Medienethik
Grundlagen - Anwendungen - Ressourcen
0415
2019
978-3-8385-5102-9
978-3-8252-5102-4
UTB
Christian Schicha
Nach einer Einführung in die Grundlagen der Medienethik zeigt der Autor auf spannende Weise Medienskandale auf und reflektiert die so genannten Fake News kritisch. Er thematisiert Aspekte der PR-, Werbe- und Internetethik ausführlich.
Das Buch beginnt mit einer kurzen Darstellung der Moralphilosophie und den normativen Kernbegriffen der Medienethik: Information, Öffentlichkeit, Authentizität, Inszenierung und Qualität. Im zentralen Kapitel des Buches steht die Medienethik im engen Sinne. Hier behandelt der Autor Praxisfälle, das Spannungsfeld zwischen Ideal- und Praxisnormen, Werte-und Normensysteme des Medienhandelns, die Bezugsebenen medienethischer Verantwortung sowie Reichweite und die Ebenen der Argumentation. Danach behandelt er ausgewählte Spannungsfelder des Journalismus wie den Boulevardjournalismus, den Reisejournalismus, die Kriegsberichterstattung sowie die Amok- und
Terrorberichterstattung. Das Buch wird durch medienethische Initiativen und eine kommentierte Auswahlbibliografie zur Medienethik abrundet.
<?page no="0"?> Christian Schicha Medienethik <?page no="1"?> Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto facultas · Wien Wilhelm Fink · Paderborn Narr Francke Attempto Verlag · Tübingen Haupt Verlag · Bern Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn Mohr Siebeck · Tübingen Ernst Reinhardt Verlag · München Ferdinand Schöningh · Paderborn Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart UVK Verlag · München Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen Waxmann · Münster · New York wbv Publikation · Bielefeld utb 0000 5102 <?page no="2"?> Dr. Christian Schicha ist Professor für Medienethik am Institut für Theater- und Medienwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg <?page no="3"?> Christian Schicha Medienethik Grundlagen - Anwendungen - Ressourcen UVK Verlag • München <?page no="4"?> Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb-shop.de. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlag München 2019 - ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH & Co. KG Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Cover-Illustration: © istockphoto, SIphotography Druck und Bindung: cpi, Leck UVK Verlag Nymphenburger Strasse 48 · 80335 München Tel. 089/ 452174-65 www.uvk.de Narr Francke Attempto Verlag GmbH & Co. KG Dischingerweg 5 · 72070 Tübingen Tel. 07071/ 9797-0 www.narr.de utb-Nr. 5102 ISBN 978-3-8252-5102-4 <?page no="5"?> 5 Inhalt Inhalt 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 I Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2. Medienethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.1 Angewandte Ethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.2 Zur Ethik der Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.3 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 II Anwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3. Medienskandale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 3.1 Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 3.2 Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 3.3 Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 3.4 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 4. „Fake News“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 4.1 Fälschungen und erfundene Berichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 4.2 Verbreitungswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 4.3 Aufdeckung und Bekämpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 4.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 4.5 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 5. Boulevardjournalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 5.1 BILD-Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 5.2 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 5.3 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 6. Bildethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 6.1 Bildmanipulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 6.2 Fotos von Verstorbenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 <?page no="6"?> 6 Inhalt 6.3 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 6.4 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 7. Zur Berichterstattung über Geflüchtete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 7.1 Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 7.2 Bilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 7.3 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 7.4 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 8. Terrorberichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 8.1 Anschläge in Norwegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 8.2 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 8.3 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung . . . . . . . . . . . . . . 165 9.1 PR-Ethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 9.2 Ethik der Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 9.3 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 9.4 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 10. Ethik der Unterhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 10.1 Privatfernsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 10.2 RTL-„Dschungelcamp“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 10.3 RTL-„Bachelor“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 10.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 10.5 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 11. Moraldiskurse im Film . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 11.1 Fernsehserien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 11.2 Breaking Bad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 11.3 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 11.4 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 12. Internetethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 12.1 Algorithmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 12.2 Social Bots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 12.3 Digitale Souveränität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 12.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 12.5 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 <?page no="7"?> 7 Inhalt 13. Medienselbstkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 13.1 Deutscher Presserat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 13.2 Deutscher Werberat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 13.3 Deutscher Rat für Public Relations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 13.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 13.5 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 14. Fazit und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 III Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 15. Medienethische und medienkritische Initiativen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 15.1 BILDblog.de . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 15.2 Bischöfliche Medienstiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 15.3 Bündnis gegen Cybermobbing e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 15.4 Bundeszentrale für politische Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 15.5 Correctiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 15.6 Demokratiezentrum Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 15.7 DGPuK-Fachgruppe Kommunikations- und Medienethik . . . 299 15.8 Erfurter Netcode e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 15.9 Initiative Nachrichtenaufklärung e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 15.10 Initiative Qualität im Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 15.11 Institut für Digitale Ethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 15.12 Interdisciplinary Centre for Media Ethics . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 15.13 Jugendschutz.net . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 15.14 Klicksafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 15.15 Mediasmart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 15.16 Medienbewusst.de kinder.medien.kompetenz . . . . . . . . . . . . . 302 15.17 Netzwerk Medienethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 15.18 Netzwerk Recherche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 15.19 Otto-Brenner-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 15.20 Stiftung Neue Verantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 15.21 Verein zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 15.22 Zentrum für Ethik der Medien und der Digitalen Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 <?page no="8"?> 8 Inhalt 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik . . . . . . . . . . . . 307 16.1 Monographien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 16.2 Sammelbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 16.3 Schriftenreihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 16.4 Zeitschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 16.5 Unterrichtsmaterialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317 Autor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321 <?page no="9"?> 9 1. Einleitung 1. Einleitung Diese Monographie richtet sich an Studierende und Lehrende der Medien- und Kommunikationswissenschaft. Sie bietet eine Einführung in die medienethischen Herausforderungen für die Kommunikationsberufe des Journalismus, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PR) sowie der Werbung in den klassischen Medien und zeigt normative Herausforderungen im Umgang mit dem Internet auf. Anhand konkreter Verletzungen normativer Standards in unterschiedlichen Medienbereichen wird aufgezeigt, in welcher Form ethische Regelverletzungen verübt worden sind und welche Ursachen, Strukturen und Rahmenbedingungen dazu beigetragen haben. Durch den Fokus auf konkrete Fallbeispiele werden die Leser 1 und Studierenden hinsichtlich ihrer zukünftigen Berufstätigkeit dafür sensibilisiert, Kriterien moralischer Grenzüberschreitungen zu erkennen und einzuordnen. Das Buch ist folgendermaßen aufgebaut: I Grundlagen Im zweiten Kapitel werden nach dieser Einleitung grundlegende Charakteristika der Angewandten Ethik aufgezeigt. Neben der Medienethik werden weitere normative Anwendungsfelder anderer Bereichsethiken und relevante Begriffe wie Verantwortung, Öffentlichkeit, Qualität, Authentizität und Inszenierung skizziert. II Anwendungen Im Kapitel 3 werden Medienskandale aus den Bereichen Journalismus, Politik und Wirtschaft vorgestellt und eingeordnet. Kapitel 4 beschäftigt sich mit dem Phänomen der „Fake News“. Hierbei werden unterschiedliche Ausprägungen dargelegt und Möglichkeiten der Aufdeckung und Bekämpfung vorgestellt. Im fünften Kapitel werden normative Aspekte des Boulevardjournalismus am Beispiel der BILD-Zeitung problematisiert. Dabei richtet sich der Blick u. a. auf den Sprach- und Bildgebrauch des Blattes. Anhand konkreter Beispiele wird 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Band die männliche Form gewählt. Es sind stets beide Geschlechter gemeint. <?page no="10"?> 10 1. Einleitung aufgezeigt, wo moralische Grenzen im Rahmen der Medienberichterstattung überschritten worden sind. Kapitel 6 erörtert normative Fragen der Bildethik. Neben der grundlegenden Relevanz visueller Darstellungen geht es um Bildfunktionen, Wahrnehmungsoptionen und Möglichkeiten der Bildbearbeitung. Zudem wird der Umgang mit Fotos von Verstorbenen reflektiert. Dieses Thema wird im siebten Kapitel erneut aufgegriffen. Am Beispiel der Berichterstattung über verstorbene Geflüchtete wird diskutiert, ob Bilder ihrer Leichen unverpixelt gezeigt werden sollten oder nicht. Dabei wird bei der Bewertung auf die Spruchpraxis des Deutschen Presserates zurückgegriffen. Kapitel 8 widmet sich der Berichterstattung über Terroranschläge. Hierbei wird u. a. am Beispiel der Anschläge in Norwegen der Frage nachgegangen, in welchem Ausmaß und in welcher Form über derartige Straftaten informiert werden sollte. Nachdem sich der Schwerpunkt dieses Bandes bis zum achten Kapitel primär dem Journalismus zugewendet hat, geht es im neunten Kapitel um die Tätigkeitsfelder der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und Werbung. Nach einem Überblick über die jeweiligen Aufgaben werden moralisch fragwürdige Praktiken dieser Kommunikationsberufe reflektiert. So wird u. a. die Trennung zwischen PR und Journalismus postuliert. Des Weiteren werden Formen und Ausprägungen von Schleichwerbung ebenso problematisiert wie die Werbung für Kinder und problematische Produkte. Kapitel 10 beschäftigt sich mit dem Themenkomplex der TV-Unterhaltung. Am Beispiel der RTL-Formate „Dschungelkamp“ und „Bachelor“ werden normative Fragen im Zusammenhang potentieller moralischer Grenzüberschreitungen diskutiert. Im elften Kapitel geht es um ethische Aspekte fiktionaler Fernsehformate, die nicht nur der Unterhaltung dienen, sondern gesellschaftlich relevante Moraldiskurse aufgreifen. Exemplarisch analysiert dieser Teil die US-Fernsehserie „Breaking Bad“. Kapitel 12 richtet den Fokus auf die Neuen Medien. Hier geht es um grundlegende Veränderungsprozesse der Kommunikation, die im Umgang mit dem Internet zu beobachten sind und den daraus resultierenden normativen Herausforderungen. Dabei werden moralische Implikationen im Umgang mit automatisierten Programmen in Form von Algorithmen und Social Bots diskutiert. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Maßnahmen erforderlich <?page no="11"?> 11 III Ressourcen sind, um dem Postulat einer Digitalen Souveränität im Internetzeitalter gerecht zu werden. Im dreizehnten Kapitel werden unterschiedliche Medienselbstkontrollinstanzen vorgestellt, die normative Leitlinien u. a. für die Kommunikationsberufe Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Werbung enthalten. Es werden Aufgaben und Funktionen der regulativen Instanzen skizziert, die Kodizes entwickelt haben, um medienethisch relevante Regelverstöße zu bewerten und zu sanktionieren. III Ressourcen Abschließend werden den Lesern weitergehende Informationen über 22 medienkritische- und medienethische Initiativen sowie eine kommentierte Auswahlbibliographie von Publikationen zur Medienethik vorgestellt. Danksagung Zunächst möchte ich mich bei Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die konstruktive Unterstützung bei der Erstellung des Bandes bedanken. Für inhaltliche Anregungen und Kritik danke ich Dr. Ingrid Stapf, Prof. Dr. Thomas Zeilinger, Prof. Dr. Oliver Zöllner und Susanna Endres, die auch die Abbildungen erstellt hat. Die Schaubilder entstanden im Rahmen des Online-Seminars „Medienethik“ an der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB). Christina Suchi von der VHB hat den Abdruck der Abbildungen dankenswerterweise genehmigt. Mein besonderer Dank für die Korrekturen gilt Lisa Glagow-Schicha. Erlangen, im Februar 2019 Christian Schicha <?page no="13"?> 13 Danksagung I Grundlagen <?page no="15"?> 15 2.1 Angewandte Ethik 2. Medienethik 2.1 Angewandte Ethik Die Ethik oder Moralphilosophie bezieht sich auf Handlungen oder Unterlassungen einer Person oder Personengruppe und den daraus resultieren argumentativen Begründungen von Entscheidungen (vgl. Birnbacher 1995). Sie ist keine Theorie um der Theorie willen, die dazu beitragen soll, die intellektuelle Befriedigung des Philosophen zu erreichen. Dies ist eher die Aufgabe der Metaethik, die eine Reflexion über die Bedeutung moralischer Ausdrücke ebenso vornimmt wie die über Methoden der Rechtfertigung. Vielmehr kümmert sich die Angewandte Ethik neben der theoretischen Fundierung um die Beziehung vom Gedachten zum Handeln, also um den konkreten Praxisbezug bei Menschen als sozialen Wesen in konkreten Lebensbereichen. Schließlich gilt: „Jede Gemeinschaft benötigt Regeln für den Ausgleich der verschiedenen Interessen.“ (Hepfer 2008, S. 11) Es geht um Kooperation, bei dem auch Freiheitsrechte eingeschränt werden können, damit kein Schaden für Andere entsteht Aus philosophischer Perspektive wird der Angewandten Ethik die Aufgabe einer „Krisenreflexion“ zugeschrieben (vgl. Riedel 1979, S. 8). Dabei wird auf die unterschiedlichsten Problemfelder Bezug genommen, wobei die technische Kompetenz des Menschen und die sich daraus ergebenen Konsequenzen durch die Reichweite entsprechender Entscheidungen zentrale Herausforderungen in Hinblick auf einen moralischen Verantwortungshorizont erfordern. Unabhängig von der jeweiligen Moralkonzeption gelten bei der Moralbegründung übergreifende Regeln, die einen universalistischen Anspruch verfolgen. Der Universalismus behauptet: „Ethische Grundsätze sind für alle Menschen gleichermaßen verbindlich, unabhängig von Zeit, Ort oder besonderen Umständen.“ (Hepfer 2008, S. 21) Grundsätzlich reflektiert die Ethik ihre Formen und Prinzipien ohne Berufung auf politische und religiöse Autoritäten oder den Bezug auf althergebrachte Gewohnheiten. Eine gottgegebene Moral ist aus philosophischer Perspektive abzulehnen. Zentral gelten vielmehr Kriterien der Rationalität, der Begründung und der Verallgemeinerungsfähigkeit. <?page no="16"?> 16 2. Medienethik Ethische Aussagen orientieren sich am guten und gerechten Handeln und sind weder im Alltag noch auf der normativ-ethischen Ebene der Moralphilosophie in gleicher Weise festlegbar, wie die Urteile der logisch-mathematischen oder empirischen Wissenschaften. In diesem Verständnis gibt es in der Ethik keine objektiven Werte. Moralische Aussagen besitzen eine intersubjektive Gültigkeit für einen begrenzten Zeitraum innerhalb einer bestimmten Kultur, da sie Wertewandlungsprozessen unterworfen sind. Es kann demzufolge nicht die Moral geben, die zu entdecken wäre. Vielmehr ist begründet zu entscheiden, welcher moralische Standpunkt eingenommen wird. Die Angewandte Ethik wird als Disziplin verstanden, die sich bei moralischen Entscheidungsproblemen mit Normen, Werten und Grundorientierungen des Menschen auseinandersetzt. ▶ Sie fungiert als Theorie des richtigen Handelns, entwickelt Beurteilungskriterien und vermittelt eine Handlungsorientierung in moralisch relevanten Entscheidungssituationen. ▶ Sie dient der Handlungskoordination im Umgang mit anderen Menschen und reflektiert ihren Ausgangspunkt bei konkreten Erfahrungen der Lebensgestaltung und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. ▶ Sie kennt die große Vielfalt unterschiedlicher und konkreter Erfahrungen der Lebensgestaltung sowie des gesellschaftlichen Zusammenlebens an und ist skeptisch gegenüber allgemeinen Prinzipien und der Tendenz, komplexe moralische Sachverhalte auf einige wenige idealtypische Charakteristika zu reduzieren. ▶ Sie nimmt die Vielfalt moralischer Empfindungen ernst und bleibt kritisch gegenüber allzu hochgesteckten Zielen (vgl. Schicha 2010). Gleichwohl sollte nicht moralisiert oder gar gepredigt werden, wie Nida Rümelin (2002, S. 239) zu Recht anmerkt: „Wenn von ‚Ethik‘ die Rede ist, erwartet das Publikum den erhobenen Zeigefinger. Ethik wird gefordert gegen Kultur- und Werteverfall, als Kompensation von Erziehungsdefiziten, als Begrenzung sexueller und anderer Freizügigkeiten, als Religionsersatz und Gewissensberuhigung.“ Faktisch basiert diese Einschätzung auf einer falschen Annahme. Es geht in der Angewandten Ethik vielmehr um eine „Theorie des richtigen Handelns, des guten Lebens, der gelungenen Interaktion, der gerechten Institutionen etc.“ (Ni- <?page no="17"?> 17 2.1 Angewandte Ethik da-Rümelin 2002, S. 239). Handlungsmotive, Einstellungen und Begründungen sollen stets kritisch reflektiert und eingeordnet werden. Grundsätze Hegselmann (1997) hat eine Reihe allgemeiner Richtlinien formuliert, die als Leitbilder für ethische Debatten gelten sollten (vgl. auch Schicha 2010c, Vasek 2019): ▶ Ein Moralphilosoph, der etwas taugt, predigt nicht Moral, sondern analysiert sie. Er ist kein Moralist. Sollte er die Menschheit wirklich moralisch bessern wollen, dann nur in jenen Grenzen, in denen dies durch die Analyse moralischer Urteile und ein besseres Verständnis der moralischen Phänomene möglich ist. ▶ Ein Moralphilosoph, der etwas taugt, ist ein Spezialist dafür, moralische Überzeugungen explizit zu formulieren, deren häufig undurchschaute Voraussetzungen und unausgesprochenen Hintergrundannahmen zu identifizieren und zu systematisieren. Er hat einen Instinkt für Wert- und Zielkonflikte. Sein Blick für argumentatives Pfusch- und Blendwerk ist geschult. Kurz: Er ist ein Experte für Konsistenz, Kohärenz und Plausibilität moralischer Überzeugungen. ▶ Ein Moralphilosoph, der etwas taugt, ist darauf trainiert, moralische Dissense zu strukturieren, Kerne von Kontroversen zu identifizieren, und die von den Kontrahenten zu übernehmenden Beweislasten zu ermitteln. Er sucht gemeinsam geteilte moralische Beurteilungen, die es trotz starker Divergenz in den Urteilgründen geben mag. Er entwirft moralische Kompromissvorschläge und legt Scheinkontroversen bei. ▶ Ein Moralphilosoph, der etwas taugt, weiß, dass es faktisch in moralischen Kontexten Frageverbote und Reflexionstabus gibt, aber er akzeptiert sie nicht. Dies macht ihn manchmal zu einem Provokateur. Er selbst sieht sich als Vertreter einer Aufklärung, die dem Prinzip prinzipiell schrankenloser Reflexion treu bleibt, zugleich aber einige der Gesichtspunkte, die für Reflexionstabus vorgebracht werden könnten, in einer Weise zu berücksichtigen versucht, die gerade nicht auf das Akzeptieren solcher Tabus hinausläuft. ▶ Ein Moralphilosoph, der etwas taugt, wird dann unangenehm, wenn in moralischen Debatten in die Kiste mit den schmutzigen Tricks gegriffen <?page no="18"?> 18 2. Medienethik wird, zu denen z. B. Immunisierungsstrategien, moralische Diskreditierung Andersdenkender oder auch Zuständigkeitsanmaßungen gehören. ▶ Ein Moralphilosoph, der etwas taugt, weiß, dass zur Klärung moralischer Fragen meist Sachverstand auch aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen herangezogen werden muss. Eine zentrale Aufgabe der Moralphilosophie sieht er gerade darin, ein Forum für die notwendigerweise Disziplinen übergreifende Reflexion moralischer Fragen zu sein. Er übernimmt dabei eine Initiatorenfunktion. Begründungen „Ethik ist die Ermunterung zu selbstbestimmtem, eigenverantwortlichem Handeln. Ethik ist von der systematischen Frage geleitet, wie - eigenbestimmt - moralisch richtig gehandelt werden soll. Ethik ist Rechenschaftslegung und Hinterfragung verborgener, unreflektierter Wertannahmen mit dem Ziel, zu konsistenten Wertmaßstäben und Handlungsregeln zu gelangen, die einer Prüfung unter zunehmend verschärften Begründungsansprüchen standhalten können.“ (Waibl 2005, S. 13) Bei der Moralbegründung gelten nach Hoerster (1980) folgende Regeln: ▶ Der Urteilende muss sich bei der Bildung und Begründung seines Urteils in einem emotionslosen Zustand befinden. Das Urteil muss begrifflich klar formuliert werden. ▶ Der Urteilende sollte Kenntnis aller relevanten Umstände für die Bildung des Urteils erhalten, um daraufhin Handlungsalternativen entwickeln zu können. Sein Urteil muss in allen Fällen angewendet werden, die vergleichbare relevante Faktoren aufweisen. Um im Rahmen normativer Diskurse moralische Ansprüche begründen zu können, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an (vgl. Nida-Rümelin 1996): ▶ die Begründung auf zugeschriebene individuelle Rechte (z. B. Menschen- und Verfassungsrechte), ▶ die Begründung auf eingegangene Verpflichtungen (z. B. Einhaltung von Verträgen und Versprechungen), ▶ die Begründung auf spezifische Pflichten (z. B. Garantenpflicht durch Elternschaft oder Berufsrolle) und <?page no="19"?> 19 2.1 Angewandte Ethik ▶ die Begründung auf der Basis von Prinzipien (z. B. Hilfeleistung bei Schwächeren). Dabei existieren unterschiedliche theoretische Zugänge. ▶ Der utilitaristische Ansatz basiert durch seine Nutzenmaximierung auf dem Prinzip von dem größten Glück der größten Zahl (vgl. Mill 1976). ▶ Die kantische Ethik als Pflichtenethik folgt einem auf der Vernunft basierenden System des kategorischen Imperatives (vgl. Kant 1986/ 1785). ▶ Die diskursethische Akzentuierung richtet den Blick auf Begründungsverfahren, die keinen Zwang, außer dem des besseren Arguments kennen (vgl. Habermas 1985 und 1991). ▶ Der vertragstheoretische Entwurf orientiert sich an eingegangenen Verpflichtungen, die implizit oder explizit vorgenommen werden können (vgl. Gert 1983, Rawls 1979). ▶ Der Kommunitarismus stellt eine Form der politischen Philosophie dar, bei der die besondere Verantwortung des Einzelnen gegenüber seiner eigenen Gruppe und der Familie als normative Leitlinie fungiert (vgl. Reese-Schäfer 2001). Stufen der Angewandten Ethik Individuelle Rechte jedes einzelnen Menschen werden u. a. in Gesetzestexten manifestiert. So ist die Beachtung der individuellen Menschenwürde im Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes die Basis für die Gleichberechtigung der Geschlechter und das Diskriminierungsverbot. In Vertragsmodellen werden idealtypische Bedingungen zugrunde gelegt, um egoistische Motive, menschliche Schwächen sowie Macht- und Herrschaftsverhältnisse auszuklammern. Innerhalb der Theorie der Gerechtigkeit von Rawls (1979) etwa wird ein entindividualisierter Blick in den sozialen Raum vorgenommen. Der sogenannte Schleier des Nichtwissens ermöglicht diese Fokussierung, indem er die Stellung der Einzelnen, die jeweilige Klassenzugehörigkeit, den ökonomischen Status, natürliche und intellektuelle Eigenschaften, psychische Dispositionen und schließlich sogar konkrete Vorstellungen von einer guten Lebensführung verdeckt. Was als mögliche Quelle von Ungleichheiten und egoistischen Präferenzen entstehen kann, wird nicht als Bestimmungsstück der gerechtigkeitstheoretischen Prinzipienwahl zugelassen. Aufgrund dieser Konzeption - so der Anspruch von Rawls - werden <?page no="20"?> 20 2. Medienethik die beteiligten Akteure zu gerechten Ergebnissen einer Verteilungsgerechtigkeit etwa im intra- und intertemporalen Kontext gelangen. Alternativ werden innerhalb der Ethik allgemeine Pflichten aufgestellt, die eine grundlegende Orientierung bei moralisch relevanten Entscheidungen liefern sollen. So formuliert Gert (1983) zehn universalmoralische Handlungsregeln, die u. a. allgemeine Standards der Nichtschädigung und der Gesetzestreue formulieren. Problematisch und moralisch fragwürdig wird die strenge Einhaltung solcher Regeln im Fall von Notwehr- und Nothilfesituationen oder unter politisch nicht legitimierten Bedingungen, die eine Befolgung illegitimer Gesetze von vornherein verbieten würden. Beauchamp und Childress (1989) benennen aus einer medizinethischen Perspektive vier allgemeine Prinzipien. Dazu gehört der Respekt vor der Autonomie des Patienten (respect für autonomy), die Forderung nach Nichtschädigung (nonmaleficence), die Orientierung an der Fürsorge durch Hilfeleistung (beneficence) und das Prinzip der Gleichheit und Gerechtigkeit (justice). Es wird offen gelassen, welches Gewicht sich aus den Prinzipien bzw. aus den daraus ableitbaren Pflichten in Konfliktfällen ergibt. Abbildung 1: Vier Stufen der Angewandten Ethik Habermas (1985) differenziert innerhalb seiner diskursethischen Konzeption zwischen idealen und realen Diskursen. Auf der idealen Ebene werden rea- <?page no="21"?> 21 2.1 Angewandte Ethik le Sachzwänge kontrafaktisch ausgeschaltet, zu denen im realen Diskurs die Knappheit der Zeit, Herrschafts- oder Gewaltverhältnisse und das Informationsgefälle zu rechnen sind, die Geschäftsordnungen erforderlich machen, um durch Übereinkunft eine Annäherung an die Bedingungen des idealen Diskurses zu gewährleisten. Ebenso wie bei der Konzeption von Rawls bleibt die Diskursethik formal. Die Inhalte werden erst durch die Akteure in realen oder advokatorisch durchgeführten Diskursen vorgenommen. Dabei werden im Diskurs keine Normen erzeugt, sondern in Frage gezogene Ansprüche überprüft. Auf der idealen Ebene werden Symmetriebedingungen und Reziprozitätsbedingungen sowie die Gewährung egalitärer und zwangsfreier Teilnahmechancen erwartet. Es sollen Bedingungen geschaffen werden, die die am Diskurs beteiligten Akteure begründete Positionen und Interessen in den Diskurs einbringen können. Unabhängig vom Diskurs, so Habermas, sind keine inhaltlichen Bestimmungen des guten und gerechten Lebens rational möglich. Die idealen Voraussetzungen der skizzierten Modelle gelten als Resultat normativ-ethischer Überlegungen, die keine direkte praktische Hilfe bei konkreten Handlungsentscheidungen liefern können. Sie sind zu allgemein, zu unbestimmt und zu rigide, um faktisch als Regeln für die konkrete Lebenspraxis dienen zu können. Eine Aufgabe der Angewandten Ethik besteht darin, dass ideale Normen eine praktikable Angleichung an die faktischen Verhältnisse erfahren, um Kompromisse zu finden, bei denen ideale Leitbilder zwar nicht aufgegeben werden, jedoch soweit operationalisierbar gestaltet werden können, dass sie als Handlungsoptionen in der Praxis Entscheidungshilfen bei der ethischen Urteilsbildung bieten können. Moralische Kontroversen zeichnen sich häufig dadurch aus, dass die an ihnen beteiligten Akteure auf unterschiedlichen Ebenen argumentieren. Aus diesem Grund ist eine Reihe dieser Debatten von vornherein zum Scheitern verurteilt. Während einige Diskutanten abstrakte Prinzipien als Diskussionsgrundlage voraussetzen, plädieren andere für eine Orientierung an der gängigen Praxis, aus denen sie normative Handlungsspielräume ableiten wollen. In Hinblick auf eine adäquate Behandlung normativ strittiger Fragen ist es unverzichtbar, eine Klärung über die jeweiligen Ebenen vorzunehmen, die als Basis der Argumentation fungieren. Die in der folgenden Abbildung skizzierten Ebenen sind nicht kategorisch getrennt und können sich inhaltlich überschneiden. <?page no="22"?> 22 2. Medienethik Abbildung 2: Ebenen moralischer Debatten (Erstellt nach Schicha 2010c) Unter Zugrundelegung eines solchen Vier-Ebenen-Instrumentariums kann eine Einordnung moralischer Debatten auf der Ideal- und den Praxisebenen vorgenommen werden. Mit Hilfe eines derartigen Stufenmodells kann eine Zuordnung erfolgen, auf welcher Ebene jeweils diskutiert und argumentiert wird, welche Voraussetzungen in die Diskussion einfließen und wie gewichtig der Praxisbezug im Rahmen der Debatte auftritt. So kann geklärt werden, ob es sich um eine Kontroverse handelt, bei denen abstrakte ethische Maximen losgelöst von ihrer Praxisrelevanz diskutiert werden oder die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen mit vermeintlichen oder tatsächlichen Sachzwängen adäquat berücksichtigt werden. In einem weiteren Schritt kann anhand einer konkreten Bereichsethik herausgearbeitet werden, auf welchen Ebenen innerhalb des jeweiligen Themenspektrums diskutiert wird und welche Komponenten in Hinblick auf ihre Praxisrelevanz aufzunehmen sind. Bereichsethiken Die Ethik in ihrer praktischen Ausrichtung verfügt über einen Anwendungsbezug. Dabei gehören „konkrete anwendungsorientierte Probleme der moralischen Beurteilung“ bereits zum konstitutiven „Bestandteil der ethischen <?page no="23"?> 23 2.1 Angewandte Ethik Theoriebildung selbst“ (Nida-Rümelin 1996, S. 60). Arbeitsteilig wird exemplarisch u. a. zwischen unterschiedlichen Bereichsethiken differenziert, die sich teilweise überschneiden: ▶ Die medizinische Ethik beschäftigt sich mit Fragen von Heilung und Therapie. Hier geht es u. a. um Verteilungsfragen von knappen medizinischen Ressourcen und um Fragen des Lebensschutzes (vgl. Beauchamp/ Childress 1989, Sass 1989, Fenner 2010). ▶ Die ökologische Ethik, Naturethik und Klimaethik widmen sich dem Erhalt der natürlichen Umwelt und richtet den Blick auf normative Nachhaltigkeitspostulate der Zukunftsvorsorge hinsichtlich der Generationengerechtigkeit und -solidarität (vgl. Birrnbacher 1996, Birnbacher/ Schicha 2001, Fenner 2010, Birnbacher 2016). ▶ Die Wirtschaftsethik orientiert sich an der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen in sozialmarktwirtschaftlichen und neoliberalen Gesellschaftsmodellen und schließt damit Medienbetriebe auf der Ebene der Unternehmensethik mit ein (vgl. Lenk/ Maring 1992, Waibl 2005, Schranz 2007, Fenner 2010, Aßländer 2011, Hentze/ Thies 2012, Göbel 2017). ▶ Die politische Medienethik skizziert Muster medialer Konfliktaustragung und zeigt Möglichkeiten zur friedensethischen Relevanz des Medienhandelns auf (vgl. Heinrich 2013). ▶ Die Informationsethik, die wahlweise auch als Computer-, Netz- und Neue-Medien-Ethik klassifiziert wird, setzt sich mit normativen Aspekten von Informations- und Kommunikationstechnologien auseinander (vgl. Kuhlen 2004, Bendel 2016). ▶ Die Maschinenethik zeigt moralische Fragen auf, die mit der Künstlichen Intelligenz im Zusammenhang mit autonomen Waffensystemen, Pflegerobotern und autonomen Fahrzeugen stehen (vgl. Bendel 2018, Misselhorn 2018, Ramge 2018). ▶ Die Hackerethik setzt sich mit moralischen Aspekten bei Akteuren auseinander, die in Computersysteme eindringen (vgl. Nagenburg/ Sell 2016). ▶ Die Roboterethik richtet den Fokus auf normative Fragestellungen u. a. im Umgang mit Industrie- und Servicerobotern (vgl. Decker 2016). ▶ Die Wissenschaftsethik befasst sich mit normativen Aspekten der wissenschaftlichen Forschung. Dabei geht es sowohl um ethische Standards <?page no="24"?> 24 2. Medienethik innerhalb einzelner Fachdisziplinen als auch um die gesellschaftlichen Konsequenzen von Forschung (vgl. Lenk 1991, Fenner 2010, Reydon 2013) Zudem werden die politische Ethik (vgl. Bayertz 1996, Fischer 2006), die pädagogische Ethik (vgl. Beutler/ Horster 1996), die theologische Ethik (vgl. Laubach 2003), die Rechtsethik (von der Pfordten 2011), die Technikethik (vgl. Lenk/ Ropohl 1993, Fenner 2010, Grunwald 2013 und 2016), Internetethik (Irrgang 2011) und die Zukunftsethik (vgl. Birnbacher 2016) reflektiert (vgl. auch Kolbe 2008). Darüber hinaus lassen sich die Bereichsethiken der Militärethik und Friedensethik benennen (vgl. Horster 2013, Bendel 2016). Ethische Debatten werden darüber hinaus im Sport sowie in der Bildung und Kultur geführt (vgl. Krainer/ Heintel 2010). 2.2 Zur Ethik der Medien Zur Entwicklung des medienethischen Diskurses Die medienethische Debatte in Deutschland hat sich seit Mitte der 1980er Jahre konsequent weiter entwickelt. Boventer (1984) prägte zunächst die individualethische Debatte, die eine Verantwortung der einzelnen Medienakteure in den Mittelpunkt stellt. Rühl und Saxer (1981 haben darauf hingewiesen, dass auch die strukturellen Rahmenbedingungen der journalistischen Tätigkeit berücksichtigt werden müssen, um die Überwindung „der Individualethik zugunsten einer sozial- und strukturethischen Normentwicklung“ (Funiok 2015, S. 26) zu erreichen. Die Aufsätze eines auf die Medienpraxis ausgerichteten Sammelbandes dokumentieren eine Vorlesungsreihe zur Medienethik an der Freien Universität Berlin, an der Journalisten, Kommunikations- und Medienwissenschaftler sowie Politiker beteiligt waren (vgl. Erbring/ Ruß-Mohl/ Seewald 1998). Eine von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Publikation skizziert systematische Zugänge zur Medienethik und beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Ethik und Politik (vgl. Funiok/ Schmälzle/ Werth 1999). Wunden hat vier Bände mit Beiträgen zur Medienethik mit den Titeln „Medien zwischen Markt und Moral“ (1989), „Öffentlichkeit und Kommunikationskultur“ (1994), „Wahrheit als Medienqualität“ (1996) sowie „Freiheit und Medien“ (1998) herausgegeben. <?page no="25"?> 25 2.2 Zur Ethik der Medien Der ehemalige Intendant des Südwestrundfunks Voß (1998) hat eine Monographie vorgelegt, in der das vermeintliche Verschwinden der Moral, Öffentlichkeit, Bildung und Information problematisiert wird. Leschke (2001) hat eine theoretische Bestimmung der Medienethik mit Bezug auf das Mediensystem vorgenommen. Das Spannungsfeld von Qualität und Quote wird in dem von Drägert und Schneider (2001) herausgegebenen Buch ebenso reflektiert wie Fragen der Medienverantwortung. Karmasin (2002) hat den Sammelband „Medien und Ethik“ herausgegeben, der einen Überblick über mediale Wertfragen vermittelt. Des Weiteren werden medienethische Entscheidungsprozesse ebenso problematisiert wie die Rollen und Aufgaben der Medienmacher. Basisformen, Einzelansätze und konkrete Umsetzungen der Kommunikations- und Medienethik werden in der von Debatin und Funiok (2003) herausgegebenen Publikation erörtert. Funiok (2007) hat eine Monographie vorgelegt, in der Begründungen und Argumentationsweisen zur Medienethik sowie Aspekte der Publikums- und Nutzerethik aufgezeigt werden. Von Gottberg und Prommer (2008) haben sich in ihrer Publikation mit Spielfilmen, Daily Soaps, Talkshows und Dokumentationen aus einer normativen Perspektive auseinandergesetzt. Am Ende dieses Bandes findet sich eine Kurzübersicht über Publikationen zur Medienethik, die seit 2010 im deutschsprachigen Raum erschienen sind. Eine kommentierte Aufstellung von Büchern zur Medienethik von 1984-2009 ist im „Handbuch Medienethik“ (Schicha/ Brosda 2010) veröffentlicht worden. Ein ausführlicher Überblick über die Entwicklung der medienethischen Debatte von 1970-2015 in Deutschland findet sich in Funiok (2015). Aufgaben und Funktionen einer Medienethik Bei Diskursen über die Aufgaben und Funktionen von Medienethik gibt es eine Vielzahl von Missverständnissen (vgl. Debatin 2001). Es wird behauptet, dass Medienbetriebe oftmals unethisch agieren und insofern ohnehin keine Medienethik erforderlich sei. Gleichwohl sind Normen und Werte erforderlich, die eine Orientierung bieten, um dazu beizutragen, dass Medieninhalte sich an ethischen Standards orientieren. Es muss hier zwischen der Geltungs- und Durchsetzungsebene differenziert werden. Des Weiteren wird behauptet, dass die <?page no="26"?> 26 2. Medienethik Medienethik ohnehin keine Sanktionsmöglichkeiten besitzt und daher durch juristische Normen ersetzt werden muss. Dieser Einwand lässt sich entkräften: „Wenn es gelingt, das moralisch-kritische Potenzial der Öffentlichkeit zu mobilisieren und in Legitimationsverlangen umzusetzen, können Reputation und Status zugeteilt bzw. entzogen, und somit Sanktionen ausgeübt werden.“ (Debatin 2001, S. 9) Diese Entwicklung stellt aber keinen Automatismus dar und erfordert eine kritische Öffentlichkeit, die sich entsprechend artikuliert. Darüber hinaus übernimmt die Medienethik nicht denselben Bereich wie die journalistische Ethik, da neben den Journalisten und Redakteuren auch die Medienbesitzer und Medienbetreiber sowie die Medienutzer eine medienethische Verantwortung tragen. Verantwortlich sind zudem Medienselbstkontrollinstanzen und die Medienpolitiker, die die Sanktionen und strukturellen Rahmenbedingungen festlegen. Die Ethik der Kommunikationsberufe umfasst auch die Werbung und die Öffentlichkeitsarbeit (PR). Es geht also um konkrete Anwendungsfelder. Ethisch fragwürdige Medienentwicklungen sollen kritisch reflektiert werden und Möglichkeiten für Steuerungsprozesse aufzeigen, um moralischen Ansprüchen gerecht zu werden. Es geht dabei um eine Kombination aus theoretischen Begründungen auf der Basis moralphilosophischer Normen und einer gut begründeten Umsetzung auf der Ebene der konkreten Medienpraxis. Dabei ist es wichtig, moralische Orientierungen sowohl individuell als auch institutionell im Mediensystem zu verankern (vgl. Debatin 2001). Die Disziplin der Medienethik als Angewandte Ethik umfasst also eine systematische philosophische Fundierung mit Theorieanteilen und praktischen Bezügen. „Die angewandte Ethik ist auf praktische Orientierung und Beurteilung von Handlungen, Strukturen und Handlungsmöglichkeiten ausgerichtet.“ (Filipovic 2016, S. 41) Neben dem Blick auf die reinen Medieninhalte werden die Prozesse der Produktion, Bereitstellung und Nutzung mit in die Analyse einbezogen. Hierbei ist die Reichweite ethischen Handelns und Unterlassens hinsichtlich der Verantwortungszuschreibung und Reichweite von der Individualethik über die Organisationsethik bis hin zur Publikumsethik zu erörtern (vgl. Köberer 2015 und nachfolgend Schicha 2010c). Insgesamt kann u. a. zwischen folgenden vier Ebenen differenziert werden (vgl. zusammenfassend Weischenberg 1992): <?page no="27"?> 27 2.2 Zur Ethik der Medien ▶ Maximen einer Individualethik sind als moralische Verhaltensregeln für den einzelnen Journalisten formuliert. Dort werden allgemeine moralische Gewissensnormen des Individuums vorausgesetzt, „die als motivationale Handlungsorientierung und interne Steuerung des Individuums fungieren“ und „konkrete journalistische Praktiken und Verhaltensweisen“ (Debatin 1999, S. 283) initiieren. Journalisten besitzen eine umfassende Rollenverantwortung, die in ihrer Berichterstattung zum Ausdruck kommen muss (vgl. Teichert 1996, Altmeppen/ Arnold 2010, Hömberg/ Klenk 2010, Haller 2017). ▶ Die Institutionenethik hebt die Verantwortung der Medienunternehmen hervor, um der journalistischen Tätigkeit angemessene Rahmenbedingungen einer sozialverantwortlichen Arbeit zu ermöglichen. Rühl und Saxer (1981) plädieren für eine makroperspektivische Sichtweise journalistischen Handelns unter Berücksichtigung der politischen, ökonomischen und juristischen Gegebenheiten. Bei diesem empirisch-analytischen Ansatz ruht die Verantwortung dann im Bereich der Gesetzgeber, Medieneigner und Medienmitarbeiter. Die Ethik kommt hierbei in sozialen Entscheidungsstrukturen zum Tragen, die in Personal- und Sozialsysteme eingebettet wird. ▶ Die Professionsethik soll dafür sorgen, dass das berufliche Verhalten im Kontext der Medienberichterstattung geprüft wird. Es wird daher in Standesethiken von Seiten der Berufsverbände kodifiziert. Es geht darum, berufliches Verhalten berechenbar zu machen und moralisch angemessen zu gestalten. Insgesamt können professionsethische Maßstäbe in Standesethiken wie dem Deutscher Presserat im Verständnis einer Medienselbstkontrolle kodifiziert werden. ▶ Bei der Publikumsethik rückt die Verantwortung der Rezipienten in den Blickpunkt. Sie soll eine Zurückweisung minderwertiger oder moralisch zweifelhafter Produkte durch Programmverzicht oder Boykottaufruf erreichen (vgl. Funiok 2007) Der Fokus der Medienethik richtet sich dabei auf die nachfolgend skizzierten Verantwortungsreichweiten, die von den einzelnen Akteuren über Institutionen und Medienselbstkontrollinstanzen bis hin zu den Rezipienten der angebotenen Medieninhalte übernommen werden können. <?page no="28"?> 28 2. Medienethik Verantwortung Fischer (2006, S. 101) sieht „Verantwortung als Schlüsselbegriff der Angewandten Ethik (vgl. nachfolgend Schicha 2010a). Verantwortung stellt „ein Schlüsselwort der Gegenwartsethik“ (Karmasin 1993, S. 167) dar. Schließlich gilt: „Wir machen den Menschen verantwortlich für sein Tun, weil wir zugrunde legen, dass jedes Individuum das Potenzial hat, seine Handlungen selbst zu steuern.“ (Baggini 2014, S. 140) Die konkrete Umsetzung verantwortungsspezifischer Forderungen in der konkreten politischen und ökonomischen Praxis ist nicht so einfach wie die abstrakte Forderung, verantwortlich zu agieren. Unklar sind zudem die präzise Bestimmung des moralischen Verantwortungshorizontes und die daraus resultierenden Pflichten. Überdies ist zu klären, ob es nur primär darum gehen sollte, negative Folgen abzuwenden oder ob eine darüber hinausgehende Pflicht besteht, Gutes zu tun. Altmeppen und Arnold (2010, S. 342) konstatieren: „Nötig ist also die Feststellung, wer denn Verantwortung zu übernehmen hat, wofür Verantwortung übernommen werden soll und inwiefern die dann tatsächlich übernommen wird.“ Die Zurechnungsfähigkeit in Bezug auf eine Übertretung von Gesetzen im Verständnis einer kausalen Urheberschaft einer Person spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein Subjekt haftet für seine Handlungen. Dies ist deshalb relevant, da es über die Möglichkeit verfügt, autonom und eigenverantwortlich zu agieren und über entsprechende Handlungsalternativen zu verfügen (vgl. Funiok 2007 und 2016). Hömberg und Klenk (2010, S. 41f.) stellen fest: „Verantwortung bedeutet, dass wir für etwas eintreten und die Folgen tragen, dass wir unser Handeln gegenüber anderen rechtfertigen müssen.“ Bei der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Verantwortung ist zunächst offen, wem gegenüber die Verantwortung zu leisten ist. Neben „dem Adressanten, dem gegenüber man Rechenschaft ablegen muss“ (Kaufmann 1992, S. 24) stellt sich zudem die Frage nach dem „wofür“, also den Verantwortungsobjekten. Durch diese Forderung wird ein Anspruch an eine Person, eine Gruppe oder eine Institution herangetragen. Beim Blick auf die Verantwortungszuschreibungen können zunächst die kausal zurechenbaren direkten Folgen und Effekte für die Betroffenen von Handlungen und Unterlassungen analysiert werden. Hierbei sind zusätzlich der Verantwortung zugrundeliegenden Werte zu reflektieren. Schließlich ist die Instanz wie das Gewissen, der Auftraggeber oder die Öffentlichkeit relevant, <?page no="29"?> 29 2.2 Zur Ethik der Medien gegenüber der die Verantwortung getroffen wird. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob verantwortliches Tun aus Angst vor Sanktionen ausgeübt wird oder ob der Verantwortungsakteur hierbei intrinsisch motiviert ist, etwas Positives zu tun. Die dahinterliegenden Normen und Werte hinsichtlich der Reichweite legen fest, ob es sich im konkreten Fall um eine Rollen- oder Universalverantwortung handelt. Schließlich ist zu klären, inwiefern eine Universalverantwortung vermieden werden kann, um eine Überforderung zu vermeiden, die letztlich kontraproduktiv wäre. „Ein Modell gestufter Verantwortung sieht vor, dass die Zurechnung der Verantwortung in einem sozialen System nicht so erfolgen kann, dass jeder prinzipiell für alles verantwortlich ist oder dass bestimmte Gruppen oder Funktionsträger für bestimmte Vorgänge in der Gesellschaft allein verantwortlich gemacht werden können.“ (Karmasin 2010, S. 219) Es ist erforderlich, klare Zuschreibungen festzulegen, um Verantwortung angemessen verteilen zu können. Sie „können handlungs-, rollen- und aufgabenbezogen, moralisch und rechtlich geregelt sein“ (Lenk/ Maring 1992, S. 153). Birnbacher (2003) entwickelt ein Schema potentieller Strategien, um moralische Überforderung zu vermeiden. Es gibt die ▶ Zuweisung einer besonderen Verantwortung an die Träger sozialer Rollen, Definition besonderer Zuständigkeiten, ▶ Begrenzung der Reichweite der Verantwortung nach räumlicher, zeitlicher und sozialer Nähe und Ferne, ▶ Begrenzung der Verantwortung für die Folgen von Unterlassungen und ▶ Abstufung der Verantwortung nach der Leistungsfähigkeit, dem Grad der Freiheit in der Übernahme von Verpflichtungen und dem Ausmaß, in dem der Verpflichtete an der Verursachung eines zu bessernden Zustandes beteiligt ist. Lenk (1997) differenziert bei der Handlungsverantwortung zwischen einer positiven Kausalverantwortung für bestimmte Handlungen und einer negativen Kausalverantwortung für Unterlassungen. <?page no="30"?> 30 2. Medienethik Medien und Verantwortung Für den Journalismus markiert der Verantwortungshorizont im Rahmen der Berichterstattung u. a. die Aufgaben einer wahrheitsgetreuen Unterrichtung der Öffentlichkeit, die Sorgfaltspflicht, die Richtigstellung von Falschmeldungen, den Schutz der Privatsphäre, das Bestechungsverbot und die Wahrung des Berufsgeheimnisses (vgl. Boventer. o. J.). Im Medienkontext insgesamt verweisen Altmeppen und Arnold (2010) auf diverse Referenzobjekte (u. a. Journalisten, Redaktion, Verleger), die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlicher Reichweite eine soziale Verantwortung übernehmen. So stellt sich im Kontext medienethischer Debatten unter anderem die Frage, wer die Verantwortung für moralisch fragwürdige Ausprägungen der Berichterstattung besitzt. Dabei wird differenziert zwischen der Verantwortung des einzelnen Produzenten für sein Produkt und der Verantwortung der Akteure, die die Medienprodukte verteilen sowie die Mediennutzer (vgl. auch Funiok 1996, 2007 und 2016). Abbildung 3: Rahmenordnung der Verantwortungsträger von Medien (Erstellt nach Altmeppen/ Arnold 2010) Demzufolge ist es zentral, dass die Verantwortung auf allen Ebenen der Entstehung, Verteilung und Aufnahme von Medieninhalten greifen muss. <?page no="31"?> 31 2.2 Zur Ethik der Medien „Die Selbstverantwortung obliegt in kommunikativen Angelegenheiten dem Individuum. Die Nutzerverantwortung kann aber durch neue gesellschaftliche Akteure, wie einen Kommunikationsrat, der die öffentliche Kommunikationspraxis systematisch reflektiert und Empfehlungen wie Kritik ausspricht, gestärkt werden.“ (Jarren 2018, S. 28) Insgesamt kann darauf aufbauend ein Kriterienkatalog entwickelt werden, der eine Zuordnung von individuellen, kooperativen und kollektiven Ausprägungen der Verantwortungskommunikation im Medienunternehmen aufstellt. Daran anknüpfend können grundlegend Verantwortungsdiskurse reflektiert und typologisiert werden. Dabei kann methodisch auf Fallstudien zur individuellen und gesellschaftlichen Verantwortung zurückgegriffen werden, um eine praktikable Umsetzung von normativen Ansprüchen an eine nachhaltige Langzeitverantwortung innerhalb der konkreten unternehmerischen Praxis erreichen zu können. Bei der weiteren Systematisierung und Ausdifferenzierung der Verantwortungskommunikation ist ein fachübergreifendes Vorgehen erforderlich. Neben kommunikations- und sozialwissenschaftlichen Ansätzen, u. a. der PR-Forschung, sind Bezüge zur Ökonomie und zur Angewandten Ethik erforderlich, um der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes gerecht zu werden. Öffentlichkeit Öffentlichkeit wird als der zentrale Bereich moderner Gesellschaften klassifiziert, da sich eine Gesellschaft als solche erst in der Öffentlichkeit erkennt und konstituiert. Damit ist aber kein spezifisch räumlicher Ort im Verständnis eines räumlichen Forums gemeint, sondern die Option, in verschiedenen Kontexten und Formen öffentliche Austauschprozesse zu bewerkstelligen. Öffentlichkeit als gesellschaftliches Phänomen ist demzufolge dezentral. Neben der raumzeitlichen Abgrenzung fungiert Öffentlichkeit als Prozess. Sie wird immer neu manifestiert und ist niemals abgeschlossen. In diesem Verständnis ist sie offen für neue Einflüsse und Akteure. Insgesamt kann von einer gesamtgesellschaftlichen Öffentlichkeit in modernen Gesellschaften vom Typ der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ausgegangen werden. Sie wird vielmehr durch eine Vielzahl von Gruppen- und Spezialöffentlichkeiten ersetzt, die sich über die unterschiedlichsten Kanäle artikulieren. Es kann also die Öffentlichkeit in einer <?page no="32"?> 32 2. Medienethik komplexen und ausdifferenzierten Gesellschaft nicht geben. Sie bildet sich vielmehr auf verschiedenen Ebenen heraus (vgl. Schicha 2010b). Medien und Öffentlichkeit Im normativen Modell der freien Presse werden an Journalisten Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft in Form eines hohen Grades der Informiertheit, der Genauigkeit, Objektivität und Ausgewogenheit herangetragen. Information bietet Chancen zur Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung. Der Gesamtbereich informierender Programmangebote stellt idealtypisch den Zentralbereich der tagesaktuellen Berichterstattung dar. Journalisten sollen dem Publikum einem idealen Anspruch zufolge möglichst aktuell, präzise und neutral komplexe Sachverhalte vermitteln. Von ihnen wird neben journalistischer Sorgfalt absolute Objektivität, Wahrhaftigkeit, Vielfalt und Ausgewogenheit erwartet. Diesem Anspruch soll der Informationsjournalismus folgen, der neben dem anwaltschaftlichen Journalismus, dem Meinungs-, Präzisions- und Bildungsjournalismus seine zentrale Aufgabe darin sieht, die Urteilsfähigkeit der Bürger anzuregen. Massenmedien bilden den weitestgehenden Zusammenhang der Öffentlichkeit, der in ausdifferenzierten Gesellschaften überhaupt möglich ist. Mit dem Entstehen der Massenmedien haben sich die Öffentlichkeitsformen verändert, denn aus den realen Formen der face-to-face Öffentlichkeit (u. a. Marktplatz, Straße) haben sich zunächst weitergehende Versammlungsöffentlichkeiten herausgebildet (u. a. Theater, Zirkus), die durch massenmediale Medienöffentlichkeiten ergänzt worden sind, die nicht mehr an einen raum-zeitlichen Ort gebunden sind und virtuelle Orte des Austausches durch das Internet umfassen und potentiell weltweit wahrgenommen und aktiv mitgestaltet werden können. Durch die Handynutzung im öffentlichen Raum fallen Schranken weg, die durch Einrichtungen wie Telefonzellen gegeben waren. Dort wurden einstmals in geschlossen Räumen Informationen ausgetauscht, die nur die Adressaten erreichten. Heute werden die Menschen im öffentlichen Raum unfreiwillig Zeugen von den Bekenntnissen ihrer Mitbürger, die auf der Straße, in Lokalen oder öffentlichen Verkehrsmitteln ausgetauscht werden (vgl. Klimek 2013). Sogenannte „You Tube-Berühmtheiten“ präsentieren im Internet als Influencer selbst produzierte Videos und suchen Anerkennung durch eine möglichst hohe Klickrate und positive Kommentare (vgl. Schuegraf 2013). In Social-Media-Foren wie Facebook werden ehemalige Rezipienten zu Produzenten (Prosumer), <?page no="33"?> 33 2.2 Zur Ethik der Medien indem sie Beiträge einstellen und bewerten und somit zu einer neuen Gemeinschafts- und Identitätsbildung beitragen (vgl. Keller 2013). „Der Nachrichtenjournalismus steht heute in Konkurrenz mit alternativen Medienangeboten und öffentlicher Bürgerkommunikation. Deren Nutzung und Verbreitung erfolgt in erster Linie über Aggregatoren, also Social Network Sites wie Facebook oder Twitter und Suchmaschinen wie Google. Dort sammelt sich nicht nur eine riesige, heterogene und unüberschaubare Fülle von Informationsangeboten und Inhalten. Social Network Sites sind auch stark genutzte Plattformen für den Meinungsaustausch unter Bürgern und damit auch relevante Quellen der Meinungsklimawahrnehmung.“ (Schweiger 2017, S. 182) Medienöffentlichkeiten bilden eine Pluralität, die sich aus unterschiedlichen Techniken (u. a. Print, Rundfunk, Internet), öffentlich-rechtlichen und privat-kommerziellen Organisationsformen und Trägern zusammensetzen. Ihre Inhalte werden durch spezifische Medienstrategien (u. a. Orientierung an Auswahlkriterien der Verkürzung, Vereinfachung, Personalisierung und Unterhaltungszentrierung) im Rahmen der konkreten Programmausgestaltung geprägt, um Interesse beim Publikum zu erzeugen. Sie informieren über Entwicklungen die über den individuellen Erfahrungshorizont hinausgehen und bilden somit ein frei zugängliches Podium, das Wissen verfügbar macht und einordnet. Verständigung, Urteilsvermögen, Sachkenntnis und Integrationsfähigkeit sollen nach diesem idealtypischen Verständnis durch die Berichterstattung über die massenmedialen Kanäle bedient werden. Die u. a. über die Medien konstituierte politische Öffentlichkeit vermittelt Informationen über die Prioritäten, Planung und Begründung politischer Prozesse. Die Massenmedien verfügen einerseits über einen integrierenden und festigenden Charakter, andererseits kommt ihnen eine innovative Funktion zu, indem sie über Ereignisse, Neuigkeiten und Tendenzen für Veränderungen berichten und Wertewandlungsprozesse dokumentieren (vgl. Schicha 2015). Die aus der Fülle von Ereignissen selektierten Themen stellen Aufmerksamkeitsregeln zur Sicherung der Anschlussfähigkeit von Kommunikation im Hinblick auf die öffentliche Meinung dar, wodurch unterschiedliche Positionen sichtbar werden (vgl. Schweiger 2017). Öffentlichkeit dient der Chancengleichheit zur freien Meinungsäußerung. Publizität avanciert so selbst zur Norm (vgl. Schicha 2012). Demzufolge ist Öffentlichkeit zunächst mit positiven Konnotationen besetzt. Sie wird als Kommunikationssystem interpretiert, in dem Informationen und <?page no="34"?> 34 2. Medienethik Meinungen artikuliert und ausgetauscht werden. Zentral ist der offene Zugang zu Informationen ohne Blockaden. Im Begriff Öffentlichkeit steckt die Eigenschaft ‚offen‘ […] Offen ist etwas, wenn eine Blockierung fehlt und deshalb Zugang möglich ist. Auch Öffentlichkeit ist deshalb nur ein von seinem Gegenstand bestimmter Begriff […] Öffentlichkeit meint zunächst nichts anderes als das Fehlen von bestimmten Blockierungen und Barrieren in einer Sphäre der gesellschaftlichen Kommunikation, die, wenn sie eben öffentlich sein soll, im Prinzip für alle Mitglieder der Gesellschaft und für alle Themen offen sein muss.“ (Pöttker 2001, S. 26). Deliberative Ansätze gehen in ihrer Modellvorstellung davon aus, dass argumentative Diskurse die Beteiligung aller Betroffenen oder ihrer Stellvertreter zu einem kommunikativen Austausch einbeziehen, um einen Konsens oder zumindest Kompromiss zu erreichen. Dabei wird der Diskurs als eine „handlungsentlastende Form der Kommunikation“ angesehen, in der „kein Zwang, außer dem des besseren Argumentes ausgeübt wird“ (Habermas 1973, S. 148). Öffentlichkeit dient der Transparenz über gesellschaftlich relevante Entwicklungen, informiert über die Ziele von Interessensgemeinschaften und ist grundgesetzlich geschützt durch die Meinungs-, Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit (vgl. Pöttker 2016). Die Vermittlungsprozesse in den Medien unterliegen einer Reihe von Selektions-, Gewichtungs- und Darstellungskriterien. Durch die zeitlich und räumlich vorherrschenden Begrenzungen bei der Informationsvermittlung ergeben sich Verzerrungen durch die Notwendigkeit der Komplexitätsreduktion. Die Orientierung an Nachrichtenfaktoren führt dazu, dass nicht etwas zwingend Relevantes, sondern vermeintlich interessantes berichtet wird. „Massenmedien organisieren Öffentlichkeit, insofern sie selektieren und präzisieren, kontextualisieren und illustrieren, weiter entwickeln, prognostizieren, kommentieren und isolieren und all das ihrem Publikum zur Kenntnis bringen.“ (Krotz 2002, S. 47) Insofern findet zumindest über die klassischen Massenmedien keine symmetrische Dialogorientierung statt, bei der die rationale Prüfung von Geltungsansprüchen im Mittelpunkt steht. Die uneingeschränkte Information und Chancengleichheit finden ebenso wenig statt wie die Möglichkeit zur Interaktion. Es handelt sich primär um Prozesse der einseitigen Informationsaufnahme, die Anschlussdiskurse zulassen. <?page no="35"?> 35 2.2 Zur Ethik der Medien Die Onlinekommunikation liefert hier weitere Möglichkeiten. Durch die diskursive Dialogstruktur ist ein Austausch von Argumenten möglich. Die technische Infrastruktur ermöglicht eine Feedbackorientierung, die ein zielgruppenorientiertes Beziehungsmanagement ermöglicht. Öffentlichkeit ist „kein statisches Konstrukt, sondern ein dynamischer Prozess“ (Jarren/ Klinger 2017, S. 33). Es gibt nicht die eine Öffentlichkeit, sondern eine Vielzahl von Teilöffentlichkeiten in unterschiedlichen Formen auf verschiedenen Ebenen, auf denen Diskurse über politische, kulturelle und soziale Aspekte vonstattengehen. Die Herstellung von Öffentlichkeit ist eine zentrale normative Aufgabe der Medienberichterstattung. Gleichwohl existieren ethische und rechtliche Grenzen, die Einschränkungen erforderlich machen. Dabei reicht das Spektrum im Kontext der Medienberichterstattung von problematischen Selbstdarstellungsmöglichkeiten bei Straftätern, über Persönlichkeitsverletzungen von Prominenten bis hin zu Castingshows, sofern sie dazu missbraucht werden, Kandidaten öffentlich zu diskreditieren. Innerhalb der Satire gibt es auch Formen der Schmähkritik gegenüber Personen und Institutionen, die wie im Fall des Gedichtes von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan die juristische Frage über die Reichweite der Kommunikationsgrundrechte in freiheitlichen Demokratien tangieren (vgl. Wagner 2018). Die Aufgabe der Medienethik liegt schließlich darin, derartige Fälle einzuordnen zu bewerten. Dabei spielt das Verhältnis von Privatheit und Öffentlichkeit innerhalb der Medienberichterstattung eine zentrale Rolle. Auf der einen Seite haben Medien die Aufgabe, Öffentlichkeit herzustellen und über Themen und Ereignisse von öffentlichem Interesse zu berichten. Auf der anderen Seite gibt es moralische Grenzen der Informationspflicht, sofern der Grad der Schädigung durch die Berichterstattung den Nutzen übersteigt. Dabei hat es im Verlauf der letzten Jahre eine Reihe von negativen Entwicklungen gegeben, die aus einer medienethischen Perspektive eine Neuvermessung erfordern. Dies liegt an den kommerziellen Zwängen des Mediensystems, das in der Regel gewinnorientiert arbeiten muss, um wirtschaftlich langfristig existent zu bleiben. Somit existieren eine Reihe von Spannungsfeldern des Journalismus, die einer moralisch angemessene Berichterstattung zumindest einschränken (vgl. nachfolgend Brosda 2010). ▶ Der mediale Kommunikationsmodus verlangt, dass journalistische Angebote öffentlich und von allgemeinem Interesse sind. Sie stellen eine <?page no="36"?> 36 2. Medienethik vermittelte Kommunikation dar, die sich an ein weitgehend unbekanntes disperses Publikum richtet und gattungs- und typenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen hat. ▶ Systemische Funktionszuschreibungen erwarten, dass der Journalismus als meritorisches Produkt demokratietheoretische Aufgaben ebenso erfüllt wie gesellschaftspolitische Erwartungen. ▶ Die individuellen Einstellungen der Medienakteure erwachsen aus unterschiedlichen Selbstbildern, Sozialisationsprozessen, Berufsperspektiven und Persönlichkeitsstrukturen sowie politischen und weltanschaulichen Grundhaltungen. Journalisten sind als Bürger nicht nur Diskursvermittler, sondern auch Diskursteilnehmer im öffentlichen Geschehen. ▶ Die journalistische Berufsrolle wiederum erwächst aus den Traditionen und der Herkunft des Berufs, aus der gängigen Berufsorganisation und den mit ihr verbundenen Rollenverständnissen, aus der Formalisierung des Handwerks und der Ausbildung. Sie legt außerdem die Institutionalisierung von Selbstkontrolle als Ausdruck der Professionalisierung nahe. ▶ Die Bedürfnisstrukturen des Publikums verlangen, dass journalistische Kommunikationsangebote, Partizipationswünsche nach Sozialität, Kompensationswünsche nach Zerstreuung, Versicherungswünsche nach verminderter Ungewissheit und Kontemplationswünsche nach emotionaler Verbundenheit mit der Welt berücksichtigt werden. ▶ Die ökonomischen Imperative ergeben sich unter anderem aus dem Medienwettbewerb, der Profitorientierung sowie der Koppelung an die Werbefinanzierung. <?page no="37"?> 37 2.2 Zur Ethik der Medien Abbildung 4: Spannungsfelder des Journalismus (Erstellt nach Brosda 2010) Medien arbeiten in der Regel profitorientiert, müssen rentabel wirtschaften, stehen in Konkurrenz zu ihren Mitbewerbern und unter permanentem Zeitdruck. Sie funktionieren nach dem Marktmodell, sofern von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland einmal abgesehen wird. Diese regeln einen Großteil ihrer Finanzierung über die Gebühren der Zuschauer und besitzen einen Programmauftrag im Sinne eines Integrationsmodells, um ihrer Informationspflicht über gesellschaftlich relevante Sachverhalte nachzukommen. Die meisten Medienbetriebe sind hingegen wirtschaftlich abhängig von der Resonanz der Rezipienten, die sich je nach Medium von Internet-Klicks, Rundfunk-Einschaltquoten oder dem Verkauf von Printprodukten messen lässt. Die Quote und die Auflage bestimmen die Werbepreise, die für die Existenz von Medienbetrieben unverzichtbar sind, sofern keine Subventionierung oder Gebührenfinanzierung erfolgt (vgl. Friedrichsen/ Gertler 2011). Die schwierige wirtschaftliche Lage auf dem Tageszeitungsmarkt durch sinkende Verkaufs- und Abonnementerlöse hat dazu geführt, dass Qualitätszeitungen, wie die Financial Times Deutschland, inzwischen nicht mehr existieren. In Regionalzeitungen werden Redaktionen zusammengelegt und Mitarbeiter entlassen. Dadurch sinkt auch die Qualität der Medieninhalte. <?page no="38"?> 38 2. Medienethik Für den Journalisten gilt, dass er auf unterschiedlichen Bezugsebenen im Rahmen seiner Arbeit agiert. Er ist zunächst auf eigene Recherche und zusätzliche Quellen angewiesen, um über Ereignisse gegenüber der Öffentlichkeit zu berichten. Zudem ist er auf den Austausch mit seinen Kollegen angewiesen, die den angebotenen Medienbeitrag bewerten. Abbildung 5: Bezugsebenen des Journalismus Nicht jede Form von Medienöffentlichkeit ist a priori positiv zu bewerten. Es kann gute Gründe geben, Informationen nicht oder nur sehr eingeschränkt zu publizieren. Dies gilt z. B., wenn Meldungen über Entführungen das Leben der Geisel gefährden oder Berichte dazu führen, dass die Schäden oder Nachteile für Betroffene größer sind als das begründete Informationsinteresse der Rezipienten. Hasler (1992, S. 212) spricht in diesem Kontext von einer „Tugend des Unterlassens“. Das Medienangebot ist gewaltig und der Kampf um die öffentliche Aufmerksamkeit nimmt stetig zu. Auflagen. Klicks und Quoten sind die Währungen des Erfolges. Prominente und Nicht-Prominente nutzen die Medienbühne, um sich öffentlich darzustellen und hoffen durch derartige Aktionen Ruhm und Geld zu erlangen. In der „Casting-Gesellschaft“ (vgl. Pörksen/ Krischke 2010) suchen die Akteure eine Dauerpräsenz, die sich gut vermarkten lässt. Überspitzt formuliert kann diese Entwicklung wie folgt charakterisiert werden: „Es herrscht die <?page no="39"?> 39 2.2 Zur Ethik der Medien Meinung vor, dass, wer nicht ständig durch die Medien geistert, nicht existiert.“ (Bergmann 2013, S. 118) Dabei geht es um den Austausch von Informationen gegen Publizität. So werden Einblicke ins Privatleben gewährt, wenn eine positive Berichterstattung erwartet werden kann. Dabei handelt es sich um ein gutes Geschäft für beide Seiten. Wenn dann noch eine angeblich authentische Persönlichkeit kreiert wird, ist die Strategie aufgegangen. Skandale und Provokationen finden u. a. in Real Live-Formaten statt. Dabei werden verbale Beleidigungen und sexualisierende Darstellungen strategisch eingesetzt, um hohe Einschaltquoten zu erzielen. Öffentliche Bekenntnisse werden inszeniert (vgl. Bublitz 2010, Lünenborg u. a. 2011). In den Medien zelebrieren Menschen in den Fernsehtalkshows vor einem Millionenpublikum intimste Details ihres Privatlebens. Im Internet erfolgen über „Web-Cams“ Live-Schaltungen in die Wohnstuben von kommerziell motivierten Darstellern, die sich den Zugriff auf ihre Privatsphäre durch die „User“ bezahlen lassen. Das Spektrum reicht von den Sexanbietern bis hin zum normalen Alltagsgeschehen von Personen. Öffentliche Skandale, die in Talkshows, Boulevardmedien und im Internet z.T. durch die Verletzung von Persönlichkeitsgrenzen erörtert werden, missachten im Rahmen einer Intimisierung von Öffentlichkeit bisweilen notwendige Schamgrenzen, die als Schutz erforderlich sind (vgl. Gmür 2007, Klaas 2011). Dieser Markt der Selbstoffenbarung einer Tyrannei von Intimität wird seit langem kritisch gesehen: „In diesem Sinne ist die Besessenheit von der Intimität das Kennzeichen einer unzivilisierten Gesellschaft.“ (Sennett 1990, S. 427) So wurde eine kontroverse Moraldebatte um das Sendeformat „Big-Brother“ auf RTL und die entsprechenden Anschlussformate geführt, die Fragen der Menschenwürde ebenso thematisierte wie den Grad der Freiwilligkeit, unter denen die Kandidaten im Container agierten (vgl. Schicha 2000 und 2002b). Eine kritische Diskussion gibt es im Zusammenhang mit Castingshows, bei denen die z.T. noch minderjährigen Kandidaten sich aufgrund mangelnder künstlerischer Fähigkeiten vor einem Millionenpublikum blamieren und von der Jury dafür beschimpft werden. Einige Szenen mit den peinlichsten Auftritten werden dann oft Jahre später erneut im Fernsehen wiederholt (vgl. Götz/ Bulla/ Mendel 2013). RTL-Formate wie die Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ führten daher zu kontroversen Diskussionen (vgl. Lünenborg u. a. 2011). <?page no="40"?> 40 2. Medienethik Bei aller berechtigten Kritik, speziell im Umgang mit den sehr jungen und zum Teil unbegabten Kandidaten, die von der Jury öffentlich lächerlich gemacht und vorgeführt werden, ging es hier um eine beabsichtigte Form der kommerziellen Selbstdarstellung der beteiligten Protagonisten aus finanziellen Motiven, die sie freiwillig eingegangen sind. Im Zusammenhang mit diesen Debatten spielte der Qualitätsanspruch an Medieninhalte immer eine zentrale Rolle. Qualität „Journalistische Qualität muss über allem stehen“, fordert Zintl (2017, S. 154) in einem Aufsatz, in dem er für saubere Recherche und transparente Quellenangaben plädiert, um die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Berichterstattung zu gewährleisten. Qualität ist keine spezifische Eigenschaft von Gegenständen oder Sachverhalten. Vielmehr stellt sie ein wünschenswertes Gütesiegel dar, das aus unterschiedlichen Perspektiven und Ausgangspunkten anhand spezifischer normativer und professioneller Kriterien zugeschrieben wird. Sie wird als Maßstab klassifiziert, der realisierte mit wünschenswerten Eigenschaften vergleicht. Grundsätzlich ist eine einmal erreichte Qualität nicht statisch vorhanden, sondern ein dynamischer Prozess. Sie muss im Rahmen der konkreten Tätigkeit konsequent durch die Einhaltung entsprechender Standards gesichert werden, da sie der öffentlichen Dauerbeobachtung und Medienkritik unterliegt (vgl. Bucher/ Altmeppen 2003, S. 12ff.). Medienspezifische Qualitätsdiskurse beschäftigen sich mit konfligierenden Maßstäben und Normen. Dies hängt damit zusammen, dass Medienbetriebe, die dem Marktmodell unterliegen, gewinnorientiert arbeiten müssen und neben der publizistischen Rationalität ökonomischen Regeln folgen. Dieser Kostendruck führt zu Qualitätseinbußen. Insgesamt lassen sich drei unterschiedliche Konzepte für Journalistische Qualität aus verschiedenen Perspektiven aufzeigen, wie die nachstehende Abbildung deutlich macht: <?page no="41"?> 41 2.2 Zur Ethik der Medien Abbildung 6: Journalistische Qualität Beim Blick auf die Qualitätskriterien von Medienprodukten gibt es Ansprüche an die Richtlinien journalistischer Professionalität auf unterschiedlichen Ebenen. Die journalistische Vermittlungsebene fordert u. a. Aktualität, Verständlichkeit und eine möglichst hohe Reichweite. Auf der Aussagenebene der Medienberichte wird ein Neuigkeitswert postuliert. Die Präsentationsebene benötigt eine attraktive Form der Medienberichterstattung, um die Aufmerksamkeit eines möglichst umfangreichen Rezipientenkreises an die Berichterstattung zu binden. Insofern kann von einer Differenz zwischen ethischen und professionellen Standards im Rahmen der Medienberichterstattung ausgegangen werden. Rager (2000) Neuberger und Kapern (2013) sowie Vogel, Stenge und Rahnke (2014) haben einige Grundbegriffe vorgelegt, die Dimensionen journalistischer Qualität klassifizieren: ▶ Aktualität stellt dabei die zentrale Dimension journalistischen Handelns dar. Sie lässt sich daran bemessen, wie schnell das Medium auf ein Thema oder Ereignis reagiert. ▶ Relevanz umfasst den Tatbestand der gesellschaftlichen Bedeutsamkeit eines Themas oder Ereignisses, das Informationen umfasst, die als neu und wichtig eingestuft werden. <?page no="42"?> 42 2. Medienethik ▶ Richtigkeit gilt als das zentrale journalistische Qualitätskriterium. Wahrheit und Genauigkeit fungieren als Voraussetzung von Richtigkeit. Sie besagt, dass Ereignisse in den Medien exakt und wahrheitsgemäß im Verständnis einer sachlichen Richtigkeit und subjektiven Wahrhaftigkeit dargestellt werden müssen. ▶ Vermittlung bedeutet, dass Themen für den öffentlichen Diskurs bereitgestellt werden, um Aufmerksamkeit herzustellen, die die Relevanz der vermittelten Informationen darlegen. Es geht demzufolge um die klassische Herstellung von Öffentlichkeit. ▶ Ethik fungiert als ein Hauptfaktor, da ein Beitrag, der ethische Standards verletzt, keine hohe Qualität zugeschrieben werden kann, selbst wenn er aktuell, gut recherchiert, relevant und gut geschrieben wurde. ▶ Vielfalt umfasst auf der inhaltlichen Ebene die Berücksichtigung unterschiedlicher Themengebiete, Ereignisse und Akteure. ▶ Professionalität bezieht sich zum einen auf handwerkliche Qualitäten und zum anderen auf eine faire und unparteiliche Aufbereitung von Themen und Ereignissen. ▶ Rechtmäßigkeit knüpft an die juristische Übereinstimmung mit geltendem Recht an. Dies beinhaltet die Achtung der verfassungsmäßigen Grundrechte wie die der Menschenwürde, allgemeinen Gesetze, etwa in Form von Jugendschutzbestimmungen sowie rundfunkrechtlichen Bestimmungen, z. B. durch die Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrages (vgl. auch Prinzing 2016). Beck, Voigt und Wünsch (2006, S. 26) haben in einer Studie für die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Analysen und Empfehlungen für Rundfunkmacher erarbeitet und sehen ebenfalls „Ethik als Dimension von Qualität“ (vgl. auch Beck/ Reineck/ Schubert 2010). Weitere daran anknüpfende Qualitätskriterien umfassen die Kategorien Sachlichkeit und Ausgewogenheit, Seriosität, Glaubwürdigkeit sowie Informativität (vgl. Schröter 1995). Zusätzlich werden Aspekte der Maßstabsgerechtigkeit (Repräsentativität), Vollständigkeit, Wichtigkeit, Neutralität sowie die Trennung von Nachricht und Kommentar angegeben. Die Qualität des Journalismus kommt weiterhin zum Ausdruck durch ▶ Komplexitätsreduktion (Faktentreue, Vereinfachung, Verständlichkeit), ▶ Originalität (Leseanreiz, Eigenrecherche), <?page no="43"?> 43 2.2 Zur Ethik der Medien ▶ Transparenz und Reflexivität (Offenlegung der Berichterstattungsbedingungen, Quellenkritik), ▶ Objektivität (Faktentreue, Vielfalt der Perspektiven, Fairness/ Ausgewogenheit, Hintergrundrecherche). Die Verknüpfung ethischer Aspekte mit den journalistischen Qualitätsstandards hat die Charta der Initiative Qualität im Journalismus (IQ) dokumentiert, die auf einem Verbandstag des Deutschen Journalisten-Verbandes beschlossen wurde. Dort heißt es: „Medien erfüllen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur unabhängigen Information, zur Kritik und Kontrolle, zur freien Meinungs- und Willensbildung in der demokratischen Auseinandersetzung und zur kulturellen Erfahrung. Um diese öffentliche Aufgabe angemessen und glaubwürdig wahrzunehmen, sind Journalisten verpflichtet, die Qualität im Journalismus zu fördern und zu sichern.“ (vgl. Deutscher Journalisten-Verband 2003) Konkret geht es darum, journalistisch sauber und sorgfältig zu arbeiten, gründlich zu recherchieren, die Menschenwürde zu achten und sich an den Grundsätzen des Pressekodexes vom Deutschen Presserat zu orientieren. Die Unabhängigkeit der Berichterstatter von wirtschaftlichen Interessen und die Reflexion sowie Kritikfähigkeit in Bezug auf das eigene Handelns tragen positiv dazu bei, die Qualität des Journalismus zu verbessern, sofern zusätzlich eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung die handwerkliche und methodische Kompetenzen der Beschäftigten unterstützt. Qualitätsförderung und -sicherung sind zentrale Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Bei dieser Form der Auftragskommunikation gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Journalismus, der einen öffentlichen Auftrag besitzt und nicht von der PR-Industrie und Lobbyisten instrumentalisiert werden sollte (vgl. Leif 2018, Rademacher 2018). Authentizität „Authentizität ist hier eine Eigenschaft, die einem Subjekt mehr oder weniger zugesprochen werden kann, je nachdem, ob es ihm gelingt, sein „wahres Selbst“, seine tiefsten Bedürfnisse zum Ausdruck zu bringen, sich selbst zu verwirklichen, zu entfalten [ ].“ (Rössler 2001, S. 111) <?page no="44"?> 44 2. Medienethik Von seiner etymologischen Bedeutung verbindet sich mit dem lateinischen „authenticus“ die Begrifflichkeit des „Echten“ und „Eigentlichen“. Authentisches wird mit Zuverlässigkeit und Unverfälschtheit assoziiert (vgl. Kreimeier 1997, Knieper/ Müller 2003, Wentz 2005, Droemer/ Vasek 2017). Wer sich authentisch verhält, hat nichts zu verbergen. Ein in diesem Verständnis ursprüngliches Verhalten dient dazu, ehrlich und ungekünstelt zu agieren. Authentizität ist in ihrem Sprachgebrauch sukzessive zu einer normativen Kategorie avanciert (vgl. nachfolgend Schicha 2000, Schicha 2002a und b, Schicha 2013a). Authentizität ist ein Leitbild in der unmittelbaren Interaktion, das in der Praxis kaum eingelöst werden kann. „Unser Gegenwartsideal allumfassender und unmittelbarer Kommunikation hüllt uns in die Illusion unverfälschter Authentizität einer unverfälschten und sich automatisch offenbarenden Wahrheit. Es verfestigt sich so die täuschende Vorstellung, wir kämen der Erkenntnis des großen Ganzen umso näher, je dichter und unmittelbarer wir an den Dingen dran seien und je unbearbeiteter wir Informationen jeglicher Art auf uns einstürzen lassen.“ (Herzinger 2011, S. 29) Neben den Normen der Verständlichkeit und normativen Richtigkeit von Äußerungen gelten demnach die Kategorien der Wahrhaftigkeit, Wahrheit und Authentizität als zentrale moralische Leitlinien menschlicher Handlungsabsichten. Die Befolgung der Wahrheit bedeutet hierbei, dass über etwas gesprochen wird, von dessen Existenz derjenige, der etwas behauptet, überzeugt ist. Wahrheit beschreibt das Verhältnis von Behauptungen zur „objektiven“ Welt der Wirklichkeit. Dabei stellt sich z. B. die Frage, ob ein Dokument echt ist oder nicht. Das Postulat der Wahrhaftigkeit verlangt, dass die tatsächlichen Handlungsabsichten ohne Täuschungsabsicht mitgeteilt werden. Es werden gezielt und verpflichtend Auskünfte über Sachverhalte gegeben, bei denen weder verheimlicht, verfälscht oder gelogen wird. Habermas weist darauf hin, dass Manipulationsversuche oft auf Inszenierungen beruhen, jedoch nicht alle Inszenierungen bereits Manipulationsversuche darstellen. Durch die Richtigkeit einer Äußerung soll erreicht werden, dass sie vor dem Hintergrund anerkannter Normen und Werte akzeptiert werden kann. Beim Blick auf die Forderung nach Authentizität wird einerseits die Verbalisierung persönlicher Gefühle, Ahnungen und Befürchtungen subsumiert. Andererseits werden in diesem Kontext Verhaltensprognosen in Form von Versprechen, Beteuerungen und Vertrauensappellen artikuliert. Hier wird auf die positiv bewertete Kongruenz zwischen einem <?page no="45"?> 45 2.2 Zur Ethik der Medien individuellen Selbstbild und dem Verhalten im Rahmen der Selbstdarstellung einer Person verwiesen. Wer sich authentisch verhält, besitzt einen aufrichtigen Charakter. Die Authentizität steht dafür, dass etwas genau so gemeint ist, wie es artikuliert wird, während das Nichtauthentische aufgrund seiner manipulativen Wirkungskraft durch entsprechend unaufrichtiges Verhalten der Wirkungsdimension bei der Präsentation durch eine Maske als unehrlich klassifiziert wird (vgl. Habermas 1985, Schultz 2003a und b). Bei einem derartigen Verhalten werden wahre Gefühle und Bedürfnisse eben nicht vermittelt. Vielmehr wird strategisch auf Kosten von anderen mit Kalkül agiert. Hierbei wird ein Vorsatz unterstellt, der das Motiv verfolgt, jemandem vorsätzlich zu schaden und zu manipulieren (vgl. Wentz 2005). Es geht um Glaubwürdigkeit im Verständnis einer nicht konstruierten, sondern getreuen Abbildung und Geltung von Wirklichkeit bis hin zur Idee eines Spiegelcharakters zwischen Einstellung und Verhalten. Authentizität fungiert als Wahrhaftigkeit in eigener Sache und beschreibt das Verhältnis von Ausdrücken der subjektiven Welt zu den Innenwelten der agierenden Akteure. Dabei wird diskutiert, ob ein Sprecher wirklich das meint, was er sagt, und ob er tatsächlich so ist, wie er sich verhält. Es wird danach gefragt, ob er seine wahren Gefühle und Erlebnisse zum Ausdruck bringt oder ob er sich nur so verhält, wie es andere erwarten. Eine konkrete Einordnung des Verhaltens findet dann im sozialen Gesamtkontext statt: „Authentizität heißt: dass eine Situation stimmig ist, nicht bloß, dass ein Sachverhalt oder die Formen stimmen.“ (Kluge 1999, S. 147) Die Frage nach der Authentizität menschlichen Rollenhandelns hat in der soziologischen Alltagsforschung eine lange Tradition. „Wir alle spielen Theater“ lautet der Titel eines Werkes des Soziologen Goffman. Diese Analyseperspektive geht grundlegend auf die Theorie des gesellschaftlichen Rollenspiels verschiedener Ensembles von Interaktionsteilnehmern zurück. Dabei geht er von folgender Grundthese aus: „Wir handeln, sprechen, interagieren nicht einfach. Wir inszenieren unser Handeln, Sprechen und Interagieren, indem wir es für uns und andere mit Deutungs- und Regieanweisungen versehen.“ (Goffman 1969, S. 10) Es wird davon ausgegangen, dass Situationsdefinitionen im Alltagshandeln durch gezielt expressives Handeln beeinflusst, aber auch unbewusst gesteuert werden können. Die Beobachtung der eigenen Rolle in „realen“ Interaktionen ist von zentraler Bedeutung, um keinen negativen Eindruck zu hinterlassen. <?page no="46"?> 46 2. Medienethik Als dramaturgischer Schwerpunkt fungiert die Kontrolle über Gesichtsausdruck und Stimme, um eine angemessene Gefühlsreaktion zu zeigen. Sowohl die Erscheinung als auch das Verhalten wirken dann als Fassade des Darstellers auf die Interaktionspartner und strukturieren so die soziale Situation. Die Präsentation wird vom Publikum an dem angenommenen Wissen über einen vermeintlich der Darstellung zugrundeliegenden Charakter gemessen, obwohl sich diese Merkmale ggf. erst in der sozialen Interaktion herausbilden. Um eine positive Wirkung durch den Darsteller erzielen zu können, sind Voraussetzungen notwendig. Eine adäquate Berücksichtigung der Person des jeweiligen Gegenübers innerhalb der unterschiedlichen Lebenswelten ist erforderlich, um eine Orientierung und Erwartungssicherheit in konkreten Handlungssituationen zu erreichen. Mead (1991) hat in diesem Kontext den Begriff der erforderlichen „Rollenübernahme“ (role taking) geprägt. Er vertritt die Auffassung, dass menschliches Verhalten neben der subjektiven Selbstbewertung als symbolisch vermittelte Interaktion interpretiert werden kann, wobei sich die Gemeinschaft erst im Prozess zwischen handelnden und kommunizierenden Menschen entwickelt. Im Verlauf der Sozialisation wird vom Einzelnen gelernt, den Menschen nicht nur als konkretes Individuum, sondern als generalisierten Anderen zu begreifen, in dem sich allgemeine und individuelle gesellschaftliche Werte verdichten. Um rationale und kontrollierbare Handlungsprozesse zu ermöglichen, ist die gedankliche „Übernahme der Rolle anderer“ (Mead 1991, S. 300) unverzichtbar. Insofern ist Bösel (1980, S. 47) zufolge ein kontrollierter Entwurf eigener Handlungen im Prozess sozialer Interaktionen eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die handelnden Akteure ihren Interaktionspartner dahingehend berücksichtigen, dass seine „Absichten, Erwartungen und Verhaltensweisen“ angemessen identifiziert und antizipiert werden, um „so die voraussichtliche Reaktion ihres Gegenübers mit zur Grundlage des eigenen Verhaltens“ zu machen. Das ungehemmte Ausleben eigener Gefühle lässt sich unter solchen Voraussetzungen nicht bewerkstelligen, sondern erfordert eine gewisse Kompromissbereitschaft im Umgang mit den Zielen und Bedürfnissen des Anderen, um ein funktionierendes soziales Zusammenleben zu ermöglichen. Eine uneingeschränkte Authentizität kann im sozialen Alltagskontext nicht erwartet werden, da das rollenkonforme Handeln grundsätzlich eine Einschränkung der eigenen Bedürfnisse durch die Abgleichung mit den Präferenzen des Anderen erfordert. Gleichwohl sollte eine grundlegende Glaubwürdigkeit der eigenen Handlungen und der ihnen vorausgehenden Motive erwartet werden, <?page no="47"?> 47 2.2 Zur Ethik der Medien um Vertrauen in sozialen Kontexten zu erreichen. Faktisch lässt sich dieses Ideal in der sozialen Welt nicht finden: „Soziologen bezweifeln die Möglichkeit des unvermittelten Austauschs von Personen ohne Inszenierung und soziales Rollenspiel.“ (Lethen 1996, S. 209) Schließlich spielt jedes soziale Individuum unterschiedliche Rollen in verschiedenen sozialen Bezügen. Eine Person tritt z. B. als Familienvater oder Fußballfan anders in Erscheinung, als wenn er als Arbeitnehmer agiert. Die Berufung auf Authentizität im Verständnis „einer Einheit von innerer Überzeugung und äußerem Handeln“ (Siller 2000, S. 14) ist selbst in normalen Alltagskontexten kaum zu überprüfen. Gleichwohl bleibt die Forderung einer unverstellten Darstellung bestehen: „Authentizität ist die individuumszentrierte Neigung, sich so zu verhalten, wie man sich selbst sieht, bzw. Kongruenz herzustellen zwischen dem aktuellen Ausdrucksverhalten und den eigenen Gefühlen. Selbstbilder und emotionale Zustände will man subjektiv stimmig zum Ausdruck bringen - selbst dann, wenn man damit bei anderen keinen positiven Eindruck hinterlässt.“ (Spielhagen u. a. 2001, S. 372) Im weiteren Bedeutungszusammenhang geht es bei der Forderung an Authentizität um die als positiv bewertete Kongruenz zwischen einem individuellen Selbstbild und dem Verhalten im Rahmen der Selbstdarstellung einer Person. Politik und Authentizität Ohne einen Anspruch an Authentizität ist die Legitimationserzeugung politischer Ordnung kaum möglich. Politiker inszenieren ihre Selbstdarstellung im Rahmen entsprechender Rituale strategisch, um Aufmerksamkeit und Erfolg zu bekommen. Es geht nicht nur um Argumente und Begründungen, sondern auch um emotionale und ästhetische Formen der Präsentation des politischen Akteurs. Dies geschieht in einem medialen Kontext in unterschiedlichen Formaten. Politiker agieren im Bierzelt ebenso wie in Talkshows und müssen sich den unterschiedlichen Gegebenheiten und Erwartungen anpassen. Gleichwohl stellen Glaubwürdigkeit und Authentizität hierbei zentrale Kategorien für die Wahlentscheidung dar. Ein Politiker, der sich nicht authentisch verhält und nur Theater spielt, ist nicht legitimiert das Volk angemessen zu vertreten (vgl. Wentz 2005). Faktisch werden Politikerauftritte bisweilen als unglaubwürdig bewertet. Die Kritik richtet sich darauf, dass es Volksvertretern bisweilen weniger auf <?page no="48"?> 48 2. Medienethik inhaltliche Debatten als vielmehr um eine gelungene Selbstdarstellung geht, die wenig authentisch ist. Das Authentizitätspostulat besitzt in aktuellen Mediendebatten eine wichtige Rolle und wird bisweilen als Gegenpart von Inszenierungen klassifiziert. Im Rahmen der Zuwanderungsdebatte im Bundesrat am 22. März 2002 habe sich die Union „authentisch“ verhalten, betonte der ehemalige CSU-Generalsekretär Goppel; es sei vorab nicht verabredet worden, „wer sich entrüstet und wer nicht.“ (vgl. o. V. 2002, S. 4). Der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch inszenierte während der Abstimmung einen Wutausbruch. Dies wurde entsprechend kritisch kommentiert. Der damalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller bewertete das Verhalten von Koch hingegen als legitimes Theater. Der CDU-Politiker betonte in der ZDF-Talkshow Halb Zwölf: „Was wir im Bundesrat gemacht haben, war authentisch.“ (vgl. Schicha 2007) Fotografie und Authentizität Authentizität stellt weiterhin in der Fotografie eine wichtige Beurteilungskategorie der journalistischen Arbeit dar. „Als eine mit der Pressefotografie verbundene, spezifische Form des journalistischen Objektivitätsanspruchs gilt Authentizität als zentrale Berufsnorm der visuellen Berichterstattung des Informationsjournalismus.“ (Grittmann 2003, S. 123) Bei der Pressefotografie wird durch „die dokumentarische Kraft des Photos“ (Engell 2007, S. 27) nach wie vor davon ausgegangen, dass ein Bild etwas Reales aus einem vergangenen Moment abbilden kann. Hierbei wird das „Prinzip der Augenzeugenschaft“ (Roselstorfer 2009, S. 50) vorausgesetzt, sofern eine unverfälschte Darstellung im Bild gezeigt wird. Es wird zwar nur ein ausgewählter Moment gezeigt, der ein authentisches Ereignis zeigen soll „Authentizität bezieht sich dabei auf eine Übereinstimmung der Aufnahme mit der Realität.“ (Grittmann 2003, S. 124) Bilder dürfen demzufolge nicht manipuliert werden. Eine Szene darf - zumindest vom Fotografen - nicht gestellt sein. Hintergründe dürfen nicht verändert werden. „Authentizität verlangt, dass die Szene nicht manipuliert wurde. Der maskierte Einbrecher, der die Bank verlässt, darf nicht gestellt sein, die Wolken dürfen nicht von einem anderen Negativ herrühren, der Löwe wurde nicht vor einer Kulisse aufgenommen.“ (Arnheim 1983, S. 177) <?page no="49"?> 49 2.2 Zur Ethik der Medien Gleichwohl ist die Wahl des Aufnahmestandpunktes und die Größe des Bildausschnittes bereits ebenso eine Form der Inszenierung wie die Farbigkeit und die Auflösung. Insofern stellt ein authentisches Bild „eine Fiktion“ (Wortmann 2005, S. 13) dar. Fernsehen und Authentizität am Beispiel von „Big Brother“ Eine medienethische Debatte wurde zudem am Beispiel der Real-Life Formate im Fernsehen im Rahmen der „Authentizitätsillusion“ (Schicha 2000) von „Big Brother“ neu geführt. Im Container wurde eine künstlich herbeigeführte Ausnahmesituation inszeniert, die mit den konkreten Lebensumständen der Kandidaten in keiner Weise korrelierte. „Leb so, wie Du Dich fühlst“ war der Titel der Band „Die 3. Generation“, der als Erkennungsmelodie der Serie gewählt wurde und den Aspekt der individuellen Entscheidungsfreiheit beim Zuschauer wie auch für die teilnehmenden Kandidaten suggerierte. In dem Musikstück hieß es: „Niemand ist alleine, der Looser oder Held, es gibt ein Leben nach dem Augenblick, das zählt, die Welt liegt dir zu Füßen, wenn du ehrlich zu dir bist.“ Für die zweite „Big Brother“-Staffel wurde vom Interpreten Berger ein Lied vorgelegt, das ebenfalls auf Authentizität setzt: „Zeig mir Dein Gesicht, zeig mir, wer Du wirklich bist. Bleib mir treu, verstell Dich nicht für mich. Halt an allem fest, was Dir wichtig ist. Zeig mir Dein Gesicht und keine Maske, die verdeckt, was dahinter wirklich steckt.“ Schließlich wurde für die dritte Staffel von den Interpreten Aymann und Naima der Titel „Nur die Wahrheit zählt“ präsentiert. Die Kernthese des Stückes lautet. „Deine Ehrlichkeit ist das, was mir gefällt.“ Die Macher von „Big Brother“ suggerierten durch die Texte in den Musikstücken für die Sendung eine Form der Authentizität, die nur vorgetäuscht war. Die Kandidaten standen unter einem enormen Konkurrenz- und Leistungsdruck, um die Gunst der Zuschauer und Mitbewohner zu erzielen. Der Wettstreit erinnerte an politische Wahlkämpfe, in denen es darum geht, den Gegenkandidaten zu übertrumpfen, um den Wahlerfolg durch die Zustimmung der Öffentlichkeit zu erzielen. Faktisch wird eine Rolle gespielt, bei der es weniger um Glaubwürdigkeit als vielmehr um Erfolg durch inszenierte Imagebildung geht. Durch die Sendungskonzeption sollte der Eindruck vermittelt werden, dass die Überwachungskameras innerhalb der „Wohngemeinschaft“ authentische Ereignisse aufnehmen. Faktisch orientierte sich das Verhalten der Bewohner im Container an den Spielregeln des Formates. <?page no="50"?> 50 2. Medienethik Film und Authentizität In der Kunst steht die Dichotomie zwischen Authentizität und Fiktionalität im Mittelpunkt des Interesses. Grundsätzlich ist Authentizität im Film und Fernsehen eine „mediale Authentizität“ (Wirtz 2008a, S. 20). Selbst bei Dokumentarfilmen wird nach einen Drehbuch vorgegangen, das die entsprechenden Szenen nach dramaturgischen Kriterien montiert: „Der Begriff Montage meint allgemein die Auswahl, Begrenzung, und Anordnung der Einstellungen eines Films.“ (Beller 2007, S. 119). Wie glaubwürdig der Inhalt eines Dokumentarfilmes letztlich wahrgenommen wird, hängt neben der Machart des Films auch immer von Bewertung durch den Betrachter ab. Relevant sind neben der „formalen Gestaltung“ zusätzlich die „soziale Rezeption“ (Hattendorf 1994, S. 67). Selbst, wenn authentische Orte ausgewählt werden, um z. B. ein historisches Ereignis darzustellen, ist die Faktentreue durch die Form der Filminszenierung immer in Frage gestellt. Das sogenannte Geschichtsfernsehen arbeitet mit Erinnerungen von Zeitzeugen und ihren Angehörigen sowie Aussagen von Experten, historischen Dokumentaraufnahmen und Spielszenen (vgl. Fischer 2008). Beim Spielfilm, „Der Untergang“, der von Bernd Eichinger produziert worden ist, macht er in einem Interview im „Spiegel“ ein Authentizitätsversprechen, das er wie folgt begründet: „Wir machen einen großen epischen Film fürs Kino. Allerdings halten wir uns dabei streng an die Dokumente. An Stenogramme der Lagerbesprechungen und an die Aufzeichnungen von Zeitzeugen. Was historisch nicht belegt ist, kommt nicht vor. […] Ich denke, unser Film wird authentischer als alle vorherigen.“ (Eichinger 2003, S. 153) Gleichwohl handelt es sich um eine fiktive Spielhandlung mit Schauspielern, die den Regeln einer entworfenen Filminszenierung und der entsprechenden Dramaturgie mit Rekurs auf vergangene Ereignisse folgen (vgl. Wildt 2008). Bei dokumentarischen Geschichtsfilmen wird Material aus dem Archiv ebenso verwendet wie neumontierte und nachgestellte Szenen, die dann mit Musik und einer Erzählstimme unterlegt werden. Eine historische Authentizität ist so nicht - oder nur sehr eingeschränkt - möglich. „Die Authentizität, der sich Historiker nach ihren Regeln anzunähern versuchen, bleiben notgedrungen ein lückenhafter Rekonstruktionsversuch mit Nachweisen, sein Bild ist eben kein abgeschlossenes Gemälde, es ist vielmehr ein Mosaik mit vielen Leerstellen, für die dem Leser unterschiedliche Plausibilitätsangebote gemacht werden.“ (Wirtz 2008a, S. 22) <?page no="51"?> 51 2.2 Zur Ethik der Medien Insgesamt kann also nicht davon ausgegangen werden, dass historische Zusammenhänge wissenschaftlich so rekonstruiert werden können, dass sie als authentisch klassifiziert werden können. Es geht in diesem Kontext vielmehr „um die Erzeugung einer möglichst gelungenen Illusion von Authentizität“ (Zimmermann 2008, S. 141). Zudem ist die Kategorie der „Ähnlichkeit“ (Wortmann 2003) von Filmdokumenten in Bezug auf reale Ereignisse ein Bewertungskriterium für den Authentizitätsgrad dar. Neben der historischen Wahrheit geht es schließlich um den Verkauf des Filmmaterials. So wird „Geschichte als Ware“ (Crivellari 2008, S. 178) bezeichnet, sofern sie darauf ausgerichtet ist, die entsprechenden Produkte über die Vertriebs- und Marketingabteilungen der Fernsehsender - wie im Falle der populären Medienprodukte von Guido Knopp - im Anschluss an die ZDF-Reihe „Hitlers Helfer“ zu verkaufen. Es entstehen Unterhaltungsfilme auf der Grundlage historischer Stoffe, in denen z.T. Spielszenen eingebaut werden, deren authentischer Gehalt zumindest fragwürdig ist. Gleichwohl können Kriterien entwickelt werden, die den Authentizitätsgehalt definieren können (vgl. Wirtz 2008a und b). So können authentische Orte ebenso Berücksichtigung finden, wie authentische Objekte der Spielhandlung sowie eine soziokulturelle Authentizität, die sich etwa an der Sprache orientiert. Es besteht aber immer eine Diskrepanz zwischen einer faktenorientierten Dokumentation und einer reinen Fiktion. Aus einer ethischen Perspektive ist es entscheidend, die Filmprodukte gestalterisch und redaktionell so zu gestalten, dass der Authentizitätsgehalt des Filmstoffes möglichst umfassend und verlässlich erhalten bleibt. Dies kann z. B. durch die Verwendung beglaubigter Quellen erfolgen, auch wenn sie in einen neuen Erzählzusammenhang eingebunden sind (vgl. Schlanstein 2008). Es existiert bei einem inauthentischen Verhalten kein Irrtum, sondern eine vorsätzliche Täuschungsabsicht (vgl. Keller 2008). Gefordert ist daher eine Echtheit von Dokumenten. Internet und Authentizität Es stellt sich nun die Frage, inwiefern sich die skizzierten Gedanken der face-to-face-Kommunikation im unmittelbaren sozialen Kontakt sowie der medienvermittelten Präsentation auf das Phänomen der computervermittelten Kommunikation übertragen lassen. Im Schutz der Anonymität im Internet gibt es neue Formen technisch vermittelter Interaktion, die den Nachweis der <?page no="52"?> 52 2. Medienethik Authentizität erschweren. In virtuellen Räumen werden falsche Identitäten verwendet. „Hinzu kommt, daß zumindest bei bestimmten Textsorten im Internet eine spezifische Autor- und Kontextlosigkeit besteht: Die in Newsgroups und Mailing-Lists übliche Form der Kombination von Texten verschiedener Autoren, bei der die zitierten Bezugstexte in meist zerstückelter und dekontextualisierter Form in die jeweilige Antwort eingefügt werden, erzeugen einen neuartigen Typus von Text, bei dem mitunter dadaistisch anmutende Textcollagen entstehen.“ (Debatin 1999, S. 280) Es ist zu prüfen, ob das klassische Authentizitätskonzept sich in derartigen digitalen Zusammenhängen überhaupt anwenden lässt und inwiefern sich Kontakte im Internet aus einer medienethischen Sicht etwa in sozialen Netzwerken anhand der Kategorien Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Authentizität angemessen bewerten lassen. Diesbezüglich liegen bereits einige Entwürfe aus einer theologischen Perspektive vor. Hier wird u. a. Bezug genommen auf das Verhältnis zwischen der menschlichen Kommunikation und den daran anknüpfenden Authentizitätskriterien. Zudem wird der Zusammenhang zwischen der Ethik und Ästhetik des Bildes ebenso aufgegriffen wie ein grundlegender Diskurs zum Thema Öffentlichkeit und Demokratie (vgl. Greis 2001, Publizistische Kommission der Deutschen Bischofskonferenz 2011). Da zahlreiche Dokumente im Internet kein Impressum aufweisen, ist die Glaubwürdigkeit derartiger Quellen höchst fragwürdig. Kein anderes Medium verfügt über derart viele Verschwörungstheorien, die sich bei näherer Prüfung als haltlos erweisen. Obwohl es klassische Bilderfälschungen im Analogzeitalter in den Medien schon immer gegeben hat, existiert keinerlei Beweiskraft digitaler Aufnahmen, die über das Netz transportiert werden. Insgesamt stellt sich hier immer die Frage nach der „Möglichkeit der schnellen und unmerklichen Informationsmanipulation, und […] die damit zusammenhängende Frage nach Qualität und Nachprüfbarkeit des elektronisch vermittelten Wissens.“ (Debatin 1999, S. 277). Daher ergeben sich gerade in wissensbasierten Zusammenhängen im Internet eine Vielzahl von medienethisch relevanten normativen Aspekten, die mit der Geltung, der Authentizität und der Selbstreferenzialität der Informationen zu tun haben. <?page no="53"?> 53 2.2 Zur Ethik der Medien Inszenierung Bei der Debatte um die Authentizität liegt bisweilen ein Inszenierungsverdacht vor, sofern vermutet wird, dass der Akteur ein bestimmtes Verhalten nur an den Tag legt, um andere zu beeindrucken, und sich dadurch selbst inszeniert. „Authentizität und Inszenierung werden oft als gegensätzlich, auch ausschließende oder jedenfalls spannungsreiche Konzepte verwendet: was inszeniert ist, verliert an Authentizität: was authentisch ist, kommt ohne Inszenierung aus. Mit Inszenierung verbindet sich die Vorstellung eines absichtsvollen Handelns, das seine Effekte gegenüber einem Publikum ins Kalkül zieht. Das Authentische dagegen scheint aus sich selbst heraus zu bestehen - es ist, wie es ist.“ (Schultz 2003a, S. 11) Dieses Zitat verdeutlicht erneut die häufig vorgenommene Trennung von Authentizität und Inszenierung auf der Handlungsebene der Akteure. Auf den ersten Blick haben Inszenierung und Ethik wenig miteinander zu tun, da die klassische Bühneninszenierung als ästhetisches Ereignis in einem künstlerischen Rahmen fungiert, das aus einer normativen Perspektive als unproblematisch gilt. Moralisch relevant sind hingegen die Inszenierungen, die nicht als solche in Erscheinung treten, sondern in realen sozialen Zusammenhängen vorgeführt werden. In diesem Kontext wird Inszenierung dann häufig mit negativen Konnotationen wie Täuschung, Schauspiel, Lüge oder Manipulation in Verbindung gebracht. Es geht also um die Frage, in welcher Form und Intensität beispielsweise Politiker Theater spielen dürfen und ob die Form der Inszenierung aus einer medienethischen Perspektive von vornherein negativ zu bewerten ist. Im Theater stellen inszenierte Stücke eine Konvention dar, nach der das Publikum eine künstlerische Darbietung im fiktiven Kontext rezipiert. Neben diesen Inszenierungen auf der Bühne existieren Inszenierungsformen, die ihrer suggerierten Absicht zufolge als etwas nicht Inszeniertes charakterisiert werden, da es sich um Darstellungsformen in der realen Lebenswelt ohne Skript handelt. Der aus dem semantischen Feld des Theaters gebildete Terminus der Inszenierung wird u. a. durch Begriffe wie Aufführung, Schauspieler, Leiblichkeit, Rolle, Maske, (Schau)spiel, Bühne, Szene und Zuschauer gebildet. Die Inszenierung stellt dabei eine von vier Elementen des klassischen Theatralitätskonzepts dar, das folgende Komponenten enthält: <?page no="54"?> 54 2. Medienethik 1. Korporalität als Verkörperung oder Personalisierung, 2. Performance im Verständnis einer Aufführung im unmittelbar zwischenmenschlichen oder medialen Raum sowie die 3. Wahrnehmung im Verständnis der Publikumsrezeption als Reaktion auf die Aufführung (vgl. Fischer-Lichte 2005). Sie beschreibt einen Vorgang im Verständnis einer schöpferischen Tätigkeit, der überall da gegeben ist, wo eine Aufführung bzw. Darbietung mit Personen stattfindet, die einstudiert worden ist. Inszenierung meint u. a. das In-Szene-Setzen eines Werkes, die künstlerische Vorbereitung der Aufnahme eines Films oder eines Bildes sowie einer Theateraufführung oder eines Events. Inszenieren bedeutet weiterhin, dass öffentliche Handlungen auf eine Effektdramaturgie hin konzipiert werden. Grundsätzlich sind Inszenierungen mehr als eine pure Darstellung. Inszenierungsprozesse setzen willentlich gesteuerte Kommunikationsvorgänge voraus, die mit einer spezifischen Absicht heraus zielgerichtet und strategisch entwickelt werden, um die Zuschauer zu beeindrucken (vgl. Schicha 2009). Wenn derartige Inszenierungsprozesse in realen sozialen Prozessen außerhalb eines kunstspezifischen Zusammenhangs durchgeführt werden, wird daran, beispielsweise in politischen Kontexten, Kritik geübt. Politik und Inszenierung Da politische Machtausübung neben der Sach- und Inhaltsorientierung immer eine Darstellungskomponente zur Legitimation politischen Handelns einschließt, spielt das theatralische Element seit jeher eine zentrale Rolle. Politik wird mit Begriffen wie Staatsschauspiel und Staatstheater assoziiert und pflegt eine Politik der Symbole mit den bekannten Accessoires der Repräsentation in Form von Hymnen, Fahnen u.v.m. Innerhalb der politischen Theatralitätsdebatte werden Begriffe aus der Kunstform des Theaters gewählt, um reale Ausprägungen des Verhaltens von Politikern zu beschreiben. Sie spielen eine Rolle und geben eine Vorstellung ab. Die kann in Form eine Rede oder einer Diskussion erfolgen. Die Bühnen werden auf politischen Parteitagen ebenso zur Verfügung gestellt wie beim Facebook- oder Twitter-Auftritt der Politiker (vgl. Schicha 2017a und b). <?page no="55"?> 55 2.2 Zur Ethik der Medien Faktisch existieren verschiedene Politikertypen, die sich im Rahmen ihrer Auftritte höchst unterschiedlich in Szene setzen. Während der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder aufgrund seiner Präsenz in Unterhaltungsformaten als „Medienkanzler“ charakterisiert worden ist, wird seiner Amtsnachfolgerin Angela Merkel die Strategie einer „Inszenierung der Nicht-Inszenierung“ (vgl. Rosumek 2014, S. 268) attestiert, da sie sich auf der politischen (Medien-) Bühne eher zurückhält und sachlich und zurückhaltend agiert. Dem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wurde hingegen das Etikett „Inszenierung als Beruf “ (vgl. Lepsius/ Meyer-Kalkus 2011) zugeschrieben, weil er sich durch zahleiche Auftritte in ganz unterschiedlichen privaten und politischen Rollen abwechslungsreich und medienaffin präsentierte. Es stellt sich die Frage, wie diese politischen Inszenierungen aus einer normativen Perspektive zu bewerten sind. Vor allem in populärwissenschaftlichen Debatten und in journalistischen Texten ist der Inszenierungsbegriff zumeist mit negativen Zuschreibungen konnotiert. Positiv besetzte Begriffe wie „Wahrheit“, „Sein“, und „Authentizität“ (vgl. Schicha 2013a) stehen in der öffentlichen Bewertung negativ besetzten Begriffen wie „Schein“ oder „Täuschung“ gegenüber. Außerhalb des Theaters verfügt der Begriff Inszenierung also über einen pejorativen Beiklang. Zumeist wird dann die theatralische Darstellung unterstellt, die in manipulativer Absicht als Täuschungsmanöver in die Irre führen will, um vom eigentlichen Thema abzulenken. Inhaltliche Anliegen und Inszenierung werden in der öffentlichen Debatte ebenfalls als Gegensätze interpretiert. Die Inszenierung wird mit Manipulation, Inhaltsleere und Lüge assoziiert, die den sachlichen Inhalten angeblich konträr gegenüber stehen. Zunächst meint der Begriff der Inszenierung hingegen rein deskriptiv ein Ensemble von Techniken und Praktiken, mit denen etwas absichtsvoll und selektiv zur Erscheinung gebracht wird. Insofern ist Inszenierung im Rahmen der Politikvermittlung nicht a priori illegitim, wenn die Inhalte stimmen. Bei der Darstellung von Sachthemen ist die Vorbereitung und Gestaltung durch Inszenierungsmechanismen unverzichtbar, um vielschichtige Themen, Prozesse und Linien nachzuzeichnen. Verfahrensgesteuerte öffentliche Diskurse erfordern eine Reduktion von Komplexität in Form von selektiver Zuspitzung auf einfache Formen. <?page no="56"?> 56 2. Medienethik Die Inszenierung in diesem Verständnis fungiert zunächst als eine analytische und wertfreie Beschreibung von Techniken, die angewendet werden, um ein Ereignis für ein Publikum zur Erscheinung zu bringen. Um politische Prozesse erfolgreich zu erklären, muss aus Sicht der Politik Akzeptanz geschaffen werden, die durch die Strategie des Einsatzes von politischen Inszenierungen erfolgen kann. Durch den Dramatisierungs- und Verkürzungseffekt in Form politischer Inszenierungen lassen sich politische Sachverhalte zwar nicht vollständig vermitteln und in einer aus wissenschaftlicher Perspektive vollständigen und korrekten Weise darstellen; zentral ist die angemessene Form der ästhetischen Transformation, in der über Politik berichtet wird. Insgesamt ist nicht die Form der Inszenierung der zentrale Bewertungsmaßstab für die Qualität der Politikvermittlung. Vielmehr geht es um die inhaltlichen Positionen, deren Vermittlung durch aktionsreiche und emotional ansprechende sowie visuell reizvolle Inszenierungsstrategien vonstattengehen kann. Entscheidend ist hierbei, dass die Rezipienten die angebotenen Inszenierungen als solche erkennen und entschlüsseln können. Insgesamt können Inszenierungen also sowohl aufklärerische als auch manipulative Wirkungen entfalten. Die Inszenierung selbst übernimmt im Zusammenspiel mit weiteren Theatralitätsselementen den Rahmen, in dem die politischen Inhalte artikuliert werden. Insofern sollte nicht der Rahmen, sondern der Inhalt der Aussagen im Mittelpunkt der normativen Bewertung stehen. Fazit Eine zentrale und legitime Strategie bei der Vermittlung politischer Aussagen liegt in der Erzeugung von Aufmerksamkeit. Daher kann ihre Vermittlung mit Hilfe von Inszenierungselementen geleistet werden, sofern dadurch das Interesse der Öffentlichkeit für politische Zusammenhänge geweckt wird. Weiterhin sind Medienbedingungen und Rezeptionsgewohnheiten der Zuschauer, Leser und Nutzer bei der Bewertung zu berücksichtigen. Elemente des Theatralischen in der Politik müssen nicht von vornherein eine manipulative Tendenz aufweisen, sondern sie sind Bestandteil eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses über politische Zusammenhänge und ihre Vermittlungsstrategien. Die Art und Weise der Darstellung sagt nicht zwingend etwas über die Angemessenheit des Inhalts aus. Manipulation, Verschleierung und Täuschung können ebenso wie das Maß an Argumentativität und Informativität nur im Kontext der inhaltsanalytischen Interpretation von Selbstdarstellungstechniken und Präsentationsformen er- <?page no="57"?> 57 2.3 Literatur schlossen werden. Dadurch können schließlich Maßstäbe für eine politische Ethik der Theatralität entwickelt werden, die Kriterien einer angemessenen Form der Politikvermittlung beinhalten. Es bleibt festzuhalten, dass aus einer medienethischen Perspektive nicht die Inszenierung das zentrale Problem darstellt. Es ist z. B. für Politiker durchaus legitim, bei Auftritten auf ganz unterschiedlichen Medienbühnen die eigenen Vorstellungen, Ziele und Argumente vor einem Publikum eindrucksvoll und leidenschaftlich in Szene zu setzen. Solange die Inhalte der Wahrheit entsprechen, können neben rhetorischen auch dramaturgische Mittel genutzt werden, um eine positive Wirkung zu erzielen. Wann aber die Inszenierung als Rahmen dazu genutzt wird, um Fakten zu verschleiern oder gar zu lügen, sind Medien als kritische Beobachter gefordert, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen und entsprechende Aufklärung für die Öffentlichkeit zu leisten. 2.3 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. 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B. der Vorwurf der Korruption, Bestechung oder persönlicher Vorteilsnahme aus niederen Motiven erfolgt (vgl. Imhof 2002 und nachfolgend Schicha 2010, 2013, 2014, 2015 und 2017 sowie Oelrichs 2017). Skandale erzeugen öffentliche Empörung und Anschlussdiskurse. Wenn darüber berichtet wird, ist das öffentliche Interesse groß. Skandalmeldungen erreichen ein breites Publikum, was sich positiv auf Einschaltquoten, den Verkauf von Printprodukten oder Klickraten im Internet auswirkt. Eine große Wirkung wird dann entfaltet, wenn es sich bei den Skandalvorwürfen um prominente Personen, Parteien oder bedeutende Wirtschaftsunternehmen handelt. Besonders interessant ist ein durch die Medien aufgedecktes skandalöses Verhalten dann, wenn bestimmte moralische Erwartungen an eine Person erschüttert werden, die aufgrund ihrer Position oder eigener moralischer Ansprüche an das Verhalten anderer eine besonders hohe Reputation besitzen sollte. Dann geht es z. B. um Fälle, in denen Akteure Bescheidenheit und soziales Engagement fordern und dann bei der Steuerhinterziehung ertappt werden. Eine große öffentliche Empörung lösen die Personen mit einer besonderen Verantwortung für andere - wie z. B. Politiker, Lehrer oder Priester aus, sofern ihnen skandalöses Verhalten nachgewiesen werden kann, was anderen geschadet hat. Obwohl jeder Skandal einzigartig ist, besitzen alle Skandale gemeinsame Merkmale. Es erfolgt ein Verstoß gegen die herrschende Ordnung oder das geltende Recht, aus dem ein Schaden resultiert, der einem oder mehreren Tätern aber auch Vereinen, Parteien und Unternehmen zugeschrieben werden kann (vgl. Kepplinger 2012). Am Skandal sind stets verschiedene Akteure beteiligt. Es gibt einen Skandalisierten, der einer relevanten Verfehlung bezichtigt wird. Dann existiert ein Skandalisierer der diese Verfehlung öffentlich macht und Medien, die darüber berichten (vgl. Bulkow/ Petersen 2011). Darüber hinaus gibt es öffentliche Reaktionen, die Anschlussdiskurse und -berichte erzeugen können (vgl. Pflügler/ Baugut 2015). <?page no="72"?> 72 3. Medienskandale Jeder Skandal umfasst bestimmte Zyklen, die sich in die Latenz-, Aufschwungs-, Etablierungs- und Abschwungphase einteilen lassen können. In der Latenzphase befinden sich die Handlungen, die den später anzuprangernden Skandal ausmachen. Die eigentliche Enthüllung durch die Medien wird in der Aufschwungphase angesiedelt. Die Etablierungsphase umfasst den Zeitraum der öffentlichen Debatte und Bewertung des Skandals, die bereits negative Konsequenzen für den Skandalisierten haben kann. In der Abschwungphase lassen das öffentliche Interesse und die Berichterstattung nach (vgl. Burkhardt 2006). Abbildung 7: Phasen eines Skandalablaufes (Erstellt nach Burkhardt 2006) Normen und Werte Inhaltlich geht es bei Skandalen um die Überschreitung von gesellschaftlich vorgegebenen Normen und Werten, die sich im Laufe der Zeit wandeln können. So stellen die Homosexualität oder die Ehescheidung inzwischen keinen Skandal in Deutschland mehr dar (vgl. Bulkow/ Petersen 2011). Skandale gelten als Verstöße, die sich gegen wirtschaftliche, politische oder gesellschaftliche Normen und Werte richten und daher geächtet werden können (vgl. Mork 2007). Im Mittelpunkt stehen stets menschlichen Handlungen oder Unterlassungen. Ein skandalöses Unterlassungsdelikt kann z. B. stattfinden, <?page no="73"?> 73 3. Medienskandale wenn Hilfe in konkreten Notsituationen unterlassen wird. In der Regel geht es bei der Bewertung des potentiellen Skandals primär um die Verletzung von konkreten Werten auf ganz unterschiedliche Ebenen, zu denen u. a. Treue, Nächstenliebe und Freiheit gehören. Von besonderem öffentlichem Interesse sind „Normüberschreitungen im besonders anschaulichen Zusammenhang Liebe, Sexualität, Finanzen und politischer Macht.“ (vgl. Bulkow/ Peterson 2011, S. 15) Es geht dabei um die Kategorien Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Sofern es Normverletzungen gibt, werden die beschuldigten Akteure an den (medialen) Pranger gestellt (vgl. Pflügler/ Baugut 2015). Der Skandal geht mit dem Verlust an Reputation und Ehre einher. Dann ist von Sündern und Schande die Rede, da der praktizierte oder angenommene Normbruch zu einer allgemeinen Empörung führt, die entsprechend negativ konnotiert wird. Es wird vom Beschuldigten eine Beichte erwartet. Vorurteile Die unangemessene Skandalisierung von Christian Wulff steht Kepplinger zufolge für einen Journalismus, der unbewiesene Vorwürfe ohne sachlichen Hintergrund im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung publiziert hat und damit den Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten forcierte. Kepplinger beklagt, dass Beschuldigte bereits vor einer abschließenden Untersuchung der jeweiligen Fälle in Medien pauschal diskreditiert worden sind. Dadurch seien die Grenzen einer fairen und ausgewogenen Berichterstattung in zahlreichen Fällen verletzt worden. Missachtungen von Persönlichkeitsrechten und der Sorgfaltspflicht, die dem Deutschen Presserat vorgelegt werden, haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Insgesamt weist das Buch auf zahlreiche Verfehlungen im Rahmen die Medienberichterstattung hin, und es zeigt Faktoren und strukturelle Rahmenbedingungen auf, die derartige Entwicklungen begünstigen. Skandale lassen sich zwar anhand von bestimmten Maßstäben konkret beurteilen. Gleichwohl hängt die Bewertung des Empörungsgrades über bestimmte Verfehlungen von individuellen Sichtweisen, Erfahrungen und normativen Einstellungen ab, die sich herausgebildet haben: „Sind Schemata einmal etabliert, erscheinen alle Fakten und Interpretationen, die ihnen widersprechen, als faktisch oder irreführend, als Übertreibung oder Untertreibung. Dagegen wird alles, was die Schemata zu bestätigen scheint, bereitwillig <?page no="74"?> 74 3. Medienskandale akzeptiert und notfalls stimmig gemacht. Geglaubt wird nur noch, was zum Schema passt. Die eigene Sichtweise erscheint dabei nicht als subjektive Meinung, sondern als objektive Einsicht in die Natur der Sache.“ (Kepplinger 2012, S. 25) Es fällt Menschen bisweilen schwer, eigene Vorurteile zu revidieren, konträre Meinungen zu akzeptieren und sich selbst in seiner Einschätzung zu korrigieren. Wenn Journalisten beispielsweise einen Wirtschaftsskandal aufdecken möchten, von dessen Existenz sie überzeugt sind, dann fällt es nicht leicht zu akzeptieren, dass nach näherer Prüfung an den erhobenen Vorwürfen ggf. nichts dran ist. Dies dokumentiert dann die eigene Fehleinschätzung, die nur ungern zugegeben wird. Zudem ist ja der Druck da, eine Geschichte über den Skandal zu publizieren. Dies kann dann dazu führen, dass nur geringe Verfehlungen zu einem Skandal aufgebauscht werden. Zudem neigen Journalisten gelegentlich dazu, Themen aufzugreifen, die von anderen Kollegen bereits bearbeitet werden. Eine kollektive Skandalberichterstattung erzeugt „Trittbrettfahrer“ (Kepplinger 2009, S. 185), die sich am Skandalisierungstrend zu einem bestimmten Thema beteiligen, wenn ggf. gar nicht die Substanz und Relevanz vorhanden ist, die von vielen Berichterstattern gesehen wird. Die Skandalauswahl und -bewertung folgt Trends und Zyklen. Menschen neigen dazu, sich bestimmten (Vor-)Urteilen anzuschließen und den neutralen und unabhängigen Blick gerade dann zu verlieren, wenn eine emotionale Empörungswelle die öffentliche Debatte prägt. Analysen Es gibt unterschiedliche Zugänge, um Skandale auszuwerten. So bietet es sich an, die Geschichte und Veränderungen von Normen im Lichte der Öffentlichkeit zu untersuchen, die Skandalbewertungen nach sich gezogen haben. Des weiten kann aufgezeigt werden, wie unterschiedliche Mediengattungen wie der Boulevard- und Qualitätsjournalismus Skandalisierungen publizistisch erörtern. Sofern der Verlauf einzelner Skandale rekonstruiert wird, kann herausgearbeitet werden, ob die Kritik an den vermeintlichen oder tatsächlichen Skandalverursachern berechtigt ist oder nicht. Darüber hinaus ist es möglich, die Rolle von Personen oder Organisationen zu untersuchen, die an Skandalen beteiligt sind. Dazu gehören Medien, die Skandale öffentlich machen und die Reaktionen des Publikums. <?page no="75"?> 75 3.1 Journalismus Weiterhin besteht die Option, die grundlegenden Mechanismen von Skandalen aufzuzeigen. Hier werden z. B. Verläufe systematisch herausgearbeitet, die im Rahmen der Skandalisierung beobachtet werden können, um charakteristische Merkmale erkennen und bewerten zu können (vgl. Kepplinger 2012). 3.1 Journalismus Skandale werden von den Medien nicht nur aufgegriffen, sondern anhand spezifischer Produktionsbedingungen, sowie Verarbeitungs- und Präsentationslogiken konstruiert, die sich am Nachrichtenwert orientieren. Medien machen Missstände zu Skandalen, indem sie von ihnen angeprangert werden. Sie haben im Rahmen ihrer Kontroll- und Kritikfunktion die Aufgabe, gesellschaftlich relevante Skandale aufzudecken und öffentlich zu machen. Der investigative Journalismus hat hier wichtige Arbeit geleistet. So wurde u. a. die Watergate-Affäre 1973-1974 in den USA durch die Recherche der Washington-Post-Journalisten Bob Woodward und Carl Bernstein ans Licht gebracht, die dazu geführt hat, dass der damalige amerikanische Präsident Richard Nixon zurücktreten musste (vgl. Weischenberg 1992). Neben Umwelt-, Wirtschafts- und Sportskandalen standen in Deutschland in den letzten Jahren zahlreiche politischen Skandale im Mittelpunkt des Interesses, die von renommierten Journalisten wie Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden konnten (vgl. Kamps 2007). Das Aufspüren von derartigen Missständen ist für freie Gemeinschaften von zentraler Bedeutung. Nur in den Gesellschaften, in denen Pressefreiheit herrscht und in denen Journalisten die Möglichkeit besitzen, frei und ohne politischen Druck zu recherchieren, um Missstände und Skandale transparent zu machen, kann eine Demokratie funktionieren. Der Maßstab zur Beurteilung von Skandalen wandelt sich im Laufe der Zeit und ist stets von den gängigen Norm- und Wertmaßstäben der entsprechenden Gemeinschaft abhängig. „Witwenschütteln“ Beim sogenannten Witwenschütteln belästigen Journalisten die Angehörigen der Opfer von Kriegen, Unfällen oder Anschlägen. Sie versuchen das Leid dieser Menschen zu instrumentalisieren, indem sie rücksichtslos die unter Schock stehenden Menschen heimsuchen, um Schlagzeilen und Bilder für ihre Bilder zu bekommen. Damit wird die Grenze zwischen der Informationspflicht und <?page no="76"?> 76 3. Medienskandale dem reinen Voyeurismus durchbrochen. Es geht darum, eine sensationalistische Darstellung ohne die Rücksicht auf die Gefühle der Betroffenen zu bewerkstelligen. Beim Grubenunglück am 1. Juni 1988 in Borken, bei dem 51 Menschen ums Leben gekommen sind, haben sich Journalisten als Feuerwehrleute und Ärzte verkleidet, um Zutritt auf das Grubengelände zu erhalten. Sie haben die Angehörigen der Opfer unter Druck gesetzt, ihnen Fotos der verstorbenen Angehörigen zu überlassen, ohne sich dabei als Medienberichterstatter ausgewiesen zu haben (vgl. Schicha 2014). Beim sogenannten Gladbecker Geiseldrama, bei dem mehrere Menschen ums Leben kamen, haben Journalisten die Geiselnehmer und Geiseln interviewt und sich in den Fluchtwagen gesetzt, um den Verbrechern den Weg zur Autobahn zu zeigen (vgl. Weischenberg 1992, Buck 2007, Wilke 2007). Fehlende Recherche Ein Todesfall führte zu einer falschen Berichterstattung, die sowohl von Boulevard-, als auch von Qualitätsmedien geführt wurde. Ein sechsjähriger Junge, dessen Vater Iraker war, kam 1997 in einem Schwimmbad in Sebnitz ums Leben. Die Mutter ging von einem rechtsradikal motivierten Verbrechen aus. Zahlreiche Medien berichteten über diese vermeintliche Straftat. Die Schlagzeilen lauteten „Neo-Nazis ertränkten Kind“ in der BILD-Zeitung, „Badeunfall erweist sich als rassistischer Mord“ (taz) und „Ein Kind ertränkt wie eine Katze“ (Süddeutsche Zeitung). Es stellte sich bei näherer Prüfung heraus, dass es sich um einen Badeunfall ohne Fremdeinwirkung handelte. Offensichtlich haben hier mehrere Medien voneinander abgeschrieben, ohne den Sachverhalt selbst weiter zu recherchieren (vgl. Jogschies 2001). Vorverurteilungen Im Fall des Wettermodertors Jörg Kachelmann, der einer Vergewaltigung beschuldigt und schlussendlich freigesprochen wurde, ging eine lange Mediendebatte voraus. Während die Wochenzeitungen „Die Zeit“ und „Der Spiegel“ den Angeklagten publizistisch unterstützten, gab es in der „Bunte“ und in der „BILD-Zeitung“ erhebliche Kritik an ihm (vgl. Kepplinger 2012). <?page no="77"?> 77 3.1 Journalismus Diese Beispiele dokumentiert die Gier nach einer interessanten und lukrativen Geschichte unter Missachtung journalistischer Standard. Dies ist besonders verwerflich, wenn Unschuldige zu Unrecht skandalisiert werden und die Medien als Plattform genutzt werden, um falsche Verdächtigungen und Lügen zu verbreiten. Pseudoskandale Es gibt auch die Möglichkeit, Skandale bewusst zu inszenieren. Skandale gehören dann zu den Vermarktungsstrategien in den Medien. Beleidigungen und sexualisierte Darstellungen finden Eingang in diverse Formate, um die Aufmerksamkeit zu erreichen, die sich in Einschaltquoten, Auflagezahlen oder Klicks messen lässt. TV-Formate speziell aus dem privat-kommerziellen Programmspektrum werden häufig mit Skandalen in Verbindung gebracht, um die öffentliche Resonanz zu stärken. Dies gilt auch für die Teilnehmer in Real-Live-Formaten (vgl. Lünenborg u. a. 2011). Prominente und Nicht-Prominente nutzen die Medienbühne, um sich öffentlich darzustellen und hoffen durch inszenierte Skandale Ruhm und Geld zu erlangen. In der so genannten Casting-Gesellschaft (vgl. Pörksen/ Krischke 2010, Krischke/ Pörksen 2013, Götz/ Bulla/ Mendel 2013) suchen die Akteure eine Dauerpräsenz, die sich gut vermarkten lässt. Dabei geht es um den Austausch von Informationen gegen Publizität. Es werden angeblich authentische Einblicke ins Privatleben gewährt, wenn eine Berichterstattung erwartet werden kann. Dabei handelt sich dann um ein gutes Geschäft für beide Seiten. In diesem Kontext versuchen Prominente durch Provokationen ihren Marktwert zu steigern, indem sie ein skandalträchtiges Image über die Medien aufbauen. Dabei besteht die Gefahr, dass die Reputation des Akteurs, der den Skandal sucht, beschädigt wird. <?page no="78"?> 78 3. Medienskandale Abbildung 8: Medienskandale 3.2 Politik Politiker stehen unter einer permanenten Medienbeobachtung. Sie brauchen die Medien, um ihre Positionen darzulegen. Deshalb ist es zentral, einen möglichst positiven Eindruck beim Wahlvolk zu hinterlassen. Ein aufgedecktes Fehlverhalten durch die Medien kann einen derartig großen öffentlichen Druck erzeugen, dass der Rücktritt und damit verbundene Karriereknick unverzichtbar sind. Eine missglückte Rede über die Rolle der Juden im Dritten Reich führte z. B. 1988 zum Rücktritt des ehemaligen Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger. Pauschale Vorurteile gegenüber Politikern sind weit verbreitet. Sie gelten als korrupt, machtbesessen und egoistisch. In den Medien werden ihnen pauschale Negativ-Etikettierungen in Form von Verbrechens-Assoziationen (z. B. Verfassungsbruch, Diebstahl) oder Schuld-Stempelungen (z. B. Putzfrauen-, Bestechungs- und Flugbereitschaftsaffäre) angeheftet. Besonders sensibel werden persönliche Bereicherungen von Politikern wahrgenommen. So flog der damalige Ministerpräsident Lothar Späth (CDU) 1991 auf Kosten der Industrie. 2002 wurden dienstlich erworbene Bonus-Flugmeilen von den Politikern Gregor Gysi (DIE LINKE) und Cem Özdemir (BÜND- <?page no="79"?> 79 3.3 Wirtschaft NIS90/ DIE GRÜNEN) privat genutzt. Im gleichen Jahr erhielt der ehemalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) Zuwendungen einer PR-Agentur. Der damalige Bundespräsident Christian Wulf musste 2012 aufgrund zahlreicher Vorwürfe einer persönlichen Bereicherung zurücktreten, auch wenn diese Beschuldigungen durch ein juristisches Verfahren später entkräftet wurden (vgl. Kepplinger 2012 und weiterführend Hondrich 2002). 3.3 Wirtschaft Ebenso wie Politiker spielen Entscheidungsträger in den Wirtschaftsbetrieben im Rahmen von Skandalvorwürfen eine besondere Rolle. Die hohen Managergehälter werden a priori als Skandal klassifiziert. Ein grundlegendes Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Profitorientierung von Unternehmen führt dazu, dass eine hohe Transparenz der Aktivitäten gegenüber der Öffentlichkeit erwartet wird. Dies gilt für die Branchen, die über ein erhebliches Risikopotenzial, wie z. B. Chemieunternehmen oder die Atomindustrie, verfügen. Als besonders dramatisch werden Störfälle, Unfälle und Katastrophen wahrgenommen, die die ökologische Umwelt nachhaltig belasten. Äußerst sensibel reagieren Verbraucher auf Lebensmittelskandale, da hier eine unmittelbare Betroffenheit der Bürger zu konstatieren ist. Gerade in derartigen Fällen berichten nicht nur die traditionellen Medien über die Skandale, sondern auch Verbraucherschützer und Umweltverbände, die den Skandal neben der notwendigen Aufklärung dazu nutzen, die eigene Reputation zu stärken (vgl. Geffken 2005). Neben der notwendigen Aufklärung neigen Medien zu unangemessenen Dramatisierungen. Zwar müssen komplexe Sachverhalte sich im Rahmen der Berichterstattung zumindest durch die Überschrift - die auf die Meldungen aufmerksam machen sollen - auf wenige Schlagworte reduzieren. Schlagzeilen, die speziell in den Boulevardmedien mit Begriffen wie Desaster, Störfall, Bedrohung, Gift oder Lebensgefährdung operieren, wecken zwar öffentliches Interesse, sind aber häufig übertrieben. Kepplinger (2012, S. 50f.) differenziert hierbei zwischen unterschiedlichen Typen, die als Skandale klassifiziert werden: ▶ Horror-Etiketten (z. B. Waldsterben, Giftregen, Killerbakterien) ▶ Katastrophen-Suggestionen (z. B. Vogelgrippe, Schweinegrippe, Super-GAU) <?page no="80"?> 80 3. Medienskandale ▶ Katastrophen-Collagen (z. B. Aidsviren, Rinderwahnsinn, Schweinepest) Im Rahmen der Berichterstattung wird mit dramatisierenden Bildern gearbeitet, um den angeblichen Ernst der Situation zu dokumentieren. Wenn Ärzte und Pfleger einen Schutzanzug und Mundschutz tragen, wird das Bedrohungspotenzial, z. B. vor ansteckenden Krankheiten zusätzlich visuell unterstrichen. Darüber hinaus kann durch optische Mittel, wie den Einsatz von Zeitlupen, Schwarz-Weiß-Aufnahmen, Texteinblendungen oder Vergrößerungen gearbeitet werden. Wenn dann noch emotionalisierende Trauermusik eingespielt wird, ist die Dramaturgie perfekt, die Ängste, Empörung und Wut erzeugen kann. Durch derartige Inszenierungsstrategien kann es zu unangemessenen Übertreibungen kommen, die dem faktischen Skandalisierungsgrad u. U. konträr gegenüberstehen. Fazit Die medienethische Relevanz von Medienskandalen ist offenkundig, da diese moralischen Fehlentwicklungen innerhalb der Berichterstattung öffentlich machen. Gleichwohl sollten derartige Entwicklungen nicht isoliert betrachtet werden. Der Skandal ist ein Abbild gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und sollte daher in einen entsprechenden Bewertungszusammenhang eingeordnet werden. An der Aufdeckung von Skandalen besteht zu Recht ein großes öffentliches Interesse. Die Herstellung von Öffentlichkeit durch das Zeigen von Missständen ist schließlich ein Zeichen einer funktionierenden Demokratie. Im Gegensatz zur harmlosen Verfehlung besitzt der Skandal eine weit größere Anziehungskraft. Emotionen werden geschürt. Es erfolgt eine klare Einteilung in Gut und Böse, bzw. Opfer und Täter. Schließlich geht es stets darum, die knappe Ressource der öffentlichen Aufmerksamkeit zu erreichen. Der Erfolg der Berichterstattung über einen Medienskandal wird zentral anhand der Einschaltquoten und Auflagenzahlen gemessen. Was nicht wahrgenommen wird, existiert praktisch nicht. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass provozierte Skandale mediale Anschlussdiskurse zur Folge haben. Die Selbstreferentialität der Medien führt dazu, dass Medien gerne über Sachverhalte berichten, die über ein hohes Skandalpotential verfügen. Der Skandal liegt hierbei nicht zwingend am provozierenden Verhalten der provozierenden Protagonisten, sondern darin, dass ihnen zuvor eine Bühne gegeben wurde, um sich skandalträchtig medial in Szene zu setzen. <?page no="81"?> 81 3.4 Literatur Neben den inszenierten Skandalen, bei denen es in erster Linie darauf ankommt, öffentliche Aufmerksamkeit zu erhalten, gibt es eine Berichterstattung, in der weniger die Wahrhaftigkeit der Journalisten, sondern ihre ökonomischen Interessen im Mittelpunkt stehen. Grundsätzlich sind Journalisten, aber auch Blogger und alle anderen Diskursteilnehmer in Medien gefordert, sensibel und zurückhaltend mit Vorwürfen gegenüber Personen und Gruppen zu sein, wenn diese nicht bewiesen sind. Jeder, der mit nichtzutreffenden Behauptungen in die Öffentlichkeit tritt, löst damit weitreichende öffentliche Reaktionen auch über die Neuen Medien aus, die sich rasant verbreiten können. Eine unangemessene Skandalisierung kann dramatische Folgen für die Betroffenen haben. Die Verbreitung falscher Verdächtigungen und übler Nachrede sind zudem justiziabel und können neben Schadenersatzforderungen die Reputation desjenigen beschädigen, der einen falschen Skandalisierungsverdacht ohne die notwendige Prüfung des Wahrheitsgehaltes vorschnell verbreitet hat. 3.4 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Bergmann, Jens/ Pörksen, Bernhard (Hrsg.) (2009): Skandal! Die Macht öffentlicher Empörung, Köln. Buck, Christian F. (2007): Medien und Geiselnahmen. Fallstudien zum inszenierten Terror, Wiesbaden. Bulkow, Kristin / Petersen, Christer (2011): Skandalforschung: Eine methodologische Einführung. In: Bulkow, Kristin / Petersen, Christer (2011): Skandale. Strukturen und Strategien öffentlicher Aufmerksamkeitserzeugung. Wiesbaden, S. 9-28. Burkhardt, Steffen (2006): Medienskandale. Zur moralischen Sprengkraft öffentlicher Diskurse, Köln. 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Jogschies, Rainer (2001): Emotainment. Journalismus am Scheideweg. Der Fall Sebnitz und die Folgen. Münster. Kamps, Klaus (2007): Politisches Kommunikationsmanagement. Grundlagen und Professionalisierung moderner Politikvermittlung, Wiesbaden. Kepplinger, Hans Matthias (2009): Publizistische Konflikte und Skandale. Wiesbaden. Kepplinger, Hans Matthias (2012): Die Mechanismen der Skandalisierung. Zu Guttenberg, Kachelmann, Sarrazin & Co.: Warum einige öffentlich untergehen und andere nicht. München. Kepplinger: Hans Matthias (2017): Totschweigen und Skandalisieren: Was Journalisten über ihre eigenen Fehler denken. Köln. Kepplinger, Hans Matthias / Ehmig, Simone Christine / Hartung, Uwe (2002): Alltägliche Skandale. Eine repräsentative Analyse. Konstanz. Krischke, Wolfgang / Pörksen, Bernhard (2013): Das Labor der neuen Menschen. Täter und Opfer der Casting-Gesellschaft. In: Robertson-von Trotha von, Caroline Y. (2013) (Hrsg.): Celebrity Culture. Stars in der Mediengesellschaft. Baden-Baden: Nomos, S. 145-158. Lamprecht, Stephan (2013): Die größten Lügen, Skandale und Intrigen aller Zeiten. München. Lünenborg, Margret u. a. (Hrsg.) (2011): Skandalisierung im Fernsehen. Strategien, Erscheinungsformen und Rezeption von Reality TV Formaten. Düsseldorf. Online verfügbar: www.medienanstalt-nrw.de/ fileadmin/ lfm-nrw/ Forschung/ LfM- Band-65.pdf Mork, Andrea (2007): Zur Ausstellung. In: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Skandale in Deutschland nach 1945, Bonn, S. 16-21. Oelrichs, Inga (2017): Skandalfaktoren. Analysen zur Darstellung und Strukturen medialer Skandalisierung auf Basis der Nachrichtenwertforschung. Köln. Pflügler, Sebastian / Baugut, Philipp (2015): Normverstoß, Machtkampf oder Internethysterie? Der Skandal und die Typen seiner Erforschung. In: Publizistik 3/ 2015, S. 305-324. Pörksen, Bernhard/ Detel, Hanna (2012): Der entfesselte Skandal. Das Ende der Kontrolle im Digitalen Zeitalter. Köln. 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Bonn, S. 156-163. <?page no="85"?> 85 4. „Fake News“ 4. „Fake News“ Die Auseinandersetzung mit Aspekten der Wahrheit stellt in der europäischen Philosophie traditionell ein zentrales Thema. Die Beachtung der Wahrheit führt zu Verlässlichkeit und Vertrauen (vgl. Kolmer 2017). Schließlich gilt: „Wer einmal lügt, dem glaubt, man nicht.“ Dieser Spruch zeigt die Dimension von Äußerungen, die aufgrund eines Täuschungsverdachtes mit negativen Konnotationen belegt sind. Die Lüge gilt als Regelverstoß und wird mit Niedertracht oder Verrat assoziiert. Es handelt sich um ein Fehlverhalten, das sanktioniert werden sollte. Ehrlichkeit hingegen gilt als Tugend, die angestrebt werden sollte. Dabei kann es aus einer ethischen Perspektive durchaus gute Gründe geben, zu lügen. Wer einen zu Unrecht Verfolgten in seinem Haus versteckt und einer illegitimen Staatsmacht gegenüber negiert, dass dieser dort Schutz erhalten hat, lügt zwar. Dennoch kann diese Falschaussage moralisch geboten sein, sofern dadurch z. B. die Rettung eines unschuldig verfolgten Juden vor der Gestapo erfolgt. In diesem Fall wird von einer Notlüge gesprochen (vgl. Hürter/ Vasek 2017, Zehnpfennig 2017). Es gibt weitere Grenzfälle, die eine Lüge rechtfertigen können: Wenn eine Frau bei einem Vorstellungsgespräch gefragt wird, ob sie schwanger ist oder einen Kinderwunsch hat, darf sie dies verneinen, selbst wenn dies nicht zutrifft. Es geht hierbei um die Privatsphäre der Person, die aufgrund ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden darf: „Die Lüge zum Schutz der Privatsphäre setzt woraus, dass andere kein Recht haben, den fraglichen Sachverhalt zu erfahren. Das ist immer dann der Fall, wenn die anderen von diesem Sachverhalt nicht betroffen sind.“ (Dietz 2003, S. 143) In derartigen Fällen ist die Lüge sogar aus einer juristischen Perspektive erlaubt. Wer seinen Partner anlügt, indem er ihm falsche Komplimente macht, erzählt zwar die Unwahrheit. Gleichwohl kann dieses Verhalten dazu beitragen, dass die Beziehung stabil bleibt. Wenn es sich ausschließlich um Höflichkeit und Rücksichtnahme handelt und niemand zu Schaden kommt, kann eine wohlwollende Lüge unproblematisch sein. Es gilt aber, dass im sozialen Umgang Ehrlichkeit erwartet wird, um die Erwartung nicht zu enttäuschen, dass man sich auf andere Menschen verlassen und ihnen vertrauen kann. Dies gilt insbesondere für Berufsgruppen, die wie Ärzte, Richter und Polizisten eine große Verantwortung tragen. Von ihnen wird <?page no="86"?> 86 4. „Fake News“ erwartet, dass sie die Wahrheit sagen, um Vertrauen in die entsprechenden Instanzen zu erhalten (vgl. Dietz 2003). Gleiches gilt für die Medienberichterstatter (vgl. nachfolgend Schicha 2016a und b, Schicha 2017, Schicha 2018a). Von ihnen wird erwartet, dass sie wahrheitsgemäß und unabhängig berichten, gründlich recherchieren, ihre Quellen sorgfältig prüfen sowie gesellschaftlich relevante Sachverhalte aufzeigen, einordnen und angemessen bewerten (vgl. Kuhla 2017). Sie sollen ihrer Kontroll- und Kritikfunktion angemessen nachkommen und Distanz gegenüber der Politik und Wirtschaft wahren, der Wahrheit verpflichtet sein und die möglichen Folgen ihrer Berichte im Vorfeld selbstkritisch reflektieren. Diese Leitlinien gelten für den investigativen Qualitätsjournalismus. Der Sport- und Boulevardjournalismus hingegen will primär unterhalten und folgt weniger hohen Ansprüchen. Aber auch hier gilt, dass mit lauteren Methoden gearbeitet werden sollte. Insgesamt folgt der Journalismus in Deutschland, abgesehen von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern, dem Markt- und nicht dem Integrationsmodell. Medienbetriebe müssen sich in der Regel je nach Medium durch Klicks, Einschaltquoten oder Verkaufszahlen finanzieren. Die öffentliche Resonanz auf die Medieninhalte bestimmt die Werbepreise und den daraus resultierenden Erfolg oder Misserfolg der Anbieter. Insofern besteht ihr Interesse daran, die Inhalte so zu gestalten, dass ein möglichst breites Publikum erreicht wird, um die Medienprodukte zu verkaufen. Diese strukturellen Bedingungen sorgen nicht dafür, dass die Verbreitung von „Fake News“ automatisch zunehmen oder gar legitimiert werden können. Vielmehr sollten Medienbetriebe ein Interesse daran haben, dass ihnen geglaubt wird. Der Warencharakter der Nachricht sollte nicht dazu führen, dass die Maxime der Gewinnorientierung der Glaubwürdigkeit schadet. Die wichtigste Ressource von Medien liegt im öffentlichen Vertrauen. Medienskandale und Lügengeschichten führen zu einem Reputationsverlust des betroffenen Mediums und langfristig zu einem negativen Image (vgl. Schicha 2015). Kepplinger zufolge bezweifelt fast die Hälfte der Rezipienten, dass Medien über kontroverse Themen objektiv, sachgerecht und somit angemessen berichten. Der Vorwurf richtet sich darauf, dass über relevante Sachverhalte nur unzureichend berichtet würde sowie eine ungerechtfertigte Skandalisierung von Personen und Institutionen stattfände. Trotz dieser Vorwürfe vertritt Kepplinger (2017, S. 9) die These: „Deutschland hat eines der weltweit besten Mediensysteme.“ Er lobt den hohen Qualitätsstandard des Rundfunks, weist <?page no="87"?> 87 4. „Fake News“ aber zugleich auf die Legitimationskrise von Medien hin, die durch Begriffe wir ‚Lügenpresse’ in die öffentliche Debatte eingegangen sind. Der Autor kritisiert die „unheilvolle Verquickung von Politik und Medien“ (Kepplinger 2017, S. 12) und beklagt eine „unprofessionelle Nachrichtenauswahl“, „die Vernachlässigung wichtiger Informationen“ und die „Steuerung der Meinungsbildung durch verdeckte Wertungen“ (Kepplinger 2017, S. 13). „Lügenpresse“ war das Unwort des Jahres 2014, das die Glaubwürdigkeitskrise des Medienjournalismus komprimiert illustriert. Die rasante Beschleunigung der Berichterstattung und die Vielzahl der publizierenden Akteure haben zu einer Unübersichtlichkeit und Orientierungslosigkeit geführt, aus der Vertrauensverluste resultieren. Die Zeitungskrise hat zudem einen Qualitätsverlust in Teilen der Presseberichterstattung erzeugt. „Was wir von der Gesellschaft und ihrer Welt wissen, wissen wir fast ausschließlich durch die Massenmedien. Gleichzeitig haben wir jedoch den Verdacht, dass dieses Wissen manipuliert wird. Zumindest kommt es extrem selektiv zustande, gesteuert zum Beispiel durch wenige Faktoren, die den Nachrichtenwert von Informationen bestimmen oder Unterhaltungssendungen attraktiv erscheinen lassen. Aber dies Gegenwissen wirkt sich nicht aus. Die Realität ist so hinzunehmen, wie sie von den Massenmedien präsentiert und rekursiv, auf sich selbst aufbauend, reproduziert wird.“ (Luhmann 1996) Dieses Zitat von Luhmann drückt ein grundlegendes Misstrauen gegenüber Medienmeldungen aus. Das Statement skizziert grundlegende Selektionskriterien, die bei der Auswahl von Nachrichten relevant sind. Gleichwohl werden unabhängig davon pauschale Vorwürfe gegen die Berichterstattung formuliert. Der amerikanische Präsident Trump beschimpft amerikanische Medien wie CNN seit Beginn seiner Amtszeit verbal oder per Twitter regelmäßig als „Fake News“ (vgl. Krienke 2017). „Trumps Twitter-Meldungen stellen Zusammenhänge derart verkürzt, verzerrt und um entscheidende Fakten beraubt dar, dass der Mediennutzer bei der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes auf wenig Nennenswertes stößt. Hier wird die politische Lüge nicht um eines höheren Gutes willen und mit größerem Verantwortungsbewusstsein eingesetzt, sondern aus purem Eigeninteresse, ja aus Eigenliebe. Sie dient nicht dem Wohl des Gemeinwesens, sondern beschädigt die auf Vertrauen gegründete Demokratie.“ (Zehnpfennig 2017, S. 19) <?page no="88"?> 88 4. „Fake News“ Auch journalistische Berichterstatter werden in Deutschland mit Begriffen wie „Lücken- oder Systempresse“ assoziiert. Ihre Arbeit wird als „Pinocchiopresse“ verunglimpft. Sie gelten als „Staats-, System- und Mainstreammedien“ (vgl. Lilienthal/ Neverla 2017). Es wird weiterhin der Vorwurf artikuliert, dass primär über globale Katastrophen und Kriege berichtet wird, während die Alltagsprobleme der Bürger in der Berichterstattung häufig nicht berücksichtigt werden. Zahlreiche weitere Institutionen neben den Medien haben in der Bundesrepublik in den letzten Jahren ebenfalls an Glaubwürdigkeit verloren. Führungspersönlichkeiten aus der Politik, den Banken, dem Sport und den Kirchen haben durch Skandale zu einem quasi kollektiven Reputationsverlust der entsprechenden Institutionen beigetragen (vgl. Kepplinger 2012, Kuhla 2017). Medien geraten ebenfalls in die öffentliche Kritik. ▶ Der Boulevardpresse wird vorgeworfen, die Persönlichkeitsrechte von Prominenten nicht zu achten. ▶ Der Reise- und Motorjournalismus muss sich gegen Vorwürfe wehren, unkritisch und zu wohlwollend über Urlaubsorte und Fahrzeuge zu berichten. ▶ Vorwürfe der PR und Schleichwerbung werden in diesem Zusammenhang ebenfalls geäußert. ▶ Gegenüber der Kriegs- und Krisenberichterstattung wird der Vorwurf artikuliert, dass die eingebetteten Reporter ausschließlich positiv über die Truppen berichten, die sie begleiten und von denen sie beschützt werden. „Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit“, heißt es dann. Dieser Satz stellt demzufolge eine häufig geäußerte Kritik dar, die an die Kriegs- und Krisenberichterstatter gerichtet wird. Konkrete Fehler im Rahmen der Ukraineberichterstattung mussten öffentlich-rechtliche TV-Anbieter einräumen (vgl. Krüger 2016). Insofern gibt es berechtigte Fragen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Medien gegenüber bestimmten journalistischen Branchen und aufgrund von konkreten Einzelfällen, in denen die Berichterstattung nicht korrekt war. Eine Studie der Universität Leipzig kam zu folgendem Befund. Es wurde den Probanden der Mitte-Studie 2016 die Frage vorgelegt, ob sie von der Lügenpresse sprechen würden, wenn sie an die Medienlandschaft in Deutschland denken. 14 % bejahten das. 41,2% positionieren sich gegen diesen Begriff: In Westdeutschland liegt die Ablehnung dieser Aussage bei 43,2% und damit um 10 % höher als in Ostdeutschland (33,6%). <?page no="89"?> 89 4. „Fake News“ „In ganz Deutschland distanzierten sich also weniger als die Hälfte der Befragten von dem Begriff, beinahe die Hälfte signalisierte mit der Antwortkategorie ‚teils/ teils‘ ihre Unentschiedenheit.“ (Decker u. a. 2016, S. 62). In weiteren Befragungen vertreten rund ein Fünftel der Deutschen die Auffassung, dass der Begriff der „Lügenpresse“ gerechtfertigt sei. 72 % der Befragten halten den Begriff für nicht zutreffend. Knapp 30 % geben an, dass ihr Vertrauen in die Medien in den letzten Jahren gesunken ist (vgl. Eilenberger 2017). Seit Oktober 2014 ist der Ruf „Lügenpresse“ in Deutschland auf den Pegidademonstrationen, u. a. in Dresden zu hören. Anfang 2015 wurde der Begriff zum Unwort des Jahres erklärt, da er bereits durch die Nationssozialisten und die RAF-Terroristen verwendet wurde (vgl. Hameister 2017, Martella 2017, Probst 2017). Aus einer sozialpsychologischen Perspektive glauben Rezipienten unabhängig von der Richtigkeit und Ausgewogenheit besonders den Meldungen, die den eigenen Meinungen, Vorstellungen, Auffassungen und Weltanschauungen entsprechen (vgl. Maurer u. a. 2018). Im Internetzeitalter hat der Begriff der Filterblase (Filter Bubble) an Bedeutung gewonnen (vgl. Pariser 2011, Schweiger 2017, Baranowski 2018). Da Webseiten aufgrund algorithmischer Vorhersagen in der Lage sind, zielgenaue Informationen an die Nutzer weiterzugeben, die den Bedürfnissen und Interessen der Rezipienten entsprechen, entwickelt sich so zwangsläufig eine Isolation gegenüber den Informationen, die nicht dem Standpunkt des Nutzers entsprechen. „Wer sich in eine Filter Bubble begibt, lässt die Unternehmen vorsortieren, welche Möglichkeiten man kennenlernt. Man meint vielleicht, man steuere sein Schicksal selbst, doch die Personalisierung führt uns in einen Informationsdeterminismus, bei dem jeder getätigte Klick bestimmt, was man als Nächstes zu sehen bekommt.“ (Pariser 2012, S. 68) Der sogenannte Echokammer-Effekt geht in eine ähnliche Richtung. Er besagt, dass der virtuelle Umgang mit Gleichgesinnten dazu beiträgt, eine verengte Weltsicht einzunehmen und Meinungen außerhalb der eigenen Gruppe als falsch zu bewerten (vgl. Schweiger 2017). Beim Blick auf das Phänomen von „Fake-News“ fällt auf, dass dieser Begriff in ganz unterschiedlichen Kontexten und Zusammenhängen verwendet wird. Das Spektrum reicht von Spaß- und Satiremeldungen, über frei erfundene In- <?page no="90"?> 90 4. „Fake News“ halte, falsche Tatsachenbehauptungen, Übertreibungen, Teilwahrheiten, übler Nachrede, Gerüchten bis hin zum Mobbing (vgl. Martens 2017, Selg 2017). Es werden falsche Zahlen, Daten und Fakten präsentiert, um Menschen zu amüsieren, verängstigen, zu diskreditieren, radikale Ansichten zu vertreten und damit die öffentliche Ordnung zu stören. Als „Fake News“ werden zudem Meldungen bezeichnet, die bewusst aus dem Zusammenhang gerissen werden. Sie stellen eine gezielte Täuschung dar und verfolgen das Ziel der Desinformation (vgl. Wolf/ Dönch 2017). Sängerlaub (2017) zufolge sind „Fake-News“ die Verbreitung von falschen und irreführenden Desinformationen, um Personen, Organisationen oder Institutionen zu schaden. Die Dekontextualisierung oder bewusst falsche Interpretation wahrer Informationen wird hierbei ebenso eingeschlossen, wie die Manipulation eigentlich wahrer Informationen in Form von Bildern oder völlig frei erfundenen Inhalten. „Fake News“ werden von Zimmermann und Kohring (2018, S. 526) als „aktuelle Desinformation“ charakterisiert. Die Autoren vertreten die Auffassung, dass historische Lügen wie die Holocaust-Leugnung nicht in diese Kategorie gehören, da hierbei keine neuen Erkenntnisse dargelegt werden, sondern altbekannte falsche Aussagen lediglich wiederholt werden. Ideologische gefärbte Berichte etwa von Staatsmedien können ebenfalls nicht pauschal als „Fake News“ klassifiziert werden. Da Desinformationen und Lügen auf Mitteilungen beruhen, besitzen nicht-kommunikative Formen der Irreführung, wie die Geheimhaltung, das Zurückhalten von Informationen oder Gerüchte (vgl. Bruhn/ Wunderlich 2004) einen anderen Stellenwert als „Fake News“. Schließlich bleibt „der Wahrheitsgehalt des Gerüchts obskur, er bewegt sich aber in der Regel noch im Bereich des immerhin Vorstell- und Denkbaren. Das Gerücht kann dabei nur so lange existieren, wie eine Überprüfung seines Wahrheitsgehaltes unterbleibt oder unterbleiben muss. Nach erfolgter Wahrheitsüberprüfung löst sich das Gerücht als solches auf und sein Inhalt wird je nach Befund in den Geltungsanspruch der Lüge, der üblen Nachrede bzw. der Fehlinformation oder auch in den der nunmehr verifizierten Information oder Nachricht überwiesen.“ (Kirchmann 2004, S. 74) Auch Falschinformationen müssen nicht zwingend eine Täuschungsabsicht enthalten. Die Motivation, z. B. falsche Fakten bei Wikipedia einzustellen, kann daraus resultieren, dass getestet werden soll, wie lange es dauert, bis diese korrigiert werden (vgl. Zimmermann/ Kohring 2018). <?page no="91"?> 91 4.1 Fälschungen und erfundene Berichte Die Überspitzung von politischen Inhalten im Rahmen der Nachrichtensatire oder Nachrichtenparodie wie der „heute-show“ im ZDF, die den Anspruch haben, Gesellschaftskritik zu üben, gehören Sängerlaub (2017) sowie Zimmermann und Kohring (2018) zufolge ebenfalls nicht zu den „Fake-News“. Dies gilt auch für das Fernsehformat der „Daily Show“ in den USA oder satirische Webseiten wie „Der Postillion“. Hierbei gilt, dass die aufklärerische Desinformation nicht auf eine Täuschungsabsicht abzielt, sondern vielmehr die Emanzipation des Rezipienten fördern möchte. Auch nicht intendierte Falschinformationen durch journalistische Fehlleistungen, die bewusste Überspitzung von Headlines und Teasern zur Gewinnung von Lesern und die versehentlich falsch publizierte Meldung, die dann korrigiert wird, fallen nicht in dieses Spektrum. Zu den frei erfundenen Inhalten gehört z. B. die Meldung, dass im Keller einer Pizzeria in Washington ein Kinderpornoring betrieben wird, in dem Hillary Clinton verwickelt sei (vgl. Kuhla 2017). Beim manipulierten Inhalt werden wahre Informationen absichtlich durch Bildbearbeitung oder die Verwendung falscher Quellen verändert (vgl. Becker von Sothen 2013). Eine besonders große öffentliche Resonanz erhalten sogenannte Verschwörungstheorien. Dabei handelt es sich u. a. um Beobachtungen, die nicht erklärbar sind sowie unbegründete Vermutungen, Gerüchte und Mutmaßungen. So wird immer wieder behauptet, dass die Mondlandung gar nicht stattgefunden hat, der amerikanische Präsident Kennedy von der CIA oder der Mafia umgebracht worden ist oder die Bush-Regierung für die Terroranschläge am 11.9.2001 verantwortlich gewesen ist (vgl. Harder 2010). 4.1 Fälschungen und erfundene Berichte Die solide Recherche unter Berücksichtigung von mindestens zwei unabhängigen Quellen gilt als Basis jeder seriösen Berichterstattung. Dennoch werden frei erfundene und schlecht recherchierte Berichte verbreitet. Diese Entwicklung zeigt in den folgenden Fallbeispielen das eklatante Versagen der journalistischen Sorgfaltspflicht. „Jimmy ist acht Jahre alt und ein Heroinabhängiger der dritten Generation, ein frühreifer kleiner Junge mit rotblondem Haar, samtig braunen Augen und Nadelein- <?page no="92"?> 92 4. „Fake News“ stichen, die wie Sommersprossen die babyzarte Haut seiner dünnen braunen Arme überziehen.“ So beginnt eine Reportage von Janet Cooke, die am 28. September 1980 in der „Washington Post“ erschien und die Zeitung damit in eine schwere Glaubwürdigkeitskrise stürzte. Denn das drogensüchtige Kind, dessen vermeintliches Schicksal eine Welle des Mitleids auslöste, gab es in Wirklichkeit gar nicht. Erst als Cooke für ihre Story den renommierten Pulitzerpreis erhalten sollte, brach ihr Lügengebilde zusammen. Die Selbstkontrolle der „Washington Post“, eines der Bollwerke des investigativen Journalismus in den USA, hatte in spektakulärer Weise versagt. Die Story war diesmal frei erfunden (vgl. Kolbe 2017). Im Jahr 1983 erschütterte die Veröffentlichung der gefälschten Hitler-Tagebücher die Glaubwürdigkeit des „Stern“. Die Tagebücher waren von Konrad Kujau gefälscht worden. Als das Bundeskriminalamt den Schwindel aufdeckte, hatte der „Stern“ bereits 62 Bände für 9,3 Millionen DM gekauft. Auch Medien, wie das US-Magazin „Newsweek“, berichteten 1983 in großer Aufmachung über die Hitler-Tagebücher. Es wurde nachgewiesen, dass das Papier, auf dem Hitler seine Aufzeichnungen aufgeschrieben haben soll, mit Weißmachern versetzt wurde, die erst nach 1950 in der Papierherstellung zum Einsatz gekommen sind. Teile der Bücher wurden von Kujau aus historischen Dokumenten abgeschrieben (vgl. Seufert 2008, Heidemann 2009). Der TV-Produzent Michael Born fälschte zwischen 1990 und 1995 insgesamt 32 Fernsehbeiträge und verkaufte sie u. a. an „Stern-TV“, „Spiegel-TV“ (RTL), „Frontal“ (ZDF) und „Zak“ (ARD). Er verdiente mit absurden Berichten über Katzenjäger, Krötendrogen und den Ku-Klux-Klan in Deutschland 350.000 DM. Born wurde zu vier Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dieses Ereignis dokumentiert zum einen die kriminelle Energie von Born und zum anderen die fehlende Gegenrecherche der beteiligten Redaktionen (vgl. Born 1997, Bickenbach 2005, Thomsen 2005, Pritzl 2006). Der Schweizer Journalist Tom Kummer arbeitete ab 1993 als Hollywood-Korrespondent u. a. für die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Zahlreiche seiner erfundenen Interviews mit prominenten Filmstars, wie Brad Pitt, Pamela Anderson und Sharon Stone, wurden bis 1999 im Magazin der SZ als authentische Gespräche abgedruckt (vgl. Bickenbach 2005, Thomsen 2005, Kummer 2009). Dass die Technik oft Tücken hat, erlebten Redakteure der Stuttgarter Zeitung im Januar 2012. Auf der Homepage der deutschen Zeitung erschien eine Meldung mit der Überschrift „Merkel tritt zurück“. Eine dreiviertel Stunde lang <?page no="93"?> 93 4.2 Verbreitungswege war die Falschmeldung auf der Website zu lesen. Später entschuldigte sich die Redaktion bei ihren Lesern: „Dieser Text entbehrt jeder sachlichen Grundlage“, hieß es in einer Stellungnahme auf stuttgarter-zeitung.de (vgl. o.V. 2012). Ein aktuelles Beispiel für die Manipulation von Reportagen fand im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ statt. Der inzwischen gekündigte Reporter Claas Relotius, der auch für andere renommierte Zeitungen arbeitete, hat eigene Geschichten manipuliert und seine Reporterpreise zurückgegeben. Relotius hat mit erfundenen Zitaten gearbeitet, fiktive Orte erfunden und falsche Zusammenhänge publiziert (vgl. Fichtner 2018). „Der Spiegel“ hat eine Kommission eingesetzt, die den Fall Relotius untersuchen und aufarbeiten wird. Die Ergebnisse der hausinternen Recherche werden transparent gemacht und regelmäßig veröffentlicht (vgl. Beyer/ Kurbjuweit 2018, Schicha 2018b). 4.2 Verbreitungswege „Fake News können in allen Medienangeboten als Text, Ton, Bild bzw. Video auftreten. Besonders prädestiniert für ihre Verbreitung ist das Internet mit seinen vielfältigen Informations- und Kommunikationskanälen.“ (Selg 2017) Dafür gibt es mehrere Gründe. Der Informationsaustausch im Netz ist quantitativ höher, als über die konventionellen Medienkanäle. Darüber hinaus sind im Internet neben den klassischen journalistischen Gatekeepern weitere Akteure in Blogs oder sozialen Netzwerken aktiv, die oft unter falschen Identitäten publizistisch tätig sind. In vielen Fällen kann nicht überprüft werden, von wem welche Inhalte stammen und welche Absichten damit verfolgt werden. Ein klassisches Impressum, das die Verantwortlichkeit für Veröffentlichungen transparent macht, ist vielfach nicht mehr vorhanden. Es ist einfach und kostengünstig, Inhalte aller Art über die zahlreichen Kanäle der Neuen Medien unabhängig vom Wahrheitsgehalt zu verbreiten. Die traditionellen Medienselbstkontrollinstanzen, wie der Deutsche Presserat (2015) sind schon aufgrund der Vielzahl der Falschmeldungen nicht in der Lage, diese Massen an Beiträgen zu dokumentieren und zu bewerten. Hinzu kommt eine hohe Affinität der Mediennutzer, gerade die Nachrichten besonders aufmerksam zu rezipieren, die überraschend spannend, skurril, unterhaltsam oder provokativ sind. Hierbei handelt es sich vielfach um Meldungen, die z.T. frei erfunden sind. <?page no="94"?> 94 4. „Fake News“ Sängerlaub (2017) zeigt eine Reihe von weiteren Gründen auf, die dazu führen, dass Fake-News im Netz quantitativ immer häufiger auftauchen. Schließlich ist die Zahl der Kanäle, aus denen Menschen Nachrichten beziehen können, im digitalen Zeitalter drastisch angestiegen. Social-Media-Plattformen aber auch Blogs, Foren, Videoportale oder Suchmaschinen stellen zusätzliche Quellen für Meldungen darf. Während die professionellen Berichterstatter lange ungefiltert über gesellschaftlich relevante Bereiche wie die Politik informiert haben, ist es heute möglich, sich via Twitter oder Facebook direkt bei den Kandidaten, Parteien, Gruppierungen oder anderen Organisationen über das Internet zu informieren. Zudem hat die strukturelle und finanzielle Krise des Journalismus, der heute mehr Plattformen bedienen muss, aber weniger Kapazitäten und nur bedingt erfolgreiche Erlösmodelle hat, dazu geführt, dass alternative Informationswege genutzt werden (vgl. Weichert/ Kramp/ von Streit 2010). Reinbold (2017) vertritt die Auffassung, dass Falschinformationen absichtlich so produziert werden, dass sie die Logiken der sozialen Medien ausnutzen. Das Ziel besteht in einer maximalen viralen Verbreitung, wobei sich hierfür emotionale Reflexe wie die Empörung und Reizthemen zu den Schwerpunkten Flucht, Missbrauch sowie Krieg und Frieden besonders gut eignen, um eine hohe Aufmerksamkeit zu generieren. „Fake News“ werden aus finanziellen und aus politischen Interessen heraus verbreitet. Für die Internetplattformen und sozialen Netzwerke sind häufig abgerufene Falschnachrichten ein gutes Geschäft, weil Klicks im Netz Werbeeinnahmen bedeuten und Beiträge, die z. B. bei Facebook zahlreich geteilt werden, noch mehr Reichweite erzeugen. Wie leicht Falschinformationen zu enttarnen sind, spielt für ihre Verbreitung oft nur eine Nebenrolle. Gerade absurde Lügengeschichten können im Netz Millionen erreichen. Die klassischen Medien haben längst Ihre Gate-Keeper-Funktion verlassen. Im Internet äußern sich die einstmals passiven Rezipienten inzwischen aktiv über Blogs oder soziale Netzwerke. Dabei gilt das Motto: „Je reißerischer die Überschrift, je lauter das Foto, je spannender der Teaser, umso mehr Klicks.“ (Kuhla 2017, S. 41) Die Aufmerksamkeit über das Internet generiert schließlich die Werbeeinnahmen. Die Glaubwürdigkeit gerät dabei bisweilen in den Hintergrund. Lobo (2017) modifiziert das bereits erwähnte Luhmann-Zitat aufgrund der sich daraus ergebenen Konsequenzen durch das Internet wie folgt: „Was wir über die Welt wissen, wissen wir aus einem kleinen Bildschirm, der uns sozial, redaktionell und algorithmisch aufbereitete Informationen präsentiert, dabei <?page no="95"?> 95 4.3 Aufdeckung und Bekämpfung Sensationalisiertes, Zugespitztes, Radikales tendenziell bevorzugt, was durch die Echokammern der Netzöffentlichkeit selbstverstärkend wirkt.“ Aufgrund dieser Entwicklungen im Web 2.0 hat sich das Misstrauen speziell gegenüber der digitalen Medienberichterstattung noch erhöht. 4.3 Aufdeckung und Bekämpfung In den USA hat der Faktencheck bereits eine lange Tradition (vgl. Graves 2017). Hier sind Organisationen seit Ende der 1950er Jahre darauf spezialisiert, Behauptungen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Auf Seiten des Qualitätsjournalismus hat sich die „Washington Post“ als Faktenchecker ausgezeichnet und den ehemaligen amerikanischen Präsidenten Richrd Nixon und Ronald Reagan Ungenauigkeiten, Verfälschungen und Unwahrheiten nachweisen können. Bereits existierende Suchmaschinen wie www.hoaxsearch.com, die sich auf Fakes im Internet spezialisiert haben, leisten aktuell wertvolle Aufklärungsarbeit. In vielen Fällen reicht aber bereits der gesunde Menschenverstand aus, um „Fake News“ zu erkennen und zu beurteilen. Die Prüfung der Seriosität von den angegebenen Quellen und die eigene Recherche des Themas stellen hierfür einen ersten konstruktiven Ansatz dar. Um „Fake News“ aufzuspüren, sollte bei der Prüfung von Texten darauf geachtet werden, sich auf Details zu konzentrieren. Namen von Personen oder Organisationen sollten im Internet nachrecherchiert werden. Sofern keine oder nur lückenhafte Informationen zu finden sind, kann dies darauf hinweisen, dass sie gar nicht existieren. Um die Glaubwürdigkeit zu steigern, verweisen Falschmeldungen häufig auf etablierte Medien. Sofern der Text Links enthält, sollte immer die Originalquelle gelesen werden. Wenn der Verweis ins Nichts führt oder der zitierte Text eine ganz andere inhaltliche Ausrichtung hat, ist die Seriosität der verweisenden Quelle fragwürdig. Grundsätzlich gilt, dass seriöse Webseiten ihre Herkunft nicht verschleiern. Insofern sollten dort immer ein Impressum oder Kontaktmöglichkeiten vorhanden sein, die überprüfbar sind. Eine Rückwärtssuche von Bildern, z. B. über Tineye, erkennt, ob ein Foto bereits woanders benutzt wurde oder ähnliche Motive im Netz aufgetaucht sind. Dort gibt der Nutzer die Bild-URL ein oder lädt das Motiv hoch. <?page no="96"?> 96 4. „Fake News“ Bei vermeintlichen Live- oder Augenzeugenvideos ist eine Rückwärtssuche ebenfalls möglich. Im Bereich der Sozialen Medien wird ein weißer Haken auf blauem Untergrund nach einer Authentizitätsprüfung eingesetzt. Sowohl Facebook als auch Twitter vergeben das Icon an verifizierte Accounts, um eine Abgrenzung von Fakeangeboten vornehmen zu können. Inzwischen sind eine Reihe von Initiativen in ganz unterschiedlichen Kontexten entstanden, die sich professionell mit der Erkennung und Bearbeitung von „Fake News“ beschäftigen. Journalisten haben selbst Projekte aufgenommen, in denen rechercheerfahrende Berichterstatter Medienmeldungen auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen. Dazu gehören u. a. die ARD-Tagesschau-Faktenfinder, die seit April 2017 tätig sind und ein Team des Bayrischen Rundfunks, das einen Monat später die Arbeit aufgenommen hat (vgl. Wolf/ Dönch 2017). Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Thema liefert auch: ▶ die „Bundeszentrale für politische Bildung“ (bpb.de/ fake-news), die ein Onlinegame (fakeittomakeit.de) zum Thema herausgebracht hat, ▶ der österreichische Verein Mimikama (mimikama.at), der mit Facebook, Polizidienststellen, Kriminalämtern und Medien zusammenarbeitet und bei dem auch Fake-News gemeldet werden können, ▶ sowie die Wochenzeitung „Die Zeit“ (zeit.de/ themen/ fake-news), die einen „Faktomat“ (zeit.de/ serie/ faktomat) entwickelt hat. Unterrichtsmaterialien zu „Fake News“ sind von folgenden Institutionen und Organisationen entwickelt worden: ▶ Bayrischer Rundfunk (br.de/ sogehtmedien/ stimmt-das/ luegen-erkennen/ unterrichtsmaterial-un-wahrheiten-luegen-erkennen-100.html), ▶ Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de/ lernen/ digitale-bildung/ medienpaedagogik/ 243064/ fake-news), ▶ EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz „kicksafe.de“ (klicksafe.de/ service/ aktuelles/ news/ detail/ stop-fake-news-neue-unterrichtsmaterialien-und-app-zum-thema/ ), ▶ JFF-Institut für Medienpädagogik (jff.de/ jff/ aktivitaeten/ praxis/ artikel/ art/ unterrichtsmaterialien-zum-thema-fake-news-und-social-bots-im-digitalen-zeitalter/ ), ▶ Medienpädagogik Praxisblog (medienpaedagogik-praxis.de/ 2017/ 02/ 02/ fakenews-im-unterricht/ ) <?page no="97"?> 97 4.3 Aufdeckung und Bekämpfung ▶ Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) (medienscouts-nrw. de/ tag/ fake-news/ ) Des Weiteren arbeitet das interdisziplinär ausgerichtete Forschungsprojekt DORIAN (Desinformationen aufdecken und bekämpfen), das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung seit dem August 2017 gefördert wird, am Thema. Der Fachbereich der Informatik des Frauenhofer Institutes in Darmstadt erarbeitet Verfahren der Bild- und Textforensik zur automatischen Erkennung von Falschnachrichten. Die Juristen der Universität Kassel prüfen die rechtlichen Optionen des Vorgehens gegen Falschmeldungen. Psychologen der Universität Duisburg-Essen analysieren, wie Menschen Falschinformationen wahrnehmen und darauf reagieren. Journalismus-Experten von der Hochschule der Medien in Stuttgart erstellen ein Konvolut von „Fake News“ und ordnen diese Meldungen systematisch ein (vgl. Frauenhofer Institut 2017). True Media Die Medienkonzerne Axel Springer, Bauer Media Group, Gruner & Jahr, Funke Mediengruppe und Hubert Burda Media haben eine Initiative gegründet, bei der es um den Wert der Glaubwürdigkeit und Ausgewogenheit journalistischer Medien sowie die Bedeutung von Vertrauen für die erfolgreiche Markenführung geht. Die Agenda für True Media (vgl. W&V 2018) stellt sich im Wortlaut wie folgt dar: 1. Wir sichern das publizistische Fundament für die pluralistische Demokratie. Mit unseren journalistischen Inhalten informieren wir die Menschen in unserer pluralistischen, aufgeklärten Gesellschaft. Damit leisten wir einen unersetzlichen Beitrag zur Sicherung der Freiheit von Meinungen und Information in unserer Demokratie. 2. Wir agieren mit Menschen für Menschen. Während Algorithmen der Social Networks mit Reiz-Reaktion-Reflexen arbeiten und das Weltbild durch Filterblasen manipulieren, stellen wir den Menschen mit seiner Kraft zur eigenen Entscheidung in den Mittelpunkt. Unsere Marken und Produkte bestärken den mündigen Bürger und unterstützen seine freie Meinungsbildung - das können und wollen soziale Netzwerke nicht leisten. 3. Wir investieren in die Wahrheit. Unsere publizistische Verantwortung nehmen wir sehr ernst - in Print und Digital. Wir recherchieren, wir überprüfen und wir separieren die Wahrheit, auch die unbequeme, von der <?page no="98"?> 98 4. „Fake News“ Falschinformation - ob es um politische, inspirierende oder unterhaltende Inhalte geht. Dafür beschäftigen unsere Häuser zusammen mehr als 9000 ausgebildete Journalisten, die dafür jeden Tag im Sinne des Presserechts die Verantwortung übernehmen. 4. Wir garantieren Sicherheit. Leser und Werbekunden können sich auf uns verlassen. Wir missbrauchen keine Daten und füllen keine Schattenprofile - und im Gegensatz zu den unkontrollierten Netzwerken sorgen wir für hundertprozentige Markensicherheit in hochwertigen Werbeumfeldern. Wir stellen uns in Print und Digital dem transparenten Vergleich mit anderen Medien. Damit schaffen wir wertvolle Planungsgrundlagen für die Werbewirtschaft. 5. Wir machen Marken begehrenswert. Viele Marken wurden in den letzten Jahren durch einseitige Digitalstrategien in Werbung und Kommunikation sukzessive entwertet. Markenbildung ist ein komplexer Prozess, in dem gerade Printmedien eine fundamentale Rolle spielen - besonders weil sie verlässliche Informationsquellen in der Flut an medialen Reizen sind, mit denen der Endverbraucher tagtäglich konfrontiert wird. Unsere Studien zeigen, wie sich gut geführte Marken über Jahre entwickeln, und dass nachhaltige Kommunikation in gedruckten Zeitschriften und Zeitungen sich auszahlt - nicht nur im Sinne von Markenbekanntheit und Sympathie, sondern sehr konkret in der Kauf-Aktivierung. Hintergrund für die Betonung der journalistischen Qualität ist die wachsende Verunsicherung von Verbrauchern angesichts algorithmisch erzeugter Filterblasen, Fake News und alternativer Fakten. So heißt es bei den Verlagen, die sich zur Gesellschaft für integrierte Kommunikationsforschung (GIK) zusammengeschlossen haben. 4.4 Fazit „Eine besondere Verantwortung tragen die Medienplattformen wie beispielsweise Facebook, die als Verbreitungskanäle von News, aber auch von Fake News dienen. Hier bedarf es einer stärkeren journalistischen Kontrollarbeit, ohne dass damit Zensur betrieben wird.“ (Marschall 2017, S. 22) Es lässt sich festhalten, dass „Fake-News“ erkannt, benannt und bekämpft werden müssen. Neben den Verfassern von Falschmeldungen sollten die Platt- <?page no="99"?> 99 4.4 Fazit formen in die Pflicht genommen werden, eine Kontrolle der Inhalte zu übernehmen, die sie vertreiben und an denen sie verdienen. Vor allem die digitalen Medien bieten die Möglichkeit, Diskurse ohne großen technischen und finanziellen Aufwand zu führen. Prinzipiell kann sich jeder mit entsprechender Medienkompetenz an Debatten auf ganz unterschiedlichen Plattformen artikulieren. Dies ist im Grunde positiv zu bewerten. Gleichwohl ist die Fülle der destruktiven, zum Teil anonymisierten, Kommentare angestiegen. Phänomene wie Cybermobbing, Shitstorm, Hate Speech oder „Fake News“ nehmen rasant zu und richten einen erheblichen Schaden an. Populistische Narrative erzeugen eine hohe Aufmerksamkeit. Sie sorgen für hohe Klickraten, die aus einer ökonomischen Perspektive der Plattformbetreiber zunächst wünschenswert sind. Hier ist das Misstrauen in Medieninstitutionen bisweilen durchaus berechtigt. Wenn es dort Fehler oder Versäumnisse gibt, sollten diese aufgezeigt und öffentlich transparent gemacht werden. Diese Institutionen sollten auf berechtigte Kritik angemessen reagieren, Fehler zugeben und Fehlentwicklungen abstellen. Nur so kann Vertrauen wiederhergestellt werden. Insgesamt erreichen provozierende Statements und absurde Behauptungen eine hohe Medienaufmerksamkeit. Hier sind Medien gefordert, nach der Maxime „Gründlichkeit statt Schnelligkeit“ zu arbeiten und eine fundierte Recherche zu leisten, bevor sie Nachrichten und Meldungen veröffentlichen, die nicht stichhaltig sind. Immer wenn Falschmeldungen publiziert werden, trägt dies zum Reputationsverlust von Medien bei. Vorurteile gegenüber der sogenannten Lügenpresse werden dadurch verstärkt und fördern populistische Tendenzen. Gleichwohl ist nicht alles, was falsch ist, als „Fake News“ zu klassifizieren. Es ist zentral, zwischen einer extremen Zuspitzung, Verzerrung, Satire und tatsächlichen Falschmeldungen zu differenzieren. Medien aller Gattungen machen Fehler in der Berichterstattung. Wichtig ist insofern eine Analyse der Motive, die dazu führen, dass „Fake News“ verbreitet werden. So stellt sich die Frage, ob mangelhafte Recherche dafür verantwortlich ist, dass unwahre Behauptungen publiziert werden oder ob eine Person oder Institution gezielt und bewusst diffamiert werden soll. Für die moralische und juristische Bewertung von „Fake News“ sind die gesellschaftlichen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die Medienanbieter agieren, zu berücksichtigen, um Handlungsspielräume und Rahmenbedingungen für eine Medienberichterstattung aufzuzeigen, die ethischen Leitlinien folgt. Gleichwohl sollten die Internetplattformen und sozialen Netzwerke wie Google oder Facebook in die Verantwortung genommen werden, <?page no="100"?> 100 4. „Fake News“ wirksame Strategien gegen Falschmeldungen aller Art, schon aus Eigeninteresse zu entwickeln, da die Reputation dieser Unternehmen leidet, wenn dort regelmäßig unwahre Meldungen verbreitet werden. Kurzfristig mag es zwar ein lukrativer Geschäftsanreiz sein, möglichst viele Klicks der Nutzer - unabhängig vom Wahrheitsgehalt - zu erreichen. Langfristig ist diese Strategie kontraproduktiv, da sich die Kunden von unseriösen Anbietern dann abwenden werden 4.5 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. 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Es geht vielfach um persönliche und einfache Geschichten, bei denen die Gefühle der Rezipienten angesprochen werden sollen. Ein zentraler Kritikpunkt an der Boulevardberichterstattung besteht darin, dass sie aufgrund ihrer Jagd nach Schlagzeilen die Privatsphäre der in ihren Berichten dargestellten Personen nicht adäquat respektiert. Sensationslust, Kritiksucht, Zynismus, Enthüllungsgier und Menschenverachtung werden als prägnante Faktoren journalistischer Aussagen diagnostiziert, die letztlich zu einem Eindruck chaotischer Vielfalt sowie zur Diskontinuität und damit zu einer weiteren Destabilisierung des Normensystems in der Gesellschaft und in den Medien führen können. Die Grenzen der Medienfreiheit werden dann überschritten, wenn die Sensationslust die Privatsphäre der Personen verletzt, über die berichtet wird (vgl. Branahl 2001). Faktisch werden Prominente und Nicht-Prominente zu Opfern medialer Rufmordkampagnen, die u. a. durch die Berichterstattung in den Boulevardjournalismus ausgelöst worden sind. Hier hat eine Entgrenzung stattgefunden, sofern Vorverurteilungen publiziert werden. Grundsätzlich sollte bei Angeklagten die Unschuldsvermutung für die Medienberichterstattung gelten. Insofern ist eine sensible und zurückhaltende Behandlung entsprechender Nachrichten erforderlich, um Verdächtige nicht unzulässig öffentlich zu diskreditieren (vgl. Boenisch 2007). Diese wurde vom Deutschen Presserat im Pressekodex entsprechend festgelegt, wie die nachfolgende Abbildung zeigt: <?page no="106"?> 106 5. Boulevardjournalismus Abbildung 9: Ziffer 13 des Pressekodex 5.1 BILD-Zeitung „Oft gescholten, noch mehr gelesen“ ist der Titel eines Vorwortes von Walden (1984) in einem Band, der vom Axel-Springer Verlag herausgegeben worden ist. Dieser Ausdruck wird dem Verleger Axel Springer zugeschrieben. Walden räumt zwar berechtigte Kritik am Boulevardblatt BILD ein, gelangt aber zu der Feststellung: „Eine Verurteilung der BILD-Zeitung ist gleichbedeutend mit einer Verurteilung ihrer Leser. Wäre die BILD-Zeitung so geschmacklos und niveauzerstörend, wahrheitswidrig, verdummend und verflachend, wie das ihre zur Feindschaft eskalierten Gegner behaupten, dann müssten diese Adjektive zweifellos auch auf ihre Leserschaft bezogen werden.“ (Walden 1984, S. 11) Es wird betont, dass renommierte Politiker (z. B. Bundestagspräsidenten) in BILD Kommentare geschrieben hätten. Zudem stehe die Zeitung für soziales Engagement durch die Aktion „Bild kämpft für Sie.“ Dennoch ist keine Zeitung in Deutschland so umstritten wie die BILD. Studierende forderten in ihren Protesten Ende der 1960er Jahre die Enteignung des Verlegers Axel Springer. BILD wird abfällig als „Gossenreport“ (Henschel <?page no="107"?> 107 5.1 BILD-Zeitung 2006) klassifiziert. Die Zeitung fällt unter die Kategorie der „Blödmaschinen“, da sie mit Kategorien der „Intimisierung, Sensationalisierung, Vereinfachung und Visualisierung“ (Metz/ Seeßlen 2011, S. 423) arbeitet sowie Persönlichkeitsverletzungen, Rufmorde und Vorverurteilungen betreibt (vgl. Liesem 2018). Der ehemalige BILD-Chefredakteur Peter Bartels (2016) sieht bei der Zeitung einen Wandel vom Anwalt der Leser hin zu einem Volkserziehungsblatt, das belügt und manipuliert. Kurz nach dem Attentat auf Rudi Dutschke im Jahr 1968 versammelten sich Studenten in Berlin, die eine Blockade des Springer-Hauses vorgenommen haben. Es erfolgte ein Aufruf, die Auslieferung der BILD-Zeitung zu verhindern. (vgl. Adamski 2016). Aktuell ist die BILD-Zeitung das meistzitierteste Medium in Deutschland. 1203-mal wurde das Blatt laut einem Ranking von „Media Tenor“ im Jahr 2018 zitiert. Es folgten „Der Spiegel“ (1098), die „New York Times“ (907), die BILD am Sonntag (895) und die „Süddeutsche Zeitung“ mit 725 Zitaten (vgl. Bartl 2019). Zum Stand der Forschung Über Boulevardformate wie die BILD-Zeitung, die als Sensationsjournalismus klassifiziert werden, werden eindeutige Wirkungshypothesen abgegeben: „Über die schädlichen Auswirkungen sensationsjournalistischer Angebote auf die Rezipienten, die über vermeintlich entsittlichenden, verrohenden, emotionalisierenden, entpolitisierenden oder volksverdummenden Effekte wurde seit dem Aufkommen solcher massenattraktiver Darstellungsformen meistens wild spekuliert, aber eher selten auf der Basis abgesicherter empirischer Daten diskutiert.“ (Dulinski 2003) Diese Forschungslücke wurde von Dulinski geschlossen, indem sie in ihrer Dissertation zentrale Befunde zu individuellen, emotionalen, kognitiven und verhaltenswirksamen Effekten herausgearbeitet und eingeordnet hat. Zudem hat sie sich mit dem sogenannten Medienopfersyndrom beschäftigt und rechtliche Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt. Weiterhin hat sie sich mit normativen Vorstellungen von Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang auseinandergesetzt. Empirische Einzelstudien zur BILD-Zeitung sind von der Otto-Brenner-Stiftung herausgegeben worden. Arlt und Storz (2011) haben sich der Berichterstattung über die Griechenland- und Eurokrise 2010 gewidmet. Weiterhin wurde <?page no="108"?> 108 5. Boulevardjournalismus die Berichterstattung der Zeitung über Christian Wulff kritisch reflektiert (vgl. Arlt/ Storz 2012). Das Adolf Grimme Institut (2005) hat im Auftrag der Landesmedienanstalt für Medien NRW in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung eine Publikation herausgegeben, in der Print-, TV- und Internet-Boulevardformate auch juristisch untersucht worden sind. In der Zeitschrift für Kommunikationsökologie und Medienethik (2013) sind die Beiträge eines Symposiums anlässlich des 60-jährigen Geburtstages der BILD-Zeitung aus interdisziplinärer Perspektive dokumentiert worden. Hier haben Vertreter aus der Theologie, Theaterwissenschaft, Medienwissenschaft, Medienethik, der Medien- und Kommunikationsberatung sowie der Axel-Springer-Akademie die Arbeit der Boulevardzeitung kritisch reflektiert (vgl. Schicha 2013). Dombrowski (2008) hat zehn Jahre in verschiedenen Boulevardredaktionen gearbeitet und gibt in ihrer Monographie einen Einblick über die fragwürdigen Methoden ihrer Berichterstattung. Eine Dokumentation ausgewählter BILD-Titel vom 24. Juni 1952 bis zum 25. Juni 2015 findet sich in dem Buch des ehemaligen BILD-Chefredakteurs Kai Diekmann (2015), das durch Texte von Stefan Aust, Sebastian Turner, Ferdinand von Schirach und Franz Josef Wagner angereichert ist. BILD-Emotionen „Die Notwendigkeit, jeden Tag aufs Neue beim Leser eine Kaufentscheidung herzustellen, bringt eine radikale Titelgestaltung mit sich: Ein Aufmacher mit großem Coverbild sowie extrem großer Schlagzeile monieren die Titelseite, die damit hochgradig Aufmerksamkeit der potenziellen Käufer am Kiosk provoziert.“ (Lünenborg 2016, S. 329) „Tränen! Trennung! Triumph! “ So lautete die Alliteration einer Überschrift über der Schlagzeile „Über diese Medien spricht Deutschland heute“ in der BILD-Ausgabe vom 8. Juli 2013. Die Tränen wurden der Wimbledon-Finalistin Sabine Lisicki zugeschrieben, die das Endspiel in London verloren hatte. Die Trennung bezieht sich auf das Beziehungsende der Schauspielerin Maren Gilser. Der Triumph beschäftigt sich mit dem Sieg des Formel 1-Piloten Sebastian Vettel, der das Rennen auf dem Nürburgring gewonnen hatte. <?page no="109"?> 109 5.1 BILD-Zeitung Das strategische Vorgehen von BILD, eine möglichst hohe Leserbindung zu erreichen, kommt anhand dieser Beispiele, die mit passenden Bildern der entsprechenden Protagonisten umrahmt werden, zum Vorschein. Es geht um die Vermittlung von Emotionen. Auch Prominente müssen Schicksalsschläge hinnehmen. Und dies wird jeden Werktag zum Preis von derzeit 0,90 € eindrucksvoll dokumentiert, inszeniert und kommentiert. Das Image der BILD-Zeitung ist nach wie vor schlecht. Zwar bemüht sich das Boulevardblatt mit politischen Themen zu punkten. Es hat 2012 für die Recherche in der Wulff -Affäre sogar den Nannen-Preis für investigativen Journalismus erhalten. Die publizistische Nähe zu den Päpsten Johannes Paul II und Benedikt XVI, die in der Schlagzeile „Wir sind Papst“ (vgl. Lünenborg 2012) ihren Höhepunkt fand, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zeitung sich nach wie vor primär mit populären und populistischen Themen beschäftigt, die durch Klatsch und Tratsch sowie einen ausführlichen Sportteil und nackter Haut von Bikini-Schönheiten zum Ausdruck kommt. Da nützt es nicht, dass Bild-Chefredakteur Kai Diekmann vom Papst empfangen wird und dies in der Ausgabe vom 23. November 2005 publizistisch ausschlachtet. Dass BILD gleichzeitig die „Volksbibel“ vertreibt (2004 - 2006 sind ca. eine Mio. Exemplare verkauft worden) und Anzeigen von Prostituierten im Blatt anbietet, ist ein typischer Fall von Doppelmoral. Insgesamt ist die Frage nach der Relevanz und Angemessenheit der BILD-Themen und ihrer journalistischen Aufbereitung nach wie vor berechtigt (vgl. nachfolgend Schicha 2013). BILD-Fehler „BILD Dir Deine Meinung“. Dieser Satz prägt die Werbeanzeigen der angeblich so unabhängigen und überparteilichen Boulevardzeitung BILD. Nachdem Günther Wallraff bereits Mitte der 1970er Jahre als verdeckter Ermittler zum „Mann, der bei BILD Hans Esser war“ (vgl. Wallraff 2007) avancierte und fragwürdige Machenschaften des Blatts aufdecken konnte, leistet nun das preisgekrönte Internetportal BILDblog.de nach wie vor eine wichtige Arbeit, um schlechte Recherche, plumpe Fehlmeldungen und Provokationen sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Blattes aufzuzeigen. Schließlich erhält BILD vom Deutschen Presserat seit Jahren mit rund 25 % die meisten Rügen aller bundesdeutschen Printmedien. Immer wieder werden falsche Behauptungen aufgestellt. „Neonazis ertränkten Kind“ war die Schlagzeile der BILD vom 23. November 2000. Dass der Junge <?page no="110"?> 110 5. Boulevardjournalismus ohne Fremdeinwirkung bei einem Badeunfall ums Leben gekommen ist, wurde erst später bekannt. Der Presserat hat BILD und andere Medien aufgrund dieser Falschmeldung gerügt. BILD-Kampagnen BILD hat häufig die Gelegenheit ergriffen, bestimmte Personen publizistisch zu verfolgen oder besonders positiv darzustellen. Während der aufgrund einer Plagiatsaffäre in der breiten Öffentlichkeit heftig kritisierte ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg nach der Bekanntgabe der Vorwürfe von BILD bis zum Rücktritt durch Überschriften wie „Ja, wir stehen zu Guttenberg! “ oder „GUT! Guttenberg bleibt“ uneingeschränkt unterstützt wurde, musste der damalige Bundespräsident Christian Wulff, der sich über Jahre über eine positive Berichterstattung von BILD freuen konnte, schmerzlich erleben, dass sich das schnell ändern kann, nachdem er mit Bestechungsvorwürfen konfrontiert wurde, die sich nach juristischer Prüfung als unberechtigt herausgestellt haben. Es wird häufig mit Stereotypen und Vorurteilen gearbeitet, wie Arlt und Storz in ihren Studien zur BILD-Berichterstattung der Griechenland- und Eurokrise 2010 nachweisen konnten. So werden Griechen pauschal als faul und korrupt diffamiert. Es werden Sündenböcke gesucht und gefunden. Pressekampagnen sind immer zeitlich begrenzt. Sie verfügen über eine klare Zielvorgabe hinsichtlich einer positiven oder negativen Berichterstattung und vermitteln demzufolge eine klare Botschaft. Kampagnen sind einseitig, polarisierend und gegebenenfalls provozierend und diffamierend. Boenisch (2007) hat die Kampagnenstrategien der BILD-Zeitung systematisch analysiert. Dabei verfügt er nicht nur über den Blick von außen, sondern kann auf seine Erfahrung als langjähriger Journalist in der Münchener Redaktion der BILD-Zeitung zurückgreifen. Der Autor konzentriert sich auf Einzelfallstudien aus dem Jahr 2001, die den Berichtserstattungszeitraum von einem Monat umfassen. Dabei bezieht er sich auf zwei ausgewählte BILD-Kampagnen über die grünen Politiker Joschka Fischer und Jürgen Trittin. Im Buch wird der Frage nachgegangen, wodurch sich der journalistische Kampagnenjournalismus auszeichnet. Hinsichtlich der Machart von Boulevardzeitungen wie BILD weist Boenisch darauf hin, dass die Vermittlung von Gefühlswerten beim Kampf um die Aufmerksamkeit einen zentralen Stellenwert einnimmt. Sein Untersuchungsgegenstand wird wie folgt definiert: <?page no="111"?> 111 5.1 BILD-Zeitung „Kampagnenjournalismus ist ein Journalismus, der eine dramaturgisch angelegt, zeitlich und thematisch begrenzte Strategie betreibt, die dem kontinuierlichen Einsatz kommunikativer, insbesondere persuasive Instrumente und Techniken gezielt öffentliche Meinungen und/ oder Verhaltensweisen beeinflussen wird.“ (Boenisch 2007, S. 102) Daran anknüpfend werden acht Merkmale (Boenisch 2007, S. 113ff) festgelegt, anhand derer Kampagnenjournalismus nachgewiesen werden kann. Dabei gilt: ▶ Die Berichterstattung hat ein zentrales Thema. ▶ Die Berichterstattung erstreckt sich über einen bestimmten Zeitraum, der durch Anfangs- und Eckpunkte markiert wird. ▶ Die Berichterstattung ist intensiv. ▶ Die Berichterstattung ist dramaturgisch und strategisch angelegt. ▶ Die Berichterstattung wird aktiv aufrecht gehalten. ▶ Die Berichterstattung nutzt persuasive und manipulative Methoden ▶ Mit der Berichterstattung sollen Meinungen beeinflusst werden. ▶ Die Berichterstattung dient einem übergeordneten Ziel Die Relevanz der skizzierten Merkmale wird auf die ausgewählte Berichterstattung über die beiden grünen Spitzenpolitiker in BILD systematisch angewendet. Während bei Fischer sein körperlicher Angriff als Demonstrant auf einen Polizisten vom April 1973 im Mittelpunkt des Interesses der Boulevardzeitung steht, richtet sich der Fokus bei den Berichten über Trittin auf dessen kommunistische Vergangenheit. Es wird deutlich, dass die BILD-Artikel im ausgewählten Untersuchungszeitraum deutliche Kampagnenmerkmale aufweisen. So fällt auf, dass BILD neben den verbalen Attacken nicht davor zurückschreckt, bei einem Foto von Jürgen Trittin den Bildausschnitt zu verändern. So wird der falsche Eindruck suggeriert, dass der grüne Politiker an einer Demonstration teilgenommen hat, auf der Waffen zum Einsatz gekommen sind. Insgesamt kommt Boenisch (2007, S. 281) zu dem Ergebnis, dass in den Artikeln über Fischer und Trittin in BILD zumindest eine „subtile Form des Kampagnenjournalismus“ vollzogen worden ist. Es wird kritisiert, dass die politischen und gesellschaftlichen Kontexte, die Fischers angebliche Militanz und Trittins ehemalige kommunistische Grundhaltung erklären, von BILD nicht angemessen eingeordnet werden. Vielmehr beschränken sich die Berichte auf stereotypisierenden Spekulationen und Suggestionen sowie manipulative Darstellungsformen. <?page no="112"?> 112 5. Boulevardjournalismus BILD-Rufmord „Für die BILD-Zeitung gilt das Prinzip: Wer mit ihr im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten.“ (Matthias Döpfner, zitiert nach von Schirach 2015, o. S.) Dieses Zitat des Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG, Döpfner in einem Spiegel-Gespräch bringt zum Ausdruck, dass BILD keinen Hemmungen hat, die Reputation von Personen zu zerstören. Medien können psychische Gewalt auf Opfer der Berichterstattung ausüben. Dies dokumentieren zahlreiche Beispiele, bei denen die BILD-Zeitung eine negative Rolle gespielt hat. Dieses Blatt steht nach wie vor für einen gezielten Kampagnenjournalismus und sorgt dafür, dass Personen systematisch persönlich diffamiert und diskreditiert werden (vgl. Boenisch 2007). Provokation und Tabuverletzungen stellen dabei zentrale Strategien dar, um die Aufmerksamkeit der Leser zu erreichen. Dabei wird die Grenze zur Lüge, Fälschung und Manipulation überschritten. Es erfolgt eine klare, aber nicht zwingend berechtigte Zuordnung von Gut und Böse. Inhalte werden übertrieben und aufgebauscht. Wenn prominente Persönlichkeiten beschuldigt werden, andere Personen sexuell missbraucht zu haben, dominiert dieser Verdacht große Teile der Medienberichterstattung. Die öffentliche Empörung ist groß, und sogenannte Experten äußern medienwirksam ihre Beurteilung, noch bevor der juristische Prozess überhaupt begonnen hat oder ein Urteil gesprochen worden ist. Der Moderator Andreas Türck wurde 2004 verdächtigt, eine Vergewaltigung verübt zu haben. BILD startete eine Kampagne gegen ihn. Überschriften wie „Die Sex-Akte Türck“ und „Hier steht Andreas Türck ein letztes Mal im Licht“ trugen dazu bei, dass der zu Unrecht erhobene Vergewaltigungsvorwurf publizistisch ausgeschlachtet wurde. Da sich die Vorwürfe nicht erhärtet haben, wurde er freigesprochen. Dennoch war seine TV-Karriere durch den Reputationsverlust aufgrund der falschen Verdächtigung im Rahmen der Berichterstattung für Jahre zerstört. Dieses Schicksal hat er mit Jörg Kachelmann geteilt. BILD-Sprache Die Sprache von BILD entspricht dem typischen Stil einer Boulevardzeitung. Einfache und kurze Sätze werden benutzt, so dass die Erläuterung komplexer Sachverhalte vermieden wird. Simplifizierende Darstellungen von Themen <?page no="113"?> 113 5.1 BILD-Zeitung und Personen prägen das journalistische Handwerk. Kurz und unkompliziert, aber reizstark ist die Darstellung. Wenn Bürgern zu tief in die Tasche gegriffen werden soll oder andere Ungerechtigkeiten diagnostiziert werden, werden Imperative gewählt, die dafür plädieren, diese Missstände zu beseitigen. Straftäter werden verhöhnt und als Monster, Teufel oder Bestie klassifiziert, um die öffentliche Empörung und Ablehnung zu dokumentieren. Politiker werden in direkter Anrede aufgefordert, Probleme zu lösen. Es wird mit eingängigen Alliterationen wie „Klinsi killt King Kahn“ gearbeitet, obwohl es hier nur darum geht, dass der Torhüter Oliver Kahn vom Fußballbundestrainer Jürgen Klinsmann auf die Ersatzbank gesetzt wird. Sprachliche Wortschöpfungen wie „Ramsch-Millionär“, „Boxen-Luder“, „Mosi-Mörder“, „Generation-Suff “, „Blut-Comeback“, „Grusel-Mörder“, „Terror-Transe“, „Sex-Hure“, „Polen-Geisel“, „Kompost-Killer“ oder „Suff-Raser“ schaffen es, mit zwei Wörtern angeblich dramatische Sachverhalte auszudrücken. Verbale Liebkosungen wie „Klümchen“ (Heidi Klum) und „Schummi“ (Michael Schumacher) vermitteln Nähe und Identifikation. Insgesamt kann die Berichterstattung von BILD als verkürzend und personalisierend klassifiziert werden. Themen werden personalisiert und durch Schlagwörter vermittelt. Dabei hilft die Verwendung von Metaphern, um eine entsprechende Dramatik zu erzeugen (vgl. o.V. 2002, Diekmann 2015). BILD-Bilder Dass Bilder eine höhere affektive Wirkung entfalten können als die Schrift, ist keine neue Erkenntnis. Sie verfügen über eine hohe Priorität bei der Selektion von Reizen. Ihre assoziative Logik kann so stark wirken, dass eine Augenzeugenillusion suggeriert wird. Bilder haben zunächst die Funktion, über Sachverhalte zu informieren, diese zu erklären und einzuordnen. Der Emotionalisierungsgehalt steht hier im Mittelpunkt des Interesses, um Leser zu bilden. Insofern werden gerne die Abbildungen gewählt, in denen Nahaufnahmen zu sehen sind. Optische Reize wirken in Kombination mit der schwarz-roten Farbgebung nachhaltig auf die Leser. <?page no="114"?> 114 5. Boulevardjournalismus BILD-Sport Der Fußball spielt in der BILD-Zeitung eine dominierende Rolle. Berichte über die erste Bundesliga füllen tägliche mehrere Seiten. Bei Länderspielen gibt es originelle Schlagzeilen wie „Zorno-Angriff auf Frankreich“, „Auf Wienersehen, ihr ÖsiWürstchen! “, „Klinski, putz die Wolski! “ oder „Arrividerci ITALIA! “. Bei Fußballweltmeisterschaften wird der Weltpokal in das BILD-Logo auf der ersten Seite hinein montiert, um die besondere Relevanz dieses Sportevents zu betonen. Neben BILD und BILD-Sport erscheint im Axel Springer-Verlag seit dem 20. Januar 2017 mit Fußball-BILD fünfmal in der Woche eine Zeitung, die sich ausschließlich auf den Schwerpunkt Fußball konzentriert und eine Druckauflage von 330.000 Exemplaren hat. BILD-Relevanz Stars und Sternchen suchen bei ihrem Kampf um die Aufmerksamkeit die Nähe zum Boulevardblatt. Da titelt die Zeitung gerne einmal mit der Schlagzeile „Meine Nacht mit dem Partykönig“ neben dem Bild einer leicht bekleideten Dame, um Kaufreflexe bei den Lesern zu erzeugen. Im Sommerloch wird die „Höllensonne“ ebenso als Topmeldung beklagt wie die Frage „Werden wir alle Afrikaner? “. Über dieser Schlagzeile werden dann die Gesichter der vermeintlich gebräunten Prominenten dunkel eingefärbt, so dass Angola Merkel, Ghana Gottschalk, Botswana Bohlen und der Sonnenkanzler Schröder in Form einer Fotomontage gezeigt werden. Weiterhin wird vor Umweltkatastrophen wie einer „Mega Astroiden Bombe“ mit dem Hinweis „In Deckung! “ gewarnt, die die Erde treffen könnte. Dass Hitler angeblich heimlich Ufos bauen ließ, erfahren die Leser auf einer anderen Titelseite, wo ein unbekanntes Flugobjekt mit einem Hakenkreuz neben dem Oberkörper des Diktators montiert worden ist. Die letzte Seite der BILD-Zeitung ist in der Regel für Prominente reserviert. Hier werden textilarme Fotos aus dem Urlaub ebenso gezeigt wie Auftritte auf Galas und Events. Der Informationsgehalt ist überschaubar. <?page no="115"?> 115 5.1 BILD-Zeitung BILD-Leserreporter „Verlage bezahlen zur Belebung ihrer Boulevardzeitungen zum Teil Prämien von Privat-Paparazzis.“ (Seitz 2007, S. 17) Neben den Fotografen werden sogenannte BILD-Leser-Reporter dazu motiviert, ansprechende Bildmotive zu suchen. Für diese Aktionen wurden wertlose BILD-Presseausweise gedruckt, die kostenlos verteilt wurden. Seit 2006 werden Leser aufgefordert, eigene Schnappschüsse oder Filme einzureichen, die dann bei einer Veröffentlichung mit 50,bis 250,- € pro Bild honoriert werden. Die Bilder werden per Mail an die Redaktion geschickt. Ein Foto vom Papst im „Papamobil“ wurde sogar mit 5000,- € bezahlt. Die Initiative „Qualität im Journalismus“ hat darauf hingewiesen, dass die Leserreporter Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrichtlinien verletzen und sich durch diese Tätigkeit strafbar machen können. So wurden Fotos von einem urinierenden Fußballspieler auf einem Parkplatz, Bilder von Autounfällen und telefonierenden Polizisten ebenso gezeigt wie eine Aufnahme des Ex-Kanzlers Gerd Schröder in Badehose im Strandkorb, die ohne Einwilligung von ihm veröffentlicht worden ist. Quantitativ ist die Aktion zu einem großen Erfolg geworden. 2010 lagen mehr als 450.000 Einsendungen vor. Es sind mehr als 10.000 Fotos abgedruckt worden, und mehr als 1.000 Fotos sind als Seitenaufmacher genutzt worden, wie Arlt und Storz (2011) in Ihrer Studie Drucksache „BILD“ aufzeigen. BILD-Jäger Der Respekt vor der Privatsphäre von Prominenten ist bei BILD nicht übermäßig ausgeprägt. Bereits im ersten Jahr der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel haben die Boulevardreporter die Kanzlerin im Urlaub besucht. Sie ermittelten den Übernachtungspreis ihres gebuchten Hotels. Die Kollegen der britischen Sun fotografierten die Kanzlerin sogar am Swimming-Pool. Das Bild der deutschen Regierungschefin erschien auf dem Titel des Blattes in England (vgl. Fengler/ Vestring 2009). <?page no="116"?> 116 5. Boulevardjournalismus BILD-Kritiker „Boulevardjournalisten legen gerne bloß: Mordmotive, Gewaltgründe, Anlässe für Absonderlichkeiten jeglicher Art und phantasierte Abgründe von Menschen, die anders sind. Bloßgestellt werden natürlich immer die anderen.“ (Wallraff 2008, S. 13) Prominente Künstler wie Sibel Kekilli und Charlotte Roche, die persönlich unter der Berichterstattung der Zeitung leiden mussten, haben ihren Unmut öffentlich geäußert. Der Presserat hat im Fall Kekilli eine Rüge gegen BILD u. a. aufgrund von Verstößen gegen den Pressekodex nach Ziffer 1 ausgesprochen: Abbildung 10: Ziffer 1 des Pressekodex Kritische Netzöffentlichkeiten sind wichtig, um eine Kontroll- und Kritikfunktion zu übernehmen. Die Initiative BILDblog.de sieht sich seit Juni 2004 als unabhängiges journalistisches Internetangebot, das Fehler sowie sinnentstellende und irreführende Meldungen von Bild und anderen Boulevardzeitungen aufzeigt. Sie dokumentiert und kommentiert sachliche Fehler und Persönlichkeitsverletzungen im Rahmen der Berichterstattung. Sachdienliche Hinweise der Leser werden überprüft und veröffentlicht. Politiker wie Heide Simonis und Gregor Gysi wehrten sich durch Gegendarstellungen, als unwahre Behauptungen über sie publiziert worden sind. <?page no="117"?> 117 5.2 Fazit Ein vom Medienunternehmen Brainpool finanzierter Werbespot mit dem Titel „Jede Lüge braucht einen Mutigen, der Sie zählt“ für MTV, VIVA und Comedy Central wurde mit den Schauspielern Anke Engelke und Christoph Maria Herbst für BILDblog.de (2007) produziert. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat sich kritisch mit dem Boulevardblatt beschäftigt, indem es „BILD“ in seiner Ausgabe 9/ 2011 mit der Titelgeschichte „Die Brandstifter“ einordnete. Selbst ein kostenloses Exemplar der BILD-Zeitung, das anlässlich des 60. Geburtstages mit 41 Millionen Gratisexemplaren im Juni 2012 in Deutschland verteilt worden ist, wurde von zahlreichen Menschen abgelehnt. 235.000 Personen haben dem Verlag untersagt, ihnen diese Zeitung zukommen zu lassen. BILD-Finanzierung Nach Angaben von „Statista“ (2018) ist BILD nach wie vor die meistzitierteste Tageszeitung vor „Der Spiegel“, der „BILD am Sonntag“, der „New York Times“ und der „Süddeutschen Zeitung“. Der publizistische Einfluss ist groß, die Finanzierung jedoch eine Herausforderung. Wie alle Tageszeitungen hat das Boulevardblatt mit einer sinkenden Auflage zu kämpfen. Die Konkurrenz durch die Gratisangebote im Internet führt dazu, dass neue Finanzierungsformen getestet werden. So ist BILD plus als neues Marken-Abo von BILD auf den Markt gekommen, das die Möglichkeit eröffnet, alle digitalen Plattformen sowie die gedruckte BILD in mehreren Varianten zu buchen. Die Leser, die zusätzlich zahlen, enthalten einen freien stationären und mobilen Zugang zu BILD-plus-Inhalten auf BILD.de sowie zu allen BILD-Apps. Weiterhin können die ePaper-Ausgaben der digitalen Zeitung aller Regionalausgaben, die BILD am SONNTAG sowie die gedruckte BILD zusätzlich gebucht werden. Durch diese Strategien erhofft sich der Konzern, dass neue Einnahmequellen generiert werden können. 5.2 Fazit Die BILD-Zeitung steht wie kaum ein anderes Medium für das Marktmodell des deutschen Boulevardjournalismus. Sie ist in der Lage, jeden Tag Millionen Leser anzusprechen und mit den Schlagzeilen die Themen zu liefern, die auf eine breite öffentliche Resonanz stoßen. Dabei scheut das Blatt vor Kampagnen nicht zurück. Es hat zahlreiche falsche Behauptungen aufgestellt, Persönlich- <?page no="118"?> 118 5. Boulevardjournalismus keitsrechte verletzt, arbeitet gleichzeitig mit der Volksbibel und Erotikanzeigen. Der Fußball ist ebenso wichtig wie Klatsch und Tratsch über Prominente. BILD neigt zum Alarmismus, setzt auf Volksnähe und nimmt Rügen des Presserates und die Kritik von BILDblog.de und anderen Personen und Initiativen billigend in Kauf. Das Boulevardblatt muss sich mit Widerstand auseinandersetzen. Es arbeitet an seiner Reputation, indem sie Hilfsprojekte im Rahmen der Aktion „Ein Herz für Kinder“ unterstützt und nun verstärkt auf Recherche setzt. Es ist zentral, dass die Qualität von BILD durch einen höheren Informationsgehalt aufgrund der Bearbeitung gesellschaftlich relevanter Themen zunimmt. Dies ist unverzichtbar, damit die Glaubwürdigkeit und das Prestige von BILD gesteigert werden können. 5.3 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Adamski, Peter (2016): Die Bundesrepublik 1949-1989. Stuttgart. Adolf Grimme Institut (2005): Schlagzeilen - Materialien zur Boulevardberichterstattung. Marl. Arlt, Hans-Jürgen / Storz, Wolfgang (2011): Drucksache „Bild“ - Eine Marke und ihre Mägde. Die ‚Bild‘-Darstellung der Griechenland- und Eurokrise 2010. Frankfurt am Main. Arlt, Hans-Jürgen / Storz, Wolfgang (2012): ‚Bild‘ und Wulff - Ziemlich beste Freunde. Fallstudien. Frankfurt am Main. Bartels, Peter (2016): Bild. Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung. Rottenburg. Bartl, Marc (2019): Zitate-Jahresranking: Handelsblatt mit größtem Zuwachs - Bild verdrängt Spiegel von Platz 1. Online verfügbar: www.kress.de/ news/ detail/ beitrag/ 141850-zitate-ranking-handelsblatt-mit-groesstem-zuwachs-bild-verdraengtspiegel-von-platz-1.html Baum, Achim u. a. (Hrsg.) (2005): Handbuch Medienselbstkontrolle. Wiesbaden. BILDblog.de (2007): Jede Lüge braucht einen Mutigen, der sie zählt. Online verfügbar: www.youtube.com/ watch? v=fSgWZ-iR1IE Boenisch, Vasco (2007): Strategie: Stimmungsmache. Wie man Kampagnenjournalismus definiert, analysiert - und wie ihn die BILD-Zeitung betreibt. Köln. Branahl, Udo (2001): Sensationslust contra Privatsphäre - Zu den Grenzen der Medienfreiheit. In: Schweidler, Walter (Hrsg.): Markt - Medien - Moral. Bochum, S. 57-64. <?page no="119"?> 119 5.3 Literatur Diekmann, Kai (Hrsg.) (2015): Das Bild-Buch. Köln. Dombrowski, Kerstin (2008): Titten, Tiere, Tränen, Tote. Eine Boulevard-Journalistin auf der Jagd. Reinbek bei Hamburg. Dulinski, Ulrike (2003): Sensationsjournalismus in Deutschland. Konstanz. Fengler, Susanne / Vestring, Bettina (2009): Politikjournalismus. Wiesbaden. Henschel, Gerhard (2006): Gossenreport. Betriebsgeheimnisse der BILD-Zeitung. Berlin. (3. Auflage). Liesem, Kerstin (2018): Der Verdacht: Strategische Kommunikation der Justiz im Strafverfahren. In: Liesem, Kerstin / Rademacher, Lars (Hrsg.): Die Macht der Strategischen Kommunikation. Medienethische Perspektiven der Digitalisierung. Baden-Baden, S. 161-173. Lünenborg, Margreth (2016): Boulevardisierung im Journalismus. In: Meier, Klaus / Neuberger, Christoph (Hrsg.): Journalismusforschung. Stand und Perspektiven. Baden-Baden, S. 319-338. (2. Aktualisierte und erweiterte Auflage. Metz, Markus / Seeßlen, Georg (2011): Blödmaschinen. Frankfurt am Main. o. V. (2002): Vom Dackel der Schwiegermutter entmannt. Die besten BILD-Schlagzeilen aus 50 Jahren. Köln. Schicha, Christian (2013): 60 Jahre BILD - Eine kritische Würdigung. In: Zeitschrift für Kommunikationsökologie und Medienethik 1/ 2013, S. 25-28. Schirach, Ferdinand von (2015). Paternoster. In: Diekmann, Kai (Hrsg.): Das Bild- Buch. Köln, o.S. Seitz, Walter (2007): Boulevardjournalismus ade? Nein - es lebe die Boulevardpresse! Und die Pressefreiheit! In: Deutscher Presserat (2007): Jahrbuch 2007. Mit der Spruchpraxis 2006. Schwerpunkt Boulevard und Persönlichkeitsrechte. Konstanz, S. 15-19. Statista (2018): Ranking der meistzitierten nationalen und internationalen Medien in Deutschland nach der Anzahl der Zitate von Januar bis September 2018. Online verfügbar: www.de.statista.com/ statistik/ daten/ studie/ 169706/ umfrage/ die-meistzitierten-medien-in-deutschland/ Walden, Matthias (1984): Oft gescholten, noch mehr gelesen… In: Axel Springer Verlag AG (Hrsg.): Ein Bild von Bild. Wie Bild entsteht und wer macht. Berlin. Wallraff, Günter (2007): Der Aufmacher. Der Mann, der bei Bild Hans Esser war. Köln. (9. Auflage). Wallraff, Günter (2008): Vorwort. In: Dombrowski, Kerstin: Titten, Tiere, Tränen, Tote. Eine Boulevardjournalistin auf der Jagd. Reinbek bei Hamburg. <?page no="121"?> 121 6. Bildethik 6. Bildethik Für die Medienberichterstattung nimmt der Einsatz von Bildern einen bedeutenden Stellenwert ein. Sie werden als Beweis ebenso verwendet wie zur Provokation, können manipulativ eingesetzt werden und besitzen ein hohes Wirkungspotenzial, da die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit der Sprachentwicklung vorausgeht. Sofern die Aufmerksamkeit für ein Bild erlangt worden ist, werden bekannte Figuren und Muster wahrgenommen und interpretiert, die dann in den individuellen Erfahrungshorizont des Betrachters überführt werden. Der Fokus richtet sich in der Regel stärker auf die emotional ansprechenderen visuellen Signale, so dass das gesprochene Wort einen geringeren Stellenwert bei der Wahrnehmung der Informationen erhält. Das Bild genießt Priorität bei der Selektion von Reizen. Durch die affektive Wirkung der Visualisierung fällt den Rezipienten die Distanz zu ihnen schwer. Es wird den Betrachtern die Illusion vermittelt, dass sie sich durch die visuelle Präsentation als Augenzeugen selbst ein Bild machen können, quasi selbst in das Geschehen involviert sind. Bilder sind Momentaufnahmen. Durch sie werden Gegenstände festgehalten und gebannt. Sie fangen einen Augenblick in Zeit und Raum ein, der unwiederbringlich verloren ist. Neben der hohen Relevanz von Bildern im Allgemeinen sind visuelle Abbildungen aus einer normativen Perspektive höchst relevant. Bevor grundlegende Merkmale und Beispiele der bildethischen Analyse skizziert werden, werden zunächst der Stand der Forschung sowie zentrale Merkmale von Bildern im Allgemeinen charakterisiert (vgl. nachfolgend Schicha 2018c). Zum Stand der Forschung Einen bildethischen Bedarf haben Isermann und Knieper (2010) bereits im Handbuch Medienethik diagnostiziert. Die Themenfelder der Bildethik reichen von der Bildmanipulation (vgl. Becker von Sothen 2017) über die Kriegsfotografie (vgl. Becker 2015) bis hin zum Karikaturenstreit (vgl. Debatin 2007, Haller 2017). Hierbei werden u. a. auf juristische Aspekte etwa des Rechtes am eigenen Bild und Aspekte der Medienselbstkontrolle verwiesen. Kritisiert wird die stereotype und sexistische Darstellung von Frauen in der Werbung und Modefotografie (vgl. Schmerl 1980, Magistrat der Universitäts- <?page no="122"?> 122 6. Bildethik stadt Marburg 2005, Thiele 2015). Umstritten sind die visuellen Provokationen u. a. in Werbekampagnen wie Benetton und Diesel (vgl. Salvemini 2002, Wenzel/ Lippert 2008) In der Zeitschrift für Kommunikationsökologie und Medienethik 1/ 2006 werden Vorträge der Jahrestagung 2006 zur Bildethik der DGPuK-Fachgruppen Kommunikations- und Medienethik sowie Visuelle Kommunikation dokumentiert. Hier finden sich Aufsätze u. a. zur audiovisuellen Argumentation in der Werbung (vgl. Schwender 2006), zur visuellen Darstellung des Todes in den Medien (vgl. Stapf 2006) und zur Kriegsfotografie (vgl. Hägele 2006). Leifert (2007) beschäftigt sich in seiner Dissertation mit den bildtheoretischen Diskursen und der Medienselbstkontrolle im Rahmen der Visualisierung am Beispiel des Deutschen Presserates. In der Zeitschrift Communicatio Socialis 4/ 2014 widmen sich mehrere Aufsätze den Themen der Problematik medialer Bildberichterstattung am Beispiel von Amokläufen (vgl. Verhovnik 2014) und dem visuellen Umgang mit Konflikten und Katastrophen (vgl. Godulla 2014). Tappe (2016) verweist in ihrem Beitrag zur Bildethik im Handbuch Medien- und Informationsethik u. a. auf die Problematik entwürdigender und ehrabschneidender Bilder sowie auf die Gefahr rassistischer Stereotypierung durch Bilder. Weitere Problemfelder liegen im Spannungsfeld zwischen künstlerischer Bildgestaltung und betrügerischer Bildbearbeitung. In der von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen herausgegebenen Fachzeitschrift tv diskurs 1/ 2018 finden sich zum Schwerpunkt „Mächtige Bilder, ohnmächtige Ethik“ Aufsätze zur philosophischen Ethik des Bildes (vgl. Pollmann 2018), zur Darstellung verstorbener Geflüchteter (vgl. Schicha 2018a und 2018b) und zur Professionsethik im Fotojournalismus (Koltermann 2018). Nachfolgend werden exemplarisch unterschiedliche Schwerpunkte der bildethischen Reflexion vorgestellt. Neben der Bildmanipulation wird der angemessene visuelle Umgang mit den Bildern von Verstorbenen problematisiert. Hier richtet sich der Blick exemplarisch auf die Darstellung verstorbener Geflüchteter. <?page no="123"?> 123 6. Bildethik Zur Relevanz von Bildern Grundsätzlich wird der Visualisierung die Aufgabe zugeschrieben, bestimmte Inhalte durch Bilder zu komplettieren und transparent zu machen. Diese Ergänzungsfunktion hat sich inzwischen zu einer Dominierungsfunktion gegenüber den übrigen Informationsquellen (Schrift, Wort) verändert. Münkler (2001) fasst weitere zentrale Punkte zusammen: Visuelle Präsentation ist grundsätzlich eingängiger als sprachliche, weil die in ihr enthaltene Interpretation des Geschehens nicht ohne weiteres widerspruchsfähig ist. Visuelle Kommunikation folgt nicht einer argumentativen, sondern einer assoziativen Logik, in der Mehrdeutigkeit, Vagheit und Unberechenbarkeit vorherrschen, wodurch die Rationalität demokratischer Entscheidungsprozesse bedroht ist. Bilder erwecken den Eindruck einer unmittelbaren, durch keinerlei semiotische Konventionalisierung vermittelten Wirklichkeitswiedergabe; sie verbergen dahinter die Referenz und spiegeln dem Beobachter Objektivität vor, wo Inszenierung vorliegt; sie schwächen die politische Urteilskraft. Im Gegensatz zu Texten verfügen Bilder dennoch über eine Reihe von Vorteilen (vgl. Herbst 2012 und 2014): ▶ Sie fallen schneller auf. ▶ Sie werden fast automatisch wahrgenommen. ▶ Sie werden vor den Texten fixiert. ▶ Sie werden schnell verarbeitet. ▶ Sie übermitteln subtiler Gefühle. ▶ Sie sind glaubwürdiger und anschaulicher. ▶ Sie informieren platzsparend. ▶ Sie sind verständlicher. ▶ Sie vermitteln räumliche Vorstellungen. Die Rezipienten bauen sich mit Hilfe visueller Darstellungen einen Erfahrungshorizont auf, der ihnen Orientierung ermöglicht. Bilder werden entschlüsselt, verglichen und eingeordnet. Dabei lassen sich ganz unterschiedliche Formen von Bildern voneinander abgrenzen, wie die nachfolgende Abbildung zeigt: <?page no="124"?> 124 6. Bildethik Abbildung 11: Bildformen (Erstellt nach Leifert 2007) Die Logik der Texte unterscheidet sich von der Logik der Bilder, da die Textlogik argumentativ und die Bildlogik assoziativ verläuft. Bild und Text sind deshalb aber nicht zwingend konkurrierende menschliche Ausdrucksformen, da sie sich wechselseitig aufeinander beziehen können und demzufolge für die Erfassung des Gesamtkontextes voneinander abhängig sind (vgl. Müller/ Geise 2003, Schicha/ Vaih-Bauer 2015). Bildfunktionen Die Verwendung von Bildern nimmt eine Einbettung in einem spezifischen medialen Kontext vor (Darstellungsfunktion). Sie wird als Beweis für Tatsachen genutzt (Belegfunktion) und kann für Prozesse der strategischen Aufmerksamkeitsgenerierung für kommerzielle Zwecke (Werbefunktion) genutzt werden. (vgl. Ballensiefen 2009). Zudem lassen sich weitere Bildfunktionen aufzeigen: ▶ Informationsfunktion: Bilder liefern zusätzliche oder ergänzende Informationen zum Textteil. ▶ Erlebnisfunktion: Bilder vermitteln das Gefühl, ein Ereignis miterleben zu können (Augenzeugenillusion). <?page no="125"?> 125 6. Bildethik ▶ Emotionalisierungsfunktion: Bilder können Gefühle und Stimmungen eindringlicher produzieren als Texte. ▶ Repräsentative Funktion: Sie erfolgt durch die Abbildung von relevanten Hauptpersonen und Objekten. ▶ Erläuterungsfunktion: Hier dienen Bilder der Veranschaulichung von Inhalten. Durch die Aufnahme von Bildeindrücken lässt sich insgesamt eine hohe Aufmerksamkeit generieren. Diese werden ohne große mentale Anstrengungen aufgenommen und verarbeitet und besitzen einen hohen Wiedererkennungswert (vgl. Geise 2011). Bildwahrnehmung Die Wahrnehmung wird zentral von Bildern geprägt, die die Rezipienten über die Medienkanäle erreichen. Weltereignisse von der Mondlandung über Eindrücke von Kriegen bis hin zu zentralen Sportereignissen werden den Rezipienten primär über Bilder vermittelt. Vor der Sprache ist in der Entwicklung des Menschen zunächst die visuelle Wahrnehmung ausgeprägt. Das Erzeugen von Informationen mit Bildern verläuft nicht linear, sondern als unmittelbarer Eindruck. Es ist nicht einfach zu entscheiden, wo diese Entwicklung beginnt, da unsere Erfahrung und unser Vorwissen die Erkundung des Bildes ermöglicht und prägt. Nachdem die Aufmerksamkeit für ein Bild erlangt worden ist, werden Figuren und Muster wahrgenommen und interpretiert, die dann in den individuellen Erfahrungshorizont des Einzelnen überführt werden. Insofern ist das Sehen - bereits durch den Auswahlprozess - ein aktiver Vorgang. „Bild schlägt Wort“ ist die landläufige Bezeichnung der These, die besagt, dass die visuellen Eindrücke das gesprochene Wort dominieren und die Erinnerungsleistung etwa von TV-Nachrichtenbeiträgen stärker durch das Bild als durch den Text geprägt wird. Aufgrund der zahlreichen visuellen Reize, die auf die Menschen einwirken, werden nur wenige bewusst wahrgenommen und interpretiert. Mit Hilfe von Bildern lassen sich Sachverhalte auf vielfältige Weise präsentieren. Es können Dinge dargestellt werden, die den Blickwinkel des menschlichen Auges bei Weitem überschreiten (z. B. Luftaufnahmen, Fotomontagen, Rundsichten). Der Einsatz von Bildtechniken ermöglicht durch Transformationen, Verzerrungen, Vergrößerungen und Verkleinerungen neue Perspektiven. Welten im <?page no="126"?> 126 6. Bildethik „Inneren“ des Menschen können ebenso dargestellt werden wie Vorstellungen und Träume (vgl. Schicha 2005 und 2007). Als Ergebnis der bisherigen Forschung lässt sich feststellen, dass das Bild stärkere Emotionen auslöst und nachhaltiger wirkt als das geschriebene oder gesprochene Wort (vgl. Adler/ Schwab 2018). Die Aufmerksamkeit richtet sich in der Regel stärker auf die emotional ansprechenderen visuellen Signale, so dass das gesprochene Wort einen geringeren Stellenwert bei der Wahrnehmung der Informationen erhält. Die bildliche Darstellung wirkt in der Regel realistisch, authentisch und glaubwürdig. Es gelingt ihr stärker, eine emotionale Regung zu erzeugen, als der verbalen Codierung. Die Visualisierung in den Medien führt dazu, dass die assoziative Kraft der Bilder durch die filmische Dynamik einen Erlebniskontext bei den Rezipienten erzeugt, der authentizitätsstimulierend wirkt. Durch ihre Darstellungsmöglichkeiten ist die Visualisierung der Verbalisierung und der Textualität strukturell überlegen, da mit technischen Bildbearbeitungsoptionen mehr Sinne der Rezipienten erreicht und damit ein höherer Grad an Emotion und Authentizitätsfiktion erzielt werden kann. Bilder können Atmosphäre und Stimmungen von Personen darstellen, Emotionen erzeugen und Realitätsillusionen entstehen lassen. Visuelle Gestaltungskonventionen und Funktionen von visuellen Präsentationselementen, Embleme für wiederkehrende Sendungssegmente, immer gleiche Bilder z. B. in den Fernsehnachrichten und visuelle Graphiken können unterstützend dazu beitragen, Sachverhalte verständlich zu machen. Die rhetorische Persuasion liegt mithin in erheblichem Maße schon im Einsatz der Bilder selbst. Das bewegte Bild genießt Priorität bei der Selektion von Reizen. Durch die affektive Wirkung des Bildes fällt den Rezipienten die Distanz schwerer als beim gesprochenen oder geschriebenen Wort. Bilder und Filmmaterial erzeugen die Illusion, dabei zu sein. Es wird bei den Betrachtern der Eindruck vermittelt, dass sie sich durch die visuelle Präsentation als Augenzeugen selbst ein Bild machen können und direkt an dem Ereignis teilnehmen. Sie sind aufgrund der rhetorischen Übermacht des Bildlichen in der Lage, auch ohne rationale Prüfung der Informationen und Argumente zu überzeugen. Es kann davon ausgegangen werden, dass für die mediale Rhetorik die technisch-visuellen Darstellungsmöglichkeiten ausschlaggebender sind als die informativen und argumentativen Elemente ihrer Diskurse selbst. Visuelle Kommunikation geht über den Bereich verstandesmäßiger Abwägung hinaus. <?page no="127"?> 127 6. Bildethik Nicht die Frage nach der Authentizität der Behauptung, sondern die Glaubwürdigkeit der Assoziation spielt dabei eine dominierende Rolle. Die suggestive Kraft der Bilder kann schließlich dazu führen, dass eine kritische Distanz gegenüber den angebotenen Motiven verloren geht. Das gilt dann, wenn den Rezipienten die Kompetenz fehlt, die visuelle Logik von Bildbearbeitungen zu entschlüsseln und dadurch die inszenierende und manipulierende Wirkungskraft als solche zu erkennen. Bilder und Filme bieten grundsätzlich kein authentisches Abbild der Welt (vgl. Schicha 2013). Die aktuelle Medienrezeption wird insbesondere durch das Fernsehen geprägt, das über einen bildorientierten und unterhaltsamen Medienstil verfügt und als Leitmedium der Massenkommunikation klassifiziert wird. Durch die visuellen Eindrücke wird „die diskursive Erfahrung der sozialen Welt“ verdrängt, „die rationale Verständigung“ und der kritische Diskurs fallen „aus dem Kernbereich der sozialen Welterfahrung“ (Flaig/ Meyer/ Ueltzhöffer 1993, S. 12). Insofern wird der sprachliche Argumentationsstil zunehmend durch einen bildlichen abgelöst. Die Bilder besitzen nun nicht mehr nur die Funktion, Sprache oder Texte zu ergänzen oder zu illustrieren. Faktisch werden zentrale Informationen und Emotionen über Bilder transportiert. Grundsätzlich werden Medienereignisse, bei denen ein attraktives Bildmaterial vorhanden ist, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von den Massenmedien berücksichtigt. Es reicht nicht aus, einfach über einen Gegenstand zu sprechen. Er muss mit Hilfe lebendiger Bilder, die Handlungsabläufe zeigen, in Szene gesetzt werden. Spektakuläre und unterhaltsame Bilder verfügen dabei über einen Aufmerksamkeitsvorsprung gegenüber verbalen Informationen und den konventionellen Bildritualen, um eine Themenkarriere zu machen. Im verschärften Wettbewerb um die Rezipienten geht es nicht nur um informative, sondern auch um attraktive Formate. Dabei werden nicht nur laufend neue Sendungsformate entwickelt, sondern neue Visualisierungsstrategien erprobt. Es wird sowohl auf elektronische Bildbearbeitungstechniken als auch auf Darstellungsformen aus dem fiktionalen Kontext zurückgegriffen. Einer gängigen Auffassung nach haben Bilder eine illustrierende Funktion, womit der sprachliche Text zum eigentlichen und ursprünglichen Informationsträger gemacht wird, dem das Bild untergeordnet ist. Dem widerspricht die journalistische Praxis, dass einzelne Beitragssegmente und ganze Themen häufig nur deshalb ausgewählt werden, weil geeignete Bilder vorliegen. In der redaktionellen Praxis geht es entsprechend nicht darum, den <?page no="128"?> 128 6. Bildethik sprachlichen Text zu illustrieren, sondern - im Gegenteil - zum vorhandenen Bildmaterial den ‚richtigen‘ Kommentar zu texten. 6.1 Bildmanipulation Es liegt nahe, der Fotografie eine höhere Glaubwürdigkeit zuzuschreiben, als der Malerei. Die Kamera leistet eine Übertragung der Realität des Objektes mit Hilfe des Objektivs, so dass schließlich ein fertiges Foto entsteht. Bilder bieten dennoch kein authentisches Abbild der Welt. Schon die Auswahl des Motivs, die Bildgestaltung und der gewählte Bildausschnitt hängen von den jeweils subjektiven Präferenzen, Interessen und Sachzwängen des Fotografen ab. Ein Bildausschnitt wird aus einem breiten Zusammenhang gerissen. Die Perspektive der Aufnahme, der Blickwinkel und der Zeitpunkt spielen eine wichtige Rolle bei der Auswahl. Die Dreidimensionalität des realen Gegenstandes kann durch die Fotoaufnahme nicht abgebildet werden. Gleichwohl kann von einer Ähnlichkeit zwischen dem Bild und dem abgebildeten Objekt gesprochen werden. Die Fotoaufnahme verweist auf ein Referenzobjekt, das eine spezifische Bedeutung besitzt. Im Fall sogenannter realistischer Bilder kann es einen unmittelbaren Wirklichkeitsbezug geben, der das Aussehen des Gegenstandes in einer ähnlichen Form einfängt. Das Misstrauen gegenüber dem Wahrheitsgehalt der Fotografie hat eine lange Tradition. Neben der Fundamentalkritik an der Bilderflut im Allgemeinen steht die Bildmanipulation im Besonderen im Zentrum der Kritik. Unter einer Manipulation wird eine Form verstanden, bei der der Beeinflussende andere Personen zu seinem eigenen Vorteil manipuliert und Einflussmethoden wählt, die für andere nicht durchschaubar sind. Sie ist eine Verhaltensbeeinflussung zu fremdem Nutzen. Die Manipulation von Bildmaterial bedeutet die mit einer Täuschungsabsicht verbundene intentionale Veränderung von Informationen durch Auswahl, Zusätze oder Auslassungen (vgl. Metten/ Liebert 2007). Das Spektrum und die Motive der Bildmanipulation sind vielfältig. So haben totalitäre Machthaber politische Gegner aus Bildern entfernen lassen (vgl. Jaubert 1989, Jäger 2017). Protestplakate bei politischen Versammlungen wurden wegretouchiert (vgl. Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 1998). Im Bereich der Werbung und der Modefotografie werden die abgebildeten Fotomodelle durch Programme wie Photoshop so bearbeitet, dass Falten, Narben und Muttermale nicht mehr zu sehen sind. <?page no="129"?> 129 6.1 Bildmanipulation Aus einer journalistischen Perspektive lassen sich kommerzielle Interessen, persönliche Profilierung, die Erfüllung von (scheinbaren) Rezeptionsbedürfnissen sowie die mangelnde oder oberflächliche Recherche aus Aktualitätsdruck benennen, die dazu führen können, Bilder zu manipulieren. Insgesamt lassen sich folgende Techniken aufzeigen, die Bildmanipulationen ermöglichen (vgl. Schicha 2005 und 2007): ▶ Löschen bzw. Einfügen von Bildelementen, ▶ strategische Wahl der Perspektive des Aufnahmestandpunktes, ▶ „Optimierung“ durch Helligkeit, Schärfe, Kontrast, ▶ Fotoverwendung aus anderen Kontexten, ▶ falsche Beschriftung, ▶ Ästhetisierung, ▶ Fotokombinationen, ▶ Fotomontage, ▶ gestellte Aufnahmen, ▶ Retusche, ▶ digitale Bearbeitung. Kombinationen dieser Techniken sind möglich. Bildmanipulationen sind durch eine Gegenüberstellung von Original und Kopie erkennbar (vgl. Schreitmüller 2005). Dabei gilt: Bildmotive werden durch Informanten, Rechercheure, Reporter, Fotografen, Journalisten, Agenturen, Cutter, Redakteure und Verleger ausgewählt und ggf. bearbeitet. Diese bringen ihre Interessen und Sichtweisen ein und können dadurch ein Bild sukzessiv in der Form verändern, dass der Betrachter manipuliert wird. Bildmanipulationen sollen für den Leser erkennbar sein. Die Selbstverpflichtung zur Kennzeichnung durch das Wort „Montage“ oder ein Zeichen, welches den Buchstaben „M“ enthält, ist bereits gängige Praxis. Insgesamt sind die Grenzen zwischen Retusche und unerlaubter Bearbeitung schwer zu ziehen, und es wird nicht immer benannt, welche konkreten Ergänzungen bei visuellen Motiven vorgenommen worden sind. Die Veränderung des Bildausschnittes oder die Verdunklung des Fotos gelten nicht als Montage, und die Verknüpfung von unterschiedlichen Motiven zu einem Bild wird vielfach nicht kenntlich gemacht. Insofern sind weitere Ausdifferenzierungen von Montagehinweisen erforderlich, um dieses Problem zu lösen. <?page no="130"?> 130 6. Bildethik Aus einer medienethischen Perspektive sind nicht alle Formen der Bildmanipulation a priori abzulehnen. Die Kunst arbeitet mit kreativen Formen der Bildbearbeitung. Fotomontagen und Karikaturen können durchaus ein aufklärerisches Potenzial besitzen. Der Fotokünstler Matthias Wähner hat sein eigenes Bild in Schlüsselbilder der Geschichte hinein retuschiert. So findet sich z. B. beim Kniefall von Willy Brandt von 1970 in Warschau in der von Wähner (1994) bearbeiteten Fassung seine eigene Person, die neben dem ehemaligen Bundeskanzler kniet. Der Künstler Michael Schirner (2010) hat ein entgegengesetztes Konzept umgesetzt. Er hat aus den Originalaufnahmen Elemente herausgenommen, die zuvor im Foto abgebildet worden sind. So ist etwa beim Kniefall von Warschau der Körper von Willy Brand wegretouchiert worden. Da dieses Schlüsselbild (vgl. Ludes 2001) im kollektiven Gedächtnis erhalten ist, können Betrachter den Sinnzusammenhang selbst dann rekonstruieren, wenn der zentrale Akteur nicht zu sehen ist. Das Verfahren der digitalen Bildbearbeitung kommt zusätzlich bei bewegten Bildern zum Einsatz. In dem Spielfilm Forrest Gump aus dem Jahr 1994, in dem der Schauspieler Tom Hanks in seiner Rolle dem in der Realität längst verstorbenen Präsidenten John F. Kennedy mit Hilfe eines Blue-Box-Verfahrens die Hand schüttelt, zeigt, welche Möglichkeiten der Bildmanipulation sich für Filme bieten (vgl. Hoberg 1999, Miener 2004, Deussen 2007). Inzwischen ist es technisch mit einem digitalen Verfahren kein Problem mehr, Mundbewegungen in andere Gesichter zu transportieren. So hat ein Team von Stamminger (2016) ein Verfahren entwickelt, bei dem die Lippenbewegungen von anderen in das Gesicht von Spitzenpolitikern transportiert werden. So können Äußerungen gezeigt werden, die tatsächlich zu keinem Zeitpunkt von Barack Obama, Donald Trump oder Vladimir Putin artikuliert worden sind. Mit Hilfe neuronaler Netzwerke können falsche, aber täuschend echte Bilder oder Videos erzeugt werden. Diese als Deepfake klassifizierten Möglichkeiten können nicht nur Politiker auf Videoportalen falsch darstellen. Es wurden Köpfe von Prominenten in Pornovideos im Internet unter Verwendung Künstlicher Intelligenz in die Filme hineinmontiert (vgl. Kühl 2018). 6.2 Fotos von Verstorbenen Die Identifizierung von spezifischen Zusammenhängen ist erst durch einen passenden Interpretationsrahmen möglich, der die Relation zu dem dargestellten Ereignis durch die Erfassung und Ordnung der einzelnen Bildelemente ermög- <?page no="131"?> 131 6.2 Fotos von Verstorbenen licht. Die visuelle Darstellung des Todes in den Medien gehört dabei zu den moralisch problematischsten Techniken journalistischer Tätigkeit. Es werden Schockbilder produziert, die im kollektiven Gedächtnis erhalten bleiben (vgl. Mayer 2014). Die Veröffentlichung von Bildern verstorbener Prominenter hat zu kontroversen Debatten geführt. Dabei reicht das Spektrum der Bilder von Verkehrstoten über Hinrichtungsszenen bis hin zu aufgebahrten Persönlichkeiten (vgl. Gerhardt/ Steffen / Tillmanns 2015). Der Mord an dem amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy wurde im Fernsehen ebenso gezeigt wie die Hinrichtung eines Vietkongs nach dessen Verhaftung durch den südvietnamesischen Polizeichef Nguyen Ngoc Loan. Umstritten war zudem die Veröffentlichung eines Fotos des verstorbenen Politikers Uwe Barschel in der Badewanne eines Schweizer Hotels. Zudem sind Bilder des verstorbenen Adolf Hitlers publiziert worden sowie Fotos von Lady Diana. Besonders problematisch ist die Darstellung von Hinrichtungsszenen aus propagandistischen Motiven wie bei Saddam Hussein oder die Enthauptung von Menschen durch Terroristen des Islamischen Staates, die im Internet publiziert worden sind (vgl. Haller 2008, Girardin/ Pirker 2008, Gerhardt/ Steffen/ Tillmanns 2015, Schicha 2018). Kritisiert werden weiterhin Bilder von Opfern, die bei Terroranschlägen, Folterungen, Amokläufen, in Kriegen oder bei Umweltkatastrophen ums Leben gekommen sind (vgl. Verhovnik 2014). Gleichwohl haben Journalisten die Aufgabe, Missstände aufzuzeigen und zu dokumentieren, um dadurch Aufklärung zu leisten. Insofern muss es gute Gründe geben, um Bilder zu verbieten, da die Pressefreiheit und das Zensurverbot zu Recht ein wichtiges Gut in Demokratien vom Typ der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Beim Blick auf die Spruchpraxis des Deutschen Presserates werden bei der Beurteilung der Darstellung des Todes primär die Ziffer 1 (Forderung nach Wahrheit, Achtung der Menschenwürde), Ziffer 8 (Schutz der Privatsphäre, Einhaltung der Persönlichkeitsrechte) und Ziffer 11 (Verbot einer unangemessenen sensationellen Darstellung) berücksichtigt. So heißt es z. B. in der Richtlinie 11.3. im Pressekodex des Deutschen Presserates zum Schwerpunkt „Unglücksfälle und Katastrophen“: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom <?page no="132"?> 132 6. Bildethik Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ (Deutscher Presserat 2017) Es ist grundsätzlich nach den Voraussetzungen zu fragen, die derartige Veröffentlichungen rechtfertigen können. Schließlich ist die Verletzung der Menschenwürde über den Tod hinaus möglich. Postmortale Ehrverletzungen und Entwürdigungen sind dabei relevant (vgl. Stapf 2010). Zudem sind die möglichen negativen Folgen zu antizipieren, die für die Betrachter derartiger Bilder entstehen können. 6.3 Fazit „Die Ethik des Bildes hat […] zuvorderst die Interessen und Verletzlichkeiten der jeweils abgebildeten Personen in Schutz zu nehmen.“ (Pollmann 2018, S. 25) Als grundlegende Maxime für die Bildethik lässt sich konstatieren, dass die Nichtschädigung der Betroffenen bei der Entscheidung über die moralische Angemessenheit einer Bildveröffentlichung im Mittelpunkt stehen sollte. Gleichwohl haben Medien im Kontext der Bildberichterstattung die Aufgabe, ihrer Chronistenpflicht nachzukommen, indem sie Öffentlichkeit herstellen und über relevante Ereignisse berichten. Dazu gehören visuelle Dokumente der Zeitgeschichte, die Missstände aufzeigen. Dies lässt sich ggf. dann legitimieren, wenn keine Identifikation der Opfer möglich ist. So können beispielsweise Gesichter gar nicht oder nur verpixelt gezeigt werden. Da diese Schockbilder in der Regel ohnehin im Internet zu finden sind, kann für eine Veröffentlichung dahingehend argumentiert werden, dass eine Ausblendung derartiger visueller Darstellungen als Zensur wahrgenommen werden kann. Bilder besitzen als visuelle Informationsträger von Sachverhalten insgesamt ein hohes Wirkungspotenzial. Die suggestive Kraft der Bilder kann dazu führen, dass eine kritische Distanz gegenüber den angebotenen Motiven verloren geht. Das gilt dann, wenn den Rezipienten die Kompetenz fehlt, die visuelle Logik von Bildbearbeitungen zu entschlüsseln und dadurch die inszenierende und manipulierende Wirkungskraft als solche nicht zu erkennen. Bilder, die für Journalisten gemacht worden sind, sollten zuverlässig sein. Es ist hilfreich, wenn die Entstehungsbedingungen der Dokumente transparent gemacht werden und die Quellen überprüfbar benannt werden. Nur so kann die Medienarbeit im Rahmen der Berichterstattung effektiv und glaubwürdig agieren. <?page no="133"?> 133 6.4 Literatur Die Inszenierung von Wirklichkeit durch Bilder ist insgesamt der Konstruktion diskursiver Deutungsangebote überlegen, da Bildinszenierungen keine argumentativen Behauptungen aufstellen müssen. In einer konkurrenzgeprägten Medienlandschaft sind die Medien gezwungen, auf die Rezeptionsgewohnheiten der Zuschauer Rücksicht zu nehmen, die ein visuell ansprechendes und abwechslungsreiches Programm erwarten. Dennoch sollten die journalistischen Leitlinien einer kritischen, informativen und glaubwürdigen Berichterstattung Priorität vor den Präsentationserfordernissen haben, die diesen normativen Vorgaben entgegenwirken können. Es scheint unverzichtbar zu sein, die Funktion von Bildern innerhalb dieses Prozesses einer schnelllebigen Medienlandschaft stärker zu problematisieren. Neben Kenntnissen zur Entschlüsselung von visuellen Montagen sollten die Strategien optischer Signale bei der Montage und Präsentation von Politik genauer analysiert werden, um deren manipulative Wirkungskraft aufzuzeigen. Neben den skizzierten Risiken sollte nicht das enorme Wirkungspotenzial von Bildern vernachlässigt werden, das durchaus didaktisch vermittelnde Optionen aufweisen kann. Eine Reihe von Hintergrundinformationen können durch eine visuelle Unterstützung gegeben werden. Innerhalb der natürlichen und medialen Lebenswelt werden Menschen permanent akustischen und visuellen Reizen ausgesetzt, die verarbeitet werden müssen. Die Rezeptionsgewohnheiten haben sich von einer schriftgeprägten Kultur zunehmend auf die visuelle Ebene hin verlagert. Es geht um eine Kompetenz zur Dekodierung der Bilder, die nur in einem ständigen Reflexionsprozess und im Rahmen von Einzelfallanalysen bewerkstelligt werden kann. 6.4 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. 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Neben den Hilfsorganisationen haben ehrenamtlich agierende Menschen den Geflüchteten geholfen und dadurch Solidarität und Mitmenschlichkeit dokumentiert. Als immer mehr Flüchtende nach Deutschland und in andere europäische Länder kamen, kippte die Stimmung. Es gab Probleme, die Fluchtbewegung zu organisieren, die hilfsbedürftigen Menschen angemessen zu versorgen und auf verschiedene Länder gerecht zu verteilen. Schnell war von Überforderung, Bedrohung und Obergrenzen die Rede. Mehrere europäische Länder riegelten ihre Grenzen ab und es ist offen, ob die Aufgaben der Aufnahme und Integration der Flüchtenden nachhaltig bewältigt werden können. Diese Entwicklungen wurden von Medien beschrieben, analysiert und kommentiert. Dabei stellte sich heraus, dass dies in sehr unterschiedlicher Form und Qualität bewerkstelligt worden ist. Neben einordnenden Hintergrundbeiträgen gab es dramatisierende und populistische Berichte, die eher Ängste schürten und mit Stereotypen arbeiteten (vgl. Thiele 2015), als konstruktive Lösungsangebote anzubieten. In Bezug auf die Medienberichterstattung über flüchtende Menschen werden sprachliche und verbale Ausprägungen exemplarisch eingeordnet und bewertet. Es wird geprüft, welche Argumente für und gegen die Veröffentlichung von Bildern verstorbener Geflüchteter aus einer medienethischen Perspektive sprechen und ob die Verfremdung derartiger Bilder gerechtfertigt sein kann oder nicht. Dabei geht es zentral um das Spannungsfeld zwischen der Verletzung der Menschenwürde einerseits und der journalistischen Publikationspflicht über Missstände andererseits. Hierbei werden die bereits getroffenen Entscheidungen des Presserates zu diesen Fragen berücksichtigt, bevor abschließende Handlungsempfehlungen zur Medienberichterstattung über geflüchtete Men- <?page no="138"?> 138 7. Zur Berichterstattung über Geflüchtete schen für den Journalismus aus einer medienethischen Perspektive formuliert werden (vgl. nachfolgend Schicha 2018a und 2018b). Normen „Wir haben unser Zuhause und damit die Vertrautheit unseres Alltags verloren. Wir haben unseren Beruf verloren und damit das Vertrauen eingebüßt, in dieser Welt irgendwie von Nutzen zu sein. Wir haben unsere Sprache verloren und mit ihr die Natürlichkeit unserer Reaktionen, die Einfachheit unserer Gebärden und den ungezwungenen Ausdruck unserer Gefühle.“ (Arendt 2016, S. 10). Dieses Zitat, das Hannah Arendt in ihrem Essay über das politische Selbstverständnis 1943 in der jüdischen Zeitschrift „Menirah Journal“ erstmalig aus ihrer damaligen Perspektive publizierte, fasst die Situation, in der sich flüchtende Menschen befinden, prägnant zusammen. Arendt emigrierte nach achttätiger Inhaftierung durch die Gestapo und 1941 in die USA. Ihre Aussage dokumentierte bereits damals, welche Herausforderungen sich für die Sozialintegration im Einwanderungsland bis heute ergeben (vgl. Treibel 2015). Dazu gehören die Dimensionen: ▶ Kultur (Sprachkompetenz, Vertrautheit mit Gewohnheiten und Regularien der Gesellschaft), ▶ rechtlicher und politischer Status (regulärer oder irregulärer Status, Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, Wahlrecht), ▶ Identifikation (Werte und Normen, Wir-Gefühl), ▶ Beziehungen (Freundschaften, Partnerschaften, Familie, Verwandtschaft, Mitgliedschaft in Vereinen und Organisationen) sowie ▶ sozio-ökonomischer Status (Bildungsabschluss, Einkommen, Beruf, Wohnsituation). Bevor diese Aufgaben konkret umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass flüchtende Menschen in einem Land aufgenommen werden und dort eine Zukunftsperspektive für eine Integration erhalten. Aus einer gesinnungsethischen Perspektive kann aufgrund der Notsituation der Betroffenen ein Geltungsanspruch formuliert werden, den Geflüchteten wie folgt zu helfen. Dabei gilt: „Flüchtlinge sind Menschen in Gefahr (vor und durch Verfolgung). Man soll Menschen in Gefahr helfen. Staaten können Flüchtlingen helfen, indem sie ihnen Schutz <?page no="139"?> 139 7.1 Sprache gewähren. Also sollen sie Flüchtlingen Schutz gewähren, d. h. sie beherbergen.“ (Ott 2016, S. 19) Insofern haben geflüchtete Menschen ein moralisches Anrecht darauf, Schutz zu finden. Es geht darüber hinaus um die gerechte Verteilung der geflüchteten Menschen auf verschiedene Länder und der Frage nach der Legitimität von Obergrenzen bei der Aufnahme von Geflüchteten in der konkreten Praxis (vgl. Grundmann/ Stephan 2016). 7.1 Sprache „Vor allem mögen wir es nicht, wenn man uns ‚Flüchtlinge‘ nennt. Wir selbst bezeichnen uns als ‚Neuankömmlinge‘ oder Einwanderer‘.“ (Arendt 2016, S. 9). Es stellt sich die Frage, mit welcher Bezeichnung flüchtende Menschen genau klassifiziert werden sollten. Laut Definition von Ott (2016, S. 11) handelt es sich bei Flüchtlingen um „Schutzsuchende, denen ein weiterer Aufenthalt in ihren Heimat- oder Herkunftsländern unzumutbar ist. Paradigmatische Fluchtgründe sind politische Verfolgung, Krieg und Bürgerkrieg. Auch geschlechtsspezifische Verfolgung, Epidemien, große Naturkatastrophen und akute Hungersnöte kommen in Betracht.“ Die betroffenen Menschen können als Personen klassifiziert werden, deren weiterer Aufenthalt im Herkunftsland unzumutbar ist, da es für sie keine Alternative gibt, aufgrund von dramatischen Situationen ihr Heimatland zu verlassen, um das eigene Leben zu retten. Die gängige Bezeichnung „Flüchtling“ enthält das Suffix „-ling“, das in anderen sprachlichen Zusammenhängen zumeist negativ konnotiert ist, sofern etwa von Schwächlingen, Schönlingen, Feiglingen oder Eindringlingen die Rede ist. Insofern ist es sinnvoll, den Terminus Geflüchteter oder Flüchtender statt Flüchtling zu verwenden (vgl. Stefanowitsch 2012, Hemmelmann/ Wegner 2016, Jenter 2018). Faktisch steht das Flüchtlingsdrama - um eine weitere Wortschöpfung zu bemühen - für die bedrohliche Situation der Menschen aus den Flüchtlingsgebieten und nicht für die dramatischen Gefahren, die angeblich von den Menschen in Not für Europa ausgehen. Zudem stellt sich die Frage, ob die angebliche Flüchtlingskrise nicht faktisch eine Krise der Flüchtlingspolitik ist. <?page no="140"?> 140 7. Zur Berichterstattung über Geflüchtete Die Wahl des Begriffs Flüchtlingskrise stellt schließlich keine objektive Beschreibung, sondern eine Deutung einer spezifischen Notsituation von hilfsbedürftigen Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Insofern ist es aus einer sozialwissenschaftlichen Perspektive zentral, zunächst die Problemrahmungen und Deutungsmuster als Frame zu definieren, das die Einordnung eines Themas in einen spezifischen Interpretationsraum ermöglicht, um daran anknüpfend normative Implikationen für politisches Handeln zu entwickeln (vgl. Lehmann/ Zobel 2016). Insgesamt kommt es darauf an, die Ursachen, Konflikte und Folgen der sogenannten Flüchtlingskrise systematisch zu erarbeiten. Es geht konkret um die Gründe für die aktuellen Wanderungsbewegungen, die Analyse der Rolle von Schleusern und die Einordnung für die Wahl der Zielstaaten, die die Geflüchteten anstreben. Es ist darüber hinaus zu analysieren, welche Integrations- und Verteilungsaufgaben die Politik zu regeln hat (vgl. Luft 2016). Beim Blick auf die Bewertung des Phänomens flüchtender Menschen lassen sich mehrere Richtungen aufzeigen. Einerseits werden sie als Chance wahrgenommen, den Geburtenrückgang in den Industrieländern wie Deutschland zu kompensieren. Sie können als produktive Kräfte den Arbeitsmarkt verstärken und einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten. Auf der anderen Seite wird die Aufnahme von Flüchtenden als Bedrohungsszenario klassifiziert, das mit Naturgewalten assoziiert wird. So werden u. a. die Termini Flüchtlingswelle, Flüchtlingsschwemme oder Flüchtlingslawine verwendet. Durch derartige Zuschreibungen werden Ängste geschürt. Menschen avancieren durch die Verwendung dieser Sprachbilder zu Gefahren, vor denen sich die Bevölkerung angeblich in Sicherheit bringen muss. Durch entsprechende Sprachschöpfungen wird die Strategie verfolgt, die Not der Flüchtenden bewusst auszuklammern und den Fokus auf eine gezielte Entmenschlichung zu richten. Die faktischen Opfer von Krieg und Elend werden als Bedrohung wahrgenommen. Aufgrund der sprachlich bewusst ausgewählten Szenarien in Form von Naturkatastrophen durch die Flüchtenden wird der Eindruck suggeriert, dass es besser ist, die Gefahr durch sie abzuwenden und sie vom eigenen Land fernzuhalten, statt Hilfe zu leisten. Faktisch wurde nach der Willkommenskultur die Verabschiedungskultur diskutiert. Es wurden zusätzliche Ängste erzeugt, die einen angeblich anwachsenden Wohlstandverlust sowie eine steigende Kriminalität heraufbeschworen. An der Debatte waren Politiker und Journalisten beteiligt, die ganz unterschiedliche Ausprägungen durch das Phänomen flüchtender Menschen diskutierten. Humanitäre Hilfseinsätze wurden ebenso <?page no="141"?> 141 7.1 Sprache debattiert wie Brandanschläge gegen Flüchtlingsheime. Rechtspopulistische Protestaufmärsche prägten das Bild, aber auch die Unterstützung für flüchtende Menschen aus der Zivilgesellschaft. Diese Zuspitzungen hat Clauss (2015) in dem Leitartikel „Glatzen und Luftballons“ prägnant zusammengefasst. Während die Glatzen als Symbol für eine aggressive völkisch-rassistische Ablehnung alles Fremden standen, die in Hasstiraden über das Internet propagiert wurden, waren die Luftballons ein Zeichen für die Aufnahme- und Unterstützungsbereitschaft von Menschen in Not. Die Dramatisierung von Ereignissen stellt insgesamt ein beliebtes Mittel dar, um mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Beim exemplarischen Blick auf einige Titel politischer Talkshows der öffentlich-rechtlichen Fernsehanbieter wird permanent der Eindruck vermittelt, dass Deutschland quasi am Abgrund steht. Es scheint, dass Deutschland gespalten ist und das angebliche Flüchtlingschaos eine Bedrohung für den sozialen Frieden sowie eine massive Überforderung darstellt (vgl. Herrmann 2016). Während bei Anne Will am 16. Dezember 2015 der Titel: „Eine Million Flüchtlinge - Wie verändern sie Deutschland? “ noch ergebnisoffen formuliert wird, heißt es bei Frank Plasbergs „Hart aber fair“ am 14. Dezember 2015 dramatisierend: „Flucht, Terror, Skandale - Wie hat 2015 unser Land verändert? “. Die Alliteration in der Sendung vom 26. Oktober 2016 mit dem Titel: „Abschieben, abschrecken, abschotten - sucht Merkel jetzt die Notbremse? “ war weniger lösungsorientiert als vielmehr polarisierend. Dies gilt weiterhin für die Anne Will-Talkrunde vom 6. März 2016 unter dem Motto „Flüchtlingsdrama vor dem Gipfel - Ist Europa noch zu retten? “. Maybrit Illner beschwört in ihrer Sendung vom 22. April 2016 weitere Befürchtungen durch die Wahl des Titels „Angst vor der Parallelgesellschaft - Kann Deutschland Integration? “ Ihre Talkrunde vom 4. März 2016 wird auf der sendungseigenen Homepage unter der Bezeichnung „Flüchtlingschaos“ und dem Titel: „Integration oder Spaltung - Was kostet uns der soziale Frieden? “ angekündigt. Ähnliche Tendenzen zeigen sich in der Printberichterstattung. „Stimmung unter den Flüchtlingen explosiv“ war die Überschrift eines Artikels, der am 4. April 2016 auf der ersten Seite der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zu lesen war (vgl. o.V. 2016). Es ging um die Abschiebung von illegal eingereisten Flüchtlingen und Migranten, die von Griechenland in die Türkei abgeschoben werden sollten. Diese alarmistische Feststellung - so der Beitrag - beruht auf Aussagen der Küstenwache. Ob diese Schlagzeile durch konkrete Belege begründet ist, bleibt in dem Text hingegen offen. <?page no="142"?> 142 7. Zur Berichterstattung über Geflüchtete 7.2 Bilder Als die ersten Geflüchteten 2015 nach Deutschland kamen, wurden sie mit Applaus begrüßt. Sie bekamen Luftballons und wurden mit Lebensmitteln versorgt. Selfies von Geflüchteten mit der Bundeskanzlerin Merkel wurden verbreitet. Der Titel des „Stern“ vom 10. September 2015 zeigte einen lachenden kleinen Jungen mit einem Trikot, auf dem Germany und das Logo des Deutschen Fußballbundes abgebildet sind. Er lacht und seine beiden Daumen sind nach oben gerichtet. Darunter sind in großen roten Buchstaben die Wörter ENDLICH GERETTET zu lesen. Die damalige harmonische Willkommenskultur in Deutschland wurde visuell ins rechte Licht gerückt. Dann gab es aber die Szenen, die das Leid der Flüchtenden zeigten. Es gab Menschen auf überfüllten Booten, die um ihr Überleben kämpften. Andere standen an den durch Stacheldraht und Soldaten errichteten Grenzen, die ein Weiterkommen unmöglich machen. Das World-Press-Foto des Jahres 2015 von Warren Richardson zeigte z. B. die unscharfe Aufnahme eines Mannes, der sein Kind durch den Stacheldraht der serbischen Grenzen reicht (vgl. Kehrhan 2016). Die Bildveröffentlichung des verstorbenen Aylan Kurdi Seit vielen Jahren haben sich über das Mittelmeer in z. T. völlig überladenen und seeuntauglichen Booten Menschen in Not aufgrund von katastrophalen Bedingungen auf den Weg nach Europa gemacht. Dabei sind zahlreiche Menschen ums Leben gekommen, die anonym geblieben sind, da ihre Bilder bislang nicht publiziert worden sind. Schließlich wurde der Tod als grausame Konsequenz einer gefährlichen Flucht im Bild dokumentiert und diskutiert. Das Foto des dreijährigen syrischen Jungen Aylan Kurdi, der im September 2015 auf der Flucht ertrunken ist und dessen Leiche am Strand von Bodrum angespült worden ist, hat die Welt erschüttert, da es über eine enorme emotionale Wirkung verfügt. Das Bild des leblosen Körpers, der mit blauer Jeans und rotem T-Shirt tot am Strand lag, avancierte zu einem Symbol der Katastrophen, die Menschen auf der Flucht widerfahren sind. Es wurde kontrovers diskutiert, ob dieses schreckliche Foto überhaupt hätte gezeigt werden dürfen. Heribert Prantl von der „Süddeutschen Zeitung“ vertrat in einem Interview die Auffassung, dass man „das tote Flüchtlingskind nicht instrumentalisieren“ <?page no="143"?> 143 7.2 Bilder darf, selbst, wenn dies „für einen guten Zweck“ (Baetz 2015) vorgesehen sei. Pörksen hingegen plädierte in einem Interview mit Brault für eine Veröffentlichung des Bildes, da es ohnehin im Internet verfügbar war. Zudem erhoffte er sich, dass die Publikation derartiger Bilder dazu beitragen kann, dass die Politik so agiert, dass sich derartige Katastrophen nicht mehr wiederholen. „Denn wer wollte ein Foto unterdrücken, das längst global zirkuliert? Wer wollte tatsächlich unter den heutigen Bedingungen effektive Bildkontrolle praktizieren? Das ist vorbei, denn wir leben im Zeitalter der barrierefreien Ad-hoc-Publikation, der weitgehend unkontrollierten Streuung von Daten und Dokumenten. Publikationsentscheidungen offenbaren heute nur noch, wie man sich die öffentliche Sphäre eigentlich wünscht, nicht aber, wie sie faktisch ist. Und doch: Das Foto des ertrunkenen Aylan Kurdi ist ein Bild, das wir anschauen müssen. Denn Bilder können, richtig verstanden und eingeordnet, durchaus politisch werden und nach der ersten Schockwirkung eine andere Praxis initiieren.“ (Brault 2015) Das Foto avancierte zum Symbolbild für die Flüchtlingskrise und hat sich via Twitter unter #Kiyiya VuranInsanlik („Die fortgespülte Menschlichkeit“) rasant verbreitet. Das Bild hat eine emotionale Identifikations- und Wirkungskraft und öffentliche Anschlussdiskurse über das moralisch angemessene Verhalten gegenüber Flüchtlingen in Not erzeugt. Es gehört eindeutig zu den Bildern, „die ins Herz treffen“ (vgl. Herbst 2012), wenn verstanden wird, dass der leblose Körper des Kindes einen erfolglosen Fluchtversuch mit tödlichem Ausgang dokumentiert. Dieses Foto war am 2. September 2015 der weltweit am häufigsten verwendete Hashtag bei Twitter und löste eine „Empathiewelle“ (Hemmelmann/ Wegner 2016, S. 25) aus. Die BILD-Zeitung räumte die gesamte letzte Seite für das Foto des Jungen frei. Dort sind normalerweise leicht bekleidete Stars und Sternchen zu sehen. In dem Text zum Bild von Aylan Kurdi in dem Boulevardblatt war zu lesen: „Bilder wie dieses sind schändlich alltäglich geworden. Wir ertragen sie nicht mehr, aber wir wollen, wir müssen sie zeigen, denn sie dokumentieren das historische Versagen unserer Zivilisation in dieser Flüchtlingskrise.“ (vgl. Becker 2015) Julian Reichert begründete für die BILD-Zeitung die Entscheidung zur Veröffentlichung weiterhin damit, dass derartige Bilder veröffentlicht werden müssen, da sie „die menschliche Dimension politischer Entscheidungen dokumentieren.“ (vgl. o.V. 2015). <?page no="144"?> 144 7. Zur Berichterstattung über Geflüchtete Patricia Riekel (2015, S. 9) von der Illustrierten „Bunte“ plädiert dafür, das Bild zu zeigen, da es „zum Symbol einer humanitären Katastrophe (geworden ist C.S.), die sich direkt vor unseren Augen abspielt.“ Aylans Vater Abdullah Kurdi, der bei der Flucht über das Mittelmeer seine Ehefrau und einen weiteren Sohn verloren hat, hält die Veröffentlichung des Bildes seines toten Sohnes für angemessen. Er sagt in einem Interview mit der BILD-Zeitung: „Es war richtig, dass die Medien das Bild gezeigt haben. Die Menschen dürfen nicht wegsehen, was Schreckliches passiert auf dem Weg nach Europa, weil man uns vorher kein Visum geben will.“ (Ronsheimer 2015, S. 16) Bei der Publikation des Bildes vom verstorbenen Aylan sind Verfremdungselemente vorgenommen worden, um eine Wiedererkennung des Jungen zu vermeiden. Sein Gesicht ist bei einigen Veröffentlichungen durch Pixel oder Unschärfe unkenntlich gemacht worden. Auf anderen Fotos ist es nicht zu erkennen, da eine Rückensicht abgebildet worden ist und das Gesicht so abgewandt ist. Das Kind kann demzufolge nicht eindeutig identifiziert werden (vgl. Kamann/ Posener 2015). Der „Kölner Stadtanzeiger“ hat sich dazu entschlossen, den Körper des Kindes aus dem Foto am Strand herauszuschneiden. Es sind nur noch die weißen Konturen des Jungen zu erkennen (vgl. Stenzel 2015). Andere Aufnahmen haben den toten Körper komplett herausgeschnitten, damit die Leiche nicht zu sehen ist. Es waren nur noch die weiß eingefärbten Konturen zu erkennen. Insofern ist die Bildbearbeitung hier genutzt worden, um das Opfer zu schützen (vgl. Schicha 2005). Der deutsche Presserat erhielt 19 Beschwerden gegen diverse Zeitungen, die das Foto unbearbeitet zeigten. Diese wurden in seiner Spruchpraxis als unbegründet beurteilt, da es - so das Urteil - keine unangemessen sensationelle und entwürdigende Darstellung des Verstorbenen gegeben habe. Der tote Flüchtlingsjunge am Strand sei ein Dokument der Zeitgeschichte und das Foto stehe symbolisch für das Leid und die Gefahren, denen sich Flüchtlinge aussetzen. Die Dokumentation der schrecklichen Folgen von Kriegen, der Gefahren des Schlepperwesens und der Überfahrt nach Europa begründe ein öffentliches Interesse. Da das Gesicht des Kindes nicht zu erkennen sei, würden seine Persönlichkeitsrechte nicht verletzt (vgl. Deutscher Presserat 2015a). <?page no="145"?> 145 7.2 Bilder Die Bildveröffentlichung der verstorbenen Flüchtlinge im LKW Ein weiteres Bild, das die fatalen Folgen von Flucht dokumentiert, war das Foto von 71 Leichen, die im August 2015 in einem Schleuser-LKW auf einer österreichischen Autobahn erstickt sind (vgl. Hemmelmann/ Wegner 2016). Es sind zwar keine Gesichter zu sehen, wohl aber die leblosen Körper der Verstorbenen. Auch diesmal wurde diskutiert, ob dieses Grauen unverpixelt gezeigt werden darf. Der Medienethiker Tobias Eberwein formulierte seine Bedenken wie folgt: „Die Verwendung dieses Fotos ist ein dreister Verstoß gegen die berufsethischen Grundsätze des Journalismus. Die Wahrung der Menschenwürde wird im Pressekodex als eines der obersten Gebote des Journalismus hervorgehoben. Das gilt natürlich auch und ganz besonders bei der Berichterstattung über Opfer von Straftaten, weil diese sich häufig nicht mehr gegen die Berichterstattung wehren können. Kronen-Zeitung und Bild argumentieren, das Foto sei ein Dokument der Zeitgeschichte — und ohnehin seien die Opfer nicht identifizierbar.“ (vgl. o.V. 2015) Beim Blick auf die Spruchpraxis des Deutschen Presserates werden bei der Beurteilung der Darstellung des Todes primär die Ziffer 1 (Forderung nach Wahrheit, Achtung der Menschenwürde), Ziffer 8 (Schutz der Privatsphäre, Einhaltung der Persönlichkeitsrechte) und Ziffer 11 (Verbot einer unangemessenen sensationellen Darstellung) berücksichtigt. (vgl. Deutscher Presserat 2015b). Der Journalist Julian Reichelt von der BILD-Zeitung nahm eine konträre Position ein, indem er für eine Veröffentlichung des Bildes eintrat und auf die Debatte innerhalb der Redaktion verwies, die eine verzögerte Publikation des Bildes nach intensiver Prüfung zur Folge hatte: „Wir haben das Foto nicht sofort Online gebracht, sondern erst nach einem Tag der Diskussion zeitgleich in der gedruckten Zeitung und Online veröffentlicht. Wir haben uns in der Chefredaktion die Meinung aller Leiter unserer Außenredaktionen eingeholt. Das Meinungsbild war absolut einheitlich und hat uns in unserer Einschätzung bestärkt: Solche Fotos zu veröffentlichen, die die menschliche Dimension politischer Entscheidungen dokumentieren, ist eine der Kernaufgaben von Journalismus.” (vgl. o.V. 2015) Michael Bröcker von der „Rheinische Post“ sah aus einer juristischen Perspektive zwar keine Notwendigkeit, auf die Publikation des Bildes zu verzichten. Gleichwohl plädierte er gegen jegliche Form des Voyeurismus: <?page no="146"?> 146 7. Zur Berichterstattung über Geflüchtete „Natürlich kann man das Foto veröffentlichen. Aus rechtlicher Sicht ist das vertretbar. Aber für uns geht es in der Abwägung um eine zurückhaltende ethisch-moralische Linie bei der Fotoauswahl. Wir wollen die Opfer und ihre Angehörige möglichst schützen. Wir wollen den Eindruck vermeiden, dass wir uns am Leid der Opfer und der Angehörigen ergötzen. Keine Toten, kein Blut.“ (vgl. o.V. 2015) Marlis Prinzing argumentiert aus einer pflichtethischen Perspektive gegen die Veröffentlichung von Leichenbildern. Aus einer folgenethischen Haltung heraus können derartige Bilder dazu beitragen, die „Öffentlichkeit auf(zu) rütteln.“ Jessica Heesen sieht durch die Veröffentlichung des Bildes vom verstorbenen Aylan einen Verstoß der Menschenwürde. Sie postuliert dafür, eine „nicht-sensationelle (Bild-)Berichterstattung zu praktizieren.“ (vgl. o.V. 2015). Lars Haider vom „Hamburger Abendblatt“ teilt diese Einschätzung: „Wir fanden die Veröffentlichung aus verschiedenen Gründen unangemessen. Die Geschichte war in ihrer Grausamkeit so eindeutig, dass es keines ‘Beweisfotos’ bedurfte. Das wirkt dann nur noch voyeuristisch. Dazu kommen Aspekte wie Schutz der Opfer und die Menschenwürde. Die Veröffentlichung ist aus Abendblatt-Sicht weder nötig noch vertretbar.“ (vgl. o.V. 2015) Alexander Filipovic betont neben der Menschenwürde zusätzlich die negativen Konsequenzen derartiger Schockfotos für jugendliche Rezipienten, die die Darstellung derartiger Grausamkeiten gegebenenfalls nicht angemessen verarbeiten können: „Die Veröffentlichung des Fotos ist ein moralischer Verstoß. Ein Grund dafür liegt in der Würde der Toten: Auch wenn man ihre Gesichter nicht sieht, wird eine Ablichtung in derartiger Situation der Würde der Personen nicht gerecht. Schaden nimmt die Würde der abgelichteten Personen, Schaden nimmt damit auch die Würde des Menschen, unsere Würde, die in allem zu schützen ist. Der wichtigste Grund, warum die Publikation des Bildes einen ethischen Verstoß darstellt, liegt meines Erachtens aber vor allem darin, dass Menschen, die solch grauenhafte Dinge nicht sehen wollen, damit ungeschützt konfrontiert werden. Besonders Kinder und Jugendliche, die an vielen Stellen Zugriff auf die Boulevardblätter haben, sehen sich das an, schauen beim Umblättern doch hin. Wie viele Erwachsene haben Kinder und Jugendliche begrenzte oder zu wenige Möglichkeiten, das zu verarbeiten und können Schaden nehmen.“ (vgl. o.V. 2015) Einige Presseorgane haben das Bild der Verstorbenen verpixelt. <?page no="147"?> 147 7.2 Bilder Der Deutsche Presserat erhielt wegen der Veröffentlichung des Bildes von den toten Flüchtlingen im LKW 20 Beschwerden, die die Medienselbstkontrollinstanz als unbegründet erachtete, da es sich um eine Berichterstattung über ein schweres Verbrechen handele, an der ein öffentliches Interesse bestehe. Das Foto dokumentiere die schreckliche Realität, ohne die abgebildeten Menschen zu entwürdigen. Schließlich seien sie nicht identifizierbar. Der Beschwerdeausschuss hält das Foto zwar für furchtbar. Dennoch dürfe die Realität gezeigt werden, solange die visuelle Darstellung nicht unangemessen sensationell sei und die Opfer dadurch nicht erneut zu Opfern werden. Dies - so die Einschätzung des Presserates - sei hier nicht der Fall (vgl. Deutscher Presserat 2015a). Grundsätzlich haben Medien die Aufgabe ihrer Chronistenpflicht nachzukommen, indem sie Öffentlichkeit herstellen und über relevante Ereignisse berichten. Dazu gehören visuelle Dokumente der Zeitgeschichte, die Missstände aufzeigen. Dies lässt sich ggf. dann legitimieren, wenn keine Identifikation der Opfer möglich ist. So können beispielsweise Gesichter gar nicht oder nur verpixelt gezeigt werden. Da derartige Schockbilder in der Regel ohnehin im Internet zu finden sind, kann für eine Veröffentlichung dahingehend argumentiert werden, dass eine Ausblendung derartiger visueller Darstellungen als Zensur wahrgenommen werden kann. Schließlich - so die Hoffnung - kann die visuelle Veröffentlichung der grausamen Konsequenzen einer unmenschlichen Flüchtlingspolitik dazu beitragen, politisches Handeln zu verändern. Derartige Schlüsselbilder können Symbolkraft gewinnen und dazu beitragen, dass Wegsehen zu vermeiden und die menschlichen Tragödien nicht auszublenden. Gegen die Veröffentlichung von Bildern verstorbener Geflüchteter spricht, dass die Menschenwürde der Toten berührt wird. Zudem leiden ggf. die Angehörigen der Opfer unter der visuellen Darstellung. Es ist aus der Perspektive des Jugendschutzes nicht abzusehen, ob derartige Schockbilder von Heranwachsenden angemessen verarbeitet werden können. Die visuelle Instrumentalisierung von Leid ist nicht zwingend erforderlich, um die tragischen Konsequenzen des falschen politischen Handelns zu erklären. Die ist in anderer Form durch sprachliche Aufklärung möglich. Schließlich besteht die Problematik, dass eine drastische Darstellung des Leidens weniger der Aufklärung als vielmehr dem Voyeurismus und der Geschäftemacherei dient (vgl. weiterführend die Aufsätze in dem Sammelband von Prinzing/ Köberer/ Schröder 2018). <?page no="148"?> 148 7. Zur Berichterstattung über Geflüchtete 7.3 Fazit Es lässt sich konstatieren, dass notwendige Einordnungen über die Zusammenhänge der Flucht oft nicht erfolgen, sondern eher oberflächliche Berichte die Mediendebatte bestimmen, die polarisieren, statt aufzuklären. Der bisweilen unsensible sprachliche Umgang mit dem Phänomen flüchtender Menschen, die als Naturkatastrophen klassifiziert werden, verstärkt diese Tendenz. Hinzu kommt die starke emotionale Wirkung von Schockbildern, die das Leiden oder den Tod flüchtender Menschen dokumentieren. Medien sollten gerade bei einem derart sensiblen und emotional hoch aufgeladenen Thema wie der Berichterstattung über flüchtende Menschen einige Regeln beachten, um die öffentliche Debatte nicht anzuheizen, sondern einzuordnen. Sie können Hintergründe von Flucht und Vertreibung aufzeigen, ihre Ursachen benennen, historische, politische, religiöse, ökonomische, militärische und kulturelle Zusammenhänge darstellen, wissenschaftliche Expertisen nutzen und darüber hinaus die unterschiedlichen Möglichkeiten der Informationsvermittlung in Form von Reportagen, Berichten, Kommentaren und Dossiers anwenden, um umfassend zu informieren. Selbstreflexion und Selbstkritik sollten ebenso zu den Maximen der Medienberichterstatter gehören, wie das Aufzeigen von ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen. Zentral ist ein sensibler Umgang mit Bildern und Sprache, der dazu beitragen soll, konstruktiv zu argumentieren, statt populistische und dramatisierende Bedrohungseffekte zu forcieren. Nichtwissen zu artikulieren und Distanz zu wahren gehört ebenfalls zu den wichtigen Aufgaben der Medienberichterstatter wie das Benennen eigener Fehler, um einen ehrlichen und konstruktiven Journalismus zu bewerkstelligen. Zentral ist aber ebenso, eine eigene Haltung zur Menschlichkeit zu besitzen und diese im Rahmen der eigenen journalistischen Arbeit zu dokumentieren, indem das individuelle Schicksal von flüchtenden Menschen dargestellt wird. Schließlich - so die Hoffnung - kann die visuelle Veröffentlichung der grausamen Konsequenzen einer unmenschlichen Flüchtlingspolitik dazu beitragen, politisches Handeln zu verändern. Derartige Schlüsselbilder können Symbolkraft gewinnen und dazu beitragen, das Wegsehen zu vermeiden und die menschlichen Tragödien nicht auszublenden. Gegen die Veröffentlichung von Bildern verstorbener Geflüchteter spricht, dass die Menschenwürde der Toten berührt wird. Zudem leiden ggf. die Angehörigen der Opfer unter der visuellen Darstellung. Es ist aus der Perspektive des Jugendschutzes nicht abzusehen, ob <?page no="149"?> 149 7.4 Literatur derartige Schockbilder von Heranwachsenden angemessen verarbeitet werden können. Die visuelle Instrumentalisierung von Leid ist nicht zwingend erforderlich, um die tragischen Konsequenzen sprachliche Aufklärung möglich. Schließlich besteht die Problematik, dass eine drastische Darstellung des Leidens weniger der Aufklärung als vielmehr dem Voyeurismus und der Geschäftemacherei dient. Es ist weiterhin wichtig, dass Medienangebote bereitgestellt werden, die den geflüchteten Menschen die Integration erleichtern. Zudem sollte auch die Perspektive der Geflüchteten stärker in die Medienberichterstattung einfließen (vgl. Jenter 2018, Kaufmann 2018, Liesem/ Eisenberger 2018). 7.4 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Arendt, Hannah (2016). Wir Flüchtlinge. Stuttgart. Baetz, Brigitte (2015). Medienethik. Über die Grenze des Zumutbaren. Gespräch mit Heribert Prantl im Deutschlandfunk am 5. September 2015. 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Dabei ist zwischen nationalistischen, rassistischen, sozialrevolutionären und religiös-fundamentalistischen Ausprägungen zu differenzieren (vgl. Glaab 2007). Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Auseinandersetzung mit Waffen zwischen Staaten, die an eine Kriegserklärung gebunden wird, sondern um Gruppen und Einzeltäter, die Schaden anrichten und damit das politische System destabilisieren wollen. Bereits wenige Personen eines kleinen Netzwerkes können durch überraschende Terrorhandlungen dramatische Wirkungen erzielen, die medial eine hohe Resonanz erreichen. Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA sind hierfür sicherlich das markanteste Beispiel (vgl. Schicha/ Brosda 2002, Schicha 2007 und 2011). Die Berichterstattung über terroristische Anschläge gehört zu den schwierigsten journalistischen Aufgaben. Einerseits ist es wichtig, derartige Verbrechen öffentlich zu machen, andererseits ist ein sensibler Umgang mit dieser Thematik zentral, um Panikreaktionen in der Bevölkerung zu vermeiden und den Tätern keine Medienbühne zu bieten, um ihre menschenverachtenden Ziele publikumswirksam zu propagieren. Terroranschläge verfügen über einen hohen Nachrichtenwert, und die Terroristen versuchen, diesen Faktor zu nutzen, um die Medien für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Terrorismus kann daher als gewalttätiges Handeln betrachtet werden, das bewusst so präsentiert wird, dass es Aufmerksamkeit auf sich lenkt und dann mittels der Publizität, die es schafft, eine Botschaft übermittelt. Hoffmann spricht aufgrund der hohen Medienresonanz sogar z. T. von einer „symbiotische[n] Beziehung zwischen Terrorismus“ (Hoffmann 2006, S. 275f.) und Medien, die auf Anschläge bisweilen „mit einer beinahe ungezügelten Bereitwilligkeit“ (Hoffmann 2006, S. 269) reagieren, so die kritische Analyse des Autors. Das vorrangige Ziel besteht für die Terroristen darin, das ganze Potenzial an Möglichkeiten aus dem Ereignis herauszuholen, um sich in Szene zu setzen, <?page no="154"?> 154 8. Terrorberichterstattung Aufmerksamkeit und Definitionsmacht zu erringen, während es für die Journalisten darum geht, durch ihre Berichterstattung ein Höchstmaß an Einschaltquoten, Klicks oder den Verkauf von Medienprodukten zu erreichen. Merkmale und Möglichkeiten des Terrorismus Terrorismus ist die „kalkulierte Anwendung oder Androhung von Gewalt, um Ziele zu erreichen, die ihrem Wesen nach politisch, religiös oder ideologisch sind. Das geschieht durch Einschüchterung, Zwang oder die Verbreitung von Furcht.“ (Chomsky 2002, S. 63f.) Terroristen stellen in der Regel eine kleine Tätergruppe wie etwa die sogenannte Rote-Armee-Fraktion dar, die systematisch Angst und Schrecken durch Gewaltverbrechen gegen die staatliche Ordnung ausüben. Sie verfolgen ihrem Anspruch zufolge politische oder religiöse Ziele, drohen und erpressen. Sie versuchen Sympathisanten und Mitstreiter zu gewinnen und organisieren sich in Gruppen. Dabei versuchen sie, die Verbrechen möglichst medienwirksam durch Symbolaktionen zu inszenieren, um so eine hohe Aufmerksamkeit und Publizität zu erreichen. Die Anschläge richten sich sowohl auf prominente Politiker, Banker oder Wirtschaftsvertreter, die als Feindbild stilisiert werden als auch auf spezifische Gebäude, die aufgrund ihrer exponierten Lage und Bedeutung einen symbolhaften Charakter aufweisen. Die aus Anschlägen resultierende Bildung von Unsicherheit und Angst führt zu einer raschen Anschlusskommunikation innerhalb der Bevölkerung (vgl. Schicha 2011). Die Politik ist gefordert, nach terroristischen Attentaten rasch zu reagieren. Die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen gehört u. a. dazu (vgl. Prantl 2008). Terrorismus in den Medien Medien sind die Verbreiter von Terrortaten. Sie übernehmen eine Verstärkerfunktion bei der Darstellung terroristischer Verbrechen. Eine vermittelnde und konstruktive Funktion ist in diesem Kontext nur schwer möglich, da sich Hass- und Gewaltbotschaften der Täter dem Diskurs entziehen. Insofern liegt eine Polarisierung der Debatte durch Stereotypen und Feindbilder nahe. Es erfolgt häufig eine Reduktion von Komplexität durch die Darstellung einfacher Muster im Verständnis von Gut gegen Böse durch die Politik. Die Darstellung von emotionalen Schreckensbildern dominiert im Rahmen der ereignisorientieren Berichterstattung. Dadurch ist eine Vernachlässigung von Hintergrund- <?page no="155"?> 155 8.1 Anschläge in Norwegen informationen zu verzeichnen. Insgesamt existiert ein hoher Nachrichtenwert der Terrorberichterstattung u. a. durch ▶ eine gestiegene Aufmerksamkeit aufgrund des Überraschungsmomentes, ▶ die Dramatik aufgrund der Ausübung eines Verbrechens und die Grausamkeit der Tat, ▶ die Störung der öffentlichen Ordnung, ▶ ggf. bekannte Opfer, ▶ eindrucksvolle Bilder, ▶ die Herausforderung der Staatsgewalt. Diese Prozesse waren auch im Rahmen der Terroranschläge in Norwegen im Jahr 2011 zu beobachten. 8.1 Anschläge in Norwegen Kriminelle nutzen die Möglichkeiten moderner Kommunikationstechniken, um Propaganda für ihre Ideologie zu machen. Neben Hetzaufrufen gegenüber Personen und Organisationen werden Minderheiten beleidigt oder bedroht. Gerichtsverfahren werden live aus dem Gerichtssaal übertragen und bieten Angeklagten eine medienwirksame Bühne zur Selbstdarstellung. In diesem, Zusammenhang geriet die Darstellung des norwegischen Mörders Breivik in die Kritik, der die Verhandlung genutzt hat, um seine beleidigenden Parolen und Gesten öffentlichkeitswirksam in Szene zu setzen. Zuvor hatte er seine ausländerfeindlichen Thesen bereits in einem „Manifest“ im Internet veröffentlicht (vgl. Schicha 2013). In derartigen Fällen stecken die Journalisten in einem Dilemma. Einerseits müssen sie über gesellschaftlich relevante Sachverhalte wie Terrortaten natürlich berichten. Auf der anderen Seite sollten sie es vermeiden, dem Täter eine Plattform für seine verbrecherische Ideologie zu bieten, da dies speziell für die Angehörigen der Opfer nur schwer zu ertragen ist. Am 22. Juli 2011 kam es zu einem völlig überraschenden Terroranschlag in Norwegen. Ein 77-facher Mord in Oslo und Utøya ist vom Einzeltäter Breivik durchgeführt worden, der dies mit seinen fremdenfeindlichen Motiven begründete. Im Anschluss an die Attentate wird die Darstellung des Täters in einer Fantasieuniform über die Medien publiziert, die er selbst ins Netz gestellt hat. Zudem hat er ein Propagandavideo und ein mehr als 1.500 Seiten umfassendes <?page no="156"?> 156 8. Terrorberichterstattung „Manifest“ im Internet veröffentlicht, in der er seine menschenverachtende politische Botschaft artikuliert. 700 Journalisten reisten zum Prozessbeginn im April 2012 nach Oslo (vgl. Bähler 2012). Der Verhandlungsauftakt mit der Befragung Breiviks wurde auf Wunsch des Täters und der Medien live im Fernsehen übertragen. Richter und Laienrichter reichten dem Angeklagten die Hand. Dieser zeigte vor der Verhandlung mehrfach einen selbst erfundenen rechtsextremen Gruß, der in den Medien gezeigt wurde. Vom zweiten Prozesstag an wurden Standbilder der Verhandlung ohne Ton mit Untertiteln übertragen (vgl. Wallner 2012). Die Prozessbeteiligten stellten sich regelmäßig nach den Verhandlungstagen in einer Pressekonferenz den Fragen der Journalisten. Der Täter wurde zu 21 Jahren Haft Höchststrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Er ist als zurechnungsfähig eingestuft worden. Der Attentäter hat durch sein Verbrechen eine enorme Medienresonanz erreicht: „Je abscheulicher, umfangreicher und kulturell unvereinbarer ein Ereignis, desto mehr Aufmerksamkeit, Interesse und Klicks wird es erhalten.“ (Breitenbach 2012). Dabei wurde auf eine fundierte und sensible Hintergrundberichterstattung in vielen Fällen verzichtet. Vielmehr stand eine aktionistische Ereignisberichterstattung im Mittelpunkt, die dann rasche Antworten bei Experten suchten, die hier aber völlig überfordert waren: „Statt sorgfältiger Recherche und Analyse findet in den Medien ein Wettlauf um die ersten Nachrichten zum Täter und seinem Hintergrund statt“ […] Journalisten reichen in solchen Phasen der Erregung die eigene Unsicherheit weiter und suchen hilflos Antworten bei Angehörigen, bei Fachleuten, die diese aber verantwortungsbewusst noch nicht geben können.“ (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen 2011). Nun stellt sich die Frage, in welcher Form über diese Verbrechen berichtet werden sollte. Dazu gab es unterschiedliche Positionen, die nachfolgend skizziert werden. <?page no="157"?> 157 8.1 Anschläge in Norwegen Argumente gegen eine umfassende Berichterstattung „Das öffentliche Interesse ist so groß wie die Abscheu. Das zwingt auch unsere Redaktion zu einer Entscheidung und die heißt: Wir konzentrieren uns auf den Kern des Berichtenswerten. Sätze und Gesten von Breivik, die für die Galerie gedacht waren, wie so ein Nazi-Gruß zu Beginn der Veranstaltung, die kommen jetzt nicht.“ Dieses Statement des Heute-Journal-Moderators Klaus Clever während der Live-Sendung im ZDF vom 16. April 2012 dokumentiert die Problematik der Berichterstattung über Attentäter und ihre Verbrechen. Sie erhalten die von ihnen gewünschte Medienbühne. Insofern haben die Medien selbst z.T. für eine eingeschränkte Berichterstattung im Fall Breivik plädiert (vgl. Schicha 2013). Die „Berliner Morgenpost“ vertrat die Auffassung, dass die breite Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen werden sollte, um die Liveübertragung einer globalen „Horror-Show“ zu vermeiden (vgl. Schumacher 2012). Der „Mannheimer Morgen“ (vgl. Schmitt 2012) war der Ansicht, dass der Gerichtssaal durch den Attentäter als Forum instrumentalisiert werden konnte, um eine „abscheuliche, paranoide Weltsicht zu nutzen.“ Der Prozess diente als „perverse Politik-Show und zynisches Propaganda-Theater“. Medien, so die Zeitung, können als „Plattform für Nazi-Müll“ missbraucht werden. Die „taz“ warnt vor einer „Rudelmentalität der Medien“, die das PR-Geschäft für die Terroristen“ betreibt (vgl. Breitschuh 2012, Wolff 2012). Zudem besteht die Gefahr, dass eine zu breite Berichterstattung zur Unterstützung des Täters führen kann, Nachahmungstäter provozieren kann und die Angehörigen der Opfer zusätzlich belastet (vgl. Kahr 2012). Die juristische Aufbereitung erfordert zwar die akribische Rekonstruktion der Ereignisse. Medien müssen nicht über alle Aussagen und Aktionen des Täters berichten, um ihn nicht bei seiner Propaganda zu unterstützen (vgl. Breitschuh 2012). Grundsätzlich besteht nach Auffassung von Experten die Gefahr, dass Nachahmungstäter durch eine zu exzessive Berichterstattung motiviert werden, zu Verbrechern zu werden: „Eine extensive, täterzentrierte und detaillierte Amokberichterstattung ist Katalysator für Nachahmungsphantasien und -absichten amokgeneigter junger Menschen.“ (Expertenkommission Baden-Württemberg 2010) <?page no="158"?> 158 8. Terrorberichterstattung In diesem Kontext sollte auf einen zurückhaltenden Umgang im Zusammenhang mit den Bildern des Verbrechers geachtet werden. Auf die Verbreitung des Tätergesichtes soll verzichtet werden, um sich den Propagandainteressen zu entziehen. Die Verbrechen sind von Breivik begangen worden, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Deshalb sollte sein Gesicht nicht auf den Titelseiten erscheinen. Die „Frankfurter Rundschau“ weist explizit auf die Leiden der Opfer hin: „Hätte das Gericht gestattet, die Aussage Breiviks tagelang live im Fernsehen auszustrahlen, hätte das den ultimativen Triumph Breiviks bedeutet, die postmortale Verhöhnung seiner 77 Opfer.“ (vgl. Schmitt 2012) Auch einige norwegische Berichterstatter haben den Versuch unternommen, die Berichterstattung über Breivik durch konkrete Aktionen zumindest symbolisch einzuschränken. (vgl. Bähler 2012) Sie initiieren die Aktion „Dreht die Boulevardzeitungen um! “, damit das Gesicht des Täters auf den Titelseiten nicht überall präsent ist. Anonymus startete die Aktion „UnManifest“. Hier wurde das Manifest von Breivik verändert und lächerlich gemacht. Eine norwegische Boulevardzeitung versah ihren Online-Auftritt mit einem Anti-Breivik-Button. Hier konnten die Berichte über das Verbrechen weggeklickt werden. Eine weitere norwegische Tageszeitung veröffentlichte überhaupt keine Bilder des Täters (vgl. Kahr 2012). Argumente für eine umfassende Berichterstattung Nachdem zunächst Argumente gegen eine zu umfassende Berichterstattung über die Tat und den Täter der Anschläge genannt worden sind, werden nachfolgend einige Gründe benannt, die eine umfassende Darstellung der Ereignisse und der Verantwortlichen postulieren. Zunächst haben Medien die Aufgabe, Öffentlichkeit herzustellen, und dies möglichst umfassend zu tun: „Es ist nicht die Aufgabe von Medien und schon gar nicht von Gerichten, Themen und Ereignisse […] totzuschweigen, kleinzureden oder hinter verschlossenen Türen zu verhandeln.“ (Kruse 2012) Dabei sollte darauf geachtet werden, dass auf eine Sensationsgier möglichst verzichtet wird, um effekthascherisch die Auflage, Einschaltquoten und Klickraten zu fördern. Eine breite Informationspflicht ist hierbei stets erforderlich: „Aber es gibt natürlich auch diejenigen, die angesichts des Verbrechens glauben, ihre Leser mit besonders ekelhaften Zitaten im Fettdruck bedienen zu sollen, weil <?page no="159"?> 159 8.1 Anschläge in Norwegen das Verbreitung und Auflage steigern könnte. Aber deswegen auf die Idee zu verfallen, die Berichterstattung als solche eindämmen zu wollen, ist ein Trugschluss.“ (Hillenbrand 2012) Zudem ist es wichtig, über Motive sowie die historische Entstehung von Terroranschlägen und den damit verbundenen politischen Hintergründen zu berichten: „Wir halten es für notwendig, Breiviks verzerrtes Weltbild zu thematisieren. […] Breivik hat seine Taten akribisch geplant und ausgeführt. Und zwar auf Basis einer Ideologie, die keineswegs er erfunden hat.“ (Horeld 2012) Dabei ist das Argument von möglichen Nachahmungstätern allein nicht tragfähig, meint Filipovic (2012): „Die Augen zu verschließen und nicht zu berichten, weil man Angst hat, dass es Anschlusstäter gibt […] ist nicht der richtige Weg, sondern verantwortungsvoll, einordnend und bewertend über diesen Prozess zu berichten.“ Insofern stellt sich nicht die Frage, ob berichtet wird, sondern in welcher Form dies geschieht. Die Vermittlung und Einordnung grundlegender Informationen ist schließlich die Aufgabe der Medien. Dies ist auch die Auffassung eines Journalisten vom Handelsblatt: „Wir von Handelsblatt-Online haben uns dafür entschieden, dass es ohne Berichterstattung nicht geht. Damit ist nicht die reißerische Präsentation eines noch so kleinen Details gemeint. Es geht um die Informationspflicht, die es jedem, der uns liest, ermöglichen soll, sich ein eigenes Bild zu machen. Das ist […] die demokratische Pflicht der Presse.“ (Möthe 2012) Minkma (2012) wehrt sich gegen das Ausblenden von Straftätern im Rahmen der Berichterstattung. Es mache keinen Sinn, derartige Verbrechen zu verschweigen oder Informationen und Bilder vorzuenthalten: „Wäre ja noch schöner, wenn man Breivik zuliebe den Grundsatz der Öffentlichkeit von Strafverfahren hintergehen würde und ihm, in einer durch und durch abgebildeten Welt, den Sonderstatus eines Mannes ohne Gesicht zubilligte, so wie man in der frühen Neuzeit nicht vom Teufel sprechen wollte. Es gibt keinen Filter, keinen Button und keine Wortwahl, die uns das Grauen erspart, das der rechtsradikale Täter bereitet hat. Eine klare und schonungslose Berichterstattung in Wort und Bild, die <?page no="160"?> 160 8. Terrorberichterstattung Präzision darin, das ist die wirksamste Waffe der Medien, ihre vornehmste Aufgabe und im Übrigen auch ihr Job.“ (vgl. auch Sieber 2012) Nachdem nun einige Argumente für und gegen eine umfassende Berichterstattung über Terroristen und ihre Verbrechen skizziert worden sind, werden diese noch einmal stichwortartig in der nachfolgenden Abbildung zusammengefasst: Abbildung 12: Argumente zur Veröffentlichung von Gewaltbildern Insgesamt lässt sich festhalten, dass eine reflektierte und zurückhaltendende Berichterstattung über Terroranschläge moralisch angemessen ist, um mögliche Fehlentwicklungen zu unterbinden. „Medien stehen bei der Berichterstattung über aktuelle Amoktaten und Terrorakte vor der Herausforderung, Fakten zu berichten, die von hohem allgemeinem Interesse sind und deshalb große Aufmerksamkeit auf sich ziehen, und der Gefahr Nachahmer und Trittbrettfahrer zu animieren. Gut wäre deshalb, besonders in den ersten Tagen eine zurückhaltende, nüchterne Berichterstattung, die relevante Fakten mitteilt, hysterische Übertreibungen jeder Art jedoch vermeidet.“ (Bannenberg 2016, S. 43) Eine zu umfangreiche Berichterstattung kann problematisch werden, sofern den Selbstdarstellungsmöglichkeiten des Täters ein zu großer Raum geboten wird. Der Propaganda sollte kein Forum geboten werden, um menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und ggf. mögliche Mitstreiter oder Nachahmungstäter <?page no="161"?> 161 8.2 Fazit zu motivieren. Zudem werden die Angehörigen der Opfer durch die permanente Darstellung von Tätern zusätzlich belastet. Für eine umfangreiche Berichterstattung über terroristische Anschläge spricht hingegen, dass die Herstellung von Öffentlichkeit durch eine breite Informationspflicht über Terrorismus in der Demokratie ebenso unverzichtbar ist wie Kontrolle und Kritik gegenüber den Gerichten und der Polizeiarbeit. Die grausamen Fakten sind ebenso zu thematisieren wie das verzerrte Weltbild der Täter und mögliche Ermittlungsfehler. Eine ggf. qualitativ reißerische Berichterstattung in den Boulevardmedien sollte den Qualitätsjournalismus dazu motivieren, bessere Alternativen anzubieten. Mögliche Nachahmungstäter werden aber nicht durch Medienberichte allein geschaffen. 8.2 Fazit Grundsätzlich gilt, dass bei der Recherche über terroristische Verbrechen die Problembereiche, Ursachen und Motive der Taten thematisiert werden sollten. Historische, politische, ökonomische sowie religiöse Hintergründe und Zusammenhänge sind angemessen einzuordnen. Dabei sollte die Rolle von Finanziers, Waffenlieferanten und Sympathisanten der Terroristen aufgezeigt werden. Zentral ist die Verwendung einer besonnenen Sprache in den journalistischen Berichten, die sensibilisiert und nicht polarisiert, die nicht auf Effekte, sondern auf Reflexion setzt und die Verantwortlichkeiten deutlich macht. Insgesamt geht es um eine Einordnung von Ereignissen, statt plakativer Darstellung von Posen, einen distanzierten Blick statt reißerischer Perspektive. Der Blick sollte sich auf die Opfer und nicht nur auf den oder die Täter richten. Dabei ist der Persönlichkeitsschutz der Opfer und der Angehörigen zu beachten. Medien sollten die PR-Aktivitäten des Täters ebenso thematisieren wie mögliche Folgen der Berichterstattung (vgl. Schicha 2012). Dabei stellt eine Beschreibung eigener Dilemmata eine konstruktive Variante dar, aus der Kriterien für den Journalismus resultieren können. Die „Inszenierungsdominanz“ der Berichte sollte bei den Journalisten und nicht beim Täter liegen. Hier bieten sich Möglichkeiten der Ausblendung und Verzögerung von Informationen, die aber offen kommuniziert werden sollten. Ein reflektierter Umgang mit Bildmaterial ist dabei ebenso zu vermeiden wie die Vermeidung von Monster-, bzw. Vieh- oder Teufel-Metaphern, sofern über Straftäter berichtet wird. Die Beachtung dieser Kriterien kann konstruktiv dazu beitragen, dass Berichte über terroristische Anschläge einerseits ihrer notwen- <?page no="162"?> 162 8. Terrorberichterstattung digen Informationspflicht nachkommen, ohne dem Täter eine Medienbühne zu geben. 8.3 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Bähler, Regula (2012): Große, aber limitierte Medienbühne. Online verfügbar: www. edito-onlinene.ch/ printable/ archiv/ editoklartext0312/ editoklartext0312d/ grosseaberlimitiertemedientribuene.html Bannenberg, Britta (2016): Amokläufer und Terroristen. Die Rolle der der Medien. In: tv diskurs 4/ 2016, S. 40-43. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (2011): Analyse statt Spekulation. Psychologenverband solidarisiert sich mit den Betroffenen von Oslo. (Pressemitteilung 13/ 11 vom 28.7.11). Breitenbach, Patrick (2012): Der Breivik-Prozess, das Dilemma der Medien und der Schutz der Filter-Bubble. 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Nicht nur der Staat (Legalität) und der Markt (Wettbewerb) sind für die Einhaltung von ethischen Regeln zuständig, sondern auch die Unternehmen selbst (vgl. Karmasin 2010). Hierbei lassen sich unterschiedliche Verantwortungsstufen voneinander trennen. Zunächst ist der einzelne Beschäftigte auf allen Ebenen im Unternehmen eigenständig verantwortlich für sein Handeln (individualethische Verantwortung). Auf einer weiteren Stufe können Unternehmen sich durch die Vorgaben von Selbstkontrollinstanzen wie dem PR-Rat (Avenarius/ Bentele 2009) oder dem Werberat (Deutscher Werberat 2012) eigene Richtlinien geben, die ein verantwortliches kommunikatives Handeln des Unternehmens festschreiben (Gruppenverantwortung). Weiterhin existieren firmeninterne Unternehmensleitlinien, Führungsgrundsätze, Unternehmensverfassungen und Geschäftsgrundsätze, die z.T. bereits in den Arbeitsverträgen ihrer Beschäftigten normative Leitlinien vorgeben (vertragliche Verantwortung). Derartige Vorgaben wie z. B. Transparenz und Respekt finden sich zum Beispiel in den Richtlinien beim Getränkekonzern Coca-Cola (Fink u. a. 2012). Schließlich gibt es eine Reihe von Verbraucherschutzorganisationen, die als Anwälte der Kunden klassifiziert werden. Dabei reicht das Spektrum von den Verbraucherzentralen über Greenpeace bis hin zu Food-Watch („Watchdog“-Verantwortung). Diese Differenzierung ist von zentraler Bedeutung, um bei der ethischen Beurteilung von Konfliktfeldern in der konkreten Praxis Möglichkeiten der Adressierung von Verantwortungszuschreibungen und Handlungsorientierungen zu bieten und im Sinne einer Arbeitsteilung Interdependenzen und Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen aufzuzeigen. In der Praxis kommt es nicht darauf an, ethische Werte zu setzen, sondern Entscheidungsprozesse bei konkreten Handlungsalternativen zu organisieren. <?page no="166"?> 166 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung Dabei ist zu differenzieren, ob Unternehmen Verantwortung nur dann signalisieren, wenn sie sich daraus einen Nutzen im Verständnis eines Tauschgeschäftes erhoffen oder ein grundlegendes proaktives gesellschaftliches Eintreten zeigen, das weit über die Befolgung von Gesetzen hinausgeht. Nur dann wird dokumentiert, dass sich Unternehmen neben ihren wirtschaftlichen Aufgaben ihrer sozialen Verantwortung innerhalb der Gesellschaft stellen. Derartiges Agieren geschieht in der Regel nicht uneigennützig, sondern dient als strategisches Kommunikations-Instrument, um die Akzeptanz des Unternehmens nach innen und außen zu sichern (vgl. nachfolgend Schicha 2010 und 2013). 9.1 PR-Ethik „Die Aufgaben einer PR-Ethik können einerseits darin liegen, Wertvorstellungen, Normen und Handlungsempfehlungen und zu formulieren, bzw. herauszuarbeiten, andererseits tragfähige Argumentationen vorzulegen, die im Fall von Ansprüchen, die im Konflikt miteinander stehen (z. B. Loyalität gegenüber dem Auftraggeber versus Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit), eine Güterabwägung vorzunehmen.“ (Bentele 2016, S. 314) Die PR-Ethik richtet ihren Blick auf die Auftragskommunikation von Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen. Hier spielen in ethischen Debatten seit Jahrzehnten abstrakte Kategorien wie Glaubwürdigkeit, Vertrauen, Wahrhaftigkeit und Transparenz als ethische Leitbilder eine zentrale Rolle (Graf Zedtwitz-Arnim 1961). Dass eine PR-Ethik grundsätzlich erforderlich ist, wird weder in der Berufspraxis, noch in der Wissenschaft bestritten, da die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vielfach als Profession angesehen wird, die mit unlauteren, manipulativen, unglaubwürdigen und unseriösen Methoden arbeitet (vgl. Röttger/ Preusse/ Schmitt 2011, Bentele 2005). Es gilt die Vorstellung: „PR steht unter Lügen- und Egoismusverdacht.“ (Hoffjann 2012, S. 1) Dabei wird unterstellt, dass in vielen Fällen Informationen zurückgehalten werden, Schönfärberei betrieben oder zu spät kommuniziert wird und die geforderte Transparenz demzufolge ausbleibt. Vielmehr gebe es eine zu beobachtende Diskrepanz zwischen Informationen und Fakten. Hinhaltetaktiken und Ablenkungsmanöver seien an der Tagesordnung. Insofern hält sich das Vertrauen in die PR-Arbeit in der Regel in Grenzen. Gleichwohl besitzen die PR-Fachleute die Aufgabe, als Mittler zwischen den Organisationen, für die sie <?page no="167"?> 167 9.1 PR-Ethik arbeiten und den Teilöffentlichkeiten, an die Informationen vermittelt werden, so zu kommunizieren, dass wechselseitiges Verständnis, Akzeptanz und Vertrauen erreicht werden können (vgl. Förg 2004). In diesem Zusammenhang darf aber nicht übersehen werden, dass die Öffentlichkeitsarbeiter in erster Linie ihrem Unternehmen, für das sie arbeiten, verpflichtet sind. Dennoch hat die Öffentlichkeit den Anspruch, umfassend und wahrheitsgemäß informiert zu werden. Im Gegensatz zum Journalismus besitzt die auf die Selbstdarstellung zentrierte PR aber nicht in erster Linie die Aufgabe, von einem unabhängigen Standpunkt aus investigativ zu berichten und diesbezüglich eigene Recherche zu betreiben. „Die journalistischen Aufgaben der umfassenden und ausgewogenen Berichterstattung sowie der Kritik von Missständen müssen PR-Praktiker allerdings nicht erfüllen.“ (Förg 2004, S. 180) Es existiert ein ethisch relevantes Spannungsfeld zwischen dem Journalismus und der Öffentlichkeitsarbeit, der in dem Leitsatz „Journalisten machen keine PR“ zum Ausdruck kommt. Diese Aussage findet sich in den Leitlinien vom Netzwerk Recherche (Netzwerk Recherche/ Schnedler 2011). Sie hat eine kontroverse öffentliche Diskussion ausgelöst. So wird kritisiert, dass freie Journalisten auch im PR-Bereich arbeiten und Pressemitteilungen für Wirtschaftsunternehmen verfassen. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn die PR-Berichte namentlich gekennzeichnet werden und die journalistische Arbeit sich auf die Bereiche konzentriert, die sich nicht mit den PR-Aktivitäten überschneiden, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Es ist zu differenzieren zwischen dem Journalismus, der die Aufgabe besitzt, die Öffentlichkeit umfassend und unabhängig zu informieren und der PR, die ihrem Auftraggeber gegenüber verpflichtet ist und die Unternehmensinteressen zu vertreten hat. Dass Journalisten sich an redaktionelle Leitlinien halten müssen und ebenfalls in einen Interessenkonflikt mit den ökonomischen Vorgaben ihres Mediums geraten können, wenn sie kritisch über einen Anzeigenkunden berichten, der dann ggf. seine Inserate zurückzieht, trifft ebenfalls zu. Grundsätzlich sollten Wirtschaftsunternehmen, die Anzeigen schalten, natürlich keinen Einfluss auf die Berichterstattung ausüben. Ein grundlegendes Problem stellt die Übernahme von PR-Material ohne Angabe der Quelle für einen redaktionellen Beitrag dar. Hier sind eine besondere Sorgfalt und Transparenz der verantwortlichen Journalisten erforderlich. Insgesamt herrschen im Journalismus und in der PR Abhängigkeiten vor (vgl. Brosda/ Schicha 2002). So unterliegen PR-Praktiker ebenfalls ökonomischen Machtstrukturen und Zwängen, die ein moralisch einwandfreies Handeln erschweren (vgl. Förg 2004). <?page no="168"?> 168 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung Als bezahlte Auftragskommunikation kommt der PR die Aufgabe zu, die Reputation des Unternehmens kontinuierlich und systematisch zu stärken. Insofern ist Öffentlichkeitsarbeit ein interessensgeleitetes Unterfangen, das Ziele verfolgt, die dem Unternehmen oder der Organisation nützen. Dies gilt auch für die PR von Non-Profit-Organisationen, neuen sozialen Bewegungen oder politischen Parteien, da ein positives Image durch eine glaubwürdige PR in diesen Bereichen die Spenden- oder Wahlbereitschaft positiv beeinflussen kann. Insofern kann festgehalten werden, dass Öffentlichkeitsarbeit klaren Zielen und Vorgaben entspricht, die vom Auftraggeber vorgegeben werden. Dennoch gibt es grundsätzliche normative Kategorien, die die PR einzuhalten hat. Dazu gehört die professionelle Vermittlung von Informationen, die den Tatsachen entsprechen. Es kommt darauf an, ein positives Image zu kreieren, das nicht nur kurz-, sondern mittel- und langfristig dem Unternehmen nachhaltig nützt. Grundsätzlich ist es hilfreich, auf theoretische Modelle zurückzugreifen, die normative Maßstäbe einer an ethischen Kriterien ausgerichteten PR anbieten. PR im Diskurs Beim Blick auf die theoretischen Konzeptionen der Angewandten Ethik bieten sich als Basis für die PR-Ethik zunächst diskurstheoretische Entwürfe einer kommunikativen Ethik an, die partizipatorische und emanzipatorische Gerechtigkeitsprinzipien einschließen. Bei der Orientierung an diskursethischen Prinzipien stehen die rationale Konsensfindung, das Mitspracherecht und die Partizipation der Kunden und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit im Zentrum des Interesses. Das Ziel einer diskursiven Verfahrenskonzeption liegt darin, die normative Kraft der kommunikativen Ethik auf einer pragmatischen Ebene der Verbesserung der institutionellen und personellen Voraussetzungen rationaler Verständigungsprozesse zur Geltung zu bringen. Statt vorgefertigter Lösungen durch das Management sind Verständigungsprozesse vorgesehen. Die Anwendung einer kommunikativen Ethik hat gezeigt, dass aus der interpersonellen Kommunikation soziale Bindungskräfte und Normen resultieren, die in der Praxis als Steuerungsinstrument wirken und theoretisch als Grundlage für die Begründung einer Ethik fungieren können, da im Rahmen von Kommunikationsprozessen die Geltung und Aushandlung von Normen eine wichtige Rolle spielen (vgl. Debatin 1997). Gerechtigkeit und Achtung sind dabei die konstitutiven Prinzipien, die sich im Bereich der Medien- und Kommunikationsethik <?page no="169"?> 169 9.1 PR-Ethik konkretisieren können durch die Normen der allgemeinen Rede- und Meinungsfreiheit (Toleranz- und Vielfaltgebot), der Informationsfreiheit und -gerechtigkeit (Grundversorgung und Zugänglichkeit) sowie der informationellen Selbstbestimmung und Zurechnung (Autonomie und Verantwortung). Neben diesen normativen Postulaten an zwischenmenschliche Verständigungsprozesse sind inhaltliche Richtlinien erforderlich, um eine unternehmensethische Konzeption zu entwickeln. Wichtig ist dabei wechselseitiges Verständnis und Akzeptanz zwischen der Organisation und der Öffentlichkeit, das auf einem dialogischen Verfahren basiert und auf Überzeugung statt Überredung setzt, um Vertrauen aufzubauen (vgl. Förg 2004). Idealtypischerweise kann im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ein symmetrischer Dialog zwischen dem Unternehmen und der Öffentlichkeit postuliert werden, der auf Konsens angelegt ist (Grunig/ Hunt 1984). Einem normativen Leitbild nach dem Modell einer idealen Sprechsituation nach Habermas (1987) sollte ein Dialog entstehen, der konstruktiv und zielführend ist, alle Interessen gleichberechtigt einbezieht und den gleichen Informationsstand der beteiligten Diskutanten voraussetzt. Auf der Ebene des Diskurses sollten keine widersprüchlichen Aussagen geleistet werden. Behauptungen sind zu begründen, und in einem idealtypischen Verständnis sollen alle Betroffenen an dem chancengleichen Diskursverfahren teilnehmen. Habermas geht davon aus, dass nur im Dialog geklärt werden kann, ob eine Norm konsensfähig sein kann. Die Maximen müssen demzufolge der diskursiven Prüfung und dem Universalisierungsanspruch aller anderen Beteiligten unterliegen. Es geht bei dieser Verfahrensethik darum, durch diskursive Prüfung mit Hilfe des kollektiven Verständigungsprozesses zu allgemeingültigen Normen zu gelangen. Die Richtigkeitsansprüche erfolgen nicht auf der Grundlage eines inhaltlichen Prinzips, sondern nur aufgrund der faktischen oder potentiellen Zustimmung aller Betroffenen. Dabei gilt die diskurstheoretische Formulierung des Universalisierungsgrundsatzes, der besagt, dass eine strittige Norm unter den Diskursteilnehmern nur dann eine Zustimmung finden kann, wenn die Anerkennung der faktischen und potentiell Betroffenen gewährleistet ist. Habermas (1987) zufolge verlangt die Begründung von Normen und Geboten die Durchführung eines realen Diskurses. Es geht darum, überzeugende Argumente mit Geltungsanspruch zu formulieren und zu begründen. Die Argumente sollen auf ihre normative Richtigkeit hin untersucht werden. Die Festschreibung von inhaltlichen Moralprinzipien wird in der Diskursethik abgelehnt. Alle moralischen Inhalte werden in realen oder simulierten Diskursen <?page no="170"?> 170 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung erörtert, um zu einer Überprüfung erhobener oder konkurrierender Geltungsansprüche zu gelangen. Die Gleichberechtigung der Argumentationsteilnehmer wird ebenso vorausgesetzt wie gleiche Redechancen ohne Ausübung von Zwang. Als Grundlage des praktischen Diskurses dient die Idee einer Gemeinschaft vernünftig argumentierender Diskursteilnehmer, die sich bei konfligierenden Geltungsansprüchen um einen Konsens bemühen. Das Ziel des Diskurses besteht darin, ein diskursives Einverständnis zu erreichen. Die Anwendung des diskursethischen Ansatzes von Habermas auf die Öffentlichkeitsarbeit steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Burkhart und Probst (1991). Die in den theoretischen Betrachtungen auftauchenden Begriffe wie Verständigung, Dialog mit den Betroffenen sowie Konsens stellen Ziele dar, die beim Selbstverständnis der Öffentlichkeitsarbeit zugrunde gelegt werden können. PR wird in diesem Verständnis als Profession begriffen, die zur Optimierung gesellschaftlicher Verständigung beitragen kann. Sie soll dafür sorgen, dass es zwischen den Unternehmen und den Interessen der Betroffenen zu einem Einverständnis hinsichtlich der zu thematisierenden Gegenstände des Vertrauens in die Unternehmung und der Legitimität der vertretenen Interessen kommt. Um den Diskurs zwischen Unternehmen und Öffentlichkeit führen zu können, ist in einer ersten Phase die notwendige Information über den zu behandelnden Sachverhalt erforderlich. Spätestens in einer zweiten Phase beginnt der Dialog. In einer dritten Phase werden die Diskurse, in denen ein problematisch gewordenes Einverständnis durch Begründung wiederhergestellt werden soll, durchgeführt, wobei das beste Argument zur Grundlage einer Entscheidung dienen kann. Sofern ein diskursives Modell einer Unternehmensethik vorausgesetzt wird, kann davon ausgegangen werden, dass es Handlungsspielräume des unternehmerischen Verhaltens gibt, die nicht vollkommen durch die Sachzwänge des Marktes, des Wettbewerbs und des Preissystems determiniert sind. Das Ziel besteht darin, durch seine Konzeption einer diskursiven Verantwortungsethik im Unternehmen zu einer Versöhnung von ökonomischer und ethischer Vernunft zu gelangen. Auch im Unternehmen soll der ideale Dialog verwirklicht werden. Voraussetzung hierfür ist die Beteiligung aller Betroffenen, die ihre Bedürfnisse und Werthaltungen in den Dialog einbringen können, die Chancengleichheit der Argumente ohne Ausübung von Zwang sowie die Unvoreingenommenheit aller Kommunikationsteilnehmer gegenüber den Argumenten der anderen. Obwohl der ideale Dialog real nie erreicht werden kann, können die Führungskräfte der Unternehmen dazu beitragen, einen Vorbild- <?page no="171"?> 171 9.1 PR-Ethik charakter für die Gestaltung der Kommunikationsbeziehungen einzunehmen. Da ökonomische Entscheidungen unter Zeitdruck gefällt werden, ist es nicht möglich, einen Konsens mit jedem einzelnen Betroffenen durchzuführen. Daher müssen Mehrheitsentscheidungen toleriert werden, die von einigen Repräsentanten des Unternehmens, etwa den Mitgliedern einer Hauptversammlung, erzielt worden sind. Dennoch sollte auf möglichst vielen Ebenen der Dialog mit den Betroffenen realisiert werden. Um ihr Mitspracherecht bei den für sie relevanten Entscheidungen zu bewirken, sollen in der Praxis Grundrechte geschaffen werden, damit sie ihre legitimen Ansprüche in das Entscheidungsverfahren einbringen können. So soll der Vertreter des Unternehmens dazu bereit sein, sich in die Situation der unterschiedlichen Anspruchsteller hineinzuversetzen, um ihre Wünsche und Bedürfnisse nachvollziehen zu können. Daneben soll die Anerkennung der Autonomie des anderen ebenso vorausgesetzt werden wie der Versuch, die potentiellen Handlungsalternativen aus der Position anderer zu erfassen. In der Praxis ist das Modell einer diskursiven PR-Ethik nur eingeschränkt umsetzbar. Der Informationsstand ist in der Regel eher so ausgerichtet, dass die PR-Fachleute mehr Kenntnisse über die Zustände ihrer Organisation haben als die Öffentlichkeit. Ein authentisches Auftreten der Öffentlichkeitsarbeiter im Verständnis einer ungefilterten und transparenten Darlegung aller Zahlen, Daten und Fakten kann nicht von der PR erwartet werden. Das, was kommuniziert wird, sollte den Tatsachen entsprechen. Der wertschätzende Respekt vor dem Standpunkt des Anderen ist dabei ebenso unverzichtbar, wie die grundsätzliche Dialogorientierung der Debatte sowie ein Manipulationsverbot (vgl. Förg 2004). Faktisch handelt es sich im Rahmen der Unternehmenskommunikation um Diskurse, die interessengeleitet sind. Sofern hierbei zwischen dem Unternehmen und der Öffentlichkeit wechselseitiges Verständnis für die jeweiligen Positionen erreicht werden kann, hat die PR ihr Ziel erreicht. Die unterschiedlichen Interessen auf beiden Seiten sollten schließlich in den Dialog einfließen. Der Öffentlichkeitsarbeit kommt dabei primär eine koordinierende, vermittelnde und moderierende Funktion zu. Dabei sollte das Hauptaugenmerk auf die Überzeugung statt auf die Überredung ausgerichtet sein. <?page no="172"?> 172 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung PR-Bilder Bilder verfügen in den Kommunikationsdisziplinen über unterschiedliche Funktionen. Während journalistische Fotos und Filme nach authentischen und neutralen Abbildungskriterien erstellt werden sollten, werden Visualisierungen in der Werbung primär dafür genutzt, um durch den Einsatz positiver Bilder die Konsumenten zum Produktkauf zu motivieren. Bei der PR steht der Imagegewinn des Unternehmens im Mittelpunkt des Interesses. Der Gebrauch von Bildern gehört hier zum täglichen Handwerk für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Unternehmen und Organisationen haben die Wirkungsmacht visueller Darstellungen für ihre Darstellung nach innen und außen längst erkannt. Journalisten sind permanent auf der Suche nach geeigneten Visualisierungen zu Unternehmen, Produkten, Führungskräften, Logos und Grafiken und nutzen dieses Material für ihre eigenen Berichte (vgl. Deg 2012). PR-Kampagnen ohne Bilder, die Emotionen erzeugen, sind nicht vorstellbar (vgl. Spiller/ Vaih-Baur/ Scheuer 2011). Die kreative Inszenierung von Bildern stellt schließlich die stärksten Träger von Botschaften und Emotionen dar. Die Verbreitung von PR-Bildern in Imagebroschüren, Geschäftsberichten und Presseinformationen kann positiv dazu beitragen, die Reputation und das Image des Unternehmens zu beeinflussen (vgl. Lobinger 2012). Sie wirken durch emotionale Botschaften und Assoziationen, geben der Organisation ein Gesicht. Die visuelle Pressearbeit ist insgesamt ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Unternehmens (vgl. Herbst 2012). PR-Bilder, die für Journalisten gemacht wurden, sollten zuverlässig sein. Es ist hilfreich, wenn die Entstehungsbedingungen der Dokumente transparent gemacht werden und die Quellen überprüfbar benannt werden. Nur so kann die Pressearbeit mit Bildern im Rahmen der Unternehmenskommunikation effektiv und glaubwürdig agieren. PR-Forschung Das Verhältnis zwischen Journalismus und PR basiert zunächst auf dem Austauschverhältnis Information gegen Publizität. Das Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als Auftragskommunikation eines Unternehmens liegt darin, Journalisten mit Informationen zu versorgen, die über die Medien verbreitet werden. Beim Blick auf die Qualitätskriterien, die für die PR gelten sollten, lassen sich folgen Postulate benennen (vgl. Bucher/ Altmeppen 2003). <?page no="173"?> 173 9.1 PR-Ethik ▶ Professionalität: Hiermit sind zunächst handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten gemeint. Eine Pressemitteilung sollte ebenso fehlerfrei und solide recherchiert sein wie ein journalistischer Bericht. ▶ Glaubwürdigkeit: PR-Berichte sollten ebenso wie journalistische Beiträge der Wahrheit entsprechen. Auch wenn Pressearbeit als Auftragskommunikation agiert, müssen die Veröffentlichungen der Wahrheit entsprechen. Ein Pressesprecher muss nicht alle ihm vorliegenden Informationen verbreiten. Das, was kommuniziert wird, muss aber richtig sein. Für die Öffentlichkeitsarbeit ist es legitim, die Vorzüge des eigenen Unternehmens positiv hervorzuheben. ▶ Verständlichkeit: Diese zielgruppenspezifische Forderung besagt, dass die Rezipienten in die Lage versetzt werden sollten, Pressemitteinungen und weitergehendes PR-Material zu verstehen und einordnen zu können. ▶ Informativität: Grundsätzlich sollten Medienmeldungen im Rahmen der Unternehmenskommunikation einen relevanten Informationsanteil besitzen. ▶ Objektivität: Eine objektive Perspektive kann es im Rahmen der Auftragskommunikation nicht geben. Die Organisation finanziert die Arbeit seines Mitarbeiters und kann daher eine wohlwollende Kommunikationsabsicht voraussetzen, die weder objektiv noch neutral ist. Der Journalismus hingegen sollte neutral berichten, gründlich recherchieren und mehrere Seiten beleuchten. Die Qualitätsdebatte in der PR-Forschung steht noch am Anfang. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von bereits skizzierten normativen Forderungen an die Presse und Öffentlichkeitsarbeit, um Kriterien zu erhalten, die dazu beitragen, den schlechten Ruf der Branche zu verbessern. In der Praxis steht primär die Qualität der Dienstleistungen von PR-Anbietern im Mittelpunkt, die professionell die Ansprüche ihrer Kunden befriedigen. So wird aus der Perspektive des Qualitätsmanagements auf das Konzept des Total Quality Managements (TQM) gesetzt, um im Bereich der Unternehmensführung und -kommunikation durch spezielle methodische Zugänge zur Lösung und Bewältigung von Problemen in Form einer Qualitätssicherung beizutragen. TQM zielt dabei auf einen Prozess ständiger Verbesserung, indem es Problembestände analysiert, Ursachen und Wirkungsbeziehungen aufzeigt, um die Effektivität und Effizienz zu optimieren, indem eine präzise Bestimmung <?page no="174"?> 174 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung der Ziele und Gestaltung zielführender Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Leitlinien, gesellschaftlichen Wertsetzungen und Qualitätszielen vorgenommen wird. Eine gute Ergebnisqualität, Prozessqualität, Strukturqualität, Produktqualität und Inputqualität liegt dann vor, wenn die an der Lösung eines Problems vereinbarten Zielvorgaben erreicht wurden. Dabei kommen statistische Verfahren zur Messung des Qualitätsmanagements ebenso zum Einsatz wie Qualitätskostenmodelle und Strategien zur Kundenbindung (vgl. Brüggemann/ Bremer 2012). In Österreich hat die Initiative PRQualityAustria (o. J.) eine Präambel vorgelegt, in der Qualitätskriterien für die Arbeit von PR-Beratern vorgelegt werden. Dabei gelten grundlegende berufsethische Maßnahmen, die den respektvollen und vertraulichen Umgang mit den Dialoggruppen ebenso umfassen wie die Forderung nach einer wahrheitsgemäßen Aufbereitung und Verbreitung von Inhalten sowie die Bereitschaft, eine gesellschaftliche Verantwortung auf der Basis von bereits vorliegenden Kodizes zu übernehmen. Weiterhin werden professionelle Standards, wie die termingerechte, kosteneffiziente und nachhaltige Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualitätsstandards gefordert. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine kontinuierliche Evaluation der Ergebnisse zu gewährleisten. Eine Studie der Universität Leipzig zur Beratungsqualität von PR-Agenturen kommt zu dem Ergebnis, dass die dort untersuchten PR-Maßnahmen nur unzureichend auf die Kundenwünsche eingehen. Eine zu geringe Orientierung an den Auftraggebern führt dazu, dass die Beratungsqualität leidet. Hier sollten Qualitätsmanagementprozesse eingesetzt werden, um dieses Defizit zu beheben. Dieses Ziel kann u. a. dadurch erreicht werden, indem das Methodenwissen der PR-Mitarbeiter im Bereich Statistik und Marktforschung optimiert wird (vgl. Zerfaß/ Thobe 2013). 9.2 Ethik der Werbung Werbung dokumentiert die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft. Ihre Normen und Werte werden in den Anzeigen und Spots dokumentiert. Wechselnde Rollenerwartungen werden ebenso aufgezeigt wie Moden und Trends. Die Ausgestaltung von Werbemaßnahmen ist keine reine Geschmackssache. Natürlich spielen ästhetische Kategorien eine wichtige Rolle. Zentral ist aber neben der Form der Inhalt, durch den die Werbebotschaft vermittelt wird. Es spricht nichts dagegen, die Vorzüge von attraktiven Produkten <?page no="175"?> 175 9.2 Ethik der Werbung in einem verführerischen Umfeld anzupreisen und hierbei weniger auf Informationen als auf positive Assoziationen und Emotionen beim Rezipienten zu setzen (vgl. nachfolgend Schicha 2013). Dass hierbei übertrieben wird, ist in der Regel nicht problematisch. Kein durchschnittlich aufgeklärter Konsument geht davon aus, dass ein Getränk Flügel verleiht, ein Schokoriegel mobil macht oder bei einer Kreditkarte mit einem guten Namen bezahlt werden kann. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Eigenschaften, die in der Werbung mit dem Produkt in Verbindung gebracht werden, tatsächlich denjenigen entsprechen, die es faktisch auszeichnen. Die suggestive Kraft hält sich daher in engen Grenzen. Mündige Konsumenten sind durchaus in der Lage, eigene Präferenzen zu entwickeln und die Kaufentscheidung nach eingehender Prüfung der Produkteigenschaften souverän zu fällen. Sie sind in der Regel durchaus rational und nicht so leicht beeinflussbar, wie manche Werbekritiker dies befürchten. Informationen werden schließlich nicht nur über die Werbung kommuniziert, sondern darüber hinaus durch unabhängige Experten wie die Stiftung Warentest, Foodwatch oder eine kritische und unabhängige journalistische Berichterstattung. Sie dienen erst nach einer unabhängigen Prüfung als Maßstab für die realistische Beurteilung der angepriesenen Produkte. Wirtschaftswerbung dient der Gewährung der Gewerbefreiheit und der Meinungsfreiheit. Das Ziel besteht darin, sie als strategische Kommunikationsvariante durch einen Konsumappell so einzusetzen, um den Verbraucher appellativ zu motivieren, die angepriesenen Produkte und Dienstleistungen zu kaufen. Das kreative Spektrum der Produktwerbung ist groß. So kann das Kindchenschema eingesetzt werden, um Beschützerinstinkte beim Verbraucher zu wecken. Erotische Signale werden gesetzt, um positive Assoziationen zu wecken. Oder es wird mit Mitleidselementen gearbeitet, wenn im Rahmen von Spendenkampagnen bei Non-Profit-Organisationen Not und Elend gezeigt werden. Das Ziel besteht immer darin, Aufmerksamkeit des potentiellen Kunden in einer Welt der permanenten Reizüberflutung zu erhalten. Die eigentliche Aufgabe der Werbung besteht ursprünglich darin, Informationen über Produkte zu generieren, um dem mündigen Verbraucher Vergleichsmöglichkeiten und Alternativen bei der Produktauswahl aufzeigen zu können. Dies findet in der Regel nicht statt. Vielmehr steht eher die Darstellung von Klischees und Stereotypen im Vordergrund. Insofern besitzt Werbung insgesamt ein schlechtes Image. Die Glaubwürdigkeit der Produktinformationen ist begrenzt, da es in der Regel weniger um Informationen, sondern um die <?page no="176"?> 176 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung Schaffung von positiven Assoziationen und Emotionen für den Kaufanreiz geht. Dabei wird keine umfassende und glaubwürdige Darstellung von speziellen Eigenschaften des beworbenen Objektes vermittelt. Vielmehr soll der Konsument zur Kaufentscheidung motiviert werden. Es geht primär darum, zu überreden statt zu überzeugen. Zudem werden moralische und rechtliche Grenzen überschritten. Provokative Werbung erreicht eine breite öffentliche Resonanz und dient der Steigerung von Aufmerksamkeit. Denn nur, was wahrgenommen wird, hat die Chance von den Unternehmen für den Produktverkauf strategisch genutzt zu werden. „Die Werbung sucht zu manipulieren, sie arbeitet unaufrichtig und setzt voraus, dass das vorausgesetzt wird.“ (Luhmann 1996, S. 85) Diese These bringt die zentrale Kritik an der kommerziellen Wirtschaftswerbung auf den Punkt. Unwahre Werbebotschaften korrelieren mit unaufrichtigen Werbetreibenden, so der Vorwurf. Die Vorspiegelung falscher Tatsachen bei der Anpreisung von Produkten und Dienstleistungen scheint in der Werbung nicht die Ausnahme, sondern die Regel zu sein. Dabei gibt es unterschiedliche Manipulationsmöglichkeiten (Schweiger/ Schrattenegger 2005). Bei der unterschwelligen Werbung in Filmen etwa werden die Reize so kurz gezeigt, dass sie nicht bewusst wahrgenommen werden. Insgesamt besitzt die kommerzielle Produktwerbung ein schlechtes Image. Dies resultiert auch daraus, dass insbesondere Werbekampagnen für Suchtmittel wie Zigaretten und Alkohol sowie der Einsatz versteckter Werbung für kontroverse Debatten über die ethischen Grenzen der zulässigen Werbung und ihrer Formen sorgt (vgl. Bartoschek/ Wolff 2010). Die zunehmende Überflutung mit Werbung auf allen Medienkanälen verlangt nach neuen Strategien, um die Aufmerksamkeit der potentiellen Käufer zu erreichen. Denn nur, was wahrgenommen wird, hat die Chance von den Unternehmen für den Produktverkauf strategisch genutzt zu werden. Gleichwohl ist es riskant, den Verbraucher durch umstrittene Werbung zu provozieren, da dadurch eine Abwehrhaltung (Reaktanz) erzeugt werden kann, die eben gerade nicht dazu führt, dass das entsprechende Produkt erworben wird. Insofern stellt sich die Frage, wo die moralisch zulässigen Grenzen von Werbung liegen und welche Regeln zu beachten sind. Die Werbeethik beschäftigt sich mit der moralischen Angemessenheit von Produktinformationen, wobei hier weniger strenge Maßstäbe angelegt werden als bei der Presse- und Öffentlichkeit. Dass Werbung einseitig darauf ausgerichtet ist, die positiven Merkmale der entsprechenden Produkte darzustellen, wird <?page no="177"?> 177 9.2 Ethik der Werbung in der Regel nicht weiter problematisiert. Dies geschieht dann, wenn z.T. unzutreffende Gesundheitsversprechen propagiert werden, die bei näherer Prüfung widerlegt werden können. Insofern darf Werbung übertreiben, aber nicht lügen. Sofern Produkte eine öffentliche Akzeptanz bekommen, muss die Werbung ethische Standards einhalten, damit das gewünschte Kaufverhalten erreicht werden kann. Ethikdebatten besitzen stets eine wichtige soziale Komponente, die von den Unternehmen strategisch aufgegriffen werden sollten. Wenn in Werbekampagnen ökologische Standards eine zentrale Rolle spielen, kann das Aufgreifen derartiger ethisch relevanter Trends Vorteile gegenüber der Konkurrenz nach sich ziehen, die diese Anforderungen nicht angemessen berücksichtigen (vgl. Zurstiege 2007). Für die Werbung steht der Verkauf eines spezifischen Produktes oder einer Dienstleistung im Mittelpunkt des Interesses. Sie setzt eher auf Emotionen und Verkaufsanreize und übertreibt bisweilen die Produktvorteile. Dabei wird mit bezahlten Anzeigen in den Printmedien sowie Spots im Rundfunk und verschiedenen Facetten im Internet von der Bannerwerbung bis hin zu Gewinnspielen gearbeitet. Unternehmen nutzen Werbeoptionen in sozialen Netzwerken, um Kunden zu binden, die die angebotenen Produkte kaufen. Werbung stellt den professionell geplanten Versuch dar, die Meinung und das Verhalten von Menschen durch spezielle Kommunikationsmedien und -techniken öffentlich zu beeinflussen, um ökonomische Ziele durchzusetzen. Strategisch ausgerichtete Medienangebote und Events sollen bei der Werbezielgruppe Aufmerksamkeit für die angebotenen Produkte, Leistungen und Botschaften erzeugen und schließlich zur Kaufentscheidung motivieren. Werbung fungiert als konstitutives Charakteristikum einer marktwirtschaftlichen Ordnung, die ihrem idealtypischen Anspruch zufolge auf das freie Spiel von Angebot und Nachfrage setzt. Sie setzt in diesem Verständnis auf Markttransparenz und sorgt dadurch für Verbraucherinformation. Wirtschaftswerbung dient der Gewährung der Gewerbefreiheit und der Meinungsfreiheit. Es gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Werbung zu manipulieren. Die nachfolgende Abbildung differenziert hier zwischen sublimaler, getarnter und verfälschender Werbung: <?page no="178"?> 178 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung Abbildung 13: Manipulation in der Werbung (Erstellt nach Bohrmann 2010) Gleichwohl ist es riskant, den Verbraucher durch umstrittene Werbung zu provozieren, da dadurch eine Abwehrhaltung (Reaktanz) erzeugt werden kann, die eben gerade nicht dazu führt, dass das entsprechende Produkt erworben wird. Insofern stellt sich die Frage, wo die moralisch zulässigen Grenzen von Werbung liegen und welche Regeln zu beachten sind. Nachfolgend soll am Beispiel von umstrittenen Werbeformen und Beispielen ein Kriterienkatalog entwickelt werden, der Formen und Ausprägungen sogenannter Produktinformationen aufzeigt, bevor eine abschließende ethische Bewertung mit Handlungsempfehlungen erfolgt. Werbung mit Prominenten Die Werbung mit prominenten Schauspielern, Fotomodellen und Sängern hat eine lange Tradition. Künstler nutzen ihre Popularität und Vorbildfunktion als Identifikationsfiguren dazu, um Produkte auf Werbeplakaten, in Anzeigen und Fernsehspots anzupreisen. Dass hierbei nicht zwingend der kompetente Sachverstand über das Produkt, sondern die Beliebtheit und Geschäftstüchtigkeit der Prominenten im Mittelpunkt des Interesses stehen, lässt sich an zahlreichen Beispielen nachweisen. Aktuell ist Heidi Klum als Multitestimonial aktiv. Sie wirbt u. a. für Fruchtgummis, eine Fastfoodkette, Ökosandalen, Kosmetikpro- <?page no="179"?> 179 9.2 Ethik der Werbung dukte und hat mit ihrem damaligen Lebenspartner Seal einen Werbespot für einen Automobilhersteller gemacht. In diesem Kontext ergeben sich mehrere Probleme. Zum einen tritt durch den sogenannten Vampireffekt das beworbene Produkt in den Hintergrund. Die Aufmerksamkeit gilt dem Prominenten und nicht dem Produkt. Zum anderen kann die Qualität des Produktes fragwürdig sein und somit nicht zum Image des Prominenten passen. Dass sich ein Fotomodel von Fast-Food-Produkten ernährt, ist ebenso unglaubwürdig wie die Aussage, dass die boxenden Klitschko-Brüder Heißhunger auf einen Schokoriegel entwickeln und dass Fußballnationalspieler ihr Butterbrot beim Frühstück mit fettiger Schokoladencreme genießen. Wenn Sportler hingegen für gesunde Produkte und Fitness werben, ist dies eher glaubwürdig. Ein weiteres Problem stellt fehlender Sachverstand der Testimonials dar. Sofern ein Schauspieler, der in einer Fernsehserie einen Chefarzt spielt, mit Gesundheitsargumenten Werbung für koffeinfreien Kaffee macht, ist dies ebenso wenig rational wie der Hinweis eines Seriendarstellers, der Aktien oder eine Bank anpreist. Erstaunlich ist die Flexibilität einiger prominenter Werber bei der Auswahl ihrer Produkte in kurzen Abständen. Wenn ein Sportler kurz hintereinander für zwei konkurrierende Telefondienstanbieter wirbt, ist dies unglaubwürdig. Untersagt ist weiterhin die Werbung mit Prominenten, die nicht explizit ihr Einverständnis für die entsprechende Kampagne artikuliert haben. Provokative Werbung Angesichts der zahlreichen Medieneinflüsse hat sich die provokative Werbung als eine Variante herausgebildet, bei der durch einen kalkulierten Tabubruch Aufmerksamkeit und Emotionen erzeugt werden. Sie hat das Ziel, mit überraschenden Bildern und Aussagen zu polarisieren. Durch kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien kann diese Werbeform eine zusätzliche kostenlose Werbung erhalten, die aber durchaus kontraproduktiv sein kann, sofern sich die öffentliche Meinung von den Produkten der Unternehmen abwendet, die derartige Kampagnen anbieten. Grundsätzlich ergibt sich das Problem, dass allgemein zugängliche Schockbilder die Rezipienten verstören können und insofern eine entsprechende Darstellung problematisch sein kann. Der Werberat hat in diesem Rahmen darauf hingewiesen, dass Werbung weder Angst erzeugen darf noch das Leid und Unglück anderer für Werbezwecke instrumentalisieren soll. <?page no="180"?> 180 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung Das bekannteste Beispiel für eine provokative Werbung liefert Benetton. Nachdem das Modeunternehmen zunächst den traditionellen Mustern der Produktwerbung gefolgt war und fröhliche Jugendliche aus unterschiedlichen Kulturen in der entsprechenden Kleidung gezeigt hatte, wurde später eine vollkommen konträre Strategie gewählt. Das eigentliche Produkt wurde nicht mehr gezeigt, sondern es wurden Bilder von politischen und gesellschaftlichen Missständen ausgewählt, um die Aufmerksamkeit der potentiellen Benetton-Kunden zu bekommen. Der Fotograf Oliviero Toscani machte Bilder vom Flüchtlingselend, der Umweltverschmutzung und von Verbrechen. Diese führten zu kontroversen Diskussionen und zu Klagen gegen das Unternehmen. Abbildungen von Behinderten und von verurteilten Mördern, die auf ihre Hinrichtung warteten, sorgten ebenfalls für Empörung. „Abzulehnen ist demgegenüber eine reißerisch-stilisierende Behandlung des Themas zu Unterhaltungs- und Werbezwecken, wie sie Oliviero Toscani in der Benetton-Imagewerbung vorzuführen und auch zu rechtfertigen versucht hat.“ (Günther 1999, S. 65) Benetton wählte diesen Weg der visuellen Konfrontation, um auf die entsprechenden Probleme aufmerksam zu machen. Somit sollte ein Kontrast zur üblichen Darstellung einer heilen und glücklichen Welt geschaffen werden, die in der konventionellen Produktwerbung zum Tragen kommt. Sofern sich die Benetton-Kunden mit der Werbestrategie identifiziert haben, die Missstände anprangert, hat dies ggf. zu einem Kauf der Kleidung geführt. Wie glaubwürdig derartige Provokationsversuche durch Werbung sind, hängt letztlich von der konkreten Unternehmensstrategie ab. Sofern sich ein Konzern sozial engagiert, ist dieses Vorgehen bedeutend glaubhafter als wenn Probleme nur durch Schreckensbilder artikuliert werden. Insofern verfügen gemeinnützige Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen über eine höhere Glaubwürdigkeit als Wirtschaftsunternehmen, die in erster Linie der Profitmaximierung folgen (vgl. Schicha 2005). Problematische Produkte Für potentielle Suchtmittel wie Alkohol, Zigaretten und Medikamente darf nur eingeschränkt geworben werden. Hierbei ist die Beachtung des Jugendschutzes von zentraler Bedeutung. Kinder und Jugendliche sollten bei derartigen Produkten nicht direkt angesprochen und zum Konsum aufgefordert werden (vgl. <?page no="181"?> 181 9.2 Ethik der Werbung Mikat 2013). Zudem dürfen keine leistungssteigernden Versprechen durch den Genuss von Alkohol gemacht werden. Die Verknüpfung von Alkohol und Leistungssport in der Werbung ist ebenso zu unterlassen wie die werbliche Verbindung des Führens von Fahrzeugen mit dem Konsum von alkoholischen Getränken. Hierzu hat der Deutsche Werberat 2009 entsprechende Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke vorgelegt. Bei ungesunden Nahrungsprodukten ist die Reglementierung weit weniger ausgeprägt. In der Kritik stehen besonders süße und fettige Artikel. Zudem werden Süßigkeiten zusätzlich häufig durch Spielzeugartikel angereichert, um die jugendliche Zielgruppe zu erreichen. Da Kinder und Jugendliche nur begrenzt die Folgen ihrer Konsumhandlungen abschätzen können und besonders schutzbedürftig sind, ist es wichtig, bei der Werbung für Kinderprodukte entsprechend zurückhaltend zu agieren. So hat der Deutsche Werberat zu Recht direkte Kaufaufrufe an Kinder grundsätzlich untersagt. Diskriminierende Werbung Der plakative Blickfang durch attraktive Körperdarstellungen gilt als ein klassisches Aufmerksamkeitskriterium bei der Produktpräsentation in der Werbung. Der Anteil frauenfeindlicher Werbung hat in den letzten Jahrzehnten sukzessiv abgenommen. Die Problematik der Geschlechtersterotypen und -diskriminierungen in der Werbung ist allerdings nach wie vor ein zentrales Thema, mit dem sich die Medienselbstkontrollinstanz des Deutschen Werberates bereits seit 1980 beschäftigt. Dabei kommen u. a. Formen der Sittenwidrigkeit sowie der Verletzung der Menschenwürde zum Tragen. Hierbei richtet sich der Fokus u. a. auf frauenfeindliche und sexistische Werbung, bei der die Frau zum Objekt degradiert wird (vgl. Schmerl 1980, Jendrosch 2000, Kurt 2004). Die nachfolgende Abbildung fasst einige Richtlinien zusammen, die vom Deutschen Werberat in diesem Zusammenhang aufgestellt worden sind. <?page no="182"?> 182 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung Abbildung 14: Herabwürdigung und Diskriminierung Im Kommunikationskodex des Deutschen Rates für Public Relations (2012) wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass PR- und Kommunikationsfachleute „in ihrer Arbeit rassistische, sexistische, religiöse Diskriminierung oder andere, menschenverachtende Praktiken“ ausschließen müssen. Der plakative Blickfang durch attraktive Körperdarstellungen gilt als ein klassisches Aufmerksamkeitskriterium bei der Produktpräsentation in der Werbung. Der Anteil frauenfeindlicher Werbung hat in den letzten Jahrzehnten zwar sukzessiv abgenommen. Die Problematik der Geschlechtersterotypen und -diskriminierungen in der Werbung ist allerdings nach wie vor ein zentrales Thema, mit dem sich die Medienselbstkontrollinstanz des Deutschen Werberates bereits seit 1980 beschäftigt (vgl. Köberer 2016). Frauen in der Werbung wurden der Maxime „Sex Sells“ folgend regelmäßig zum Sexualobjekt herabgewürdigt oder als schmückendes Beiwerk eines erfolgreichen Mannes dargestellt. Inzwischen hat sich diesbezüglich einiges verändert. Die erfolgreiche Geschäftsfrau hat das traditionelle Rollenbild der Hausfrau und Mutter teilweise abgelöst oder zumindest ergänzt. Gleichwohl werden Frauen nach wie vor kaum bekleidet im Rahmen der Produktwerbung eingesetzt. Bei Automessen finden sich neben dem ausgestellten Kfz-Modell Bikini-Schönheiten, die dem Mann wohl suggerieren sollen, dass die Wahl des entsprechenden Automobils offensichtlich seinen Erfolg beim weiblichen Geschlecht erhöht. Derart dümmliche <?page no="183"?> 183 9.2 Ethik der Werbung Präsentationen halten sich erstaunlich hartnäckig. Moralisch fragwürdig wird es hingegen an dem Punkt, wo besonders junge Mädchen in erotischer Pose in der Werbung dargestellt werden. Hier kommen ggf. Formen der Sittenwidrigkeit sowie der Verletzung der Menschenwürde zum Tragen. Auch beim Deutschen Werberat (2012) wird festgehalten, dass keinerlei Gruppen diskriminiert werden dürfen. Es werden vom Werberat die Kategorien Rasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung und sexuelle Orientierung explizit benannt. Zudem sollte durch die Werbung nicht gewalttätiges, aggressives oder unsoziales Verhalten angeregt oder geduldet werden. Dabei darf keine Angst erzeugt oder das Leid bzw. Unglück von Personen zu Werbezwecken instrumentalisiert werden (vgl. Bohrmann 2010). Werbung und PR im Internet Aufgrund der offenen Architektur des Social Web besteht für Wirtschaftsunternehmen die Möglichkeit, Öffentlichkeit durch eine transparente Unternehmenskommunikation herzustellen, um Vertrauen und Verständigung zu erreichen. Damit kann die klassische PR-Arbeit über die konventionellen Kanäle unterstützt werden. Zugleich besteht das Risiko, dass durch das öffentliche Feedback Risiken entstehen, die durch Boykottaufrufe von unzufriedenen Kunden z. B. über Twitter entstehen können (Thimm/ Einspänner 2012). Durch die neuen Medien werden digitale Kanäle genutzt, um Werbebotschaften einzusetzen. Influencer treten als Akteure u. a. über Youtube und Instagram in Erscheinung und geben Produktempfehlungen, wobei oft nicht transparent gemacht wird, ob sie dies mit oder ohne finanzielle Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen bewerkstelligen. Durch das Sammeln, Speichern und Weitergeben von persönlichen Daten können diese strategisch genutzt werden, um zielgerechte Werbung an die entsprechende Zielgruppe weiter zu geben. Dadurch können Verletzungen der Privatsphäre von den Nutzern resultieren, die Computer, Tablets und Smartphones nutzen. Die personalisierte Werbung ist besonders bei Kindern und Jugendlichen höchst problematisch, da diese nicht über die Erfahrung und Urteilskraft verfügen, damit angemessen kritisch umgehen zu können. Insofern sind Regeln erforderlich, um diese Zielgruppe entsprechend zu schützen (vgl. Müller u. a. 2018). Inzwischen existieren eine Reihe innovativer Werbeformen, die darauf setzen, die Aufmerksamkeit der Rezipienten zu erreichen. Dabei zeigt sich häufiger eine Vermischung zwischen PR und Werbung (vgl. Volpers u. a. 2008): <?page no="184"?> 184 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung ▶ Bei der Produkt-PR versuchen Unternehmen, Informationen über ihre Angebote in den redaktionellen Teil der Medien zu lancieren. ▶ Bei der Themen-PR werben Institutionen oder Organisationen aktiv, um ihre Repräsentanten in den Medien zu platzieren. ▶ Beim PR-Programming realisieren TV-Sender und PR-Treibende ein gemeinsames Programm. ▶ Beim PR-Bartering werden PR-Treibenden Sendeplätze für fremdproduzierte PR-Beiträge zur Verfügung gestellt. ▶ Bei der Event-PR inszenieren PR-Treibende Ereignisse, über die in den Medien berichtet wird. Ein Ziel derartiger Aktivitäten kann darin liegen, die Werbebotschaft zu verschleiern. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die Quellen des Materials transparent gemacht werden, sofern es genutzt wird. Es gibt im Fernsehen Formen des Programmbzw. Sendungssponsoring, bei denen keine klassischen Werbespots geschaltet werden. Somit müssen keine Reglementierungen hinsichtlich der vorgegebenen Werbedauer pro Stunde bzw. der verbotenen Ausstrahlung nach 20.00 Uhr bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanbietern eingehalten werden. Hier lassen sich u. a. folgenden Formen aufzeigen (vgl. Volpers/ Bernhard/ Schnier 2008): ▶ Beim Programm-Sponsoring werden ganze Sendungen von dem Produkt eines bestimmten Herstellers unterstützt. ▶ Beim Labelsponsoring werden z. B. in Kochshows Küchenprodukte durch den Hersteller angepriesen. ▶ Beim Eventsponsoring werden z. B. Sportsendungen durch eine Fitnesskette mitfinanziert. ▶ Beim Titelsponsoring wird der Name des Produktes bereits im Sendetitel genannt. Hierfür stehen z. B. Formate wie „Süddeutsche-TV“ (Vox), „Stern-TV“ (RTL) oder das inzwischen eingestellte „c’t magazin“ (HR, MDR, rbb). ▶ Beim Ausstattungssponsoring werden Moderatoren mit Kleidung spezieller Modefirmen ausgerüstet. Dies wird dann durch konkrete Einblendungen während der Sendung oder im Abspann deutlich gemacht. In den skizzierten Fällen stellt das Transparenzgebot ebenfalls die zentrale moralische Kategorie dar. Wenn kenntlich gemacht wird, welches Unterneh- <?page no="185"?> 185 9.2 Ethik der Werbung men einen Medienbeitrag finanziell unterstützt, ist es ethisch vertretbar, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Product Placement gehört zu den ältesten Werbeformen im Fernsehen (vgl. Volpers/ Bernhard/ Schnier 2008). Es besteht aus einer gezielten Platzierung eines Markenartikels in einer Sendung. Dabei lassen sich bezahlte und unbezahlte Formen aufzeigen. Folgende Präsentationsarten können hierbei u. a. unterschieden werden: ▶ Beim Requisiten-Placement werden spezifische Produkte ins Bild gerückt. ▶ Beim Schriftzug-Placement sind Aufkleber oder Aufdrucke zu sehen, bei denen der Produktname zu erkennen ist. ▶ Beim Kleidungs-Placement ist das Logo des Markenanbieters oder eine Werbung zu erkennen. ▶ Beim Hintergrund-Placement ist der Sponsor eines Ereignisses zu sehen. ▶ Beim Sponsor-Placement werden die Produkte des Sponsors in den Sendeablauf integriert. Product-Placement ist dann legitim, wenn ein Requisit in die reale Filmhandlung schlüssig eingebaut wird. Dass z. B. der Fahrzeugtyp der Krimikommissare in einem Film sichtbar wird, ist unproblematisch, sofern das Auto nicht permanent und in außergewöhnlich ästhetisierter Form im Film gezeigt wird. Grundsätzlich sollten Product-Placement-Aktivitäten stets als solche erkennbar benannt werden. Schleichwerbung Grundsätzlich sollten Werbemittel so gestaltet werden, dass sie bei der Zielgruppe Aufmerksamkeit, Zuwendung und Akzeptanz erreichen (vgl. Wippersberg 2012). Die Trennung zwischen dem redaktionellen Teil und der Werbung ist dem Deutschen Presserat zufolge ein wichtiges Qualitätskriterium im Rahmen der Medienberichterstattung (vgl. Deutscher Presserat 2004). Koppelungsgeschäfte, Sponsoring und Product Placement sind nur dann zulässige Formen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, sofern sie als solche transparent kenntlich gemacht werden. Schleichwerbung ist hingegen verboten. Sie liegt dann vor, wenn im redaktionellen Teil der Medienberichterstattung Produkte und Dienstleistungen verdeckt beworben werden und ein entsprechendes Platzierungs-Entgelt ge- <?page no="186"?> 186 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung zahlt wird, ohne dass dies für die Rezipienten ersichtlich ist (vgl. IQ-Forum/ Deutscher Presserat 2005). Die entsprechenden Vorgaben finden sich in den Richtlinien des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft zu redaktionell gestalteten Anzeigen, den Verleger-Richtlinien über redaktionelle Hinweise in Zeitungen und Zeitschriften sowie den Richtlinien des Deutschen Rates für Public Relations über Product Placement und Schleichwerbung (vgl. Bartoschek/ Wolff 2011). Rechtliche Grauzonen entstehen dann, wenn Produkte oder Firmenlogos in Medienberichten auftauchen und Pressemitteilungen mit nur geringen Veränderungen als journalistischer Beitrag verkauft werden. Grundsätzlich sind werbliche Inhalte als Werbung zu klassifizieren. Dies kann durch den Hinweis „Anzeige“ in einer Zeitung ebenso erfolgen wie im Abspann eines Fernsehbeitrages, sofern ein Unternehmen eine Sendung mit Produkten ausgestattet hat. Werbung ist eine legitime Form der Produktdarstellung, sofern sie als solche erkennbar und in einem dafür vorgesehenen Rahmen stattfindet. Juristische und moralische Probleme tauchen dann auf, wenn die Werbebotschaft in einem Zusammenhang auftritt, der nicht für Werbung vorgesehen ist. Bei der Schleichwerbung als getarnte oder unterschwellige Ausprägung handelt es sich um eine redaktionelle Produktinformation, bei der der Rezipient die Werbebotschaft zunächst nicht durchschaut. Entsprechende Regelungen und Richtlinien zur Vermeidung dieser Entwicklung liegen im Pressekodex, den ARD-, ZDF-, DRPR- und ZAW-Richtlinien ebenso vor wie in den gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Trennung von Werbung und Programm im Rundfunk. Darüber hinaus gibt es einschlägige Gerichtsurteile zum Verbot der getarnten Wirtschaftswerbung in Kinofilmen und Printmedien. Bei entsprechenden Verstößen wird die Informationsfreiheit zerstört, da die Herkunft der Information für den Rezipienten nicht kenntlich gemacht wird (vgl. Baerns 1996, Fuchs 2005, Bartoschek/ Wolff 2010). So wurde u. a. in der ARD-Serie „Marienhof “ in unzulässiger Weise für zahlreiche Produkte im Rahmen der Spielhandlung geworben, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde. Dafür wurden verbotenerweise Honorare von den Unternehmen an die Produktionsfirma der Serie gezahlt. Schleichwerbung in Kinofilmen stellt ein zusätzliches Diskussionsfeld dar. Während in ausländischen Filmen wie bei „James Bond“ oder „Sex and the City“ ein äußerst liberaler Umgang bei der Präsentation von Produkten vorherrscht, sind die Regeln in Deutschland diesbezüglich stärker reglementiert. Auch beim Deutschen Presserat häufen sich Beschwerden über unzulässige <?page no="187"?> 187 9.2 Ethik der Werbung Werbung in redaktionellen Berichten im Printbereich. Die Vermischung von werblichen und redaktionellen Inhalten steht dabei im Zentrum der Kritik. Besonders anfällig für unzulässige Werbung ist der Motor- und Reisejournalismus. Hier ergibt sich die Problematik, dass die Unternehmen z.T. die Dienstreisen für die Journalisten bezahlen, wodurch eine unabhängige Berichterstattung erschwert wird. Zu beachten ist die Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen, die als solches gekennzeichnet werden müssen. Dies gilt auch für die Produkte von Verlagsmitarbeitern, sofern sie etwa Bücher schreiben, die in der eigenen Zeitung rezensiert werden. Abbildung 15: Ziffer 7 des Pressekodex Ein grundlegendes Problem stellt die Übernahme von PR-Material ohne Angabe der Quelle für einen redaktionellen Betrag dar. Hier sind eine besondere Sorgfalt und Transparenz der verantwortlichen Journalisten erforderlich. Grundsätzlich sollten Wirtschaftsunternehmen, die Anzeigen schalten, keinen Einfluss auf die Berichterstattung ausüben. Product Placement als gezielte Platzierung eines Markenartikels ist dann legitim, wenn ein Requisit in die reale Filmhandlung schlüssig eingebaut wird. Dass der Fahrzeugtyp der Krimikommissare in den Serien sichtbar wird, ist unproblematisch, sofern das Auto nicht permanent und in außergewöhnlich ästhetisierter Form im Film gezeigt wird. <?page no="188"?> 188 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung 9.3 Fazit Insgesamt sollten an die Wirtschaftswerbung und PR keine zu hohen moralischen Ansprüche gestellt werden. Es ist offensichtlich, dass Unternehmen ihre Gewinnmaximierung durch Produktwerbung nicht anhand der Kategorien Transparenz und Aufrichtigkeit ausrichten, sondern positive Assoziationen beim möglichen Kunden erreichen wollen, die zur Kaufentscheidung motivieren sollen. Sofern hierbei die skizzierten moralischen und rechtlichen Grenzen eingehalten werden, können Werbung und PR aufgrund ihrer originellen und kreativen Potenziale durchaus einen ästhetischen Genuss vermitteln. Dann kann kreative Werbung im optimalen Fall mit positiven Verkaufserfolgen korrelieren. Gleichwohl gibt es aus einer ethischen und juristischen Perspektive eine Reihe von Regeln, die einzuhalten sind. ▶ Manipulative Werbung: Es ist nicht legitim, die potentiellen Kunden durch getarnte Werbung zu täuschen und falsche sowie irreführende Informationen einzusetzen. ▶ Werbung ohne Einwilligung: Es ist nicht legitim, Werbung z. B. mit Prominenten und Nicht-Prominenten zu machen, die damit nicht einverstanden sind. ▶ Diskriminierung und Verunglimpfung: Es ist nicht legitim, bestimmte Personengruppen, Religionsgemeinschaften und konkurrierende Mitbewerber zu beleidigen und erniedrigende Pauschalurteile gegenüber anderen Völker, Kulturen, Minderheiten oder Religionen zu artikulieren. ▶ Falsche Versprechen: Es ist nicht legitim, einem Produkt spezifische Eigenschaften zuzuschreiben, die irreführend oder falsch sind. ▶ Unzulässige Provokationen: Es ist nicht legitim, durch Schockbilder zu verängstigen oder mit Bildmotiven und Aussagen zu arbeiten, die jugendschutzgefährdend sind. ▶ Frauenfeindliche Werbung: Es ist nicht legitim, nackte Frauenkörper ohne Produktbezug als Blickfang zu instrumentalisieren und die Würde der Frau zu verletzen. ▶ Kinder und Werbung: Es ist nicht legitim, die mangelnde Urteilsfähigkeit von Heranwachsenden für Werbezwecke, z. B. durch direkte Konsumappelle, auszunutzen. ▶ Schleichwerbung: Es ist nicht legitim, Produkte in Zusammenhängen anzupreisen, die nicht als werbliches Umfeld ausgewiesen sind. Der Werbe- <?page no="189"?> 189 9.3 Fazit charakter muss gekennzeichnet und von den Konsumenten durchschaut werden können. Daher ist unterschwellige Werbung untersagt. ▶ Gefährdende Werbung: Es ist nicht legitim, Werbung zu zeigen, die Menschen gefährdet. Sie kommt z. B. dann zum Tragen, wenn Verkehrs- oder Handygeräusche in der Radiowerbung auftauchen, die das Unfallrisiko erhöhen. ▶ Mitleidserregende Werbung: Es ist nicht legitim, Solidarisierungsgefühle der Rezipienten auszunutzen und das Leiden anderer zu instrumentalisieren. Die Beachtung ethischer Leitlinien stellt für Wirtschaftsunternehmen im Rahmen der Unternehmenskommunikation neben der Gewinnmaximierung eine wesentliche Kategorie dar, um langfristig am Markt existieren zu können. Nur durch eine nachhaltige Reputation, die auf einer breiten öffentlichen Akzeptanz basiert, ist das Unternehmen langfristig überlebensfähig. Insofern ist eine professionelle Kommunikationspolitik von zentraler Bedeutung, die dazu beiträgt, dass das Unternehmen Akzeptanz und Vertrauen besitzt. Eine glaubwürdige und transparente Öffentlichkeitsarbeit kann konstruktiv dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Diskursive Strukturen, die dazu führen, dass die berechtigten Anliegen und Kritikpunkte der Öffentlichkeit ernst genommen werden, sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Es ist es für Unternehmen wichtig, öffentliche Debatten, die auch über die neuen Medien geführt werden, nicht nur zu begleiten, sondern sich daran konstruktiv und glaubwürdig zu beteiligen. Dabei kann im Internet ein offener Personenkreis an der Debatte mitwirken. Konsumenten und Kunden werden zu Produzenten von Interneteinträgen. In Blogs privater Nutzer oder neuer sozialer Bewegungen können Werbekampagnen und Pressemitteilungen kritisch kommentiert werden. Diese Debatten können anonym ohne Angabe eines Impressums geführt werden. Extrem imageschädigend kann ein sogenannter Shitstorm sein. Wenn ein Unternehmen sein Produkt anpreist und unzufriedene Kunden ihre Kritik über verschiedene Onlineforen generieren, kann dies einen erheblichen Imageschaden zur Folge haben, der die Reputation nachhaltig negativ tangieren kann. Insofern ist es für die Unternehmen von zentraler Bedeutung, derartige Prozesse kontinuierlich zu beobachten, zu kommentieren und ggf. zu korrigieren. Der wechselseitige Austausch mit Kritikern durch eine transparente Kommunikationspolitik ist hierbei wichtig, um verlorenes Vertrauen im Rahmen eines offenen Dialoges zurück zu gewinnen und aktiv an der Anschlusskommunikation mitzuwirken. Die Erfassung und Analyse der <?page no="190"?> 190 9. Ethik der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und der Werbung öffentlichen Bewertung von Unternehmensaktivitäten stellt eine wesentliche Aufgabe für die Unternehmenskommunikation dar. Aufgrund der Vielfalt und Unübersichtlichkeit der virtuellen Artikulationsmöglichen ist es fast unmöglich, dieser Aufgabe adäquat nachzukommen. Die User verfügen über zahlreiche Nutzungsebenen und Kooperationsmöglichkeiten im Web 2.0. Sie können Artikel und Bewertungen publizieren, diese mit anderen Nutzern teilen und bewerten, sich vernetzen und kooperieren. Insofern bestehen zahlreiche Möglichkeiten des Informations-, Identitäts- und Beziehungsmanagements. Bewertungsplattformen und soziale Netzwerke bieten die Möglichkeit der Partizipation. Soziale Bewegungen in Form von Parteien, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen sowie Medienselbstkontrollinstanzen und jeder einzelne Bürger können sich über ihre Netzwerke in zahlreichen Kanälen austauschen und somit einen erheblichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung ausüben. Wenn Unternehmen auf Kritik nicht angemessen und frühzeitig reagieren, kann dies verheerende Folgen für ihre Akzeptanz und ihren wirtschaftlichen Erfolg nach sich ziehen. Insofern ist eine proaktive, transparente und ehrliche Unternehmens- und Produktpolitik durch PR und Werbung unverzichtbar, um langfristig am Markt erfolgreich zu sein. Wenn Unternehmen Fehler machen, täuschen oder falsche Versprechen artikulieren, kann dies nur durch eine offene und verantwortungsvolle Kommunikationspolitik korrigiert werden 9.4 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Althaus, Marco / Geffken, Michael / Rawe, Sven (Hrsg.) (2005): Handbuch Public Affairs. Münster. 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Ethik der Unterhaltung Unterhaltung ist die „Gesamtheit der Darbietungen, die keinen äußeren Zweck der Wissensvermittlung und Orientierung in der Wirklichkeit verfolgen, sondern dem lustvollen Zeitvertreib und der Entlastung des Rezipienten vom Alltagsstress dienen“ (Fenner 2010, S. 291). Unterhaltungsformate erfreuen sich einer großen Beliebtheit, besitzen aber in der Regel keine informierende oder gar aufklärerische Funktion über gesellschaftlich relevante Sachverhalte. Das Spektrum der massenmedialen Unterhaltungsangebote umfasst den Film, das Hörspiel, Talkshows, Musik, Quizsendungen und Computerspiele. Unterhaltungssendungen im Fernsehen erreichen eine hohe Resonanz. Filme, Serien, Sportberichte sowie Casting- und Spielshows bekommen hohe Einschaltquoten. Zugleich sind sie einer häufigen Kritik ausgesetzt. Beklagt wird die angeblich schlechte Qualität und Niveaulosigkeit entsprechender Formate, die zur Verdummung und Desorientierung beitrage (vgl. Filipovic 2016, Schicha 2008 und 2014a). Aus einer medienökologischen Perspektive hat Postman (1985) eine Reihe von Entwicklungen im amerikanischen Fernsehen bemängelt. Er kritisiert ▶ eine Ablösung von Argumentationsverfahren durch unterhaltsame Selbstdarstellung einzelner Akteure, ▶ eine Reduktion der Politikvermittlung auf Formen symbolischer Politikinszenierungen, ▶ eine Fokussierung auf Personen zulasten der Inhalte, ▶ eine zunehmende Unterhaltungsorientierung und ▶ eine Tendenz im Rahmen der Nachrichtenberichterstattung, den Sensationalismus, den Aktionismus und den Skandalismus zu betonen (vgl. auch Schicha 2012). Kontrovers diskutiert werden aktuell sogenannte Scripted Reality-Formate, bei denen angeblich reale Alltagssituationen gezeigt werden. Faktisch handelt es sich aber vielfach um nachgestellte Szenen mit Laiendarstellen, deren Authentizitätsgehalt fraglich ist. Sie werden abschätzig als „Lügenfernsehen“ klassifiziert, da die angeblich authentischen Reportagen aus dem echten Leben oft nur frei erfunden sind. RTL-Formate wie „Verdachtsfälle“, „Familien im Brennpunkt“ oder „Die Schulermittler“ suggerieren eine Realität, die nicht nach Drehbuch abläuft. Im Vorspann der Sendungen wird allerdings darauf hingewiesen, dass <?page no="196"?> 196 10. Ethik der Unterhaltung die handelnden Personen und Geschichten frei erfunden sind (vgl. Schenk/ Gölz/ Niemann 2015, Klug 2016). Kritisiert werden RTL-Dating-Formate wie „Naked Attraction“ oder „Adam sucht Eva“. Es wird bemängelt, dass hier Menschen primär anhand ihrer Geschlechtsteile bewertet werden und ein vollkommen falsches Bild von Liebe und Partnerschaft vermittelt wird. Es erfolgt vielmehr eine Form des Voyeurismus, die aus Gründen des Jugendschutzes moralisch zu beanstanden ist. In der RTL-Serie „Bauer sucht Frau“ werden zwar keine nackten Tatsachen gezeigt. Gleichwohl werden die Landwirte, die eine Partnerin suchen, vor einem Millionenpublikum z.T. bloßgestellt und lächerlich gemacht. Aktuell richtet sich die medienethische Debatte zur Unterhaltung u. a. auf sogenannte Real-Live-Formate wie das „Dschungelcamp“ oder den „Bachelor“, die im privat-kommerziellen Fernsehen bei RTL ausgestrahlt werden. Es handelt sich dabei um Produktionen, die aus kommerziellen Motiven heraus inszeniert werden. Trotz berechtigter Kritikpunkte an den Inhalten, die aber auf Geschmackurteilen und weniger auf fundiert begründeten Werturteilen basieren, sind aus einer normativen Perspektive bislang keine relevanten Verfehlungen gezeigt worden, die eine Zensur oder Einstellung derartiger Formate rechtfertigen würden. Zudem entscheiden sich die beteiligten Protagonisten wie auch die Zuschauer freiwillig für die Teilnahme bzw. Rezeption derartiger Formate. Dennoch sollte durch Medienselbstkontrollinstanzen darauf geachtet werden, dass grundlegende moralische Grenzen wie die Verletzung der Menschenwürde nicht überschritten werden. Die Kritik an Unterhaltung ist von Vertretern der Kritischen Medientheorie artikuliert worden (vgl. nachfolgend Schicha 2008 und 2010). Durch das Aufkommen der Kulturindustrie wurde eine Trivialisierung der Medienangebote konstatiert, die eine kritische Öffentlichkeit verhindert. Die Kritische Medientheorie behauptet, dass eine Manipulation der Kulturindustrie durch unterhaltsame Medieninhalte erfolgt, die sich trivialkulturellen Mustern und Inhalten bediene. Dadurch werde die Bildung autonomer, selbständig bewusst urteilender und sich frei entscheidender Individuen verhindert. Massenmedien seien Instanzen des Massenbetruges, die die Träume und Sehnsüchte der Menschen durch kommerzielle Angebote zu befriedigen versuchen, jedoch faktisch zur Entmündigung der Konsumenten beitragen. Horkheimer und Adorno (1944) fokussierten das Forschungsprogramm der kritischen Theorie in den dreißiger Jahren auf das Projekt einer interdisziplinär zu erschließenden materialistischen Gesellschaftstheorie, die neben der öko- <?page no="197"?> 197 10. Ethik der Unterhaltung nomischen Analyse der gesellschaftlichen Machtverhältnisse eine sozialpsychologische Untersuchung mit Blick auf eine kulturtheoretische Betrachtung der Wirkungsweise der Massenkultur umfasste. Es wurde von der gesellschaftlichen Diagnose ausgegangen, dass die breite Masse von den Herrschenden unterdrückt und ausgebeutet würde. Zunächst spielten die Wirkungen von Medien und Kommunikation bei der Analyse gesellschaftlicher Defizite eine untergeordnete Rolle. Mit dem technischen Fortschritt und dem zunehmendem Verbreitungsgrad der Medien kristallisierte sich die Frage heraus, welchen Anteil die Massenkultur an der als problematisch wahrgenommenen Verfestigung der gesellschaftlichen Verhältnisse einnehme. Die stimulierende Wirkung der Massenmedien wurde negativ bewertet, da die Menschen insbesondere durch Unterhaltungsangebote von ihren tatsächlichen Bedürfnissen abgelenkt würden, sich kritisch mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und ihrer eigenen Situation auseinander zu setzen. Populärkulturelle Inhalte würden schließlich dazu beitragen, dass die Gesellschaft entpolitisiert würde. Zentrale Grundbegriffe der Kritischen Medientheorie werden aus den in der Kritischen Theorie vorherrschenden Kategorien gewonnen. Zunächst spielt die Entfremdungsproblematik eine zentrale Rolle, aus der ein Verblendungszusammenhang im Hinblick auf die manipulative Wirkungskraft von Massenmedien abgeleitet wird. Die Entwicklung eines autonomen und mündigen Subjekts werde durch derartige Mechanismen verhindert. Zusammengefasst lassen sich die Bedenken in den Reihen der konservativ-kulturpessimistischen und egalitär-sozialistischen Kulturkritik gegen die Unterhaltung wie folgt skizzieren: Die Argumente zielen auf eine Verdrängung und Relativierung der Kunst durch die Medienkultur, eine Standardisierung und Stereotypisierung auf Inhalte, die das Publikum verdummen sowie eine Nivellierung des Publikumsgeschmacks. Die Kritik an ihrer Position resultiert zum einen darin, dass ihre Thesen nicht durch empirische Studien untermauert werden und insofern spekulativ sind. Zum anderen wird die behauptete Gleichförmigkeit der unterhaltungskulturellen Produkte zu Recht in Frage gestellt. Unterhaltung gehört innerhalb der Fernsehforschung zu dem Bereich, der zunächst klar von Information, Beratung oder Bildung abgegrenzt wird. Unterhaltung und Information gelten auf den ersten Blick als gegensätzliche Genres, obwohl eine Reihe von Informationsdarbietungen durchaus mit unterhaltenden Komponenten verknüpft werden. Die Motivation für die Rezeption von Medienunterhaltung fällt unterschiedlich aus, da es sich beim Publikum um <?page no="198"?> 198 10. Ethik der Unterhaltung eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Erfahrungen, Gewohnheiten und Erwartungen handelt: „Medienunterhaltung kann der Flucht aus der Realität, aus Bindung und Verantwortung ebenso dienen wie der sozialen (‚parasozialen’) Begegnung, dem zeitweiligen Ausleben asozialer Tendenzen, sie dient als Gesprächsstoff, sie kann entspannen, erleichtern, entlasten, Emotionen aktivieren, Tagträume initiieren, Orientierungshilfen bieten, Sinnmuster liefern, das Gute und das Böse konkretisieren, das Alltagswissen bestätigen und vieles mehr.“ (Maletzke 1995, S. 95) Aus einer sogenannten linken und rechten Perspektive lassen sich hier grob skizziert folgende Kritikpunkte aufzeigen: Abbildung 16: Kritik an Unterhaltungssendungen (Erstellt nach Filipovic 2016) Die Differenz zwischen Information und Unterhaltung ist seit langem Bestandteil der medienwissenschaftlichen Debatte. Dabei wird zwischen Hochkultur und Populärkultur unterschieden. Diese Abgrenzung ist zugleich mit einer normativen Konnotation verbunden. Während die Hochkultur über einen Qualitätsanspruch mit entsprechendem Niveau verfügen sollte, wird Populärkultur mit Assoziationen des Trivialen bis hin zum Trash assoziiert. Unterhaltsame Inhalte werden primär in der Kritischen Medientheorie mit negativen Attributen in Verbindung gebracht, da eine Flucht aus der realen Welt des täglichen Lebens <?page no="199"?> 199 10. Ethik der Unterhaltung in eine Welt des Unterhaltsamen und Unpolitischen unterstellt wird (vgl. Schicha 2008). Unterhaltung gilt dann als banal, belanglos, flachsinnig, harmlos, suspekt und trivial; zugleich kann sie als abenteuerlich, lustig und phantasievoll wahrgenommen werden. Genuss und Zeitvertreib werden dabei als zentrale Motive für die Unterhaltungsorientierung genannt (vgl. Dehm 1984, S. 44). Es gibt gute Gründe, sich unterhalten zu lassen und nicht jedes Unterhaltungsformat ist zugleich qualitativ minderwertig und per se moralisch zu verurteilen. „Diese kulturkritische Sicht und Verachtung des Populären seitens der ‚Frankfurter Schule‘ wurde durch die cultural studies aufgebrochen.“ (Mai 2018, S. 85) Populäre Medien stellen keine „Auswüchse der Freizeitindustrie [dar, C.S.], die die entfremdeten Individuen mit dem Kapitalismus versöhnen […] (Mai 2018, S. 87). Die Mediennutzer können die Inhalte vielmehr produktiv in ihre Lebenspraxis integrieren und einen Nutzen aus der Rezeption ziehen. Gute Medienunterhaltung kann durchaus zu einer angenehmen Erfahrung führen und Vergnügen, Abwechslung und Zerstreuung erzeugen und eine positive Atmosphäre schaffen (vgl. Vorderer 2001). Unterhaltungssendungen ▶ tragen zur Festigung und Erhaltung zwischenmenschlicher Beziehungen bei, ▶ sie geben Anregungen für gegenseitiges Verständnis, ▶ sie helfen beim Zurechtfinden in dieser Welt, ▶ sie erweitern das Wissen über sich selbst, ▶ sie vermitteln und stärken persönliche Ziel- und Wertvorstellungen, ▶ sie lassen Routinezwänge des Alltags vergessen, ▶ sie erleichtern das Ertragen schwieriger Probleme, und ▶ sie schaffen emotionale Entspannung (vgl. Neuberger 1996) Unterhaltung richtet sich auf die unmittelbaren Emotionen und die Aufmerksamkeit des Rezipienten. Information hingegen stellt Wissen bereit, das der Rezipient bearbeiten und verstehen muss. Unterhaltungselemente, die im Rahmen von Informationen unterstützend auftreten, werden dennoch als angemessen erachtet, sofern sie motivierend dazu beitragen, sich mit Informationen auseinander zu setzen. <?page no="200"?> 200 10. Ethik der Unterhaltung 10.1 Privatfernsehen Rund drei Jahrzehnte hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Westdeutschland eine Monopolstellung inne. Die Kabel- und Satellitentechnologie machte es dann in den 1980er Jahren möglich, neue Übertragungswege zu nutzen, um die Fernsehhaushalte mit zusätzlichen Programmen zu erreichen. Am Neujahrestag 1984 wurde in Deutschland erstmalig eine Sendung eines Privatfernanbieters ausgestrahlt. Sat1, das damals noch unter dem Namen PKS (Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk) fungierte und 1985 umbenannt wurde, sendete zunächst nur am Nachmittag und Abend. RTL plus aus Luxemburg startete einen Tag später das Programm in Deutschland. Angesichts der Inhalte gab es von Beginn an heftige Kritik. Krawalltalkshows wie „Der heiße Stuhl“ (RTL), bei denen sich die beteiligten Protagonisten wechselseitig anbrüllten und dümmliche aber harmlose Ausziehsendungen wie „Tutti Frutti“ (RTL) führten dazu, dass Tugendwächter und Medienkritiker aufschrien und den Verfall der guten Sitten beklagten. Es handelte sich hierbei um kostengünstige und populäre Produktionen, die dazu dienten, als „Unterhaltungsmaschine“ (Schumacher 2000, S. 191) die Pausen zwischen den Werbeblöcken zu füllen. So wurde der Vorwurf geäußert, dass „mit Blick auf hohe Einschaltquoten die Grenzen des bislang moralisch und sittlich Akzeptierten laufend überschritten“ (Heesen 2013. S. 89) wurde. Öffentliche Empörung gab es bei Formaten wie „Big Brother“ (RTL), die von Politikern, Medienmachern der öffentlichen Sender und Kirchenvertretern kritisiert wurden. Es war von „Schlüsselloch- „und „Spanner-TV“ die Rede. Vollkommen unangemessene und geschmacklose Assoziation mit einem „Konzentrationslager“ oder einer „Käfighaltung“ wurden artikuliert und es gab Boykottaufrufe gegen die Überwachungsshow im Container. Juristische Gutachten kamen hingegen zu dem Ergebnis, dass die Menschenwürde und Jugendschutzbestimmungen bei der ersten deutschen Staffel von „Big Brother“ nicht verletzt worden sind (vgl. Dörr 2000). Die Aufregung ließ im Laufe der Zeit ebenso nach wie die Einschaltquoten der späteren Staffeln. Die öffentliche Debatte erzeugte eine breite Aufmerksamkeit, wodurch das Skandalmarketing effektiv funktionierte (vgl. Schweer/ Schicha/ Nieland 2002). Weitere RTL-Formate wie die Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ führten ebenfalls zu kontroversen Debatten (vgl. Lünenborg u. a. 2011, Götz/ Bulla/ Mendel 2013). Bei aller berechtigten Kritik - speziell im Umgang mit den sehr jungen und zum Teil unbegabten Kandidaten, die von der Jury <?page no="201"?> 201 10.2 RTL-„Dschungelcamp“ öffentlich lächerlich gemacht und vorgeführt worden sind -- ging es hier um eine beabsichtigte Form der kommerziellen Selbstdarstellung der beteiligten Protagonisten in der Hoffnung auf Ruhm und Geld, die sie freiwillig eingegangen sind. Der Auftritt im RTL-„Dschungelcamp“ oder einer Casting-Show kann eine Chance sein, Bekanntheit und Geld zu erhalten. Er kann das Image nachhaltig ruinieren, da die Kandidaten nicht mehr die Möglichkeit haben, die eigene Selbstdarstellung zu kontrollieren. Die Auswahl der Szenen wird von der Senderegie vorgenommen und kann ggf. für den Teilnehmer vor einem Millionenpublikum blamabel enden. 10.2 RTL-„Dschungelcamp“ Sogenannte Prominente versammeln sich in der australischen Wildnis, um diverse Dschungelprüfungen für die Staffel „Ich bin ein Star, holt mich hier raus“ über sich ergehen zu lassen. Als Belohnung winkt dem mutigen Gewinner, der nicht aufgibt und die notwendige telefonische Unterstützung der Zuschauer bekommt, die so genannte Dschungelkrone und ein üppiges Honorar. Alle Kandidaten erhalten eine hohe Medienaufmerksamkeit. Es geht den Machern vom „Dschungelcamp“ darum, einen hohen Unterhaltungswert zu liefern (vgl. Herrmanns 2007). Die Auswahl der Kandidaten erfolgt nach dem Prinzip maximaler Kontrastbildung. Es wird versucht, möglichst viele unterschiedliche Typen ins Camp aufzunehmen, um das Konfliktpotenzial zu erhöhen. Dieses Konzept ist bislang gut aufgegangen. Die Akteure haben sich während der Drehphasen regelmäßig verbal angegriffen. Es haben sich strategische Freundschaften gebildet und natürlich war den Kandidaten klar, dass sie permanent unter Kamerabeobachtung standen. Insofern haben sie eine spezielle Rolle gespielt, um beim Publikum gut anzukommen. Authentizitätsversprechen sind ebenso unangemessen wie der Verweis auf die angeblich unberührte Natur. Es handelt sich um eine inszenierte Fernsehshow, bei der es darauf ankommt, die Kandidaten durch die unangenehmen Dschungelprüfungen mit Ekelfaktor öffentlich vorzuführen Die Reputation des Formates ist gering. Für die meisten Prominenten ist es eine Horrorvorstellung, im „Dschungelcamp“ zu landen. Viele versuchen dennoch, die zeitlich sehr begrenzte Medienaufmerksamkeit kommerziell zu nutzen. Dabei handelt es sich auch um Kandidaten, die verschuldet sind oder waren. Sie nutzen nach der Ausstrahlung Interviews und Talkshowauftritte, <?page no="202"?> 202 10. Ethik der Unterhaltung um Buchungen für weitere Events zu bekommen, arbeiten als Fotomodell oder Schauspieler und bringen eigene Musik auf den Markt. Aus einer medienethischen Perspektive ist das Format kaum zu beanstanden. Zwar ist die Qualität des „Dschungelcamps“ überschaubar, und es stellt sich die Frage, ob die Zuschauer ihre Lebenszeit nicht sinnvoller nutzen können, als derartigen Trash zu konsumieren. Gleichwohl ist es spannend zu beobachten, wie sogenannte Prominente außerhalb ihrer festgelegten Rolle als Künstler agieren, um Erfolg beim Publikum zu erreichen. Das Skandalmarketing, das auf die Neugierde und den Voyeurismus der Zuschauer setzt, läuft höchst professionell weiter. Die Mischung aus Mut, Blamage, Ekel, Nacktheit und Provokation tragen u. a. dazu bei, dass die Sendung ihre Spannung erhält. Die konsequente Medienaufmerksamkeit und die zahlreichen medialen Anschlussdiskurse unterstützen das Format zusätzlich. Problematisch ist die Tatsache, dass eine Reihe von Kandidaten erhebliche finanzielle Probleme haben und die Teilnahme an der Sendung offensichtlich als letzte Chance sehen, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob hier nicht eine Notsituation ausgenutzt wird. Es sollte verhindert werden, psychisch labile Kandidaten ins Camp zu lassen. Die gilt auch für die Teilnehmer, die offensichtlich Alkoholprobleme haben (vgl. Schicha 2014b und 2014c). 10.3 RTL-„Bachelor“ Diese Kuppelshow entstand in den USA, wo das Format erstmalig 2002 für ABC produziert worden ist. Die Komplexität des „Bachelor“-Konzeptes ist überschaubar. Singlefrauen suchen unter permanenter Kamerabeobachtung den Partner ihres Lebens oder zumindest die Möglichkeit der Selbstdarstellung im Privatfernsehen in der Hoffnung auf eine Bekanntheit, aus der Anschlussaufträge in der Medienbranche resultieren können. Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt nach dem Kriterium der körperlichen Attraktivität. Es sollen zudem möglichst viele unterschiedliche Frauentypen mit unterschiedlicher Haut- und Haarfarbe dabei sein, um eine entsprechende Auswahl für den begehrten Junggesellen und die Zuschauer bereitzustellen. Um die notwendige Aufmerksamkeit zu erlangen, erhalten die Damen und der Junggeselle im gehobenen Ambiente die Möglichkeit zur Selbstinszenierung. Der „Bachelor“ spielt die Rolle des verständnisvollen Partnersuchenden, dem jeder durch die Spielregeln verursachter sukzessive Abschied von den attraktiven Damen sichtlich weh tut. Die Kandidatinnen buhlen um die Zuneigung <?page no="203"?> 203 10.3 RTL-„Bachelor“ des „Bachelors“, indem sie in Gruppen- oder Einzeldates ihre besten Seiten präsentieren. Neben körperlicher Attraktivität ist eine gewisse Offenheit gegenüber den Avancen des Junggesellen erwünscht, um positive Signale zu setzen. Während Casting-Shows Gesangstalent erfordern, Dschungel-Shows Ekelprüfungen beinhalten und bei „Big Brother“ körperliche oder intellektuelle Aufgaben zu lösen sind, reicht es beim „Bachelor“ aus, attraktiv auszusehen und sich als Kandidatin für oder gegen eine Rose zu entscheiden. Ansonsten gibt es individuelle Rückzugsmöglichkeiten mit dem „Bachelor“ - bei denen die Kamera immer dabei ist - um das Liebesglück in Bild und Wort festzuhalten. Konflikte und Eifersucht gehören zum Konzept der Sendung, um die Spannung zu erhalten. Was den „Bachelor“ an den Spielregeln reizt, ist offenkundig. Es wird der Eindruck suggeriert, dass 22 attraktive Kandidatinnen keinen größeren Wunsch haben, als mit ihm eine Affäre mit dem Ziel einer langfristigen Liebesbeziehung zu beginnen. Einige Damen sind zu Liebesschwüren und dem Austausch von Zärtlichkeiten vor der Kamera bereit. Insofern wird hier ein Frauenbild vermittelt, das problematisch ist (vgl. Röben 2013). Eine bisweilen unterwürfige Haltung der Teilnehmerinnen gegenüber dem potentiellen Partner ist zu beobachten, das sich gegen jede Form der Emanzipation richtet. Trotz dieser berechtigten Kritikpunkte nehmen die Kandidatinnen beim „Bachelor“ wie auch im „Dschungelcamp“ freiwillig an der Veranstaltung teil und haben die Möglichkeit, dort jederzeit selbstbewusst auszusteigen und das Rosenangebot abzulehnen. Beim Blick auf die Karrieren ehemaliger Kandidaten derartiger Formate fällt auf, dass es einigen Protagonisten durchaus gelingt, ihre Popularität gewinnbringend zu vermarkten. Diese Beispiele dokumentieren, dass eine prägnante Medienerscheinung mit nachhaltiger Wirkung von Casting-Kandidaten zu lohnenden Anschlussaufträgen führen kann. Darüber hinaus berichten die Boulevardmedien kontinuierlich über die Ereignisse vor, während und nach den Medienevents. Das medial hergestellte Image und die Identifikation mit den Kandidaten durch die hohe Medienpräsenz sorgen für eine große Popularität beim Publikum, die sich gut vermarkten lässt. Es geht nicht um Gefühle, sondern ums Geschäft. Finanzielle Perspektiven in der Medienbranche können dann über peinliche Auftritte in Fernsehshow hinwegtrösten, sofern Werbe- und Modelverträge sowie Moderations- und Schauspielangebote locken. <?page no="204"?> 204 10. Ethik der Unterhaltung 10.4 Fazit Insgesamt hat die Einführung des Privatfernsehens in Deutschland mit einem hohen Unterhaltungsanteil den Fernsehmarkt erweitert. Zudem haben die Landesmedienanstalten ein wachsames Auge auf die Programminhalte der privat-kommerziellen Anbieter. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, den Mediennutzerschutz zu fördern, kritisieren Persönlichkeitsverletzungen, Werbeverstöße und widmen sich dem Datenschutz sowie der Einhaltung der Menschenwürde. Natürlich gab und gibt es Verflachungstendenzen, die bei privat-kommerziellen Anbietern stärker ausgeprägt sind bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dennoch sollten die Bedürfnisse der Zuschauer ernst genommen werden, die eine breite Auswahl an Programmoptionen besitzen. Die Rezipienten sollten selbstbestimmt entscheiden, welche Sendungen sie sich anschauen möchten. Schließlich ist die Konsumentensouveränität des Publikums ein hohes Gut, gerade weil es zahlreiche Alternativen gibt, die eigene Lebenszeit durch Mediennutzung durchaus konstruktiv zu gestalten. Und schließlich sollte nicht vergessen werden, dass bis auf die öffentlich-rechtlichen Fernsehanbieter alle Medien in Deutschland dem Marktmodell folgen und darauf angewiesen sind, Gewinne zu erwirtschaften (vgl. Friedrichsen/ Gertler 2011). Insofern ist es legitim, Programme zu zeigen, die einfach nur unterhalten und kommerziell erfolgreich sind, sofern ethische Basisstandards nicht verletzt werden. Zudem hat sich in der Medienforschung zu Recht das Bild eines aktiven Publikums herausgebildet, das im Rezeptionsprozess selbst entscheidet, was als unterhaltsam und interessant wahrgenommen wird. Letztendlich entscheiden die Zuschauer selbst über die Medieninhalte, die sie konsumieren möchten. Sofern die notwendigen ethischen und rechtlichen Grenzen eingehalten werden, ist dies unproblematisch. Wichtig ist, dass einige normative Kriterien bei der Erstellung der Fernsehproduktionen beachtet werden. Dazu gehören die Einhaltung der Menschenwürde ebenso wie das Verbot der Lüge, Täuschung oder Manipulation. Speziell minderjährige Personen sollten nicht vor einem Millionenpublikum lächerlich gemacht werden. Labilen und kranken Kandidaten sollte der Zugang zu derartigen Formaten allerdings ebenso verwehrt werden, wie denjenigen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Ansonsten gilt für die Teilnehmer wie auch die Zuschauer das Prinzip der Konsumentensouveränität, da die Handlungsautonomie der Akteure auf beiden Seiten als Maxime hervorhebt. <?page no="205"?> 205 10.5 Literatur Eine Kultur der Unterhaltungsöffentlichkeit kann einen Interdiskurs darstellen, der in sozial differenzierten Gesellschaften Fragmentierungstendenzen entgegenwirken kann, Aufmerksamkeit erzeugt und demzufolge gesellschaftliches Agenda-Setting und eine massenmedial evozierte Anschlusskommunikation erzeugen kann, bei denen die Nutzer ihre medialen Erlebnisse in eine kommunikative und interaktive Praxis umsetzen können (vgl. Maurer 2010). Durch die Konsonanzbildung in Unterhaltungsöffentlichkeiten werden den Rezipienten Orientierungshilfen angeboten, bei denen u. a. Traditionsbestände durch die permanente Inszenierung politisch-kultureller Vorstellungswelten sichtbar gemacht werden. Somit wird politische Identität in eindringlichen Symbolen emotional fassbar gemacht. Schließlich eröffnen Unterhaltungsöffentlichkeiten gemeinsame Kommunikationsräume, in denen soziale Integration vollzogen wird, um daraus politische Gemeinschaften mit gemeinsamen politischen Identitäten zu bilden. Er vertritt die Auffassung, dass durch innovative Unterhaltungsformate im Bereich der politischen Berichterstattung Politik sichtbar und emotional erfahrbar werde, Themen allgemein zugänglich gemacht werden und Wert- und Sinnfiguren geschaffen werden, die den Konsensbereich politischer Kultur entscheidend prägen und Modelle politischen Handelns durch Identifikationsangebote erzeugen können. Politische Informationen in einem unterhaltsamen Rahmen können durchaus eine angemessene Art der Vermittlung sein, wenn sie ihre Chance der Erreichung eines großen und dispersen Publikums nicht lediglich zur Unterhaltung, sondern auch zur Information über Sachverhalte nutzen. Unterhaltung kann eine integrierende Funktion für die Öffentlichkeit haben und muss nicht a priori politischer Aktivität entgegenstehen. 10.5 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Dehm, Ursula (1984): Fernsehunterhaltung. Zeitvertreib, Flucht oder Zwang? Eine sozialpsychologische Studie zum Fernseh-Erleben. Mainz. Dörr, Dieter (2000): Big Brother und die Menschenwürde. Die Menschenwürde und die Programmfreiheit am Beispiel eines neuen Sendeformates. Frankfurt am Main. Fenner, Dagmar (2010): Einführung in die Angewandte Ethik. Tübingen. Filipovic, Alexander (2016): Ethik der TV-Unterhaltung. In: Heesen, Jessica (Hrsg.): Handbuch Medien- und Informationsethik. Stuttgart, S. 325-330. <?page no="206"?> 206 10. Ethik der Unterhaltung Friedrichsen, Mike/ Gertler, Martin (2011): Medien zwischen Ökonomie und Qualität. Medienethik als Instrument der Medienwirtschaft. Baden-Baden. Götz, Maya / Bulla, Christine / Mendel, Caroline (2013): Sprungbrett oder Krise? Das Erlebnis Castingshow-Teilnahme. Düsseldorf. Heesen, Jessica (2013): Medienethik. In: Hoerster, Detlev (Hrsg.): Angewandte Ethik. Stuttgart, S. 86-89. Herrmanns, Linda (2007): Fernsehen ohne Grenzen. Der deutsche TV-Markt zwischen Qualität und Quote. Marburg. Horkheimer, Max / Adorno, Theodor W. (1944): Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente. Frankfurt am Main 1971. Klaas, Nadine (2011): Unterhaltung ohne Grenzen? Der Schutzbereich der Menschenwürde in den Programmgrundsätzen der Medienstaatsverträge. Düsseldorf. Klug, Daniel (2016): Scripted Reality: Fernsehrealität zwischen Fakt und Fiktion. Perspektiven auf Produkt, Produktion und Rezeption. Baden-Baden. Lünenborg, Margreth u. a. (2011): Skandalisierung im Fernsehen. Strategien, Erscheinungsformen und Rezeption von Reality TV Formaten. Düsseldorf. Mai, Manfred (2018): Filme zwischen künstlerischer Freiheit und politischer Erkenntnis. Zum Realitätsgehalt fiktionaler Medien. In: Switek, Niko (Hrsg.): Politik in Fernsehserien. Analysen und Fallstudien zu House of Cards, Borgen & Co. Bielefeld, S. 77-104 Maletzke, Gerhard (1995): Kultur und Unterhaltung - eine fragwürdige Alternative. In: Maletzke, Gerhard / Steinmetz, Rüdiger (Hrsg.): Zeiten und Medien - Medienzeiten: Festschrift zum 60. Geburtstag von Karl Friedrich Reimers. Leipzig, S. 88- 101. Maurer, Marcus (2010): Agenda-Setting. Baden-Baden. Neuberger, Christoph (1996): Journalismus als Problembearbeitung. Objektivität und Relevanz in der öffentlichen Diskussion. Konstanz. Postman, Neil (1985): Wir amüsieren und zu Tode. Urteilsbildung im Zeitalter der Unterhaltungsindustrie. Frankfurt am Main. Röben, Bärbel (2013): Medienethik und die „Anderen“ Multiperspektivität als neue Schlüsselkompetenz. Wiesbaden. Schenk, Michael / Gölz, Hanna / Niemann, Julia (Hrsg.): (2015): Faszination Scripted Reality. Realitätsinszenierung und deren Rezeption durch Heranwachsende. Düsseldorf. 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Februar 2019 abgerufen) 11. Moraldiskurse im Film Die Medienethik setzt sich primär mit Formen und Ausprägungen der journalistischen Berichterstattung sowie moralisch-fragwürdigen Aspekten der Unternehmenskommunikation etwa im Bereich der PR oder Werbung auseinander. Fiktionale Formate wie Kinofilme oder Fernsehserien sind in der Regel nicht der Gegenstand medienethischer Analysen, sofern es sich nicht um Gewaltdarstellungen handelt, die unter dem Aspekt des Jugendschutzes relevant sind. Gleichwohl werden durch derartige Kunstformen auch moralische Themen erörtert und Anschlussdiskurse darüber generiert. Es werden dort Lebensentwürfe in der sozialen Interaktion dargestellt und problematisiert. Die Schauspieler liefern den Zuschauern Modelle und Identifikationsmuster für ihr eigenes Handeln, obwohl es sich um dramaturgisch angelegte Spielszenen nach einem Drehbuch handelt, die in einer Erzählung inszeniert werden. Emotionen, Empathie, Sympathie und Antipathie spielen bei der Rezeption derartige Formate eine wichtige Rolle. Fiktionale Spielfilme setzen sich inhaltlich mit normativen Fragen der realen Lebenswelt auseinander. In dem Sammelband „Angewandte Ethik und Film“ (Bohrmann/ Reichelt/ Veith 2018) werden ethische Filmanalysen vorgenommen, in denen u. a. Themenfelder der Bio-, Medizin-, Medien-, Umwelt- und Technikethik thematisiert werden. Dabei werden die ethischen Gehalte der filmischen Narration systematisch analysiert und interpretiert. Dimensionen des Politischen, die normative Aspekte berühren, werden in politischen Serien tangiert. Dabei geht es u. a. um das Verhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit und das Spannungsverhältnis von Eigeninteressen und Gemeinwohl. In Serienformaten wie „Hause of Cards“, „Borgen“ oder „West Wing“ werden Machtstrukturen und Machtmissbrauch in der Politik im Rahmen der Spielhandlungen problematisiert (vgl. Besand 2018). Insofern können unterhaltsame Medienformate durchaus Wertvermittlungsprozesse vermitteln. Sie kommen den Rezeptionsgewohnheiten der Zuschauer entgegen und erzeugen eine Aufmerksamkeit, die bei konventionellen Lernmedien nicht immer gegeben ist. Dabei eignen sich Spielfilme als Gegenstand für relevante politische Diskurse innerhalb des Unterrichts. Es liegen bereits eine Reihe von Fernsehbeispielen aus dem fiktionalen Unterhaltungsspektrum vor, die aus einer Perspektive gesellschaftlich relevante Themen mit einem hohen normativen Wirkungsgrad ansprechen und daher als Diskussionsgrundlage in <?page no="210"?> 210 11. Moraldiskurse im Film der medienethischen Ausbildung eingesetzt werden können. Folgende Filme bieten sich hierbei u. a. an (vgl. Schicha 2003, Nida-Rümelin/ Weidenfeld 2018): ▶ „1984“, „Truman Show“, „Brasil“ (Überwachungsstaat, Menschenwürde, Totalitäre Systeme, „Big Brother-Debatte“), ▶ „Der große Diktator“, „Das Leben ist schön“, „Schindlers Liste“ (Nationalsozialismus), ▶ „Wag the Dog“ (Beeinflussung von Medien durch die Politik), ▶ „Ein Richter sieht rot“ (Selbstjustiz), ▶ „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ (Terrorismus, Sensationsberichterstattung, Polizeistaat). ▶ „Terminator-Reihe“, „Matrix“, „I, Robot“ (Künstliche Intelligenz als Bedrohung), ▶ „A.I. - Künstliche Intelligenz“, „Blade Runner“ (Menschwerdung der Künstlichen Intelligenz) können als Beispiele für unterschiedliche Diskursstränge bei der medienethischen Reflexion fungieren. Anlässlich der Ausstrahlung des Fernsehspielfilms „The day after“, in dem die Folgen eines Nuklearkrieges vorgeführt werden, umfassende öffentliche Aktionen durch Atomwaffengegner aus über 1000 Gruppen in den USA. Es wurden Märsche und Mahnwachen durchgeführt, Anzeigenkampagnen in der Presse lanciert und provokative Spots im Fernsehen geschaltet. Die amerikanische Spielfilmreihe „Holocaust“ initiierte eine umfangreiche Debatte über die Folgen der Naziherrschaft und Oliver Stones Spielfilm „J.F.K.“ ermöglichte Anschlussdebatten, die über die Suche nach den Mördern von Kennedy weit hinausgingen und auch die ehemalige Vietnam-Politik der amerikanischen Regierung problematisierten. 11.1 Fernsehserien „Anders als Spielfilme sind Serien zeitlich weniger begrenzt und können ihre Geschichten über Folgen und Staffeln hinweg entwickeln. […] Charaktere und Rollen können über längere Zeit aufgebaut, sowie Erzählstränge pausiert oder wiederaufgenommen werden.“ (Switek 2018, S. 12) Im Gegensatz zu Spielfilmen galten Fernsehserien lange als kostengünstige Produktionsform, um die Sendezeit zwischen den Werbeblöcken zu füllen. Der Anspruch billig produzierter Ärzte-, Krimi- oder Westernformate war nicht <?page no="211"?> 211 11.2 Breaking Bad sonderlich hoch. Die Charaktere entsprachen ebenso den gängigen Klischees und Stereotypen wie die Serienhandlung insgesamt. Eine spannende Dramaturgie und Erzähltechnik, großartige Schauspieler sowie eine aufwändige und kostenintensive Kamera- und Schnitttechnik haben dazu beigetragen, dass die Reputation und Akzeptanz einer Reihe von Fernsehserien zu Recht gestiegen ist. Der Aufwand hat sich gelohnt. Zahlreiche Fernsehserien haben heute Kultstatus erworben. Inzwischen existieren eine Reihe anspruchsvoller und aufwändig gemachter Produktionen, denen es gelungen ist, eine hohe Qualität und eine breite Publikumsresonanz sowie positive Kritiken und Auszeichnungen gleichermaßen zu verbinden (vgl. Czichon/ Wünsch/ Dohle 2016). Zudem werden moralische Diskurse in den Filmen thematisiert So werden z. B. in der Serie „The Walking Dead“ Erzählmuster des Horrorfilms genutzt, „um ein publikumswirksames Entree zu schaffen, in dessen Rahmen die Rezipienten mit moralischen Dilemmata und deren Lösungen konfrontiert werden“ (Barg 2015, S. 83). Auch in deutschen Fernsehserien wie der „Lindenstraße“ (ARD) oder „Forsthaus Falkenrau“ (ZDF) wird für Toleranz und Umweltschutz plädiert. Internationale Serien wie „House of Cards“ oder „Borgen“ widmen sich den strategischen Intrigen in der Politik, um Macht zu generieren und politische Gegner zu diskreditieren (vgl. Switek 2018). Sie sind erfolgreich, erreichen hohe Zuschauerquoten und zeigen, wie Bilder des Politischen konstruiert und reproduziert werden. Dadurch wirken sich diese Eindrücke auf die Wahrnehmungen und Vorstellungen von Politik bei den Rezipienten aus. Die aus einer ethischen Perspektive zentralen Themen „Tod und Sterben“ (vgl. Stapf 2010) sowie Verbrechen spielen weiterhin eine große Rolle in fiktionalen Serien. Bei den Lieblingslisten der „Qualitätsserien“ eines großen Onlineshops, „die man nicht verpassen sollte“, werden die „Sopranos“ mit dem Mafiaboss Tony Soprano ebenso als Tipp gehandelt, wie „Six Feet Under“, wo die Geschichte einer kalifornischen Familie mit einem Bestattungsunternehmen erzählt wird. Hier spielt die Institution der Familie als konstituierendes Element innerhalb der Spielhandlung auch bei „Breaking Bad“ eine große Rolle. 11.2 Breaking Bad Diese von Vince Gilligan erfundene und produzierte Serie besteht aus 62 Episoden, die sich auf fünf Staffeln mit einer insgesamt 50-stündigen Erzählhandlung verteilen. In den USA wurde „Breaking Bad“ vom Januar 2008 bis September <?page no="212"?> 212 11. Moraldiskurse im Film 2013 im Kabelsender AMC erstmalig ausgestrahlt. In Deutschland erhielt ARTE für das öffentlich-rechtliche Fernsehen die Rechte zur Ausstrahlung der Serie ab Oktober 2010. Inhaltlich geht es um den treu sorgenden Familienvater Walter White, der sich mit seiner Frau rührend um den behinderten Sohn kümmert. Der Chemielehrer White wird im Verlauf der Serie zum kriminellen Drogenhändler, nachdem er unheilbar an Lungenkrebs erkrankt ist und finanzielle Probleme hat. Aus einer normativen Perspektive stellen sich grundlegende Fragen nach der Ursache des Bösen und der Legitimation verbrecherischer Handlungen aufgrund einer Notsituation, auf die im Verlauf der Serienhandlung immer Bezug genommen wird. Insgesamt wird in dem Aufsatz erörtert, welche Identifikationsmuster und ethischen Kategorien in der Serie primär durch die Spielfigur des Walter White in der Erzählung angelegt werden und inwiefern die spezifische Notsituation aufgrund der Krebssituation illegales und kriminelles Handeln ggf. rechtfertigt. Es stellt sich weiterhin die Frage nach Mitleid und Empathie auf Seiten der Rezipienten mit dem Hauptdarsteller. Erfolge „Wären Serien die neuen Romane, hätten die Autoren um den Schöpfer Vince Gilligan den Nobelpreis für Literatur verdient.“ (Gedziorowski 2013) „Breaking Bad“ wird von den Fans als „beste Fernsehserie aller Zeiten gehandelt“ (Beisel/ Kreine 2015, S. 27). 2013 hat sie einen Eintrag ins Guinness Buch der Rekorde als höchst bewertete Serie der Welt und den Emmy als beste Dramaserie erhalten (vgl. Niemann 2013). 2014 wurde sie mit dem Golden Globe in der Kategorie Drama ebenso ausgezeichnet wie Bryan Cranston als bester Hauptdarsteller in der Rolle des Walter White. Dieser hat bereits vier Emmys als bester Hauptdarsteller erhalten. Weitere Preise gab es bei den Television Critics Association Awards, den Writers Guild of America Awards und den Satellite Awards. In den USA ist „Breaking Bad“ zu einem Quotenrenner geworden. Dort haben mehr als zehn Millionen Zuschauer die letzte Folge der fünften Staffel verfolgt (vgl. Guffey/ Koontz 2014). Zahlreiche virale Kampagnen und Websites haben die Serie im Internet zusätzlich begleitet. Eine detailgenaue Erzählweise, ungewöhnliche Kameraperspektiven und Farbeffekte sowie eine spannende Handlung bis zum Schluss haben für den Erfolg des Qualitätsformates gesorgt. Die zu Recht hochgelobte Serie zeichnet sich durch ein hohes <?page no="213"?> 213 11.2 Breaking Bad Spannungspotenzial, sorgfältig inszenierte Handlungsstrukturen und exzellente Schauspieler aus. Dabei werden klassische Muster aus dem Genre des Westerns und des Film Noir übernommen (vgl. Barg 2014 und 2015). Beim Blick auf die Handlung von „Breaking Bad“ ist der gigantische Hype der Serie zunächst erstaunlich. Dass eine Serie über einen 50-jährigen Chemielehrer, der an Krebs erkrankt und zum Drogenproduzent avanciert, eine derart hohe Publikumsresonanz erreicht, bedarf einer Erklärung. Daher richtet sich der Blick zunächst auf die Handlung der Serie sowie die spezifischen Identifikationsmuster und die gesellschaftlichen und moralischen Implikationen der Erzählung. Der Erfolg ist u. a. durch die gezeichneten Gegensätze und die Entwicklung der Figuren zu erklären, die eine facettenreiche Handlung und spannende Geschichten liefert. „Crime-Drama gegen Komödie, psychologischer Realismus gegen postmoderne Comic-Ästhetik, handwerkliche Perfektion gegen Trash. Diese popkulturellen Implikationen, ihre ästhetischen Prinzipien, in denen gleichermaßen Methoden absurder oder surrealer Konfrontationen, Destruktionen konventioneller Mythen und schwarzer Humor vorzufinden sind, machen das Organisationsprinzip der Erzählung aus.“ (Lang/ Dreher 2013, S. 39) Hinzu kommt, dass das Thema Drogen im Film ohnehin ein hohes Spannungspotenzial verspricht. Der ständige Konsum von legalen und illegalen Drogen wie Alkohol spielt in amerikanischen Filmen und Erfolgsserien traditionell eine große Rolle. In „Mad Man“ wurde ständig geraucht und getrunken. In „The Wire“ ging es um Heroin und in „Breaking Bad“ steht die besonders heimtückische Droge „Crystal Meth“ im Mittelpunkt des Geschehens. Darüber hinaus stellt die Rollenkonstruktion der Filmfiguren die entscheidende Komponente für die Entwicklung der Erzählhandlung dar. Identifikationsmuster Die Beziehung, die die Zuschauer zu den Filmfiguren aufbauen, stellt die zentrale Komponente für den Erfolg oder Misserfolg einer Serie oder eines Spielfilms dar. Mitgefühl, Sympathie und Antipathie sind hierbei die zentralen Kategorien. Gleichgültigkeit oder Langeweise sollten vermieden werden. Das Schicksal der Protagonisten sollte die Zuschauer in den Bann ziehen und Spannungsmomente erzeugen. Im optimalen Fall entsteht so eine Form sozialer Nähe, aus denen Verständnis und Vertrautheit entstehen kann. Hierbei können <?page no="214"?> 214 11. Moraldiskurse im Film Faktoren der Ähnlichkeit wie „Alter, Geschlecht, Milieu oder Ethnizität“ (vgl. Gormasz 2015, S. 121) mit den Zuschauern dazu beitragen, die Entwicklung eines Charakters mit großer Anteilnahme zu verfolgen. Die emotionalen Reaktionen auf fiktionale Figuren können zusätzlich durch die Langzeiterzählung einer Serienstruktur gesteigert werden. Während durch die Rezeption in einer abgeschlossenen Spielfilmhandlung nur wenig Zeit bleibt, sich mit den Akteuren zu identifizieren, kann die Entwicklung einer Figur durch die Länge der Handlung bis zum Ende der Serie dargestellt werden. Veränderungen und Brüche lassen sich in einer 50-stündigen Erzählzeit wesentlich intensiver inszenieren als im konventionellen Spielfilm in 90 Minuten. Die langfristig angelegte Serienhandlung ermöglicht es dem Zuschauer, sich in die Figur emotional hineinzuversetzen und an ihrem Schicksal intensiver zu partizipieren. Hierbei werden normative Bezüge hergestellt: „Der Artefakt-Charakter der Figur kann dazu beitragen, dass neben realweltlichen Maßstäben auch das spezifische Wertesystem der erzählten Welt auf sein mentales Figurenbild Einfluss nimmt.“ (vgl. Gormasz 2015, S. 137) Obwohl die Protagonisten in fiktiven Film- und Fernsehformaten kriminelle Handlungen vollführen, dienen sie als Identifikationsfiguren, die menschliche und sympathische Züge aufweisen. Figurenkonstellation Filmfiguren stehen neben ihrem individuellen Schicksal stellvertretend für spezifische Typen in kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen: „Sie repräsentieren durch ihre Handlungen, aber auch durch ihre sinnliche Präsenz kulturelle Vorstellungen, Identitäts- und Rollenkonzepte, dienen der ‚individuellen und kollektiven Selbstverständigung, der Vermittlung von Menschenbildern‘ und ‚der Vergegenwärtigung alternativer Sichtweisen, sie dienen dem imaginären Probehandeln, der Entwicklung empathischer Fähigkeiten, der Unterhaltung und emotionalen Anregung.“ (Lang/ Dreher 2013, 47 f.) Die stärksten Veränderungsprozesse bei „Breaking Bad“ lassen sich in der Figur des Walter White aufzeigen. Die Transformation vom biederen, erfolglosen sowie langweiligen Chemielehrer und Familienvater zum geschäftstüchtigen und brutalen Drogenproduzenten, der im Verlauf der Serie 24 Menschen tötet, <?page no="215"?> 215 11.2 Breaking Bad dokumentiert die zentrale Entwicklung der Figur. Aber die Verhaltensmuster der weiteren Charaktere ändern sich im Verlauf der Staffeln, wenn auch weit weniger radikal: ▶ Skyler, in der Rolle der Ehefrau von Walter, wird sukzessiv zur Komplizin seiner kriminellen Machenschaften. ▶ Aus dem jungen und unsicheren Drogenproduzenten Jesse, der ein ehemaliger Schüler von White ist, wird im Verlauf der Spielhandlung ein selbstbewusster Erwachsener. ▶ Hank steht als selbstbewusster Polizist, der in der Drogenfahndung tätig ist, für Gesetz und Recht. Durch diese Veränderungen und Brüche innerhalb der Figurenkonstellationen bleibt die Abwechslung der Handlung kontinuierlich erhalten. Durchweg eindimensionale - und damit langweilige - Identifikationsfiguren bleiben der Serie erspart. Die klassische Aufteilung in die Guten und die Bösen wird in der Serie an vielen Stellen aufgelöst. Dennoch existieren grundlegende Gesellschaftssysteme wie das Recht und die Familie, die normative Verhaltensmuster wie Gesetzestreue und Verantwortung beinhalten. Durch diese Diskrepanz ist das zentrale Spannungsfeld bereits festgelegt. „Die omnipräsente Ambivalenz oder auch die moralische Vielstimmigkeit, wie man sie innerhalb der Figuren oder der Milieus findet, ist ein bestimmendes Merkmal von BREAKING BAD.“ (Lang/ Dreher 2013, S. 58) Walter White entwickelt sich im Verlauf der Serie zu einem immer brutaleren Protagonisten. Aus der Empathie und Sympathie angesichts seiner lebensbedrohlichen Situation entwickelt sich eine Antipathie beim Zuschauer, da er immer egoistischer agiert. „Die moralische Ambivalenz liegt vor, wenn eine Figur nicht eindeutig böse oder gut ist. […] Walt entwickelt sich aber in einer Weise, die aber eine solche Zuordnung schwierig macht. […] Die komische Figur, die er am Anfang darstellt, wandelt sich im Lauf der Serie immer weiter zu einer melodramatischen, die aus Zwängen herauszubrechen versucht, um aber in neuen zu landen.“ (Schmetkamp 2016, S. 104) Das Eintauchen in die Welt des Verbrechens speziell bei Walter White entwickelt sich nicht nur aufgrund egoistischer Geldgier, sondern wegen der Verantwortung gegenüber den eigenen Angehörigen, die finanziell versorgt werden <?page no="216"?> 216 11. Moraldiskurse im Film müssen. Insofern werden hier grundlegende moralische Fragestellungen angesprochen, die aus philosophischer Perspektive relevant sind. Normen Die Handlung von „Breaking Bad“ umfasst eine Reihe normativer Dimensionen. Diese waren Thema der phil.Cologne im Jahr 2014 in Köln. Dort haben der Philosoph Christoph Menke und die Filmemacherin Christiane Voss über die Frage diskutiert, ob sich die Serie für einen Ethikdiskurs eignet, da eine Reihe moralischer Dilemmata thematisiert werden. Es wurden Fragen nach dem Ursprung des Bösen ebenso erörtert wie Aspekte der Legitimität von illegalen Handlungen, um die eigene Familie zu retten (vgl. Bos 2014). An der Universität Osnabrück wurde 2014 im Fachgebiet Politische Theorie die Lehrveranstaltung „Neue Fernsehserien und politische Macht“ angeboten. Hier wurden Serien wie „The Wire“ oder „The Sopranos“ und „Breaking Bad“ thematisiert. Es ging dort u. a. um die Analyse des kriminellen Verhaltens der Helden und der daraus resultierenden „sozialen und politischen Ordnung sowie Strategien der Konstruktion von Normalität und Abweichung“ (vgl. Wiehart 2014). Am Institut für Ethik und Recht an der medizinischen Universität Wien wurde 2014 ein Seminar zum Thema „Die Frage nach dem Bösen - Ethik, Recht und Medizin in Breaking Bad“ angeboten. Dort wurde aus einer ethischen Perspektive der Frage nach dem Grund des Handelns und der rationalisierenden Rechtfertigung nachgegangen. Zudem wurde die Reichweite der Verantwortung sowie das Verhältnis zwischen individuellen Werten und sozialen Rahmenbedingungen diskutiert. Aus Sicht des Rechtes wurden konkrete Fragen hinsichtlich der Aufklärung und Einwilligung bei Medizinbehandlungen ebenso erörtert wie allgemeine Fragen der ärztlichen Kommunikation und der Organisation des Medizinsystems (vgl. Kaelin/ Leitner 2014). Das „Heinz-Dilemma“ Als die Figur Walter White von ihrer unheilbaren Krebserkrankung erfährt, steht Walt vor dem Dilemma, dass er aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist, eine Krebsbehandlung aus eigenen Mitteln zu bezahlen und zudem noch für die Absicherung seiner schwangeren Frau und seines behinderten Sohnes verantwortlich ist. Er entscheidet sich für den kriminellen <?page no="217"?> 217 11.2 Breaking Bad Weg, Drogenproduzent zu werden, um eine bessere ökonomische Basis für sich und seine Familie zu schaffen. Diese Konstellation erinnert an das sogenannte „Heinz-Dilemma“, das von Kohlberg (1995) entwickelt worden ist. In dem Gedankenexperiment geht es um den Ehemann Heinz, der nicht genügend Geld hat, um seiner krebskranken Frau, deren Leben akut bedroht ist, ein teures Medikament zu kaufen, das ihr Leben rettet, da der Apotheker einen Wucherpreis für das lebenserhaltende Radium fordert, das er selbst entwickelt hat. Dieser hat insgesamt 2.000 Dollar dafür bezahlt, verlangt aber den zehnfachen Preis von Heinz, der aber nur 10.000 und nicht die geforderten 20.000 Dollar auftreiben kann. Der Apotheker ist trotz der lebensbedrohenden Krankheit der Ehefrau von Heinz nicht bereit, ihm das Medikament günstiger zu verkaufen, obwohl er trotzdem noch einen erheblichen Gewinn machen würde. Auf eine Ratenzahlung lässt er sich ebenfalls nicht ein. Nun stellt sich für Heinz die Frage, ob es moralisch gerechtfertigt ist, in die Apotheke einzubrechen, um das Medikament zu stehlen und damit seiner Frau das Leben zu retten. Wenn er streng regelethisch handelt, gilt die Maxime „Du sollst nicht stehlen“. Wenn er handlungsethisch agiert, bricht er in die Apotheke ein, da das Leben seiner Frau einen höheren Wert hat, als der Gewinn des Apothekers. Es handelt sich um eine klassische Dilemmata Situation. Auf der einen Seite sollte er sich an Recht und Gesetz halten, wodurch ein Diebstahl verboten wäre. Auf der anderen Seite hat er die Garantenpflicht, seiner Frau zu helfen und ihr Menschenleben zu retten. Auf die Spielhandlung von Breaking Bad übertragen, handelt Walter White aus einer regelethischen Perspektive unmoralisch, da es durch die Herstellung und den Verkauf von Drogen gegen geltende Normen verstößt. Aus einer handlungsethischen Position lässt sich sein Verhalten ggf. dadurch legitimieren, dass er seiner Familie in einer Notsituation durch die erwirtschafteten illegalen Gewinne finanziell helfen will. Er kann aufgrund seiner Krebserkrankung davon ausgehen, nicht mehr lange zu leben und versucht, durch sein kriminelles Agieren ausreichende Rücklagen für die Ehefrau und den Sohn bereitstellen zu können. Er handelt nicht nur egoistisch, sondern auch fürsorglich. <?page no="218"?> 218 11. Moraldiskurse im Film Walter White Die Angst vor einer dramatischen Krebsdiagnose ist weit verbreitet. Da dies jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt des Lebens treffen kann, fällt es leicht, sich mit dieser Figur zu identifizieren. Jeder Mensch hat sich vermutlich einmal die Frage gestellt, was passieren würde, wenn ihn selbst ein derartiges Schicksal ereilen würde. Grundsätzlich stehen hierbei verschiedene Alternativen der Lebensgestaltung zur Auswahl: ▶ Es wird versucht, die verbleibende Lebenszeit möglichst intensiv zu nutzen und es sich - im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten - möglichst gut gehen zu lassen und dabei ggf. keine Rücksicht auf andere zu nehmen. Das eigene Wohlergehen steht im Mittelpunkt des Interesses. ▶ Die Krankheit wird systematisch verdrängt. Der Akteur lebt weiter wie bisher, verzichtet auf eine medizinische Behandlung und hält die Krankheit geheim. ▶ Es wird durch aufwändige medizinische Verfahren mit entsprechenden Nebenwirkungen alles versucht, um die Krankheit zu bekämpfen und die Lebenszeit zu erhöhen. Diese Optionen stehen in der Serie der Figur Walter White zur Verfügung, auf dessen Persönlichkeitsmerkmale, Verhaltensweisen und Persönlichkeitsveränderungen nachfolgend eingegangen wird. Als Hauptdarsteller der Serie steht der 50-jährige wortkarge und verschlossene Durchschnittsamerikaner Walter White im Mittelpunkt des Geschehens. White wird zunächst als passiver und „farbloser Typ“ (Lang/ Dreher 2013, S. 39) in die Serie eingefügt, der ausschließlich beige Kleidung trägt, einen beigefarbenen Pontiac Aztek fährt und so in der sandfarbigen Landschaft und Architektur nicht weiter auffällt, aber durchaus hilfsbereite und liebevolle Züge besitzt: „Er kann ein sehr herzlicher und fürsorglicher Mann sein. Es ist offensichtlich, warum ihn seine Freunde so gern mögen. Walter ist ein feiner Kerl. Er hat zwei Jobs, damit Skyler zu Hause bleiben und Geschichten schreiben kann. Es ist nicht zu übersehen, dass er Walter Junior liebt und in allem unterstützt. Auch in dieser Familie gibt es zwar Probleme, aber man liebt sich und hilft sich gegenseitig. Man kann gar nicht anders, als diesen Mann zu mögen.“ (Guffey/ Koontz 2014, S. 40) Walter ist weder sonderlich attraktiv noch besonders witzig und schlagfertig. Ganz im Gegenteil. Aus dem ehemals erfolgreichen Forscher ist ein Chemie- <?page no="219"?> 219 11.2 Breaking Bad lehrer an einer High-School im Bundesstaat New Mexico geworden, bei dem im Leben einiges schief gelaufen ist. Von seinem Lehrergehalt kann er die Familien nicht ernähren. Die Schüler haben kein Interesse an seinem Unterricht, und er ist gezwungen, einem Zweitjob in einer Autowaschanlage nachzugehen. Dort wird er von seinem Chef schikaniert und von seinen Schülern gefilmt und gedemütigt. „Während er die Reifen eines roten Sportwagens schrubbt, bemerkt ihn jener Schüler, den er im Unterricht gemaßregelt hat. Sofort macht ihn der Junge zur Zielscheibe seines Gespötts: Vor ihm kniend muss Walter sich auslachen und fotografieren lassen. Bildlich festgehalten wird die Schmach, als studierter Chemiker die teuren Autos seiner Zöglinge waschen zu müssen, in der gesamten Schülerschaft verbreitet und potenziert werden.“ (Gormasz 2015, S. 144) Walter ist der Typ, „der ein Leben in der Leidensform führt: Er selbst macht nichts, er lässt mit sich machen“ (Gormasz 2015, S. 145). Ständig muss er Kränkungen, Beleidigungen sowie Hohn und Spott ertragen. Der Familie geht es wirtschaftlich nicht gut. Im Haushalt fehlt Geld und warmes Wasser. Skyler verkauft Haushaltsgegenstände bei Ebay. Als den Nichtraucher die Horrornachricht von einer unheilbaren Lungenkrebserkrankung erreicht, beschließt er, sein bisheriges bürgerliches Leben aufzugeben und krimineller Drogenproduzent zu werden. „Abgezockt werden, ertragen, ertragen, ertragen, die bittere Medizin der Chemotherapie schlucken, alles schlucken - Walter White spielt nicht mehr mit.“ (Niemann 2013) Es fällt zunächst nicht schwer, sich mit Walter White zu identifizieren. Die ständigen Demütigungen durch seine Schüler und den Chef der Waschanlage können eine positive Empathie bei den Zuschauern erzeugen. Seine Frau behandelt ihn gleichgültig und von seinem behinderten Sohn und seinem Schwager bekommt er ebenfalls keine Anerkennung. Seine wissenschaftliche Hochbegabung konnte er nicht gewinnbringend nutzen, da er von den Forschungskollegen ausgenutzt worden ist. Den traurigen Höhepunkt seines verkorksten Lebens stellt schließlich die diagnostizierte Krebserkrankung dar, die Mitleid und bis zu einem gewissen Punkt Verständnis für die kriminelle Karriere nach sich ziehen kann. „Zu verstehen und zu billigen, warum eine Figur handelt, wie sie handelt, kann dazu beitragen, unsere moralische Beurteilung ihres eigentlichen Handelns milder ausfallen zu lassen“ (vgl. Gormasz 2015, S. 137f.). Es gibt emotionale Schlüsselszenen innerhalb der Serie, die es leicht machen, sich mit der Hauptfigur Walter zu identifizieren. Als sein behinderter Sohn von <?page no="220"?> 220 11. Moraldiskurse im Film einer Gruppe Jugendlicher angegriffen wird und er diesen handgreiflich verteidigt, kommt beim Zuschauer ggf. Genugtuung auf, obwohl die Gewaltakte moralisch und rechtlich überzogen sind. Der spätere Kauf der Waschanlage, in der White schikaniert worden ist, sorgt ebenfalls für eine Genugtuung. Überhaupt ist Walter sukzessive in der Lage, als krimineller Unternehmer erfolgreich zu agieren. White erwirtschaftet durch sein Handeln erhebliche Summen, betreibt professionelle Geldwäsche und entwickelt sich somit zu einem richtigen Strategen. Die Krebsdiagnose von Walter White führt schlussendlich dazu, dass Empathie und Mitleid beim Zuschauer erzeugt werden können. Die tragischen Umstände seines Schicksals tragen geradezu dazu bei, Verständnis für sein kriminelles Agieren zu schaffen. „Dabei ist es ein bevorzugtes dramaturgisches Mittel, den Figuren herausragende Fähigkeiten zuzuschreiben und sie in irgendeiner Form als Opfer darzustellen, so dass sie quasi gar nicht anders können, als ‚böse‘ zu sein und etwa zu morden.“ (Lang/ Dreher 2013, S. 51) Im Fall der Figur von Walter White liegen seine besonderen Fähigkeiten als Chemiker darin, ein qualitativ hochwertiges Rauschgift herzustellen, das immense Marktpreise erzielt. Aufgrund seiner Krebserkrankung ist er ein Opfer. Seine kriminellen Handlungen bis hin zum Mord können als Notwehrsituation bewertet werden. Zudem entlastet ihn das Motiv, seine Familie durch die kriminellen Handlungen finanziell absichern zu wollen. Er nutzt quasi die ihm absehbar verbleibende begrenzte Lebenszeit dazu, sich für die Familie im Rahmen seiner kriminellen Karriere aufzuopfern und unternimmt nicht den Versuch, sein Leben zu genießen. Er „ist uneigennützig, selbstlos, aufopfernd“ (Gormasz 2015, S. 146). Zumindest unmittelbar nach der Krebsdiagnose stehen die Zuschauer hinter ihm: „With the original cancer, the audience was firmly behind Walter. His actions at the beginning of the series were almost justifiable, a poor, brilliant man with a death sentence just wanted to leave something for his wife and kids to afford the bills and collage.“ (Kahloon 2015) Doch ganz so altruistisch agiert White langfristig nicht. Er gewinnt sukzessiv Gefallen an der Rolle des kriminellen Heisenberg. Endlich bekommt er die Anerkennung, die ihm als Lehrer und Familienvater versagt worden ist. Er erhält die Macht, über Leben und Tod zu entscheiden, reagiert zunehmend egoistisch <?page no="221"?> 221 11.2 Breaking Bad und rücksichtslos und verändert seine Persönlichkeit. Schließlich hat er nichts mehr zu verlieren. Durch die dramatischen Veränderungen und immensen Entwicklungen im Leben des Walter White wird der dramatische Spannungsbogen der Serie gehalten. „Vielmehr stellen diese Erzählungen durch eine Infragestellung von geordneten moralischen Kategorien bewusst Ambivalenzen her, produzieren schwierig aufzulösende Konflikte, die die Zuschauenden gedanklich nicht schnell loslassen und die sie herausfordern, sich selbst dazu ins Verhältnis zu setzten.“ (Lang/ Dreher 2013, S. 53) Walter wird schließlich zum genialen Crystal Meth-Koch. „Walt betrachtet die Krebsdiagnose als befreiend. Er hat das Gefühl, dass die alten Regeln oder Verhaltenseinschränkungen nicht mehr gelten, weil er nichts mehr zu verlieren hat.“ (Guffey/ Koontz 2014, S. 33). In mehreren Szenen entwickelt Walter ungeahnte Kräfte und besticht durch sein mutiges Auftreten. Als sein behinderter Sohn während eines Hosenkaufs von Jugendlichen denunziert wird, wendet er körperliche Gewalt gegen einen Halbstarken an. „Obwohl der Junge einen halben Kopf größer ist als Walt, ist er von dessen Drohgebärde eingeschüchtert […] In dieser Situation auf Walters Seite zu stehen, heißt, auf Seiten des moralischen Siegers zu stehen. Die ‚Opfer‘ sind eindeutig negativ gezeichnet, was es leichter macht, den tätlichen Angriff zu rechtfertigen. Dass damit ein unschuldiger anderer verteidigt wird, kommt begünstigend dazu. Walter handelt, wie er handelt, um seinem Sohn beizustehen.“ (Gormasz 2015, S. 147) Die Krebsbehandlung kann Walter zunächst aufgrund seiner „in der für Amerika typischen Ermangelung einer Krankenversicherung“ (Düker 2013) nicht bezahlen. Das Einkommen wird daher auf kriminellem Wege aufgebessert. Nach der Diagnose leistet er zudem Widerstand gegen die, die ihn unterdrückt und beleidigt haben. Er schreit den Chef der Waschanlage an, randaliert und kündigt seinen Job. Weiterhin erpresst er seinen ehemaligen Schüler Jesse, der ebenfalls zum Drogendealer geworden ist. Der einstmals brave Familienvater hat sich verändert. Er kämpft gegen die Krankheit, gegen die Gangster im Drogenmilieu und dagegen, als Drogenproduzent enttarnt zu werden. Sein Leben gerät komplett aus den Fugen. Die Wandlung seiner bisherigen Charaktereigenschaften und dramatische Persönlichkeitsveränderung wird vollzogen. Walter wird von der Schule suspendiert. <?page no="222"?> 222 11. Moraldiskurse im Film Doch es ergeben sich neue Chancen. Erstmals hat er Erfolg durch das Drogengeschäft. Sein Doppelleben beginnt. Er „entfernt sich immer mehr von seinem alten Leben“ (Guffey/ Koontz 2014, S. 21) von einem normalen Typen zu einem unmoralischen Antihelden. Nun gehören Mord und das Beseitigen von Leichen zum Handeln von White, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Dabei geht er äußerst brutal vor. „In immer professionelleren Labors und unter dem Schutz eines mächtigen Drogenbosses mehrt White das Geld in einer Weise, die in keinem Verhältnis mehr zu den ursprünglichen Motiven, also der Behandlung seiner Krankheit und Versorgung der Familie stehen.“ (Düker 2013) Insofern stellt sich heraus, dass sein ursprüngliches Motiv, alles zum Wohl seiner Familie zu tun, nicht mehr trägt und letztlich nur vorgeschoben war. Faktisch erlangt die Figur des Walter White sukzessive Macht und Anerkennung. Er wird wirkungsmächtig, entscheidet selbst über Leben und Tod und gefällt sich immer mehr in dieser neuen Rolle: „Der Reiz des Verbotenen hat etwas Belebendes, Berauschendes. Sein altruistisches Ziel, für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen, weicht dem Wunsch nach Bestätigung, Bedeutung, Stärke und Macht.“ (Gormasz 2015, S. 150) Er hat endlich den Erfolg, der ihm trotz seiner herausragenden Qualitäten als Chemiker zu Unrecht versagt blieb und ist ökonomisch erfolgreich, da er hohe Summen - wenn auch auf illegalem Wege - erwirtschaftet. Sepinwall (2014, S. 395) konstatiert: „Zugleich wird permanent unsere Bereitschaft strapaziert, ihm für seine zahlreichen Untaten zu vergeben, da er immer arroganter und mit der Zeit zweifelsfrei böse wird.“ Insofern wird der „moralische Kredit“ (Barg 2014, S. 83), den Walter White zu Beginn der Serie noch beim Zuschauer hatte, sukzessive aufgebraucht, da er als Drogendealer schwere Verbrechen verübt. Gleichwohl ist er ständig aktiv und gönnt sich keine Erholung. Er führt zwar ein ökonomisch erfolgreiches Dasein, dass durch ständige Angst vor der Enttarnung und permanenter Schufterei eine eher geringe Lebensqualität aufweist. Das Ende von „Breaking Bad“ verläuft schließlich nach dem konventionellen Muster amerikanischer Serien. Er wird nach einem dramatischen Kampf von dem Querschläger einer Waffe getroffen und stirbt. Das Böse verliert und die Ordnung ist somit wieder hergestellt. Schließlich gilt: „Wenn es im Leben eine einzige Sicherheit gibt, dann die, dass es mit dem Tod endet.“ (Düker 2013) <?page no="223"?> 223 11.3 Fazit Auf dem Filmfestival der Berlinale 2015 führte die hohe Qualität von Fernsehserien dazu, sich erstmalig diesem Genre zu widmen. Acht Tage lang wurden in der Reihe „Drama Series Days“ acht Produktionen aus sechs Ländern präsentiert. Mit „Better Call Saul“ wurde ein Ableger von „Breaking Bad“ gezeigt. Diese von Vince Gilligan und Peter Gould produzierte Serie handelt vom mit ethischen Ansprüchen geleiteten Anwalt James McGill, der in der zweiten Staffel von „Breaking Bad“ auftaucht und nun eine eigene Serie erhalten hat. Die als „Ethisches Gestrüpp“ (Beisel/ Kreye 2015) klassifizierte Reihe widmet sich der Geschichte des Juristen im Jahr 2002, der sich vom „Paulus zum Saulus“ (Zwinscher 2015) hin verwandelt. Insofern haben die „Breaking Bad“-Fans weiterhin die Möglichkeit, sich mit einer spannenden und qualitativ hochwertigen Serie zu beschäftigen, die erneut eine Reihe normativer Aspekte thematisiert. 11.3 Fazit Bereits der Titel „Breaking Bad“ macht deutlich, dass es in der Serie darum geht, vom rechten Weg abzukommen und auf die schiefe Bahn zu geraten bzw. eine kriminelle Karriere zu machen. Es geht um die vorsätzliche Verletzung gesellschaftlicher Normen aus egoistischen Motiven, aber auch gesellschaftliche Missstände wie Drogenkriminalität und Armut. Es handelt sich um eine qualitativ hochwertige amerikanische Serie mit wandlungsfähigen Schauspielern, die Helden und Antihelden darstellen. Die spannende Handlung beschäftigt sich mit den existentiellen Menschheitsfragen wie Liebe, Krankheit, Tod, Stolz, Geld, Macht und dem Sinn des Lebens. Die Möglichkeiten der Veränderungsprozesse von Menschen, die aus Schicksalsschlägen wie eine lebensbedrohliche Krankheit resultieren können, werden brillant erzählt. Es geht weiterhin um grundlegende normative Fragen der Verantwortung, Wahrheit, Lüge, Handlungsautonomie, Egoismus sowie Nothilfe und Notwehr. Insgesamt gibt es mehrere Legitimationsversuche, die kriminelle Karriere des Walter White zu erklären und ein Stück weit zu legitimieren: ▶ Krebserkrankung: Da er nicht in der Lage ist, die teure Krebsbehandlung aus eigener Kraft zu finanzieren, benötigt er Kapital, um die notwendigen Kosten in Höhe von 200.000 € für die Operation aufzubringen. Ansonsten müsste er sich verschulden und die Familie würde mit diesen Schulden nach seinem Tod zurück gelassen. Dieses Motiv kann als Notwehrreaktion klassifiziert werden, da das amerikanische Gesundheitssystem offensicht- <?page no="224"?> 224 11. Moraldiskurse im Film lich nicht in der Lage ist, eine angemessene medizinische Versorgung ohne Zuzahlung der Erkrankten zu gewährleisten. ▶ Stolz: Walter ist von seinen Schülern, der eigenen Familie und dem Vorgesetzten in der Waschanlage gedemütigt und schikaniert worden. Endlich kann er demonstrieren, dass er talentiert, leistungsfähig und geschäftstüchtig ist. Er möchte nicht auf Almosen und Mitleid angewiesen sein, sondern selbst in der Lage sein, seine Behandlung zu bezahlen und seine von Armut bedrohte Familie finanziell nach seinem Tod zu versorgen. ▶ Verantwortungsbewusstsein: Walter White hat einen behinderten Sohn und eine schwangere Frau. Insofern ist er als „Ernährer“ für die finanzielle Situation seiner Familie verantwortlich und muss nach Möglichkeiten suchen, langfristig - ggf. nach seinem Tod - die Versorgungssicherheit seiner Angehörigen sicherzustellen. ▶ Notwehr: Im Rahmen der Erzählung gerät Walter White in Situationen, in denen er selber zum Mörder wird. Diese Verbrechen können als Notwehr und Selbstverteidigung interpretiert werden, da er selber in Gefahr geraten würde, wenn die Protagonisten weiter leben würden, die ihn belasten könnten. Dennoch gibt es zahlreiche Szenen, in denen unschuldige Figuren innerhalb der Serie durch Walters Handlungen Schaden nehmen. Dies lässt sich dann nicht mehr moralisch rechtfertigen, sondern dokumentiert nur noch eine Form sinnloser Brutalität. Es gelingt der Serie insgesamt, die Aufmerksamkeit der Zuschauer bis zum Ende der fünften Staffel aufrecht zu erhalten. Die Persönlichkeitsveränderungen und der Rollenwechsel des Walter White vom spießigen, langweiligen und erfolglosen Protagonisten, der sich im Verlauf der Spielhandlung zum skrupellosen Drogendealer und Mörder hin entwickelt, zieht die Zuschauer in ihren Bann. Der Spannungsbogen bleibt kontinuierlich erhalten. Insofern ist der Erfolg des Formates verdient und gerechtfertigt. Qualität und kommerzieller Gewinn fallen zusammen. „Breaking Bad“ stellt ein wichtiges Kulturgut in Form einer amerikanischen Fernsehserie dar, das existentielle philosophische und politische Themen im Rahmen einer intelligent erzählten Spielhandlung aufgreift und zugleich berechtigte Kritik an gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten wie dem Gesundheitssystem innerhalb der amerikanischen Gesellschaft übt. <?page no="225"?> 225 11.4 Literatur 11.4 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Barg, Werner C. (2014): Breaking Bad - Das Böse stirbt! ? In: tv diskurs 2/ 2014, S. 80- 85. 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In: Welt kompakt vom 11. Februar 2015, S. 31. <?page no="227"?> 227 12. Internetethik 12. Internetethik Das Internet ist zum integralen Bestandteil im Alltag und Beruf zahlreicher Menschen geworden. Anfang 2018 gab es 4,2 Milliarden Internetnutzer weltweit, was rund 55 % der Weltbevölkerung entspricht (vgl. Fuchs 2019). Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (2108) hat 1730 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-24 Jahren nach der eigenen Internetnutzung sowie den damit verbundenen Kosten, sozialen und emotionalen Dimensionen ebenso befragt wie zum Selbstbild, digitalen Kompetenzen und Bildung. Erhoben wurden die Einschätzungen zu den Gefahren, der Sicherheit und dem Vertrauen im Internet. Die aktuelle Studie gelangt zu dem Ergebnis, dass zwar grundsätzlich Chancen durch die Nutzung Digitaler Medien gesehen werden, persönliche Angriffe, Falschinformationen und technische Unklarheiten hingegen für eine erhöhte Risikosensibilität unter den Befragten deutlich wurden. Dazu gehörten u. a. ▶ der Angriff auf die persönliche Unversehrtheit durch Beleidigung, ▶ das Mobbing oder das Veröffentlichen intimer Informationen im Internet, ▶ die Verknüpfung persönlicher und personenbezogener Daten mit konkreten Einstellungen und Aktivitäten, die ggf. reputationsschädigend sein kann, ▶ die Unterscheidung von Wahr und Falsch im Internet („Fake News“), ▶ die Unsicherheit, inwiefern Online-Aktivitäten nachverfolgbar sind. ▶ und welche Sicherheitsmaßnahmen für den Datenschutz und die Datensicherheit erforderlich sind. Im konkreten Online-Verhalten zeigt sich bei befragten Personen eine erhöhte Sensibilität in Bezug auf öffentlicher Meinungsäußerung im Internet, die sich in veränderten Nutzungsweisen ausprägt. Zu den Internetanwendungen gehören soziale Netzwerke (z. B. Facebook), Blog-Plattformen (z. B. Tumblr, WordPress), Mikroblogs (z. B. Twitter), Wikis (z. B. Wikipedia) und Plattformen (z. B. You- Tube, Instagram, Flickr), auf denen Inhalte geteilt werden (vgl. Fuchs 2019). Im Rahmen der Digitalisierung lassen sich unterschiedliche Formen des Datenaustausches mit verschiedenen Angeboten und Gattungen aufzeigen, wie die nachfolgende Abbildung zeigt: <?page no="228"?> 228 12. Internetethik Abbildung 17: Dienste, Angebote und Gattungen im Internet Dabei ist zwischen unterschiedlichen Angeboten und Funktionen des Internets zu differenzieren. Das Spektrum reicht von Informationsangeboten in Form von Lexikoneinträgen und Medienmeldungen über soziale Netzwerke, in denen Beziehungen aufgebaut und gepflegt werden, bis hin zu identitätsstiftenden Aktivitäten, in denen die Kanäle zur eigenen Selbstdarstellung genutzt werden: <?page no="229"?> 229 12. Internetethik Abbildung 18: Angebote und Funktionen des Internet In Bezug auf die unterschiedlichen Dienste lassen sich verschiedene Web-2.0-Plattformen voneinander abgrenzen. Die inhaltsorientierte Variante dient dazu, Inhalte zu erstellen, zu verwalten und auszutauschen. Bei der beziehungsorientierten Plattform stehen eigene Aktivitäten in sozialen Netzwerken im Mittelpunkt des Datenaustausches, während in virtuellen Welten dreidimensionale Abbildungen der sogenannten realen Welt kreiert werden. <?page no="230"?> 230 12. Internetethik Abbildung 19: Web-2.0-Dienste Pörksen und Detel (2012) haben die fundamentalen Veränderungsprozesse der Kommunikation im Web-2.0 auf unterschiedlichen Ebenen wie folgt aufgezeigt: ▶ Raum: Geschützte Informationsräume werden aufgesprengt, wodurch Daten weltweit verfügbar werden. ▶ Zeit: Zeitliche Grenzen erodieren, wodurch Vergangenes dauerhaft gegenwärtig bleibt. ▶ Publikum: Das Präsenzpublikum wird zum potentiellen Weltpublikum. ▶ Öffentlichkeit: Intimes und Privates wird öffentlich, und Geheimnisse werden offenbart. ▶ Modus: Flüchtige Mündlichkeit wird dauerhaft fixiert. Adhoc-Äußerungen und situationsgebundene Fehlleistungen bleiben präsent. Die zunehmende Digitalisierung liefert eine Reihe von medienethischen Herausforderungen. Neben Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind Aspekte des Jugendschutzes relevant. Pornographisches, gewalttätiges und diskriminierendes Material ist online ständig verfügbar (vgl. Gangloff 2001, Schuegraf/ Tillmann 2012). Gefälschte Nachrichten verbreiten sich rasant im Internet, wobei die Verfasser in vielen Fällen nicht identifiziert werden können. Algorithmen und Social Bots prägen Diskurse im Netz und suggerieren <?page no="231"?> 231 12. Internetethik menschliche Kommunikationsprozesse, die faktisch durch Computerprogramme generiert werden (vgl. Otto/ Gräf 2018). Besonders problematisch sind die Online-Aktivitäten im sogenannten Darknet. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Ort, der sich mit technologischen Mitteln abschirmen lässt und dadurch Anonymität bei der Nutzung ermöglicht. Die Inhalte sind für normale Browser und Suchmaschinen unsichtbar. Der Zugang ist nur mit Hilfe einer speziellen Software möglich. Im Darknet wird illegaler Handel betrieben, da dort u. a. Drogen, Falschgeld und Waffen verkauft werden. Es werden dort Filme gehandelt, in denen Kinder in Pornos missbraucht worden sind (vgl. Mey 2017). Insgesamt werden an die Online-Kommunikation die gleichen normativen Ansprüche gestellt, die über die klassischen Medienkanäle vermittelt werden sollten. Im Web 2.0 existiert eine diskursive Dialogstruktur vor, die den Austausch von Interaktionen und Argumenten und daraus resultierend die öffentliche Meinungs- und Willensbildung fördern kann, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen aufzubauen (vgl. Zerfaß/ Pleil 2012). Kommunikation im Internet ist mit erheblichen Risiken verbunden. Sie stellt eine ideale Plattform für Verschwörungstheorien, Gerüchte, Lügen und falsche Anschuldigungen dar (vgl. Seidler 2016). Dort besteht die Möglichkeit, anonyme Einträge einzustellen. So werden negative Bewertungen vorgenommen, die dann kaum zu entfernen sind, selbst wenn sie sich als unangemessen und haltlos herausstellen. Vertreter neuer sozialer Bewegungen und so genannte normale Bürger können ihrem Ärger über Blogs im Internet Raum geben, sich mit Gleichgesinnten via Twitter vernetzen und damit eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreichen, die dazu führen kann, dass der Reputation von Beschuldigten Schaden zugeführt werden kann. Im Gegensatz zu den klassischen Medien zeichnet sich die Online-Kommunikation dabei durch einen höheren Beschleunigungsgrad und die Möglichkeit von unmittelbaren Anschlussdiskursen und Feedbackmöglichkeiten aus. Das Spektrum der Akteure die über die Medien Öffentlichkeit herstellen, hat sich durch das Internet erweitert. Während Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter lange die Inszenierungsdominanz bei der Vermittlung und Einordnung von Themen und Meldungen innehatten, beteiligen sich an derartigen Debatten weiterhin Bürger ohne einen journalistischen Hintergrund. Es wird getwittert und gebloggt. Über soziale Netzwerke werden Informationen und Fotos z.T. anonym geschaltet. Ein Impressum ist teilweise nicht mehr vorhanden. <?page no="232"?> 232 12. Internetethik Jeder, der über die technische Infrastruktur und ein entsprechendes Wissen verfügt, kann sich an der Debatte beteiligen. Der Journalismus hat seine ursprüngliche Gatekeeperfunktion für das Initiieren öffentlicher Diskurse z.T. verloren, da Laien nicht nur als Konsumenten bzw. Rezipienten in Erscheinung treten, sondern sich als aktive Produzenten von Meldungen und Meinungen artikulieren (vgl. Jarren/ Klinger 2017). „Faktisch wandelt sich das einzelne Individuum in einen Gatekeeper eigenen Rechts und tritt in sehr unterschiedlichen, mitunter rasch wechselnden Rollen in Erscheinung: als Informant und Skandalisierer, als Publizist und Medienunternehmer, als Zwischenhändler für brisante Information. Diese Gatekeeper eigenen Rechts suchen sich bei Bedarf eigene Kanäle und Plattformen. Sie setzen neue Medien ein und mithilfe eines interessierten Publikums die eigenen Themen durch und veröffentlichen in Eigenregie - ohne Rücksicht auf die Standards des journalistischen Establishments, oft rasend schnell, manchmal mit weltweiter Wirkung.“ (Pörksen/ Detel 2012, S. 42) Durch die neuen Medien hat sich die Geschwindigkeit der Informationsübertragung rasant erhöht. Dies kann dazu führen, dass die Maxime Gründlichkeit von Schnelligkeit aufgrund des Zeitdrucks missachtet wird. In diesem Fall werden dann Informationen ohne ausreichende Recherche weitergegeben. Die Anzahl der Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und Beschimpfungen gegenüber Personen, Organisationen und Institutionen nimmt stetig zu. Die Folgen für die Betroffenen sind bisweilen dramatisch. Über eigene Blogs und soziale Netzwerke ist es technisch schließlich unkompliziert und kostengünstig möglich, diskreditierende Inhalte anonym ins Netz zu stellen und somit erheblichen Schaden anzurichten. Die Netzethik setzt sich mit den spezifischen Ausprägungen problematischer Entwicklungen im Internet auseinander, in dem die Verursacher moralisch fragwürdiger Seiten häufig nicht ausfindig gemacht werden können. Neue Problemfelder wie Spam-Mails, Überwachung und Datenklau erweitern das Feld medienethischer und medienrechtlicher Herausforderungen (vgl. Flessner 2013, Vasek 2019). <?page no="233"?> 233 12. Internetethik Das Ende der Privatheit? „Netzwerke wie Facebook nennen sich ‚sozial‘, obwohl sie ihren Ehrgeiz dransetzen, ihre Kundschaft so asozial wie möglich zu behandeln. Wer solche Freunde haben will, dem ist nicht zu helfen. Wer bereits das Unglück hat, einem solchen Netzwerk anzugehören, der ergreife so schnell wie möglich die Flucht. Das ist gar nicht so einfach. Wer die Daten einmal erbeutet hat, gibt sie nie wieder her.“ (Enzensberger 2015, S. 73) Einstmals geschützte Kommunikationsräume werden geöffnet und Daten können so weltweit abgerufen und verbreitet werden (vgl. Detel 2013). Dies kann dazu führen, dass das Menschenrecht der Privatsphäre gefährdet ist, sofern der Einzelne sich nicht unbeobachtet und unabhängig persönlich entwickeln kann. Faktisch sollte es das Recht geben, in Ruhe gelassen zu werden. Nur so kann sich eine unabhängige und eigenständige Persönlichkeit entwickeln (vgl. Lotter 2013). Beim Schutz der Privatsphäre geht es allerdings nicht darum, sich möglichst weitgehend abzuschotten, sondern dass die Personen selbst entscheiden, was über sie veröffentlicht wird und wem dies zugänglich gemacht wird. Es geht um die autonome Form ihrer Gestaltung (vgl. Dietz 2011). Faktisch gilt, dass einmal ins Netz gestellte Daten schwer oder gar nicht zu löschen sind. Private Daten sind daher gegen Missbrauch zu schützen (vgl. Heuer 2013). Faktisch nutzen kommerzielle Anbieter die Möglichkeit, Kundendaten zu sammeln, um Kaufprofile zu erstellen (vgl. Marquardt 2012). Doch es gibt Formen der freiwilligen Offenbarung, wenn Blogger private Informationen ins Netz stellen. Sie artikulieren ihre politische Meinung, berichten über ihre Krankengeschichte und haben keine Hemmungen, „sich online zu entblößen“ (Tönnesmann 2013, S. 47). In dem Sammelband von Grimm und Zöllner (2012) diskutieren Kommunikations- und Medienwissenschaftler, Vertreter der Medienbranche und Datenschützer, ob Privatheit in der Online-Welt anders definiert werden sollte als im realen Leben und welche ethischen Aspekte hierbei zu beachten sind. Mit 40 Millionen Nutzern sind rund die Hälfte aller Bundesbürger Mitglied in mindestens einem sozialen Netzwerk. Die sind etwa 75 % aller Internetnutzer. Faktisch haben sich zumindest einige soziale Netzwerke zu lukrativen Geschäftsmodellen entwickelt. Aufgrund der Reichweite und der Folgen derartiger Aktivitäten hat die öffentliche Debatte um die Veränderung von Privatheit durch die auf Werbeeinnahmen angewiesenen sozialen Netzwerke wie <?page no="234"?> 234 12. Internetethik Facebook in den letzten Jahren rasant zugenommen. Jugendliche Nutzer sind in der Regel mehrere Stunden am Tag in sozialen Netzwerken aktiv. Sie geben ihre Daten bisweilen sorglos an die virtuelle Öffentlichkeit weiter, ohne sich über die daraus resultierenden langfristigen Konsequenzen im Klaren zu sein. Wie dramatisch diese Entwicklungen individuell und gesellschaftlich faktisch sind, wird in dem Sammelband kontrovers diskutiert. Zöllner (2012) macht deutlich, dass in sozialen Netzwerken Inszenierungen und Selbstdarstellungsmöglichkeiten sowie das Wechselspiel der Identitäten ebenso eine Rolle spielen wie Überwachungsstrategien. Zugleich bieten sich konstruktive Möglichkeiten einer diskursiven Meinungsfreiheit in Form von argumentativen Aktivitäten durch die Herstellung von Öffentlichkeit im Internet an, die demokratische Prozesse stärken können. Debatin (2012) weist darauf hin, dass im Netz häufig Sachverhalte geäußert werden, die im realen Dialog so nicht artikuliert werden. Die Hemmschwelle scheint geringer zu sein, wenig überlegte Statements zu artikulieren. Es darf aber nicht übersehen werden, dass derartige Bemerkungen in sozialen Netzwerken theoretisch die ganze Internetgemeinschaft erreichen können. Übergriffe und Pöbeleien durch diffamierende Texte und Bilder (Cyberbulling, -mobbing, -stalking) verstoßen gegen die Menschenwürde und können dramatische Konsequenzen für die Betroffenen haben. Der Autor konstatiert, dass Informationen aus sozialen Netzwerken von Journalisten missbraucht werden können. Hier werden u. a. Bildrechte verletzt. Arbeitgeber nutzen ebenfalls soziale Netzwerke, um sich über Bewerber zu informieren. Eine suboptimale Selbst- oder Fremddarstellung durch die leichtfertige Präsentation privater Informationen kann in diesem Kontext kontraproduktiv sein und die Berufsaussichten schmälern. Grundsätzlich werden Nutzerprofile immer häufiger systematisch ausgewertet und ökonomisch verwendet. Eine „Ethik der Selbstbegrenzung“ (Debatin 2012, S. 93) kann daher konstruktiv sein, um den „Missbrauch von Vertrauen in sozialen Netzwerken“, wie es Charzinski u. a. (2012, S. 277) formuliert, zu verhindern. Capurro vertritt gar die Auffassung, dass authentische Daten in sozialen Netzwerken nicht verwendet werden sollten. Sein Credo lautet: „Lerne zu lügen, wenn Du in der digitalen Welt überleben willst! “ (Capurro 2012, S. 119) Er plädiert dafür, mit Pseudonymen zu arbeiten, um keine Benutzungsspuren zu hinterlassen. Schließlich gilt: „Jedes Geschehen im Netz erzeugt Datenspuren“, wie Krotz (2012, S. 202) hervorhebt. Grimm und Neef (2012, S. 72) machen deutlich, dass eine digitale Privatheitskompetenz erforderlich ist, die dafür sensibilisiert, den eigenen Datenschutz <?page no="235"?> 235 12. Internetethik ernst zu nehmen. Sie fordern neben einer kontrollierten Selbstdarstellung ein „Recht auf Vergessen werden“. Insgesamt ist es klug „datensparsam“ (Zöllner 2012, S. 22) zu agieren und sich gegebenenfalls wieder aus sozialen Netzwerken abzumelden. Darüber hinaus sind die Transparenz und die Einhaltung der Geschäftsbedingungen ebenso erforderlich wie Maßnahmen für einen effektiven Datenschutz und die Datensicherheit auf der Anbieterseite, wie Wagner (2012) und Clausen-Muradin (2012) in ihren Beiträgen aufzeigen. Hier werden normative Kategorien wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht der persönlichen Ehre sowie der Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild skizziert. Faktisch umfasst Privatheit eine Reihe weiterer Individualgrundrechte: „die Möglichkeit, die eigene Meinung frei zu äußern, individuelle Religionsfreiheit, der Schutz der Familie, Unverletzlichkeit der Wohnung, die Berufswahl nach eigenen Vorstellungen oder das Privateigentum.“ (Albers 2013, S. 123) Darüber hinaus sollten sich Bürger in der Öffentlichkeit frei versammeln und artikulieren können, ohne überwacht zu werden. Aufklärung Neben den skizzierten Problemfeldern gibt es durchaus positive Entwicklungen im Internet, die den normativen Ansprüchen an eine funktionierende Medienöffentlichkeit mit einer Kritik- und Kontrollfunktion gerecht werden. Faktisch können Missstände durch Personen und Institutionen transparent und damit öffentlich gemacht werden. Nachfolgend werden hierzu einige positive Ansätze von Whistleblowern und Plagiatfindern skizziert. Whistleblower Durch die neuen Medien sind die Möglichkeiten von Journalisten, Whistleblowern, Hackern und Regierungen gewachsen, Missstände festzustellen, bekannt zu machen und zu bekämpfen (vgl. Pöttker 2016). Die Diskussion um die Verletzlichkeit und den Schutz der Privatheit konzentriert sich auf die Überwachungspraktiken, die Edward Snowden öffentlich gemacht hat. Whistleblower machen Defizite in der Politik und in Wirtschaftsunternehmen öffentlich, indem sie etwa auf Verbrechen hinweisen. Dabei handelt <?page no="236"?> 236 12. Internetethik es sich um Beschäftigte in Betrieben oder Mitarbeiten von Geheimdiensten wie Edward Snowden, die Sachverhalte enthüllen und damit transparent machen (vgl. Schrader 2014). Sie widersetzen sich dem Geheimhaltungspostulat, da sie nicht bereit sind, die politischen oder ökonomischen Ziele der Organisation oder des Unternehmens mitzutragen. Neben vereinzelten Akteuren haben sich Organisationen gebildet, die mit Unterstützung der Medien, problematische Sachverhalte publik machen. Die Enthüllungsplattform WikiLeaks etwa hat sich zum Ziel gesetzt, politische und ökonomische Missstände zu dokumentieren, indem geheime Unterlagen im Internet publiziert werden. Es ist zu prüfen, ob die von WikiLeaks geforderte und geförderte Transparenz durch derartige Veröffentlichungen die Demokratie insgesamt stärkt oder schwächt und welche Chancen und Risiken sich durch die Aktivitäten dieser Enthüllungsplattform ergeben (vgl. Schicha 2012, Thimm 2012, Hintz 2017). Plagiatfinder Das konstruktive Aufzeigen von Betrugsversuchen ist ein Merkmal kritischer Öffentlichkeit, der durch den Journalismus ebenso geleistet wird wie durch Whistleblower. Inzwischen haben sich Akteure der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, um Doktorarbeiten von Politikern einer öffentlichen Prüfung im Internet zu unterziehen. Dies hatte zur Folge, dass in mehreren Dissertationen Textstellen gefunden worden sind, die nicht angemessen als Zitat kenntlich gemacht worden sind. Der ehemalige Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) ist zurückgetreten, nachdem ihm ein Plagiat nachgewiesen werden konnte (vgl. Schicha 2011). Dies gilt auch für die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan (CDU). Die Aberkennung des Doktortitels aufgrund eines Plagiats ist auch bei den FDP-Politikern Silvana Koch-Mehrin, Jorgo Chatzimarkakis und Bijan Djir-Sarai erfolgt. Insgesamt haben die Plagiatfinder eine effektive Kontrolle durchgeführt, wodurch die Glaubwürdigkeit der betroffenen Politiker in Frage gestellt worden ist. Weiteren Politikern wurde der Doktortitel nach der Aufdeckung der Plagiatfinder durch die Prüfung der jeweils zuständigen Fakultäten an den Universitäten aberkannt. <?page no="237"?> 237 12. Internetethik Shitstorm „Der Begriff steht für einen online aufflackernden, sich rasant steigernden Sturm der Empörung, der sich gegen Einzelne, aber auch gegen Gruppen oder Unternehmen richten kann.“ (Pörksen/ Detel 2012, S. 114) Übergriffe und Pöbeleien durch diffamierende Texte und Bilder verstoßen grundsätzlich gegen die Menschenwürde. Derartige Verbreitungen können in Form von Schmähkritik in sozialen Netzwerken, über Blogs und Kommentare auf Internetseiten erfolgen. Durch Handy-Videos, Twitter-Botschaften, SMS-Nachrichten können so Informationen und Dokumente rasend schnell an eine Vielzahl von Nutzern verbreitet werden. Grundsätzlich ist zu differenzieren zwischen gerechtfertigter und ungerechtfertigter Kritik an Personen oder Institutionen und Statements, die nur das Ziel haben, destruktiv zu agieren, um Einzelnen oder Gruppen zu schaden. Skandalvorwürfe sind dann gerechtfertigt, wenn die entsprechenden Anschuldigungen den Tatsachen entsprechen. Wenn Vorwürfe berechtigt sind, sollte darauf offen, transparent und ggf. mit einer Entschuldigung und dem einzuhaltenden Versprechen einer Fehlerkorrektur reagiert werden, um Schadensbegrenzung zu betreiben. Vielfach handelt es sich aber um ungerechtfertigte Kritik, die sich bei gründlicher Prüfung nicht belegen lässt. An Stammtischen werden traditionell unzutreffende und pauschale Vorurteile gegenüber Familienmitgliedern, Freunden, Nachbarn, Politikern oder Minderheiten artikuliert. Sofern unrichtige Behauptungen, Beleidigungen oder Hassreden in der allgemein zugänglichen Medienöffentlichkeit geäußert werden, ist dies nicht nur moralisch fragwürdig, sondern darüber hinaus strafrechtlich relevant (vgl. Pöttker 2016). Im Schutz der Anonymität des Internets werden Personen und Institutionen häufig zu Unrecht pauschal und unbegründet angegriffen. Die Einträge in den sogenannten sozialen Medien werden dann unsozial, wenn in Kommentarspalten, Blogs, bei Facebook oder per Twitter ein Shitstorm entfacht wird, der nicht auf Argumente, sondern auf persönliche Angriffe, Diskreditierungen und Beleidigungen setzt. Der Sturm der Entrüstung zielt darauf ab, eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution über die Online-Kanäle zu diskreditieren, der sich dann viral verbreitet (vgl. Brodnig 2013). Die zunächst positiv zu bewertende Partizipationsoption von Bürgern, an öffentlichen Debatten im Netz konstruktiv teilzunehmen, verkommt in diesen Fällen des Shitstorms zu einer <?page no="238"?> 238 12. Internetethik niveaulosen und verletzenden Form der Beschimpfung und Beleidigung (vgl. o.V. 2014, Haarkötter 2016, Schicha 2017). Cybermobbing Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstitutes Toluna im Auftrag des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft vom Februar 2017 glauben 91- Prozent der Befragten, dass Mobbing im Netz ein Problem sei. Bei den 18-24-Jährigen sind es sogar 97-Prozent. 87-Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, dass dieses Problem unterschätzt wird (vgl. Sausen 2017). Cybermobbing gilt als Verletzung und Belästigung von Personen durch die Nutzung von neuen Informations- und Kommunikationsmedien, etwa in Form von Emails, SMS oder verleumderischen Webseiten. Hierbei wird die gezielte Konfrontation mit einem Opfer über einen längeren Zeitraum vollzogen. Dabei kann es sich um Klatsch, Gerüchte oder Beleidigungen handeln, die eine oder mehrere Personen über Dritte in einem Internetforum austauschen. Anwendungen wie Social Communities, Videoplattformen oder Weblogs werden dazu benutzt, Personen zu schikanieren, bloßzustellen oder zu bedrohen. So werden in Chatrooms Mitschüler, Nachbarn, Familienangehörige oder Minderheiten verspottet und beleidigt. In Internetforen werden falsche Behauptungen verbreitet und auf Youtube Filme von Übergriffen und Misshandlungen gezeigt. Für die Opfer der virtuell dokumentierten Angriffe kann dieses Verhalten dramatische psychische Konsequenzen haben, wenn die beabsichtigte Blamage und Rufschädigung Erfolg hat (vgl. Fawzi 2015). Konstruktive Hinweise zur Bekämpfung von Cybermobbing bietet z. B. die EU-Initiative klicksafe.de für mehr Sicherheit im Netz. Diese Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet und neuen Medien für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer hat u. a. Materialien über problematische Inhalte im Netz erstellt, gibt Tipps zur Internetsicherheit bei Computerspielen und zeigt Maßnahmen gegen die Abzocke im Netz auf (vgl. Schicha 2017). 12.1 Algorithmen Soziales Handeln im digitalen Zeitalter ist zunehmend mit Algorithmen verbunden. Dabei handelt es sich um Software-Prozeduren, bei denen digitale Daten erhoben, verarbeitet und ausgegeben werden (vgl. Schmidt u. a. 2017, <?page no="239"?> 239 12.1 Algorithmen Schicha 2018). Algorithmen sind in unterschiedliche Informationsbereiche eingebettet. Dazu gehören: ▶ Suchmaschinen (u. a. Google), ▶ Plattformen für nutzergeneriere Inhalte (u. a. Youtube oder Instagram), ▶ Microblog-Plattformen (u. a. Twitter) ▶ Soziale Netzwerke (u. a. Facebook) (vgl. Lischka/ Werning 2017) Ein Algorithmus ist ein Berechnungsverfahren nach einem bestimmten sich wiederholenden Schema zur schrittweisen Umformung von Zeichenreihen (vgl. Kreye 2014). Das Sortieren und Addieren kann dabei ebenso verwendet werden wie die Subtraktion oder Ziehen von Wurzeln (vgl. Bayrische Landeszentrale für neue Medien 2017). Abbildung 20: Algorithmen (Erstellt nach Heise 2016) Der Algorithmus fungiert als Lösungsverfahren in einer Rechen-, Handlungsund/ oder Verarbeitungsvorschrift in Form einer Verfahrensanweisung, die in einer wohldefinierten Abfolge zur Problemlösung führt. Es geht um eine Handlungsanleitung zum Erreichen eines Ziels (vgl. Mahnke 2015). Insofern stellt jedes Kochrezept einen Algorithmus dar (vgl. Brodnig 2016). Konkret übernehmen Algorithmen die Funktion, Inhalte aus unterschiedlichen Quellen zu sammeln und zu bündeln. Sie <?page no="240"?> 240 12. Internetethik „[…] klassifizieren, strukturieren und filtern […] digitale Informationen und weisen ihnen auf Basis programmierter Regeln Relevanz zu. […] Für den Journalismus zeigt sich dieser Einfluss bei der Suche von Inhalten (Google Search), bei der Aggregation (Google News), der Empfehlung oder auch der algorithmischen Textproduktion. Diese Prozesse und die neuen Möglichkeiten beim Zugang und der Speicherung digitaler Daten (Big Data) verändern die Art und Weise, wie Journalismus die Gesellschaft beobachten und beschreiben kann“ (vgl. Dörr/ Köberer/ Haim 2017, S. 121). Zunächst computerunabhängige Rechenprozesse werden auf der Basis von Software an Computer delegiert, die wesentlich schneller Berechnungen durchführen können als Menschen (vgl. Stiller 2015). Die Stärke maschinengenerierter Algorithmen besteht darin, „viele simple Rechenschritte in kürzester Zeit durchzuführen. Sie brauchen exakte Eingaben, und sie bestehen aus sehr kleinen Schritten, die einer nach dem anderen abgearbeitet werden“ (Drösser 2016, S. 12). Obwohl Algorithmen bei der Aufarbeitung von Daten in Sekundenbruchteilen agieren, können Sie die Intelligenz und Kreativität von Menschen nicht ersetzen (vgl. Fricke 2015). Zudem sind sie nicht in der Lage, bei moralischen Konflikten Entscheidungen zu treffen (vgl. Nida-Rümelin/ Weidenfeld 2018). Dieses Problem wird im Zusammenhang mit der Debatte über selbstfahrende Autos imZusammenhang von Unfällen mit Personenschaden geführt. Einsatzfelder „Aus Sicht der Maschinen, die unser Verhalten berechnen oder prognostizieren und die Ergebnisse an Behörden, Krankenkassen, Versicherungen oder Marketingmanager weitergeben, sind wir die menschlichen Sensoren, die modernen Algorithmen eifrig Rohdaten zuliefern. Man kann inzwischen mit Fug und Recht behaupten, dass bei jeder unserer Äußerungen, Bewegungen oder Handlungen stets eine Maschine mitlauscht. Möglicherweise haben wir darüber, was wir weitergeben, noch etwas Kontrolle. Aber die Güte der Systeme, die Beschaffenheit der über uns erhobenen Daten, die Brauchbarkeit der verwendeten Algorithmen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse über uns entziehen sich unserem Einfluss völlig.“ (Hofstetter 2014S, 35 f.) Es gibt eine Vielzahl von Optionen für den Umgang mit Algorithmen, die als „automatisierte Problemlöser“ (Bayrische Landeszentrale für neue Medien <?page no="241"?> 241 12.1 Algorithmen 2017, S. 11) klassifiziert werden. Grundlegend geht es um Analysen von vorliegenden Daten, um gesicherte, informierte Entscheidungen für die Zukunft fällen zu können. Sie existieren als Programme, die Datenquellen filtern und beobachten können, um aktuelle Themen zu identifizieren. Medienunternehmen benutzen Algorithmen als Programm, um herauszufinden, welche Inhalte bei Werbern und Rezipienten gefragt sind oder sein könnten. Der Dienst Epagogix analysiert automatisiert Drehbücher und ermittelt deren vermuteten kommerziellen Erfolg (vgl. Heise 2016). Weiterhin kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegenüber einem Verdächtigen durch die Polizei zum Einsatzfeld gehören, sofern der Algorithmus Indizien für eine Täterschaft identifiziert. Hier kann beispielsweise die computerunterstützte automatische Gesichtserkennung bei Überwachungstechnologien zum Einsatz kommen (vgl. Stalder 2016). Beim Kauf einer Aktie durch einen Aktienhändler kann ein Algorithmus eine private Information aus dem historischen Preisverlauf einer Aktie rekonstruieren (vgl. Hofstetter 2014). Wikipedia Die grundlegende Problematik beim Online-Lexikon Wikipedia besteht darin, dass theoretisch jeder Internetznutzer sich mit eigenen Beiträgen an den Inhalten des Online-Lexikons beteiligen kann. Vom Grundsatz ist dieser Ansatz durchaus positiv zu bewerten, da dadurch zumindest ideal typischerweise Expertenwissen zusammengetragen wird, das einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen an Wissen generiert. Faktisch sind die Wikipedia-Einträge anonymisiert. Es existiert kein Impressum und somit ist nicht klar, wer welche Beiträge ins Netz gestellt hat, welche Motive und Interessen damit verbunden sind und ob tatsächlich immer ehrliche Absichten des Verfassers in Bezug auf die Verbreitung von Wissen verbunden sind. Im Schutz der Anonymität lassen sich Lügen und Verschwörungstheorien ebenso schnell verbreiten wie falsche Angaben zu Personen, Organisationen und Institutionen. Obwohl die Interneteinträge auf Wikipedia auf ihren Wahrheitsgehalt von Experten geprüft werden, stellt sich die Frage, ob diese Experten überhaupt in der Lage sind, die Vielzahl der Wikipedia-Eintragungen systematisch und gründlich zu prüfen. Gegebenenfalls können Algorithmen hierbei einen konstruktiven Beitrag leisten. Gleichwohl ist das Verfahren insgesamt undurchsichtig, da nicht transparent ist, wer welche Einträge nach welchen Kriterien prüft und <?page no="242"?> 242 12. Internetethik welche Interessen die Prüfer haben. Bei Wikipedia finden sich zumindest im Ausland zahlreiche Beiträge, die von Algorithmen geschrieben worden sind: „In der schwedischen Wikipedia beispielsweise sind die Hälfte der eine Million Artikel von Textrobotern, kurz „Bots” erstellt, die nichts weiter als schreibende Algorithmen sind.“ (Filipovic 2013, S. 194) Diese automatisierten Editionsprogramme dürfen in der deutschen Ausgabe von Wikipedia derzeit nicht verwendet werden. Hier ist es verboten, eigene Artikel anzulegen. In Schweden hingegen hat ein einzelner Bot im Sommer 2013 mehr als 200.000 Artikel angelegt (vgl. Stalder 2016). Computergenerierter Journalismus Content ist Information und Wissen in digitaler Form und zugleich Inhalt in einer multimedialen Umgebung. Er kann als Text, Grafik, Foto, Video, Animation, Simulation oder gesprochenes Wort und Musik bzw. Audio vorkommen. Content wird von Autoren oder Maschinen her- und zusammengestellt, wobei spezielle Autorenwerkzeuge in Form von Algorithmen zur Verfügung stehen (vgl. Bendel 2016). Algorithmen dienen hier zur Produktion von Inhalten als Roboter- oder computergenerierter Journalismus. Ein auf der Basis von Algorithmen ausgerichteter Journalismus ist in der Lage, eigenständig Texte zu produzieren, die nach folgenden Schritten entwickelt werden: „Strukturierte, digitale Daten werden nach Programmierung und Beschaffenheit der Datensets Relevanz (Priorisierung und Kontextualisierung der Daten) zugewiesen. Die Daten werden also zunächst in eine semantische Struktur gebracht und dann in Textform in natürlicher und grammatikalisch korrekter Sprache über spezifische Kanäle auf einer reichweitenrelevanten Plattform durch einen professionellen journalistischen Akteur publiziert. Nach initiierter Programmierung kann das System relativ autonom, effizient (schnell) und effektiv (fehlerfrei) journalistische Texte erstellen, publizieren und distribuieren.“ (Dörr/ Köberer/ Haim 2017, S. 123) Somit werden Texte für die Sportberichterstattung produziert, die wie die folgende Meldung zunächst nicht als Algorithmen basiert erkannt werden können. „South Bend, Indiana-- Im Frank-Eck-Stadion nahm diesen Sonntag Tony Bucciferro die Michigan State Spartans Huckepack und führte sie zu einem 3: 0-Sieg über die Notre Dame Fighting Irish. Werfer Bucciferro sorgte dafür, dass die Fighting Irish <?page no="243"?> 243 12.1 Algorithmen über alle neun Innings ohne Punkt blieben und entschied damit das Spiel für Michigan State. Er eliminierte fünf gegnerische Spieler mit seinen Würfen und ließ nur drei zurück ins Feld geschlagene Bälle des Gegners zu. […] Matt Grosso, der Senior der Fighting lrish, vergab im neunten und letzten Inning eine große Chance für sein Team.“ (zit. nach Filipovic 2013, S. 193) Dieser Text ist nicht von einem Menschen geschrieben worden, sondern vom Softwareprogramm Stats Monkey. Durch einen Algorithmus wurde ein Software-Code entwickelt, der eine Maschine steuert. Dieser Algorithmus ist speziell für das Schreiben von Nachrichtentexten programmiert worden (vgl. Filipovic 2013). Das 2010 vorgestellte Programm benötigt neben umfassenden Daten zu den Spielern, die routinemäßig erhoben werden, auch eine algorithmische Bilderkennung. Das Programm kann aus den Daten die relevanten Akteure und Momente herausfiltern und darauf basierend eigene Berichte produzieren (vgl. Stalder 2016). Computer besitzen die Möglichkeit, aus Daten und Zahlen einen Artikel zu machen. Dies gilt auch für Meldungen über Naturkatastrophen. In vier Minuten war z. B. ein Computer-Algorithmus fähig, in der Zeitung LA-Times über ein Erdbeben zu berichten. Aktuell arbeiten das Handelsblatt und Focus Online mit Formen des Roboterjournalismus. Es wird auf Datensätze der Deutschen Börse und des Deutschen Wetterdienstes zurückgegriffen. Aktien- und Finanznachrichten sowie Wetterberichte werden mit „Textomatic“ gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um ein Dortmunder Unternehmen, das einen Algorithmus einsetzt, der Daten strukturiert und sie zu journalistischen Texten umformt. Der Algorithmus erhält Regeln in Form von Satzvariationen und Synonym-Listen und erstellt damit die entsprechenden Meldungen. Verkehrs- und Sportnachrichten sind zukünftig in Planung. Gleichwohl „gibt es Grenzen: Algorithmen fehlt menschliches Einfühlungsvermögen, sie haben kein Gespür für Situationen.“ (Friedrich 2018, S. 7) Insofern sind sie nicht in der Lage, Reportagen zu verfassen. Zentral ist die Transparenz, dass es sich bei derartigen Texten um computerbasierte Texte handelt. Insofern sollte für den Leser darauf hingewiesen werden, dass der Text durch einen Algorithmus verfasst wurde (vgl. Fricke 2015). Durch dieses Vorgehen wird zumindest ein normativer Standard eingehalten, der in anderen Zusammenhängen durch den Einsatz von Algorithmen nicht selbstverständlich ist. Häufig kollidiert das Transparenzgebot gegenüber der Öffentlichkeit mit anderen Interessen, etwa von Wirtschaftsunternehmen. Ökonomische Interessen <?page no="244"?> 244 12. Internetethik spielen beim strategischen Einsatz von Algorithmen eine zentrale Rolle, wie nachfolgend dargelegt wird. Festlegung bei der Selektion von Suchergebnissen Das Konsumverhalten von Bürgern wird massiv durch den Einsatz von Algorithmen mitbestimmt. Die Online-Werbung in Form von Kaufempfehlungen basiert auf der Auswertung bisheriger Kaufentscheidungen und entsprechender Klicks im Internet, die systematisch für die individualisierte Werbung ausgewertet werden (vgl. Papsdorf/ Jakob 2017). Auf der Basis bisheriger Sucheingaben werden dann gezielt Produkte angepriesen. Algorithmen dienen als Werkzeug bei der Nutzung und Auswahl von Medieninhalten. Sie ersetzen zunehmend die Personalisierung von Filtern und Suchanfragen und werden so in die Lage versetzt, die Nutzungsmuster sowie sozialen Bedürfnisse, Geschmäcker und Wünsche von Kunden zu erkennen und darauf zu reagieren. Die daraufhin strategisch programmierten Such-, Empfehlungs- und Aggregationsalgorithmen können die Sichtbarkeit von Inhalten und Personen steuern und sind beim Zugang sowie bei der Produktion, Zertifizierung und Bewertung von Wissen über Belange des Alltags sowie beim Kaufverhalten im öffentlichen Leben nutzbar und können demzufolge zu Werbezwecken ökonomisch genutzt werden (vgl. Heise 2016). Diese Entwicklung wird wie folgt bewertet: „Wir kommen in einer von Algorithmen beherrschten Medienwelt nicht über uns hinaus. Unsere Online-Vergangenheit determiniert die Zukunft unseres Online-Verhaltens.“ (Filipovic 2013, S. 194f.) Insofern erhalten die Nutzer passgenaue Informationen und Konsumhinweise, die auf der Basis bisheriger Interneteinträge entwickelt werden. Algorithmen können weiterhin regeln, welche Nachrichten auf Twitter oder im Facebook- News-Feed erscheinen. Sie legen fest, welche Suchergebnisse Google liefert und empfehlen, welche Nachrichten lesenswert sein sollen (vgl. Dörr 2016). Jede Informationssuche in Netz hinterlässt Datenspuren, die strategisch genutzt werden, um eine zielgerichtete Ansprache der Nutzer bewerkstelligen zu können. „Suchergebnisse sind abhängig vom Ort der Suchanfrage, von vorherigen Suchanfragen, dem Profil des Suchenden, von allen anderen Suchanfragen, der globalen <?page no="245"?> 245 12.1 Algorithmen oder regionalen Suchsituation und Nachrichtenlage etc. Jenseits dieser Filterblase bestimmen Algorithmen unsere Informationssuche schon bei jeder Suche in einer Datenbank: Datenstrukturen geben vor, welche Daten überhaupt hinterlegt werden können, durch Algorithmen berechnete Indices stellen überhaupt erst zur Verfügung, was gefunden werden kann.“ (Filipovic 2013, S. 195f.) Die Strukturierung von Publika und Diskursräumen über die Suchmaschine von Google mit den Google News und Facebook erfolgt ebenfalls nach diesem Schema über den Einsatz von Algorithmen (vgl. Heise 2016). Google: Autovervollständigung und Haftung Algorithmen entscheiden, welche Informationen die Google-Suche einblendet (vgl. Brodnig 2016). Mehrere Privatpersonen oder Institutionen haben allerdings mit Erfolg gegen das Unternehmen geklagt, da ihre Namen und Marken bei der eigenen Google-Namens-Recherche im Rahmen der Autovervollständigung mit negativen Begriffen in Verbindung gebracht werden. Eine seit 2009 als Autocomplete deklarierte Google-Funktion hat im September 2012 zu einer Klage der Ex-Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff beim Landgericht Hamburg geführt. Bettina Wulffs Anwälte haben bei Google nach eigener Darstellung insgesamt 51 Suchbegriffe aus der automatischen Vervollständigung entfernen lassen und zusätzlich entsprechende Suchergebnisse löschen lassen. Zuvor hatte Wulff bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien Unterlassungserklärungen abgeben lassen. Sie wehrte sich damit gegen das seit 2006 kursierende Gerücht, dass sie vor ihrer Ehe mit Christian Wulff im Rotlicht-Milieu gearbeitet habe (vgl. Fricke 2015, Morozov 2013). „So ergänzte die Suchmaschine bei der Eingabe von ‚Bettina Wulff ‘ ehrabschneidende Begriffe. Das lag vor allem daran, dass über die damalige Präsidentschaftsgattin die wildesten Gerüchte kursierten. - und die ‚objektive‘ Suchmaschine gab sie blind wieder. Kurz bevor die Sache vor Gericht kam, änderte Google diese Funktion, jetzt ist es möglich, rufschädigende Ergänzungen zu unterdrücken. Dies geschieht aber nur, weil hier Menschen in den Algorithmus eingreifen.“ (Drösser 2016, S. 13) Insofern stellt sich in derartigen Fällen die grundlegende Frage, inwiefern bei Suchmaschinen wie Google eine Medienselbstkontrollinstanz eingerichtet werden sollte, um die skizzierten Fehlentwicklungen durch den Einsatz von Algorithmen zu vermeiden. <?page no="246"?> 246 12. Internetethik Digitale Partnerschaftsbörsen Die Suche nach einem Partner verläuft im Internetzeitalter nicht mehr nur im Rahmen der persönlichen Begegnungsöffentlichkeit oder über klassische Zeitungsanzeigen. Die Verabredung über das sogenannte Onlinedating bietet hier zusätzliche Möglichkeiten, Personen kennenzulernen. „Es gibt auf unterschiedliche Bedürfnisse ausgerichtete Plattformen, auf denen man Informationen zur Person und ein Foto hinterlegt, Chats werden als Flirträume genutzt, persönliche Homepages und Posts in Weblogs als Lockmittel ausgelegt, spezielle Apps für soziale Medien eingesetzt. Formulare, über die man den Suchraum nach Alter, Geschlecht, Größe, sexueller Ausrichtung etc. einschränken kann, und Algorithmen helfen einem beim Aufspüren der passenden Personen.“ (Bendel 2016, S. 44f.) Aus einer ethischen Perspektive sind in diesem Zusammenhang neben grundlegenden Fragen der Sexualmoral, auch die Manipulation von Fotografien und Biografien sowie die an der Funktion von Algorithmen und am Datenschutz von Dating-Plattformen interessierten Akteure und Organisationen relevant. Einsatz gegen Plagiate Inzwischen werden Algorithmen auf der Suche nach wissenschaftlichen Plagiaten genutzt. Innerhalb kürzester Zeit ist so ein automatisches Screening nach Betrugsversuchen bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten möglich (vgl. Hummel 2015). Risiken automatisierter Selektionsprozesse Saurwein, Just und Latzer (2017) haben neben dem Nutzen von Algorithmen, der z. B. durch den Einsatz von Suchmaschinen vonstattengeht, eine Vielzahl von Risiken identifiziert, die aus einer normativen Perspektive relevant sind. Selektionsprozesse und -ergebnisse lassen sich durch die Betreiber algorithmisch-ausgewählter Anwendungen oder durch externe Akteure manipulieren. Digitale Filter durch Zensur können die Kommunikationsfreiheit einschränken. Eine automatisierte Überwachung kann zur Verletzung von Datenschutzrechten und einer Einschränkung der Privatsphäre führen. Dominante Anbieter können eine zu große Marktmacht erhalten. Die zunehmende Dominanz von Techno- <?page no="247"?> 247 12.1 Algorithmen logien kann zu einer Fremdbestimmung führen und die Selbstbestimmung und Handlungsautonomie der Menschen durch die Unkontrollierbarkeit von Algorithmen einschränken. Insofern stellt sich die Frage, welche Handlungsoptionen ergriffen werden müssen, um die skizzieren Risiken zu minimieren. Handlungsperspektiven Faktisch hinterlassen die Nutzer durch ihre Aktivitäten Spuren im Netz, die strategisch genutzt werden können: „Jeder Klick im Internet, jeder bargeldlose Einkauf landet als Datenspur nicht nur in einem, sondern in vielen Computern rund um die Welt, und wir können sicher sein, dass er irgendwann in einen dieser prädiktiven Algorithmen eingeht.“ (Drösser 2016, S. 120) Grundsätzlich gehört der Einsatz von Algorithmen zu den Firmengeheimnissen von Wirtschaftsunternehmen. Insofern ist eine detaillierte Kritik nicht möglich, da die konkreten Einsatzfelder nicht transparent sind. „Die mediale Verantwortung für die Verteilung der nutzergenerierten Inhalte liegt (auch) bei den Medienunternehmen, die Macht über die algorithmische Distributionsstrukturen haben. Die Unternehmen geraten dadurch […] in einen Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlicher Verantwortung. Aus der Analyse ergeben sich Forderungen nach mehr Transparenz der algorithmischen Distriputionsprinzipien sowie mehr Kontrollmöglichkeiten für die User.“ (Anh/ Eisenspänner/ Thimm 2013, S. 74) Insofern ist zu überlegen, ob eine Offenlegung von Algorithmen durch eine Prüfungsinstanz sinnvoll wäre. Zentral ist weiterhin eine Grundlagenbildung zu Algorithmen auf allen gesellschaftlichen Ebenen (vgl. Gapski 2015). Hier sind die Bürger gefordert, Einblicke in die komplexen und unübersichtlichen Prozesse beim Einsatz von Algorithmen einzufordern. „Es wäre also an (uns) Nutzerinnen und Nutzern selbst, die entsprechende Transparenz bzw. Kontrollmöglichkeiten über die Konstruktions- und Selektionsprozesse der Algorithmen einzuklagen.“ (Anh/ Eisenspänner/ Thimm 2013, S. 84) Beuth (2016) fordert, dass Algorithmen so eingestellt werden sollten, dass sie Muster und Metadaten von Falschmeldungen erkennen. Es müsse möglich sein, vertrauenswürdige und wertvolle Quellen von anderen zu unterscheiden <?page no="248"?> 248 12. Internetethik und bei Google etwa entsprechend höher in den Suchergebnissen angezeigt zu werden. Nicht mehr der Inhalt einzelner Meldungen solle für den Platz im Ranking sein, sondern die Reputation der Quelle. Heise (2016) postuliert im Hinblick auf den Einsatz von Algorithmen grundlegende ethische Selbstverpflichtungen und die Bindung der Anbieter an normative Grundsätze wie Fairness oder Gerechtigkeit. Sie plädiert für einer Übernahme sozialer Verantwortung der Entwickler, die das Erlernen moralischer Kompetenzen fördern sollten sowie die Gewährleistung, dass die geschriebenen Codes grundlegende Normen wahren sollten, Weiterhin votiert sie für einen klaren gesetzlicher Rahmen und Kontrolle bei sensiblen Bereichen wie Sicherheit oder Medizin im Hinblick auf die Sammlung und Verarbeitung von Daten, sowie technische und rechtliche Mechanismen zur Verringerung von Verzerrungen. Aber auch die Computernutzer sind aus der Perspektive einer Publikumsethik gefordert, ihr eigenes Verhalten im Internet kritisch zu reflektieren und ggf. neu zu justieren. Drösser (2016, S. 9f.) polemisiert u. a. am Beispiel von virtuellen Geburtstagsgrüßen gegen das eindimensionale und stark verkürzte Diskursniveau auf den zahlreichen Äußerungen im Internet basieren. „Ist das das Niveau, auf dem wir unsere persönlichen Beziehungen pflegen? Gesteuert von einem Algorithmus, der dafür sorgt, dass wir keinen Jubeltag mehr vergessen? Haben wir die Verantwortung für unser soziales Leben dem Computer übergeben und klicken nur noch reflexhaft auf die Schaltflächen, die er uns anbietet? Babybild posten, Babybild liken, ach wie knuddelig, Smiley! “ Aus einer normativen Perspektive ist es zentral, dass die Nutzer in vielen Fällen sehr persönliche und bisweilen sogar intime Daten ins Internet stellen. Schließlich konkurriert der Wert des Privaten mit anderen Gütern wie dem der sozialen Nähe, der Annehmlichkeit und Bequemlichkeit sowie dem Bedürfnis nach Selbstdarstellung. Zwar schätzen Onlinenutzer den Schutz der Privatsphäre. Sie handeln faktisch aber nicht konsequent datensparsam. Dieses Verhalten wird als Privacy-Paradox klassifiziert (vgl. Westin 1967, Grimm/ Neef 2012, Schenk u. a. 2012, Zurstiege 2018). Ein weiteres Problem durch den Einsatz von Algorithmen besteht darin, dass das typische Phänomen sozialer Netzwerke in Form einer Informationsblase oder Filter Bubble verstärkt wird. Darunter wird die Personalisierung bei Websites und Apps mit Hilfe von Algorithmen subsumiert, die den Informationsbedarf des Benutzers voraussagen und entsprechende Seiten, Texte und Bilder <?page no="249"?> 249 12.1 Algorithmen aufrufen bzw. ein- oder ausblenden (vgl. Bendel 2016, Brodnig 2013 und 2016, Ovens 2017). Dieses Phänomen ist nicht neu, da sich Mediennutzer in der Regel bei der Nutzung analoger Medien primär mit den Inhalten beschäftigen, die z. B. ihren politischen Neigungen besonders stark entgegenkommen Offene Fragen In einem Call for Papers für eine inzwischen online publizierte Sonderausgabe der Zeitschrift kommunikation@gesellschaft (vgl. o.V. 2016a) sind zunächst eine Reihe von grundsätzlichen Fragen in Bezug auf den Einsatz und die Verwendung von Algorithmen formuliert worden: ▶ Welche Annahmen über Akteure und ihre Beziehungen sind in Algorithmen eingeschrieben? ▶ Wie wirken sie sich auf Interaktionen aus? ▶ Wie gestalten Menschen ihren Arbeits-, Spiele- oder Kommunikationsalltag in und mit algorithmischen Medien? ▶ Steigern algorithmische Medien die Vielfalt oder fördern sie Filterblasen und Echokammern? ▶ Welchen Einfluss hat algorithmische Selektion auf individuelle wie gesellschaftliche Informiertheit, Meinungsbildung, Partizipation? ▶ Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten kennzeichnen algorithmische vs. journalistische Vermittlung und Kuratierung von Inhalten? ▶ Auf welche Weise unterstützen algorithmische Medien die Beobachtung des Selbst und der Welt? ▶ Welche Rolle spielen algorithmische Medien in Regimes der Kontrolle und Überwachung? ▶ Wie gehen Akteure in verschiedenen Situationen damit um, dass sie Teil algorithmischer Prozesse der Beobachtung, Sortierung und Messung sind? ▶ Wie verlaufen öffentliche Diskurse über Algorithmen? In diesem Call wird die übergreifende Frage gestellt, durch welche spezifischen Merkmale sich eine sogenannte Ethik der Algorithmen auszeichnen sollte. Weiterhin hat Heise (2016) eine Reihe von weiteren Fragen zum Einsatz von Algorithmen dargelegt, die zusätzlich zu diskutieren sind: ▶ Welche Algorithmen werden wo und zu welchen Zwecken eingesetzt (Funktionen, Aufgaben, Ziele)? <?page no="250"?> 250 12. Internetethik ▶ Wie autonom agieren und entscheiden sie, an welchen Stellen sind Menschen involviert, und bei wem liegt die Folgenverantwortung? ▶ Auf welche Daten greifen sie zu, und wie beeinflussen sie den Zugang zu Inhalten? ▶ Welche Formen der Kontrolle bzw. Regulierung sind in welchen Kontexten angemessen? ▶ Was wissen die Nutzer über die Funktion und Auswirkungen algorithmischer Prozesse wie Personalisierung? ▶ Wie gehen sie mit den Vorgaben algorithmischer Medien um, inwieweit passen sie ihr Verhalten an, und welche Formen des reflexiven Umgangs mit Algorithmen lassen sich identifizieren? ▶ Inwieweit führen Formen der algorithmischen Überwachung digitaler Kommunikation zu einer Einschränkung von Kommunikationsfreiheiten? ▶ Welche Auswirkungen haben die Sammlung und kommerzielle Verwertung persönlicher Daten bzw. Informationen auf Normen wie Vertrauen, Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung? ▶ Welche Auswirkungen haben Algorithmen auf die Wettbewerbs- und Profitorientierung der Suchmaschinenanbieter sowie auf die Auswahl und Definition von Wissen? ▶ Wie lässt sich gewährleisten, dass algorithmische Systeme Werten wie Freiheit oder Sicherheit sowie demokratischen Idealen und einer informierten Bürgerschaft zuträglich sind? Schließlich stellt sich die demokratiespezifisch relevante Frage, inwiefern sich algorithmisch vermittelte Öffentlichkeiten auf die Gesellschaft insgesamt auswirken und ob eine Polarisierung öffentlicher Diskurse durch den Einsatz von Algorithmen im Kontext sozialer Netzwerke eintreten wird. Aufgrund ihrer Beschaffenheit können Algorithmen nicht als Verantwortungsträger moralischer Eigenschaften agieren. Gleichwohl können Softwaresysteme und Automatisierungsverfahren, in denen Algorithmen verwendet werden, durchaus diskriminierende und manipulative Konsequenzen bewirken (vgl. Schinzel 2017). Insofern ist eine medienethische Reflexion in Bezug auf die Verwendung von Algorithmen von zentraler Bedeutung. „Bei normativen Fragen zur Transparenz und Verantwortung können medienethische Konzepte hilfreich sein. Hier gilt es insbesondere zu klären, ob Algorithmen als Träger von Verantwortung gelten können. Dies ist insofern relevant, als ethische <?page no="251"?> 251 12.2 Social Bots Fragestelllungen immer subjektgebunden sind und rationales Handeln bisher immer nur dem Menschen zugeschrieben werden.“ (Dörr 2016, S. 256) Es zeigt sich, dass der Gegenstand zur Medien- und Informationsethik in Bezug auf Algorithmen höchst komplex ist und weiterer Forschung bedarf. Die Ethik kann hierbei einen begrenzten, aber substanziellen Beitrag leisten, um grundlegende Wertefragen, u. a. in Bezug auf Verantwortung, Transparenz und Handlungsautonomie computergenerierter Programme zu leisten. 12.2 Social Bots Der folgende Abschnitt widmet sich den Bots, die als schreibende Algorithmen klassifiziert werden können. Ein Bot stellt ein Computerprogramm dar, das ohne Interaktion mit menschlichen Benutzern automatisch wiederholende Aufgaben abarbeitet (vgl. Schicha 2018). Social Bots sind von Menschen programmierte Computerprogramme, die Aufgaben selbstständig bearbeiten. Sie erhalten zum Programmstart Aufgabenleitlinien und Regeln für die Durchführung. Danach arbeiten sie ohne weiteres menschliches Zutun ihre Aufgaben solange ab, bis der in der Aufgabenleitlinie festgelegte Endpunkt erreicht ist. Sie sammeln Informationen und Daten, setzen Themen in den sozialen Medien, ohne dass der individuelle Nutzer davon Kenntnis hat (vgl. Hegelich 2016). Diese Bots stellen Programme dar, die eine menschliche Identität vortäuschen können, in sozialen Netzwerken menschliche Nutzer simulieren und zu manipulativen Zwecken eingesetzt werden, indem sie wie Menschen im Internet kommunizieren. Echte Menschen, die sich mit dem Social Bot austauschen, nehmen diese nicht als durch Algorithmen ausgelöste automatische Kommunikation, sondern als vermeintlich echte Internetteilnehmer war. Sie sind sich der Manipulation nicht bewusst (vgl. Kind u. a. 2017). Wer mehr als fünfzigmal am Tag twittert, gilt als Social Bot, da aufgrund der rein quantitativen Fülle derartiger Aktivitäten die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass es sich tatsächlich um einen realen menschlichen Akteur handelt (vgl. Wilke 2017). Die bekanntesten Bots als autonome mobile Softwareprozesse sind die sogenannten Webcrawler oder Such-Bots von Internet-Suchmaschinen. Durch Suchmaschinen wird die Reihenfolge von Schlüsselwörtern auf Webseiten im Internet sortiert. Dabei wird ein Netz von Verlinkungen erstellt, auf dem die <?page no="252"?> 252 12. Internetethik Beliebtheit einer Seite beurteilt wird (vgl. Schinzel 2017). Sie besuchen nach fest voreingestellten Leitlinien Web-Sites, deren Links ebenfalls vorgegeben sind und werten den Inhalt der Web-Sites über festgelegte Datenfelder aus. Die Software bietet die Option, Inhalte zu verstärken, Gruppenprofile zu erstellen und somit die Nutzer massiv zu beeinflussen. „So entstehen Echokammern von Nutzenden, die sich wechselweise bestätigen. […] Social Bots operieren in sozialen Medien, geben dort aus bisherigen Äußerungen generierte Antworten oder setzen mit realistisch wirkenden Fake-Acounts und Profilen vorbereitete Informationen ab. Sie werden nicht nur zur Werbung, sondern auch zum Nudging und zu Propaganda eingesetzt und Wahlbeeinflussung eingesetzt und unterhöhlen so die Demokratie.“ (Schinzel 2017, S. 8) Problematische Bots sind Spam-Spider, die E-Mail-Adressen für Werbezwecke sammeln, während Exploit-Bots auf per Link vorgegebenen Servern nach Sicherheitslücken in der dort installierten Software suchen (vgl. Welchering 2016). Social Bots stellen Programme dar, die selbständig agieren. Chatbots kommunizieren innerhalb einer App wie dem Facebook Messenger mit den Nutzern, indem sie deren Fragen und Reaktionen analysieren und mehr oder weniger passende Antworten schreiben. Sie sind innerhalb von sozialen Netzwerken aktiv, auf Twitter, teilweise auf Google plus oder YouTube sowie in den Leserkommentarbereichen von Onlinemedien. Sie veröffentlichen voreingestellte Botschaften oder formulieren eigenständig neue Nachrichten, antworten auf bestimmte Schlagworte oder leiten automatisch die Tweets von echten Menschen zu einem bestimmten Thema als sogenannter ReTweet weiter (vgl. Beuth 2017). Es existiert kostenlose Software im Netz, die sich mit wenigen Änderungen im Code schnell einsetzen lässt, um Bots zu programmieren. Hinter diesen Bots steckt keine ausgefeilte Künstliche Intelligenz oder ein komplexer Algorithmus. Sie arbeiten mit einfachen Keyword-Suchen, scannen Twitter-Timelines oder Facebook-Posts nach bestimmten Wörtern und Hashtags. Sofern ein Bot die richtigen Wörter findet, wird er aktiv. Mit vorgefertigten Antworten kommentiert er Beiträge oder versucht, andere Nutzer in einen Dialog zu verwickeln (vgl. Schönleben 2017). Social Bots können je nach technischer Entwicklungsstufe eine menschliche Identität unterschiedlich gut vortäuschen. Einfache Social Bots erkennen Schlüsselbegriffe und reagieren darauf, indem sie Bilder aus dem Internet posten oder Kommentare retweeten. Ein einfacher Social Bot lässt sich mit nur <?page no="253"?> 253 12.2 Social Bots wenigen Programmierkenntnissen erstellen. Handbücher und Anleitungen dazu finden sich frei verfügbar im Internet. Komplexere Social Bots können Kommunikationsinhalte analysieren und Dialoge führen. Allerdings wächst der Schwierigkeitsgrad mit der technischen Komplexität des zu programmierenden Bots stark an, wenn diese z. B. Sprachanalysen durchführen und Dialoge simulieren (vgl. Kind u. a. 2017). Social Bots sind Accounts, die, im Vergleich zu ausschließlich händisch geführten Accounts, mit einem überdurchschnittlich hohen Grad an Automation im Social Web arbeiten. Dabei sind sie in der Lage, eine Reihe von komplexen Tätigkeiten auszuüben (vgl. Wilke o. J.): ▶ Sie können antworten, eine Diskussion führen, über mehrere Themen twittern und auf seriöse Quellen verlinken. ▶ Sie können Medientweets veröffentlichen und im Tag- und Nachtrhythmus twittern. ▶ Sie können sich vertippen, in Listen aufgeführt sein, eigene Listen anlegen und Tweets an ihr Profil anheften. ▶ Sie können für eine lange Zeit inaktiv bzw. geschützt sein, bevor sie für die nächste Kampagne genutzt werden. Schlechtes Image Die Zuschreibungen für Social Bots sind primär negativ. Sie werden als Lügenschleudern oder digitales Gift klassifiziert. Es existieren sogar politische Forderungen nach einem Straftatbestand eines digitalen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit Social Bots (vgl. Rosenbach/ Traufetter 2017). Als sogenannter Überlaster kann ein Bot den Feed einer bestimmten Seite oder eine Person mit einer bestimmten Aussage überfluten. Wenn erkannt wird, dass eine Nachrichtenseite sich zu einem bestimmten Thema geäußert hat, postet er dieselben Gegenaussagen. Sofern solche Bots ihre Nachrichten gegenseitig Liken oder Kommentieren können, werden sie regulären Nutzern schnell bevorzugt angezeigt. Echte Kommentare verschwinden dabei. Das macht nicht nur die normale Diskussion über ein Thema unmöglich, sondern es überfordert jene Menschen, die mit der Betreuung von Social-Media-Kanälen beauftragt sind. Wenn zu viele solcher Bots die Timelines fluten, wird es unmöglich, sie alle schnell genug zu löschen (vgl. Schönleben 2017). <?page no="254"?> 254 12. Internetethik Kind u. a. (2017) fassen einige negative Eigenschaften von Sozial Bots wie folgt zusammen: ▶ Social Bots tragen zur Veränderung der politischen Debattenkultur im Internet bei und können durch die massenweise Verbreitung von (Falsch-) Nachrichten zu einer Desinformation im öffentlichen Diskurs führen. ▶ Social Bots bergen das Potenzial, das Vertrauen in die Demokratie zu unterlaufen. ▶ Social Bots haben das Potenzial, das Kunden- und Kaufverhalten über das sogenannte Influencer Marketing bis hin zu ganzen Märkten etwa beim Börsenhandel zu manipulieren. ▶ Social Bots können eine Gefahr für die IT-Sicherheit darstellen. Sie greifen nicht direkt die Hard- oder Software von IT-Systemen an, wie dies bei Hackerangriffen der Fall ist, sondern nehmen den Menschen als potentielle Schwachstelle der IT-Sicherheit ins Visier und können diese für Angriffe instrumentalisieren, sofern z. B. durch Links Schadsoftware installiert wird. ▶ Social Bots stellen langfristig eine Bedrohung für das Geschäftsmodell von sozialen Netzwerken dar. Ein Teil der Nutzer könnte sich abwenden, weil sie das Vertrauen in die Echtheit der Beiträge verlieren. Investoren verlieren das Interesse, weil sich die Plattformen durch Werbeeinnahmen oder den Verkauf von Nutzerdaten finanzieren, aber nur echte Menschen Kaufentscheidungen treffen. Fuchs (2016) geht davon aus, dass 20-Prozent aller Twitter-Accounts Bots sind. Schätzungen gehen von 100 Millionen Fake-Accounts auf allen großen Plattformen aus. Social Bots werden in erster Linie dafür eingesetzt, Diskussionen inhaltlich zu verzerren, die Wichtigkeit von Themen oder die Popularität von Personen und Produkten künstlich zu überhöhen. Darüber hinaus werden Personen diskreditiert, beleidigt oder zum Kauf von entgeltpflichtigen Diensten im Internet verführt. Social Bots, Trolle als menschliche Akteure sowie Spam-E-Mails haben die Zielsetzung der Manipulation oder Desinformation. Die Initiatoren und Urheber von Social Bots können bislang bis auf wenige Ausnahmen nicht identifiziert oder rückverfolgt werden. Mutmaßliche Initiatoren politisch motivierter Manipulationen sind Geheimdienste, Terrorgruppen, terroristisch motivierte Einzelpersonen, aber auch Unterstützer im Wahlkampf (vgl. Kind u. a. 2017). <?page no="255"?> 255 12.2 Social Bots Identifikationsmöglichkeiten Besonders problematisch ist, dass Social Bots sich in vielen Fällen nicht als solche identifizieren lassen: „Bei Twitter ist es schon so weit, dass man als Nutzer nicht mehr zwischen Bot und Mensch unterscheiden kann.“ (Hegelich 2016) Dennoch gibt es Indizien, die auf einen Bot hinweisen können. Oftmals haben die Bots Accountnamen, die nach Zufallsgenerator aussehen. Ggf. ist die Anzahl von täglichen Postings ungewöhnlich hoch oder hat eine Regelmäßigkeit, die ein menschlicher User nicht leisten kann. Auch Fehler können auf eine Automatisierung hinweisen. Sofern einem deutschsprachigen Account nur Accounts folgen, die andere Sprachen nutzen, könnte dies ebenfalls auf Fake-Follower hindeuten (vgl. Reuter 2016). Einsatzfelder in politischen Debatten Es existieren eine Reihe von aktuellen politischen Debatten, die im Internet geführt worden sind und bei denen Social Bots zum Einsatz kamen. Dazu gehören u. a. die Diskussion um den Brexit, die russische Annexion der Krimhalbinsel, der Ukrainekonflikt, sowie der Präsidentschaftswahlkampf zwischen Trump und Clinton. Einer Studie der Oxford University zufolge wurde nach der ersten TV-Debatte am 26. September mehr als jeder dritte Tweet mit 37,2 Prozent als Unterstützung von Donald Trump von einem Software-Roboter abgesetzt. Seine Kontrahentin Hillary Clinton nutze ebenfalls Social-Bots mit 22,3 Prozent (vgl. o.V. 2016b). Der inzwischen gewählte amerikanische Präsident hatte 2016 bereits 12,4, Millionen Follower auf Twitter. Dem Online-Tool Twitter Audit zufolge sind mit 4,6 Millionen mehr als ein Drittel reine Fake-Accounts. „Unter diesen gefälschten Accounts befinden sich wiederum viele Bots, also Programme, die automatisch Content generieren oder Tweets retweeten. Diese Softwareagenten sorgten dafür, dass nach dem ersten Fernsehduell der amerikanischen Präsidentschaftskandidaten in den Vereinigten Staaten das Stichwort „TrumpWon“ zum „Trending Topic“ auf Twitter avancierte - und ein Gegennarrativ zur medialen Berichterstattung konstruierte.“ (vgl. Lobe 2016) Trotz der skizzieren Probleme ergeben sich durchaus positive Einsatzfelder durch Sozial Bots. Voraussetzung hierfür etwa bei Twitter sind Kriterien, die eine Seriosität des Accounts nahe legen. Indizien hierfür sind u. a. die geringe <?page no="256"?> 256 12. Internetethik Radikalität der Positionen, die Bekanntheit der twitternden Personen und Follower, eine Prüfung der vorherigen Nachrichten sowie die Summe der Empfänger einer Nachricht. Konstruktive Ansätze Social Bots können sinnvoll eingesetzt werden, wenn sie Daten automatisiert zusammenfassen und sammeln. Das können Informationen zum Fernsehprogramm oder zu Börsenkursen sein, zur Feinstaubbelastung, zu Erdbeben oder Warnungen vor Hurrikans. Der Bot sammelt Informationen aus diversen Quellen und benachrichtigt die Nutzer aktiv. Wie das Konzept der Social Bots genutzt werden kann, zeigte exemplarisch das Peng-Kollektiv. Die Aktivisten setzten einen Algorithmus auf gängige Formulierungen an, die in Beleidigungen, in rassistischen, sexistischen oder homophoben Äußerungen verwendet werden. Fand der Bot eine dieser Formulierungen in einem Tweet, bekam der Nutzer digitale Post mit dem Hinweis, dass er sich wie ein Troll benommen hat (vgl. Bergt 2017). Grundsätzlich geht es um einen sensiblen und reflektierten Umgang mit Social Bots. Journalisten, Politiker und Bürger sollten die komplexe Dimension von Bots erfassen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, Werkzeuge und Instrumente zu entwickeln, die Bots durch Spracherkennung und semantische Kategorisierung identifizieren. Angriffe sogenannter Bot-Armeen und auffälliges Fan- und Followerwachstum sollte transparent gemacht werden und die Plattformen selbst sollten aktiv werden, um Social-Bot-Netzwerke zu enttarnen und zu identifizieren (vgl. Fuchs 2016). 12.3 Digitale Souveränität Auf staatlicher Ebene gilt der mündige Staatsbürger - unabhängig von technologischen Standards - aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive dann als Souverän, sofern er fähig ist, selbstbestimmt und unabhängig autonome Wahlentscheidungen nach seinem eigenen Interesse zu treffen. Zudem sind Staaten in der Lage, Entscheidungen zu bewerkstelligen, die die Souveränität eines Landes stärken. So hat z. B. der ehemalige Bundeskanzler Konrad Adenauer die junge Bundesrepublik Deutschland dem westlichen Bündnis angeschlossen: <?page no="257"?> 257 12.3 Digitale Souveränität „Aus seiner Sicht bot nur eine feste und dauerhafte Einbindung in die westliche Staatengemeinschaft die Chance, in Zukunft militärische Sicherheit, internationale Gleichberechtigung und politische Souveränität zu gewinnen.“ (Adamski 2016, S. 20) Die Kommunikative Ethik nimmt in Bezug auf die Souveränität eine Ableitung grundlegender Ansprüche aus den wünschenswerten Voraussetzungen zwischenmenschlicher Kommunikationsprozesse vor (vgl. Fenner 2010). Hieraus resultieren Rechte auf ▶ Rede-, Meinungs- und Informationsfreiheit ▶ Informationelle Gerechtigkeit ▶ Informationelle Grundversorgung ▶ Informationelle Selbstbestimmung Selbstbestimmung ist ein normativer Begriff, der ursprünglich nicht primär der Kommunikationswissenschaft oder Moralphilosophie zuzuordnen ist, sondern die Diskurse in der Politischen Theorie, der Psychologie oder der Rechtswissenschaft dominiert. Dabei stellt die Selbstbestimmung zunächst das Recht des einzelnen Individuums in den Mittelpunkt. Hier spielt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung etwa in Bezug auf die Speicherung der eigenen Daten aus juristischer Perspektive eine entscheidende Rolle. Wichtig ist aber, dass die Rahmenbedingungen die Möglichkeit zulassen, die individuelle wie auch kollektive Selbstbestimmung durchzuführen. Konkret geht es darum, dass der Einzelne in die Lage versetzt wird, das Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Das Kollektiv soll die Möglichkeit erhalten, an einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken und ebenso das eigene Wohlergehen zu optimieren. Ash (2016) hat zehn Prinzipien für die Redefreiheit vorgelegt, die auf der Internetplattform-Projekt freespeechdebatte.com zur Diskussion gestellte werden. Sie lauten wie folgt: 1. Alle Menschen müssen in der Lage und befähigt sein, frei ihre Meinung zu äußern und ohne Rücksicht auf Grenzen, Informationen und Ideen zu suchen, zu empfangen und mitzuteilen (Grundprinzip). 2. Weder drohen wir mit Gewalt noch akzeptieren wir gewaltsame Einschüchterung (Ablehnung von Gewalt). 3. Wir nutzen jede Chance, Wissen zu verbreiten, und tolerieren hierbei keine Tabus (Schaffung von Wissen). <?page no="258"?> 258 12. Internetethik 4. Wir benötigen unzensierte, vielfältige und vertrauenswürdige Medien, um gut informiert Entscheidungen zu treffen und vollständig am öffentlichen Leben teilzuhaben (Relevanz von Medien). 5. Wir sprechen offen und mit robuster Zivilität über alle Arten von Unterschieden zwischen Menschen (Plädoyer für Vielfalt). 6. Wir respektieren alle Gläubigen, aber nicht unbedingt alle Glaubensinhalte (Toleranz gegenüber den Religionen). 7. Wir sollten unsere Privatsphäre schützen und Rufschädigungen entgegentreten können. Jedoch sollten wir auch Einschränkungen der Privatsphäre akzeptieren, sofern dies im öffentlichen Interesse ist (Schutz der Privatsphäre). 8. Wir müssen ermächtigt werden, Einschränkungen der Informationsfreiheit zu hinterfragen, die etwa mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begründet werden (Frage der Geheimhaltung). 9. Wir verteidigen das Internet und andere Kommunikationsmittel gegen illegitime Eingriffe durch öffentliche und private Mächte (Abwehr gegen illegitimen Einfluss von außen). 10. Wir treffen unsere eigenen Entscheidungen und tragen dafür die Konsequenzen (Forderung nach Zivilcourage). Grundsätzlich kann die Gestaltung einer demokratischen Kommunikationsordnung ebenso einen produktiven Beitrag für die Redefreiheit leisten wie die Errichtung von Strukturen, die eine Medienkompetenz ermöglichen. Geteilte kommunikative Räume können dazu beitragen, „Fake News“ und Desinformationen zu vermeiden und demokratisches Zuhören zu bewerkstelligen. Soziale Verbundenheit kann dazu beitragen, eine kollektive Selbstbestimmung - etwa durch zivilgesellschaftliche Initiativen der Problembearbeitung, z. B. von Hassreden, durch diskursive Austauschprozesse zu erreichen (vgl. Wessler/ Haffner/ Rinke 2018). Zugleich ist es etwa für neue soziale Bewegungen ohne großen finanziellen und technischen Aufwand möglich, ihren Protest politisch zu artikulieren, Hashtags und E-Petitionen zu publizieren und somit am öffentlichen Diskurs zu partizipieren. Nichtregierungsorganisationen können Kampagnen im Internet initiieren. Neben der Teilhabe an politischen Debatten durch die technischen Möglichkeiten sozialer Medien entstehen zahlreiche Aktivitäten in Form von Fotos, Texten und Videos, die letztendlich den Wert einer Plattform bestimmen. <?page no="259"?> 259 12.3 Digitale Souveränität Neben der reinen Mittlerrolle greifen die Plattformen auf die dort abgelegten Daten zurück und nutzen diese strategisch. Somit besteht immer die Problematik, dass die Selbstdarstellung im Netz dazu genutzt wird, persönliche Daten kommerziell zu nutzen (vgl. Baringhorst 2015). Es gilt: „Doch echte Selbstbestimmung, also das eigenverantwortliche Gestalten von Strukturen und Regeln, ist bei den großen Social-Media-Plattformen nicht vorgesehen.“ (Schmidt 2015). Die notwendige Beachtung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformanbieter führt dazu, dass die kostenlos eingestellten Dokumente in Form von personenbezogenen Daten über Informationen von Vorlieben, Interessen, Aktivitäten von den Plattformen aktiv genutzt und weitergegeben werden. Somit ist es möglich, Vorhersagen über die zukünftigen Präferenzen z. B. hinsichtlich der Konsumgewohnheiten zu prognostizieren und eine entsprechend zielgerichteter Ansprache und Werbung für den einzelnen Nutzer anzubieten, was datenschutzrechtlich problematisch ist (vgl. Hagen 2018). Selbstbestimmung und Souveränität sind eng miteinander verbunden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) als Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche definiert Souveränität wie folgt. „Unter dem Begriff ‚Souveränität‘ versteht man allgemein die Fähigkeit zu ausschließlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gekennzeichnet. Sie grenzt sich einerseits von Fremdbestimmung und andererseits von Autarkie ab.“ (Bitkom 2015a, S. 7) Daran anknüpfend beschreibt Krainer (2018) den Prozess einer kollektiven Autonomie als Entwicklung, bei der sich die Gemeinschaft die Fähigkeit zum Selbstbewusstsein und zur Reflexion herausarbeitet, um anstehende ethische Fragen angemessen entscheiden zu können und Fremdbestimmung zu verhindern. Es geht dabei um die diskursive Möglichkeit einer chancengleichen Teilhabe der beteiligten Akteure, bei den Konflikten in zivilisatorischer Form ausgetragen werden können. „Wir benötigen einen Diskurs, einen niveauvollen, also fair und mit Sachargumenten geführten Streit um gemeinsame Belange, Werte und Normen des Zusammenlebens.“ (Stapf/ Prinzing/ Filipovic 2017, S. 11) <?page no="260"?> 260 12. Internetethik Es ist zu differenzieren zwischen Formen und Ausprägungen individueller Souveränität in Form von Selbstbestimmtheit, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie staatlicher Souveränität, bei dem das Volk in unabhängigen und demokratisch legitimierten Wahlen über die Rahmenbedingungen für eine Rechtsstaat entscheidet (vgl. Köchler 2014). Die Debatte um die Digitale Souveränität wird auf unterschiedlichen Ebenen geführt: ▶ Politische Ebene (rechtlicher Rahmen) ▶ Wirtschaftliche Ebene (Globalisierung, Wertschöpfung, Produkte) ▶ Technische Ebene (Datenschutz, Datensicherheit, Informationssicherheit) ▶ Gesellschaftliche Ebene (Bildung, Nutzung) ▶ Juristische Ebene (Datenschutz, Privatsphäre, „Recht auf Vergesssenwerden“, EuGH) ▶ Kulturelle Ebene (Netzwerke, Informationsfluss, Psychologie des Handelns und Unterlassens) Typen Laut einer Studie des Deutschen Institutes für Vertrauen und Sicherheit im Netz (2012) gehören etwa 15 % der Gesamtbevölkerung zu den Digital Souveränen. Sie gelten als jung, ungebunden und flexibel, als Individualisten, die liberal und weltoffen sind, verfügen über einen großen Gemeinschaftssinn sowie eine hohe Selbstverantwortung. Sie sind finanziell gut ausgestattet, mit dem Internet aufgewachsen, verfügen über eine ausgeprägte IT-Kompetenz und einen Fortschrittsoptimismus. Online-Aktivitäten sind für die Digital Souveränen selbstverständliches Handeln. Sie verfügen über eine gute technische Ausstattung, geringe Sicherheitsängste und wenig Sensibilität gegenüber dem Datenschutz. Daher geben sie eine Vielzahl von Informationen im Netz weiter. Die Nutzungsbereitschaft übertrifft Sicherheitsbedenken. Insgesamt liegt eine Unterschätzung von Risiken und Überschätzung der eigenen Internet-Kompetenz vor. Fast 90 % dieser Gruppen trifft die Aussage, dass ein Leben ohne Internet für sie nicht vorstellbar ist und mehr als 70 % behaupten, dass das Internet ein freies Medium ist und unter keinen Umständen reglementiert werden sollte. <?page no="261"?> 261 12.3 Digitale Souveränität Politische Statements Gleichwohl hat u. a. das Ausspähen der Daten von Nutzern dazu geführt, dass die Sensibilität gegenüber den Risiken und Nebenwirkungen der Digitalisierung gewachsen ist. Um Vertrauen in die Netzwerkgesellschaft wiederherzustellen, wird Digitale Souveränität unabhängig von der gleichnamigen Gruppe als ein Leitbild formuliert, das hierzu einen konstruktiven Ansatz leisten soll (vgl. Friedrichsen/ Bisa 2016). Neben Sigmar Gabriel, Brigitte Zypries und Thomas de Maizière, den Ministern, der vergangenen Legislaturperiode, die sich als politisch Verantwortliche mit netzpolitischen Themen befassten, hat sich eine Reihe weiterer Politiker zum Thema der Digitalen Souveränität geäußert. Dazu gehören Netzpolitiker wie Lars Klingbeil (SPD), Jimmy Schulz (FDP) und Thomas Jarzombek (CDU), der ehemalige Europapolitiker Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/ Die Grünen) und Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber (CDU) sowie die Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär (CSU) (vgl. Gräf/ Lahmann/ Otto 2018). Bereits 2013 hat der ehemalige Bundesminister Dobrindt, der für Verkehr und digitale Struktur zuständig war, folgendes Statement benannt: „Wir müssen wieder Vertraulichkeit im Netz garantieren können und als Deutsche und Europäer unsere digitale Souveränität zurückgewinnen. Dafür werden wir viel Geld ausgeben müssen.“ EU-Kommissar Oettinger (2015) benennt einige Defizite und fordert die Politik auf, konkrete Ziele zu verfolgen, um Digitale Souveränität zu erreichen: „Wir haben derzeit keine europäische, keine deutsche, keine eigene digitale Souveränität und zu wenig digitale Autorität. Die zu gewinnen, muss ein Ehrgeiz Europas sein [ ] Ein Weckruf dafür ist notwendig. Und wir bieten seitens der Europäischen Kommission an, das Ganze zu koordinieren, zu moderieren und zu erreichen, dass Europa [ ] aus dem Tiefschlaf erweckt wird [ ], um Wertschöpfung bei uns zu halten, zurückzukehren zu einer digitalen Souveränität und stärkerer digitaler Autorität.“ Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2018, S. 40) wird dieser Punkt erneut aufgegriffen: „Als besonders wichtig erachten wir Innovation, digitale Souveränität und Interdisziplinarität.“ Die IT-Sicherheit soll gestärkt werden. Forschungsschwerpunkte wie Künstliche Intelligenz, Digital Humanities und Robotik werden in diesem Zusammenhang explizit benannt. Data Science soll besonders an den Hochschulen ausgebaut werden. Zudem sollen die Chancen der Digitalisierung dahingehend genutzt werden, <?page no="262"?> 262 12. Internetethik den Beschäftigten eine höhere Zeitsouveränität zu ermöglichen. Weiterhin ist vorgesehen, die Datensouveränität auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung zu stärken. Insgesamt werden positive Zukunftsaussichten prognostiziert: „Wir wollen Neugier auf digitale Technologien wecken und Souveränität im Umgang mit ihnen schaffen. Wir sind überzeugt, dass sie das Leben der Menschen verbessern können und brauchen sie als Antwort auf die großen und globalen Herausforderungen. Um sie zu lösen, wollen wir Deutschland und Europa beispielgebend für die Leistungsfähigkeit und Strahlkraft freier Gesellschaften im digitalen Zeitalter gestalten.“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 37) Grundsätzlich stellt sich nach diesen allgemeinen politischen Statements und Hoffnungen die Frage, welche normativen Anforderungen mit der Digitalen Souveränität in Verbindung gebracht werden. Handlungsfelder Rössler (2017) weist darauf hin, dass es bei der Analyse und Interpretation der informationellen Privatheit und ihren Gefährdungen um den Zusammenhang zwischen Informationskontrolle, Autonomie, Selbstdarstellung und Identität geht. Dabei sieht sie u. a. drei Möglichkeiten, die die Gefährdung informationeller Privatheit bedingen: ▶ Die staatliche Überwachung durch Geheimdienste ▶ Die Konsumentenüberwachung (Sammeln, Analysieren, Verwendung und Verkauf von persönlichen Daten) ▶ Die freiwillige Herausgabe von Fakten durch das Teilen von persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken. Faktisch ist somit die Autonomie und die für die informationelle Privatheit erforderliche Kontrolle gefährdet, da die Daten der Betroffenen vor u. a. kommerziell genutzt werden: „Denn die auf den Plattformen gespeicherten Daten werden gespeichert, wiederverwendet analysiert und vor allem an Dritte verkauft.“ (Rössler 2017, S. 301) Dies wird dann profitabel, wenn möglichst umfassende Datenweitergabe von Personen dazu beitragen, spezifische Profile zu erstellen, die eine zielgerichtete Werbung ermöglichen. Streuverluste klassischer Werbemaßnahmen, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, werden somit vermieden. <?page no="263"?> 263 12.3 Digitale Souveränität Schwall-Düren (2015, S. 8) richtet daran anknüpfend den Blick in die Zukunft und plädiert für eine stärkere Handlungsautonomie sowie Selbstbestimmung der Bürger im digitalen Zeitalter. „Wenn Big Data darüber entscheidet, wie beispielsweise mein zukünftiges Konsum- und Informationsverhalten, meine Kreditwürdigkeit oder auch mein zukünftiger Bildungsweg sein wird, dann brauchen wir eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung über Ziele und Grenzen. Es geht um Transparenz, um Aufklärung und auch um politisches Handeln. Letztlich geht es um die Frage: Wie wollen wir zukünftig in der digitalen Gesellschaft leben? Die Frage darf nicht heißen: Wie passen wir uns an das technisch Machbare an? Politisches Handeln muss sich gegen einen technologischen Determinismus des Menschen wenden, eine Haltung, bei der Technologie unseren Handlungsraum festlegt und nicht wir selbst. Denn der fortschreitende Einsatz von Big Data-Technologien fordert unsere Souveränität, Selbstbestimmung und Freiheit heraus. Deshalb sind digitale Mündigkeit und Bildung von großer Bedeutung.“ In diesem Kontext werden eine Reihe von Forderungen und Ziele formuliert, die nachfolgend dargelegt werden. Postulate „Datensouveränität bezeichnet die Fähigkeit, informiert und selbstbestimmt zu entscheiden, wie und von wem Informationen über die eigene Person oder Institution, eigene Handlungen oder Produkte erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden.“ (Beyerer/ Müller-Quade/ Reussner 2018) Dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation, Telekommunikation und neue Medien Bitkom (2015a und b) zufolge wird unter dem Begriff der Souveränität im Allgemeinen die Fähigkeit zu ausschließlicher Selbstbestimmung zugeschrieben, die durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gekennzeichnet ist und sich von Fremdbestimmung abgrenzen lässt. Es geht demzufolge um Handlungs-, Autonomie- und Konsumentensouveränität. Koska (2015, S. 85) konstatiert: „Der Autonomiebegriff ist also ein elementarer (möglicherweise sogar der zentralste) Fixpunkt für eine medienethische Auseinandersetzung mit der digitalen Revolution.“ Im Zusammenhang mit der Digitalisierung steht Autonomie als Merkmal für informationelle Selbstbestimmung, Souveränität, Freiheit, Selbstbeherrschung und Selbstkontrolle. Es geht <?page no="264"?> 264 12. Internetethik um Datensicherheit und die Beachtung der Privatsphäre, die im Kontext von Big Data-Technologien unter dem Begriff der Autonomie verhandelt werden. Es kommt Gapski (2015) zufolge darauf an, die Selbstbestimmung, Souveränität und den freien Willen zu erhalten und zu fördern. Der Deutsche Ethikrat hat „Big Data“ in sein Arbeitsprogramm aufgenommen und beschäftigt sich konkret mit diesen Zielvorgaben. Es stellt sich die Frage nach konkreten Normen für Akteure und Institutionen, um diese Ziele zu erreichen. Weiterhin werden „Wünsche für eine Digitale Souveränität“ (vgl. Beyerer/ Müller-Quade/ Reussner 2018) formuliert, die u. a. folgende Ergebnisse formulieren: ▶ Wir müssen unsere Gesetze und Wertvorstellungen gegenüber Internet-Giganten durchsetzen können. ▶ Wir wünschen uns die Kontrolle über Daten, auch wenn sie in der Cloud gespeichert oder verarbeitet werden. ▶ Wir wünschen uns eine staatliche Kontrolle der Löschung von personenbezogenen Daten. ▶ Wir wünschen uns flexible Geschäftsbedingungen von Internetservices, bei denen Anwender selbst entscheiden, inwieweit sie mit ihren Daten oder mit Geld bezahlen. ▶ Wir wünschen uns, dass Internet-Seiten auf Basis nachvollziehbarer Suchmaschinen-Algorithmen gefunden werden. Gleichwohl gilt: „Auch das Anstreben individuell persönlicher digitaler Souveränität, also hundertprozentige Kontrolle über eigene Daten im Netz, die eigene Positionierung im Web kann gar nicht ohne sozialen Bezug stattfinden. Ob es die Markierungen durch Freunde auf Facebook, die Einträge auf Google sind, Kommentierungen in Tweets oder bei WhatsApp, Fotos auf Instagram, geschweige denn Internetbewertungen, NSA- oder sonstige Überwachung. Sobald wir als soziale Wesen unterwegs sind, verlieren wir ohne eigenes Zutun einen (Groß-)Teil der eigenen Souveränität.“ (Groebel 2016, S. 399) Um dies zu verhindern, hat Jarvis (2012) eine Grundrechtscharta für das Internet entwickelt, in der eine Reihe von Forderungen formuliert werden. Dazu gehört das Recht der Vernetzung, das aus dem amerikanischen Grundrecht der freien Rede abgeleitet wird. Weiterhin fordert er die organisationsunabhängige <?page no="265"?> 265 12.3 Digitale Souveränität Versammlungsfreiheit im Netz. Entscheidend ist Jarvis zufolge im Zusammenhang mit der Digitalen Souveränität das Recht auf die Kontrolle über die eigenen Daten: „Jeder sollte Zugang zu seinen persönlichen Informationen haben. […] Wir wollen, dass das Internet auf dem Prinzip der Übertragbarkeit beruht, sodass Informationen und Werke nicht von Regierungen oder einem Dienst eingesperrt werden können.“ Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die individuelle Privatsphäre jedes Einzelnen im Internetzeitalter vor dem Zugriff soziotechnischer Kommunikationsanbieter geschützt ist. Daher gilt: Er hat vielmehr selbst dafür zu sorgen, dass er alles, was er für sich selbst behalten will, durch eigene Disziplin im Schutzraum seiner Subjektivität belässt.“ (Gerhardt 2014, S. 84) Darüber hinaus sind die Politik und die Wirtschaftsunternehmen dafür verantwortlich, den Datenschutz und die Datensicherheit so zu organisieren, dass die Souveränität der Bürger bei der Internetnutzung geschaffen und erhalten bleibt. Eine Facebook-Managerin nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Die Selbstbestimmung des Einzelnen in diesem weiter wachsenden digitalen Umfeld bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Diensten wie Facebook, den Menschen aber auch Dritten (Schulen, Bildungseinrichtungen und Familien). Nur im Zusammenspiel können wir ein vertrauenswürdigendes Umfeld schaffen, in dem jeder Einzelne authentisch agieren und sein Netzwerk souverän pflegen kann. Wir wollen hierzu unseren Beitrag leisten.“ (Kirschsieper 2016, S. 246) Es bleibt abzuwarten, ob diese Ankündigung in der konkreten Unternehmenspraxis eingelöst wird. Einen konstruktiven Ansatz im Umgang mit den Neunen Medien für den einzelnen Akteur liefern die 10 Gebote der Digitalen Ethik, die am Institut für Digitale Ethik an der Hochschule der Medien (o. J.) in Stuttgart entwickelt worden sind: 1. Erzähle und zeige möglichst wenig von Dir. 2. Akzeptiere nicht, dass Du beobachtet wirst und Deine Daten gesammelt werden. 3. Glaube nicht alles, was Du online siehst und informiere Dich aus verschiedenen Quellen. 4. Lasse nicht zu, dass jemand verletzt und gemobbt wird. <?page no="266"?> 266 12. Internetethik 5. Respektiere die Würde anderer Menschen und bedenke, dass auch im Web Regeln gelten. 6. Vertraue nicht jedem, mit dem Du online Kontakt hast. 7. Schütze Dich und andere vor drastischen Inhalten. 8. Messe Deinen Wert nicht an Likes und Posts. 9. Bewerte Dich und Deinen Körper nicht anhand von Zahlen und Statistiken. 10. Schalte hin und wieder ab und gönne dir auch mal eine Auszeit. Diese Leitlinien sollen dazu beitragen, die Würde des Einzelnen, seine Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit wertzuschätzen. „Digitale Divide“ Es darf nicht übersehen werden, dass die Welt aus einer globalen Perspektive von einer digitalen Souveränität weit entfernt, da der Zugang zur technischen Infrastruktur sehr ungleich verteilt ist. Der afrikanische Kontinent hat eine geringere Netzpräsenz als die Stadt New York und die Angestellten der Weltbank verfügen über mehr Telefonleitungen als ganz Ruanda. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts hatte die Hälfte der Menschheit noch nie telefoniert. Insofern lässt sich nach wie vor eine digitale Spaltung konstatieren (vgl. Scheule/ Capurro/ Hausmanninger 2004). Sofern diese ungerechten Strukturen nicht verbessert werden, scheitern die Möglichkeiten einer gerechten Internetnutzung bereits an den unzureichenden technischen Rahmenbedingungen. 12.4 Fazit „Der berechenbare Mensch gefährdet Individualität und Freiheit. Je mehr wir uns digital vermessen lasen, desto stärker werden unsere Entscheidungsspielräume eingeschränkt, zugunsten eines ökonomischen und sozialen Gleichgewichts, das mehr auf Bestand als auf Entwicklung, mehr auf Mainstream als auf Individualismus ausgerichtet ist.“ (Meckel 2015, S. 17) In der digitalen Welt haben sich tiefgreifende Veränderungsprozesse ergeben, die nicht dazu beitragen, dass digitale Souveränität auf allen Ebenen möglich ist. Plattform-Unternehmen wie Amazon, Facebook u. a. verfügen über nahezu <?page no="267"?> 267 12.4 Fazit monopolistische Machtzenten und bearbeiten die von den Nutzern kostenlos eingestellten Inhalte in algorithmisch selektierter Form, um sie zu speichern und zu monetarisieren. Die dauerhaft verfügbaren Daten können kommerziell von den Unternehmen ebenfalls durch die Verwendung von Algorithmen automatisch u. a. für Werbezwecke genutzt werden und Entscheidungsprozesse der Internetanwender beeinflussen. Dadurch werden die Chancen der individuellen und kollektiven Selbstbestimmung nachhaltig beeinträchtigt. Insofern müssen durch die Politik rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die digitale Handlungsautonomie der Gesellschaft schützen. Es existieren im Netz spezifische Strukturen und Sachzwänge, die verhindern, dass die normativen Ansprüche an eine angemessene und informative Berichterstattung immer konsequent eingelöst werden können. Berichterstatter stehen in einem Spannungsverhältnis zu den faktischen Gegebenheiten der journalistischen Praxis, die durch Konkurrenzdruck, kommerzielle Interessen und Zeitdruck geprägt sind. Der Zwang zur Aktualität schränkt strukturell die Möglichkeit zur umfassenden Recherche, zur Überprüfung und zur Hintergrundinformation ein. Eine Ethik für die Online-Kommunikation erfordert zunächst Datensicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen, die auf den Schutz der technischen Systeme gerichtet sind, die Daten verarbeiten. Weiterhin geht es um einen Datenschutz für personenbezogene Daten, um Missbrauch zu verhindern. Zudem wird die Forderung nach einer Übernahme der Verantwortung für Onlinestatements in Form einer namentlichen Kennzeichnung oder eines Impressums erhoben. Die Bekämpfung von Cybermobbing und Cyberstalking gilt zudem ebenso als Leitlinie wie die Sensibilisierung gegenüber den Risiken der unbedarften Datenweitergabe sensibler Daten, da Nutzer die Vorteile der Datenpreisgabe höher gewichten als die Risiken. In Bezug auf die normative Aufgabe zur Errichtung einer Digitalen Souveränität sollen die in der Debatte beteiligten Akteure, Argumente und normative Zielvorstellungen hinsichtlich einer Digitalen Souveränität herausgearbeitet und aus einer medienethischen Perspektive heraus kritisch reflektiert und eingeordnet werden. Dabei kommt es zentral drauf an, die abstrakten normativen Postulate auf der Idealebene mit den konkreten Anforderungen der politischen und wirtschaftlichen Praxis zu verbinden und zugleich dafür zu sorgen, dass die strukturellen Rahmenbedingungen demokratisch so ausgestaltet sind, dass eine digitale Souveränität möglich ist, die Gleichberechtigung, Transparenz, Redefreiheit und Handlungsautonomie aller betroffenen Akteure oder ihrer <?page no="268"?> 268 12. Internetethik Stellvertreter mit einschließt. Grundsätzlich sollten aus einer medienethischen Perspektive folgende Maximen eines digitalen Humanismus angestrebt werden: „Der digitale Humanismus […] verteidigt kulturelle Eigenschaften wie die Trennung von Privaten und Öffentlichem. […] Er plädiert für eine Stärkung der Demokratie, auch unter Einsatz der neuen digitalen Möglichkeiten, er warnt vor einem Verfall der zwischenmenschlichen Verständigung in Zeiten der zunehmenden Anonymisierung und Manipulation der Internetkommunikation. Er plädiert für eine Stärkung der Urteilskraft, um in dem Überangebot von Daten verlässliche Orientierung zu ermöglichen.“ (Nida-Rümelin/ Weidenfeld 2018) Auch wenn Welzer (2019) die Auffassung vertritt, dass die Menschen keine künstliche, sondern vielmehr eine moralische Intelligenz benötigen, geht es nicht darum, den technischen Fortschritt aufzuhalten. Faktisch sollten die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz im Rahmen der Digitalisierung konstruktiv genutzt werden. Dennoch sind auch hier die Risiken kritisch zu reflektieren. Die Medienethik kann hierbei in Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Fachdisziplinen einen konstruktiven Beitrag leisten. 12.5 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. 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Aufgrund der negativen historischen Erfahrung mit staatlicher Kontrolle in Deutschland stellt die Medienselbstkontrolle die bessere Alternative der Regulation dar. Hierbei gibt es eine Reihe von Medienselbstkontrollinstanzen in Deutschland, die in der folgenden Abbildung gezeigt werden. Abbildung 21: Medienselbstregulierungsinstanzen (Erstellt nach Stapf 2016) Exemplarisch werden nachfolgend einige Tätigkeitsschwerpunkte ausgewählter Medienelbstkontrollinstanzen skizziert. <?page no="280"?> 280 13. Medienselbstkontrolle Die 14 Landesmedienanstalten der einzelnen Bundesländer sind die Aufsichtsinstitutionen für die privat-kommerziellen Rundfunkanbieter zuständig und kümmern sich um den Mediennutzerschutz. Ihre Aufgabe besteht u. a. darin, die Meinungsfreiheit- und -vielfalt zu sichern und die Medienkompetenz zu fördern. Die Bürger haben die Möglichkeit zur Programmbeschwerde. Die Anstalten werden tätig, wenn in den Programmen gegen die Menschenwürde oder den Jugendschutz verstoßen wird. Es wird auf die Trennung von Werbung und Programm ebenso geachtet wie auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte. Darüber hinaus werden Studien erstellt und Fachtagungen veranstaltet (vgl. Holznagel/ Ricke/ Simon 2008). Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien publiziert vierteljährig das Magazin Themen & Frequenzen, das über medienpolitische, medienrechtliche und medientechnische Entwicklungen in Sachsen berichtet. Die von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen herausgegebene Broschüre tv.profiler setzt sich kritisch mit aktuellen TV-Formaten wie Scripted Reality auseinander und entwickelt Unterrichtsmaterialien für Schüler ab der 6. Klasse. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (2009) widmet sich dem Jugendmedienschutz. Sie kann nach der Prüfung eines vorliegenden Antrages ein Indizierungsverfahren für Printmedien, Tonträger, Filme sowie Computer und Konsolenspiele einleiten. Im Mittelpunkt der Verfahren stehen u. a. pornographische Inhalte, übertriebene Gewaltdarstellungen, Kriegsverharmlosung, Verherrlichung der NS-Ideologie sowie Rassenhass und Diskriminierung. Die 1993 gegründete Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) fördert den Jugendmedienschutz im Bereich des Fernsehens und des Internets. Die FSF widmet sich der Programmprüfung und der Vergabe von Altersfreigaben für Fernsehsendungen und orientiert sich hierbei an den gesetzlichen Pflichten des Jugendmedienstaatvertrages (vgl. Baum u. a. 2005). Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) (2011) ist ein 1997 gegründeter gemeinnütziger Verein. Er konzentriert sich auf den Jugendschutz und die Bekämpfung illegaler sowie entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Zu den ordentlichen Mitgliedern gehören neben den Anbietern von Internetinhalten auch Suchmaschinenanbieter und Mobilfunkanbieter. Dabei sind u. a. AOL, Die Deutsche Telekom, e-plus, Google, Kabel Deutschland, Vodafone, Lycos. Fördermitglieder sind u. a. buecher. de und weltbild.de. Die FSM führt medienpädagogische Projekte und Fachtagungen durch, berät Mitgliedsunternehmen in Jugendmedianschutzfragen und ist seit 2005 die stattlich angerkannte Selbstkontrolle für Onlinemedien. <?page no="281"?> 281 13.1 Deutscher Presserat Weiterhin gibt sie Publikationen wie die Fachzeitschrift tv-diskurs sowie Lehr- DVDs heraus. Aktuell ist von der FSM eine Studie zum Jugendschutzindex publiziert worden, der den Umgang mit onlinebezogenen Risiken anhand der Befragung von Lehrkräften herausgearbeitet hat (vgl. Gebel u. a. 2018). In Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, fragFINN e. V. und Telefonica Deutschland ist ein Internet Guide für Kinder entwickelt worden. An die FSM kann sich jeder kostenlos wenden, um sich im Bereich des Jugendmedienschutzes über jugendgefährdende Online-Inhalte zu beschweren. Informationen zur Medienbildung, Verhaltenskodizes und zur Beschwerdestelle finden sich in den Jahresberichten des Vereins. Die ebenfalls staatlich anerkannte Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurde 1994 gegründet und ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft und für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland zuständig. Am Ende eines USK-Verfahrens werden im Sinne des Jugendschutzes Alterskennzeichen für Computerspiele, Online-Spiele und Apps verteilt. (vgl. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle o. J.) Die klassischen Kommunikationsberufe der Presse, der Werbung und der PR werden durch Medienselbstkontrollinstanzen vertreten, auf die nachfolgend eingegangen wird. 13.1 Deutscher Presserat Der 1956 gegründete Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolleinrichtung der Printmedien. „Es galt damals, einem Bundespressegesetz mit staatlichen Aufsichtsinstanzen zuvorzukommen.“ (Studer 2004, S. 116) Seine Träger sind der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Deutsche Journalisten Union (dju) der Gewerkschaft Ver.di. Der Presserat schreibt sich selbst folgende Aufgaben zu: ▶ Eintreten für die Pressefreiheit ▶ Wahren des Ansehens der deutschen Presse ▶ Eintreten für den unbehinderten Zugang zu den Nachrichtenquellen ▶ Aufstellen und Fortschreiben von publizistischen Grundsätzen sowie Richtlinien für die redaktionelle Arbeit (Pressekodex) ▶ Behandlung von Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen auf Basis des Pressekodex <?page no="282"?> 282 13. Medienselbstkontrolle ▶ Beseitigung von Missständen im Pressewesen ▶ Ansprechpartner für Leser und Journalisten ▶ Selbstregulierung des Redaktionsdatenschutzes Dabei wird die journalistische Berichterstattung im Internet mit eingeschlossen. Der Presserat beurteilt die Beschwerden von Lesern über redaktionelle Veröffentlichungen in Printmedien sowie journalistisches Verhalten anhand des Pressekodex. Darüber hinaus hat er die Aufgabe der Selbstkontrolle im Redaktionsdatenschutz übernommen. Die öffentliche Rüge bei Verstößen gegen die Richtlinien des Deutschen Pressekodex stellt die härteste Sanktion des Beschwerdeausschusses dar und muss in einer der nächsten Ausgaben publiziert werden. Die zweitstärkste Maßnahme ist die Missbilligung. Hier ist eine Veröffentlichung erwünscht, aber nicht vorgeschrieben. Darüber hinaus kann der Presserat einen Hinweis an die betreffende Reaktion aussprechen. Folgende Themenblöcke sind Gegenstand des Pressekodex: Abbildung 22: Der Pressekodex des Deutschen Presserates Weiterhin hat der Deutsche Presserat (2010) nach dem Amoklauf in Winnenden am 11. März 2009 einen Praxis-Leitfaden herausgebracht, der die Berichterstattung über diese Straftat kritisch reflektiert und Empfehlungen für Reaktionen im Umgang mit derartigen Verbrechen anhand von journalistischen Verfehlungen aufzeigt. <?page no="283"?> 283 13.2 Deutscher Werberat 13.2 Deutscher Werberat Der Deutsche Werberat wurde als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, einer Interessensgemeinschaft aller Mitglieder der Werbebranche im Jahr 1972 gegründet. Das Gremium setzt sich aus 15 Experten der Werbewirtschaft zusammen. Dazu gehören Vertreter der werbenden Wirtschaft, der Medien, Agenturen, Werbeberufe und Agenturen. Der Werberat ist u. a. zuständig für die Bereiche TV, Print, Online und Mobile, Plakat, Kino, Soziale Medien und Sponsoring. Die Werbung für Parteien, Kirchen, Stiftungen, Vereine und Nichtregierungsorganisationen gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich der Medienselbstkontrollinstanz. Seine zentralen Aufgaben liegen in der Begutachtung und Bewertung von beanstandeten Werbemaßnahmen, der Informationsfunktion nach innen und außen sowie der Erarbeitung von Normen für die Werbebranche. Während es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mehrere Verhaltensrichtlinien unterschiedlicher Organisationen gibt, ist für die kommerzielle Produktwerbung der Werberat als Medienselbstkontrollinstanz in Deutschland zuständig (vgl. Schicha 2005, Deutscher Werberat 2012a und b). Sein Wirken richtet sich darauf, das Vertrauen der Verbraucher gegenüber der Werbekommunikation zu stärken. So werden vom Werberat eine Reihe von Verhaltensregeln vorgegeben, die neben den rechtlichen Vorgaben von Werbebeschränkungen aufgrund des Jugendschutzes entwickelt worden sind. Zusammenfassend lassen sich die Regeln des Werberates im Werbekodex wie folgt zusammenfassen: Es ist bei der Werbung laut den Grundregeln darauf zu achten, dass die Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral beachtet werden. Sie muss fair sein und eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewerkstelligen. Dabei darf das Vertrauen der Verbraucher sowie mangelndes Wissen und Erfahrung nicht missbraucht und ausgenutzt werden. Kindern und Jugendlichen darf weder körperlicher noch seelischen Schaden zugefügt werden. Diskriminierung ist ebenso untersagt wie die Erzeugung von Angst sowie die Instrumentalisierung von Unglück und Leid. Zudem dürfen keine die Sicherheit der Verbraucher gefährdenden Verhaltensweisen angeregt oder stillschweigend geduldet werden. Kinder und Jugendliche sollten weder zum Trinken alkoholhaltiger Getränke aufgefordert, noch trinkende bzw. zum Trinken auffordernde Kinder und Jugendliche in der Werbung gezeigt werden. <?page no="284"?> 284 13. Medienselbstkontrolle Bei den Lebensmitteln sollte mit der Werbung eine ausgewogene und gesunde Ernährung unterstützt werden. Werbeaussagen, die problematisches Spielverhalten fördern sind ebenso zu unterlassen wie die die Darstellung von unfallriskanten Bildmotiven und die Verwendung spezifischer Geräusche in der Radiowerbung (z. B. Handytöne). Bei der Reifenwerbung ist darauf zu achten, dass keine falschen Versprechen in Bezug auf die Wirksamkeit der Produkte bei Eis und Schnee vorgenommen werden. Werbung mit Prominenten darf nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden oder wie bei Politikern, um reine Informationszwecke ohne kommerzielle Absichten durchzuführen Abbildung 23: Grundregeln des Deutschen Werberates Stichwortartig lassen sich die Arbeitsschwerpunkte im Werbekodex des Deutschen Werberates wir folgt zusammenfassen: <?page no="285"?> 285 13.3 Deutscher Rat für Public Relations Abbildung 24: Der Werbekodex des Deutschen Werberates 13.3 Deutscher Rat für Public Relations Der 1987 gegründete Deutsche Rat für Public Relations hat 2012 in seinem Kommunikationskodex eine Reihe von Normen und Zielwerten aufgeführt, an die sich PR- und Kommunikationsfachleute halten sollten. Dazu gehören Transparenz, Integrität, Fairness, Wahrhaftigkeit, Loyalität und Professionalität (vgl. Funiok 2018). Diese Ziele wurden von den Trägerverbänden Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG), dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP), der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (DeGePol) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) verabschiedet. Auch wenn der Begriff „Qualität“ in dem Kodex nicht explizit auftaucht, geht es dennoch um Vorschläge, die normative und professionelle Qualitätskriterien für die PR-Branche beinhalten. Hierbei wird explizit auf die Verantwortung bei der beruflichen Qualifikation dieser Berufsgruppe verwiesen. Die folgenden Leitbilder sind demzufolge in der Aus- und Fortbildung zu vermitteln: ▶ Transparenz: Neben der Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten kommt es darauf an, dass der Absender der Botschaften klar erkennbar ist. <?page no="286"?> 286 13. Medienselbstkontrolle ▶ Integrität: Da es bei der Übernahme von Mandaten von PR-Mitarbeitern zu Interessenskonflikten kommen kann, ist die Übernahme derartiger Mandate nur zulässig, wenn das Vorgehen mit den Arbeit- oder Auftraggebern abgestimmt ist. ▶ Fairness: Hierbei sollte ein respektvolles Kommunikationsverhalten geachtet werden, das auf unredliche Praktiken wie Bestechung oder Nötigung verzichtet. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien dürfen nicht beeinträchtigt werden. Rassistische, sexistische und religiöse Diskriminierung werden untersagt. ▶ Wahrheit: Die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen sowie Gerüchten ist ebenso unzulässig wie üble Nachrede. ▶ Loyalität: Sie gilt gegenüber den Auftraggebern, dem Berufsstand und schließt den Respekt bezüglich der Vertraulichkeit von Informationen in Arbeits- und Kundenbeziehungen mit ein. ▶ Professionalität: Dabei geht es um ein klar konturiertes Arbeits-, Tätigkeits- und Berufsfeld, bei dem eine Abgrenzung zu anderen Berufen wie der Werbung, des Journalismus und der Unternehmensberatung zentral ist. Weiterhin kommt es darauf an, die Professionalisierung des PR-Tätigkeitsfeldes im Rahmen der Aus- und Fortbildung voranzutreiben. Zudem sollten die PR-Kodizes und Richtlinien beachtet werden. Die Beachtung der skizzierten Leitbilder soll schlussendlich dazu beitragen, dass die Presse-und Öffentlichkeit den entsprechenden ethischen Standards folgt und dadurch die Reputation des Berufsstandes steigt. PR-Kodizes PR-Kodizes besitzen die Aufgabe, ein Regelwerk zu entwickeln, das konkrete Normen für die PR-Arbeit vorgibt (vgl. Bentele 2005). Dadurch soll ein Instrumentarium geschaffen werden, das Leitlinien aufzeigt und potentielles Fehlverhalten in den Fokus rückt. Durch Kodizes werden Maßstäbe aufgezeigt, an denen sich der Berufsstand orientieren sollte, um berechtigten Ansprüchen auf der Basis konkreter Wertvorstellungen und kulturunabhängiger Moralprinzipien gerecht zu werden. So taucht die Unantastbarkeit der Menschenwürde als fundamentaler Maßstab in zahlreichen Kodizes auf. Gleichwohl ist dieser Begriff nicht leicht zu operationalisieren. Insofern sind hier immer Einzelfallentscheidungen bei konkreten Konflikten im Rahmen der Unterneh- <?page no="287"?> 287 13.3 Deutscher Rat für Public Relations menskommunikation erforderlich, um moralisch angemessene Handlungen zu bewerkstelligen. Die Glaubwürdigkeit der Unternehmenskommunikation steht dabei stets im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Es wird erwartet, dass offen und ehrlich über die Unternehmenspolitik informiert wird. Dies allein ist bereits ein zentraler ethischer Standard, den es zu beachten gilt. Insofern ist es wichtig, ein entsprechendes Regelwerk zu dokumentieren, das der PR Richtlinien gibt, wie ein angemessenes ethisches Handeln in dieser Profession zu bewerkstelligen ist (vgl. Avenarius 1998). Im Kontext der PR haben sich eine Reihe von Kodizes herausgebildet, in denen Leitlinien für das ethisch angemessene Verhalten im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt worden sind (vgl. Avenarius/ Bentele 2009). Dazu zählen zunächst generalisierbare deontologische Normen, die sehr allgemein gehalten sind, wie die Achtung der Menschenrechte und der Wahrheit, der Erwerb von Vertrauen sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zu den Kodizes gehören die Code d’Athenes, der Code de Lisabonne sowie die Grundsätze der Deutschen Public Relations Gesellschaft. Diese Kodizes sind den PR-Praktikern nach wie vor kaum bekannt (vgl. Förg 2004). Beim Blick auf die konkreten Inhalte lässt sich aufzeigen, dass die Code d’Athenes als internationale ethische Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit, die Menschenrechte und die Menschenwürde als zentrale Wertbasis für die PR-Fachleute reklamieren. Darüber hinaus wird ein freier Informationsfluss ebenso postuliert wie ein Agieren, das Vertrauen in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht. Weiterhin wird gefordert, dass Versprechungen und Verpflichtungen eingehalten werden. Dabei sollte die Wahrheit anderen Ansprüchen untergeordnet werden. Informationen, die keinen eindeutigen Quellennachweis besitzen, sollten nicht verbreitet werden. Jegliche Formen der Manipulation sind untersagt. Der Code de Lisbonne pocht im Rahmen allgemeiner beruflicher Verhaltensregeln ebenfalls darauf, die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ zu respektieren. Dabei wird insbesondere der Grundsatz der Meinungsäußerungsfreiheit sowie der Presse- und Medienfreiheit hervorgehoben. Aufrichtigkeit, moralische Integrität und Loyalität werden als zusätzliche ethische Kategorien formuliert. Spezifische Verhaltensnormen gegen Auftrag- und Arbeitnehmer verweisen u. a. auf Diskretion. Das Berufsgeheimnis ist zu respektieren. Vertrauliche Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Jegliche Form der Täuschung wird untersagt. Es existieren DRPR-Richtlinien für den Umgang mit Journalisten, die den angemessenen Umgang mit Pressegeschenken und Einladungen thematisieren. Zusätzliche <?page no="288"?> 288 13. Medienselbstkontrolle Richtlinien erörtern die Kontaktpflege im politischen Raum und postulieren ein Transparenzgebot der eigenen Rolle und der Auftraggeber sowie die Redlichkeit in Bezug auf vertrauliche Informationen. Weitere normative Vorgaben beziehen sich darauf, nur relevante Informationen zu verbreiten, die über einen Neuigkeitswert verfügen. Grundsätzlich sollten Irreführungen der Öffentlichkeit vermieden werden. Schleichwerbung ist untersagt (vgl. Deutscher Rat für Public Relations 2007). Die Kodizes haben insgesamt die Aufgabe, normative Leitlinien der Profession systematisch zu erfassen und zu kommunizieren. 13.4 Fazit „Politische Akteure sollten also grundsätzlich keinen Einfluss auf Journalisten und Medieninhalte bleiben.“ (Fengler 2016, S. 183) Medien sollten gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen einordnen, erklären und bewerten. Sie nehmen durch ihre Berichterstattung am öffentlichen Diskurs teil und sollten unabhängig von politischen und ökonomischen Einflüssen agieren. Im Verständnis einer notwendigen Gewaltenteilung ist eine freie Berichterstattung nur dann möglich, wenn diese Rahmenbedingungen erfüllt sind. Die negativen Erfahrungen mit der sogenannten Gleichschaltung der Medien im Nationalsozialismus, als Zensur und Propaganda die Berichterstattung dominiert haben gezeigt, dass Demokratie so nicht funktionieren kann (vgl. Schicha 2002). Gleichwohl machen Medien Fehler, die aufgezeigt und öffentlich gemacht werden müssen, damit sie sich nicht wiederholen und daraus gelernt werden kann. Es ist aber nicht die Aufgabe des Staates, die Medien zu kontrollieren. Medienselbstkontrolle ist daher zunächst wichtig, weil sie staatliche Kontrolle überflüssig macht. Somit trägt sie zur Pressefreiheit bei und wirkt einer Entdemokratisierung der Öffentlichkeit entgegen. Ihre Funktion ist seit den 1980er Jahren wegen der rasanten Entwicklung neuer Medien und der fortschreitenden Kommerzialisierung der alten noch bedeutender geworden dar (vgl. Baum u. a. 2005). Auf der Ebene der Organisationsethik ist der Stellenwert von unterschiedlichen Medienselbstkontrollinstanzen wie dem Presserat zentral. Dabei ist es wichtig, dass z. B. Sanktionen des Presserates wie Rügen eine breitere öffentliche Resonanz erfahren und die Beschäftigten in der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit profunde Kenntnisse über die Medienselbstkontrollinstanzen bereits <?page no="289"?> 289 13.5 Literatur im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten. Zudem sollte die Selbstkontrolle bei Verfehlungen gegenüber den eigenen Richtlinien aktiv werden und nicht nur öffentliche Einreichungen begutachten. Darüber hinaus ist zu diskutieren, ob ein Ethik-Kodex für alle Medien formuliert werden sollte (vgl. Leif u. a. 2006). Wichtig ist zudem die Möglichkeit, dass die Medienselbtkontrollinstanzen stets unabhängig von staatlichen und politischen Einflüssen ihre Arbeit leisten können (vgl. Lilienthal 2009). Insgesamt sollte die Medienregulierung transparenter werden. Die Zivilgesellschaft sowie Ombutsleute und Medienethiker sollten stärker in die Diskurs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Darüber hinaus sollte die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden auch durch die Medienselbstkontrolle unterstützt werden (vgl. Stapf 2015 und 2016). 13.5 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) Avenarius, Horst (1998): Die ethischen Normen der Public Relations. Kodizes, Richtlinien. Freiwillige Selbstkontrolle. Neuwied. Avenarius, Horst / Bentele, Günter (Hrsg.) (2009): Selbstkontrolle im Berufsfeld Public Relations. Reflexionen und Dokumentation. Wiesbaden. Baum, Achim u. a. (Hrsg.) (2005): Handbuch Medienselbstkontrolle. Wiesbaden. 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Das Konzept der Selbstverpflichtung und Selbstregulierung In: Duve, Freimut / Haller, Michael (Hrsg.): Leitbild Unabhängigkeit. Zur Sicherung publizistischer Verantwortung. Konstanz, S. 107-130. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (Hrsg.) (o. J.): Kinder und Jugendliche schützen. Alternskennzeichen für Computer- und Videospiele. Berlin. <?page no="293"?> 293 13.5 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) 14. Fazit und Ausblick Die Medienethik leistet einen systematischen Beitrag auf der Suche nach einem angemessenen Umgang unterschiedlicher medialer Angebote und Formate. Der Ruf nach einer Medienethik wird laut, wenn vermeintlich dramatische Verfehlungen im Medienbereich für öffentliche Empörung sorgen. Es ist wenig überraschend, dass immer wieder Fälle aufgezeigt werden, in denen die Glaubwürdigkeit der Medienberichterstattung ihr Ansehen verliert, wobei Einzelfälle nicht den Eindruck erwecken sollten, dass die Mehrzahl der Berichte in den Medien manipulativen Tendenzen folgt. Die Aufgabe einer Medienethik besteht keinesfalls darin, den „moralischen Zeigefinger“ bei ethisch fragwürdiger Berichterstattung anhand von skandalträchtigen Einzelfällen zu erheben. Sie soll vielmehr als Steuerungs- und Reflexionsinstanz die normativen Begründungswege im Umgang mit medialen Ausprägungen, Inhalten und Rezeptionsweisen analysieren. Eine reflektierte Medienethik findet im Spannungsfeld zwischen Ideal- und Praxisnormen statt. Hohe moralische Ansprüche auf der Idealebene lassen sich aufgrund der realen Gegebenheiten der Medienpraxis in der Regel nicht umsetzen. Die Aufgabe einer konstruktiven Medienethik liegt darin, abstrakte ethische Moralkonzeptionen so zu operationalisieren, dass sie eine Orientierungshilfe bei moralisch fragwürdigen Medienentwicklungen liefern. Daher ist es unverzichtbar, sich mit den Rahmenbedingungen der Medienpraxis kritisch auseinanderzusetzen, um einen Zugang zu den konkreten Problemen zu bekommen, die zu reflektieren und zu bewerten sind. Eine adäquate Medienethik entlässt weder die Medienschaffenden aller Kommunikationsberufe, noch das Publikum aus der Verantwortung. Nur im Zusammenspiel aller Akteure lässt sich eine verantwortungskritische Reflexion von Medieninhalten bewerkstelligen, an die sich eine mündige Partizipation der Bürger am politischen, kulturellen und sozialen Entwicklungsgeschehen anschließt. Sie muss grundsätzlich über fallbezogene Problembeschreibungen hinausgehen und stattdessen die Strukturbedingungen und Handlungsspielräume aufzeigen, unter denen Medienbetreiber und Medienbetriebe in einer kommerziell orientierten Medienlandschaft agieren. Gleichwohl existieren spezifische Rahmenbedingungen und Strukturen, die verhindern, dass die Ansprüche an eine angemessene und informative Berichterstattung eingelöst werden können. Sie stehen in einem Spannungsver- <?page no="294"?> 294 14. Fazit und Ausblick hältnis zu den faktischen Gegebenheiten der journalistischen Praxis, die durch Konkurrenzdruck, kommerzielle Interessen und Zeitdruck geprägt sind. Der Zwang zur Aktualität schränkt strukturell die Möglichkeit zur umfassenden Recherche, zur Überprüfung und zur Hintergrundinformation ein. Es darf nicht übersehen werden, dass Medien in Deutschland - bis auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter - dem Markt- und nicht dem Integrationsmodell folgen. Sie sind auf Werbeinnahmen und den Verkauf, Klicks und Einschaltquoten angewiesen, um wirtschaftlich existieren zu können. Gleichwohl ist die Ressource Glaubwürdigkeit ein zentraler Faktor für das Vertrauen der Kunden und Rezipienten. Wenn die Reputation eines Mediums abnimmt, leidet die Akzeptanz der Kundschaft. Dies kann zu Umsatzeinbrüchen auf dem Werbemarkt führen. Insofern sollten Medienunternehmen auch aus strategischen Gründen darauf achten, ethischen Leitlinien zu folgen, um den gewünschten ökonomischen Erfolg zu haben. Es ist weiterhin wichtig, dass die medienethische Debatte auch auf Impulse aus anderen Fachdisziplinen angewiesen ist. So sollte u. a. auch auf die Expertisen der Pädagogik und Rechtswissenschaft zurückgegriffen werden, um normative Fragen im medialen Zusammenhang zu erörtern. Weiterhin ist eine begrüßenswerte Ausdifferenzierung im Bereich der Medienethik zu beobachten, da normative Fragen u. a. in der Genderforschung, der Journalistik, der Visuellen Kommunikation und der Organisationskommunikation thematisiert werden. Eine umfassende schulische, betriebliche und universitäre Ausbildung, die medienethische Aspekte kritisch reflektiert, ist zusätzlich von zentraler Bedeutung. So könnte ein Fach Medienkunde konstruktiv dazu beitragen, technische und soziale Medienkompetenz zu fördern. Abschließend ist zu konstatieren, dass der vorliegende Band nur eine kleinen Einblick in normative Problemfelder von Medien liefern konnte. Einzelananalysen von der Sportberichterstattung bis hin zur Kriegsberichterstattung sind bei der Analyse insgesamt ebenso erforderlich wie die Reflexion der technischen Weiterentwicklung im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Bei computergestützten Prozessen stellt sich vor allen die Frage nach der Verantwortung und Transparenz im Umgang mit automatisierten Prozessen der Medienentwicklung. <?page no="295"?> 295 13.5 Literatur (Alle Links wurden zuletzt am 9. Februar 2019 abgerufen) III Ressourcen <?page no="297"?> 297 15.1 BILDblog.de 15. Medienethische und medienkritische Initiativen Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich einigen der nachfolgend aufgeführten Initiativen mitarbeite. Ich bin Mitglied der DGPuK-Fachgruppe Kommunikations- und Medienethik, im Fachbeirat des Erfurter Netcode aktiv, sowie als Jurymitglied der Initiative Nachrichtenaufklärung e. V. und beim Netzwerk Medienethik tätig. 15.1 BILDblog.de BILDblog.de ist ein 2004 von den Medienjournalisten Stefan Niggemeier und Christoph Schultheis gegründeter Watchblog, der sich zunächst die Arbeit der BILD-Zeitung, der BILD am Sonntag und bild.de kritisch reflektierte. Seit 2009 wird Medienkritik an anderen Publikationen geübt. Der Fokus richtet sich u. a. auf fehlerhafte Berichte durch schlechte Recherche, Schleichwerbung und Verstöße gegen den Pressekodex. Der Blog wurde u. a. durch die Deutsche Welle, dem Grimme-Institut und dem Netzwerk Recherche ausgezeichnet. Weitere Infos finden sich unter: www.bildblog.de 15.2 Bischöfliche Medienstiftung Die Stiftung zur Förderung der sozialen Kommunikation durch die Medien - Medienstiftung wurde 1996 als selbstständige kirchliche Stiftung durch den damaligen Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart Walter Kasper errichtet. Durch die Stiftung werden u. a. medienspezifische Fachtagungen, Publikationen und Studien sowie die Medienarbeit mit Geflüchteten finanziert. Darüber hinaus werden Materialien zur Medienerziehung wie z. B. Kinderschutzprogramme für das Internet gefördert. Weitere Infos finden sich unter: www.medienstiftung.info 15.3 Bündnis gegen Cybermobbing e.V. Das Ziel des Bündnisses besteht darin, die Gesellschaft über das Thema Cybermobbing aufzuklären und dafür zu sensibilisieren. Zudem geht es der Initiative um Prävention und konkrete Hilfemaßnahmen. Sie sieht sich als Ratgeber für die Politik und verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Eindämmung des Problems <?page no="298"?> 298 15. Medienethische und medienkritische Initiativen Cybermobbing zu erreichen. Es werden Bildungsinstitutionen und Medienorganisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz beraten Im Rahmen eines ERASMUS Projekts arbeitet das Bündnis mit anderen europäischen Ländern zusammen, um weitere Präventionsmaßnahmen zur Unterstützung von Lehrenden zu entwickeln. Dafür werden Präventionsprogramme für Schulen entwickelt. Unterstützt wird das Bündnis u. a. durch die ARAG, die Hochschule der Medien in Stuttgart, FOCUS-Schule, das hessische Sozialministerium, die Malteser und die Universität Koblenz Landau. Weitere Infos finden sich unter: www.buendnis-gegen-cybermobbing.de 15.4 Bundeszentrale für politische Bildung Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt regelmäßig Publikationen mit normativen Bezügen heraus und veranstaltet Tagungen, in denen medienethische Aspekte angesprochen werden. Weitere Infos finden sich unter: www.bpb.de 15.5 Correctiv Die durch verschiedene Stiftungen geförderte GmbH ist eigenen Angaben zufolge das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum. Die Organisation sieht sich dem Gemeinwohl verpflichtet. Neben investigativem Journalismus bietet die Initiative Bildungsveranstaltungen, Tagungen, Workshops und Diskussionsrunden an. Faktenchecker überprüfen Texte, Fotos und Videos auf ihren Wahrheitsgehalt. Die angeschlossene Reporterfabrik vermittelt journalistisches Wissen und Handwerk an interessierte Bürger und bietet Fortbildungsangebote für Journalisten an. Weitere Infos finden sich unter: www.correctiv.de 15.6 Demokratiezentrum Baden-Württemberg Die vom baden-württembergischen Ministerium für Soziales und Integration sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Initiative sieht sich als Bildungs-, Dienstleistungs- und Vernetzungszentrum im Handlungsfeld Extremismus, präventiver Bildungsarbeit und Menschenrechtsbildung. Es bietet Beratung, Workshops, Vorträge und Planspiele zu den Themenfeldern Hate-Speech, Flucht und Migration sowie Populismus <?page no="299"?> 299 15.7 DGPuK-Fachgruppe Kommunikations- und Medienethik an. Darüber hinaus gibt es Beratungsangebote im Bereich Rechtsextremismus und rechte Gewalt u. a. für Lehrkräfte, Jugendliche, Vereine und Schulklassen. Weitere Infos finden sich unter: www.demokratiezentrum-bw.de 15.7 DGPuK-Fachgruppe Kommunikations- und Medienethik Die Fachgruppe „Kommunikations- und Medienethik“ der Deutschen Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft ist ein Forum für den wissenschaftlichen Austausch über kommunikations- und medienethische Themen. Die Aufgabe der Fachgruppe besteht darin, die Auseinandersetzung über theoretisch-wissenschaftliche und praktisch-anwendungsbezogene Aspekte der Ethik innerhalb der deutschsprachigen Kommunikations-, Publizistik- und Medienwissenschaft zu intensivieren. Die Fachgruppe kooperiert mit dem Netzwerk Medienethik. Weitere Infos finden sich unter: www.dgpuk.de/ de/ kommunikations-und-medienethik.hml 15.8 Erfurter Netcode e.V. Bei dem Verein handelt es sich um eine Initiative mehrerer Landesmedienanstalten, der evangelischen und katholischen Kirche sowie der Bundeszentrale für politische Bildung. Das Ziel des Erfurter Netcode besteht darin, Kindern das Internet als Lebensraum zu eröffnen. Die Initiative sucht die medienethische Auseinandersetzung mit den Anbietern und regt die Entwicklung von Qualitätsstandards an und vergibt ein Qualitätssiegel für herausragende Internetangebote für Kinder. Das Ziel des Netcode-Siegels liegt darin es, den Anbietern eine imagewirksame Orientierung zu bieten und gute Internetseiten für ihre Kinder zu empfehlen sowie einen Diskussionsprozess mit Anbietern, Nutzern, Eltern, Pädagogen und der interessierten Öffentlichkeit über die Kriterien von qualitätsvollen Angeboten für Kinder zu führen. Der Erfurter Netcode arbeitet mit unterschiedlichen Universitäten und Wissenschaftlern zusammen, die auf dem Gebiet der Kindermedien arbeiten. Der Netcode fördert zudem die wissenschaftliche Forschung und den internationalen Austausch zu Fragen der Internet-Kindermedien. Weitere Infos finden sich unter: www.erfurter-netcode.de <?page no="300"?> 300 15. Medienethische und medienkritische Initiativen 15.9 Initiative Nachrichtenaufklärung e.V. Die Initiative Nachrichtenaufklärung e. V. ist eine medienkritische Nicht-Regierungsorganisation. Sie macht die Öffentlichkeit regelmäßig auf Themen und Nachrichten aufmerksam, die von den deutschen Massenmedien vernachlässigt werden. Einmal jährlich präsentiert die INA die Top Ten der vernachlässigten Nachrichten. Diese werden im Rahmen von Rechercheseminaren an verschiedenen Hochschulen und Universitäten erhoben und von einer Jury aus Journalisten und Wissenschaftlern festgestellt. Zur Jury der INA gehören neben mir u. a. Marco Bertolaso (Deutschlandfunk), Hektor Haarkötter (Hochschule Rhein-Sieg in Bonn), Horst Pöttker (Universität Dortmund) und Günther Wallraff. Zudem organisiert die INA zusammen mit der Nachrichtenredaktion des Deutschlandfunks das jährliche Kölner Forum für Journalismuskritik, bei dem der Günter-Wallraff-Preis verliehen wird. Weitere Infos finden sich unter: www.derblindefleck.de 15.10 Initiative Qualität im Journalismus Das Ziel der Initiative Qualität im Journalismus besteht darin, die Qualität im Journalismus zu fördern und zu sichern. Sie sieht sich als Netzwerk, das Aktivitäten zur Qualitätssicherung in den Medien bündelt und durch Veranstaltungen, Diskurse und Koordination fördert. Hierbei beteiligen sich Verbände, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen aus Presse und Rundfunk, Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft, Medien(selbst)kontrolle und Medienpublizistik. Zu den Partnern gehören u. a. der Deutsche Journalistenverband, die ARD.ZDF-Medienakademie, die Bundeszentrale für politische Bildung, die Deutsche Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft, die Medienanstalten und das Netzwerk Medienethik. Weitere Infos finden sich unter: www.initiative-qualitaet.de 15.11 Institut für Digitale Ethik Das Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien Stuttgart widmet sich der Medienethik im Kontext der Digitalisierung. Es dient als Dialogforum für den intra- und interdisziplinären Austausch zwischen Medienwissenschaft, Medienpraxis und Medienpolitik. Eine der Kernaufgaben des IDE besteht darin, Analysen ethischer Konfliktpotenziale vorzunehmen. Hierzu ge- <?page no="301"?> 301 15.12 Interdisciplinary Centre for Media Ethics hören neben gesellschaftsethischen Implikationen auch rechtsethische Herausforderungen. Ein zentrales Forschungsgebiet sind Big Data und Technologien im Bereich der Mensch-Maschine-Interaktion sowie die menschenzentrierte Entwicklung und Gestaltung innovativer Interaktionstechnologien, für deren gesellschaftliche Akzeptanz Werte wie Vertrauen, Verantwortung, Autonomie und Transparenz Schlüsselfunktionen darstellen. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit durch Veranstaltungen für aktuelle Themen der Medienethik sensibilisiert werden. Neben der Forschung und Lehre spielt die Förderung von Digitalkompetenzen eine zentrale Rolle. Weitere Infos finden sich unter: www.digitale-ethik.de 15.12 Interdisciplinary Centre for Media Ethics 2015 wurde das Interdisciplinary Media Ethics Centre an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gegründet. Dem Zentrum stehen Larissa Krainer (Alpen-Adria Universität Klagenfurt) und Michael Litschka (FH St. Pölten) vor. Mit der Leitung des Advisory Boards wurde Matthias Rath (PH Ludwigsburg) betraut. Dabei handelt es sich um eine Forschungs- und Beratungseinrichtung, die sich mit Fragen der Ethik in der mediatisierten Welt beschäftigen und den aktiven Austausch mit Medienpraktikern und Medienpolitikern suchen will. Das IMEC möchte in einem Expertenpool Wissenschaftler versammeln und mit Medienpraktikern kooperieren. Weitere Infos finden sich unter: www.oeaw.ac.at/ en/ austrian-academy-of-sciences/ 15.13 Jugendschutz.net Jugendschutz.net ist ein gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet verbessert. Die Initiative arbeitet mit einem gesetzlichen Auftrag, der im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgelegt ist. Dabei werden Online-Inhalte systematisch kontrolliert und Beschwerden bearbeitet. Inhaltlich geht es u. a. um die Themenfelder Cybermobbing und sexuelle Belästigung, politischen Extremismus und sexuelle Ausbeutung. In Jahresberichten, Faltblättern und Broschüren werden Gefahren und Risiken ebenso dargelegt wie Schutz- und Partizipationsoptionen. Die Finanzierung wird u. a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Kommission für Jugendmedienschutz der <?page no="302"?> 302 15. Medienethische und medienkritische Initiativen Landesmedienanstalten bewerkstelligt. Zu den Kooperationspartnern gehören z. B. das Bundeskriminalamt, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter und der Verband der deutschen Internetwirtschaft. Weitere Infos finden sich unter: www.jugendschutz.net 15.14 Klicksafe Klicksafe ist ein Programm der Europäischen Union. Es wird gemeinsam von der Landezentrale für Medien und Kommunikation (LKM) Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) umgesetzt. Die Initiative gibt Schriften für Fachkräfte, Eltern, Pädagogen und Betroffene, u. a. zu dem Themenfeldern „Cyber-Mobbing“ und „Hate Speech“ heraus. Weitere Infos finden sich unter: www.klicksafe.de 15.15 Mediasmart Der 2004 von werbetreibenden Unternehmen gegründete Verein Mediasmart ist eine von der EU-Kommission anerkannte gemeinnützige internationale Bildungsinitiative, die sich für die Förderung von Werbe- und Medienkompetenz bei Kindern engagiert. Die Ziele liegen darin, Eltern und pädagogischen Fachkräften praktische Tipps und Hilfestellungen beim Thema Werbeerziehung zu geben. Es werden Unterrichtsmaterialien zur Werbekompetenzförderung in der Grundschule zur Verfügung gestellt Für Lehrkräfte an Grundschulen bietet Media Smart Fortbildungen zum Thema Werbekompetenz an. Zu den Mitgliedern von Mediasmart gehören u. a. die Unternehmen Ferrero, Lego, Mattel und Super- RTL sowie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft und der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie. Der Expertenbeirat setzt sich u. a. durch Stefan Aufenanger (Universität Mainz), Leopold Grün (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen), Kai Hanke (Kinderhilfswerk) und Lidia de Reese (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) zusammen. Weitere Infos finden sich unter: www.mediasmart.de 15.16 Medienbewusst.de kinder.medien.kompetenz Die an der Technischen Universität Illmenau angesiedelte Informationskampagne Medienbewusst.de kinder.medien.kompetenz wurde 2008 von Studierenden der Angewandten Medienwissenschaft am Institut für Medien- und <?page no="303"?> 303 15.17 Netzwerk Medienethik Kommunikationswissenschaft gegründet. Das von Medienexperten wissenschaftlich unterstützte redaktionell betriebene Onlineportal informiert über die Chancen und Risiken moderner Medien. Der Schwerpunkt der Arbeit richtet sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Journalistische Berichte, themenbezogene Reportagen, Experteninterviews und Praxistipps sollen dazu beitragen, Eltern und Pädagogen für einen kindgerechten Umgang mit modernen Medien zu sensibilisieren und die Medienkompetenz zu fördern. Die Initiative wird durch die Moderationen Nina Ruge und Denis Wilms, die Sportler Kati Wilhelm und Philipp Lahm sowie die Schauspielerin Ann-Kathrin Kramer unterstützt. Weitere Infos finden sich unter: www.medienbewusst.de 15.17 Netzwerk Medienethik Das 1997 gegründete Netzwerk Medienethik verbindet den medienkritischen Diskurs im deutschsprachigen Raum. Dabei wird das Ziel verfolgt, die medienethische Orientierung im Medienbereich zu fördern. Es dient als Plattform und Ort der Vernetzung und arbeitet mit medienethisch interessierten Personen und Institutionen zusammen. Als unabhängige Arbeitsgemeinschaft initiiert das Netzwerk Dialoge zwischen Theoretikern und Praktikern. So diskutieren Wissenschaftler u. a. mit Journalisten, Medienpolitikern, Lehrern, Verlegern und Bloggern. Die jeweils im Februar stattfindenden Jahrestagungen stellen ein Gesprächsforum zu Fragen der Medienethik dar. Weitere Infos finden sich unter: www.netzwerk-medienethik.de 15.18 Netzwerk Recherche Das 2001 gegründete und von mehreren Stiftungen unterstützte, aber politisch unabhängige Netzwerk Recherche befasst sich mit medienpolitischen Fragen, formuliert Positionspapiere und bietet regelmäßig Fachtagungen und Weiterbildungsseminare an. Das zentrale Ziel liegt darin, die journalistische Recherche in der Ausbildung zu fördern und in der Medienpraxis zu stärken. Es vergibt als Leuchtturm sowohl einen jährlichen Preis für eine herausragende Rechercheleistung als auch einen Negativ-Preis für Informationsblockierer. Preisträger der sogenannten verschlossenen Auster waren in den letzten Jahren u. a. Facebook, der ADAC, die Deutsche Bischofskonferenz, der Bundesverband Deutscher Banken, das Internationale Olympische Komitee und der Aldi-Konzern. <?page no="304"?> 304 15. Medienethische und medienkritische Initiativen Weitere Infos finden sich unter: www.netzwerkrecherche.org 15.19 Otto-Brenner-Stiftung Die Wissenschaftsstiftung der IG-Metall veranstaltet regelmäßig Tagungen und gibt Studien zu medienspezifischen Themen heraus, die kostenlos im Internet heruntergeladen werden können. Neben dem Verhältnis zwischen Parteien und Medien (u. a. AFD, FDP) werden in den Publikationen zahlreiche journalistische Arbeitsfelder aus dem Sport- und Boulevardjournalismus ebenso kritisch ausgewertet wie konkrete Sendeformate (z.B.TV-Politikmagazine, Satiresendungen und politische Talkshows). Weiterhin sind Programmanalysen über öffentlich-rechtliche Fernsehanbieter vorgelegt worden sowie Untersuchungen über Tarifkonflikte in den Medien und zur Berichterstattung über die „Flüchtlingskrise“. Weitere Infos finden sich unter: www.otto-brenner-stiftung.de 15.20 Stiftung Neue Verantwortung Die Themen- und Arbeitsschwerpunkte des Forschungsinstitutes liegen u. a. im Bereich der Digitalen Grundrechte sowie der Überwachung und der Transparenz. Es geht weiterhin um IT- und Cyber-Sicherheit, Künstliche Intelligenz und Desinformationen in der digitalen Öffentlichkeit. Zu den Projektmitarbeitern gehören u. a. Leonie Beining, Alexander Sängerlaub und Ben Scott. Die Stiftung wird durch Fördermittel gemeinnütziger Stiftungen, Universitäten und öffentlichen Institutionen unterstützt. Dazu gehören u. a. das Auswärtige Amt, sowie die Bertelsmann- BMW-, Evonik-, Heinrich-Böll- und Robert-Bosch-Stifung. Weitere Infos finden sich unter: www.stiftung-nv.de/ de 15.21 Verein zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle e.V. Der Verein zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle (FPS) mit Sitz in München verfolgt die Aufgabe, die öffentliche Wahrnehmung der publizistischen Selbstkontrolle zu stärken und für eine Verbesserung ihrer Transparenz einzutreten. Das Ziel des FPS besteht darin, einen kritischen öffentlichen Diskurs über die publizistische Selbstkontrolle unabhängig von organisierten Interessen zu führen. Der Verein verleiht seit 2016 den Medienpreis „Medien <?page no="305"?> 305 15.22 Zentrum für Ethik der Medien und der Digitalen Gesellschaft Spiegel“. Dabei werden Produkte, Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die die öffentliche Aufgabe der Medien ebenso thematisieren wie deren Abweichungen. Die bisherigen Preisträger waren Aleana Jabarine (ZEITOnline) sowie Bastian Berber und Sintje Stadtlich (ZAPP). Weitere Infos finden sich unter: www.publizistische-selbstkontrolle.de 15.22 Zentrum für Ethik der Medien und der Digitalen Gesellschaft Das von Klaus-Dieter Altmeppen und Alexander Filipovic geleitete Zentrum ist eine Kooperation der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Hochschule für Philosophie München. Es arbeitet u. a. im Bereich der ethischen Digitalisierungsforschung. Zu den Partnern gehören Unternehmen, Universitäten, Schulen, Bildungswerke und Nicht-Regierungsorganisationen. Darüber hinaus gibt es eine Kooperation mit dem Institut für Digitale Ethik an der Hochschule der Medien Stuttgart, dem Masterstudiengang Medien-Ethik-Religion an der Universität Erlangen-Nürnberg und dem Netzwerk Medienethik. Weitere Infos finden sich unter: www.zemdg.de <?page no="307"?> 307 16.1 Monographien 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik Nachfolgend findet sich eine Kurzübersicht über einige aktuelle Publikationen zur Medienethik, die in den letzten Jahren im deutschsprachigen Raum erschienen sind. Eine kommentierte Aufstellung von Büchern aus den Jahren 1984-2009 zum Thema ist in dem Handbuch Medienethik (2010) publiziert worden, das von Carsten Brosda und mir herausgegeben worden ist. 16.1 Monographien Friedrichsen, Mike / Gertler, Martin (2011): Medien zwischen Ökonomie und Qualität. Baden-Baden Das Buch zeigt die Mechanismen und Zusammenhänge sowie staatliche Regulierungsinstanzen für den Medienmarkt in Deutschland auf, der primär ökonomischen Regeln folgt. Darüber hinaus werden journalistische Qualitätskriterien benannt, die normativen Leitlinien folgen. Die Ethik fungiert hierbei als Steuerungsinstrument, das unterschiedliche Verantwortungsebenen aufzeigt und diese auf die Medienbranche anwendet. Kepplinger, Hans Matthias (2017): Totschweigen und Skandalisieren: Was Journalisten über ihre eigenen Fehler denken. Köln. Insgesamt weist der Band auf zahlreiche Verfehlungen im Rahmen der Medienberichterstattung hin. Er zeigt Faktoren und strukturelle Rahmenbedingungen auf, die derartige Entwicklungen begünstigen. Insofern leistet die Publikation einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsdebatte des Journalismus und formuliert normative Richtlinien für eine angemessene Form der Informationsvermittlung. Meine Rezension zu dem Band ist in der Fachzeitschrift Medien- und Kommunikationswissenschaft 2/ 2018 erschienen und kann dort online abgerufen werden unter: www. archiv.ub.uni-marburg.de/ ep/ 0002/ article/ view/ 7868/ 7671 Lischka, Michael (2013): Medienethik als Wirtschaftsethik medialer Kommunikation. Zur ethischen Rekonstruktion der Medienökonomie. München <?page no="308"?> 308 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik Das Buch widmet sich der ethischen Rekonstruktion auf den für die Medienwirtschaft relevanten Ebenen der Medienökonomie, den Medienunternehmen und dem Medienmanagement. Hierbei fungiert die Medienethik als Selbstreflexion der Medienökonomik. Als normative Grundkonzepte einer ökonomischen Medienethik werden u. a. Fairness, Altruismus und Reziprozität aufgezeigt. Schlussendlich wird Medienethik als Wirtschaftsethik in der Medien- und Kommunikationswissenschaft verortet. Meier, Klaus (2014): Die Redaktion als Institution der Medienethik. Wiesbaden. Der Beitrag ist eine erweiterte Fassung des im Handbuch Medienethik erschienen Aufsatzes, der Grundsätze der redaktionellen Ethik ebenso aufgreift wie kooperative Verantwortungsdimensionen von Redaktionen. Zudem werden zentrale Beispiele einer redaktionell institutionalisierten Ethik dokumentiert. Misselhorn, Catrin (2018): Grundfragen der Maschinenethik. Stuttgart Der Band geht der Frage nach, ob Maschinen überhaupt moralisch handeln dürfen oder sollen. Aus einer interdisziplinären Perspektive (Philosophie, Informatik, Robotik) widmet sich die Autorin exemplarisch normativen Entscheidungsprozessen, die im Zusammenhang u. a. mit autonomen Waffensystemen, Pflegerobotern und autonomen Fahrzeugen auf der Basis Künstlicher Intelligenz zu entscheiden sind. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass Maschinen - wenn überhaupt - bestenfalls in einem funktionalen Sinn moralische handeln können. Im Vergleich zum Menschen fehlen ihnen Fähigkeiten wie Bewusstsein, Willensfreiheit und Selbstreflexion. Röben, Bärbel (2013): Medienethik und die „Anderen“. Multiperspektivität als neue Schlüsselkompetenz. Wiesbaden Die Autorin plädiert für mehr Toleranz und Gerechtigkeit gegenüber Frauen und gesellschaftlichen Minderheiten im Rahmen der Medienberichterstattung. Sie fordert eine multiperspektivische Schlüsselkompetenz, die ethnische und soziale Perspektiven einschließt, ohne spezifische Gruppen auszugrenzen. Medienethisches Handeln basiert dabei auf einer Herstellung von Öffentlichkeit durch transparentes und unabhängiges Handeln, das auf dem Respekt gemeinsamer Werte beruht und Orientierung ermöglichen soll. Meine Rezension zu der Monographie findet sich in der Zeitschrift Medien- und Kommunikationswissenschaft und ist online verfügbar unter: <?page no="309"?> 309 16.2 Sammelbände www.nomos-elibrary.de/ 10.5771/ 1615-634x-2013-3-435/ baerbel-roeben-2013-medienethik-und-die-anderen-multiperspektivitaet-als-neue-schluesselkompetenz-wiesbaden-springer-vs-jahrgang-61-2013-heft-3 Wilhelm, Ulrich (2018): Medienethik im digitalen Zeitalter. Freiburg, Basel, Wien. Der Band dokumentiert eine Rede, die der ehemalige Regierungssprecher und aktuelle Intendant des Bayrischen Rundfunks Wilhelm in der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom gehalten hat. Er widmet sich den gesellschaftlichen Phänomenen der Individualisierung bei der Medienrezeption und den Empfehlungsalgorithmen von Suchmaschinen im Internet. Er rekurriert auf eine zunehmende Unübersichtlichkeit durch die Partizipation neuer Akteure im Medienbereich, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen. Wilhelm weist zudem auf die Möglichkeiten der Bildmanipulation im digitalen Zeitalter hin. Als Lösungsmöglichkeit für eine medienethische Orientierung wird die Entschleunigung benannt, die eine Reflexion für präzises Arbeiten ermöglichen soll. Darüber hinaus postuliert der Autor neben einer medienpädagogischen Orientierung dafür, dass die Medienschaffenden sich ihrer Verantwortung stellen sollten. 16.2 Sammelbände Dabrowski, Martin / Wolf, Judith / Abmeier, Karlies (Hrsg.) (2014): Ethische Herausforderungen im Web 2.0. Paderborn Der Tagungsband analysiert aus interdisziplinären Perspektiven Aspekte der Transparenz und Intransparenz am Beispiel sozialer Netzwerke wie Facebook. Weiterhin werden ethisch motivierte Regulierungsbemühungen für das Internet ebenso analysiert wie deren Grenzen. Zudem geht es um technische und ethische Aspekte netzpolitischer Debatten, die dazu beitragen sollen, die digitale Kluft zu verringern. Schließlich werden Kriterien für eine angemessene Internetethik ebenso aufgezeigt wie normative Regeln als Orientierungsvorschläge für die vernetzte Informationsgesellschaft. Gapski, Harald (Hrsg.) (2015): Big Data und Medienbildung. Zwischen Kontrollverlust, Selbstverteidigung und Souveränität in der digitalen Welt. Schriftenreihe zur digitalen Gesellschaft NRW, Band. 3, Düsseldorf und München. <?page no="310"?> 310 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik Der Sammelband widmet sich dem Phänomen Big Data und skizziert Perspektiven für die erziehungswissenschaftliche Medienforschung und Jugendmedienarbeit. Zudem wird der Schutz der Privatsphäre mit den Herausforderungen für eine Medienethik in der medienpädagogischen Praxis thematisiert. Der Band ist online verfügbar unter: www.grimme-institut.de/ schriftenreihe/ downloads/ srdg-nrw_band03_big-data-und-medienbildung.pdf Heesen, Jessica (Hrsg.) (2016): Handbuch Medien- und Informationsethik. Stuttgart. Das Handbuch bietet einen umfassenden Überblick über die zentralen Begriffe und vermittelt Einblicke in den aktuellen Forschungsgegenstand von ausgewählten Feldern der Kommunikations- und Medienethik. Das Untersuchungsspektrum reicht von Kontexten (u. a. Medienphilosophie, Mediensoziologie, Technikethik) über Leitwerte (u. a. Freiheit. Wahrheit, Verantwortung) bis hin zu informationstechnischen Herausforderungen (u. a. Algorithmen, Computerspiele, Cyberkriminalität). Darüber hinaus werden problematische Inhalte wie Propaganda, Gewaltdarstellungen und Pornografie ebenso thematisiert wie ethische Einzeldiskurse der Bildethik, Werbeethik und Hackerethik. Meine Rezension zu dem Sammelband ist in der Fachzeitschrift Medien- und Kommunikationswissenschaft 1/ 2018 erschienen und kann dort online abgerufen werden unter: www.nomos-elibrary.de/ 10.5771/ 1615-634X-2018-1-75/ literatur-besprechungen-jahrgang-66-2018-heft-1 Kasper, Kai / Gräser, Lars / Riffi, Aycha (Hrsg.) (2017): Online Hate Speech. Perspektiven auf eine neue Form des Hasses. Marl. Das Buch setzt sich mit dem Phänomen der Hassreden im Internet aus juristischer, pädagogischer, politischer und psychologischer Perspektive auseinander. Dabei richtet sich der Fokus u. a. auf Online-Spiele. In Fachaufsätzen, Projektberichten und Interviews werden Umgangsformen und Gegenstrategien gegenüber den Formen des Hasses im Netz aufgezeigt und Initiativen vorgestellt, die hierbei konstruktiv mitwirken. Der Band ist online verfügbar unter: www.grimme-institut.de/ fileadmin/ Grimme_Nutzer_Dateien/ Akademie/ Dokumente/ SR-DG-NRW_04-Online-Hate-Speech.pdf Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmediananstalten (Hrsg.) (2011): Zarte Bande versus Bondage: Positionen zum Jugendmedienschutz in einem sexualisierten Alltag. München. <?page no="311"?> 311 16.2 Sammelbände Der Band beschäftigt sich mit den medialen Bildern von Sexualität aus der Perspektive des Jugendschutzes. Politiker, Medienmacher und Wissenschaftler setzen sich mit juristischen Aspekten von Pornographie in den alten und neuen Medien auseinander. Darüber hinaus werden weibliche Körperbilder in der Pro7-Castingshow „Germany’s Next Top Modell“ problematisiert. Zudem werden Beurteilungskriterien der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmediananstalten in Bezug auf die Spruchpraxis zum Thema aufgezeigt. Ludwig, Martin / Schierl, Thomas / Sikorski, Christian von (Hrsg.) (2016): Mediated Scandals: Gründe, Genese und Folgeeffekte von medialer Skandalberichterstattung. Köln. Der erste Teil des Sammelbandes zeigt grundlegende Perspektiven der aktuellen deutsch- und englischsprachigen Skandalforschung auf. Im zweiten Teil werden empirische Studien zum Thema vorgestellt, die das Feld aus Kommunikator-, Inhalts- und Wirkungsperspektiven analysieren. Meine Buchbesprechung des Bandes für die Zeitschrift MEDIENwissenschaft Rezensionen-- Reviews 2/ 2017 ist online verfügbar unter: www.archiv.ub.uni-marburg.de/ ep/ 0002/ article/ view/ 7013/ 6849 Meier, Klaus / Neuberger, Christoph (Hrsg.) 2016): Journalismusforschung. Baden-Baden. (2. aktualisierte und erweiterte Auflage). Der Band widmet sich aus einer normativen Perspektive zahlreichen Themenfeldern, die auch in dieser Monographie berücksichtigt werden. Es geht u. a. um Qualität, Verantwortung, Boulevardisierung und Selbstkontrolle in der Medienberichterstattung. Darüber hinaus werden Möglichkeiten der Partizipation des Publikums im Journalismus ebenso angesprochen wie Hindernisse und Grenzen der Pressefreiheit. Otto, Philipp / Gräf, Eike (Hrsg.) (2018): 3TH1CS - Die Ethik der digitalen Zeit. Bonn. Die Publikation analysiert normative Fragen der digitalen Transformation. Dabei geht es um Wertefragen im Kontext der Datenerhebung und der Datennutzung, sowie um die Folgen der Digitalisierung in der Medizin, der Wirtschaft, der Psychologie und des Rechts. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Drohnen und Roboter in der Zukunft spielen werden und welche Konsequenzen durch den Einsatz von Algorithmen zu erwarten sind. Weiterhin wird diskutiert, welche Anforderungen <?page no="312"?> 312 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik an eine Geschäftsethik und den Einsatz von Computerspielen im Internetzeitalter gestellt werden. Schicha, Christian / Brosda, Carsten (Hrsg.) (2010): Handbuch Medienethik. Wiesbaden. Das Buch skizziert theoretische Begründungen der Medienethik wie den Konstruktivismus, die Systemtheorie und die Diskursethik. Zudem werden Institutionen der Medienethik von der Redaktion über die Unternehmung bis hin zur Medienselbstkontrolle skizziert. Anwendungsfelder finden sich u. a. zum Journalismus, der PR und der Werbung. Medienethische Grenzbereiche widmen sich den Themenkomplexen Medienskandalen, Gewaltdarstellungen und Kriegsberichterstattung. Ausgewählte Länderperspektiven zu den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Österreich, Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie Russland runden das Handbuch ab. Werner, Petra u. a. (2016): Verantwortung - Gerechtigkeit -Öffentlichkeit. Normative Perspektiven auf Kommunikation. Konstanz und München. Der Band liefert einen Querschnitt der Beiträge zur DGPuK-Jahrestagung 2015 über normative Aspekte der Produktion und Rezeption von Medieninhalten und ihrer daraus resultierenden wissenschaftlichen Reflexion. Neben Qualitätsaspekten im Rahmen politischer Diskurse werden normative Postulate an eine verantwortungsvolle Berichterstattung im Kontext der PR und Organisationskommunikation ebenso reflektiert wie Aspekte der Medienregulierung. 16.3 Schriftenreihen Jahrbuch des Deutschen Presserates, herausgegeben vom Deutschen Presserat Von 1998 bis 2012 erschien das Jahrbuch des Deutschen Presserates, das die Spruchpraxis dieser Jahre dokumentierte und darüber hinaus unterschiedliche Schwerpunkte setze. Dazu gehören u. a. die Themenfelder Redaktionsdatenschutz (2000), Qualität im Journalismus (2003), Gewaltfotos (2005), Boulevard und Persönlichkeitsrechte (2007), Diskriminierung in der Berichterstattung (2009) und Ombudsleute in den Medien (2012). <?page no="313"?> 313 16.3 Schriftenreihen Medienethik, herausgegeben von Rafael Capurro und Petra Grimm Von 2003-2017 sind 16 Bände erschienen. Nachfolgend werden die Inhalte einiger ausgewählter Bände seit 2004 skizziert. Band. 4 reflektiert die Berichterstattung über „Krieg und Medien“. Dabei geht es um die Verantwortung der Medien vor, während und nach bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Autoren gehen der Frage nach, welche Bilder und Erzählungen den Rezipienten vermittelt werden und inwiefern dadurch das moralische, politische und interkulturelle Verhalten beeinflusst wird. Band. 11 beschäftigt sich mit dem Thema „Schöne neue Kommunikationswelt oder Ende der Privatheit? “ und nimmt dabei Bezug auf die Veröffentlichung des Privaten in Sozial Media und populären Medienformaten. Herbei werden soziale Online-Netzwerke aus einer medienethischen Perspektive analysiert und wertorientierte Strategien zum Schutz der Privatheit aufgezeigt. Zudem werden die Aufgaben von Datenlieferanten, Datensammlern und Datenschützern u. a. am Beispiel von Facebook skizziert, bevor Geschäftsmodelle für Social Media-Angebote diskutiert werden. Meine Rezension zu dem Buch findet sich in der Zeitschrift Publizistik 2/ 2013, S. 333-335. Im Band. 13 mit dem Titel „SocialMania“ geht es um Medien, Politik und die Privatisierung der Öffentlichkeiten. Hier werden Formen der Fragmentierung am Beispiel der Öffentlichkeit, der Massenmedien und des Internets reflektiert. Es werden Partizipationsoptionen im Social Web ebenso aufgezeigt wie die Logik der Empörung im digitalen Zeitalter am Beispiel von Skandalen. Schlussendlich werden Handlungsoptionen aufgezeigt, die darlegen, inwiefern mit Unterstützung des Internets mehr Transparenz und Mitbestimmung möglich ist. Band. 15 diskutiert die „Anonymität und Transparenz in der digitalen Gesellschaft“. Es werden Aspekte von Vertrauen, Kontrolle und Privatsphäre in sozialen Beziehungen ebenso reflektiert wie Fragen nach der Medienverantwortung und der journalistischen Transparenz im digitalen Zeitalter. Weiterhin wird empirisch untersucht, wie Facebook-Nutzer ihr Verhalten rechtfertigen und inwiefern User-Kommentare auf journalistischen Facebook-Seiten eingeordnet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt der Analyse beschäftigt sich mit dem Phänomen der Anonymität in Online-Rollenspielen. „Mensch-Maschine: Ethische Sichtweisen auf ein Spannungsverhältnis“ ist der Titel von Band. 17, der sich u. a. mit Pflege-, Kriegs- und Sexrobotern beschäftigt. Hier wird der Frage nachgegangen, ob sich Maschinen zukünftig zu Akteuren mit Bewusstsein ent- <?page no="314"?> 314 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik wickeln können und ob sie in der Lage sein werden, das eigene Verhalten moralisch zu steuern. Dabei werden auch Verantwortungsdimensionen thematisiert. Eine Übersicht über die bislang erschienenen Sammelbände der Schriftenreihe findet sich unter: www.digitale-ethik.de/ forschung/ publikationen/ medienethik-schriftenreihe/ Kommunikations- und Medienethik, herausgegeben von Alexander Filipovic, Christian Schicha und Ingrid Stapf Bei Beltz Juventa sind vier Bände erschienen, die die Ergebnisse der Jahrestagungen des Netzwerk Medienethik in Kooperation mit der DGPuK-Fachgruppe „Kommunikations- und Medienethik“ von 2011-2014 dokumentieren. Im ersten Band „Medien und Zivilgesellschaft“ geht es um Organisationsformen und Verantwortungsdimensionen der Zivilgesellschaft sowie um Aspekte der Öffentlichkeit, der Transparenz und des Informantenschutzes. Weiterhin werden Aspekte der Medienethik als Prinzipienethik ebenso erörtert wie Dimensionen der Wahrheit als moralische Grundlage der Zivilgesellschaft. Zudem werden Aufgaben der zivilgesellschaftlichen Medienregulierung aufgezeigt. Band. 2 mit dem Titel „Echtheit, Wahrheit, Ehrlichkeit - Authentizität in der Online-Kommunikation“ beschäftigt sich neben der Begrifflichkeit und Relevanz von Authentizität mit Fragen der Anonymität im Internet, der Macht der Algorithmen, sowie Täuschungen und Selbstoffenbarungen. Der dritte Band „Neuvermessung der Medienethik“ nimmt eine Bilanz der Themen und normativen Herausforderungen seit 2000 vor. Dabei werden Gedanken zur Neuverortung des Journalismus im 21 Jahrhundert in den USA ebenso vorgenommen wie wissenschaftsystematische Verortungen einer Medienethik als Angewandte Ethik. Es werden weiterhin Aspekte der Medienfreiheit und Medienöffentlichkeit im Web 2.0 thematisiert und wirtschaftsethische Bezüge hergestellt. Zudem werden Aspekte der Medienregulierung in dem Sammelband angesprochen. Der vierte Band „Eine Frage der Ethik? Eine Ethik des Fragens - Interdisziplinäre Untersuchungen zu Medien, Ethik und Geschlecht“ setzt sich mit medienethisch relevanten Geschlechtertheorien auseinander, arbeitet deren Schnittstellen und Anschlussfähigkeit heraus und diskutiert relevante Begriffe zum Thema. Empirische Studien zeigen zudem exemplarisch die Relevanz medienethisch-geschlechterrelevanter Analysen auf. Die Schriftenreihe wird im Nomos Verlag Baden-Baden weitergeführt. <?page no="315"?> 315 16.3 Schriftenreihen Band. 5 „Gesellschaft ohne Diskurs? Digitaler Wandel und Journalismus aus medienethischer Perspektive“ beschäftigt sich mit inhaltlichen und technischen Veränderungsprozessen des Journalismus im Internet sowie den Veränderungen von Arbeitsprozessen und den daraus resultierenden Arbeitsbelastungen. Schließlich werden daran anknüpfend system- und professionsethische Aspekte in sich verändernden Strukturen diskutiert. Der sechste Band publiziert die Dissertation von Isabel Bracker mit dem Titel „Verantwortung von Medienunternehmen. Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung in der öffentlichen Kommunikation. In der Monographie wird eine Analyse der gesellschaftlichen Verantwortung von Medienunternehmen sowie der öffentlichen Kommunikation über CSR und CC vorgenommen. Anhand von Experteninterviews und Inhaltsanalysen von Pressemitteilungen ist analysiert worden, wie Medienunternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und welche organisationalen Strukturen dafür vorhanden sind. Darüber hinaus ist das in der journalistischen Berichterstattung erzeugte Bild über die Unternehmenskommunikation aus einer externen Perspektive analysiert und eingeordnet worden. Band. 7 trägt den Titel „Die Macht der Strategischen Kommunikation Medienethische Perspektiven der Digitalisierung“. Dabei werden normative Leitlinien für die Organisationskommunikation ebenso reflektiert wie die Ethik der Werbung im Internetzeitalter. Zudem werden Kommunikationsstrategien in Strafverfahren problematisiert und die Öffentlichkeitsarbeit deutscher Parteien bei Facebook skizziert. Im achten Band „Migration, Integration, Inklusion. Medienethische Herausforderungen und Potenziale für die digitale Mediengesellschaft“ werden Spannungsfelder in Berichten über Flucht und Migration ebenso aufgezeigt wie Erfahrungsberichte von Geflüchteten, die Medien machen oder nutzen. Zudem werden Erfahrungen aus der Medienarbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen dargestellt. Band. 8 widmet sich dem „Aufwachsen mit Medien“. Hier wird die Ethik mediatisierter Kindheit und Jugend reflektiert. Dabei werden u. a. aktuelle Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der Bildung und des Kinder- und Jugendmedienschutzes diskutiert. Informationen zur Schriftenreihe finden sich unter: www.nomos-shop.de/ reihenpopup. aspx? reihe=617 <?page no="316"?> 316 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik 16.4 Zeitschriften Communicatio Socialis - Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft Pro Jahr erscheinen vier Ausgaben, die als Print- oder Online-Ausgabe bezogen werden können. Die letzten Ausgaben beschäftigten sich mit den Themenschwerpunkten, „Emotionen und Medien“. „Jugend ohne Politik? “; „Gemeinwohl und Medien“, „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“, „Werbung, Ethik & Religion“, „Journalismus in Echtzeit“, „Populismus und Öffentlichkeit“ „Frieden und Journalismus“, „Flucht“ und Migration“ und „Krisenkommunikation“. Der Online-Zugang zur Zeitschrift findet sich unter: www.communicatio-socialis.de/ blog/ TV-Diskurs Verantwortung in audiovisuellen Medien Die seit 1997 von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) herausgegebene Zeitschrift beschäftigt sich mit Fragen der Medienregulierung und greift aktuelle Debatten zum Jugendmedienschutz in Europa, Lernangebote in der Schule ebenso auf wie medienpädagogische Forschungsfragen. Darüber finden sich in den Heften Buchbesprechungen und Hinweise zu juristischen Urteilen im Medienrecht. Die bisher erschienenen Ausgaben beschäftigten sich aus einer normativen Perspektive u. a. mit der „Sprache gegen Diskriminierung“, der „Terrorberichterstattung“, der „Menschenwürde“, der „Werbung“, dem „Reality-TV“, sowie dem „Kriegs- und Krisenjournalismus“. Die Artikel der Printausgaben finden sich unter: www.tvdiskurs.de/ printausgaben/ Zeitschrift für Kommunikationsökologie und Medienethik (ZfKM) Die Jahrestagungen des Netzwerk Medienethik in Kooperation mit der DGPuK-Fachgruppe „Kommunikations- und Medienethik“ an der Hochschule für Philosophie wurden von 2006-2010 in der von mir herausgegebenen Zeitschrift für Kommunikationsökologie und Medienethik dokumentiert. Eine weitere Aufgabe der ZfKM, die 2013 mit dem Titel „BILD-Kultur(en)? “ erschienen ist, dokumentiert die Ergebnisse eines Symposiums an der Universität Erlangen anlässlich des 60-jährigen Bestehens der BILD-Zeitung. Die Ausgaben zu den Themenschwerpunkten „Bildethik“, „Europäische Medienethiken“, „Ethische und normative Dimensionen der politischen Kommunikation“, „Web <?page no="317"?> 317 16.5 Unterrichtsmaterialien 2.0. Neue Kommunikations- und Interaktionsformen als Herausforderung der Medienethik“ sowie „Ethik der Kommunikationsberufe“ können kostenlos von der Homepage beim Netzwerk Medienethik herunter geladen werden unter: www.netzwerk-medienethik.de/ literatur/ zeitschrift-fur-kommunikationsokologie-und-medienethik-zfkm/ 16.5 Unterrichtsmaterialien So geht Medien Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter ARD, ZDF und Deutschlandfunk haben Unterrichtsmaterialien in Form von Videos, Audios, Bildern, Quizfragen und Rätsel sowie interaktive Grafiken für Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren entwickelt. Inhaltlich geht es u. a. um Lügen im Internet, die freie Meinungsbildung, die Entstehung von Nachrichten und die Gründe, warum ARD und ZDF existieren. Weitere Infos finden sich unter: www.so-geht-medien.de Ethik und Unterricht Die Zeitschrift für die Fächergruppe Ethik und Philosophie enthält Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufe I und II. Die Hefte beschäftigen sich u. a. mit den Themen „Gewalt“, „Film“, „Fotografie“, „Gerechtigkeit“, „Toleranz“ und „Utilitarismus“. Die Ausgabe 3/ 2016 widmet sich der „Medienethik“. Weitere Infos zur Zeitschrift finden sich unter: www.friedrich-verlag.de/ sekundarstufe/ religion-und-ethik/ religion-und-ethik/ ethik-unterricht/ Grimm, Petra u. a. (2015): Ethik macht Klick. Werte-Navi für digitale Leben. Arbeitsmaterialien für Schule und Medienarbeit. Ludwigshafen, (2. überarbeitete Ausgabe) Der von klicksafe.de, dem Institut für Digitalisierung und der Hochschule für Medien herausgegebene Band beschäftigt sich mit den medienethischen Herausforderungen im Web 2.0. und sucht nach moralisch angemessenen Wegen für verantwortbares Verhalten im Internet. Konkret werden die Schwerpunkte „Privatsphäre und Big Data“, „Verletzendes Online-Verhalten“ sowie „Mediale Frauen- und Männerbilder“ erörtert. <?page no="318"?> 318 16. Kommentierte Auswahlbibliographie zur Medienethik Der Band kann kostenlos heruntergeladen werden unter: www.klicksafe.de/ materialien/ Küllmei, Sebastian (Hrsg.) (2014): Medienethik. Braunschweig u. a. Das in der Reihe EinFach Philosophieren erscheinende Unterrichtsmodell für Schüler setzt sich anhand von Textausschnitten u. a. mit der Medienkritik von Postman, Chomsky und McLuhan auseinander. Es beschäftigt sich mit Formen der Propaganda und erörtert konkrete Verfehlungen der Medienberichterstattung im Anschluss an den Amoklauf von Winnenden. Darüber hinaus werden Beispiele der Arbeit von BILDblog.de skizziert. Das Ziel des Bandes besteht unter Bezug auf juristische Vorgaben sowie Medienselbstkontrollinstanzen darin, die normative Sensibilität und Medienkompetenz der Rezipienten zu stärken. Zeit für die Schule Die Wochenzeitung „Die Zeit“ bietet kontinuierlich Materialien und Arbeitsblätter für die Schule u. a. zu den Themenfeldern Medienwissen, Digitalisierung, Politik und Gesellschaft an. Das Themenspektrum reicht von Falschmeldungen über Debatten zu den Grenzen der Satire bis hin zu Meinungsvielfalt. Weitere Infos finden sich unter: www.service.zeit.de/ schule/ <?page no="319"?> 319 16.5 Unterrichtsmaterialien Autor Prof. Dr. phil. habil. Christian Schicha studierte Kommunikationswissenschaft, Germanistik und Philosophie an der Universität Essen, an der er auch promovierte. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Essen (Soziologie), Dortmund (Politikwissenschaft), Düsseldorf (Philosophie) und Marburg (Medienwissenschaft) sowie Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Nach seiner Habilitation an der Universität Marburg im Fach Medienwissenschaft wurde er 2008 zum Professor für Medienmanagement an die Mediadesign Hochschule in Düsseldorf berufen. Dort war er als Dekan, Mitglied der Hochschulleitung und Akademischer Leiter tätig. Seit 2015 ist er Universitätsprofessor für Medienethik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg am Institut für Theater- und Medienwissenschaft. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Medienethik und der Politischen Kommunikation. Schicha ist (Mit-)Autor von Monographien (u. a. Die Inszenierung des Politischen, Diskurs-Inszenierungen, Die Theatralität der politischen Kommunikation, Legitimes Theater? ) sowie Mitherausgeber zahlreicher Sammelbände (u. a. Medieninszenierungen im Wandel, Politikvermittlung in Unterhaltungsformaten, Talk auf allen Kanälen, Medien und Terrorismus, Handbuch Medienethik, Handbuch Medienselbstkontrolle, Handbuch Medienmanagement, Medien und Zivilgesellschaft, Neuvermessung der Medienethik, Politik im Spot-Format, Wahlwerbespots zur Bundestagswahl 2017). Seine Aufsätze finden sich u. a. in den Zeitschriften Psychosozial, Communicatio Socialis, Zeitschrift für Kommunikationsökologie und Medienethik, Medienimpulse, Vorgänge, Forum Medienethik, Ethik und Unterricht, Politik und Kommunikation, Forum Politikunterricht, Medienconcret, Berliner Journalisten und epd-Medien. Schicha ist Mitherausgeber der Schriftenreihe „Kommunikations- und Medienethik“ im Nomos-Verlag Baden-Baden. Darüber hinaus arbeitet er ehrenamtlich als Jurymitglied in der „Initiative Nachrichtenaufklärung e.V.“ mit Sitz in Köln und im Beraterkreis der vom Hans-Bredow-Institut Hamburg herausgegebenen Fachzeitschrift „Medien & Kommunikationswissenschaft“ im Nomos Verlag Baden-Baden. <?page no="320"?> 320 Autor Weiterhin ist er Mitglied der Fachgruppen „Kommunikations- und Medienethik“ sowie „Visuelle Kommunikation“ in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft. Weitere Informationen zu seiner Arbeit finden sich auf seiner privaten Homepage www.schicha.net und beim Institut für Theater- und Medienwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg unter: www.theater-medien.de/ staff-members/ prof-dr-christian-schicha/ <?page no="321"?> 321 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Vier Stufen der Angewandten Ethik 20 Abbildung 2: Ebenen moralischer Debatten (Erstellt nach Schicha 2010c) 22 Abbildung 3: Rahmenordnung der Verantwortungsträger von Medien (Erstellt nach Altmeppen/ Arnold 2010) 30 Abbildung 4: Spannungsfelder des Journalismus (Erstellt nach Brosda 2010) 37 Abbildung 5: Bezugsebenen des Journalismus 38 Abbildung 6: Journalistische Qualität 41 Abbildung 7: Phasen eines Skandalablaufes (Erstellt nach Burkhardt 2006) 72 Abbildung 8: Medienskandale 78 Abbildung 9: Ziffer 13 des Pressekodex 106 Abbildung 10: Ziffer 1 des Pressekodex 116 Abbildung 11: Bildformen (Erstellt nach Leifert 2007) 124 Abbildung 12: Argumente zur Veröffentlichung von Gewaltbildern 160 Abbildung 13: Manipulation in der Werbung (Erstellt nach Bohrmann 2010) 178 Abbildung 14: Herabwürdigung und Diskriminierung 182 Abbildung 15: Ziffer 7 des Pressekodex 187 Abbildung 16: Kritik an Unterhaltungssendungen (Erstellt nach Filipovic 2016) 198 Abbildung 17: Dienste, Angebote und Gattungen im Internet 228 Abbildung 18: Angebote und Funktionen des Internet 229 Abbildung 19: Web-2.0-Dienste 230 Abbildung 20: Algorithmen (Erstellt nach Heise 2016) 239 Abbildung 21: Medienselbstregulierungsinstanzen (Erstellt nach Stapf 2016) 279 Abbildung 22: Der Pressekodex des Deutschen Presserates 282 Abbildung 23: Grundregeln des Deutschen Werberates 284 Abbildung 24: Der Werbekodex des Deutschen Werberates 285 <?page no="322"?> Eine Einführung in die qualitativen Methoden der Medienforschung Lothar Mikos, Claudia Wegener (Hg.) Qualitative Medienforschung Ein Handbuch 2., völlig überarb. u. erw. Aufl. 2017, 642 Seiten 66 s/ w Abb., Hardcover ISBN 978-3-8252-8647-7 Dieses Standardwerk erläutert die theoretischen Grundlagen qualitativer Medienforschung und geht auf die wichtigsten Fragen zum Forschungsdesign ein. Kern des Buches sind dabei die verschiedenen Erhebungsmethoden, wie Inhaltsanalyse, Interview, Gruppendiskussion, Beobachtung, Experiment oder szenisches Spiel. Weitere Teile setzen sich mit der Aufzeichnung und Auswertung qualitativer Daten auseinander. In der völlig überarbeiteten und erweiterten Neuauflage wird auf aktuelle Entwicklungen eingegangen: So werden Methoden wie mobile Online- Befragungen und Analysen von Websites in ihrer forschungspraktischen Relevanz erläutert. www.utb-shop.de <?page no="323"?> ,! 7ID8C5-cfbace! ISBN 978-3-8252-5102-4 Nach einer Einführung in die Grundlagen der Medienethik zeigt der Autor auf spannende Weise Medienskandale auf und reflektiert die so genannten Fake News kritisch. Er thematisiert Aspekte der PR-, Werbe- und Internetethik ausführlich. Das Buch beginnt mit einer kurzen Darstellung der Moralphilosophie und den normativen Kernbegriffen der Medienethik: Information, Öffentlichkeit, Authentizität, Inszenierung und Qualität. Im zentralen Kapitel des Buches steht die Medienethik im engen Sinne. Hier erklärt der Autor Praxisfälle, das Spannungsfeld zwischen Ideal- und Praxisnormen, Werte- und Normensysteme des Medienhandelns, die Bezugsebenen medienethischer Verantwortung sowie Reichweite und die Ebenen der Argumentation. Danach behandelt er ausgewählte Spannungsfelder des Journalismus wie den Boulevardjournalismus, den Reisejournalismus, die Kriegsberichterstattung sowie die Amok- und Terrorberichterstattung. Das Buch wird durch medienethische Initiativen und eine kommentierte Auswahlbibliografie zur Medienethik abrundet. Medien- und Kommunikationswissenschaft Dies ist ein utb-Band aus dem UVK Verlag. utb ist eine Kooperation von Verlagen mit einem gemeinsamen Ziel: Lehrbücher und Lernmedien für das erfolgreiche Studium zu veröffentlichen. utb-shop.de QR-Code für mehr Infos und Bewertungen zu diesem Titel