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Produkthaftung in Deutschland und Europa

Das Praxishandbuch für Unternehmer und Führungskräfte – Mit Fallbeispielen, Mustern und Checklisten

0325
2019
978-3-8169-8338-5
978-3-8169-3338-0
expert verlag 
Hans-Joachim Hess
Tom Gördes

Produkthaftungs-Management verlangt Systemdenken und Interaktionsvermögen im Innen- wie im Außenverhältnis. Produkthaftungsanforderungen lassen sich offensiv und damit innovativ bewältigen. Das gilt nicht nur für die Produktgestaltung, sondern insbesondere für die strategische Unternehmensentwicklung. Das Buch behandelt anhand von praxisbezogenen Beiträgen, Fallbeispielen, Checklisten und Grafiken die betriebsorganisatorischen Maßnahmen im Bereich Management, Forschung & Entwicklung, Produktion und Vertrieb und hilft bei der Lösung von Problemen der Vertragsgestaltung mit Zulieferern und internationalen Vertragspartnern. Besonders berücksichtigt sind dabei Qualitätssicherungsvereinbarungen sowie der Kauf- und Liefervertrag. Wegen der starken wirtschaftlichen Verflechtung Deutschlands mit seinen EU-Partnern wird auch die Entwicklung des Produkthaftungsrechts in den anderen EU-Mitgliedstaaten beleuchtet. Die Autoren zeigen, wie einem Schadensfall durch Produktbeobachtung und gegebenenfalls durch Warnungen und Rückrufe effizient und professionell begegnet werden kann. Sie gehen auch auf die produktbegleitende Technische Dokumentation sowie auf die Gestaltung und Platzierung von Warn- und Sicherheitshinweisen ein.

<?page no="1"?> Produkthaftung in Deutschland und Europa <?page no="3"?> RA Hans-Joachim Hess Tom Gördes Produkthaftung in Deutschland und Europa Das Praxishandbuch für Unternehmer und Führungskräfte - Mit Fallbeispielen, Mustern und Checklisten 2., neu bearbeitete Auflage Kontakt & Studium Band 688 Herausgeber: Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Wilfried J. Bartz Dipl.-Ing. Hans-Joachim Mesenholl <?page no="4"?> Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. 2., neu bearbeitete Auflage 2019 1. Auflage 2008 © 2019 · expert verlag GmbH Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Internet: www.expertverlag.de eMail: info@verlag.expert CPI books GmbH, Leck ISBN 978-3-8169-3338-0 (Print) ISBN 978-3-8169-8338-5 (ePDF) <?page no="5"?> Kontakt & Studium <?page no="13"?> Compliance Corporate Governance <?page no="30"?> „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ <?page no="37"?> keine <?page no="38"?> neben <?page no="40"?> insbesondere <?page no="41"?> neu kann <?page no="42"?> erfolg keine neben statt <?page no="43"?> gegen die gleiche ersatzpflichtige Person <?page no="45"?> erforderlichen „Je gefährlicher oder anspruchsvoller eine Tätigkeit ist, umso größer ist die Sorgfaltspflicht und umso strenger ist der anzulegende Maßstab“. <?page no="46"?> Subjektiv <?page no="47"?> verschuldensunabhängig <?page no="49"?> irgendeinen <?page no="52"?> o o o o o o o o o o o <?page no="53"?> o o o o o <?page no="57"?> nicht zwingend <?page no="58"?> o o o <?page no="70"?> Transistoren-Fall: Feuerwerkskörper-Fall: <?page no="71"?> Holzbalken-Fall: Papierreißwolf-Fall: <?page no="72"?> Sprungboot-Fall: Neuverpackungs-Fall: <?page no="73"?> Fensterbeschichtungs-Fall: Gel-bleeding-Fall: <?page no="74"?> Schlacke-Fall: Bierflaschen-Fall: Pflanzenschutzmittel-Fall: <?page no="75"?> Zigaretten-Fall: Wäschetrockner-Fall: Hackfleisch-Fall: Sandwich-Fall: <?page no="76"?> Digitalschaltuhr-Fall: <?page no="77"?> Mountainbike-Fall: Schokoladenriegel-Fall: <?page no="78"?> Frischbeton-Fall: Plastikball-Fall: <?page no="79"?> Amalgam-Fall: Freizeitpark-Fall: <?page no="80"?> Zigaretten-Fall: Autowaschanlagen-Fall: <?page no="81"?> Airbag-Fall: Ferrari-Fall: <?page no="82"?> Lakritz-Fall: Grillanzünder-Fall: <?page no="83"?> Knetermaschinen-Fall: <?page no="84"?> Pflegebetten-Fall Abschälmaschinen-Fall <?page no="85"?> Pendelrollenlager-Fall: Tapetenkleistermaschinen-Fall <?page no="86"?> Prothesen-Fall: Limonadenflaschen-Fall: Kontaktlinsen-Fall: <?page no="87"?> Batterie-Fall: Teleskopkran-Fall: <?page no="88"?> Geländewagen- Fall LKW-Fall: OLG Düsseldorf, Urt. V. 22.04.2009 - |I-19 U 23/ 08, 19 U 23/ 08 Fertigbeton-Fall: OLG Bamberg, Urt. V. 26.10.2009 - 4 U 250/ 08 <?page no="89"?> Steuergerät-Fall: LG Chemnitz, Urt. V. 14.12.2009 - 2 O 1913/ 08 LKW-Fall II: <?page no="90"?> Brennpaste-Fall Piccolo-Glasflaschen-Fall <?page no="91"?> Lieferantenhaftung-Fall Teleskopmarknägel-Fall Implantat-Fall <?page no="92"?> Pizza-Fall Futterstoffklebemaschinen-Fall <?page no="93"?> Herzschrittmacher-Fall <?page no="94"?> Heißwasser-Untertischgerät-Fall Stromversorgungs-Fall <?page no="95"?> Fruchtgummi-Fall Fitting-Fall <?page no="96"?> Tischfeuer-Fall Stromnetzbetreiber-Fall <?page no="97"?> Mountainbike-Fall II Wasserzähler-Anschlussgarnitur-Fall Herzschrittmacher-Fall II <?page no="98"?> Getränkekasten-Fall Defibrillator-Fall <?page no="99"?> Defibrillator-Fall II Deckenhaken-Fall Montagearbeiten-Fall <?page no="100"?> Instruktionspflicht/ TrinkwV: Piktogramm-Fall <?page no="101"?> Pferdefuttermittel-Fall <?page no="102"?> Kalksandstein-Fall Gesichtshaarentfernungscreme-Fall Hüftprothesen-Fall <?page no="103"?> Taucheranzug-Fall: Fruchtsaftflaschen-Fall: <?page no="104"?> Beton-Fall: Shampoo-Flaschen-Fall: <?page no="105"?> Kaffeemaschinen-Fall: Aluminiumleiter-Fall: Montageanleitungs-Fall: <?page no="106"?> Bistro-Tisch-Fall Wasserrutschen-Fall <?page no="107"?> Mobilfunkantennen-Fall: Kaffeekannen-Fall <?page no="108"?> Oberlichtfenster-Fall: Hüftprothesen-Fall: Yasmin-Fall: <?page no="109"?> Heißgetränke-Fall Passagierflugzeug-Fall: Badesee-Fall: <?page no="110"?> Heißgetränke-Fall: Fungizid-Fall: <?page no="127"?> privatrechtlichen <?page no="133"?> Überwachung der CE-Kennzeichnung nationalen Behörden <?page no="135"?> grundlegenden Richtlinien nur noch auf andere Vorschriften verwiesen abweichende Lösung Sicherheitsniveau ebenfalls erreicht Produkt Zielsetzungen der Richtlinie(n) gebunden Vermutungswirkung“, privatrechtlich <?page no="144"?> EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung (Stand: Oktober 2018) zuständigen Stellen <?page no="145"?> . <?page no="156"?> Normen zur Technischen Dokumentation (in Anlehnung an VDI 4500, Stand: Oktober 2018) <?page no="157"?> Beinhaltet: Titelseite, Produktidentifikation, Vorspann (Zweck des Dokuments, Zielgruppe, Aufbau der Dokumentation), Verzeichnisse Beinhaltet u. a. Gesamtansicht, Verwendungszweck technische Daten, Ausstattung Beinhaltet: Erklärung der Darstellung von Warnhinweisen und verwendeter Signalwörter und Piktogramme, produktspezifische Gefahren, zusätzliche Gefahren, Angaben für den Notfall Beinhaltet: Aufstellung, Montage, Erstinbetriebnahme, Abnahme <?page no="158"?> Beinhaltet: Betrieb des Produktes, Störungen Stellen Sie den Strom ab. Entfernen Sie keine Etiketten. Verwenden, behalten, vermeiden Ziehen Sie den schwarzen Hebel zu sich. Formulierungsbeispiele nach EN 82079 Ziff. 6.1.7 <?page no="161"?> Beachten! Führen Sie Wartungsarbeiten am aufgeheizten Plastifizierzylinder nur mit Gesichtsschutz und Sicherheitshandschuhen durch. <?page no="169"?> Als Lieferverträge zwischen Hersteller und Zulieferer oder als dessen Annex bzw. in Form standardisierter Rahmenvereinbarungen In Form allgemeiner Einkaufsbedingungen des Herstellers oder als Verkaufs- und Lieferbedingungen des Zulieferers. <?page no="170"?> „Qualität darf nicht ein Produkt der Kontrolle sein, sondern ist direkter Ausfluss der Produktion“. <?page no="174"?> Eine derartige Freizeichnung mittels einer QS-Vereinbarung entwickelt jedoch nur zwischen den Vertragsparteien (d.h. im Innenverhältnis) eine rechtliche Wirkung! <?page no="184"?> Risiko- oder Krisenmanagement <?page no="187"?> Vorfeld allgemeinen Risikoeinschätzung geplanten <?page no="188"?> System-FMEA Konstruktions-FMEA Prozess-FMEA Hierzu gehören Ereignisse, welche die Existenz eines Unternehmens gefährden. Hierzu zählen Liquiditätsprobleme, Ausfall von unternehmenswichtigen Geschäftsprozessen, Ausfall von wichtigen Kunden und / oder Lieferanten sowie andere wirtschaftliche Schwierigkeiten, die ein Unternehmen in die Insolvenz treiben können <?page no="189"?> Die Steuerungskrise umfasst alle Probleme, die sich auf das Management des Unternehmens beziehen. Hierzu gehören falsche oder nicht vorhandene Entscheidungen, ein Machtmonopol, ein Machtvakuum und mangelnde Informationen für die Entscheidungsfindung Veränderungskrisen können sich aus der Veränderung im Unternehmen ergeben. Dazu gehören beispielsweise neue IT-Applikationen, die von den Anwendern nicht akzeptiert werden oder auch Prozessveränderungen, die von der Belegschaft nicht ausgeführt werde. <?page no="197"?> Rapid Exchange of Information System <?page no="201"?> Ausfüllhinweise: Pflichtfelder vom Autor auszufüllen (bei mehreren Feldern, bitte mindestens eines bedienen und ggf. weitere Angaben unterhalb einfügen Auswahlfelder (mögliche Angaben siehe Anlage) Kommission füllt Felder Dateien bitte separat anhängen u. Dateinamen angeben (max. Größe: 2 MB je Anlage) Bitte ankreuzen, wenn positiv bitte ggf. weitere Angaben einfügen (Ankreuzen durch Doppelklick und Aktivierung des Standardwertes) Im Falle der Veröffentlichung sind diese Angaben öffentlich für Verbraucher sichtbar <?page no="204"?> A 2 A 3 A 4 A 3 P+A 4 <?page no="206"?> A 1 A 2 <?page no="207"?> A 3 A 4 <?page no="208"?> eine auffällige Überschrift, fordert den Verbraucher auf, die folgenden Informationen sorgfältig zu lesen und eventuelle Maßnahmen zu beachten Produktdaten, anhand derer der Verbraucher das fehlerhafte Produkt ohne Aufwand identifizieren kann Abbildung des Produktes mit Hinweisen auf Platzierung der Seriennummer oder des Produzierdatums unterstützt den Kunden bei der Identifizierung des Produktes Nennung des Zeitraumes, innerhalb dessen das Produkt verkauft wurde ermöglicht dem Verbraucher unmittelbar zu erkennen, dass sein Produkt nicht betroffen ist <?page no="209"?> Nennen der Verkaufsstellen, wo das fehlerhafte Produkt verkauft wurde, damit der Kunde für sich möglicherweise bereits ausschließen kann, dass sein Produkt betroffen ist Nennen der konkreten Identifikationsdaten des Produktes, damit der Verbraucher sein Produkt überprüfen kann Anleitung, wie der Verbraucher sein Produkt identifizieren kann, z.B. Hinweis auf die Identifikationsnummer Aufzeigen der Gefahr, damit der Verbraucher für sich die Gefahr einschätzen kann Aufzeigen des gebotenen Verhaltens, um weitere Gefahren vom Verbraucher abzuwenden Vorgehensweise (Abholung des Produktes; Bitte an den Verbraucher, das Gerät zur Verkaufsstelle zu bringen; Informationen ob das Gerät repariert oder getauscht wird), dass der Kunde weiß, wie er nun zu einem fehlerfreien Produkt gelangt Nennung der (kostenlosen) Telefonhotline schafft Vertrauen und ermöglicht es dem Kunden, noch offene Fragen beantwortet zu bekommen. Vertrauensbildende Maßnahmen. Entschuldigungen oder Warengutscheine besänftigen den Kunden und geben ihm das Gefühl, dass das Unternehmen aus seinen Fehlern gelernt hat Sämtliche Kontaktdaten des Unternehmens, um dem Verbraucher neben der Telefonhotline den Kontakt mit dem Unternehmen zu ermöglichen <?page no="280"?> (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9843) <?page no="281"?> Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Für die Kommission Mitglied der Kommission <?page no="282"?> ANHANG <?page no="285"?> Status Ziele <?page no="286"?> Aktualisierung Ziele von RAPEX <?page no="287"?> Bausteine des RAPEX-Systems Verbraucherprodukte <?page no="289"?> Maßnahmen <?page no="291"?> Ernstes Risiko Grenzüberschreitende Auswirkungen <?page no="292"?> Meldungsarten <?page no="293"?> Inhalt der Meldungen <?page no="295"?> Vertraulichkeit <?page no="296"?> Prüfung der Meldungen durch die Kommission <?page no="297"?> Validierung und Verbreitung von Meldungen Informationen der Kommission über gefährliche Produkte <?page no="298"?> Reaktion auf Meldungen <?page no="299"?> Dauerhaftes Entfernen einer Meldung aus der RAPEX-Anwendung <?page no="300"?> Vorübergehendes Entfernen einer RAPEX-Meldung von der RAPEX-Website Fristen für die Übermittlung von RAPEX-Meldungen <?page no="301"?> Mitteilung von Folgemaßnahmen Inhalt der Rückmeldung <?page no="302"?> Vertraulichkeit Prüfung der Rückmeldungen durch die Kommission <?page no="303"?> Validierung und Verbreitung von Rückmeldungen Dauerhaftes Entfernen einer Rückmeldung aus der RAPEX-Anwendung Fristen für die Erstattung von Rückmeldungen RAPEX-Kontaktstellen <?page no="304"?> RAPEX-Netze auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene <?page no="305"?> Kommunikationsmittel, praktische und technische Regelungen für RAPEX <?page no="314"?> Risiko — Kombination aus Gefahr und Wahrscheinlichkeit <?page no="315"?> Risikobewertung in drei Schritten Nützliche Hinweise Informieren Sie sich <?page no="316"?> Führen Sie eine Sensitivitätsanalyse für Ihre Risikobewertung durch Lassen Sie Ihre Risikobewertung von Kollegen überprüfen Dokumentieren Sie Ihre Risikobewertung Mehrere Gefahren, mehrere Verletzungen — aber nur ein Risiko <?page no="317"?> Ist eine Kumulierung von Risiken möglich? <?page no="318"?> Einhaltung der in Rechtsvorschriften und Normen festgelegten Grenzwerte Spezifische Leitlinien für die Risikobewertung in spezifischen Fällen <?page no="319"?> Das Produkt <?page no="320"?> Die Produktgefahr Identifizierung von Gefahren anhand von Prüfungen und Normen <?page no="321"?> Auch Produkte, die keine Verletzungen verursachen, können ein Risiko darstellen Der Verbraucher <?page no="322"?> Verletzungsszenario: Schritte, die zu einer Verletzung führen <?page no="323"?> Schweregrad der Verletzung <?page no="324"?> Wahrscheinlichkeit einer Verletzung <?page no="325"?> Bestimmung des Risikos <?page no="330"?> Klappstuhl <?page no="332"?> Steckdosensicherungen <?page no="333"?> Sensitivitätsanalyse <?page no="334"?> Tabelle 1 <?page no="335"?> Tabelle 2 <?page no="339"?> Anmerkung: Tabelle 3 <?page no="343"?> Tabelle 4 <?page no="345"?> Internationales Privatrecht <?page no="348"?> Eingangsprüfung <?page no="349"?> offener Fehler, verdeckter Fehler, der bei Übergabe der Sache auch unter Anwendung der im Geschäftsverkehr üblichen und dem Stand der Technik entsprechen den Prüfverfahren nicht erkennbar war. Sicherheitsanalyse <?page no="350"?> bestimmungsgemäßer Gebrauch: bestimmungswidriger Gebrauch vorhersehbarer Gebrauch <?page no="352"?> Hersteller Teilprodukts bringt das Teilprodukt in Lieferant Händler Importeure <?page no="354"?> Folgeschaden <?page no="356"?> Anscheinsbeweis <?page no="365"?> Produkthaftung in der Volksrepublik China und Taiwan, Praxis des Risikomanagements, Produkthaftungshandbuch, Produktfehler, Die Produkthaftung in Deutschland und den USA : eine Einführung für Unternehmer und Juristen Corporate Compliance, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Produktehaftung in der Schweiz, Deutschland und Europa, Qualitätsmanagement, Risk Management, Produkthaftung, Produkthaftung in Europa, Neue Lösungsansätze zur strafrechtlichen Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Kommentar, Produzentenhaftung, ProdHaftG, Das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), <?page no="366"?> Produkthaftung : BGB Band 6: Schuldrecht - Besonderer Teil IV, §§ 705-853, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Produkthaftungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch, Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Handbuch Internationale Produkthaftung Zivilrechtliche Produktbeobachtungs-, Warn- und Rückrufpflichten der Hersteller, Produkthaftung, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen Internationale Produkthaftung, Das neue Produktsicherheitsgsetz, <?page no="374"?>