Wirtschaftsideen des Vatikans
Impulse für Politik und Gesellschaft
0511
2020
978-3-8385-5341-2
978-3-8252-5341-7
UTB
Hans Frambach
Daniel Eissrich
Päpste nehmen seit dem 19. Jahrhundert mit ihren Sozialenzykliken Stellung zu wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen. Papst Leo XIII. forderte im Jahr 1891 Lohngerechtigkeit sowie Arbeitnehmerrechte und gab damit der Sozialpolitik in Europa Aufwind. Weitere Sozialenzykliken folgten, wenn immer die im Zuge des freien Spiels der Marktkräfte entstandenen sozialen Problemen auszuufern drohten. 2009 verwies Benedikt XVI. nach der Finanzkrise darauf, dass Globalisierung von einer "Kultur der Liebe" beseelt sein müsse. Damit fügte er der Diskussion um den Zusammenhang von Globalisierung, Verteilungsgerechtigkeit und Gemeinwohl eine neue Ebene hinzu. Die Autoren beleuchten den geschichtlichen Kontext der Sozialenzykliken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Politik. So skizzieren sie vatikanische Wirtschaftsideen, die grundlegende Fragen von Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch tagesaktuelle Themen wie den Umweltschutz betreffen.
9783838553412/9783838553412.pdf
<?page no="1"?> Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto facultas · Wien Wilhelm Fink · Paderborn Narr Francke Attempto Verlag / expert Verlag · Tübingen Haupt Verlag · Bern Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn Mohr Siebeck · Tübingen Ernst Reinhardt Verlag · München Ferdinand Schöningh · Paderborn transcript Verlag · Bielefeld Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart UVK Verlag · München Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen Waxmann · Münster · New York wbv Publikation · Bielefeld utb 5341 <?page no="3"?> Hans Frambach Daniel Eissrich Wirtschaftsideen des Vatikans Impulse für Politik und Gesellschaft UVK Verlag · München <?page no="4"?> Die Autoren Dr. Hans Frambach ist Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Mikroökonomische Theorie an der Universität Wuppertal. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Geschichte des ökonomischen Denkens. Dr. Daniel Eissrich hat seine Forschungsschwerpunkte im Bereich Wirtschaftssysteme und deren Institutionen. Er ist Bundesbankdirektor im Zentralbereich IT der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main. Das Buch ist 2016 unter dem Titel „Der dritte Weg der Päpste“ (978-3-86764-600-0) bei UVK erschienen. Diese utb-Ausgabe wurde 2020 überarbeitet und aktualisiert. Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb-shop.de. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.ddb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © UVK Verlag München 2020 - ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH & Co. KG Lektorat: Rainer Berger, München Zeichnungen: Claudia Frisch, Jüterbog und Starnberg Cover-Illustration: © Nikada - iStockphoto Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Druck und Bindung: cpi, Leck UVK Verlag Nymphenburger Straße 48 80335 München Tel. 089/ 452174-65 www.uvk.de Narr Francke Attempto Verlag GmbH & Co. KG Dischingerweg 5 72070 Tübingen Tel. 07071/ 9797-0 www.narr.de UTB-Nr. 5341 ISBN 978-3-8252-5341-7 <?page no="5"?> Inhalt Prolog - Kirche und Wirtschaft 7 I. Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus Die Situation in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts 19 Die Entstehung von Rerum novarum 23 Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 28 II. Chaos und der Wunsch nach Ordnung Die Folgen des Ersten Weltkriegs 55 Die Folgen des Ersten Weltkriegs in Deutschland 56 Die Entstehung des Sozialstaats 60 Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts 62 Die Entstehung von Quadragesimo anno 75 Zur Wirkung von Rerum novarum 77 Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 85 III. Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen Die Zeit nach Quadragesimo anno 97 Wohlfahrtsstaat und soziale Sicherheit 100 Volkswirtschaftslehre nach dem Zweiten Weltkrieg 103 Die Konzeption der sozialen Marktwirtschaft 105 Wirtschaftswunder, soziale Marktwirtschaft, katholische Soziallehre 111 Rückblick auf die Pfingstbotschaft - Papst Pius XII. 1941 115 Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 120 Pacem in terris - Papst Johannes XXIII. 1963 139 Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes - Zweites Vatikanisches Konzil 1965 144 Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 149 <?page no="6"?> Inhalt 6 IV. Wirtschaftssysteme in der Krise Die Stagnation der 70er und 80er Jahre des 20. Jahrhunderts 161 Die Sozialpolitik der BRD seit den 1970er Jahren 166 Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 167 Sollicitudo rei socialis - Papst Johannes Paul II. 1987 178 Centesimus annus - Papst Johannes Paul II. 1991 185 V. Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung Die globale Finanzkrise 195 Caritas in veritate - Papst Benedikt XVI. 2009 200 Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 210 Oeconomicae et pecuniariae quaestiones 2018 225 Epilog - Der dritte Weg der Päpste 233 Anmerkungen 249 Literatur 261 Personen 279 Stichwörter 283 <?page no="7"?> Prolog - Kirche und Wirtschaft Seit ihrem Bestehen steht die Kirche mit der Ökonomie in enger Beziehung. Kirche, verstanden als Glaubensgemeinschaft und soziale Organisationsform von Religionen, ist in höchst unterschiedlicher Weise mit wirtschaftlichem Handeln und seinen Wirkungen verwoben. Ein einfacher Grund hierfür liegt in der Bereitstellung der materiellen Lebensgrundlagen der Menschen durch die Ökonomie. In der Ökonomie wird organisiert, welche Güter und Dienst leistungen wann und wo in welchen Mengen produziert werden, unter wel chen Umständen Menschen arbeiten. Sie bestimmt maßgeblich die Verteilung der erwirtschafteten Einkommen und Vermögen und ist ausschlaggebend dafür, ob Menschen ausreichend versorgt sind, Mangelzustände erleiden oder sich gar in sozialen Missständen befinden. Sind Löhne fair, Arbeitsplätze sicher, oder werden Arbeitnehmer ausgebeutet, Rohstoffe ohne Rücksicht nahme auf die Interessen zukünftiger Generationen abgebaut, wird ergo die Umwelt übermäßig belastet? Diese und andere Fragen betreffen die Kirche unmittelbar. Es sind Fragen zu den Grundlagen des ökonomischen Han delns, die das Gemeinsame und Gemeinschaftliche, das Aufeinanderange wiesensein der Menschen in ihrem Tun und die dem Handeln zugrunde liegenden Werte und Werthaltungen berühren. Ebenso sind Fragen nach dem Sinn des Handelns angesprochen. Auch über die direkte Teilnahme war und ist die Kirche unmittelbar mit dem Wirtschaftsprozess verbunden. Die mittelalterlichen Klöster hatten zentrale wirtschaftliche Bedeutung für viele Regionen Europas, und auch heute noch ist die Kirche selbst ein mächtiges Unternehmen - man denke etwa an die Institution Kirche als „mächtigsten Konzern Deutschlands“. 1 Aber spätestens seit dem Armutsstreit im Franziskanerorden, der die Kirche ab dem 13. Jahr hundert beschäftigte, betrachtete sie ihre wirtschaftliche Rolle selbstkritisch. 800 Jahre später wünscht sich der neue Papst Franziskus in der Begründung seiner Namenswahl „eine arme Kirche für die Armen“. 2 Sein neuer Finanz chef (und damit auch Chef der Vatikanbank „Istituto per le Opere di Religio ne“, IOR), Kardinal George Pell, erinnerte in einem Interview dagegen an ein Zitat Margaret Thatchers: „Wenn der barmherzige Samariter nicht auch ein <?page no="8"?> Prolog 8 bisschen Kapitalist gewesen wäre, hätte er auch nicht helfen können.“ 3 Und seit dem 31. Oktober 1517, an dem Martin Luther seine Disputatio pro declara tione virtutis indulgentiarum (Propositiones wider das Ablas) - die 95 Thesen - an den Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg gesandt hat (dass Luther persönlich die 95 Thesen an die Tür der Wittenberger Schlosskirche geschlagen haben soll, wurde von Philipp Melanchthon überliefert, ist aber historisch nicht eindeutig bewiesen), ist das Thema Geld und Kirche aus der Diskussion um das Verhältnis von Kirche und Ökonomie nicht mehr wegzu denken. Heutzutage sind überzeichnende, bis ins Extreme gesteigerte Darstellungen über das Bild der Kirche in der Öffentlichkeit anzutreffen. Da stehen auf der einen Seite die großen Themen der Kirche, das Elend in dieser Welt anbetref fend, präsentiert in Form von Szenarien des Massensterbens als Folge von Hungersnöten, Krankheit und Kriegen, die Schreckensbilder sterbender Kin der, die täglich durch die Medien geistern und für viele Zuschauer aufgrund der Gewöhnung den Schrecken verloren haben. Im Hintergrund steht der latente Vorwurf, was die Kirche, aber auch Politiker und Ökonomen leisten, um Abhilfe zu schaffen, sei zu wenig. Auf der anderen Seite entsteht ein Eindruck von den Themen, mit denen sich die Kirche anscheinend tatsächlich beschäftigt. Beispiele sind Debatten um die Integration christlicher Werte in die Corporate Governance Struktur von Unternehmen, die Forderung, dass Politiker ehrlicher und an christlichen Maßstäben orientiert agieren sollten, die Frage, ob politische Parteien, die das Wort christlich im Namen tragen oder sich in ihren Programmen auf christliche Werte berufen, diesem An spruch tatsächlich gerecht werden. Auch die durch Kirchenaustritte verstärk ten Finanzierungsprobleme hiesiger Kirchenverwaltungen, weil Verände rungen des Erhebungsverfahrens der Kirchensteuer die subjektive Zumut barkeitsschwelle einzelner Mitglieder überschritten haben, geben Anlass genug, die Titelseiten mancher Tageszeitungen zu schmücken und das Pro gramm mancher Talkshows zu füllen. Ebenso lassen Diskussionen um die Vatikanbank, die Prachtbauten oder die Verschwendungssucht einzelner Würdenträger das eigentliche Anliegen der Kirche fast nebensächlich er scheinen. An Problemen, unbeantworteten Fragen und Vorwürfen, die sich aus dem Verhältnis von Ökonomie und Kirche ergeben, mangelt es jedenfalls <?page no="9"?> Prolog 9 nicht, ebenso wenig an Empfehlungen, guten Ratschlägen, Mahnungen und Meinungen, wie die Dinge besser zu gestalten seien. In der breiten öffentlichen Diskussion scheint die Auseinandersetzung mit den das Verhältnis von Ökonomie und Kirche berührenden Grundfragen in den Hintergrund getreten zu sein. Gemeinsamer Ausgangspunkt des En gagements jener, die sich zu solchen Grundfragen äußern, war und ist in der Regel die Kritik an bestehenden, vielfach als ungleich und ungerecht empfundenen sozialen und ökonomischen Zuständen. Diese Zustände werden häufig auf die egoistische und rücksichtslose Verfolgung privater Interessen, die Bildung und Ausnutzung von Machtpotenzialen sowie die mangelnde Fähigkeit der politischen Systeme, diesen Bestrebungen Einhalt zu gebieten, zurückgeführt. Mit anderen Worten, die Philosophie vom freien Spiel der Kräfte, vom Laufenlassen der Dinge, vom laissez faire, lais sez passer, trägt Mitschuld. Mit dem Zeitalter der Industrialisierung, das von England ausgehend in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnt, nimmt die seitdem das ökono mische Denken prägende klassische Nationalökonomie ihren Anfang. Mit dem Plädoyer für das Laissez faire System und dem Abbau all der unzähli gen Vorschriften, Einschränkungen und Hindernisse, die in den Wirtschafts systemen vor dem Industrialisierungszeitalter bestanden, geht eine bis dahin nicht vorstellbare Entfaltung wirtschaftlicher Leistungskraft einher. Die Staaten Westeuropas verzeichnen als Folge der Entfesselung der physischen und geistigen Arbeitskraft der Individuen ungeheure Fortschritte in der wirtschaftlichen Entwicklung. Freie Berufswahl und ausübung, Befreiung des Grund und Bodens von vormals bestehenden Lasten, Gewinnung von Anbau und Weideflächen, neue Erfindungen in der Industrie, Verbesse rung der Verkehrsinfrastruktur, Ausweitung des Handels und der Gewerbe etc. führen zur Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Produktion und des materiellen Wohlstands. Voraussetzung dafür sind technischer Fortschritt, voranschreitende systematische Ausnutzung der Arbeitsteilung und eine vermehrte Ansammlung von Produktionskapital. Theoretisch scheint dies durch die klassische ökonomische Lehre gerechtfertigt zu sein, die, so man <?page no="10"?> Prolog 10 che teilweise auch übersteigerte Kritik, einen ungezügelten Egoismus gera dezu propagiert. Die Kehrseite dieser positiven wirtschaftlichen Entwicklung besteht in einem gesteigerten Konkurrenzkampf zwischen und innerhalb aller am ökonomischen Prozess beteiligten Gruppen mit der Folge von Mono polisierungsprozessen, die oftmals zur Zerstörung von Kleinbetrieben füh ren. Der Wettbewerb macht auch vor den Arbeitnehmern nicht halt. Im Kampf um die zum Lebenserwerb notwendigen Arbeitsplätze treten diese, rechtlich frei, unabhängig und unorganisiert, gegeneinander an. Vielfach zwingt die Situation am Arbeitsmarkt die Arbeitnehmer dazu, jede gebote ne Arbeitsgelegenheit, selbst unter kaum zumutbaren Bedingungen, einzu gehen. Tritt Arbeitslosigkeit ein, so sind Verarmung und Verelendung die meist unmittelbare Folge. Übermäßige, unregelmäßige, gesundheitsgefähr dende Tätigkeiten, Nacht und Kinderarbeit sind an der Tagesordnung, die Repressalien und Willkür, denen sich die Arbeitskräfte ausgesetzt sehen, enorm. Beispiele sind Erpressung durch die Aufseher, Auszahlung in Er zeugnissen des Unternehmens, Lohnabzüge, unregelmäßige Auszahlung oder Vorenthaltung der Löhne, Geldstrafen, Beschlagnahmung der Löhne, übermäßige Abzüge für Miete und Arbeitsgerät, Kündigung der Wohnung etc. Die Kritik an der Situation der Arbeiterschaft ist jedenfalls umfangreich und breit gefächert. 4 Die Diskussion der positiven und negativen Seiten des freien Spiels der Kräfte wird über die klassische Nationalökonomik hinausgehend weiterge führt und oftmals auf die sich diametral entgegenstehenden Entwürfe von liberalistischem Kapitalismus einerseits und marxistischem Sozialismus andererseits hin zugespitzt, eine Polarisierung von ökonomischer Theorie bildung der Extreme, die bis zum heutigen Tag Gültigkeit beanspruchen kann. Karl Marx jedenfalls entwickelt mit seiner Theorie des Sozialismus einen der schärfsten und scharfsinnigsten Gegenentwürfe zur kapitalisti schen Wirtschaftstheorie, der zudem durch seine theoretische Fundierung späterer Formen des real existierenden Sozialismus nachhaltige Wirkung entfaltet. Selbst im Brockhaus des 19. Jahrhunderts wird gegenüber den Selbstheilungskräften des Marktes kritisch angemerkt, dass die schranken <?page no="11"?> Prolog 11 lose Freiheit, unbeschränkte und organisatorische Freiheit der Arbeit zur modernen Gefahr der Zentralisation von Kapital, Geist und Arbeit mit den negativen sozialen Strukturproblemen geführt habe. Infolgedessen sei das freie System grundsätzlich beizubehalten, jedoch bedürfe es erheblicher eingreifender Unterstützungsmaßnahmen. 5 Die Suche nach dritten Wegen, Vermittlungsversuchen zwischen den bei den Extremen von Kapitalismus und Sozialismus, lässt nicht lange auf sich warten. Viel später, im 20. Jahrhundert, stehen in Deutschland an der Spitze dieses Suchprozesses solch gewichtige Konzeptionen wie der Ordolibera lismus und die soziale Marktwirtschaft. Deren Vertreter setzen sich aus nahmslos und intensiv mit den positiven und negativen Seiten des Kapita lismus und des Sozialismus auseinander und gelangen zu unterschiedli chen Lösungen. Diesen Lösungen ist das Primat eines grundsätzlich auf die Vorteile der Marktkräfte bauenden kapitalistischen Systems gemein, wobei dem Sozialismus unterliegende Grundprinzipien der Eingrenzung der schädlichen Wirkungen des Kapitalismus dienen. Auf den Punkt gebracht: Dem Kapitalismus wird einerseits, aufgrund des freien Spiels der Kräfte, das Potenzial ungeheurer wirtschaftlicher Leis tungsentfaltung zugetraut, andererseits werden jedoch die großen Gefah ren zur Kenntnis genommen, die wegen mangelnder kollektiver Kontrolle entstehen können (für beide Seiten liegt große empirische Evidenz vor). Beim Sozialismus verhält es sich umgekehrt: Auf der einen Seite können durch zentrale staatliche Planung soziale Härten und Ungleichheiten besser gesteuert und ausgeglichen werden, auf der anderen Seite aber ist der Sozi alismus faktisch nicht in der Lage, eine adäquate wirtschaftliche Versor gung der Gesellschaften zu sichern, von der Einschränkung der individuel len Freiheiten ganz zu schweigen. Das Sichkümmern um die von den Schattenseiten der Ökonomie Betroffenen, die in Not und Elend leben, zählt seit jeher zu den vordersten Aufgaben kirchlichen Engagements. So wenden sich bereits früh prominente Kirchen väter sozialen Fragestellungen zu, wie Augustinus im 5. Jahrhundert n. C., 6 die Scholastiker der Dominikaner und Franziskanerorden im 13. Jahrhun dert mit herausragenden Vertretern wie Thomas von Aquin oder in Form der <?page no="12"?> Prolog 12 sich gegen überhöhte Zinsen und Wucher richtenden, 1745 von Papst Bene dikt XIV. erlassenen Enzyklika Vix pervenit (Über die Erhebung von Zinsen). Wissen: Enzykliken Der Begriff Enzyklika stammt aus dem Griechischen, (sprich: enkyklios), und bedeutet im Kreis laufend. Eine Enzyklika ist ein päpstliches Rundschreiben in Form eines Lehrschreibens, das sich ursprünglich nur an die Bischöfe des Erdkreises, später teilwei se an die ganze Kirche, alle Geistlichen, Gläubigen und schließlich sogar an alle Menschen guten Willens richtet und in grundsätzlicher und verbindlicher Weise Stellung zu theologischen, pastoralen oder auch gesellschaftlich relevanten Fragen bezieht. Eine Enzyklika kann aus wenigen Zeilen bestehen, aber auch den Umfang eines ganzen Buchs umfassen. Enzykliken sind Ausdruck der obersten Lehrgewalt des Papstes. Sie versuchen Antworten auf Fragen der Zeit zu geben. Der Beginn einer spezifischen und systematischen Form der Stellungnahme zu sozialen Problemen vonseiten der katholischen Kirche erfolgt mit dem ausgehenden 19. Jahrhundert und fällt damit in eine für die Kirche bzw. den Vatikan schwierige Zeit des Umbruchs und der Veränderung, denn die Schattenseiten der Industrialisierung betreffen ganz Europa und nehmen auch Italien nicht aus. Nahezu über das gesamte 19. Jahrhundert hinweg, spätestens aber seit der Zeit des Risorgimentos, der nationalen Freiheits und Unabhängigkeitsbewegung, die 1815 nach der Aufteilung Europas im An schluss an den Wiener Kongress einsetzt und mit der militärischen Ein nahme des Kirchenstaats 1870 endet, bildet die Auseinandersetzung mit der sozialen Frage ein zentrales gesellschaftliches Anliegen in Italien. Auch die Gründung des Königreichs Italien 1861 ändert nichts an der teilweise desolaten Versorgungslage der Bevölkerung und dem bestehenden Nord Süd Konflikt, der den reicheren industrialisierten Norden Italiens von dem stärker landwirtschaftlich strukturierten ärmeren Süden distanziert. <?page no="13"?> Prolog 13 Italien und der Kirchenstaat Der Kirchenstaat, jeglicher weltlicher Machtinstrumente beraubt und im Garantiegesetz (Gesetz des Italienischen Staates über die Vorrechte des Paps tes und des Heiligen Stuhls und über das Verhältnis des Staates zur Kirche) von 1871 auf das Gebiet Vatikan, Lateran und päpstliche Sommerresidenz in Castel Gandolfo reduziert, steht in harter Auseinandersetzung mit der Regie <?page no="14"?> Prolog 14 rung. Papst Pius IX. und seine direkten Nachfolger, Papst Leo XIII. und Papst Pius X., erkennen weder die gesetzlichen Regelungen für den Vatikan an noch das neue Italien und lehnen jede offizielle diplomatische Zusammenar beit mit den Regierenden ab. Papst Pius IX. geht 1874 qua päpstlicher Bulle Non expedit sogar so weit, italienischen Katholiken die Teilnahme an demo kratischen Wahlen in Italien zu verbieten. Angesichts der wachsenden Ver armung, insbesondere von Bauern und Landarbeitern aus dem Süden, aber auch der katastrophalen Arbeitsbedingungen in den industrialisierten Gebie ten erhalten sozialrevolutionäre, anarchistische und sozialistische Bewegun gen großen Zulauf. Die Kirche selbst beharrt vor allem in der Zeit Pius IX. auf antimodernen Positionen, mit denen Machtanspruch und Traditionen der Kirche bewahrt werden sollen. Höhepunkte dieser Entwicklung sind die Veröffentlichung des Syllabus errorum 1864, eine Sammlung von 80 Thesen, die vom Papst als falsch verworfen werden (u. a. werden der Sozialismus und Liberalismus abgelehnt), und das I. Vatikanische Konzil 1870. Mit politischem Kalkül und Gespür versucht im Anschluss Papst Leo XIII., die Kirche für Themen der modernen Gesellschaft zu öffnen, ohne dabei einen großen Konflikt mit den starken konservativen Kräften in der Kirche riskieren zu müssen. Im Jahr 1891 erscheint eine eigens die missliche Situation der Arbeiterschaft dieser Zeit thematisierende Enzyklika, Rerum novarum (Über die neuen Din ge), die u. a. dazu führt, dass Papst Leo XIII. fortan als der Arbeiterpapst bezeichnet wird. Rerum novarum steht am Anfang einer Reihe von Sozialen zykliken und Apostolischen Rundschreiben, deren Inhalte sich auf soziale und ökonomische Probleme beziehen. 7 Der ersten Sozialenzyklika geht eine lang anhaltende Diskussion um die Vorzüge und Nachteile kapitalistisch und sozialistisch organisierter Wirt schaftssysteme voraus, was sich übrigens auch in späteren Enzykliken wie derholt, sodass die Positionierung der Kirche - zumindest aus der Sicht der ökonomischen Theorie - als ein Mittelweg aufgefasst werden kann. Die Kir che legt bei der Bewertung sozialer und ökonomischer Zustände Kriterien zugrunde, die über den Katalog rein politisch und ökonomisch motivierter Maßstäbe, wie sie in der ökonomischen Theorie verwendet werden, hinaus <?page no="15"?> Prolog 15 reichen. Auf diese Weise erhalten die Sozialenzykliken einen eigenständigen Charakter, auf dessen Betonung die Kirche großen Wert legt. Zitat Die kirchliche Soziallehre ist kein ‚dritter Weg‘ zwischen liberalistischem Kapitalismus und marxistischem Kollektivismus […] sie ist vielmehr etwas Eigenständiges. Sie ist auch keine Ideologie, sondern die genaue Formulierung der Ergebnisse einer sorgfältigen Reflexion über die komplexen Wirklichkeiten menschlicher Existenz in der Gesellschaft und auf internationaler Ebene. 8 Wissen: Sozialenzykliken Rerum novarum (1891), Papst Leo XIII. Im Vordergrund steht die Arbeiterfrage als Kern der sozialen Frage, der Frage des 19. Jahrhunderts schlechthin. In Singulari quadam (1912) entscheidet Papst Pius X., dass die Mitgliedschaft katholischer Arbeiter in interkonfessionellen Gewerkschaften geduldet werden kann. Quadragesimo anno (1931), Papst Pius XI. Wie der Name bereits ausdrückt, wird sie „im 40. Jahr“ nach Erscheinen von Rerum novarum im Lichte der damaligen Weltwirtschaftskrise veröf fentlicht. Nur einige Monate später erscheint unter Pius XI. die kurze En zyklika Nova impendet (1931), in der er das durch die Finanzkrise hervorgerufene Elend anspricht. Gleichzeitig ruft er zur karitati ven Hilfe auf und verurteilt die Aufrüstung, die Finanzmittel ver schwende, die dringend für soziale Hilfen notwendig wären. Mit Non abbiamo bisogno, 1931 in italienischer Sprache verfasst, Mit brennender Sorge, 1937 in deutscher Sprache verfasst, und Divini redemptoris von 1937 erlässt Papst Pius XI. drei Enzykli ken, in denen das Wirken der katholischen Kirche unter Maß gabe grundlegender sozialpolitischer Vorstellungen eines christ <?page no="16"?> Prolog 16 lich geprägten Staats und Sozialwesens thematisiert wird. Man bedenke, dass dies vor dem Hintergrund des Faschismus in Ita lien, des Nationalsozialismus in Deutschland und großer Furcht vor einer zunehmenden Einflussnahme einer europaweit vitalen kommunistischen Bewegung geschah. Pfingstbotschaft (1941). Papst Pius XII. hat selbst keine explizite Sozialenzyklika veröffentlicht. Der Gesamtheit seiner Beiträge zu sozialen Themen, der sozialen Summe, wird jedoch ein ähnli cher Stellenwert wie dem einer Sozialenzyklika beigemessen. Die Bedeutung der Pfingstbotschaft findet sich vielfach heraus gehoben. Mater et magistra (1961). Papst Johannes XXIII. Mutter und Lehrmeisterin entsteht zum 70 jährigen Jubiläum von Rerum no varum und ist der Arbeitersituation, dieses Mal jedoch unter Be rücksichtigung globaler Zusammenhänge, gewidmet. Grundle gende Leitlinien der Soziallehre wie die Achtung und Wahrung der Menschen und Freiheitsrechte finden sich in der ebenfalls von Papst Johannes XXIII. im Jahr 1963 veröffentlichten Enzyk lika Pacem in terris (Über den Frieden auf Erden). In Populorum progressio (1967), Papst Paul VI., wird die Entwick lung der Völker unter dem Aspekt der Einhaltung einer durch christliche Werte zu gestaltenden Sozialordnung analysiert. In seinem Apostolischen Schreiben Octogesima adveniens von 1971, das nach Form und Inhalt oftmals einer Enzyklika gleich gestellt wird und 80 Jahre nach Rerum novarum erscheint, nimmt Papst Paul VI. zu verschiedensten politischen und sozialen Her ausforderungen Stellung. Ein weiteres Apostolisches Schreiben, Evangelii nuntiandi von 1975, thematisiert vor allem die soziale Verantwortung im Rahmen des Evangelisierungsauftrags. Laborem exercens (1981), Papst Johannes Paul II. 90 Jahre nach Rerum novarum wird wieder die Arbeit als Daseinsmerkmal des Menschen und als zentrale Ausdrucksform einer neuen Dimen sion der sozialen Frage in den Mittelpunkt einer Enzyklika ge <?page no="17"?> Prolog 17 stellt. In Sollicitudo rei socialis (Besorgnis über gesellschaftliche Angelegenheiten), von 1987, wird die katholische Soziallehre unter besonderer Beachtung der dramatischen Verteilungsun terschiede zwischen den Gesellschaften der nördlichen und süd lichen Hemisphäre weiterentwickelt, und es wird über Missver ständnisse und Fehlinterpretationen selbstkritisch nachgedacht. Nach 100 Jahren Rerum novarum erscheint Papst Johannes Pauls II. dritte Sozialenzyklika, Centesimus annus (1991), die vor allem den Umbruch in den ehemals kommunistischen Staaten Euro pas thematisiert. Inmitten der Wirtschafts und Finanzkrise veröffentlicht Papst Benedikt XVI. im Jahr 2009 die Sozialenzyklika, Caritas in verita te (Die Liebe in der Wahrheit). Hier wird angesichts der Krise nicht nur auf die dringende Bedeutung eines Umdenkens im ökonomischen Handeln eingegangen, sondern darüber hinaus dazu aufgefordert, die Chancen der Globalisierung richtig zu nutzen. Papst Franziskus hat 2015 die Enzyklika Laudato si’ veröffent licht, in deren Mittelpunkt erstmalig das Thema Umwelt in all seinen Facetten steht, weshalb vielfach auch von einer Um weltenzyklika die Rede ist. Gleich den Sozialenzykliken zuvor werden Problemfelder wie der Weltfriede, die weltweit existie rende soziale Ungerechtigkeit, die Besinnung der Menschen auf wahre Werte und die Schwachpunkte des vorherrschenden Wirtschaftssystems angesprochen. Bereits in seinem Apostoli schen Schreiben Evangelii Gaudium (2013) finden sich viele kriti sche Anmerkungen zur ökonomischen und sozialen Situation in der Welt. Die Sozialenzykliken nehmen für sich keine Unfehlbarkeit in Anspruch, es wird sogar betont, dass die Kirche keinerlei technische Lösungen anzubie ten habe und weit vom Anspruch entfernt sei, sich in staatliche Belange einzumischen. 9 Die Kirche „legt ja keine wirtschaftlichen und politischen Systeme oder Programme vor, noch zieht sie die einen den anderen vor, <?page no="18"?> Prolog 18 wenn nur die Würde des Menschen richtig geachtet und gefördert wird“. 10 Das Ziel der Sozialenzykliken wird in der Verkündigung sozialer Wahrhei ten gesehen, deren Missachtung zum freien Spiel privater Interessen und Logiken der Macht mit den bekannten zersetzenden Folgen für die Gesell schaft führe. 11 Der Zusammenhang mit ökonomischen Kernfeldern er schließt sich hieraus unmittelbar. <?page no="19"?> I. Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus Die Situation in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Das 19. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch den Prozess der Indus trialisierung mit den Merkmalen der systematischen Arbeitsteilung, Techni sierung und Mechanisierung, Rationalisierung und steigenden Kapitalinten sität. Hinzu kommen die Ausweitung der Infrastruktur durch die Erschlie ßung neuer Verkehrswege, Verbesserungen in der Übermittlung von Nach richten sowie die Ausweitung des Finanzwesens, begleitet von Entwicklun gen der Verstädterung und einem hohen Anstieg der Bevölkerungszahlen, der vor allem auf eine verbesserte Ernährungssituation, Fortschritte in der Medizin und eine Reduktion der Sterblichkeit von Kindern und Säuglingen zurückgeführt werden kann. So steigt in Deutschland die Bevölkerung von etwa 22,4 Millionen im Jahr 1816 auf über 49,4 Millionen Menschen im Jahr 1890, in Frankreich von über 29,1 Millionen im Jahr 1811 auf über 38,1 Millio nen im Jahr 1891 und in Großbritannien einschließlich Wales und Schottland, im gleichen Zeitraum wie Frankreich, von fast 12 Millionen auf über 33 Milli onen. 12 In Deutschland ist ein Anstieg des Volkseinkommens von 13 Milliar den Mark im Jahr 1867 auf 48 Milliarden Mark im Jahr 1913 zu verzeichnen, der einer Steigerung des jährlichen Pro Kopf Einkommens von 380 auf 780 Mark entspricht. 13 Mit den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts beginnt eine Periode der wirtschaftlichen Entwicklung, in der Deutschland England deut lich überholt - in England hat sich die industrielle Produktion zwischen 1870 und 1913 verdoppelt, in Deutschland versechsfacht - „aus einem Nachfolger land wird ein Pionierland“. 14 Mit dem Ausbau der wirtschaftlichen Leistungskraft in den Industrieländern vollzieht sich eine weitere Verschärfung in der Einkommensverteilung. Weit über 90 Prozent der Einkommensbezieher in Deutschland gehören im ausge <?page no="20"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 20 henden 19. Jahrhundert zu den untersten Einkommensstufen, während die Bezieher höherer Einkommen (über 6.000 Mark pro Jahr) bei etwa einem Prozent liegen. 15 Die Struktur der Arbeiterschaft wandelt sich stark. Aus den arbeitenden Klassen der Mitte des 19. Jahrhunderts, die sich vor allem aus Landarbeitern, Tagelöhnern, Gesinde, Dienstboten, Heimarbeitern, Hand werksgesellen und Fabrikarbeitern zusammensetzen, bildet sich die Arbeiter schaft oder das Proletariat als Klasse, in der die Industrie und Fabrikarbeiter, jedoch neu binnendifferenziert, die prägende Gruppe darstellen. 16 Arbeiter sind vor allem die Kinder von Eltern aus den handarbeitenden Klassen, na mentlich der Landarbeiter, städtischen Tagelöhner, Heimarbeiter und Fabrik arbeiter, womit Geburt und Erbe zum zentralen Moment dessen werden, was einen Arbeiter zum Arbeiter bestimmt. 17 Die Arbeit bildet den Mittelpunkt des Lebens eines Arbeiters und ist zunehmend den Mechanismen des Mark tes, den Kräften von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage ausgesetzt, die die Lebenssituation beherrschen. Dort, wo Arbeit verloren geht, Arbeitslosigkeit eintritt, ist dies oft gleichbedeutend mit dem Erleiden von materieller Not - jede wirtschaftliche Krise kann sich schnell in eine Existenzkrise wandeln. Die Arbeit in jener Zeit ist, im Gegensatz zu heute, meist körperlich schwer und belastend, hinzu kommen die Gesundheit beeinträchtigende Faktoren wie Schmutz, Gestank, Lärm, Hitze, Licht und Luftmangel, unzureichende hygienische Einrichtungen, geringer Gefahrenschutz und erdrückende Arbeitszeiten. Für die 1860er Jahre wird eine wöchentliche Arbeitszeit von 78 Stunden, 1871 von 72 Stunden, Ende der 1880er Jahre von 66 Stunden geschätzt, eine Entwicklung, die einen deutlich sinkenden Trend anzeigt. Gearbeitet wird das ganze Jahr hindurch, Urlaub gibt es vor dem 20. Jahrhundert für die Klasse der Industriearbeiter nicht. 18 Löh ne werden per Vertrag festgelegt, können aber vom Unternehmer, wenn die wirtschaftliche Lage es ihm geboten erscheinen lässt, herabgesetzt werden, oder es wird von ihm nach seinem Ermessen Kurzarbeit ange ordnet. Wer dies nicht hinnehmen will, hat die Freiheit, zu gehen. Löhne werden als Individuallöhne verhandelt, d. h. abhängig von der individu ellen Leistung des Arbeiters und unabhängig davon, wie viel Geld der Arbeiter zum Unterhalt seiner Familie benötigt. Ein Arbeiter, der sich auf dem Höhepunkt seiner körperlichen Leistungskraft befindet, verdient <?page no="21"?> Die Situation in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts 21 mehr als ein alternder, dessen Kräfte nachlassen. Es ist durchaus üblich, dass die Familienangehörigen, die Frau und/ oder die Kinder zum Fami lieneinkommen mit beitragen. Als Antwort auf die mit den großen wirtschaftlichen Leistungen der In dustriegesellschaften einhergehenden sozialen Probleme entsteht die Arbei terbewegung, die weltweit großen Zulauf erhält. Politisch werden Tenden zen der Demokratisierung sichtbar. In Deutschland bildet die Sozialgesetz gebung Otto von Bismarcks (1883-1889) einen Meilenstein für die Sozialpo litik, mit ihren zentralen Bestandteilen einer Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884) und Rentenversicherung (1889) als Pflichtversi cherungen für Arbeiter und Angestellte unterer Einkommen. Ziel der Sozi algesetzgebung und verschiedener Arbeiterschutzmaßnahmen ist die Absi cherung gegen die Risiken, denen die Arbeiter im Berufsleben ausgesetzt sind. Dies kann durchaus als Folge eines Legitimationszwangs der Herr schaftselite interpretiert werden, die die Sozialpolitik zunächst als „Instru ment der ‚defensiven Modernisierung‘ gegen die politische Mobilisierung der Arbeiter einsetzte“. 19 Somit können die Reformbestrebungen der Arbei terschaft als starkes Motiv für die von der Regierung durchgeführte Sozial politik gewertet werden und weniger als deren direkte Ursache. Arbeitervereinigungen existierten natürlich bereits vor dem 19. Jahrhun dert. In England, dem Mutterland der Industrialisierung, schließen sich Arbeiter schon Ende des 17. Jahrhunderts zusammen, Vereinigungsverbote wie die General Combination Acts sind aus dem Ende des 18. Jahrhunderts bekannt. Nach der Aufhebung des Koalitions und Streikverbots in den Jahren 1824/ 25 entstehen nationale Bewegungen, die jedoch immer wieder unterdrückt werden. Schließlich nimmt die Ausbreitung der Gewerk schaften ab 1840 wieder zu, 1864 gründen Arbeiter verschiedener Länder in London die Internationale Arbeiterassoziation (IAA), die später Erste Inter nationale genannt wird. 1868 wird in Manchester der erste Gewerkschafts kongress, der Trades Union Congress, abgehalten, und in den 1890er Jahren sind die Gewerkschaften eine gesellschaftliche Tatsache. Für Deutschland sind einige wichtige Stationen von Arbeiterzusammenschlüssen in der folgenden Übersicht dargestellt. 20 <?page no="22"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 22 Wissen: Arbeitnehmerzusammenschlüsse in Deutschland In den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts finden in Deutschland die ers ten bedeutenderen gewerkschaftlichen Zusammenschlüsse im Zu sammenhang mit der Märzrevolution statt. 1848 wird auf dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterkongress in Ber lin die Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung gegründet, der im Frühjahr 1849 mit 170 Vereinen insgesamt 15.000 Mitgliedern ange hören, sie wird 1854 verboten. 1868 gehen aus dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterkongress der sozialistische Allgemeine Deutsche Arbeiterschaftsverband mit zwölf Be rufsorganisationen und der liberale Verband der deutschen Gewerkver eine hervor. 1875 entsteht die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands aus der Ver einigung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins Ferdinand Lassalles von 1863 mit der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Au gust Bebels von 1869. 1878 werden zwei erfolglose Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt, was Bismarck zum Anlass nimmt, das Gesetz gegen die gemeingefährli chen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Sozialistengesetz) durchzuset zen. 120 Berufsorganisationen sowie 17 gewerkschaftliche Zusam menschlüsse werden aufgelöst. 1890 erfolgt die Aufhebung des Sozialistengesetzes. Die der Sozial demokratie nahestehenden Gewerkschaften schließen sich in der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands mit über 120.000 Mitgliedern neu zusammen. 1889 entstehen auf Anregung Papst Leos XIII. 280 katholische Arbei tervereine mit ca. 65.000 Mitgliedern neben den von Adolph Kolping ab dem Jahr 1846 gegründeten Gesellenvereinen, deren Hauptaufgabe in praktischer Sozialarbeit besteht. <?page no="23"?> Die Entstehung von Rerum novarum 23 1890 werden die 1882 gegründeten evangelischen Arbeitervereine (EAV) zum Gesamtverband der evangelischen Arbeitervereine, der 40.000 Mitglieder umfasst, zusammengeschlossen. Die Entstehung von Rerum novarum Spätestens in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erreicht die Arbeiterbewegung eine Bedeutung, der sich keine gesellschaftliche Institu tion gegenüber verschließen kann. Spät, aber nunmehr mit Nachdruck, verwandelt sich das Engagement einzelner Kirchenvertreter in eine ge samtkirchliche Bewegung, die sich den Problemen der Arbeiterschaft zu wendet. So werden u. a. katholische und evangelische Arbeitervereine ge gründet oder neu organisiert. Der Höhepunkt dieser Entwicklung in der katholischen Kirche ist sicherlich die Veröffentlichung von Rerum novarum, der ersten Sozialenzyklika. Natürlich wurde die prekäre Situation der Ar beiter, bevor sie von der Kirche als drängendes gesellschaftliches Problem, mit dem man sich auch als Kirche offiziell zu befassen hatte, von dieser in den einzelnen Ländern wahrgenommen. Einige Beispiele sollen ein Bild davon vermitteln, auf welche Weise sich die katholische Kirche bereits auf internationaler Bühne mit dem Problem beschäftigte. In Deutschland gibt es zahlreiche Belege für ein bereits früh einsetzendes soziales Engagement der Kirche. Allen voran organisieren der Elberfelder Pfarrer Adolph Kolping (1813-1865) und der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811-1877) praktische Unterstützung für die Ar beiter und nehmen zu den sozialen Problemen ihrer Zeit öffentlich Stellung. Schon in seinen Adventspredigten des Jahres 1848 im Mainzer Dom befasst sich von Ketteler ausführlich mit der Sozialen Frage, die er als wichtigstes Problem der Gegenwart bezeichnet. Die Predigten werden unter dem Titel Die großen socialen Fragen der Gegenwart kurze Zeit später veröffentlicht. Von Kettelers Hauptwerk Die Arbeiterfrage und das Christentum erscheint 1864. Für besondere Aufmerksamkeit sorgt seine Predigt an der Wallfahrts stätte Liebfrauenheide bei Offenbach im Jahr 1869 vor Tausenden von Ar <?page no="24"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 24 beitern, in der er eine systematische Sozialpolitik, Mitbestimmung der Ar beiter, Streikrecht, gerechte Löhne, Arbeitszeitverkürzungen und ein Ver bot der Kinderarbeit einfordert. 21 Diese und andere Äußerungen von Kir chenvertretern veranlassen den Kirchengegner Karl Marx in einem Brief an Friedrich Engels im September 1869 zu der Feststellung: „[…] habe ich mich überzeugt, dass speziell in den katholischen Gegenden energisch gegen die Pfaffen losgegangen werden muss. […] Die Hunde kokettieren (z. B. Bi schof Ketteler in Mainz, die Pfaffen auf dem Düsseldorfer Kongreß usw.), wo es passend erscheint, mit der Arbeiterfrage.“ 22 Vor allem die Schriften Kettelers sind es, die Papst Leo XIII. beim Verfassen seiner Sozialenzyklika beeinflussen. 23 Auch in anderen europäischen Ländern ergreifen die lokalen Vertreter der katholischen Kirche Partei für die Arbeiter, in Frankreich etwa Adrien Albert Marie de Mun (1841-1914) oder Karl von Vogelsang (1818- 1890) in Österreich. 24 1869 wird in Philadelphia mit der Knights of Labor eine Selbsthilfeorganisation der Arbeiter gegründet, die in den 1880er Jahren mit annähernd 800.000 Mit gliedern nicht nur zu einer der bedeutendsten, sondern zeitweise auch zur größten Arbeiterorganisation der USA avanciert. Welch zerrissenes Bild die katholische Kirche in Wahrnehmung und Umgang mit der Arbeiterbewe gung in diesen Jahren abgibt und wie weit sie noch von dem vergleichsweise einmütigen Umgang gut zwei Jahrzehnte später, also in der Entstehungszeit von Rerum novarum, entfernt ist, zeigen die folgenden Ausführungen. Wie viele ähnliche Einrichtungen in dieser Zeit ist auch die Knights of Labor in einer Art Geheimgesellschaft nach dem Vorbild der Freimaurer organisiert. In seiner Enzyklika Humanum genus von 1884 bezeichnet Papst Leo XIII. die Freimaurerei als „unreine Seuche“, 25 eine Beschreibung, die eigentlich schon ausreicht, das Verhältnis des Vatikans zu den Freimaurern zu bestimmen. Bereits im Jahr 1825 hatte Papst Leo XII. alle Geheimgesellschaften verboten, was auch die bloße Mitgliedschaft einschloss. 26 Die amerikanischen Bischöfe bewirken jedoch in den 1840er Jahren eine stillschweigende Duldung von Arbeiterbruderschaften durch die Kirche. 27 1883 zeigt der Erzbischof von Québec, Elzéar Alexandre Taschereau, die Knights of Labor beim zuständigen Heiligen Offizium (damals noch die römische Inquisition) wegen Freimaure <?page no="25"?> Die Entstehung von Rerum novarum 25 rei an. Taschereau reagiert damit auf gegen ihn selbst gerichtete Vorwürfe, er würde in seinem Amtsbereich nicht genügend gegen die Freimaurer vorge hen. 28 1884 erlässt die Inquisition ein einfaches Verbot der Knights of Labor für das Gebiet Québec. Im Anschluss entbrennt eine heftige Diskussion über ein generelles Verbot, wodurch das Thema große Aufmerksamkeit in Presse und Öffentlichkeit erhält. Der Erzbischof von Baltimore, Kardinal James Gibbons, betont schließlich die grundsätzliche Bedeutung des Falls und dass es hier um soziale Missstände und öffentliche Ungerechtigkeiten gehe. Nun schaltet sich auch der Papst ein und 1888 hebt die Inquisition das Verbot auf. 29 Mit der Causa Knights of Labor wurde in der katholischen Kirche ein Präze denzfall für die Duldung gewerkschaftlicher Organisationen geschaffen, wie er bald in Rerum novarum Eingang finden sollte. Die Arbeitnehmerver einigung Knights of Labor entspricht gewiss nicht dem damaligen Ideal einer katholischen Arbeitervereinigung, doch verdeutlicht sie das zu dieser Zeit noch uneinheitliche, teilweise diffuse Verständnis von gewerkschaftlicher Organisation, dem zu begegnen alle beteiligten gesellschaftlichen Gruppie rungen erst einmal Erfahrungen sammeln mussten. Mit Genossenschaften, Korporativen, Gesellenvereinen, Geheimbünden und vielen anderen Orga nisationsformen versuchten die Arbeiter ihre Interessen durchzusetzen. Die Ziele der Arbeiter zu unterstützen, berechtigte Forderungen von überzoge nen Vorstellungen zu differenzieren, ohne dabei eigene Werte, Traditionen und geübte Praxis aufzugeben, das war die große Herausforderung, der sich die Kirche zu stellen gezwungen sah. Ein weiterer Fall, der vor der römischen Inquisition landete, ist der des New Yorker Priesters Edward McGlynn. McGlynn, ein Vertreter des neu entstandenen Typus Arbeiterpriester, gerät in Konflikt mit seinem Erzbi schof Michael Augustine Corrigan. In dem Streit geht es einerseits um recht verwickelte disziplinarische Fragen, andererseits um McGlynns leiden schaftliche Begeisterung für die Ideen des (damals sehr populären) Öko nomen Henry George. 30 So nimmt die Inquisition den Fall McGlynn zum Anlass, die Schriften Henry Georges einer genauen Prüfung zu unterziehen und aus dem Fall McGlynn einen Fall George zu machen. <?page no="26"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 26 In Henry Georges Hauptwerk Progress and Poverty (1879) ist das Grundeigen tum von zentraler Bedeutung, wobei die Argumentation in weiten Teilen auf Erkenntnissen beruht, die schon seit François Quesnay (1694-1774), dem Begründer der physiokratischen Lehre, bekannt waren. Quesnay identifizier te in seinem Modell des Wirtschaftskreislaufs (Tableau économique) drei soziale Klassen als Träger der wirtschaftlichen Aktivitäten: die produktive Klasse (landwirtschaftliche Pächter), die Klasse der Grundeigentümer (classe disponible) sowie die Klasse der Gewerbetreibenden und Händler. Letztere wird auch als die sterile oder neutrale Klasse bezeichnet, da sie aus Sicht Quesnays zwar nütz lich, aber nicht schöpferisch ist, die Güter nur umformt und lediglich um die geleistete Arbeit verteuert, insgesamt jedoch keinen volkswirtschaftlich be deutenden Überschuss produziert. Laut Quesnay ist es die Landwirtschaft, die den kompletten Überschuss der Volkswirtschaft herstellt, davon aber nicht selbst profitiert, da dieser vollständig von den Grundeigentümern (vor allem dem Adel) verbraucht wird. Henry Georges Argumente sind ähnlich, das Bild vor Augen, dass die den wirtschaftlichen Überschuss einer Gesell schaft produzierenden Arbeiter und Bauern selbst meist im Elend leben, hingegen die Unternehmer eine Risikoprämie, den Zins auf ihr Kapital und zusätzlich den Lohn für die eigene Arbeit erhalten. Übrig bleiben also die Grundbesitzer, die eigentlich nichts anderes leisten, als den Boden zur Verfü gung zu stellen, und sich dafür den gesamten volkswirtschaftlichen Über schuss aneignen. Die Quintessenz dieser Argumentation ist offensichtlich: Das Privateigentum an Grund und Boden ist letztlich die Ursache für die Armut in der Gesellschaft. Henry Georges Lösungsvorschlag wird bekannt unter dem Konzept der sogenannten single tax: Eine Steuer soll den gesamten Profit aus der Vermie tung von Grundbesitz abschöpfen. Aber damit nicht genug, die von George erwarteten Einkünfte aus dieser Steuer sind so hoch, dass er alle anderen Steuern abschaffen und damit der Wirtschaft einen starken Wachstumsim puls geben will. 31 Für die Inquisition impliziert Georges Vorschlag die Quasi Enteignung der Grundbesitzer, was ihn in unmittelbare Nähe zum Sozialismus rückt. Mit folgerichtiger Konsequenz wird im Laufe des Verfahrens die Frage aufge <?page no="27"?> Die Entstehung von Rerum novarum 27 worfen, woran letztlich Sozialismus zu erkennen sei. Ein dabei entstande ner Syllabus, der die verwerflichen Punkte des Sozialismus auflistet, ist leider verschollen. Nach mehreren Gutachten und langer Diskussion schließlich verurteilt die römische Inquisition die Lehre Henry Georges. Zuvor hatte sich aber Papst Leo XIII. in das Verfahren eingeschaltet und die Klärung des Privateigentums an Grund und Boden für die Sozialenzyklika reserviert. 32 Außerdem sorgt der Papst dafür, dass das Urteil der Inquisition sub segreto, unter Geheimhaltung, erfolgt. 33 Damit kommt es zu dem kurio sen Ergebnis, dass die Schriften von Henry George von der Inquisition zwar verboten werden, dieses Verbot selbst jedoch unter Geheimhaltung steht. Ein weniger drastisches Beispiel, wie sich die Kirche auf internationalem Parkett mit der Arbeiterfrage auseinandersetzt, ist die von Kaiser Wilhelm II. initiierte internationale Arbeiterschutzkonferenz, die ab dem 15. März 1890 in Berlin tagt. Im Vorfeld war es zu einem persönlichen Briefwechsel zwischen Papst und Kaiser gekommen, in dem der Kaiser den Breslauer Fürstbischof Georg von Kopp als Delegierten zur Konferenz einlud und der Papst die Unterstützung der Kirche versicherte. Nachdem Bischof Kopp am 11. April 1890 dem Papst über die Konferenz berichtet hatte, wendet dieser sich mit einem Schreiben vom 20. April 1890 an den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, den Kölner Erzbischof Philipp Krementz. Daraus resul tiert ein sehr ausführlicher Hirtenbrief (22. August 1890), in dem die deut schen Bischöfe zur Arbeiterfrage Stellung nehmen. 34 Die Bischöfe betonen, dass die Lösung der sozialen Frage nicht „der Privattätigkeit, dem freien Spiel der Kräfte oder gar dem Kampf ums Dasein“ überlassen werden dürfe, sondern dass Staat und Kirche zur Lösung der sozialen Frage zusammenar beiten müssten. 35 In den Jahren 1887 und 1889 gibt es erste Arbeiterpilgerzüge nach Rom. Papst Leo XIII. richtet in Ansprachen persönlich das Wort an die Pilger und bekundet seine Sympathie für die Sache der Arbeiter, die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe zugunsten der Arbeiter betonend. 36 Im Oktober 1887 bittet die Union catholique d’études sociales et économiques a Fribourg, eine von mehreren katholischen Studienkreisen, die sich mit den sozialen Fragen der <?page no="28"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 28 Zeit beschäftigen, Papst Leo XIII. um eine Sozialenzyklika. Spätestens im Frühjahr 1888 beschließt der Papst, diesem Wunsch nachzukommen und hierzu Vorschläge und Meinungen aus aller Welt einzuholen. Wahrschein lich im Frühjahr 1890 beauftragt der Papst den Jesuiten Matteo Liberatore mit dem Entwurf für eine Enzyklika über die Arbeiterfrage. Einige Eck punkte legt der Papst von vornherein fest: Die Enzyklika soll sowohl die Irrtümer des Sozialismus als auch des Liberalismus aufdecken, die Rechte des Einzelnen und der Familie gegenüber dem Staat klarstellen, die Not wendigkeit des Privateigentums aufzeigen und klären, welchen Beitrag der Staat zur Lösung der Arbeiterfrage zu leisten hat. Der erste Entwurf der Enzyklika wird von Kardinal Tommaso Maria Zigli ara überarbeitet. Während die Vorlage Liberatores eher die praktischen Fragen in den Vordergrund rückt, arbeitet Zigliara vor allem die philoso phisch scholastische Fundierung der Positionen heraus. Nachdem der Papst mit den ersten Ergebnissen nicht zufrieden ist, wird mit Kardinal Camillo Mazzella ein dritter anerkannter Experte für die Philosophie des Thomas von Aquin hinzugezogen. Zusammen mit Liberatore überarbeitet er den Text Zigliaras, die theoretischen Elemente werden gestrafft und einige Elemente des ersten Entwurfs wieder eingefügt. Zu dem neuen Ma nuskript bemerkt der Papst: „Die Materie ist jetzt vollständig, aber der Ton fehlt noch. Sie muß noch ganz verdauet und neu gefaßt werden.“ 37 Die Endfassung der Enzyklika liegt nunmehr in den Händen der Privatsekretä re des Papstes, Alessandro Volpini und Gabriele Boccali, die den Text noch einmal völlig neu strukturieren und verändern. Kaum einzuschätzen ist die persönliche Einflussnahme durch den Papst in dieser Phase, da er seine Änderungswünsche den Sekretären nur mündlich mitteilt. 38 Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 Die erste päpstliche Sozialenzyklika, Rerum novarum (Über die neuen Din ge), wird von Papst Leo XIII. im Jahr 1891 veröffentlicht. In der Einleitung von Rerum novarum werden Ausgangslage und Beweggründe prägnant und unmissverständlich formuliert: <?page no="29"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 29 Zitat Der Geist der Neuerung, welcher seit langem durch die Völker geht, muß te, nachdem er auf dem politischen Gebiete seine verderblichen Wirkungen entfaltet hatte, folgerichtig auch das volkswirtschaftliche Gebiet ergreifen. Viele Umstände begünstigten diese Entwicklung; die Industrie hat durch die Vervollkommnung der technischen Hilfsmittel und eine neue Produktionsweise mächtigen Auf schwung genommen; das gegenseitige Verhältnis der besitzenden Klasse und der Arbeiter hat sich wesentlich umgestaltet; das Kapital ist in den Händen einer geringen Zahl angehäuft, während die große Menge verarmt; es wächst in den Arbeitern das Selbstbewußtsein, ihre Organisation erstarkt; dazu gesellt sich der Niedergang der Sitten. Dieses alles hat den sozialen Konflikt wachgerufen, vor welchem wir stehen. Wieviel in diesem Kampfe auf dem Spiele steht, das zeigt die bange Erwartung der Gemüter gegenüber der Zukunft. Über all beschäftigt man sich mit dieser Frage, in den Kreisen der Gelehrten, auf fachmännischen Kongressen, in Volksversammlungen, in den gesetzge benden Körperschaften und im Rate der Fürsten. Die Arbeiterfrage ist ge radezu in den Vordergrund der ganzen Zeitbewegung getreten. 39 Die soziale Frage mit der Arbeiterfrage in ihrem Mittelpunkt wird von der Kirche als zentrale Herausforderung des 19. Jahrhunderts wahrgenommen, und dies in nicht weniger drastischen und unverblümten Beschreibungen, wie sie in den Schriften der Historischen Schule, der damals populären Wirtschaftslehre, mit ihrem berühmten Vertreter Gustav von Schmoller (1838-1917), oder auch in Abhandlungen von Repräsentanten der sozialisti schen Bewegung, allen voran Karl Marx, anzutreffen sind. Bezeichnender weise trägt Rerum novarum die Überschrift Über die Arbeiterfrage und legt die Grundsätze dar, „welche für eine richtige und billige Entscheidung der Frage maßgebend sein müssen“. 40 Schon zu Beginn der Enzyklika dringt Leo XIII. auf „baldige ernste Hilfe“ für die Arbeiter, „weil Unzählige ein wahrhaft gedrücktes und unwürdiges Dasein führen“. 41 In einer ersten Analyse werden die sozialen Probleme vor <?page no="30"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 30 allem auf die gesellschaftlichen Umwälzungen zurückgeführt, die im Zuge des Prozesses der Industrialisierung eingetreten sind. Beklagt wird der Untergang alter gesellschaftlicher Strukturen, die ein gewisses Ausmaß an Stabilität, Orientierung und Sicherheit gegeben haben und an deren Stelle kein Ersatz getreten ist. Stattdessen ist eine arbeitende Klasse entstanden, die ohne eigentliche Interessenvertretung zurückbleibt. Als großes Problem wird auch der Staat wahrgenommen, der, mit dem zunehmendem Verlust an christlich moralischen Grundsätzen und Anschauungen, wichtige Funk tionen zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Stabilitätserhaltung des ge sellschaftlichen Lebens aufgegeben hat und den Arbeiter damit dem Me chanismus eines unkontrollierten Wettbewerbsprozesses, in dem „Herzlo sigkeit reicher Besitzer“ und „ungezügelte Habgier der Konkurrenz“ vor herrschen, überantwortet hat. „Gieriger Wucher“, Habgier, Gewinnsucht und andere im Wirtschaftsleben zutage tretende Motive des menschlichen Handelns werden als zusätzliche, die unglückliche Entwicklung hin zu einer immer weiteren sich verschärfenden ungleichen Einkommens und Vermögensverteilung fördernde Umstände angeführt. Begünstigt würden diese Entwicklungen durch steigende Konzentrations und Monopolisie rungsgrade in den Bereichen von Produktion und Handel, die einigen we nigen die Ausnutzung anderer ermöglichten: „so konnten wenige übermä ßig Reiche einer Masse von Besitzlosen ein nahezu sklavisches Joch aufle gen.“ 42 Mit dieser Beschreibung der ökonomischen Realität, wie sie bereits in den einleitenden Passagen von Rerum novarum vorgenommen wird, reiht sich die Sozialenzyklika in die Vielzahl ökonomischer Schriften mit antikapita listischem Unterton der damaligen Zeit ein, die die beklagenswerte Situati on, in der sich die Masse der Arbeiterschaft befand, anprangerten. Das Einvernehmen in den Beschreibungen der Situation der Arbeiter bezieht sich aber lediglich auf die vorfindbaren Tatbestände, die in ihrer Deutlich keit nicht in Abrede gestellt werden können. Einvernehmen besteht zwei fellos auch im Ziel, die Situation der Arbeiter zu verbessern. Ein ganz ande res Bild bietet sich hingegen beim Aufzeigen der Lösungsansätze. In ihrem eigenen Verständnis sieht die Kirche das Anliegen der Enzyklika in der Lösung der drängendsten sozialen Konflikte. Versprechungen, die „dem <?page no="31"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 31 armen Volke ein Leben ohne Not und nur voll Ruhe und Genuß vorspie geln“, werden dagegen als Täuschung und Trug bezeichnet. 43 Die bestehenden gesellschaftlichen Machtverhältnisse nicht nur zu erken nen, sondern vor allem zu akzeptieren, ist das in der Enzyklika vorgeschla gene Prinzip, was nicht bedeutet, sich mit den einhergehenden gesellschaft lichen Zuständen zufriedenzugeben. Anstatt die Machtverhältnisse aufzu brechen, wie es im Sozialismus als Lösungsweg gefordert wird, favorisiert die Kirche das Prinzip des Ausgleichs, indem versucht wird, die Interessen der Gegenseiten aufeinander zuzubewegen. Papst Leo XIII. spricht von „Konfliktbewältigung durch Eintracht und Harmonie“. 44 Dem liegt die Auffassung zugrunde, dass Konflikte und Gegensätze überall im Leben vorhanden sind, sozusagen naturgemäß, durch die Natur angelegt und vom Menschen nicht beeinflussbar sind - Leo XIII. führt als Beispiel die Verschiedenheit der Glieder im menschlichen Körper an -, doch habe die Natur selbst auch Mechanismen eingerichtet, die in einem wechselseitigen Verhältnis von Eintracht und Gleichmaß zu einem Zustand gegenseitiger Harmonie führen werden. 45 In dieser Denkweise kommt deutlich die Naturrechtsphilosophie zum Ausdruck, in der der Papst und seine Berater nicht nur fundiert ausgebildet sind, sondern auch einen ausgesprochenen Expertenstatus innehaben. Wissen: Das Naturrecht Grundlage des Naturrechts ist die Überzeugung, dass der Mensch von Natur, durch seinen Verstand, eine Vorstellung von Richtig und Falsch, Gut und Böse besitzt: „Zum Inhalt des Naturrechts gehören als evidente Prinzipien eigentlich nur zwei Normen: Das Gerechte ist zu tun, das Ungerechte zu lassen und die uralte ehrwürdige Re gel: ‚Jedem das Seine‘.“ 46 Die Idee des Naturrechts geht bis auf die antike griechische und rö mische Philosophie zurück. Im Mittelalter wird das Naturrechts konzept durch die Scholastiker, vor allem durch Thomas von Aquin, vertreten. Im Naturrecht sind die grundlegenden Normen des <?page no="32"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 32 menschlichen Gemeinschaftslebens enthalten, die in der natürlichen Seinsordnung und damit, nach christlicher Lesart, letztlich in Gott begründet sind und von der menschlichen Vernunft erkannt werden können. Nach Thomas von Aquin ist das natürliche Recht im ewi gen Gesetz enthalten, an zweiter Stelle jedoch im natürlichen Ur teilsvermögen der menschlichen Vernunft. Jedoch lassen sich aus diesem Naturrecht gewisse Rechtssätze - wie Schlüsse aus Prinzi pien - ableiten, welche vom Naturrecht verschieden sind und das scholastische Jus gentium bilden. „Kraft des Naturrechts, so lesen wir bei Thomas, sind die Menschen zum Beispiel verpflichtet, gesel lig miteinander zu leben. Das ist jedoch unmöglich, wenn nicht Kauf und Verkauf eingeführt werden, die demnach auf das Jus gentium zurückgehen.“ 47 Unter Naturrecht und Jus gentium (heute wird vom „sekundären Naturrecht“ gesprochen), existiert das positive, vom Menschen gesetzte Recht, das sich aber an die Regeln des Natur rechts halten muss. Bedeutend für die Entwicklung der Naturrechtslehre zu Beginn der Neuzeit ist der niederländische Philosoph Hugo Grotius (1583- 1645), der Staat und Gesellschaft aus einem angeborenen sozialen Trieb erklärt und daraus ein System von Rechten entwickelt, die mit dem Menschen „geboren“ sind. Solche unveräußerlichen Rechte stehen in enger Beziehung zur Idee der Menschenrechte. Sie sind absolut in dem Sinne, dass sie Allgemeingültigkeit besitzen, also ge genüber jedweder Person Gültigkeit beanspruchen und durchge setzt werden können. Damit bezeichnet der Begriff Naturrecht das Recht, das dem gesetzten Recht übergeordnet ist. Eindrucksvoll be gründet Grotius das Recht aller Völker auf den freien Handel auf See aus dem Naturrecht. In seinen Werken Die Freiheit der Meere (1609) und Vom Recht des Krieges und des Friedens (1625) liefert er ent scheidende Grundlagen für die Entwicklung des Völkerrechts. Überhaupt entstehen seit dem Zeitalter der Aufklärung stark vonei nander divergierende Naturrechtsauffassungen. Vor allem die His torische Rechtsschule lehnt die Naturrechtslehre als spekulativ und unwissenschaftlich ab. Spätestens mit dem 19. Jahrhundert wird das <?page no="33"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 33 Naturrecht weitgehend von der Auffassung des Rechtspositivismus verdrängt, der zufolge des Menschen sich seine rechtlichen Normen selbst in verbindlicher Weise setzt. Nach dem zweiten Weltkrieg erhält das Naturrecht für kurze Zeit erneut eine gewisse Bedeutung, der Rechtspositivismus war diskre ditiert, denn nach dessen Auffassung macht nur das positive Straf recht eine Handlung zu einem Verbrechen und damit wären die un ter der Naziherrschaft begangenen Gräueltaten zumeist nicht straf bar. 48 Papst Benedikt XVI. spricht für die heutige Zeit vom Naturrecht als einer „katholischen Sonderlehre“. 49 Die ersten Enzykliken argumen tieren auf Basis naturrechtlicher Prinzipien, wie einige Beispiele zei gen. So folgt aus der natürlichen Würde des Menschen, dass der Lohn, die einzige Einnahmequelle eines Arbeiters, ausreichen muss, diesem und seiner Familie den Lebensunterhalt zu sichern. Ebenso werden das Recht auf privates Eigentum sowie das Recht zur Grün dung von Gewerkschaften mit dem Naturrecht begründet. 50 Das Verständnis von Naturrecht, wie es auch in den Sozialenzykliken verwendet wird, beschreibt Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Ve ritatis splendor (1993): „Im Innern seines Gewissens - schreibt das II. Vatikanische Konzil - entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß und dessen Stim me ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zur Unterlas sung des Bösen anruft und, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt: Tu dies, meide jenes. Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben sei ne Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird (vgl. Röm 2, 14-16).“ 51 Dem Sozialismus wird vorgeworfen, die grundverschiedenen Positionen zwischen der besitzenden und der unvermögenden, arbeitenden Klasse bzw. zwischen Arbeit und Kapital als unversöhnliche Gegensätze hochzu stilisieren und mit dieser Form des Überzeichnens und Aufstachelns der <?page no="34"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 34 Besitzlosen gegen die Reichen einen falschen Weg zu beschreiten. Diese scheinbar unverrückbare Festlegung des Sozialismus auf die Unvereinbar keit der Interessen der gesellschaftlichen Klassen und der daraus gezoge nen Konsequenz des Klassenkampfs wird in der Enzyklika als ein „Grund fehler in der Behandlung der sozialen Frage“ bezeichnet. Aber nicht nur Weg und Vorgehensweise des Sozialismus in der Lösung der Arbeiterfrage werden von der Kirche kritisiert. Leo XIII. greift in aller Schärfe die Ansich ten des Sozialismus bezüglich dessen Vorstellung von Eigentum an. Die sozialistische Idee der Eigentumsrechte, das mehr oder minder gesamte Eigentum auf den Staat zu übertragen, somit das Privateigentum in weiten Teilen abzuschaffen, auf den Staat zu konzentrieren und anschließend durch gleichmäßige Verteilung der Bevölkerung zugutekommen zu lassen, wird als Weg zur Lösung der sozialen Probleme schlichtweg abgelehnt. Hingegen wird die Institution des Privateigentums in Rerum novarum ver teidigt, nicht zuletzt weil der Mensch das Recht zum Besitz privaten Eigen tums von der Natur erhalten habe. Privateigentum ist also naturrechtlich legitimiert, und dieses Recht zu gebrauchen ist nicht nur erlaubt, sondern sogar für das gesellschaftliche Dasein unabdingbar. 52 Mit der Idee des Privateigentums als notwendiger Voraussetzung für die Gesellschaften ist der Hauptgedanke der späteren ökonomischen Eigen tumsrechtsanalyse aufgegriffen, dass nämlich Privateigentum im Vergleich zu Kollektiveigentum eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit größeren Wohlstand erzeugt, was sowohl die Anreizwirkung priva ten Eigentums zur Leistungserbringung als auch die Wahrnehmung von Verantwortung, die durch Privateigentum entsteht, einschließt. Insbeson dere der Aspekt der Anreizwirkung, der vom Privateigentum auf die Leis tungserbringung der Individuen ausgeht, wird ausführlich dargelegt. Zunächst wird begründet, wie Privateigentum zur Verbesserung der Lage der Arbeiter beiträgt. Der Arbeiter veräußert seine Arbeitskraft gegen einen Lohn, der es ihm ermöglicht, die notwendigen Mittel zur Deckung seines Bedarfs und des seiner Familie zu sichern. Diese Mittel, die der Arbeiter in Form von Gütern und Dienstleistungen auf den Gütermärkten erwirbt, gehen in sein Eigentum über. Damit zielen Arbeit und Lohnerwerb auf den <?page no="35"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 35 Erhalt privaten Eigentums. Gelingt es dem Arbeiter, Teile seines Einkom mens zu sparen und von dem Ersparten beispielsweise ein kleines Grund stück zu erwerben, so wechselt das Privateigentum lediglich seine Gestalt: Aus dem ersparten Geldbetrag wird ein Grundstück. Entscheidend hierbei ist, dass das Eigentumsrecht unangetastet bleibt. 53 Weil dem Arbeitnehmer aus dem erarbeiteten Einkommen das ausschließliche Nutzungsrecht zu steht und Gleiches auch für die von diesem Einkommen gekauften Güter gilt, erscheint es ihm lohnenswert, sich dafür zu mühen, Leistung zu er bringen, zu arbeiten. Würde das aus dem Arbeitseinkommen erworbene Eigentum, etwa das Grundstück, jedoch dem Kollektiv in Gestalt des Staa tes zufallen, sodass derjenige, der es erworben hat, vielleicht nur teilweise oder gar überhaupt keinen Nutzen davon hätte, so entfiele mithin der An reiz, eine Leistung schlechthin zu erbringen, die über die Erwirtschaftung des zum Lebenserhalt Notwendigsten hinausginge. Auch sollte der Mensch frei in der Wahl des Zeitpunkts seiner Konsumentscheidung sein, d. h. frei darüber befinden können, ob er sein Einkommen lieber sofort oder aber zeitverzögert (durch Sparen), also zu einem späteren Zeitpunkt, für den Kauf von Gütern einsetzen möchte. Voraussetzung für eine solche inter temporale Konsumentscheidung, also die freie Entscheidung darüber, ob Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse eher heute oder zukünftig genutzt werden sollen, und somit für die Gewährleistung eines zusätzlichen Spiel raums an persönlicher Entscheidungsfreiheit ist wiederum die Existenz des Privateigentums. Verständlich ist in diesem Zusammenhang in der Enzyk lika die wiederholte Betonung des Besitzes an Boden. 54 Denn der Erwerb einer bescheidenen Grund und Bodenfläche kann für einen Arbeiter und seine Familie im ausgehenden 19. Jahrhundert die Schließung einer nicht zu unterschätzenden Versorgungslücke bedeuten. Dass ein Arbeiter durch Sparen in den Besitz von Produktionsmitteln gelangen konnte, ist zu jener Zeit eher unwahrscheinlich. Mit dieser generellen Begründung der Anreizwirkung des Privateigentums, die in vielen ökonomischen Schriften, seit der Zeit der klassischen Natio nalökonomie bis in die Gegenwart hinein, so oder ähnlich vorzufinden ist und somit keinesfalls als nur kirchenspezifische Argumentation gedeutet werden kann, ist überzeugend dargelegt, warum die Erlangung persönli <?page no="36"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 36 chen Eigentums als eine der wichtigsten Triebfedern für die Arbeitsan strengung der Menschen und damit als Voraussetzung für den Wohlstand der gesamten Gesellschaft gilt. Umgekehrt würde die Auflösung des Pri vateigentums unweigerlich zu einer Wohlstandsminderung in Form des Rückgangs der Ausstattung der Individuen mit Gütern und Dienstleistun gen führen, oder wie es in der Enzyklika heißt: „Mit dem Wegfalle des Spornes zu Strebsamkeit und Fleiß würden auch die Quellen des Wohl stands versiegen. Aus der eingebildeten Gleichheit aller würde nichts ande res als der nämliche klägliche Zustand der Entwürdigung für alle.“ 55 Bei allen Argumenten zur Verteidigung des Privateigentums erfolgt in Rerum novarum keine Empfehlung hinsichtlich einer bevorzugten bestimm ten Verteilung der Eigentumsrechte. Den Anspruch, eine solche anzugeben, hat die Kirche sicherlich auch nicht. In dieser Frage zieht sie sich auf die Position zurück, die Ordnung der Eigentumsverhältnisse den Menschen zu überlassen, die das Eigentum entsprechend dem Fleiß und damit der Leis tungsfähigkeit einzelner Personen und ganzer Volkswirtschaften in best möglicher Weise zum Einsatz bringen. Nicht auf Kampf, sondern auf Interessenausgleich - als Methode der Kon fliktbeilegung im Streit der sozialen Klassen - und auf das Privateigentum als Voraussetzung einer erfolgreichen Wirtschaftsweise zu setzen, bildet das argumentative Fundament der Antwort auf die soziale Frage. Wie aber verhält es sich mit konkreten Lösungsvorschlägen? Ein Grundgedanke von Papst Leo XIII. besteht in der schrittweisen und nachhaltigen Verbesserung der Lage der Arbeiter. Ein ganz wesentlicher Schritt beinhaltet, der Arbei terschaft Chancen zu eröffnen, Ersparnisse zu bilden, die etwa in den Er werb von Grundbesitz fließen könnten. Voraussetzung für die Ersparnis bildung der Arbeiter ist ein gerechter Lohn. Der gerechte Lohn wird als ein natürliches Recht aufgefasst und beinhaltet die Sicherstellung des Lebens unterhalts des Arbeiters und seiner Familie. Darüber hinaus sollte durch einen gerechten Lohn auch eine gewisse Vorsorge für die eigene Zukunft und für die Zukunft der eigenen Kinder möglich sein, was die Weitergabe des Eigentums durch Vererbung einschließt. 56 <?page no="37"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 37 Eingebettet sind diese Überlegungen in gesellschaftspolitische Reformbe strebungen, wie sie zur damaligen Zeit noch in den Kinderschuhen steck ten, sich im Laufe des 20. Jahrhunderts jedoch in Gestalt der Vermögensbil dung abhängig Beschäftigter zu zentralen Bausteinen der Sozialpolitik fortentwickeln sollten. Grundsätzlich ging es um den immer wiederkeh renden und auch in der Gegenwart wieder attraktiven Gedanken, dass einem Menschen der Rahmen gegeben sein muss, durch die eigene Arbeit und Anstrengung seine Situation zu verbessern, was die Möglichkeit zur Vermögensbildung ebenso einschließt wie die Chance auf beruflichen Auf stieg. Der Erwerb von Eigentum ist dabei das Mittel, das „dem Menschen eine sichere Aussicht auf künftigen Fortbestand seines Unterhalts verleiht“. 57 Am Beispiel des Grundbesitzes wird in Rerum novarum aufgezeigt, wie die Annäherung von Arm und Reich auch der Gesamtwirtschaft zugute kommt: Diejenigen, die neues Eigentum an Boden gewinnen, werden die sen viel sorgfältiger und intensiver bewirtschaften, als es bei reinen Lohn empfängern, also jenen, die über kein Eigentum verfügen, der Fall wäre. 58 Mit dieser Aussage ist wiederum indirekt die Überlegenheit des Privatei gentums gegenüber anderen Eigentumsformen hinsichtlich der wirtschaft lichen Leistungsfähigkeit berührt. Diesmal erfolgt die Begründung jedoch nicht über die höhere Anreizwirkung, sondern über die höhere Verantwor tung, die aus Eigentum erwächst. Ein Eigentümer wird mit seinem Eigen tum schonender, umsichtiger, pfleglicher und damit wirtschaftlich effizien ter umgehen als jemand, der eine Sache nutzt, die ihm nicht gehört. Nicht zuletzt steht dahinter auch der Gedanke, dass ein Eigentümer für den Wertverlust an der Sache aufkommen muss, ein reiner Nutzer jedoch nicht. <?page no="38"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 38 Zur Person: Papst Leo XIII. Papst Leo XIII. wird am 2. März 1810 unter dem Namen Vincenzo Gi oacchino Pecci als sechstes von sieben Kindern in Carpineto geboren. Carpineto ist ein Bauerndorf in den Lepinischen Bergen, ungefähr 70 km südöstlich von Rom gelegen, die Familie der größte Grundbesitzer im Dorf. Leo XIII. kommt also aus einfachen, aber nicht ärmlichen Verhältnissen. Vincenzo Pecci verlässt im Alter von acht Jahren zu sammen mit seinem Bruder Giuseppe sein Heimatdorf und besucht zunächst das Jesuitenkolleg in Viterbo (1818-1824). Danach, von 1824 bis 1832, studiert er am Collegium Romanum Theologie, Philosophie und Recht. Später wechselt er zur Ausbildung für den päpstlichen diplomatischen Dienst zur Accademia dei Nobili Ecclesiastici in Rom (1832-1837). 1835 promoviert er zum Doktor beider Rechte (Recht und Kirchenrecht). 1837 empfängt Vincenzo Pecci die Priesterweihe, und kurz darauf ernennt ihn Papst Gregor XVI. zum päpstlichen Delegaten in Bene vent (1838-1841). Weitere Stationen seines Werdegangs sind 1843 die Ernennung zum Titularerzbischof von Tamiathis und die Ent sendung als päpstlicher Nuntius nach Belgien, die Ernennung zum Bischof von Perugia 1846 und im Jahr 1853 zum Kardinal durch den neuen Papst Pius IX., der ihn 1876 auch zum Camerlengo, zum Kar dinalskämmerer, erhebt. In dieser Funktion muss Vincenzo Pecci keine zwei Jahre später den Tod des Papstes Pius IX. feststellen und die anstehende Papstwahl organisieren und leiten. Vincenzo Gioac chino Pecci wird im Februar 1878 zum Papst (Leo XIII.) gewählt. Er ist der erste Camerlengo, der die Nachfolge des heiligen Petrus an tritt. Bei seiner Amtsübernahme gilt er aufgrund seines fortgeschrit tenen Alters und seiner schlechten Gesundheit als Übergangspapst. Tatsächlich dauert sein Pontifikat über 25 Jahre. Und er wird ein sehr politischer Papst, mit der sozialen Frage und dem Elend der Arbeiter als „seinen“ Themen. <?page no="39"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 39 Papst Leo XIII. Leo XIII. gilt als herausragender Diplomat. Schon kurz nach seinem Amtsantritt beendet er den Kulturkampf in Deutschland. Zu den Ver einigten Staaten und zu Russland knüpft er enge politische Beziehun gen. Länder wie etwa Österreich, Preußen oder Belgien, die noch un ter seinem Vorgänger die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan abgebrochen haben, nehmen diese wieder auf. Streitigkeiten mit der Schweiz und einigen lateinamerikanischen Ländern werden beigelegt. Wie hoch das politische Ansehen des Papstes gewachsen ist, zeigt sich 1885 bei den Territorialstreitigkeiten zwischen Deutschland und Spanien um die Karolineninseln. Auf Vorschlag des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck rufen die zerstrittenen Länder Papst Leo XIII. als Schiedsstelle an und verpflichten sich vorab, des sen Entscheidung bedingungslos anzuerkennen. Weitere Länder folgen diesem Beispiel, so etwa 1894 Ecuador, Peru sowie 1895 Ar gentinien und Chile. Papst Leo XIII. wird der „Enzyklikenpapst“. Während seiner Amtszeit verfasst er 86 dieser päpstlichen Lehrschreiben zu allen möglichen Themen: So wendet er sich früh gegen den Sozialismus (Quod apostoli ci muneris, 1878), erklärt die Philosophie des heiligen Thomas von Aquin für die katholische Kirche als verbindlich (Aeterni patris, 1879), verurteilt die Freimaurerei (z. B. Humanum genus, 1884, Sapientiae <?page no="40"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 40 christianae, 1890), hebt die Bedeutung des Rosenkranzes hervor (z. B. Supremi apostolatus officio, 1883) und verbietet das Duellieren (Pastoralis officii, 1891). Herausragende Beachtung findet aber zu allen Zeiten seine Sozialenzyklika Rerum novarum. Leo XIII. verstirbt am 20. Juli 1903. Er geht als „Arbeiterpapst“ und als Papst, der die moderne Gesellschaft mit der Kirche versöhnt hat, in die Geschichte ein. 59 Mit der Rolle des Privateigentums, der Vermögensbildung für Arbeitneh mer, der Berücksichtigung der Interessenlagen möglichst aller an Konflikt situationen Beteiligter und der Ablehnung des Sozialismus werden einige Positionen und Vorstellungen der Kirche hinsichtlich der Mittel angespro chen, die zur Verbesserung der Situation der Arbeiter beitragen können. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen beschrieben und eingefordert. Eine streng normative Vorgabe für Arbeitgeber entsteht aus christlich moralischer Perspektive für die Arbeitgeber bei der Lohnfestsetzung. So lange Löhne in einer die Existenz der Arbeiterschaft sichernden Höhe be stimmt sind, ist gegen ihre Bestimmung durch den Prozess von Arbeitsan gebot und Arbeitsnachfrage kein Einwand zu erheben. Dies steht im Ein klang mit dem biblischen Grundsatz, jedem das Seine zukommen zu lassen, der hier die normative Grundlage für die Bestimmung der Lohnhöhe lie fert. Nutzt ein Arbeitgeber jedoch die Marktlage aus, indem die Lohnhöhe unter ein Niveau gedrückt wird, bei dem die Existenz des Arbeiters und seiner Familie in Gefahr gerät, dem Arbeiter der ihm gebührende Verdienst also vorenthalten wird, so liegt eine Sünde vor, „die zum Himmel schreit“, da Notleidende um des eigenen Vorteils willen unterdrückt und ausgebeu tet werden. 60 Zwei Eigenschaften der Arbeit sind berührt. Zum einen ist die Arbeit ein persönliches Gut des Arbeitenden, das es nicht zuletzt als Eigentum zu schützen gilt. Zum anderen ist Arbeit notwendig, da der Arbeiter nur durch sie seinen Lebensunterhalt sichern kann und damit einzig in der Lage ist, die ihm gebotene „strenge natürliche Pflicht der Erhaltung des Daseins“ zu erfüllen. Entsprechend der ersten Eigenschaft steht der Bestimmung der <?page no="41"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 41 Höhe des Arbeitslohns über den Mechanismus von Angebot und Nachfra ge nichts im Wege, es ist der persönliche Entschluss des Arbeitenden, ob er einen zu geringen Lohn akzeptiert oder nicht. Insoweit wäre der Prozess der Bestimmung des Lohnsatzes über den reinen Marktmechanismus ge rechtfertigt. Allerdings steht dieser Argumentation die zweite Eigenschaft der Arbeit entgegen: Die natürliche Verpflichtung zur Erhaltung des Le bens, die aufgrund ihres naturgesetzlichen Charakters den menschenge machten Mechanismen wie dem der Preisbestimmung via Angebot und Nachfrage übergeordnet ist, verbietet geradezu einen Lohn, der für den Lebensunterhalt der Familie nicht ausreicht. Leo XIII. verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff der „natürlichen Gerechtigkeit“, mit dem eine Gerechtigkeit eingefordert wird, die - aus Sicht der Kirche - über den von Menschen gemachten Maßstäben stehen muss. Natürliche bzw. göttliche Maßstäbe haben den Vorrang vor den von Menschen gemachten. 61 Bezogen auf die Bestimmung des Arbeitslohns ist es dem Arbeiter nicht einmal er laubt, einen Lohn unterhalb des Subsistenzniveaus zu akzeptieren, und mit gleicher Begründung darf auch der Unternehmer keinen entsprechend niedrigen Lohn anbieten. Leo XIII. wendet sich damit eindeutig gegen das freie Spiel der Marktkräfte bei Lohnvereinbarungen: Zitat Selbst wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine freie Vereinbarung träfen, die Erhaltung des Lebens ist heilige Pflicht eines jeden. Hat demnach jeder ein natürliches Recht, den Lebensunterhalt zu finden, so ist hinwieder der Dürftige hierzu allein auf die Händearbeit notwendig angewiesen. Wenn also auch immerhin die Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich des Lohnes, beiderseitig frei geschieht, so bleibt dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit bestehen, die näm lich, daß der Lohn nicht etwa so niedrig sei, daß er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft. Diese schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien Willen der Vereinbarenden. Gesetzt, der Arbeiter beugt sich aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande zu entgehen, den allzu harten Bedingungen, <?page no="42"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 42 die ihm nun einmal vom Arbeitsherrn oder Unternehmer auferlegt wer den, so heißt das Gewalt leiden, und die Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang Einspruch. 62 Die Forderung nach natürlicher Gerechtigkeit, als deren oberstes Ziel die Erhaltung des Lebens selbst steht, bezieht sich selbstredend nicht nur auf die Bestimmung der Lohnhöhe, sondern umschließt auch weitere Bereiche. So bedarf das geringe Eigentum sozial Schwacher des besonderen Schutzes gegen Gewalt, Betrug und Wucher, 63 denn die Schädigung seines Eigen tums kann für den Betroffenen zu einer existenzgefährdenden Bedrohung erwachsen. Ebenso werden aus dem Gebot der Lebenserhaltung weitere konkrete Forderungen zur Verbesserung des Arbeitslebens abgeleitet. Die Kinderarbeit wird generell abgelehnt und ein Freiraum für die Erziehung der Kinder für unabdingbar befunden. Auch wird darauf hingewiesen, dass unterschiedliche körperliche Konstitutionen, wie sie zwischen erwach senen Männern, Frauen und Kindern nun einmal bestehen, bei der Bemes sung der Arbeitszeit und der Zuweisung von Arbeiten hinsichtlich ihrer Schwere auch verschieden berücksichtigt sein müssen. Schließlich sei si cherzustellen, dass den Arbeitern genügend Freiräume, die Rede ist von Ruhe, zur Verfügung stehen, damit sie sich von der Schwere der Arbeit erholen und ihre Kräfte regenerieren können. Die Vernachlässigung dieser Bedingungen ist „sittlich nicht zulässig, weil die Preisgabe von Pflichten gegen Gott und gegen sich selbst von niemand gefordert und von niemand zugestanden werden kann“. 64 Vor diesem Hintergrund sind auch die Ar beiter aufgefordert, durch eigene Initiative und durch Bildung von Zu sammenschlüssen zu einer Lösung der sozialen Probleme beizutragen: „Den ersten Platz aber nehmen in dieser Hinsicht die Arbeitervereinigun gen ein.“ 65 Wenngleich die Idealvorstellung der katholischen Kirche von einer Arbei tervereinigung damals wohl eher dem historischen Vorbild der Handwer kerzünfte des Mittelalters entsprochen hat, spricht einiges dafür, dass der Begriff der Arbeitervereinigung auch Genossenschaften und Gewerkschaf ten einschloss. Definiert werden Arbeitervereinigungen nämlich durch ihre <?page no="43"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 43 Zielsetzung, „gegenseitige Unterstützung, […] Hilfeleistung für den Arbei ter und seine Familie bei plötzlichem Unglück, in Krankheits und Todes fällen, […] zum Schutz für Kinder, jugendliche Personen oder auch Er wachsene“ 66 zu gewähren und die Arbeiternehmerinteressen etwa bei Fra gen der Arbeitszeit oder Arbeitssicherheit zu vertreten. Die Daseinsberech tigung der Arbeitervereinigungen erfolgt unter Rückgriff sowohl auf die Bibel als auch mit Verweis auf Thomas von Aquin, der die Bildung solcher „privater Gesellschaften“, in der sich Menschen zur Steigerung ihrer Nut zen vereinigen, mit naturrechtlicher Argumentationsweise befürwortet. 67 Die Rechtfertigung über die Bibel erfolgt mit Hinweis auf Korinther 4 und die Sprüche 18: „Es ist besser, daß zwei zusammen seien, als daß einer al lein stehe; sie haben den Vorteil ihrer Gemeinschaft. Fällt der eine, so wird er vom andern gehalten. Wehe dem Vereinzelten! Wenn er fällt, so hat er niemand, der ihn aufrichtet.“ und: „Der Bruder, der vom Bruder unter stützt wird, ist gleich einer festen Stadt.“ 68 Arbeitervereinigungen sind somit als Gemeinschaften von Arbeitern, die gleiche Interessen verfolgen, innerhalb des Staatsgebildes ausdrücklich zugelassen und zur Schaffung von Abhilfe bei sozialen Missständen sogar explizit erwünscht. Nur in sehr begründeten Ausnahmefällen darf der Staat die Vereinigungen verbieten, und zwar „wenn sie sich zu Zielen bekennen, die offenkundig gegen Recht und Sittlichkeit oder sonst wie gegen die öf fentliche Wohlfahrt gerichtet sind“. 69 Und auch diese Gründe dürfen von den Regierenden nicht nur als Vorwand für Maßnahmen dienen, die „nicht auf vernünftigem Grunde beruhen“, d. h. dem Naturrecht widersprechen. Denn die Gründung privater Gesellschaften, wie etwa einer Arbeiterverei nigung, entspringe ebenso wie der Staat selbst „einzig aus dem natürlichen Trieb des Menschen zu gegenseitiger Vereinigung“, und ein Verbot außer halb eines Verstoßes gegen Recht, Sitte und Wohlfahrt würde einen Wider spruch gegen das eigene Konstitutionsprinzip beinhalten. Bereits hier deu tet sich an, dass dem Staat auf der einen Seite eine gewichtige Rolle bei der Lösung der sozialen Frage zukommt, auf der anderen Seite ihm aber klare Grenzen gesetzt sein müssen. So besitzen staatliche Gesetze und Anord nungen einen inneren Anspruch auf Gehorsam nur, „insofern sie der rich tigen Vernunft und damit dem ewigen Gesetze Gottes entsprechen“, 70 mit <?page no="44"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 44 Bezug auf vorstehend genannte Begründung sich also im Rahmen von Recht, Sitte und der Förderung des Wohles der Gemeinschaft bewegen. Die katholische Kirche machte es sich bei der Bestimmung ihrer Position zu Arbeitervereinigungen wahrlich nicht leicht. Dies sei am Beispiel der De batte um den sogenannten Gewerkschaftsstreit verdeutlicht. Es zeigt die Tiefe und Breite, mit der die Diskussion über Gewerkschaften innerhalb der katholischen Kirche geführt wurde. Vorausgeschickt sei, dass es vor allem nach der Veröffentlichung von Rerum novarum in Deutschland zur Bildung katholischer Gewerkschaften kam. Die Mitglieder dieser Gewerkschaften sind zwar überwiegend katholisch, aber auch Anhänger anderer Konfessi onen können beitreten, und die Leitung wird typischerweise demokratisch von den Mitgliedern bestimmt. Um die Jahrhundertwende spaltet sich das katholische Lager in Deutschland an der Frage, ob katholische Arbeiter Mitglied in einer interkonfessionellen Gewerkschaft sein dürfen. Die als Gewerkschaftsstreit bekannte Auseinandersetzung ist Teil eines grundsätzlichen Konflikts zwischen antimodernen Bewegungen und mo dernen Ausrichtungen. Die Anhänger der antimodernen Bewegungen, auch als Integralisten bezeichnet, sind der Überzeugung, dass alle Lebens bereiche in die Zuständigkeit der Kirche fallen, während sich die modernen Richtungen, zu denen der Sozialkatholizismus und die katholischen Ge werkschaften gehören, offener zeigen. Die Integralisten lehnen die christli chen Gewerkschaften ab, stattdessen sollen sich die Arbeiter in katholischen Arbeitervereinen organisieren, die, von Priestern geführt, in erster Linie Zielen der religiös sittlichen Festigung der Arbeiter dienen. Die eigentliche Interessenvertretung der Arbeiter erfolgt - wenn überhaupt - in unterge ordneten Fachabteilungen der Vereine. Die Integralisten organisieren sich im Berliner Verband katholischer Arbeitervereine und um den Breslauer Bischof Georg von Kopp, den Berliner Bischof Maximilian Beyer und den Trierer Bischof Michael Felix Korum (sogenannte Berliner Richtung). Für die Ge genpartei (sogenannte Kölner oder Mönchengladbacher Richtung) sind der Volksverein für das katholische Deutschland (mit über 800.000 Mitgliedern vor dem Ersten Weltkrieg) 71 und der Westdeutsche Verband der katholischen Arbei ter , Arbeiterinnen und Knappenvereine die zentralen Organisationen. Der <?page no="45"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 45 Vorsitzende des Volksvereins, August Pieper, und die Zentrumspolitiker Franz Hitze und Heinrich Brauns sind zentrale Befürworter der christlichen Gewerkschaften. 72 Der seit ca. 1900 bestehende Streit wird teilweise polemisch und sehr ve hement geführt. Neben der Spaltung der katholischen Arbeiterbewegung leidet auch die Handlungsfähigkeit der einzelnen Organisationen, die sich aufgrund der unklaren politischen Situation zur vorsichtigen Zurückhal tung gezwungen sehen und sich entsprechend möglichst nicht an Arbeits kämpfen beteiligen. Die Gegner der interkonfessionellen Gewerkschaften wenden sich schließlich an den Papst. Ein Verbot kann jedoch durch die Intervention des Kölner Erzbischofs Anton Fischer abgewendet werden. Die 1912 erscheinende Enzyklika Singulari quadam von Papst Pius X. stellt schließlich einen Kompromiss zwischen den Positionen her: Christliche Gewerkschaften werden geduldet, aber nur wenn ihre katholischen Mit glieder gleichzeitig auch in Arbeitervereinen organisiert sind und die Ge werkschaften nicht gegen die kirchliche Lehrmeinung verstoßen. Im An schluss nimmt die Intensität des Gewerkschaftsstreits ab, vor allem nach dem mit Bischof Kopp der schärfste Gegner der Gewerkschaften 1914 ver stirbt. Endgültig beendet wird der Streit aber erst, als 1931 Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Quadragesimo anno die mögliche Duldung der Gewerk schaften aus der Enzyklika Singulari quadam (tolerari posse) in eine ausdrück liche Billigung (probare) umwandelt. 73 Verschiedene Maßnahmen zur Lösung der Arbeiterfrage in Rerum novarum wurden bereits vorgestellt, einschließlich der Gründung von Arbeiterverei nigungen. Zu erwarten wäre nun die Diskussion organisierter Streiks als zentrales Mittel der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen, und dies etwa unter Berücksichtigung eines harmonischen oder zumindest kontrol lierten Interessenabgleichs. In der Enzyklika wird jedoch nicht einmal auf die Zulassung von Arbeiterstreiks eingegangen. Wie ist diese anscheinende argumentative Inkonsistenz zu erklären? Zur Beantwortung bedarf es eini ger Ausführungen zu der Bedeutung von Streiks in Theorie und Praxis. Arbeitseinstellungen bzw. Streiks auf der Arbeitnehmer und Aussperrun gen auf der Arbeitgeberseite bilden die wesentlichen Instrumente im <?page no="46"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 46 Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Sie haben sich als wirksames Mittel der Arbeitnehmer zur Durchsetzung ihrer Interessen bewährt. Allein in Deutschland gibt es im Anschluss an die Aufhebung des Koalitionsverbots im Jahr 1869 mehr als 1.000 Streiks innerhalb der folgen den fünf Jahre, und im Anschluss an die Wirtschaftskrise von 1873 sind 400 Streiks in den Jahren 1874 bis 1878 überliefert. 74 Als Beispiele für Massen streiks seien die Streiks der Bergarbeiter im Ruhrgebiet von 1889 angeführt, etwa 90.000 Personen sind daran beteiligt, der große Streik der Londoner Dockarbeiter im gleichen Jahr mit ca. 180.000 Arbeitern und der Streik von 200.000 Grubenarbeitern in den englischen Kohledistrikten im März 1890. 75 Zwar hat die Härte der Auseinandersetzungen mit der zunehmenden Auf klärung und Erfahrung der Arbeitnehmer und Arbeitgebervereinigungen im Laufe der zweiten Hälfte des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts abgenommen, doch ist allen Beteiligten bewusst, dass die mit den Streiks einhergehenden Unruhen teilweise staatliche Reaktionen hervorrufen, die nicht selten durch Zerschlagung mithilfe polizeilicher oder militärischer Gewalt ein blutiges Ende finden. Am Rande sei angemerkt, dass nicht zu letzt auch das im Jahr 1878 von Bismarck auf den Weg gebrachte Sozialis tengesetz als Reaktion auf Streiks und Arbeiterbewegungen zurückzufüh ren ist. 76 Auf dem Gebiet der politischen Ökonomik bilden sich neue Lohn und Gewerkschaftstheorien, die die Arbeitseinstellung als probates Instrument des Arbeitskampfs behandeln. Der Begriff Arbeitseinstellung wird in der zweiten Auflage des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften von 1898 definiert als „die gemeinsam erfolgte, freiwillige Niederlegung der Arbeit seitens der in einem bestimmten Berufe beschäftigten unselbstständigen Personen in der Absicht, ihren Arbeitsvertrag dadurch günstiger für sich zu gestalten“, 77 was später in der Formulierung der kollektiven Arbeitsver weigerung als Mittel zum Zweck der Verbesserung der Arbeitsbedingun gen in verkürzter Form formuliert wird. Bereits 1872, in seinem Eröff nungsvortrag zum Thema Arbeitseinstellungen und Gewerkvereine auf der Gründungsversammlung des Vereins für Socialpolitik in Eisenach, tritt einer der einflussreichsten Nationalökonomen im Kaiserreich, Gustav von Schmoller, entschieden für das Streikrecht, Gewerkschaftsorganisationen <?page no="47"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 47 und die Interessenvermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein. 78 Und ein weiterer bedeutender Vertreter der Historischen Schule, Lujo Brentano (1844-1931), bezeichnet in einer Untersuchung über das englische Gewerkschaftswesen die Gewerkschaften einschließlich ihrer Ziele und Kampfinstrumente gar als die „notwendige Ergänzung der Nationalöko nomie auf Grundlage vollkommener Freiheit“ 79 und legitimiert somit auch Arbeitseinstellungen als Ausdruck modernen Freiheitswillens und Frei heitsrechts von wissenschaftlicher Seite. Zur Jahrhundertwende gelten Streiks nach gängiger wissenschaftlicher Auf fassung gemeinhin als akzeptiertes Mittel des Arbeitskampfs, von einer Au tonomie der Tarifpartner heutiger Ausprägung ist man jedoch noch weit entfernt. Streiks werden weitestgehend akzeptiert, wenn sie die Volkswirt schaft als Ganzes nicht zu sehr in Mitleidenschaft ziehen. Werden jedoch durch Streiks große Teile des wirtschaftlichen Lebens stillgelegt und ganze (nicht von den Streiks betroffene) Wirtschaftszweige zum Erliegen gebracht sowie Versorgungslücken und Einkommensverluste bei nicht in die Streiks involvierten Personen verursacht, so sieht sich der Staat zur Intervention aufgefordert. Die Begründung lautet, dass das Recht der Gesellschaft auf Frieden über jenem einzelner Gruppen stehe und durch eskalierende Aus wirkungen auch mühsam erstrittene Rechte wie das der Koalitionsfreiheit gefährdet würden. 80 Nicht zuletzt entsteht zum Zweck der Eindämmung solcher Auswüchse in verschiedenen Ländern ein umfangreiches Einigungs und Schiedswesen. Natürlich beruhen solcherlei Auffassungen auf einem bereits fortgeschrit tenen Entwicklungsstand der Arbeitervereinigungen, die sich, und zwar ebenso wie die Vertretungen der Arbeitgeber, zunächst von einfachen, vielfach durch Unkenntnis, Vorurteile und vereinzelte Gewaltbereitschaft geprägten Bewegungen hin zu Organisationen entwickelt hatten, die die Disposition zu gegenseitiger Interessenakzeptanz und professioneller Ver handlungsbereitschaft aufbrachten. 81 Schmoller bemerkt: „Die Macht der Unternehmer hat die Arbeiter rechnen und überlegen, die Macht der Arbei ter hat die Unternehmer verhandeln und Kompromisse schließen ge lehrt.“ 82 <?page no="48"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 48 Diese Entwicklung hin zur gegenseitigen Akzeptanz, Verhandlungsbereit schaft und Kompromissschließung befindet sich durchaus im Einklang mit der Konfliktbewältigungsstrategie durch Eintracht und Harmonie, wie sie in Rerum novarum vorgeschlagen wird. Arbeitseinstellungen bzw. Streiks werden in der Enzyklika zwar nicht gutgeheißen, die Arbeitervereini gungen jedoch werden als machtvolle Organisationen beschrieben, die ihren Einfluss im Dialog am Verhandlungstisch mit den Arbeitgebern aus üben sollten. Streiks werden als Mittel zur Durchsetzung der Arbeiterinte ressen sehr kritisch beurteilt, da sie sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern Nachteile brächten. Die Nachteile für die Arbeitgeber seien aufgrund der Einstellung der Arbeit und der damit eingeschränkten Pro duktionszahlen offensichtlich. Für die Arbeiter gelten Streiks nicht nur deshalb als problematisch, weil sie mit Unruhen und manchmal auch Ge walttätigkeit einhergingen, die eine Störung des sozialen Friedens beinhal teten und ein Einschreiten der öffentlichen Hand provozierten, sie wirkten sich durch die Einstellung der Arbeit auch negativ auf Industrie und Han del und damit auf den gesamten Wohlstand einer Gesellschaft aus. 83 Dass in der Schädigung der Arbeitgeberseite gerade das Mittel zur Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen liegt, kommt in der Enzyklika im Rahmen dieser Debatte ebenso wenig zur Sprache wie die Stufen der Entwicklung vom sozialen Konflikt über den Arbeitskampf bis hin zum Streik. Aller dings wird zur Vermeidung von Arbeitskämpfen auf die Bekämpfung der dem Konflikt zugrunde liegenden Ursachen verwiesen, also die sozialen Probleme selbst. Außerdem wird zur Lösung der sozialen Probleme dem Staat das faktisch größte Potenzial zugetraut. Der Staat ist schließlich aufgefordert, wirksame Anordnungen und Gesetze zu erlassen, die den Konflikt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern von vornherein entkräften, letztlich also die sozialen Probleme gar nicht erst entstehen lassen. 84 Dabei geht es vor allem um Maßnahmen zum Schutz des Eigentums und der Familie, zur Schaffung von Bedingungen für das Zu standekommen auskömmlicher Löhne, zur Durchsetzung einer wirksamen Eindämmung von Ausbeutung und Betrug und zur Sicherstellung der Einhaltung christlicher Werte. Eingeschlossen sind auch Maßnahmen wie das Verbot von Kinderarbeit, der Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz <?page no="49"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 49 etc. Es geht also um die Umsetzung jener Maßnahmen, die ein lebenserhal tendes und würdiges Dasein ermöglichen. Bei all den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Arbeiterschaft handelt es sich im Kern um sozialpolitische Forderungen, zu deren Umsetzung der Staat aufgefordert ist, die Rahmenbedingungen zu schaffen, mithin die zentrale Funktion eines Wohlfahrtsstaats wahrzuneh men. Dennoch bleibt der Staat in seiner Rolle als Wohlfahrtsstaat in den Aus führungen in Rerum novarum wenig positioniert, es finden sich lediglich aus gedehnte Beschreibungen der Aufgaben von Interessenorganisationen und Solidarorganen aller gesellschaftlichen Schichten. 85 Zur Auflösung dieses scheinbaren Widerspruchs ist das in der Enzyklika zugrunde gelegte Ver ständnis der Staatsgewalt aufschlussreich. Wenn Leo XIII. über die richtige Rolle des Staates bei der Lösung der sozialen Frage schreibt, so versteht er unter Staatsgewalt „nicht die zufällige Regierungsform der einzelnen Länder, sondern die Staatsgewalt der Idee nach, wie sie durch die Natur und Ver nunft gefordert wird.“ Der Staat wird damit als eine Ausdrucksform der Gesellschaft mit ihren Individuen, Organisationen, Zusammenschlüssen und Organen begriffen: „Alle, die es irgend berührt, müssen je nach ihrer Stellung mitarbeiten […] alle Staatsangehörigen [haben sich; d. Verf.] ohne Ausnahme an den Bestrebungen für das Wohl des Staats […] zu beteiligen.“ 86 Der Staat wird als eine von Menschen gemachte Institution 87 zur Verbesse rung bzw. Ermöglichung des Zusammenlebens aufgefasst, der zur Förde rung von Gemeinwohl und Wohlfahrt die Lösung der Arbeiterfrage in den Mittelpunkt seines Aktionsradius zu stellen hat. Entscheidend aus Sicht der Kirche ist dabei, dass die Interessen der Menschen über denen des Staates stehen: „denn der Mensch ist älter als der Staat, und darum besaß er das Recht auf Erhaltung seines körperlichen Daseins, ehe es einen Staat gege ben.“ 88 Der Staat hat sich also dem Wohl der Menschen unterzuordnen, indem er für die dafür erforderliche Ordnung, Sitte, Unterstützung der Wirtschaft, Gerechtigkeit etc. Sorge trägt, dabei aber natürlich auf dem Fundament christlicher Werte verankert sein muss. Überhaupt findet sich das Primat moralisch sittlicher, in den Enzykliken christlich basierter Werte auch in den meisten der damals einflussreichen Wirtschaftstheorien, so <?page no="50"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 50 auch in den Vorstellungen der Historischen Schule. Gemäß dieser wird die Lösung der sozialen Frage zwar über wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen vorbereitet, aber letztlich die Erziehung der Individuen in moralisch sittlicher Hinsicht als entscheidend für das Leben in Wirtschaft und Gesell schaft erachtet und damit vorrangig gegenüber allen konkreten wirtschafts und sozialpolitischen Instrumenten positioniert. 89 Den Staat als Adressat materieller Forderungen zwecks Vermeidung sozia ler Härten zu begreifen, wie es heutzutage vielfach als selbstverständlich gilt, ist im Denken der damaligen Zeit noch nicht tief gehend angelegt. Vielmehr beginnt sich die Idee der Vorsorgeleistung, die der Staat für seine Bürger zu erbringen hat, langsam fortzuentwickeln. Der materielle Druck, unter dem die Bevölkerung steht, nimmt enorm zu, und das entstehende Maß an Unzufriedenheit entwickelt einen die bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse teilweise gefährdenden Charakter. Die bis dahin vorhandenen gesellschaftlichen Organisationen, die Kirche einge schlossen, sind gezwungen, auf die Herausforderungen des gesellschaftli chen und wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, die Auslagerung und Neuentwicklung wichtiger systemstabilisierender Funktionen an den Staat erscheinen unausweichlich. Um die Bevölkerungsmasse, dabei handelt es sich in der Regel um jene, die über keinerlei Kapitalvermögen und allenfalls geringen Grundbesitz verfügen, also die Arbeiterschaft, zufriedenzustellen, erwächst für den Staat die Pflicht, für alle Bürger in gleicher Weise zu sor gen. Aus kirchlicher Perspektive ergibt sich diese Pflicht bereits aus dem biblischen Gleichheitsgrundsatz, dass vor Gott alle Menschen gleich sind. In Rerum novarum gilt die Forderung, dass der Staat für alle da zu sein habe, und das „in gleicher Weise für die Niedern wie für die Hohen“, als eine Wahrheit, die zudem auch naturrechtlich begründet wird: „Die Besitzlosen sind vom naturrechtlichen Standpunkt nicht minder Bürger als die Besit zenden.“ 90 Vor diesem Hintergrund eines unumstößlich gegebenen und nicht mehr hinterfragbaren Gleichheitsgrundsatzes entwickelt sich der besondere Schutz der Arbeiter und damit einhergehend das Bemühen um eine gerech tere Einkommens und Vermögensverteilung als eine für den Staat unaus <?page no="51"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 51 weichliche Aufgabe. Eine Vernachlässigung der Verteilungsfrage hätte die Forderung nach Gerechtigkeit verletzt, „welche jedem das Seine zu geben befiehlt“. 91 Der Staat ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben jedoch nur auf seine Behütungs , Vorsorge und Schutzfunktion beschränkt. Keines falls darf er die Freiheit der Individuen einschränken, sich nicht in das Le ben der Familien einmischen: „Ordnung herstellen heißt dann offenbar nicht Befugnisse der Familie und der Individuen an sich reißen.“ 92 Einen Ausnahmefall stellt lediglich die äußerste materielle Notlage einer Familie dar, bei deren Vorliegen der Staat direkte Hilfeleistungen zu erbringen hat. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der Familie um die neben den einzelnen Individuen kleinste Einheit des Staates selbst han delt und das Zuschauen des Zugrundegehens einer Familie dem obersten Gebot des Lebenserhalts widersprechen würde. Generell soll der Staat schützend und ordnend, jedoch nicht direkt das Handeln seiner Bürger bestimmend beeinflussen. Was insbesondere die wirtschaftlichen Maßnahmen des Staates angeht, so sollen diese auf die allgemeine „Einrichtung der Gesetzgebung und Verwaltung“ beschränkt sein, und zwar in der Weise, „daß daraus von selbst das Wohlergehen der Gemeinschaft wie der einzelnen empor blüht“. 93 Je umsichtiger der Staat beim Aufbau der allgemeinen ordnungspolitischen Prinzipien vorgehe, desto gesicherter sei die „Wohlfahrt der Glieder des Staates“, denn durch die Schaffung der dem aufgestellten Wertekanon entsprechenden Rahmen bedingungen würde das gesellschaftliche Miteinander und dadurch die wirtschaftliche Leistungskraft gefördert. Damit einhergehend wären nur gemäßigte staatliche Auflagen erforderlich und direkte Eingriffe zur Lö sung sozialer Probleme könnten auf ein Minimum reduziert werden. 94 Die Beschränkung des Staates auf die Konstituierung eines für ein fruchtba res gesellschaftliches und wirtschaftliches Miteinander geeigneten Rahmens schließt auch die Einnahmenseite des Staates ein. Zu hohe Steuern entzögen den Menschen die Anreize zum Handeln und verwässerten ebenso die vom Privateigentum ausgehenden Motivationskräfte zur Entfaltung wirtschaft licher Leistungskraft. Leo XIII. glaubt in zu hohen Steuern sogar die Ge fährdung des Privateigentums selbst zu erkennen und gibt eine Begrün <?page no="52"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 52 dung nach naturrechtlichem Argumentationsmuster: „Denn da das Recht auf Privatbesitz nicht durch ein menschliches Gesetz, sondern durch die Natur gegeben ist, kann es der Staat nicht aufheben, sondern nur seine Handhabung regeln und mit dem allgemeinen Wohl in Einklang brin gen.“ 95 Aus diesem Grund liege ein Verstoß gegen Recht und Billigkeit vor, wenn der Staat seinen Bürgern einen zu großen Vermögensanteil durch Steuern entzöge. Nach der Diskussion der Rolle des Staates im Zuge der Antwortsuche auf die soziale Frage bleibt zu klären, welche Aufgaben der Kirche noch ver bleiben bzw. welche sie auszuführen hat. Selbst von den schärfsten Kriti kern der Kirche sind ihr karitatives Tätigsein und die praktizierte Mildtä tigkeit in vielen Bereichen einmütig anerkannt. Hinzu kommt das erzieheri sche Wirken im Sinne des geistigen und materiellen Wohls, indem etwa Werte und Tugenden vermittelt werden. Führt man sich Bedeutung und Einfluss der Kirche in der damaligen Zeit vor Augen, so erfolgt bereits mit der Veröffentlichung von Rerum novarum und der expliziten Stellungnahme zur akut drängenden Arbeiterfrage eine aktive Maßnahme zur Veränderung der bestehenden Situation, die durch aus als Bruch des Schweigens über ein gesellschaftlich hochexplosives The ma interpretiert werden kann 96 und zweifellos einen großen Schritt der Kir che in Sachen erneuerter gesellschaftspolitischer Verantwortungsübernahme und Gestaltung ausmacht. Dieses Engagement wird zweifellos von der Überzeugung getragen, dass ohne Religion und Kirche kein Ausweg aus den komplexen gesellschaftlichen Problemlagen möglich ist, da die Kirche ihrer eigenen Meinung entsprechend unumstößliche Lehren aus der Bibel abgeleitet hat, mit deren Hilfe Konflikte überwunden oder wenigstens deren Intensität gemildert werden können. 97 Auch unter Vernachlässigung der dieser Argumentation durch den christli chen Glauben inhärenten ideologischen Komponente ist zu konzedieren, dass die durch die Kirche vermittelten Wertmaßstäbe, so von einer breiten Masse akzeptiert und gelebt, eine ideale Voraussetzung für ein gutes Mitei nander in Gesellschaft und auch der Wirtschaft liefern oder zumindest die Suche nach Lösungswegen bei Problemlagen eben aufgrund des Wer <?page no="53"?> Rerum novarum - Papst Leo XIII. 1891 53 tekonsenses erheblich erleichtern. Solche Wertmaßstäbe sind etwa die stete Frage nach dem, was gerecht und angemessen ist, das absolute Bekenntnis dazu, sich im Rahmen von Streitschlichtung ausschließlich friedlicher Mittel zu bedienen, die persönliche Würde der Menschen zu akzeptieren (heiligzu halten), sich ehrlich, ehrenvoll, arbeitsam und pflichtbewusst zu verhalten, keine unzulässige Bereicherung zuzulassen, gemäß dem Grundsatz zu ver fahren, jedem das Seine zukommen zu lassen und Menschen nichts vorzu enthalten, was ihnen rechtmäßig zusteht. 98 Die Kirche rechtfertigt diese Wertmaßstäbe mit der Orientierung am göttli chen Ideal sittlicher Vollkommenheit, dem unsterblichen Leben sowie der unerschöpflichen Liebe Gottes für die Menschen. Ohne diese Ideale und Vorbilder würden nach kirchlicher Auffassung die wichtigsten Maßstäbe für das gegenwärtige Leben verloren gehen. Damit übt die Kirche Funktio nen eines den Menschen übergeordneten Gewissens und Bewahrers christ licher Werte aus und tritt als fortwährender Mahner in Erscheinung. 99 Ent scheidend ist dabei, dass die durch den christlichen Glauben vermittelten Wertmaßstäbe, im Verein mit der Kirche als Organisation, einen Stand punkt definieren, von dem aus sich der Mensch in seinem Handeln selbst beobachten, reflektieren und bewerten kann. Zum Abschluss der Enzyklika verleiht Papst Leo XIII. seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich bei Einhaltung der Empfehlungen die Lage der Arbei ter bald verbessern werde. Er verweist auf die Anfänge des Christentums und die dort häufig angetroffenen Vorwürfe, dass seine Anhänger meist nur arme Leute gewesen waren, die von ihrer Hände Arbeit lebten. Insbe sondere aber ihrer Geduld und ihrem Langmut, mit der sie Arbeitsamkeit, Friedfertigkeit, Rechtschaffenheit und brüderlicher Liebe praktizierten, sei es zu verdanken gewesen, ihre „Gegner“ in Gestalt der Reichen und Mäch tigen zum Umdenken und Einlenken bewegen zu können. „Die Vergan genheit gestattet in mancher Hinsicht auch auf unserem Gebiete einen Blick in die Zukunft. Es wiederholen sich die gleichen Erscheinungen bei allem Wechsel der Zeiten und der Völker.“ 100 Diese Auffassung entspricht nicht zuletzt auch jener, wie sie vom späteren Papst Pius XI., dem Verfasser der Enzyklika Quadragesimo anno, in der Würdigung von Rerum novarum geäu <?page no="54"?> Die Arbeiterfrage - zwischen Kapitalismus und Sozialismus 54 ßert wird. Danach ist die Wirkung von Rerum novarum auf die gesamte reale Politik und Wirtschaft eher indirekter Natur. Eine nachhaltige und authentische Lebensweise, an christlichen Werten ausgerichtet, ist es also, die als der langfristige Erfolgsschlüssel in den Mittelpunkt solcher An schauung rückt, und weniger das direkte Einschreiten in der Tagespolitik. Wie noch zu zeigen sein wird, war der von Rerum novarum ausgehende Einfluss trotz oder vielleicht gerade wegen dieses eher indirekten Wirkens nicht unerheblich. <?page no="55"?> II. Chaos und der Wunsch nach Ordnung Die Folgen des Ersten Weltkriegs Der Erste Weltkrieg (1914-1918), den der US amerikanische Historiker George F. Kennan im Jahr 1979 als „the great seminal catastrophe of this century”, 101 als die „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“, bezeichnet (16 Millionen Tote unter der Zivilbevölkerung und den Soldaten und 20 Milli onen verwundete Soldaten), stürzt Europa in eine tiefe Krise und zerstört große Teile der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen des 19. Jahrhunderts. In Russland hat die Februarrevolution des Jahres 1917 zur Abdankung von Zar Nikolaus II. geführt. Nach einer kurzen Übergangsphase stürzt im Oktober 1917 die Partei der Bolschewiki die Regierung unter Ministerprä sident Kerenski. Im Dezember 1917 wird ein Waffenstillstand mit dem Deutschen Reich geschlossen und schließlich im März 1918 der Friedens vertrag von Brest Litowsk unterzeichnet. In den Jahren 1918 bis 1920 folgt ein blutiger Bürgerkrieg, der mit dem Sieg der Roten Armee endet. Der Kommunismus, der zuvor eher als oppositionelle Ideologie in Erscheinung trat, erlangt nunmehr weltpolitische Bedeutung. In Österreich gelingt durch die Zusammenarbeit zwischen Kaiser Karl I. und der ersten Regierung Deutschösterreichs ein relativ reibungsloser Übergang zur Republik, die gravierende Veränderungen mit sich bringt. So wird etwa das Wahlrecht für Frauen eingeführt und der Sonderstatus des Adels abgeschafft. Ungarn, das 1918 die Realunion mit Österreich aufgekündigt hat und kurze Zeit später die Republik ausruft, wird 1920 erneut zum Königreich. Mit dem Dethronisationsgesetz von 1921 erfolgt allerdings die Entmachtung des Hauses Habsburg, sodass die Monarchie anstelle des Königs von einem Reichsverweser geführt wird. In Italien, das im Krieg zunächst mit dem Deutschen Reich und Österreich Ungarn verbündet ist, 1915 aber der Entente aus dem Vereinigten König <?page no="56"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 56 reich, Frankreich und Russland beitritt, übernehmen Benito Mussolini und seine Nationale Faschistische Partei im Jahr 1922 die Regierungsgeschäfte. Das Königreich Italien entwickelt sich schrittweise zu einem totalitären Staat. Auch in anderen Ländern kommt es zu erheblichen Umwälzungen. Mit Polen, der Tschechoslowakei, Estland, Lettland und Litauen entstehen neue Staaten (wieder), die Türkei wird 1923 zur Republik unter Führung des ehemaligen Generals Mustafa Kemal (Atatürk) als Staatspräsident, und vor allem in Asien beginnen Länder, sich gegen ihre europäischen Kolonial mächte aufzulehnen. Insgesamt treten mit dem Ende des Ersten Weltkriegs die vorhandenen ökonomisch, sozial, politisch und kulturell bedingten Klassenunterschiede und Klassengegensätze der europäischen Industriege sellschaften, wie sie natürlich auch bereits vor Ausbruch des Krieges exis tiert hatten, nunmehr in extremer Offenheit zutage. Erhebliche wirtschaftliche Umwälzungen finden statt. Im Zeitraum von 1820 bis 1913 steigt das Pro Kopf Einkommen weltweit stärker an als je zuvor, und zwar etwa dreimal stärker als zwischen 1700 und 1820. 102 Die sem rasanten Wirtschaftswachstum setzt der Erste Weltkrieg ein Ende. In Westeuropa ist der größte Teil der ausländischen Vermögenswerte ver kauft, beschlagnahmt oder zerstört, der internationale Handel bricht ein und soll noch im Jahr 1950 auf einem niedrigeren Niveau als 1913 liegen. 103 Im weltweiten Maßstab sorgen jedoch fortschreitende technologische Ent wicklungsprozesse für eine Abschwächung des Rückgangs der Weltwirt schaft. Die führende Rolle bei der Entwicklung neuer Technologien spielen die Vereinigten Staaten von Amerika. Im Jahr 1908 bringt die Ford Motor Company ihr Modell T auf den Markt und läutet das Zeitalter der Fließ bandproduktion ein. Die USA entwickeln sich zur führenden Wirtschafts nation, sowohl die gesamte Wirtschaftsleistung als auch das Pro Kopf Einkommen anbetreffend. 104 In Asien steigt Japan mehr und mehr zu einer weltweiten Wirtschaftsmacht auf. Die Folgen des Ersten Weltkriegs in Deutschland Am 28. Juni 1919 wird im Spiegelsaal von Versailles der Friedensvertrag unterzeichnet, der den Ersten Weltkrieg offiziell beendet. Die Kampfhand <?page no="57"?> Die Folgen des Ersten Weltkriegs in Deutschland 57 lungen sind bereits im November 1918 eingestellt worden. Im Vertrag von Versailles wird dem Deutschen Reich als „Urheber aller Verluste und aller Schäden“ die alleinige Kriegsschuld gegeben (Art. 231) und ein Katalog von Abrüstungsbedingungen, Gebietsabtretungen und Reparationszahlungen an die Siegermächte auferlegt. So muss das Deutsche Reich seine Armee auf insgesamt 115.000 Berufssoldaten (100.000 Heeres und 15.000 Marinesolda ten) reduzieren, um jegliche Möglichkeit auszuschließen, einer etwaigen alliierten Invasion militärisch entgegenzutreten. Über 70.000 Quadratkilo meter (mit den Kolonien) des Staatsgebiets werden dem Deutschen Reich entzogen, wodurch die Bevölkerung um etwa zehn Prozent sinkt. Durch die insbesondere an Polen abgetretenen Gebiete entstehen Engpässe in der Lebensmittelproduktion und der Versorgung der Bevölkerung, die durch die verbliebene deutsche Landwirtschaft zunächst nicht ausgeglichen wer den können. Hervorgerufen durch die desolate Situation der erzeugenden und verarbeitenden Industrie sowie den Verlust eines Großteils der Han delsflotte und des deutschen Auslandsvermögens tritt eine massive Schwä chung der gesamten Wirtschaft ein. Für besonderes Aufsehen sorgt die Höhe der Reparationsforderungen, nachdem der Begriff der Reparationen auf alle kapitalisierten Rentenzah lungen an alliierte Kriegsteilnehmer und potenzielle Reparationsbeträge erweitert wurde. Zwar ist im Vertrag von Versailles noch keine Gesamt summe genannt, doch wird in den Pariser Beschlüssen im Januar 1921 ein Zahlungsplan festgelegt, der die ungeheure Summe von 269 Milliarden Goldmark vorsieht. Da die deutsche Regierung den eingeforderten Zah lungsmodus ablehnt, erfolgt die Besetzung der Städte Duisburg und Düs seldorf durch alliierte Truppen im März 1921. Einen Monat später legt die alliierte Reparationskommission in London die deutsche Gesamtschuld auf insgesamt 132 Milliarden Goldmark fest. Im Falle der Nichtannahme der Forderungen wird mit dem Londoner Ultimatum (5. Mai 1921) die Beset zung des gesamten Ruhrgebiets angedroht. Reichskanzler Joseph Wirth ist gezwungen, die Forderungen zu akzeptieren. Die Auflehnung gegen diese insbesondere von der politischen Rechten kritisierte „Erfüllungspolitik“ erreicht einen Höhepunkt in der Ermordung des ehemaligen Finanzminis ters Matthias Erzberger (1921), des Außenministers Walther Rathenau <?page no="58"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 58 (1922) sowie im Mordversuch am ehemaligen Reichsministerpräsidenten Philipp Scheidemann (1922) durch rechtsradikale Kräfte. Wenngleich die tatsächlich gezahlten Reparationen im Durchschnitt der 1920er Jahre nur knapp zwei Prozent des deutschen Sozialprodukts bzw. ein Zehntel der öffentlichen Ausgaben betragen, 105 die Reparationsleistun gen somit nicht notwendigerweise für die Mehrzahl der volkswirtschaftli chen und gesellschaftlichen Probleme verantwortlich gemacht werden können, ist die Wahrnehmung in der Bevölkerung jedoch eine andere. Der Historiker Hans Ulrich Wehler sieht den Widerstand gegen den Vertrag von Versailles „von einem nahezu lückenlosen Konsens im ganzen Land“ getragen. 106 Aber auch unter den alliierten Mächten sind immer wieder kritische Stimmen zu den Deutschland auferlegten Lasten zu vernehmen. So tritt noch vor Abschluss der Vertragsverhandlungen in Versailles der Vertreter des Schatzamts der britischen Delegation bei den Verhandlungen, John Maynard Keynes (1883-1946), unter Protest von seinem Posten zurück und veröffentlicht noch 1919 mit The Economic Consequences of the Peace ein viel beachtetes Buch, in dem er die Deutschland auferlegten Reparations zahlungen scharf kritisiert. Die Höhe der Zahlungen habe eine die interna tionalen Wirtschaftsbeziehungen destabilisierende Wirkung und liefere die Grundlage für massive soziale Konflikte in Deutschland. 107 Da in Deutschland die Ausgaben zu Beginn der 1920er Jahre die Einnah men bei Weitem übersteigen, werden fehlende Summen über die Noten presse generiert. Ab 1922 beschleunigt sich der Verfall der Reichswährung und nimmt zu Beginn des Jahres 1923 die Formen der Hyperinflation an. Weil die Reparationsleistungen nicht mehr vollständig aufgebracht werden können, besetzen französische Truppen das Ruhrgebiet, und der parteilose Kanzler Wilhelm Cuno ruft zum passiven Widerstand, dem sogenannten Ruhrkampf, auf, der seitens der Gewerkschaften durch Arbeitsniederle gungen unterstützt wird. Im Spätsommer des Jahres 1923 sind die inneren Schulden des Reiches praktisch völlig entwertet. So beträgt Ende September der Wechselkurs für einen US Dollar 160 Millionen Mark, und im Oktober und November liegt er in Billionenhöhe. Hunger leidende Menschen, lange Schlangen vor Lebensmittelgeschäften, Menschen, die ihr gesamtes Hab <?page no="59"?> Die Folgen des Ersten Weltkriegs in Deutschland 59 und Gut versetzen, und Plünderungen bestimmen das Bild in deutschen Städten. Am 15. November wird die Deutsche Rentenbank, als zweite Wäh rungsbank neben der Deutschen Reichsbank, gegründet und mit einem Grundkapital von 3,2 Milliarden Rentenmark ausgestattet. Dazu werden jeweils zur Hälfte alle land und forstwirtschaftlichen Grundstücke sowie die Grundstücke und Immobilien von Industrie, Handel und Gewerbe zwangsweise mit Hypotheken und Grundschulden belastet. Wenngleich als gesetzlich zugelassenes Geld und im Alltag als Zahlungsmittel erlaubt, ist die Rentenmark kein gesetzliches Zahlungsmittel. Ihr Kursverhältnis von einem Dollar zu 4,2 Rentenmark zu 4,2 Billionen Papiermark wird jedoch akzeptiert und die Notenpresse zum Stillstand gebracht. Mit dem Dawesplan, 108 der mit dem 1. September 1924 in Kraft tritt, wird der Rückzahlungsmodus für die Reparationszahlungen der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft angepasst. Der Betrag von einer Milliarde Goldmark wird für das Jahr 1924 festgelegt, der sich bis 1928 auf 2,5 Milliarden jährlich erhöht und auf dieser Höhe fixiert werden soll. Die endgültige Höhe und die Dauer der Zahlungen bleiben hingegen unbestimmt. Ebenfalls wird im Jahr 1924 die Goldwährung für das Deutsche Reich eingeführt und die Reichsbank neu geordnet. Die Alliierten räumen das Ruhrgebiet, auch aus Düsseldorf und Duisburg ziehen die Besatzungstruppen ab. Das Wirt schaftsleben beginnt sich in relativ kurzer Zeit zu normalisieren, und eine Phase der ökonomischen Konsolidierung innerhalb der Jahre 1924 bis 1928 tritt ein. Die Zahl der Erwerbslosen liegt mit bis zu zwei Millionen in den Jahren 1925 und 1926 zwar noch auf hohem Niveau, doch die Versorgungs lage und die Kaufkraftsituation beginnen sich zu stabilisieren. Im Winter 1928/ 29 gibt es die ersten Anzeichen einer neuen Krise. Und spätestens mit dem Börsencrash im Oktober 1929 wird das Ausmaß, eine aufziehende Weltwirtschaftskrise, deutlich, mit der sich die wilden 1920er in ein soziales Desaster verwandeln, das die 1930er Jahre dominiert. 109 In den nächsten drei Jahren fällt das Pro Kopf Einkommen auf dem Gebiet der späteren OECD Staaten um durchschnittlich 18 Prozent. 110 Die deutsche Reichsregierung nutzt die Krise, um die Streichung der Reparationen zu erreichen. Mit dem Youngplan, benannt nach dem Vorsitzenden der Kom <?page no="60"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 60 mission, dem US amerikanischen Industriellen, Anwalt und Diplomaten Owen D. Young (1874-1962), der bereits den Dawesplan mit ausgearbeitet hatte, werden die deutschen Reparationszahlungen insgesamt herabgesetzt und auf eine Gesamtsumme von über 112 Milliarden Reichsmark festgelegt, zurückzuzahlen in jährlichen Raten zu durchschnittlich zwei Milliarden Reichsmark bis zum Jahr 1988. Infolge der Weltwirtschaftskrise kommt es jedoch im Juli 1932 zur Aussetzung der Regelungen des Youngplans auf der Konferenz von Lausanne. Das Deutsche Reich sieht eine Streichung der Reparationsschuld durch die einmalige Abfindungssumme von drei Milli arden Reichsmark sowie von Restzahlungen vor. Die Zahl der Erwerbslo sen, Anfang 1929 noch knapp über der Zwei Millionen Grenze gelegen, bis Ende 1930 auf 4,4 Millionen und Ende 1931 auf 5,6 Millionen gestiegen, erreicht 1932 einen Wert von über sechs Millionen. Arbeitsbeschaffungs pläne werden von verschiedenen Seiten vorgelegt. Gewerkschaftlich orien tierte Autoren schlagen eine staatliche Kreditschöpfung für Arbeitsbeschaf fungsmaßnahmen in Höhe von zwei Milliarden Reichsmark vor, während das Wirtschaftliche Sofortprogramm der NSDAP auf direkte Arbeitsbeschaf fung in Form staatlicher Ausgaben in Milliardenhöhe sowie „produktive Kreditschöpfung“ durch die Reichsbank setzt. 111 Die Entstehung des Sozialstaats Das Reichsarbeitsgericht wird im Jahr 1927 eingerichtet. Gewerkschaften erhalten das Recht, erstmals selbst als Kläger aufzutreten. Mit dem Gesetz zur Zwangsversicherung gegen Arbeitslosigkeit kann das bismarcksche System der Sozialversicherung (Unfall , Kranken und Invalidenversicherung) um die Arbeitslosenversicherung erweitert und vervollständigt werden. Wich tige Vorstufen bilden die Einführung der Reichsversicherungsordnung 1911, mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Vereinfachung der deutschen Sozialversicherung, und das Versicherungsgesetz für Angestellte, mit dem die Sozialversicherung auf die in der Sozialgesetzgebung bisher nicht berück sichtigten Angestellten ausgeweitet wird. In den 30 Jahren nach Einführung der Sozialversicherung im Deutschen Reich setzt sich die Unfall und Krankenversicherung in der Mehrzahl der <?page no="61"?> Die Entstehung des Sozialstaats 61 europäischen Länder durch. 1914 werden in 13 europäischen Ländern Ver sicherungssysteme oder Haftpflichtregelungen für Arbeitsunfälle, in zwölf Ländern Versicherungssysteme gegen Krankheit und in sieben Ländern Rentenversicherungen angeboten; von den insgesamt 32 Versicherungen sind 18 obligatorisch und 14 freiwillig. In Großbritannien wurde bereits 1908, abweichend vom deutschen System, eine staatliche Altersversorgung im Sinne einer Staatsbürgerversorgung eingeführt, die auf Beitragsleistun gen verzichtete, und 1911 eine obligatorische Arbeitslosenversicherung. Das Problem der Massenarbeitslosigkeit nach dem Ersten Weltkrieg führt zu einem wachsenden Engagement in der Erwerbslosenfürsorge. Im No vember 1918 werden die Verordnung über Erwerbslosenfürsorge und bis Mitte des Jahres 1920 die Verordnung über die Errichtung eines Reichsamts für Ar beitsvermittlung sowie verschiedene Verordnungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit erlassen. 1925 ersetzt die Sozialfürsorge insbesondere das durch den Verlust der Kapitalreserven und der enormen Zunahme der Anspruchsberechtigten zusammengebrochene Rentenversicherungssystem, das erst nach der Stabilisierung der Währung wieder aufgebaut wird. 112 Die Entwicklung des Sozial und Steuerstaats war damit in ein weiteres Stadium eingetreten. Zwar konnten seit den 90er Jahren des 19. Jahrhun derts aufgrund der ersten Sozialversicherungssysteme in den Ländern des europäischen Kontinents und durch die Verbesserung des Lebensstandards die Schärfen der bis dahin bestehenden sozialen Probleme etwas abgemil dert werden, die Staaten sind aber hinsichtlich ihrer Ausgaben für Soziales und auch in Bezug auf ihre Steueraufkommen noch vergleichsweise wenig ausgebildet. Aufgrund der durch den Ersten Weltkrieg verursachten im mensen Kosten sehen sich die Länder veranlasst, verschiedene Einnahme quellen, meist in Form neuer Steuern, zu erschließen, die nach dem Krieg nicht mehr zurückgenommen werden. Die Staaten geraten in kurzer Zeit für ihre Bürger in die Rolle aktiv Hilfeleistender, sie entwickeln sich zu „Sozialstaaten“, wobei das Deutsche Reich, nicht zuletzt aufgrund der Re parationsleistungen, in besonderer Weise belastet ist. Diese Entwicklung geht einher mit der Fortsetzung der über Jahrhunderte entstandenen Grundwerte von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in <?page no="62"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 62 formaler Ausprägung hin zu ihrer materialen Form. Der Katalog der forma len Grundwerte hatte sich bereits im 19. Jahrhundert zunehmend in materi elle Forderungen gewandelt. So wurde die materielle Freiheit als Freiheit von Not oder Freiheit von Mangel verstanden und die formale Gleichheit angesichts der faktischen ungleichen Zustände dafür kritisiert, Letztere im Grunde genommen nur zu legitimieren. Über die formale Rechtsgleichheit hinaus bestand daher die dringende Forderung, die Gleichheit sozialer Chancen zu fördern, bei der nicht allein die rechtlichen, sondern auch die faktischen Möglichkeiten und die Startbedingungen anzugleichen wären, was insbesondere von der Arbeiterbewegung immer wieder auf die Frage eines Überdenkens der gesellschaftlichen Besitzverhältnisse ausgedehnt wurde. Aus dieser Öffnung der formalen Grundwerte zu ihrer materialen Ausprägung ist die zunehmende öffentliche Verantwortung für die Bereit stellung sozialer Leistungen des Wohlfahrtsstaats abzuleiten, ein Begriff, den der deutsche Finanzwissenschaftler Adolph Wagner (1835-1917) bereits im Jahr 1896, und zwar mit durchaus positiver Konnotation, verwendet. 113 Eine Zunahme an Leistungen aus der Sozialversicherung ist insbesondere direkt im Anschluss an den Ersten Weltkrieg, bis 1920, und während der Prosperitätsphase 1925 bis 1929 zu verzeichnen, eine Entwicklung, wie sie im weiteren Verlauf der Geschichte immer wieder angetroffen werden kann. Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts Die großen Fragen, mit denen sich die Ökonomen in den 1920er und 1930er Jahren beschäftigen, werden ganz von jenen den Alltag bestimmen den Problemen dominiert, die oftmals das direkte Überleben berühren. Es sind die Fragen nach der Grundversorgung der Menschen mit den nötigs ten Mitteln, dem Umgang mit Massenarbeitslosigkeit, den Folgen massiver Geldentwertung und der Suche nach dem für die beste Versorgung geeig netsten Wirtschaftssystem. Dabei stehen den Wirtschaftstheoretikern und politikern die Erfahrungen aus dem 19. und beginnenden 20. Jahrhundert deutlich vor Augen. Auf der einen Seite die durch Industrialisierung und kapitalistische Wirtschaftsweise ermöglichten großen ökonomischen Erfol <?page no="63"?> Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts 63 ge, auf der anderen Seite die Probleme der sozialen Frage, der Schattenseite des Kapitalismus. Hinzu kommt, dass im Anschluss an die Oktoberrevolu tion in Russland, gerade was die Lösung der sozialen Frage angeht, ein extremes, aber doch scheinbar gänzlich auf die Interessen der Arbeiter schaft zugeschnittenes Gesellschaftssystem in Form des real existierenden Sozialismus entstanden war. Vor dem Hintergrund der bereits in den letzten Dekaden des 19. Jahrhun derts beschriebenen und auch in der Enzyklika Rerum novarum ausführlich thematisierten Erkenntnis, dass weder Kapitalismus noch Sozialismus in ihrer jeweiligen Reinform als geeignete Lösungsinstrumente anzuerkennen seien, setzte ein wahres Denken in Wirtschaftssystemen ein. Zu den ein flussreichsten Ökonomen der Zeit zählt Othmar Spann (1878-1950), der in seinem Werk Tote und lebendige Wissenschaft von 1921 vier Wirtschaftsfor men unterscheidet: „die reine Verkehrswirtschaft, auch freie Verkehrswirt schaft oder reiner Kapitalismus genannt; die reine Planwirtschaft, auch kollektive oder kommunistische Wirtschaft genannt; die körperschaftlich oder ständisch gebundene Wirtschaft; die frei geregelte Wirtschaft, auch gemäßigter Kapitalismus genannt“. Die ersten beiden bezeichnet er als „utopisch“, die dritte und vierte als „in der Wirklichkeit möglich“, aber nur die dritte als „dauernd möglich“. 114 Erst mit der körperschaftlich oder stän disch gebundenen Wirtschaft sieht Spann eine Wirtschaftsform erreicht, mit der das „Reich der Wirklichkeit“ betreten wurde und nur auf deren Basis die Lösung der sozialen Frage anzugehen sei. Die körperschaftlich organi sierte Wirtschaft sei vor allem deshalb als realistisch einzustufen, weil sie die Fehler der kommunistischen Planwirtschaft (ein Ganzes, ohne Eigenle ben der Glieder sein zu wollen) und der Verkehrswirtschaft (die Einzelnen, ohne Berücksichtigung des Ganzen zu setzen) vermeide. Beispiele der kör perschaftlich organisierten Wirtschaft sind etwa die Selbstverwaltung der Berufsstände und Verbände. 115 Selbst John Maynard Keynes tritt für die körperschaftlich und ständisch gebundene Wirtschaftsordnung in seiner Schrift Das Ende des Laissez Faire aus dem Jahre 1926 ein: <?page no="64"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 64 Zitat Ich glaube, daß die ideale Größe für die Organisations und Kontrolleinheit irgendwo zwischen dem Individuum und dem modernen Staat liegt. Da her glaube ich, daß der Fortschritt in der Richtung der Entwicklung und der Anerkennung halb autonomer Körperschaften im Rahmen des Staates liegt; - Körperschaften, die in ihrem Wirkungskreis nur nach dem Kriterium des Allgemeinwohls handeln, so wie sie es auffassen, und aus deren Erwägungen Motive priva ten Vorteils völlig ausscheiden - wobei man ihnen allerdings in mancher Hinsicht, solange der menschliche Altruismus nicht gewachsen ist, für ihre Gruppe, Klasse oder Fakultät gewisse Vorteile belassen muss -; Körper schaften, die unter normalen Umständen innerhalb bestimmter Grenzen großenteils autonom sind, aber letzten Endes der Souveränität der Demo kratie, die sich im Parlament verkörpert, unterstehen. 116 Keynes übt scharfe Kritik am System des Liberalismus und des Kapitalis mus, verwirft das freie Sondereigentum an den Produktionsmitteln, lehnt aber eine sozialistische Ausrichtung ab. Er bleibt - trotz der vielfältigen Schwächen des Kapitalismus - eindeutig diesem zugewandt. Zitat Ich für meinen Teil bin der Ansicht, daß ein klug geleiteter Kapitalismus die wirtschaftlichen Aufgaben wahrscheinlich besser erfüllen wird als ir gendein anderes, vorläufig in Sicht befindliches System, daß man aber ge gen den Kapitalismus an sich viele Einwände erheben kann. Unser Prob lem geht dahin, eine Gesellschaftsorganisation zu schaffen, die möglichst leistungsfähig ist, ohne dabei unsere Ideen über eine befriedigende Lebens führung zu verletzen . 117 Als Lösung wird der Mittelweg zwischen Sondereigentum an den Produk tionsmitteln einerseits und Gemeineigentum andererseits empfohlen. Dabei soll das Sondereigentum durch gesellschaftliche Einflussnahme, und zwar <?page no="65"?> Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts 65 über eben jene im Zitat erwähnten halbautonomen Körperschaften, nicht aber durch den Staat direkt ausgeübt werden. Die Körperschaften unterlie gen zwar letztlich der Kontrolle des Parlaments, weisen aber auch einen hohen Grad an Autonomie auf, wie etwa Universitäten, die Bank of Eng land, Eisenbahngesellschaften und der Londoner Hafen. Selbst Aktienge sellschaften schreibt Keynes die Tendenz zu, ab einem „gewissen Alter und einer gewissen Größe“ einen Status erreicht zu haben, „bei der sie sich mehr dem Status einer öffentlichen Korporation annähern als dem eines individuellen Privatunternehmens. Eine der wenigst bemerkten und inte ressantesten Entwicklungen der letzten Jahrzehnte ist die Tendenz der Großunternehmen, sich selbst zu sozialisieren“. 118 Ludwig von Mises (1881-1973) bemerkt zur keynesschen Idee der körper schaftlichen Wirtschaftslenkung, dass es sich dabei um nichts anderes han dele, als das, was seit Jahrzehnten insbesondere in Deutschland in Wissen schaft und öffentlicher Meinung als „Lösung der sozialen Frage“ empfoh len worden sei. 119 Letztlich ging es Keynes darum, den Kapitalismus zu verbessern, ihn lebensfähig zu gestalten und dazu die großen Probleme, wie ungleiche Einkommens und Vermögensverteilung, Arbeitslosigkeit und Einbrüche ganzer Wirtschaftszweige, in den Blick zu nehmen. Da das einzelne Individuum zur Lösung dieser Probleme kaum einen Beitrag zu leisten vermag - „das Heilmittel gegen diese Übel liegt aber außerhalb des individuellen Tätigkeitsbereichs“ -, ist der Staat zum Eingreifen aufgefor dert: „Die wichtigsten Agenda des Staates betreffen nicht die Tätigkeiten, die bereits von Privatpersonen geleistet werden, sondern jene Funktionen, die über den Wirkungskreis des Individuums hinausgehen, jene Entschei dungen, die niemand trifft, wenn der Staat sie nicht trifft. Nicht das ist wichtig für den Staat, daß er die gleichen Dinge etwas besser oder etwas schlechter ausführt, die heute bereits von Einzelpersonen getan werden, sondern daß er die Dinge tut, die heute überhaupt nicht getan werden.“ 120 Als praktische Lösungswege skizziert Keynes drei Vorschläge, wie sie spä ter auch in seiner Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes eine Rolle spielen: 1. Die Errichtung einer für die Kontrolle der Wäh rungs und Kreditfragen zuständigen zentralen Einrichtung (Zentralbank) <?page no="66"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 66 sowie eines „statistischen Amtes“, 2. staatliche Beeinflussung von Sparen und Investieren, 3. Bevölkerungspolitik. Neben der, so Keynes 1926, „viel leicht wichtigsten Aufgabe der heutigen Nationalökonomen“, nämlich zwischen dem zu unterscheiden, was der Staat an Aufgaben zu überneh men bzw. zu unterlassen hat, gilt es im Rahmen der Demokratie, genau jene Staatsformen zu finden, die die vom Staat zu übernehmenden Aufga ben am besten auszuführen in der Lage ist. 121 „Nationalökonomie ist die Lehre von den Wirtschaftssystemen“, so der deutsche Soziologe und Volkswirt Werner Sombart (1863-1941) bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Der moderne Kapitalismus, 122 womit er ein drücklich die Entwicklung der ökonomischen Theorie auf den Begriff bringt. Das Werk ist ein groß angelegter Versuch, alle historischen Erschei nungen in einem sozialen System zu erfassen und damit eine soziologische und historische Fundierung des kapitalistischen Systems vorzulegen. In späteren ökonomischen Schriften wie Arthur C. Pigous Socialism versus Capitalism von 1937 oder Joseph A. Schumpeters Capitalism, Socialism and Democracy von 1942 kann dieser Streit um das rechte Wirtschaftssystem bereits den Titeln entnommen werden. Sombart greift die insbesondere in der deutschsprachigen Literatur verbreitete Vorstellung auf, Wirtschafts epochen entsprechend der ihnen zugrunde liegenden Wirtschaftsgesin nungen und Wirtschaftsstile zu charakterisieren, die prägend für die Epo che sind und sich im Denken der Epoche, in der dort vorherrschenden Weltanschauung (moralische, religiöse, ideologische Verfasstheit), abhän gig vom jeweils zeit und ortsspezifischen Institutionengefüge, ausdrücken. Der Begriff Stil bezeichnet hier die eine Zeitepoche charakterisierende grundlegende Haltung und Einstellung und ist bei Ökonomen wie eben Sombart, aber auch Alfred Müller Armack (1901-1978), Arthur Spiethoff (1873-1957) oder Philosophen und Kulturhistorikern wie Oswald Spengler (1880-1936) anzutreffen. 123 Die Idee des Wirtschaftsstils ist aus dem Ver such heraus entstanden, die Zeit und Ortsgebundenheit der jeweiligen Volkswirtschaft im Rahmen der ökonomischen Theoriebildung zu berück sichtigen, damit institutionelle und gesellschaftliche Parameter einzubezie hen, jedoch nicht wie die Historische Schule wirtschaftliches Geschehen als in erster Linie historisch und kulturell determiniert zu begreifen, sondern <?page no="67"?> Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts 67 Parameter des Wandels in den Vordergrund zu stellen. Widersprochen wird der Verwendung des Stilgedankens durch Walter Eucken (1891-1950), der vor allem in der Reduzierung der Wahrnehmung einer Zeitepoche in Form einer „grundlegenden Sichtweise“ eine allzu große Vereinfachung der historischen Abläufe erkennt. 124 Die Theorie des Wirtschaftsstils richtet sich nicht zuletzt gegen die sich durchsetzende Theorie der klassischen und neoklassischen Nationalöko nomik und deren Versuch, wirtschaftliches Geschehen im Sinne reiner Theorie, also in Form zeitloser und historisch unabhängiger Modelle und Gesetzmäßigkeiten zu erklären. Als das zeitgenössische Standardwerk der reinen ökonomischen Theorie schlechthin gelten damals die erstmals im Jahr 1890 veröffentlichten Principles of Economics von Alfred Marshall (1842- 1924), ein Werk, das auch Größen wie Arthur C. Pigou (1877-1959) und John Maynard Keynes nachhaltig beeinflusst hatte. Marshall begreift Wirt schaftstheorie, wie die großen ökonomischen Klassiker vor ihm, als die Lehre vom Reichtum einer Nation, er hebt jedoch hervor, dass es dabei vornehmlich um die Untersuchung jenes Bereichs des menschlichen Ver haltens gehe, der vorwiegend in Geld und anderen messbaren Einheiten quantifizierbar sei. 125 Das Streben nach Gelderwerb bezeichnet er als das „stetigste Motiv im wirtschaftlichen Verhalten der Menschen“ und in der Möglichkeit der „definitiven und exakten Messung dieses stetigsten aller Motive“ liege der Grund, warum die „Volkswirtschaftslehre jeden anderen Zweig der Wissenschaft vom Menschen überrundet habe“. 126 Damit befin det sich Marshall ganz im Zentrum neoklassischer ökonomischer Denktra dition, nach der ökonomisches Handeln letztlich ausschließlich auf das Vorteils und Nützlichkeitsdenken der Individuen zurückzuführen ist. In der Möglichkeit der Zusammenführung dieser individuellen Nützlich keitsvorstellungen zu einer Art gesellschaftlichen Gesamtnutzens ist die Idee der Wohlfahrt verankert, die es zu maximieren gilt. Ein bedeutender Schritt in der Entwicklung der ökonomischen Theorie wurde damit getan, das Wohlfahrtskonzept systematisch innerhalb des neoklassischen Theoriegebäudes zu verorten. Als ein Meilenstein gelten hier Pigous The Economics of Welfare von 1920. 127 Ganz den Ideen Marshalls <?page no="68"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 68 folgend, ist Pigou bestrebt, Wohlfahrt zu messen. Pigou ist sich sehr im Klaren darüber, dass Wohlfahrt in einem umfassenden Sinn auch immer Zustände des menschlichen Bewusstseins umfassen wird und deshalb in ihrer Komplexität kaum zu handhaben ist. Da sich jedoch die Auffassung durchgesetzt hat, mindestens den in Geldeinheiten messbaren Teil der Wohlfahrt in Beziehungen von größer und kleiner angeben zu können, ist es nur konsequent, das Geld schlechthin als Instrument der Wohlfahrts messung im sozialen Leben heranzuziehen. Pigou beschränkt seine Analyse somit auf jenen Bereich der Wohlfahrt, der direkt und indirekt in Geldein heiten ausgedrückt werden kann, und diesen Bereich bezeichnet er als die „ökonomische Wohlfahrt“: “Hence, the range of our inquiry becomes rest ricted to that part of social welfare that can be brought into relation with the measuring rod of money. This part of welfare may be called economic wel fare.” 128 Da das Ausmaß an Bedürfnisbefriedigung, das einem Individuum etwa aus dem Konsum eines Gutes entsteht, nicht präzise berechnet wer den kann, wird der Geldbetrag, den diese Person für das Gut auszugeben bereit ist, als Maß herangezogen. Somit misst der Geldbetrag die Intensität, mit der sich das Individuum das Gut wünscht, und nicht die Befriedigung, die es daraus zieht. Nur im Sinne der Intensität des Wunsches, ein Gut zu besitzen, ist folglich der Begriff des Nutzens zu begreifen. 129 Die Geldbeträ ge, die die Menschen für alle Güter und Dienstleistungen ausgeben, müs sen addiert letztlich der statistischen Größe des Volkseinkommens oder Sozialprodukts entsprechen. Pigou lehnte es stets ab, das ökonomische Wohlfahrtskonzept als strengen Index der Gesamtwohlfahrt zu begreifen, schließlich sei die ökonomische Wohlfahrt immer nur ein Teil der Gesamt wohlfahrt. 130 Spätestens mit The Economics of Welfare war gezeigt, dass das Konzept der ökonomischen Wohlfahrt entscheidend durch die Höhe des Volkseinkom mens, aber auch durch dessen Verteilung bestimmt ist. 131 Während der Wohlstand eines Individuums sich aus der Summe der ihm zuteilwerden den einzelnen Befriedigungen ergibt, bildet sich der Wohlstand der Gesell schaft aus der Summe des Wohlstands aller Individuen. Im Bestreben, die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft zu erhöhen oder gar zu maximieren, müs sen die Bezieher hoher Einkommen auf dem Wege der Umverteilung Geld <?page no="69"?> Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts 69 an solche mit geringerem Einkommen abgeben. Dieser Schluss folgt der Einsicht, dass Menschen mit einem hohen Einkommen für jede weitere Einkommenseinheit, die sie erhalten, zwar einen steigenden Nutzen davon tragen, dieser jedoch von Einheit zu Einheit langsamer wächst als bei einem Bezieher eines niedrigeren Einkommens - der Grenznutzen sinkt mit stei gendem Einkommen. Die Annahme von der Abnahme des Grenznutzens des Geldes findet sich ausführlich auch bereits bei Marshall. 132 An dieser Stelle ist für die Argumentation entscheidend, dass die von den Wohlfahrtsökonomen erhobene Forderung nach einer Umverteilung der Einkommen nicht mehr in erster Linie über an Moral und Gerechtigkeit gerichtete Appelle, also sozialethisch begründet wird, sondern über das Nutzenkonzept. Und natürlich waren sowohl Pigou als auch Marshall weit davon entfernt, die Umverteilung bis zu einer Nivellierung der Einkommen (gleiche Verteilung der Einkommen) zu treiben, da dies unzulässige Ein griffe in die Eigentumsrechte, die Missachtung der Verschiedenartigkeit der Menschen und deren unterschiedlicher Fähigkeit der Leistungserbringung bedeuten würde. Schlussendlich entwickelt Pigou eine „Theorie der Staatstätigkeit in der Wirtschaft“, in der eine Regierung die Wirtschaftskräf te derart steuern soll, dass die ökonomische Wohlfahrt befördert, damit auch die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt erhöht, und - im Einklang mit und in Anspielung auf Marshall - der „sum total of happiness” der größte Beitrag hinzugefügt werden könne. 133 Pigou entwirft einen regelrechten Katalog von Maßnahmen, die Regelungen zur Regulierung von Preisen und Industriezweigen ebenso einschließen wie Lohnfestsetzungen, Sozial gesetze und Maßnahmen der Monopolkontrolle. 134 Der massiven utilitaristischen Fundierung der ökonomischen Theorie wird vielfältige Kritik entgegengebracht. Keynes etwa kritisiert die vereinfa chenden Voraussetzungen der Theorie, zeigt Trugschlüsse auf und polemi siert teilweise gegen erzielte Ergebnisse. 135 Lionel Robbins (1898-1984) be merkt in seiner weitverbreiteten Schrift An Essay on the Nature and Significa nce of Economic Science aus dem Jahre 1932, dass es für die Anerkennung wissenschaftlicher Ergebnisse notwendig sei, politisch und ethisch neutral zu argumentieren, und zeigt die Unhaltbarkeit der utilitaristischen These <?page no="70"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 70 von der interpersonellen Vergleichbarkeit der Nutzen. 136 Dass hinter den neoklassischen Vorstellungen von der Wohlfahrt als Summe der individu ellen Nutzen letztlich ein Werturteil steht, gemäß dem die Bevorzugung eines Zustands auf Überzeugungen und nicht auf beweisbaren Erkenntnis sen beruht, ist im deutschen Werturteilsstreit bereits Jahre zuvor erkannt worden. Auf der Tagung des Vereins für Socialpolitik im Jahr 1909 hatte Max Weber (1864-1920) mit ähnlichem Argument wie später Robbins die Forde rung nach Werturteilsfreiheit der Wissenschaft erhoben. Ideale könnten nicht wissenschaftlich bewiesen werden, sodass der Begriff der Wohlfahrt in die Politik, nicht aber in die Wissenschaft gehöre. Auch Sombart hatte die Möglichkeit einer eindeutigen wissenschaftlichen Definition des Wohl standsbegriffs aufgrund mangelnder objektiver Kriterien ausgeschlossen. 137 Im Deutschland der 1920er und 1930er Jahre wird in der ökonomischen Theoriebildung weniger an einer kritischen Fortsetzung als vielmehr in stärkerer Abgrenzung zu den Lehren der klassischen und neoklassischen Nationalökonomik unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Histori schen Schule gearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf den Vergleich der Wirtschaftssysteme gerichtet ist. Eine regelrechte Suche nach dritten Wegen oder Mittelwegen entsteht. Gemeint sind Lösungen, die die ökono mische Leistungsfähigkeit kapitalistischer Wirtschaftssysteme, bei gleich zeitiger Kontrolle und Eingrenzung der mit ihnen verbundenen Nachteile, erzielen und dabei das „Versuchs und Experimentierstadium“ überwin den sollen. Diese insbesondere im Anschluss an den Ersten Weltkrieg statt gefundene Wirtschaftspolitik der Experimente fasst Walter Eucken in seinem posthum veröffentlichten Werk Grundsätze der Wirtschaftspolitik von 1952 mit seiner Unterscheidung von der Politik zentraler Leitung des Wirtschafts prozesses und der Wirtschaftspolitik der Mittelwege zusammen. 138 Die Politik zentraler Leitung des Wirtschaftsprozesses wird insofern als das Gegenstück zur Wirtschaftspolitik des Laissez faire beschrieben, als in ihr der alltägliche Wirtschaftsprozess und die Wirtschaftsordnung vom Staat bestimmt wer den. In der Politik zentraler Leitung des Wirtschaftsprozesses dominiert die Ordnungsform der Zentralverwaltungswirtschaft. Hier legen Zentralstellen fest, welches Gut an welchem Ort, in welcher Menge und auf welche Weise zu produzieren ist und wie die Verteilung des Sozialprodukts zu erfolgen <?page no="71"?> Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts 71 hat. 139 Die Wirtschaftspolitik der Mittelwege wird als Versuch beschrieben, einen Kompromiss zwischen der Politik des Laissez faire und der Politik der zentralen Leitung, mithin eine Kombination von Freiheit und zentraler Lenkung, zu ermöglichen. Die hierbei eingeschlagenen Wege unterteilt Eucken in 1. die Vollbeschäftigungspolitik, 2. die Politik partiell zentraler Leitung des Wirtschaftsprozesses und 3. die Politik der ständischen Ordnung. Bei der Vollbeschäftigungspolitik handelt es sich nicht zuletzt auch um die staatliche Anregung der Investitionstätigkeit, die eine Politik des Defizits einschließen kann, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen (die Anspielung auf Keynes ist unverkennbar). Die Politik partiell zentraler Leitung des Wirt schaftsprozesses spielt auf die verschiedenen Versuche an, Grundstoff bzw. Schlüsselindustrien zentral zu lenken, alle anderen Industrien jedoch als selbstständig planende Betriebe bestehen zu lassen. Bei der Politik der stän dischen Ordnung übernehmen Selbstverwaltungskörper, öffentliche Körper schaften oder auch halbautonome Körperschaften, wie sie bei Keynes Er wähnung fanden, aber auch die Vertretungen der Berufsstände die Len kung des Wirtschaftsprozesses. Die entstandene Diskussion ist die einer angemessenen Wirtschaftsord nung. Die in dieser Hinsicht wohl bekannteste und einflussreichste Theorie stellt der Ordoliberalismus dar, dessen Hauptvertreter, Walter Eucken, sich gänzlich auf die Analyse der Wirtschaftsordnung konzentriert. 140 Die Erfah rungen des Ersten Weltkriegs, der Nachkriegszeit, der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus, aber auch des real existierenden Sozialismus in Russland und die mit diesen Entwicklungen einhergehenden negativen wirtschaftlichen Ereignisse wie Hyperinflation, Deflation, Arbeitslosigkeit und soziales Elend begründen sein Interesse nach der Suche nach einer Wirtschaftsordnung, die gegenüber derartigen Prozessen standhält. Den Vertretern des Ordoliberalismus geht es um den Entwurf einer Wirt schaftsordnung bzw. Bedingungskonstellationen, die die Leistungsfähig keit eines auf dem Kapitalismus fußenden Konkurrenzsystems aufweist, gleichzeitig aber dessen Nachteile, die unter der Etikettierung soziale Frage zusammengefasst sind, vermeidet. Die Lösung des zentralen Problems der sozialen Frage hängt somit von der Lösung des wirtschaftlichen Ord <?page no="72"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 72 nungsproblems ab. Drei Entwicklungsstufen (Typen) der sozialen Frage werden unterschieden. Der erste Typus bezieht sich auf den im 19. Jahr hundert herrschenden sozialen Gegensatz zwischen Unternehmern und Industriearbeitern und die damit verbundene wirtschaftliche und soziale Unfreiheit der Arbeiter, ihre schlechten Lebensbedingungen, die unzu reichende Entlohnung, Kinderarbeit etc. Allerdings gelingt es im Laufe des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die Existenzbedingungen der Ar beiter deutlich zu heben. Zurückzuführen ist dies auf Maßnahmen wie den staatlichen Arbeiterschutz, das Verbot von Kinderarbeit, die gesetzliche Einschränkung der Arbeitszeit, die Versicherung gegen Krankheit, Unfall und Invalidität, vor allem aber durch die steigende Produktivität aufgrund zunehmender Mechanisierung und veränderter Strukturen auf den Ar beitsmärkten infolge des Einsatzes der Gewerkschaften. 141 Der zweite Ty pus der sozialen Frage entwickelt sich nach dem Ersten Weltkrieg mit ei nem neuen in den Vordergrund tretenden Problem: Unsicherheit in Form lang anhaltender Massenarbeitslosigkeit, deren Beherrschung sich die Sozi al und Wirtschaftspolitik zur Aufgabe macht. Die Wirtschaftspolitik wird im Zuge dessen in den Dienst der Lösung der sozialen Frage gestellt und zeigt mit der Herausbildung von sozialen Machtkörpern und der Vollbe schäftigungspolitik zwei Entwicklungslinien, die eine starke Tendenz zur Transformation der Wirtschaftsordnung in Richtung auf die zentrale Len kung des Wirtschaftsprozesses auslösen. 142 Gegen diese Formen der Mit telwege zwischen Liberalismus und Sozialismus bzw. freier Marktwirt schaft und Planwirtschaft erhebt auch Friedrich August von Hayek (1899- 1992) in seiner Schrift The Road to Serfdom von 1944 schwerwiegende Ein wände, da solche Vermittlungsversuche eher zu einer Zentralisierung denn Liberalisierung eines Wirtschaftssystems führen. 143 Die Transformations tendenz in Richtung zentrale Lenkung gilt Eucken als entscheidende Wen dung zum dritten Typus der sozialen Frage, die als Form der Abhängigkeit des Arbeiters vom Staat beschrieben wird. Der Staat hat seine Macht durch eine Vielzahl von Eingriffen in den Wirtschaftsprozess ausgedehnt, wäh rend er zugleich zunehmend von wirtschaftlichen Machtgruppen beein flusst wird, die nicht nur seine Willensbildung maßgebend bestimmen, <?page no="73"?> Volkswirtschaftslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts 73 sondern ihm auch wichtige Bereiche seiner früheren Tätigkeiten abneh men. 144 Die Lösung der sozialen Frage kann, so Eucken, keinesfalls von einer zent ralen Lenkung des Wirtschaftsprozesses erwartet werden, sondern von der Gewährung notwendiger Freiheitsrechte, was grundsätzlich die strenge Begrenzung der staatlichen Tätigkeit auf die Herstellung und Sicherung einer angemessenen Ordnung der Wirtschaft eingrenzt. Der Staat soll eine zureichende Gesamtordnung des Wirtschaftsprozesses aufbauen, die Kon zentration privater Macht so weit wie möglich verhindern, das wirtschaftli che Planen und Handeln jedoch immer den einzelwirtschaftlichen Akteu ren überlassen. Mit anderen Worten: Der Staat soll auf die Aufsicht und eventuelle Gestaltung der Ordnungsformen beschränkt bleiben, in denen der alltägliche Wirtschaftsprozess abläuft. Es ist die Wettbewerbsordnung, die Eucken als jene Ordnung der Märkte gilt, durch die alle Teile des Wirt schaftsprozesses sinnvoll integriert werden und in der die einzelwirtschaft lichen Akteure nicht Befehle ausführen, sondern frei planen und handeln, also absolut eigenständig jene Verwendung der Produktionsmittel suchen, die ihnen als die beste erscheint. Die Wettbewerbsordnung ist im Denken Euckens damit eine Ordnung der Freiheit, eine Ordnung, in der nicht Sub ordination, sondern Koordination der Haushalte und Betriebe besteht und die auf diese Weise den Ansprüchen einer funktionsfähigen und men schenwürdigen Ordnung des modernen arbeitsteiligen Wirtschaftsprozes ses entspricht. Begrenzt wird die Freiheit der Akteure durch die Ordnung, denn es bestehe keineswegs die Freiheit, sich die Spielregeln und Formen des Wirtschaftsprozesses, die Marktformen und Geldsysteme nach Willkür zu gestalten. Als die in der Wettbewerbsordnung dominierende Marktform nennt Eucken die vollständige Konkurrenz. Starke Konkurrenz sei es, die das Planen und Handeln der einzelnen Haushalte und Unternehmen mit einander zu koordinieren imstande ist, nur mit ihr können die Preise den ökonomischen Prozess lenken und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft garantieren. Erst dann, wenn der Konkurrenzmechanismus zum Erreichen dieser Ziele nicht ausreicht, sind besondere wirtschaftspolitische Maßnah men gerechtfertigt. 145 <?page no="74"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 74 Die von Eucken entwickelte Konzeption der Wettbewerbsordnung bildet die Grundlage des ordnungspolitischen Entwurfs von Alfred Müller Armack. Hier wird der Gedanke der Wettbewerbsordnung aufgenommen und zu einer wirtschafts und gesellschaftspolitisch über Euckens Entwurf hinausgehenden sozialhumanistischen Konzeption weitergeführt. Erkennt nisleitend ist die „soziale Idee“, als deren tiefstes Anliegen Müller Armack die „Versittlichung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens“ gilt und die ihn zu der Frage leitet, in welcher Ordnung sich die verschiedenen Wertzie le der Gesellschaft am besten verwirklichen lassen. 146 Als Antwort entwi ckelt Müller Armack die ordnungspolitische Konzeption der sozialen Marktwirtschaft. Er bezieht gegen jede Form der zentralen Lenkung konse quent Stellung und hebt die Vorteile einer marktwirtschaftlichen Ordnung anderen Ordnungen gegenüber als wirtschaftlich effizient und überlegen hervor und erkennt in der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Markt wirtschaft bereits selbst einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Fort schritt. Müller Armack übt ebenso Kritik am Wirtschaftsliberalismus, der den Sinn der menschlichen Existenz zu sehr auf wirtschaftliche Interessen gelenkt habe und damit zu einer rein ökonomischen Weltauffassung ge langt sei. Darüber hinaus fehle dem Liberalismus das Wissen um die Not wendigkeit, die Wirtschaftsordnung durch die Festlegung ihrer nicht zu überschreitenden Grenzen und durch die Schaffung einer sie stützenden politischen Ordnung in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten. In Anlehnung an Franz Böhms Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung von 1936 schreibt Müller Armack: „Erst die neu ere Forschung hat begriffen, daß die marktwirtschaftliche Organisations form ihre Überlegenheit nur zu entfalten vermag, wenn ihr aus geistigen und politischen Kräften eine feste äußere Ordnung gegeben wird.“ 147 Daher gilt ihm die Marktwirtschaft als jene Organisationsform, die es den europä ischen Völkern nicht nur erlaubt, ihren zentralen Werten gemäß zu leben, sondern aufgrund ihrer nachgewiesenen Fähigkeit, ungeheure Wirtschafts kräfte zu entfalten, den Völkern auch die Möglichkeit gibt, sie weiter zum Vorteil der Menschheit zu entwickeln. 148 <?page no="75"?> Die Entstehung von Quadragesimo anno 75 Die Entstehung von Quadragesimo anno Schon kurz nach dem Beginn seines Pontifikats beauftragt Papst Pius XI. den Herausgeber der Zeitschrift La Civiltà Cattolica, Pater Angelo Brucculeri, mit dem Entwurf einer Sozialenzyklika. Der Entwurf wird 1925 mit dem Titel Die soziale Aktion der Kirche vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt kann sich der Papst aber noch nicht zur Veröffentlichung einer Sozialenzyklika durchrin gen (der Text des Entwurfs findet sich in den Archiven des Vatikans). 149 Wann genau die konkrete Entscheidung zur Veröffentlichung einer Sozial enzyklika fällt, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Bekannt ist, dass Papst Pius XI. unter Umgehung aller vatikanischer Stellen - lediglich der Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli war in das streng geheim gehaltene Projekt eingeweiht - den Ordensgeneral der Jesuiten, Wladimir Ledóchowski, mit den Vorbereitungsaufgaben betraute und zu diesem be merkte, „die deutschen Patres würden wohl einen wesentlichen Teil der Arbeit zu übernehmen haben“. 150 Ledóchowski beauftragt im Herbst 1930 Oswald von Nell Breuning, einen Entwurf für die neue Sozialenzyklika anzufertigen. Der Jesuitenpater Oswald von Nell Breuning (1890-1991) wird in Trier geboren. Er ist Theologe, Nationalökonom und Sozialphilosoph. Bereits mit seiner Doktorarbeit Grundzüge der Börsenmoral von 1928 macht er auf sich aufmerksam. Noch in demselben Jahr wird er zum Professor für Moraltheologie, Kirchenrecht und Gesellschaftswissenschaft an die Philoso phisch Theologische Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main beru fen. Fast gleichzeitig geht der identische Auftrag, einen Entwurf für eine Sozialenzyklika auszuarbeiten, an den Direktor der Action Populaire in Paris, Gustave Desbuquois, der 1931 seinen Entwurf an den Ordensgeneral über gibt. 151 Einige Aspekte dieses Manuskripts finden Eingang in die spätere Sozialenzyklika, der Hauptteil jedoch geht auf Nell Breuning zurück. Nell Breuning kann beim Verfassen seines Entwurfs für die Sozialenzyklika auf die Diskussionen im Königswinterer Kreis zurückgreifen. Der Königswin terer Kreis, benannt nach seinem Tagungsort, ist eine Studiengruppe des Volksvereins für das katholische Deutschland, dessen Ziel in der Ausarbei tung eines „gesellschaftspolitischen Einheitswillens der deutschen Katholi ken“ besteht. 152 Neben Nell Breuning gehören vor allem Gustav Gundlach, <?page no="76"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 76 Götz Briefs, Paul Jostock, Franz H. Mueller, Theodor Brauer und Heinrich Rommen dem Kreis an. 153 Fast alle Mitglieder sind Schüler von Heinrich Pesch oder zumindest Anhänger seines Solidarismus. 154 Nell Breuning be schreibt später selbst die Rolle des Königswinterer Kreises für die Entste hung von Quadragesimo anno: Zitat Alles, was dort zur Sprache kam, war für meine Mitarbeit an der Enzyklika von Bedeutung, und alles, was ich für diese Arbeit brauchte, konnte ich, ohne von dem nach damaliger Praxis streng geheimgehaltenen Vorhaben des Papstes auch nur eine Andeutung zu machen, in Königswinter ins Ge spräch bringen, um durch den Gedankenaustausch mit den Kollegen mei ne Begriffe und Vorstellungen zu klären, meine Auffassungen entweder bestätigen oder berichtigen zu lassen. 155 Nachdem Nell Breuning seinen Entwurf im Januar 1931 abliefert und die ser dem Papst zur Begutachtung vorgelegt wird, beginnen die Abschluss arbeiten an der Enzyklika. Dazu wird Alphons Muller, Professor für Sozi alwissenschaften an der Handelshochschule Sankt Ignatius in Antwerpen, hinzugezogen. Den Status des Textes nach der Bearbeitung durch Muller beschreibt Nell Breuning wie folgt: „[…] was übrigblieb, war in meinen Augen ein ‚gerupftes Huhn‘.“ 156 Danach setzt eine schwierige Überarbei tungsphase ein, in der es Nell Breuning gelingt, seine Ideen schrittweise in überarbeiteter Form wieder einzubringen. Auch werden direkt von Papst Pius XI. verfasste Textstellen, die sich gegen den Faschismus richten, in die Enzyklika eingearbeitet. 157 Genau 40 Jahre nach dem Erscheinen der ersten Sozialenzyklika Rerum nova rum veröffentlicht Papst Pius XI. seine Sozialenzyklika Quadragesimo anno. Die Enzyklika knüpft nicht an die konkreten Probleme der Weltwirtschaftskrise an, sondern beginnt mit einer ausführlichen Darlegung der positiven Wir kung von Rerum novarum. In ihrem zweiten Teil werden deren Inhalte disku tiert, vertieft oder klargestellt, und im abschließenden dritten Teil wird zu den sozialen und wirtschaftlichen Problemen der Zeit Stellung bezogen. 158 <?page no="77"?> Zur Wirkung von Rerum novarum 77 Zur Wirkung von Rerum novarum Der erste Teil von Quadragesimo anno, die Wirkung von Rerum novarum anbe treffend, soll an dieser Stelle Anlass für einige weitere Gedanken zum Ein fluss der ersten Sozialenzyklika auf das gesellschafts , ordnungs und wirt schaftspolitische Denken und Handeln geben. Einen vollständigen Katalog der durch Rerum novarum ausgelösten und beeinflussten politischen Maß nahmen aufstellen und deren Umsetzungserfolge in den einzelnen Länder überprüfen zu wollen, ist äußerst schwierig, zumal die größten Wirkungen der Sozialenzykliken vermutlich von den geistigen und intellektuellen Im pulsen ausgegangen sind, die durch die Enzyklika gesetzt wurden. Für den großen Einfluss von Rerum novarum auf die Gesellschafts , Sozial und Wirtschaftspolitiken einzelner Länder sprechen mehrere Indizien. So ist der Verbreitungsgrad der enzyklischen Botschaften allein durch die Zahl der Katholiken und nicht zuletzt auch all jener, die die Aussagen der En zyklika zu Kenntnis nehmen konnten, von immensem Ausmaß. In der Zeit nach der Veröffentlichung von Rerum novarum spielen der politische Katho lizismus und die katholische Arbeitnehmerbewegung in Ländern wie Bel gien, Deutschland, Holland, Italien und Frankreich eine entscheidende Rolle bei den großen Sozialreformen des ausgehenden 19. und beginnen den 20. Jahrhunderts. 159 Große Wegbereiter der Sozialreform sind in ihrem sozialpolitischen Denken wesentlich durch Rerum novarum beeinflusst. Beispielsweise wird bereits 1893, also zwei Jahre nach dem Erscheinen von Rerum novarum, in Münster mit dem Vater der katholischen Arbeitervereine und Wegbereiter des Deutschen Caritasverbands, Franz Hitze (1851-1921), die erste Professur für Christliche Gesellschaftslehre im deutschsprachigen Raum besetzt. Als preußischer Abgeordneter, Reichstagsmitglied und Mit glied der Zentrumspartei gilt der katholischer Priester als einer der einfluss reichsten Sozialpolitiker seiner Zeit, 160 wirkt an den bismarckschen Sozial gesetzen und an der Konzeptionierung der Reichsversicherungsordnung 1913 mit. Zwischen 1905 und 1923 veröffentlicht Heinrich Pesch das fünfbändige Lehrbuch der Nationalökonomie. Der Jesuit Heinrich Pesch (1854-1926) ist Theologe, Nationalökonom und Sozialphilosoph. Pesch führt u. a. das Soli <?page no="78"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 78 daritätsprinzip in die katholische Soziallehre ein und gibt der kirchlichen Ausrichtung der Sozialpolitik den Namen Solidarismus. In seinem Lehrbuch entwickelt er die soziale Grundidee der Evangelien und der Enzykliken, wonach der arbeitende Mensch als Verwalter und Nutznießer der irdischen Güter Wohlstand erzeuge. 161 Das zugrunde liegende Wirtschaftssystem müsse jedoch einzelwirtschaftlich, niemals zentralistisch organisiert sein, wobei, ganz in der Tradition von Rerum novarum stehend, der Einzelne in seinem Handeln zur Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit ver pflichtet sei. So könne Wohlstand denn nur durch die christliche Vervoll kommnung des Menschen und nicht durch irgendeine Form des gewalt samen Umsturzes verwirklicht werden. 162 Pesch sieht den Aufbau der Ge sellschaft berufsständisch organisiert, wobei die Solidarität unter den Mit gliedern eines Berufsstands gemeinschaftsbildend wirkt. 163 Die Bedeutung von Pesch wird auch von dem großen Nationalökonomen Joseph Alois Schumpeter (1883-1950) betont. So sei durch Peschs Lehrbuch, die durch ihn erfolgte Einführung des Solidaritätsprinzips in die katholische Sozial lehre und die Wirkung, die Pesch auf seine Schüler nahm, wie etwa den Sozialphilosophen und Sozialwissenschaftler Gustav Gundlach und den Nestor der katholischen Soziallehre, den Theologen, Sozialphilosophen und Nationalökonomen Oswald von Nell Breuning, der Einfluss auf die weitere Entwicklung der katholischen Soziallehre, wie sie dann in der Enzyklika Quadragesimo anno formuliert wurde, erheblich gewesen. 164 Wissen: Solidarität Das Prinzip der Solidarität gehört zu den Grundkonzepten der katho lischen Soziallehre. Im Römischen Recht zunächst ein Rechtsbegriff im Sinne einer spezifischen gesamtschuldnerischen Haftung, einer Verpflichtung für das Ganze (obligatio in solidum), beinhaltet der Solidari tätsbegriff heute allgemeiner die Verbundenheit und aktive Unter stützung von Personen, Gruppen, Organisationen und Staaten. Gerne wird Solidarität mit der viel zitierten Formel Einer für alle, alle für einen umschrieben. <?page no="79"?> Zur Wirkung von Rerum novarum 79 Der heutige Stellenwert des Solidaritätsbegriffs ist vor allem auf die Solidaritätsprinzipien zurückzuführen, wie sie im 19. Jahrhundert in der Arbeiterbewegung, der Gewerkschaftsbewegung, dem Genos senschaftswesen und im aufkommenden Sozialversicherungswesen gegenwärtig waren und im 20. Jahrhundert vor allem zu zentralen Konzepten sozialistischer und sozialdemokratischer Parteien avan cierten. Der Nestor des Solidaritätsprinzips in der katholischen Soziallehre, Heinrich Pesch SJ, kritisiert viele der unterschiedlichen Definitionen und Verwendungen des Solidaritätsbegriffs. Für ihn ist Solidarität die „Zusammenfassung des Strebens gesellschaftlich zu verbinden der oder verbundener Kräfte mit Rücksicht auf ein sittlich erlaubtes oder sittlich gefordertes, gemeinsames Ziel“. Solidarität ist damit keine Tugend an sich, sondern erhält ihren Wert durch das ange strebte Ziel, denn „die Solidarität der Räuberbande ist Interessen gemeinschaft des Verbrechens, bloßer Name und Schein von Solida rität.“ 165 In der katholischen Soziallehre ersetzt das Solidaritätsprin zip aber nicht die Selbstverantwortung, sondern ergänzt sie um die Verantwortung des Einzelnen für die Gesellschaft: „[…] das Prinzip der Solidarität […] setzt bei der Personalität und Sozialität des Men schen zugleich an und besagt wechselseitiges Verbundensein und Verpflichtetsein. Damit sind sowohl der Individualismus, der die Sozialnatur des Menschen leugnet und in der Gesellschaft nur einen Zweckverband zum mechanischen Ausgleich der Einzelinteressen sieht, als auch der Kollektivismus, der den Menschen seiner Perso nenwürde beraubt und zum bloßen Objekt gesellschaftlicher, vor al lem wirtschaftlicher Prozesse erniedrigt, als gesellschaftliche Ord nungsprinzipien abgelehnt.“ 166 Heinrich Pesch und einige seiner Schüler versuchen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, letztlich vergeblich, den Begriff des Solidarismus quasi als Synonym für die katholische Sozial und Gesellschaftslehre zu etablieren, um einen ähnlich schlagkräftigen Begriff wie Kom munismus, Sozialismus, Liberalismus zu bilden. 167 Das Solidaritäts <?page no="80"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 80 prinzip bleibt aber in der kirchlichen Soziallehre fest verankert und wird später von Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Sollicitu do rei socialis von 1987 nochmals hervorgehoben: „Vor allem die Tat sache der gegenseitigen Abhängigkeit wird als entscheidendes Sys tem von Beziehungen in der heutigen Welt mit seinen wirtschaftli chen, kulturellen, politischen und religiösen Faktoren verstanden und als moralische Kategorie angenommen. Wenn die gegenseitige Abhängigkeit in diesem Sinne anerkannt wird, ist die ihr entspre chende Antwort als moralisches und soziales Verhalten, als ‚Tu gend‘, die Solidarität. Diese ist nicht ein Gefühl vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung wegen der Leiden so vieler Menschen nah oder fern. Im Gegenteil, sie ist die feste und beständige Entschlos senheit, sich für das ‚Gemeinwohl‘ einzusetzen, das heißt, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind.“ 168 Der Aufruf zur Solidarität geht alle an, „wenn auch die größere Verantwortung bei dem liegt, der mehr hat und mehr kann“. 169 Sicherlich ist es auch kein Zufall, dass sich die aus der polnischen Streikbewegung entstandene, von Papst Johannes Paul II. stark un terstützte und am politischen Umbruch 1989 entscheidend beteiligte polnische Gewerkschaft den Namen Solidarno gab. Auch der in den Jahren 1920 bis 1928 amtierende deutsche Reichsarbeits minister Heinrich Brauns (1868-1939), der die Sozialpolitik der Weimarer Republik entscheidend prägt, ist katholischer Priester und Zentrumspoliti ker, dem Papst Leo XIII. als sozialpolitisches Vorbild gilt. Unter seiner Ver antwortung werden das Betriebsrätegesetz (1920), die Arbeitszeitverord nung (1923), das Arbeitsgerichtsgesetz (1926) und das Gesetz über Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung (1927) verabschiedet. 170 Bei der Bewertung der Wirkung von Rerum novarum stellt Pius XI. die dort aufgestellten katholischen Sozialprinzipien in den Vordergrund und hebt ihre allmähliche und unauffällige Entfaltung hervor. 171 Er bezeichnet die in Rerum novarum vorgestellten katholischen Sozialprinzipien als „mit der Zeit <?page no="81"?> Zur Wirkung von Rerum novarum 81 [zum; d. Verf.] Gemeingut des Menschengeschlechts geworden“ 172 und benennt Beispiele für deren konkrete Umsetzung. Diese reichen von direk ten Maßnahmen zur Unterstützung sozial Schwacher über den Aufruf zur Gründung unterschiedlichster Wohltätigkeits und Selbsthilfeorganisati onen, einschließlich kirchlicher Arbeitervereinigungen, bis hin zu vielfälti gen Anstrengungen, die Lehren der Enzyklika in die Gesellschafts und Wirtschaftswissenschaften einzubringen. 173 So seien selbst bei der Entwick lung des Arbeitsrechts als eines neuen Rechtsgebiets dafür verantwortliche Politiker durch Rerum novarum beeinflusst und starke Anklänge an die Enzyklika unverkennbar gewesen. 174 Besondere Gewichtung bei der Wirkungsanalyse von Rerum novarum erhält auch der dort enthaltene Appell zur Selbsthilfe. Der Aufruf bzw. die Ermu tigung, katholische Arbeitervereinigungen zu bilden oder sich anderweitig gewerkschaftlich zu organisieren, ist für die katholische Kirche geradezu bahnbrechend, zumal zur Zeit Papst Leos XIII. Arbeitervereinigungen zwar an der Tagesordnung und in breiten Bevölkerungsschichten als gemeinhin akzeptiert galten, dennoch in vielen Ländern offen bekämpft und - in den Worten Pius XI. - mit „himmelschreiender Ungerechtigkeit“ als „revolutio näre Umtriebe“ verurteilt wurden. 175 Die katholische Kirche hatte nicht zuletzt auch mit Widerständen in den eigenen Reihen zu kämpfen, wie dies am Beispiel des Gewerkschaftsstreits bereits an anderer Stelle deutlich wurde. Der Nationalökonom und katholische Sozialethiker Theodor Brauer (1880-1942) geht sogar so weit, die Bedeutung von Rerum novarum vor al lem an ihrem Beitrag zur Beilegung der großen Meinungsverschiedenhei ten innerhalb des katholischen Soziallagers festzumachen. 176 Insofern kann dies auch als Zustimmung zur Einschätzung Pius XI. gewertet werden, die einzigartige Bedeutung von Rerum novarum gerade darin zu sehen, die damals bei vielen vorhandenen Bedenken gegen die Bildung von Gewerk schaften zerstreut zu haben und darüber hinaus mit der Betonung des Koa litionsrechts zur Bildung von Genossenschaften und anderen Vereinigun gen, allen voran bei den Arbeitern, aber auch in den Bereichen der Land wirtschaft und des Mittelstands, beigetragen zu haben. 177 <?page no="82"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 82 Schließlich sei noch auf auffällige Parallelen in den Inhalten von Rerum nova rum und der Gründungsurkunde der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hingewiesen. Die ILO wird im Zuge der Versailler Friedensverhand lungen im Jahr 1919 gegründet, ihre Gründungsurkunde ist Bestandteil des Versailler Friedensvertrags (Teil XIII - Arbeit), dessen dort getroffene Rege lungen die Fragestellungen der Arbeitswelt erstmalig auf die Stufe des in ternationalen Rechtssystems heben. Wie Nell Breuning betont, existieren in der Gründungsurkunde der ILO viele Stellen, die direkt Rerum novarum hätten entstammen können, was insbesondere in der französischen Presse immer wieder, in Deutschland hingegen kaum thematisiert worden sei. In seinem Kommentar zu Quadragesimo anno nimmt er auf verschiedene Aus schnitte aus dem Versailler Vertrag Bezug, die den Zusammenhang mit Rerum novarum belegen sollen. 178 Nachstehend finden sich die Ausschnitte aus dem Wortlaut von Teil XIII des Versailler Vertrags, auf die sich Nell Breuning bezieht. Es handelt sich um ein Zitat aus der Präambel und der Anlage (Artikel 427): Zitat Abschnitt I: Organisation der Arbeit Da der Völkerbund die Begründung des Weltfriedens zum Ziele hat, und ein solcher Friede nur auf dem Boden der sozialen Gerechtigkeit aufgebaut werden kann, da ferner Arbeitsbedingungen bestehen, die für eine große Zahl von Menschen mit so viel Ungerechtigkeit, Elend und Entbehrungen verbunden sind, daß eine den Weltfrieden und die Welteintracht gefähr dende Unzufriedenheit entsteht, und da eine Verbesserung dieser Bedin gungen dringend erforderlich ist, zum Beispiel hinsichtlich der Regelung der Arbeitszeit, der Festsetzung einer Höchstdauer der Arbeitstage und der Arbeitswoche, der Regelung des Arbeitsmarkts, der Verhütung der Arbeitslosigkeit, der Gewährleistung von Löhnen, welche angemessene Lebensbedingungen ermöglichen, des Schutzes der Arbeiter gegen allge meine und Berufskrankheiten sowie gegen Arbeitsunfälle, des Schutzes der Kinder, Jugendlichen und Frauen, die Alters und Invalidenunterstützung, des Schutzes der Interessen der im Ausland beschäftigten Arbeiter, der <?page no="83"?> Zur Wirkung von Rerum novarum 83 Anerkennung des Grundsatzes der Freiheit gewerkschaftlichen Zusam menschlusses, der Gestaltung des beruflichen und technischen Unterrichts und ähnlicher Maßnahmen, da endlich die Nichtannahme einer wirklich menschlichen Arbeitsordnung durch irgendeine Regierung die Bemühun gen der anderen, auf Verbesserung des Loses der Arbeiter in ihrem eigenen Lande bedachten Nationen hemmt, haben die Hohen vertragsschließenden Teile, geleitet sowohl von den Gefühlen der Gerechtigkeit und Mensch lichkeit als auch von dem Wunsche, einen dauernden Weltfrieden zu si chern, folgendes vereinbart: […] Abschnitt II: Allgemeine Grundsätze. Artikel 427. Die Hohen vertragsschließenden Parteien haben in Anerkennung dessen, daß das körperliche, sittliche und geistige Wohlergehen der Lohnarbeiter vom internationalen Standpunkt von höchster Bedeutung ist, zur Errei chung dieses erhabenen Zieles die in Abschnitt I vorgesehene und dem Völkerbund ausgegliederte ständige Einrichtung [die ILO ; d. Verf.] ge schaffen. […] Aber in der Überzeugung, daß die Arbeit nicht als bloße Handelsware betrachtet werden darf, glauben sie, daß Verfahren und Grundsätze für die Regelung der Arbeitsverhältnisse sich finden lassen, die alle industriellen Gemeinschaften zu befolgen sich bemühen sollen, soweit ihre besonderen Verhältnisse dies gestatten. Unter diesen Verfahren und Grundsätzen erscheinen den Hohen vertrags schließenden Teilen die folgenden von besonderer und Beschleunigung erheischender Wichtigkeit: 1. Der oben erwähnte leitende Grundsatz, daß die Arbeit nicht lediglich als Ware oder Handelsgegenstand angesehen werden darf; 2. das Recht des Zusammenschlusses zu allen nicht dem Gesetz zuwider laufenden Zwecken sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber; <?page no="84"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 84 3. die Bezahlung der Arbeiter mit einem Lohne, der ihnen eine nach der Auffassung ihrer Zeit und ihres Landes angemessene Lebensführung er möglicht; 4. Annahme des Achtstundentags oder der 48 Stunden Woche als zu er strebendes Ziel überall da, wo es noch nicht erreicht ist; 5. die Annahme einer wöchentlichen Arbeitsruhe von mindestens 24 Stun den, die nach Möglichkeit jedesmal den Sonntag einschließen soll; 6. die Beseitigung der Kinderarbeit und die Verpflichtung, die Arbeit Jugendlicher beiderlei Geschlechts so einzuschränken, wie es not wendig ist, um ihnen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen und ihre körperliche Entwicklung sicherzustellen; 7. der Grundsatz gleichen Lohnes ohne Unterschied des Geschlechts für eine Arbeit von gleichem Werte; 8. die in jedem Lande über die Arbeitsverhältnisse erlassenen Vorschriften haben allen im Lande sich erlaubterweise aufhaltenden Arbeitern eine ge rechte wirtschaftliche Behandlung zu sichern; 9. jeder Staat hat einen Aufsichtdienst einzurichten, an dem auch Frauen teilnehmen, um die Durchführung der Gesetze und Vorschriften für den Arbeiterschutz sicherzustellen. Die Hohen vertragschließenden Teile verkünden nicht die Vollständigkeit oder Endgültigkeit dieser Grundsätze und Verfahren, erachten sie jedoch für geeignet, der Politik des Völkerbunds als Richtschnur zu dienen und, im Falle ihrer Annahme durch die dem Völkerbund als Mitglieder angehö renden industriellen Gemeinschaften sowie der Sicherstellung ihrer prakti schen Durchführung durch eine entsprechende Aufsichtsbehörde, dauern de Wohltaten unter den Lohnarbeitern der Welt zu verbreiten. 179 Wenngleich die in der ILO Gründungsurkunde genannten Ziele und ein zelnen Aspekte alle tatsächlich in Rerum novarum zu finden sind, so kann freilich weder der direkte Einfluss von Rerum novarum noch das Gegenteil <?page no="85"?> Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 85 nachgewiesen werden. Schließlich war die Verbesserung der Lage der Ar beiter mit mehr oder minder ähnlich formulierten Zielsetzungen (wenn gleich nur allzu oft mit unterschiedlichsten Vorstellungen über eine adä quate Auswahl der Mittel) die Frage des 19. Jahrhunderts schlechthin, der sich keine gesellschaftliche Organisation oder Gruppierung entziehen konnte. Insgesamt spricht einiges dafür, dass der von Rerum novarum ausgehende Einfluss kein geringer, wenngleich im Detail manchmal kaum zu belegen der ist. Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 Nach der Würdigung der Enzyklika Rerum novarum wendet sich Pius XI. der Individual und der Sozialnatur des Eigentums zu, zwischen denen ein ausgewogenes Verhältnis anzustreben ist. Eine einseitige Ausprägung des einen oder des anderen Zustands führt entweder zu Individualismus oder zu Kollektivismus. Zur weiteren Analyse wird zwischen Eigentumsrecht und Eigentumsgebrauch unterschieden und das Eigentumsrecht der Ver kehrsgerechtigkeit zugeordnet, das innerhalb der „Grenzen von Mein und Dein“ eingeklagt werden kann. 180 Eigentumsrechte sind somit eindeutig bestimmt. Der Eigentumsgebrauch unterliegt hingegen erheblichen Inter pretationsspielräumen, sodass der Staat dafür Sorge tragen muss, dass beim Eigentumsgebrauch die Eigentümer nicht nur die eigenen Vorteile berück sichtigen, „sondern auch auf das Gemeinwohl Bedacht […] nehmen“. Diese faktische Einschränkung des Eigentumsrechts widerspreche allerdings nicht dem Grundprinzip des Eigentums, sondern verhindere, im Gegenteil, dass die Idee des Privateigentums über zu große soziale Ungerechtigkeiten „sich selbst ihr Grab gräbt“. 181 Besonders das Eigentum an Produktionsmitteln und an der eigenen Ar beitskraft spielen eine wichtige Rolle. Da Arbeit und Kapital „wechselseitig aufeinander angewiesen“ sind, dürfen die Erträge aus dem Produktions prozess nicht einseitig verteilt werden. 182 Pius XI. wendet sich hier gegen den Manchesterliberalismus, dessen Theorie den gesamten Gewinn aus <?page no="86"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 86 dem Produktionsprozess dem Faktor Kapital zurechne und der die Arbeiter „zu einem Leben an der Grenze des Existenzminimums verdamme […]. Kann es wundernehmen, daß derart verkehrte Auffassungen, derart unbe rechtigte Ansprüche leidenschaftlich bekämpft wurden? “ 183 Aber auch die gegenteilige Forderung, alle Gewinne dem Faktor Arbeit zuzuschlagen, sei aus der Luft gegriffen. Dagegen stellt Pius XI. die Suche nach einer „gerech ten und versöhnenden Lösung“, die sich am Gemeinwohl bzw. an der Ge meinwohlgerechtigkeit orientiert. 184 Besondere Bedeutung kommt dabei der „Entproletarisierung des Proletariats“ 185 zu, wie sie schon von Leo XIII. in Rerum novarum gefordert wurde. Obwohl sich die Situation seitdem ver bessert habe, sei das Eigentum doch bei Weitem noch „nicht richtig ver teilt“. 186 Für die Zukunft fordert Pius XI. daher eine gerechtere Verteilung der Einkommen, denn „nur um diesen Preis lassen sich öffentliche Ord nung, Ruhe und Frieden der menschlichen Gesellschaft gegen die Mächte des Umsturzes mit Erfolg behaupten“. 187 Die Verteilungsfrage erscheint hier einmal mehr als systemrelevante Fragestellung, von deren Beantwor tung nicht weniger als die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens, und damit des Gesellschaftssystems, abhängt. Konkret geht es darum, die Ar beiter in die Lage zu versetzen, einen bescheidenen Wohlstand zu erlangen, der sie nicht nur gegenüber unvorhergesehenen Situationen, „den Wechsel fällen des Lebens“, absichert, sondern darüber hinaus die Gewissheit ver mittelt, bei Ausfall des Ernährers die Hinterbliebenen nicht „unversorgt dastehen“ zu lassen. 188 Da die einzige Einkommensquelle der Arbeiter schaft das Lohneinkommen ist, kann eine Verbesserung in der Einkom mens und Vermögensverteilung auch nur über eine erhöhte Lohngerech tigkeit erfolgen. Drei Faktoren sind für die Lohnbemessung bestimmend: An erster Stelle steht der Lebensunterhalt für den Arbeiter und seine Fami lie. Wohlwollend äußert sich Pius XI. über Ansätze, bei denen die tatsächli che Familienbelastung durch Zulagen berücksichtigt wird. An zweiter Stelle steht die Überlebensfähigkeit des Unternehmens, die nicht durch zu hohe Löhne gefährdet werden soll. Kommt das Unternehmen durch eige nes Verschulden wie etwa Missmanagement in wirtschaftliche Schwierig keiten, darf dies nicht als Vorwand dienen, die Löhne zu drücken. An drit ter Stelle steht die allgemeine Wohlfahrt. Die Wohlfahrt wird über eine <?page no="87"?> Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 87 Lohnhöhe gefördert, die über das Subsistenzniveau hinausreicht, den Ar beiter also in die Lage versetzt, Ersparnisse bilden zu können. Allerdings können sowohl stark überhöhte als auch stark gedrückte Löhne Arbeitslo sigkeit hervorrufen, was im Sinne der allgemeinen Wohlfahrt unbedingt zu verhindern sei. 189 Zur Person: Papst Pius XI. Achille Ratti, der spätere Papst Pius XI., wird am 31. Mai 1857 in Desio bei Mailand geboren. Der Vater ist Geschäftsführer einer Sei denweberei. Ratti wird 1879 zum Priester geweiht und erwirbt an der Gregorianischen Universität in Rom Doktorgrade in Theologie, Recht und Philosophie. Von 1882 bis 1888 ist er Professor am Priesterseminar in Mailand. Danach arbeitet er an der dortigen altehrwürdigen Ambrosianischen Bibliothek, die er ab 1907 als Präfekt leitet. Papst Pius X. beruft ihn 1911 nach Rom, wo er 1914 die Nachfolge des Präfekten der Vatika nischen Bibliothek antritt. Papst Benedikt XV. sendet ihn 1918 als Apostolischen Visitator nach Polen, 1919 folgt die Ernennung zum Nuntius und Bischof, 1921 zum Erzbischof von Mailand und zum Kardinal. Auf dem Konklave vom 2. bis 6. Februar 1922 wird er zu Papst Pius XI. gewählt. Papst Pius XI. <?page no="88"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 88 Bei seinen politischen Vorhaben unterstützen Papst Pius XI. beson ders fähige Kardinalstaatssekretäre, zunächst 1922 bis 1930 Pietro Gasparri, danach, 1930 bis 1939, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII. Mit ungefähr 20 Ländern schließt Pius XI. Konkordate oder ähnliche Abkommen, die die Stellung der Kirche regeln. Darunter auch die Lateranverträge von 1924, mit denen die Vatikanstadt den Status als unabhängiger Staat erhält. 190 Pius XI. fördert unterschiedliche Laienbewegungen in der katholi schen Kirche und setzt sich vehement für das Missionswesen in Übersee ein. Er beseitigt die Spannungen aus der Modernismus Debatte innerhalb der katholischen Kirche und fördert die Wissen schaft, so gründet er 1936 die päpstliche Akademie der Wissenschaf ten. Papst Pius XI. verstirbt am 10. Februar 1939, seine Lösung der Römi schen Frage und die Förderung des einheimischen Klerus in den Mis sionsländern sind für die katholische Kirche wegweisend. Anders als die erste Sozialenzyklika Rerum novarum, die ihrer Intention nach eine Antwort auf die Arbeiterfrage darstellt, weitet Pius XI. in Quadragesimo anno die Betrachtung ganz generell auf das Wirtschafts und Gesellschaftsle ben aus. Papst Pius XI. beklagt, dass infolge des Ausbreitens des individua listischen Geistes das „menschliche Gesellschaftsleben derart zerschlagen und nahezu ertötet wurde, bis schließlich fast nur noch die Einzelmenschen und der Staat übrigblieben“. 191 Dies korrespondiert mit der Vorstellung einer Aufspaltung der Gesellschaft im Sinne einer Menge sozial interagierender Individuen in eine anonyme Masse individualisierter Einzelpersonen einer seits und den Staat als Kollektivorgan andererseits, bei dem Letzterer zu nehmend mit Versorgungsaufgaben betraut und mit einer Fülle von Ver pflichtungen übersät ist. Jedenfalls sieht der Papst in der entstandenen Situa tion einen Widerspruch zu dem sozialphilosophischen Grundsatz, nach dem das, was der Einzelne aus eigenen Kräften zu leisten imstande ist, ihm nicht vom Staat entzogen werden darf, mit anderen Worten, er sieht das Prinzip der Subsidiarität verletzt. 192 <?page no="89"?> Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 89 Wissen: Subsidiarität Der Begriff Subsidiarität stammt aus dem Lateinischen, subsidium, womit im römischen Reich Hilfs oder Unterstützungstruppen be zeichnet werden. Als politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime besagt die Subsidiarität, dass größere gesellschaftliche Ge bilde (insbesondere der Staat) nur dort helfend eingreifen sollen, wo kleinere Einheiten (vornehmlich der Einzelne, die Familie) nicht zur Erfüllung der Aufgaben in der Lage sind. Bis heute ist der entspre chende Textabschnitt aus Quadragesimo anno wohl die am meisten verwendete Beschreibung des Subsidiaritätsbegriffs: „Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätig keit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und überge ordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“ 193 Im Kompendium der Soziallehre der katholischen Kirche wird beschrieben, welche Bedeutung die Kirche dem Subsidiaritätskonzept zumisst: „Die Er fahrung bestätigt, dass die Aufhebung der Subsidiarität oder ihre Einschränkung im Namen einer vermeintlichen Demokratisierung oder Gleichheit aller in der Gesellschaft den Geist der Freiheit und der Initiative einschränkt und zuweilen auch erstickt. Im Wider spruch zum Subsidiaritätsprinzip stehen Formen der Zentralisie rung, der Bürokratisierung, des Wohlfahrtsstaats, kurz: einer unge rechtfertigten und übertriebenen Präsenz des Staates.“ 194 Obwohl das Verhältnis von Individuum und Staat zu allen Zeiten diskutiert wird und in der Geschichte viele ähnlich anmutende Kon zepte auftauchen, ist es doch die katholische Soziallehre, die dem Konzept der Subsidiarität zu seiner Bedeutung verhilft. 195 Bischof Ketteler hat wohl zum ersten Mal den Begriff verwendet, und pro grammatisch wird er erstmalig in der Enzyklika von Papst Pius XI. hervorgehoben. 196 <?page no="90"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 90 Politische Bedeutung erlangt das Prinzip in Deutschland im Ju gendwohlfahrtsgesetz von 1953 und im Bundessozialhilfegesetz von 1961, 197 bevor es in den 1980er Jahren im Rahmen der Krisen des So zial und Wohlfahrtssystems zur „Entzauberung des Staates“ kommt und die Subsidiarität als Prinzip zur Krisenbewältigung ei nen festen Platz in der Gesellschaftspolitik und Systemtheorie er langt. 198 Herausgehobene Bedeutung hat die Subsidiarität aber vor allem in der Europapolitik. Im Maastrichter Vertrag über die Euro päische Union findet man den Begriff zum einen in der Präambel, wodurch er den Charakter einer Staatsidee bekommt, und zum an deren im Titel I, Art. B, mit Verweis auf Art. 3 b, wodurch die Subsi diarität zu einem justiziablen, einklagbaren Recht wird. 199 Einen Ausweg aus dem Dilemma des „überverantwortlichen“ Staates, ungerechter Einkommens und Vermögensverteilung, insbesondere der Lohnungerechtigkeit, sowie des Gegensatzes der gesellschaftlichen Klassen, die durch die Nachfrager und Anbieter von Arbeitskraft auf dem Arbeits markt charakterisiert sind, sieht Pius XI. in der „Erneuerung einer ständi schen Ordnung“. 200 Das Konzept der berufsständischen Ordnung, wie es in der Enzyklika entwickelt wird, soll bestehende Klassengegensätze beseiti gen, indem die Gesellschaft sich eben nicht nach Arbeitgeber / Arbeitnehmer Kategorien, sondern nach den „verschiedenen gesellschaft lichen Funktionen des einzelnen“ organisiert. Nach der „Zugehörigkeit zum gleichen Beruf“ sollen dazu autonome Berufsstände oder berufsstän dische Körperschaften als Teil der bürgerlichen Gesellschaft gebildet wer den. 201 Franz H. Mueller, Mitglied des Königswinterer Kreises um Oswald von Nell Breuning, sieht in der bereits erwähnten berühmten Berliner Rede Das Ende des Laissez Faire von John Maynard Keynes bereits die Vorweg nahme der Idee der berufsständischen Ordnung, wie sie in Quadragesimo anno auftaucht. 202 Dieses Konzept der Enzyklika Quadragesimo anno findet viel Beachtung, z. B. schreibt Joseph A. Schumpeter in seiner History of Eco nomic Analysis: <?page no="91"?> Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 91 Zitat […] something that was new developed toward the end of the century, namely, a definite scheme of social organization that, making use of the ex isting elements of groupwise co operation, visualized a society - and a state - operating by means of self governing vocational associations within a framework of ethical precepts. This is the ‘corporative’ state adumbrated in the encyclical Quadragesimo Anno (1931). 203 Und in Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie formuliert er: Zitat So stellt z. B. eine gesellschaftliche Neuordnung auf der Linie der Enzykli ka Quadragesimo Anno - mag sie auch wohl nur in katholischen Gesell schaften oder in Gesellschaften, in denen die katholische Kirche sich in ge nügend starker Position befindet, möglich sein - zweifellos eine Alternati ve zum Sozialismus dar, die den ‚omnipotenten Staat‘ vermeiden würde. 204 Die Kritik des Papstes bleibt aber nicht auf den Arbeitsmarkt und die Klas sengegensätze beschränkt, sondern bezieht sich auf das gesamte bestehen de Wirtschaftssystem, das durch den Staat korrigiert werden müsse. „So wenig die Einheit der menschlichen Gesellschaft gründen kann auf der Gegensätzlichkeit der Klassen, ebenso wenig kann die rechte Ordnung der Wirtschaft dem freien Wettbewerb anheimgegeben werden. Das ist der Grundirrtum der individualistischen Wirtschaftswissenschaft, aus dem all ihre Einzelirrtümer sich ableiten.“ 205 Der Wettbewerb als regulierendes Prinzip des Marktes reicht nicht aus, was mehr als hinreichend durch die vielen Umsetzungsversuche individualistischer Theorien in die Praxis be legt werden konnte. Vielmehr sei es notwendig, die Wirtschaft einem regu lativen Prinzip zu unterstellen, das auf sozialer Gerechtigkeit basiert. Und dies gilt auch auf internationaler Ebene, wo aufgrund der internationalen Abhängigkeiten geeignete Institutionen zu schaffen sind. 206 Das völlige Vertrauen auf den Wettbewerb führe darüber hinaus zur Ver machtung der Wirtschaft: „Am auffallendsten ist heute die geradezu unge <?page no="92"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 92 heure Zusammenballung nicht nur an Kapital, sondern an Macht und wirt schaftlicher Herrschgewalt in den Händen einzelner, die sehr oft gar nicht Eigentümer, sondern Treuhänder oder Verwalter anvertrauten Gutes sind, über das sie mit geradezu unumschränkter Machtvollkommenheit verfü gen.“ 207 Vor allem die Macht der Finanzinstitute, die den „Blutkreislauf“ der Wirtschaft kontrollieren, bezeichnet Pius XI. als Ungeheuerlichkeit, denn die Wirtschaft „ist derart unter ihrer Faust, daß niemand gegen ihr Geheiß auch nur zu atmen wagen kann“. 208 All dies ist „das natürliche Er gebnis einer grundsätzlich zügellosen Konkurrenzfreiheit, die nicht anders als mit dem Überleben des Stärkeren, d. i. allzu oft des Gewalttätigeren und Gewissenloseren, enden kann“. 209 Es finden Kämpfe um die Macht in der Wirtschaft, um die Macht über den Staat (der als Instrument zur Durchset zung ökonomischer Interessen gesehen wird) und um die Macht zwischen den Staaten (die die Interessen ihrer nationalen Wirtschaft durchsetzen wollen) statt, deren Folgen drastisch geschildert werden: Zitat […] der freie Wettbewerb hat zu seiner Selbstaufhebung geführt; an die Stelle der freien Marktwirtschaft trat die Vermachtung der Wirtschaft; das Gewinnstreben steigerte sich zum zügellosen Machtstreben. Dadurch kam in das ganze Wirtschaftsleben eine furchtbare, grausenerregende Härte. Dazu traten die schweren Schäden einer Vermengung und unerfreulichen Verquickung des staatlichen und des wirtschaftlichen Bereichs. Als einen der schwersten Schäden nennen Wir die Erniedrigung der staatlichen Ho heit […] zur willenlos gefesselten Sklavin selbstsüchtiger Interessen. Im zwischenstaatlichen Leben aber entsprang der gleichen Quelle ein doppel tes Übel: hier ein übersteigerter Nationalismus und Imperialismus wirt schaftlicher Art, dort ein nicht minder verderblicher und verwerflicher fi nanzkapitalistischer Internationalismus oder Imperialismus des internatio nalen Finanzkapitals, das sich überall da zu Hause fühlt, wo sich ein Beute feld auftut. 210 <?page no="93"?> Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 93 Trotz dieser verheerenden Bestandsaufnahme glaubt Pius XI. an die Mög lichkeit einer erfolgreichen Reform des Wirtschaftssystems, vorausgesetzt, seine schon dargestellten Forderungen nach einem gerechten Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, der Begrenzung des freien Wettbewerbs, der wirtschaftlichen Macht und der Orientierung staatlichen Handelns am Gemeinwohl werden umgesetzt. Der Sozialismus wird als realistische Al ternative nicht in Betracht gezogen, obgleich auch dieser seit der Zeit Leos XIII. Veränderungen unterlag und sich von einem zuvor einheitlichen und geschlossenen Lehrsystem in zwei entgegengesetzte Richtungen entwickel te, den „Kommunismus als schärfere Richtung“ und die „gemäßigtere Entwicklung im Sozialismus“. 211 Der Kommunismus habe ähnliche Prozesse der Machtbildung und Machtausnutzung durchlaufen wie die kapitalistischen Systeme. Mit offe ner Gewalt, unbeschreiblicher Härte und Unmenschlichkeit verfolge er sein Ziel und schrecke vor nichts zurück, nachweisbar sei dies an den tatsächli chen Lebensbedingungen in kommunistisch geführten Gebieten Osteuro pas und Asiens. 212 Erschreckt von derartigen Auswüchsen bewege sich der gemäßigtere Sozialismus „wieder zurück zu Wahrheiten, die christliche Erbweisheit sind […]. Unleugbar ist hier gelegentlich eine bemerkenswerte Annäherung sozialistischer Propagandaforderungen an die Postulate einer christlichen Sozialreform zu beobachten“. 213 Reduziert sich nämlich die dem Sozialismus eigene Eigentumsfeindlichkeit auf die Ablehnung einer „wider alles Recht angemaßte[n] gesellschaftliche[n] Herrschaftsstellung des Eigentums“, 214 so ist der Übergang zu den Forderungen der christlichen Sozialreform fließend. Entsprechend sieht Pius XI. für Menschen, die ei gentlich nichts anderes als dem Inhalt nach christliche sozialreformerische Positionen anstreben, keinerlei Veranlassung, sich dem Sozialismus zuzu wenden. Einen Mittelweg zwischen christlicher Soziallehre und Sozialismus lehnt Pius XI., insbesondere aufgrund der sozialistischen Gesellschaftslehre, ab. Die sozialistische Gesellschaftslehre sehe in der Gesellschaft lediglich eine „Nützlichkeitsveranstaltung“, deren oberstes Prinzip die Herstellung von Nützlichkeit und Gütern sei, denen sich der Mensch unterzuordnen habe <?page no="94"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 94 und damit gezwungen sei, seine persönliche Freiheit den Sachnotwendig keiten des Wirtschaftsprozesses zu opfern. 215 Wenngleich der Sozialismus in manchen seiner Positionen durchaus Überschneidungen mit der christli chen Lehre aufweist, so stehe er hinsichtlich seiner Gesellschaftsauffassung jedoch in einem echten Widerspruch zu dieser. Daher handele es sich bei Begriffen wie dem religiösen oder dem christlichen Sozialismus auch um Widersprüche in sich: „Es ist unmöglich, gleichzeitig guter Katholik und wirklicher Sozialist zu sein.“ 216 Nach den tief gehenden Ursachen der vielerorts bestehenden desolaten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse fragt Pius XI. gegen Ende von Quadragesimo anno. Die Ursachen fasst er unter dem Begriff des „Verderbens der Seelen“ zusammen, als Folge von zügelloser Gier nach materiellen Gütern und Reichtum, von grenzenloser Selbstsucht, aber auch von Rahmenbedingungen, die derartiges Verhalten fördern. Ökonomische Mittel sind seiner Meinung nach nicht ausreichend, wirkliche Abhilfe im Sinne der Verbesserung des Seelenheils, also dessen, was die Menschen wirklich glücklich und zufrieden macht, zu schaffen: Zitat Denn was nützt es den Menschen, durch weisere Nutzung der Erdengüter sich zu befähigen, die ganze Welt zu gewinnen, wenn sie dabei Schaden leiden an ihren Seelen? [Matthäus 4, 26] Was nützt es, sie verläßli che Grundsätze über die Wirtschaft zu lehren, wenn sie in zügelloser und schmutziger Gier so von der Selbstsucht sich beherrschen lassen, dass sie „die Gebote Gottes zwar hören, aber in allem das Gegenteil davon tun? “ [Richter 2, 17] […] Durch die Erbsünde ist ja die ursprüngliche wunderbare Harmonie der menschlichen Anlagen so gestört, dass der Mensch allzu leicht seinen ungeordneten Trieben unterliegt und die stärksten Lockungen verspürt, die hinfälligen Güter dieser Welt den himmlischen und dauerhaf ten Gütern vorzuziehen. Daher jene unstillbare Gier nach Reichtum an ir dischen Gütern. 217 <?page no="95"?> Quadragesimo anno - Papst Pius XI. 1931 95 Das bestehende Wirtschaftssystem bestärkt die Menschen in ihrem negati ven Tun. Aufgrund der unsteten Wirtschaftslage und instabilen Wirt schaftsverfassungen stehen die Individuen unter einem sehr großen Druck, der ihnen nicht nur höchste Kraftanstrengungen abverlangt, sondern viele auch bei der Wahl ihrer Mittel zum Erwerb des Lebensunterhalts abstump fen lässt. Zitat Die Leichtigkeit für jedermann, im ungeregelten Markt Gewinne zu ma chen, lockt viele zum Handel und Güterumsatz, die nur ein Ziel haben, möglichst mühelos und bequem zu gewinnen, und zu diesem Ende ohne sachliche Berechtigung, nur aus Beutegier, die Preise durch wilde Spekula tion ruhelos nach oben und wieder nach unten zu treiben, wodurch alle Berechnungen ernster Wirtschafter durchkreuzt werden. […] Die schlimmsten Ungerechtigkeiten und Betrügereien spielen sich ab im Halb dunkel der Anonymität hinter der Fassade einer neutralen Firma. […] An letzter Stelle ist noch zu nennen die skrupellose, aber wohlberechnete Spe kulation auf die niederen Triebe des Publikums, die man aufstachelt, um an ihrer Befriedigung zu verdienen. 218 Kritisiert werden in diesem Zusammenhang auch moderne Unternehmens formen mit ihrer Aufteilung von Verantwortung und ihren beschränkten Haftungsformen, da hier die Rechenschaftspflicht aufgeweicht würde, was zum Missbrauch wirtschaftlicher Macht führe. Auch der ökonomischen Theorie wird eine Mitschuld an den bestehenden Missständen gegeben, da sie es angesichts eines zunehmend vom Rationa lismus beeinflussten und letztlich gesteuerten Denkens unterlassen habe, sich an wahren und endgültigen Werten zu orientieren. Auf diese Weise entstand eine Wirtschaftstheorie, die auf der Freizügigkeit der menschli chen Leidenschaften geradezu aufbaute: 219 <?page no="96"?> Chaos und der Wunsch nach Ordnung 96 Zitat Infolgedessen warfen sich die Menschen in noch viel größerer Zahl als frü her einzig auf den Reichtumserwerb mit allen Mitteln; ihren Eigennutz über alles stellend und allem andern vorziehend, machten sie sich kein Gewissen aus noch so schwerem Unrecht gegen andere. Die ersten, die diesen Weg einschlugen, der zum Verderben führte, fanden mit Leichtig keit viele Nachahmer auf ihrem Wege: ihre augenscheinlichen Erfolge, der Glanz ihres Reichtums, der Spott, mit dem sie sich über die altväterliche Gewissenhaftigkeit der andern lustig machten, die Rücksichtslosigkeit, mit der sie über die Leichen minder skrupelloser Konkurrenten hinwegschrit ten, alles dies konnte ja seinen Eindruck nicht verfehlen. 220 Alle ernst zu nehmenden Pläne für Sozialreformen müssen aus Sicht von Pius XI. auf die Wiederherstellung der „rechten Vernunftordnung des wirt schaftlichen Lebens“ gerichtet sein, die von einer gleichzeitigen sittlichen Erneuerung der Menschen begleitet sein sollte. Zu dieser Erneuerung ge hört auch, in der Erwerbstätigkeit „den heiligen Willen Gottes“ zu sehen, nach dem sich der Mensch die Welt durch Arbeit nutzbar macht. Wer sich ehrlich und rechtschaffen an der Güterproduktion beteiligt, sollte vom Nutzen für die Gesamtwohlfahrt auch selbst profitieren und seinen indivi duellen Wohlstand vergrößern können. 221 Der wichtigste Punkt der gesell schaftlichen Erneuerung ist aber die Nächstenliebe. Zitat Gewiß kann die Liebe kein Ersatz sein für geschuldete, aber versagte Ge rechtigkeit. Aber selbst wenn der Mensch alles erhielte, was er nach der Gerechtigkeit zu erhalten hat, bliebe immer noch ein weites Feld für die Liebe: die Gerechtigkeit, so treu sie auch immer geübt werde, kann nur den Streitstoff sozialer Konflikte aus der Welt schaffen; die Herzen innerlich zu verbinden vermag sie nicht. 222 <?page no="97"?> III. Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen Die Zeit nach Quadragesimo anno Die Zeit nach der Veröffentlichung von Quadragesimo anno wird zunächst vom Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg überschattet. Deutschland greift Polen 1939 an. Im darauffolgenden Jahr beginnt der Westfeldzug mit der Besetzung der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs und dem Blitzkrieg gegen Frankreich. Der Krieg umfasst schließlich ganz Europa, weite Teile des Pazifikraums und Nordafrika, mehr als 60 Länder sind am Krieg beteiligt. Als der Zweite Weltkrieg 1945 mit der Kapitulation Deutschlands und später der des verbündeten Japans endet, hat er mehr als 60 Millionen Todesopfer gefordert. Weltweit verändern sich die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen. In Europa verlieren Großbritan nien, Frankreich und Deutschland ihre jeweilige Großmachtstellung, die USA und die Sowjetunion werden zu neuen Supermächten. In weiten Be reichen der Welt führen Kriegsschäden, der Einbruch des internationalen Handels und staatlicher Interventionismus, insbesondere in der Rüstungs und Rohstoffindustrie, zu einem starken Rückgang der Wirtschaftsleis tung. 223 Bereits vor Ende des Zweiten Weltkriegs finden Vorbereitungen für die Neugestaltung der Wirtschaftsordnungen und des Welthandels für die Zeit nach dem Krieg statt. Im Juli 1944 vereinbaren 44 Länder, die zu den späte ren Siegermächten gehören, auf der Bretton Woods Konferenz die Wäh rungsordnung für die nächsten Jahrzehnte. Auch das 1948 in Kraft getrete ne Allgemeine Zoll und Handelsabkommen (GATT) wird auf dieser Kon ferenz beschlossen und leitet eine Phase des schrittweisen Abbaus von Zöllen und Handelshemmnissen ein. Auf der Konferenz von Jalta im Feb ruar 1945 handeln die alliierten Staatschefs Franklin D. Roosevelt, Winston Churchill und Josef Stalin die Charta der Vereinten Nationen aus, die den <?page no="98"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 98 nach dem Ersten Weltkrieg gegründeten und relativ erfolglosen Völker bund ablöst. Vor allem werden auf der Konferenz Gebietsveränderungen nach dem Krieg, die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen sowie Einflusszonen der unterschiedlichen Siegermächte in vielen weiteren Teilen der Welt vereinbart. Am 12. März 1947 verkündet der amerikanische Präsi dent Harry S. Truman: „that it must be the policy of the United States to support free peoples who are resisting attempted subjugation by armed minorities or by outside pressures“. 224 Diese sogenannte Truman Doktrin wendet sich zunächst gegen die sowjetische Position in der Irankrise 1945/ 46, im griechischen Bürgerkrieg und in der Türkei, markiert aber auch den Beginn des Ost West Konflikts und des Kalten Krieges, der sich spätes tens mit dem Koreakrieg 1950-1953 verschärft und die nächsten 40 Jahre das weltpolitische Geschehen bestimmen soll. Territoriale Konflikte, welt politisches Machtstreben und die Frage nach Diktatur oder Demokratie sind von jetzt an mit dem Konflikt zwischen kommunistischen und markt wirtschaftlichen Wirtschaftssystemen eng verknüpft. In den ersten zwei Jahren nach dem Krieg werden ungefähr vier Milliarden US Dollar von den USA für Europa als Hilfszahlungen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen die erheblichen privaten Hilfen des CARE Programms. Für Westeuropa ist der 5. Juni 1947 von besonderer Bedeu tung, als der amerikanische Außenminister George C. Marshall, basierend auf Ideen von Keynes, in einer Rede in der Harvard University das Grund konzept des Marshallplans darlegt. Viele europäische Länder stehen zu diesem Zeitpunkt unmittelbar vor der Zahlungsunfähigkeit, da die Einfuhr der dringend benötigten Lebensmittel und Rohstoffe die Exporte der fast völlig zerstörten Wirtschaft bei Weitem überschreitet. Im Rahmen des durch den Marshallplan gegründeten European Recovery Programs (ERP) fließen zwischen April 1948 und Ende 1952 ungefähr 13,9 Milliarden US Dollar nach Europa (mehr als 120 Milliarden US Dollar in heutigen Prei sen). 225 Angesichts eines sich abzeichnenden Wettbewerbs der Systeme hatte die Sowjetunion bereits im Juli 1947 jegliche Mitarbeit am ERP Programm abgelehnt und Hilfeleistungen der USA für Staaten ihres Ein flussbereichs verhindert. 226 Entsprechend stellen die Mitglieder der 1948 gegründeten Organisation for European Economic Co operation (OEEC), <?page no="99"?> Die Zeit nach Quadragesimo anno 99 die die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau Europas koordiniert, die Teil nehmer am Marshallprogramm (die OEEC wird 1961 von der nachfolgen den Organisation for Economic Co operation and Development, OECD, abgelöst). Vor allem für Deutschland ist der Marshallplan wegweisend, denn während unmittelbar nach dem Krieg die dauerhafte Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung im Vordergrund der alliierten Politik steht und entsprechend Industriekapazitäten weiter zerstört oder außer Landes gebracht werden, ist nunmehr der wirtschaftliche Wiederaufbau das Ziel. 227 Wichtig für Deutschland ist auch der ERP Gegenwertfonds, der zurückfließende Mittel verwaltet und für Wiederaufbaukredite verwendet. Die dafür zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die zunächst vom späteren Chef der Deutschen Bank, Hermann J. Abs, geführt wird, verwaltet 1952 bereits fünf Milliarden DM. Schon früh zeichnet sich die weltpolitische Bedeutung des Marshallplans ab. 228 In seiner Konzeption stellt die mögliche Anfälligkeit eines wirtschaft lich zerrütteten Europas für sozialistische Ideen angesichts einer scheinbar hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der sowjetischen Staaten ein wichtiges Entscheidungskriterium für die USA dar. Während in Deutsch land, England und Frankreich zwischen 1913 und 1950 das Pro Kopf Einkommen um 50 bis 60 Prozent ansteigt, kann die Wirtschaftsleistung der Sowjetunion in demselben Zeitraum nahezu verdreifacht werden, und dies trotz der immensen Schäden durch zwei Weltkriege. 229 Auch in den beiden Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg halten die sozialistischen Länder mit dem Tempo der ökonomischen Entwicklung der westlichen Industrie nationen mit. Und als der Sowjetunion 1957 mit dem Start des ersten Satelli ten Sputnik ein bedeutender Erfolg in der Raumfahrt gelingt, ruft dies bei einigen westlichen Regierungen sogar regelrechte Panikreaktionen hervor: Das sozialistischen System könnte dem westlichen technisch überlegen sein. Weltweit finden große Veränderungen statt. Die Charta der Vereinten Na tionen betont 1946 das Selbstbestimmungsrecht der Völker und ebnet damit vielen Kolonien den Weg zur Unabhängigkeit, der Dekolonialisierungspro zess beschleunigt sich. 1947 wird Britisch Indien unabhängig und in die <?page no="100"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 100 beiden Staaten Indien und Pakistan aufgeteilt. 1960 erreicht die Dekolonia lisierung ihren Höhepunkt. Allein in diesem Jahr erlangen in Afrika 18 ehemalige Kolonien ihre Unabhängigkeit. Gleichzeitig treten nun auch vermehrt Probleme in Form der Unterentwicklung der unabhängig gewor denen Länder auf. 230 Koloniale Vorherrschaften der Vorkriegszeit wandeln sich zu einer Entwicklungsunterstützung für die ehemaligen Kolonien. 231 In vielen Ländern bricht eine Zeit großen wirtschaftlichen Aufschwungs an. Zwischen 1950 und 1973 wächst das Volkseinkommen in den OECD Staaten um durchschnittlich 5,1 Prozent pro Jahr, das Pro Kopf Einkommen um 3,3 Prozent. 232 Dazu trägt eine funktionierende internationale Wirt schaftsordnung bei mit leistungsfähigen Institutionen wie UNO, Weltbank, IWF und OEEC. 1951 wird die auch als Montanunion bezeichnete Europäi sche Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Es ist die erste suprana tionale Organisation und gilt als Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft. Auch die innerstaatliche Wirtschaftspolitik verändert sich. In den meisten westlichen Industrienationen wird Vollbeschäftigung zum vorrangigen Ziel. Die staatlichen Ausgaben nehmen in vielen Ländern zu. Während 1950 in den OECD Staaten der Anteil der Staatsausgaben am Volksein kommen noch bei ca. 27 Prozent liegt, steigt er bis 1973 auf ca. 37 Prozent, wobei der Anstieg größtenteils auf Ausgaben im Bereich der sozialen Siche rung sowie des Bildungs und Gesundheitswesens zurückzuführen ist. 233 Wohlfahrtsstaat und soziale Sicherheit Eine entscheidende Rolle in der positiven Ausprägung des Begriffs Wohl fahrtsstaat kommt dem ehemaligen Erzbischof von Canterbury, William Temple (1881-1944), zu, der mit diesem Begriff den Antagonismus zu den Machtstaaten Hitlers und Stalins herausarbeitet und ihnen die Konzeption einer auf sozialen Bürgerrechten gegründeten freien Gesellschaft entgegen setzen will. Der Begriff des Wohlfahrtsstaats wird schließlich mit dem im Jahr 1942 dem Britischen Parlament vorgelegten Plan zur Neuordnung des Systems der sozialen Sicherung in Großbritannien von dem Sozialpolitiker und langjährigen Direktor der London School of Economics and Political Sci ence, William Henry Beveridge (1879-1963), und der sozialen Gesetzgebung <?page no="101"?> Wohlfahrtsstaat und soziale Sicherheit 101 der Labour Regierung von 1945 bis 1951 in Verbindung gebracht und, von Großbritannien ausgehend, von zahlreichen Ländern übernommen. Be kannt ist Beveridge vor allem wegen seines 1942 veröffentlichten Berichts Social Insurance and Allied Services, der zur Grundlage des Aufbaus der sozi alen Sicherungssysteme im Großbritannien der Nachkriegszeit, insbesonde re des National Health Service, wurde. Seine Vorstellungen haben großen Einfluss auf die Ausgestaltung der Sozialleistungssysteme in Großbritanni en und den skandinavischen Staaten. Es handelt sich im Wesentlichen um eine aus Steuermitteln finanzierte, staatlich organisierte, relativ egalitäre Einheitsversicherung mit niedriger Leistung, die jedoch alle Bürger erfasst. Der Begriff der sozialen Sicherheit wird mit politischer Relevanz erstmals im Jahr 1934 in einer Rede von Franklin D. Roosevelt verwendet und erfährt bis 1948 einen Aufstieg zu einem sozialen Grundrecht der Menschheit. Der Begriff beruht auf der durch das Massenelend der Weltwirtschaftskrise ver mittelten Erfahrung, dass soziale Not nicht nur durch persönliches Versa gen, sondern auch durch gesellschaftliche Bedingungen verursacht werden kann und daher durch kollektive Maßnahmen zu bekämpfen sei. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 wird in Artikel 22 das Recht auf soziale Sicherheit für jedes Mitglied der Gesellschaft proklamiert, und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte werden dort als unentbehrliche Bedingungen für die Würde des Menschen beschrieben. Der deutsche Sozialstaat, dessen Wurzeln in der bismarckschen Sozialge setzgebung liegen, hat seinen sozialen Institutionen ein demokratisches Fundament gegeben, das aus vielfältig gegliederten, sich selbst verwalten den Sozialversicherungen besteht, deren Leistungen aus Beiträgen finan ziert werden, die ihrerseits von der Höhe der Erwerbseinkommen abhän gen und die sich in starkem Maße an der jeweiligen Bedürftigkeit orientie ren. In Deutschland wird 1952 das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet, das die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes als eine Nieder lage empfinden, da es nicht gelingt, die paritätische Besetzung der Auf sichtsräte über den Montansektor hinausgehend auszuweiten. Die Diskus <?page no="102"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 102 sion um die Mitbestimmung und die Reform des Betriebsverfassungsgeset zes wird intensiv durch die 1960er Jahre hindurch geführt. Spätestens mit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 werden die Individualrechte der Arbeitnehmer gestärkt, Mitbestimmungs und Informationsrechte des Be triebsrates erweitert, die soziale und personelle Mitbestimmung wird auf die Betriebsräte ausgedehnt und die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrä ten und Gewerkschaften auf eine breitere Grundlage gestellt. Die Mitbestimmungsdebatte kann auf Basis der Jahre des deutschen Wirt schaftswunders, das in den 1950er Jahren beginnt und sich in den 1960er Jahren fortsetzt, ebenso erfolgreich geführt werden, wie sich der Sozialstaat, der in diesem Zeitraum seine größte Expansionsphase aufweist, immer weiter entwickelt. Im Zentrum der Entwicklung des Sozialstaats steht die Rentenreform von 1957, die nunmehr gemäß dem Prinzip der Lebensstan dardsicherung die Renten nicht mehr nur am Existenzminimum orientie ren, sondern den individuell erarbeiteten Lebensstandard im Alter weitge hend aufrechterhalten will. Dazu werden die Renten an bewegliche Be zugsgrößen gekoppelt, sodass die Bezieher auch nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben am Wirtschaftswachstum partizipieren können. Das Prinzip wird später auf andere Sozialleistungen übertragen. Beispiele für zentrale Maßnahmen des sozialstaatlichen Ausbaus sind außerdem die Sozialhilfegesetzgebung mit Einführung eines Rechtsanspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Hilfen in besonderen Lebenslagen im Jahr 1961, die Einführung des Wohngeldes 1965, die Gleichstellung von Arbei tern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1969, der Ausbau der Arbeitsförderung und Berufsausbildung und Berufsfortbildung 1969, das Ausbildungsförderungsgesetz von 1971 (BAföG als Vollzu schuss), die Einbeziehung von Kindergartenkindern, Schülern und Studen ten in die gesetzliche Unfallversicherung 1971, die Rentenreform im Jahr 1972 mit Einführung der Rente nach Mindesteinkommen und der flexiblen Altersgrenze sowie die Öffnung der Rentenversicherung für eine freiwillige Versicherung und der Ausbau des Familienlastenausgleichs durch Kinder geld von 1974/ 75. <?page no="103"?> Volkswirtschaftslehre nach dem Zweiten Weltkrieg 103 Volkswirtschaftslehre nach dem Zweiten Weltkrieg Nach dem Zweiten Weltkrieg dominieren in der Volkswirtschaftslehre The orien, die an die Arbeiten von John Maynard Keynes anknüpfen. Keynes’ Allgemeine Theorie entsteht vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre und hinterfragt viele der gängigen Ansichten von ökonomischer Theorie. Keynes verwirft die klassische Vorstellung sowohl einer dem Angebot an Gütern selbstständig folgenden Nachfrage als auch von sich über den „natürlichen“ Preisbildungsprozess ergebenden Gleich gewichten etc. Er stellt dem vielmehr eine Theorie gegenüber, entsprechend der - so die Haushalte durch ihren Konsum und die Unternehmen durch ihre Investitionen nicht das Niveau eines wünschenswerten Beschäftigungs grades erwirtschaften können - auch der Staat vorübergehend mit zusätzli cher Nachfrage wirtschaftliche Impulse setzen kann. Keynes weist nach, dass ein Gleichgewicht bei Vollbeschäftigung, wie es die klassische Natio nalökonomik behauptet, zwar theoretisch möglich, letztlich aber ein Sonder fall ist. Den klassischen Überlegungen also, dass Angebot und Nachfrage auf längere Sicht immer zu einem Ausgleich kommen, erteilt er eine Absage, da eben nicht auszuschließen ist, dass sich Gleichgewichte in ganz verschiede nen Lagen eben auch als Gleichgewichte bei Unterbeschäftigung einstellen können. 234 In den Jahrzehnten nach der Allgemeinen Theorie erhält die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit mit Mitteln staatlicher Nachfrage einen bedeutenden Platz innerhalb der ökonomischen Disziplin und auch in der von Staaten ausge übten Wirtschaftspolitik, was insbesondere den verstärkten Gebrauch des Instruments der Staatsverschuldung (Deficit Spending, antizyklische Fis kalpolitik etc.) einschließt. Um durch zu geringe Konsumnachfrage ausge löste wirtschaftliche Schwächen möglichst zu vermeiden, müssen die Staa ten u. a. berücksichtigen, dass Bezieher höherer Einkommen (die ja über einen niedrigeren Grenznutzen des Einkommens verfügen) nicht zu viel sparen bzw. zu wenig ausgeben. Und im Einklang mit der Geldpolitik soll der Staat einen schwachen inflationären Druck ausüben, damit die vom Verschwinden lohnender Investitionsmöglichkeiten bedrohte Wirtschaft immer in Schwung gehalten wird. <?page no="104"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 104 Vor allem die Neoklassische Synthese, in der einige Punkte von Keynes’ Theorie übernommen (z. B. die Annahme von der Einkommensabhängig keit der Ersparnisse) und mit Aussagen der neoklassischen Ökonomik (z. B., je nach Modell, die Annahme flexibler Preise und Löhne) kombiniert werden, beherrscht die Volkswirtschaftslehre von der Nachkriegszeit bis zur Stagflation der 1970er Jahre. Zu ihren Hauptvertretern zählen Paul Anthony Samuelson (1915-2009, Nobelpreis 1970) und James Tobin (1918- 2002, Nobelpreis 1981). Samuelson beschreibt den Kerngedanken der Ne oklassischen Synthese wie folgt: Zitat Es besteht die Möglichkeit, unser marktwirtschaftliches Mischsystem durch den angemessenen Einsatz der uns zur Verfügung stehenden wäh rungs und finanzpolitischen Instrumente an Überkonjunktur und Krise vorbeizusteuern sowie auf eine gesunde Wachstumsrate hin auszurichten. Hat man diesen Grundsatz verstanden, lösen sich auch die Paradoxe, die die älteren, aus der engen‚ mikroökonomischen‘ Sichte heraus entwickelten klassischen Theorien ihrer Allgemeingültigkeit entkleideten. Kurz gesagt, die Beherrschung der mo dernen Theorie des Volkseinkommens bestätigt in Wahrheit die Grundla gen der alten klassischen Preistheorie. 235 1954 veröffentlicht William Arthur Lewis (1915-1991, Nobelpreis 1979) seinen bahnbrechenden Aufsatz Economic Development with Unlimited Supp lies of Labour und ist damit einer der wenigen Ökonomen, die sich zu dieser Zeit mit der Problematik der Entwicklungsländer beschäftigen, einem Thema, mit dem sich auch die päpstlichen Sozialenzykliken kurze Zeit später befassen sollen. Lewis’ Überlegungen basieren auf der Beobachtung einer bei nahezu gleichbleibenden Lohnsätzen stark ansteigenden Zahl der im Industriesektor Beschäftigten während des Zeitalters der Industrialisie rung. Die Annahme ist, dass in wenig industrialisierten Ländern ein Ar beitskräfteüberschuss im Agrarsektor besteht, aus dem zunächst „unbe grenzt“ Arbeitskräfte für den Industriesektor abgeworben werden können, ohne hier einen Lohnanstieg zu bewirken. Der so erfolgte Zuwachs an <?page no="105"?> Die Konzeption der sozialen Marktwirtschaft 105 „günstigen“ Arbeitskräften führt im Industriesektor zu hohen Kapitalerträ gen, die wieder investiert werden können und damit ebenfalls den Kapital stock und die Beschäftigung in der Industrie erhöhen. Es entsteht ein sich selbst tragender Wachstums und Entwicklungsprozess bis zu dem Punkt, an dem der Arbeitskräfteüberschuss in der Landwirtschaft abgebaut ist und das Lohnniveau ansteigt. Weite Teile der später folgenden Literatur zum Thema Entwicklungsökonomie können als Erläuterungen und Weiterent wicklungen der zentralen Idee von William Arthur Lewis angesehen wer den. 236 Die Konzeption der sozialen Marktwirtschaft Alfred Müller Armack (1901-1978) gilt als Wegbereiter des Konzepts und Schöpfer des Begriffs der sozialen Marktwirtschaft. Er promoviert und habilitiert an der Universität Köln und wechselt 1938 als Professor für Nati onalökonomie und Soziologie an die Universität Münster. 1950 kehrt er als Professor für Wirtschaftliche Staatswissenschaften an die Universität Köln zurück, bevor er ab 1952 die Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsmi nisteriums leitet. 1958 wird er Staatssekretär für Europafragen und tritt 1963 von dieser Funktion zurück. Grundlegend im Denken Müller Armacks ist seine bereits in den Entwick lungsgesetzen des Kapitalismus aus dem Jahre 1932 zum Ausdruck kommen de Vorstellung von der Spontanität und Offenheit des gesellschaftlichen Prozesses im historischen Verlauf. Selbstrealisierung und offene Form sind die wesentlichen Kriterien des Wirtschaftsprozesses: Die ökonomische Ent wicklung sei von spontanen Anstößen getragen und weder von einem vorgegebenen Ziel noch von einem treibenden Antagonismus im Sys temansatz bestimmt. Versuche klassischer und sozialistischer Theorien, Geschichte auf ein bestimmtes Endziel hin zu programmieren, hält er für ebenso absurd wie den Glauben, in der Verstaatlichung der Produktions mittel eine allgemeingültige Lösung zu finden. 237 Dem Kriterium der Selbstrealisierung und offenen Form gemäß kann der Entwurf einer dem Wesen des Menschen entsprechenden Ordnung niemals als fertiges Rezept vorliegen, das ohne ständige Überprüfung auskommt. Stets muss von den <?page no="106"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 106 vorfindlichen Fakten ausgegangen werden, was für Müller Armack nichts anderes heißt als die Akzeptanz der marktwirtschaftlichen Ordnung! Der Mensch befindet sich in einer geschichtlichen Umwelt, einem ständigen Miteinander der Individuen, die ihre Bedürfnisse zu befriedigen suchen. Der Markt ist ein Instrument, dessen sich die Menschen zur Koordinierung ihrer zur Bedürfnisbefriedigung notwendigen Wirtschaftspläne bedienen. Zwar könne der Markt in geringem Umfang beeinflusst werden, primär sei er jedoch eine Vorfindlichkeit, die der Mensch kaum verändern kann und die er akzeptieren muss. Bei der seit dem 19. Jahrhundert oft anzutreffen den Vorstellung, die zentrale Wirtschaftslenkung könne die Marktwirt schaft vollständig ersetzen, werden die Möglichkeit des Machbaren über und das geschichtliche Gewicht der vorhandenen Kräfte und Freiheitswün sche der Menschen unterschätzt. 238 Die auf der Grundlage der philosophischen Anthropologie erschlossene „Einsicht in den Dualismus der vorfindlichen historischen Realität und ihrer begrenzten geschichtlichen Variierbarkeit“ beschreibt Müller Armack als das eine in seine ordnungspolitische Konzeption eingegangene geistes wissenschaftliche Element. Das andere Element ist die im Rahmen seiner kultur und religionssoziologischen Forschung erworbene Erkenntnis, „dass sich die Wirtschafts und Sozialgeschichte“ in Verbindung mit der Geistesgeschichte in „einheitlichen Stilformen“ vollzieht und es dort, wo die Entscheidung für eine bestimmte Wirtschaftsordnung zu treffen ist, zu einem einheitlichen Ordnungsgedanken zurückzukehren gilt. 239 Dies ver bindet Müller Armack mit dem Appell, Prozesse der Idolbildung (wie etwa der Marxismus, Sozialismus und Nationalsozialismus) endlich hinter sich zu lassen und zu einer neuen geistigen Form zu gelangen, die in der Rückbe sinnung zur Transzendenz und der damit verbundenen Verwurzelung im christlichen Glauben besteht: Zitat Die Anerkennung einer echten Transzendenz, deren Existenz, Werte und Ziele das irdische Dasein erst in jenen Horizont stellen, aus dem es einzig verstanden werden kann, die Verpflichtung des <?page no="107"?> Die Konzeption der sozialen Marktwirtschaft 107 Lebens auf unbedingte, überlegene Werte, ist die Voraussetzung für die Weltkultur, in der der Mensch echt gestaltend leben kann und nicht den Idolen dieser Welt selbst verfällt. Erst auf einem solchen Nährboden dürf ten die Täuschungen des abgelaufenen Jahrhunderts voll überwunden werden. 240 Erst wenn der Mensch in einem neuen Glauben eine innere Mitte findet und lernt, allein das Göttliche wieder göttlich zu sehen, könne er das Menschliche und Irdische in seiner ihm angemessenen Dimension erleben und jenen gefährlichen Prozess zum Abschluss bringen, bei dem begrenzte irdische Werte verabsolutiert und mit der Würde höchster Werte ausgestat tet wurden. Wichtig sei es, den Menschen die Schicht der Transzendenz neu zu eröffnen und ihnen durch die Zuwendung zum Glauben wieder zu ermöglichen, die Welt nach sachlichen irdischen Maßstäben zu betrach ten. 241 Eine Neuverwurzelung in den Werten christlicher Glaubenstradition wird daher als „die einzig zeitgemäße Lösung“ für die nach dem Zweiten Weltkrieg notwendige Neugestaltung des Wirtschaftslebens gesehen. 242 Von der Überwindung der Idolbildung im Wirtschaftlichen und einer Rückbesinnung auf die höchsten geistigen Werte erwartet Müller Armack für die zukünftige Gestaltung der Wirtschaft eine Abkehr von der Illusion, mit einem Wirtschaftsprogramm letzte Lebenserwartungen erfüllen zu können. Er betont, dass eine solche Abwendung gewiss keine Geringschät zung des Wirtschaftlichen beinhalte. Nach wie vor sei das Wirtschaftliche ein wichtiges, aber nicht das wichtigste Lebensgebiet der menschlichen Existenz. Vor diesem Hintergrund erschließt sich, warum der Standort für eine Wirtschaftsordnung aus den dem Wirtschaftlichen übergeordneten Werten gewonnen werden muss, woraus sich unmittelbar die Notwendig keit einer gestaltenden Wirtschaftspolitik ergibt, die sich klar zu den zentra len, dem christlichen Wertfundament entstammenden Werten bekennt. 243 In einer zusammenfassenden Einschätzung unterstreicht Müller Armack schließlich, dass das umfassende Problem einer Neuordnung der Wirt schaft nur dann gelöst werden kann, „wenn die sachliche wirtschaftswis senschaftliche Erfahrung der Vergangenheit sich verbindet mit dem Wissen <?page no="108"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 108 um die zentralen geistigen Werte, die es auch im Wirtschaftlichen zu si chern gilt“. 244 Die Frage nach der Einheit bei der Neuordnung von Wirtschaft und Gesell schaft verknüpft Müller Armack unmittelbar mit der in seinem Denken zentralen Vorstellung einer „sozialen Irenik“, einer die unterschiedlichen Weltanschauungen verbindenden und auf deren Versöhnung gerichteten Sozialidee. 245 Der Begriff Irenik entstammt dem griechischen Wort (Eirene, Tochter des Zeus, griechische Friedensgöttin, Irenik - die Lehre vom Frieden). Im Wesentlichen geht es darum, die Sozialgestaltung bei Vorliegen verschiedener gegensätzlicher Wertvorstellungen als eine ge meinschaftliche Aufgabe zu begreifen. Am Beispiel der Situation nach dem Zweiten Weltkrieg unterscheidet Müller Armack vornehmlich vier „in der soziologischen Lage der Gegenwart sich die Waage haltende geistige Mäch te“: Katholizismus (katholische Soziallehre), Protestantismus (evangelische Sozial ethik), evolutionistischer Sozialismus (sozialistische Theorie) und Liberalismus (liberale Sozialtheorie). 246 Das Nebeneinander dieser verschiedenen weltan schaulichen Positionen präge das geistige Gesicht Europas, und keine Gruppe könne angesichts der geistespolitischen Lage dazu gebracht wer den, sich selbst aufzugeben. Es gehe nicht um eine Verwischung vorhande ner Gegensätze, sondern im Gegenteil, um deren Vermittlung, und zwar so, dass diese „das Faktum der Gespaltenheit als gegeben nimmt, aber ihm gegenüber die Bemühung um eine gemeinsame Einheit nicht preisgibt“. 247 Um zu einer sozialen Irenik zu gelangen, muss also, bei allen Gegensätzen und ihrer deutlichen Benennung, nach dem Gemeinsamen der vier Positio nen gesucht werden. Als mögliche Beiträge für das irenische Zusammen wirken der Positionen werden der Ordo Gedanke der katholischen Sozial lehre, die Beseelung der Berufsidee und die brüderliche Hilfsbereitschaft der evangelischen Sozialethik, das sittliche Wollen des Sozialismus und die Einsicht des Neoliberalismus in neue Prinzipien der Organisation genannt. Gemäß dem Ordo Gedanken, der der scholastischen Metaphysik entlehnt ist, werden die von Menschen gemachten Normen einschließlich ihrer all täglichen und teilweise vordergründigen Auslegungen in Beziehung zu der von Gott gemachten Ordnung gesetzt. 248 Der sich aus der Anwendung des Ordo Gedankens ergebende Vorteil liegt auf der Hand: Das für die Kon <?page no="109"?> Die Konzeption der sozialen Marktwirtschaft 109 zeption erforderliche übergeordnete Wertsystem ist gegeben. Auch die anderen wichtigen Protagonisten der sozialen Marktwirtschaft wie Wil helm Röpke (1899-1966) oder Alexander Rüstow (1885-1963) betonen die Wichtigkeit eines christlichen Fundaments für das Konzept und die Ver einbarkeit der sozialen Marktwirtschaft mit der katholischen Soziallehre. 249 In Abgrenzung zu Konzeptionen wie dem Liberalismus oder dem Kollekti vismus entwickelt Müller Armack unter Berücksichtigung des gesellschaft lichen Wertsystems seinen dritten Weg. Es ist eine ordnungspolitische Syn these, in der die als mögliche Beiträge für eine moderne soziale Irenik ge nannten Elemente der zentralen weltanschaulichen Positionen gleicherma ßen Eingang finden und zu deren Kennzeichnung er den Begriff der sozia len Marktwirtschaft einführt. 250 Die Ordnungskonzeption der sozialen Markt wirtschaft ist damit nicht nur als ein wirtschaftspolitischer, sondern viel mehr als ein wirtschafts und gesellschaftspolitischer Entwurf, mit anderen Worten als „eine Stilform des Wirtschafts und Gesellschaftslebens“ ange legt, 251 die sich sowohl auf die marktwirtschaftliche als auch auf die soziale Ordnung bezieht. Der Stil der sozialen Marktwirtschaft liegt darin, jenseits der Lösungen einer das Vergangene konservierenden Politik oder eines die freie Initiative der Akteure erdrückenden Sozialdirigismus, aber auch jen seits einer ungesteuerten Marktmechanik „eine gesellschaftliche Lösung zu produzieren, in der alle Ziele einen möglichst realistischen Ausgleich fin den“. 252 Diese Lösung, die „irenische Formel“, charakterisiert nicht nur eine vom Markt koordinierte Wirtschaftsordnung. Sie enthält auch, wie das Beiwort „sozial“ andeutet, die Überzeugung, dass eine dem Kollektivismus entgegengesetzte Ordnung die zentralen Ziele der Gegenwart zum Prinzip der Wirtschafts und Gesellschaftspolitik erheben muss und die Ideale der persönlichen Freiheit, der sozialen Sicherung und des wirtschaftlichen Wachstums in ein sinnvolles Gleichgewicht - das „magische Dreieck“ - zu bringen versucht. 253 Mit seiner Art der Analyse glaubt Müller Armack den „Weltanschauungs charakter“ von den Diskussionen um das ideale Wirtschaftssystem abge streift und die Ordnungsfrage in eine sachlich entscheidbare Instrumental frage, bei der die Ziel und Wertvorstellungen der Gesellschaft als verbind <?page no="110"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 110 liches Faktum Berücksichtigung finden, gewandelt zu haben. Die Markt wirtschaft erscheint als das Organisationsmittel, das im ökonomischen Kontext zur Wiederherstellung der persönlichen Freiheit und Menschen würde bei wirtschaftlichem Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit in be sonderer Weise geeignet ist. Ebenso wie Eucken betont Müller Armack eine konstruktive Wettbewerbspolitik als wirtschaftspolitisches Kernstück der sozial gesteuerten Marktwirtschaft und als Voraussetzung zur Sicherung des Wettbewerbs, da nur echter Wettbewerb den Leistungswillen entfesseln und die in ihm erzielten Gewinne vor den Gesellschaftsmitgliedern legiti mieren kann. Die Organisation des Wettbewerbs als eine bewusste Aufgabe der staatlichen Wirtschaftspolitik bedarf der rechtlichen Sicherung der Wettbewerbsordnung durch eine Gesetzgebung, die sich gegen jegliche Form von Wettbewerbsbindungen richtet und faktische Wettbewerbsbe schränkungen bekämpft. 254 Daneben wird die Notwendigkeit einer aktiv gesteuerten Währungspolitik zur Herstellung einer strengen Geldordnung und eines dauerhaft wertstabilen Geldes ebenso betont wie die Notwen digkeit preispolitischer Maßnahmen zur Sicherung und Korrektur der marktwirtschaftlichen Preismechanik. 255 Auch bei Vorliegen konzentrierter Marktmacht sind staatliche Preisinterventionen angesichts von Preis schwankungen, denen ein Willkürmoment anhaftet, erlaubt, um die norma lerweise vom Wettbewerb bewältigte Aufgabe zu übernehmen. 256 In Fällen, in denen die marktwirtschaftliche Einkommensbildung sozial nicht er wünschte Einkommensunterschiede hervorbringt, besteht staatlicher Hand lungsbedarf, ohne jedoch in den Preismechanismus einzugreifen. Als Bei spiele werden Kinderbeihilfen und Miet oder Wohnungsbauzuschüsse angeführt, da hier das variable Preis und Wertsystem ungestört bleibe. Neben der Einkommensumverteilung nennt Müller Armack die soziale Rechtsgestaltung und das soziale Versicherungswesen. Entscheidend bei der Sozialpolitik sei aber immer, auf staatliche Maßnahmen dann zu verzichten, wenn diese ebenso mithilfe marktwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente durchgeführt werden können. Als das maßgebliche Betätigungsfeld einer marktwirtschaftlichen Sozialpo litik gilt Müller Armack jedoch eine sich im Rahmen der marktwirtschaftli chen Möglichkeiten bewegende Konjunkturpolitik zur Sicherung der Be <?page no="111"?> Wirtschaftswunder, soziale Marktwirtschaft, katholische Soziallehre 111 schäftigung. Er begründet dies mit den Erfahrungen aus der Weltwirt schaftskrise. Eine marktwirtschaftliche Konjunkturpolitik sehe ihr Ziel da rin, die konjunkturelle Lage auf dem Markt allgemein zu heben, ohne sich auf das Ziel einer Vollbeschäftigung einzulassen und ohne den Bestand der Wirtschaftsverfassung zu gefährden. Um den in der Marktwirtschaft gele gentlich absinkenden Beschäftigungsgrad zu erhöhen, seien zum einen kreditpolitische Mittel anzuwenden und zum anderen ein begrenztes und das Haushaltsgleichgewicht nicht bedrohendes staatliches Investitionspro gramm aufzulegen. 257 Die Marktwirtschaft wird in eine auf die übergeordneten Ziele und Werte der Gesellschaft ausgerichtete Gesamtordnung integriert. Dabei gilt es, zu beachten, dass die Marktwirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern ein In strument und daher noch nicht Träger bestimmter Werte. Als formales Or ganisationsmittel trägt die Marktwirtschaft in besonderem Maße dazu bei, die Ideale der angestrebten Gesamtlebensordnung durchzusetzen, beinhaltet deshalb aber noch keine konkrete Lebensgesinnung und ist außerstande, Werte und sittliche Überzeugungen menschlicher Kulturgestaltung selbst hervorzubringen. Vielmehr erscheint die Marktwirtschaft als eine Ordnung, die angesichts der durch den Wettbewerb realisierten und laufend erzwun genen Produktionserhöhung eine erhebliche Reallohnsteigerung und Erhö hung des Konsums ermöglicht und durch die damit verbundene Anhebung des Gesamtlebensstandards soziale Fortschritte „gleichsam als Nebenpro dukt der marktwirtschaftlichen Funktionen“ entstehen lässt. Doch zusätzlich bedarf es einer bewussten Eingliederung sozialer Ziele durch eine dem Markt gerechte Sozialpolitik, die zumindest sicherstellt, dass z. B. die Lohns ätze nicht unter ein leistungsgerechtes Niveau absinken. 258 Wirtschaftswunder, soziale Marktwirtschaft, katholische Soziallehre Schon im Bundestagswahlkampf 1949 wird von der CDU das Schlagwort der sozialen Marktwirtschaft verwendet und damit die Wirtschaftspolitik Ludwig Erhards bezeichnet. Erhard hat zu dieser Zeit als Direktor der <?page no="112"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 112 Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes schon die westdeutsche Wirtschaftspolitik maßgeblich beeinflusst, und mit der grundsätzlichen Preisfreigabe im Rahmen des Leitsätzegesetzes vom 21. Juni 1948 nimmt er bereits Weichenstellungen in Richtung eines marktwirt schaftlichen Systems in Westdeutschland vor. 259 Zuvor ist er als Leiter der Sonderstelle Geld und Kredit auf deutscher Seite für die Vorbereitung der Währungsreform 1948 verantwortlich. Unter Bundeskanzler Konrad Ade nauer wird Erhard Bundeswirtschaftsminister (1949-1963). Verantwortlich für Grundsatzfragen im Bundeswirtschaftsministerium ist Alfred Müller Armack. Und obwohl Ludwig Erhard in der Öffentlichkeit als „Vater der sozialen Marktwirtschaft“ wahrgenommen wird, tragen die realen Ent wicklungen eher die Handschrift Müller Armacks. Schon im Grundgesetz von 1949 sind wichtige Aspekte der künftigen Wirtschafts und Sozialord nung enthalten, etwa Grundrechte wie Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Verei nigungsfreiheit, das Eigentums und Erbrecht sowie die Sozialstaatsklausel, dennoch entwickelt sich in der Folge die soziale Marktwirtschaft erst schrittweise zum Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland. Wichtige ordnungspolitische Meilensteine auf diesem Weg sind etwa das Tarifvertragsgesetz von 1949, mit dem die Tarifautonomie festgeschrieben wird, das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, das die betriebliche Mitbe stimmung der Arbeitnehmer festlegt, das Bundesbankgesetz von 1957, das die Preisniveaustabilität zum wichtigsten Ziel der deutschen Geldpolitik erklärt, und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1958. Vor allem im Bereich der Sozialpolitik wird deutlich, dass Ludwig Erhard sich mit seinen Vorstellungen vielfach nicht durchsetzen kann. Erhard, der selbst bei Walter Eucken studiert hat, ist eigentlich rein ordoliberal einge stellt, seine Idee vom „Wohlstand für alle“ bedeutet für ihn Wettbewerb und Wirtschaftswachstum als die beste Sozialpolitik. 260 So sind es eher A denauer und Müller Armack, die die Sozialpolitik vorantreiben. Der Sozio loge und Publizist Ralf Dahrendorf (1929-2009) beschreibt die Situation wie folgt: „Natürlich wollte Erhard keine soziale Marktwirtschaft; das Soziale kam aus der katholischen Soziallehre via Adenauer, der einen guten Sinn für die Bilanz des Unvereinbaren hatte.“ 261 Besonders deutlich wird dieses Spannungsfeld bei der Rentenreform 1957, als mit Unterstützung von Ade <?page no="113"?> Wirtschaftswunder, soziale Marktwirtschaft, katholische Soziallehre 113 nauer und Müller Armack und gegen den Willen Erhards die deutsche Rentenversicherung von einem kapitalgedeckten Verfahren auf ein Umla geverfahren umgestellt wird, im Zuge dessen die durchschnittlichen Ren ten in Deutschland um mehr als 60 Prozent ansteigen. Die Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft geht einher mit dem deut schen Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit. In der Zeit von 1950 bis 1962 erhöht sich das westdeutsche Bruttosozialprodukt von 112 Milliarden DM auf 280 Milliarden DM. 262 Im gleichen Zeitraum sinkt die Zahl der Arbeits losen von 1,2 Millionen auf 142.000. 263 Die westdeutsche Wirtschaftsent wicklung übertrifft die zu dieser Zeit ohnehin gute weltweite Wirtschafts entwicklung bei Weitem. Auf die Konzeption der sozialen Marktwirtschaft hat die katholische Soziallehre beträchtlichen Einfluss. 264 Eine Aufzählung der Politiker, die sich in irgendeiner Form in der Nachkriegszeit der katho lischen Soziallehre verpflichtet fühlten, ist im Einzelnen kaum möglich. So gilt der gesamte Kölner Kreis der CDU um Konrad Adenauer als von der katholischen Soziallehre geprägt. 265 Aber auch die prominenten kirchlichen Vertreter der katholischen Soziallehre wirken an der Entwicklung der deut schen Wirtschaftsordnung tatkräftig mit. Oswald von Nell Breuning ist Gründungsmitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirt schaftsministerium. Neben ihm gehören dem Beirat u. a. Alfred Müller Armack, Walter Eucken, Franz Böhm und Karl Schiller an. Der spätere Kardinal und Erzbischof von Köln, Joseph Höffner, ist in den wissenschaft lichen Beiräten der Bundesministerien für Familien und Jugendfragen, für Wohnungsbau sowie für Arbeit und Sozialordnung vertreten. Vor allem aber nimmt Höffner an den Sitzungen des Ministerausschusses für die Sozialreform 1955 teil. Höffner war schon zuvor Mitautor des von Adenau er selbst in Auftrag gegebenen Grundsatzpapiers zur Sozialreform (soge nannte Rothenfelser Denkschrift) und gehört von Beginn an dem Beirat für die Neuordnung der sozialen Leistungen und dem Arbeitsausschuss für Grundsatzfragen des Beirats an. An der Konzeption der großen Rentenre form von 1957 ist er maßgeblich beteiligt. 266 Trotz der Mitwirkung an ihrer Konzeptionierung und Umsetzung ist die Haltung der Kirchenvertreter gegenüber der sozialen Marktwirtschaft teil <?page no="114"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 114 weise reserviert und vor allem gegenüber dem theoretischen Fundament des Ordoliberalismus von Skepsis getragen. Da sich die katholische Sozial lehre schon immer sowohl gegen den Sozialismus als auch gegen den Libe ralismus gewendet hat, jedoch der Ordoliberalismus als eine Spielart des Liberalismus wahrgenommen wird, ist die überwiegend distanzierte Hal tung des katholischen Lagers unvermeidlich. 267 Hinzu kommt die noch ablehnende Haltung der katholischen Soziallehre gegenüber dem „neuzeit lichen Denken in individuellen Anspruchsrechten“ 268 und der zentralen ordoliberalen Idealvorstellung eines Marktwettbewerbs zwischen unzähli gen Kleinanbietern und nachfragern, die letztlich nicht einmal in der realen Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft zum Tragen gekommen ist und die allenfalls, nach Meinung von Nell Breuning, zu einem „atomistisch individualistischen Gewühle und Getriebe“ 269 führe. Und auch die Ergeb nisse der sozialen Marktwirtschaft werden kritisch gesehen. So bemerkt Joseph Höffner: Zitat In Deutschland wird vor allem beklagt, daß die beträchtliche Vermögens vermehrung seit dem Zweiten Weltkrieg den unselbständigen Erwerbstä tigen - trotz der Sozialen Marktwirtschaft - nur in beschränktem Ausmaße zugute gekommen ist, sich vielmehr im wesentlichen beim Staat und bei einer verhältnismäßig kleinen Schicht der Selbständigen angesammelt hat. 270 Oswald von Nell Breuning sprach auch in späterer Zeit nicht von sozialer Marktwirtschaft, sondern gebrauchte die Bezeichnung „sozial temperierter Kapitalismus“. 271 Vor allem unter den deutschsprachigen Vertretern der katholischen Soziallehre ist die Positionierung gegenüber der sozialen Marktwirtschaft bis heute noch immer umstritten. 272 Von Seiten des Vatikans erfolgt zunächst keine Stellungnahme, die Sozial enzykliken erwähnen den Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ nicht. Erst 1990 formuliert Papst Johannes Paul II. lobende Worte in einer Ansprache an den deutschen Botschafter im Vatikan: „Das System der sozialen Markt <?page no="115"?> Rückblick auf die Pfingstbotschaft - Papst Pius XII. 1941 115 wirtschaft, das Ihr Land, vor allem auch unter Berücksichtigung der sozial schwächeren Schichten, über all die Jahre hinweg ständig ausgebaut und verbessert hat, sowie eine in vielen Stürmen bewährte demokratische Staatsorganisation haben sich als erfolgreich erwiesen.“ 273 Papst Franziskus bezieht sich auf diese Aussage von Johannes Paul II. und bestätigt seine positive Sicht bei der Verleihung des Karlspreises 2016 und 2017 anlässlich einer Ansprache an Delegierte der italienischen Gewerkschaften. 274 Letztlich sind es die Gemeinsamkeiten zwischen der sozialen Marktwirt schaft und der katholischen Soziallehre, die überwiegen. Die Ausrichtung der Gesellschaftsordnung an der Menschenwürde und die Annahme einer gestaltungsbedürftigen Wirtschaftsordnung sind beiden Ansätzen eigen. Auch besteht Einigkeit darüber, dass Markt und Wettbewerb nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Erreichen sozialer Ziele dienen, wodurch Eingriffe in die Wettbewerbs und Eigentumsordnung gerechtfer tigt werden können. Schließlich betonen beide Konzepte ihre grundsätzli che Offenheit in der konkreten Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung, sodass sogar die soziale Marktwirtschaft bisweilen als „angewandte katho lische Soziallehre“ bezeichnet wird. 275 Rückblick auf die Pfingstbotschaft - Papst Pius XII. 1941 In Rom ist von März 1939 bis Oktober 1958 der am 2. März 1876 in Rom geborene Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli als Papst Pius XII. im Amt. Seiner Meinung nach ist mit den beiden Enzykliken Rerum novarum und Quadragesimo anno alles gesagt, was die Kirche zum damals gegenwär tigen Stand von Wirtschaft und Gesellschaft grundsätzlich zu sagen hat. Er verfasst daher selbst keine Sozialenzyklika, sondern sieht es als seine Auf gabe an, die Lehre der beiden Sozialenzykliken mit einer Vielzahl von Ra diobotschaften, Ansprachen und Lehrschreiben punktuell weiter auszu bauen und zu vertiefen. 276 Der Gesamtheit dieser Beiträge zu sozialen The men, der „sozialen Summe Pius XII.“, wird jedoch ein ähnlicher Stellenwert beigemessen wie dem einer Sozialenzyklika. 277 Pius XII. wird dabei vielfach <?page no="116"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 116 von seinem Berater in sozialen Fragen, Gustav Gundlach SJ, vormals Mit glied des Königswinterer Kreises, unterstützt. Zehn Jahre nach Quadragesimo anno äußert sich Papst Pius XII. in seiner Pfingstbotschaft, die er 1941 zum 50. Jubiläum von Rerum novarum in Form einer Radioansprache hält. In dieser Botschaft will Pius XII. mitten im Zwei ten Weltkrieg den Weg zu einer stufenweisen und friedlichen Verbesserung der sozialen Situation aufzeigen, den Neuaufbau und eine neue Ordnung nach dem Ende des Krieges in den Blick nehmend. 278 Als wichtige Maß nahme gilt ihm die Schaffung möglichst großer Spielräume für die freie Entfaltung der Initiativen von Individuen und Vereinigungen. Wenn aus der Vielfältigkeit der ja auch in hohem Maße widerstreitenden Einzelinte ressen Konflikte, „Gleichgewichtsstörungen im Wirtschaftsleben“, entste hen, so ist der Staat unter strikter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips aufgefordert, schützend einzugreifen. 279 Im Grunde geht es um das rechte Maß zwischen der Gewährung wirt schaftlicher Freiheiten und dem öffentlichen Schutz des Gemeinwohls. Pius XII. zitiert zunächst eine Forderung aus seinem Rundschreiben Sertum laeti tiae an die amerikanischen Bischöfe, „daß die Güter, die Gott für die Men schen insgesamt schuf, im Ausmaß der Billigkeit nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Liebe allen zuströmen“. 280 Und obwohl Privateigentum und Gütertausch sowie deren Ausgestaltung durch Gesellschaft und Staat ebenfalls dem natürlichen Recht entsprechen, muss das „ursprüngliche Nutzungsrecht aller“ an den materiellen Gütern strenge Beachtung finden. Dies als Voraussetzung für ein friedvolles und stabiles gesellschaftliches Miteinander unter den Bedingungen von Privateigentum und individuellen Nutzungsrechten an materiellen Gütern, ohne nutzlosen Konflikten von Neid und Streit, Macht und Ohnmacht anheimzufallen. 281 Nutzungsrechte an Gütern dienen den Wirtschaftssubjekten als materielle Grundlage zur Verwirklichung ihrer Persönlichkeitswürde und rechte und sind deshalb mit diesen eng verbunden. Staatliche Eingriffe in diesen Per sönlichkeitsbereich stehen im Widerspruch zum Gemeinwohl, dem „unan tastbaren Lebenskreis der Pflichten und Rechte der menschlichen Persön <?page no="117"?> Rückblick auf die Pfingstbotschaft - Papst Pius XII. 1941 117 lichkeit“, die es zu schützen und deren Verwirklichung es zu erleichtern gilt. 282 Zitat Wer solche Machtübersteigerung [staatliche Eingriffe in den Persönlich keitsbereich; d. Verf.] aus der Wahrung des Gemeinwohls ableiten wollte, würde damit den Sinn des Gemeinwohles selbst verkehren und dem Irr tum verfallen, als ob der eigentliche Zweck des Menschen auf Erden die Gemeinschaft, die Gemeinschaft aber Selbstzweck sei. 283 Der Wirtschaft kommt der alleinige Zweck zu, „dauernd die materielle Grundlage zu schaffen, auf der sich das volle persönliche Leben der Staats bürger verwirklichen kann“. 284 Somit geht es einerseits darum, wirtschaftli chen Reichtum und Wohlfahrt nachhaltig zu sichern, andererseits aber nicht aus den Augen zu verlieren, dass Wohlstand nicht nur aus der für die Gesamtwirtschaft verfügbaren Gütermenge erwächst, sondern vor allem davon abhängt, ob die „wirtschaftliche Ausstattung“ ausreicht, den einzel nen Wirtschaftssubjekten die „persönliche Entfaltung“ überhaupt erst zu ermöglichen. 285 Folglich ist die Bevölkerung eines Landes, das zwar über ein hohes Volkseinkommen verfügt, die Persönlichkeitsbereiche seiner Bürger aber einschränkt, ein „um seinen Anspruch betrogenes Volk“, das keineswegs als wirtschaftlich reich, sondern, im Gegenteil, als arm einzu stufen ist. So kann ein Land mit vergleichsweise geringer verfügbarer Gü termenge durch eine gerechtere Verteilung der Mittel zu einem höheren Wohlstand gelangen. Dieser Umstand werde oftmals deshalb nicht erkannt, weil Armut und Reichtum von Ländern meist unzureichend, „nämlich nach rein quantitativen Maßen des verfügbaren […] Umfangs der Güter“ gemessen würden. 286 Ähnliche Prinzipien wie bei Nutzungsrechten an Gütern gelten für die Arbeit. Auch die Arbeit ist ein persönliches Recht und notwendig, um den Lebensunterhalt zu sichern. Pius XII. hebt hervor, dass weder das Nut zungsrecht an Gütern noch das Recht auf Arbeit gesellschaftlicher Natur sind, da der Mensch nicht nur als „ein von der Gemeinschaft zur Arbeit <?page no="118"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 118 Beauftragter“ angesehen werden darf. 287 Die Notwendigkeit zu arbeiten entspringt also nicht der Gesellschaft, sondern der individuellen Situation. Entsprechend kommt auch die Aufgabe zur Ordnung des Arbeitslebens nicht der Gesellschaft, sondern den unmittelbar Beteiligten, den Arbeitge bern und Arbeitnehmern, zu. Nur wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen können, soll der Staat eingreifen und dann auch nur in einer Weise, die die persönlichen Rechte und Pflichten unberührt lässt, etwa das Recht auf freie Berufswahl. Auch das Thema Migration lässt Pius XII. in seiner Pfingstbot schaft nicht unerwähnt. Zwar seien Probleme unumgänglich, doch könne erwartet werden, dass sich bei aufrichtigem Bemühen aller Beteiligten Vor teile für das Auswanderungs , das Einwanderungsland und die betroffenen Familien ergeben. Nach fast 20 jähriger Amtszeit stirbt Pius XII. am 9. Oktober 1958. Die ge sellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gesamtsituation Europas ist nicht mehr die wie zu Beginn seines Pontifikats, aber auch die Verhältnisse in der Kirche selbst haben sich stark verändert. Die katholische Kirche hat begonnen, sich zu einer wirklichen Weltkirche zu entwickeln, indem sie sich verstärkt außereuropäischen Fragen zuwendet, sich aus der „europäi schen Enge“ befreit. 288 Mit dem neuen Papst Johannes XXIII. schreitet der Wandel der Kirche weiter voran, vor allem die Einberufung des II. Vatika nischen Konzils wird zum Meilenstein der Kirchengeschichte. 289 Während seines Pontifikats 1958-1963 schreibt Johannes XXIII. zwei Sozialenzykli ken. Die erste, Über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens erscheint im Jahr 1961 unter dem Titel Mater et magistra (Mutter und Lehr meisterin der Völker), und die zweite, Pacem in terris (Über den Frieden auf Erden), 1963. Genaue Informationen zum Entstehungsprozess der ersten Sozialenzyklika von Papst Johannes XXIII., Mater et magistra, sind nur spärlich vorhanden. Die entsprechenden Dokumente im vatikanischen Geheimarchiv werden typischerweise erst nach ungefähr 70 Jahren zur Einsicht freigegeben. Be kannt ist aber, dass Johannes XXIII. sich zunächst an Gustav Gundlach wendet, der einen Entwurf für eine Sozialenzyklika vorlegt, den der Papst jedoch ablehnt. Er hält sich selbst nicht für so gebildet, um ein solch gelehr <?page no="119"?> Rückblick auf die Pfingstbotschaft - Papst Pius XII. 1941 119 tes Werk unter seinem Namen in die Welt hinausgehen zu lassen, berichtet Nell Breuning. 290 Die Sozialenzyklika Mater et magistra wird am 15. Mai 1961 veröffentlicht und mit der doppelten Aufgabe versehen, soziale Lehre und soziale Tat zu sein. 291 Im Gegensatz zu seinem Vorgänger Pius XII., in dessen Schriften noch ein philosophisch, theologisch, juristisch wie diplo matisch ausgefeilter Stil dominiert, verwendet Johannes XXIII. die „Sprache der sozialen Wirklichkeit“, worin ein Hauptgrund dafür gesehen wird, warum Mater et magistra wie kaum eine andere Enzyklika zuvor der katho lischen Kirche und ihrer Soziallehre große Sympathien zuteilwerden lässt. 292 Hatten die Päpste von Leo XIII. bis Pius XII. noch stärker philoso phisch, vor allem naturrechtlich argumentiert und diese Argumentation theologisch untermauert, so verlagert sich mit Johannes XXIII. der Schwer punkt, die Argumentationsweise ist nun stärker empirisch soziologisch geführt und dabei theologisch motiviert. 293 Wissen: Die Päpste seit Pius IX. Pius IX. (1846-1878), Giovanni Maria Mastai Ferretti, geb. 13. Mai 1792 in Senigallia Leo XIII. (1878-1903), Vincenzo Gioacchino Pecci, geb. 2. März 1810 in Carpineto Romano Pius X. (1903-1914), Giuseppe Sarto, geb. 2. Juni 1835 in Riese Benedikt XV. (1914-1922), Giacomo della Chiesa, geb. 21. November 1854 in Genua Pius XI. (1922-1939), Achille Ratti, geb. 31. Mai 1857 in Desio Pius XII. (1939-1958), Eugenio Pacelli, geb. 2. März 1876 in Rom Johannes XXIII. (1958-1963), Angelo Giuseppe Roncalli, geb. 25. November 1881 in Sotto il Monte bei Bergamo <?page no="120"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 120 Paul VI. (1963-1978), Giovanni Battista Montini, geb. 26. September 1897 in Concesio Johannes Paul I. (1978), Albino Luciani, geb. 17. Oktober 1912 in Canale d’Agordo Johannes Paul II. (1978-2005), Karol Józef Wojty a, geb. 18. Mai 1920 in Wadowice (Polen) Benedikt XVI. (2005-2013), Joseph Ratzinger, geb. 16. April 1927 in Marktl am Inn (Deutschland) Franziskus (seit 2013), Jorge Mario Bergoglio, geb. 17. Dezember 1936 in Buenos Aires (Argentinien) Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 Zu Beginn von Mater et magistra erinnert Johannes XXIII. an die Zeit vor Rerum novarum und die dort vorherrschende naturalistische Auffassung des Wirtschaftsgeschehens, gemäß der die Wirtschaft vom Eigennutz angetrie ben wird, als Regelmechanismus ein schrankenloser freier Wettbewerb herrscht und die wirtschaftlichen Ergebnisse als Resultat rein mechanisch ablaufender Marktgesetze entstehen. Mithin stellten sich wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten als naturgegeben ein mit der Folge, dass keinerlei Bezug zu irgendeiner Form von Wirtschaftsethik vorlag, die Macht des Stärkeren in der Wirtschaft als grundsätzlich gerechtfertigt galt und die Beziehungen der Menschen bestimmte. Im Ergebnis eine vollständig verkehrte Ordnung der gesamten Wirtschaft. Die breite Masse war Verelendung, Hungerlöh nen, unmenschlichen Arbeitsbedingungen und der permanenten Furcht vor Arbeitslosigkeit ausgesetzt, während der Reichtum in den Händen weniger immer weiter anstieg. 294 Angesichts dieser Entwicklungen stellt Johannes XXIII. die erste Sozialenzyklika Rerum novarum als ein erstmalig von der Kirche entwickeltes einheitliches Programm vor, das, von üblichen Widerständen abgesehen, auf breite Zustimmung in allen Kreisen der Ge sellschaft stieß. 295 <?page no="121"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 121 In Mater et magistra wiederholt und bekräftigt Johannes XXIII. wichtige Punkte der ersten Sozialenzyklika. Arbeit, das zentrale Thema von Rerum novarum, kann nicht als bloße Ware betrachtet werden, weil sie eine Äuße rung der menschlichen Person und zugleich für die meisten Menschen die einzige Möglichkeit zum Erwerb des Lebensunterhalts darstellt. Weder Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt noch Klassenkampf der sozialen Schich ten werden als geeignete Instrumente zur Regelung der Arbeitsverhältnisse anerkannt. Der Lohn darf „nicht dem Spiel der Marktgesetze überlassen werden, muß vielmehr bestimmt werden von Gerechtigkeit und Billigkeit. Andernfalls wird beim Arbeitsvertrag die Gerechtigkeit auch dann durch aus verletzt, wenn beide Seiten ihn freiwillig abschließen“. 296 Die Prinzipien von Solidarität und Brüderlichkeit sollen bei der Bemessung der Arbeitsent lohnung berücksichtigt werden. 297 Den Arbeitern steht ausdrücklich das Recht zu, sich zu organisieren und sich frei und eigeninitiativ für ihre per sönlichen Interessen einzusetzen. 298 Die Institution des Privateigentums wird als naturgegeben aufgefasst und muss deshalb auch vom Staat anerkannt werden. Dies schließt für den Ei gentümer aber nicht nur die Möglichkeit der Realisierung eigener Vorteile ein, sondern verpflichtet gleichzeitig dazu, auch den Nutzen der anderen zu berücksichtigen. 299 Mit der Erwähnung des Eigentums zur persönlichen Nutzenvorsorge liegt Johannes XXIII. durchaus im Einklang mit Grundaus sagen des Mainstreams der ökonomischen Theorie, er begibt sich jedoch mit dem Hinweis der Verpflichtung des Privateigentums zur Berücksichti gung der Interessen Dritter in einen klaren Gegensatz hierzu, bzw. er geht weit über das hinaus, was die ökonomische Theorie zu erfassen anstrebt. Faktisch spricht Johannes XXIII. die öffentliche Wirkung des Privateigen tums an, ohne diese jedoch näher zu bestimmen. Er appelliert im Grunde an das Individuum, in seinem Tun auch die Interessen anderer mitzuden ken oder zumindest negative Konsequenzen des eigenen Handelns für Dritte möglichst auszuschließen - eine wahrlich dem christlichen Men schenbild geschuldete Sicht. Die Institution, deren Aufgabe per se im Schutz und der Mehrung des „öffentlichen Wohls“ besteht, ist für ihn der Staat. Das Ziel des Staates ist das Gemeinwohl, und daher soll er fördernd in den Wirtschaftsprozess eingreifen, einerseits um die Güterversorgung <?page no="122"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 122 sicherzustellen, andererseits um die Rechte der Bürger, insbesondere die der Schwächeren, zu schützen. Der Schutz der Schwächeren beinhaltet explizit die Verpflichtung, sich um die Verbesserung der Situation der Ar beiter zu kümmern, was die Aufgabe der Einhaltung und Überwachung gerechter Arbeitsverhältnisse und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen seitens des Staates einschließt. 300 Wissen: Gemeinwohl Die Idee des Gemeinwohls ist alt, in seiner frühesten Form taucht es als Analogiebildung zum Organismus auf. Die Sagen erzählen, dass im Jahr 494 v. Chr. der römische Senator Menenius Agrippa die Ple bejer Roms mit der folgenden Fabel besänftigt: „Einst empörten sich die Glieder des Körpers gegen den Magen, weil sie glaubten, er allein sei untätig, während sie alle arbeiteten. So weigerten sie sich, weiterhin ihren Dienst zu tun. Die Hände wollten keine Speise mehr zum Munde führen, der Mund sie nicht mehr aufnehmen und die Zähne sie nicht zermahlen. Doch als die Glieder nun ihren Plan ausführten, spürten sie allzubald, dass sie durch sol che Weigerung sich selbst am meisten schadeten. Jetzt erst erkann ten sie nämlich, welche Bedeutung der Magen für sie habe: dass er die empfangene Speise verdaue und dadurch allen Gliedern Leben und Kraft verleihe. So hielten die Glieder es doch für besser, sich mit dem Magen zu versöhnen. - Und was will meine Fabel euch sa gen? “, schloss der kluge Agrippa. „Dass auch im Staate keiner ohne den andern bestehen kann, nur in der Eintracht liegt die Kraft.“ Ähnliche Organismus Analogien verwenden Platon und Aristoteles, später auch Thomas von Aquin. 301 Dem Gemeinwohl, Wohl der Gemeinschaft, „gemeine Wohlfahrt“, „bonum commune“ oder „bonum generale“ liegt die Auffassung zugrunde, dass der Einzelne sich nicht selbst genügen kann, son dern auf das ihm vorgängige Ganze - den Staat - angewiesen ist, um zum „guten Sein“, dem eigentlichen Zweck des Staates, beitra gen zu können. Mit der neuzeitlichen Philosophie bezeichnet das <?page no="123"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 123 Gemeinwohl den Zweck des Zusammenlebens der Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft, in welchem dem Staat die Aufgabe zu kommt, die Existenz seiner Bürger zu garantieren. Für Philosophen wie Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716) oder auch die katholi sche Philosophie ist das Gemeinwohl ein überindividueller Wert, der über das Wohl im Sinne der individuellen Nutzen hinausreicht, also ein ethisches Gut, das auf die innere Harmonie des sozialen Ganzen angelegt ist. Bei Christian Wolff (1679-1754) hat der Begriff des Gemeinwohls einen eher individualistischen und utilitaristi schen Sinn und beinhaltet das, „was zur Notdurft, zur Bequemlich keit und zum Vergnügen des Lebens, auch zur Glückseligkeit“ des Menschen, darüber hinaus aber auch zur Erhaltung der Rechtssi cherheit und des äußeren Friedens beiträgt. 302 In der ökonomischen Theorie ist insbesondere die utilitaristische Auffassung vom Gemeinwohl, die Summe des „größtmöglichen Glücks der größtmöglichen Zahl“ der Individuen, verbreitet und die von Adam Smith in seiner Theorie der ethischen Gefühle for mulierte Auslegung des Eigennutzes im Sinne eines „wohlver standenen“ Strebens nach dem eigenen Glück. Danach ist das Ge meinwohl als Ergebnis des Strebens der Individuen nach Verwirk lichung ihrer eigenen „geläuterten“ Interessen zu deuten. Nicht zu verkennen ist hier der Einfluss der damals weitverbreiteten religi ösen Auffassung des Deismus, hinter der die stoische Überzeu gung von der immanenten Harmonie eines von dem höchsten We sen geschaffenen Wertes steht. Denn wenn für das Allgemeinwohl ohne irgendeinen bewussten Eingriff des Menschen gesorgt war, musste es der Schöpfer selbst gewesen sein, der hier eingegriffen hat. Das Nichteingreifen in diese scheinbar prästabilierte Harmo nie wurde gewissermaßen zur religiösen Pflicht. Heute gilt es als anerkannt, dass unsere freie Gesellschaft auf der Anerkennung des Eigeninteresses aufbaut, jedoch im Bewusstsein, dass es langfristig im Interesse des Einzelnen liegt, die Interessen auch der anderen Gemeinschaftsmitglieder mit zu berücksichtigen. Der Einzelne kann also sein privates Glück steigern, indem er nicht nur seine <?page no="124"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 124 individuelle Bedürfnisbefriedigung verfolgt, sondern sich auch für die Belange anderer interessiert und einsetzt. Das Verständnis des Gemeinwohls, wie es in den Sozialenzykliken Verwendung findet, ist in offiziellen kirchlichen Dokumenten wie der Pastoralkonstitution Gaudium et spes und im Katechismus der katholischen Kirche beschrieben. Danach ist das Gemeinwohl „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen“. Und weiter: „Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet, denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Per sonen zu unterwerfen und nicht umgekehrt.“ 303 Diese Auffassung von Gemeinwohl vertritt auch Papst Pius XII. in seiner Pfingstbot schaft von 1941, indem der Schutz und die Verwirklichung der Per sönlichkeit der Menschen prioritären Status erhalten und staatliche Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich als im Widerspruch zum Gemeinwohl stehend abgelehnt werden. 304 Johannes XXIII. wendet sich in Mater et magistra der Enzyklika Quadragesimo anno zu, in der einige strittige Aspekte von Rerum novarum geklärt werden konnten, ihre Lehre weiterentwickelt wurde sowie auf Veränderungen in der Wirtschaft eingegangen wurde. Pius XI. wiederholte in Quadragesimo anno die Ablehnung des Kommunismus und selbst gemäßigter Formen des Sozialismus, da er die menschliche Freiheit auch dort in inakzeptabler Wei se eingeengt sah. Er bekräftigte den naturrechtlichen Charakter des Privat eigentums, betonte zugleich seine soziale Seite und Funktion. Neben den schon in Rerum novarum dargestellten Grundsätzen für einen gerechten Lohn empfahl er auch eine irgendwie geartete Teilhaberschaft der Beschäf tigten an Unternehmen und die Berücksichtigung der Familienverhältnisse des Arbeiters bei der Bestimmung der Lohnhöhe, dies vor dem Hinter grund zwar an sich nicht ungerechter Lohnverhältnisse, doch ihrer durch aus ungerechten und unmenschlichen realen Ausgestaltung. 305 Auch dem von Pius XI. dargestellten Prozess der Vermachtung der Wirtschaft (ge <?page no="125"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 125 meint war die tendenzielle Ablösung von Mechanismen der freien Markt wirtschaft durch starke Konzentrationsprozesse von Unternehmen und deren damit einhergehender Ausübung von wirtschaftlicher und politi scher Macht) misst Johannes XXIII. große Bedeutung zu: „Sie [die Vermach tung; d. Verf.] lieferte im Ergebnis die staatliche Gewalt der Selbstsucht der Mächtigeren aus und mündete im internationalen Finanzimperialismus.“ 306 Und weiter konstatiert er, dass „der freie Wettbewerb sich schließlich kraft einer inneren Gesetzlichkeit selbst fast ganz aufgehoben hatte“. 307 Die wesentlichen Grundgedanken in Quadragesimo anno werden in zwei Aussagen zusammengefasst: 308 1. In der Wirtschaft dürfen keinesfalls das Einzel und Gruppeninteresse, zügelloser Wettbewerb, die hemmungslose Macht des Stärkeren, nationales Prestige oder der Machtwille einer Nation als oberste Maßstäbe zugelassen sein. 2. Es muss eine umfassende, auch international gültige Rechtsordnung aufgebaut werden, in der sich die Interessen der Wirtschaft und des Gemeinwohls „harmonisch vereinigen können“. Papst Johannes XXIII. beendet den Rückblick auf die Lehre seiner Vorgänger, indem er Auszüge aus der Pfingstbotschaft Pius XII. zu den Themen „Nutzung der Erdengüter, Arbeit und Familie“ zitiert. 309 Die Bestandsaufnahme der Veränderungen seit der Enzyklika Quadragesimo anno beginnt Papst Johannes XXIII. mit dem technischen Fortschritt. Er wähnt werden die zivile und militärische Nutzung der Atomkraft, die na hezu unbegrenzten Herstellungsmöglichkeiten von Kunststoffen, der stei gende Automatisierungsgrad, die Raumfahrt und Fortschritte in der Land wirtschaft, dem Verkehrswesen sowie der Nachrichtentechnik. In der Ge sellschaft beobachtet Johannes XXIII. in vielen Ländern ein höheres Bil dungsniveau, ein verbessertes Sozialversicherungssystem und auch ein höheres Wohlstandsniveau für weitere Bevölkerungskreise, wodurch sich die Unterschiede zwischen den gesellschaftlichen Schichten verringert ha ben. Dagegen wachsen die Spannungen zwischen unterschiedlich gut ent wickelten Regionen und Ländern. Mit dem Ende der Kolonialherrschaft wurde die politische Selbstständigkeit vieler Länder ermöglicht, und De mokratisierungsprozesse in vielen Regionen führten zu einer breiteren politischen Beteiligung aller Bevölkerungsschichten. Auf internationaler <?page no="126"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 126 Ebene verstärken sich die Abhängigkeiten zwischen den Ländern, und es entstehen internationale Organisationen, die das Ziel der Erhöhung des Wohlstands der weltweiten Völkergemeinschaft verfolgen. 310 Ganz im Einklang mit Inhalten ordoliberaler, sozialmarktwirtschaftlicher, aber auch nachfrageorientierter Lehren ökonomischer Theoriebildung sei ner Zeit erklärt der Papst den Vorrang der Privatinitiative im Wirtschafts prozess bei gleichzeitiger Einsicht in die Notwendigkeit eines aktiven Ein greifens des Staates zur Förderung des Wohlstands, nicht zuletzt um si cherzustellen, dass wirtschaftliches Wachstum auch zu sozialem Fortschritt führt. 311 In der Absicht, die in Rerum novarum zugrunde gelegte Lehre zu erweitern, fordert Johannes XXIII. den Staat auf, die neuen Möglichkeiten zur effektiveren Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und der negativen Fol gen von Konjunkturschwankungen umfassend, planmäßig und durch Entwicklung geeigneter Institutionen, Instrumente und Verfahrensweisen zu nutzen. 312 Drängt der Staat hingegen die Privatinitiative zurück, führe dies zu „politischer Tyrannei“ mit der Folge ins Stocken geratender wirt schaftlicher Aktivitäten, und fehlt das notwendige wirtschaftspolitische Engagement des Staates, so leite dies zur Ausbeutung von fremder Not seitens skrupelloser Mächtiger, „die sich - leider - allzeit und allenthalben breitmachen wie Unkraut im Weizen“. 313 Als bedeutendes modernes Phänomen beschreibt Johannes XXIII. einen ansteigenden Vergesellschaftungsprozess, der mit einer Zunahme der ge sellschaftlichen Verflechtungen und einer wachsenden Zahl sozialer Bezie hungen einhergeht. 314 Dieser Prozess gilt als Grund für die Entstehung einer Vielzahl regional, national oder international agierender Institutionen, Or ganisationen, Verbände und Vereinigungen mit zum Teil privatem, zum Teil öffentlich rechtlichem Charakter, die jeweils unterschiedlichste Zielset zungen von der Gesundheitsfürsorge bis zur Freizeitgestaltung verfolgen. Der Vergesellschaftungsprozess wird zugleich als Anzeichen und Ursache einer fortschreitenden Einmischung des Staates in die persönliche Sphäre der Individuen ausgemacht, woraus eine immer größere Einschränkung der persönlichen Freiheiten entstanden sei. 315 Für den Einzelnen werde es immer schwieriger, „noch unabhängig von äußeren Einflüssen zu denken, <?page no="127"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 127 aus eigener Initiative tätig zu werden, in Eigenverantwortung seine Rechte auszuüben und seine Pflichten zu erfüllen, die geistigen Anlagen voll zu betätigen und zu entfalten“. 316 Johannes XXIII. äußert aber die Hoffnung, dass es den Staaten gelingen kann, aus den eingeschränkten Freiheits und Verantwortungsspielräumen entstehende Nachteile abzuschwächen. Dies in dem Maß, mit dem es gelingt, einen Ausgleich zwischen einerseits den Kräften der Menschen, sich unter Wahrung des Zusammenhalts des Gan zen selbst zu bestimmen, und andererseits den Kräften der staatlichen Tä tigkeit, mit der die privaten Unternehmungen in geeigneter Weise geordnet und gefördert werden, herzustellen. 317 Johannes XXIII. konstatiert, dass dem raschen wirtschaftlichen Fortschritt nach dem Zweiten Weltkrieg kein angemessener sozialer Fortschritt folgte. Die Chancen des Wirtschaftswachstums gelte es zu nutzen, um die aus sozialer Ungleichheit resultierenden Spannungen zu reduzieren. Denn wie schon Pius XII. in seiner Pfingstbotschaft 1941 ausführte, sei der wirtschaft liche Wohlstand eines Landes weniger nach der Menge der den Individuen zur Verfügung stehenden Güter als vielmehr nach ihrer gerechten Vertei lung zu bemessen, da nur Letztere sicherstelle, dass „alle im Lande etwas davon für die Entfaltung und Vervollkommnung ihrer Persönlichkeit erhal ten; denn das ist das Ziel, auf das die Volkswirtschaft ihrer Natur nach hingeordnet ist“. 318 Auch müssen sich die durch das wirtschaftliche Wachs tum steigenden Unternehmensgewinne in zunehmenden Löhnen wider spiegeln, 319 und als unhaltbar wird die Situation in den nicht industrialisier ten Ländern beschrieben, in denen zahllose Menschen für Löhne arbeiten müssen, die ihnen und ihren Familien menschenunwürdige Lebensbedin gungen aufzwingen. 320 Wenngleich das mangelnde Wirtschaftswachstum und die schlechten Lebensbedingungen in einigen Ländern zweifelsfrei auf einen noch zu niedrigen Industrialisierungsgrad zurückgeführt werden können, gibt es andere, nicht tolerierbare Ursachen: <?page no="128"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 128 Zitat In einigen von diesen Ländern steht jedoch zu diesem Zustand äußersten Elends der Mehrzahl der Überfluß und hemmungslose Luxus weniger Rei cher in schreiendem und beleidigendem Gegensatz; während in andern Ländern die Menschen übermäßig belastet werden, um in kurzer Zeit den nationalen Reichtum in einem Maße zu steigern, wie es ohne Verletzung von Gerechtigkeit und Billigkeit nun einmal nicht möglich ist; in andern wieder wird ein hoher Anteil des volkswirtschaftlichen Ertrages für ein falsch verstandenes nationales Prestige verschwendet, oder es werden un geheure Summen für die Rüstung ausgegeben. 321 Selbst in den wirtschaftlich höher und hoch entwickelten Ländern ist eine Menge kritikwürdiger Zustände in der Bestimmung der Arbeitsentgelte vorzufinden. So werden etwa für Leistungen von „geringerer Bedeutung oder fraglichem Wert“, die weder einen Beitrag zum Unternehmensgewinn noch zum Allgemeinwohl darstellen, oftmals hohe Beträge ausgegeben, während die „werteschaffende“ Arbeit unterbezahlt bleibt und die daraus erzielbaren Arbeitseinkommen kaum für den Lebensunterhalt ausreichen. Auch hierin sieht Johannes XXIII. einen weiteren Hinweis darauf, die Lohnhöhe nicht allein durch den freien Wettbewerb oder die Willkür des Stärkeren bestimmen zu lassen, sondern sich an den Kriterien von Gerech tigkeit und Billigkeit zu orientieren. 322 Darüber hinaus erklärt er es als wün schenswert, wenn die Arbeiter „in geeigneter Weise in Mitbesitz an ihrem Unternehmen hineinwachsen“ würden, 323 ohne freilich näher zu spezifizie ren, wie ein solches „Beteiligungsmodell“ umgesetzt werden kann. Aller dings wird ausgeführt, dass es nicht nur um eine rein monetäre Partizipati on geht, sondern auch die Gestaltung der Arbeitsprozesse und schließlich die Würde des arbeitenden Menschen mitberücksichtigt werden müssten, denn Partizipation und Mitbestimmung wirken sich positiv auf das Ver antwortungsgefühl und die schöpferischen Kräfte der Beschäftigten aus und stellen somit ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit, aber auch zu höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit dar. Dies gelte im Übrigen sowohl für private wie für öffentliche Unternehmen. <?page no="129"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 129 Gerechtigkeitsfördernd wirkten ebenso die aus der Arbeitnehmerbeteili gung entstehenden Momente der Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit, da Nachteile aus dem strengen Hierarchiedenken, in denen Arbeiter oftmals nur als bloße Untertanen und stumme Befehlsempfänger in Erscheinung treten, gemildert würden. 324 Konkrete Ausgestaltungen des Mitsprache rechts sollten an der jeweiligen Situation des Unternehmens ausgerichtet sein, und zwar immer am Ziel orientiert, „das Unternehmen zu einer echten menschlichen Gemeinschaft zu machen“. 325 Alle an dieser Gemeinschaft Beteiligten sollten zur Erreichung des gemeinsamen Ziels zusammenarbei ten, was gegenseitige Achtung und Wohlwollen im Verhältnis von Unter nehmensinhabern, Management und Beschäftigten voraussetzt. Herausfor derungen ergeben sich dadurch für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber müssen lernen, die Arbeiter als „gleichberechtigte Teamplay er“ zu akzeptieren und sich vom Hierarchiedenken wegzubewegen, die Arbeitnehmer müssen allerdings die Arbeit nicht nur als Lohnerwerb auf fassen, sondern als „Pflichterfüllung und Dienst an der Gemeinschaft“ 326 und viel stärkere Verantwortung für ihr Handeln und das Unternehmen übernehmen. Die höhere Verantwortung, die dem Einzelnen übertragen wird, sei bereits, so Johannes XXIII., in der menschlichen Natur angelegt, und komme, so sie wahrgenommen wird, auch der gesamten Gesellschaft zugute. 327 Dieses Bewusstsein der Mitverantwortung spiegelt sich auch im Verhalten der Gewerkschaften wider: „Sie treiben die Arbeiter nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft an.“ Ar beiterorganisationen sollen daher die Möglichkeit bekommen, „ihr Gewicht auch über die Grenzen des Unternehmens hinaus geltend zu machen, und zwar in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“. 328 <?page no="130"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 130 Zur Person: Papst Johannes XXIII. Angelo Giuseppe Roncalli wird am 25. November 1881 in der lom bardischen Gemeinde Sotto il Monte geboren. Er wächst in ärmlichen Verhältnissen in einer bäuerlichen Großfamilie mit zwölf Geschwis tern auf. Durch die Unterstützung des Gemeindepfarrers, der die Be gabung des jungen Roncalli früh erkennt, kann er ab 1892 zunächst das Vorbereitungs und später das theologische Seminar in Bergamo besuchen. Im Anschluss daran studiert er in Rom und schließt sein Studium 1904 mit der Promotion zum Doktor der Theologie ab. Da nach wird er Sekretär des Bischofs von Bergamo und unterrichtet am dortigen Seminar Kirchengeschichte. Bei Ausbruch des Ersten Welt kriegs wird Angelo Giuseppe Roncalli in die italienische Armee ein gezogen und dient zunächst als Sanitäter, später als Armeeseelsorger. Nach dem Krieg kehrt er zum Seminar nach Bergamo zurück, bevor er 1921 nach Rom berufen wird, wo er die Kongregation für die Glau bensverbreitung reorganisiert. 1925 ernennt ihn Papst Pius XI. zum Bischof und Apostolischen Visitator für Bulgarien. Seit 1934 ist Bischof Roncalli Apostolischer Legat in der Türkei und Griechenland, ab 1944 Apostolischer Nuntius in Frankreich, und 1952 wird er daneben stän diger Beobachter des Heiligen Stuhls bei der UNESCO. Papst Pius XII. ernennt ihn 1953 zum Kardinal und Patriarchen von Venedig. Papst Johannes XXIII. <?page no="131"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 131 Nach dem Tod Pius XII. wird Angelo Giuseppe Roncalli auf dem Konklave vom 25. bis 28. Oktober 1958 zum Papst gewählt, er nennt sich Johannes XXIII. Drei große Vorhaben prägen sein Pontifikat: Kurz nach seinem Amtsantritt beruft er eine römische Diözesansynode ein, die dem kirchlichen Leben in der Stadt Rom neue Impulse geben soll, sie findet 1960 statt. 1963 ernennt Johannes XXIII. eine Kommission zur Reformierung des Kirchenrechts und zur Neufassung des Codex Iuris Canonici. Ein Prozess, der erst 1987 mit der Unterzeichnung des neuen kirchlichen Rechtsbuchs abgeschlossen wird. Vor allem aber kündigt er 1959 das II. Vatikanische Konzil an, dessen Ziel ein umfas sendes „Aggiornamento“, eine Aktualisierung der kirchlichen Lehre, ist und das er selbst am 11. Oktober 1962 feierlich eröffnet. In der öffentlichen Wahrnehmung unterscheidet sich der in seinem Auftreten oft als warmherzig und bescheiden beschriebene Papst Johannes XXIII. von der vielfach distanziert wirkenden Amtsfüh rung seiner Vorgänger. Die Reaktion ist ein bis dahin nicht gekann tes Maß an Interesse und Sympathie, das dem Papst von der Weltöf fentlichkeit entgegengebracht wird. Papst Johannes XXIII. stirbt am 3. Juni 1963. Am 27. April 2014 wird er von Papst Franziskus heiliggesprochen. 329 Johannes XXIII. fährt mit der Beobachtung fort, dass sich das Verhältnis zwischen Vermögen und Arbeit im Laufe der Zeit stark verändert hat. Während früher die Erträge aus Eigentum das wichtigste Mittel zur wirt schaftlichen Absicherung waren, hat die Entwicklung der sozialen Siche rungssysteme erheblich zum Schutz der Arbeitnehmer vor existenzgefähr denden Notlagen beigetragen. Der Fokus der Arbeitnehmer verlagerte sich daher stärker auf die eigene Arbeitsleistung, wodurch die Bemühungen um die berufliche Qualifikation und Ausbildung einen größeren Stellenwert erhielten als die Anstrengungen zum direkten Eigentumserwerb. Johannes XXIII. sieht in dieser Entwicklung der Abwendung vom Eigentum und der Hinwendung zur Arbeit einen echten menschlichen Fortschritt, weil die <?page no="132"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 132 Arbeitsleistung als Resultat der menschlichen Natur wertvoller als materiel ler Reichtum einzuschätzen ist. Gänzlich unberührt davon bleibt das Recht auf Privateigentum einschließlich des Privateigentums an Produktionsmit teln, da ohne die Verfügungsgewalt über das Eigentum der Gedanke der wirtschaftlichen Eigeninitiative gegenstandslos sei. 330 Auch bleibt das Ziel einer möglichst breiten Streuung des Eigentums bestehen. In diesem Zu sammenhang verweist Johannes XXIII. auf die Weihnachtsbotschaft seines Vorgängers Pius XII. von 1942, der „die Erhaltung und Vervollkommnung einer Sozialordnung, welche allen Schichten des Volkes die Bildung eines dauerhaften, sei es auch nur bescheidenen Privateigentums ermöglicht“, einforderte. 331 Als problematisch wird die fortschreitende Separierung von Eigentümern und Management in großen privaten und staatlichen Unternehmen be schrieben. Problematisch sei die Entwicklung deshalb, weil die zunehmen de Trennung von Eigentum und den für das Handeln in den Unternehmen Zuständigen nicht nur mit einem höheren Kontrollaufwand einhergeht, sondern außerdem ein Konflikt mit dem Gemeinwohl als solchem entsteht, denn das Gemeinwohl setzt ein gemeinsames, auf gleiche Ziele hin orien tiertes Vorgehen und eben kein trennendes voraus. Bei öffentlichen Unter nehmen, deren Eigentümer die Gemeinschaft ist, soll die Besetzung von Leitungspositionen mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden, da wirt schaftliche Machtkonzentration und ausübung in diesem Sektor verhindert werden muss. Auch das wachsende öffentliche und staatliche Eigentum wird mit einer gewissen Sorge wahrgenommen, da der öffentliche Sektor zwar zunehmend Aufgaben übernimmt, damit einem größeren Wunsch der Gesellschaft nach staatlicher Fürsorge nachkommt, jedoch das im Indi viduum selbst angelegte Streben nach Eigeninitiative eher rückläufig wer den lässt und das Prinzip der Subsidiarität schwächt. Die Ausdehnung des staatlichen Eigentums darf nicht in dem Trugschluss münden, dass der Staat alle sozialen Problemstellungen in seinen Verantwortungsbereich übernehmen und einer Lösung zuführen kann. Nicht alle sozialen Erfor dernisse lassen sich auf den Staat abwälzen, auf soziale Verpflichtung des Privateigentums kann keinesfalls verzichtet werden. 332 <?page no="133"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 133 Johannes XXIII. thematisiert in Mater et magistra nicht nur den Schwerpunkt der Arbeitnehmer und ihr Verhältnis zu Unternehmen bzw. zu Kapital und Eigentum ausführlich, er weitet seine Analyse der handlungsleitenden Grundprinzipien von Gerechtigkeit und Billigkeit auf die verschiedenen Wirtschaftszweige innerhalb und zwischen einzelnen Ländern aus. In der Landwirtschaft stellt er eine steigende Tendenz zur Landflucht fest, die mit erheblichen Schwierigkeiten für die Gesamtwirtschaft einhergeht. 333 Vom Staat werden umfassende Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft mit dem Ziel eingefordert, eine möglichst ausgewogene Entwicklung zwi schen den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen herzustellen. Dazu zählen eine auf die Besonderheiten der Landwirtschaft Rücksicht nehmende Be steuerung, ein Sozialversicherungsniveau auf dem Stand anderer Wirt schaftsbereiche und Maßnahmen zur zinsgünstigen Refinanzierung der Landwirtschaft und zur Sicherstellung einer angemessenen Infrastruktur in ländlichen Gebieten. 334 Die Preisbildung landwirtschaftlicher Produkte dürfe nicht allein den Marktkräften überlassen werden. Da die landwirt schaftlichen Erzeugnisse der Befriedigung der wichtigsten Bedürfnisse aller Menschen dienen, dürfen deren Preise nicht die Möglichkeiten der Ärmsten überschreiten. 335 Dem Staat kommt somit die Aufgabe zu, die Preisbildung der (lebensnotwendigen) landwirtschaftlichen Güter so zu beeinflussen, dass, einerseits, auf der Nachfrageseite „alle in der Lage sind, sie zu kau fen“, andererseits, auf der Angebotsseite, eine Höhe erreicht wird, mit der auch das Auskommen im landwirtschaftlichen Sektor gesichert ist. 336 Den Landwirten wird der Ratschlag gegeben, durch Zusammenschlüsse in Ge nossenschaften und Verbänden Zusatzeinkünfte zu erwerben. 337 Ein leis tungsfähiger Agrarsektor, der seine Produkte zu stabilen Preisen anbietet, trägt darüber hinaus „zur Erhaltung der Kaufkraft des Geldes bei, einem der wichtigsten Erfordernisse, um das wirtschaftliche Wachstum in geord neter Bahn zu halten“. 338 Auf internationaler Ebene gibt es Länder, die wegen der Rückschrittlichkeit ihrer Landwirtschaft oder zu wenig anbaufähiger Flächen unter einem Mangel an Agrarprodukten leiden, aber auch Länder, die aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit Agrarprodukte im Übermaß herstellen. Keinen ökonomischen Lösungen der Außenhandelstheorie wie die Verteilung über <?page no="134"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 134 Mechanismen komparativer Kosten und relativer Preise wird vertraut, stattdessen auf Solidarität und christliche Brüderlichkeit gesetzt. 339 Dass auch die Überproduktion mit Problemen einhergeht, steht dem Papst durchaus vor Augen, doch lässt er Argumente für Maßnahmen nicht gel ten, die etwa auf den Erhalt eines bestimmten Preisniveaus hinauslaufen bzw. Knappheiten künstlich erzeugen wollen: „Lebensnotwendige Güter einfach zu vernichten oder sonstwie zu vergeuden, verstößt […] gegen Gerechtigkeit und Menschlichkeit.“ 340 In der Beziehung zwischen den Industriestaaten und den unterentwickel ten Ländern sieht Johannes XXIII. eine der größten Herausforderungen seiner Zeit: Zitat Während die einen im Wohlstand leben, leiden die andern bittere Not. Wenn nun die wechselseitigen Beziehungen der Menschen in allen Teilen der Welt heute so eng geworden sind, daß sie sich gleichsam als Bewohner ein und desselben Hauses vorkommen, dann dürfen die Völker, die mit Reichtum und Überfluß gesättigt sind, die Lage jener anderen Völker nicht vergessen, deren Angehörige mit so großen inneren Schwierigkeiten zu kämpfen haben, daß sie vor Elend und Hunger fast zugrunde gehen […] und ein dauerhafter und segensreicher Friede nicht gewährleistet ist, wenn die wirtschaftliche und soziale Lage des einen von der des andern allzu stark abweicht. 341 Die 1950er und 1960er Jahre werden von Robert S. McNamara, Weltbank präsident zwischen 1968 bis 1981 und davor Verteidigungsminister der USA, im Weltentwicklungsbericht der Weltbank von 1978 als Periode bei spielloser Veränderungen und Fortschritte in der entwickelten Welt be schrieben, der aber selbst noch in den 1970er Jahren 800 Millionen Men schen in absoluter Armut gegenüberstehen. Mit absoluter Armut ist ein Zustand mit einem hohen Grad von Unterernährung, Analphabetismus, Krankheit, erbärmlicher Umgebung, hoher Kindersterblichkeit und niedri ger Lebenserwartung umrissen, der jenseits jeder vertretbaren Definition <?page no="135"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 135 von menschlicher Würde liegt. Die Wachstumsraten der durchschnittlichen Einkommen pro Kopf sind in den Entwicklungsländern von etwa zwei Prozent in den 1950er auf 3,4 Prozent in den 1960er Jahren gestiegen, je doch mit erheblichen Unterschieden zwischen den Entwicklungsländern mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Bei Letzteren liegen die Wachs tumsraten teilweise deutlich über denen der ärmsten Staaten, ein Bild, das sich auch bei dem Anteil der Kinder, die eine Schule besuchen, und dem Anteil der Erwachsenen, die über Schreib und Lesekenntnisse verfügen, verstärkt fortschreibt. Der Unterschied der ärmeren und reicheren Entwick lungsländer, vor allem aber ihr erheblicher Rückstand zu den Industrielän dern, tritt in den Zahlen der Lebenserwartung und Säuglingssterblichkeit mit besonderer Deutlichkeit zutage. Trotz einer Periode mit steigender wirtschaftlicher Entwicklung und verbessertem Lebensstandard im Laufe der 1960er bis Mitte der 1970er Jahre ist die Lebenserwartung der Ärmsten nur halb so hoch wie in den Industrienationen, die Säuglingssterblichkeit beläuft sich auf das Sechsfache. 342 Johannes XXIII. wirbt für wissenschaftliche, technische und finanzielle Hilfen für die unterentwickelten Länder und erkennt bisherige Bemühun gen in diese Richtung an. Er warnt vor dem Versuch, Hilfe mit eigennützi ger politischer Einflussnahme zu verbinden, da dies letztlich nur einen Rückschritt in die Zeit des Kolonialismus, wenngleich auch in modernem Gewand, bedeuten würde. Ziel der Hilfen sollte es sein, die Empfängerstaa ten in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich unabhängig zu werden, sodass sie aus eigenen Kräften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt generieren können. Auf diese Weise werde nicht nur die ökonomische Wohlfahrt aller Beteiligten gesteigert, sondern auch ein Beitrag zur friedlichen Stabilität geleistet. 343 Mithilfe der internationalen Zusammenarbeit ließen sich auch die Probleme des Bevölkerungswachstums beherrschen und dies umso mehr, je stärker die Möglichkeiten des technischen Fortschritts zum Tragen kämen. Ohnehin führe technischer Fortschritt dazu, dass sich die Bezie hungen und Abhängigkeiten zwischen den Ländern immer mehr verstärk ten und viele Probleme technischer, politischer und wirtschaftlicher Natur sich nur noch auf internationaler Ebene lösen ließen. 344 <?page no="136"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 136 Die Beschreibung der Situation in den Entwicklungsländern und ihres Verhältnisses zu den Industriestaaten deckt sich in weiten Teilen mit den Ausführungen, wie sie etwa in den Weltentwicklungsberichten jener Jahre zu finden sind. Die internationale Zusammenarbeit zwischen Entwick lungs und Industriestaaten wird dort ebenso gefordert, wie das abge stimmte Verhalten unter den Entwicklungsländern selbst und ein koordi niertes Vorgehen der Industriestaaten postuliert werden. Von Ökonomen seite wird jedoch vor allem ein hohes Wirtschaftswachstum als die Grund voraussetzung einer jeden Entwicklungsstrategie benannt, das von Maß nahmen begleitet werden muss, die auf höhere Anteile der Armen am Volkseinkommen zielen. 345 Kein Land, und ist es auch noch so fortschrittlich, kann auf sich allein ge stellt die eigenen Probleme lösen, sondern es ist immer auf eine Form der internationalen Kooperation angewiesen, so die feste Überzeugung Johan nes XXIII. 346 Dabei scheint seiner Auffassung nach weniger die Wirtschaft als vielmehr die Politik nicht in der Lage zu sein, eine solche einvernehmli che Zusammenarbeit zwischen den Ländern herbeizuführen. Von gegensei tigem Misstrauen zwischen den Ländern getrieben, werde vielmehr in Rüstung investiert, wobei alle Seiten das Argument der Verteidigung in Form von militärischer Abschreckung für sich in Anspruch nehmen. 347 „Dies hat zur Folge, daß viel menschliche Arbeitskraft und ungeheure ma terielle Mittel mehr zum Schaden als zum Nutzen der menschlichen Gesell schaft eingesetzt werden müssen.“ 348 Johannes XXIII. sieht darin eine Folge der fehlenden Anerkennung „einer wahren und gültigen sittlichen Ord nung“, also wieder jener Instanz, die der Mensch akzeptieren soll, die über seine von ihm subjektiv wahrgenommene Welt und über ihn selbst hin ausweist, die ihm Verbindlichkeit gibt und die darüber hinaus für alle Menschen in gleicher Weise Gültigkeit besitzt. Dieser gemeinsame Nenner, dieser von allen getragene Konsens fehlt, und ohne eine solche verbindliche Ordnung, in deren Mittelpunkt die Menschenwürde und die damit unver zichtbar verbundenen Rechte der Person stehen, sei keine verlässliche Übereinkunft möglich. 349 Der Versuch jedoch, eine solche feste und brauch bare Ordnung „ohne das notwendige Fundament, nämlich ohne Gott auf zubauen“, gilt Johannes XXIII. als die „größte Torheit unserer Zeit“. 350 <?page no="137"?> Mater et magistra - Papst Johannes XXIII. 1961 137 Es spricht sicherlich einiges dafür, im christlichen Glauben eine Möglichkeit der Grundlage für einen konsensualen Wertekanon zu finden, der eine solche „feste und brauchbare Ordnung“ ermöglichen kann, und der Papst wird naturgemäß nur innerhalb der christlichen Ordnungswerte argumen tieren. Dem Nichtchristen dienen als entsprechende Surrogate andere als christliche Glaubensrichtungen, Wertevorstellungen oder irgendwie ge troffene Übereinkünfte etwa in Form verschiedenster „Gesellschaftsverträ ge“. Die sich bei allen Bemühungen der Suche nach einem geeigneten grundlegenden Ordnungsrahmen erweisende Problematik besteht darin, inwieweit sich die Menschen gebunden fühlen, sich an die über die Ord nung vermittelten Werte zu halten. Zu hoch sind die „Verlockungen“ einer anderweitigen Orientierung bzw. Orientierung an nachgeordneten Werten wie etwa der Versorgung mit materiellen Gütern. Völlig treffend weist Johannes XXIII. diesbezüglich darauf hin, dass sich die Menschen darüber bewusst werden sollten, dass wirtschaftlicher Wohlstand sowie wissen schaftlicher und technischer Fortschritt natürlich auch zivilisatorischen und kulturellen Fortschritt bewirken, diese aber nicht die höchsten Werte be deuten, sondern „nur Mittel [sind; d. Verf.], die dem Streben nach höheren Werten dienlich sein können“. 351 Und gerade der Fortschritt mit all seinen positiven Wirkungen für die Menschen ist es, der gleichsam die Ursache von Problemen globalen Ausmaßes beinhaltet: „Und mit Schrecken neh men die Menschen wahr, wie die durch technische Mittel freigelegten Kräf te zwar dem Fortschritt dienen, nicht minder aber auch zum Verderben der Menschen führen können“, 352 so Johannes XXIII. in direkter Anlehnung an die Weihnachtsbotschaft seines Vorgängers Pius XII. von 1953. Nochmals betont Johannes XXIII. den Wert des technischen und wirtschaftlichen Fort schritts, relativiert diesen aber auch gleich wieder, da es sich nur um ein Mittel zum Zweck handelt: 353 Zitat Aber es wird weder Friede noch Gerechtigkeit auf Erden geben, solange die Menschen ihre Würde als Geschöpfe und als Kinder Gottes nicht er kennen. Losgelöst von Gott, wird der Mensch sich selbst und den Mitmen <?page no="138"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 138 schen zum Ungeheuer: die gegenseitigen menschlichen Verbindlichkeiten setzen die rechte Bindung des menschlichen Gewissens an Gott voraus, die Quelle aller Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe. 354 Ohne Bindung an „höhere“ Regeln und Wertsetzungen, also an eine über dem Individuum stehende Ordnung, scheint ein friedvolles Zusammenle ben der Menschen nicht möglich. In seiner zweiten Sozialenzyklika, Pacem in terris (Über den Frieden auf Erden), von 1963 spricht Johannes XXIII. von der „Ordnung im Univer sum“ und betont die dortige Stellung des Menschen als Geschöpf Gottes, ausgestattet mit Würde, Gewissen, Verstand und Freiheit. Mit dem Gewis sen habe Gott dem Menschen die Grundlagen einer Ordnung in sein Inne res als unbedingte Voraussetzung für ein friedvolles Miteinander einge prägt, einen krassen Gegensatz bildend zur vorfindlichen Unordnung, die zwischen den Menschen und zwischen Ländern in Form von Konfliktlö sungen, die auch vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken, besteht. 355 Dem Papst steht hier wohl die weltpolitische Situation vor Augen, der Ost West Konflikt nimmt immer bedrohlichere Formen an. Kurz nach dem Erscheinen von Mater et magistra am 15. Mai 1961 erreicht der Kalte Krieg mit dem Bau der Berliner Mauer, es ist der 13. August des Jahres, einen neuen Höhepunkt. Gut ein Jahr später, im Oktober 1962, hält die Kubakrise, in der Johannes XXIII. mit einem Friedensappell an die Supermächte selbst eine Rolle spielt, 356 die Welt in Atem. Während zwischen der ersten Sozialenzyklika, Rerum novarum, und Quad ragesimo anno 40 Jahre und weitere 30 Jahre bis zur Veröffentlichung von Mater et magistra vergangen sind, erscheinen mit Mater et magistra, Pacem in terris (1963) und Populorum progressio (1967) drei große Sozialenzykliken innerhalb von nur mehr sechs Jahren. Ein Spiegelbild dieses verstärkten Engagements findet sich auch in einer Vielzahl direkter Maßnahmen und Unternehmungen der Kirche im Bereich der sozialen Unterstützung und Entwicklungshilfe wieder. In Deutschland nimmt ab den 1950er Jahren die Caritas international an Einsätzen der Not und Katastrophenhilfe teil, 1953 wird der Malteser Hilfsdienst gegründet, 1958 entsteht das bischöfliche <?page no="139"?> Pacem in terris - Papst Johannes XXIII. 1963 139 Hilfswerk Misereor, 1959 findet die erste Sternsinger Aktion des Kinder hilfswerks statt, und 1961 entsteht das bischöfliche Lateinamerika Hilfswerk Adveniat. 1962 wird eine umfangreiche Zusammenarbeit zwi schen den katholischen und den ebenfalls stark expandierenden evangeli schen Hilfsorganisationen und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vereinbart. Schließlich wird im Vatikan 1971 der päpstliche Rat Cor Unum gegründet, der die Tätigkeit der inzwi schen überall auf der Welt entstandenen katholischen Hilfsorganisationen koordinieren soll. Pacem in terris - Papst Johannes XXIII. 1963 Im Mittelpunkt der Friedensenzyklika Pacem in terris steht das Zusammen leben der Menschen und der Völker. Im Wesentlichen wird nach den Vo raussetzungen eines friedlichen Miteinanders und nach den Regeln eines friedvollen Zusammenlebens gefragt. Dazu wird unterschieden in die Ord nung 1. zwischen den Menschen, 2. zwischen den Menschen und dem Staat, 3. zwischen den Staaten sowie 4. zwischen den Staaten und der Völkerge meinschaft. Zu 1. Grundvoraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben der Men schen untereinander sind die Anerkennung und das Bewusstsein dafür, dass jedem Menschen aus seiner Natur hervorgehende Rechte und Pflich ten entstehen, die unverletzlich, allgemeingültig und nicht veräußerbar sind. Diese durch das natürliche Recht bestimmten Faktoren strukturieren die Ordnung zwischen den Menschen. Dazu zählen die Rechte des Men schen auf Leben, Unversehrtheit des Körpers und auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung. Eine angemessene Lebensführung im Sinne der Enzyklika beinhaltet die Grundversorgung mit Nahrung, Klei dung, Wohnung, die Möglichkeit zur Erholung, den Zugriff auf ärztliche Leistungen und notwendige vom Staat bereitzustellende Dienstleistungen wie der Beistand im Falle von Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter und Arbeitslosigkeit. Gerät der Mensch unverschuldet in Not, so soll ihm von der Gemeinschaft das zum Lebenserhalt Notwendige gegeben wer den. 357 Diese aus dem natürlichen Recht abgeleiteten Ansprüche werden <?page no="140"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 140 ergänzt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung, freie Berufswahl, den freien Zugang zu Bildung, Religionsfreiheit, Versammlungs und Vereini gungsfreiheit sowie das Recht auf die freie Wahl des Wohnorts. 358 Zu den spezifischen „Rechten in wirtschaftlicher Hinsicht“ zählt Johannes XXIII. den Anspruch auf eine Arbeitsmöglichkeit einschließlich der Freiheit, diese zu akzeptieren oder nicht, aber auch das Recht auf angemessene Arbeitsbe dingungen und eine Entlohnung, die eine menschenwürdige Lebensfüh rung ermöglicht. Nicht zu vergessen, wie in anderen Enzykliken auch, das aus dem Naturrecht abgeleitete Recht auf Privateigentum, das jenes an Produktionsmitteln einschließt und natürlich auch die Beachtung der sozia len Funktion des Eigentums erfordert. 359 Die Rechte des Menschen sind gesetzlich zu schützen, sie müssen politisch wirksam, unparteiisch, frei von Willkür sein und unter Berücksichtigung von Gerechtigkeitsnormen durchgesetzt werden können. Dies setzt die Ermöglichung der Teilhabe der Individuen am politischen Prozess und die faktische Wahrnehmung dieser Möglichkeiten voraus. Aus der Weihnachtsbotschaft seines Vorgängers Pius XII. zitiert Johannes XXIII.: „Weit entfernt, nur Gegenstand und gleich sam ein passives Element des sozialen Lebens zu sein, ist und muß er [der Mensch; d. Verf.] vielmehr dessen Träger, Grundlage und Ziel sein.“ 360 Die mit den Rechten zusammenhängenden Verpflichtungen des Einzelnen klingen hier unmittelbar an, sind darüber hinaus aber bereits durch die christliche Grundauffassung angezeigt, dass das Leben von Gott gegeben ist. Aus diesem „Lebensgeschenk“ an den Menschen erwächst dessen Pflicht zum Lebenserhalt. Das Recht auf Leben geht also mit der Pflicht zum Erhalt des Lebens einher. Darüber hinaus besteht für jeden Menschen die Pflicht, die Rechte der Mitmenschen anzuerkennen und Verantwortung für die Gemeinschaft zu tragen. 361 Zu 2. Die Beziehung zwischen den Menschen und dem Staat wird vor allem durch das Vorhandensein einer Regierung geprägt. Die Notwendigkeit einer Regierung ergibt sich zum einen aus der Einsicht, dass eine geordnete Gesellschaft nicht ohne Leitungsinstanz auskommen kann und zum ande ren aus der Überzeugung, dass die in der Welt vorfindbaren Strukturen zumindest im Großen und Ganzen einer von Gott vorgegebenen Ordnung entsprechen. In den Ausführungen geht es nicht darum, irgendeine konkre <?page no="141"?> Pacem in terris - Papst Johannes XXIII. 1963 141 te Regierung zu legitimieren, sondern vielmehr um die Behandlung des Konzepts von Staat und Regierung an sich. Gott habe die Menschen nicht als Gemeinschaftswesen im Sinne jeglicher Abwesenheit von Autorität und Hierarchie geschaffen, im Gegenteil, eine Gemeinschaft könne nur beste hen, wenn an ihrer Spitze eine Autorität, eine Regierung steht. Zur Begrün dung verweist Johannes XXIII. auf den Kommentar des heiligen Johannes Chrysostomus zum Römerbrief 13, 1-6: „Was sagst du? Ist jeder einzelne Fürst von Gott eingesetzt? Das behaupte ich nicht; denn ich habe jetzt nicht von den einzelnen Fürsten zu reden, sondern über die Sache an sich. Daß es Fürstentümer gibt und daß die einen befehlen, die anderen gehorchen, und daß alles nicht zufällig und planlos verursacht ist, das ist Sache der göttli chen Weisheit, behaupte ich.“ 362 Einer Regierung ist damit nicht der Frei brief zum beliebigen Handeln ausgestellt, sie ist an die Vernunft und die Regeln einer sittlichen Ordnung gebunden und dem Gemeinwohl ver pflichtet. 363 Ein Staat bezieht seine Existenzberechtigung sogar aus der Ver folgung des Ziels des Gemeinwohls, worin durchaus Parallelen bis hin zu modernen ökonomischen Zielauffassungen der Wohlfahrtssteigerung ge sehen werden können. In Anlehnung an Thomas von Aquin ist ein Gesetz (der Menschen) nur dann ein wirkliches Gesetz, insofern es der rechten Vernunft gemäß ist, also vom ewigen Gesetz abgeleitet ist. Hingegen gilt ein Gesetz als ungerecht, wenn es von der Vernunft abweicht. Streng ge nommen hört es dann auf, ein wirkliches Gesetz zu sein, es wird vielmehr zu einer „Gewalttätigkeit“. 364 Die Verfolgung des Gemeinwohlziels verlangt von der Regierung, alle Bürger in gleicher Weise profitieren zu lassen, ohne Bevorzugung einzelner Personen oder Gruppen. Eine Ausnahme bildet lediglich die Unterstützung der Schwächeren, geboten durch den Grund satz der „Gerechtigkeit und Billigkeit“. Das Gemeinwohl basiert allerdings nicht nur auf rein materiellem Wohlstand, eingeschlossen ist ebenso die Wahrung der Rechte und Pflichten der Menschen, deren Sicherstellung insbesondere Aufgabe der Politik ist. Der soziale Erfolg muss demzufolge neben dem wirtschaftlichen stehen, da ohne den sozialen Fortschritt die persönlichen Rechte des Einzelnen nicht wirklich umgesetzt werden. Mit anderen Worten, der Staat und seine Verantwortlichen haben dafür Sorge zu tragen, dass dem Einzelnen die Wahrnehmung seiner Rechte und Pflich <?page no="142"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 142 ten ermöglicht bzw. vereinfacht wird und die Privilegierung einzelner Per sonen oder Gruppen ausgeschlossen ist. Anordnungen, die zu den Rechten und Pflichten in Widerspruch stehen, sind als nicht verpflichtend anzuse hen. 365 Zu 3. Das für die Ordnung zwischen den Menschen grundlegende Zusam menspiel von Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit - das natür liche Sittengesetz - soll, übertragen auf die Nationen, deren Miteinander, die Beziehungen zwischen den Staaten regeln. Durch diese Übertragung des natürlichen Sittengesetzes werden die Staaten wie die Menschen zum Träger gegenseitiger Rechte und Pflichten. 366 Für die Beziehungen zwischen den Staaten stellt Johannes XXIII. vier Prinzipien auf: Erstens, alle Staaten müssen hinsichtlich ihrer natürlichen Würde, Existenzberechtigung und des Rechts auf Eigenverantwortung gleichgestellt („von der Wahrheit ge prägt“) sein. Die Überlegenheit einer Nation in auch nur einem einzigen Aspekt kann niemals einen irgendwie gearteten Herrschaftsanspruch recht fertigen, sie stellt vielmehr eine Verpflichtung dar, zum gemeinsamen Fort schritt beizutragen. 367 Zweitens folgen aus der Gerechtigkeit die Anerken nung und der Respekt der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Staaten, daher „dürfen auch die Staaten nicht - wenn sie nicht ein Verbrechen bege hen wollen - einen solchen Vorteil erstreben, durch den anderen Nationen Unrecht zugefügt oder sie ungerecht bedrückt würden“. 368 Drittens sollen die Beziehungen zwischen den Ländern durch tätige Solidarität, vor allem in Form gegenseitiger Zusammenarbeit, geprägt sein. 369 Bereits die unglei che Ausstattung mit Produktionsfaktoren lässt eine solche gegenseitige internationale Zusammenarbeit, die die Erleichterung des Austauschs nicht nur von Gütern und Faktoren, sondern auch von Menschen zum Ziel hat, geboten erscheinen, da auf diese Weise die Ungleichheit zwischen den Staaten abgebaut wird. In diesem Zusammenhang wirbt Johannes XXIII. auch für ein friedliches Zusammensein der Völker, er erklärt den Frieden als ein wertvolles Gut für den Einzelnen wie für die Länder und warnt vor den ungleichen ökonomischen Lasten infolge des Rüstungswettlaufs. 370 Viertens schließlich müssen die Beziehungen der Länder von Freiheit be stimmt sein. Keiner Nation steht das Recht zu, sich in ungebührlicher Weise <?page no="143"?> Pacem in terris - Papst Johannes XXIII. 1963 143 in die Angelegenheiten anderer Länder einzumischen oder Handlungen zu unternehmen, die darauf abzielen, diese zu unterdrücken. 371 Zu 4. Der technische Fortschritt hat im Zeitablauf ganz wesentlich zu einer immer stärkeren internationalen Zusammenarbeit beigetragen. An diese Tatsache knüpft der Papst die Hoffnung des Entstehens einer „Wirtschafts gemeinschaft der ganzen Welt“, in der der Wohlstand und der Fortschritt des einen Staates gleichermaßen als Folge und Ursache des Wohlstands und Fortschritts des anderen Staates interpretiert werden können. Johannes XXIII. leitet daraus das Bild eines umfassenden, die ganze Menschheit be treffenden Gemeinwohls ab. 372 Zur Förderung dieses weltweiten Gemein wohls reiche das bestehende System von Diplomatie und Verträgen aller dings nicht aus, weshalb die Einführung einer „universalen politischen Ge walt“ geboten erscheint. Die Autorität einer solchen Einrichtung muss durch allgemeine Übereinkunft, nicht gewaltsam erwirkt werden, denn sonst stünde diese Institution im Verdacht, nur den Interessen einzelner Nationen zu dienen. 373 Dieser „universalen politischen Gewalt“ - Papst Benedikt XVI. wird 2009 in seiner Enzyklika Caritas in veritate von einer „echten politischen Weltautorität“ sprechen und ebenso Papst Franziskus in der Umweltenzyk lika Laudato si’ von 2015 - soll die Aufgabe zugesprochen werden, die Welt wirtschaft zu steuern, um den von wirtschaftlichen Krisen betroffenen Staa ten, insbesondere den armen Ländern dieser Welt, eine reale Chance auf Verbesserung der Lebensbedingungen frei von existenziellen Nöten zu er möglichen. 374 Die Grundeinsichten aus dem natürlichen Recht, die christliche Auffassung von Gemeinschaft und Zusammenleben der Menschen ein schließlich der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips (auch im globalen Maßstab) sowie die Erkenntnis des Friedens als Gut leiten zu dieser Sicht weise, der Vorstellung nämlich einer weltumgreifenden Sozialordnung, in denen moralische Maßstäbe auch tatsächlich umgesetzt werden. Beispiele, die den Rahmen einer möglichen Durchführungspraxis aufzei gen, sind, analog zur Vorstellung, dass ein Staat zum Zweck der Förderung des Gemeinwohls die Rechte der Menschen nicht beschädigen darf, die unbedingte Beachtung der Rechte der einzelnen Staaten seitens der univer sellen politischen Gewalt und weiterhin das Tätigwerden der Organisation <?page no="144"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 144 der internationalen Staatengemeinschaft, wenn ein einzelner Staat auf grund der Bedeutung, Komplexität oder Dringlichkeit einer Problemlage diese zu lösen außerstande ist (Anwendung des Subsidiaritätsprinzips). Als Schritte in die richtige Richtung, respektive Basis für eine zukünftige politi sche Ordnung, nennt Johannes XXIII. die Gründung der Vereinten Natio nen im Jahr 1945, vor allem aber die Erklärung der Menschenrechte auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948. 375 Die Enzyklika Pacem in terris endet mit pastoralen Weisungen des Papstes. Formuliert werden Dialogangebote im wirtschaftlichen, sozialen und politi schen Kontext. Wie in den meisten Enzykliken zuvor wird hervorgehoben, dass es selbst bei tiefer Uneinigkeit über prinzipielle Lehrmeinungen und Weltanschauungen möglich sei, Gemeinsamkeiten und gute Kompromisse bei konkreten Problemen zu finden, und der Weg dahin ein geduldiges und behutsames, anstelle eines stürmischen und revolutionären Vorgehens erfor dere. 376 Am 3. Juni 1963 stirbt Papst Johannes XXIII., Kardinal Giovanni Battista Montini wird zu seinem Nachfolger, Paul VI., gewählt. Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes - Zweites Vatikanisches Konzil 1965 Unter Paul VI. wird das II. Vatikanische Konzil, das in den Jahren 1962 bis 1965 stattfindet, zu Ende geführt. Im Ergebnis positioniert sich die Kirche insbesondere auch zu weltlichen Themen, thematisiert den Menschen als Urheber, Mittelpunkt und Ziel des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens, als Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen und argumentiert, dass zur Ausübung ihres Auftrags die Kenntnis dessen, was in der Welt (politisch, kulturell, wirtschaftlich etc.) passiert, notwendig und ein offener Dialog mit ihr unabdingbar sei. Eine grundlegende Positionsbestimmung wird etwa in Bezug auf politische Systeme (Befürwortung der Demokratie und parlamentarischer Monarchien, Ablehnung autoritärer Staatsmodelle), das Eigentum (Schutz des Privateigentums) und die Untersagung kriegeri scher Auseinandersetzungen (Ausnahme ist die Landesverteidigung) vor <?page no="145"?> 145 Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes - Zweites Vatikanisches Konzil 1965 genommen. Dargelegt sind die Ergebnisse des Konzils u. a. in der Pastoral konstitution Gaudium et spes (Freude und Hoffnung) „über die Kirche in der Welt von heute“. Der Text von Gaudium et spes wurde von den Konzilsvä tern verfasst und am 7. Dezember 1965 von Papst Paul VI. promulgiert (in Kraft gesetzt). Obwohl dieses Dokument eine wichtige Bedeutung für die katholische Soziallehre besitzt, ist die Fragestellung dort eine andere als in den Sozialenzykliken. In den Sozialenzykliken geht es darum, wie eine aus Sicht der Kirche ideale Wirtschafts und Sozialordnung ausgestaltet sein sollte, hingegen in Gaudium et spes, wie sich die Kirche innerhalb einer ge gebenen Ordnung selbst zu verhalten habe. Viele Impulse zur Stellung und Behandlung der sozialen Fragen im Allgemeinen und der Entwicklungs länder im Speziellen, wie sie in Gaudium et spes ihren Niederschlag finden, lassen sich auf die Zeit vor dem II. Vatikanischen Konzil zurückführen. 377 Schon im Vorwort von Gaudium et spes wird die Solidarität der Kirche mit den Menschen der modernen Welt betont: „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. […] Ist doch ihre eigene Gemeinschaft aus Menschen gebildet, die, in Christus geeint, vom Heiligen Geist auf ihrer Pilgerschaft zum Reich des Vaters geleitet werden und eine Heilsbotschaft empfangen haben, die allen auszurichten ist. […]“. Vor den Augen des Konzils „[…] steht also die Welt der Menschen, das heißt die ganze Menschheitsfamilie mit der Gesamtheit der Wirklichkeiten, in denen sie lebt; die Welt, der Schauplatz der Ge schichte der Menschheit, von ihren Unternehmungen, Niederlagen und Siegen geprägt […]“. Mit diesen Menschen will die Kirche in einen Dialog über die verschiedenen Probleme eintreten, „Es geht um die Rettung der menschlichen Person, es geht um den rechten Aufbau der menschlichen Gesellschaft.“ 378 Einführend wird „Die Situation des Menschen in der heutigen Welt“ darge legt. Gleich mit der ersten Überschrift „Hoffnung und Angst“, wird das ambivalente Verhältnis des Konzils zu den Entwicklungen der modernen Welt deutlich. Einerseits werden die Errungenschaften von Technik und Wissenschaft anerkannt und gewürdigt, andererseits auf deren Schattensei <?page no="146"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 146 ten verwiesen. Aus der viel diskutierten Feststellung, zur Erfüllung ihres Auftrages obliege der Kirche „[…] allzeit die Pflicht, nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten“, resultiert die für die Entwicklung der katholischen Soziallehre bedeutende Forde rung „[…] sozialwissenschaftliche Erkenntnisweisen mit normativen Grundgegebenheiten des christlichen Glaubens zu vermitteln.“ 379 Im ersten Kapitel der beiden Hauptteile von Gaudium et spes, „Die Würde der menschlichen Person“, wird der Grundgedanke eines christlichen Men schenbilds umrissen, nach dem der Mensch als Abbild Gottes mit Freiheit, Verantwortung und unveräußerlichen Menschenrechten ausgestattet ist. 380 Im zweiten Kapitel werden die zunehmenden Verflechtungen in der menschlichen Gesellschaft behandelt. 381 Gleich zu Beginn wird eine Grund aussage von Gaudium et spes deutlich, die zugleich den sozialethischen Kern der katholischen Soziallehre beschreibt: „Wurzelgrund nämlich, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist und muss auch sein die menschliche Person, die ja von ihrem Wesen selbst her des gesellschaftli chen Lebens durchaus bedarf.“ 382 Das dritte Kapitel wendet sich dem menschlichen Schaffen in der Welt zu, 383 wobei die „Autonomie des Men schen, der Gesellschaften und der Wissenschaften” betont wird: „Wenn wir unter Autonomie der irdischen Wirklichkeiten verstehen, daß die geschaf fenen Dinge und auch die Gesellschaften ihre eigenen Gesetze und Werte haben, die der Mensch schrittweise erkennen, gebrauchen und gestalten muß, dann ist es durchaus berechtigt, diese Autonomie zu fordern. Das ist nicht nur eine Forderung der Menschen unserer Zeit, sondern entspricht auch dem Willen des Schöpfers.“ 384 Das vierte und letzte Kapitel des ersten Teils betrachtet die Position der Kirche in der Gegenwart. Deutlich wird, dass die Kirche ihren Auftrag vor allem in der Verkündigung der christli chen Erlösungsbotschaft sieht, woraus der weltweite Missionsauftrag der Kirche resultiert. Daraus abgeleitet erwachsen der Kirche weitere Aufga ben: „Doch fließen aus eben dieser religiösen Sendung Auftrag, Licht und Kraft, um der menschlichen Gemeinschaft zu Aufbau und Festigung nach göttlichem Gesetz behilflich zu sein. Ja wo es nötig ist, kann und muß sie selbst je nach den Umständen von Zeit und Ort Werke zum Dienst an allen, besonders an den Armen, in Gang bringen, wie z. B. Werke der Barmher <?page no="147"?> Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes -Zweites Vatikanisches Konzil 1965 147 zigkeit oder andere dieser Art.“ 385 Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird den katholischen Laien besondere Beachtung zuteil, indem ihre eigene Kompetenz und Eigenverantwortlichkeit herausgestellt wird und sie zu Partizipation und Mitgestaltung einer Gesellschaft im christlichen Sinn aufgefordert werden; sie sind dazu berufen „[…] inmitten der menschli chen Schicksalsgemeinschaft, Christi Zeugen zu sein.“ 386 Im zweiten Hauptteil von Gaudium et spes, „Wichtigere Einzelfragen“, geht es zunächst um die „Die Förderung der Würde der Ehe und der Familie“ (Kapitel I) und die „Die Richtige Förderung des kulturellen Fortschritts“ (Kapitel II). Untersuchungsgegenstand von Kapitel III ist das Wirtschaftsle ben, wobei sich das Konzil in den wesentlichen Punkten auf die Sozialen zykliken beruft. Die Errungenschaften des wirtschaftlichen Fortschritts werden durchaus hervorgehoben, doch gleichzeitig davor gewarnt, diesen Fortschritt nicht als Selbstzweck, sondern im Dienst des Menschen stehend zu bergreifen. Der Tatbestand zunehmender sozialer Ungleichheit, einher gehend mit insbesondere einer Verschärfung der Notlage der Ärmsten, wird angesichts der Realisierung anhaltenden Wachstums kritisiert. Betrof fen sind in erster Linie die Entwicklungsländer, deren im Vergleich zu den Industrieländern sich immer gegensätzlicher entwickelte Lage eine Gefahr für den Weltfrieden darstellen kann. 387 Obwohl das Konzil die Problematik der unterentwickelten Länder anspricht, wird deren zentrale Bedeutung erst durch die folgende Sozialenzyklika Populorum progressio klargestellt. Das prinzipielle Recht auf Privateigentum wird vom Konzil als unbedingte Voraussetzung staatsbürgerlicher Freiheit gesehen, jedoch auch die mit dem Privateigentum einhergehende wesentliche soziale Seite berücksich tigt. Bei Vernachlässigung der sozialen Seite führe das Eigentum zu unge wünschten Folgen wie Raffgier, was nicht zuletzt auch das Risiko in sich berge, den Eigentumsgegnern einen Vorwand zu liefern, das Eigentums recht als solches in Frage zu stellen. 388 In der Diskussion um die im Wirtschaftsprozess eingesetzten Produktions faktoren wird der menschlichen Arbeit ein prioritärer Status eingeräumt: „Die in der Gütererzeugung, der Güterverteilung und in den Dienstleis tungsgewerben geleistete menschliche Arbeit hat den Vorrang vor allen <?page no="148"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 148 anderen Faktoren des wirtschaftlichen Lebens, denn diese sind nur werk zeuglicher Art.“ Die aktive Beteiligung der Arbeiter an der Unternehmens gestaltung wird ebenso eingefordert wie das Recht, sich gewerkschaftlich zusammenzuschließen und notfalls auch die Rechte der Arbeiter durch Streiks zu verteidigen. 389 Im vierten Kapitel des zweiten Teils von Gaudium in spes wird das „Leben in der politischen Gemeinschaft“ behandelt. Die Kirche dürfe hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit nicht mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden, da sie nicht an ein politisches System gebunden sei. 390 Kapitel V, „Die Förderung des Friedens und der Aufbau der Völkerge meinschaft“, beschließt den zweiten Teil der Pastoralkonstitution. Im Schlusswort wird noch einmal der Dialog angesprochen, den die Kirche allen Menschen anbietet: „Der Wunsch nach einem solchen Dialog, geführt einzig aus Liebe zur Wahrheit und unter Wahrung angemessener Diskreti on, schließt unsererseits niemanden aus, weder jene, die hohe Güter der Humanität pflegen, deren Urheber aber noch nicht anerkennen, noch jene, die Gegner der Kirche sind und sie auf verschiedene Weise verfolgen.“ 391 Zur Person: Papst Paul VI. Giovanni Battista Montini wird am 26. September 1897 in Concesio bei Brescia als Sohn eines Parlamentsabgeordneten und Anwalts geboren. Er besucht das Priesterseminar in Brescia und wird 1920 zum Priester geweiht. Im Anschluss studiert er in Mailand und Rom und promoviert in Recht und Theologie, bevor er an die päpstliche Diplomatenakade mie wechselt. Ab 1922 arbeitet Montini im päpstlichen Staatssekretariat, nach sei ner Ernennung zum Substituten 1937 wird er enger Mitarbeiter und Stellvertreter des Staatssekretärs Pacelli, dem späteren Papst Pius XII. Dieser befördert Montini 1952 zum Pro Staatssekretär und er nennt ihn 1954 zum Erzbischof von Mailand. 1958 erfolgt die Ernen nung zum Kardinal durch Papst Johannes XXIII. <?page no="149"?> Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 149 Papst Paul VI. Im Juni 1963 wird Kardinal Montini zum Papst gewählt und nimmt den Namen Paul VI. an. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt kün digt er die Fortsetzung des II. Vatikanischen Konzils an. Im An schluss an die letzte Sitzung des Konzils im Dezember 1965 beginnt Paul VI. mit der Umsetzung der Beschlüsse, wobei er die Kirche er folgreich durch eine Periode der Umwälzungen steuert. Eine Neue rung stellen auch die Auslandsreisen des Papstes dar, Paul VI. be sucht u. a. Israel, Indien, Uganda, Kolumbien und die Philippinen und spricht vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York und vor der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Am 6. August 1978 verstirbt Papst Paul VI. in Castel Gandolfo. 392 Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 Ab Februar 1965 greifen die USA direkt in den Vietnamkrieg ein. Wider stände formieren sich schnell. Noch im Herbst des Jahres werden in vielen US amerikanischen Städten sogenannte Friedensparaden abgehalten, zu regelrechten landübergreifenden Antikriegsdemonstrationen kommt es ab 1967. Nicht nur in den USA bilden sich Bürgerrechts und Friedensbewe <?page no="150"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 150 gungen. Im Kontext der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, den Welthandelsrunden, findet in den Jahren 1964 bis 1967 in Genf die Ken nedy Runde des Allgemeinen Zoll und Handelsabkommens (GATT) statt. 393 In den Verhandlungen wird immer mehr von einer Politik der Zoll senkungen Abstand genommen - die Zölle haben ohnehin ein relativ nied riges Niveau erreicht - und der Blick zunehmend auf die Internationalisie rung von Abkommen (Multilateralisierung) gerichtet. Auch der Begriff des Nord Süd Konflikts greift weiter um sich, und Vertreter der Entwicklungs ökonomik, allen voran der Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften von 1979, Theodore W. Schultz (1902-1998), propagieren Investitionen in das Humankapital in Form von Ausgaben in die Bildung (vor allem zur Vermittlung von Schreib und Lesefähigkeiten) und in die Gesundheit. Die Verbesserung des Humankapitals wird als das wirksamste Mittel zur Un terstützung der Menschen in den armen Ländern erachtet, insbesondere der im Agrarsektor der Entwicklungsländer Tätigen. Auch in der Kirche wird der wirtschaftlichen Entwicklung in diesen Län dern hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Mit der Enzyklika Populorum pro gressio (Über den Fortschritt der Völker), aus dem Jahre 1967, rückt die Armut in den Entwicklungsländern nun vollständig ins Zentrum der kirch lichen Soziallehre. Die soziale Frage ist inzwischen zu einem weltweiten Phänomen geworden. 394 In seiner Sozialenzyklika führt Paul VI. aus, dass eine eindeutige Verschärfung der Situation in den Entwicklungsländern in Form einer „Störung des Gleichgewichts“ stattgefunden hat. Die einen Länder erzeugen Nahrungsmittel im Überfluss, während andere Länder unter erheblichem Mangel zu leiden haben oder im Falle der Erwirtschaf tung ihrer allenfalls geringen Überschüsse auf keinerlei gesicherte Absatz möglichkeiten vertrauen können. Hier wird nicht zuletzt auch verdeutlicht, dass die Menschen zu ihrer Entfaltung neben nationaler Selbstständigkeit und persönlicher Freiheit auch der gesellschaftlichen und vor allem wirt schaftlichen Entwicklung bedürfen. 395 Aber auch das Verteilungsproblem in den Entwicklungsländern gilt es dringlich zu lösen, da in einigen Ländern ein „Skandal schreiender Ungerechtigkeit“ vorherrscht. Eine kleine Schicht genießt alle Vorteile der Zivilisation, während die restliche Bevölkerung ihr Dasein in Armut fristet. 396 <?page no="151"?> Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 151 Wissen: Personalität Zusammen mit Solidarität und Subsidiarität bildet die Personalität das dritte grundlegende Prinzip der katholischen Soziallehre. Wäh rend die Solidarität aus der Eigenschaft des Menschen als soziales Wesen entsteht, das nur mit anderen im mitmenschlichen Zusam menhalt lebt, woraus das gegenseitige Füreinandereintreten erfolgt, wird die Subsidiarität mit der Autonomie des Menschen als freies Wesen begründet, das in kleinen Einheiten, beginnend bei der Fami lie, eigenverantwortlich handeln kann und soll. Die Begründung der Personalität hingegen findet sich in der Würde des Menschen als vernunftbegabtes Wesen verankert. 397 Kardinal Joseph Höffner beschreibt die Personalität als Grundlage und Voraussetzung der sozialen Wesenslage des Menschen und als das der Soziallehre zugrunde liegende Menschenbild, das durch fol gende Aussagen charakterisiert werden kann: Jeder Mensch ist einmalig, unterscheidet sich und grenzt sich von jedem anderen Wesen ab. Durch seinen Verstand überragt der Mensch die Dingwelt, er ist fähig, „seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben“. Der Mensch besteht in sich selbst, er ist nicht Teil eines anderen oder von etwas anderem. Der Mensch ist Träger seines Denkens, Handelns und Unterlas sens. Alle Taten eines Menschen sind seine Taten, unberührt von einer zeitlichen Distanz dieser Taten. Durch seine Willensfreiheit ist der Mensch „Herr seiner selbst“, auch wenn er durch die Umwelt in vielfacher Weise beeinflusst wird. Der Mensch ist für seine Taten und Entscheidungen selbst ver antwortlich. <?page no="152"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 152 Der Mensch ist Träger eines Gewissens, in ihm lebt die vorgege bene Norm eines sittlich verpflichtenden „Du sollst“ oder „Du sollst nicht“. Die Aspekte der Freiheit, der Verantwortung und des Gewissens lassen den Personenkern „bei sich allein“, sodass Einsamkeit ein Grunderlebnis des Menschen ist. Der Mensch ist sich seines Fremdursprungs bewusst. Während er für seine Taten selbst verantwortlich ist, bezieht sich diese Ver antwortung nicht auf seine Existenz. Sein Dasein verdankt er der „schenkenden Liebe Gottes“, und er weiß zugleich um die „Vor läufigkeit seines irdischen Lebens“. Schließlich ist der Mensch „von seinem Ursprung her“ zur Ge meinschaft und zum Dialog mit Gott aufgerufen. 398 Personalität ist eine Ausdrucksform des personalen Selbstbewusst seins, die durch Beziehungen zu und Begegnungen mit anderen ent steht. Indem es dem Menschen gelingt, über sich hinauszuwachsen, wird er zu dem, der er sein soll, die Persönlichkeit beginnt, sich frei zu entfalten. Dieses Menschbild führt zur Betonung der menschli chen Würde in der katholischen Soziallehre und zur Forderung nach der vollen Entfaltung der menschlichen Person. 399 Zur Lösung der sozialen Probleme in den Entwicklungsländern reichen die karitativen Bemühungen einzelner Personen oder einzelner Institutionen einfach nicht aus, es bedarf eines weltweiten, gemeinsamen Handelns und einer klaren Konzeption. Und bei der Suche nach Lösungen müssen nicht nur die rein ökonomischen Aspekte Berücksichtigung finden - Entwick lung sei schließlich mehr als Wirtschaftswachstum -, sondern es seien die gesamten Entwicklungsmöglichkeiten des Einzelnen mit einzubeziehen. Paul VI. beruft sich hier auf den französischen Sozialwissenschaftler und Dominikaner Louis Joseph Lebret (1897-1966), einem der Autoren der pas toralen Konstitution Gaudium et spes und einflussreicher Ideengeber bei Populorum progressio, indem er aus dessen Buch Dynamique conrète du dévelo <?page no="153"?> Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 153 ppement, Paris 1961, zitiert: „Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschli chen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit.“ 400 Den Menschen in seinem ganzen Wesen zu begreifen heißt auch, ihn in der ihm von Gott zugewiesenen Aufgabe und im Rahmen der ihm von Gott gegebenen Möglichkeiten zu akzeptieren, ihn sich entwickeln und entfalten zu lassen, ihn zu unterstützen. Dies schließt allerdings nicht ein, die Ver antwortung für sein Tun zu übernehmen, denn dafür und für seine Fort schritte, Erfolge, aber auch sein Versagen ist er selbst verantwortlich, daran kann er wachsen und sich vervollkommnen. Da der Mensch ein Mitglied der Gemeinschaft und in letzter Konsequenz der ganzen Menschheit ist, obliegt ihm auch die Verpflichtung, „zur vollen Entwicklung der ganzen menschlichen Gesellschaft beizutragen“, was Anstrengungen zur erfolgs orientierten wirtschaftlichen Entwicklung ebenso einschließt wie die Be rücksichtigung entstehender Konsequenzen des eigenen Handelns für an dere, die Umwelt oder die Interessen zukünftiger Generationen. 401 Wachs tum und Entwicklung können sich dabei als Fluch und Segen gleicherma ßen herausstellen. Fluch, wenn sie „zu maßloser Gier führen, zum Verlan gen nach immer mehr Besitz und zum Streben nach immer größerer Macht“, Segen, wenn sie darauf gerichtet sind, das Lebensnotwendige zu besitzen, soziale Missstände zu überwinden, das Wissen zu erweitern und Bildung zu erwerben. 402 Unter Berufung auf das Buch Genesis 1, 28, „Erfüllt die Erde und macht sie euch untertan“, gilt der Kirche die gesamte Schöpfung als in die Hände des Menschen gegeben, die Erde ist für den Menschen da. Unter dieser Voraus setzung stellt die Erde jedem Menschen die Mittel für seine Existenz und seine Entwicklung bereit, worin Paul VI. das Recht des Menschen begrün det sieht, „auf ihr das zu finden, was er nötig hat“. 403 Mit Verweis auf das II. Vatikanische Konzil wird das „Grundgesetz“ des Zugriffs auf die irdischen Güter und der Verteilung unter den Menschen angeführt: „Gott hat die Erde mit allem, was sie enthält, zum Nutzen für alle Menschen und Völker bestimmt; darum müssen diese geschaffenen Güter in einem billigen Ver <?page no="154"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 154 hältnis allen zustattenkommen, dabei hat die Gerechtigkeit die Führung, Hand in Hand geht mit ihr die Liebe.“ 404 Alle anderen Rechte, wie das Ei gentumsrecht oder der freie Tausch, sind dem „Grundgesetz“ unterzuord nen, da in ihm der ursprüngliche Sinn solcher Rechte liege. Bekräftigt wird dies mit einem Zitat des heiligen Ambrosius zum Verhältnis der Besitzen den gegenüber den Notleidenden: „Es ist nicht dein Gut, […] mit dem du dich gegen den Armen großzügig weist. Du gibst ihm nur zurück, was ihm gehört. Denn du hast dir herausgenommen, was zu gemeinsamer Nutzung gegeben ist. Die Erde ist für alle da, nicht nur für die Reichen.“ 405 Diese Einschränkung des Eigentumsrechts, die selbst den Einsatz des In struments der Enteignung legitimiere, begründet der Papst abermals mit Hinweis auf das Konzil. Demnach kann eine Enteignung erfolgen, wenn das Eigentum - gemeint ist insbesondere der Grundbesitz - zu groß ist, in zu geringem Ausmaß, überhaupt nicht oder erfolglos genutzt wird, wenn die Bevölkerung durch die Konzentration des Eigentums Not leidet, die Interessen des Landes Schaden nehmen oder das Gemeinwohl beeinträch tigt wird. Eigentum dürfe weder dem „willkürlichen Belieben der Men schen“ noch der „egoistischen Spekulation“ überlassen werden, und auch die Kapitalflucht ins Ausland wird als offensichtliches Unrecht beklagt. Als irrige Vorstellungen werden dargelegt: Gewinnstreben als eigentlicher Motor des wirtschaftlichen Fortschritts, Wettbewerb als oberstes Gesetz der Wirtschaft, Eigentum an den Produktionsmitteln als ein absolutes Recht, dem weder Schranken noch Verpflichtungen auferlegt sind. Die Kritik richtet sich allerdings nicht gegen den wirtschaftlichen und industriellen Fortschritt, sondern gegen die Begleiterscheinungen und den ungehemm ten Liberalismus, der zu einer „Abart“ des Kapitalismus führe. 406 Paul VI. ruft zu zügigem und koordiniertem Vorgehen gegen die internati onalen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten auf und mahnt ebenfalls zur Besonnenheit, da unbedachte und übereilte Reformen soziale Missstände verschlimmern und letztlich sogar zu einem Rückschritt führen könnten. Auch warnt er davor, extremen sozialen Ungerechtigkeiten und Missstän den mit Gewalt zu begegnen, da Gewalt meistens nur neues Unrecht her vorrufe. Den Mechanismus des freien Wettbewerbs hält er für ungeeignet, <?page no="155"?> Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 155 den Entwicklungsfortschritt in einem Land zu garantieren. Das Risiko, die Reichen und Starken durch den Wettbewerbsprozess noch stärker zu för dern und das Elend der Unterdrückten noch härter werden zu lassen, wird als zu hoch erachtet. Um die Lücke zwischen den entwickelten und weni ger entwickelten Ländern zu schließen, werden gut koordinierte Program me zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Entwick lungsländer empfohlen, die den sozialen Fortschritt ebenso berücksichtigen wie den materiellen. Eine genaue Ausgestaltung solcher Programme wird in der Enzyklika nicht vorgenommen, stattdessen finden sich Gedanken und Leitvorstellungen grundlegender Art, die bei der Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollten. So steht an oberster Stelle eines jeden Programms, das auf die Steigerung der Produk tion in einem Land zielt, der Grundsatz, dass dieses nur insoweit Berechti gung hat, als es dem Menschen dient. Der Einsatz auch moderner Techno logien schütze nicht vor Fehlern, wie auch der Liberalismus zu Fehlent wicklungen führe. Und weiter dürfe wirtschaftlicher Fortschritt nur in sei ner Abhängigkeit vom sozialen Fortschritt gesehen werden, was sich etwa am Beispiel der Bildung deutlich zeige. 407 Zitat Wirtschaft und Technik erhalten ihren Sinn erst durch den Menschen, dem sie zu dienen haben. Und der Mensch ist nur in dem Maß wahrer Mensch, als er, Herr seiner Handlungen und Richter über ihren Wert, selbst der Meister seines Fortschritts ist, in Übereinstimmung mit seiner Natur, die ihm der Schöpfer gegeben hat und zu deren Möglichkeiten und Forderungen er in Freiheit sein Ja sagt . 408 Angesichts einer steigenden Weltbevölkerung, insbesondere auch eines bereits in den 1950er und 1960er Jahren historisch beispiellosen Ausmaßes, mit dem die Bevölkerungen der Entwicklungsländer gewachsen sind, 409 sowie der damit einhergehenden zunehmenden Kluft zwischen Arm und Reich, ist die Zukunft der menschlichen Zivilisation in steigendem Maß von der solidarischen Entwicklung der Menschheit abhängig. Hieraus leitet Paul VI. eine Pflicht der reichen Völker ab, den Entwicklungsländern zu <?page no="156"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 156 helfen und zu einer höheren sozialen Gerechtigkeit beizutragen. Eine Un terstützung der wirtschaftlich schwachen durch die mächtigen Staaten helfe auf dem Weg zu einer menschlicheren Welt für alle, in der alle geben, aber auch empfangen, „ohne daß der Fortschritt der einen ein Hindernis für die Entwicklung der anderen ist“. 410 Vorteile, die ein Land etwa aus hohem technischem Fortschritt erzielt, sollen entsprechend auch anderen Ländern (gemeint sind die Entwicklungsländer) zugutekommen und nicht die Dis krepanz zwischen den Ländern erhöhen. In diesem Zusammenhang kann der Kampf gegen Elend und Hunger nur einen ersten Schritt auf dem Weg bedeuten, eine Welt entstehen zu lassen, in der jeder Mensch diskriminie rungsfrei, d. h. ohne Unterschied seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, ein „volles menschliches Leben“ führen kann, in dem der Begriff Freiheit mehr als nur eine Worthülse ist. Die Solidarität unter den Ländern als eine Pflicht legt insbesondere den reichen Ländern das Erbringen von Opfern auf, etwa in Form von Steuern zur Finanzierung der Entwicklungshilfe oder höherer Preise für Importgüter, um den Erzeugern angemessene Preise garantieren zu können: 411 Zitat Der Überfluß der reichen Länder muß den ärmeren zustatten kommen. Die Regel, die einmal zugunsten der nächsten Angehörigen galt, muß heute auf die Gesamtheit der Weltnöte angewandt werden. Die Reichen haben davon den ersten Vorteil. Tun sie es nicht, so wird ihr hartnäckiger Geiz das Ge richt Gottes und den Zorn der Armen erregen, und unabsehbar werden die Folgen sein. Würden sich die heute blühenden Kulturen in ihrem Egois mus verschanzen, so verübten sie einen Anschlag auf ihre höchsten Werte; den Willen, sich durch Leistungen anzureichern, opferten sie der Gier, mehr zu haben. 412 Zur praktischen Durchführung der Unterstützung armer Länder setzt Paul VI. auf Hilfsprogramme, die durch einen „Weltfonds“ finanziert werden sollen. Ein solcher Fonds könnte egoistischen Interessen und Rivalitäten der Geberländer entgegenwirken und durch Einsparungen bei den Rüs tungsausgaben finanziert werden. Daneben werden bilaterale und multila <?page no="157"?> Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 157 terale Hilfen als notwendig und möglich angesehen, wobei der Bezug zum internationalen Fonds das naturgemäß vorhandene Misstrauen gegenüber solchen Hilfen verringern könnte. Ein gut koordinierter Fonds würde die Effizienz der Hilfe vergrößern und der Mittelvergeudung entgegensteuern. In diesem Sinne ruft Papst Paul VI. zu einem unverzüglichen internationa len Dialog auf, bei dem die Geber und Nehmerländer dringend gemein same Lösungen entwickeln müssten, denn schließlich gehe es um nichts Geringeres als „den Frieden der Welt“. 413 Das Vorhandensein von sozialer Gerechtigkeit gilt als entscheidend für den Erfolg der Hilfsbemühungen. Nur Handelsbeziehungen, die unter gerech ten und fairen Bedingungen ablaufen, bei denen angemessene Löhne und Preise bezahlt werden, sind sozial gerecht. Ungerechte und schwankende Handelsbeziehungen zwischen den reichen und armen Ländern können hingegen die Hilfsbemühungen zunichtemachen. Paul VI. überträgt die Aussagen Papst Leos XIII. aus der Enzyklika Rerum novarum über den ge rechten Lohn auf die Gerechtigkeit internationaler Handelsbeziehungen: Das Einverständnis zwischen den Beteiligten allein reiche nicht aus, um die Gerechtigkeit eines Vertrags zu gewährleisten. Oftmals befinden sich die Vertragspartner in einer ungleichen Situation, in der die Benachteiligten mangels Alternative gezwungen sind, sich auf Abschlüsse einzulassen, die unter gleich starken Partnern niemals Akzeptanz gefunden hätten. Die so entstehenden Preise können also auch dann ungerecht sein, wenn sie unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs zustande gekommen sind. 414 Ein weiteres Problem des internationalen Handels entsteht aus der großen Diskrepanz der Produktionsniveaus zwischen armen und reichen Staaten. Die Industrieländer exportieren überwiegend Fertigprodukte. Durch tech nische Innovationen oder Produktdifferenzierung lassen sich die Wert schätzung für die eigenen Produkte und damit auch die Preise und Ab satzmöglichkeiten steigern. Dagegen ist der überwiegend von Agrarpro dukten geprägte Export der Entwicklungsländer starken und kaum beein flussbaren Schwankungen ausgesetzt. Für die Entwicklungsländer ergeben sich daraus viele Schwierigkeiten, allen voran die zu geringen Exporterlöse, um ihre Haushaltsdefizite ausgleichen und ihre Entwicklungspläne finan <?page no="158"?> Wohlfahrtsstaat, Marktwirtschaft, globale Herausforderungen 158 zieren zu können. Die Konsequenzen sind absehbar: „Die armen Völker werden dabei immer ärmer, die reichen immer reicher.“ 415 Der freie Handel zwischen den Industrieländern bringe diesen deutliche Vorteile, vor allem dann, wenn „es sich um Partner in nicht allzu ungleicher wirtschaftlicher Lage handelt“ 416 . Hierdurch würden Innovationen beför dert und Anstrengungen belohnt, was innerhalb der Industrieländer im Übrigen als gerecht empfunden werde. Dagegen scheint das Prinzip des freien Wettbewerbs im Handel zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungsländern überaus fragwürdig. Die Fähigkeit des reinen Marktmechanismus wird bezweifelt, im Falle ungleicher Bedingungen zwischen Ländern Preise zu finden, die für beide Seiten als zufriedenstel lend, akzeptabel oder gar als gerecht bezeichnet werden können. Zwischen den entwickelten Volkswirtschaften würden sogar Vorkehrungen getroffen, ihre Agrarsektoren durch Subventionen zu schützen und auf gemeinsamen Märkten mittels geeigneter Instrumente der Finanz , Steuer und Sozialpoli tik die Wettbewerbspositionen untereinander zu harmonisieren. Man be mühe sich also, die durch den Wettbewerb entstehenden Härten mithilfe einer entsprechenden Wirtschaftspolitik zu vermeiden. Mit Blick auf die Entwicklungsländer, zu denen ein weitaus größeres Gefälle und ein, schon allein aus Gründen der Menschlichkeit, weitaus dringender Bedarf zum Ausgleich bestehen, scheinen diese Erkenntnisse ausgeblendet. Paul VI. mahnt, hier nicht mit zweierlei Maß zu messen und das, was unter den hoch entwickelten Ländern gelte, auch im Verhältnis zwischen den Indust rie und den Entwicklungsländern gelten zu lassen. Folglich könne soziale Gerechtigkeit im Rahmen des freien Wettbewerbs nur unter Partnern statt finden, zwischen denen zumindest eine gewisse Gleichheit der Chancen besteht. Dies bedeutet nichts anderes, als den Wettbewerb in Bezug auf die Entwicklungsländer zu begrenzen, indem beispielsweise internationale Abkommen getroffen werden, die Preise und Mengen für Güter aus den Entwicklungsländern regeln oder im Aufbau befindliche Industrien schüt zen. Solche Hilfe hätte unmittelbare und dauerhafte Wirkung. Über diese die internationalen Beziehungen betreffenden Ausführungen hinausge hend, appelliert Paul VI. direkt an die Verantwortungsträger in den Indust rienationen. Während in den Industrieländern zu beobachten ist, dass Un <?page no="159"?> Populorum progressio - Papst Paul VI. 1967 159 ternehmer und Manager an ihren Heimatstandorten immer mehr ihrer sozialen Verantwortung gerecht würden, betrieben sie „in den Entwick lungsländern ihre Geschäfte nach den unmenschlichen Grundsätzen des krassen Eigennutzes“, anstatt „als Initiatoren des sozialen Fortschritts und des menschlichen Aufstiegs zu wirken“. 417 Zum Abschluss von Populorum progressio hebt Paul VI. unter der Über schrift „Entwicklung, der neue Name für Friede“ die Bedeutung übergro ßer Unterschiede zwischen den Nationen für die Gefährdung des Weltfrie dens hervor und leitet daraus die Notwendigkeit weiterer wirtschaftlicher und sozialer Fortschritte in den ärmeren Länder ab. In diesem Zusammen hang werden die Entwicklungsländer als „Baumeister ihres eigenen Fort schritts“ selbst aufgefordert, auf dem Wege gegenseitiger Unterstützung die Verbesserung der eigenen Situation voranzutreiben. Weiterhin aber sollte auf internationaler Ebene allmählich eine „Welt umfassende Autori tät“ mit der Aufgabe eingerichtet werden, die Völker einander näherzu bringen. Eindringlich mahnt der Papst, an die Verantwortung aller Men schen appellierend und auf das Schicksal der vielen in erdrückender Not lebenden Menschen hinweisend, die Entwicklungsprobleme der armen Länder endlich anzugehen. 418 <?page no="161"?> IV. Wirtschaftssysteme in der Krise Die Stagnation der 70er- und 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts In den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts tritt nahezu überall auf der Welt, mit Ausnahme einiger asiatischer Länder, eine Phase der wirt schaftlichen Stagnation ein. Während das weltweite Pro Kopf Einkommen zwischen 1950 und 1973 um durchschnittlich 3,4 Prozent im Jahr anstieg, ist in der Zeit von 1973 bis 1987 ein Rückgang von 0,1 Prozent pro Jahr zu verzeichnen. In den OECD Staaten fällt der Rückgang weniger dramatisch aus, von 3,3 Prozent zwischen 1950 und 1973 auf 1,7 Prozent zwischen 1973 und 1987. 419 Die Arbeitslosigkeit in den OECD Ländern ist ab 1950 konstant niedrig und liegt 1973 noch bei 2,6 Prozent, steigt dann aber stetig bis 1983 auf 7,8 Prozent an. Während die Inflationsrate in den OECD Ländern in den 1950er und 1960er Jahren durchschnittlich etwa vier Prozent beträgt, wächst sie auf über 13 Prozent im Jahr 1973. 420 Aber auch die Probleme der unterentwickelten Länder verschärfen sich. Hatte sich das Einkommens verhältnis zwischen den reichsten und ärmsten Ländern in der Wachs tumsphase von 1950 bis 1973 von 15: 1 auf 13: 1 reduziert, steigt es danach wieder stetig an und erreicht 1998 einen Wert von 19: 1. 421 Vor allem zwei externe Schocks belasten die Weltwirtschaft zu Beginn der 1970er Jahre: Im August 1971 erklärt der amerikanische Präsident Richard Nixon die Konvertierbarkeit des Dollars in Gold für beendet. Hintergrund sind hohe Inflationsraten in den USA, Zahlungsbilanzprobleme, ein starker Rückgang der amerikanischen Goldreserven und große spekulative Kapi talbewegungen. Damit entfällt ein zentrales Element des Bretton Woods Systems, das schließlich 1973 abgeschafft wird. Die monetäre Säule der stabilen Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit existiert nicht mehr. Hinzu kommt die erste Ölpreiskrise, nachdem die OPEC ihre Ölförder menge im Herbst 1973 um etwa fünf Prozent drosselt. Der Ölpreis steigt von einem durchschnittlichen Preis von 3,22 US Dollar im Jahr 1972 auf <?page no="162"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 162 12,52 US Dollar im Jahr 1974 (in heutigen Preisen entspricht dies einer Stei gerung von ungefähr 18 auf nahezu 60 US Dollar pro Barrel, ein Preis, der fast 20 Prozent über dem von Anfang 2015 läge). 422 Die Wirtschaftspolitik vieler Länder verändert sich grundlegend, denn angesichts der hohen Inflationsraten, massiv steigender Importpreise - auch durch den Ölpreisschock bedingt - und der Aufhebung der festen Wechselkurse steigt die Furcht vor Hyperinflation und Zahlungsschwierig keiten. Die Zielsetzungen von Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum erscheinen noch als weniger problematisch, da das Vertrauen in die Leis tungskraft der vorherrschenden keynesianischen Lehre, der Staat könne mit relativ einfachen Mitteln für Wachstumsimpulse und auf diesem Wege für ein hohes Beschäftigungsniveau sorgen, vielerorts noch ungebrochen ist. Jedoch mehren sich die Zweifel daran zunehmend. Der US Ökonom Milton Friedman (1912-2006, Nobelpreis 1976) wird zum einflussreichsten Kritiker der These von via Staatsnachfrage generiertem Wirtschaftswachstum, er vertritt die Idee einer freien Marktwirtschaft mit minimalen staatlichen Interventionen. Neben Friedmans Monetarismus entwickelt sich um den US Ökonomen Robert E. Lucas (geb. 1937, Nobelpreis 1995) und seine The orie der rationalen Erwartungen die „neue klassische Makroökonomie“. Er untersucht auch die Frage, warum aus den wirtschaftlich starken Staaten nicht mehr Kapital in die Entwicklungsländer fließt, da die Kapitalintensität (eingesetztes Kapital pro Arbeitskraft) doch dort viel niedriger ist und sich mit zusätzlich investiertem Kapital eigentlich höhere Erträge erzielen lassen müssten, der Wettbewerbsvorteil also viel größer ist (sogenanntes Lucas Paradoxon). Sowohl im Monetarismus als auch in der Theorie der rationa len Erwartungen werden jedoch, wenn auch in modernisierter Form und um eine Reihe neuer Aspekte ergänzt, typische wirtschaftspolitische An sichten der klassischen Volkswirtschaftslehre vertreten, wie etwa die Über zeugung von der effektiven Wirkungsweise des Preismechanismus. Der Keynesianismus, von dem man zuvor annahm, er hätte die klassische The orie abgelöst, gerät mehr und mehr in eine defensive Position. James Tobin, einer der herausragende Vertreter des Keynesianismus in dieser Zeit, kon zediert, dass es aufgrund der fehlenden mikroökonomischen Fundierung <?page no="163"?> Die Stagnation der 70er- und 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts 163 der keynesianischen Makroökonomie zu falschen Prognosen gekommen sei. 423 Das Anwendungsfeld der mikroökomischen Analyse erweitert der US amerikanische Ökonom Gary S. Becker (Nobelpreis 1992) auf weite Berei che des menschlichen Verhaltens und damit auf Gebiete, die zuvor anderen Disziplinen wie der Soziologie, Kriminologie oder Politologie vorbehalten waren. Sein Hauptwerk, Der ökonomische Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens, erscheint 1976. Eine umfassende Interpretation des Nutzen und Wohlfahrtbegriffs ist die Voraussetzung für Beckers Theorie, nicht nur monetär bewertbare, zumeist materielle Güter bestimmen die Wohlfahrt des Individuums, sondern auch weiche Faktoren wie Liebe, Anerkennung, Freizeit und Entspannung, selbst ein gutes Gewissen könne für den Einzel nen von nutzenstiftender Wirkung sein. Aus dieser Perspektive erscheint Becker das menschliche Verhalten als eine Menge rationaler Wahlhandlun gen unter Einbeziehung von Nebenbedingungen, die durch die den Indivi duen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen wirksam sind. Anders ausgedrückt, der Mensch wägt in allen Lebensbereichen Vor und Nachteile ab, um eine Entscheidung zu treffen, die ihm den größtmöglichen Nutzen erbringt. Dieses Handlungsschema wird in seiner Anwendung über den typisch ökonomischen Marktprozess hinaus erweitert und um fasst letztlich die gesamte menschliche Gesellschaft. Somit werden auch Staat und Politik von Eigennutz maximierenden Einzelpersonen geleitet, und auch der Wohlfahrtsstaat kann durch Einzelne, vor allem aber durch Zusammenschlüsse in Form von „pressure groups“, als Instrument zur Erhöhung des eigenen Nutzens und zum Schaden für andere gebraucht werden. 424 Die Theorien von Gary S. Becker beeinflussen die weitere Ent wicklung der ökonomischen Theorie erheblich. Die Anwendung ökonomi scher Analysemethoden auf nicht wirtschaftliche Fachgebiete führt dazu, dass sich die Wirtschaftswissenschaften immer weniger über die Wirtschaft als ihren Untersuchungsgegenstand als vielmehr über die angewandte Methodik definiert. Im Jahr 1968 publiziert der amerikanische Mikrobiologe und Ökologe Gar rett Hardin (1915-2003) den Aufsatz The Tragedy of the Commons, der zum <?page no="164"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 164 Ausgangspunkt vielfältiger Überlegungen in der ökonomischen Theorie wird. Im Kern greift Hardin das von dem englischen Ökonomen William Lloyd im 19. Jahrhundert beschriebene Problem auf, dass in vielen engli schen Dörfern von den Bewohnern gemeinsam genutzte Wiesen überwei det wurden, weil die Bewohner ihre Schafe einfach in zu großer Zahl auf das Gemeineigentum „Wiese“ trieben und es dadurch letztlich beschädig ten. Die eigentliche Tragik oder das Trauerspiel der Allmende besteht darin, dass die Dorfbewohner an sich „Gutes“ wollen, dieses aber durch ihr Tun (unbeabsichtigt) beeinträchtigen. Der Grund liegt vor allem darin, dass sie beim Gemeineigentum nicht umfänglich für die Kosten ihres eigenen Han delns aufkommen müssen. Beschränkte Ressourcen, auf die der Mensch uneingeschränkt Zugriff hat, werden der maximalen Ausbeutung ausge setzt. Die Freiheit in der Gemeinschaft leitet in ihren Ruin, so Hardins Grundbotschaft. Weitergehende Überlegungen zu Fragen der globalen Ressourcennutzung führen Hardin schließlich zur Forderung auch nach einer globalen Geburtenkontrolle, um dem Problem der Überbevölkerung und der damit verbundenen übersteigerten Nutzung natürlicher Ressour cen wirkungsvoll zu begegnen. 425 Gegen letztere Forderung wenden sich die Sozialenzykliken spätestens mit Sollicitudo rei socialis (1987) von Johan nes Paul II. Andere Lösungen, wie etwa die Regelung der Nutzung von öffentlichem Eigentum über dafür eigens eingerichtete verantwortliche Institutionen, ein Vorschlag, der prominent von der Politikwissenschaftle rin, Umwelt und Institutionenökonomin Elinor Ostrom (1933-2012, No belpreis 2009) gemacht wird, erreichen die breite wirtschaftswissenschaftli che Diskussion frühestens 20 Jahre später. Der Harvard Ökonom und Philosoph Amartya Sen (geb. 1933, Nobelpreis 1998) veröffentlicht insbesondere in den 1980er und 1990er Jahren viel beachtete Schriften zur Ungerechtigkeit, Ungleichheit, Armut und allge mein zu den Theorien von wirtschaftlicher Entwicklung, Wohlfahrt und kollektiven Entscheidungen. Er vertritt Thesen, nach denen etwa die Le bensqualität in erster Linie von anderen Werten als der Einkommenshöhe und Einkommensverteilung abhängt und ein unterdrücktes und unfreies Leben auch unter auskömmlicher materieller Ausstattung stattfinden kann. Er nennt die Herstellung von echten Verwirklichungschancen und indivi <?page no="165"?> Die Stagnation der 70er- und 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts 165 duellen Freiheiten als Mittel der ersten Wahl zur Verbesserung der Situati on der Entwicklungsländer (mehr Chancen und Freiheiten sind Ursache und nicht Folge von steigender Wirtschaftskraft). Um dies zu erreichen und die bestehenden sozialen Ungleichheiten weltweiten Ausmaßes zu verrin gern, bedarf es einer auf sozialen Konsens ausgerichteten Politik, an der teilzunehmen alle Beteiligten zum aktiven Mittun aufgefordert sind. Die wirtschaftlichen Probleme der westlichen Industrienationen scheinen in den Staaten des Ostblocks unbekannt. Offiziell gibt es dort weder Inflation noch Arbeitslosigkeit. Inflation wird aufgrund der staatlichen Preisfestset zung nicht ausgewiesen, ebenso wenig Arbeitslosigkeit, die aufgrund der zentralen Planung und Stellenzuweisungen statistisch nicht auftaucht. Die hohen Ineffizienzen des Systems werden auf diese Weise verschleiert. Das jährliche Pro Kopf Einkommen wächst in der Sowjetunion in der Zeit von 1973 bis 1990 nur um durchschnittlich 0,74 Prozent pro Jahr. Die anderen osteuropäischen Länder weisen sogar eine jährliche Wachstumsrate von nur 0,51 Prozent auf. 426 Hinzu kommen die immensen Rüstungsausgaben während des Kalten Krieges, die von den USA wesentlich einfacher gemeis tert werden können, schließlich beträgt das Volkseinkommen der USA im Jahr 1990 ca. 7.395 Milliarden US Dollar, das Volkseinkommen der Sowjet union lediglich 665 Milliarden US Dollar und somit weniger als die Hälfte des deutschen Volkseinkommens von 1.460 Milliarden US Dollar. 427 Am 12. November 1968 spricht der Parteichef der sowjetischen KPdSU, Leonid Breschnew, auf einer Rede vor der Polnischen Vereinigten Arbei terpartei davon, dass die Souveränität der sozialistischen Ostblockstaaten dort ihre Grenze hat, wo das Interesse der sozialistischen Gemeinschaft gefährdet ist. Die sowjetische Außenpolitik der nächsten Jahrzehnte trägt die Prägung dieser sogenannten Breschnew Doktrin. Mit ihr wird im Nachhinein das militärische Eingreifen der Sowjetunion im Prager Frühling im August 1968, aber ebenso der militärische Einsatz in Afghanistan 1979 gerechtfertigt, sie minimiert die Hoffnungen oppositioneller Gruppen in den Ostblockstaaten auf Reformerfolge. Erst 1980/ 81 wird in Polen die Ge werkschaftsbewegung Solidarno gegründet, die erneut öffentlich politi <?page no="166"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 166 sche Veränderungen fordert. Johannes Paul II. bezeichnet sie später als den Ausgangspunkt für die Umwälzungen in Osteuropa. Die Sozialpolitik der BRD seit den 1970er-Jahren Die gut zwei Jahrzehnte des Wirtschaftswachstums ermöglichen in der Bundesrepublik Deutschland ein bis dahin unerreichtes Niveau an sozialer Sicherung und Arbeitnehmerschutz, einhergehend mit der Stärkung und Ausweitung des Staates in seiner Rolle als sozial Verantwortlichem. Der Staat befindet sich in einem Spannungsfeld, einerseits für die Sicherung von ökonomischer Leistungsfähigkeit durch Aufrechterhaltung möglichst weit gehender kompetitiver Strukturen Sorge zu tragen und andererseits das soziale Netz mit der damit faktisch einhergehenden interventionistischen Ausweitung aufzuspannen oder gar ständig zu vergrößern. Mit der kon junkturellen Abkühlung seit Mitte der 1970er Jahre treten jedoch Zweifel an der Finanzierung des bislang erreichten sozialen Absicherungsniveaus auf. Die Expansion der sozialstaatlichen Maßnahmen, wie sie seit den 1950er Jahren stattfand, wird zunächst gestoppt. Die gesetzliche Rentenversiche rung gerät, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, in immer neue Finanzierungsengpässe, die Ausgaben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung steigen enorm, und die Zuwachsra ten bei den Gesundheitsausgaben geraten außer Kontrolle. Erstmals wer den Forderungen nach einer Wende in der Sozialpolitik laut. Die Frage entsteht, ob durch ein weiteres Mehr an Sozialem die wirtschaftliche Leis tungsfähigkeit gefährdet wird bzw. wie viel Soziales die ökonomische Leis tungsfähigkeit erlaubt. Bereits die sozialliberale Regierung beginnt in den 1970er Jahren mit Ein schränkungen der Sozialleistungen und bremst im Jahr 1975 den langfristi gen Expansionstrend bei den Sozialausgaben. Ende der 1970er und zu Beginn der 1980er Jahre setzt eine die Sozialpolitik beherrschende Politik der Kostendämpfung ein. Die Sozialausgaben steigen zwar auch in den Jahren des stark verlangsamten Wachstums, die jährlichen Zuwachsraten werden allerdings zunehmend dem Wachstum des Sozialprodukts ange passt. Diese Konsolidierungspolitik wird in den 1980er Jahren von der <?page no="167"?> Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 167 christlich liberalen Koalition zunächst fortgesetzt, mündet aber mit der konjunkturellen Belebung in einer differenzierten Reformgesetzgebung, bei der Einschränkungen und gezielte Ausweitungen nebeneinanderstehen. In diesem Zusammenhang bilden die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Versuch einer finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Renten und Krankenversicherung und die Familienpolitik die Schwerpunkte der sozi alpolitischen Gestaltung. Die Arbeitslosigkeit wird mithilfe von Arbeitsbe schaffungsmaßnahmen, mit verstärktem Engagement bei der Berufsbil dung, durch das Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand von 1984 und durch das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 zu bekämpfen versucht. Konsolidierungsbemühungen zur Be grenzung der Kostenexpansion in der gesetzlichen Renten und Kranken versicherung führen zu den in den Jahren 1988, 1992 und 1997 erlassenen Gesundheitsreformgesetzen sowie zum 1989 verabschiedeten und im Jahr 1992 in Kraft getretenen Rentenreformgesetz. Mit dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs , Wirtschafts und Sozial union vom Mai 1990 und der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 tritt das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland auch in den Gebieten der ehemaligen DDR in Kraft, womit umfassende Transferleistungen in die ostdeutschen Bundesländer notwen dig werden. Seit 1992 zwingen die anhaltenden finanziellen Belastungen durch den wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der neuen Bundesländer und die zunehmende Belastung durch die steigende Arbeitslosigkeit zu umfangreicheren Sparmaßnahmen. Trotz Kürzung zahlreicher Sozialleis tungen, insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik, gelingt es nicht, einen weiteren Anstieg der gesamten Sozialausgaben zu verhindern. Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 Papst Johannes Paul II. hat insgesamt drei Sozialenzykliken verfasst, von denen die erste unter dem Titel Laborem exercens (Über die menschliche Arbeit) zum 90. Jahrestag der Enzyklika Rerum novarum im Jahr 1981 veröf fentlicht wird, die zweite und dritte, Sollicitudo rei socialis und Centesimus annus, erscheinen 1987 bzw. 1991. Im Mittelpunkt der Enzyklika steht der <?page no="168"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 168 arbeitende Mensch. Die Schrift beginnt mit einem Ausblick auf die gegen wärtigen und zukünftigen Herausforderungen wie Automatisierung, höhe re Energie und Rohstoffpreise und das Problem der Umweltverschmut zung. Vor allem aber wird der von den Entwicklungsländern zunehmend eingeforderte „gebührende Platz unter den Nationen“ diskutiert. Die wach sende Bedeutung der Entwicklungsländer im internationalen Handel er fordere, so der Papst, eine Neuordnung der bestehenden Wirtschaftsstruk turen, als deren Folge sich in den entwickelten Ländern verlangsamtes Wirtschaftswachstum und zumindest temporär steigende Arbeitslosigkeit einstellen könnten, wobei bessere Lebensumstände für Millionen im Elend lebenden Menschen dem gegenüberstünden. 428 Von Rerum novarum bis Quadragesimo anno widmet die Kirche ihre besonde re Aufmerksamkeit der sozialen Frage. Im Mittelpunkt stehen die Arbeit als Problem des Menschen und die gerechte Lösung der Arbeiterfrage in den einzelnen Ländern, wodurch die Behandlung der sozialen Klassen und grundsätzlicher Systemfragen automatisch in den Vordergrund tritt. In den späteren Sozialenzykliken wird die Blickrichtung auf den globalen Kontext ausgeweitet. Die ungleiche Verteilung von Reichtum und Not innerhalb einzelner Länder und zwischen verschiedenen Nationen mache alle An strengungen notwendig, die auf eine Angleichung und Suche nach Wegen für eine insgesamt gerechte Entwicklung hinwirken. 429 In gewisser Hinsicht kann davon gesprochen werden, dass sich die Problemstellung von der Klasse auf die Welt ausgeweitet hat. Die Arbeit erscheint nun quasi als Klammer, innerhalb der sowohl die Probleme in den Industrienationen als auch in den Entwicklungsländern einer Betrachtung unterzogen werden. Wenn später etwa die Würde des Menschen im Arbeitsprozess thematisiert wird, so werden damit an vielen Stellen interne Probleme der entwickelten Länder wie auch Fragen der internationalen Ungerechtigkeit berührt. Das den Sozialenzykliken zugrunde liegende Arbeitsverständnis ist von der Bibel geprägt, abgeleitet aus der biblischen Aufforderung an den Men schen, „bevölkert die Erde und macht sie euch untertan“. 430 Von hier aus erhält der Mensch seinen göttlichen Auftrag, zu leben und die Erde zu beherrschen, und zwar generell und unabhängig von der zeitlichen Epoche <?page no="169"?> Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 169 oder dem Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung. Ob es sich um die Produktion in Manufakturen handelt, ob um durch technische Entwicklungen, beschleunigte Prozesse wie im Zeitalter der Industrialisie rung oder durch Wissenschaft und Hightech im 20. und 21. Jahrhundert, der Mensch bedient sich der Technik, verstanden als die Gesamtheit der Instrumente, die zur Erleichterung, Verbesserung, Beschleunigung der Arbeit genutzt werden. Johannes Paul II. fasst diesen physischen und äu ßerlichen Prozess der Arbeit als einen dem Arbeitsprozess inhärenten und objektiven Aspekt auf und stellt diesem den Menschen als das eigentliche Subjekt der Arbeit entgegen. 431 Der Mensch als Subjekt der Arbeit, entstan den als „Abbild Gottes“, ist imstande, auf geordnete und rationale Weise zu handeln, und befähigt, über sich zu entscheiden und sich selbst zu verwirk lichen. „Als Person ist der Mensch daher Subjekt der Arbeit.“ 432 Es ist vor allem diese subjektive Dimension, die der Arbeit ihren ethischen Wert ver leiht: Zitat So wahr es auch ist, daß der Mensch zur Arbeit bestimmt und berufen ist, so ist doch in erster Linie die Arbeit für den Menschen da und nicht der Mensch für die Arbeit. Mit dieser Schlussfolgerung kommt man logisch zur Anerkennung des Vorranges der subjektiven Bedeutung der Arbeit vor der objektiven. Aufgrund dieser Auffassung und vorausgesetzt, daß ver schiedene von Menschen verrichtete Arbeiten einen größeren oder gerin geren objektiven Wert haben können, geht es uns vor allem darum, deut lich zu machen, daß der Maßstab für jede dieser Arbeiten in erster Linie die Würde ihres Subjekts ist, also der Person, des Menschen, der sie verrich tet. 433 Gleichwohl kann sich die Technik auch negativ auswirken, wenn sie den Menschen aus dem Arbeitsprozess, auf den er zum Erwerb seines Lebens unterhalts angewiesen ist, verdrängt, ihm die Freude an der Arbeit, die Befriedigung, die er aus ihr zieht, und damit den Ansporn zu Kreativität und Verantwortung nimmt. 434 Es sind diese negativen Seiten, die seit dem 19. Jahrhundert häufig zu einer „Verwirrung oder sogar Umkehr der Ord <?page no="170"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 170 nung“ von objektiver und subjektiver Dimension geführt haben, sodass die Arbeit rein materialistisch als ein Objekt, als Produktionsfaktor gesehen wird, der wie eine Ware behandelt werden kann. Obwohl solche Ansichten zwischenzeitlich relativiert worden sind, biete die beschleunigte Entwick lung einer einseitig materialistischen Gesellschaft weiterhin einen Anreiz, den Menschen im Wirtschaftsprozess als reines Werkzeug zu betrachten. Bei dieser „Gleichschaltung“ des Menschen mit anderen Produktionsmit teln werde der eigentliche Charakter des Produktionsprozesses verkannt, der Mensch nämlich als Subjekt, Urheber und auch Ziel der gesamten Pro duktion. 435 Ausdrücklich würdigt Johannes Paul II. die Gegenbewegung der Arbeiter und die Solidarität der arbeitenden Menschen. Die Arbeiter hätten sich erfolgreich gegen Ausbeutung, schlechte Arbeitsbedingungen und man gelnde Vorsorge gewehrt, und dies als berechtigte Reaktion auf den Grundsatz des Wirtschaftsliberalismus, die wirtschaftliche Initiative aus schließlich bei den Kapitaleigentümern anzusiedeln. Aufgrund auch wei terhin bestehender und neuer Ungerechtigkeiten unterstützt der Papst das solidarische Verhalten der Arbeiter auch für die Zukunft. Insbesondere die Lebens und Arbeitsbedingungen in den nicht industrialisierten Ländern weisen teilweise extreme Ungerechtigkeiten auf. Aufgezählt werden Ver letzungen der Würde der menschlichen Arbeit etwa durch Arbeitslosigkeit, Verstöße gegen das Recht auf angemessene Entlohnung und auf die Si cherheit des Arbeitnehmers. 436 Die Würde der menschlichen Arbeit wird ebenfalls aus dem Buch Genesis (1, 28) bzw. dem göttlichen Auftrag an den Menschen abgeleitet, sich die Erde untertan zu machen. Johannes Paul II. weist aber auch auf die bei der Erbringung von Arbeit entstehende Mühe hin. „Im Schweiße deines Ange sichts sollst du dein Brot essen“, so wird Genesis 3, 19 zitiert und auf die „manchmal drückende Mühe“ der Arbeit verwiesen, die - so bereits Thomas von Aquin - die Arbeit für den Menschen zu einem „schwierigen Gut“ werden lässt. 437 Die Arbeit ist somit nicht nur ein nützliches und an genehmes, sondern auch ein würdiges, ein die Würde des Menschen aus drückendes und erweiterndes Gut, was verständlich macht, warum etwa <?page no="171"?> Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 171 der Fleiß als Tugend, als eine moralische Haltung gewertet wird. Allerdings schützt die Würde der Arbeit diese nicht vor Missbrauch. Missbrauch der Arbeit liegt dort vor, wo Menschen durch Arbeit bestraft, unterdrückt oder ausgebeutet werden. Dies lässt es den Papst als moralisch geboten erschei nen, „den Fleiß als Tugend mit einer sozialen Ordnung zu verbinden, die es dem Menschen erlaubt, in der Arbeit mehr Mensch zu werden, statt sich ihretwegen zu erniedrigen und nicht nur seine Körperkräfte zu verbrau chen“. 438 Johannes Paul II. widmet sich ausführlich dem Konflikt zwischen Arbeit und Kapital. Die soziale Frage entstand, weil die Arbeiter ihre Kräfte den Unternehmern zur Verfügung stellten und diese, geleitet vom Prinzip der Gewinnmaximierung, niedrige Löhne und andere Elemente der Ausbeu tung festlegten. Einer kleinen, aber sehr einflussreichen Gruppe der Unter nehmer, den Eigentümern der Produktionsmittel, stand eine viel größere Gruppe gegenüber, eine große Zahl von Menschen nämlich, die nicht über diese Mittel verfügten, sondern ausschließlich durch ihre Arbeitskraft in der Lage waren, am Produktionsprozess teilzunehmen. Ideologisch fand dieser Konflikt seinen Ausdruck im Widerstreit zwischen Liberalismus (der Ideologie des Kapitalismus) und Marxismus (der Ideologie des theoreti schen Sozialismus und Kommunismus). Anstatt auf Einzelheiten des die sem Konflikt folgenden „programmierten Klassenkampfs“ einzugehen, wendet sich Johannes Paul II. dem zugrunde liegenden Problem der menschlichen Arbeit zu, dem vermeintlichen Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit, die beide nicht voneinander getrennt und schon gar nicht in einen Gegensatz gestellt werden dürften. 439 Die Ursache der Polarisierung von Kapital und Arbeit sei im menschlichen Denken und nicht im eigentlichen Produktions oder Wirtschaftsprozess verankert. Verwiesen wird u. a. auf die Philosophie und Wirtschaftstheo rien des 18. Jahrhunderts, mit denen eine Gegenüberstellung von Arbeit und Kapital als dem Grunde nach verschiedenen Dingen stattfand, eine Denkweise, die sich vor allem in der gesamten wirtschaftlich sozialen Pra xis verbreitete und sich mit der schnell fortschreitenden Industrialisierung fortsetzte. Das Kapital stand gleichsam als Inbegriff für die materiellen <?page no="172"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 172 Wünsche und Arbeit als das Instrument, diese zu erfüllen. Die Vorstellung von Arbeit und Kapital als jeweils selbstständigen Produktionsfaktoren, die nur im Produktionsprozess zueinanderfinden und auch zum Zweck der weiteren Produktionssteigerung systematisch in Zusammenhang zu brin gen sind, wurde hierdurch verstärkt herausgebildet. Den Gegensatz von Arbeit und Kapital im Sinne zweier anonymer Kräfte, die es alleinig im Produktionsprozess zu verbinden gilt, führt Johannes Paul II. auf zwei grundlegende Irrtümer zurück. Als Erstes nennt er den Irrtum des Ökonomismus, menschliche Arbeit rein unter dem Aspekt ihrer ökonomischen Zielsetzung zu betrachten. Der zweite Irrtum ist der Materi alismus, der für die Überzeugung vom Primat des Materiellen gegenüber dem Geistigen und Personenhaften steht. Als Folge beider Irrtümer werden das Wirken des Menschen, die moralischen Werte u. Ä. der materiellen Wirklichkeit direkt oder indirekt untergeordnet. Es ist der praktische Irr tum der Industrialisierung, dass aufgrund der gegebenen Möglichkeiten und Mittel zur Produktionssteigerung genau diese zum angestrebten Ziel wurde, während die eigentliche Frage, inwieweit die Mittel und Möglich keiten eigentlich dem Wohle der Menschen dienen und dafür eingesetzt werden, aus dem Blick geriet. 440 Dem Prinzip des Vorranges der Arbeit gegenüber dem Kapital, einer „offensichtliche[n] Wahrheit, die sich aus der ganzen geschichtlichen Erfahrung des Menschen“ ergebe, sei dadurch wi dersprochen. Während Arbeit die hauptsächliche verursachende Kraft im Produktionsprozess darstellt, ist das Kapital, verstanden als die Gesamtheit der Produktionsmittel, nur ein Instrument. Entsprechend müsse der „Pri mat des Menschen gegenüber den Dingen“ im Produktionsprozess unter strichen und herausgestellt werden. 441 Johannes Paul II. betrachtet weiter das Problem des Eigentums im Arbeits prozess, also den Konflikt zwischen denjenigen, die die Arbeit ausführen, ohne über Eigentum an den verwendeten Produktionsmitteln zu verfügen, und den Unternehmern, die selbst Eigentümer der Produktionsmittel oder deren Vertreter sind. Die Position der Kirche in dieser Frage ist klar umris sen: Ein Recht auf Eigentum (auch an Produktionsmitteln) besteht, aber nicht in einer Weise, dass es zur Ursache eines sozialen Konflikts werden <?page no="173"?> Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 173 kann. Das Recht auf Privateigentum ist immer in Beziehung zu einem übergeordneten Maßstab, dem „gemeinsamen Recht aller auf Nutzung der Güter der Schöpfung“, zu sehen, es ist dem „gemeinsamen Recht auf Nutz nießung der Erdengüter“ untergeordnet. Johannes Paul II. verweist zur Diskussion dieser Punkte auf die Enzykliken Rerum novarum und Mater et magistra sowie auf Argumente Thomas von Aquins. Ein unantastbares Recht des Privateigentums an Produktionsmitteln, wie es im „strengen“ Kapitalismus postuliert wird, hält Johannes Paul II. für ebenso unannehm bar wie die Grundidee des Kommunismus, die Produktionsmittel den Händen ihrer privaten Eigentümer einfach zu entziehen. Im Falle der Ent eignung der Produktionsmittel gehören diese dann nicht länger einer be stimmten Gesellschaftsgruppe, den Privateigentümern, sondern einer or ganisierten Gesellschaft, die unter der Verwaltung und direkten Kontrolle einer anderen Personengruppe steht, von der nicht sicher ist, ob sie ihre Aufgaben in befriedigender Weise erfüllt, also im Sinne des Primats der Arbeit oder aber wie ein Monopol agiert. Der bloße Übergang der Produk tionsmittel in Staatseigentum garantiere somit keinesfalls das anzustreben de Ziel einer wirklichen Sozialisierung des Eigentums. 442 Zitat Von Sozialisierung kann man nur dann sprechen, wenn der Subjektcharak ter der Gesellschaft garantiert ist, das heißt wenn jeder aufgrund der eige nen Arbeit den vollen Anspruch hat, sich zugleich als Miteigentümer der großen Werkstätte zu betrachten, in der er gemeinsam mit allen anderen arbeitet. Ein Weg auf dieses Ziel hin könnte sein, die Arbeit soweit wie möglich mit dem Eigentum am Kapital zu verbinden und eine große Viel falt mittlerer Körperschaften mit wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Zielsetzung ins Leben zu rufen: Körperschaften mit echter Autonomie ge genüber den öffentlichen Behörden, Körperschaften, die ihre spezifischen Ziele in ehrlicher Zusammenarbeit und mit Rücksicht auf die Forderungen des Gemeinwohls verfolgen und sich in Form und Wesen als lebensvolle Gemeinschaften erweisen, so daß sie ihre Mitglieder als Personen betrach ten und behandeln und zu aktiver Teilnahme an ihrem Leben anregen. 443 <?page no="174"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 174 Für eine wirkliche Sozialisierung bedarf es umfangreicher Reformen des Kapitalismus, die etwa das Miteigentum der Arbeiter an den Produktions mitteln, Mitbestimmung, Gewinnbeteiligung, Arbeitnehmeraktien u. Ä. beinhalten. In jedem Fall müssen die Rechte des arbeitenden Menschen, die, wie die Menschenrechte, fundamentale Rechte der Person sind, gewahrt werden. Keinesfalls darf es dahin kommen, dass ein reicher Staat einen ärmeren ausnutzt, internationale Abhängigkeiten zwischen den Staaten dürfen nicht dazu führen, dass die Rechte der Arbeitnehmer wegen nationaler Profitin teressen auf den globalen Märkten beschränkt werden. Vielmehr müssen die objektiven Rechte der Arbeitnehmer den Maßstab für die Entwicklung der nationalen und globalen Wirtschaft bilden. 444 Die Institutionen und Organisationen, die die Rahmenbedingungen für solche Arbeitsverhältnis se setzen, indirekte Arbeitgeber genannt, sollen auf jedes einzelne Land angewendet werden. 445 Im Gegensatz zum direkten Arbeitgeber, der nur die Interessen seines Unternehmens und damit den größtmöglichen Profit im Auge hat, wird der indirekte Arbeitgeber auch die Wirkungen seines Handelns in Bezug auf alle, die mit dem Unternehmen, der Organisation, dem Staat etc. zu tun haben, insbesondere auch die Interessen anderer Län der, mitberücksichtigen. Man mag sich vorstellen, dass ein den Prinzipien des indirekten Arbeitgebers folgender Unternehmer Produkte aus ärmeren Staaten zu fairen Preisen bezieht und besonders auf die Einhaltung von Sicherheits und Rechtsstandards achtet. Vom Standpunkt der ökonomi schen Theorie könnte man in gewisser Hinsicht einen solchen Unternehmer als jenen bezeichnen, der auch die sozialen anstelle nur der privaten Kosten berücksichtigt. Die Arbeitslosigkeit wird als ein Übel dargestellt, das es unbedingt auch von staatlicher Seite zu bekämpfen gilt. Johannes Paul II. beschreibt in deut lichen Worten die Massen von Arbeitslosen und Hungernden, die es trotz großer ungenutzter ökonomischer Potenziale und vieler großer Reichtümer in der Welt gibt. Er sieht darin ein Indiz dafür, dass im Inneren der einzel nen politischen Gemeinschaften, wie auch in ihren Beziehungen unterei nander, etwas in den entscheidenden, den sozial wichtigsten Punkten nicht <?page no="175"?> Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 175 funktioniert, somit die internationale Zusammenarbeit und die Koordinati on korrekturbedürftig sind. 446 Für viele Menschen, die Arbeit haben, stellt die Entlohnung ein großes Problem dar, und zwar die gerechte Entloh nung. Hier findet sich ebenfalls die Verbindung zum Prinzip der gemein samen Nutznießung der Güter, denn für die meisten Menschen bildet das Gehalt den wesentlichen Zugangsweg zu diesen Gütern. Damit wird der gerechte Lohn auch zum „Prüfstein für die Gerechtigkeit des gesamten sozioökonomischen Systems“ und seines Funktionierens. Ein gerechter Lohn muss auch Faktoren wie die familiäre Situation eines Arbeitnehmers berücksichtigen. Als ungerecht wird es empfunden, wenn zusätzlich zum Familienernährer die Ehefrau und Mutter einer außerhäuslichen Beschäfti gung nachgehen muss, damit das Arbeitseinkommen zu einem auskömm lichen Leben reicht. 447 Von geradezu aktuellem Bezug ist Johannes Pauls II. Stellungnahme zur globalen Bedeutung beschäftigter Emigranten. Eingewanderten Arbeit nehmern sind die gleichen Rechte und die gleiche Bezahlung zu gewähren wie einheimischen Beschäftigten. Die Notlage von Emigranten darf nicht zur finanziellen oder sozialen Ausbeutung missbraucht werden. 448 Ein dringlich wirbt Johannes Paul II. auch für die Würde der Landarbeiter in den Entwicklungsländern, in denen Millionen von Menschen die Felder von Großgrundbesitzern bestellen und dabei ausgenutzt werden, ohne jegliche Hoffnung, jemals auch nur ein kleines Stück Land zu besitzen. Dort fehle es an Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Landarbeiter und ihrer Familien in Fällen von Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Radikale Änderungen werden für dringend notwendig erachtet, „um der Landwirt schaft und den in ihr Tätigen wieder den wahren Wert zu geben, der ihnen als Grundlage einer gesunden Volkswirtschaft in der gesamten Entwick lung der Gesellschaft zukommt“. 449 Arbeitnehmer sind auch in der Pflicht, für ihre eigenen Interessen und Rechte einzutreten und nicht auf irgendeine Hilfe von außen zu warten. Ausdrücklich werden das Recht und die Notwendigkeit zum Zusammen schluss, zur Bildung von Gewerkschaften angeführt. Allerdings sollten sich die Gewerkschaften nicht als Teilnehmer am Klassenkampf begreifen, son <?page no="176"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 176 dern als Kämpfer für soziale Gerechtigkeit und Kämpfer auch nur im Sinne des Einsatzes für ein gerechtes Gut. Streiks sind ein durchaus legitimes Mittel, dürfen aber nicht für politisches Taktieren missbraucht werden, wie es ohnehin nicht Aufgabe von Gewerkschaften sein sollte, im parteipoliti schen Sinne Politik zu machen. 450 In Laborem exercens spiegeln sich die Erfahrungen wider, die Johannes Paul II. im kommunistischen System gemacht hat. Der besondere Einsatz für die Arbeiter, das Bewusstsein für und das theoretische sowie vor allem prakti sche Wissen um die Produktions und Arbeitsbedingungen in einem zent ral verwalteten Staat prägen teilweise den Stil der Enzyklika. Vor allem die ausführliche und trennscharfe Behandlung der Sozialisierung von Privatei gentum, vor allem jenes an Produktionsmitteln zu Formen „sozialistischen Eigentums“, und die Ausführungen über die indirekten Arbeitgeber zeich nen ein relativ klares Bild seines dritten Weges zwischen Kapitalismus und Sozialismus: eines gezähmten Kapitalismus nämlich, der durch globale Institutionen und Organisationen nach Prinzipien der Freiheit, des Ge meinwohls und der Gerechtigkeit auf dem Weg zu einer gerechteren Welt angeleitet werden sollte. Zur Person: Johannes Paul II. Karol Józef Wojty a wird am 18. Mail 1920 in Wadowice, etwa 50 km von Krakau entfernt, als Sohn des Unteroffiziers Karol Wojty a und dessen Frau Emilia geboren. Ab 1938 studiert er an der Jagiellonen Universität in Krakau Literaturwissenschaften, später auch Philoso phie. 1942 tritt er dem Priesterseminar der Erzdiözese Krakau bei, das wegen der deutschen Besatzung nur im Untergrund existiert. Karol Wojty a arbeitet während der Besatzungszeit, um der Deportation und Zwangsarbeit zu entgehen, zunächst in einem Steinbruch, später in einer Chemiefabrik. 1946 wird er zum Priester geweiht. Ab 1946 führt er sein Studium an der päpstlichen Universität Angelicum in Rom fort und erhält im Sommer 1948 den Doktortitel der Theologie. Er kehrt nach Polen zurück und übernimmt 1954 eine Professur für Philosophie und Sozialethik an der Katholischen Universität Lublin. <?page no="177"?> Laborem exercens - Papst Johannes Paul II. 1981 177 1958 wird er zum Weihbischof, 1964 zum Erzbischof von Krakau er nannt und erweist sich in diesem Amt als unbequemer Gegner der kommunistischen Regierung. Internationale Anerkennung erfährt er während des II. Vatikanischen Konzils. 1967 verleiht ihm Papst Paul VI. die Kardinalswürde. Papst Johannes Paul II. Nachdem Papst Johannes Paul I. gerade einmal einen Monat nach sei ner Wahl verstirbt, wird Karol Wojty a im Oktober 1978 zum Papst gewählt, er nennt sich Johannes Paul II. Durch sein Charisma und vor allem durch seine vielen Auslandsreisen, bei denen er 127 Länder be sucht, erreicht Johannes Paul II. eine Medienpräsenz, wie sie noch keinem Papst zuvor zuteilwurde. 1981 überlebt Johannes Paul II. nur knapp ein Attentat eines türkischen Extremisten. Seine kritische Hal tung zum Kommunismus und seine Unterstützung der Opposition in seinem Heimatland Polen tragen maßgeblich zum Sturz der kommu nistischen Systeme in Osteuropa bei. Papst Johannes Paul II. stirbt nach langer Krankheit am 2. April 2005. Am 27. April 2014 wird er von Papst Franziskus heiliggespro chen. 451 <?page no="178"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 178 Sollicitudo rei socialis - Papst Johannes Paul II. 1987 In den 1980er Jahren erlebt die Weltwirtschaft durch die Schuldenkrise in Lateinamerika erneut einen Schock. Mexiko, das 1982 seine Schulden nicht mehr bedienen kann, ist Ausgangspunkt der neuen Krise, die schon wenige Monate später den größten Teil Lateinamerikas erfasst. Die Folgen sind eine tiefe Rezession (das durchschnittliche Pro Kopf Einkommen in Latein amerika liegt 1986 zehn Prozent unter dem von 1981) und Inflationsraten von durchschnittlich 70 Prozent. 452 In der Sowjetunion werden nach der Wahl von Michail Gorbatschow zum Parteichef der sowjetischen KPdSU 1985 erste Reformtendenzen erkennbar. Gorbatschow rückt schrittweise von der Breschnew Doktrin ab, 453 und spätestens 1988 betont die Sowjet union auch offiziell die politische Souveränität der sozialistischen Staaten, was oppositionellen Gruppen in verschiedenen Ländern des Warschauer Pakts erheblichen Auftrieb verleiht. Sollicitudo rei socialis handelt, wie der Titel es ausdrückt, von der Besorgnis der Kirche über die gesellschaftlichen Angelegenheiten. Es ist die zweite Sozialenzyklika von Papst Johannes Paul II., aus Anlass des 20. Jahrestages von Populorum progressio im Jahr 1987 verfasst. Die Enzyklika soll die katho lische Soziallehre erweitern und somit ihrer Kontinuität und ständigen Erneuerung dienen. Kontinuität ist durch den Bestand und das Festhalten an Grundideen, Leitprinzipien und Urteilskriterien gegeben, Erneuerung durch die kontinuierliche Reaktion und Anpassung an die sich verändern den geschichtlichen Bedingungen und Ereignisse einschließlich der sich wandelnden Gesellschaft: 454 Zitat Die Zeit verläuft zwar, wie wir wissen, immer nach demselben Rhythmus; heute jedoch hat man den Eindruck, als unterliege sie einer stetigen Be schleunigung, vor allem wegen der Vielzahl und Verflochtenheit der Er eignisse, in deren Mitte wir leben . 455 <?page no="179"?> Sollicitudo rei socialis - Papst Johannes Paul II. 1987 179 Johannes Paul II. verweist auf die Enzyklika Populorum progressio als eine Art Anwendung der Erkenntnisse und Lehren des II. Vatikanischen Kon zils, wie sie in der Patoralkonstitution Gaudium et spes festgehalten sind. Durch die in Populorum progressio vorgenommene Wahrnehmung der sozia len Frage als weltweites Phänomen trägt sie in maßgeblicher Weise dazu bei, die Thematik der Entwicklungsländer ins Zentrum der kirchlichen Soziallehre zu rücken. Es sei unmöglich geworden, die Massen der hun gernden und im Elend lebenden Menschen nicht zur Kenntnis zu nehmen. Weltweit gebe es mehr Menschen, die nicht am Wohlstand teilhaben, als solche, die darüber verfügen. Der Kampf gegen die weltweit ungleiche Verteilung der lebensnotwendigen Mittel, die für alle Menschen bestimmt sind, verpflichte die politisch Verantwortlichen und die Bürger der reichen Länder moralisch in ganz persönlicher Weise, denn die Ursachen der Ver teilungsungleichheiten lägen weder bei den benachteiligten Völkern, noch könnten sie als naturbedingtes Schicksal abgetan werden. 456 „Entwicklung ist der neue Name für Frieden“, so hebt Johannes Paul II. eine der Kernaussagen von Populorum progressio hervor. Er warnt damit vor einer weltweiten Gefährdung des Friedens infolge bestehender extremer sozialer Ungleichheiten, die so oft Anlass gewaltsamer oder gar kriegeri scher Auseinandersetzungen sind. Johannes Paul II. appelliert eindringlich, den Begriff der Entwicklung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Mit Entwicklung könne bestimmt nicht jenes eingeschränkte Verständnis von Bedürfnisbefriedigung gemeint sein, das aus einem wachsenden Angebot an Gütern entsteht, und dabei, die Nöte der vielen in Armut lebenden Men schen ignorierend, den Egoismus des Einzelnen oder den ganzer Nationen in den Vordergrund stellt. 457 Johannes Paul II. stellt die Frage, was sich in den 20 Jahren seit der Enzykli ka Populorum progressio bis zum Erscheinen von Sollicitudo rei socialis verän dert hat. Seine Bilanz fällt ernüchternd aus. Die großen Hoffnungen der ärmeren Länder auf eine schnelle Entwicklung und Verbesserung ihrer Situation haben sich nicht erfüllt. Nach wie vor leiden unzählige Menschen unter einer unerträglichen Last des Elends, sind ohne Hoffnung, weil sich ihre Lage vielerorts verschlechtert und das Nord Süd Gefälle vergrößert <?page no="180"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 180 hat. Zu den ökonomischen Indikatoren der Unterentwicklung treten weite re Faktoren wie Analphabetismus, Rassendiskriminierung oder soziale, politische und religiöse Unterdrückung hinzu. Diese Faktoren wirken sich ihrerseits negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung aus. Dabei werde oft das nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für das Gemeinwohl so be deutende Recht auf unternehmerische Initiative untergraben. Jeglicher Unternehmergeist und jegliche Kreativität und Initiative des Einzelnen würden mit der Begründung einer angeblichen Gleichheit aller gelähmt oder zerstört. Anstelle der allgemeinen Gleichheit findet eine Nivellierung nach unten statt, da die schöpferische Eigeninitiative durch die „Unterwer fung unter den bürokratischen Apparat“ verdrängt wird. 458 Besondere Schuld an der verschlechterten Situation in den Entwicklungs ländern tragen, so der Papst, die Industrienationen, die ihrer Verpflichtung zur Hilfe nicht ausreichend nachkommen. Kritisiert werden ökonomische, finanzielle und soziale Mechanismen, die quasi automatisch ablaufen und dabei den Reichtum „der einen und die Armut der anderen verfestigen“. Solche von den entwickelten Ländern direkt oder indirekt gelenkte Mecha nismen, die sich auch im internationalen Handel und Finanzsystem finden, sind so angelegt, dass sie die eigenen Interessen befördern, jedoch die Wirt schaftsordnungen der weniger entwickelten Länder beeinflussen oder gar vollständig lenken. 459 Ethische Forderungen dürfen also nicht ausgeklam mert bleiben, wenn man Schaden von den Schwächsten abwenden will. Arbeitslosigkeit als ein weltweites Problem sieht der Papst in den Entwick lungsländern wesentlich durch hohes Bevölkerungswachstum und in den industrialisierten Ländern durch einen Rückgang der Arbeitsmöglichkeiten infolge von Rationalisierung und technischem Fortschritt bedingt. Ob es sich dabei nun um Arbeitslosigkeit in den stärker oder den schwächer ent wickelten Staaten handelt, beide Male sind die Auswirkungen auf die Ge sellschaft negativ und lassen Zweifel an der Qualität der wirtschaftlichen Entwicklung aufkommen. Für die entwickelten Volkswirtschaften spricht Johannes Paul II. von einem Problem mit „umgekehrten Vorzeichen“. Ge meint ist der starke Rückgang der Geburtenziffern, der sich seinerseits negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken kann. Jedoch wird <?page no="181"?> Sollicitudo rei socialis - Papst Johannes Paul II. 1987 181 auch davor gewarnt, hohe Arbeitslosigkeit und schlechte wirtschaftliche Daten in den Entwicklungsländern nur auf das dortige hohe Bevölke rungswachstum zurückzuführen, dies wird als genauso wenig erwiesen erachtet wie die Unvereinbarkeit von „jeglichem Bevölkerungswachstum“ mit einer geordneten Entwicklung. 460 Ein weiteres Problem der Entwicklungsländer ist ihr Verschuldungsgrad. Oftmals nehmen sie Kredite in der Absicht auf, Entwicklungsprojekte durchzuführen. Obwohl dies durchaus sinnvoll sein kann und Kredite in vielen Fällen ein gutes Mittel der Entwicklungshilfe darstellen, werden sie zum Teil überstürzt und ohne ausreichende Risikoabsicherung aufgenom men und verwendet. Änderungen im Zinssatz und die Verschlechterung der Wirtschaftslage können dann leicht dazu führen, dass die zur Steige rung der wirtschaftlichen Entwicklung notwendigen Finanzmittel für die Bedienung der Schuldenlast verwendet werden - ein Teufelskreis. Die Aufnahme neuer Kredite wird so erschwert und ein an sich positives In strument entwickelt sich zu einem weiteren Grund für Unterentwicklung. Auch werden politische Prozesse für die schlechte Situation der Entwick lungsländer verantwortlich gemacht bzw. als weitere Ursache dafür ange führt, weshalb die tatsächlichen Entwicklungen weit hinter den in der En zyklika Populorum progressio geäußerten optimistischen Hoffnungen zu rückgeblieben sind. Nicht zuletzt habe das Hineinziehen der armen Länder in den Ost West Konflikt ihre Entwicklung gelähmt. Anstelle mehr Eigen ständigkeit und Autonomie aufzubauen, seien die Länder „zu Rädern eines Mechanismus, zu Teilen einer gewaltigen Maschinerie“ geworden, in deren Folge Kriege, Flüchtlingsprobleme, Waffenlieferungen und Terrorismus „als Plage der heutigen Welt“ wiederum die weitere Entwicklung er schwerten. 461 Zu den positiven Veränderungen, die seit der Enzyklika Populorum progres sio zu verzeichnen sind, zählt Johannes Paul II. die verbreitete Achtung der Menschenrechte, ein gestiegenes Bewusstsein für die tiefen wechselseitigen Abhängigkeiten auf internationaler Ebene, die Erkenntnis der Begrenztheit von Rohstoffen und die Achtung der Natur. 462 Wie aber können die positi ven Veränderungen verstärkt und die negativen gestoppt oder zumindest <?page no="182"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 182 verlangsamt werden? Johannes Paul II. setzt beim Menschen selbst an, er schlägt ein Konzept der „wahren menschlichen Entwicklung“ vor, an des sen Ausgangspunkt die „begründete Sorge um das Schicksal der Mensch heit“ stehen muss und kein „einfältiger Optimismus mechanistischer Art“, der Entwicklung als einen gradlinigen, automatischen und grenzenlosen Prozess begreift. 463 Wieder wird die ökonomische Auffassung kritisiert, Entwicklung als „Anhäufung von Gütern und Dienstleistungen“ zu verste hen. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und der Krise der Entwicklungsländer müsse klar geworden sein, dass die Ausrichtung auf die Mehrung materiellen Konsums nicht ausreicht, um „das menschliche Glück zu verwirklichen“, es fehle die Unterscheidung zwischen „Haben“ und „Sein“: 464 Zitat Das ‚Haben‘ von Dingen und Gütern vervollkommnet von sich aus nicht die menschliche Person, wenn es nicht zur Reifung und zur Bereicherung ihres ‚Seins‘, das heißt, zur Verwirklichung der menschlichen Berufung als solcher, beiträgt . 465 Der Papst zeichnet das Bild einer überentwickelten Konsumgesellschaft, in der die Steigerung des Konsums und die Anhäufung von Besitz zum er klärten Ziel vieler Menschen geworden sind. Das Streben nach rein materi ellen Zielen aber führe nicht zu einer wirklichen inneren Zufriedenheit, sondern, im Gegenteil, zu tief gehender Unzufriedenheit. Es besteht die Gefahr, dass der Mensch sich zum Sklaven des Besitzes macht. Das mit der materialistischen Ausrichtung verbundene Streben nach Mehr verstellt nicht nur den Blick auf das, was den Menschen wirklich zufrieden macht, sondern trägt auch zu einer kritischen Grundhaltung gegenüber dem An derssein, einer Skepsis der Orientierung an anderen Werten, die außerhalb des Materiellen liegen, bei. Es entsteht ein pessimistisches Bild auf die Welt, das den Menschen daran hindert, das Sein zu erkennen und zu erleben. Einerseits gibt es Menschen, die durch die Konzentration auf und den Kult um das Haben am Sein gehindert werden, andererseits solche, die aus Mangel an lebensnotwendigen Gütern das Sein als „grundlegende mensch <?page no="183"?> Sollicitudo rei socialis - Papst Johannes Paul II. 1987 183 liche Berufung“ ebenfalls nicht realisieren können. Natürlich stellt Johannes Paul II. nicht den Konsum als solches und damit die Notwendigkeit der Güterproduktion infrage, jedoch sollten Güterbesitz und gebrauch im Bewusstsein „der göttlichen Ebenbildlichkeit des Menschen“ stattfinden, mit anderen Worten, Konsum darf nicht als eigenständiges Ziel den wirkli chen Bedürfnissen des Menschen übergeordnet werden. 466 Das Problem der Entwicklung, vor allem in den ärmeren Ländern der Welt, lässt sich ohne moralische Kategorien weder analysieren noch lösen. Dafür spricht bereits die Tatsache, dass trotz einer großen Steigerung der wirt schaftlichen Leistung weltweit keine nennenswerte Verbesserung der Situa tion in den Entwicklungsländern, zumindest seit der Veröffentlichung der Enzyklika Pauls VI., stattgefunden hat, die Gründe dafür somit nicht nur wirtschaftlicher Natur sein können. Um die „moralischen Ursachen“ der wirtschaftlichen Stagnation von anderen Gründen wie politischen Fehlent scheidungen, auf Kurzfristigkeit ausgerichteten Maßnahmen oder nur auf Basis von Partikularinteressen getroffenen Beurteilungen zu trennen und den Fokus auf die Ebene des Verhaltens der Menschen als verantwortliche Personen zu richten, führt Johannes Paul II. den Begriff „Strukturen der Sünde“ ein. 467 Er betont selbst den unorthodoxen Charakter der Kategorien „Sünde“ und „Strukturen der Sünde“, „die nicht oft auf die Situation der Welt von heute angewandt werden“, und hebt es als unerlässlich hervor, die „Wurzel der Übel“ beim Namen zu nennen. Vor allem zwei Verhal tensmuster werden unter den „Strukturen der Sünde“ identifiziert und für viele Missstände in der Welt verantwortlich gemacht: erstens die aus schließliche Gier nach Profit und zweitens das Verlangen nach Macht, ver bunden mit dem Vorsatz, anderen den eigenen Willen aufzuzwingen. Pro fit und Machtgier treten nicht nur auf der Ebene des Individuums auf, auch ganze Länder und Staatenblöcke unterliegen derartigen Verhaltens weisen, was der Papst an verschiedenen Formen des modernen Imperia lismus festmacht. Hinter nur scheinbar von Wirtschaft oder Politik be stimmten Entscheidungen würden sich „wahrhafte Formen von Götzen dienst verbergen: gegenüber Geld, Ideologie, Klasse oder Technologie“. 468 <?page no="184"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 184 Die daraus folgenden Handlungsempfehlungen scheinen zwingend: „Das Böse so zu erkennen bedeutet, auf der Ebene menschlichen Verhaltens den Weg genau anzugeben, den man gehen muß, um es zu überwinden.“ 469 Dazu aber bedarf es des Willens und des Mutes, den „langen und umständ lichen Weg“ einer menschlichen Entwicklung zu gehen, die auf Solidarität und damit auf der Berücksichtigung der Interessen auch anderer basiert. Es handelt sich hierbei nicht um ein „Gefühl vagen Mitleids oder oberflächli cher Rührung wegen des Leids so vieler Menschen“, sondern, ganz im Gegenteil, um „die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das ‚Gemeinwohl‘ einzusetzen“. 470 Der Aufruf zur Solidarität gehe alle an. Die größere Verantwortung liege jedoch bei denen, die über mehr Besitz und Eigentum verfügen und auch ihre Fähigkeiten besser ausbilden und nutzen können, was für die einzelnen Menschen, aber auch für die Staaten gilt. Johannes Paul II. spricht in diesem Zusammenhang von einer „sozialen Hypothek“, die auf dem Eigentum liegt. Der gleiche Maßstab wird analog auf das Verhältnis der Länder untereinander übertragen. Nur durch Solida rität können die Länder zur „sozialen und internationalen Gerechtigkeit“ finden und sich damit dem Ziel des Friedens annähern. 471 Zu den dringlichsten Reformen zählt an erster Stelle eine Veränderung des internationalen Handelssystems. Das existierende Handelssystem, gekenn zeichnet durch Protektionismus und einen Hang zu zweiseitigen Vereinba rungen, muss sich wandeln. Angesichts der Diskriminierung von Produk ten aus Entwicklungsländern gebietet sich deren Beendigung von selbst. Großer Reformbedarf besteht als Zweites auch beim Technologietransfer, da dort die Praxis vorherrsche, unterentwickelten Ländern den Zugang zu wichtigen Technologien vorzuenthalten. Drittens wird es als unabdingbar erachtet, übermäßige Währungs und Zinsschwankungen, die das interna tionale Finanz und Währungssystem charakterisieren und vor allem den ärmeren Ländern schaden, einzudämmen. Viertens sollten auch viele inter nationale Organisationen die Effizienz ihrer Funktionsabläufe einschließlich ihres Kostenapparats und der Wirkung ihrer Instrumente einer kritischen Prüfung unterziehen. Neben den dringlichen, durch die internationale Gemeinschaft zu stützenden Reformen schätzt Johannes Paul II. die Eigen initiative der betroffenen Länder als unverzichtbar ein. Diese drückt sich im <?page no="185"?> Centesimus annus - Papst Johannes Paul II. 1991 185 Bestreben jedes einzelnen Volkes aus, „die eigene Entwicklung in Zusam menarbeit mit den anderen“ zu verbessern, wozu es u. a. der Möglichkeit des Handelns in Freiheit und der Entfaltung von Unternehmergeist bedarf. Aber auch direkte Reformen, die darauf abzielen, die im jeweiligen Land vorherrschende Situation zu verbessern, sind von nicht minderer Bedeu tung. Hierzu zählen Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungswesens, zur Stärkung der Nahrungsmittelproduktion, um eine Selbstversorgung zu ermöglichen, aber in einigen Ländern auch der Aufbau politischer Instituti onen, damit „korrupte, diktatorische und autoritäre Regime durch demo kratische Ordnungen der Mitbeteiligung“ ersetzt werden können. 472 Schließlich sind mehr Solidarität und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern wünschenswert. Der Aufbau von Freihandelszo nen und die Zusammenarbeit im Währungs und Finanzbereich sind nur Beispiele. Eine verstärkte Zusammenarbeit wird als eine Chance für die Entwicklungsländer gesehen, sich ein Stück weit aus der bestehenden star ken Abhängigkeit von den reicheren und mächtigeren Ländern zu lösen und in diesem Zug „die eigenen Möglichkeiten weitestgehend zu entde cken und auszuschöpfen“, ohne sich gegen jemanden zu stellen. 473 Mit aufmunternden Worten beendet Johannes Paul II. seine Enzyklika: Zitat Nichts von dem, was man durch die solidarische Anstrengung aller und mit Hilfe der Gnade Gottes in einem bestimmten Augenblick der Geschich te verwirklichen kann und muß - auch wenn es unvollkommen und nur vorläufig ist -, um das Leben der Menschen ‚menschlicher‘ zu gestalten, wird verloren oder vergeblich sein. 474 Centesimus annus - Papst Johannes Paul II. 1991 In den kommunistischen Staaten Mittel und Osteuropas beginnt Ende der 1980er Jahre der Transformationsprozess zur Ablösung der zentral verwal teten Wirtschaftssysteme. Der real existierende Sozialismus erleidet einen erheblichen Einbruch. 1989 kommt es zum Fall der Berliner Mauer, 1990 <?page no="186"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 186 findet die deutsche Wiedervereinigung statt und die Auflösung der Sow jetunion zeichnet sich 1990/ 91 mit der Unabhängigkeit der baltischen Staa ten ab. Der Sozialismus mit seinem Wirtschaftssystem der Zentralverwaltungs wirtschaft hat sich in mehrfacher Hinsicht als untauglich erwiesen. Seit den 1970er Jahren sind die Wirtschaftssysteme der Sowjetunion und die der europäischen Staaten in ihrem Einflussbereich nicht mehr in der Lage, die Wachstumsraten der westlichen Länder aufzubringen. 475 Die Ostblockstaa ten sind Anfang der 1990er Jahre die ärmsten Länder Europas. 476 Es ist die mangelnde ökonomische Leistungsfähigkeit der sozialistisch geführten Wirtschaftssysteme, die sie gegenüber den Marktwirtschaften ins Hinter treffen geraten lässt. Die ökonomischen Nachteile des Sozialismus bestehen in der Unmöglichkeit einer effizienten staatlichen Planung, mit der flexibel auf Märkte reagiert werden könnte, in dem in vielen Wirtschaftsbereichen vorherrschenden staatlichen Eigentum an Produktionsmitteln, von dem keine Anreize für individuell motiviertes Handeln ausgehen, sowie in einer nicht über die Leistungsfähigkeit der Individuen erreichten Einkommens verteilung, die keine ausreichenden Anreize zu wirtschaftlicher Initiative bietet. Die Richtung, in die sich die Wirtschaft bewegt, wird in einer zentral gelenkten Wirtschaft letztlich vom Staat und nicht von den souveränen Konsumenten vorgegeben. Dazu zählt, dass die Preise der Güter und Pro duktionsfaktoren nicht über den Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage, sondern von Planern anhand der Marktkapazitäten und Her stellungskosten festgelegt werden und nicht flexibel an sich verändernde Marktkonstellationen angepasst werden können. Neben den wirtschaftli chen Nachteilen, die den Sozialismus begleiten, sind es vor allem die in vielen sozialistischen Ländern eingeschränkten Freiheiten und die man gelnde Rechtsstaatlichkeit, die zu seinem Zerfall geführt haben. Ursprünglich plant Papst Johannes Paul II. zum 100 jährigen Jubiläum der Enzyklika Rerum novarum nur ein kurzes Dokument zu veröffentlichen, denn schließlich sind seit seiner letzten Sozialenzyklika, Sollicitudo rei socia lis aus dem Jahr 1987, erst weniger als vier Jahre vergangen. Nachdem Jo hannes Paul II. zusammen mit Kardinalstaatssekretär Agostino Casaroli die <?page no="187"?> Centesimus annus - Papst Johannes Paul II. 1991 187 Arbeit daran aufgenommen hat, überschlagen sich die Ereignisse in seinem Heimatland Polen: Im August 1989 wird mit Tadeusz Mazowieki ein katho lischer Intellektueller zum polnischen Ministerpräsidenten gewählt und kurze Zeit später legt die Regierung detaillierte Pläne zur Transformation des polnischen Wirtschaftssystems in eine Marktwirtschaft vor. Der Papst wird in diesen Prozess persönlich involviert, woraufhin er die Kongregati on für Gerechtigkeit und Frieden bittet, ein Symposium namhafter Ökono men zur organisieren, um ihn über mögliche Perspektiven für die Weiter entwicklung der Wirtschaft in Mittel und Osteuropa zu informieren. Im November 1990 nehmen 15 Ökonomen, darunter die Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften Kenneth J. Arrow, Robert E. Lucas und Amartya Sen, am Symposium teil und diskutieren im Anschluss persönlich mit dem Papst. Die Ausführungen der Wissenschaftler zu dem zuvor vom Vatikan erarbeiteten Fragenkatalog tragen schließlich mit dazu bei, dass anstelle der ursprünglich geplanten kurzen Jubiläumsschrift im Jahr 1991, die dritte Sozialenzyklika von Papst Johannes Paul II., Centesimus annus - hundert Jahre nach Rerum novarum, erscheint. 477 Durch „eine neue Begegnung“ mit der Lehre Leos XIII. sollen die Inhalte von Rerum novarum erneut bekräftigt und deren Aussagekraft für aktuelle Fragestellungen gezeigt werden, 478 zumal sich, so stellt Johannes Paul II. fest, die von Papst Leo XIII. 100 Jahre zuvor gestellten Zukunftsprognosen als „erstaunlich exakt“ herausgestellt haben. 479 Am Beginn von Centesimus annus steht der Versuch, die erste Sozial enzyklika in das „Bündel radikaler Veränderungen“, das die Bereiche Ge sellschaft, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik im Laufe des 19. Jahrhunderts prägte, einzuordnen und sicherlich auch selbst als ein epocha les Ereignis zu präsentieren. In eindringlicher Sprache werden die span nungsgeladene Situation der Bevölkerung im 19. Jahrhundert und die Spal tungsprozesse in der Gesellschaft beschrieben: die Entstehung des Kapitals als neue Form des Eigentums und die Lohnarbeit als neue Form der Arbeit. Zudem die soziale Ungerechtigkeit, insbesondere bedingt durch eine Lohnhöhenbestimmung, die weit entfernt von jedweder Berücksichtigung des Existenzminimums stattfand, die Bedrohung der Menschen durch Ar <?page no="188"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 188 beitslosigkeit, die, so sie eintrat, das Schreckensbild des Hungertodes her aufbeschwor, das Fehlen jeglicher Art von sozialer Fürsorge. Auf dem Hö hepunkt dieser Entwicklung mischte sich Leo XIII. mit seiner Stellungnah me zur Arbeiterfrage ein und zeigte einen Lösungsweg auf, in dessen Zent rum die Gerechtigkeit als Voraussetzung für die Herstellung des Friedens in der Gesellschaft stand. Neben den zentralen Aussagen über die Grund lagen der Gerechtigkeit in der damaligen Wirtschaft und Gesellschaft be tonte er das prinzipielle, aber nicht uneingeschränkt auszuübende Recht auf Privateigentum, die Rechte der Arbeiter unter besonderer Berücksichti gung ihrer Würde, das Recht der Bildung von Arbeitervereinigungen und die Notwendigkeit eines gerechten Lohns, der für den Unterhalt des Arbei ters und seiner Familie ausreicht. 480 Die Bestimmung der Löhne dürfe nicht allein dem Markt überlassen werden. Zu häufig hätten sich Arbeiter aus reiner Not auf für sie nachteilige und ungerechte Bedingungen einlassen müssen. Ebenso wichtig sind die auf dem Solidarprinzip beruhenden und unabhängig von einer besonderen politischen Theorie von Leo XIII. getätig ten kritischen Aussagen zum Sozialismus und Liberalismus. Obgleich zur Zeit von Rerum novarum sich noch eher im Stadium einer Sozialphilosophie befindend und zur Lösung der sozialen Probleme in erster Linie wenig strukturierte einfache und radikale Wege anbietend, wurde der Sozialismus von Leo XIII. verworfen und vorhergesagt, dass sich das Heilmittel (der Sozialismus) als schlimmer herausstellen würde als das zugrunde liegende Übel. Johannes Paul II. wertet diese vorausschauende Einschätzung Leos XIII. als Indiz für dessen vermeintliche prognostische Fähigkeiten, schon damals die negativen Seiten des „realen Sozialismus“ als Staatssystem vor hergesagt zu haben. 481 Unterschiedlich beurteilt Johannes Paul II. die verschiedenen Versuche, im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg auf den Sozialismus zu antworten. Jene Bemühungen, demokratische und marktwirtschaftliche Strukturen mit einer größtmöglichen sozialen Gerechtigkeit aufzubauen, um nicht zuletzt dem Sozialismus das revolutionäre Potenzial zu entziehen, wertet Johannes Paul II. als durchaus positive Entwicklung, er warnt allerdings an späterer Stelle vor einer zu starken Hinwendung in Richtung eines „Fürsorge staates“. 482 Weitaus kritischer sieht Johannes Paul II. den Aufbau von Struk <?page no="189"?> Centesimus annus - Papst Johannes Paul II. 1991 189 turen „nationaler Sicherheit“, bei denen durch die Verstärkung von staatli cher Macht eine „marxistische Infiltration“ verhindert werden soll. Hier stellt sich die Frage, ob durch die Erweiterung der staatlichen Macht nicht gerade diejenigen freiheitlichen Werte der Individuen in Mitleidenschaft geraten, beim Kampf gegen den Sozialismus also gerade das geopfert wird, was eigentlich gegen den Sozialismus geschützt werden soll. Schließlich werden solche Bestrebungen zur Einrichtung einer „Wohlstands oder Konsumgesellschaft“ kritisch hinterfragt, die darauf setzen, den Sozialis mus „auf der Ebene eines reinen Materialismus zu besiegen“, indem ge zeigt wird, dass die freie Marktwirtschaft die materiellen Bedürfnisse besser als der Sozialismus zu befriedigen imstande ist. Zwar haben diese Modelle einerseits zum Zusammenbruch des Marxismus beigetragen, andererseits aber wurden dabei die „Menschen völlig auf den Bereich der Wirtschaft und die Befriedigung materieller Bedürfnisse reduziert“. 483 In den Ereignissen der Jahre 1989/ 90 erkennt Johannes Paul II. wieder eine Bestätigung für die in Rerum novarum getroffenen Voraussagen und führt das Grundproblem des Sozialismus auf dessen Menschenbild zurück, nachdem der einzelne Mensch lediglich als ein Instrument und abstrakter Bestandteil des gesellschaftlichen Organismus betrachtet und somit sein Wohlergehen dem Ablauf des wirtschaftlich gesellschaftlichen Mechanis mus untergeordnet werde. 484 Hinzu komme die klassenmäßige Sonderstel lung einiger Individuen, die über ein nahezu uneingeschränktes Machtaus übungspotenzial verfügen. 485 Entscheidend aber für den Zusammenbruch des Sozialismus sei die Verletzung der Rechte der Arbeiter gewesen. Vor allem mit den großen Arbeiterbewegungen setzte der Veränderungspro zess ein, da dem Regime, das vorgab, „Ausdruck der Herrschaft und der Diktatur der Arbeiter zu sein“, seine Legitimation entzogen wurde. Als Beispiel dient die polnische Solidaritätsbewegung, die am politischen Um bruch entscheidend beteiligt war. 486 Angesichts immer noch existenter Formen von „Totalitarismus und Autori tarismus“ und der Gefahr ihres Wiederauflebens, der übersteigerten Aus richtung der Industrieländer an utilitaristischen Werten und des damit einhergehenden ungehemmten Drangs nach Konsum sowie der zuneh <?page no="190"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 190 menden Unfähigkeit zur Unterscheidung wichtiger und nachrangiger Wer te und schließlich des Erscheinens neuer Formen religiösen Fundamenta lismus in einigen Ländern fordert Johannes Paul II. die Hinwendung auf „die Rechte des menschlichen Gewissens, das nur der Wahrheit […] ver pflichtet ist“. 487 Der Weg dorthin muss über Demokratie und Rechtsstaat lichkeit beschritten werden. 488 Die Vorteile der Demokratie erwachsen aus der Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen und der Möglichkeit, die Regierung zu wählen, zu kontrollieren und gegebenenfalls auch auf friedlichem Weg auszutauschen. In Gefahr kann auch die Demo kratie geraten, wenn es keine letzten Wahrheiten, keine Werte gibt, an de nen sich das politische Handeln orientiert, wenn, auf Formen des Agnosti zismus oder skeptischen Relativismus basierend, die Überzeugung vertre ten wird, „daß die Wahrheit von der Mehrheit bestimmt werde bzw. je nach dem unterschiedlichen politischen Gleichgewicht schwanke“. Dem Missbrauch für Machtzwecke sind dann Tor und Tür geöffnet, wie die Geschichte beweist. 489 Und so finden sich verschiedentlich „Anzeichen einer Krise der demokratischen Systeme, denen mitunter die Fähigkeit zu Ent scheidungen für das Gemeinwohl abhandengekommen zu sein scheint“ und die sich mehr an den Interessen von Einzelgruppen als an „Gerechtig keit und Sittlichkeit“ orientieren. 490 Johannes Paul II. wendet sich gegen die fortschreitenden Individualisie rungstendenzen, warnt aber auch vor einer Überhöhung des Staates: So hat es den Anschein, als werde das Individuum oftmals zwischen den beiden Polen Staat und Markt erdrückt und existierte nur als Produzent und Kon sument von Waren oder als Objekt der staatlichen Verwaltung. Auch wer de vergessen, dass das Zusammenleben der Menschen weder den Markt noch den Staat zum Endziel hat. Für Johannes Paul II. sind es „gesellschaft liche Zwischenkörper“, also die Familie, aber auch wirtschaftliche, politi sche, soziale und kulturelle Gruppen, die die Solidarität in der Gesellschaft fördern können und der Gesellschaft einen „Subjekt Charakter“ verleihen. Auf den Ebenen des nationalen wie internationalen Handels hat sich der Kapitalismus als das leistungsfähigere System im Vergleich zum Sozialis mus herausgestellt, was auf die Überlegenheit des Privateigentums über <?page no="191"?> Centesimus annus - Papst Johannes Paul II. 1991 191 das Kollektiveigentum, das höhere Maß an bestehenden Freiheiten, die Allokationsfunktion des Marktes, die wirtschaftliche Initiative der Unter nehmer und die Funktion des Gewinns als Indikator für den Erfolg von Unternehmen zurückgeführt wird. Allerdings, so schränkt der Papst ein, muss auch das kapitalistische System unbedingt am Gemeinwohl ausge richtet und staatlichen Regeln unterworfen sein. Er plädiert dafür, Arbeit nehmerinteressen in Form von Beteiligung zu verwirklichen, sodass die Arbeiter „in gewissem Sinne in eigener Sache arbeiten“. Die westlichen Länder werden davor gewarnt, aus dem vermeintlich eindeutigen Sieg ihres Wirtschaftssystems über Schwächen, die diesem durchaus innewoh nen, hinwegzusehen und dabei notwendige Korrekturen zu vernachlässi gen. 491 Zitat Es besteht die Gefahr, daß sich eine radikale kapitalistische Ideologie breitmacht, die es ablehnt, sie auch nur zu erwägen, da sie glaubt, daß je der Versuch, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, von vornherein zum Scheitern verurteilt sei, und ihre Lösung in einem blinden Glauben der freien Entfaltung der Marktkräfte überläßt. 492 Die Wirtschaft ist nur ein Aspekt des menschlichen Handelns und damit ist die wirtschaftliche Freiheit nur ein Element der menschlichen Freiheit. Wenn sich die Wirtschaft für autonom erklärt, „dann verliert sie ihre not wendige Beziehung zum Menschen, den sie schließlich entfremdet und unterdrückt“. 493 Wenn sich also der Mensch nur noch als Konsument oder als Produzent von Gütern begreift, so wird er sich über die Güter definieren und sich dabei immer weniger als Subjekt wahrnehmen, das konsumiert und produziert, um zu leben. Eine wichtige Lehre, die Johannes Paul II. aus den Ereignissen der Jahre 1989/ 90 zieht, ist die Bestätigung der von Leo XIII. beschriebenen „Wege zur Überwindung von Gewalt und Feindschaft“, denn der Umbruch wird nahezu überall gewaltlos, durch Verhandlung und Dialog vollzogen. Nun aber gelte es, nicht stehen zu bleiben, sondern den Prozess weiter zu institu <?page no="192"?> Wirtschaftssysteme in der Krise 192 tionalisieren und auf die internationale Ebene zu heben, die „Herrschaft des Gesetzes“ anstelle von persönlicher Rache und Vergeltung auf die interna tionale Völkergemeinschaft zu übertragen. Johannes Paul II. fordert konkre te Schritte, die es ermöglichen, bei internationalen Konflikten per Schieds spruch eingreifen zu können. Den Vereinten Nationen sei es bis jetzt nicht gelungen, ein solches wirkungsvolles Instrumentarium zu entwickeln. Aber nicht nur auf der politischen Ebene, sondern auch im Bereich der internati onalen Wirtschaft sollten ebensolche Strukturen, gemäß dem Ausspruch „Entwicklung ist der neue Name für Frieden“, eingerichtet werden. 494 Zitat Genauso wie es die gemeinsame Verantwortung gibt, den Krieg zu ver hindern, so gibt es die gemeinsame Verantwortung, die Entwicklung zu fördern. Wie es auf nationaler Ebene möglich und geboten ist, eine Wirtschaft aufzubauen, die das Funktionieren des Marktes am Gemeinwohl orientiert, genauso müssen auf internationaler Ebene ge eignete Maßnahmen getroffen werden. 495 Durch den Zusammenbruch von Sozialismus und Zentralverwaltungswirt schaft und das damit einhergehende Ende des Kalten Krieges tritt eine Ver änderung der beiden Machtblöcke, des West und des Ostblocks, ein. Die gegenseitigen Abhängigkeiten auf internationaler Ebene verschieben sich und treten deutlicher hervor. Nach wie vor ist es aber nicht gelungen das Problem der Armut, das in weiten Teilen der Welt herrscht und selbst in den Industrieländern in vielfältigen Formen vorhanden ist, trotz allen tech nischen und wirtschaftlichen Fortschritts auch nur ansatzweise in den Griff zu bekommen. 496 Eine Lösung des Armutsproblems hält der Papst nur für möglich, wenn zunächst die Denkmuster verändert und die Armen dieser Erde nicht als eine Last angesehen werden, nicht „als unerwünschte Men schen […], die das zu konsumieren beanspruchen, was andere erzeugt haben“. 497 Eine solche Sichtweise, die bedürftige Menschen als Last empfin det, schließt Gerechtigkeit aus. Auch genügt es nicht, nur von dem abzuge ben, was man im Überfluss besitzt. Vielmehr geht es darum, „ganzen Völ kern den Zugang in den Kreis der wirtschaftlichen und menschlichen Ent <?page no="193"?> Centesimus annus - Papst Johannes Paul II. 1991 193 wicklung zu eröffnen, von dem sie ausgeschlossen oder ausgegrenzt sind“. 498 Und so sind viele Anstrengungen notwendig, um die auf der Welt reichlich vorhandenen Ressourcen für die Entwicklung aller einzusetzen. 499 Wie schon in Sollicitudo rei socialis wird die Verschuldung der Entwick lungsländer als drängendes Problem angeführt. Natürlich gilt der Grund satz, dass Schulden zurückgezahlt werden müssen, doch darf dies niemals um den Preis unzumutbarer Opfer geschehen, „die ganze Völker in den Hunger und in die Verzweiflung treiben“. Vielmehr muss die Schulden rückzahlung „mit dem Grundrecht der Völker auf Erhaltung und Fort schritt vereinbar“ sein, was etwa durch Modalitäten wie einer erleichterten Rückzahlung, Stundung oder Tilgung der Schulden sichergestellt werden könnte. 500 Beim internationalen Handel hat sich gezeigt, dass diejenigen Entwicklungsländer, die in internationale Wirtschaftsbeziehungen eingetre ten sind, sich durchaus positiv entwickelt haben, jene jedoch, die sich vom internationalen Gefüge abgekoppelt und ausschließlich auf ihre eigenen Kräfte vertrauten, in wirtschaftliche Stagnation gerieten. Der Lösungsweg scheint darin zu bestehen, den Entwicklungsländern zunächst einen ge rechten Zugang zu den internationalen Märkten zu ermöglichen, der eben nicht auf der einseitigen Ausbeutung von Rohstoffen beruht, sondern auch die Förderung des Humankapitals in den betreffenden Ländern mit einbe zieht. 501 Um den Entwicklungsländern aber wirklich weiterzuhelfen, um sie stärker an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, von der sie größtenteils ausgeschlossen sind, müssen sich, über eine Veränderung der bestehenden Denkmuster und Einstellungen hinausgehend, „die Modelle von Produktion und Konsum und die verfestigten Machtstrukturen än dern, die heute die Gesellschaften beherrschen“. 502 Zum Ende von Centesimus annus schlägt Johannes Paul II. noch einmal den Bogen zur Enzyklika Rerum novarum. Das „nahezu sklavische Joch“, unter dem viele Menschen zu Beginn der Industriegesellschaft und in den Ent wicklungsländern heute noch immer leben, hat damals wie heute die Kir che veranlasst, sich dieser „Tatsache mit aller Klarheit und Offenheit“ zu zuwenden, und dies im Bewusstsein dafür, „daß ihr Appell nicht immer von allen wohlwollend aufgenommen werden wird“. 503 <?page no="195"?> V. Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung Die globale Finanzkrise Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben sich die Staaten Mittel und Osteu ropas zu marktwirtschaftlichen Systemen entwickelt. Trotz aller anfängli chen Schwierigkeiten bei der Transformation hat sich die Wirtschaft in allen Staaten stabilisiert, die Marktwirtschaft zeigt deutliche Erfolge. Auch im Rest der Welt sind kaum noch kommunistische Staaten anzutreffen, Län der, die nominell noch als solche bezeichnet werden, wie etwa China, set zen tatsächlich auf kapitalistische Mechanismen bei der Neuausrichtung ihrer Wirtschaft. Die über ein Jahrhundert andauernde Kontroverse zwi schen Kapitalismus und Sozialismus scheint entschieden. Damit ist in der ökonomischen Diskussion auch die Thematik der Systemfrage obsolet, ernstzunehmende Beiträge sind kaum noch vorzufinden. Es geht nunmehr darum, das kapitalistische System weiter zu optimieren und Schwachstel len zu beheben. Aus den Erfahrungen der wirtschaftlichen Stagnation der 1970er und 1980er Jahre entwickelt sich ein wirtschaftspolitischer Paradigmenwechsel von staatsinterventionistisch keynesianischen hin zu marktliberal angebots orientierten Konzepten. Dabei kommt auch der Finanzmarktliberalisierung, die seit den 1980er Jahren weltweit voranschreitet, eine zentrale Bedeutung zu. 504 In Deutschland ist das erste Finanzmarktförderungsgesetz vom 1. März 1990 ein Meilenstein für die Liberalisierung der Finanzmärkte. In der Wirtschaftstheorie werden schon seit den 1970er Jahren Modelle entwickelt, mit deren Hilfe der Wert komplexer Finanzinstrumente ermit telt werden kann, allen voran die Optionspreismodelle von Fischer S. Black, Myron S. Scholes und Robert C. Merton (ihnen, außer Black, der bereits 1995 verstarb, wurde 1997 der Nobelpreis der Wirtschaftswissenschaften verliehen). Zusammen mit der Finanzmarktliberalisierung und der voran <?page no="196"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 196 schreitenden Entwicklung der Informationstechnologie bilden solche und ähnliche Modelle der Finanzwirtschaft den Grundstein für den sich explo sionsartig entwickelnden Markt für innovative Finanzprodukte. Während beispielsweise der weltweite Bestand an nicht börsengehandelten Finanz derivaten 1990 noch ein Volumen von etwa 3,4 Billionen US Dollar auf weist, steigt sein Wert bis 2006 auf 370 Billionen US Dollar an. 505 Während einer Periode extrem niedriger Zinssätze, etwa von 2001 bis 2005, ist der über Hypotheken finanzierte Immobilienkauf aufgrund der geringen Zinsbelastung für nahezu alle Bevölkerungsschichten in den USA sehr attraktiv. Die sprunghaft steigende Nachfrage führt dazu, dass sich die ohnehin seit Längerem steigenden Immobilienpreise in einigen Regionen der USA innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppeln. Für den Bankensek tor entwickelt sich ein lukratives Geschäftsfeld. Hochriskante Kredite er scheinen lohnend, denn durch die permanent steigenden Immobilienpreise erhöht sich der Wert der Sicherheiten, und dies reduziert das Kreditrisiko im Zeitablauf. Finanzinnovationen machen den Markt für Hypothekenkre dite noch attraktiver. Was geschieht, bezeichnet der Volkswirt und ehema lige Chefökonom der Weltbank Joseph Stiglitz (geb. 1943, Nobelpreis 2001) in einem Interview, das er im US amerikanischen Wirtschaftsportal „The Big Picture“ am 18. Dezember 2008 gibt („Joseph Stiglitz on The Fall of Lehman Brothers“), als „Finanzmarktalchemie“. Risikoreiche Kredite wer den von den Banken gebündelt, strukturiert und verbrieft. Die neuen Wertpapiere erhalten von den Ratingagenturen, die typischerweise bei der Konzeption dieser Wertpapiere für die Banken beratend tätig sind, zum größten Teil beste Bonitätsbeurteilungen, obwohl sie letztlich auf hochris kanten Krediten basieren. Durch den Verkauf belasten die Kreditrisiken die Bilanzen der Banken nicht mehr, und die Käufer, typischerweise ebenfalls Finanzinstitute, orientieren sich bei ihrer Risikovorsorge an der Bonitätsbe urteilung der Ratingagenturen. Die Jahre 2005 und 2006 sind gekennzeich net von einer schwachen Konjunkturentwicklung und steigenden Zinsen in den USA, die Folge ist eine Kettenreaktion. Viele Immobilienbesitzer kön nen die steigenden Belastungen durch die Hypotheken nicht mehr bewälti gen und sind zum Verkauf gezwungen, dadurch brechen die Hauspreise ein, die sinkenden Immobilienpreise führen dazu, dass Kredite nicht mehr <?page no="197"?> Die globale Finanzkrise 197 ausreichend besichert sind. Zahlungsausfälle haben Wertverluste bei den verbrieften Krediten zur Folge und belasten die Bilanzen der Banken. 506 Wissen: Chronik der Finanzkrise Frühjahr 2007 Emittenten von forderungsgedeckten Geldmarkt papieren können auslaufende Papiere nicht mehr erneuern. Große Investmentfonds weigern sich, Anteile zurückzunehmen, da sie ihre Bestände nicht mehr bewerten können. Juni 2007 Zwei von Bear Ste arns verwaltete Hedgefonds melden hohe Verluste durch Subprime Hypotheken. August 2007 Die Probleme erfassen den Interbanken geldmarkt, die Zinsen steigen sprunghaft an. Die Industriekredit bank gibt große Verluste aufgrund von Subprime Hypotheken be kannt und erhält ein Rettungspaket im Wert von 3,5 Milliarden Eu ro. Die deutsche Union Investment stoppt die Anteilsrücknahme ei nes ihrer Fonds und BNP Paribas die Anteilsrücknahme für drei Fonds. Die EZB speist 95 Milliarden Euro in den Interbankengeld markt für Tagesgeld ein und eröffnet damit den Reigen außeror dentlicher Maßnahmen der Zentralbanken. Ein Run auf die britische Northern Rock findet statt, der englische Staat garantiert die Einla gen. September-November 2007 Viele Großbanken melden wiederholt Abschreibungen und Quartalsverluste. Dezember 2007 Mehrere Zent ralbanken kündigen koordinierte Maßnahmen zur Entlastung der Märkte für kurzfristige Finanztitel an. Januar 2008 Schwache US Konjunkturdaten deuten auf einen Wirtschaftsabschwung. März 2008 JPMorgan Chase übernimmt das angeschlagene Finanzinstitut Bear Stearns. Juli 2008 Die USA geben staatliche Hilfen für die Hypothe kenfinanzierungsinstitute Fannie Mae und Freddie Mac bekannt, die US Börsenaufsicht schränkt Leerverkäufe ein. September 2008 Fannie Mae und Freddie Mac werden unter staatliche Zwangsaufsicht ge stellt, Lehmann Brothers beantragt Insolvenz, die angeschlagene Merrill Lynch wird von der Bank of America übernommen. Die US Börsen erleiden den höchsten Tagesverlust seit den Anschlägen vom 11. September 2001. Die US Versicherungsgesellschaft AIG erhält <?page no="198"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 198 staatliche Unterstützung. Die USA, England, Deutschland und an dere Länder verbieten Leerverkäufe von Finanzaktien. Die größte amerikanische Spar und Darlehensbank, Washington Mutual, wird unter staatliche Aufsicht gestellt, die britische Hypothekenbank Bradford & Bingley wird verstaatlicht, die Finanzkonzerne Fortis, Dexia und die deutsche Hypo Real Estate erhalten staatliche Hilfen. Irland gibt Garantien für Einlagen und Schuldverschreibungen von sechs irischen Banken, andere Länder folgen in den nächsten Wo chen mit ähnlichen Maßnahmen. Oktober 2008 Der US Kongress billigt ein umfangreiches Hilfsprogramm für die Banken und die US Automobilindustrie. In einer konzertierten Aktion senken die wich tigsten Zentralbanken ihre Leitzinsen. England kündigt ein umfang reiches Stützungspaket an. Die wichtigsten Zentralbanken geben bekannt, dass sie in unbegrenztem Umfang US Dollar bereitstellen werden. Der DAX bricht an einem Tag um mehr als zehn Prozent ein. Island stellt das Bankwesen unter staatliche Kontrolle. Großbri tannien beschließt eine Teilverstaatlichung der größten Banken des Landes und ein Hilfspaket von 500 Milliarden Pfund Sterling. Die Regierungen des Euroraums verpflichten sich zur Bankenrekapitali sierung. Deutschland schnürt ein Rettungspaket in Höhe von 480 Milliarden Euro, andere europäische Länder beschließen ähnliche Rettungspakete. Die USA melden das höchste Haushaltsdefizit aller Zeiten. Ungarn erhält u. a. vom IWF ein Stützungspaket in Höhe von 25 Milliarden US Dollar. November 2008 Die Fed stellt 200 Milli arden US Dollar für Darlehen und 500 Milliarden Dollar für den Ankauf von Anleihen bereit. Die Commerzbank, HSH Nordbank und Citigroup erhalten staatliche Unterstützung. Die deutsche Wirt schaft befindet sich zum ersten Mal seit fünf Jahren in einer Rezessi on. Opel und die US Automobilkonzerne General Motors, Ford und Chrysler bitten um staatliche Unterstützung. Januar 2009 Die irische Anglo Irish Bank wird unter staatliche Aufsicht gestellt. Die Bank of America, die Royal Bank of Scotland und die Schweizer UBS erhal ten staatliche Unterstützung. Februar 2009 Die USA geben Pläne für <?page no="199"?> Die globale Finanzkrise 199 ein 1 Billion US Dollar umfassendes Hilfsprogramm bekannt. März 2010 Die Bank of England stellt 100 Milliarden Dollar für den Ankauf von Vermögenswerten bereit. Die Fed gibt bekannt, für 300 Milliar den US Dollar längerfristige Schatzanweisungen zu kaufen. Mai 2010 Der EZB Rat beschließt den Ankauf von Schuldverschreibungen. 507 Im Anschluss an den Konkurs von Lehman Brothers im September 2008 kommt es im Finanzsektor zu einer regelrechten Vertrauenskrise. In völli ger Unklarheit darüber, welche weiteren Finanzinstitute in Zahlungs schwierigkeiten geraten könnten, stoppen die Banken die kurzfristige Kre ditvergabe an andere Banken, der Interbankengeldmarkt kommt fast völlig zum Erliegen. Jene Banken, denen die Möglichkeit fehlt, sich kurzfristig über Kredite anderer Banken zu refinanzieren, beginnen damit, Liquidität zu horten, und reduzieren die Kreditvergabe an die Realwirtschaft, womit sich die Finanzkrise zu einer weltweiten Wirtschaftskrise ausweitet. Nur durch massive Stützungsmaßnahmen vonseiten der Geld und Fiskalpolitik kann die Lage stabilisiert werden. Eine Unzahl staatlicher Konjunkturpro gramme, Kreditgarantien, Bankenverstaatlichungen, Ankaufprogramme von Bankaktiva und expansiver geldpolitischer Maßnahmen wird weltweit ergriffen. In Anbetracht dieser Maßnahmenvielfalt und des sie umgeben den chaotischen Umfelds sind eine Gesamtbewertung und insbesondere eine Abschätzung der entstandenen Kosten bis heute nicht möglich. 508 Si cher ist allerdings, dass die Auswirkungen dramatisch sind. Galt beispiels weise in Deutschland 1975 als das Jahr der bis hierhin schwersten Wirt schaftskrise der Nachkriegszeit - infolge des Ölpreisschocks nahm das deutsche Bruttosozialprodukt um 0,9 Prozent ab -, beträgt der Rückgang 2009 im Zuge der Finanzkrise dagegen 4,7 Prozent. Und spätestens im Frühjahr 2010 wird aus der Finanzkrise im Euroraum auch eine Staats schuldenkrise, wobei, wie im Falle Irlands, die finanziellen Belastungen durch Bankenrettungen und Konjunkturhilfen alleinige Ursache sind, sie in anderen Fällen, wie etwa bei Griechenland, nur das auslösende Moment darstellen. <?page no="200"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 200 Caritas in veritate - Papst Benedikt XVI. 2009 Im Jahr 2009 veröffentlicht Papst Benedikt XVI. seine Sozialenzyklika Cari tas in veritate (Die Liebe in der Wahrheit). Benedikt XVI. hebt einleitend die Bedeutung der Liebe als den Hauptweg der Soziallehre der Kirche hervor und aller aus der Soziallehre abgeleiteten Verantwortung und Verpflich tung, um dann auf die enge Verbindung zwischen Wahrheit und Liebe einzugehen. Ohne Wahrheit, Vertrauen und Liebe sei kein Gewissen, keine soziale Verantwortung, keine Gerechtigkeit möglich. Die im sozialen und kulturellen Umfeld der Menschen bestehende Tendenz zur Relativierung der Wahrheit verstelle den Blick für die Einsicht der Bedeutung christlicher Werte als nützliches und unverzichtbares Element des Aufbaus einer guten Gesellschaft, die gerade auch im globalen Maßstab bestehen will. Orientie rung ist dazu geboten, die zu erhalten, Benedikt XVI. an zwei Maßstäben des moralischen Handelns, der Gerechtigkeit und dem Gemeinwohl, kon kretisiert. 509 Die Gerechtigkeit gilt als Mindestmaß des sozialen Handelns und gewissermaßen als Vorstufe des karitativen Handelns: „Ich kann dem anderen nicht von dem, was mein ist, schenken, ohne ihm an erster Stelle das gegeben zu haben, was ihm rechtmäßig zusteht.“ 510 Mit der Sorge um das Gemeinwohl wird das Bemühen um die soziale Gemeinschaft, die Be achtung der Bedürfnisse der Mitmenschen beschrieben, das Gemeinwohl schließt sozusagen die Nächstenliebe als institutionellen und politischen Weg ein. „Sich für das Gemeinwohl einzusetzen bedeutet, die Gesamtheit der Institutionen, die das soziale Leben rechtlich, zivil, politisch und kultu rell strukturieren, einerseits zu schützen und andererseits sich ihrer zu bedienen, so daß auf diese Weise die Polis, die Stadt Gestalt gewinnt.“ 511 Für die handelnden Personen, ob auf der Makro oder auf der zwischen menschlichen Mikroebene, gelten die gleichen Kriterien moralischen Han delns. Im ersten Kapitel von Caritas in veritate wird die Enzyklika in die Sozialleh re der katholischen Kirche eingeordnet. Im Mittelpunkt steht die Sozialen zyklika Populorum progressio von Papst Paul VI., in deren Tradition Benedikt XVI. nun auch die Enzyklika Caritas in veritate stellt. Dem von Paul VI. her ausgestellten Entwicklungsbegriff, der eine positive Entwicklung der <?page no="201"?> Caritas in veritate - Papst Benedikt XVI. 2009 201 Menschheit in der Überwindung von Hunger, Elend, endemischen Krank heiten und Analphabetismus, verbunden mit der ökonomisch aktiven Teil nahme aller Länder am internationalen Handel unter paritätischen Bedin gungen sowie einer Ausbreitung demokratischer Gesellschaftssysteme, beinhaltet, schließt sich Benedikt XVI. an. Konkreter geht es vor allem da rum, in ärmeren Gebieten die Ressourcen auf lokaler Ebene zugänglich zu machen, etwa durch Investitionen in ländliche Infrastruktur und landwirt schaftliche Technologie, Bewässerungssysteme und das Transportwesen sowie durch die Organisation von regionalen Märkten, was im Übrigen auch zum Erhalt der Produktionskapazitäten in den reichen Ländern und damit zu deren Stabilisierung in Wirtschaftskrisen beitragen könne. Paul VI. betonte immer wieder, wie dringlich es ist, Wirtschaftsreformen in den unterentwickelten Ländern, und dies ganz zu deren Vorteil, aber auch in den reichen Ländern durchzuführen. Dabei reiche es nicht aus, entspre chende Institutionen zu schaffen, es wird sogar vor übertriebenem Vertrau en in die Institutionen gewarnt. Für eine nachhaltig positive Entwicklung bedürfe es vielmehr des verantwortungsbewussten Handelns des Einzel nen. 512 Im zweiten Kapitel von Caritas in veritate beschreibt Benedikt XVI. die wirt schaftlichen und sozialen Veränderungen seit Populorum progressio und nimmt eine Bestandsaufnahme der „Entwicklung des Menschen in unserer Zeit“ vor. Zwei Veränderungen fallen besonders auf: die Globalisierung mit der explosionsartigen Verstärkung der internationalen Abhängigkeiten und ein teilweises Verschwimmen der Grenzen zwischen armen und reichen Ländern, dort wo in ärmeren Ländern der Konsum gestiegen und sich in den reicheren Ländern neue Formen der Armut herausgebildet haben. Insgesamt betrachtet, hat sich der Abstand zwischen Arm und Reich, so wohl innerhalb der armen als auch der reichen Länder, weiter vergrößert, und dies trotz einer Zunahme des weltweiten Reichtums während der letzten Jahrzehnte. Eine Mitschuld wird den Praktiken des internationalen Wirtschaftsprozesses mit ihrer ausschließlichen Gewinnorientierung und der Außerachtlassung des Gemeinwohls angelastet. Vermögen würden zerstört, und Armut würde geschaffen, eine Aussage, die angesichts der Erfahrungen mit der Finanzkrise gut nachvollziehbar ist. Auch die Rolle <?page no="202"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 202 des Staates habe sich verändert. Die Staaten seien untereinander in eine immer stärkere Wettbewerbssituation geraten, in der sie, nicht zuletzt be dingt durch internationale Abhängigkeiten, insbesondere durch die Machtstellung multinationaler Konzerne und die Mobilität des Finanzkapi tals eine Einengung ihrer Entscheidungsspielräume und Souveränität er fahren haben. Gleichzeitig sind die meisten Staaten seit der Finanz und Wirtschaftskrise bemüht, mit gigantischen finanziellen Aufwendungen Fehlentwicklungen der Wirtschaft zu korrigieren. Die Tatsache, dass der Einfluss des Staates bei der Abstimmung politischer und wirtschaftlicher Ziele und seine Intervention in den Wirtschaftsbereich über Jahre rückläu fig waren und nun die Wirtschaft selbst massive Staatshilfen einfordert, die von der Allgemeinheit finanziert werden müssen, sollte auch Anlass sein, die Rolle des Staates im Wirtschaftsprozess neu zu überdenken. 513 Ein Problem moderner Gesellschaften besteht in einem über die Jahre ent wickelten, teilweise extremen Anspruchsdenken der Individuen und einem Beharren auf Rechten bei gleichzeitiger Vernachlässigung der gesellschaftli chen Pflichten. In den Industriestaaten entstehe manchmal der Eindruck übertriebener Rechtsanwendung und Anspruchserfüllung, deren einzige Begründung in der staatlichen Anerkennung liegt, während einem Großteil der Menschheit elementare Rechte aberkannt und verweigert oder diese verletzt werden. Benedikt XVI. beklagt den Einsatz „übertriebener Formen des Wissensschutzes“ und führt beispielhaft ein zu restriktives Beharren auf geistiges Eigentum im medizinischen Bereich gegenüber ärmeren Län dern an. 514 Der internationale Wettbewerb um Kostenvorteile, ein weiterer Aspekt der Veränderungen seit Populorum progressio, wurde vielfach durch Reduktion sozialer Sicherheit und Sicherungssysteme und durch die schrittweise Ar beitsmarktliberalisierung, einhergehend mit einer Verringerung der Ar beitnehmerrechte, ausgetragen. Die vielerorts staatlich geprägten sozialen Sicherungssysteme und Fürsorgeeinrichtungen seien dadurch geschwächt worden. Auch in den reichen Volkswirtschaften gelinge es diesen Instituti onen immer weniger, ihre eigentliche Aufgabe, die Schaffung eines gewis sen Niveaus an sozialer Gerechtigkeit, zu erfüllen. Die Bürger stünden den <?page no="203"?> Caritas in veritate - Papst Benedikt XVI. 2009 203 Streichungen öffentlicher Leistungen und der sozialen Unsicherheit macht los gegenüber, auch weil oftmals eine wirksame Vertretung der Arbeit nehmerinteressen durch die Gewerkschaften ausbleibe. Benedikt XVI. erin nert an den von der katholischen Soziallehre vorgeschlagenen Weg, dem Bedeutungsverlust der Gewerkschaften vor allem durch die Organisation von Arbeitnehmerinteressen auf internationaler Ebene zu begegnen. 515 Der grundlegende Aspekt, dass für die Wirtschaft, deren Urheber, Mittel punkt und Ziel der Mensch ist, dieser Mensch an oberster Stelle als „das erste zu schützende und zu nutzende Kapital“ steht, scheint im modernen Wirtschaftsleben zu verschwimmen. 516 Die Herausbildung eines entspre chenden Bewusstseins wird als bedeutsam erachtet, ebenso wie die Einsicht darin, dass sich die vorhandenen erheblichen Unterschiede in den Besitz verhältnissen zukünftig nicht weiter in übertriebener und moralisch un haltbarer Weise vergrößern dürfen. Prioritär sollte es sein, den Menschen einen Zugang zu Arbeit zu verschaffen, was bereits aus rein ökonomischer Perspektive sinnvoll ist, da Arbeitslosigkeit soziale Ungerechtigkeit be wirkt, die gleichbedeutend ist mit einer Abtragung des „Gesellschaftskapi tals“, von dem wiederum die Wirkungsfähigkeit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen abhängt. Die aus der Arbeitslosigkeit entste hende soziale Unsicherheit kann die Dynamik der wirtschaftlichen Ent wicklung gefährden, wenn die Unsicherheit die Wirtschaftssubjekte in ihren Aktivitäten lähmt und dazu verleitet, lediglich das Bestehende kon servieren zu wollen, und innovative Tätigkeiten ausbleiben. Ähnlich desta bilisierend wirkt auch die Armut, von der langfristig eine Gefährdung der Stabilität des globalen Wirtschaftsprozesses ausgehen kann. Deshalb sei die Bekämpfung des Hungers nicht nur moralisch geboten, sondern auch öko nomisch notwendig. 517 Unter dem besonderen Eindruck der Finanzkrise vertieft Benedikt XVI. im dritten Kapitel von Caritas in veritate, „Brüderlichkeit, wirtschaftliche Ent wicklung und Zivilgesellschaft“, die Betrachtung von Märkten und Unter nehmen. Der Markt als Ort, an dem sich Menschen als gleichberechtigte Vertragspartner begegnen, um über den Austausch von Waren und Dienst leistungen ihre Bedürfnisse zu befriedigen, habe hinsichtlich seiner so wich <?page no="204"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 204 tigen Bestandteile von Solidarität und Vertrauen einen erheblichen Bedeu tungsverlust erlitten. Mit anderen Worten: Die ausgleichende Gerechtigkeit, die das Geben und Empfangen zwischen gleichwertigen Vertragspartnern regelt, muss um die distributive und die soziale Gerechtigkeit erweitert werden. Eine Wirtschaft, in der die Institution des Marktes nur dem Prinzip der Gleichwertigkeit der getauschten Güter überlassen wird, kann für den sozialen Zusammenhalt der Menschen, der auch für das Funktionieren des Marktes essenziell ist, nur unzureichend sorgen. Der Mensch in seiner „Überzeugung, sich selbst zu genügen“, ist nicht in der Lage, die Probleme allein durch das in erster Linie von der Suche nach materiellem Wohlstand bestimmte eigene Handeln, ohne eine Orientierung an höheren, für das Handeln verbindlichen Werten, wie sie etwa das Christentum bereithält, zu überwinden. Auch haben das Streben der Wirtschaft nach immer mehr Autonomie und weniger staatlicher Einflussnahme oftmals zum Miss brauch des Instruments Wirtschaft geführt. Doch liegen die Ursachen für die Missstände nicht in der Wirtschaft oder der Wirtschaftstätigkeit, son dern im handelnden Menschen selbst begründet. Man kann also nicht ein an sich gutes Instrument als Ursache von Missständen verantwortlich ma chen, das lediglich durch die „verblendete Vernunft der Menschen“ schlecht verwendet wurde. Der Wirtschaft als Instrument kann daher nicht vorgeworfen werden, unmoralischen, unmenschlichen oder gar asozialen Charakters zu sein, allerdings steht der Mensch in der Verantwortung, sie nach moralischen Aspekten zu strukturieren, zu institutionalisieren und sie nicht, wie so oft geschehen, von den anderen gesellschaftlichen Bereichen zu isolieren. Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die materielle Basis für den Wohlstand zu erwirtschaften. Der Staat hat danach die Aufgabe, durch Umverteilung für Gerechtigkeit zu sorgen. Diese Aufgabe erscheint heute jedoch schwieriger denn je, denn während der internationale Wirtschafts prozess, multinationale Konzerne und das internationale Finanzwesen weltumspannende Entscheidungen treffen, sind Macht und Einfluss des einzelnen Staates auf sein regionales Territorium begrenzt. 518 Die insbesondere mit der Finanzkrise aufgetretenen Verzerrungen und Missstände nimmt Benedikt XVI. zum Anlass, für ein verändertes Ver ständnis von Unternehmen zu werben. Die reine Fokussierung auf Aktio <?page no="205"?> Caritas in veritate - Papst Benedikt XVI. 2009 205 närsinteressen sollte zugunsten eines Stakeholder Ansatzes verschoben werden. Finanzielle Spekulationen, die nur auf kurzfristigen Gewinn zielen, langfristig aber den Bestand eines Unternehmens gefährden, müssten un terbunden werden. Die für spekulative Zwecke verwendeten finanziellen Mittel sollten besser in die Realwirtschaft der entwickelten und vor allem der unterentwickelten Volkswirtschaften investiert werden. Dabei stellen die Investitionen in ärmere Länder keine Last dar, sondern bieten die Mög lichkeit zur Erschließung wertvoller Ressourcen, denn die reichen Länder seien die ersten Nutznießer eines Aufschwungs in den armen Ländern. Im Grundsatz biete die Globalisierung die Chance auf eine weltweite Neuver teilung des Reichtums; sie berge aber auch die Gefahr, dass Armut und Ungleichheit zunehmen und mit einer Krise die ganze Welt anstecken. Die eigentliche Tragik bestehe darin, dass die materiellen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Armut niemals größer waren als in der Gegenwart, die Erträge aus der Expansion des Welthandels allerdings überwiegend von den entwickelten Ländern vereinnahmt werden. Benedikt XVI. fordert daher den Verzicht auf protektionistische und egoistische Maßnahmen und stellt, sozusagen als Anreiz für die Industriestaaten, den Gedanken heraus, dass die Einbeziehung und Unterstützung der Schwellen und Entwick lungsländer bei der Überwindung der derzeitigen Wirtschaftskrise helfen können. 519 Im vierten Kapitel wendet sich Papst Benedikt XVI. Umwelt und Bevölke rungsproblemen sowie Problemen der internationalen Arbeitsmigration zu. Darüber hinaus breitet er die Grundzüge einer Wirtschaftsethik aus, die auf die Gerechtigkeit und das wahre Wohl des Menschen ausgerichtet ist. Zitat Die Wirtschaft braucht nämlich für ihr korrektes Funktionieren die Ethik; nicht irgendeine Ethik, sondern eine menschenfreundliche Ethik. Heute spricht man viel von Ethik im Bereich der Wirtschaft, der Finanzen und der Betriebe. Es entstehen Studienzentren und Ausbildungsgänge für business ethics; in der Welt der hochentwickelten Länder verbreitet sich im Gefolge der rund um die soziale Verantwortung des Betriebs entstandenen Bewe <?page no="206"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 206 gung das System der ethischen Zertifikate. Die Banken bieten sogenannte ‚ethische‘ Konten und Investitionsfonds an. Es entwickelt sich ein ‚ethi sches Finanzwesen‘, vor allem durch den Kleinkredit und allgemeiner die Mikrofinanzierung. […] Es ist jedoch gut, auch ein gültiges Unterschei dungskriterium zu erarbeiten, da man eine gewisse Abnützung des Adjek tivs ‚ethisch‘ feststellt, das, wenn es allgemein gebraucht wird, auch sehr verschiedene Inhalte bezeichnet. Das kann so weit gehen, daß unter seinem Deckmantel Entscheidungen und Beschlüsse durchgehen, die der Gerech tigkeit und dem wahren Wohl des Menschen widersprechen . 520 Während auf der einen Seite Maßnahmen wie Kleinkredite und Mikrofi nanzierung oder Bemühungen zur Steigerung der sozialen Verantwortung ausdrücklich gewürdigt werden, entzündet sich auf der anderen Seite Kri tik an jenen Hilfsorganisationen, bei denen die Armen und Hilfsempfänger nur der Rechtfertigung für einen übertrieben kostspieligen Verwaltungsap parat dienen. Im Bereich der Hilfsorganisationen gibt es daher einen Re formbedarf, der auf höhere Effizienz und Transparenz gerichtet sein muss. 521 Der Papst wendet sich im fünften Kapitel den Lösungsmöglichkeiten für die wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu und beschreibt die hierzu notwendigen Reformen. Viele Probleme der Weltwirtschaft ließen sich wegen der starken gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den Ländern nur mit einer echten politischen Weltautorität lösen, wie sie bereits Papst Johannes XXIII. angedacht hatte. Benedikt XVI. geht es vor allem um die dauerhafte Überwindung der Finanz und Wirtschaftskrise, zu deren Lö sung es einer dringlichen Reform der Vereinten Nationen und der Not wendigkeit einer internationalen Wirtschafts und Finanzordnung bedür fe. 522 Die derzeitigen Strukturen und Funktionsweisen des Finanzwesens hätten der Realwirtschaft schweren Schaden zugefügt. Zur Durchführung grundlegender Reformen sei das Finanzwesen auf verbindliche ethische Grundlagen angewiesen, „um nicht jene hoch entwickelten Instrumente zu missbrauchen, die dazu dienen können, die Sparer zu betrügen“. Redliche Absichten und das Streben nach guten Ergebnissen seien miteinander ver <?page no="207"?> Caritas in veritate - Papst Benedikt XVI. 2009 207 einbar und dürften nicht als widersprüchlich aufgefasst werden. Der Ge setzgeber ist angehalten, skandalöse Spekulationen zu verhindern, schwä chere Marktteilnehmer zu schützen und Institutionalisierungsprozesse zu fördern, die die Entwicklung neuer Finanzformen vorantreiben. Beispiele sind das Mikrofinanzwesen und andere Initiativen, deren besonderes Inte resse der Unterstützung schwacher Gesellschaftsschichten gilt. 523 Leitbild für die weitere Entwicklung der Wirtschaft sollte das Prinzip der Subsidiarität sein. Subsidiarität, hier ausgeführt als „Hilfe für die Person durch die Autonomie der mittleren Gruppen und Verbände“, müsse aller dings, um sozialen Partikularismus zu vermeiden, durch Solidarität ergänzt werden. Die Subsidiarität ist nicht nur ein Ausdruck der menschlichen Freiheit, sie sei auch das „wirksamste Gegenmittel zu jeder Form eines bevormundenden Sozialsystems“ und gut geeignet, der Globalisierung zu einem menschlichen Gesicht zu verhelfen. Durch verstärkten Bürokratieab bau und die Eindämmung von Verschwendung und Missbrauch ließen sich Sozial und Fürsorgeleistungen weiter verbessern, und der Nutzen der Solidarität könnte erhöht werden. Bei allen Unterstützungsmaßnahmen, die den Entwicklungsländern zugutekommen, müsse man immer eine „Ergän zung und Partizipation von unten“ einbeziehen, denn in den armen Län dern ist, so die Ansicht des Papstes, die größte Ressource der Reichtum an Menschen. Nur wenn diese Ressource gefördert werde, könnten die Ent wicklungsländer eine autonome Zukunft aufbauen. Die wichtigste Hilfe für sie sei die schrittweise Eingliederung ihrer Produkte auf den Weltmärkten, um ihnen den Weg zu einer vollen Teilnahme am Welthandel zu ermögli chen. Ein Vorschlag zur Förderung der finanziellen Entwicklungshilfe ist die steuerliche Subsidiarität, bei der es der Bevölkerung erlaubt wird, den Bestimmungszweck ihrer Steuerzahlungen selbst festzulegen. 524 Die Globalisierung habe auch zu einem Ausbau der Macht der Konsu menten und ihrer Verbände geführt, mit positiven und negativen Auswir kungen. Als positiv ist die Macht der Verbraucher dann zu beurteilen, wenn diese, sich der sozialen und ethischen Aspekte ihrer Kaufentschei dungen bewusst, die Produktion in qualitativer und quantitativer Hinsicht lenken und somit Baustein und Ausdruck einer wirtschaftlichen Demokra <?page no="208"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 208 tie sind. Negativ wirkt sie sich vor allem dann aus, wenn die Konsumenten von den sie repräsentierenden Verbänden in ihrem Konsumverhalten ma nipuliert werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Machtgewinn der Konsumenten diese gerade in den reicheren Ländern zu den eigentli chen Interessen der Arbeitnehmer und Gewerkschaften in Distanz habe geraten lassen, was für Letztere einen faktischen Machtverlust bedeute. Der eigentliche Machtverlust der Arbeitnehmer entsteht jedoch durch Arbeits losigkeit und dies insbesondere dann, wenn Armut erwächst, was in dra matischer Weise für die ärmeren Länder dieser Welt zutrifft. Der Papst nennt es die „Verletzung der Würde der menschlichen Arbeit“, denn dem Armen ist durch Erwerbslosigkeit die Arbeitsmöglichkeit genommen, und das Recht auf angemessene Entlohnung wird materiell unterlaufen. Bene dikt XVI. wendet sich direkt an die Gewerkschaftsorganisationen mit dem Appell, neue Wege zu erschließen und sich neuen Problemen und Perspek tiven zu öffnen. Dazu zählt es auch, den Fokus über die Interessen der ei genen Mitglieder auf die Nichtmitglieder hin auszuweiten. Auf diese Weise soll die Situation der Arbeitnehmer in den Entwicklungsländern, in denen oftmals grobe Verstöße gegen die Sozialrechte zu beobachten sind, berück sichtigt werden, und zugleich sollen Erwerbstätige aus anderen Ländern unter Einbeziehung deren ethischer und kultureller Hintergründe gestützt werden, um in deren Herkunftsländern Impulse für die weitere Entwick lung zu setzen. 525 Benedikt XVI. warnt vor dem in der Gesellschaft weitverbreiteten Vertrau en in die „Wunder“ der Technik, mit dem Hinweis auf ähnlich fatale Fol gen für die Menschheit, wie sie aus dem blinden Vertrauen in die „Wun der“ der Finanzwelt zuvor entstanden seien. 526 Letztlich findet einmal mehr die grundsätzliche Überlegung Anwendung, dass ein an sich gutes Instru ment nicht deshalb schlecht ist, weil es falsch eingesetzt wird bzw. das eigentlich gute Werkzeug (hier die Technik oder an anderer Stelle die Marktwirtschaft) schlecht verwendet wird. Es sind die Menschen und nicht die Werkzeuge, die die eigentliche Entwicklung bestimmen: <?page no="209"?> Caritas in veritate - Papst Benedikt XVI. 2009 209 Zitat Die Entwicklung wird niemals von gleichsam automatischen und unper sönlichen Kräften - seien es jene des Marktes oder jene der internationalen Politik - vollkommen garantiert werden. Ohne rechtschaffene Menschen, ohne Wirtschaftsfachleute und Politiker, die in ihrem Gewissen den Aufruf zum Gemeinwohl nachdrücklich leben, ist die Entwicklung nicht mög lich. 527 Den Schluss der Enzyklika bildet die Forderung nach „christlichem Huma nismus“, der, anders als ein gleichgültiger Atheismus, zu einer Entwick lung führe, bei der die menschlichen Werte nicht vergessen werden. 528 Zur Person: Papst Benedikt XVI. Joseph Ratzinger wird am 16. April 1927 als Sohn eines Gendar meriemeisters in Marktl am Inn geboren. 1939 tritt er in das bischöf liche Studienseminar in Traunstein ein. Kurz vor Kriegsende wird er zur Wehrmacht berufen und nach Ungarn abkommandiert, wo er Panzersperren errichten soll, sich aber von seinem Verband entfernt und zu Kriegsende kurz in amerikanische Gefangenschaft gerät. Ab 1946 studiert er Philosophie und Theologie, zunächst in Freising und später an der Universität München. 1951 erfolgt die Priesterweihe, 1953 die Promotion. Nach seiner Habilitation 1957 wird er 1958 au ßerordentlicher Professor an der Freisinger Hochschule und 1959 Professor für Dogmatik an der Universität Bonn. Es folgen Rufe auf Lehrstühle an den Universitäten Münster, Tübingen und Regens burg. Am II. Vatikanischen Konzil nimmt er zunächst als Sekretär des Köl ner Kardinals Joseph Frings teil, wird aber noch während der ersten Sitzungsperiode zum offiziellen Konzilstheologen ernannt. 1977 be ruft ihn Papst Paul VI. zum Erzbischof von München und Freising und erhebt ihn nur einen Monat später in den Kardinalsstand. <?page no="210"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 210 Papst Benedikt XVI. Papst Johannes Paul II. beruft Joseph Ratzinger im November 1981 zum Präfekten der päpstlichen Glaubenskongregation nach Rom. Ratzinger gilt als enger Vertrauter des Papstes. Seine Wahl zum Kardinaldekan findet 2002 statt. Am 19. April 2005 wird Joseph Ratzinger nach einem nur 26 stündigen Konklave zum Papst ge wählt, er nimmt den Papstnamen Benedikt XVI. an. Während seines Pontifikats hat Papst Benedikt XVI. mit mehreren Skandalen innerhalb der katholischen Kirche und des Vatikans zu kämpfen. Er betreibt die Annäherung an die orthodoxe Kirche, ver bessert die Beziehungen der katholischen Kirche zum Judentum und führt eine Reihe von Veränderungen im liturgischen Bereich durch. Im Februar 2013 verzichtet Papst Benedikt XVI. auf sein Amt und lebt seitdem als emeritierter Papst im Kloster Mater Ecclesiae im Va tikan. 529 Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 Mit Kardinal Jorge Mario Bergoglio SJ wird am 13. März 2013 der Nachfol ger des im Vormonat emeritierten Benedikt XVI. zum neuen Papst gewählt, er nennt sich Franziskus. Papst Franziskus hat die meiste Zeit seines Lebens <?page no="211"?> Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 211 in Buenos Aires verbracht, er kennt die Schicksale der Menschen in den Slums der Großstädte und die Armut der Landbevölkerung. Bereits in seinem viel beachteten Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium aus dem Jahre 2013 übt Papst Franziskus harsche Kritik am herrschenden Wirt schaftssystem, die Situation in den armen Ländern vor Augen. Alles richte sich nach „Kriterien der Konkurrenzfähigkeit und nach dem Gesetz des Stärkeren“, 530 was für viele Menschen den Kampf um das nackte Überleben bedeute, weit entfernt von einem Leben in Würde. Die aus Arbeitslosigkeit entstehende Aussichtslosigkeit, das Wissen um ein Leben in größter Armut und ohne Hoffnung auf eine bessere Zukunft prägen das Denken und Empfinden der Betroffenen. Große Massen der Bevölkerung sind ausge grenzt von der Teilhabe selbst an einem minimalen Wohlstandsniveau, die soziale Ungleichheit nimmt immer dramatischere Formen an. „Diese Wirt schaft tötet. Es ist unglaublich, dass es kein Aufsehen erregt, wenn ein alter Mann, der gezwungen ist, auf der Straße zu leben, erfriert, während eine Baisse um zwei Punkte in der Börse Schlagzeilen macht. Das ist Ausschlie ßung.“ 531 Ausschließung tritt als ein neues Phänomen zutage. Es geht nicht mehr nur allein um Ausbeutung, Unterdrückung oder Machtlosigkeit, die die Betroffenen in die Unterschicht oder an den Rand der Gesellschaft drängt, sondern um den völligen Ausschluss aus der Gesellschaft, die den Ausgeschlossenen geradezu nutzlos erscheinen lässt, wie ein Konsumgut, so es gebraucht wurde, weggeworfen und zu Abfall wird. „Die Ausge schlossenen sind nicht ‚Ausgebeutete‘, sondern Müll, ‚Abfall‘.“ 532 Die Ge müter der Wohlhabenderen würden beruhigt durch „eine Globalisierung der Gleichgültigkeit“, durch die Begeisterung für das „egoistische Ideal“ und das vage Vertrauen darauf, dass das erreichte Wirtschaftswachstum früher oder später auch bei den untersten Schichten ankommen wird - Trickle down Theorien, „die nie von den Fakten bestätigt“ wurden und nur ein „naives Vertrauen […] auf die sakralisierten Mechanismen des herr schenden Wirtschaftssystems“ aufzeigen. 533 Und in der Zwischenzeit, bis das Wachstum auch die Armen erreicht hat, warteten die vom Reichtum Ausgeschlossenen weiter, „während die Einkommen einiger weniger ex ponenziell steigen, sind die der Mehrheit immer weiter entfernt vom Wohl stand dieser glücklichen Minderheit“. 534 Mit solch deutlichen und drasti <?page no="212"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 212 schen Worten hat bislang noch kein Papst die vielerorts in dieser Welt tat sächlich existierenden Zustände beschrieben. Und nicht minder vorwurfs stark trifft dies auch auf die Enzyklika Laudato si’ zu, die im Juni 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Zur Person: Papst Franziskus Jorge Mario Bergoglio wird am 17. Dezember 1936 als ältestes von fünf Kindern in Buenos Aires, Argentinien, geboren. Sein Vater ist als Buch halter bei einer Eisenbahngesellschaft angestellt. Nach der Schule schließt Jorge Mario Bergoglio eine Ausbildung als Chemietechniker ab, entscheidet sich dann für die Priesterlaufbahn und tritt 1958 in den Je suitenorden ein. Papst Franziskus Er studiert zunächst in Chile, kehrt nach Argentinien zurück und been det 1963 dort sein Studium mit einem Abschluss in Philosophie am Kol leg San José in San Miguel. Von 1964 bis 1966 ist er Professor für Litera tur und Psychologie, zunächst in Santa Fé, später in Buenos Aires. Ab 1967 studiert er Theologie und schließt das Studium 1970 ebenfalls am Kolleg San José ab. 1969 wird Bergoglio zum Priester geweiht und 1973 zum Provinzial der Jesuiten in Argentinien gewählt, er leitet die nächs ten sechs Jahre den Jesuitenorden in Argentinien. Ab 1980 arbeitet er wieder im universitären Bereich und als Priester. Papst Johannes Paul II. ernennt Bergoglio 1992 zum Titularbischof von Auca sowie zum <?page no="213"?> Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 213 Weihbischof in Buenos Aires und 1998 zum Erzbischof von Buenos Aires. 2001 kreiert ihn Johannes Paul II. zum Kardinal. Durch seinen be scheidenen Lebensstil und seinen Einsatz für die Armen erlangt Kardi nal Bergoglio große Beliebtheit. Nachdem Papst Benedikt XVI. im Februar 2013 seinen Amtsverzicht erklärt, wird mit Jorge Mario Bergoglio am 13. März der erste Jesuit und erste Südamerikaner zum 265. Papst gewählt. Wenngleich Laudato si’ vielfach als Umwelt , Klima oder auch als Öko enzyklika tituliert wird, enthält sie doch Inhalte ausgesprochen sozialpoliti schen Charakters. So kommen Themen zur Sprache wie die soziale Unge rechtigkeit und Ungleichheit zwischen Arm und Reich, die Sorge um das Gemeinwohl, die Kritik am Kapitalismus im Allgemeinen und am Finanz kapitalismus im Besonderen sowie das unreflektierte Streben nach immer mehr Wirtschaftswachstum und technologischem Fortschritt. Und natürlich die Umwelt, die der Mensch mit seiner Wirtschaftsweise in kaum wieder gutzumachender Weise zu schädigen im Begriff ist, indem er die Ressour cen übermäßig ausbeutet oder sie verschwenderisch nutzt, den Klimawan del zumindest mitverursacht und durch seine Konsum und Wegwerfmen talität Müllmassen erzeugt, die das ökologische Gleichgewicht unseres Planeten empfindlich stören. Vor diesem Hintergrund können Laudato si’ viele Merkmale einer Sozialenzyklika gewiss nicht abgesprochen werden. Die Enzyklika beginnt mit den Worten „Laudato si’, mi’ Signore - Gelobt seist du, mein Herr“, ein Zitat aus dem wahrscheinlich 1224 oder 1225 ver fassten Sonnengesang des heiligen Franziskus von Assisi (1181/ 82-1226). Dieses erstaunliche Dokument des großen mittelalterlichen Mystikers wird in der Enzyklika mehrfach zitiert und in ihrem Verlauf vollständig abge druckt. Weil es im Original bereits in altitalienischer und nicht, wie damals üblich, in lateinischer Sprache verfasst wurde, gilt der Sonnengesang als Beginn der italienischen Literatur und ist ein Lobpreis und Dank an Gott, in dem seine Schöpfung, die Natur, gepriesen wird. Durch den leichtfertigen und vor allem unverantwortlichen Gebrauch der in dieser Weise gepriese nen Natur und ihrer Güter, so stellt Papst Franziskus fest, füge der Mensch <?page no="214"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 214 der Natur schweren Schaden zu, womit das zentrale Thema der Enzyklika (der achtlose Umgang der Menschen mit Gottes Schöpfung) umrissen ist, um das er die katholische Soziallehre erweitern möchte. 535 Anknüpfungs punkte sieht er bei Papst Paul VI., der bereits 1971 davor warnte, dass der Mensch durch die rücksichtslose Ausbeutung und Zerstörung der Natur selbst Gefahr laufe, Opfer zu werden. Und auch Franziskus’ Vorgänger, Johannes Paul II. und Benedikt XVI., wandten sich vor allem in ihren Sozia lenzykliken immer stärker ökologischen Themen zu. 536 Seinen Überblick über die aktuelle ökologische Krise beginnt Franziskus mit einer Beschreibung der durch Umweltverschmutzung und Schadstoff belastung einhergehenden Gefahren, die zu unzähligen Krankheiten und Todesfällen führen. Angesichts der zu beobachtenden Müllmengen kriti siert er die vorfindliche Wegwerfkultur und plädiert für eine Mäßigung des Konsums, für ein Produktionsmodell, das auch die Interessen zukünftiger Generationen in die Ressourcennutzung einbezieht, die Effizienz der Res sourcennutzung steigert, den Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen auf ein Minimum beschränkt und stärker auf Wiederverwertung und Recycling setzt. Wissend um Klimaskeptiker und die verschiedenen Ursachen des Klimawandels, ruft Franziskus angesichts einer hohen wissenschaftlichen Übereinstimmung hinsichtlich jener durch den Menschen verursachten globalen Erwärmungsfaktoren in Erinnerung, dass Klima „ein gemein schaftliches Gut von allen und für alle“ ist. Deshalb erachtet er es für un verzichtbar, bei den durch den Menschen verursachten, verschärften und beeinflussbaren Problemfaktoren anzusetzen, was nichts anderes heißt, als Veränderungen in der Produktionsweise und im Konsumverhalten herbei zuführen. Vom Klimawandel werden zunehmend vor allem die Menschen in den Entwicklungsländern betroffen sein, deren Erwerbsfelder in der Land und Forstwirtschaft und im Fischfang liegen. Da sie über keinerlei Alternativen des Einkommenserwerbs verfügen, wird ihnen durch die negativen Folgen des Klimawandels die Lebensgrundlage entzogen, und damit werden sie auch der Mittel und Möglichkeiten beraubt, sich den geänderten Bedingungen anzupassen. Wenngleich viele gute Ansätze zu einer verbesserten Nutzung hinsichtlich erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion, im Transport und Ge <?page no="215"?> Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 215 bäudewesen etc. existieren, ist deren Ausbreitung bei Weitem noch nicht ausreichend vollzogen, was die Entwicklung politischer Programme, insbe sondere zur Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid, notwendig macht. 537 Angesichts der Erschöpfung natürlicher Ressourcen spricht Franziskus von der Unmöglichkeit, ein Konsumniveau aufrechtzuerhalten, wie es die rei chen Gesellschaftsschichten in den am meisten entwickelten Ländern auf weisen. Schon jetzt seien die Grenzen der Ausbeutung des Planeten er reicht, was besonders deutlich in Form der immer schlechter werdenden Verfügbarkeit und Qualität sauberen Wassers zutage trete. Franziskus lehnt die Privatisierung von Wasserressourcen ab. Er begründet dies mit dem Zugang zu Trinkwasser als einem für das Überleben des Menschen „grund legenden, fundamentalen und allgemeinen Menschenrechts“, das er ge fährdet sieht, wenn Wasser in eine Ware verwandelt und den Marktgeset zen unterworfen würde. Die durch die Ökonomisierung des Wassers auf geladene soziale Schuld könne aber durch „wirtschaftliche Beiträge zur Versorgung der ärmsten Bevölkerung mit klarem Wasser und Hygiene“ teilweise beglichen werden. 538 Das Argument, ein als überlebenswichtig eingeschätztes Gut den Gesetz mäßigkeiten des Marktes zu entziehen, da den Betroffenen faktisch das Recht auf Leben, das in ihrer unveräußerlichen Würde verankert ist, ver weigert wird, steht durchaus in der Tradition der Sozialenzykliken. Schließ lich hatte schon Papst Leo XIII. klargestellt, dass Lohn und Arbeitskraft nicht allein den Marktkräften ausgesetzt werden dürfen, da der Lohn das Überleben des Arbeiters und seiner Familie sicherstellen muss. Daher möchte Franziskus die Arbeit selbst als einen Wert im Rahmen „einer ganzheitlichen Ökologie, die den Menschen nicht ausschließen darf“, be achtet und geschützt wissen. Er erinnert an die Sozialenzyklika Laborem exercens von Papst Johannes Paul II., nach der die Zielsetzung darin beste hen muss, den Menschen „mittels Arbeit ein würdiges Leben zu ermögli chen“, hingegen finanzielle Hilfen für die Armen nur eine provisorische Lösung darstellen. Auch hat Benedikt XVI. in Caritas in veritate darauf auf merksam gemacht, dass der Abbau von Arbeitsplätzen einer Untergrabung <?page no="216"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 216 von Beziehungen gleichkommt, „die auf Vertrauen, Zuverlässigkeit und Einhaltung der Regeln gründen“ und somit unverzichtbar für jedes bürger liche Zusammenleben mit letztlich auch negativen Folgen für die Wirtschaft sind - „fortschreitende Abtragung von ‚Gesellschaftskapital‘“ bzw. der Verlust von Arbeitsplätzen als Beispiel dafür, wie sich wirtschaftlicher Fort schritt gegen den Menschen selbst richten kann. Als Mittel der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wirbt Franziskus für Kleinbetriebe und besonders kleinbäuerliche Systeme, die immer noch einen Großteil der Weltbevölkerung ernähren und ökologisch viel effizienter arbeiten als Großbetriebe, die wiederum wegen des besseren Marktzugangs und höhe rer Skalenvorteile die kleinen Betriebe schrittweise verdrängen. Nicht zu letzt auch um den Schutz der wirtschaftlichen Freiheit zu sichern, müssten diesen Großunternehmen Grenzen gesetzt werden. 539 Franziskus warnt vor einer nicht hinreichenden Berücksichtigung des ei gentlichen Sinns der Arbeit in marktgesetzlichen Abläufen und vor dem Versuch, technischen Fortschritt um jeden Preis durchsetzen zu wollen. Er weist auf die Vorteile einer möglichst hohen Produktionsvielfalt und scho nenden Ressourcennutzung sowie auf die Bedeutung von Regeln hin, de nen der Markt zur Sicherstellung einer echten wirtschaftlichen Freiheit unterworfen sein muss, damit einer zu starken Machtbildung von Unter nehmen Einhalt geboten werden kann. Damit vertritt der Papst durchaus ordoliberale Prinzipien, wie sie in der Grundkonzeption der sozialen Marktwirtschaft umgesetzt sind. Franziskus ist keineswegs technikfeindlich eingestellt. Er lobt sogar viele technische Errungenschaften auf das Höchste, vor allem im medizinischen Bereich, und gewinnt selbst der Gentechnik positive Seiten ab. 540 Kritisiert wird jedoch das aus seiner Sicht vorherr schende eindimensionale technokratische Paradigma, demnach der Mensch im Verlauf eines logisch rationalen Prozesses zu der Überzeugung gelangt sei, alles steuern, beherrschen und verändern zu können. Auf diese Weise habe der Mensch das außen liegende Objekt, die Umwelt, allmählich um fasst und in Besitz genommen. Aus der Ansicht der vollständigen Manipu lierbarkeit und grenzenlosen Verfügbarkeit der Umweltressourcen sei dann die Idee eines unendlichen und grenzenlosen Wachstums geboren. 541 Na <?page no="217"?> Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 217 türlich hat der Mensch schon immer in die Natur eingegriffen, doch war die zugrunde liegende Auffassung eine andere, eher begleitende: Zitat Es ging darum, zu empfangen, was die Wirklichkeit der Natur von sich aus anbietet, gleichsam die Hand reichend. Jetzt hingegen ist das Interesse da rauf ausgerichtet, alles, was irgend möglich ist, aus den Dingen zu gewin nen durch den Eingriff des Menschen, der dazu neigt, die Wirklichkeit des sen, was er vor sich hat, zu ignorieren oder zu vergessen. Deswegen haben der Mensch und die Dinge aufgehört, sich freundschaftlich die Hand zu reichen, und sind dazu übergegangen, feindselig einander gegenüber zu stehen. Von da aus gelangt man leicht zur Idee eines unendlichen und grenzenlosen Wachstums, das die Ökonomen, Finanzexperten und Tech nologen so sehr begeisterte. Dieses Wachstum setzt aber die Lüge bezüg lich der unbegrenzten Verfügbarkeit der Güter des Planeten voraus, die dazu führt, ihn bis zur Grenze und darüber hinaus ‚auszupressen‘. 542 Im Zuge des technokratischen Paradigmas habe sich eine Kultur entwickelt, in der die Technik nicht mehr bloßes Instrument sei, sondern mit ihrer in neren Logik das Handeln des Menschen beeinflusse. Dies habe im wirt schaftlichen Bereich zur Akzeptanz nahezu jeder profitbringenden techni schen Innovation geführt, unabhängig von möglichen negativen Folgen für Mensch und Umwelt. 543 Der moderne Anthropozentrismus trage zu einer Idealisierung der Technokratie bei und dazu, dass den Lebewesen kein Eigenwert zugemessen und paradoxerweise sogar dem Menschen sein besonderer Wert abgesprochen werde. Was folgt, das sind die entspre chenden ethischen Probleme im Verhältnis der Menschen untereinander und des Menschen zur Natur. Verstärkt werde diese Problematik durch die Kultur des Relativismus, die weder objektive Wahrheiten noch allgemein gültige Prinzipien und Werte anerkennt und Kategorien wie Gut und Böse der subjektiven Einschätzung der Menschen überlässt. Eine an Werten orientierte Entwicklung könne auf dieser Basis nur schwerlich erfolgen, ebenso wenig wie eine Lösung der sozialen Probleme und des Umwelt schutzes. Stattdessen seien ein geradezu zwanghafter Konsumismus, eine <?page no="218"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 218 Wegwerfkultur und eine Gleichgültigkeit gegenüber den ökologischen Problemen und den sozialen Missständen in den unterentwickelten Län dern die zwangsläufige traurige Konsequenz. 544 In ähnlich kritischer Weise äußerte sich auch der Religionsphilosoph Romano Guardini (1885-1968), auf den Franziskus verweist. Guardini führte aus, dass der Mensch Lebens formen annimmt, die ihm als Resultat rationaler Planung und der Nutzung von genormten Maschinenprodukten quasi aufgenötigt werden und ihn im Glauben wiegen, frei zu sein. Dabei besteht die wahrgenommene Freiheit eigentlich nur in einer Art Konsumfreiheit, die jedoch ausschließlich von der Minderheit derer besessen wird, die „die wirtschaftliche und finanzielle Macht“ innehaben. 545 Der Politik kommt hier die Aufgabe zu, aufzuklären und zu handeln, wo bei sie sich nicht der Wirtschaft unterwerfen dürfe. Die Wirtschaft sollte Bewusstsein für das effizienzorientierte Paradigma der Technokratie erlan gen und sich diesem nicht unterordnen bzw. sich nicht von diesem - un bewusst oder wissentlich - lenken lassen. Politik und Wirtschaft müssen sich im Dialog für das Gemeinwohl einsetzen und sich entschieden in den „Dienst des Lebens stellen“. Der Einsatz für das Gemeinwohl schließt auch die Berücksichtigung der Interessen der zukünftigen Generationen ein und damit auch das Hinterlassen der (Um )Welt in einem lebensfähigen und lebenswürdigen Zustand. Dies setzt - so Franziskus in Anlehnung an die Auffassung von der Welt als einer Leihgabe, die der Mensch gemäß dem Kriterium der Gerechtigkeit von einer Generation der anderen zu überge ben habe - die Abkehr vom Nützlichkeitsdenken in den Kategorien von Effizienz und Produktivität voraus. 546 Dass dies so schwerfällt, sieht Fran ziskus im postmodernen kulturellen und ethischen Verfall begründet, der mit dem ökologischen einhergeht. Dieser Verfall kann auch zur Erklärung unserer Unfähigkeit beitragen, die Interessen der zukünftigen Generationen und auch jener, die von den wirtschaftlichen Entwicklungen und Errun genschaften unserer Zeit ausgeschlossen sind, mit zu berücksichtigen. An sich müsste bereits der Gedanke an die Armen von heute, „die nur wenige Lebensjahre auf dieser Erde verbringen und nicht mehr warten können“, ausreichen, um tätig zu werden. 547 Große Aktivitäten würden aber an den Tag gelegt, wenn es um die Rettung der Banken aus der Finanzkrise geht <?page no="219"?> Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 219 und die Kosten einfach der Bevölkerung auferlegt werden. Die Chance zur Überprüfung des gesamten Systems und der Entwicklung „einer neuen, gegenüber den ethischen Grundsätzen aufmerksameren Wirtschaft und für eine Regelung der spekulativen Finanzaktivität und des fiktiven Reich tums“, wie schon von Benedikt XVI. in Caritas in veritate gefordert, sei schlichtweg vertan worden. 548 Für eine notwendige Finanzreform unter ethischen Aspekten, so bemerkte Franziskus bereits in Evangelii Gaudium, bedürfe es Veränderungen in den Grundeinstellungen der führenden Poli tiker. 549 Die von den Errungenschaften der wirtschaftlichen Entwicklung Ausge schlossenen bilden die Mehrheit der Menschen. Ihre Probleme werden von den reichen Staaten in der Regel nur als Nebensächlichkeit oder sogar als „Kollateralschaden“ angesehen, oft einhergehend mit „grünen Reden“ und der Rechtfertigung des Status quo einer Minderheit, die sich auf einem sehr hohen Konsumniveau bewegt, das zu erhalten sie glaubt berechtigt zu sein. Franziskus ist sich sicher, dass dieses Konsumniveau unmöglich auf alle Menschen der Erde übertragen werden könne, da der Planet nicht einmal imstande sei, den aus diesem Konsum entstehenden Müll aufzunehmen. Die von den Industrie an die Schwellenländer gerichteten Aufforderungen zu einem ressourcen und umweltschonenderen Wirtschaften hat insofern einen eigentümlichen Beigeschmack, als dass die Industriestaaten ihren Weg des Wachstums auch durch ungehemmte Ressourcenausbeutung und Schädigung der Umwelt erzielt haben - umgekehrt appellieren die Schwel lenländer an die Industriestaaten, ihrer historischen Verantwortung nach zukommen. Technischer Fortschritt und ansteigendes Wirtschafts wachstum, wie es in den entwickelten Staaten während der vergangenen beiden Jahrhunderte stattgefunden hat, sind eben nicht vollständig gleich zusetzen mit wahrem, ganzheitlichem Fortschritt, der dazu „gesünder, menschlicher, sozialer“ ist. Wachstum geht nicht immer nur mit einer Ver besserung der Lebensqualität einher, wie viele Beispiele gezeigt haben und wie es heutzutage insbesondere an der Umweltverschmutzung, dem Ver lust an biologischer Vielfalt, verschiedenen Dimensionen sozialer Aus schließung, neuen Formen sozialer Aggressivität und anderen Merkmalen des Rückgangs sozialer Integration und Gemeinschaft deutlich zutage tritt. <?page no="220"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 220 Franziskus lehnt technischen Fortschritt nicht grundsätzlich ab, im Gegen teil, er befürwortet ihn, und zwar dann, wenn er bewusst in den Dienst der Menschheit gestellt wird und sein Einsatz entlang übergeordneter Werte geschieht, der Mensch sich, mit anderen Worten, ein Stück weit vom herr schenden technokratischen Paradigma befreit. 550 Umkehr ist also geboten, die Umweltkrise mit der sozialen Krise in Zusammenhang zu sehen. Zitat Es gibt nicht zwei Krisen nebeneinander, eine der Umwelt und eine der Gesellschaft, sondern eine einzige und komplexe sozio ökologische Krise. Die Wege zur Lösung erfordern einen ganzheitlichen Zugang, um die Ar mut zu bekämpfen, den Ausgeschlossenen ihre Würde zurückzugeben und sich zugleich um die Natur zu kümmern. 551 Die soziale Krise hängt mit der ökologischen schon deshalb zusammen, weil die Ärmsten dieser Welt von den Umweltproblemen am stärksten betroffen sind. So haben nicht nur die reichen Länder unverhältnismäßig stark vom Ressourcenabbau in den ärmeren Staaten profitiert und man cherorts Schäden wie Vergiftungen und schädliche Ablagerungen im Berg bau hinterlassen. Die vor allem durch die Industrienationen verursachte Klimaerwärmung zeigt ihre stärksten Auswirkungen in den ärmsten Zonen der Erde mit gravierenden Folgen für die dortige Landwirtschaft. Ganz zu schweigen von der kostengünstigen Entsorgung giftiger Abfälle und der Durchführung umweltschädigender Produktionsaktivitäten, die in den eigenen Ländern nicht einmal erlaubt sind. Zwei Ziele müssen deshalb gemeinsam verfolgt werden: die Verbesserung der Umwelt und die der Situation der Armen. Die Ziele sind nach Auffassung des Papstes nicht unabhängig voneinander erreichbar. Maßnahmen, die zum Umweltschutz beitragen, gleichzeitig aber den armen Ländern übermäßige Belastungen auferlegen, lehnt Franziskus ab. Er verweist auf Benedikt XVI., der fordert, „die wirtschaftlichen und sozialen Kosten für die Benutzung der allgemei nen Umweltressourcen“ offenzulegen und den Nutznießern vollständig aufzuerlegen, anstelle sie anderen Staaten oder zukünftigen Generationen aufzubürden. Franziskus spricht das „Prinzip der gemeinsamen, aber diffe <?page no="221"?> Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 221 renzierten Verantwortung“ an, aus dem sich für die Industrieländer bereits deshalb die Pflicht zur Unterstützung der armen Länder ergibt, weil diese kaum über Mittel und Möglichkeiten verfügen, zur Reduzierung der Um weltbelastung beizutragen. Überdies - so wird analog zum Verursacher prinzip argumentiert - besteht die Unterstützungspflicht aufgrund der von den entwickelten Ländern in hohem Maße mit zu verantwortenden Schä den. Die ökologische Schuld, die sich die reichen Staaten der Umwelt und besonders den leidtragenden armen Ländern gegenüber aufgeladen haben, könne durch die Hilfsleistungen ein Stück weit abgetragen werden. 552 Strategien, die auf eine Internalisierung der aktuellen Umweltschäden set zen (also die Einbeziehung der Schadenskosten in die Wirtschaftlichkeit skalküle der Verursacher zum Ziel haben), sind mit starken Ungerechtig keiten zulasten der Entwicklungsländer behaftet, da die entwickelten Län der über lange Zeiträume, in denen Umweltkosten nicht mit einbezogen wurden, hohes wirtschaftliches Wachstum verzeichneten und entsprechen de Gewinne bereits erwirtschaftet haben. Sollten nun die Entwicklungslän der an den Kosten des Umweltschutzes mitbeteiligt werden, könnte dies das dortige Wachstum einschränken und die ohnehin geringen wirtschaft lichen Möglichkeiten überfordern. „Auf diese Weise kommt im Gewand des Umweltschutzes eine neue Ungerechtigkeit hinzu“, weshalb diejenigen Länder, die in der Vergangenheit am meisten etwa zum Entstehen von Treibhausgasen beigetragen haben, auch die meiste Verantwortung tragen müssen, die Umweltprobleme zu lösen. 553 Trotz der differenzierten Verantwortlichkeiten sind auch die armen Länder nicht von der Verpflichtung entbunden, ihren eigenen Beitrag zum Um weltschutz und zur Beseitigung der Armut zu leisten. Doch besteht die primäre Aufgabe der armen Länder im Kampf gegen das soziale Elend, das unermesslich hohe Konsumniveau einiger privilegierter Bevölkerungs gruppen und die Korruption. 554 Generell ist der Zustand, in dem einige „mehr und mehr konsumieren und zerstören, während andere noch nicht entsprechend ihrer Menschenwürde leben können, unvertretbar“, und so sieht Franziskus die Notwendigkeit, „in einigen Teilen der Welt eine gewis se Rezession zu akzeptieren und Hilfen zu geben, damit in anderen Teilen <?page no="222"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 222 ein gesunder Aufschwung stattfinden kann“. 555 Diese Aufteilung des Wirt schaftswachstums ist insofern umstritten, als dass z. B. ein in einer Indust rienation durch hochgradig spezifiziertes Wissen generiertes Wirtschafts wachstum nicht einfach an ein Entwicklungsland abgetreten werden kann, das über keinerlei derartige Standards verfügt. Der Verzicht auf Wirt schaftswachstum im Industrieland würde hier keinerlei Sinn machen, es wäre vollständig verloren. Anders verhält es sich, wenn Wirtschaftswachs tum in den reichen Staaten dortige übermäßige und unnötige Konsumakti vitäten stützt und ausweitet und dadurch den ärmeren Staaten Lebens grundlagen entzogen werden. Beispielhaft sei der Aufkauf ganzer Getrei deernten in Entwicklungsländern zur Kostensenkung der Fleischprodukti on in den reichen Ländern angeführt. Um in ohnehin mit Konsumgütern gesättigten Gesellschaften billiges Fleisch als Massenware anbieten zu kön nen, fehlen in den Anbauländern die Grundnahrungsmittel, die nicht nur knapp, sondern aufgrund der steigenden Nachfrage für die dortige Bevöl kerung auch unerschwinglich sind. Diese differenzierte Sichtweise sollte beachtet werden, wenn Franziskus Vorwürfen ausgesetzt ist, die ihn bezichtigen, den Fortschritt und die menschliche Entwicklung aufhalten zu wollen. Aus gutem Grund ist er der Meinung, „dass die Verlangsamung eines gewissen Rhythmus von Produk tion und Konsum Anlass zu einer anderen Art von Fortschritt und Entwick lung geben kann“ und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen eine mittelfristig durchaus ertragsbringende Investition darstellt. 556 Zum Entwurf eines anderen Bildes von Fortschritt, der „gesünder, menschlicher, sozialer und ganzheitlicher ist“, 557 wird es schließlich als notwendig erach tet, die negativen Aspekte des Wirtschaftswachstums wie die Folgen der Umweltverschmutzung für den Einzelnen, die sinkende Qualität von Nah rungsmitteln, die Erschöpfung einiger Ressourcen etc. in die Überlegungen mit einzubeziehen. Wenngleich es sich bei der Umwelt um ein Gut handelt, das nach Ansicht des Papstes nicht ausreichend von den Marktmechanismen geschützt und gefördert werden kann, so ist damit nicht automatisch der Planwirtschaft der Weg geebnet, der diesbezüglich schon gar kein höheres Lösungspoten <?page no="223"?> Laudato si’ - Papst Franziskus 2015 223 zial zugetraut wird. Daher muss grundsätzlich neu über den Sinn der Wirt schaft, ihre Ziele und die Berichtigung bestehender Verzerrungen im Sys tem nachgedacht werden. Mittelwege, die eine Lösung des Umweltprob lems bloß dahingehend anstreben, Geldmittel in die Naturerhaltung zu stecken oder Umweltschutz über technischen Fortschritt zu erreichen, wer den als zu kurz greifend, da nicht am eigentlichen Problem ansetzend, eingeschätzt. Sie zögerten den Zusammenbruch nur kurz hinaus. Die wirk liche Lösung besteht für Franziskus in einer Neudefinition von Fort schritt, 558 die Indikatoren von echter Lebensqualität, qualitative Bestandteile wirtschaftlichen Wachstums, Nahrungsmittelqualitäten, schädliche Wir kungen von Konsum und Produktion auf die Umwelt, Ressourcenerschöp fung etc. berücksichtigen muss. In der Verantwortung stehen an erster Stelle die reichen Staaten. Da sich die einzelnen Länder jedoch vielfach als zu schwach zur Lösung der Umwelt probleme erwiesen haben und es eine Tendenz gibt, nationale Interessen über das Gemeinwohl zu stellen, möchte Papst Franziskus wirksame inter nationale Leaderships und Rahmenbedingungen zum Schutz der Umwelt und zur Lösung der sozialen Probleme installieren. Eingeschlossen sind geeignete Mechanismen zur Kontrolle der getroffenen Vereinbarungen und zur Sanktionierung im Falle ihrer Nichterfüllung, was gerade angesichts des Scheiterns vieler getroffener Umweltabkommen wichtig scheint. 559 Die Kirche selbst sieht Franziskus in einer Vermittlerrolle zwischen den berech tigten Interessen der widerstreitenden Akteure und Betroffenen, und natür lich will sie auf die bestehenden, nicht hinnehmbaren Zustände in der Umwelt und auf die sozialen Ungerechtigkeiten aufmerksam machen. Man kann sagen, dass sich auch angesichts dieser Problemstellung ein dritter Weg der Päpste auftut. Ein Weg, mit dem eine gangbare Alternative zwi schen zwei bestehenden Extremen aufgezeigt werden soll, und zwar zwi schen einerseits dem Mythos einer sich automatisch und bedenkenlos ein stellenden Lösung aller ökologischen Probleme durch technischen Fort schritt und andererseits der Ansicht, dass der Mensch mit jeglicher Art von Eingriff eine Bedrohung für das Ökosystem darstellt und dementsprechend seine Präsenz auf dem Planeten zu reduzieren und jegliche Art von Eingrif fen zu untersagen sind. 560 <?page no="224"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 224 Das Wichtigste aber: Der Mensch muss sich ändern. Ihm mangelt es an Bewusstsein für den gemeinsamen Ursprung, die wechselseitige Zugehö rigkeit und die Vorstellung einer von allen geteilten Zukunft. Ein solches Grundbewusstsein würde, so Franziskus, „die Entwicklung neuer Über zeugungen, Verhaltensweisen und Lebensformen erlauben“. 561 Aber auch der Markt spielt in den Überlegungen von Papst Franziskus eine Rolle, allerdings legt er seine Hoffnung nicht auf die Anbieter , sondern auf die Nachfragerseite. Es ist die alte Frage nach der Konsumentensouveränität, dass in letzter Konsequenz nur die Nachfrager darüber entscheiden, was sie kaufen. Eine Änderung der Einstellungen und Lebensstile könnte einen Bewusstseinswandel bewirken, der einen „heilsamen Druck“ auf Wirt schaft und Politik ausübt. 562 Ein solches Umdenken ist nicht nur möglich, sondern auch dringend notwendig, da der „Rhythmus des Konsums, der Verschwendung und der Veränderung der Umwelt […] die Kapazität des Planeten derart überschritten [hat; d. Verf.], dass der gegenwärtige Lebens stil, da er unhaltbar ist, nur in Katastrophen enden kann, wie es bereits periodisch in verschiedenen Regionen geschieht“. 563 Papst Franziskus fordert mit der Enzyklika Laudato si’ die ökologische Um kehr, einhergehend mit einem veränderten, am Nachhaltigkeitsdenken ausgerichteten Lebens und Wirtschaftsstil. Dies setzt einen Bewusstseins wandel, ein Begreifen voraus, dass Freiheit weitaus mehr ist als nur Kons umfreiheit und untrennbar verbunden ist mit der Übernahme von Verant wortung. Angesichts der großen Probleme dieser Welt, der Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und einer schreienden sozialen Ungerechtigkeit, die Milliarden von Menschen betrifft, stehen die reichen Länder, die bisherigen Nutznießer der Ressource Umwelt, in einer beson deren Verantwortung gegenüber den Verlierern. Ungleich den „klassi schen“ Sozialenzykliken steht in Laudato si’ die Frage nach dem zur Lösung geeigneteren Wirtschaftssystem nicht im Vordergrund, die Diskussion von Sozialismus und Planwirtschaft spielt hier keine Rolle, ganz im Gegensatz zu der des überlegenen marktwirtschaftlichen Systems. Im Hinblick auf die großen Problemlagen ist das System der Marktwirt schaft jedoch überfordert, woran auch sein Motor, der technische Fortschritt <?page no="225"?> Oeconomicae et pecuniariae quaestiones 2018 225 und die Innovationskraft, dann nichts ändern, wenn sie einem unreflektier ten Fortschrittsglauben (Franziskus spricht vom technokratischen Paradig ma) anhaften und folgen. Daher bedarf es einer Reform des marktwirt schaftlichen Systems um regulative Komponenten. Zum einen ist die Er gänzung um das Soziale notwendig, wozu auch die bewusste Entscheidung und die Übereinkunft der Nationen gehören, das globale Armutsproblem ernsthaft in Angriff nehmen zu wollen (was bereits das Gemeinwohlprin zip nahelegt). Zum anderen aber muss die Marktwirtschaft, und hier tritt die Neuigkeit von Laudato si’ in der Tradition der Sozialenzykliken ans Licht, um das Ökologische respektive eine nachhaltige Wirtschaftsweise angereichert werden. Franziskus strebt einen ganzheitlichen Fortschritt an, immer mit dem Ziel, dass Menschen in Frieden, Freiheit, frei von Existenz nöten und in Würde leben können. Ein ganzheitlicher Fortschritt wird da bei immer die Erhaltung der Lebensgrundlagen (hier: eine gesunde Um welt) und die Situation der Armen im Blick halten. Oeconomicae et pecuniariae quaestiones 2018 Ein wichtiger Punkt in den Sozialenzykliken Caritas in veritate und Laudato si’ ist die ab 2007 einsetzende Finanzkrise und die scharfe Kritik an den Banken, die diese Krise hervorgerufen und damit der Wirtschaft schweren Schaden zugefügt haben. Mit Oeconomicae et pecuniariae quaestiones - Erwä gungen zu einer ethischen Unterscheidung bezüglich einiger Aspekte des gegen wärtigen Finanzwirtschaftssystems legt im Mai 2018 die Kongregation für die Glaubenslehre in Zusammenarbeit mit dem Dikasterium für die ganzheitli che Entwicklung des Menschen ein Dokument vor, das diese Thematik erneut aufgreift. Papst Franziskus hat das Dokument approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet. Darin sollen grundlegende Überlegungen und Präzisierungen zu einem ethischen Handlungsrahmen für das Fi nanzwesen dargelegt werden, Präzisierungen, die nicht zuletzt auch von Akteuren des Finanzwesens eingefordert wurden. 564 Zunächst werden einige „Grundlegende Erwägungen“ angeführt, in denen Prinzipien der Sozialenzykliken, insbesondere von Caritas in veritate und Laudato si‘, rekapituliert werden. Wirtschaftlicher Fortschritt dürfe nicht nur <?page no="226"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 226 in der „kritiklosen Anhäufung von Profit“ bestehen, er soll vielmehr Le bensqualität und sozialen Wohlstand mitberücksichtigen, wobei sich auch der soziale Wohlstand nicht einfach nur durch das Volkseinkommen abbil den lasse, sondern Aspekte wie Sicherheit, Gesundheit und Wachstum des menschlichen Kapitals miteinbeziehen muss. Dabei wird das Streben nach Profiten als durchaus legitim erachtet, aber niemals um jeden Preis und nicht als alleiniger Bezugspunkt des wirtschaftlichen Handelns. 565 Auch wird daran erinnert, dass, obwohl in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhun derts der Wohlstand „überall auf der Welt in einem nie gekannten Ausmaß und Tempo zugenommen hat“, die soziale Ungleichheit weiter zunahm und immer noch eine ungeheure Zahl von Menschen in extremer Armut lebt. 566 Wirtschaftliches Tun bedarf eines Klimas „gesunder Handlungsfreiheit“, wobei sich das Vertrauen in funktional unabhängige Märkte, die keinem ethischen Rahmen unterliegen, durch die Erfahrungen der letzten Zeit als „naiv“ herausgestellt habe. 567 „Auch der Markt braucht für sein gutes Funk tionieren anthropologische und ethische Grundlagen, die er sich nicht sel ber geben und die er nicht hervorbringen kann“. Nur mit der Verbindung von wirtschaftlicher und ethischer Vernunft könne wirklicher Wohlstand entstehen, und zwar dann, wenn sowohl „der natürliche Kreislauf von Profit“, als notwendiger Bestandteil der Funktionsweise eines jeden Wirt schaftssystems, als auch die soziale Verantwortung, als Voraussetzung für jede Form von zivilem Zusammenleben, in genügendem Umfang existie ren. 568 Die Kongregation konstatiert, das nach der Finanzkrise die Chance vertan wurde, „eine neue Wirtschaft zu entwickeln, die größeren Wert auf ethische Prinzipien legt und die Finanzgeschäfte neuen Regelungen unterwirft, um ausbeuterischen und spekulativen Absichten einen Riegel vorzuschieben und den Dienst an der Realwirtschaft in den Vordergrund zu stellen“. Als dringlich werden daher international abgestimmte oder international gel tende Richtlinien für die Finanzmärkte und gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche gefordert. Diese Regeln, deren Ziel der Schutz aller Beteiligten, aber vor allem der Schwächeren ist, müssen die Kontrolle der Zuverlässig <?page no="227"?> Oeconomicae et pecuniariae quaestiones 2018 227 keit und Qualität von Finanzinstrumenten gewährleisten und die Transpa renz von Handelsgeschäften verbessern. Schwierigkeiten bei der Umset zung solcher internationaler Regeln, deren Dringlichkeit mit Hinweis auf das „unmoralische Verhalten von Exponenten der Finanzwelt“ als eine der Hauptursachen für die Finanzkrise unterstrichen wird, dürften keinesfalls von entsprechenden Bemühungen abhalten. 569 Konkret fordert die Kongregation etwa die Trennung des normalen Bank geschäfts vom Investmentbanking, einerseits um die Stabilität des Finanz systems zu erhöhen, vor allem aber um die Spareinlagen der privaten Haushalte zu schützen. Gerade für den privaten Sparer gilt es „eine Opti mierung ohne Risiko“ mit entsprechenden Regeln für eine adäquate Fi nanzberatung zu finden: Von der Beratung werden Sorgfalt und Überpar teilichkeit beim Angebot von Sparmethoden gefordert, überflüssige Trans aktionen, die nur der Erwirtschaftung von Kommissionen dienen, werden als moralisch ebenso fragwürdig angesehen, wie die Bindung einer Finan zierung an den Erwerb zusätzlicher Finanzprodukte, die für den Kunden unvorteilhaft sind. Informationsasymmetrien zwischen den Fachleuten der Finanzbranche und ihren Kunden wird angesichts der Komplexität vieler Finanzprodukte als ein dem System selbst innewohnender Aspekt bezeich net. Das Ausnutzen solcher Asymmetrien wird als ethisch unannehmbar bezeichnet; der Grundsatz Caveat emptor, gemäß dem die Prüfung der Qua lität eines erworbenen Gutes vor allem dem Kunden obliegt, wird im Kon text komplexer Finanzprodukte in Frage gestellt. Auch wird für eine ange messene Kapitalausstattung der Banken plädiert, die eine soziale Auftei lung von anfallenden Verlusten verhindern und dafür sorgen kann, dass die Risiken von den eigentlichen Verantwortlichen getragen werden. 570 Die Compliance Funktion im Finanzsektor soll nicht nur auf die rein forma le Einhaltung von Regeln und Gesetzen ausgerichtet sein, was in der Ver gangenheit oft zu Versuchen führte, den Regeln auszuweichen. Vielmehr sei die Einhaltung der Prinzipien in den Blick zu nehmen, die diesen Rege lungen zugrunde liegen. Diesem Zweck sollen Ethik Kommissionen und Richtlinien dienen, „die unterscheiden helfen, welche der rechtlich mögli chen Geschäfte auch ethisch annehmbar und praktizierbar sind“. Auch <?page no="228"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 228 wird eine allgemeine gesetzliche Klausel angeregt, die Geschäfte im Fi nanzsektor generell für unrechtmäßig erklärt, wenn deren Hauptzweck in der Umgehung geltender Regeln besteht. Personen, die für solche Vergehen verantwortlich sind, sollten mit ihrem Privatvermögen dafür haftbar ge macht werden. 571 Generell wird die Diversität von Marktakteuren und Finanzprodukten befürwortet, da sie einen Mehrwert für das Wirtschaftssystem bildet, die Wirtschaftsaktivität fördert und Krisen vorbeugt. Gleichzeitig wird vor „nicht vertrauenswürdigen“ Finanzinstrumenten gewarnt, die sich für das gesamte Wirtschaftssystem als gefährlich erweisen können. Ausgehend vom Prinzip, dass jedes Wertpapier einen realen und nicht nur einem ver meintlichen und schwer zu bestimmendem Wert aufweisen soll, gibt es Derivate, die als Absicherung gegen bestimmte Risiken gedacht sind und den abschätzbaren Wert dieses Risikos widerspiegeln und damit zunächst legitim sind. Problematisch werden Derivate dann, wenn ihre Komplexität (etwa bei Verbriefungen von Verbriefungen) derart steigt, dass eine ver nünftige und gerechte Wertermittlung nahezu unmöglich wird. Die zu nehmende Intransparenz dieser Produkte lässt sie angesichts von Maßstä ben der Wahrheit, Ethik und Gemeinwohl immer unannehmbarer erschei nen. Zusätzliche Unsicherheit entsteht, wenn die Produkte auf ungeregel ten Over the Counter Märkten gehandelt werden, wo sie noch höheren Wagnissen oder sogar Betrug ausgesetzt sind. 572 Die Schaffung sehr riskanter Wertpapiere, bei denen Risiken vom Emitten ten auf den Markt abgewälzt werden (bspw. bei der Verbriefung von Hy potheken), kann zu Risiken für den gesamten Markt führen und ist damit aus Sicht des Gemeinwohls inakzeptabel. Ebenso die Unberechenbarkeit komplexer Derivate, die zum Entstehen von Spekulationsblasen beigetra gen hat und in der Vergangenheit wesentlichen Anteil an der Entstehung der jüngsten Finanzkrise trug: „Ihre wirtschaftliche Unzuverlässigkeit lässt sie zu einer Art Zeitbombe werden, die früher oder später explodieren und die Gesundheit der Märkte vergiften kann“. Der Markt für Credit Default Swaps (CDS) , der vor der Finanzkrise 2007 ein Volumen angenommen hatte, das fast dem gesamten Welt Bruttoinlandsprodukt entsprach, wird <?page no="229"?> Oeconomicae et pecuniariae quaestiones 2018 229 besonders kritisch eingestuft; hier sei ein Finanzsystem entstanden, „das auf den Kreditausfall anderer setzt, also unter ethischem Gesichtspunkt inakzeptabel ist“. Die Möglichkeit auf den Kreditausfall Dritter zu wetten, ohne selbst vorher ein Kreditrisiko eingegangen zu sein, erscheint aus der Perspektive üblicher Versicherungen unzulässig und birgt sogar die Gefahr einer besonders verwerflichen Form von Wirtschaftskannibalismus, dem Versuch einiger Wirtschaftsakteure nämlich, auf den Kreditausfall anderer hinzuarbeiten. Um das Grundvertrauen in den Wirtschaftskreislauf nicht weiter zu beeinträchtigen und die Bevölkerung ganzer Länder vor schwe ren Schäden zu bewahren, empfiehlt die Kongregation ein Verbot derarti ger Geschäfte, wie es in einigen Ländern schon besteht. In diesem Zusam menhang wird auch eine kritische Überprüfung der Vorgehensweise von Rating Agenturen angeraten mit der Zielsetzung, Missbräuche sanktionie ren und „gefährliche Angebotsoligopole“ verhindern zu können. 573 Die in den Jahren 2011 bis 2013 bekannt gewordenen Manipulationen bei der Kursfestsetzung von Interbankzinssätzen und Wechselkursen bezeich net die Kongregation als groben ethischen Verstoß. Dass solche Manipula tionen über Jahre hinweg überhaupt möglich waren, verdeutliche die Fragi lität und Betrugsanfälligkeit des Finanzsystems, „das nicht ausreichend durch Regeln kontrolliert wird und in dem etwaige Regelverstöße seiner Akteure keine entsprechenden Sanktionen nach sich ziehen. Wenn echte Kartelle gegenseitiger Begünstigung unter jenen Akteuren entstehen, die mit dem korrekten Fixing dieser Zinssätze betraut waren, handelt es sich um kriminelle Vereinigungen“. 574 Harsche Kritik wird an den im Finanzsektor vielfach praktizierten falschen Anreizmechanismen geübt. So werden Mitarbeitern bei kurzfristigen Ge winnen hohe Gehälter gezahlt, während nur geringe Strafen bei entspre chend hohen Verlusten zu erwarten sind, wodurch Anreize zum Eingehen unangemessener Risiken entstehen und die Zukunftsfähigkeit der Unter nehmen gefährdet wird. Auf der Ebene der Unternehmen werden kurzfris tige Gewinne realisiert, Verluste aber vielfach auf den Staat abgewälzt. Die die Kongregation geht davon aus, dass „[…] namhafte Wirtschaftsakteure, <?page no="230"?> Soziale Ungerechtigkeit und ökologische Verantwortung 230 oft unter Mitwissen der Politiker, fast schon gewohnheitsmäßig eine soziale Verteilung der Verluste praktizieren“. 575 Scharfe Kritik wird an Offshore Märkten geübt, die sich „außerhalb jedes offiziellen normativen Rahmens“ bewegen und Kanäle zur Steuerhinterzie hung und Geldwäsche anbieten. Auf den Offshore Märkten habe sich eine Struktur herausgebildet, die „in ethischer Hinsicht vollkommen inakzepta bel ist“, gegen die aber bisher keine wirkungsvollen Abkommen und Re geln durchgesetzt werden konnten. Aufgrund der dort fließenden erhebli chen Kapitalsummen und des entsprechend großen Einflusses, der auf viele politische Verantwortungsträger ausgeübt wird, ist es vielfach zur Nicht anwendung oder Unwirksamkeit auch von bedeutenden internationalen Organisationen vorgeschlagener Regelungen gekommen. Wenngleich die Steuersysteme vieler Länder nicht immer gerecht erscheinen, so bewirken die durch Offshore Märkte mit dem Ziel der Steuerumgehung ausgelösten Kapitalabflüsse doch erhebliche gesamtwirtschaftliche Schäden. Die Frage, ob solche Geschäfte direkt als unmoralisch bezeichnet werden können oder in unmittelbarer Nähe zur Unmoral stehen, kann nicht eindeutig beantwor tet werden. Es gilt jedoch als sicher, „dass solche Systeme, wo sie in unge rechter Weise der Realwirtschaft Lebenssaft entziehen, nur schwer gerecht fertigt werden können, und zwar sowohl in ethischer Hinsicht als auch im Blick auf die globale Effizienz des Wirtschaftssystems“. Offshore Domizile begünstigen vor allem auch den Kapitalabfluss aus ärmeren Ländern und haben dort zu Wirtschaftskrisen und steigender Staatsverschuldung ge führt. 576 Die Staatsverschuldung wird für viele Länder als das größte Hemmnis für Wirtschaftswachstum gesehen und in einigen Fällen sogar auf die „betrü gerische Handhabung des öffentlichen Verwaltungssystems“ zurückge führt. Zunächst sind die Länder selber aufgerufen, die ausufernde Staats verschuldung zu bekämpfen. International müssen sie auf die „unaus weichliche Verantwortung“ hingewiesen werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen, gleichzeitig gilt es aber auch Wege aus der Schuldenfalle aufzuzeigen, da es unter allen Umständen vermieden werden muss, Staa <?page no="231"?> Oeconomicae et pecuniariae quaestiones 2018 231 ten und damit ihren Bürgern Lasten aufzuerlegen, die sie niemals tragen können. 577 Abschließend wird daran erinnert, dass auch der Einzelne im Rahmen seiner Konsum und Anlageentscheidungen auf die Beachtung ethischer Prinzipien in der Wirtschaft Einfluss nehmen kann: „Wir alle sind heute mehr denn je gerufen, uns zu Wächtern des guten Lebens und zu Verfech tern eines neuen sozialen Engagements zu machen. Dafür muss unser Handeln auf das Streben nach dem Gemeinwohl ausgerichtet und auf den festen Prinzipien der Solidarität und der Subsidiarität aufgebaut sein“. 578 <?page no="233"?> Epilog - Der dritte Weg der Päpste Die Sicht der Päpste auf die Wirtschaft ist ambivalent: Einerseits werden durch die Wirtschaft die Lebensgrundlagen der Menschen bereitgestellt, andererseits sind nicht alle Menschen ausreichend versorgt, einige erleiden Mangel, andere leben im Überfluss. Die Kirche fühlt sich zuständig für alle, wobei der Schwerpunkt naturgemäß auf jenen liegt, die Not, Mangel und Ungerechtigkeit erleiden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts, in dem das In dustriezeitalter seine große ökonomische Leistungsfähigkeit, aber auch seine große Schattenseite in Gestalt neuer Formen von Massenarmut und Ausbeutung zeigt, erreicht die Diskussion um die widerstreitenden Syste me von Kapitalismus und Sozialismus einen Höhepunkt. Auch vom Vati kan wird eine Positionierung erwartet, die aber zunächst auf sich warten lässt. Erst 1891 erscheint Rerum novarum, eine Enzyklika, mit der die katho lische Kirche grundlegend und eigenpositioniert Stellung zu sozialen und ökonomischen Problemen bezieht. Es ist die erste Sozialenzyklika, sie fällt in die Zeit der Gründung und Verbreitung großer Arbeiternehmervereini gungen und der Anfänge der Sozialpolitik. In Rerum novarum ergreift Papst Leo XIII. mit deutlichen Worten Partei für die Arbeiter und zeichnet das Bild einer zunehmend orientierungslosen Gesellschaft und Wirtschaft, in der sich Konkurrenzprozesse unkontrolliert verbreiten und selbst die Regierungen sich kaum mehr an christlich moralischen Grundsätzen ausrichten. Gier und Gewinnsucht werden als dominierende Motive des Wirtschaftslebens wahrgenommen, einherge hend mit einer sich vergrößernden sozialen Ungerechtigkeit und verstärk ten Konzentrationstendenzen bei den Unternehmen. Diesen Missständen des Kapitalismus gilt es entgegenzuwirken, aber ebenso dem Sozialismus, dem vorgeworfen wird, Besitzlose und Besitzende gegeneinander aufzu wiegeln und das als notwendig erachtete und naturrechtlich begründete Privateigentum einschränken zu wollen. Anstelle eines radikalen Um bruchs und der Hervorhebung von Gegensätzen plädiert die Kirche auf Ausgleich und gegenseitige Interessenabwägung im friedlichen Dialog. Die <?page no="234"?> Epilog 234 natürliche Gerechtigkeit, deren oberstes Ziel die Erhaltung des Lebens selbst ist, verpflichtet die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum fairen Um gang miteinander, vor allem aber zu einer Lohnfindung, die ein würdiges Leben überhaupt erst ermöglicht. Es ergibt sich die Forderung nach staatli chem Schutz sozial Schwacher und Benachteiligter vor Gewalt, Betrug, Ausbeutung und Willkür sowie nach eigenverantwortlicher Interessenor ganisation der Arbeitnehmer in Form von Arbeitervereinigungen. Die Kir che selbst will durch karitatives Tun, erzieherisches Wirken und Lebensbe gleitung als Vermittlerin und Orientierungsgeberin entlang der biblischen Lehre, die etwa Anhaltspunkte dafür liefert, was als gerecht und angemes sen gelten soll, zur Konfliktbewältigung beitragen. Dabei schlägt sie einen Mittelweg, einen dritten Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus vor, der die wirtschaftlichen Stärken eines auf dem Wettbewerbsgedanken be ruhenden kapitalistisch geprägten Wirtschaftssystems nutzen will, die negativen Seiten jedoch durch regulative Komponenten, wie sie im Sozia lismus angelegt sind, zu korrigieren beabsichtigt. Im Rahmen von Ausei nandersetzungen tritt der Papst konsequent für den Einsatz friedlicher Mittel und die Wahrung der Würde aller Beteiligten ein. Blickt man von heute auf einige Aussagen von Rerum novarum zurück, entdeckt man viele Aspekte, die zum damaligen Zeitpunkt höchst unrealis tisch gewirkt haben müssen, etwa die Hoffnung, dass weite Teile der Arbei terschaft über Ersparnisbildung oder sogar über den Kauf eines eigenen Hauses ihre wirtschaftliche Situation schrittweise selbst verbessern könn ten, oder der Appell für friedliche und konstruktive Lohnverhandlungen. Aus heutiger Perspektive sind diese Hoffnungen und Appelle vielfach umgesetzt, fast selbstverständlich geworden und Papst Leos XIII. Aussagen von geradezu weitsichtigem Charakter. Gewiss sind viele der Verbesserun gen und Fortschritte ohne den Einfluss von Päpsten und Kirche entstanden, dennoch spricht einiges für einen nennenswerten Einfluss von Rerum nova rum auf die weitere Entwicklung der Sozial und Wirtschaftspolitik vieler Länder. Belegt ist der Einfluss auf den politischen Katholizismus und die katholische Arbeitnehmerbewegung in Ländern wie Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland und Italien. Eine nicht minder große Rolle spielt Rerum novarum bei den Sozialreformen des ausgehenden 19. und beginnenden 20. <?page no="235"?> Der dritte Weg der Päpste 235 Jahrhunderts. Die Enzyklika beeinflusst die Einrichtung unterschiedlichster Wohltätigkeits und Selbsthilfeorganisationen einschließlich kirchlicher Arbeitervereinigungen und eventuell sogar der Internationalen Arbeitsor ganisation (ILO), darauf weisen jedenfalls die von Oswald von Nell Breuning dargestellten Parallelen in den Inhalten von Rerum novarum und der Gründungsurkunde der ILO hin. Hingegen gelang es mit Rerum nova rum noch nicht, den erbittert geführten deutschen Gewerkschaftsstreit zu verhindern. In der Folge des Ersten Weltkriegs gerät Europa in eine schwere Krise, vorhandene Unterschiede in den sozialen Klassen treten offen zutage, gro ße Teile der bestehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen werden zerstört. Die durch Krieg und Kriegsfolgen entstandenen Nöte stellen die Staaten vor neue Herausforderungen. Zur Vermeidung sozialer Härten wird der Ausbau des Sozial und Steuerwesens vorangetrieben, der die Staaten in die Rolle aktiv Hilfeleistender versetzt und den Sozialstaat entstehen lässt. Die Wirtschaftswissenschaftler unternehmen große An strengungen, die komplexe Situation zu beschreiben und mögliche Lö sungswege aufzuzeigen. Neben der Suche nach kompromissorientierten Mittelwegen zwischen kapitalistischer und sozialistischer Wirtschaftsweise kommt nun ein scheinbar gänzlich auf die Interessen der Arbeiterschaft zugeschnittenes Gesellschaftssystem, der in Russland entstandene real existierende Sozialismus hinzu, der jedoch von den meisten der damaligen Wirtschaftstheoretiker abgelehnt wird. Für die Ökonomen geht es darum, Kapitalismus und Konkurrenzwirtschaft zu reformieren, sie zum Wohle aller lebensfähig zu machen. Speziell in Deutschland beginnt vor dem Hintergrund der Folgen des Ers ten Weltkriegs, der Oktoberrevolution in Russland und angesichts der Er fahrungen mit Hyperinflation, Deflation, Massenarbeitslosigkeit und Un terversorgung die Suche nach einer Wirtschaftsordnung, die angesichts derartiger Kalamitäten stabil bleibt. Man ist geneigt, von einer regelrechten Sehnsucht nach Ordnung im Chaos zu sprechen, ein Gedanke, der beson ders auf den Ordoliberalismus zuzutreffen scheint, der die Beantwortung der sozialen Frage im Kern als abhängig von der Lösung des wirtschaftli <?page no="236"?> Epilog 236 chen Ordnungsproblems sieht, die wiederum den Ausgangspunkt für die ordnungspolitische Konzeption der sozialen Marktwirtschaft bilden soll. Im Jahr 1931, also 40 Jahre nach Rerum novarum, erscheint die Sozial enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI. Er erweitert den Blickwin kel von der Fokussierung auf die Arbeiterfrage hin zu einer generellen Betrachtung der Wirtschaftsordnung. Einen Schwerpunkt in Quadragesimo anno bildet die Analyse des Privateigentums. Vom Privateigentum gehen Anreize zur Leistungserbringung aus, weil das Ziel des Eigentumserwerbs die Individuen zum sorgsamen und vorausschauenden Handeln und Pla nen veranlasst. Das Eigentum dient aber auch zur Lebensabsicherung, etwa für die Altersvorsorge, und es verpflichtet den Eigentümer zum verantwor tungsvollen Umgang gegenüber Dritten, was insbesondere für große Land und Kapitalbesitzungen gilt. Pius XI. spricht von der Individual und Sozi alnatur des Eigentums, ein Themenkomplex, der auch von Pius XII. in sei ner Pfingstbotschaft von 1941 thematisiert wird. An das Privateigentum ist die Verteilungsfrage geknüpft, denn solange die Verteilung zu ungleich und zu ungerecht erfolgt, bietet sie Zündstoff für Unzufriedenheit, Unru hen und Unfrieden. Die Verteilungsfrage hat Systemrelevanz, denn von der Verteilung kann das Überleben eines ganzen Gesellschaftssystems abhän gen. Ein Novum von Quadragesimo anno bildet die Warnung vor einem Ausbau des Staates zu einem Versorgungsstaat aufgrund gesellschaftlicher Indivi dualisierungsprozesse. Die Individuen nehmen eine regelrechte An spruchshaltung gegenüber dem Staat ein, sie werden zunehmend aus ihrer Verantwortung für sich selbst und für andere entlassen, während der Staat mit Verpflichtungen gegenüber den Bürgern überhäuft wird - ein Wider spruch zum Subsidiaritätsprinzip, das im modernen Staats und Rechtswe sen, aber auch in der Wirtschaftspolitik so zentral ist, mit Quadragesimo anno jedoch überhaupt erst programmatisch manifestiert wird. Als Lösungsvor schlag wird ein dritter Weg benannt, der den Abbau der bestehenden un gleichen Verteilung und der starken gesellschaftlichen Gegensätze sowie die Stärkung des Konzepts einer berufsständischen Ordnung beinhaltet, wobei das übergeordnete Ziel eine klassenlose Gesellschaft ist. Dem freien <?page no="237"?> Der dritte Weg der Päpste 237 Wettbewerb wird jedenfalls nicht zugetraut, den Markt erfolgreich steuern zu können, weshalb es regulativer Eingriffe in die Wirtschaft unter strikter Ausrichtung an der Idee der sozialen Gerechtigkeit bedarf. Die tiefer lie genden Ursachen des Marktversagens aber werden in der grenzenlosen Gier der Individuen nach materiellen Gütern und Reichtum, dem uneinge schränkten Egoismus, doch auch in den Rahmenbedingungen ausgemacht, die diese Verhaltensweisen fördern, die die Menschen niemals glücklich und zufrieden machen können. Ein genereller Unterschied der katholischen Soziallehre zur (modernen) Volkswirtschaftslehre wird deutlich. Wirtschaft und wirtschaftliche Tätig keit machen aus Sicht der Päpste nicht den Hauptinhalt und schon gar nicht den Sinn des menschlichen Lebens aus. Die Wirtschaft ist insoweit bedeu tend, als dass sie die Grundlage für die lebensnotwendige Güterversorgung und ein menschenwürdiges Leben bereitstellt und darüber hinaus die Vo raussetzungen für die volle Entfaltung der menschlichen Person liefern soll, ein Argument, das gerade in den auf Quadragesimo anno folgenden Enzykli ken immer weiter entwickelt wird. Hat eine Volkswirtschaft ein hohes Wohlstands und Einkommensniveau erreicht, so liegt es einfach nicht im Bestreben der katholischen Soziallehre, sich mit dessen weiterer Erhöhung oder gar Maximierung zu befassen. Bestrebungen zur Maximierung eines bestehenden und ausreichenden Wohlstands sind, „wenn in der gehörigen Weise erfolgend“, für die Kirche lediglich „eine sittlich schlechthin neutrale Sache“. 579 Nach Quadragesimo anno kristallisieren sich einige Argumentationsketten und grundsätzliche Positionen heraus, die auch in den weiteren Sozialen zykliken immer wieder Verwendung in unterschiedlichen Kontexten fin den: So ist Arbeit nicht nur als eine bloße Ware aufzufassen, der Lohn darf nicht den Gesetzen von Angebot und Nachfrage überlassen werden, wirt schaftliches Wachstum muss immer auch dazu dienen, den sozialen Fort schritt voranzubringen, Entwicklung umfasst mehr als nur Wirtschafts wachstum, womit unmittelbar die Forderung nach mehr sozialer Gerech tigkeit, einem stärkeren gemeinschaftlichen Vorgehen und mehr Solidarität einhergeht. Ferner gilt das Privateigentum als naturgegeben, es beinhaltet <?page no="238"?> Epilog 238 Anreize zur Leistungsentfaltung, verpflichtet aber auch dazu, die Interes sen anderer zu berücksichtigen. Dem Staat kommt die Aufgabe zu, das Gemeinwohl zu fördern. Zu diesem Zweck muss er die Wirtschaft unter stützen, gleichsam die sozial Schwachen schützen und unterstützen, indem er ihnen die gleichen Rechte und Freiheiten gewährt wie den Bessergestell ten. Vor allem aber hat er für ein Grundniveau an materieller Versorgung zu sorgen, das ein Leben in Würde ermöglicht. Der Sozialismus wird abge lehnt, weil er die Ausübung persönlicher Freiheiten einschränkt und Pri vateigentum nicht uneingeschränkt zulässt. Als Grundproblem erscheint die menschliche Gier - das so wenig an wahren Werten orientierte Verhal ten einiger und das Streben vieler mächtiger Personen, aus der Situation von Schwachen Profit zu schlagen. Neues ungeheuerliches Elend und Not bringt der Zweite Weltkrieg: Mit seinem Ausgang verändern sich wieder die politischen, sozialen und wirt schaftlichen Strukturen der Welt. Europa verliert an machtpolitischer Be deutung, die USA und die Sowjetunion avancieren zu Supermächten. Die Welt wächst aber auch zusammen, Institutionen wie die UNO, die OEEC (später OECD), die Weltbank und der Internationale Währungsfonds ent stehen, der Begriff der sozialen Gerechtigkeit erhält den Status eines sozia len Grundrechts, die Sozialsysteme vieler Industriestaaten werden ausge baut. Die Mehrheit westlicher Ökonomen glaubt, mit einem marktwirt schaftlichen Mischsystem, das auf die Wirkung des Preismechanismus setzt und durch geld und fiskalpolitische Instrumente à la Keynes die Extrema der Konjunktur umschifft, insbesondere das Ausmaß von Wirtschaftskrisen kontrollieren zu können. In Deutschland erlebt die soziale Marktwirtschaft ihre Blütezeit. Bedeutsam sind zwar die Allokations , Steuerungs und Kontrollmechanismen des Marktes, jedoch ist die soziale Marktwirtschaft eine Ordnungskonzeption mit sowohl wirtschafts wie auch gesellschaftspolitischem Einschlag. Ge tragen wird sie vom Gedanken der „sozialen Idee“, da sich in einer um das Soziale erweiterten marktwirtschaftlichen Wirtschaftsweise die in einer Gesellschaft vorhandenen verschiedenen (und durchaus widerstreitenden) Werteziele am besten verwirklichen lassen - darin besteht Übereinstim <?page no="239"?> Der dritte Weg der Päpste 239 mung mit der katholischen Soziallehre. Der Aufbau der sozialen Markt wirtschaft obliegt dem Staat, der auch den Wettbewerb zu organisieren hat, zu dessen effektiver Umsetzung es einer Konjunktur , Wettbewerbs und Währungspolitik bedarf. Im Bedarfsfall muss allerdings die Möglichkeit administrativer Eingriffe in die marktwirtschaftliche Preisbildung ebenso möglich sein wie eine dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit unterworfene Einkommenspolitik. Entscheidend ist die Fundierung der Konzeption der sozialen Marktwirt schaft, zu deren Umsetzung alternative gesellschaftliche und wirtschaftli che Zustände eingeschätzt werden müssen. Eine wertende Betrachtung dieser erfordert eine höhere Perspektive, eine Verankerung der Werte, die Alfred Müller Armack an solche der christlichen Glaubenstradition an lehnt. Diese Besinnung auf höhere Werte schließt die Auffassung ein, dass die Wirtschaft nur einen Teil der menschlichen Existenz ausmacht und ihr keine ausschließliche Bedeutung zukommt. Explizit fließt die katholische Soziallehre über die Idee der sozialen Irenik in die Konzeptionierung der sozialen Marktwirtschaft ein, ebenso wie bestimmte Vorstellungen aus Protestantismus, Liberalismus und Sozialismus. Papst Johannes XXIII. veröffentlicht kurz hintereinander gleich zwei Sozial enzykliken, Mater et magistra 1961 und Pacem in terris 1963. Seine Enzykli ken markieren einen Wendepunkt insofern, als dass sie die soziale Wirk lichkeit und detaillierte Probleme direkter benennen, dadurch aktueller und weniger sozialphilosophisch kontemplativ wirken. So thematisiert Johannes XXIII. die Gestaltung von Arbeitsprozessen, die Verbesserung der Qualität der Arbeit, das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Arbeitnehmerbeteiligungen etc. Erstmalig wird das Verhältnis der Indust riestaaten zu den Entwicklungsländern ausführlich angesprochen, Reich tum und materieller Wohlstand auf der einen Seite, Hunger und Elend auf der anderen. Gefordert wird eine verstärkte Zusammenarbeit zur Unter stützung der Armen und an die Großmächte appelliert, ihre Aufrüstungs aktivitäten und Militäretats zurückzufahren. Der Begriff des Gemeinwohls wird neu definiert, von nun an bezeichnet er in der katholischen Soziallehre nicht mehr nur das Wohl einer Nation bzw. ihrer Bevölkerung, sondern <?page no="240"?> Epilog 240 umfasst die Welt und das Wohl der gesamten Menschheit. Als Ursache der schweren Fehlentwicklungen und Missstände, wie sie insbesondere in den armen Ländern der Welt zum Vorschein treten, wird die fehlende Aner kennung sittlicher Werte angeführt. Der Mensch hat sich zum Maßstab seiner selbst erhoben und richtet sich zu wenig an verbindlichen und fest stehenden Orientierungspunkten aus, wie etwa einer Ordnung, die auf fundamentalen christlichen Werten aufbaut. Es müsse verstanden werden, dass ökonomischer Wohlstand, wissenschaftlicher und technischer Fort schritt nicht die höchsten Werte sind, sondern nur Mittel, um zu höheren Werten zu gelangen. Mit der dritten großen Sozialenzyklika, die ebenfalls in den 1960er Jahren erscheint, Populorum progressio von 1967, wird endgültig deutlich, dass die soziale Frage, einst als Umschreibung für die missliche Situation der Arbei terklasse in den aufkommenden Industriestaaten verwendet, sich nunmehr zu einem weltumspannenden Phänomen gewandelt hat. Überhaupt ist die Wirtschaft in ihren Erfolgen und ihren Problemen stärker zusammenge wachsen, der Internationalisierungsgrad hat zugenommen. Entsprechend stellt die Kirche den Gedanken heraus, dass die Welt für alle Menschen da ist und keine Nation das Recht hat, auf Kosten einer anderen zu leben. Die Welt werde dann gerechter und reicher, wenn die Wohlhabenden den Ar men geben. Das Modell eines frei funktionierenden Wettbewerbs lässt sich allerdings, nach in den Sozialenzykliken vertretener Auffassung, nicht auf die Entwicklungsländer übertragen, da echter Wettbewerb nur zwischen einigermaßen gleich starken Beteiligten funktionieren und seine Vorteile ausspielen kann. Freier Wettbewerb zwischen Industriestaaten und Ent wicklungsländern führt immer zu einer Benachteiligung Letzterer. Spätestens mit Populorum progressio haben sich erneut Grundpositionen herausgebildet, die in den folgenden Enzykliken immer wieder aufgegrif fen werden: Die sozialen Probleme der Entwicklungsländer sind drängend und müssen angegangen werden, zur Lösung der Probleme sind die In dustrienationen aufgefordert, Entwicklungshilfe zu leisten und faire Bedin gungen im Welthandel zu schaffen. Die Entwicklungsländer müssen ihrer seits Missstände im eigenen Land - beispielhaft Korruption und ungerechte <?page no="241"?> Der dritte Weg der Päpste 241 Einkommensverteilung - bekämpfen. Angesichts hoher Geburtenraten und steigender Bevölkerungszahlen gerade in den ärmsten Ländern, die zur weiteren Verschärfung der dortigen ökonomischen und sozialen Probleme beitragen, werden Lösungsvorschläge wie Geburtenkontrolle vonseiten der Kirche verworfen, die lediglich auf die Lösung der resultierenden sozialen Probleme verweist. Die Haltung der katholischen Kirche zur weltweiten Bevölkerungsentwicklung bietet dabei bis heute durchaus Anlass zu vielfäl tiger Kritik. In den 1970er und 1980er Jahren tritt eine Phase der wirtschaftlichen Stag nation ein, die Probleme der unterentwickelten Länder und die Einkom mensverteilung zwischen den reichsten und ärmsten Ländern verschärfen sich wieder. Hohe Inflationsraten und wachsende Arbeitslosigkeit, zusam men mit stagnierendem Wachstum, lassen Zweifel daran aufkommen, ob der Staat mit dem Instrument der expansiven Fiskalpolitik für ausreichende Wachstumsimpulse und damit für ein hohes Beschäftigungsniveau sorgen kann. Die staatliche Fähigkeit zur Kontrolle wirtschaftlicher Abläufe wird generell auf den Prüfstand gestellt. In den Wirtschaftswissenschaften häu fen sich Schriften zu Themen der sozialen Ungleichheit und Armut, Wohl fahrt und kollektiven Entscheidungen. Papst Johannes Paul II. veröffentlicht drei Sozialenzykliken. In Laborem exercens (1981) wird erneut der arbeitende Mensch in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt, dieses Mal jedoch befeuert durch die Unruhen in den Ostblockstaaten und die Gründung der polnischen Gewerkschaftsbewe gung Solidarno . Nicht nur die rein ökonomischen Aspekte, wie etwa ein gerechter Lohn, werden thematisiert, sondern auch die „Würde der Ar beit“. Die Betrachtungen von Johannes Paul II. münden in dem Grundsatz „Arbeit vor Kapital“, ein weiteres jener grundsätzlichen Prinzipien, wie sie sich in den dann folgenden Enzykliken immer wieder finden lassen. Immer häufiger spricht der Papst Gefahren durch Rationalisierung, steigende Energie und Rohstoffpreise und durch Umweltverschmutzung an, vor allem aber die grundlegende Rolle der Entwicklungsländer und ihrer Prob leme im internationalen Gefüge, die eine Neuordnung der bestehenden <?page no="242"?> Epilog 242 Wirtschaftsstrukturen notwendig mache. Der Kapitalismus bedürfe drin gender Korrekturen und umfassender Reformen. In Sollicitudo rei socialis (1987) setzt Johannes Paul II. den Entwicklungsbe griff (in Anlehnung an Populorum progressio von Paul VI.) bedeutungsgleich mit Frieden. Er betont damit die soziale Ungleichheit als Gefahr für den Weltfrieden, den es uneingeschränkt zu schützen gilt. Große Verantwor tung für die Armut in der Welt tragen die Industriestaaten. Eine wirkliche Besserung könne nur eintreten, wenn sich die Menschen entwickeln und Einsicht in die bestehenden Probleme zeigen. So müsse eben erkannt wer den, dass materieller Konsum nicht ausreicht, um glücklich und zufrieden zu werden, Profit und Machtgier nicht nur auf individueller, sondern auch auf nationaler Ebene anzutreffen ist. Die Berücksichtigung der Interessen der sozial Schwachen muss Eingang in die individuellen Handlungskalküle finden, wobei es um mehr als nur Mitleid, sondern um den Einsatz für das Gemeinwohl geht (Solidarität geht alle an). Durch Solidarität können Indi viduen und Länder zu einer sozialen und internationalen Gerechtigkeit beitragen, um sich dem Ziele eines friedlichen Miteinanders anzunähern. Zu Beginn der 1990er Jahre löst sich die Sowjetunion auf, der Sozialismus scheint am Ende, der Umbruch erfolgt weitgehend gewaltlos. In seiner dritten Sozialenzyklika, Centesimus annus (1991), hebt Johannes Paul II. zentrale Aspekte von marktwirtschaftlichen Systemen positiv hervor, so etwa die Effizienz des freien Marktes, die eigenverantwortliche wirtschaft liche Initiative und das Unternehmertum. Nichtsdestoweniger warnt Jo hannes Paul II. die vermeintlichen „Sieger“ im Kampf der Wirtschaftssys teme vor Überheblichkeit, denn sie, die kapitalistischen Länder, befänden sich selbst auf dem Weg zu einem übertriebenen Fürsorgestaat. Und durch den Aufbau von Strukturen „nationaler Sicherheit“ und die Erweiterung staatlicher Macht würden gerade die freiheitlichen Werte in Mitleidenschaft gezogen, die nicht einzuhalten sie dem Sozialismus immer vorwarfen. Auch die ausschließliche Fokussierung auf die wirtschaftliche Überlegen heit der Markt gegenüber der Planwirtschaft wird insofern als trügerisch enttarnt, als dass der Mensch auf den Bereich der Wirtschaft und die Be friedigung materieller Bedürfnisse reduziert werde. Totalitarismus und <?page no="243"?> Der dritte Weg der Päpste 243 Autoritarismus gebe es auch in den kapitalistisch und marktwirtschaftlich organisierten Systemen, und die Demokratie könne auch in Gefahr geraten, wenn keine letzten Wahrheiten und Werte anerkannt sind, an denen das Handeln ausgerichtet wird bzw. Wahrheiten von wechselnden Mehrheiten und politischen Interessenlagen bestimmt werden. Spätestens nach Centesimus annus verändert sich der Charakter der Sozial enzykliken. Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Systeme erscheint der Wettstreit zwischen Sozialismus und Kapitalismus entschie den, die Marktwirtschaft hat sich als das deutlich leistungsfähigere System herausgestellt. Ernstzunehmende Diskussionen über die Systemfrage fin den in der Fachwelt praktisch nicht mehr statt. Damit ist aber auch ein zent rales Thema der vorhergehenden Enzykliken, der Konflikt zwischen Sozia lismus und Kapitalismus, obsolet geworden und die Frage nach den Schwächen der Marktwirtschaft und möglichen Lösungsmöglichkeiten tritt in den Vordergrund. Der, teilweise kritisierte, andersartige Charakter der folgenden Enzykliken erscheint aus ökonomischer Perspektive daher not wendig und folgerichtig. In den Jahren 2007 bis 2010 hält die globale Finanz und die ihr folgende Wirtschaftskrise die Welt in Atem. Inmitten der Krise, 2009, veröffentlicht Benedikt XVI. seine Sozialenzyklika Caritas in veritate und stellt die Aussage an den Beginn, dass ohne Wahrheit, Vertrauen und Liebe weder Gewissen noch soziale Verantwortung noch Gerechtigkeit möglich seien. Verstärkt werde dies durch die um sich greifende Relativierung der Wahrheit, die eine Orientierung an Wahrheit und Gerechtigkeit praktisch unmöglich mache. Diese Ablehnung des Relativismus, die schon bei Johannes Paul II. aufscheint und von Papst Franziskus weitergeführt wird, lässt sich in die Kette der wiederkehrenden Grundargumente in den Sozialenzykliken ein ordnen. Auch wird bei Benedikt XVI. eine seit den Enzykliken von Johan nes XXIII. zu beobachtende Entwicklung fortgesetzt, nach der die Sozialen zykliken immer ausdrücklicher auf christlichen Glaubenssätzen und christ licher Ethik aufbauen: „In dieser Weise ist die Soziallehre zu verorten. Sie stützt sich also auf einen jeder Vernunft zugänglichen Diskurs und daher <?page no="244"?> Epilog 244 auf das Fundament des Naturrechts. Aber sie anerkennt auch ihre Abhän gigkeit von der Glaubenswahrheit.“ 580 Als Folge der entstandenen Orientierungslosigkeit seien Solidarität und Vertrauen zurückgegangen, zwei wichtige Bestandteile des Funktionierens von Märkten, auf denen nur noch das Prinzip der Gleichwertigkeit der getauschten Güter herrsche. Dieses Prinzip allein kann aber den sozialen Zusammenhalt einer Gemeinschaft nicht gewährleisten. Mit Verwunde rung wird zur Kenntnis genommen, dass nach Jahrzehnten der Wirtschafts liberalisierung die Staaten während der Finanzkrise die Fehlentwicklungen der Wirtschaft mit ungeheuren finanziellen Aufwendungen korrigierten, ja die Wirtschaft selbst massive Staatshilfen einforderte, und die Lasten von der Allgemeinheit finanziert würden. Für das Versagen verantwortlich zu machen seien weder der Markt noch das Wirtschaftssystem, also abstrakte Mechanismen, sondern die handelnden Personen. An ihre Verpflichtung zur Bekämpfung der sozialen Missstände appelliert Benedikt XVI. mit be sonderer Eindringlichkeit, speziell die ausschließliche Ausrichtung des Handelns an Gewinnen bei völliger Vernachlässigung des Gemeinwohls kritisierend. Auch scheinen dem Papst die Maßstäbe vieler Menschen in den reichen Staaten verrückt, ihr Anspruchsdenken sei völlig überzogen, es werde auf die Einhaltung von Freiheiten und Rechten insistiert, gleichzeitig würden aber die gesellschaftlichen Pflichten, die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft vernachlässigt. Dem Auseinanderklaffen von Arm und Reich und dem Entwicklungsbe griff im Sinne der Bedeutung von Frieden wird besonderes Augenmerk geschenkt. Tragisch erscheint, dass die Mittel, die zur Bekämpfung der Armut genutzt werden könnten, niemals größer waren als heute, diese Mittel aber anderweitig verwendet werden. Die Idee von Papst Johannes XXIII. aufgreifend, lassen sich, nach Meinung von Benedikt XVI., viele Probleme der Weltwirtschaft nur mithilfe einer politischen Weltautorität lösen, die nach dem Vorbild der Organisation der Vereinten Nationen auf gebaut sein könnte. In Anbetracht der bisher in allen Sozialenzykliken ge übten scharfen Kritik an den Regierungen und einer durchaus kritischen Sicht auf die Erfolge der Vereinten Nationen, wie etwa in Centesimus annus, <?page no="245"?> Der dritte Weg der Päpste 245 fragt man sich, worauf sich das „plötzliche“ Vertrauen in die Leistungsfä higkeit einer politischen Weltautorität oder universalen politischen Gewalt eigentlich gründet. Nachdem Papst Franziskus bereits im Jahr 2013 in dem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium heftige Kritik am herrschenden Wirtschaftssys tem und an der Lage in den armen Ländern geübt hat, setzt er diese in der Enzyklika Laudato si’, die 2015 erscheint, fort. Über die Kapitalismus und Marktkritik und eine Beschreibung der bestehenden Zustände sozialer Ungleichheit und Ungerechtigkeit hinausgehend, beklagt er die mangelnde Orientierung der Menschen am Gemeinwohl, einen hemmungslosen Fi nanzkapitalismus, einen zwanghaften Konsumismus sowie das unhinter fragte Streben nach Wirtschaftswachstum und technologischem Fortschritt. Durch ihre Art des Wirtschaftens schädigen die Menschen ihre Lebens grundlage, die Umwelt. Betroffen von den negativen Auswirkungen sind weniger die eigentlichen Problemverursacher, sondern, wie immer, die Ärmsten dieser Welt. Bereits aus diesem Grund erscheinen die soziale und die ökologische Krise als zwei Seiten einer Medaille. Der Ausweg besteht für Franziskus in einer Neudefinition des Fortschrittbe griffs. Fortschritt soll demnach auch qualitative Bestandteile wie die Nah rungsmittelqualität, schädliche Wirkungen von Konsum und Produktion auf die Umwelt, die Ressourcenerschöpfung und stärker die Interessen zu künftiger Generationen berücksichtigen. In der Umsetzungsverantwortung stehen vor allem die reichen Länder, da es den armen an Mitteln und Mög lichkeiten fehlt. In vielfältiger Hinsicht müssen die reichen Staaten von ih rem Reichtum zugunsten der ärmeren Länder abgeben, es geht schließlich um nichts Geringeres als den Frieden und den Fortbestand der Welt, vor allem aber auch um Gemeinschaft, Menschlichkeit und Solidarität. Weil auch die reichen Länder die Lösung der Umweltprobleme zu zöger lich angehen und nationale Interessen meist über das Gemeinwohl gestellt werden, erwägt auch Franziskus die Idee einer Weltautorität, die in der Lage sein sollte, geeignete Maßnahmen länderübergreifend umzusetzen. Grundlegend aber wird in Laudato si’ die Reform des marktwirtschaftlichen Systems um die regulativen Bestandteile des „Sozialen“ zur Lösung der <?page no="246"?> Epilog 246 sozialen Ungleichheit und des „Ökologischen“ zur Wahrung der Lebens grundlagen angestrebt. Man ist geneigt, bei dieser Enzyklika von der Kon zeption einer „ökologischen sozialen Marktwirtschaft“ zu sprechen. Ange strebt ist ein gangbarer (dritter) Weg zwischen den Extremen eines naiven Fortschrittglaubens, demzufolge sich die Lösung aller ökologischen Prob leme von selbst einstellen wird, und eines Technikpessimismus, der den Menschen als einsichtslos und zerstörerisch gegenüber seiner Umwelt be greift und es für das Beste erachtet, wenn der Mensch seine die Umwelt berührenden Aktivitäten auf ein Minimum reduziert. Nicht immer werden päpstliche Sozialenzykliken nur positiv aufgenom men. So bezeichnete der Wirtschaftswissenschaftler Frank H. Knight (1885- 1972) schon vor einigen Jahrzehnten die päpstlichen Beiträge zur Sozialleh re als „spirituelles Opium“, das die Welt in „dunkle Zeitalter“ zurückfüh ren könnte. 581 Demgegenüber stehen ein vorhandenes Interesse seitens der Öffentlichkeit und ein deutlicher und steigender Zuspruch für die Sozial enzykliken. 582 Angesichts der Bemühungen um den Frieden in der Welt, die Sorge um die Schwachen, das Aufzeigen bestehender Systemmängel, das ständige Plädoyer für den Erhalt von bleibenden Werten, die den Men schen Orientierung bieten, und mit der jüngsten Enzyklika auch der expli zite Einsatz für unsere Lebensgrundlagen scheint dieses öffentliche Interes se nur zu begründet. Im Gegensatz zu vielen Vorschlägen aus Politik und Wissenschaft, die häu fig dem Wandel in Form eines sich ändernden Zeitgeistes, von Moden, Weltanschauungen, Überzeugungen und Paradigmen ausgesetzt sind, gibt es seit dem Erscheinen der ersten Sozialenzyklika, Rerum novarum, im Jahr 1891 eine auffallende, wohltuende Konstanz. Nicht nur, dass mit der Arbei terfrage, der Beanstandung von Ungerechtigkeiten, den Appellen an das Gemeinwohl, der Betonung des Privateigentums und der Befürwortung eines marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystems, das allerdings erheblicher Korrekturen und Regulative bedarf, eine thematische Fortfüh rung besteht. Was vor allem einer Konstanz unterliegt, das ist die inhaltli che Ausrichtung der Sozialenzykliken an christlichen Werten und Grunds ätzen, allen voran der Nächstenliebe. In allen ihren Analysen und Hand <?page no="247"?> Der dritte Weg der Päpste 247 lungsempfehlungen besteht eine Orientierung an der Freiheit und Würde der Person, am Gemeinwohl, an den Prinzipien von Personalität, Solidarität und Subsidiarität, dem uneingeschränkten Einsatz für einen friedlichen Dialog aller Beteiligten, der unbedingten Suche nach Kompromissen und dem Willen, die berechtigten Interessen aller Beteiligten herauszufinden und in eine Bewertung mit einfließen zu lassen. Aufgrund der strikten Orientierung an solchen unstrittigen, konsensuellen und damit übergeord neten und nicht permanent zu hinterfragenden Werten und Prinzipien werden zumindest Stabilität und Verlässlichkeit ausgestrahlt, gleichwohl ist Handlungsanleitung gegeben. Selbst mit so scheinbar unmodernen Vor stellungen und Idealen wie der Nächstenliebe, einer unerschöpflichen Liebe Gottes für die Menschen oder einer göttlichen Vollkommenheit, die der Mensch zwar nicht erreichen, doch anstreben kann, sind optimale Voraus setzungen für das Leben in der Gemeinschaft gegeben. Im Vertrauen auf diese mag möglicherweise sogar ein Anreiz entstehen, sich täglich im rich tigen Tun zu bestätigen, zu lernen und über sich hinauszuwachsen. Wei terhin verfügt der Einzelne über eine Position, einen Maßstab, von der aus er sein eigenes Handeln beobachten, reflektieren und bewerten kann. In den Wirtschaftswissenschaften finden die Sozialenzykliken insbesondere bei den Sozialökonomen, Wirtschaftsethikern und jenen Theoretikern Be achtung, die eine stärkere Berücksichtigung ethischer Aspekte in der öko nomischen Theorie wünschen. Auch ist nicht von der Hand zu weisen, dass am Anfang großer ökonomischer Theorien in aller Regel fundamentale soziopolitische Überlegungen standen, wie sie in den Sozialenzykliken thematisiert sind. Gerade im Anschluss an die Finanzkrise sind Stimmen lauter geworden, die sich für eine stärkere Aufnahme sozioökonomischer und politischer Aspekte der aktuellen historischen Situation in die volks wirtschaftliche Theoriebildung aussprechen. In einer Gesamtbewertung des Ökonomen gibt es gegen die Sozialenzykli ken im Grunde wenig vorzubringen. In der Sprache fallen sie sehr unter schiedlich aus. Von philosophisch abstraktem Duktus bis hin zur gegen ständlichen Ausdrucksweise ist alles enthalten. Der Adressatenkreis der Sozialenzykliken ist ein breiter. Der einzelne Priester in den tiefsten Slums <?page no="248"?> Epilog 248 soll ebenso angesprochen werden wie der interessierte Bürger und ein schlägige Hochschullehrer. Ähnlich verhält es sich mit der inhaltlichen Breite. Tief gehende theologische Fragen werden ebenso behandelt wie konkrete Probleme, etwa die des verunreinigten Trinkwassers oder unacht sam entsorgter Abfälle. Die Sozialenzykliken weisen einen stark appellie renden Charakter auf. Sie schließen Appelle ein, nach denen sich der Mensch ändern und zu einer neuen Einstellung gelangen muss. Die Öko nomen vertreten diesbezüglich eine andere, skeptischere Sicht. Sie glauben nicht an die individuelle Einsicht der Menschen in die Vernunft der Dinge, an eine innere oder äußere Bekehrung. Sie sind vielmehr der Überzeugung, dass die meisten Menschen zunächst an sich selbst und die Verfolgung ihrer eigenen Interessen denken, was es schlicht und einfach als Tatsache zu akzeptieren gelte. Soll das Verhalten der Menschen in eine gewünschte Richtung gebracht werden, so macht es aus Sicht der ökonomischen Theo rie vielmehr Sinn, die Rahmenbedingungen des Handelns derart zu gestal ten, dass die Individuen aus eigenem Anreiz das „Richtige“ tun. Was Öko nomen also nicht (mehr) machen, ist das, was die Sozialenzykliken in ihrem Vorgehen gerade auszeichnet. Es ist der moralische Appell. Die ökonomi sche Theorie will als Wissenschaft eher positiv und nicht normativ wirken, sie möchte sich auf empirische Daten und Fakten beschränken und Wertur teile so gut es geht vermeiden. Ein gut begründeter moralischer Hinweis, der von feststehenden, nicht hinterfragbaren Werten ausgeht, kann nicht falsch sein. Indem auf das Gute verwiesen und dem Menschen vertraut wird, können Hoffnungen und Visionen erzeugt werden, die bekannter maßen manchmal Berge versetzen. Dem Ökonomen bleiben die nüchternen Zweifel an der Fähigkeit oder dem Willen der Menschen, ihren Egoismus zu überwinden, und die Hoffnung, sich damit zu irren. <?page no="249"?> Anmerkungen 1 Schwarz 2005 2 Franziskus 2013a 3 Pell 2014 4 Frambach 1999, 125-127 5 Brockhaus, Gegenwart, Bd. 1 1848, 560ff., 583ff.; hier nach Conze 1972, 191-192 6 vgl. etwa Deane 1963 7 vgl. zur Historie auch: Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden 2006, 87-104 8 Johannes Paul II. 1987, 41 9 bspw. Paul VI. 1967, 13; Johannes Paul II. 1987, 41 10 Johannes Paul II. 1987, 41 11 Benedikt XVI. 2009, 9, 5 12 Wirtschafts Ploetz 1985, 145-147 13 in Preisen von 1913, Nipperdey 1998, 287 14 ebd. 278 15 ebd. 288 16 ebd. 291 17 ebd. 294 18 ebd. 302-303 19 Alber 1982, 149 20 Wirtschafts Ploetz 1985, 153-155 21 Putz 1988, 196; vgl. zu v. Ketteler auch Große Kracht 2011; Eissrich 2017 22 Marx / Engels 1983, 227 23 Schäfers 1998, 297, 373 24 Calvez / Perrin 1964, 132-134 25 Leo XIII. 1884, 31 26 Leo XII. 1825 27 Schratz 2011, 91-92 28 ebd. 80-84 29 ebd. 116-189 30 ebd. 211-319 31 Schumpeter 1954, 832-833 32 Schratz 2011, 404 33 ebd. 374-375 34 Hitze 1914, 363-414 35 Hirtenschreiben der Fuldaer Bi schofskonferenz vom 22. August 1890, hier nach Hömig 2003, 21 36 Putz 1988, 195 37 Messner 1981, 4-5 38 ebd. 3-5 39 Leo XIII. 1891, 1 40 ebd. 41 ebd. 2 42 ebd. 43 ebd. 14 44 ebd. 15 45 ebd. 46 Rommen 1947, 225-226 47 Höffner 1972, 310 311 48 Höffner 2015, 201 203 49 Benedikt XVI. 2011, 8-16 50 Leo XIII. 1891, 5-8, 10; Pius XI. 1931, 30 51 Johannes Paul II. 1993, 54; vgl. zum Naturrecht in der katholischen Sozi allehre auch Messner 1984; Cordes 2010 52 Leo XIII. 1891, 3-4, 7, 9, 15, 19 53 ebd. 4 54 ebd. 6 55 ebd. 12 56 ebd. 10 57 ebd. 6 58 ebd. 35 59 vgl. zur Biografie Leo XIII auch Lopes 2005; Quandt 1962 60 Leo XIII. 1891, 17 61 ebd. 34 <?page no="250"?> Anmerkungen 250 62 ebd. 63 ebd. 17 64 ebd. 33 65 ebd. 36 66 ebd. 67 ebd. 37 68 Korinther 4, 9-10; Sprüche 18, 19 69 Leo XIII. 1891, 38 70 ebd. mit Verweis auf Thomas von Aquin, Summa theologiae Ia-IIae, q. xciii, art. 3, ad 2m 71 Klein 1996 72 Saberschinsky 2009, 53-55 73 Nell Breuning 1985, 10-11 74 Machtan 1981, 52-53 75 Brockhaus, Konversationslexikon 1894-1896, 454 76 Machtan 1981, 53 77 Handwörterbuch der Staatswissen schaften 1898, 730 78 Tenfelde / Volksmann 1981, 11-12; s. a. vom Bruch 1981, 256 79 Brentano, 1890, X 80 Schmoller 1920, 467 81 ebd. 459-481 82 ebd. 469 83 Leo XIII. 1891, 31 84 ebd. 85 Ebner 2011, 4-5 86 Leo XIII. 1891, 25-26 87 „Gesamtheit der Familien“; ebd. 25 88 ebd. 6 89 Ebner 2011, 8 90 Leo XIII. 1891, 27 91 ebd. 92 ebd. 11 93 ebd. 26 94 ebd.; vgl. zum Gemeinwohlgedanken auch Päpstlicher Rat für Gerechtig keit und Frieden 2006, 164-170 95 Leo XIII. 1891, 35 96 ebd. 13 97 ebd. 13, 15-16 98 ebd. 16-17 99 ebd. 18-19 100 ebd. 43 101 Kennan 1979, 3 bzw. in der deutschen Ausgabe Kennan 1981, 12 102 Maddison 2004, 110 103 ebd. 116 104 ebd. 116-117 105 Wirtschafts Ploetz 1985, 278 106 Wehler 2003, 408 107 Keynes 1919, 225-235 108 Der Finanzexperte Charles Gates Dawes (1865-1951) war Leiter eines Sachverständigenausschusses, der die Reparationskommission beriet 109 Alexander 2001, 247; Bernanke 2000 110 Maddison 1989, 51 111 Wirtschafts Ploetz 1985, 282 112 vgl. etwa Lampert / Althammer 2001, 96 113 Wagner 1876, 257 114 Spann 1967, 324 115 ebd. 342-344 116 Keynes, 1926, 31-32 117 ebd. 40 118 ebd. 36 119 Mises 1927, 190-191 120 Keynes 1926, 35 121 ebd. 36-37, 31 122 Sombart 1921, 21 123 Unter Wirtschaftsgesinnung fasst Sombart „alles Geistige […], von dem die einzelnen wirtschaftlichen Tätig keiten bestimmt werden: also alle Wertvorstellungen, Zwecksetzungen, Maximen“ (Sombart 1921, 13), ent sprechend denen die Wirtschaftssub <?page no="251"?> Anmerkungen 251 jekte handeln, und er stellt es als den Grundgedanken seines Werks Der moderne Kapitalismus heraus, um zu zeigen, dass in den unterschiedlichen Wirtschaftsepochen jeweils eine spe zifische Wirtschaftsgesinnung vor herrschend war, die die jeweils vor handene Form der wirtschaftlichen Organisation bestimmt hat (Sombart 1921, 25) 124 Eucken 1947, 94-98 125 Marshall 1922, 1, 14 126 ebd. 14 127 Schon 1912 veröffentlichte Arthur C. Pigou das Buch Wealth and Welfare, das 1920 in erweiterter Fassung, und unter Berücksichtigung der Erfah rungen aus wirtschaftspolitischen Maßnahmen während des Ersten Weltkriegs, unter dem Titel Economics of Welfare neu erschien 128 Pigou 1952, 11 129 ebd. 23 130 ebd. 12, 31 131 ebd., z. B. 123 132 Marshall 1922, 19, 95-96; Pigou 1952, z. B. 89-90 133 Pigou 1952, 129-130; Marshall 1922, 475 134 ebd. Part II: The size of the national dividend and the distribution of re sources among different uses 135 Keynes 1926, 21-29 136 Robbins 1932 137 Schmölders 1962, 106 138 Eucken, 1990 139 ebd. 58-59 140 Der Begriff des Ordoliberalismus wird in der Regel zur Kennzeichnung der Grundüberzeugungen der von Walter Eucken gemeinsam mit Franz Böhm und Hans Großmann Doerth begründeten Freiburger Schule der Na tionalökonomie und Rechtswissenschaft verwendet - in Anlehnung an die 1937 erstmals erschienene Reihe Ord nung der Wirtschaft und die 1948 ge gründete Zeitschrift ORDO - Jahrbuch für Ordnung von Wirtschaft und Gesell schaft, die bis zum heutigen Tag er scheint. Vertreter der Freiburger Schule sind, neben Eucken und Böhm, Friedrich A. Lutz, Karl Fried rich Maier, Fritz W. Meyer, Leonhard Miksch und Euckens Mitarbeiter K. Paul Hensel. Der Ordoliberalismus ist eine der bedeutendsten Beiträge zur Wirtschaftswissenschaft, der nach dem Zweiten Weltkrieg maß geblich die wirtschaftspolitische Dis kussion der Bundesrepublik Deutsch land bis in die 60er Jahre beeinflusste und grundlegend für die Marktform der sozialen Marktwirtschaft der Neuzeit wurde 141 Eucken 1990, 185-186 142 ebd. 166 143 Hayek 2004, 39 144 Eucken 1990, 186-189 145 ebd. 189-190, 245-246, 249 146 Müller Armack 1946, 126; Müller Armack 1948a, 172 147 Müller Armack 1946, 28 148 ebd. 149 für eine Zusammenfassung des Textes vgl. Schasching 1994, 11-17 150 Nell Breuning 1972, 127 151 Schasching 1994, 44-56 152 Nell Breuning 1972, 129 153 für eine ausführliche Darstellung des Königswinterer Kreis vgl. Nell Breuning 1972, 99-115 154 ebd. 131 <?page no="252"?> Anmerkungen 252 155 ebd. 103 156 ebd. 128 157 ebd. 134 158 Pius XI. 1931, 15 159 Wilensky 2009, 364 160 Morsey 2005 161 Pesch 1925, 216 162 Pesch 1925, 637-648 163 Pesch 1914, 429 164 Schumpeter 1954, 765; vgl. zu Hein rich Pesch auch Frambach 2017 165 Pesch 1914, 397 166 Höffner 1975, 72 167 ebd. 42-43; Mueller 1980, 138-152 168 Johannes Paul II. 1987, 38 169 ebd. 47 170 vgl. zu Heinrich Brauns Mocken haupt 1977; Eissrich 2019 171 Pius XI. 1931, 21 172 ebd. 173 ebd. 18-19, 24 174 ebd. 27-28 175 ebd. 29-30 176 Brauer 1935 177 Pius XI. 1931, 31, 37 178 Nell Breuning 1932, 29-31 179 Friedensvertrag von Versailles. Artikel 427. Arbeit (28. Juni 1919), http: / / www.documentArchiv.de/ wr/ vv13.html 180 Pius XI. 1931, 45-47 181 ebd. 49 182 ebd. 53 183 ebd. 54 184 ebd. 55-56, 58 185 ebd. 59 186 ebd. 59-60 187 ebd. 61-62 188 ebd. 60 189 ebd. 71-74 190 vgl. etwa Fischer Wolpert 1985, 137- 138; Kelly 2005, 334-336 191 ebd. 78 192 ebd. 79 193 ebd. 194 Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden 2006, 187; vgl. zum Subsidia ritätsprinzip auch Nell Breuning 1980 195 Stein 2009, 96; Höffe 1997, 4-5 196 Nell Breuning 1976 197 Höffe 1997, 5 198 ebd. 1-2 199 ebd. 3 200 Pius XI. 1931, 82 201 ebd. 83 202 Mueller 1971 203 Schumpeter 1954, 765 204 Schumpeter 1993, 511-512 205 Pius XI. 1931, 88 206 ebd. 88-89 207 ebd. 105 208 ebd. 106 209 ebd. 107 210 ebd. 109 211 ebd. 110-111 212 ebd. 112 213 ebd. 113 214 ebd. 114 215 ebd. 118-119 216 ebd. 120 217 ebd. 131-132 218 ebd. 132 219 ebd. 133 220 ebd. 134 221 ebd. 136 222 ebd. 137 223 International Monetary Fund 2000, 154-158 224 Truman 1947, 4 225 Bossuat 2007, 13 <?page no="253"?> Anmerkungen 253 226 Abs 1991, 45 227 Adenauer 1965, 87-89; 120-124 228 Jentsch 1950, 11 229 Deutschland: +61 Prozent, Frank reich: +52,6 Prozent, Großbritannien: +60,8 Prozent, Sowjetunion: +164,6 Prozent; Zahlen aus Maddison 1989, 123-125 230 Rothermund 2006 231 Maddison 1989, 65 232 Werte für 32 ausgewählte OECD Länder, Maddison 1989, 65; vgl. auch Maddison 2001, 125 233 Maddison 1989, 69 234 Keynes 1952, z. B. 23, 27 235 Samuelson 1969, 455 236 Findlay 1980; Lewis 1954 237 Müller Armack 1968, IX 238 Müller Armack 1973, 170-171 239 ebd. 172 240 Müller Armack 1948b, 459 241 Müller Armack 1968, 492-496 242 ebd. 506 243 ebd. 506-507 244 ebd. 508 245 Müller Armack 1950, 559 246 ebd. 560 247 ebd. 563 248 ebd. 564-565 249 So schreibt etwa Alexander Rüstow: „Alle christlichen Richtungen […] insbesondere auch die Lehre der Ka tholischen Kirche, sind mit unserem Neoliberalismus vereinbar […] und das daraus die Möglichkeit ent springt, eine gemeinsame Front bil den zu können, ebensowohl gegen den Paläoliberalismus, wie insbeson dere gegen Kommunismus und Bol schewismus“, Rüstow 1960, hier nach Hißler 2014, 163; zu Wilhelm Röpke vgl. bspw. Petersen 2008, Zieba 2014, chap. 3 250 Müller Armack 1950, 575, 577 251 Müller Armack 1966, 11 252 Müller Armack 1962, 300 253 Müller Armack 1962, 299-303 254 Müller Armack 1946, 116-120 255 ebd. 159-161 256 ebd. 120-125 257 ebd. 133, 162-167, 247; s. a. Müller Armack 1948c, 100-101 258 Müller Armack 1946, 129-131 259 Tietmeyer, Hans 2010, 2 260 Erhard 1990, 7-8 261 Dahrendorf 2008 262 in Preisen von 1954; Erhard 1990, 216 263 Erhard 1990, 115 264 Althammer 2012 265 Felbick 2003, 54 266 Martin Weber 2000; Gabriel / Große Kracht 2006, 95 267 Emunds 2010, 6 268 ebd. 269 Nell Breuning 1956, 119 270 Höffner 1975, 194 271 Große Kracht 2010, 27 272 Vgl. zur Diskussion etwa Emunds 2010; Große Kracht 2010, 2018; Küp pers 2018; Küppers/ Schalenberg 2018; Rhonheimer 2018 273 Johannes Paul II 1990, 588 589 274 Franziskus 2016, 2017, beachtenswert dabei ist, dass die Päpste hier den Begriff Soziale Marktwirtschaft als Bezeichnung für das real existierende Wirtschaftssystem der Bundesrepub lik Deutschland, wie es in unter schiedlichen Ausgestaltungsformen seit dem zweiten Weltkrieg existiert, verwenden und nicht etwa als Be zeichnung für die theoretische Kon <?page no="254"?> Anmerkungen 254 zeption eines Wirtschaftssystems, wie es Alfred Müller Armack erdacht hat. 275 Althammer 2012, 273-275 276 Nell Breuning 1977, 69 277 Pius XII. 1947; Utz / Groner 1954; Eder 2011 278 Pius XII. 1941, 242 279 ebd. 239 280 Pius XII. 1939; vgl. auch Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden 2006, 171-184 281 Pius XII. 1941, 242-243 282 ebd. 243 283 ebd. 244 284 ebd. 285 ebd. 286 ebd. 287 ebd. 245 288 Nell Breuning 1977, 75 289 für einen Überblick vgl. Kelly 2009 290 Nell Breuning 1977, 75 291 Johannes XXIII. 1961, 1, 6 292 Nell Breuning, 1985, 13 293 Nell Breuning 1977, 74; vgl. auch Cordes 2010 294 Johannes XXIII. 1961, 11-13 295 ebd. 15 296 ebd. 1961, 18 297 ebd. 23; vgl. zum Solidaritätsprinzip auch Höffner 1978, 43-44 298 Johannes XXIII. 1961, 22 299 ebd. 19 300 ebd. 20-21 301 Höffner 1978, 44 302 Hoffmeister 1955, 255-256 303 Gaudium et spes 26; vgl. auch Kate chismus der Katholischen Kirche 1907, 1912, Johannes XXIII. 1961, 65 304 Pius XII. 1941, 237-249, 243-244 305 Johannes XXIII. 1961, 28-34 306 ebd. 35-36 307 ebd. 35 308 ebd. 38, 40 309 ebd. 42-45 310 ebd. 47-49 311 ebd. 51-52 312 ebd. 54 313 ebd. 56, 58 314 ebd. 59 315 ebd. 60 316 ebd. 62 317 ebd. 66 318 ebd. 73-74 319 ebd. 112 320 ebd. 68 321 ebd. 69 322 ebd. 70-71 323 ebd. 77 324 ebd. 83, 91-92 325 ebd. 91 326 ebd. 92 327 ebd. 93, 96 328 ebd. 97 329 vgl. etwa Fischer Wolpert 1985, 140- 143; Kelly 2005, 338-340 330 ebd. 105-109 331 ebd. 114 332 ebd. 104, 117-120 333 ebd. 122-124 334 ebd. 127-128, 133-135 335 ebd. 137 336 ebd. 140 337 ebd. 141, 146 338 ebd. 129 339 ebd. 154-155 340 ebd. 161-162 341 ebd. 157 342 Weltbank 1978, 5, 8 <?page no="255"?> Anmerkungen 255 343 Johannes XXIII. 1961, 163-165, 171- 174 344 ebd. 189, 192, 200-201 345 Weltbank 1978, 76-78 346 Johannes XXIII. 1961, 202 347 ebd. 203 348 ebd. 204 349 ebd. 205, 211 350 ebd. 217 351 ebd. 175 352 ebd. 209-210 353 ebd. 246 354 ebd. 215 355 ebd. 1-3 356 Stehle 1981 357 Johannes XXIII. 1963, 5-6, 14 358 ebd. 7-12 359 ebd. 1963, 10 360 ebd. 1963, 13 361 ebd. 14-15, 17 362 ebd. 26, auch mit Hinweis auf die Enzyklika Immortale dei von Leo XIII. 363 ebd. 27, 30, 32 364 Thomas von Aquin, Summa theologiae I-II, q. 93, a. 3 ad 2 365 Johannes XXIII. 1963, 34-40 366 ebd. 47 367 ebd. 49 368 ebd. 51 369 ebd. 54 370 ebd. 56, 59, 62 371 ebd. 64 372 ebd. 68-69 373 ebd. 71 374 Benedikt XVI. 2009, 67; Franziskus 2015, 175 375 Johannes XXIII. 1963, 71-75 376 ebd. 85-86 377 Gaudium et spes, 8, 63-72, 85-90 378 Gaudium et spes, 1-3 379 ebd. 4; Lehmann 2005; vgl. zur Dis kussion auch Cordes 2009, 325-327, 2010; Kruip 2012, 8-10 380 Gaudium et spes, 23-32; vgl. auch Rauscher 1991, 38 381 Gaudium et spes, 23-32 382 ebd. 25; vgl. auch Meisner 2008 383 Gaudium et spes, 33-39 384 ebd. 36; vgl. auch Kruip 2008, 7f. 385 Gaudium et spes, 42; vgl. auch Meisner 2008 386 Gaudium et spes 43; vgl. auch Brantl 2016; Gänswein 2017, 20 387 Gaudium et spes, 63f. 388 ebd. 71 389 ebd. 67f. 390 ebd. 73-76; Brantl 2016 391 Gaudium et spes, 92 392 vgl. etwa Fischer Wolpert 1985, 143- 145; Kelly 2005, 340-343 393 zur Position Paul VI. zu den GATT Verhandlungen vgl. Fischer 1984 394 Paul VI. 1967, 1-5 395 ebd. 6, 8 396 ebd. 9 397 Rommerskirchen 2014, 179 398 Höffner 1975, 29-31 399 Paul VI. 1967, 16, 42 400 ebd. 13-14 401 ebd. 15 402 ebd. 18-19, 21 403 ebd. 22 404 Gaudium et spes, 71, 6; Paul VI. 1967, 22 405 Paul VI. 1967, 22-23 406 ebd. 24-26 407 ebd. 29-35 408 ebd. 34 409 Weltbank 1978, 5-6 410 Paul VI. 1967, 44 <?page no="256"?> Anmerkungen 256 411 ebd. 47-48 412 ebd. 49 413 ebd. 51-55 414 ebd. 56, 59 415 ebd. 57 416 ebd. 58. Die Frage, warum reger internationaler Handel zwischen wirtschaftlich hoch entwickelten Staaten und häufig zwischen immer den gleichen Staaten stattfindet, wird später systematisch und intensiv von Paul Krugman (geb. 1953, Nobelpreis 2008) in seiner „New Trade Theory“ behandelt. Um steigende Produktivi tät und Wachstum zu erreichen, sind die Länder zu starker Spezialisierung gezwungen, was zu bestimmten fes ten Handelsmustern führt. Ein entwi ckelter Staat kann vom anderen ent wickelten Staat stärker profitieren als vom weniger entwickelten. In der Evolutorischen Wachstumsökonomik wird diesbezüglich auch von soge nannten positiven Feedbackprozes sen gesprochen, die bereits Gunnar Myrdal (1898-1987, Nobelpreis 1974) in seinem Konzept der kumulativen Verursachung angedeutet hat. Ku mulative Verursachung beschreibt einen zirkulären Prozess, der durch steigende Skalenerträge in Bewegung gesetzt ist 417 Paul VI. 1967, 58-61, 70 418 ebd. 76-80 419 Maddison 1989, 85, Werte für 94 Länder 420 ebd. 38, Werte für 16 OECD Länder 421 Maddison 2001, 125 422 US Importpreise aus EIA 2015 423 Richter 1998, 578-580 424 vgl. Becker 1982, 1983 425 1 Hardin 1968 426 Maddison 2001, 156 427 ebd. 130 428 Johannes Paul II. 1981, 1 429 ebd. 2 430 Genesis, 1, 28-29; zum Thema Arbeit in den Sozialenzykliken vgl. auch Naughton / Laczniak 1993; allgemei ner zum Arbeitsverständnis Fram bach 1999, 47-48; Höffner 1978, 124- 137 431 Johannes Paul II. 1981, 5 432 ebd. 6 433 ebd. 434 ebd. 5 435 ebd. 7 436 ebd. 8 437 Thomas von Aquin, Summa theologiae I-II, q. 40, art. 1, c; I-II, q. 34, art. 2, ad 1; Johannes Paul II. 1981, 9 438 Johannes Paul II. 1981, 9 439 ebd. 11, 13 440 ebd. 13 441 ebd. 12 442 ebd. 14 443 ebd. 444 ebd. 16-17 445 ebd. 17 446 ebd. 18 447 ebd. 19 448 ebd. 23 449 ebd. 21 450 ebd. 20 451 vgl. etwa Fischer Wolpert 1985, 145- 146; Lopes 2005, 102-116; Kelly 2005, 344-349 452 Krugman, Paul 1999, 38-59 453 1987 schreibt Gorbatschow: „Wich tigste Rahmenbedingung der politi schen Beziehungen zwischen den so zialistischen Staaten muß die absolu <?page no="257"?> Anmerkungen 257 te Unabhängigkeit dieser Staaten sein […] Die Unabhängigkeit jeder Partei, ihr souveränes Recht, über die Prob leme des betreffenden Landes zu ent scheiden, und ihre Verantwortung gegenüber der von ihr vertretenen Nation sind Prinzipien, die über jede Diskussion erhaben sind“, Gor batschow 1987, 212 454 Johannes Paul II. 1987, 3 455 ebd. 4 456 ebd. 6-10 457 ebd. 10 458 ebd. 12-15 459 ebd. 16-17; s. a. 19 460 ebd. 18; s. a. 25 461 ebd. 19-20, 22, 24 462 ebd. 26 463 ebd. 27 464 ebd. 28; vgl. auch Spieker 2010 465 Johannes Paul II. 1987, 28 466 ebd. 28-29 467 ebd. 35-36; s. a. 41 468 ebd. 36-37 469 ebd. 37 470 ebd. 38 471 ebd. 47, 42, 39 472 ebd. 43-44 473 ebd. 45 474 ebd. 48 475 In den 50er Jahren liegt die durch schnittliche jährliche Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts in den Staa ten des Sowjetblocks (Sowjetunion, Bulgarien, Tschechoslowakei, Deut sche Demokratische Republik, Un garn, Polen und Rumänien) noch bei 4,5 Prozent, gegenüber durchschnitt lich 3,7 Prozent der Vergleichsgruppe marktwirtschaftlicher Staaten (Belgi en, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Ös terreich, Spanien, Schweden, Türkei). Während die Wachstumsrate in den marktwirtschaftlichen Staaten in den 60er Jahren von 4,5 Prozent auf 2,8 Prozent in den 70er Jahren und 2 Prozent in den 80 er Jahren abnimmt, fällt sie im Sowjetblock von 3,6 Pro zent in den 60er , über 2,8 Prozent in den 70er und nur noch 0,8 Prozent in den 80er Jahren, Svenjar 2002, 4; s. a. Gregory / Stuart 1974, 135-138 476 Eissrich 2001, 31-35 477 Pontifical Council for Justice and Peace 2011, Pontifical Acadamy of Social Sciences 2016, 4 478 Johannes Paul II. 1991, 3 479 ebd. 12 480 ebd. 3-6 481 ebd. 7-12 482 ebd. 48; vgl. auch Marx 2009,175-187 483 Johannes Paul II. 1991, 19 484 ebd. 13 485 ebd. 44 486 ebd. 23 487 ebd. 29 488 ebd. 44 489 ebd. 46 490 ebd. 47 491 Johannes Paul II. 1991, 24, 30, 32, 34- 35, 40, 42-43, 48, 56; vgl. auch Nell Breuning 1969; Marx 2006; Kerber 1991 492 ebd. 42 493 ebd. 39 494 ebd. 17, 21, 23, 25, 27, 52, 58 495 ebd. 52 496 ebd. 57 497 ebd. 28 <?page no="258"?> Anmerkungen 258 498 ebd. 58 499 ebd. 28 500 ebd. 35 501 ebd. 33 502 ebd. 58 503 ebd. 61 504 Bieling 2011, 145 505 Nominalwerte aus BIZ 1996, 35; BIZ 2006, 25 506 bspw. Stiglitz 2010, 115-119 507 vgl. etwa BIZ 2008, 112-113; BIZ 2009, 21-22 508 Gorton / Metrick 2012 509 Benedikt XVI. 2009, 1-6 510 ebd. 6 511 ebd. 7 512 ebd. 8, 11, 20-21, 27 513 ebd. 21-22, 24, 33 514 ebd. 22, 43 515 ebd. 25 516 ebd. 517 ebd. 27, 32 518 ebd. 34-37 519 ebd. 35, 40, 42 520 ebd. 45 521 ebd. 47 522 ebd. 67 523 ebd. 65 524 ebd. 57-58, 60 525 ebd. 63-64, 66 526 ebd. 68 527 ebd. 71 528 ebd. 78 529 vgl. etwa Lopes 2005, 117-119; Kelly 2005, 349-352 530 Franziskus 2013b, 52-53 531 ebd. 53 532 ebd. 533 ebd. 54 534 ebd. 56 535 ebd. 2, 15 536 Paul VI. 1971, 21; Franziskus 2015, 5- 6 537 ebd. 20-23, 25-26 538 ebd. 27, 30 539 ebd. 124, 128-129 540 ebd. 102, 131-136 541 ebd. 106 542 ebd. 543 ebd. 108-109 544 ebd. 123, 203, 219, 224 545 Franziskus 2015, 203, mit Verweis auf Guardini 1951, 66-67 546 Franziskus 2015, 159 547 ebd. 162 548 ebd. 189 549 ebd. 58 550 ebd. 36-43, 46, 49-50, 112 551 ebd. 139 552 ebd. 50-52 553 ebd. 170 554 ebd. 172 555 ebd. 193 556 ebd. 191 557 ebd. 112, 194 558 ebd. 194-195 559 ebd. 164, 167, 169, 173 560 ebd. 60 561 ebd. 202 562 ebd. 206 563 ebd. 161 564 Kongregation für die Glaubenslehre 2018, 1, 6, 18, 34, eine frühere Version dieses Abschnitts findet sich in Eiss rich (2020) 565 ebd., 10 11 566 ebd., 5 567 ebd., 12, 21 568 ebd., 23 569 ebd., 5, 19, 21, 31 <?page no="259"?> Anmerkungen 259 570 ebd., 14, 17, 22, 24 571 ebd., 28 572 ebd., 19, 20, 25, 26 573 ebd., 25, 26 574 ebd., 27 575 ebd., 23, 32 576 ebd., 31 33 577 ebd., 32 578 ebd., 33-34 579 Nell Breuning 2002, 5 580 Cordes 2009, 328; vgl. auch Gänswein 2017, 17 581 Knight 1952, 344-345 582 Cordes 2010, 3 <?page no="261"?> Literatur Abs, Hermann J. 1991, Entscheidungen 1949-1953. 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Paul 251 Hitze, Franz 77 Höffner, Joseph 113-114, 151 Johannes Paul I. 120 Johannes Paul II. 16-17, 80, 120, 164, 166-167, 169-172, 174- 181, 183-185, 188-191, 193, 210, 214-215, 241-243 Johannes XXIII. 16, 118-121, 124- 138, 140-142, 144, 148, 206, 239, 243-244 Jostock, Paul 76 Karl I. 55 Kennan, George F. 55 Ketteler, Wilhelm Emmanuel von 23, 24, 89 Keynes, John Maynard 58, 63, 65-67, 69, 90, 98, 103, 238 Knight, Frank H. 246 Kolping, Adolph 22-23 Kopp, Georg von 27, 44 Korum, Michael Felix 44 Krementz, Philipp 27 Krugman, Paul 256 Lassalle, Ferdinand 22 Lebret, Louis Joseph 152 Ledóchowski, Wladimir 75 Leibniz, Gottfried, Wilhelm 123 Leo XIII. 14-15, 22, 24, 27-28, 30- 31, 34, 36, 38-39, 41, 49, 51, 53, 80-81, 93, 119, 187-188, 191, 215, 233 Lewis, William Arthur 105 Liberatore, Matteo 28 Lloyd, William 164 Lucas, Robert E. 162, 187 Luther, Martin 8 Lutz, Friedrich A. 251 Maier, Karl Friedrich 251 Marshall, Alfred 67, 69 Marshall, George C. 98 Marx, Karl 10, 24, 29 Mazowieki, Tadeusz 187 Mazzella, Camillo 28 McGlynn, Edward 25 McNamara, Robert S. 134 Melanchthon, Philipp 8 Menenius Agrippa 122 Merton, Robert C. 195 Miksch, Leonhard 251 Mises, Ludwig von 65 Mueller, Franz H. 90 Muller, Alphons 76 Müller Armack, Alfred 66, 74, 105-110, 112-113, 239 Mussolini, Benito 56 Myrdal, Gunnar 256 <?page no="281"?> 281 Nell Breuning, Oswald von 113 Nell Breuning, Oswald von 75, 76, 78, 82, 90 Nell Breuning, Oswald von 114, 119, 235 Nikolaus II. 55 Nixon, Richard 161 Ostrom, Elinor 164 Pacelli, Eugenio 75 Paul VI. 16, 120, 144-145, 148- 150, 152, 154-159, 183, 200-201, 214, 242 Pell, George 7 Pesch, Heinrich 76-79 Pieper, August 45 Pigou, Arthur C. 66-69, 251 Pius IX. 14, 38, 119 Pius X. 14-15, 45, 119 Pius XI. 15, 45, 53, 75-76, 81, 85- 87, 90, 92-94, 96, 119, 124, 236 Pius XII. 16, 115-119, 124, 137, 148, 236 Platon 122 Quesnay, François 26 Rathenau, Walther 57 Robbins, Lionel 69-70 Roosevelt, Franklin D. 97, 101 Röpke, Wilhelm 109, 253 Rüstow, Alexander 109, 253 Samuelson, Paul Anthony 104 Scheidemann, Philipp 58 Schmoller, Gustav von 29, 46-47 Scholes, Myron S. 195 Schultz, Theodor W. 150 Schumpeter, Joseph A. 66, 78, 90 Sen, Amartya 164, 187 Smith, Adam 123 Sombart, Werner 66, 250 Spann, Othmar 63 Spengler, Oswald 66 Spiethoff, Arthur 66 Stalin, Josef 97 Stiglitz, Joseph 196 Taschereau, Elzéar Alexandre 25 Temple, William 100 Tobin, James 104, 162 Truman, Harry S. 98 Vogelsang, Karl von 24 Volpini, Alessandro 28 Wagner, Adolph 62 Weber, Max 70 Wehler, Hans Ulrich 58 Wilhelm I. 22 Wilhelm II. 27 Wirth, Joseph 57 Wolff, Christian 123 Young, Owen D. 60 Zigliara, Tommaso Maria 28 <?page no="283"?> Stichwörter Allgemeines Zoll und Handelsabkommen (GATT) 97, 150 Anthropozentrismus 217 Apostolische Rundschreiben 14, 211 arbeitende Klasse 20, 30 Arbeiterbewegung 21, 23-24, 46 Arbeiterbruderschaften 24 Arbeiterfrage 15, 19, 24, 27-29, 34, 45, 49, 52, 88, 168, 188, 236, 246 Arbeiternehmerinteressen 43 Arbeiterorganisation 24, 129 Arbeiterpapst 14, 40 Arbeiterpriester 25 Arbeiterschaft 10, 20-21, 23, 30, 36, 49-50, 63, 86, 234-235 Arbeiterschutz 21, 27, 72, 84 Arbeitervereine 23, 45 evangelische 23 katholische 22, 44, 77 Arbeitervereinigungen 25, 42, 43-44, 48 Arbeitslosigkeit 10, 20, 60-61, 71, 82, 87, 103, 120, 126, 139, 161, 165, 167-168, 170, 174-175, 180-181, 188, 203, 208, 211, 235, 241 Arbeitsteilung 9, 19 Armut 7, 26, 134, 150, 164, 179- 180, 192, 201, 203, 205, 208, 211, 220-221, 225, 233, 241-242, 244 Berufswahl, freie 9 Bischofskonferenz 27 Caritas in veritate 17, 143, 200, 201, 203, 215, 219, 225, 243 Caveat emptor 227 Centesimus annus 17, 167, 187, 193, 242, 243-244 Charta der Vereinten Nationen 97, 99 Christentum 53 Compliance 227 Corporate Governance 8 Credit Default Swaps 228 Dawesplan 59, 60 Demokratie 144, 190, 243 Demokratisierung 21, 89, 125 Derivate 228 dritter Weg 11, 15, 223, 236, 246 Egoismus 10, 156, 179, 237, 248 Eigentumsordnung 115 <?page no="284"?> Verzeichnisse 284 Eigentumsrechte 34-36, 69, 85, 154 Eigenverantwortung 127, 142 Einkommensumverteilung 110 Einkommensverteilung 19, 30, 50, 86, 90, 164, 186, 241 Entscheidungsfreiheit 35 Entwicklungsländer 104, 136, 150, 152, 155-158, 165, 168, 179, 181, 183, 193, 205, 207-208, 214, 221-222, 239, 240-241 Enzyklikenpapst 39 Ethik 108, 120, 176, 205, 247 Ethik Kommissionen 227 European Recovery Programs (ERP) 98 Evangelii Gaudium 17, 211, 219, 245 Faschismus 16, 76 Finanzkrise 17, 195, 197, 199, 201, 203-204, 218, 244, 247 Fortschritt 64, 131, 137, 142-143, 156, 193, 222, 245 ganzheitlicher 225 kultureller 137 sozialer 111, 126-127, 135, 141, 155, 159, 237 technischer 135, 137, 143, 156, 180, 213, 216, 219, 220, 223- 224, 240, 245 wirtschaftlicher 127, 155, 216 Freiheit 61, 73, 89, 124, 138, 142, 152, 156, 164, 176, 191, 218, 224, 225, 244, 247 materielle 62 persönliche 126, 150 Freimaurerei 24, 39 Frieden 86 Fundamentalismus 190 Fürsorgestaat 188 Gaudium et spes 124, 152 Gemeinwohl 49, 80, 86, 93, 116, 117, 121-122, 125, 132, 141, 143, 154, 176, 184, 190, 200, 218, 223, 238-239, 245-246 Gemeinwohlprinzip 225 Genossenschaften 25, 42, 79, 81, 133 Gerechtigkeit 51, 89, 128, 137, 141-142, 175-176, 184, 188, 190, 192, 200, 204-206, 218, 243 ausgleichende 204 internationale 242 natürliche 41, 234 soziale 176, 237-239, 242 Gewerkschaften 21-22, 42, 58, 101, 129, 175, 203, 208 christliche 44-45 katholische 44 Gewerkschaftsstreit 44-45, 81, 235 Gewerkschaftstheorien 46 <?page no="285"?> Verzeichnisse 285 Gleichheitsgrundsatz 50 Globalisierung 17, 201, 205, 207, 211 Habgier 30 Hirtenbrief 27 Historische Schule 29, 47, 50, 66, 70 Hyperinflation 58, 71, 162 Industrialisierung 9, 12, 19, 21, 30, 62, 104, 127, 169, 171-172 Inflation 103, 161-162, 165, 178, 241 Inquisition 25, 27 Integralisten 44 Internationale Arbeiter assoziation (IAA) 21 Internationaler Währungsfonds (IWF) 100 Kalter Krieg 98 Kapitalismus 10-11, 15, 63-64, 154, 171, 173, 190, 195, 213, 233-235, 242, 245 gemäßigter 63 gezähmter 176 Kinderarbeit 10, 24, 42, 48, 72, 84 Kirche Institution 7 katholische 23, 44, 81, 88-89, 91, 118-119, 124, 241 Kirchenstaat 12-13 Klassenkampf 34, 121, 129, 171, 175 klassische Nationalökonomie 9, 10, 36, 67, 70 Kleinkredite 206 Klimaenzyklika 213 Klimaerwärmung 220 Klimawandel 213, 214 Klöster mittelalterliche 7 Kollektiveigentum 34, 191 Kollektivismus 15, 79, 85, 109 Kommunismus 55, 79, 93, 124, 173, 177 Konkurrenz 10, 71, 73, 92, 211, 233, 235 Konsum 68, 189, 193, 214, 222, 242, 245 Konsument 191, 207 Konsumentensouveränität 224 Konsumfreiheit 218, 224 Konsumgesellschaft 182, 189 Konsumismus 217, 245 Konsummentalität 213 Konsumverhalten 208 Krankenversicherung 21, 60, 167 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 99 Kulturkampf 39 Laborem exercens 16, 167, 176, 215, 241 <?page no="286"?> Verzeichnisse 286 laissez faire 9, 63, 70-71, 90 laissez passer 9 Laudato si’ 17, 143, 210, 212, 213, 224, 225, 245 Leistungsfähigkeit wirtschaftliche 59, 70, 73, 74, 99, 128, 155, 166, 186, 233 Liberalismus 14, 28, 64, 72, 74, 79, 108, 109, 114, 154, 155, 170, 171, 188, 239 Lohn gerechter 124 Löhne 10, 20, 26, 40, 46, 48, 86, 104, 127, 157, 171, 188 faire 7 gerechte 36 Höhe der 40 Lucas Paradoxon 162 Maastrichter Vertrag 90 Macht 31, 47, 56, 72, 73, 92, 93, 95, 98, 110, 116, 117, 120, 125, 132, 153, 183, 189, 190, 193, 202, 204, 207, 208, 216, 218, 242 Manchesterliberalismus 85 Marktwirtschaft 109, 189, 208 Marshallplan 98, 99 Marxismus 106, 171, 189 Mater et magistra 16, 118, 119, 120, 121, 124, 133, 138, 173, 239 Menschenrechte 174, 181, 215 Mikrofinanzierung 206 Mitbestimmung 24, 102, 112, 128, 174 Mittelweg 14, 64, 70-72, 223, 234-235 Mitverantwortung 129 Monopol 10, 30, 69, 173 Moral 69 Nächstenliebe 96, 200, 246, 247 Nationalsozialismus 16, 71, 97, 106 natürliche Gerechtigkeit 41 Naturrecht 31-34, 43, 50, 52, 119, 124, 140, 233 neoklassische Nationalökonomie 67, 70 neoklassische Synthese 104 Neoliberalismus 108 Nord Süd Konflikt 12, 150 Nutzen 69 Oeconomicae et pecuniariae quaestiones 225 Offshore Märkte 230 Ökoenzyklika 213 Ökologie 215, 245 Ökonomie 7-9, 11 Oktoberrevolution 63 Ordoliberalismus 11, 71, 114, 235 Organisation for Economic Co operation and Development (OECD) 59, 100, 161, 238 <?page no="287"?> Verzeichnisse 287 Organisation for European Economic Co operation (OEEC) 98, 100, 238 Ost West Konflikt 98 Over the Counter Märkte 228 Pacem in terris 16, 118, 138-139, 144, 239 Pfingstbotschaft 16, 115-116, 118, 124-125, 127, 236 physiokratische Lehre 26 politische Ökonomie 46 Populorum progressio 16, 138, 149, 150, 152, 159, 178-179, 181, 200-202, 240, 242 Privateigentum 26-27, 28, 34-37, 40, 51, 85, 116, 121, 124, 132, 140, 144, 173, 176, 188, 190, 233, 236-238, 246 Produktionsmittel 35, 64, 73, 85, 105, 132, 140, 154, 170, 171, 172, 173, 174, 176, 186 Proletariat 20, 86 Quadragesimo anno 15, 45, 53, 75-78, 82, 85, 88-90, 94, 97, 115-116, 124-125, 138, 168, 236, 237 Rationalisierung 19, 180, 241 Religion 7, 52, 156 Religionsfreiheit 140 Rentenversicherung 21, 61, 102, 113, 166 Rerum novarum 14-15, 23, 25, 28, 36-37, 40, 44-45, 48-50, 52- 54, 63, 76-78, 80-82, 84-86, 88, 115-116, 120, 124, 126, 138, 157, 167-168, 173, 186-188, 193, 233-236, 246 Rezession 221 Risorgimento 12 Rüstung 15, 97, 99, 128, 136, 142, 156, 165, 239 Selbstheilungskräfte des Marktes 10 Selbsthilfeorganisation 24, 81, 235 Selbstverantwortung 79 Sicherheit 30, 196 des Arbeitnehmers 170 nationale 189, 242 soziale 100-101, 202 single tax 26 Sitte 49 Sitten 29, 43-44, 142 Solidarismus 78-79 Solidarität 78-80, 121, 134, 142, 156, 170, 184-185, 204, 207, 237, 247 Solidaritätsbewegung 189 Solidaritätsprinzip 80 Sollicitudo rei socialis 17, 164, 167, 178-179, 193, 242 sozial Schwache 42, 81, 234, 238, 242 <?page no="288"?> Verzeichnisse 288 Sozialarbeit 22 Sozialdemokratische Arbeiterpartei 22 soziale Frage 15, 27, 29, 36, 52, 71, 150, 171, 179, 240 soziale Irenik 108-109, 239 soziale Krise 220 soziale Marktwirtschaft 105, 109, 111-113, 115, 238-239 ökologische 246 soziale Missstände 7, 25, 43, 153- 154, 218, 244 soziale Organisationsform 7 Sozialenzyklika 14-15, 17-18, 23- 24, 27-28, 30, 75, 77, 88, 104, 115, 118, 138, 145, 150, 168, 178, 187, 215, 233, 240, 246, 247 sozialer Frieden 48 Sozialismus 10-11, 14, 19, 27, 28, 31, 34, 40, 63, 71-72, 79, 93, 106, 114, 124, 176, 185, 188-190, 192, 195, 233-235, 238-239 Sozialistengesetz 22, 46 Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands 22 Sozialkatholizismus 44 Soziallehre 246 christliche 93 katholische 89, 108, 111-115, 152, 200, 203, 237, 239 kirchliche 150, 179, 200 Sozialordnung 16, 112, 143, 145 Sozialpolitik 21, 24, 37, 112, 158, 166, 233 Sozialstaat 60-61, 101-102, 235 Sozialstaatsklausel 112 Sozialversicherung 60-62, 79, 101, 125, 133 Staat 48, 50, 65-66, 72-73, 89, 91, 103, 116, 118, 121-122, 126, 133, 141, 162, 166, 186, 235, 238, 241 staatliche Eingriffe 28, 116-117, 124 Staatsgewalt 49 Staatsverschuldung 230 Stagflation 104 steuerliche Subsidiarität 207 Steuern 51, 61, 156 Steuerstaat 61 Streik 45-48, 176 Streikbewegung 80 Streikrecht 24, 46 Streikverbot 21 Subsidiarität 88, 89-90, 132, 207 Subsidiaritätsprinzip 143-144, 236 Sünde 40, 94, 183 Syllabus errorum 14 Tableau économique 26 Umverteilung 68-69, 204 Umwelt 7, 106, 213, 216-217, 220, 222, 224, 245 <?page no="289"?> Verzeichnisse 289 Umweltabkommen 223 Umweltenzyklika 17, 143, 213 Umweltkosten 221 Umweltschutz 217, 220-221, 223 Umweltverschmutzung 168, 214, 219, 241 Unfallversicherung 21, 60, 102 Ungerechtigkeit 213, 221, 223, 233, 246 soziale 187, 195, 203, 224, 233, 245 Vatikan 12-13, 24, 39, 75, 88, 139, 210, 233 Vatikanisches Konzil, I. 14 Vatikanisches Konzil, II. 118, 131, 144, 149, 153, 177, 179, 209 Verantwortung 16, 34, 37, 62, 80, 129, 140, 152-153, 159, 169, 195, 204, 221, 223-224, 236, 242-244 Verantwortungsgefühl 128 Verarmung 10, 14 Vereinte Nationen (UN) 101, 144, 149, 192, 244 Verelendung 10, 120 Veritatis splendor 33 Vermachtung der Wirtschaft 91, 92, 124 Vermögensbildung 37, 40 Vermögensverteilung 30, 50, 65, 86, 90 Versailler Vertrag 57-58, 82 Versorgungslücke 35 Versorgungsstaat 236 Verstädterung 19 Verteilung 127, 133, 150, 153, 168, 179, 236 Verteilungsfrage 51, 86, 236 Verteilungsunterschiede 17 Vertrauenskrise 199 Völkerbund 98 Währungsreform 112 Weihnachtsbotschaft 132, 137, 140 Weimarer Republik 71, 80 Weltbank 134 Weltfonds 156 Weltwirtschaftskrise 15, 59-60, 76, 101, 103, 111 Weltwirtschaftsordnung 161 Werte 137, 243 allgemeingültige 217 christliche 8, 16, 48-49, 53-54, 200, 240, 246 freiheitliche 189, 242 höhere 240 Kanon der 51, 137 Konsens der 53 menschliche 209 sittliche 240 übergeordnete 220 utilitaristische 189 <?page no="290"?> Verzeichnisse 290 verbindliche 204 wahre 17, 238 Wertmaßstäbe 52-53 Werturteilsstreit, deutscher 70 Wettbewerb 10, 91, 93, 98, 110, 111, 121, 154, 158, 240 freier 91, 120, 125, 128, 154, 157-158, 237 zügelloser 125 Wettbewerbsbeschränkungen 110, 112 Wettbewerbsgedanke 234 Wettbewerbsordnung 73-74, 110, 115 Wettbewerbspolitik 110, 239 Wettbewerbsprozess 30, 155 Wettbewerbsvorteil 162 Wiener Kongress 12 wirtschaftliche Leistungskraft 19 Wirtschaftskreislauf 26 Wirtschaftskrise 17, 46 Wirtschaftsordnung 97, 112, 145 Wirtschaftssystem 9, 62-63, 66, 70, 78, 91, 98, 109, 112, 161, 185, 211, 234, 246 Wirtschaftstheorie 67 Wirtschaftswachstum 56, 102, 127, 136, 162, 211, 213, 219, 222, 237, 245 Wirtschaftsweise 36, 62, 213, 225, 238 Wohlfahrt 43, 49, 51, 67, 68-70, 86-87, 90, 96, 117, 122, 135, 141, 164, 241 Wohlfahrtsmessung 68 Wohlfahrtsstaat 49-50, 62, 89, 100 Wohlstand 34, 36, 48, 68, 70, 78, 86, 96, 110, 112, 117, 125, 126, 127, 134, 137, 141, 143, 179, 204, 211, 237, 239, 240 Würde 101, 135-136, 142, 170, 188, 208, 211, 215, 221, 225, 234, 238, 247 Würde der Arbeit 241 Youngplan 59 <?page no="291"?> Günther Schanz Die BWL-Story Entwicklungsstadien einer Wissenschaft utb M 2019, 161 Seiten €[D] 19,99 ISBN 978-3-8252-5139-0 e ISBN 978-3-8385-5139-5 Eine kurze Geschichte der Betriebswirtschaftslehre Die BWL ist eine junge Wissenschaft. Ihre an Kontroversen reiche Geschichte stellt das Buch dar. Der Bogen reicht von wichtigen Wegbereitern über den zeitweilig dominierenden faktortheoretischen Ansatz von Gutenberg, das entscheidungs- und das systemorientierte Programm, die ökologische Öffnung des Fachs bis hin zum Neuen Institutionalismus und zur verhaltenstheoretischen BWL. Dieses Buch ist ein Must-have für (angehende) Betriebswirt- Innen, da es die Entwicklungsstadien dieser jungen Wissenschaft auf eindrucksvolle Art und Weise darstellt. BETRIEBSWIRTSCHAFT Narr Francke Attempto Verlag GmbH+Co. KG \ Dischingerweg 5 \ 72070 Tübingen \ Germany Tel. +49 (0)7071 9797-0 \ Fax +49 (0)7071 97 97-11 \ info@narr.de \ www.narr.de <?page no="292"?> Jürg Häusermann Konstruktive Rhetorik Der Dialog als Schlüssel zum erfolgreichen Vortrag 2019, 300 Seiten €[D] 29,99 ISBN 978-3-7398-3007-0 eISBN 978-3-7398-8007-5 Wenn Menschen sich angeregt unterhalten, leidenschaftlich diskutieren und sich Antworten auf brennende Fragen geben, ist Kommunikation erfolgreich. Beim Halten einer Rede oder eines Vortrags dominiert aber oft der Monolog. Jürg Häusermann zeigt, dass es auch anders geht: Er ermutigt die LeserInnen seines neuen Buches dazu, auch in Vortragssituationen stets den Dialog zu suchen. Im ersten Teil zeigt er auf, wie sich öffentliches Reden vom alltäglichen Dialog unterscheidet. Im praktischen zweiten Teil geht er auf die konkreten Mittel des Dialogs in Vortragssituationen ein. Zahlreiche Illustrationen und abwechslungsreiche Beispiele machen dies begreifbar. Häusermann verrät, wie Sie mit Ihrer Körpersprache den Raum nutzen können und das Zeitproblem in den Griff bekommen. Er zeigt, wie Sie durch Ihre Stimme eine Rede gestalten und die ZuhörerInnen durch eine lebendige Sprache miteinbeziehen. Auch wie Ihr Publikum beim Einsatz von Präsentationsmedien aufmerksam bleibt, erklärt er praxisnah. RATGEBER UVK Verlag - Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 \ 72070 Tübingen \ Germany \ Tel. +49 (07071) 9797-0 Fax +49 (07071) 97 97-11 \ willkommen@uvk.de \ www.narr.de <?page no="293"?> Stefan Marschall Das politische System Deutschlands utb M 4., aktualisierte Auflage 2018, 294 Seiten €[D] 24,99 ISBN 978-3-8252-4978-6 eISBN 978-3-8385-4978-1 Das Buch führt in ein Kerngebiet der Politikwissenschaft und der politischen Bildung ein. Es vermittelt im Textbook-Format auf didaktisch-eingängigem Weg grundlegende Kenntnisse über das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Es verbindet diese Kenntnisvermittlung mit der Einführung in relevante wissenschaftliche Theorien und Debatten. In den zwölf Kapiteln werden die zentralen Akteure des politischen Systems (u.a. Medien, Parteien, Bundestag, Bundeskanzler) ebenso behandelt wie wichtige strukturelle Facetten (u.a. Föderalismus, Europäisierung). In den jeweiligen Kapiteln dient das Demokratiekonzept als gemeinsamer Ausgangspunkt (z.B. »Verbändedemokratie«, »Kanzlerdemokratie«). Damit wird immer wieder auch die Frage nach der Legitimation und etwaigen Legitimationsproblemen der Bundesrepublik Deutschland aufgeworfen. Am Ende des Buches steht die Zukunftsfähigkeit der deutschen Demokratie im Fokus. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Politik, u.a. die Änderungen im Wahlrecht. Zudem sind die Literaturangaben sowie die Liste der Internet-Verweise grundlegend aktualisiert worden. NEUAUFLAGE \ LEHRBUCH UVK Verlag - Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 \ 72070 Tübingen \ Germany \ Tel. +49 (07071) 9797-0 Fax +49 (07071) 97 97-11 \ willkommen@uvk.de \ www.narr.de
