Fit für die Prüfung: Bilanzierung
Lernbuch
1004
2012
978-3-8385-3796-2
UTB
Gerald Pilz
Im Bachelorstudium reiht sich eine Prüfung an die andere. Das ist durchaus stressig. Beim wichtigen Punktesammeln dürfen Studierende trotzdem nicht schlapp machen. Die UTB-Lernhilfen "Fit für die Prüfung" helfen dabei - in Form von Lernbüchern, Lerntafeln und Lernkarten.
Das Taschenbuch stellt kompakt die prüfungsrelevanten Inhalte der Bilanzierung dar. In jedem Kapitel werden zu Beginn die wichtigsten Schlagwörter genannt, die Anwendung beschrieben und Prüfungstipps gegeben. Durch einen knappen Fragebogen wird das Verständnis am Kapitelende abgefragt und letztendlich der individuelle Fitnessstand errechnet.
Dieses Lernbuch hilft Bachelor-Studierenden der Wirtschaftswissenschaften an allen Hochschultypen.
<?page no="1"?> Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto facultas.wuv · Wien Wilhelm Fink · München A. Francke Verlag · Tübingen und Basel Haupt Verlag · Bern · Stuttgart · Wien Julius Klinkhardt Verlagsbuchhandlung · Bad Heilbrunn Mohr Siebeck · Tübingen Nomos Verlagsgesellschaft · Baden-Baden Ernst Reinhardt Verlag · München · Basel Ferdinand Schöningh · Paderborn · München · Wien · Zürich Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart UVK Verlagsgesellschaft · Konstanz, mit UVK / Lucius · München Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen · Bristol vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich <?page no="2"?> Fit für die Prüfung! Du hast dich für ein Studium entschlossen und stehst jedes Semesterende vor mehreren Prüfungen. Die UTB-Reihe »Fit für die Prüfung« hilft dir, dabei nicht unter die Räder zu kommen. Sie stellt Prüfungswissen besonders kompakt dar und legt Wert auf das schnelle Verständnis. Für jeden Lerntyp die richtige Methode: Die Lernkarten zeigen dir Schwierigkeitsgrade an und ziehen ganz unterschiedliche Fragetechniken heran, die von Single Choice über Begriffsdefinitionen bis hin zu Lückentexten und grafischen Fragen reichen. Die Lerntafeln stellen dir auf kompakteste Weise - auf nur 6 Seiten - neben dem wichtigsten Prüfungswissen auch Definitionen in einem Glossar dar. Geeignet für Studierende in extremer Zeitnot. Das Lernbuch hilft dir durch eine knackige Themenheranführung, überraschende Prüfungstipps, kompakte Wissensvermittlung und eine spielerische Lernstandskontrolle dabei, Wissenslücken schnell zu schließen. Weitere hilfreiche Materialien sowie wichtige Informationen rund um Prüfungen findest du unter fit-lernhilfen.de <?page no="3"?> Gerald Pilz Fit für die Prüfung: Bilanzierung Lernbuch UVK Verlagsgesellschaft mbH · Konstanz mit UVK/ Lucius · München <?page no="4"?> Dr. Dr. Gerald Pilz lehrt Betriebswirtschaftslehre an deutschen Hochschulen. Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb-shop.de. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2013 Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Einbandmotiv: istockphoto.com, t_kimura Druck und Bindung: cpi - Ebner & Spiegel, Ulm UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstr. 24 · 78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 · Fax 07531-9053-98 www.uvk.de UTB-Nr. 3796 ISBN 978-3-8252-3796-7 <?page no="5"?> Inhalt Über das Buch ....................................................................................... 11 Abkürzungs- und Symbolverzeichnis................................................. 13 Etappe 1: Was sind Bilanzen ......................................................... 15 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ........................................ 16 Grundbegriffe ........................................................................................ 17 Arten von Bilanzen ............................................................................... 19 Die Adressaten der Bilanz ................................................................... 21 Die Bilanzfunktionen ........................................................................... 22 Wer muss bilanzieren? .......................................................................... 24 Zwischenstand: Fragen und Antworten................................................ 26 Etappe 2: Gliederung der Aktiva................................................... 31 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ........................................ 32 Überblick ................................................................................................ 33 Die Aktiva .............................................................................................. 39 Immaterielle Vermögensgegenstände................................................. 40 Sachanlagen............................................................................................ 44 Finanzanlagen ........................................................................................ 46 Das Umlaufvermögen .......................................................................... 47 Die Vorräte ............................................................................................ 48 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................. 48 Wertpapiere............................................................................................ 49 Flüssige Mittel........................................................................................ 50 Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten.................................. 50 <?page no="6"?> 6 Inhalt fit-lernhilfen.de Sonstige Haftungsverhältnisse............................................................. 51 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................... 53 Etappe 3: Gliederung der Passiva ................................................ 57 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ........................................ 58 Die Passiva ............................................................................................. 59 Das Eigenkapital ................................................................................... 59 Das gezeichnete Kapital ....................................................................... 60 Die Kapital- und Gewinnrücklagen.................................................... 61 Gewinnvortrag und Verlustvortrag .................................................... 61 Jahresüberschuss und -fehlbetrag ....................................................... 62 Sonderposten mit Rücklageanteil........................................................ 62 Rückstellungen ...................................................................................... 62 Verbindlichkeiten .................................................................................. 64 Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten ............................... 65 Die Bilanzsumme .................................................................................. 65 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................... 67 Etappe 4: Entstehung der Bilanz .................................................. 73 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ....................................... 74 Geschäftsvorfälle .................................................................................. 75 Inventur .................................................................................................. 75 Inventurvereinfachungsverfahren....................................................... 76 Das Inventar .......................................................................................... 77 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................... 79 Etappe 5: Grundsätze....................................................................... 83 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ........................................ 84 Die Bewertung in der Bilanz ............................................................... 85 <?page no="7"?> Inhalt 7 fit-lernhilfen.de Grundsätze der Buchführung und der Bilanzierung ........................ 86 Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung ...................................... 88 Bewertungsgrundsätze.......................................................................... 90 Das Gläubigerschutzprinzip ................................................................ 91 Das Imparitätsprinzip........................................................................... 92 Das Niederstwertprinzip ...................................................................... 93 Das Höchstwertprinzip ........................................................................ 95 Bewertungsmaßstäbe ............................................................................ 95 Die Bewertung des Anlagevermögens ............................................... 97 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................... 99 Etappe 6: Bewertung der Aktiva ................................................ 105 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ...................................... 106 Die Bewertung des Umlaufvermögens ............................................ 107 Die Bewertungsvereinfachung .......................................................... 108 Die Durchschnittsbewertung ............................................................ 108 Die Festbewertung.............................................................................. 109 Die Verbrauchsfolgeverfahren .......................................................... 109 Die Bewertung von Forderungen ..................................................... 110 Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten................................ 112 Aktive latente Steuern ........................................................................ 112 Bewertung in der Handelsbilanz ....................................................... 113 Das Anschaffungswertprinzip........................................................... 114 Die Anschaffungskosten .................................................................... 117 Die Herstellungskosten ...................................................................... 118 Die Bewertungswahlrechte ................................................................ 119 Die Abschreibungen ........................................................................... 121 <?page no="8"?> 8 Inhalt fit-lernhilfen.de Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden ............................... 122 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................. 125 Etappe 7: Bewertung der Passiva ............................................. 131 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ...................................... 132 Die bilanzielle Bewertung des Fremdkapitals ................................. 133 Die Bewertung der Rückstellungen .................................................. 133 Kostensteigerungen und Abzinsung bei Rückstellungen .............. 135 Bewertung von Pensionsrückstellungen .......................................... 135 Bewertung von Verbindlichkeiten .................................................... 136 Bewertung von Eventualverbindlichkeiten ..................................... 137 Passivische Rechnungsabgrenzungsposten ..................................... 138 Passivische latente Steuern ................................................................ 138 Bewertung in der Steuerbilanz .......................................................... 138 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................. 141 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse ........................................... 145 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ...................................... 146 Die Vermögenslage............................................................................. 148 Kennzahlen der Vermögenslage ....................................................... 148 Die Kapitalstruktur ............................................................................. 153 Das Eigenkapital ................................................................................. 154 Das Fremdkapital ................................................................................ 157 Kennzahlen des Fremdkapitals ......................................................... 158 Die Finanzierungsstruktur ................................................................. 160 Die Anlagendeckung .......................................................................... 161 Die Liquiditätslage .............................................................................. 162 Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ..................................... 165 <?page no="9"?> Inhalt 9 fit-lernhilfen.de Die Konto- und die Staffelform der GuV....................................... 167 Das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren................... 169 Die Gesamtleistung ............................................................................ 169 Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit....................... 171 Jahresüberschuss und Bilanzgewinn................................................. 174 Die Rentabilitätsanalyse ..................................................................... 176 Die Eigenkapitalrentabilität ............................................................... 176 Die Gesamtkapitalrentabilität............................................................ 177 Der Leverage-Effekt........................................................................... 177 Die Umsatzrentabilität ....................................................................... 178 Der Cashflow....................................................................................... 179 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................. 182 Etappe 9: Internationale Rechnungslegung........................... 187 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ...................................... 188 Zwischenstand: Fragen und Antworten ............................................. 191 Den Fitness-Stand errechnen .............................................. 193 Glossar.................................................................................................. 195 Wichtige Lehrbücher und Literatur .................................................. 205 Stichwortverzeichnis........................................................................... 207 <?page no="11"?> fit-lernhilfen.de Über das Buch Die Bilanzierung ist das zentrale Element der Rechnungslegung. Die Rechnungslegung wiederum ist die Grundlage für die Erfolgsmessung eines Betriebs. Aus diesem Grund steht das Thema der Bilanzierung in der Regel am Beginn eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums oder einer kaufmännischen Ausbildung. In diesem Lernbuch findest du alle wesentlichen Inhalte zu diesem Thema. Dabei unterscheidet sich das Lernbuch deutlich von einem herkömmlichen Lehrbuch. Du kannst mit dem Lernbuch aus der Reihe Fit für die Prüfung gezielt dein Wissen für die Prüfung aufarbeiten. Jede Lernetappe ist auf die Prüfung zugeschnitten. Neben den wichtigen Stichworten findest du wertvolle und themenbezogene Prüfungstipps zu Beginn. Nach jeder Etappe kannst du deinen Wissensstand überprüfen. Am Buchende findest du ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen. Weitere kannst du unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung abrufen. Der Autor und der Verlag möchte dir mit den Produkten aus der Reihe Fit für die Prüfung Lernbuch Lernkarten Lerntafel das für dich geeignetste Lernmittel zur Verfügung stellen. Eine Übersicht über die Produkte findest du unter fit-lernhilfen.de. Dort kannst du uns auch mitteilen, wie hilfreich ein Produkt für deinen Prüfungserfolg war. Und nun, viel Erfolg bei deiner Prüfungsvorbereitung. <?page no="13"?> fit-lernhilfen.de Abkürzungs- und Symbolverzeichnis Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz AO Abgabenordnung AV Anlagevermögen BGB Bürgerliches Gesetzbuch BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz BWL Betriebswirtschaftslehre EBIT Earnings Before Interest and Taxes EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization EStG Einkommensteuergesetz Fifo First in - first out GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GK Gesamtkapital GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter Hifo Highest in - first out HGB Handelsgesetzbuch IFRS International Financial Reporting Standards Lifo Last in - first out Lofo Lowest in - first out RAP Rechnungsabgrenzungsposten US-GAAP US Generally Accepted Accounting Principles <?page no="15"?> Etappe 1: Was sind Bilanzen Was sind Bilanzen <?page no="16"?> 16 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapitel wird der Begriff „Bilanz“ definiert. Die Struktur und die verschiedenen Arten von Bilanzen werden ausführlicher dargestellt. Es werden die verschiedenen Arten von Bilanzen systematisiert und erläutert sowie die verschiedenen Adressaten der Bilanz und die Bilanzfunktionen beschrieben. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? Bilanz Jahresabschluss Bilanzanalyse Jahresabschlussanalyse Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Lagebericht Betriebliches Rechnungswesen Kosten- und Leistungsrechnung Finanzbuchhaltung Handelsbilanz Steuerbilanz Erfolgsbilanz Vermögensbilanz Bewegungsbilanz Liquiditätsbilanz Gründungsbilanz Konzernbilanz HGB-Bilanzierung IFRS Maßgeblichkeitsprinzip Bilanzmodernisierungsgesetz Anteilseigner Gesellschafter Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Aktiengesellschaft Fremdkapitalgeber Fiskus Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Kontenplan Kontenrahmen Planungsrechnung Bilanzierungspflicht Doppelte Buchführung Einnahmen-Überschuss-Rechnung Wofür benötige ich dieses Wissen? Diese Grundbegriffe sind wichtig für das Verständnis der Bilanzierung. Sie bilden die Grundlage für alle späteren Themen. Es werden die verschiedenen Arten von Bilanzen systematisiert. In der Praxis ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, ob ein Unternehmen bilanzierungspflichtig ist oder nicht. <?page no="17"?> Grundbegriffe 17 fit-lernhilfen.de Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? In Prüfungen wird häufig die Erklärung von Begriffspaaren gefordert, die zur Abgrenzung dienen. Beispiele dafür sind die Begriffspaare „externes und internes Rechnungswesen“ sowie „stichtagbezogen und zeitraumbezogen“. Gewinnen Sie eine Übersicht über die Vielzahl unterschiedlicher Bilanzen, indem Sie sich die Ordnungsaspekte sorgfältig einprägen (Adressat, Unternehmen, Informationsfunktion, Rechnungslegungsstandard, Zeitintervall, Sonderbilanz, gesetzlicher Grund). Wichtig ist es zu erkennen, dass die Bilanz verschiedene Adressaten hat, die unterschiedliche Informationen aus dem Jahresabschluss gewinnen. In einer Prüfungssituation wird häufig gefordert, Eigenkapitalgeber von Fremdkapitalgebern zu unterscheiden. Für Prüfungen sollten die Ausnahmen von der Bilanzierungspflicht besonders sorgfältig gelernt werden. Los geht’s! Grundbegriffe Eine Bilanz umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Informationen über ein Unternehmen. Die Vermögensverhältnisse, die Kapitalstruktur, die Verschuldung und die Finanzierung können der Bilanz entnommen werden. Eine grundlegende Definition lautet: Die Bilanz ist eine stichtagbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens. Im Alltagsgebrauch wird das Wort „Bilanz“ im weiteren Sinne zusätzlich für den gesamten Jahresabschluss verwendet. Streng genommen müsste eigentlich konsequent der Begriff „Jahresabschluss“ eingesetzt werden, da in fast allen Kontexten nicht die <?page no="18"?> 18 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de Bilanz im engeren Sinne, sondern der gesamte Jahresabschluss gemeint ist. Bezeichnungen wie „Bilanzanalyse“ sind irreführend, da stets eine Jahresabschlussanalyse durchgeführt wird. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie weiteren Teilen (Anhang, Lagebericht), deren Angabe von der Größenklasse des Unternehmens und der Art der Bilanzierung abhängig ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt auf, welche Umsätze das Unternehmen erzielt hat, wofür Geld ausgegeben wurde und welche Aufwendungen und Erträge erbracht wurden. Im Anhang müssen vor allem größere Unternehmen erläutern, wie beispielsweise einzelne Maschinen abgeschrieben wurden. Im Lagebericht erfolgt ein Ausblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Jahresabschluss Bilanz GuV Anhang Lagebericht Die Bilanz ist Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Es erfasst alle Aspekte der betrieblichen Leistungserstellung und dokumentiert sie ausführlich. Es wird zwischen dem externen und dem internen Rechnungswesen unterschieden. Das externe Rechnungswesen umfasst die Finanzbuchhaltung (auch FiBu oder Finanzbuchführung genannt) und den Jahresabschluss. Das interne Rechnungswesen beinhaltet die Kosten- und Leistungsrechnung, die beispielsweise für die Kalkulation von Produkten und für die Steuerung des Unternehmens benötigt wird. <?page no="19"?> Arten von Bilanzen 19 fit-lernhilfen.de Insgesamt besteht das betriebliche Rechnungswesen aus folgenden Teilbereichen: Betriebliches Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Jahresabschluss Kostenrechnung Betriebliche Statistik Planungsrechnung Arten von Bilanzen Je nach Zielsetzung und Zweck werden verschiedene Arten von Bilanzen unterschieden. Hinsichtlich des Adressatenkreises gibt es externe und interne Bilanzen. Die veröffentlichte Handelsbilanz ist eine externe Bilanz. Auch die Steuerbilanz gilt prinzipiell als extern; sie wird aber nicht veröffentlicht, sondern nur dem Finanzamt vorgelegt. Interne Bilanzen dienen unternehmenseigenen Zwecken zur Einschätzung der Vermögens- und Ertragslage. Zur Information dienen auch Erfolgs-, Vermögens-, Bewegungs- und Liquiditätsbilanzen. Je nach der Zahl der berücksichtigten Unternehmen differenziert man zwischen Einzelbilanzen, Gemeinschafts- und Konzernbilanzen. In Deutschland werden Einzelbilanzen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Einzelunternehmen führen daher stets eine HGB-Bilanzierung durch. Konzerne müssen neben den Einzelbilanzen für ihre Unternehmen auch eine umfassende Konzernbilanz vorlegen. Diese Konzernbilanz ist für die Europäische Union einheitlich geregelt. Für sie gilt nicht der Rechnungslegungsstandard der HGB-Bilanzierung, sondern IFRS (International Financial Reporting Standards). <?page no="20"?> 20 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de Was die Häufigkeit anbelangt, so gibt es Wochen-, Monats-, Quartals- und Jahresbilanzen. Nach HGB ist nur eine Jahresbilanz erforderlich. Für interne Zwecke können jedoch auch Bilanzen in kürzeren Zeitintervallen aufgestellt werden. In speziellen Situationen müssen Sonderbilanzen angefertigt werden - beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens (Gründungsbilanz) oder bei einer Umwandlung oder einem Zusammenschluss (Umwandlungs- und Fusionsbilanzen). Darüber hinaus gibt es als Sonderbilanzen noch die Auseinandersetzungs-, die Sanierungs- und die Liquidationsbilanz bei der Auflösung eines Unternehmens. Einen weiteren Aspekt bei der Systematisierung von Bilanzen stellt der (gesetzliche) Grund dar. So wird in Deutschland zwischen einer Handels- und einer Steuerbilanz differenziert. In anderen Rechtssystemen wird die Steuerbilanz nicht - wie bis vor kurzem in Deutschland noch üblich - aus der Handelsbilanz abgeleitet, sondern beruht auf einer eigenständigen Steuerbemessungsgrundlage. Die Unternehmen veröffentlichen lediglich die Handelsbilanz, die die Funktion einer externen Bilanz hat. Im für die EU relevanten Rechnungslegungsstandard IFRS gibt es nur eine Handelsbilanz. Aspekt Bilanzen Adressat Externe, interne Bilanz Unternehmen Einzel-, Gemeinschafts-, Konzernbilanz Informationsfunktion Erfolgs-, Vermögens-, Bewegungs- und Liquiditätsbilanzen Rechnungslegungsstandard HGB, IFRS, US-GAAP Zeitintervall Wochen-, Monats-, Quartals- und Jahresbilanz Sonderbilanz Gründungs-, Umwandlungs-, Auseinandersetzungs-, Liquidations-, Sanierungsbilanz Gesetzl. Grund Handels- und Steuerbilanz <?page no="21"?> Die Adressaten der Bilanz 21 fit-lernhilfen.de Seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurde die enge Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerbilanz in Deutschland aufgehoben. Das Maßgeblichkeitsprinzip, das die Verbindung zwischen der Handels- und der Steuerbilanz festlegt und konkretisiert, wurde durch das Bilanzmodernisierungsgesetz weitgehend beseitigt. Das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip, dem zufolge die Steuerbilanz in der Praxis die Gestaltung der Handelsbilanz beeinflusst, wurde vollständig abgeschafft. Die Adressaten der Bilanz Eine Bilanz richtet sich an verschiedene Adressaten, die auf diese Weise umfangreiche und detaillierte Informationen über das Unternehmen erhalten. Eine wichtige Personengruppe besteht aus den Eigenkapitalgebern. Die Anteilseigner sind beispielsweise Gesellschafter bei einer Kapital- oder Personengesellschaft. Bei einer Aktiengesellschaft heißen sie Aktionäre. Eigenkapitalgeber haben den rechtlichen Status eines (Mit-)Eigentümers, woraus sich besondere Pflichten und Rechte ergeben. Das Unternehmen ermöglicht es durch die Bilanz (oder genauer: den Jahresabschluss), sich ein umfassendes Bild über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu verschaffen. Auch für die Fremdkapitalgeber (beispielsweise Kreditinstitute und Lieferanten) ist es entscheidend, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens angemessen beurteilen zu können, um Zahlungsprobleme, ein mögliches Kreditereignis oder eine bevorstehende Insolvenz rechtzeitig zu erkennen. Die Mitarbeiter (Stakeholder) können aus dem Jahresabschluss wichtige Informationen über die Entwicklung und die Zukunftsperspektiven des Arbeitgebers entnehmen. Eine besondere Rolle spielt dieser Informationsfluss für Mitarbeiter, die über Belegschaftsaktien verfügen oder über andere Formen an der betrieblichen Altersversorgung beteiligt sind. <?page no="22"?> 22 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de Ebenso ist der Fiskus ein Adressat der Bilanz, da die Höhe der Steuern an der Bilanz bemessen wird. Wie hoch der zu besteuernde Gewinn ausfällt, hängt letztlich von den Bilanzierungsvorschriften und den Bewertungsspielräumen und maßstäben ab. Schließlich stellt die Öffentlichkeit ein wichtiges Forum für den Jahresabschluss dar. Denn durch eine kritische Berichterstattung in den Medien können sich abzeichnende Fehlentwicklungen rechtzeitig aufgedeckt und eine Kontrolle wahrgenommen werden. Die Bilanzfunktionen Der Jahresabschluss erfüllt bestimmte festgelegte Funktionen. Die Dokumentationsfunktion ergibt sich aus der Buchführungspflicht, die in § 238 HGB erläutert ist. Die Buchführung soll eine umfassende, vollständige und übersichtliche Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle gewährleisten, so dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens verschaffen kann. Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses. In der Finanzbuchhaltung werden alle Geschäftsvorfälle wie Käufe oder Verkäufe, das Bezahlen von Rechnungen und viele andere finanzwirtschaftliche Vorgänge detailliert, lückenlos und systematisch erfasst und auf verschiedene Konten gebucht. Jedes Unternehmen konzipiert hierfür einen logisch strukturierten und umfassenden Kontenplan, dem ein Muster, ein (branchenspezifischer) Kontenrahmen, zugrunde liegt. Ein solcher Kontenplan kann bei großen Konzernen aus Tausenden von Einzelkonten bestehen. Die Bilanz, die man am Ende erhält, ist das zusammenfassende Ergebnis dieser Vorgänge, die in der Finanzbuchhaltung als Buchungssätze verarbeitet wurden. <?page no="23"?> Die Bilanzfunktionen 23 fit-lernhilfen.de Die Bilanz bildet deshalb den Endzustand an einem bestimmten Stichtag ab. Sie ist die (stichtagbezogene) Momentaufnahme und Zusammenfassung der vielen Buchungen, die im Hintergrund von der Finanzbuchhaltung abgewickelt werden. In der Buchhaltung gibt es zwei Arten von Buchhaltern: Jene, die das tägliche Buchen (Kontieren) unzähliger Belege vornehmen. Sie arbeiten als Finanzbuchhalter. Aus den vorhandenen Daten erstellen die Bilanzbuchhalter am Ende des Geschäftsjahres die Bilanz und den Jahresabschluss. Zudem verfügen viele Unternehmen über ein internes Rechnungswesen, das auch Kostenrechnung oder Kosten- und Leistungsrechnung genannt wird. Die Kostenrechnung dient dazu, die Preisfindung von Erzeugnissen zu ermöglichen und Unternehmensprozesse zu steuern, um Kosteneinsparungspotenziale zu nutzen. Mit Hilfe der Kostenrechnung findet man beispielsweise heraus, welche Abteilung den meisten Strom verbraucht oder überdurchschnittlich viele Kopien anfertigt, ob der vorgegebene Absatzpreis einer Ware die Fixkosten abdeckt und wie hoch der Deckungsbeitrag ist oder wie intern erbrachte Leistungen mit anderen Abteilungen verrechnet werden. Die beiden anderen Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens sind die Statistik und die Planungsrechnung. Dabei werden Personal-, Absatz- und Produktionsstatistiken erstellt und die langfristige Unternehmensplanung konzipiert. Neben der Dokumentationsfunktion des Jahresabschlusses und der Finanzbuchführung spielt die Rechenschaftsfunktion eine entscheidende Rolle. Nach § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB müssen die Schulden und die Erträge sowie Aufwendungen (§ 242 Abs. 2 HGB) in festgelegten Zeitabständen einer Gegenüberstellung unterzogen werden. Damit eine solche Rechenschaftslegung möglich ist, müssen die Unterlagen sorgfältig und langfristig aufbewahrt und zuverlässig archiviert werden. Diese Aufbewahrungspflichten sind in § 257 HGB genauer festgelegt. <?page no="24"?> 24 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de Die Zielsetzung und die Aufgaben des Jahresabschlusses fasst das Handelsgesetzbuch folgendermaßen zusammen: Ein Jahresabschluss hat die Aufgabe „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ zu geben (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Zur Vermögenslage gehört die Zusammensetzung, Höhe und Art des vorhandenen Vermögens. Die Finanzlage tritt in der Kapitalstruktur zutage. Hierbei betrachtet man die Relation von Eigen- und Fremdkapital, die Art der Finanzierung, mögliche Sicherheiten und die Fristigkeiten der Kredite. Die Ertragslage spiegelt sich in den Ergebnisgrößen und in der Nachhaltigkeit und Kontinuität der erwirtschafteten Erträge wider. Darüber hinaus hat die Bilanz eine Zahlungsbemessungsfunktion, da sie Grundlage für die Verwendung des Gewinns ist. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt der Gewinnausweis, der von der Bilanzierung und insbesondere den Bilanzansätzen und der Bilanzbewertung abhängig ist. Bilanzfunktionen Dokumentation Rechenschaftslegung Zahlungsbemessung Wer muss bilanzieren? Nicht alle Unternehmen sind bilanzierungspflichtig. Da für kleine Einzelunternehmen der Aufwand der doppelten Buchführung und die Erstellung einer Bilanz sehr hoch ist, sind Klein-Kaufleute nach § 241a HGB von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Das BilMoG konkretisiert diese Vorgabe. Demnach sind <?page no="25"?> Wer muss bilanzieren? 25 fit-lernhilfen.de Einzelkaufleute von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht ausgenommen, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Stichtagen eine bestimmte Größenklasse nicht überschreiten. Der Grenzwert beträgt für die Umsatzerlöse 500.000 EUR und für den Jahresüberschuss 50.000 EUR. Dies gilt auch für die Neugründung eines Unternehmens, wenn bereits zu Beginn die Kriterien für die Befreiung erfüllt sind. Einzelunternehmer, die diese Größenklasse nicht überschreiten, müssen auch kein Inventar erstellen. Unternehmen, die von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht ausgenommen werden, sind jedoch verpflichtet, nach § 4 Abs. 3 EStG eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Handelsrechtliche Buchführungspflicht Einnahmen-Überschuss- Rechnung Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Klein-Kaufleute Umsatz: < 500.000 EUR Jahresüberschuss: < 50.000 EUR Freie Berufe Dies gilt besonders für Freiberufler, zu denen neben Künstlern, Journalisten und Autoren vor allem Kammerberufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater u.a.) zählen. Sie müssen unabhängig von den Größenkriterien nur eine Einnahmen-Überschuss- Rechnung vorlegen, die keine doppelte Buchführung beinhaltet. Dieses Gewinnermittlungsverfahren ist in § 4 (3) des Einkommensteuergesetzes verankert. Alle anderen Unternehmensformen sind hingegen bilanzierungspflichtig. Hierzu gehören Einzelunternehmen ab einer bestimmten Größenklasse sowie Personen- und Kapitalgesellschaften. Die allgemeinen rechtlichen Regelungen sind im Dritten Buch des HGB (§§ 238 - 263) verankert. Zusätzlich gelten für Kapitalgesellschaften das AktG und das GmbHG. <?page no="26"?> 26 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 1.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Was ist eine Bilanz? [1 Fit-Punkt] zeitraumbezogene Gegenüberstellung zeitpunktbezogene Gegenüberstellung transitorische Gegenüberstellung Woraus besteht ein Jahresabschluss? [2 Fit-Punkte] Bilanz Anhang Lagebericht Inventar Gewinn- und Verlustrechnung <?page no="27"?> 27 fit-lernhilfen.de Was umfasst das externe Rechnungswesen? [2 Fit-Punkte] Finanzbuchführung (FiBu) Geschäftsbuchführung Jahresabschluss Kosten- und Leistungsrechnung Wovon hängt der Umfang der Angaben im Anhang ab? [2 Fit-Punkte] Rechtsform des Unternehmens Größenklasse Gesamtkostenverfahren Was ist eine interne Bilanz? [1 Fit-Punkt] Steuerbilanz Handelsbilanz Liquidationsbilanz Welche Rechnungslegungsstandards gibt es? [2 Fit-Punkte] IFRS GuV HGB US-GAAP <?page no="28"?> 28 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de FiBu GKR Welcher Rechnungslegungsstandard wird auf Konzernbilanzen in der EU angewandt? [2 Fit-Punkte] HGB-Bilanzierung US-GAAP IFRS Steuerrechtliche Standards nach EStG Wer sind Fremdkapitalgeber? [1 Fit-Punkt] Banken Lieferanten Aktionäre Welche Bereiche stellt die Finanzbuchführung dar? [2 Fit-Punkte] Vermögenslage Finanzlage Ertragslage <?page no="29"?> 29 fit-lernhilfen.de Welche Aufgaben hat die Kostenrechnung? [2 Fit-Punkte] Kalkulation Ermittlung des Deckungsbeitrags innerbetriebliche Leistungsverrechnung Was gehört noch zum betrieblichen Rechnungswesen? [1 Fit-Punkt] Planungsrechnung betriebliche Statistik Marketing-Kennzahlen Welche Funktionen hat eine Bilanz? [1 Fit-Punkt] Rechenschaftslegung Zahlungsbemessung Prognose Dokumentation Wer ist von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit? [1 Fit-Punkt] Konzerne Klein-Kaufleute Industrieunternehmen <?page no="30"?> 30 Etappe 1: Was sind Bilanzen fit-lernhilfen.de Müssen befreite Einzelunternehmen ein Inventar erstellen? [1 Fit-Punkt] ja nein Wer muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen? [1 Fit-Punkt] Konzerne freie Berufe von der Buchführungspflicht befreite Unternehmen Ärzte Journalisten Dein Punktestand Etappe 1 [ Fit-Punkte] <?page no="31"?> Etappe 2: Gliederung der Aktiva Gliederung der Aktiva <?page no="32"?> 32 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? Dieses Kapitel gibt zunächst einen Überblick über die Aktivseite der Bilanz. Die einzelnen Bilanzpositionen der Aktiva werden besprochen. Am Ende werden die sonstigen Haftungsverhältnisse erklärt, die bei der Bilanzierung einen Ausnahmefall darstellen. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? Aktivseite T-Form Mittelverwendung Bilanzsumme Aktivierung Anlagevermögen Umlaufvermögen Immaterieller Vermögensgegenstand Firmenwert Sachanlage Finanzanlage Unternehmensbeteiligung Vorräte Rohstoff Betriebsstoff Hilfsstoff Forderung Ertragswert Substanzwert Goodwill Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Haftungsverhältnisse Bürgschaft Leasing Garantie Eventualverpflichtung Diskontierung Wechsel Wofür benötige ich dieses Wissen? Die Struktur und den Aufbau einer Bilanz sollte man genau kennen, um einzelne Bilanzpositionen sicher zuordnen zu können. Auch in der Buchführung ist es unerlässlich, Konten der Aktiv- und der Passivseite zuweisen zu können. Die sonstigen Haftungsverhältnisse werden abweichend „unter der Bilanz“ erfasst und unterliegen besonderen Regeln. Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? Besonders sorgfältig sollten die Besonderheiten bei den immateriellen Vermögensgegenständen gelernt werden. Hier <?page no="33"?> Überblick 33 fit-lernhilfen.de gilt es, alle Neuerungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes zu beachten. Es ist wichtig, die Erscheinungsformen der sonstigen Haftungsverhältnisse zu kennen. Besonders gründlich sollte gelernt werden, was bei Eintritt des Haftungsfalles geschieht. Los geht’s! Überblick Die Bilanz wird in T-Form dargestellt. Auf der linken Seite werden die Vermögensgegenstände des Unternehmens festgehalten. Sie werden Aktiva genannt und beschreiben die Mittelverwendung. Auf der rechten Seite ist das Kapital aufgelistet, das vereinfachend und schematisch in Eigen- und Fremdkapital unterteilt werden kann. Es gibt besondere Bilanzpositionen, die sowohl den Charakter des Eigenkapitals als auch des Fremdkapitals haben, aber bilanziell dennoch eindeutig eingeordnet werden. Die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführten Passiva beziehen sich auf die Mittelherkunft und erläutern, aus welchen Mitteln sich das Unternehmen finanziert hat. Eigen- und Fremdkapital ergeben das Gesamtkapital (oder die Bilanzsumme). Aktiva Passiva Vermögensgegenstände Eigen- und Fremdkapital = Mittelverwendung = Mittelherkunft Beim Vermögen wird zwischen betriebsnotwendigem, privatem und gewillkürtem Vermögen unterschieden. Das gewillkürte Vermögen hat eine Zwischenstellung zwischen dem privaten <?page no="34"?> 34 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de und dem betrieblichen Vermögen. Gewillkürtes Vermögen ist gegeben bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50 %. Alles Geld, das dem Unternehmen vom Gründer, den Anteilseignern oder Fremdkapitalgebern wie Banken und Lieferanten zur Verfügung gestellt wird (Mittelherkunft), muss im Unternehmen wieder in Vermögensgegenstände fließen, die auf der Aktivseite aufgelistet werden. Das Unternehmen erwirbt beispielsweise ein Grundstück, ein Gebäude, Maschinen, einen Fuhrpark oder die Büro- und Geschäftsausstattung sowie Rohstoffe, Handelswaren und Unternehmensbeteiligungen. Das sind Vermögensgegenstände, die als Aktiva in der Bilanz auftauchen und auf der linken Seite detailliert aufgelistet werden. Um sie überhaupt aufführen zu können, müssen sie hinsichtlich ihres Werts eingestuft werden. Diese bilanzielle Bewertung folgt sehr komplexen Regeln. Vermögensgegenstände haben nach dem Handelsgesetzbuch mehrere charakteristische Merkmale. Sie können einzeln bewertet werden (Einzelbewertbarkeit); sie befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens (wirtschaftliches, nicht rechtliches Eigentum ist nach § 39 (I) der Abgabenordnung maßgeblich) und sie sind einzeln zu veräußern. In manchen Fällen (wie beispielsweise beim Leasing) können das wirtschaftliche und das rechtliche Eigentum sich unterscheiden. Der rechtliche Eigentümer ist jener, der aus juristischer Sicht ein Eigentumsrecht geltend machen kann. <?page no="35"?> Überblick 35 fit-lernhilfen.de Der wirtschaftliche Eigentümer ist derjenige, der die Sache wirtschaftlich nutzen kann. In der juristischen Fachterminologie wird er als Besitzer angesehen. In besonderen Fallkonstellationen muss genauer überlegt werden, wer der wirtschaftliche und wer der rechtliche Eigentümer ist. Ein komplexes Beispiel dafür ist die fiduziarische Treuhandschaft. Bei ihr verfügt der Treuhänder über das rechtliche Eigentum, ist aber an die Weisungen des Treugebers gebunden, der das wirtschaftliche Eigentum innehat. Vermögensgegenstände werden in der Bilanz aktiviert (d.h. auf der Aktivseite ausgewiesen). Vom Aktivierungsprinzip gibt es Ausnahmen, die als Aktivierungswahlrechte und Aktivierungsverbote bezeichnet werden. In Analogie dazu werden Eigenkapital und Verbindlichkeiten auf der rechten Seite der Bilanz passiviert (d.h. auf der Passivseite ausgewiesen). Auch hier kommen Passivierungswahlrechte und verbote zum Tragen. Bilanzielle Erfassung von Vermögensgegenständen Aktivierungsgebot Passivierungsgebot Aktivierungswahlrecht Passivierungswahlrecht Aktivierungsverbot Passivierungsverbot Ob ein Vermögensgegenstand aktiviert werden kann oder ob eine Verbindlichkeit passiviert werden darf, hängt auch davon ab, ob eine Steuerbilanz oder eine Handelsbilanz erstellt wird. Die Divergenzen zwischen der steuerrechtlichen und der handelsrechtlichen Bilanzierung äußern sich zudem in den verwendeten Fachbegriffen. Der Begriff Vermögensgegenstand beispielsweise ist ein handelsrechtlicher Terminus. Im Steuerrecht wird der <?page no="36"?> 36 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Schlüsselbegriff „Wirtschaftsgut“ verwendet. Das Wort Abschreibung ist nur im Handelsrecht gebräuchlich. Das Steuerrecht spricht von „Absetzung für Abnutzung“ (AfA). Übersicht über die Struktur einer Bilanz: Aktivseite (Mittelverwendung) A Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte; 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; 3. Geschäfts- oder Firmenwert; II. Sachanlagen 1. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; 2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; 3. technische Anlagen und Maschinen; 4. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 5. geleistete Anzahlungen; III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 5. Wertpapiere des Anlagevermögens; 6. sonstige Ausleihungen. <?page no="37"?> Überblick 37 fit-lernhilfen.de B Umlaufvermögen IV. Vorräte/ Vorratsvermögen 1. Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe; 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse und Waren; 4. geleistete Anzahlungen. V. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 4. sonstige Vermögensgegenstände. VI. Wertpapiere 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. sonstige Wertpapiere; VII. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks C Rechnungsabgrenzungsposten D ktive latente Steuern E Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung F (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ____________________________ (Bilanzsumme) Passivseite (Mittelherkunft): A Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen <?page no="38"?> 38 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de 1. gesetzliche Rücklagen; 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; 3. satzungsmäßige Rücklagen; 4. andere Gewinnrücklagen; IV. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag; V. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag, VI. (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag B Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen III. sonstige Rückstellungen C Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; II. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; IV. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; V. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; VI. Anleihen, davon konvertibel; VII. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; VIII. sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. D Rechnungsabgrenzungsposten E Passive latente Steuern ____________________________ (Bilanzsumme) <?page no="39"?> Die Aktiva 39 fit-lernhilfen.de Die Aktiva Vermögensgegenstände, die längere Zeit im Unternehmen verbleiben wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, PCs, Unternehmensbeteiligungen, Patente und andere werden als Anlagevermögen bezeichnet. Definition: Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände des Unternehmens, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen (§ 247 Abs. 2 HGB). Nach § 266 Abs. 2 HGB wird das Anlagevermögen in immaterielle Vermögensgegenstände (Bsp.: Patente), in Sachanlagen (Bsp.: Grundstücke) und Finanzanlagen (Bsp.: Unternehmensbeteiligungen) untergliedert. Gegenstände hingegen, die nur kurze Zeit im Unternehmen verwendet werden, wie etwa Rohstoffe, Betriebsstoffe oder Zubehör (Handelswaren), werden Umlaufvermögen genannt. Definition: Das Umlaufvermögen enthält alle Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Das Umlaufvermögen wird unterteilt in Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere, Kasse und Bankkonto. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen Wertpapiere Kasse und Konto <?page no="40"?> 40 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de In der Praxis erweist sich die Differenzierung bisweilen als schwierig, da ein Auto im Fuhrpark schon nach wenigen Monaten wieder veräußert werden kann, während Rohstoffe im Lager oft über viele Jahre im Unternehmen vorrätig und verfügbar sind. Die Bilanzierungspraxis sieht dennoch den Fuhrpark als Anlagevermögen an und stuft Rohstoffe generell als Vorräte und damit als Umlaufvermögen ein. Abgrenzungsprobleme gibt es eher bei Wertpapieren. Während Unternehmensbeteiligungen als langfristig gelten und dem Anlagevermögen zugerechnet werden, muss bei Wertpapieren eine sorgfältige Einstufung und Differenzierung vorgenommen werden. Wertpapiere, die nur kurzfristig gehalten werden, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Der Begriff „Finanzanlagen“ wird vom HGB ausschließlich für das Anlagevermögen verwendet. Finanzanlagen werden deshalb stets unter dem Anlagevermögen kategorisiert. Beispiele für Vermögensgegenstände im Anlagevermögen sind Grundstücke, Gebäude, Maschinen, der Fuhrpark sowie die Büro- und Geschäftsausstattung (Schreibtische, Kopierer, Regale, PCs, Büromaterial, Telefonanlage, Werkbank). Immaterielle Vermögensgegenstände Auf jeden Fall ausweispflichtig sind immaterielle Vermögensgegenstände, die von Dritten gegen Bezahlung (Entgelt) erworben wurden. Hierzu rechnet man neben Lizenzen und Konzessionen auch gewerbliche Schutzrechte wie Patente, die gekauft worden sind. <?page no="41"?> Immaterielle Vermögensgegenstände 41 fit-lernhilfen.de Ein Aktivierungsverbot besteht für Gründungskosten und Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung (gemäß § 248 Abs. 1 HGB) und der Abschluss von Versicherungsverträgen (nach § 248 Abs. 3 HGB) Hinsichtlich der Aktivierung eingeschränkt sind folgende Positionen. Für sie besteht unter Umständen ein Aktivierungswahlrecht: ein selbst erschaffener Firmenwert oder vergleichbare immaterielle Werte, die selbst geschaffen wurden immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht gegen Entgelt erworben wurden (nach § 248 Abs. 2 HGB). Das Bilanzmodernisierungsgesetz hat die Aktivierung grundlegend verändert. Es besteht nun ein Aktivierungswahlrecht für die Herstellungskosten des immateriellen Vermögens, die ausschließlich in der Entwicklungsphase anfallen. Das Bilanzmodernisierungsgesetz versucht, die HGB-Bilanzierung behutsam an den internationalen Standard IFRS anzugleichen. Wichtig ist die Abgrenzung der Entwicklungs- und Forschungsphase. Aufwendungen dürfen nur dann aktiviert werden, wenn sie in der Entwicklungsphase anfallen. Forschungsaufwendungen sind generell ausgeschlossen (§ 255 Abs. 2a Satz 2 und 3 HGB). Die Aktivierung ist jedoch nur dann zulässig, wenn sich der immaterielle Vermögensgegenstand auch verwerten lässt. In § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB werden bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände grundsätzlich von der Aktivierung ausgeklammert, da deren Wert sich nicht objektiv ermitteln lässt, wenn er nicht entgeltlich erworben wurde. Hierzu gehören explizit Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche immaterielle Vermögensgegenstände. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurde in Deutschland die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände mit Einschränkungen eingeführt, die vorher das Handelsgesetzbuch grundsätzlich ausschloss. Es bestehen hohe Sorgfaltspflichten, um zu verhindern, dass Unternehmen selbst <?page no="42"?> 42 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu unrealistischen Werten in die Bilanz einbringen. Der gleichfalls unter den immateriellen Vermögensgegenständen zu subsumierende Firmenwert ist jener Wert des Unternehmens, den der Käufer zusätzlich zum Vermögenswert (Vermögensgegenstände abzüglich Verbindlichkeiten) zu zahlen bereit ist. Der Firmenwert spiegelt jene Wertsteigerung wider, den das Unternehmen aufgrund seines Kundenstammes, seiner Bekanntheit, seiner Effizienz und seines Markenwerts verkörpert. Der Firmenwert (oder im Englischen Goodwill) lässt sich nicht eindeutig beziffern, da er von der allgemeinen Wertschätzung der Marke, der Produkte und Dienstleistungen und anderer Faktoren abhängt. Da der Firmenwert sich nicht objektiv eruieren lässt, kann er nach dem HGB eigentlich nicht als Anlagevermögen aktiviert werden. Eine Ausnahme ist, wenn das Unternehmen übernommen wurde. Dann lässt sich der Firmenwert aufgrund des Kaufpreises berechnen. Dieser Aufschlag oder Mehrpreis, der entsprechend § 255 Abs. 4 HGB als derivativer Firmenwert bezeichnet wird, lässt sich als immaterieller Vermögensgegenstand bilanziell einbringen. Der aktivierte Firmenwert wird wie andere Vermögensgegenstände abgeschrieben. Nach § 246 HGB muss der entgeltlich erworbene Firmen- oder Geschäftswert entweder planmäßig oder außerplanmäßig abgeschrieben werden. Nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) scheidet die früher mögliche Verwendung einer Bilanzierungshilfe aus. Es besteht auch kein Bilanzierungswahlrecht mehr. Wenn der Firmen- oder Geschäftswert außerplanmäßig abgeschrieben wurde, ist der Wert beizubehalten. Eine Wertaufholung ( Zuschreibung, Umkehrung der Abschreibung) ist nicht möglich. Ein Firmen- oder Geschäftswert kann bis zu fünf Jahre abgeschrieben werden. Nach § 285 Nr. 13 HGB muss eine längere Nutzungsdauer ausdrücklich begründet werden. Im Steuerrecht hingegen billigt § 7 Abs. 1 EStG eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zu. Bei der Bilanzierung muss beachtet werden, dass sich aufgrund <?page no="43"?> Immaterielle Vermögensgegenstände 43 fit-lernhilfen.de dieser unterschiedlichen Nutzungsdauer im Handels- und im Steuerrecht eine Differenz ergibt, die über so genannte latente Steuern erfasst werden muss. Das Bilanzmodernisierungsgesetz hat die Nachweispflichten bei der Bilanzierung eines erworbenen Firmen- oder Geschäftswerts deutlich erhöht. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden immer vor dem Sachanlagevermögen erfasst. Wenn das Unternehmen mit immateriellen Vermögensgegenständen Handel betreibt, z.B. als Softwareunternehmen, dann werden diese nicht im Anlagevermögen, sondern im Umlaufvermögen erfasst. Der Firmenwert ergibt sich aus der Differenz von Ertragswert und Substanzwert. Definition: Der Ertragswert eines Unternehmens resultiert aus der Gesamtheit der diskontierten, zukünftigen Gewinne, für die ein Diskontierungszinsfuß zugrunde gelegt wird. Der Diskontierungszinsfuß besteht aus der Höhe des Kapitalmarktzinses, bei dem ein Risikozuschlag vorgenommen wird. Das Ergebnis entspricht dem Gegenwartswert aller Zahlungsüberschüsse, die das Unternehmen zukünftig erwirtschaftet. Definition: Der Substanzwert entspricht den Anschaffungskosten für alle am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und wird daher auch als Reproduktionswert bezeichnet. Es sind die Kosten, die anfielen, wenn man das gesamte Unternehmen zum Bilanzstichtag neu aufgebaut würde. Der Firmenwert des Unternehmens errechnet sich aus der Differenz von Ertragswert und Substanzwert. Diese Differenz wird als Goodwill bezeichnet. Ist der Substanzwert eines Unternehmens höher als der Ertragswert, liegt ein Badwill vor. In bilanzieller Hinsicht muss zusätzlich zwischen dem originären und dem derivativen Firmenwert unterschieden werden. <?page no="44"?> 44 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Der originäre Firmenwert ist der selbst geschaffene Firmenwert, während der derivative Firmenwert erworben wurde. Der derivative (entgeltlich erworbene) Firmenwert wird in der Bilanz aktiviert und muss innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben werden (§ 285 HGB). Ausnahmen bei der Abschreibungsdauer sind möglich. Die im Unternehmen verwendete Software wird ebenfalls als immaterieller Vermögensgegenstand in die Bilanz aufgenommen, und zwar unter der Rubrik „sonstige immaterielle Vermögensgegenstände“. Die Hardware, also PCs, IT-Infrastruktur, Server, Drucker, Scanner und andere Geräte, werden unter den Sachanlagen aufgeführt. Bei Konzessionen handelt sich um eine Art staatlicher Betriebserlaubnis, die es nur in manchen Branchen gibt - so beispielsweise bei Speditionen mit Fernverkehr und bei Taxiunternehmen. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen Urheber- und Verwertungsrechte, Patente, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster. Eine Lizenz, die es ermöglicht, Rechte gegen Bezahlung zu nutzen, kann aktiviert werden, wenn eine regelmäßige Lizenzgebühr anfällt. Früher waren Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, nicht jedoch bei Personengesellschaften aktivierbar. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz wurde die Aktivierbarkeit abgeschafft. Sachanlagen Die Sachanlagen werden aufgefächert in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, technische Anlagen und Maschinen, <?page no="45"?> Sachanlagen 45 fit-lernhilfen.de die Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen im Bau. Diese Vermögensgegenstände sind für viele Unternehmen unentbehrliche Sachanlagen, wenngleich es auch Unternehmen gibt, die Gebäude aus Kostengründen mieten oder leasen. Grundstücksgleiche Rechte sind Erbbaurechte, bei denen es möglich ist, den Boden und das Gebäude getrennt zu behandeln. Bei der Bilanzanalyse sollten Grundstücke besonders sorgfältig betrachtet und untersucht werden, denn in ihnen verbergen sich häufig hohe stille Reserven. Aufgrund der jahrzehntelangen Abschreibung sinkt der fortgeführte Abschreibungswert eines Gebäudes drastisch, während der tatsächliche Verkehrswert eines Grundstückes permanent zunimmt und sein Wert sich im Laufe der Jahrzehnte vor allem in Großstädten vervielfachen kann. Gebäude können als abnutzbare Vermögensgegenstände abgeschrieben werden. Der Grund und Boden hingegen ist ein nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand. Hier kommt nur eine außerplanmäßige Abschreibung in Frage, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der Boden durch Chemikalien oder Heizöl kontaminiert wurde. Technische Anlagen werden in der Bilanz gesondert aufgelistet. Im Sachenrecht gilt zwar die juristische Regelung, dass fest mit dem Grundstück verbundene Gegenstände als Teil des Grundstücks angesehen werden, aber auf die Bilanz wird diese Sichtweise nicht angewandt. Daher werden auch fest verankerte Kräne und technische Anlagen in der Bilanz vom Grundstück getrennt erfasst. Unter der Kategorie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden einzelne Geräte, Werkzeuge (vor allem in Industriebetrieben) und die Büroausstattung aufgeführt. Hierzu zählen Büromöbel, Telekommunikationseinrichtungen, PCs und Schreibmaterial. Darüber hinaus wird der Fuhrpark zur Betriebsausstattung gezählt. Auch in diesem Kontext werden bereits geleistete Anzahlungen aktiviert. <?page no="46"?> 46 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Als letzte Kategorie tauchen die Anlagen im Bau auf. Hierzu rechnet man beispielsweise Lagerhallen, die noch nicht fertiggestellt wurden, oder Maschinen, die noch nicht montiert wurden. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden nach § 266 HGB folgendermaßen aufgefächert: Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens Beteiligungen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sonstige Ausleihungen. Bei verbundenen Unternehmen handelt es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die in einem Konzernabschluss des Mutterunternehmens aufgeführt werden. Definiert wird der Status des verbundenen Unternehmens sowohl im HGB (§ 271 HGB) als auch im Aktiengesetz. Verbundene Unternehmen sind nach dem Aktiengesetz Unternehmen, die sich im Mehrheitsbesitz befinden oder als abhängige oder herrschende Unternehmen, als wechselseitig beteiligte Unternehmen oder Konzernunternehmen gelten. Eine Unternehmensbeteiligung liegt nach § 271 HGB vor, wenn eine dauernde Verbindung zweier Unternehmen realisiert ist. Eine Unternehmensbeteiligung ist gegeben, wenn ein Unternehmen mehr als 20 Prozent des Nennkapitals hält. Beteiligungen sind juristisch Eigentumsrechte, während es sich bei Ausleihungen um Forderungen handelt. Beteiligungen werden als dauerhaft angesehen, daher werden sie im Anlagevermögen bilanziert. Auch Wertpapiere, die als Finanzanlagen eingestuft <?page no="47"?> Das Umlaufvermögen 47 fit-lernhilfen.de werden, müssen langfristig gehalten werden. Ansonsten sind sie im Umlaufvermögen aufzuführen. Die Restkategorie „sonstige Ausleihungen“ enthält oft sehr unterschiedliche Positionen. Bisweilen können sich darunter langfristige Arbeitgeberdarlehen (zur Baufinanzierung) an Mitarbeiter verbergen oder Darlehen an Unterstützungseinrichtungen. Zinslose Kredite müssen in der Bilanz abgezinst werden. Das Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen verbleibt eher kurzfristig im Unternehmen und unterliegt einem Kreislauf. Das Umlaufvermögen umfasst Rohstoffe (Holz, Metall, Gummi, Kunststoffe), Hilfsstoffe (Lacke, Nägel), Betriebsstoffe (Strom, Wasser), Handelswaren (fertig gekaufte Teile) sowie fertige und unfertige Erzeugnisse. Diese Bestandteile des Umlaufvermögens werden unter dem Überbegriff „Vorräte“ zusammengefasst. Nach § 266 HGB müssen Anzahlungen für Vorräte gesondert erfasst werden. Darüber hinaus gehören zum Umlaufvermögen beispielsweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (was die Kunden dem Unternehmen schulden), Wertpapiere, das Geld in der Kasse und auf dem Bankkonto. Die Forderungen werden weiter untergliedert in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis sowie sonstige Vermögensgegenstände (hierzu gehören beispielsweise sonstige Anzahlungen). <?page no="48"?> 48 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Die Vorräte Die Rohstoffe fließen unmittelbar in das Produkt ein, während Hilfsstoffe nur zusätzlich das Erzeugnis verändern. Betriebsstoffe werden zur Aufrechterhaltung der Produktion benötigt (ein Beispiel sind Schmierstoffe). Unfertige Erzeugnisse sind Produkte, die noch nicht fertigstellt wurden und weiter bearbeitet werden müssen. Die Vorräte werden zu den Herstellungskosten oder den Einkaufskosten (bei Handelswaren) bewertet. Bei Handelswaren, die mit einer Anzahlung geordert wurden, wird die Anzahlung in der Bilanz aktiviert. Bei Handelswaren muss zudem beachtet werden, ob ein Eigentumsvorbehalt vorliegt. Vorratsvermögen ist nicht so leicht liquidierbar wie andere Teile des Umlaufvermögens. So können beispielsweise fertige und unfertige Erzeugnisse bei Engpässen nicht oder nur teilweise zu marktgerechten Preisen veräußert werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In vielen Branchen wird insbesondere Großkunden ein Zahlungsziel eingeräumt. Noch nicht beglichene Rechnungen von Kunden werden daher unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen notiert. Auch dann wenn Kunden bar zahlen oder innerhalb kürzester Zeit eine Überweisung vornehmen, verstreichen in der Regel einige Tage. Während dieser Zeit entstehen trotz der späteren Barzahlung vorübergehend Forderungen. Eine Forderung ist ein Vermögenswert und muss daher bilanziert werden, wenn sie zum Stichtag der Bilanz noch besteht. Die Realisierbarkeit von Forderungen hängt von der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden und dessen Zahlungsbereitschaft ab. Man spricht von einem Delkredererisiko. Hohe Forde- <?page no="49"?> Wertpapiere 49 fit-lernhilfen.de rungsbestände können bei manchen Unternehmen ein Risiko darstellen, wenn Zahlungsausfälle drohen. Zudem gibt es eine eigene Position für sonstige Vermögensgegenstände. Unter dieser werden Forderungen aufgelistet, die keiner anderen Position zugeordnet werden können. Meist handelt es sich um Kautionen, Forderungen gegenüber Betriebsangehörigen, dem Finanzamt oder aus Rechtsstreitigkeiten mit Kunden und Geschäftspartnern. Auch Forderungen, die sich aus dem Verkauf von unternehmenseigenen Vermögensgegenständen (beispielsweise Grundstücken) ergeben, werden dieser Position zugeschlagen. Wertpapiere Es ist sehr genau zwischen Finanzanlagen und Wertpapieren zu unterscheiden, wenngleich die Grenze in der Praxis gelegentlich durchlässig erscheinen mag. Finanzanlagen gehören langfristig dem Unternehmen an und werden deshalb im Anlagevermögen bilanziert. Meist handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen. Wertpapiere dürfen im Umlaufvermögen nur aktiviert werden, wenn sie lediglich kurzfristig gehalten werden, d.h. wenn sie nicht Teil der langfristigen Unternehmensstrategie sind. Wertpapiere im Umlaufvermögen dienen Anlagezwecken, um Liquidität in Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren zu parken. Sie werden unter den sonstigen Wertpapieren aufgeführt. Bei den Wertpapieren wird darüber hinaus differenziert in Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile und sonstige Wertpapiere. Die Kurzfristigkeit ist ein allen gemeinsames Kriterium. Eigene Unternehmensaktien werden kurzfristig gehalten, um sie als Belegschaftsaktien weiterzureichen. <?page no="50"?> 50 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind für die Liquidität und die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung, denn erst durch sie können sehr kurzfristige Zahlungen erfolgen. Zu den flüssigen Mitteln zählen neben Guthaben auf Bankkonten und erhaltene Schecks auch die Kasse, Fest- und Tagesgelder sowie abrufbares Sparvermögen. Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten Da jede Bilanz periodengerecht die Positionen auf einen Stichtag abgrenzen muss, ergeben sich Probleme, wenn einige Ausgaben vorzeitig für das nächste Geschäftsjahr erfolgen. Im aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Ausgaben festgehalten, die für eine Verpflichtung im folgenden Geschäftsjahr anfallen. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen die Miete für die Geschäftsräume bereits im Dezember begleicht, obwohl die Zahlung erst Anfang Januar (im neuen Geschäftsjahr, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist) fällig ist. Eine solche vorgezogene Zahlung wird transitorische Zahlung genannt. Außerdem gehört die Umsatzsteuer dazu, die für Vorräte anfällt. In der aktivischen Rechnungsabgrenzung erscheint das Disagio (der Abschlag) auf einen Kredit, da bei einem solchen von der Bank vorgenommenen Abschlag (Disagio, Damnum) der Kreditnehmer mehr Zinsen entrichtet, als als bei der vollständigen Auszahlung der Summe anfielen. Dies kommt einer Vorauszahlung der Zinsen gleich. Zudem können latente Steuern, die sich aus der Differenz zwischen der Handels- und der Steuerbilanz ergeben, im <?page no="51"?> Sonstige Haftungsverhältnisse 51 fit-lernhilfen.de aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten festgehalten werden. Die Aktivierung in der aktivischen Rechnungsabgrenzung ist ein Wahlrecht. Die Bildung einer Rückstellung für latente Steuern ist hingegen eine Passivierungspflicht. Sonstige Haftungsverhältnisse Um die Systematik der Bilanzierung zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass auch eine Haftung außerhalb der Bilanz vorkommt, die quasi „unter dem Strich“ steht und nicht in den einzelnen Bilanzpositionen auftaucht. Diese Haftungsverhältnisse müssen akribisch und umfassend aufgelistet werden. Der Sonderfall der Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten tritt unter gewissen Umständen auf, wenngleich die Verbindlichkeiten dann zwingend eingefordert werden können. Die Haftungsverhältnisse werden außerhalb der Bilanz notiert, da das Unternehmen nur dann für die Verbindlichkeiten aufkommen muss, wenn sie geltend gemacht werden. Zu diesen Verbindlichkeiten rechnet man beispielsweise folgende Fälle: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien Verbindlichkeiten aus Leasing und Gewährleistungen Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Wechseln (Wechselobligo und Indossamentsverbindlichkeiten) Eine Bürgschaft kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Unternehmen für eine Tochtergesellschaft gegenüber der Bank bei der Kreditvergabe bürgt. Man spricht finanztechnisch von einer Eventualverpflichtung, die nur dann fällig wird, wenn das Tochterunternehmen den Kredit nicht mehr bedienen kann oder erheblich in Verzug gerät. Etwas komplexer sind die Haftungsverhältnisse bei einer Gewährleistung. Eine solche Gewährleistung ergibt sich, wenn Produkte <?page no="52"?> 52 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de schadhaft sind und Fehler aufweisen. Bei Mängeln muss das Unternehmen nachbessern oder Ersatz leisten. Es ist jedoch ungewiss, wie viele Produkte Fehler aufweisen und ob die Kunden das schadhafte Erzeugnis reklamieren. Insofern kann das Unternehmen nicht vorhersehen und sicher prognostizieren, in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. In der Bilanz müssen für solche Gewährleistungen ohnehin auf der Passivseite Rückstellungen gebildet werden. Da diese aber nur eine Abschätzung darstellen, können zusätzliche Haftungen entstehen, wenn die Gewährleistungsansprüche die vorhandenen Rückstellungen übersteigen. Ein solches zusätzliches Risiko kann außerhalb der Bilanz notiert werden, was aber im Bilanz- und Steuerrecht nicht vorgeschrieben ist. Wenn die Gewährleistungsfrist für einen Teil der Produkte abgelaufen ist, müssen die Positionen entsprechend korrigiert werden. Bei Leasingverträgen müssen mögliche Haftungsfälle außerhalb der Bilanz angegeben werden. Leasing-Gegenstände werden vom Leasing-Geber bilanziert, da sie sich in dessen rechtlichem Eigentum befinden. Es können aber aus den Leasing-Verträgen Verpflichtungen für den Leasing-Nehmer entstehen. Wenn ein Unternehmen anstelle einer Barzahlung einen Wechsel erhält, dann kann es diesen bei einer Bank einlösen. Bei der so genannten Diskontierung des Wechsels wird die Forderung gegenüber dem Kunden aufgehoben, so dass sie nicht mehr auf der Aktivseite erscheint. Das Geld aus dem diskontierten Wechsel fließt vielmehr dem Bankkonto zu. Es kann indes vorkommen, dass der Aussteller gegenüber der Bank nicht zahlen kann und der Wechsel platzt. In diesem Fall muss der Bezogene, und damit ist das Unternehmen gemeint, das den Wechsel angenommen hat, einspringen. Da dies nur geschieht, wenn der Wechsel platzt, handelt es sich um eine Eventualverpflichtung, die nur außerhalb der Bilanz auftaucht. <?page no="53"?> 53 fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 2.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Was kennzeichnet die Aktiva? [2 Fit-Punkte] Mittelherkunft Mittelverwendung nlagevermögen und Umlaufvermögen Fremdkapital und Eigenkapital rechte Seite der Bilanz Welche Vermögensarten gibt es? [2 Fit-Punkte] gewillkürtes Vermögen Privatvermögen Betriebsvermögen willkürliches Vermögen <?page no="54"?> 54 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Was sind Merkmale von Vermögensgegenständen in der Bilanz? [2 Fit-Punkte] Einzelbewertbarkeit Einzelveräußerbarkeit rechtliches Eigentum wirtschaftliches Eigentum Was bedeutet der Begriff „Aktivierung“? [2 Fit-Punkte] Ausweis auf der rechten Seite Hinzufügen zu den Aktiva als Vermögensgegenstand bilanzieren als Kapitalposition einstellen Was gehört zum Umlaufvermögen? [2 Fit-Punkte] Lizenzen Vorräte Kasse und Konto Rohstoffe Verbindlichkeiten Was setzt die Aktivierung eines immateriellen Vermögensgegenstandes noch voraus? [2 Fit-Punkte] entgeltlicher Erwerb Verwertbarkeit Wirtschaftlichkeit <?page no="55"?> 55 fit-lernhilfen.de Welche immateriellen Vermögensgegenstände sind von der Aktivierung ausgeschlossen? [2 Fit-Punkte] Geschäftswert derivativer Firmenwert Verlagsrechte Kundenlisten Marken Drucktitel eigene Patente Welche Abschreibung ist bei einem Firmenwert möglich? [2 Fit-Punkte] planmäßige Abschreibung 5 Jahre planmäßige Abschreibung 3 Jahre außerplanmäßige Abschreibung ohne Wertaufholung außerplanmäßige Abschreibung mit Zuschreibung Wann liegt eine Unternehmensbeteiligung vor? [2 Fit-Punkte] mehr als 50% des Nennkapitals mehr als 70% des Nennkapitals 100% des Nennkapitals mehr als 20% des Nennkapitals <?page no="56"?> 56 Etappe 2: Gliederung der Aktiva fit-lernhilfen.de Was gehört zu den flüssigen Mitteln? [1 Fit-Punkt] Vorräte Konto und Kasse Schecks Wann entstehen latente Steuern? [1 Fit-Punkt] wenn Aktiva und Passiva nicht gleich sind wenn Kunden zu spät zahlen wenn die Handels- und die Steuerbilanz sich unterscheiden. Was gehört zu den Haftungsverhältnissen außerhalb der Bilanz? [1 Fit-Punkt] Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Lieferantenverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Leasing Indossamentsverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten Dein Punktestand Etappe 2 [ Fitpunkte] <?page no="57"?> Etappe 3: Gliederung der Passiva Gliederung der Passiva <?page no="58"?> 58 Etappe 3: Gliederung der Passiva fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? Dieses Kapitel beschreibt den Aufbau und die Gliederung der Passivseite. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? Passiva Passivseite T-Form Mittelherkunft Kapital Eigenkapital Fremdkapital Privatvermögen Einzelbewertbarkeit Passivierung Leverage-Effekt Kapitalrücklage Gewinnvortrag Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag Rechnungsabgrenzungsposten Wofür benötige ich dieses Wissen? Die Struktur und den Aufbau einer Bilanz sollte man genau kennen, um einzelne Bilanzpositionen sicher zuordnen zu können. Die Passiva geben beispielsweise an, in welcher Höhe ein Unternehmen Fremdkapital aufgenommen hat. Dies beeinflusst die Gewinnentwicklung und die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? In Prüfungen wird oft nach dem Unterschied zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum gefragt. Dies sollte am Beispiel der Treuhandschaft oder des Leasing erläutert werden können. In der Prüfung wird häufig Wert darauf gelegt, dass die einzelnen Bilanzposten klar definiert werden können. Insbesondere die Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz sind zu berücksichtigen. Los geht’s! <?page no="59"?> Das Eigenkapital 59 fit-lernhilfen.de Die Passiva Die Passiva beschreiben die Mittelherkunft und setzen sich aus zwei großen Kategorien zusammen, nämlich dem Eigen- und dem Fremdkapital. Diese beiden Kategorien werden wiederum aufgefächert in eine Vielzahl von Bilanzpositionen, die das Eigen- und das Fremdkapital näher aufschlüsseln. Das Eigenkapital Eigenkapital zur Finanzierung eines Unternehmens ist sehr wichtig, da es für eine stärkere Unabhängigkeit von den Banken und vom Kapitalmarkt sorgt. Eine hohe Eigenkapitalquote spricht für die Solidität eines Unternehmens. Dennoch entstehen auch Nachteile, wenn die Möglichkeiten des Kapitalmarktes nur unzulänglich ausgeschöpft werden. Eine zusätzliche Fremdkapitalaufnahme kann bei einem ertragreichen und innovativen Unternehmen zu einer höheren Rendite über den so genannten Leverage-Effekt führen und eine stärkere Expansion ermöglichen. Die Eigenkapitalquote ist immer branchenabhängig. Während ein Industrieunternehmen umfangreiche technische Anlagen benötigt und infolgedessen über ein gewisses Eigenkapital verfügen muss, um eine Bankfinanzierung zu erhalten, liegt die Eigenkapitalquote bei Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sehr viel niedriger; denn sie benötigen lediglich eine Grundausstattung. Ist das Unternehmen nicht erfolgreich, kann das Eigenkapital immer mehr schwinden. Wenn ein Unternehmen in die Verlustzone gerät und die Schieflage so bedrohlich ist, dass das Eigenkapital vollständig aufgezehrt wird, muss am Ende der Aktiva ein eigener Posten mit der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ angefügt werden (§ 268 Abs. 3 HGB). Das Eigenkapital besteht aus folgenden Positionen: <?page no="60"?> 60 Etappe 3: Gliederung der Passiva fit-lernhilfen.de Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gewinnvortrag/ Verlustvortrag Jahresüberschuss/ -fehlbetrag Das gezeichnete Kapital Das gezeichnete Kapital umfasst jenes Kapital, das für die Verbindlichkeiten des Unternehmens vollständig haftet. Ein hohes gezeichnetes Kapital spricht für die Solidität des Unternehmens und sorgt dafür, dass auch turbulente Krisensituationen kein Problem darstellen. Bei der Betrachtung der Bilanz sollte indes beachtet werden, dass das gezeichnete Kapital nicht immer in vollem Umfang vorhanden ist, da manche Kapitalgeber erst später den vollen Betrag entrichten. Die noch fehlende Summe wird unter dem Posten „Ausstehende Einlagen“ erfasst. Die ausstehenden Einlagen benötigen eine Korrektur auf der Aktivseite, die noch vor dem Anlagevermögen erscheint. Hierbei handelt es sich um keinen echten Vermögensgegenstand, sondern lediglich um einen Gegenposten zu den ausstehenden Einlagen. Zusätzlich wird auf der Passivseite angegeben, ob die ausstehenden Einlagen bereits eingefordert wurden. Darüber hinaus werden bei Aktiengesellschaften die so genannten eigenen Aktien gesondert aufgeführt. Nach dem Aktiengesetz (§ 71, Abs. 1 AktG) kann eine Aktiengesellschaft zehn Prozent des Grundkapitals erwerben, was eine entsprechende Entscheidung der Hauptversammlung voraussetzt. Solche Aktienrückkauf- Programme haben zugenommen, da sie für Aktionäre attraktiv sind und zu einem Anstieg des Aktienkurses führen. <?page no="61"?> Gewinnvortrag und Verlustvortrag 61 fit-lernhilfen.de Die Kapital- und Gewinnrücklagen Die Kapitalrücklage resultiert aus dem Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Nennwert bei der Emission von Aktien an der Börse. Bei Stückaktien (nennwertlosen Aktien) wird der Wert rechnerisch ermittelt. Weitere Kapitalrücklagen entstehen durch die Ausgabe von Options- und Wandelanleihen (Convertible Bonds). Diese Kapitalrücklagen dürfen nur bei Unternehmensverlusten angetastet werden, wobei dies im Anhang kommentiert werden muss. Gewinnrücklagen rühren aus Unternehmensgewinnen her. Man unterscheidet zwischen mehreren Gewinnrücklagen, die verschieden behandelt werden. An erster Stelle steht die gesetzliche Gewinnrücklage, die so lange aufgestockt wird, bis sie zehn Prozent des Grundkapitals erreicht. Bei GmbHs ist keine gesetzliche Gewinnrücklage vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es sonstige Gewinnrücklagen, die bei großen Unternehmen in satzungsmäßige und andere Gewinnrücklagen aufgefächert werden. In diese Gewinnrücklagen fließen die Gewinne, die übrig geblieben sind. Unter anderen Gewinnrücklagen erfassen diese Unternehmen solche Gewinne, die durch das Wertaufholungsgebot bei der bilanziellen Bewertung entstehen. Gewinnvortrag und Verlustvortrag Der Gewinnvortrag ist jener Rest, der nicht in den Rücklagen bilanziert wird. Der Gewinnvortrag wird für die nächsten Jahre reserviert und kann beispielsweise an die Aktionäre ausgeschüttet oder mit Verlusten verrechnet werden. Ein Verlustvortrag ergibt sich, wenn Verluste in das Folgejahr übertragen werden, damit sie dann durch Gewinne kompensiert werden können. <?page no="62"?> 62 Etappe 3: Gliederung der Passiva fit-lernhilfen.de Jahresüberschuss und -fehlbetrag Der Jahresüberschuss ist der Gewinn des abgeschlossenen Geschäftsjahres, der nicht auf andere Weise verwendet wurde. Der Jahresfehlbetrag ist der Verlust, der entstanden ist. Bisweilen kann ein hoher Fehlbetrag auch aus außergewöhnlichen Vorkommnissen (Katastrophen) resultieren. Sonderposten mit Rücklageanteil Bei dem Sonderposten mit Rücklageanteil handelt es sich um eine Bilanzposition, die aus unversteuerten Gewinnen besteht. Wenn der Sonderposten aufgelöst wird, ergeben sich Gewinne, die zu versteuern sind. Dieser Posten wurde mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz abgeschafft. Finanztechnisch ist der Sonderposten mit Rücklageanteil eine Reinvestitionsrücklage, die nach § 6b EStG zulässig ist und eine Steuerstundung ermöglicht. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil für die Handelsbilanz aufgehoben. Motiv für diese Änderung ist die beabsichtigte Annäherung der HGB-Bilanzierung an den Rechnungslegungsstandard IFRS und die damit verbundene Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit. Rückstellungen Rückstellungen spielen bei der Bilanzierung eine wichtige Rolle und bieten überaus vielfältige Möglichkeiten in der Bilanzpolitik. Rückstellungen haben einen ambivalenten Charakter, da sie zugleich Merkmale des Eigen- und des Fremdkapitals tragen. Dies <?page no="63"?> Rückstellungen 63 fit-lernhilfen.de rechtfertigt ihre Einordnung zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz. Rückstellungen sind in ihrer Höhe und in ihrer Fälligkeit ungewiss. Aufgrund dieser Unbestimmtheit können Rückstellungen innerhalb gesetzlicher Grenzen dazu dienen, Gewinne im Unternehmen zu verringern. Rückstellungen werden mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eingelöst, die von den späteren Umständen abhängt. Rückstellungen können gebildet werden für folgende Sachverhalte: voraussichtliche Verbindlichkeiten aus Garantieverpflichtungen drohende Verluste aus schwebenden Prozessen oder für Verluste bei Preisrückgängen bei bereits abgeschlossenen Verträgen Kulanzleistungen Pensionsrückstellungen Steuerrückstellungen Rückstellungen für zusätzliche Pensionsverpflichtungen und Anwartschaften Die früher möglichen Aufwandsrückstellungen für unterlassene Reparaturen wurden durch das Bilanzmodernisierungsgesetz größtenteils aufgehoben, das damit den Gepflogenheiten der internationalen Rechnungslegungsstandards folgt. In der Praxis spielen die Pensionsrückstellungen eine herausragende Rolle. Sie haben einen ausgeprägten Eigenkapitalcharakter, da sie mit Einschränkungen und in Abhängigkeit von der Art der betrieblichen Altersversorgung zur Finanzierung des Unternehmens verwendet werden können. Wenn der Grund für die Bildung einer Rückstellung nicht mehr besteht, muss sie aufgelöst werden (beispielsweise bei auslaufenden Garantieleistungen). Eine solche Auflösung bewirkt eine Gewinnerhöhung. <?page no="64"?> 64 Etappe 3: Gliederung der Passiva fit-lernhilfen.de Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten bilden das Fremdkapital des Unternehmens und werden nach ihrer Fristigkeit geordnet. Langfristige Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von über fünf Jahren. Zu den Verbindlichkeiten zählen eine ganze Reihe von Fremdkapitalarten. Häufig kommen Bankkredite vor, die weiter aufgeschlüsselt werden können. Kurzfristig räumen Kreditinstitute dem Unternehmen einen Kontokorrentkredit ein, der jedoch jederzeit kündbar ist und damit dem Dispositionskredit eines Privatkunden ähnelt. Die Bank macht in der Regel die Höhe des Kontokorrentkredits und die Einräumung von weiteren Kreditlinien von den Kontoumsätzen abhängig. Für größere Projekte werden Investitionskredite zur Verfügung gestellt, die eine längere Laufzeit und günstigere Konditionen mit einem Festzins haben. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht bei großen und mittelgroßen Unternehmen über die internationalen Kapitalmärkte. So können bei entsprechender Bonität auch Anleihen begeben werden, die über die Börse oder im Rahmen einer Privatplatzierung auf den Markt kommen. Unternehmensanleihen (Corporate Bonds) können mit einem festen Zinssatz ausgestattet werden oder eine variable Verzinsung aufweisen. Gleichfalls zu den Verbindlichkeiten zählen Anzahlungen, da sie als Teilzahlung einer bereits erbrachten Leistung des Lieferanten anzusehen sind. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Einkauf von Vorräten, Waren oder Dienstleistungen. Die Bilanzierung ist immer dann erforderlich, wenn der Lieferant - wie in der kaufmännischen Praxis weithin üblich - dem Kunden ein Zahlungsziel zugesteht. Lieferantenkredite haben einen sehr hohen Stellenwert für die kurzfristige Fremdkapitalbeschaffung. Jedoch verzichtet das Unternehmen damit auf die Nutzung eines häufig <?page no="65"?> Die Bilanzsumme 65 fit-lernhilfen.de äußert rentablen Skontoabzugs. In vielen Fällen würde eine sorgfältige Analyse der Opportunitätskosten ergeben, dass ein Kredit zur Zwischenfinanzierung sinnvoller ist, als auf den lukrativen Skontoabzug zu verzichten. Außerdem gehören zum Fremdkapital Akzeptverbindlichkeiten, die durch die Annahme gezogener Wechsel oder durch die Ausstellung eigener Wechsel (Sola-Wechsel) entstehen. Als eigene Unterposition in der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen aufzulisten. Schließlich können einzelne Kredite und Verbindlichkeiten unter sonstigen Verbindlichkeiten erscheinen. Hierzu zählen Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen oder Abfindungen, die an ausscheidende Mitarbeiter gezahlt werden. Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem passivischen Rechnungsabgrenzungsposten werden beispielsweise Zahlungen erfasst, die bereits im laufenden Geschäftsjahr beim Unternehmen eingegangen sind, aber hinsichtlich der Fälligkeit dem folgenden Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Die Bilanzsumme Ein weiterer Aspekt ist der Begriff der Bilanzsumme. Alles Geld, das im Unternehmen als Fremd- oder Eigenkapital vorhanden ist und auf der Passivseite notiert, muss auch wieder auf der Aktivseite als Vermögensgegenstand vorkommen. Gelder, die nicht für den Kauf von Vermögensgegenständen verwendet werden, erscheinen dann folgerichtig auf dem Bankkonto, in der Kasse oder werden beispielsweise in kurzfristig gehaltenen Wertpapieren angelegt. Aus dieser Logik folgt, dass das Gesamtkapital genau dem Gesamtvermögen entsprechen muss. Daher wird sowohl für den Begriff „Gesamtkapital“ als auch für das Wort „Gesamtvermögen“ der <?page no="66"?> 66 Etappe 3: Gliederung der Passiva fit-lernhilfen.de Terminus „Bilanzsumme“ gebraucht. Die Aktiv- und die Passivseite sind in ihrer Höhe stets identisch. Der Betrag darf sich nicht um einen einzigen Cent unterscheiden. Die Bilanzidentität ist ein charakteristisches Merkmal jedweder Bilanz. <?page no="67"?> 67 fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 3.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Wie setzt sich das Eigenkapital zusammen? [2 Fit-Punkte] Gesamtkapital gezeichnetes Kapital Fremdkapital Gewinnrücklage Kapitalrücklage Rückstellung Jahresüberschuss Goodwill <?page no="68"?> 68 Etappe 3: Gliederung der Passiva fit-lernhilfen.de Wo werden ausstehende Einlagen bilanziert? [2 Fit-Punkte] beim Eigenkapital am Ende der Passiva am Anfang der Aktiva außerhalb der Bilanz Wie viel Prozent des Grundkapitals kann eine AG in einem Aktienrückkauf-Programm erwerben? [2 Fit-Punkte] 50 Prozent 20 Prozent 10 Prozent Wie entsteht eine Kapitalrücklage? [1 Fit-Punkt] durch einbehaltene Gewinne durch neues Eigenkapital durch die Differenz von Nenn- und Ausgabewert Welche Arten von Gewinnrücklagen gibt es? [2 Fit-Punkte] andere Gewinnrücklagen gesetzliche Gewinnrücklagen satzungsmäßige Gewinnrücklagen sonstige Gewinnrücklagen <?page no="69"?> Fragen und Antworten 69 fit-lernhilfen.de Was ist ein Verlustvortrag? [1 Fit-Punkt] ein Bericht über die Verluste Übertragen der Verluste in das Folgejahr Übertragen der Verluste in das Vorjahr Abschreibung der Verluste Welche Aussagen treffen auf den Sonderposten mit Rücklageanteil zu? [2 Fit-Punkte] besteht aus versteuerten Gewinnen besteht aus unversteuerten Gewinnen wurde mit dem BilMoG abgeschafft gilt nur für IFRS Reinvestitionsrücklage Was gilt für Rückstellungen? [1 Fit-Punkt] sind in der Höhe gewiss sind in der Höhe ungewiss Fälligkeit ist bekannt Fälligkeit ist unbekannt <?page no="70"?> 70 Etappe 3: Gliederung der Passiva fit-lernhilfen.de Wofür können Rückstellungen gebildet werden? [2 Fit-Punkte] Pensionsrückstellungen Pensionsanwartschaften schwebende Prozesse Garantieleistungen Kulanzleistungen Lieferantenverbindlichkeiten Steuerrückstellungen Bankdarlehen Was geschieht, wenn Rückstellungen aufgelöst werden? [1 Fit-Punkt] Die Gewinne verringern sich. Die Gewinne erhöhen sich. Keine Auswirkung auf die Gewinne Was gehört zu den Verbindlichkeiten? [1 Fit-Punkt] Lieferantenkredite Bankdarlehen Indossamentsverbindlichkeiten Kontokorrentkredite Investitionskredite <?page no="71"?> 71 fit-lernhilfen.de Wodurch entstehen Akzeptverbindlichkeiten? [1 Fit-Punkt] durch die Annahme gezogener Wechsel durch eine Grundschuld durch einen Sola-Wechsel Welcher Begriff entspricht der Bilanzsumme? [1 Fit-Punkt] Eigenkapital Gesamtvermögen Gesamtkapital Der Rechnungsabgrenzungsposten dient wozu? [1 Fit-Punkt] um sonstige Bilanzposten zu erfassen um vergessene Buchungen zu ergänzen zur periodengerechten Abgrenzung Dein Punktestand Etappe 3 [ Fit-Punkte] <?page no="73"?> Etappe 4: Entstehung der Bilanz Entstehung der Bilanz <?page no="74"?> 74 Etappe 4: Entstehung der Bilanz fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? In diesem Kapital geht es um die Entstehung der Bilanz. Ausgangspunkt ist die Inventur. Darüber hinaus werden Inventurvereinfachungsverfahren sowie das Inventar und dessen Struktur behandelt. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? Finanzbuchhaltung Finanzbuchführung Geschäftsvorfall Konto Bestandsaufnahme Inventur Inventurvereinfachungsverfahren Stichtagsinventur verlegte Inventur permanente Inventur Stichprobeninventur Inventar Reinvermögen Staffelform Wofür benötige ich dieses Wissen? Es gehört zum Grundwissen, die Entstehung einer Bilanz erklären zu können. In der Praxis ist es wichtig zu wissen, wie eine Bestandsaufnahme vereinfacht werden kann und welche Bedingungen dabei beachtet werden müssen. Das Inventar bildet die Grundlage für die Bilanz. Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? In Prüfungen werden häufig die Inventur- und Inventurvereinfachungsverfahren abgefragt. Die Details der Inventurvereinfachungsverfahren und die einzelnen Fristen sind häufig prüfungsrelevant. Es sollte ein Vergleich zwischen der Struktur einer Bilanz und der Struktur eines Inventars angestellt werden. Los geht’s! <?page no="75"?> Inventur 75 fit-lernhilfen.de Geschäftsvorfälle Grundlage für die Erstellung einer Bilanz ist die Finanzbuchhaltung (FiBu), die alle Geschäftsvorfälle erfasst, dokumentiert und ordnet, indem sie Buchungen anhand der doppelten Buchführung auf verschiedenen Konten vornimmt. Geschäftsvorfälle werden sowohl in der zeitlichen Abfolge als auch nach sachlichen Aspekten festgehalten. Noch einen Schritt vorher muss - beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens - eine wert- und mengenmäßige Bestandsaufnahme vorgenommen werden, die dann in regelmäßigen Intervallen wiederholt wird. Dieses Verfahren nennt man Inventur. Inventur Bei der Inventur werden das gesamte Vermögen und die Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag erfasst und in einem übersichtlichen Inventar aufgelistet. Nach § 240 HGB wird die Inventur bei der Unternehmensgründung und anschließend einmal jährlich durchgeführt. Das Inventar enthält alle Vermögensgegenstände und die Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Unternehmen alle Einzelstücke, jede Schraube und jeden Nagel zählen und bewerten muss. Man spricht von einer körperlichen Bestandsaufnahme, die durch Wiegen, Zählen, Messen oder Schätzen erfolgt. Die Inventur muss bei der Gründung des Unternehmens, am Ende jeden Geschäftsjahrs und beim Verkauf des Unternehmens durchgeführt werden. Sie ist die Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzierung. <?page no="76"?> 76 Etappe 4: Entstehung der Bilanz fit-lernhilfen.de Neben den Waren oder Erzeugnissen sind im Unternehmen eine Reihe anderer Vermögensgegenstände vorhanden wie Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Kundenrechnungen oder Bankguthaben. Diese werden nicht durch eine körperliche Bestandsaufnahme erfasst, sondern durch verschiedene Belege oder Aufzeichnungen aus der Buchhaltung. Auch die Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden durch Kontoauszüge, Kreditverträge und andere Unterlagen erhoben. Dies wird als Buchinventur (buchmäßige Inventur) im Gegensatz zur körperlichen Bestandsaufnahme bezeichnet. Inventurvereinfachungsverfahren Viele Handelsunternehmen wie Supermärkte und Warenhäuser setzen die Inventur am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres an. Nicht selten deckt sich dieses mit dem Kalenderjahr, so dass eine Inventur um Silvester stattfindet. Da aber die Belegschaft zu dieser Jahreszeit wenig motiviert ist, Schrauben, Dosen, Packungen und anderes zu zählen, hat der Gesetzgeber Inventurvereinfachungsverfahren eingeführt. Hierzu gehören: die Stichtagsinventur die verlegte Inventur die permanente Inventur die Stichprobeninventur Bei der Stichtagsinventur erfolgt die Bestandsaufnahme an einem bestimmten Bilanzstichtag. Es ist gestattet, die Inventur zehn Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag zu terminieren. Dieser Zeitraum muss aber durch eine Wertrückrechnung oder Wertfortschreibung korrigiert und berücksichtigt werden. Die Stichtagsinventur ist in der Praxis weniger beliebt, da sie zu einem bestimmten Datum erfolgen muss. Als zweite Möglichkeit ist die verlegte oder zeitverschobene Inventur denkbar. Dabei wird der Zeitraum ausgeweitet: Das Unternehmen darf die Bestandsaufnahme drei Monate vor oder <?page no="77"?> Das Inventar 77 fit-lernhilfen.de zwei Monate nach dem Abschluss des Geschäftsjahres durchführen, das nicht immer mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Auch hier besteht die Verpflichtung, nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung eine Wertrückrechnung bzw. Wertfortschreibung vorzunehmen. Eine deutliche Erleichterung ergibt sich bei der permanenten Inventur. Dabei werden Zu- und Abgänge in einer eigenen Lagerkartei registriert. Zum Bilanzstichtag wird die vorhandene Menge oder der Wert der Vermögensgegenstände hochgerechnet. Die permanente Inventur setzt natürlich eine körperliche Bestandsaufnahme voraus; aber das Unternehmen kann den Termin selbst festlegen. Dies gestattet ein wesentlich höheres Maß an Flexibilität. Ein zusätzlicher Vorteil der permanenten Inventur besteht darin, dass sie mit der Stichprobeninventur kombiniert werden kann. Die Stichprobeninventur beruht auf mathematisch-statistischen Verfahren (§ 241 HGB). Wenn beispielsweise in einem Industrieunternehmen alle Schrauben gezählt werden müssen, so ist es erlaubt, die Schrauben einer Schublade zu zählen und das Ergebnis dann mit mit der Gesamtzahl der Schubladen zu multiplizieren. Natürlich muss die Stichprobe nach den Regeln der induktiven Statistik repräsentativ sein und die Grundgesamtheit widerspiegeln. Die permanente Inventur ist für Unternehmen nicht erlaubt, wenn diese über Waren verfügen, die leicht verderben, verdunsten oder verschwinden können. Diese Regel wird auch auf die verlegte Inventur angewandt. Das Inventar Das Inventar besteht aus drei Teilen: dem Vermögen, den Schulden und dem Eigenkapital (Reinvermögen). Zum Anlagevermögen gehören: Grundstücke und Gebäude <?page no="78"?> 78 Etappe 4: Entstehung der Bilanz fit-lernhilfen.de Maschinen und maschinelle Anlagen Fuhrpark (Fahrzeuge) Betriebs- und Geschäftsausstattung (Bsp.: PCs, Telefonanlagen, Büromaterial) Langfristige Finanzanlagen (Beteiligungen) Zum Umlaufvermögen zählt man: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Fertige und unfertige Erzeugnisse Anlagen im Bau Handelswaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kundenrechnungen) Kurz- oder mittelfristig gehaltene Wertpapiere Flüssige Mittel (Kasse und Bankguthaben) Auch die Schulden des Unternehmens werden im Inventar aufgeführt. Langfristige Schulden sind: Langfristige Darlehen (Bankkredite) Grundschulden Hypothekenschulden Kurzfristige Schulden sind: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Lieferantenkredite) Kontokorrentschulden Wechselverbindlichkeiten (aus Wechseln) Wenn das Inventar aufgestellt ist, wird das Reinvermögen (das Eigenkapital) berechnet. Formel: Gesamtvermögen minus Schulden gleich Reinvermögen. Das Inventar ist die Basis für die Anfertigung der Bilanz und wird in Staffelform, d.h. als Liste, erstellt. <?page no="79"?> Fragen und Antworten 79 fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 4.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Woraus besteht eine Inventur? [1 Fit-Punkt] Bilanz körperliche Bestandsaufnahme buchmäßige Inventur Was enthält das Inventar? [1 Fit-Punkt] die Vermögensgegenstände die Schulden des Unternehmens die Gewinne des Unternehmens <?page no="80"?> 80 Etappe 4: Entstehung der Bilanz fit-lernhilfen.de Welche Inventurvereinfachungsverfahren gibt es? [2 Fit-Punkte] verlegte Inventur Stichprobeninventur permanente Inventur körperliche Bestandsaufnahme Wann darf die zeitverschobene Inventur frühestens oder spätestens stattfinden? [2 Fit-Punkte] drei Monate nach dem Stichtag drei Monate vor dem Stichtag zwei Monate nach dem Stichtag Woraus besteht ein Inventar? [2 Fit-Punkte] Bilanz Schulden Vermögen Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung In welcher Form wird das Inventar erstellt? [1 Fit-Punkt] <?page no="81"?> Fragen und Antworten 81 fit-lernhilfen.de Staffelform Kontoform T-Form Dein Punktestand Etappe 4 [ Fit-Punkte] <?page no="83"?> Etappe 5: Grundsätze Grundsätze <?page no="84"?> 84 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? Die bilanzielle Bewertung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erstellung einer Bilanz. Die Grundsätze der Buchführung und Bilanzierung bilden das Fundament der Bilanzierung. Die Grundsätze der Bilanzierung sind die Leitregeln für die Erstellung einer Bilanz. Die Bewertungsmaßstäbe werden an die einzelnen Vermögensgegenstände angelegt. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? bilanzielle Bewertung Handelsbrauch Usance Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung Belegprinzip True and Fair View Vermögenslage Finanzlage Ertragslage Grundsatz der Wesentlichkeit Bilanzkontinuität Saldierungsverbot Bilanzklarheit Stetigkeitsprinzip Going Concern Unternehmensfortführung Liquidationswert Pauschalbewertung Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Niederstwertprinzip Gläubigerschutzprinzip stille Reserve Wertminderung Anschaffungskosten Herstellungskosten Pagatorik beizulegender Wert Wertaufhellung Wofür benötige ich dieses Wissen? Ohne eine umfassende Kenntnis der Bewertungsregeln in der Bilanz ist eine Aufstellung nicht möglich. Die bilanzielle Bewertung ist das Kernstück der Bilanzierung. Bei der Erstellung einer Bilanz müssen die Grundsätze der Buchführung und Bilanzierung sorgfältig beachtet werden. Zur Bewertung von Vermögensgegenständen sind konsistente Bewertungsmaßstäbe unerlässlich. <?page no="85"?> Die Bewertung in der Bilanz 85 fit-lernhilfen.de Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? Die bilanzielle Bewertung muss in allen Aspekten vollständig beherrscht werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die zahlreichen Ausnahmen und Besonderheiten gelegt werden. Besonders beachtet sollten die unterschiedlichen Systematiken werden und die Abgrenzungskriterien zwischen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Die einzelnen Grundsätze sollten flüssig und fundiert erläutert werden können. Die einzelnen Ansätze sollten genau unterschieden werden. Besonders die Differenzierungen hinsichtlich des „beizulegenden Wertes“ sollten intensiv gelernt werden. Los geht’s! Die Bewertung in der Bilanz Die bilanzielle Bewertung ist die Grundvoraussetzung für die Erstellung einer Bilanz, denn die einzelnen Vermögensgegenstände müssen einer nachvollziehbaren Bewertung unterzogen werden, um sie überhaupt in der Bilanz ausweisen zu können. Die bilanzielle Bewertung beruht auf verschiedenen Rechtsnormen wie dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Steuerrecht und verschiedenen, auf die jeweilige Rechtsform bezogenen Einzelgesetzen wie dem Aktiengesetz (AktG). Ergänzt werden diese gesetzlichen Grundlagen durch die Handelsbräuche, die aus der praktischen Übung ordentlicher Kaufleute (Usancen) resultieren. Darüber hinaus wird die bilanzielle Bewertung von der Rechtsprechung und der Entwicklung in der Wissenschaft, vor allem der Betriebswirtschaftslehre, bestimmt. <?page no="86"?> 86 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Grundsätze der Buchführung und der Bilanzierung Aus diesen Rechtsvorschriften wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) abgeleitet, die in den §§ 238 bis 263 HGB verankert sind. Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden weiter differenziert, so dass es heute auch Grundsätze in anderen Bereichen gibt wie beispielsweise die Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung. Die bilanzielle Bewertung kann anhand der folgenden vier Kategorien systematisiert werden: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS) Gelegentlich werden alle vier Rubriken unter dem Gesamtbegriff „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung“ resümiert. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung wurden vor noch nicht allzu langer Zeit implementiert und sind daher relativ neu. Sie entstanden im Zusammenhang mit der Einführung von Buchhaltungs- und Bilanzierungssoftware. Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Speicherbuchführung bestehen aus folgenden Prinzipien: Belegprinzip umfassende Datensicherung Dokumentation Einhaltung der Aufbewahrungsfristen Datenträger Softwareprogramme, die für die Buchführung eingesetzt werden, müssen bestimmte Kriterien und Auflagen erfüllen, um zulässig zu sein. Ein wichtiger Aspekt ist, dass Tippfehler und Falscheingaben nur so berichtigt werden können, dass die Korrektur weiterhin sichtbar bleibt (beispielsweise indem stornierte Zahleneingaben <?page no="87"?> Grundsätze der Buchführung und der Bilanzierung 87 fit-lernhilfen.de dennoch durchgestrichen erscheinen). Auf diese Weise soll sicher gestellt werden, dass Daten nicht im Nachhinein manipuliert und verändert werden können. Darüber hinaus muss die Software so konstruiert sein, dass die auf Datenträgern (internen und externen Festplatten, CDs, DVDs, Sticks) gespeicherten Daten stets problemlos abgerufen werden können. Dies setzt ein Dateiformat voraus, das ohne komplexe Konvertierungen gelesen werden kann. Der rechtliche Hintergrund ist, dass bestimmte Unterlagen zwingend für einen angegebenen Zeitraum aufbewahrt und archiviert werden müssen. Für das Inventar, Gewinn- und Verlustrechnungen, Buchungsbelege, Bilanzen, Dateien, Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die gesamte Korrespondenz sowie Geschäfts- und Handelsbriefe müssen sechs Jahre archiviert werden. Für die Finanzbuchführung, die die Grundlage der Bilanzierung bildet, gelten zusätzlich die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Bisweilen wird in der Fachliteratur zwischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im engeren Sinne (womit die Grundsätze für die Finanzbuchführung gemeint sind) und den Grundsätzen im weiteren Sinne (was sich auf die Bilanzierung bezieht) unterschieden. Eine sinnvollere systematische Terminologie bevorzugt den eigenen Begriff der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört beispielsweise das Belegprinzip. Es gibt noch weitere wichtige Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die jedoch hier nicht näher ausgeführt werden, da die Bilanzierung im Mittelpunkt steht und die Buchführung ein eigenständiges Themengebiet ist, das in vielen Standardwerken anschaulich und praxisnah behandelt wird. <?page no="88"?> 88 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Das Fundament der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bildet der Grundsatz des True and Fair View, der in § 264 Abs. 2 HGB konkretisiert wird und von einem Jahresabschluss fordert, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu erstellen. Beim True and Fair View handelt es sich um eine Generalnorm der Bilanzierung, die aus dem internationalen Bereich übernommen wurde. Ein weiterer allgemeiner Grundsatz bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist der Grundsatz der Wesentlichkeit (Materiality Principle), dem zufolge alle wesentlichen Informationen in einem Jahresabschluss enthalten sein müssen. Ergänzt werden diese Generalnormen durch den Grundsatz der formalen Bilanzkontinuität. Einmal verwendete Gliederungsschemata müssen auch in zukünftigen Jahresabschlüssen und Bilanzen beibehalten werden (§ 265 Abs. 1 HGB). Änderungen sind im Anhang detailliert zu erläutern. Gemäß § 243 HGB muss ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt werden. Diese Grundsätze bilden die Basis für die Erstellung der Bilanz und sind folglich im übertragenen Sinne Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Das Prinzip der Vollständigkeit (§ 246 Abs. HGB) ist eines der wichtigsten der Grundsätze der ordnungsmäßigen Bilanzierung. Jeder Jahresabschluss muss alle Vermögensgegenstände lückenlos aufführen und erfassen. Dies gilt gleichermaßen für die Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen des Unternehmens. Das Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB) ist ein weiterer Grundsatz. Es bedeutet, dass Vermögensgegenstände und Schulden nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Sie müssen vielmehr getrennt voneinander festgehalten werden. In der Gewinn- und <?page no="89"?> Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung 89 fit-lernhilfen.de Verlustrechnung dürfen Erträge und Aufwendungen gleichfalls nicht miteinander verrechnet werden. Dies wird als Bruttoprinzip der Bilanzierung bezeichnet. Auch die Bilanzwahrheit gehört zu den Prinzipien, die jedem Jahresabschluss zugrunde liegen. Die Angaben müssen stets wahr und korrekt sein. Unwahre Angaben erfüllen den Straftatbestand der Bilanzverschleierung. Noch gravierender ist eine vorsätzliche Bilanzfälschung, wenn beispielsweise die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage absichtlich falsch dargestellt oder einzelne Bilanzpositionen einer falschen und irreführenden Bewertung unterzogen werden. Ähnlich verhält es sich, wenn Verbindlichkeiten verschwiegen oder zu niedrig angegeben werden. Das Prinzip der Bilanzklarheit (§ 243 Abs. 2 HGB) bezieht sich auf eine klare, übersichtliche und transparente Darstellung des Jahresabschlusses, die jederzeit für einen externen Dritten nachvollziehbar sein sollte. Die Aufschlüsselung und Anordnung der Bilanzpositionen ist in einem Gliederungsschema handelsrechtlich vorgegeben. Dasselbe trifft auf die Gewinn- und Verlustrechnung zu. Bei Aspekten, die vom Gesetz nicht genau in ihrer Systematik und Reihenfolge vorgeschrieben sind, gilt der Grundsatz, dass eine einmal gewählte Gliederung kontinuierlich beibehalten werden muss. Die Buchhaltung und die Bilanz sollten dermaßen gegliedert sein, dass ein sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage des Unternehmens verschaffen kann. Ergänzt wird diese Regulative durch den Grundsatz der Bilanzkontinuität, der zufolge Abweichungen von einem festgelegten Schema im Anhang ausführlich erläutert werden müssen. Gelegentlich wird dieser Grundsatz auch Stetigkeitsprinzip genannt. <?page no="90"?> 90 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Bewertungsgrundsätze Auch die Bewertung unterliegt bestimmten Grundsätzen, die es zu beachten gilt. Ein wichtiger Bewertungsgrundsatz ist das Going Concern Principle (der Grundsatz der Unternehmensfortführung), das in § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB festgelegt ist. Nur in seltenen Fällen wird dieser Bewertungsgrundsatz aufgehoben - beispielsweise bei der Erstellung einer Sanierungs-, Überschuldungs- oder Vergleichsbilanz. Der Regelfall ist, dass von einer unbegrenzten Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen wird. Liquidationswerte dürfen daher bei der bilanziellen Bewertung nicht berücksichtigt werden. Weiterhin gilt es, den Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) zu befolgen. Jeder Vermögensgegenstand muss einzeln erfasst und bilanziell bewertet werden. Es gibt jedoch etliche Ausnahmen, um die Erfassung zu erleichtern. Hierzu gehören beispielsweise die Durchschnitts- und die Gruppenbewertung von Vermögensgegenständen. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz wurde auch der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) gestärkt. Alle Bewertungsverfahren sind kontinuierlich beizubehalten. Dies gilt beispielsweise für die Pauschalbewertung von Forderungsbeständen und die Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen im Anlagevermögen. Abweichungen müssen ausführlich begründet werden. Zu den Bewertungsgrundsätzen werden auch das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) gezählt, dem zufolge nur realisierte Gewinne ausgewiesen werden dürfen. Gewinne, die noch nicht eingetreten sind oder nur in Aussicht stehen, dürfen keinesfalls in der Bilanz berücksichtigt werden. Das Imparitätsprinzip, das ebenfalls unter den Bewertungsgrundsätzen rubriziert wird, besagt, dass mögliche Verluste schon ausgewiesen werden müssen, auch wenn sie noch nicht eingetreten, aber vorhersehbar oder wahrscheinlich sind. Das Imparitätsprinzip kommt beispielsweise bei Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand zum Tragen oder bei der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste. <?page no="91"?> Das Gläubigerschutzprinzip 91 fit-lernhilfen.de Aus dem Imparitätsprinzip lassen sich die Bewertungsgrundsätze des Niederstwertprinzips und des Höchstwertprinzips ableiten. Das Gläubigerschutzprinzip Die aus dem 19. Jahrhundert stammende Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch rückt den Gläubigerschutz in den Mittelpunkt. Durch eine besonders vorsichtige und zurückhaltende Bewertung von Vermögensgegenständen sollen Gläubiger geschützt werden, falls es zu einer Insolvenz kommen sollte. Durch die vorsichtige Bewertung rechnet sich das Unternehmen arm, so dass bei einer Zahlungsunfähigkeit noch etwas Vermögen vorhanden ist, um die Gläubiger zu befriedigen. Diese Sichtweise ist bezeichnend für den deutschsprachigen Raum. Das Gläubigerschutzprinzip fungiert als der Dreh- und Angelpunkt jeder Bilanzierung. In den angelsächsischen Ländern (vor allem in den USA) steht nicht der Gläubiger im Zentrum der Überlegungen, sondern der Investor. Die Bilanzierung ist daher darauf ausgerichtet, die Vermögenswerte in der Bilanz möglichst wirklichkeitsnah darzustellen, damit potenzielle Investoren das Unternehmen realistisch einschätzen und als Anteilseigner ihre Investments angemessen einbringen können. Das deutsche Gläubigerschutzprinzip führt dazu, dass Vermögensgegenstände möglichst niedrig eingestuft werden (wodurch sich so genannte stille Reserven bilden), während Schulden hoch bewertet werden müssen. Unternehmen können ihre Gewinne nach außen hin verringern, indem sie umfangreiche Rückstellungen bilden, wenngleich auch hier Vorschriften gewisse Beschränkungen vorsehen. Die HGB-Bilanzierung fördert stille Reserven, um im Insolvenzfall finanzielle Puffer zu schaffen. Daher sind deutsche Unternehmen in der HGB-Bilanz eher unterbewertet und erscheinen weniger ertragreich und profitabel, als sie es faktisch sind. <?page no="92"?> 92 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Rechnungslegungssystem HGB IFRS US-GAAP Gläubigerschutz Investorenschutz Das Imparitätsprinzip Das Imparitätsprinzip erfordert, dass Verluste und Gewinne auf verschiedene Weise berücksichtigt werden. Verluste müssen bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie möglicherweise anfallen könnten, aber am Bilanzstichtag noch nicht vorhanden sind. Ähnlich behandelt werden schwebende Geschäfte. Das Imparitätsprinzip ist eine Konkretisierung des Gläubigerschutzprinzips. Im Mittelpunkt steht der Gläubiger, dessen Vermögen es zu schützen gilt. Insofern werden für drohende Verluste in der Bilanz so genannte Drohverlustrückstellungen gebildet. Gänzlich anders wird mit Gewinnen verfahren. Während Verluste schon frühzeitig festgehalten werden müssen, dürfen Gewinne erst dann mit einbezogen werden, wenn sie auch tatsächlich eingetreten sind. Daher wird dieser Grundsatz als Realisationsprinzip bezeichnet. Ein charakteristisches Beispiel in der Praxis sind umfangreiche Projekte, die sich in verschiedene Teilabschnitte gliedern. Ein Projekt darf nach dem Realisationsprinzip erst dann berücksichtigt werden, wenn es vollständig abgeschlossen ist. Im internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS hingegen können auch Teilabschnitte und Abschlagszahlungen in die bilanzielle Bewertung mit einbezogen werden. Das Realisationsprinzip ist demzufolge eine konkrete Ableitung aus dem Gläubigerschutzprinzip. <?page no="93"?> Das Niederstwertprinzip 93 fit-lernhilfen.de Gläubigerschutz im HGB Imparitätsprinzip Realisationsprinzip Verluste müssen ausgewiesen werden, auch wenn sie nur drohen. Gewinne dürfen erst bilanziell ausgewiesen, wenn sie vollständig realisiert sind. Das Realisations- und das Imparitätsprinzip lassen sich anhand von Beispielen veranschaulichen. Wenn ein Unternehmen Aktien oder andere Wertpapiere im Umlaufvermögen hält, gelten die Kursgewinne erst als realisiert, wenn die Wertpapiere veräußert wurden. Vorher dürfen Kursgewinne nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Anders verhält es sich bei Kursverlusten. Diese müssen zwingend am Bilanzstichtag berücksichtigt werden. Gemäß dem Imparitätsprinzip müssen solche Wertverluste in die Bilanz einfließen. Die Wertpapiere werden mit dem aktuellen Kurswert am Bilanzstichtag (dem Tageswert) ausgewiesen. Das Imparitätsprinzip bezieht sich auf Gewinne und Verluste, während das Realisationsprinzip nur die Behandlung von Gewinnen regelt. Das Niederstwertprinzip Wenn an einem Bilanzstichtag mehrere Wertansätze denkbar sind, muss derjenige angewandt werden, der zum niedrigsten Wertansatz führt. Das Niederstwertprinzip wird in das gemilderte Niederstwertprinzip und das strenge Niederstwertprinzip unterteilt. Das Niederstwertprinzip wird auf die Aktiva (Vermögensgegenstände) einer Bilanz angewandt. Das gemilderte Niederstwertprinzip ist für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens relevant. <?page no="94"?> 94 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Niederstwertprinzip gemildert streng Anlagevermögen Umlaufvermögen Das Unternehmen kann in bestimmten Fallkonstellationen wählen, ob es bei der Bewertung eines Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen den niedrigsten Wert oder einen anderen bevorzugt. Diese Regel ist aber nur dann zulässig, wenn es sich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Hieraus resultiert ein Bewertungswahlrecht. Das strenge Niederstwertprinzip kommt beim Umlaufvermögen zum Tragen. Wie der Name bereits andeutet, wird dem Unternehmen hier kein Bewertungsspielraum zugebilligt. Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen müssen zwingend mit dem niedrigeren Wert angesetzt werden. Bei Rohstoffen ist dies der Tageswert, der beispielsweise an einer Börse erzielt wird. Dieser Börsenwert muss auch dann angesetzt werden, wenn er unter den Anschaffungskosten liegt. Falls die Rohstoffpreise gestiegen sind und sie über dem Anschaffungskosten liegen, so bildet der Anschaffungswert mit den Anschaffungsnebenkosten die Wertobergrenze für die Bilanzierung. Niederstwertprinzip gemildert (Anlagevermögen) streng (Umlaufvermögen) Wertminderung vorübergehend dauernd vorübergehend dauernd Aktivierungswahlrecht Aktivierungsgebot Aktivierungsgebot Aktivierungsgebot <?page no="95"?> Bewertungsmaßstäbe 95 fit-lernhilfen.de Das Höchstwertprinzip Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden nach dem Höchstwertprinzip bilanziert. Dies bedeutet, dass beim bilanziellen Ausweis stets der höchste Wert angesetzt wird. Auch hier steht der umfassende Gläubigerschutz im Vordergrund. Der Erfüllungsbetrag (früher: Rückzahlungsbetrag) ist bei Verbindlichkeiten der Höchstwert. Jedoch müssen bei ausländischen Währungen Devisenkursveränderungen berücksichtigt werden. Ändert sich der Währungsbetrag zuungunsten des Unternehmens, muss der höhere Erfüllungsbetrag festgehalten werden. Bewertungsmaßstäbe Für die einzelnen Bilanzpositionen gibt es verschiedene grundlegende Bewertungsmaßstäbe, die die bilanzielle Bewertung festlegen. Bei den Aktiva kommen die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes zur Anwendung (§ 255 Abs. 1 und 2 HGB) und bilden die Wertobergrenze. Das Prinzip wird als Pagatorik oder Anschaffungskostenprinzip bezeichnet und unterscheidet sich diametral von der Kosten- und Leistungsrechnung, der ein kalkulatorisches Prinzip zugrunde liegt. Darüber hinaus kann in manchen Fällen der Börsenpreis (§ 253 Abs. 4 HGB) oder der Marktpreis (§ 253 Abs. 4 HGB) angewandt werden. Falls sich kein Marktpreis ermitteln lässt, kann der so genannte beizulegende Wert (§ 253 Abs. 4 HGB) in die bilanzielle Bewertung einfließen. Bewertungsmaßstäbe der Aktiva Anschaffungskosten Herstellungskosten Marktpreis <?page no="96"?> 96 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Börsenpreis Beizulegender Wert Für die Passiva gelten wiederum andere Bewertungsmaßstäbe, die sich aus den Charakteristika von Eigen- und Fremdkapital ergeben. So werden Verbindlichkeiten aufgrund des Bilanzmodernisierungsgesetzes nun mit dem Erfüllungsbetrag bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB). Bei Rückstellungen wird ebenfalls der Erfüllungsbetrag angesetzt, jedoch muss hier zusätzlich eine Abzinsung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 1 und 2 HGB). Dies ist vor allem für Rentenverpflichtungen relevant, denen keine Gegenleistung gegenübersteht (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB). Pensionsverpflichtungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) und abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB). In der Rechtsprechung gibt es zusätzlich den Bewertungsmaßstab der Wertaufhellung. Bei der Bewertung unterscheidet man zwischen wertaufhellenden Tatsachen (objektiv bestehende Verhältnisse, die den Wert bestimmen und am Stichtag berücksichtigt werden müssen) und wertbeeinflussende Tatsachen (die die Verhältnisse ändern und erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden müssen). <?page no="97"?> Die Bewertung des Anlagevermögens 97 fit-lernhilfen.de Die Bewertung des Anlagevermögens Bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird differenziert zwischen Vermögensgegenständen, die zeitlich beschränkt verwendet werden können. Dabei handelt es sich um Vermögensgegenstände, die im Laufe der Zeit wegen der Abnutzung an Wert verlieren und daher planmäßig abgeschrieben werden. Zu diesen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gehören Gebäude, Maschinen, die Büro- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die gegen Entgelt erworben wurden. Auch immaterielle Vermögensgegenstände büßen im Lauf der Zeit ihren Wert ein wie beispielsweise Patente, die nach 20 Jahren gesetzlich auslaufen. Ähnliches lässt sich vom entgeltlich erworbenen Firmenwert behaupten. Denn dieser Wert verliert nach einigen Jahren an Bedeutung. Anders verhält es sich bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen, die zeitlich unbegrenzt benutzt werden können. Ein charakteristisches Beispiel sind Grundstücke. Jedoch kommt auch hier eine außerplanmäßige Abschreibung in Frage, wenn zum Beispiel der Boden durch auslaufendes Öl oder Chemikalien kontaminiert wird. Neben Grund und Boden sind auch Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere im Anlagevermögen und langfristige Ausleihungen nicht abnutzbare Vermögensgegenstände. Es gelten folgende Verfahrensweisen für die bilanzielle Bewertung des Anlagevermögens: Ausgangspunkt sind stets die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen planmäßig abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen. Wenn die voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht mehr gegeben ist, muss eine Wertaufholung vorgenommen <?page no="98"?> 98 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de werden. Die Wertaufholung geschieht durch eine Zuschreibung (also die Umkehrung einer Abschreibung). Es besteht eine rechtsformunabhängige Zuschreibungspflicht (§ 253 Abs. 5 HGB), die mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz eingeführt wurde. Es besteht ein Wertaufholungsverbot bei einem entgeltlich erworbenen Firmenwert, wenn dieser infolge einer dauernden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben wurde. Bei Finanzanlagen ist eine außerplanmäßige Abschreibung bei einer vorübergehenden Wertminderung zugelassen (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB). <?page no="99"?> 9 fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 5.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die bilanzielle Bewertung? [1 Fit-Punkt] BGB HGB Steuerrecht praktische Übung ordentlicher Kaufleute Wofür steht die Abkürzung „GoB“? [1 Fit-Punkt] Gesamtheit ordentlicher Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung <?page no="100"?> 100 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Wie wird der Grundsatz für die Beibehaltung der Darstellungsform bezeichnet? [1 Fit-Punkt] formale Bilanzkontinuität materielle Bilanzkontinuität Darstellungsstetigkeit Wie lautet der Fachbegriff für das Verbot, Schulden und Vermögensgegenstände in einer Bilanz zu verrechnen? [1 Fit-Punkt] Verrechnungsverbot Aktivierungsverbot Saldierungsverbot Was sind Beispiele für Bewertungsgrundsätze? [2 Fit-Punkte] Unternehmensfortführung Einzelbewertung Going Concern Principle Darstellungsstetigkeit Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Was sind Kennzeichen der HGB-Bilanzierung? [2 Fit-Punkte] Gläubigerschutzprinzip Investorenschutzprinzip stille Reserven <?page no="101"?> 101 fit-lernhilfen.de Bewertung von Immobilien zum Verkehrswert Was besagt das Imparitätsprinzip? [1 Fit-Punkt] Schulden müssen nie ausgewiesen werden. Gewinne müssen zuerst ausgewiesen werden Schulden müssen ausgewiesen werden, wenn sie bereits drohen. Was besagt das Realisationsprinzip? [1 Fit-Punkt] Gewinne können immer ausgewiesen werden. Gewinne können erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Schulden werden ausgewiesen, wenn Sie realisiert sind. Was bedeutet das Niederstwertprinzip? [2 Fit-Punkte] Am Bilanzstichtag muss der niedrigste Wertansatz ge wählt werden. Der niedrigste Wert bleibt bei der bilanziellen Bewertung außer Acht. Das Niederstwertprinzip wird auf Verbindlichkeiten angewandt. <?page no="102"?> 102 Etappe 5: Grundsätze fit-lernhilfen.de Worauf wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt? [1 Fit-Punkt] Eigenkapital Umlaufvermögen Anlagevermögen Gewinnrücklagen Was wird nach dem Höchstwertprinzip bilanziell bewertet? [1 Fit-Punkt] Eigenkapital Kapitalrücklagen Vorräte Forderungen Verbindlichkeiten Nach welchem Maßstab werden die Aktiva bewertet? [1 Fit-Punkt] Anschaffungskosten Herstellungskosten Marktpreis beizulegender Wert Börsenpreis Erfüllungsbetrag <?page no="103"?> 103 fit-lernhilfen.de Was ist ein Beispiel für einen nicht abnutzbaren Vermögensgegenstand? [1 Fit-Punkt] Maschine Geschäftswert Grundstück Gebäude Wie verfährt man bei einer dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes? [1 Fit-Punkt] planmäßige Abschreibung außerplanmäßige Abschreibung leistungsabhängige Abschreibung Bei welchem Vermögensgegenstand besteht im Anlagevermögen ein Wertaufholungsverbot bei einer dauernden Wertminderung? [2 Fit-Punkte] Gebäuden entgeltlich erworbener Firmenwert Finanzanlagen Dein Punktestand Etappe 5 [ Fit-Punkte] <?page no="105"?> Etappe 6: Bewertung der Aktiva Bewertung der Aktiva <?page no="106"?> 106 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? Das Kapitel befasst sich mit der bilanziellen Bewertung der Aktiva. Außerdem werden die Verfahren der bilanziellen Bewertung auf die Handelsbilanz angewandt. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? abnutzbare und nicht abnutzbare Vermögensgegenstände Abschreibung Wertminderung Wertaufholung Zuschreibungspflicht Wertaufholungsgebot Wertaufholungsverbot Lifo Fifo Lofo Hifo Pauschalwertberichtigung Uneinbringlichkeit Rechnungsabgrenzungsposten latente Steuern Maßgeblichkeitsprinzip Anschaffungswertprinzip Anschaffungsnebenkosten Herstellkosten immaterieller Vermögensgegenstand Bewertungsvereinfachung Bilanzierungshilfe Ausschüttungssperre Wofür benötige ich dieses Wissen? Bei der Erstellung einer Bilanz müssen die Vermögensgegenstände auf der Aktivseite nach spezifischen Kriterien bewertet werden. Die Bewertung in der Handelsbilanz wird benötigt, um eine Handelsbilanz zu erstellen. Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände hat sich durch das Bilanzmodernisierungsgesetz erheblich geändert. Hierbei kommt es auf eine sehr genaue Differenzierung der Bewertung an, die sogar nach der jeweiligen Phase erfolgt. <?page no="107"?> Die Bewertung des Umlaufvermögens 107 fit-lernhilfen.de Besonders beachtet werden sollten die Änderungen, die sich durch das Bilanzmodernisierungsgesetz ergeben. Los geht’s! Die Bewertung des Umlaufvermögens Auch für das Umlaufvermögen gibt es Bewertungsverfahren, die sich in einzelnen Aspekten von denen des Anlagevermögens unterscheiden. Der Preis für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe kann aus dem Preis ermittelt werden, der am Bilanzstichtag gilt. Fertige und unfertige Erzeugnisse, die sich im Lager befinden, sowie Handelswaren, die von anderen Unternehmen bezogen wurden, werden nach dem aktuellen Preis auf dem Absatzmarkt (dem Veräußerungspreis) bestimmt. Bei Handelswaren besteht eine Besonderheit, denn diese können sowohl nach dem Beschaffungspreis (Beschaffungsmarkt) als auch nach dem Veräußerungspreis (Absatzmarkt) eingestuft werden. Bei der bilanziellen Bewertung ist nur der niedrigere Preis der beiden Möglichkeiten zulässig. Analoges gilt für die Bewertung von Wertpapieren. Das Umlaufvermögen wird nach folgenden Gesichtspunkten bilanziell bewertet: Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens müssen nach dem Niederstwertprinzip auf den niedrigeren Marktpreis bzw. Börsenwert abgeschrieben werden. Wenn ein solcher Wert nicht ermittelt werden kann, gilt der beizulegende Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Es besteht eine Wertaufholungspflicht (Zuschreibungspflicht), wenn der Grund für die Wertminderung wegfällt. Wie bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens geht man von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus. <?page no="108"?> 108 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Der beizulegende Wert ist nach einem differenzierten Verfahren zu eruieren. Vermögensgegenstände, die sich noch im Lager befinden, aber noch nicht in die Produktion mit einbezogen wurden, setzen als beizulegenden Wert die Wiederbeschaffungskosten an. Dabei muss berücksichtigt werden, ob sich inzwischen Wertminderungen durch die lange Lagerung ergeben haben. Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen ist der beizulegende Wert mit dem Absatzpreis identisch. Von dem möglichen Verkaufserlös müssen Erlösschmälerungen, Verpackungskosten und Ausgangsfrachten sowie sonstige Vertriebskosten, anfallende Verwaltungskosten und Kapitaldienstkosten subtrahiert werden. Die Bewertungsvereinfachung Vorräte können anhand einer Bewertungsvereinfachung leichter bilanziell bewertet werden. In vereinzelten Fällen darf die Bewertungsvereinfachung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens übertragen werden. Dabei wird der Grundsatz der Einzelbewertung durchbrochen. Zu den Bewertungsvereinfachungsverfahren gehören die Durchschnittsbewertung oder Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB), die Festbewertung (§ 240 Abs. 3 HGB) und die Verbrauchsfolgeverfahren (oder Verbrauchsfolgefiktionen). Die Durchschnittsbewertung Bei der Durchschnittsbewertung können gleichartige Vermögensgegenstände der Vorräte zusammengefasst werden. <?page no="109"?> Die Verbrauchsfolgeverfahren 109 fit-lernhilfen.de Gleichartig bedeutet, dass die Vorräte einen gleichen Verwendungszweck haben oder zumindest funktionsgleich sind. Auch andere bewegliche Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens können zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig oder gleichwertig sind. Dabei wird als Durchschnittspreis das gewogene arithmetische Mittel gebildet. Der Verbrauch muss im Lager exakt registriert werden, um die Abgänge aufzeichnen zu können. Die Festbewertung Die Festbewertung ist für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, aber auch für das Anlagevermögen zulässig. Das Verfahren der Festbewertung unterstellt fiktiv, dass sich Zugänge und Abgänge die Waage halten, so dass hieraus ein konstanter Festwert abgeleitet werden kann. Bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens korrespondiert der Zugang den Abschreibungen des jeweiligen Gutes. Eine Festbewertung darf nur dann vorgenommen werden, wenn der Gesamtwert der so erfassten Vermögensgegenstände als geringfügig anzusehen ist (§ 240 Abs. 3 Satz 1 HGB). Als Faustregel gilt, dass dieser geringfügige und nachrangige Wert nicht fünf Prozent der Bilanzsumme überschreiten darf. Die Verbrauchsfolgeverfahren Man unterscheidet verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren (Verbrauchsfolgefiktionen), um die Änderungen von Lagerbeständen bilanziell bewerten zu können. Theoretisch gibt es das Lifo- und das Fifo-Verfahren sowie die Hifo- und die Lofo-Methode. <?page no="110"?> 110 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de „Lifo“ steht für „last in first out“, „fifo“ bedeutet „first in first out“ und „hifo“ - „highest in first out“ sowie „lofo“ „lowest in first out“. Damit wird die fiktive Reihenfolge beschrieben, in der Vorräte aus dem Lager geholt werden. Nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz werden in der HGB- Bilanzierung nur noch das Lifo- und das Fifo-Verfahren anerkannt. Bei der Lifo-Methode werden die zuletzt erworbenen Vermögensgegenstände zuerst verbraucht. Dies muss in der Realität nicht so geschehen; denn in der Praxis werden aus Gründen der optimalen Lagerhaltung meist zuerst die ältesten Bestände aufgebraucht (vor allem bei Lebensmitteln). Das Verbrauchsfolgeverfahren ist daher nur eine Fiktion, die eine einheitliche Berechnung und Bewertung der Bestände ermöglichen soll. Das Lifo-Verfahren begünstigt in der Bilanzpolitik einen niedrigeren Gewinnausweis; denn der durch die Inflation bedingte meist höhere Preis der zuletzt gekauften Vorräte fließt zuerst in die Bewertung ein. Durch die höheren Kosten, die durch die Verbrauchsfolgefiktion entstehen, wird der Gewinn verringert. Als zweites Verfahren ist im Handelsrecht die Fifo-Methode gestattet. Dabei werden die zuerst erworbenen Vorräte auch zuerst in der Produktion verbraucht. Das Fifo-Verfahren ist vor allem in einer Phase der Deflation nützlich, da es sinkende Preise adäquater erfasst. Das Hifo- und das Lofo-Verfahren sind seit dem Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes nicht mehr gestattet. Die Bewertung von Forderungen Eine Forderung beruht auf einem schuldrechtlichen Verhältnis, bei der der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung einfordern <?page no="111"?> Die Bewertung von Forderungen 111 fit-lernhilfen.de kann. Die Bilanz systematisiert Forderungen, indem sie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige Vermögensgegenstände unterscheidet. Zu den sonstigen Vermögensgegenständen zählen beispielsweise Arbeitgeberdarlehen, Gehaltsvorschüsse, Kautionen oder Ansprüche auf Steuererstattung. In der kaufmännischen Praxis stellen häufig die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den größten Posten dar. Dies sind die Beträge, die die Kunden dem Unternehmen noch schulden. Forderungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eingetragen wird der in der Rechnung angegebene Betrag, wobei Rabatte abgezogen werden. Der aktivierte Betrag umfasst auch die Umsatzsteuer. Niedrig verzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert erfasst. Forderungen unterliegen dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Sie werden abgeschrieben, wenn das Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Kunde nicht zahlen wird. Dabei wird zwischen uneinbringlichen, zweifelhaften, unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen differenziert. Uneinbringliche Forderungen müssen vollständig abgeschrieben werden. Eine solche Uneinbringlichkeit wird angenommen, wenn eine Pfändung erfolglos geblieben oder die Forderung verjährt ist. Eine zweifelhafte Forderung erkennt man daran, dass der Kunde noch ausstehende Zahlungen verweigert, es zu einem Wechselprotest kommt oder ein Vergleichsverfahren angestrebt wird. <?page no="112"?> 112 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Diese Vorgehensweisen werden insgesamt als Einzelwertberichtigungen bezeichnet. Daneben ist auch eine Pauschalwertberichtigung möglich, die das Ausfallrisiko berücksichtigt. Grundlage für diese hypothetische Pauschalwertberichtigung sind empirische Ausfallquoten in der Vergangenheit. Kapitalgesellschaften müssen die Pauschalwertberichtigung grundsätzlich bei den Aktiva vornehmen. Man spricht daher von einem aktivischen Ausweis. Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten dient der periodengerechten Abgrenzung in der Bilanz. Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich auf Einnahmen oder Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag entstanden sind. Die Einnahmen oder Ausgaben dürfen ihre Erfolgswirksamkeit erst nach dem Stichtag entfalten und müssen eindeutig dem Stichtag zugeordnet werden können (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB). Es handelt sich um transitorische Positionen, die später wieder korrigiert werden. Erfolgswirksamkeit bedeutet, dass der Geschäftsvorfall eine Änderung des Eigenkapitals bewirkt. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten werden nicht unter dem aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, sondern unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanziert. Aktive latente Steuern Wegen der unterschiedlichen bilanziellen Bewertung in der Handels- und in der Steuerbilanz entstehen latente Steuern. Ist der Steuerbilanzgewinn höher als der Handelsbilanzgewinn, dann ergeben sich aktivische latente Steuern. <?page no="113"?> Bewertung in der Handelsbilanz 113 fit-lernhilfen.de Anders als bei passivischen latenten Steuern, die in den Passiva aufgeführt werden müssen, besteht für die Aktivierung von aktivischen latenten Steuern seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz ein Aktivierungswahlrecht. Für aktive latente Steuern gibt es eine Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB). Die aktiven latenten Steuern können brutto in die Bilanz aufgenommen werden, dann erfolgt keine Saldierung mit den passivischen latenten Steuern. Werden hingegen aktive und passivische latente Steuern miteinander verrechnet, dann spricht man von einem Nettoausweis. Bewertung in der Handelsbilanz Im deutschsprachigen Raum hat sich die Zweiteilung in eine Handels- und eine Steuerbilanz historisch herausgebildet. In anderen Ländern wie beispielsweise den USA gibt es eigenständige steuerrechtliche Bemessungsgrundlagen. Die Erstellung der Handelsbilanz folgt den im Handelsgesetzbuch verankerten Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Bilanzierung. Bislang galt das Maßgeblichkeitsprinzip, dem zufolge die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz abgeleitet wurde. Es erfolgten nur Veränderungen, die aus abweichenden steuerrechtlichen Bestimmungen resultierten. In der Praxis wurde die Handelsbilanz meist so angefertigt, dass die steuerrechtlichen Aspekte bereits berücksichtigt wurden, sofern dies möglich war. Man sprach daher von einem umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzip in der Praxis. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurde die enge Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgehoben und damit das Maßgeblichkeitsprinzip weitgehend außer Kraft gesetzt. <?page no="114"?> 114 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Unternehmen publizieren lediglich die Handelsbilanz; die Steuerbilanz wird nur bei den zuständigen Behörden vorgelegt. In anderen Rechnungslegungssystemen wie dem der Europäischen Union (IFRS) oder der USA ( US-GAAP) ist die Unterscheidung und Verknüpfung zwischen einer Steuer- und Handelsbilanz nicht vorhanden, da das Steuerrecht nach einem eigenen System verfährt. Die Bewertung ist ein zentraler Vorgang bei jeder Bilanzierung, da alle Vermögensgegenstände mit einem Geldwert erfasst werden müssen. Die Bewertung führt zu beträchtlichen Spielräumen, die in der Bilanzpolitik eines Unternehmens genutzt werden. Durch einen gezielten Einsatz von Bewertungsspielräumen kann ein Unternehmen nach außen hin „verlustreich“ (um Steuern zu sparen) oder „profitabel“ für die Anteilseigner erscheinen. Der gesetzliche Rahmen ist bei der Bilanzierung weit gesteckt und eröffnet viele Möglichkeiten. Insbesondere aufgrund der Krisen in den vergangenen Jahren wurden die Bestimmungen für einige Branchen erheblich gelockert. Das Anschaffungswertprinzip Das Anschaffungswertprinzip (oder die Pagatorik) beinhaltet, dass jeder Vermögensgegenstand (im Steuerrecht wird der steuerrechtliche Fachbegriff „Wirtschaftsgut“ verwendet) mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist. Dies stellt die Obergrenze und damit den zulässigen Höchstwert dar. In der Praxis werden vor allem in Industrieunternehmen Maschinen selbst konstruiert und gebaut. In diesem Fall gelten die so genannten Herstellungskosten als Obergrenze. In der Kostenrechnung (dem internen Rechnungswesen) wird hingegen mit dem Wiederbeschaffungswert kalkuliert, um Preisveränderungen durch die Inflation besser berücksichtigen zu können und um die Substanzerhaltung zu gewährleisten. Für die Bilanzierung ist grundsätzlich nur der Anschaffungs- oder Herstellungswert zulässig. Eine Ausnahme bilden bestimmte Ver- <?page no="115"?> Das Anschaffungswertprinzip 115 fit-lernhilfen.de mögensgegenstände wie Finanzanlagen und das Umlaufvermögen. Bei ihnen kann der Tageswert angesetzt werden. Es handelt sich um das Tageswertprinzip, das die Pagatorik ergänzt. Der Tageswert ist bei diesen Vermögensgegenständen die Wertobergrenze. Die Anschaffungskosten umfassen neben dem Anschaffungspreis auch die Anschaffungsnebenkosten, die unter anderem Provisionen, Prämien, Zölle, Aufwendungen für die Aufstellung und Montage von Maschinen, die Grunderwerbsteuer, Beurkundungsgebühren, Gutachterkosten und Eingangsfrachten umfassen können. Für die Anschaffungsnebenkosten gilt die Aktivierungspflicht, d.h. sie müssen bilanziell in die Aktiva aufgenommen werden. Auch nachträgliche Aufwendungen wie notwendige Reparaturen, Erschließungsbeiträge oder Verbesserungen müssen mit einbezogen werden. Die Vorsteuer, die aufgrund der Mehrwertsteuer beim Kauf entsteht, bildet im Unternehmen lediglich einen durchlaufenden Posten und kann abgezogen werden. Sie wird nach § 9b EStG nicht bei den Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei der Berechnung der Anschaffungskosten müssen zudem die Anschaffungspreisminderungen abgezogen werden. Hierzu zählen Rabatte und Skonti sowie mögliche Zuschüsse Dritter. Finanzierungskosten müssen bei der bilanziellen Bewertung der Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes außer Acht gelassen werden. Zinsen für die Finanzierung können in der HGB- Bilanzierung nur dann mit einbezogen werden, wenn die Kredite <?page no="116"?> 116 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de eine Vorauszahlung darstellen oder als Anzahlung für Anlagen mit einer längeren Bauzeit fungieren. Das Bilanzmodernisierungsgesetz hat bei der Berechnung der Anschaffungskosten erhebliche Veränderungen mit sich gebracht. So wurde die handelsrechtlich festgelegte Wertuntergrenze nun erweitert. In Zukunft müssen auch die Gemeinkosten teilweise mit einbezogen werden. Durch diese Neuregelung wird eine Annäherung an die steuerrechtlichen Vorschriften und den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS vollzogen, was in § 255 HGH verankert ist. Nun müssen adäquate Anteile an den Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt werden. Ein Aktivierungswahlrecht besteht weiterhin für allgemeine Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Vertriebskosten sind hingegen von der Aktivierung nach dem Handelsrecht ausgeschlossen. Vermögensgegenstand (Wertobergrenze) Anlagevermögen Umlaufvermögen Anschaffungswert Anschaffungswert Herstellungswert Herstellungswert Tageswert (Markt- oder Börsenpreis) <?page no="117"?> Die Anschaffungskosten 117 fit-lernhilfen.de Die Anschaffungskosten In der Steuerbilanz werden die Wirtschaftsgüter mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziell bewertet. Neben dem Anschaffungspreis werden noch Anschaffungsnebenkosten hinzugefügt. Hierzu zählen: Maklergebühren (Courtage), Provisionen, Speditionskosten, Transportversicherungsprämien Lagergelder, Abladekosten, Kommissionskosten Notar- und Registerkosten Eine Besonderheit besteht bei immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Patente, Lizenzen, Konzessionen). Eine Aktivierung als Vermögensgegenstand im Anlagevermögen ist bei einem entgeltlichen Erwerb gestattet. Immaterielle Vermögensgegenstände, die selbst geschaffen wurden, dürfen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz teilweise aktiviert werden. Anders wird bei Wirtschaftsgütern verfahren, die zwar auch selbst produziert wurden, aber „gegenständlich“ als Dinge erfassbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Produktionsmaschinen und -anlagen, die selbst hergestellt wurden, oder fertige und unfertige Erzeugnisse, die sich im Lager befinden. Die Bewertung dieser Vermögensgenstände ist vielschichtig, denn es gibt hierbei Unterschiede zwischen dem Handels- und dem Steuerrecht, die akribisch beachtet werden müssen. Um diese Differenzierung zu verstehen, ist es bedeutsam, den Unterschied zwischen Herstellkosten und Herstellungskosten zu kennen. Die Herstellkosten gehören begrifflich zur Kostenrechnung und damit zum internen Rechnungswesen. Die Herstellungskosten hingegen sind ein Fachbegriff aus dem externen Rechnungswesen. <?page no="118"?> 118 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de In der Kostenrechnung ergeben sich die Herstellkosten aus der Gesamtheit der Material- und Fertigungskosten. Die im Handelsrecht verwendeten Herstellungskosten bestehen aus Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung. Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten dürfen ebenso berücksichtigt werden wie die Kosten der Verwaltung. Ausgeschlossen sind hingegen die Vertriebskosten. Die Herstellungskosten Bei den Herstellungskosten dürfen keine Forschungs- und Vertriebskosten berücksichtigt werden. Auch Fremdkapitalzinsen sind wie bei den Anschaffungskosten vom Einbezug ausgeschlossen. Ein Aktivierungswahlrecht kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Kredit im Zusammenhang mit der Herstellung eines Gegenstands aufgenommen wird. Nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz müssen nun auch Material- und Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen werden. Es handelt sich nicht länger um eine Aktivierungswahlrecht, sondern um eine Aktivierungspflicht. Diese Kosten können der Vollkostenrechnung entnommen werden. Die Herstellungskosten schließen auch die Kosten für die allgemeine Verwaltung, für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen sowie die betriebliche Altersversorgung mit ein. Zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung werden neben denen der Unternehmensleitung und des Einkaufs auch die Kosten für die Personalabteilung, das Rechnungswesen und den Betriebsrat gerechnet. Darüber hinaus gehören dazu das Ausbildungswesen, der Werkschutz und allgemeine soziale Einrichtungen wie die Kantine oder Essenszuschüsse des Unternehmens. <?page no="119"?> Die Bewertungswahlrechte 119 fit-lernhilfen.de Die Bewertungswahlrechte Die Divergenz zwischen Handels- und Steuerbilanz resultiert hauptsächlich aus der Verwendung von Bewertungswahlrechten. Bewertungswahlrechte spielen in der Bilanzpolitik eine bedeutende Rolle, denn durch sie kann das Unternehmen geringere oder höhere Gewinne vorweisen, so dass Aktionäre oder andere Anteilseigner davon profitieren. Ein Bilanzierungswahlrecht gestattet es, einen Vermögensgegenstand in anderer Höhe zu bilanzieren. Wird das Wahlrecht nicht in Anspruch genommen, kann die entsprechende Ausgabe als Aufwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung geltend gemacht werden. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die später als drei Monate nach dem Bilanzstichtag vorgenommen werden, sind als so genannte Aufwandsrückstellungen vom Bilanzmodernisierungsgesetz abgeschafft worden. Dies gilt generell für alle Rückstellungen, die sich auf Instandhaltungen, größere Reparaturen oder Generalüberholungen beziehen. Wartungsarbeiten, die in regelmäßigen Intervallen anfallen, müssen als Aufwand im jeweiligen Geschäftsjahr berücksichtigt werden. Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht für Rückstellungen für Aufwendungen, die am Stichtag wahrscheinlich oder sicher sind, deren Höhe oder Eintritt jedoch unbestimmt ist. Die Divergenz zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Berechnung der Herstellungskosten wurde durch das Bilanzmodernisierungsgesetz erheblich verringert, da das Steuerrecht eine partielle Aktivierungspflicht bei den Material- und Fertigungsgemeinkosten vorschreibt und nun auch im Handelsrecht Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten zwingend mit einfließen. Hinsichtlich der Wertobergrenze sind das Steuer- und das Handelsrecht identisch. <?page no="120"?> 120 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Besonders problematisch gestaltet sich die Ermittlung der Herstellungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Nach § 255 Abs. 2a HGB müssen drei Phasen unterschieden werden: die Forschungsphase, die Forschungs- und Entwicklungsphase sowie die eigenständige Entwicklungsphase. In der Forschungsphase geht es um die Erkenntnisgewinnung und wissenschaftliche Weiterentwicklung von Erkenntnissen und Erfahrungen im Rahmen einer Art Grundlagenforschung, aus der sich keine konkrete technische Anwendbarkeit ergibt. Die Entwicklungsphase unterscheidet sich dadurch, dass während dieses Zeitraums Produkte oder Verfahren für die konkrete Praxis entwickelt werden. Entwicklungskosten dürfen auch für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden. Diese Neuerung des Bilanzmodernisierungsgesetzes, die die bisherigen handelsrechtlichen Vorschriften völlig verwirft, führt zu einer Übernahme der Regelungen, die bereits im IFRS gängig sind. Forschungsaufwendungen sind grundsätzlich nicht aktivierbar und unterliegen damit einem Aktivierungsverbot. Für Unternehmen ist es aber schwierig, eine exakte Abgrenzung zwischen der Forschungs- und der Entwicklungsphase vorzunehmen. Eine Aktivierung der Aufwendungen in solchen „Mischphasen“ ist nicht gestattet. Latente Steuern entstehen aufgrund der unterschiedlichen Anwendung von handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen sowie der Bilanzierungswahlrechte. Durch divergierende Gewinne in der Steuerbzw. in der Handelsbilanz, ergibt sich ein unterschiedlicher Steueraufwand. Diesen Unterschied machen die latenten Steuern aus, die in einer Rückstellung für latente Steuern festgehalten werden. <?page no="121"?> Die Abschreibungen 121 fit-lernhilfen.de Für aktivische latente Steuern ist ein Wahlrecht vorgesehen, das mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz eingeführt wurde, während passivische latente Steuern zwingend in der Bilanz ausgewiesen werden müssen. Latente Steuern können sich beispielsweise durch unterschiedliche Abschreibungsverfahren ergeben. Wenn in der Handelsbilanz Vermögensgegenstände degressiv abgeschrieben werden, ergibt sich daraus eine stärkere Wertminderung, die sich auch auf die Gewinnsituation des Unternehmens auswirkt. In der Steuerbilanz hingegen werden die Vermögensgegenstände linear abgeschrieben. Aktivische latente Steuern dürfen nicht ausgeschüttet werden. Es gilt eine Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB). Die Abschreibungen Die Unterschiede zwischen der Steuer- und der Handelsbilanz treten auch in den zulässigen Abschreibungen zutage. Abschreibungen sind erforderlich, um Wertminderungen bei Vermögensgegenständen adäquat zu erfassen. Wertminderungen resultieren aus dem technischen und verbrauchsbedingten Werteverzehr. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlicher Werteverzehr möglich, der durch die technische Innovation entsteht. Veraltete Anlagen müssen durch effizientere ersetzt werden. Ein zeitlicher Werteverzehr ergibt sich vor allem bei Rechten wie Patenten, Gebrauchsmustern und Verträgen. Ausgangswert für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungswert entsteht, wenn die Abschreibungen vorgenommen wurden. <?page no="122"?> 122 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Der Abschreibungsplan konkretisiert, wie viel in jedem Geschäftsjahr abgeschrieben werden darf. Dies setzt voraus, dass die voraussichtliche Nutzung des Vermögensgegenstands ermittelt wurde. Hierbei handelt es sich um die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Grundlage für die Abschreibung bildet die Abschreibungsbasis. Die Abschreibung wird in eine planmäßige und eine außerplanmäßige untergliedert. Planmäßige Abschreibungen sind nur für abnutzbare Vermögensgegenstände zugelassen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden sofort in voller Höhe vorgenommen und können für abnutzbare und nicht abnutzbare Vermögensgegenstände erfolgen. Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände sind beispielsweise Grundstücke. Gegenstände, die nicht zu Beginn des Jahres erworben werden, müssen zeitanteilig abgeschrieben werden. Es gibt folgende Verfahren für die planmäßige Abschreibung: Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung Leistungsabhängige Abschreibung Bei der linearen Methode erfolgt die Abschreibung in gleich bleibenden Jahresbeträgen, die über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dabei durch die Zahl der Jahre dividiert, wobei im ersten Jahr der Anteil der Monate exakt ermittelt werden muss. Bei der degressiven Abschreibung ergibt sich ein fallender Abschreibungsbetrag. Es handelt sich mathematisch um eine arithmetische Reihe, bei der die Differenz der Abschreibungsquoten gleich bleibt. <?page no="123"?> Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden 123 fit-lernhilfen.de Die (geometrisch-)degressive Abschreibung ist nach dem 31. Dezember 2010 nicht mehr zulässig. Güter können dann nur noch linear abgeschrieben werden. Die dritte wichtige Abschreibungsmethode ist die leistungsabhängige Abschreibung, die den Werteverzehr der Realität anpasst. Der Grad der Abschreibung richtet sich nach dem Ausmaß der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstandes. Eine weitere theoretische Methode ist die progressive Abschreibung, die in der Praxis kaum vorkommt und sich auf einige Sonderfälle beschränkt. Die progressive Abschreibung ist die Umkehrung der degressiven Abschreibung. Im Steuerrecht ist seit dem 1. Januar 2011 nach § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG lediglich die lineare Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) erlaubt. In bestimmten definierten Fällen kann die Abschreibung auch nach Maßgabe der Leistung vorgenommen werden. Die leistungsabhängige Abschreibung ist im Steuerrecht auf bewegliche Anlagegüter beschränkt, die eine wirtschaftliche Notwendigkeit darstellen. Die planmäßigen Abschreibungen werden im Steuerrecht als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Die zulässige Nutzungsdauer wird in speziellen AfA-Tabellen verbindlich festgelegt. So werden elektronische Geräte wie PCs drei Jahre lang abgeschrieben. Bei der linearen Abschreibungsmethode bedeutet dies, dass jährlich ein Drittel des Wertes abgeschrieben wird. Eine häufig vorkommende Ausnahme stellen die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) dar. Wenn die geringwertigen Wirtschaftsgüter einen bestimmten Schwellenwert (410 EUR ohne Mehrwertsteuer) überschreiten, müssen sie abgeschrieben werden. Wird dieser Schwellenwert unterschritten, so ist eine Sofortabschreibung in voller Höhe möglich. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, deren Wert zwischen 410,01 EUR und 1000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) liegt, kann ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. <?page no="124"?> 124 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Bilanzierungshilfen wurden früher in der Handelsbilanz anerkannt. Das Steuerrecht kennt keine solchen Hilfskonstruktionen, da hier keine realen Vermögensgegenstände bewertet werden. Die handelsrechtlichen Bilanzierungshilfen bestanden aus Aktivierungswahlrechten. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurden die Bilanzierungshilfen abgeschafft. Hierzu gehörten: Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Aktivische Abgrenzungsposten in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung in den nachfolgenden Geschäftsjahren. <?page no="125"?> 125 fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 6.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Wie werden fertige und unfertige Erzeugnisse bewertet? [1 Fit-Punkt] Veräußerungspreis Rohstoffpreis Wiederbeschaffungspreis Welcher Bewertungsansatz gilt, wenn kein Markt- oder Börsenpreis ermittelt werden kann? [1 Fit-Punkt] Anschaffungspreis Herstellungspreis Veräußerungspreis beizulegender Wert <?page no="126"?> 126 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Wie erfolgt die bilanzielle Bewertung, wenn die Wertminderung eines Vermögensgegenstandes im Umlaufvermögen entfallen ist? [2 Fit-Punkte] Wertaufholungsverbot Wertaufholungsgebot Zuschreibungspflicht Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren gibt es? [2 Fit-Punkte] Durchschnittsbewertung Festbewertung Verbrauchsfolgeverfahren Gruppenbewertung Verbrauchsfolgefiktion Lifo-Verfahren Welche Verbrauchsfolgeverfahren gibt es? [1 Fit-Punkt] Lifo Lofo Fifo Fifa <?page no="127"?> 127 fit-lernhilfen.de Welche Verbrauchsfolgeverfahren sind in der HGB- Bilanzierung zugelassen? [2 Fit-Punkte] Hifo Lifo Fifo Lofo Wann liegt eine zweifelhafte Forderung vor? [1 Fit-Punkt] Kunde möchte nicht zahlen. Vergleichsverfahren vor Gericht Wechselprotest Was ist die Voraussetzung für eine Bilanzierung unter dem aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten? [1 Fit-Punkt] Erfolgswirksamkeit nach dem Bilanzstichtag Erfolgswirksamkeit vor dem Bilanzstichtag Unter welchen Umständen entstehen aktivische latente Steuern? [2 Fit-Punkte] Handelsbilanzgewinn höher als Steuerbilanzgewinn Steuerbilanzgewinn höher als Handelsbilanzgewinn <?page no="128"?> 128 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Welches Prinzip wurde vom Bilanzmodernisierungsgesetz aufgehoben? [1 Fit-Punkt] Imparitätsprinzip Realisationsprinzip Maßgeblichkeitsprinzip Für welche Vermögensgegenstände gilt unter Umständen das Tageswertprinzip? [1 Fit-Punkt] Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Grundstücke Welche Kosten müssen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz bei der Wertuntergrenze der Herstellungskosten berücksichtigt werden? [1 Fit-Punkt] Verwaltungskosten Fertigungsgemeinkosten Sozialkosten Materialgemeinkosten <?page no="129"?> 129 fit-lernhilfen.de Für welche Kosten besteht ein Aktivierungsverbot? [2 Fit-Punkte] allgemeine Verwaltungskosten Materialeinzelkosten Vertriebskosten Fertigungseinzelkosten Was darf bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt werden? [2 Fit-Punkte] Materialkosten Fremdkapitalzinsen Forschungskosten Verwaltungskosten Vertriebskosten Sondereinzelkosten der Fertigung Welche Aufwendungen sind bei immateriellen Vermögensgegenständen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz zulässig? [2 Fit-Punkte] Aufwendungen in der Forschungsphase Aufwendungen in der Entwicklungsphase Aufwendungen in der Mischphase (zugleich Forschungs- und Entwicklungsphase) <?page no="130"?> 130 Etappe 6: Bewertung der Aktiva fit-lernhilfen.de Für welche Vermögensgegenstände ist die plänmäßige Abschreibung vorgesehen? [1 Fit-Punkt] abnutzbare Vermögensgegenstände nicht abnutzbare Vermögensgegenstände Wie hoch ist der Schwellenwert für geringwertige Wirtschaftsgüter? [1 Fit-Punkt] 410 Euro ohne Mehrwertsteuer 1000 Euro mit Mehrwertsteuer 410 Euro mit Mehrwertsteuer 100 Euro ohne Mehrwertsteuer Dein Punktestand Etappe 6 [ Fit-Punkte] <?page no="131"?> Etappe 7: Bewertung der Passiva Bewertung der Passiva <?page no="132"?> 132 Etappe 7: Bewertung der Passiva fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? Das Kapitel befasst sich mit der bilanziellen Bewertung der Passiva in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? Kapitalrücklage Gewinnrücklage Sonderposten mit Rücklageanteil Verbindlichkeitsrückstellung Stichtagsprinzip Pensionsrückstellung Abzinsung Absetzung für Abnutzung (AfA) Wirtschaftsgut Bemessungsgrundlage Maßgeblichkeitsprinzip Going-Concern-Prinzip Teilwertabschreibung Wofür benötige ich dieses Wissen? Bei der Erstellung einer Bilanz müssen die Bilanzpositionen der Passivseite nach spezifischen Kriterien bewertet werden. Für die Erstellung der Steuerbilanz müssen steuerrechtliche Aspekte beachtet werden. Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? Als sehr komplex erweisen sich die Rückstellungen. In Prüfungssituationen sollte man die verschiedenen Arten von Rückstellungen und deren bilanzielle Bewertung genau kennen. In Prüfungssituationen sollten die Veränderungen, die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz in der Handelsbilanz entstanden sind, beachtet werden. Dies gilt vor allem für die Aufhebung des Maßgeblichkeitsprinzips. Los geht’s! <?page no="133"?> Die Bewertung der Rückstellungen 133 fit-lernhilfen.de Relativ unproblematisch ist im Großen und Ganzen die Bewertung des Eigenkapitals, bei dem die Höhe passiviert wird. Bei dem gezeichneten Kapital gilt es darauf zu achten, das eingeforderte Kapital und das nicht eingeforderte Kapital gesondert aufzuführen. Eigene Anteile sind getrennt vom Eigenkapital aufzuführen (§ 272 Abs. 1a HGB). Auch die Rücklagen, die in Kapital- und Gewinnrücklagen aufgefächert werden, sind auf der Passivseite auszuweisen. Mit dem Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil aufgehoben. Diese Regelung beruht auf der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit. Demnach dürfen steuerrechtliche Vorschriften nicht die Erstellung der Handelsbilanz beeinflussen. In den bisherigen Bilanzen kann der Sonderposten mit Rücklageanteil aufgrund von Übergangsvorschriften beibehalten oder erfolgsneutral den Gewinnrücklagen zugeführt werden. Wird dieser Sonderposten den Gewinnrücklagen zugeordnet, verschwindet er als eigenständige Position der Passiva. Die bilanzielle Bewertung des Fremdkapitals Bei der bilanziellen Bewertung des Fremdkapitals müssen die Regelungen für die Rückstellungen und Verbindlichkeiten beachtet werden. Hierbei gibt es eine Reihe von wichtigen Details. Die Bewertung der Rückstellungen Rückstellungen gelten als Fremdkapital, wenngleich sie bisweilen den nicht zu beachtenden Charakter von Eigenkapital annehmen können. Grundsätzlich wird zwischen Verbindlichkeits- und Aufwandsrückstellungen differenziert. Rückstellungen sind in ihrer Höhe und in <?page no="134"?> 134 Etappe 7: Bewertung der Passiva fit-lernhilfen.de ihrer Fälligkeit ungewiss. Beispiele für Aufwandsrückstellungen sind Gewinnbeteiligungen von Arbeitnehmern, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Jubiläumszuwendungen, Provisionen, Boni und Rabatte. Eine Unterkategorie der Aufwandsrückstellungen sind die Drohverlustrückstellungen, die sich auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften beziehen. Zu den Verbindlichkeitsrückstellungen werden Kulanzrückstellungen gezählt. Eine Kulanzrückstellung wird für Gewährleistungen gebildet, die als freiwillig eingestuft sind und nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen. Nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz sind Aufwandsrückstellungen nur noch eingeschränkt möglich. Rückstellungen, die für unterlassene Instandhaltungen vorgenommen werden, müssen innerhalb von drei Monaten im folgenden Geschäftsjahr durchgeführt werden. Solche Rückstellungen sind auch nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz noch zulässig (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB). Sie müssen passiviert werden. Instandhaltungen, die nach Ablauf der dreimonatigen Frist anberaumt werden, können nicht mehr als Rückstellungen in die Passiva eingetragen werden. Hier hat das Bilanzmodernisierungsgesetz das frühere Wahlrecht des HGB aufgehoben. Auch größere Reparaturen oder Überholungen dürfen nicht mehr als Aufwandsrückstellung passiviert werden. Mit diesen Änderungen wird eine Angleichung an den Rechnungslegungsstandard IFRS bezweckt. Die Ertragslage des Unternehmens soll durch diese Beschränkung der Aufwandsrückstellungen realistischer dargestellt werden. Für Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2008 solche Rückstellungen geltend gemacht haben, wurde eine Übergangslösung gefunden. Sie können die Aufwandsrückstellungen beibehalten oder sie den Gewinnrücklagen zuführen. <?page no="135"?> Bewertung von Pensionsrückstellungen 135 fit-lernhilfen.de Kostensteigerungen und Abzinsung bei Rückstellungen Rückstellungen werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Kostensteigerungen fließen in den Erfüllungsbetrag mit ein (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Als zweiter Bewertungsmaßstab gilt die vernünftige kaufmännische Beurteilung (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Kosten- und Preissteigerungen können dann einbezogen werden, wenn sie objektiv begründet sind. In der Steuerbilanz hingegen orientiert sich die Bewertung der Rückstellungen am Stichtagsprinzip, deshalb dürfen Kosten- und Preissteigerungen, die in der Zwischenzeit anfallen, nicht mit einbezogen werden. Mit dem Einbezug von Preis- und Kostensteigerungen in der Handelsbilanz wird die deutsche HGB-Bilanzierung der IFRS- Rechnungslegung angeglichen. Rückstellungen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, müssen abgezinst werden (§ 253 Abs. HGB), damit die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens realitätsnah bewertet wird und die tatsächlichen Verhältnisse zutage treten. Grundlage für die Abzinsung ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Rückstellungen, die nur noch eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aufweisen, müssen nicht abgezinst werden. Als Richtwert werden die offiziell berechneten Zinsen der Deutschen Bundesbank genommen. Dies gilt auch, wenn die Rückstellungen in einer ausländischen Währung erfolgen. Bewertung von Pensionsrückstellungen Auch für Pensionsrückstellungen gelten die Grundsätze, die bei der bilanziellen Bewertung von Rückstellungen angewandt werden. <?page no="136"?> 136 Etappe 7: Bewertung der Passiva fit-lernhilfen.de Pensionsrückstellungen müssen zukünftige Kostensteigerungen mit einbeziehen und sind mit dem durchschnittlichen Marktzins abzuzinsen. Für Pensionsrückstellungen gelten indes besondere Bestimmungen. So kann sich der durchschnittliche Marktzins auf einen Zeitraum von 15 Jahren beziehen (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Das Bilanzmodernisierungsgesetz brachte in diesem Zusammenhang eine weitere Änderung: Während früher Pensionsrückstellungen nach dem Einzelbewertungsgrundsatz in die Bilanz aufgenommen und mit einem spezifischen Abzinsungssatz versehen wurden, kann nun pauschal eine Abzinsung für einen Zeitraum von 15 Jahren vorgenommen werden (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Diese Regelung gilt auch für Rentenverpflichtungen, bei denen eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB). Bei der bilanziellen Bewertung in der Steuerbilanz ist weiterhin das Stichtagsprinzip maßgeblich, das zwischenzeitliche Kostensteigerungen ausklammert. Die vom Bilanzmodernisierungsgesetz vorangetriebene Entkoppelung von Handels- und Steuerbilanz führt dazu, dass die Bilanzen stärker divergieren. In der Regel ist aufgrund der Berücksichtigung von Kostensteigerungen der Handelsbilanzgewinn niedriger, so dass aktivische latente Steuern entstehen. Bewertung von Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden bilanziell nur erfasst, wenn sie zwingend sind. Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften erscheinen nicht in den Passiva. Bei einem drohenden Verlust aus einem schwebenden Geschäft wird eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen. <?page no="137"?> Bewertung von Eventualverbindlichkeiten 137 fit-lernhilfen.de Grundsätzlich werden Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziell bewertet. Für Verbindlichkeiten gilt ein generelles Saldierungsverbot. Das bedeutet: Verbindlichkeiten dürfen auf keinen Fall mit den Forderungen gegen die Kunden verrechnet werden (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Dies gilt auch dann, wenn eine Verbindlichkeit und eine Forderung gegenüber demselben Kunden vorhanden sind. Bei Verbindlichkeiten in einer ausländischen Währung muss der Währungskurs zugrunde gelegt werden, der beim Zugang der Verbindlichkeit bestand, und zwar wird der Briefkurs (Ankaufskurs) verwendet. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeit muss über einem Jahr liegen. Am Bilanzstichtag muss die Verbindlichkeit mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet werden. Der Devisenkassamittelkurs ist das arithmetische Mittel des Geld- und Briefkurses der Währung. Bewertung von Eventualverbindlichkeiten Zu den Eventualverbindlichkeiten gehören Wechselverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (auch Scheckbürgschaften) und Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen. Außerdem zählen dazu Haftungsverhältnisse, die aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten resultieren. Diese Verbindlichkeiten werden nur dann fällig, wenn die Haftung eintritt. Daher stehen Eventualverbindlichkeiten „unter der Bilanz“, sind also nicht unmittelbarer Bestandteil der Passiva (§ 251 HGB). Falls die Haftung eintritt (beispielsweise eine Bürgschaft fällig wird), verwandelt sich die Eventualverbindlich- <?page no="138"?> 138 Etappe 7: Bewertung der Passiva fit-lernhilfen.de keit in eine Rückstellung oder eine Verbindlichkeit, die passiviert werden muss. Die Eventualverbindlichkeiten müssen unter der Bilanz in jener Höhe angegeben werden, in der sie geltend gemacht werden können. Mögliche Gegenansprüche dürfen nicht verrechnet werden. Passivische Rechnungsabgrenzungsposten Passivische Rechnungsabgrenzungsposten entstehen, wenn eine Einnahme vor dem Bilanzstichtag eingeht, obwohl sie erst danach fällig wird. Beispielsweise kann die Miete, die im Januar zu bezahlen ist, bereits im Dezember überwiesen worden sein. Voraussetzung für die Passivierung unter dem Rechnungsabgrenzungsposten ist, dass die Einnahme vor dem Abschlussstichtag einging und dass sie erst danach Erfolgswirksamkeit erlangte. Der Erfolg muss eindeutig nach dem Stichtag eintreten. Passivische latente Steuern Aufgrund der Divergenz von Handels- und Steuerbilanz entstehen latente Steuern. Wenn der Handelsbilanzgewinn höher ist als der Steuerbilanzgewinn, ergeben sich passivische latente Steuern. Für sie gilt ein Passivierungsgebot (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB). Das bedeutet: Die passivischen latenten Steuern müssen auf der Passivseite ausgewiesen werden. Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Regelung ausgenommen. Bewertung in der Steuerbilanz Die Steuerbilanz folgt anderen Gesetzmäßigkeiten als die Handelsbilanz, wenngleich viele Prinzipien ähnlich sind. Die Ursache für diese Dichotomie ist darin zu sehen, dass sich die Kom- <?page no="139"?> Bewertung in der Steuerbilanz 139 fit-lernhilfen.de plexität des Steuerrechts erst im 20. Jahrhundert in vollem Umfang entfaltet hat und das Handelsrecht dem 19. Jahrhundert entspringt. Daher wird im Steuerrecht eine eigene Terminologie eingesetzt. Es ist wichtig, eindeutig zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Fachbegriffen zu unterscheiden. So wird beispielsweise der Terminus „Vermögensgegenstand“ im Steuerrecht als „Wirtschaftsgut“ bezeichnet. Abschreibung wird im Steuerrecht korrekt „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) genannt. Solche terminologischen Differenzierungen kennzeichnen auch semantische Unterschiede, die sich aus den Besonderheiten des Steuerrechts ergeben. Die Steuerbilanz bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Wirtschaftsförderung zahlreiche Sonderfälle und Ausnahmen vorgesehen, die in der Steuerbilanz berücksichtigt werden müssen. Eine Steuerbilanz ist daher in der Praxis so gut wie nie mit der Handelsbilanz identisch. In seltenen Fällen kann aber eine Handelsbilanz so erstellt werden, dass sie einigermaßen der Steuerbilanz entspricht. Die Steuerbilanz wird vom Unternehmen nicht veröffentlicht. Früher galt das Maßgeblichkeitsprinzip, dem zufolge die Steuerbilanz von der Handelsbilanz abgeleitet wird. Aufgrund der Bilanzierungspraxis wurde häufig auch von einem umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzip gesprochen, da die Handelsbilanz so erstellt wurde, dass sie nicht allzu sehr von der Steuerbilanz abwich. Soweit im Handelsrecht möglich, wurden daher steuerrechtliche Maßstäbe bereits bei der Erstellung der Handelsbilanz mit einbezogen. Seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurde diese Verquickung von Steuer- und Handelsbilanz durch das (umgekehrte) Maßgeblichkeitsprinzip entkoppelt. Die Neuregelung folgt damit den <?page no="140"?> 140 Etappe 7: Bewertung der Passiva fit-lernhilfen.de internationalen Usancen, denen eine solche Verbindung von Handels- und Steuerbilanz fremd ist. Der Teilwert ist ein steuerrechtlicher Terminus, der als Bewertungsmaßstab bei der Erstellung der Steuerbilanz entscheidend ist. In der Steuerbilanz werden die Herstellungskosten restriktiver gehandhabt. Der Teilwert wird in § 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erläutert und beschreibt den Betrag eines Wirtschaftsgutes, der bilanziell erfasst würde, wenn der Erwerber den Betrieb fortführen würde. Dieses Prinzip der Unternehmensfortführung, das den Liquidationswert ausschließt, wird auch als „Going-Concern- Prinzip“ bezeichnet. Der Teilwert entspricht den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts. Bei Fehlinvestitionen kann ein niedrigerer Teilwert geltend gemacht werden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist der Teilwert mit dem Buchwert identisch. Analog den handelsrechtlichen Bestimmungen werden Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziell erfasst. Aufgrund von Abschreibungen ergeben sich fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Liegt der Teilwert eines Wirtschaftsgutes unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kann eine Teilwertabschreibung erfolgen. Dasselbe gilt für das Umlaufvermögen, wenn der Teilwert unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (den Buchwert) fällt. In manchen Aspekten unterscheidet sich die Steuerbilanz von der Handelsbilanz. So dürfen steuerrechtlich beispielsweise keine Drohverlustrückstellungen gebildet werden. <?page no="141"?> 141 fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 7.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Welcher Passivposten wurde durch das Bilanzmodernisierungsgesetz aufgehoben? [1 Fit-Punkt] Gewinnrücklagen Kapitalrücklagen Sonderposten mit Rücklageanteil Wie werden drohende Verluste bilanziert? [1 Fit-Punkt] als Verbindlichkeit als Rückstellungen als Eventualverbindlichkeit <?page no="142"?> 142 Etappe 7: Bewertung der Passiva fit-lernhilfen.de Wie werden Zugänge von Verbindlichkeiten in ausländischer Währung bilanziert? [1 Fit-Punkt] Devisenkassamittelkurs Briefkurs Geldkurs Wie werden Eventualverbindlichkeiten bilanziert? [1 Fit-Punkt] außerhalb der Bilanz als Verbindlichkeit als Rückstellung Was sind die Voraussetzungen für die Passivierung unter dem Rechnungsabgrenzungsposten? [2 Fit-Punkte] Erfolgswirksamkeit nach dem Bilanzstichtag Erfolgswirksamkeit vor dem Bilanzstichtag Einnahme vor dem Bilanzstichtag Einnahme nach dem Bilanzstichtag Welche Begriffe stammen aus dem Steuerrecht? [2 Fit-Punkte] Absetzung für Abnutzung (AfA) Wirtschaftsgut <?page no="143"?> 143 fit-lernhilfen.de Teilwertabschreibung Was besagte früher vor der Aufhebung durch das Bil- MoG das Maßgeblichkeitsprinzip? [2 Fit-Punkte] Ableitung der Handelsbilanz von der Steuerbilanz Ableitung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz Ableitung der Bilanz von der GuV Was bedeutet das Going-Concern-Prinzip? [1 Fit-Punkt] Umwandlung in einen Konzern Börsengang eines Konzerns Prinzip der Unternehmensfortführung Dein Punktestand Etappe 7 [ Fit-Punkte] <?page no="145"?> Etappe 8: Jahresabschlussanalyse Jahresabschlussanalyse <?page no="146"?> 146 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Startschuss: SSchlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? Das Kapitel befasst sich mit der Jahresabschlussanalyse, den einzelnen Kennzahlen und deren Interpretation sowie mit dem Aufbau und der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus werden der Jahresüberschuss und der Bilanzgewinn sowie die Rentabilitätsanalyse anhand mehrerer wichtiger Kennzahlen behandelt. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? Bilanzanalyse Vermögenslage Anlagenintensität Sachanlagenintensität Umlaufintensität Vorratsintensität Forderungsintensität Kapitalstruktur Bilanzgewinn Eigenkapitalquote Anspannungsgrad Verschuldungsgrad Fristenkongruenz Anlagendeckung Deckungsgrad Liquiditätsgrad Aufwendung Ertrag Bestandsmehrung Bestandsminderung Betriebsergebnis Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren Umsatzerlöse Rohergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit EBT Ergebnis vor Steuern Thesaurierung Rendite Rentabilität Leverage-Effekt Cashflow Innenrefinanzierungskraft Wofür benötige ich dieses Wissen? Die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens wird mit Hilfe der Kennzahlen detailliert analysiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein essenzieller Bestandteil des Jahresabschlusses. Bei der Analyse ist es wichtig, sorgfältig den umgangssprachlichen Begriff „Gewinn“ differenziert zu betrachten. Die Rentabilitätsanalyse erläutert anhand verschiedener Kennzahlen, wie profitabel ein Unternehmen ist. <?page no="147"?> Bewertung in der Steuerbilanz 147 fit-lernhilfen.de Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? In einer Prüfungssituation ist es wichtig, die einzelnen Kennzahlen genau interpretieren zu können. Nicht selten wird der Cashflow thematisiert. Häufig geprüft wird der Unterschied zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren. Neben Jahresüberschuss und Bilanzgewinn sollte man in Prüfungen auch die Ableitung EBT erläutern können. Die Interpretation der einzelnen Rentabilitätskennzahlen sollte detailliert vorbereitet werden. Los geht’s! Häufig ist von Bilanzanalyse die Rede, wenn aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung verschiedene Kennzahlen abgeleitet werden. Die korrekte Bezeichnung lautet aber: Jahresabschlussanalyse. Denn die Kennzahlen beziehen sich auf das Gesamtwerk und beziehen sowohl Bilanz als auch Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang und gegebenenfalls weitere Informationen mit ein. Die Jahresabschlussanalyse ermöglicht es herauszufinden, ob ein Unternehmen Gewinne oder Verluste gemacht hat, wie die Gewinnentwicklung ist, wie sich die Vermögensgegenstände verändert haben und welche Rendite das Unternehmen erwirtschaftet hat. Die Jahresabschlussanalyse fasst die Vermögens-, Finanz- und Ertragsanalyse eines Unternehmens zusammen. Die Bilanzbzw. Jahresabschlussanalyse trägt entscheidend dazu bei, ein Unternehmen besser einschätzen zu können. Auch für Anteilseigner wie Aktionäre oder Gesellschafter ist es von großer Bedeutung zu wissen, ob ein Unternehmen profitabel ist oder ob es Probleme aufweist, die möglicherweise zu einer Insolvenz führen können. <?page no="148"?> 148 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de In der Praxis wird häufig eine Bilanzpolitik betrieben, die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Schwierigkeiten verschleiern kann. Durch Ausschöpfung aller Spielräume kann sogar ein Verlust in einen Gewinn verwandelt werden. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Rechnungslegungsstandards wie zwischen der HGB-Bilanzierung und IFRS können auf groteske Weise dazu führen, dass dasselbe Unternehmen in dem einen Abschluss einen Verlust und in dem anderen einen Gewinn ausweist. Deshalb ist es wichtig, die Jahresabschlussanalyse sehr gründlich zu beherrschen. Zwar kann eine ausgeklügelte Bilanzpolitik und Bilanzierung viele Problempunkte nach außen hin tarnen, aber erfahrene Experten können zumindest ansatzweise erkennen, an welchen Stellen des Jahresabschlusses eine solche Bilanzkosmetik stattgefunden hat. Die Vermögenslage Die Vermögenslage spiegelt die Veränderungen der einzelnen Vermögensgegenstände und deren Zusammensetzung wider. Die Vermögensgegenstände eines Unternehmens sind auf der Aktivseite der Bilanz festgehalten. Kennzahlen der Vermögenslage Um die Vermögenslage eines Unternehmens zu beschreiben, werden mehrere Kennzahlen eingesetzt. Eine wichtige Kennzahl ist die Anlagenintensität, die das Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen beschreibt. Es handelt sich um eine vertikale Bilanzkennzahl. <?page no="149"?> Kennzahlen der Vermögenslage 149 fit-lernhilfen.de Die Anlagenintensität ist von der jeweiligen Branche abhängig. Ein Unternehmen, das über eine hohe Anlagenintensität verfügt, hat einen Großteil des Kapitals in Gebäude, Grundstücke, Maschinen und technische Anlagen investiert. Es handelt sich folglich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Industrieunternehmen. Eine hohe Anlagenintensität ist bezeichnend für Branchen wie Maschinen- und Anlagenbau, Energiewirtschaft, Automobil- und chemische Industrie. Die Anlagenintensität besitzt eine sinnvolle Aussagekraft nur innerhalb einer Branche, denn es macht keinen Sinn, ein Dienstleistungsunternehmen wie eine Versicherung mit einem Maschinenbauer zu vergleichen. Für die Interpretation ist folgender Grundsatz maßgeblich: Je höher die Anlagenintensität eines Unternehmens ausgeprägt ist, desto größer ist auch die Belastung durch fixe Kosten wie Zinsen und Abschreibungen. Eine geringe Anlagenintensität kann jedoch ein Hinweis darauf sein, dass die vorhandenen Anlagen in einem Unternehmen bereits weitgehend abgeschrieben sind und weiterhin benutzt werden. Hieraus könnte eine mangelnde Innovationsfähigkeit des Unternehmens resultieren. Ein Unternehmen, das Maschinen, Grundstücke, Gebäude und technische Anlagen benötigt, hat einen wesentlich höheren Kapitalbedarf als beispielsweise ein Dienstleistungsunternehmen. Da diese Vermögensgegenstände langfristig als Anlagevermögen im Unternehmen gebunden sind, stellen sie eine größere Sicherheit bei einer möglichen Insolvenz dar. Andererseits ist die Anschaffung des Anlagevermögens mit hohen Anfangsinvestitionen verknüpft. Viele Aktionäre betrachten Unternehmen mit einer hohen Anlagenintensität als „Substanzwerte“, da sie über mehr verwertbare Vermögensgegenstände bei einer Liquidation verfügen. Dennoch haben auch Dienstleistungsunternehmen Vorteile. Da sie weniger in Sachanlagen investieren müssen, können sie leichter höhere Gewinnmargen erzielen. <?page no="150"?> 150 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Als weitere Kennzahl kann man, um die Vermögensstruktur genauer zu analysieren, die Sachanlagenintensität ermitteln. Sie ist der Quotient aus dem Sachanlagenvermögen und dem Gesamtvermögen. Diese Kennzahl blendet das schwierig und differenziert zu bewertende immaterielle Vermögen und die langfristigen Finanzanlagen aus. Der Betrachter erhält dadurch einen Eindruck, welche „greifbaren“ Vermögensgegenstände das Unternehmen hat. Das Sachanlagevermögen ist für die höchsten Investitionen und für die Mehrzahl der Abschreibungen verantwortlich. Eine sehr bedeutsame Kennzahl ist die Umlaufintensität. Sie beschreibt die Relation des Umlaufvermögens zum Gesamtvermögen und ist eine vertikale Bilanzkennzahl. Die Umlaufintensität ist die komplementäre Größe zur Anlagenintensität; beide zusammen ergeben hundert Prozent. Das Umlaufvermögen kann sich aufgrund der Produktion sehr schnell ändern. Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) werden verbraucht und beschafft. Eine hohe Umlaufintensität kennzeichnet vor allem Handelsunternehmen, bei denen die Waren einen weitaus größeren Anteil einnehmen als das Anlagevermögen (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Gebäude, Büro- und Geschäftsausstattung). Eine hohe Umlaufintensität hat den positiven Nebeneffekt, dass in einer Krisensituation Teile des Vermögens schneller flüssig ge- <?page no="151"?> Kennzahlen der Vermögenslage 151 fit-lernhilfen.de macht werden können, da Umlaufvermögen leichter liquidierbar ist. Um zu einem differenzierten Urteil zu gelangen, ist es unerlässlich, die genaue Zusammensetzung und Gewichtung des Umlaufvermögens zu betrachten. Hohe Forderungsbestände signalisieren eher ein unzulängliches Forderungsmanagement und die Gefahr von Forderungsausfällen. Auch hohe Lagerbestände sind ein deutliches Warnsignal, da diese mit hohen Lagerkosten verbunden sein können. Auch bei dieser Kennzahl gilt, dass sie branchenabhängig ist. Bei einem Maschinenbauunternehmen wird die Anlagenintensität überwiegen, während ein Handelsunternehmen wie ein Supermarkt über mehr Umlaufvermögen verfügt. Das Umlaufvermögen (besonders flüssige Mittel wie Bankkonten und die Kasse) können sehr schnell zur Tilgung kurzfristiger Kredite eingesetzt werden. Eine hohe Umlaufintensität erweist sich demnach als vorteilhaft, wenn das Unternehmen eine kurzfristige Finanzierung in Anspruch nimmt. In diesem Kontext hält die Bilanzanalyse weitere Kennzahlen bereit, um die Betrachtung und Analyse der Vermögensstruktur zu vertiefen. Die Vorratsintensität setzt die vorhandenen Vorräte in Relation zum Gesamtvermögen. Eine hohe Vorratsintensität ist charakteristisch für Handelsunternehmen. Eine höhere Vorratsintensität verbessert die Bonität bei kurzfristigen Finanzierungen. Jedoch kann eine Vorratsintensität ebenso auf Probleme hindeuten. Wenn sich im Lager die nicht verkauften Erzeugnisse stapeln, dann ist dies ein Indiz für Absatzprobleme und ein unzulängliches Marketing. Möglicherweise verliert das Unternehmen zunehmend Marktanteile. Um das Problem näher zu bestimmen, muss vor allem der Anteil an fertigen Erzeugnissen im Lager näher betrachtet werden. <?page no="152"?> 152 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Moderne Unternehmen vermeiden eine hohe Lagerhaltung, die zusätzliche Kosten verursacht, indem sie auf Kanban, die Justin-Time-Fertigung und das Supply-Chain-Management setzen. Eine ausgeprägte Vorratsintensität kann daher auf veraltete Organisationsstrukturen hinweisen. Um diesen Aspekt genauer zu untersuchen, kann der Vorjahresstand der Vorräte mit den aktuellen Zahlen verglichen werden. Das Umlaufvermögen kann anhand weiterer Kennzahlen noch detaillierter aufgeschlüsselt werden. Eine gängige Kennzahl ist die Forderungsintensität, die die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ins Verhältnis zum Gesamtvermögen setzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen aus jenen Geldbeträgen, die die Kunden dem Unternehmen noch schulden - es handelt sich um offene Rechnungen. Forderungen können aus Lieferungen und Leistungen resultieren. Es gibt aber auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Darüber hinaus werden zu den Forderungen sonstige Vermögensgegenstände gezählt wie beispielsweise Arbeitgeberdarlehen, die Mitarbeiter zu günstigen Konditionen erhalten. Forderungen fließen stets zum Nennbetrag in die Bilanz ein. Unverzinsliche Forderungen oder Forderungen mit marktunüblich niedrigen Zinsen müssen abgezinst werden, wenn sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben. Um die Forderungsintensität sinnvoll bewerten zu können, müssen in diesem Fall die Besonderheiten und Rahmenbedingungen der jeweiligen Branche berücksichtigt werden. So gibt es Industriezweige, in denen es gängige Praxis ist, den Kunden großzügige Kreditlinien einzuräumen. Solche Lieferantenkredite sind in vielen Sektoren üblich und werden gerne in Anspruch genommen. Vor allem <?page no="153"?> Die Kapitalstruktur 153 fit-lernhilfen.de gewerbliche Kunden (beispielsweise in der Investitionsgüterindustrie) erwarten wettbewerbsfähige Kreditkonditionen. Hohe Forderungsbestände spiegeln bisweilen nur die übliche kaufmännische Praxis in manchen Branchen wider. Andererseits kann eine hohe Forderungsintensität ein Hinweis auf ein schlecht organisiertes Forderungsmanagement oder einen Kundenstamm sein, der sich durch ein zweifelhaftes Zahlungsverhalten oder eine unzureichende Bonität auszeichnet. Unternehmen mit gewerblichen Kunden haben die Möglichkeit, das Forderungsmanagement zu optimieren, indem sie beispielsweise Factoring nutzen. Dabei werden Forderungen des Unternehmens an eine Factoring-Gesellschaft abgetreten. Beim echten Factoring übernimmt das Factoring-Unternehmen die Eintreibung der Forderung, während beim unechten Factoring das Kreditrisiko beim Unternehmen verbleibt. Factoring trägt erheblich dazu bei, die Liquidität zu erhöhen. Es verursacht aber auch beträchtliche Kosten, da die Factoring- Gesellschaft vom Forderungsbetrag eine Inkassogebühr sowie Zinsen verlangt und beim echten Factoring eine so genannte Delkrederegebühr geltend macht, um das Kreditausfallrisiko abzufedern. Um das Insolvenzrisiko eines Unternehmens sinnvoll zu beurteilen, sollte berücksichtigt werden, dass bei Kapitalgesellschaften (wie der Aktiengesellschaft und der GmbH) schon die Überschuldung und nicht nur die Zahlungsunfähigkeit die Anmeldung der Insolvenz erfordert. Die Kapitalstruktur Das Kapital eines Unternehmens setzt sich aus zwei Hauptkategorien zusammen: dem Eigen- und dem Fremdkapital. Alle Kennzahlen zur Kapitalstruktur sind vertikale Bilanzkennzahlen, wobei häufig das Gesamtkapital (die Bilanzsumme) im Nenner des Quotienten steht. <?page no="154"?> 154 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Das Eigenkapital Das Eigenkapital haftet gegenüber den Gläubigern. Bei Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung wie der Aktiengesellschaft, der Limited, der Unternehmergesellschaft und der GmbH bedeutet dies, dass die Gläubiger keinen Zugriff auf das Privatvermögen des Unternehmers haben, wenn man von Sonderfällen wie der Durchgriffshaftung absieht. Das Grundkapital bildet die Summe aller Nennbeträge der ausgegebenen Aktien. Der Nennbetrag wird bei der Aktienemission (Ausgabe von Aktien) festgelegt. Der Börsenkurs ist davon völlig unabhängig und richtet sich nach dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Eine weitere Position auf der Passivseite ist der Bilanzgewinn. Dieser Posten taucht aber nur dann auf, wenn bei der Hauptversammlung die Aktionäre bereits über die Verwendung des Gewinns beraten und abgestimmt haben. Hat die Hauptversammlung noch nicht stattgefunden, werden anstelle des Bilanzgewinns bzw. verlusts der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag aufgeführt. Der Bilanzgewinn ist vom Jahresüberschuss abhängig und bezieht Gewinn- und Verlustvorträge sowie Einstellungen und Entnahmen in die Rücklagen mit ein. Jahresüberschuss + Gewinnvortrag + Entnahme aus den Rücklagen - Verlustvortrag - Einstellung in die Rücklagen = Bilanzgewinn Ein Gewinnvortrag ergibt sich, wenn Gewinne, die in einem Geschäftsjahr entstanden sind, auf das folgende Geschäftsjahr ver- <?page no="155"?> Das Eigenkapital 155 fit-lernhilfen.de schoben werden. Bei Verlustvorträgen wird entsprechend ein Verlust in das nächste Geschäftsjahr übertragen. Zur Beurteilung des Eigenkapitals wird als Kennzahl die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus dem Quotienten von Eigenkapital und Gesamtkapital ergibt. Bei der Ermittlung ist eine Besonderheit zu berücksichtigen, die von dem ambivalenten Status des Sonderpostens mit Rücklageanteil herrührt. Bei der Berechnung der Eigenkapitalquote wird daher schematisch vereinfachend davon ausgegangen, dass dieser Sonderposten jeweils zur Hälfte aus Eigen- und Fremdkapital besteht. Seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil abgeschafft. Das Berechnungsschema gilt daher nur noch für die Übergangsregelung bei Altfällen. Das für die Berechnung der Eigenkapitalquote benötigte Eigenkapital wird wie folgt aufgeschlüsselt: Grundkapital + Kapitalrücklagen + Gewinnrücklagen + 50 % Bilanzgewinn + 50 % Sonderposten mit Rücklageanteil Bei der Interpretation sollte beachtet werden, dass ein hoher Eigenkapitalanteil zwar prinzipiell für ein solides und relativ unabhängiges Unternehmen steht, aber dass damit zugleich auch Nachteile verbunden sein können. Ein Verzicht auf eine hohe Kreditaufnah- <?page no="156"?> 156 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de me bedeutet nämlich zugleich eine mangelnde Flexibilität, den Verzicht auf eine Hebelung des möglichen Gewinns und der optimalen Nutzung von Fremdkapitalressourcen. Wie bei den meisten Kennzahlen gilt in diesem Zusammenhang, dass die Eigenkapitalquote in hohem Maße branchenabhängig ist. Während Dienstleistungsunternehmen in der Regel nur über ein geringes Eigenkapital verfügen, zeichnen sich bodenständige Industrieunternehmen durch eine überdurchschnittliche Eigenkapitalquote aus, die weit über 40 Prozent liegen kann. Der Durchschnitt der deutschen Unternehmen, die im internationalen Vergleich ohnehin unterkapitalisiert sind, liegt zwischen 20 und 30 Prozent, wenngleich eine solche Pauschalisierung die branchenspezifischen Besonderheiten außer Acht lässt. Die Eigenkapitalquote muss kritisch interpretiert werden. Auch bei einer niedrigen Kennzahl kann das Unternehmen über Vermögen verfügen, das sich durch Bewertungsunterschiede ergibt. Es handelt sich um stille Reserven, die verborgen in der Bilanz enthalten sind. Stille Reserven resultieren aus der Bilanzierung, wenn Aktiva unterbewertet oder Passiva überbewertet werden. Wenn beispielsweise ein Unternehmen seit etlichen Jahrzehnten ein Gebäude mitten in der Hamburger Innenstadt besitzt, kann dieses einen sehr hohen Grundstückswert haben. Wegen der Bilanzierung wird das Haus mit einem festgelegten Prozentsatz jährlich abgeschrieben, was dazu führt, dass nach vielen Jahren nur noch ein geringer Wert in den Bilanzen auftaucht. In der Realität aber beträgt der tatsächliche Verkehrswert ein Vielfaches des bilanziellen. Der Wert des Grundstücks und oft des Gebäudes ist nicht gesunken, sondern vielmehr beträchtlich gestiegen. Diese Lücke zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert und dem bilanziellen Wert macht die stillen Reserven aus, die realisiert werden, wenn das Grundstück verkauft würde. Dies ist nur ein Beispiel, wie sich durch die bilanzielle Bewertung stille Reserven ergeben. In der Wirklichkeit verfügen die meisten <?page no="157"?> Das Fremdkapital 157 fit-lernhilfen.de Unternehmen über wesentlich höhere Vermögenswerte. Insofern ist die offizielle Eigenkapitalquote nur bedingt aussagekräftig. Eine sorgfältige Betrachtung der Finanzierungsstruktur erfordert daher, dass weitere Kennzahlen berücksichtigt werden. Das Fremdkapital Das Fremdkapital setzt sich aus den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und dem passivischen Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. Das Fremdkapital erstreckt sich auf alle Posten, die zur Fremdfinanzierung des Unternehmens aufgenommen wurden. Es wird in kurzfristiges, mittelfristiges und langfristiges Fremdkapital untergliedert. Verbindlichkeiten sind dadurch charakterisiert, dass die Höhe und der Zeitpunkt der Fälligkeit genau bekannt sind. Rückstellungen sind am Abschlussstichtag wahrscheinliche oder sichere Aufwendungen, die in ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintritts unbestimmt sind. Die Bildung von Rückstellungen bedingt einen Aufwand in dem jeweiligen Geschäftsjahr. Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach dem Prinzip der „vernünftigen kaufmännischen Beurteilung“ (HGB). Bei der Bemessung wird der Erfüllungsbetrag zugrunde gelegt, der Kostensteigerungen berücksichtigen muss. Rückstellungen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wird gleichfalls als Fremdkapital angesehen. Er bezieht sich auf Zahlungen, die im laufenden Geschäftsjahr erfolgen, obgleich sie erst nach dem Bilanzstichtag anfallen. <?page no="158"?> 158 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Wird das Fremdkapital zur Berechnung von Bilanzkennzahlen benötigt, müssen Besonderheiten beachtet werden. So ist der Bilanzgewinn, der unter dem Eigenkapital subsumiert wird, als Fremdkapital anzusehen, da er den Aktionären oder Anteilseignern des Unternehmens gehört. Beim Sonderposten mit Rücklagenanteil, der sowohl aus Eigenals auch aus Fremdkapital besteht, wird schematisch vereinfacht von 50 Prozent Fremdkapital ausgegangen. Das Bilanzmodernisierungsgesetz hat den Sonderposten abgeschafft. Er taucht nur noch bei Bilanzen auf, die eine Übergangsregelung nutzen. Berechnung: Verbindlichkeiten + Rückstellungen + passivische Rechnungsabgrenzung + 50 % Bilanzgewinn (Ausschüttung an Aktionäre) + 50 % Sonderposten Rücklageanteil Die Summe aus Eigen- und Fremdkapital ergibt das Gesamtkapital (oder die Bilanzsumme). Kennzahlen des Fremdkapitals Eine bedeutsame Kennzahl im Bereich des Fremdkapitals ist der Anspannungsgrad, der das Fremdkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital betrachtet. Der Anspannungsgrad ist ein Synonym für die Fremdkapitalquote; er entspricht dem komplementären Wert der Eigenkapitalquote, denn beide Größen zusammen ergeben stets 100 Prozent (Eigenkapital + Fremdkapital = Gesamtkapital). Ein hoher Anspannungsgrad deutet auf eine geringe Eigenkapitalbasis hin. Solche Unternehmen sind in einem viel höheren Maß <?page no="159"?> Kennzahlen des Fremdkapitals 159 fit-lernhilfen.de von einer Fremdfinanzierung abhängig, was auch die Gefahr einer Insolvenz erhöhen kann. Um die wirtschaftliche Situation genauer zu analysieren, bedarf es weiterer Kennzahlen, die die Fristigkeit von Verbindlichkeiten aufschlüsseln. Vor allem der Anteil des langfristigen Fremdkapitals ist maßgeblich, da eine langfristige Fremdfinanzierung dem Unternehmen einen größeren finanziellen Spielraum zugesteht. Die Kennzahl langfristiges Fremdkapital wird wie folgt ermittelt: Die Daten in der Bilanz sind oft nicht geeignet, um die Angaben weiter aufzufächern und den Anteil des lang-, mittel- und kurzfristigen Kapitals zu bestimmen. Die genaue Zusammensetzung ist jedoch im Anhang des Jahresabschlusses enthalten und näher erläutert. Langfristiges Fremdkapital trägt zur Stabilisierung bei. Kurzfristiges Fremdkapital kann zu höheren Zinszahlungen und Liquiditätsengpässen führen, die das Unternehmen gefährden können. In der Praxis wird meist Wert auf eine Fristenkongruenz gelegt. Langfristige Vermögensgegenstände werden langfristig finanziert. Dagegen können Waren, Rohstoffe und andere Vorräte auch kurzfristig beispielsweise durch Lieferantenkredite finanziert werden. Eine weitere wichtige Kennzahl ist der Verschuldungsgrad. Liegt der Verschuldungskoeffizient unter 1, so ist der Anteil des Eigenkapitals größer als der des Fremdkapitals. Je größer die Zahl ist und über dem Wert 1 sich befindet, desto höher ist auch die <?page no="160"?> 160 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Fremdkapitalquote, was das Risiko einer Insolvenz beträchtlich steigern kann. Die Finanzierungsstruktur Die Finanzierungsstruktur befasst sich mit der horizontalen Dimension der Bilanz. Daher wird auch der Begriff „horizontale Bilanzkennzahlen“ verwendet, um die Relation zwischen Aktiva und Passiva zu beschreiben. Eine wichtige Grundlage bildet die so genannte goldene Bilanzregel. Sie besagt, dass Anlagevermögen (wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Geschäfts- und Büroausstattung) aus Sicherheitsgründen durch Eigenkapital finanziert werden sollte. Das Anlagevermögen bleibt langfristig im Unternehmen und sollte deshalb nicht über fremdes Kapital finanziert werden. Ein bodenständiges Unternehmen wird das Anlagevermögen immer vollständig oder teilweise aus dem Eigenkapital erwerben. Die goldene Bilanzregel wird durch eine andere Maßnahme ergänzt, die als Fristenkongruenz bezeichnet wird. Nach diesem Grundsatz sollte langfristiges Vermögen stets durch langfristiges Kapital und kurzfristiges Vermögen durch kurzfristiges Kapital finanziert werden. Ein Maschinenbauunternehmen, das branchentypisch über ein hohes Maß an Anlagevermögen verfügt, wird mehr langfristiges Kapital benötigen als ein Supermarkt, der aufgrund des hohen Warenumschlags vor allem auf eine kurzfristige Finanzierung und Lieferantenkredite angewiesen ist. <?page no="161"?> Die Anlagendeckung 161 fit-lernhilfen.de Die Anlagendeckung Bei den Kennzahlen der Anlagendeckung handelt es sich um horizontale Bilanzkennzahlen, die Eigenkapital und Anlagevermögen sowie Fremdkapital und Umlaufvermögen in Relation zueinander setzen. Die erste Kennzahl ist die Anlagendeckung I. Die Anlagendeckung gibt an, inwiefern das Anlagevermögen durch Eigenkapital abgedeckt und finanziert ist. Als Optimum gilt ein Wert von 100 %, denn dann wäre das langfristig im Unternehmen gebundene Anlagevermögen umfassend durch Eigenkapital finanziert. Der Wert der Anlagendeckung I sollte bei einer sehr soliden Finanzierung 100 % erreichen. Je nach Branche und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens sind Werte von 80 % noch vertretbar und angemessen. Die verbleibende Finanzierung sollte durch langfristiges Fremdkapital gedeckt sein. Darauf bezieht sich die zweite Kenngröße, die Anlagendeckung II: Der Wert der Anlagendeckung II sollte bei einer sicheren Finanzierung immer 100 % überschreiten. Bei der Anlagendeckung III wird auf der Aktivseite der Bilanz die Bezugsgröße durch das langfristig gebundene Umlaufvermögen <?page no="162"?> 162 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de erweitert. In einem Unternehmen bilden die Vorräte einen Bestand an Vermögensgegenständen in Form von Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Die Anlagendeckung III wird folgendermaßen ermittelt: Bei den Vorräten muss ein eiserner Bestand gekennzeichnet werden, der den Kern der Vermögensgegenstände konstituiert. Die Gesamtheit aus Anlagevermögen und langfristigem Umlaufvermögen (eisernem Bestand) sollte fast vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert sein. Die Liquiditätslage Bislang wurde nur die obere Hälfte der Bilanz betrachtet. Die Liquiditätskennzahlen, die ebenfalls zu den horizontalen Bilanzkennzahlen zählen, analysieren nun die Relationen der unteren Bilanzposten im Bereich des Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals. Von der Liquidität hängt das Überleben eines Unternehmens maßgeblich ab, denn bereits ein vorübergehender Engpass kann unmittelbar eine Insolvenz nach sich ziehen, zumal Kapitalgesellschaften nicht erst bei einer Zahlungsunfähigkeit, sondern bereits bei einer drohenden Überschuldung zwingend einen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Liquidität ist daher von herausragender Bedeutung für das langfristige Fortbestehen des Unternehmens. Liquidität wird grundlegend definiert als die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsverpflichtungen bei der Fälligkeit in voller Höhe nachkommen zu können. <?page no="163"?> Die Liquiditätslage 163 fit-lernhilfen.de Zu Beurteilung der Liquiditätslage wurde eine Reihe von spezifischen Kennzahlen entwickelt. Man differenziert zwischen liquiden Mitteln erster bis dritter Ordnung. Die liquidesten Mittel sind die Kasse mit dem Bestand an Bargeld, Schecks und Sicht- und Termineinlagen (Konten) bei Banken sowie diskontfähige Wechsel. Mit dem in der Kasse vorhandenen Bargeld können Rechnungen sofort beglichen werden. Auch Überweisungen vom Konto sind unmittelbar möglich. Die liquiden Mittel zweiter Ordnung umfassen Wertpapiere, die sich im Umlaufvermögen befinden. Dies können beispielsweise Anleihen oder Aktien sein. Ein wichtiger Bestandteil sind auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Hierbei kommt es auf die Zahlungsfähigkeit der Kunden an. Daher müssen Forderungen differenziert betrachtet und kategorisiert werden. Zu den liquiden Mitteln dritter Ordnung zählen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und unfertige Erzeugnisse, die im Notfall zu Geld gemacht werden können. Fertige Erzeugnisse lassen sich bei entsprechender Qualität und Nachfrage in der Regel problemlos über die Absatzmärkte veräußern. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden nur überzählige Vorräte mit einbezogen, die verkauft werden können, ohne die Produktionsfähigkeit des Unternehmens zu beeinträchtigen. Bei den liquiden Mitteln dritter Ordnung wird daher der eiserne Bestand abgezogen. Die Höhe der Liquidität ist aber für die Bewertung des Unternehmens nur von sekundärer Bedeutung, wenn die Höhe der Verbindlichkeiten nicht angemessen berücksichtigt wird. Eine zu hohe Verschuldung kann auch durch hohe Liquiditätsreserven nicht ausgeglichen werden, wenn die Außenstände einen bedrohlichen Umfang erreicht haben. Bei der Bestimmung der Liquidität werden die vorhandenen liquiden Mittel ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Die Liquiditätsanalyse definiert drei Liquiditätsgrade, die <?page no="164"?> 164 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de in der Fachliteratur gelegentlich auch kurzfristige Anlagendeckungen genannt werden. Die Liquidität ersten Grades wird wie folgt berechnet: Die Liquidität ersten Grades wird synonym auch als Barliquidität bezeichnet, da sie die unmittelbare Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiedergibt. Die Liquidität ersten Grades geht nicht unmittelbar aus der Bilanz hervor, da eine genauere Aufschlüsselung der Daten unumgänglich ist, um kurzfristige von langfristigen Verbindlichkeiten zu trennen. Diese Informationen sind im Anhang enthalten, in dem die einzelnen Bilanzpositionen weiter aufgefächert werden. In Prüfungssituationen werden häufig nur die beiden Bilanzpositionen „sonstige Rückstellungen“ und „sonstige Verbindlichkeiten“ aus Vereinfachungsgründen zusammengezählt. Häufig setzt sich der überwiegende Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus sonstigen Rückstellungen (beispielsweise für Garantieleistungen) und sonstigen Verbindlichkeiten zusammen. In der Praxis sind dies meist Lieferantenkredite. Bei den Pensionsrückstellungen dominieren die langfristigen Verbindlichkeiten, da Pensionen langfristig terminiert werden. Die Bankdarlehen wiederum bestehen aus unterschiedlichen Laufzeiten, die das gesamte Spektrum umfassen können. Eine weitere Liquiditätskennzahl ist die Liquidität zweiten Grades, die bisweilen einzugsbedingte Liquidität genannt wird. Sie bezieht sich auf die mittelfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Sie ist der Quotient aus dem kurzfristigen Umlaufvermögen (flüssigen Mitteln und kurzfristigen Forderungen) und den kurzfristigen Verbindlichkeiten. <?page no="165"?> Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 165 fit-lernhilfen.de Das Optimum wird in der Theorie bei 100 Prozent angesetzt. Die Liquidität dritten Grades wird auch als umsatzbedingte Liquidität oder Current Ratio bezeichnet. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Das Optimum beträgt 150 %. Die umsatzbedingte Liquidität indiziert die langfristige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Jeder Jahresabschluss setzt sich aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell je nach Größe des Unternehmens aus einem Anhang und einem Lagebericht zusammen, wobei in der Konzernbilanz und im Rechnungslegungsstandard IFRS weitere detaillierte Informationen hinzukommen. Jeder Kaufmann muss nach § 242 HGB am Ende des Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Die Bilanz, die das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Stichtag gegenüberstellt, ist eine stichtagbezogene Rechnung. Die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich auf das gesamte Geschäftsjahr ist somit eine zeitraumbezogene Rechnung. Sie gibt detailliert an, wie der Gewinn oder Verlust in dem jeweiligen Geschäftsjahr entstanden ist. <?page no="166"?> 166 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Aus der Kostenrechnung, die zum internen Rechnungswesen gehört, stammt die Differenzierung zwischen Kosten und Leistungen auf der einen Seite und zwischen Aufwendungen und Erträgen auf der anderen Seite. Kosten und Leistungen beziehen sich auf den unmittelbaren Prozess der Leistungserstellung. Sie befassen sich mit der Kerntätigkeit des Unternehmens, die auch durch die jeweilige Branche festgelegt wird. Doch viele Unternehmen verfügen neben ihren Kerngeschäftsfeldern über noch andere Unternehmensbereiche, die eher an der Peripherie des Unternehmens angesiedelt sind. Solche zusätzlichen Geschäftsfelder werden nicht mit den Begriffen Kosten und Leistungen erfasst, da sie nicht unmittelbar dem Betriebszweck zugutekommen, sondern werden als neutrale Aufwendungen und Erträge betrachtet. Das Unternehmensergebnis ist die Summe aus dem Betriebsergebnis (Kernaktivitäten) und dem neutralen Ergebnis (Nebenaktivitäten). Im externen Rechnungswesen, zu dem die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung gehören, wird nur zwischen Aufwendungen und Erträgen differenziert. Aufwendungen sind der Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern und Dienstleistungen. In der Kostenrechnung (dem internen Rechnungswesen) wird genauer zwischen betriebsbedingten Aufwendungen (Zweckaufwendungen, Kosten) und betriebsfremden Aufwendungen (neutralen Aufwendungen) unterschieden. Betriebsfremde Aufwendungen können beispielsweise die Verwaltung von Werkswohnungen sein. Erträge sind der Wertzuwachs aus dem Erlös von Erzeugnissen und Dienstleistungen. In der Kostenrechnung wird zwischen betriebsbedingten Erträgen (Leistungen) und betriebsfremden Erträgen (neutralen Erträ- <?page no="167"?> Die Konto- und die Staffelform der GuV 167 fit-lernhilfen.de gen) exakter differenziert. Hierzu gehören zum Beispiel die Gewinne, die die konzerneigene Bank oder Versicherung erwirtschaftet. Während die Kostenrechnung (das interne Rechnungswesen) sich auf Kosten und Leistungen fokussiert, um die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens besser bestimmen zu können, muss die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses (externes Rechnungswesen) alle Erträge und Aufwendungen lückenlos erfassen und dokumentieren, da sie der rechtlich verankerten Rechenschaftslegung dient. Die Konto- und die Staffelform der GuV Die Gewinn- und Verlustrechnung kann auf zwei verschiedene Weisen durchgeführt werden: als Konto- oder als Staffelform. Die einfachere und weniger differenzierte Kontoform ist nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gestattet, die zwischen den beiden Varianten wählen können. Bei der Kontoform wird am Ende des Geschäftsjahres ein Abschlusskonto gebildet, das das Gewinn- und Verlustkonto enthält. Die Aufwendungen werden im Soll gebucht und die Erträge im Haben. Das Unternehmen kann einen Gewinn verbuchen, wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen. Anschließend wird der Reingewinn oder -verlust in der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Zu den Aufwendungen zählen beispielsweise: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Löhne und Gehälter, soziale Abgaben Abschreibungen auf Anlagen Abschreibungen auf Forderungen Fremdinstandhaltungen Steuern, Zinsen außerordentliche Aufwendungen <?page no="168"?> 168 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Außerordentliche Aufwendungen können durch unvorhergesehene Ereignisse wie einen Brand, eine Überschwemmung oder eine sonstige Katastrophe entstehen. Zu den Erträgen gehören: Umsatzerlöse Bestandsmehrungen, Eigenleistungen Mieterträge Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen Zinserträge Die meisten Erträge stammen von den Umsatzerlösen. Aber auch Bestandsmehrungen wie fertige Erzeugnisse auf Lager oder Eigenleistungen (z.B. die Herstellung oder Verbesserung einer Maschine in der Produktion) können Erträge steigern. Die Staffelform, die wesentlich häufiger als die Kontoform vorkommt, muss von Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG erstellt werden. Sie ist umfangreicher und beinhaltet zusätzliche Zwischenergebnisse und -summen, die einen genaueren Einblick zulassen. Die Aufschlüsselung der einzelnen Positionen ist gesetzlich vorgegeben und ermöglicht den Anteilseignern einen profunden Überblick über die Entstehung des Gewinns. Die Staffelform der Gewinn- und Verlustrechnung wird folgendermaßen unterteilt: Betriebsergebnis Gesamtleistung Finanzergebnis Außerordentliches Ergebnis Steuern Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Bilanzgewinn/ Bilanzverlust Der umgangssprachlich häufig zu hörende Begriff „Gewinn“ wird in der Betriebswirtschaftslehre sehr viel genauer differenziert. Es gibt die Ergebnisse (Betriebs-, Finanz- und außerordentliches Ergebnis) sowie den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn. Dar- <?page no="169"?> Die Gesamtleistung 169 fit-lernhilfen.de über hinaus wurden für die Bilanzanalyse weitere Differenzierungen eingeführt, die sich hinter den Abkürzungen EBIT und EBITDA verbergen. Das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren Beim Gesamtkostenverfahren werden die Leistungen eines Geschäftsjahrs unabhängig davon erfasst, ob die fertigen Erzeugnisse auf dem Markt abgesetzt wurden oder noch im Lager vorrätig sind. Das Gesamtkostenverfahren blendet Bestandsmehrungen und auch Eigenleistungen (wie die technische Verbesserung einer Maschine) aus. Das Umsatzkostenverfahren stammt ursprünglich aus den USA und Großbritannien und hat sich in Deutschland weitgehend etabliert. Bei ihm werden nur die verkauften Erzeugnisse in einem Geschäftsjahr mit einbezogen. Die Kosten werden den Bereichen Produktion, Vertrieb und Verwaltung zugeordnet. Die Gesamtleistung Die Gesamtleistung fasst die gesamten Leistungen des Unternehmens in einem Geschäftsjahr zusammen und bildet die erste abgeschlossene Position in der Staffelform der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gesamtleistung resultiert aus vier Unterpositionen, die Bruttorechnung genannt werden. Umsatzerlöse + Erhöhung d. Bestandes an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Leistungen <?page no="170"?> 170 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de + sonstige betriebliche Erträge = Gesamtleistung Durch den Verkauf von eigenen Erzeugnissen (Produkten oder Dienstleistungen) sowie dem Vertrieb von Handelswaren, die von anderen Unternehmen (beispielsweise als Zubehör) bezogen werden, erzielt das Unternehmen Umsatzerlöse, die den Löwenanteil an den Erträgen ausmachen. Es können indes nicht alle Erzeugnisse sofort am Markt gesetzt werden. Diese Erzeugnisse werden über Bestandsmehrungen und -minderungen erfasst. Diese Lagerveränderungen werden in der GuV festgehalten, da sie bereits ein Teil der Produktionsprozesse und damit der Leistungserstellung waren, auch wenn noch keine Umsatzerlöse generiert wurden. Aktivierte Eigenleistungen ergeben sich aus der Optimierung von Maschinen, die von dem Unternehmen selbst durchgeführt wurden. Auch die Reparatur von Produktionsanlagen stellt eine Eigenleistung des Unternehmens dar, die bei der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wird. Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen einen vielgestaltigen Sammelposten für unterschiedliche Erträge dar: Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen Erlöse aus Nebentätigkeiten Erlöse aus Dienstleistungen, Vermietungen, Verpachtungen Kursgewinne (Devisenkurs) Erträge aus Wertpapiergeschäften Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Erhaltene Investitionszulagen und andere staatliche Zuschüsse (Subventionen) Eine Kennzahl in der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Rohergebnis. Das Rohergebnis wird ermittelt, indem von der Gesamt- <?page no="171"?> Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 171 fit-lernhilfen.de leistung die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren und Leistungen subtrahiert werden. Das Rohergebnis wird nur in den Jahresabschlüssen von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften aufgeführt. Rohergebnis = Gesamtleistung - Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren) - Aufwendungen für bezogene Leistungen Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Vor dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht als Zwischenschritt das Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis wird eruiert, indem von der Gesamtleistung Material- und Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen werden. Gesamtleistung - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis Zum Materialaufwand zählen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren, die von Fremdfirmen <?page no="172"?> 172 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de bezogen werden. Auch Abschreibungen auf Waren und Vorräte sind zu erfassen. Der Personalaufwand umfasst die Löhne und Gehälter der Belegschaft und die Bezüge der Unternehmensleitung. Zugrunde gelegt werden Bruttobeträge und Arbeitgeberbeiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) und andere Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen, Provisionen und Prämien. Zur betrieblichen Altersversorgung werden Zahlungen an Unterstützungs- und Pensionskassen und Pensionsrückstellungen gerechnet, die als Aufwendungen für die Altersversorgung und für die Unterstützung geltend gemacht werden. Abschreibungen auf Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter, bei denen die Sofortabschreibung zulässig ist, werden als eigener Posten aufgelistet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen eine Restkategorie dar, in der die unterschiedlichsten Aufwendungen verbucht werden. Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Soziale Abgaben aufgrund von Tarifverträgen Instandhaltungsaufwendungen, Garantieaufwendungen Fahrtkostenzuschüsse, Aus- und Fortbildungskosten Verwaltungs- und Vertriebskosten, Vertreterprovisionen Wohngeldzuschüsse Rechts- und Beratungskosten, Beiträge und Gebühren Ausgangsfrachten, Mieten und Pachten Währungs- und Kursverluste Bildung von Rückstellungen Aus diesen Angaben kann das Betriebsergebnis errechnet werden. Zu dem Betriebsergebnis kommt noch das Finanzergebnis, das sich aus den Erträgen und Abschreibungen auf Finanzanlagen zusammensetzt. Erträge können aus Beteiligungen und aus Unternehmen resultieren, mit denen ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen <?page no="173"?> Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 173 fit-lernhilfen.de wurde. Andere Erträge ergeben sich aus Wertpapiergeschäften wie Aktiendividenden oder Zinserträgen aus Krediten an verbundene Unternehmen. Unter sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen werden Zinserträge aus Forderungen an Dritte, aus Ausschüttungen von Aktien, die sich im Umlaufvermögen befinden, und Zinsen für Beteiligungen aufgelistet. Zudem werden die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens mit einbezogen. Auch Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens werden erwähnt. Zinsen und Aufwendungen beziehen sich beispielsweise auf Bankkredite, Darlehen, Lieferantenkredite und Hypotheken. Auch Diskontbeträge, die aus der Diskontierung von Wechseln herrühren, Aufwendungen aus Verlustübernahmen und ein Disagio (ein Abschlag auf ein Darlehen), Überziehungszinsen, Kredit- und Umsatzprovisionen werden systematisch und vollständig erfasst. Erträge aus Beteiligungen + Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens + sonstige Zinsen und ähnliche Erträge + Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Finanzergebnis Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit besteht aus der Summe des Betriebs- und des Finanzergebnisses. Betriebsergebnis + Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit <?page no="174"?> 174 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Jahresüberschuss und Bilanzgewinn In der Betriebswirtschaftslehre wird der allgemein gehaltene Begriff des Gewinns durch genaue Termini präzisiert. Das Ergebnis vor Steuern (im Englischen: Earnings before taxes - EBT) wird dadurch ermittelt, dass vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit das außerordentliche Ergebnis subtrahiert wird. Das außerordentliche Ergebnis besteht aus der Differenz von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliches Ergebnis = Ergebnis vor Steuern Außerordentliche Erträge resultieren nicht aus dem eigentlichen Betriebszweck, sondern entstehen durch Nebenerlöse wie beispielsweise Betriebsveräußerungen oder staatliche Zuschüsse (Subventionen). Außerordentliche Aufwendungen werden für Ereignisse gemacht, die einmalig auftreten. Meist handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen infolge schwerwiegender Schadensfälle wie Katastrophen (Brand, Überschwemmung) oder die Kosten für einen Sozialplan bei betriebsbedingten Kündigungen. Der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag entsteht, wenn vom Ergebnis vor Steuern die Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die sonstigen Steuern abgezogen werden. Die Körperschaftsteuer, die Kapitalgesellschaften entrichten müssen, und die Gewerbeertragsteuer rechnen zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag. Unter den sonstigen Steuern werden folgende Steuerarten und Abgaben subsumiert: Grund-, Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer Kraftfahrzeug-, Mineralöl-, Versicherungssteuer Ausfuhrzölle <?page no="175"?> Jahresüberschuss und Bilanzgewinn 175 fit-lernhilfen.de Ein Teil der Gewinne kann, wenn die Aktionäre dies in der Hauptversammlung so beschließen, nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen für Investitionen einbehalten (thesauriert) werden; dieser Teil des Gewinns wird dann als Gewinnrücklage in der Bilanz aufgeführt. Wenn die Gewinne, die in die Gewinnrücklage eingestellt wurden, vom Jahresüberschuss oder -fehlbetrag subtrahiert werden, bekommt man den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust. Ergebnis vor Steuern - Steuern vom Einkommen und Ertrag sonstige Steuern = Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag - Einstellung in Rücklagen = Bilanzgewinn bzw. -verlust Die meisten Unternehmen sind bestrebt, einen Verlustausweis zu vermeiden, denn dies verringert das Vertrauen der Anteilseigner. Viele Aktien werden bei einer „Gewinnwarnung“ (eine euphemistische Bezeichnung für einen drohenden Verlust) über die Börse abgestoßen, was zu einem Rückgang des Aktienkurses führt. Häufig hängen die Vergütungen der Unternehmensführung vor allem in den USA von der Aktienkursentwicklung ab. Daher wird die Bilanzpolitik darauf ausgerichtet, alle Spielräume zu nutzen, um unter dem Strich einen Gewinn vorweisen zu können. Da die Bilanzierung viele Wahlrechte vorsieht, können Gewinne „künstlich“ durch eine Auflösung von Rücklagen erzeugt werden. Faktisch bedeutet dies, dass durch die Reduzierung von Rücklagen kein eigentlicher Gewinn, sondern nur das Eigenkapital verringert wurde. <?page no="176"?> 176 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Die Rentabilitätsanalyse Die Rentabilitätsanalyse betrachtet das Verhältnis zwischen Gewinn und Kapital oder Umsatz und gibt damit an, wie gewinnträchtig ein Unternehmen ist. Durch die Analyse möchte man herausfinden, ob sich eine Investition gelohnt hätte oder ob der Kauf einer Aktie sinnvoll gewesen wäre. Die Begriffe „Rendite“ oder „Rentabilität“ werden synonym gebraucht. Es gibt eine ganze Reihe von Rentabilitätskennzahlen, die im Folgenden näher erläutert werden. Die Eigenkapitalrentabilität Die Eigenkapitalrentabilität ist der Quotient aus dem Gewinn, der als Bilanzgewinn, Jahresüberschuss oder Ergebnis vor Steuern je nach der Zielsetzung der Rentabilitätsanalyse festgelegt werden kann, und dem Eigenkapital. Die am häufigsten vorkommende Variante teilt den Bilanzgewinn durch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalrentabilität oder Eigenkapitalrendite erläutert, in welcher Höhe das eingesetzte Eigenkapital durch den Bilanzgewinn des Unternehmens quasi „verzinst“ wird. Investoren erwarten, dass die Eigenkapitalrendite über dem Durchschnitt des Kapitalmarktes liegt. Wäre dies nicht der Fall, könnten Anleger viel einfacher am Kapitalmarkt eine höhere Rendite erzielen. Außerdem bedeutet die Zurverfügungstellung von Eigenkapital, dass der Investor ein unternehmerisches Risiko eingeht. Das Unternehmen könnte nämlich insolvent wer- <?page no="177"?> Der Leverage-Effekt 177 fit-lernhilfen.de den. Für dieses erhebliche Risiko erwarten Anleger eine weit überdurchschnittliche Rendite, um die nicht unerhebliche Gefahr eines möglichen Totalverlusts zu rechtfertigen. Bei der Interpretation der Eigenkapitalrendite müssen Abstriche vorgenommen werden. Denn aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Bilanzpolitik, die durch Wahlrechte und die Ausschöpfung von Bilanzierungsspielräumen kreativ die Ergebnisse verändern kann, ist die Eigenkapitalrendite in einem gewissen Rahmen manipulierbar. Vor allem eine hohe Investitionstätigkeit oder zahlreiche Abschreibungen können die Aussagekraft dieser Rentabilitätskennzahl beeinträchtigen. Die Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität wird ermittelt, indem die Summe aus dem Bilanzgewinn und den Fremdkapitalkosten durch das Gesamtkapital geteilt wird. Die Gesamtkapitalrentabilität gibt die Verzinsung des gesamten Kapitals im Unternehmen wieder. Die Höhe der Fremdkapitalzinsen ist in der Gewinn- und Verlust- Rechnung in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ aufgeführt. Der Leverage-Effekt Betrachtet man die unterschiedliche Höhe von Eigenkapital- und Fremdkapitalrendite, so ergibt sich aus der Logik, dass die Eigenkapitalrendite generell höher liegt, da bei der Fremdkapitalrendite die Kosten für die Kreditaufnahmen mit einfließen. <?page no="178"?> 178 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Hieraus resultiert ein interessanter Effekt, der als Leverage-Effekt bezeichnet wird und eine Hebelwirkung durch zusätzlich aufgenommenes Fremdkapital beschreibt. Diese Hebelung kommt zustande, wenn die Gesamtkapitalrendite den Zinssatz übersteigt, der für Fremdkapital am Markt gefordert wird. Durch den zusätzlichen Einbezug von Fremdkapitalressourcen wird die Eigenkapitalrendite gesteigert. Solche Vorteile können aber auch ins Gegenteil umschlagen, wenn die Zinsen für Fremdkapital sehr hoch sind und die Gesamtkapitalrendite diesen Wert unterschreitet. Dann wird die Eigenkapitalrendite durch eine zusätzliche Kreditaufnahme gesenkt. Gesamtkapitalrentabilität > Fremdkapitalzinsen Eigenkapitalrentabilität steigt (Leverage: positiv) Gesamtkapitalrentabilität < Fremdkapitalzinsen Eigenkapitalrentabilität sinkt (Leverage: negativ) Die Umsatzrentabilität Eine in der Praxis häufig verwendete Renditekennzahl ist die Umsatzrentabilität oder Umsatzrendite. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis vom Bilanzgewinn zum Umsatz. Der Einzelhandel beispielsweise verfügt über eine verhältnismäßig geringe Umsatzrendite. Bei hochprofitablen Discountern, die Spitzenwerte erreichen, beträgt die Umsatzrendite 2%. Das bedeutet: Von 100 Euro Umsatz bleiben dem Unternehmen 2 Euro Gewinn. <?page no="179"?> Der Cashflow 179 fit-lernhilfen.de Dienstleistungsunternehmen, die weniger in Anlagevermögen investieren müssen wie Freiberufler, erzielen durchaus Umsatzrenditen von weit über 20 Prozent. Die Umsatzrentabilität ist nur innerhalb der Branche aussagekräftig. Es macht keinen Sinn, eine Versicherung mit einem Maschinenbauunternehmen zu vergleichen. Der Cashflow Der Cashflow ist eine der wichtigsten Kennzahlen im Rahmen der Rentabilitätsanalyse, denn der Cashflow kann durch bilanzpolitische Maßnahmen nur eingeschränkt verändert werden und erfasst die Stromgrößen des Unternehmens. Vereinfacht formuliert gibt der Cashflow den Überschuss der zahlungswirksamen Einnahmen über die zahlungswirksamen Ausgaben an. Er legt offen, über welche Liquidität das Unternehmen verfügt und welche Innenrefinanzierungskraft es besitzt. Damit ist der Cashflow für die Analyse wesentlich besser geeignet als der Gewinn in seinen verschiedenen Ausprägungen. Ausreichende flüssige Mittel tragen erheblich dazu bei, die Liquiditätslage des Unternehmens zu optimieren. Sie stehen für die Schuldentilgung und für Investitionen zur Verfügung. Der Cashflow repräsentiert das Ertrags- und Finanzpotenzial eines Unternehmens. Der Cashflow wird wie folgt ermittelt: Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust) + Abschreibungen + Zunahme bzw. Abnahme der langfristigen Rückstellungen + außerordentliche periodenfremde Aufwendungen außerordentliche periodenfremde Erträge <?page no="180"?> 180 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de + Zuführungen zu den Rücklagen (- Auflösungen von Rücklagen) = Cashflow Der Cashflow erweist sich als eine besonders zuverlässige und aussagekräftige Kennzahl, da die Möglichkeiten, die Größe durch Bilanzierungsspielräume zu verändern, eher gering sind. Das liegt auch daran, dass die Abschreibungen in die Berechnung mit einfließen, so dass es keine Chance gibt, durch überhöhte Abschreibungen die Zahl zu verändern. Auch die Rückstellungen und Rücklagen werden berücksichtigt, so dass ein Unternehmen durch überdurchschnittlich hohe Rückstellungen sich nicht „arm rechnen“ und die Finanzkraft des Unternehmens verzerren kann. Der Cashflow beleuchtet auf diese Weise realitätsnah die Ertrags- und Finanzkraft - vor allem auch dadurch, dass das außerordentliche Ergebnis außer Acht gelassen wird. Ein ungewöhnlich hohes außerordentliches Ergebnis kann nämlich zu erheblichen Verzerrungen führen und eine bessere oder schlechtere Ertragslage vorschützen. Um den Cashflow angemessen beurteilen zu können, ist es ratsam, den Verlauf mehrerer Geschäftsjahre in den umfassenden Vergleich mit einzubeziehen. In den meisten Aktienanalysen wird der Cashflow als aussagekräftigere Kennzahl bevorzugt. Beim Cashflow werden verschiedene Ansätze wie z.B. der Brutto- und den Netto-Cashflow unterschieden, bei dem die Steuern und Gewinnausschüttungen subtrahiert wurden. Da es sich beim Cashflow um eine absolute Kennzahl handelt, ist es sinnvoll, die Größe in Relation zu einer anderen Kennzahl wie dem Eigen- oder Gesamtkapital zu betrachten. <?page no="181"?> Der Cashflow 181 fit-lernhilfen.de Die komplexe Kennzahl umschreibt, wie hoch die Finanzierungsmittel sind, die das Unternehmen in einem Geschäftsjahr erlangen konnte. Da der Cashflow den Bilanzgewinn um das außerordentliche Ergebnis, die Investitionstätigkeit und die Abschreibungen korrigiert, ist die Kennzahl deutlich aussagekräftiger als die bisherige Eigenkapitalrentabilität auf der Grundlage des Bilanzgewinns. Entsprechend kann auch die Cashflow-Gesamtrentabilität und Cashflow-Umsatzrentabilität ermittelt werden. Diese Größe beschreibt, wie viel Prozent des Umsatzes (der Umsatzerlöse) für Investitionen, Gewinnausschüttungen oder Kredite zur Verfügung stehen. Die absolute Kennzahl Cashflow kann durch relative Kennzahlen, die das Verhältnis zum Eigen- oder Gesamtkapital oder zum Umsatz erläutern, an zusätzlicher Informationsdichte gewinnen. Der Cashflow als alleinige Kennzahl kann lediglich mit Hilfe von Vorjahreswerten einen höheren Informationswert bieten. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Unternehmen ist weniger ratsam, da der Cashflow nicht die stillen Reserven offenlegt und so die Bewertung einzelner Bilanzpositionen erfasst. <?page no="182"?> 182 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 8.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Was sind Kennzahlen der Vermögenslage? [1 Fit-Punkt] horizontale Bilanzkennzahlen vertikale Bilanzkennzahlen relative Bilanzkennzahlen Wann erscheint der Bilanzgewinn? [1 Fit-Punkt] immer nach Beschluss des Vorstandes nach Beschluss der Hauptversammlung vor dem Bilanzstichtag <?page no="183"?> 183 fit-lernhilfen.de Was gehört zum Fremdkapital? [2 Fit-Punkte] Kapitalrücklagen Verbindlichkeiten Rückstellungen passivischer Rechnungsabgrenzungsposten Eventualverbindlichkeiten Was sind Beispiele für Kennzahlen der Finanzierungsstruktur? [2 Fit-Punkte] Deckungsgrade Liquiditätskennzahlen Anspannungsgrad Was ist ein Synonym für Liquidität ersten Grades? [1 Fit-Punkt] Barliquidität umsatzbedingte Liquidität einzugsbedingte Liquidität Was ist das Optimum für die umsatzbedingte Liquidität? [1 Fit-Punkt] 50 Prozent 100 Prozent <?page no="184"?> 184 Etappe 8: Jahresabschlussanalyse fit-lernhilfen.de 150 Prozent Was sind primär Begriffe aus dem externen Rechnungswesen? [1 Fit-Punkt] Erträge Kosten Leistungen Aufwendungen Was sind Beispiele für Erträge? [2 Fit-Punkte] Umsatzerlöse Bestandsmehrungen Eigenleistungen Verkauf von Unternehmensteilen Löhne und Gehälter Welche Größen werden beim Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berücksichtigt? [2 Fit-Punkte] Betriebsergebnis außerordentliches Ergebnis Finanzergebnis <?page no="185"?> 185 fit-lernhilfen.de Wie lautet der Fachbegriff für das Einbehalten von Unternehmensgewinnen? [1 Fit-Punkt] Prolongierung Forfaitierung Factoring Thesaurierung Was spiegelt der Cashflow wider? [1 Fit-Punkt] Anlagendeckung Kapitalstruktur Innenrefinanzierungskraft Vermögensstruktur Was ist der Cashflow? [1 Fit-Punkt] relative Kennzahl absolute Kennzahl Dein Punktestand Etappe 8 [ Fit-Punkte] <?page no="187"?> Etappe 9: Internationale Rechnungslegung Internationale Rechnungslegung <?page no="188"?> 188 Etappe 9: Internationale Rechnungslegung fit-lernhilfen.de Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps Was erwartet mich in diesem Kapitel? Dieses Kapitel stellt die Grundzüge und Unterschiede der verschiedenen Rechnungslegungsstandards vor. Welche Schlagwörter lerne ich kennen? Rechnungslegungsstandard Einzelbilanz Konzernbilanz IFRS Kapitalmarktorientierung US-GAAP Kapitalflussrechnung Anlagespiegel Segmentberichterstattung Wofür benötige ich dieses Wissen? Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen der HGB-Bilanzierung und IFRS zu kennen, um Bilanzen angemessen verstehen zu können. Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen? Es sollte erläutert werden können, inwieweit das Bilanzmodernisierungsgesetz zu einer Annäherung zwischen der HGB-Bilanzierung und IFRS geführt hat. Los geht’s! Jeder Staat legt eigene Rechnungslegungsvorschriften fest, die erklären, wie ein Jahresabschluss zu erstellen ist. Daher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen. Für Anleger bedeutet dies, dass ein japanischer Jahresabschluss nicht mit einem chinesischen, italienischen oder deutschen vergleichbar ist. Kennzahlen, die aus solchen Bilanzen errechnet werden, sind daher mit Vorsicht zu behandeln. Eine Vergleichbarkeit ist aufgrund der sehr unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben. <?page no="189"?> 189 fit-lernhilfen.de In Deutschland müssen alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind, einen Jahresabschluss vorlegen, der den Vorschriften des Handelsgesetzbuches entspricht. Die HGB-Bilanzierung ist somit deutscher Rechnungslegungsstandard. Um jedoch Investoren den Vergleich zwischen Unternehmen zu erleichtern und die Vorschriften zu harmonisieren, wurde ein europäischer Rechnungslegungsstandard eingeführt, der IFRS (International Financial Reporting Standards) genannt wird. Der Rechnungslegungsstandard ist für alle Konzernabschlüsse von Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung in der Europäischen Union verbindlich. Dieser Standard orientiert sich stärker an internationalen Gepflogenheiten und ähnelt in etlichen Aspekten dem amerikanischen US-GAAP. Beiden System ist gemeinsam, dass nicht der Gläubiger, sondern der Investor im Mittelpunkt aller Überlegungen steht. Es wird großen Wert darauf gelegt, die Situation und vor allem die Ertragslage des Unternehmens so realitätsnah wie möglich darzustellen. Hier manifestieren sich auch die Unterschiede in der Unternehmensfinanzierung: Während deutsche Unternehmen sehr häufig eine Finanzierung durch die Hausbank in Anspruch nehmen, ziehen ausländische Unternehmen eine Finanzierung über die Kapitalmärkte vor. Dementsprechend spielt aus deutscher Sichtweise die Bonität des Schuldners und der Gläubigerschutz eine gewichtigere Rolle. Ausländische Unternehmen sind hingegen stärker an Eigenkapitalgebern wie Aktionären orientiert, die ihr Augenmerk auf Ertragskennzahlen und die Profitabilität des Unternehmens richten. Stille Reserven, die dazu dienen, ein Unternehmen für den Fall einer Zahlungsfähigkeit abzusichern, sind hier eher hinderlich, da der Investor wissen möchte, wie viel das Unternehmen tatsächlich wert ist. Auch die deutsche Unterscheidung zwischen Handels- und Steuerbilanz ist diesen internationalen Standards fremd. Dies führt in der deutschen Bilanzierungspraxis zur Aussetzung des Maßgeblichkeitsprinzips. <?page no="190"?> 190 Etappe 9: Internationale Rechnungslegung fit-lernhilfen.de Das Rechnungslegungssystem IFRS erfordert noch detailliertere Angaben wie beispielsweise eine Kapitalflussrechnung, die die Entwicklung des Cashflows genau beschreibt. Zusammenfassend kann man drei wichtige Rechnungslegungsstandards unterscheiden: die deutsche HGB-Bilanzierung IFRS (Konzernabschlüsse in der EU) US-GAAP Einzelunternehmen, Personengesellschaften (wie beispielsweise die OHG, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), die keine Kapitalmarktorientierung haben (was in der Regel bedeutet, dass sie nicht börsennotiert sind oder Anleihen begeben haben), erstellen ihren Jahresabschluss nach dem HGB. Eine Kapitalmarktorientierung kann indes auch vorliegen, wenn ein Unternehmen Anleihen am Kapitalmarkt emittiert. Der Begriff der Kapitalmarktorientierung umfasst Sonderaspekte, die es sorgfältig zu prüfen gilt. Denn wenn ein solcher Sachverhalt vorliegt, muss das Unternehmen den Konzernabschluss zwingend nach IFRS vorlegen. Der Einzeljahresabschluss wird hingegen nach HGB angefertigt. Dies gilt für alle Einzelunternehmen, die ein Konzern umfasst. Der IFRS-Jahresabschluss ist wesentlich umfangreicher und detaillierter als der HGB-Jahresabschluss. Der IFRS besteht aus folgenden Teilen: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Eigenkapital-Veränderungsrechnung Kapitalflussrechnung Anlagespiegel (Sachanlagevermögen, Goodwill) Anhang <?page no="191"?> 191 fit-lernhilfen.de Unternehmen ab einer bestimmten Größenklasse müssen weitere Informationspflichten erfüllen. Sie müssen beispielsweise eine Segmentberichterstattung hinzufügen, die sich auf die einzelnen Geschäftsfelder des Unternehmens erstreckt. Auch die bilanzielle Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten weicht in einigen Aspekten erheblich von der deutschen HGB-Bilanzierung ab. Zwischenstand: Fragen und Antworten Bist du fit für die Prüfung? Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du die Inhalte dieser Etappe verinnerlicht hast. Die Antworten stehen online für dich bereit. Folge einfach dem QR-Code am Ende des Fragenkatalogs oder dem Link: fit-lernhilfen.de/ bilanzierung/ 9.htm Addiere die Fit-Punktzahlen der korrekt beantworteten Fragen, die in der eckigen Klammer angegeben sind, und notiere diese in der Auswertung am Ende des Buches, um deinen Fitness-Stand zu errechnen. Welche wichtigen Rechnungslegungsstandards gibt es? [2 Fit-Punkte] HGB-Bilanzierung IFRS US-GAAP GuV <?page no="192"?> 192 Etappe 9: Internationale Rechnungslegung fit-lernhilfen.de IKR GKR Welchen Standard müssen deutsche Einzelunternehmen befolgen? [2 Fit-Punkte] HGB-Bilanzierung IKR US-GAAP IFRS Unter welchen Voraussetzungen wird IFRS angewandt? [2 Fit-Punkte] Einzeljahresabschluss Konzernjahresabschluss in der EU Kapitalmarktorientierung Was umfasst IFRS zusätzlich? [2 Fit-Punkte] Eigenkapital-Veränderungsrechnung Anlagespiegel Kapitalflussrechnung Dein Punktestand Etappe 9 [ Fit-Punkte] <?page no="193"?> 193 fit-lernhilfen.de Den Fitness-Stand errechnen Nun erfährst du, wie fit du für die Prüfung bist. Notiere deine erreichten Punktzahlen aus den einzelnen Etappen in den entsprechenden Feldern und bilde die Summe. Im Anschluss daran kannst du deinen Fitnessgrad für die Prüfung bestimmen: Dein Punktestand Etappe 1 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 2 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 3 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 4 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 5 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 6 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 7 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 8 […………… Fit-Punkte] Dein Punktestand Etappe 9 […………… Fit-Punkte] Gesamtpunktestand [ ……………….. Fit-Punkte] * Dieses Buch beinhaltet die Grundlagen der Bilanzierung. Deine Dozentin oder Dein Dozent können gegebenenfalls andere Schwerpunkte setzen oder tiefer in den Stoff eintauchen. Reichere deswegen diese Inhalte aus dem Buch unbedingt mit deinen Mitschrieben aus den Vorlesungen an, um in vollem Umfang fit für die Prüfung zu sein. Sollte deiner Meinung nach ein Thema in diesem Buch künftig stärker gewürdigt werden, dann schreibe uns eine E-Mail unter wirtschaft@uvk.de. <?page no="194"?> 194 fit-lernhilfen.de 0 bis 49 Punkte: Da hilft kein drumherum reden: Du bist nicht fit. Lies das Buch erneut und konzentriere dich dabei ganz besonders auf die Etappen, in denen du nur wenige oder gar keine Punkte erzielen konntest. Denk daran, dass das Wissen aus den Etappen aufeinander aufbaut. Die Lücken bei den Grundlagen musst du also unbedingt schließen, um dein Verständnis beim Lesen zu erhöhen. Nur so kannst du das Wissen der folgenden Etappen erfolgreich vernetzen. Jetzt nur keine Panik - du schaffst das! 50 bis 84 Punkte: Mit dieser Leistung könnte es in der Prüfung sehr brenzlig werden. Am besten steigst du in die Etappen ein, in denen du die wenigsten Punkte erzielt hast. Solltest du bei den Grundlagen Schwächen gezeigt haben, nimm dir diese unbedingt nochmals vor. Vielleicht hilft dir auch das Glossar am Ende des Buches, um definitorische Lücken zu schließen. Nun heißt es: Ärmel hochkrempeln und erneut in den Stoff gezielt eintauchen. 85 bis 119 Punkte: Na also, das sieht doch gut aus. Wenn es deine Zeit zulässt, kannst du nochmals in die Etappen einsteigen, in denen du die wenigsten Punkte erzielt hast. Dadurch kannst du deine letzten Lücken schließen. Ein Blick in das Glossar hilft dir dabei, die Definitionen zu wiederholen. Wenn du noch etwas Zeit investierst, kannst du mit einem guten Gefühl in die Prüfung gehen. 120 bis 150 Punkte: Prima, eine wirklich tolle Leistung. Du hast den Stoff der einzelnen Etappen bereits sehr gut verinnerlicht und bist fit für die Prüfung. Die Punktestände der einzelnen Etappen verraten dir, in welchen Themenbereichen du noch kleinere Schwächen hast. Wenn du dafür noch etwas Zeit investierst, könntest du in der Prüfung glänzen. Wir drücken die Daumen! <?page no="195"?> weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Glossar Abgabenordnung Die Abgabenordnung (AO) ist ein Steuergesetz, das die Besteuerungsgrundlagen und -verfahren für die Erhebung und Festsetzung von Steuern regelt. Absetzung für Abnutzung (AfA) Steuerrechtlicher Terminus für Abschreibung. Als Abschreibungsmethode ist nur die lineare Methode zugelassen. Die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands lässt sich der amtlichen AfA-Tabelle entnehmen. Anhang Der Jahresabschluss setzt sich nicht nur aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen, sondern umfasst bei größeren Kapitalgesellschaften auch den Anhang und den Lagebericht. Der Anhang dient der Erläuterung von Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichungen vom bisherigen Gliederungsschema, Änderungen der Bewertungsmaßstäbe und die Bilanzierungsmethoden sind ausführlicher zu erläutern. Auch Verpflichtungen, die in der Bilanz nicht explizit erwähnt werden, müssen im Anhang kommentiert und ausgeführt werden. Anschaffungskosten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bilanziert (Anschaffungswertprinzip, Pagatorik). Zu den Anschaffungskosten dürfen die Anschaffungsnebenkosten (Fracht, Montagekosten) hinzugefügt werden. Die Anschaffungskosten sind stets Nettopreise (Umsatzsteuer wurde abgezogen). Die Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Wertansatz darf auch bei einer Wertsteigerung des Vermögensgegenstands nicht erhöht werden. Es gilt das Niederstwertprinzip. <?page no="196"?> 196 Glossar weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Aufwendungen Aufwendungen sind der betrieblich bedingte Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen. Dazu gehören der Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen. Barwert Finanzmathematischer Fachbegriff, der die auf die Gegenwart abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung beschreibt. Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis entspricht jenem Ertrag, der sich aus den Kernaktivitäten des Unternehmens ergibt. Dabei bleiben außerbetriebliche Erträge und Aufwendungen unberücksichtigt. Aufgrund dieser eingeschränkten Berechnung können leichter Betriebsvergleiche durchgeführt werden. Bilanzkontinuität Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz müssen mit jenen der Schlussbilanz übereinstimmen. Im Handelsrecht wird dies Bilanzidentität genannt und in der Steuerbilanz Bilanzzusammenhang. Buchwert Der Wert eines Vermögensgegenstandes in der Bilanz unter Einbezug der Abschreibungen und Wertminderungen . Cashflow Der Cashflow kann auf eine direkte oder indirekte Weise ermittelt werden. Bei der direkten Berechnung werden die zahlungswirksamen Ausgaben von den zahlungswirksamen Einnahmen subtrahiert. Gängiger ist die indirekte Berechnung. Bei ihr werden zum Jahresüberschuss die Abschreibungen und die Zuführungen zu den Rückstellungen addiert. <?page no="197"?> Glossar 197 weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Corporate Governance Ethische Verhaltenskodizes von Unternehmen, die insbesondere die Unternehmensführung regeln und ein hohes Maß an Transparenz vorsehen. EBIT Earnings before Interest and Taxes. Ergebnis der Betriebstätigkeit vor Zinsen und Steuern (entspricht im Großen und Ganzen dem Betriebsergebnis nach HGB). EBITDA Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf das Anlagevermögen und den Goodwill. Berechnung: EBIT + Abschreibungen. Eigene Anteile Eigene Aktien, die über die Börse im Rahmen eines Aktienrückkauf-Programms erworben wurden. Eigene Anteile müssen in der Bilanz gesondert erfasst werden. Eigenkapital Reinvermögen eines Unternehmens, das dem Unternehmen dauernd zur Verfügung steht. Eigenkapital ist das haftende Kapital des Unternehmens und gehört den Anteilseignern. Das Eigenkapital besteht aus dem Grundkapital (bei der GmbH: Stammkapital), der Kapitalrücklage, den Gewinnrücklagen und dem nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn. Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote wird berechnet, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Der Sonderposten mit Rücklageanteil (entfällt nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz) wird bei der vereinfachten Berechnung zu 50 Prozent dem Eigenkapital zugeordnet. <?page no="198"?> 198 Glossar weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Eigenkapitalrentabilität Kennzahl der Rentabilitätsanalyse; der Gewinn (Jahresüberschuss, Bilanzgewinn oder vergleichbare Kennzahlen wie Cashflow, EBIT) wird durch das Eigenkapital dividiert. Die Eigenkapitalrentabilität gibt die „Verzinsung“ des Eigenkapitals wieder. Eigenkapitalspiegel Zusätzlich zum Jahresabschluss muss in Konzernbilanzen, die nach IFRS oder nach der HGB-Bilanzierung erstellt wurden, ein Eigenkapitalspiegel hinzugefügt werden. Dieser enthält die Höhe des Eigenkapitals und dessen Entwicklung zu Jahresbeginn und zum Bilanzstichtag. Eigenleistungen Innerbetriebliche Leistungen des Unternehmens (z.B. Verbesserung einer Produktionsmaschine); Eigenleistungen sind nicht für den Vertrieb bestimmt, sondern stellen interne Verbesserungen dar. Einzelbewertung In der Regel müssen Vermögensgegenstände und Schulden am Abschlussstichtag einzeln bewertet werden. Durchbrochen wird dieses Prinzip von der Gruppen- und Festbewertung. Erlöse Erlöse sind die Rechnungsbeträge aus Verkäufen (Umsätzen). Von den Erlösen werden Rabatte (Mengen-, Staffel-, Treuerabatte), Skonti, Boni und die Umsatzsteuer abgezogen. Erträge Erträge sind alle Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung, die zu einem Wertzuwachs führen (Umsatzerlöse, Zinserträge, Provisionen). <?page no="199"?> Glossar 199 weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Eventualverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus der Ausstellung oder Übertragung von Wechseln ( Indossamentsverbindlichkeiten), Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen. Eventualverbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag noch nicht eingetreten und nicht wahrscheinlich, aber möglich. Sie müssen unter der Bilanz vermerkt werden. Fair Value Im internationalen Rechnungslegungsstandard (IFRS, US-GAAP) übliche bilanzielle Bewertung, bei der ein Vermögensgegenstand mit dem Zeitwert eingestuft wird. Gesamtkostenverfahren Beim Gesamtkostenverfahren werden die gesamten Umsatzerlöse den Aufwendungen in einem Geschäftsjahr gegenübergestellt. Die Gliederung erfolgt nach den Aufwandsarten. Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen ohne Umsatzsteuer weniger als 410 EUR betragen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) müssen abgrenzbare, eigenständige Vermögensgegenstände sein. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die zwischen 410,01 und 1.000 EUR liegen, kann ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Gesamtkostenverfahren Beim Gesamtkostenverfahren werden die gesamten Umsatzerlöse den Aufwendungen in einem Geschäftsjahr gegenübergestellt. Die Gliederung erfolgt nach den Aufwandsarten. <?page no="200"?> 200 Glossar weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Going-Concern-Prinzip Die Bewertung in der Bilanz muss so vorgenommen werden, als ob das Unternehmen fortgeführt würde. Potenzielle Liquidationswerte, die bei der Auflösung des Unternehmens entstehen würden, sind als Bilanzierungsmaßstab daher unzulässig. Gruppenbewertung In der Gruppenbewertung werden gleichwertige oder gleichartige Gegenstände mit einem gewogenen Durchschnittswert belegt. IFRS International Financial Reporting Standards. Internationaler Rechnungslegungsstandard, der in der Europäischen Union für Konzernabschlüsse von Unternehmen gilt, die am Kapitalmarkt aktiv sind (z.B. Börsennotierung). IFRS weicht erheblich von der HGB-Bilanzierung ab und hat mehr Gemeinsamkeiten mit dem US-amerikanischen Rechnungslegungsstandard US- GAAP. IFRS soll die Konzernjahresabschlüsse international vergleichbarer machen. Immaterielle Vermögensgegenstände Teil des Anlagevermögens. Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören beispielsweise Patente, Lizenzen, Konzessionen, Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Imparitätsprinzip Gewinne dürfen erst nach der Realisierung ausgewiesen werden (Unterprinzip: Realisationsprinzip); (drohende) Verluste müssen beim Jahresabschluss sofort ausgewiesen werden. Das Imparitätsprinzip ist eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips in der HGB- Bilanzierung. <?page no="201"?> Glossar 201 weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung stellt den Mittelzu- und -abfluss des Geschäftsjahres, untergliedert in Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit, dar. Sie ist Bestandteil des Konzernabschlusses. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert aus der Differenz des Ausgabewerts von Aktien und dem Nennwert. Konsolidierung Zusammenfassung von Einzelabschlüssen rechtlich selbstständiger Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, in einem Konzernabschluss. Lagebericht Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen, in dem die Geschäftsentwicklung, die Lage des Unternehmens, das implementierte Risikomanagement und die zukünftigen Perspektiven beschrieben werden. Liquiditätsgrad Die horizontale Bilanzkennzahl betrachtet die Relation von flüssigen Mitteln und Forderungen zum kurzfristigen Fremdkapital. Es gibt drei Liquiditätsgrade. Realisationsprinzip Gewinne dürfen nach der HGB-Bilanzierung erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind (Abschluss der Leistungserstellung, Gefahrenübergang, kein Zwischengewinnausweis). Das Realisationsprinzip geht aus dem Imparitäts- und dem allgemeinen Vorsichtsprinzip hervor. <?page no="202"?> 202 Glossar weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung; Aufwendungen und Ausgaben, Erträge und Einnahmen werden den unterschiedlichen Geschäftsjahren zugeordnet. Aktivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zahlungen, die vor dem Bilanzstichtag für einen Zeitraum nach dem Stichtag erbracht werden (Bsp.: Die Miete für Januar wird bereits im Dezember überwiesen). Passivische Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen verwendet, die bereits vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind, obwohl sie erst nach dem Stichtag fällig werden (Bsp.: Kunde zahlt eine Rechnung bereits im Dezember, obwohl die Lieferung erst im Februar erfolgt und dann die Rechnung fällig ist). Es handelt sich um eine noch zu erbringende Leistung des Unternehmens und damit eine Verbindlichkeit. Rentabilität Die Rentabilität bezieht sich auf die Relation des Gewinns (Bilanzgewinn, Jahresüberschuss, Cash Flow, EBIT, EBITDA) zu einer anderen Größe wie Eigenkapital, Gesamtkapital oder Umsatz. Rücklagen Die Rücklagen gehören zum Eigenkapital; sie mindern nicht den Geschäftserfolg und werden nicht auf einem Aufwandskonto gegengebucht. Man unterscheidet zwischen Gewinn- und Kapitalrücklagen. Eine Kapitalrücklage entsteht, wenn Aktien über dem Nennwert herausgegeben werden. Die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Nennwert bezeichnet man als Agio (Aufschlag). Dieses Agio wird den Kapitalrücklagen zugeführt. Kapitalrücklagen sind eine Form der Innenfinanzierung des Unternehmens. Im Aktiengesetz gibt es zusätzlich eine gesetzliche Rücklage. Eine Aktiengesellschaft muss jährlich 5 % des Gewinns als gesetzliche <?page no="203"?> Glossar 203 weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Rücklage einbehalten, bis die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage zusammen 10 % des Grundkapitals ausmachen. Gewinnrücklagen sind Gewinne aus dem laufenden oder einem früheren Geschäftsjahr, die nicht an die Anteilseigner (Aktionäre) ausgeschüttet, sondern einbehalten (thesauriert) wurden. Rücklagen für eigene Anteile werden gebildet, wenn Aktiengesellschaften eigene Aktien zurückkaufen (Aktienrückkauf-Programm). Der Rückkauf darf nur aus freien Mitteln erfolgen (Jahresüberschuss, Gewinnvortrag, Gewinnrücklagen, die nicht gesetzlichen oder satzungsmäßigen Rücklagen zugewiesen sind). Rückstellungen Bei Rückstellungen sind der Zeitpunkt der Fälligkeit und die Höhe am Bilanzstichtag ungewiss. Die Bildung von Rückstellungen führt in dem betreffenden Geschäftsjahr zu Aufwand. Rückstellungen können für eine Reihe von Risiken und Fällen gebildet werden: Garantieverpflichtungen, schwebende Prozesse, Steuernachzahlungen, Pensionsverpflichtungen. Den größten Posten unter den Rückstellungen bilden meist die Pensionsrückstellungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden auch als Direktzusage bezeichnet. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen wird an der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung gemessen. Bei der Bemessung wird der Erfüllungsbetrag zugrunde gelegt, der Kostensteigerungen berücksichtigen muss. Rückstellungen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Segmentberichterstattung Zusätzliche Angabe beim Konzernabschluss, der die Umsätze der einzelnen Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften aufschlüsselt. Erfasst werden Umsätze, Erträge, Investitionen, Abschreibungen und Auftragseingänge. <?page no="204"?> 204 Glossar weitere Begriffe unter fit-lernhilfen.de/ bilanzierung Stille Reserven Stille Reserven sind in der Bilanz „unsichtbar“ enthalten und entstehen durch das Vorsichtsprinzip. Aktiva werden zum Schutz der Gläubiger unterbewertet (Mindestwertprinzip) oder die Passiva überbewertet (Höchstwertprinzip). Verbindlichkeiten Schulden eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Man unterscheidet zwischen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Lieferantenkredite, Kontokorrentkredite, Wechselverbindlichkeiten) und langfristigen Verbindlichkeiten (Bankdarlehen, Hypothekenkredite). Vorsichtsprinzip Das Vorsichtsprinzip ist ein handelsrechtlicher Grundsatz des HGB, dem zufolge Vermögensgegenstände vorsichtig bewertet werden müssen, wodurch sich stille Reserven bilden. Das Vorsichtsprinzip manifestiert sich im Realisations-, Imparitäts- und dem Niederstwertprinzip. In internationalen Rechnungslegungssystemen steht das Zeitwertprinzip (Fair Value) im Vordergrund. Wertaufhellung Grundsatz aus der Rechtsprechung: Bei der Bewertung unterscheidet man zwischen wertaufhellenden Tatsachen (objektiv bestehende Verhältnisse, die den Wert bestimmen und am Stichtag berücksichtigt werden müssen) und wertbeeinflussende Tatsachen (die die Verhältnisse ändern und erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden müssen). Wertberichtigung Forderungen müssen, wenn sie dubios (fraglich) oder uneinbringlich sind, wertberichtigt werden. Es gibt die Einzelwert- und die Pauschalwertberichtigung. <?page no="205"?> Wichtige Lehrbücher und Literatur Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen und Thiele, Stefan: Konzernbilanzen. 9., durchges. Aufl. Düsseldorf: IDW-Verlag 2011. Berkau, Carsten: BWL-Crash-Kurs Bilanzen. 2. akt. u. erw. Aufl. Konstanz: UVK 2010. Buchholz, Rainer: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. 6. Aufl. München: Vahlen 2010. Ditges, Johannes und Arendt, Uwe: Bilanzen. 13., überarb. u. akt. Aufl. Herne: Kiehl 2010. Grefe, Cord: Bilanzen. 6. Aufl. Ludwigshafen: Friedrich Kiehl Verlag 2009. Grosjean, René Klaus: Wie lese ich eine Bilanz? 14. Aufl. Düsseldorf: Econ Verlag 2008. Heesen, Bernd: Bilanzplanung und Bilanzgestaltung. Fallorientierte Bilanzerstellung. 2. Aufl. Wiesbaden: Gabler 2010. Heno, Rudolf: Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS). 7., überarb. Aufl. Berlin, Heidelberg: Physica-Verlag 2011. Hufnagel, Wolfgang und Burgfeld-Schächer, Beate: Einführung in die Buchführung und Bilanzierung. 6., überarb. u. akt. Aufl. Herne: NWB Verlag 2012. Hüttche, Tobias: Rechnungslegung. Bilanzierung und Bewertung nach HGB und IFRS im Einzel- und Konzernabschluss. 3., vollst. überarb. Aufl. München: Vahlen 2010. Kralicek, Peter: Bilanzen lesen. Eine Einführung. Heidelberg: Redline Wirtschaft 2007. Küting, Karlheinz: Die Bilanzanalyse. Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS. 10., überarb. Aufl. Stuttgart: Schäffer- Poeschel 2012. <?page no="206"?> 206 Wichtige Lehrbücher und Literatur Mandler, Udo: Einführung in den Jahresabschluss und Buchführung. Grundlagen des externen Rechnungswesens auf der Basis von HGB und IFRS mit Übungsbeispielen, Aufgaben und Fallstudien. München: Oldenbourg 2009. Meyer, Claus: Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht unter Einschluss der Konzernrechnungslegung und der internationalen Rechnungslegung. 23., vollst. überab. Aufl. Herne: NWB Verlag 2012. Sicherer, Klaus von: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung des BilMoG. Wiesbaden: Gabler 2011. Tanski, Joachim: Jahresabschluss in der Praxis. 2., überarb. Aufl. Freiburg: Haufe 2012. Weber, Jürgen und Weißenberger, Barbara: Einführung in das Rechnungswesen. Bilanzierung und Kostenrechnung. 8., überarb. u. akt. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel 2010. Wehrheim, Michael und Renz, Anette: Die Handels- und Steuerbilanz. Bilanzierung, Bewertung und Gewinnermittlung. 3., überarb. Aufl. München: Vahlen 2011. Wolf, Jakob: Schnellkurs HBG-Jahresabschluss. Das neue Bilanzrecht. Regensburg: Walhalla Fachverlag 2009. Wöltje, Jörg (Hrsg.): Bilanzen. Lesen - verstehen - gestalten. 10. Aufl. Freiburg: Haufe 2011. Wöltje, Jörg: IFRS. 5., akt. Aufl. Planegg, München: Haufe 2010. Wulf, Inge und Müller, Stefan: Bilanztraining. 13. Aufl. Freiburg: Haufe 2011. <?page no="207"?> Stichwortverzeichnis Absatzpreis 108 Abschreibung 121, 122 degressive 122 leistungsabhängige 123 lineare 123 Abschreibungsbasis 122 Abschreibungsplan 122 Absetzung für Abnutzung 36 Abzinsung 96, 135 Abzinsungssatz 136 Adressatenkreis 19 AfA 36, 123, 139 AktG 25 Aktie 61 Aktiengesellschaft 21, 60 Aktiengesetz 60 Aktivierbarkeit 44 Aktivierungspflicht 115 Aktivierungsprinzip 35 Aktivierungsverbot 35, 41, 120 Aktivierungswahlrecht 41, 116, 118 Akzeptverbindlichkeit 65 Altersversorgung betriebliche 63 Anhang 61 Anlagendeckung 161 Anlagenintensität 148 Anlagevermögen 39, 97 Anschaffungspreisminderun g 115 Anschaffungswertprinzip 114 Anspannungsgrad 158 Anteilseigner 21 Anwartschaft 63 Anzahlung 45 Arbeitgeberdarlehen 111 Aufbewahrungsfrist 87 Aufbewahrungspflicht 23 Aufwandsrückstellung 134 Aufwendung 166, 167 außerordentliche 174 Ausfallquote 112 Ausgangsfracht 108 Ausschüttungssperre 113, 121 Badwill 43 Bankdarlehen 164 Bankfinanzierung 59 Bankkonto 47 Bankkredit 64 <?page no="208"?> 208 Stichwortverzeichnis Bargeld 163 Barwert 111 Barzahlung 48 Beratungskosten 172 Bestandsaufnahme 76 Betriebsergebnis 172 Betriebsstoff 47 Betriebszweck 166 Bewertung 97 bilanzielle 85 Handelsgesetzbuch 85 Bewertungsvereinfachungsverfahren 108 Bewertungswahlrecht 119 Bilanz 17 Bilanzfälschung 89 Bilanzgewinn 154, 168, 175 Bilanzidentität 66 Bilanzkennzahl 150 Bilanzkontinuität 88, 89 Bilanzkosmetik 148 Bilanzmodernisierungsgesetz 21, 41, 62, 63, 98, 118, 119, 134, 155, 158 Bilanzpolitik 148 Bilanzposition 33 Bilanzregel 160 Bilanzsumme 33, 65 Bilanzverlust 175 Bilanzverschleierung 89 BilMoG 24, 42 Bonität 48 Briefkurs 137 Buchführungspflicht 22, 24 Bürgschaft 51, 137 Cashflow 179, 180 Corporate Bonds 64 Courtage 117 Damnum 50 Darstellungsstetigkeit 90 Deckungsbeitrag 23 Delkrederegebühr 153 Delkredererisiko 48 Devisenkassamittelkurs 137 Disagio 50, 173 Diskontierung 52, 173 Diskontierungszinsfuß 43 Dokumentationsfunktion 22, 23 Durchschnittsbewertung 108 EBIT 169 EBITDA 169 EBT 174 Eigenkapitalquote 59, 156 Eigenkapitalrendite 177 Eigenkapitalrentabilität 176 Eigentum 34 Eigentumsvorbehalt 48 Einlagen ausstehende 60 Einnahmen-Überschuss- Rechnung 25 Einzelbewertbarkeit 34 <?page no="209"?> Stichwortverzeichnis 209 Einzelbewertung 90 Einzelbilanz 19 Einzelunternehmen 25, 191 Einzelwertberichtigung 112 Entwicklungsphase 41, 120 Erbbaurecht 45 Erfüllungsbetrag 135, 157 Ergebnis außerordentliches 174 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 171 Ergebnis vor Steuern 174 Erlösschmälerung 108 Ertrag 168 Ertragslage 24 Ertragswert 43 Erzeugnis 48 EStG 42 Eventualverbindlichkeit 137 Eventualverpflichtung 51 Factoring 153 Fehlbetrag 59 Fertigungsgemeinkosten 116, 118, 119 Festbewertung 108, 109 FiBu 18 Fifo 109, 110 Finanzanlage 39, 46 Finanzbuchführung 18 Finanzbuchhaltung 22 Finanzergebnis 174 Finanzierungsstruktur 160 Finanzlage 21, 24 Firmenwert 42, 97 derivativer 42 originärer 44 Fiskus 22 Fixkosten 23 Forderung 47, 110 Forderungsmanagement 151 Forschungsphase 41, 120 Freiberufler 25 Fremdfinanzierung 159 Fremdkapital 33, 59, 133, 157 Fremdkapitalgeber 21 Fremdkapitalquote 160 Fremdkapitalzinsen 118 Fristenkongruenz 159 Fristigkeit 64 Fuhrpark 34 Fusionsbilanz 20 Garantie 51 Garantieverpflichtung 63 Gegenwartswert 43 Gemeinkosten 116 Generalüberholung 119 geringwertiges Wirtschaftsgut 123 Gesamtkapital 33, 65 Gesamtkapitalrentabilität 177 Gesamtkostenverfahren 169 <?page no="210"?> 210 Stichwortverzeichnis Gesamtleistung 169 Geschäftsausstattung 40, 45 Geschäftsvorfälle 75 Geschäftswert 42 Gewährleistung 51 Gewerbeertragsteuer 174 Gewinn 168 Gewinn- und Verlustrechnung 18, 165 Gewinnabführungsvertrag 173 Gewinnausweis 24 Gewinnermittlungsverfahren 25 Gewinnrücklage 61 Gewinnvortrag 61, 154 Gläubigerschutz 91, 190 Gläubigerschutzprinzip 91 GmbHG 25 GoB 86 Going Concern Principle 90 Goodwill 42, 43 GoS 86 Grenzwert 25 Größenklasse 18, 25 Grunderwerbsteuer 115 Grundkapital 60 Grundsatz der Unternehmensfortführung 90 Grundsatz der Wesentlichkeit 88 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 86 Grundstück 97 Gründungsbilanz 20 Gruppenbewertung 90, 108 Gutachterkosten 115 GuV 18 GWG 123 Haftungsverhältnis 51 Handelsbilanz 20 Handelsbilanzgewinn 138 Handelswaren 34, 47 HBG-Bilanzierung 19 Herstellkosten 117 Herstellungskosten 48, 114, 117 HGB-Bilanzierung 190 Hifo 109 Hilfsstoff 47 IFRS 19, 114, 116, 120, 148, 190 Imparitätsprinzip 90 Indossamentsverbindlichkeit 51 Ingangsetzung 44, 124 Inkassogebühr 153 Innenrefinanzierungskraft 179 Insolvenz 153 Instandhaltungsaufwendung 119 International Financial Reporting Standards 19 <?page no="211"?> Stichwortverzeichnis 211 Inventar 77 Inventur 75 buchmäßige 76 permanente 76 verlegte 76 Inventurvereinfachungsver fa hren 76 Investitionskredit 64 Jahresabschluss 17 Jahresabschlussanalyse 18, 147 Jahresüberschuss 62, 154, 168, 175 Jubiläumszuwendung 134 Just-in-Time-Fertigung 152 Kanban 152 Kantine 118 Kapital gezeichnetes 60 Kapitalgesellschaft 191 Kapitalmarktorientierung 191 Kapitalstruktur 153 Kasse 47 Kaution 111 Kontenplan 22 Kontenrahmen 22 Kontieren 23 Kontoform 167 Kontokorrentkredit 64 Konzern 19 Konzernbilanz 19 Körperschaftsteuer 174 Kosten- und Leistungsrechnung 18 Kostenrechnung 23, 166 Kreditwürdigkeit 48 Kulanzrückstellung 134 Kundenliste 41 Lagebericht 18 Leasing 51, 52 Leistungserstellung 166 Leverage-Effekt 59, 178 Lieferantenkredit 64, 164 Lifo 109, 110 Liquidationsbilanz 20 Liquidationswert 90 Liquidität 49, 162 Liquiditätsanalyse 164 Liquiditätsbilanz 19 Liquiditätskennzahlen 162 Lizenzgebühr 44 Lofo 109 Marken 41 Maßgeblichkeit 62, 133 Maßgeblichkeitsprinzip 21, 113, 139 Materialaufwand 171 Materiality Principle 88 Messen 75 Mittel flüssige 50 Mittelherkunft 33, 59 <?page no="212"?> 212 Stichwortverzeichnis Netto-Cashflow 180 Niederstwertprinzip 107 Nutzungsdauer 42, 122 Öffentlichkeit 22 Opportunitätskosten 65 Optimum 161 Optionsanleihe 61 Pagatorik 114 Passiva 33, 59 Passivierungsgebot 138 Passivierungspflicht 51 Passivierungswahlrecht 35 Pauschalwertberichtigung 112 Pensionsrückstellung 135 Personalabteilung 118 Personalaufwand 171, 172 Planungsrechnung 23 Preissteigerung 135 Prinzip der Bilanzklarheit 89 Prinzip der Vollständigkeit 88 Privatplatzierung 64 Provision 115 Rabatt 115 Realisationsprinzip 90 Rechenschaftslegung 23 Rechnungsabgrenzung 50 Rechnungsabgrenzungsposten 50, 65, 138 Rechnungslegungsstandard 19, 190 Rechnungslegungssystem 191 Rechnungswesen 18 externes 167 Reinvermögen 77 Reinvestitionsrücklage 62 Rendite 176 Rentabilität 176 Rentabilitätsanalyse 176 Rentabilitätskennzahl 177 Reparatur 119 Reproduktionswert 43 Reserven Anschaffungskostenprinzip 95 Anschaffungsnebenkosten 94 Börsenwert 94 Erfüllungsbetrag 95 Höchstwertprinzip 95 Imparitätsprinzip 92 Niederstwertprinzip 93 Realisationsprinzip 92 Rückzahlungsbetrag 95 stille 91 Wertobergrenze 94 Restlaufzeit 137 Risikozuschlag 43 Rohergebnis 171 Rohstoff 47 <?page no="213"?> Stichwortverzeichnis 213 Rohstoffe 34 Rückstellung 52 Sachanlage 44 Saldierung 113 Saldierungsverbot 88, 137 Scheckbürgschaft 137 Schenkungsteuer 175 Schutzrecht 44 Segmentberichterstattung 192 Skontoabzug 65 Sola-Wechsel 65 Sondereinzelkosten der Fertigung 118 Sonderposten mit Rücklageanteil 62, 155 Sorgfaltspflicht 41 Staffelform 78, 167, 168 Statistik 23 Stetigkeitsprinzip 89 Steuer latente 43, 51, 113 Steuerbemessungsgrundlage 20 Steuerbilanz 20, 138 Steuerbilanzgewinn 138 Stichprobeninventur 76 Stichtag 23, 112 Stichtagsinventur 76 Stichtagsprinzip 135, 136 Substanzerhaltung 114 Substanzwert 43 Tatsachen wertaufhellende 96 Teilwertabschreibung 140 Termineinlagen 163 T-Form 33 Treuhandschaft 35 True and Fair View 88 Umlaufintensität 150 Umlaufvermögen 47 Umsatzerlöse 170 Umsatzkostenverfahren 169 Umsatzrendite 178 Umsatzrentabilität 178 Uneinbringlichkeit 111 Unternehmensanleihe 64 Unternehmensbeteiligung 40, 46, 49 Unternehmensleitung 118 Unternehmergesellschaft 154 Usance 85 US-GAAP 114, 190 Verbindlichkeit 64 Verbindlichkeitsrückstellung 134 Verbrauchsfolgefiktion 109 Verbrauchsfolgeverfahren 108, 109 Verlustvortrag 61 Vermögen 34 Vermögensgegenstand abnutzbarer 45, 122 <?page no="214"?> 214 Stichwortverzeichnis Finanzanlagen 39 immaterieller 39, 40, 44 Umlaufvermögen 39 Vermögenslage 24, 148 Vermögensstruktur 151 Verschuldungsgrad 159 Verschuldungskoeffizient 159 Vertriebskosten 118 Verwaltung 118 Vollkostenrechnung 118 Vorratsintensität 151 Währungskurs 137 Wandelanleihe 61 Wechsel 52, 65, 163 Wechselobligo 51 Wechselprotest 111 Wechselverbindlichkeit 137 Wert beizulegender 95, 108 Wertaufholung 42, 97 Wertaufholungsgebot 61 Wertaufholungspflicht 107 Wertaufholungsverbot 98 Werteverzehr 121 Wertfortschreibung 77 Wertminderung 98 Wertpapier 47, 49 Wertrückrechnung 77 Wiederbeschaffungskosten 108 Wirtschaftsgut 36, 114, 139 Zählen 75 Zahlung transitorische 50 Zahlungsbemessungsfunktion 24 Zahlungsfähigkeit 164 Zahlungsziel 48 Zuschreibung 98 Zuschreibungspflicht 98, 107 <?page no="215"?> www.fit-lernhilfen.de 120 Lernkarten vollgepackt mit Prüfungswissen. Die Fragetechniken reichen von Single- Choice über Lückentexte bis hin zu grafischen Fragen. Durch 30 Blanko-Karten kannst Du das Set sinnvoll erweitern. Prüfungswissen pur auf sechs Seiten. Wichtige Schlagwörter sind hervorgehoben und im Glossar erklärt. Zudem findest Du hilfreiche Prüfungstipps am Ende der Lerntafel. Das leicht verständliche Taschenbuch voller Prüfungswissen. Jedes Kapitel schließt mit einem kleinen Test ab. Erkenne schnell Deine Wissenslücken und schließe sie. Beim wichtigen Punktesammeln dürfen Bachelor- Studierende trotz Stress nicht schlapp machen. Die UTB-Lernilfen »Fit für die Prüfung« helfen dabei. Gewinne den Prüfungsmarathon! Lernkarten: einfach unterwegs lernen Lerntafeln: das Wichtigste auf sechs Seiten Lernbuch: Wissenslücken schnell erkennen <?page no="216"?> www.uvk-lucius.de Holger Walther Ohne Prüfungsangst studieren ca. 190 Seiten ISBN 978-3-8252-3675-5 ET ca. 02.2012 Schweißausbrüche, Nervosität und Denkblockaden: Diese Symptome der Prüfungsangst kennen viele Studierende nur allzu gut. Der Ratgeber hilft dabei, das Selbstbewusstsein vor, während und nach Prüfungssituationen Schritt für Schritt zu steigern. Er verrät außerdem, welche Entspannungstechniken den Körper wieder zur Ruhe bringen und welche Arbeitstechniken das Lernen sinnvoll bereichern. Zum Buch wird ein Fragebogen angeboten. Er verrät den Studierenden, in welchen Situationen die Prüfungsangst am stärksten ist und welche Kapitel des Buchs beim Bewältigen helfen. Dieses Lehrbuch richtet sich an Studierende aller Disziplinen. Das Studium mit Erfolg meistern
