Deutschlands Nachhaltigkeitsstrategie
0514
2018
978-3-8385-5055-8
978-3-8252-5055-3
UTB
Michael von Hauff
Robin Schulz
Robin Wagner
Im Januar 2017 veröffentlichte die Bundesregierung mit der Neuauflage der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie die Fortschreibung zu der erstmalig 2002 vorgelegten Strategie für nachhaltige Entwicklung, die eine grundlegende Neuorientierung erfahren hat. Sie basiert auf den durch die Vereinten Nationen entwickelten Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030.
Die Autoren behandeln in ihrem Buch systematisch die historischen Etappen zur aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie, die Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals, die deutschen Nachhaltigkeitsstrategien, aber auch eine kritische Auseinandersetzung hierzu.
<?page no="1"?> Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage W. Bertelsmann Verlag · Bielefeld Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto facultas · Wien Wilhelm Fink · Paderborn A. Francke Verlag · Tübingen Haupt Verlag · Bern Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn Mohr Siebeck · Tübingen Ernst Reinhardt Verlag · München Ferdinand Schöningh · Paderborn Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart UVK Verlagsgesellschaft · Konstanz, mit UVK / Lucius · München Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen Waxmann · Münster · New York utb 5055 <?page no="2"?> Michael von Hauff, Robin Schulz, Robin Wagner Deutschlands Nachhaltigkeitsstrategie UVK Verlagsgesellschaft mbH • Konstanz mit UVK/ Lucius • München <?page no="3"?> Prof. Dr. Michael von Hauff, geb. 1947, war von 1991 bis März 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Kaiserslautern. Seitdem ist er Seniorforschungsprofessor. Robin Schulz, geb. 1993, ist Mitarbeiter bei der Insiders Technologies GmbH und Doktorand an der Technischen Universität Kaiserslautern. Robin Wagner, geb. 1987, ist seit März 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Kaiserslautern. Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utbshop.de. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2018 Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Einbandmotiv: © iStockphoto, bubaone UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstr. 24 • 78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 • Fax 07531-9053-98 www.uvk.de UTB-Band Nr. 5055 ISBN 978-3-8252-5055-3 <?page no="4"?> Vorwort Die Bundesregierung Deutschlands hat mit der Neuauflage der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2016, die im Januar 2017 erschien, eine weitere Fortschreibung zu der 2002 erstmals veröffentlichten nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung vorgelegt. Der Nachhaltigkeitsstrategie 2002 folgten bis 2016 fünf Indikatorenberichte (2006, 2008, 2010, 2012 und 2014). Es hat also eine kontinuierliche Weiterentwicklung stattgefunden. Die Fortschreibung von 2016 hat jedoch eine grundlegende Neuorientierung erfahren. Während sich die Strategie von 2002 noch an den fünf Leitbildern der nachhaltigen Entwicklung „Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Sozialer Zusammenhalt, Internationale Verantwortung und Managementregeln der Nachhaltigkeit“ orientierte, basiert die Neuauflage von 2016 auf den durch die Vereinten Nationen entwickelten 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030. Die Agenda 2030 lässt sich inhaltlich besser nachvollziehen, wenn man zunächst den Entwicklungsprozess, der sich in verschiedene Phasen abgrenzen lässt, betrachtet. Der Entwicklungsprozess zu der Agenda 2030 hat in der Wissenschaft, Politik und Wirtschaft bisher noch nicht die angemessene Beachtung und Zuwendung erfahren. Daher mangelt es auch noch an einer breiten Diskussion in der Wissenschaft und an einer breiten gesellschaftlichen Verankerung besonders auch bei der jüngeren Generation. Das wirkt sich besonders auf die Implementierung bzw. Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hemmend aus. Dabei hat sich die Völkergemeinschaft zu der Agenda 2030 bekannt. Die Agenda 2030, die auf den 17 Sustainable Development Goals basiert, verpflichtet das Handeln aller Staaten weltweit auf den Abbau von Armut und Ungleichheit innerhalb der Belastungsgrenzen der Erde. Das bedeutet konkret die Lebensbedingungen für 9 Mrd. Menschen, die bis 2030 zu erwarten sind, entsprechend zu verbessern. Vielfach wird in diesem Kontext ein (großer) Transformationsprozess bzw. Politikwechsel gefordert, ohne den die konsequente Umsetzung der Agenda 2030 nicht möglich ist. Dieser Transformation erfordert eine klare und kohärente Politikkonzeption auf der Grundlage der Agenda 2030, die im Rahmen einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie konzipiert und umgesetzt werden soll. Die Bedingung hierfür sind ein hoher Bekanntheitsgrad der Agenda 2030, gute Grundkenntnisse über die Ziele der Agenda 2030 und die Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterhin ist eine intensive Beteiligung aber auch Mitwirkung der Bevölkerung an der Ausgestaltung und Implementierung der 17 Sustainable Development Goals nötig, wodurch ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung gefördert wird. In diesem Sinne soll das Buch einen Beitrag zu <?page no="5"?> 6 Vorwort Bevölkerung gefördert wird. In diesem Sinne soll das Buch einen Beitrag zu einem breiteren und besseren Verständnis der Agenda 2030 und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie leisten. Die 17 Sustainable Development Goals und die 169 Unterziele wurden auf internationaler Ebene durch einen intensiven Diskussionsprozess ausgehandelt und schließlich von den Vereinten Nationen (UN) vorgelegt. Danach haben sich alle Nationen, d. h. Entwicklungs- und Industrieländer verpflichtet, ihren Beitrag zur Umsetzung sowohl auf nationaler als auch auf globaler Ebene zu leisten. In diesem Zusammenhang soll es aber auch zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Ländern kommen. Auch dazu hat sich die Völkergemeinschaft verpflichtet. Der Aushandlungsprozess führte natürlich zu Kompromissen, wodurch es national aber auch international hinsichtlich der Ausgestaltung und Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der SDGs teilweise zu unterschiedlichen Bewertungen kam. Weiterhin gilt festzustellen, dass der unterschiedliche Grad der Entwicklung in den Ländern weltweit im Kontext der drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales unterschiedliche Anforderungen an die nationalen Nachhaltigkeitsstrategien stellt. Nationale Nachhaltigkeitsstrategien müssen also sowohl inhaltlich als auch vom zeitlichen Ablauf an den nationalen Kontext angepasst werden. Dennoch kann festgestellt werden: global fanden die Agenda 2030 mit den 17 SDGs eine breite Akzeptanz und stärkten das gemeinsame Verständnis nachhaltiger Entwicklung. Ein wesentlicher Vorteil hierbei ist, dass sich sowohl Entwicklungsals auch Industrieländer zur Umsetzung der SDGs verpflichtet haben. Es stellen sich hierbei aber einige Fragen wie: Sind die Ziele im Kontext der Dreidimensionalität nachhaltiger Entwicklung ausgewogen? Weiterhin geht es um die Frage der Zielbeziehungen: Besteht zwischen den Zielen grundsätzlich Zielharmonie oder gibt es auch Zielkonflikte? Diese Frage ist auch bei der Ausgestaltung und Umsetzung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von Relevanz. Es ist auch zu fragen, ob die Ziele im Rahmen von nationalen Nachhaltigkeitsstrategien ausreichend vernetzt sind und es zu Synergieeffekten zwischen Zielen kommt. Schließlich ist zu fragen, ob es beispielsweise in Deutschland schon eine Politikkonzeption gibt, mit der die Agenda 2030 konsequent und kohärent angestrebt bzw. umgesetzt wird, und welcher Grad die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bisher erreicht wurde. Bei der Analyse dieser Fragen lässt sich vorab feststellen, dass sowohl die Agenda 2030 als auch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie neben der insgesamt sehr positiven Einschätzung einige Unzulänglichkeiten und Probleme aufweisen, die in diesem Buch benannt und diskutiert werden sollen. Positiv formuliert: Es gibt noch Entwicklungsbzw. Verbesserungspotenziale. Dabei gilt zu berücksichtigen, <?page no="6"?> dass der Idealzustand einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie immer angestrebt werden soll, jedoch nie ganz erreicht werden kann. In jeder Gesellschaft gibt es unterschiedliche Interessenlagen, die sich nicht alle in gleichem Maße durchsetzen. Dieses Phänomen wird allgemein im Rahmen von Lobbyismus diskutiert. In einigen Ländern wird die Einführung bzw. Umsetzung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auch durch Korruption behindert. Das Buch vermittelt einen ersten Einstieg in die Thematik. Dabei können nicht alle Aspekte ausreichend thematisiert bzw. behandelt werden. Die Vertiefung einiger Aspekte wird dadurch erleichtert, dass weiterführende bzw. vertiefende Literatur aufgeführt wird. Kaiserslautern, 2018 Michael von Hauff Robin Schulz Robin Wagner Vorwort 7 <?page no="8"?> Inhaltsübersicht Vorwort .......................................................................................................................... 5 - Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... 13 - Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 13 - Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 15 - 1 - Einleitung............................................................................................................... 17 - 2 - Theoretische und konzeptionelle Grundlagen ................................................. 19 - 3 - Historische Etappen zur Nachhaltigkeitsstrategie - ein Überblick ............... 29 - 4 - Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie .................................................................... 33 - 5 - Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands ...................................... 55 - 6 - Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 ................................................. 135 - 7 - Zusammenfassung und Fazit ............................................................................ 149 - Literaturverzeichnis .................................................................................................. 151 - Index ........................................................................................................................... 163 - <?page no="10"?> Inhaltsverzeichnis Vorwort .......................................................................................................................... 5 - Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... 13 - Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 13 - Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 15 - 1 Einleitung ........................................................................................................... 17 2 Theoretische und konzeptionelle Grundlagen.............................................. 19 - Theoretische Grundlagen der Nachhaltigkeit ............................................ 19 - 2.1 - Konzeptionelle Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsstrategie ........... 25 - 2.2 3 Historische Etappen zur Nachhaltigkeitsstrategie - ein Überblick........... 29 - Der Brundtland-Bericht 1987....................................................................... 29 - 3.1 - Rio de Janeiro 1992 und die Agenda 21...................................................... 30 - 3.2 - Die Millennium Development Goals (MDGs), 2000................................ 30 - 3.3 - Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2002 .............................................. 31 - 3.4 - Rio de Janeiro und die Agenda 2030 ........................................................... 32 - 3.5 - Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016...................... 32 - 3.6 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ....................................................... 33 - Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ................................................. 33 - 4.1 - Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und Unterziele ............. 37 - 4.2 - Weitere Konkretisierung und Bewertung der SDGs................................. 48 - 4.3 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands ............................... 55 - Exkurs: Theoretische Begründung einer nationalen Nachhaltigkeits- 5.1 strategie............................................................................................................ 55 - - Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 ........ 57 - 5.2 5.2.1. - Aufbau und Schwerpunkte der Strategie..................................................... 58 - 5.2.2. - Ziele und Unterziele der Strategie................................................................ 59 - <?page no="11"?> 12 Inhaltsverzeichnis 5.2.3. - Relevante Nachhaltigkeitsindikatoren ......................................................... 64 - 5.2.4. - Ziele und Inhalte der Indikatoren ................................................................ 67 - 5.2.5. - Weitere Konkretisierung und Bewertung ................................................... 79 - - Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016...................... 82 - 5.3 5.3.1. - Aufbau und Schwerpunkte der Strategie..................................................... 82 - 5.3.2. - Ziele und Unterziele der Strategie................................................................ 83 - 5.3.3. - Relevante Nachhaltigkeitsindikatoren und deren Quantifizierung .......... 92 - 5.3.4. - Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung................................. 105 - 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016..........................................135 7 Zusammenfassung und Fazit .......................................................................149 Literaturverzeichnis .................................................................................................. 151 - Index ........................................................................................................................... 163 - <?page no="12"?> Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Das Integrierte Nachhaltigkeitsdreieck .................................................... 24 - Abb. 2 Der Kontinuierliche Verbesserungsprozess einer Nachhaltigkeitsstrategie......................................................................................................... 27 - Abb. 3 Die 5 Ps der nachhaltigen Entwicklung ................................................... 36 - Abb. 4 Die 17 SDGs der Vereinten Nationen..................................................... 38 - Abb. 5 Das Nachhaltigkeitsdreieck in Verbindung mit den SDGs................... 39 - Abb. 6 Die prozentuale Entwicklung verschiedener Luftschadstoff- Emissionen in Deutschland von 1995 bis 2015.................................... 138 - Abb. 7 Die 10 Länder mit dem schnellsten Internetzugang + Deutschland im ersten Quartal 2017 ............................................................................. 142 - Abb. 8 Anzahl der Zuwanderer nach Deutschland von 1991 bis 2015.......... 143 - Abb. 9 Wert der Rüstungsexporte aus Deutschland von 2000 bis 2016 gemessen anhand des TIV (Trend Indicator Value) in Millionen US-Dollar ................................................................................................... 146 - Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Überblick über die 17 SDGs, die Indikatoren sowie Indikatorziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 ...................................... 92 <?page no="14"?> Abkürzungsverzeichnis AGEB Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BfN Bundesamt für Naturschutz BIP Bruttoinlandsprodukt BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMEL Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMI Bundesinnenministerium / Bundesministerium des Inneren BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BZfE Bundeszentrum für Ernährung BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung CH 4 Methan CO 2 Kohlenstoffdioxid CPI Corruption Perception Index DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DKFZ Deutsches Krebsforschungszentrum EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EMAS Eco-Management and Audit-Scheme EU Europäische Union FKW/ FCKW Fluorkohlenwasserstoffe F&E Forschung & Entwicklung GKV Gesetzliche Krankenversicherung ha Hektar HELCOM Helsinki-Kommission <?page no="15"?> 16 Abkürzungsverzeichnis ISCED International Standard Classification of Education KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau LDCs Least Developed Countries MDGs Millennium Development Goals MSY Maximum Sustainable Yield NABU Naturschutzbund Deutschland e.V. NAPE Nationale Aktionsplan Energieeffizienz NERC Strategien zur Emissionsminderung von Luftschadstoffen NF 3 Stickstofftrifluorid NH 3 Ammoniak NNS Nationale Nachhaltigkeitsstrategie NO X Stickstoffoxide ODA Official Development Assistance OECD Organisation for Economic Co-operation and Development OGP Open Government Partnership REDD+ Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation and the role of conservation, sustainable management of forests and enhancement of forest carbon stocks in developing countries RMI Raw Material Input SDGs Sustainable Development Goals SF 6 Schwefelhexafluorid SO 2 Schwefeldioxid THG Treibhausgase TIV Trend Indicator Value UBA Umwelt Bundesamt UN United Nations (Vereinte Nationen) UNCED Weltkonferenz zu Umwelt und Entwicklung VOC Flüchtige organische Verbindungen WCED World Commission on Environment and Development WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie <?page no="16"?> 1 Einleitung Nachhaltige Entwicklung fand in den letzten Jahren in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik eine wachsende Wahrnehmung. Dabei zielt das neue Paradigma nicht nur auf die Verbesserung bzw. den Erhalt der Umwelt ab, sondern führt idealtypisch die drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichrangig zusammen. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Dreidimensionalität nachhaltiger Entwicklung. Das führt zu einem neuen Gleichgewichtsdenken, das sich von dem üblichen Gleichgewichtsdenken in der Ökonomie grundsätzlich unterscheidet. Eine Vereinbarkeit dieser drei Dimensionen gestaltet sich jedoch schwierig. Es stellt sich daher die Frage, wie eine Nachhaltigkeitsstrategie einen Beitrag zu einer gleichgewichtigen Dreidimensionalität leisten kann. Bereits im Jahr 2002 wurde von der deutschen Bundesregierung, wie das schon 1997 von der Völkergemeinschaft vereinbart wurde, eine erste Nationale Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt. Damit sollte in gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft und Politik aber auch Wissenschaft, eine nachhaltige Entwicklung und damit auch ein nachhaltiges Bewusstsein gefördert werden. Auf die Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 folgten fünf Indikatorenberichte (2006, 2008, 2010, 2012 und 2014) und der erste Folgebericht bzw. die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Jahr 2016 abgeschlossen und nach einem Kabinettsbeschluss vom 11. Januar 2017 von der Bundesregierung veröffentlicht. Damit soll den Herausforderungen der aktuellen und zukünftigen globalen Entwicklung begegnet werden. Dem liegt ein Ziel- und Indikatorensystem zu Grunde und es werden Maßnahmen zur Zielerreichung vorgegeben. Den Kern der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland bildet dabei ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, welches Ziele mit Zeitrahmen zur Erfüllung definiert, Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring festlegt, Regelungen zur Steuerung bestimmt und die institutionelle Ausgestaltung determiniert (Statistisches Bundesamt, 2016b, S. 3). Dies erfordert, wie im Vorwort bereits aufgezeigt, einen Transformationsprozess und einen neuen Politikstil, der bisher noch aussteht. Während in der ersten Nachhaltigkeitsstrategie lediglich vier Indikatorenbereiche mit 21 Indikatoren berücksichtigt wurden, orientiert sich die Fortschreibung von 2016 an den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Sie umfasst 63 Indikatoren und stellt so eine umfassende Neuorientierung dar. Die Strategie bekennt sich zudem zu der Konzeption, politische Maßnah- <?page no="17"?> 18 1 Einleitung men zur Nachhaltigkeit an quantifizierten Zielvorgaben und Indikatoren festzumachen. Seit der Veröffentlichung der ersten Nachhaltigkeitsstrategie 2002 sowie des Entwurfs zur Fortschreibung und der darauf aufbauenden Neuauflage 2016 wurden einige wissenschaftliche Veröffentlichungen bzw. kritische Analysen und Stellungnahmen zur Nachhaltigkeitsstrategie publiziert, die zu einer Verbesserung bzw. Weiterentwicklung beitragen sollen. Trotz dieser Publikationen gibt es bisher nur wenige Veröffentlichungen, welche die inhaltliche Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie 2002 zu jener von 2016 aufzeigen und die Zielerreichung vergleichsweise analysieren. Das vorliegende Buch liefert einen Überblick über die Entstehung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Ausgestaltungen sowie eine kritische Analyse der Neuauflage von 2016. Die folgenden Ausführungen sind wie folgt strukturiert: Zunächst werden in Kapitel 2 die konzeptionellen und theoretischen Grundlagen gelegt. Dabei wird auch kurz auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen, Ökonomie, Ökologie und Soziales, d. h. auf die Dreidimensionalität eingegangen. Weiterhin werden die inhaltlichen Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsstrategie aufgezeigt. Kapitel 3 wendet sich dem Prozess nachhaltiger Entwicklung zu, um ein Verständnis für die Frage zu bekommen: woher kommt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschland. Ausgehend von dem Brundtland-Bericht von 1987 wird die Entwicklung hin zur aktuellen Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2016, über die Rio-Konferenz und die Folgekonferenzen und die Agenda 2030 aus dem Jahr 2015, nachgezeichnet. In Kapitel 4 werden darauf aufbauend die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, d. h. die Ziele und Unterziele, näher vorgestellt. Die Deutsche Nationale Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 und die Fortschreibung von 2016 werden in Kapitel 5 genauer untersucht. In einem ersten Schritt werden hier der Aufbau und die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002, ihre Ziele und Unterziele, die relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren sowie die quantifizierten Ziele vorgestellt. Anschließend wird die Zielerreichung einer kritischen Überprüfung unterzogen. In einem zweiten Schritt folgt die analoge Vorgehensweise für die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016. Dabei werden die bisherigen und zukünftigen Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung, deren Auswirkungen sich durch Indikatoren messen lassen, vorgestellt und diskutiert. Kapitel 6 wendet sich der Bewertung der aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 zu und zeigt sowohl positive als auch negative Entwicklungstendenzen dieser Strategie auf. Abschließend werden in Kapitel 7 die wesentlichen Ergebnisse zusammenfasst. <?page no="18"?> 2 Theoretische und konzeptionelle Grundlagen Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung ist spätestens seit der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zum Leitbild der internationalen Staatengemeinschaft geworden. Seitdem ist nachhaltige Entwicklung zu einem der Schlüsselbegriffe heutiger Gesellschaften geworden. (Vinz, 2005, S. 2) Er hat in vielen Bereichen wie Wirtschaft, Politik und Wissenschaft „Einzug gefunden“. Hinsichtlich einer konsequenten Umsetzung dieses Konzeptes gibt es jedoch häufig noch große Defizite oder - positiv formuliert - Potenziale. 1997 hat sich die Staatengemeinschaft dazu entschieden, dass bis zum Jahr 2002 alle Länder eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie vorlegen sollten um den Prozess der nachhaltigen Entwicklung zu beschleunigen. Um den Aufbau und die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 und die Fortschreibung von 2016 besser einordnen und nachvollziehen zu können, werden in den beiden folgenden Abschnitten die konzeptionellen bzw. theoretischen Grundlagen gelegt. So wird ein allgemeines Verständnis von nachhaltiger Entwicklung und Nachhaltigkeitsstrategie aufgezeigt, das sich am internationalen Konsens orientiert. Im ersten Abschnitt wird eine inhaltliche Konkretisierung nachhaltiger Entwicklung, die Herkunft des Begriffs, die Konzeption sowie die Dimensionen der Nachhaltigkeit näher erläutert. Im folgenden Abschnitt werden dann die Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsstrategie aufgezeigt. Theoretische Grundlagen der Nachhaltigkeit 2.1 Nachhaltige Entwicklung hat sich in den letzten Jahrzehnten weltweit zu einem zentralen Paradigma entwickelt und bezeichnet einen Prozess der grundlegenden Veränderung (Grunwald; Kopfmüller, 2012, S. 7) bzw. zu einem grundlegend neuen Gleichgewichtsverständnisses. Vielfach werden in diesem Zusammenhang - wie schon erwähnt - ein Transformationsprozess und damit auch ein neuer Politikstil gefordert. Die Begriffe nachhaltige Entwicklung und Nachhaltigkeit werden häufig synonym verwendet. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Dynamik. Während Nachhaltigkeit auf einen Zustand bzw. Statik abstellt, ist nachhaltige Entwicklung durch einen Prozess charakterisiert (Pufé, 2017, S. 43). Der Begriff der Nachhaltigkeit geht auf das Jahr 1713 zurück und findet seinen Ursprung in der Wald- und Forstwirtschaft. Hans Carl von Carlowitz, Freiburger Oberberghauptmann, leitete aus ihr das Vorläuferprinzip der nachhaltigen <?page no="19"?> 20 2 Theoretische und konzeptionelle Grundlagen Entwicklung ab, indem er forderte, ökonomisches Handeln mit den Erfordernissen der Natur in Übereinstimmung zu bringen. (v. Hauff; Jörg, 2017, S. 3-4) Nachhaltigkeit ist dem Ursprung nach also ein ressourcenökonomisches Prinzip, das es ermöglicht, eine Ressource dauerhaft und ertragbringend zu nutzen. Die heute gängige Definition nachhaltiger Entwicklung basiert auf dem Bericht der Brundtland-Kommission aus dem Jahr 1987. In ihm wird nachhaltige Entwicklung als die Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung der gegenwärtigen Generation definiert, ohne dabei die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre Bedürfnisse befriedigen zu können. (WCED, 1987, S. 9-10) Aus dieser Definition können die vier grundlegenden Elemente einer nachhaltigen Entwicklung abgeleitet werden: [1] Vergleichbare Möglichkeiten zur Bedürfnisbefriedigung für kommende Generationen, die sogenannte „Intergenerative Gerechtigkeit“ oder auch „Gleichheit zwischen den Generationen“, herzustellen. (Hauff, 1987, S. 387) [2] Rechenschaft der sozialen Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen sowie innerhalb der Generation abzulegen. (Hauff, 1987, S. 47) [3] Eine globale Orientierung zur Schaffung von Entwicklungsperspektiven für die gesamte Weltgemeinschaft aufzuzeigen. (v. Hauff; Jörg, 2017, S. 6) [4] Die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse heute und in Zukunft gewährleisten. (Acker-Widmaier, 1999, S. 63-65) Bereits Mitte der 1980er Jahre wurde vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen und deren Auswirkungen eine Vereinbarkeit von Ökologie, Ökonomie und Sozialem für zukünftige Entwicklungen gefordert. Dabei wurde schon erkannt, dass eine nachhaltige Entwicklung die Einbindung verschiedener Disziplinen erfordert und somit eine interdisziplinäre Herangehensweise notwendig ist. (Dierkes, 1985, S. 41-42) Aufgrund dessen hat sich Mitte der 1990er Jahr die Unterscheidung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - ökologisch tragfähig (Ökologie), wirtschaftlich effizient (Ökonomie) und sozial gerecht (Soziales) - durchgesetzt. (Blank; Clausen, 2001, S. 374-376) Für eine quantitative Konkretisierung der Dimensionen hat sich eine Abgrenzung hinsichtlich unterschiedlicher Kapitalarten bewährt. Das Ziel innerhalb der Handlungsbereiche ist die Vermehrung, zumindest aber der Erhalt von ökologischem, ökonomischem und sozialem Kapital. Dabei wird Kapital in einem weiteren Sinne interpretiert als in der Wirtschaftstheorie, da es neben Geldeinheiten auch physikalische Einheiten sowie qualitative und zeitliche Größen umfasst. (v. Hauff, 2014, S. 31) Im Zusammenspiel der drei Dimensionen stellt sich hierbei die Frage wann eine Nutzenoptimierung erreicht ist. Hinsichtlich der Stärke herrscht hier Diskordanz zwischen den jeweiligen Vertretern der schwachen und starken Nachhaltigkeit. (Common; Stangl, 2005, S. 378; Neumayer, 2013, S. 22) <?page no="20"?> 2.1 Theoretische Grundlagen der Nachhaltigkeit 21 Die schwache Nachhaltigkeit geht von einer Substituierbarkeit der Kapitalarten Naturkapital durch Sachkapital aus. Als Beispiel kann hier der Bau einer Straße und einer damit einhergehenden Abholzung eines Waldstücks genannt werden. Das Naturkapital (Wald) wird hier durch Sachkapital (Straße) substituiert. Zusätzlich lässt sich jedoch der Gesamtkapitalbestand erhöhen, da aus der abgeholzten natürlichen Ressource Holz weiteres Sachkapital in Form eines Holzhauses hergestellt werden kann. Schwache Nachhaltigkeit liegt also dann vor, wenn eine Substitution zumindest zu einem gleichbleibenden Gesamtkapitalbestand führt. Eine nachhaltige Entwicklung ist dann gegeben, wenn die Summe aller Kapitalbestände künftiger Generationen steigt. (v. Hauff, 2014, S. 56) Die starke Nachhaltigkeit fasst den Begriff der Nachhaltigkeit deutlich enger und lehnt eine Substituierbarkeit grundsätzlich ab. Sie nimmt lediglich eine Komplementarität der Kapitalarten an. Der Verbrauch von Naturkapital im Wirtschaftsprozess wird, wie bei der schwachen Nachhaltigkeit, jedoch ebenfalls als Notwendigkeit erachtet. Allerdings fordern die Vertreter der starken Nachhaltigkeit die Einhaltung von Managementregeln, d. h. den konsequenten Schutz von Ökosystemen, die für das Überleben der Menschen notwendig sind. Von einer nachhaltigen Entwicklung kann nur dann ausgegangen werden, wenn jede Kapitalart individuell steigt bzw. keine Kapitalart sinkt. Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem besonders gefährdeten ökologischen Kapital. (v. Hauff, 2014, S. 56) Es geht darum den kritischen Bestand ökologischen Kapitals nicht zu unterschreiten. Die Kontroverse zwischen schwacher und starker Nachhaltigkeit lässt sich durch die ausgewogene Nachhaltigkeit überwinden. Die Maxime hierbei lautet: der Bestand kritischen Kapitals darf nicht unterschritten werden, um die Existenz von Ökosystemen nicht zu gefährden. Daher ist eine weitere Substituierbarkeit nicht möglich. Ein typisches Beispiel sind Tropenwälder die vernichtet werden um beispielsweise Monokulturen aus reinem Profitstreben anzubauen. Dabei ist hinreichend bekannt, dass Tropenwälder für den Klimaschutz eine sehr große Bedeutung haben. Steht dagegen reichlich Naturkapital zur Verfügung, ist die Substitutionsregel zu akzeptieren. Ein Beispiel hierfür ist: Wenn ein Getränkeproduzent in einer wasserreichen Region produziert, erscheint dies für den Wasserhaushalt der Region unproblematisch. Im Folgenden werden die drei Dimensionen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit kurz inhaltlich konkretisiert, um die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Ökologie, Ökonomie und Sozialem für zukünftige Generationen verdeutlichen zu können. <?page no="21"?> 22 2 Theoretische und konzeptionelle Grundlagen Ökologische Nachhaltigkeit Ohne eine bestimmte Stabilität und Qualität ökologischer Systeme bzw. der Natur ist die Menschheit nicht überlebensfähig. Jedoch hat die Qualität der Natur bzw. einzelner Ökosysteme teilweise schon heute eine Überbeanspruchung durch die Menschen erreicht, die für nachfolgende Generationen eine Bedrohung darstellt. Diese wachsenden Bedrohungspotentiale machen es daher erforderlich, das Verhältnis der Menschheit an ihre natürliche Lebensgrundlage anzupassen bzw. neu zu gestalten. Die ökologische Nachhaltigkeit fordert daher eine stärkere Anpassung aller Handlungen an die Belastbarkeit ökologischer Systeme. Daher wird die Einhaltung von Handlungsregeln notwendig, die im Folgenden exemplarisch genannt werden: Bei erneuerbaren Ressourcen ist eine geringere Abbaurate im Vergleich zur Regenerationsrate notwendig, der Verbrauch von erschöpfbaren bzw. nicht erneuerbaren Ressourcen ist dann zu befürworten, wenn eine Substitution gewährleistet werden kann und es wird die Sicherstellung, dass die Raten der Schadstoffemissionen die Aufnahmefähigkeit der Umwelt nicht übersteigen, verlangt. Zum anderen wird die konsequente Schonung von für die Menschheit überlebensnotwendigen Ökosystemen als wichtig erachtet. (v. Hauff; Jörg, 2017, S. 9- 10 / Pufé, 2017, S. 100-101) Ökonomische Nachhaltigkeit Die ökonomische Nachhaltigkeit strebt die Aufrechterhaltung eines gewünschten Lebensstandards im Zeitverlauf an. Eine bestimmte Lebensqualität erfordert neben der Sicherung materieller auch die Erhaltung immaterieller Lebensgrundlagen. (Vornholz, 1997, S. 47) Einen anderen Zugang bietet die Wachstumstheorie, die besagt, dass eine Wachstumssteigerung im langfristigen Gleichgewicht vor allem durch technischen Fortschritt und verbessertes Humankapital möglich ist. Dieser Ansatz wird aufgrund der Kontroverse von Wachstum und Nachhaltigkeit ebenso intensiv diskutiert wie die nachfrageseitige Verwendung des Einkommens. Aus der Perspektive nachhaltiger Entwicklung zielt die ökonomische Nachhaltigkeit auf die Steigerung bzw. Aufrechterhaltung einer erwünschten Lebensqualität ab. Da die Lebensqualität oftmals mit ökonomischem Wohlstand verbunden wird, stellen bisher das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bzw. das Pro-Kopf-Einkommen die gängigen Indikatoren für Lebensqualität dar. (v. Hauff; Jörg, 2017 S. 10-11) Diese Indikatoren entsprechen jedoch nicht den Anforderungen nachhaltiger Entwicklung, worüber es national und international einen breiten Konsens gibt. Im Kontext eines nachhaltigen Wachstums wurden verschiedene Nachhaltigkeitsindikato- <?page no="22"?> 2.1 Theoretische Grundlagen der Nachhaltigkeit 23 ren entwickelt. In Deutschland fand der Nationale Wohlfahrtsindex besondere Beachtung. (Diefenbacher; Zieschank, 2011, S. 60) In jüngerer Vergangenheit wird auch in zunehmendem Maße ein „inclusive growth“ gefordert, das sich von dem BIP grundsätzlich unterscheidet. Von der OECD (2017) wird es wie folgt definiert: “Inclusive growth is economic growth that creates opportunity for all segments of the population and distributes the dividends of increased prosperity, both in monetary and non-monetary terms, fairly across society.” Soziale Nachhaltigkeit Die soziale Nachhaltigkeit oder auch die Erhaltung des Sozialkapitals hat vor allem den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Freiheit, Humanität und Gerechtigkeit zum Ziel und ist neben der ökologischen und ökonomischen Dimension nicht weniger von Bedeutung die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. (v. Hauff; Schiffer, 2010, S. 1) Auch die soziale Nachhaltigkeit weist verschiedene Zugänge auf. (Mutlak; Schwarze, 2007, S. 13-16) Als erster Ansatz kann das Konzept der Grundbedürfnisse genannt werden. Das Konzept der Grundbedürfnisse wurde u. a. durch die theoretischen Arbeiten von Amartya Sen weiterentwickelt. Besondere Aufmerksamkeit fand der Ansatz der Verwirklichungschancen, d. h. die Möglichkeiten und Fähigkeiten für ein sicheres, würdiges und selbstbestimmtes Leben zu schaffen das die Selbstachtung des Einzelnen stärkt. (Sen 2010) Zu den Grundgütern gehören auch soziale Ressourcen wie Toleranz, Solidarität, Integrationsfähigkeit, Gemeinwohlorientierung, Rechts- und Gerechtigkeitssinn. Sie sind für die dauerhafte Stabilität einer Gesellschaft von großer Bedeutung. (v. Hauff, 2014, S. 36) Fischer-Kowalski (1995, S. 5) definiert als das wesentliche Ziel der sozialen Nachhaltigkeit den sozialen Frieden, d. h. eine Lösung für Verteilungsprobleme zwischen Regionen, sozialen Schichten, Geschlechtern und Arbeitsgruppen sowie Lösungen des Problems kultureller Integration von Zugehörigkeiten und Identitäten. Voraussetzung für den Transformationsprozess zur nachhaltigen Entwicklung und die damit einhergehende Zielerreichung sind konkrete Schutz- und Gestaltungsziele, die hohe Anforderungen an jede Gesellschaft stellen. Das Konzept des Sozialkapitals, das ganz allgemein den Bestand sozialer Netzwerke, Vertrauen und kooperationsfördernde Normen sowie Werte einer Gemeinschaft auszeichnet, liefert einen weiteren Zugang zur sozialen Nachhaltigkeit. Es lassen sich dabei die zwei Richtungen der „Klassentheorie“ nach Bourdieu (1980 & 1983) und der Theorie der „Rational Choice“ nach Coleman (1988) und Putnam (1993) unterscheiden. (v. Hauff; Kleine, 2009, S. 21) Das Sozialkapital bezieht sich, im Gegensatz zu anderen Kapitalformen, auf mit Externalitäten verbundene soziale Interaktionen. Es lassen sich nach Woolcock (1998) vier Dimensionen sozialen Kontakts un- <?page no="23"?> 24 2 Theoretische und konzeptionelle Grundlagen terscheiden: soziale Interaktionen, horizontale Verbindungen innerhalb von Gemeinschaften, die Beziehung zwischen Staaten und Zivilgesellschaften und die Qualität von Regierungsinstitutionen. (Durth; Körner; Michaelowa, 2002, S. 151-208) So kann ein Bezug zur Neuen Institutionenökonomik hergestellt werden. (v. Hauff; Schiffer 2010/ Erlei; Leschke 2008, S. 308) Die Frage ist, wie die institutionellen Bedingungen gestaltet werden sollten, damit in der Gesellschaft zum wechselseitigen Vorteil zusammengelebt werden kann. Insgesamt muss berücksichtigt werden, dass wirtschaftliche und soziale Aktivitäten langfristig nur innerhalb der Grenzen ökologischer Systeme möglich sind, da diese für die Überlebensfähigkeit der Menschheit unabdingbar sind. Die inhaltliche Konkretisierung der drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zeigt jedoch lediglich ansatzweise ihre Beziehung zueinander auf. In der Realität gehen die Dimensionen oftmals ineinander über, weshalb sie nie unabhängig voneinander Berücksichtigung finden können bzw. dürfen. (v. Hauff; Jörg, 2017, S. 14) Aufgrund der Notwendigkeit der Zusammenführung der drei Dimensionen wurde das „Integrierte Nachhaltigkeitsdreieck“ als eine Weiterentwicklung des klassischen „Drei-Säulen-Modells“ sowie weiterer klassischer Dreiecksdarstellungen eingeführt. (v. Hauff, 2014, S. 169) Die folgende Abbildung stellt das integrierte Nachhaltigkeitsdreieck grafisch dar. Ökologie Abbildung 1: Das Integrierte Nachhaltigkeitsdreieck (Eigene Darstellung in Anlehnung an v. Hauff; Kleine, 2005, S. 14) stark sozial sozialökonomisch sozialökologisch vorwiegend sozial vorwiegend ökonomisch vorwiegend ökologisch stark ökologisch stark ökonomisch ökologischökonomisch sozialökologischökonomisch <?page no="24"?> 2.2 Konzeptionelle Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsstrategie 25 Das Innere des Dreiecks wird als Kontinuum der drei Dimensionen ausgefüllt und führt die Dimensionen zusammen, um den Anforderungen der Integration gerecht zu werden. Die Bereiche lassen sich so abgrenzen und in Handlungsfelder untergliedern. (v. Hauff; Jörg, 2017, S. 15-16) Um Nachhaltigkeit sowie eine nachhaltige Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene zu implementieren, werden - wie auch im Kontext der Agenda 2030 gefordert - Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt und umgesetzt. Im folgenden Abschnitt soll die inhaltliche Abgrenzung von Nachhaltigkeitsstrategien und deren Ziele, aufgezeigt werden. Konzeptionelle Anforderungen an eine Nachhaltig- 2.2 keitsstrategie Die Forderung nach einer Nachhaltigkeitsstrategie geht wie das Leitbild nachhaltiger Entwicklung auf den Brundtland-Bericht von 1987 zurück. In diesem wurde gefordert, dass Strategien entworfen werden müssen, die es Ländern ermöglichen, aus ihren gegenwärtigen, meist destruktiven Wachstums- und Entwicklungsprozessen zu nachhaltigen Entwicklungspfaden überzugehen. (WCED, 1987, S. 52-53) Nachhaltigkeit muss dabei auf globaler, nationaler und lokaler Ebene als ein Leitprinzip verstanden werden, um Fortschritte für eine weltweite nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Nur durch dieses gemeinschaftliche Handeln können die verschiedenen Ziele erreicht werden. Entsprechend wird eine Welt angestrebt, in der wirtschaftlicher Wohlstand für alle vorherrscht, ein sozialer Zusammenhalt mit dem Schutz natürlicher Lebensgrundlagen einhergeht und in der Generationengerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte sowie ein friedliches Miteinander der Völker vorherrscht. (Bundesregierung, 2016, S. 17) Aus diesem Grund wurde im Jahr 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen (UN) die Forderung einer politischen Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung durch nationale Strategien formuliert. Die Mitgliedsländer der UN verpflichteten sich daraufhin, das Leitbild als konkrete Politik auf globaler und speziell auf der Ebene der einzelnen Nationen umzusetzen. (Grunwald; Kopfmüller, 2012, S. 27) 1997, d. h. im Vorfeld der Johannesburg-Konferenz, hat die Völkergemeinschaft festgelegt, dass alle Staaten, die die Agenda 21 unterzeichnet haben, bis 2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie vorlegen sollen. Ein zentraler Anspruch an eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist die Steuerung wirtschaftlicher Entwicklungsmaßnahmen und -prozesse in Richtung positiver sozialer und ökologischer Auswirkungen zu lenken. Anders formuliert: es geht um die Vermeidung bzw. Eingrenzung schädlicher Wirkungen wirt- <?page no="25"?> 26 2 Theoretische und konzeptionelle Grundlagen schaftlicher Maßnahmen auf Gesellschaft und Umwelt. Weiterhin sind in den Planungs- und Politikprozessen eines Landes die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen und in einem solidarischen Ausgleich zusammen zu führen. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass die unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessenlagen auf politischer Ebene unterschiedlich intensiv vertreten werden. Es ist heute unbestritten, dass Aktivitäten der einflussreichen Lobbyisten auch im Kontext von Nachhaltigkeitsstrategien zu Ungleichgewichten führen. (v. Hauff, 2014, S. 238 ff) Entsprechend werden die Anforderungen an eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie in der Definition der OECD gut zusammen gefasst: Nachhaltigkeitsstrategien sind „ein koordiniertes Paket von partizipativen und kontinuierlich verbesserten Prozessen der Analyse, Debatte, Kapazitäten, Stärkung, Planung und Investitionen, das die ökonomischen, sozialen und umweltpolitischen Ziele der Gesellschaft integriert und Kompromisse sucht, wenn dieses nicht möglich ist.“ (OECD, 2001) Aus der Perspektive einer strategischen Planung erfordert dies, dass soziale und ökologische Variablen und Ziele von Beginn an in die politische Gestaltung der Wirtschaft integriert werden. (Scholz, 2017b, S. 25) Eine weitere Anforderung an eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist die Politikkohärenz. Die auf der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie basierten angestrebten politischen Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt, d. h. in sich schlüssig sein. (OECD, 2017) Nationale Nachhaltigkeitsstrategien sollten jedoch nicht nur das nationale Interesse einzelner Länder vertreten und damit gegebenenfalls zu anderen nationalen Nachhaltigkeitsstrategien in einen Wettbewerb bzw. Konkurrenzkampf geraten. Politikkohärenz im Kontext von Nachhaltigkeitsstrategien erfordert auch einen globalen Dialog und Abstimmungsprozess zwischen den nationalen Nachhaltigkeitsstrategien. Die Nachhaltigkeitsstrategien sollen, gemäß der 1992 beschlossenen Agenda 21, die nachhaltige Entwicklung kooperativ, partizipativ und umfassend umsetzen und basieren auf den drei Nachhaltigkeitsdimensionen (vgl. Abschnitt 2.1). Sie legen dar, wie die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung von den einzelnen Ländern zum gegenwärtigen Zeitpunkt und zukünftig konkret umgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung, 2016, S. 24) Die Strategien zeichnen sich durch einen „weichen Ansatz“ über gemeinschaftliche Zielfindungsprozesse aus. Diese sollen als Richtlinien des Handelns in Gesellschaft und Politik dienen, ohne aber die Verbindlichkeit gängiger Bestimmungen wie Gesetze oder Verordnungen zu haben. (Kleine, 2009, S. 131) Im Fokus stehen hierbei Prozesse der kontinuierlichen Verbesserung von Nachhaltigkeitsstrategien und Prozesse des Lernens. (Dalal-Clayton; Bass, 2002, S. 74-77) Die folgende Abbildung stellt den Ablauf eines solchen Entwicklungsprozesses grafisch dar. <?page no="26"?> 2.2 Konzeptionelle Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsstrategie 27 Abbildung 2: Der Kontinuierliche Verbesserungsprozess einer Nachhaltigkeitsstrategie (Eigene Darstellung in Anlehnung an Dalal-Clayton; Bass, 2002, S. 75) Idealtypisch steht die kontinuierliche Verbesserung von Aspekten politischer Führung sowie des Planungs- und Implementierungsprozesses einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Vordergrund. Durch bestimmte Monitoring- und Kontrollfunktionen sollen Mechanismen, Ergebnisse und Veränderungen überwacht und dokumentiert werden, um diese in den nächsten Zyklus der Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne einer Verbesserung mit einfließen zu lassen. Die Intention des mit einer Nachhaltigkeitsstrategie verbundenen Verbesserungsprozesses ist die systematische Heranführung der Politik an die Zielformulierung und Zielerfüllung. Durch diesen Ansatz lassen sich materielle Aspekte herkömmlicher Wohlfahrtskonzepte mit immateriellen Aspekten, wie Freiheit und sozialer Gerechtigkeit, vereinen. (Kleine, 2009, S. 131-132) Die deutsche Bundesregierung veröffentlichte ihre nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Titel „Perspektiven für Deutschland - Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung“ im Jahr 2002. Damit gehörte Deutschland zu den ersten Ländern mit einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Fortschreibung der Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 wurde auch als Neuauflage ausgewiesen. Bewertung und Priorisierung Konsens zur Vision und den Leitzielen Pläne und Investitionen Befähigung Generelle Integration, Kontrolle und Anreize Mechanismen der Strategie überwachen Nachhaltigkeitsrelevante Ergebnisse überwachen Kommunikation, Partizipation, Koordination, Information, Lernen 2.. Plan 4. Überwachung, Lernen und Übernahme 1. . Führu ng 3. . Implem en tierung <?page no="28"?> 3 Historische Etappen zur Nachhaltigkeitsstrategie - ein Überblick Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands von 2016 wurde durch verschiedene Ereignisse bzw. Entwicklungsphasen geprägt, die die Grundlage bzw. Ausrichtung für die heutigen Nachhaltigkeitsbestrebungen geschaffen haben. Das folgende Kapitel stellt die wichtigsten Etappen auf dem Weg zu der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 in chronologischer Reihenfolge kurz vor und vermittelt so einen Einblick in den bisherigen Entwicklungsprozess. (Eine ausführlichere Darstellung ist zu finden in v. Hauff, 2014, S. 2-12) Dabei wird jede Phase nur kurz beschrieben und die daraus entwickelten Kernziele erläutert. Der Brundtland-Bericht 1987 3.1 Im Hinblick auf den Werdegang des Leitbildes nachhaltiger Entwicklung ist der Brundtland-Bericht einer der zentralen Meilensteine. Dieser wurde durch verschiedene weitere zuvor veröffentlichte Berichte beeinflusst. Zu nennen ist besonders der erste Bericht an den „Club of Rome“ aus dem Jahr 1972 mit dem Titel „The Limits of Growth“. Die zentrale Aussage dieses Berichtes war, dass ein weiteres Wachstum der Weltbevölkerung sowie eine Erhöhung der Nutzung nichtregenerativer Ressourcen bereits Mitte des 21. Jahrhunderts drastische Konsequenzen für die weltweite wirtschaftliche Entwicklung haben. (v. Hauff, 2014, S. 8) Im Jahr 1980 wurde durch die Vereinten Nationen die World Commission on Environment and Development (WCED) ins Leben gerufen. Diese setzte 1983 die Brundtland-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, Empfehlungen für eine nachhaltige Entwicklung auszuarbeiten und diese als globales Ziel zu etablieren. Dabei wurde unter „Nachhaltiger Entwicklung“ verstanden: „Dauerhaft Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass zukünftige Genrationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ (Hauff. 1987, 46) Diese Definition zeigt, dass ein wichtiger Punkt des Brundtland-Berichts darin bestand, die Verteilungsgerechtigkeit nicht nur innerhalb, sondern auch zwischen Generationen zu verwirklichen. Dementsprechend sollte einerseits dafür gesorgt werden, dass die aktuell lebenden Menschen eine gerechte und ausgeglichene Verteilung erfahren, andererseits sollten aber auch Folgegenerationen nicht in ihrer Fähigkeit zur Bedürfnisbefriedigung eingeschränkt werden. (v. Hauff, 2014, S. 9-10) <?page no="29"?> 30 3 Historische Etappen zur Nachhaltigkeitsstrategie - ein Überblick Rio de Janeiro 1992 und die Agenda 21 3.2 Die Idee der Organisation und Durchführung einer Weltkonferenz zum Thema „Nachhaltige Entwicklung“ wurde von der der Brundtland-Kommission gefordert. Diese Konferenz fand im Jahr 1992 als „United Nations Conference on Environment and Development“ (UNCED) in Rio de Janeiro statt und führte zu dem sogenannten „Rio-Prozesses“. (v. Hauff, 2014, S. 10) Auf der UNCED entschlossen sich insgesamt 178 Nationen zur Annahme des Leitbildes „Nachhaltiger Entwicklung“. Als Handlungsprogramm wurde die Agenda 21 vorgelegt, deren Ziel es war, Umwelt- und Entwicklungsaspekte, also die Ziele von Industrie- und Entwicklungsländern zu vereinbaren. Neben der Agenda 21 kam es zu einer Vielzahl weiterer Beschlüsse, die jedoch keine konkreten Verpflichtungen enthalten. Aus diesem Grund wurden weitere Konferenzen abgehalten, im Rahmen derer die Konkretisierung der Konventionen angestrebt wurde. Der Konferenz von 1992 folgten zwei weitere UNCED Konferenzen in den Jahren 2002 und 2012. Die Millennium Development Goals (MDGs), 2000 3.3 Mit der United Nations Millennium Declaration verabschiedeten die Vereinten Nationen im September 2000 insgesamt acht globale Ziele, die auf Entwicklungsländer abzielten und bis 2015 erreicht werden sollten. Dabei handelt es sich um folgende Ziele: die vollständige Bekämpfung extremen Hungers und extremer Armut, das Erreichen universeller Grundbildung, die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und die Stärkung von Frauen, die Reduzierung der Kindersterblichkeit, die Förderung der Gesundheit von Müttern, die Bekämpfung von HIV/ AIDS, Malaria und anderen Krankheiten, die Sicherung der Umwelt und Nachhaltigkeit und die Schaffung einer globalen Partnerschaft für Entwicklung. Eine der kritischen Anmerkungen zu den MDGs war die zu geringe Beachtung der ökologischen Dimension. Positiv kann dagegen angemerkt werden, dass die MDGs zu einer intensiven Diskussion über „aid effectiveness“ geführt haben. (v. Hauff; Kuhnke; Hobelsberger, 2017, S. 13). Obwohl es hinsichtlich der MDGs gewisse Fortschritte gab, konnten einige der MDGs bis 2015 nicht in <?page no="30"?> 3.4 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2002 31 dem angestrebten Maße erreicht werden, was schon relativ früh erkannt wurde. Daher wurde schon vor 2015, d. h. vor dem Ende der Ära der Millennium Development Goals, die Agenda 2030 mit den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) initiiert (vgl. hierzu Abschnitt 3.5 und Kapitel 4). Auf der Rio+20 Konferenz im Jahr 2012 einigten sich die UN-Mitgliedsstaaten darauf eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die eine Liste mit universellen Entwicklungszielen auf der Grundlage der drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung erstellen sollte. In der Arbeitsgruppe waren 30 Sitze vorgesehen, die sich wegen des großen Interesses an der Arbeitsgruppe 70 Staaten teilten, von denen die Mehrheit Entwicklungsländer waren. Zu den intensiven Verhandlungen wurden international renommierte Experten hinzu gezogen. Die Arbeitsgruppe konnte sich auf 17 Ziele, die Sustainable Development Goals, einigen. Im Gegensatz zu den Millenniums-Entwicklungszielen, bei denen die soziale Dimension stark im Vordergrund stand, sollten die SDGs die nachhaltige Entwicklung stärker in ihrer Dreidimensionalität widerspiegeln. In diesem Zusammenhang wurde besonders hervorgehoben, dass die 17 SDGs die Reformbedarfe in der Mehrheit der Länder abdecken. Daher eignen sich die SDGs besser für eine Gestaltung von Regierungsprogrammen als die MDGs. (Scholz, 2017a, S. 28) Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2002 3.4 Im Jahr 1997 hat die Völkergemeinschaft beschlossen, dass alle Länder bis zum Jahr 2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und implementieren sollten. (v. Hauff, 2014, S. 15) Wie schon erwähnt, gehörte Deutschland zu jenen Ländern, die 2002 ihre erste nationale Nachhaltigkeitsstrategie vorlegten. In der Strategie wurden, angelehnt an das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, vier große Themenschwerpunkte aufgeführt, die in Abschnitt 5.1 näher betrachtet werden: Generationengerechtigkeit Lebensqualität sozialer Zusammenhalt internationale Verantwortung Darüber hinaus kam es zur Formulierung von Managementregeln für nachhaltige Entwicklung. (Bundesregierung, 2002) <?page no="31"?> 32 3 Historische Etappen zur Nachhaltigkeitsstrategie - ein Überblick Rio de Janeiro und die Agenda 2030 3.5 Auf der Konferenz über nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro 2012 wurde von den Vereinten Nationen - wie schon erwähnt - eine Arbeitsgruppe gegründet, die eine Liste mit universellen Entwicklungszielen erstellen sollte. Damit sollten die großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts an den Schnittstellen von menschlicher Wohlfahrt, und dem Umwelt- und Ressourcenschutz aufgezeigt werden. Zu allen Themen gab es eine intensive und teilweise auch kontroverse Diskussion. (vgl. u. a. Overseas Development Institute, 2017) Umstrittene Themen waren Geschlechtergerechtigkeit und die Verringerung der Ungleichheit zwischen und innerhalb von Staaten. Als besonders innovativ galt der Schutz der Ozeane. (Scholz, 2017a, S. 24) Die Agenda 2030 wurde im Herbst 2015 als Folgedokument zu den Millennium Development Goals auf dem UNO-Nachhaltigkeitsgipfel in New York verabschiedet. In diesem Zusammenhang spricht man oft auch von der Post-2015-Agenda. In der Agenda 2030 wurden insgesamt 17 Ziele bzw. Zielbereiche festgelegt, die sogenannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs). Bis 2030, also 15 Jahre nach dem Beschluss, soll es zu einer Umsetzung der SDGs durch die Mitgliedsstaaten kommen, um die globale Entwicklung gemäß nachhaltiger Leitprinzipien zu gestalten. (UN, 2015a) Im Gegensatz zu den MDGs, die von Entwicklungsländern umgesetzt werden sollten, wird die Umsetzung der SDGs von allen Ländern, d. h. von Entwicklungsals auch Industrieländern gefordert. Die 17 SDGs werden in Abschnitt 4.2 näher betrachtet. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 3.6 2016 Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016, die im Januar 2017 vorgelegt wurde, hat die Bundesregierung eine Übertragung der SDGs auf den nationalen Kontext vollzogen. Entsprechend basiert die Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands nun auf den 17 SDGs der Agenda 2030. (Bundesregierung, 2016) Die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie löst somit die bisherige Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 konzeptionell ab. Eine Darstellung und Analyse der Neuauflage der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 erfolgt in Abschnitt 5.2. <?page no="32"?> 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Um die nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern und international eine gewisse Vereinheitlichung anzustreben, fand vom 25. bis 27. September 2015 in New York der UN-Sondergipfel zur Agenda 2030 unter dem Titel „Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development“ statt, auf dem die Agenda 2030 verabschiedet wurde. Damit machten die Regierungen deutlich, dass die Agenda grundlegende Veränderungen in Politik und Gesellschaft anstoßen soll. In der Präambel der Agenda konkretisieren die Regierungen ihren Wunsch: „Wenn wir unsere Ambitionen in allen Bereichen der Agenda verwirklichen können, wird sich das Leben aller Menschen grundlegend verbessern und eine Transformation der Welt zum Besseren stattfinden.“ (UN, 2015b, S. 3) Im folgenden Abschnitt wird die Agenda 2030 mit ihrer zentralen Botschaft sowie den Prinzipien dargestellt. In Abschnitt 4.2 werden sodann die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) vorgestellt. Abschließend wird aufgezeigt, wie die SDGs eingeschätzt bzw. bewertet werden und wo die Weltgemeinschaft im Kontext der SDGs steht. Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 4.1 Die Agenda 2030 kennzeichnet die Zusammenführung zwei zuvor getrennter UN-Verhandlungsprozesse - des 1992 begründeten Rio-Prozesses mit der Agenda 21 und des Prozesses der Millenniumentwicklungsziele - und bildet so einen Meilenstein der jüngeren Geschichte der Vereinten Nationen im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung. Mit den überwiegend auf das Jahr 2030 ausgerichteten Zielen soll eine Transformation der nationalen Volkswirtschaften hin zu einer nachhaltigeren Entwicklung weltweit vorangetrieben werden. (BMUB, 2017a) Die Vertreter der internationalen Staatengemeinschaft, die diese Agenda 2030 ausgearbeitet haben, bringen damit ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung nur gemeinsam gelöst werden können. Die Agenda liefert die Grundlage, um wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und im Kontext der ökologischen Gren- <?page no="33"?> 34 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage zen der Erde in Einklang zu bringen. (BMZ, 2017a) Die Ziele der Agenda 2030 sind auf die ökologische, wirtschaftliche und soziale, d. h. auf die nachhaltige Gestaltung der globalen Entwicklung und die Sicherung der Chancen auf ein erfülltes Leben für kommende Generationen ausgerichtet. (BMUB, 2017a) Dies erfordert einen darauf ausgerichteten Politikstil, den es in der großen Mehrzahl der Länder noch zu entwickeln gilt. Das Kernstück der Agenda 2030 ist der Katalog mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Sie basieren auf den aus dem Jahr 2000 stammenden Millennium Development Goals (MDGs) und vervollständigen und erweitern deren Ambitionen. (UN, 2015a, S. 1) Die 17 Ziele sollen mit den insgesamt 169 Unterzielen dabei gleichermaßen die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales berücksichtigen. Die SDGs sollen in den nächsten 15 Jahren über geeignete Maßnahmen zu ihrer Realisierung beitragen, um die Entwicklung der Menschheit und des Planeten zur Stabilität zu führen. Die SDGs sind auf vielfältige Weise miteinander verknüpft und bedingen einander. (BMZ, 2017a) Die Präambel der Agenda 2030 beinhaltet fünf Kernbotschaften bzw. übergeordnete Ziele, die den Sustainable Development Goals handlungsleitend vorangestellt sind. (BMZ, 2017b / UN, 2015b, S. 2-3): Menschen (People) Planet (Planet) Wohlstand (Prosperity) Frieden (Peace) Partnerschaft (Partnership) Üblicher sind die englischen Begrifflichkeiten, da dann von den 5 Ps der Agenda 2030 gesprochen wird. (UN, 2015a, S. 1-2) Im Folgenden werden nun die fünf Kernbotschaften kurz vorgestellt: Menschen (People) Die Würde des Menschen steht stets im Mittelpunkt. Es soll eine weltweite Beseitigung aller Formen und Dimensionen von Armut und Hunger erreicht werden. Zusätzlich soll gewährleistet werden, dass alle Menschen ihre Potenziale und Fähigkeiten in Würde, Gleichheit und einer gesunden Umwelt verwirklichen können. (UN, 2015a, S. 2) Planet (Planet) Im Mittelpunkt steht der Schutz des Planeten Erde. Dieser Schutz beinhaltet die Begrenzung des Klimawandels, die Bewahrung natürlicher Lebensgrundlagen sowie den Schutz vor Degradation. (BMZ, 2017b) Erreicht werden soll dies vor <?page no="34"?> 4.1 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 35 allem durch nachhaltigen Konsum, nachhaltige Produktion, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, um so die Bedürfnisse der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen zu unterstützen. (UN, 2015a, S. 2) Wohlstand (Prosperity) Unter dem Motto „Globalisierung gerecht gestalten“ sollen Maßnahmen konsequent getroffen werden, die es allen Menschen ermöglichen, an einem erfüllten Leben in Wohlergehen teilzuhaben. Dabei soll der wirtschaftliche, soziale und technologische Fortschritt mit der Natur in Einklang gebracht werden. (UN, 2015a, S. 2) Es soll ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreicht werden und so die Kluft zwischen Arm und Reich gemindert bzw. geschlossen werden. (BMZ, 2017a) Frieden (Peace) Eine nachhaltige Entwicklung ohne Frieden ist nicht möglich - ebenso kann aber auch kein Frieden ohne eine nachhaltige Entwicklung entstehen. Frieden ist daher eine der wichtigsten Anforderungen nachhaltiger Entwicklung. Das kann durch die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte und einer guten Regierungsführung erreicht werden. (BMZ, 2017a) Damit einhergehend sollen friedliche, gerechte und integrierte Gesellschaften gefördert werden, in denen die Menschen frei von Angst und Gewalt leben können. (UN, 2015a, S. 2) Partnerschaft (Partnership) Um die Umsetzung und den Erfolg der Agenda 2030 zu gewährleisten, sollen die notwendigen Mittel durch eine revitalisierte globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mobilisiert werden. Diese Partnerschaft beruht auf dem Geist der globalen Solidarität und konzentriert sich besonders auf die Bedürfnisse der Ärmsten und Schwächsten und stützt sich dabei auf die Beteiligung aller Länder, Stakeholder und Menschen. Das bedeutet, dass sich die Ziele der Agenda 2030 nur durch eine globale Partnerschaft erreichen lassen. (UN, 2015a, S. 2) Eine Verknüpfung bzw. Zusammenführung der Ziele der Agenda 2030 ist für eine dauerhafte Umsetzung nachhaltiger Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Nur durch das Wahrnehmen und die Berücksichtigung alles Erstrebenswerten kann das Leben der Menschheit grundlegend verbessert werden. (UN, 2015a, S. 2) In der folgenden Abbildung werden die 5 Ps und ihre Verknüpfung grafisch dargestellt. <?page no="35"?> 36 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage Abbildung 3: Die 5 Ps der nachhaltigen Entwicklung (Eigene Darstellung in Anlehnung an BMZ, 2017c) Die fünf übergeordneten Ziele (5 Ps) sind den Sustainable Development Goals handlungsleitend übergeordnet und finden in jedem der 17 Ziele Berücksichtigung. Die übergeordneten Ziele sind einschließlich der 17 SDGs die Grundlage für die nationalen Nachhaltigkeitsstrategien. Wie schon erwähnt gilt dies auch für die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 sowie für weitere nationale und internationale Nachhaltigkeitsstrategien. Daher werden in dem folgenden Abschnitt die Ziele und Unterziele der Agenda 2030 näher erläutert. In der Präambel der Agenda werden weiterhin die Prinzipien, an denen sich die Umsetzung orientieren soll, aufgeführt: Universalität: die Strategie gilt für alle Länder Unteilbarkeit: die Agenda soll in ihrer Gesamtheit, d. h. nicht nur einzelne Ziele umgesetzt werden Niemand zurück lassen: die Agenda 2030 ist erst dann realisiert, wenn auch die Ärmsten eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen erfahren Rechenschaftspflicht: es soll eine regelmäßige, transparente und internationale Berichterstattung zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht stattfinden Partnerschaftlichkeit: alle tragen für die Umsetzung Verantwortung: Länder, Städte und Gemeinden, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft NACHHALTIGE ENTWICKLUNG MENSCHEN (PEOPLE) WOHLSTAND (PROSPERITY) FRIEDEN (PEACE) PARTNERSCHAFT (PARTNERSHIP) PLANET (PLANET) Eine Welt ohne Hunger und Armut ist möglich! Schutz des globalen Klimas und der natürlichen Ressourcen! Unterstützung der Menschenrechte und einer guten Regierungsführung! Maßnahmen für eine faire Globalisierung ergreifen! Weltweit gemeinsam handeln! <?page no="36"?> 4.2 Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und Unterziele 37 Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und 4.2 Unterziele Die SDGs zielen auf eine globale Entwicklung ab, bei der es für alle Gesellschaften zu einer gewinnbringenden Zusammenarbeit kommen soll. Das setzt voraus, dass für alle Regionen, Länder und Erdteile Fortschritte im Sinne nachhaltiger Entwicklung erreicht werden. (UN, 2015a, S. 6) Die Sustainable Development Goals wurden auf der Grundlage zwischenstaatlicher Verhandlungen und des Vorschlags der Offenen Arbeitsgruppe der UN vereinbart. In diesem Kontext wurden Zielvorgaben ausgearbeitet. Die Ziele bedingen einander, sind grundsätzlich unteilbar miteinander verbunden, global ausgerichtet, universell anwendbar und berücksichtigen die unterschiedlichen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen einzelner Länder sowie nationale Politiken und Prioritäten. Die Vorgaben sind Ausdruck globaler Bestrebungen. Wie die globalen Zielvorgaben in nationale Planungsprozesse, Politiken und Strategien eingehen und umgesetzt werden, ist jedoch von jeder Regierung individuell und dezidiert auszuarbeiten. (UN, 2015a, S. 13) Die nachfolgende Übersicht gibt einen ersten Überblick über die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs). Sustainable Development Goals Ziel 1 Armut in allen ihren Formen und überall beenden Ziel 2 Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern Ziel 3 Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern Ziel 4 Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern Ziel 5 Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen Ziel 6 Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten Ziel 7 Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern Ziel 8 Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern <?page no="37"?> 38 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage Ziel 9 Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen Ziel 10 Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern Ziel 11 Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten Ziel 12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen Ziel 13 Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen* Ziel 14 Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen Ziel 15 Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen Ziel 16 Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen Ziel 17 Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen * In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel ist. Abbildung 4: Die 17 SDGs der Vereinten Nationen (Eigene Darstellung in Anlehnung an UN, 2015b, S. 15) Da bei den Millennium Development Goals den Zielen der sozialen Dimension ein Übergewicht bescheinigt wurde, stellt sich die Frage, wie sich das im Kontext der SDGs darstellt. Hierzu wird noch einmal das Integrierende Nachhaltigkeitsdreieck zu Grunde gelegt, in dem die Ziele den drei Dimensionen zugeordnet werden können (zur Grundstruktur vgl. Abbildung 1). Es bleibt jedoch dem Leser selbst überlassen, die Ausgewogenheit der Dreidimensionalität zu beurteilen. <?page no="38"?> 4.2 Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und Unterziele 39 Abbildung 5: Das Nachhaltigkeitsdreieck in Verbindung mit den SDGs Im Folgenden werden die in der Abbildung aufgeführten Sustainable Development Goals erläutert. Ziel 1: „Armut in all ihren Formen und überall beenden“ (UN, 2015b, S. 15) Eine der größten Herausforderungen der Gegenwart ist die Armut. Deren Folgen sind in einer wirtschaftlich und politisch immer enger verflochtenen Welt deutlich spürbar. (BMZ, 2017d) Daher soll bis zum Jahr 2030 die extreme Armut - d. h. der Anteil an Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar täglich leben müssen - überall und vollständig beseitigt werden. Zusätzlich soll der Anteil an Menschen, die in allen Formen von Armut leben, drastisch reduziert werden. Entsprechend sollen Sicherungssysteme und Maßnahmen eingeführt werden, die Armut vermeiden und Armut präventiv entgegenwirken. (UN, 2015a, S. 15) Ökologie SDG 15: Landökosysteme SDG 17: Globale Partnerschaft SDG 14: Ozeane & Meere SDG 13: Klimawandel SDG 12: Konsum- & Produktionsmuster SDG 11: Städte & Siedlungen SDG 10: Länderungleichheit SDG 9: Infrastruktur SDG8: Wirtschaftswachstum SDG 7: Energie SDG 6: Wasser & Sanitärversorgung SDG 5: Geschlechtergleichstellung SDG 4: Bildung SDG 3: Leben & Wohlstand SDG 2: Hunger SDG 1: Armut SDG 16: Friedliche & inklusive Gesellschaften <?page no="39"?> 40 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage Ziel 2: „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ (UN, 2015b, S. 15) 759 Millionen Menschen leiden täglich Hunger, das entspricht etwa 10,9 % der Weltbevölkerung. (Welthungerhilfe, 2017) Ziel des zweiten SDG ist es daher bis 2030 Hunger zu beenden und allen Menschen den Zugang zu nährstoffreicher und ausreichender Nahrung zu gewähren. Weiterhin soll jede Form von Unterernährung ausgeschlossen sein, die landwirtschaftliche Produktivität gesteigert und die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion gewährleistet werden. Bis 2020 soll außerdem die Bewahrung der Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen, Haus- und Nutztieren sowie deren wildlebenden Verwandten erreicht werden. (UN, 2015a, S. 15-16) Ziel 3: „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ (UN, 2015b, S. 15) Gesundheit ist sowohl Ziel und Voraussetzung als auch Ergebnis einer nachhaltigen Entwicklung. Es birgt jedoch große Herausforderungen. (BMZ, 2017d) Bis 2030 soll die weltweite Müttersterblichkeit reduziert und der vermeidbare Tod von Kindern und Neugeborenen erreicht werden. Epidemien, wie Malaria, Aids und Tuberkulose, sollen reduziert oder vermieden werden. Andere Krankheiten sollen darüber hinaus durch Prävention gesenkt werden. Die Vorbeugung und Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch soll verstärkt, die Zahl von Verletzungen und Todesfällen bei Verkehrsunfällen deutlich reduziert, sowie der Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung und allgemeiner Gesundheitsversorgung für alle erreicht und gewährleistet werden. (UN, 2015a, S. 16) Ziel 4: „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ (UN, 2015b, S. 15) Weltweit können etwa 758 Millionen Erwachsene weder lesen noch schreiben, knapp zwei Drittel davon sind Frauen. (Deutsche UNE- SCO-Kommission, 2016) Dabei gibt es weltweit einen Konsens, dass Bildung der Schlüssel zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung ist. Sie soll Menschen dazu befähigen ihre politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Situation zu verbessern und gilt als Menschenrecht gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN. (BMZ, 2017d) <?page no="40"?> 4.2 Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und Unterziele 41 Das vierte SDG fordert daher bis 2030 die Sicherstellung einer für Jungen und Mädchen gleichberechtigten, kostenlosen und hochwertigen Schulbildung sowie einer hochwertigen frühkindlichen Erziehung und Betreuung. Aber auch der gleichberechtigte Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Bildung für alle Frauen und Männer soll gewährleistet werden. Zudem soll die fachliche und berufliche Qualifikation von Jugendlichen und Erwachsenen erhöht und geschlechterspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigt werden. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass alle Jugendlichen sowie ein Großteil von Erwachsenen die Möglichkeit des Erlernens von lesen, schreiben und rechnen erhalten. Weiterhin soll erreicht werden, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben. (UN, 2015a, S. 17) Ziel 5: „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“ (UN, 2015b, S. 15) Ein elementarer Faktor für die nachhaltige Entwicklung ist die Geleichberechtigung von Frauen und Männern. (BMZ, 2017d) Daher wird als fünftes Ziel die Beendigung und Beseitigung aller Formen von Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen angestrebt. Unbezahlte Haus- und Pflegearbeit soll den nationalen Gegebenheiten entsprechend anerkannt und wertgeschätzt werden. Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen sowie die Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen soll sichergestellt sowie der „allgemeine Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit gewährleistet werden.“ (UN, 2015a, S. 18) Ziel 6: „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ (UN, 2015b, S. 15) Etwa 10 % der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und ca. 32 % keinen Zugang zu einer angemessenen sanitären Basisversorgung. (BMZ, 2017d) Bis 2030 soll daher ein allgemeiner und gerechter Zugang zu sicherem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erzielt werden. Darüber hinaus sollen der Zugang zu einer angemessenen sanitären Versorgung und Hygiene, die weltweite Verbesserung der Wasserqualität, die Steigerung einer effizienteren Wassernutzung in allen Sektoren sowie eine nachhaltige Bereitstellung und die Möglichkeit der Nutzung von Trinkwasser garantiert werden. Damit soll auch der Wasserknappheit entgegen gewirkt werden. Eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen soll zudem umgesetzt und „wasserverbundene Ökosysteme“ geschützt und wiederhergestellt werden. (UN, 2015a, S. 19-20) <?page no="41"?> 42 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage Ziel 7: „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“ (UN, 2015b, S. 15) Die menschliche Entwicklung ist in hohem Maße von Energie abhängig. Daher muss die Energieversorgung, vor allem in Entwicklungsländern, auf- und ausgebaut werden. Gleichzeitig muss jedoch dem Klimawandel entgegen gewirkt und die Umwelt entlastet werden. (BMZ, 2017d) Daher soll bis 2030 der allgemeine Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher und moderner Energie gesichert, der globale Anteil an erneuerbarer Energie deutlich erhöht und die Steigerungsrate der Energieeffizienz weltweit verdoppelt werden. (UN, 2015a, S. 19) Ziel 8: „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ (UN, 2015b, S. 15) Ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung sowie menschenwürdige Arbeit sind für eine nachhaltige Entwicklung wichtige Bedingungen. (BMZ, 2017d) Daher soll ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und in den am wenigsten entwickelten Ländern jährlich ein Wachstum von mindesten 7 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) erzielt werden. Durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovationen soll darüber hinaus eine höhere wirtschaftliche Produktion erreicht werden. Entwicklungsorientierte Politiken, die produktive Tätigkeiten, menschenwürdige Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen sollen gefördert und Wachstum von Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen durch Zugang von Finanzdienstleistungen begünstigt werden. Die weltweite Ressourceneffizienz bei der Produktion und dem Konsum soll bis 2030 verbessert und eine Entkopplung von Umweltzerstörung und Wirtschaftswachstum angestrebt werden. Eine produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für Frauen soll bis 2030 erreicht werden. Bis 2020 soll der Anteil junger Menschen ohne Beschäftigung und Schul- und Berufsausbildung verringert sowie sofortige Maßnahmen zur Abschaffung von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit ergriffen werden. Arbeitsrechte sind zu schützen, eine sichere Arbeitsumgebung ist zu fördern, Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus sind auszuarbeiten und umzusetzen sowie die Kapazitäten von nationalen Finanzinstitutionen zu stärken, um allen den Zugang zu Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen zu ermöglichen. (UN, 2015a, S. 19-20) <?page no="42"?> 4.2 Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und Unterziele 43 Ziel 9: „Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ (UN, 2015b, S. 15) Für eine wirtschaftliche Entwicklung sind einfache und günstige Verkehrswege und Transportmittel notwendig. Über diese verfügen im Besondern Entwicklungsländer sowie eine Reihe von Industrieländern nicht in ausreichendem Maße, wodurch die wirtschaftliche Entwicklung eingeschränkt wird. Gleiches gilt für die Energieversorgung, die sich bei Unzulänglichkeiten negativ auf die Leistungsfähigkeit einer Wirtschaft auswirkt. (BMZ, 2017d) Um einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang zum Wohlergehen und zu wirtschaftlicher Entwicklung in allen Ländern zu schaffen, soll eine hochwertige, zuverlässige, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufgebaut werden. Zusätzlich soll eine inklusive und nachhaltige Industrialisierung gefördert und der Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am BIP bis 2030 erheblich gesteigert werden. In Entwicklungsländern soll der Zugang kleiner Industrieunternehmen zu Finanzdienstleistungen erhöht und die Einbindung in Märkte und Wertschöpfungsketten deutlich verbessert werden. Die Infrastruktur soll bis 2030 modernisiert, Industrien nachgerüstet, die wissenschaftliche Forschung verbessert und technologische Kapazitäten ausgebaut werden. (UN, 2015a, S. 20-21) Dieses Ziel ist in starkem Maße auf Entwicklungsländer ausgerichtet. Ziel 10: „Ungleichheit in und zwischen Staaten verringern“ (UN, 2015b, S. 15) Eine der größten Herausforderungen der heutigen Zeit ist die wachsende soziale und wirtschaftliche Ungleichheit innerhalb, aber auch zwischen Staaten. (BMZ, 2017d) Bis 2030 soll daher schrittweise ein Einkommenswachstum, das über dem nationalen Durchschnitt liegt, der ärmsten 40 % der jeweiligen nationalen Bevölkerung erreicht und aufrechterhalten werden. Alle Menschen sollen zur Selbstbestimmung befähigt, indem soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion gefördert und Chancengleichheit gewährleistet werden. Finanzmärkte und institutionen sollen besser reguliert und überwacht, die Mitsprache von Entwicklungsländern in internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen verstärkt sowie eine sichere, geordnete, ordentliche und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtert werden. (UN, 2015a, S. 21) <?page no="43"?> 44 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage Ziel 11: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“ (UN, 2015b, S. 15) Die Urbanisierung schreitet weltweit stark voran. Während 1950 nur knapp 30 % der Menschen weltweit in Städten lebten, sind es heute bereits etwa 53 %. Bis 2030 werden voraussichtlich knapp 60 % und bis 2050 sogar bis zu 80 % der Weltbevölkerung in Städten leben. (Statistisches Bundesamt, 2017a / BMZ, 2017d) Als elftes SDG wird daher die Sicherstellung des Zugangs zu angemessenem, bezahlbarem und sicherem Wohnraum sowie einer Wohnraumgrundversorgung bis 2030 gefordert. Der Zugang zu bezahlbaren, sicheren und nachhaltigen Verkehrssystemen soll ermöglicht, die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert, die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestaltet und die Kapazitäten der Siedlungsplanung und -steuerung verbessert werden. Weiterhin wird die Verstärkung der Anstrengungen zum Schutz und zur Bewahrung des Weltkulturerbes und Weltnaturerbes, die Reduzierung der durch Katastrophen bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen sowie die Verringerung der durch Katastrophen verursachten wirtschaftlichen Verluste festgelegt. Die von Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf soll bis 2030 gesenkt und der allgemeine Zugang zu sicherer und inklusiver Grünfläche sowie öffentlichen Flächen gewährleistet werden. (UN, 2015a, S. 21-22) Ziel 12: „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ (UN, 2015b, S. 15) Nur durch eine Veränderung der Konsumgewohnheiten und eine Umstellung der Produktionsweisen durch umweltgerechte Produktionstechniken kann ein Wandel hin zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Grenzen der Erde respektiert, gelingen. (BMZ, 2017d) Die Agenda 2030 fordert daher die Umsetzung des Zehnjahres- Programmrahmens für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, das Erreichen einer nachhaltigen Bewirtschaftung und effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen sowie eine Halbierung der weltweiten Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf. Bis 2020 soll ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und Abfällen erreicht und deren Freisetzung erheblich verringert werden. Das Abfallaufkommen soll bis 2030 deutlich vermindert, Unternehmen, die Öffentlichkeit und alle Menschen über nachhaltige Verfahren informiert und ein Bewusstsein für die nachhaltige Entwicklung in Harmonie mit der Natur geschaffen werden. (UN, 2015a, S. 22-23) <?page no="44"?> 4.2 Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und Unterziele 45 Ziel 13: „Umgehende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ergreifen“ (UN, 2015b, S. 15) Seit der Industrialisierung steigt die globale Durchschnittstemperatur der Luft in Bodennähe kontinuierlich an. Wissenschaftliche Forschungen zeigen, dass die Menschheit für einen Großteil dieses Anstiegs verantwortlich ist. (UBA, 2016a) Hierzu gibt es einen breiten internationalen Konsens. Daher sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen werden. Die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf klimabezogene Gefahren und Naturkatastrophen sollen verstärkt und Klimaschutzmaßnahmen in nationalen Strategien, Politiken und Planungen einbezogen werden. Die Aufklärung und Sensibilisierung der Menschen sowie menschliche und institutionelle Kapazitäten zur Abschwächung und Anpassung des Klimawandels sollen verbessert, eine Reduktion der Auswirkungen erreicht und Frühwarnsysteme implementiert werden. (UN, 2015a, S. 23) Ziel 14: „Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“ (UN, 2015b, S. 15) Ein wesentliche Herausforderung nachhaltiger Entwicklung ist der Schutz der Biodiversität, deren nachhaltige Nutzung sowie die adäquate Aufteilung der Nutzungsgewinne. (BMZ, 2017d) Bis 2025 sollen alle Arten von Meeresverschmutzung verhindert und merklich verringert, die Meeres- und Küstenökosysteme bis 2020 nachhaltig bewirtschaftet sowie geschützt, die Versauerung der Ozeane verringert und deren Auswirkungen bekämpft werden. Es soll auch eine wirksame Regelung des Fischfangs, und damit eine Beendigung der Überfischung und der Schutz von mindestens 10 % der Meeres- und Küstengebiete im Einklang mit nationalen Rechten und dem Völkerrecht erzielt werden. Bestimmte Subventionen der Fischerei sollen untersagt sowie wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung der Meeresressourcen für kleine Inselländer, die zu der Gruppe der Entwicklungsländer gehören und die am wenigsten entwickelten Länder gefördert werden. (UN, 2015a, S. 23-24) Ziel 15: „Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen“ (UN, 2015b, S. 15) Bis 2020 soll sichergestellt werden, dass Land- und Binnensüßwasser- Ökosysteme sowie deren Dienstleistungen geschützt, wiederhergestellt <?page no="45"?> 46 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage und nachhaltig genutzt werden. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung soll gefördert, Maßnahmen zur Verhinderung des Einbringens invasiver gebietsfremder Arten sollen eingeführt und Ökosystem- und Biodiversitätswerte in nationale und internationale Planungen, Prozesse und Strategien einbezogen werden. Bis 2030 soll darüber hinaus die Wüstenbildung bekämpft, geschädigte Flächen saniert sowie der Erhalt von Bergökosystemen sichergestellt werden. Umgehende Maßnahmen zur Verringerung der Verschlechterung natürlicher Lebensräume sollen ergriffen und der Wilderei soll Einhalt geboten werden. (UN, 2015a, S. 24-25) Ziel 16: „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ (UN, 2015b, S. 15) Ohne Frieden und Stabilität ist eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich. (UN, 2015a, S. 2) Daher wird im sechzehnten SDG die Verringerung aller Formen von Gewalt, der gewaltbedingten Sterblichkeit, des Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern, des Kinderhandels sowie der Folter gefordert. Die Rechtsstaatlichkeit soll gefördert, der Zugang zur Justiz gewährleistet, illegale Finanz- und Waffenströme verringert, Korruption und Bestechung reduziert und alle Formen von Kriminalität mit Nachdruck bekämpft werden. Es sollen leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen aufgebaut, Entscheidungsfindungen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ gestaltet sowie die Teilhabe von Entwicklungsländern an globalen Lenkungsinstitutionen verstärkt werden. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass alle Menschen eine rechtliche Eigenständigkeit erhalten, ein öffentlicher Zugang zu freien Informationen stets gewährleistet ist und die Grundfreiheiten stets geschützt sind. (UN, 2015a, S. 25-26) Ziel 17: „Maßnahmen zur Umsetzung stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen“ (UN, 2015b, S. 15) Kein Staat kann die globalen Probleme alleine bewältigen. Aufgrund dessen soll eine Partnerschaft aufgebaut werden, um die nachhaltige Entwicklung weltweit zu ermöglichen. Die Ziele der Agenda 2030 können somit nur durch eine globale Zusammenarbeit erreicht werden. (BMZ, 2017d) Das siebzehnte Sustainable Development Goal zeichnet sich daher durch fünf Punkte aus, auf denen die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung basiert. (UN, 2015a, S. 26-27) <?page no="46"?> 4.2 Die 17 Sustainable Development Goals - Ziele und Unterziele 47 Finanzierung Technologie Kapazitätsaufbau Handel systemische Probleme Im Bereich der Finanzierung steht die Verstärkung der Mobilisierung einheimischer Ressourcen, die Sicherung der Entwicklungshilfe, die Mobilisierung finanzieller Mittel für Entwicklungsländer, die Unterstützung der Entwicklungsländer - in Bezug auf Schuldenfinanzierung, Entschuldung und Umschuldung - sowie die Umsetzung und Beschließung von Investitionsförderungen im Vordergrund. (UN, 2015a, S. 26) Im Technologiebereich soll die Zusammenarbeit und Kooperation auf den Gebieten der Wissenschaft, Technologie und Innovationen verbessert und gestärkt werden. Dabei sollen besonders umweltverträgliche Technologien gefördert sowie Maßnahmen zum Ausbau von Kapazitäten für die Wissenschaft, Technologie und Innovation in den am wenigsten entwickelten Ländern verbessert werden. (UN, 2015a, S. 26) Im Feld des Kapazitätsaufbaus stehen die Verbesserung der internationalen Unterstützung zur Einführung eines effektiven und gezielten Ausbaus von institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern sowie die Unterstützung aller Ziele einer nachhaltigen Entwicklung im Mittelpunkt. (UN, 2015a, S. 27) Im Handelsbereich soll ein multilaterales Handelssystem gefördert, die Exporte der Entwicklungsländer deutlich gesteigert und eine Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs nachhaltig für die am wenigsten entwickelten Länder erreicht werden. (UN, 2015a, S. 27) Im Bereich der systemischen Probleme von Partnerschaften soll vor allem die politische und institutionelle Kohärenz sowie die makroökonomische Stabilität verbessert, Multi-Akteurs-Partnerschaften ausgebaut und ergänzt werden. Darüber hinaus soll der Aufbau von geeigneten Kapazitäten zur nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungsländern erhöht sowie eine auf bestehenden Initiativen basierende Weiterentwicklung von Fortschrittsmaßen erarbeitet werden. (UN, 2015a, S. 27) Im Rahmen des SDG 17 kommt den zuvor erwähnten Multi-Akteurs- Partnerschaften als zentrale Umsetzungsmethode eine große Bedeutung zu. Dies wird in den folgenden zwei Unterzielen heraus gestellt: <?page no="47"?> 48 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage „17.16: Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteurs-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen. 17.17: Die Bildung öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern.“ (UN, 2015, S. 30) Entsprechend kann man unter Multi-Akteurs-Partnerschaften eine Kooperationsform verstehen, bei der Akteure aus Staat, zwischen- oder suprastaatlichen Organisationen, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und Wissenschaft gemeinsam einen Beitrag leisten nachhaltige Entwicklungsziele zu erreichen. Diesem Ansatz kommt in der neueren Entwicklungszusammenarbeit eine wachsende Bedeutung zu. Weitere Konkretisierung und Bewertung der SDGs 4.3 Bisher wurden die 17 Ziele einzeln und weitgehend deskriptiv vorgestellt. Weiterhin wurden die fünf übergeordneten Ziele und die idealtypisch formulierten Prinzipien aufgezeigt. Diese Darstellung ist für ein grundlegendes Verständnis der Agenda 2030 und der 17 SDGs wichtig. Sie reicht jedoch für eine umfassende Beurteilung aber auch für eine qualifizierte Entwicklung und Implementierung von nationalen Nachhaltigkeitsstrategien nicht aus. Daher werden in den folgenden Ausführungen exemplarisch einige Konkretisierungen und Bewertungen aufgezeigt. Eine umfassende und differenzierte Stellungnahme zu den einzelnen SDGs bietet u. a. die Studie „Die Agenda 2030 - Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung.“ (Martens; Obenland 2016) In neueren Untersuchungen werden u. a. aktuelle Entwicklungen der Ziele unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede, die Einschätzung der Relevanz der Ziele und der Dringlichkeit ihrer Implementierung, Zielbeziehungen der SDGs und der Unterziele, Widersprüche zwischen Zielen oder Zielbündeln und zu vage Formulierungen einzelner Ziele erläutert. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass alle Mitgliedsländer der UN die Agenda 2030 mit den 17 SDGs im Jahr 2015 angenommen haben, obwohl sie <?page no="48"?> 4.3 Weitere Konkretisierung und Bewertung der SDGs 49 sich durch sehr unterschiedliche ökologische, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und Problemkonstellationen auszeichnen. Für eine Vertiefung der Erkenntnisse bzw. Ergebnisse, die sich im Folgenden nur kurz vorstellen lassen, werden weiterführende Literaturquellen genannt. Die Erkenntnisse bzw. Ergebnisse der Studien sind insofern relevant, da sie die idealtypische Betrachtung kritisch hinterfragen und somit zu einer klareren und realistischeren Einschätzung hinsichtlich ihrer Umsetzung beitragen. Zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung ist, wie in dem Prinzip der Unteilbarkeit gefordert wird, die Umsetzung aller 17 Sustainable Development Goals weltweit anzustreben. Es sollte also grundsätzlich nicht darum gehen, einzelne Ziele hervor zu heben und umzusetzen. Die SDGs sind als Zielbündel zu betrachten, das es insgesamt anzustreben gilt. Daher wird teilweise von der „indivisible agenda“ gesprochen, bei der es darum geht Fortschritte in der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension zu erzielen. Ein wichtiger Grund für die ganzheitliche Betrachtung ist, dass in der Agenda 2030, d. h. zwischen den SDGs und den Unterzielen vielfältige Interdependenzen bestehen, die nur dann zur Geltung kommen können, wenn insgesamt die Ziele als Zielbündel angestrebt werden. Besonders auf der Ebene der Unterziele lassen sich vielfältige Verknüpfungen bzw. Beziehungsverhältnisse herstellen. (vgl. hierzu Le Blanc, 2015 / Pradhan et al., 2017) Eine umfassende und sehr differenzierte Analyse der positiven und negativen Beziehungsverhältnisse ist in der Studie zu finden: „A Guide to SDG Interactions: From Science to Implementation“. (International Council For Science, 2017) Die Beziehungsverhältnisse sind für die Gestaltung und Implementierung nationaler Nachhaltigkeitsstrategien von großer Bedeutung. Die Zielbeziehungen sollen an zwei Beispielen exemplarisch aufgezeigt werden: Das SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ hat einen unmittelbaren Bezug zur ökologischen Dimension und der Resilienz der Agrarwirtshaft, aber auch zu dem SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“. In vielen Entwicklungsländern weist die Landwirtschaft mit Abstand den höchsten Wasserbedarf auf. Eine umfassende Sanitärversorgung erfordert gleichzeitig einen hohen zusätzlichen Wasserbedarf, wodurch es zu einer Konkurrenzsituation kommen kann. (v. Hauff; Mistri, 2016) Die vier Ziele SDG 12 (Konsum und Produktion), SDG 13 (Klimawandel), SDG 14 (Ozeane) und SDG 15 (Landökosysteme und Biodiversität) zielen gemeinsam auf den Schutz des Erdsystems ab. (Scholz, 2017a, S. 28) Dieser Schutz ist für die Menschheit von existenzieller Bedeutung, zu dem alle vier Ziele beitragen müssen. <?page no="49"?> 50 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage Die Relevanz und Dringlichkeit der 17 SDGs und der Unterziele begründet sich in den verschiedenen Ländern jedoch in unterschiedlichem Maße. Daraus leitet sich die Frage ab, ob es in der Völkergemeinschaft tatsächlich zu einem gemeinsamen Verständnis von nachhaltiger Entwicklung kommen kann, ob eine konsequente und konsistente Implementierung des Zielbündels entsprechend dem Prinzip der Universalität möglich ist und ob es einen länderübergreifenden Dialog hinsichtlich des geforderten Monitorings und der Evaluierung, d. h. der Rechenschaftspflicht, geben kann. (Janus; Keijzer; Weinlich, 2015, S. 11-14) Einen anderen Weg für die Begründung der Priorisierung von SDGs wählen Weitz et al. (2017). Sie nähern sich einer systematischen und kontextuellen Analyse der SDG-Interaktion mit der Hypothese an, dass die Berücksichtigung systematischer Auswirkungen eine Änderung der Prioritäten zur Steigerung der Effektivität von Implementierungsstrategien bewirken würde. In einer Untersuchung von Brackley und Lee (2017) wurden 511 ausgewiesene Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten im November 2016 in 74 Ländern aus ganz verschiedenen Bereichen wie Wissenschaft, Wirtschaft, NGOs und Medien zu ihrer Einschätzung der Relevanz einzelner Ziele, der Dringlichkeit im Hinblick auf die Umsetzung und den Fortschritt der Zielerreichung im Rahmen eines Online Fragebogen befragt. 2005 fand bereits eine vergleichbare Untersuchung statt, wodurch Veränderungen bei den Entwicklungstrends aufgezeigt werden können. Der Fortschritt hinsichtlich der Umsetzung nachhaltiger Entwicklung wird von 54 % als gering eingeschätzt (2005 waren es 84 %). Nur 9 % schätzen den Fortschritt positiv ein. Dabei gibt es sowohl regionale Unterschiede und Unterschiede bei den verschiedenen Gruppen der Experten. In Europa und Nordamerika werden mit jeweils 57 % nur geringe Fortschritte erkannt, während in Afrika und dem mittleren Osten nur 28 % einen geringen Fortschritt erkennen. Bei den verschiedenen Gruppen der Experten erkennen die Wissenschaftler mit 58 % einen deutlich geringeren Fortschritt als Vertreter der Regierung (44 %) was nicht ganz unerwartet kommt. Betrachtet man die einzelnen Ziele, so werden besonders bei SDG 10 der „Verringerung von Ungleichheiten“ (70 %), bei SDG 14 der „nachhaltigen Nutzung und Erhaltung von Meeren“ (66 %) und bei den Zielen SDG 1 „Armut begrenzen“ und bei SDG 15 „Ökosysteme und ihre nachhaltige Nutzung fördern“ mit jeweils 60 % nur relativ geringe Fortschritte erkannt. Fortschritte im positiven Sinne liegen bei diesen Zielen zwischen 2 und 6 %. Relativ gute Fortschritte werden - allerdings auch mit geringen Werten - den Zielen 9 (13 %) und 7 (11 %) zugemessen. Die Bedeutung bzw. Notwendigkeit des Fortschritts der einzelnen SDGs wird von den Experten unterschiedlich gewichtet. Folgenden Zielen wird der größte Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung zugeordnet: Klimawandel und seine <?page no="50"?> 4.3 Weitere Konkretisierung und Bewertung der SDGs 51 Auswirkungen (39 %), Qualität der Bildung (26 %), Konsum und Produktion (24 %) und Frieden und inklusive Gesellschaft SDG 16 (24 %). Dagegen wird der Erhaltung von Meeren (5 %), der Erhaltung von Ökosystemen (7 %) und der Stärkung von Industrie, Innovation und Infrastruktur (8 %) die geringste Bedeutung beigemessen. Dabei ist jedoch wiederum festzustellen, dass die Bedeutung der einzelnen Ziele in den verschiedenen Regionen unterschiedlich eingeschätzt bzw. gewertet wird. In einer Matrix lässt sich nun darstellen, wie sich die Beziehung zwischen der Bedeutung und dem Fortschritt der einzelnen Ziele darstellt. Während der Klimawandel in dieser Matrix auf beiden Achsen hohe Werte aufweist (hohe Bedeutung und starker Fortschritt) hat beispielsweise ein verantwortlicher Konsum und eine verantwortliche Produktion eine hohe Bedeutung aber gleichzeitig einen relativ geringen Fortschritt vorzuweisen. Unter den Experten gibt es einen breiten Konsens, wonach den Zielen Klima und Bildung die höchste Priorität zugeordnet werden, was bei nationalen Nachhaltigkeitsstrategien eine besondere Berücksichtigung finden sollte. In diesem Zusammenhang vertieft die Studie „Thinking Beyond Sectors for Sustainable Development“ durch eine differenzierte Analyse den Status der einzelnen Ziele. (Waage; Yap, 2015) Ausgangspunkt für das Forscherteam sind die Millennium Development Goals. Von dieser Position ist für sie die Frage wichtig, wie Entwicklungsagenden festgelegt wurden, welche Fortschritte in den letzten 15 Jahren erzielt wurden und wie aktuelle Debatten die globalen Entwicklungsprozesse für die nächsten 15 Jahre prägen. Entsprechend geht es um folgende Fragen, die für Ziele wie „Biodiversity and ecosystems“ analysiert und beantwortet werden: In welchem historischen Prozess hat sich die Zielsetzung in diesem Sektor entwickelt? Welche Fortschritte wurden in diesem Sektor durch die Millenniums- Entwicklungsziele und andere Prozesse erzielt? Was ist die aktuelle Debatte über zukünftige Zielsetzungen? Für Steffen et al. (2017) sind die Planetary Boundaries als „guiding human development on a changing world“ für nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung. Wichtige Einflussfaktoren der planetarischen Grenzen sind in einigen der 17 SDGs zumindest indirekt enthalten. Zu nennen sind: Klimawandel, Veränderung der Biosphärenintegrität (genetische Vielfalt), stratosphärischer Ozonabbau, Ozeanversauerung, biogeochemische Flüsse (Abfluss von Süßwassersystemen in den Ozean), Veränderung von Landsystemen (Waldfläche in Prozent der ursprünglichen Waldfläche), Süßwassernutzung (maximale Menge an konsumiertem Trinkwasser) und atmosphärische Aerosolbelastung. Eine <?page no="51"?> 52 4 Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals als Grundlage tragbare bzw. erfolgversprechende Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) erfordert ein stabil funktionierendes Erdsystem, in dem die Gesellschaften auf der ganzen Welt „aufblühen“ können. Dieser Ansatz impliziert, dass das Rahmenwerk der „Planetary Boundies (PB)“ entsprechend umgesetzt werden muss, um die Ziele zu erreichen, die auf die unmittelbaren menschlichen Bedürfnisse wie die Bereitstellung sauberer, bezahlbarer und zugänglicher Energie und die angemessene Versorgung mit Nahrungsmitteln abzielen. Dabei bedarf es einer ständigen Aktualisierung der Rahmenbedingungen. „This update of the PB (Planetary Boundaries) framework is one step on a longer-term evolution of scientific knowledge to inform and support global sustainability goals and pathways.“ (Steffen et al., 2017, S. 9) Innerhalb und zwischen einzelnen Zielbündeln lassen sich Widersprüche festzustellen. Einige Ziele sind bisher auch noch zu wenig präzisiert. Dies soll wieder exemplarisch aufgezeigt werden (eine umfassende Analyse ist zu finden in Loewe; Rippin, 2015). Ein Beispiel für die Widersprüchlichkeit ist das SDG 8: „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ (UN, 2015b, S. 15). Nachhaltiges Wachstum auf der Grundlage des Indikators Bruttoinlandsprodukt ist ein Widerspruch. Es gibt heute international einen breiten Konsens, dass das Bruttoinlandsprodukt für die Messung nachhaltigen Wachstums völlig unzulänglich ist. (v. Hauff; Jörg, 2017, S. 20) In dem Indikator werden weder Umwelteffekte noch Verteilungseffekte als konstitutive Merkmale nachhaltiger Entwicklung berücksichtigt. Dabei wird in der Überschrift des Ziels 8 „sustained, inclusive and sustainable economic growth“ gefordert, was jedoch in der Konkretisierung des Ziels völlig vernachlässigt wird. Daher gab es verschiedene Überlegungen den Indikator BIP durch weitere nachhaltigkeitsorientierte Indikatoren wie den „Inclusive Wealth Index“ zu ergänzen. (Loewe et al., 2015, S. 52) Ein weiterer Widerspruch kann aber auch zwischen der Forderung eines ständigen Wachstums und dem SDG 13 „Umgehende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ergreifen“ festgestellt werden. Ein Beispiel für die mangelnde Konkretisierung von Unterzielen lässt sich für die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch belegen. Weiterhin fehlt in dem SDG 7 „Energie“ ein klarer Bezug zu Klimawandel in dem Sinne, dass sich diese beiden Ziele ergänzen sollten. (Scholz, 2017a, S. 28) Für eine Reihe von Entwicklungsländern besteht ein großes Problem darin, eine indikatorbasierte nationale Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Das erklärt sich daraus, dass für die Quantifizierung von Zielen durch Indikatoren oft keine ausreichende Datenbasis zur Verfügung steht. Ein weiteres Problem besteht darin, dass ein Vergleich der Entwicklung hinsichtlich der Umsetzung der SDGs <?page no="52"?> 4.3 Weitere Konkretisierung und Bewertung der SDGs 53 zwischen den Ländern bisher nicht möglich war, da es an einem „SDG Index“ mangelte. Hinsichtlich der Entwicklung eines SDG Index gibt es internationale Forschungsprojekte, die Fortschritte hierbei vorzuweisen haben. So werden die Länder aufgefordert, dem „High-Level Political Forum“ freiwillige nationale Berichte ihrer Fortschritte vorzulegen. Eine erste Überprüfung der bisher eingereichten Berichte ergab 2016, dass die Länder am besten über sozioökonomische Nachhaltigkeitsziele wie Gesundheit, Bildung, Gender Gleichheit, Infrastruktur und wirtschaftliches Wachstum berichten können. Dagegen waren die Berichte zu den SDGs 12-15 und 17 relativ schwach. Viele Länder scheinen mit der Umsetzung der gesamten Bandbreite des offiziellen SDG-Sets noch „zu kämpfen“. Als Ergänzung zu den offiziellen SDG-Indikatoren und freiwilligen landesweiten follow-up und Review-Prozessen hat das „Sustainable Development Solutions Network“ einen ersten globalen inoffiziellen SDG-Index und Dashboards herausgegeben. In diesem Bericht wurden Messgrößen mit verfügbaren Daten zusammengestellt, die nach Möglichkeit auf den offiziellen SDG-Indikatoren basieren. Damit können die Länder 2016 eine Bestandsaufnahme ihrer Standpunkte im Hinblick auf die Erfüllung der SDGs vornehmen und Länder bei der Festlegung der Prioritäten für ihre Maßnahmen unterstützen. (de Geus; Sachs, 2017) In den Länderprofilen werden die Ergebnisse des SDG-Index und des Dashboards- Berichts für jedes der 157 Länder zusammengefasst, die in der Ausgabe 2017 enthalten sind. Hier nimmt Deutschland beispielsweise mit einem Indikator von 81,7 den Rang 6 unter 157 Ländern ein. In diesem Kapitel wurde die Agenda 2030 mit den 17 SDGs vorgestellt. Weiterhin wurden wichtige Erkenntnisse aus verschiedenen Studien zur Bewertung und weiteren Konkretisierung der Agenda erläutert. Dabei ging es besonders um die Zielbeziehungen, die Relevanz und Dringlichkeit der Ziele und um Widersprüche zwischen den Zielen bzw. zu vage Formulierung bei der Darstellung der Ziele. Im folgenden Kapitel geht es nun um die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Wie schon erwähnt wurde die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2016 erstmals auf den 17 SDGs aufgebaut. <?page no="54"?> 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Zunächst wird die nationale Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 vorgestellt, um die Unterschiede zur Fortschreibung von 2016 besser verdeutlichen zu können. Daran anschließend wird die Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie, die 2016 von der Bundesregierung vorgelegt und im Januar 2017 veröffentlicht wurde, vorgestellt und analysiert. In Kapitel 6 werden dann Stärken und Schwächen der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 erläutert. Auffällig ist, dass die Zuwendung zu der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aus theoretischer Perspektive bisher weitgehend vernachlässigt wurde. Die Zuwendung konzentriert sich bisher ganz wesentlich auf die Darstellung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und die Maßnahmen der Regierung hinsichtlich der Umsetzung der Ziele. Einige Publikationen wenden sich dann noch der Bewertung der Ziele und der Maßnahmen im Sinne einer Evaluierung zu. Daher wird in Abschnitt 5.1 zunächst ein kurzer Exkurs in die theoretische Zuwendung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie gegeben. Bei der Darstellung der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 und 2016 wird analog vorgegangen, um sie vergleichen und die Unterschiede aufzeigen zu können. Daher beginnt der Abschnitt 5.2 und 5.3 zunächst mit einem kurzen Gesamtüberblick sowie einigen Informationen zur allgemeinen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsstrategien. Anschließend werden der Aufbau und die Schwerpunkte der beiden Nachhaltigkeitsstrategien erläutert. Darauf aufbauend werden die Ziele und Unterziele vorgestellt. Danach werden die aus diesen Zielen abgeleiteten Indikatoren benannt und inhaltlich konkretisiert. Im Hinblick auf die Neuformulierung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 werden zusätzlich die von der Bundesregierung initiierten und geplanten Maßnahmen dargestellt. Exkurs: Theoretische Begründung einer nationalen 5.1 Nachhaltigkeitsstrategie Einen theoretischen Ansatz zur Begründung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bietet die Principal-Agent-Theorie, die der Neuen Institutionenökonomie zugeordnet wird. Die Entstehung der Neuen Institutionenökonomie begründete sich daraus, dass die Bedeutung von Institutionen in der Ökonomie lange Zeit vernachlässigt wurde. Institutionen sind Spielregeln in Form von Verträgen oder <?page no="55"?> 56 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Normen, mit denen ökonomisches oder gesellschaftliches Handeln strukturiert wird. Der Hauptzweck erklärt sich daraus, Unsicherheiten in wirtschaftlichen Abläufen und im gesellschaftlichen Zusammenleben zu vermeiden, indem sie für eine stabile Ordnung im täglichen Leben sorgen (v. Hauff, 2014, S. 25). Der Begriff der Institution wurde in einer umfassenden Definition auf alle strukturerhaltenden Aspekte der Gesellschaft ausgeweitet, sofern sie auf Werten basiert. In ihrem weitesten Sinne sind Institutionen „jegliche Art von Beschränkung (…) zur Gestaltung menschlicher Interaktionen.“ (North, 1992, S. 4) Beschränkungen sind im Sinne von Grenzen zu verstehen, die Handlungsspielräume definieren. Sie dienen nicht nur der Einschränkung von Optionen, sondern auch ihrer Erweiterung. Im Kontext der Principal-Agent-Theorie werden der Principal (Auftraggeber) und der Agent (Beauftragter) unterschieden. Der Principal beauftragt also den Agent. Das Modell bietet insofern die Möglichkeit das Handeln von Menschen und Institutionen zu erklären. Dabei geht man davon aus, dass der Agent gegenüber seinem Auftraggeber einen Wissensbzw. Informationsvorsprung hat, den er entweder zugunsten oder auch zuungunsten des Principal einsetzen kann. Es kommt also zu einer asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Principal und Agent, wodurch das Wohlergehen einer Partei (Prinzipal) von den Handlungen einer anderen Partei (Agent) abhängig ist. Ausgangspunkt ist, dass beide Parteien ihren individuellen Nutzen maximieren wollen. Da die beiden Parteien unterschiedliche Ziele verfolgen können, kann es zu Konflikten kommen. (Erlei et al. 2007, S. 49) Es stellt sich nun die Frage, wie die nationale Nachhaltigkeitsstrategie in dem Kontext der Principal-Agent-Theorie begründet werden kann. Die Principal- Agent-Beziehung zwischen Bürgern und Politikern leitet sich zunächst aus dem Grundgesetz, Artikel 20, ab: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt.“ Somit können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger als Prinzipal die Abgeordneten als Agent wählen. Analysiert man nun den Einfluss auf Entscheidungen, so haben die Agenten im Rahmen ihres politischen Auftrags und ihres Informationsvorsprungs einen deutlich höheren Einfluss und Wirkungsgrad als die Principals. Sie können grundsätzlich nur über Wahlen Einfluss auf die Agenten nehmen. Die ausschließliche Gegenüberstellung von Bürgern und Parlamentariern ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht ganz ausreichend. Hinsichtlich der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hatten in der Vergangenheit und gewinnen gegenwärtig Dritte beim Screening (z. B. Sachverständige, Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen) an Bedeutung. (Mumm, 2016, S. 71) Das begründet <?page no="56"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 57 sich u. a. aus der Teilnahme an Anhörungen und Beratungen zu der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die in verschiedener Form stattfinden. Dagegen lässt sich für Deutschland feststellen, dass die nationale Nachhaltigkeitsstrategie nur von Organisationen der Zivilgesellschaft und Experten z. B. aus der Wissenschaft wahrgenommen und kritisch begleitet wird. Die geforderte Partizipation der Bevölkerung findet nur marginal statt und hat insofern nur eine geringe Relevanz. Das fördert hinsichtlich der Beziehung Bevölkerung (Principals) und dem Parlament bzw. Ministerialbürokratie (Agents) die Informationsasymmetrie. Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeits- 5.2 strategie 2002 Im Jahr 1992 hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zu dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung bekannt. Mit der Agenda 21 wurde ein globales Programm mit einer Vielfalt von Zielen und Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für das 21. Jahrhundert vorgelegt. Die Unterzeichnerstaaten bekräftigten 1997 diese Ziele und verpflichteten sich bis 2002 nationale Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die eine ökologisch verträgliche, wirtschaftlich leistungsfähige und sozial gerechte Entwicklung zum Ziel haben sollten. Das Leitbild nachhaltiger Entwicklung sollte anhand der Strategien in einen langfristigen, systematischen Umsetzungsbzw. Transformationsprozess überführt werden. Die deutsche Bundesregierung kam dieser Verpflichtung nach und erarbeitete die erste deutsche Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (NNS). Diese wurde anlässlich der Rio-Nachfolgekonferenz in Johannesburg 2002 unter dem Titel „Perspektiven für Deutschland - Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung“ vorgelegt. Die NNS orientierte sich dabei am Leitbild der Agenda 21 sowie an dem Bericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1995. Die Strategie sollte die wesentlichen Forderungen einer nachhaltigen Entwicklung umsetzen. Dabei sollten Prioritäten gesetzt sowie Ziele und Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung festgelegt werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie sollte die Grundlage für politische Reformen sein. Somit sollte sie als Handlungsanleitung für eine umfassende zukunftsfähige Politik dienen und damit der generationenübergreifenden Verantwortung einer ökologischen, ökonomischen und sozial tragfähigen Entwicklung zu entsprechen. (Bundesregierung, 2002) <?page no="57"?> 58 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 5.2.1 Aufbau und Schwerpunkte der Strategie Die NNS von 2002 ist in sieben Kapitel (Kapitel A bis F) untergliedert und umfasst insgesamt 328 Seiten. In Kapitel A wird die Entwicklung von der Idee bis zur Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsstrategie erläutert, die Grundidee der nachhaltigen Entwicklung vorgestellt sowie die übergeordneten Ziele der Strategie definiert. (Bunderegierung, 2002, S. 1-4) In Kapitel B werden das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung und die damit verbundenen Ziele aufgezeigt. Der Aufbau folgt dabei jedoch nicht den drei Nachhaltigkeitsdimensionen, sondern entfernt sich von dieser Systematik und gruppiert die Handlungsfelder in vier sogenannte „Koordinaten“: die Generationengerechtigkeit, die Lebensqualität, der soziale Zusammenhalt und die internationale Verantwortung. Zusätzlich werden in einem fünften Punkt traditionelle ökologische Managementregeln aufgeführt und weitere Regeln für Ökonomie und Soziales benannt. (Bunderegierung, 2002, S. 5-53 / v. Hauff, 2014, S. 225) Die Ziele und Unterziele werden in Abschnitt 5.1.2 genauer betrachtet. In Kapitel C wird die Strategie als gesellschaftlicher Prozess beschrieben. Es wird dargestellt, wie die Bundesregierung den Nachhaltigkeitsprozess organisiert, wie Dialoge mit der Öffentlichkeit gestaltet werden, wie der Rat für nachhaltige Entwicklung zusammengesetzt sein soll und welche Funktion er einnimmt. Auch die Rolle des Deutschen Bundestags sowie der Länder, Städte, Landkreise, Gemeinden, der Wirtschaft, Gewerkschaften, der Verbände, der Kirchen sowie der Wissenschaft und Forschung wird definiert. (Bunderegierung, 2002, S. 55-83) Darüber hinaus wird die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen sowie Kindern und Jugendlichen als wichtigstes Anliegen für die Zukunft thematisiert. (Bunderegierung, 2002, S. 84-85) Weiterhin wird die Bedeutung von Partnerschaften, Bündnissen, Kooperationen und Allianzen hervorgehoben, da nur durch diese eine Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Praxis möglich sei. (Bunderegierung, 2002, S. 85) In Kapitel D werden die in Kapitel B dargestellten Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch 21 Schlüsselindikatoren näher spezifiziert. Auch die Indikatoren folgen, wie schon die Handlungsfelder, den vier Koordinaten. Welche Indikatoren in die Nachhaltigkeitsstrategie eingehen, wird in Abschnitt 5.1.3 dargestellt. In Abschnitt 5.1.4 werden diese anschließend genauer analysiert und auf deren Zielerreichung überprüft. Im fünften Kapitel (Kapitel E) der NNS werden die Schwerpunkte einer nachhaltigen Entwicklung für Deutschland herausgearbeitet und die damit verbundenen Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung aufgezeigt. (Bunderegierung, 2002, S. 131-298) Die Schwerpunkte betreffen: <?page no="58"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 59 eine effiziente Energienutzung sowie den damit verbundenen Schutz des Klimas, die Sicherung von Mobilität und die Schonung der Umwelt, die Umsetzung einer gesunden Produktion und Ernährung, die nachhaltige Gestaltung des demographischen Wandels, den Abbau alter Strukturen und die Entwicklung neuer Ideen, die Förderung innovativer Unternehmen und einer erfolgreichen Wirtschaft und die Verminderung der Flächeninanspruchnahme. In Kapitel F der NNS werden die globalen Aufgaben der Bundesregierung aufgeführt und erläutert. (Bunderegierung, 2002, S. 299-322) Die Aufgaben orientieren sich dabei an den Millennium Development Goals (MDGs) der Vereinten Nationen. Sie beinhalten neben der Bekämpfung der Armut und der Entwicklungsförderung die Intensivierung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft, das Voranbringen des Umwelt- und Ressourcenschutzes, die Förderung nachhaltiger Ressourcennutzung, die Steigerung und Verbesserung der Finanzierung der Entwicklung sowie eine Nutzung der Möglichkeiten des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung. Auch hier wurden Maßnahmen zur Umsetzung der Aufgaben durch die Bundesregierung benannt, welche ebenfalls im Abschnitt 5.1.5 genauer betrachtet werden sollen. In dem letzten Kapitel (Kapitel G) wird aufgeführt, welche Schritte zu einer Weiterentwicklung der Strategie notwendig sind und wie, wann und in welchem Umfang Erfolgskontrollen durchgeführt werden sollen. (Bunderegierung, 2002, S. 323-328) Im nachfolgenden Abschnitt werden nun die Ziele und Unterziele der Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 detailliert betrachtet. 5.2.2 Ziele und Unterziele der Strategie In der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 werden die Ziele und Unterziele ausführlich aufgezeigt und spiegeln das Leitbild und die Richtung der nachhaltigen Entwicklung sowohl für staatliche als auch gesellschaftliche Akteure wider. Die Hauptziele sowie die Unterziele wurden dabei verschiedenen Handlungsbereichen zugeordnet. Diese sind die bereits in Abschnitt 5.1.1 aufgezeigte Generationengerechtigkeit, die Lebensqualität, der soziale Zusammenhalt, die internationale Verantwortung und die Managementregeln der Nachhaltigkeit. Sie werden im Folgenden näher betrachtet. <?page no="59"?> 60 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Generationengerechtigkeit Im Handlungsbereich der Generationengerechtigkeit wird in dem ersten Punkt auf die Erarbeitung eines neuen Generationenvertrags Bezug genommen. Im Mittelpunkt steht der Interessensausgleich zwischen den Generationen. Dabei wird vorausgesetzt bzw. gefordert, dass jede Generation ihre Aufgaben selbst lösen muss und diese nicht den nachfolgenden Generationen aufbürden darf. Generationengerechtigkeit gilt jedoch nicht nur zwischen Generationen, sondern auch innerhalb einer Generation. Die Chance auf ein menschenwürdiges Leben muss stets gewährleistet sein. Dafür ist ein Grundkonsens über Wertevorstellungen, glaubwürdige Leitbilder und Erfahrungen gelebter Solidarität notwendig. (Bundesregierung, 2002, S. 5-7) In einem zweiten Punkt ist die Ausübung der Generationengerechtigkeit verankert. Die Verantwortung heutiger Generationen darf nicht nur schriftlich festgehalten werden, sondern muss praktiziert werden. Es sind - wie im Brundtland Bericht gefordert wird - die Bedürfnisse der heutigen Generation mit jenen zukünftiger Generationen in Einklang zu bringen. Hierfür müssen die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, eine Veränderung des Umgangs mit Ressourcen und die Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz erreicht werden. Weiterhin soll nachhaltiges Wirtschaften, wie bspw. die Abschaffung der Neuverschuldung, die Gestaltung eines ökologisch und sozial verträglichen Strukturwandels oder die Setzung von marktwirtschaftlichen Signalen, umgesetzt werden. Hierfür ist eine gleichrangige Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales unabdingbar. (Bundesregierung, 2002, S. 7-13) Lebensqualität Für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität ist eine intakte Umwelt erforderlich. Hierzu gehören persönliche Entfaltungsmöglichkeiten, ausreichendes Einkommen, Gesundheit, gesellschaftliche Anerkennung, angemessener, lebenswerter und sicherer Wohnraum sowie Schulen und kulturelle Angebote. Jedoch erst das Zusammenwirken der Faktoren führt zu mehr Lebensqualität. (Bundesregierung, 2002, S. 14) Die Lebensqualität wurde daher in fünf Punkte untergliedert, die erzielt werden sollen: [1] Schutz der Umwelt und Genuss der Natur. Hierfür sind intakte Landschaften, Wälder, Seen und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt erforderlich. Diese gilt es zu bewahren und neu zu entdecken. (Bundesregierung, 2002, S. 15-16) [2] Entwicklung des ländlichen Raums und Bewahrung der lebendigen Stadt. Ein leistungsfähiger Staat ist in besonderem Maße auf kommunale Kräfte, deren Engagement und deren Qualität angewiesen. Mehr als zwei Drittel der deutschen Bürger lebten 2002 in Städten. Diese stellten somit den wichtigsten <?page no="60"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 61 Lebensraum der Bundesbürger dar. Jedoch besitzen Städte auch eine Kehrseite, wie bspw. das immer weiter steigende Verkehrsaufkommen, erhöhte Lärm- und Abgasbelastungen oder die wachsende Ausbreitung sozialer Brennpunkte. Um diesen Problemen und Herausforderungen entgegenzuwirken, wurde eine Reihe staatlicher Initiativen ins Leben gerufen. Aber auch ländliche Räume stehen vor Problemen, wie bspw. eine steigende Abwanderung der Einwohner in Städte. Diesen Problemen soll die Strategie nachhaltiger Entwicklung entgegenwirken, indem die positiven Besonderheiten bzw. Vorzüge der ländlichen Räume gestärkt und dabei die Menschen vor Ort einbezieht. So soll eine Trendwende erreicht werden. (Bundesregierung, 2002, S. 16-20) [3] Entwicklung einer Kultur der Nachhaltigkeit. Die nachhaltige Entwicklung basiert auf einer Vision, wie das Leben in Zukunft gestaltet werden soll. Das bedeutet also gerade nicht die Fortschreibung der Trends aus der Vergangenheit, sondern das Finden und Erkunden neuer Wege, um so die kulturelle Dimension der Nachhaltigkeit sichtbar werden zu lassen. Im Rahmen nachhaltiger Entwicklung muss daher deutlich werden, wie ein Austausch von Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vorangebracht werden kann, um den gegenseitigen Vorteil zu fördern. (Bundesregierung, 2002, S. 21-22) [4] Gesund leben und alt werden. In Umfragen zur Bestimmung der Lebensqualität steht die Gesundheit an erster Stelle. Jedoch sind auch grundlegende Widersprüche erkennbar. Einerseits stehen Gesundheit, gutes und gesundes Aussehen und Fitness „hoch im Kurs“. Andererseits finden sich Lebensstile und Verhaltensweisen, die der Gesundheit schaden, wie z. B. eine falsche Ernährung, übermäßiger Alkoholkonsum oder Rauchen. Daher sind ein vorbeugender Gesundheitsschutz und eine nachhaltige Gesundheitspolitik notwendig. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie eine Reform des Gesundheitswesens vor dem Hintergrund qualitativ hochwertiger und gleichermaßen kostengünstigen Leistungen den Patienten gegenüber. (Bundesregierung, 2002, S. 22-26) [5] Die Kriminalität bekämpfen und Sicherheit garantieren. Für die Entfaltung der Persönlichkeit ist ein Leben ohne Bedrohung und Gewalt eine unverzichtbare Voraussetzung. Die Sicherung der Bürger muss allgegenwärtig gewährleistet sein und darf das Ziel einer freien und offenen Gesellschaft nicht bebzw. verhindern. Eine vorbeugende Bekämpfung von Kriminalität gilt als Schwerpunkt der Bundesregierung. Eine nachhaltige Entwicklung erfordert neben der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit einen Rechtsstaat, der Freiheit, Recht und Ordnung sichert. Dieser stellt einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zu sozialem Zusammenhalt dar. (Bundesregierung, 2002, S. 26-29) <?page no="61"?> 62 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Sozialer Zusammenhalt Sozialer Zusammenhalt und gelebte Solidarität bilden elementare Voraussetzungen für eine wirtschaftlich erfolgreiche und sozial gerechte Gesellschaft. Auf dieser Grundlage müssen die Herausforderungen des Strukturwandels der Wirtschaft und der Arbeitswelt bewältigt und gestaltet werden. Die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung wird durch die Vorbeugung von Armut und sozialer Ausgrenzung, der Verhinderung der Spaltung der Gesellschaft in Gewinner und Verlierer, der Beteiligung aller Bevölkerungsschichten an der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben gekennzeichnet. Hierzu ist eine Neugestaltung des Sozialsystems, welches gleichermaßen wirtschaftlich effizient und sozial gerecht ist, erforderlich. Weiterhin muss der Übergang von einem vorwiegend passiv agierenden Sozialstaat hin zu einem aktiv gestaltenden Sozialstaat angestrebt und Menschen zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung und freiwilligen Engagements gewonnen werden. Das zentrale Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung ist die Förderung des sozialen Kapitals, also des Gemeinsinns, der Solidarität und Zivilcourage. (Bundesregierung, 2002, S. 29-33) Mögliche Einbrüche des sozialen Zusammenhalts müssen frühzeitig erkannt und überwunden werden. Zu den Aufgaben gehören neben der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit - und der Sicherung persönlicher und beruflicher Perspektiven von Jugendlichen auch die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer. (Bundesregierung, 2002, S. 33-38) Das weit verbreitete Gefühl vieler Menschen, dem Tempo der Modernisierung nicht mehr folgen zu können, belastet den sozialen Zusammenhang. Um die Herausforderungen bewältigen zu können, sind eine gute Ausbildung, lebenslanges Lernen sowie für ausländische Mitbürger solide Sprachkenntnisse erforderlich. Aus diesem Grund ist eine Bildungsoffensive notwendig, die geeignete Konzepte erarbeitet und umsetzt und darüber informiert. Zusätzlich ist gesellschaftliches Engagement wie auch eine Kultur des Miteinanders notwendig, um damit alle Menschen mit einzubeziehen und zu erreichen. (Bundesregierung, 2002, S. 39-41) Internationale Verantwortung Der Bereich der internationalen Verantwortung unterteilt sich in vier Bereiche: [1] National handeln um Verantwortung für Eine Welt zu übernehmen: Trotz der Erfolge seit der Rio-Konferenz 1992 sind globale Trends wie Armut, globale Umweltbelastungen und besonders in Industrieländern eine rückläufige Geburtenrate festzustellen. Diese Probleme kann keine Nation individuell lösen. Deshalb sind alle Länder, europaweit aber auch weltweit, darauf an- <?page no="62"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 63 gewiesen, dass die internationale Staatengemeinschaft angemessene Antworten gemeinsam findet. (Bundesregierung, 2002, S. 42-43) [2] Chancen und Risiken der Globalisierung: Einige der genannten globalen Trends sind eng mit der wachsenden Globalisierung verbunden. Um Entwicklungsländer stärker in den Welthandel, den globalen Umweltschutz und internationale Finanzmärkte mit einzubinden, sind internationale Vereinbarungen und Regeln zwischen den Staaten zu treffen, neue Strategien zu entwickeln und vorhandene Spielräume zu nutzen. Denn nur durch die Etablierung eines ökologischen, ökonomischen und sozialen Ordnungsrahmens kann im Kontext der Globalisierung schrittweise eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden. (Bundesregierung, 2002, S. 43-47) [3] Europa stärken: Nationale und europäische Politik wirken immer enger zusammen. Um eine erfolgreiche nationale Nachhaltigkeitsstrategie zu implementieren, ist eine auf dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtete europäische Politik erforderlich. Daher ist eine EU-weite, anspruchsvolle und konkrete Nachhaltigkeitsstrategie relevant. Diese wurde 2001 vom Europäischen Rat in Göteborg beschlossen und entspricht weitgehend der deutschen NNS von 2002. Eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie kann jedoch nicht durch die EU-Strategie substituiert, sondern lediglich ergänzt und verstärkt werden. (Bundesregierung, 2002, S. 47-48) [4] International handeln: Um eine nachhaltige Entwicklung weltweit umzusetzen bzw. zu verwirklichen, sind international abgestimmte Maßnahmen notwendig, da nur so die „Abwärtsspirale von Elend und Gewalt“ überwunden werden kann. Die Nachhaltigkeitsziele sind somit nicht allein durch nationale Anstrengungen, sondern durch eine internationale Umsetzung und Absicherung erreichbar. Hierfür ist eine weltweite Zusammenarbeit unerlässlich. (Bundesregierung, 2002, S. 48-49) Managementregeln der Nachhaltigkeit Um ein adäquates Handeln in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern, sind die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung schrittweise zu präzisieren. Neben der Grundregel der Nachhaltigkeit - dass jede Generation ihre Aufgaben selbständig lösen muss und diese nicht den kommenden Generationen aufbürden darf -, der Einbeziehung der verschiedenen Akteure und den verschiedenen Handlungsbereichen, muss auch das Managementkonzept der nachhaltigen Entwicklung angewandt werden. Die Vielzahl von Akteuren, wie Bürger, Produzenten, Konsumenten, Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände, Wissenschaft und Kirchen, sind neben dem Staat an allen Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen. Das Managementkonzept für eine nachhaltige Entwicklung umfasst dabei drei grundlegende Elemente. Die Managementregeln der <?page no="63"?> 64 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Nachhaltigkeit, Indikatoren und Ziele sowie das Fortschritts- und Kontroll- Monitoring. (Bundesregierung, 2002, S. 50-53) In regelmäßigen Abständen soll evaluiert werden, auf welchem Stand sich die nachhaltige Entwicklung befindet, d. h. welche Fortschritte erreicht wurden und in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf besteht. Hierfür wurden von der Bundesregierung für die nationale Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 Schlüsselindikatoren eingeführt, anhand derer der Prozess der nachhaltigen Entwicklung beobachtet und gesteuert werden soll. Im folgenden Abschnitt werden die Ziele sowie die Indikatoren näher betrachtet. 5.2.3 Relevante Nachhaltigkeitsindikatoren Zur allgemeinen Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung gelten das Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosenquote und die Inflationsquote als maßgebliche Schlüsselindikatoren. Um eine nachhaltige Entwicklung beurteilen zu können, wurden in der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch weitere Indikatoren eingeführt. Diese sollen regelmäßig den Stand der nachhaltigen Entwicklung, die erzielten Fortschritte und den weiteren Handlungsbedarf aufzeigen. (Bundesregierung, 2002, S. 89) Die Anwendung von Schlüsselindikatoren nachhaltiger Entwicklung ist für das Managementkonzept, für die Erfolgskontrolle, Realisierung und kontinuierliche Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von zentraler Bedeutung. (Kleine, 2009, S. 131) Es wurde bewusst eine geringe Zahl von Schlüsselindikatoren gewählt, um einen guten Überblick über die wichtigsten Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch soll ein umfassendes Bild der Nachhaltigkeit möglich werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine isolierte Betrachtung der einzelnen Indikatoren nur begrenzt aussagekräftig ist und für eine Beurteilung des Fortschritts nicht ausreicht, da jeder Indikator als Teil des komplexen Indikatorsystems zu betrachten ist und die Indikatoren sich teilweise gegenseitig bedingen. (Bundesregierung, 2002, S. 89-90) Ziele müssen mit quantifizierbaren Indikatoren verknüpft werden, um für politische Maßnahmen relevant zu werden und die Verständigung zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren zu ermöglichen. Eine gleichzeitige Verfolgung mehrerer Ziele birgt die Gefahr von Zielkonflikten, welche meist unvermeidbar sind. (Bundesregierung, 2002, S. 90) Die 21 ausgewählten Bereiche von Indikatoren wurden den vier Leitbildern der nachhaltigen Entwicklung - Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung - zugeordnet. (Bundesregierung, 2002, S. 89-130) Wichtig bei den Indikatoren ist, ihre Ausrichtung auf die Anforderungen nachhaltiger Entwicklung zu erkennen. <?page no="64"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 65 Im Folgenden werden die Schlüsselindikatoren genannt und kurz zusammengefasst. [1] Generationengerechtigkeit Die Ressourcenschonung wird über den Indikator der Energie- und Rohstoffproduktivität im Vergleich zum Basisjahr 1990 für die Energieproduktivität bzw. 1994 für die Rohstoffproduktivität gemessen. Der Klimaschutz wird über den Indikator der Emissionen der sechs Treibhausgase (THG) des Kyoto-Protokolls mit dem Index von 1990 beziffert. Der Anteil erneuerbare Energien wird über den prozentualen Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch beurteilt. Eine getrennte Betrachtung finden die Anteile erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch und am Stromverbrauch. Die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag stellt den Indikator für die Flächeninanspruchnahme dar. Die Artenvielfalt wird über die Bestandsentwicklung ausgewählter Tierarten, dem sogenannten „Artenindex“, beurteilt. Die deutsche Staatsverschuldung wird über das Staatsdefizit des Bundes, der Länder, Kommunen und Sozialversicherungssysteme in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gemessen. Das Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen - also Investitionen in Form von Ausrüstungen, Bauten und sonstigen Anlagen von Unternehmen und des Staates - zum BIP in Prozent beziffert die wirtschaftliche Zukunftsvorsorge der deutschen Bevölkerung. Die Entwicklung von Innovationen wird über den Indikator der privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Prozent des BIP abgebildet. Ein Vergleich zu anderen Industrienationen, wie den USA oder Japan, verdeutlicht die Entwicklung des Indikators. Die Bildung wird zum einen über den Indikator der Ausbildungsabschlüsse der 25-Jährigen am Anteil aller 25-Jährigen in Prozent, andererseits über die Veränderung der Studienanfängerquote gemessen. [2] Lebensqualität Der wirtschaftliche Wohlstand wird über das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro-Preisen von 1995 gemessen. Die Mobilität wird über die Indikatoren der Transportintensität, d. h. der Verkehrsleistung je 1.000 € BIP, mit dem Index von 1999 und über den <?page no="65"?> 66 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Anteil des Schienenverkehrs an der Gesamtgüterverkehrsleistung bewertet. Die Ernährung wird sowohl über den prozentualen Anteil des ökologischen Landbaus an der Gesamtfläche, als auch über die Gesamt-Bilanz des Stickstoffüberschusses in Kilogramm pro Hektar gemessen. Die Verbesserung der Luftqualität wird über die Veränderung der Stickstoffbelastung der Luft bewertet. Berücksichtigt werden hierbei die Emissionen von Schwefeldioxiden (SO2), Stickstoffoxiden (NOX) - wie Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid -, Flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) - wie bspw. Kohlenwasserstoff - sowie Ammoniak (NH3). Anhand des Indikators der Anzahl vorzeitiger Sterblichkeit, d. h. vor einem Alter von 65 Jahren, auf 10.000 Einwohner und des Indikators über die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit wird der Gesundheitszustand der Gesellschaft gemessen. Die Kriminalität, also die Bedrohung der persönlichen Sicherheit, wird anhand der Veränderung des Indikators der Anzahl erfasster Wohnungseinbruchsdiebstähle betrachtet. [3] Sozialer Zusammenhalt Die Beschäftigung bzw. das Beschäftigungsniveau wird über den prozentualen Anteil der Erwerbstätigenquote, also dem Anteil der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter, die auch tatsächlich erwerbstätig sind, gemessen. Die Perspektiven für Familien werden anhand des Indikators zu den Ganztagsbetreuungsangeboten in den alten Bundesländern im prozentualen Anteil der jeweiligen Altersgruppen beurteilt. Zur Messung der geschlechtlichen Gleichberechtigung wird als Indikator das prozentuale Verhältnis der Bruttojahresverdienste von vollzeitbeschäftigten Frauen und Männern zwischen 35 und 39 Jahren in den alten Bundesländern herangezogen. Der prozentuale Anteil ausländischer Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss dient als Indikator für die Integration ausländischer Mitbürger. [4] Internationale Verantwortung Der prozentuale Anteil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen wird als Indikator für die Entwicklungszusammenarbeit herangezogen. <?page no="66"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 67 Als Indikator für die Verbesserung von Handelschancen von Entwicklungsländern, welche durch die Öffnung von Märkten erreicht werden soll, wird die Entwicklung der Einfuhren der EU aus Entwicklungsländen in € betrachtet. 5.2.4 Ziele und Inhalte der Indikatoren Den genannten Leitbildern einer nachhaltigen Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 wurden, wie bereits in Abschnitt 5.1.3 aufgeführt, 21 Bereiche von Indikatoren zugeordnet. Im Folgenden werden die Ziele und Inhalte näher erläutert und die einzelnen Indikatoren vorgestellt und analysiert. Zusätzlich wird die Zielerreichung jedes Indikators kritisch hinterfragt und überprüft. Dem Leitbild der Generationengerechtigkeit werden die Bereiche von Indikatoren zu Ressourcenschonung, Klimaschutz, erneuerbaren Energien, Flächeninanspruchnahme, Artenvielfalt, Staatsverschuldung, wirtschaftlicher Zukunftsvorsorge, Innovationen und Bildung zugeordnet. [1] Die Ressourcenschonung berücksichtigt die begrenzten Rohstoffvorräte der Erde. Eine effiziente und sparsame Nutzung knapper Ressourcen bildet den Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung. Die Senkung des Verbrauchs von Energie und anderen endlichen Rohstoffen stellt daher eine entscheidende Grundlage für eine verbesserte und effizientere Nutzung dar. Diese Effizienzverbesserung schlägt sich in dem Indikator „Energie- und Ressourcenproduktivität“ nieder. Dieser gibt an, welche Wirtschaftsleistung mit dem Einsatz einer bestimmten Energiemenge erbracht wird. Die von 1990 bzw. 1994 bis 2002 erfolgte Verbesserung der Energie- und Rohstoffproduktivität (ca. + 20 %) sollte fortgeführt und bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 bzw. 1994 etwa verdoppelt werden. Eine langfristige Orientierung am Faktor 4 soll darüber hinaus erreicht werden. (Bundesregierung, 2002, S. 94- 95.) Bis zum Jahr 2015 konnte die Rohstoffproduktivität bereits um 49 % gegenüber 1994 und die Energieproduktivität sogar um 60 % gesteigert werden. Das durchschnittliche Tempo der Erhöhungen seit den Jahren 1990 bzw. 1994 würde jedoch nicht ausreichen, um das gesetzte Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie, einer Verdopplung bis 2020, zu realisieren, da sich der Zuwachs der Energie- und Rohstoffproduktivität zuletzt deutlich abgeschwächt hat. (UBA, 2016c / UBA, 2017b) Die Zielerreichung erscheint somit als unwahrscheinlich. [2] Die Klimaveränderung stellt eine der größten Bedrohungen der Menschheit dar. Um diesen Veränderungen entgegenzuwirken, soll der Klimaschutz weiter vorangetrieben werden. Die Messung des Klimaschutzes erfolgte dabei <?page no="67"?> 68 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands über den Indikator der „Treibhausgasreduktion“. Die Emission der sechs Treibhausgase (THG) des Kyoto-Protokolls sollte bis zum Zeitraum 2008- 2012 im Vergleich zu 1990 um 21 % reduziert und das wichtigste Treibhausgas Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) bis 2005 gegenüber 1990 sogar um 25 % gesenkt werden. Bis zum Jahr 2000 konnte für die sechs Treibhausgase eine Senkung der Emissionen um ca. 15 % erreicht werden. Langfristig ist eine Stabilisierung der Emissionen der Treibhausgase in der Atmosphäre auf ein Niveau, das die Störung des Klimasystems der Erde verhindert, zu erzielen. (Bundesregierung, 2002, S. 95-96) Bis 2012 konnten die Emissionen der sechs Treibhausgase des Kyoto- Protokolls in Deutschland um ca. 26 % gesenkt und das Ziel der Senkung der Treibhausgasemission konnte somit erfolgreich erreicht werden. (UBA, 2016b) Bei den CO 2 Emissionen konnte bis zum Jahr 2005 jedoch lediglich ein Rückgang um etwa 18 % erzielt werden. Das Ziel wurde somit, wenn auch nur knapp, verfehlt. Positiv zu vermerken ist jedoch, dass bis zum Jahr 2015 die CO 2 Emissionen um weitere 7 % gesenkt werden konnten. (UBA, 2017a) [3] Die bisher genutzten nicht-regenerativen Energiequellen, wie Öl, Gas und Kohle, sind begrenzt und deren Nutzung zudem mit der Emission von Treibhausgasen verbunden. Aus diesen Gründen ist eine verstärkte Nutzung natur- und umweltverträglicher Energieträger erforderlich. Durch den Ausbau von Wind- und Solarenergie wurden bereits Fortschritte in der Nutzung regenerativer Energien erzielt. Eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 auf 4,2 % sowie eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 12,5 % sollte bis 2010 realisiert werden. Zudem soll bis Mitte des Jahrhunderts rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs der EU mithilfe von erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um diese Entwicklung zu erreichen, ist der alleinige Ausbau regenerativer Energien jedoch nicht ausreichend. Gleichzeitig ist eine Senkung des Energieverbrauchs erforderlich. (Bundesregierung, 2002, S. 97-98) Bis 2010 konnte der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf knapp 10 % gesteigert und der Anteil am Stromverbrauch auf 17,4 % erhöht werden. Das Ziel von 4,2 % bzw. 12,5 % wurde somit deutlich übertroffen. (AGEB, 2016, S. 11) [4] Die unbebaute Landschaft stellt ebenso wie Öl oder Gas eine begrenzte Ressource dar. Im Jahr 2000 wurden täglich ca. 130 ha unbebauter Landschaft als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesen. Dies entspricht der Größe von etwa 100 Fußballfeldern. Durch Verkehrswege werden zudem Landschaften und damit einhergehend Lebensräume von Tieren und Pflan- <?page no="68"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 69 zen immer weiter zerteilt. Für den Artenverlust gilt die Flächenzerschneidung als eine der wesentlichen Ursachen. Der Landschaftsverbrauch sollte daher verringert und die steigende Flächeninanspruchnahme umgekehrt werden. Bis 2020 soll diese daher auf maximal 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Hierfür muss insbesondere auch die Landes- und kommunale Ebene miteinbezogen werden. (Bundesregierung, 2002, S. 99-100) Im Jahr 2015 betrug die tägliche Flächeninanspruchnahme im Durchschnitt noch rund 66 Hektar (ha) und lag somit über dem Zwischenziel von 55 ha. (UBA, 2017d) Eine Reduzierung bis 2020 auf 30 ha pro Tag erscheint daher nicht realisierbar und eine Zielanpassung somit notwendig. [5] Die biologische Artenvielfalt in Deutschland umfasst circa 71.500 Tier- und Pflanzenarten. (BfN, 2015, S. 12-13) Diese Vielfalt bildet die Lebensgrundlage des Menschen. Trotz der Gefährdung dieser Vielfalt konnten durch gezielte Maßnahmen Erfolge bei der Erhaltung von bedrohten Arten erzielt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde zur Messung von Erfolgen, aber auch Fehlentwicklungen, ein Index entwickelt, der die Bestandsentwicklung ausgewählter Arten repräsentiert. Diese Arten sind verbunden mit typischen Lebensräumen und ermöglichen so Aussagen über den Natur- und Landschaftszustand. Die ausgewählten Tierarten des Artenindex umfassen neben Vögeln wie Weißstörchen, Schwarzstörchen, Rotmilane, Seeregenpfeifer, Alpenstrandläufer, Bless- und Saatgänse, Schreiadler, Zwergseeschwalben auch Seehunde. Es geht bei allen Arten und den von ihnen repräsentierten Lebensräumen um das Erzielen und die Stabilisierung eines hohen Niveaus. (Bundesregierung, 2002, S. 101) Bereits Trendänderungen, bei denen die Bestände über einen langen Zeitraum gesehen zwar zurückgehen, im Zeitraum eines kurzfristigen Trends aber gleichgeblieben sind, können als Erfolge für den Naturschutz erachtet werden. Insbesondere bei einigen Wirbeltierarten kann eine positive Bilanz gezogen werden, da die Bestände bspw. durch strenge gesetzliche Schutzbestimmungen in den vergangenen Jahren wieder zugenommen haben. Ein Beispiel hierfür ist der Wolf, eine vor über 150 Jahren in Deutschland ausgestorbene Art, die durch diese Maßnahmen auf natürliche Weise zurückgekehrt ist. (BfN, 2015, S. 24-25) [6] Zu den Kernelementen der Politik der Bundesregierung gehört eine solide Finanzpolitik. Um dem Leitbild der Generationengerechtigkeit zu entsprechen, sollte die Staatsverschuldung gesenkt und ein ausgeglichener Bundeshaushalt erreicht werden. Der Indikator zur Staatsverschuldung sah daher als Ziel die kontinuierliche Verringerung der Nettokreditaufnahme durch Staatseinnahmen bis 2005 auf 5 Mrd. € jährlich vor. Für 2006 sollte ein aus- <?page no="69"?> 70 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands geglichener Bundeshaushalt erzielt werden und ab 2007 sogar Überschüsse zur Schuldentilgung aufgewendet werden. (Bundesregierung, 2002, S. 103) Diese Ziele wurden bis 2007 deutlich verfehlt. Im Jahr 2007 lag die Nettokreditaufnahme immer noch bei etwa 14,3 Mrd. €. In den Folgejahren stieg die Neuverschuldung überdies wieder an und erreichte 2010 einen neuen Höchststand mit 44 Mrd. €. Langfristig wurde das Ziel des ausgeglichenen Bundeshaushalts jedoch erreicht, da dieser seit 2014 die sogenannte „schwarze Null“ schreibt. (Statistisches Bundesamt, 2017b) [7] Erfolgreiches Wirtschaften setzt Innovationen voraus. Um wirtschaftlich leistungsfähig zu bleiben, eine moderne und innovative Wirtschaftsstruktur zu sichern und ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen, müssen attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen geschaffen werden. Um dies zu gewährleisten, ist eine hohe gesamtwirtschaftliche Investitionsquote erforderlich. Ziel des Indikators „wirtschaftliche Zukunftsvorsorge“ war daher die Aufrechterhaltung einer hohen Investitionsquote von ca. 21 bis 24 %. Gemessen werden sollte dies über einen Indikator, der das Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen zum BIP betrachtet. (Bundesregierung, 2002, S. 105) Seit dem Jahr 2002 hat sich die Quote der Bruttoanlageinvestitionen zum BIP lediglich marginal verringert, blieb jedoch bei ca. 19 bis 20 % stabil. (Statistisches Bundesamt, 2017c) Das Ziel kann somit als realisiert erachtet werden. [8] Die Basis für einen wachsenden Wohlstand und gleichzeitig die Voraussetzung für ein umweltverträgliches und effizientes Wirtschaften erfordern einschneidende Innovationen. Ausgaben in Forschung und Entwicklung (F&E) innovativer und neuer Technologien bilden eine Schlüsselrolle für die Lebensqualität zukünftiger Generationen. Um diese Lebensqualität weiter zu erhalten und zu steigern, sollten die privaten und öffentlichen Ausgaben von F&E Tätigkeiten in Deutschland denen anderer Nationen, wie Japan oder den USA, angepasst werden. Angestrebt wurde eine Erhöhung der Ausgaben auf rund 3 % des Bruttoinlandprodukts bis zum Jahr 2010. (Bundesregierung, 2002, S. 106) Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden, da im Jahr 2013 die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Prozent des BIP mit 2,8 % noch immer unter der angestrebten 3 %-Marke lagen. (Eurostat, 2015) [9] Investitionen in die Bildung und besonders in die Ausbildung junger Menschen sind Investitionen in die Zukunft. Für eine gesellschaftliche Teilhabe sind Wissen und Gestaltungskompetenzen notwenige Voraussetzungen. Ein wichtiges politisches Ziel der deutschen Bundesregierung ist daher sicherzustellen, dass möglichst alle Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen und anschließend einen Ausbildungsplatz finden oder ein Studium aufnehmen. <?page no="70"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 71 Die Messung des Indikators Bildung wurde daher über drei Kennziffern bestimmt. Der Anteil aller 25-Jährigen ohne Ausbildungsabschluss im Sekundarbereich soll bis 2020 auf rund 4 % gesenkt und der Anteil der 25- Jährigen mit abgeschlossener Hochschul- oder Fachhochschulausbildung bis 2020 auf ca. 10 % erhöht werden. Bis zum Jahr 2010 sollte zudem eine Studienanfängerquote von rund 40 % erreicht werden. (Bundesregierung, 2002, S. 107-108.) In Anpassung an die EU2020-Strategie hob die Bundesregierung das bisherige Ziel des Indikators für 2010 (9 %) auf und änderte das Ziel für 2020 ab. Bis 2020 soll der Anteil der frühen Schulabgänger demnach unter 10 % liegen (bisher: 4 %). Der Anteil der frühen Schulabgänger betrug im Jahr 2010 11,9 % und verfehlte damit das bisherige Ziel deutlich, würde das neue Ziel für 2020 bei gleichbleibender Entwicklung jedoch erreichen. Der Indikator zum Anteil der 25-Jährigen mit abgeschlossener Hochschul- oder Fachhochschulausbildung wurde ebenfalls an die EU2020-Strategie angepasst und entsprechend verändert, sodass eine Überprüfung der ursprünglichen Zielerreichung nicht möglich ist. Die Studienanfängerquote konnte bis 2010 auf knapp 42,5 % erhöht und das Ziel somit, wenn auch knapp, erreicht werden. (Bundesregierung, 2012, S. 79-81) Ein Grundgedanke der nachhaltigen Entwicklung ist die Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Lebensperspektiven sowie der Lebensqualität der künftigen Generationen. Im Leitbild zur Messung der Lebensqualität werden die Indikatoren zu wirtschaftlichem Wohlstand, Mobilität, Ernährung, Luftqualität, Gesundheit und Kriminalität betrachtet. [10] Der wirtschaftliche Wohlstand gehört zu den wichtigsten Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Ein zentraler Indikator für den zunehmenden Wohlstand der Gesellschaft stellt eine steigende Wirtschaftsleistung dar. Mit wirtschaftlichem Wachstum sind jedoch auch ein steigender Ressourcenverbrauch und eine zunehmende Umweltbelastung verbunden. Daher ist eine umwelt- und sozialverträgliche Steigerung der Wirtschaftsleistung erforderlich. Gemessen wird der wirtschaftliche Wohlstand über das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in €. Das Ziel stellt eine nachhaltige, kontinuierliche, umwelt- und sozialverträgliche Steigerung des BIP je Einwohner dar. (Bundesregierung, 2002, S. 110) Dieses Ziel einer kontinuierlichen Steigerung des BIP kann, bis auf einen einmaligen geringen Einbruch im Jahr 2009 aufgrund der Finanzkrise, als erfüllt angesehen werden. Seit 2002 konnte das BIP pro Kopf kontinuierlich im Schnitt um ca. 2,4 % jährlich gesteigert werden. (Statistisches Bundesamt, 2017d) [11] Ein weiterer Faktor, der die Lebensqualität beeinflusst, ist die Mobilität. Eine umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität sowie eine verbesserte Effizi- <?page no="71"?> 72 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands enz sind notwendig, um positive und negative Gesichtspunkte des steigenden Verkehrsaufkommens zusammenzuführen und so die Lebensqualität zu steigern. Erzielt werden soll eine Entkopplung der Wirtschaftsleistung von der Verkehrsleistung. Um die Umweltverträglichkeit messen und beurteilen zu können, wurde die Kennziffer der Transportintensität herangezogen, d. h. die Verkehrsleistung je. 1.000 € BIP. Ziel hierbei ist der Rückgang der Transportintensität im Güterverkehr bis 2020 um rund 5 % sowie im Personenverkehr um rund 20 %. (Bundesregierung, 2002, S. 111) Bis 2011 konnte im Bereich der Personenverkehrsintensität eine Reduktion um 8 % erzielt werden und somit ein Schritt in die richtige Richtung erreicht werden. Bei der Transportintensität im Güterverkehr hingegen ist eine Negativentwicklung zu beobachten. Die Intensität reduzierte sich nicht wie gewünscht, sondern stieg bis 2010 sogar um mehr als 10 %-Punkte an. Die Zielerreichung bis 2020 erscheint hier somit unrealistisch. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 34-39) Neben der Entkopplung von Wirtschafts- und Verkehrsleistung soll der Wandel hin zu umweltfreundlicheren Verkehrsträgern, wie Schiene, ÖPNV und Wasserstraßen, gefördert und erreicht werden. Der zweite Indikator für eine umweltfreundlichere Mobilität ist daher der Anteil des Schienenverkehrs an der Güterleistung. Während in den 1990er Jahren im Güter- und Personenverkehr eine negative Entwicklung zu erkennen war, sollte dieser Entwicklung entgegengewirkt werden und bis 2015 die Güterverkehrsleistung der Schiene gegenüber 1997 mehr als verdoppelt werden, was einem Zielanteil von rund 25 % des gesamten Güterverkehrs entspricht. Angestrebt wurden im gleichen Zeitraum zusätzlich ein Wachstum der Binnenschifffahrt um etwa 40 % sowie ein Anstieg des Anteils des ÖPNV an der gesamten Verkehrsleistung. (Bundesregierung, 2002, S. 112) Bis zum Jahr 2013 konnte in Deutschland der Zielanteil der Güterverkehrsleistung im Schienenverkehr zwar auf etwa 19 % und in der Binnenschifffahrt auf etwa 10 % gesteigert werden, die Ziele von 25 % bzw. 40 % konnten bis 2015 jedoch nicht realisiert werden. (Eurostat, 2016 / Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 38) [12] Das Interesse für die Herkunft, die Produktionsweise und die Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln, d. h. für die Ernährung, hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Gesunde Nahrungsmittel umwelt- und naturverträglich zu produzieren, bildet daher eine weitere Messgröße für die Sicherung und Steigerung der Lebensqualität. Einen Indikator zur Messung bildet der prozentuale Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche. Ziel war es, die ökologisch bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche von rund 3 % im Jahr 2000 auf ca. 20 % bis 2010 zu steigern. <?page no="72"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 73 Diese Zielerreichung ist jedoch stark von der Nachfrage der Verbraucher abhängig. (Bundesregierung, 2002, S. 113-115) Bis 2010 konnte der Anteil der Anbaufläche des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 3 % auf lediglich knapp 6 % erhöht werden. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 42) Das Ziel eines Anteils von 20 % wurde somit deutlich verfehlt. Ein wichtiger Gradmesser für eine nachhaltige Ernährung und einer damit verbundenen nachhaltigen Landwirtschaft bildet der Stickstoffüberschuss. Stickstoff wird häufig als Dünger eingesetzt und hat weitreichende Auswirkungen auf die Natur, wie bspw. eine Versauerung des Bodens oder eine Nitratbelastung des Grundwassers. Ziel des Indikators war die Verringerung des Stickstoffüberschusses in der Gesamtbilanz, d. h. die Verringerung der Überschüsse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Luft, Boden und Wasser bis 2010 auf 80 Kilogramm pro Hektar. (Bundesregierung, 2002, S. 113-115) Bis zum Jahr 2009 konnte der Stickstoffüberschuss kontinuierlich auf das Ziel von 80 kg/ ha reduziert werden. Der allgemeine Rückgang resultierte aus dem reduzierten Düngemittelabsatz sowie abnehmenden Tierbeständen in den neuen Bundesländern. Im Zieljahr 2010 stieg der Überschuss jedoch wieder auf 96 kg Stickstoff pro Hektar an und im Folgejahr um weitere 5 kg auf 101 kg Stickstoff pro Hektar. Ein statistisch signifikanter Trend war deshalb nicht auszumachen. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 40-41) [13] Bezüglich der Luftqualität hat sich in den letzten Jahren eine deutliche Verbesserung abgezeichnet. Hierzu hat bspw. die Verwendung von Katalysatoren in Fahrzeugen und hochwertigen Filtern in Industrieanlagen beigetragen. Diese positive Entwicklung sollte weiter fortgesetzt werden. Gemessen werden kann die Verbesserung der Luftqualität über die Schadstoffbelastung der Luft. Die Bundesregierung setzte sich zum Ziel, die Belastung durch wichtige Luftschadstoffe, wie SO 2 , NO X , VOC und NH 3 , gegenüber 1990 bis 2010 um rund 70 % zu senken. (Bundesregierung, 2002, S. 116) Die Emissionen der einzelnen Schadstoffe veränderten sich im Zeitraum von 1990 bis 2012 in unterschiedlichem Maße. Während bspw. die Schwefeldioxidemissionen (SO 2 ) um mehr als 91 % reduziert werden konnten, verringerte sich der Ausstoß von Ammoniak (NH 3 ) von 1990 bis 2012 um lediglich ca. 21 %. Bis zum Jahr 2012 konnte daher die Emission aller wichtigen Luftschadstoffe um rund 59,6 % gegenüber 1990 verringert werden. Das Ziel von 70 % konnte jedoch trotz großer Bemühungen nicht realisiert werden. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 44-45) [14] Von besonderer Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen ist die persönliche Gesundheit. Das Ernährungsverhalten, der Konsum von Alkohol <?page no="73"?> 74 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands und Tabak, körperliche Aktivitäten sowie verschiedene Umwelteinflüsse wirken sich auf den menschlichen Gesundheitszustand in besonderem Maße aus. Auskunft über diesen Zustand sowie die Gesundheitsvorsorge gibt der Indikator der vorzeitigen Sterblichkeit, d. h. einer Sterblichkeit vor dem 65. Lebensjahr. In den Indikator vorzeitige Sterblichkeit fließen auch Todesfälle aufgrund von Krebserkrankungen oder Verkehrsunfällen ein. Sinkende Werte können somit Fortschritte in der Medizin, verbesserte Behandlungsmethoden, ein verbessertes Verhalten der Bevölkerung, auch im Hinblick auf das Verkehrsverhalten, und erfolgreiche Präventivmaßnahmen widerspiegeln. Bis zum Jahr 2000 ging die vorzeitige Sterblichkeit vor dem 65. Lebensjahr kontinuierlich zurück. Ziel war es, diesen Trend fortzuführen. (Bundesregierung, 2002, S. 117) Die vorzeitige Sterblichkeit konnte von 381 männlichen und 200 weiblichen Personen je 100.000 Einwohner im Jahr 1991 bis zum Jahr 2014 kontinuierlich auf 217 männliche bzw. 130 weibliche Personen je 100.000 Einwohner reduziert werden, was einer Senkung von 43 bzw. 35 % entspricht. Das Ziel konnte trotz der sinkenden Anzahl nicht erreicht werden, wogegen die positive Trendentwicklung als Erfolg gewertet werden kann. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 46) Auch die subjektive Wahrnehmung der eigenen Gesundheit nimmt eine zentrale Bedeutung für die Lebensqualität ein und kann daher als weiterer Indikator berücksichtigt werden. Hierbei wird die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit mit Hilfe einer Umfrage in Form einer Likert-Skala von 0 (sehr unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) gemessen. So werden in regelmäßigen Abständen internationale Daten erhoben. Für Deutschland konnte zwischen 1990 und 2000 ein relativ stabiler Mittelwert von ca. 6,5 erreicht werden. Die überwiegend positive Zufriedenheit mit dem Gesundheitszustand sollte daher erhalten werden. (Bundesregierung, 2002, S. 118) Anzumerken ist, dass der Indikator der Zufriedenheit mit dem eigenen Gesundheitszustand zwischen dem Indikatorbericht 2006 und dem Fortschrittsbericht 2008 durch die Indikatoren der Raucherquote und den Anteil der Menschen mit Adipositas in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ersetzt wurde, um den Gesundheitszustand besser abbilden zu können. (Statistisches Bundesamt, 2007, S. 44 / Bundesregierung, 2008, S. 67-70) Eine Überprüfung der Zielerreichung ist aufgrund dessen nicht möglich. [15] Ein menschliches Grundbedürfnis ist die Sicherheit des eigenen Lebens und die der Familie. Kriminalität kann neben Angst auch zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung führen. Um dem vorzubeugen ist die kontinuierliche Verringerung der Kriminalität ein wichtiges Ziel der nachhaltigen Entwicklung. Als Indikator für die Entwicklung der Kriminalität <?page no="74"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 75 wurde die Anzahl an erfassten Wohnungseinbruchsdiebstählen gewählt. In den 1990er Jahren verringerten sich die Wohnungseinbruchsdiebstähle um nahezu 40 % von ca. 227.000 erfassten Fällen auf ca. 140.000 erfasste Fälle bis zum Jahr 2000. Das Ziel der Bundesregierung war ein weiterer zehnprozentiger Rückgang der Einbruchsdelikte bis 2010. (Bundesregierung, 2002, S. 119) Wenngleich die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle bis 2006 auf etwa 106.000 gesenkt werden konnte, stieg die Anzahl der Wohnungseinbrüche in den darauffolgenden Jahren wieder auf etwa 121.000 (2010) an. Bis 2015 erhöhte sich diese Zahl kontinuierlich weiter auf über 167.000 Einbruchsdelikte. Das Ziel sinkender Wohnungseinbruchsdiebstähle konnte somit nur kurzfristig realisiert werden. Langfristig wurde das Ziel deutlich verfehlt. (Statistisches Bundesamt, 2017e) Zur Messung des Leitbilds des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft werden die Indikatoren Beschäftigung, Perspektiven für Familien, Gleichberechtigung und Integration von ausländischen Mitbürgern herangezogen. [16] Arbeit bzw. Beschäftigung stellt die Voraussetzung zur Selbstverwirklichung dar und bildet die Existenzgrundlage der Menschen. Sie ermöglicht die Teilhabe am Wohlstand der Gesellschaft. Auch wenn die Arbeitslosigkeit noch ein Problem darstellt, wird sich die Arbeitsmarktproblematik künftig aufgrund des demografischen Wandels tendenziell umkehren. In einigen Branchen und Regionen ist bereits ein Arbeitskräftemangel zu beobachten. Um vorhandene Beschäftigungspotenziale effektiv nutzen zu können, ist eine langfristige positive wirtschaftliche Entwicklung erforderlich. Aus diesem Grund kommt der Erwerbstätigenquote eine besondere Bedeutung zu und wird als Indikator dem Beschäftigungsniveau zu Grunde gelegt. Die Erwerbstätigenquote gibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter - 15 bis 65 Jahre - an. Zwischen 1991 und 2000 schwankte die Quote zwischen 63 % und 68 %. Für das Jahr 2010 strebte die Bundesregierung eine Steigerung des Beschäftigungsniveaus auf 70 % an. (Bundesregierung, 2002, S. 121-122) Bis zum Jahr 2010 konnte die Erwerbstätigenquote durch verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf 71 % gesteigert und bis 2015 sogar auf über 73 % ausgebaut werden. (Statistisches Bundesamt, 2016a, S. 356) Das Ziel der Bundesregierung wurde somit nicht nur erreicht, sondern sogar leicht übertroffen. [17] Um die absehbaren Probleme des demografischen Wandels anzugehen sowie die Deckung des steigenden Arbeitskräftebedarfs zu gewährleisten, müssen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit die Perspektiven für Familien weiter verbessert werden. Um dies zu erreichen, sind verbesserte Ganztagsbetreuungsangebote erforderlich, denn nur so lassen sich Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren. Damit einhergehend trägt die <?page no="75"?> 76 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Förderung der Kinder zu deren Chancengleichheit und Sozialisation bei. Eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte darüber hinaus die niedrige Geburtenrate wieder steigern. Ziel der Bundesregierung war daher die deutliche Steigerung des Anteils der Ganztagsbetreuungsangebote an den Altersgruppen 0 bis 3 Jahre, 3 bis 6 ½ Jahre und 6 ½ bis 12 ½ Jahre bis 2010 auf jeweils 30 %. 1998 lag die Quote der Ganztagsbetreuungsangebote, d. h. einer Betreuung von mehr als 7 Stunden in Tageseinrichtungen ohne Tagespflege, in den alten Bundesländern bei den 0bis 3- Jährigen bei lediglich 2,2 %, bei den 3bis 6½-Jährigen bei ca. 16,3 % und bei den 6½bis 12½-Jährigen bei nur rund 3,4 %. (Bundesregierung, 2002, S. 123-124) Die Bundesregierung verfolgte somit ein sehr optimistisches Ziel, das zum Teil einer Verdreizehnfachung entsprach. Im Zuge des Fortschrittsberichts von 2008 (Bundesregierung, 2008, S. 38) wurde der Indikator 17 im Sinne einer politischen Schwerpunktsetzung verändert, sodass eine Beschränkung der Ziele auf den Altersbereich 0-6 Jahren erfolgte, da in diesem Bereich Maßnahmen des Bundes eher möglich sind als bei älteren Kindern. Es wurden deshalb neue Alterskategorien gebildet, die Zielvorgaben angepasst und die Ziele bis 2020 ausgeweitet. Bis 2010 sollte die Betreuungsquote nun 30 % der 0bis 2-Jährigen und ebenfalls 30 % der 3bis 5-Jährigen betragen. Bis 2020 soll die Quote der 0bis 2-Jährigen auf 35 % anwachsen und bei den 3-5-Jährigen auf 60 % verdoppelt werden. (Bundesregierung, 2008, S. 73) Der Indikatorenbericht 2014 (Statistisches Bundesamt, S. 56-57) zeigt, dass die Betreuungsquote bei den 3bis 5-Jährigen bis 2010 den angestrebten Zielwert von 30 % leicht überstieg und das Ziel dahingehend erreicht werden konnte. Jedoch wurde bei den unter 3-Jährigen die Zielquote mit lediglich 10 % deutlich verfehlt. Trotz einer weiteren Steigerung bis 2013 lag die Quote mit knapp 14 % weiterhin deutlich unter der Zielvorgabe. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 56) [18] Für eine nachhaltige Entwicklung bzw. eine nachhaltige Gesellschaft nimmt die Gleichberechtigung von Männern und Frauen eine wichtige Rolle ein. Das soll sich besonders bei den Einkommen realisieren. Einkommensunterschiede sind jedoch besonders in den mittleren Altersjahrgängen auffällig, was vor allem auf Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, z. B. für die Kinderbetreuung, oder auf Teilzeitarbeit zurückzuführen ist. 1997 lag das Verhältnis der Bruttojahresverdienste von vollbeschäftigten Frauen und Männern zwischen 35 und 39 Jahren in den alten Bundesländern bei ca. 76 %, während das Verhältnis im Vergleich dazu in den neuen Bundesländern bereits 95 % lag. <?page no="76"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 77 Bei vollbeschäftigten Frauen über 60 Jahre ist das Ungleichgewicht noch stärker. So werden in den alten Bundeländern nur 66 % und in den neuen Bundeländern lediglich 77 % des Einkommens der Männer erreicht. Die Unterschiede in der Entwicklung der Einkommen sind hauptsächlich auf strukturelle Gründe zurückzuführen, wie bspw. der Art der Ausbildung oder der Konzentration auf Branchen und Tätigkeiten mit geringer Bezahlung, aber auch auf bestehenden Rahmenbedingungen, wie bspw. fehlenden Ganztagsbetreuungsangeboten. Ziel des Indikators war daher die Verbesserung der Bedingungen der Frauenerwerbstätigkeit, um so Einkommensunterschiede zu reduzieren und Gleichberechtigung weiter zu fördern. Daher sollte bis 2010 das Verhältnis der Bruttojahresverdienste von vollbeschäftigten Frauen und Männern zwischen 35 und 39 Jahren in den alten Bundesländern von 76 % (1997) auf 85 % gesteigert werden. (Bundesregierung, 2002, S. 125-126) Das Ziel, die Differenz zwischen durchschnittlichen Brutto-Stundenverdiensten von Frauen und Männern auf nur noch 15 % zu senken, konnte jedoch bis 2010 nicht realisiert werden. 2010 betrug die Differenz noch immer etwa 23 %, was lediglich einer marginalen Änderung im Vergleich zu 1997 entsprach. Auch in den Folgejahren veränderte sich bis 2013 die Quote nur geringfügig auf 22 %. Das Ziel wurde daher bis zum Jahr 2020 neu angepasst und auf 10 % festgesetzt. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 58-59) [19] Ein Gradmesser für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bildet die Integration ausländischer Mitbürger. Dies gilt besonders für die in Deutschland lebenden Ausländer. Gründe für eine hohe Arbeitslosenquote von Ausländern in Deutschland sind Mängel im Bereich der Sprachkenntnisse und der schulischen bzw. beruflichen Qualifikationen. In der Vergangenheit konnten in diesem Bereich deutliche Fortschritte erzielt werden. Während Mitte der achtziger Jahre noch ca. 30 % der ausländischen Jugendlichen keinen Hauptschulabschluss erreichten, waren es 1999 nur noch rund 17 %. Bei deutschen Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss lag die Quote bei etwa 9 %. Die deutsche Bundesregierung hat sich mit dem Indikator das Ziel gesteckt, die Quote ausländischer Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss bis 2020 der Quote deutscher Schulabgänger anzunähern. (Bundesregierung, 2002, S. 127) Im vierten Leitbild werden zur Messung der internationalen Verantwortung die Indikatoren zur Entwicklungszusammenarbeit und zur Öffnung der Märkte betrachtet. [20] Die deutsche Bundesregierung unterstützt Entwicklungsländer in vielerlei Hinsicht, wie z. B. durch verschiedene Aktionsprogramme. Um die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung international zu gewährleisten, <?page no="77"?> 78 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands wurde 2001 vom Europäischen Rat das Ziel der Bereitstellung von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit für alle EU Mitgliedsländer erneut bestätigt. Von diesem Ziel war Deutschland im Jahr 2000 mit lediglich 0,27 % jedoch weit entfernt. Die Bundesregierung strebte daher, im Rahmen der Haushaltsmittelzuweisung, bis 2006 die Bereitstellung von mindestens 0,33 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe an. (Bundesregierung, 2002, S. 129) Im Jahr 2006 lag der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfen (ODA) am Bruttonationaleinkommen bei 0,36 % und somit über der angestrebten 0,33 %-Quote. Die Zielquote wurde aufgrund dessen neu angepasst und sollte bis 2015 bereits 0,7 % betragen. Dieses neue Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden. Bis Ende 2015 wies der Anteil öffentlicher Entwicklungshilfen am Bruttonationaleinkommen lediglich 0,52 % auf. (BMZ, 2016) [21] Der letzte Indikatorbereich der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bildete die Öffnung von Märkten, um so Handelschancen von Entwicklungsländern zu verbessern. Für den wirtschaftlichen Fortschritt in Entwicklungsländern werden wichtige Faktoren häufig zu wenig wahrgenommen. Von besonderer Bedeutung sind die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen. Die Entwicklungsländer tragen für verlässliche politische Verhältnisse und für eine stabile Wirtschaftspolitik sowie für die eigene innere Sicherheit selbst die Verantwortung. Jedoch benötigen die Entwicklungsländer auch einen ungehinderten Zugang zu den Märkten der Industrieländer, um eigene Produkte absetzen zu können. Hierfür müssen die Industrieländer die Rahmenbedingungen für den Handel mit Entwicklungsländern verbessern. Die deutsche Bundesregierung strebt daher ein offenes, faires, nicht diskriminierendes, berechenbares und multilaterales Handels- und Finanzsystem an. Die Importe der EU aus allen Entwicklungsländern verdoppelten sich von 1995 bis 2000 von 210 Mrd. € auf knapp 420 Mrd. €. Dieser zu verzeichnende Anstieg von Einfuhren sollte weiter fortgeführt werden. (Bundesregierung, 2002, S. 130) Der Indikatorbericht von 2014 zeigt, dass die deutschen Einfuhren aus Entwicklungsländern im Laufe der Jahre weiter gesteigert werden konnten und auch weiterhin ansteigen. Dieser positive Trend kann als erfolgreicher Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen und der nachhaltigen Entwicklung erachtet werden. (Statistisches Bundesamt, 2014a, S. 64) Hier sollte jedoch zwischen den verschiedenen Gruppen von Entwicklungsländern differenziert werden. <?page no="78"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 79 5.2.5 Weitere Konkretisierung und Bewertung Es kam zu einer Vielzahl von Stellungnahmen zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands. Dabei ist zwischen jenen Stellungnahmen, die sich auf den Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie, wie er im Jahr 2001 zur Kommentierung vorgelegt wurde, auf die im Jahr 2002 veröffentlichte Strategie oder auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie bzw. die ersten Ergebnisse zur Umsetzung beziehen, zu unterscheiden. Einige Stellungnahmen bzw. Bewertungen sollen kurz vorgestellt werden. Eine Stellungnahme, die sich auf den Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie bezog, kam vom Rat für Nachhaltige Entwicklung. Da der Rat für Nachhaltige Entwicklung für die Regierung eine Beraterfunktion hat, war diese Stellungnahme vor der Verabschiedung im Jahr 2002 von Bedeutung. Er kommt zunächst zu einer grundsätzlich positiven Einschätzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Dies wird damit begründet, dass der Entwurf eine umfassende Modernisierungsstrategie der Gesellschaft darstellt. Der Begriff der Nachhaltigkeit wird durch eine Vielzahl von konkreten Anknüpfungspunkten und Projekten fassbar. Weiterhin wird die thematisch breite Anlage des Entwurfs begrüßt. Obwohl in der Nachhaltigkeitspolitik nationale und internationale Handlungsziele miteinander verknüpft sind, wird kritisch angemerkt, dass es sich insgesamt um eine innen gerichtete Nachhaltigkeitsstrategie handelt. Daher fordert der Rat für Nachhaltige Entwicklung im Zusammenhang von Globalisierung und Nachhaltigkeit die Einrichtung einer UN-Weltkommission Globalisierung und Nachhaltigkeit anzustreben. Weiterhin regt er an, die Dialog-Angebote auf nationaler Ebene auszubauen und zu stärken. Nach Auffassung des Rates für nachhaltige Entwicklung wäre es auch wichtig Kosten und Nutzen von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung bzw. bei ihrer Unterlassung aufzuzeigen. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zur Transparenz der vorgeschlagenen Maßnahmen geleistet werden. Neben Anregungen zu den einzelnen Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie betont der Rat für Nachhaltigkeit auch potentielle Zielkonflikte zumindest exemplarisch anzusprechen. (Rat für Nachhaltige Entwicklung, 2002) In anderen Stellungnahmen zur Nachhaltigkeitsstrategie 2002 wird ebenfalls positiv hervorgehoben, dass quantifizierbare Ziele jederzeit eine Überprüfung der Entwicklung einzelner Ziele ermöglichen. Dagegen fragt beispielsweise Pfister kritisch, wer eigentlich festlegen sollte welche Ziele als wünschenswert und welche Handlungsfelder als relevant angesehen werden. Das Vorgehen der Bundesregierung durch zwei Dialogphasen Bürgern, Verbänden, Ländern und Kommunen die Gelegenheit zu geben Anregungen einzubringen, sollte nicht zu der Fehleinschätzung führen, dass sich die verschiedenen Akteure alle in glei- <?page no="79"?> 80 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands cher Weise in die Diskussion einbringen. Diese Problematik hat bereits Olson in seinem viel beachteten Buch „Die Logik kollektiven Handels“ aufgezeigt. (1968) Weiterhin gibt Pfister kritisch zu bedenken, dass die Ziele der Nachhaltigkeit nur auf der Basis der gegenwärtigen Generation definiert werden können. Dagegen bleiben die Präferenzen und Zielvorstellungen zukünftiger Generationen unbekannt. Weiterhin setzt sich Pfister mit einzelnen Handlungsfeldern kritisch auseinander. Beispielhaft nennt er den sozialen Zusammenhalt, der mit dem Handlungsfeld „Beschäftigung“ angestrebt werden soll. Danach wird Beschäftigung als ursächlich für den sozialen Zusammenhalt angesehen. Hierzu stellen Bachmann und Hauff fest, dass eine Entkopplung von erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit und sozialem Zusammenhalt durchaus vorstellbar ist. (Bachmann; Hauff, 2006, S. 95) Betrachtet man sich den wachsenden Anteil atypischer Beschäftigungsverhältnisse, so trägt dies eher zu einer Spaltung als zu einem Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Lindemann und Jänicke beurteilen die Festlegung von prioritären Handlungsfeldern und Maßnahmen als notwendig und werten diese daher positiv. Gleichzeitig stellen sie jedoch kritisch fest, dass die Maßnahmen insofern unzureichend sind, als sie größtenteils lediglich ein Spiegel der bereits eingeleiteten Politiken der Bundesregierung sind. Ihrer Meinung nach mangelt es an konkreten und langfristigen „Fahrplänen zur Erreichung der Ziele“ wie zum Beispiel im Bereich Verkehrsvermeidung, Ökolandbau und ökologischer Waldumbau. Hinsichtlich der Umsetzung der Verantwortlichkeiten wird von ihnen zunächst die Institutionalisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie positiv bewertet. Durch das „Green Cabinet“ unter Leitung des Bundeskanzleramts verfügt die Strategie über eine „Entwicklungs- und Umsetzungszentrale“ die eine ressortübergreifende Koordinierung ermöglicht und die Durchsetzungsfähigkeit der Strategie erhöht. Sie geben jedoch zu bedenken, dass in der politischen Praxis das „Green Cabinet“ die Rolle einer „zentralen Management-Zentrale“ nur in Ansätzen erfüllen kann. Ebenso heben sie positiv hervor, dass die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ein klar institutionalisiertes und funktionierendes Verfahren aufweist. Die 21 Schlüsselindikatoren bieten die Grundlage für ein Bewertungsverfahren, das die Nachhaltigkeitsstrategie bzw. -politik überprüfbar macht. (Lindemann; Jänicke, 2008) Eine sehr grundlegende und weitreichende Kritik an der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie übt Diefenbacher. Für ihn ist die in der bundesdeutschen Nachhaltigkeitsstrategie gewählte Zusammenstellung von Indikatoren nicht besonders systematisch. So werden nach Diefenbacher wesentliche Bereiche einer nachhaltigen Entwicklung nicht berücksichtigt. Dies erklärt sich ganz wesentlich daraus, dass die Gliederung des Begriffs der Nachhaltigkeit in Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung <?page no="80"?> 5.2 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 81 von dem internationalen Verständnis von Nachhaltigkeit grundsätzlich abweicht. Daraus begründet Diefenbacher seine Kritik indem er feststellt: „Beim Vergleich mit anderen Indikatorensystemen der Nachhaltigkeit wird deutlich, dass die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung auf einige Themenfelder sehr intensiv eingeht, auf andere Teilziele, die in der wissenschaftlichen Diskussion als wesentlich erachtet werden, hingegen gar nicht.“ (Diefenbacher, 2009, S. 687) Daher hat eine Arbeitsgruppe der Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) zwischen 2002 und 2004 ein alternatives Indikatorensystem für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet und getestet. Abschließend soll noch das Ziel „wirtschaftlicher Erfolg“ als wichtiger Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, wie er in der Nachhaltigkeitsstrategie gefordert wird, kritisch reflektiert werden. Es ist unbestreitbar, dass wirtschaftlicher Erfolg eine wichtige Bedingung für nachhaltige Entwicklung ist. So sind beispielsweise Innovationen eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften. In dieser Formulierung fehlt jedoch der klare Bezug zu nachhaltiger Entwicklung, zumal es eine umfangreiche Forschung zu dem Thema der nachhaltigen Innovationen gibt. Der mangelnde Nachhaltigkeitsbezug gilt auch für Forschung und Entwicklung, die Investitionsquote und für Bruttoanlageinvestitionen. Hier gilt es den Nachhaltigkeitsbezug aufzuzeigen. Besonders kritisch zu betrachten ist jedoch die weitere Verwendung des Indikators Bruttoinlandsprodukt. Es gibt international einen breiten Konsens, dass das BIP als Indikator für nachhaltige Entwicklung nicht tauglich ist, da Umweltschäden sich auf das BIP teilweise positiv auswirken und ein steigendes BIP mit einer wachsenden Einkommensungleichverteilung einhergehen kann. Beide Effekte sind als nicht nachhaltig zu klassifizieren. Das wurde auch sehr deutlich in dem Bericht der von der Regierung einberufenen Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität", aber auch in vielen anderen Berichten internationaler Experten aufgezeigt. Somit kann festgestellt werden, dass sich die Ausführungen zu wirtschaftlichem Erfolg wie aus einem Lehrbuch der Mainstream-Ökonomie liest. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie im internationalen Vergleich als Positivbeispiel gilt. (OECD, 2006) Diese Bewertung begründet sich besonders durch die 21 überwiegend überprüfbaren Ziele, die Institutionalisierung durch ein „Green Cabinet“ und ein weitgehend funktionierendes Monitoringverfahren. Die verschiedenen Stellungnahmen die zu der ersten Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt wurden, weisen jedoch einen breiten Konsens auf, wonach die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 in wichtigen Punkten noch ein Potenzial der Verbesserung aufweist. <?page no="81"?> 82 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Neben den bereits aufgeführten Schwächen, konnte im Rahmen der Analyse der Ziele gezeigt werden, dass die Indikatoren zu den einzelnen Zielen nicht alle hinreichend erreicht werden konnten. Dennoch kann auch hier festgestellt werden, dass sich die Bundesregierung mit ihren Bestrebungen teilweise auf einem positiven Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung befindet. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie nie als abgeschlossene Strategie bzw. Konzept betrachtet werden kann, sondern ein Prozess ist, der an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden muss und Prioritäten gegebenenfalls neu zu setzen sind. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 5.3 2016 Die folgenden Ausführungen wenden sich der Neuauflage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu, um sie anschließend ebenfalls kritisch zu reflektieren. Zunächst wird der Aufbau der Strategie erläutert, bevor die Ziele und Unterziele aufgeführt werden. Anschließend kommt es zur Darstellung der Nachhaltigkeitsindikatoren, sowie der Quantifizierung der Ziele und Inhalte anhand der Indikatoren. Abschließend werden die Aktivitäten bzw. Maßnahmen, die von der Bundesregierung bereits initiiert wurden oder angestrebt werden sollen, dargelegt. 5.3.1 Aufbau und Schwerpunkte der Strategie Die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016“ beinhaltet insgesamt vier umfassende Themenblöcke: Zunächst wird auf Nachhaltigkeit als aktuelle Herausforderung eingegangen. Nachfolgend kommt es zur Erläuterung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, bevor der Beitrag Deutschlands zur Erreichung der SDGs dargestellt wird. Abschließend wird auf die notwendige partnerschaftliche Verfolgung der Nachhaltigkeit eingegangen. In den folgenden Abschnitten ist besonders der dritte Themenkomplex relevant (Bundesregierung, 2016, S. 53- 229), da in ihm die Kernziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aufgezeigt werden. Insgesamt orientiert sich die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Entsprechend wurde jeder Maßnahmenkomplex auf eines der SDGs ausgerichtet. Es wird zunächst jedes der Ziele aus Sicht der Bundesregierung einleitend dargestellt, indem wesentliche Inhalte und Prioritäten erläutert werden. Darauf aufbauend werden die relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren sowie deren Ziele und damit einhergehende Maßnahmen betrachtet. <?page no="82"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 83 5.3.2 Ziele und Unterziele der Strategie Globalziel der neuen Nachhaltigkeitsstrategie ist das Schaffen eines Rahmens zur Umsetzung der Agenda 2030 und der damit einhergehenden Sustainable Development Goals, welche bereits zuvor ausführlich beschrieben wurden. (Bundesregierung, 2016, S. 25) Aus diesem Grund ähneln viele der formulierten Ziele stark dem Pendant der Agenda 2030. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die SDGs und die daraus abgeleiteten Indikatoren, anhand derer die Zielerreichung gemessen werden soll, sowie deren Unterziele. Für jeden Indikator wurde wiederum eine eigene Zielsetzung formuliert (vgl. Abschnitt 5.2.4). Indikatorenbereiche Indikatoren Ziele SDG 1: Armut in jeder Form begrenzen Armut Armut begrenzen materielle Deprivation Anteil der Personen, die materiell depriviert sind, bis 2030 deutlich unter EU-28 Wert halten erhebliche materielle Deprivation Anteil der Personen, die erheblich materiell depriviert sind, bis 2030 deutlich unter EU-28 Wert halten SDG 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern Landbewirtschaftung In unseren Kulturlandschaften umweltverträglich produzieren Stickstoffüberschuss Verringerung der Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz für Deutschland auf 70 Kilogramm je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahresmittel 2028-2032. ökologischer Landbau Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 20 % in den nächsten Jahren <?page no="83"?> 84 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands SDG 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern Gesundheit und Ernährung Länger gesund leben vorzeitige Sterblichkeit (Todesfälle pro 100.000 Einwohner unter 70 Jahren) Frauen Senkung auf 100 je 100.000 Einwohner (Frauen) bis 2030 vorzeitige Sterblichkeit (Todesfälle pro 100.000 Einwohner unter 70 Jahren) Männer Rückgang auf 190 je 100.000 Einwohner (Männer) bis 2030 Raucherquote von Jugendlichen (12 bis 17 Jahre) Senkung auf 7 % bis 2030 Raucherquote von Erwachsenen (ab 15 Jahre) Senkung auf 19 % bis 2030 Adipositasquote von Jugendlichen (11-17 Jahre) Anstieg dauerhaft stoppen Adipositasquote von Erwachsenen (ab 18 Jahre) Anstieg dauerhaft stoppen Luftbelastung Gesunde Umwelt erhalten Emissionen von Luftschadstoffen (Index der nationalen Emissionen der Luftschadstoffe SO 2 , NO X , NH 3 , NMVOC und PM 2,5 ) Reduktion der Emissionen des Jahres 2005 auf 55 % (ungewichtetes Mittel der fünf Schadstoffe) bis 2030. Anteil der Bevölkerung mit erhöhter PM 10 - Exposition in Deutschland Erreichung des Feinstaub WHO-Richtwerts 20 Mikrogramm/ Kubikmeter für PM 10 im Jahresmittel möglichst flächendeckend bis 2030. <?page no="84"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 85 SDG 4: Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern Bildung Bildung und Qualifikation kontinuierlich verbessern frühe Schulabgänger (18bis 24-Jährige ohne Abschluss) Verringerung des Anteils auf unter 10 % bis 2020 30bis 34-Jährige mit tertiärem oder postsekundärem Abschluss Steigerung des Anteils auf 42 % bis 2020 Perspektiven für Familien Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern Ganztagsbetreuung für Kinder (0bis 2-Jährige) Anstieg auf 35 % bis 2030. Ganztagsbetreuung für Kinder (3bis 5-Jährige) Anstieg auf 60 % bis 2020 und 70 % bis 2030 SDG 5: Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen Gleichstellung Gleichstellung in der Gesellschaft fördern Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern Verringerung des Abstandes auf 10 % bis 2020 Beibehaltung bis 2030 Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft 30 % Frauen in Aufsichtsräten der börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen bis 2030 Wirtschaftliche Teilhabe von Frauen global stärken berufliche Qualifizierung von Frauen und Mädchen durch dt. entwicklungspolitische Zusammenarbeit sukzessive Steigerung bis 2030 um ein Drittel verglichen mit Basisjahr 2015 <?page no="85"?> 86 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands SDG 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten Gewässerqualität Minderung der stofflichen Belastung von Gewässern Gesamt-Phosphat in Fließgewässern An allen Messstellen werden bis 2030 die gewässertypischen Orientierungswerte eingehalten oder unterschritten Nitrat im Grundwasser- Anteil der Messstellen in Deutschland, an denen der Schwellenwert von 50 mg/ l Nitrat überschritten wird Bis 2030 Einhaltung des 50 mg/ l Nitrat Schwellenwertes im Grundwasser Trinkwasser und Sanitärversorgung Besserer Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung weltweit, höhere (sichere) Qualität Anzahl der Menschen, die neu Zugang zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung erhalten durch deutsche Unterstützung Bis 2030 sollen jährlich 10 Millionen Menschen Zugang zu Wasser erhalten SDG 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern Ressourcenschonung Ressourcen sparsam und effizient nutzen Endenergieproduktivität Steigerung der Endenergieproduktivität um 2,1 % pro Jahr im Zeitraum von 2008 bis 2050 Primärenergieverbrauch Senkung um 20 % bis 2020 und um 50 % bis 2050 je gegenüber 2008 Erneuerbare Energien Zukunftsfähige Energieversorgung ausbauen Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch Anstieg auf 18 % bis 2020, auf 30 % bis 2030 und 60 % bis 2050 Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch Anstieg auf mindestens 35 % bis 2020 auf mindestens 50 % bis 2030, auf mindestens 65 % bis 2040 und auf mindestens 80 % bis 2050 <?page no="86"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 87 SDG 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern Ressourcenschonung Ressourcen sparsam und effizient nutzen Gesamtrohstoffproduktivität: (BIP + Importe)/ Raw Material Input (RMI) Beibehaltung des Trends der Jahre 2000-2010 bis 2030 Staatsverschuldung Staatsfinanzen konsolidieren - Generationengerechtigkeit schaffen Staatsdefizit jährliches Staatsdefizit kleiner als 3 % des BIP Beibehaltung bis 2030 strukturelles Defizit strukturell ausgeglichener Staatshaushalt, gesamtstaatliches strukturelles Defizit von max. 0,5 % des BIP Beibehaltung bis 2030 Schuldenstand Schuldenstandsquote max. 60 % des BIP Beibehaltung bis 2030 Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge Gute Investitionsbedingungen schaffen - Wohlstand dauerhaft erhalten Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen zum BIP angemessene Entwicklung des Anteils Beibehaltung bis 2030 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Wirtschaftsleistung umwelt- und sozialverträglich steigern BIP je Einwohner stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum Beschäftigung Beschäftigungsniveau steigern Erwerbstätigenquote insgesamt (20 bis 64 Jahre) Erhöhung auf 78 % bis 2030 Erwerbstätigenquote Ältere (60 bis 64 Jahre) Erhöhung auf 60 % bis 2030 Globale Lieferketten Menschenwürdige Arbeit weltweit ermöglichen Anzahl der Mitglieder des Textilbündnisses signifikante Steigerung bis 2030 <?page no="87"?> 88 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands SDG 9: Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen Innovation Zukunft mit neuen Lösungen gestalten Private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung Jährlich mindestens 3 % des BIP bis 2030. SDG 10: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern Integration Schulische Bildungserfolge von Ausländern in Deutschland ausländische Schulabsolventen und Schulabsolventinnen Erhöhung des Anteils der ausländischen Schulabgänger mit mindestens Hauptschulabschluss und Angleichung an die Quote deutscher Schulabgänger bis 2030 Verteilungsgerechtigkeit Zu große Ungleichheit innerhalb Deutschland verhindern Gini-Koeffizient Einkommen nach Sozialtransfer Gini-Koeffizient Einkommen nach Sozialtransfer bis 2030 unterhalb des EU-28- Wertes. SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen Flächeninanspruchnahme Nachhaltige Flächennutzung Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche Senkung auf 30 ha minus x pro Tag bis 2030 Freiraumverlust in qm/ je Einwohner Verringerung des einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche (Siedlungsdichte) keine Verringerung der Siedlungsdichte Mobilität Mobilität sichern - Umwelt schonen Endenergieverbrauch im Güterverkehr Zielkorridor bis zum Jahre 2030 minus 15 bis minus 20 % Endenergieverbrauch im Personenverkehr Zielkorridor bis zum Jahre 2030 minus 15 bis minus 20 % <?page no="88"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 89 Bevölkerungsgewichtete durchschnittliche ÖV- Reisezeit von jeder Haltestelle zum nächsten Mittel- / Oberzentrum Verringerung Wohnen Bezahlbarer Wohnraum für alle Überlastung durch Wohnkosten Anteil der durch Mietkosten belasteten Bevölkerung auf 13 % senken bis 2030 SDG 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen Nachhaltiger Konsum Konsum umwelt- und sozialverträglich gestalten Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen (perspektivisch: Marktanteil von Produkten und Dienstleistungen, die mit glaubwürdigen und anspruchsvollen Umwelt- und Sozialsiegeln ausgezeichnet sind) 34 % bis 2030 Energieverbrauch und CO 2 - Emissionen des Konsums kontinuierliche Abnahme des Energieverbrauchs Nachhaltige Produktion Anteil nachhaltiger Produktion stetig erhöhen Umweltmanagement EMAS 5.000 Organisationsstandorte bis 2030 SDG 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen Klimaschutz Treibhausgase reduzieren Treibhausgasemissionen Minderung um mindestens 40 % bis 2020, um mindestens 55 % bis 2030, um mindestens 70 % bis 2040 und um 80 bis 95 % bis 2050 jeweils gegenüber 1990 Deutscher Beitrag internationale Klimafinanzierung Internationale Klimafinanzierung zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel Verdopplung der Finanzierung bis 2020 gegenüber 2014 <?page no="89"?> 90 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands SDG 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen Meere schützen Meere und Meeresressourcen schützen und nachhaltig nutzen Nährstoffeinträge in Küstengewässer und Meeresgewässer - Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in die Ostsee Einhaltung des guten Zustands nach Oberflächengewässerverordnung (Jahresmittelwerte für Gesamtstickstoff bei in die Ostsee mündenden Flüssen sollen 2,6 Milligramm pro Liter nicht überschreiten). Nährstoffeinträge in Küstengewässer und Meeresgewässer - Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in die Nordsee Einhaltung des guten Zustands nach Oberflächengewässerverordnung (Jahresmittelwerte für Gesamtstickstoff bei in die Nordsee mündenden Flüssen sollen 2,8 Milligramm pro Liter nicht überschreiten). Anteil der nachhaltig befischten Fischbestände in Nord- und Ostsee Ziel 2030: Erreichung der EU Vorgaben SDG 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen Artenvielfalt Arten erhalten - Lebensräume schützen Artenvielfalt und Landschaftsqualität Anstieg auf den Indexwert 100 bis zum Jahr 2030 Ökosysteme Ökosysteme schützen, Ökosystemleistungen erhalten, Lebensräume bewahren Eutrophierung der Ökosysteme bis 2030 Verringerung um 35 % gegenüber 2005 Wälder Entwaldungen vermeiden Zahlungen an Entwicklungsländer für nachgewiesenen Erhalt bzw. Wiederaufbau von Wäldern unter dem REDD+-Regelwerk Steigerung bis 2030 <?page no="90"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 91 SDG 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen Kriminalität Persönliche Sicherheit weiter erhöhen Straftaten Zahl der erfassten Straftaten je 100.000 Einwohner soll bis 2030 auf unter 7.000 sinken Frieden und Sicherheit Praktische Maßnahmen zur Bekämpfung der Proliferation, insb. von Kleinwaffen ergreifen Anzahl der in betroffenen Weltregionen durchgeführten Projekte zur Sicherung, Registrierung und Zerstörung von Kleinwaffen und leichten Waffen durch Deutschland mindestens 15 Projekte jährlich bis 2030 Gute Regierungsführung Korruptionsbekämpfung Corruption Perception Index in Deutschland Verbesserung bis 2030 Corruption Perception Index in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Verbesserung bis 2030 SDG 17: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben Entwicklungszusammenarbeit Nachhaltige Entwicklung unterstützen Anteil öffentlicher Entwicklungsausgaben am Bruttonationaleinkommen Steigerung auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens bis 2030 Wissenstransfer insbesondere im technischen Bereich Wissen international vermitteln Anzahl der Studierenden und Forscherinnen/ Forschern aus Entwicklungsländern sowie aus LDCs pro Jahr (Semester). 10 % Steigerung bis 2020, anschließend Verstetigung <?page no="91"?> 92 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Märkte öffnen Handelschancen der Entwicklungsländer verbessern Anteil der Einfuhren aus LDCs an den gesamten Einfuhren nach Deutschland Steigerung des Anteils um 100 % bis 2030 (Basiswert: 2014) Tabelle 1: Überblick über die 17 SDGs, die Indikatoren sowie Indikatorziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (in Anlehnung an Bundesregierung, 2016, S. 245-248) 5.3.3 Relevante Nachhaltigkeitsindikatoren und deren Quantifizierung Den Kern der Fortschreibung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bildet ein Portfolio von 63 Unterzielen, den sogenannten Schlüsselindikatoren. Diese sollen primär dem Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie dienen und den Grad der erreichten nachhaltigen Entwicklung erfassen. In diesem Kapitel werden die Indikatoren vorgestellt sowie die konkreten Ziele und Inhalte aufgeführt und näher quantifiziert. 1. Armut in jeder Form überall beenden In Bezug auf das Ziel der Beendigung von Armut in jedweder Form legt die Bundesregierung materielle Deprivation zu Grunde. In diesem Kontext wird materielle Deprivation als Fehlen bestimmter Gebrauchsgüter sowie als Verzicht auf einen bestimmten Konsum aus Gründen finanzieller Restriktion beschrieben. Innerhalb des Indikatorbereichs wird dabei nochmals zwischen materieller Deprivation sowie erheblicher materieller Deprivation differenziert. Diese Unterscheidung wird auf Basis von neun Kriterien vorgenommen. (Bundesregierung, 2016, S. 57-59): [1] Finanzielles Problem, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen. [2] Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können. [3] Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können. [4] Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit essen zu können. [5] Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen Wohnung zu verbringen. [6] Fehlen eines Autos im Haushalt. [7] Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt. <?page no="92"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 93 [8] Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt. [9] Fehlen eines Telefons im Haushalt. Materiell depriviert ist, auf wen mindestens drei der beschriebenen Kriterien zutreffen; treffen mehr als drei Kriterien in hohem Maße zu, so wird von erheblicher materieller Deprivation gesprochen. (Bundesregierung, 2016, S. 57) Der zugrundeliegende Indikator wird auch abseits der Nachhaltigkeitsstrategie innerhalb des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung verwendet. Da Armut jedoch ein komplexes Problem mit vielen Facetten darstellt, ist der Deprivationsindikator entsprechend nur als stellvertretend anzusehen. (Bundesregierung, 2016, S. 57) Wie bereits zuvor erwähnt, ist der Indikator „materielle Deprivation“ ebenfalls im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung enthalten. Er wurde explizit zur Abbildung armutsgefährdeter Lebenslagen ausgewählt, obgleich Armut aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden kann. Ziel ist es, den Prozentsatz materiell bzw. erheblich materielle deprivierter Personen unter dem Niveau der EU zu halten. (Bundesregierung, 2016, S. 57) Im Jahr 2014 lag der Anteil erheblich materiell deprivierter Personen im EU-weiten Durchschnitt bei rund 6,9 %, in Deutschland lag der Anteil hingegen bei ca. 4,4 %. (Schröder, 2017, S. 23) 2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern Als erster Indikator dieses Themenkomplexes wird zunächst der Stickstoffüberschuss herangezogen. Dieser berechnet sich für den landwirtschaftlichen Sektor aus der Stickstoffzufuhr abzüglich der Stickstoffabfuhr und wird in Kilogramm je Hektar angegeben. (Bundesregierung, 2016, S. 65) Als zweiter Indikator wird ökologischer Landbau genannt. Innerhalb dessen wird „die ökologisch bewirtschaftete Fläche landwirtschaftlicher Betriebe, die dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau unterliegen (Verordnung [EG] Nr. 834/ 2007 und Durchführungsvorschriften)“ (Bundesregierung, 2016, S. 67) ins Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche innerhalb von Deutschland gesetzt. Innerhalb des zweiten Themenkomplexes werden vielfältige Ziele für die jeweiligen Indikatoren formuliert. In Bezug auf Stickstoffüberschuss soll bis zu dem Zeitraum von 2028 bis 2032 eine Verringerung der Gesamtbelastung je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche auf 70 Kilogramm erfolgen. (Bundesregierung, 2016, S. 65) Der Anteil von ökologisch bewirtschafteten Flächen an allen Landflächen soll darüber hinaus zukünftig 20 % betragen. (Bundesregierung, 2016, S. 67) <?page no="93"?> 94 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern Der erste Indikator hinsichtlich des dritten Ziels der Nachhaltigkeitsstrategie ist die vorzeitige Sterblichkeit. Dieser umfasst die Todesfälle der unter 70-Jährigen „bezogen auf 100.000 Einwohner der standardisierten alten europäischen Bevölkerung“. (Bundesregierung, 2016, S. 73) Unterschieden wird hierbei zusätzlich nach Geschlechtern. Als zweiter Indikator wird die Raucherquote herangezogen. In diesem Kontext wird zwischen der Raucherquote von Jugendlichen (12bis 17-Jährigen) und Erwachsenen (Befragte älter als 15) unterschieden. Die Daten entstammen dem Mikrozensus. (Bundesregierung, 2016, S. 74) Weiterhin dient die Adipositasquote als Indikator für gesundes Leben und Wohlergehen. Es wird hierbei ebenfalls nach Jugendlichen (11bis 17-Jährige) sowie Erwachsenen (Befragte über 18 Jahren) unterschieden. Darüber hinaus wurden jedoch auch externe Faktoren in die Betrachtung miteinbezogen. Zu diesen zählen zunächst die Emissionen von Luftschadstoffen. Innerhalb des Indikators wird der „Mittelwert der Indizes der nationalen Emissionen der fünf Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO X ), Ammoniak (NH 3 ), flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) und Feinstaub (PM 2.5 )“ dargestellt. (Bundesregierung, 2016, S. 79) Letzter Indikator ist der Anteil der Bevölkerung mit erhöhter PM 10 -Exposition in Deutschland. Der Indikator gibt die Zahl der Personen an, die an ihrem Wohnort im Jahresmittel mehr als 20 Mikrogramm (µg) Feinstaub PM 10 (Staubteilchen mit einem Durchmesser kleiner 10 µm) pro Kubikmeter Luft ausgesetzt waren. (Bundesregierung, 2016, S. 81) Ziel der Bundesregierung ist die vorzeitige Sterblichkeit bis 2030 auf 100 Todesfälle pro 100.000 Einwohner bei Frauen und 190 Todesfälle pro 100.000 Einwohner bei Männern zu senken. Außerdem soll die Raucherquote bis 2030 bei Jugendlichen auf 7 % und bei Erwachsenen auf 19 % gesenkt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 73-74) Hinsichtlich der Adipositasquote wird keine Senkung, sondern lediglich eine Vermeidung weiteren Anstiegs bei Jugendlichen und Erwachsenen angestrebt. (Bundesregierung, 2016, S. 76) Luftschadstoffe sollen langfristig stark verringert werden. Hier nennt die Bundesregierung eine Senkung freigesetzter Emissionen bis 2030 um 45 % als Ziel. (Bundesregierung, 2016, S. 79) Damit ist die Thematik des Feinstaubs eng verknüpft. Hierbei wird als Ziel die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Schwelle von rund 20 µg pro Kubikmeter Luft „möglichst flächendeckend zu erreichen“ genannt. (Bundesregierung, 2016, S. 81) <?page no="94"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 95 4. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern Im Zusammenhang mit Bildung wurden zunächst Zahlen zu frühen Schulabgängerinnen und Schulabgängern allgemein als Index genutzt. Der Indikator gibt den Anteil 18bis 24-Jähriger aller Personen derselben Altersgruppe an, die gegenwärtig weder eine Schule noch eine Hochschule besuchen und sich darüber hinaus an keinerlei Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen. Zudem verfügen sie über keinen Abschluss des Sekundarbereichs II. Dieser impliziert die Hochschulreife bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung. (Bundesregierung, 2016, S. 89) Weiterführend wurden die 30bis 34-Jährigen mit tertiärem oder postsekundärem nichttertiärem Abschluss als Indikator ausgewählt. Hierbei wird der Anteil der 30bis 34-Jährigen, die über einen Abschluss des Tertiärbereichs (dies entspricht den Stufen 5 bis 8 der ISCED 2011) oder einen postsekundären nichttertiären Abschluss (dies entspricht Stufe 4 der ISCED) verfügen, betrachtet. (Bundesregierung, 2016, S. 91) Darüber hinaus dient auch die Ermöglichung von Ganztagsbetreuung für Kinder als relevanter Indikator. Dieser wird gebildet, indem der Anteil der Kinder in Ganztagsbetreuung an allen Kindern derselben Altersstufe gemessen wird. Ganztagsbetreuung wird hierbei mit einer Dauer von mehr als sieben Stunden definiert, wobei Tagespflege außer Acht gelassen wird. Innerhalb des Indikators wird weiterhin zwischen der Gruppe der 0bis 2-Jährigen sowie der Gruppe der 3bis 5-Jährigen unterschieden. (Bundesregierung, 2016, S. 93) Die Zielsetzung des Indikators früher Schulabgänger orientiert sich an der Strategie „Europa 2020“. Demnach soll bis 2020 der Anteil früher Schulabgänger im Verhältnis zur gesamten Altersgruppe auf unter 10 % gesenkt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 89) Weiterführend soll der Anteil der 30bis 34-Jährigen, die über einen Abschluss des Tertiärbereichs oder einen postsekundären nichttertiären Abschluss verfügen, bis 2020 auf 42 % erhöht werden. Auch dieses Ziel ist stark an der Initiative „Europa 2020“ angelehnt. Hier werden 40 % angestrebt. (Bundesregierung, 2016, S. 91) Von der Bundesregierung wird ebenfalls eine Erhöhung der Ganztagsbetreuung angestrebt. Die Zielsetzung beläuft sich hierbei auf 35 % bei den 0bis 2jährigen Kindern bis 2030 sowie auf 60 % bei den 3bis 5-jährigen Kindern bis 2020 bzw. 70 % bis 2030. (Bundesregierung, 2016, S. 93) <?page no="95"?> 96 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 5. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen Zur Bestimmung des Grads an Geschlechtergerechtigkeit wird zuerst der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern betrachtet. Dieser gibt den durchschnittlichen Unterschied zwischen den Bruttostundenlöhnen beider Geschlechter gemessen am durchschnittlichen Stundenlohn von Männern an. (Bundesregierung, 2016, S. 99) Ferner dient die Zahl der Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft als Indikator für Gleichberechtigung. Der Indikator gibt hierbei den Anteil weiblicher Führungskräfte in Aufsichtsräten börsennotierter oder voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen an. (Bundesregierung, 2016, S. 101) Weiterführend soll die berufliche Qualifizierung von Frauen und Mädchen durch deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit einen Eindruck über die Geschlechterunterschiede liefern. Der Indikator gibt dabei an, wie viele Mädchen und Frauen in Entwicklungssowie Schwellenländern auf Basis deutscher entwicklungspolitischer Zusammenarbeit qualifiziert wurden. (Bundesregierung, 2016, S. 102) Bezogen auf den Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern formuliert die Bundesregierung das Ziel, diesen bis 2030 auf zehn % zu verringern. (Bundesregierung, 2016, S. 99) Weiterhin wurde das Ziel gesetzt, die Anzahl der auf der Basis deutscher Entwicklungszusammenarbeit beruflich qualifizierten Mädchen und Frauen in Entwicklungsbzw. Schwellenländern bis 2030 um ein Drittel gegenüber 2015 zu erhöhen. (Bundesregierung, 2016, S. 101-102) Zudem soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen, also in Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen, bis 2030 auf 30 % erhöht werden. 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten Als erster Indikator des Bereichs nachhaltiger Wasserbewirtschaftung wird der Phosphor-Eintrag in Fließgewässern aufgeführt. Dabei gibt der Indikator den Anteil der Messstellen an, an denen Orientierungswerte für Phosphor in Fließgewässern eingehalten wurden. (Bundesregierung, 2016, S. 107) Neben Phosphor wird auch Nitrat im Grundwasser als Indikator zu Grunde gelegt. Hierbei wird der Anteil an Messstellen genannt, an denen ein Grenzwert von 50 mg/ l Nitrat im Grundwasser nicht überschritten wurde. (Bundesregierung, 2016, S. 109) Abschließend wird auch in diesem Bereich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit betrachtet. Dabei wird die Anzahl an Menschen, die durch deutsche <?page no="96"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 97 Unterstützung Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung erhalten haben, gemessen. (Bundesregierung, 2016, S. 111) Das erste von der Bundesregierung formulierte Ziel zum Thema Bewirtschaftung von Wasser ist, die gewässertypischen Orientierungswerte hinsichtlich Phosphor an allen Messstellen einzuhalten. (Bundesregierung, 2016, S. 107) Gleiches gilt für das Niveau an Nitrat im Grundwasser. (Bundesregierung, 2016, S. 109) Außerdem sollen bis 2030 jedes Jahr mindestens zehn Millionen Menschen mithilfe deutscher Förderung Zugang zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung erhalten. (Bundesregierung, 2016, S. 111) 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern Der erste Indikator mit Bezug zur Energieversorgung gibt einerseits die Endenergieproduktivität und andererseits den Primärenergieverbrauch an. Endenergieproduktivität bezieht sich hierbei auf die Wertschöpfung pro eingesetzte Einheit Endenergie. Endenergie beinhaltet den Teil der Energie, der als thermische oder elektrische Energie genutzt wird. Dies kann sowohl in Produktionsbereichen als auch in privaten Haushalten stattfinden. Der Primärenergieverbrauch ist eine Kennzahl, die angibt, wie viel Energie in einem Land in der Produktion, im Verkehr und in privaten Haushalten verwendet wird. Darüber hinaus wird aber auch die eingesetzte Energie zur Umwandlung miteinbezogen. (Bundesregierung, 2016, S. 116) Im zweiten Indikatorenset wird der Anteil erneuerbarer Energien am Brutto- Endenergieverbrauch sowie der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am Stromverbrauch analysiert. Hier wird die Erzeugung erneuerbarer Energien im Verhältnis zum gesamten Bruttoenergieverbrauch betrachtet. Der Brutto-Endenergieverbrauch schließt in diesem Zusammenhang den Energieverbrauch beim letzten Verbraucher sowie alle Verluste im Zuge der Erzeugung und des Transports mit ein. Ähnlich wird auch der Anteil des Stroms, der mithilfe erneuerbarer Energien erzeugt wurde, am Bruttostromverbrauch betrachtet. (Bundesregierung, 2016, S. 118-119) Im siebten Themenfeld wurden die von der Bundesregierung im Rahmen des Energiekonzepts formulierten Ziele übernommen. Demnach wird angestrebt, die Energieproduktivität bis 2050 um jährlich 2,1 % zu erhöhen. Zusätzlich soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % reduziert werden. Bis 2050 wird eine Senkung um 50 % angestrebt. (Bundesregierung, 2016, S. 116) Bei erneuerbaren Energien wird das Ziel formuliert, den Anteil dieser am Brutto-Endenergieverbrauch zu erhöhen. Richtzahlen sind hierbei 18 % bis 2020, 30 % bis 2030 sowie 60 % bis 2050. Außerdem soll auch der Anteil <?page no="97"?> 98 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch erhöht werden. In diesem Kontext lauten die von der Bundesregierung formulierten Richtzahlen: 35 % bis 2020, 50 % bis 2030, 65 % bis 2040 und 80 % bis 2050. (Bundesregierung, 2016, S. 118-119) 8. Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern Als erster Indikator dient in diesem Zusammenhang die Gesamtrohstoffproduktivität. Zur Ermittlung dieser wird der Wert aller in die Letztverwendung gegebenen Güter (preisbereinigt; in €) durch die Masse der für die Produktion benötigten Rohstoffe geteilt (in Tonnen). Als letzte Verwendung kann dabei sowohl Konsum als auch Investition oder Export gesehen werden. (Bundesregierung, 2016, S. 127) Anschließend wird das Staatsdefizit als weiterer Indikator herangezogen. Das Staatsdefizit ergibt sich aus den Staatseinnahmen abzüglich der Staatsausgaben. Im Falle eines positiven Saldos handelt es sich um einen Staatsüberschuss. Beim strukturellen Saldo wird nur der Teil des Finanzierungssaldos betrachtet, der unabhängig von Konjunkturschwankungen oder temporären Phänomenen ist. Beide Kennzahlen werden abschließend ins Verhältnis zum gesamten Bruttoinlandsprodukt gesetzt. (Bundesregierung, 2016, S. 129) Darauf aufbauend wird auch die Staatsverschuldung Deutschlands als Indikator genutzt. Es wird hierbei der Schuldenstand in Relation zum Bruttoinlandsprodukt betrachtet. Weiterführend wurde auch die Investitionsquote als Indikator hinzu gezogen. Sie gibt das Verhältnis an Bruttoanlageninvestitionen zum Bruttoinlandsprodukt an. (Bundesregierung, 2016, S. 132-134) Analysiert wird außerdem das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner. Dabei werden alle in Deutschland erwirtschafteten Produkte und Dienstleistungen durch die Anzahl der Menschen, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben, geteilt. (Bundesregierung, 2016, S. 136) Die Erwerbstätigenquote soll Bezug auf das aktuelle Beschäftigungsniveau nehmen und eventuelle Optimierungspotenziale verdeutlichen. Sie ergibt sich aus der Anzahl der Erwerbstätigen zwischen 20 und 64 Jahren bzw. zwischen 60 und 64 Jahren im Vergleich zur Gesamtbevölkerung in den entsprechenden Altersgruppen. (Bundesregierung, 2016, S. 138) Abschließend werden auch die Mitglieder des Textilbündnisses betrachtet. Mitglieder des Bündnisses geben die sozialen und ökologischen Standards entlang <?page no="98"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 99 der gesamten Lieferkette, die besonders in Entwicklungsländern zu berücksichtigen sind, an. (Bundesregierung, 2016, S. 141) Als erstes wachstumsbezogenes Ziel formuliert die Bundesregierung die Bestrebung, eine jährliche Erhöhung der Gesamtrohstoffproduktivität bis 2030 beizubehalten. (Bundesregierung, 2016, S. 127) Weiterführend soll das jährliche Staatsdefizit nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes betragen. Das strukturelle Defizit soll in diesem Zusammenhang wiederum 0,5 % nicht übersteigen. Diese Zielsetzung steht im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. (Bundesregierung, 2016, S. 130) Analog wurde auch die Zielsetzung für den Schuldenstand am europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgerichtet. Demnach soll die Schuldenstandsquote nicht mehr als 60 % betragen. (Bundesregierung, 2016, S. 132) Bezüglich der Entwicklung der Bruttoanlageinvestitionen wird vorgegeben, dass sich deren Anteil am Bruttoinlandsprodukt angemessen weiterentwickeln soll. Es kommt aber zu keiner konkreten Formulierung. (Bundesregierung, 2016, S. 134) Darüber hinaus wird ein „stetiges und angemessenes Wachstum“ (Bundesregierung, 2016, S. 136) des Bruttoinlandsproduktes pro Einwohner als Ziel angegeben. Weiterführend soll die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, d. h. von 20bis 64 Jahren, bis 2030 auf 78 % erhöht werden. Die Erwerbstätigenquote der älteren Bevölkerung von 60bis 64 Jahren soll bis 2030 ebenfalls auf 60 % gesteigert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 138) Abschließend wird eine „signifikante“ Erhöhung der Mitgliederzahl des Textilbündnisses angestrebt. (Bundesregierung, 2016, S. 141) 9. Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen Einziger Indikator dieses Bereiches sind die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die vom Staat, der Wirtschaft und den Hochschulen getätigt werden. Diese Ausgaben werden ins Verhältnis zum gesamten Bruttoinlandsprodukt gesetzt. (Bundesregierung, 2016, S. 146) Um zukünftig eine belastbare Infrastruktur zu gewährleisten, soll der Anteil an Ausgaben für Forschung und Entwicklung jährlich mindestens 3 % des Bruttoinlandsproduktes betragen. (Bundesregierung, 2016, S. 146) 10. Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern Die Ungleichheit innerhalb Deutschlands soll anhand von Integrationserfolgen gemessen werden. Um diese zu konkretisieren, wird die Quote ausländischer Schulabsolventen, gemessen an der Gesamtzahl ausländischer Schulabgänger, betrachtet und mit derselben Quote bezogen auf deutsche Schüler verglichen. <?page no="99"?> 100 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Referenzrahmen bilden hierbei Schulabschlüsse, die mindestens einem Hauptschulabschluss entsprechen. (Bundesregierung, 2016, S. 150) Weiterhin wird die Verteilungsgerechtigkeit mittels des Gini-Koeffizienten betrachtet. (Bundesregierung, 2016, S. 153) Der Gini Koeffizient ist ein verbreitetes Maß zur Quantifizierung der Einkommensungleichverteilung. Er gibt den Grad der Ungleichverteilung in einem Land oder einer Region an. Der Koeffizient liegt zwischen 0 und 1. Der Wert von 0 bedeutet eine absolute Gleichverteilung von Einkommen. Die Ungleichverteilung steigt, je stärker sich der Wert in Richtung 1 entwickelt. Um die Ungleichverteilung innerhalb Deutschlands sukzessive zu verringern, wird zunächst angestrebt den Anteil ausländischer Schulabsolventen bis 2030 zu erhöhen und diesen idealerweise an die Quote deutschstämmiger Schulabsolventen anzupassen. (Bundesregierung, 2016, S. 151) Weiterführend soll der Gini-Koeffizient unter dem EU-Durchschnitt liegen, was durch steuerliche Umverteilungsmaßnahmen erreicht werden soll. (Bundesregierung, 2016, S. 153) 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen Innerhalb dieses Themengebietes wird zunächst die Flächeninanspruchnahme betrachtet, wobei der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche als Nachhaltigkeitsindikator dient. Außerdem wird die jährliche Veränderung von Freiraumfläche durch einen gleitenden Durchschnitt betrachtet. Hierzu wird die jährliche Veränderung der Freiraumfläche in Quadratmetern ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohner gesetzt. Darauf aufbauend wird die Anzahl der Einwohner pro Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsfläche als Indikator genutzt. (Bundesregierung, 2016, S. 159-161) Darüber hinaus werden die Endenergieverbräuche im Personen- und Güterverkehr als Indikator für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt. Dabei wird der Energieverbrauch für die Beförderung von Personen auf der einen und für die Beförderung von Gütern auf der anderen Seite als Kennzahl genutzt. Das Transportmittel hierbei ist nebensächlich. (Bundesregierung, 2016, S. 163-164) Um nachhaltigen Transport durch öffentliche Verkehrsmittel zu gewährleisten, wird auch die „bevölkerungsgewichtete durchschnittliche Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächsten Mittel- oder Oberzentrum“ als Indikator verwendet. (Bundesregierung, 2016, S. 166) Abschließend wird der Indikator für Wohnkosten aufgeführt. Hierbei wird der Anteil der Personen angegeben, die im Schnitt mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden. Zu den Wohnkosten zählt die Bundesregierung sowohl die Nettokaltmiete als auch Neben-, Energie-, und Wasser- <?page no="100"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 101 kosten. Außerdem werden im Falle von Wohneigentum noch die werterhaltenden Investitionen sowie Zinszahlungen für benötigte Kredite hinzu gerechnet. (Bundesregierung, 2016, S. 168) Innerhalb des Städteplanungskontexts soll zunächst der tägliche Anstieg der Nutzung von Flächen zu Siedlungs- oder Verkehrszwecken bis 2030 auf unter 30 Hektar beschränkt werden. Zudem soll der Reduktion von Freiraumflächen pro Einwohner Einhalt geboten werden. Darüber hinaus soll auch die Siedlungsdichte innerhalb Deutschlands verringert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 159-161) Bezüglich des Endenergieverbrauchs im Personensowie Güterverkehr wird angestrebt, diesen in beiden Feldern bis 2030 um 15 bis 20 % zu reduzieren. (Bundesregierung, 2016, S. 163-164) Außerdem soll die durchschnittliche Reisezeit mit Mitteln des öffentlichen Nahverkehrs zum nächsten Mittelbzw. Oberzentrum verringert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 167) Hinsichtlich der Überlastung durch Wohnkosten wird eine Reduzierung des Anteils an Personen, welche mehr als 40 % ihres monatlich verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten ausgeben, auf 13 % bis 2030 angestrebt. (Bundesregierung, 2016, S. 168) 12. Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen Nachhaltiger, also umwelt- und sozialverträglicher Konsum, wird durch den Anteil an Produkten mit staatlichem Umweltzeichen gemessen. (Bundesregierung, 2016, S. 173) Außerdem wird die Nutzung von Energie durch Konsumaktivitäten privater Haushalte betrachtet. Hierzu werden jeweils der Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen genannt. (Bundesregierung, 2016, S. 176) Zuletzt wird die Anzahl der in Deutschland für das EMAS- System (Eco-Management and Audit-Scheme) vorhandenen Standorte als Proxyvariable für nachhaltige Produktion genutzt. (Bundesregierung, 2016, S. 178) Als Ziel des Indikators für nachhaltige Produktions- und Konsummuster gibt die Bundesregierung einen Marktanteil von 34 % für Produkte mit staatlichen Umweltzeichen bis 2030 vor. (Bundesregierung, 2016, S. 174) Darüber hinaus soll der mit Konsum verbundene Energieverbrauch langfristig abgesenkt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 176) Weiterhin sollen bis 2030 mindestens 5.000 Organisationsstandorte des Umweltmanagementsystems EMAS registriert sein. (Bundesregierung, 2016, S. 178) <?page no="101"?> 102 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen Erster Indikator in diesem Bereich sind die Emissionen an Treibhausgasen. Zu diesen zählen: Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Stickstoffoxid (NO 2 ), Stickstofftri-fluorid (NF 3 ), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/ HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/ PFC) und Schwefelhexafluorid (SF 6 ). Weiterhin berichtet die Bundesregierung auch den deutschen Beitrag an der internationalen Klimafinanzierung. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die der Reduktion von Treibhausgasen, der Anpassung an den Klimawandel sowie dem Erhalt der Biodiversität dienen und aus deutschen Haushaltsmitteln finanziert werden. Das schließt auch REDD+-Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern mit ein. (Bundesregierung, 2016, S. 186) Unter REDD+ (United Nations Collaborative Programme on Reducing Emissions from Deforestation and Forrest Degradation in Developing Countries) wird ein auf den Verhandlungen der internationalen Klimarahmenkonvention basiertes Konzept verstanden, mit dem der Schutz von Wäldern als Kohlenstoffspeicher finanziell attraktiv gestaltet werden soll. (UN-REDD, 2018) Das erste Indikatoren-Ziel betrifft die Treibhausgasemissionen Deutschlands. Diese sollen im Vergleich zu 1990 bis 2020 um 40 % gesenkt werden. Bis 2030 soll sie auf 55 % reduziert werden. Weiterführend sollen bis 2040 70 % und abschließend 80 bis 95 % Reduktion bis 2050 erreicht werden. (Bundesregierung, 2016, S. 184-185) Ergänzend ist geplant, die internationale Klimafinanzierung der Bundesregierung bezüglich des Soll-Wertes aus dem Jahre 2014 zu verdoppeln. Das bedeutet, dass bis 2020 circa vier Milliarden € angestrebt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 186) 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen Als Indikator für die Wirkung von Maßnahmen zum Meeresschutz wird der Gesamtstickstoffeintrag in Nord- und Ostsee betrachtet. Dieser wird in mg pro Liter Wasserabfluss der Flüsse Eider, Elbe, Ems und Weser in die Nordsee sowie Peene, Trave und Warnow in die Ostsee abgebildet. (Bundesregierung, 2016, S. 191) Zusätzlich wird der Anteil nachhaltig befischter Bestände an der Gesamtzahl an Fischbeständen in Nord- und Ostsee betrachtet. (Bundesregierung, 2016, S. 193) Hinsichtlich der Nährstoffeinträge in Nord- und Ostsee sollen zunächst die Stickstoffeinträge der in die Nordsee mündenden Flüsse 2,8 mg Stickstoff pro Liter nicht übersteigen. Bei den in die Ostsee einmündenden Flüssen wird ein Wert von 2,6 mg Stickstoff pro Liter anvisiert. (Bundesregierung, 2016, S. 191) <?page no="102"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 103 Um Überfischung entgegenzuwirken, wird bis 2020 versucht, alle wirtschaftlich verwendeten Fischbestände entsprechend des nachhaltigen „Maximum Sustainable Yield-Standard“ (MSY-Standard) zu bewirtschaften. (Bundesregierung, 2016, S. 194) 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen Als Indikator für Landökosysteme wird die Artenvielfalt, gemessen an den Beständen 51 ausgewählter Vogelarten, zugrunde gelegt. (Bundesregierung, 2016, S. 201) Außerdem wird die Eutrophierung von Ökosystemen als weiterer Indikator genannt. Diese ergibt sich durch eine zu hohe Belastung mit atmosphärischen Stickstoffeinträgen. Um die Kennzahl zu erhalten, wird die Anzahl betroffener empfindlicher Flächen durch die Gesamtfläche empfindlicher Ökosysteme dividiert. (Bundesregierung, 2016, S. 203) Um Deutschlands Bemühungen im internationalen Kontext zu betrachten und zu bewerten, werden die Auszahlungen Deutschlands an Länder aufgeführt, die dazu dienen, den Erhalt und Wiederaufbau von Wäldern zu gewährleisten. Dies geschieht unter Beachtung des REDD+-Regelwerkes. (Bundesregierung, 2016, S. 205) Um die Artenvielfalt langfristig zu konservieren, wird innerhalb des als Indikator gewählten Index ein Richtwert von 100 bis 2030 angestrebt. Dieser Wert wurde ursprünglich für 2015 als Ziel festgelegt, konnte jedoch bei weitem nicht erreicht werden. Im Jahr 2020 soll der Zielwert nochmals überprüft und eventuell angepasst werden. (Bundesregierung, 2016, S. 201) Um Flächen vor Eutrophierung zu schützen, soll die Anzahl an Flächen mit erhöhten Stickstoffeinträgen bis 2030 um 35 % gesenkt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 203) Darauf aufbauend soll auch Deutschlands internationales Engagement weiter forciert werden. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, die Zahlungen an Entwicklungsländer zum Erhalt von Wäldern bis 2030 zu erhöhen. (Bundesregierung, 2016, S. 205) 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen Innerhalb des vorletzten Indikatorensets wird zunächst die Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner gemessen, um als Indiz für Kriminalität in Deutsch- <?page no="103"?> 104 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands land zu dienen. (Bundesregierung, 2016, S. 211) Im internationalen Kontext wird die Anzahl der in Afrika, Osteuropa, Mittelamerika und Asien durchgeführten Projekte mit deutscher Beteiligung genannt, die der Sicherung, Registrierung und Vernichtung von Kleinwaffen dienen. (Bundesregierung, 2016, S. 213) Abschließend wird in Bezug auf Korruption ein Indikator eingeführt. Hierbei handelt es sich um den „Corruption Perception Index“ (CPI), der von Transparency International veröffentlicht wird. Dieser gilt als Maßzahl für die Korruption im öffentlichen Sektor. Es wird sowohl Deutschlands Wert als auch der Wert jener Länder genannt, die durch deutsche Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden und deren CPI sich seit 2012 verbessert hat. (Bundesregierung, 2016, S. 215) Zunächst geht es in diesem Themenkomplex darum die Kriminalitätsrate zu senken. Die Zielsetzung dabei ist, einen Wert von 7.000 Straftaten je 100.000 Einwohner zu unterschreiten. (Bundesregierung, 2016, S. 211) Weiterhin sollen jährlich bis 2030 mindesten 15 Projekte gefördert werden, die der Registrierung oder Zerstörung von Kleinwaffen dienen. (Bundesregierung, 2016, S. 213) Auch die Häufigkeit von Korruption soll gesenkt werden. In diesem Kontext wird gefordert, den CPI (Corruption Perception Index) Deutschlands bis 2030 zu verbessern. Auch der CPI jener Länder, die im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden, soll verbessert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 215) 17. Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben Das Indikatorenset des letzten Themenblocks ist in drei Teile gegliedert. Zunächst wird der Anteil öffentlicher Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen gemessen. Weiterhin wird die Zahl von Studierenden sowie Forscherinnen und Forschern aus Entwicklungs- und niedrig entwickelten Ländern berücksichtigt. Abschließend wird die Menge an Importen aus den am schwächsten entwickelten Ländern im Verhältnis zu allen Importen nach Deutschland betrachtet. (Bundesregierung, 2016, S. 220-224) Innerhalb des letzten Indikatorensets wird das Ziel formuliert, den Anteil öffentlicher Entwicklungsausgaben bis 2030 auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Dieses Ziel wurde ursprünglich für 2015 angestrebt. Es konnte allerdings nicht erreicht werden. (Bundesregierung, 2016, S. 220) Darüber hinaus soll die Zahl an Studierenden und Forschenden aus Entwicklungs- und Schwellenländern innerhalb des Zeitraums von 2015 bis 2020 um 10 % gesteigert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 222) Abschließend wird an- <?page no="104"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 105 gestrebt, den Anteil an Importen aus den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt (LDCs) verglichen mit 2014 bis 2030 zu verdoppeln. (Bundesregierung, 2016, S. 224) 5.3.4 Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung Im abschließenden Kapitel zur Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 werden im Folgenden die bisherigen und geplanten Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich der einzelnen Ziele vorgestellt. 1. Armut in jeder Form überall beenden Im Rahmen des ersten SDGs werden von der Bundesregierung keine Aktivitäten genannt. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass Armut an sich nicht behoben werden kann, sondern die Ursachen hierfür analysiert und entsprechend angegangen werden müssen. Es wird darauf verwiesen, dass dies mittels der Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungsniveaus, durch die Erhöhung der Erwerbstätigkeit und durch die Anhebung des Lohnniveaus erfolgen wird. (Bundesregierung, 2016, S. 58-59) 2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern 2.1a Stickstoffüberschuss Bisherige Maßnahmen: Auf der Basis einer angestrebten Änderung der Düngeverordnung sieht die Bundesregierung bereits jetzt Verringerungspotentiale bei den Nitrateinträgen in Flüssen und anderen Gewässern. Hierbei werden entsprechend folgende Maßnahmen genannt: „Präzise Ermittlung des Düngebedarfs“ „Einbeziehung organischer Düngemittel pflanzlicher Herkunft in die Ausbringungsobergrenze von 170 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr“ „Ausdehnung der Verbotszeiträume für die Aufbringung von Düngemitteln im Herbst und Winter“ „Absenkung der Kontrollwerte für Stickstoff und Phosphor“ Darüber hinaus wird geplant, den Ländern weitere Kompetenzen zuzusprechen, um Gebiete mit überdurchschnittlich hoher Nitratbelastung stärker zu kontrollieren. (Bundesregierung, 2016, S. 66) <?page no="105"?> 106 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Geplante Maßnahmen: Bis 2018 soll zunächst in größeren Betrieben eine neue Rechtsverordnung erlassen werden. Mithilfe dieser soll eine leichtere „Bestimmung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Betrieb“ ermöglicht werden. Eine betriebliche Gesamtbilanz über die entsprechenden Mengen der Nährstoffe im Boden wäre dabei eine denkbare Option der Umsetzung. Damit wäre es möglich, Aufschluss über die Nährstoffströme zu erhalten und diese bei Bedarf anzupassen. (Bundesregierung, 2016, S. 66) 2.1b Ökologischer Landbau Bisherige Maßnahmen: 2015 wurde durch die Bundesregierung die Entwicklung einer Strategie zum ökologischen Landbau begonnen. (Bundesregierung, 2016, S. 68) Diese wurde im Februar 2017 veröffentlicht (BMEL, 2017) Geplante Maßnahmen: Neben der Entwicklung der oben genannten Strategie zum ökologischen Landbau stellt auch das „Nationale Programm für nachhaltigen Konsum“ Vorschläge, die in den ökologischen Landbau integriert werden können. Aus diesem Grund will sich die Bundesregierung ebenfalls für dessen Umsetzung einsetzen. Zudem soll geprüft werden, weshalb die Ziele nicht erreicht werden konnten und ob die bisherigen Maßnahmen dafür verantwortlich sind oder eventuell eine Einschränkung durch andere Politikbereiche erfolgt. (Bundesregierung, 2016, S. 68-69) 3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern 3.1a/ b Vorzeitige Sterblichkeit Bisherige Maßnahmen: Um vorzeitiger Sterblichkeit entgegenzuwirken hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschiedene Gesetze entworfen, die die medizinische und ärztliche Versorgung verbessern sollen. Hierzu zählen zunächst das Gesetzliche Krankenversicherungsgesetz (GKV), das Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz sowie das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Diese wurden 2015 verabschiedet. Darüber hinaus gilt seit 2016 das Krankenhausreformgesetz. (Bundesregierung, 2016, S. 73) Neben diesen allgemeinen Maßnahmen hat die Bundesregierung auch für spezielle Krankheitsbereiche Gesetze veröffentlicht: Der Nationale Krebsplan sowie das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung werden hierbei <?page no="106"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 107 exemplarisch angeführt. Außerdem wurde 2015 das Präventionsgesetz erlassen, das Vorsorgemaßnahmen stärker unterstützen soll. (Bundesregierung, 2016, S. 73-74 / GKV-Spitzenverband, 2017) Geplante Maßnahmen: Die Bundesregierung plant in Zukunft, die bisherigen Maßnahmen weiterzuführen und auszubauen. (Bundesregierung, 2016, S. 74) 3.1c/ d Raucherquote Bisherige Maßnahmen: Zur Senkung der Raucherquote und somit zur Reduzierung der durch den Tabakkonsum verursachten Kosten von ca. 79 Mrd. € pro Jahr führt die Bundesregierung vor allem Maßnahmen durch, die Kinder und Jugendliche ansprechen sollen. (Bundesregierung, 2016, S. 75 / DKFZ, 2015, S. 1-2) Im Rahmen des Gesundheitsziels „Tabakkonsum reduzieren“ wurden deshalb folgende Ziele formuliert: Jugendliche und junge Erwachsene bleiben Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucher, der Rauchstopp in jeder Altersgruppe wird angehoben, Gewährleistung eines umfassenden Schutzes vor Passivrauchen. Außerdem soll durch das Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung vom 20. Mai 2016 eine weitere Senkung der Raucherquote erreicht werden. Des Weiteren wurde das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas verabschiedet, das ebenfalls präventive Funktionen erfüllt. (Bundesregierung, 2016, S. 75-76 / BMFSFJ, 2016) Geplante Maßnahmen: Die neuen Ziele sollen durch Weiterführung der bisherigen Strategie erreicht werden. So sollen bspw. Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wie z. B. die Kampagne „Förderung des Nichtrauchens“, fortgesetzt und ausgebaut werden. (Bundesregierung, 2016, S. 75-76 / BZgA, 2017) 3.1e/ f Adipositasquote von Erwachsenen und Jugendlichen Bisherige Maßnahmen: Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ wurde verabschiedet, um Erkrankungen, die durch einen bestimmten Lebensstil verursacht werden, präventiv zu bekämpfen. Darüber hinaus legt die Bundesregierung großen Wert auf die Prävention von Übergewicht bei Jugendlichen und <?page no="107"?> 108 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Kindern. Um dies langfristig zu gewährleisten, sollen die Erfolgsfaktoren aktueller Projekte identifiziert und weiterhin genutzt werden. Weiterführend sollen die bereits initiierten Projekte optimiert werden. Außerdem sollte durch das BMEL (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) eingerichtet werden. Dieses nahm zum Februar 2017 seine Arbeit auf und vereint die Aktivitäten der BMEL mit denen des aid-Infodienstes. (BZfE, 2017) Letzterer dient der Ernährungsbildung, -information und -kommunikation sowie der Verbesserung der deutschen Ernährungsbzw. Verpflegungssituation. Innerhalb des BZfE ist auch die Einrichtung eines Qualitätszentrums geplant, das die Ernährung in Kitas und Schulen sicherstellen soll. Es soll auch koordinierende Aufgaben sowie Informationskampagnen an Schulen und Kitas übernehmen. Neben diesen Aktivitäten erfolgen auch noch weitere Informationsveranstaltungen zur Ernährungsbildung in ganz Deutschland. Neben dem oben genannten aid-Infodienst ist auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Bereich der Prävention aktiv. Dieser Arbeit entstammen z. B. diverse Leitfäden und Informationsmaterialien für alle Zielgruppen. (Bundesregierung, 2016, S. 78) Geplante Maßnahmen: Neben der Fortführung der bisherigen Aktivitäten ist der Aktionsplan „IN Form - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ geplant und findet bereits Anwendung. Dieser umfasst bislang 170 Maßnahmen, die dabei helfen, Präventionsbestrebungen leichter und besser zu verankern. (Bundesregierung, 2016, S. 78-79) 3.2a Emissionen von Luftschadstoffen Bisherige Maßnahmen: Auf Basis der bereits vorhandenen Legislative seitens der EU und Deutschlands konnte bereits eine Senkung der Luftschadstoffwerte erreicht werden. (Bundesregierung, 2016, S. 80) Geplante Maßnahmen: Deutschland verpflichtet sich gemäß der EU-Richtlinie zu nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen (NERC-Richtlinie), den Ausstoß der nachfolgend genannten Luftschadstoffe um die entsprechende Prozentzahl bis 2030 zu senken: SO 2 : 58 %, NO X : 65 %, PM 2,5 : 43 %, NMVOC: 28 % und NH 3 : 29 %. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Bundesregierung die Entwicklung von Luftreinhaltungsprogrammen als notwendig an, wie bspw. der Festlegung von Emissionshöchstmengen. (Bundesregierung, 2016, S. 80 / UBA, 2013) <?page no="108"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 109 3.2b Anteil der Bevölkerung mit erhöhter PM 10 -Exposition in Deutschland Bisherige Maßnahmen: Durch entsprechende Maßnahmen bei Kraftwerken, Industrieanlagen, Fahrzeugen und weiteren Beispielen konnte bereits eine Senkung der Feinstaubwerte erreicht werden. (Bundesregierung, 2016, S. 82) Geplante Maßnahmen: Zukünftig sind weitere Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubemissionen notwendig. Hierzu sind neue Pläne von Maßnahmen im Rahmen der NERC- Richtlinie zu entwickeln. (Bundesregierung, 2016, S. 82) 4. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern 4.1a Frühe Schulabgängerinnen und Schulabgänger Bisherige Maßnahmen: Die Bundesregierung hat unterschiedliche Maßnahmen zur Leseförderung, der Ausgestaltung von Ganztagsschulen und der Förderung außerschulischer Bildungsmaßnahmen bereits unternommen. Zudem wurde die „Qualitätsoffene Lehrerbildung“ in Kooperation mit den Ländern initiiert. Innerhalb dieser Initiative kommt es zur Unterstützung von Hochschulen bei der Ausbildung von Lehrern. Weiterhin kam es zur Ausgestaltung von Maßnahmen der Berufsorientierung von Jugendlichen. Als Beispiel ist die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ zu nennen, bei der Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit eng zusammengearbeitet haben. Darüber hinaus wurde 2015 das Förderinstrument zur „Assistierten Ausbildung“ ausgearbeitet. Neben diesem kam es auch zur Implementierung der Dachinitiative „Chance Beruf“. Innerhalb dieser wurde das Ziel formuliert, jedem Jugendlichen zu einem Abschluss zu verhelfen und darauf aufbauend auch einen Anschluss an diesen zu erlangen. Im Rahmen weiterer Initiativen werden hierzu Konzepte ausgearbeitet. Abschließend verhilft die Initiative, „Jugend stärken“ zu einer besseren sozialen, schulischen und beruflichen Integration junger Menschen mit nachteiliger Herkunft. (Bundesregierung, 2016, S. 90) Geplante Maßnahmen: Weitere Maßnahmen der Verbesserung in den entsprechenden Bereichen sollen abgestimmt und umgesetzt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 90) <?page no="109"?> 110 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 4.1b 30bis 34-Jährige mit tertiärem oder postsekundärem nichttertiärem Abschluss Bisherige Maßnahmen: Im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 setzen sich Bund und Länder vereint für eine Erreichung des genannten Ziels ein. Der Hochschulpakt wurde ursprünglich 2014 initiiert. Entsprechend den Angaben der Bundesregierung wurden seither mehr als 750.000 zusätzliche Studienanfänger/ -innen aufgenommen. Darüber hinaus werden im Rahmen des Qualitätspaktes Lehre aus dem Jahr 2010 186 Hochschulen aus allen Bundesländern unterstützt. Auch beim Bau neuer Studierendenwohnheime wurden diese durch die Bundesregierung unterstützt. Darüber hinaus wurde zusätzlich das Deutschlandstipendium eingeführt. Seit 2015 wird die Zahlung des BAföG aus Geldern des Bundes vorgenommen. (Bundesregierung, 2016, S. 92) Geplante Maßnahmen: Weitere Maßnahmen sollen kontinuierlich entwickelt werden. Innerhalb der dritten Phase des Hochschulpaktes (2016-2020) ist geplant, dass die Länder jährlich 10 % der Bundesmittel für Maßnahmen verwenden, die darauf abzielen, Studierende zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. (Bundesregierung, 2016, S. 92) 4.2a/ b Ganztagsbetreuung für Kinder Bisherige Maßnahmen: Das Tagesbetreuungsausbaugesetz sowie das Kinderförderungsgesetz bilden die Grundlage für die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung. Im August 2013 wurde jedem Kind ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz eingeräumt. Daneben stellt der Bund die „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zur Verfügung, die dabei helfen soll, den Ausbau von Betreuungsplätzen zu finanzieren. Auf dieser Basis wurden im Zeitraum von 2006 bis 2016 433.000 Plätze geschaffen und die Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren von 16,1 % auf 32,9 % angehoben. (Bundesregierung, 2016, S. 94) Geplante Maßnahmen: Der Ausbau der Kindertagesbetreuung soll auch weiterhin erfolgen. Entsprechend wurden Gelder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes auf die Kindertagesbetreuung allokiert. Daneben will die Bundesregierung auch Initiativen zur Förderung der Qualität der Betreuung forcieren. Innerhalb dieses Prozesses soll auch verstärkt auf die Integration von Kindern Geflüchteter geachtet werden. Zudem kommt es zur Förderung der Bundesprogramme „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, „KitaPlus“, „Kindertagespflege“ und „Qualität vor Ort“. Insbesondere das Programm „KitaPlus“ wird hierbei exempla- <?page no="110"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 111 risch genannt, da diesem Mittel in Höhe von 100 Millionen € zur Verfügung stehen. Mit diesen sollen Öffnungszeiten erweitert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 95) 5. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen 5.1a Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern Bisherige Maßnahmen: Der bereits oben genannte Impuls zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung wird von der Bundesregierung auch bei der Beseitigung von Geschlechterungerechtigkeiten als hilfreich angesehen, da zusätzlich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet wird. Neben dieser Initiative hat die Bundesregierung das Elterngeld um das ElterngeldPlus erweitert. Weiterführend kam es nach Angaben der Bundesregierung zur Verbesserung der Familienpflegezeit und zur Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes. Darüber hinaus wird angegeben, dass Frauen von der Einführung des Mindestlohns im Verhältnis überdurchschnittlich profitieren. (Bundesregierung, 2016, S. 100) Geplante Maßnahmen: Durch ein Pflegeberufegesetz soll die Arbeit in sozialen Bereichen aufgewertet werden. Zudem ist die Einführung eines Gesetzes zur Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern geplant. Abschließend soll zudem ein gesetzlicher Anspruch auf die Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit implementiert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 100) 5.1b Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft Bisherige Maßnahmen: Mithilfe des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurde erstmals in der Geschichte eine Geschlechterquote für die Wirtschaft verabschiedet. (Bundesregierung, 2016, S. 101-102) Die „Frauenquote“ gilt seit dem 1. Januar 2016 für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst und führte nach dem Bericht des Kabinetts vom 16. August 2017 bereits zu ersten Erfolgen. So waren bspw. zum 31. Dezember 2016 in den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in den Aufsichtsräten der privatwirtschaftlichen Unternehmen etwa 41 % weiblich. (Bundesregierung, 2017a) Geplante Maßnahmen: Die Bundesregierung weist in der Nachhaltigkeitsstrategie keine geplanten weiteren Maßnahmen aus. (Bundesregierung, 2016, S. 102) <?page no="111"?> 112 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 5.1c Berufliche Qualifizierung von Frauen und Mädchen durch deutsche Entwicklungspolitische Zusammenarbeit Bisherige Maßnahmen: Innerhalb des „Entwicklungspolitischen Aktionsplan[s] zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016 - 2020“ und der „BMZ-Bildungsstrategie: Gerechte Chancen auf hochwertige Bildung schaffen“ setzt sich Deutschland bereits für eine Umsetzung der in der Agenda 2030 festgelegten Ziele engagiert ein. (Bundesregierung, 2016, S. 103) Geplante Maßnahmen: Die Bundesregierung will bisher erprobte Maßnahmen weiter fortsetzen und sich zudem für neue Maßnahmen einsetzen. So soll bspw. das Projekt „Berufliche Förderung von Frauen im ländlichen Raum in Afrika“ gefördert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 104) 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten 6.1a Gesamt-Phosphor / Phosphat-Eintrag in Fließgewässer Bisherige Maßnahmen: Durch die Einführung phosphatfreier Waschmitteln und die Phosphateliminierung in Kläranlagen konnte nach Einführung von Grenzwerten die Belastung in den letzten Jahren deutlich verringert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 108) Geplante Maßnahmen: In den kommenden Jahren kommt es zur Umsetzung der Agrarumweltprogramme der Länder sowie zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Daneben sollen die Novellierung der Düngeverordnung sowie die Novelle der Klärschlammverordnung zu einer weiteren Verringerung der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen beitragen. (Bundesregierung, 2016, S. 108) 6.1b Nitrat im Grundwasser Bisherige Maßnahmen: Die Nachhaltigkeitsstrategie weist keine bisherigen Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratvorkommens im Grundwasser auf. Geplante Maßnahmen: In Zukunft sollen Vorgaben zur pflanzenbedarfs- und standortgerechten Düngung konsequenter eingehalten werden. Zudem soll die Effizienz dieser Dün- <?page no="112"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 113 gung gesteigert und vorhandene Nitratüberschüsse verringert werden. Hierzu kommt es zur Neuauflage des Düngerechts. Innerhalb dessen wird ein effizienterer und ressourcenschonenderer Umgang mit Nitraten angestrebt. Um bisherige Überschreitungen zukünftig einzudämmen, soll dieser Prozess stärker überwacht werden. Zudem sollen Beratungs- und Schulungsprogramme für Landwirte initiiert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 110) 6.2 Anzahl der Menschen, die neu Zugang zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung erhalten durch deutsche Unterstützung Bisherige Maßnahmen: Das BMZ hat zwischen 2003 und 2013 insgesamt 3,3 Milliarden € in die finanzielle sowie technische Entwicklungszusammenarbeit in Bezug auf den Wassersektor bereitgestellt. Dies führte zu einer besseren Trinkwasserversorgung für 25 Millionen Menschen und einer Sanitärversorgung für 5 Millionen Menschen in der Sub-Sahara-Region. (Bundesregierung, 2016, S. 112) Geplante Maßnahmen: Auch zukünftig sollen Partnerländer im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden. Insbesondere die Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Versorgungsunternehmen steht dabei im Vordergrund. Um die Agenda 2030 entsprechend umzusetzen, wird die Bundesregierung auf gute Regierungsführung in ihren Partnerländern achten. Gerade fluchtrelevante Länder der Sub- Sahara-Region werden laut Bundesregierung im Fokus der Bemühungen stehen. (Bundesregierung, 2016, S. 112) 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern 7.1a/ b Endenergieproduktivität und Primärenergieverbrauch Bisherige Maßnahmen: Die Energieberatung durch Verbraucherzentralen stellt ein erstes Angebot der Bundesregierung im Rahmen ihrer Energieeffizienzpolitik dar. Für Unternehmen ist in diesem Kontext die Energieberatung Mittelstand relevant. Neben diesen Beratungsofferten sind auch finanzielle Anreize ein Instrument der deutschen Energieeffizienzpolitik. Dazu zählen Förderungsoptionen wie das CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm oder KfW-Programme zur energieeffizienten Sanierung. Diese sind mit 2 Milliarden € das finanzstärkste Förderinstrument der Bundesregierung. Mit der Energieeinsparverordnung wurde außerdem ein Rahmenwerk zur Sicherung energetischer Qualität beim Gebäudebau initiiert. Neben diesen Bestrebungen wurden 2014 der Nationale Aktionsplan Energieef- <?page no="113"?> 114 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands fizienz (NAPE) und das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 begonnen. (Bundesregierung, 2016, S. 117) Geplante Maßnahmen: Neben der geplanten Umsetzung des NAPE und des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 will die Bundesregierung das Energieeinsparrecht für Gebäude verbessern und das Regelungssystem für die energetischen Anforderungen Effizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung neu aufsetzen. Abschließend sollen auch neue Herausforderungen im Rahmen des Dialogprozesses „Grünbuch Energieeffizienz“ identifiziert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 117-118) 7.2a/ b Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch und Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am Stromverbrauch Bisherige Maßnahmen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert den Ausbau des Stromsektors hinsichtlich erneuerbarer Energien. Im Zuge dessen müssen Netzbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien bevorzugt abnehmen. Weiterführend regelt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, dass Teile der Wärmebzw. Kältezufuhr von Gebäuden aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Zudem wurde ein Marktanreizprogramm initiiert, das die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand und im Wärmemarkt fördert. Durch die aus dem Bundes-Emissionsschutzgesetz hervorgehende Treibhausgasquote kommt es wiederum indirekt zur Förderung erneuerbarer Energien. Weitere Maßnahmen sind dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 zu entnehmen. Ein zentraler Punkt dessen soll die Förderung der Elektromobilität sein. (Bundesregierung, 2016, S. 120) Geplante Maßnahmen: Innerhalb der EEG-Novelle 2017 soll zunächst eine Umstellung der finanziellen Förderung stattfinden die zu einem auf Wettbewerbsbasis ermittelten Fördersatz führt. Außerdem soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit bis zu 300 Millionen € bezuschusst werden. Zusätzlich wird der Kauf von Elektrofahrzeugen mit dem Umweltbonus attraktiv gestaltet. Die Bundesregierung bezuschusst aktuell den Kauf eines Batterieelektrofahrzeugs mit 2.000 € und den Kauf eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs mit aktuell 1.500 €. (Bundesregierung, 2016, S. 120-121 / BAFA, 2017) Abschließend kommt es zur Fortführung des Nationalen Innovationsprogrammes Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. (Bundesregierung, 2016, S. 121) <?page no="114"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 115 8. Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern 8.1 Gesamtrohstoffproduktivität Bisherige Maßnahmen: Gesetzlich wurde mit dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (Prog- Ress) und der dazugehörigen Fortschreibung (ProgRess II) ein Rahmen zur Gestaltung des Indikatorziels geschaffen. Abseits des nationalen Kontextes wurden 2015 unter deutscher Präsidentschaft Beschlüsse zur Ressourceneffizienz durch die G7 verabschiedet. Im Rahmen internationaler Zusammenarbeit werden auch Partner beim Aufbau ressourceneffizienter Kompetenzen unterstützt. (Bundesregierung, 2016, S. 129) Geplante Maßnahmen: Zunächst soll das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm konsequent umgesetzt werden. Weiterführend soll die Beschaffung in Deutschland stärker auf Ressourceneffizienz ausgerichtet werden. Unabdingbar sind hierbei auch Informationskampagnen für Haushalte und Unternehmen. Weiterhin sollen Forschungsvorhaben gefördert und die internationalen Bestrebungen beibehalten werden. (Bundesregierung, 2016, S. 129) 8.2a/ b Staatsdefizit, strukturelles Defizit Bisherige Maßnahmen: Zur Einhaltung der gesetzten Obergrenzen für das Staatsdefizit wurde die „Föderalismusreform II“ entwickelt und innerhalb dieser die „Schuldenbremse“ beschlossen. Auf Basis dessen müssen die Länder ausgeglichene Haushalte aufweisen, während dem Bund eine Überschreitung des strukturellen Defizits von 0,35 % nicht gestattet ist. (Bundesregierung, 2016, S. 131) Geplante Maßnahmen: Angesichts der massiv gestiegenen Zahl an Zuwanderern sowie des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Kosten im sozialen Bereich sind in den kommenden Jahren neue finanzielle Herausforderungen immanent. Die Bundesregierung plant deshalb, an der bisherigen Politik festzuhalten. Zudem ist ein Bundeshaushalt ohne neue Defizite vorgesehen. (Bundesregierung, 2016, S. 131) <?page no="115"?> 116 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 8.2c Schuldenstand Bisherige Maßnahmen: Seit dem Maximum infolge der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2010 ist die Schuldenstandsquote auf Basis erfolgreicher Rückführungen von Verbindlichkeiten sukzessive gesunken. Während im Jahr 2010 noch 9,2 % des BIP als Verbindlichkeiten aufgeführt wurden, waren es 2015 nur noch rund 5,6 %. (Bundesregierung, 2016, S. 133) Geplante Maßnahmen: Bis 2023 soll die Schuldenstandsquote den im Rahmen des Maastricht-Vertrags festgelegten Grenzwert von 60 % des BIP erreichen. Die Bundesregierung will dies vor allem durch ausgeglichene Haushalte in den kommenden Jahren erzielen. Allerdings sind bis dahin noch weitere Reformen notwendig, da der demografische Wandel sich zunehmend auf den Haushalt auswirken wird. (Bundesregierung, 2016, S. 133) 8.3 Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen zum BIP Bisherige und geplante Maßnahmen: Mit einer Förderung öffentlicher wie privater Investitionen will die Bundesregierung die Investitionsquote über den Durchschnitt der OECD anheben. Diese Förderungen finden bereits in unterschiedlichsten Bereichen Anwendung, so z. B. bei der Verkehrsinfrastruktur, dem Ausbau des Breitbandnetzwerkes, aber auch bei Energieeffizienzmaßnahmen oder dem Klimaschutz. Weitere Maßnahmen sollen hier ansetzen und fortgeführt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 135) 8.4 BIP je Einwohner Bisherige und geplante Maßnahmen: Die bisherige Politik der Bundesregierung soll auf der Basis der aktuell florierenden Wirtschaftslage beibehalten werden und weiterhin der Fokus auf Investitionen sowie nachhaltiges Wachstum gelegt werden. Als Beispiele für ihre Bemühungen führt die Bundesregierung hier die Verbesserung der Investitionsdynamik, die Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft und das Bieten eines innovationsfördernden Umfeldes auf. (Bundesregierung, 2016, S. 138) 8.5a/ b Erwerbstätigenquote Bisherige Maßnahmen: Innerhalb dieses Bereichs führt die Bundesregierung als Erstes das Projekt „Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern“ an, welches darauf ausgelegt ist, <?page no="116"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 117 die Langzeitarbeitslosigkeit zu senken. Das Programm selbst lässt sich in weitere Unterprogramme gliedern, welche bis 2018 respektive 2020 laufen. Des Weiteren wird das Sonderprogramm „Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ beispielhaft genannt. Dieses wurde 2006 durch die Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen und ist an Personen ab 45 Jahren gerichtet. Weiterführend soll durch einen Zuschuss bei Anstellung von Langzeitarbeitslosen ein Anreiz für Arbeitgeber geschaffen werden. (Bundesregierung, 2016, S. 139-140) Geplante Maßnahmen: Als erstes Ziel nennt die Bundesregierung die Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Anpassung der Förderregelungen an die sich verändernden Anforderungen. Darüber hinaus wurde im Februar 2016 ein Gesetzesentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung verabschiedet. Dieser soll dabei helfen, Förderungen von geringqualifizierten Beschäftigten und Arbeitslosen zu verbessern. Von den Erkenntnissen der 2015 ausgelaufenen „Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ Initiative sollen die „Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Chancen“ profitieren. Weiterhin sollen auch Flüchtlingen bspw. durch eine intensive Sprachförderung Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt geboten werden. (Bundesregierung, 2016, S. 140) 8.6 Anzahl der Mitglieder des Textilbündnisses Bisherige Maßnahmen: Mithilfe des Bündnisses für nachhaltige Textilien will die Bundesregierung ein gezieltes Engagement zur Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards ermöglichen. Diese sollen idealerweise entlang der gesamten Lieferkette eingeführt werden. Im November 2016 waren bereits rund 55 % der deutschen Textil- und Bekleidungsunternehmen beteiligt. Zudem führt die Bundesregierung an, dass diese Ziele nur im Verbund aller Stakeholder erreichbar seien. In Kooperation mit Verbänden aus Wirtschaft und Naturschutz soll außerdem im Rahmen der Plattform „Unternehmen Biologische Vielfalt 2020“ die Einführung diverser Managementinstrumente ermöglicht werden, die die Analyse der Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivität auf die biologische Vielfalt erleichtern sollen. (Bundesregierung, 2016, S. 141-142) Geplante Maßnahmen: Bis Ende 2017 soll das Textilbündnis 75 % des deutschen Marktes vereinen. Auch im internationalen Raum soll es langfristig eingeführt werden. Hierzu wurden einige Initiativen zur Umsetzung vorbereitet. Mitglieder des Bündnisses erklären sich zur Teilnahme an einem stetigen Verbesserungsprozess bereit. <?page no="117"?> 118 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Dies erfolgt mittels eines Schlüsselfragen- und Indikatorensets, welches jährlich genutzt wird, Maßnahmenpläne abzuleiten. Transparenz wird mittels regelmäßigem Monitoring und Sanktionen bei Nichteinhaltung gewährleistet. Zukünftig sollen auch die Lieferketten nachhaltiger gestaltet und die Erkenntnisse des Textilsektors auf andere Wirtschaftsbereiche übertragen werden. (Bundesregierung, 2016, S. 142) 9. Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen 9.1 Private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung Bisherige Maßnahmen: Um die geplante jährliche Ausgabe von 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung zu erreichen, wurden in der Legislaturperiode 2015 zusätzlich 3 Mrd. € vom Bund bereitgestellt. (Bundesregierung, 2016, S. 147) Die Ausgaben für F&E lagen im Jahr 2015 bei rund 88,8 Mrd. €, was etwa 2,93 % des BIP entspricht. (Statistisches Bundesamt, 2017k) Geplante Maßnahmen: Das bisherige Drei-Prozent-Ziel soll auch weiterhin erhalten bleiben. Zusätzlich werden sich Bund und Länder auch fortwährend gemeinsam für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Forschung und Entwicklung einsetzen. (Bundesregierung, 2016, S. 147) 10. Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern 10.1 Ausländische Schulabsolventen Bisherige Maßnahmen: Zur Förderung des Erwerbs deutscher Sprachfertigkeiten wurden bereits 2005 Integrationskurse für Zuwanderer eingeführt, an denen bis 2015 ca. 1,5 Millionen Menschen teilgenommen haben. Weitere Maßnahmen zielen auf den darauf aufbauenden Bildungsablauf ab und sollen diesen zugänglicher gestalten. Dahingehend sind BMI (Bundesinnenministerium) und BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) bemüht, einen leichteren Übergang hin zu berufsbezogener Sprachförderung zu ermöglichen. Viele dieser Maßnahmen sind nicht nur auf Zuwanderer ausgelegt, sondern sollen einem breiten Spektrum der Bevölkerung Zugang zu Ausbildungswegen ermöglichen. Einige beispielhafte Maßnahmen sind die Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, die orientierend und berufseinstiegshelfend wirken soll sowie die Maßnahme „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“. (Bundesregierung, 2016, S. 152) <?page no="118"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 119 Neben der Begleitung hin zum Beruf sollen auch weitere Ausbildungsplätze geschaffen werden, z. B. in Betrieben die von Zugewanderten geführt werden. Im Rahmen dieser Initiative wurde die Koordinierungsstelle „Ausbildung bei Selbstständigen mit Migrationshintergrund“ geschaffen. Seit 2015 werden durch diese Initiative 13 Servicestellen zur Beratung gefördert. Weitere Stellen sind ebenfalls in der Planung. Zudem wurde im Kontext der Zuwanderungskrise ein „Maßnahmenpaket“ initiiert, welches den Geflüchteten Zugang zu Bildung und Ausbildung erlauben soll. Innerhalb dessen wurden Sprachförderungskurse, das Erkennen von Talenten und Potentialen, Maßnahmen zur Berufsorientierung und dem Ausbildungseinstieg sowie die Unterstützung von Kommunen beschlossen. In einem weiteren Paket ist das Ziel, das Studium zu ermöglichen, vorgesehen. (Bundesregierung, 2016, S. 152) Geplante Maßnahmen: In naher Zukunft sollen die bisherigen Maßnahmen weitergeführt, ausgebaut und verbessert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 152) 10.2 Gini-Koeffizient der Einkommensverteilung Bisherige Maßnahmen: Einmal pro Legislaturperiode wird der Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlicht. Dieser enthält alle notwendigen Informationen zur Lage der Einkommensverteilung. Eine Maßnahme der Bundesregierung in diesem Bereich war die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, aber auch Maßnahmen zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit. Darüber hinaus wurden bildungs- und familienpolitische Maßnahmen ergriffen, die vor allem dabei helfen sollen, den Bildungserfolg von Kindern, unabhängig vom Einkommen der Eltern, zu gestalten. (Bundesregierung, 2016, S. 154) Geplante Maßnahmen: Langfristig wird die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt im Zusammenspiel mit der Integration der Zuwanderer eine wichtige Rolle spielen. An dieser Stelle ist mit deutlichen Effekten hinsichtlich der Einkommensverteilung zu rechnen, allerdings wurden bisher noch keine Maßnahmen geplant. (Bundesregierung, 2016, S. 154) 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen 11.1a Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche Bisherige Maßnahmen: Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass das 30-Hektar-Ziel vor allem von Ländern und Kommunen in Eigenverantwortung erreicht werden <?page no="119"?> 120 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands muss. 2013 wurde jedoch das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung und weiteren Fortschritts des Städtebaurechts verabschiedet. Dementsprechend erhält die Innenentwicklung Vorrang bei städtebaulichen Entscheidungen. Weiterhin unterstützt der Bund auch in Kooperationsprojekten die Länder. Abgesehen davon wurde im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans festgelegt, dass zwischen 2016 und 2030 69 % aller Gesamtmittel auf den Erhalt bestehender Infrastruktur aufgewendet werden sollen. (Bundesregierung, 2016, S. 159) Geplante Maßnahmen: Die aktuell verfügbaren Ansätze sollen auch in Zukunft weiterverfolgt und optimiert werden. Der Innenentwicklung kommt in diesem Kontext eine besonders wichtige Rolle zu. (Bundesregierung, 2016, S. 160) 11.1b/ c Freiraumverlust und Siedlungsdichte Bisherige Maßnahmen: Die Senkung von Wohnungs- und Gewerbeleerstand sowie die Brachflächen- und Baulückenentwicklung und Nachsowie Neuverdichten stellen von Kommunen initiierte Maßnahmen dar. Maßnahmen der Bundesregierung wurden in der Nachhaltigkeitsstrategie nicht aufgeführt. (Bundesregierung, 2016, S. 162) Geplante Maßnahmen: In Zukunft sollen die bisherigen Ansätze weiter fortgeführt und weiterentwickelt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 162) 11.2a/ b Endenergieverbrauch im Güterverkehr und im Personenverkehr Bisherige Maßnahmen: Neben dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ wurde mit dem „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ ein Maßnahmenpaket zur Senkung des Endenergieverbrauchs im Verkehr geschaffen. Wasserstraßen, Schienen, der öffentliche Nahverkehr sowie die Elektromobilität und nichtmotorisierte Optionen sollen gefördert und ausgebaut werden. (Bundesregierung, 2016, S. 165) Geplante Maßnahmen: Um die Emissionsziele bis 2050 zu erreichen, soll zunächst die Tankbzw. Ladeinfrastruktur für alternative Antriebsmethoden gefördert werden. Weiterführend müssen auch die Gesetzgebung angepasst und Effizienzziele für Neufahrzeuge angepasst werden. Auf internationaler Ebene will sich die Bundesregierung entsprechend für ambitionierte CO 2 -Ziele einsetzen. Zusätzlich soll es zu einer Verlagerung des Verkehrs, weg von der Straße hin zur Schiene, kommen. Auch eine Senkung des Energiebedarfs im Verkehr soll angestrebt und der Radverkehr weiter gefördert werden. Im Zusammenspiel mit der immer weiter <?page no="120"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 121 voranschreitenden Digitalisierung sollen hierzu mögliche Potentiale identifiziert und genutzt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 166) 11.2c Bevölkerungsgewichtete durchschnittliche ÖV-Reisezeit von jeder Haltestelle zum nächsten Mittel-/ Oberzentrum Bisherige Maßnahmen: Der Bund unterstützt Länder und Gemeinden finanziell über das Entflechtungsgesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. (Bundesregierung, 2016, S. 167) Geplante Maßnahmen: Zwischen 2016 und 2031 sollen insgesamt 150 Milliarden € als Grundlage zur Finanzierung und Planung des öffentlichen Verkehrs beitragen. Daneben werden die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beibehalten. Weiterhin soll die bundesweite Implementierung von sogenannten „e-Tickets“ gemeinsam mit verbesserten Fahrgastinformationssystemen gefördert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 167) 11.3 Überlastung durch Wohnkosten Bisherige Maßnahmen: Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse und die Reform des Wohnungsgeldes implementiert, um der Überlastung durch zu hohe Mietkosten Einhalt zu gebieten. Außerdem wurden die Mittel, die den Ländern zum Ausgleich für den Wegfall früherer Bundesfinanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung gewährt wurden, zwischen 2016 und 2019 um 2 Milliarden € erhöht. 2017 und 2018 soll diese Summe jeweils weitere 500 Millionen € angehoben werden. Diese Mittel werden entsprechend nur für den sozialen Wohnungsbau aufgewendet. Weitere Immobilien und Liegenschaften zum sozialen Wohnungsbau sollen den Ländern ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 169) Geplante Maßnahmen: Mit einer Offensive beim Wohnungsbau soll eine Entlastung auf den Wohnungsmärkten generiert werden. Dabei soll das Maßnahmenpaket aus Baulandbereitstellung, Monitoring von Bausowie Planungsvorschriften auf Vereinfachungspotenzial und höheren Mitteln für sozialen Wohnungsbau und Wohngeld als rechtlicher Rahmen dienen, um den benötigten Wohnraum zeitnah zur Verfügung stellen zu können. Ein weiteres Paket soll zudem die Bezahlbarkeit des Wohnraums garantieren. (Bundesregierung, 2016, S. 169) <?page no="121"?> 122 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 12. Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen 12.1a Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen Bisherige Maßnahmen: Im Rahmen des „Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum“ werden nicht nur für nachhaltigen Konsum relevante Handlungsfelder aufgezeigt, sondern auch entsprechende Handlungsansätze geboten und diese in entsprechenden Maßnahmen formuliert. Damit sollen alle Stakeholder angesprochen werden. Zudem gibt die zweijährlich veröffentlichte Umweltbewusstseinsstudie Aufschluss darüber, inwiefern Nachhaltigkeitsdenkmuster verankert werden konnten. (Bundesregierung, 2016, S. 175) Geplante Maßnahmen: Bereits entwickelte Informationsangebote für die Verbraucher, Unternehmen, Verbände und Organisationen sollen weiter ausgebaut werden, bspw. über Verbraucherinformationen im E-Commerce. Zusätzlich sollen Nachhaltigkeitsthematiken verstärkt Einzug in Bildungsprogramme von Schulen und anderen Bildungsinstitutionen halten. Erweitert werden sollen außerdem die Portfolios des Umweltsiegels „Blauer Engel“ sowie des Portals „siegelklarheit.de“. (Bundesregierung, 2016, S. 175) 12.1b Energieverbrauch / CO 2 -Emissionen aus dem Konsum privater Haushalte Bisherige Maßnahmen: Mittels der Energieverbrauchskennzeichnung konnte die Effizienz von Haushaltsgeräten gesteigert und der Stromverbrauch gesenkt werden. Ähnliche Effekte konnte das Umweltkennzeichen „Blauer Engel“ aufweisen. Zudem wurden durch das Caritas-Projekt, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, die Beratung und der Austausch alter und ineffizienter Geräte in sozial benachteiligten Haushalten ermöglicht. (Bundesregierung, 2016, S. 177-178) Geplante Maßnahmen: Die Umsetzung des „Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum“ wird diverse Maßnahmen beinhalten mittels derer nachhaltiger Konsum leichter und die Orientierung für Verbraucher simpler gestaltet werden soll. Dies bezieht sich im Besonderen auf die CO 2 -Bilanz und den Energieverbrauch in Produktion und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen. Neben diesen Maßnahmen soll die Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie auch weiterhin verbessert und Maßnahmen zur Bestimmung von Externalitäten bei Konsumgütern stärker betrachtet werden. (Bundesregierung, 2016, S. 178) <?page no="122"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 123 12.2 Umweltmanagement EMAS Bisherige Maßnahmen: Implementierte Maßnahmen hinsichtlich des Umweltmanagementsystems EMAS (Eco-Management and Audit-Scheme) sollen dieses fördern und die Teilnehmerzahl steigern. „Auf gesetzlicher Ebene wird EMAS im Rahmen der EEG- Ausgleichsregelung und für den Spitzensteuerausgleich bei der Strom- und Energiesteuer sowie im Energiedienstleistungsgesetz anerkannt“. (Bundesregierung, 2016, S. 180) Darüber hinaus wurde EMAS, gesteuert durch diverse Bundesbehörden und -ministerien, implementiert. (Bundesregierung, 2016, S. 180) Geplante Maßnahmen: In Zukunft soll das System EMAS mit weiteren Maßnahmen und Werkzeugen verknüpft werden. EMAS soll außerdem an sich ändernde Normen angepasst und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Ab 2018 soll es zu einer Revision der bisherigen EMAS-Grundlage kommen und vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor einer zu hohen bürokratischen Belastung schützen. Exemplarisch soll EMAS außerdem in allen Bundesministerien eingeführt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 180) 13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen 13.1a Treibhausgasemissionen Bisherige Maßnahmen: Das Aktionsprogramm „Klimaschutz 2020“ bildet zusammen mit dem „Nationalen Aktionsplan Klimaeffizienz“ die Grundlage der deutschen Bemühungen zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2020. Der jährliche Klimaschutzbericht dient in diesem Kontext der Überwachung der Fortschritte. Des Weiteren werden z. B. via der Nationalen oder der Internationalen Klimaschutzinitiative weitere Projekte gefördert. Durch die Teilnahme am Emissionshandel engagiert sich Deutschland auch auf europäischer Ebene für den Klimaschutz. (Bundesregierung, 2016, S. 185) Geplante Maßnahmen: Angestoßen durch das Pariser Klimaschutzabkommen wird der Klimaschutzplan 2050 beschlossen, mithilfe dessen langfristige Ziele und Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen erarbeitet werden sollen. Am 14. November beschloss das Bundeskabinett den Klimaschutzplan 2050 und brachte so das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt, auf den Weg. (Bundesregierung, 2016, S. 185-186 / BUMB, 2016b) <?page no="123"?> 124 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 13.1b Internationale Klimafinanzierung zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel Bisherige Maßnahmen: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Investitionen zur Senkung der Treibhausgasemissionen sukzessive erhöht. 2014 wurden 2,34 Milliarden € für die internationale Klimafinanzierung aufgewendet. Weitere Mittel in Höhe von 2,79 Milliarden € wurden zudem von KfW und DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft) eingebracht. (Bundesregierung, 2016, S. 187-188) Geplante Maßnahmen: Die bisherigen Zahlungen zur internationalen Klimafinanzierung sollen bis 2020 weiter erhöht werden. Gegenüber 2014 sollen diese bis 2020 sogar verdoppelt werden, was in etwa vier Milliarden € entspricht. (Bundesregierung, 2016, S. 188) 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen 14.1a Nährstoffeinträge in Küstengewässer und Meeresgewässer Bisherige Maßnahmen: Die neueste Oberflächengewässerverordnung formuliert quantitativ messbare Ziele zur Verringerung der Nährstoffeinträge in Gewässer. Maßnahmen zur Nährstoffminderung werden im Wesentlichen durch das WRRL umgesetzt. Hinsichtlich der Maßnahmen kommt es zu einer Überschneidung mit denen des SDG 6 - „Gesamt-Phosphor“ und „Nitrat im Wasser“. (Bundesregierung, 2016, S. 192-193) Geplante Maßnahmen: Weitere Maßnahmen sind notwendig, um Nährstoffeinträge auch aus der Luft zu minimieren. Um alle Ziele zu erreichen und Verpflichtungen nachzukommen, will Deutschland diesbezüglich effektive bzw. notwendige Maßnahmen ergreifen. Als eine Option wird hierbei in Anlehnung an die Empfehlung von HELCOM 2016 (Helsinki-Kommission) in Erwägung gezogen, keine Aquakulturen zuzulassen, die entsprechende Ziele gefährden würden. Im Rahmen von HELCOM wurde der Ostseeaktionsplan entwickelt. Demnach soll einer Eutrophierung der Ostsee Einhalt geboten werden. Die Ziele zur Reduktion der Nährstoffe hat Deutschland verpflichtend akzeptiert. Um bundesweit eine Senkung der Nährstoffeinträge zu erreichen, hat die Bundesregierung eine überarbeitete Version der Düngeverordnung geplant. <?page no="124"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 125 „Es bedarf jedoch zusätzlicher Anstrengungen seitens des Bundes und der Länder, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Meeresstrategie- Rahmenricht-linie zu erreichen und damit auch die Erreichung des guten Umweltzustands in den deutschen Meeresgewässern zu unterstützen“. (Bundesregierung, 2016, S. 193) 14.1b Anteil der nachhaltig befischten Fischbestände an der Gesamtzahl der Fischbestände in Nord- und Ostsee Bisherige Maßnahmen: Um die nachhaltige Bewirtschaftung von Fischbeständen zu ermöglichen, wurde 2013 durch die 27 Mitgliedsstaaten der EU eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik beschlossen. Entsprechend dieser werden in jedem Meeresgebiet Mehrartenpläne generiert. In der Ostsee ist dieser beispielsweise schon in Kraft und zeigt bei der Erholung von Beständen Wirkung. (Bundesregierung, 2016, S. 195 / BMEL, 2013) Geplante Maßnahmen: Um die neue Gemeinsame Fischereipolitik zu implementieren, ist es auch von technischer Seite aus notwendig, Änderungen vorzunehmen. Dahingehend sollen zukünftig die Gesamtfangmengen in den Meeresgebieten entsprechend dem Ansatz des höchstmöglichen Dauerertrags festgelegt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 195) 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen 15.1 Artenvielfalt und Landschaftsqualität Bisherige Maßnahmen: Bereits 2007 wurde die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Innerhalb dieser sind 16 Aktionsfelder formuliert. Zur Umsetzung dieser Ziele findet man Informationen innerhalb des Rechenschaftsberichts 2013 und dem Indikatorenbericht 2014 zur genannten Strategie. Darüber hinaus wurde 2013 von der EU eine gemeinsame Agrarpolitik beschlossen, die ebenfalls die biologische Vielfalt konservieren soll. (Bundesregierung, 2016, S. 201- 202) <?page no="125"?> 126 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Geplante Maßnahmen: Die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre ist es, den Negativtrend zu beenden und umzukehren. Um dies umsetzen zu können, bedarf es Anstrengungen in allen davon betroffenen Politikfeldern. Zur Verbesserung der biologischen Artenvielfalt wird die Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik sowie weiterer Natur- und Umweltschutzkonzepte angestrebt. Hierzu gehört auch die vorgesehene Veränderung des GAK-Gesetzes (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“). Etabliert werden zudem Vertragsnaturschutzprogramme, funktionierende Managementsysteme für Schutzgebiete sowie der naturverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien. Um Kenntnisse über den Zustand und die Entwicklung von Natur und biologischer Vielfalt zu verbessern, soll ein umfassendes Biodiversitätsmonitoring implementiert werden. Informationssysteme über Flora und Fauna sollen bereitgestellt, die Taxonomie- Ausbildung verbessert und ein Rote-Liste-Zentrum gegründet werden. Es soll außerdem das zentrale Förderinstrument zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, das Bundesprogramm Biologische Vielfalt fortentwickelt werden. (Bundesregierung, 2016, S. 202 / BUMB, 2016a) 15.2 Eutrophierung der Ökosysteme Bisherige Maßnahmen: Innerhalb dieses Zielportfolios konnten bereits auf Basis der gesenkten Emissionen der letzten Jahre Erfolge verzeichnet werden. Dennoch bestehen weiterhin Probleme angesichts der immanenten Belastung der Ökosysteme mit Stickstoffeinträgen sowie Ozon. (Bundesregierung, 2016, S. 204) Geplante Maßnahmen: Innerhalb der Nationalen Biodiversitätsstrategie wurde bereits das Ziel formuliert, bis 2020 die Belastungsgrenzen empfindlicher Ökosysteme nicht weiter zu strapazieren. Konkrete Maßnahmen werden jedoch nicht angeführt. (Bundesregierung, 2016, S. 204) 15.3 Zahlungen an Entwicklungsländer für nachgewiesenen Erhalt bzw. Wiederaufbau von Wäldern unter dem REDD+-Regelwerk Bisherige Maßnahmen: Die Umsetzung von REDD+ wird durch die Bundesregierung finanziell unterstützt und erfolgt auf Basis ergebnisbasierter Zahlungen. Die Gesamtfördersumme der Bundesregierung für die Waldkohlenstoff-Partnerschaft der Weltbank belief sich bspw. von 2007 bis 2015 auf ca. 160 Millionen €. Zusätzlich beteiligte sich Deutschland mit rund 35 Millionen € am „Bio Carbon Fund“. Darüber hinaus wurden in den Projekten „REDD for Early Movers“ insgesamt <?page no="126"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 127 ca. 65 Millionen € investiert. Zudem existiert ein bilateraler Fonds zur Unterstützung des brasilianischen Amazonasgebiets, in den bereits ca. 31 Millionen € investiert wurden. (Bundesregierung, 2016, S. 206) Geplante Maßnahmen: Gemeinsam mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich wird Deutschland bis 2020 weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Entwaldung eingeschränkt wird. Beispielsweise sollen für den oben angeführten Amazonienfonds weitere 100 Millionen € bereitgestellt werden. Ebenso leistet die Bundesregierung im Rahmen des „Green Climate Fund“ Zahlungen in Höhe von ca. 750 Millionen €, die in Zukunft ebenfalls ergebnisbasiert eingesetzt werden sollen. (Bundesregierung, 2016, S. 206) 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen 16.1 Straftaten Bisherige Maßnahmen Zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, insbesondere der steigenden Zahl von Wohnungseinbruchsdiebstählen, wurde von der Bundesregierung ein neues Konzept erarbeitet. Auch auf internationaler Ebene ist die Bundesregierung aktiv, beispielsweise durch eine mit Frankreich hervor gerufene Initiative zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen durch reisende Tätergruppen. Außerdem haben diverse Projekte der Prävention zur Senkung der Fallzahlen gefährlicher bzw. schwerer Körperverletzungsdelikte geführt. (Bundesregierung, 2016, S. 212) Geplante Maßnahmen Der Bekämpfung sowie die Prävention von Kriminalität misst die Bundesregierung eine hohe Priorität bei. Im Rahmen dessen werden bisherige Instrumente weiterentwickelt, aber auch neue Kompetenzen aufgebaut. Dazu zählt beispielsweise der EU-weite Aufbau von Informationsprogrammen über Einbrüche. Weiterhin wurde das KfW-Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ initiiert. Für dieses wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 10 Millionen € zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 wurde das Budget auf 50 Millionen € angehoben. Die Mittel werden dazu verwendet, Einbrüche mittels baulicher Maßnahmen zu verhindern und richten sich gleichermaßen an Mieter und Eigentümer. (Bundesregierung, 2016, S. 212) <?page no="127"?> 128 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 16.2 Anzahl der in betroffenen Weltregionen durchgeführten Projekte zur Sicherung, Registrierung und Zerstörung von Kleinwaffen und leichten Waffen durch Deutschland Bisherige Maßnahmen Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen verschiedener internationaler Organisationen für die Kontrolle von Kleinwaffen ein und unterstützte im Jahr 2015 insgesamt 19 Projekte mit über 5 Millionen €. (Bundesregierung, 2016, S. 214) Geplante Maßnahmen In den kommenden Jahren plant die Bundesregierung neben dem Erhalt der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auch eine Fokussierung auf die weitere Vernetzung aller Akteure. Zudem soll die Kleinwaffenkontrolle weiterhin forciert werden. (Bundesregierung, 2016, S. 214) 16.3 Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index, CIP) in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Bisherige Maßnahmen Zur Steigerung der eigenen Integrität verabschiedete die Bundesregierung in den vergangenen Jahren diverse Gesetze und ratifizierte Konventionen, um Korruption entgegenzuwirken. Darüber hinaus werden auch in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit Projekte zur Bekämpfung der Korruption gefördert und deutsche Expertise eingebracht. (Bundesregierung, 2016, S. 216) Geplante Maßnahmen Zukünftig sollen die bisherigen Bestrebungen zur Korruptionsbekämpfung beibehalten werden. Die Teilnahme an der „Open Government Partnership“ (OGP) sowie die Offenlegung der Verwaltungsdaten bilden hierbei Meilensteine. Die Integritätsförderung soll zudem auf alle Gesellschaftsbereiche bezogen und im grenzüberschreitenden Kontext weiter vorangebracht werden. (Bundesregierung, 2016, S. 216) 17. Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben 17.1 Anteil öffentlicher Entwicklungsausgaben am Bruttonationaleinkommen Bisherige Maßnahmen: Im Mai 2015 gab die EU an, insgesamt 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für Official Development Assistance (ODA) aufzuwenden. Neben den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien ist Deutschland derzeit der <?page no="128"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 129 drittgrößte Geldgeber für ODA-Maßnahmen in absoluten Beträgen gemessen. (Bundesregierung, 2016, S. 221) Geplante Maßnahmen: Die Zielsetzung der ODA-Zahlungen orientiert sich an Relativwerten. Entsprechend sollen sie in den kommenden Jahren im Sinne der Agenda 2030 erreicht werden. Im Jahr 2015 wies die deutsche ODA-Quote einen Prozentsatz von ca. 0,52 % auf und lag damit deutlich unter den veranschlagten 0,7 %. Weiterhin sollen auch Erlöse aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten in entwicklungspolitischen Projekten reinvestiert werden. Zudem sollen auch weitere nicht staatliche Akteure stärker in die Umsetzung der Agenda 2020 eingebunden werden. (Bundesregierung, 2016, S. 221 / BMZ, 2016) 17.2 Anzahl der Studierenden und Forscherinnen und Forschern aus Entwicklungsländern sowie aus LDCs pro Jahr (Semester) Bisherige Maßnahmen Deutschland hat sich bislang beispielsweise im Rahmen verschiedener Projekte in der Berufs- und Hochschulbildung sowie der Hochschulkooperation engagiert. Hiermit werden vor allem der Zugang und die Qualität der Bildung in den jeweiligen Partnerländern gesichert. Zudem werden unterschiedlichste Projektinitiativen der Bereiche Innovation und Technologie weltweit unterstützt. (Bundesregierung, 2016, S. 223) Geplante Maßnahmen Weiterführend ist in diesem Bereich geplant, aktuelle Projekte fortzuführen und bestehende Initiativen weiter zu forcieren. Dadurch sollen ungenutzte Innovationspotentiale der Partnerländer Verwendung finden. (Bundesregierung, 2016, S. 223) 17.3 Anteil der Einfuhren aus LDCs an den gesamten Einfuhren nach Deutschland Bisherige Maßnahmen: Derzeit ist Deutschland im Rahmen der Initiative „Aid for Trade“ engagiert. Diese wurde 2005 gegründet und hat die Stärkung von Handelskapazitäten in Entwicklungsländern zum Ziel. Darüber hinaus wird durch die Initiative „Everything but arms“ den am wenigsten entwickelten Ländern ein zoll- und quotenfreier Marktzugang in allen Produktbereichen, außer Waffen, Munition und damit verbundenem Zubehör, ermöglicht. (Bundesregierung, 2016, S. 225- 226) <?page no="129"?> 130 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands Geplante Maßnahmen: Im Rahmen der „Aid for Trade“-Initiative ist geplant, eine optimierte Integration der am wenigsten entwickelten Länder in das weltweite Handelssystem zu ermöglichen. Im Speziellen soll dafür gesorgt werden, dass produktive Kapazitäten in LDCs gesteigert werden, wodurch es diesen ermöglicht wird, leichter und effizienter, aber vor allem nachhaltiger, am weltweiten Handel teilnehmen zu können. (Bundesregierung, 2016, S. 226) Analysiert man die bisherige Realisierung der einzelnen Ziele, geben hierzu die Indikatoren Auskunft. So werden in gewissen Abständen im Rahmen einer Aktualisierung der Indikatoren der Grad der Zielerreichen überprüft. Für den Grad der Erreichung wurden vier Kategorien gebildet: Ziel wird (nahezu) erreicht Entwicklung geht in die richtige Richtung, aber Zielverfehlung zwischen 5 und 20 % bleiben Entwicklung in die richtige Richtung, aber Lücke von mehr als 20 % verbleibt Entwicklung in die falsche Richtung Zu den vier Kategorien werden in den folgenden Ausführungen exemplarisch einige Beispiele benannt. Ziel wird (nahezu) erreicht (Status: insgesamt 21) 3.1.c Senkung der Raucherquote von Jugendlichen (Senkung auf 7 % bis 2030) 3.1.d Senkung der Raucherquote von Erwachsenen (Senkung auf 19 % bis 2030) 4.1.a Verringerung des Anteils früher Schulabgänger (Verringerung des Anteils auf unter 10 % bis 2020) 6.2 Besserer Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung weltweit (bis 2030 sollen jährlich 10 Millionen Menschen Zugang zu Wasser erhalten) <?page no="130"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 131 7.2.b Zukunftsfähige Energieversorgung ausbauen (Anstieg auf mindestens 35 % bis 2020 auf mindestens 50 % bis 2030, auf mindestens 65 % bis 2040 und auf mindestens 80 % bis 2050) 8.1 Ressourcen sparsam und effizient nutzen (Beibehaltung des Trends der Jahre 2000 bis 2010 bis 2030) 8.2.a Staatsfinanzen konsolidieren-Generationengerechtigkeit schaffen (jährliches Staatsdefizit weniger als 3 % des BIP, Beibehaltung bis 2030) 8.4 Wirtschaftsleistung umwelt- und sozialverträglich steigern (BIP je Einwohner stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum) 16.2 Praktische Maßnahmen zur Bekämpfung der Proliferation, insbesondere von Kleinwaffen (mindestens 15 Projekte jährlich bis 2030) 16.3a Gute Regierungsführung, Korruptionsbekämpfung (Verbesserung bis 2030) 17.1 Entwicklungszusammenarbeit (Steigerung auf 0,7 %) Entwicklung geht in die richtige Richtung, aber Zielverfehlung zwischen 5 und 20 % bleiben (Status: insgesamt 6) 1.1.a Armut begrenzen (Anteil der Personen, die materiell depriviert sind, bis 2030 deutlich unter EU-28 Wert halten) 3.1.b Länger gesund leben (Rückgang auf 190 je 100.000 Einwohner (Männer) bis 2030) 13.1.b Deutscher Beitrag internationale Klimafinanzierung (Verdopplung der Finanzierung bis 2020 gegenüber 2014) Entwicklung in die richtige Richtung, aber Lücke von mehr als 20 % verbleibt (Status: insgesamt 20) 2.1.a In unseren Kulturlandschaften umweltverträglich produzieren (Verringerung der Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz für Deutschland auf 70 kg je Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche im Jahresmittel 2028-2032) 2.1.b Ökologischer Landbau (Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 20 % in den nächsten Jahren) 3.2.a Luftbelastung gesunde Umwelt erhalten (Reduktion der Emissionen des Jahres 2005 auf 55 % (ungewichtetes Mittel der 5 Schadstoffe) bis 2030) <?page no="131"?> 132 5 Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 4.2.a Perspektiven für Familien - Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern (Ganztagsbetreuung für Kinder 0-bis 2-jährige, Anstieg auf 35 % bis 2030) 6.1.a Gewässerqualität-Minderung der stofflichen Belastung von Gewässern (an allen Messstellen werden bis 2030 die gewässertypischen Orientierungswerte eingehalten oder unterschritten) 7.1.a Ressourcenschonung - Ressourcen sparsam und effizient nutzen (Steigerung der Endenergieproduktivität um 2,1 % pro Jahr im Zeitraum von 2008-2050) 10.1 Gleiche Bildungschancen (Erhöhung des Anteils der ausländischen Schulabgänger mit mindestens Hauptschulabschluss und Angleichung an die Quote deutscher Schulabgänger bis 2030) 12.2. Nachhaltige Produktion - Anteil nachhaltiger Produktion stetig erhöhen (5.000 EMAS-Organisationsstandorte bis 2030) 13.1.a Klimaschutz -Treibhausgase reduzieren (Minderung um mindestens 40 % bis 2020, um mindestens 55 % bis 2030, um mindestens 70 % bis 2040 und um mindestens 80-95 % bis 2050 jeweils gegenüber 1990) 14.1.aa Meere schützen (Einhaltung des guten Zustand nach Oberflächengewässer-verordnung, Jahresmittelwerte für Gesamtstickstoff bei in die Ostsee mündenden Flüssen sollen 2,6 mg/ Liter nicht überschreiten) 17.3 Märkte öffnen - Handelschancen der Entwicklungsländer verbessern (Steigerung des Anteils um 100 % bis 2030 - Basiswert: 2014) Entwicklung in die falsche Richtung (Status: insgesamt 9) 3.1.f Länger gesund leben - Adipositasquote von Erwachsenen ab 18 Jahre (Anstieg dauerhaft stoppen) 6.1.b Gewässerqualität - Nitrat im Grundwasser (bis 2030 Einhaltung des 50 mg/ l Nitrat Schwellenwertes im Grundwasser) 11.2.a Mobilität sichern - Umwelt schonen (Zielkorridor bis zum Jahre 2030 minus 15 bis minus 20 %) 12.1 Nachhaltiger Konsum - Konsum umwelt- und sozialverträglich gestalten (kontinuierliche Abnahme des Energieverbrauchs) <?page no="132"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 133 15.1 Artenvielfalt - Arten erhalten, Lebensräume schützen (Anstieg auf den Indexwert 100 bis zum Jahr 2030) 15.3 Wälder - Entwaldung vermeiden (Steigerung bis 2030) 16.1 Kriminalität - Persönliche Sicherheit weiter erhöhen (Zahl der erfassten Straftaten je 100.000 Einwohner soll bis 2030 auf unter 7.000 sinken) Quelle: Bundesregierung, 2016 Addiert man die beiden ersten Kategorien, d. h. „Ziel wird (nahezu) erreicht“ und „Entwicklung geht in die richtige Richtung, aber Zielverfehlung zwischen 5 und 20 % bleiben“, die positiv einzuschätzen sind, so ergeben sich daraus 27 Ziele. Die beiden anderen Kategorien „Entwicklung in die richtige Richtung, aber Lücke von mehr als 20 % verbleibt“ und „Entwicklung in die falsche Richtung“, die eher negative Trends aufzeigen, sind es insgesamt 29 Ziele. Berücksichtigt man noch, dass die beiden positiven Kategorien nicht zwangsläufig auch zu den prognostizierten positiven Entwicklungen führen, so wird deutlich, dass es bei der Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 noch große Potenziale zu einer Steigerung gibt. Es ist an der Zeit, dies auch politisch wahrzunehmen und anzugehen. Fazit: In diesem Kapitel wurden sowohl die Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2002 als auch deren Neuauflage aus dem Jahr 2016 zusammengefasst vorgestellt. Dabei wurde der Aufbau der jeweiligen Strategie aufgezeigt, die Ziele und abgeleiteten Indikatoren dargestellt sowie die aktuellen und geplanten Maßnahmen der Bundesregierung beschrieben. Darauf aufbauend lassen sich Bewertungen vornehmen, die im nachfolgenden Kapitel für die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 vorgestellt werden. <?page no="134"?> 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Die neue Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (NNS) konkretisiert die 17 globalen Ziele der Vereinten Nationen für Deutschland und benennt Maßnahmen der Bundesregierung, mit denen die deutschen Ziele in allen Bereichen einer nachhaltigen Entwicklung erreicht werden sollen. (Bundesregierung, 2017b) Die neue Strategie beinhaltet dabei, wie in Abschnitt 5.2.2 aufgezeigt wurde, einen deutlich umfangreicheren und ausführlicheren Katalog von Indikatoren als noch bei der Nachhaltigkeitsstrategie 2002. Während in der ursprünglichen Strategie lediglich 21 Indikatorenbereiche mit 21 Indikatoren eingeführt wurden, sind es in der Neuauflage 17 umfassende Ziele mit 63 Indikatoren. Dadurch kam es zu einer Reihe von Erweiterungen, mit denen ein Schritt zu einer umfangreicheren bzw. vertieften nachhaltigkeitsorientierten Politik realisiert werden soll. Auf institutioneller Ebene kann festgestellt werden, dass jedes Ministerium einen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie zuständigen Koordinator ernennen soll. Ebenso soll ein Interministerieller Ausschuss, d. h. ein jährliches Dialogforum mit gesellschaftlichen Vertretern und eine Wissensplattform eingerichtet werden, um die Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategie wissenschaftlich zu begleiten. Auf diese Weise soll die Verbindlichkeit der Strategie, die Politikkohärenz und der Wissensaustausch aller Stakeholder im Sinne des Multi-Stakeholder-Approachs gestärkt werden. (Scholz, 2017a, S. 35) Auf konzeptioneller Ebene kann festgestellt werden, dass Maßnahmen der Umsetzung sich nicht nur auf nationaler Ebene auswirken sollen, sondern auch global. Aufgrund dessen wurde eine weitere, d. h. dritte Umsetzungsebene eingeführt, mit der andere Länder bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsagenda unterstützt werden sollen, um so auch ein gemeinsames Handeln zu fördern. Auch die Neuerung einer partnerschaftlichen Umsetzung findet in der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie Anwendung. So werden als Partner für die Umsetzung nicht nur die Bundesregierung, die Länder und Kommunen, die Wirtschaft und Wissenschaft genannt, sondern auch die Europäische Union, die Vereinten Nationen, die G7- und G20-Staaten. (Scholz, 2017a, S. 35-36) Die wohl größte Neuerung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 stellt jedoch die Angleichung der Strategie an die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen dar. So soll eine bessere und konkrete internationale Vergleichbarkeit erreicht werden. Positiv hervorzuheben ist neben einer umfangreicheren Berücksichtigung ökonomisch relevanter Aspekte auch die erweiterte Berücksichtigung anderer wichtiger Bereiche, wie bspw. der Bildung. Dieser wurden z. B. mehr Indikatoren also noch 2002 zugewiesen. (Stoltenberg; <?page no="135"?> 136 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Fischer, 2017, S. 133) Darüber hinaus wurden erstmals Ziele zur Armutsbekämpfung (SDG 1), zur Verfügbarkeit und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser- und Sanitärversorgung (SDG 6), zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern (SDG 12) sowie zur Erhaltung und Nutzung der Meere und Ozeane im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung (SDG 14) aufgeführt. Indikatoren, wie bspw. bei SDG 8 (Wirtschaftswachstum) und bei SDG 11 (Stadtentwicklung) wurden zudem deutlich erweitert. Durch die Festlegung ambitionierter Ziele soll Deutschland eine Vorreiterrolle in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung einnehmen. (Müller; Niebert, 2017, S. 69) Neben diesen positiven Weiterentwicklungen werden bei der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch eine Reihe von Kritikpunkten und Unzulänglichkeiten genannt, die im Folgenden näher analysiert werden. (Eine ausführliche Analyse ist zu finden in Michelsen, 2017 und Martens, Obenland, 2016) So werden zunächst die SDGs der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie getrennt voneinander untersucht, bevor zum Abschluss dieses Kapitels die Strategie als Ganzes bewertet wird. Dabei soll aufgezeigt werden, welche Potenziale die einzelnen Ziele noch aufweisen. Diese Potenziale werden sich nie in vollem Maße realisieren lassen, da - wie schon erläutert wurde - in Gesellschaft und Politik unterschiedliche Interessenlagen vorherrschen und sich auch in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie widerspiegeln. Insofern ist die Ausgestaltung und Umsetzung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie immer ein Kompromiss, der den außenstehenden Beobachter hinsichtlich der Ausgestaltung von Zielen irritieren mag bzw. unbefriedigt zurück lässt. Dies soll in den folgenden Ausführungen exemplarisch verdeutlicht werden. Im ersten SDG der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Armut in jeder Form überall beenden“ werden zur Messung der Armut als Indikatoren lediglich die materielle und erhebliche materielle Deprivation herangezogen. Es findet somit nur eine Facette der Armutsmessung Anwendung. Bei dem SDG 1 fehlt auch die Unterscheidung zwischen den alten und neuen Bundesländern. So lag die deutschlandweite Armutsgefährdungsquote im Jahr 2015 bei etwa 15,7 %, wobei starke Gefälle zwischen den einzelnen Bundesländern bzw. Regionen beobachtet werden konnten. Während im Westen Deutschlands die Quote bei ca. 14 % lag, konnten im Osten Deutschlands 23,2 % verzeichnet werden. (Statistisches Bundesamt, 2017g) Hinsichtlich der Ziele der verwendeten Indikatoren ist kritisch anzumerken: als Ziel wurde vorgegeben, dass der Prozentsatz materieller und erheblich materieller Deprivation jeweils unter dem Niveau in der EU liegen soll. Dass diese Ziele bereits lange vor der Ausarbeitung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsstrategie erreicht wurden, bleibt in der Zieldefinition unberücksichtigt. Hier wäre auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft Deutschlands im Verhältnis <?page no="136"?> 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 137 zu anderen OECD Ländern eine andere Zielvorgabe angemessen gewesen. (Bundesregierung, 2016, S. 57) Hier wird exemplarisch deutlich, dass die vorgegebenen bzw. für die Zukunft geplanten Zielwerte zumindest teilweise kritisch hinterfragt werden sollten. Unberücksichtigt im SDG „Armut in jeder Form überall beenden“ bleibt auch, dass es in Deutschland bisher keine armutsfeste Alterssicherung gibt sowie dass keine Indikatoren zur Überschuldung, zur Wohnungslosigkeit oder zur Altersarmut Anwendung finden, wie es bspw. im Armuts- und Reichtumsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der Fall ist. (Hexel, 2017, S. 89 / BMAS, 2017) Im SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ steht die Landbewirtschaftung im Vordergrund. Dass der ökologische Landbau als Indikator verwendet wird, erklärt sich von selbst. Zwar wird als Ziel die Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus an den landwirtschaftlich genutzten Flächen auf 20 % angegeben, ein genauer Zeitpunkt, bis wann dieses Ziel erreicht werden soll, wird jedoch nicht genannt. (Bundesregierung, 2017, S. 67-68) Es bleibt auch unverständlich, dass bei der hohen Subventionierung der Landwirtschaft durch eine entsprechende Änderung der Subventionspolitik nicht auf einen höheren Anteil des ökologischen Landbaus hingesteuert wird. Das SDG lässt weiterhin Indikatoren zur besseren Ernährung, zur Hungerarmut sowie zur Sicherung landwirtschaftlicher Flächen im Allgemeinen vermissen. Im dritten SDG „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ findet neben der vorzeitigen Sterblichkeit auch die Raucherquote als Indikator Verwendung. Auffällig ist jedoch, dass zwei Gruppen berücksichtigt werden, zum einen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, zum anderen Erwachsene ab 15 Jahren. Weshalb jedoch die Altersgruppe 15bis 17- Jähriger doppelt herangezogen wird, kann aus der Strategie nicht entnommen werden. Dass die Raucherquote von Männern die der Frauen deutlich übersteigt, zeigt, dass auch hier ein weiterer Indikator angebracht wäre, um Maßnahmen zur Reduzierung der Raucherquote zu erarbeiten. (Statistisches Bundesamt, 2017h) Beim Indikator zum Thema Adipositas ist die Senkung der ansteigenden Zahl an Erkrankten als Ziel vorgesehen. In den letzten Jahren konnte jedoch ein kontinuierlicher Anstieg beobachtet werden. Zwar werden als Maßnahmen zur Prävention von Übergewicht und Adipositas Informationsangebote genannt, allerdings sollte diese Informationsbereitstellung vor allem bei Kindern und Jugendlichen weiter greifen. Zu nennen wären hier z. B. Aufklärungskurse an Schulen, wie es bspw. bereits bei sexuell übertragbaren Geschlechtskrankheiten <?page no="137"?> 138 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 der Fall ist. Zur Prävention von Adipositas und des Rauchens sollten zudem die Krankenkassen vermehrt einbezogen werden. Bei dem Indikator Emissionen von Luftschadstoffen werden die gängigsten fünf Luftschadstoffe zur Messung der Luftbelastung herangezogen. Die aufgeführten Luftschadstoffe betreffen jedoch bei weitem nicht alle in der Luft vorkommenden Schadstoffe. Der Indikator könnte bspw. um Ozon, Methan, Benzol oder Kohlenmonoxid erweitert werden. (UBA, 2017c) Kritisch hinterfragt werden kann zudem das Ziel des Indikators. Angestrebt wird eine Senkung der Luftschadstoffe bis 2030 um 45 % gegenüber dem Jahr 2005. Dabei werden nicht die einzelnen Schadstoffe gemessen, sondern die Emission der Luftschadstoffe insgesamt betrachtet. (Bundesregierung, 2016 S. 79) So kann bspw. der Anstieg eines Luftschadstoffes, wie es der Fall bei Ammoniak ist, durch eine stärkere Reduktion anderer Schadstoffe kompensiert werden (vgl. Abbildung 6). Aus diesem Grund wäre eine Analyse der einzelnen Luftschadstoffe besonders aus Gründen der Beeinträchtigung der Gesundheit notwendig. Das folgende Schaubild verdeutlicht die Entwicklung verschiedener Luftschadstoff-Emissionen. Abbildung 6: Die prozentuale Entwicklung verschiedener Luftschadstoff-Emissionen in Deutschland von 1995 bis 2015 (Eigene Darstellung in Anlehnung an UBA, 2017e) 180 83 79 55 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 1995 2000 2005 2010 2015 Ziel 2020 2025 Ziel 2030 Mittelwert Schwefeldioxid* Stickoxide Ammoniak NMVOC Feinstaub (PM2,5) 2005 = 100 <?page no="138"?> 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2 016 139 In dem vierten SDG „Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern“ finden sich zum Thema Bildung Hinweise auf verschiedene Modellprojekte und Programme, ohne jedoch Bildungsinhalte, wie es die Formulierung des SDG nahelegt, zu berücksichtigen. Bei dem Ziel der Verbesserung der Qualität von Bildung ist der Zugang zu Bildung gleichermaßen zu bedenken und mitzugestalten. Dies wird jedoch bei der Festlegung von Prioritäten außer Acht gelassen (Stoltenberg; Fischer, 2017, S. 133-135) Da bei dem Indikator „30bis 34-Jährige mit tertiärem oder postsekundärem nichttertiärem Abschluss“ lediglich von der Anzahl erfolgreicher Schulabgänger und nicht von der Qualität der Abschlüsse gesprochen wird, kann hier schon beinahe von einer Art „Bildungsinflation“ gesprochen werden. Es zählt nur die Zahl der Abschlüsse, jedoch nicht deren Qualität. Ferner werden in der Nachhaltigkeitsstrategie im Kontext von Bildung auch die Forderungen der Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ nicht adäquat berücksichtigt. (vgl. hierzu UN Vollversammlung vom 20.12.2002) Im fünften SDG „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen“ wird bei dem Indikator der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen berücksichtigt. So soll bis 2030 erreicht werden, den Verdienstabstand auf 10 % nahezu zu halbiert. Dass dies ein mehr als optimistisches Ziel darstellt, wird bei der Betrachtung der Entwicklung des Unterschieds zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern deutlich. So stagnierte dieser Unterschied in den letzten 20 Jahren - von 1995 bis 2015 - konstant bei 21 %. (Bundesregierung, 2016, S. 99) Neben der Verringerung der Verdienstunterschiede bezieht sich ein zweiter Indikator auf die Anzahl von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft. Weshalb für die Messung der sogenannten „Frauenquote in Führungspositionen“ lediglich Frauen in Aufsichtsräten berücksichtigt werden und nicht auch Frauen in Geschäftsführungspositionen oder Vorstandspositionen, wird nicht erläutert bzw. begründet. Hier wäre eine Erweiterung des Indikators anzustreben. Das sechste Sustainable Development Goal der NNS „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ beschäftigt sich hauptsächlich mit der Wasserqualität und der Unterstützung für einen Zugang zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung. Die Indikatoren zur Wasserqualität beleuchten zwar den Anteil des Phosphat-Eintrags in Fließgewässern und den Nitrat Anteil im Grundwasser. Hier stellt sich die Frage, weshalb außer diesen beiden Indikatoren keine weiteren gefordert werden. Kritisch anzumerken ist ebenso, dass für den Anteil der Messstellen, an denen der Schwellenwert des Nitrats im Grundwasser eingehalten wird, ein Zielanteil von 100 % angegeben wird. Bis wann dieser Anteil jedoch erreicht werden soll, wird außer Acht gelassen. (Bundesregierung, 2016, S. 109) <?page no="139"?> 140 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Bei dem SDG „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“ werden die Energieproduktivität, der Energieverbrauch, der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und der Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms am Bruttoverbrauch dargestellt. Es lässt sich jedoch kein Indikator zur Messung des Zugangs zu bezahlbarer nachhaltiger Energie, wie bspw. ein Indikator zur Energiepreismessung, finden. Zwar ist eine deutliche Steigerung des Anteils der Erzeugung erneuerbarer Energie bis 2030 auf 50 % und des Anteils des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms bis 2050 auf sogar 80 % geplant; dass die Energiekosten zwischen 2000 und 2016 jedoch im Vergleich zur jeweiligen Anteilssteigerung überdurchschnittlich anstiegen ist, bleibt bei dem Indikator unberücksichtigt. So verteuerte sich der Strompreis im selben Zeitraum um ca. 107 %, während der Anteil erneuerbarer Energien am erzeugten Strom auf lediglich 25,5 % anwuchs. (Sauer; Bauerhansl, 2016, S. 9 / Statistisches Bundesamt, 2017i / Bundesregierung, 2016, S. 116-119 / Umweltbundesamt, 2017e) Das achte SDG „Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ hat einen überwiegend ökonomischen Bezug. Neben der Gesamtrohstoffproduktivität, dem Staatsdefizit, dem strukturellen Defizit, dem Schuldenstand, dem Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen zum BIP, dem BIP pro Einwohner und der Erwerbstätigenquote findet sich auch die Anzahl der Mitglieder des Textilbündnisses als Indikator wider. Etwas unvermittelt stellt das SDG den Bezug zum Thema „Green Economy“ her, der sich für weniger versierte Leser wohl kaum erschließt. Unklar bleibt dabei auch, ob „Green Economy“ in diesem Kontext synonym zu „Nachhaltigen Entwicklung“ verwendet wird. (v. Hauff, 2017, S. 78 / Bundesregierung, 2016, S. 123) Weiterhin kann angemerkt werden, dass Kategorien, wie bspw. Investitionen und Innovationen, in der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 zwar für notwendig erachtet werden, jedoch keinen konkreten Bezug zum Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung erkennen lassen. (v. Hauff, 2017, S. 81) Während bei den Indikatoren zur Ressourcenschonung und zur Staatsverschuldung klare Ziele und Zielzeitpunkte genannt werden, wird beim Thema Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge im Indikator Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen zum BIP lediglich die angemessene Entwicklung des Anteils als Ziel ausgegeben. Wie diese angemessene Entwicklung jedoch genau zu verstehen ist, bleibt unbeantwortet. Eine ähnlich vage Zieldefinition lässt sich auch beim Indikator BIP je Einwohner finden, da hier lediglich von einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum gesprochen wird, eine Formulierung, die bereits in dem Stabilitätsgesetz von 1967 zu finden ist. Hinzu kommt, dass das BIP pro Einwohner als <?page no="140"?> 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 141 alleiniger Indikator zur Messung des Wohlstandes nur sehr beschränkt aussagekräftig ist, da sowohl Umweltschäden als auch die Verteilung unberücksichtigt bleiben. Diese Kritik am BIP wird seit den späten 1960 Jahren geübt. (v. Hauff, Jörg, 2017) Insofern ist die Formulierung „inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, wie sie in dem Ziel vorzufinden ist, das auf dem BIP pro Kopf basiert im Prinzip ein Antagonismus. Weitere Wohlfahrtsindikatoren finden, obwohl in der Strategie selbst auf diese Unzulänglichkeit hingewiesen wird, keine Berücksichtigung. Bewusst offen gelassen wurde darüber hinaus auch, ob es bis 2030 zu ergänzenden Indikatoren kommen wird, wie es bereits der Rat für Nachhaltige Entwicklung und die Enquetekommission fordern. (Rat für Nachhaltige Entwicklung, 2016, S. 10 / Enquete-Kommission, 2013) Dem Indikator zur Beschäftigung liegt die Erwerbstätigenquote zugrunde. Trotz einer positiven Entwicklung der letzten Jahre liefert der Anteil Erwerbstätiger keine Aussage darüber, in welcher Art von Anstellungsverhältnis sich die betreffenden Personen befinden. Im Jahr 2015 lag der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland bspw. bei rund 23 %. (Statistisches Bundesamt, 2017j) Die atypischen Arbeitsverhältnisse haben in dem Zeitraum von 2000 bis 2016 deutlich zugenommen oder befinden sich weiterhin auf hohem Niveau. So stieg der Anteil der atypischen Arbeitsverhältnisse in dem genannten Zeitraum von 38,1 % auf 49,3 %. In den einzelnen Kategorien der atypischen Beschäftigung gab es folgende Entwicklungen (Sozialstatistik aktuell.de): geringfügig Beschäftigte: von 6,1 auf 7,8 Mio. Teilzeit SV-pflichtig: von 3,9 auf 8,5 Mio. befristete Beschäftigte: 4,4 auf 4,9 Mio. Leiharbeit: 0,3 auf 1,0 Mio. Gleichzeitig gilt seit 2015 in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn, der zu einem Teil nicht in vollem Maße gewährt wird. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass von dem Mindestlohn kein nachhaltiges Lebensniveau erreicht werden kann. Zu diesem Problemfeld liefert der Indikatorbereich zur Beschäftigung ebenfalls keine Antwort. (Hexel, 2017, S. 91) Schließlich ist noch festzustellen, dass die Ziele der Indikatoren zur Erwerbstätigenquote bereits vor der Fertigstellung der Nachhaltigkeitsstrategie erreicht wurden. (Bundesregierung, 2016, S. 138) Eine Zielanpassung wäre somit angemessen gewesen. Dem letzten Indikatorbereich „Globale Lieferketten“ wurde die Anzahl der Mitglieder des Textilbündnisses als Indikator zugeordnet. Die Mitgliederanzahl soll als Indikator für soziale und ökologische Standards entlang der Lieferkette gelten. Müller und Niebert (2017) bezeichnen die Verwendung des Indikators <?page no="141"?> 142 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 „Textilindustrie“ als Auswahl für globale Lieferketten in Deutschland jedoch als nicht nachvollziehbar und bewerten die Mitgliederzahl im Textilbündnis als unzulängliches und als nicht repräsentatives Kriterium zur Messung von Fortschritten bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeit. (Müller; Niebert, 2017, S. 67) Hinterfragt werden muss daher, weshalb die deutsche Textilindustrie als Basis für die Messung nachhaltiger Lieferketten herangezogen wird und nicht etwa die in Deutschland stark verwurzelte und prestigeträchtige Automobilindustrie. Das begründet sich daraus, dass der Textilsektor sozial und ökologisch völlig unzureichende Lieferketten aufweist, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung politisch aufgegriffen haben und angegangen sind. Zusammenfassend lässt sich feststellen - wie bereits bei der Erläuterung des SDG 8 festgestellt wurde -, dass die Formulierung zu dem Ziel 8 in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie weitgehend einem volkswirtschaftlichen Lehrbuch entstammen könnte, das keinen Bezug zu nachhaltiger Entwicklung hat. Abbildung 7: Die 10 Länder mit dem schnellsten Internetzugang + Deutschland im ersten Quartal 2017 (Eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt, 2017n / Akamai Technologies, 2017) Im neunten SDG „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ wird lediglich ein einziger Indikator zur Messung der Innovationsförderung herangezogen. Es werden die Ausgaben von Wirtschaft, Staat und Hochschulen in das Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gesetzt. An dieser Stelle wäre durchaus zu erwägen, weitere Indikatoren mit einzubeziehen. Es könnte bspw. ein Bezug zu den kleinen und 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 25 Südkorea Norwegen Schweden Hongkong Schweiz Finnland Singapur Japan Dänemark USA Deutschland ... ... 28,6 23,5 22,5 21,9 21,7 20,5 20,3 20,2 20,1 18,7 15,3 Platz Land Ø Geschwindigkeit in Mbit/ s <?page no="142"?> 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 143 mittelständischen Unternehmen (KMU) geschaffen werden, da diese 99,3 % der gesamten deutschen Wertschöpfung erbringen und rund 61 % aller berufstätigen Personen beschäftigen. (Statistisches Bundesamt, 2014b) Auch das Thema Digitalisierung wird vollständig außer Acht gelassen. Wie in Abbildung 7 erkennbar ist, ist Deutschland bezüglich der digitalen Infrastruktur im internationalen Vergleich deutlich zurück geblieben. Dieses Thema wurde von der Bundesregierung in der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch nicht aufgegriffen. Weiterführend lässt sich anmerken, dass die klassische Infrastruktur sowie die Förderung einer nachhaltigen, inklusiven Industrialisierung keinen Indikator erhalten. Angesichts des Titels „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie“ lässt dies einige Fragen offen. Vermisst werden hier konkrete Konzepte und Ansätze. Es drängt sich somit der Eindruck auf, dass von eindeutigem Nachholbedarf in einigen zukunftsweisenden Feldern abgelenkt wurde. Abbildung 8: Anzahl der Zuwanderer nach Deutschland von 1991 bis 2015 (Eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt, 2017l) Im zehnten Sustainable Development Goal der NNS „Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern“ wird zunächst auf Schulabsolventinnen und -absolventen mit Migrationshintergrund zum Thema Integration sowie auf den Gini- Koeffizienten der Einkommensverteilung zum Thema Verteilungsgerechtigkeit als Indikatoren eingegangen. Unberücksichtigt bleibt jedoch in diesem SDG die Zuwandererkrise der vergangenen Jahre. Wie Abbildung 8 verdeutlicht, kam es in den vergangenen Jahren zum größten Zuwandererstrom der jüngeren Ge- 1.198.978 1.502.198 1.277.408 1.082.553 1.096.048 959.691 840.633802.456 874.023841.158 879.217 842.543 768.975 780.175 707.352 661.855 680.766682.146 721.014 798.282 958.299 1.080.936 1.226.493 1.464.724 2.136.954 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 Anzahl der Zuwanderer <?page no="143"?> 144 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 schichte. Diese Thematik sollte aufgegriffen werden, insbesondere wie eine Inklusion gefördert und die sozialen Ungleichheiten möglichst niedrig gehalten werden können. Stattdessen werden innerhalb des Indikators nur vage Formulierungen gewählt und keine Konkretisierung der Ziele angestrebt. Eine Spezifizierung erscheint somit notwendig. Innerhalb des elften SDG „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ werden zunächst sich widersprechende Ziele formuliert: Einerseits soll die Siedlungsdichte gesenkt werden, andererseits aber auch die Erschließung neuer Siedlungsflächen eingegrenzt werden. Perspektivisch sind diese Ziele einzeln nachvollziehbar, allerdings ist die Kombination aus beiden nur begrenzt bzw. kaum realisierbar. Darüber hinaus ist auf Basis einer Reduktion der Siedlungsfläche mit einer Erhöhung der Mietkosten zu rechnen. Angesichts der Mietpreisbremse ist auch hier von Zielkonflikten auszugehen. Der Indikator mit dem Ziel, die Reisezeit zu den nächsten Mittel- und Oberzentren zu reduzieren, kann ebenfalls kritisch hinterfragt werden, da der Indikator wohl eher im Bereich der Infrastruktur angesiedelt sein müsste. Dieser wiederum steht mit der Zielsetzung, den Endenergieverbrauch im Verkehr zu senken, in Konflikt. Einerseits soll die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver gestaltet werden, damit mehr Personen sie nutzen, andererseits soll zeitgleich der Endenergieverbrauch um 15 bis 20 % gesenkt werden. Bezüglich des SDG 12 „Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen“ wird eine Konkretisierung bezüglich der Reduktion des Energieverbrauchs vermieden. Gerade hier wäre diese zielführend. Auch bezüglich der Wirkung von Umweltzeichen als Indikator bleibt anzumerken, dass bisher nur vorläufige Daten vorliegen und Umweltzeichen nicht automatisch implizieren, dass diese Produkte auch gekauft werden. Nachhaltiger Konsum schließt auch die endgültige Nutzung dieser Produkte ein. Hierzu wird allerdings keine Zielsetzung formuliert. Abschließend hofft man auf die freiwillige Implementierung des EMAS- Managementsystems durch Unternehmen. Ohne eine stärkere staatliche Förderung fehlt hier jedoch der Anreiz besonders für KMU dieses zu implementieren. Eine weitere Konkretisierung wäre also erforderlich. Hinsichtlich des SDG 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ muss zunächst angemerkt werden, dass die Treibhausgasemissionen kumuliert dargestellt werden (vgl. SDG 3). Dies führt zu der gleichen Problematik wie bereits zuvor erwähnt: Eine Zunahme einiger Gase kompensiert die Abnahme anderer bzw. die starke Reduktion einiger Gase kann wiederum durch die Zunahme anderer kompensieren. Die Betrachtung der einzelnen Gase wäre aus den schon genannten Gründen durchaus angebracht. <?page no="144"?> 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 145 Zudem spricht die Bundesregierung zwar von einem „breiten Instrumentenmix, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen“ (Bundesregierung 2016, S. 185), allerdings wird keines der Instrumente genauer betrachtet. Es kommt lediglich zum Verweis auf weitere Strategien, in denen diese erarbeitet werden sollen. Angemerkt werden muss zudem, dass die Bundesregierung selbst aussagt, dass „eine rein monetäre Betrachtung der Klimafinanzierung [erlaubt] keine Schlüsse auf die Wirkung der finanzierten Projekte [erlaubt]“. (Bundesregierung, 2016, S. 186) Genau diese Berichtmethode wird jedoch im Folgenden verwendet, um den deutschen Beitrag an der internationalen Klimafinanzierung darzustellen. Völlig unzureichend ist auch der mangelnde Bezug zwischen Klimawandel und der Steigerung von Wachstum (SDG 8). Hier besteht ein Zielkonflikt, d. h. Klimaschutz und Steigerung des BIP sind nicht kompatibel. Im Hinblick auf das SDG 13 „Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“ berücksichtigt die Bundesregierung nur einige ausgewählte Flüsse in ihrer Zieldefinition. Der Rhein, Deutschlands längster Fluss, wird jedoch trotz seines Nordseezuflusses außer Acht gelassen. Dies liegt vermutlich daran, dass er von den Niederlanden aus in die Nordsee mündet. Dennoch haben deutsche Einträge in den Rhein einen Einfluss auf die Nordsee. Darüber hinaus scheint die Zielsetzung, alle Fischbestände bis 2020 nachhaltig zu bewirtschaften äußerst ambitioniert, wenn man bedenkt, dass dies eine Verdreifachung der aktuellen Situation bedeuten würde. (Bundesregierung, 2016, S. 193) Bei dem SDG 15 „Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen“ wird ein Indikator aus 51 Vogelarten repräsentativ für die Artenvielfalt gewählt. Es kommt jedoch zu keiner Erklärung, weshalb genau diese Arten ausgewählt wurden. Darüber hinaus wurden die für 2030 anvisierten Ziele bereits für 2015 angestrebt, damals jedoch massiv verfehlt. Insofern handelt es sich also um eine Vertagung der Problematik auf die Zukunft, obgleich sich in den vergangenen 15 Jahren diesbezüglich bereits eine negative Entwicklung eingestellt hat. (Statistisches Bundesamt, 2017o) In diesem Sinne wird die Problematik - ganz entgegen dem Sinne der Nachhaltigkeit - auf die kommende Generation übertragen. Im Bereich des 16. SDG „Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ werden zunächst Straftaten als Indikator herangezogen, wobei hier nur ausgewählte Delikte einbezogen werden. So werden besonders Wirtschaftsverbrechen außer Acht gelassen. Weiterführend beschreibt man mithilfe eines Indikators das Engagement zur Zerstörung von Kleinwaffen. Großwaffen werden in diesem <?page no="145"?> 146 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Kontext nicht genannt. Zudem erscheint das internationale Engagement gegen Waffennutzung in Anbetracht der in jüngster Zeit wieder steigenden deutschen Waffenexporte fraglich (vgl. Abbildung 9). Hier entsteht der Eindruck, dass ein positives Meinungsbild erzeugen werden soll und keine wirkliche Veränderung anstrebt wird. Dieser Eindruck verstärkt sich noch durch die lakonische Formulierung der Zielsetzungen, die selten konkrete Werte beinhaltet. Abbildung 9: Wert der Rüstungsexporte aus Deutschland von 2000 bis 2016 gemessen anhand des TIV (Trend Indicator Value) in Millionen US-Dollar (Eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt, 2017m) Im letzten SDG „Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben“ wird zur Messung der Entwicklungsarbeit der Indikator „Anteil öffentlicher Entwicklungsausgaben am Bruttonationaleinkommen“ herangezogen. Jedoch kommt es hier zu einer Verschiebung der bisherigen Zielsetzung von 2015 auf das Jahr 2030, da das schon lange angestrebte Ziel bisher nicht erreicht werden konnte. Das widerspricht jedoch einer nachhaltigen Politikgestaltung. Weiterhin wird die Beziehung zwischen der innen gerichteten Politik und der Entwicklungspolitik, bisher zu wenig berücksichtigt. Hier besteht bisher zu wenig Kompatibilität. Allgemein kann somit festgestellt werden, dass die Neuauflage der Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie viele positive Ansätze bzw. Verbesserungen enthält. Es mangelt jedoch einige Stellen noch an einer weiteren Konkretisierung und an befriedigenden Plänen zur Umsetzung und einem klaren Bezug zu dem Paradigma nachhaltiger Entwicklung. Häufig werden Ziele so formuliert, dass sie aktualisiert oder den veränderten Rahmenbedingungen angepasst wer- 2.813 1.792 1.762 727 820 1.345 2.735 2.534 2.378 3.310 2.762 2.063 1.121 1.660 902 895 1.610 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 TIV (Trend-Indicator Value) in Millionen US-Dollar <?page no="146"?> 5.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 147 den. Teilweise wurden schon früher vorgegebene Ziele bis heute verfehlt und werden nun erneut angestrebt. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die Verantwortung für unbewältigte Probleme auf kommende Generationen übertragen wird. Anstelle einer entsprechenden Entwicklung von Problemlösungen kommt es lediglich zu einer Beschreibung des Verfehlens der Ziele und der Feststellung, dass eine Veränderung notwendig ist. Die Ausformulierung der SDGs in der Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie weist zudem eine Reihe von Inkonsistenzen und Leerstellen auf, wodurch die Grenzen des politischen Kompromisses aufgezeigt werden. (Scholz, 2017a, S. 36) Es gibt aber auch Defizite, die bereits in den 17 SDGs angelegt sind. So kommt beispielsweise dem Finanzsektor in dem Transformationsprozess eine herausgehobene und strategische Bedeutung zu. „Nachhaltige Finanzwirtschaft, Green Finance, muss einen wesentlichen Beitrag zur Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft leisten.“ (Bachmann, 2017, S. 48-49) Diese Erkenntnis findet in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie keine entsprechende Verankerung. Eine weitere Auffälligkeit ist die große Anzahl an Schreib- und Grammatikfehlern innerhalb der Strategie. Dies führt teilweise dazu, dass Ziele nicht oder nur schwer zu verstehen sind. Manche Ziele sind zudem missverständlich formuliert. So wird z. B. innerhalb des SDG 11 angestrebt, den „Anteil der Bevölkerung auf 13 % […] bis 2030“ zu senken. (Bundesregierung, 2016, S. 247) Die Vielzahl an Fehlern erweckt teilweise den Eindruck, dass die Strategie eher beiläufig ausgearbeitet als sorgfältig entwickelt wurde. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass sich Teilziele mitunter ausschließen oder es zur Dopplung von Zielaussagen kommt. Das gilt besonders dann, wenn bei Zielen bereits positive Trends zu verzeichnen sind. (Bundesregierung, 2016, S. 184 / UBA, 2017e) Der Rat für Nachhaltige Entwicklung nennt als weiteren Kritikpunkt, dass die Neuauflage der Strategie zum Teil lediglich moderate Veränderungen im Vergleich zur Strategie von 2002 aufweist. (Rat für Nachhaltige Entwicklung, 2016, S. 1) Im Hinblick auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen - Ökologie, Ökonomie und Soziales - wird deutlich, dass in vielen Zielfeldern gehandelt wird bzw. werden soll, dies jedoch nicht auf alle Resorts zutrifft. Die Strategie bleibt somit hinter ihren Möglichkeiten zurück. (Scholz, 2017a, S. 36) Die Strategie geht also oft den einfacheren Weg des geringsten Widerstandes. (Rat für Nachhaltige Entwicklung, 2016, S. 1) Weiterhin ist festzustellen, dass eine Reihe wichtiger Indikatoren von der Bundesregierung im Vergleich zur Strategie von 2002 nicht verändert wurden. Hierzu zählen z. B. die Indikatoren zu Innovation, Anlageinvestitionen, Aufwendung für Forschung, Staatsdefizit/ Schuldenquote und zum Bruttoinlandsprodukt. <?page no="147"?> 148 6 Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Rat für Nachhaltige Entwicklung, 2016, S. 10) Sie entsprechen - wie schon erwähnt - oft nicht den Anforderungen nachhaltiger Entwicklung. Unberücksichtigt bleiben auch Indikatoren zu den Themen Müll bzw. Müllentsorgung, zur sozialen Dimension von Nachhaltigkeit für Unternehmen, zur Messung sozialer Probleme sowie zur wertmäßigen Bezifferung dieser Probleme. (Hexel, 2017, S. 87-88 / Burckhard, 2012, S. 34) Auch auf den Widerspruch von Wirtschaftswachstum zu den begrenzten Ressourcen und Klimaschutz wird nicht eingegangen. (Müller; Niebert, 2017, S. 68 / v. Hauff, 2017) Das bedeutet, dass die Vernetzung und Synergieeffekte bzw. Konflikte zwischen den Zielen noch zu wenig berücksichtigt werden. Daher kann man feststellen: Es gibt noch große Potenziale für die Entwicklung einer kohärenten Nachhaltigkeitsstrategie bzw. einer kohärenten Nachhaltigkeitspolitik. Somit befindet sich Deutschland noch mitten in dem Transformationsprozess zu einem neuen nachhaltigkeitsorientierten Politikstil. Die deutsche Bundesregierung verfolgt eine eher klassische, aggregierte Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei stellt sich die Frage, ob die verwendeten Instrumente, Prozesse und Ziele ausreichend sind, um die Zielbildung und die Prioritätensetzung in den relevanten Sektoren nachhaltig zu beeinflussen. (Scholz, 2017a, S. 33) Teilweise wird auch kritisiert, dass nicht alle 163 Unterziele der Agenda der Vereinten Nationen in der Nachhaltigkeitsstrategie mit einbezogen wurden. (Müller; Niebert, 2017, S. 67) Hier kann man natürlich entgegnen halten, dass mit wachsender Zahl an Unterzielen die Komplexität der Strategie und die Intransparenz der Beziehungsstrukturen zwischen den Zielen wachsen. Die internationalen Wirkungen deutscher und europäischer Binnenpolitiken werden aus globaler Perspektive zu wenig analysiert. Lediglich 12 der 63 Indikatoren besitzen eine internationale Orientierung. (Scholz, 2017a, S. 36) So werden wichtige Bereiche, wie Gesundheit und Ernährung, lediglich auf der Grundlage nationaler Indikatoren und Ziele betrachtet. Eine globale Erfassung dieser Problemfelder bleibt entsprechend unberücksichtigt. Abschließend ist anzumerken, dass die Nachhaltigkeitsstrategie von Seiten des Bundeskanzleramts koordiniert wird. Dennoch spielt sie in der politischen Praxis nur eine untergeordnete Rolle. Weiterhin sind die Ziele und Maßnahmen der Strategie für die Politik oft unverbindlich, d. h. dass keine Sanktionsmaßnahmen eintreten, wenn Ziele verfehlt oder nicht erreicht werden. (NABU, 2017) Zwar ist Deutschland mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 eine internationale Verpflichtung eingegangen und die Nachhaltigkeitsstrategie im Kanzleramt auf höchster politischer Ebene angesiedelt. Solange sie jedoch nicht als Leitlinie in der Politik implementiert wird, stellt sie lediglich ein „stumpfes Schwert“ dar. (Müller; Niebert, 2017, S. 68) <?page no="148"?> 7 Zusammenfassung und Fazit Wie die vorangegangenen Kapitel zeigen, liegen den beiden Strategien von 2002 und 2016 sehr unterschiedliche Grundideen und Überlegungen zu Grunde. Der Ursprung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung findet sich bereits im Brundtland-Bericht von 1987 und basiert auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit aus dem frühen 18. Jahrhundert. Die erste Deutsche Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Jahr 2002 von der Bundesregierung veröffentlicht. Sie orientierte sich vor allem an den fünf Leitbildern der nachhaltigen Entwicklung: Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Sozialer Zusammenhalt, Internationale Verantwortung und Managementregeln der Nachhaltigkeit. Durch regelmäßige Indikatoren- und Fortschrittsberichte wurde die Strategie immer weiter verändert und erweitert. Die Bundesregierung entwickelte daraufhin die Neuauflage der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016, um so die nachhaltige Entwicklung in Deutschland weiter voranzutreiben. Sie stützt sich dabei maßgeblich auf die 17 Sustainable Development Goals der Agenda 2030. Den verschiedenen SDGs wurden 63 Indikatoren zugeordnet und diese wiederum mit Zielen und teilweise mit Zielzeitpunkten versehen. Die nachhaltige Entwicklung soll auf diese Weise weiter forciert, eine bessere Überwachung ermöglicht und eine vereinfachte internationale Vergleichbarkeit hergestellt werden. Neben einer Umgestaltung des Aufbaus finden sich in der Neuauflage im Vergleich zur Strategie von 2002 eine Reihe von Neuerungen und Erweiterungen. Einige Ziele wurden erstmals aufgeführt, wie bspw. die Ziele zur Armutsbekämpfung (SDG 1) oder zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern (SDG 12). Andere Indikatorbereiche wurden darüber hinaus deutlich erweitert, wie bspw. das SDG zum Thema Wirtschaftswachstum (SDG 8). Während die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 lediglich als ein erster nationaler, grundsätzlich durchdachter, jedoch eher unstrukturierter Entwurf erscheint, der viele Faktoren einer nachhaltigen Entwicklung vermissen lässt, stellt sich die Neuauflage von 2016 als eine auf den ersten Blick ausgereiftere Strategie dar. Dennoch weist auch die Neuauflage verschiedene Probleme und Unzulänglichkeiten auf, wie bspw. unzureichende und schwammige Zieldefinitionen oder das Fehlen weiterer wichtiger Indikatoren, wie es z. B. im Bereich der Messung des Wirtschaftswachstums der Fall ist. So entsteht der Eindruck, dass die Strategie nicht ausgereift ist bzw. zu viele Kompromisse enthält. Wie zuvor angemerkt wurde, spielt die Nachhaltigkeitsstrategie im gesellschaftlichen Bewusstsein und in der politischen Praxis nur eine untergeordnete Rolle. Die Ziele und Maßnahmen der Strategie sind für die Politik unverbindlich. So- <?page no="149"?> 150 7 Zusammenfassung und Fazit lange die Strategie nicht als Leitlinie in der Politik verbindlich implementiert wird, läuft sie Gefahr, dass sie zu einem „zahnlosen Papiertiger“ wird. Wie gezeigt wurde, stellt die aktuelle deutsche Nationale Nachhaltigkeitsstrategie dennoch ein gutes Grundkonzept dar, um das langfristige Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Es besteht jedoch weiterer Handlungs- und Konkretisierungsbedarf, um die Strategie zu einer konsistenten Politikkonzeption weiter zu entwickeln. Eine Weiterentwicklung und nicht nur moderate, sondern mutigere Veränderung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist somit wünschenswert, um den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung für Deutschland und auf globaler Ebene näher zu kommen. Forschungsbedarf besteht z. B. in der theoretischen Fundierung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterführende Forschung sollte bspw. auch im Bereich der internationalen Vergleichbarkeit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategien stattfinden. Denkbar wäre, Nachhaltigkeitsstrategien verschiedener Länder zu vergleichen und dabei auch die Eignung verschiedener Indikatorensets zu vergleichen. Deutschland könnte auf diese Weise eine wichtige Vorreiterrolle übernehmen. Letztendlich ist eine globale nachhaltige Entwicklung dann möglich, wenn die Anstrengungen auf internationaler Ebene gebündelt und effizient umgesetzt werden. <?page no="150"?> Literaturverzeichnis Acker-Widmaier, G. (1999): Intertemporale Gerechtigkeit und nachhaltiges Wirtschaften - Zur normativen Begründung des Leitbildes, Marburg: Metropolis Verlag. AGEB (Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V.) (2016): Evaluation Tables of the Energy Balance for Germany - 1990 to 2015, URL: http: / / www.agenergiebilanzen.de/ 10-1-Evaluation-Tables-on-the-Energy-Balance.html, Abrufdatum: 15.06.2017. Akamai Technologies (2017): akamai’s [state of the internet] - Q1 2017 report, URL: https: / / www.akamai.com/ us/ en/ multimedia/ documents/ state-of-theinternet/ q1-2017-state-of-the-internet-connectivity-report.pdf, Abrufdatum: 24.09.2017. Bachmann, G., Hauff, V. (Hrsg.) (2006): Unterm Strich. Erbschaften und Erblasten für das Deutschland von morgen. Eine Generationenbilanz, München, S. 95-108. 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Neuauflage, 2016 32, 82 deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2002 31 Digitalisierung 143 E Energie 42, 97, 140 Energieträger 68 Enquetekommission 141 Entwicklungsländer 63 Entwicklungsziele, universelle 32 <?page no="163"?> 164 Index Entwicklungszusammenarbeit 78, 96 Ernährung 72 Erwerbstätigenquote 75 everything but arms 129 Exkurs: theoretische Begründung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 55 F Familien 75 Finanzpolitik 69 G Generationengerechtigkeit 60, 65 Geschlechtergerechtigkeit 32, 96, 139 Geschlechtergleichstellung 41 Gesellschaften, inklusive 46, 103, 145 gesundes Leben 40, 94, 137 Gesundheit 73 Gleichberechtigung 76 Gleichgewichtsdenken 17 Globale Lieferketten 141 globale Partnerschaft 46, 104, 146 Globalisierung 63 Green Cabinet 80 Green Climate Fund 127 H Handelschancen 78 Helsinki-Kommission 124 historische Etappen zur Nachhaltigkeitsstrategie 29 Hunger 40, 93 I inclusive growth 23 Industrialisierung 43 Infrastruktur 43, 99, 142 inklusive Gesellschaften 46, 103, 145 Innovationen 70 Institution 56 Institutionenökonomie, neue 55 Integration 77 Interministerieller Ausschuss 135 internationale Verantwortung 62, 66 K Klimaschutz 67 Klimaschutzabkommen, Pariser ~ 123 Klimaschutzziele 145 Klimawandel 35, 45, 102 kohärente Nachhaltigkeitsstrategie 148 Konflikte 148 Konkretisierung und Bewertung der SDGs, weitere ~ 48 Konkretisierung und Bewertung, weitere ~ 79 Konsum 101 <?page no="164"?> Index 165 Konsum- und Produktionsmuster 144 Konsummuster 44 konzeptionelle Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsstrategie 25 Kriminalität 61, 74 L Landbau, ökologischer 137 Landökosysteme 45, 103, 145 Landschaftsverbrauch 69 Leben, gesundes 40, 94, 137 Lebensqualität 60, 65, 70 Lieferketten, globale 141 Luftqualität 73 M Managementregeln 63 MDGs 30 Meere 45, 102, 145 Millennium-Development-Goals (MDGs) 2000 30, 31, 59 Mindestlohn 141 Mobilität 71 Multi-Stakeholder-Approach 135 N nachhaltiges Wirtschaftswachstum 52, 98 Nachhaltigkeit ausgewogene 21 ökologische 22 ökonomische 22 schwache 21 soziale 23 starke 21 Nachhaltigkeitsindikatoren, relevante 64 Nachhaltigkeitsindikatoren und deren Quantifizierung, relevante ~ 92 Nachhaltigkeitsstrategie 25 historische Etappen 29 kohärente 148 nationale 27, 55 Nachhaltigkeitsstrategie 2002, deutsche 31 Nachhaltigkeitsstrategie, deutsche - Neuauflage 32 nationale Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands 55 Neue Institutionenökonomie 55 O OECD 26 ökologische Nachhaltigkeit 22 ökologischer Landbau 137 ökonomische Nachhaltigkeit 22 Ozeane 45, 102, 145 P Pariser Klimaschutzabkommen 123 Partnerschaft, globale 46, 104, 146 Perspektiven für Deutschland - die Nachhaltigkeitsstrategie 2002 57 Politikkohärenz 135 Principal 56 <?page no="165"?> 166 Index Principal-Agent-Theorie 55 Produktionsmuster 44, 144 produktive Vollbeschäftigung 52 relevante Nachhaltigkeitsindikatoren 64 relevante Nachhaltigkeitsindikatoren und deren Quantifizierung 92 Rio de Janeiro 1992 und die Agenda 21 30 Rio de Janeiro und die Agenda 2030 32 Rio-Prozess 30 S Sanitärversorgung 96, 139 schwache Nachhaltigkeit 21 Solidarität 60 soziale Nachhaltigkeit 23 sozialer Zusammenhalt 66 Städte 144 Stadtentwicklung 100 starke Nachhaltigkeit 21 Sustainable Development Goals 82 Synergieeffekte 148 T Textilbündnis 99 theoretische Grundlagen der Nachhaltigkeit 19 theoretische und konzeptionelle Grundlagen 19 U Ungleichheit 43, 99, 143 universelle Entwicklungsziele 32 Urbanisierung 44 V Verantwortung, internationale 62, 66 Verteilungsgerechtigkeit 29 Vollbeschäftigung 42, 98, 140 produktive 52 W Wasser und Sanitärversorgung 41, 96, 139 WCED 29 wirtschaftliche Zukunftsvorsorge 70 wirtschaftlicher Wohlstand 71 Wirtschaftswachstum 42, 140 nachhaltiges 52, 98 Wohlstand, wirtschaftlicher 71 Z Ziele und Inhalte der Indikatoren 67 Ziele und Unterziele der Strategie 59, 83 Zukunftsvorsorge, wirtschaftliche 70 Zusammenfassung und Fazit 149 Zusammenhalt, sozialer 66 Zuwandererkrise 143 <?page no="166"?> www.uvk.de Die Aufmerksamkeit für Fair Trade hat in den letzten Jahren (inter-)national weiter zugenommen. In der 3., vollständig überarbeiteten Auflage geht es den Autoren vor allem darum, den Lesern die zentralen Argumentationslinien zu Fair Trade verständlich und übersichtlich zu vermitteln. Sie stellen das Konzept aus der Perspektive nachhaltiger Entwicklung dar und zeigen die theoretische Begründung und die empirische Bedeutung des Fairen Handels auf. Dabei werfen sie auch einen Blick auf die entwicklungspolitische Wirksamkeit des Fairen Handels und auf andere Konzepte, die eine ähnliche Zielsetzung haben. Zahlreiche Grafiken und Diagramme veranschaulichen die Inhalte. Das Buch richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Handel, politisch Interessierte und Studierende (Außenwirtschaft, Nachhaltigkeit, Umweltökonomie, Internationales Management). Michael von Hauff, Katja Claus Fair Trade Ein Konzept nachhaltigen Handels 3., vollständig überarbeitete Auflage 2017, 268 Seiten, Hardcover ISBN 978-3-86764-741-0 Grundlagenwerk für Studium und Praxis <?page no="167"?> www.uvk.de Nachhaltigkeitscontrolling gilt als wichtiges Zukunftsthema. Doch es setzt sich nur schrittweise in der unternehmerischen Praxis durch, denn es gibt oft »Wichtigeres zu tun«. Die reine Lehre fordert, dass ökologische, soziale und ökonomische Ziele auf der gleichen Ebene stehen sollen. Diese drei Dimensionen sind miteinander in Einklang zu bringen. Dabei müssen wir uns aber im Klaren sein, dass die Unternehmen zuerst Geld verdienen müssen, um in Nachhaltigkeit zu investieren. Ausgangspunkt für den Erfolg der Nachhaltigkeit ist die Implementierung in die Unternehmensstrategie. Eine Strategie ändert man allerdings nicht über Nacht. Wer die einzelnen Bausteine im Unternehmen und im Controlling verankern möchte, muss wissen, dass es sich um einen mehrstufigen Prozess handelt, der eine klare Zielrichtung, Geduld und Einsatz voraussetzt. Dieses Buch ist ein wichtiger Ratgeber und Helfer für eine erfolgreiche Implementierung der Nachhaltigkeit in die Unternehmenspraxis. Ulrich Sailer Nachhaltigkeitscontrolling Was Controller und Manager über die Steuerung der Nachhaltigkeit wissen sollten 2., bearbeitete Auflage 2017, 282 Seiten, Hardcover ISBN 978-3-86764-742-7 Nachhaltigkeitscontrolling passiert nicht über Nacht