsächlich vorliegender Wärmeströme nicht gemacht werden. Warum ist dies so? A: Die Thermografie stellt, und das ist unbestritten, nur Oberflächentemperaturen fest. Dies heißt dann aus physikalischer Sicht: 1. Aus einer Temperatur kann niemals ein vorliegender Wärmestrom in Größe und vor allem Richtung abgeleitet werden. 2. Bei einer immer vorhandenen Solarstrahlung werden infolge der Absorptionsfähigkeit massiver Baustoffe - und dies ist bei Altbauten stets der Fall die „hohen“ äußeren Oberflächentemperaturen von der kostenlosen Sonne, nicht aber von der Heizanlage des Gebäudes hervorgerufen. 37 8 Zum Thermografie-Humbug Bei der Thermografie werden Infrarot-Kameras benutzt, die die Wärmestrahlung einer strahlenden Oberfläche messen. Da nach dem Stefan-Boltzmannschen Gesetz die Wärmestrahlung sich proportional zur vierten Potenz der absoluten Oberflächen-Temperatur verhält, strahlt eine höher temperierte Fläche auch mehr als eine kühlere Fläche. Es können somit thermografische Bilder hergestellt werden, die, mit unterschiedlichen Farben versehen, deutlich die unterschiedlichen Oberflächentemperaturen der aufgenommenen Flächen zeigen. Die Thermografie wird nun als „Wunderwaffe“ gegen vorliegende und vermeintliche thermische „Unregelmäßigkeiten“ eingesetzt, um z. B. Wärmebrücken, Undichtheiten oder Feuchtstellen in der Außenfassade festzustellen. Auf diese Weise hofft man, „Wärmelecks“ und auch ungenügende „Dämmungen“ einer Außenfront aufspüren zu können, damit derartige „Dämmfehler“ im Interesse einer sparsamen Energieverwendung vermieden werden können. Die Frage muß gestellt werden: „Können durch die Thermografie überhaupt diese „Unregelmäßigkeiten“ entdeckt und einwandfrei identifiziert sowie auch fachlich exakt kommentiert werden? “ These: Mit der Thermografie wird „Technologie-Scharlatanerie“ betrieben, nur um die Fragwürdigkeit des „Dämmwahns“ weiter voranzutreiben. 15) S. 132 Begründung: Wegen der energetischen Absurdität von „Superdämmungen“ wird der Bautechnik nun weiterer Nonsens zugemutet, denn mit der Thermografie kann eine klare Analyse und damit Aussage von Energieverlusten infolge tatsächlich vorliegender Wärmeströme nicht gemacht werden. Warum ist dies so? A: Die Thermografie stellt, und das ist unbestritten, nur Oberflächentemperaturen fest. Dies heißt dann aus physikalischer Sicht: 1. Aus einer Temperatur kann niemals ein vorliegender Wärmestrom in Größe und vor allem Richtung abgeleitet werden. 2. Bei einer immer vorhandenen Solarstrahlung werden infolge der Absorptionsfähigkeit massiver Baustoffe - und dies ist bei Altbauten stets der Fall die „hohen“ äußeren Oberflächentemperaturen von der kostenlosen Sonne, nicht aber von der Heizanlage des Gebäudes hervorgerufen. 37 8 Zum Thermografie-Humbug Bei der Thermografie werden Infrarot-Kameras benutzt, die die Wärmestrahlung einer strahlenden Oberfläche messen. Da nach dem Stefan-Boltzmannschen Gesetz die Wärmestrahlung sich proportional zur vierten Potenz der absoluten Oberflächen-Temperatur verhält, strahlt eine höher temperierte Fläche auch mehr als eine kühlere Fläche. Es können somit thermografische Bilder hergestellt werden, die, mit unterschiedlichen Farben versehen, deutlich die unterschiedlichen Oberflächentemperaturen der aufgenommenen Flächen zeigen. Die Thermografie wird nun als „Wunderwaffe“ gegen vorliegende und vermeintliche thermische „Unregelmäßigkeiten“ eingesetzt, um z. B. Wärmebrücken, Undichtheiten oder Feuchtstellen in der Außenfassade festzustellen. Auf diese Weise hofft man, „Wärmelecks“ und auch ungenügende „Dämmungen“ einer Außenfront aufspüren zu können, damit derartige „Dämmfehler“ im Interesse einer sparsamen Energieverwendung vermieden werden können. Die Frage muß gestellt werden: „Können durch die Thermografie überhaupt diese „Unregelmäßigkeiten“ entdeckt und einwandfrei identifiziert sowie auch fachlich exakt kommentiert werden? “ These: Mit der Thermografie wird „Technologie-Scharlatanerie“ betrieben, nur um die Fragwürdigkeit des „Dämmwahns“ weiter voranzutreiben. 15) S. 132 Begründung: Wegen der energetischen Absurdität von „Superdämmungen“ wird der Bautechnik nun weiterer Nonsens zugemutet, denn mit der Thermografie kann eine klare Analyse und damit Aussage von Energieverlusten infolge tatsächlich vorliegender Wärmeströme nicht gemacht werden. Warum ist dies so? A: Die Thermografie stellt, und das ist unbestritten, nur Oberflächentemperaturen fest. Dies heißt dann aus physikalischer Sicht: 1. Aus einer Temperatur kann niemals ein vorliegender Wärmestrom in Größe und vor allem Richtung abgeleitet werden. 2. Bei einer immer vorhandenen Solarstrahlung werden infolge der Absorptionsfähigkeit massiver Baustoffe - und dies ist bei Altbauten stets der Fall die „hohen“ äußeren Oberflächentemperaturen von der kostenlosen Sonne, nicht aber von der Heizanlage des Gebäudes hervorgerufen. 37 <?page no="46"?> 3. Die Richtung des daraus resultierenden Wärmestroms erfolgt deshalb, entgegen der stationären Vorstellung in der Bauphysik, von außen nach innen zur Mitte der Außenkonstruktion. Die Temperaturverteilung im Außenquerschnitt gleicht dadurch mehr einer Kettenlinie: es ist jedenfalls keine Gerade. Was heißt das konkret? Zu 1) Hier unterliegt man einer kapitalen Fehlinterpretation, denn wie will man aus einer „Temperatur“ die Richtung eines Wärmestromes ableiten? Dies wäre ein physikalisches Phänomen und bedeutet im wahrsten Sinne des Wortes „Wahrsagerei“ in der Bauphysik. So etwas aber sollte tunlichst vermieden werden. Zu 2) Gegenüber der Außenlufttemperatur liegt die äußere Oberflächentemperatur um viele Grad höher (bis 65 °C) und korreliert deshalb keineswegs mit der Außenlufttemperatur ([Meier 02], S. 175-182). Zu 3) Der vom höheren Temperaturniveau ausgehende Wärmestrom von außen zur Mitte der Wand stoppt den von innen kommenden Wärmestrom, so daß sich eine speicherfähige Konstruktion sowohl von innen als auch von außen mit Energie auflädt, ohne diese in der nächtlichen „Entladungsphase“ wieder vollständig nach außen abzugeben. Die wirklichen thermischen instationären Verhältnisse in einer Außenfront sind also völlig andere, als die in der etablierten Bauphysik angenommenen stationären Vorstellungen, die von einem konstanten Wärmestrom von innen nach außen ausgehen ein Irrtum, der aber wacker lebendig gehalten wird. B: Bei der Thermografie ist Grundlage der „Fehlinterpretationen“ die stationäre Denkweise, die nach wie vor in der etablierten Bauphysik nicht auszumerzen ist: 4. Das stationäre Denken ignoriert bei massiven Außenbauteilen gerade die Sonne, die ja bestimmender Teil bei der Energiebilanz eines Gebäudes ist. Aber dieser Einfluß wird irreführend als „vernachlässigbar klein“ deklariert. 5. Gerade dies aber stimmt nicht. Hier ist mehr der Wunsch Vater des Gedankens. Man will partout bei der „stationären Kost“ bleiben, obgleich dies, neben logischen Widersprüchen in der Sache, die Grundlage von vielen bautechnischen Fehlern ist. Die Absorption von Solarenergie darf deshalb nicht vernachlässigt werden, will man auch ehrlich gegen sich selbst sein. 6. Dieser fatale Umstand der Ignoranz bietet dann auch eine willkommene Möglichkeit von manipulativen Interpretationen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die DIN ist bei derartigen, fehlerhaften Informationen federführend. Aber auch führende Repräsentanten der etablierten Bauphysik wiederholen immer wieder diese bauphysikalischen Fragwürdigkeiten. Zu 5) Je schwerer ein Baustoff ist, desto besser ist er in der Lage, Solarenergie und damit kostenlose Energie zu absorbieren. Dies ist unbestritten. Das aber führt dazu, daß gerade die massiven Bauteile viel Solarstrahlung absorbieren und somit sehr energieeffizient sind. 38 3. Die Richtung des daraus resultierenden Wärmestroms erfolgt deshalb, entgegen der stationären Vorstellung in der Bauphysik, von außen nach innen zur Mitte der Außenkonstruktion. Die Temperaturverteilung im Außenquerschnitt gleicht dadurch mehr einer Kettenlinie: es ist jedenfalls keine Gerade. Was heißt das konkret? Zu 1) Hier unterliegt man einer kapitalen Fehlinterpretation, denn wie will man aus einer „Temperatur“ die Richtung eines Wärmestromes ableiten? Dies wäre ein physikalisches Phänomen und bedeutet im wahrsten Sinne des Wortes „Wahrsagerei“ in der Bauphysik. So etwas aber sollte tunlichst vermieden werden. Zu 2) Gegenüber der Außenlufttemperatur liegt die äußere Oberflächentemperatur um viele Grad höher (bis 65 °C) und korreliert deshalb keineswegs mit der Außenlufttemperatur ([Meier 02], S. 175-182). Zu 3) Der vom höheren Temperaturniveau ausgehende Wärmestrom von außen zur Mitte der Wand stoppt den von innen kommenden Wärmestrom, so daß sich eine speicherfähige Konstruktion sowohl von innen als auch von außen mit Energie auflädt, ohne diese in der nächtlichen „Entladungsphase“ wieder vollständig nach außen abzugeben. Die wirklichen thermischen instationären Verhältnisse in einer Außenfront sind also völlig andere, als die in der etablierten Bauphysik angenommenen stationären Vorstellungen, die von einem konstanten Wärmestrom von innen nach außen ausgehen ein Irrtum, der aber wacker lebendig gehalten wird. B: Bei der Thermografie ist Grundlage der „Fehlinterpretationen“ die stationäre Denkweise, die nach wie vor in der etablierten Bauphysik nicht auszumerzen ist: 4. Das stationäre Denken ignoriert bei massiven Außenbauteilen gerade die Sonne, die ja bestimmender Teil bei der Energiebilanz eines Gebäudes ist. Aber dieser Einfluß wird irreführend als „vernachlässigbar klein“ deklariert. 5. Gerade dies aber stimmt nicht. Hier ist mehr der Wunsch Vater des Gedankens. Man will partout bei der „stationären Kost“ bleiben, obgleich dies, neben logischen Widersprüchen in der Sache, die Grundlage von vielen bautechnischen Fehlern ist. Die Absorption von Solarenergie darf deshalb nicht vernachlässigt werden, will man auch ehrlich gegen sich selbst sein. 6. Dieser fatale Umstand der Ignoranz bietet dann auch eine willkommene Möglichkeit von manipulativen Interpretationen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die DIN ist bei derartigen, fehlerhaften Informationen federführend. Aber auch führende Repräsentanten der etablierten Bauphysik wiederholen immer wieder diese bauphysikalischen Fragwürdigkeiten. Zu 5) Je schwerer ein Baustoff ist, desto besser ist er in der Lage, Solarenergie und damit kostenlose Energie zu absorbieren. Dies ist unbestritten. Das aber führt dazu, daß gerade die massiven Bauteile viel Solarstrahlung absorbieren und somit sehr energieeffizient sind. 38 3. Die Richtung des daraus resultierenden Wärmestroms erfolgt deshalb, entgegen der stationären Vorstellung in der Bauphysik, von außen nach innen zur Mitte der Außenkonstruktion. Die Temperaturverteilung im Außenquerschnitt gleicht dadurch mehr einer Kettenlinie: es ist jedenfalls keine Gerade. Was heißt das konkret? Zu 1) Hier unterliegt man einer kapitalen Fehlinterpretation, denn wie will man aus einer „Temperatur“ die Richtung eines Wärmestromes ableiten? Dies wäre ein physikalisches Phänomen und bedeutet im wahrsten Sinne des Wortes „Wahrsagerei“ in der Bauphysik. So etwas aber sollte tunlichst vermieden werden. Zu 2) Gegenüber der Außenlufttemperatur liegt die äußere Oberflächentemperatur um viele Grad höher (bis 65 °C) und korreliert deshalb keineswegs mit der Außenlufttemperatur ([Meier 02], S. 175-182). Zu 3) Der vom höheren Temperaturniveau ausgehende Wärmestrom von außen zur Mitte der Wand stoppt den von innen kommenden Wärmestrom, so daß sich eine speicherfähige Konstruktion sowohl von innen als auch von außen mit Energie auflädt, ohne diese in der nächtlichen „Entladungsphase“ wieder vollständig nach außen abzugeben. Die wirklichen thermischen instationären Verhältnisse in einer Außenfront sind also völlig andere, als die in der etablierten Bauphysik angenommenen stationären Vorstellungen, die von einem konstanten Wärmestrom von innen nach außen ausgehen ein Irrtum, der aber wacker lebendig gehalten wird. B: Bei der Thermografie ist Grundlage der „Fehlinterpretationen“ die stationäre Denkweise, die nach wie vor in der etablierten Bauphysik nicht auszumerzen ist: 4. Das stationäre Denken ignoriert bei massiven Außenbauteilen gerade die Sonne, die ja bestimmender Teil bei der Energiebilanz eines Gebäudes ist. Aber dieser Einfluß wird irreführend als „vernachlässigbar klein“ deklariert. 5. Gerade dies aber stimmt nicht. Hier ist mehr der Wunsch Vater des Gedankens. Man will partout bei der „stationären Kost“ bleiben, obgleich dies, neben logischen Widersprüchen in der Sache, die Grundlage von vielen bautechnischen Fehlern ist. Die Absorption von Solarenergie darf deshalb nicht vernachlässigt werden, will man auch ehrlich gegen sich selbst sein. 6. Dieser fatale Umstand der Ignoranz bietet dann auch eine willkommene Möglichkeit von manipulativen Interpretationen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die DIN ist bei derartigen, fehlerhaften Informationen federführend. Aber auch führende Repräsentanten der etablierten Bauphysik wiederholen immer wieder diese bauphysikalischen Fragwürdigkeiten. Zu 5) Je schwerer ein Baustoff ist, desto besser ist er in der Lage, Solarenergie und damit kostenlose Energie zu absorbieren. Dies ist unbestritten. Das aber führt dazu, daß gerade die massiven Bauteile viel Solarstrahlung absorbieren und somit sehr energieeffizient sind. 38 3. Die Richtung des daraus resultierenden Wärmestroms erfolgt deshalb, entgegen der stationären Vorstellung in der Bauphysik, von außen nach innen zur Mitte der Außenkonstruktion. Die Temperaturverteilung im Außenquerschnitt gleicht dadurch mehr einer Kettenlinie: es ist jedenfalls keine Gerade. Was heißt das konkret? Zu 1) Hier unterliegt man einer kapitalen Fehlinterpretation, denn wie will man aus einer „Temperatur“ die Richtung eines Wärmestromes ableiten? Dies wäre ein physikalisches Phänomen und bedeutet im wahrsten Sinne des Wortes „Wahrsagerei“ in der Bauphysik. So etwas aber sollte tunlichst vermieden werden. Zu 2) Gegenüber der Außenlufttemperatur liegt die äußere Oberflächentemperatur um viele Grad höher (bis 65 °C) und korreliert deshalb keineswegs mit der Außenlufttemperatur ([Meier 02], S. 175-182). Zu 3) Der vom höheren Temperaturniveau ausgehende Wärmestrom von außen zur Mitte der Wand stoppt den von innen kommenden Wärmestrom, so daß sich eine speicherfähige Konstruktion sowohl von innen als auch von außen mit Energie auflädt, ohne diese in der nächtlichen „Entladungsphase“ wieder vollständig nach außen abzugeben. Die wirklichen thermischen instationären Verhältnisse in einer Außenfront sind also völlig andere, als die in der etablierten Bauphysik angenommenen stationären Vorstellungen, die von einem konstanten Wärmestrom von innen nach außen ausgehen ein Irrtum, der aber wacker lebendig gehalten wird. B: Bei der Thermografie ist Grundlage der „Fehlinterpretationen“ die stationäre Denkweise, die nach wie vor in der etablierten Bauphysik nicht auszumerzen ist: 4. Das stationäre Denken ignoriert bei massiven Außenbauteilen gerade die Sonne, die ja bestimmender Teil bei der Energiebilanz eines Gebäudes ist. Aber dieser Einfluß wird irreführend als „vernachlässigbar klein“ deklariert. 5. Gerade dies aber stimmt nicht. Hier ist mehr der Wunsch Vater des Gedankens. Man will partout bei der „stationären Kost“ bleiben, obgleich dies, neben logischen Widersprüchen in der Sache, die Grundlage von vielen bautechnischen Fehlern ist. Die Absorption von Solarenergie darf deshalb nicht vernachlässigt werden, will man auch ehrlich gegen sich selbst sein. 6. Dieser fatale Umstand der Ignoranz bietet dann auch eine willkommene Möglichkeit von manipulativen Interpretationen. Was heißt das konkret? Zu 4) Die DIN ist bei derartigen, fehlerhaften Informationen federführend. Aber auch führende Repräsentanten der etablierten Bauphysik wiederholen immer wieder diese bauphysikalischen Fragwürdigkeiten. Zu 5) Je schwerer ein Baustoff ist, desto besser ist er in der Lage, Solarenergie und damit kostenlose Energie zu absorbieren. Dies ist unbestritten. Das aber führt dazu, daß gerade die massiven Bauteile viel Solarstrahlung absorbieren und somit sehr energieeffizient sind. 38 <?page no="47"?> Zu 6) Wenn als Grundlage die „stationäre“ Temperaturverteilung angenommen wird, dann bleibt bei einer sich daraus ergebenden geradlinigen Temperaturverteilung natürlich nichts anderes übrig, als jede Temperatur, die außen gemessen wird, nun als von innen kommend anzusehen. Dies führt dann zu einem fatalen Fehlschluß: „Je wärmer die äußere Oberflächentemperatur ist, desto mehr Wärme muß wohl durch das Bauteil fließen - und so wird weiter recht genialistisch geschlußfolgert: Also ist die vorhandene „Wärmedämmung“ ungenügend, und es müsse unbedingt nachgedämmt werden.“ Diese falsche Interpretation kann sehr leicht nachgewiesen werden: Handelt es sich beispielhaft um ein leer stehendes Gebäude und es wird demzufolge nicht geheizt, so werden auch in diesem Fall die durch Absorption entstehenden höheren äußeren Oberflächentemperaturen bei einer massiven Wandkonstruktion dann mittels „Thermografie“ als „Energieverluste“ des Gebäudes diagnostiziert, obgleich dies nachweisbar nicht stimmen kann also handelt es sich um eine grandiose Fehlinterpretation. Die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage aller theoretischen und praktischen Überlegungen, wird auch in [Fouad 08] bestätigt. Im diesem Buch: „Leitfaden Thermografie im Bauwesen“ werden im Kapitel „Anwendung der Thermografie in der Bautechnik“ auch die „Rechnerischen Untersuchungsmöglichkeiten von Wärmebrücken“ kurioserweise mit dem Temperaturfaktor f Rsi “ vorgenommen. Für die Vermeidung einer Schimmelpilzbildung wird dabei auf DIN 4108, Teil 2 verwiesen, die ja nun gerade die „stationäre Betrachtung“ zur Voraussetzung macht. Außerdem ist der „Temperaturfaktor“ dafür sowieso völlig ungeeignet. (s. Kapitel 9 „Zur Schimmelpilz-Ausbreitung“). Mit der Thermografie kann über vorliegende Wärmeströme, ungenügende Dämmungen und Wärmelecks umfassend und folgerichtig keine Auskunft gegeben werden. Hier muß auf das umfangreich zur Verfügung stehende Erfahrungswissen der Vergangenheit zurückgegriffen werden. Das aber geht völlig anders mit dem Thema stationärer und instationärer Betrachtungsweisen um. Die Sonne als beständiger Garant des Lebens auf der Erde wird man immer berücksichtigen müssen - und das bedeutet immer die instationäre Betrachtungsweise. Dieses Umdenken in der offiziellen Bauphysik aber wird weitgehend vermieden. Fazit: Die Thermografie wird sehr gern herangezogen, um die Notwendigkeit von Dämmungen immer wieder nachzuweisen und herauszustellen. Man glaubt, mit den farbigen Bildern und den „gefährlichen“ roten Flächen die ungenügend Informierten übertölpeln zu können. Aber auch hier verirrt sich die etablierte Bauphysik im Dschungel der Widersprüche, Falschannahmen und fehlerhaften Schlußfolgerungen man vergißt die Sonne. Dies aber ist eine schwere Unterlassungssünde, es ist eine fatale gesellschaftliche und wissenschaftliche Schande. 39 Zu 6) Wenn als Grundlage die „stationäre“ Temperaturverteilung angenommen wird, dann bleibt bei einer sich daraus ergebenden geradlinigen Temperaturverteilung natürlich nichts anderes übrig, als jede Temperatur, die außen gemessen wird, nun als von innen kommend anzusehen. Dies führt dann zu einem fatalen Fehlschluß: „Je wärmer die äußere Oberflächentemperatur ist, desto mehr Wärme muß wohl durch das Bauteil fließen - und so wird weiter recht genialistisch geschlußfolgert: Also ist die vorhandene „Wärmedämmung“ ungenügend, und es müsse unbedingt nachgedämmt werden.“ Diese falsche Interpretation kann sehr leicht nachgewiesen werden: Handelt es sich beispielhaft um ein leer stehendes Gebäude und es wird demzufolge nicht geheizt, so werden auch in diesem Fall die durch Absorption entstehenden höheren äußeren Oberflächentemperaturen bei einer massiven Wandkonstruktion dann mittels „Thermografie“ als „Energieverluste“ des Gebäudes diagnostiziert, obgleich dies nachweisbar nicht stimmen kann also handelt es sich um eine grandiose Fehlinterpretation. Die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage aller theoretischen und praktischen Überlegungen, wird auch in [Fouad 08] bestätigt. Im diesem Buch: „Leitfaden Thermografie im Bauwesen“ werden im Kapitel „Anwendung der Thermografie in der Bautechnik“ auch die „Rechnerischen Untersuchungsmöglichkeiten von Wärmebrücken“ kurioserweise mit dem Temperaturfaktor f Rsi “ vorgenommen. Für die Vermeidung einer Schimmelpilzbildung wird dabei auf DIN 4108, Teil 2 verwiesen, die ja nun gerade die „stationäre Betrachtung“ zur Voraussetzung macht. Außerdem ist der „Temperaturfaktor“ dafür sowieso völlig ungeeignet. (s. Kapitel 9 „Zur Schimmelpilz-Ausbreitung“). Mit der Thermografie kann über vorliegende Wärmeströme, ungenügende Dämmungen und Wärmelecks umfassend und folgerichtig keine Auskunft gegeben werden. Hier muß auf das umfangreich zur Verfügung stehende Erfahrungswissen der Vergangenheit zurückgegriffen werden. Das aber geht völlig anders mit dem Thema stationärer und instationärer Betrachtungsweisen um. Die Sonne als beständiger Garant des Lebens auf der Erde wird man immer berücksichtigen müssen - und das bedeutet immer die instationäre Betrachtungsweise. Dieses Umdenken in der offiziellen Bauphysik aber wird weitgehend vermieden. Fazit: Die Thermografie wird sehr gern herangezogen, um die Notwendigkeit von Dämmungen immer wieder nachzuweisen und herauszustellen. Man glaubt, mit den farbigen Bildern und den „gefährlichen“ roten Flächen die ungenügend Informierten übertölpeln zu können. Aber auch hier verirrt sich die etablierte Bauphysik im Dschungel der Widersprüche, Falschannahmen und fehlerhaften Schlußfolgerungen man vergißt die Sonne. Dies aber ist eine schwere Unterlassungssünde, es ist eine fatale gesellschaftliche und wissenschaftliche Schande. 39 Zu 6) Wenn als Grundlage die „stationäre“ Temperaturverteilung angenommen wird, dann bleibt bei einer sich daraus ergebenden geradlinigen Temperaturverteilung natürlich nichts anderes übrig, als jede Temperatur, die außen gemessen wird, nun als von innen kommend anzusehen. Dies führt dann zu einem fatalen Fehlschluß: „Je wärmer die äußere Oberflächentemperatur ist, desto mehr Wärme muß wohl durch das Bauteil fließen - und so wird weiter recht genialistisch geschlußfolgert: Also ist die vorhandene „Wärmedämmung“ ungenügend, und es müsse unbedingt nachgedämmt werden.“ Diese falsche Interpretation kann sehr leicht nachgewiesen werden: Handelt es sich beispielhaft um ein leer stehendes Gebäude und es wird demzufolge nicht geheizt, so werden auch in diesem Fall die durch Absorption entstehenden höheren äußeren Oberflächentemperaturen bei einer massiven Wandkonstruktion dann mittels „Thermografie“ als „Energieverluste“ des Gebäudes diagnostiziert, obgleich dies nachweisbar nicht stimmen kann also handelt es sich um eine grandiose Fehlinterpretation. Die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage aller theoretischen und praktischen Überlegungen, wird auch in [Fouad 08] bestätigt. Im diesem Buch: „Leitfaden Thermografie im Bauwesen“ werden im Kapitel „Anwendung der Thermografie in der Bautechnik“ auch die „Rechnerischen Untersuchungsmöglichkeiten von Wärmebrücken“ kurioserweise mit dem Temperaturfaktor f Rsi “ vorgenommen. Für die Vermeidung einer Schimmelpilzbildung wird dabei auf DIN 4108, Teil 2 verwiesen, die ja nun gerade die „stationäre Betrachtung“ zur Voraussetzung macht. Außerdem ist der „Temperaturfaktor“ dafür sowieso völlig ungeeignet. (s. Kapitel 9 „Zur Schimmelpilz-Ausbreitung“). Mit der Thermografie kann über vorliegende Wärmeströme, ungenügende Dämmungen und Wärmelecks umfassend und folgerichtig keine Auskunft gegeben werden. Hier muß auf das umfangreich zur Verfügung stehende Erfahrungswissen der Vergangenheit zurückgegriffen werden. Das aber geht völlig anders mit dem Thema stationärer und instationärer Betrachtungsweisen um. Die Sonne als beständiger Garant des Lebens auf der Erde wird man immer berücksichtigen müssen - und das bedeutet immer die instationäre Betrachtungsweise. Dieses Umdenken in der offiziellen Bauphysik aber wird weitgehend vermieden. Fazit: Die Thermografie wird sehr gern herangezogen, um die Notwendigkeit von Dämmungen immer wieder nachzuweisen und herauszustellen. Man glaubt, mit den farbigen Bildern und den „gefährlichen“ roten Flächen die ungenügend Informierten übertölpeln zu können. Aber auch hier verirrt sich die etablierte Bauphysik im Dschungel der Widersprüche, Falschannahmen und fehlerhaften Schlußfolgerungen man vergißt die Sonne. Dies aber ist eine schwere Unterlassungssünde, es ist eine fatale gesellschaftliche und wissenschaftliche Schande. 39 Zu 6) Wenn als Grundlage die „stationäre“ Temperaturverteilung angenommen wird, dann bleibt bei einer sich daraus ergebenden geradlinigen Temperaturverteilung natürlich nichts anderes übrig, als jede Temperatur, die außen gemessen wird, nun als von innen kommend anzusehen. Dies führt dann zu einem fatalen Fehlschluß: „Je wärmer die äußere Oberflächentemperatur ist, desto mehr Wärme muß wohl durch das Bauteil fließen - und so wird weiter recht genialistisch geschlußfolgert: Also ist die vorhandene „Wärmedämmung“ ungenügend, und es müsse unbedingt nachgedämmt werden.“ Diese falsche Interpretation kann sehr leicht nachgewiesen werden: Handelt es sich beispielhaft um ein leer stehendes Gebäude und es wird demzufolge nicht geheizt, so werden auch in diesem Fall die durch Absorption entstehenden höheren äußeren Oberflächentemperaturen bei einer massiven Wandkonstruktion dann mittels „Thermografie“ als „Energieverluste“ des Gebäudes diagnostiziert, obgleich dies nachweisbar nicht stimmen kann also handelt es sich um eine grandiose Fehlinterpretation. Die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage aller theoretischen und praktischen Überlegungen, wird auch in [Fouad 08] bestätigt. Im diesem Buch: „Leitfaden Thermografie im Bauwesen“ werden im Kapitel „Anwendung der Thermografie in der Bautechnik“ auch die „Rechnerischen Untersuchungsmöglichkeiten von Wärmebrücken“ kurioserweise mit dem Temperaturfaktor f Rsi “ vorgenommen. Für die Vermeidung einer Schimmelpilzbildung wird dabei auf DIN 4108, Teil 2 verwiesen, die ja nun gerade die „stationäre Betrachtung“ zur Voraussetzung macht. Außerdem ist der „Temperaturfaktor“ dafür sowieso völlig ungeeignet. (s. Kapitel 9 „Zur Schimmelpilz-Ausbreitung“). Mit der Thermografie kann über vorliegende Wärmeströme, ungenügende Dämmungen und Wärmelecks umfassend und folgerichtig keine Auskunft gegeben werden. Hier muß auf das umfangreich zur Verfügung stehende Erfahrungswissen der Vergangenheit zurückgegriffen werden. Das aber geht völlig anders mit dem Thema stationärer und instationärer Betrachtungsweisen um. Die Sonne als beständiger Garant des Lebens auf der Erde wird man immer berücksichtigen müssen - und das bedeutet immer die instationäre Betrachtungsweise. Dieses Umdenken in der offiziellen Bauphysik aber wird weitgehend vermieden. Fazit: Die Thermografie wird sehr gern herangezogen, um die Notwendigkeit von Dämmungen immer wieder nachzuweisen und herauszustellen. Man glaubt, mit den farbigen Bildern und den „gefährlichen“ roten Flächen die ungenügend Informierten übertölpeln zu können. Aber auch hier verirrt sich die etablierte Bauphysik im Dschungel der Widersprüche, Falschannahmen und fehlerhaften Schlußfolgerungen man vergißt die Sonne. Dies aber ist eine schwere Unterlassungssünde, es ist eine fatale gesellschaftliche und wissenschaftliche Schande. 39 <?page no="48"?> Pseudo-These: „Um ein Gebäude energetisch zu optimieren, leistet die Thermografie für den Fachmann wertvolle Dienste“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als nun das Einbeziehen der „Thermografie“ als blinden Aktionismus zu entlarven. Weswegen wird all dies veranstaltet? 16) S. 132 Begründung: A: Die „Thermografie“ soll den unredlichen Part übernehmen, die Nutzer zu überzeugen, den Dämmwahn endlich zu akzeptieren. Dies ist unseriös. 1. „Rote Flächen“ zeigen nur höhere Oberflächentemperaturen an. 2. Dies soll suggerieren, daß es sich hier um „große Wärmeverluste“ handelt. 3. Dabei stammen diese höheren Temperaturen bei speicherfähigen Materialien von der vorliegenden Absorption der Sonnenenergie. 4. Hier wird massiv getäuscht und mit falschen Argumenten gearbeitet. Was heißt das konkret? Zu 1) Oberflächentemperaturen können, wie bereits gesagt, nie Auskunft geben über einen „Wärmestrom“, auf den es nun einmal bei Energiebilanzen ankommt. Vor allem nicht über die Richtung des Wärmestroms, ob es sich nun um einen „Verlust“ oder gar einen „Gewinn“ handelt. Zu 2) Die „Verlust-Auskunft“ stammt aus der „stationären“ Vorstellung, denn hier kann es sich dann nur um Wärmeverluste einer Gebäudeaußenkonstruktion handeln, da immer ein Temperaturgefälle von der Innenluft zur Außenluft angenommen wird. Dies aber ist eine falsche Annahme. Maßgebend sind die beiden Oberflächentemperaturen innen und außen und die instationäreTemperaturverteilung in der Konstruktion - und die liegt bei einem speicherfähigen Material in Form einer Kettenlinie vor. Zu 3) Für einen „Beharrungszustands-Fetischisten“ aber existiert nur bei den Fenstern ein Solarenergiegewinn, ein massiver Baustoff dagegen wird bewußt ausgeklammert. Diese Fehleinschätzung ist in vielen Veröffentlichungen dokumentiert worden (siehe u. a. auch in [Meier 02], S. 175- 182). Dies kann jeder auch selbst überprüfen: man lege nur eine Kneifzange in die Sonne, nach einiger Zeit kann sie nicht mehr angefaßt werden, so heiß ist sie geworden. Die Oberflächentemperatur ist dabei wesentlich höher als die umgebende Außenlufttemperatur, beide sind also nicht vergleichbar es handelt sich glatt um zwei paar Stiefel. Zu 4) Damit schließen sich die Verfechter der „Thermografie“ der großen Meute der Blender, Täuscher und Gewinnler an, die sich in letzter Zeit erstaunlich vermehrt haben ist das dann etwa die sich bildende „neue Wertegemeinschaft“? All dies entpuppt sich bei sachgerechter Würdigung wiederum als eine unwürdige Verdichtung von Unwahrheiten. Selbst die Berufswelt läßt sich täuschen. 40 Pseudo-These: „Um ein Gebäude energetisch zu optimieren, leistet die Thermografie für den Fachmann wertvolle Dienste“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als nun das Einbeziehen der „Thermografie“ als blinden Aktionismus zu entlarven. Weswegen wird all dies veranstaltet? 16) S. 132 Begründung: A: Die „Thermografie“ soll den unredlichen Part übernehmen, die Nutzer zu überzeugen, den Dämmwahn endlich zu akzeptieren. Dies ist unseriös. 1. „Rote Flächen“ zeigen nur höhere Oberflächentemperaturen an. 2. Dies soll suggerieren, daß es sich hier um „große Wärmeverluste“ handelt. 3. Dabei stammen diese höheren Temperaturen bei speicherfähigen Materialien von der vorliegenden Absorption der Sonnenenergie. 4. Hier wird massiv getäuscht und mit falschen Argumenten gearbeitet. Was heißt das konkret? Zu 1) Oberflächentemperaturen können, wie bereits gesagt, nie Auskunft geben über einen „Wärmestrom“, auf den es nun einmal bei Energiebilanzen ankommt. Vor allem nicht über die Richtung des Wärmestroms, ob es sich nun um einen „Verlust“ oder gar einen „Gewinn“ handelt. Zu 2) Die „Verlust-Auskunft“ stammt aus der „stationären“ Vorstellung, denn hier kann es sich dann nur um Wärmeverluste einer Gebäudeaußenkonstruktion handeln, da immer ein Temperaturgefälle von der Innenluft zur Außenluft angenommen wird. Dies aber ist eine falsche Annahme. Maßgebend sind die beiden Oberflächentemperaturen innen und außen und die instationäreTemperaturverteilung in der Konstruktion - und die liegt bei einem speicherfähigen Material in Form einer Kettenlinie vor. Zu 3) Für einen „Beharrungszustands-Fetischisten“ aber existiert nur bei den Fenstern ein Solarenergiegewinn, ein massiver Baustoff dagegen wird bewußt ausgeklammert. Diese Fehleinschätzung ist in vielen Veröffentlichungen dokumentiert worden (siehe u. a. auch in [Meier 02], S. 175- 182). Dies kann jeder auch selbst überprüfen: man lege nur eine Kneifzange in die Sonne, nach einiger Zeit kann sie nicht mehr angefaßt werden, so heiß ist sie geworden. Die Oberflächentemperatur ist dabei wesentlich höher als die umgebende Außenlufttemperatur, beide sind also nicht vergleichbar es handelt sich glatt um zwei paar Stiefel. Zu 4) Damit schließen sich die Verfechter der „Thermografie“ der großen Meute der Blender, Täuscher und Gewinnler an, die sich in letzter Zeit erstaunlich vermehrt haben ist das dann etwa die sich bildende „neue Wertegemeinschaft“? All dies entpuppt sich bei sachgerechter Würdigung wiederum als eine unwürdige Verdichtung von Unwahrheiten. Selbst die Berufswelt läßt sich täuschen. 40 Pseudo-These: „Um ein Gebäude energetisch zu optimieren, leistet die Thermografie für den Fachmann wertvolle Dienste“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als nun das Einbeziehen der „Thermografie“ als blinden Aktionismus zu entlarven. Weswegen wird all dies veranstaltet? 16) S. 132 Begründung: A: Die „Thermografie“ soll den unredlichen Part übernehmen, die Nutzer zu überzeugen, den Dämmwahn endlich zu akzeptieren. Dies ist unseriös. 1. „Rote Flächen“ zeigen nur höhere Oberflächentemperaturen an. 2. Dies soll suggerieren, daß es sich hier um „große Wärmeverluste“ handelt. 3. Dabei stammen diese höheren Temperaturen bei speicherfähigen Materialien von der vorliegenden Absorption der Sonnenenergie. 4. Hier wird massiv getäuscht und mit falschen Argumenten gearbeitet. Was heißt das konkret? Zu 1) Oberflächentemperaturen können, wie bereits gesagt, nie Auskunft geben über einen „Wärmestrom“, auf den es nun einmal bei Energiebilanzen ankommt. Vor allem nicht über die Richtung des Wärmestroms, ob es sich nun um einen „Verlust“ oder gar einen „Gewinn“ handelt. Zu 2) Die „Verlust-Auskunft“ stammt aus der „stationären“ Vorstellung, denn hier kann es sich dann nur um Wärmeverluste einer Gebäudeaußenkonstruktion handeln, da immer ein Temperaturgefälle von der Innenluft zur Außenluft angenommen wird. Dies aber ist eine falsche Annahme. Maßgebend sind die beiden Oberflächentemperaturen innen und außen und die instationäreTemperaturverteilung in der Konstruktion - und die liegt bei einem speicherfähigen Material in Form einer Kettenlinie vor. Zu 3) Für einen „Beharrungszustands-Fetischisten“ aber existiert nur bei den Fenstern ein Solarenergiegewinn, ein massiver Baustoff dagegen wird bewußt ausgeklammert. Diese Fehleinschätzung ist in vielen Veröffentlichungen dokumentiert worden (siehe u. a. auch in [Meier 02], S. 175- 182). Dies kann jeder auch selbst überprüfen: man lege nur eine Kneifzange in die Sonne, nach einiger Zeit kann sie nicht mehr angefaßt werden, so heiß ist sie geworden. Die Oberflächentemperatur ist dabei wesentlich höher als die umgebende Außenlufttemperatur, beide sind also nicht vergleichbar es handelt sich glatt um zwei paar Stiefel. Zu 4) Damit schließen sich die Verfechter der „Thermografie“ der großen Meute der Blender, Täuscher und Gewinnler an, die sich in letzter Zeit erstaunlich vermehrt haben ist das dann etwa die sich bildende „neue Wertegemeinschaft“? All dies entpuppt sich bei sachgerechter Würdigung wiederum als eine unwürdige Verdichtung von Unwahrheiten. Selbst die Berufswelt läßt sich täuschen. 40 Pseudo-These: „Um ein Gebäude energetisch zu optimieren, leistet die Thermografie für den Fachmann wertvolle Dienste“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als nun das Einbeziehen der „Thermografie“ als blinden Aktionismus zu entlarven. Weswegen wird all dies veranstaltet? 16) S. 132 Begründung: A: Die „Thermografie“ soll den unredlichen Part übernehmen, die Nutzer zu überzeugen, den Dämmwahn endlich zu akzeptieren. Dies ist unseriös. 1. „Rote Flächen“ zeigen nur höhere Oberflächentemperaturen an. 2. Dies soll suggerieren, daß es sich hier um „große Wärmeverluste“ handelt. 3. Dabei stammen diese höheren Temperaturen bei speicherfähigen Materialien von der vorliegenden Absorption der Sonnenenergie. 4. Hier wird massiv getäuscht und mit falschen Argumenten gearbeitet. Was heißt das konkret? Zu 1) Oberflächentemperaturen können, wie bereits gesagt, nie Auskunft geben über einen „Wärmestrom“, auf den es nun einmal bei Energiebilanzen ankommt. Vor allem nicht über die Richtung des Wärmestroms, ob es sich nun um einen „Verlust“ oder gar einen „Gewinn“ handelt. Zu 2) Die „Verlust-Auskunft“ stammt aus der „stationären“ Vorstellung, denn hier kann es sich dann nur um Wärmeverluste einer Gebäudeaußenkonstruktion handeln, da immer ein Temperaturgefälle von der Innenluft zur Außenluft angenommen wird. Dies aber ist eine falsche Annahme. Maßgebend sind die beiden Oberflächentemperaturen innen und außen und die instationäreTemperaturverteilung in der Konstruktion - und die liegt bei einem speicherfähigen Material in Form einer Kettenlinie vor. Zu 3) Für einen „Beharrungszustands-Fetischisten“ aber existiert nur bei den Fenstern ein Solarenergiegewinn, ein massiver Baustoff dagegen wird bewußt ausgeklammert. Diese Fehleinschätzung ist in vielen Veröffentlichungen dokumentiert worden (siehe u. a. auch in [Meier 02], S. 175- 182). Dies kann jeder auch selbst überprüfen: man lege nur eine Kneifzange in die Sonne, nach einiger Zeit kann sie nicht mehr angefaßt werden, so heiß ist sie geworden. Die Oberflächentemperatur ist dabei wesentlich höher als die umgebende Außenlufttemperatur, beide sind also nicht vergleichbar es handelt sich glatt um zwei paar Stiefel. Zu 4) Damit schließen sich die Verfechter der „Thermografie“ der großen Meute der Blender, Täuscher und Gewinnler an, die sich in letzter Zeit erstaunlich vermehrt haben ist das dann etwa die sich bildende „neue Wertegemeinschaft“? All dies entpuppt sich bei sachgerechter Würdigung wiederum als eine unwürdige Verdichtung von Unwahrheiten. Selbst die Berufswelt läßt sich täuschen. 40 <?page no="49"?> B: Bei der Darstellung der Thermografie ist die „stationäre“ Betrachtung Grundlage der Überlegungen. Dies wird auch in [Fouad 08] belegt. Für die Durchführung von thermografischen Untersuchungen werden z. B. folgende meteorologischen Randbedingungen vorausgesetzt: 5) Temperaturdifferenzen zwischen innen und außen müssen ausreichend hoch und mit geringen Schwankungen sein. 6) Die Durchführung von Außenthermografien sind vor Sonnenaufgang bzw. Thermogramme ohne Einfluß direkter Sonneneinstrahlung aufzuzeichnen. 7) Verfälschungen der von außen aufgenommenen Thermogramme bei hohen Windgeschwindigkeiten sind möglich (konvektiver Wärmeübergang), daher ist unter Umständen relativ windstilles Wetter abzuwarten. Was heißt das konkret? Zu 5) Stationäre Vorstellungen führen dazu, nur bei großen Temperaturunterschieden Wärmeströme deutlich wahrnehmbar und meßbar machen zu können. Auch die notwendigen „geringen“ Schwankungen sind ja Voraussetzung für eine „Gültigkeit des U-Wertes“, denn hierfür müssen für „lange Zeit“ konstante Randbedingungen vorliegen. Mit dem U-Wert werden aber auch die Speichermechanismen von massiven Baustoffen ausgeschaltet. Dem U-Wert wird also erbarmungslos gehuldigt. Zu 6) Dies ist völlig absurd, denn es geht doch darum, gerade die „Sonnenenergie“ mit in die Überlegungen einzubeziehen und zu nutzen. Mit aller Gewalt wird also auch hier versucht, die unrealistischen „stationären“ Voraussetzungen mit vielen Klimmzügen zu erfüllen. Zu 7) Die Angst, der „konvektive Wärmeübergang“ könne sich durch Wind verändern, zeugt von „stationären Grundüberzeugungen“, die bei sachgerechter Behandlung doch überhaupt nicht anwendbar sind. Außerdem besteht ja bei Wind die Gefahr einer Abkühlung (keine rote Fläche mehr) und dies will man offensichtlich vermeiden. Viel entscheidender sind jedoch die Absorptionsvorgänge und damit die Speichermechanismen, diese aber werden konsequent ausgeklammert und ignoriert. Fazit: Solange gerade die Thermografie, die ja mit den Gesetzen der Strahlung interpretiert werden muß, von unrealistischen stationären Vorstellungen beherrscht wird, kann es keine sach- und fachgerechte Anwendung der Thermografie geben. Dies führt unweigerlich zu fehlerhaften Aussagen. Die Versuche, die Thermografie aber als Kronzeuge für den Dämmwahn überdimensionierter „Superdämmungen“ zu mißbrauchen, muß scharf verurteilt werden. Die Bemühungen sind unverkennbar, die Thermografie mit in den massenhaften Betrug einzubeziehen. Quintessenz: Der Rummel um die „Thermografie“ entpuppt sich als eine wohldurchdachte Strategie der Wirtschaft, wodurch die Rendite-Vorstellungen besonders der Dämmstoff-Industrie realisiert werden sollen. Diese finanzielle Ausplünderung muß im Interesse einer sachgerechten Bautechnik endlich gestoppt werden. 41 B: Bei der Darstellung der Thermografie ist die „stationäre“ Betrachtung Grundlage der Überlegungen. Dies wird auch in [Fouad 08] belegt. Für die Durchführung von thermografischen Untersuchungen werden z. B. folgende meteorologischen Randbedingungen vorausgesetzt: 5) Temperaturdifferenzen zwischen innen und außen müssen ausreichend hoch und mit geringen Schwankungen sein. 6) Die Durchführung von Außenthermografien sind vor Sonnenaufgang bzw. Thermogramme ohne Einfluß direkter Sonneneinstrahlung aufzuzeichnen. 7) Verfälschungen der von außen aufgenommenen Thermogramme bei hohen Windgeschwindigkeiten sind möglich (konvektiver Wärmeübergang), daher ist unter Umständen relativ windstilles Wetter abzuwarten. Was heißt das konkret? Zu 5) Stationäre Vorstellungen führen dazu, nur bei großen Temperaturunterschieden Wärmeströme deutlich wahrnehmbar und meßbar machen zu können. Auch die notwendigen „geringen“ Schwankungen sind ja Voraussetzung für eine „Gültigkeit des U-Wertes“, denn hierfür müssen für „lange Zeit“ konstante Randbedingungen vorliegen. Mit dem U-Wert werden aber auch die Speichermechanismen von massiven Baustoffen ausgeschaltet. Dem U-Wert wird also erbarmungslos gehuldigt. Zu 6) Dies ist völlig absurd, denn es geht doch darum, gerade die „Sonnenenergie“ mit in die Überlegungen einzubeziehen und zu nutzen. Mit aller Gewalt wird also auch hier versucht, die unrealistischen „stationären“ Voraussetzungen mit vielen Klimmzügen zu erfüllen. Zu 7) Die Angst, der „konvektive Wärmeübergang“ könne sich durch Wind verändern, zeugt von „stationären Grundüberzeugungen“, die bei sachgerechter Behandlung doch überhaupt nicht anwendbar sind. Außerdem besteht ja bei Wind die Gefahr einer Abkühlung (keine rote Fläche mehr) und dies will man offensichtlich vermeiden. Viel entscheidender sind jedoch die Absorptionsvorgänge und damit die Speichermechanismen, diese aber werden konsequent ausgeklammert und ignoriert. Fazit: Solange gerade die Thermografie, die ja mit den Gesetzen der Strahlung interpretiert werden muß, von unrealistischen stationären Vorstellungen beherrscht wird, kann es keine sach- und fachgerechte Anwendung der Thermografie geben. Dies führt unweigerlich zu fehlerhaften Aussagen. Die Versuche, die Thermografie aber als Kronzeuge für den Dämmwahn überdimensionierter „Superdämmungen“ zu mißbrauchen, muß scharf verurteilt werden. Die Bemühungen sind unverkennbar, die Thermografie mit in den massenhaften Betrug einzubeziehen. Quintessenz: Der Rummel um die „Thermografie“ entpuppt sich als eine wohldurchdachte Strategie der Wirtschaft, wodurch die Rendite-Vorstellungen besonders der Dämmstoff-Industrie realisiert werden sollen. Diese finanzielle Ausplünderung muß im Interesse einer sachgerechten Bautechnik endlich gestoppt werden. 41 B: Bei der Darstellung der Thermografie ist die „stationäre“ Betrachtung Grundlage der Überlegungen. Dies wird auch in [Fouad 08] belegt. Für die Durchführung von thermografischen Untersuchungen werden z. B. folgende meteorologischen Randbedingungen vorausgesetzt: 5) Temperaturdifferenzen zwischen innen und außen müssen ausreichend hoch und mit geringen Schwankungen sein. 6) Die Durchführung von Außenthermografien sind vor Sonnenaufgang bzw. Thermogramme ohne Einfluß direkter Sonneneinstrahlung aufzuzeichnen. 7) Verfälschungen der von außen aufgenommenen Thermogramme bei hohen Windgeschwindigkeiten sind möglich (konvektiver Wärmeübergang), daher ist unter Umständen relativ windstilles Wetter abzuwarten. Was heißt das konkret? Zu 5) Stationäre Vorstellungen führen dazu, nur bei großen Temperaturunterschieden Wärmeströme deutlich wahrnehmbar und meßbar machen zu können. Auch die notwendigen „geringen“ Schwankungen sind ja Voraussetzung für eine „Gültigkeit des U-Wertes“, denn hierfür müssen für „lange Zeit“ konstante Randbedingungen vorliegen. Mit dem U-Wert werden aber auch die Speichermechanismen von massiven Baustoffen ausgeschaltet. Dem U-Wert wird also erbarmungslos gehuldigt. Zu 6) Dies ist völlig absurd, denn es geht doch darum, gerade die „Sonnenenergie“ mit in die Überlegungen einzubeziehen und zu nutzen. Mit aller Gewalt wird also auch hier versucht, die unrealistischen „stationären“ Voraussetzungen mit vielen Klimmzügen zu erfüllen. Zu 7) Die Angst, der „konvektive Wärmeübergang“ könne sich durch Wind verändern, zeugt von „stationären Grundüberzeugungen“, die bei sachgerechter Behandlung doch überhaupt nicht anwendbar sind. Außerdem besteht ja bei Wind die Gefahr einer Abkühlung (keine rote Fläche mehr) und dies will man offensichtlich vermeiden. Viel entscheidender sind jedoch die Absorptionsvorgänge und damit die Speichermechanismen, diese aber werden konsequent ausgeklammert und ignoriert. Fazit: Solange gerade die Thermografie, die ja mit den Gesetzen der Strahlung interpretiert werden muß, von unrealistischen stationären Vorstellungen beherrscht wird, kann es keine sach- und fachgerechte Anwendung der Thermografie geben. Dies führt unweigerlich zu fehlerhaften Aussagen. Die Versuche, die Thermografie aber als Kronzeuge für den Dämmwahn überdimensionierter „Superdämmungen“ zu mißbrauchen, muß scharf verurteilt werden. Die Bemühungen sind unverkennbar, die Thermografie mit in den massenhaften Betrug einzubeziehen. Quintessenz: Der Rummel um die „Thermografie“ entpuppt sich als eine wohldurchdachte Strategie der Wirtschaft, wodurch die Rendite-Vorstellungen besonders der Dämmstoff-Industrie realisiert werden sollen. Diese finanzielle Ausplünderung muß im Interesse einer sachgerechten Bautechnik endlich gestoppt werden. 41 B: Bei der Darstellung der Thermografie ist die „stationäre“ Betrachtung Grundlage der Überlegungen. Dies wird auch in [Fouad 08] belegt. Für die Durchführung von thermografischen Untersuchungen werden z. B. folgende meteorologischen Randbedingungen vorausgesetzt: 5) Temperaturdifferenzen zwischen innen und außen müssen ausreichend hoch und mit geringen Schwankungen sein. 6) Die Durchführung von Außenthermografien sind vor Sonnenaufgang bzw. Thermogramme ohne Einfluß direkter Sonneneinstrahlung aufzuzeichnen. 7) Verfälschungen der von außen aufgenommenen Thermogramme bei hohen Windgeschwindigkeiten sind möglich (konvektiver Wärmeübergang), daher ist unter Umständen relativ windstilles Wetter abzuwarten. Was heißt das konkret? Zu 5) Stationäre Vorstellungen führen dazu, nur bei großen Temperaturunterschieden Wärmeströme deutlich wahrnehmbar und meßbar machen zu können. Auch die notwendigen „geringen“ Schwankungen sind ja Voraussetzung für eine „Gültigkeit des U-Wertes“, denn hierfür müssen für „lange Zeit“ konstante Randbedingungen vorliegen. Mit dem U-Wert werden aber auch die Speichermechanismen von massiven Baustoffen ausgeschaltet. Dem U-Wert wird also erbarmungslos gehuldigt. Zu 6) Dies ist völlig absurd, denn es geht doch darum, gerade die „Sonnenenergie“ mit in die Überlegungen einzubeziehen und zu nutzen. Mit aller Gewalt wird also auch hier versucht, die unrealistischen „stationären“ Voraussetzungen mit vielen Klimmzügen zu erfüllen. Zu 7) Die Angst, der „konvektive Wärmeübergang“ könne sich durch Wind verändern, zeugt von „stationären Grundüberzeugungen“, die bei sachgerechter Behandlung doch überhaupt nicht anwendbar sind. Außerdem besteht ja bei Wind die Gefahr einer Abkühlung (keine rote Fläche mehr) und dies will man offensichtlich vermeiden. Viel entscheidender sind jedoch die Absorptionsvorgänge und damit die Speichermechanismen, diese aber werden konsequent ausgeklammert und ignoriert. Fazit: Solange gerade die Thermografie, die ja mit den Gesetzen der Strahlung interpretiert werden muß, von unrealistischen stationären Vorstellungen beherrscht wird, kann es keine sach- und fachgerechte Anwendung der Thermografie geben. Dies führt unweigerlich zu fehlerhaften Aussagen. Die Versuche, die Thermografie aber als Kronzeuge für den Dämmwahn überdimensionierter „Superdämmungen“ zu mißbrauchen, muß scharf verurteilt werden. Die Bemühungen sind unverkennbar, die Thermografie mit in den massenhaften Betrug einzubeziehen. Quintessenz: Der Rummel um die „Thermografie“ entpuppt sich als eine wohldurchdachte Strategie der Wirtschaft, wodurch die Rendite-Vorstellungen besonders der Dämmstoff-Industrie realisiert werden sollen. Diese finanzielle Ausplünderung muß im Interesse einer sachgerechten Bautechnik endlich gestoppt werden. 41 <?page no="50"?> 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung Mit der rigorosen Umsetzung der „Energieeinsparverordnung“ und damit der Verwirklichung ständig angepriesener „energiesparender Bauweisen“ hat der Schimmelbefall in Wohnungen dramatisch zugenommen. Insofern kann gesagt werden: Diese beiden Sachverhalte hängen ursächlich zusammen. These: Die in der Energieeinsparverordnung manifestierten fehlerhaften bauphysikalischen Vorstellungen bewirken zwangsläufig die grassierende Schimmelpilz- Ausbreitung. 17) S. 132 Begründung: Grundsätzliche Fehlinterpretationen über die bauphysikalischen Wirkzusammenhänge eines Gebäudes lassen die Bauschadensrate sprunghaft ansteigen. Auch beim Schimmelpilz sind es gravierende Irrtümer, die hier immer wieder festzustellen sind: A: Hauptursache ist der Wechsel des Heizsystems: 1. Man hat die Strahlungsheizung (Kachelofen) meist ersetzt durch eine Konvektionsheizung (Zentralheizung mit Konvektoren). 2. Da bei einer Konvektionsheizung die Raumlufttemperatur stets höher als die umschließenden Oberflächentemperaturen sein muß, kann es immer zum Kondensat und damit zur Schimmelpilzbildung kommen. 3. Zwei Einflüsse bestimmen diese Kondensatbildung: Entweder eine „normale“ Raumluftfeuchte und eine sehr kühle Oberfläche oder eine sehr feuchte Raumluft und eine nur geringe Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und der Oberfläche. Was heißt das konkret? Zu 1) Der grundsätzliche Vorteil einer Strahlungsheizung, die keinen Schimmel zuläßt, weil die Rauminnenoberflächen stets wärmer sind als die Raumluft, wurde ausgetauscht durch ein Heizsystem, das den Schimmel erst ermöglicht (s. a. Kapitel 4 „Zur Heizung“). Zu 2) Erst dieses Spezifikum ermöglicht bei der Konvektionsheizung die Kondensatbildung durch eine Abkühlung der Raumluft an den kühleren Oberflächen. Zu 3) Im ersten Fall erfolgt eine starke Abkühlung der Raumluft, im zweiten Fall reicht bei sehr feuchter Raumluft eine geringe Abkühlung. In beiden Fällen wird dann jeweils die Taupunkttemperatur unterschritten. 42 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung Mit der rigorosen Umsetzung der „Energieeinsparverordnung“ und damit der Verwirklichung ständig angepriesener „energiesparender Bauweisen“ hat der Schimmelbefall in Wohnungen dramatisch zugenommen. Insofern kann gesagt werden: Diese beiden Sachverhalte hängen ursächlich zusammen. These: Die in der Energieeinsparverordnung manifestierten fehlerhaften bauphysikalischen Vorstellungen bewirken zwangsläufig die grassierende Schimmelpilz- Ausbreitung. 17) S. 132 Begründung: Grundsätzliche Fehlinterpretationen über die bauphysikalischen Wirkzusammenhänge eines Gebäudes lassen die Bauschadensrate sprunghaft ansteigen. Auch beim Schimmelpilz sind es gravierende Irrtümer, die hier immer wieder festzustellen sind: A: Hauptursache ist der Wechsel des Heizsystems: 1. Man hat die Strahlungsheizung (Kachelofen) meist ersetzt durch eine Konvektionsheizung (Zentralheizung mit Konvektoren). 2. Da bei einer Konvektionsheizung die Raumlufttemperatur stets höher als die umschließenden Oberflächentemperaturen sein muß, kann es immer zum Kondensat und damit zur Schimmelpilzbildung kommen. 3. Zwei Einflüsse bestimmen diese Kondensatbildung: Entweder eine „normale“ Raumluftfeuchte und eine sehr kühle Oberfläche oder eine sehr feuchte Raumluft und eine nur geringe Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und der Oberfläche. Was heißt das konkret? Zu 1) Der grundsätzliche Vorteil einer Strahlungsheizung, die keinen Schimmel zuläßt, weil die Rauminnenoberflächen stets wärmer sind als die Raumluft, wurde ausgetauscht durch ein Heizsystem, das den Schimmel erst ermöglicht (s. a. Kapitel 4 „Zur Heizung“). Zu 2) Erst dieses Spezifikum ermöglicht bei der Konvektionsheizung die Kondensatbildung durch eine Abkühlung der Raumluft an den kühleren Oberflächen. Zu 3) Im ersten Fall erfolgt eine starke Abkühlung der Raumluft, im zweiten Fall reicht bei sehr feuchter Raumluft eine geringe Abkühlung. In beiden Fällen wird dann jeweils die Taupunkttemperatur unterschritten. 42 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung Mit der rigorosen Umsetzung der „Energieeinsparverordnung“ und damit der Verwirklichung ständig angepriesener „energiesparender Bauweisen“ hat der Schimmelbefall in Wohnungen dramatisch zugenommen. Insofern kann gesagt werden: Diese beiden Sachverhalte hängen ursächlich zusammen. These: Die in der Energieeinsparverordnung manifestierten fehlerhaften bauphysikalischen Vorstellungen bewirken zwangsläufig die grassierende Schimmelpilz- Ausbreitung. 17) S. 132 Begründung: Grundsätzliche Fehlinterpretationen über die bauphysikalischen Wirkzusammenhänge eines Gebäudes lassen die Bauschadensrate sprunghaft ansteigen. Auch beim Schimmelpilz sind es gravierende Irrtümer, die hier immer wieder festzustellen sind: A: Hauptursache ist der Wechsel des Heizsystems: 1. Man hat die Strahlungsheizung (Kachelofen) meist ersetzt durch eine Konvektionsheizung (Zentralheizung mit Konvektoren). 2. Da bei einer Konvektionsheizung die Raumlufttemperatur stets höher als die umschließenden Oberflächentemperaturen sein muß, kann es immer zum Kondensat und damit zur Schimmelpilzbildung kommen. 3. Zwei Einflüsse bestimmen diese Kondensatbildung: Entweder eine „normale“ Raumluftfeuchte und eine sehr kühle Oberfläche oder eine sehr feuchte Raumluft und eine nur geringe Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und der Oberfläche. Was heißt das konkret? Zu 1) Der grundsätzliche Vorteil einer Strahlungsheizung, die keinen Schimmel zuläßt, weil die Rauminnenoberflächen stets wärmer sind als die Raumluft, wurde ausgetauscht durch ein Heizsystem, das den Schimmel erst ermöglicht (s. a. Kapitel 4 „Zur Heizung“). Zu 2) Erst dieses Spezifikum ermöglicht bei der Konvektionsheizung die Kondensatbildung durch eine Abkühlung der Raumluft an den kühleren Oberflächen. Zu 3) Im ersten Fall erfolgt eine starke Abkühlung der Raumluft, im zweiten Fall reicht bei sehr feuchter Raumluft eine geringe Abkühlung. In beiden Fällen wird dann jeweils die Taupunkttemperatur unterschritten. 42 9 Zur Schimmelpilz-Ausbreitung Mit der rigorosen Umsetzung der „Energieeinsparverordnung“ und damit der Verwirklichung ständig angepriesener „energiesparender Bauweisen“ hat der Schimmelbefall in Wohnungen dramatisch zugenommen. Insofern kann gesagt werden: Diese beiden Sachverhalte hängen ursächlich zusammen. These: Die in der Energieeinsparverordnung manifestierten fehlerhaften bauphysikalischen Vorstellungen bewirken zwangsläufig die grassierende Schimmelpilz- Ausbreitung. 17) S. 132 Begründung: Grundsätzliche Fehlinterpretationen über die bauphysikalischen Wirkzusammenhänge eines Gebäudes lassen die Bauschadensrate sprunghaft ansteigen. Auch beim Schimmelpilz sind es gravierende Irrtümer, die hier immer wieder festzustellen sind: A: Hauptursache ist der Wechsel des Heizsystems: 1. Man hat die Strahlungsheizung (Kachelofen) meist ersetzt durch eine Konvektionsheizung (Zentralheizung mit Konvektoren). 2. Da bei einer Konvektionsheizung die Raumlufttemperatur stets höher als die umschließenden Oberflächentemperaturen sein muß, kann es immer zum Kondensat und damit zur Schimmelpilzbildung kommen. 3. Zwei Einflüsse bestimmen diese Kondensatbildung: Entweder eine „normale“ Raumluftfeuchte und eine sehr kühle Oberfläche oder eine sehr feuchte Raumluft und eine nur geringe Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und der Oberfläche. Was heißt das konkret? Zu 1) Der grundsätzliche Vorteil einer Strahlungsheizung, die keinen Schimmel zuläßt, weil die Rauminnenoberflächen stets wärmer sind als die Raumluft, wurde ausgetauscht durch ein Heizsystem, das den Schimmel erst ermöglicht (s. a. Kapitel 4 „Zur Heizung“). Zu 2) Erst dieses Spezifikum ermöglicht bei der Konvektionsheizung die Kondensatbildung durch eine Abkühlung der Raumluft an den kühleren Oberflächen. Zu 3) Im ersten Fall erfolgt eine starke Abkühlung der Raumluft, im zweiten Fall reicht bei sehr feuchter Raumluft eine geringe Abkühlung. In beiden Fällen wird dann jeweils die Taupunkttemperatur unterschritten. 42 <?page no="51"?> Allein aus diesen Gründen ist eine Strahlungsheizung unbedingt von Vorteil, da sich bei diesem Heizsystem die Raumluft an den umschließenden Oberflächen immer erwärmt, aber nie abkühlt. B: Ebenfalls als gravierender Fehler hat sich die von offizieller Seite bewußt geforderte Dichtheit der Fenster herausgestellt: 4. Dies wurde verordnet, um die sowieso geringen Lüftungsverluste weiter zu reduzieren. Man wollte sparen eine sehr fragwürdige Absicht. 5. Diese „Dichtheit“ führt zu einem ungenügenden Luftaustausch, wodurch die Raumluftfeuchte schnell ansteigt. 6. Trifft diese „feuchte Luft“ nun auf kühlere Oberflächen, wird sehr schnell der Taupunkt erreicht und es fällt Kondensat an, das dann die Oberfläche durchfeuchtet und die Schimmelbildung begünstigt. Was heißt das konkret? Zu 4) Die absoluten „Energieverluste“ sind minimal, da Luft leicht ist und schnell erwärmt werden kann. Allerdings kühlt sie sich auch schnell wieder ab. Als „Energieträger“ eignet sich Luft deshalb nicht. Zu 5) Dieser mangelhafte Luftaustausch durch dichte Fenster soll nun auch durch eine Lüftungsanlage kompensiert werden. Die aber ist teuer - und durch Verschmutzung der Luftkanäle sehr unhygienisch. Zu 6) Dies dürfte in der Mehrzahl die Ursache von Schimmel sein. C: Auch die nicht ausrottbare „stationäre Betrachtungsweise“ trägt dazu bei, beim Schimmel fundamentale Fehlschlüsse zu ziehen. 7. Da sich bei stationärer Behandlung der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche der Außenkonstruktion proportional zum U- Wert verhält, glaubt man, mit einer kleinen Temperaturdifferenz den Schimmel zu besiegen und fordert höchstens 2 Kelvin Temperaturunterschied. 8. Gerade diese Fehleinschätzung führt zu der überall grassierenden stationären Vorstellung, ein kleiner U-Wert, also viel „Dämmung“, sei auch für eine anzustrebende Schimmelfreiheit wichtig. 9. Diese fatale und fehlerhafte Schlußfolgerung führt jedoch nun vollends in die konstruktive (und geistige) Sackgasse. Was heißt das konkret? Zu 7) Dies führt dann zu der falschen Annahme, daß kleine U-Werte, also dicke Wärmedämmungen, den Schimmel vermeiden könnten. Dies aber ist ein Irrglaube, denn selbst eine geringe Temperaturdifferenz kann bei hoher Raumluftfeuchte eine Kondensatbildung nicht verhindern; es kann zur Schimmelbildung kommen. Zu 8) Dieser „Dämmwahn“ treibt also nicht nur bei der Energie seine Blüten, sondern ebenso bei der Behandlung von Schimmelpilz. 43 Allein aus diesen Gründen ist eine Strahlungsheizung unbedingt von Vorteil, da sich bei diesem Heizsystem die Raumluft an den umschließenden Oberflächen immer erwärmt, aber nie abkühlt. B: Ebenfalls als gravierender Fehler hat sich die von offizieller Seite bewußt geforderte Dichtheit der Fenster herausgestellt: 4. Dies wurde verordnet, um die sowieso geringen Lüftungsverluste weiter zu reduzieren. Man wollte sparen eine sehr fragwürdige Absicht. 5. Diese „Dichtheit“ führt zu einem ungenügenden Luftaustausch, wodurch die Raumluftfeuchte schnell ansteigt. 6. Trifft diese „feuchte Luft“ nun auf kühlere Oberflächen, wird sehr schnell der Taupunkt erreicht und es fällt Kondensat an, das dann die Oberfläche durchfeuchtet und die Schimmelbildung begünstigt. Was heißt das konkret? Zu 4) Die absoluten „Energieverluste“ sind minimal, da Luft leicht ist und schnell erwärmt werden kann. Allerdings kühlt sie sich auch schnell wieder ab. Als „Energieträger“ eignet sich Luft deshalb nicht. Zu 5) Dieser mangelhafte Luftaustausch durch dichte Fenster soll nun auch durch eine Lüftungsanlage kompensiert werden. Die aber ist teuer - und durch Verschmutzung der Luftkanäle sehr unhygienisch. Zu 6) Dies dürfte in der Mehrzahl die Ursache von Schimmel sein. C: Auch die nicht ausrottbare „stationäre Betrachtungsweise“ trägt dazu bei, beim Schimmel fundamentale Fehlschlüsse zu ziehen. 7. Da sich bei stationärer Behandlung der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche der Außenkonstruktion proportional zum U- Wert verhält, glaubt man, mit einer kleinen Temperaturdifferenz den Schimmel zu besiegen und fordert höchstens 2 Kelvin Temperaturunterschied. 8. Gerade diese Fehleinschätzung führt zu der überall grassierenden stationären Vorstellung, ein kleiner U-Wert, also viel „Dämmung“, sei auch für eine anzustrebende Schimmelfreiheit wichtig. 9. Diese fatale und fehlerhafte Schlußfolgerung führt jedoch nun vollends in die konstruktive (und geistige) Sackgasse. Was heißt das konkret? Zu 7) Dies führt dann zu der falschen Annahme, daß kleine U-Werte, also dicke Wärmedämmungen, den Schimmel vermeiden könnten. Dies aber ist ein Irrglaube, denn selbst eine geringe Temperaturdifferenz kann bei hoher Raumluftfeuchte eine Kondensatbildung nicht verhindern; es kann zur Schimmelbildung kommen. Zu 8) Dieser „Dämmwahn“ treibt also nicht nur bei der Energie seine Blüten, sondern ebenso bei der Behandlung von Schimmelpilz. 43 Allein aus diesen Gründen ist eine Strahlungsheizung unbedingt von Vorteil, da sich bei diesem Heizsystem die Raumluft an den umschließenden Oberflächen immer erwärmt, aber nie abkühlt. B: Ebenfalls als gravierender Fehler hat sich die von offizieller Seite bewußt geforderte Dichtheit der Fenster herausgestellt: 4. Dies wurde verordnet, um die sowieso geringen Lüftungsverluste weiter zu reduzieren. Man wollte sparen eine sehr fragwürdige Absicht. 5. Diese „Dichtheit“ führt zu einem ungenügenden Luftaustausch, wodurch die Raumluftfeuchte schnell ansteigt. 6. Trifft diese „feuchte Luft“ nun auf kühlere Oberflächen, wird sehr schnell der Taupunkt erreicht und es fällt Kondensat an, das dann die Oberfläche durchfeuchtet und die Schimmelbildung begünstigt. Was heißt das konkret? Zu 4) Die absoluten „Energieverluste“ sind minimal, da Luft leicht ist und schnell erwärmt werden kann. Allerdings kühlt sie sich auch schnell wieder ab. Als „Energieträger“ eignet sich Luft deshalb nicht. Zu 5) Dieser mangelhafte Luftaustausch durch dichte Fenster soll nun auch durch eine Lüftungsanlage kompensiert werden. Die aber ist teuer - und durch Verschmutzung der Luftkanäle sehr unhygienisch. Zu 6) Dies dürfte in der Mehrzahl die Ursache von Schimmel sein. C: Auch die nicht ausrottbare „stationäre Betrachtungsweise“ trägt dazu bei, beim Schimmel fundamentale Fehlschlüsse zu ziehen. 7. Da sich bei stationärer Behandlung der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche der Außenkonstruktion proportional zum U- Wert verhält, glaubt man, mit einer kleinen Temperaturdifferenz den Schimmel zu besiegen und fordert höchstens 2 Kelvin Temperaturunterschied. 8. Gerade diese Fehleinschätzung führt zu der überall grassierenden stationären Vorstellung, ein kleiner U-Wert, also viel „Dämmung“, sei auch für eine anzustrebende Schimmelfreiheit wichtig. 9. Diese fatale und fehlerhafte Schlußfolgerung führt jedoch nun vollends in die konstruktive (und geistige) Sackgasse. Was heißt das konkret? Zu 7) Dies führt dann zu der falschen Annahme, daß kleine U-Werte, also dicke Wärmedämmungen, den Schimmel vermeiden könnten. Dies aber ist ein Irrglaube, denn selbst eine geringe Temperaturdifferenz kann bei hoher Raumluftfeuchte eine Kondensatbildung nicht verhindern; es kann zur Schimmelbildung kommen. Zu 8) Dieser „Dämmwahn“ treibt also nicht nur bei der Energie seine Blüten, sondern ebenso bei der Behandlung von Schimmelpilz. 43 Allein aus diesen Gründen ist eine Strahlungsheizung unbedingt von Vorteil, da sich bei diesem Heizsystem die Raumluft an den umschließenden Oberflächen immer erwärmt, aber nie abkühlt. B: Ebenfalls als gravierender Fehler hat sich die von offizieller Seite bewußt geforderte Dichtheit der Fenster herausgestellt: 4. Dies wurde verordnet, um die sowieso geringen Lüftungsverluste weiter zu reduzieren. Man wollte sparen eine sehr fragwürdige Absicht. 5. Diese „Dichtheit“ führt zu einem ungenügenden Luftaustausch, wodurch die Raumluftfeuchte schnell ansteigt. 6. Trifft diese „feuchte Luft“ nun auf kühlere Oberflächen, wird sehr schnell der Taupunkt erreicht und es fällt Kondensat an, das dann die Oberfläche durchfeuchtet und die Schimmelbildung begünstigt. Was heißt das konkret? Zu 4) Die absoluten „Energieverluste“ sind minimal, da Luft leicht ist und schnell erwärmt werden kann. Allerdings kühlt sie sich auch schnell wieder ab. Als „Energieträger“ eignet sich Luft deshalb nicht. Zu 5) Dieser mangelhafte Luftaustausch durch dichte Fenster soll nun auch durch eine Lüftungsanlage kompensiert werden. Die aber ist teuer - und durch Verschmutzung der Luftkanäle sehr unhygienisch. Zu 6) Dies dürfte in der Mehrzahl die Ursache von Schimmel sein. C: Auch die nicht ausrottbare „stationäre Betrachtungsweise“ trägt dazu bei, beim Schimmel fundamentale Fehlschlüsse zu ziehen. 7. Da sich bei stationärer Behandlung der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Innenoberfläche der Außenkonstruktion proportional zum U- Wert verhält, glaubt man, mit einer kleinen Temperaturdifferenz den Schimmel zu besiegen und fordert höchstens 2 Kelvin Temperaturunterschied. 8. Gerade diese Fehleinschätzung führt zu der überall grassierenden stationären Vorstellung, ein kleiner U-Wert, also viel „Dämmung“, sei auch für eine anzustrebende Schimmelfreiheit wichtig. 9. Diese fatale und fehlerhafte Schlußfolgerung führt jedoch nun vollends in die konstruktive (und geistige) Sackgasse. Was heißt das konkret? Zu 7) Dies führt dann zu der falschen Annahme, daß kleine U-Werte, also dicke Wärmedämmungen, den Schimmel vermeiden könnten. Dies aber ist ein Irrglaube, denn selbst eine geringe Temperaturdifferenz kann bei hoher Raumluftfeuchte eine Kondensatbildung nicht verhindern; es kann zur Schimmelbildung kommen. Zu 8) Dieser „Dämmwahn“ treibt also nicht nur bei der Energie seine Blüten, sondern ebenso bei der Behandlung von Schimmelpilz. 43 <?page no="52"?> Zu 9) Zur Vermeidung von Schimmelpilz wird kurioserweise ein Verfahren vorgeschlagen, das a) von einer geradlinigen Temperaturverteilung, also von vorliegenden stationären Verhältnissen ausgeht, was ja nun keineswegs zutrifft und b) die Ursache von Schimmel, nämlich die relative Feuchte der Raumluft, überhaupt nicht enthält; gemeint ist der „Temperaturfaktor“. Insofern werden auch hier wiederum „Phantom - Rechnungen“ angeboten, die zu völlig fehlerhaften Ergebnissen führen. Die unbedingte Forderung nach der „Dichtheit“ des Gebäudes durch eine besondere „Folienverpackung“, die zu einem hermetischen Abschluß von der Außenluft führt, sowie die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage für die Beschreibung der bauphysikalischen Abhängigkeiten, ist leider eine sowohl theoretische als auch praktische Sackgasse in der Entwicklung der Bautechnik. Allerlei Pseudowissenschaftler versuchen nun krampfhaft, diesen baulichen Unfug zu begründen, allerdings auf sehr unseriöse Art. Erfolgreiche und bewährte Bautechnik wird mit derartigen fragwürdigen Aussagen und fehlerhaften Schlußfolgerungen über Bord geworfen. Das Thema ist viel zu ernst, als daß es oberflächlich und verantwortungslos von einer Riege fachlich überforderter „Experten“ behandelt werden kann. Langjährige Erfahrungen sprechen dagegen, diesen bautechnischen Plunder zu verwirklichen. D: Gezielte Gegenmaßnahmen sind nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Schimmelpilz- und Algenbildung bekannt sind und auch beachtet werden. Drei Dinge sind dabei wichtig: 1. Eine Optimaltemperatur von etwa 25 bis 30 °C. Die ist immer gegeben. 2. Eine ausreichende Feuchte. Dies ist das Entscheidende in der Schimmelbekämpfung. Es werden heutzutage, bedingt durch die EnEV, einfach zu viel „Feuchtbuden“ gebaut und sogar für richtig befunden. Dies aber fördert den Schimmel. Dieser Irrweg wird offiziell von DIN toleriert und „vorgeschrieben“. 3. Ein guter Nährboden (Zucker, Eiweiß, Lignin, auch Staub), ein saures Milieu mit pH-Werten zwischen 4,5 und 6,5 (neutral pH = 7). Stark alkalische Materialien wie Kalkputz, Kalkmilch und Kalkanstriche wären damit probate Mittel, um Schimmelpilz zu vermeiden. Schimmelpilz zu behandeln heißt deshalb: keinen Essig, sondern Alkohol bzw. Spiritus zu verwenden. Fazit: Schimmelpilz ist ein weiteres Thema, das besonders von Industrie, Pseudo- Wissenschaft und Administration der erstaunten Fachwelt unsachgemäß und fehlerhaft vorgestellt wird, nur dem einen Zwecke dienend, die in den Köpfen vorhandene „Gewinn-Maximierungs-Tendenzen“ zu realisieren. Wenn man noch seriös bauen will, sei vor derartigen pseudowissenschaftlichen Aktivitäten gewarnt, Man muß sich vor derartigen verführerischen Schalmeienklängen strikt hüten. Bauphysik geriet mit Gertis und seinen Mannen auf den Holzweg. 44 Zu 9) Zur Vermeidung von Schimmelpilz wird kurioserweise ein Verfahren vorgeschlagen, das a) von einer geradlinigen Temperaturverteilung, also von vorliegenden stationären Verhältnissen ausgeht, was ja nun keineswegs zutrifft und b) die Ursache von Schimmel, nämlich die relative Feuchte der Raumluft, überhaupt nicht enthält; gemeint ist der „Temperaturfaktor“. Insofern werden auch hier wiederum „Phantom - Rechnungen“ angeboten, die zu völlig fehlerhaften Ergebnissen führen. Die unbedingte Forderung nach der „Dichtheit“ des Gebäudes durch eine besondere „Folienverpackung“, die zu einem hermetischen Abschluß von der Außenluft führt, sowie die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage für die Beschreibung der bauphysikalischen Abhängigkeiten, ist leider eine sowohl theoretische als auch praktische Sackgasse in der Entwicklung der Bautechnik. Allerlei Pseudowissenschaftler versuchen nun krampfhaft, diesen baulichen Unfug zu begründen, allerdings auf sehr unseriöse Art. Erfolgreiche und bewährte Bautechnik wird mit derartigen fragwürdigen Aussagen und fehlerhaften Schlußfolgerungen über Bord geworfen. Das Thema ist viel zu ernst, als daß es oberflächlich und verantwortungslos von einer Riege fachlich überforderter „Experten“ behandelt werden kann. Langjährige Erfahrungen sprechen dagegen, diesen bautechnischen Plunder zu verwirklichen. D: Gezielte Gegenmaßnahmen sind nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Schimmelpilz- und Algenbildung bekannt sind und auch beachtet werden. Drei Dinge sind dabei wichtig: 1. Eine Optimaltemperatur von etwa 25 bis 30 °C. Die ist immer gegeben. 2. Eine ausreichende Feuchte. Dies ist das Entscheidende in der Schimmelbekämpfung. Es werden heutzutage, bedingt durch die EnEV, einfach zu viel „Feuchtbuden“ gebaut und sogar für richtig befunden. Dies aber fördert den Schimmel. Dieser Irrweg wird offiziell von DIN toleriert und „vorgeschrieben“. 3. Ein guter Nährboden (Zucker, Eiweiß, Lignin, auch Staub), ein saures Milieu mit pH-Werten zwischen 4,5 und 6,5 (neutral pH = 7). Stark alkalische Materialien wie Kalkputz, Kalkmilch und Kalkanstriche wären damit probate Mittel, um Schimmelpilz zu vermeiden. Schimmelpilz zu behandeln heißt deshalb: keinen Essig, sondern Alkohol bzw. Spiritus zu verwenden. Fazit: Schimmelpilz ist ein weiteres Thema, das besonders von Industrie, Pseudo- Wissenschaft und Administration der erstaunten Fachwelt unsachgemäß und fehlerhaft vorgestellt wird, nur dem einen Zwecke dienend, die in den Köpfen vorhandene „Gewinn-Maximierungs-Tendenzen“ zu realisieren. Wenn man noch seriös bauen will, sei vor derartigen pseudowissenschaftlichen Aktivitäten gewarnt, Man muß sich vor derartigen verführerischen Schalmeienklängen strikt hüten. Bauphysik geriet mit Gertis und seinen Mannen auf den Holzweg. 44 Zu 9) Zur Vermeidung von Schimmelpilz wird kurioserweise ein Verfahren vorgeschlagen, das a) von einer geradlinigen Temperaturverteilung, also von vorliegenden stationären Verhältnissen ausgeht, was ja nun keineswegs zutrifft und b) die Ursache von Schimmel, nämlich die relative Feuchte der Raumluft, überhaupt nicht enthält; gemeint ist der „Temperaturfaktor“. Insofern werden auch hier wiederum „Phantom - Rechnungen“ angeboten, die zu völlig fehlerhaften Ergebnissen führen. Die unbedingte Forderung nach der „Dichtheit“ des Gebäudes durch eine besondere „Folienverpackung“, die zu einem hermetischen Abschluß von der Außenluft führt, sowie die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage für die Beschreibung der bauphysikalischen Abhängigkeiten, ist leider eine sowohl theoretische als auch praktische Sackgasse in der Entwicklung der Bautechnik. Allerlei Pseudowissenschaftler versuchen nun krampfhaft, diesen baulichen Unfug zu begründen, allerdings auf sehr unseriöse Art. Erfolgreiche und bewährte Bautechnik wird mit derartigen fragwürdigen Aussagen und fehlerhaften Schlußfolgerungen über Bord geworfen. Das Thema ist viel zu ernst, als daß es oberflächlich und verantwortungslos von einer Riege fachlich überforderter „Experten“ behandelt werden kann. Langjährige Erfahrungen sprechen dagegen, diesen bautechnischen Plunder zu verwirklichen. D: Gezielte Gegenmaßnahmen sind nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Schimmelpilz- und Algenbildung bekannt sind und auch beachtet werden. Drei Dinge sind dabei wichtig: 1. Eine Optimaltemperatur von etwa 25 bis 30 °C. Die ist immer gegeben. 2. Eine ausreichende Feuchte. Dies ist das Entscheidende in der Schimmelbekämpfung. Es werden heutzutage, bedingt durch die EnEV, einfach zu viel „Feuchtbuden“ gebaut und sogar für richtig befunden. Dies aber fördert den Schimmel. Dieser Irrweg wird offiziell von DIN toleriert und „vorgeschrieben“. 3. Ein guter Nährboden (Zucker, Eiweiß, Lignin, auch Staub), ein saures Milieu mit pH-Werten zwischen 4,5 und 6,5 (neutral pH = 7). Stark alkalische Materialien wie Kalkputz, Kalkmilch und Kalkanstriche wären damit probate Mittel, um Schimmelpilz zu vermeiden. Schimmelpilz zu behandeln heißt deshalb: keinen Essig, sondern Alkohol bzw. Spiritus zu verwenden. Fazit: Schimmelpilz ist ein weiteres Thema, das besonders von Industrie, Pseudo- Wissenschaft und Administration der erstaunten Fachwelt unsachgemäß und fehlerhaft vorgestellt wird, nur dem einen Zwecke dienend, die in den Köpfen vorhandene „Gewinn-Maximierungs-Tendenzen“ zu realisieren. Wenn man noch seriös bauen will, sei vor derartigen pseudowissenschaftlichen Aktivitäten gewarnt, Man muß sich vor derartigen verführerischen Schalmeienklängen strikt hüten. Bauphysik geriet mit Gertis und seinen Mannen auf den Holzweg. 44 Zu 9) Zur Vermeidung von Schimmelpilz wird kurioserweise ein Verfahren vorgeschlagen, das a) von einer geradlinigen Temperaturverteilung, also von vorliegenden stationären Verhältnissen ausgeht, was ja nun keineswegs zutrifft und b) die Ursache von Schimmel, nämlich die relative Feuchte der Raumluft, überhaupt nicht enthält; gemeint ist der „Temperaturfaktor“. Insofern werden auch hier wiederum „Phantom - Rechnungen“ angeboten, die zu völlig fehlerhaften Ergebnissen führen. Die unbedingte Forderung nach der „Dichtheit“ des Gebäudes durch eine besondere „Folienverpackung“, die zu einem hermetischen Abschluß von der Außenluft führt, sowie die Annahme eines „Beharrungszustandes“, eben einer stationären Grundlage für die Beschreibung der bauphysikalischen Abhängigkeiten, ist leider eine sowohl theoretische als auch praktische Sackgasse in der Entwicklung der Bautechnik. Allerlei Pseudowissenschaftler versuchen nun krampfhaft, diesen baulichen Unfug zu begründen, allerdings auf sehr unseriöse Art. Erfolgreiche und bewährte Bautechnik wird mit derartigen fragwürdigen Aussagen und fehlerhaften Schlußfolgerungen über Bord geworfen. Das Thema ist viel zu ernst, als daß es oberflächlich und verantwortungslos von einer Riege fachlich überforderter „Experten“ behandelt werden kann. Langjährige Erfahrungen sprechen dagegen, diesen bautechnischen Plunder zu verwirklichen. D: Gezielte Gegenmaßnahmen sind nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Schimmelpilz- und Algenbildung bekannt sind und auch beachtet werden. Drei Dinge sind dabei wichtig: 1. Eine Optimaltemperatur von etwa 25 bis 30 °C. Die ist immer gegeben. 2. Eine ausreichende Feuchte. Dies ist das Entscheidende in der Schimmelbekämpfung. Es werden heutzutage, bedingt durch die EnEV, einfach zu viel „Feuchtbuden“ gebaut und sogar für richtig befunden. Dies aber fördert den Schimmel. Dieser Irrweg wird offiziell von DIN toleriert und „vorgeschrieben“. 3. Ein guter Nährboden (Zucker, Eiweiß, Lignin, auch Staub), ein saures Milieu mit pH-Werten zwischen 4,5 und 6,5 (neutral pH = 7). Stark alkalische Materialien wie Kalkputz, Kalkmilch und Kalkanstriche wären damit probate Mittel, um Schimmelpilz zu vermeiden. Schimmelpilz zu behandeln heißt deshalb: keinen Essig, sondern Alkohol bzw. Spiritus zu verwenden. Fazit: Schimmelpilz ist ein weiteres Thema, das besonders von Industrie, Pseudo- Wissenschaft und Administration der erstaunten Fachwelt unsachgemäß und fehlerhaft vorgestellt wird, nur dem einen Zwecke dienend, die in den Köpfen vorhandene „Gewinn-Maximierungs-Tendenzen“ zu realisieren. Wenn man noch seriös bauen will, sei vor derartigen pseudowissenschaftlichen Aktivitäten gewarnt, Man muß sich vor derartigen verführerischen Schalmeienklängen strikt hüten. Bauphysik geriet mit Gertis und seinen Mannen auf den Holzweg. 44 <?page no="53"?> Pseudo-These: Um Schimmelpilz wirksam zu bekämpfen, bedarf es einer guten Gebäudewärmedämmung und einer ausreichenden Lüftung. Widerlegen der Pseudo-These Diese Gründe werden stets vorgebracht, sind aber irreführend. Fachtechnisches Wissen und die Kenntnis der These lassen nur den einen Schluß zu: Die auch von DIN dokumentierten und empfohlenen baulichen Maßnahmen beheben nicht die Ursachen, sondern laborieren lediglich an den Symptomen herum. 18) S. 132 Warum ist dies so? Begründung: A: Die „gute“ Gebäudewärmedämmung ist keinesfalls ein Garant für die Vermeidung von Schimmelpilzen: 1 Solange die Oberflächentemperaturen niedriger sind als die Raumlufttemperatur, ist Kondensat und damit Schimmel immer möglich. 2. Bei einer üblichen Konvektionsheizung ist die Oberflächentemperatur jedoch immer niedriger als die Raumlufttemperatur. 3. Deshalb kann selbst eine „Superdämmung“ eine mögliche Schimmelbildung nicht verhindern. 4. Wenn nicht auf eine Strahlungsheizung (Infrarot-Heizung) umgestellt wird, kann ein Schimmelbefall also nie ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 1) Da Kondensat die Voraussetzung für einen Schimmelbefall ist und außerdem nur bei einer Abkühlung der Raumluft erfolgt, sind alle Möglichkeiten hierzu gegeben. Zu 2) Bei einer Konvektionsheizung erwärmt die Raumluft die umgrenzenden Oberflächen, also muß die Oberflächentemperatur niedriger sein als die Raumlufttemperatur. Zusätzlich gilt, daß die Raumluft strömungstechnisch auch alle Oberflächen erreichen muß, um diese zu erwärmen dies jedoch ist nicht immer der Fall, so daß dann eine „Wärmeunterversorgung“ vorliegt, die zur Abkühlung der nicht mit Warmluft versorgten Oberflächen führt. Dies erhöht die Kondensatgefahr wesentlich. Zu 3) Die allerdings unzutreffende „stationäre“ Berechnung besagt, daß sich die Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Oberfläche proportional zum U-Wert verhält je kleiner der U-Wert, desto kleiner also die Temperaturdifferenz und desto kleiner wäre dann die Gefahr einer Kondensatbildung. Allerdings wird damit nicht ausgeschlossen, daß trotz einer „Superdämmung“ eine Abkühlung der Raumluft unter die Taupunkttemperatur erfolgen kann - und dies führt dann zur Durchfeuchtung und zur Schimmelbildung. Zu 4) Daraus folgt, daß Schimmelpilzbildung ausgeschlossen werden kann, wenn generell die Oberflächentemperaturen höher sind als die Raumlufttemperatur dies aber leistet nur die Strahlungsheizung. 45 Pseudo-These: Um Schimmelpilz wirksam zu bekämpfen, bedarf es einer guten Gebäudewärmedämmung und einer ausreichenden Lüftung. Widerlegen der Pseudo-These Diese Gründe werden stets vorgebracht, sind aber irreführend. Fachtechnisches Wissen und die Kenntnis der These lassen nur den einen Schluß zu: Die auch von DIN dokumentierten und empfohlenen baulichen Maßnahmen beheben nicht die Ursachen, sondern laborieren lediglich an den Symptomen herum. 18) S. 132 Warum ist dies so? Begründung: A: Die „gute“ Gebäudewärmedämmung ist keinesfalls ein Garant für die Vermeidung von Schimmelpilzen: 1 Solange die Oberflächentemperaturen niedriger sind als die Raumlufttemperatur, ist Kondensat und damit Schimmel immer möglich. 2. Bei einer üblichen Konvektionsheizung ist die Oberflächentemperatur jedoch immer niedriger als die Raumlufttemperatur. 3. Deshalb kann selbst eine „Superdämmung“ eine mögliche Schimmelbildung nicht verhindern. 4. Wenn nicht auf eine Strahlungsheizung (Infrarot-Heizung) umgestellt wird, kann ein Schimmelbefall also nie ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 1) Da Kondensat die Voraussetzung für einen Schimmelbefall ist und außerdem nur bei einer Abkühlung der Raumluft erfolgt, sind alle Möglichkeiten hierzu gegeben. Zu 2) Bei einer Konvektionsheizung erwärmt die Raumluft die umgrenzenden Oberflächen, also muß die Oberflächentemperatur niedriger sein als die Raumlufttemperatur. Zusätzlich gilt, daß die Raumluft strömungstechnisch auch alle Oberflächen erreichen muß, um diese zu erwärmen dies jedoch ist nicht immer der Fall, so daß dann eine „Wärmeunterversorgung“ vorliegt, die zur Abkühlung der nicht mit Warmluft versorgten Oberflächen führt. Dies erhöht die Kondensatgefahr wesentlich. Zu 3) Die allerdings unzutreffende „stationäre“ Berechnung besagt, daß sich die Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Oberfläche proportional zum U-Wert verhält je kleiner der U-Wert, desto kleiner also die Temperaturdifferenz und desto kleiner wäre dann die Gefahr einer Kondensatbildung. Allerdings wird damit nicht ausgeschlossen, daß trotz einer „Superdämmung“ eine Abkühlung der Raumluft unter die Taupunkttemperatur erfolgen kann - und dies führt dann zur Durchfeuchtung und zur Schimmelbildung. Zu 4) Daraus folgt, daß Schimmelpilzbildung ausgeschlossen werden kann, wenn generell die Oberflächentemperaturen höher sind als die Raumlufttemperatur dies aber leistet nur die Strahlungsheizung. 45 Pseudo-These: Um Schimmelpilz wirksam zu bekämpfen, bedarf es einer guten Gebäudewärmedämmung und einer ausreichenden Lüftung. Widerlegen der Pseudo-These Diese Gründe werden stets vorgebracht, sind aber irreführend. Fachtechnisches Wissen und die Kenntnis der These lassen nur den einen Schluß zu: Die auch von DIN dokumentierten und empfohlenen baulichen Maßnahmen beheben nicht die Ursachen, sondern laborieren lediglich an den Symptomen herum. 18) S. 132 Warum ist dies so? Begründung: A: Die „gute“ Gebäudewärmedämmung ist keinesfalls ein Garant für die Vermeidung von Schimmelpilzen: 1 Solange die Oberflächentemperaturen niedriger sind als die Raumlufttemperatur, ist Kondensat und damit Schimmel immer möglich. 2. Bei einer üblichen Konvektionsheizung ist die Oberflächentemperatur jedoch immer niedriger als die Raumlufttemperatur. 3. Deshalb kann selbst eine „Superdämmung“ eine mögliche Schimmelbildung nicht verhindern. 4. Wenn nicht auf eine Strahlungsheizung (Infrarot-Heizung) umgestellt wird, kann ein Schimmelbefall also nie ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 1) Da Kondensat die Voraussetzung für einen Schimmelbefall ist und außerdem nur bei einer Abkühlung der Raumluft erfolgt, sind alle Möglichkeiten hierzu gegeben. Zu 2) Bei einer Konvektionsheizung erwärmt die Raumluft die umgrenzenden Oberflächen, also muß die Oberflächentemperatur niedriger sein als die Raumlufttemperatur. Zusätzlich gilt, daß die Raumluft strömungstechnisch auch alle Oberflächen erreichen muß, um diese zu erwärmen dies jedoch ist nicht immer der Fall, so daß dann eine „Wärmeunterversorgung“ vorliegt, die zur Abkühlung der nicht mit Warmluft versorgten Oberflächen führt. Dies erhöht die Kondensatgefahr wesentlich. Zu 3) Die allerdings unzutreffende „stationäre“ Berechnung besagt, daß sich die Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Oberfläche proportional zum U-Wert verhält je kleiner der U-Wert, desto kleiner also die Temperaturdifferenz und desto kleiner wäre dann die Gefahr einer Kondensatbildung. Allerdings wird damit nicht ausgeschlossen, daß trotz einer „Superdämmung“ eine Abkühlung der Raumluft unter die Taupunkttemperatur erfolgen kann - und dies führt dann zur Durchfeuchtung und zur Schimmelbildung. Zu 4) Daraus folgt, daß Schimmelpilzbildung ausgeschlossen werden kann, wenn generell die Oberflächentemperaturen höher sind als die Raumlufttemperatur dies aber leistet nur die Strahlungsheizung. 45 Pseudo-These: Um Schimmelpilz wirksam zu bekämpfen, bedarf es einer guten Gebäudewärmedämmung und einer ausreichenden Lüftung. Widerlegen der Pseudo-These Diese Gründe werden stets vorgebracht, sind aber irreführend. Fachtechnisches Wissen und die Kenntnis der These lassen nur den einen Schluß zu: Die auch von DIN dokumentierten und empfohlenen baulichen Maßnahmen beheben nicht die Ursachen, sondern laborieren lediglich an den Symptomen herum. 18) S. 132 Warum ist dies so? Begründung: A: Die „gute“ Gebäudewärmedämmung ist keinesfalls ein Garant für die Vermeidung von Schimmelpilzen: 1 Solange die Oberflächentemperaturen niedriger sind als die Raumlufttemperatur, ist Kondensat und damit Schimmel immer möglich. 2. Bei einer üblichen Konvektionsheizung ist die Oberflächentemperatur jedoch immer niedriger als die Raumlufttemperatur. 3. Deshalb kann selbst eine „Superdämmung“ eine mögliche Schimmelbildung nicht verhindern. 4. Wenn nicht auf eine Strahlungsheizung (Infrarot-Heizung) umgestellt wird, kann ein Schimmelbefall also nie ausgeschlossen werden. Was heißt das konkret? Zu 1) Da Kondensat die Voraussetzung für einen Schimmelbefall ist und außerdem nur bei einer Abkühlung der Raumluft erfolgt, sind alle Möglichkeiten hierzu gegeben. Zu 2) Bei einer Konvektionsheizung erwärmt die Raumluft die umgrenzenden Oberflächen, also muß die Oberflächentemperatur niedriger sein als die Raumlufttemperatur. Zusätzlich gilt, daß die Raumluft strömungstechnisch auch alle Oberflächen erreichen muß, um diese zu erwärmen dies jedoch ist nicht immer der Fall, so daß dann eine „Wärmeunterversorgung“ vorliegt, die zur Abkühlung der nicht mit Warmluft versorgten Oberflächen führt. Dies erhöht die Kondensatgefahr wesentlich. Zu 3) Die allerdings unzutreffende „stationäre“ Berechnung besagt, daß sich die Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Oberfläche proportional zum U-Wert verhält je kleiner der U-Wert, desto kleiner also die Temperaturdifferenz und desto kleiner wäre dann die Gefahr einer Kondensatbildung. Allerdings wird damit nicht ausgeschlossen, daß trotz einer „Superdämmung“ eine Abkühlung der Raumluft unter die Taupunkttemperatur erfolgen kann - und dies führt dann zur Durchfeuchtung und zur Schimmelbildung. Zu 4) Daraus folgt, daß Schimmelpilzbildung ausgeschlossen werden kann, wenn generell die Oberflächentemperaturen höher sind als die Raumlufttemperatur dies aber leistet nur die Strahlungsheizung. 45 <?page no="54"?> Diese Sachverhalte belegen eindeutig die „Schräglage“ der offiziellen Bauphysik in Sachen Schimmelbekämpfung und Schimmelvermeidung sie irrt gewaltig. B: Der Hinweis auf eine ausreichende Lüftung, die die relative Feuchte reduziert, beachtet lediglich die Symptome, beseitigt aber nicht die Ursachen. 5. Die sich einstellenden hohen relativen Feuchten entstehen zwangsläufig erst durch den Einbau „neuer“ Fenster mit dieser verheerenden Dichtheit. 6. Würde man die natürliche Undichtheit der alten und bewährten Fenster belassen, dann wäre der notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen wie bisher gewährleistet. 7. „Dichtheit“ aber wird gemäß Energieeinsparverordnung unsinnigerweise gefordert und vorgeschrieben. Nun jedoch bei Schimmelbefall den Nutzer für sein „ungenügendes“ Lüften verantwortlich zu machen, ist unseriös. 8. Als Krönung dieser Schizophrenie wird nun zur Abwehr von Schimmel eine Lüftungsanlage, wenn möglich sogar mit Wärmerückgewinnung, gefordert. Was heißt das konkret? Zu 5) Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster etwa nach zwei Jahren sich Schimmel einstellt. Wenn also Schimmel entsteht, so ist dies der hysterischen Aktivität von Pseudo-Wissenschaft, Administration und Verordnungsgeber zu verdanken, die diesen Einbau fordert. Zu 6) Die langjährige Erfahrung, daß selbst bei „Altbauten“ Schimmel kaum zu registrieren war, wird nicht beachtet, offensichtlich nur, um bauphysikalisches Unwissen zu dokumentieren und dauerhaft zu konservieren. Zu 7) Diese bauphysikalischen Irrungen und Wirrungen werden nun in der Energieeinsparverordnung festgeschrieben. Die eigene Verantwortung von Politikern, Pseudo-Wissenschaftlern und Administratoren für diesen bautechnischen Unfug wird jedoch verlagert auf Eigentümer und Mieter, die dieses bautechnische Dilemma doch nicht zu verantworten haben. Zu 8) Dies geschieht ausschließlich im Interesse der „Lüftungs-Industrie“ die sich dadurch ein großes Auftragsvolumen erhofft. Daß dabei horrende Summen verschleudert und vergeudet werden, das ist den eigentlich Verantwortlichen offensichtlich völlig egal. C: Die „offiziellen Regelungen“ zur Vermeidung von Schimmelpilz sind hirnrissig und zeigen das wirre Denken „bauphysikalischer Experten“. 9. In den „DIN-Vorschriften“ wird hierfür ein Verfahren vorgeschrieben, das den Temperaturfaktor f Rsi in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt (DIN 4108). 10. Dieser „Faktor“ ist das Verhältnis zweier Temperaturdifferenzen, und zwar der Temperaturen Innenoberfläche minus Außenluft zur Innenluft minus Außenluft. Dieser Faktor wird limitiert und darf gemäß DIN den Wert 0,7 nicht unterschreiten. Dies soll nun die Schimmelbildung vermeiden ! 46 Diese Sachverhalte belegen eindeutig die „Schräglage“ der offiziellen Bauphysik in Sachen Schimmelbekämpfung und Schimmelvermeidung sie irrt gewaltig. B: Der Hinweis auf eine ausreichende Lüftung, die die relative Feuchte reduziert, beachtet lediglich die Symptome, beseitigt aber nicht die Ursachen. 5. Die sich einstellenden hohen relativen Feuchten entstehen zwangsläufig erst durch den Einbau „neuer“ Fenster mit dieser verheerenden Dichtheit. 6. Würde man die natürliche Undichtheit der alten und bewährten Fenster belassen, dann wäre der notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen wie bisher gewährleistet. 7. „Dichtheit“ aber wird gemäß Energieeinsparverordnung unsinnigerweise gefordert und vorgeschrieben. Nun jedoch bei Schimmelbefall den Nutzer für sein „ungenügendes“ Lüften verantwortlich zu machen, ist unseriös. 8. Als Krönung dieser Schizophrenie wird nun zur Abwehr von Schimmel eine Lüftungsanlage, wenn möglich sogar mit Wärmerückgewinnung, gefordert. Was heißt das konkret? Zu 5) Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster etwa nach zwei Jahren sich Schimmel einstellt. Wenn also Schimmel entsteht, so ist dies der hysterischen Aktivität von Pseudo-Wissenschaft, Administration und Verordnungsgeber zu verdanken, die diesen Einbau fordert. Zu 6) Die langjährige Erfahrung, daß selbst bei „Altbauten“ Schimmel kaum zu registrieren war, wird nicht beachtet, offensichtlich nur, um bauphysikalisches Unwissen zu dokumentieren und dauerhaft zu konservieren. Zu 7) Diese bauphysikalischen Irrungen und Wirrungen werden nun in der Energieeinsparverordnung festgeschrieben. Die eigene Verantwortung von Politikern, Pseudo-Wissenschaftlern und Administratoren für diesen bautechnischen Unfug wird jedoch verlagert auf Eigentümer und Mieter, die dieses bautechnische Dilemma doch nicht zu verantworten haben. Zu 8) Dies geschieht ausschließlich im Interesse der „Lüftungs-Industrie“ die sich dadurch ein großes Auftragsvolumen erhofft. Daß dabei horrende Summen verschleudert und vergeudet werden, das ist den eigentlich Verantwortlichen offensichtlich völlig egal. C: Die „offiziellen Regelungen“ zur Vermeidung von Schimmelpilz sind hirnrissig und zeigen das wirre Denken „bauphysikalischer Experten“. 9. In den „DIN-Vorschriften“ wird hierfür ein Verfahren vorgeschrieben, das den Temperaturfaktor f Rsi in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt (DIN 4108). 10. Dieser „Faktor“ ist das Verhältnis zweier Temperaturdifferenzen, und zwar der Temperaturen Innenoberfläche minus Außenluft zur Innenluft minus Außenluft. Dieser Faktor wird limitiert und darf gemäß DIN den Wert 0,7 nicht unterschreiten. Dies soll nun die Schimmelbildung vermeiden ! 46 Diese Sachverhalte belegen eindeutig die „Schräglage“ der offiziellen Bauphysik in Sachen Schimmelbekämpfung und Schimmelvermeidung sie irrt gewaltig. B: Der Hinweis auf eine ausreichende Lüftung, die die relative Feuchte reduziert, beachtet lediglich die Symptome, beseitigt aber nicht die Ursachen. 5. Die sich einstellenden hohen relativen Feuchten entstehen zwangsläufig erst durch den Einbau „neuer“ Fenster mit dieser verheerenden Dichtheit. 6. Würde man die natürliche Undichtheit der alten und bewährten Fenster belassen, dann wäre der notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen wie bisher gewährleistet. 7. „Dichtheit“ aber wird gemäß Energieeinsparverordnung unsinnigerweise gefordert und vorgeschrieben. Nun jedoch bei Schimmelbefall den Nutzer für sein „ungenügendes“ Lüften verantwortlich zu machen, ist unseriös. 8. Als Krönung dieser Schizophrenie wird nun zur Abwehr von Schimmel eine Lüftungsanlage, wenn möglich sogar mit Wärmerückgewinnung, gefordert. Was heißt das konkret? Zu 5) Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster etwa nach zwei Jahren sich Schimmel einstellt. Wenn also Schimmel entsteht, so ist dies der hysterischen Aktivität von Pseudo-Wissenschaft, Administration und Verordnungsgeber zu verdanken, die diesen Einbau fordert. Zu 6) Die langjährige Erfahrung, daß selbst bei „Altbauten“ Schimmel kaum zu registrieren war, wird nicht beachtet, offensichtlich nur, um bauphysikalisches Unwissen zu dokumentieren und dauerhaft zu konservieren. Zu 7) Diese bauphysikalischen Irrungen und Wirrungen werden nun in der Energieeinsparverordnung festgeschrieben. Die eigene Verantwortung von Politikern, Pseudo-Wissenschaftlern und Administratoren für diesen bautechnischen Unfug wird jedoch verlagert auf Eigentümer und Mieter, die dieses bautechnische Dilemma doch nicht zu verantworten haben. Zu 8) Dies geschieht ausschließlich im Interesse der „Lüftungs-Industrie“ die sich dadurch ein großes Auftragsvolumen erhofft. Daß dabei horrende Summen verschleudert und vergeudet werden, das ist den eigentlich Verantwortlichen offensichtlich völlig egal. C: Die „offiziellen Regelungen“ zur Vermeidung von Schimmelpilz sind hirnrissig und zeigen das wirre Denken „bauphysikalischer Experten“. 9. In den „DIN-Vorschriften“ wird hierfür ein Verfahren vorgeschrieben, das den Temperaturfaktor f Rsi in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt (DIN 4108). 10. Dieser „Faktor“ ist das Verhältnis zweier Temperaturdifferenzen, und zwar der Temperaturen Innenoberfläche minus Außenluft zur Innenluft minus Außenluft. Dieser Faktor wird limitiert und darf gemäß DIN den Wert 0,7 nicht unterschreiten. Dies soll nun die Schimmelbildung vermeiden ! 46 Diese Sachverhalte belegen eindeutig die „Schräglage“ der offiziellen Bauphysik in Sachen Schimmelbekämpfung und Schimmelvermeidung sie irrt gewaltig. B: Der Hinweis auf eine ausreichende Lüftung, die die relative Feuchte reduziert, beachtet lediglich die Symptome, beseitigt aber nicht die Ursachen. 5. Die sich einstellenden hohen relativen Feuchten entstehen zwangsläufig erst durch den Einbau „neuer“ Fenster mit dieser verheerenden Dichtheit. 6. Würde man die natürliche Undichtheit der alten und bewährten Fenster belassen, dann wäre der notwendige Feuchteausgleich zwischen innen und außen wie bisher gewährleistet. 7. „Dichtheit“ aber wird gemäß Energieeinsparverordnung unsinnigerweise gefordert und vorgeschrieben. Nun jedoch bei Schimmelbefall den Nutzer für sein „ungenügendes“ Lüften verantwortlich zu machen, ist unseriös. 8. Als Krönung dieser Schizophrenie wird nun zur Abwehr von Schimmel eine Lüftungsanlage, wenn möglich sogar mit Wärmerückgewinnung, gefordert. Was heißt das konkret? Zu 5) Es hat sich gezeigt, daß nach Einbau neuer Fenster etwa nach zwei Jahren sich Schimmel einstellt. Wenn also Schimmel entsteht, so ist dies der hysterischen Aktivität von Pseudo-Wissenschaft, Administration und Verordnungsgeber zu verdanken, die diesen Einbau fordert. Zu 6) Die langjährige Erfahrung, daß selbst bei „Altbauten“ Schimmel kaum zu registrieren war, wird nicht beachtet, offensichtlich nur, um bauphysikalisches Unwissen zu dokumentieren und dauerhaft zu konservieren. Zu 7) Diese bauphysikalischen Irrungen und Wirrungen werden nun in der Energieeinsparverordnung festgeschrieben. Die eigene Verantwortung von Politikern, Pseudo-Wissenschaftlern und Administratoren für diesen bautechnischen Unfug wird jedoch verlagert auf Eigentümer und Mieter, die dieses bautechnische Dilemma doch nicht zu verantworten haben. Zu 8) Dies geschieht ausschließlich im Interesse der „Lüftungs-Industrie“ die sich dadurch ein großes Auftragsvolumen erhofft. Daß dabei horrende Summen verschleudert und vergeudet werden, das ist den eigentlich Verantwortlichen offensichtlich völlig egal. C: Die „offiziellen Regelungen“ zur Vermeidung von Schimmelpilz sind hirnrissig und zeigen das wirre Denken „bauphysikalischer Experten“. 9. In den „DIN-Vorschriften“ wird hierfür ein Verfahren vorgeschrieben, das den Temperaturfaktor f Rsi in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt (DIN 4108). 10. Dieser „Faktor“ ist das Verhältnis zweier Temperaturdifferenzen, und zwar der Temperaturen Innenoberfläche minus Außenluft zur Innenluft minus Außenluft. Dieser Faktor wird limitiert und darf gemäß DIN den Wert 0,7 nicht unterschreiten. Dies soll nun die Schimmelbildung vermeiden ! 46 <?page no="55"?> 11. Die Frage sei erlaubt, weshalb nur „Temperaturen“ Auskunft über die Tauwasseranfälligkeit einer Raumluft geben sollen, wenn die dafür maßgebende und entscheidende relative Feuchte der gefährdeten Raumluft fehlt? Was heißt das konkret? Zu 9) Der Temperaturfaktor hat sich als völlig unzureichend und fehlerhaft erwiesen, weil er keineswegs den Schimmel verhindern kann. Zu viele Denkfehler sind hier zu registrieren, die auch erläutert wurden (s. hierzu [Meier 02], S. 271-276 und [Meier 09], S. 91-97). Zu 10) Wenn verläßliche Aussagen gemacht werden sollen, dann ist diese „Temperaturfaktor-Regelung“ nicht anwendbar; da sie stationären Vorstellungen entspringt. Diese Festlegung besagt aber auch, daß bei einem Temperaturfaktor über 0,7 eine Schimmelbildung nicht auftritt. Dies jedoch ist ein Irrtum, da Schimmel trotzdem immer möglich ist. Zu 11) Ein Verfahren, das die relative Feuchte, das entscheidende Kriterium einer Tauwasserbildung, einfach ignoriert und wegläßt, kann nicht zielführend sein. Im Gegenteil: es muß falsch sein - und ist es auch. Fazit: Die Schimmelpilzbildung mit den von einer Pseudo-Wissenschaft in Absprache mit der Industrie zur Verfügung gestellten Instrumentarien zu vermeiden, ist keinesfalls möglich, weil die bauphysikalischen und bautechnischen Grundlagen des Feuchteschutzes mißachtet werden. Die Denkfehler und methodischen Irrtümer sind einfach zu gewaltig und verbieten somit unmißverständlich die Anwendung. Quintessenz: Die krampfhaften Versuche, das bautechnische Dilemma einer überall vorliegenden Schimmelpilz-Ausbreitung mit falschen stationären Vorstellungen und zuhauf auftretenden Denkfehlern zu verhindern, ist zum Scheitern verurteilt. Leider gibt es aber zu viele Claqueure, die sich hier willig in die Reihen der „versagenden Experten“ mit einreihen - und dabei offensichtlich auch noch darauf stolz sind. So steht in [Fouad 08]: „Da sich geometrische und stoffliche Wärmebrücken in der Baupraxis nicht vermeiden lassen, ist zu definieren, wann eine Wärmebrücke als schadensverursachend anzusehen ist. Hierzu ... wird ... ein von der Konstruktion nicht zu unterschreitender Temperaturfaktor für die raumseitige Oberfläche f Rsi bestimmt. In DIN 4108-2 wird unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen definiert, dass eine (schadensverursachende) Wärmebrücke vorliegt, wenn der Temperaturfaktor f Rsi den Wert 0,7 unterschreitet.“ Hier wird tatsächlich eine „Wärmebrücke“ als schadensverursachend für Schimmelpilz angesehen, obgleich andere Einflüsse viel entscheidender sind mangelhafte Wärmeversorgung bei einer Konvektionsheizung und eine zu hohe relative Feuchte wegen der zu dichten Fenster. Außerdem wird ja bestätigt, daß „unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen“ eine Wärmebrücke als scha- 47 11. Die Frage sei erlaubt, weshalb nur „Temperaturen“ Auskunft über die Tauwasseranfälligkeit einer Raumluft geben sollen, wenn die dafür maßgebende und entscheidende relative Feuchte der gefährdeten Raumluft fehlt? Was heißt das konkret? Zu 9) Der Temperaturfaktor hat sich als völlig unzureichend und fehlerhaft erwiesen, weil er keineswegs den Schimmel verhindern kann. Zu viele Denkfehler sind hier zu registrieren, die auch erläutert wurden (s. hierzu [Meier 02], S. 271-276 und [Meier 09], S. 91-97). Zu 10) Wenn verläßliche Aussagen gemacht werden sollen, dann ist diese „Temperaturfaktor-Regelung“ nicht anwendbar; da sie stationären Vorstellungen entspringt. Diese Festlegung besagt aber auch, daß bei einem Temperaturfaktor über 0,7 eine Schimmelbildung nicht auftritt. Dies jedoch ist ein Irrtum, da Schimmel trotzdem immer möglich ist. Zu 11) Ein Verfahren, das die relative Feuchte, das entscheidende Kriterium einer Tauwasserbildung, einfach ignoriert und wegläßt, kann nicht zielführend sein. Im Gegenteil: es muß falsch sein - und ist es auch. Fazit: Die Schimmelpilzbildung mit den von einer Pseudo-Wissenschaft in Absprache mit der Industrie zur Verfügung gestellten Instrumentarien zu vermeiden, ist keinesfalls möglich, weil die bauphysikalischen und bautechnischen Grundlagen des Feuchteschutzes mißachtet werden. Die Denkfehler und methodischen Irrtümer sind einfach zu gewaltig und verbieten somit unmißverständlich die Anwendung. Quintessenz: Die krampfhaften Versuche, das bautechnische Dilemma einer überall vorliegenden Schimmelpilz-Ausbreitung mit falschen stationären Vorstellungen und zuhauf auftretenden Denkfehlern zu verhindern, ist zum Scheitern verurteilt. Leider gibt es aber zu viele Claqueure, die sich hier willig in die Reihen der „versagenden Experten“ mit einreihen - und dabei offensichtlich auch noch darauf stolz sind. So steht in [Fouad 08]: „Da sich geometrische und stoffliche Wärmebrücken in der Baupraxis nicht vermeiden lassen, ist zu definieren, wann eine Wärmebrücke als schadensverursachend anzusehen ist. Hierzu ... wird ... ein von der Konstruktion nicht zu unterschreitender Temperaturfaktor für die raumseitige Oberfläche f Rsi bestimmt. In DIN 4108-2 wird unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen definiert, dass eine (schadensverursachende) Wärmebrücke vorliegt, wenn der Temperaturfaktor f Rsi den Wert 0,7 unterschreitet.“ Hier wird tatsächlich eine „Wärmebrücke“ als schadensverursachend für Schimmelpilz angesehen, obgleich andere Einflüsse viel entscheidender sind mangelhafte Wärmeversorgung bei einer Konvektionsheizung und eine zu hohe relative Feuchte wegen der zu dichten Fenster. Außerdem wird ja bestätigt, daß „unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen“ eine Wärmebrücke als scha- 47 11. Die Frage sei erlaubt, weshalb nur „Temperaturen“ Auskunft über die Tauwasseranfälligkeit einer Raumluft geben sollen, wenn die dafür maßgebende und entscheidende relative Feuchte der gefährdeten Raumluft fehlt? Was heißt das konkret? Zu 9) Der Temperaturfaktor hat sich als völlig unzureichend und fehlerhaft erwiesen, weil er keineswegs den Schimmel verhindern kann. Zu viele Denkfehler sind hier zu registrieren, die auch erläutert wurden (s. hierzu [Meier 02], S. 271-276 und [Meier 09], S. 91-97). Zu 10) Wenn verläßliche Aussagen gemacht werden sollen, dann ist diese „Temperaturfaktor-Regelung“ nicht anwendbar; da sie stationären Vorstellungen entspringt. Diese Festlegung besagt aber auch, daß bei einem Temperaturfaktor über 0,7 eine Schimmelbildung nicht auftritt. Dies jedoch ist ein Irrtum, da Schimmel trotzdem immer möglich ist. Zu 11) Ein Verfahren, das die relative Feuchte, das entscheidende Kriterium einer Tauwasserbildung, einfach ignoriert und wegläßt, kann nicht zielführend sein. Im Gegenteil: es muß falsch sein - und ist es auch. Fazit: Die Schimmelpilzbildung mit den von einer Pseudo-Wissenschaft in Absprache mit der Industrie zur Verfügung gestellten Instrumentarien zu vermeiden, ist keinesfalls möglich, weil die bauphysikalischen und bautechnischen Grundlagen des Feuchteschutzes mißachtet werden. Die Denkfehler und methodischen Irrtümer sind einfach zu gewaltig und verbieten somit unmißverständlich die Anwendung. Quintessenz: Die krampfhaften Versuche, das bautechnische Dilemma einer überall vorliegenden Schimmelpilz-Ausbreitung mit falschen stationären Vorstellungen und zuhauf auftretenden Denkfehlern zu verhindern, ist zum Scheitern verurteilt. Leider gibt es aber zu viele Claqueure, die sich hier willig in die Reihen der „versagenden Experten“ mit einreihen - und dabei offensichtlich auch noch darauf stolz sind. So steht in [Fouad 08]: „Da sich geometrische und stoffliche Wärmebrücken in der Baupraxis nicht vermeiden lassen, ist zu definieren, wann eine Wärmebrücke als schadensverursachend anzusehen ist. Hierzu ... wird ... ein von der Konstruktion nicht zu unterschreitender Temperaturfaktor für die raumseitige Oberfläche f Rsi bestimmt. In DIN 4108-2 wird unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen definiert, dass eine (schadensverursachende) Wärmebrücke vorliegt, wenn der Temperaturfaktor f Rsi den Wert 0,7 unterschreitet.“ Hier wird tatsächlich eine „Wärmebrücke“ als schadensverursachend für Schimmelpilz angesehen, obgleich andere Einflüsse viel entscheidender sind mangelhafte Wärmeversorgung bei einer Konvektionsheizung und eine zu hohe relative Feuchte wegen der zu dichten Fenster. Außerdem wird ja bestätigt, daß „unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen“ eine Wärmebrücke als scha- 47 11. Die Frage sei erlaubt, weshalb nur „Temperaturen“ Auskunft über die Tauwasseranfälligkeit einer Raumluft geben sollen, wenn die dafür maßgebende und entscheidende relative Feuchte der gefährdeten Raumluft fehlt? Was heißt das konkret? Zu 9) Der Temperaturfaktor hat sich als völlig unzureichend und fehlerhaft erwiesen, weil er keineswegs den Schimmel verhindern kann. Zu viele Denkfehler sind hier zu registrieren, die auch erläutert wurden (s. hierzu [Meier 02], S. 271-276 und [Meier 09], S. 91-97). Zu 10) Wenn verläßliche Aussagen gemacht werden sollen, dann ist diese „Temperaturfaktor-Regelung“ nicht anwendbar; da sie stationären Vorstellungen entspringt. Diese Festlegung besagt aber auch, daß bei einem Temperaturfaktor über 0,7 eine Schimmelbildung nicht auftritt. Dies jedoch ist ein Irrtum, da Schimmel trotzdem immer möglich ist. Zu 11) Ein Verfahren, das die relative Feuchte, das entscheidende Kriterium einer Tauwasserbildung, einfach ignoriert und wegläßt, kann nicht zielführend sein. Im Gegenteil: es muß falsch sein - und ist es auch. Fazit: Die Schimmelpilzbildung mit den von einer Pseudo-Wissenschaft in Absprache mit der Industrie zur Verfügung gestellten Instrumentarien zu vermeiden, ist keinesfalls möglich, weil die bauphysikalischen und bautechnischen Grundlagen des Feuchteschutzes mißachtet werden. Die Denkfehler und methodischen Irrtümer sind einfach zu gewaltig und verbieten somit unmißverständlich die Anwendung. Quintessenz: Die krampfhaften Versuche, das bautechnische Dilemma einer überall vorliegenden Schimmelpilz-Ausbreitung mit falschen stationären Vorstellungen und zuhauf auftretenden Denkfehlern zu verhindern, ist zum Scheitern verurteilt. Leider gibt es aber zu viele Claqueure, die sich hier willig in die Reihen der „versagenden Experten“ mit einreihen - und dabei offensichtlich auch noch darauf stolz sind. So steht in [Fouad 08]: „Da sich geometrische und stoffliche Wärmebrücken in der Baupraxis nicht vermeiden lassen, ist zu definieren, wann eine Wärmebrücke als schadensverursachend anzusehen ist. Hierzu ... wird ... ein von der Konstruktion nicht zu unterschreitender Temperaturfaktor für die raumseitige Oberfläche f Rsi bestimmt. In DIN 4108-2 wird unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen definiert, dass eine (schadensverursachende) Wärmebrücke vorliegt, wenn der Temperaturfaktor f Rsi den Wert 0,7 unterschreitet.“ Hier wird tatsächlich eine „Wärmebrücke“ als schadensverursachend für Schimmelpilz angesehen, obgleich andere Einflüsse viel entscheidender sind mangelhafte Wärmeversorgung bei einer Konvektionsheizung und eine zu hohe relative Feuchte wegen der zu dichten Fenster. Außerdem wird ja bestätigt, daß „unter Ansatz bestimmter stationärer Randbedingungen“ eine Wärmebrücke als scha- 47 <?page no="56"?> densverursachend vorliegt. Hier wird eindrucksvoll bestätigt, daß nur „stationär“ gedacht wird. Da ein Beharrungszustand jedoch nie eintreten kann, handelt es sich somit wiederum um eine glamouröse Phantomrechnung. In [Horschler 03] ist bei der Behandlung der Wärmebrücken- und Schimmelpilzdiskussion ähnliches zu lesen: „Der Faktor f Rsi (dimensionsloser Faktor zur Abschätzung der feuchteschutztechnischen Qualität einer Wärmebrücke unter verschiedenen klimatischen Randbedingungen nach DIN 4108-2) sollte immer gleich oder größer 0,7 betragen. Ein Wert unterhalb 0,7 führt zu einer Kapillarkondensation und erhöht damit das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich.“ Zu diesem Text von Horschler ist u. a. zu sagen: • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 zu einer Kapillarkondensation führt, dann wird damit doch gesagt, daß ein Wert oberhalb 0,7 nun zu keiner Kapillarkondensation führt. Die Frage der Kapillarkondensation an Temperaturdifferenzen festzumachen, ist unsinnig. Allein nur hohe relative Feuchten bedingen diese, nichts anderes. Außerdem spielt dabei die Oberflächenstruktur (sorptionsfähig oder nicht) eine wichtige Rolle. • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich erhöht, wird doch damit gesagt, daß bei Werten über 0,7 ebenfalls ein Risiko besteht. Von einer Schimmelpilzvermeidung kann also selbst bei dieser wohl ungewollten Erläuterung nicht die Rede sein. Damit wird der Schimmelpilzvermeider „Temperaturfaktor“ sogar als grandioser Unfug bestätigt. Beispielhaft ist auch in [Sedlbauer 09] zu lesen: • „Die Verbesserung des Wärmedämmstandards führt zu einer Erhöhung der Innenoberflächentemperaturen und damit zu einer Reduzierung der Gefahr eines Schimmelwachstums.“ Kommentar: Das ist typisches stationäres Denken und Rechnen, das von einem konstanten Wärmestrom ausgeht, der jedoch nie vorliegt. Mit einer Verbesserung des Dämmstandards aber wird das Problem nie gelöst. • „Dies bedeutet, dass durch zusätzliche Maßnahmen für eine ausreichende Feuchteabfuhr gesorgt werden muss. Ohne Lüftungsanlagen muss dies durch bewußtes Lüften des Nutzers z. B. als Stoßlüftung durch Öffnen der Fenster erfolgen.“ Kommentar: Dies ist eine tolle Einrichtung. Zunächst wird mit „modernen“ Fenstern alles dicht gemacht, dann aber muß entweder eine Lüftungsanlage her (teuer und unhygienisch) oder der Nutzer muß stoßlüften, um die aufgestaute Feuchte hinauszulüften - Sedlbauer als willfähriger, irrender Claqueur. Da feuchte Luft energiereicher als trockene Luft ist, bedeutet Stoßlüftung Energieverschwendung. Es muß deshalb permanent und ständig gelüftet werden, damit bei geschlossenen Fenstern ein Ansteigen feuchter Luft vermieden wird das aber gewährleistet eben halt nur das „undichte“ Fenster. Hinweis: Der Vorwurf an den Nutzer, bei Schimmelbefall nicht genügend gelüftet zu haben, ist unlauter, da erst die neu eingebauten „dichten Fenster“ den Schimmel bewirken. Der Nutzer muß also die Fehler anderer ausbaden. 48 densverursachend vorliegt. Hier wird eindrucksvoll bestätigt, daß nur „stationär“ gedacht wird. Da ein Beharrungszustand jedoch nie eintreten kann, handelt es sich somit wiederum um eine glamouröse Phantomrechnung. In [Horschler 03] ist bei der Behandlung der Wärmebrücken- und Schimmelpilzdiskussion ähnliches zu lesen: „Der Faktor f Rsi (dimensionsloser Faktor zur Abschätzung der feuchteschutztechnischen Qualität einer Wärmebrücke unter verschiedenen klimatischen Randbedingungen nach DIN 4108-2) sollte immer gleich oder größer 0,7 betragen. Ein Wert unterhalb 0,7 führt zu einer Kapillarkondensation und erhöht damit das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich.“ Zu diesem Text von Horschler ist u. a. zu sagen: • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 zu einer Kapillarkondensation führt, dann wird damit doch gesagt, daß ein Wert oberhalb 0,7 nun zu keiner Kapillarkondensation führt. Die Frage der Kapillarkondensation an Temperaturdifferenzen festzumachen, ist unsinnig. Allein nur hohe relative Feuchten bedingen diese, nichts anderes. Außerdem spielt dabei die Oberflächenstruktur (sorptionsfähig oder nicht) eine wichtige Rolle. • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich erhöht, wird doch damit gesagt, daß bei Werten über 0,7 ebenfalls ein Risiko besteht. Von einer Schimmelpilzvermeidung kann also selbst bei dieser wohl ungewollten Erläuterung nicht die Rede sein. Damit wird der Schimmelpilzvermeider „Temperaturfaktor“ sogar als grandioser Unfug bestätigt. Beispielhaft ist auch in [Sedlbauer 09] zu lesen: • „Die Verbesserung des Wärmedämmstandards führt zu einer Erhöhung der Innenoberflächentemperaturen und damit zu einer Reduzierung der Gefahr eines Schimmelwachstums.“ Kommentar: Das ist typisches stationäres Denken und Rechnen, das von einem konstanten Wärmestrom ausgeht, der jedoch nie vorliegt. Mit einer Verbesserung des Dämmstandards aber wird das Problem nie gelöst. • „Dies bedeutet, dass durch zusätzliche Maßnahmen für eine ausreichende Feuchteabfuhr gesorgt werden muss. Ohne Lüftungsanlagen muss dies durch bewußtes Lüften des Nutzers z. B. als Stoßlüftung durch Öffnen der Fenster erfolgen.“ Kommentar: Dies ist eine tolle Einrichtung. Zunächst wird mit „modernen“ Fenstern alles dicht gemacht, dann aber muß entweder eine Lüftungsanlage her (teuer und unhygienisch) oder der Nutzer muß stoßlüften, um die aufgestaute Feuchte hinauszulüften - Sedlbauer als willfähriger, irrender Claqueur. Da feuchte Luft energiereicher als trockene Luft ist, bedeutet Stoßlüftung Energieverschwendung. Es muß deshalb permanent und ständig gelüftet werden, damit bei geschlossenen Fenstern ein Ansteigen feuchter Luft vermieden wird das aber gewährleistet eben halt nur das „undichte“ Fenster. Hinweis: Der Vorwurf an den Nutzer, bei Schimmelbefall nicht genügend gelüftet zu haben, ist unlauter, da erst die neu eingebauten „dichten Fenster“ den Schimmel bewirken. Der Nutzer muß also die Fehler anderer ausbaden. 48 densverursachend vorliegt. Hier wird eindrucksvoll bestätigt, daß nur „stationär“ gedacht wird. Da ein Beharrungszustand jedoch nie eintreten kann, handelt es sich somit wiederum um eine glamouröse Phantomrechnung. In [Horschler 03] ist bei der Behandlung der Wärmebrücken- und Schimmelpilzdiskussion ähnliches zu lesen: „Der Faktor f Rsi (dimensionsloser Faktor zur Abschätzung der feuchteschutztechnischen Qualität einer Wärmebrücke unter verschiedenen klimatischen Randbedingungen nach DIN 4108-2) sollte immer gleich oder größer 0,7 betragen. Ein Wert unterhalb 0,7 führt zu einer Kapillarkondensation und erhöht damit das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich.“ Zu diesem Text von Horschler ist u. a. zu sagen: • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 zu einer Kapillarkondensation führt, dann wird damit doch gesagt, daß ein Wert oberhalb 0,7 nun zu keiner Kapillarkondensation führt. Die Frage der Kapillarkondensation an Temperaturdifferenzen festzumachen, ist unsinnig. Allein nur hohe relative Feuchten bedingen diese, nichts anderes. Außerdem spielt dabei die Oberflächenstruktur (sorptionsfähig oder nicht) eine wichtige Rolle. • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich erhöht, wird doch damit gesagt, daß bei Werten über 0,7 ebenfalls ein Risiko besteht. Von einer Schimmelpilzvermeidung kann also selbst bei dieser wohl ungewollten Erläuterung nicht die Rede sein. Damit wird der Schimmelpilzvermeider „Temperaturfaktor“ sogar als grandioser Unfug bestätigt. Beispielhaft ist auch in [Sedlbauer 09] zu lesen: • „Die Verbesserung des Wärmedämmstandards führt zu einer Erhöhung der Innenoberflächentemperaturen und damit zu einer Reduzierung der Gefahr eines Schimmelwachstums.“ Kommentar: Das ist typisches stationäres Denken und Rechnen, das von einem konstanten Wärmestrom ausgeht, der jedoch nie vorliegt. Mit einer Verbesserung des Dämmstandards aber wird das Problem nie gelöst. • „Dies bedeutet, dass durch zusätzliche Maßnahmen für eine ausreichende Feuchteabfuhr gesorgt werden muss. Ohne Lüftungsanlagen muss dies durch bewußtes Lüften des Nutzers z. B. als Stoßlüftung durch Öffnen der Fenster erfolgen.“ Kommentar: Dies ist eine tolle Einrichtung. Zunächst wird mit „modernen“ Fenstern alles dicht gemacht, dann aber muß entweder eine Lüftungsanlage her (teuer und unhygienisch) oder der Nutzer muß stoßlüften, um die aufgestaute Feuchte hinauszulüften - Sedlbauer als willfähriger, irrender Claqueur. Da feuchte Luft energiereicher als trockene Luft ist, bedeutet Stoßlüftung Energieverschwendung. Es muß deshalb permanent und ständig gelüftet werden, damit bei geschlossenen Fenstern ein Ansteigen feuchter Luft vermieden wird das aber gewährleistet eben halt nur das „undichte“ Fenster. Hinweis: Der Vorwurf an den Nutzer, bei Schimmelbefall nicht genügend gelüftet zu haben, ist unlauter, da erst die neu eingebauten „dichten Fenster“ den Schimmel bewirken. Der Nutzer muß also die Fehler anderer ausbaden. 48 densverursachend vorliegt. Hier wird eindrucksvoll bestätigt, daß nur „stationär“ gedacht wird. Da ein Beharrungszustand jedoch nie eintreten kann, handelt es sich somit wiederum um eine glamouröse Phantomrechnung. In [Horschler 03] ist bei der Behandlung der Wärmebrücken- und Schimmelpilzdiskussion ähnliches zu lesen: „Der Faktor f Rsi (dimensionsloser Faktor zur Abschätzung der feuchteschutztechnischen Qualität einer Wärmebrücke unter verschiedenen klimatischen Randbedingungen nach DIN 4108-2) sollte immer gleich oder größer 0,7 betragen. Ein Wert unterhalb 0,7 führt zu einer Kapillarkondensation und erhöht damit das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich.“ Zu diesem Text von Horschler ist u. a. zu sagen: • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 zu einer Kapillarkondensation führt, dann wird damit doch gesagt, daß ein Wert oberhalb 0,7 nun zu keiner Kapillarkondensation führt. Die Frage der Kapillarkondensation an Temperaturdifferenzen festzumachen, ist unsinnig. Allein nur hohe relative Feuchten bedingen diese, nichts anderes. Außerdem spielt dabei die Oberflächenstruktur (sorptionsfähig oder nicht) eine wichtige Rolle. • Wenn ein Wert unterhalb 0,7 das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich erhöht, wird doch damit gesagt, daß bei Werten über 0,7 ebenfalls ein Risiko besteht. Von einer Schimmelpilzvermeidung kann also selbst bei dieser wohl ungewollten Erläuterung nicht die Rede sein. Damit wird der Schimmelpilzvermeider „Temperaturfaktor“ sogar als grandioser Unfug bestätigt. Beispielhaft ist auch in [Sedlbauer 09] zu lesen: • „Die Verbesserung des Wärmedämmstandards führt zu einer Erhöhung der Innenoberflächentemperaturen und damit zu einer Reduzierung der Gefahr eines Schimmelwachstums.“ Kommentar: Das ist typisches stationäres Denken und Rechnen, das von einem konstanten Wärmestrom ausgeht, der jedoch nie vorliegt. Mit einer Verbesserung des Dämmstandards aber wird das Problem nie gelöst. • „Dies bedeutet, dass durch zusätzliche Maßnahmen für eine ausreichende Feuchteabfuhr gesorgt werden muss. Ohne Lüftungsanlagen muss dies durch bewußtes Lüften des Nutzers z. B. als Stoßlüftung durch Öffnen der Fenster erfolgen.“ Kommentar: Dies ist eine tolle Einrichtung. Zunächst wird mit „modernen“ Fenstern alles dicht gemacht, dann aber muß entweder eine Lüftungsanlage her (teuer und unhygienisch) oder der Nutzer muß stoßlüften, um die aufgestaute Feuchte hinauszulüften - Sedlbauer als willfähriger, irrender Claqueur. Da feuchte Luft energiereicher als trockene Luft ist, bedeutet Stoßlüftung Energieverschwendung. Es muß deshalb permanent und ständig gelüftet werden, damit bei geschlossenen Fenstern ein Ansteigen feuchter Luft vermieden wird das aber gewährleistet eben halt nur das „undichte“ Fenster. Hinweis: Der Vorwurf an den Nutzer, bei Schimmelbefall nicht genügend gelüftet zu haben, ist unlauter, da erst die neu eingebauten „dichten Fenster“ den Schimmel bewirken. Der Nutzer muß also die Fehler anderer ausbaden. 48 <?page no="57"?> • „Bei der energetischen Sanierung eines Altbaus sollte sowohl der Dämmstandard der Außenwände an heutige Erfordernisse angepasst werden als auch die alten undichten Fenster durch neue Fenster mit entsprechend niedrigem Wärmedurchgangskoeffizienten und besserer Fugendichtheit ersetzt werden.“ Kommentar: Die heutigen Erfordernisse an den Dämmstandard sind alle unwirtschaftlich, sie sind eine finanzielle Zumutung allerdings nur für den Kunden, nicht für den Dämmstoff-Lieferanten, der kassiert dabei prächtig ab. Zum anderen ist es nicht einsehbar, daß die alten Fenster wegen einer besseren Fugendichtheit ausgetauscht werden sollen. Diese Dichtheit bringt doch erst die Schimmelprobleme. Außerdem ist der Einbau wegen des „niedrigen Wärmedurchgangskoeffizienten“ des Fensters überflüssig, wenn eine Strahlungsheizung eingebaut wird, denn die von ihr erzeugte langwellige Strahlung durchdringt kein gewöhnliches Glas. • „Nach Einbau der neuen Fenster muss eine Lüftungsanlage den gleichen konstanten Luftwechsel wie vor der Sanierungsmaßnahme gewährleisten.“ Kommentar: Es ist immerhin interessant, daß die „neuen Fenster“ eine Lüftungsanlage nach sich ziehen, die lediglich den vor der Sanierung vorhandenen Luftwechsel ersetzen und garantieren sollen. Warum beläßt man dann nicht die alten Fenster? Schizophrener geht‘s kaum noch. Aus energetischer Sicht ist es besser, eine Permanentlüftung zu wählen, bei der die Raumluft ständig ausgetauscht wird, ohne nun zwischenzeitlich mit Feuchte angereichert zu werden. Diese Permanentlüftung aber können am kostengünstigsten nur die alten und undichten Fenster liefern. Der Irrglaube, daß Dämmung Schimmel vermeidet, stammt wiederum, wie vieles andere auch, aus dem Hause Gertis. Gertis schreibt in [Gertis 02]: „Voranzustellen ist, daß ein guter Wärmeschutz entgegen anderslautender Behauptungen niemals zu Schimmelpilzbildung führt.“ Diese Aussage ist schlichtweg falsch, bedeutet Inkompetenz und entspringt einer nur stationär ausgerichteten bauphysikalischen Grundeinstellung. Diese grandiose Selbstüberschätzung geht bei der Temperaturverteilung in einer Außenkonstruktion von der Annahme eines konstanten Wärmestroms aus. Nur dadurch wird die „berechnete“ Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Innenoberfäche proportional zum Wärmedurchgangskoeffizienten U, wie bereits vorn erwähnt, - und nun wird messerscharf gefolgert, nur eine Dämmung (kleiner U- Wert) könne Kondensat und damit Schimmel verhindern. Diese Schlußkette ist jedoch irreführend, ist nur ein bauphysikalischer Wunschtraum im Interesse der Dämmstoffindustrie. Nebenbei bemerkt: Kondensat kann trotzdem anfallen. Resümee Man erkennt mit Entsetzen: die Gleichschaltung überforderter Bauphysik-Gehirne ist überall weit fortgeschritten, ein Ende ist momentan nicht in Sicht. Wann endlich beginnt wieder das Denken und Nachdenken der Verantwortlichen im Interesse der Kunden und der Bürger? 49 • „Bei der energetischen Sanierung eines Altbaus sollte sowohl der Dämmstandard der Außenwände an heutige Erfordernisse angepasst werden als auch die alten undichten Fenster durch neue Fenster mit entsprechend niedrigem Wärmedurchgangskoeffizienten und besserer Fugendichtheit ersetzt werden.“ Kommentar: Die heutigen Erfordernisse an den Dämmstandard sind alle unwirtschaftlich, sie sind eine finanzielle Zumutung allerdings nur für den Kunden, nicht für den Dämmstoff-Lieferanten, der kassiert dabei prächtig ab. Zum anderen ist es nicht einsehbar, daß die alten Fenster wegen einer besseren Fugendichtheit ausgetauscht werden sollen. Diese Dichtheit bringt doch erst die Schimmelprobleme. Außerdem ist der Einbau wegen des „niedrigen Wärmedurchgangskoeffizienten“ des Fensters überflüssig, wenn eine Strahlungsheizung eingebaut wird, denn die von ihr erzeugte langwellige Strahlung durchdringt kein gewöhnliches Glas. • „Nach Einbau der neuen Fenster muss eine Lüftungsanlage den gleichen konstanten Luftwechsel wie vor der Sanierungsmaßnahme gewährleisten.“ Kommentar: Es ist immerhin interessant, daß die „neuen Fenster“ eine Lüftungsanlage nach sich ziehen, die lediglich den vor der Sanierung vorhandenen Luftwechsel ersetzen und garantieren sollen. Warum beläßt man dann nicht die alten Fenster? Schizophrener geht‘s kaum noch. Aus energetischer Sicht ist es besser, eine Permanentlüftung zu wählen, bei der die Raumluft ständig ausgetauscht wird, ohne nun zwischenzeitlich mit Feuchte angereichert zu werden. Diese Permanentlüftung aber können am kostengünstigsten nur die alten und undichten Fenster liefern. Der Irrglaube, daß Dämmung Schimmel vermeidet, stammt wiederum, wie vieles andere auch, aus dem Hause Gertis. Gertis schreibt in [Gertis 02]: „Voranzustellen ist, daß ein guter Wärmeschutz entgegen anderslautender Behauptungen niemals zu Schimmelpilzbildung führt.“ Diese Aussage ist schlichtweg falsch, bedeutet Inkompetenz und entspringt einer nur stationär ausgerichteten bauphysikalischen Grundeinstellung. Diese grandiose Selbstüberschätzung geht bei der Temperaturverteilung in einer Außenkonstruktion von der Annahme eines konstanten Wärmestroms aus. Nur dadurch wird die „berechnete“ Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Innenoberfäche proportional zum Wärmedurchgangskoeffizienten U, wie bereits vorn erwähnt, - und nun wird messerscharf gefolgert, nur eine Dämmung (kleiner U- Wert) könne Kondensat und damit Schimmel verhindern. Diese Schlußkette ist jedoch irreführend, ist nur ein bauphysikalischer Wunschtraum im Interesse der Dämmstoffindustrie. Nebenbei bemerkt: Kondensat kann trotzdem anfallen. Resümee Man erkennt mit Entsetzen: die Gleichschaltung überforderter Bauphysik-Gehirne ist überall weit fortgeschritten, ein Ende ist momentan nicht in Sicht. Wann endlich beginnt wieder das Denken und Nachdenken der Verantwortlichen im Interesse der Kunden und der Bürger? 49 • „Bei der energetischen Sanierung eines Altbaus sollte sowohl der Dämmstandard der Außenwände an heutige Erfordernisse angepasst werden als auch die alten undichten Fenster durch neue Fenster mit entsprechend niedrigem Wärmedurchgangskoeffizienten und besserer Fugendichtheit ersetzt werden.“ Kommentar: Die heutigen Erfordernisse an den Dämmstandard sind alle unwirtschaftlich, sie sind eine finanzielle Zumutung allerdings nur für den Kunden, nicht für den Dämmstoff-Lieferanten, der kassiert dabei prächtig ab. Zum anderen ist es nicht einsehbar, daß die alten Fenster wegen einer besseren Fugendichtheit ausgetauscht werden sollen. Diese Dichtheit bringt doch erst die Schimmelprobleme. Außerdem ist der Einbau wegen des „niedrigen Wärmedurchgangskoeffizienten“ des Fensters überflüssig, wenn eine Strahlungsheizung eingebaut wird, denn die von ihr erzeugte langwellige Strahlung durchdringt kein gewöhnliches Glas. • „Nach Einbau der neuen Fenster muss eine Lüftungsanlage den gleichen konstanten Luftwechsel wie vor der Sanierungsmaßnahme gewährleisten.“ Kommentar: Es ist immerhin interessant, daß die „neuen Fenster“ eine Lüftungsanlage nach sich ziehen, die lediglich den vor der Sanierung vorhandenen Luftwechsel ersetzen und garantieren sollen. Warum beläßt man dann nicht die alten Fenster? Schizophrener geht‘s kaum noch. Aus energetischer Sicht ist es besser, eine Permanentlüftung zu wählen, bei der die Raumluft ständig ausgetauscht wird, ohne nun zwischenzeitlich mit Feuchte angereichert zu werden. Diese Permanentlüftung aber können am kostengünstigsten nur die alten und undichten Fenster liefern. Der Irrglaube, daß Dämmung Schimmel vermeidet, stammt wiederum, wie vieles andere auch, aus dem Hause Gertis. Gertis schreibt in [Gertis 02]: „Voranzustellen ist, daß ein guter Wärmeschutz entgegen anderslautender Behauptungen niemals zu Schimmelpilzbildung führt.“ Diese Aussage ist schlichtweg falsch, bedeutet Inkompetenz und entspringt einer nur stationär ausgerichteten bauphysikalischen Grundeinstellung. Diese grandiose Selbstüberschätzung geht bei der Temperaturverteilung in einer Außenkonstruktion von der Annahme eines konstanten Wärmestroms aus. Nur dadurch wird die „berechnete“ Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Innenoberfäche proportional zum Wärmedurchgangskoeffizienten U, wie bereits vorn erwähnt, - und nun wird messerscharf gefolgert, nur eine Dämmung (kleiner U- Wert) könne Kondensat und damit Schimmel verhindern. Diese Schlußkette ist jedoch irreführend, ist nur ein bauphysikalischer Wunschtraum im Interesse der Dämmstoffindustrie. Nebenbei bemerkt: Kondensat kann trotzdem anfallen. Resümee Man erkennt mit Entsetzen: die Gleichschaltung überforderter Bauphysik-Gehirne ist überall weit fortgeschritten, ein Ende ist momentan nicht in Sicht. Wann endlich beginnt wieder das Denken und Nachdenken der Verantwortlichen im Interesse der Kunden und der Bürger? 49 • „Bei der energetischen Sanierung eines Altbaus sollte sowohl der Dämmstandard der Außenwände an heutige Erfordernisse angepasst werden als auch die alten undichten Fenster durch neue Fenster mit entsprechend niedrigem Wärmedurchgangskoeffizienten und besserer Fugendichtheit ersetzt werden.“ Kommentar: Die heutigen Erfordernisse an den Dämmstandard sind alle unwirtschaftlich, sie sind eine finanzielle Zumutung allerdings nur für den Kunden, nicht für den Dämmstoff-Lieferanten, der kassiert dabei prächtig ab. Zum anderen ist es nicht einsehbar, daß die alten Fenster wegen einer besseren Fugendichtheit ausgetauscht werden sollen. Diese Dichtheit bringt doch erst die Schimmelprobleme. Außerdem ist der Einbau wegen des „niedrigen Wärmedurchgangskoeffizienten“ des Fensters überflüssig, wenn eine Strahlungsheizung eingebaut wird, denn die von ihr erzeugte langwellige Strahlung durchdringt kein gewöhnliches Glas. • „Nach Einbau der neuen Fenster muss eine Lüftungsanlage den gleichen konstanten Luftwechsel wie vor der Sanierungsmaßnahme gewährleisten.“ Kommentar: Es ist immerhin interessant, daß die „neuen Fenster“ eine Lüftungsanlage nach sich ziehen, die lediglich den vor der Sanierung vorhandenen Luftwechsel ersetzen und garantieren sollen. Warum beläßt man dann nicht die alten Fenster? Schizophrener geht‘s kaum noch. Aus energetischer Sicht ist es besser, eine Permanentlüftung zu wählen, bei der die Raumluft ständig ausgetauscht wird, ohne nun zwischenzeitlich mit Feuchte angereichert zu werden. Diese Permanentlüftung aber können am kostengünstigsten nur die alten und undichten Fenster liefern. Der Irrglaube, daß Dämmung Schimmel vermeidet, stammt wiederum, wie vieles andere auch, aus dem Hause Gertis. Gertis schreibt in [Gertis 02]: „Voranzustellen ist, daß ein guter Wärmeschutz entgegen anderslautender Behauptungen niemals zu Schimmelpilzbildung führt.“ Diese Aussage ist schlichtweg falsch, bedeutet Inkompetenz und entspringt einer nur stationär ausgerichteten bauphysikalischen Grundeinstellung. Diese grandiose Selbstüberschätzung geht bei der Temperaturverteilung in einer Außenkonstruktion von der Annahme eines konstanten Wärmestroms aus. Nur dadurch wird die „berechnete“ Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Innenoberfäche proportional zum Wärmedurchgangskoeffizienten U, wie bereits vorn erwähnt, - und nun wird messerscharf gefolgert, nur eine Dämmung (kleiner U- Wert) könne Kondensat und damit Schimmel verhindern. Diese Schlußkette ist jedoch irreführend, ist nur ein bauphysikalischer Wunschtraum im Interesse der Dämmstoffindustrie. Nebenbei bemerkt: Kondensat kann trotzdem anfallen. Resümee Man erkennt mit Entsetzen: die Gleichschaltung überforderter Bauphysik-Gehirne ist überall weit fortgeschritten, ein Ende ist momentan nicht in Sicht. Wann endlich beginnt wieder das Denken und Nachdenken der Verantwortlichen im Interesse der Kunden und der Bürger? 49 <?page no="58"?> 10 Zur Klima-Lüge Zur allgemeinen Verunsicherung und Verwirrung der Bevölkerung wird nun zusätzlich noch die Klima-Lüge gestreut, um auch beim Bauen von der Misere der Unwirtschaftlichkeit und der bautechnischen Unsinnigkeit abzulenken. Es kann auch gesagt werden: Man ist nicht gewillt und auch nicht bereit, von der allgemein verbreiteten Verdummung und Abzockerei abzulassen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Argumentation hauptsächlich bei der „Sicherung der Umwelt“, und der imaginäre Klimaschutz genießt hier höchste Priorität. Erläuterung: Statistisch gesehen erfolgte in den vergangenen Jahrzehnten eine Klimaerwärmung. Nun wird behauptet, diese „die Menschheit bedrohende“ Klimaentwicklung sei anthropogen verursacht. Insofern liege es in der Hand der Menschen, den „prognostizierten“ Klimawandel zu bekämpfen, zu verhindern oder wenigstens zu mildern. Durch das übermäßige Verbrennen fossiler Energien würde zuviel CO 2 emittiert und gerade das „Treibhausgas“ CO 2 wirke als „Klimakiller“. Die Erde würde sich durch vermehrte Reflektion der von der Erde ausgehenden Wärmestrahlen an der CO 2 -Hülle unaufhaltsam erwärmen und eine Umweltkatastrophe heraufbeschwören. Stimmt das? (s. a. [Meier 02], [Thüne 02]). These: Eine menschgemachte Klimaerwärmung gibt es nicht. Dies ist ein bewußt produziertes Märchen. 19) S. 132 Begründung: Klima-Schwankungen gibt es schon seit Jahrtausenden. CO 2 ist dabei jedoch kein „Klimakiller“, sondern ein höchst wertvolles Gas, das bei der Photosynthese der Pflanzen durch das Chlorophyll in Verbindung mit Wasser und der Sonnenenergie nutzbringend in Kohlehydrate umgewandelt wird, wobei Sauerstoff frei wird. Es entsteht also der entgegengesetzte Prozeß einer Verbrennung. Außerdem wirkt CO 2 wachstumsfördernd, ist also nicht „umweltschädigend“. Entscheidend aber ist, daß CO 2 überhaupt kein „Klimakiller“ sein kann. Warum ist dies so? A: Die physikalischen Besonderheiten des CO 2 besagen: 1. Die Absorptionslinien liegen etwa bei 2,8 µm, bei 4,5 µm und bei 14,5 µm. 2. Der Anteil in der Atmosphäre beträgt 0,03 Prozent. 3. Der Anteil der globalen CO 2 -Produktion aus natürlichen Quellen beträgt ca. 96,7 Prozent. 50 10 Zur Klima-Lüge Zur allgemeinen Verunsicherung und Verwirrung der Bevölkerung wird nun zusätzlich noch die Klima-Lüge gestreut, um auch beim Bauen von der Misere der Unwirtschaftlichkeit und der bautechnischen Unsinnigkeit abzulenken. Es kann auch gesagt werden: Man ist nicht gewillt und auch nicht bereit, von der allgemein verbreiteten Verdummung und Abzockerei abzulassen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Argumentation hauptsächlich bei der „Sicherung der Umwelt“, und der imaginäre Klimaschutz genießt hier höchste Priorität. Erläuterung: Statistisch gesehen erfolgte in den vergangenen Jahrzehnten eine Klimaerwärmung. Nun wird behauptet, diese „die Menschheit bedrohende“ Klimaentwicklung sei anthropogen verursacht. Insofern liege es in der Hand der Menschen, den „prognostizierten“ Klimawandel zu bekämpfen, zu verhindern oder wenigstens zu mildern. Durch das übermäßige Verbrennen fossiler Energien würde zuviel CO 2 emittiert und gerade das „Treibhausgas“ CO 2 wirke als „Klimakiller“. Die Erde würde sich durch vermehrte Reflektion der von der Erde ausgehenden Wärmestrahlen an der CO 2 -Hülle unaufhaltsam erwärmen und eine Umweltkatastrophe heraufbeschwören. Stimmt das? (s. a. [Meier 02], [Thüne 02]). These: Eine menschgemachte Klimaerwärmung gibt es nicht. Dies ist ein bewußt produziertes Märchen. 19) S. 132 Begründung: Klima-Schwankungen gibt es schon seit Jahrtausenden. CO 2 ist dabei jedoch kein „Klimakiller“, sondern ein höchst wertvolles Gas, das bei der Photosynthese der Pflanzen durch das Chlorophyll in Verbindung mit Wasser und der Sonnenenergie nutzbringend in Kohlehydrate umgewandelt wird, wobei Sauerstoff frei wird. Es entsteht also der entgegengesetzte Prozeß einer Verbrennung. Außerdem wirkt CO 2 wachstumsfördernd, ist also nicht „umweltschädigend“. Entscheidend aber ist, daß CO 2 überhaupt kein „Klimakiller“ sein kann. Warum ist dies so? A: Die physikalischen Besonderheiten des CO 2 besagen: 1. Die Absorptionslinien liegen etwa bei 2,8 µm, bei 4,5 µm und bei 14,5 µm. 2. Der Anteil in der Atmosphäre beträgt 0,03 Prozent. 3. Der Anteil der globalen CO 2 -Produktion aus natürlichen Quellen beträgt ca. 96,7 Prozent. 50 10 Zur Klima-Lüge Zur allgemeinen Verunsicherung und Verwirrung der Bevölkerung wird nun zusätzlich noch die Klima-Lüge gestreut, um auch beim Bauen von der Misere der Unwirtschaftlichkeit und der bautechnischen Unsinnigkeit abzulenken. Es kann auch gesagt werden: Man ist nicht gewillt und auch nicht bereit, von der allgemein verbreiteten Verdummung und Abzockerei abzulassen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Argumentation hauptsächlich bei der „Sicherung der Umwelt“, und der imaginäre Klimaschutz genießt hier höchste Priorität. Erläuterung: Statistisch gesehen erfolgte in den vergangenen Jahrzehnten eine Klimaerwärmung. Nun wird behauptet, diese „die Menschheit bedrohende“ Klimaentwicklung sei anthropogen verursacht. Insofern liege es in der Hand der Menschen, den „prognostizierten“ Klimawandel zu bekämpfen, zu verhindern oder wenigstens zu mildern. Durch das übermäßige Verbrennen fossiler Energien würde zuviel CO 2 emittiert und gerade das „Treibhausgas“ CO 2 wirke als „Klimakiller“. Die Erde würde sich durch vermehrte Reflektion der von der Erde ausgehenden Wärmestrahlen an der CO 2 -Hülle unaufhaltsam erwärmen und eine Umweltkatastrophe heraufbeschwören. Stimmt das? (s. a. [Meier 02], [Thüne 02]). These: Eine menschgemachte Klimaerwärmung gibt es nicht. Dies ist ein bewußt produziertes Märchen. 19) S. 132 Begründung: Klima-Schwankungen gibt es schon seit Jahrtausenden. CO 2 ist dabei jedoch kein „Klimakiller“, sondern ein höchst wertvolles Gas, das bei der Photosynthese der Pflanzen durch das Chlorophyll in Verbindung mit Wasser und der Sonnenenergie nutzbringend in Kohlehydrate umgewandelt wird, wobei Sauerstoff frei wird. Es entsteht also der entgegengesetzte Prozeß einer Verbrennung. Außerdem wirkt CO 2 wachstumsfördernd, ist also nicht „umweltschädigend“. Entscheidend aber ist, daß CO 2 überhaupt kein „Klimakiller“ sein kann. Warum ist dies so? A: Die physikalischen Besonderheiten des CO 2 besagen: 1. Die Absorptionslinien liegen etwa bei 2,8 µm, bei 4,5 µm und bei 14,5 µm. 2. Der Anteil in der Atmosphäre beträgt 0,03 Prozent. 3. Der Anteil der globalen CO 2 -Produktion aus natürlichen Quellen beträgt ca. 96,7 Prozent. 50 10 Zur Klima-Lüge Zur allgemeinen Verunsicherung und Verwirrung der Bevölkerung wird nun zusätzlich noch die Klima-Lüge gestreut, um auch beim Bauen von der Misere der Unwirtschaftlichkeit und der bautechnischen Unsinnigkeit abzulenken. Es kann auch gesagt werden: Man ist nicht gewillt und auch nicht bereit, von der allgemein verbreiteten Verdummung und Abzockerei abzulassen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Argumentation hauptsächlich bei der „Sicherung der Umwelt“, und der imaginäre Klimaschutz genießt hier höchste Priorität. Erläuterung: Statistisch gesehen erfolgte in den vergangenen Jahrzehnten eine Klimaerwärmung. Nun wird behauptet, diese „die Menschheit bedrohende“ Klimaentwicklung sei anthropogen verursacht. Insofern liege es in der Hand der Menschen, den „prognostizierten“ Klimawandel zu bekämpfen, zu verhindern oder wenigstens zu mildern. Durch das übermäßige Verbrennen fossiler Energien würde zuviel CO 2 emittiert und gerade das „Treibhausgas“ CO 2 wirke als „Klimakiller“. Die Erde würde sich durch vermehrte Reflektion der von der Erde ausgehenden Wärmestrahlen an der CO 2 -Hülle unaufhaltsam erwärmen und eine Umweltkatastrophe heraufbeschwören. Stimmt das? (s. a. [Meier 02], [Thüne 02]). These: Eine menschgemachte Klimaerwärmung gibt es nicht. Dies ist ein bewußt produziertes Märchen. 19) S. 132 Begründung: Klima-Schwankungen gibt es schon seit Jahrtausenden. CO 2 ist dabei jedoch kein „Klimakiller“, sondern ein höchst wertvolles Gas, das bei der Photosynthese der Pflanzen durch das Chlorophyll in Verbindung mit Wasser und der Sonnenenergie nutzbringend in Kohlehydrate umgewandelt wird, wobei Sauerstoff frei wird. Es entsteht also der entgegengesetzte Prozeß einer Verbrennung. Außerdem wirkt CO 2 wachstumsfördernd, ist also nicht „umweltschädigend“. Entscheidend aber ist, daß CO 2 überhaupt kein „Klimakiller“ sein kann. Warum ist dies so? A: Die physikalischen Besonderheiten des CO 2 besagen: 1. Die Absorptionslinien liegen etwa bei 2,8 µm, bei 4,5 µm und bei 14,5 µm. 2. Der Anteil in der Atmosphäre beträgt 0,03 Prozent. 3. Der Anteil der globalen CO 2 -Produktion aus natürlichen Quellen beträgt ca. 96,7 Prozent. 50 <?page no="59"?> Was heißt das konkret? Zu 1) Bis auf diese bei bestimmten Wellenlängen vorhandenen Fraunhoferschen Absorptionslinien ist für CO 2 der Weltraum ein offenes Fenster, also kann keine Reflektion von Wärmestrahlen zur Erde stattfinden. Zu 2) Bei diesem geringen Anteil vermag CO 2 kaum etwas ausrichten. Zu 3) Für die „menschgemachte“ CO 2 Produktion verbleibt damit nur ein Anteil von 3,3 Prozent, also ein verschwindend geringer Restanteil, der eine „Klimakatastrophe“ keinesfalls bewirken kann. Insofern wird es auch verständlich, daß „trotz größter Anstrengungen“ in den letzten Jahren keine nennenswerten Erfolge an CO 2 -Minderungen verbucht werden konnten. B: Außerdem sind noch folgende Sachverhalte zu beachten: : 4. Die globalen Temperaturen verhalten sich seit jeher wellenförmig. 5. Die letzte Niedrigsttemperatur war um 1880 festzustellen. 6. Dies bot dann auch die Möglichkeit einer manipulativen Interpretation. 7. Die letzte große Eiszeit war vor etwa 1,5 bis 2 Millionen Jahren, die sich in sechs Kaltzeiten und dazwischen liegenden natürlichen Warmzeiten aufteilt. Was heißt das konkret? Zu 4) Wellenbewegungen der Temperatur bedeuten immer „Warmzeiten“ und „Kaltzeiten“. Dieses Wechselspiel ist also nichts besonderes. Zu 5) Um 1880 war es besonders kalt, davor aber, etwa um 1800, auch besonders warm, etwa so warm wie heute. Zu 6) Wenn nun als Ausgangspunkt ein Tiefstpunkt gewählt wird, dann kann „statistisch gesehen“ nur eine stetige Erwärmung festgestellt werden. Das aber bedeutet Manipulation von statistischen Daten. Zu 7) Vor 2 Millionen Jahren war ein „menschlicher“ Einfluß garantiert nicht vorhanden wo sollte er auch herkommen? Die „menschgemachte“ Klimakatastrophe ist also nur ein Phantom, ein Wunschbild. Dies wird auch in [Berner 00] bestätigt: „Hervorzuheben ist dabei, dass nicht das oft zitierte Kohlendioxyd bestimmender Faktor des Klimageschehens ist. Vielmehr treibt die Sonne wie ein Motor die klimawirksamen Prozesse in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der Biosphäre an. Zahlreiche Belege aus der Natur sprechen für eine wahre Achterbahnfahrt des Klimas durch die Erdgeschichte.“„ Der Klimawandel kann also nicht bekämpft, sondern muß nur gemeistert werden. Gegen die Energie der Sonne wird man immer machtlos sein. C: Die hysterische „CO 2 -Emissionsminderungsseuche“ führt zu einem betrügerischen, weil fiktiven Handel mit „CO 2 -Zertifikaten“: 8. Zunächst werden Wirtschaft und Industrie bestimmte CO 2 -Emissionen zugestanden und „offiziell genehmigt“. Damit beginnt das große Feilschen. 51 Was heißt das konkret? Zu 1) Bis auf diese bei bestimmten Wellenlängen vorhandenen Fraunhoferschen Absorptionslinien ist für CO 2 der Weltraum ein offenes Fenster, also kann keine Reflektion von Wärmestrahlen zur Erde stattfinden. Zu 2) Bei diesem geringen Anteil vermag CO 2 kaum etwas ausrichten. Zu 3) Für die „menschgemachte“ CO 2 Produktion verbleibt damit nur ein Anteil von 3,3 Prozent, also ein verschwindend geringer Restanteil, der eine „Klimakatastrophe“ keinesfalls bewirken kann. Insofern wird es auch verständlich, daß „trotz größter Anstrengungen“ in den letzten Jahren keine nennenswerten Erfolge an CO 2 -Minderungen verbucht werden konnten. B: Außerdem sind noch folgende Sachverhalte zu beachten: : 4. Die globalen Temperaturen verhalten sich seit jeher wellenförmig. 5. Die letzte Niedrigsttemperatur war um 1880 festzustellen. 6. Dies bot dann auch die Möglichkeit einer manipulativen Interpretation. 7. Die letzte große Eiszeit war vor etwa 1,5 bis 2 Millionen Jahren, die sich in sechs Kaltzeiten und dazwischen liegenden natürlichen Warmzeiten aufteilt. Was heißt das konkret? Zu 4) Wellenbewegungen der Temperatur bedeuten immer „Warmzeiten“ und „Kaltzeiten“. Dieses Wechselspiel ist also nichts besonderes. Zu 5) Um 1880 war es besonders kalt, davor aber, etwa um 1800, auch besonders warm, etwa so warm wie heute. Zu 6) Wenn nun als Ausgangspunkt ein Tiefstpunkt gewählt wird, dann kann „statistisch gesehen“ nur eine stetige Erwärmung festgestellt werden. Das aber bedeutet Manipulation von statistischen Daten. Zu 7) Vor 2 Millionen Jahren war ein „menschlicher“ Einfluß garantiert nicht vorhanden wo sollte er auch herkommen? Die „menschgemachte“ Klimakatastrophe ist also nur ein Phantom, ein Wunschbild. Dies wird auch in [Berner 00] bestätigt: „Hervorzuheben ist dabei, dass nicht das oft zitierte Kohlendioxyd bestimmender Faktor des Klimageschehens ist. Vielmehr treibt die Sonne wie ein Motor die klimawirksamen Prozesse in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der Biosphäre an. Zahlreiche Belege aus der Natur sprechen für eine wahre Achterbahnfahrt des Klimas durch die Erdgeschichte.“„ Der Klimawandel kann also nicht bekämpft, sondern muß nur gemeistert werden. Gegen die Energie der Sonne wird man immer machtlos sein. C: Die hysterische „CO 2 -Emissionsminderungsseuche“ führt zu einem betrügerischen, weil fiktiven Handel mit „CO 2 -Zertifikaten“: 8. Zunächst werden Wirtschaft und Industrie bestimmte CO 2 -Emissionen zugestanden und „offiziell genehmigt“. Damit beginnt das große Feilschen. 51 Was heißt das konkret? Zu 1) Bis auf diese bei bestimmten Wellenlängen vorhandenen Fraunhoferschen Absorptionslinien ist für CO 2 der Weltraum ein offenes Fenster, also kann keine Reflektion von Wärmestrahlen zur Erde stattfinden. Zu 2) Bei diesem geringen Anteil vermag CO 2 kaum etwas ausrichten. Zu 3) Für die „menschgemachte“ CO 2 Produktion verbleibt damit nur ein Anteil von 3,3 Prozent, also ein verschwindend geringer Restanteil, der eine „Klimakatastrophe“ keinesfalls bewirken kann. Insofern wird es auch verständlich, daß „trotz größter Anstrengungen“ in den letzten Jahren keine nennenswerten Erfolge an CO 2 -Minderungen verbucht werden konnten. B: Außerdem sind noch folgende Sachverhalte zu beachten: : 4. Die globalen Temperaturen verhalten sich seit jeher wellenförmig. 5. Die letzte Niedrigsttemperatur war um 1880 festzustellen. 6. Dies bot dann auch die Möglichkeit einer manipulativen Interpretation. 7. Die letzte große Eiszeit war vor etwa 1,5 bis 2 Millionen Jahren, die sich in sechs Kaltzeiten und dazwischen liegenden natürlichen Warmzeiten aufteilt. Was heißt das konkret? Zu 4) Wellenbewegungen der Temperatur bedeuten immer „Warmzeiten“ und „Kaltzeiten“. Dieses Wechselspiel ist also nichts besonderes. Zu 5) Um 1880 war es besonders kalt, davor aber, etwa um 1800, auch besonders warm, etwa so warm wie heute. Zu 6) Wenn nun als Ausgangspunkt ein Tiefstpunkt gewählt wird, dann kann „statistisch gesehen“ nur eine stetige Erwärmung festgestellt werden. Das aber bedeutet Manipulation von statistischen Daten. Zu 7) Vor 2 Millionen Jahren war ein „menschlicher“ Einfluß garantiert nicht vorhanden wo sollte er auch herkommen? Die „menschgemachte“ Klimakatastrophe ist also nur ein Phantom, ein Wunschbild. Dies wird auch in [Berner 00] bestätigt: „Hervorzuheben ist dabei, dass nicht das oft zitierte Kohlendioxyd bestimmender Faktor des Klimageschehens ist. Vielmehr treibt die Sonne wie ein Motor die klimawirksamen Prozesse in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der Biosphäre an. Zahlreiche Belege aus der Natur sprechen für eine wahre Achterbahnfahrt des Klimas durch die Erdgeschichte.“„ Der Klimawandel kann also nicht bekämpft, sondern muß nur gemeistert werden. Gegen die Energie der Sonne wird man immer machtlos sein. C: Die hysterische „CO 2 -Emissionsminderungsseuche“ führt zu einem betrügerischen, weil fiktiven Handel mit „CO 2 -Zertifikaten“: 8. Zunächst werden Wirtschaft und Industrie bestimmte CO 2 -Emissionen zugestanden und „offiziell genehmigt“. Damit beginnt das große Feilschen. 51 Was heißt das konkret? Zu 1) Bis auf diese bei bestimmten Wellenlängen vorhandenen Fraunhoferschen Absorptionslinien ist für CO 2 der Weltraum ein offenes Fenster, also kann keine Reflektion von Wärmestrahlen zur Erde stattfinden. Zu 2) Bei diesem geringen Anteil vermag CO 2 kaum etwas ausrichten. Zu 3) Für die „menschgemachte“ CO 2 Produktion verbleibt damit nur ein Anteil von 3,3 Prozent, also ein verschwindend geringer Restanteil, der eine „Klimakatastrophe“ keinesfalls bewirken kann. Insofern wird es auch verständlich, daß „trotz größter Anstrengungen“ in den letzten Jahren keine nennenswerten Erfolge an CO 2 -Minderungen verbucht werden konnten. B: Außerdem sind noch folgende Sachverhalte zu beachten: : 4. Die globalen Temperaturen verhalten sich seit jeher wellenförmig. 5. Die letzte Niedrigsttemperatur war um 1880 festzustellen. 6. Dies bot dann auch die Möglichkeit einer manipulativen Interpretation. 7. Die letzte große Eiszeit war vor etwa 1,5 bis 2 Millionen Jahren, die sich in sechs Kaltzeiten und dazwischen liegenden natürlichen Warmzeiten aufteilt. Was heißt das konkret? Zu 4) Wellenbewegungen der Temperatur bedeuten immer „Warmzeiten“ und „Kaltzeiten“. Dieses Wechselspiel ist also nichts besonderes. Zu 5) Um 1880 war es besonders kalt, davor aber, etwa um 1800, auch besonders warm, etwa so warm wie heute. Zu 6) Wenn nun als Ausgangspunkt ein Tiefstpunkt gewählt wird, dann kann „statistisch gesehen“ nur eine stetige Erwärmung festgestellt werden. Das aber bedeutet Manipulation von statistischen Daten. Zu 7) Vor 2 Millionen Jahren war ein „menschlicher“ Einfluß garantiert nicht vorhanden wo sollte er auch herkommen? Die „menschgemachte“ Klimakatastrophe ist also nur ein Phantom, ein Wunschbild. Dies wird auch in [Berner 00] bestätigt: „Hervorzuheben ist dabei, dass nicht das oft zitierte Kohlendioxyd bestimmender Faktor des Klimageschehens ist. Vielmehr treibt die Sonne wie ein Motor die klimawirksamen Prozesse in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der Biosphäre an. Zahlreiche Belege aus der Natur sprechen für eine wahre Achterbahnfahrt des Klimas durch die Erdgeschichte.“„ Der Klimawandel kann also nicht bekämpft, sondern muß nur gemeistert werden. Gegen die Energie der Sonne wird man immer machtlos sein. C: Die hysterische „CO 2 -Emissionsminderungsseuche“ führt zu einem betrügerischen, weil fiktiven Handel mit „CO 2 -Zertifikaten“: 8. Zunächst werden Wirtschaft und Industrie bestimmte CO 2 -Emissionen zugestanden und „offiziell genehmigt“. Damit beginnt das große Feilschen. 51 <?page no="60"?> 9. Wird dann weniger emittiert, kann der „Überschuß“ verkauft werden. 10. Wird jedoch mehr CO 2 emittiert, dann müssen zusätzliche „CO 2 -Zertifikate“ auf dem freien Markt hinzugekauft werden. 11. Dieser globale Zertifikat-Handel mit imaginären Produkten verführt in hohem Maße zu betrügerischen und manipulierenden Aktivitäten. Was heißt das konkret? Zu 8) Es beginnt das Gerangel um „zulässige“ CO 2 -Emissionen. Jeder versucht, davon recht viel zu ergattern. Bei Kraftwerken wären dies z. B. „Braunkohlekraftwerke“, die geplant werden. Die dadurch zugebilligten „Zertifikate“ bilden dann einen beruhigenden finanziellen Fundus. Zu 9) Nun kann umgeplant werden: Im Endeffekt könnten es Atomkraftwerke werden. Die einmal global „erworbenen“ und nun überschüssigen CO 2 - Emissionen können dann nutzbringend verscherbelt werden. Zu 10) Manch einer erhält aber nur eine „geringe Menge an Zertifikaten“. Wenn dann mehr in Anspruch genommen wird bzw. genommen werden muß, dann sind die fehlenden Zertifikate zusätzlich zu erwerben. Dies bietet auch eine gute Möglichkeit, unliebsame Industrien zu schädigen oder zu zerschlagen. Globale Konkurrenten sind immer unbeliebt. Zu 11) Die Strategie „viel beantragen, wenig verbrauchen“ liegt auf der Hand und dabei wird dann auch viel getrickst und gemogelt. Eine Zeitungsnotiz vom 5. Juli 2010 lautet: „Den Beschuldigten wird vorgeworfen, den Fiskus um etwa 180 Mio. € Umsatzsteuer beim Handel von Emissionsrechten betrogen zu haben. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen war die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt“. Es ist schon recht beeindruckend, wie bei Banken mit „fiktiven Geschäften“ reger Handel betrieben werden kann. Und fast alle machen mit: Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern, Berufsorganisationen, Politiker, (Pseudo) Wissenschaftler und sonstige karrierevernarrte Ehrgeizlinge und Wichtigtuer. Fazit: Diese Klimahysterie ist ein wohldurchdachtes Machwerk der Atomindustrie, die mit dem Argument einer CO 2 -freien Energieproduktion mächtig punkten kann. Deswegen heißt es auch bei Gerlich, Institut für Mathematische Physik der TU Braunschweig: „Der Treibhauseffekt ist ein Betrug mit Worten.“ [Gerlich 95]. Auch bei Bachmann ist zu lesen [Bachmann 08]: „Laut Umfrage sind 70 Prozent der Deutschen durch systematische Panikmache über eine heraufziehende Klimakatastrophe geängstigt. Wer jedoch erkennt, dass die Basiswerte dieser angeblichen Katastrophe größtenteils gefälscht sind, kann seine Ängste abbauen. Dies ist der Sinn dieses Buches“. Bestätigt wird dies alles durch von Storch [von Storch 10]: „Mein Institut und andere Kollegen haben mit eigenen Computermodellen früh nachgewiesen, dass in der Methodik (des IPCC) unzulässige Annahmen steckten.“ und: „Da war eine Mischung aus Dummheit und Arroganz am Werk.“ Dem ist wahrlich nichts hinzuzufügen. 52 9. Wird dann weniger emittiert, kann der „Überschuß“ verkauft werden. 10. Wird jedoch mehr CO 2 emittiert, dann müssen zusätzliche „CO 2 -Zertifikate“ auf dem freien Markt hinzugekauft werden. 11. Dieser globale Zertifikat-Handel mit imaginären Produkten verführt in hohem Maße zu betrügerischen und manipulierenden Aktivitäten. Was heißt das konkret? Zu 8) Es beginnt das Gerangel um „zulässige“ CO 2 -Emissionen. Jeder versucht, davon recht viel zu ergattern. Bei Kraftwerken wären dies z. B. „Braunkohlekraftwerke“, die geplant werden. Die dadurch zugebilligten „Zertifikate“ bilden dann einen beruhigenden finanziellen Fundus. Zu 9) Nun kann umgeplant werden: Im Endeffekt könnten es Atomkraftwerke werden. Die einmal global „erworbenen“ und nun überschüssigen CO 2 - Emissionen können dann nutzbringend verscherbelt werden. Zu 10) Manch einer erhält aber nur eine „geringe Menge an Zertifikaten“. Wenn dann mehr in Anspruch genommen wird bzw. genommen werden muß, dann sind die fehlenden Zertifikate zusätzlich zu erwerben. Dies bietet auch eine gute Möglichkeit, unliebsame Industrien zu schädigen oder zu zerschlagen. Globale Konkurrenten sind immer unbeliebt. Zu 11) Die Strategie „viel beantragen, wenig verbrauchen“ liegt auf der Hand und dabei wird dann auch viel getrickst und gemogelt. Eine Zeitungsnotiz vom 5. Juli 2010 lautet: „Den Beschuldigten wird vorgeworfen, den Fiskus um etwa 180 Mio. € Umsatzsteuer beim Handel von Emissionsrechten betrogen zu haben. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen war die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt“. Es ist schon recht beeindruckend, wie bei Banken mit „fiktiven Geschäften“ reger Handel betrieben werden kann. Und fast alle machen mit: Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern, Berufsorganisationen, Politiker, (Pseudo) Wissenschaftler und sonstige karrierevernarrte Ehrgeizlinge und Wichtigtuer. Fazit: Diese Klimahysterie ist ein wohldurchdachtes Machwerk der Atomindustrie, die mit dem Argument einer CO 2 -freien Energieproduktion mächtig punkten kann. Deswegen heißt es auch bei Gerlich, Institut für Mathematische Physik der TU Braunschweig: „Der Treibhauseffekt ist ein Betrug mit Worten.“ [Gerlich 95]. Auch bei Bachmann ist zu lesen [Bachmann 08]: „Laut Umfrage sind 70 Prozent der Deutschen durch systematische Panikmache über eine heraufziehende Klimakatastrophe geängstigt. Wer jedoch erkennt, dass die Basiswerte dieser angeblichen Katastrophe größtenteils gefälscht sind, kann seine Ängste abbauen. Dies ist der Sinn dieses Buches“. Bestätigt wird dies alles durch von Storch [von Storch 10]: „Mein Institut und andere Kollegen haben mit eigenen Computermodellen früh nachgewiesen, dass in der Methodik (des IPCC) unzulässige Annahmen steckten.“ und: „Da war eine Mischung aus Dummheit und Arroganz am Werk.“ Dem ist wahrlich nichts hinzuzufügen. 52 9. Wird dann weniger emittiert, kann der „Überschuß“ verkauft werden. 10. Wird jedoch mehr CO 2 emittiert, dann müssen zusätzliche „CO 2 -Zertifikate“ auf dem freien Markt hinzugekauft werden. 11. Dieser globale Zertifikat-Handel mit imaginären Produkten verführt in hohem Maße zu betrügerischen und manipulierenden Aktivitäten. Was heißt das konkret? Zu 8) Es beginnt das Gerangel um „zulässige“ CO 2 -Emissionen. Jeder versucht, davon recht viel zu ergattern. Bei Kraftwerken wären dies z. B. „Braunkohlekraftwerke“, die geplant werden. Die dadurch zugebilligten „Zertifikate“ bilden dann einen beruhigenden finanziellen Fundus. Zu 9) Nun kann umgeplant werden: Im Endeffekt könnten es Atomkraftwerke werden. Die einmal global „erworbenen“ und nun überschüssigen CO 2 - Emissionen können dann nutzbringend verscherbelt werden. Zu 10) Manch einer erhält aber nur eine „geringe Menge an Zertifikaten“. Wenn dann mehr in Anspruch genommen wird bzw. genommen werden muß, dann sind die fehlenden Zertifikate zusätzlich zu erwerben. Dies bietet auch eine gute Möglichkeit, unliebsame Industrien zu schädigen oder zu zerschlagen. Globale Konkurrenten sind immer unbeliebt. Zu 11) Die Strategie „viel beantragen, wenig verbrauchen“ liegt auf der Hand und dabei wird dann auch viel getrickst und gemogelt. Eine Zeitungsnotiz vom 5. Juli 2010 lautet: „Den Beschuldigten wird vorgeworfen, den Fiskus um etwa 180 Mio. € Umsatzsteuer beim Handel von Emissionsrechten betrogen zu haben. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen war die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt“. Es ist schon recht beeindruckend, wie bei Banken mit „fiktiven Geschäften“ reger Handel betrieben werden kann. Und fast alle machen mit: Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern, Berufsorganisationen, Politiker, (Pseudo) Wissenschaftler und sonstige karrierevernarrte Ehrgeizlinge und Wichtigtuer. Fazit: Diese Klimahysterie ist ein wohldurchdachtes Machwerk der Atomindustrie, die mit dem Argument einer CO 2 -freien Energieproduktion mächtig punkten kann. Deswegen heißt es auch bei Gerlich, Institut für Mathematische Physik der TU Braunschweig: „Der Treibhauseffekt ist ein Betrug mit Worten.“ [Gerlich 95]. Auch bei Bachmann ist zu lesen [Bachmann 08]: „Laut Umfrage sind 70 Prozent der Deutschen durch systematische Panikmache über eine heraufziehende Klimakatastrophe geängstigt. Wer jedoch erkennt, dass die Basiswerte dieser angeblichen Katastrophe größtenteils gefälscht sind, kann seine Ängste abbauen. Dies ist der Sinn dieses Buches“. Bestätigt wird dies alles durch von Storch [von Storch 10]: „Mein Institut und andere Kollegen haben mit eigenen Computermodellen früh nachgewiesen, dass in der Methodik (des IPCC) unzulässige Annahmen steckten.“ und: „Da war eine Mischung aus Dummheit und Arroganz am Werk.“ Dem ist wahrlich nichts hinzuzufügen. 52 9. Wird dann weniger emittiert, kann der „Überschuß“ verkauft werden. 10. Wird jedoch mehr CO 2 emittiert, dann müssen zusätzliche „CO 2 -Zertifikate“ auf dem freien Markt hinzugekauft werden. 11. Dieser globale Zertifikat-Handel mit imaginären Produkten verführt in hohem Maße zu betrügerischen und manipulierenden Aktivitäten. Was heißt das konkret? Zu 8) Es beginnt das Gerangel um „zulässige“ CO 2 -Emissionen. Jeder versucht, davon recht viel zu ergattern. Bei Kraftwerken wären dies z. B. „Braunkohlekraftwerke“, die geplant werden. Die dadurch zugebilligten „Zertifikate“ bilden dann einen beruhigenden finanziellen Fundus. Zu 9) Nun kann umgeplant werden: Im Endeffekt könnten es Atomkraftwerke werden. Die einmal global „erworbenen“ und nun überschüssigen CO 2 - Emissionen können dann nutzbringend verscherbelt werden. Zu 10) Manch einer erhält aber nur eine „geringe Menge an Zertifikaten“. Wenn dann mehr in Anspruch genommen wird bzw. genommen werden muß, dann sind die fehlenden Zertifikate zusätzlich zu erwerben. Dies bietet auch eine gute Möglichkeit, unliebsame Industrien zu schädigen oder zu zerschlagen. Globale Konkurrenten sind immer unbeliebt. Zu 11) Die Strategie „viel beantragen, wenig verbrauchen“ liegt auf der Hand und dabei wird dann auch viel getrickst und gemogelt. Eine Zeitungsnotiz vom 5. Juli 2010 lautet: „Den Beschuldigten wird vorgeworfen, den Fiskus um etwa 180 Mio. € Umsatzsteuer beim Handel von Emissionsrechten betrogen zu haben. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen war die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt“. Es ist schon recht beeindruckend, wie bei Banken mit „fiktiven Geschäften“ reger Handel betrieben werden kann. Und fast alle machen mit: Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern, Berufsorganisationen, Politiker, (Pseudo) Wissenschaftler und sonstige karrierevernarrte Ehrgeizlinge und Wichtigtuer. Fazit: Diese Klimahysterie ist ein wohldurchdachtes Machwerk der Atomindustrie, die mit dem Argument einer CO 2 -freien Energieproduktion mächtig punkten kann. Deswegen heißt es auch bei Gerlich, Institut für Mathematische Physik der TU Braunschweig: „Der Treibhauseffekt ist ein Betrug mit Worten.“ [Gerlich 95]. Auch bei Bachmann ist zu lesen [Bachmann 08]: „Laut Umfrage sind 70 Prozent der Deutschen durch systematische Panikmache über eine heraufziehende Klimakatastrophe geängstigt. Wer jedoch erkennt, dass die Basiswerte dieser angeblichen Katastrophe größtenteils gefälscht sind, kann seine Ängste abbauen. Dies ist der Sinn dieses Buches“. Bestätigt wird dies alles durch von Storch [von Storch 10]: „Mein Institut und andere Kollegen haben mit eigenen Computermodellen früh nachgewiesen, dass in der Methodik (des IPCC) unzulässige Annahmen steckten.“ und: „Da war eine Mischung aus Dummheit und Arroganz am Werk.“ Dem ist wahrlich nichts hinzuzufügen. 52 <?page no="61"?> Pseudo-These: „Um der „Klimakatastrophe“ zu begegnen, müsse man unbedingt den Ausstoß des „Klimakillers CO 2 “ reduzieren“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als das Gerede von der „Klimakatastrophe“ ad absurdum zu führen und als Schwindel zu entlarven. 20) S. 132 Um diese Pseudo-These durchzusetzen, spricht man sogar im Sinne der Kirche sogar von der „Wahrung der Schöpfung“. Es wird in der Tat kein Argument ausgelassen, um mit Macht und Gewalt die Gehirne zu vernebeln und diesen globalen Unfug umzusetzen. Dabei wäre schon viel erreicht, wenn der natürliche Kreislauf der Natur nicht empfindlich gestört wird, wenn z. B. Wälder nicht gerodet, die Umwelt nicht brutal durch unkontrollierte Ölbohrungen verwüstet werden, wie dies z. B. in Nigeria oder im Golf von Mexiko geschah und geschieht. Mit der Wahrung der „Schöpfung“ ist wohl eher die global beabsichtigte Wahrung der „Schröpfung“ gemeint, weil überall unseriöse Finanz- und Wirtschaftskreise aktiv werden, um die Welt zu beglücken - und dabei systematisch auszuplündern. Dies geschieht dann alles im „Namen der Umwelt“ (und der „Demokratie“). Bedeutsam ist doch: A: Die globale „CO 2 -Diskussion“ dient vor allem einer von den Energiekonzernen wünschenswerten allgemeinen Akzeptanz von Atomkraftwerken: 1. Atomkraftwerke emittieren kein CO 2 . 2. Deshalb muß CO 2 nun zum „Klimakiller Nr. 1“ erklärt werden. 3. Auch muß der Mensch Energie dann „CO 2 -frei“ gewinnen. Zumindest muß „CO 2 -neutral“ gedacht und gehandelt werden. Es gibt sogar schon „CO 2 -neutrale“ Gebäude, das CO 2 -neutrale Handeln wird bereits zur Pflicht erhoben welch ein Wahnsinn. 4. Überall in der Welt werden zur Energieversorgung Atomkraftwerke gebaut. Was heißt das konkret? Zu 1) Wunderbar: Eine bessere Steilvorlage für den zahlreichen Bau von Atomkraftwerken überall in der Welt gibt es nicht. Sie schießen mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Als Begründung wird dann auch der notwendige Kampf gegen den Klimawandel genannt. Zu 2) Mittlerweile hat man es auch geschafft, CO 2 zum Hauptverursacher der „Klimakatastrophe“ zu erklären und zu etablieren. Obwohl Wasserstoff in der Atmosphäre viel breitere Absorptionsbanden innehat und damit „viel gefährlicher“ wäre, konzentriert man sich weiterhin nur auf CO 2 . Zu 3) Windkraft-, Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen sind der große Renner im Energie-Roulette. Trotz „größter Bemühungen“ will jedoch eine merkbare CO 2 -Emissionsminderung nicht gelingen. Als Ausweg bliebe dann nur das Klima rettende Atomkraftwerk, auf das deshalb keinesfalls verzichtet werden könne. So einfach ist das mit der Atomenergie. 53 Pseudo-These: „Um der „Klimakatastrophe“ zu begegnen, müsse man unbedingt den Ausstoß des „Klimakillers CO 2 “ reduzieren“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als das Gerede von der „Klimakatastrophe“ ad absurdum zu führen und als Schwindel zu entlarven. 20) S. 132 Um diese Pseudo-These durchzusetzen, spricht man sogar im Sinne der Kirche sogar von der „Wahrung der Schöpfung“. Es wird in der Tat kein Argument ausgelassen, um mit Macht und Gewalt die Gehirne zu vernebeln und diesen globalen Unfug umzusetzen. Dabei wäre schon viel erreicht, wenn der natürliche Kreislauf der Natur nicht empfindlich gestört wird, wenn z. B. Wälder nicht gerodet, die Umwelt nicht brutal durch unkontrollierte Ölbohrungen verwüstet werden, wie dies z. B. in Nigeria oder im Golf von Mexiko geschah und geschieht. Mit der Wahrung der „Schöpfung“ ist wohl eher die global beabsichtigte Wahrung der „Schröpfung“ gemeint, weil überall unseriöse Finanz- und Wirtschaftskreise aktiv werden, um die Welt zu beglücken - und dabei systematisch auszuplündern. Dies geschieht dann alles im „Namen der Umwelt“ (und der „Demokratie“). Bedeutsam ist doch: A: Die globale „CO 2 -Diskussion“ dient vor allem einer von den Energiekonzernen wünschenswerten allgemeinen Akzeptanz von Atomkraftwerken: 1. Atomkraftwerke emittieren kein CO 2 . 2. Deshalb muß CO 2 nun zum „Klimakiller Nr. 1“ erklärt werden. 3. Auch muß der Mensch Energie dann „CO 2 -frei“ gewinnen. Zumindest muß „CO 2 -neutral“ gedacht und gehandelt werden. Es gibt sogar schon „CO 2 -neutrale“ Gebäude, das CO 2 -neutrale Handeln wird bereits zur Pflicht erhoben welch ein Wahnsinn. 4. Überall in der Welt werden zur Energieversorgung Atomkraftwerke gebaut. Was heißt das konkret? Zu 1) Wunderbar: Eine bessere Steilvorlage für den zahlreichen Bau von Atomkraftwerken überall in der Welt gibt es nicht. Sie schießen mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Als Begründung wird dann auch der notwendige Kampf gegen den Klimawandel genannt. Zu 2) Mittlerweile hat man es auch geschafft, CO 2 zum Hauptverursacher der „Klimakatastrophe“ zu erklären und zu etablieren. Obwohl Wasserstoff in der Atmosphäre viel breitere Absorptionsbanden innehat und damit „viel gefährlicher“ wäre, konzentriert man sich weiterhin nur auf CO 2 . Zu 3) Windkraft-, Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen sind der große Renner im Energie-Roulette. Trotz „größter Bemühungen“ will jedoch eine merkbare CO 2 -Emissionsminderung nicht gelingen. Als Ausweg bliebe dann nur das Klima rettende Atomkraftwerk, auf das deshalb keinesfalls verzichtet werden könne. So einfach ist das mit der Atomenergie. 53 Pseudo-These: „Um der „Klimakatastrophe“ zu begegnen, müsse man unbedingt den Ausstoß des „Klimakillers CO 2 “ reduzieren“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als das Gerede von der „Klimakatastrophe“ ad absurdum zu führen und als Schwindel zu entlarven. 20) S. 132 Um diese Pseudo-These durchzusetzen, spricht man sogar im Sinne der Kirche sogar von der „Wahrung der Schöpfung“. Es wird in der Tat kein Argument ausgelassen, um mit Macht und Gewalt die Gehirne zu vernebeln und diesen globalen Unfug umzusetzen. Dabei wäre schon viel erreicht, wenn der natürliche Kreislauf der Natur nicht empfindlich gestört wird, wenn z. B. Wälder nicht gerodet, die Umwelt nicht brutal durch unkontrollierte Ölbohrungen verwüstet werden, wie dies z. B. in Nigeria oder im Golf von Mexiko geschah und geschieht. Mit der Wahrung der „Schöpfung“ ist wohl eher die global beabsichtigte Wahrung der „Schröpfung“ gemeint, weil überall unseriöse Finanz- und Wirtschaftskreise aktiv werden, um die Welt zu beglücken - und dabei systematisch auszuplündern. Dies geschieht dann alles im „Namen der Umwelt“ (und der „Demokratie“). Bedeutsam ist doch: A: Die globale „CO 2 -Diskussion“ dient vor allem einer von den Energiekonzernen wünschenswerten allgemeinen Akzeptanz von Atomkraftwerken: 1. Atomkraftwerke emittieren kein CO 2 . 2. Deshalb muß CO 2 nun zum „Klimakiller Nr. 1“ erklärt werden. 3. Auch muß der Mensch Energie dann „CO 2 -frei“ gewinnen. Zumindest muß „CO 2 -neutral“ gedacht und gehandelt werden. Es gibt sogar schon „CO 2 -neutrale“ Gebäude, das CO 2 -neutrale Handeln wird bereits zur Pflicht erhoben welch ein Wahnsinn. 4. Überall in der Welt werden zur Energieversorgung Atomkraftwerke gebaut. Was heißt das konkret? Zu 1) Wunderbar: Eine bessere Steilvorlage für den zahlreichen Bau von Atomkraftwerken überall in der Welt gibt es nicht. Sie schießen mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Als Begründung wird dann auch der notwendige Kampf gegen den Klimawandel genannt. Zu 2) Mittlerweile hat man es auch geschafft, CO 2 zum Hauptverursacher der „Klimakatastrophe“ zu erklären und zu etablieren. Obwohl Wasserstoff in der Atmosphäre viel breitere Absorptionsbanden innehat und damit „viel gefährlicher“ wäre, konzentriert man sich weiterhin nur auf CO 2 . Zu 3) Windkraft-, Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen sind der große Renner im Energie-Roulette. Trotz „größter Bemühungen“ will jedoch eine merkbare CO 2 -Emissionsminderung nicht gelingen. Als Ausweg bliebe dann nur das Klima rettende Atomkraftwerk, auf das deshalb keinesfalls verzichtet werden könne. So einfach ist das mit der Atomenergie. 53 Pseudo-These: „Um der „Klimakatastrophe“ zu begegnen, müsse man unbedingt den Ausstoß des „Klimakillers CO 2 “ reduzieren“. Widerlegen der Pseudo-These Die Kenntnis und Berücksichtigung der Argumente, die die These stützen, lassen keinen anderen Schluß zu, als das Gerede von der „Klimakatastrophe“ ad absurdum zu führen und als Schwindel zu entlarven. 20) S. 132 Um diese Pseudo-These durchzusetzen, spricht man sogar im Sinne der Kirche sogar von der „Wahrung der Schöpfung“. Es wird in der Tat kein Argument ausgelassen, um mit Macht und Gewalt die Gehirne zu vernebeln und diesen globalen Unfug umzusetzen. Dabei wäre schon viel erreicht, wenn der natürliche Kreislauf der Natur nicht empfindlich gestört wird, wenn z. B. Wälder nicht gerodet, die Umwelt nicht brutal durch unkontrollierte Ölbohrungen verwüstet werden, wie dies z. B. in Nigeria oder im Golf von Mexiko geschah und geschieht. Mit der Wahrung der „Schöpfung“ ist wohl eher die global beabsichtigte Wahrung der „Schröpfung“ gemeint, weil überall unseriöse Finanz- und Wirtschaftskreise aktiv werden, um die Welt zu beglücken - und dabei systematisch auszuplündern. Dies geschieht dann alles im „Namen der Umwelt“ (und der „Demokratie“). Bedeutsam ist doch: A: Die globale „CO 2 -Diskussion“ dient vor allem einer von den Energiekonzernen wünschenswerten allgemeinen Akzeptanz von Atomkraftwerken: 1. Atomkraftwerke emittieren kein CO 2 . 2. Deshalb muß CO 2 nun zum „Klimakiller Nr. 1“ erklärt werden. 3. Auch muß der Mensch Energie dann „CO 2 -frei“ gewinnen. Zumindest muß „CO 2 -neutral“ gedacht und gehandelt werden. Es gibt sogar schon „CO 2 -neutrale“ Gebäude, das CO 2 -neutrale Handeln wird bereits zur Pflicht erhoben welch ein Wahnsinn. 4. Überall in der Welt werden zur Energieversorgung Atomkraftwerke gebaut. Was heißt das konkret? Zu 1) Wunderbar: Eine bessere Steilvorlage für den zahlreichen Bau von Atomkraftwerken überall in der Welt gibt es nicht. Sie schießen mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Als Begründung wird dann auch der notwendige Kampf gegen den Klimawandel genannt. Zu 2) Mittlerweile hat man es auch geschafft, CO 2 zum Hauptverursacher der „Klimakatastrophe“ zu erklären und zu etablieren. Obwohl Wasserstoff in der Atmosphäre viel breitere Absorptionsbanden innehat und damit „viel gefährlicher“ wäre, konzentriert man sich weiterhin nur auf CO 2 . Zu 3) Windkraft-, Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen sind der große Renner im Energie-Roulette. Trotz „größter Bemühungen“ will jedoch eine merkbare CO 2 -Emissionsminderung nicht gelingen. Als Ausweg bliebe dann nur das Klima rettende Atomkraftwerk, auf das deshalb keinesfalls verzichtet werden könne. So einfach ist das mit der Atomenergie. 53 <?page no="62"?> Zu 4) Damit können sich die Betreiber von Atomkraftwerken als „Retter der Menschheit“ gerieren. Da zur Bekämpfung der Klimakatastrophe andere Maßnahmen die „erhofften Emissionsminderungen“ nichts einbringen würden, können wir doch glücklich sein, Atomkraftwerke zu haben. Diese Sichtweise wird durch einen Artikel vom 31. Mai 2011 „Plädoyer für die Kernkraft. Energie-Agentur sieht Klimaschutz ohne die Atomenergie gefährdet“ voll bestätigt. Ein beabsichtigter Atomausstieg entpuppt sich als Populärphrase. B: Jeder wird mit eingespannt selbst Schüler und Kinder [Gläser 10] - und vielleicht sogar auch später noch die Kleinkinder in Kindergärten. 5. Ein englischsprachiges Video wird in der Klasse vorgestellt. Darin wird jeder an die Idee erinnert, seinen Kohlendioxidausstoß um 10 Prozent zu verringern, um den Planeten zu retten. Zwei Schüler sind skeptisch sie werden wegen ihrer konträren Haltung auf Knopfdruck in die Luft gesprengt. 6. Wer das Dogma von der vom Menschen gemachten Erderwärmung anzweifelt, muß mit Verunglimpfungen und Verleumdungen rechnen sogar damit, gemäß Video unschädlich gemacht zu werden. 7. Bislang richtete sich der Zorn der Klimaschützer - und zwar recht massiv vor allem gegen Wissenschaftler, die „aus der Reihe tanzen“. Was heißt das konkret? Zu 5) Der Einfallsreichtum im Rahmen einer konzertierten Gehirnwäsche ist gewaltig. Es wird keine Möglichkeit ausgelassen, schon bei den unwissenden Kleinen Propaganda für dieses Klima-Märchen zu machen. Und für Märchen sind Kinder schon seit jeher immer empfänglich gewesen. Zu 6) Der „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ wird mit unlauteren Mitteln geführt. Skeptiker werden erbarmungslos niedergemacht. Zu 7) Ehrliche und verantwortungsvolle Fachleute und Wissenschaftler müssen deshalb umfangreiche Diffamierungskampagnen über sich ergehen lassen. Hohn und Häme sind dann die medialen Zugaben. Es muß bei diesem unredlichen Diskussions-Palaver deutlich gesagt werden: Diese aktionistischen „Einsparmaßnahmen“ von der Wärmedämmung bis zum Auto mit „geringeren Emissionen“ mindern kaum weder den Energieverbrauch noch die CO 2 -Emissionen. Es ist alles ein großer, martialischer Schwindel. Begründung: Die Thesen und Abhandlungen in Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ bieten genügend Argumente, um den durch die EnEV erzwungenen „Pseudo-Wärmeschutz“ als uneffektiv einzuordnen. Deshalb werden auch kaum zusätzliche CO 2 -Emissionen gemindert das sagt selbst die EU in der Tagesnachricht vom 06. 01. 2011: „EU verfehlt Klimaziele“ (s. a. Hinweis auf S. 57, Fazit). Trotzdem wird, auch von den Berufsverbänden, ständig vom sparsamen Umgang mit der Energie, von notwendigen CO 2 -Minderungen, von energieffizienten Gebäuden, vom klimagerechten und nachhaltigen Bauen 54 Zu 4) Damit können sich die Betreiber von Atomkraftwerken als „Retter der Menschheit“ gerieren. Da zur Bekämpfung der Klimakatastrophe andere Maßnahmen die „erhofften Emissionsminderungen“ nichts einbringen würden, können wir doch glücklich sein, Atomkraftwerke zu haben. Diese Sichtweise wird durch einen Artikel vom 31. Mai 2011 „Plädoyer für die Kernkraft. Energie-Agentur sieht Klimaschutz ohne die Atomenergie gefährdet“ voll bestätigt. Ein beabsichtigter Atomausstieg entpuppt sich als Populärphrase. B: Jeder wird mit eingespannt selbst Schüler und Kinder [Gläser 10] - und vielleicht sogar auch später noch die Kleinkinder in Kindergärten. 5. Ein englischsprachiges Video wird in der Klasse vorgestellt. Darin wird jeder an die Idee erinnert, seinen Kohlendioxidausstoß um 10 Prozent zu verringern, um den Planeten zu retten. Zwei Schüler sind skeptisch sie werden wegen ihrer konträren Haltung auf Knopfdruck in die Luft gesprengt. 6. Wer das Dogma von der vom Menschen gemachten Erderwärmung anzweifelt, muß mit Verunglimpfungen und Verleumdungen rechnen sogar damit, gemäß Video unschädlich gemacht zu werden. 7. Bislang richtete sich der Zorn der Klimaschützer - und zwar recht massiv vor allem gegen Wissenschaftler, die „aus der Reihe tanzen“. Was heißt das konkret? Zu 5) Der Einfallsreichtum im Rahmen einer konzertierten Gehirnwäsche ist gewaltig. Es wird keine Möglichkeit ausgelassen, schon bei den unwissenden Kleinen Propaganda für dieses Klima-Märchen zu machen. Und für Märchen sind Kinder schon seit jeher immer empfänglich gewesen. Zu 6) Der „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ wird mit unlauteren Mitteln geführt. Skeptiker werden erbarmungslos niedergemacht. Zu 7) Ehrliche und verantwortungsvolle Fachleute und Wissenschaftler müssen deshalb umfangreiche Diffamierungskampagnen über sich ergehen lassen. Hohn und Häme sind dann die medialen Zugaben. Es muß bei diesem unredlichen Diskussions-Palaver deutlich gesagt werden: Diese aktionistischen „Einsparmaßnahmen“ von der Wärmedämmung bis zum Auto mit „geringeren Emissionen“ mindern kaum weder den Energieverbrauch noch die CO 2 -Emissionen. Es ist alles ein großer, martialischer Schwindel. Begründung: Die Thesen und Abhandlungen in Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ bieten genügend Argumente, um den durch die EnEV erzwungenen „Pseudo-Wärmeschutz“ als uneffektiv einzuordnen. Deshalb werden auch kaum zusätzliche CO 2 -Emissionen gemindert das sagt selbst die EU in der Tagesnachricht vom 06. 01. 2011: „EU verfehlt Klimaziele“ (s. a. Hinweis auf S. 57, Fazit). Trotzdem wird, auch von den Berufsverbänden, ständig vom sparsamen Umgang mit der Energie, von notwendigen CO 2 -Minderungen, von energieffizienten Gebäuden, vom klimagerechten und nachhaltigen Bauen 54 Zu 4) Damit können sich die Betreiber von Atomkraftwerken als „Retter der Menschheit“ gerieren. Da zur Bekämpfung der Klimakatastrophe andere Maßnahmen die „erhofften Emissionsminderungen“ nichts einbringen würden, können wir doch glücklich sein, Atomkraftwerke zu haben. Diese Sichtweise wird durch einen Artikel vom 31. Mai 2011 „Plädoyer für die Kernkraft. Energie-Agentur sieht Klimaschutz ohne die Atomenergie gefährdet“ voll bestätigt. Ein beabsichtigter Atomausstieg entpuppt sich als Populärphrase. B: Jeder wird mit eingespannt selbst Schüler und Kinder [Gläser 10] - und vielleicht sogar auch später noch die Kleinkinder in Kindergärten. 5. Ein englischsprachiges Video wird in der Klasse vorgestellt. Darin wird jeder an die Idee erinnert, seinen Kohlendioxidausstoß um 10 Prozent zu verringern, um den Planeten zu retten. Zwei Schüler sind skeptisch sie werden wegen ihrer konträren Haltung auf Knopfdruck in die Luft gesprengt. 6. Wer das Dogma von der vom Menschen gemachten Erderwärmung anzweifelt, muß mit Verunglimpfungen und Verleumdungen rechnen sogar damit, gemäß Video unschädlich gemacht zu werden. 7. Bislang richtete sich der Zorn der Klimaschützer - und zwar recht massiv vor allem gegen Wissenschaftler, die „aus der Reihe tanzen“. Was heißt das konkret? Zu 5) Der Einfallsreichtum im Rahmen einer konzertierten Gehirnwäsche ist gewaltig. Es wird keine Möglichkeit ausgelassen, schon bei den unwissenden Kleinen Propaganda für dieses Klima-Märchen zu machen. Und für Märchen sind Kinder schon seit jeher immer empfänglich gewesen. Zu 6) Der „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ wird mit unlauteren Mitteln geführt. Skeptiker werden erbarmungslos niedergemacht. Zu 7) Ehrliche und verantwortungsvolle Fachleute und Wissenschaftler müssen deshalb umfangreiche Diffamierungskampagnen über sich ergehen lassen. Hohn und Häme sind dann die medialen Zugaben. Es muß bei diesem unredlichen Diskussions-Palaver deutlich gesagt werden: Diese aktionistischen „Einsparmaßnahmen“ von der Wärmedämmung bis zum Auto mit „geringeren Emissionen“ mindern kaum weder den Energieverbrauch noch die CO 2 -Emissionen. Es ist alles ein großer, martialischer Schwindel. Begründung: Die Thesen und Abhandlungen in Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ bieten genügend Argumente, um den durch die EnEV erzwungenen „Pseudo-Wärmeschutz“ als uneffektiv einzuordnen. Deshalb werden auch kaum zusätzliche CO 2 -Emissionen gemindert das sagt selbst die EU in der Tagesnachricht vom 06. 01. 2011: „EU verfehlt Klimaziele“ (s. a. Hinweis auf S. 57, Fazit). Trotzdem wird, auch von den Berufsverbänden, ständig vom sparsamen Umgang mit der Energie, von notwendigen CO 2 -Minderungen, von energieffizienten Gebäuden, vom klimagerechten und nachhaltigen Bauen 54 Zu 4) Damit können sich die Betreiber von Atomkraftwerken als „Retter der Menschheit“ gerieren. Da zur Bekämpfung der Klimakatastrophe andere Maßnahmen die „erhofften Emissionsminderungen“ nichts einbringen würden, können wir doch glücklich sein, Atomkraftwerke zu haben. Diese Sichtweise wird durch einen Artikel vom 31. Mai 2011 „Plädoyer für die Kernkraft. Energie-Agentur sieht Klimaschutz ohne die Atomenergie gefährdet“ voll bestätigt. Ein beabsichtigter Atomausstieg entpuppt sich als Populärphrase. B: Jeder wird mit eingespannt selbst Schüler und Kinder [Gläser 10] - und vielleicht sogar auch später noch die Kleinkinder in Kindergärten. 5. Ein englischsprachiges Video wird in der Klasse vorgestellt. Darin wird jeder an die Idee erinnert, seinen Kohlendioxidausstoß um 10 Prozent zu verringern, um den Planeten zu retten. Zwei Schüler sind skeptisch sie werden wegen ihrer konträren Haltung auf Knopfdruck in die Luft gesprengt. 6. Wer das Dogma von der vom Menschen gemachten Erderwärmung anzweifelt, muß mit Verunglimpfungen und Verleumdungen rechnen sogar damit, gemäß Video unschädlich gemacht zu werden. 7. Bislang richtete sich der Zorn der Klimaschützer - und zwar recht massiv vor allem gegen Wissenschaftler, die „aus der Reihe tanzen“. Was heißt das konkret? Zu 5) Der Einfallsreichtum im Rahmen einer konzertierten Gehirnwäsche ist gewaltig. Es wird keine Möglichkeit ausgelassen, schon bei den unwissenden Kleinen Propaganda für dieses Klima-Märchen zu machen. Und für Märchen sind Kinder schon seit jeher immer empfänglich gewesen. Zu 6) Der „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ wird mit unlauteren Mitteln geführt. Skeptiker werden erbarmungslos niedergemacht. Zu 7) Ehrliche und verantwortungsvolle Fachleute und Wissenschaftler müssen deshalb umfangreiche Diffamierungskampagnen über sich ergehen lassen. Hohn und Häme sind dann die medialen Zugaben. Es muß bei diesem unredlichen Diskussions-Palaver deutlich gesagt werden: Diese aktionistischen „Einsparmaßnahmen“ von der Wärmedämmung bis zum Auto mit „geringeren Emissionen“ mindern kaum weder den Energieverbrauch noch die CO 2 -Emissionen. Es ist alles ein großer, martialischer Schwindel. Begründung: Die Thesen und Abhandlungen in Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ bieten genügend Argumente, um den durch die EnEV erzwungenen „Pseudo-Wärmeschutz“ als uneffektiv einzuordnen. Deshalb werden auch kaum zusätzliche CO 2 -Emissionen gemindert das sagt selbst die EU in der Tagesnachricht vom 06. 01. 2011: „EU verfehlt Klimaziele“ (s. a. Hinweis auf S. 57, Fazit). Trotzdem wird, auch von den Berufsverbänden, ständig vom sparsamen Umgang mit der Energie, von notwendigen CO 2 -Minderungen, von energieffizienten Gebäuden, vom klimagerechten und nachhaltigen Bauen 54 <?page no="63"?> geredet. Dabei werden Lobbyisten, Energieberater und andere Aktivisten als „Helden“ im Kampf gegen die Klimakatastrophe gefeiert. Bei diesem aktionistischen Getue aber werden nur hohle Phrasen geschmiedet, das Wort „Nachhaltigkeit“ wird zu einer beliebten nichtssagenden Floskel. Fazit: Die Versuche, das CO 2 als Klimakiller zu etablieren, sind bei sachgerechter Beurteilung unseriös. Die argumentativen Widersprüche sind unübersehbar. Nicht ohne Grund steht auch in [Berner 00]: „Angst hat im Leben eines jeden Individuums ihre große Bedeutung. Ob sie aber in Form medienwirksamer Horrorszenarien oder eines quälenden und lähmenden Dauerzustandes geeignet ist, absehbare Probleme zu bewältigen, darf bezweifelt werden“. Und weiter: „Klimaforscher versuchen, mit Hilfe von Computermodellen den Abläufen im System auf die Spur zu kommen. Dabei wird das Klimasystem in den Rechenmodellen vereinfacht dargestellt. Solche Vereinfachungen führen zu einfachen Ergebnissen, die nicht notwendigerweise mit den Ereignissen in der Natur zu tun haben und schon gar nicht mit der Klimazukunft.“ Damit wird alles klar. Quintessenz: Der Rummel um die „Klimakatastrophe“ ist ein wohldurchdachtes Manöver der Industrie und der Wirtschaft, aus dem jeder einzelne seine ganz persönlichen Vorteile zu ziehen versucht - und infolge konzentrierter Beeinflussung der Massen durch lobbyistische Aktivitäten auch noch durchaus zu ziehen imstande ist. Der Bürger wird zur Manövriermasse einer raffgierigen Finanzwelt sowie einer profitmaximierenden Wirtschaft und Industrie. Derart geschröpft zu werden, bedeutet koloniale Ausbeutung. Dagegen muß er sich massiv wehren. Aus Anlaß der japanischen Atomreaktorkatastrophe eine Anmerkung: Wie halsstarrisch, vernarrt und ideologisch einseitig durchsetzt die ganze CO 2 - Diskussion bei uns geführt wird, zeigt eine Tatsache, die „Die Welt“ in einem Artikel mit der Überschrift „Grüne Atomkraftwerke“ veröffentlichte [Werhahn 08]. In Deutschland wurde diese in Jülich entwickelte neue Technologie verhindert, in China (Peking) ist sie seit 2005 im Einsatz. Im Artikel heißt es unter anderem: - Als nuklearer Brennstoff kommt nicht Uran, sondern Thorium zum Einsatz. - Es gäbe das heutige Endlagerungsproblem nicht. - Ein Kugelbett-Reaktor kann aus natürlichen Gründen nicht durchbrennen. - Es kann kein spaltbares Material für Atombomben abgezweigt werden. Und am Ende steht der Appell: „Umsteigen statt Aussteigen“. Da es mit den alternativen Energien quantitativ nicht gut bestellt ist, aber zusätzlich auch noch zu hohen Investitionen in Milliardengröße zwingen, bleibt als wirksame Alternative auch das Umsteigen auf diese bessere Technologie übrig: die Kugelbett-Reaktortechnologie Aber die Politik, schreckhaft wie sie ist, wählt den populistischen Ausstieg. 55 geredet. Dabei werden Lobbyisten, Energieberater und andere Aktivisten als „Helden“ im Kampf gegen die Klimakatastrophe gefeiert. Bei diesem aktionistischen Getue aber werden nur hohle Phrasen geschmiedet, das Wort „Nachhaltigkeit“ wird zu einer beliebten nichtssagenden Floskel. Fazit: Die Versuche, das CO 2 als Klimakiller zu etablieren, sind bei sachgerechter Beurteilung unseriös. Die argumentativen Widersprüche sind unübersehbar. Nicht ohne Grund steht auch in [Berner 00]: „Angst hat im Leben eines jeden Individuums ihre große Bedeutung. Ob sie aber in Form medienwirksamer Horrorszenarien oder eines quälenden und lähmenden Dauerzustandes geeignet ist, absehbare Probleme zu bewältigen, darf bezweifelt werden“. Und weiter: „Klimaforscher versuchen, mit Hilfe von Computermodellen den Abläufen im System auf die Spur zu kommen. Dabei wird das Klimasystem in den Rechenmodellen vereinfacht dargestellt. Solche Vereinfachungen führen zu einfachen Ergebnissen, die nicht notwendigerweise mit den Ereignissen in der Natur zu tun haben und schon gar nicht mit der Klimazukunft.“ Damit wird alles klar. Quintessenz: Der Rummel um die „Klimakatastrophe“ ist ein wohldurchdachtes Manöver der Industrie und der Wirtschaft, aus dem jeder einzelne seine ganz persönlichen Vorteile zu ziehen versucht - und infolge konzentrierter Beeinflussung der Massen durch lobbyistische Aktivitäten auch noch durchaus zu ziehen imstande ist. Der Bürger wird zur Manövriermasse einer raffgierigen Finanzwelt sowie einer profitmaximierenden Wirtschaft und Industrie. Derart geschröpft zu werden, bedeutet koloniale Ausbeutung. Dagegen muß er sich massiv wehren. Aus Anlaß der japanischen Atomreaktorkatastrophe eine Anmerkung: Wie halsstarrisch, vernarrt und ideologisch einseitig durchsetzt die ganze CO 2 - Diskussion bei uns geführt wird, zeigt eine Tatsache, die „Die Welt“ in einem Artikel mit der Überschrift „Grüne Atomkraftwerke“ veröffentlichte [Werhahn 08]. In Deutschland wurde diese in Jülich entwickelte neue Technologie verhindert, in China (Peking) ist sie seit 2005 im Einsatz. Im Artikel heißt es unter anderem: - Als nuklearer Brennstoff kommt nicht Uran, sondern Thorium zum Einsatz. - Es gäbe das heutige Endlagerungsproblem nicht. - Ein Kugelbett-Reaktor kann aus natürlichen Gründen nicht durchbrennen. - Es kann kein spaltbares Material für Atombomben abgezweigt werden. Und am Ende steht der Appell: „Umsteigen statt Aussteigen“. Da es mit den alternativen Energien quantitativ nicht gut bestellt ist, aber zusätzlich auch noch zu hohen Investitionen in Milliardengröße zwingen, bleibt als wirksame Alternative auch das Umsteigen auf diese bessere Technologie übrig: die Kugelbett-Reaktortechnologie Aber die Politik, schreckhaft wie sie ist, wählt den populistischen Ausstieg. 55 geredet. Dabei werden Lobbyisten, Energieberater und andere Aktivisten als „Helden“ im Kampf gegen die Klimakatastrophe gefeiert. Bei diesem aktionistischen Getue aber werden nur hohle Phrasen geschmiedet, das Wort „Nachhaltigkeit“ wird zu einer beliebten nichtssagenden Floskel. Fazit: Die Versuche, das CO 2 als Klimakiller zu etablieren, sind bei sachgerechter Beurteilung unseriös. Die argumentativen Widersprüche sind unübersehbar. Nicht ohne Grund steht auch in [Berner 00]: „Angst hat im Leben eines jeden Individuums ihre große Bedeutung. Ob sie aber in Form medienwirksamer Horrorszenarien oder eines quälenden und lähmenden Dauerzustandes geeignet ist, absehbare Probleme zu bewältigen, darf bezweifelt werden“. Und weiter: „Klimaforscher versuchen, mit Hilfe von Computermodellen den Abläufen im System auf die Spur zu kommen. Dabei wird das Klimasystem in den Rechenmodellen vereinfacht dargestellt. Solche Vereinfachungen führen zu einfachen Ergebnissen, die nicht notwendigerweise mit den Ereignissen in der Natur zu tun haben und schon gar nicht mit der Klimazukunft.“ Damit wird alles klar. Quintessenz: Der Rummel um die „Klimakatastrophe“ ist ein wohldurchdachtes Manöver der Industrie und der Wirtschaft, aus dem jeder einzelne seine ganz persönlichen Vorteile zu ziehen versucht - und infolge konzentrierter Beeinflussung der Massen durch lobbyistische Aktivitäten auch noch durchaus zu ziehen imstande ist. Der Bürger wird zur Manövriermasse einer raffgierigen Finanzwelt sowie einer profitmaximierenden Wirtschaft und Industrie. Derart geschröpft zu werden, bedeutet koloniale Ausbeutung. Dagegen muß er sich massiv wehren. Aus Anlaß der japanischen Atomreaktorkatastrophe eine Anmerkung: Wie halsstarrisch, vernarrt und ideologisch einseitig durchsetzt die ganze CO 2 - Diskussion bei uns geführt wird, zeigt eine Tatsache, die „Die Welt“ in einem Artikel mit der Überschrift „Grüne Atomkraftwerke“ veröffentlichte [Werhahn 08]. In Deutschland wurde diese in Jülich entwickelte neue Technologie verhindert, in China (Peking) ist sie seit 2005 im Einsatz. Im Artikel heißt es unter anderem: - Als nuklearer Brennstoff kommt nicht Uran, sondern Thorium zum Einsatz. - Es gäbe das heutige Endlagerungsproblem nicht. - Ein Kugelbett-Reaktor kann aus natürlichen Gründen nicht durchbrennen. - Es kann kein spaltbares Material für Atombomben abgezweigt werden. Und am Ende steht der Appell: „Umsteigen statt Aussteigen“. Da es mit den alternativen Energien quantitativ nicht gut bestellt ist, aber zusätzlich auch noch zu hohen Investitionen in Milliardengröße zwingen, bleibt als wirksame Alternative auch das Umsteigen auf diese bessere Technologie übrig: die Kugelbett-Reaktortechnologie Aber die Politik, schreckhaft wie sie ist, wählt den populistischen Ausstieg. 55 geredet. Dabei werden Lobbyisten, Energieberater und andere Aktivisten als „Helden“ im Kampf gegen die Klimakatastrophe gefeiert. Bei diesem aktionistischen Getue aber werden nur hohle Phrasen geschmiedet, das Wort „Nachhaltigkeit“ wird zu einer beliebten nichtssagenden Floskel. Fazit: Die Versuche, das CO 2 als Klimakiller zu etablieren, sind bei sachgerechter Beurteilung unseriös. Die argumentativen Widersprüche sind unübersehbar. Nicht ohne Grund steht auch in [Berner 00]: „Angst hat im Leben eines jeden Individuums ihre große Bedeutung. Ob sie aber in Form medienwirksamer Horrorszenarien oder eines quälenden und lähmenden Dauerzustandes geeignet ist, absehbare Probleme zu bewältigen, darf bezweifelt werden“. Und weiter: „Klimaforscher versuchen, mit Hilfe von Computermodellen den Abläufen im System auf die Spur zu kommen. Dabei wird das Klimasystem in den Rechenmodellen vereinfacht dargestellt. Solche Vereinfachungen führen zu einfachen Ergebnissen, die nicht notwendigerweise mit den Ereignissen in der Natur zu tun haben und schon gar nicht mit der Klimazukunft.“ Damit wird alles klar. Quintessenz: Der Rummel um die „Klimakatastrophe“ ist ein wohldurchdachtes Manöver der Industrie und der Wirtschaft, aus dem jeder einzelne seine ganz persönlichen Vorteile zu ziehen versucht - und infolge konzentrierter Beeinflussung der Massen durch lobbyistische Aktivitäten auch noch durchaus zu ziehen imstande ist. Der Bürger wird zur Manövriermasse einer raffgierigen Finanzwelt sowie einer profitmaximierenden Wirtschaft und Industrie. Derart geschröpft zu werden, bedeutet koloniale Ausbeutung. Dagegen muß er sich massiv wehren. Aus Anlaß der japanischen Atomreaktorkatastrophe eine Anmerkung: Wie halsstarrisch, vernarrt und ideologisch einseitig durchsetzt die ganze CO 2 - Diskussion bei uns geführt wird, zeigt eine Tatsache, die „Die Welt“ in einem Artikel mit der Überschrift „Grüne Atomkraftwerke“ veröffentlichte [Werhahn 08]. In Deutschland wurde diese in Jülich entwickelte neue Technologie verhindert, in China (Peking) ist sie seit 2005 im Einsatz. Im Artikel heißt es unter anderem: - Als nuklearer Brennstoff kommt nicht Uran, sondern Thorium zum Einsatz. - Es gäbe das heutige Endlagerungsproblem nicht. - Ein Kugelbett-Reaktor kann aus natürlichen Gründen nicht durchbrennen. - Es kann kein spaltbares Material für Atombomben abgezweigt werden. Und am Ende steht der Appell: „Umsteigen statt Aussteigen“. Da es mit den alternativen Energien quantitativ nicht gut bestellt ist, aber zusätzlich auch noch zu hohen Investitionen in Milliardengröße zwingen, bleibt als wirksame Alternative auch das Umsteigen auf diese bessere Technologie übrig: die Kugelbett-Reaktortechnologie Aber die Politik, schreckhaft wie sie ist, wählt den populistischen Ausstieg. 55 <?page no="64"?> 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch ist ein notwendiger Maßstab für die volkswirtschaftliche Bewertung der energetischen Einordnung dieses Energieverbrauchssektors „Gebäudeheizung“. Erläuterung: Um die „Bedeutsamkeit“ einer „energetischen Sanierung“ bei der Gebäudesubstanz „nachhaltig“ unter Beweis zu stellen und die Bauherren und Eigentümer vielleicht auch moralisch unter Druck setzen zu können, wird der Anteil der Heizungsenergie für Gebäude an der Gesamtenergie mit ca. 40 Prozent angegeben. Dieser Prozentsatz ist hoch und würde sich deshalb bei einer Reduzierung volkswirtschaftlich durchaus günstig auswirken. Doch diese Prozentangabe von 40 Prozent ist falsch. Hier wird die Statistik arg mißbraucht, es handelt sich um einen der üblichen Statistik-Schwindeleien. These: Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch wird durch Manipulation der Statistik bewußt zu hoch und damit fehlerhaft angegeben. 21) S. 133 Begründung: Bei der Auflistung der Gesamtenergie werden wesentliche Bestandteile des allumfassenden Energieverbrauchs weggelassen, werden einfach unterschlagen. Dem Vierten Immissionsschutzbericht der Bundesrepublik vom 28. 07. 1988 (also werden nur die alten Bundesländer behandelt) kann die Systematik der Statistik für die einzelnen Verbrauchsbereiche entnommen werden; dies zeigt die folgende Tabelle 3. Die Mengenangaben in Petajoule (PJ) sind lediglich Größenordnungen, um die Aufteilung der Gesamtenergie grob zu erfassen und besser abschätzen zu können. Tabelle 3: Statistische Aufgliederung des Gesamtenergieverbrauchs Endverbrauchssektoren Verbrauch ca. % ca. Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie 7600 PJ 40 Umwandlungsbereich - Nutzenergie 3900 PJ 21 Primärenergieverbrauch 11500 PJ 61 Umwandlungsbereich - (Verluste) 7200 PJ 39 Gesamtenergieverbrauch GEV 18700 PJ 100 Erläuterung der Tabelle 3: Die Endverbrauchssektoren Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher und Industrie benötigen ca. 7600 PJ, das sind ca, 40% des GEV (Petajoule sind 10 15 Joule). 56 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch ist ein notwendiger Maßstab für die volkswirtschaftliche Bewertung der energetischen Einordnung dieses Energieverbrauchssektors „Gebäudeheizung“. Erläuterung: Um die „Bedeutsamkeit“ einer „energetischen Sanierung“ bei der Gebäudesubstanz „nachhaltig“ unter Beweis zu stellen und die Bauherren und Eigentümer vielleicht auch moralisch unter Druck setzen zu können, wird der Anteil der Heizungsenergie für Gebäude an der Gesamtenergie mit ca. 40 Prozent angegeben. Dieser Prozentsatz ist hoch und würde sich deshalb bei einer Reduzierung volkswirtschaftlich durchaus günstig auswirken. Doch diese Prozentangabe von 40 Prozent ist falsch. Hier wird die Statistik arg mißbraucht, es handelt sich um einen der üblichen Statistik-Schwindeleien. These: Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch wird durch Manipulation der Statistik bewußt zu hoch und damit fehlerhaft angegeben. 21) S. 133 Begründung: Bei der Auflistung der Gesamtenergie werden wesentliche Bestandteile des allumfassenden Energieverbrauchs weggelassen, werden einfach unterschlagen. Dem Vierten Immissionsschutzbericht der Bundesrepublik vom 28. 07. 1988 (also werden nur die alten Bundesländer behandelt) kann die Systematik der Statistik für die einzelnen Verbrauchsbereiche entnommen werden; dies zeigt die folgende Tabelle 3. Die Mengenangaben in Petajoule (PJ) sind lediglich Größenordnungen, um die Aufteilung der Gesamtenergie grob zu erfassen und besser abschätzen zu können. Tabelle 3: Statistische Aufgliederung des Gesamtenergieverbrauchs Endverbrauchssektoren Verbrauch ca. % ca. Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie 7600 PJ 40 Umwandlungsbereich - Nutzenergie 3900 PJ 21 Primärenergieverbrauch 11500 PJ 61 Umwandlungsbereich - (Verluste) 7200 PJ 39 Gesamtenergieverbrauch GEV 18700 PJ 100 Erläuterung der Tabelle 3: Die Endverbrauchssektoren Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher und Industrie benötigen ca. 7600 PJ, das sind ca, 40% des GEV (Petajoule sind 10 15 Joule). 56 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch ist ein notwendiger Maßstab für die volkswirtschaftliche Bewertung der energetischen Einordnung dieses Energieverbrauchssektors „Gebäudeheizung“. Erläuterung: Um die „Bedeutsamkeit“ einer „energetischen Sanierung“ bei der Gebäudesubstanz „nachhaltig“ unter Beweis zu stellen und die Bauherren und Eigentümer vielleicht auch moralisch unter Druck setzen zu können, wird der Anteil der Heizungsenergie für Gebäude an der Gesamtenergie mit ca. 40 Prozent angegeben. Dieser Prozentsatz ist hoch und würde sich deshalb bei einer Reduzierung volkswirtschaftlich durchaus günstig auswirken. Doch diese Prozentangabe von 40 Prozent ist falsch. Hier wird die Statistik arg mißbraucht, es handelt sich um einen der üblichen Statistik-Schwindeleien. These: Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch wird durch Manipulation der Statistik bewußt zu hoch und damit fehlerhaft angegeben. 21) S. 133 Begründung: Bei der Auflistung der Gesamtenergie werden wesentliche Bestandteile des allumfassenden Energieverbrauchs weggelassen, werden einfach unterschlagen. Dem Vierten Immissionsschutzbericht der Bundesrepublik vom 28. 07. 1988 (also werden nur die alten Bundesländer behandelt) kann die Systematik der Statistik für die einzelnen Verbrauchsbereiche entnommen werden; dies zeigt die folgende Tabelle 3. Die Mengenangaben in Petajoule (PJ) sind lediglich Größenordnungen, um die Aufteilung der Gesamtenergie grob zu erfassen und besser abschätzen zu können. Tabelle 3: Statistische Aufgliederung des Gesamtenergieverbrauchs Endverbrauchssektoren Verbrauch ca. % ca. Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie 7600 PJ 40 Umwandlungsbereich - Nutzenergie 3900 PJ 21 Primärenergieverbrauch 11500 PJ 61 Umwandlungsbereich - (Verluste) 7200 PJ 39 Gesamtenergieverbrauch GEV 18700 PJ 100 Erläuterung der Tabelle 3: Die Endverbrauchssektoren Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher und Industrie benötigen ca. 7600 PJ, das sind ca, 40% des GEV (Petajoule sind 10 15 Joule). 56 11 Anteils-Schwindel bei der Gebäudeheizung Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch ist ein notwendiger Maßstab für die volkswirtschaftliche Bewertung der energetischen Einordnung dieses Energieverbrauchssektors „Gebäudeheizung“. Erläuterung: Um die „Bedeutsamkeit“ einer „energetischen Sanierung“ bei der Gebäudesubstanz „nachhaltig“ unter Beweis zu stellen und die Bauherren und Eigentümer vielleicht auch moralisch unter Druck setzen zu können, wird der Anteil der Heizungsenergie für Gebäude an der Gesamtenergie mit ca. 40 Prozent angegeben. Dieser Prozentsatz ist hoch und würde sich deshalb bei einer Reduzierung volkswirtschaftlich durchaus günstig auswirken. Doch diese Prozentangabe von 40 Prozent ist falsch. Hier wird die Statistik arg mißbraucht, es handelt sich um einen der üblichen Statistik-Schwindeleien. These: Der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch wird durch Manipulation der Statistik bewußt zu hoch und damit fehlerhaft angegeben. 21) S. 133 Begründung: Bei der Auflistung der Gesamtenergie werden wesentliche Bestandteile des allumfassenden Energieverbrauchs weggelassen, werden einfach unterschlagen. Dem Vierten Immissionsschutzbericht der Bundesrepublik vom 28. 07. 1988 (also werden nur die alten Bundesländer behandelt) kann die Systematik der Statistik für die einzelnen Verbrauchsbereiche entnommen werden; dies zeigt die folgende Tabelle 3. Die Mengenangaben in Petajoule (PJ) sind lediglich Größenordnungen, um die Aufteilung der Gesamtenergie grob zu erfassen und besser abschätzen zu können. Tabelle 3: Statistische Aufgliederung des Gesamtenergieverbrauchs Endverbrauchssektoren Verbrauch ca. % ca. Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie 7600 PJ 40 Umwandlungsbereich - Nutzenergie 3900 PJ 21 Primärenergieverbrauch 11500 PJ 61 Umwandlungsbereich - (Verluste) 7200 PJ 39 Gesamtenergieverbrauch GEV 18700 PJ 100 Erläuterung der Tabelle 3: Die Endverbrauchssektoren Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher und Industrie benötigen ca. 7600 PJ, das sind ca, 40% des GEV (Petajoule sind 10 15 Joule). 56 <?page no="65"?> Aus dem Umwandlungsbereich (Verstromung, Prozeßwärme) kommt die zur Verfügung gestellte Nutzenergie von ca. 3900 PJ (ca. 21%) dazu. Dies macht zusammen den Primärenergieverbrauch von ca. 11500 PJ aus (ca. 61%). Wird vom Umwandlungsbereich der Verlust von ca. 7200 PJ (ca. 39%) noch addiert, dann beträgt der Gesamtenergieverbrauch GEV insgesamt ca. 18700 PJ (100%). Die Raumheizung erforderte zu damaliger Zeit etwa 2000 PJ [Meier 94]. Was wird nun gemacht? Die Energie für die Raumheizung von ca. 2000 PJ wird kurzerhand auf die Energie der „Endverbrauchssektoren“ von 7600 PJ bezogen, die man gedanklich zum „Endenergieverbrauch“ umfunktioniert. Diese 7600 PJ sind jedoch lediglich 40% vom Gesamtenergieverbrauch von 18700 PJ. Diese fehlerhafte Interpretation verfälscht in hohem Maße den Anteil der Gebäudeheizung. Was heißt das konkret? Werden die ca. 2000 PJ für die Raumheizung auf den Energieverbrauch der Endverbrauchssektoren bezogen, so beträgt der Anteil ca. 27%. Wird jedoch der Gesamtenergieverbrauch von ca. 18700 PJ zur Basis genommen, dann schrumpft der Anteil auf etwa 11% zusammen, Diese 11% sind dann bei diesem Beispiel der wirkliche Anteil der Gebäudeheizung an der Gesamtenergie. Fazit: Insofern wird es verständlich, daß selbst bei größten Anstrengungen zur „energetischen Sanierung“ von Gebäuden, die ja für sich betrachtet ja schon wenig zusätzliche Energieeinsparungen nach sich zieht (s. Kapitel 5 „Zum Wärmeschutz“ und Kapitel 6 „Zur Perversion des U-Wertes“), nun auch in der Gesamtschau völlig unbedeutend bleiben muß. Die „Effizienzeffekte“ sind in der Tat deprimierend. Deswegen heißt es auch in einer Tagesnachricht vom 6. 1. 11 in den Nürnberger Nachrichten unter der Überschrift „EU verfehlt Klimaziele: „Die EU droht ihre Energiesparziele deutlich zu verfehlen. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso kündigte in Brüssel an, er wolle bei einem Sondergipfel am 4. Februar (2011) mit den Staats- und Regierungschefs über konkrete Schritte beraten. Die EU hat sich vorgenommen, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu verbessern.“ Dem ist in dieser Deutlichkeit nichts hinzuzufügen. Die Nutzlosigkeit aller Bemühungen zur Effizienzsteigerung wird immer garantiert sein, da helfen auch keine „Sondergipfel“ mit „Beratungen“. Und sich „vorzunehmen“, die Effizienz (was ist das eigentlich) zu steigern, das kann man immer proklamieren, ohne dafür nun im Endeffekt verantwortlich sein zu müssen. Aber die Lobbyisten werden schon dafür sorgen, daß sogar der größte Unfug „von Staats wegen“ durchgesetzt wird; bisher jedenfalls waren sie mit ihren Aktivitäten sehr erfolgreich. Die Unwissenheit, Naivität, Dummheit und Arroganz ganzer Heerscharen von „Experten“ in Verbindung mit der grenzenlosen Gläubigkeit von Repräsentanten des Staates sind sichere Garanten für große und einträgliche Finanzdeals, die bereits seit langem vorbereitet sind und schon zu ansehnlichen Erfolgen führten. 57 Aus dem Umwandlungsbereich (Verstromung, Prozeßwärme) kommt die zur Verfügung gestellte Nutzenergie von ca. 3900 PJ (ca. 21%) dazu. Dies macht zusammen den Primärenergieverbrauch von ca. 11500 PJ aus (ca. 61%). Wird vom Umwandlungsbereich der Verlust von ca. 7200 PJ (ca. 39%) noch addiert, dann beträgt der Gesamtenergieverbrauch GEV insgesamt ca. 18700 PJ (100%). Die Raumheizung erforderte zu damaliger Zeit etwa 2000 PJ [Meier 94]. Was wird nun gemacht? Die Energie für die Raumheizung von ca. 2000 PJ wird kurzerhand auf die Energie der „Endverbrauchssektoren“ von 7600 PJ bezogen, die man gedanklich zum „Endenergieverbrauch“ umfunktioniert. Diese 7600 PJ sind jedoch lediglich 40% vom Gesamtenergieverbrauch von 18700 PJ. Diese fehlerhafte Interpretation verfälscht in hohem Maße den Anteil der Gebäudeheizung. Was heißt das konkret? Werden die ca. 2000 PJ für die Raumheizung auf den Energieverbrauch der Endverbrauchssektoren bezogen, so beträgt der Anteil ca. 27%. Wird jedoch der Gesamtenergieverbrauch von ca. 18700 PJ zur Basis genommen, dann schrumpft der Anteil auf etwa 11% zusammen, Diese 11% sind dann bei diesem Beispiel der wirkliche Anteil der Gebäudeheizung an der Gesamtenergie. Fazit: Insofern wird es verständlich, daß selbst bei größten Anstrengungen zur „energetischen Sanierung“ von Gebäuden, die ja für sich betrachtet ja schon wenig zusätzliche Energieeinsparungen nach sich zieht (s. Kapitel 5 „Zum Wärmeschutz“ und Kapitel 6 „Zur Perversion des U-Wertes“), nun auch in der Gesamtschau völlig unbedeutend bleiben muß. Die „Effizienzeffekte“ sind in der Tat deprimierend. Deswegen heißt es auch in einer Tagesnachricht vom 6. 1. 11 in den Nürnberger Nachrichten unter der Überschrift „EU verfehlt Klimaziele: „Die EU droht ihre Energiesparziele deutlich zu verfehlen. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso kündigte in Brüssel an, er wolle bei einem Sondergipfel am 4. Februar (2011) mit den Staats- und Regierungschefs über konkrete Schritte beraten. Die EU hat sich vorgenommen, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu verbessern.“ Dem ist in dieser Deutlichkeit nichts hinzuzufügen. Die Nutzlosigkeit aller Bemühungen zur Effizienzsteigerung wird immer garantiert sein, da helfen auch keine „Sondergipfel“ mit „Beratungen“. Und sich „vorzunehmen“, die Effizienz (was ist das eigentlich) zu steigern, das kann man immer proklamieren, ohne dafür nun im Endeffekt verantwortlich sein zu müssen. Aber die Lobbyisten werden schon dafür sorgen, daß sogar der größte Unfug „von Staats wegen“ durchgesetzt wird; bisher jedenfalls waren sie mit ihren Aktivitäten sehr erfolgreich. Die Unwissenheit, Naivität, Dummheit und Arroganz ganzer Heerscharen von „Experten“ in Verbindung mit der grenzenlosen Gläubigkeit von Repräsentanten des Staates sind sichere Garanten für große und einträgliche Finanzdeals, die bereits seit langem vorbereitet sind und schon zu ansehnlichen Erfolgen führten. 57 Aus dem Umwandlungsbereich (Verstromung, Prozeßwärme) kommt die zur Verfügung gestellte Nutzenergie von ca. 3900 PJ (ca. 21%) dazu. Dies macht zusammen den Primärenergieverbrauch von ca. 11500 PJ aus (ca. 61%). Wird vom Umwandlungsbereich der Verlust von ca. 7200 PJ (ca. 39%) noch addiert, dann beträgt der Gesamtenergieverbrauch GEV insgesamt ca. 18700 PJ (100%). Die Raumheizung erforderte zu damaliger Zeit etwa 2000 PJ [Meier 94]. Was wird nun gemacht? Die Energie für die Raumheizung von ca. 2000 PJ wird kurzerhand auf die Energie der „Endverbrauchssektoren“ von 7600 PJ bezogen, die man gedanklich zum „Endenergieverbrauch“ umfunktioniert. Diese 7600 PJ sind jedoch lediglich 40% vom Gesamtenergieverbrauch von 18700 PJ. Diese fehlerhafte Interpretation verfälscht in hohem Maße den Anteil der Gebäudeheizung. Was heißt das konkret? Werden die ca. 2000 PJ für die Raumheizung auf den Energieverbrauch der Endverbrauchssektoren bezogen, so beträgt der Anteil ca. 27%. Wird jedoch der Gesamtenergieverbrauch von ca. 18700 PJ zur Basis genommen, dann schrumpft der Anteil auf etwa 11% zusammen, Diese 11% sind dann bei diesem Beispiel der wirkliche Anteil der Gebäudeheizung an der Gesamtenergie. Fazit: Insofern wird es verständlich, daß selbst bei größten Anstrengungen zur „energetischen Sanierung“ von Gebäuden, die ja für sich betrachtet ja schon wenig zusätzliche Energieeinsparungen nach sich zieht (s. Kapitel 5 „Zum Wärmeschutz“ und Kapitel 6 „Zur Perversion des U-Wertes“), nun auch in der Gesamtschau völlig unbedeutend bleiben muß. Die „Effizienzeffekte“ sind in der Tat deprimierend. Deswegen heißt es auch in einer Tagesnachricht vom 6. 1. 11 in den Nürnberger Nachrichten unter der Überschrift „EU verfehlt Klimaziele: „Die EU droht ihre Energiesparziele deutlich zu verfehlen. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso kündigte in Brüssel an, er wolle bei einem Sondergipfel am 4. Februar (2011) mit den Staats- und Regierungschefs über konkrete Schritte beraten. Die EU hat sich vorgenommen, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu verbessern.“ Dem ist in dieser Deutlichkeit nichts hinzuzufügen. Die Nutzlosigkeit aller Bemühungen zur Effizienzsteigerung wird immer garantiert sein, da helfen auch keine „Sondergipfel“ mit „Beratungen“. Und sich „vorzunehmen“, die Effizienz (was ist das eigentlich) zu steigern, das kann man immer proklamieren, ohne dafür nun im Endeffekt verantwortlich sein zu müssen. Aber die Lobbyisten werden schon dafür sorgen, daß sogar der größte Unfug „von Staats wegen“ durchgesetzt wird; bisher jedenfalls waren sie mit ihren Aktivitäten sehr erfolgreich. Die Unwissenheit, Naivität, Dummheit und Arroganz ganzer Heerscharen von „Experten“ in Verbindung mit der grenzenlosen Gläubigkeit von Repräsentanten des Staates sind sichere Garanten für große und einträgliche Finanzdeals, die bereits seit langem vorbereitet sind und schon zu ansehnlichen Erfolgen führten. 57 Aus dem Umwandlungsbereich (Verstromung, Prozeßwärme) kommt die zur Verfügung gestellte Nutzenergie von ca. 3900 PJ (ca. 21%) dazu. Dies macht zusammen den Primärenergieverbrauch von ca. 11500 PJ aus (ca. 61%). Wird vom Umwandlungsbereich der Verlust von ca. 7200 PJ (ca. 39%) noch addiert, dann beträgt der Gesamtenergieverbrauch GEV insgesamt ca. 18700 PJ (100%). Die Raumheizung erforderte zu damaliger Zeit etwa 2000 PJ [Meier 94]. Was wird nun gemacht? Die Energie für die Raumheizung von ca. 2000 PJ wird kurzerhand auf die Energie der „Endverbrauchssektoren“ von 7600 PJ bezogen, die man gedanklich zum „Endenergieverbrauch“ umfunktioniert. Diese 7600 PJ sind jedoch lediglich 40% vom Gesamtenergieverbrauch von 18700 PJ. Diese fehlerhafte Interpretation verfälscht in hohem Maße den Anteil der Gebäudeheizung. Was heißt das konkret? Werden die ca. 2000 PJ für die Raumheizung auf den Energieverbrauch der Endverbrauchssektoren bezogen, so beträgt der Anteil ca. 27%. Wird jedoch der Gesamtenergieverbrauch von ca. 18700 PJ zur Basis genommen, dann schrumpft der Anteil auf etwa 11% zusammen, Diese 11% sind dann bei diesem Beispiel der wirkliche Anteil der Gebäudeheizung an der Gesamtenergie. Fazit: Insofern wird es verständlich, daß selbst bei größten Anstrengungen zur „energetischen Sanierung“ von Gebäuden, die ja für sich betrachtet ja schon wenig zusätzliche Energieeinsparungen nach sich zieht (s. Kapitel 5 „Zum Wärmeschutz“ und Kapitel 6 „Zur Perversion des U-Wertes“), nun auch in der Gesamtschau völlig unbedeutend bleiben muß. Die „Effizienzeffekte“ sind in der Tat deprimierend. Deswegen heißt es auch in einer Tagesnachricht vom 6. 1. 11 in den Nürnberger Nachrichten unter der Überschrift „EU verfehlt Klimaziele: „Die EU droht ihre Energiesparziele deutlich zu verfehlen. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso kündigte in Brüssel an, er wolle bei einem Sondergipfel am 4. Februar (2011) mit den Staats- und Regierungschefs über konkrete Schritte beraten. Die EU hat sich vorgenommen, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu verbessern.“ Dem ist in dieser Deutlichkeit nichts hinzuzufügen. Die Nutzlosigkeit aller Bemühungen zur Effizienzsteigerung wird immer garantiert sein, da helfen auch keine „Sondergipfel“ mit „Beratungen“. Und sich „vorzunehmen“, die Effizienz (was ist das eigentlich) zu steigern, das kann man immer proklamieren, ohne dafür nun im Endeffekt verantwortlich sein zu müssen. Aber die Lobbyisten werden schon dafür sorgen, daß sogar der größte Unfug „von Staats wegen“ durchgesetzt wird; bisher jedenfalls waren sie mit ihren Aktivitäten sehr erfolgreich. Die Unwissenheit, Naivität, Dummheit und Arroganz ganzer Heerscharen von „Experten“ in Verbindung mit der grenzenlosen Gläubigkeit von Repräsentanten des Staates sind sichere Garanten für große und einträgliche Finanzdeals, die bereits seit langem vorbereitet sind und schon zu ansehnlichen Erfolgen führten. 57 <?page no="66"?> Pseudo-These: Der Anteil der Gebäudeheizung beträgt ca. 40 Prozent. Widerlegen der Pseudo-These Es wird immer wieder hartnäckig ein hoher Energie-Anteil der Gebäudeheizung in den Raum gestellt: Aber durch oftmaliges Wiederholen wird eine Behauptung nicht richtig, wenn der Beweis fehlt. Besonders die Tabelle 3 zeigt sehr deutlich die Versuche, durch statistische Manipulationen den Anteil der Gebäudeheizung künstlich nach oben zu treiben und somit die Pseudo-These als eine irreführende Aussage und weiteren Schwindel in der Bauphysik zu entlarven. 22) S. 133 Weswegen wird ein derartiges Theater veranstaltet? Begründung: Der gesättigte Gebäude-Markt braucht wieder neue Impulse. Insofern ist das Einpacken von Gebäuden eine willkommende Gelegenheit, stagnierende Aufträge in der Bauwirtschaft „nachhaltig“ zu beleben. Hierzu ist dann jedes Mittel recht: 1. Mit der „energetischen Sanierung“ winkt ein Milliarden-Geschäft. 2. Darin soll die Gebäudewärmedämmung eine führende Rolle spielen. 3. Den Anteil der Gebäudedämmung hoch einzuschätzen, unterstreicht dann die „Wichtigkeit“ dieser Dämm-Maßnahmen. 4. Wenn auch die „Energieeinsparungseffekte“ sehr gering sind, lohnt sich dies für die Auftragnehmer allemal. Die Wirtschaftlichkeit für den ausführenden Betrieb ist gewährleistet, nur der Kunde ist der Dumme. der muß zahlen. 5. Die Kunden sträuben sich gegen diesen unwirtschaftlichen, bautechnischen Unsinn. Also muß der Staat als Verordnungsgeber hier eingreifen und Zwang ausüben, um diesen Bau-Wahnsinn mit Gewalt durchzusetzen. 6. Damit dies gut funktioniert, wird ein Heer von Industrie-Lobbyisten eingesetzt, die für eine weitgehend reibungslose Verwirklichung sorgen sollen. Was heißt das konkret? Zu 1) Bauwirtschaft und hier vor allem Handwerksbetriebe können auf Jahre hinaus auf volle Auftragsbücher hoffen. Zu 2) In der offiziellen Prioritätenliste für Energie- und CO 2 -Einsparungen steht die „Gebäudewärmedämmung“ an vorderer Stelle. Zu 3) Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, daß „Wärmedämmung“ nur viel kostet, aber an zusätzlicher Energieeinsparung wenig bringt. Also muß die Bedeutsamkeit gesteigert und der Anteil manipulativ angehoben werden. Zu 4) Die Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ zeigen deutlich den bautechnischen Wahn, mit viel Dämmung zusätzliche Energie sparen zu wollen. Dies ist und bleibt ein Märchen. Es profitieren alle anderen, nur nicht der beauftragende Bauherr, dem wird das Geld in Mengen nur gestohlen. Zu 5) Hier wirken als technische „Experten“ auch sogenannte Energieberater, die jedoch im Schlepptau der Industrie fungieren und deren Interessen 58 Pseudo-These: Der Anteil der Gebäudeheizung beträgt ca. 40 Prozent. Widerlegen der Pseudo-These Es wird immer wieder hartnäckig ein hoher Energie-Anteil der Gebäudeheizung in den Raum gestellt: Aber durch oftmaliges Wiederholen wird eine Behauptung nicht richtig, wenn der Beweis fehlt. Besonders die Tabelle 3 zeigt sehr deutlich die Versuche, durch statistische Manipulationen den Anteil der Gebäudeheizung künstlich nach oben zu treiben und somit die Pseudo-These als eine irreführende Aussage und weiteren Schwindel in der Bauphysik zu entlarven. 22) S. 133 Weswegen wird ein derartiges Theater veranstaltet? Begründung: Der gesättigte Gebäude-Markt braucht wieder neue Impulse. Insofern ist das Einpacken von Gebäuden eine willkommende Gelegenheit, stagnierende Aufträge in der Bauwirtschaft „nachhaltig“ zu beleben. Hierzu ist dann jedes Mittel recht: 1. Mit der „energetischen Sanierung“ winkt ein Milliarden-Geschäft. 2. Darin soll die Gebäudewärmedämmung eine führende Rolle spielen. 3. Den Anteil der Gebäudedämmung hoch einzuschätzen, unterstreicht dann die „Wichtigkeit“ dieser Dämm-Maßnahmen. 4. Wenn auch die „Energieeinsparungseffekte“ sehr gering sind, lohnt sich dies für die Auftragnehmer allemal. Die Wirtschaftlichkeit für den ausführenden Betrieb ist gewährleistet, nur der Kunde ist der Dumme. der muß zahlen. 5. Die Kunden sträuben sich gegen diesen unwirtschaftlichen, bautechnischen Unsinn. Also muß der Staat als Verordnungsgeber hier eingreifen und Zwang ausüben, um diesen Bau-Wahnsinn mit Gewalt durchzusetzen. 6. Damit dies gut funktioniert, wird ein Heer von Industrie-Lobbyisten eingesetzt, die für eine weitgehend reibungslose Verwirklichung sorgen sollen. Was heißt das konkret? Zu 1) Bauwirtschaft und hier vor allem Handwerksbetriebe können auf Jahre hinaus auf volle Auftragsbücher hoffen. Zu 2) In der offiziellen Prioritätenliste für Energie- und CO 2 -Einsparungen steht die „Gebäudewärmedämmung“ an vorderer Stelle. Zu 3) Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, daß „Wärmedämmung“ nur viel kostet, aber an zusätzlicher Energieeinsparung wenig bringt. Also muß die Bedeutsamkeit gesteigert und der Anteil manipulativ angehoben werden. Zu 4) Die Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ zeigen deutlich den bautechnischen Wahn, mit viel Dämmung zusätzliche Energie sparen zu wollen. Dies ist und bleibt ein Märchen. Es profitieren alle anderen, nur nicht der beauftragende Bauherr, dem wird das Geld in Mengen nur gestohlen. Zu 5) Hier wirken als technische „Experten“ auch sogenannte Energieberater, die jedoch im Schlepptau der Industrie fungieren und deren Interessen 58 Pseudo-These: Der Anteil der Gebäudeheizung beträgt ca. 40 Prozent. Widerlegen der Pseudo-These Es wird immer wieder hartnäckig ein hoher Energie-Anteil der Gebäudeheizung in den Raum gestellt: Aber durch oftmaliges Wiederholen wird eine Behauptung nicht richtig, wenn der Beweis fehlt. Besonders die Tabelle 3 zeigt sehr deutlich die Versuche, durch statistische Manipulationen den Anteil der Gebäudeheizung künstlich nach oben zu treiben und somit die Pseudo-These als eine irreführende Aussage und weiteren Schwindel in der Bauphysik zu entlarven. 22) S. 133 Weswegen wird ein derartiges Theater veranstaltet? Begründung: Der gesättigte Gebäude-Markt braucht wieder neue Impulse. Insofern ist das Einpacken von Gebäuden eine willkommende Gelegenheit, stagnierende Aufträge in der Bauwirtschaft „nachhaltig“ zu beleben. Hierzu ist dann jedes Mittel recht: 1. Mit der „energetischen Sanierung“ winkt ein Milliarden-Geschäft. 2. Darin soll die Gebäudewärmedämmung eine führende Rolle spielen. 3. Den Anteil der Gebäudedämmung hoch einzuschätzen, unterstreicht dann die „Wichtigkeit“ dieser Dämm-Maßnahmen. 4. Wenn auch die „Energieeinsparungseffekte“ sehr gering sind, lohnt sich dies für die Auftragnehmer allemal. Die Wirtschaftlichkeit für den ausführenden Betrieb ist gewährleistet, nur der Kunde ist der Dumme. der muß zahlen. 5. Die Kunden sträuben sich gegen diesen unwirtschaftlichen, bautechnischen Unsinn. Also muß der Staat als Verordnungsgeber hier eingreifen und Zwang ausüben, um diesen Bau-Wahnsinn mit Gewalt durchzusetzen. 6. Damit dies gut funktioniert, wird ein Heer von Industrie-Lobbyisten eingesetzt, die für eine weitgehend reibungslose Verwirklichung sorgen sollen. Was heißt das konkret? Zu 1) Bauwirtschaft und hier vor allem Handwerksbetriebe können auf Jahre hinaus auf volle Auftragsbücher hoffen. Zu 2) In der offiziellen Prioritätenliste für Energie- und CO 2 -Einsparungen steht die „Gebäudewärmedämmung“ an vorderer Stelle. Zu 3) Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, daß „Wärmedämmung“ nur viel kostet, aber an zusätzlicher Energieeinsparung wenig bringt. Also muß die Bedeutsamkeit gesteigert und der Anteil manipulativ angehoben werden. Zu 4) Die Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ zeigen deutlich den bautechnischen Wahn, mit viel Dämmung zusätzliche Energie sparen zu wollen. Dies ist und bleibt ein Märchen. Es profitieren alle anderen, nur nicht der beauftragende Bauherr, dem wird das Geld in Mengen nur gestohlen. Zu 5) Hier wirken als technische „Experten“ auch sogenannte Energieberater, die jedoch im Schlepptau der Industrie fungieren und deren Interessen 58 Pseudo-These: Der Anteil der Gebäudeheizung beträgt ca. 40 Prozent. Widerlegen der Pseudo-These Es wird immer wieder hartnäckig ein hoher Energie-Anteil der Gebäudeheizung in den Raum gestellt: Aber durch oftmaliges Wiederholen wird eine Behauptung nicht richtig, wenn der Beweis fehlt. Besonders die Tabelle 3 zeigt sehr deutlich die Versuche, durch statistische Manipulationen den Anteil der Gebäudeheizung künstlich nach oben zu treiben und somit die Pseudo-These als eine irreführende Aussage und weiteren Schwindel in der Bauphysik zu entlarven. 22) S. 133 Weswegen wird ein derartiges Theater veranstaltet? Begründung: Der gesättigte Gebäude-Markt braucht wieder neue Impulse. Insofern ist das Einpacken von Gebäuden eine willkommende Gelegenheit, stagnierende Aufträge in der Bauwirtschaft „nachhaltig“ zu beleben. Hierzu ist dann jedes Mittel recht: 1. Mit der „energetischen Sanierung“ winkt ein Milliarden-Geschäft. 2. Darin soll die Gebäudewärmedämmung eine führende Rolle spielen. 3. Den Anteil der Gebäudedämmung hoch einzuschätzen, unterstreicht dann die „Wichtigkeit“ dieser Dämm-Maßnahmen. 4. Wenn auch die „Energieeinsparungseffekte“ sehr gering sind, lohnt sich dies für die Auftragnehmer allemal. Die Wirtschaftlichkeit für den ausführenden Betrieb ist gewährleistet, nur der Kunde ist der Dumme. der muß zahlen. 5. Die Kunden sträuben sich gegen diesen unwirtschaftlichen, bautechnischen Unsinn. Also muß der Staat als Verordnungsgeber hier eingreifen und Zwang ausüben, um diesen Bau-Wahnsinn mit Gewalt durchzusetzen. 6. Damit dies gut funktioniert, wird ein Heer von Industrie-Lobbyisten eingesetzt, die für eine weitgehend reibungslose Verwirklichung sorgen sollen. Was heißt das konkret? Zu 1) Bauwirtschaft und hier vor allem Handwerksbetriebe können auf Jahre hinaus auf volle Auftragsbücher hoffen. Zu 2) In der offiziellen Prioritätenliste für Energie- und CO 2 -Einsparungen steht die „Gebäudewärmedämmung“ an vorderer Stelle. Zu 3) Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, daß „Wärmedämmung“ nur viel kostet, aber an zusätzlicher Energieeinsparung wenig bringt. Also muß die Bedeutsamkeit gesteigert und der Anteil manipulativ angehoben werden. Zu 4) Die Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“ und 7 „Zur Perversion des U-Wertes“ zeigen deutlich den bautechnischen Wahn, mit viel Dämmung zusätzliche Energie sparen zu wollen. Dies ist und bleibt ein Märchen. Es profitieren alle anderen, nur nicht der beauftragende Bauherr, dem wird das Geld in Mengen nur gestohlen. Zu 5) Hier wirken als technische „Experten“ auch sogenannte Energieberater, die jedoch im Schlepptau der Industrie fungieren und deren Interessen 58 <?page no="67"?> vertreten. Von ihnen ist deshalb fachlich nichts Wahres und Richtiges zu erwarten. Zu 6) Es ist eine Schande, daß sich „der Staat“ in der Person von Politikern sich vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt und dabei dann auch noch mit in das hohe Lied, zum Wohle des Volkes wirken zu wollen, einstimmen. Rechtfertigend wird dann beteuert, sich nur den Aussagen der „Sachverständigen“ und „Experten“ angeschlossen zu haben. Dabei ignorieren sie strikt die Tatsache, daß viele der sogenannten „Experten“ inkognito selber verkleidete Industrie-Lobbyisten sind. Und wird den Politikern der wahre Sachverhalt erläutert, so glauben sie es einfach nicht und und treiben die Ignoranz auf die Spitze. Bautechnisch und leider auch politisch ist und bleibt es deshalb eine verfahrene Situation, es ist ein himmelschreiender Skandal. Fazit: Die Versuche, die Gebäudewärmedämmung als bedeutenden Posten im Kampf gegen den „Klimawandel“ zu deklarieren, ist ein Hirngespinst und muß als gescheitert angesehen werden. Superdämmungen sind aufgrund der Hyperbeltragik effizienzlos, aber deswegen eben auch unwirtschaftlich und sehr teuer. Insofern muß nun auch die Bedeutung und der Stellenwert willkürlich dramatisiert werden, damit diese Unvernunft realisiert werden kann. Zusätzlich muß dann wieder einmal die Lüge vom „Klimawandel“ dafür herhalten, diesen bautechnischen Nonsens, der ja parallel dazu auch kaum CO 2 -Emissionen mindert, zu rechtfertigen. Dieses verwerflichen Vorgehen, derartige „Energieeinsparungs-Aktivitäten“ unbedingt durchsetzen zu wollen und sie auch mittels „Verordnung“ zu erzwingen, sind damit wiederum offenkundig geworden. Quintessenz: Der bautechnische Rummel, der um die „notwendige“ Energieeinsparung und damit verbundene CO 2 -Minderung gemacht wird, ist ein Tanz ums goldene Kalb. Alles hat sich dem unterzuordnen dabei scheut man auch nicht davor zurück, Manipulationen der Statistik vorzunehmen, um die Wichtigkeit energetischer Sanierungen von Gebäuden zu steigern und letztendlich dann auch globalen Finanzinteressen gerecht zu werden. Wissenschaft, Politik und Administration werden damit zu bedauernswerten Marionetten einer global operierenden Finanzwelt degradiert. 59 vertreten. Von ihnen ist deshalb fachlich nichts Wahres und Richtiges zu erwarten. Zu 6) Es ist eine Schande, daß sich „der Staat“ in der Person von Politikern sich vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt und dabei dann auch noch mit in das hohe Lied, zum Wohle des Volkes wirken zu wollen, einstimmen. Rechtfertigend wird dann beteuert, sich nur den Aussagen der „Sachverständigen“ und „Experten“ angeschlossen zu haben. Dabei ignorieren sie strikt die Tatsache, daß viele der sogenannten „Experten“ inkognito selber verkleidete Industrie-Lobbyisten sind. Und wird den Politikern der wahre Sachverhalt erläutert, so glauben sie es einfach nicht und und treiben die Ignoranz auf die Spitze. Bautechnisch und leider auch politisch ist und bleibt es deshalb eine verfahrene Situation, es ist ein himmelschreiender Skandal. Fazit: Die Versuche, die Gebäudewärmedämmung als bedeutenden Posten im Kampf gegen den „Klimawandel“ zu deklarieren, ist ein Hirngespinst und muß als gescheitert angesehen werden. Superdämmungen sind aufgrund der Hyperbeltragik effizienzlos, aber deswegen eben auch unwirtschaftlich und sehr teuer. Insofern muß nun auch die Bedeutung und der Stellenwert willkürlich dramatisiert werden, damit diese Unvernunft realisiert werden kann. Zusätzlich muß dann wieder einmal die Lüge vom „Klimawandel“ dafür herhalten, diesen bautechnischen Nonsens, der ja parallel dazu auch kaum CO 2 -Emissionen mindert, zu rechtfertigen. Dieses verwerflichen Vorgehen, derartige „Energieeinsparungs-Aktivitäten“ unbedingt durchsetzen zu wollen und sie auch mittels „Verordnung“ zu erzwingen, sind damit wiederum offenkundig geworden. Quintessenz: Der bautechnische Rummel, der um die „notwendige“ Energieeinsparung und damit verbundene CO 2 -Minderung gemacht wird, ist ein Tanz ums goldene Kalb. Alles hat sich dem unterzuordnen dabei scheut man auch nicht davor zurück, Manipulationen der Statistik vorzunehmen, um die Wichtigkeit energetischer Sanierungen von Gebäuden zu steigern und letztendlich dann auch globalen Finanzinteressen gerecht zu werden. Wissenschaft, Politik und Administration werden damit zu bedauernswerten Marionetten einer global operierenden Finanzwelt degradiert. 59 vertreten. Von ihnen ist deshalb fachlich nichts Wahres und Richtiges zu erwarten. Zu 6) Es ist eine Schande, daß sich „der Staat“ in der Person von Politikern sich vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt und dabei dann auch noch mit in das hohe Lied, zum Wohle des Volkes wirken zu wollen, einstimmen. Rechtfertigend wird dann beteuert, sich nur den Aussagen der „Sachverständigen“ und „Experten“ angeschlossen zu haben. Dabei ignorieren sie strikt die Tatsache, daß viele der sogenannten „Experten“ inkognito selber verkleidete Industrie-Lobbyisten sind. Und wird den Politikern der wahre Sachverhalt erläutert, so glauben sie es einfach nicht und und treiben die Ignoranz auf die Spitze. Bautechnisch und leider auch politisch ist und bleibt es deshalb eine verfahrene Situation, es ist ein himmelschreiender Skandal. Fazit: Die Versuche, die Gebäudewärmedämmung als bedeutenden Posten im Kampf gegen den „Klimawandel“ zu deklarieren, ist ein Hirngespinst und muß als gescheitert angesehen werden. Superdämmungen sind aufgrund der Hyperbeltragik effizienzlos, aber deswegen eben auch unwirtschaftlich und sehr teuer. Insofern muß nun auch die Bedeutung und der Stellenwert willkürlich dramatisiert werden, damit diese Unvernunft realisiert werden kann. Zusätzlich muß dann wieder einmal die Lüge vom „Klimawandel“ dafür herhalten, diesen bautechnischen Nonsens, der ja parallel dazu auch kaum CO 2 -Emissionen mindert, zu rechtfertigen. Dieses verwerflichen Vorgehen, derartige „Energieeinsparungs-Aktivitäten“ unbedingt durchsetzen zu wollen und sie auch mittels „Verordnung“ zu erzwingen, sind damit wiederum offenkundig geworden. Quintessenz: Der bautechnische Rummel, der um die „notwendige“ Energieeinsparung und damit verbundene CO 2 -Minderung gemacht wird, ist ein Tanz ums goldene Kalb. Alles hat sich dem unterzuordnen dabei scheut man auch nicht davor zurück, Manipulationen der Statistik vorzunehmen, um die Wichtigkeit energetischer Sanierungen von Gebäuden zu steigern und letztendlich dann auch globalen Finanzinteressen gerecht zu werden. Wissenschaft, Politik und Administration werden damit zu bedauernswerten Marionetten einer global operierenden Finanzwelt degradiert. 59 vertreten. Von ihnen ist deshalb fachlich nichts Wahres und Richtiges zu erwarten. Zu 6) Es ist eine Schande, daß sich „der Staat“ in der Person von Politikern sich vor den Karren von Lobbyisten spannen läßt und dabei dann auch noch mit in das hohe Lied, zum Wohle des Volkes wirken zu wollen, einstimmen. Rechtfertigend wird dann beteuert, sich nur den Aussagen der „Sachverständigen“ und „Experten“ angeschlossen zu haben. Dabei ignorieren sie strikt die Tatsache, daß viele der sogenannten „Experten“ inkognito selber verkleidete Industrie-Lobbyisten sind. Und wird den Politikern der wahre Sachverhalt erläutert, so glauben sie es einfach nicht und und treiben die Ignoranz auf die Spitze. Bautechnisch und leider auch politisch ist und bleibt es deshalb eine verfahrene Situation, es ist ein himmelschreiender Skandal. Fazit: Die Versuche, die Gebäudewärmedämmung als bedeutenden Posten im Kampf gegen den „Klimawandel“ zu deklarieren, ist ein Hirngespinst und muß als gescheitert angesehen werden. Superdämmungen sind aufgrund der Hyperbeltragik effizienzlos, aber deswegen eben auch unwirtschaftlich und sehr teuer. Insofern muß nun auch die Bedeutung und der Stellenwert willkürlich dramatisiert werden, damit diese Unvernunft realisiert werden kann. Zusätzlich muß dann wieder einmal die Lüge vom „Klimawandel“ dafür herhalten, diesen bautechnischen Nonsens, der ja parallel dazu auch kaum CO 2 -Emissionen mindert, zu rechtfertigen. Dieses verwerflichen Vorgehen, derartige „Energieeinsparungs-Aktivitäten“ unbedingt durchsetzen zu wollen und sie auch mittels „Verordnung“ zu erzwingen, sind damit wiederum offenkundig geworden. Quintessenz: Der bautechnische Rummel, der um die „notwendige“ Energieeinsparung und damit verbundene CO 2 -Minderung gemacht wird, ist ein Tanz ums goldene Kalb. Alles hat sich dem unterzuordnen dabei scheut man auch nicht davor zurück, Manipulationen der Statistik vorzunehmen, um die Wichtigkeit energetischer Sanierungen von Gebäuden zu steigern und letztendlich dann auch globalen Finanzinteressen gerecht zu werden. Wissenschaft, Politik und Administration werden damit zu bedauernswerten Marionetten einer global operierenden Finanzwelt degradiert. 59 <?page no="68"?> 12 Zur Temperaturstabilität Bei den ständigen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, aber auch zwischen Sommer und Winter, ist die Temperaturstabilität eines Gebäudes die bedeutendste Eigenschaft. Sie ist sogar noch vor den Wärmeverlusten (effektloser Wärmeschutz durch Superdämmungen), aber auch den drittrangigen Lüftungsverlusten (unnötige Dichtheit) einzuordnen. Selbst eine im Sommer notwendige Energie zur Kühlung ist auf eine mangelnde Temperaturstabilität zurückzuführen. Eine fehlende Temperaturstabilität bedeutet also letztendlich keine effiziente Energieverwendung, sondern vielmehr sogar eine unnötige Energieverschwendung und wirkt damit energetisch kontraproduktiv [Meier 10]. Erläuterung: Die Wohnbehaglichkeit und das körperliche Wohlbefinden der Bewohner ist nur dann gewährleistet, wenn eine etwa gleichbleibende Temperatur im Gebäude sichergestellt wird. Fehlt die dafür notwendige Temperaturstabilität, dann muß mit hohem energetischen Aufwand im Winter länger geheizt und im Sommer dann sogar gekühlt werden. Beide notwendigen Maßnahmen erfordern zusätzliche Energie, die durch temperaturstabiles Bauen weitgehend eingespart werden kann. Auf Temperaturstabilität kann deshalb nicht verzichtet werden. These: Energiesparendes Bauen bedeutet temperaturstabiles Bauen. Dies wird am besten durch eine massive Bauweise mit schweren Materialien wie massives Vollziegel-Mauerwerk oder auch Vollholz-Konstruktionen gewährleistet. 23) S. 133 . Begründung: A: Den konkret vorhandenen großen Temperaturschwankungen kann nur eine Massivbauweise Paroli bieten. 1. Nur ein Massivbau mit seinem hohen Wärmeinhalt ist in der Lage, Wärmeströme durch Speichern zu stoppen und das Abfließen zu verzögern. 2. Maßgebend ist deshalb nicht die Wärmeleitfähigkeit λ (der U-Wert), sondern die Temperaturleitfähigkeit a und die enthält eben zusätzlich noch die spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ . 3. Temperaturstabilität wird auch durch ein günstiges Temperatur-Amplituden- Verhältnis (TAV) erreicht. Einzuhalten wäre dabei ein TAV ≤ 0,15. Was heißt das konkret? Zu 1) Bei Temperaturerhöhungen schlucken schwere Materialien wegen ihrer Speicherfähigkeit und damit hohem Wärmeinhalt viel Energie und puffern ankommende Wärmeströme gut ab und verzögern das Abfließen. 60 12 Zur Temperaturstabilität Bei den ständigen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, aber auch zwischen Sommer und Winter, ist die Temperaturstabilität eines Gebäudes die bedeutendste Eigenschaft. Sie ist sogar noch vor den Wärmeverlusten (effektloser Wärmeschutz durch Superdämmungen), aber auch den drittrangigen Lüftungsverlusten (unnötige Dichtheit) einzuordnen. Selbst eine im Sommer notwendige Energie zur Kühlung ist auf eine mangelnde Temperaturstabilität zurückzuführen. Eine fehlende Temperaturstabilität bedeutet also letztendlich keine effiziente Energieverwendung, sondern vielmehr sogar eine unnötige Energieverschwendung und wirkt damit energetisch kontraproduktiv [Meier 10]. Erläuterung: Die Wohnbehaglichkeit und das körperliche Wohlbefinden der Bewohner ist nur dann gewährleistet, wenn eine etwa gleichbleibende Temperatur im Gebäude sichergestellt wird. Fehlt die dafür notwendige Temperaturstabilität, dann muß mit hohem energetischen Aufwand im Winter länger geheizt und im Sommer dann sogar gekühlt werden. Beide notwendigen Maßnahmen erfordern zusätzliche Energie, die durch temperaturstabiles Bauen weitgehend eingespart werden kann. Auf Temperaturstabilität kann deshalb nicht verzichtet werden. These: Energiesparendes Bauen bedeutet temperaturstabiles Bauen. Dies wird am besten durch eine massive Bauweise mit schweren Materialien wie massives Vollziegel-Mauerwerk oder auch Vollholz-Konstruktionen gewährleistet. 23) S. 133 . Begründung: A: Den konkret vorhandenen großen Temperaturschwankungen kann nur eine Massivbauweise Paroli bieten. 1. Nur ein Massivbau mit seinem hohen Wärmeinhalt ist in der Lage, Wärmeströme durch Speichern zu stoppen und das Abfließen zu verzögern. 2. Maßgebend ist deshalb nicht die Wärmeleitfähigkeit λ (der U-Wert), sondern die Temperaturleitfähigkeit a und die enthält eben zusätzlich noch die spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ . 3. Temperaturstabilität wird auch durch ein günstiges Temperatur-Amplituden- Verhältnis (TAV) erreicht. Einzuhalten wäre dabei ein TAV ≤ 0,15. Was heißt das konkret? Zu 1) Bei Temperaturerhöhungen schlucken schwere Materialien wegen ihrer Speicherfähigkeit und damit hohem Wärmeinhalt viel Energie und puffern ankommende Wärmeströme gut ab und verzögern das Abfließen. 60 12 Zur Temperaturstabilität Bei den ständigen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, aber auch zwischen Sommer und Winter, ist die Temperaturstabilität eines Gebäudes die bedeutendste Eigenschaft. Sie ist sogar noch vor den Wärmeverlusten (effektloser Wärmeschutz durch Superdämmungen), aber auch den drittrangigen Lüftungsverlusten (unnötige Dichtheit) einzuordnen. Selbst eine im Sommer notwendige Energie zur Kühlung ist auf eine mangelnde Temperaturstabilität zurückzuführen. Eine fehlende Temperaturstabilität bedeutet also letztendlich keine effiziente Energieverwendung, sondern vielmehr sogar eine unnötige Energieverschwendung und wirkt damit energetisch kontraproduktiv [Meier 10]. Erläuterung: Die Wohnbehaglichkeit und das körperliche Wohlbefinden der Bewohner ist nur dann gewährleistet, wenn eine etwa gleichbleibende Temperatur im Gebäude sichergestellt wird. Fehlt die dafür notwendige Temperaturstabilität, dann muß mit hohem energetischen Aufwand im Winter länger geheizt und im Sommer dann sogar gekühlt werden. Beide notwendigen Maßnahmen erfordern zusätzliche Energie, die durch temperaturstabiles Bauen weitgehend eingespart werden kann. Auf Temperaturstabilität kann deshalb nicht verzichtet werden. These: Energiesparendes Bauen bedeutet temperaturstabiles Bauen. Dies wird am besten durch eine massive Bauweise mit schweren Materialien wie massives Vollziegel-Mauerwerk oder auch Vollholz-Konstruktionen gewährleistet. 23) S. 133 . Begründung: A: Den konkret vorhandenen großen Temperaturschwankungen kann nur eine Massivbauweise Paroli bieten. 1. Nur ein Massivbau mit seinem hohen Wärmeinhalt ist in der Lage, Wärmeströme durch Speichern zu stoppen und das Abfließen zu verzögern. 2. Maßgebend ist deshalb nicht die Wärmeleitfähigkeit λ (der U-Wert), sondern die Temperaturleitfähigkeit a und die enthält eben zusätzlich noch die spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ . 3. Temperaturstabilität wird auch durch ein günstiges Temperatur-Amplituden- Verhältnis (TAV) erreicht. Einzuhalten wäre dabei ein TAV ≤ 0,15. Was heißt das konkret? Zu 1) Bei Temperaturerhöhungen schlucken schwere Materialien wegen ihrer Speicherfähigkeit und damit hohem Wärmeinhalt viel Energie und puffern ankommende Wärmeströme gut ab und verzögern das Abfließen. 60 12 Zur Temperaturstabilität Bei den ständigen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, aber auch zwischen Sommer und Winter, ist die Temperaturstabilität eines Gebäudes die bedeutendste Eigenschaft. Sie ist sogar noch vor den Wärmeverlusten (effektloser Wärmeschutz durch Superdämmungen), aber auch den drittrangigen Lüftungsverlusten (unnötige Dichtheit) einzuordnen. Selbst eine im Sommer notwendige Energie zur Kühlung ist auf eine mangelnde Temperaturstabilität zurückzuführen. Eine fehlende Temperaturstabilität bedeutet also letztendlich keine effiziente Energieverwendung, sondern vielmehr sogar eine unnötige Energieverschwendung und wirkt damit energetisch kontraproduktiv [Meier 10]. Erläuterung: Die Wohnbehaglichkeit und das körperliche Wohlbefinden der Bewohner ist nur dann gewährleistet, wenn eine etwa gleichbleibende Temperatur im Gebäude sichergestellt wird. Fehlt die dafür notwendige Temperaturstabilität, dann muß mit hohem energetischen Aufwand im Winter länger geheizt und im Sommer dann sogar gekühlt werden. Beide notwendigen Maßnahmen erfordern zusätzliche Energie, die durch temperaturstabiles Bauen weitgehend eingespart werden kann. Auf Temperaturstabilität kann deshalb nicht verzichtet werden. These: Energiesparendes Bauen bedeutet temperaturstabiles Bauen. Dies wird am besten durch eine massive Bauweise mit schweren Materialien wie massives Vollziegel-Mauerwerk oder auch Vollholz-Konstruktionen gewährleistet. 23) S. 133 . Begründung: A: Den konkret vorhandenen großen Temperaturschwankungen kann nur eine Massivbauweise Paroli bieten. 1. Nur ein Massivbau mit seinem hohen Wärmeinhalt ist in der Lage, Wärmeströme durch Speichern zu stoppen und das Abfließen zu verzögern. 2. Maßgebend ist deshalb nicht die Wärmeleitfähigkeit λ (der U-Wert), sondern die Temperaturleitfähigkeit a und die enthält eben zusätzlich noch die spezifische Wärmekapazität c und das Raumgewicht ρ . 3. Temperaturstabilität wird auch durch ein günstiges Temperatur-Amplituden- Verhältnis (TAV) erreicht. Einzuhalten wäre dabei ein TAV ≤ 0,15. Was heißt das konkret? Zu 1) Bei Temperaturerhöhungen schlucken schwere Materialien wegen ihrer Speicherfähigkeit und damit hohem Wärmeinhalt viel Energie und puffern ankommende Wärmeströme gut ab und verzögern das Abfließen. 60 <?page no="69"?> Zu 2) Energieeffizient ist somit nicht die Dämmung, also der U-Wert mit der Wärmeleitfähigkeit λ , sondern die Speicherung, eben die Temperaturleitfähigkeit a mit der Wärmeleitfähigkeit λ , aber auch mit dem Raumgewicht ρ und der spezifische Wärmekapazität c. Nur so kann die wertvolle Sonnenenergie effizient gespeichert und genutzt werden. Zu 3) Außenseitige Oberflächentemperaturschwankungen werden durch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV) auf der Innenoberfläche gedämpft. Die Phasenverschiebung versetzt außerdem die gedämpften inneren Temperaturschwankungen zeitlich nach hinten. Beispiel: Außenoberfläche: nachts: -10 °C, tags: +6 °C ⇒ Δ t = 16 K, Innenoberfläche: nachts: +18 °C, tags: +20 °C ⇒ Δ t = 2 K, Temperatur-Amplituden-Verhältnis: TAV = 2 : 16 = 0,125 < 0,15. Dieses TAV ist sehr günstig, Derartige Temperaturamplitudenverhältnisse sind für die Sicherung der Wohnbehaglichkeit und einer vorteilhaften Energiebilanz immer anzustreben. Günstig ist auch die Phasenverschiebung, die in der Größenordnung von etwa 6 bis 8 Stunden Zeitverschiebung liegt. Eine hohe Außenoberflächentemperatur um die Mittagszeit tritt als hohe Innenoberflächentemperatur dann mit etwa 6 bis 8 Stunden Verspätung auf also in den Abendstunden, was sich positiv auf das Innenraumklima auswirkt. Alle Erkenntnisse empirischer Bauphysik sprechen für die Verwendung massiver Baustoffe. Anders lautende Aussagen sind „Nebelkerzen“ der Dämmstoffindustrie und ihrer pseudowissenschaftlichen Helfershelfer und Quislinge. B: Diese Erkenntnisse werden durch das „Lichtenfelser Experiment“ bestätigt. 4. Eine 4cm dicke Dämmstoffschicht erwärmt sich nach 10 minütiger Bestrahlung mit einer 150 Watt Infrarot-Lampe auf der Rückseite bei Mineralwolle auf ca. 60 °C, bei Styropor auf ca. 36 °C. 5. Schwere Materialien dagegen erwärmen sich nur auf ca. 24 C (Massivziegel) und ca. 21 °C (Holz). Diese Materialien sind also temperaturstabil. Was heißt das konkret? Zu 4) Bei Temperaturveränderungen ist Dämmstoff wegen mangelnder Speicherfähigkeit nahezu wirkungslos. Zu 5) Nur massive Baustoffe und Massiv-Holz sind bei außen liegenden Temperaturveränderungen für ein wohltuendes Innenraumklima geeignet und garantieren deshalb eine gute Wohnbehaglichkeit. Fazit: Dämmstoffhäuser sind und bleiben Barackenhäuser, die erst durch eine aufwendige teure und damit unwirtschaftliche Gebäudeausrüstung wie Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnungsanlage und Kühlanlage auf einen hochsensiblen und kaum zu beherrschenden, da komplizierten Technik-Stand gebracht werden müssen. Also Hände weg von den sogenannten „Wohnmaschinen“. 61 Zu 2) Energieeffizient ist somit nicht die Dämmung, also der U-Wert mit der Wärmeleitfähigkeit λ , sondern die Speicherung, eben die Temperaturleitfähigkeit a mit der Wärmeleitfähigkeit λ , aber auch mit dem Raumgewicht ρ und der spezifische Wärmekapazität c. Nur so kann die wertvolle Sonnenenergie effizient gespeichert und genutzt werden. Zu 3) Außenseitige Oberflächentemperaturschwankungen werden durch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV) auf der Innenoberfläche gedämpft. Die Phasenverschiebung versetzt außerdem die gedämpften inneren Temperaturschwankungen zeitlich nach hinten. Beispiel: Außenoberfläche: nachts: -10 °C, tags: +6 °C ⇒ Δ t = 16 K, Innenoberfläche: nachts: +18 °C, tags: +20 °C ⇒ Δ t = 2 K, Temperatur-Amplituden-Verhältnis: TAV = 2 : 16 = 0,125 < 0,15. Dieses TAV ist sehr günstig, Derartige Temperaturamplitudenverhältnisse sind für die Sicherung der Wohnbehaglichkeit und einer vorteilhaften Energiebilanz immer anzustreben. Günstig ist auch die Phasenverschiebung, die in der Größenordnung von etwa 6 bis 8 Stunden Zeitverschiebung liegt. Eine hohe Außenoberflächentemperatur um die Mittagszeit tritt als hohe Innenoberflächentemperatur dann mit etwa 6 bis 8 Stunden Verspätung auf also in den Abendstunden, was sich positiv auf das Innenraumklima auswirkt. Alle Erkenntnisse empirischer Bauphysik sprechen für die Verwendung massiver Baustoffe. Anders lautende Aussagen sind „Nebelkerzen“ der Dämmstoffindustrie und ihrer pseudowissenschaftlichen Helfershelfer und Quislinge. B: Diese Erkenntnisse werden durch das „Lichtenfelser Experiment“ bestätigt. 4. Eine 4cm dicke Dämmstoffschicht erwärmt sich nach 10 minütiger Bestrahlung mit einer 150 Watt Infrarot-Lampe auf der Rückseite bei Mineralwolle auf ca. 60 °C, bei Styropor auf ca. 36 °C. 5. Schwere Materialien dagegen erwärmen sich nur auf ca. 24 C (Massivziegel) und ca. 21 °C (Holz). Diese Materialien sind also temperaturstabil. Was heißt das konkret? Zu 4) Bei Temperaturveränderungen ist Dämmstoff wegen mangelnder Speicherfähigkeit nahezu wirkungslos. Zu 5) Nur massive Baustoffe und Massiv-Holz sind bei außen liegenden Temperaturveränderungen für ein wohltuendes Innenraumklima geeignet und garantieren deshalb eine gute Wohnbehaglichkeit. Fazit: Dämmstoffhäuser sind und bleiben Barackenhäuser, die erst durch eine aufwendige teure und damit unwirtschaftliche Gebäudeausrüstung wie Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnungsanlage und Kühlanlage auf einen hochsensiblen und kaum zu beherrschenden, da komplizierten Technik-Stand gebracht werden müssen. Also Hände weg von den sogenannten „Wohnmaschinen“. 61 Zu 2) Energieeffizient ist somit nicht die Dämmung, also der U-Wert mit der Wärmeleitfähigkeit λ , sondern die Speicherung, eben die Temperaturleitfähigkeit a mit der Wärmeleitfähigkeit λ , aber auch mit dem Raumgewicht ρ und der spezifische Wärmekapazität c. Nur so kann die wertvolle Sonnenenergie effizient gespeichert und genutzt werden. Zu 3) Außenseitige Oberflächentemperaturschwankungen werden durch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV) auf der Innenoberfläche gedämpft. Die Phasenverschiebung versetzt außerdem die gedämpften inneren Temperaturschwankungen zeitlich nach hinten. Beispiel: Außenoberfläche: nachts: -10 °C, tags: +6 °C ⇒ Δ t = 16 K, Innenoberfläche: nachts: +18 °C, tags: +20 °C ⇒ Δ t = 2 K, Temperatur-Amplituden-Verhältnis: TAV = 2 : 16 = 0,125 < 0,15. Dieses TAV ist sehr günstig, Derartige Temperaturamplitudenverhältnisse sind für die Sicherung der Wohnbehaglichkeit und einer vorteilhaften Energiebilanz immer anzustreben. Günstig ist auch die Phasenverschiebung, die in der Größenordnung von etwa 6 bis 8 Stunden Zeitverschiebung liegt. Eine hohe Außenoberflächentemperatur um die Mittagszeit tritt als hohe Innenoberflächentemperatur dann mit etwa 6 bis 8 Stunden Verspätung auf also in den Abendstunden, was sich positiv auf das Innenraumklima auswirkt. Alle Erkenntnisse empirischer Bauphysik sprechen für die Verwendung massiver Baustoffe. Anders lautende Aussagen sind „Nebelkerzen“ der Dämmstoffindustrie und ihrer pseudowissenschaftlichen Helfershelfer und Quislinge. B: Diese Erkenntnisse werden durch das „Lichtenfelser Experiment“ bestätigt. 4. Eine 4cm dicke Dämmstoffschicht erwärmt sich nach 10 minütiger Bestrahlung mit einer 150 Watt Infrarot-Lampe auf der Rückseite bei Mineralwolle auf ca. 60 °C, bei Styropor auf ca. 36 °C. 5. Schwere Materialien dagegen erwärmen sich nur auf ca. 24 C (Massivziegel) und ca. 21 °C (Holz). Diese Materialien sind also temperaturstabil. Was heißt das konkret? Zu 4) Bei Temperaturveränderungen ist Dämmstoff wegen mangelnder Speicherfähigkeit nahezu wirkungslos. Zu 5) Nur massive Baustoffe und Massiv-Holz sind bei außen liegenden Temperaturveränderungen für ein wohltuendes Innenraumklima geeignet und garantieren deshalb eine gute Wohnbehaglichkeit. Fazit: Dämmstoffhäuser sind und bleiben Barackenhäuser, die erst durch eine aufwendige teure und damit unwirtschaftliche Gebäudeausrüstung wie Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnungsanlage und Kühlanlage auf einen hochsensiblen und kaum zu beherrschenden, da komplizierten Technik-Stand gebracht werden müssen. Also Hände weg von den sogenannten „Wohnmaschinen“. 61 Zu 2) Energieeffizient ist somit nicht die Dämmung, also der U-Wert mit der Wärmeleitfähigkeit λ , sondern die Speicherung, eben die Temperaturleitfähigkeit a mit der Wärmeleitfähigkeit λ , aber auch mit dem Raumgewicht ρ und der spezifische Wärmekapazität c. Nur so kann die wertvolle Sonnenenergie effizient gespeichert und genutzt werden. Zu 3) Außenseitige Oberflächentemperaturschwankungen werden durch das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV) auf der Innenoberfläche gedämpft. Die Phasenverschiebung versetzt außerdem die gedämpften inneren Temperaturschwankungen zeitlich nach hinten. Beispiel: Außenoberfläche: nachts: -10 °C, tags: +6 °C ⇒ Δ t = 16 K, Innenoberfläche: nachts: +18 °C, tags: +20 °C ⇒ Δ t = 2 K, Temperatur-Amplituden-Verhältnis: TAV = 2 : 16 = 0,125 < 0,15. Dieses TAV ist sehr günstig, Derartige Temperaturamplitudenverhältnisse sind für die Sicherung der Wohnbehaglichkeit und einer vorteilhaften Energiebilanz immer anzustreben. Günstig ist auch die Phasenverschiebung, die in der Größenordnung von etwa 6 bis 8 Stunden Zeitverschiebung liegt. Eine hohe Außenoberflächentemperatur um die Mittagszeit tritt als hohe Innenoberflächentemperatur dann mit etwa 6 bis 8 Stunden Verspätung auf also in den Abendstunden, was sich positiv auf das Innenraumklima auswirkt. Alle Erkenntnisse empirischer Bauphysik sprechen für die Verwendung massiver Baustoffe. Anders lautende Aussagen sind „Nebelkerzen“ der Dämmstoffindustrie und ihrer pseudowissenschaftlichen Helfershelfer und Quislinge. B: Diese Erkenntnisse werden durch das „Lichtenfelser Experiment“ bestätigt. 4. Eine 4cm dicke Dämmstoffschicht erwärmt sich nach 10 minütiger Bestrahlung mit einer 150 Watt Infrarot-Lampe auf der Rückseite bei Mineralwolle auf ca. 60 °C, bei Styropor auf ca. 36 °C. 5. Schwere Materialien dagegen erwärmen sich nur auf ca. 24 C (Massivziegel) und ca. 21 °C (Holz). Diese Materialien sind also temperaturstabil. Was heißt das konkret? Zu 4) Bei Temperaturveränderungen ist Dämmstoff wegen mangelnder Speicherfähigkeit nahezu wirkungslos. Zu 5) Nur massive Baustoffe und Massiv-Holz sind bei außen liegenden Temperaturveränderungen für ein wohltuendes Innenraumklima geeignet und garantieren deshalb eine gute Wohnbehaglichkeit. Fazit: Dämmstoffhäuser sind und bleiben Barackenhäuser, die erst durch eine aufwendige teure und damit unwirtschaftliche Gebäudeausrüstung wie Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnungsanlage und Kühlanlage auf einen hochsensiblen und kaum zu beherrschenden, da komplizierten Technik-Stand gebracht werden müssen. Also Hände weg von den sogenannten „Wohnmaschinen“. 61 <?page no="70"?> Pseudo-These: Ein effizienter Wärmeschutz durch eine gute Dämmung ist unverzichtbar. Widerlegen der Pseudo-These Gute „Dämmung“ bedeutet immer kleine U-Werte. Jedes solide Bauphysikbuch aber sagt, daß U-Werte nur für den Beharrungszustand gelten. Dieser jedoch tritt „erst nach langer Zeit“ (mindestens 3 bis 4 Tage) ein (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). Insofern ist der U-Wert für eine „Wärmeschutz“-Bewertung unbrauchbar. Damit ist bereits die Pseudo-These als Grundaussage falsch und somit zu verwerfen. 24) S. 133 Immerhin besteht „Wärmeschutz“ aus Dämmung und Speicherung. Das ist allbekanntes Erfahrungswissen und steht sogar in früheren DIN-Vorschriften, die eine Temperaturstabilität des Gebäudes noch berücksichtigt hatten. Begründung: A: In der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ (1960) stand noch unter 4.3 „Wärmespeicherung“, 6 „Anforderungen“ und 8 „Berechnung“: 1. „Wärmespeichernde Wände und Decken sind erforderlich, um im Winter eine zu schnelle Auskühlung der Räume bei Nachlassen der Heizung und im Sommer eine zu rasche Erwärmung zu verhindern. Der Erfolg ist um so größer, je größer das Wärmespeichervermögen der Bauteile ... ist“ (unter 4.3). 2. Anforderungen für schwere Bauteile in Tafel 3 (unter 6). 3. Anforderungen für leichte Bauteile (unter 300 kg/ m³) in Tafel 4 (unter 6) und „Bei leichten Bauten ist wegen der geringen Wärmespeicherung auf die Erhöhung des Wärmedurchlaßwiderstandes ... zu achten“ (unter 8). Was heißt das konkret? Zu 1) Hier wird für zu bauende Räume sehr deutlich die Bedeutung der Wärmespeicherung sowie die damit automatisch verbundene Temperaturstabilität und Wohnbehaglichkeit erläutert. Zu 2) Der Normalfall beim Bauen waren seit jeher immer schwere Baustoffe. Zu 3) Die Anforderungen für leichte Bauteile waren strenger, es wurden kleinere U-Werte, also mehr Dämmung, verlangt. Damals war ein Ausgleich noch möglich, heute jedoch sind die U-Werte bereits überreizt. B: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV), das Maß für die Temperaturstabilität, wurde „per Feststellung“ von sogenannten „Experten“ abgeschafft. 4. Es wird unter diesen „Experten“ eine Prioritätenliste für den Wärmeschutz diskutiert. Die Prioritäten sehen danach wie folgt aus: a) Energiedurchlässigkeit und Fläche der transparenten Außenbauteile. b) Sommerliche Gebäudelüftung (Nutzen der nächtlichen Abkühlung) c) Orientierung der transparenten Außenbauteile. d) Wärmespeicherfähigkeit der Innenbauteile e) Instationärer Wärmeschutz der nichttransparenten Außenbauteile. 62 Pseudo-These: Ein effizienter Wärmeschutz durch eine gute Dämmung ist unverzichtbar. Widerlegen der Pseudo-These Gute „Dämmung“ bedeutet immer kleine U-Werte. Jedes solide Bauphysikbuch aber sagt, daß U-Werte nur für den Beharrungszustand gelten. Dieser jedoch tritt „erst nach langer Zeit“ (mindestens 3 bis 4 Tage) ein (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). Insofern ist der U-Wert für eine „Wärmeschutz“-Bewertung unbrauchbar. Damit ist bereits die Pseudo-These als Grundaussage falsch und somit zu verwerfen. 24) S. 133 Immerhin besteht „Wärmeschutz“ aus Dämmung und Speicherung. Das ist allbekanntes Erfahrungswissen und steht sogar in früheren DIN-Vorschriften, die eine Temperaturstabilität des Gebäudes noch berücksichtigt hatten. Begründung: A: In der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ (1960) stand noch unter 4.3 „Wärmespeicherung“, 6 „Anforderungen“ und 8 „Berechnung“: 1. „Wärmespeichernde Wände und Decken sind erforderlich, um im Winter eine zu schnelle Auskühlung der Räume bei Nachlassen der Heizung und im Sommer eine zu rasche Erwärmung zu verhindern. Der Erfolg ist um so größer, je größer das Wärmespeichervermögen der Bauteile ... ist“ (unter 4.3). 2. Anforderungen für schwere Bauteile in Tafel 3 (unter 6). 3. Anforderungen für leichte Bauteile (unter 300 kg/ m³) in Tafel 4 (unter 6) und „Bei leichten Bauten ist wegen der geringen Wärmespeicherung auf die Erhöhung des Wärmedurchlaßwiderstandes ... zu achten“ (unter 8). Was heißt das konkret? Zu 1) Hier wird für zu bauende Räume sehr deutlich die Bedeutung der Wärmespeicherung sowie die damit automatisch verbundene Temperaturstabilität und Wohnbehaglichkeit erläutert. Zu 2) Der Normalfall beim Bauen waren seit jeher immer schwere Baustoffe. Zu 3) Die Anforderungen für leichte Bauteile waren strenger, es wurden kleinere U-Werte, also mehr Dämmung, verlangt. Damals war ein Ausgleich noch möglich, heute jedoch sind die U-Werte bereits überreizt. B: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV), das Maß für die Temperaturstabilität, wurde „per Feststellung“ von sogenannten „Experten“ abgeschafft. 4. Es wird unter diesen „Experten“ eine Prioritätenliste für den Wärmeschutz diskutiert. Die Prioritäten sehen danach wie folgt aus: a) Energiedurchlässigkeit und Fläche der transparenten Außenbauteile. b) Sommerliche Gebäudelüftung (Nutzen der nächtlichen Abkühlung) c) Orientierung der transparenten Außenbauteile. d) Wärmespeicherfähigkeit der Innenbauteile e) Instationärer Wärmeschutz der nichttransparenten Außenbauteile. 62 Pseudo-These: Ein effizienter Wärmeschutz durch eine gute Dämmung ist unverzichtbar. Widerlegen der Pseudo-These Gute „Dämmung“ bedeutet immer kleine U-Werte. Jedes solide Bauphysikbuch aber sagt, daß U-Werte nur für den Beharrungszustand gelten. Dieser jedoch tritt „erst nach langer Zeit“ (mindestens 3 bis 4 Tage) ein (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). Insofern ist der U-Wert für eine „Wärmeschutz“-Bewertung unbrauchbar. Damit ist bereits die Pseudo-These als Grundaussage falsch und somit zu verwerfen. 24) S. 133 Immerhin besteht „Wärmeschutz“ aus Dämmung und Speicherung. Das ist allbekanntes Erfahrungswissen und steht sogar in früheren DIN-Vorschriften, die eine Temperaturstabilität des Gebäudes noch berücksichtigt hatten. Begründung: A: In der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ (1960) stand noch unter 4.3 „Wärmespeicherung“, 6 „Anforderungen“ und 8 „Berechnung“: 1. „Wärmespeichernde Wände und Decken sind erforderlich, um im Winter eine zu schnelle Auskühlung der Räume bei Nachlassen der Heizung und im Sommer eine zu rasche Erwärmung zu verhindern. Der Erfolg ist um so größer, je größer das Wärmespeichervermögen der Bauteile ... ist“ (unter 4.3). 2. Anforderungen für schwere Bauteile in Tafel 3 (unter 6). 3. Anforderungen für leichte Bauteile (unter 300 kg/ m³) in Tafel 4 (unter 6) und „Bei leichten Bauten ist wegen der geringen Wärmespeicherung auf die Erhöhung des Wärmedurchlaßwiderstandes ... zu achten“ (unter 8). Was heißt das konkret? Zu 1) Hier wird für zu bauende Räume sehr deutlich die Bedeutung der Wärmespeicherung sowie die damit automatisch verbundene Temperaturstabilität und Wohnbehaglichkeit erläutert. Zu 2) Der Normalfall beim Bauen waren seit jeher immer schwere Baustoffe. Zu 3) Die Anforderungen für leichte Bauteile waren strenger, es wurden kleinere U-Werte, also mehr Dämmung, verlangt. Damals war ein Ausgleich noch möglich, heute jedoch sind die U-Werte bereits überreizt. B: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV), das Maß für die Temperaturstabilität, wurde „per Feststellung“ von sogenannten „Experten“ abgeschafft. 4. Es wird unter diesen „Experten“ eine Prioritätenliste für den Wärmeschutz diskutiert. Die Prioritäten sehen danach wie folgt aus: a) Energiedurchlässigkeit und Fläche der transparenten Außenbauteile. b) Sommerliche Gebäudelüftung (Nutzen der nächtlichen Abkühlung) c) Orientierung der transparenten Außenbauteile. d) Wärmespeicherfähigkeit der Innenbauteile e) Instationärer Wärmeschutz der nichttransparenten Außenbauteile. 62 Pseudo-These: Ein effizienter Wärmeschutz durch eine gute Dämmung ist unverzichtbar. Widerlegen der Pseudo-These Gute „Dämmung“ bedeutet immer kleine U-Werte. Jedes solide Bauphysikbuch aber sagt, daß U-Werte nur für den Beharrungszustand gelten. Dieser jedoch tritt „erst nach langer Zeit“ (mindestens 3 bis 4 Tage) ein (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). Insofern ist der U-Wert für eine „Wärmeschutz“-Bewertung unbrauchbar. Damit ist bereits die Pseudo-These als Grundaussage falsch und somit zu verwerfen. 24) S. 133 Immerhin besteht „Wärmeschutz“ aus Dämmung und Speicherung. Das ist allbekanntes Erfahrungswissen und steht sogar in früheren DIN-Vorschriften, die eine Temperaturstabilität des Gebäudes noch berücksichtigt hatten. Begründung: A: In der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ (1960) stand noch unter 4.3 „Wärmespeicherung“, 6 „Anforderungen“ und 8 „Berechnung“: 1. „Wärmespeichernde Wände und Decken sind erforderlich, um im Winter eine zu schnelle Auskühlung der Räume bei Nachlassen der Heizung und im Sommer eine zu rasche Erwärmung zu verhindern. Der Erfolg ist um so größer, je größer das Wärmespeichervermögen der Bauteile ... ist“ (unter 4.3). 2. Anforderungen für schwere Bauteile in Tafel 3 (unter 6). 3. Anforderungen für leichte Bauteile (unter 300 kg/ m³) in Tafel 4 (unter 6) und „Bei leichten Bauten ist wegen der geringen Wärmespeicherung auf die Erhöhung des Wärmedurchlaßwiderstandes ... zu achten“ (unter 8). Was heißt das konkret? Zu 1) Hier wird für zu bauende Räume sehr deutlich die Bedeutung der Wärmespeicherung sowie die damit automatisch verbundene Temperaturstabilität und Wohnbehaglichkeit erläutert. Zu 2) Der Normalfall beim Bauen waren seit jeher immer schwere Baustoffe. Zu 3) Die Anforderungen für leichte Bauteile waren strenger, es wurden kleinere U-Werte, also mehr Dämmung, verlangt. Damals war ein Ausgleich noch möglich, heute jedoch sind die U-Werte bereits überreizt. B: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV), das Maß für die Temperaturstabilität, wurde „per Feststellung“ von sogenannten „Experten“ abgeschafft. 4. Es wird unter diesen „Experten“ eine Prioritätenliste für den Wärmeschutz diskutiert. Die Prioritäten sehen danach wie folgt aus: a) Energiedurchlässigkeit und Fläche der transparenten Außenbauteile. b) Sommerliche Gebäudelüftung (Nutzen der nächtlichen Abkühlung) c) Orientierung der transparenten Außenbauteile. d) Wärmespeicherfähigkeit der Innenbauteile e) Instationärer Wärmeschutz der nichttransparenten Außenbauteile. 62 <?page no="71"?> 5. Für diese Prioritätenliste sind Gertis und Hauser verantwortlich. Immerhin ergeben Leichtbauten (Dämmstoffhäuser) TAV-Werte weit über 0,15. Also wird dieses mißliebige Kriterium kurzerhand als nebensächlich bezeichnet, es stört nur. So einfach ist das mit den „angewandten“ Wissenschaften. 6. Die Hersteller von Leichthäusern erklären jubilierend [Spethmann 76]: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis der Außenwände wird nicht mehr als wichtigste Größe für den sommerlichen Wärmeschutz angesehen.“ Was heißt das konkret? Zu 4a) „Energieeffiziente“ Fenster sollen eingebaut werden (z. B. mit Dreifachverglasung). Diese Fenster-Innovationen sind jedoch ein Finanzflop und bei Strahlungsheizungen sowieso überflüssig. Zu 4b) Die am Tage erfolgte „Überhitzung“ soll nun nachts wieder mit der kühlen Nachtluft ausgetauscht werden. Es wird also nur versucht, die Symptome zu lindern, die Ursachen jedoch bleiben unangetastet. Zu 4c) Wo sollen nun die Fenster positioniert werden? Im Norden, um Überhitzung zu vermeiden oder im Süden, um Solarenergie „effizient“ zu nutzen. Für den Planer ist diese „Priorität“ nur verwirrend. Zu 4d) Die durch die Fenster eingestrahlte Energie, nur diese wird akzeptiert, soll nun von speicherfähigen Innenbauteilen verkraftet werden. Speicherfähige Außenbauteile, die die notwendige Temperaturstabilität liefern könnten, sind jedoch in der „fortschrittlichen“ Bauphysik tabu. Zu 4e) Das einzig wirksame Mittel zur Temperaturstabilität eines Gebäudes, das instationäre TAV, wird an letzter Stelle genannt, wie demaskierend. Zu 5) Von ehrgeizigen, aber bautechnisch unwissenden Maschinenbauern kann wirklich nichts Vernünftiges erwartet werden. Zu 6) Natürlich sind die Leichthaus-Hersteller ernsthaft daran interessiert, daß das Fehlen der so wichtigen Temperaturstabilität nicht publik wird. Mehr noch: Sie verstanden es, dieses Menetekel zu verschleiern. Überall wird in der offiziellen Bauphysik die Sonne ausgeblendet bis auf die Fenster. Dies steht im krassen Widerspruch zu den ständigen Beschwörungen einer „effizienten“, also kostengünstigen Nutzung der Solar-Energie. Fazit: Die Lobbyisten von Leichtbau- und Dämmstoffindustrie haben es fertig gebracht, mit unlauteren Mitteln das Thema „Wohnbehagliches Bauen“ in ihrem Sinne zu definieren. Und dazu haben „Pseudo-Wissenschaftler“ auch noch willig Handlangerdienste geleistet. Das Ergebnis ist die übertechnisierte „Wohnmaschine“. Quintessenz: Ein temperaturstabiles Haus muß massiv sein. Deshalb heißt es in [Eichler 89: ]: „Die Temperaturbewegungen werden durch periodisch auftretende Strahlungsvorgänge verstärkt, so daß von der Bauwerkshülle weniger Wärmedämmleistungen als Wärmebeharrungsvermögen und Wärmespeicherfähigkeit verlangt werden.“. Auf solide Fachbücher ist durchaus noch Verlaß zum Wohle des Kunden. 63 5. Für diese Prioritätenliste sind Gertis und Hauser verantwortlich. Immerhin ergeben Leichtbauten (Dämmstoffhäuser) TAV-Werte weit über 0,15. Also wird dieses mißliebige Kriterium kurzerhand als nebensächlich bezeichnet, es stört nur. So einfach ist das mit den „angewandten“ Wissenschaften. 6. Die Hersteller von Leichthäusern erklären jubilierend [Spethmann 76]: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis der Außenwände wird nicht mehr als wichtigste Größe für den sommerlichen Wärmeschutz angesehen.“ Was heißt das konkret? Zu 4a) „Energieeffiziente“ Fenster sollen eingebaut werden (z. B. mit Dreifachverglasung). Diese Fenster-Innovationen sind jedoch ein Finanzflop und bei Strahlungsheizungen sowieso überflüssig. Zu 4b) Die am Tage erfolgte „Überhitzung“ soll nun nachts wieder mit der kühlen Nachtluft ausgetauscht werden. Es wird also nur versucht, die Symptome zu lindern, die Ursachen jedoch bleiben unangetastet. Zu 4c) Wo sollen nun die Fenster positioniert werden? Im Norden, um Überhitzung zu vermeiden oder im Süden, um Solarenergie „effizient“ zu nutzen. Für den Planer ist diese „Priorität“ nur verwirrend. Zu 4d) Die durch die Fenster eingestrahlte Energie, nur diese wird akzeptiert, soll nun von speicherfähigen Innenbauteilen verkraftet werden. Speicherfähige Außenbauteile, die die notwendige Temperaturstabilität liefern könnten, sind jedoch in der „fortschrittlichen“ Bauphysik tabu. Zu 4e) Das einzig wirksame Mittel zur Temperaturstabilität eines Gebäudes, das instationäre TAV, wird an letzter Stelle genannt, wie demaskierend. Zu 5) Von ehrgeizigen, aber bautechnisch unwissenden Maschinenbauern kann wirklich nichts Vernünftiges erwartet werden. Zu 6) Natürlich sind die Leichthaus-Hersteller ernsthaft daran interessiert, daß das Fehlen der so wichtigen Temperaturstabilität nicht publik wird. Mehr noch: Sie verstanden es, dieses Menetekel zu verschleiern. Überall wird in der offiziellen Bauphysik die Sonne ausgeblendet bis auf die Fenster. Dies steht im krassen Widerspruch zu den ständigen Beschwörungen einer „effizienten“, also kostengünstigen Nutzung der Solar-Energie. Fazit: Die Lobbyisten von Leichtbau- und Dämmstoffindustrie haben es fertig gebracht, mit unlauteren Mitteln das Thema „Wohnbehagliches Bauen“ in ihrem Sinne zu definieren. Und dazu haben „Pseudo-Wissenschaftler“ auch noch willig Handlangerdienste geleistet. Das Ergebnis ist die übertechnisierte „Wohnmaschine“. Quintessenz: Ein temperaturstabiles Haus muß massiv sein. Deshalb heißt es in [Eichler 89: ]: „Die Temperaturbewegungen werden durch periodisch auftretende Strahlungsvorgänge verstärkt, so daß von der Bauwerkshülle weniger Wärmedämmleistungen als Wärmebeharrungsvermögen und Wärmespeicherfähigkeit verlangt werden.“. Auf solide Fachbücher ist durchaus noch Verlaß zum Wohle des Kunden. 63 5. Für diese Prioritätenliste sind Gertis und Hauser verantwortlich. Immerhin ergeben Leichtbauten (Dämmstoffhäuser) TAV-Werte weit über 0,15. Also wird dieses mißliebige Kriterium kurzerhand als nebensächlich bezeichnet, es stört nur. So einfach ist das mit den „angewandten“ Wissenschaften. 6. Die Hersteller von Leichthäusern erklären jubilierend [Spethmann 76]: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis der Außenwände wird nicht mehr als wichtigste Größe für den sommerlichen Wärmeschutz angesehen.“ Was heißt das konkret? Zu 4a) „Energieeffiziente“ Fenster sollen eingebaut werden (z. B. mit Dreifachverglasung). Diese Fenster-Innovationen sind jedoch ein Finanzflop und bei Strahlungsheizungen sowieso überflüssig. Zu 4b) Die am Tage erfolgte „Überhitzung“ soll nun nachts wieder mit der kühlen Nachtluft ausgetauscht werden. Es wird also nur versucht, die Symptome zu lindern, die Ursachen jedoch bleiben unangetastet. Zu 4c) Wo sollen nun die Fenster positioniert werden? Im Norden, um Überhitzung zu vermeiden oder im Süden, um Solarenergie „effizient“ zu nutzen. Für den Planer ist diese „Priorität“ nur verwirrend. Zu 4d) Die durch die Fenster eingestrahlte Energie, nur diese wird akzeptiert, soll nun von speicherfähigen Innenbauteilen verkraftet werden. Speicherfähige Außenbauteile, die die notwendige Temperaturstabilität liefern könnten, sind jedoch in der „fortschrittlichen“ Bauphysik tabu. Zu 4e) Das einzig wirksame Mittel zur Temperaturstabilität eines Gebäudes, das instationäre TAV, wird an letzter Stelle genannt, wie demaskierend. Zu 5) Von ehrgeizigen, aber bautechnisch unwissenden Maschinenbauern kann wirklich nichts Vernünftiges erwartet werden. Zu 6) Natürlich sind die Leichthaus-Hersteller ernsthaft daran interessiert, daß das Fehlen der so wichtigen Temperaturstabilität nicht publik wird. Mehr noch: Sie verstanden es, dieses Menetekel zu verschleiern. Überall wird in der offiziellen Bauphysik die Sonne ausgeblendet bis auf die Fenster. Dies steht im krassen Widerspruch zu den ständigen Beschwörungen einer „effizienten“, also kostengünstigen Nutzung der Solar-Energie. Fazit: Die Lobbyisten von Leichtbau- und Dämmstoffindustrie haben es fertig gebracht, mit unlauteren Mitteln das Thema „Wohnbehagliches Bauen“ in ihrem Sinne zu definieren. Und dazu haben „Pseudo-Wissenschaftler“ auch noch willig Handlangerdienste geleistet. Das Ergebnis ist die übertechnisierte „Wohnmaschine“. Quintessenz: Ein temperaturstabiles Haus muß massiv sein. Deshalb heißt es in [Eichler 89: ]: „Die Temperaturbewegungen werden durch periodisch auftretende Strahlungsvorgänge verstärkt, so daß von der Bauwerkshülle weniger Wärmedämmleistungen als Wärmebeharrungsvermögen und Wärmespeicherfähigkeit verlangt werden.“. Auf solide Fachbücher ist durchaus noch Verlaß zum Wohle des Kunden. 63 5. Für diese Prioritätenliste sind Gertis und Hauser verantwortlich. Immerhin ergeben Leichtbauten (Dämmstoffhäuser) TAV-Werte weit über 0,15. Also wird dieses mißliebige Kriterium kurzerhand als nebensächlich bezeichnet, es stört nur. So einfach ist das mit den „angewandten“ Wissenschaften. 6. Die Hersteller von Leichthäusern erklären jubilierend [Spethmann 76]: Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis der Außenwände wird nicht mehr als wichtigste Größe für den sommerlichen Wärmeschutz angesehen.“ Was heißt das konkret? Zu 4a) „Energieeffiziente“ Fenster sollen eingebaut werden (z. B. mit Dreifachverglasung). Diese Fenster-Innovationen sind jedoch ein Finanzflop und bei Strahlungsheizungen sowieso überflüssig. Zu 4b) Die am Tage erfolgte „Überhitzung“ soll nun nachts wieder mit der kühlen Nachtluft ausgetauscht werden. Es wird also nur versucht, die Symptome zu lindern, die Ursachen jedoch bleiben unangetastet. Zu 4c) Wo sollen nun die Fenster positioniert werden? Im Norden, um Überhitzung zu vermeiden oder im Süden, um Solarenergie „effizient“ zu nutzen. Für den Planer ist diese „Priorität“ nur verwirrend. Zu 4d) Die durch die Fenster eingestrahlte Energie, nur diese wird akzeptiert, soll nun von speicherfähigen Innenbauteilen verkraftet werden. Speicherfähige Außenbauteile, die die notwendige Temperaturstabilität liefern könnten, sind jedoch in der „fortschrittlichen“ Bauphysik tabu. Zu 4e) Das einzig wirksame Mittel zur Temperaturstabilität eines Gebäudes, das instationäre TAV, wird an letzter Stelle genannt, wie demaskierend. Zu 5) Von ehrgeizigen, aber bautechnisch unwissenden Maschinenbauern kann wirklich nichts Vernünftiges erwartet werden. Zu 6) Natürlich sind die Leichthaus-Hersteller ernsthaft daran interessiert, daß das Fehlen der so wichtigen Temperaturstabilität nicht publik wird. Mehr noch: Sie verstanden es, dieses Menetekel zu verschleiern. Überall wird in der offiziellen Bauphysik die Sonne ausgeblendet bis auf die Fenster. Dies steht im krassen Widerspruch zu den ständigen Beschwörungen einer „effizienten“, also kostengünstigen Nutzung der Solar-Energie. Fazit: Die Lobbyisten von Leichtbau- und Dämmstoffindustrie haben es fertig gebracht, mit unlauteren Mitteln das Thema „Wohnbehagliches Bauen“ in ihrem Sinne zu definieren. Und dazu haben „Pseudo-Wissenschaftler“ auch noch willig Handlangerdienste geleistet. Das Ergebnis ist die übertechnisierte „Wohnmaschine“. Quintessenz: Ein temperaturstabiles Haus muß massiv sein. Deshalb heißt es in [Eichler 89: ]: „Die Temperaturbewegungen werden durch periodisch auftretende Strahlungsvorgänge verstärkt, so daß von der Bauwerkshülle weniger Wärmedämmleistungen als Wärmebeharrungsvermögen und Wärmespeicherfähigkeit verlangt werden.“. Auf solide Fachbücher ist durchaus noch Verlaß zum Wohle des Kunden. 63 <?page no="72"?> 13 Zum Feuchteschutz Der Feuchteschutz muß dafür sorgen, daß neben dem Schutz vor Feuchte von außen (Regen und Erdfeuchte) vor allem auch die Entfeuchtung des Gebäudes nach außen (Baufeuchte, Raumluftfeuchte und Kondensat) gewährleistet ist. Erläuterung: Grundsätzlich gilt für ein Gebäude die allgemeine Regel, daß vorliegende Feuchte auch wieder entweichen kann - und zwar nach außen, nie nach innen. Dafür gibt es drei Entfeuchtungs-Möglichkeiten: a) Der kapillare Feuchtetransport (Sorption), b) Der diffusive Feuchtetransport (Diffusion), c) Feuchtetransport durch Lüften (s. a. Kapitel 5 „Zum Lüften“). These: Entscheidend für ein bauphysikalisch richtiges und somit gesundes Haus ist die Fähigkeit, Feuchte aufzunehmen, aber auch wieder nach außen abzugeben. Hier ist besonders auch auf den notwendigen Kapillartransport zu achten, auf den keinesfalls verzichtet werden darf. 25) S. 133 Begründung: A: Quantitativ wird entschieden mehr kapillar als diffusiv entfeuchtet. Eine Kapillarentfeuchtung durch Sorption ist somit viel effektiver als durch Diffusion. 1. Von außen eingedrungene Kapillarfeuchte muß genauso kapillar wieder nach außen entweichen können. Auf Diffusion auszuweichen ist ein Irrweg. 2. Von innen kommendes, also von warm nach kalt sich bewegende Kapillarfeuchte muß ebenfalls nach außen entweichen können. 3. Bei Dampfsperren oder Dampfbremsen wird der stets wünschenswerte kapillare Feuchtetransport völlig verhindert. Deshalb wird der Feuchtetransport ausweichend nur diffusiv behandelt, auch in der DIN. Das ist ein Fehler. Was heißt das konkret? Zu 1) Diese Feuchte muß auf gleichem Weg kapillar wieder zurück. Daran darf sie aber nicht durch äußere dichte Schichten gehindert werden. Zu 2) Die freie äußere Verdunstung wird oft durch außen angeordnete dichte Schichten be- oder sogar verhindert. Dichtere äußere Schichten sind somit ein gravierender Planungsfehler. Zu 3) Da durch Folien kein Wasser dringt, wird auch der kapillare Feuchtetransport unterbunden. Deshalb wird nun nur noch diffusiv gedacht und gerechnet ein Eingeständnis blamabler bautechnischer Inkompetenz. 64 13 Zum Feuchteschutz Der Feuchteschutz muß dafür sorgen, daß neben dem Schutz vor Feuchte von außen (Regen und Erdfeuchte) vor allem auch die Entfeuchtung des Gebäudes nach außen (Baufeuchte, Raumluftfeuchte und Kondensat) gewährleistet ist. Erläuterung: Grundsätzlich gilt für ein Gebäude die allgemeine Regel, daß vorliegende Feuchte auch wieder entweichen kann - und zwar nach außen, nie nach innen. Dafür gibt es drei Entfeuchtungs-Möglichkeiten: a) Der kapillare Feuchtetransport (Sorption), b) Der diffusive Feuchtetransport (Diffusion), c) Feuchtetransport durch Lüften (s. a. Kapitel 5 „Zum Lüften“). These: Entscheidend für ein bauphysikalisch richtiges und somit gesundes Haus ist die Fähigkeit, Feuchte aufzunehmen, aber auch wieder nach außen abzugeben. Hier ist besonders auch auf den notwendigen Kapillartransport zu achten, auf den keinesfalls verzichtet werden darf. 25) S. 133 Begründung: A: Quantitativ wird entschieden mehr kapillar als diffusiv entfeuchtet. Eine Kapillarentfeuchtung durch Sorption ist somit viel effektiver als durch Diffusion. 1. Von außen eingedrungene Kapillarfeuchte muß genauso kapillar wieder nach außen entweichen können. Auf Diffusion auszuweichen ist ein Irrweg. 2. Von innen kommendes, also von warm nach kalt sich bewegende Kapillarfeuchte muß ebenfalls nach außen entweichen können. 3. Bei Dampfsperren oder Dampfbremsen wird der stets wünschenswerte kapillare Feuchtetransport völlig verhindert. Deshalb wird der Feuchtetransport ausweichend nur diffusiv behandelt, auch in der DIN. Das ist ein Fehler. Was heißt das konkret? Zu 1) Diese Feuchte muß auf gleichem Weg kapillar wieder zurück. Daran darf sie aber nicht durch äußere dichte Schichten gehindert werden. Zu 2) Die freie äußere Verdunstung wird oft durch außen angeordnete dichte Schichten be- oder sogar verhindert. Dichtere äußere Schichten sind somit ein gravierender Planungsfehler. Zu 3) Da durch Folien kein Wasser dringt, wird auch der kapillare Feuchtetransport unterbunden. Deshalb wird nun nur noch diffusiv gedacht und gerechnet ein Eingeständnis blamabler bautechnischer Inkompetenz. 64 13 Zum Feuchteschutz Der Feuchteschutz muß dafür sorgen, daß neben dem Schutz vor Feuchte von außen (Regen und Erdfeuchte) vor allem auch die Entfeuchtung des Gebäudes nach außen (Baufeuchte, Raumluftfeuchte und Kondensat) gewährleistet ist. Erläuterung: Grundsätzlich gilt für ein Gebäude die allgemeine Regel, daß vorliegende Feuchte auch wieder entweichen kann - und zwar nach außen, nie nach innen. Dafür gibt es drei Entfeuchtungs-Möglichkeiten: a) Der kapillare Feuchtetransport (Sorption), b) Der diffusive Feuchtetransport (Diffusion), c) Feuchtetransport durch Lüften (s. a. Kapitel 5 „Zum Lüften“). These: Entscheidend für ein bauphysikalisch richtiges und somit gesundes Haus ist die Fähigkeit, Feuchte aufzunehmen, aber auch wieder nach außen abzugeben. Hier ist besonders auch auf den notwendigen Kapillartransport zu achten, auf den keinesfalls verzichtet werden darf. 25) S. 133 Begründung: A: Quantitativ wird entschieden mehr kapillar als diffusiv entfeuchtet. Eine Kapillarentfeuchtung durch Sorption ist somit viel effektiver als durch Diffusion. 1. Von außen eingedrungene Kapillarfeuchte muß genauso kapillar wieder nach außen entweichen können. Auf Diffusion auszuweichen ist ein Irrweg. 2. Von innen kommendes, also von warm nach kalt sich bewegende Kapillarfeuchte muß ebenfalls nach außen entweichen können. 3. Bei Dampfsperren oder Dampfbremsen wird der stets wünschenswerte kapillare Feuchtetransport völlig verhindert. Deshalb wird der Feuchtetransport ausweichend nur diffusiv behandelt, auch in der DIN. Das ist ein Fehler. Was heißt das konkret? Zu 1) Diese Feuchte muß auf gleichem Weg kapillar wieder zurück. Daran darf sie aber nicht durch äußere dichte Schichten gehindert werden. Zu 2) Die freie äußere Verdunstung wird oft durch außen angeordnete dichte Schichten be- oder sogar verhindert. Dichtere äußere Schichten sind somit ein gravierender Planungsfehler. Zu 3) Da durch Folien kein Wasser dringt, wird auch der kapillare Feuchtetransport unterbunden. Deshalb wird nun nur noch diffusiv gedacht und gerechnet ein Eingeständnis blamabler bautechnischer Inkompetenz. 64 13 Zum Feuchteschutz Der Feuchteschutz muß dafür sorgen, daß neben dem Schutz vor Feuchte von außen (Regen und Erdfeuchte) vor allem auch die Entfeuchtung des Gebäudes nach außen (Baufeuchte, Raumluftfeuchte und Kondensat) gewährleistet ist. Erläuterung: Grundsätzlich gilt für ein Gebäude die allgemeine Regel, daß vorliegende Feuchte auch wieder entweichen kann - und zwar nach außen, nie nach innen. Dafür gibt es drei Entfeuchtungs-Möglichkeiten: a) Der kapillare Feuchtetransport (Sorption), b) Der diffusive Feuchtetransport (Diffusion), c) Feuchtetransport durch Lüften (s. a. Kapitel 5 „Zum Lüften“). These: Entscheidend für ein bauphysikalisch richtiges und somit gesundes Haus ist die Fähigkeit, Feuchte aufzunehmen, aber auch wieder nach außen abzugeben. Hier ist besonders auch auf den notwendigen Kapillartransport zu achten, auf den keinesfalls verzichtet werden darf. 25) S. 133 Begründung: A: Quantitativ wird entschieden mehr kapillar als diffusiv entfeuchtet. Eine Kapillarentfeuchtung durch Sorption ist somit viel effektiver als durch Diffusion. 1. Von außen eingedrungene Kapillarfeuchte muß genauso kapillar wieder nach außen entweichen können. Auf Diffusion auszuweichen ist ein Irrweg. 2. Von innen kommendes, also von warm nach kalt sich bewegende Kapillarfeuchte muß ebenfalls nach außen entweichen können. 3. Bei Dampfsperren oder Dampfbremsen wird der stets wünschenswerte kapillare Feuchtetransport völlig verhindert. Deshalb wird der Feuchtetransport ausweichend nur diffusiv behandelt, auch in der DIN. Das ist ein Fehler. Was heißt das konkret? Zu 1) Diese Feuchte muß auf gleichem Weg kapillar wieder zurück. Daran darf sie aber nicht durch äußere dichte Schichten gehindert werden. Zu 2) Die freie äußere Verdunstung wird oft durch außen angeordnete dichte Schichten be- oder sogar verhindert. Dichtere äußere Schichten sind somit ein gravierender Planungsfehler. Zu 3) Da durch Folien kein Wasser dringt, wird auch der kapillare Feuchtetransport unterbunden. Deshalb wird nun nur noch diffusiv gedacht und gerechnet ein Eingeständnis blamabler bautechnischer Inkompetenz. 64 <?page no="73"?> B: Beim diffusiven Feuchtetransport ist zu beachten: 4. Ein diffusiver Feuchtetransport nach außen wird oft durch außen liegende dichte Schichten stark behindert. 5. Eine Entfeuchtung „nach innen“, die mit der nicht funktionierenden „Intelligenten Dampfbremse“ propagiert wird, ist jedoch strikt abzulehnen. Feuchte gehört nach außen und nicht in den Innenraum (s. a. [Meier 02], S. 280). 6. Maßgebend für die Diffusionsfähigkeit eines Materials ist allein die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ. 7. Dieser µ-Wert muß, um Kondensat zu vermeiden, in Richtung der Entfeuchtung abnehmend geschichtet werden, um unangenehmes und schädliches Kondensat zu vermeiden im Winter dann von innen nach außen. Was heißt das konkret? Zu 4) Wird der Wasserdampfstrom außen in der kalten Zone am Diffundieren stark behindert, so kommt es zur Kondensation und Durchfeuchtung. Zu 5) Durch verordnete äußere dichte Schichten könnte die „Entfeuchtung nur nach innen“ erfolgen. Dies wird sogar von der „offiziellen Bauphysik“ akzeptiert (s. „intelligente“ Dampfbremse), wäre aber ein von inkompetenten Machern empfohlener kapitaler Planungsfehler. Zu 6) Dieser µ-Wert ist eine „Materialkonstante“ und kennzeichnet die Wasserdampf-Dichtheit des Materials allein dies ist entscheidend. Zu 7) In „Entfeuchtungsrichtung“ muß zunächst das „dampfdichtere“ Material, danach dann die „dampfoffeneren“ Materialien angeordnet werden. Was dichtes Material durchläßt, das läßt offenes Material allemal durch. C: Wichtig für die Kondensatfreiheit einer Konstruktion wird deshalb die Definition der „Dichtheit“ einer homogenen Bauteilschicht. 8. Der µ-Wert ist die „Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl und kennzeichnet das Verhältnis zum „Widerstand von Luft“, der mit 1 festgesetzt wird. 9. Tabelle 4 zeigt µ-Werte, hier aus aus TGL 35424 und DIN [Meier 90]: Tabelle 4: Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ Faserdämmstoffe 1 (also wie Luft) Ziegelmauerwerk (1600) 7,5 Ziegelmauerwerk (1800) 9,5 Kalkmörtel 12 Kalkzementmörtel 18 Polystyrol Hartschaum (DIN) 30-70 Holz (Fichte, Kiefer) 55 Beton (2400) 90 Kunstharzputz (DIN) ca. 150 PVC-Folien (DIN) ca. 20 000 10. In der etablierten Bauphysik wird für die Schichtung der einzelnen Baumaterialien fälschlicherweise die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ verwendet. Dies führt beim „Tauwasser-Nachweis“ jedoch zu fehlerhaften Ergebnissen. 65 B: Beim diffusiven Feuchtetransport ist zu beachten: 4. Ein diffusiver Feuchtetransport nach außen wird oft durch außen liegende dichte Schichten stark behindert. 5. Eine Entfeuchtung „nach innen“, die mit der nicht funktionierenden „Intelligenten Dampfbremse“ propagiert wird, ist jedoch strikt abzulehnen. Feuchte gehört nach außen und nicht in den Innenraum (s. a. [Meier 02], S. 280). 6. Maßgebend für die Diffusionsfähigkeit eines Materials ist allein die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ. 7. Dieser µ-Wert muß, um Kondensat zu vermeiden, in Richtung der Entfeuchtung abnehmend geschichtet werden, um unangenehmes und schädliches Kondensat zu vermeiden im Winter dann von innen nach außen. Was heißt das konkret? Zu 4) Wird der Wasserdampfstrom außen in der kalten Zone am Diffundieren stark behindert, so kommt es zur Kondensation und Durchfeuchtung. Zu 5) Durch verordnete äußere dichte Schichten könnte die „Entfeuchtung nur nach innen“ erfolgen. Dies wird sogar von der „offiziellen Bauphysik“ akzeptiert (s. „intelligente“ Dampfbremse), wäre aber ein von inkompetenten Machern empfohlener kapitaler Planungsfehler. Zu 6) Dieser µ-Wert ist eine „Materialkonstante“ und kennzeichnet die Wasserdampf-Dichtheit des Materials allein dies ist entscheidend. Zu 7) In „Entfeuchtungsrichtung“ muß zunächst das „dampfdichtere“ Material, danach dann die „dampfoffeneren“ Materialien angeordnet werden. Was dichtes Material durchläßt, das läßt offenes Material allemal durch. C: Wichtig für die Kondensatfreiheit einer Konstruktion wird deshalb die Definition der „Dichtheit“ einer homogenen Bauteilschicht. 8. Der µ-Wert ist die „Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl und kennzeichnet das Verhältnis zum „Widerstand von Luft“, der mit 1 festgesetzt wird. 9. Tabelle 4 zeigt µ-Werte, hier aus aus TGL 35424 und DIN [Meier 90]: Tabelle 4: Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ Faserdämmstoffe 1 (also wie Luft) Ziegelmauerwerk (1600) 7,5 Ziegelmauerwerk (1800) 9,5 Kalkmörtel 12 Kalkzementmörtel 18 Polystyrol Hartschaum (DIN) 30-70 Holz (Fichte, Kiefer) 55 Beton (2400) 90 Kunstharzputz (DIN) ca. 150 PVC-Folien (DIN) ca. 20 000 10. In der etablierten Bauphysik wird für die Schichtung der einzelnen Baumaterialien fälschlicherweise die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ verwendet. Dies führt beim „Tauwasser-Nachweis“ jedoch zu fehlerhaften Ergebnissen. 65 B: Beim diffusiven Feuchtetransport ist zu beachten: 4. Ein diffusiver Feuchtetransport nach außen wird oft durch außen liegende dichte Schichten stark behindert. 5. Eine Entfeuchtung „nach innen“, die mit der nicht funktionierenden „Intelligenten Dampfbremse“ propagiert wird, ist jedoch strikt abzulehnen. Feuchte gehört nach außen und nicht in den Innenraum (s. a. [Meier 02], S. 280). 6. Maßgebend für die Diffusionsfähigkeit eines Materials ist allein die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ. 7. Dieser µ-Wert muß, um Kondensat zu vermeiden, in Richtung der Entfeuchtung abnehmend geschichtet werden, um unangenehmes und schädliches Kondensat zu vermeiden im Winter dann von innen nach außen. Was heißt das konkret? Zu 4) Wird der Wasserdampfstrom außen in der kalten Zone am Diffundieren stark behindert, so kommt es zur Kondensation und Durchfeuchtung. Zu 5) Durch verordnete äußere dichte Schichten könnte die „Entfeuchtung nur nach innen“ erfolgen. Dies wird sogar von der „offiziellen Bauphysik“ akzeptiert (s. „intelligente“ Dampfbremse), wäre aber ein von inkompetenten Machern empfohlener kapitaler Planungsfehler. Zu 6) Dieser µ-Wert ist eine „Materialkonstante“ und kennzeichnet die Wasserdampf-Dichtheit des Materials allein dies ist entscheidend. Zu 7) In „Entfeuchtungsrichtung“ muß zunächst das „dampfdichtere“ Material, danach dann die „dampfoffeneren“ Materialien angeordnet werden. Was dichtes Material durchläßt, das läßt offenes Material allemal durch. C: Wichtig für die Kondensatfreiheit einer Konstruktion wird deshalb die Definition der „Dichtheit“ einer homogenen Bauteilschicht. 8. Der µ-Wert ist die „Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl und kennzeichnet das Verhältnis zum „Widerstand von Luft“, der mit 1 festgesetzt wird. 9. Tabelle 4 zeigt µ-Werte, hier aus aus TGL 35424 und DIN [Meier 90]: Tabelle 4: Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ Faserdämmstoffe 1 (also wie Luft) Ziegelmauerwerk (1600) 7,5 Ziegelmauerwerk (1800) 9,5 Kalkmörtel 12 Kalkzementmörtel 18 Polystyrol Hartschaum (DIN) 30-70 Holz (Fichte, Kiefer) 55 Beton (2400) 90 Kunstharzputz (DIN) ca. 150 PVC-Folien (DIN) ca. 20 000 10. In der etablierten Bauphysik wird für die Schichtung der einzelnen Baumaterialien fälschlicherweise die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ verwendet. Dies führt beim „Tauwasser-Nachweis“ jedoch zu fehlerhaften Ergebnissen. 65 B: Beim diffusiven Feuchtetransport ist zu beachten: 4. Ein diffusiver Feuchtetransport nach außen wird oft durch außen liegende dichte Schichten stark behindert. 5. Eine Entfeuchtung „nach innen“, die mit der nicht funktionierenden „Intelligenten Dampfbremse“ propagiert wird, ist jedoch strikt abzulehnen. Feuchte gehört nach außen und nicht in den Innenraum (s. a. [Meier 02], S. 280). 6. Maßgebend für die Diffusionsfähigkeit eines Materials ist allein die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ. 7. Dieser µ-Wert muß, um Kondensat zu vermeiden, in Richtung der Entfeuchtung abnehmend geschichtet werden, um unangenehmes und schädliches Kondensat zu vermeiden im Winter dann von innen nach außen. Was heißt das konkret? Zu 4) Wird der Wasserdampfstrom außen in der kalten Zone am Diffundieren stark behindert, so kommt es zur Kondensation und Durchfeuchtung. Zu 5) Durch verordnete äußere dichte Schichten könnte die „Entfeuchtung nur nach innen“ erfolgen. Dies wird sogar von der „offiziellen Bauphysik“ akzeptiert (s. „intelligente“ Dampfbremse), wäre aber ein von inkompetenten Machern empfohlener kapitaler Planungsfehler. Zu 6) Dieser µ-Wert ist eine „Materialkonstante“ und kennzeichnet die Wasserdampf-Dichtheit des Materials allein dies ist entscheidend. Zu 7) In „Entfeuchtungsrichtung“ muß zunächst das „dampfdichtere“ Material, danach dann die „dampfoffeneren“ Materialien angeordnet werden. Was dichtes Material durchläßt, das läßt offenes Material allemal durch. C: Wichtig für die Kondensatfreiheit einer Konstruktion wird deshalb die Definition der „Dichtheit“ einer homogenen Bauteilschicht. 8. Der µ-Wert ist die „Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl und kennzeichnet das Verhältnis zum „Widerstand von Luft“, der mit 1 festgesetzt wird. 9. Tabelle 4 zeigt µ-Werte, hier aus aus TGL 35424 und DIN [Meier 90]: Tabelle 4: Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ Faserdämmstoffe 1 (also wie Luft) Ziegelmauerwerk (1600) 7,5 Ziegelmauerwerk (1800) 9,5 Kalkmörtel 12 Kalkzementmörtel 18 Polystyrol Hartschaum (DIN) 30-70 Holz (Fichte, Kiefer) 55 Beton (2400) 90 Kunstharzputz (DIN) ca. 150 PVC-Folien (DIN) ca. 20 000 10. In der etablierten Bauphysik wird für die Schichtung der einzelnen Baumaterialien fälschlicherweise die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ verwendet. Dies führt beim „Tauwasser-Nachweis“ jedoch zu fehlerhaften Ergebnissen. 65 <?page no="74"?> Was heißt das konkret? Zu 8) Der µ-Wert ist also kein absoluter, sondern ein relativer Kennwert, der als Verhältnis zur Luft definiert wird. Ein µ-Wert z. B. von 90 (Beton) bedeutet, daß dieser Baustoff 90 mal wasserdampfdichter ist als Luft. Zu 9) Diese µ-Werte müssen der Größe nach in Richtung des Diffusionsstromes abnehmend, zumindest annähernd, geschichtet werden. Zu 10) Die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ ist das Produkt aus dem µ-Wert und der Schichtdicke s in Meter. Damit wird die bauphysikalisch richtige Schichtung völlig verzerrt, denn ein sehr dampfdichtes Material, vor allem dann dünne Schichten und Folien, bekommt damit eine günstige Klassifizierung. Dies zeigt für zwei gängige Schichten die Tabelle 5: Tabelle 5: Äquivalente Luftschichtdicke sd und der µ-Wert Material Dicke s µ-Wert sd-Wert Kunstharzputz außen 5 mm 150 0,75 Mauerwerk (1800) 36,5 cm 9,5 3,47 Ergebnis: Nach dem µ-Wert ist dies eine falsche Schichtung. doch DIN erklärt dies für richtig. Damit aber sind Kondensat und somit Feuchtbuden immer „DIN-gerecht“ ! ! ! . D: Ein notwendiges Entlüften ist immer einzukalkulieren, denn bei unfreiwillig auftretender Feuchte und auch eventuell anfallendem Kondensat muß dies dann auch nach außen verdampfen oder weggelüftet werden können. Hierfür dienen: 11. Hinterlüftete Dachkonstruktionen, 12. Hinterlüftete Wandkonstruktionen, 13. Früher gab es sogar die hinterlüftete Holzbalkendecke. Was heißt das konkret? Zu 11) Früher war die „belüftete Dachkonstruktion“ Regel der Technik, weil sie bauphysikalisch notwendig war und sich auch gut bewährt hat. Zu 12) Auch die „belüftete Wandkonstruktion“ war bei dichter Außenhaut immer üblich (z. B. Schiefer-Verkleidung der Wetterseite). Zu 13) Selbst eine innen liegende Holzbalkendecke war belüftet, weil Holz immer luftumspült sein muß. Verbaut man Holz, wird immer eine belüftete Konstruktion notwendig, ansonsten verfault die Konstruktion. Erst „moderne“ und „fortschrittliche“ Bauphysiker schaffen es in ihrer Unwissenheit und Verbohrtheit, die bewährte „Bautechnik“ mit Hilfe einer neuformulierten Bauphysik abzuschaffen. Nur deshalb müssen nun verfaulte Leichthäuser aufwendig saniert oder sogar ganz abgerissen werden. Fazit: Ein Leichtbau erfordert unbedingt belüftete Konstruktionen, um wirksam Feuchte, Fäulnis und Schimmel zu verhindern. Ist dies nicht möglich, so kann hier nur eine massive Einschichtenwand aus schwerem Ziegel und Kalkputz mit annähernd gleichen Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahlen µ helfen. 66 Was heißt das konkret? Zu 8) Der µ-Wert ist also kein absoluter, sondern ein relativer Kennwert, der als Verhältnis zur Luft definiert wird. Ein µ-Wert z. B. von 90 (Beton) bedeutet, daß dieser Baustoff 90 mal wasserdampfdichter ist als Luft. Zu 9) Diese µ-Werte müssen der Größe nach in Richtung des Diffusionsstromes abnehmend, zumindest annähernd, geschichtet werden. Zu 10) Die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ ist das Produkt aus dem µ-Wert und der Schichtdicke s in Meter. Damit wird die bauphysikalisch richtige Schichtung völlig verzerrt, denn ein sehr dampfdichtes Material, vor allem dann dünne Schichten und Folien, bekommt damit eine günstige Klassifizierung. Dies zeigt für zwei gängige Schichten die Tabelle 5: Tabelle 5: Äquivalente Luftschichtdicke sd und der µ-Wert Material Dicke s µ-Wert sd-Wert Kunstharzputz außen 5 mm 150 0,75 Mauerwerk (1800) 36,5 cm 9,5 3,47 Ergebnis: Nach dem µ-Wert ist dies eine falsche Schichtung. doch DIN erklärt dies für richtig. Damit aber sind Kondensat und somit Feuchtbuden immer „DIN-gerecht“ ! ! ! . D: Ein notwendiges Entlüften ist immer einzukalkulieren, denn bei unfreiwillig auftretender Feuchte und auch eventuell anfallendem Kondensat muß dies dann auch nach außen verdampfen oder weggelüftet werden können. Hierfür dienen: 11. Hinterlüftete Dachkonstruktionen, 12. Hinterlüftete Wandkonstruktionen, 13. Früher gab es sogar die hinterlüftete Holzbalkendecke. Was heißt das konkret? Zu 11) Früher war die „belüftete Dachkonstruktion“ Regel der Technik, weil sie bauphysikalisch notwendig war und sich auch gut bewährt hat. Zu 12) Auch die „belüftete Wandkonstruktion“ war bei dichter Außenhaut immer üblich (z. B. Schiefer-Verkleidung der Wetterseite). Zu 13) Selbst eine innen liegende Holzbalkendecke war belüftet, weil Holz immer luftumspült sein muß. Verbaut man Holz, wird immer eine belüftete Konstruktion notwendig, ansonsten verfault die Konstruktion. Erst „moderne“ und „fortschrittliche“ Bauphysiker schaffen es in ihrer Unwissenheit und Verbohrtheit, die bewährte „Bautechnik“ mit Hilfe einer neuformulierten Bauphysik abzuschaffen. Nur deshalb müssen nun verfaulte Leichthäuser aufwendig saniert oder sogar ganz abgerissen werden. Fazit: Ein Leichtbau erfordert unbedingt belüftete Konstruktionen, um wirksam Feuchte, Fäulnis und Schimmel zu verhindern. Ist dies nicht möglich, so kann hier nur eine massive Einschichtenwand aus schwerem Ziegel und Kalkputz mit annähernd gleichen Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahlen µ helfen. 66 Was heißt das konkret? Zu 8) Der µ-Wert ist also kein absoluter, sondern ein relativer Kennwert, der als Verhältnis zur Luft definiert wird. Ein µ-Wert z. B. von 90 (Beton) bedeutet, daß dieser Baustoff 90 mal wasserdampfdichter ist als Luft. Zu 9) Diese µ-Werte müssen der Größe nach in Richtung des Diffusionsstromes abnehmend, zumindest annähernd, geschichtet werden. Zu 10) Die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ ist das Produkt aus dem µ-Wert und der Schichtdicke s in Meter. Damit wird die bauphysikalisch richtige Schichtung völlig verzerrt, denn ein sehr dampfdichtes Material, vor allem dann dünne Schichten und Folien, bekommt damit eine günstige Klassifizierung. Dies zeigt für zwei gängige Schichten die Tabelle 5: Tabelle 5: Äquivalente Luftschichtdicke sd und der µ-Wert Material Dicke s µ-Wert sd-Wert Kunstharzputz außen 5 mm 150 0,75 Mauerwerk (1800) 36,5 cm 9,5 3,47 Ergebnis: Nach dem µ-Wert ist dies eine falsche Schichtung. doch DIN erklärt dies für richtig. Damit aber sind Kondensat und somit Feuchtbuden immer „DIN-gerecht“ ! ! ! . D: Ein notwendiges Entlüften ist immer einzukalkulieren, denn bei unfreiwillig auftretender Feuchte und auch eventuell anfallendem Kondensat muß dies dann auch nach außen verdampfen oder weggelüftet werden können. Hierfür dienen: 11. Hinterlüftete Dachkonstruktionen, 12. Hinterlüftete Wandkonstruktionen, 13. Früher gab es sogar die hinterlüftete Holzbalkendecke. Was heißt das konkret? Zu 11) Früher war die „belüftete Dachkonstruktion“ Regel der Technik, weil sie bauphysikalisch notwendig war und sich auch gut bewährt hat. Zu 12) Auch die „belüftete Wandkonstruktion“ war bei dichter Außenhaut immer üblich (z. B. Schiefer-Verkleidung der Wetterseite). Zu 13) Selbst eine innen liegende Holzbalkendecke war belüftet, weil Holz immer luftumspült sein muß. Verbaut man Holz, wird immer eine belüftete Konstruktion notwendig, ansonsten verfault die Konstruktion. Erst „moderne“ und „fortschrittliche“ Bauphysiker schaffen es in ihrer Unwissenheit und Verbohrtheit, die bewährte „Bautechnik“ mit Hilfe einer neuformulierten Bauphysik abzuschaffen. Nur deshalb müssen nun verfaulte Leichthäuser aufwendig saniert oder sogar ganz abgerissen werden. Fazit: Ein Leichtbau erfordert unbedingt belüftete Konstruktionen, um wirksam Feuchte, Fäulnis und Schimmel zu verhindern. Ist dies nicht möglich, so kann hier nur eine massive Einschichtenwand aus schwerem Ziegel und Kalkputz mit annähernd gleichen Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahlen µ helfen. 66 Was heißt das konkret? Zu 8) Der µ-Wert ist also kein absoluter, sondern ein relativer Kennwert, der als Verhältnis zur Luft definiert wird. Ein µ-Wert z. B. von 90 (Beton) bedeutet, daß dieser Baustoff 90 mal wasserdampfdichter ist als Luft. Zu 9) Diese µ-Werte müssen der Größe nach in Richtung des Diffusionsstromes abnehmend, zumindest annähernd, geschichtet werden. Zu 10) Die „äquivalente Luftschichtdicke sd“ ist das Produkt aus dem µ-Wert und der Schichtdicke s in Meter. Damit wird die bauphysikalisch richtige Schichtung völlig verzerrt, denn ein sehr dampfdichtes Material, vor allem dann dünne Schichten und Folien, bekommt damit eine günstige Klassifizierung. Dies zeigt für zwei gängige Schichten die Tabelle 5: Tabelle 5: Äquivalente Luftschichtdicke sd und der µ-Wert Material Dicke s µ-Wert sd-Wert Kunstharzputz außen 5 mm 150 0,75 Mauerwerk (1800) 36,5 cm 9,5 3,47 Ergebnis: Nach dem µ-Wert ist dies eine falsche Schichtung. doch DIN erklärt dies für richtig. Damit aber sind Kondensat und somit Feuchtbuden immer „DIN-gerecht“ ! ! ! . D: Ein notwendiges Entlüften ist immer einzukalkulieren, denn bei unfreiwillig auftretender Feuchte und auch eventuell anfallendem Kondensat muß dies dann auch nach außen verdampfen oder weggelüftet werden können. Hierfür dienen: 11. Hinterlüftete Dachkonstruktionen, 12. Hinterlüftete Wandkonstruktionen, 13. Früher gab es sogar die hinterlüftete Holzbalkendecke. Was heißt das konkret? Zu 11) Früher war die „belüftete Dachkonstruktion“ Regel der Technik, weil sie bauphysikalisch notwendig war und sich auch gut bewährt hat. Zu 12) Auch die „belüftete Wandkonstruktion“ war bei dichter Außenhaut immer üblich (z. B. Schiefer-Verkleidung der Wetterseite). Zu 13) Selbst eine innen liegende Holzbalkendecke war belüftet, weil Holz immer luftumspült sein muß. Verbaut man Holz, wird immer eine belüftete Konstruktion notwendig, ansonsten verfault die Konstruktion. Erst „moderne“ und „fortschrittliche“ Bauphysiker schaffen es in ihrer Unwissenheit und Verbohrtheit, die bewährte „Bautechnik“ mit Hilfe einer neuformulierten Bauphysik abzuschaffen. Nur deshalb müssen nun verfaulte Leichthäuser aufwendig saniert oder sogar ganz abgerissen werden. Fazit: Ein Leichtbau erfordert unbedingt belüftete Konstruktionen, um wirksam Feuchte, Fäulnis und Schimmel zu verhindern. Ist dies nicht möglich, so kann hier nur eine massive Einschichtenwand aus schwerem Ziegel und Kalkputz mit annähernd gleichen Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahlen µ helfen. 66 <?page no="75"?> Pseudo-These: Der erforderliche Feuchteschutz wird durch Anwendung der DIN gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Die Rechenverfahren nach DIN behandeln nur die Diffusion und sind darüber hinaus in anderen Bereichen auch noch fehlerhaft. Insofern sind die gängigen bautechnischen Empfehlungen offizieller Stellen selten brauchbar. 26) S. 133 Begründung: A: Beim Tauwassernachweis wird nur stationär gerechnet: 1. Damit werden die einzelnen Bauteiltemperaturen fehlerhaft berechnet. Insofern wird die sachgerechte Zuordnung von Temperatur und Kondensationsgefahr (Taupunkttemperatur) nicht mehr möglich. 2. Bei instationärer Behandlung ergeben sich völlig andere und für Massivkonstruktionen günstigere Konstellationen. 3. Die vorgeschriebenen Randbedingungen in der DIN sind willkürlich gewählt, um den stationären Rechensalat übertünchen und vertuschen zu können. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch hier wird der nie vorkommende Beharrungszustand fälschlicherweise zur Grundlage genommen. Damit beginnt das falsche Rechnen. Zu 2) In Wirklichkeit muß ein Massiv-Querschnitt besser bewertet werden. Die Massivbauweise wird damit bauphysikalisch benachteiligt. Zu 3) Das hat dann zur Folge, daß fast alle Bauteile mit einer Dampfsperre versehen werden müßten. Eine Dampfsperre aber verhindert die wichtige Sorption und beeinträchtigt die Diffusion man konstruiert falsch. B: Die Dampfdichtheit wird fälschlicherweise mit dem sd-Wert beschrieben (s. These C) dieser Irrtum ist in der DIN sogar fest verankert. 4. Die Dampfdichtheit wird mit dem sd-Wert in der DIN wie folgt klassifiziert: diffusionsoffene Schicht: Bauteilschicht mit sd ≤ 0,5 m, diffusionshemmende Schicht: Bauteilschicht mit 0,5 m < sd < 1500 m, diffusionsdichte Schicht: Bauteilschicht mit sd ≥ 1500 m. 5. Von innen nach außen fallend werden nun, und das ist besonders fatal, nicht die µ-Werte, sondern die konstruktionsspezifischen sd-Werte geschichtet. Dies führt zu falschen Vorstellungen über eine „richtige“ Konstruktion, wie sie bislang von jedem Fachmann als selbstverständlich galt. 6. Damit wird die außen falsch liegende, materialdichte Putzschicht (meist mit Chemiezusätzen) als außen im kalten Bereich liegende „dampfoffene“ Konstruktionsschicht verkauft (sd ≤ 0,5 m) und so getan, als ob alles in Ordnung sei. Dies aber ist dann solider Betrug am Kunden (s.Tab. 5). 67 Pseudo-These: Der erforderliche Feuchteschutz wird durch Anwendung der DIN gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Die Rechenverfahren nach DIN behandeln nur die Diffusion und sind darüber hinaus in anderen Bereichen auch noch fehlerhaft. Insofern sind die gängigen bautechnischen Empfehlungen offizieller Stellen selten brauchbar. 26) S. 133 Begründung: A: Beim Tauwassernachweis wird nur stationär gerechnet: 1. Damit werden die einzelnen Bauteiltemperaturen fehlerhaft berechnet. Insofern wird die sachgerechte Zuordnung von Temperatur und Kondensationsgefahr (Taupunkttemperatur) nicht mehr möglich. 2. Bei instationärer Behandlung ergeben sich völlig andere und für Massivkonstruktionen günstigere Konstellationen. 3. Die vorgeschriebenen Randbedingungen in der DIN sind willkürlich gewählt, um den stationären Rechensalat übertünchen und vertuschen zu können. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch hier wird der nie vorkommende Beharrungszustand fälschlicherweise zur Grundlage genommen. Damit beginnt das falsche Rechnen. Zu 2) In Wirklichkeit muß ein Massiv-Querschnitt besser bewertet werden. Die Massivbauweise wird damit bauphysikalisch benachteiligt. Zu 3) Das hat dann zur Folge, daß fast alle Bauteile mit einer Dampfsperre versehen werden müßten. Eine Dampfsperre aber verhindert die wichtige Sorption und beeinträchtigt die Diffusion man konstruiert falsch. B: Die Dampfdichtheit wird fälschlicherweise mit dem sd-Wert beschrieben (s. These C) dieser Irrtum ist in der DIN sogar fest verankert. 4. Die Dampfdichtheit wird mit dem sd-Wert in der DIN wie folgt klassifiziert: diffusionsoffene Schicht: Bauteilschicht mit sd ≤ 0,5 m, diffusionshemmende Schicht: Bauteilschicht mit 0,5 m < sd < 1500 m, diffusionsdichte Schicht: Bauteilschicht mit sd ≥ 1500 m. 5. Von innen nach außen fallend werden nun, und das ist besonders fatal, nicht die µ-Werte, sondern die konstruktionsspezifischen sd-Werte geschichtet. Dies führt zu falschen Vorstellungen über eine „richtige“ Konstruktion, wie sie bislang von jedem Fachmann als selbstverständlich galt. 6. Damit wird die außen falsch liegende, materialdichte Putzschicht (meist mit Chemiezusätzen) als außen im kalten Bereich liegende „dampfoffene“ Konstruktionsschicht verkauft (sd ≤ 0,5 m) und so getan, als ob alles in Ordnung sei. Dies aber ist dann solider Betrug am Kunden (s.Tab. 5). 67 Pseudo-These: Der erforderliche Feuchteschutz wird durch Anwendung der DIN gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Die Rechenverfahren nach DIN behandeln nur die Diffusion und sind darüber hinaus in anderen Bereichen auch noch fehlerhaft. Insofern sind die gängigen bautechnischen Empfehlungen offizieller Stellen selten brauchbar. 26) S. 133 Begründung: A: Beim Tauwassernachweis wird nur stationär gerechnet: 1. Damit werden die einzelnen Bauteiltemperaturen fehlerhaft berechnet. Insofern wird die sachgerechte Zuordnung von Temperatur und Kondensationsgefahr (Taupunkttemperatur) nicht mehr möglich. 2. Bei instationärer Behandlung ergeben sich völlig andere und für Massivkonstruktionen günstigere Konstellationen. 3. Die vorgeschriebenen Randbedingungen in der DIN sind willkürlich gewählt, um den stationären Rechensalat übertünchen und vertuschen zu können. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch hier wird der nie vorkommende Beharrungszustand fälschlicherweise zur Grundlage genommen. Damit beginnt das falsche Rechnen. Zu 2) In Wirklichkeit muß ein Massiv-Querschnitt besser bewertet werden. Die Massivbauweise wird damit bauphysikalisch benachteiligt. Zu 3) Das hat dann zur Folge, daß fast alle Bauteile mit einer Dampfsperre versehen werden müßten. Eine Dampfsperre aber verhindert die wichtige Sorption und beeinträchtigt die Diffusion man konstruiert falsch. B: Die Dampfdichtheit wird fälschlicherweise mit dem sd-Wert beschrieben (s. These C) dieser Irrtum ist in der DIN sogar fest verankert. 4. Die Dampfdichtheit wird mit dem sd-Wert in der DIN wie folgt klassifiziert: diffusionsoffene Schicht: Bauteilschicht mit sd ≤ 0,5 m, diffusionshemmende Schicht: Bauteilschicht mit 0,5 m < sd < 1500 m, diffusionsdichte Schicht: Bauteilschicht mit sd ≥ 1500 m. 5. Von innen nach außen fallend werden nun, und das ist besonders fatal, nicht die µ-Werte, sondern die konstruktionsspezifischen sd-Werte geschichtet. Dies führt zu falschen Vorstellungen über eine „richtige“ Konstruktion, wie sie bislang von jedem Fachmann als selbstverständlich galt. 6. Damit wird die außen falsch liegende, materialdichte Putzschicht (meist mit Chemiezusätzen) als außen im kalten Bereich liegende „dampfoffene“ Konstruktionsschicht verkauft (sd ≤ 0,5 m) und so getan, als ob alles in Ordnung sei. Dies aber ist dann solider Betrug am Kunden (s.Tab. 5). 67 Pseudo-These: Der erforderliche Feuchteschutz wird durch Anwendung der DIN gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Die Rechenverfahren nach DIN behandeln nur die Diffusion und sind darüber hinaus in anderen Bereichen auch noch fehlerhaft. Insofern sind die gängigen bautechnischen Empfehlungen offizieller Stellen selten brauchbar. 26) S. 133 Begründung: A: Beim Tauwassernachweis wird nur stationär gerechnet: 1. Damit werden die einzelnen Bauteiltemperaturen fehlerhaft berechnet. Insofern wird die sachgerechte Zuordnung von Temperatur und Kondensationsgefahr (Taupunkttemperatur) nicht mehr möglich. 2. Bei instationärer Behandlung ergeben sich völlig andere und für Massivkonstruktionen günstigere Konstellationen. 3. Die vorgeschriebenen Randbedingungen in der DIN sind willkürlich gewählt, um den stationären Rechensalat übertünchen und vertuschen zu können. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch hier wird der nie vorkommende Beharrungszustand fälschlicherweise zur Grundlage genommen. Damit beginnt das falsche Rechnen. Zu 2) In Wirklichkeit muß ein Massiv-Querschnitt besser bewertet werden. Die Massivbauweise wird damit bauphysikalisch benachteiligt. Zu 3) Das hat dann zur Folge, daß fast alle Bauteile mit einer Dampfsperre versehen werden müßten. Eine Dampfsperre aber verhindert die wichtige Sorption und beeinträchtigt die Diffusion man konstruiert falsch. B: Die Dampfdichtheit wird fälschlicherweise mit dem sd-Wert beschrieben (s. These C) dieser Irrtum ist in der DIN sogar fest verankert. 4. Die Dampfdichtheit wird mit dem sd-Wert in der DIN wie folgt klassifiziert: diffusionsoffene Schicht: Bauteilschicht mit sd ≤ 0,5 m, diffusionshemmende Schicht: Bauteilschicht mit 0,5 m < sd < 1500 m, diffusionsdichte Schicht: Bauteilschicht mit sd ≥ 1500 m. 5. Von innen nach außen fallend werden nun, und das ist besonders fatal, nicht die µ-Werte, sondern die konstruktionsspezifischen sd-Werte geschichtet. Dies führt zu falschen Vorstellungen über eine „richtige“ Konstruktion, wie sie bislang von jedem Fachmann als selbstverständlich galt. 6. Damit wird die außen falsch liegende, materialdichte Putzschicht (meist mit Chemiezusätzen) als außen im kalten Bereich liegende „dampfoffene“ Konstruktionsschicht verkauft (sd ≤ 0,5 m) und so getan, als ob alles in Ordnung sei. Dies aber ist dann solider Betrug am Kunden (s.Tab. 5). 67 <?page no="76"?> Was heißt das konkret? Zu 4) Chemieprodukte wie Kunstharze oder PVC haben hohe µ-Werte, sind also sehr dampfdicht. In Verbindung mit einer dünnen Schicht oder Folie ergeben sich jedoch kleine sd-Werte, so daß eine geringe „Dampfdichtheit“ vorgetäuscht wird. Vor allem die „diffusionsoffene“ Schicht mit einem sd-Wert bis 0,5 m ist ein kapitaler bauphysikalischer Unfug (s. in Tabelle 5: u. a. Kunstharzputz außen nur mit sd = 0,75 m). Zu 5) Mit dieser fehlerhaften Schichtung kommen dann die hohen µ-Werte der vielen Chemieprodukte außen in der kalten Zone zu liegen, wodurch es zur Kondensation kommt ein großer bauphysikalischer Fehler, der zur Durchfeuchtung der Außenwand führt. Zu 6) Eine außen liegende dampfdichte Kunststoffschicht führt somit immer zur Kondensatbildung, eine Durchfeuchtung der Konstruktion ist dann nicht mehr zu vermeiden. In einer Broschüre von 1958, herausgegeben von Bundesminister für Wohnungsbau, steht unmißverständlich: „Tauwasserbildung innerhalb von Bauteilen infolge Dampfdiffusion muß soweit wie irgend möglich vermieden werden.“ Das waren noch klare Anweisungen, heute dagegen werden derartige bautechnische Regeln nicht mehr ernst genommen, aufgeweicht oder vollkommen ignoriert. Heutzutage kann in der Konstruktion Tauwasser im Winter durchaus auftreten, wenn nur diese Kondensatmenge im Sommer wieder ausdiffundiert. Dabei sind zwei Anmerkungen zu machen: 1. Das in der DIN enthaltene Rechenverfahren ist fehlerhaft. 2: Es ist wohl ein ungeheurer technischer Fortschritt, wenn das im Winter auftretende Tauwasser (hier wird ja doch eine trockene Konstruktion unbedingt notwendig) im Sommer dann wieder ausdiffundieren darf. Eine tolle Einrichtung „moderner Bauphysik“. Fazit: Die offiziellen Rechenmethoden für den Feuchteschutz gemäß DIN sind fehlerhaft und täuschen damit Feuchtesicherheit vor. Die Irrtümer und falschen Schlußfolgerungen sind zu gravierend, um der DIN noch Glaubwürdigkeit entgegen bringen zu können. Die in DIN vorgeschriebenen Verfahren und verbalen Regelungen sind deshalb strikt abzulehnen. Quintessenz: Eine dauerhafte Lösung gegen Feuchteschäden kann nur eine bewährte, auf Erfahrung und technischem Wissen aufgebaute Massiv-Konstruktion sein. Vielfältige und komplizierte Schichtkonstruktionen mit Dampfsperren, die mehr aus Angst als nun aus Überzeugung vorgesehen werden. sind dagegen sehr schadensanfällig und somit äußerst fragwürdige Lösungen. Die planerischen und konstruktiven Schwierigkeiten sind immens und können jedenfalls zufriedenstellend nicht gelöst werden. 68 Was heißt das konkret? Zu 4) Chemieprodukte wie Kunstharze oder PVC haben hohe µ-Werte, sind also sehr dampfdicht. In Verbindung mit einer dünnen Schicht oder Folie ergeben sich jedoch kleine sd-Werte, so daß eine geringe „Dampfdichtheit“ vorgetäuscht wird. Vor allem die „diffusionsoffene“ Schicht mit einem sd-Wert bis 0,5 m ist ein kapitaler bauphysikalischer Unfug (s. in Tabelle 5: u. a. Kunstharzputz außen nur mit sd = 0,75 m). Zu 5) Mit dieser fehlerhaften Schichtung kommen dann die hohen µ-Werte der vielen Chemieprodukte außen in der kalten Zone zu liegen, wodurch es zur Kondensation kommt ein großer bauphysikalischer Fehler, der zur Durchfeuchtung der Außenwand führt. Zu 6) Eine außen liegende dampfdichte Kunststoffschicht führt somit immer zur Kondensatbildung, eine Durchfeuchtung der Konstruktion ist dann nicht mehr zu vermeiden. In einer Broschüre von 1958, herausgegeben von Bundesminister für Wohnungsbau, steht unmißverständlich: „Tauwasserbildung innerhalb von Bauteilen infolge Dampfdiffusion muß soweit wie irgend möglich vermieden werden.“ Das waren noch klare Anweisungen, heute dagegen werden derartige bautechnische Regeln nicht mehr ernst genommen, aufgeweicht oder vollkommen ignoriert. Heutzutage kann in der Konstruktion Tauwasser im Winter durchaus auftreten, wenn nur diese Kondensatmenge im Sommer wieder ausdiffundiert. Dabei sind zwei Anmerkungen zu machen: 1. Das in der DIN enthaltene Rechenverfahren ist fehlerhaft. 2: Es ist wohl ein ungeheurer technischer Fortschritt, wenn das im Winter auftretende Tauwasser (hier wird ja doch eine trockene Konstruktion unbedingt notwendig) im Sommer dann wieder ausdiffundieren darf. Eine tolle Einrichtung „moderner Bauphysik“. Fazit: Die offiziellen Rechenmethoden für den Feuchteschutz gemäß DIN sind fehlerhaft und täuschen damit Feuchtesicherheit vor. Die Irrtümer und falschen Schlußfolgerungen sind zu gravierend, um der DIN noch Glaubwürdigkeit entgegen bringen zu können. Die in DIN vorgeschriebenen Verfahren und verbalen Regelungen sind deshalb strikt abzulehnen. Quintessenz: Eine dauerhafte Lösung gegen Feuchteschäden kann nur eine bewährte, auf Erfahrung und technischem Wissen aufgebaute Massiv-Konstruktion sein. Vielfältige und komplizierte Schichtkonstruktionen mit Dampfsperren, die mehr aus Angst als nun aus Überzeugung vorgesehen werden. sind dagegen sehr schadensanfällig und somit äußerst fragwürdige Lösungen. Die planerischen und konstruktiven Schwierigkeiten sind immens und können jedenfalls zufriedenstellend nicht gelöst werden. 68 Was heißt das konkret? Zu 4) Chemieprodukte wie Kunstharze oder PVC haben hohe µ-Werte, sind also sehr dampfdicht. In Verbindung mit einer dünnen Schicht oder Folie ergeben sich jedoch kleine sd-Werte, so daß eine geringe „Dampfdichtheit“ vorgetäuscht wird. Vor allem die „diffusionsoffene“ Schicht mit einem sd-Wert bis 0,5 m ist ein kapitaler bauphysikalischer Unfug (s. in Tabelle 5: u. a. Kunstharzputz außen nur mit sd = 0,75 m). Zu 5) Mit dieser fehlerhaften Schichtung kommen dann die hohen µ-Werte der vielen Chemieprodukte außen in der kalten Zone zu liegen, wodurch es zur Kondensation kommt ein großer bauphysikalischer Fehler, der zur Durchfeuchtung der Außenwand führt. Zu 6) Eine außen liegende dampfdichte Kunststoffschicht führt somit immer zur Kondensatbildung, eine Durchfeuchtung der Konstruktion ist dann nicht mehr zu vermeiden. In einer Broschüre von 1958, herausgegeben von Bundesminister für Wohnungsbau, steht unmißverständlich: „Tauwasserbildung innerhalb von Bauteilen infolge Dampfdiffusion muß soweit wie irgend möglich vermieden werden.“ Das waren noch klare Anweisungen, heute dagegen werden derartige bautechnische Regeln nicht mehr ernst genommen, aufgeweicht oder vollkommen ignoriert. Heutzutage kann in der Konstruktion Tauwasser im Winter durchaus auftreten, wenn nur diese Kondensatmenge im Sommer wieder ausdiffundiert. Dabei sind zwei Anmerkungen zu machen: 1. Das in der DIN enthaltene Rechenverfahren ist fehlerhaft. 2: Es ist wohl ein ungeheurer technischer Fortschritt, wenn das im Winter auftretende Tauwasser (hier wird ja doch eine trockene Konstruktion unbedingt notwendig) im Sommer dann wieder ausdiffundieren darf. Eine tolle Einrichtung „moderner Bauphysik“. Fazit: Die offiziellen Rechenmethoden für den Feuchteschutz gemäß DIN sind fehlerhaft und täuschen damit Feuchtesicherheit vor. Die Irrtümer und falschen Schlußfolgerungen sind zu gravierend, um der DIN noch Glaubwürdigkeit entgegen bringen zu können. Die in DIN vorgeschriebenen Verfahren und verbalen Regelungen sind deshalb strikt abzulehnen. Quintessenz: Eine dauerhafte Lösung gegen Feuchteschäden kann nur eine bewährte, auf Erfahrung und technischem Wissen aufgebaute Massiv-Konstruktion sein. Vielfältige und komplizierte Schichtkonstruktionen mit Dampfsperren, die mehr aus Angst als nun aus Überzeugung vorgesehen werden. sind dagegen sehr schadensanfällig und somit äußerst fragwürdige Lösungen. Die planerischen und konstruktiven Schwierigkeiten sind immens und können jedenfalls zufriedenstellend nicht gelöst werden. 68 Was heißt das konkret? Zu 4) Chemieprodukte wie Kunstharze oder PVC haben hohe µ-Werte, sind also sehr dampfdicht. In Verbindung mit einer dünnen Schicht oder Folie ergeben sich jedoch kleine sd-Werte, so daß eine geringe „Dampfdichtheit“ vorgetäuscht wird. Vor allem die „diffusionsoffene“ Schicht mit einem sd-Wert bis 0,5 m ist ein kapitaler bauphysikalischer Unfug (s. in Tabelle 5: u. a. Kunstharzputz außen nur mit sd = 0,75 m). Zu 5) Mit dieser fehlerhaften Schichtung kommen dann die hohen µ-Werte der vielen Chemieprodukte außen in der kalten Zone zu liegen, wodurch es zur Kondensation kommt ein großer bauphysikalischer Fehler, der zur Durchfeuchtung der Außenwand führt. Zu 6) Eine außen liegende dampfdichte Kunststoffschicht führt somit immer zur Kondensatbildung, eine Durchfeuchtung der Konstruktion ist dann nicht mehr zu vermeiden. In einer Broschüre von 1958, herausgegeben von Bundesminister für Wohnungsbau, steht unmißverständlich: „Tauwasserbildung innerhalb von Bauteilen infolge Dampfdiffusion muß soweit wie irgend möglich vermieden werden.“ Das waren noch klare Anweisungen, heute dagegen werden derartige bautechnische Regeln nicht mehr ernst genommen, aufgeweicht oder vollkommen ignoriert. Heutzutage kann in der Konstruktion Tauwasser im Winter durchaus auftreten, wenn nur diese Kondensatmenge im Sommer wieder ausdiffundiert. Dabei sind zwei Anmerkungen zu machen: 1. Das in der DIN enthaltene Rechenverfahren ist fehlerhaft. 2: Es ist wohl ein ungeheurer technischer Fortschritt, wenn das im Winter auftretende Tauwasser (hier wird ja doch eine trockene Konstruktion unbedingt notwendig) im Sommer dann wieder ausdiffundieren darf. Eine tolle Einrichtung „moderner Bauphysik“. Fazit: Die offiziellen Rechenmethoden für den Feuchteschutz gemäß DIN sind fehlerhaft und täuschen damit Feuchtesicherheit vor. Die Irrtümer und falschen Schlußfolgerungen sind zu gravierend, um der DIN noch Glaubwürdigkeit entgegen bringen zu können. Die in DIN vorgeschriebenen Verfahren und verbalen Regelungen sind deshalb strikt abzulehnen. Quintessenz: Eine dauerhafte Lösung gegen Feuchteschäden kann nur eine bewährte, auf Erfahrung und technischem Wissen aufgebaute Massiv-Konstruktion sein. Vielfältige und komplizierte Schichtkonstruktionen mit Dampfsperren, die mehr aus Angst als nun aus Überzeugung vorgesehen werden. sind dagegen sehr schadensanfällig und somit äußerst fragwürdige Lösungen. Die planerischen und konstruktiven Schwierigkeiten sind immens und können jedenfalls zufriedenstellend nicht gelöst werden. 68 <?page no="77"?> 14 Zum Schallschutz Die Lärmbelästigungen besonders von außen nehmen immer mehr zu, so daß es heutzutage noch wichtiger wird, den notwendigen Luftschallschutz zu gewährleisten und für einen ausreichenden Schallschutz zu sorgen. Da jedoch der energetische Aspekt als vorrangig angesehen wird, leiden darunter die anderen bauphysikalischen Erfordernisse und werden deshalb meist vernachlässigt. Gerade der Schallschutz muß hier genannt werden, der vielfach nachrangig behandelt wird. Erläuterung: Früher war es konstruktiv üblich, den Schallschutz bei Gebäuden durch eine notwendige Masse zu gewährleisten. Das „Bergersche“ Gewichtsgesetz besagt, daß die Schalldämmung von dichten, einschaligen homogenen Wänden in erster Linie vom Gewicht der Konstruktion abhängt. These 1: Genügende Bau-Masse sichert den anzustrebenden Schallschutz. 27) S. 133 . Begründung: A: Um einen ausreichenden Luftschallschutz zu bekommen, müssen Schalldämm-Maße von etwa 53 bis 55 dB erreicht werden: 1. Flächengewichte von 410 bis 490 kg/ m² erfüllen diese Schallanforderungen. 2. Leichtbauten sind deshalb aus schallschutztechnischen Gründen äußerst kritisch zu sehen und deshalb am besten zu meiden. 3. Die heute üblichen Leichtbauten als „Niedrigenergiehäuser“, „Nullenergiehäuser“ oder sogar „Plusenergiehäuser“ schaffen es mit äußerster konstruktiver Anstrengung auf höchstens 40 bis 45 dB das aber ist viel zu wenig. 4. Nicht nur die notwendige Temperaturstabilität, sondern auch eine wünschenswerte Schallstabilität erfordert also genügend Masse. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch beim Schall kann also auf eine Massiv-Konstruktion nicht verzichtet werden. Zu 2) Leichtbauten dagegen sind äußerst schalloffen und somit automatisch für einen wirksamen Schallschutz untauglich. Zu 3) Die überall angepriesene „Zukunftsbauweise“ ist gegen Außenlärm äußerst anfällig und deshalb ein Irrweg. Zu 4) Massivbau ist also wirklich in vielerlei Hinsicht vorteilhaft und damit dem Leichtbau immer vorzuziehen. 69 14 Zum Schallschutz Die Lärmbelästigungen besonders von außen nehmen immer mehr zu, so daß es heutzutage noch wichtiger wird, den notwendigen Luftschallschutz zu gewährleisten und für einen ausreichenden Schallschutz zu sorgen. Da jedoch der energetische Aspekt als vorrangig angesehen wird, leiden darunter die anderen bauphysikalischen Erfordernisse und werden deshalb meist vernachlässigt. Gerade der Schallschutz muß hier genannt werden, der vielfach nachrangig behandelt wird. Erläuterung: Früher war es konstruktiv üblich, den Schallschutz bei Gebäuden durch eine notwendige Masse zu gewährleisten. Das „Bergersche“ Gewichtsgesetz besagt, daß die Schalldämmung von dichten, einschaligen homogenen Wänden in erster Linie vom Gewicht der Konstruktion abhängt. These 1: Genügende Bau-Masse sichert den anzustrebenden Schallschutz. 27) S. 133 . Begründung: A: Um einen ausreichenden Luftschallschutz zu bekommen, müssen Schalldämm-Maße von etwa 53 bis 55 dB erreicht werden: 1. Flächengewichte von 410 bis 490 kg/ m² erfüllen diese Schallanforderungen. 2. Leichtbauten sind deshalb aus schallschutztechnischen Gründen äußerst kritisch zu sehen und deshalb am besten zu meiden. 3. Die heute üblichen Leichtbauten als „Niedrigenergiehäuser“, „Nullenergiehäuser“ oder sogar „Plusenergiehäuser“ schaffen es mit äußerster konstruktiver Anstrengung auf höchstens 40 bis 45 dB das aber ist viel zu wenig. 4. Nicht nur die notwendige Temperaturstabilität, sondern auch eine wünschenswerte Schallstabilität erfordert also genügend Masse. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch beim Schall kann also auf eine Massiv-Konstruktion nicht verzichtet werden. Zu 2) Leichtbauten dagegen sind äußerst schalloffen und somit automatisch für einen wirksamen Schallschutz untauglich. Zu 3) Die überall angepriesene „Zukunftsbauweise“ ist gegen Außenlärm äußerst anfällig und deshalb ein Irrweg. Zu 4) Massivbau ist also wirklich in vielerlei Hinsicht vorteilhaft und damit dem Leichtbau immer vorzuziehen. 69 14 Zum Schallschutz Die Lärmbelästigungen besonders von außen nehmen immer mehr zu, so daß es heutzutage noch wichtiger wird, den notwendigen Luftschallschutz zu gewährleisten und für einen ausreichenden Schallschutz zu sorgen. Da jedoch der energetische Aspekt als vorrangig angesehen wird, leiden darunter die anderen bauphysikalischen Erfordernisse und werden deshalb meist vernachlässigt. Gerade der Schallschutz muß hier genannt werden, der vielfach nachrangig behandelt wird. Erläuterung: Früher war es konstruktiv üblich, den Schallschutz bei Gebäuden durch eine notwendige Masse zu gewährleisten. Das „Bergersche“ Gewichtsgesetz besagt, daß die Schalldämmung von dichten, einschaligen homogenen Wänden in erster Linie vom Gewicht der Konstruktion abhängt. These 1: Genügende Bau-Masse sichert den anzustrebenden Schallschutz. 27) S. 133 . Begründung: A: Um einen ausreichenden Luftschallschutz zu bekommen, müssen Schalldämm-Maße von etwa 53 bis 55 dB erreicht werden: 1. Flächengewichte von 410 bis 490 kg/ m² erfüllen diese Schallanforderungen. 2. Leichtbauten sind deshalb aus schallschutztechnischen Gründen äußerst kritisch zu sehen und deshalb am besten zu meiden. 3. Die heute üblichen Leichtbauten als „Niedrigenergiehäuser“, „Nullenergiehäuser“ oder sogar „Plusenergiehäuser“ schaffen es mit äußerster konstruktiver Anstrengung auf höchstens 40 bis 45 dB das aber ist viel zu wenig. 4. Nicht nur die notwendige Temperaturstabilität, sondern auch eine wünschenswerte Schallstabilität erfordert also genügend Masse. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch beim Schall kann also auf eine Massiv-Konstruktion nicht verzichtet werden. Zu 2) Leichtbauten dagegen sind äußerst schalloffen und somit automatisch für einen wirksamen Schallschutz untauglich. Zu 3) Die überall angepriesene „Zukunftsbauweise“ ist gegen Außenlärm äußerst anfällig und deshalb ein Irrweg. Zu 4) Massivbau ist also wirklich in vielerlei Hinsicht vorteilhaft und damit dem Leichtbau immer vorzuziehen. 69 14 Zum Schallschutz Die Lärmbelästigungen besonders von außen nehmen immer mehr zu, so daß es heutzutage noch wichtiger wird, den notwendigen Luftschallschutz zu gewährleisten und für einen ausreichenden Schallschutz zu sorgen. Da jedoch der energetische Aspekt als vorrangig angesehen wird, leiden darunter die anderen bauphysikalischen Erfordernisse und werden deshalb meist vernachlässigt. Gerade der Schallschutz muß hier genannt werden, der vielfach nachrangig behandelt wird. Erläuterung: Früher war es konstruktiv üblich, den Schallschutz bei Gebäuden durch eine notwendige Masse zu gewährleisten. Das „Bergersche“ Gewichtsgesetz besagt, daß die Schalldämmung von dichten, einschaligen homogenen Wänden in erster Linie vom Gewicht der Konstruktion abhängt. These 1: Genügende Bau-Masse sichert den anzustrebenden Schallschutz. 27) S. 133 . Begründung: A: Um einen ausreichenden Luftschallschutz zu bekommen, müssen Schalldämm-Maße von etwa 53 bis 55 dB erreicht werden: 1. Flächengewichte von 410 bis 490 kg/ m² erfüllen diese Schallanforderungen. 2. Leichtbauten sind deshalb aus schallschutztechnischen Gründen äußerst kritisch zu sehen und deshalb am besten zu meiden. 3. Die heute üblichen Leichtbauten als „Niedrigenergiehäuser“, „Nullenergiehäuser“ oder sogar „Plusenergiehäuser“ schaffen es mit äußerster konstruktiver Anstrengung auf höchstens 40 bis 45 dB das aber ist viel zu wenig. 4. Nicht nur die notwendige Temperaturstabilität, sondern auch eine wünschenswerte Schallstabilität erfordert also genügend Masse. Was heißt das konkret? Zu 1) Auch beim Schall kann also auf eine Massiv-Konstruktion nicht verzichtet werden. Zu 2) Leichtbauten dagegen sind äußerst schalloffen und somit automatisch für einen wirksamen Schallschutz untauglich. Zu 3) Die überall angepriesene „Zukunftsbauweise“ ist gegen Außenlärm äußerst anfällig und deshalb ein Irrweg. Zu 4) Massivbau ist also wirklich in vielerlei Hinsicht vorteilhaft und damit dem Leichtbau immer vorzuziehen. 69 <?page no="78"?> Pseudo-These 1: Leichtbauten liefern annehmbare Schalldämm-Maße, allerdings bedarf es besonderer planerischer und konstruktiver Anstrengungen. Widerlegen der Pseudo-These 1: Die erzielbaren Schalldämm-Maße von Leichtbauten liegen weit unter den sonst üblichen technischen Möglichkeiten eines wünschenswerten guten und wirksamen Schallschutzes. Die „Anstrengungen“ sind absurd und hirnrissig. 28) S. 133 Begründung: A: Außenwände : Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße nur bei: 1. einfachen Konstruktionen: zwischen 30 und 35 dB, 2. aufwendigen Konstruktionen: zwischen 35 und 40 dB, 3. komplizierten Konstruktionen: ca. bei 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Im Normalfall wird nur ein sehr dürftiger Schallschutz erreicht. Zu 2) 40 dB erfordern bereits recht aufwendige Konstruktionen mit konstruktiven Feinheiten und damit natürlich auch fragwürdigen Ergebnissen. Besonders leidet darunter aber auch der Feuchteschutz. Zu 3) Um hier einen annehmbaren Schallschutz zu erreichen, werden die „Schallschutzkonstruktionen“ derart kompliziert und diffizil, daß diese Größenordnungen in der Praxis nicht erreicht werden können. Die konstruktiven Schwierigkeiten für Schallschutz und besonders Feuchteschutz nehmen überproportional zu, sie sind halt nicht lösbar. B: Geneigte Dächer: mit 13 mm Spanplatte. Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße bei: 4. Hohlpfannen: ca. 40 dB, 5. Falzziegel ca. 45 dB, 6. Frankfurter Pfanne ca. 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 4) Das Schalldämm-Maß ist recht bescheiden. Zu 5/ 6) etwas günstiger, da etwas schwerer, liegen der Falzziegel und die Frankfurter Pfanne, aber schalltechnisch auch nicht ausreichend. Dachkonstruktionen sind auf Grund des schweren Dachziegelmaterials sogar günstiger als die reinen Leichtbauwände. Fazit: Die Leichtbauten verfügen über sehr schlechte Schalldämm-Maße. Insofern ist es nicht überraschend, daß die sogenannten „effizienten Energiehäuser“ sich schallschutzmäßig immer am unteren Level bewegen. Sie sind einfach zu hellhörig und den Bewohnern deshalb auch aus diesem Grunde nicht zumutbar. 70 Pseudo-These 1: Leichtbauten liefern annehmbare Schalldämm-Maße, allerdings bedarf es besonderer planerischer und konstruktiver Anstrengungen. Widerlegen der Pseudo-These 1: Die erzielbaren Schalldämm-Maße von Leichtbauten liegen weit unter den sonst üblichen technischen Möglichkeiten eines wünschenswerten guten und wirksamen Schallschutzes. Die „Anstrengungen“ sind absurd und hirnrissig. 28) S. 133 Begründung: A: Außenwände : Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße nur bei: 1. einfachen Konstruktionen: zwischen 30 und 35 dB, 2. aufwendigen Konstruktionen: zwischen 35 und 40 dB, 3. komplizierten Konstruktionen: ca. bei 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Im Normalfall wird nur ein sehr dürftiger Schallschutz erreicht. Zu 2) 40 dB erfordern bereits recht aufwendige Konstruktionen mit konstruktiven Feinheiten und damit natürlich auch fragwürdigen Ergebnissen. Besonders leidet darunter aber auch der Feuchteschutz. Zu 3) Um hier einen annehmbaren Schallschutz zu erreichen, werden die „Schallschutzkonstruktionen“ derart kompliziert und diffizil, daß diese Größenordnungen in der Praxis nicht erreicht werden können. Die konstruktiven Schwierigkeiten für Schallschutz und besonders Feuchteschutz nehmen überproportional zu, sie sind halt nicht lösbar. B: Geneigte Dächer: mit 13 mm Spanplatte. Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße bei: 4. Hohlpfannen: ca. 40 dB, 5. Falzziegel ca. 45 dB, 6. Frankfurter Pfanne ca. 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 4) Das Schalldämm-Maß ist recht bescheiden. Zu 5/ 6) etwas günstiger, da etwas schwerer, liegen der Falzziegel und die Frankfurter Pfanne, aber schalltechnisch auch nicht ausreichend. Dachkonstruktionen sind auf Grund des schweren Dachziegelmaterials sogar günstiger als die reinen Leichtbauwände. Fazit: Die Leichtbauten verfügen über sehr schlechte Schalldämm-Maße. Insofern ist es nicht überraschend, daß die sogenannten „effizienten Energiehäuser“ sich schallschutzmäßig immer am unteren Level bewegen. Sie sind einfach zu hellhörig und den Bewohnern deshalb auch aus diesem Grunde nicht zumutbar. 70 Pseudo-These 1: Leichtbauten liefern annehmbare Schalldämm-Maße, allerdings bedarf es besonderer planerischer und konstruktiver Anstrengungen. Widerlegen der Pseudo-These 1: Die erzielbaren Schalldämm-Maße von Leichtbauten liegen weit unter den sonst üblichen technischen Möglichkeiten eines wünschenswerten guten und wirksamen Schallschutzes. Die „Anstrengungen“ sind absurd und hirnrissig. 28) S. 133 Begründung: A: Außenwände : Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße nur bei: 1. einfachen Konstruktionen: zwischen 30 und 35 dB, 2. aufwendigen Konstruktionen: zwischen 35 und 40 dB, 3. komplizierten Konstruktionen: ca. bei 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Im Normalfall wird nur ein sehr dürftiger Schallschutz erreicht. Zu 2) 40 dB erfordern bereits recht aufwendige Konstruktionen mit konstruktiven Feinheiten und damit natürlich auch fragwürdigen Ergebnissen. Besonders leidet darunter aber auch der Feuchteschutz. Zu 3) Um hier einen annehmbaren Schallschutz zu erreichen, werden die „Schallschutzkonstruktionen“ derart kompliziert und diffizil, daß diese Größenordnungen in der Praxis nicht erreicht werden können. Die konstruktiven Schwierigkeiten für Schallschutz und besonders Feuchteschutz nehmen überproportional zu, sie sind halt nicht lösbar. B: Geneigte Dächer: mit 13 mm Spanplatte. Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße bei: 4. Hohlpfannen: ca. 40 dB, 5. Falzziegel ca. 45 dB, 6. Frankfurter Pfanne ca. 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 4) Das Schalldämm-Maß ist recht bescheiden. Zu 5/ 6) etwas günstiger, da etwas schwerer, liegen der Falzziegel und die Frankfurter Pfanne, aber schalltechnisch auch nicht ausreichend. Dachkonstruktionen sind auf Grund des schweren Dachziegelmaterials sogar günstiger als die reinen Leichtbauwände. Fazit: Die Leichtbauten verfügen über sehr schlechte Schalldämm-Maße. Insofern ist es nicht überraschend, daß die sogenannten „effizienten Energiehäuser“ sich schallschutzmäßig immer am unteren Level bewegen. Sie sind einfach zu hellhörig und den Bewohnern deshalb auch aus diesem Grunde nicht zumutbar. 70 Pseudo-These 1: Leichtbauten liefern annehmbare Schalldämm-Maße, allerdings bedarf es besonderer planerischer und konstruktiver Anstrengungen. Widerlegen der Pseudo-These 1: Die erzielbaren Schalldämm-Maße von Leichtbauten liegen weit unter den sonst üblichen technischen Möglichkeiten eines wünschenswerten guten und wirksamen Schallschutzes. Die „Anstrengungen“ sind absurd und hirnrissig. 28) S. 133 Begründung: A: Außenwände : Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße nur bei: 1. einfachen Konstruktionen: zwischen 30 und 35 dB, 2. aufwendigen Konstruktionen: zwischen 35 und 40 dB, 3. komplizierten Konstruktionen: ca. bei 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Im Normalfall wird nur ein sehr dürftiger Schallschutz erreicht. Zu 2) 40 dB erfordern bereits recht aufwendige Konstruktionen mit konstruktiven Feinheiten und damit natürlich auch fragwürdigen Ergebnissen. Besonders leidet darunter aber auch der Feuchteschutz. Zu 3) Um hier einen annehmbaren Schallschutz zu erreichen, werden die „Schallschutzkonstruktionen“ derart kompliziert und diffizil, daß diese Größenordnungen in der Praxis nicht erreicht werden können. Die konstruktiven Schwierigkeiten für Schallschutz und besonders Feuchteschutz nehmen überproportional zu, sie sind halt nicht lösbar. B: Geneigte Dächer: mit 13 mm Spanplatte. Ohne Nachweis liegen die Schalldämm-Maße bei: 4. Hohlpfannen: ca. 40 dB, 5. Falzziegel ca. 45 dB, 6. Frankfurter Pfanne ca. 45 dB. Was heißt das konkret? Zu 4) Das Schalldämm-Maß ist recht bescheiden. Zu 5/ 6) etwas günstiger, da etwas schwerer, liegen der Falzziegel und die Frankfurter Pfanne, aber schalltechnisch auch nicht ausreichend. Dachkonstruktionen sind auf Grund des schweren Dachziegelmaterials sogar günstiger als die reinen Leichtbauwände. Fazit: Die Leichtbauten verfügen über sehr schlechte Schalldämm-Maße. Insofern ist es nicht überraschend, daß die sogenannten „effizienten Energiehäuser“ sich schallschutzmäßig immer am unteren Level bewegen. Sie sind einfach zu hellhörig und den Bewohnern deshalb auch aus diesem Grunde nicht zumutbar. 70 <?page no="79"?> Bei einem Masse-Feder-Masse-System, wie es bei einem Fenster, aber auch bei einer zweischaligen Wohnungs- oder Reihenhaustrennwand vorliegt, bedarf es zur Schallschutz-Verbesserung einer weichen Feder [Meier 99a, 01]. Erläuterung: Zwei biegeweiche Schalen (zwei Scheiben beim Fenster) oder zwei biegesteife Schalen (zwei Wohnungs- oder Haustrennwände) müssen durch eine „weiche Feder“, die aus einer Luftschicht besteht, getrennt werden. Deshalb gilt hier: These 2: Je weicher die Feder, d. h. je größer der Abstand, desto besser ist der zu erreichende Schallschutz. 29) S. 133 Das bedeutet: 1. Bei einem Verbundfenster ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm und, besser noch, bei einem Kastenfenster ein Luftzwischenraum von etwa 12 bis 15 cm. 2. Bei Wohnungs- oder Haustrennwänden ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm. Was heißt das konkret? Zu 1) Schalldämm-Maße von 36 und 40 dB (beim Verbundfenster) sowie 45 bis 47 dB (beim Kastenfenster) bedeuten bei Fenstern einen guten bzw. hervorragenden Schallschutz. Zu 2) Schalldämm-Maße bei Haustrennwänden mit massiven Ziegelwänden etwa zwischen 67 dB (3 cm) und 71 dB (5 cm) sind zu erreichen. Fazit: Allein konstruktiv läßt sich mit einfachen und bewährten Mitteln durchaus ein ausreichender Schallschutz verwirklichen. Dazu bedarf es keineswegs komplizierter und diffiziler Lösungen, die nur konstruktive Schwierigkeiten nach sich ziehen. Der Schallschutz ist derart wichtig, man denke nur an die möglicherweise vielfältig vorliegenden Schallbrücken und Schall-Löcher (ein Schlüsselloch reicht dafür schon aus), daß es konstruktiv am einfachsten ist, die seit Jahrzehnten bewährten Methoden nicht aufzugeben - und das ist nach wie vor die Massivkonstruktion und das Kastenfenster. Leichtbauten dagegen erfordern, selbst nur für einen mäßigen Schallschutz, derart komplizierte und diffizile Konstruktionslösungen, die dann zwar im „Labor“ geprüft wurden, in der Praxis jedoch weitgehend versagen. Deshalb gilt auch hier: Bei Trennwänden kann auf den Massivbau nicht verzichtet werden und beim Fenster sollten nur die schallschutztechnisch bewährten Kastenfenster (auch Verbundfenster) zum Einsatz kommen. 71 Bei einem Masse-Feder-Masse-System, wie es bei einem Fenster, aber auch bei einer zweischaligen Wohnungs- oder Reihenhaustrennwand vorliegt, bedarf es zur Schallschutz-Verbesserung einer weichen Feder [Meier 99a, 01]. Erläuterung: Zwei biegeweiche Schalen (zwei Scheiben beim Fenster) oder zwei biegesteife Schalen (zwei Wohnungs- oder Haustrennwände) müssen durch eine „weiche Feder“, die aus einer Luftschicht besteht, getrennt werden. Deshalb gilt hier: These 2: Je weicher die Feder, d. h. je größer der Abstand, desto besser ist der zu erreichende Schallschutz. 29) S. 133 Das bedeutet: 1. Bei einem Verbundfenster ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm und, besser noch, bei einem Kastenfenster ein Luftzwischenraum von etwa 12 bis 15 cm. 2. Bei Wohnungs- oder Haustrennwänden ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm. Was heißt das konkret? Zu 1) Schalldämm-Maße von 36 und 40 dB (beim Verbundfenster) sowie 45 bis 47 dB (beim Kastenfenster) bedeuten bei Fenstern einen guten bzw. hervorragenden Schallschutz. Zu 2) Schalldämm-Maße bei Haustrennwänden mit massiven Ziegelwänden etwa zwischen 67 dB (3 cm) und 71 dB (5 cm) sind zu erreichen. Fazit: Allein konstruktiv läßt sich mit einfachen und bewährten Mitteln durchaus ein ausreichender Schallschutz verwirklichen. Dazu bedarf es keineswegs komplizierter und diffiziler Lösungen, die nur konstruktive Schwierigkeiten nach sich ziehen. Der Schallschutz ist derart wichtig, man denke nur an die möglicherweise vielfältig vorliegenden Schallbrücken und Schall-Löcher (ein Schlüsselloch reicht dafür schon aus), daß es konstruktiv am einfachsten ist, die seit Jahrzehnten bewährten Methoden nicht aufzugeben - und das ist nach wie vor die Massivkonstruktion und das Kastenfenster. Leichtbauten dagegen erfordern, selbst nur für einen mäßigen Schallschutz, derart komplizierte und diffizile Konstruktionslösungen, die dann zwar im „Labor“ geprüft wurden, in der Praxis jedoch weitgehend versagen. Deshalb gilt auch hier: Bei Trennwänden kann auf den Massivbau nicht verzichtet werden und beim Fenster sollten nur die schallschutztechnisch bewährten Kastenfenster (auch Verbundfenster) zum Einsatz kommen. 71 Bei einem Masse-Feder-Masse-System, wie es bei einem Fenster, aber auch bei einer zweischaligen Wohnungs- oder Reihenhaustrennwand vorliegt, bedarf es zur Schallschutz-Verbesserung einer weichen Feder [Meier 99a, 01]. Erläuterung: Zwei biegeweiche Schalen (zwei Scheiben beim Fenster) oder zwei biegesteife Schalen (zwei Wohnungs- oder Haustrennwände) müssen durch eine „weiche Feder“, die aus einer Luftschicht besteht, getrennt werden. Deshalb gilt hier: These 2: Je weicher die Feder, d. h. je größer der Abstand, desto besser ist der zu erreichende Schallschutz. 29) S. 133 Das bedeutet: 1. Bei einem Verbundfenster ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm und, besser noch, bei einem Kastenfenster ein Luftzwischenraum von etwa 12 bis 15 cm. 2. Bei Wohnungs- oder Haustrennwänden ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm. Was heißt das konkret? Zu 1) Schalldämm-Maße von 36 und 40 dB (beim Verbundfenster) sowie 45 bis 47 dB (beim Kastenfenster) bedeuten bei Fenstern einen guten bzw. hervorragenden Schallschutz. Zu 2) Schalldämm-Maße bei Haustrennwänden mit massiven Ziegelwänden etwa zwischen 67 dB (3 cm) und 71 dB (5 cm) sind zu erreichen. Fazit: Allein konstruktiv läßt sich mit einfachen und bewährten Mitteln durchaus ein ausreichender Schallschutz verwirklichen. Dazu bedarf es keineswegs komplizierter und diffiziler Lösungen, die nur konstruktive Schwierigkeiten nach sich ziehen. Der Schallschutz ist derart wichtig, man denke nur an die möglicherweise vielfältig vorliegenden Schallbrücken und Schall-Löcher (ein Schlüsselloch reicht dafür schon aus), daß es konstruktiv am einfachsten ist, die seit Jahrzehnten bewährten Methoden nicht aufzugeben - und das ist nach wie vor die Massivkonstruktion und das Kastenfenster. Leichtbauten dagegen erfordern, selbst nur für einen mäßigen Schallschutz, derart komplizierte und diffizile Konstruktionslösungen, die dann zwar im „Labor“ geprüft wurden, in der Praxis jedoch weitgehend versagen. Deshalb gilt auch hier: Bei Trennwänden kann auf den Massivbau nicht verzichtet werden und beim Fenster sollten nur die schallschutztechnisch bewährten Kastenfenster (auch Verbundfenster) zum Einsatz kommen. 71 Bei einem Masse-Feder-Masse-System, wie es bei einem Fenster, aber auch bei einer zweischaligen Wohnungs- oder Reihenhaustrennwand vorliegt, bedarf es zur Schallschutz-Verbesserung einer weichen Feder [Meier 99a, 01]. Erläuterung: Zwei biegeweiche Schalen (zwei Scheiben beim Fenster) oder zwei biegesteife Schalen (zwei Wohnungs- oder Haustrennwände) müssen durch eine „weiche Feder“, die aus einer Luftschicht besteht, getrennt werden. Deshalb gilt hier: These 2: Je weicher die Feder, d. h. je größer der Abstand, desto besser ist der zu erreichende Schallschutz. 29) S. 133 Das bedeutet: 1. Bei einem Verbundfenster ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm und, besser noch, bei einem Kastenfenster ein Luftzwischenraum von etwa 12 bis 15 cm. 2. Bei Wohnungs- oder Haustrennwänden ein Luftpolster von etwa 3 bis 5 cm. Was heißt das konkret? Zu 1) Schalldämm-Maße von 36 und 40 dB (beim Verbundfenster) sowie 45 bis 47 dB (beim Kastenfenster) bedeuten bei Fenstern einen guten bzw. hervorragenden Schallschutz. Zu 2) Schalldämm-Maße bei Haustrennwänden mit massiven Ziegelwänden etwa zwischen 67 dB (3 cm) und 71 dB (5 cm) sind zu erreichen. Fazit: Allein konstruktiv läßt sich mit einfachen und bewährten Mitteln durchaus ein ausreichender Schallschutz verwirklichen. Dazu bedarf es keineswegs komplizierter und diffiziler Lösungen, die nur konstruktive Schwierigkeiten nach sich ziehen. Der Schallschutz ist derart wichtig, man denke nur an die möglicherweise vielfältig vorliegenden Schallbrücken und Schall-Löcher (ein Schlüsselloch reicht dafür schon aus), daß es konstruktiv am einfachsten ist, die seit Jahrzehnten bewährten Methoden nicht aufzugeben - und das ist nach wie vor die Massivkonstruktion und das Kastenfenster. Leichtbauten dagegen erfordern, selbst nur für einen mäßigen Schallschutz, derart komplizierte und diffizile Konstruktionslösungen, die dann zwar im „Labor“ geprüft wurden, in der Praxis jedoch weitgehend versagen. Deshalb gilt auch hier: Bei Trennwänden kann auf den Massivbau nicht verzichtet werden und beim Fenster sollten nur die schallschutztechnisch bewährten Kastenfenster (auch Verbundfenster) zum Einsatz kommen. 71 <?page no="80"?> Pseudo-These 2: Die geforderten Isolierglasscheiben liefern annehmbare Schalldämm-Maße. Widerlegen der Pseudo-These Die damit erzielbaren Schalldämm-Maße liegen auch hier weit unter dem technisch Machbaren. Es gibt andere und kostengünstige Möglichkeiten. 30) S. 133 . Begründung: A: Der Scheibenabstand ist das wichtigste Merkmal für einen ausreichenden Schallschutz. Das Schallschutz-Maß beträgt mit zwei 4 mm Scheiben: 1. Bei 12 mm Scheibenabstand ca. 30 dB 2. Bei 15 (16) mm Scheibenabstand sind es gerade einmal ca. 32 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Die Schalldämmung üblich eingebauter Isoliergläser ist sehr schlecht. Zu 2) Eine Erhöhung des Scheibenabstandes auf 15 bzw. 16 mm ergibt nur eine geringe Verbesserung, kann also auch nicht befriedigend sein. B: Die Änderung der Scheibendicke bietet eine geringe Möglichkeit, die Schalldämmung zu verbessern. Das Schallschutz-Maß beträgt dann bei zwei Scheiben von jeweils 6mm Scheibendicke: 3. Bei 12 mm Scheibenabstand dann ca. 33 dB, 4. 15 (16) mm Scheibenabstand allerdings ebenfalls ca. 33 dB. Was heißt das konkret? Zu 3) Es wird eine nur sehr geringe schalltechnische Verbesserung erreicht. Zu 4) selbst 3 mm mehr Scheibenabstand vermögen hier die Schalldämmung nicht zu verbessern. Fazit: Die Schalldämm-Maße der gängigen und überall eingebauten Isolierglas-Fenster bewegen sich im unteren Bereich der Schallschutz-Möglichkeiten und sind nur erklärbar, wenn die Rendite-Erwartungen der Fenster-Industrie vorrangig gesehen werden. Diese Tendenzen aber sind äußerst fatal und skandalträchtig. Dem muß energisch widerstanden werden. Quintessenz: Die herbeigeredete Vordergründigkeit der „Energie“ vernachlässigt die anderen wichtigen Kriterien eines gesunden Hauses, bedauerlicherweise nur zum Schaden der Bewohner. Dies ist zu verurteilen, denn bei der „Energie“ bewegt man sich im schimären Raum, da fehlerhafte Berechnungen im allgemeinen nicht gleich erkannt werden, während Lärm und Ruhe sehr wohl von den Bewohnern sofort eingeschätzt werden können. Schlechter Schallschutz ist also sofort erkennbar, schlechter Wärmeschutz dagegen erst bei der Heizkostenabrechnung. 72 Pseudo-These 2: Die geforderten Isolierglasscheiben liefern annehmbare Schalldämm-Maße. Widerlegen der Pseudo-These Die damit erzielbaren Schalldämm-Maße liegen auch hier weit unter dem technisch Machbaren. Es gibt andere und kostengünstige Möglichkeiten. 30) S. 133 . Begründung: A: Der Scheibenabstand ist das wichtigste Merkmal für einen ausreichenden Schallschutz. Das Schallschutz-Maß beträgt mit zwei 4 mm Scheiben: 1. Bei 12 mm Scheibenabstand ca. 30 dB 2. Bei 15 (16) mm Scheibenabstand sind es gerade einmal ca. 32 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Die Schalldämmung üblich eingebauter Isoliergläser ist sehr schlecht. Zu 2) Eine Erhöhung des Scheibenabstandes auf 15 bzw. 16 mm ergibt nur eine geringe Verbesserung, kann also auch nicht befriedigend sein. B: Die Änderung der Scheibendicke bietet eine geringe Möglichkeit, die Schalldämmung zu verbessern. Das Schallschutz-Maß beträgt dann bei zwei Scheiben von jeweils 6mm Scheibendicke: 3. Bei 12 mm Scheibenabstand dann ca. 33 dB, 4. 15 (16) mm Scheibenabstand allerdings ebenfalls ca. 33 dB. Was heißt das konkret? Zu 3) Es wird eine nur sehr geringe schalltechnische Verbesserung erreicht. Zu 4) selbst 3 mm mehr Scheibenabstand vermögen hier die Schalldämmung nicht zu verbessern. Fazit: Die Schalldämm-Maße der gängigen und überall eingebauten Isolierglas-Fenster bewegen sich im unteren Bereich der Schallschutz-Möglichkeiten und sind nur erklärbar, wenn die Rendite-Erwartungen der Fenster-Industrie vorrangig gesehen werden. Diese Tendenzen aber sind äußerst fatal und skandalträchtig. Dem muß energisch widerstanden werden. Quintessenz: Die herbeigeredete Vordergründigkeit der „Energie“ vernachlässigt die anderen wichtigen Kriterien eines gesunden Hauses, bedauerlicherweise nur zum Schaden der Bewohner. Dies ist zu verurteilen, denn bei der „Energie“ bewegt man sich im schimären Raum, da fehlerhafte Berechnungen im allgemeinen nicht gleich erkannt werden, während Lärm und Ruhe sehr wohl von den Bewohnern sofort eingeschätzt werden können. Schlechter Schallschutz ist also sofort erkennbar, schlechter Wärmeschutz dagegen erst bei der Heizkostenabrechnung. 72 Pseudo-These 2: Die geforderten Isolierglasscheiben liefern annehmbare Schalldämm-Maße. Widerlegen der Pseudo-These Die damit erzielbaren Schalldämm-Maße liegen auch hier weit unter dem technisch Machbaren. Es gibt andere und kostengünstige Möglichkeiten. 30) S. 133 . Begründung: A: Der Scheibenabstand ist das wichtigste Merkmal für einen ausreichenden Schallschutz. Das Schallschutz-Maß beträgt mit zwei 4 mm Scheiben: 1. Bei 12 mm Scheibenabstand ca. 30 dB 2. Bei 15 (16) mm Scheibenabstand sind es gerade einmal ca. 32 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Die Schalldämmung üblich eingebauter Isoliergläser ist sehr schlecht. Zu 2) Eine Erhöhung des Scheibenabstandes auf 15 bzw. 16 mm ergibt nur eine geringe Verbesserung, kann also auch nicht befriedigend sein. B: Die Änderung der Scheibendicke bietet eine geringe Möglichkeit, die Schalldämmung zu verbessern. Das Schallschutz-Maß beträgt dann bei zwei Scheiben von jeweils 6mm Scheibendicke: 3. Bei 12 mm Scheibenabstand dann ca. 33 dB, 4. 15 (16) mm Scheibenabstand allerdings ebenfalls ca. 33 dB. Was heißt das konkret? Zu 3) Es wird eine nur sehr geringe schalltechnische Verbesserung erreicht. Zu 4) selbst 3 mm mehr Scheibenabstand vermögen hier die Schalldämmung nicht zu verbessern. Fazit: Die Schalldämm-Maße der gängigen und überall eingebauten Isolierglas-Fenster bewegen sich im unteren Bereich der Schallschutz-Möglichkeiten und sind nur erklärbar, wenn die Rendite-Erwartungen der Fenster-Industrie vorrangig gesehen werden. Diese Tendenzen aber sind äußerst fatal und skandalträchtig. Dem muß energisch widerstanden werden. Quintessenz: Die herbeigeredete Vordergründigkeit der „Energie“ vernachlässigt die anderen wichtigen Kriterien eines gesunden Hauses, bedauerlicherweise nur zum Schaden der Bewohner. Dies ist zu verurteilen, denn bei der „Energie“ bewegt man sich im schimären Raum, da fehlerhafte Berechnungen im allgemeinen nicht gleich erkannt werden, während Lärm und Ruhe sehr wohl von den Bewohnern sofort eingeschätzt werden können. Schlechter Schallschutz ist also sofort erkennbar, schlechter Wärmeschutz dagegen erst bei der Heizkostenabrechnung. 72 Pseudo-These 2: Die geforderten Isolierglasscheiben liefern annehmbare Schalldämm-Maße. Widerlegen der Pseudo-These Die damit erzielbaren Schalldämm-Maße liegen auch hier weit unter dem technisch Machbaren. Es gibt andere und kostengünstige Möglichkeiten. 30) S. 133 . Begründung: A: Der Scheibenabstand ist das wichtigste Merkmal für einen ausreichenden Schallschutz. Das Schallschutz-Maß beträgt mit zwei 4 mm Scheiben: 1. Bei 12 mm Scheibenabstand ca. 30 dB 2. Bei 15 (16) mm Scheibenabstand sind es gerade einmal ca. 32 dB. Was heißt das konkret? Zu 1) Die Schalldämmung üblich eingebauter Isoliergläser ist sehr schlecht. Zu 2) Eine Erhöhung des Scheibenabstandes auf 15 bzw. 16 mm ergibt nur eine geringe Verbesserung, kann also auch nicht befriedigend sein. B: Die Änderung der Scheibendicke bietet eine geringe Möglichkeit, die Schalldämmung zu verbessern. Das Schallschutz-Maß beträgt dann bei zwei Scheiben von jeweils 6mm Scheibendicke: 3. Bei 12 mm Scheibenabstand dann ca. 33 dB, 4. 15 (16) mm Scheibenabstand allerdings ebenfalls ca. 33 dB. Was heißt das konkret? Zu 3) Es wird eine nur sehr geringe schalltechnische Verbesserung erreicht. Zu 4) selbst 3 mm mehr Scheibenabstand vermögen hier die Schalldämmung nicht zu verbessern. Fazit: Die Schalldämm-Maße der gängigen und überall eingebauten Isolierglas-Fenster bewegen sich im unteren Bereich der Schallschutz-Möglichkeiten und sind nur erklärbar, wenn die Rendite-Erwartungen der Fenster-Industrie vorrangig gesehen werden. Diese Tendenzen aber sind äußerst fatal und skandalträchtig. Dem muß energisch widerstanden werden. Quintessenz: Die herbeigeredete Vordergründigkeit der „Energie“ vernachlässigt die anderen wichtigen Kriterien eines gesunden Hauses, bedauerlicherweise nur zum Schaden der Bewohner. Dies ist zu verurteilen, denn bei der „Energie“ bewegt man sich im schimären Raum, da fehlerhafte Berechnungen im allgemeinen nicht gleich erkannt werden, während Lärm und Ruhe sehr wohl von den Bewohnern sofort eingeschätzt werden können. Schlechter Schallschutz ist also sofort erkennbar, schlechter Wärmeschutz dagegen erst bei der Heizkostenabrechnung. 72 <?page no="81"?> 15 Zum Brandschutz Ein ausreichender Brandschutz für die Bausubstanz, vor allem aber auch zum Schutz der Menschen, muß ebenfalls gewährleistet sein. Immerhin nehmen die Brandgefahren mit der heutzutage bedauerlicherweise üblich gewordenen Leichtbauweise mit viel Dämmstoff enorm zu, so daß es fast wichtiger wird, auf die Feuersicherheit und Standfestigkeit bei Feuer und damit auf die Feuerwiderstandsdauer (mindestens 30 Minuten) zu achten, als nun engstirnig „die Energiefrage“ immer wieder in den Vordergrund zu rücken. Erläuterung: Früher war ein erforderlicher Feuerwiderstand durchaus üblich. Alte Erfahrungen aus Jahrhunderten im Städtebau erzwangen förmlich eine Umstellung der gefährdeten Fachwerk-Bauweise mit brennbaren Dachdeckungen auf die Massiv- Bauweise mit feuerwiderstandfähigen Dachziegeln. Diese Erfahrungen schlugen sich in den „Feuerordnungen“ (Bauordnungen) der Städte nieder. Diese Erfahrungen werden offensichtlich wieder vergessen im Interesse finanzstarker Industriekreise, vertreten durch wieselflinke Lobbyisten. Neu eingebaute brennbare Baustoffe, meist erzwungen durch unverständliche und unsinnige Dämm-Verordnungen, beeinträchtigen in hohem Maße die Brandsicherheit und fördern damit bei Bränden die Brandausbreitung. Beim Brandschutz sind nach Priorität geordnet zu unterscheiden: Personenschutz, Sachschutz, Nachbarschaftsschutz. These: Ein Massivbau sichert automatisch den notwendigen Brandschutz. 31) S. 134 Begründung: Bauordnungsrecht ist Sicherheitsrecht. Insofern steht In den Landesbauordnungen sinngemäß (Musterbauordnung MBO §3): „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Und der § 17 MBO besagt: „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, daß der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“. 73 15 Zum Brandschutz Ein ausreichender Brandschutz für die Bausubstanz, vor allem aber auch zum Schutz der Menschen, muß ebenfalls gewährleistet sein. Immerhin nehmen die Brandgefahren mit der heutzutage bedauerlicherweise üblich gewordenen Leichtbauweise mit viel Dämmstoff enorm zu, so daß es fast wichtiger wird, auf die Feuersicherheit und Standfestigkeit bei Feuer und damit auf die Feuerwiderstandsdauer (mindestens 30 Minuten) zu achten, als nun engstirnig „die Energiefrage“ immer wieder in den Vordergrund zu rücken. Erläuterung: Früher war ein erforderlicher Feuerwiderstand durchaus üblich. Alte Erfahrungen aus Jahrhunderten im Städtebau erzwangen förmlich eine Umstellung der gefährdeten Fachwerk-Bauweise mit brennbaren Dachdeckungen auf die Massiv- Bauweise mit feuerwiderstandfähigen Dachziegeln. Diese Erfahrungen schlugen sich in den „Feuerordnungen“ (Bauordnungen) der Städte nieder. Diese Erfahrungen werden offensichtlich wieder vergessen im Interesse finanzstarker Industriekreise, vertreten durch wieselflinke Lobbyisten. Neu eingebaute brennbare Baustoffe, meist erzwungen durch unverständliche und unsinnige Dämm-Verordnungen, beeinträchtigen in hohem Maße die Brandsicherheit und fördern damit bei Bränden die Brandausbreitung. Beim Brandschutz sind nach Priorität geordnet zu unterscheiden: Personenschutz, Sachschutz, Nachbarschaftsschutz. These: Ein Massivbau sichert automatisch den notwendigen Brandschutz. 31) S. 134 Begründung: Bauordnungsrecht ist Sicherheitsrecht. Insofern steht In den Landesbauordnungen sinngemäß (Musterbauordnung MBO §3): „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Und der § 17 MBO besagt: „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, daß der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“. 73 15 Zum Brandschutz Ein ausreichender Brandschutz für die Bausubstanz, vor allem aber auch zum Schutz der Menschen, muß ebenfalls gewährleistet sein. Immerhin nehmen die Brandgefahren mit der heutzutage bedauerlicherweise üblich gewordenen Leichtbauweise mit viel Dämmstoff enorm zu, so daß es fast wichtiger wird, auf die Feuersicherheit und Standfestigkeit bei Feuer und damit auf die Feuerwiderstandsdauer (mindestens 30 Minuten) zu achten, als nun engstirnig „die Energiefrage“ immer wieder in den Vordergrund zu rücken. Erläuterung: Früher war ein erforderlicher Feuerwiderstand durchaus üblich. Alte Erfahrungen aus Jahrhunderten im Städtebau erzwangen förmlich eine Umstellung der gefährdeten Fachwerk-Bauweise mit brennbaren Dachdeckungen auf die Massiv- Bauweise mit feuerwiderstandfähigen Dachziegeln. Diese Erfahrungen schlugen sich in den „Feuerordnungen“ (Bauordnungen) der Städte nieder. Diese Erfahrungen werden offensichtlich wieder vergessen im Interesse finanzstarker Industriekreise, vertreten durch wieselflinke Lobbyisten. Neu eingebaute brennbare Baustoffe, meist erzwungen durch unverständliche und unsinnige Dämm-Verordnungen, beeinträchtigen in hohem Maße die Brandsicherheit und fördern damit bei Bränden die Brandausbreitung. Beim Brandschutz sind nach Priorität geordnet zu unterscheiden: Personenschutz, Sachschutz, Nachbarschaftsschutz. These: Ein Massivbau sichert automatisch den notwendigen Brandschutz. 31) S. 134 Begründung: Bauordnungsrecht ist Sicherheitsrecht. Insofern steht In den Landesbauordnungen sinngemäß (Musterbauordnung MBO §3): „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Und der § 17 MBO besagt: „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, daß der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“. 73 15 Zum Brandschutz Ein ausreichender Brandschutz für die Bausubstanz, vor allem aber auch zum Schutz der Menschen, muß ebenfalls gewährleistet sein. Immerhin nehmen die Brandgefahren mit der heutzutage bedauerlicherweise üblich gewordenen Leichtbauweise mit viel Dämmstoff enorm zu, so daß es fast wichtiger wird, auf die Feuersicherheit und Standfestigkeit bei Feuer und damit auf die Feuerwiderstandsdauer (mindestens 30 Minuten) zu achten, als nun engstirnig „die Energiefrage“ immer wieder in den Vordergrund zu rücken. Erläuterung: Früher war ein erforderlicher Feuerwiderstand durchaus üblich. Alte Erfahrungen aus Jahrhunderten im Städtebau erzwangen förmlich eine Umstellung der gefährdeten Fachwerk-Bauweise mit brennbaren Dachdeckungen auf die Massiv- Bauweise mit feuerwiderstandfähigen Dachziegeln. Diese Erfahrungen schlugen sich in den „Feuerordnungen“ (Bauordnungen) der Städte nieder. Diese Erfahrungen werden offensichtlich wieder vergessen im Interesse finanzstarker Industriekreise, vertreten durch wieselflinke Lobbyisten. Neu eingebaute brennbare Baustoffe, meist erzwungen durch unverständliche und unsinnige Dämm-Verordnungen, beeinträchtigen in hohem Maße die Brandsicherheit und fördern damit bei Bränden die Brandausbreitung. Beim Brandschutz sind nach Priorität geordnet zu unterscheiden: Personenschutz, Sachschutz, Nachbarschaftsschutz. These: Ein Massivbau sichert automatisch den notwendigen Brandschutz. 31) S. 134 Begründung: Bauordnungsrecht ist Sicherheitsrecht. Insofern steht In den Landesbauordnungen sinngemäß (Musterbauordnung MBO §3): „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Und der § 17 MBO besagt: „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, daß der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“. 73 <?page no="82"?> Auch der § 26 MBO „Außenwände“ schreibt vor: „(1) Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände sind, außer bei Gebäuden geringer Höhe, aus nichtbrennbaren Baustoffen oder mindestens feuerhemmend herzustellen. (2) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandverkleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind aus schwerentflammbaren Baustoffen herzustellen. Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gilt unter anderem auch das Verwendungsgebot nichtbrennbarer und schwerentflammbarer Baustoffe. Davon muß man bei der heutzutage propagierten und sogar vom Staat verordneten „Zukunftsbauweise“ mit viel Dämmstoff wie besonders Styropor, selbst bei massiven Altbauten, die mit einem Wärmedämmverbundsystem „energetisch aufgerüstet“ werden, abrücken. Diese bautechnischen Fehlentwicklungen einer „Dämmbauweise“, wie vor allem bei der Leichtbauweise, wirken sich, wie man vielerorts feststellen kann, auf vielen Gebieten der Bautechnik verheerend aus. Was heißt das konkret? Um diesen Fehlentwicklungen definitiv Paroli zu bieten und konsequent dagegen zu steuern, müssen massive Baustoffe wie Ziegel auf mineralischer Grundlage verwendet werden, die sich für eine brandsichere Bauweise besonders empfehlen. Die Barackenbauweise als Leichtbau dagegen muß neben dem Schallschutz nun auch aus Brandschutzgründen äußerst kritisch gesehen und deshalb weitgehend abgelehnt werden. Fazit: Die irreführenden und somit fast kriminellen Aktivitäten von Industrie-Lobbyisten, die sich in letzter Zeit immer mehr ausbreiten und brutal sich durchzusetzen versuchen leider auch mit Unterstützung von Pseudo-Wissenschaft und höriger Administration und Politik müssen endlich aufhören und beendet werden, damit die ständigen Versprechungen, zum Wohl der Bevölkerung wirken zu wollen, endlich Wirklichkeit werden. Die Brandgefahren zu erhöhen, widerspricht auch dem Grundgesetz, Art. 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Insofern sind die üblich gewordenen baulichen Entwicklungen, die von „Energieeinsparung“ und „CO 2 -Emissionsminderung“ geprägt werden, auch in Bezug auf die dadurch entstehenden Brandgefahren sehr obsolet und müssen aus diesem Grunde unbedingt kritisch überprüft werden. Es handelt sich um fatale, sogar falsche Entwicklungen. 74 Auch der § 26 MBO „Außenwände“ schreibt vor: „(1) Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände sind, außer bei Gebäuden geringer Höhe, aus nichtbrennbaren Baustoffen oder mindestens feuerhemmend herzustellen. (2) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandverkleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind aus schwerentflammbaren Baustoffen herzustellen. Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gilt unter anderem auch das Verwendungsgebot nichtbrennbarer und schwerentflammbarer Baustoffe. Davon muß man bei der heutzutage propagierten und sogar vom Staat verordneten „Zukunftsbauweise“ mit viel Dämmstoff wie besonders Styropor, selbst bei massiven Altbauten, die mit einem Wärmedämmverbundsystem „energetisch aufgerüstet“ werden, abrücken. Diese bautechnischen Fehlentwicklungen einer „Dämmbauweise“, wie vor allem bei der Leichtbauweise, wirken sich, wie man vielerorts feststellen kann, auf vielen Gebieten der Bautechnik verheerend aus. Was heißt das konkret? Um diesen Fehlentwicklungen definitiv Paroli zu bieten und konsequent dagegen zu steuern, müssen massive Baustoffe wie Ziegel auf mineralischer Grundlage verwendet werden, die sich für eine brandsichere Bauweise besonders empfehlen. Die Barackenbauweise als Leichtbau dagegen muß neben dem Schallschutz nun auch aus Brandschutzgründen äußerst kritisch gesehen und deshalb weitgehend abgelehnt werden. Fazit: Die irreführenden und somit fast kriminellen Aktivitäten von Industrie-Lobbyisten, die sich in letzter Zeit immer mehr ausbreiten und brutal sich durchzusetzen versuchen leider auch mit Unterstützung von Pseudo-Wissenschaft und höriger Administration und Politik müssen endlich aufhören und beendet werden, damit die ständigen Versprechungen, zum Wohl der Bevölkerung wirken zu wollen, endlich Wirklichkeit werden. Die Brandgefahren zu erhöhen, widerspricht auch dem Grundgesetz, Art. 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Insofern sind die üblich gewordenen baulichen Entwicklungen, die von „Energieeinsparung“ und „CO 2 -Emissionsminderung“ geprägt werden, auch in Bezug auf die dadurch entstehenden Brandgefahren sehr obsolet und müssen aus diesem Grunde unbedingt kritisch überprüft werden. Es handelt sich um fatale, sogar falsche Entwicklungen. 74 Auch der § 26 MBO „Außenwände“ schreibt vor: „(1) Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände sind, außer bei Gebäuden geringer Höhe, aus nichtbrennbaren Baustoffen oder mindestens feuerhemmend herzustellen. (2) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandverkleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind aus schwerentflammbaren Baustoffen herzustellen. Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gilt unter anderem auch das Verwendungsgebot nichtbrennbarer und schwerentflammbarer Baustoffe. Davon muß man bei der heutzutage propagierten und sogar vom Staat verordneten „Zukunftsbauweise“ mit viel Dämmstoff wie besonders Styropor, selbst bei massiven Altbauten, die mit einem Wärmedämmverbundsystem „energetisch aufgerüstet“ werden, abrücken. Diese bautechnischen Fehlentwicklungen einer „Dämmbauweise“, wie vor allem bei der Leichtbauweise, wirken sich, wie man vielerorts feststellen kann, auf vielen Gebieten der Bautechnik verheerend aus. Was heißt das konkret? Um diesen Fehlentwicklungen definitiv Paroli zu bieten und konsequent dagegen zu steuern, müssen massive Baustoffe wie Ziegel auf mineralischer Grundlage verwendet werden, die sich für eine brandsichere Bauweise besonders empfehlen. Die Barackenbauweise als Leichtbau dagegen muß neben dem Schallschutz nun auch aus Brandschutzgründen äußerst kritisch gesehen und deshalb weitgehend abgelehnt werden. Fazit: Die irreführenden und somit fast kriminellen Aktivitäten von Industrie-Lobbyisten, die sich in letzter Zeit immer mehr ausbreiten und brutal sich durchzusetzen versuchen leider auch mit Unterstützung von Pseudo-Wissenschaft und höriger Administration und Politik müssen endlich aufhören und beendet werden, damit die ständigen Versprechungen, zum Wohl der Bevölkerung wirken zu wollen, endlich Wirklichkeit werden. Die Brandgefahren zu erhöhen, widerspricht auch dem Grundgesetz, Art. 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Insofern sind die üblich gewordenen baulichen Entwicklungen, die von „Energieeinsparung“ und „CO 2 -Emissionsminderung“ geprägt werden, auch in Bezug auf die dadurch entstehenden Brandgefahren sehr obsolet und müssen aus diesem Grunde unbedingt kritisch überprüft werden. Es handelt sich um fatale, sogar falsche Entwicklungen. 74 Auch der § 26 MBO „Außenwände“ schreibt vor: „(1) Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände sind, außer bei Gebäuden geringer Höhe, aus nichtbrennbaren Baustoffen oder mindestens feuerhemmend herzustellen. (2) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandverkleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind aus schwerentflammbaren Baustoffen herzustellen. Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gilt unter anderem auch das Verwendungsgebot nichtbrennbarer und schwerentflammbarer Baustoffe. Davon muß man bei der heutzutage propagierten und sogar vom Staat verordneten „Zukunftsbauweise“ mit viel Dämmstoff wie besonders Styropor, selbst bei massiven Altbauten, die mit einem Wärmedämmverbundsystem „energetisch aufgerüstet“ werden, abrücken. Diese bautechnischen Fehlentwicklungen einer „Dämmbauweise“, wie vor allem bei der Leichtbauweise, wirken sich, wie man vielerorts feststellen kann, auf vielen Gebieten der Bautechnik verheerend aus. Was heißt das konkret? Um diesen Fehlentwicklungen definitiv Paroli zu bieten und konsequent dagegen zu steuern, müssen massive Baustoffe wie Ziegel auf mineralischer Grundlage verwendet werden, die sich für eine brandsichere Bauweise besonders empfehlen. Die Barackenbauweise als Leichtbau dagegen muß neben dem Schallschutz nun auch aus Brandschutzgründen äußerst kritisch gesehen und deshalb weitgehend abgelehnt werden. Fazit: Die irreführenden und somit fast kriminellen Aktivitäten von Industrie-Lobbyisten, die sich in letzter Zeit immer mehr ausbreiten und brutal sich durchzusetzen versuchen leider auch mit Unterstützung von Pseudo-Wissenschaft und höriger Administration und Politik müssen endlich aufhören und beendet werden, damit die ständigen Versprechungen, zum Wohl der Bevölkerung wirken zu wollen, endlich Wirklichkeit werden. Die Brandgefahren zu erhöhen, widerspricht auch dem Grundgesetz, Art. 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Insofern sind die üblich gewordenen baulichen Entwicklungen, die von „Energieeinsparung“ und „CO 2 -Emissionsminderung“ geprägt werden, auch in Bezug auf die dadurch entstehenden Brandgefahren sehr obsolet und müssen aus diesem Grunde unbedingt kritisch überprüft werden. Es handelt sich um fatale, sogar falsche Entwicklungen. 74 <?page no="83"?> Pseudo-These: Bei sachgerechter Planung und entsprechend sorgfältiger Bauausführung und Bauüberwachung ist bei der heutigen „energiesparenden“ Bauweise auch der Brandschutz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist Zweckoptimismus und soll beruhigen, widerspricht aber eklatant der erlebten Realität (siehe die nachfolgenden Begründungen A und B). Besonders verwerflich ist dabei der Versuch, die Verantwortung auf „Planer, Ausführende und die Bauüberwachung“ zu verlagern, obgleich gerade die unmittelbar Beteiligten infolge der existierenden „Vorschriften“ und „Verordnungen“ sich nur schwer diesem bautechnischen Unfug entziehen können. Sie werden ständig, auch von der Justiz, unter Druck gesetzt. Verantwortlich für diese Misere allein ist der „Verordnungsgeber“ - und das ist leider der Staat, gedrängt von einer Unzahl von Industrielobbyisten und einer diesen Schalmeienklängen hörigen und devoten „Wissenschaft“, eben einer exzellenten Pseudo-Wissenschaft. 32) S. 134 Begründung: A: Ökohaus als Brandfackel. Im „Feuerwehr-Magazin“ April Heft 2008, S. 38 steht unter der Überschrift „Wehe, wenn ein Ökohaus brennt“ folgendes: 1. „Mehr als sieben Stunden löschen 100 Kameraden an einem kleinen Einfamilienhaus in Fulda (Hessen) ohne Erfolg“. 2. „Am Ende muss ein Abrissbagger den ungewöhnlichen Einsatz beenden“. 3. „Bereits beim Eintreffen der ersten Kräfte stehen das neun mal zehn Meter große Erdgeschoß und Teile des Obergeschosses in Vollbrand. Aus den Fensteröffnungen quillt dicker Qualm hervor, im hinteren Bereich lodern Stichflammen“. 4. „Feuer aus, Haus platt. Der Schaden wird auf rund 300 000 Euro geschätzt. Die Untersuchung nach der Brandursache verlief ergebnislos in dem Trümmerhaufen ließ sich die Ursache nicht mehr ermitteln“. Was heißt das konkret? Zu 1) „Niedrig-, Passiv- und Plusenergiehäuser“ sind, wenn sie einmal brennen, kaum mehr zu retten sie sind die reinsten Brandfackeln. Zu 2) Da leicht brennbare Materialien in großer Menge vorhanden sind, bleibt dann nur noch ein Brandschuttberg als trauriger Rest übrig. Zu 3) Die Brandausbreitung ist derart schnell und rasant, daß alles in Kürze in Flammen steht. Zu 4.) In einem solchen Brandschuttberg ist im Nachhinein nicht mehr festzustellen, welche Ursache zum Brand geführt hat. Dies nährt auch den Verdacht, daß die Aktionisten dieser „energiesparenden Bauweise“ an einer Ursachenforschung überhaupt nicht interessiert sind sie müßten dann vielleicht ihr technisches Wissen überdenken und rigoros ändern. 75 Pseudo-These: Bei sachgerechter Planung und entsprechend sorgfältiger Bauausführung und Bauüberwachung ist bei der heutigen „energiesparenden“ Bauweise auch der Brandschutz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist Zweckoptimismus und soll beruhigen, widerspricht aber eklatant der erlebten Realität (siehe die nachfolgenden Begründungen A und B). Besonders verwerflich ist dabei der Versuch, die Verantwortung auf „Planer, Ausführende und die Bauüberwachung“ zu verlagern, obgleich gerade die unmittelbar Beteiligten infolge der existierenden „Vorschriften“ und „Verordnungen“ sich nur schwer diesem bautechnischen Unfug entziehen können. Sie werden ständig, auch von der Justiz, unter Druck gesetzt. Verantwortlich für diese Misere allein ist der „Verordnungsgeber“ - und das ist leider der Staat, gedrängt von einer Unzahl von Industrielobbyisten und einer diesen Schalmeienklängen hörigen und devoten „Wissenschaft“, eben einer exzellenten Pseudo-Wissenschaft. 32) S. 134 Begründung: A: Ökohaus als Brandfackel. Im „Feuerwehr-Magazin“ April Heft 2008, S. 38 steht unter der Überschrift „Wehe, wenn ein Ökohaus brennt“ folgendes: 1. „Mehr als sieben Stunden löschen 100 Kameraden an einem kleinen Einfamilienhaus in Fulda (Hessen) ohne Erfolg“. 2. „Am Ende muss ein Abrissbagger den ungewöhnlichen Einsatz beenden“. 3. „Bereits beim Eintreffen der ersten Kräfte stehen das neun mal zehn Meter große Erdgeschoß und Teile des Obergeschosses in Vollbrand. Aus den Fensteröffnungen quillt dicker Qualm hervor, im hinteren Bereich lodern Stichflammen“. 4. „Feuer aus, Haus platt. Der Schaden wird auf rund 300 000 Euro geschätzt. Die Untersuchung nach der Brandursache verlief ergebnislos in dem Trümmerhaufen ließ sich die Ursache nicht mehr ermitteln“. Was heißt das konkret? Zu 1) „Niedrig-, Passiv- und Plusenergiehäuser“ sind, wenn sie einmal brennen, kaum mehr zu retten sie sind die reinsten Brandfackeln. Zu 2) Da leicht brennbare Materialien in großer Menge vorhanden sind, bleibt dann nur noch ein Brandschuttberg als trauriger Rest übrig. Zu 3) Die Brandausbreitung ist derart schnell und rasant, daß alles in Kürze in Flammen steht. Zu 4.) In einem solchen Brandschuttberg ist im Nachhinein nicht mehr festzustellen, welche Ursache zum Brand geführt hat. Dies nährt auch den Verdacht, daß die Aktionisten dieser „energiesparenden Bauweise“ an einer Ursachenforschung überhaupt nicht interessiert sind sie müßten dann vielleicht ihr technisches Wissen überdenken und rigoros ändern. 75 Pseudo-These: Bei sachgerechter Planung und entsprechend sorgfältiger Bauausführung und Bauüberwachung ist bei der heutigen „energiesparenden“ Bauweise auch der Brandschutz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist Zweckoptimismus und soll beruhigen, widerspricht aber eklatant der erlebten Realität (siehe die nachfolgenden Begründungen A und B). Besonders verwerflich ist dabei der Versuch, die Verantwortung auf „Planer, Ausführende und die Bauüberwachung“ zu verlagern, obgleich gerade die unmittelbar Beteiligten infolge der existierenden „Vorschriften“ und „Verordnungen“ sich nur schwer diesem bautechnischen Unfug entziehen können. Sie werden ständig, auch von der Justiz, unter Druck gesetzt. Verantwortlich für diese Misere allein ist der „Verordnungsgeber“ - und das ist leider der Staat, gedrängt von einer Unzahl von Industrielobbyisten und einer diesen Schalmeienklängen hörigen und devoten „Wissenschaft“, eben einer exzellenten Pseudo-Wissenschaft. 32) S. 134 Begründung: A: Ökohaus als Brandfackel. Im „Feuerwehr-Magazin“ April Heft 2008, S. 38 steht unter der Überschrift „Wehe, wenn ein Ökohaus brennt“ folgendes: 1. „Mehr als sieben Stunden löschen 100 Kameraden an einem kleinen Einfamilienhaus in Fulda (Hessen) ohne Erfolg“. 2. „Am Ende muss ein Abrissbagger den ungewöhnlichen Einsatz beenden“. 3. „Bereits beim Eintreffen der ersten Kräfte stehen das neun mal zehn Meter große Erdgeschoß und Teile des Obergeschosses in Vollbrand. Aus den Fensteröffnungen quillt dicker Qualm hervor, im hinteren Bereich lodern Stichflammen“. 4. „Feuer aus, Haus platt. Der Schaden wird auf rund 300 000 Euro geschätzt. Die Untersuchung nach der Brandursache verlief ergebnislos in dem Trümmerhaufen ließ sich die Ursache nicht mehr ermitteln“. Was heißt das konkret? Zu 1) „Niedrig-, Passiv- und Plusenergiehäuser“ sind, wenn sie einmal brennen, kaum mehr zu retten sie sind die reinsten Brandfackeln. Zu 2) Da leicht brennbare Materialien in großer Menge vorhanden sind, bleibt dann nur noch ein Brandschuttberg als trauriger Rest übrig. Zu 3) Die Brandausbreitung ist derart schnell und rasant, daß alles in Kürze in Flammen steht. Zu 4.) In einem solchen Brandschuttberg ist im Nachhinein nicht mehr festzustellen, welche Ursache zum Brand geführt hat. Dies nährt auch den Verdacht, daß die Aktionisten dieser „energiesparenden Bauweise“ an einer Ursachenforschung überhaupt nicht interessiert sind sie müßten dann vielleicht ihr technisches Wissen überdenken und rigoros ändern. 75 Pseudo-These: Bei sachgerechter Planung und entsprechend sorgfältiger Bauausführung und Bauüberwachung ist bei der heutigen „energiesparenden“ Bauweise auch der Brandschutz gewährleistet. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist Zweckoptimismus und soll beruhigen, widerspricht aber eklatant der erlebten Realität (siehe die nachfolgenden Begründungen A und B). Besonders verwerflich ist dabei der Versuch, die Verantwortung auf „Planer, Ausführende und die Bauüberwachung“ zu verlagern, obgleich gerade die unmittelbar Beteiligten infolge der existierenden „Vorschriften“ und „Verordnungen“ sich nur schwer diesem bautechnischen Unfug entziehen können. Sie werden ständig, auch von der Justiz, unter Druck gesetzt. Verantwortlich für diese Misere allein ist der „Verordnungsgeber“ - und das ist leider der Staat, gedrängt von einer Unzahl von Industrielobbyisten und einer diesen Schalmeienklängen hörigen und devoten „Wissenschaft“, eben einer exzellenten Pseudo-Wissenschaft. 32) S. 134 Begründung: A: Ökohaus als Brandfackel. Im „Feuerwehr-Magazin“ April Heft 2008, S. 38 steht unter der Überschrift „Wehe, wenn ein Ökohaus brennt“ folgendes: 1. „Mehr als sieben Stunden löschen 100 Kameraden an einem kleinen Einfamilienhaus in Fulda (Hessen) ohne Erfolg“. 2. „Am Ende muss ein Abrissbagger den ungewöhnlichen Einsatz beenden“. 3. „Bereits beim Eintreffen der ersten Kräfte stehen das neun mal zehn Meter große Erdgeschoß und Teile des Obergeschosses in Vollbrand. Aus den Fensteröffnungen quillt dicker Qualm hervor, im hinteren Bereich lodern Stichflammen“. 4. „Feuer aus, Haus platt. Der Schaden wird auf rund 300 000 Euro geschätzt. Die Untersuchung nach der Brandursache verlief ergebnislos in dem Trümmerhaufen ließ sich die Ursache nicht mehr ermitteln“. Was heißt das konkret? Zu 1) „Niedrig-, Passiv- und Plusenergiehäuser“ sind, wenn sie einmal brennen, kaum mehr zu retten sie sind die reinsten Brandfackeln. Zu 2) Da leicht brennbare Materialien in großer Menge vorhanden sind, bleibt dann nur noch ein Brandschuttberg als trauriger Rest übrig. Zu 3) Die Brandausbreitung ist derart schnell und rasant, daß alles in Kürze in Flammen steht. Zu 4.) In einem solchen Brandschuttberg ist im Nachhinein nicht mehr festzustellen, welche Ursache zum Brand geführt hat. Dies nährt auch den Verdacht, daß die Aktionisten dieser „energiesparenden Bauweise“ an einer Ursachenforschung überhaupt nicht interessiert sind sie müßten dann vielleicht ihr technisches Wissen überdenken und rigoros ändern. 75 <?page no="84"?> Man nähert sich damit wieder sehr den Brandgefahren im Mittelalter. Es wäre allerdings ein völlig falsches Signal, wenn die derzeitige Bauentwicklung die baldige Beseitigung neuer und bestehender Gebäude durch Brand zwecks Sicherung von Bauaufträgen im Auge hat. Die Brandversicherungen jedenfalls dürften über diese gestiegene Brandgefährdung nicht entzückt sein - und im Rahmen ihrer Geschäftspolitik die Prämien erhöhen. B: Häuser als Brandfalle. In der „Berliner Morgenpost“ wurde unter der Überschrift „Mietshaus wird zur Feuerfalle“ von einer Brandkatastrophe berichtet. 5. Berliner Morgenpost“ vom 22. April 2005: „Zwei Tote, drei Verletzte: Menschen stürzen sich aus den Fenstern. Bei einem Großfeuer in Pankow sind in der Nacht zu gestern zwei Frauen getötet worden. Berlins Feuerwehrchef sprach von dem schlimmsten Feuer, das er jemals in einem Neubau erlebt habe. 150 Feuerwehrmänner waren im Einsatz, retteten 80 Menschen das Leben und brachten sie in Sicherheit.“ „Schnell brennt die Hausfassade, das Feuer greift von außen auf Räume in der 3. 4. und 5. Etage über.“ „Menschen stehen an den Fenstern, schreien um Hilfe. Einige von ihnen haben schützend die Arme um ihre Kinder gelegt. Sie alle haben Todesangst.“ „Bei diesen Flammen ist es fast ein Wunder, daß nur zwei Opfer zu beklagen sind.“ 6. „Berliner Morgenpost“ vom 23. April 2005: „Fassade brannte wie Zunder. Den Einsatzkräften war aufgefallen, daß eben diese Fassade am frühen Donnerstagmorgen schnell Feuer gefangen und langanhaltend in Flammen gestanden hatte.“ 7. Berliner Morgenpost“ vom 26. April 2005: „Spanplatten als Brandursache - Fassade des Pankower Hauses erst im Jahr 2004 saniert.“ „Diese Fassade bestand aus mehreren Schichten: Stahlbeton, eine Holzspanplatte, als Wärmedämmer der Füllstoff Styropor, Unterputz, Textilglas, dann der Oberputz.“ „Die Menschen waren nur deshalb in das Treppenhaus geflüchtet, weil die Flammen von der Außenfassade in ihre Wohnungen eingedrungen waren.“ 8. Berliner Morgenpost“ vom 12. Mai 2005: „Bei der Planung der Sanierung kam heraus, daß auf die verwandten Holzplatten der Fassade eine schnell entflammbare Styroporart namens „Polystyrol“ aufgebracht worden war.“ Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Flammen-Inferno, das sicher unangenehme Erinnerungen wachruft. Müssen erst viele Tote zu beklagen sein, um diesen Dämmspuk bautechnisch entsprechend einzuordnen und zu beenden? 76 Man nähert sich damit wieder sehr den Brandgefahren im Mittelalter. Es wäre allerdings ein völlig falsches Signal, wenn die derzeitige Bauentwicklung die baldige Beseitigung neuer und bestehender Gebäude durch Brand zwecks Sicherung von Bauaufträgen im Auge hat. Die Brandversicherungen jedenfalls dürften über diese gestiegene Brandgefährdung nicht entzückt sein - und im Rahmen ihrer Geschäftspolitik die Prämien erhöhen. B: Häuser als Brandfalle. In der „Berliner Morgenpost“ wurde unter der Überschrift „Mietshaus wird zur Feuerfalle“ von einer Brandkatastrophe berichtet. 5. Berliner Morgenpost“ vom 22. April 2005: „Zwei Tote, drei Verletzte: Menschen stürzen sich aus den Fenstern. Bei einem Großfeuer in Pankow sind in der Nacht zu gestern zwei Frauen getötet worden. Berlins Feuerwehrchef sprach von dem schlimmsten Feuer, das er jemals in einem Neubau erlebt habe. 150 Feuerwehrmänner waren im Einsatz, retteten 80 Menschen das Leben und brachten sie in Sicherheit.“ „Schnell brennt die Hausfassade, das Feuer greift von außen auf Räume in der 3. 4. und 5. Etage über.“ „Menschen stehen an den Fenstern, schreien um Hilfe. Einige von ihnen haben schützend die Arme um ihre Kinder gelegt. Sie alle haben Todesangst.“ „Bei diesen Flammen ist es fast ein Wunder, daß nur zwei Opfer zu beklagen sind.“ 6. „Berliner Morgenpost“ vom 23. April 2005: „Fassade brannte wie Zunder. Den Einsatzkräften war aufgefallen, daß eben diese Fassade am frühen Donnerstagmorgen schnell Feuer gefangen und langanhaltend in Flammen gestanden hatte.“ 7. Berliner Morgenpost“ vom 26. April 2005: „Spanplatten als Brandursache - Fassade des Pankower Hauses erst im Jahr 2004 saniert.“ „Diese Fassade bestand aus mehreren Schichten: Stahlbeton, eine Holzspanplatte, als Wärmedämmer der Füllstoff Styropor, Unterputz, Textilglas, dann der Oberputz.“ „Die Menschen waren nur deshalb in das Treppenhaus geflüchtet, weil die Flammen von der Außenfassade in ihre Wohnungen eingedrungen waren.“ 8. Berliner Morgenpost“ vom 12. Mai 2005: „Bei der Planung der Sanierung kam heraus, daß auf die verwandten Holzplatten der Fassade eine schnell entflammbare Styroporart namens „Polystyrol“ aufgebracht worden war.“ Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Flammen-Inferno, das sicher unangenehme Erinnerungen wachruft. Müssen erst viele Tote zu beklagen sein, um diesen Dämmspuk bautechnisch entsprechend einzuordnen und zu beenden? 76 Man nähert sich damit wieder sehr den Brandgefahren im Mittelalter. Es wäre allerdings ein völlig falsches Signal, wenn die derzeitige Bauentwicklung die baldige Beseitigung neuer und bestehender Gebäude durch Brand zwecks Sicherung von Bauaufträgen im Auge hat. Die Brandversicherungen jedenfalls dürften über diese gestiegene Brandgefährdung nicht entzückt sein - und im Rahmen ihrer Geschäftspolitik die Prämien erhöhen. B: Häuser als Brandfalle. In der „Berliner Morgenpost“ wurde unter der Überschrift „Mietshaus wird zur Feuerfalle“ von einer Brandkatastrophe berichtet. 5. Berliner Morgenpost“ vom 22. April 2005: „Zwei Tote, drei Verletzte: Menschen stürzen sich aus den Fenstern. Bei einem Großfeuer in Pankow sind in der Nacht zu gestern zwei Frauen getötet worden. Berlins Feuerwehrchef sprach von dem schlimmsten Feuer, das er jemals in einem Neubau erlebt habe. 150 Feuerwehrmänner waren im Einsatz, retteten 80 Menschen das Leben und brachten sie in Sicherheit.“ „Schnell brennt die Hausfassade, das Feuer greift von außen auf Räume in der 3. 4. und 5. Etage über.“ „Menschen stehen an den Fenstern, schreien um Hilfe. Einige von ihnen haben schützend die Arme um ihre Kinder gelegt. Sie alle haben Todesangst.“ „Bei diesen Flammen ist es fast ein Wunder, daß nur zwei Opfer zu beklagen sind.“ 6. „Berliner Morgenpost“ vom 23. April 2005: „Fassade brannte wie Zunder. Den Einsatzkräften war aufgefallen, daß eben diese Fassade am frühen Donnerstagmorgen schnell Feuer gefangen und langanhaltend in Flammen gestanden hatte.“ 7. Berliner Morgenpost“ vom 26. April 2005: „Spanplatten als Brandursache - Fassade des Pankower Hauses erst im Jahr 2004 saniert.“ „Diese Fassade bestand aus mehreren Schichten: Stahlbeton, eine Holzspanplatte, als Wärmedämmer der Füllstoff Styropor, Unterputz, Textilglas, dann der Oberputz.“ „Die Menschen waren nur deshalb in das Treppenhaus geflüchtet, weil die Flammen von der Außenfassade in ihre Wohnungen eingedrungen waren.“ 8. Berliner Morgenpost“ vom 12. Mai 2005: „Bei der Planung der Sanierung kam heraus, daß auf die verwandten Holzplatten der Fassade eine schnell entflammbare Styroporart namens „Polystyrol“ aufgebracht worden war.“ Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Flammen-Inferno, das sicher unangenehme Erinnerungen wachruft. Müssen erst viele Tote zu beklagen sein, um diesen Dämmspuk bautechnisch entsprechend einzuordnen und zu beenden? 76 Man nähert sich damit wieder sehr den Brandgefahren im Mittelalter. Es wäre allerdings ein völlig falsches Signal, wenn die derzeitige Bauentwicklung die baldige Beseitigung neuer und bestehender Gebäude durch Brand zwecks Sicherung von Bauaufträgen im Auge hat. Die Brandversicherungen jedenfalls dürften über diese gestiegene Brandgefährdung nicht entzückt sein - und im Rahmen ihrer Geschäftspolitik die Prämien erhöhen. B: Häuser als Brandfalle. In der „Berliner Morgenpost“ wurde unter der Überschrift „Mietshaus wird zur Feuerfalle“ von einer Brandkatastrophe berichtet. 5. Berliner Morgenpost“ vom 22. April 2005: „Zwei Tote, drei Verletzte: Menschen stürzen sich aus den Fenstern. Bei einem Großfeuer in Pankow sind in der Nacht zu gestern zwei Frauen getötet worden. Berlins Feuerwehrchef sprach von dem schlimmsten Feuer, das er jemals in einem Neubau erlebt habe. 150 Feuerwehrmänner waren im Einsatz, retteten 80 Menschen das Leben und brachten sie in Sicherheit.“ „Schnell brennt die Hausfassade, das Feuer greift von außen auf Räume in der 3. 4. und 5. Etage über.“ „Menschen stehen an den Fenstern, schreien um Hilfe. Einige von ihnen haben schützend die Arme um ihre Kinder gelegt. Sie alle haben Todesangst.“ „Bei diesen Flammen ist es fast ein Wunder, daß nur zwei Opfer zu beklagen sind.“ 6. „Berliner Morgenpost“ vom 23. April 2005: „Fassade brannte wie Zunder. Den Einsatzkräften war aufgefallen, daß eben diese Fassade am frühen Donnerstagmorgen schnell Feuer gefangen und langanhaltend in Flammen gestanden hatte.“ 7. Berliner Morgenpost“ vom 26. April 2005: „Spanplatten als Brandursache - Fassade des Pankower Hauses erst im Jahr 2004 saniert.“ „Diese Fassade bestand aus mehreren Schichten: Stahlbeton, eine Holzspanplatte, als Wärmedämmer der Füllstoff Styropor, Unterputz, Textilglas, dann der Oberputz.“ „Die Menschen waren nur deshalb in das Treppenhaus geflüchtet, weil die Flammen von der Außenfassade in ihre Wohnungen eingedrungen waren.“ 8. Berliner Morgenpost“ vom 12. Mai 2005: „Bei der Planung der Sanierung kam heraus, daß auf die verwandten Holzplatten der Fassade eine schnell entflammbare Styroporart namens „Polystyrol“ aufgebracht worden war.“ Was heißt das konkret? Zu 5) Ein Flammen-Inferno, das sicher unangenehme Erinnerungen wachruft. Müssen erst viele Tote zu beklagen sein, um diesen Dämmspuk bautechnisch entsprechend einzuordnen und zu beenden? 76 <?page no="85"?> Zu 6) Schnell Feuer fangend stand die Fassade sehr lange in Flammen. Sie brannte wie Zunder von „nichtbrennbar“ oder „feuerhemmend“ kann dann wohl nicht mehr gesprochen werden. Zu 7) Spanplatten und Styropor sind das bei einem Wärmedämmverbundsystem die „zukunftsträchtigen“, auch noch von außen nach innen wirkenden Brandbeschleuniger? Die Feuerwehr hat wahrlich genug zu tun und kann nicht auch noch fehlerhafte Bauten sichern. Oder sollten am Ende Baufirmen über diese Entwicklung gar nicht so traurig sein, da sie darin kommende Aufträge wittern? Zu 8) Polystyrol sollte gerade aus Gründen der Brandsicherheit als Dämmstoff konsequent gemieden und verdammt werden. Fazit: „Moderne Energiesparkonstruktionen“ mit viel Dämmstoff sind zu meiden, da sie sehr leicht auch zu Brandfackeln und Brandfallen werden. Sie widersprechen damit den Leitlinien der Musterbauordnung und stellen damit eine Jahrhunderte alte Erfahrung auf den Kopf nur um mit fragwürdigen und absurden Argumenten die einmal eingeschlagenen Pfade, die sich als falsch und fehlerhaft erwiesen haben, mit Macht und Arroganz trotzig und rechthaberisch weiter zu verfolgen. Quintessenz: Mit der „Leichtbau- und Dämmstoffbauweise“ kann es, wie man sieht, manchmal bitter enden. Jeder Tote ist einer zu viel. Deshalb gilt stets und immer wieder der einprägsame und stets allgemein gültige Satz: „Der Niedrigenergiehaus-Plunder brennt auch wie Zunder“. Hier muß nach wie vor immer wieder betont werden, daß „Massivkonstruktionen“ die einzige Alternative zu diesen bautechnischen Deformationen einer „energiesparenden Bauweise“ sind. War es in der Vergangenheit über Jahrhunderte hinweg immer das Bestreben gewesen, durch günstige Auswahl von Baumaterialien auch die Brandgefahren zu reduzieren oder sogar zu bannen, scheint es heutzutage wieder durchaus opportun zu sein, mit fadenscheinigen Argumenten wie der „Bekämpfung der Klimakatastrophe durch CO 2 -Emissionsminderungen“ davon wieder abrücken zu können und die Brandgefahren als Nebensache zu sehen. Es sei nochmals daran erinnert: Das Grundgesetz; im Art. 2 (2) besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wenn diese körperliche Unversehrtheit jedoch leichtfertig durch fragwürdige Bautechniken, die durch Intervention der Wirtschaft und ihren umherschwirrenden Lobbyisten seit Jahrzehnten immer wieder neu erfunden werden, aufs Spiel gesetzt wird, dann scheint „beim Staat“ die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit nicht hoch im Kurs zu stehen. Hier muß endlich ein Umdenken bei den Verantwortlichen für diese bautechnischen Fehlentwicklungen einsetzen. Dies aber scheint äußerst schwierig zu sein man sitzt wohl zu sehr mit im Sumpf. 77 Zu 6) Schnell Feuer fangend stand die Fassade sehr lange in Flammen. Sie brannte wie Zunder von „nichtbrennbar“ oder „feuerhemmend“ kann dann wohl nicht mehr gesprochen werden. Zu 7) Spanplatten und Styropor sind das bei einem Wärmedämmverbundsystem die „zukunftsträchtigen“, auch noch von außen nach innen wirkenden Brandbeschleuniger? Die Feuerwehr hat wahrlich genug zu tun und kann nicht auch noch fehlerhafte Bauten sichern. Oder sollten am Ende Baufirmen über diese Entwicklung gar nicht so traurig sein, da sie darin kommende Aufträge wittern? Zu 8) Polystyrol sollte gerade aus Gründen der Brandsicherheit als Dämmstoff konsequent gemieden und verdammt werden. Fazit: „Moderne Energiesparkonstruktionen“ mit viel Dämmstoff sind zu meiden, da sie sehr leicht auch zu Brandfackeln und Brandfallen werden. Sie widersprechen damit den Leitlinien der Musterbauordnung und stellen damit eine Jahrhunderte alte Erfahrung auf den Kopf nur um mit fragwürdigen und absurden Argumenten die einmal eingeschlagenen Pfade, die sich als falsch und fehlerhaft erwiesen haben, mit Macht und Arroganz trotzig und rechthaberisch weiter zu verfolgen. Quintessenz: Mit der „Leichtbau- und Dämmstoffbauweise“ kann es, wie man sieht, manchmal bitter enden. Jeder Tote ist einer zu viel. Deshalb gilt stets und immer wieder der einprägsame und stets allgemein gültige Satz: „Der Niedrigenergiehaus-Plunder brennt auch wie Zunder“. Hier muß nach wie vor immer wieder betont werden, daß „Massivkonstruktionen“ die einzige Alternative zu diesen bautechnischen Deformationen einer „energiesparenden Bauweise“ sind. War es in der Vergangenheit über Jahrhunderte hinweg immer das Bestreben gewesen, durch günstige Auswahl von Baumaterialien auch die Brandgefahren zu reduzieren oder sogar zu bannen, scheint es heutzutage wieder durchaus opportun zu sein, mit fadenscheinigen Argumenten wie der „Bekämpfung der Klimakatastrophe durch CO 2 -Emissionsminderungen“ davon wieder abrücken zu können und die Brandgefahren als Nebensache zu sehen. Es sei nochmals daran erinnert: Das Grundgesetz; im Art. 2 (2) besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wenn diese körperliche Unversehrtheit jedoch leichtfertig durch fragwürdige Bautechniken, die durch Intervention der Wirtschaft und ihren umherschwirrenden Lobbyisten seit Jahrzehnten immer wieder neu erfunden werden, aufs Spiel gesetzt wird, dann scheint „beim Staat“ die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit nicht hoch im Kurs zu stehen. Hier muß endlich ein Umdenken bei den Verantwortlichen für diese bautechnischen Fehlentwicklungen einsetzen. Dies aber scheint äußerst schwierig zu sein man sitzt wohl zu sehr mit im Sumpf. 77 Zu 6) Schnell Feuer fangend stand die Fassade sehr lange in Flammen. Sie brannte wie Zunder von „nichtbrennbar“ oder „feuerhemmend“ kann dann wohl nicht mehr gesprochen werden. Zu 7) Spanplatten und Styropor sind das bei einem Wärmedämmverbundsystem die „zukunftsträchtigen“, auch noch von außen nach innen wirkenden Brandbeschleuniger? Die Feuerwehr hat wahrlich genug zu tun und kann nicht auch noch fehlerhafte Bauten sichern. Oder sollten am Ende Baufirmen über diese Entwicklung gar nicht so traurig sein, da sie darin kommende Aufträge wittern? Zu 8) Polystyrol sollte gerade aus Gründen der Brandsicherheit als Dämmstoff konsequent gemieden und verdammt werden. Fazit: „Moderne Energiesparkonstruktionen“ mit viel Dämmstoff sind zu meiden, da sie sehr leicht auch zu Brandfackeln und Brandfallen werden. Sie widersprechen damit den Leitlinien der Musterbauordnung und stellen damit eine Jahrhunderte alte Erfahrung auf den Kopf nur um mit fragwürdigen und absurden Argumenten die einmal eingeschlagenen Pfade, die sich als falsch und fehlerhaft erwiesen haben, mit Macht und Arroganz trotzig und rechthaberisch weiter zu verfolgen. Quintessenz: Mit der „Leichtbau- und Dämmstoffbauweise“ kann es, wie man sieht, manchmal bitter enden. Jeder Tote ist einer zu viel. Deshalb gilt stets und immer wieder der einprägsame und stets allgemein gültige Satz: „Der Niedrigenergiehaus-Plunder brennt auch wie Zunder“. Hier muß nach wie vor immer wieder betont werden, daß „Massivkonstruktionen“ die einzige Alternative zu diesen bautechnischen Deformationen einer „energiesparenden Bauweise“ sind. War es in der Vergangenheit über Jahrhunderte hinweg immer das Bestreben gewesen, durch günstige Auswahl von Baumaterialien auch die Brandgefahren zu reduzieren oder sogar zu bannen, scheint es heutzutage wieder durchaus opportun zu sein, mit fadenscheinigen Argumenten wie der „Bekämpfung der Klimakatastrophe durch CO 2 -Emissionsminderungen“ davon wieder abrücken zu können und die Brandgefahren als Nebensache zu sehen. Es sei nochmals daran erinnert: Das Grundgesetz; im Art. 2 (2) besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wenn diese körperliche Unversehrtheit jedoch leichtfertig durch fragwürdige Bautechniken, die durch Intervention der Wirtschaft und ihren umherschwirrenden Lobbyisten seit Jahrzehnten immer wieder neu erfunden werden, aufs Spiel gesetzt wird, dann scheint „beim Staat“ die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit nicht hoch im Kurs zu stehen. Hier muß endlich ein Umdenken bei den Verantwortlichen für diese bautechnischen Fehlentwicklungen einsetzen. Dies aber scheint äußerst schwierig zu sein man sitzt wohl zu sehr mit im Sumpf. 77 Zu 6) Schnell Feuer fangend stand die Fassade sehr lange in Flammen. Sie brannte wie Zunder von „nichtbrennbar“ oder „feuerhemmend“ kann dann wohl nicht mehr gesprochen werden. Zu 7) Spanplatten und Styropor sind das bei einem Wärmedämmverbundsystem die „zukunftsträchtigen“, auch noch von außen nach innen wirkenden Brandbeschleuniger? Die Feuerwehr hat wahrlich genug zu tun und kann nicht auch noch fehlerhafte Bauten sichern. Oder sollten am Ende Baufirmen über diese Entwicklung gar nicht so traurig sein, da sie darin kommende Aufträge wittern? Zu 8) Polystyrol sollte gerade aus Gründen der Brandsicherheit als Dämmstoff konsequent gemieden und verdammt werden. Fazit: „Moderne Energiesparkonstruktionen“ mit viel Dämmstoff sind zu meiden, da sie sehr leicht auch zu Brandfackeln und Brandfallen werden. Sie widersprechen damit den Leitlinien der Musterbauordnung und stellen damit eine Jahrhunderte alte Erfahrung auf den Kopf nur um mit fragwürdigen und absurden Argumenten die einmal eingeschlagenen Pfade, die sich als falsch und fehlerhaft erwiesen haben, mit Macht und Arroganz trotzig und rechthaberisch weiter zu verfolgen. Quintessenz: Mit der „Leichtbau- und Dämmstoffbauweise“ kann es, wie man sieht, manchmal bitter enden. Jeder Tote ist einer zu viel. Deshalb gilt stets und immer wieder der einprägsame und stets allgemein gültige Satz: „Der Niedrigenergiehaus-Plunder brennt auch wie Zunder“. Hier muß nach wie vor immer wieder betont werden, daß „Massivkonstruktionen“ die einzige Alternative zu diesen bautechnischen Deformationen einer „energiesparenden Bauweise“ sind. War es in der Vergangenheit über Jahrhunderte hinweg immer das Bestreben gewesen, durch günstige Auswahl von Baumaterialien auch die Brandgefahren zu reduzieren oder sogar zu bannen, scheint es heutzutage wieder durchaus opportun zu sein, mit fadenscheinigen Argumenten wie der „Bekämpfung der Klimakatastrophe durch CO 2 -Emissionsminderungen“ davon wieder abrücken zu können und die Brandgefahren als Nebensache zu sehen. Es sei nochmals daran erinnert: Das Grundgesetz; im Art. 2 (2) besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wenn diese körperliche Unversehrtheit jedoch leichtfertig durch fragwürdige Bautechniken, die durch Intervention der Wirtschaft und ihren umherschwirrenden Lobbyisten seit Jahrzehnten immer wieder neu erfunden werden, aufs Spiel gesetzt wird, dann scheint „beim Staat“ die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit nicht hoch im Kurs zu stehen. Hier muß endlich ein Umdenken bei den Verantwortlichen für diese bautechnischen Fehlentwicklungen einsetzen. Dies aber scheint äußerst schwierig zu sein man sitzt wohl zu sehr mit im Sumpf. 77 <?page no="86"?> 16 Zur Energieeinsparverordnung Seit 1977 gibt es Verordnungen, die den Wärmeschutz über die DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ hinaus in andere, jedoch schlechtere Bahnen lenkt. Die Wärmeschutzverordnungen 1977 und 1982 (mit km-Basis), sowie 1994 (mit kWh/ m²a-Basis), aber auch die anschließenden Energieeinsparverordnungen 2002, 2007 und 2009 (alle auf kWh/ m²a-Basis) geben Zeugnis über den methodischen und inhaltlichen Irrweg dieses „innovativen“ Wärmeschutzes. Erläuterung: Grundsätzlich wurde bei jeder neuen Wärmeschutzbzw. Energieeinsparverordnung (EnEV) lediglich das Anforderungsniveau um ca. 30% verschärft. Allein nur diese Prozentangabe war notwendig, um die tatsächlichen Sachverhalte, eben das wirtschaftliche Fiasko, das mit diesen Verschärfungen einherging, zu verschleiern. Zusätzlich wurde deshalb auch noch an der Methodik herumgebastelt, die aber das bautechnische Chaos nur noch mehr verschlimmerte. [Meier 03]. These: Die Energieeinsparverordnung ist methodisch und inhaltlich ein Mißgriff. 33) S. 134 Begründung: A: Anfänglich muß ein grundsätzlicher Mangel genannt werden: Für die gesamte Bundesrepublik werden einheitliche Anforderungsniveaus festgelegt: 1. Früher wurde der Wärmeschutz in Deutschland noch in drei Wärmedämmgebiete (WDG I, II, III) eingeteilt. Heute bei „fortschrittlichem“ Denken entfällt diese Unterscheidung. 2. Diese Einheitlichkeit in den „energetischen Anforderungen“ führt automatisch zu einer „Baukultur“ nach Katalog. Auch Ikea bietet bereits Häuser für den allgemeinen Hausgebrauch an, einsetzbar dann in der gesamten BRD. 3. Dabei müssen beim Bauen in einem traditionsreichen Land besonders die unterschiedlichen Klimate berücksichtigt werden. 4. Diese Gleichmacherei bietet somit vor allem den Fertighaus-Herstellern die Möglichkeit, ihre fragwürdigen „Leichtbau-Produkte“ überall zu vermarkten. Was heißt das konkret? Zu 1) In früheren Jahren wurde wenigstens noch zwischen Rheinland/ Nordseeküste (WDG I), Mittelgebirge/ Alpen WDG iII) und dem Rest der BRD (WDG II) unterschieden. Selbst diese einfache Klassifizierung wurde im Vermarktungs-Interesse der Industrie fallengelassen und damit auch das traditionsgebundene Handwerk geschädigt. 78 16 Zur Energieeinsparverordnung Seit 1977 gibt es Verordnungen, die den Wärmeschutz über die DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ hinaus in andere, jedoch schlechtere Bahnen lenkt. Die Wärmeschutzverordnungen 1977 und 1982 (mit km-Basis), sowie 1994 (mit kWh/ m²a-Basis), aber auch die anschließenden Energieeinsparverordnungen 2002, 2007 und 2009 (alle auf kWh/ m²a-Basis) geben Zeugnis über den methodischen und inhaltlichen Irrweg dieses „innovativen“ Wärmeschutzes. Erläuterung: Grundsätzlich wurde bei jeder neuen Wärmeschutzbzw. Energieeinsparverordnung (EnEV) lediglich das Anforderungsniveau um ca. 30% verschärft. Allein nur diese Prozentangabe war notwendig, um die tatsächlichen Sachverhalte, eben das wirtschaftliche Fiasko, das mit diesen Verschärfungen einherging, zu verschleiern. Zusätzlich wurde deshalb auch noch an der Methodik herumgebastelt, die aber das bautechnische Chaos nur noch mehr verschlimmerte. [Meier 03]. These: Die Energieeinsparverordnung ist methodisch und inhaltlich ein Mißgriff. 33) S. 134 Begründung: A: Anfänglich muß ein grundsätzlicher Mangel genannt werden: Für die gesamte Bundesrepublik werden einheitliche Anforderungsniveaus festgelegt: 1. Früher wurde der Wärmeschutz in Deutschland noch in drei Wärmedämmgebiete (WDG I, II, III) eingeteilt. Heute bei „fortschrittlichem“ Denken entfällt diese Unterscheidung. 2. Diese Einheitlichkeit in den „energetischen Anforderungen“ führt automatisch zu einer „Baukultur“ nach Katalog. Auch Ikea bietet bereits Häuser für den allgemeinen Hausgebrauch an, einsetzbar dann in der gesamten BRD. 3. Dabei müssen beim Bauen in einem traditionsreichen Land besonders die unterschiedlichen Klimate berücksichtigt werden. 4. Diese Gleichmacherei bietet somit vor allem den Fertighaus-Herstellern die Möglichkeit, ihre fragwürdigen „Leichtbau-Produkte“ überall zu vermarkten. Was heißt das konkret? Zu 1) In früheren Jahren wurde wenigstens noch zwischen Rheinland/ Nordseeküste (WDG I), Mittelgebirge/ Alpen WDG iII) und dem Rest der BRD (WDG II) unterschieden. Selbst diese einfache Klassifizierung wurde im Vermarktungs-Interesse der Industrie fallengelassen und damit auch das traditionsgebundene Handwerk geschädigt. 78 16 Zur Energieeinsparverordnung Seit 1977 gibt es Verordnungen, die den Wärmeschutz über die DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ hinaus in andere, jedoch schlechtere Bahnen lenkt. Die Wärmeschutzverordnungen 1977 und 1982 (mit km-Basis), sowie 1994 (mit kWh/ m²a-Basis), aber auch die anschließenden Energieeinsparverordnungen 2002, 2007 und 2009 (alle auf kWh/ m²a-Basis) geben Zeugnis über den methodischen und inhaltlichen Irrweg dieses „innovativen“ Wärmeschutzes. Erläuterung: Grundsätzlich wurde bei jeder neuen Wärmeschutzbzw. Energieeinsparverordnung (EnEV) lediglich das Anforderungsniveau um ca. 30% verschärft. Allein nur diese Prozentangabe war notwendig, um die tatsächlichen Sachverhalte, eben das wirtschaftliche Fiasko, das mit diesen Verschärfungen einherging, zu verschleiern. Zusätzlich wurde deshalb auch noch an der Methodik herumgebastelt, die aber das bautechnische Chaos nur noch mehr verschlimmerte. [Meier 03]. These: Die Energieeinsparverordnung ist methodisch und inhaltlich ein Mißgriff. 33) S. 134 Begründung: A: Anfänglich muß ein grundsätzlicher Mangel genannt werden: Für die gesamte Bundesrepublik werden einheitliche Anforderungsniveaus festgelegt: 1. Früher wurde der Wärmeschutz in Deutschland noch in drei Wärmedämmgebiete (WDG I, II, III) eingeteilt. Heute bei „fortschrittlichem“ Denken entfällt diese Unterscheidung. 2. Diese Einheitlichkeit in den „energetischen Anforderungen“ führt automatisch zu einer „Baukultur“ nach Katalog. Auch Ikea bietet bereits Häuser für den allgemeinen Hausgebrauch an, einsetzbar dann in der gesamten BRD. 3. Dabei müssen beim Bauen in einem traditionsreichen Land besonders die unterschiedlichen Klimate berücksichtigt werden. 4. Diese Gleichmacherei bietet somit vor allem den Fertighaus-Herstellern die Möglichkeit, ihre fragwürdigen „Leichtbau-Produkte“ überall zu vermarkten. Was heißt das konkret? Zu 1) In früheren Jahren wurde wenigstens noch zwischen Rheinland/ Nordseeküste (WDG I), Mittelgebirge/ Alpen WDG iII) und dem Rest der BRD (WDG II) unterschieden. Selbst diese einfache Klassifizierung wurde im Vermarktungs-Interesse der Industrie fallengelassen und damit auch das traditionsgebundene Handwerk geschädigt. 78 16 Zur Energieeinsparverordnung Seit 1977 gibt es Verordnungen, die den Wärmeschutz über die DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ hinaus in andere, jedoch schlechtere Bahnen lenkt. Die Wärmeschutzverordnungen 1977 und 1982 (mit km-Basis), sowie 1994 (mit kWh/ m²a-Basis), aber auch die anschließenden Energieeinsparverordnungen 2002, 2007 und 2009 (alle auf kWh/ m²a-Basis) geben Zeugnis über den methodischen und inhaltlichen Irrweg dieses „innovativen“ Wärmeschutzes. Erläuterung: Grundsätzlich wurde bei jeder neuen Wärmeschutzbzw. Energieeinsparverordnung (EnEV) lediglich das Anforderungsniveau um ca. 30% verschärft. Allein nur diese Prozentangabe war notwendig, um die tatsächlichen Sachverhalte, eben das wirtschaftliche Fiasko, das mit diesen Verschärfungen einherging, zu verschleiern. Zusätzlich wurde deshalb auch noch an der Methodik herumgebastelt, die aber das bautechnische Chaos nur noch mehr verschlimmerte. [Meier 03]. These: Die Energieeinsparverordnung ist methodisch und inhaltlich ein Mißgriff. 33) S. 134 Begründung: A: Anfänglich muß ein grundsätzlicher Mangel genannt werden: Für die gesamte Bundesrepublik werden einheitliche Anforderungsniveaus festgelegt: 1. Früher wurde der Wärmeschutz in Deutschland noch in drei Wärmedämmgebiete (WDG I, II, III) eingeteilt. Heute bei „fortschrittlichem“ Denken entfällt diese Unterscheidung. 2. Diese Einheitlichkeit in den „energetischen Anforderungen“ führt automatisch zu einer „Baukultur“ nach Katalog. Auch Ikea bietet bereits Häuser für den allgemeinen Hausgebrauch an, einsetzbar dann in der gesamten BRD. 3. Dabei müssen beim Bauen in einem traditionsreichen Land besonders die unterschiedlichen Klimate berücksichtigt werden. 4. Diese Gleichmacherei bietet somit vor allem den Fertighaus-Herstellern die Möglichkeit, ihre fragwürdigen „Leichtbau-Produkte“ überall zu vermarkten. Was heißt das konkret? Zu 1) In früheren Jahren wurde wenigstens noch zwischen Rheinland/ Nordseeküste (WDG I), Mittelgebirge/ Alpen WDG iII) und dem Rest der BRD (WDG II) unterschieden. Selbst diese einfache Klassifizierung wurde im Vermarktungs-Interesse der Industrie fallengelassen und damit auch das traditionsgebundene Handwerk geschädigt. 78 <?page no="87"?> Zu 2) Diese Sachlage bedingt den Niedergang der Baukultur. Das Haus von der Stange wird zum Verkaufsschlager. Qualität ist nicht mehr wichtig. Als Ausgleich für diese baukulturelle Schande wird für die strapazierte Seele dann wenigstens viel über Baukultur geredet und palavert. Zu 3) Unterschiedliche Breitengrade und unterschiedliche Höhenmeter, aber auch unterschiedliche Sonnenstunden und unterschiedliche Regenmengen bedingen automatisch unterschiedliche Bauweisen, die sich durch Erfahrung traditionell in vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten herausgebildet haben. Diese regionalen Feinheiten gehen für immer verloren. Zu 4) All die klimatischen Unterschiede werden durch die EnEV nicht berücksichtigt. Infolge der überall gleichen Anforderungen können verstärkt Schubladenentwürfe zu „hohen baukünstlerischen Ehren“ gelangen. Der triste Fertighaus-Markt boomt der bautechnische Plunder dominiert. B: Auch die Methodik der EnEV ist fehlerhaft. Das übliche A/ V-Verhältnis eignet sich nicht als Maßstab für ein Anforderungsniveau an den Wärmeschutz: Warum? 5. Die Höhe des zulässigen Energieverbrauches in kWh/ m²a richtet sich nach dem A/ V-Verhältnis, dem Verhältnis von umhüllender Außenfläche zum Volumen eines Gebäudes. 6. Man glaubt, große A/ V-Verhältnisse beschreiben differenzierte und damit „energieverschwendende“ Gebäude, kompakte Baukörper dagegen haben kleine A/ V-Verhältnisse und seien damit „energiesparend“. 7. Diese Schlußfolgerungen sind falsch. Bei einem Kubus richtet sich das A/ V- Verhältnis nach der Kantenlänge also ausschließlich nach dem Volumen. 8. Auch bei einem quaderförmigen Gebäude sind für das A/ V-Verhältnis die Kantenlängen und damit das Volumen maßgebend. 9. Maßgebend kann deshalb nur der „Wärmeschutz“ der Außenhülle sein. 10. „Wärmeschutz“ der Außenhülle aber besteht immer aus Dämmung und Speicherung, eben aus der notwendigen Temperaturstabilität, denn auf die darf nicht verzichtet werden (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). Was heißt das konkret? Zu 5) Allein die Quantifizierung des Energieverbrauches in kWh/ m²a erfordert derart viele Randbedingungen und normierte Festlegungen, so daß aus all diesen umfangreichen „Annahmen“, die nun keineswegs überall zutreffen, ein exzellenter Rechensalat entsteht (s. Punkt E). Zu 6) Dieser Irrglaube stammt aus den Anfängen der Wärmeschutzverordnungen und kommt durch die bauliche Variation eines konstanten Volumens zustande. Konstante Volumen sind jedoch keineswegs ein Charakteristikum des Baugeschehens. Es gibt halt ganz verschieden große Gebäude. Zu 7) Bei einem Kubus ist die Formel einfach: A/ V = 6/ a (a = Kantenlänge). Beispiel: Kantenlänge = 5 m: A/ V = 1,2 Volumen = 125 m³ oder Kantenlänge = 30 m: A/ V = 0,2 Volumen = 27 000 m³. 79 Zu 2) Diese Sachlage bedingt den Niedergang der Baukultur. Das Haus von der Stange wird zum Verkaufsschlager. Qualität ist nicht mehr wichtig. Als Ausgleich für diese baukulturelle Schande wird für die strapazierte Seele dann wenigstens viel über Baukultur geredet und palavert. Zu 3) Unterschiedliche Breitengrade und unterschiedliche Höhenmeter, aber auch unterschiedliche Sonnenstunden und unterschiedliche Regenmengen bedingen automatisch unterschiedliche Bauweisen, die sich durch Erfahrung traditionell in vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten herausgebildet haben. Diese regionalen Feinheiten gehen für immer verloren. Zu 4) All die klimatischen Unterschiede werden durch die EnEV nicht berücksichtigt. Infolge der überall gleichen Anforderungen können verstärkt Schubladenentwürfe zu „hohen baukünstlerischen Ehren“ gelangen. Der triste Fertighaus-Markt boomt der bautechnische Plunder dominiert. B: Auch die Methodik der EnEV ist fehlerhaft. Das übliche A/ V-Verhältnis eignet sich nicht als Maßstab für ein Anforderungsniveau an den Wärmeschutz: Warum? 5. Die Höhe des zulässigen Energieverbrauches in kWh/ m²a richtet sich nach dem A/ V-Verhältnis, dem Verhältnis von umhüllender Außenfläche zum Volumen eines Gebäudes. 6. Man glaubt, große A/ V-Verhältnisse beschreiben differenzierte und damit „energieverschwendende“ Gebäude, kompakte Baukörper dagegen haben kleine A/ V-Verhältnisse und seien damit „energiesparend“. 7. Diese Schlußfolgerungen sind falsch. Bei einem Kubus richtet sich das A/ V- Verhältnis nach der Kantenlänge also ausschließlich nach dem Volumen. 8. Auch bei einem quaderförmigen Gebäude sind für das A/ V-Verhältnis die Kantenlängen und damit das Volumen maßgebend. 9. Maßgebend kann deshalb nur der „Wärmeschutz“ der Außenhülle sein. 10. „Wärmeschutz“ der Außenhülle aber besteht immer aus Dämmung und Speicherung, eben aus der notwendigen Temperaturstabilität, denn auf die darf nicht verzichtet werden (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). Was heißt das konkret? Zu 5) Allein die Quantifizierung des Energieverbrauches in kWh/ m²a erfordert derart viele Randbedingungen und normierte Festlegungen, so daß aus all diesen umfangreichen „Annahmen“, die nun keineswegs überall zutreffen, ein exzellenter Rechensalat entsteht (s. Punkt E). Zu 6) Dieser Irrglaube stammt aus den Anfängen der Wärmeschutzverordnungen und kommt durch die bauliche Variation eines konstanten Volumens zustande. Konstante Volumen sind jedoch keineswegs ein Charakteristikum des Baugeschehens. Es gibt halt ganz verschieden große Gebäude. Zu 7) Bei einem Kubus ist die Formel einfach: A/ V = 6/ a (a = Kantenlänge). Beispiel: Kantenlänge = 5 m: A/ V = 1,2 Volumen = 125 m³ oder Kantenlänge = 30 m: A/ V = 0,2 Volumen = 27 000 m³. 79 Zu 2) Diese Sachlage bedingt den Niedergang der Baukultur. Das Haus von der Stange wird zum Verkaufsschlager. Qualität ist nicht mehr wichtig. Als Ausgleich für diese baukulturelle Schande wird für die strapazierte Seele dann wenigstens viel über Baukultur geredet und palavert. Zu 3) Unterschiedliche Breitengrade und unterschiedliche Höhenmeter, aber auch unterschiedliche Sonnenstunden und unterschiedliche Regenmengen bedingen automatisch unterschiedliche Bauweisen, die sich durch Erfahrung traditionell in vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten herausgebildet haben. Diese regionalen Feinheiten gehen für immer verloren. Zu 4) All die klimatischen Unterschiede werden durch die EnEV nicht berücksichtigt. Infolge der überall gleichen Anforderungen können verstärkt Schubladenentwürfe zu „hohen baukünstlerischen Ehren“ gelangen. Der triste Fertighaus-Markt boomt der bautechnische Plunder dominiert. B: Auch die Methodik der EnEV ist fehlerhaft. Das übliche A/ V-Verhältnis eignet sich nicht als Maßstab für ein Anforderungsniveau an den Wärmeschutz: Warum? 5. Die Höhe des zulässigen Energieverbrauches in kWh/ m²a richtet sich nach dem A/ V-Verhältnis, dem Verhältnis von umhüllender Außenfläche zum Volumen eines Gebäudes. 6. Man glaubt, große A/ V-Verhältnisse beschreiben differenzierte und damit „energieverschwendende“ Gebäude, kompakte Baukörper dagegen haben kleine A/ V-Verhältnisse und seien damit „energiesparend“. 7. Diese Schlußfolgerungen sind falsch. Bei einem Kubus richtet sich das A/ V- Verhältnis nach der Kantenlänge also ausschließlich nach dem Volumen. 8. Auch bei einem quaderförmigen Gebäude sind für das A/ V-Verhältnis die Kantenlängen und damit das Volumen maßgebend. 9. Maßgebend kann deshalb nur der „Wärmeschutz“ der Außenhülle sein. 10. „Wärmeschutz“ der Außenhülle aber besteht immer aus Dämmung und Speicherung, eben aus der notwendigen Temperaturstabilität, denn auf die darf nicht verzichtet werden (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). Was heißt das konkret? Zu 5) Allein die Quantifizierung des Energieverbrauches in kWh/ m²a erfordert derart viele Randbedingungen und normierte Festlegungen, so daß aus all diesen umfangreichen „Annahmen“, die nun keineswegs überall zutreffen, ein exzellenter Rechensalat entsteht (s. Punkt E). Zu 6) Dieser Irrglaube stammt aus den Anfängen der Wärmeschutzverordnungen und kommt durch die bauliche Variation eines konstanten Volumens zustande. Konstante Volumen sind jedoch keineswegs ein Charakteristikum des Baugeschehens. Es gibt halt ganz verschieden große Gebäude. Zu 7) Bei einem Kubus ist die Formel einfach: A/ V = 6/ a (a = Kantenlänge). Beispiel: Kantenlänge = 5 m: A/ V = 1,2 Volumen = 125 m³ oder Kantenlänge = 30 m: A/ V = 0,2 Volumen = 27 000 m³. 79 Zu 2) Diese Sachlage bedingt den Niedergang der Baukultur. Das Haus von der Stange wird zum Verkaufsschlager. Qualität ist nicht mehr wichtig. Als Ausgleich für diese baukulturelle Schande wird für die strapazierte Seele dann wenigstens viel über Baukultur geredet und palavert. Zu 3) Unterschiedliche Breitengrade und unterschiedliche Höhenmeter, aber auch unterschiedliche Sonnenstunden und unterschiedliche Regenmengen bedingen automatisch unterschiedliche Bauweisen, die sich durch Erfahrung traditionell in vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten herausgebildet haben. Diese regionalen Feinheiten gehen für immer verloren. Zu 4) All die klimatischen Unterschiede werden durch die EnEV nicht berücksichtigt. Infolge der überall gleichen Anforderungen können verstärkt Schubladenentwürfe zu „hohen baukünstlerischen Ehren“ gelangen. Der triste Fertighaus-Markt boomt der bautechnische Plunder dominiert. B: Auch die Methodik der EnEV ist fehlerhaft. Das übliche A/ V-Verhältnis eignet sich nicht als Maßstab für ein Anforderungsniveau an den Wärmeschutz: Warum? 5. Die Höhe des zulässigen Energieverbrauches in kWh/ m²a richtet sich nach dem A/ V-Verhältnis, dem Verhältnis von umhüllender Außenfläche zum Volumen eines Gebäudes. 6. Man glaubt, große A/ V-Verhältnisse beschreiben differenzierte und damit „energieverschwendende“ Gebäude, kompakte Baukörper dagegen haben kleine A/ V-Verhältnisse und seien damit „energiesparend“. 7. Diese Schlußfolgerungen sind falsch. Bei einem Kubus richtet sich das A/ V- Verhältnis nach der Kantenlänge also ausschließlich nach dem Volumen. 8. Auch bei einem quaderförmigen Gebäude sind für das A/ V-Verhältnis die Kantenlängen und damit das Volumen maßgebend. 9. Maßgebend kann deshalb nur der „Wärmeschutz“ der Außenhülle sein. 10. „Wärmeschutz“ der Außenhülle aber besteht immer aus Dämmung und Speicherung, eben aus der notwendigen Temperaturstabilität, denn auf die darf nicht verzichtet werden (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). Was heißt das konkret? Zu 5) Allein die Quantifizierung des Energieverbrauches in kWh/ m²a erfordert derart viele Randbedingungen und normierte Festlegungen, so daß aus all diesen umfangreichen „Annahmen“, die nun keineswegs überall zutreffen, ein exzellenter Rechensalat entsteht (s. Punkt E). Zu 6) Dieser Irrglaube stammt aus den Anfängen der Wärmeschutzverordnungen und kommt durch die bauliche Variation eines konstanten Volumens zustande. Konstante Volumen sind jedoch keineswegs ein Charakteristikum des Baugeschehens. Es gibt halt ganz verschieden große Gebäude. Zu 7) Bei einem Kubus ist die Formel einfach: A/ V = 6/ a (a = Kantenlänge). Beispiel: Kantenlänge = 5 m: A/ V = 1,2 Volumen = 125 m³ oder Kantenlänge = 30 m: A/ V = 0,2 Volumen = 27 000 m³. 79 <?page no="88"?> Obgleich das „energiesparendste“ Gebäude (außer Kugel) gewählt wird, variiert das A/ V Verhältnis gewaltig zwischen 0,2 und 1,2. Richtig ist deshalb bei Gebäuden der Trend: kleine Volumen = großer A/ V-Wert, große Volumen = kleiner A/ V-Wert. Zu 8) Quader: Die Formel ist: A/ V = 2[1/ a + 1/ b + 1/ c] (a,b,c = Kantenlängen). Beispiel: Kantenlängen = 6, 10, 30 m A/ V = 0,6 V = 1800 m³ oder Kantenlängen = 6, 8, 120 m A/ V = 0,6 V = 5760 m³ oder Kantenlängen = 5, 10, ∞ m A/ V = 0,6 V = ∞ m³ Obgleich die Abmessungen gewaltig variieren (eine Kantenlänge wird sogar unendlich groß) und deshalb eine energetische Bewertung unterschiedlich ausfallen muß, wird immer das gleiche A/ V Verhältnis erzielt. Das A/ V Verhältnis führt also zu völlig verwirrenden Ergebnissen, so daß von der Verwendung endlich Abstand genommen werden muß. Bereits die Basis „energetischer Überlegungen“ ist somit ein Fiasko. [Meier 89]. Auch verstößt eine solche benachteiligende „A/ V-Regelung“ gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Art. 3 (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Zu 9) Dieses Dilemma wird vermieden, wenn, wie anfangs in den Wärmeschutzverordnungen geschehen, der Wärmeschutz wieder der Außenhülle zuordnet wird, denn nur diese ist zuständig für einen vernünftigen und maßvollen „Wärmeschutz“. All die „Umrechnungen“ und zusätzlichen rechnerischen „Aufpfropfungen“ dienen nur der Verschleierung des von Anfang an angestrebten Dämm-Wahns (s. a. E auf S. 82). Zu 10) Mit einer Berücksichtigung der energiesparenden Speicherung wäre die anzustrebende Wohnbehaglichkeit wieder hergestellt und gesichert. C: Die Umstellung des „Wärmeschutz-Nachweises“ von der Außenhülle auf die Nutzfläche führte noch zusätzlich zu einem eklatanten Denkfehler. 11. Die Anforderungen, bezogen auf die Außenhülle (mittlerer k-Wert km), waren bei kleinen A/ V-Werten, der fehlerhaften Vorstellung folgend, gering, also großer km Wert (jetzt U-Wert), bei großen A/ V-Werten dagegen aber, wegen der „energieverschwendenden“ Bauweise, hoch, also kleiner km Wert. 12. Außerhalb der definierten Grenzen wurden die Anforderungen nun als konstante km-Werte weitergeführt. Dies war verständlich und einsehbar. 13. Dieses konstante Weiterführen außerhalb der Grenzen, also bei sehr kleinen bzw. sehr großen A/ V Werten, wurde nach der Umstellung auf die Nutzfläche (kWh/ m²a) nun gedankenlos übernommen ein kapitaler Denkfehler. 14. Die konstanten Anforderungen in kWh/ m²a außerhalb der Grenzen sind falsch, denn die Konstanz von kmbzw. jetzt U-Werten war nun keineswegs mehr gegeben. Bei den sehr kleinen A/ V-Werten konnte der „Wärmeschutz“ vollkommen vernachlässigt werden (die U-Werte konnten sprunghaft größer werden), bei den sehr großen A/ V-Werten jedoch wurde der schon unwirtschaftliche U-Wert nun weiter verschärft (s. a. [Meier 02] S. 350). 80 Obgleich das „energiesparendste“ Gebäude (außer Kugel) gewählt wird, variiert das A/ V Verhältnis gewaltig zwischen 0,2 und 1,2. Richtig ist deshalb bei Gebäuden der Trend: kleine Volumen = großer A/ V-Wert, große Volumen = kleiner A/ V-Wert. Zu 8) Quader: Die Formel ist: A/ V = 2[1/ a + 1/ b + 1/ c] (a,b,c = Kantenlängen). Beispiel: Kantenlängen = 6, 10, 30 m A/ V = 0,6 V = 1800 m³ oder Kantenlängen = 6, 8, 120 m A/ V = 0,6 V = 5760 m³ oder Kantenlängen = 5, 10, ∞ m A/ V = 0,6 V = ∞ m³ Obgleich die Abmessungen gewaltig variieren (eine Kantenlänge wird sogar unendlich groß) und deshalb eine energetische Bewertung unterschiedlich ausfallen muß, wird immer das gleiche A/ V Verhältnis erzielt. Das A/ V Verhältnis führt also zu völlig verwirrenden Ergebnissen, so daß von der Verwendung endlich Abstand genommen werden muß. Bereits die Basis „energetischer Überlegungen“ ist somit ein Fiasko. [Meier 89]. Auch verstößt eine solche benachteiligende „A/ V-Regelung“ gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Art. 3 (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Zu 9) Dieses Dilemma wird vermieden, wenn, wie anfangs in den Wärmeschutzverordnungen geschehen, der Wärmeschutz wieder der Außenhülle zuordnet wird, denn nur diese ist zuständig für einen vernünftigen und maßvollen „Wärmeschutz“. All die „Umrechnungen“ und zusätzlichen rechnerischen „Aufpfropfungen“ dienen nur der Verschleierung des von Anfang an angestrebten Dämm-Wahns (s. a. E auf S. 82). Zu 10) Mit einer Berücksichtigung der energiesparenden Speicherung wäre die anzustrebende Wohnbehaglichkeit wieder hergestellt und gesichert. C: Die Umstellung des „Wärmeschutz-Nachweises“ von der Außenhülle auf die Nutzfläche führte noch zusätzlich zu einem eklatanten Denkfehler. 11. Die Anforderungen, bezogen auf die Außenhülle (mittlerer k-Wert km), waren bei kleinen A/ V-Werten, der fehlerhaften Vorstellung folgend, gering, also großer km Wert (jetzt U-Wert), bei großen A/ V-Werten dagegen aber, wegen der „energieverschwendenden“ Bauweise, hoch, also kleiner km Wert. 12. Außerhalb der definierten Grenzen wurden die Anforderungen nun als konstante km-Werte weitergeführt. Dies war verständlich und einsehbar. 13. Dieses konstante Weiterführen außerhalb der Grenzen, also bei sehr kleinen bzw. sehr großen A/ V Werten, wurde nach der Umstellung auf die Nutzfläche (kWh/ m²a) nun gedankenlos übernommen ein kapitaler Denkfehler. 14. Die konstanten Anforderungen in kWh/ m²a außerhalb der Grenzen sind falsch, denn die Konstanz von kmbzw. jetzt U-Werten war nun keineswegs mehr gegeben. Bei den sehr kleinen A/ V-Werten konnte der „Wärmeschutz“ vollkommen vernachlässigt werden (die U-Werte konnten sprunghaft größer werden), bei den sehr großen A/ V-Werten jedoch wurde der schon unwirtschaftliche U-Wert nun weiter verschärft (s. a. [Meier 02] S. 350). 80 Obgleich das „energiesparendste“ Gebäude (außer Kugel) gewählt wird, variiert das A/ V Verhältnis gewaltig zwischen 0,2 und 1,2. Richtig ist deshalb bei Gebäuden der Trend: kleine Volumen = großer A/ V-Wert, große Volumen = kleiner A/ V-Wert. Zu 8) Quader: Die Formel ist: A/ V = 2[1/ a + 1/ b + 1/ c] (a,b,c = Kantenlängen). Beispiel: Kantenlängen = 6, 10, 30 m A/ V = 0,6 V = 1800 m³ oder Kantenlängen = 6, 8, 120 m A/ V = 0,6 V = 5760 m³ oder Kantenlängen = 5, 10, ∞ m A/ V = 0,6 V = ∞ m³ Obgleich die Abmessungen gewaltig variieren (eine Kantenlänge wird sogar unendlich groß) und deshalb eine energetische Bewertung unterschiedlich ausfallen muß, wird immer das gleiche A/ V Verhältnis erzielt. Das A/ V Verhältnis führt also zu völlig verwirrenden Ergebnissen, so daß von der Verwendung endlich Abstand genommen werden muß. Bereits die Basis „energetischer Überlegungen“ ist somit ein Fiasko. [Meier 89]. Auch verstößt eine solche benachteiligende „A/ V-Regelung“ gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Art. 3 (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Zu 9) Dieses Dilemma wird vermieden, wenn, wie anfangs in den Wärmeschutzverordnungen geschehen, der Wärmeschutz wieder der Außenhülle zuordnet wird, denn nur diese ist zuständig für einen vernünftigen und maßvollen „Wärmeschutz“. All die „Umrechnungen“ und zusätzlichen rechnerischen „Aufpfropfungen“ dienen nur der Verschleierung des von Anfang an angestrebten Dämm-Wahns (s. a. E auf S. 82). Zu 10) Mit einer Berücksichtigung der energiesparenden Speicherung wäre die anzustrebende Wohnbehaglichkeit wieder hergestellt und gesichert. C: Die Umstellung des „Wärmeschutz-Nachweises“ von der Außenhülle auf die Nutzfläche führte noch zusätzlich zu einem eklatanten Denkfehler. 11. Die Anforderungen, bezogen auf die Außenhülle (mittlerer k-Wert km), waren bei kleinen A/ V-Werten, der fehlerhaften Vorstellung folgend, gering, also großer km Wert (jetzt U-Wert), bei großen A/ V-Werten dagegen aber, wegen der „energieverschwendenden“ Bauweise, hoch, also kleiner km Wert. 12. Außerhalb der definierten Grenzen wurden die Anforderungen nun als konstante km-Werte weitergeführt. Dies war verständlich und einsehbar. 13. Dieses konstante Weiterführen außerhalb der Grenzen, also bei sehr kleinen bzw. sehr großen A/ V Werten, wurde nach der Umstellung auf die Nutzfläche (kWh/ m²a) nun gedankenlos übernommen ein kapitaler Denkfehler. 14. Die konstanten Anforderungen in kWh/ m²a außerhalb der Grenzen sind falsch, denn die Konstanz von kmbzw. jetzt U-Werten war nun keineswegs mehr gegeben. Bei den sehr kleinen A/ V-Werten konnte der „Wärmeschutz“ vollkommen vernachlässigt werden (die U-Werte konnten sprunghaft größer werden), bei den sehr großen A/ V-Werten jedoch wurde der schon unwirtschaftliche U-Wert nun weiter verschärft (s. a. [Meier 02] S. 350). 80 Obgleich das „energiesparendste“ Gebäude (außer Kugel) gewählt wird, variiert das A/ V Verhältnis gewaltig zwischen 0,2 und 1,2. Richtig ist deshalb bei Gebäuden der Trend: kleine Volumen = großer A/ V-Wert, große Volumen = kleiner A/ V-Wert. Zu 8) Quader: Die Formel ist: A/ V = 2[1/ a + 1/ b + 1/ c] (a,b,c = Kantenlängen). Beispiel: Kantenlängen = 6, 10, 30 m A/ V = 0,6 V = 1800 m³ oder Kantenlängen = 6, 8, 120 m A/ V = 0,6 V = 5760 m³ oder Kantenlängen = 5, 10, ∞ m A/ V = 0,6 V = ∞ m³ Obgleich die Abmessungen gewaltig variieren (eine Kantenlänge wird sogar unendlich groß) und deshalb eine energetische Bewertung unterschiedlich ausfallen muß, wird immer das gleiche A/ V Verhältnis erzielt. Das A/ V Verhältnis führt also zu völlig verwirrenden Ergebnissen, so daß von der Verwendung endlich Abstand genommen werden muß. Bereits die Basis „energetischer Überlegungen“ ist somit ein Fiasko. [Meier 89]. Auch verstößt eine solche benachteiligende „A/ V-Regelung“ gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Art. 3 (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Zu 9) Dieses Dilemma wird vermieden, wenn, wie anfangs in den Wärmeschutzverordnungen geschehen, der Wärmeschutz wieder der Außenhülle zuordnet wird, denn nur diese ist zuständig für einen vernünftigen und maßvollen „Wärmeschutz“. All die „Umrechnungen“ und zusätzlichen rechnerischen „Aufpfropfungen“ dienen nur der Verschleierung des von Anfang an angestrebten Dämm-Wahns (s. a. E auf S. 82). Zu 10) Mit einer Berücksichtigung der energiesparenden Speicherung wäre die anzustrebende Wohnbehaglichkeit wieder hergestellt und gesichert. C: Die Umstellung des „Wärmeschutz-Nachweises“ von der Außenhülle auf die Nutzfläche führte noch zusätzlich zu einem eklatanten Denkfehler. 11. Die Anforderungen, bezogen auf die Außenhülle (mittlerer k-Wert km), waren bei kleinen A/ V-Werten, der fehlerhaften Vorstellung folgend, gering, also großer km Wert (jetzt U-Wert), bei großen A/ V-Werten dagegen aber, wegen der „energieverschwendenden“ Bauweise, hoch, also kleiner km Wert. 12. Außerhalb der definierten Grenzen wurden die Anforderungen nun als konstante km-Werte weitergeführt. Dies war verständlich und einsehbar. 13. Dieses konstante Weiterführen außerhalb der Grenzen, also bei sehr kleinen bzw. sehr großen A/ V Werten, wurde nach der Umstellung auf die Nutzfläche (kWh/ m²a) nun gedankenlos übernommen ein kapitaler Denkfehler. 14. Die konstanten Anforderungen in kWh/ m²a außerhalb der Grenzen sind falsch, denn die Konstanz von kmbzw. jetzt U-Werten war nun keineswegs mehr gegeben. Bei den sehr kleinen A/ V-Werten konnte der „Wärmeschutz“ vollkommen vernachlässigt werden (die U-Werte konnten sprunghaft größer werden), bei den sehr großen A/ V-Werten jedoch wurde der schon unwirtschaftliche U-Wert nun weiter verschärft (s. a. [Meier 02] S. 350). 80 <?page no="89"?> Was heißt das konkret? Zu 11) Diese „Anforderungen“ waren definiert auf Quadratmeter Außenhülle als mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient km. Bei kleinen A/ V-Werten wurde eine hoher km-Wert zugelassen, bei großen A/ V-Werten dann ein entsprechend kleiner km-Wert gefordert. Zu 12) Außerhalb der Grenzen war man mit den einmal definierten Anforderungen zufrieden und behielt diese bei extremen A/ V-Werten von Gebäuden dann als konstante Werte bei. Zu 13) In alter Gewohnheit wurde bei extremen Bauten diese Konstanz einfach beibehalten, ohne zu bedenken, daß sich funktional doch einiges ändert. Aber das Durchdenken von anstehenden Lösungen war schon immer ein großes Manko der etablierten Bauphysik. Zu 14) Die auf Quadratmeter Nutzfläche bezogene konstante Größe muß zusätzlich noch durch das A/ V-Verhältnis dividiert werden, um den auf Quadratmeter Außenhülle bezogenen analogen Wert zu erhalten. Dies wurde übersehen oder sträflich vernachlässigt und so entsteht dann noch ein zusätzliches funktionelles Chaos. D: Die Verwendung des U-Wertes führt zu fehlerhaften und falschen Ergebnissen und muß deshalb scharf gerügt werden (s. a. 6 „Zum Wärmeschutz“). 15. Penetrant und uneinsichtig wird für Energiebedarfsberechnungen weiterhin der unzulängliche U-Wert verwendet. 16. Dieses unverständliche, weil fachlich inkompetente Handeln ist nur denkbar, wenn vielfältige Verflechtungen zu Industrie und Wirtschaft vorliegen. 17. Immerhin gilt der U-Wert nur für den Beharrungszustand - und der liegt in Realität ja nie vor. 18. Deshalb handelt es sich bei den „Energiebedarfsberechnungen“ um reinste Phantomrechnungen. Was heißt das konkret? Zu 15) Die in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelte und angewandte k-Wert-Theorie, die für überschlägige Heizanlagen-Dimensionierungen entwickelt wurde, ist nun mißbräuchlich für Energiebedarfsberechnungen eingesetzt worden, wobei gemachte Erfahrungen grundsätzlich ignoriert wurden. Zu 16) Die auch von der Politik geförderte „Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft führt systembedingt zu fragwürdigen Ergebnissen, die die Wissenschaft letztendlich zu Marionetten der Wirtschaft machen läßt. Zu 17) Es ist nachweisbar, daß ein Beharrungszustand erst nach sehr langer Zeit eintritt - und der geht weit über eine Tag/ Nacht-Periode hinaus. Zu 18) Diese Phantasierechnungen sind überall vorzufinden. Die krampfhaften Versuche, vorliegende „Ungenauigkeiten“ durch Korrekturen bisheriger Rechenverfahren zu entschärfen, zeigt sehr deutlich, daß methodisch sehr viel im argen liegt. Diese (stationäre) Theorie ist auf Sand gebaut. 81 Was heißt das konkret? Zu 11) Diese „Anforderungen“ waren definiert auf Quadratmeter Außenhülle als mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient km. Bei kleinen A/ V-Werten wurde eine hoher km-Wert zugelassen, bei großen A/ V-Werten dann ein entsprechend kleiner km-Wert gefordert. Zu 12) Außerhalb der Grenzen war man mit den einmal definierten Anforderungen zufrieden und behielt diese bei extremen A/ V-Werten von Gebäuden dann als konstante Werte bei. Zu 13) In alter Gewohnheit wurde bei extremen Bauten diese Konstanz einfach beibehalten, ohne zu bedenken, daß sich funktional doch einiges ändert. Aber das Durchdenken von anstehenden Lösungen war schon immer ein großes Manko der etablierten Bauphysik. Zu 14) Die auf Quadratmeter Nutzfläche bezogene konstante Größe muß zusätzlich noch durch das A/ V-Verhältnis dividiert werden, um den auf Quadratmeter Außenhülle bezogenen analogen Wert zu erhalten. Dies wurde übersehen oder sträflich vernachlässigt und so entsteht dann noch ein zusätzliches funktionelles Chaos. D: Die Verwendung des U-Wertes führt zu fehlerhaften und falschen Ergebnissen und muß deshalb scharf gerügt werden (s. a. 6 „Zum Wärmeschutz“). 15. Penetrant und uneinsichtig wird für Energiebedarfsberechnungen weiterhin der unzulängliche U-Wert verwendet. 16. Dieses unverständliche, weil fachlich inkompetente Handeln ist nur denkbar, wenn vielfältige Verflechtungen zu Industrie und Wirtschaft vorliegen. 17. Immerhin gilt der U-Wert nur für den Beharrungszustand - und der liegt in Realität ja nie vor. 18. Deshalb handelt es sich bei den „Energiebedarfsberechnungen“ um reinste Phantomrechnungen. Was heißt das konkret? Zu 15) Die in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelte und angewandte k-Wert-Theorie, die für überschlägige Heizanlagen-Dimensionierungen entwickelt wurde, ist nun mißbräuchlich für Energiebedarfsberechnungen eingesetzt worden, wobei gemachte Erfahrungen grundsätzlich ignoriert wurden. Zu 16) Die auch von der Politik geförderte „Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft führt systembedingt zu fragwürdigen Ergebnissen, die die Wissenschaft letztendlich zu Marionetten der Wirtschaft machen läßt. Zu 17) Es ist nachweisbar, daß ein Beharrungszustand erst nach sehr langer Zeit eintritt - und der geht weit über eine Tag/ Nacht-Periode hinaus. Zu 18) Diese Phantasierechnungen sind überall vorzufinden. Die krampfhaften Versuche, vorliegende „Ungenauigkeiten“ durch Korrekturen bisheriger Rechenverfahren zu entschärfen, zeigt sehr deutlich, daß methodisch sehr viel im argen liegt. Diese (stationäre) Theorie ist auf Sand gebaut. 81 Was heißt das konkret? Zu 11) Diese „Anforderungen“ waren definiert auf Quadratmeter Außenhülle als mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient km. Bei kleinen A/ V-Werten wurde eine hoher km-Wert zugelassen, bei großen A/ V-Werten dann ein entsprechend kleiner km-Wert gefordert. Zu 12) Außerhalb der Grenzen war man mit den einmal definierten Anforderungen zufrieden und behielt diese bei extremen A/ V-Werten von Gebäuden dann als konstante Werte bei. Zu 13) In alter Gewohnheit wurde bei extremen Bauten diese Konstanz einfach beibehalten, ohne zu bedenken, daß sich funktional doch einiges ändert. Aber das Durchdenken von anstehenden Lösungen war schon immer ein großes Manko der etablierten Bauphysik. Zu 14) Die auf Quadratmeter Nutzfläche bezogene konstante Größe muß zusätzlich noch durch das A/ V-Verhältnis dividiert werden, um den auf Quadratmeter Außenhülle bezogenen analogen Wert zu erhalten. Dies wurde übersehen oder sträflich vernachlässigt und so entsteht dann noch ein zusätzliches funktionelles Chaos. D: Die Verwendung des U-Wertes führt zu fehlerhaften und falschen Ergebnissen und muß deshalb scharf gerügt werden (s. a. 6 „Zum Wärmeschutz“). 15. Penetrant und uneinsichtig wird für Energiebedarfsberechnungen weiterhin der unzulängliche U-Wert verwendet. 16. Dieses unverständliche, weil fachlich inkompetente Handeln ist nur denkbar, wenn vielfältige Verflechtungen zu Industrie und Wirtschaft vorliegen. 17. Immerhin gilt der U-Wert nur für den Beharrungszustand - und der liegt in Realität ja nie vor. 18. Deshalb handelt es sich bei den „Energiebedarfsberechnungen“ um reinste Phantomrechnungen. Was heißt das konkret? Zu 15) Die in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelte und angewandte k-Wert-Theorie, die für überschlägige Heizanlagen-Dimensionierungen entwickelt wurde, ist nun mißbräuchlich für Energiebedarfsberechnungen eingesetzt worden, wobei gemachte Erfahrungen grundsätzlich ignoriert wurden. Zu 16) Die auch von der Politik geförderte „Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft führt systembedingt zu fragwürdigen Ergebnissen, die die Wissenschaft letztendlich zu Marionetten der Wirtschaft machen läßt. Zu 17) Es ist nachweisbar, daß ein Beharrungszustand erst nach sehr langer Zeit eintritt - und der geht weit über eine Tag/ Nacht-Periode hinaus. Zu 18) Diese Phantasierechnungen sind überall vorzufinden. Die krampfhaften Versuche, vorliegende „Ungenauigkeiten“ durch Korrekturen bisheriger Rechenverfahren zu entschärfen, zeigt sehr deutlich, daß methodisch sehr viel im argen liegt. Diese (stationäre) Theorie ist auf Sand gebaut. 81 Was heißt das konkret? Zu 11) Diese „Anforderungen“ waren definiert auf Quadratmeter Außenhülle als mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient km. Bei kleinen A/ V-Werten wurde eine hoher km-Wert zugelassen, bei großen A/ V-Werten dann ein entsprechend kleiner km-Wert gefordert. Zu 12) Außerhalb der Grenzen war man mit den einmal definierten Anforderungen zufrieden und behielt diese bei extremen A/ V-Werten von Gebäuden dann als konstante Werte bei. Zu 13) In alter Gewohnheit wurde bei extremen Bauten diese Konstanz einfach beibehalten, ohne zu bedenken, daß sich funktional doch einiges ändert. Aber das Durchdenken von anstehenden Lösungen war schon immer ein großes Manko der etablierten Bauphysik. Zu 14) Die auf Quadratmeter Nutzfläche bezogene konstante Größe muß zusätzlich noch durch das A/ V-Verhältnis dividiert werden, um den auf Quadratmeter Außenhülle bezogenen analogen Wert zu erhalten. Dies wurde übersehen oder sträflich vernachlässigt und so entsteht dann noch ein zusätzliches funktionelles Chaos. D: Die Verwendung des U-Wertes führt zu fehlerhaften und falschen Ergebnissen und muß deshalb scharf gerügt werden (s. a. 6 „Zum Wärmeschutz“). 15. Penetrant und uneinsichtig wird für Energiebedarfsberechnungen weiterhin der unzulängliche U-Wert verwendet. 16. Dieses unverständliche, weil fachlich inkompetente Handeln ist nur denkbar, wenn vielfältige Verflechtungen zu Industrie und Wirtschaft vorliegen. 17. Immerhin gilt der U-Wert nur für den Beharrungszustand - und der liegt in Realität ja nie vor. 18. Deshalb handelt es sich bei den „Energiebedarfsberechnungen“ um reinste Phantomrechnungen. Was heißt das konkret? Zu 15) Die in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelte und angewandte k-Wert-Theorie, die für überschlägige Heizanlagen-Dimensionierungen entwickelt wurde, ist nun mißbräuchlich für Energiebedarfsberechnungen eingesetzt worden, wobei gemachte Erfahrungen grundsätzlich ignoriert wurden. Zu 16) Die auch von der Politik geförderte „Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft führt systembedingt zu fragwürdigen Ergebnissen, die die Wissenschaft letztendlich zu Marionetten der Wirtschaft machen läßt. Zu 17) Es ist nachweisbar, daß ein Beharrungszustand erst nach sehr langer Zeit eintritt - und der geht weit über eine Tag/ Nacht-Periode hinaus. Zu 18) Diese Phantasierechnungen sind überall vorzufinden. Die krampfhaften Versuche, vorliegende „Ungenauigkeiten“ durch Korrekturen bisheriger Rechenverfahren zu entschärfen, zeigt sehr deutlich, daß methodisch sehr viel im argen liegt. Diese (stationäre) Theorie ist auf Sand gebaut. 81 <?page no="90"?> E: Durch die vielen angenommenen normierten Randbedingungen wird das durch Rechnen gefundene Ergebnis zusätzlich noch weiter verfälscht. Warum ist dies so? Es werden weitere unsinnige Festlegungen vorgenommen (aus EnEV 2002): 19. Das Verhältnis Gebäudenutzfläche A N zum beheizten Gebäudevolumen V e ist mit 0,32 immer konstant. 20. Das Verhältnis des Luftvolumens zum beheizten Gebäudevolumen V e wird mit 0,76 (bis zu 3 Geschosse) und mit 0,80 (übrige Fälle) festgesetzt. 21. Der Warmwasserzuschlag bei Wohngebäuden wird ebenfalls konstant mit 12,5 kWh/ m²a angenommen. 22. Mit den internen Gewinnen q i geschieht das gleiche: q i = 22 kWh/ m²a. 23. Das Verhältnis des spezifischen Lüftungsverlustes H v zum beheizten Gebäudevolumen V e ist 0,19 (ohne Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,7), und 0,163 (mit Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,6). 24. „Wärmebrücken“ werden bei „Planungsbeispielen“ nach DIN 4108, Beiblatt 2 1998-08 durch einen Zuschlag von 0,05 W/ m²K, alle sonstigen Detailplanungen durch einen Zuschlag von 0,10 W/ m²K berücksichtigt. 25. Auch für die Berechnung des Heizwärmebedarfs Q h werden Festlegungen getroffen, die ein annehmbares Ergebnis noch unwahrscheinlicher machen. Gradtagfaktor = 66; Heizgrenztemperatur = 10 °C; Heizperiode = 185 Tage. Gradtagzahl = 2900 Kd; Teilbeheizungsfaktor = 0,95. 26. Für die Solareinstrahlung gelten ebenfalls folgende festgelegte Werte: Als „Referenzklima“ gilt: Fenster im Süden: 270 kWh/ m²a, Fenster im Osten/ Westen: 155 kWh/ m²a, Fenster im Norden: 100 kWh/ m²a. Was heißt das konkret? Zu 19) Eine solche „Normierung“ ist schizophren; jeder Architekt kann bestätigen, daß eine solche Verhältniszahl nie konstant sein kann. Außerdem bedeuten diese 32 Prozent einen zu hohen Anteil. Dies läßt dann den „errechneten“ Energiebedarf kleiner werden es handelt sich also wie immer um eine manipulierte Regelung. Zu 20) Hier gilt das gleiche. Dies bedeutet doch, daß die Konstruktion im ersten Fall 24 Prozent und im zweiten Fall 20 Prozent des Gebäudevolumens beträgt. Diese Annahme ist besonders haarsträubend. Zu 21) Einen konstanten Warmwasserzuschlag für alle Wohngebäude zu wählen, bedeutet wirklich „das Kind mit dem Bade auszuschütten“. Eine solche grenzenlose Normiererei ist wirklich nicht mehr hinzunehmen. Zu 22) Ähnlich verhält es sich mit den „internen Gewinnen“. Diese Konstanz würde bei den vielen unterschiedlichen Nutzungen wohl kaum zutreffen. Zu 23) Beim Quantifizieren der Lüftungsverluste liegt eine ähnliche Willkür vor. Es werden per Dekret Luftwechselraten von 0,6 (14,4 facher Luftwechsel in 24 Stunden) und 0,7 (16,8 facher Luftwechsel in 24 Stunden) einfach 82 E: Durch die vielen angenommenen normierten Randbedingungen wird das durch Rechnen gefundene Ergebnis zusätzlich noch weiter verfälscht. Warum ist dies so? Es werden weitere unsinnige Festlegungen vorgenommen (aus EnEV 2002): 19. Das Verhältnis Gebäudenutzfläche A N zum beheizten Gebäudevolumen V e ist mit 0,32 immer konstant. 20. Das Verhältnis des Luftvolumens zum beheizten Gebäudevolumen V e wird mit 0,76 (bis zu 3 Geschosse) und mit 0,80 (übrige Fälle) festgesetzt. 21. Der Warmwasserzuschlag bei Wohngebäuden wird ebenfalls konstant mit 12,5 kWh/ m²a angenommen. 22. Mit den internen Gewinnen q i geschieht das gleiche: q i = 22 kWh/ m²a. 23. Das Verhältnis des spezifischen Lüftungsverlustes H v zum beheizten Gebäudevolumen V e ist 0,19 (ohne Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,7), und 0,163 (mit Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,6). 24. „Wärmebrücken“ werden bei „Planungsbeispielen“ nach DIN 4108, Beiblatt 2 1998-08 durch einen Zuschlag von 0,05 W/ m²K, alle sonstigen Detailplanungen durch einen Zuschlag von 0,10 W/ m²K berücksichtigt. 25. Auch für die Berechnung des Heizwärmebedarfs Q h werden Festlegungen getroffen, die ein annehmbares Ergebnis noch unwahrscheinlicher machen. Gradtagfaktor = 66; Heizgrenztemperatur = 10 °C; Heizperiode = 185 Tage. Gradtagzahl = 2900 Kd; Teilbeheizungsfaktor = 0,95. 26. Für die Solareinstrahlung gelten ebenfalls folgende festgelegte Werte: Als „Referenzklima“ gilt: Fenster im Süden: 270 kWh/ m²a, Fenster im Osten/ Westen: 155 kWh/ m²a, Fenster im Norden: 100 kWh/ m²a. Was heißt das konkret? Zu 19) Eine solche „Normierung“ ist schizophren; jeder Architekt kann bestätigen, daß eine solche Verhältniszahl nie konstant sein kann. Außerdem bedeuten diese 32 Prozent einen zu hohen Anteil. Dies läßt dann den „errechneten“ Energiebedarf kleiner werden es handelt sich also wie immer um eine manipulierte Regelung. Zu 20) Hier gilt das gleiche. Dies bedeutet doch, daß die Konstruktion im ersten Fall 24 Prozent und im zweiten Fall 20 Prozent des Gebäudevolumens beträgt. Diese Annahme ist besonders haarsträubend. Zu 21) Einen konstanten Warmwasserzuschlag für alle Wohngebäude zu wählen, bedeutet wirklich „das Kind mit dem Bade auszuschütten“. Eine solche grenzenlose Normiererei ist wirklich nicht mehr hinzunehmen. Zu 22) Ähnlich verhält es sich mit den „internen Gewinnen“. Diese Konstanz würde bei den vielen unterschiedlichen Nutzungen wohl kaum zutreffen. Zu 23) Beim Quantifizieren der Lüftungsverluste liegt eine ähnliche Willkür vor. Es werden per Dekret Luftwechselraten von 0,6 (14,4 facher Luftwechsel in 24 Stunden) und 0,7 (16,8 facher Luftwechsel in 24 Stunden) einfach 82 E: Durch die vielen angenommenen normierten Randbedingungen wird das durch Rechnen gefundene Ergebnis zusätzlich noch weiter verfälscht. Warum ist dies so? Es werden weitere unsinnige Festlegungen vorgenommen (aus EnEV 2002): 19. Das Verhältnis Gebäudenutzfläche A N zum beheizten Gebäudevolumen V e ist mit 0,32 immer konstant. 20. Das Verhältnis des Luftvolumens zum beheizten Gebäudevolumen V e wird mit 0,76 (bis zu 3 Geschosse) und mit 0,80 (übrige Fälle) festgesetzt. 21. Der Warmwasserzuschlag bei Wohngebäuden wird ebenfalls konstant mit 12,5 kWh/ m²a angenommen. 22. Mit den internen Gewinnen q i geschieht das gleiche: q i = 22 kWh/ m²a. 23. Das Verhältnis des spezifischen Lüftungsverlustes H v zum beheizten Gebäudevolumen V e ist 0,19 (ohne Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,7), und 0,163 (mit Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,6). 24. „Wärmebrücken“ werden bei „Planungsbeispielen“ nach DIN 4108, Beiblatt 2 1998-08 durch einen Zuschlag von 0,05 W/ m²K, alle sonstigen Detailplanungen durch einen Zuschlag von 0,10 W/ m²K berücksichtigt. 25. Auch für die Berechnung des Heizwärmebedarfs Q h werden Festlegungen getroffen, die ein annehmbares Ergebnis noch unwahrscheinlicher machen. Gradtagfaktor = 66; Heizgrenztemperatur = 10 °C; Heizperiode = 185 Tage. Gradtagzahl = 2900 Kd; Teilbeheizungsfaktor = 0,95. 26. Für die Solareinstrahlung gelten ebenfalls folgende festgelegte Werte: Als „Referenzklima“ gilt: Fenster im Süden: 270 kWh/ m²a, Fenster im Osten/ Westen: 155 kWh/ m²a, Fenster im Norden: 100 kWh/ m²a. Was heißt das konkret? Zu 19) Eine solche „Normierung“ ist schizophren; jeder Architekt kann bestätigen, daß eine solche Verhältniszahl nie konstant sein kann. Außerdem bedeuten diese 32 Prozent einen zu hohen Anteil. Dies läßt dann den „errechneten“ Energiebedarf kleiner werden es handelt sich also wie immer um eine manipulierte Regelung. Zu 20) Hier gilt das gleiche. Dies bedeutet doch, daß die Konstruktion im ersten Fall 24 Prozent und im zweiten Fall 20 Prozent des Gebäudevolumens beträgt. Diese Annahme ist besonders haarsträubend. Zu 21) Einen konstanten Warmwasserzuschlag für alle Wohngebäude zu wählen, bedeutet wirklich „das Kind mit dem Bade auszuschütten“. Eine solche grenzenlose Normiererei ist wirklich nicht mehr hinzunehmen. Zu 22) Ähnlich verhält es sich mit den „internen Gewinnen“. Diese Konstanz würde bei den vielen unterschiedlichen Nutzungen wohl kaum zutreffen. Zu 23) Beim Quantifizieren der Lüftungsverluste liegt eine ähnliche Willkür vor. Es werden per Dekret Luftwechselraten von 0,6 (14,4 facher Luftwechsel in 24 Stunden) und 0,7 (16,8 facher Luftwechsel in 24 Stunden) einfach 82 E: Durch die vielen angenommenen normierten Randbedingungen wird das durch Rechnen gefundene Ergebnis zusätzlich noch weiter verfälscht. Warum ist dies so? Es werden weitere unsinnige Festlegungen vorgenommen (aus EnEV 2002): 19. Das Verhältnis Gebäudenutzfläche A N zum beheizten Gebäudevolumen V e ist mit 0,32 immer konstant. 20. Das Verhältnis des Luftvolumens zum beheizten Gebäudevolumen V e wird mit 0,76 (bis zu 3 Geschosse) und mit 0,80 (übrige Fälle) festgesetzt. 21. Der Warmwasserzuschlag bei Wohngebäuden wird ebenfalls konstant mit 12,5 kWh/ m²a angenommen. 22. Mit den internen Gewinnen q i geschieht das gleiche: q i = 22 kWh/ m²a. 23. Das Verhältnis des spezifischen Lüftungsverlustes H v zum beheizten Gebäudevolumen V e ist 0,19 (ohne Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,7), und 0,163 (mit Dichtheitsprüfung - Luftwechselrate 0,6). 24. „Wärmebrücken“ werden bei „Planungsbeispielen“ nach DIN 4108, Beiblatt 2 1998-08 durch einen Zuschlag von 0,05 W/ m²K, alle sonstigen Detailplanungen durch einen Zuschlag von 0,10 W/ m²K berücksichtigt. 25. Auch für die Berechnung des Heizwärmebedarfs Q h werden Festlegungen getroffen, die ein annehmbares Ergebnis noch unwahrscheinlicher machen. Gradtagfaktor = 66; Heizgrenztemperatur = 10 °C; Heizperiode = 185 Tage. Gradtagzahl = 2900 Kd; Teilbeheizungsfaktor = 0,95. 26. Für die Solareinstrahlung gelten ebenfalls folgende festgelegte Werte: Als „Referenzklima“ gilt: Fenster im Süden: 270 kWh/ m²a, Fenster im Osten/ Westen: 155 kWh/ m²a, Fenster im Norden: 100 kWh/ m²a. Was heißt das konkret? Zu 19) Eine solche „Normierung“ ist schizophren; jeder Architekt kann bestätigen, daß eine solche Verhältniszahl nie konstant sein kann. Außerdem bedeuten diese 32 Prozent einen zu hohen Anteil. Dies läßt dann den „errechneten“ Energiebedarf kleiner werden es handelt sich also wie immer um eine manipulierte Regelung. Zu 20) Hier gilt das gleiche. Dies bedeutet doch, daß die Konstruktion im ersten Fall 24 Prozent und im zweiten Fall 20 Prozent des Gebäudevolumens beträgt. Diese Annahme ist besonders haarsträubend. Zu 21) Einen konstanten Warmwasserzuschlag für alle Wohngebäude zu wählen, bedeutet wirklich „das Kind mit dem Bade auszuschütten“. Eine solche grenzenlose Normiererei ist wirklich nicht mehr hinzunehmen. Zu 22) Ähnlich verhält es sich mit den „internen Gewinnen“. Diese Konstanz würde bei den vielen unterschiedlichen Nutzungen wohl kaum zutreffen. Zu 23) Beim Quantifizieren der Lüftungsverluste liegt eine ähnliche Willkür vor. Es werden per Dekret Luftwechselraten von 0,6 (14,4 facher Luftwechsel in 24 Stunden) und 0,7 (16,8 facher Luftwechsel in 24 Stunden) einfach 82 <?page no="91"?> so verordnet. Daß diese Lüftungsraten viel zu hoch sind, das wird nicht beachtet (s. Kapitel 5 „Zum Lüften“). Zu 24) Diese Wärmebrücken-Regelung ist fehlerhaft, weil die Festlegung eines geringen Zuschlages bei „Dämmkonstruktionen“, bei allen übrigen Konstruktionen jedoch eines höheren Zuschlages genau umgekehrt sein müßte. Die Abweichungen der U-Werte sind gerade bei den kleinen Werten (Dämmkonstruktionen) besonders groß. Grundsätzlich aber verkennen konstante „Zuschläge“ zum U-Wert die Realität. Bei speicherfähigen Massivkonstruktionen müssen infolge der Absorption von Solarenergie die U-Werte reduziert werden (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“). Zu 25) Diese vielen quantitativen Festlegungen sind ein Übel für jede seriöse Berechnung. Was am Ende dabei herauskommt ist ein ausgesprochener Moloch eines phantastischen Rechensalates. Zu 26) Völlig konfus geht es bei der Berücksichtigung der Solarenergie zu. Da diese nur beim Fenster akzeptiert wird, ist man bestrebt, diesen Einfluß und damit die Gewinne gering zu halten und Überhitzungen von Innenräumen klein zu rechnen. Ursprünglich waren diese Werte höher. Auch die notwendigen Kühllasten erscheinen damit geringer dies aber bedeutet im Endeffekt Energieverschwendung durch eine falsche Bauweise, nämlich der Leichtbauten (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). F: Erschwert wird das Verständnis der EnEV durch die vielen Hinweise auf vorliegende DIN-Normen. 27. In der Begründung zur EnEV heißt es: „Die Energieeinsparverordnung soll nicht mit umfänglichen Regelungen befrachtet werden“. Und weiter: „Durch Verweis auf die EN 832 ist ... die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln in der Verordnung weitgehend zu verzichten“. 28. Die DIN EN 832 wird damit zum formalen Mittelpunkt der EnEV. Darüber hinaus wird auch noch häufig auf andere DIN-Normen verwiesen. 29 Insgesamt kämen dabei ca. 750 Seiten DIN-Normen und VDI-Vorschriften zusammen, die sich z.T. sogar inhaltlich widersprechen. 30 Diese Informationsflut läßt ein geordnetes Planen nicht mehr zu. Allein die Kenntnis, geschweige dann das Verstehen all dieser „Vorschriften“ würde einen Stab von Mitarbeitern benötigen. Dies ist nicht machbar. Was heißt das konkret? Zu 27) Diese Äußerung ist bemerkenswert. Zum einen ist die EnEV mit umfänglichen Regelungen befrachtet, zum anderen aber scheut man sich offensichtlich davor, all die verwendeten Rechenregeln im Text der EnEV klar und deutlich zu verankern. Viel besser erscheint da wohl, einen Hinweis auf DIN EN 832 zu geben. Zu 28) Als Ausweichmanöver dient nun DIN. Da die Fehler und Widersprüche in den DIN-Normen ja eindeutig vorliegen, ist es einfacher, nur auf das Vorliegen von DIN-Vorschriften hinzuweisen, als nun die Inhalte zu zitieren. 83 so verordnet. Daß diese Lüftungsraten viel zu hoch sind, das wird nicht beachtet (s. Kapitel 5 „Zum Lüften“). Zu 24) Diese Wärmebrücken-Regelung ist fehlerhaft, weil die Festlegung eines geringen Zuschlages bei „Dämmkonstruktionen“, bei allen übrigen Konstruktionen jedoch eines höheren Zuschlages genau umgekehrt sein müßte. Die Abweichungen der U-Werte sind gerade bei den kleinen Werten (Dämmkonstruktionen) besonders groß. Grundsätzlich aber verkennen konstante „Zuschläge“ zum U-Wert die Realität. Bei speicherfähigen Massivkonstruktionen müssen infolge der Absorption von Solarenergie die U-Werte reduziert werden (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“). Zu 25) Diese vielen quantitativen Festlegungen sind ein Übel für jede seriöse Berechnung. Was am Ende dabei herauskommt ist ein ausgesprochener Moloch eines phantastischen Rechensalates. Zu 26) Völlig konfus geht es bei der Berücksichtigung der Solarenergie zu. Da diese nur beim Fenster akzeptiert wird, ist man bestrebt, diesen Einfluß und damit die Gewinne gering zu halten und Überhitzungen von Innenräumen klein zu rechnen. Ursprünglich waren diese Werte höher. Auch die notwendigen Kühllasten erscheinen damit geringer dies aber bedeutet im Endeffekt Energieverschwendung durch eine falsche Bauweise, nämlich der Leichtbauten (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). F: Erschwert wird das Verständnis der EnEV durch die vielen Hinweise auf vorliegende DIN-Normen. 27. In der Begründung zur EnEV heißt es: „Die Energieeinsparverordnung soll nicht mit umfänglichen Regelungen befrachtet werden“. Und weiter: „Durch Verweis auf die EN 832 ist ... die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln in der Verordnung weitgehend zu verzichten“. 28. Die DIN EN 832 wird damit zum formalen Mittelpunkt der EnEV. Darüber hinaus wird auch noch häufig auf andere DIN-Normen verwiesen. 29 Insgesamt kämen dabei ca. 750 Seiten DIN-Normen und VDI-Vorschriften zusammen, die sich z.T. sogar inhaltlich widersprechen. 30 Diese Informationsflut läßt ein geordnetes Planen nicht mehr zu. Allein die Kenntnis, geschweige dann das Verstehen all dieser „Vorschriften“ würde einen Stab von Mitarbeitern benötigen. Dies ist nicht machbar. Was heißt das konkret? Zu 27) Diese Äußerung ist bemerkenswert. Zum einen ist die EnEV mit umfänglichen Regelungen befrachtet, zum anderen aber scheut man sich offensichtlich davor, all die verwendeten Rechenregeln im Text der EnEV klar und deutlich zu verankern. Viel besser erscheint da wohl, einen Hinweis auf DIN EN 832 zu geben. Zu 28) Als Ausweichmanöver dient nun DIN. Da die Fehler und Widersprüche in den DIN-Normen ja eindeutig vorliegen, ist es einfacher, nur auf das Vorliegen von DIN-Vorschriften hinzuweisen, als nun die Inhalte zu zitieren. 83 so verordnet. Daß diese Lüftungsraten viel zu hoch sind, das wird nicht beachtet (s. Kapitel 5 „Zum Lüften“). Zu 24) Diese Wärmebrücken-Regelung ist fehlerhaft, weil die Festlegung eines geringen Zuschlages bei „Dämmkonstruktionen“, bei allen übrigen Konstruktionen jedoch eines höheren Zuschlages genau umgekehrt sein müßte. Die Abweichungen der U-Werte sind gerade bei den kleinen Werten (Dämmkonstruktionen) besonders groß. Grundsätzlich aber verkennen konstante „Zuschläge“ zum U-Wert die Realität. Bei speicherfähigen Massivkonstruktionen müssen infolge der Absorption von Solarenergie die U-Werte reduziert werden (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“). Zu 25) Diese vielen quantitativen Festlegungen sind ein Übel für jede seriöse Berechnung. Was am Ende dabei herauskommt ist ein ausgesprochener Moloch eines phantastischen Rechensalates. Zu 26) Völlig konfus geht es bei der Berücksichtigung der Solarenergie zu. Da diese nur beim Fenster akzeptiert wird, ist man bestrebt, diesen Einfluß und damit die Gewinne gering zu halten und Überhitzungen von Innenräumen klein zu rechnen. Ursprünglich waren diese Werte höher. Auch die notwendigen Kühllasten erscheinen damit geringer dies aber bedeutet im Endeffekt Energieverschwendung durch eine falsche Bauweise, nämlich der Leichtbauten (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). F: Erschwert wird das Verständnis der EnEV durch die vielen Hinweise auf vorliegende DIN-Normen. 27. In der Begründung zur EnEV heißt es: „Die Energieeinsparverordnung soll nicht mit umfänglichen Regelungen befrachtet werden“. Und weiter: „Durch Verweis auf die EN 832 ist ... die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln in der Verordnung weitgehend zu verzichten“. 28. Die DIN EN 832 wird damit zum formalen Mittelpunkt der EnEV. Darüber hinaus wird auch noch häufig auf andere DIN-Normen verwiesen. 29 Insgesamt kämen dabei ca. 750 Seiten DIN-Normen und VDI-Vorschriften zusammen, die sich z.T. sogar inhaltlich widersprechen. 30 Diese Informationsflut läßt ein geordnetes Planen nicht mehr zu. Allein die Kenntnis, geschweige dann das Verstehen all dieser „Vorschriften“ würde einen Stab von Mitarbeitern benötigen. Dies ist nicht machbar. Was heißt das konkret? Zu 27) Diese Äußerung ist bemerkenswert. Zum einen ist die EnEV mit umfänglichen Regelungen befrachtet, zum anderen aber scheut man sich offensichtlich davor, all die verwendeten Rechenregeln im Text der EnEV klar und deutlich zu verankern. Viel besser erscheint da wohl, einen Hinweis auf DIN EN 832 zu geben. Zu 28) Als Ausweichmanöver dient nun DIN. Da die Fehler und Widersprüche in den DIN-Normen ja eindeutig vorliegen, ist es einfacher, nur auf das Vorliegen von DIN-Vorschriften hinzuweisen, als nun die Inhalte zu zitieren. 83 so verordnet. Daß diese Lüftungsraten viel zu hoch sind, das wird nicht beachtet (s. Kapitel 5 „Zum Lüften“). Zu 24) Diese Wärmebrücken-Regelung ist fehlerhaft, weil die Festlegung eines geringen Zuschlages bei „Dämmkonstruktionen“, bei allen übrigen Konstruktionen jedoch eines höheren Zuschlages genau umgekehrt sein müßte. Die Abweichungen der U-Werte sind gerade bei den kleinen Werten (Dämmkonstruktionen) besonders groß. Grundsätzlich aber verkennen konstante „Zuschläge“ zum U-Wert die Realität. Bei speicherfähigen Massivkonstruktionen müssen infolge der Absorption von Solarenergie die U-Werte reduziert werden (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“). Zu 25) Diese vielen quantitativen Festlegungen sind ein Übel für jede seriöse Berechnung. Was am Ende dabei herauskommt ist ein ausgesprochener Moloch eines phantastischen Rechensalates. Zu 26) Völlig konfus geht es bei der Berücksichtigung der Solarenergie zu. Da diese nur beim Fenster akzeptiert wird, ist man bestrebt, diesen Einfluß und damit die Gewinne gering zu halten und Überhitzungen von Innenräumen klein zu rechnen. Ursprünglich waren diese Werte höher. Auch die notwendigen Kühllasten erscheinen damit geringer dies aber bedeutet im Endeffekt Energieverschwendung durch eine falsche Bauweise, nämlich der Leichtbauten (s. Kapitel 12 „Zur Temperaturstabilität“). F: Erschwert wird das Verständnis der EnEV durch die vielen Hinweise auf vorliegende DIN-Normen. 27. In der Begründung zur EnEV heißt es: „Die Energieeinsparverordnung soll nicht mit umfänglichen Regelungen befrachtet werden“. Und weiter: „Durch Verweis auf die EN 832 ist ... die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln in der Verordnung weitgehend zu verzichten“. 28. Die DIN EN 832 wird damit zum formalen Mittelpunkt der EnEV. Darüber hinaus wird auch noch häufig auf andere DIN-Normen verwiesen. 29 Insgesamt kämen dabei ca. 750 Seiten DIN-Normen und VDI-Vorschriften zusammen, die sich z.T. sogar inhaltlich widersprechen. 30 Diese Informationsflut läßt ein geordnetes Planen nicht mehr zu. Allein die Kenntnis, geschweige dann das Verstehen all dieser „Vorschriften“ würde einen Stab von Mitarbeitern benötigen. Dies ist nicht machbar. Was heißt das konkret? Zu 27) Diese Äußerung ist bemerkenswert. Zum einen ist die EnEV mit umfänglichen Regelungen befrachtet, zum anderen aber scheut man sich offensichtlich davor, all die verwendeten Rechenregeln im Text der EnEV klar und deutlich zu verankern. Viel besser erscheint da wohl, einen Hinweis auf DIN EN 832 zu geben. Zu 28) Als Ausweichmanöver dient nun DIN. Da die Fehler und Widersprüche in den DIN-Normen ja eindeutig vorliegen, ist es einfacher, nur auf das Vorliegen von DIN-Vorschriften hinzuweisen, als nun die Inhalte zu zitieren. 83 <?page no="92"?> Zu 29) All die vielen DIN-Vorschriften zu kennen, zu verstehen und auf ihre Plausibilität zu prüfen, ist schier unmöglich und kann einem Tätigen in der Praxis keineswegs zugemutet werden. Zu 30) Dies ist wohl auch so beabsichtigt. Der Mann der Praxis muß bei dieser Informationsflut deshalb auf die Richtigkeit der Vorschriften vertrauen. Wird dieses Vertrauen aber erschüttert, dann ist „Feuer unter dem Dach“. Das ist auch der Grund, weswegen die offizielle Bauphysik sich vehement dagegen sträubt, die nachgewiesenen Fehler und Irrtümer überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). G: Die EnEV ist funktionell mathematisch überbestimmt. 31. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und damit auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreiben die Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparungsmaßnahmen zwingend vor. 32. Demgegenüber werden in der EnEV jedoch energetische Anforderungen formuliert, die nachweisbar das Gebot der Wirtschaftlichkeit mißachten. Hier müssen vor allem die „U-Wert-Minimiererei“ und die „technische Gebäudeausrüstung“ angesprochen werden. 33. Diese beiden „Forderungen“ sind nun jedoch nicht auf einen Nenner zu bringen. Entweder entscheidet man sich für die Wirtschaftlichkeit oder für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung. Beides geht nicht. Was heißt das konkret? Zu 31) Vorrangig gilt immer „Gesetz vor Verordnung“. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG ist eindeutig. Dort steht im §5 (1): „Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein.“ Zu 32) Obergerichte haben für Wirtschaftlichkeit eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren richterlich festgelegt. Diese notwendige Amortisationszeit wird bei den in der EnEV formulierten Anforderungen selten erbracht. Gerade bei den geforderten U-Werten werden Amortisationszeiten erzielt, die weit über 30, 40 oder 50 Jahre betragen. Oft wird sogar die Divergenz (die Maßnahme amortisiert sich nie) erreicht. Das gleiche gilt für die „technische Gebäudeausrüstung“. Neue Lüftungs- und Klimaanlagen sowie neuartige Heizsysteme fallen hierunter. (s. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). Der Verordnungsgeber verhält sich hier gesetzwidrig. Zu 33) Das ist das große Dilemma für den Planer: Plant er im Interesse des Auftraggebers wirtschaftlich, dann verstößt er gegen die Energieeinsparverordnung. Es gibt bereits Gerichtsurteile, die ein Abweichen von der EnEV für unzulässig erklären. Erfüllt er aber den Willen des Verordnungsgebers und plant unwirtschaftlich, dann mißachtet er seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber. Hier hilft dann nur die „Befreiung von den Anforderungen der EnEV“ wegen nachweisbarer Unwirtschaftlichkeit (s. Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). 84 Zu 29) All die vielen DIN-Vorschriften zu kennen, zu verstehen und auf ihre Plausibilität zu prüfen, ist schier unmöglich und kann einem Tätigen in der Praxis keineswegs zugemutet werden. Zu 30) Dies ist wohl auch so beabsichtigt. Der Mann der Praxis muß bei dieser Informationsflut deshalb auf die Richtigkeit der Vorschriften vertrauen. Wird dieses Vertrauen aber erschüttert, dann ist „Feuer unter dem Dach“. Das ist auch der Grund, weswegen die offizielle Bauphysik sich vehement dagegen sträubt, die nachgewiesenen Fehler und Irrtümer überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). G: Die EnEV ist funktionell mathematisch überbestimmt. 31. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und damit auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreiben die Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparungsmaßnahmen zwingend vor. 32. Demgegenüber werden in der EnEV jedoch energetische Anforderungen formuliert, die nachweisbar das Gebot der Wirtschaftlichkeit mißachten. Hier müssen vor allem die „U-Wert-Minimiererei“ und die „technische Gebäudeausrüstung“ angesprochen werden. 33. Diese beiden „Forderungen“ sind nun jedoch nicht auf einen Nenner zu bringen. Entweder entscheidet man sich für die Wirtschaftlichkeit oder für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung. Beides geht nicht. Was heißt das konkret? Zu 31) Vorrangig gilt immer „Gesetz vor Verordnung“. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG ist eindeutig. Dort steht im §5 (1): „Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein.“ Zu 32) Obergerichte haben für Wirtschaftlichkeit eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren richterlich festgelegt. Diese notwendige Amortisationszeit wird bei den in der EnEV formulierten Anforderungen selten erbracht. Gerade bei den geforderten U-Werten werden Amortisationszeiten erzielt, die weit über 30, 40 oder 50 Jahre betragen. Oft wird sogar die Divergenz (die Maßnahme amortisiert sich nie) erreicht. Das gleiche gilt für die „technische Gebäudeausrüstung“. Neue Lüftungs- und Klimaanlagen sowie neuartige Heizsysteme fallen hierunter. (s. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). Der Verordnungsgeber verhält sich hier gesetzwidrig. Zu 33) Das ist das große Dilemma für den Planer: Plant er im Interesse des Auftraggebers wirtschaftlich, dann verstößt er gegen die Energieeinsparverordnung. Es gibt bereits Gerichtsurteile, die ein Abweichen von der EnEV für unzulässig erklären. Erfüllt er aber den Willen des Verordnungsgebers und plant unwirtschaftlich, dann mißachtet er seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber. Hier hilft dann nur die „Befreiung von den Anforderungen der EnEV“ wegen nachweisbarer Unwirtschaftlichkeit (s. Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). 84 Zu 29) All die vielen DIN-Vorschriften zu kennen, zu verstehen und auf ihre Plausibilität zu prüfen, ist schier unmöglich und kann einem Tätigen in der Praxis keineswegs zugemutet werden. Zu 30) Dies ist wohl auch so beabsichtigt. Der Mann der Praxis muß bei dieser Informationsflut deshalb auf die Richtigkeit der Vorschriften vertrauen. Wird dieses Vertrauen aber erschüttert, dann ist „Feuer unter dem Dach“. Das ist auch der Grund, weswegen die offizielle Bauphysik sich vehement dagegen sträubt, die nachgewiesenen Fehler und Irrtümer überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). G: Die EnEV ist funktionell mathematisch überbestimmt. 31. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und damit auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreiben die Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparungsmaßnahmen zwingend vor. 32. Demgegenüber werden in der EnEV jedoch energetische Anforderungen formuliert, die nachweisbar das Gebot der Wirtschaftlichkeit mißachten. Hier müssen vor allem die „U-Wert-Minimiererei“ und die „technische Gebäudeausrüstung“ angesprochen werden. 33. Diese beiden „Forderungen“ sind nun jedoch nicht auf einen Nenner zu bringen. Entweder entscheidet man sich für die Wirtschaftlichkeit oder für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung. Beides geht nicht. Was heißt das konkret? Zu 31) Vorrangig gilt immer „Gesetz vor Verordnung“. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG ist eindeutig. Dort steht im §5 (1): „Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein.“ Zu 32) Obergerichte haben für Wirtschaftlichkeit eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren richterlich festgelegt. Diese notwendige Amortisationszeit wird bei den in der EnEV formulierten Anforderungen selten erbracht. Gerade bei den geforderten U-Werten werden Amortisationszeiten erzielt, die weit über 30, 40 oder 50 Jahre betragen. Oft wird sogar die Divergenz (die Maßnahme amortisiert sich nie) erreicht. Das gleiche gilt für die „technische Gebäudeausrüstung“. Neue Lüftungs- und Klimaanlagen sowie neuartige Heizsysteme fallen hierunter. (s. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). Der Verordnungsgeber verhält sich hier gesetzwidrig. Zu 33) Das ist das große Dilemma für den Planer: Plant er im Interesse des Auftraggebers wirtschaftlich, dann verstößt er gegen die Energieeinsparverordnung. Es gibt bereits Gerichtsurteile, die ein Abweichen von der EnEV für unzulässig erklären. Erfüllt er aber den Willen des Verordnungsgebers und plant unwirtschaftlich, dann mißachtet er seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber. Hier hilft dann nur die „Befreiung von den Anforderungen der EnEV“ wegen nachweisbarer Unwirtschaftlichkeit (s. Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). 84 Zu 29) All die vielen DIN-Vorschriften zu kennen, zu verstehen und auf ihre Plausibilität zu prüfen, ist schier unmöglich und kann einem Tätigen in der Praxis keineswegs zugemutet werden. Zu 30) Dies ist wohl auch so beabsichtigt. Der Mann der Praxis muß bei dieser Informationsflut deshalb auf die Richtigkeit der Vorschriften vertrauen. Wird dieses Vertrauen aber erschüttert, dann ist „Feuer unter dem Dach“. Das ist auch der Grund, weswegen die offizielle Bauphysik sich vehement dagegen sträubt, die nachgewiesenen Fehler und Irrtümer überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). G: Die EnEV ist funktionell mathematisch überbestimmt. 31. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und damit auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreiben die Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparungsmaßnahmen zwingend vor. 32. Demgegenüber werden in der EnEV jedoch energetische Anforderungen formuliert, die nachweisbar das Gebot der Wirtschaftlichkeit mißachten. Hier müssen vor allem die „U-Wert-Minimiererei“ und die „technische Gebäudeausrüstung“ angesprochen werden. 33. Diese beiden „Forderungen“ sind nun jedoch nicht auf einen Nenner zu bringen. Entweder entscheidet man sich für die Wirtschaftlichkeit oder für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung. Beides geht nicht. Was heißt das konkret? Zu 31) Vorrangig gilt immer „Gesetz vor Verordnung“. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG ist eindeutig. Dort steht im §5 (1): „Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein.“ Zu 32) Obergerichte haben für Wirtschaftlichkeit eine zumutbare Amortisationszeit von 10 Jahren richterlich festgelegt. Diese notwendige Amortisationszeit wird bei den in der EnEV formulierten Anforderungen selten erbracht. Gerade bei den geforderten U-Werten werden Amortisationszeiten erzielt, die weit über 30, 40 oder 50 Jahre betragen. Oft wird sogar die Divergenz (die Maßnahme amortisiert sich nie) erreicht. Das gleiche gilt für die „technische Gebäudeausrüstung“. Neue Lüftungs- und Klimaanlagen sowie neuartige Heizsysteme fallen hierunter. (s. Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“). Der Verordnungsgeber verhält sich hier gesetzwidrig. Zu 33) Das ist das große Dilemma für den Planer: Plant er im Interesse des Auftraggebers wirtschaftlich, dann verstößt er gegen die Energieeinsparverordnung. Es gibt bereits Gerichtsurteile, die ein Abweichen von der EnEV für unzulässig erklären. Erfüllt er aber den Willen des Verordnungsgebers und plant unwirtschaftlich, dann mißachtet er seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber. Hier hilft dann nur die „Befreiung von den Anforderungen der EnEV“ wegen nachweisbarer Unwirtschaftlichkeit (s. Kapitel 17 „Zur Baugenehmigung“). 84 <?page no="93"?> H: All die Ungereimtheiten, Denkfehler und Irrtümer werden nun in sogenannten „Simulationsmodellen“ zusammengefaßt. 34. Bei einem Simulationsmodell sind zwei Bereiche zu unterscheiden: 1. Das methodisch-formale Gerüst, in einfachster Form ist es die Formel. 2. Die Randbedingungen, die quantitativen Daten, mit denen das Simulationsmodell gefüttert werden muß, um zu Ergebnissen zu kommen. 35. Bei Simulationsmodellen kommt immer ein Ergebnis heraus. Nur können diese Ergebnisse völlig falsch sein, weil das Modell falsch ist. 36. Voraussetzung für die selbst relative Richtigkeit der Ergebnisse ist deshalb immer die Richtigkeit des theoretischen Ansatzes, des methodisch-formalen Gerüstes. Wenn hier bereits falsche Annahmen und Prämissen, fehlerhafte Vorstellungen oder vielleicht sogar narzistische Ambitionen der Urheber die Grundlage bilden, dann kann dies nie zu richtigen Ergebnissen führen. 37. Die zusätzlich notwendigen quantitativen Randbedingungen, eben die Daten, spielen hierfür ebenfalls eine wichtige Rolle; sind sie nun repräsentativ - oder vielleicht nur aus der Notwendigkeit, gewünschte Ergebnisse durch Variation dieser Randbedingungen zu erhalten, quantifiziert worden. 38. Werden diese Grundlagen für Simulationsmodelle beachtet, dann kann bei Kenntnis der EnEV durchaus abgeschätzt werden, wie hoch der Wahrheitsgehalt der Ergebnisse ist. Es werden nur wahre Phantom-Ergebnisse erzielt. 39. Immerhin wird in DIN EN 832, das Vorbild für die EnEV, im Anhang L ein Rechenbeispiel für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs vorgestellt, das mit dem Ergebnis einer Streuung von ± 43,3 Prozent endet. Derartige Streuungen werden also demnach durchaus als „normgerecht“ angesehen. 40. Dieser Peinlichkeit versucht man nun zu entgehen, indem als Ursache für die große Diskrepanz zwischen Berechnung und Wirklichkeit die „Genauigkeit der Daten“ entdeckt wurde. Das Fehlerfortpflanzungsgesetz von Gauß muß für derartige Scharlatanerien nun herhalten. Was heißt das konkret? Zu 34) Diese Grundstruktur muß immer beachtet werden. Die Formel (Simulationsmodell) für das Volumen z. B. muß aus klaren Begriffen und der deduktiven Ableitung der funktionellen Zusammenhänge bestehen. Anwendbar wird die Formel (Simulationsmodell) durch die anzunehmenden und dann einzusetzenden Daten. Zu 35) Läuft das Simulationsmodell als Programm und werden Daten normiert, dann wird immer ein Ergebnis vorliegen doch ob es richtig ist, kann nicht ohne weiteres geklärt werden man kennt nicht die Rechenschritte und ist demzufolge auf „Gedeih und Verderb“ dem Modell ausgeliefert. Zu 36) Sind die theoretischen Grundlagen bekannt, dann kann das Simulationsmodell ohne weiteres als richtig oder falsch erkannt werden. Werden jedoch bereits im Vorfeld gravierende Fehler der Grundlagen erkannt, dann muß das Modell ohne wenn und aber ad acta gelegt werden. Zu 37) Bei einem bestehenden fehlerhaften Modell kann nun durch Variation der Daten durchaus auch ein Ergebnis erzielt werden, das in die Nähe der 85 H: All die Ungereimtheiten, Denkfehler und Irrtümer werden nun in sogenannten „Simulationsmodellen“ zusammengefaßt. 34. Bei einem Simulationsmodell sind zwei Bereiche zu unterscheiden: 1. Das methodisch-formale Gerüst, in einfachster Form ist es die Formel. 2. Die Randbedingungen, die quantitativen Daten, mit denen das Simulationsmodell gefüttert werden muß, um zu Ergebnissen zu kommen. 35. Bei Simulationsmodellen kommt immer ein Ergebnis heraus. Nur können diese Ergebnisse völlig falsch sein, weil das Modell falsch ist. 36. Voraussetzung für die selbst relative Richtigkeit der Ergebnisse ist deshalb immer die Richtigkeit des theoretischen Ansatzes, des methodisch-formalen Gerüstes. Wenn hier bereits falsche Annahmen und Prämissen, fehlerhafte Vorstellungen oder vielleicht sogar narzistische Ambitionen der Urheber die Grundlage bilden, dann kann dies nie zu richtigen Ergebnissen führen. 37. Die zusätzlich notwendigen quantitativen Randbedingungen, eben die Daten, spielen hierfür ebenfalls eine wichtige Rolle; sind sie nun repräsentativ - oder vielleicht nur aus der Notwendigkeit, gewünschte Ergebnisse durch Variation dieser Randbedingungen zu erhalten, quantifiziert worden. 38. Werden diese Grundlagen für Simulationsmodelle beachtet, dann kann bei Kenntnis der EnEV durchaus abgeschätzt werden, wie hoch der Wahrheitsgehalt der Ergebnisse ist. Es werden nur wahre Phantom-Ergebnisse erzielt. 39. Immerhin wird in DIN EN 832, das Vorbild für die EnEV, im Anhang L ein Rechenbeispiel für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs vorgestellt, das mit dem Ergebnis einer Streuung von ± 43,3 Prozent endet. Derartige Streuungen werden also demnach durchaus als „normgerecht“ angesehen. 40. Dieser Peinlichkeit versucht man nun zu entgehen, indem als Ursache für die große Diskrepanz zwischen Berechnung und Wirklichkeit die „Genauigkeit der Daten“ entdeckt wurde. Das Fehlerfortpflanzungsgesetz von Gauß muß für derartige Scharlatanerien nun herhalten. Was heißt das konkret? Zu 34) Diese Grundstruktur muß immer beachtet werden. Die Formel (Simulationsmodell) für das Volumen z. B. muß aus klaren Begriffen und der deduktiven Ableitung der funktionellen Zusammenhänge bestehen. Anwendbar wird die Formel (Simulationsmodell) durch die anzunehmenden und dann einzusetzenden Daten. Zu 35) Läuft das Simulationsmodell als Programm und werden Daten normiert, dann wird immer ein Ergebnis vorliegen doch ob es richtig ist, kann nicht ohne weiteres geklärt werden man kennt nicht die Rechenschritte und ist demzufolge auf „Gedeih und Verderb“ dem Modell ausgeliefert. Zu 36) Sind die theoretischen Grundlagen bekannt, dann kann das Simulationsmodell ohne weiteres als richtig oder falsch erkannt werden. Werden jedoch bereits im Vorfeld gravierende Fehler der Grundlagen erkannt, dann muß das Modell ohne wenn und aber ad acta gelegt werden. Zu 37) Bei einem bestehenden fehlerhaften Modell kann nun durch Variation der Daten durchaus auch ein Ergebnis erzielt werden, das in die Nähe der 85 H: All die Ungereimtheiten, Denkfehler und Irrtümer werden nun in sogenannten „Simulationsmodellen“ zusammengefaßt. 34. Bei einem Simulationsmodell sind zwei Bereiche zu unterscheiden: 1. Das methodisch-formale Gerüst, in einfachster Form ist es die Formel. 2. Die Randbedingungen, die quantitativen Daten, mit denen das Simulationsmodell gefüttert werden muß, um zu Ergebnissen zu kommen. 35. Bei Simulationsmodellen kommt immer ein Ergebnis heraus. Nur können diese Ergebnisse völlig falsch sein, weil das Modell falsch ist. 36. Voraussetzung für die selbst relative Richtigkeit der Ergebnisse ist deshalb immer die Richtigkeit des theoretischen Ansatzes, des methodisch-formalen Gerüstes. Wenn hier bereits falsche Annahmen und Prämissen, fehlerhafte Vorstellungen oder vielleicht sogar narzistische Ambitionen der Urheber die Grundlage bilden, dann kann dies nie zu richtigen Ergebnissen führen. 37. Die zusätzlich notwendigen quantitativen Randbedingungen, eben die Daten, spielen hierfür ebenfalls eine wichtige Rolle; sind sie nun repräsentativ - oder vielleicht nur aus der Notwendigkeit, gewünschte Ergebnisse durch Variation dieser Randbedingungen zu erhalten, quantifiziert worden. 38. Werden diese Grundlagen für Simulationsmodelle beachtet, dann kann bei Kenntnis der EnEV durchaus abgeschätzt werden, wie hoch der Wahrheitsgehalt der Ergebnisse ist. Es werden nur wahre Phantom-Ergebnisse erzielt. 39. Immerhin wird in DIN EN 832, das Vorbild für die EnEV, im Anhang L ein Rechenbeispiel für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs vorgestellt, das mit dem Ergebnis einer Streuung von ± 43,3 Prozent endet. Derartige Streuungen werden also demnach durchaus als „normgerecht“ angesehen. 40. Dieser Peinlichkeit versucht man nun zu entgehen, indem als Ursache für die große Diskrepanz zwischen Berechnung und Wirklichkeit die „Genauigkeit der Daten“ entdeckt wurde. Das Fehlerfortpflanzungsgesetz von Gauß muß für derartige Scharlatanerien nun herhalten. Was heißt das konkret? Zu 34) Diese Grundstruktur muß immer beachtet werden. Die Formel (Simulationsmodell) für das Volumen z. B. muß aus klaren Begriffen und der deduktiven Ableitung der funktionellen Zusammenhänge bestehen. Anwendbar wird die Formel (Simulationsmodell) durch die anzunehmenden und dann einzusetzenden Daten. Zu 35) Läuft das Simulationsmodell als Programm und werden Daten normiert, dann wird immer ein Ergebnis vorliegen doch ob es richtig ist, kann nicht ohne weiteres geklärt werden man kennt nicht die Rechenschritte und ist demzufolge auf „Gedeih und Verderb“ dem Modell ausgeliefert. Zu 36) Sind die theoretischen Grundlagen bekannt, dann kann das Simulationsmodell ohne weiteres als richtig oder falsch erkannt werden. Werden jedoch bereits im Vorfeld gravierende Fehler der Grundlagen erkannt, dann muß das Modell ohne wenn und aber ad acta gelegt werden. Zu 37) Bei einem bestehenden fehlerhaften Modell kann nun durch Variation der Daten durchaus auch ein Ergebnis erzielt werden, das in die Nähe der 85 H: All die Ungereimtheiten, Denkfehler und Irrtümer werden nun in sogenannten „Simulationsmodellen“ zusammengefaßt. 34. Bei einem Simulationsmodell sind zwei Bereiche zu unterscheiden: 1. Das methodisch-formale Gerüst, in einfachster Form ist es die Formel. 2. Die Randbedingungen, die quantitativen Daten, mit denen das Simulationsmodell gefüttert werden muß, um zu Ergebnissen zu kommen. 35. Bei Simulationsmodellen kommt immer ein Ergebnis heraus. Nur können diese Ergebnisse völlig falsch sein, weil das Modell falsch ist. 36. Voraussetzung für die selbst relative Richtigkeit der Ergebnisse ist deshalb immer die Richtigkeit des theoretischen Ansatzes, des methodisch-formalen Gerüstes. Wenn hier bereits falsche Annahmen und Prämissen, fehlerhafte Vorstellungen oder vielleicht sogar narzistische Ambitionen der Urheber die Grundlage bilden, dann kann dies nie zu richtigen Ergebnissen führen. 37. Die zusätzlich notwendigen quantitativen Randbedingungen, eben die Daten, spielen hierfür ebenfalls eine wichtige Rolle; sind sie nun repräsentativ - oder vielleicht nur aus der Notwendigkeit, gewünschte Ergebnisse durch Variation dieser Randbedingungen zu erhalten, quantifiziert worden. 38. Werden diese Grundlagen für Simulationsmodelle beachtet, dann kann bei Kenntnis der EnEV durchaus abgeschätzt werden, wie hoch der Wahrheitsgehalt der Ergebnisse ist. Es werden nur wahre Phantom-Ergebnisse erzielt. 39. Immerhin wird in DIN EN 832, das Vorbild für die EnEV, im Anhang L ein Rechenbeispiel für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs vorgestellt, das mit dem Ergebnis einer Streuung von ± 43,3 Prozent endet. Derartige Streuungen werden also demnach durchaus als „normgerecht“ angesehen. 40. Dieser Peinlichkeit versucht man nun zu entgehen, indem als Ursache für die große Diskrepanz zwischen Berechnung und Wirklichkeit die „Genauigkeit der Daten“ entdeckt wurde. Das Fehlerfortpflanzungsgesetz von Gauß muß für derartige Scharlatanerien nun herhalten. Was heißt das konkret? Zu 34) Diese Grundstruktur muß immer beachtet werden. Die Formel (Simulationsmodell) für das Volumen z. B. muß aus klaren Begriffen und der deduktiven Ableitung der funktionellen Zusammenhänge bestehen. Anwendbar wird die Formel (Simulationsmodell) durch die anzunehmenden und dann einzusetzenden Daten. Zu 35) Läuft das Simulationsmodell als Programm und werden Daten normiert, dann wird immer ein Ergebnis vorliegen doch ob es richtig ist, kann nicht ohne weiteres geklärt werden man kennt nicht die Rechenschritte und ist demzufolge auf „Gedeih und Verderb“ dem Modell ausgeliefert. Zu 36) Sind die theoretischen Grundlagen bekannt, dann kann das Simulationsmodell ohne weiteres als richtig oder falsch erkannt werden. Werden jedoch bereits im Vorfeld gravierende Fehler der Grundlagen erkannt, dann muß das Modell ohne wenn und aber ad acta gelegt werden. Zu 37) Bei einem bestehenden fehlerhaften Modell kann nun durch Variation der Daten durchaus auch ein Ergebnis erzielt werden, das in die Nähe der 85 <?page no="94"?> gewünschten Vorstellung kommt. Derartige Manipulationen verführen dann zu der Annahme, das Modell sei schon richtig, eventuell müsse man dann noch etwas „nacharbeiten“. Damit wird dann die nächste EnEV fällig, die jedoch nun auch wieder nicht richtiger sein kann. Zu 38) Die Kenntnis der methodischen und inhaltlichen Grundlagen der EnEV durch die bisherige Lektüre der einzelnen Kapitel läßt kaum den Schluß zu, die Simulationsmodelle zur EnEV seien richtig. Vielmehr verdichtet sich der Eindruck, daß es sich bei den für die Formulierung der EnEV Verantwortlichen um „hervorragende Phantasten“ handelt. Zu 39) Es ist schon erstaunlich, daß eine derart große Streuung selbst in der DIN noch als „dokumentationsreif“ angesehen wird. Für ein seriöses Ingenieursdenken und -handeln ist dies ein unglaublicher Sachverhalt. Zu 40) Hier wird wieder unsachlich argumentiert. Das Gaußsche Fehlerfortpflanzungsgesetz beschreibt die Fortpflanzung von Meßfehlern, die sich bei der Weiterbearbeitung dann automatisch fortpflanzen. Keineswegs wird damit die Fehlerhaftigkeit der Grundstruktur eines Simulationsmodells berührt. Hier nun für die fehlerhaften Ergebnisse ausgerechnet die Datenungenauigkeit verantwortlich machen zu wollen, ist schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal. Dilettantismus und Inkompetenz kennen eben halt keine Skrupel. Fazit: Diese grundsätzlichen methodischen und inhaltlichen Fehler in der Energieeinsparverordnung lassen nur den einen Schluß zu: Hier waren inkompetente Dilettanten am Werk, deren einzige Motivation wohl darin bestand, das Bauwesen im allgemeinen und die Bautechnik im besonderen, wie es heute so schön heißt, zu revolutionieren und dabei völlig umzukrempeln. Was dabei herauskam ist ein einziger Mißgriff, der nun wie Krakenarme sich ausbreitend im Bauwesen sein Unwesen treibt und das große bautechnische Chaos verbreitet. Vor einem glaubenssüchtigen Denken aber muß gewarnt werden. Gründe für diese Fehlentwicklung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Horror: 1. Bauingenieure und Architekten werden nicht gefragt. Die Meinungsführerschaft haben Maschinenbauer übernommen, die jeden kritischen Einwurf von erfahrenen Fachleuten sofort mit Macht und Gewalt zu verwerfen versuchen und nicht davor zurückschrecken, diese Kritiker mit Häme und Verunglimpfungen zu überschütten. Damit aber wird keine „Konkurrenz“ ausgeschaltet. 2. Für das Bauwesen sind Bauingenieure und Architekten zuständig, Leute, die aus der Erfahrung und der Tradition heraus die Weichen der bautechnischen Entwicklung richtig zu stellen durchaus in der Lage sind. Diese Leute gibt es, doch der Lobbyismus der Industrie und der Opportunismus von Wissenschaft, auch der Politik, sind noch vorherrschend und versuchen, diese Stimmen zum Verstummen zu bringen. Diese Meinungsführerschaft wird krampfhaft verteidigt allerdings zum großen Schaden der Kunden. 86 gewünschten Vorstellung kommt. Derartige Manipulationen verführen dann zu der Annahme, das Modell sei schon richtig, eventuell müsse man dann noch etwas „nacharbeiten“. Damit wird dann die nächste EnEV fällig, die jedoch nun auch wieder nicht richtiger sein kann. Zu 38) Die Kenntnis der methodischen und inhaltlichen Grundlagen der EnEV durch die bisherige Lektüre der einzelnen Kapitel läßt kaum den Schluß zu, die Simulationsmodelle zur EnEV seien richtig. Vielmehr verdichtet sich der Eindruck, daß es sich bei den für die Formulierung der EnEV Verantwortlichen um „hervorragende Phantasten“ handelt. Zu 39) Es ist schon erstaunlich, daß eine derart große Streuung selbst in der DIN noch als „dokumentationsreif“ angesehen wird. Für ein seriöses Ingenieursdenken und -handeln ist dies ein unglaublicher Sachverhalt. Zu 40) Hier wird wieder unsachlich argumentiert. Das Gaußsche Fehlerfortpflanzungsgesetz beschreibt die Fortpflanzung von Meßfehlern, die sich bei der Weiterbearbeitung dann automatisch fortpflanzen. Keineswegs wird damit die Fehlerhaftigkeit der Grundstruktur eines Simulationsmodells berührt. Hier nun für die fehlerhaften Ergebnisse ausgerechnet die Datenungenauigkeit verantwortlich machen zu wollen, ist schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal. Dilettantismus und Inkompetenz kennen eben halt keine Skrupel. Fazit: Diese grundsätzlichen methodischen und inhaltlichen Fehler in der Energieeinsparverordnung lassen nur den einen Schluß zu: Hier waren inkompetente Dilettanten am Werk, deren einzige Motivation wohl darin bestand, das Bauwesen im allgemeinen und die Bautechnik im besonderen, wie es heute so schön heißt, zu revolutionieren und dabei völlig umzukrempeln. Was dabei herauskam ist ein einziger Mißgriff, der nun wie Krakenarme sich ausbreitend im Bauwesen sein Unwesen treibt und das große bautechnische Chaos verbreitet. Vor einem glaubenssüchtigen Denken aber muß gewarnt werden. Gründe für diese Fehlentwicklung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Horror: 1. Bauingenieure und Architekten werden nicht gefragt. Die Meinungsführerschaft haben Maschinenbauer übernommen, die jeden kritischen Einwurf von erfahrenen Fachleuten sofort mit Macht und Gewalt zu verwerfen versuchen und nicht davor zurückschrecken, diese Kritiker mit Häme und Verunglimpfungen zu überschütten. Damit aber wird keine „Konkurrenz“ ausgeschaltet. 2. Für das Bauwesen sind Bauingenieure und Architekten zuständig, Leute, die aus der Erfahrung und der Tradition heraus die Weichen der bautechnischen Entwicklung richtig zu stellen durchaus in der Lage sind. Diese Leute gibt es, doch der Lobbyismus der Industrie und der Opportunismus von Wissenschaft, auch der Politik, sind noch vorherrschend und versuchen, diese Stimmen zum Verstummen zu bringen. Diese Meinungsführerschaft wird krampfhaft verteidigt allerdings zum großen Schaden der Kunden. 86 gewünschten Vorstellung kommt. Derartige Manipulationen verführen dann zu der Annahme, das Modell sei schon richtig, eventuell müsse man dann noch etwas „nacharbeiten“. Damit wird dann die nächste EnEV fällig, die jedoch nun auch wieder nicht richtiger sein kann. Zu 38) Die Kenntnis der methodischen und inhaltlichen Grundlagen der EnEV durch die bisherige Lektüre der einzelnen Kapitel läßt kaum den Schluß zu, die Simulationsmodelle zur EnEV seien richtig. Vielmehr verdichtet sich der Eindruck, daß es sich bei den für die Formulierung der EnEV Verantwortlichen um „hervorragende Phantasten“ handelt. Zu 39) Es ist schon erstaunlich, daß eine derart große Streuung selbst in der DIN noch als „dokumentationsreif“ angesehen wird. Für ein seriöses Ingenieursdenken und -handeln ist dies ein unglaublicher Sachverhalt. Zu 40) Hier wird wieder unsachlich argumentiert. Das Gaußsche Fehlerfortpflanzungsgesetz beschreibt die Fortpflanzung von Meßfehlern, die sich bei der Weiterbearbeitung dann automatisch fortpflanzen. Keineswegs wird damit die Fehlerhaftigkeit der Grundstruktur eines Simulationsmodells berührt. Hier nun für die fehlerhaften Ergebnisse ausgerechnet die Datenungenauigkeit verantwortlich machen zu wollen, ist schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal. Dilettantismus und Inkompetenz kennen eben halt keine Skrupel. Fazit: Diese grundsätzlichen methodischen und inhaltlichen Fehler in der Energieeinsparverordnung lassen nur den einen Schluß zu: Hier waren inkompetente Dilettanten am Werk, deren einzige Motivation wohl darin bestand, das Bauwesen im allgemeinen und die Bautechnik im besonderen, wie es heute so schön heißt, zu revolutionieren und dabei völlig umzukrempeln. Was dabei herauskam ist ein einziger Mißgriff, der nun wie Krakenarme sich ausbreitend im Bauwesen sein Unwesen treibt und das große bautechnische Chaos verbreitet. Vor einem glaubenssüchtigen Denken aber muß gewarnt werden. Gründe für diese Fehlentwicklung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Horror: 1. Bauingenieure und Architekten werden nicht gefragt. Die Meinungsführerschaft haben Maschinenbauer übernommen, die jeden kritischen Einwurf von erfahrenen Fachleuten sofort mit Macht und Gewalt zu verwerfen versuchen und nicht davor zurückschrecken, diese Kritiker mit Häme und Verunglimpfungen zu überschütten. Damit aber wird keine „Konkurrenz“ ausgeschaltet. 2. Für das Bauwesen sind Bauingenieure und Architekten zuständig, Leute, die aus der Erfahrung und der Tradition heraus die Weichen der bautechnischen Entwicklung richtig zu stellen durchaus in der Lage sind. Diese Leute gibt es, doch der Lobbyismus der Industrie und der Opportunismus von Wissenschaft, auch der Politik, sind noch vorherrschend und versuchen, diese Stimmen zum Verstummen zu bringen. Diese Meinungsführerschaft wird krampfhaft verteidigt allerdings zum großen Schaden der Kunden. 86 gewünschten Vorstellung kommt. Derartige Manipulationen verführen dann zu der Annahme, das Modell sei schon richtig, eventuell müsse man dann noch etwas „nacharbeiten“. Damit wird dann die nächste EnEV fällig, die jedoch nun auch wieder nicht richtiger sein kann. Zu 38) Die Kenntnis der methodischen und inhaltlichen Grundlagen der EnEV durch die bisherige Lektüre der einzelnen Kapitel läßt kaum den Schluß zu, die Simulationsmodelle zur EnEV seien richtig. Vielmehr verdichtet sich der Eindruck, daß es sich bei den für die Formulierung der EnEV Verantwortlichen um „hervorragende Phantasten“ handelt. Zu 39) Es ist schon erstaunlich, daß eine derart große Streuung selbst in der DIN noch als „dokumentationsreif“ angesehen wird. Für ein seriöses Ingenieursdenken und -handeln ist dies ein unglaublicher Sachverhalt. Zu 40) Hier wird wieder unsachlich argumentiert. Das Gaußsche Fehlerfortpflanzungsgesetz beschreibt die Fortpflanzung von Meßfehlern, die sich bei der Weiterbearbeitung dann automatisch fortpflanzen. Keineswegs wird damit die Fehlerhaftigkeit der Grundstruktur eines Simulationsmodells berührt. Hier nun für die fehlerhaften Ergebnisse ausgerechnet die Datenungenauigkeit verantwortlich machen zu wollen, ist schon ein wissenschaftstheoretischer Skandal. Dilettantismus und Inkompetenz kennen eben halt keine Skrupel. Fazit: Diese grundsätzlichen methodischen und inhaltlichen Fehler in der Energieeinsparverordnung lassen nur den einen Schluß zu: Hier waren inkompetente Dilettanten am Werk, deren einzige Motivation wohl darin bestand, das Bauwesen im allgemeinen und die Bautechnik im besonderen, wie es heute so schön heißt, zu revolutionieren und dabei völlig umzukrempeln. Was dabei herauskam ist ein einziger Mißgriff, der nun wie Krakenarme sich ausbreitend im Bauwesen sein Unwesen treibt und das große bautechnische Chaos verbreitet. Vor einem glaubenssüchtigen Denken aber muß gewarnt werden. Gründe für diese Fehlentwicklung: Die Gründe sind aus wissenschaftlicher Sicht ein einziger Horror: 1. Bauingenieure und Architekten werden nicht gefragt. Die Meinungsführerschaft haben Maschinenbauer übernommen, die jeden kritischen Einwurf von erfahrenen Fachleuten sofort mit Macht und Gewalt zu verwerfen versuchen und nicht davor zurückschrecken, diese Kritiker mit Häme und Verunglimpfungen zu überschütten. Damit aber wird keine „Konkurrenz“ ausgeschaltet. 2. Für das Bauwesen sind Bauingenieure und Architekten zuständig, Leute, die aus der Erfahrung und der Tradition heraus die Weichen der bautechnischen Entwicklung richtig zu stellen durchaus in der Lage sind. Diese Leute gibt es, doch der Lobbyismus der Industrie und der Opportunismus von Wissenschaft, auch der Politik, sind noch vorherrschend und versuchen, diese Stimmen zum Verstummen zu bringen. Diese Meinungsführerschaft wird krampfhaft verteidigt allerdings zum großen Schaden der Kunden. 86 <?page no="95"?> Pseudo-These: Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung ist notwendig, um Energie und CO 2 einzusparen. Dies sind wir dem unheilvollen Klimawandel schuldig, Widerlegen der Pseudo-These Es gibt genügend sachlich-fachliche Gründe, sich von dieser allgemein verbreiteten Pseudo-These einer Energie- und CO 2 Einsparung zu distanzieren. 34) S.134 Begründung: 1. Die Kenntnis der These mit den vielen fachlichen Darlegungen reicht vollends aus, um die Notwendigkeit einer „Umsetzung der EnEV“ ad absurdum zu führen und damit strikt abzulehnen. 2. Um Energie zu sparen, eignet sich die EnEV auf keinen Fall. Es wird weder zusätzlich wirksam Energie gespart, noch werden deshalb wirksam zusätzliche CO 2 -Emissionen reduziert (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). 3. Bei fehlender Effizienz der „energetischen Sparmaßnahmen“ wird der Hinweis auf den notwendigen „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ heuchlerisch und unseriös (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Was heißt das konkret? Zu 1) Mit der „Energieeinsparverordnung wird die Baupraxis in die Irre geführt. Zumindest der Kunde muß entsetzt über die Aktivitäten sein, die mit der EnEV veranlaßt werden. Nur die Auftragnehmer, die Wirtschaft und die Industrie können frohlocken über den zu erwartenden Geldsegen. Zu 2) Wenn wegen der Hyperbel-Tragik mit den geforderten kleinen U-Werten kaum zusätzlich Energie gespart werden kann, dann wird auch die beabsichtigte CO 2 -Reduzierung immer eine vergebliche Mühe bleiben. Zu 3) Immer muß die „Klimakatastrophe“ argumentativ einspringen, wenn die fachlich-sachlichen Argumente nicht überzeugen können und man unbedingt nun doch den bautechnischen Unfug realisieren will. Auch eine gezielte Gehirnwäsche eignet sich ausgezeichnet für diesen Zweck. Fazit: Die Argumente für diese eingeleiteten „Energiespar-Kampagnen“ sind fehlerhaft und absurd, auch manipulativ zusammengeschrieben und deshalb nicht überzeugend, so daß all diese Energieeinsparbemühungen von ehrlichen und seriösen Baufachleuten abgelehnt werden müssen. Quintessenz: Die jetzigen theoretischen Grundlagen der Bautechnik, die sich in der Energieeinsparverordnung widerspiegeln, widersprechen den langjährigen Erfahrungen und müssen deshalb als fehlerhaft und falsch konsequent verworfen werden die Energieeinsparverordnung ist ein totaler Mißgriff. Eine andere Option gibt es im Interesse der Kunden nicht. 87 Pseudo-These: Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung ist notwendig, um Energie und CO 2 einzusparen. Dies sind wir dem unheilvollen Klimawandel schuldig, Widerlegen der Pseudo-These Es gibt genügend sachlich-fachliche Gründe, sich von dieser allgemein verbreiteten Pseudo-These einer Energie- und CO 2 Einsparung zu distanzieren. 34) S.134 Begründung: 1. Die Kenntnis der These mit den vielen fachlichen Darlegungen reicht vollends aus, um die Notwendigkeit einer „Umsetzung der EnEV“ ad absurdum zu führen und damit strikt abzulehnen. 2. Um Energie zu sparen, eignet sich die EnEV auf keinen Fall. Es wird weder zusätzlich wirksam Energie gespart, noch werden deshalb wirksam zusätzliche CO 2 -Emissionen reduziert (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). 3. Bei fehlender Effizienz der „energetischen Sparmaßnahmen“ wird der Hinweis auf den notwendigen „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ heuchlerisch und unseriös (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Was heißt das konkret? Zu 1) Mit der „Energieeinsparverordnung wird die Baupraxis in die Irre geführt. Zumindest der Kunde muß entsetzt über die Aktivitäten sein, die mit der EnEV veranlaßt werden. Nur die Auftragnehmer, die Wirtschaft und die Industrie können frohlocken über den zu erwartenden Geldsegen. Zu 2) Wenn wegen der Hyperbel-Tragik mit den geforderten kleinen U-Werten kaum zusätzlich Energie gespart werden kann, dann wird auch die beabsichtigte CO 2 -Reduzierung immer eine vergebliche Mühe bleiben. Zu 3) Immer muß die „Klimakatastrophe“ argumentativ einspringen, wenn die fachlich-sachlichen Argumente nicht überzeugen können und man unbedingt nun doch den bautechnischen Unfug realisieren will. Auch eine gezielte Gehirnwäsche eignet sich ausgezeichnet für diesen Zweck. Fazit: Die Argumente für diese eingeleiteten „Energiespar-Kampagnen“ sind fehlerhaft und absurd, auch manipulativ zusammengeschrieben und deshalb nicht überzeugend, so daß all diese Energieeinsparbemühungen von ehrlichen und seriösen Baufachleuten abgelehnt werden müssen. Quintessenz: Die jetzigen theoretischen Grundlagen der Bautechnik, die sich in der Energieeinsparverordnung widerspiegeln, widersprechen den langjährigen Erfahrungen und müssen deshalb als fehlerhaft und falsch konsequent verworfen werden die Energieeinsparverordnung ist ein totaler Mißgriff. Eine andere Option gibt es im Interesse der Kunden nicht. 87 Pseudo-These: Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung ist notwendig, um Energie und CO 2 einzusparen. Dies sind wir dem unheilvollen Klimawandel schuldig, Widerlegen der Pseudo-These Es gibt genügend sachlich-fachliche Gründe, sich von dieser allgemein verbreiteten Pseudo-These einer Energie- und CO 2 Einsparung zu distanzieren. 34) S.134 Begründung: 1. Die Kenntnis der These mit den vielen fachlichen Darlegungen reicht vollends aus, um die Notwendigkeit einer „Umsetzung der EnEV“ ad absurdum zu führen und damit strikt abzulehnen. 2. Um Energie zu sparen, eignet sich die EnEV auf keinen Fall. Es wird weder zusätzlich wirksam Energie gespart, noch werden deshalb wirksam zusätzliche CO 2 -Emissionen reduziert (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). 3. Bei fehlender Effizienz der „energetischen Sparmaßnahmen“ wird der Hinweis auf den notwendigen „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ heuchlerisch und unseriös (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Was heißt das konkret? Zu 1) Mit der „Energieeinsparverordnung wird die Baupraxis in die Irre geführt. Zumindest der Kunde muß entsetzt über die Aktivitäten sein, die mit der EnEV veranlaßt werden. Nur die Auftragnehmer, die Wirtschaft und die Industrie können frohlocken über den zu erwartenden Geldsegen. Zu 2) Wenn wegen der Hyperbel-Tragik mit den geforderten kleinen U-Werten kaum zusätzlich Energie gespart werden kann, dann wird auch die beabsichtigte CO 2 -Reduzierung immer eine vergebliche Mühe bleiben. Zu 3) Immer muß die „Klimakatastrophe“ argumentativ einspringen, wenn die fachlich-sachlichen Argumente nicht überzeugen können und man unbedingt nun doch den bautechnischen Unfug realisieren will. Auch eine gezielte Gehirnwäsche eignet sich ausgezeichnet für diesen Zweck. Fazit: Die Argumente für diese eingeleiteten „Energiespar-Kampagnen“ sind fehlerhaft und absurd, auch manipulativ zusammengeschrieben und deshalb nicht überzeugend, so daß all diese Energieeinsparbemühungen von ehrlichen und seriösen Baufachleuten abgelehnt werden müssen. Quintessenz: Die jetzigen theoretischen Grundlagen der Bautechnik, die sich in der Energieeinsparverordnung widerspiegeln, widersprechen den langjährigen Erfahrungen und müssen deshalb als fehlerhaft und falsch konsequent verworfen werden die Energieeinsparverordnung ist ein totaler Mißgriff. Eine andere Option gibt es im Interesse der Kunden nicht. 87 Pseudo-These: Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung ist notwendig, um Energie und CO 2 einzusparen. Dies sind wir dem unheilvollen Klimawandel schuldig, Widerlegen der Pseudo-These Es gibt genügend sachlich-fachliche Gründe, sich von dieser allgemein verbreiteten Pseudo-These einer Energie- und CO 2 Einsparung zu distanzieren. 34) S.134 Begründung: 1. Die Kenntnis der These mit den vielen fachlichen Darlegungen reicht vollends aus, um die Notwendigkeit einer „Umsetzung der EnEV“ ad absurdum zu führen und damit strikt abzulehnen. 2. Um Energie zu sparen, eignet sich die EnEV auf keinen Fall. Es wird weder zusätzlich wirksam Energie gespart, noch werden deshalb wirksam zusätzliche CO 2 -Emissionen reduziert (s. a. Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes). 3. Bei fehlender Effizienz der „energetischen Sparmaßnahmen“ wird der Hinweis auf den notwendigen „Kampf gegen die Klimakatastrophe“ heuchlerisch und unseriös (s. Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Was heißt das konkret? Zu 1) Mit der „Energieeinsparverordnung wird die Baupraxis in die Irre geführt. Zumindest der Kunde muß entsetzt über die Aktivitäten sein, die mit der EnEV veranlaßt werden. Nur die Auftragnehmer, die Wirtschaft und die Industrie können frohlocken über den zu erwartenden Geldsegen. Zu 2) Wenn wegen der Hyperbel-Tragik mit den geforderten kleinen U-Werten kaum zusätzlich Energie gespart werden kann, dann wird auch die beabsichtigte CO 2 -Reduzierung immer eine vergebliche Mühe bleiben. Zu 3) Immer muß die „Klimakatastrophe“ argumentativ einspringen, wenn die fachlich-sachlichen Argumente nicht überzeugen können und man unbedingt nun doch den bautechnischen Unfug realisieren will. Auch eine gezielte Gehirnwäsche eignet sich ausgezeichnet für diesen Zweck. Fazit: Die Argumente für diese eingeleiteten „Energiespar-Kampagnen“ sind fehlerhaft und absurd, auch manipulativ zusammengeschrieben und deshalb nicht überzeugend, so daß all diese Energieeinsparbemühungen von ehrlichen und seriösen Baufachleuten abgelehnt werden müssen. Quintessenz: Die jetzigen theoretischen Grundlagen der Bautechnik, die sich in der Energieeinsparverordnung widerspiegeln, widersprechen den langjährigen Erfahrungen und müssen deshalb als fehlerhaft und falsch konsequent verworfen werden die Energieeinsparverordnung ist ein totaler Mißgriff. Eine andere Option gibt es im Interesse der Kunden nicht. 87 <?page no="96"?> 17 Zur Baugenehmigung Das Motto „Richtig Bauen“ muß umgesetzt werden, doch wird diese bautechnische Notwendigkeit durch unvernünftige und unsinnige Richtlinien und Verordnungen, vom Staat selbst herausgegeben und gefördert, ungemein erschwert. Werden die abstrusen und widersinnigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erkannt (s. Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“) und will man diese verordnete Anwendung vermeiden, so werden einem trotzdem große Hindernisse in den Weg gelegt. Erläuterung: Erfahrene Planer und auch einsichtige Bauherren, die sich dem vorgeschriebenen bautechnischen Unfug widersetzen, bekommen von vielen Seiten zu hören, daß dies doch „so vorgeschrieben sei“. Dabei gibt es immerhin eine dafür rechtlich vorgesehene Möglichkeit, sich den Anforderungen der EnEV zu entziehen. These: Der sicherste Weg, sich dem inhaltlichen und methodischen Unsinn der EnEV zu entziehen, ist die in der EnEV ebenfalls vorgesehene Befreiung. 35) S. 134 Begründung: Der entsprechende Passus in der EnEV lautet: „Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können“. Ein derartiger Passus in den „Energieeinspar-Verordnungen“ wird vom Energieeinsparungsgesetz vorgeschrieben. Insofern muß er beachtet werden, will man nicht gesetzwidrig handeln. Insofern wird hier deutlich gesagt: Ist eine Maßnahme unwirtschaftlich, dann besteht ein Rechtsanspruch, sich von den Anforderungen der EnEV auf Antrag befreien zu lassen. Der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit aber ist immer leicht zu führen, denn mittlerweile bewegt man sich mit der Energieeinsparverordnung grundsätzlich im unwirtschaftlichen Bereich (siehe die Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“ und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). Darüber hinaus aber muß noch ein zweiter entscheidender Punkt angeführt werden, der viel wichtiger wird und das ganze Verfahren zum Nachweis einer „effektiven Verwendung von Energie“ ebenfalls ad absurdum führt. 88 17 Zur Baugenehmigung Das Motto „Richtig Bauen“ muß umgesetzt werden, doch wird diese bautechnische Notwendigkeit durch unvernünftige und unsinnige Richtlinien und Verordnungen, vom Staat selbst herausgegeben und gefördert, ungemein erschwert. Werden die abstrusen und widersinnigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erkannt (s. Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“) und will man diese verordnete Anwendung vermeiden, so werden einem trotzdem große Hindernisse in den Weg gelegt. Erläuterung: Erfahrene Planer und auch einsichtige Bauherren, die sich dem vorgeschriebenen bautechnischen Unfug widersetzen, bekommen von vielen Seiten zu hören, daß dies doch „so vorgeschrieben sei“. Dabei gibt es immerhin eine dafür rechtlich vorgesehene Möglichkeit, sich den Anforderungen der EnEV zu entziehen. These: Der sicherste Weg, sich dem inhaltlichen und methodischen Unsinn der EnEV zu entziehen, ist die in der EnEV ebenfalls vorgesehene Befreiung. 35) S. 134 Begründung: Der entsprechende Passus in der EnEV lautet: „Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können“. Ein derartiger Passus in den „Energieeinspar-Verordnungen“ wird vom Energieeinsparungsgesetz vorgeschrieben. Insofern muß er beachtet werden, will man nicht gesetzwidrig handeln. Insofern wird hier deutlich gesagt: Ist eine Maßnahme unwirtschaftlich, dann besteht ein Rechtsanspruch, sich von den Anforderungen der EnEV auf Antrag befreien zu lassen. Der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit aber ist immer leicht zu führen, denn mittlerweile bewegt man sich mit der Energieeinsparverordnung grundsätzlich im unwirtschaftlichen Bereich (siehe die Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“ und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). Darüber hinaus aber muß noch ein zweiter entscheidender Punkt angeführt werden, der viel wichtiger wird und das ganze Verfahren zum Nachweis einer „effektiven Verwendung von Energie“ ebenfalls ad absurdum führt. 88 17 Zur Baugenehmigung Das Motto „Richtig Bauen“ muß umgesetzt werden, doch wird diese bautechnische Notwendigkeit durch unvernünftige und unsinnige Richtlinien und Verordnungen, vom Staat selbst herausgegeben und gefördert, ungemein erschwert. Werden die abstrusen und widersinnigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erkannt (s. Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“) und will man diese verordnete Anwendung vermeiden, so werden einem trotzdem große Hindernisse in den Weg gelegt. Erläuterung: Erfahrene Planer und auch einsichtige Bauherren, die sich dem vorgeschriebenen bautechnischen Unfug widersetzen, bekommen von vielen Seiten zu hören, daß dies doch „so vorgeschrieben sei“. Dabei gibt es immerhin eine dafür rechtlich vorgesehene Möglichkeit, sich den Anforderungen der EnEV zu entziehen. These: Der sicherste Weg, sich dem inhaltlichen und methodischen Unsinn der EnEV zu entziehen, ist die in der EnEV ebenfalls vorgesehene Befreiung. 35) S. 134 Begründung: Der entsprechende Passus in der EnEV lautet: „Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können“. Ein derartiger Passus in den „Energieeinspar-Verordnungen“ wird vom Energieeinsparungsgesetz vorgeschrieben. Insofern muß er beachtet werden, will man nicht gesetzwidrig handeln. Insofern wird hier deutlich gesagt: Ist eine Maßnahme unwirtschaftlich, dann besteht ein Rechtsanspruch, sich von den Anforderungen der EnEV auf Antrag befreien zu lassen. Der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit aber ist immer leicht zu führen, denn mittlerweile bewegt man sich mit der Energieeinsparverordnung grundsätzlich im unwirtschaftlichen Bereich (siehe die Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“ und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). Darüber hinaus aber muß noch ein zweiter entscheidender Punkt angeführt werden, der viel wichtiger wird und das ganze Verfahren zum Nachweis einer „effektiven Verwendung von Energie“ ebenfalls ad absurdum führt. 88 17 Zur Baugenehmigung Das Motto „Richtig Bauen“ muß umgesetzt werden, doch wird diese bautechnische Notwendigkeit durch unvernünftige und unsinnige Richtlinien und Verordnungen, vom Staat selbst herausgegeben und gefördert, ungemein erschwert. Werden die abstrusen und widersinnigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erkannt (s. Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“) und will man diese verordnete Anwendung vermeiden, so werden einem trotzdem große Hindernisse in den Weg gelegt. Erläuterung: Erfahrene Planer und auch einsichtige Bauherren, die sich dem vorgeschriebenen bautechnischen Unfug widersetzen, bekommen von vielen Seiten zu hören, daß dies doch „so vorgeschrieben sei“. Dabei gibt es immerhin eine dafür rechtlich vorgesehene Möglichkeit, sich den Anforderungen der EnEV zu entziehen. These: Der sicherste Weg, sich dem inhaltlichen und methodischen Unsinn der EnEV zu entziehen, ist die in der EnEV ebenfalls vorgesehene Befreiung. 35) S. 134 Begründung: Der entsprechende Passus in der EnEV lautet: „Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können“. Ein derartiger Passus in den „Energieeinspar-Verordnungen“ wird vom Energieeinsparungsgesetz vorgeschrieben. Insofern muß er beachtet werden, will man nicht gesetzwidrig handeln. Insofern wird hier deutlich gesagt: Ist eine Maßnahme unwirtschaftlich, dann besteht ein Rechtsanspruch, sich von den Anforderungen der EnEV auf Antrag befreien zu lassen. Der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit aber ist immer leicht zu führen, denn mittlerweile bewegt man sich mit der Energieeinsparverordnung grundsätzlich im unwirtschaftlichen Bereich (siehe die Kapitel 3 „Zur Wirtschaftlichkeit“ und Kapitel 7 „Zur Perversion des U-Wertes“). Darüber hinaus aber muß noch ein zweiter entscheidender Punkt angeführt werden, der viel wichtiger wird und das ganze Verfahren zum Nachweis einer „effektiven Verwendung von Energie“ ebenfalls ad absurdum führt. 88 <?page no="97"?> A: Alle Berechnungen, auch die im Energieausweis sind unrealistische Phantomzahlen (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“), die völlig aus der Luft gegriffen sind. Dies wird sogar in den vorgeschriebenen Formblättern bestätigt. 1. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 2“ heißt es: „Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch“. 2. In „Energieberatung - Randbedingungen“ wird als „rechtlicher Hinweis“ auf folgendes hingewiesen: „Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind, übernehmen die Aussteller und die BMZ Technisch-Wissenschaftliche Software GmbH keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen in diesem Bericht“. 3. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 1“ steht: „Der Energieausweis dient lediglich der Information“ und weiter: „Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen“. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch möglich sind, dann ist doch das ganze Rechenverfahren für die Katz. Zu 2) Für die verwendeten „Rechenprogramme“ wird also von den Aufstellern keine Gewähr für Richtigkeit, also auch keine Haftung übernommen. Dies weist diese ganze Rechnerei letztendlich als großen Humbug aus. Dies aber ist gegenüber den „Kunden“ eine Ungeheuerlichkeit. Zu 3) Was heißt denn „dient lediglich der Information“ und was heißt „überschlägigen Vergleich ermöglichen“? Hier wird nur pure Unverbindlichkeit zum Ausdruck gebracht. Es handelt sich doch um einen Vergleich falscher Ergebnisse und Aussagen. Es ist pure Narretei. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch, daß die im Formular enthaltenen „Modernisierungsempfehlungen“ eines „Energieberaters“ lediglich der Information dienen, wobei eine Pflicht zur Umsetzung dieser Modernisierungsempfehlungen oder zur Vorlage bei Mietern nicht besteht [dena 07]. Was soll dann eigentlich dieser ganze aufgemotzte und überdimensionierte energetische Rechenzauber? Die Aussagen in Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“ werden jedenfalls mit diesen in den Formblättern für den „Energieausweis“ enthaltenen „Hinweisen“ voll bestätigt es handelt sich um einen totalen Mißgriff. Fazit: Wichtig wäre dann doch vor allem, die Ungültigkeit des U-Wertes anzuerkennen; dies aber wird strikt gemieden und generös umgangen. Statt dessen wird nur um den heißen Brei herumgeredet und die mit dem .U-Wert erfolgten Berechnungen für unverbindlich erklärt. Es ist eine Schande für all die Pseudo-Bauphysiker, die sich für sehr wichtig halten, jedoch fachlich schmählich versagen. 89 A: Alle Berechnungen, auch die im Energieausweis sind unrealistische Phantomzahlen (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“), die völlig aus der Luft gegriffen sind. Dies wird sogar in den vorgeschriebenen Formblättern bestätigt. 1. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 2“ heißt es: „Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch“. 2. In „Energieberatung - Randbedingungen“ wird als „rechtlicher Hinweis“ auf folgendes hingewiesen: „Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind, übernehmen die Aussteller und die BMZ Technisch-Wissenschaftliche Software GmbH keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen in diesem Bericht“. 3. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 1“ steht: „Der Energieausweis dient lediglich der Information“ und weiter: „Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen“. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch möglich sind, dann ist doch das ganze Rechenverfahren für die Katz. Zu 2) Für die verwendeten „Rechenprogramme“ wird also von den Aufstellern keine Gewähr für Richtigkeit, also auch keine Haftung übernommen. Dies weist diese ganze Rechnerei letztendlich als großen Humbug aus. Dies aber ist gegenüber den „Kunden“ eine Ungeheuerlichkeit. Zu 3) Was heißt denn „dient lediglich der Information“ und was heißt „überschlägigen Vergleich ermöglichen“? Hier wird nur pure Unverbindlichkeit zum Ausdruck gebracht. Es handelt sich doch um einen Vergleich falscher Ergebnisse und Aussagen. Es ist pure Narretei. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch, daß die im Formular enthaltenen „Modernisierungsempfehlungen“ eines „Energieberaters“ lediglich der Information dienen, wobei eine Pflicht zur Umsetzung dieser Modernisierungsempfehlungen oder zur Vorlage bei Mietern nicht besteht [dena 07]. Was soll dann eigentlich dieser ganze aufgemotzte und überdimensionierte energetische Rechenzauber? Die Aussagen in Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“ werden jedenfalls mit diesen in den Formblättern für den „Energieausweis“ enthaltenen „Hinweisen“ voll bestätigt es handelt sich um einen totalen Mißgriff. Fazit: Wichtig wäre dann doch vor allem, die Ungültigkeit des U-Wertes anzuerkennen; dies aber wird strikt gemieden und generös umgangen. Statt dessen wird nur um den heißen Brei herumgeredet und die mit dem .U-Wert erfolgten Berechnungen für unverbindlich erklärt. Es ist eine Schande für all die Pseudo-Bauphysiker, die sich für sehr wichtig halten, jedoch fachlich schmählich versagen. 89 A: Alle Berechnungen, auch die im Energieausweis sind unrealistische Phantomzahlen (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“), die völlig aus der Luft gegriffen sind. Dies wird sogar in den vorgeschriebenen Formblättern bestätigt. 1. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 2“ heißt es: „Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch“. 2. In „Energieberatung - Randbedingungen“ wird als „rechtlicher Hinweis“ auf folgendes hingewiesen: „Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind, übernehmen die Aussteller und die BMZ Technisch-Wissenschaftliche Software GmbH keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen in diesem Bericht“. 3. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 1“ steht: „Der Energieausweis dient lediglich der Information“ und weiter: „Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen“. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch möglich sind, dann ist doch das ganze Rechenverfahren für die Katz. Zu 2) Für die verwendeten „Rechenprogramme“ wird also von den Aufstellern keine Gewähr für Richtigkeit, also auch keine Haftung übernommen. Dies weist diese ganze Rechnerei letztendlich als großen Humbug aus. Dies aber ist gegenüber den „Kunden“ eine Ungeheuerlichkeit. Zu 3) Was heißt denn „dient lediglich der Information“ und was heißt „überschlägigen Vergleich ermöglichen“? Hier wird nur pure Unverbindlichkeit zum Ausdruck gebracht. Es handelt sich doch um einen Vergleich falscher Ergebnisse und Aussagen. Es ist pure Narretei. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch, daß die im Formular enthaltenen „Modernisierungsempfehlungen“ eines „Energieberaters“ lediglich der Information dienen, wobei eine Pflicht zur Umsetzung dieser Modernisierungsempfehlungen oder zur Vorlage bei Mietern nicht besteht [dena 07]. Was soll dann eigentlich dieser ganze aufgemotzte und überdimensionierte energetische Rechenzauber? Die Aussagen in Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“ werden jedenfalls mit diesen in den Formblättern für den „Energieausweis“ enthaltenen „Hinweisen“ voll bestätigt es handelt sich um einen totalen Mißgriff. Fazit: Wichtig wäre dann doch vor allem, die Ungültigkeit des U-Wertes anzuerkennen; dies aber wird strikt gemieden und generös umgangen. Statt dessen wird nur um den heißen Brei herumgeredet und die mit dem .U-Wert erfolgten Berechnungen für unverbindlich erklärt. Es ist eine Schande für all die Pseudo-Bauphysiker, die sich für sehr wichtig halten, jedoch fachlich schmählich versagen. 89 A: Alle Berechnungen, auch die im Energieausweis sind unrealistische Phantomzahlen (s. Kapitel 6 „Zum Wärmeschutz“), die völlig aus der Luft gegriffen sind. Dies wird sogar in den vorgeschriebenen Formblättern bestätigt. 1. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 2“ heißt es: „Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch“. 2. In „Energieberatung - Randbedingungen“ wird als „rechtlicher Hinweis“ auf folgendes hingewiesen: „Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind, übernehmen die Aussteller und die BMZ Technisch-Wissenschaftliche Software GmbH keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen in diesem Bericht“. 3. Im „Energieausweis für Wohngebäude Blatt 1“ steht: „Der Energieausweis dient lediglich der Information“ und weiter: „Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen“. Was heißt das konkret? Zu 1) Wenn keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch möglich sind, dann ist doch das ganze Rechenverfahren für die Katz. Zu 2) Für die verwendeten „Rechenprogramme“ wird also von den Aufstellern keine Gewähr für Richtigkeit, also auch keine Haftung übernommen. Dies weist diese ganze Rechnerei letztendlich als großen Humbug aus. Dies aber ist gegenüber den „Kunden“ eine Ungeheuerlichkeit. Zu 3) Was heißt denn „dient lediglich der Information“ und was heißt „überschlägigen Vergleich ermöglichen“? Hier wird nur pure Unverbindlichkeit zum Ausdruck gebracht. Es handelt sich doch um einen Vergleich falscher Ergebnisse und Aussagen. Es ist pure Narretei. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch, daß die im Formular enthaltenen „Modernisierungsempfehlungen“ eines „Energieberaters“ lediglich der Information dienen, wobei eine Pflicht zur Umsetzung dieser Modernisierungsempfehlungen oder zur Vorlage bei Mietern nicht besteht [dena 07]. Was soll dann eigentlich dieser ganze aufgemotzte und überdimensionierte energetische Rechenzauber? Die Aussagen in Kapitel 16 „Zur Energieeinsparverordnung“ werden jedenfalls mit diesen in den Formblättern für den „Energieausweis“ enthaltenen „Hinweisen“ voll bestätigt es handelt sich um einen totalen Mißgriff. Fazit: Wichtig wäre dann doch vor allem, die Ungültigkeit des U-Wertes anzuerkennen; dies aber wird strikt gemieden und generös umgangen. Statt dessen wird nur um den heißen Brei herumgeredet und die mit dem .U-Wert erfolgten Berechnungen für unverbindlich erklärt. Es ist eine Schande für all die Pseudo-Bauphysiker, die sich für sehr wichtig halten, jedoch fachlich schmählich versagen. 89 <?page no="98"?> Pseudo-These: Die Baugenehmigung, die die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bestätigt, bildet eine fundierte Grundlage für das notwendige, energiesparende Bauen, um die von der Bundesregierung ausgerufenen Klimaziele zu erreichen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist eine einzige Banalität und bedeutet die totale Täuschung der Kunden - und der Baufachleute (s. a. zusätzlich Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Diese Aktivitäten sind und bleiben deshalb in der Sache blamabel und entlarven diese als eine ausgesprochene Phantasterei. 36) S. 134 Begründung: A: Die Hinweise und Anmerkungen in den Formularen zum Energieausweis sind ein selbst eingestandenes Bekenntnis zur beabsichtigten und auch tatsächlich vollzogenen Täuschung aller Beteiligten, nachzulesen und begründet bei der These. Bei diesem bautechnischen Super-Skandal muß nun unterschieden werden zwischen Tätern und Opfern. Dabei kann es dann auch durchaus vorkommen, daß Täter sich selber als Opfer dieser Technikmanipulationen sehen. Als Alibiversuch wird dieses Argument oft herangezogen, wenn dieser Energie- Schwindel publik wird, Erfahrungen der Vergangenheit zeigen es deutlich. B: Um den fragwürdigen, fehlerhaften und widersprüchlichen „Anforderungen“ der EnEV Nachdruck zu verleihen, wird nun auch die Finanzierung der auftretenden Kosten als Druckmittel in die Strategie einer diktatorischen Umsetzung mit eingebunden. 1. Die BaFin, die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, hat für die Banken finanztechnische Vorgaben erarbeitet, die es den Kreditinstituten sehr erschweren, Kredite und/ oder Fördermittel zu gewähren, wenn es sich nicht um einen, wie es so schön heißt, „marktüblichen“ Bau handelt. 2. „Marktübliches Bauen“ aber wird als ein Bauen nach der EnEV angesehen. 3. Sich dem „marktüblichen“, jedoch falschen Bauen zu entziehen, ist deshalb, wenn öffentliche Kredite, Finanzierungsund/ oder Fördermittel in Anspruch genommen werden wollen, schwer möglich. Was heißt das konkret? Zu 1) Man wird finanziell somit gezwungen, sich „marktüblich“ zu verhalten. Zu 2) Die vor Fehlern strotzende EnEV wird damit zum Maßstab dieses fehlerhaften „marktüblichen“ Bauens erklärt. Das aber bedeutet unter anderem den rigorosen, jedoch effizienzlosen „maximalen Dämmstoffeinbau“ der Ansatz zum kriminellen Handeln ist damit gegeben. Zu 3) Diejenigen aber, die sich diesem technischen Terror einer absolut abstrusen EnEV entziehen wollen, bekommen dann letztendlich einfach keine Kredite und Fördermittel mehr sie müssen damit finanzielle Einbußen hinnehmen eine infame Strategie dieser „Macher“. 90 Pseudo-These: Die Baugenehmigung, die die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bestätigt, bildet eine fundierte Grundlage für das notwendige, energiesparende Bauen, um die von der Bundesregierung ausgerufenen Klimaziele zu erreichen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist eine einzige Banalität und bedeutet die totale Täuschung der Kunden - und der Baufachleute (s. a. zusätzlich Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Diese Aktivitäten sind und bleiben deshalb in der Sache blamabel und entlarven diese als eine ausgesprochene Phantasterei. 36) S. 134 Begründung: A: Die Hinweise und Anmerkungen in den Formularen zum Energieausweis sind ein selbst eingestandenes Bekenntnis zur beabsichtigten und auch tatsächlich vollzogenen Täuschung aller Beteiligten, nachzulesen und begründet bei der These. Bei diesem bautechnischen Super-Skandal muß nun unterschieden werden zwischen Tätern und Opfern. Dabei kann es dann auch durchaus vorkommen, daß Täter sich selber als Opfer dieser Technikmanipulationen sehen. Als Alibiversuch wird dieses Argument oft herangezogen, wenn dieser Energie- Schwindel publik wird, Erfahrungen der Vergangenheit zeigen es deutlich. B: Um den fragwürdigen, fehlerhaften und widersprüchlichen „Anforderungen“ der EnEV Nachdruck zu verleihen, wird nun auch die Finanzierung der auftretenden Kosten als Druckmittel in die Strategie einer diktatorischen Umsetzung mit eingebunden. 1. Die BaFin, die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, hat für die Banken finanztechnische Vorgaben erarbeitet, die es den Kreditinstituten sehr erschweren, Kredite und/ oder Fördermittel zu gewähren, wenn es sich nicht um einen, wie es so schön heißt, „marktüblichen“ Bau handelt. 2. „Marktübliches Bauen“ aber wird als ein Bauen nach der EnEV angesehen. 3. Sich dem „marktüblichen“, jedoch falschen Bauen zu entziehen, ist deshalb, wenn öffentliche Kredite, Finanzierungsund/ oder Fördermittel in Anspruch genommen werden wollen, schwer möglich. Was heißt das konkret? Zu 1) Man wird finanziell somit gezwungen, sich „marktüblich“ zu verhalten. Zu 2) Die vor Fehlern strotzende EnEV wird damit zum Maßstab dieses fehlerhaften „marktüblichen“ Bauens erklärt. Das aber bedeutet unter anderem den rigorosen, jedoch effizienzlosen „maximalen Dämmstoffeinbau“ der Ansatz zum kriminellen Handeln ist damit gegeben. Zu 3) Diejenigen aber, die sich diesem technischen Terror einer absolut abstrusen EnEV entziehen wollen, bekommen dann letztendlich einfach keine Kredite und Fördermittel mehr sie müssen damit finanzielle Einbußen hinnehmen eine infame Strategie dieser „Macher“. 90 Pseudo-These: Die Baugenehmigung, die die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bestätigt, bildet eine fundierte Grundlage für das notwendige, energiesparende Bauen, um die von der Bundesregierung ausgerufenen Klimaziele zu erreichen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist eine einzige Banalität und bedeutet die totale Täuschung der Kunden - und der Baufachleute (s. a. zusätzlich Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Diese Aktivitäten sind und bleiben deshalb in der Sache blamabel und entlarven diese als eine ausgesprochene Phantasterei. 36) S. 134 Begründung: A: Die Hinweise und Anmerkungen in den Formularen zum Energieausweis sind ein selbst eingestandenes Bekenntnis zur beabsichtigten und auch tatsächlich vollzogenen Täuschung aller Beteiligten, nachzulesen und begründet bei der These. Bei diesem bautechnischen Super-Skandal muß nun unterschieden werden zwischen Tätern und Opfern. Dabei kann es dann auch durchaus vorkommen, daß Täter sich selber als Opfer dieser Technikmanipulationen sehen. Als Alibiversuch wird dieses Argument oft herangezogen, wenn dieser Energie- Schwindel publik wird, Erfahrungen der Vergangenheit zeigen es deutlich. B: Um den fragwürdigen, fehlerhaften und widersprüchlichen „Anforderungen“ der EnEV Nachdruck zu verleihen, wird nun auch die Finanzierung der auftretenden Kosten als Druckmittel in die Strategie einer diktatorischen Umsetzung mit eingebunden. 1. Die BaFin, die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, hat für die Banken finanztechnische Vorgaben erarbeitet, die es den Kreditinstituten sehr erschweren, Kredite und/ oder Fördermittel zu gewähren, wenn es sich nicht um einen, wie es so schön heißt, „marktüblichen“ Bau handelt. 2. „Marktübliches Bauen“ aber wird als ein Bauen nach der EnEV angesehen. 3. Sich dem „marktüblichen“, jedoch falschen Bauen zu entziehen, ist deshalb, wenn öffentliche Kredite, Finanzierungsund/ oder Fördermittel in Anspruch genommen werden wollen, schwer möglich. Was heißt das konkret? Zu 1) Man wird finanziell somit gezwungen, sich „marktüblich“ zu verhalten. Zu 2) Die vor Fehlern strotzende EnEV wird damit zum Maßstab dieses fehlerhaften „marktüblichen“ Bauens erklärt. Das aber bedeutet unter anderem den rigorosen, jedoch effizienzlosen „maximalen Dämmstoffeinbau“ der Ansatz zum kriminellen Handeln ist damit gegeben. Zu 3) Diejenigen aber, die sich diesem technischen Terror einer absolut abstrusen EnEV entziehen wollen, bekommen dann letztendlich einfach keine Kredite und Fördermittel mehr sie müssen damit finanzielle Einbußen hinnehmen eine infame Strategie dieser „Macher“. 90 Pseudo-These: Die Baugenehmigung, die die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bestätigt, bildet eine fundierte Grundlage für das notwendige, energiesparende Bauen, um die von der Bundesregierung ausgerufenen Klimaziele zu erreichen. Widerlegen der Pseudo-These Diese Aussage ist eine einzige Banalität und bedeutet die totale Täuschung der Kunden - und der Baufachleute (s. a. zusätzlich Kapitel 10 „Zur Klima-Lüge“). Diese Aktivitäten sind und bleiben deshalb in der Sache blamabel und entlarven diese als eine ausgesprochene Phantasterei. 36) S. 134 Begründung: A: Die Hinweise und Anmerkungen in den Formularen zum Energieausweis sind ein selbst eingestandenes Bekenntnis zur beabsichtigten und auch tatsächlich vollzogenen Täuschung aller Beteiligten, nachzulesen und begründet bei der These. Bei diesem bautechnischen Super-Skandal muß nun unterschieden werden zwischen Tätern und Opfern. Dabei kann es dann auch durchaus vorkommen, daß Täter sich selber als Opfer dieser Technikmanipulationen sehen. Als Alibiversuch wird dieses Argument oft herangezogen, wenn dieser Energie- Schwindel publik wird, Erfahrungen der Vergangenheit zeigen es deutlich. B: Um den fragwürdigen, fehlerhaften und widersprüchlichen „Anforderungen“ der EnEV Nachdruck zu verleihen, wird nun auch die Finanzierung der auftretenden Kosten als Druckmittel in die Strategie einer diktatorischen Umsetzung mit eingebunden. 1. Die BaFin, die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, hat für die Banken finanztechnische Vorgaben erarbeitet, die es den Kreditinstituten sehr erschweren, Kredite und/ oder Fördermittel zu gewähren, wenn es sich nicht um einen, wie es so schön heißt, „marktüblichen“ Bau handelt. 2. „Marktübliches Bauen“ aber wird als ein Bauen nach der EnEV angesehen. 3. Sich dem „marktüblichen“, jedoch falschen Bauen zu entziehen, ist deshalb, wenn öffentliche Kredite, Finanzierungsund/ oder Fördermittel in Anspruch genommen werden wollen, schwer möglich. Was heißt das konkret? Zu 1) Man wird finanziell somit gezwungen, sich „marktüblich“ zu verhalten. Zu 2) Die vor Fehlern strotzende EnEV wird damit zum Maßstab dieses fehlerhaften „marktüblichen“ Bauens erklärt. Das aber bedeutet unter anderem den rigorosen, jedoch effizienzlosen „maximalen Dämmstoffeinbau“ der Ansatz zum kriminellen Handeln ist damit gegeben. Zu 3) Diejenigen aber, die sich diesem technischen Terror einer absolut abstrusen EnEV entziehen wollen, bekommen dann letztendlich einfach keine Kredite und Fördermittel mehr sie müssen damit finanzielle Einbußen hinnehmen eine infame Strategie dieser „Macher“. 90 <?page no="99"?> C: Weil das ganze Verfahren voller Widersprüche steckt und deshalb auf Sand gebaut ist, muß nun auch die Rechtsprechung durch Zwang dafür sorgen, daß alles doch noch willig und geduldig geschluckt werden soll. Und so kursieren „Richterliche Urteile“, die diesen bautechnischen Unfug durchsetzen sollen. Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 2.10. 2008 besagt: 4. „Ein Abweichen von den Vorgaben der EnEV als anerkannte Regeln der Technik stellt einen Mangel dar“. 5. „Abweichungen von den Vorgaben der EnEV sind grundsätzlich nicht zulässig. Die EnEV stellt eine Rechtsverordnung auf der Ermächtigungsgrundlage des Energieeinspargesetzes EnEG dar“. 6. „Die EnEV enthält bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Bauvorschriften und entfaltet damit Rechtswirkungen für alle am Bau Beteiligten. Sie ist damit mehr als bloße anerkannte Regel der Technik, nämlich zwingende öffentlich-rechliche Bauvorschrift“. Die Einhaltung der EnEV steht daher nicht zur Disposition der Parteien des Bauvertrages.“ 7. „Zwar richtet sich die EnEV vorrangig an den Bauherrn, der gemäß § 26 EnEV ausdrücklich als Verantwortlicher benannt wird, doch eine Anordnung von ihm als Auftraggeber (AG) berechtigt den Auftragnehmer (AN) nicht, von den Vorgaben der EnEV abzuweichen. 8. „Das Ergebnis, dass Abweichungen von zwingenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht zulässig sind, wird noch plastischer, wenn man beispielsweise an Abweichungen von zwingenden Brandschutzvorschriften denkt“. Was heißt das konkret? Zu 4) Zwei fehlerhafte Schlußfolgerungen werden hier gezogen: Erstens: Die EnEV ist keine „anerkannte Regel der Technik“, sondern entspricht nur DIN-Vorschriften und somit dem „Stand der Technik“. Sie ist damit sachlich/ fachlich kein Garant für Richtigkeit (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN Vorschriften“). Zweitens: Sie steckt derart voller fachlicher Mängel, daß gerade das Einhalten der EnEV zu sehr schadensträchtigen bautechnischen Mängeln führt - und nicht umgekehrt das Abweichen von der EnEV; hier wird in unverantwortlicher Weise Ursache und Wirkung vertauscht. Zu 5) Damit ist doch noch lange nicht gewährleistet, daß sie sachlich-fachlich richtig ist - und nur darum geht es. Wenn bautechnische Abweichungen von der EnEV von juristischer Seite für unzulässig erklärt werden, dann steht diese Aussage einer fachlich unwissenden Justiz einfach nicht zu. Hier zeigt sich die nicht zu duldende Hörigkeit der Justiz gegenüber der Politik. Immerhin widerspricht dies dem Grundgesetz, das die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt. Zu 6) Es ist gelinde gesagt ein Skandal, wenn die EnEV mit ihren fehlerhaften und falschen bautechnischen Regelungen, die sich auf fehlerhafte und falsche DIN-Normen stützen, nun auch noch zusätzlich als „zwingende 91 C: Weil das ganze Verfahren voller Widersprüche steckt und deshalb auf Sand gebaut ist, muß nun auch die Rechtsprechung durch Zwang dafür sorgen, daß alles doch noch willig und geduldig geschluckt werden soll. Und so kursieren „Richterliche Urteile“, die diesen bautechnischen Unfug durchsetzen sollen. Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 2.10. 2008 besagt: 4. „Ein Abweichen von den Vorgaben der EnEV als anerkannte Regeln der Technik stellt einen Mangel dar“. 5. „Abweichungen von den Vorgaben der EnEV sind grundsätzlich nicht zulässig. Die EnEV stellt eine Rechtsverordnung auf der Ermächtigungsgrundlage des Energieeinspargesetzes EnEG dar“. 6. „Die EnEV enthält bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Bauvorschriften und entfaltet damit Rechtswirkungen für alle am Bau Beteiligten. Sie ist damit mehr als bloße anerkannte Regel der Technik, nämlich zwingende öffentlich-rechliche Bauvorschrift“. Die Einhaltung der EnEV steht daher nicht zur Disposition der Parteien des Bauvertrages.“ 7. „Zwar richtet sich die EnEV vorrangig an den Bauherrn, der gemäß § 26 EnEV ausdrücklich als Verantwortlicher benannt wird, doch eine Anordnung von ihm als Auftraggeber (AG) berechtigt den Auftragnehmer (AN) nicht, von den Vorgaben der EnEV abzuweichen. 8. „Das Ergebnis, dass Abweichungen von zwingenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht zulässig sind, wird noch plastischer, wenn man beispielsweise an Abweichungen von zwingenden Brandschutzvorschriften denkt“. Was heißt das konkret? Zu 4) Zwei fehlerhafte Schlußfolgerungen werden hier gezogen: Erstens: Die EnEV ist keine „anerkannte Regel der Technik“, sondern entspricht nur DIN-Vorschriften und somit dem „Stand der Technik“. Sie ist damit sachlich/ fachlich kein Garant für Richtigkeit (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN Vorschriften“). Zweitens: Sie steckt derart voller fachlicher Mängel, daß gerade das Einhalten der EnEV zu sehr schadensträchtigen bautechnischen Mängeln führt - und nicht umgekehrt das Abweichen von der EnEV; hier wird in unverantwortlicher Weise Ursache und Wirkung vertauscht. Zu 5) Damit ist doch noch lange nicht gewährleistet, daß sie sachlich-fachlich richtig ist - und nur darum geht es. Wenn bautechnische Abweichungen von der EnEV von juristischer Seite für unzulässig erklärt werden, dann steht diese Aussage einer fachlich unwissenden Justiz einfach nicht zu. Hier zeigt sich die nicht zu duldende Hörigkeit der Justiz gegenüber der Politik. Immerhin widerspricht dies dem Grundgesetz, das die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt. Zu 6) Es ist gelinde gesagt ein Skandal, wenn die EnEV mit ihren fehlerhaften und falschen bautechnischen Regelungen, die sich auf fehlerhafte und falsche DIN-Normen stützen, nun auch noch zusätzlich als „zwingende 91 C: Weil das ganze Verfahren voller Widersprüche steckt und deshalb auf Sand gebaut ist, muß nun auch die Rechtsprechung durch Zwang dafür sorgen, daß alles doch noch willig und geduldig geschluckt werden soll. Und so kursieren „Richterliche Urteile“, die diesen bautechnischen Unfug durchsetzen sollen. Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 2.10. 2008 besagt: 4. „Ein Abweichen von den Vorgaben der EnEV als anerkannte Regeln der Technik stellt einen Mangel dar“. 5. „Abweichungen von den Vorgaben der EnEV sind grundsätzlich nicht zulässig. Die EnEV stellt eine Rechtsverordnung auf der Ermächtigungsgrundlage des Energieeinspargesetzes EnEG dar“. 6. „Die EnEV enthält bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Bauvorschriften und entfaltet damit Rechtswirkungen für alle am Bau Beteiligten. Sie ist damit mehr als bloße anerkannte Regel der Technik, nämlich zwingende öffentlich-rechliche Bauvorschrift“. Die Einhaltung der EnEV steht daher nicht zur Disposition der Parteien des Bauvertrages.“ 7. „Zwar richtet sich die EnEV vorrangig an den Bauherrn, der gemäß § 26 EnEV ausdrücklich als Verantwortlicher benannt wird, doch eine Anordnung von ihm als Auftraggeber (AG) berechtigt den Auftragnehmer (AN) nicht, von den Vorgaben der EnEV abzuweichen. 8. „Das Ergebnis, dass Abweichungen von zwingenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht zulässig sind, wird noch plastischer, wenn man beispielsweise an Abweichungen von zwingenden Brandschutzvorschriften denkt“. Was heißt das konkret? Zu 4) Zwei fehlerhafte Schlußfolgerungen werden hier gezogen: Erstens: Die EnEV ist keine „anerkannte Regel der Technik“, sondern entspricht nur DIN-Vorschriften und somit dem „Stand der Technik“. Sie ist damit sachlich/ fachlich kein Garant für Richtigkeit (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN Vorschriften“). Zweitens: Sie steckt derart voller fachlicher Mängel, daß gerade das Einhalten der EnEV zu sehr schadensträchtigen bautechnischen Mängeln führt - und nicht umgekehrt das Abweichen von der EnEV; hier wird in unverantwortlicher Weise Ursache und Wirkung vertauscht. Zu 5) Damit ist doch noch lange nicht gewährleistet, daß sie sachlich-fachlich richtig ist - und nur darum geht es. Wenn bautechnische Abweichungen von der EnEV von juristischer Seite für unzulässig erklärt werden, dann steht diese Aussage einer fachlich unwissenden Justiz einfach nicht zu. Hier zeigt sich die nicht zu duldende Hörigkeit der Justiz gegenüber der Politik. Immerhin widerspricht dies dem Grundgesetz, das die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt. Zu 6) Es ist gelinde gesagt ein Skandal, wenn die EnEV mit ihren fehlerhaften und falschen bautechnischen Regelungen, die sich auf fehlerhafte und falsche DIN-Normen stützen, nun auch noch zusätzlich als „zwingende 91 C: Weil das ganze Verfahren voller Widersprüche steckt und deshalb auf Sand gebaut ist, muß nun auch die Rechtsprechung durch Zwang dafür sorgen, daß alles doch noch willig und geduldig geschluckt werden soll. Und so kursieren „Richterliche Urteile“, die diesen bautechnischen Unfug durchsetzen sollen. Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 2.10. 2008 besagt: 4. „Ein Abweichen von den Vorgaben der EnEV als anerkannte Regeln der Technik stellt einen Mangel dar“. 5. „Abweichungen von den Vorgaben der EnEV sind grundsätzlich nicht zulässig. Die EnEV stellt eine Rechtsverordnung auf der Ermächtigungsgrundlage des Energieeinspargesetzes EnEG dar“. 6. „Die EnEV enthält bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Bauvorschriften und entfaltet damit Rechtswirkungen für alle am Bau Beteiligten. Sie ist damit mehr als bloße anerkannte Regel der Technik, nämlich zwingende öffentlich-rechliche Bauvorschrift“. Die Einhaltung der EnEV steht daher nicht zur Disposition der Parteien des Bauvertrages.“ 7. „Zwar richtet sich die EnEV vorrangig an den Bauherrn, der gemäß § 26 EnEV ausdrücklich als Verantwortlicher benannt wird, doch eine Anordnung von ihm als Auftraggeber (AG) berechtigt den Auftragnehmer (AN) nicht, von den Vorgaben der EnEV abzuweichen. 8. „Das Ergebnis, dass Abweichungen von zwingenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht zulässig sind, wird noch plastischer, wenn man beispielsweise an Abweichungen von zwingenden Brandschutzvorschriften denkt“. Was heißt das konkret? Zu 4) Zwei fehlerhafte Schlußfolgerungen werden hier gezogen: Erstens: Die EnEV ist keine „anerkannte Regel der Technik“, sondern entspricht nur DIN-Vorschriften und somit dem „Stand der Technik“. Sie ist damit sachlich/ fachlich kein Garant für Richtigkeit (s. a. Kapitel 2 „Zu den DIN Vorschriften“). Zweitens: Sie steckt derart voller fachlicher Mängel, daß gerade das Einhalten der EnEV zu sehr schadensträchtigen bautechnischen Mängeln führt - und nicht umgekehrt das Abweichen von der EnEV; hier wird in unverantwortlicher Weise Ursache und Wirkung vertauscht. Zu 5) Damit ist doch noch lange nicht gewährleistet, daß sie sachlich-fachlich richtig ist - und nur darum geht es. Wenn bautechnische Abweichungen von der EnEV von juristischer Seite für unzulässig erklärt werden, dann steht diese Aussage einer fachlich unwissenden Justiz einfach nicht zu. Hier zeigt sich die nicht zu duldende Hörigkeit der Justiz gegenüber der Politik. Immerhin widerspricht dies dem Grundgesetz, das die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt. Zu 6) Es ist gelinde gesagt ein Skandal, wenn die EnEV mit ihren fehlerhaften und falschen bautechnischen Regelungen, die sich auf fehlerhafte und falsche DIN-Normen stützen, nun auch noch zusätzlich als „zwingende 91 <?page no="100"?> öffentlich-rechtliche Bauvorschrift“ gesehen wird und deshalb „zu beachten“ sei. Schlimmer geht es kaum noch in unserem „Rechtsstaat“. Zu 7) Diese „Rechtsauffassung“ erinnert fatal an richterlicher Urteile der unrühmlichen deutschen Vergangenheit. Man will also tatsächlich dem Auftragnehmer verbieten, einer „Anordnung“ des verantwortlichen Auftraggebers zu folgen, richtig zu bauen. Insofern wird der Auftragnehmer gezwungen, den inhaltlichen Schwachsinn der EnEV, auch trotz eventuell größter eigener Bedenken, zu realisieren. Diese Zumutung zerstört auch das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Schande für einen geordneten Bauablauf. Zu 8) Dieser Vergleich hinkt gewaltig und ist unzulässig. Die Brandschutzvorschriften als öffentlich-rechtliche Bauvorschriften sind deshalb zwingend einzuhalten, weil bei Nichtbeachtung das Leben und die Gesundheit von Bürgern gefährdet wird. Dem jedoch kann die Energiefrage, die zumal auch noch äußert fragwürdig, fehlerhaft und falsch behandelt wird, keinesfalls gleichgestellt werden. Hier geht es nicht um die Gefährdung von Leib und Leben, sondern vielmehr um die Gefährdung von Kundenkonten und Kundenvermögen durch staatlich verordnete Plünderungen. Das aber hat mit den „Öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ zur Abwehr von Gefahren für die Bewohner an Leib und Leben wirklich nichts zu tun. Besonders makaber wird es aber bei Kenntnis des Kapitels 15 „Zum Brandschutz“. Fazit: Es ist schon recht skandalös, wenn sich eine fachlich überforderte, weil unwissende Justiz sich anmaßt, in arroganter Art und Weise einer wissenden und damit seriösen Fachwelt vorzuschreiben versucht, den bautechnischen Unfug der EnEV „per Gesetz“ zu realisieren. Dabei stützt sie sich auch auf Aussagen von „Sachverständigen“, die sich aber meist an „DIN-Vorschriften“ orientieren. Diese jedoch sind oft falsch und können deshalb als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ keinesfalls gelten (s. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). Außerdem ist generell zu beachten: Eine „Verordnung“ ist kein „Gesetz“ diese Unterscheidung sollte in juristischen Kreisen unstrittig sein. Quintessenz: Juristische Aussagen sind nur mit sehr viel Vorsicht zu registrieren und meist nicht ernst zu nehmen (s. a. [Meier 10], S. 144), denn der heutzutage vorherrschende, alles niederwalzende Lobbyismus macht selbst vor der Justiz nicht halt. Im Gegenteil: Mit diesem Vorgehen versucht man, diesem bautechnischen Nonsens einen offiziellen und sogar rechtlichen Rahmen zu geben, der dann natürlich von der großen Masse der Unwissenden als rechtmäßig und damit rechtens und richtig angesehen wird. Dies aber gilt es zu verhindern. Immerhin nehmen die Klagen von Geschädigten zu, die bei „energetischen Sanierungen“ feststellen müssen, daß die prognostizierten Heizkosteneinsparungen nicht zutreffen. Die Praxis ist halt überzeugender als jede (v.a. falsche) Theorie. 92 öffentlich-rechtliche Bauvorschrift“ gesehen wird und deshalb „zu beachten“ sei. Schlimmer geht es kaum noch in unserem „Rechtsstaat“. Zu 7) Diese „Rechtsauffassung“ erinnert fatal an richterlicher Urteile der unrühmlichen deutschen Vergangenheit. Man will also tatsächlich dem Auftragnehmer verbieten, einer „Anordnung“ des verantwortlichen Auftraggebers zu folgen, richtig zu bauen. Insofern wird der Auftragnehmer gezwungen, den inhaltlichen Schwachsinn der EnEV, auch trotz eventuell größter eigener Bedenken, zu realisieren. Diese Zumutung zerstört auch das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Schande für einen geordneten Bauablauf. Zu 8) Dieser Vergleich hinkt gewaltig und ist unzulässig. Die Brandschutzvorschriften als öffentlich-rechtliche Bauvorschriften sind deshalb zwingend einzuhalten, weil bei Nichtbeachtung das Leben und die Gesundheit von Bürgern gefährdet wird. Dem jedoch kann die Energiefrage, die zumal auch noch äußert fragwürdig, fehlerhaft und falsch behandelt wird, keinesfalls gleichgestellt werden. Hier geht es nicht um die Gefährdung von Leib und Leben, sondern vielmehr um die Gefährdung von Kundenkonten und Kundenvermögen durch staatlich verordnete Plünderungen. Das aber hat mit den „Öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ zur Abwehr von Gefahren für die Bewohner an Leib und Leben wirklich nichts zu tun. Besonders makaber wird es aber bei Kenntnis des Kapitels 15 „Zum Brandschutz“. Fazit: Es ist schon recht skandalös, wenn sich eine fachlich überforderte, weil unwissende Justiz sich anmaßt, in arroganter Art und Weise einer wissenden und damit seriösen Fachwelt vorzuschreiben versucht, den bautechnischen Unfug der EnEV „per Gesetz“ zu realisieren. Dabei stützt sie sich auch auf Aussagen von „Sachverständigen“, die sich aber meist an „DIN-Vorschriften“ orientieren. Diese jedoch sind oft falsch und können deshalb als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ keinesfalls gelten (s. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). Außerdem ist generell zu beachten: Eine „Verordnung“ ist kein „Gesetz“ diese Unterscheidung sollte in juristischen Kreisen unstrittig sein. Quintessenz: Juristische Aussagen sind nur mit sehr viel Vorsicht zu registrieren und meist nicht ernst zu nehmen (s. a. [Meier 10], S. 144), denn der heutzutage vorherrschende, alles niederwalzende Lobbyismus macht selbst vor der Justiz nicht halt. Im Gegenteil: Mit diesem Vorgehen versucht man, diesem bautechnischen Nonsens einen offiziellen und sogar rechtlichen Rahmen zu geben, der dann natürlich von der großen Masse der Unwissenden als rechtmäßig und damit rechtens und richtig angesehen wird. Dies aber gilt es zu verhindern. Immerhin nehmen die Klagen von Geschädigten zu, die bei „energetischen Sanierungen“ feststellen müssen, daß die prognostizierten Heizkosteneinsparungen nicht zutreffen. Die Praxis ist halt überzeugender als jede (v.a. falsche) Theorie. 92 öffentlich-rechtliche Bauvorschrift“ gesehen wird und deshalb „zu beachten“ sei. Schlimmer geht es kaum noch in unserem „Rechtsstaat“. Zu 7) Diese „Rechtsauffassung“ erinnert fatal an richterlicher Urteile der unrühmlichen deutschen Vergangenheit. Man will also tatsächlich dem Auftragnehmer verbieten, einer „Anordnung“ des verantwortlichen Auftraggebers zu folgen, richtig zu bauen. Insofern wird der Auftragnehmer gezwungen, den inhaltlichen Schwachsinn der EnEV, auch trotz eventuell größter eigener Bedenken, zu realisieren. Diese Zumutung zerstört auch das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Schande für einen geordneten Bauablauf. Zu 8) Dieser Vergleich hinkt gewaltig und ist unzulässig. Die Brandschutzvorschriften als öffentlich-rechtliche Bauvorschriften sind deshalb zwingend einzuhalten, weil bei Nichtbeachtung das Leben und die Gesundheit von Bürgern gefährdet wird. Dem jedoch kann die Energiefrage, die zumal auch noch äußert fragwürdig, fehlerhaft und falsch behandelt wird, keinesfalls gleichgestellt werden. Hier geht es nicht um die Gefährdung von Leib und Leben, sondern vielmehr um die Gefährdung von Kundenkonten und Kundenvermögen durch staatlich verordnete Plünderungen. Das aber hat mit den „Öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ zur Abwehr von Gefahren für die Bewohner an Leib und Leben wirklich nichts zu tun. Besonders makaber wird es aber bei Kenntnis des Kapitels 15 „Zum Brandschutz“. Fazit: Es ist schon recht skandalös, wenn sich eine fachlich überforderte, weil unwissende Justiz sich anmaßt, in arroganter Art und Weise einer wissenden und damit seriösen Fachwelt vorzuschreiben versucht, den bautechnischen Unfug der EnEV „per Gesetz“ zu realisieren. Dabei stützt sie sich auch auf Aussagen von „Sachverständigen“, die sich aber meist an „DIN-Vorschriften“ orientieren. Diese jedoch sind oft falsch und können deshalb als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ keinesfalls gelten (s. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). Außerdem ist generell zu beachten: Eine „Verordnung“ ist kein „Gesetz“ diese Unterscheidung sollte in juristischen Kreisen unstrittig sein. Quintessenz: Juristische Aussagen sind nur mit sehr viel Vorsicht zu registrieren und meist nicht ernst zu nehmen (s. a. [Meier 10], S. 144), denn der heutzutage vorherrschende, alles niederwalzende Lobbyismus macht selbst vor der Justiz nicht halt. Im Gegenteil: Mit diesem Vorgehen versucht man, diesem bautechnischen Nonsens einen offiziellen und sogar rechtlichen Rahmen zu geben, der dann natürlich von der großen Masse der Unwissenden als rechtmäßig und damit rechtens und richtig angesehen wird. Dies aber gilt es zu verhindern. Immerhin nehmen die Klagen von Geschädigten zu, die bei „energetischen Sanierungen“ feststellen müssen, daß die prognostizierten Heizkosteneinsparungen nicht zutreffen. Die Praxis ist halt überzeugender als jede (v.a. falsche) Theorie. 92 öffentlich-rechtliche Bauvorschrift“ gesehen wird und deshalb „zu beachten“ sei. Schlimmer geht es kaum noch in unserem „Rechtsstaat“. Zu 7) Diese „Rechtsauffassung“ erinnert fatal an richterlicher Urteile der unrühmlichen deutschen Vergangenheit. Man will also tatsächlich dem Auftragnehmer verbieten, einer „Anordnung“ des verantwortlichen Auftraggebers zu folgen, richtig zu bauen. Insofern wird der Auftragnehmer gezwungen, den inhaltlichen Schwachsinn der EnEV, auch trotz eventuell größter eigener Bedenken, zu realisieren. Diese Zumutung zerstört auch das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Schande für einen geordneten Bauablauf. Zu 8) Dieser Vergleich hinkt gewaltig und ist unzulässig. Die Brandschutzvorschriften als öffentlich-rechtliche Bauvorschriften sind deshalb zwingend einzuhalten, weil bei Nichtbeachtung das Leben und die Gesundheit von Bürgern gefährdet wird. Dem jedoch kann die Energiefrage, die zumal auch noch äußert fragwürdig, fehlerhaft und falsch behandelt wird, keinesfalls gleichgestellt werden. Hier geht es nicht um die Gefährdung von Leib und Leben, sondern vielmehr um die Gefährdung von Kundenkonten und Kundenvermögen durch staatlich verordnete Plünderungen. Das aber hat mit den „Öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ zur Abwehr von Gefahren für die Bewohner an Leib und Leben wirklich nichts zu tun. Besonders makaber wird es aber bei Kenntnis des Kapitels 15 „Zum Brandschutz“. Fazit: Es ist schon recht skandalös, wenn sich eine fachlich überforderte, weil unwissende Justiz sich anmaßt, in arroganter Art und Weise einer wissenden und damit seriösen Fachwelt vorzuschreiben versucht, den bautechnischen Unfug der EnEV „per Gesetz“ zu realisieren. Dabei stützt sie sich auch auf Aussagen von „Sachverständigen“, die sich aber meist an „DIN-Vorschriften“ orientieren. Diese jedoch sind oft falsch und können deshalb als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ keinesfalls gelten (s. Kapitel 2 „Zu den DIN-Normen“). Außerdem ist generell zu beachten: Eine „Verordnung“ ist kein „Gesetz“ diese Unterscheidung sollte in juristischen Kreisen unstrittig sein. Quintessenz: Juristische Aussagen sind nur mit sehr viel Vorsicht zu registrieren und meist nicht ernst zu nehmen (s. a. [Meier 10], S. 144), denn der heutzutage vorherrschende, alles niederwalzende Lobbyismus macht selbst vor der Justiz nicht halt. Im Gegenteil: Mit diesem Vorgehen versucht man, diesem bautechnischen Nonsens einen offiziellen und sogar rechtlichen Rahmen zu geben, der dann natürlich von der großen Masse der Unwissenden als rechtmäßig und damit rechtens und richtig angesehen wird. Dies aber gilt es zu verhindern. Immerhin nehmen die Klagen von Geschädigten zu, die bei „energetischen Sanierungen“ feststellen müssen, daß die prognostizierten Heizkosteneinsparungen nicht zutreffen. Die Praxis ist halt überzeugender als jede (v.a. falsche) Theorie. 92 <?page no="101"?> 18 Zur Qualität der Ausbildung Die fachliche Misere mit den vielen, durch Lobbyisten gesteuerten fehlerhaften Vorstellungen über ein gesundes und richtiges Bauen, die in den Kapiteln 2 bis 17 geschildert werden, wirft natürlich die Frage auf, worauf diese massiven Fehlentwicklungen in der Bautechnik zurückzuführen sind und woher sie kommen. Erläuterung: Die fachliche Qualität der aktiv am Bau Beteiligten hängt ausschließlich vom Ausbildungsstandard der Ausbildungsstätten ab. Hier aber beginnt bereits das Dilemma. Entgegen jahrzehntelanger Erfahrung wurde jahrelang eine von der Politik ideologisch beeinflußte fachliche Verbildung durch „Bildungsplaner“ betrieben, die beim parteipolitisch orientierten Akademiker anfängt und beim Handwerker-Funktionär endet. Aber auch die Wirtschaft, getrieben von Eigeninteressen, steuerte ihren Anteil bei, so daß vieles recht chaotisch werden mußte. Für diese Entwicklung gibt es mehrere Gründe: a) Die Lobbyisten von Industrie und Wirtschaft haben sehr erfolgreich ausschließlich eigennützige Arbeit geleistet. b) Lukrative Hilfestellung boten dabei auch die „Forschungsstellen“ der Universitäten und Hochschulen, die sich so ins Schlepptau der Wirtschaft und Industrie begeben sehr wohl auch zum eigenen Nutzen. c) Die unmittelbar Ausführenden im Bauwesen wurden und werden dann ebenfalls in diese fachlich durchaus anrüchig zu sehende Richtung gedrängt. Die CO 2 -Lüge mag hierbei sehr hilfreich sein. d) Sanktioniert wurde alles dann auch noch von karrieresüchtigen Politikern, die damit die politischen und administrativen Voraussetzungen für diesen bautechnischen Mißklang schufen. e) Eingeleitet und verschärft aber wurde dieser Trend durch den „Bologna- Prozeß“, der die Ausbildungsstandards in Europa egalisieren sollte. Notgedrungen bewegt man sich damit aber fachlich am unteren Level, um nun auch allen unbedingt „Chancengleichheit“ einzuräumen. f) Vorbild hierfür wurde anstelle der in Deutschland üblichen und anerkannten Abschlüsse „Ingenieur“ und „Diplom-Ingenieur“ das fragwürdige angloamerikanische Ausbildungssystem mit Bachelor und Master. g) Dafür wurde das bisherige, äußerst erfolgreiche deutsche Ausbildungswesen „reformiert“ und umstrukturiert, um damit erst die negativ zu wertende „Neuorientierung“ in der Ausbildung einzuleiten. These: Das bewährte und erfolgreiche deutsche Ausbildungssystem wird mit dem Bologna-Prozeß abgeschafft; die Folge ist eine allgemeine Niveauabsenkung. 37) S. 134 93 18 Zur Qualität der Ausbildung Die fachliche Misere mit den vielen, durch Lobbyisten gesteuerten fehlerhaften Vorstellungen über ein gesundes und richtiges Bauen, die in den Kapiteln 2 bis 17 geschildert werden, wirft natürlich die Frage auf, worauf diese massiven Fehlentwicklungen in der Bautechnik zurückzuführen sind und woher sie kommen. Erläuterung: Die fachliche Qualität der aktiv am Bau Beteiligten hängt ausschließlich vom Ausbildungsstandard der Ausbildungsstätten ab. Hier aber beginnt bereits das Dilemma. Entgegen jahrzehntelanger Erfahrung wurde jahrelang eine von der Politik ideologisch beeinflußte fachliche Verbildung durch „Bildungsplaner“ betrieben, die beim parteipolitisch orientierten Akademiker anfängt und beim Handwerker-Funktionär endet. Aber auch die Wirtschaft, getrieben von Eigeninteressen, steuerte ihren Anteil bei, so daß vieles recht chaotisch werden mußte. Für diese Entwicklung gibt es mehrere Gründe: a) Die Lobbyisten von Industrie und Wirtschaft haben sehr erfolgreich ausschließlich eigennützige Arbeit geleistet. b) Lukrative Hilfestellung boten dabei auch die „Forschungsstellen“ der Universitäten und Hochschulen, die sich so ins Schlepptau der Wirtschaft und Industrie begeben sehr wohl auch zum eigenen Nutzen. c) Die unmittelbar Ausführenden im Bauwesen wurden und werden dann ebenfalls in diese fachlich durchaus anrüchig zu sehende Richtung gedrängt. Die CO 2 -Lüge mag hierbei sehr hilfreich sein. d) Sanktioniert wurde alles dann auch noch von karrieresüchtigen Politikern, die damit die politischen und administrativen Voraussetzungen für diesen bautechnischen Mißklang schufen. e) Eingeleitet und verschärft aber wurde dieser Trend durch den „Bologna- Prozeß“, der die Ausbildungsstandards in Europa egalisieren sollte. Notgedrungen bewegt man sich damit aber fachlich am unteren Level, um nun auch allen unbedingt „Chancengleichheit“ einzuräumen. f) Vorbild hierfür wurde anstelle der in Deutschland üblichen und anerkannten Abschlüsse „Ingenieur“ und „Diplom-Ingenieur“ das fragwürdige angloamerikanische Ausbildungssystem mit Bachelor und Master. g) Dafür wurde das bisherige, äußerst erfolgreiche deutsche Ausbildungswesen „reformiert“ und umstrukturiert, um damit erst die negativ zu wertende „Neuorientierung“ in der Ausbildung einzuleiten. These: Das bewährte und erfolgreiche deutsche Ausbildungssystem wird mit dem Bologna-Prozeß abgeschafft; die Folge ist eine allgemeine Niveauabsenkung. 37) S. 134 93 18 Zur Qualität der Ausbildung Die fachliche Misere mit den vielen, durch Lobbyisten gesteuerten fehlerhaften Vorstellungen über ein gesundes und richtiges Bauen, die in den Kapiteln 2 bis 17 geschildert werden, wirft natürlich die Frage auf, worauf diese massiven Fehlentwicklungen in der Bautechnik zurückzuführen sind und woher sie kommen. Erläuterung: Die fachliche Qualität der aktiv am Bau Beteiligten hängt ausschließlich vom Ausbildungsstandard der Ausbildungsstätten ab. Hier aber beginnt bereits das Dilemma. Entgegen jahrzehntelanger Erfahrung wurde jahrelang eine von der Politik ideologisch beeinflußte fachliche Verbildung durch „Bildungsplaner“ betrieben, die beim parteipolitisch orientierten Akademiker anfängt und beim Handwerker-Funktionär endet. Aber auch die Wirtschaft, getrieben von Eigeninteressen, steuerte ihren Anteil bei, so daß vieles recht chaotisch werden mußte. Für diese Entwicklung gibt es mehrere Gründe: a) Die Lobbyisten von Industrie und Wirtschaft haben sehr erfolgreich ausschließlich eigennützige Arbeit geleistet. b) Lukrative Hilfestellung boten dabei auch die „Forschungsstellen“ der Universitäten und Hochschulen, die sich so ins Schlepptau der Wirtschaft und Industrie begeben sehr wohl auch zum eigenen Nutzen. c) Die unmittelbar Ausführenden im Bauwesen wurden und werden dann ebenfalls in diese fachlich durchaus anrüchig zu sehende Richtung gedrängt. Die CO 2 -Lüge mag hierbei sehr hilfreich sein. d) Sanktioniert wurde alles dann auch noch von karrieresüchtigen Politikern, die damit die politischen und administrativen Voraussetzungen für diesen bautechnischen Mißklang schufen. e) Eingeleitet und verschärft aber wurde dieser Trend durch den „Bologna- Prozeß“, der die Ausbildungsstandards in Europa egalisieren sollte. Notgedrungen bewegt man sich damit aber fachlich am unteren Level, um nun auch allen unbedingt „Chancengleichheit“ einzuräumen. f) Vorbild hierfür wurde anstelle der in Deutschland üblichen und anerkannten Abschlüsse „Ingenieur“ und „Diplom-Ingenieur“ das fragwürdige angloamerikanische Ausbildungssystem mit Bachelor und Master. g) Dafür wurde das bisherige, äußerst erfolgreiche deutsche Ausbildungswesen „reformiert“ und umstrukturiert, um damit erst die negativ zu wertende „Neuorientierung“ in der Ausbildung einzuleiten. These: Das bewährte und erfolgreiche deutsche Ausbildungssystem wird mit dem Bologna-Prozeß abgeschafft; die Folge ist eine allgemeine Niveauabsenkung. 37) S. 134 93 18 Zur Qualität der Ausbildung Die fachliche Misere mit den vielen, durch Lobbyisten gesteuerten fehlerhaften Vorstellungen über ein gesundes und richtiges Bauen, die in den Kapiteln 2 bis 17 geschildert werden, wirft natürlich die Frage auf, worauf diese massiven Fehlentwicklungen in der Bautechnik zurückzuführen sind und woher sie kommen. Erläuterung: Die fachliche Qualität der aktiv am Bau Beteiligten hängt ausschließlich vom Ausbildungsstandard der Ausbildungsstätten ab. Hier aber beginnt bereits das Dilemma. Entgegen jahrzehntelanger Erfahrung wurde jahrelang eine von der Politik ideologisch beeinflußte fachliche Verbildung durch „Bildungsplaner“ betrieben, die beim parteipolitisch orientierten Akademiker anfängt und beim Handwerker-Funktionär endet. Aber auch die Wirtschaft, getrieben von Eigeninteressen, steuerte ihren Anteil bei, so daß vieles recht chaotisch werden mußte. Für diese Entwicklung gibt es mehrere Gründe: a) Die Lobbyisten von Industrie und Wirtschaft haben sehr erfolgreich ausschließlich eigennützige Arbeit geleistet. b) Lukrative Hilfestellung boten dabei auch die „Forschungsstellen“ der Universitäten und Hochschulen, die sich so ins Schlepptau der Wirtschaft und Industrie begeben sehr wohl auch zum eigenen Nutzen. c) Die unmittelbar Ausführenden im Bauwesen wurden und werden dann ebenfalls in diese fachlich durchaus anrüchig zu sehende Richtung gedrängt. Die CO 2 -Lüge mag hierbei sehr hilfreich sein. d) Sanktioniert wurde alles dann auch noch von karrieresüchtigen Politikern, die damit die politischen und administrativen Voraussetzungen für diesen bautechnischen Mißklang schufen. e) Eingeleitet und verschärft aber wurde dieser Trend durch den „Bologna- Prozeß“, der die Ausbildungsstandards in Europa egalisieren sollte. Notgedrungen bewegt man sich damit aber fachlich am unteren Level, um nun auch allen unbedingt „Chancengleichheit“ einzuräumen. f) Vorbild hierfür wurde anstelle der in Deutschland üblichen und anerkannten Abschlüsse „Ingenieur“ und „Diplom-Ingenieur“ das fragwürdige angloamerikanische Ausbildungssystem mit Bachelor und Master. g) Dafür wurde das bisherige, äußerst erfolgreiche deutsche Ausbildungswesen „reformiert“ und umstrukturiert, um damit erst die negativ zu wertende „Neuorientierung“ in der Ausbildung einzuleiten. These: Das bewährte und erfolgreiche deutsche Ausbildungssystem wird mit dem Bologna-Prozeß abgeschafft; die Folge ist eine allgemeine Niveauabsenkung. 37) S. 134 93 <?page no="102"?> Begründung: A: Qualitativ war das deutsche Ausbildungssystem homogen und bewährte sich ausgezeichnet (s. a. [Meier 07], S. 212). 1. Die deutsche Wissenschaft war zur vorigen Jahrhundertwende führend in der Welt. Deutsche Nobelpreisträger waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Wissenschaftsszene nicht wegzudenken. 2. Für alle unterschiedlichen Fähigkeiten gab es Ausbildungsmöglichkeiten, sowohl in der „allgemeinbildenden“ Schule, als auch später im Beruf. 3. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsebenen war bei Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten immer gegeben. Was heißt das konkret? Zu 1) Dies dokumentiert den ehemals hohen Stand der Wissenschaft in Deutschland. Heutzutage ist davon nicht mehr viel übrig geblieben. Zu 2) Gerade die unterschiedlichen Fähigkeiten, die ja überall vorhanden sind, dürfen nicht übersehen werden, denn unterschiedliches geistiges Vermögen bestimmt auch die unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsgänge. Zu 3) Die Vergangenheit hat gezeigt, daß dieses Bildungssystem unterschiedlicher Angebote hervorragende Ergebnisse zeitigte, wobei die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Niveaus durchaus rege wahrgenommen werden konnte. B: Durch die „Neuorientierung“ des Bildungssystems mit einer „Bildungsreform“ wurde ein regelrechtes Bildungs- und Ausbildungschaos geschaffen. 4. Eine Differenzierung von individuell bedingten geistigen und handwerklichen Fähigkeiten wird kaum mehr berücksichtigt. 5. Es gibt nur noch die sogenannte „Hochschulausbildung“ mit dem Bachelor nach 6 Semestern und dem Master als kostenintensives Zusatzstudium. 6. Dieses „Muß“ zum „Hochschulstudium“, für viele auch aus Prestigegründen, erzwingt dann förmlich eine vielen zufrieden zu stellende Niveauabsenkung und -verflachung, die sich aus taktischen Gründen an den Fähigkeiten des unteren Drittels des Nachwuchses orientieren muß - und auch orientiert. 7. Die Benachteiligten sind die Fähigen, die dann in der damit erst geschaffenen Niveaulosigkeit kläglich unterzugehen drohen. 8. Diese Entwicklung fördert für die Begabten das „Privatschulwesen“, da sie „in der großen Masse“ der Lernenden unterfordert werden. Was heißt das konkret? Zu 4) Viele streben nach „Höherem“ gemäß der ständigen Propaganda für ein „wettbewerbsfähiges“ hohes Bildungs- und Ausbildungsniveau und empfinden deshalb ein Ansiedeln in einem anderen Bereich (z. B. Handwerker) als persönliche Demütigung und Diskriminierung trotz oder gerade wegen der oft nicht vorhandenen geistigen Fähigkeiten. 94 Begründung: A: Qualitativ war das deutsche Ausbildungssystem homogen und bewährte sich ausgezeichnet (s. a. [Meier 07], S. 212). 1. Die deutsche Wissenschaft war zur vorigen Jahrhundertwende führend in der Welt. Deutsche Nobelpreisträger waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Wissenschaftsszene nicht wegzudenken. 2. Für alle unterschiedlichen Fähigkeiten gab es Ausbildungsmöglichkeiten, sowohl in der „allgemeinbildenden“ Schule, als auch später im Beruf. 3. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsebenen war bei Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten immer gegeben. Was heißt das konkret? Zu 1) Dies dokumentiert den ehemals hohen Stand der Wissenschaft in Deutschland. Heutzutage ist davon nicht mehr viel übrig geblieben. Zu 2) Gerade die unterschiedlichen Fähigkeiten, die ja überall vorhanden sind, dürfen nicht übersehen werden, denn unterschiedliches geistiges Vermögen bestimmt auch die unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsgänge. Zu 3) Die Vergangenheit hat gezeigt, daß dieses Bildungssystem unterschiedlicher Angebote hervorragende Ergebnisse zeitigte, wobei die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Niveaus durchaus rege wahrgenommen werden konnte. B: Durch die „Neuorientierung“ des Bildungssystems mit einer „Bildungsreform“ wurde ein regelrechtes Bildungs- und Ausbildungschaos geschaffen. 4. Eine Differenzierung von individuell bedingten geistigen und handwerklichen Fähigkeiten wird kaum mehr berücksichtigt. 5. Es gibt nur noch die sogenannte „Hochschulausbildung“ mit dem Bachelor nach 6 Semestern und dem Master als kostenintensives Zusatzstudium. 6. Dieses „Muß“ zum „Hochschulstudium“, für viele auch aus Prestigegründen, erzwingt dann förmlich eine vielen zufrieden zu stellende Niveauabsenkung und -verflachung, die sich aus taktischen Gründen an den Fähigkeiten des unteren Drittels des Nachwuchses orientieren muß - und auch orientiert. 7. Die Benachteiligten sind die Fähigen, die dann in der damit erst geschaffenen Niveaulosigkeit kläglich unterzugehen drohen. 8. Diese Entwicklung fördert für die Begabten das „Privatschulwesen“, da sie „in der großen Masse“ der Lernenden unterfordert werden. Was heißt das konkret? Zu 4) Viele streben nach „Höherem“ gemäß der ständigen Propaganda für ein „wettbewerbsfähiges“ hohes Bildungs- und Ausbildungsniveau und empfinden deshalb ein Ansiedeln in einem anderen Bereich (z. B. Handwerker) als persönliche Demütigung und Diskriminierung trotz oder gerade wegen der oft nicht vorhandenen geistigen Fähigkeiten. 94 Begründung: A: Qualitativ war das deutsche Ausbildungssystem homogen und bewährte sich ausgezeichnet (s. a. [Meier 07], S. 212). 1. Die deutsche Wissenschaft war zur vorigen Jahrhundertwende führend in der Welt. Deutsche Nobelpreisträger waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Wissenschaftsszene nicht wegzudenken. 2. Für alle unterschiedlichen Fähigkeiten gab es Ausbildungsmöglichkeiten, sowohl in der „allgemeinbildenden“ Schule, als auch später im Beruf. 3. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsebenen war bei Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten immer gegeben. Was heißt das konkret? Zu 1) Dies dokumentiert den ehemals hohen Stand der Wissenschaft in Deutschland. Heutzutage ist davon nicht mehr viel übrig geblieben. Zu 2) Gerade die unterschiedlichen Fähigkeiten, die ja überall vorhanden sind, dürfen nicht übersehen werden, denn unterschiedliches geistiges Vermögen bestimmt auch die unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsgänge. Zu 3) Die Vergangenheit hat gezeigt, daß dieses Bildungssystem unterschiedlicher Angebote hervorragende Ergebnisse zeitigte, wobei die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Niveaus durchaus rege wahrgenommen werden konnte. B: Durch die „Neuorientierung“ des Bildungssystems mit einer „Bildungsreform“ wurde ein regelrechtes Bildungs- und Ausbildungschaos geschaffen. 4. Eine Differenzierung von individuell bedingten geistigen und handwerklichen Fähigkeiten wird kaum mehr berücksichtigt. 5. Es gibt nur noch die sogenannte „Hochschulausbildung“ mit dem Bachelor nach 6 Semestern und dem Master als kostenintensives Zusatzstudium. 6. Dieses „Muß“ zum „Hochschulstudium“, für viele auch aus Prestigegründen, erzwingt dann förmlich eine vielen zufrieden zu stellende Niveauabsenkung und -verflachung, die sich aus taktischen Gründen an den Fähigkeiten des unteren Drittels des Nachwuchses orientieren muß - und auch orientiert. 7. Die Benachteiligten sind die Fähigen, die dann in der damit erst geschaffenen Niveaulosigkeit kläglich unterzugehen drohen. 8. Diese Entwicklung fördert für die Begabten das „Privatschulwesen“, da sie „in der großen Masse“ der Lernenden unterfordert werden. Was heißt das konkret? Zu 4) Viele streben nach „Höherem“ gemäß der ständigen Propaganda für ein „wettbewerbsfähiges“ hohes Bildungs- und Ausbildungsniveau und empfinden deshalb ein Ansiedeln in einem anderen Bereich (z. B. Handwerker) als persönliche Demütigung und Diskriminierung trotz oder gerade wegen der oft nicht vorhandenen geistigen Fähigkeiten. 94 Begründung: A: Qualitativ war das deutsche Ausbildungssystem homogen und bewährte sich ausgezeichnet (s. a. [Meier 07], S. 212). 1. Die deutsche Wissenschaft war zur vorigen Jahrhundertwende führend in der Welt. Deutsche Nobelpreisträger waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Wissenschaftsszene nicht wegzudenken. 2. Für alle unterschiedlichen Fähigkeiten gab es Ausbildungsmöglichkeiten, sowohl in der „allgemeinbildenden“ Schule, als auch später im Beruf. 3. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsebenen war bei Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten immer gegeben. Was heißt das konkret? Zu 1) Dies dokumentiert den ehemals hohen Stand der Wissenschaft in Deutschland. Heutzutage ist davon nicht mehr viel übrig geblieben. Zu 2) Gerade die unterschiedlichen Fähigkeiten, die ja überall vorhanden sind, dürfen nicht übersehen werden, denn unterschiedliches geistiges Vermögen bestimmt auch die unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsgänge. Zu 3) Die Vergangenheit hat gezeigt, daß dieses Bildungssystem unterschiedlicher Angebote hervorragende Ergebnisse zeitigte, wobei die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Niveaus durchaus rege wahrgenommen werden konnte. B: Durch die „Neuorientierung“ des Bildungssystems mit einer „Bildungsreform“ wurde ein regelrechtes Bildungs- und Ausbildungschaos geschaffen. 4. Eine Differenzierung von individuell bedingten geistigen und handwerklichen Fähigkeiten wird kaum mehr berücksichtigt. 5. Es gibt nur noch die sogenannte „Hochschulausbildung“ mit dem Bachelor nach 6 Semestern und dem Master als kostenintensives Zusatzstudium. 6. Dieses „Muß“ zum „Hochschulstudium“, für viele auch aus Prestigegründen, erzwingt dann förmlich eine vielen zufrieden zu stellende Niveauabsenkung und -verflachung, die sich aus taktischen Gründen an den Fähigkeiten des unteren Drittels des Nachwuchses orientieren muß - und auch orientiert. 7. Die Benachteiligten sind die Fähigen, die dann in der damit erst geschaffenen Niveaulosigkeit kläglich unterzugehen drohen. 8. Diese Entwicklung fördert für die Begabten das „Privatschulwesen“, da sie „in der großen Masse“ der Lernenden unterfordert werden. Was heißt das konkret? Zu 4) Viele streben nach „Höherem“ gemäß der ständigen Propaganda für ein „wettbewerbsfähiges“ hohes Bildungs- und Ausbildungsniveau und empfinden deshalb ein Ansiedeln in einem anderen Bereich (z. B. Handwerker) als persönliche Demütigung und Diskriminierung trotz oder gerade wegen der oft nicht vorhandenen geistigen Fähigkeiten. 94 <?page no="103"?> Zu 5) Der „Bachelor“ entspricht dem früheren verschulten deutschen Ingenieurschulstudium. Wer dann höhere Weihen (früher u. a. den Diplomingenieur) erlangen will, muß dem amerikanischen Vorbild entsprechend viel Geld investieren, um in einem nachfolgenden, oft zwielichtigen „Angebot“ den Master zu machen, der dann wohl mehr dem Niveau und dem Ansehen eines „Showmasters“ ähnelt (s. [Meier 10], S.196). Zu 6) Viele wollen (und müssen) die „Hochschule“ besuchen, was dann jedoch keineswegs mehr eine Hochschule ist, sondern eine „Massenausbildungseinrichtung für alle“. In diesem Zusammenhang ist es immerhin recht bemerkenswert, daß die bekanntesten Technischen Universitäten in Deutschland bereits die Notbremse gezogen und beschlossen haben, den Diplom-Ingenieur wieder einzuführen. Die Mitglieder der TU 9 sind: RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Uni Hannover, Karlsruhe, TU München und Universität Stuttgart (Notiz in den Nürnberger Nachrichten vom 02. 08. 2010: „Diplom- Ingenieur ersetzt den Master“). Auch die von Prof. Dr.-Ing. Ernst M. Schmachtenberg herausgegebene Schrift: „Glückwunsch, Dipl.-Ing.! - Ein Gütesiegel made in Germany wird 111 Jahre alt“ zeugt von dem fachlichen Siegeszug deutscher Ingenieurskunst. Darin heißt es: „Das internationale Renommee des Diplom-Ingenieurs ist eine Thema mit mehreren Facetten: Einerseits lockt die Aussicht auf diesen Titel alljährlich Tausende ausländischer Studenten an die Technischen Universitäten in Deutschland. Andererseits sind seine Träger weltweit gefragte Experten“. Zu 7) In der „Massenuniversität“ müssen sich die Fähigen und Begabten verloren vorkommen und können in dem allgemeinen Ausbildungs- Durcheinander keineswegs ihre besonderen Fähigkeiten und Begabungen entwickeln. Sie verkümmern geistig und sind frustriert. Zu 8) Deswegen wird bei weiterem „Fortschritt“ dieser unheilvollen Entwicklung in der Ausbildungs-Misere das Ziel der Fähigsten und Begabtesten die „Privat-Universität“ sein, die dann allerdings für die Teilnahme „viel Geld“ verlangen wird. Damit wird genau das erreicht, was mit der „Bildungsreform mit Chancengleichheit“ gerade nicht beabsichtigt war die Ausbildung nach dem Geldbeutel. Das Beispiel Amerika zeigt es sehr deutlich derartige Tendenzen sind bereits unverkennbar und forcieren weiter den allgemeinen fachlichen Niedergang der Gesellschaft. C: Die Leistungsfähigkeit deutscher Studenten nimmt damit rapide ab. 9 Schuld daran sind zuallererst die Lehrenden, die bei Wissenstests mittlerweile auch nicht immer eine gute Figur abgeben und den von oben verordneten Mainstream lehren, was meist fehlerhaft, wenn nicht sogar falsch ist. 10. Die Leidtragenden sind damit die leistungsfähigen und leistungsbereiten Studenten, sie müssen sich beim Bachelor einem verschulten „Studium“ und beim Master einer um sich greifenden „Geldschneiderei“ unterwerfen. 11. Allerdings kann der leistungsschwache Berufsnachwuchs schon jubilieren, findet er doch nun, nach 6-Semestern anstrengendem Pauken, zumindest 95 Zu 5) Der „Bachelor“ entspricht dem früheren verschulten deutschen Ingenieurschulstudium. Wer dann höhere Weihen (früher u. a. den Diplomingenieur) erlangen will, muß dem amerikanischen Vorbild entsprechend viel Geld investieren, um in einem nachfolgenden, oft zwielichtigen „Angebot“ den Master zu machen, der dann wohl mehr dem Niveau und dem Ansehen eines „Showmasters“ ähnelt (s. [Meier 10], S.196). Zu 6) Viele wollen (und müssen) die „Hochschule“ besuchen, was dann jedoch keineswegs mehr eine Hochschule ist, sondern eine „Massenausbildungseinrichtung für alle“. In diesem Zusammenhang ist es immerhin recht bemerkenswert, daß die bekanntesten Technischen Universitäten in Deutschland bereits die Notbremse gezogen und beschlossen haben, den Diplom-Ingenieur wieder einzuführen. Die Mitglieder der TU 9 sind: RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Uni Hannover, Karlsruhe, TU München und Universität Stuttgart (Notiz in den Nürnberger Nachrichten vom 02. 08. 2010: „Diplom- Ingenieur ersetzt den Master“). Auch die von Prof. Dr.-Ing. Ernst M. Schmachtenberg herausgegebene Schrift: „Glückwunsch, Dipl.-Ing.! - Ein Gütesiegel made in Germany wird 111 Jahre alt“ zeugt von dem fachlichen Siegeszug deutscher Ingenieurskunst. Darin heißt es: „Das internationale Renommee des Diplom-Ingenieurs ist eine Thema mit mehreren Facetten: Einerseits lockt die Aussicht auf diesen Titel alljährlich Tausende ausländischer Studenten an die Technischen Universitäten in Deutschland. Andererseits sind seine Träger weltweit gefragte Experten“. Zu 7) In der „Massenuniversität“ müssen sich die Fähigen und Begabten verloren vorkommen und können in dem allgemeinen Ausbildungs- Durcheinander keineswegs ihre besonderen Fähigkeiten und Begabungen entwickeln. Sie verkümmern geistig und sind frustriert. Zu 8) Deswegen wird bei weiterem „Fortschritt“ dieser unheilvollen Entwicklung in der Ausbildungs-Misere das Ziel der Fähigsten und Begabtesten die „Privat-Universität“ sein, die dann allerdings für die Teilnahme „viel Geld“ verlangen wird. Damit wird genau das erreicht, was mit der „Bildungsreform mit Chancengleichheit“ gerade nicht beabsichtigt war die Ausbildung nach dem Geldbeutel. Das Beispiel Amerika zeigt es sehr deutlich derartige Tendenzen sind bereits unverkennbar und forcieren weiter den allgemeinen fachlichen Niedergang der Gesellschaft. C: Die Leistungsfähigkeit deutscher Studenten nimmt damit rapide ab. 9 Schuld daran sind zuallererst die Lehrenden, die bei Wissenstests mittlerweile auch nicht immer eine gute Figur abgeben und den von oben verordneten Mainstream lehren, was meist fehlerhaft, wenn nicht sogar falsch ist. 10. Die Leidtragenden sind damit die leistungsfähigen und leistungsbereiten Studenten, sie müssen sich beim Bachelor einem verschulten „Studium“ und beim Master einer um sich greifenden „Geldschneiderei“ unterwerfen. 11. Allerdings kann der leistungsschwache Berufsnachwuchs schon jubilieren, findet er doch nun, nach 6-Semestern anstrengendem Pauken, zumindest 95 Zu 5) Der „Bachelor“ entspricht dem früheren verschulten deutschen Ingenieurschulstudium. Wer dann höhere Weihen (früher u. a. den Diplomingenieur) erlangen will, muß dem amerikanischen Vorbild entsprechend viel Geld investieren, um in einem nachfolgenden, oft zwielichtigen „Angebot“ den Master zu machen, der dann wohl mehr dem Niveau und dem Ansehen eines „Showmasters“ ähnelt (s. [Meier 10], S.196). Zu 6) Viele wollen (und müssen) die „Hochschule“ besuchen, was dann jedoch keineswegs mehr eine Hochschule ist, sondern eine „Massenausbildungseinrichtung für alle“. In diesem Zusammenhang ist es immerhin recht bemerkenswert, daß die bekanntesten Technischen Universitäten in Deutschland bereits die Notbremse gezogen und beschlossen haben, den Diplom-Ingenieur wieder einzuführen. Die Mitglieder der TU 9 sind: RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Uni Hannover, Karlsruhe, TU München und Universität Stuttgart (Notiz in den Nürnberger Nachrichten vom 02. 08. 2010: „Diplom- Ingenieur ersetzt den Master“). Auch die von Prof. Dr.-Ing. Ernst M. Schmachtenberg herausgegebene Schrift: „Glückwunsch, Dipl.-Ing.! - Ein Gütesiegel made in Germany wird 111 Jahre alt“ zeugt von dem fachlichen Siegeszug deutscher Ingenieurskunst. Darin heißt es: „Das internationale Renommee des Diplom-Ingenieurs ist eine Thema mit mehreren Facetten: Einerseits lockt die Aussicht auf diesen Titel alljährlich Tausende ausländischer Studenten an die Technischen Universitäten in Deutschland. Andererseits sind seine Träger weltweit gefragte Experten“. Zu 7) In der „Massenuniversität“ müssen sich die Fähigen und Begabten verloren vorkommen und können in dem allgemeinen Ausbildungs- Durcheinander keineswegs ihre besonderen Fähigkeiten und Begabungen entwickeln. Sie verkümmern geistig und sind frustriert. Zu 8) Deswegen wird bei weiterem „Fortschritt“ dieser unheilvollen Entwicklung in der Ausbildungs-Misere das Ziel der Fähigsten und Begabtesten die „Privat-Universität“ sein, die dann allerdings für die Teilnahme „viel Geld“ verlangen wird. Damit wird genau das erreicht, was mit der „Bildungsreform mit Chancengleichheit“ gerade nicht beabsichtigt war die Ausbildung nach dem Geldbeutel. Das Beispiel Amerika zeigt es sehr deutlich derartige Tendenzen sind bereits unverkennbar und forcieren weiter den allgemeinen fachlichen Niedergang der Gesellschaft. C: Die Leistungsfähigkeit deutscher Studenten nimmt damit rapide ab. 9 Schuld daran sind zuallererst die Lehrenden, die bei Wissenstests mittlerweile auch nicht immer eine gute Figur abgeben und den von oben verordneten Mainstream lehren, was meist fehlerhaft, wenn nicht sogar falsch ist. 10. Die Leidtragenden sind damit die leistungsfähigen und leistungsbereiten Studenten, sie müssen sich beim Bachelor einem verschulten „Studium“ und beim Master einer um sich greifenden „Geldschneiderei“ unterwerfen. 11. Allerdings kann der leistungsschwache Berufsnachwuchs schon jubilieren, findet er doch nun, nach 6-Semestern anstrengendem Pauken, zumindest 95 Zu 5) Der „Bachelor“ entspricht dem früheren verschulten deutschen Ingenieurschulstudium. Wer dann höhere Weihen (früher u. a. den Diplomingenieur) erlangen will, muß dem amerikanischen Vorbild entsprechend viel Geld investieren, um in einem nachfolgenden, oft zwielichtigen „Angebot“ den Master zu machen, der dann wohl mehr dem Niveau und dem Ansehen eines „Showmasters“ ähnelt (s. [Meier 10], S.196). Zu 6) Viele wollen (und müssen) die „Hochschule“ besuchen, was dann jedoch keineswegs mehr eine Hochschule ist, sondern eine „Massenausbildungseinrichtung für alle“. In diesem Zusammenhang ist es immerhin recht bemerkenswert, daß die bekanntesten Technischen Universitäten in Deutschland bereits die Notbremse gezogen und beschlossen haben, den Diplom-Ingenieur wieder einzuführen. Die Mitglieder der TU 9 sind: RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Uni Hannover, Karlsruhe, TU München und Universität Stuttgart (Notiz in den Nürnberger Nachrichten vom 02. 08. 2010: „Diplom- Ingenieur ersetzt den Master“). Auch die von Prof. Dr.-Ing. Ernst M. Schmachtenberg herausgegebene Schrift: „Glückwunsch, Dipl.-Ing.! - Ein Gütesiegel made in Germany wird 111 Jahre alt“ zeugt von dem fachlichen Siegeszug deutscher Ingenieurskunst. Darin heißt es: „Das internationale Renommee des Diplom-Ingenieurs ist eine Thema mit mehreren Facetten: Einerseits lockt die Aussicht auf diesen Titel alljährlich Tausende ausländischer Studenten an die Technischen Universitäten in Deutschland. Andererseits sind seine Träger weltweit gefragte Experten“. Zu 7) In der „Massenuniversität“ müssen sich die Fähigen und Begabten verloren vorkommen und können in dem allgemeinen Ausbildungs- Durcheinander keineswegs ihre besonderen Fähigkeiten und Begabungen entwickeln. Sie verkümmern geistig und sind frustriert. Zu 8) Deswegen wird bei weiterem „Fortschritt“ dieser unheilvollen Entwicklung in der Ausbildungs-Misere das Ziel der Fähigsten und Begabtesten die „Privat-Universität“ sein, die dann allerdings für die Teilnahme „viel Geld“ verlangen wird. Damit wird genau das erreicht, was mit der „Bildungsreform mit Chancengleichheit“ gerade nicht beabsichtigt war die Ausbildung nach dem Geldbeutel. Das Beispiel Amerika zeigt es sehr deutlich derartige Tendenzen sind bereits unverkennbar und forcieren weiter den allgemeinen fachlichen Niedergang der Gesellschaft. C: Die Leistungsfähigkeit deutscher Studenten nimmt damit rapide ab. 9 Schuld daran sind zuallererst die Lehrenden, die bei Wissenstests mittlerweile auch nicht immer eine gute Figur abgeben und den von oben verordneten Mainstream lehren, was meist fehlerhaft, wenn nicht sogar falsch ist. 10. Die Leidtragenden sind damit die leistungsfähigen und leistungsbereiten Studenten, sie müssen sich beim Bachelor einem verschulten „Studium“ und beim Master einer um sich greifenden „Geldschneiderei“ unterwerfen. 11. Allerdings kann der leistungsschwache Berufsnachwuchs schon jubilieren, findet er doch nun, nach 6-Semestern anstrengendem Pauken, zumindest 95 <?page no="104"?> beim anschließenden teuren Master-Studium, ein Eldorado auch für „zertifizierte“ Schaumschläger, Blender und Maulhelden vor, die sich überall einzunisten verstehen. Dies weiß er dann auch zu nutzen. 12. Der Begriff „Universität“ und „Hochschule“ unterliegt einem Erosionsprozeß. Was sich jetzt alles als „Hochschule“ und „Universität“ bezeichnet, ist oft anmaßend und unverschämt, aber auch aberwitzig und absurd. Der Schein, in doppeltem Sinne, regiert, das gekaufte „Zertifikat“ sorgt für „Imagepflege“. Was heißt das konkret? Zu 9) All die Ungereimtheiten und Widersprüche werden nun an die nächste Generation weitergegeben und damit das Unwissen vervielfältigt. Eine solide und seriöse Grundausbildung ist damit nicht mehr gegeben. Zu 10) Hochschulstudenten früherer Prägung wird es nicht mehr geben. Alle werden durch die verschulte Mangel gedrängt, bei niedrigem Niveau der Lehrinhalte. Und das anschließende Master-Studium führt mehr zum „Talk- und Showmaster“ als zu einem gut ausgebildeten Fachmann - und dafür muß dann auch noch extra bezahlt werden. Nur ein Beispiel: Master-Studiengang „Vorbeugender Brandschutz“, Studiendauer 2 Jahre, Teilnahmegebühr: 13.500,- Euro Mwst. frei, Abschluß: Master of Engineering. Mit diesem speziellen Brandschutz-Thema kann man sich also bereits „Meister des Ingenieurwesen“ nennen eine üble Hochstapelei und ein wahrer Hohn. Zu 11) Jeder wird damit durch ein Einheitschema gepreßt, egal ob es aus individueller Sicht sinnvoll oder unsinnig ist. Ein jeder erhebt den Anspruch auf „höchst angesiedelte“ Ausbildung ob begabt oder unbegabt - und man wird „zertifiziert“, das neue Unwesen einer (Pseudo) Qualifikation. Zu 12) Die früheren Ingenieurschulen (nach 4 Semestern Techniker und 6 Semestern Ingenieur) stiegen dann später über „Fachhochschulen“ jetzt zu „Hochschulen“ auf teilweise sogar mit Promotionsrecht. Frühere „Technikerschulen“ streben den „Bachelor-Abschluß“ an. Es herrscht eine totale „Qualifikations-Inflation“ per „Zertifikat“. Ein symptomatisches Beispiel: Bildungsprojekt für Obdachlose, rund 430 Studenten besuchten elf Lehrveranstaltungen, berichtet am 16. 07. 2010 die „Nürnberger Nachrichten“ mit der Überschrift: „Straßenkreuzer-Uni war ein voller Erfolg. D: Der Staat forciert diese Qualifikations-Inflation durch eine Novelle des Hochschulgesetzes. In einer Pressenotiz vom 11.02.2011 heißt es: 13. Ausbau berufsbegleitender Bachelor-Studiengänge, konzentriert auf Abendstunden, Wochenenden und Blockkurse. Kosten 2000 € bis maximal 3000 € pro Semester. 14. Zugang zum Masterstudium (s. hierzu auch [Meier 07], S. 217/ 218). 15. Die kooperative Promotion zwischen Universitäten und Fachhochschulen. 16. Auch Fachhochschulen bekommen die Möglichkeit, „Forschungsprofessuren“ einzurichten. 96 beim anschließenden teuren Master-Studium, ein Eldorado auch für „zertifizierte“ Schaumschläger, Blender und Maulhelden vor, die sich überall einzunisten verstehen. Dies weiß er dann auch zu nutzen. 12. Der Begriff „Universität“ und „Hochschule“ unterliegt einem Erosionsprozeß. Was sich jetzt alles als „Hochschule“ und „Universität“ bezeichnet, ist oft anmaßend und unverschämt, aber auch aberwitzig und absurd. Der Schein, in doppeltem Sinne, regiert, das gekaufte „Zertifikat“ sorgt für „Imagepflege“. Was heißt das konkret? Zu 9) All die Ungereimtheiten und Widersprüche werden nun an die nächste Generation weitergegeben und damit das Unwissen vervielfältigt. Eine solide und seriöse Grundausbildung ist damit nicht mehr gegeben. Zu 10) Hochschulstudenten früherer Prägung wird es nicht mehr geben. Alle werden durch die verschulte Mangel gedrängt, bei niedrigem Niveau der Lehrinhalte. Und das anschließende Master-Studium führt mehr zum „Talk- und Showmaster“ als zu einem gut ausgebildeten Fachmann - und dafür muß dann auch noch extra bezahlt werden. Nur ein Beispiel: Master-Studiengang „Vorbeugender Brandschutz“, Studiendauer 2 Jahre, Teilnahmegebühr: 13.500,- Euro Mwst. frei, Abschluß: Master of Engineering. Mit diesem speziellen Brandschutz-Thema kann man sich also bereits „Meister des Ingenieurwesen“ nennen eine üble Hochstapelei und ein wahrer Hohn. Zu 11) Jeder wird damit durch ein Einheitschema gepreßt, egal ob es aus individueller Sicht sinnvoll oder unsinnig ist. Ein jeder erhebt den Anspruch auf „höchst angesiedelte“ Ausbildung ob begabt oder unbegabt - und man wird „zertifiziert“, das neue Unwesen einer (Pseudo) Qualifikation. Zu 12) Die früheren Ingenieurschulen (nach 4 Semestern Techniker und 6 Semestern Ingenieur) stiegen dann später über „Fachhochschulen“ jetzt zu „Hochschulen“ auf teilweise sogar mit Promotionsrecht. Frühere „Technikerschulen“ streben den „Bachelor-Abschluß“ an. Es herrscht eine totale „Qualifikations-Inflation“ per „Zertifikat“. Ein symptomatisches Beispiel: Bildungsprojekt für Obdachlose, rund 430 Studenten besuchten elf Lehrveranstaltungen, berichtet am 16. 07. 2010 die „Nürnberger Nachrichten“ mit der Überschrift: „Straßenkreuzer-Uni war ein voller Erfolg. D: Der Staat forciert diese Qualifikations-Inflation durch eine Novelle des Hochschulgesetzes. In einer Pressenotiz vom 11.02.2011 heißt es: 13. Ausbau berufsbegleitender Bachelor-Studiengänge, konzentriert auf Abendstunden, Wochenenden und Blockkurse. Kosten 2000 € bis maximal 3000 € pro Semester. 14. Zugang zum Masterstudium (s. hierzu auch [Meier 07], S. 217/ 218). 15. Die kooperative Promotion zwischen Universitäten und Fachhochschulen. 16. Auch Fachhochschulen bekommen die Möglichkeit, „Forschungsprofessuren“ einzurichten. 96 beim anschließenden teuren Master-Studium, ein Eldorado auch für „zertifizierte“ Schaumschläger, Blender und Maulhelden vor, die sich überall einzunisten verstehen. Dies weiß er dann auch zu nutzen. 12. Der Begriff „Universität“ und „Hochschule“ unterliegt einem Erosionsprozeß. Was sich jetzt alles als „Hochschule“ und „Universität“ bezeichnet, ist oft anmaßend und unverschämt, aber auch aberwitzig und absurd. Der Schein, in doppeltem Sinne, regiert, das gekaufte „Zertifikat“ sorgt für „Imagepflege“. Was heißt das konkret? Zu 9) All die Ungereimtheiten und Widersprüche werden nun an die nächste Generation weitergegeben und damit das Unwissen vervielfältigt. Eine solide und seriöse Grundausbildung ist damit nicht mehr gegeben. Zu 10) Hochschulstudenten früherer Prägung wird es nicht mehr geben. Alle werden durch die verschulte Mangel gedrängt, bei niedrigem Niveau der Lehrinhalte. Und das anschließende Master-Studium führt mehr zum „Talk- und Showmaster“ als zu einem gut ausgebildeten Fachmann - und dafür muß dann auch noch extra bezahlt werden. Nur ein Beispiel: Master-Studiengang „Vorbeugender Brandschutz“, Studiendauer 2 Jahre, Teilnahmegebühr: 13.500,- Euro Mwst. frei, Abschluß: Master of Engineering. Mit diesem speziellen Brandschutz-Thema kann man sich also bereits „Meister des Ingenieurwesen“ nennen eine üble Hochstapelei und ein wahrer Hohn. Zu 11) Jeder wird damit durch ein Einheitschema gepreßt, egal ob es aus individueller Sicht sinnvoll oder unsinnig ist. Ein jeder erhebt den Anspruch auf „höchst angesiedelte“ Ausbildung ob begabt oder unbegabt - und man wird „zertifiziert“, das neue Unwesen einer (Pseudo) Qualifikation. Zu 12) Die früheren Ingenieurschulen (nach 4 Semestern Techniker und 6 Semestern Ingenieur) stiegen dann später über „Fachhochschulen“ jetzt zu „Hochschulen“ auf teilweise sogar mit Promotionsrecht. Frühere „Technikerschulen“ streben den „Bachelor-Abschluß“ an. Es herrscht eine totale „Qualifikations-Inflation“ per „Zertifikat“. Ein symptomatisches Beispiel: Bildungsprojekt für Obdachlose, rund 430 Studenten besuchten elf Lehrveranstaltungen, berichtet am 16. 07. 2010 die „Nürnberger Nachrichten“ mit der Überschrift: „Straßenkreuzer-Uni war ein voller Erfolg. D: Der Staat forciert diese Qualifikations-Inflation durch eine Novelle des Hochschulgesetzes. In einer Pressenotiz vom 11.02.2011 heißt es: 13. Ausbau berufsbegleitender Bachelor-Studiengänge, konzentriert auf Abendstunden, Wochenenden und Blockkurse. Kosten 2000 € bis maximal 3000 € pro Semester. 14. Zugang zum Masterstudium (s. hierzu auch [Meier 07], S. 217/ 218). 15. Die kooperative Promotion zwischen Universitäten und Fachhochschulen. 16. Auch Fachhochschulen bekommen die Möglichkeit, „Forschungsprofessuren“ einzurichten. 96 beim anschließenden teuren Master-Studium, ein Eldorado auch für „zertifizierte“ Schaumschläger, Blender und Maulhelden vor, die sich überall einzunisten verstehen. Dies weiß er dann auch zu nutzen. 12. Der Begriff „Universität“ und „Hochschule“ unterliegt einem Erosionsprozeß. Was sich jetzt alles als „Hochschule“ und „Universität“ bezeichnet, ist oft anmaßend und unverschämt, aber auch aberwitzig und absurd. Der Schein, in doppeltem Sinne, regiert, das gekaufte „Zertifikat“ sorgt für „Imagepflege“. Was heißt das konkret? Zu 9) All die Ungereimtheiten und Widersprüche werden nun an die nächste Generation weitergegeben und damit das Unwissen vervielfältigt. Eine solide und seriöse Grundausbildung ist damit nicht mehr gegeben. Zu 10) Hochschulstudenten früherer Prägung wird es nicht mehr geben. Alle werden durch die verschulte Mangel gedrängt, bei niedrigem Niveau der Lehrinhalte. Und das anschließende Master-Studium führt mehr zum „Talk- und Showmaster“ als zu einem gut ausgebildeten Fachmann - und dafür muß dann auch noch extra bezahlt werden. Nur ein Beispiel: Master-Studiengang „Vorbeugender Brandschutz“, Studiendauer 2 Jahre, Teilnahmegebühr: 13.500,- Euro Mwst. frei, Abschluß: Master of Engineering. Mit diesem speziellen Brandschutz-Thema kann man sich also bereits „Meister des Ingenieurwesen“ nennen eine üble Hochstapelei und ein wahrer Hohn. Zu 11) Jeder wird damit durch ein Einheitschema gepreßt, egal ob es aus individueller Sicht sinnvoll oder unsinnig ist. Ein jeder erhebt den Anspruch auf „höchst angesiedelte“ Ausbildung ob begabt oder unbegabt - und man wird „zertifiziert“, das neue Unwesen einer (Pseudo) Qualifikation. Zu 12) Die früheren Ingenieurschulen (nach 4 Semestern Techniker und 6 Semestern Ingenieur) stiegen dann später über „Fachhochschulen“ jetzt zu „Hochschulen“ auf teilweise sogar mit Promotionsrecht. Frühere „Technikerschulen“ streben den „Bachelor-Abschluß“ an. Es herrscht eine totale „Qualifikations-Inflation“ per „Zertifikat“. Ein symptomatisches Beispiel: Bildungsprojekt für Obdachlose, rund 430 Studenten besuchten elf Lehrveranstaltungen, berichtet am 16. 07. 2010 die „Nürnberger Nachrichten“ mit der Überschrift: „Straßenkreuzer-Uni war ein voller Erfolg. D: Der Staat forciert diese Qualifikations-Inflation durch eine Novelle des Hochschulgesetzes. In einer Pressenotiz vom 11.02.2011 heißt es: 13. Ausbau berufsbegleitender Bachelor-Studiengänge, konzentriert auf Abendstunden, Wochenenden und Blockkurse. Kosten 2000 € bis maximal 3000 € pro Semester. 14. Zugang zum Masterstudium (s. hierzu auch [Meier 07], S. 217/ 218). 15. Die kooperative Promotion zwischen Universitäten und Fachhochschulen. 16. Auch Fachhochschulen bekommen die Möglichkeit, „Forschungsprofessuren“ einzurichten. 96 <?page no="105"?> Was heißt das konkret? Zu 13) „Qualifizierten“ Berufstätigen soll damit die Möglichkeit zum „Hochschulstudium“ gegeben werden. Der „Run zum Studium“ wird damit eröffnet. Die Handwerkslehre wird damit abgewertet und zweitrangig. Zu 14) Die Hochschulen und Universitäten werden inflationär durch „Studenten“ überflutet werden. Das Hauen und Stechen ist in vollem Gange. Zu 15) Universitäten werden verpflichtet, bei einer Promotion die „Mitwirkung von Fachhochschulprofessoren“ zu regeln, damit FH-Absolventen leichter an Universitäten promovieren können moderne Imagepflege! Zu 16) Hier handelt es sich um Professuren, denen befristet überwiegend oder ausschließlich Aufgaben der Forschung übertragen werden können. Damit werden die akademische Hochstapelei und der allgemeine Ausbildungs-Einheitsbrei eingeläutet. Daraus ist bereits die ganze Bildungsmisere zu erkennen. Ein geordnetes Bildungs- und Ausbildungswesen ist nicht mehr erkennbar das geistige Chaos und formale Durcheinander werden dominieren. Jeder kocht halt sein eigenes Süppchen - und kassiert. Das aber wird weidlich genutzt und ausgenutzt. Unterstützt wird dieser ganze „Negativ-Trend“ auch durch die Juristerei mit ihren nach Aufträgen lechzenden „Anwälten“. Einem Zeitungsartikel vom 10. Oktober 2010 ist folgende Überschrift zu entnehmen: „Auf dem Rechtsweg zur Uni? Unter bestimmten Bedingungen kann das Einklagen eines Studienplatzes Erfolg haben“. Diese Schiene wird mit der Zeit ein beliebtes Mittel sein, um „mit aller Gewalt“ sich einen „Studienplatz“ zu sichern, nur um nun auch „zu studieren“, zumal der „Gesetzgeber“ mit seinem „Anti-Diskriminierungsgesetz“ hierfür phantastische juristische Voraussetzungen geschaffen hat. Wir gehen bildungspolitisch herrlichen Zeiten entgegen der Abgrund ist nahe. Um dieses Bildungsdilemma verbal zu kaschieren, erleben wir zusätzlich noch eine „Bedeutungs-Inflation“ von Berufstätigkeiten durch die auch hier immer mehr eindringende englische Sprache, die mehr Show als Substanz enthält. Hochgestochene Berufsbezeichnungen werden erfunden, nur um „Bedeutsamkeit“ und „Weltoffenheit“ zu dokumentieren man ist halt „Global player“. Darüber berichtet ein Artikel vom 11. Dez. 2010 mit dem Überschrift: „Verwirrende Titel - Englische Berufsbezeichnungen sind unbeliebt - Billing Manager heißt schlicht Buchhalter“, der als ein Plädoyer für die Klarheit von Berufsbezeichnungen zu werten ist, damit der verbalen Hochstapelei endlich Einhalt geboten werden kann. Fazit: Der Bologna-Prozeß ist für Deutschland ein grandioser bildungspolitischer Rückschritt und kapitaler Reinfall. Er dient der Ausschaltung der in der Vergangenheit führenden „Wissenschaftsmacht“ mit seinen in aller Welt hoch angesehenen Diplom-Ingenieuren. Die Konkurrenz in anderen Ländern wird darüber erfreut sein und frohlocken der Gleichstand durch Qualitäts-Minderung und damit Abqualifikation auf ein niedriges Niveau ist damit in greifbare Nähe gerückt. 97 Was heißt das konkret? Zu 13) „Qualifizierten“ Berufstätigen soll damit die Möglichkeit zum „Hochschulstudium“ gegeben werden. Der „Run zum Studium“ wird damit eröffnet. Die Handwerkslehre wird damit abgewertet und zweitrangig. Zu 14) Die Hochschulen und Universitäten werden inflationär durch „Studenten“ überflutet werden. Das Hauen und Stechen ist in vollem Gange. Zu 15) Universitäten werden verpflichtet, bei einer Promotion die „Mitwirkung von Fachhochschulprofessoren“ zu regeln, damit FH-Absolventen leichter an Universitäten promovieren können moderne Imagepflege! Zu 16) Hier handelt es sich um Professuren, denen befristet überwiegend oder ausschließlich Aufgaben der Forschung übertragen werden können. Damit werden die akademische Hochstapelei und der allgemeine Ausbildungs-Einheitsbrei eingeläutet. Daraus ist bereits die ganze Bildungsmisere zu erkennen. Ein geordnetes Bildungs- und Ausbildungswesen ist nicht mehr erkennbar das geistige Chaos und formale Durcheinander werden dominieren. Jeder kocht halt sein eigenes Süppchen - und kassiert. Das aber wird weidlich genutzt und ausgenutzt. Unterstützt wird dieser ganze „Negativ-Trend“ auch durch die Juristerei mit ihren nach Aufträgen lechzenden „Anwälten“. Einem Zeitungsartikel vom 10. Oktober 2010 ist folgende Überschrift zu entnehmen: „Auf dem Rechtsweg zur Uni? Unter bestimmten Bedingungen kann das Einklagen eines Studienplatzes Erfolg haben“. Diese Schiene wird mit der Zeit ein beliebtes Mittel sein, um „mit aller Gewalt“ sich einen „Studienplatz“ zu sichern, nur um nun auch „zu studieren“, zumal der „Gesetzgeber“ mit seinem „Anti-Diskriminierungsgesetz“ hierfür phantastische juristische Voraussetzungen geschaffen hat. Wir gehen bildungspolitisch herrlichen Zeiten entgegen der Abgrund ist nahe. Um dieses Bildungsdilemma verbal zu kaschieren, erleben wir zusätzlich noch eine „Bedeutungs-Inflation“ von Berufstätigkeiten durch die auch hier immer mehr eindringende englische Sprache, die mehr Show als Substanz enthält. Hochgestochene Berufsbezeichnungen werden erfunden, nur um „Bedeutsamkeit“ und „Weltoffenheit“ zu dokumentieren man ist halt „Global player“. Darüber berichtet ein Artikel vom 11. Dez. 2010 mit dem Überschrift: „Verwirrende Titel - Englische Berufsbezeichnungen sind unbeliebt - Billing Manager heißt schlicht Buchhalter“, der als ein Plädoyer für die Klarheit von Berufsbezeichnungen zu werten ist, damit der verbalen Hochstapelei endlich Einhalt geboten werden kann. Fazit: Der Bologna-Prozeß ist für Deutschland ein grandioser bildungspolitischer Rückschritt und kapitaler Reinfall. Er dient der Ausschaltung der in der Vergangenheit führenden „Wissenschaftsmacht“ mit seinen in aller Welt hoch angesehenen Diplom-Ingenieuren. Die Konkurrenz in anderen Ländern wird darüber erfreut sein und frohlocken der Gleichstand durch Qualitäts-Minderung und damit Abqualifikation auf ein niedriges Niveau ist damit in greifbare Nähe gerückt. 97 Was heißt das konkret? Zu 13) „Qualifizierten“ Berufstätigen soll damit die Möglichkeit zum „Hochschulstudium“ gegeben werden. Der „Run zum Studium“ wird damit eröffnet. Die Handwerkslehre wird damit abgewertet und zweitrangig. Zu 14) Die Hochschulen und Universitäten werden inflationär durch „Studenten“ überflutet werden. Das Hauen und Stechen ist in vollem Gange. Zu 15) Universitäten werden verpflichtet, bei einer Promotion die „Mitwirkung von Fachhochschulprofessoren“ zu regeln, damit FH-Absolventen leichter an Universitäten promovieren können moderne Imagepflege! Zu 16) Hier handelt es sich um Professuren, denen befristet überwiegend oder ausschließlich Aufgaben der Forschung übertragen werden können. Damit werden die akademische Hochstapelei und der allgemeine Ausbildungs-Einheitsbrei eingeläutet. Daraus ist bereits die ganze Bildungsmisere zu erkennen. Ein geordnetes Bildungs- und Ausbildungswesen ist nicht mehr erkennbar das geistige Chaos und formale Durcheinander werden dominieren. Jeder kocht halt sein eigenes Süppchen - und kassiert. Das aber wird weidlich genutzt und ausgenutzt. Unterstützt wird dieser ganze „Negativ-Trend“ auch durch die Juristerei mit ihren nach Aufträgen lechzenden „Anwälten“. Einem Zeitungsartikel vom 10. Oktober 2010 ist folgende Überschrift zu entnehmen: „Auf dem Rechtsweg zur Uni? Unter bestimmten Bedingungen kann das Einklagen eines Studienplatzes Erfolg haben“. Diese Schiene wird mit der Zeit ein beliebtes Mittel sein, um „mit aller Gewalt“ sich einen „Studienplatz“ zu sichern, nur um nun auch „zu studieren“, zumal der „Gesetzgeber“ mit seinem „Anti-Diskriminierungsgesetz“ hierfür phantastische juristische Voraussetzungen geschaffen hat. Wir gehen bildungspolitisch herrlichen Zeiten entgegen der Abgrund ist nahe. Um dieses Bildungsdilemma verbal zu kaschieren, erleben wir zusätzlich noch eine „Bedeutungs-Inflation“ von Berufstätigkeiten durch die auch hier immer mehr eindringende englische Sprache, die mehr Show als Substanz enthält. Hochgestochene Berufsbezeichnungen werden erfunden, nur um „Bedeutsamkeit“ und „Weltoffenheit“ zu dokumentieren man ist halt „Global player“. Darüber berichtet ein Artikel vom 11. Dez. 2010 mit dem Überschrift: „Verwirrende Titel - Englische Berufsbezeichnungen sind unbeliebt - Billing Manager heißt schlicht Buchhalter“, der als ein Plädoyer für die Klarheit von Berufsbezeichnungen zu werten ist, damit der verbalen Hochstapelei endlich Einhalt geboten werden kann. Fazit: Der Bologna-Prozeß ist für Deutschland ein grandioser bildungspolitischer Rückschritt und kapitaler Reinfall. Er dient der Ausschaltung der in der Vergangenheit führenden „Wissenschaftsmacht“ mit seinen in aller Welt hoch angesehenen Diplom-Ingenieuren. Die Konkurrenz in anderen Ländern wird darüber erfreut sein und frohlocken der Gleichstand durch Qualitäts-Minderung und damit Abqualifikation auf ein niedriges Niveau ist damit in greifbare Nähe gerückt. 97 Was heißt das konkret? Zu 13) „Qualifizierten“ Berufstätigen soll damit die Möglichkeit zum „Hochschulstudium“ gegeben werden. Der „Run zum Studium“ wird damit eröffnet. Die Handwerkslehre wird damit abgewertet und zweitrangig. Zu 14) Die Hochschulen und Universitäten werden inflationär durch „Studenten“ überflutet werden. Das Hauen und Stechen ist in vollem Gange. Zu 15) Universitäten werden verpflichtet, bei einer Promotion die „Mitwirkung von Fachhochschulprofessoren“ zu regeln, damit FH-Absolventen leichter an Universitäten promovieren können moderne Imagepflege! Zu 16) Hier handelt es sich um Professuren, denen befristet überwiegend oder ausschließlich Aufgaben der Forschung übertragen werden können. Damit werden die akademische Hochstapelei und der allgemeine Ausbildungs-Einheitsbrei eingeläutet. Daraus ist bereits die ganze Bildungsmisere zu erkennen. Ein geordnetes Bildungs- und Ausbildungswesen ist nicht mehr erkennbar das geistige Chaos und formale Durcheinander werden dominieren. Jeder kocht halt sein eigenes Süppchen - und kassiert. Das aber wird weidlich genutzt und ausgenutzt. Unterstützt wird dieser ganze „Negativ-Trend“ auch durch die Juristerei mit ihren nach Aufträgen lechzenden „Anwälten“. Einem Zeitungsartikel vom 10. Oktober 2010 ist folgende Überschrift zu entnehmen: „Auf dem Rechtsweg zur Uni? Unter bestimmten Bedingungen kann das Einklagen eines Studienplatzes Erfolg haben“. Diese Schiene wird mit der Zeit ein beliebtes Mittel sein, um „mit aller Gewalt“ sich einen „Studienplatz“ zu sichern, nur um nun auch „zu studieren“, zumal der „Gesetzgeber“ mit seinem „Anti-Diskriminierungsgesetz“ hierfür phantastische juristische Voraussetzungen geschaffen hat. Wir gehen bildungspolitisch herrlichen Zeiten entgegen der Abgrund ist nahe. Um dieses Bildungsdilemma verbal zu kaschieren, erleben wir zusätzlich noch eine „Bedeutungs-Inflation“ von Berufstätigkeiten durch die auch hier immer mehr eindringende englische Sprache, die mehr Show als Substanz enthält. Hochgestochene Berufsbezeichnungen werden erfunden, nur um „Bedeutsamkeit“ und „Weltoffenheit“ zu dokumentieren man ist halt „Global player“. Darüber berichtet ein Artikel vom 11. Dez. 2010 mit dem Überschrift: „Verwirrende Titel - Englische Berufsbezeichnungen sind unbeliebt - Billing Manager heißt schlicht Buchhalter“, der als ein Plädoyer für die Klarheit von Berufsbezeichnungen zu werten ist, damit der verbalen Hochstapelei endlich Einhalt geboten werden kann. Fazit: Der Bologna-Prozeß ist für Deutschland ein grandioser bildungspolitischer Rückschritt und kapitaler Reinfall. Er dient der Ausschaltung der in der Vergangenheit führenden „Wissenschaftsmacht“ mit seinen in aller Welt hoch angesehenen Diplom-Ingenieuren. Die Konkurrenz in anderen Ländern wird darüber erfreut sein und frohlocken der Gleichstand durch Qualitäts-Minderung und damit Abqualifikation auf ein niedriges Niveau ist damit in greifbare Nähe gerückt. 97 <?page no="106"?> Pseudo-These: Der Bologna-Prozeß mit seinen egalisierenden Anforderungen ist eine für Europa notwendige Entwicklung, weil damit die Mobilität und Vergleichbarkeit der Fachkräfte ermöglicht sowie der Austausch der Studenten zwischen den Ausbildungsstätten erleichtert und ebenso die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Die Chancengleichheit wird damit in Europa verwirklicht. Widerlegen der Pseudo-These Diese Ziele werden durch die „Bologna-Reform“ gerade nicht erreicht. 38) S. 135 Begründung: A: Die „vergleichbaren“ und damit egalisierenden Studienanforderungen sind eine Fata Morgana. 1. Die von den einzelnen Ausbildungsstätten erarbeiteten Studienpläne sind nicht koordiniert und deswegen nicht kompatibel. 2. Eine eventuelle Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsstätten wird, wenn überhaupt, am unteren Anforderungslevel stattfinden. 3. Die dadurch entstehende allgemeine fachliche Desorientierung trägt mehr zur Verwirrung als zur Klärung der Ausbildungsgänge bei. Was heißt das konkret? Zu 1) Jeder strickt an seiner eigenen Vorstellung eher zum eigenen Vorteil, als nun den allgemeinen Bildungsauftrag des Staates zu erfüllen. Zu 2) Die Ausbildungsqualität ist dadurch äußerst miserabel. Die allgemeine Mittelmäßigkeit aber wird dominieren - und jubiliert bei diesen unerwartet sich bietenden Gelegenheiten und fragwürdigen Chancen. Zu 3) Ein einheitliches Ausbildungssystem wird es nun nicht mehr geben. Es herrscht das große Durcheinander bei der beruflichen Ausbildung. In Fragen der Inhalte und der Qualitätsansprüche wird es auch keine europäische Einigung geben, denn die Interessen und Motive der einzelnen Länder sind zu verschieden und teilweise divergent. B: Mobilität und Flexibilität der Studenten und der Ausgebildeten, wie versprochen, sind nicht gegeben. 4. Der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Arbeitsstätten wird erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. 5. Die großspurig versprochene Großzügigkeit in der Wahl der Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Europa wird wegen fehlender Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Qualifikationen kaum möglich sein. Die Unterschiede sind zu groß, die Motive zur „Bildungsreform“ zu unterschiedlich. 6. Zusätzlich werden die unterschiedlichen Qualitäts-Standards infolge unterschiedlicher Ausbildungskosten nicht mehr zu egalisieren sein. Je teurer ein Kurs ist, desto fragwürdiger wird die Qualität sein, denn wer viel zahlt, wird akzeptiert - und auch zertifiziert. Amerika liefert hierzu ausreichend passable und überzeugende Beispiele. 98 Pseudo-These: Der Bologna-Prozeß mit seinen egalisierenden Anforderungen ist eine für Europa notwendige Entwicklung, weil damit die Mobilität und Vergleichbarkeit der Fachkräfte ermöglicht sowie der Austausch der Studenten zwischen den Ausbildungsstätten erleichtert und ebenso die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Die Chancengleichheit wird damit in Europa verwirklicht. Widerlegen der Pseudo-These Diese Ziele werden durch die „Bologna-Reform“ gerade nicht erreicht. 38) S. 135 Begründung: A: Die „vergleichbaren“ und damit egalisierenden Studienanforderungen sind eine Fata Morgana. 1. Die von den einzelnen Ausbildungsstätten erarbeiteten Studienpläne sind nicht koordiniert und deswegen nicht kompatibel. 2. Eine eventuelle Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsstätten wird, wenn überhaupt, am unteren Anforderungslevel stattfinden. 3. Die dadurch entstehende allgemeine fachliche Desorientierung trägt mehr zur Verwirrung als zur Klärung der Ausbildungsgänge bei. Was heißt das konkret? Zu 1) Jeder strickt an seiner eigenen Vorstellung eher zum eigenen Vorteil, als nun den allgemeinen Bildungsauftrag des Staates zu erfüllen. Zu 2) Die Ausbildungsqualität ist dadurch äußerst miserabel. Die allgemeine Mittelmäßigkeit aber wird dominieren - und jubiliert bei diesen unerwartet sich bietenden Gelegenheiten und fragwürdigen Chancen. Zu 3) Ein einheitliches Ausbildungssystem wird es nun nicht mehr geben. Es herrscht das große Durcheinander bei der beruflichen Ausbildung. In Fragen der Inhalte und der Qualitätsansprüche wird es auch keine europäische Einigung geben, denn die Interessen und Motive der einzelnen Länder sind zu verschieden und teilweise divergent. B: Mobilität und Flexibilität der Studenten und der Ausgebildeten, wie versprochen, sind nicht gegeben. 4. Der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Arbeitsstätten wird erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. 5. Die großspurig versprochene Großzügigkeit in der Wahl der Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Europa wird wegen fehlender Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Qualifikationen kaum möglich sein. Die Unterschiede sind zu groß, die Motive zur „Bildungsreform“ zu unterschiedlich. 6. Zusätzlich werden die unterschiedlichen Qualitäts-Standards infolge unterschiedlicher Ausbildungskosten nicht mehr zu egalisieren sein. Je teurer ein Kurs ist, desto fragwürdiger wird die Qualität sein, denn wer viel zahlt, wird akzeptiert - und auch zertifiziert. Amerika liefert hierzu ausreichend passable und überzeugende Beispiele. 98 Pseudo-These: Der Bologna-Prozeß mit seinen egalisierenden Anforderungen ist eine für Europa notwendige Entwicklung, weil damit die Mobilität und Vergleichbarkeit der Fachkräfte ermöglicht sowie der Austausch der Studenten zwischen den Ausbildungsstätten erleichtert und ebenso die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Die Chancengleichheit wird damit in Europa verwirklicht. Widerlegen der Pseudo-These Diese Ziele werden durch die „Bologna-Reform“ gerade nicht erreicht. 38) S. 135 Begründung: A: Die „vergleichbaren“ und damit egalisierenden Studienanforderungen sind eine Fata Morgana. 1. Die von den einzelnen Ausbildungsstätten erarbeiteten Studienpläne sind nicht koordiniert und deswegen nicht kompatibel. 2. Eine eventuelle Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsstätten wird, wenn überhaupt, am unteren Anforderungslevel stattfinden. 3. Die dadurch entstehende allgemeine fachliche Desorientierung trägt mehr zur Verwirrung als zur Klärung der Ausbildungsgänge bei. Was heißt das konkret? Zu 1) Jeder strickt an seiner eigenen Vorstellung eher zum eigenen Vorteil, als nun den allgemeinen Bildungsauftrag des Staates zu erfüllen. Zu 2) Die Ausbildungsqualität ist dadurch äußerst miserabel. Die allgemeine Mittelmäßigkeit aber wird dominieren - und jubiliert bei diesen unerwartet sich bietenden Gelegenheiten und fragwürdigen Chancen. Zu 3) Ein einheitliches Ausbildungssystem wird es nun nicht mehr geben. Es herrscht das große Durcheinander bei der beruflichen Ausbildung. In Fragen der Inhalte und der Qualitätsansprüche wird es auch keine europäische Einigung geben, denn die Interessen und Motive der einzelnen Länder sind zu verschieden und teilweise divergent. B: Mobilität und Flexibilität der Studenten und der Ausgebildeten, wie versprochen, sind nicht gegeben. 4. Der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Arbeitsstätten wird erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. 5. Die großspurig versprochene Großzügigkeit in der Wahl der Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Europa wird wegen fehlender Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Qualifikationen kaum möglich sein. Die Unterschiede sind zu groß, die Motive zur „Bildungsreform“ zu unterschiedlich. 6. Zusätzlich werden die unterschiedlichen Qualitäts-Standards infolge unterschiedlicher Ausbildungskosten nicht mehr zu egalisieren sein. Je teurer ein Kurs ist, desto fragwürdiger wird die Qualität sein, denn wer viel zahlt, wird akzeptiert - und auch zertifiziert. Amerika liefert hierzu ausreichend passable und überzeugende Beispiele. 98 Pseudo-These: Der Bologna-Prozeß mit seinen egalisierenden Anforderungen ist eine für Europa notwendige Entwicklung, weil damit die Mobilität und Vergleichbarkeit der Fachkräfte ermöglicht sowie der Austausch der Studenten zwischen den Ausbildungsstätten erleichtert und ebenso die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Die Chancengleichheit wird damit in Europa verwirklicht. Widerlegen der Pseudo-These Diese Ziele werden durch die „Bologna-Reform“ gerade nicht erreicht. 38) S. 135 Begründung: A: Die „vergleichbaren“ und damit egalisierenden Studienanforderungen sind eine Fata Morgana. 1. Die von den einzelnen Ausbildungsstätten erarbeiteten Studienpläne si