Brückenkurs Bilanzierung
Was Sie vor Vorlesungsbeginn wissen sollten
0218
2015
978-3-8385-4327-7
UTB
Gerald Pilz
Die erste Vorlesung zu einem neuen Thema ist stets ein Sprung ins kalte Wasser, denn Studierende werden darin mit neuen Begriffen, Methoden und Denkweisen konfrontiert. Der Brückenkurs vermittelt vorab Wissenswertes zur Bilanzierung. Kreuzworträtsel und Single-Choice-Tests helfen beim Verständnis. Die Lektüre lohnt sich, denn sie ist der ideale Einstieg in das Fach und verschafft in der Vorlesung zahlreiche Aha-Erlebnisse.
<?page no="1"?> utb 4327 <?page no="2"?> Gerald Pilz Brückenkurs Bilanzierung Was Sie vor Vorlesungsbeginn wissen sollten UVK Verlagsgesellschaft mbH ∙ Konstanz mit UVK/ Lucius ∙ München <?page no="3"?> Autorenangaben Dr. Dr. Gerald Pilz ist Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und Autor zahlreicher Lehrbücher. Die Deutsche Bibliothek - CIP Einheitsaufnahme Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. Das Werk ist einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2015 Lektorat: Dr. Jürgen Schechler Gestaltung: Claudia Rupp, Stuttgart Illustrationen: © dragonstock - fotolia.com Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Druck und Bindung: Memminger MedienCentrum, Memmingen UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstraße 24 · 78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 · Fax 07531-9053-98 www.uvk.de UTB-Band-Nr.: 4327 ISBN 978-3-8252-4327-2 Lösungen der Verständnisfragen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse. <?page no="4"?> 5 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Inhalt 1 Rechnungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Finanzbuchhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Kostenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Betriebliche Statistik und Planungsrechnung . . . . 8 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2 Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bilanzstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Inventar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3 Jahresabschlussanalyse / Bilanzanalyse . . . . . . . . 15 Vertikale Bilanzkennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Vertikale Bilanzkennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Horizontale Bilanzkennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . 19 Deckungsgrade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Liquiditätskennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4 Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . . 23 Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Darstellungsform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Staffelform der GuV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gesamtleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Rohergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit . . . 27 Betriebsergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Finanzergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Jahresüberschuss und Bilanzgewinn . . . . . . . . . . 29 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 <?page no="5"?> 6 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs 5 Rentabilitätsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Eigenkapitalrentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Gesamtkapitalrentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Umsatzrentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Cashflow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 6 Bilanzielle Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung . . . . . 35 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 7 Handelsbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Bewertungsprinzipien in der Handelsbilanz . . . . . 38 Anschaffungswertprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Gläubigerschutzprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Imparitätsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Realisationsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Niederstwertprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Höchstwertprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 8 Steuerbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Bewertung in der Steuerbilanz . . . . . . . . . . . . . . 43 Aktivseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Passivseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 9 Internationale Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . 47 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 10 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Literaturtipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 <?page no="6"?> 7 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung 1 Rechnungswesen Das Rechnungswesen erfasst alle Geschäftsvorfälle und dokumentiert die betriebliche Leistungserstellung. Es wird zwischen dem externen und dem internen Rechnungswesen unterschieden. Zum externen Rechnungswesen gehören die Finanzbuchhaltung (auch FiBu oder Finanzbuchführung genannt) und der Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus zwei Hauptteilen: der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV). Je nach Unternehmensgröße sind zusätzliche Informationen wie ein Anhang oder ein Lagebericht erforderlich. Das interne Rechnungswesen umfasst die Kostenrechnung. Darüber hinaus erstreckt sich das Rechnungswesen auf die Erstellung betrieblicher Statistiken und die Planungsrechnung. extern intern Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Jahresabschluss Kostenrechnung betriebl. Statistik Planungsrechnung Bilanz GuV Anhang Lagebericht Die Bilanz ist eine zeitpunktbezogene Gegenüberstellung des Unternehmensvermögens und des Kapitals. Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet die Umsätze, die Aufwendungen und Erträge. Im Anhang werden Informationen zu Abschreibungen, Abschreibungsmethoden und Bewertungsmaßstäben <?page no="7"?> 8 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs gegeben. Im Lagebericht fügen größere Unternehmen einen Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung hinzu. Finanzbuchhaltung Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. Sie erfasst lückenlos alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens. Kostenrechnung Die Kostenrechnung (auch Kosten- und Leistungsrechnung genannt) stellt das interne Rechnungswesen dar. Sie bildet die Grundlage für Preiskalkulationen und steuert Unternehmensprozesse. Betriebliche Statistik und Planungsrechnung Zum Rechnungswesen gehören auch die betriebliche Statistik und die Planungsrechnung. Das Unternehmen benötigt zur langfristigen Planung Absatz-, Produktions- und Personalstatistiken. Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Was ist eine Bilanz? zeitraumbezogene Gegenüberstellung zeitpunktbezogene Gegenüberstellung transitorische Gegenüberstellung <?page no="8"?> 9 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Woraus besteht ein Jahresabschluss? Bilanz Anhang Lagebericht Inventar Gewinn- und Verlustrechnung Was umfasst das externe Rechnungswesen? Finanzbuchführung (FiBu) Geschäftsbuchführung Jahresabschluss Kosten- und Leistungsrechnung Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="9"?> 10 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs 2 Bilanz Die Bilanz hat folgende Funktionen: Informationsfunktion (Planung, Entscheidung, Unterneh- mensentwicklung, Kontrolle) Dokumentation (Geschäftsvorfälle) Erfolgsermittlung (Besteuerung des Unternehmens) Rechenschaftslegung (gegenüber Gläubigern, Aktionären, Finanzamt, Öffentlichkeit), Erfolgs-, Kapital-, Vermögens- und Liquiditätsausweis Sicherung (gegenüber Gläubigern) Bilanzstruktur Die Bilanz zielt auf eine umfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Adressaten sind: Gläubiger, der Kapitalmarkt, Kapitalgeber, die Öffentlichkeit, Arbeitnehmer und der Fiskus. Bilanz Aktiva (Vermögensverwendung) Passiva (Vermögensherkunft) Gesamtvermögen Gesamtkapital Anlagevermögen Grundstücke Gebäude Maschinen, Fuhrpark Büro- und Geschäftsausstattung Eigenkapital Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Umlaufvermögen Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe erworbene Handelswaren Erzeugnisse Finanzanlagen Kasse, Konto Fremdkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten <?page no="10"?> 11 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Die Bilanz wird in T-Form erstellt. Sie besteht aus Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft). Die Aktiva werden in Anlagevermögen (längerfristig gebundene Vermögensgegenstände) und in Umlaufvermögen (kurzfristig gebundene Vermögensgegenstände) untergliedert. Die Passiva werden in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilt. Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen ergeben zusammen das Gesamtvermögen (oder die Bilanzsumme). Das Eigenkapital und das Fremdkapital sind zusammen das Gesamtkapital (oder die Bilanzsumme). Gesamtvermögen und Gesamtkapital müssen die gleiche Höhe aufweisen (Bilanzidentität). Inventur Wenn eine Bilanz aufgestellt wird, muss vorher eine wert- und mengenmäßige Bestandsaufnahme des Unternehmens durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Inventurverfahren . Hierzu gehören die Stichtagsinventur, die verlegte Inventur, die permanente Inventur und die Stichprobeninventur. Bestandsänderungen innerhalb dieser Tage (bei Verlegung) müssen aber durch Wertrückrechnungen bzw. Wertfortschreibungen berücksichtigt werden. Die verlegte oder zeitverschobene Inventur kann auch drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Das Geschäftsjahr eines Unternehmens muss nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein. Eine dritte Inventurmethode ist die permanente Inventur. Bei diesem aufwändigen Verfahren werden alle Zu- und Abgänge in einer Datei registriert. Für den Bilanzstichtag werden dann die Lagermengen oder der aktuelle Wert der Vermögensge- <?page no="11"?> 12 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs genstände hochgerechnet. Da solche Verfahren nicht absolut zuverlässig sind (aufgrund von Schwund etc.), muss zusätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgen. Der Zeitpunkt kann aber frei gewählt werden. Die permanente Inventur ist nur für Unternehmen zugelassen, die über Waren verfügen, die nicht leicht verderben oder abhandenkommen. Inventar Aus der Inventur ergibt sich das Bestandsverzeichnis (das Inventar). Im Inventar sind alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln in Staffelform aufgelistet. Es besteht aus dem Vermögen, den Schulden und dem Eigenkapital (Reinvermögen). Das Reinvermögen wird berechnet, indem von dem Vermögen die Verbindlichkeiten abgezogen werden. Bilanzierungspflichtig sind: Kaufleute (Unternehmen ab einer gewissen Umsatzhöhe oder ab einem festgelegten Gewinn), Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbHs), bestimmte Personengesellschaften, eingetragene Genossenschaften und Unternehmen bestimmter Geschäftszweige. Freiberufler (z. B. Kammerberufe, Künstler) und Kleingewerbetreibende erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. <?page no="12"?> 13 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Was kennzeichnet die Aktiva? Mittelherkunft Mittelverwendung Anlagevermögen und Umlaufvermögen Fremdkapital und Eigenkapital rechte Seite der Bilanz Was gehört zum Umlaufvermögen? Lizenzen Vorräte Kasse und Konto Rohstoffe Verbindlichkeiten Wie setzt sich das Eigenkapital zusammen? Gesamtkapital gezeichnetes Kapital Fremdkapital Gewinnrücklage Kapitalrücklage Rückstellung Jahresüberschuss Goodwill Was gehört zum Fremdkapital? Kapitalrücklagen Verbindlichkeiten <?page no="13"?> 14 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Rückstellungen passivischer Rechnungsabgrenzungsposten Eventualverbindlichkeiten Welcher Begriffentspricht der Bilanzsumme? Eigenkapital Gesamtvermögen Gesamtkapital Woraus besteht eine Inventur? Bilanz körperliche Bestandsaufnahme buchmäßige Inventur Was enthält das Inventar? die Vermögensgegenstände die Schulden des Unternehmens die Gewinne des Unternehmens Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="14"?> 15 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung 3 Jahresabschlussanalyse/ Bilanzanalyse Die Jahresabschlussanalyse wird häufig auch Bilanzanalyse genannt. Sie bezieht aber auch Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung mit ein, so dass die Bezeichnung „Jahresabschlussanalyse“ korrekter ist. Es wird zwischen vertikalen und horizontalen Bilanzkennzahlen sowie Renditekennzahlen unterschieden. Vertikale Bilanzkennzahlen (Aktivseite, Vermögensstruktur) Vertikale Bilanzkennzahlen setzen zwei Bilanzgrößen in vertikaler Richtung in Beziehung. Beispiele auf der Aktivseite (Vermögensseite), die die Vermögensstruktur charakterisieren, sind: Anlagenintensität (Anlagevermögen in Relation zum Gesamtvermögen), Umlaufintensität (Umlaufvermögen in Relation zum Gesamtvermögen). Einige vertikale Bilanzkennzahlen gehen auch auf einige Unterkategorie des Anlage- oder Umlaufvermögens ein: Wichtige Kennzahl: Sachanlageintensität = Sachanlagen Gesamtvermögen Vorratsintensität = Vorratsvermögen Gesamtvermögen Forderungsintensität = Forderungen Gesamtvermögen <?page no="15"?> 16 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Vertikale Bilanzkennzahlen (Passivseite, Kapitalstruktur) Vertikale Bilanzkennzahlen, die auf der Passivseite die Kapitalstruktur beschreiben, sind: Wichtige Kennzahl: Eigenkapitalquote = Eigenkapital Gesamtkapital Die Berechnung des Eigenkapitals ist komplex, daher verwendet man in der Praxis der Bilanzanalyse ein schematisiertes Verfahren. Das Eigenkapital wird wie folgt ermittelt: Grundkapital + Kapitalrücklagen + Gewinnrücklagen + 50 % Bilanzgewinn + 50 Prozent Sonderposten mit Rücklageanteil Der Begriff Grundkapital wird für das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft verwendet und entspricht der Gesamtsumme aller Nennbeträge der ausgegebenen Aktien. Der Nennbetrag der Aktien wurde bei der Emission festgelegt und ist nicht mit dem aktuellen Aktienkurs identisch. Bei einer GmbH entspricht das gezeichnete Kapital dem Stammkapital. Die Kapitalrücklage ergibt sich beim Börsengang einer Aktiengesellschaft. Sie entsteht aus der Differenz zwischen dem Nennwert der Aktien und dem Erstkurs an der Börse. <?page no="16"?> 17 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Die Gewinnrücklage enthält Gewinne, die nicht an die Aktionäre oder Anteilseigner ausgeschüttet werden. Der Bilanzgewinn berechnet sich folgendermaßen: Jahresüberschuss + Gewinnvortrag + Entnahme aus den Rücklagen - Verlustvortrag - Einstellung in die Rücklagen = Bilanzgewinn Die Fremdkapitalquote (der Anspannungsgrad) setzt den Anteil der Verbindlichkeiten in Relation zum Gesamtkapital. Das Fremdkapital wird folgendermaßen schematisch berechnet: Verbindlichkeiten + Rückstellungen + passive Rechnungsabgrenzung + 50 % Bilanzgewinn (Ausschüttung an Aktionäre) Fremdkapital wird in kurzfristig, mittel- und langfristig untergliedert. Zum Fremdkapital gehören beispielsweise Bankdarlehen und Lieferantenkredite. Bei Verbindlichkeiten sind Höhe und Fälligkeit bekannt. Rückstellungen sind am Abschlussstichtag wahrscheinliche oder sichere Aufwendungen, die in ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt der Fälligkeit unbestimmt sind. Rückstellungen werden für Pensionsverpflichtungen, Garantieverpflichtungen (Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung), drohende <?page no="17"?> 18 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellungen), schwebende Prozesse, Steuernachzahlungen und unterlassene Reparaturen gebildet. In der Praxis machen häufig Pensionsrückstellungen den größten Anteil aus. Auch der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Fremdkapital gerechnet. Er umfasst Zahlungen an das Unternehmen, die bereits im laufenden Geschäftsjahr erfolgen, obwohl sie erst nach dem Bilanzstichtag fällig sind. Eine weitere Kennzahl ist der Anteil des langfristigen Fremdkapitals : Wichtige Kennzahl: langfristiges Fremdkapital Gesamtkapital Das langfristige Fremdkapital lässt sich nur durch eine Analyse des Anhangs erheben. Der Verschuldungsgrad berechnet sich wie folgt: Wichtige Kennzahl: langfristiges Fremdkapital Gesamtkapital Fremdkapital Eigenkapital <?page no="18"?> 19 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Horizontale Bilanzkennzahlen Horizontale Bilanzkennzahlen beschreiben die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens. Dabei wird die Vermögensseite mit der Kapitalseite verglichen. Die Goldene Bilanzregel besagt: Das Anlagevermögen sollte möglichst durch Eigenkapital finanziert werden. Die Goldene Finanzierungsregel bedeutet: Es sollte Fristenkongruenz vorliegen. Langfristiges Vermögen wird durch langfristiges Kapital, kurzfristiges Vermögen durch kurzfristiges Kapital finanziert. Es gibt folgende wichtige horizontale Bilanzkennzahlen: Deckungsgrade Liquiditätskennzahlen Deckungsgrade (obere Bilanzpositionen - horizontale Struktur) Wichtige Kennzahl: Anlagendeckung I = Eigenkapital Anlagevermögen Bei einer optimalen Finanzierungsstruktur beträgt dieser Wert 100 Prozent. <?page no="19"?> 20 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Wichtige Kennzahl: Anlagendeckung II = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital Anlagevermögen Bei einer optimalen Finanzierungsstruktur liegt dieser Wert stets über 100 Prozent. Wichtige Kennzahl: Anlagendeckung III = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital Anlagevermögen + langfristiges Umlaufvermögen Liquiditätskennzahlen (untere Bilanzpositionen - horizontale Struktur) Die Liquiditätskennzahlen ermitteln die Liquiditätslage eines Unternehmens und betrachten die Relationen zwischen dem Umlaufvermögen und dem kurzfristigen Fremdkapital. Liquidität ist definiert als die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsverpflichtungen bei der Fälligkeit einer Forderung in voller Höhe nachkommen zu können. Liquidität wird nach Graden von 1 bis 3 abgestuft. Zu den liquiden Mitteln ersten Grades gehören die Kasse, die Sicht- und Termineinlagen bei Banken, Schecks und diskontfähige Wechsel. <?page no="20"?> 21 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Die Liquidität ersten Grades (Barliquidität), die sich auf die unmittelbare Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bezieht, wird folgendermaßen berechnet: Wichtige Kennzahl: Liquiditätsgrad ersten Grades = flüssige Mittel kurzfristige Verbindlichkeiten Die Liquidität zweiten Grades (einzugsbedingte Liquidität) erfasst die mittelfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und sollte im Idealfall 100 Prozent betragen. Wichtige Kennzahl: Liquiditätsgrad zweiten Grades = kurzfristiges Umlaufvermögen kurzfristige Verbindlichkeiten Die Liquidität dritten Grades (umsatzbedingte Liquidität) ist noch umfassender ausgerichtet. Der ideale Richtwert beträgt 150 Prozent. Wichtige Kennzahl: Liquiditätsgrad dritten Grades = gesamtes Umlaufvermögen kurzfristige Verbindlichkeiten <?page no="21"?> 22 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Was sind Kennzahlen der Vermögenslage? horizontale Bilanzkennzahlen vertikale Bilanzkennzahlen relative Bilanzkennzahlen Was sind Beispiele für Kennzahlen der Finanzierungsstruktur? Deckungsgrade Liquiditätskennzahlen Anspannungsgrad Was ist ein Synonym für Liquidität ersten Grades? Barliquidität umsatzbedingte Liquidität einzugsbedingte Liquidität Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="22"?> 23 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung 4 Gewinn- und Verlustrechnung Definition Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine zeitraumbezogene Rechnung. Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet zwischen Erträgen und Aufwendungen. Aufwendungen sind der Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern und Dienstleistungen. Unter Erträgen versteht man den Wertzuwachs aus dem Erlös von Erzeugnissen und Dienstleistungen. Darstellungsform Die Gewinn- und Verlustrechnung kann als Konto- oder als Staffelform dargestellt werden. Die weniger detaillierte Kontoform ist Einzelunternehmen und Personengesellschaften vorbehalten, die zwischen den beiden Kontoformen wählen können. Bei der Kontoform wird am Ende des Geschäftsjahrs ein Abschlusskonto erstellt, das das Gewinn- und Verlustkonto umfasst. Die Aufwendungen werden im Soll gebucht und die Erträge im Haben. Das Unternehmen kann einen Gewinn vorweisen, wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen. Danach wird der Reingewinn oder -verlust in der Bilanz unter dem Eigenkapital erfasst. <?page no="23"?> 24 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs GuV Aufwendungen Erträge Roh-, Hilfs, Betriebsstoffe Gehälter, Löhne, Sozialabgaben Abschreibungen auf Anlagen und auf Forderungen Steuern, Zinsen Umsatzerlöse Bestandsmehrungen Eigenleistungen Mieterträge Instandhaltung außerordentliche Aufwendungen Erträge aus Verkauf von Vermögensgegenständen Zinseträge außerordentliche Erträge Gewinn Die Umsatzerlöse haben den größten Anteil an den Erträgen. Aber auch Bestandsmehrungen wie fertige Erzeugnisse auf Lager oder Eigenleistungen (z. B. die Herstellung oder Verbesserung einer Maschine in der Produktion) können zu hohen Erträgen führen. Verfahren Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkosten- oder das Umsatzkostenverfahren verwendet. <?page no="24"?> 25 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Umsatzkostenverfahren Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse Umsatzerlöse +/ - Bestandsveränderungen fertige und unfertige Erzeugnisse + andere aktivierte Eigenleistungen Aufwendungen Erträge Aufwendungen in der Produktion +/ - Bestandsveränderungen fertigen und unfertigen Erzeugnissen - Aufwendungen für andere aktivierte Eigenmleistungen Aufwendungen in der Produktion Staffelform der GuV Die Staffelform kommt weitaus häufiger als die Kontenform vor, da Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG sie einsetzen müssen. Sie enthält mehr Einzelheiten und sieht Zwischenergebnisse und -summen vor. Die genaue Zusammensetzung der verschiedenen Positionen ist detailliert vorgeschrieben. Die Staffelform der Gewinn- und Verlustrechnung besteht aus folgenden Positionen: Gesamtleistung Betriebsergebnis Finanzergebnis Außerordentliches Ergebnis Steuern Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Bilanzgewinn oder Bilanzverlust <?page no="25"?> 26 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Die Staffelform beginnt mit der Gesamtleistung. Sie umfasst die gesamten Leistungen des Unternehmens in einem Geschäftsjahr und enthält vier Positionen, die als Bruttorechnung bezeichnet werden. Gesamtleistung Umsatzerlöse + Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Leistungen + sonstige betriebliche Erträge = Gesamtleistung Die Umsatzerlöse entstehen aus dem Verkauf von Erzeugnissen und Handelswaren (von anderen Unternehmen bezogene Produkte). Fertige oder nicht ganz fertige Erzeugnisse sind teilweise noch im Lager. Bestandsmehrungen und -minderungen beziehen sich auf die Veränderungen der Lagerbestände. Sie müssen berücksichtigt werden, da sie zur Leistungserstellung gehören. Aktivierte Eigenleistungen sind beispielsweise eine Verbesserung von Maschinen in der Produktion, die das Unternehmen selbst durchgeführt hat. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Erträge: Erlöse aus Nebentätigkeiten und Dienstleistungen, Vermietungen, Verpachtungen, Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen, Kursgewinne (Devisenkurs), Erträge aus Wertpapiergeschäften, Gewinne aus der Veräußerung von Be- <?page no="26"?> 27 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung teiligungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil, erhaltene Investitionszulagen und andere staatliche Zuschüsse. Rohergebnis Das Rohergebnis wird berechnet, indem von der Gesamtleistung die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren und Leistungen subtrahiert werden. Das Rohergebnis wird lediglich in den Jahresabschlüssen von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften erwähnt. Rohergebnis = Gesamtleistung - Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren) - Aufwendungen für bezogene Leistungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Summe des Betriebs- und des Finanzergebnisses. Betriebsergebnis + Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Voraussetzung für die Berechnung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist zuvor die Ermittlung des Betriebs- und des Finanzergebnisses. <?page no="27"?> 28 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis erhält man, wenn von der Gesamtleistung Material- und Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen werden. Gesamtleistung - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungen - sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zählen: Soziale Abgaben aufgrund von Tarifverträgen, Fahrtkostenzuschüsse, Aus- und Fortbildungskosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten, Vertreterprovisionen, Wohngeldzuschüsse, Instandhaltungsaufwendungen, Garantieaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten, Beiträge und Gebühren, Ausgangsfrachten, Mieten und Pachten, Währungs- und Kursverluste, Bildung von Rückstellungen, Abschreibungen auf Forderungen und andere Gegenstände des Umlaufvermögens. Finanzergebnis Das Finanzergebnis betrachtet die Erträge, die aus Finanzanlagen stammen, und berücksichtigt Abschreibungen auf Finanzanlagen. Erträge können durch Beteiligungen und aus Unternehmen resultieren, die einem Gewinnabführungsvertrag unterliegen. Andere Erträge ergeben sich aus Dividenden von Aktien oder Zinserträgen aus Krediten an verbundene Unternehmen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge fassen <?page no="28"?> 29 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Zinserträge aus Forderungen an Dritte, aus Dividenden von Aktien im Umlaufvermögen und Zinsen für Beteiligungen zusammen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beziehen sich beispielsweise auf Bankkredite, Darlehen und Lieferantenkredite sowie Hypotheken und diskontierte Wechsel. Das Finanzergebnis wird wie folgt berechnet: Erträge aus Beteiligungen + Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens + sonstige Zinsen und ähnliche Erträge + Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Finanzergebnis Jahresüberschuss und Bilanzgewinn Für den Begriff „Gewinn“ gibt es in der Betriebswirtschaftslehre mehrere exakte Definitionen. Das Ergebnis vor Steuern (Englisch: Earnings before taxes - EBT) wird ermittelt, indem vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit das außerordentliche Ergebnis abgezogen wird. Das außerordentliche Ergebnis besteht aus der Differenz von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - außerordentliches Ergebnis = Ergebnis vor Steuern Außerordentliche Erträge dienen nicht unmittelbar dem Betriebszweck und gelten als Nebenerlöse. Ein Beispiel dafür sind Betriebsveräußerungen oder staatliche Zuschüsse. <?page no="29"?> 30 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Außerordentliche Aufwendungen sind nicht Teil der betrieblichen Leistungserstellung, sondern fallen für einmalige außergewöhnliche Ereignisse an (Bsp.: Versicherungsschutz nach Katastrophen). Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag ergibt sich, wenn vom Ergebnis vor Steuern die Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die sonstigen Steuern abgezogen werden. Zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag rechnet man die Körperschaftsteuer und die Gewerbeertragsteuer. Unter den sonstigen Steuern werden folgende Steuerarten und Abgaben subsumiert: Grund-, Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeug-, Mineralöl-, Versicherungssteuer sowie Ausfuhrzölle. Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, verbleiben im Unternehmen (werden thesauriert) und werden als Gewinnrücklage in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Berechnung des Bilanzgewinns (bzw. Bilanzverlusts) werden Gewinne, die in die Gewinnrücklage eingestellt wurden, wieder abgezogen. Ergebnis vor Steuern - Steuern vom Einkommen und Ertrag - sonstige Steuern = Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag - Einstellung in Rücklagen = Bilanzgewinn bzw. -verlust <?page no="30"?> 31 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Was sind Beispiele für Erträge? Umsatzerlöse Bestandsmehrungen Eigenleistungen Verkauf von Unternehmensteilen Löhne und Gehälter Welche Größen werden beim Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berücksichtigt? Betriebsergebnis außerordentliches Ergebnis Finanzergebnis Wie lautet der Fachbegrifffür das Einbehalten von Unternehmensgewinnen? Prolongierung Forfaitierung Factoring Thesaurierung Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="31"?> 32 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs 5 Rentabilitätsanalyse Rentabilitätskennzahlen benötigen zur Berechnung immer die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Rentabilität eines Unternehmens resultiert aus dem Verhältnis von Gewinn und Kapital oder Umsatz. Eigenkapitalrentabilität Die Eigenkapitalrentabilität setzt den Gewinn, der als Bilanzgewinn, Jahresüberschuss oder Ergebnis vor Steuern definiert werden kann, in Beziehung zum Eigenkapital. Die Eigenkapitalrentabilität weist darauf hin, wie hoch das eingesetzte Eigenkapital durch den Bilanzgewinn des Unternehmens verzinst wird. Wichtige Kennzahl: Eigenkapitalrentabilität = Bilanzgewinn (bzw. -verlust) Eigenkapital Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität gibt die Verzinsung des gesamten Kapitals im Unternehmen an. <?page no="32"?> 33 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Wichtige Kennzahl: Gesamtkapitalrentabilität = Bilanzgewinn + Fremdkapitalkosten Gesamtkapital Umsatzrentabilität Die Umsatzrentabilität setzt den Bilanzgewinn in Beziehung zum Umsatz. Wichtige Kennzahl: Umsatzrentabilität = Bilanzgewinn bzw. -verlust Umsatz Cashflow Der Cashflow ist eine Kennziffer, die den Überschuss der zahlungswirksamen Einnahmen über die zahlungswirksamen Ausgaben erfasst. Der Cashflow macht deutlich, welche liquiden Mittel einem Unternehmen aus den Umsätzen zur Verfügung stehen, und gibt damit die Innenrefinanzierungskraft eines Unternehmens an. <?page no="33"?> 34 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust) + Abschreibungen + Zunahme bzw. Abnahme der langfristigen Rückstellungen + außerordentliche periodenfremde Aufwendungen - außerordentliche periodenfremde Erträge + Zuführungen zu den Rücklagen (-Auflösungen von Rücklagen) = Cashflow Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Was spiegelt der Cashflow wider? Anlagendeckung Kapitalstruktur Innenrefinanzierungskraft Vermögensstruktur Was ist der Cashflow? relative Kennzahl absolute Kennzahl Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="34"?> 35 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung 6 Bilanzielle Bewertung Die Vermögensgegenstände in der Bilanz müssen bewertet werden, beispielsweise um die Höhe der Abschreibung zu ermitteln. Für die bilanzielle Bewertung gibt es folgende Bewertungsmaßstäbe: Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur Bewertungsmaßstäbe Prinzip der Vollständigkeit Saldierungsverbot Prinzip der Bilanzwahrheit Prinzip der Bilanzklarheit Prinzip der Bilanzstetigkeit und Bilanzkontinuität Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Prinzip der Vollständigkeit: Das Prinzip der Vollständigkeit bedeutet, dass im Jahresabschluss alle Vermögensgegenstände erfasst werden. Saldierungsverbot: Aktiva dürfen nicht mit Passiva verrechnet werden. Dasselbe gilt für Erträge und Aufwendungen. Prinzip der Bilanzwahrheit: Der Jahresabschluss muss wahr und richtig sein. Ansonsten liegt Bilanzverschleierung oder gar Bilanzfälschung vor. Prinzip der Bilanzklarheit: Ein transparenter und nachvollziehbarer Jahresabschluss ist unbedingt notwendig. Alle Bilanzpositionen müssen klar und einheitlich gegliedert werden. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Ge- <?page no="35"?> 36 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs schäftsvorfälle und die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens verschaffen können. Prinzip der Bilanzstetigkeit und der Bilanzkontinuität: Die äußere Form der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- Rechnung müssen auch in zukünftigen Jahresabschlüssen beibehalten werden. Abweichungen sind im Anhang zu erläutern. Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die bilanzielle Bewertung? BGB HGB Steuerrecht praktische Übung ordentlicher Kaufleute Wofür steht die Abkürzung „GoB“? Gesamtheit ordentlicher Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Wie wird der Grundsatz für die Beibehaltung der Darstellungsform bezeichnet? ] formale Bilanzkontinuität materielle Bilanzkontinuität Darstellungsstetigkeit <?page no="36"?> 37 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Was sind Beispiele für Bewertungsgrundsätze? Unternehmensfortführung Einzelbewertung Going Concern Principle Darstellungsstetigkeit Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="37"?> 38 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs 7 Handelsbilanz Die Erstellung der Handelsbilanz folgt den gesetzlichen Bestimmungen im Handelsgesetzbuch ( HGB ) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ( GoB ) und Bilanzierung. Die Steuerbilanz wird von der Handelsbilanz abgeleitet ( Maßgeblichkeitsprinzip ); die Steuerbilanz muss zusätzlich steuerrechtlichen Vorschriften mit einbeziehen. Veröffentlicht wird nur die Handelsbilanz. In anderen Rechnungslegungssystemen wie dem der Europäischen Union (IFRS) oder der USA (US-GAAP) wird nicht zwischen Steuer- und Handelsbilanz unterschieden. Die steuerrechtliche Bemessung erfolgt in den USA auf eine andere Weise. Bewertungsprinzipien in der Handelsbilanz Anschaffungswert Marktpreis Herstellungswert Börsenpreis Tageswert <?page no="38"?> 39 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Anschaffungswertprinzip Das Anschaffungswertprinzip wird auch Pagatorik bezeichnet. Jeder Vermögensgegenstand (im Steuerrecht: Wirtschaftsgut) wird mit dem Anschaffungs- oder Herstellungswert bewertet. Dies ist der Höchstwert, der in der Handelsbilanz zulässig ist. Das Gegenteil des Anschaffungswertes ist der Wiederbeschaffungswert, der in der Kostenrechnung zum Einsatz kommt. Beim Umlaufvermögen und bei Finanzanlagen wird auch das Tageswertprinzip in der Handelsbilanz eingesetzt. Anlagevermögen: Anschaffungs- oder Herstellungskosten Umlaufvermögen: Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tageswert am Bilanzstichtag Gläubigerschutzprinzip Das HGB rückt den Gläubigerschutz in den Mittelpunkt der Bilanzierung. Vermögensgegenstände müssen vorsichtig bewertet werden (dadurch bilden sich „stille Reserven“), und Verbindlichkeiten müssen möglichst hoch angesetzt werden (Höchstwertprinzip). Der Gläubigerschutz wird durch das Imparitäts-, das Realisations- und das Niederstwertsowie das Höchstwertprinzip konkretisiert. Gläubigerschutz Imparitätsprinzip Realisationsprinzip auch drohende Verluste ausweisen nur realisierte Gewinne ausweisen <?page no="39"?> 40 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Imparitätsprinzip Verluste und Gewinne werden in der Bilanz unterschiedlich bewertet. Verluste müssen schon ausgewiesen werden, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten sind, aber möglicherweise in der Zukunft anfallen. Hierfür werden Drohverlustrückstellungen gebildet. Realisationsprinzip Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert (also vorhanden sind). Bei Großprojekten gilt ein Gewinn erst als realisiert, wenn das Projekt vollständig abgeschlossen und bezahlt ist. Niederstwertprinzip Wenn an einem Bilanzstichtag mehrere Bewertungen möglich sind, muss der Ansatz vorgenommen werden, der am niedrigsten ist. Das Niederstwertprinzip darf nur auf Vermögensgegenstände angewandt werden. Es wird unterschieden zwischen dem strengen und dem gemilderten Niederstwertprinzip. Niederstwertprinzip gemildertes Niederstwertprinzip strenges Niederstwertprinzip Anlagevermögen: Wahlrecht vorrübergehende Wertminderung Umlaufvermögen: kein Wahlrecht <?page no="40"?> 41 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Höchstwertprinzip Das Höchstwertprinzip gilt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens und auch bei der Bilanzierung von Rückstellungen (Bsp.: Pensionen). Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Was sind Kennzeichen der HGB-Bilanzierung? Gläubigerschutzprinzip Investorenschutzprinzip stille Reserven Bewertung von Immobilien zum Verkehrswert Was besagt das Imparitätsprinzip? Schulden müssen nie ausgewiesen werden. Gewinne müssen zuerst ausgewiesen werden. Schulden müssen ausgewiesen werden, wenn sie bereits drohen. Was besagt das Realisationsprinzip? Gewinne können immer ausgewiesen werden. Gewinne können erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Schulden werden ausgewiesen, wenn Sie realisiert sind. <?page no="41"?> 42 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Was bedeutet das Niederstwertprinzip? Am Bilanzstichtag muss der niedrigste Wertansatz gewählt werden. Der niedrigste Wert bleibt bei der bilanziellen Bewertung außer Acht. Das Niederstwertprinzip wird auf Verbindlichkeiten angewandt. Worauf wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt? Eigenkapital Umlaufvermögen Anlagevermögen Gewinnrücklagen Was wird nach dem Höchstwertprinzip bilanziell bewertet? Eigenkapital Kapitalrücklagen Vorräte Forderungen Verbindlichkeiten Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="42"?> 43 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung 8 Steuerbilanz Bewertung in der Steuerbilanz Es gilt das Maßgeblichkeitsprinzip. Die Steuerbilanz wird von der Handelsbilanz abgeleitet. In der Praxis wird die Handelsbilanz meist so erstellt, dass steuerrechtliche Bestimmungen bereits weitgehend berücksichtigt werden. In der Praxis wird daher das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip umgesetzt. Maßgeblichkeit Maßgeblichkeitsprinzip: Ableitung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz Umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip: Handelsbilanz berücksichtigt steuerrechtliche Vorschriften Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz treten in der Bewertungswahlrechten zutage. Aktivseite Auf der Aktivseite wird unterschieden zwischen: Aktivierungspflicht Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot Zu den Aktivierungswahlrechten zählen: ein entgeltlich erworbener (derivativer) Firmen- oder Ge- schäftswert <?page no="43"?> 44 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs ein Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand einge- stufte Zölle und Verbrauchsteuern auf das Vorratsvermögen Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand berück- sichtige Umsatzsteuer auf am Stichtag auszuweisende Anzahlungen. Ein Aktivierungsverbot besteht für: Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals Nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensge- genstände Kosten Handelsrecht Steuerrecht Materialkosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht Fertigungskosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht Sondereinzelkosten der Fertigung Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht Materialgemeinkosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht Fertigungsgemeinkosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht Verwaltungsgemeinkosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungswahlrecht Vertriebsgemeinkosten Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot Sondereinzelkosten des Vertriebs Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot Passivseite Auf der Passivseite gibt es analog Passivierungswahlrechte: Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen , die bis spätestens drei Monate nach dem Bilanzstichtag vorgenommen werden. <?page no="44"?> 45 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Rückstellungen für Aufwendungen , die am Stichtag wahrscheinlich oder sicher sind, deren Höhe oder Eintritt unbestimmt ist. Der Sonderposten mit Rücklageanteil . Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Bewertung in der Handels- und in der Steuerbilanz kommt es zu latenten Steuern . Wenn der Handelsbilanzgewinn größer ist als der in der Steuerbilanz, dann ist der Steueraufwand in der Handelsbilanz niedriger, da die Steuerbilanz als Bemessungsgrundlage fungiert. Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz zeigen sich auch in den Abschreibungen und den Abschreibungsmethoden. Im Steuerrecht spricht man von Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern wird in AfA-Tabellen festgelegt. Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Für welche Kosten besteht ein Aktivierungsverbot? allgemeine Verwaltungskosten Materialeinzelkosten Vertriebskosten Fertigungseinzelkosten <?page no="45"?> 46 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Was darf bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt werden? Materialkosten Fremdkapitalzinsen Forschungskosten Verwaltungskosten Vertriebskosten Sondereinzelkosten der Fertigung Welche Begriffe stammen aus dem Steuerrecht? Absetzung für Abnutzung (AfA) Wirtschaftsgut Teilwertabschreibung Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip? Ableitung der Handelsbilanz von der Steuerbilanz Ableitung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz Ableitung der Bilanz von der GuV Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="46"?> 47 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung 9 Internationale Rechnungslegung Bei der Internationalen Rechnungslegung wird zwischen der in Deutschland vorgeschriebenen HGB-Bilanzierung, der Bilanzierung nach IFRS und der Bilanzierung nach US-GAAP unterschieden. Standard Prinzip Geltung HGB Gläubigerschutz Deutschland Unternehmen IFRS Investorenschutz Europäische Union Konzerne US-GAAP Investorenschutz USA Der Rechnungslegungsstandard der HGB -Bilanzierung gilt für alle Unternehmen in Deutschland. Zusätzlich müssen Konzerne eine Konzernbilanz nach EU-weit gültigen Standard IFRS (International Financial Reporting Standard) vorlegen. Der Standard US-GAAP ist nur für Unternehmen in den USA verpflichtend. Die 7 Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses Bilanz 1 Gewinn- und Verlustrechnung 2 Eigenkapital-Veränderungsrechnung 3 Kapitalflussrechnung 4 Anhang 5 Anlagespiegel (Sachanlagen, Goodwill) 6 Segmentberichterstattung 7 <?page no="47"?> 48 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs IFRS unterscheidet sich grundlegend von der deutschen HBG- Bilanzierung. Im Mittelpunkt steht der Investorenschutz : Investorenschutz (True and Fair View) keine abgeleitete Steuerbilanz (kein Maßgeblichkeitsprin- zip) Bewertung mit Wiederbeschaffungskosten möglich Rückstellungen nur bei hoher Wahrscheinlichkeit Zwischengewinnausweis bei Projekten Aspekt IFRS HGB Unterschiede Prinzipien Steuerbilanz Anlagevermögen Rückstellungen Konzernstruktur Projekte Investorenschutz Gläubigerschutz keine Ableitung der Steuerbilanz Maßgeblichkeitsprinzip Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten Anschaffungskosten bei hoher Wahrscheinlichkeit auch bei drohenden Verlusten stets im Konzernabschluss kein Einbezug von Tochtergesellschaften Zwischengewinnausweis Realisationsprinzip (Fertigstellung) <?page no="48"?> 49 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Verständnisfragen Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen: Welche wichtigen Rechnungslegungsstandards gibt es? HGB-Bilanzierung IFRS US-GAAP GuV IKR GKR Welchen Standard müssen deutsche Einzelunternehmen befolgen? HGB-Bilanzierung IKR US-GAAP IFRS Unter welchen Voraussetzungen wird IFRS angewandt? Einzeljahresabschluss Konzernjahresabschluss in der EU Kapitalmarktorientierung Was umfasst IFRS zusätzlich? Eigenkapital-Veränderungsrechnung Anlagespiegel Kapitalflussrechnung Die Lösungen finden Sie online unter www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse <?page no="49"?> 50 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs 10 Service Glossar Abgabenordnung Die Abgabenordnung (AO) ist ein Steuergesetz, das die Besteuerungsgrundlagen und -verfahren für die Erhebung und Festsetzung von Steuern regelt. Absetzung für Abnutzung (AfA) Steuerrechtlicher Terminus für Abschreibung. Als Abschreibungsmethode ist nur die lineare Methode zugelassen. Die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands lässt sich der amtlichen AfA-Tabelle entnehmen. Anhang Der Jahresabschluss setzt sich nicht nur aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen, sondern umfasst bei größeren Kapitalgesellschaften auch den Anhang und den Lagebericht. Der Anhang dient der Erläuterung von Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichungen vom bisherigen Gliederungsschema, Änderungen der Bewertungsmaßstäbe und die Bilanzierungsmethoden sind ausführlicher zu erläutern. Auch Verpflichtungen, die in der Bilanz nicht explizit erwähnt werden, müssen im Anhang kommentiert und ausgeführt werden. Anschaffungskosten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bilanziert (Anschaffungswertprinzip, Pagatorik). Zu den Anschaffungskosten dürfen die Anschaffungsnebenkosten (Fracht, Montagekosten) hinzugefügt werden. Die Anschaffungskosten sind stets Nettopreise (Umsatzsteuer wurde abgezogen). Die Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Wertansatz darf auch bei einer Wertsteigerung des Vermögensgegenstands nicht erhöht werden. Es gilt das Niederstwertprinzip. <?page no="50"?> 51 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Service Aufwendungen Aufwendungen sind der betrieblich bedingte Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen. Dazu gehören der Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen. Barwert Finanzmathematischer Fachbegriff, der die auf die Gegenwart abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung beschreibt. Buchwert Der Wert eines Vermögensgegenstandes in der Bilanz unter Einbezug der Abschreibungen und Wertminderungen Cashflow Der Cashflow kann auf eine direkte oder indirekte Weise ermittelt werden. Bei der direkten Berechnung werden die zahlungswirksamen Ausgaben von den zahlungswirksamen Einnahmen subtrahiert. Gängiger ist die indirekte Berechnung. Bei ihr werden zum Jahresüberschuss die Abschreibungen und die Zuführungen zu den Rückstellungen addiert. EBITDA Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf das Anlagevermögen und den Goodwill. Berechnung: EBIT + Abschreibungen. Eigenkapital Reinvermögen eines Unternehmens, das dem Unternehmen dauernd zur Verfügung steht. Eigenkapital ist das haftende Kapital des Unternehmens und gehört den Anteilseignern. Das Eigenkapital besteht aus dem Grundkapital (bei der GmbH: Stammkapital), der Kapitalrücklage, den Gewinnrücklagen und dem nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn. Eigenkapitalspiegel Zusätzlich zum Jahresabschluss muss in Konzernbilanzen, die nach IFRS oder nach der HGB-Bilanzierung erstellt wurden, ein Eigenkapitalspiegel hinzugefügt werden. Dieser enthält die Höhe des Ei- <?page no="51"?> 52 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs genkapitals und dessen Entwicklung zu Jahresbeginn und zum Bilanzstichtag. Einzelbewertung In der Regel müssen Vermögensgegenstände und Schulden am Abschlussstichtag einzeln bewertet werden. Durchbrochen wird dieses Prinzip von der Gruppen- und Festbewertung. Eventualverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus der Ausstellung oder Übertragung von Wechseln ( → Indossamentsverbindlichkeiten), Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen. Eventualverbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag noch nicht eingetreten und nicht wahrscheinlich, aber möglich. Sie müssen unter der Bilanz vermerkt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen ohne Umsatzsteuer weniger als 410 EUR betragen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) müssen abgrenzbare, eigenständige Vermögensgegenstände sein. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die zwischen 410,01 und 1.000 EUR liegen, kann ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Going-Concern-Prinzip Die Bewertung in der Bilanz muss so vorgenommen werden, als ob das Unternehmen fortgeführt würde. Potenzielle Liquidationswerte, die bei der Auflösung des Unternehmens entstehen würden, sind als Bilanzierungsmaßstab daher unzulässig. IFRS International Financial Reporting Standards. Internationaler Rechnungslegungsstandard, der in der Europäischen Union für Konzernabschlüsse von Unternehmen gilt, die am Kapitalmarkt aktiv sind (z. B. Börsennotierung). IFRS weicht erheblich von der HGB-Bilanzierung ab und hat mehr Gemeinsamkeiten mit <?page no="52"?> 53 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Service dem US-amerikanischen Rechnungslegungsstandard US-GAAP. IFRS soll die Konzernjahresabschlüsse international vergleichbarer machen. Immaterielle Vermögensgegenstände Teil des Anlagevermögens. Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören beispielsweise Patente, Lizenzen, Konzessionen, Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung stellt den Mittelzu- und -abfluss des Geschäftsjahres, untergliedert in Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit, dar. Sie ist Bestandteil des Konzernabschlusses. Lagebericht Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen, in dem die Geschäftsentwicklung, die Lage des Unternehmens, das implementierte Risikomanagement und die zukünftigen Perspektiven beschrieben werden. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung; Aufwendungen und Ausgaben, Erträge und Einnahmen werden den unterschiedlichen Geschäftsjahren zugeordnet. Rücklagen Die Rücklagen gehören zum Eigenkapital; sie mindern nicht den Geschäftserfolg und werden nicht auf einem Aufwandskonto gegengebucht. Man unterscheidet zwischen Gewinn- und Kapitalrücklagen. Eine Kapitalrücklage entsteht, wenn Aktien über dem Nennwert herausgegeben werden. Die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Nennwert bezeichnet man als Agio (Aufschlag). Dieses Agio wird den Kapitalrücklagen zugeführt. Kapitalrücklagen sind eine Form der Innenfinanzierung des Unternehmens. Rückstellungen Bei Rückstellungen sind der Zeitpunkt der Fälligkeit und die Höhe am Bilanzstichtag ungewiss. Die Bildung von Rückstellungen führt in dem betreffenden Geschäftsjahr zu Aufwand. <?page no="53"?> 54 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Segmentberichterstattung Zusätzliche Angabe beim Konzernabschluss, der die Umsätze der einzelnen Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften aufschlüsselt. Erfasst werden Umsätze, Erträge, Investitionen, Abschreibungen und Auftragseingänge. Stille Reserven Stille Reserven sind in der Bilanz „unsichtbar“ enthalten und entstehen durch das Vorsichtsprinzip. Aktiva werden zum Schutz der Gläubiger unterbewertet (Mindestwertprinzip) oder die Passiva überbewertet (Höchstwertprinzip). Verbindlichkeiten Schulden eines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Man unterscheidet zwischen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Lieferantenkredite, Kontokorrentkredite, Wechselverbindlichkeiten) und langfristigen Verbindlichkeiten (Bankdarlehen, Hypothekenkredite). Wertaufhellung Grundsatz aus der Rechtsprechung: Bei der Bewertung unterscheidet man zwischen wertaufhellenden Tatsachen (objektiv bestehende Verhältnisse, die den Wert bestimmen und am Stichtag berücksichtigt werden müssen) und wertbeeinflussende Tatsachen (die die Verhältnisse ändern und erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden müssen). Wertberichtigung Forderungen müssen, wenn sie dubios (fraglich) oder uneinbringlich sind, wertberichtigt werden. Es gibt die Einzelwert- und die Pauschalwertberichtigung. <?page no="54"?> 55 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Service Kreuzworträtsel 1. Abkürzung für Finanzbuchhaltung 2. Teil des Jahresabschlusses 3. Vermögensherkunft in der Bilanz 4. Bestandsverzeichnis durch Inventur 5. Gesamtvermögen 6. Teil des Umlaufvermögens 5 4 4 1 2 3 3 5 2 7 6 6 1 1 2 3 4 5 6 7 <?page no="55"?> 56 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs 1. Horizontale Bilanzkennzahl 2. Liquiditätsgrad 1. Grades 3. Positives GuV-Ergebnis 1 2 3 4 5 6 7 1 7 5 2 7 3 6 3 6 2 4 1 5 4 4. Ergebnis vor Steuern 5. Innenfinanzierungskraft 6. Negativer Gewinn 7. GuV-Darstellung <?page no="56"?> 57 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Service 1. Eu-Standard der Internat. Rechnungslegung für Konzerne 2. HGB schützt die … 3. US-GAAP schützt die … 4. Bestandteil des IFRS-Jahresabschlusses 5. Absetzung für Abnutzung 6. Für Vertriebsgemeinkosten gilt ein Aktivierungs… 7. Imparitätsprinzip: Auch drohende … ausweisen 3 5 6 6 1 4 7 7 2 1 4/ 5 2 3 1 2 3 4 5 6 7 <?page no="57"?> 58 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs Literaturtipps Barth, Thomas u.a. (2014): Jahresabschlussanalyse mit Kennzahlen. 1. Auf. Konstanz/ München: UTB / UVK Lucius. Berkau, Carsten (2012): Bilanzen. 3. Aufl. Konstanz / München: UTB / UVK Lucius. Buchholz, Rainer (2013): Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. 8. Aufl. München: Vahlen. Heno, Rudolf (2011): Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS). 7. Aufl. Berlin, Heidelberg: Physica-Verlag. Heyd, Reinhard (2014): Jahresabschluss. 1. Auf. Konstanz / München: UTB / UVK Lucius. Küting, Karlheinz und Weber, Claus-Peter (2012): Die Bilanzanalyse. Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS. 10. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. Weber, Jürgen und Weißenberger, Barbara (2010): Einführung in das Rechnungswesen. Bilanzierung und Kostenrechnung. 8. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. Wulf, Inge und Müller, Stefan (2013): Bilanztraining. 13. Aufl. Freiburg: Haufe. <?page no="58"?> 59 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Bilanzierung Service Stichwortverzeichnis A Abgabenordnung 50 Abschreibungen 45 Absetzung für Abnutzung (AfA) 50 Aktivierungsverbot 44 Anhang 50 Anschaffungskosten 50 Aufwendungen 51 außerordentliche Erträge 29 B Barliquidität 21 Barwert 51 Bilanzgewinn 17 Bilanzklarheit, Prinzip der 35 Bilanzkontinuität, Prinzip der 36 Bilanzstetigkeit, Prinzip der 36 Bilanzwahrheit, Prinzip der 35 Buchwert 51 C Cashflow 51 E EBITDA 51 Eigenkapital 51 Eigenkapitalspiegel 51 Einzelbewertung 52 einzugsbedingte Liquidität 21 Ergebnis vor Steuern 29 Eventualverbindlichkeiten 52 F Fremdkapital 17 Fremdkapital, langfristiges 18 Fremdkapitalquote 17 G geringwertige Wirtschaftsgüter 52 Gesamtkostenverfahren 24 Gewinnrücklage 17 , 30 GoB 38 Going-Concern-Prinzip 52 Goldene Bilanzregel 19 Goldene Finanzierungsregel 19 H HGB 38 , 47 HGB-Bilanzierung 47 I IFRS 47 , 55 immaterielle Vermögensgegenstände 53 Inventurverfahren 11 Investorenschutz 48 J Jahresfehlbetrag 30 Jahresüberschuss 30 K Kapitalflussrechnung 53 Kapitalrücklage 16 Kontoform 23 <?page no="59"?> 60 www.uvk-lucius.de/ brueckenkurse Brückenkurs L Lagebericht 53 Liquidität dritten Grades 21 Liquidität ersten Grades 21 Liquidität zweiten Grades 21 M Maßgeblichkeitsprinzip 38 N Niederstwertprinzip 40 R Rechnungsabgrenzungsposten 53 -, passiver 18 Rücklagen 53 Rückstellungen 17 , 53 -, für Aufwendungen 45 -, für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen 44 S Saldierungsverbot 35 Segmentberichterstattung 54 Sonderposten mit Rücklageanteil 45 Staffelform 12 , 23 Steuern -, latente 45 -, sonstige 30 -, vom Einkommen 30 -, vom Ertrag 30 Stille Reserven 54 T T-Form 11 U umsatzbedingte Liquidität 21 Umsatzkostenverfahren 24 US-GAAP 47 V Verbindlichkeiten 54 Verschuldungsgrad 18 Vollständigkeit, Prinzip der 35 W Wertaufhellung 54 Wertberichtigung 54