Buchführung Schritt für Schritt
Arbeitsbuch
1018
2021
978-3-8385-8791-2
978-3-8252-8791-7
UTB
Jörg Wöltje
Inventur, Inventar, Bilanz, Kontenplan - das sind nur einige Begriffe, die die Buchhaltung ausmachen. Viele Studierende schrecken davor zurück. Das Arbeitsbuch führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in die Grundlagen der Buchführung ein. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und Aufgaben erleichtern das Verständnis. Die Lösungen zu den unterschiedlichen Aufgabentypen gibt es auf der Website zum Buch. Kurzum: der ideale Einstieg in die Welt der Buchführung.
9783838587912/Zusatzmaterial.html
<?page no="0"?> Soll Haben Jörg Wöltje Buchführung Schritt für Schritt Arbeitsbuch 5. Auflage <?page no="1"?> utb 8593 Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage Brill | Schöningh - Fink · Paderborn Brill | Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen - Böhlau Verlag · Wien · Köln Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto facultas · Wien Haupt Verlag · Bern Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn Mohr Siebeck · Tübingen Narr Francke Attempto Verlag - expert verlag · Tübingen Ernst Reinhardt Verlag · München transcript Verlag · Bielefeld Verlag Eugen Ulmer · Stuttgart UVK Verlag · München Waxmann · Münster · New York wbv Publikation · Bielefeld Wochenschau Verlag · Frankfurt am Main <?page no="2"?> Prof. Dr. Jörg Wöltje lehrt an der Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft - und ist Verfasser einer Vielzahl von Wirtschaftsbüchern. <?page no="3"?> Jörg Wöltje Buchführung Schritt für Schritt Arbeitsbuch 5., überarbeitete Auflage UVK Verlag · München <?page no="4"?> Benutzungshinweise Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs - sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk.digital/ 9783825287917. Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk.digital/ 9783825287917. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http: / / dnb.dnb.de> abrufbar. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 5., überarbeitete Auflage 2021 4., überarbeitete Auflage 2019 3., überarbeitete Auflage 2018 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2015 1. Auflage 2014 © UVK Verlag München 2021 - ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Cover-Illustration: © branchecarica - Fotolia.com Druck und Bindung: CPI books GmbH, Leck Internet: www.narr.de eMail: info@narr.de utb-Nr. 8593 ISBN 978-3-8252-8791-7 (Print) ISBN 978-3-8385-8791-2 (ePDF) ISBN 978-3-8463-8791-7 (ePub) <?page no="5"?> Vorwort Vorwort zur 5. Auflage Liebe Leserinnen und Leser, Die sehr gute Resonanz der vergangenen Auflage ermöglichte die vorliegende neue Auflage. Dafür möchte ich mich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken. Es wurde der aktuelle Rechtsstand des Jahres 2021 berücksichtigt, wie z. B. die Sozialversicherungsbeiträge oder die Kleinunternehmerregelung. In zahlreichen Kapiteln wurden Ergänzungen, weiterführende Erläuterungen/ Abbildungen/ Tabellen sowie detaillierte Beschreibungen von Sachverhalten vorgenommen. Dies betrifft z. B. die Inventurverfahren, die Bilanzerstellung, die Ermittlung des Roh- und Reingewinns sowie des Eigenkapitals, die Inzahlungnahme von Gütern oder die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, weitergehende Erläuterungen bei der Umsatzsteuer sowie neue Übungsaufgaben. Bedanken möchte ich mich wieder bei meiner Kollegin Frau Prof. Dr. Katrin Haußmann und meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Hendrik Kunz. Des Weiteren bedanke ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die immer sehr gute Zusammenarbeit. Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: joerg.woeltje @t-online.de). Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen. Karlsruhe, im August 2021 Jörg Wöltje Vorwort zur 4. Auflage Liebe Leserinnen und Leser, dieses Buch bietet Ihnen einen einfachen, aber fundierten Einstieg in die Finanzbuchführung. In der Neuauflage wurde das erfolgreiche Konzept beibehalten. Es wurden einige Ergänzungen und Verbesserungen vorgenommen. Außerdem wurden die Online-Aufgaben und -Lösungen erweitert. Bedanken möchte ich mich für die fachliche Unterstützung und den regen Informationsaustausch mit meiner Kollegin Frau Prof. Dr. Katrin Haußmann und meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Hendrik Kunz. Des Weiteren bedanke ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die sehr gute Zusammenarbeit. Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: joerg.woeltje @t-online.de). Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen. Karlsruhe, im Juni 2019 Jörg Wöltje <?page no="6"?> 6 Vorwort Vorwort zur 3. Auflage Liebe Leserinnen und Leser, das bewährte didaktische Konzept des Lehr- und Arbeitsbuchs wurde beibehalten und wendet sich an Studierende der wirtschaftlichen Studiengänge sowie an Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen, die sich mit den Grundlagen der Buchführung und der Jahresabschlusserstellung in kompakter, anschaulicher und anwendungsorientierter Weise vertraut machen möchten. Zur Vertiefung und zum besseren Verständnis finden Sie zahlreiche Übungen mit Lösungen online unter www.uvk-lucius.de/ schritt-fuer-schritt. Die Neuauflage basiert auf dem aktuellen Rechtsstand. Es wurde bspw. das zweite Bürokratieentlastungsgesetz, die Auswirkungen des BilRuG und die Beitragssätze der Sozialversicherung 2018 berücksichtigt. Weiter vertiefen können Sie Ihren Kenntnisstand im Ergänzungsbuch „Jahresabschluss Schritt für Schritt“, das ebenfalls im UVK-Verlag erschien. Meinen Studierenden an der Hochschule Karlsruhe danke ich für die konstruktiven Anregungen, die zur Weiterentwicklung des Buches beitrugen. Besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: joerg.woeltje @t-online.de). Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen. Karlsruhe, im März 2018 Jörg Wöltje Vorwort zur 2. Auflage Liebe Leserinnen und Leser, erfreulicherweise hat sich das didaktische Konzept des Buches bewährt, sodass nach kurzer Zeit eine Neuauflage herausgebracht werden konnte. Das vorliegende Lehr- und Übungsbuch bietet Ihnen einen einfachen, aber fundierten Einstieg in die Welt der Buchführung. Es wendet sich vor allem an Studierende im Grundstudium an Universitäten, Hochschulen und Akademien. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Beispiele und Übungen mit Lösungen online unter www.uvk-lucius.de/ schritt-fuer-schritt erläutern den Stoff und zeigen die praktischen Anwendungsmöglichkeiten auf. Das Buch kann begleitend zu den Vorlesungen, aber auch zum Selbststudium eingesetzt werden. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. In dieser zweiten Auflage wurden die Änderungen, die sich durch das BilRuG (Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz) ergeben, berücksichtigt. Ferner wurden in dem vorliegenden Buch einige Verbesserungen und Ergänzungen vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist das neue Kapitel Schritt 8 Leasing . Es werden die verschiedenen Leasingvarianten vorgestellt und die damit verbundene Aktivierung des Leasingobjekts entweder beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer. Die Buchungssätze werden zu den unterschiedlichen Leasingvarianten sowohl aus Sicht des Leasinggebers als auch aus Sicht des Leasingnehmers ausführlich dargestellt. <?page no="7"?> Vorwort 7 Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: joerg.woeltje @t-online.de). Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen. Karlsruhe, im Juli 2015 Jörg Wöltje Vorwort zur 1. Auflage Die Finanzbuchführung blickt auf eine lange erfolgreiche Entwicklungsgeschichte zurück. Zum ersten Mal wurde das geschlossene System der Buchführung in der 1494 erschienenen literarischen Darstellung „Summa de Arithmetica, Proportioni et Proportinalita“ von Luca Pacioli erwähnt. Heute bildet die Buchführung, als Herzstück des Rechnungswesens, die Basis für den Jahresabschluss und ein erfolgreiches Controlling im Unternehmen. In diesem Lehr- und Übungsbuch werden die Grundlagen der Buchführung sowie die Jahresabschlusserstellung in kompakter, verständlicher, anschaulicher und anwendungsorientierter Art dargestellt. Somit richtet es sich in erster Linie an Studierende im Grundstudium der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, aber es ist auch sehr gut für das Selbststudium und die Erwachsenenweiterbildung geeignet. Bei diesem Lehr- und Übungsbuch wurde besonderer Wert auf die Didaktik gelegt: Die Lernziele werden zu Beginn eines jeden Kapitels beschrieben. Mithilfe von Übersichtsschaubildern, Ablaufdiagrammen, Zusammenfassungen und Merksätzen wird das Lernen erleichtert und das Einprägen des Lernstoffes gefördert. Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs - sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk-lucius.de/ schritt-fuer-schritt. Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk-lucius.de/ schritt-fuer-schritt. Das Buch ist so geschrieben, dass die notwendigen Schnittstellen für einen tieferen Einstieg in die Gebiete „Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse und Bilanzpolitik“ gelegt werden. Die perfekte Ergänzung liefert das speziell auf dieses Lehr- und Übungsbuch abgestimmte Buch von Jörg Wöltje: „Jahresabschluss Schritt für Schritt“, ebenfalls mit zahlreichen Abbildungen, Beispielen, Übungsaufgaben, Merksätzen und Zusammenfassungen. Mein herzlicher Dank gilt Frau Michaela Göggel und Frau Alexandra Glombik für das Korrekturlesen. Ferner möchte ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit bedanken. Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: joerg.woeltje @t-online.de). Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen. Karlsruhe, im August 2014 Jörg Wöltje <?page no="9"?> Inhaltsübersicht Vorwort .....................................................................................................................................................................................5 Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................................................... 17 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen .................................................................................... 21 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz............................................................................................................................ 37 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten ............................................................................................... 55 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos ............................................................................................................. 67 Schritt 5: Organisation der Buchführung.......................................................................................................................... 85 Schritt 6: Warenverkehr........................................................................................................................................................... 97 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich...................................................................................129 Schritt 8: Leasinggeschäfte....................................................................................................................................................145 Schritt 9: Buchungen im Personalbereich ......................................................................................................................175 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten.....................................................................................................183 Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht ..........................................................................................................................237 Fallbeispiele .......................................................................................................................................................................247 Literaturverzeichnis .......................................................................................................................................................251 Index ......................................................................................................................................................................................255 <?page no="11"?> Inhalt Vorwort .....................................................................................................................................................................................5 Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................................................... 17 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen .................................................................. 21 Einführung....................................................................................................................................................... 21 Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens ........................................... 23 Externes Rechnungswesen ...................................................................................................................... 25 Internes Rechnungswesen ....................................................................................................................... 25 Kosten- und Leistungsrechnung............................................................................................................ 25 Planungsrechnung ....................................................................................................................................... 25 Betriebliche Statistik................................................................................................................................... 25 Die Buchführung als Herzstück der unternehmerischen Informationsverarbeitung ... 26 Grundlagen der Buchführung ................................................................................................................. 26 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung ........................................................................................ 26 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)...................................................................... 28 Doppelte Buchführung als System der Finanzbuchführung ..................................................... 30 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens .................................................................... 30 Bestandsgrößen ............................................................................................................................................ 30 Stromgrößen .................................................................................................................................................. 31 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz .......................................................................................................... 37 Inventur............................................................................................................................................................ 37 Inventurformen............................................................................................................................................. 38 Zeitpunkte für die Inventur ..................................................................................................................... 38 Varianten der Inventuraufnahmen ...................................................................................................... 40 Inventar ............................................................................................................................................................ 41 Bilanz ................................................................................................................................................................. 44 Unterschied zwischen dem Inventar und der Bilanz ................................................................... 45 Vorschriften zu Form und Inhalt der Bilanz..................................................................................... 46 Gliederung der Bilanz................................................................................................................................. 47 Wertveränderungen in der Bilanz ........................................................................................................ 49 Aktivtausch ..................................................................................................................................................... 50 <?page no="12"?> 12 Inhalt Passivtausch....................................................................................................................................................51 Aktiv-Passiv-Mehrung ................................................................................................................................51 Aktiv-Passiv-Minderung ............................................................................................................................52 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten .............................................................................. 55 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten ...........................................................................................55 Die Eröffnung der Bestandskonten ......................................................................................................58 Buchen von Geschäftsvorfällen auf Konten ......................................................................................59 Abschließen der Bestandskonten..........................................................................................................61 Merkregeln für die Buchungen ...............................................................................................................65 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos ............................................................................................ 67 Erfolgskonten .................................................................................................................................................67 Aufwendungen...............................................................................................................................................70 Erträge ...............................................................................................................................................................71 Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse.................................................73 Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten ....................................... 74 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ..................................................................................................77 Erfolgsermittlung..........................................................................................................................................78 Handelsrechtliche Gewinnbegriffe .......................................................................................................79 Privatkonten ...................................................................................................................................................79 Übersicht über die Konten........................................................................................................................82 Konten und Buchungszusammenhänge .............................................................................................83 Schritt 5: Organisation der Buchführung .......................................................................................................... 85 Kontenrahmen und Kontenplan ............................................................................................................85 Gliederungskriterien ...................................................................................................................................86 Belegorganisation.........................................................................................................................................88 Rechnungen.....................................................................................................................................................88 Arten der Belege............................................................................................................................................88 Bücher der Finanzbuchführung .............................................................................................................90 Systembücher.................................................................................................................................................90 Nebenbücher ..................................................................................................................................................91 <?page no="13"?> Inhalt 13 Schritt 6: Warenverkehr ............................................................................................................................................. 97 Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb.................................................................... 97 Einheitliches Warenkonto........................................................................................................................ 98 Auflösung des einheitlichen Warenkontos .....................................................................................100 Umsatzsteuer ...............................................................................................................................................107 Funktion der Umsatzsteuer ...................................................................................................................107 Gesetzesgrundlage.....................................................................................................................................107 Steuergegenstand.......................................................................................................................................108 Das Umsatzsteuersystem........................................................................................................................109 Kleinunternehmerregelung ...................................................................................................................111 Buchungen der Umsatzsteuer ..............................................................................................................111 Zahllast............................................................................................................................................................113 Vorsteuerüberhang ...................................................................................................................................114 Umsätze im EU-Binnenmarkt ...............................................................................................................115 6.2.10 Umsätze mit Unternehmen aus dem Drittlandgebiet ................................................................116 6.2.11 Anforderungen an eine Rechnung ......................................................................................................117 6.3 Buchung der Privatentnahmen ............................................................................................................118 Geldentnahme..............................................................................................................................................118 Umsatzsteuerpflichtige Entnahmen ..................................................................................................119 6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb .............................................121 Bestandsveränderungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen......................................122 Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen...................................124 Zusammenfassung der Buchungssätze bei Bestandsveränderungen.................................127 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich ............................................................... 129 Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen ..........................................129 Nachlässe vom Verkäufer .......................................................................................................................130 Erhaltene Nachlässe..................................................................................................................................132 Nachlässe für Kunden...............................................................................................................................133 Die Behandlung von Bezugs- und Vertriebskosten.....................................................................138 Anschaffungskosten ..................................................................................................................................138 Warenvertriebskosten .............................................................................................................................140 Rücksendungen und Gutschriften.......................................................................................................140 Anzahlungen.................................................................................................................................................142 <?page no="14"?> 14 Inhalt Anzahlungen an Lieferanten (geleistete Anzahlungen) ........................................................... 142 Anzahlungen von Kunden (erhaltene Anzahlungen)................................................................. 143 Schritt 8: Leasinggeschäfte ..................................................................................................................................... 145 Einführung Leasinggeschäfte ............................................................................................................... 145 Leasingformen ............................................................................................................................................ 146 Finanzierungsleasing ............................................................................................................................... 147 Operating Leasing...................................................................................................................................... 148 Spezialleasing .............................................................................................................................................. 148 Sale-and-lease-back .................................................................................................................................. 148 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Finanzierungsleasing ................................. 148 Mobilien-Leasing bei Vollamortisationsverträgen (Full-pay-out-Leasing)..................... 149 Mobilien-Leasing bei Teilamortisationsverträgen (Non-pay-out-Leasing) .................... 150 Immobiles Leasing bei Vollamortisationsverträgen .................................................................. 151 Immobiles Leasing bei Teilamortisationsverträgen .................................................................. 152 Sale-and-lease-back .................................................................................................................................. 153 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber ................................................. 155 Leasingvertrag mit Vollamortisation ohne Option ..................................................................... 155 Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoption.............................................................................. 156 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption................................................ 157 Vertrag mit Teilamortisation und Andienungsrecht ................................................................. 158 Vertrag mit Teilamortisation und Kündigungsrecht ................................................................. 160 Vertrag mit Teilamortisation und Aufteilung des Mehrerlöses ............................................ 161 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung...................................................................... 162 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer ............................................. 163 Vertrag mit Vollamortisation ohne Option .................................................................................... 165 Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoptionsrecht................................................................. 167 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption................................................ 169 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung...................................................................... 171 Schritt 9: Buchungen im Personalbereich ..................................................................................................... 175 Bruttoarbeitsentgelt................................................................................................................................. 175 Nettoarbeitsentgelt................................................................................................................................... 176 Vermögenswirksame Leistungen ....................................................................................................... 176 Sozialaufwendungen ................................................................................................................................ 177 <?page no="15"?> Inhalt 15 Gesetzliche Sozialaufwendungen........................................................................................................177 Freiwillige Sozialaufwendungen .........................................................................................................178 Lohnsteuer ....................................................................................................................................................179 Lohn- und Gehaltsabrechnung .............................................................................................................180 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten ............................................................................... 183 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens .......................................................183 Abschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen...................................................................185 Direkte und indirekte Abschreibung .................................................................................................190 Abschreibungsverfahren ........................................................................................................................192 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten .................................................202 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL......................................205 Bewertung der Kundenforderungen .................................................................................................205 Bewertungsverfahren bei den Forderungen aLuL ......................................................................207 Andere aktivierte Eigenleistungen .....................................................................................................218 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung ..............................................................................................219 Transitorische Rechnungsabgrenzung.............................................................................................220 Antizipative Rechnungsabgrenzung ..................................................................................................222 Rückstellungen ............................................................................................................................................226 Zusammenfassung periodengerechte Erfolgsermittlung.........................................................232 Latente Steuern ...........................................................................................................................................232 Entstehungsmöglichkeiten für latente Steuern ............................................................................234 Verbuchung der latenten Steuern.......................................................................................................235 Ausweisvarianten der latenten Steuern in der Bilanz ...............................................................236 Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht ...................................................................................................... 237 Aufgabe der Hauptabschlussübersicht.............................................................................................237 Summenbilanz (Probebilanz) ...............................................................................................................238 Saldenbilanz I (Überschussbilanz) .....................................................................................................239 Umbuchungen..............................................................................................................................................240 Schlussbilanz und Erfolgsübersicht ...................................................................................................241 Fallbeispiele .................................................................................................................................................................... 247 Literaturverzeichnis .......................................................................................................................................................251 Index ......................................................................................................................................................................................255 <?page no="17"?> Abkürzungsverzeichnis A Abschreibungsbetrag, Aktiva bzw. Aktivseite AB Anfangsbestand Abb. Abbildung Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AfaA Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung AfS Absetzung für Substanzverringerung AG Aktiengesellschaft. Arbeitgeber AHK Anschaffungs- oder Herstellungskosten AktG Aktiengesetz AK Anschaffungskosten aLuL aus Lieferungen und Leistungen ALV Arbeitslosenversicherung AN Arbeitnehmer ANK Anschaffungsnebenkosten AO Abgabenordnung ARAP aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Art. Artikel AV Anlagevermögen, Arbeitslosenversicherung AW Anschaffungswert BA Bundesanzeiger, Betriebsausgaben BBK Zeitschrift für Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung BewG Bewertungsgesetz BFH Bundesfinanzhof BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BGB Bürgerliches Gesetzbuch BilKoG Bilanzkontrollgesetz BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilReG Bilanzrechtsreformgesetz BiRiLiG Bilanzrichtlinien-Gesetz BMF Bundesministerium der Finanzen BMG Bemessungsgrundlage BMJ Bundesministerium für Justiz BStBl Bundessteuerblatt BV Bestandsveränderung, Betriebsvermögen CF Cashflow Co. Compagnie (Kompanie i.S.v. Gesellschaft) D Degressionsbetrag DATEV Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes in der BRD e.G. DAX Deutscher Aktienindex Doppik Doppelte Buchführung in Konten DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. <?page no="18"?> 18 Abkürzungsverzeichnis DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V. DVFA/ SG Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung/ Schmalenbach- Gesellschaft e.V. € Euro e. G. eingetragene Gesellschaft EB Endbestand, Eröffnungsbilanz eBanZ elektronischer Bundesanzeiger EBIT Earnings Before Interest and Taxes EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization EBK Eröffnungsbilanzkonto EDV elektronische Datenverarbeitung EE-Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag EGHGB Einführungsgesetz zum HGB ELSTER elektronische Steuererklärung e. K. eingetragener Kaufmann EK Eigenkapital ESt Einkommensteuer EStÄR Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStH amtliches Einkommenssteuerhandbuch EStH Einkommensteuer-Hinweise EStR Einkommensteuer-Richtlinien EU Europäische Union EUR Euro EUSt Einfuhrumsatzsteuer e. V. eingetragener Verein EVA Economic Value Added EWB Einzelwertberichtigung FE fertige Erzeugnisse FEK Fertigungseinzelkosten/ Fertigungslöhne FGK Fertigungsgemeinkosten Fibu Finanzbuchhaltung Fifo First in first out FK Fremdkapital F&E Forschung und Entwicklung GAAP Generally Accepted Accounting Principles GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GenG Genossenschaftsgesetz GewSt Gewerbesteuer GKR Gemeinschaftskontenrahmen der Deutschen Industrie GKV Gesamtkostenverfahren GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoBil Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung <?page no="19"?> Abkürzungsverzeichnis 19 GoD Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation GoI Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur GuV Gewinn- und Verlustrechnung GWG geringwertige Wirtschaftsgüter H Haben HB Handelsbilanz HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer Hi Hilfsstoffe HGB Handelsgesetzbuch HK Herstellungskosten HR Handelsregister HRefG Handelsreformgesetz IAS International Accounting Standard(s) IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRS International Financial Reporting Standards IKR Industriekontenrahmen JA Jahresabschluss kalk. kalkulatorisch KapCoRiLiG Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz KapG Kapitalgesellschaft(en) KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KapESt Kapitalertragssteuer KfzSt Kraftfahrzeugsteuer KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KirSt Kirchensteuer KLR Kosten- und Leistungsrechnung KonTraG Gesetz zur Kontrolle u. Transparenz im Unternehmensbereich KSt Körperschaftssteuer KStG Körperschaftssteuergesetz KV Krankenversicherung kum kumuliert LG Leasinggeber Lifo Last in first out LN Leasingnehmer LSt Lohnsteuer LStDV Lohnsteuerdurchführungsverordnung LuL Lieferungen und Leistungen MEK Materialeinzelkosten MGK Materialgemeinkosten MwSt Mehrwertsteuer ND Nutzungsdauer OHG Offene Handelsgesellschaft OP offene Posten P Passiva p Abschreibungsprozentsatz <?page no="20"?> 20 Abkürzungsverzeichnis p. a. pro anno (= pro Jahr) PRAP passiver Rechnungsabgrenzungsposten PublG Publizitätsgesetz PV Pflegeversicherung PWB Pauschalwertberichtigung PublG Publizitätsgesetz RAP Rechnungsabgrenzungsposten RBW Restbuchwert RegE Regierungsentwurf Rewe (Betriebliches Rechnungswesen) RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Ro Rohstoffe RV Rentenversicherung RW Restwert S Soll SA Securities Act SAV Sachanlagevermögen SB Schlussbestand, Schlussbilanz SBK Schlussbilanzkonto SE Societas Europaea SEC Securities and Exchange Commission SFAS Statement of Financial Accounting Standards SKR Spezialkontenrahmen SK Selbstkosten SolZ Solidaritätszuschlag St. Stück StB Steuerbilanz Std. Stunde T€ Tausend Euro ÜJ Übergangsjahr UFE Unfertige Erzeugnisse UKV Umsatzkostenverfahren US GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles USt Umsatzsteuer UStAE Umsatzsteuer-Anwendungserlass UStG Umsatzsteuergesetz UStDV Umsatzsteuerdurchführungsverordnung UV Umlaufvermögen v. G. u. s. L. von Gegenständen und sonstigen Leistungen vBP vereidigter Buchprüfer VermBG Vermögensbildungsgesetz VK Vertriebskosten vwL vermögenswirksame Leistungen VSt Vorsteuer WE Wareneingang WEK Wareneingangskonto WVK Warenverkaufskonto WP Wirtschaftsprüfer <?page no="21"?> Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Lernziele Im ersten Kapitel lernen Sie die Grundsätze, die Aufgaben des „Betrieblichen Rechnungswesens“ und die entsprechenden Informationsadressaten kennen. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über diese Thematik. Sie werden die Eingliederung des Rechnungswesens in die betrieblichen Geschäftsprozesse verstehen und zwischen dem internem und externem Rechnungswesen unterscheiden können. Anschließend wissen Sie, wer die Adressaten des Rechnungswesens sind. Mit den Fachbegriffen und den gesetzlichen Grundlagen des externen Rechnungswesens werden Sie vertraut gemacht, d. h. Sie erhalten einen Überblick über die Buchführungspflicht. Des Weiteren lernen Sie die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung kennen. Sie werden begreifen, dass die Buchführung eine zentrale Aufgabe im Unternehmen erfüllt, und Sie können sich unter dem Begriff des Rechnungswesens etwas vorstellen. Einführung Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur zahlenmäßigen Abbildung der betrieblichen Prozesse im Unternehmen. Hier werden alle Zahlungsvorgänge und Güterströme vollständig, richtig und systematisch erfasst , überwacht und analysiert . Die allgemeine Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens besteht darin, alle Zahlungsvorgänge und Güterströme vollständig, richtig und systematisch zu erfassen , zu überwachen und auszuwerten . Man unterscheidet hierbei zwischen internen Interessenten (Eigentümer [Unternehmer], Geschäftsführung, Bereichsleiter, Aufsichtsrat bzw. Beirat und Arbeitnehmervertreter [z. B. Wirtschaftsausschuss]) und externen Interessenten (Eigentümer [Eigenkapitalgeber], Lieferanten, Kunden, Banken, Finanzamt, Konkurrenten und Mitarbeiter), welche unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben. Daher gliedert man das Rechnungswesen entsprechend den Adressaten in ein Externes und in ein Internes Rechnungswesen . Das folgende Schaubild zeigt Ihnen die Einordnung der Buchführung mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der funktionalen Aufbauorganisation eines Unternehmens. Die Buchführung gewährleistet mit der Bilanz stichtagsbezogen am Ende eines Geschäftsjahres (Bilanzstichtag) den Überblick über die Vermögens-und Finanzlage (Kapitallage) eines Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dagegen stellt als eine zeitraumbezogene Rechnung alle zwischen dem letzten und diesem Bilanzstichtag aufgetretenen Aufwendungen und Erträge zusammen und ermittelt das Unternehmensergebnis, d. h. den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres. <?page no="22"?> 22 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Abb. 1.1: Die Buchführung als Informationsquelle über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens innerhalb der Unternehmensorganisation. In Anlehnung an: Plinke, W.: Plädoyer für eine funktions- und nutzenorientierte Rechnungswesendidaktik, 2013, S. 26. Anlagevermögen • Grundstücke/ Gebäude • Maschinen/ Anlagen • Fuhrpark • Betriebsausstattung Umlaufvermögen • Vorräte (Material) • Forderungen • Wertpapiere • Bankguthaben • Kasse Funktionale Aufbauorganisation eines Unternehmens Unternehmensleitung / Geschäftsführung Beschaffung Vermögen Kapital Eigenkapital Geldund/ oder Sachleistungen des Unternehmers oder der Anteilseigner Fremdkapital • Darlehen • Bankschulden • Lieferantenverbindlichkeiten (Personal) Abbildung des Unternehmens in der Buchführung Produktion Kombination der Produktionsfaktoren, d. h. Einsatz von Personal, Produktionsmittel und Material • Personalaufwendungen (Lohn- und Gehaltszahlungen inkl. der Nebenkosten) • Materialaufwendungen (Verbrauch von den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren) • Abschreibungen (Abnutzung von Anlagegütern) • Zinsaufwendungen (Kosten für die Inanspruchnahme von Fremdkapital) Absatz/ Vertrieb Bar- oder Zielverkauf von selbst erstellten Erzeugnissen oder Handelswaren oder Leistungen Investitionen / Kapitalverwendung Finanzierung / Kapitalbeschaffung Nutzenabfluss Nutzenzufluss Bilanz Aktiva Passiva Gewinn- und Verlustrechnung Soll Haben Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital = Eigenkapital des Vorjahres + Gewinn Fremdkapital Aufwendungen Erträge Gewinn <?page no="23"?> 1.2 Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens 23 Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen ist ein Instrument zur Erfassung der betrieblichen Vorgänge und wertet diese aus. Die folgende Abbildung zeigt die wesentlichen Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens. Abb. 1.2: Überblick über die Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens Die Hauptfunktionen des betrieblichen Rechnungswesens lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Dokumentationsfunktion : Aufzeichnung aller ökonomisch relevanten betrieblichen Sachverhalte (Geschäftsvorfälle) aufgrund von Belegen, die das Vermögen, das Kapital und den Gesamterfolg des Unternehmens beeinflussen. Außerdem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion, d. h. es stellt alle Informationen zur Verfügung, auf deren Basis, die Höhe der Gewinnausschüttungen, die erfolgsabhängigen Vergütungen oder die Steuerlast ermittelt werden. Rechenschaftslegungs- und Informationsfunktion : − Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt eine jährliche Rechenschaftslegung, d. h. eine Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nach außen. Diese Informationen sind z. B. für Anteilseigner, Gesellschafter, Kreditgeber, Kunden, Lieferanten, Investoren, Finanzbehörden aber auch für die interessierte Öffentlichkeit von Bedeutung. − Interne Informationsbeschaffung für Planungs- und Kontrollzwecke. Planungsfunktion: Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für alle unternehmerischen Planungen und Entscheidungen, z. B. über Investitionen, Unternehmenskäufe, Märkte, Sortimentsgestaltung, Preisfestsetzung etc. Kontrollfunktion : Ohne Kontrolle ist eine Planung sinnlos. Mithilfe von Soll-Ist-Vergleichen wird überprüft, ob die geplanten Ziele auch wirklich erreicht wurden. Übungsaufgabe 1.1 Die Aufgabe und Lösung finden Sie online. Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenartigen Aufgaben, die das betriebliche Rechnungswesen zu erfüllen hat. Dokumentationsfunktion Rechenschaftslegungs- und Informationsfunktion Planungs- und Steuerungsfunktion Kontrollfunktion Wesentliche Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens <?page no="24"?> 24 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Betriebliches Rechnungswesen Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Buchführung und Bilanz (pagatorisch) Kosten- und Leistungsrechnung (kalkulatorisch) Planungsrechnung Statistik und Vergleichsrechnung Erfassung aller Geschäftsvorfälle im Geschäftsjahr. Chronologisch (im Grundbuch) und sachlich (auf Sachkonten im Hauptbuch) geordnet. Betriebsbezogene Stück- und Zeitrechnung; Erfassung der Kosten (Werteverzehr) und Leistungen (Wertezuwachs) Festlegung der künftigen Entwicklung des Unternehmens Gegenüberstellung betrieblicher Kennzahlen mehrerer Zeitabschnitte Funktionen • Dokumentation : Sie dient gegenüber Dritten als Beweismittel • Information : Sie stellt die Basis für den Einblick in die wirtschaftliche Lage dar. • Zahlungsbemessung : Sie ist die Grundlage für die zu zahlenden Steuern und die Ausschüttung an die Anteilseigner. Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung Bereitstellung von Unterlagen für die Planung und Statistik Bereitstellung von Unterlagen für die Bewertung hergestellter Erzeugnisse Das erhobene Zahlenmaterial wird als Grundlage für die unternehmerischen Planungen und Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Darstellung der bisherigen Entwicklung des Unternehmens Soll-Ist-Vergleich Zeitvergleich Zwischenbetriebliche Vergleiche Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Stichtagsrechnung Zeitraumrechnung Kosten- und Leistungsrechnung Liquiditätsrechnung Wirtschaftlichkeitsrechnung Statistik und Vergleichsrechnung Zeitraumrechnung Objektrechnung (Stückrechnung) Bilanz GuV- Rechnung • Kostenartenrechnung • Kostenstellenrechnung • Kostenträgerzeitrechnung • Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung) • Betriebsabrechnung • Schaffung der Unterlagen für die Bewertung selbst hergestellter Erzeugnisse • Festlegen von Zielen • Entscheidungsrechnungen (Entscheidungsfindung, Entscheidungsvollzug) • Absatz-, Produktions-, Investitions-, Finanzplanung • Integrierte Planung • Feststellung und Kontrolle der bisherigen Entwicklung des Betriebs • Soll-Ist-Vergleich • Zeitvergleich • Schaffung von Grundlagen und Erkenntnissen für die Planung Handelsbilanz Steuerbilanz Zeigt das Ergebnis am Geschäftsjahresende Vermögen und Kapital (Aktiva/ Passiva) Aufwand und Ertrag Kosten und Leistung Ausgabe und Einnahme Auszahlung und Einzahlung Abb. 1.3: Einordnung des betrieblichen Rechnungswesens Wie man aus der obigen Tabelle entnehmen kann, stellt das Rechnungswesen mit der Finanzbuchhaltung die zentralen Bestandteile für ein funktionierendes Managementinformationssystem zur Verfügung. <?page no="25"?> 1.3 Externes Rechnungswesen 25 Externes Rechnungswesen Die Finanzbuchführung übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Buchführungspflicht, d. h. sie erfasst chronologisch und sachlich geordnet alle Geschäftsvorfälle und bereitet die erfassten Zahlenwerte auf. Sie dient zum einen dem Staat zur richtigen Ermittlung der Steuern (Steuerbilanz) und zum anderen den Anteilseignern sowie zum Schutz der Gläubiger des Unternehmens (Handelsbilanz). Die Buchführung ist eine vergangenheitsorientierte Zeitrechnung. Die Adressaten , für die die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung bestimmt sind, sind beispielsweise Anteilseigner, Kreditgeber, Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, das Finanzamt und die interessierte Öffentlichkeit. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage für das externe Rechnungswesen dar, dass eine umfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens verlangt. Internes Rechnungswesen Das interne Rechnungswesen dient der Kontrolle, Steuerung und Koordination von Unternehmensprozessen. Das Kernelement des internen Rechnungswesens ist die Kosten- und Leistungsrechnung. Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung (= Betriebsbuchführung) unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung keinen gesetzlichen Verpflichtungen. Sie verfolgt ausschließlich unternehmensinterne Zwecke mit dem Ziel, die betrieblichen Leistungsprozesse zu steuern, die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verbessern. Adressaten sind das Management, die Bereichsleiter und die Kostenstellenleiter. Bei der Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet man zwischen der Kostenträgerstück- und der Kostenträgerzeitrechnung. Sie erfasst vor allem die Produktion und den Absatz der Erzeugnisse als wesentliche Bereiche des betrieblichen Leistungsprozesses. Rechengrößen sind: Kosten (Erfassung des betriebszweckbezogenen Werteverzehrs) und Leistungen (Erfassung des betriebszweckbezogenen Wertezuwachses). Betriebsergebnis = Leistung - Kosten Planungsrechnung Planungsrechnungen ermöglichen der Unternehmensführung, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Die Unternehmensplanung besteht in der Regel aus Teilplänen (Absatz-, Beschaffungs-, Personal-, Investitions-, Finanzplan etc.. Durch den Vergleich der vorgegebenen Plandaten (Sollzahlen) mit den für einen Bereich in einem bestimmten Zeitraum erreichten Daten (Ist-Zahlen) ist eine bessere Steuerung eines Unternehmens möglich. Die Planungsrechnung ist eine Vorschaurechnung. Betriebliche Statistik Mithilfe der Statistik werden innerbetriebliche Vergleich oder Vergleiche mit anderen Unternehmen oder Branchen (Benchmarking) durchgeführt. Grundlagen für die Vergleichsrechnungen sind <?page no="26"?> 26 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen die Daten aus der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung. Für Zwecke der Unternehmensführung sind Bilanz- und Erfolgsstatistiken, Personal-, Umsatz-, Lager-, Beschaffungs-, Kostenstatistiken etc. nützlich. Die Statistik ist eine Vergleichsrechnung. Die Buchführung als Herzstück der unternehmerischen Informationsverarbeitung Grundlagen der Buchführung Unter der Buchführung versteht man die lückenlose , zeitlich sowie sachlich geordnete und übersichtliche Aufzeichnung aller Geschäftsfälle auf Grundlage von Belegen . Die Buchführung erfüllt die folgenden Aufgaben: lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge zwischen dem Unternehmen und der Außenwelt, systematische Verarbeitung (Verbuchung) der Geschäftsvorfälle, d. h. auf die richtigen Konten buchen, Zusammenfassung gleichartiger Vorgänge (Verdichtung) nach sachlichen Gesichtspunkten, um zusätzliche Informationen zu gewinnen, Selbstinformation des Unternehmers, Ermittlung des Unternehmenserfolgs, also den Gewinn oder den Verlust , indem alle Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträge (Wertezuwachs) erfasst werden, Erstellung des handelsrechtlichen und des steuerrechtlichen Jahresabschlusses (JA) durch periodische Ermittlung des Vermögens, der Schulden (= Bilanz) und des während des Jahres erwirtschafteten Periodenerfolgs (= Gewinn- und Verlustrechnung), der sich im neuen Eigenkapital der Folgeperiode niederschlägt, Ermittlung der diversen Steuerbemessungsgrundlagen als Basis für − die Gewerbesteuer − die Einkommensteuer (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) und Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine), sie dient als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Banken, Behörden (Finanzamt, Gerichte), Überwachung und Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet Bücher zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Buchführungsvorschriften findet man sowohl im Handelsrecht (§ 238 HGB) als auch im Steuerrecht (§§ 140 f. AO) . Gemäß § 238 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschäfte und die Lage des Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung darzustellen. Das bedeutet, die Buchführungspflicht ist mit der Kaufmannseigenschaft verknüpft. Ein Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist gemäß § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. Nach § 15 Abs. 2 EStG liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind: <?page no="27"?> 1.5 Die Buchführung als Herzstück der unternehmerischen Informationsverarbeitung 27 Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und keine Land- und Forstwirtschaft, keine freie Berufstätigkeit und keine andere selbstständige Arbeit. Kleingewerbetreibende und Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) sind von der Buchführungspflicht befreit. Infolge § 241a Abs. 1 HGB sind auch Einzelkaufleute, deren Schwellenwerte an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen, von jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss, unterschreiten, von der Pflicht zur Führung von Büchern, der Erstellung des Inventars und des Jahresabschlusses befreit. Diese Befreiung gilt nur für Einzelkaufleute. Jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist, sowie jede Kapitalgesellschaft und eingetragene Genossenschaft sind automatisch buchführungspflichtig. Die folgende Abbildung zeigt die Buchführungspflicht für Kaufleute gemäß § 238 Abs. 1 HGB. Abb. 1.4: Verknüpfung zwischen dem Kaufmannsbegriff und der Buchführungspflicht Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ist in den §§ 140 AO und 141 AO geregelt. Unter § 140 AO fallen alle Kaufleute , denn sie sind nach „Nichtsteuergesetzen“ (z. B. nach HGB ) verpflichtet, Bücher zu führen. Darüber hinaus werden Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte , soweit sie nicht Kaufleute sind und damit bereits durch § 140 AO erfasst werden, nach § 141 Abs. 1 AO steuerrechtlich buchführungspflichtig, wenn sie eine der folgenden Grenzen im vergangenen Kalenderbzw. Wirtschaftsjahr überschritten haben: Umsatzerlöse von mehr als 600.000 € im Kalenderjahr oder selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Fläche mit einem Wirtschaftswert (§ 46 BewG) von mehr als 25.000 € oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr oder Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 € im Kalenderjahr. Buchführungspflicht für Kaufleute gemäß § 238 Abs. 1 HGB Istkaufmann (§ 1 HGB) Kannkaufmann (§§ 2 und 3 HGB) Formkaufmann (§ 6 HGB) Kaufmann kraft Gewerbebetrieb Kaufmann kraft Eintragung ins HR Kaufmann kraft Rechtsform In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb Kleingewerbe oder Land- und Forstwirtschaft Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften <?page no="28"?> 28 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Merke: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die handelsrechtliche Buchführungspflicht. Handelsrechtliche Buchführungspflicht Buchführungspflicht keine Buchführungspflicht • Gewerbetreibende Einzelunternehmen • kleingewerbetreibende Einzelunternehmen • Personenhandelsgesellschaften • andere Personengesellschaften als Personenhandelsgesellschaften • Kapitalgesellschaften • Land- und Forstwirte • eingetragene Genossenschaften • Freiberufler und andere nicht gewerbetreibende Selbstständige Übungsaufgabe 1.2 : Buchführungspflicht a) Der selbstständige Fachanwalt Meier betreibt in Karlsruhe eine Fachanwaltspraxis für Arbeitsrecht. Seine Kanzlei erfordert eine kaufmännische Organisation. Im vergangenen Kalenderjahr betrug sein Umsatz 380.000 € und sein Gewinn 160.000 €. Ist Rechtsanwalt Meier handelsrechtlich buchführungspflichtig? Ist Rechtsanwalt Meier nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig? ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ b) Beim gewerblichen Unternehmer Heinz Becker liegen keine Anhaltspunkte für eine kaufmännische Organisation vor, d. h. er ist Kleingewerbetreibender. Ist Herr Becker buchführungspflichtig? Wie wäre die Ausgangslage, wenn sich Herr Becker freiwillig ins Handelsregister eintragen würde und als Heinz Becker e. K. firmieren würde? ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ Die Lösungen finden Sie online. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) sind ein System anerkannter Regeln, die angeben, wie Bücher geführt und wie das Inventar bzw. der Jahresabschluss aufzustellen ist. Sie legen die formellen und materiellen Mindestanforderungen fest und lassen sich in drei Teilbereiche untergliedern: <?page no="29"?> 1.5 Die Buchführung als Herzstück der unternehmerischen Informationsverarbeitung 29 Abb. 1.5: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 1 Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Dokumentation (GoD) dienen der ordnungsmäßigen Aufzeichnung aller buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle. Die GoD umfassen: Vollständigkeit : Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig (lückenlose Erfassung) sein, d. h. es müssen alle relevanten Geschäftsvorfälle verbucht werden. Dagegen sind fiktive Geschäfte verboten. Richtigkeit und Wahrhaftigkeit : Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen richtig (zutreffende Bezeichnung und Verbot der Buchung fiktiver Geschäftsvorfälle und dessen Erfassung im Grundbuch), zeitgerecht und sachlich geordnet (sachgerechte Kontierung, Belegnummer, Datum, sinnvoll und planmäßig gegliedertes Kontensystem) vorgenommen werden. Begründetheit : Zur Beweissicherung gilt das Belegprinzip , d. h. keine Buchung ohne Beleg. Klarheit : Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein, sodass sich der Kaufmann und ein sachverständiger Dritter z. B. Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit darin zurechtfinden kann und sich Informationen über die Geschäftsvorfälle, die Liquidität, Vermögenslage, die Schulden und den Erfolg des Unternehmens verschaffen kann (§ 243 Abs. 2 HGB, R 29 EStR). Sicherheit : Die Aufzeichnungen in der Buchführung müssen den tatsächlichen Buchungen entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) dienen dazu, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig, richtig, nachprüfbar und einzeln erfasst werden. Dazu gehören: Vollständigkeit : vollständige Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden Richtigkeit und Willkürfreiheit : fehlerfreie und willkürfreie Erfassung der Posten nach der Art, Menge und ihrem Wert Nachprüfbarkeit und Dokumentation : klare Aufzeichnungen, die eine Überprüfung ermöglichen, d. h. im Inventar sind die einzelnen Bestände mit Gegenstandsbezeichnungen zu versehen, die eine Identifizierung der Gegenstände erlauben. Einzelerfassung und Einzelbewertung : Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu erfassen und zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Mit den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Bilanzierung (GoBil) möchte man sicherstellen, dass der Jahresabschluss vollständig, inhaltlich richtig, sowie klar und übersichtlich erstellt wird. Die GoBil beinhalten: Ansatzgrundsätze : Nur bilanzierungsfähige (aktivierungs- und passivierungsfähige) Posten dürfen in der Bilanz aufgenommen werden. Bewertungsgrundsätze : Es ist das Vorsichtsprinzip mit seinen Ausprägungen des Realisations- und Imparitätsprinzips zu beachten. 1 Quick, R. und Wolz, M.: Bilanzierung in Fällen, 6. Auflage 2016, S. 14. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation (GoD) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) <?page no="30"?> 30 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit : Dieser Grundsatz fordert, dass Buchführung und Jahresabschluss die betrieblichen Vorgänge korrekt wiedergeben. Grundsatz der Unternehmensfortführung : Es ist bei diesem „Going-Concern-Prinzip“ grundsätzlich bei der Bewertung von einer Fortführung des Unternehmens auszugehen. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit : Die Positionen im Jahresabschluss sind so zu ordnen und zu bezeichnen, dass ihr Inhalt erkennbar ist. Grundsatz der Kontinuität : Für aufeinander folgende Geschäftsjahre wird die Anwendung gleicher Erfassungs- und Bewertungsmethoden verlangt. Die Kontinuität beinhaltet die Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse. Die formelle Kontinuität beinhaltet die Bilanzidentität, d. h. Schlussbilanz des alten Geschäftsjahres = Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres. Die materielle Kontinuität verlangt die Bewertungsstetigkeit, d. h. die Beibehaltung von Bewertungsgrundsätzen und -methoden. Doppelte Buchführung als System der Finanzbuchführung Sie wird auch Doppik genannt (Abkürzung steht für die kaufmännische Dopp elte Buchführung i n K onten Soll und Haben). Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst und berührt daher zumindest zwei Konten. Die doppelte Verankerung führt so zu einer automatischen Kontrolle. Die Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher Reihenfolge im Grundbuch (Journal) und nach bestimmten sachlichen Gesichtspunkten im sogenannten Hauptbuch , den einzelnen Konten aufgezeichnet. Eines der betreffenden Konten wird im Soll (S) , das andere im Haben (H) verändert (= Gegenbuchung), wobei die Veränderung im Soll bzw. im Haben der angesprochenen Konten in gleicher Höhe erfolgen muss. Es erfolgt eine Trennung der Konten in: − Bestandskonten = Bilanzkonten (Vermögens- und Kapitalkonten). Auf Bestandskonten werden erfolgsneutrale Zustände erfasst, Bestände an Gütern oder Geld. − Erfolgskonten = Konten der Gewinn- und Verlustrechnung (Aufwands- und Ertragskonten). Auf den Erfolgskonten werden erfolgswirksame Vorgänge erfasst. Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens Die nachfolgende Abbildung zeigt Ihnen grob den betrieblichen Ablauf der Güter-/ Leistungsentstehung zum besseren Verständnis der Strom- und Bestandsgrößen im Rechnungswesen. Bestandsgrößen Bestandsgrößen werden allgemein definiert als Größen, die in Geldeinheiten bewertet (Kassenbestand) oder in physikalischen Einheiten gemessen werden (Warenbestand). Mit Bestandsgrößen sind das Vermögen und das Kapital der Bilanz gemeint. Bestandsgrößen werden immer für einen bestimmten Zeitpunkt ermittelt und sind somit zeitpunktbezogene Größen . S Grundstücke H S Kasse H 200 ↔ 200 Buchungssatz: immer Soll an Haben z. B. Grundstücke 200 an Kasse 200 <?page no="31"?> 1.7 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens 31 Stromgrößen Stromgrößen stellen wertmäßige Größen der Zahlungs- und Leistungsvorgänge innerhalb einer bestimmten Periode dar und sind somit zeitraumbezogene Größen . Zur Kategorisierung der erfassten Vorgänge werden vier Begriffspaare verwendet: Einzahlungen und Auszahlungen Einnahmen und Ausgaben Erträge und Aufwendungen Leistungen und Kosten Abb. 1.6: Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens im Kontext der Leistungserstellung 2 2 In Anlehnung an: Vahs, D. und Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 2012, S. 408. Ausgabe: Lieferant liefert Ware und stellt die Rechnung Lieferant (Verkäufer) Lager (Werkstoffe, Waren) Einlagerung der Werkstoffe und Waren Auszahlung: Bezahlung der Lieferantenrechnung Aufwand/ Kosten: Auslagerung und Verbrauch von Werkstoffen, Personal, Energie, Maschinen etc. Ertrag/ Leistung: Herstellung und Einlagerung von unfertigen Erzeugnissen zu Herstell(ungs)kosten Produktion Lager (unfertige Erzeugnisse) Aufwand/ Kosten: Auslagerung und Verbrauch von unfertigen Erzeugnissen und Waren zu Herstell(ungs)kosten Ertrag/ Leistung: Verkauf von Fertigerzeugnissen und Waren zum Verkaufspreis Lager (fertige Erzeugnisse, Waren) Produktion Aufwand/ Kosten: Auslagerung und Verbrauch von fertigen Erzeugnissen und Waren zu Herstell(ungs)kosten Ertrag/ Leistung: Herstellung und Einlagerung von fertigen Erzeugnissen zu Herstell(ungs)kosten Kunde (Käufer) Einnahme: Lieferung und Rechnungsstellung an den Kunden Einzahlung: Kunde bezahlt die Ausgangsrechnung <?page no="32"?> 32 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Jede Stromgröße führt zu einer Veränderung der Bestandsgröße, d. h. die Bestandsgröße hängt unmittelbar von ihr ab. Die positiven Stromgrößen (Einzahlung, Einnahme, Ertrag und Leistung) führen zu einer Erhöhung der Bestandsgrößen. Dagegen bewirken die negativen Stromgrößen (Auszahlung, Ausgabe, Aufwand und Kosten) eine Verminderung der Bestandsgrößen. 1.7.2.1 Stromgrößen der externen Erfolgsrechnung Auszahlung = Abfluss an liquiden Mitteln (z. B. Bargeld und Sichtguthaben) = Verminderung des Zahlungsmittelbestandes in einer Periode. Einzahlung = Zufluss an liquiden Mitteln (z. B. Bargeld und Sichtguthaben) = Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes in einer Periode. Ausgabe = Wert aller zugegangenen Güter und Dienstleistungen in einer Periode (= Beschaffungswert). Einnahme = Wert aller veräußerten Güter und Dienstleistungen pro Periode (= Erlös, Umsatz). Aufwand = Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen in einer Periode (der auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen in der Finanzbuchführung ermittelt wird). Ertrag = Wert aller erbrachten Güter und Dienstleistungen pro Periode (der auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen in der Finanzbuchführung ermittelt wird). 1.7.2.2 Stromgrößen der internen Erfolgsrechnung Kosten = Wert aller für die „eigentliche“ betriebliche Leistungserstellung verbrauchten Güter und Dienstleistungen pro Periode. Leistung (Betriebsertrag) = Wert aller im Rahmen der „eigentlichen“ betrieblichen Leistungserstellung erbrachten Güter und Dienstleistungen pro Periode. Der interne Erfolg errechnet sich aus der Differenz der betrieblichen Leistungen und der Kosten. Er ist das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung , hat also nur mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun. Interner Erfolg (Betriebsergebnis) = Leistungen - Kosten Die Definitionen und Zusammenhänge der Begriffspaare des Rechnungswesens werden in der nachfolgenden Tabelle nochmals erläutert. Grundbegriffe des Rechnungswesens Stromgrößen Bestandsrechnung positiv (Zunahme) negativ (Abnahme) Investitionsrechnung und Kapitalflussrechnung Einzahlung Auszahlung + Bargeld Sichtguthaben = Zahlungsmittelbestand Finanzrechnung Einnahme Ausgabe +- Zahlungsmittelbestand (wie zuvor) Forderungen Verbindlichkeiten = Geldvermögen <?page no="33"?> 1.7 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens 33 Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) Ertrag Aufwand + Geldvermögen (wie zuvor) Sachvermögen = Gesamtvermögen (Reinvermögen) Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsergebnisrechnung) Leistung Kosten - Gesamtvermögen (kostenrechnerisch bewertet) nicht betriebsnotwendiges Vermögen = betriebsnotwendiges Vermögen Abb. 1.7: Grundbegriffe des externen Rechnungswesens 3 1.7.2.3 Beispiele zur Abgrenzung von Auszahlung/ Ausgabe und Einzahlung/ Einnahme Beispiele zur Abgrenzung von Auszahlung und Ausgabe Auszahlung, aber keine Ausgabe: Gewährung eines Barkredits, Zahlung einer Verbindlichkeit per Banküberweisung. (Keine Ausgabe, da das Geldvermögen gleichbleibt, es nehmen sowohl der Zahlungsmittelbestand als auch die Verbindlichkeiten ab). Auszahlung und Ausgabe: Bareinkauf von Waren. Ausgabe, aber keine Auszahlung: Kauf von Waren auf Ziel. Beispiele zur Abgrenzung von Einzahlung und Einnahme Einzahlung, aber keine Einnahme: Ein Kunde bezahlt eine Forderung in bar. (Keine Einnahme, da das Geldvermögen gleich bleibt). Einzahlung und Einnahme: Barverkauf von Waren Einnahme, aber keine Einzahlung: Warenverkauf auf Ziel 1.7.2.4 Beispiele zur Abgrenzung von Aufwendungen/ Ausgaben und Ertrag/ Einnahme Beispiele zur Abgrenzung von Aufwendungen und Ausgaben Ausgaben, aber keine Aufwendungen: Einkauf von Materialien, die in einer späteren Periode verbraucht werden, Privatentnahme von Bargeld, Mietvorauszahlung für Januar des nächsten Geschäftsjahres im Dezember des aktuellen Geschäftsjahres. Ausgaben und Aufwendungen: Einkauf von Materialien bei Just-in-time-Produktion. Aufwendungen, aber keine Ausgaben: Materialverbrauch aus Lagerbeständen, Abschreibungen. Beispiele zur Abgrenzung von Erträgen und Einnahmen Einnahmen, aber keine Erträge: Privateinlagen, Verkauf eines PKWs zum Buchwert. Einnahmen und Erträge: Verkauf von Fertigerzeugnissen, die in der gleichen Periode hergestellt wurden, Zinsgutschrift. Erträge, aber keine Einnahmen: Bestandserhöhung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Zuschreibungen (Wertaufholungen). 3 Schenk, G.: Buchführung schnell erfasst, 2. Auflage, 2007, S. 5 und Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 5. Auflage, 2013, S. 14. <?page no="34"?> 34 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen 1.7.2.5 Beispiele zur Abgrenzung von Aufwendungen/ Kosten und Erträgen/ Leistungen Beispiele zur Abgrenzung von Aufwendungen und Kosten Aufwendungen, aber keine Kosten (= neutrale Aufwendungen): Spende oder Kursverluste bei Wertpapieren (betriebsfremde Aufwendungen), Verkauf eines Pkw unter Buchwert (sonstige Aufwendungen), (Gewerbe-)Steuernachzahlung (periodenfremde Aufwendungen). Aufwendungen und Kosten (Zweckaufwendungen = Grundkosten): Verbrauch von Rohstoffen, Lohn- und Gehaltszahlungen, Versicherungsbeiträge. Kosten, aber keine Aufwendungen (= kalkulatorische Kosten): kalkulatorischer Unternehmerlohn (Zusatzkosten). Beispiele zur Abgrenzung von Erträgen und Leistungen Erträge, aber keine Leistungen (= neutrale Erträge): Ertrag aus Wertpapierverkäufen eines Produktionsbetriebs (betriebsfremder Ertrag), Verkauf einer Maschine über Buchwert (außerordentlicher Ertrag), Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen (periodenfremder Ertrag). Erträge und Leistungen (Zweckerträge = Grundleistungen): Verkauf von Gütern und Dienstleistungen, Bestandserhöhung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen, andere aktivierte Eigenleistungen. Leistungen, aber keine Erträge (= kalkulatorische Leistung): Andersleistungen z. B. Bewertung der selbst erstellten Produkte mit Werten, die über die Herstellungskosten hinausgehen, unentgeltlich abgegebene Produkte, z. B. an gemeinnützliche Einrichtung. Übungsaufgabe 1.3: Stromgrößen Folgende Geschäftsvorfälle des Unternehmens X, die sich im Juni ereigneten, sind in die unten aufgeführte Lösungstabelle einzutragen. Entscheiden Sie, ob es sich bei den folgenden Geschäftsvorfällen um eine Einzahlung (+), eine Auszahlung (-), eine Einnahme (+), eine Ausgabe (-), einen Ertrag (+), einen Aufwand (-), eine Leistung (+) oder um Kosten (-) handelt. Es sind mehrere Stromgrößen für einen Geschäftsvorfall möglich. Tragen sie jeweils den Betrag und das entsprechende Vorzeichen ein. 1) Ein Betrieb überweist 5.000 € Grundsteuer für seine Betriebsgrundstücke, der Grundsteuerbescheid wurde im Mai zugestellt. 2) Ein Unternehmen kauft einen PKW für 30.000 € und bezahlt sofort per Banküberweisung. 3) Ein Kunde bezahlt eine fällige Forderung aLuL in Höhe von 22.000 € per Scheck. 4) Ein Industriebetrieb erhält für seine aus Spekulationsgründen gehaltenen Wertpapiere eine Zinsgutschrift in Höhe von 500 €. 5) Ein Finanzdienstleister überweist eine Spende in Höhe von 5.000 € an eine Kinderkrippe. 6) Ein Unternehmer entnimmt Halbfertigprodukte im Wert von 3.000 € aus dem Lager um sie weiterzuverarbeiten. 7) Ein Unternehmen überweist am Monatsende Löhne und Gehälter in Höhe von 80.000 €. 8) Ein Kunde überweist eine Anzahlung von 15.000 € für eine noch ausstehende Leistung. <?page no="35"?> 1.7 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens 35 9) Ein Unternehmen kauft auf Ziel neue Büromöbel für seine Angestellten und überweist den fälligen Betrag in Höhe von 30.000 € im Folgemonat. Tragen Sie die Werte der Stromgrößen in die folgende Tabelle ein. Vorgang (+) Einzahlung/ (−) Auszahlung (+) Einnahme/ (−) Ausgabe (+) Ertrag/ (−) Aufwand (+) Leistung/ (−) Kosten 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 1.4 und 1.5 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="36"?> 36 Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Eigene Notizen <?page no="37"?> Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Lernziele Nachdem Sie das Kapitel durchgearbeitet haben, können Sie die folgenden Fragen beantworten: Was versteht man unter Inventur? Wie, wann und weshalb wird die Inventur durchgeführt? Was ist das Inventar? Welche Aufgaben hat das Inventar? Wie ist der allgemeine Aufbau des Inventars? Wie entwickelt sich aus dem Inventar eine Bilanz? Wodurch unterscheiden sich das Inventar und die Bilanz? Wie sieht das Bilanzgliederungsschema aus? Was versteht man unter Bilanzveränderungen mit den Begriffen „Aktivtausch“, „Passivtausch“, „Aktiv-Passiv-Mehrung“ und „Aktiv-Passiv-Minderung“? Inventur Mithilfe der Inventur (= Tätigkeit der Bestandsaufnahme) werden zu einem bestimmten Stichtag alle Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Waren, Forderungen aLuL) und alle Schulden eines Unternehmens (z. B. Verbindlichkeiten aLuL, Bankverbindlichkeiten, Rückstellungen) nach Art, Menge und Wert erfasst (§ 240 HGB). Die Bestandsaufnahme erfolgt teils körperlich (Messen, Zählen, Wiegen) und teils buchmäßig. Eine Inventur muss immer durchgeführt werden bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, am Schluss eines jeden Geschäftsjahres (i. d. R. zum 31. Dezember) und bei Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens. Die folgenden Inventurverfahren sind gemäß §§ 240 und 241 HGB zulässig: Körperliche Inventur : Die körperliche Inventur ist die mengenmäßige Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände (z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Materialvorräte, Kassenbestände etc.). Sie muss mindestens einmal pro Jahr durch Mitarbeiter, die nicht mit der Lagerbuchhaltung oder Lagerung (evtl. auch durch Mitarbeiter, die dem Unternehmen gar nicht zugehören) betraut sind, durchgeführt werden. Dabei werden die Inventuraufnahmetage auf den Artikelkarten vermerkt. Das materielle Vermögen wird dabei durch Messen, Wiegen und Zählen aufgezeichnet und bewertet. Buchinventur : Sie wird bei Vermögensgegenständen und Schulden angewandt, die nicht physisch, sondern nominell erfassbar sind (z. B. Forderungen aLuL, Wertpapiere im Besitz des Unternehmens, immaterielle Vermögensgegenstände, Guthaben bzw. Schulden auf Bankkonten oder Verbindlichkeiten aLuL). Die Existenz dieser Vermögensgegenstände und alle Arten von Schulden ist durch Aufzeichnungen der Buchführung oder durch die Bestätigung Dritter, z. B. Kontoauszüge der Banken, nachzuweisen. <?page no="38"?> 38 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Inventur anhand von Dokumenten : Die Bestandsaufnahme erfolgt anhand von Dokumenten wie Lagerscheinen, Rechnungen, Verträgen, Frachtbriefen usw. bei Vermögensgegenständen, die nicht zugänglich sind. Hierbei handelt es sich z. B. um unterwegs befindliche oder bei Dritten eingelagerte Waren (z. B. Konsignationslager bei einem Kunden). Merke Die Inventur ist eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist die Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Buchführung und Rechnungslegung. Inventurformen Die Inventurformen sind eine Kombination aus Inventurverfahren und Inventursystem. Abb. 2.1: Inventurformen Zeitpunkte für die Inventur Das Handels- und Steuerrecht gestatten in Abhängigkeit von den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Inventurdurchführung. Es gibt die folgenden Verfahren entsprechend dem Zeitpunkt der Durchführung der Inventur: vollständige körperliche Bestandsaufnahme stichprobenartige körperliche Bestandsaufnahme körperliche Bestandsaufnahme buchmäßige Bestandsaufnahme Bestandsaufnahme anhand von Dokumenten Stichtagsinventur § 240 Abs. 1 und 2 HGB) vor- oder nachverlegte Inventur (§ 241 Abs. 3 HGB) permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB) Erhebungstechnik der Inventur Zeitpunkte der Inventur Inventurformen <?page no="39"?> 2.1 Inventur 39 Stichtagsinventur vor- oder nachverlegte Inventur permanente Inventur § 240 Abs. 1 und 2 HGB § 241 Abs. 3 HGB § 241 Abs. 2 HGB Bilanz- und Inventurstichtag fallen zusammen. Die Inventur kann zeitnah, d. h. bis zu 10 Tage vor oder 10 Tage nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Die Vor- und Rückrechnung der Bestandsveränderungen auf den genauen Abschlussstichtag muss mengen- und wertmäßig gewährleistet sein. Die Inventur darf innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Abschlussstichtag durchgeführt werden. Die Bestände sowie die Zu- und Abgänge müssen wertmäßig bis zum Abschlussstichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet werden können. Zu verschiedenen Zeitpunkten mindestens einmal im Geschäftsjahr werden anhand von Aufnahmeplänen die Bestände durch körperliche Inventur permanent erfasst. Die Zu- und Abgänge der Vorräte müssen lückenlos nach Tag, Art und Menge erfasst und die fortgeschriebenen Bestände ausgewiesen werden. Abb. 2.2: Verfahren zur Inventurdurchführung Zeitlich vor- oder nachverlegte Inventur Bei einer zeitlich vorverlegten Inventur z. B. am 15.10.01 erfolgt die Wertfortschreibung auf den Bilanzstichtag z. B. den 31.12.01 gemäß folgendem Schema: Wert des Bestandes am Inventurstichtag + Wert der Zugänge vom Inventurstichtag bis zum Bilanzstichtag - Wert der Abgänge vom Inventurstichtag bis zum Bilanzstichtag (zu Einstandspreisen) = Wert des Bestandes am Bilanzstichtag Bei einer zeitlich nachverlegten Inventur z. B. am 15.02.02 erfolgt die Wertrückrechnung auf den Bilanzstichtag z. B. den 31.12.01 gemäß folgendem Schema: Wert des Bestandes am Inventurstichtag - Wert der Zugänge zwischen Bilanzstichtag und Inventurstichtag + Wert der Abgänge zwischen Bilanzstichtag und Inventurstichtag (zu Einstandspreisen) = Wert des Bestandes am Bilanzstichtag Übungsaufgabe 2.1: Bestandsfortschreibung der Vorräte Ein Autozubehörteilehändler führt im Rahmen der zeitlich vorverlegten Inventur am 20.10.01 die Bestandsaufnahme seiner Handelswaren für den Bilanzstichtag 31.12.01 durch. Er stellt am 20.10.01 einen Warenwert in Höhe von 895.200 € fest. In der Zeit zwischen dem 20.10.01 und dem 31.12.01 wurden laut Eingangsrechnungen, Wareneingänge im Wert von 112.460 € getätigt und laut Ausgangrechnungen, Waren im Wert von 245.680 € (bewertet zum Einkaufspreis) verkauft. Ermitteln Sie den Warenendbestand zum 31.12.01. <?page no="40"?> 40 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Warenwert zum 20.10.01 +-= Warenendbestand zum 31.12.01 Die Lösung finden Sie online. Wozu muss die Inventur durchgeführt werden? Die Inventur dient dazu, mindestens einmal im Jahr die rechnerischen Bestände (Soll-Größen) in den Büchern des Unternehmens mit den tatsächlich vorhandenen Beständen (Ist-Größen) zu vergleichen und - falls notwendig - die Buchführungsdaten an den tatsächlichen Bestand anzupassen. Differenzen zwischen den Soll- und den Ist-Beständen können sich beispielsweise durch Buchungsfehler, Verderb von Waren oder durch Diebstahl ergeben. 4 Muss das Geschäftsjahr identisch mit dem Kalenderjahr sein? Das Geschäftsjahr, d. h. der Bilanzstichtag muss nicht mit dem Ende des Kalenderjahres übereinstimmen. Denn das Geschäftsjahr darf (höchstens) 12 Monate umfassen und kann zu jedem Zeitpunkt des Kalenderjahres enden (meist zu einem Monatsende), z. B. könnte das Geschäftsjahr am 1. Juli 2014 beginnen und am 30. Juni 2015 enden. Bei einem abweichenden Geschäftsjahr kann das Unternehmen den für sich günstigsten Inventurstichtag bestimmen , bzw. ihn aus der Hauptsaison herauslegen. Varianten der Inventuraufnahmen Einzelaufnahme : Es gilt sowohl handelsals auch steuerrechtlich der Grundsatz der Einzelbewertung , weshalb jeder einzelne Vermögensgegenstand des Anlage- (jede Maschine, jedes Kfz) und Umlaufvermögens (jede Forderung, jede Handelsware, usw.) bei der Inventur für sich aufzunehmen und im Inventar gesondert auszuweisen ist, selbst wenn die Vermögensgegenstände in der Buchführung auf einem Konto und in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst werden. Gruppenaufnahme : Es dürfen nach § 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 HGB gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und annähernd gleichwertige, bewegliche Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens (Forderungen, Wertpapiere) und Schulden mit dem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden. Eine annähernde Gleichwertigkeit liegt vor, wenn die Preise der zu einer Gruppe zusammengefassten Vermögensgegenstände nicht wesentlich voneinander abweichen. (Preisunterschiede zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Einzelwert nach h. M. maximal 20 %, sofern es sich nicht um große absolute Beträge handelt). 5 Festwertverfahren : Beim Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3 i. V. m. § 256 Satz 2 HGB) wird für einen bestimmten Bestand an Vermögensgegenständen eine Festmenge zu Festpreisen angesetzt. Dieser Festwert wird in die Bilanz übernommen und unter gleichbleibenden Bedingungen über 4 Bieg, H.: Buchführung, 5. Auflage 2008, S. 16. 5 Heno, R.: Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS), 2016, S. 390. <?page no="41"?> 2.2 Inventar 41 mehrere Geschäftsjahre unverändert fortgeschrieben. Um das Festwertverfahren anzuwenden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Es muss sich um Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (z. B. Öl oder Gas) handeln. Dies betrifft z. B. Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte; Gerüst und Schalungsteile im Baugewerbe; Besteck, Geschirr und Wäsche bei Hotelbetrieben sowie Laboreinrichtungen. Die Abgänge an Vermögensgegenständen müssen regelmäßig ersetzt werden. Der Bestand darf sich in Bezug auf Größe, Wert und Zusammensetzung nur gering verändern. In der Regel ist alle 3 Jahre eine körperliche Inventur durchzuführen. Der Gesamtwert der Vermögensgegenstände, der einem Festwert zu Grunde liegt, muss für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sein, d. h., der einzelne Festwertansatz darf nicht mehr als 5 % der Bilanzsumme betragen. Inventar Nachdem die Vermögensgegenstände und Schulden durch die Inventur zu einem bestimmten Stichtag ermittelt worden sind, werden sie nach Art, Menge und unter Angabe ihres Wertes in das Inventar (Bestandsverzeichnis) übernommen. Es stellt die Grundlage für die Erstellung der Bilanz dar. Ein Kaufmann hat gemäß § 240 Abs. 1 und 2 HGB zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar und eine Bilanz aufzustellen. In das Inventar sind grundsätzlich alle Vermögensgegenstände und Schulden aufzunehmen. Es ist immer der volle Wert anzusetzen, auch wenn der Vermögensgegenstand mit Schulden belastet ist. Da alle Vermögensgegenstände lückenlos erfasst werden müssen, werden auch bereits komplett abgeschriebene („wertlose“) Gegenstände in Form eines Merkpostens erfasst. Als Schulden sind nur rechtlich begründete Fremdansprüche, nicht etwa Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften, Garantieversprechen etc.) aufzunehmen. Wie lange sind Bestandsverzeichnisse und Inventare aufzubewahren? Die Bestandsverzeichnisse, oder Inventare, sind mindestens 10 Jahre in zusammenhängender Folge aufzubewahren. Das Inventar ist unterteilt in: Verzeichnis aller Vermögensteile (Rohvermögen) Verzeichnis aller Schulden (Fremdkapital) Abb. 2.3: Inventar Inventar Vermögen (nach Flüssigkeit) Schulden (nach Fälligkeit) Anlagevermögen Umlaufvermögen langfristige Schulden kurzfristige Schulden <?page no="42"?> 42 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Welche Vermögensgegenstände gehören zum Anlagevermögen? Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind dauernd dem Betrieb zu dienen und die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dauerhaft notwendig sind (§ 247 Abs. 2 HGB). Dazu gehören z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Finanzanlagen (z. B. Aktien, Unternehmensbeteiligungen) etc. Welche Vermögensgegenstände gehören zum Umlaufvermögen? Zum Umlaufvermögen gehören alle Gegenstände, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb nur vorübergehend zu dienen, z. B. Waren, Forderungen aLuL, Sichteinlagen und Bargeld (§ 266 Abs. 2 HGB). In welcher Reihenfolge werden die Vermögensgegenstände im Inventar aufgenommen? Die Vermögensteile werden im Inventar nach ihrer Liquidierbarkeit , d. h. mit zunehmender Liquidität (Geld Nähe) gegliedert, also z. B. beginnend mit Grundstücken und endend mit dem Kassenbestand. Die Schulden stellen Zahlungsverpflichtungen dar und werden nach ihrer Fälligkeit unterteilt in langfristige Schulden (Hypotheken-, Darlehensschulden) haben eine Restlaufzeit > 5 Jahre und kurzfristige Schulden (in der Regel solche, die innerhalb eines Jahres fällig werden; Lieferantenverbindlichkeiten, kurzfristige Bankschulden etc.). Aus dem Inventar lässt sich das Reinvermögen ableiten. Das Reinvermögen ist der Saldo aus Vermögen und Schulden und entspricht dem Eigenkapital: Reinvermögen = Vermögen - Schulden = Eigentumswert des Unternehmens (Eigenkapital) Der Aufbau eines Inventars ist am folgenden Beispiel vereinfacht dargestellt: Inventar der Müller Metallwaren e. K., Karlsruhe zum 31.12.20... A. Vermögen I. Anlagevermögen 1. Grundstücke und Bauten • bebaute Grundstücke 50.000 € • Geschäftsbauten 300.000 € 350.000 € 2. Maschinen • 2 Ständerbohrmaschinen 30.000 € • 5 Fräsmaschinen 280.000 € • 4 Drehmaschinen 140.000 € 450.000 € 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung • 2 PKW 50.000 € • 15 Schreibtische 15.000 € • 15 PC 30.000 € • 2 Kopierer 5.000 € 100.000 € II. Umlaufvermögen 1. Vorräte <?page no="43"?> 2.2 Inventar 43 Abb. 2.4: Beispiel für ein Inventar Merke Die Inventur ist eine genaue Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden; sie umfasst die Arbeitsschritte mengenmäßige Erfassung (Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen) und Bewertung. Unter dem Inventar versteht man ein ausführliches mengen- und wertmäßiges Verzeichnis des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Stichtag. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden bezeichnet man als Reinvermögen . Beim Vermögen wird zwischen dem Anlage- und dem Umlaufvermögen unterschieden. Die Vermögensgegenstände sind nach der zunehmenden Liquidität angeordnet. Die Schulden werden in langfristige und kurzfristige Schulden untergliedert und sie werden nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gegliedert. Rohstoffe • 20 Tonnen Rundmaterial 60.000 € • Bleche für Verkleidungen 3.000 € • 25.000 Schmiedestücke 120.000 € Fertige Erzeugnisse • 20 Stück Artikel 4711 16.000 € • 45 Stück Artikel 3401 3.000 € • 200 Stück Artikel 5430 68.000 € 270.000 € 2. Forderungen • laut gesondertem Verzeichnis 180.000 € 180.000 € 3. Bankguthaben • Sparkasse 25.000 € • Deutsche Bank 118.000 € 143.000 € 4. Kasse 7.000 € 7.000 € Gesamtvermögen 1.500.000 € B. Schulden I. Langfristige Schulden 1. Darlehen Sparkasse 500.000 € 2. Darlehen Volksbank 200.000 € 700.000 € II. Kurzfristige Schulden 1. Schulden aus Lieferungen und Leistungen 100.000 € 2. Sonstige Verbindlichkeiten 100.000 € 200.000 € Gesamtschulden 900.000 € C. Ermittlung des Reinvermögens Gesamtvermögen 1.500.000 € - Gesamtschulden - 900.000 € = Reinvermögen (= Eigenkapital) = 600.000 € Karlsruhe, den 31.12.20... <?page no="44"?> 44 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Übungsaufgabe 2.2 und 2.3 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. Bilanz Die Bilanz ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Sie ist eine zusammengefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital (Eigen- und Fremdkapital) zu einem bestimmten Stichtag. Hierbei werden (anders als beim Inventar) auf der linken Seite (Aktiva) das Vermögen und auf der rechten Seite (Passiva) die Schulden (Fremdkapital) und das Eigenkapital als Ausgleich (Saldo) einander gegenüber gestellt. Bei der Gegenüberstellung ergibt sich eine Differenz zwischen Vermögen und Schulden, die als Eigenkapital bezeichnet wird. Das Vermögen , das als Aktiva bezeichnet wird, muss dieselbe Größe wie das von Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern bereitgestellte Kapital haben, das als Passiva bezeichnet wird. Merke Es gilt die Bilanzgleichung: Vermögen (Summe der Aktiva) = Kapital (Summe der Passiva) Vermögen = Fremdkapital + Eigenkapital Die Höhe des Eigenkapitals kann mathematisch zu jedem Zeitpunkt durch die Gleichung Eigenkapital = Vermögen - Fremdkapital ermittelt werden. Aus dem Inventar und den Aufzeichnungen in den Buchführungsbüchern wird die Bilanz entwickelt. Die Aktiva stehen auf der linken Seite der Bilanz und werden nach der Flüssigkeit geordnet, die Passiva stehen auf der rechten Seite und werden nach der Fälligkeit geordnet. Das Kapital, das der Unternehmer aus eigenen Mitteln zur Finanzierung des Vermögens aufbringt, wird als Eigenkapital bezeichnet. Wurden die Mittel zur Finanzierung der Vermögensgegenstände von fremden Dritten bereitgestellt, spricht man von Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen). Grundaufbau der Bilanz Vermögens- oder Aktivseite Kapital- oder Passivseite • Anlagevermögen • Umlaufvermögen • Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) • Eigenkapital • Fremdkapital • Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) zeigt: • Vermögen • Kapitalverwendung • Investition zeigt: • Kapital • Kapitalherkunft • Finanzierung In welche Vermögenswerte wurde das zur Verfügung gestellte Kapital investiert? Wer hat das Kapital zur Verfügung gestellt? Abb. 2.5: Grundstruktur der Bilanz <?page no="45"?> 2.3 Bilanz 45 Die Bilanz ist die gesetzlich vorgeschriebene Kurzfassung des Inventars. In ihr werden die Vermögenswerte (Aktiva) und die Kapitalposten (Passiva) gegenübergestellt. Die Passiva gibt Auskunft über die Herkunft der finanziellen Mittel und die Aktiva über deren Verwendung. Abb. 2.6: Inventar und Bilanz 6 Das Kapital , das der Unternehmer aus eigenen Mitteln zur Finanzierung des Vermögens aufgebracht hat, wird als Eigenkapital bezeichnet. Haben fremde Dritte die Mittel zur Anschaffung von Vermögensgegenständen zur Verfügung gestellt, werden diese Mittel als Fremdkapital bezeichnet. Falls die Summe der Schulden höher als die Summe des Vermögens ist, so liegt eine Überschuldung vor. Unterschied zwischen dem Inventar und der Bilanz Inventar und Bilanz zeigen beide den Stand des Vermögens und des Kapitals eines Unternehmens. Dabei unterscheiden sie sich jedoch in Form und Umfang: Inventar Bilanz Darstellung in Staffelform Darstellung in Kontenform • detaillierte Darstellung der einzelnen Vermögens- und Schuldenwerte, • jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld wird einzeln aufgeführt, • Angabe von Mengen, Einzelwerten und Gesamtwerten, • Darstellung des Vermögens, der Schulden und des Reinvermögens untereinander (Staffelform). • kurz gefasste , überschaubare Darstellung des Vermögens und des Kapitals, • gleichartige Posten werden zu Gruppen zusammengefasst (z. B. Grundstücke, Maschinen etc.), • nur Wertangaben der einzelnen Bilanzposten, • Darstellung des Vermögens und des Kapitals nebeneinander (T-Kontenform). Abb. 2.7: Vergleich Inventar und Bilanz 6 In Anlehnung an: Bornhofen, M. u. Bornhofen M. C.: Buchführung 1, 2021, S. 33. Eigenkapital Inventar Vermögen - Schulden = Reinvermögen (Eigenkapital) Aktiva Bilanz Passiva Vermögen Fremdkapital • Rückstellungen • Verbindlichkeiten Anstelle des Wortes „ Schulden “ tritt in der Bilanz das Wort „ Fremdkapital“ mit den Posten Rückstellungen und Verbindlichkeiten . <?page no="46"?> 46 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Durch die Zusammenfassung der einzelnen Vermögensgegenstände und der einzelnen Schuldenpositionen zu Bilanzposten ist die Bilanz übersichtlicher als das Inventar und zeigt das Vermögen, das Eigenkapital und das Fremdkapital auf einen Blick. Beispiel : Darstellung einer einfachen Bilanz Aktiva Bilanz der Müller Metallwaren e. K. Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke und Bauten 350.000 € Eigenkapital 600.000 € Maschinen 450.000 € BGA 100.000 € Fremdkapital Bankdarlehen 700.000 € Umlaufvermögen Verbindlichkeiten aLuL 100.000 € Vorräte 270.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 100.000 € Forderungen 180.000 € Bankguthaben 143.000 € Kasse 7.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Die Bilanz stellt eine Waage dar (das Wort Bilanz kommt aus dem Italienischen: bilanx und bedeutet Waage mit zwei Waagschalen), wobei die Aktivseite und die Passivseite stets gleich groß sein müssen. Vorschriften zu Form und Inhalt der Bilanz Die Bilanz ist nach den G rundsätzen o rdnungsmäßiger B uchführung (GoB) aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB), siehe Kapitel 1.5.3, Seite 26 f. Die Bilanz ist innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Bilanzstichtag aufzustellen (§ 243 Abs. 3 HGB). Die Bilanz ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB). Die Bilanz muss klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 2 HGB). In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern (§ 247 Abs. 1 HGB). Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen (§ 245 HGB). In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorherigen Geschäftsjahres anzugeben (§ 265 Abs. 2 Satz 1 HGB). Ein Posten der Bilanz, der keinen Betrag ausweist (sog. Leerposten ), braucht nicht aufgeführt zu werden, es sei denn, dass im vorhergehenden Geschäftsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde (§ 265 Abs. 8 HGB). <?page no="47"?> 2.3 Bilanz 47 Gliederung der Bilanz Die Bilanz ist in Kontenform aufzustellen. Ihre Gliederung ist abhängig von der Rechtsform und der Unternehmensgröße. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben die im Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB genannten Posten der Aktivseite und der Passivseite gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen (§ 266 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für kleine Kapitalgesellschaften gilt das Schema der verkürzten Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Aktiva Bilanzschema für kleine Kapitalgesellschaften Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital II. Sachanlagen II. Kapitalrücklagen III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen B. Umlaufvermögen IV. Gewinnvortrag I. Vorräte V. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere B. Rückstellungen IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks C. Verbindlichkeiten C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Passive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Abb. 2.8: Bilanzgliederung für kleine Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB) Aktiva Gliederungsschema für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Passiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3. Geschäfts- oder Firmenwert 4. geleistete Anzahlungen A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage 1. gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 3. satzungsmäßige Rücklagen 4. andere Gewinnrücklagen <?page no="48"?> 48 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere des Anlagevermögens 6. sonstige Ausleihungen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3. fertige Erzeugnisse und Waren 4. geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. sonstige Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks C. Rechnungsabgrenzungsposten IV. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Anleihen, davon konvertibel 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8. sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit D. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung E. Passive latente Steuern Abb. 2.9: Bilanzgliederung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB) Übungsaufgaben 2.4 bis 2.8 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="49"?> 2.4 Wertveränderungen in der Bilanz 49 Wertveränderungen in der Bilanz Die Bilanz stellt eine Aufstellung von Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Unmittelbar nach diesem Zeitpunkt ändern sich auch die Bestände des Vermögens und/ oder des Kapitals durch Geschäftsvorfälle. 7 Das Bilanzgleichgewicht, d. h. die summenmäßige Übereinstimmung von Aktiva und Passiva, bleibt auch nach den Änderungen erhalten, da jede Änderung eines Bilanzpostens immer die Änderung mindestens eines anderen Bilanzpostens bewirkt. 8 Es wird zwischen vier Grundformen von Wertveränderungen in der Bilanz unterschieden: 1. Aktivtausch (Vermögensumschichtung) : Der Aktivtausch bezeichnet eine Änderung, die nur die Aktivseite betrifft, d. h., ein oder mehrere Aktivposten nehmen zu, gleichzeitig nehmen ein oder mehrere andere Aktivposten ab. Die Bilanzsumme bleibt gleich. Beispiel: Der Kauf einer Sachanlage wird mit dem Bankguthaben bezahlt. Aktiva Bilanz Passiva +/ - 2. Passivtausch (Kapitalumschichtung) : Der Passivtausch bezeichnet eine Änderung, die nur die Passivseite betrifft, d. h. ein oder mehrere Passivposten nehmen zu, gleichzeitig nehmen ein oder mehrere Passivposten ab. Die Bilanzsumme bleibt gleich. Beispiel: Verbindlichkeiten aLuL werden mit einem Bankdarlehen bezahlt oder innerhalb des Eigenkapitals erfolgt die Einstellung des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen. Aktiva Bilanz Passiva +/ - 3. Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung) : Die Bilanzsumme nimmt auf beiden Seiten in gleichem Maße zu, d. h. mindestens ein Aktivposten sowie mindestens ein Passivposten nehmen zu. Beispiel: Es werden Vorräte eingekauft, aber noch nicht bezahlt, d. h. die Vorräte (Aktivkonto) nehmen in der gleichen Höhe zu wie die Verbindlichkeiten aLuL (Passivkonto). Aktiva Bilanz Passiva + + 4. Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung) : Die Bilanzsumme nimmt auf beiden Seiten in gleichem Maße ab, d. h., mindestens ein Aktivposten als auch mindestens ein Passivposten nehmen ab. Beispiel: Verbindlichkeiten aLuL (Passivkonto) werden in bar über die Kasse (Aktivkonto) bezahlt. Aktiva Bilanz Passiva - - 7 Bornhofen, M. und Bornhofen, M. C.: Buchführung 1, 2021, S. 42. 8 Schäfer-Kunz, J.: Buchführung und Jahresabschluss, 2016, S. 24 f. <?page no="50"?> 50 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Diese vier Arten der Bilanzänderungen werden anhand der Bilanz der Müller Metallwaren e. K. erläutert. Aktiva Vorläufige Bilanz der Müller Metallwaren e. K. zum 30.11.01 Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke und Bauten 350.000 € Eigenkapital 600.000 € Maschinen 450.000 € BGA 100.000 € Fremdkapital Bankdarlehen 700.000 € Umlaufvermögen Verbindlichkeiten aLuL 100.000 € Rohstoffe 20.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 100.000 € Fertige Erzeugnisse und Waren 250.000 € Forderungen 180.000 € Bankguthaben 143.000 € Kasse 7.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Aktivtausch Beim Aktivtausch ändert sich durch einen Geschäftsvorfall lediglich die Struktur der Vermögenspositionen. Beispielsweise ein Aktivposten wird größer , ein anderer Aktivposten wird kleiner . Die Bilanzsumme jedoch bleibt gleich. Beispiel: Aktivtausch Die Müller Metallwaren e. K. kauft am 02.12.01 ein Reinigungsgerät für 5.000 € und zahlt bar . Aktiva Bilanz nach dem ersten Geschäftsvorfall Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke und Bauten 350.000 € Eigenkapital 600.000 € Maschinen 450.000 € BGA 105.000 € Fremdkapital Bankdarlehen 700.000 € Umlaufvermögen Verbindlichkeiten aLuL 100.000 € Rohstoffe 20.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 100.000 € Fertige Erzeugnisse und Waren 250.000 € Forderungen 180.000 € Bankguthaben 143.000 € Kasse 2.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Es fand ein Tausch zwischen zwei Aktivposten statt. Durch den Geschäftsvorfall vermehrt sich der Bilanzposten Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) um 5.000 € und der Kassenbestand vermindert sich um 5.000 €. <?page no="51"?> 2.4 Wertveränderungen in der Bilanz 51 Passivtausch Ein Passivtausch führt nur zu Strukturveränderungen innerhalb der Kapitalseite, ohne die Bilanzsumme zu verändern. Beispielsweise ein Passivposten wird größer , ein anderer Passivposten wird kleiner . Die Bilanzsumme bleibt gleich . Beispiel: Passivtausch Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 100.000 € werden am 10.12.01 mit einem aufgenommenen Bankdarlehen getilgt. Aktiva Bilanz nach dem zweiten Geschäftsvorfall Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke und Bauten 350.000 € Eigenkapital 600.000 € Maschinen 450.000 € BGA 105.000 € Fremdkapital Bankdarlehen 800.000 € Umlaufvermögen Verbindlichkeiten aLuL 100.000 € Rohstoffe 20.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 0 € Fertige Erzeugnisse und Waren 250.000 € Forderungen 180.000 € Bankguthaben 143.000 € Kasse 2.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Bilanzsumme 1.500.000 € Es hat ein Tausch zwischen zwei Passivposten stattgefunden. Durch den Geschäftsvorfall vermehrt sich der Bilanzposten Bankdarlehen um 100.000 €, während sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 100.000 € vermindern . Aktiv-Passiv-Mehrung Bei der Aktiv-Passiv-Mehrung erhöhen sich sowohl die Aktiva als auch die Passiva. Beispielsweise werden ein Aktivposten und ein Passivposten der Bilanz vermehrt . Die Bilanzsumme nimmt um den gleichen Betrag zu ( „Bilanzverlängerung“) . Beispiel: Aktiv-Passiv-Mehrung Die Müller Metallwaren e. K. kauft am 15.12.01 Rohstoffe für 50.000 € auf Ziel (= Lieferantenkredit). Aktiva Bilanz nach dem dritten Geschäftsvorfall Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke und Bauten 350.000 € Eigenkapital 600.000 € Maschinen 450.000 € BGA 105.000 € Fremdkapital Bankdarlehen 800.000 € <?page no="52"?> 52 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Umlaufvermögen Verbindlichkeiten aLuL 150.000 € Rohstoffe 70.000 € Fertige Erzeugnisse und Waren 250.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 0 € Forderungen 180.000 € Bankguthaben 143.000 € Kasse 2.000 € Bilanzsumme 1.550.000 € Bilanzsumme 1.550.000 € Durch diesen Geschäftsvorfall vermehren sich die Rohstoffe und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9 um 50.000 €. Aktiv-Passiv-Minderung Bei der Aktiv-Passiv-Minderung ändern sich ein Aktivposten und ein Passivposten . Es werden sowohl ein Aktivposten als auch ein Passivposten der Bilanz v ermindert . Die Bilanzsumme nimmt um den gleichen Betrag ab („ Bilanzverkürzung “). Geschäftsvorfall: Aktiv-Passiv-Minderung Ein Teil des Bankdarlehens wird am 22.12.01 um 123.000 € durch Bankguthaben getilgt. Aktiva Bilanz nach dem vierten Geschäftsvorfall Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke und Bauten 350.000 € Eigenkapital 600.000 € Maschinen 450.000 € BGA 105.000 € Fremdkapital Bankdarlehen 677.000 € Umlaufvermögen Verbindlichkeiten aLuL 150.000 € Rohstoffe 70.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 0 € Fertige Erzeugnisse und Waren 250.000 € Forderungen 180.000 € Bankguthaben 20.000 € Kasse 2.000 € Bilanzsumme 1.427.000 € Bilanzsumme 1.427.000 € Durch diesen Geschäftsvorfall vermindern sich das Bankguthaben und das Bankdarlehen um 123.000 €. 9 Verbindlichkeiten aLuL sind Verpflichtungen bzw. Schulden aus Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen und Miet- und Pachtverträgen, bei denen die Zahlung vom Bilanzierenden noch zu leisten ist. <?page no="53"?> 2.4 Wertveränderungen in der Bilanz 53 Bei laufenden Geschäften unterscheidet man vier Typen der Wertveränderung in der Bilanz: Wertveränderungen Aktivtausch Passivtausch Aktiv-Passiv- Minderung (Bilanzverkürzung) Aktiv-Passiv- Mehrung (Bilanzverlängerung) Grundfälle Mehrung eines Aktivpostens bei gleichzeitiger Minderung eines anderen Aktivpostens Mehrung eines Passivpostens bei gleichzeitiger Minderung eines anderen Passivpostens Minderung eines Aktivpostens bei gleichzeitiger Minderung eines anderen Passivpostens Mehrung eines Aktivpostens bei gleichzeitiger Mehrung eines anderen Passivpostens Wirkung Bilanzsumme „unverändert“ Bilanzsumme „unverändert“ Bilanzsumme „geringer“ Bilanzsumme „größer“ Beispiel Barkauf eines Autos Lieferantenverbindlichkeiten werden mit einem Bankdarlehen bezahlt Bezahlung einer Lieferantenschuld mit einem Bankguthaben Kauf eines Gebäudes, finanziert durch ein Darlehen Abb. 2.10: Wertveränderungen in der Bilanz Merke Bei allen Geschäftsvorfällen bleibt die Bilanzgleichung stets erhalten, d. h. die Summen beider Bilanzseiten (Aktiva und Passiva) sind immer identisch. Bilanzierung Unter dem Begriff „Bilanzierung“ versteht man die Aufnahme eines bestimmten Bilanzpostens in der Bilanz, wobei der Ansatz auf der Aktivseite der Bilanz als „Aktivierung“ und auf der Passivseite der Bilanz als „Passivierung“ bezeichnet wird. Übungsaufgabe 2.9: Wertveränderungen in der Bilanz Erklären Sie die vier Arten der Wertveränderungen in der Bilanz. Aktivtausch Passivtausch Aktiv-Passiv- Mehrung <?page no="54"?> 54 Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz Aktiv-Passiv- Minderung Übungsaufgabe 2.10: Erstellung der Bilanz und Ermittlung des Eigenkapitals Die IMTB GmbH ermittelte als Ergebnis ihrer Inventur am Ende des Geschäftsjahres folgende Bestandswerte: Rohstoffe: 90.000 € Waren: 80.000 € Darlehen A: 200.000 € Bankschulden: 3.000 € Bankguthaben: 25.000 € Forderungen: 85.000 € Verbindlichkeiten aLuL: 197.000 € Kassenbestand: 3.000 € Fuhrpark: 45.000 € Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA): 32.000 € Maschinen: 189.000 € Grundstücke: 95.000 € Darlehen B: 145.000 € Fertigerzeugnisse: 156.000 € Rückstellungen: 210.000 € Finanzanlagen: 110.000 € Gebäude: 270.000 € Eigenkapital: ? ? ? Erstellen Sie die Bilanz und ermitteln Sie das Eigenkapital Die Lösungen finden Sie online. Eigene Notizen <?page no="55"?> Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten Lernziele In diesem Kapitel lernen Sie das Aufteilen der Bilanz in Bestandskonten (Aktivkonten und Passivkonten) sowie das Eröffnen, Buchen und Abschließen von Bestandskonten kennen, d. h. Sie werden die doppelte Buchführung verstehen. Nach dem Studium dieses Kapitels werden Sie die Regeln der doppelten Buchführung anwenden können. Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Jeder Geschäftsvorfall ändert die Höhe von mindestens zwei Bilanzposten. Um nicht nach jedem Geschäftsvorfall die Bilanz neu erstellen zu müssen, werden in der Praxis die Bestandsveränderungen auf sogenannten T-Konten erfasst. Diese ermöglichen eine Einzelabrechnung für jede Bilanzposition. Die Konten, die aus der Bilanz abgeleitet werden heißen Bestandskonten. Beim System der doppelten Buchführung (Doppik) sind immer zwei Konten betroffen. Was ist ein Konto? Ein Konto ist eine zweispaltige Liste, die optisch an den Buchstaben T erinnert (T-Konto). Deren linke Seite wird mit „ Soll “ und deren rechte Seite wird mit „ Haben “ überschrieben. Auf dem Konto werden Wertbeträge (€) gebucht. Das Konto hat wie die Bilanz zwei Seiten. Soll (S) Kontobezeichnung Haben (H) Buchung S1 ... Buchung Sn Buchung H1 ... Buchung Hn Die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ sind historisch bedingt. Sie haben jedoch mit der umgangssprachlichen Bedeutung von „Soll“ und „Haben“, wie sie in den Kontoauszügen verwendet werden, nichts zu tun. Auf der rechten Seite des Kontos wurde nach dem Prinzip „Wir HABEN zu bezahlen! “ der entsprechende Betrag eingetragen. Auf der linken Seite des Kundenkontos wurde eingetragen „Der Kunde SOLL bezahlen! “ - deshalb also „Soll“ als linke Seite eines Kontos. Aktiva Bilanz Passiva Soll (S) Aktivkonto Haben (H) Soll (S) Passivkonto Haben (H) Anfangsbestand Zugänge (+) Abgänge (-) Saldo = Endbestand Abgänge (-) Saldo = Endbestand Anfangsbestand Zugänge (+) Aktivkonten : z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Vorräte, Forderungen, Kasse. Passivkonten : z. B. Eigenkapital, Darlehen, Kredite, Verbindlichkeiten, Rückstellungen. <?page no="56"?> 56 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten Merke - Aktivkonten nehmen im „Soll“ zu und im „Haben“ ab. - Passivkonten nehmen im „Haben“ zu und im „Soll“ ab. Zu Beginn eines Geschäftsjahres werden die Bestände der Bilanz auf einzelne Konten übertragen (= Eröffnung der Konten). Konten, die die (Anfangs-) Bestände der Bilanz übernehmen, heißen Bestandskonten . Die Bestandskonten verwalten die Bestände, weisen die Veränderungen (Zu- und Abgänge) aus und geben die (End-)Bestände an das Schlussbilanzkonto wieder ab. Die Konten der Aktivseite der Bilanz werden als Aktivkonten (Vermögenskonten) und die Konten der Passivseite werden als Passivkonten (Kapitalkonten) bezeichnet. Die Aktivkonten übernehmen den Bestand der Aktivpositionen der Bilanz im Soll, die Passivkonten übernehmen den Bestand der Passivpositionen der Bilanz im Haben. Für jeden Posten der Bilanz wird mindestens ein Konto geführt. Aktiva Bilanz Passiva Vermögen Eigenkapital Fremdkapital Aktivkonten Passivkonten Bestandskonten Abb. 3.1: Zuordnung der Bilanzposten zu den Konten Welche Grundkonten gibt es? Die Bestandskonten (Aktivkonten, Passivkonten) betreffen die Bilanz. Auf ihnen werden die Veränderungen der einzelnen Bilanzposten während eines Geschäftsjahres erfasst. Die Anfangsbestände erscheinen in den Bestandskonten auf der gleichen Seite wie in der Bilanz; bei den aktiven Bestandskonten im Soll und bei den passiven Bestandskonten im Haben. Die Erfolgskonten (Aufwandskonten, Ertragskonten) betreffen die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Soll (S) Aktiv- oder Aufwandskonto Haben (H) Anfangsbestand (AB) Abgänge (Minderungen) Zugänge (Mehrungen) Schlussbestand (SB) Soll (S) Passiv- oder Ertragskonto Haben (H) Abgänge (Minderungen) Anfangsbestand (AB) Schlussbestand (SB) Zugänge (Mehrungen) <?page no="57"?> 3.1 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten 57 Wie ist ein Konto aufgebaut? Kontenaufbau gemäß Lagergleichung: Anfangsbestand (AB) + Zugang - Abgang = Schlussbestand (SB) Anfangsbestand (AB) und Zugang im Soll bei Einzahlung, Aktivkonto, Aufwand Anfangsbestand (AB) und Zugang im Haben bei Auszahlung, Passivkonto, Ertrag Beispiel : Auflösung der Bilanz in Konten Aktiva Bilanz (in €) Passiva Waren 50.000 Eigenkapital 51.000 Rohstoffe 20.000 Darlehensschulden 15.000 Kasse 5.000 Verbindlichkeiten aLuL 9.000 75.000 75.000 Aktivkonten Passivkonten S Waren H S Eigenkapital H AB 50.000 AB 51.000 S Rohstoffe H S Darlehensschulden H AB 20.000 AB 15.000 S Kasse H S Verbindlichkeiten aLuL H AB 5.000 AB 9.000 Aktivkonten: Anfangsbestände stehen auf Sollseite Passivkonten: Anfangsbestände stehen auf Habenseite Bei der Buchung eines Geschäftsvorfalls entsprechen sich die Bilanzsummen der Aktiv- und Passivseite immer. Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst, d. h. eine Buchung und eine Gegenbuchung. Hierbei bucht man: Konto an Gegenkonto Bei dem Buchen auf Konten verwendet man sogenannte Buchungssätze. Ein Buchungssatz spricht zuerst das Konto an, das im Soll gebucht wird und dann das Gegenkonto das im Haben gebucht wird. D. h. man bucht immer: Soll an Haben Dadurch bleibt die Summe der Sollbuchungen immer gleich der Summe der Habenbuchungen. <?page no="58"?> 58 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten Beispiel : Einfacher Buchungssatz Ein Unternehmen kauft ein Grundstück für 200.000 €. Die Rechnung wird sofort per Banküberweisung beglichen. Grundstück 200.000 an Bank 200.000 Die Eröffnung der Bestandskonten Zur Eröffnung der Bestandskonten wird die sogenannte Eröffnungsbilanz aufgestellt. Dies ist ein Hilfskonto zur Übertragung der Anfangsbestände auf die einzelnen Konten. Sie entspricht der Schlussbilanz des Vorjahres. Von dieser wird dann das Eröffnungsbilanzkonto abgeleitet. Das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) ist ein Spiegelbild der Eröffnungsbilanz. Aktiva Eröffnungsbilanz zum 01.01.01 Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Grundstücke 215.000 € Eigenkapital 263.000 € Fuhrpark 60.000 € Umlaufvermögen Fremdkapital Waren 45.000 € Darlehen 80.000 € Forderungen aLuL 30.000 € Verbindlichkeiten aLuL 25.000 € Bank 14.000 € Kasse 4.000 € 368.000 € 368.000 € Zu Beginn eines Geschäftsjahres werden durch Eröffnungsbuchungen die Bestände der Eröffnungsbilanz auf die jeweiligen Aktiv- und Passivkonten übertragen. Für die technische Durchführung der Konteneröffnung ist ein besonderes Hilfskonto, das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) , einzurichten. Das Eröffnungsbilanzkonto nimmt dabei die Aktivposten der Eröffnungsbilanz im Haben und die Passivposten im Soll auf. Soll Eröffnungsbilanzkonto (EBK) Haben Eigenkapital Anlagevermögen Eigenkapital 263.000 € Grundstücke 215.000 € Fuhrpark 60.000 € Fremdkapital Umlaufvermögen Darlehen 80.000 € Waren 45.000 € Verbindlichkeiten aLuL 25.000 € Forderungen aLuL 30.000 € Bank 14.000 € Kasse 4.000 € Summe 368.000 € Summe 368.000 € Das Eröffnungsbilanzkonto dient im Rahmen der Eröffnungsbuchungen als Gegenkonto der betreffenden Bestandskonten. <?page no="59"?> 3.3 Buchen von Geschäftsvorfällen auf Konten 59 Buchungen zur Eröffnung der aktiven Bestandskonten: Aktives Bestandskonto an Eröffnungsbilanzkonto (EBK) z. B. Maschine an Eröffnungsbilanzkonto (EBK) Buchungen zur Eröffnung der passiven Bestandskonten: Eröffnungsbilanzkonto (EBK) an passives Bestandskonto z. B. Eröffnungsbilanzkonto (EBK) an Verbindlichkeiten aLuL Merke Das Eröffnungsbilanzkonto wird als Gegenkonto für die Eröffnung der Bestandskonten benötigt. Buchen von Geschäftsvorfällen auf Konten Die Erfassung der Geschäftsvorfälle auf den Konten wird in Form eines Buchungssatzes ausgedrückt. Zuerst wird das Konto angegeben, bei dem die Buchung auf der Sollseite zu erfolgen hat („Sollkonto“). An zweiter Stelle wird das Konto genannt, bei dem die Buchung auf der Habenseite vorzunehmen ist („Habenkonto“). Zwischen den Namen der beiden Konten wird das Wort „an“ eingefügt. Am Ende des Buchungssatzes wird schließlich der Buchungsbetrag angegeben. Die allgemeine Form des Buchungssatzes lautet: Sollkonto an Habenkonto Merke : Bei den Buchungen der Geschäftsvorfälle sind folgende Regeln zu beachten: Bei der Buchung eines Geschäftsvorfalls werden die Bestände auf mindestens zwei Konten verändert. Die Anfangsbestände der Aktivkonten stehen auf der linken Seite der Bilanz (Aktiva), und werden daher auch links (im Soll) gebucht. Die Anfangsbestände der Passivkonten stehen auf der rechten Seite der Bilanz (Passiva), weshalb sie auch rechts (im Haben) eingetragen werden. Die Zugänge (Bestandsmehrungen) werden bei den Bestandskonten immer auf der gleichen Kontoseite wie die Anfangsbestände gebucht, d. h. auf den aktiven Bestandskonten werden sie im „Soll“ und auf den passiven Bestandskonten werden sie im „Haben “ gebucht. Die Abgänge (Bestandsminderungen) auf der gegenüberliegenden Seite der Anfangsbestände erfasst, d. h. die Abgänge auf den aktiven Bestandskonten sind im „Haben“, die auf den passiven Bestandskonten im „Soll“ zu buchen. Die Zugänge (Bestandsmehrungen) auf den aktiven Bestandskonten sind im „Soll“ und die auf den passiven Bestandskonten sind im „Haben“ zu buchen. <?page no="60"?> 60 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten Ein Buchungssatz bezeichnet in Kurzform die erforderliche Buchung eines Geschäftsvorfalls in vorgegebener Reihenfolge: Zuerst wird immer das Konto genannt, für das im Soll eine Eintragung vorzunehmen ist, anschließend das Konto, das im Haben angesprochen wird. Die im Soll gebuchten Beträge müssen immer mit denen im Haben gebuchten Beträge übereinstimmen , d. h. Soll-Buchung = Haben-Buchung. Einfacher Buchungssatz Bei einfachen Buchungssätzen (zwei beteiligte Konten) werden beispielsweise ein Aktivkonto und ein Passivkonto oder zwei Aktivkonten bzw. zwei Passivkonten angesprochen. Beispiel : Bareinkauf von Waren für 500 €. Vorgehensweise: 1. Auf welchem Konto ist welche Veränderung zu buchen? Auf dem Konto „Waren“ ist ein Zugang und auf dem Konto „Kasse“ ist ein Abgang zu buchen: Waren [+] und Kasse [-] 2. Um welche Kontenart handelt es sich hier? Da beide Konten auf der linken Seite der Bilanz stehen, handelt es sich um „ Aktivkonten “. 3. Auf welchen Kontenseiten sind die Eintragungen vorzunehmen? Die Warenzugänge sind im Soll (auf der linken Kontoseite), die Kassenabgänge dagegen im Haben (auf der rechten Kontoseite) einzutragen. 4. Allgemeiner Kontoaufruf Soll an Haben 5. Buchungssatz Aktivkonto an Aktivkonto Waren 500 an Kasse 500 Beispiel : Zahlung einer Lieferantenrechnung in Höhe von 2.380 € per Banküberweisung: Passivkonto an Aktivkonto Verbindlichkeiten aLuL 2.380 an Bank 2.380 Zusammengesetzte Buchungssätze Bei zusammengesetzten Buchungssätzen (mehr als zwei beteiligte Konten) werden mehrere Aktivkonten oder mehrere Passivkonten angesprochen. Beispiel : Zusammengesetzte Buchungssätze 1) Sollbuchung auf einem Konto und Habenbuchung auf mehreren Konten Es werden Waren für 1.200 € eingekauft. Ein Drittel wird sofort in bar bezahlt, die anderen zwei Drittel auf Ziel. Waren 1.200 an Kasse 400 an Verbindlichkeiten aLuL 800 <?page no="61"?> 3.4 Abschließen der Bestandskonten 61 2) Sollbuchung auf mehreren Konten und Habenbuchung auf einem Konto Ein neuer Gesellschafter bringt eine Einlage von 50.000 € in Form von Bargeld 20.000 € und einem Grundstück im Wert von 30.000 € ein. Kasse 20.000 Grundstücke 30.000 an Eigenkapital 50.000 3) Sollbuchung auf mehreren Konten und Habenbuchung auf mehreren Konten Ein Immobilienmakler kauft 3 Gebäude zu jeweils 500.000 €, von denen er eines als Bürogebäude behält. Die beiden anderen will er weiterverkaufen. Er bezahlt 900.000 € bar und finanziert den Rest durch ein Darlehen. Bürogebäude (AV) 500.000 Warenbestand (UV) 1.000.000 an Kasse 900.000 an Darlehen 600.000 Übungsaufgabe 3.1: Buchungssätze Formulieren Sie für die folgenden Geschäftsvorfälle die Buchungssätze: 1) Kauf einer Bohrmaschine für 2.500 € auf Ziel. 2) Banküberweisung zum Ausgleich einer Verbindlichkeit aLuL in Höhe von 8.000 €. 3) Umwandlung einer Verbindlichkeit aLuL in Höhe von 100.000 € in ein Darlehen mit einer Laufzeit von fünf Jahren. 4) Ein Kunde bezahlt eine offene Rechnung in bar in Höhe von 500 €. 5) Barabhebung von der Bank in Höhe von 2.000 €. 1) an 2) an 3) an 4) an 5) an Die Lösung finden Sie online. Abschließen der Bestandskonten Wenn alle Geschäftsvorfälle eines Jahres gebucht sind, sind die Bestandskonten abzuschließen, um die Endbestände zu ermitteln, die dann in die Bilanz einfließen. Das Schlussbilanzkonto (SBK) dient dem buchungstechnischen Abschluss der Bestandskonten. Dabei werden alle Schlussbestände (Salden) der einzelnen Bestandskonten auf dem Schlussbilanzkonto gegengebucht. Anhand des Schlussbilanzkontos wird die Bilanz entwickelt, die nach einem bestimmten Schema gegliedert ist. Der Schlussbestand wird als Saldo bezeichnet. Er ergibt sich aus der Differenz Anfangsbestand + Zugänge - Abgänge. Der Schlussbestand wird auf die kleinere Kontoseite gesetzt und gleicht das Konto aus, sodass gilt: Anfangsbestand + Zugänge = Abgänge + Schlussbestand (Saldo) <?page no="62"?> 62 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten Wie schließen Sie ein Bestandskonto ab? 1. Zunächst wird die wertmäßig größere Seite des Kontos addiert und die Kontensumme eingetragen. 2. Die Kontensumme der größeren Seite wird auch auf die andere Kontenseite übertragen. 3. Die Differenz der Kontensumme zur kleineren Seite wird errechnet und auf dem Konto gebucht. Diese Differenz wird Saldo genannt und stellt den Schlussbestand eines Kontos dar. 4. Die Gegenbuchung des Saldos erfolgt auf dem Konto „Schlussbilanzkonto“ (SBK). Beispiel : Abschluss von Bestandskonten S Kasse H S Verbindlichkeiten aLuL H AB 10.000 Abgang 3.000 Abgang 20.000 AB 51.000 Zugang 1.000 Abgang 1.000 Abgang 6.000 Zugang 10.000 Zugang 2.000 Saldo 9.000 Saldo 35.000 Summe 13.000 Summe 13.000 Summe 61.000 Summe 61.000 S Bank H S Darlehen H AB 20.000 Abgang 5.000 Abgang 10.000 AB 50.000 Zugang 3.000 Abgang 3.000 Saldo 40.000 Zugang 2.000 Saldo 17.000 Summe 25.000 Summe 25.000 Summe 50.000 Summe 50.000 Soll Schlussbilanzkonto (SBK) Haben Kasse 9.000 Verbindlichkeiten aLuL 35.000 Bank 17.000 Darlehen 40.000 … … Aktiva Schlussbilanz Passiva Kasse 9.000 Verbindlichkeiten aLuL 35.000 Bank 17.000 Darlehen 40.000 … … Buchungen zum Abschließen der aktiven Bestandskonten : Schlussbilanzkonto (SBK) an aktives Bestandskonto Beispiel: Schlussbilanzkonto (SBK) an Kasse Buchungen zum Abschließen der passiven Bestandskonten : Passives Bestandskonto an Schlussbilanzkonto (SBK) Beispiel: Verbindlichkeiten aLuL an Schlussbilanzkonto (SBK) <?page no="63"?> 3.4 Abschließen der Bestandskonten 63 Die zum Abschlussstichtag ermittelten Salden der Bestandskonten stellen die buchmäßigen Endbestände dar. Diese sind mit den Ergebnissen der Inventur zu vergleichen. Falls Abweichungen zwischen den beiden Größen bestehen, so ist der buchmäßige Endbestand zwingend an den Inventurwert anzupassen, da die tatsächlich vorhandenen Bestände für die Übernahme in die Schlussbilanz maßgeblich sind. Gründe für die Abweichungen können z. B. Diebstahl, Schwund oder Verderb sein. Übungsaufgabe 3.2: Verbuchung von Geschäftsvorfällen Es liegt Ihnen folgende Eröffnungsbilanz vor: Aktiva Eröffnungsbilanz zum 01.01.01 Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Maschinen 90.000 Eigenkapital 50.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.000 Umlaufvermögen Waren 75.000 Fremdkapital Forderungen aLuL 35.000 Darlehen 150.000 Bank 15.000 Verbindlichkeiten aLuL 40.000 Kasse 5.000 240.000 240.000 Geschäftsvorfälle 1) Barabhebung von der Bank 5.000 €. 2) Kauf von Waren auf Ziel für 10.000 €. 3) Ein Kunde zahlt uns seine Rechnung (Ausgangsrechnung) über 2.000 € in bar. 4) Kauf einer Maschine auf Ziel für 18.000 €. 5) Tilgung eines Bankdarlehens durch Banküberweisung in Höhe von 10.000 €. 6) Ein Kunde bezahlt unsere Forderung aLuL in Höhe von 20.000 € per Banküberweisung. Aufgabe 1) Bilden Sie die Buchungssätze für die Geschäftsvorfälle. 2) Buchen Sie die Geschäftsvorfälle auf den T-Konten. 3) Schließen Sie die Konten über das Schlussbilanzkonto ab. 1) Tragen Sie die Buchungssätze in die Tabelle ein. 1) an 2) an 3) an 4) an 5) an 6) an <?page no="64"?> 64 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten 2) Tragen Sie die Buchungssätze in die folgenden Konten ein. S Kasse H S Bank H AB AB Summe Summe Summe Summe S Waren H S Verbindlichkeiten aLuL H AB AB Summe Summe Summe Summe S Forderungen aLuL H S Maschinen H AB AB Summe Summe Summe Summe S Darlehen H S H AB Summe Summe Summe Summe 3) Tragen Sie die Salden in das Schlussbilanzkonto ein. Soll Schlussbilanzkonto zum 31.12.01 Haben Maschinen Eigenkapital Betriebsu. Geschäftsausstattung Waren Forderungen aLuL Darlehen Bank Verbindlichkeiten aLuL Kasse Die Lösung finden Sie online. <?page no="65"?> 3.5 Merkregeln für die Buchungen 65 Merkregeln für die Buchungen Jede Buchung folgt dem Schema „ Sollbuchung an Habenbuchung “. Buchungsregeln für Bestandskonten Die Bilanz besteht aus aktiven und passiven Bestandskonten. Keine Buchung ohne betragsgleiche Gegenbuchung (Doppik), d. h. im Rahmen der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall zweimal (doppelt) gebucht: einmal auf der Sollseite und einmal auf der Habenseite. Im Buchungssatz wird zuerst das Konto genannt, auf dem im Soll zu buchen ist und dann das Konto, auf dem im Haben zu buchen ist. Die Anfangsbestände (AB) werden bei der Eröffnung des Kontos am Anfang des Jahres auf der Seite eingetragen, auf der sie in der Bilanz stehen (links = Aktivkonto oder rechts =Passivkonto). Die Zugänge stehen auf der Seite der Anfangsbestände (AB), da sie die Bestände vergrößern. Die Abgänge stehen auf der entgegengesetzten Seite wie die Zugänge. Aktivkonten: Anfangsbestand und Zugänge im Soll, Abgänge im Haben. Passivkonten: Anfangsbestand und Zugänge im Haben, Abgänge im Soll. Für das Schlussbilanzkonto (SBK), welches am Ende des Geschäftsjahres zur Bilanzaufstellung eröffnet wird, wird bei jedem aktiven und passiven Bestandskonto jeweils eine Abrechnung gemacht, wobei auf jedem Konto auf der Soll- und der Habenseite der gleiche Betrag stehen muss. Um dies zu erreichen, wird auf der kleineren Seite der fehlende Betrag (= Saldo = Schlussbestand) zum Ausgleich gutgeschrieben. Die Gegenbuchung der Schlussbestände erfolgt auf dem Schlussbilanzkonto (SBK). Vor jeder Buchung sollten Sie folgende Überlegungen anstellen : 1) Welche Konten werden durch den Geschäftsvorfall berührt? 2) Handelt es sich um Aktiv- oder Passivkonten? 3) Liegt ein Zugang (+) oder ein Abgang (-) auf dem jeweiligen Konto vor? 4) Sind eventuell auf beiden Seiten Zugänge oder Abgänge zu buchen? 5) Auf welcher Kontenseite wird der Zugang bzw. Abgang gebucht? 6) Es wird immer zuerst im Soll und dann im Haben gebucht. 7) Wie lautet der Buchungssatz? Übungsaufgaben 3.3, 3.4, 3.5 und 3.6 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="66"?> 66 Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten Eigene Notizen <?page no="67"?> Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Lernziele In diesem Kapitel lernen Sie die Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten) und Privatkonten (Privatentnahmen und Privateinlagen) kennen. Sie werden sehen, wie sich das Eigenkapital durch die Erfolgskonten und die Privatkonten verändert. Außerdem werden Sie die erfolgswirksamen Buchungen auf den Unterkonten des Gewinn- und Verlustkontos (Ertrags- und Aufwandskonten) und die erfolgsneutralen Buchungen auf den Privatkonten (Privateinlagen/ -entnahmen) üben. Ferner sollten Sie am Ende des Kapitels das Eigenkapital und die Eigenkapitalveränderungen als die zentralen Größen des Rechnungswesens verstanden haben. Erfolgskonten Die bisher verbuchten und als erfolgsneutral charakterisierten Geschäftsvorfälle führten nur zu Bestandsänderungen beim Vermögen bzw. bei den Schulden, nicht jedoch zu Veränderungen des Eigenkapitals bzw. des Eigenkapitalkontos. Die bisher betrachteten Geschäftsvorfälle waren erfolgsunwirksam , d. h. der Betrieb verbuchte weder Gewinn noch Verlust. Der Erfolg wird dabei am Eigenkapital (EK) gemessen, wobei der Begriff „Erfolg“ als Oberbegriff für „Gewinn und Verlust“ steht. Man unterscheidet drei Erfolgsarten: 1. EK (01.01.) = EK (31.12.) neutraler Erfolg (Gewinn = 0) 2. EK (01.01.) < EK (31.12.) positiver Erfolg (Gewinn > 0) 3. EK (01.01.) > EK (31.12.) negativer Erfolg (Gewinn < 0 = Verlust) Bei den Erfolgskonten werden im Vergleich zu den Bestandskonten keine Anfangsbestände geführt. Die Erfolgskonten führen zu einer Veränderung des Reinvermögens, d. h. des Eigenkapitals. Konten, die Aufwendungen enthalten bezeichnet man als Aufwandskonten und Konten, die Erträge enthalten bezeichnet man als Ertragskonten. Für jede Aufwands- und Ertragsart wird ein separates Konto geführt. Soll Aufwandskonto Haben Soll Ertragskonto Haben Aufwendungen Erstattungen und Stornierungen Erstattungen und Stornierungen Erträge Saldo = Summe der effektiven Aufwendungen Saldo = Summe der effektiven Erträge Abb. 4.1 Aufwands- und Ertragskonto Grundsätzliches zur Wirkung von Eigenkapitalbewegungen Die Bestandsposition „Eigenkapital“ umfasst diejenigen Mittel, die die Eigentümer der Unternehmung (Betriebssphäre) durch Zuführung von außen (Privatsphäre) oder durch Ausschüttungsverzicht zur Verfügung stellen. <?page no="68"?> 68 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Geschäftsvorfälle, die bilanziell eine Wirkung als Aktiv-Passiv-Mehrung, Aktiv-Passiv-Minderung oder Passiv-Tausch haben, können dabei die Bestandshöhe des Eigenkapitals beeinflussen. Daraus folgen zwei zu betrachtende Geschäftsvorfälle: erfolgsunwirksame Geschäftsvorfälle → Eigenkapital (EK) bleibt unberührt erfolgswirksame Geschäftsvorfälle → Eigenkapital (EK) wird verändert; Erhöhung/ Minderung des EK Eine Veränderung des Eigenkapitals kann auf zwei Ursachen zurückgeführt werden: 1. Private Transaktionen des Unternehmers: Die Privatentnahmen verringern das Vermögen und das Eigenkapital eines Unternehmens. Die Privateinlagen dagegen erhöhen das Vermögen und das Eigenkapital eines Unternehmens. Dabei handelt es sich um erfolgsneutrale Vorgänge, da sie nicht das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens beeinflussen. 2. Aufwendungen und Erträge als wesentliche Größen, die den Erfolg eines Unternehmens ausmachen, diese sind erfolgswirksam, da sie das Unternehmensergebnis (Gewinn oder Verlust) beeinflussen. An dieser Stelle ist es angebracht, sich nochmals an die Stromgrößen zu erinnern, siehe Kapitel 1.7.2, Seite 31 ff., und die Unterschiede zwischen Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten und Einzahlung - Einnahme - Ertrag - Leistung ins Gedächtnis zu rufen. Der Ertrag ist ein Wertzuwachs und der Aufwand stellt einen Wertverzehr in einer Periode dar. Der Erfolg (Gewinn oder Verlust) einer Periode resultiert aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. Sowohl erfolgswirksame Vermögensänderungen (Aufwendungen und Erträge) als auch erfolgsneutrale Vermögensänderungen (Privatentnahme und -einlagen) ändern das passive Bestandskonto Eigenkapital. Abb. 4.2: Einflussfaktoren auf das Eigenkapital Veränderungen des Eigenkapitals Erfolgsneutrale Veränderung des Eigenkapitals Erfolgswirksame Veränderung des Eigenkapitals Privatkonto GuV-Konto Entnahmen Einlagen Aufwendungen Erträge <?page no="69"?> 4.1 Erfolgskonten 69 Soll Eigenkapitalkonto Haben Minderungen: • Aufwendungen • Privatentnahmen Endbestand (Saldo) Anfangsbestand Mehrungen: • Erträge • Privateinlagen Jede Entnahme von Geldmitteln zur privaten Lebenshaltung eines Unternehmens mindert das Eigenkapital. Andererseits führt eine private Kapitaleinlage zur Erhöhung des Eigenkapitals. Die Privatkonten als Unterkonten des Eigenkapitalkontos werden am Ende eines Geschäftsjahres über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Der Erfolg (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens kann auch mittels der Distanzrechnung , d. h. durch einen Vergleich des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres mit dem Anfang des Geschäftsjahres ermittelt werden, dabei müssen die privaten Einlagen und privaten Entnahmen bei der Gewinnermittlung rückgängig gemacht werden. Für die Erfolgsermittlung mittels der Distanzrechnung gilt bei privaten Einlagen und privaten Entnahmen des Unternehmens folgendes Schema: Eigenkapital am Geschäftsjahresende - Eigenkapital des vorherigen Geschäftsjahres = Unterschiedsbetrag + Privatentnahmen - Privateinlagen = Gewinn oder Verlust Der Gewinn oder Verlust kann entsprechend dem obigen Schema durch Eigenkapitalvergleich ermittelt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit bucht man in der Praxis die verschiedenen Arten von Aufwendungen und Erträgen nicht unmittelbar ins Eigenkapital, sondern auf Aufwands- und Ertragskonten die über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen werden, Abb. 4.3: Abschluss des GuV-Kontos über das Eigenkapitalkonto Eigenkapitalkonto Erfolgskonten Aufwandskonten (Eigenkapital sinkt) Ertragskonten (Eigenkapital steigt) GuV-Konto werden über GuV-Konto abgeschlossen <?page no="70"?> 70 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Die Erfolgskonten , die das Eigenkapital erhöhen, bezeichnet man als Ertragskonten und diejenigen Konten, die das Eigenkapital verringern, werden Aufwandskonten genannt. Erträge werden auf den Erfolgskonten im Haben und Aufwendungen im Soll gebucht. Am Ende des Geschäftsjahres werden diese Erfolgskonten ebenfalls saldiert, jedoch nicht über das Schlussbilanzkonto (SBK), sondern über das GuV-Konto abgeschlossen. Hier werden die Salden wieder auf der entgegengesetzten Seite gebucht, wie sie auf den Erfolgskonten stehen. Danach wird das GuV- Konto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Die Erfolgskonten lassen sich nicht wie die Bestandskonten aus der Eröffnungsbilanz ableiten, sondern werden je nach Bedarf eingerichtet und haben keinen Anfangsbestand . Erfolgswirksame Unterkonten des Eigenkapitals : S Aufwandskonten H S Ertragskonten H Aufwendungen Erstattungen und Stornierungen Saldo = Summe der effektiven Aufwendungen Erstattungen und Stornierungen Saldo = Summe der effektiven Erträge Erträge Kontengleichungen : Aufwendungen - (Erstattungen und Stornierungen) = Summe der effektiven Aufwendungen Erträge - (Erstattungen und Stornierungen) = Summe der effektiven Erträge Erfolgsneutrale Unterkonten des Eigenkapitals: S Privatentnahmen H S Privateinlagen H Entnahmen Einlagen Berechnung des Eigenkapitals : Eigenkapital am Anfang des Geschäftsjahres + Privateinlage - Privatentnahme + Gewinn aus dem laufenden Geschäftsjahr - Verlust aus dem laufenden Geschäftsjahr = Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres Aufwendungen Aufwendungen stellen den gesamten Werteverzehr an Gütern, Dienstleistungen und Abgaben dar, die zu einer Verminderung eines Vermögenspostens (z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Maschinen, Bankguthaben) und damit zu einer Verminderung des Gewinns und des Eigenkapitals führen. Buchungsregel für Aufwandskonten: Aufwendungen werden immer auf der Soll-Seite (linke Seite des Kontos) gebucht, da sie das Eigenkapital verkleinern (EK-Minderungen). Stornierungen und Erstattungen sind auf der Haben- <?page no="71"?> 4.1 Erfolgskonten 71 Seite (rechte Seite des Kontos) zu erfassen. Der Saldo wird gegen das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Typische Aufwendungen sind beispielsweise Büromaterial, Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB-Stoffe), Verbrauch von unfertigen Erzeugnissen, Vorprodukten, Fremdteilen, Personalaufwand (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben etc.), Zinsaufwendungen (Kredit- und Überziehungszinsen), Fahrzeugkosten, Porto und Telefon, Mietaufwand (Mietzahlungen für gemietete Räumlichkeiten), Ausgaben für Werbung, Kfz-Steuer, Grundsteuer, Rechts- und Beratungskosten, Abschreibungen (Werteverzehr beim abnutzbaren Anlagevermögen), Zuführung zu Rückstellungen und außergewöhnliche Aufwendungen (z. B. Diebstahl, Schwund, Verderb). Erträge Erträge bezeichnen die Mehrungen des Erfolges durch die Erstellung, die Bereitstellung oder den Absatz von Gütern und Dienstleistungen. Stammt der Ertrag aus dem Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung, so handelt es sich um einen Betriebsertrag , andernfalls wird er als neutraler Ertrag bezeichnet. Erträge erhöhen das Eigenkapital. Buchungsregel für Ertragskonten: Erträge werden immer auf der Haben-Seite (rechte Seite des Kontos) gebucht, da sie das Eigenkapital vergrößern (EK-Mehrungen). Dagegen werden Stornierungen und Erstattungen auf der Soll-Seite (linke Seite des Kontos) erfasst. Der Saldo wird gegen das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Typische Erträge sind beispielsweise − Umsatzerlöse vom Verkauf von fertigen Erzeugnissen/ Handelswaren oder Dienstleistungen, − sonstige Erträge (Verkauf von Sachanlagen über Buchwert), − Zinserträge, − Provisionserträge, − Mieterträge aus vermieteten Räumlichkeiten, − Beteiligungserträge, − Wertzuwachs bei Anlagevermögen, Umlaufvermögen und − außergewöhnliche Erträge. Beispiel : Verschiedene Erfolgsbuchungen a) Aufwendungen für Löhne und Gehälter Es werden die Löhne in Höhe von 40.000 € vom Bankkonto überwiesen. Lohnaufwand 40.000 an Bank 40.000 <?page no="72"?> 72 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos b) Aufwendungen für Abschreibungen des Anlagevermögens Es werden das Gebäude (30.000 €), der Fuhrpark (50.000 €), die BGA (15.000 €), die alle betrieblich genutzt werden, abgeschrieben. Mit der Abschreibung wird der Werteverzehr der Vermögensgegenstände erfasst. Abschreibungen 95.000 an Gebäude 30.000 an Fuhrpark 50.000 an BGA 15.000 c) Aufwendungen für Miete, Büromaterial und RHB-Stoffe Es wird die Miete in Höhe von 12.000 € vom Bankkonto überwiesen: Mietaufwand 12.000 an Bank 12.000 Es wird Büromaterial für insgesamt 2.000 € in bar eingekauft. Das Büromaterial wird normalerweise sofort verbraucht, daher wird es als Aufwand gebucht. Büroaufwand 2.000 an Kasse 2.000 Beim Einkauf werden die RHB-Stoffe normalerweise zunächst auf den Bestandskonten erfasst. Es wurden Rohstoffe für 10.000 € und Hilfsstoffe für 3.000 € auf Ziel eingekauft. Rohstoffe 10.000 Hilfsstoffe 3.000 an Verbindlichkeiten aLuL 13.000 Werden die RHB-Stoffe für die Produktion mithilfe von Materialentnahmescheinen vom Lager entnommen, so werden sie nach der Art des Aufwands auf die Sollseite der entsprechenden Aufwandskonten gebucht. Gleichzeitig wird ein Abgang auf der Haben-Seite des jeweiligen Bestandskontos gebucht. Es werden Rohstoffe in Höhe von 10.000 € und Hilfsstoffe in Höhe von 5.000 € verbraucht. Rohstoffaufwendungen 10.000 an Rohstoffe 10.000 Hilfsstoffaufwendungen 5.000 an Hilfsstoffe 5.000 Falls der Materialverbrauch mithilfe der Inventur erst am Ende des Abrechnungszeitraumes ermittelt und gebucht wird, so wird der Verbrauch wie folgt ermittelt: Verbrauch = Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand laut Inventur S Material H S Materialaufwand H AB Zugänge SB laut Inventur Saldo (=Verbrauch) Verbrauch Saldo d) Erträge durch Verkaufserlöse und Zinserträge Die Erlöse für die verkauften Erzeugnisse bzw. Waren stellen für die Unternehmen den <?page no="73"?> 4.1 Erfolgskonten 73 eigentlichen Ertrag dar. Sie werden auf dem Ertragskonto „Umsatzerlöse“ im Haben gebucht und per Saldo über das GuV-Konto abgeschlossen. Die Buchung beim Verkauf von Waren auf Ziel für 10.000 € lautet: Forderungen aLuL 10.000 an Umsatzerlöse 10.000 Der Eingang von Zinsen in Höhe von 2.000 € eines Darlehensnehmers auf dem Bankkonto des Darlehensgebers: Bank 2.000 an Zinserträge 2.000 Merke Für alle Unterkonten des Eigenkapitalkontos gelten die gleichen Buchungsregeln wie für das Hauptkonto selbst: Wie bei allen Passivkonten stehen die Minderungen (Aufwendungen) im Soll, die Mehrungen (Erträge) im Haben. Übungsaufgabe 4.1: Erfolgskonten Geben Sie die Buchungssätze für die folgenden Geschäftsvorfälle an: 1) Wir zahlen per Banküberweisung die Energiekosten für den Monat Mai in Höhe von 800 €. 2) Wir erhalten eine Zinsgutschrift in Höhe von 120 € von der Bank. 3) Wir bezahlen die Reparatur für den Firmen-Pkw in Höhe von 400 € in bar. 4) Wir erhalten eine Zinslastschrift für ein Bankdarlehen in Höhe von 300 €. Tragen Sie die Buchungssätze in der folgenden Tabelle ein. 1) an 2) an 3) an 4) an Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 4.2 und 4.3 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse Während eines Geschäftsjahres werden in der Regel nicht alle selbst erstellten Güter verkauft oder es werden mehr Güter verkauft als hergestellt wurden. Beim Vergleich der Anfangsbestände mit den Schlussbeständen können sich folgende drei Möglichkeiten ergeben: <?page no="74"?> 74 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos − Anfangsbestand = Schlussbestand, d. h. keine Bestandsveränderung − Schlussbestände > Anfangsbestände, d. h. eine Bestandsmehrung (Ertrag) − Schlussbestände < Anfangsbestände, d. h. eine Bestandsminderung (Aufwand) Für die Erfassung der Bestandsveränderungen (BV) (Mehr- oder Minderbestände an fertigen Erzeugnissen (FE) und unfertigen Erzeugnissen (UFE)) wird das Erfolgskonto „Bestandsveränderungen“ eingerichtet, dessen Saldo auf das GuV-Konto übertragen wird. Beispiel : Bestandsveränderungen Unfertige Erzeugnisse AB = 30.000 SB = 22.000 Minderbestand Fertige Erzeugnisse AB = 50.000 SB = 65.000 Mehrbestand S Unfertige Erzeugnisse H S Fertige Erzeugnisse H AB 30.000 SB 22.000 AB 50.000 SB 65.000 BV 8.000 BV 15.000 30.000 30.000 65.000 65.000 S Bestandsveränderungen (BV) H Unfertige Erzeugnisse 8.000 Fertige Erzeugnisse 15.000 GuV (Saldo) 7.000 15.000 15.000 S GuV-Konto H S SBK H BV 7.000 UFE 22.000 FE 65.000 Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten Aufwendungen und Erträge werden während einer Buchungsperiode auf gesonderten Einzelkonten getrennt erfasst. Der Abschluss dieser Erfolgskonten erfolgt nicht direkt zum Bestandskonto Eigenkapital. Hier wird das sogenannte Gewinn- und Verlustkonto zwischengeschaltet. Es ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Auf ihm werden die Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Der Saldo ist entweder der Gewinn oder der Verlust. Nur dieser Saldo wird auf das Eigenkapitalkonto übertragen bzw. abgeschlossen. Im Falle des Überschusses der Erträge über die Aufwendungen entsteht ein Sollsaldo, der den positiven wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens im Sinne eines Gewinnes darstellt (EK-Zugang). Im Falle des Überschusses der Aufwendungen über die Erträge entsteht ein Habensaldo, der den negativen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens im Sinne eines Verlustes darstellt (EK-Abgang). Die Bestands- und Erfolgskonten bilden in der Buchführung je einen eigenen Kontenkreis, dabei stellt das Eigenkapitalkonto das Bindeglied beider Kreise dar. Für die Unterkonten gelten die <?page no="75"?> 4.2 Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten 75 gleichen Buchungsregeln wie für die Hauptkonten. Die nächste Abbildung zeigt das GuV-Konto mit einem Gewinnausweis. S Gewinn- und Verlustkonto H Aufwendungen (Eigenkapitalminderung) Erträge (Eigenkapitalerhöhung) Saldo (Gewinn) Summe Summe Bei Verlust sind die Aufwendungen größer als die Erträge. Der Saldo steht dann auf der Habenseite. S Gewinn- und Verlustkonto H Aufwendungen (Eigenkapitalminderung) Erträge (Eigenkapitalerhöhung) Saldo (Verlust) Summe Summe Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der im Gewinn- und Verlustkonto ausgewiesene Saldo (Gewinn oder Verlust) auf das Eigenkapitalkonto übertragen. Merke Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital. Ein Verlust vermindert das Eigenkapital. Buchung bei Gewinn: Gewinn- und Verlustkonto an Eigenkapital Buchung bei Verlust: Eigenkapital an Gewinn- und Verlustkonto Merke Aufwands- und Ertragskonten haben keine Anfangsbestände. Erträge und Aufwendungen fallen nur an, wenn gerade eben ein Erfolgsvorgang stattfindet, er lässt sich nicht in die nächste Periode übertragen. <?page no="76"?> 76 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Abb. 4.4: System der doppelten Buchführung Aufwendungen Überblick über das System der doppelten Buchführung Aufwandskonten Ertragskonten Storno-Buchung Storno-Buchung Erträge Saldo Saldo Gewinn- und Verlustkonto Salden der Ertragskonten Saldo = Gewinn Salden der Aufwandskonten Eigenkapitalkonto Mehrung Eigenkapital am Periodenende Anfangsbestand Aktive Bestandskonten Abgänge Saldo = SB Anfangsbestand Zugänge Passive Bestandskonten Abgänge Saldo = SB Anfangsbestand Zugänge Schlussbilanzkonto (SBK) Salden der restlichen passiven Bestandskonten Salden aller aktiven Bestandskonten Eigenkapital inkl. Gewinn <?page no="77"?> 4.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 77 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Im Jahresabschluss kann die Gewinn- und Verlustrechnung in der Kontoform (Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen als Gesamtblock) oder in der Staffelform (fortschreitende Anordnung der Erträge - ausgehend von den Umsatzerlösen - und der Aufwendungen) aufgestellt werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und Erträge für einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Staffelform lässt die Zusammensetzung des Unternehmenserfolgs besser erkennen, da Zwischenergebnisse ausgewiesen werden. Kapitalgesellschaften und publizitätspflichtige Kaufleute bzw. Personenhandelsgesellschaften haben bei der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorschriften der §§ 275 - 278 HGB zu beachten. Gemäß § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die GuV in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufzustellen. Beim Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) werden sämtliche Erträge, die in einer Periode erwirtschaftet wurden (Umsatzerlöse, Bestandserhöhung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie andere aktivierte Eigenleistungen), den in dieser Periode angefallenen Aufwendungen (auch vom Lager entnommene unfertige Erzeugnisse und verkaufte Fertigerzeugnisse) gegenübergestellt. Das Umsatzkostenverfahren (Absatzerfolgsrechnung) erfasst nur die Erfolgskomponenten, die mit der Erzielung von Umsatzerlösen zusammenhängen. Die beiden Verfahren führen grundsätzlich zum selben Betriebsergebnis und zum selben Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag. Grundaufbau des (verkürzten) Gesamtkostenverfahrens Umsatzerlöse (Erträge) +/ - Erhöhung/ Verminderung des Bestandes von fertigen und unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Eigenleistungen (z. B. selbsterstellte Maschine oder Gebäude) = Gesamtleistung* + sonstige betriebliche Erträge = Betriebsleistung* - Materialaufwand = Rohergebnis* - Personalaufwand - Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis* +/ - Finanzergebnis (Erträge und Aufwendungen aus dem Finanzbereich) = Gesamtergebnis* - Steuern vom Einkommen und Ertrag = Ergebnis nach Steuern sonstige Steuern = Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag * = diese Posten werden im GuV-Schema des § 275 Abs. 2 HGB nicht explizit ausgewiesen. <?page no="78"?> 78 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Grundaufbau des (verkürzten) Umsatzkostenverfahrens Umsatzerlöse - Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen = Bruttoergebnis vom Umsatz - Vertriebskosten allgemeine Verwaltungskosten + sonstige betriebliche Erträge sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis* +/ - Finanzergebnis (Erträge und Aufwendungen aus dem Finanzbereich) = Gesamtergebnis* - Steuern vom Einkommen und Ertrag = Ergebnis nach Steuern sonstige Steuern = Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag * = diese Posten werden im GuV-Schema des § 275 Abs. 3 HGB nicht explizit ausgewiesen. Das Rohergebnis nach dem Umsatzkostenverfahren setzt sich aus dem „Bruttoergebnis vom Umsatz“ und den „sonstigen betrieblichen Erträgen“ zusammen. Merke Das Betriebsergebnis und auch der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag sind immer identisch, egal ob sie nach dem Gesamt- oder dem Umsatzkostenverfahren ermittelt werden. Erfolgsermittlung Den Erfolg (Gewinn/ oder Verlust) eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum können Sie auf zwei verschiedene Arten ermitteln: 1. Erfolg durch Eigenkapitalvergleich (Betriebsvermögensvergleich) Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres - Eigenkapital am Anfang des Geschäftsjahres + Privatentnahmen der Inhaber - Privateinlagen der Inhaber = Gewinn/ Verlust (Unternehmenserfolg des Geschäftsjahres) 2. Gewinn- und Verlustrechnung Erträge - Aufwendungen = Gewinn/ Verlust (Unternehmenserfolg des Geschäftsjahres) <?page no="79"?> 4.4 Privatkonten 79 Handelsrechtliche Gewinnbegriffe Es werden die Gewinnbegriffe „Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag“ und „Bilanzgewinn/ -verlust“ benutzt. Der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag stellt den Gewinn/ Verlust eines Geschäftsjahres nach Steuern dar. Der Bilanzgewinn ist der Betrag, der nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses durch die Unternehmensleitung, den Anteilseignern zur Ausschüttung, zur Verfügung gestellt wird. Wie wird der Bilanzgewinn/ Bilanzverlust ermittelt? Jahresüberschuss/ -fehlbetrag + Gewinnvortrag - Verlustvortrag + Entnahmen aus den Rücklagen - Zuführung zu den Rücklagen = Bilanzgewinn/ -verlust Privatkonten Während das Gewinn- und Verlustkonto als Sammelkonto aller Aufwands- und Ertragskonten das Unterkonto des Eigenkapitalkontos für alle unternehmensbedingten (erfolgswirksamen) Kapitaländerungen ist, hat das Privatkonto mit den Unterkonten Privateinlagen und Privatentnahmen die Aufgabe, alle privat verursachten Kapitalveränderungen festzuhalten. Privatkonten findet man nur bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften. Die Einlagen wirken eigenkapitalerhöhend und die Entnahmen eigenkapitalmindernd. Das Privatkonto hat keinen eigenen Anfangsbestand. Auf der Sollseite werden die Privatentnahmen und auf der Habenseite werden die Privateinlagen gebucht. S Privatkonto H Entnahmen Einlagen S Privatentnahmen H S Privateinlagen H chronologische Aufzeichnung aller Einzelbeträge Saldo (Summe aller Entnahmen) Saldo (Summe aller Einlagen) chronologische Aufzeichnung aller Einzelbeträge In der Praxis werden oft mehrere Privatentnahmekonten geführt, die eine spätere Herausrechnung bestimmter Posten (wie z. B. Barentnahmen, Sachentnahmen, Privatsteuern, steuerlich abzugsfähige Sonderausgaben) ersparen sollen. Bei Personengesellschaften hat jeder Gesellschafter i. d. R. mehrere Privatkonten. Abgeschlossen werden die Privatkonten unmittelbar über das Eigenkapitalkonto, bzw. mittelbar, wenn vorher noch ein Privatsammelkonto zur Zusammenfassung der verschiedenen Privatkonten eingeschaltet wird, das dann seinerseits mit seinem Saldo auf das Eigenkapitalkonto übertragen wird. <?page no="80"?> 80 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Merke Privatentnahmen führen immer zu einer Bilanzverkürzung, da sich nicht nur der Bestand eines Aktivkontos verringert, sondern auch das Eigenkapital. Beispiel : Buchungsbeispiele für Privatkonto a) Entnahme von Bargeld für private Zwecke: 1.000 € Privatentnahmen 1.000 an Kasse 1.000 b) Der Unternehmer zahlt einen Lottogewinn von 5.000 € auf das betriebliche Bankkonto ein. Bank 5.000 an Privateinlagen 5.000 c) Abschluss des Privatkontos Privat 4.000 an Eigenkapital 4.000 S Privat H S Eigenkapital H a) Kasse 1.000 b) Bank 5.000 Saldo 34.000 AB 30.000 c) EK ( Saldo ) 4.000 c) 4.000 5.000 5.000 34.000 34.000 Die Buchungen auf dem Privatkonto machen die Buchführung übersichtlicher und erleichtern die Abstimmung der Gewinnermittlung durch Kapitalvergleich mit den Konten. Beispiel : Abschluss der Erfolgskonten über das GuV-Konto Es werden sämtliche Geschäftsvorfälle vom vorhergehenden Beispiel übernommen. Zusätzlich sind Aufwendungen in Höhe von 3.000 € und Umsatzerlöse in Höhe von 5.000 € angefallen, die zunächst über das GuV-Konto abgeschlossen werden. d) Buchungen auf das GuV-Konto GuV-Konto 3.000 an Aufwendungen 3.000 Umsatzerlöse 5.000 an GuV-Konto 5.000 S Privat H S GuV-Konto H a) Kasse 1.000 b) Bank 5.000 d) Aufwand 3.000 d) Erlöse 5.000 c) EK ( Saldo ) 4.000 Gewinn ( Saldo ) 2.000 5.000 5.000 5.000 5.000 <?page no="81"?> 4.4 Privatkonten 81 S Eigenkapital H Saldo 36.000 AB 30.000 Privat 4.000 GuV-Konto 2.000 36.000 36.000 Beim Abschluss des Privatkontos gibt es zwei Fälle: Fall 1 : Privatentnahmen > Privateinlagen Eigenkapitalminderung Buchungssatz: Eigenkapital an Privatkonto Fall 2 : Privateinlagen > Privatentnahmen Eigenkapitalmehrung Buchungssatz: Privatkonto an Eigenkapital Gewinnermittlung Eigenkapital am Ende der Rechnungsperiode 36.000 € - Eigenkapital am Anfang der Rechnungsperiode - 30.000 € = Kapitalmehrung = 6.000 € + Privatentnahmen der Inhaber + 1.000 € - Privateinlagen der Inhaber - 5.000 € = Unternehmenserfolg (Gewinn) = 2 . 000 € Merke Das Eigenkapital wird beeinflusst durch das Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit (GuV-Konto) sowie vom Privatkonto, d. h. den Privat entnahmen und Privat einlagen. Zusammenfassung Erfolgskonten Aufwands- und Ertragskonten sind Erfolgskonten. Aufwands- und Ertragskonten haben nie einen Anfangsbestand. Das GuV-Konto ist das Abschlusskonto aller Erfolgskonten. Es sammelt auf der Sollseite alle Aufwendungen und auf der Habenseite alle Erträge. Der Saldo ergibt den Gewinn oder Verlust der Rechnungsperiode, der dem Eigenkapitalkonto zugeführt wird. Abschluss des GuV-Kontos: Soll-Seite > Haben-Seite = Verlust Haben-Seite > Soll-Seite = Gewinn <?page no="82"?> 82 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Verbuchung GuV-Konto an EK-Konto: Verlust wird im Soll des EK verbucht Gewinn wird im Haben des EK verbucht Das GuV-Konto weist den Erfolg eines Unternehmens aus. Merke Der Gewinn erhöht das Eigenkapital (Verbuchung auf Haben-Seite). Der Verlust vermindert das Eigenkapital (Verbuchung auf Soll-Seite). Übersicht über die Konten Soll Haben Laufende Konten Bestandskonten Aktivkonten (zeigen die Vermögensposten des Unternehmens) Anfangsbestand Zugänge Abgänge Endbestand Passivkonten (zeigen die Kapitalposten des Unternehmens) Abgänge Endbestand Anfangsbestand Zugänge Erfolgskonten Aufwandskonten (zeigen den Werteverzehr) Aufwendungen Saldo Ertragskonten (zeigen den Wertezuwachs) Saldo Erträge Abschlusskonten Sammelkonten Schlussbilanzkonto Salden der aktiven Bestandskonten Salden der passiven Bestandskonten Gewinn- und Verlustkonto Salden der Aufwandskonten Gewinn Salden der Ertragskonten Verlust Abb. 4.5: Die verschiedenen Konten auf einen Blick <?page no="83"?> 4.6 Konten und Buchungszusammenhänge 83 Konten und Buchungszusammenhänge Abb. 4.6: Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Konten Aktivkonten Passivkonten Bestandskonten Bestandskonten Ertragskonten Erfolgskonten Konten des Anlagevermögens Konten des Umlaufvermögens Fremdkapitalkonten Eigenkapitalkonto Privatkonten Aufwandskonten Aufwendungen mindern das Eigenkapital Erträge mehren das Eigenkapital GuV-Konto Schlussbilanzkonto (SBK) Privatentnahmen Privateinlagen <?page no="84"?> 84 Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos Eigene Notizen <?page no="85"?> Schritt 5: Organisation der Buchführung Lernziele In diesem Kapitel lernen Sie die verschiedenen Bücher (Hauptbuch und Nebenbücher), den Aufbau und die wichtigsten Arten der Kontenrahmen, den Kontenplan und den Gesamtzusammenhang der in der Buchführung verwendeten Konten kennen. Um seine Wirtschaftlichkeit mit anderen Unternehmen zu vergleichen, benötigt man einheitliche Organisationsmittel. Zu den Organisationsmitteln gehören der Kontenplan und der Kontenrahmen. Der Kontenrahmen ist ganz allgemein ein systematischer Organisations- und Gliederungsplan von Konten, die nach Bedürfnissen bestimmter Wirtschaftszweige entwickelt wurden. Als Rahmenplan dient er einer gewissen Vereinheitlichung der Buchführung. 10 Kontenrahmen und Kontenplan Im Rechnungswesen der Unternehmen werden zur Abwicklung der Buchungen in der Regel zahlreiche Konten geführt. Die GoB fordern für die Buchhaltung ein übersichtliches Kontierungssystem in Form eines Kontenplans. Durch einen Kontenplan wird erreicht, dass die verbuchten Geschäftsvorfälle nach einer sachlichen und zeitlichen Ordnung erfasst werden und ohne Schwierigkeiten nachprüfbar sind. Die Kontenpläne werden aus dem Kontenrahmen abgeleitet. Der Kontenrahmen und Kontenplan dienen dazu, die Konten systematisch zu ordnen. Der Kontenrahmen ist ein allgemeines Ordnungsinstrument für die Konten der Buchhaltung eines Wirtschaftszweiges und beinhaltet die Obermenge aller, für die einzelnen Wirtschaftszweige möglichen Konten. Der Kontenplan stellt ein Ordnungsinstrument für die Konten der Buchhaltung eines bestimmten Unternehmens dar. Er enthält nur die im Unternehmen geführten Konten. Aus dem Kontenrahmen erstellt jede Unternehmung ihren an den unternehmensspezifischen Bedürfnissen ausgerichteten Kontenplan . Im Kontenplan sind alle Konten systematisch zusammengestellt, die in der Geschäfts- und Betriebsbuchführung des Unternehmens verwendet werden. Im unternehmensindividuellen Kontenplan werden Konten weggelassen, die im Kontenrahmen zwar vorgesehen sind, aber im betrieblichen Rechnungswesen der betreffenden Unternehmung nicht benötigt werden. Andererseits wird der Kontenrahmen an den Stellen ergänzt oder erweitert, wo dies aufgrund der spezifischen Verhältnisse des Unternehmens erforderlich ist. Die wichtigsten Kontenrahmen sind: Einzelhandels-Kontenrahmen (EKR) Kontenrahmen für den Groß- und Außenhandel Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) Industriekontenrahmen (IKR) DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und DATEV-Kontenrahmen SKR 04 10 Schierenbeck, H. u. Wöhle, C.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 18. Auflage 2012, S. 608. <?page no="86"?> 86 Schritt 5: Organisation der Buchführung Gliederungskriterien Die Kontenrahmen sind in der Regel dekadisch (Zehnersystem) und hierarchisch in Form von Kontenklassen, Kontengruppen und Kontenarten strukturiert. Der Kontenrahmen nach dem dekadischen Ordnungsprinzip (numerische Gliederung) umfasst zehn Kontenklassen (von 0 bis 9), die jeweils in zehn Kontengruppen gegliedert sind. Die Kontengruppen können dann wiederum aus zehn Kontenarten bestehen, die sich nach Bedarf noch weiter unterteilen lassen, wie z. B. beim Industriekontenrahmen: • Konten klasse 2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung Kontenrahmen • Konten gruppe 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe • Konten art 200 Rohstoffe/ Fertigungsmaterial • Konten unterart 2001 Bezugskosten Rohstoffe Kontenplan Die Sachkontonummern sind standardmäßig 4-stellig, es können aber auch bis zu 8-stellige Sachkonten definiert werden. Abb. 5.1: Das Zehnersystem des Kontorahmens Jedes Konto lässt sich durch einen Zahlenausdruck bezeichnen, der die Stellung des Kontos innerhalb des Kontenrahmens bzw. Kontenplans in eindeutiger Weise angibt. 1. Ziffer 1. Ziffer 2. Ziffer 1. Ziffer 2. Ziffer 3. Ziffer 4. Ziffer 1. Ziffer 2. Ziffer 3. Ziffer 10 spezielle Konten Untergliederung nach Zehnersystem mit wachsendem Informationsgrad 10 Kontenuntergruppe (enthalten jeweils) 10 Kontengruppen (enthalten jeweils) Kontenklasse (enthält) <?page no="87"?> 5.2 Gliederungskriterien 87 Der häufig eingesetzte Industriekontenrahmen (IKR) hat folgende Kontenklassen : Kontenklasse Ziffern Inhalt der Kontenklasse Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I) Bestandskonten (Bilanz) 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1 Finanzanlagen 2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 3 Eigenkapital und Rückstellungen 4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung Erfolgskonten (GuV) 5 Erträge 6 Betriebliche Aufwendungen 7 Weitere Aufwendungen 8 Ergebnisrechnungen (Eröffnungs- und Abschlusskonten) KLR (Rechnungskreis II) 9 Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) Abb. 5.2: Konten des Industriekontenrahmens (IKR) Die Kontenklassen 0 - 8 dienen dabei der Finanzbzw. Geschäftsbuchhaltung (Rechnungskreis I), während die Kontenklasse 9 in den meisten Fällen für die Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II) eingesetzt wird. Innerhalb des Kontenrahmens entwickeln Unternehmen dann in der Regel auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Kontenpläne. Des Weiteren werden die Kontenrahmen und Kontenpläne nach dem Abschlussgliederungsprinzip (Bilanzgliederungsprinzip) und nach dem Prozessgliederungsprinzip unterschieden. Abschlussgliederungsprinzip : Die Reihenfolge der Kontenklassen bestimmt sich nach der gesetzlich vorgeschrieben Gliederung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung). Prozessgliederungsprinzip : Die Reihenfolge der Kontenklassen bestimmt sich nach dem technischen Ablauf des Betriebsgeschehens. Der Kontenrahmen wird in hierarchische Abschnitte untergliedert: Produktionsmittel und Kapital (Klasse 0), Liquidität (Klasse 1), Beschaffung (Klasse 3), Produktion/ Leistungserstellung (Klasse 4-7), Absatz (Klasse 8) und Abschluss (Klasse 9). Merke Wenn die Reihenfolge der Kontenklassen nach den Betriebsabläufen bestimmt wird, spricht man vom Prozessgliederungsprinzip . Wenn die Reihenfolge der Kontenklassen nach der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) bestimmt wird, spricht man vom Abschlussgliederungsprinzip . Das Buchen nach den Konten der Kontenpläne führt dazu, dass in der Praxis nicht die verbale Kontenbezeichnung, sondern die Kodierung der Konten des Kontenplans benutzt wird. <?page no="88"?> 88 Schritt 5: Organisation der Buchführung Übungsaufgabe 5.1: Kontenrahmen und Kontenplan Wodurch unterscheidet sich der Kontenrahmen und Kontenplan? _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ Die Lösung finden Sie online. Belegorganisation Der Beleg ist für Sie in der Praxis jenes Mittel, das der Finanzbuchhaltung die notwendige Glaubwürdigkeit sichert. Der Beleg ist ein Schriftstück, aus dem sich der zu buchende Geschäftsvorfall ergibt. Der Beleg ist damit ein Bindeglied zwischen der Buchung einerseits und dem jeweiligen Geschäftsvorfall andererseits. Merke Die wichtigste Regel in der Buchführung lautet: keine Buchung ohne Beleg! Rechnungen Bei den Rechnungen wird unterschieden zwischen: Eingangsrechnungen - Rechnungen für die an uns gelieferten Waren und für die an uns erbrachten Leistungen, Ausgangsrechnungen - Rechnungen über Waren, die wir verkauft oder über Leistungen, die wir erbracht haben. Arten der Belege Nach der Herkunft werden die Belege unterschieden nach externen Belegen oder Fremdbelegen , das sind solche, die von außen in das Unternehmen gelangen, wie Eingangsrechnungen, Quittungen, Gutschriften von Lieferanten zur Korrektur der Rechnungen, Bankbelege (z. B. Kontoauszüge, Kontrollmitteilungen) und internen Belegen oder Eigenbelegen , die im eigenen Unternehmen erstellt werden, wie Kopien von Ausgangsrechnungen, Durchschriften von Quittungen, Materialentnahmescheine, Durchschriften der Gutschriftanzeigen an Kunden für Rücksendungen von Produkten und nachträglichen Preisnachlass, Lohn- und Gehaltslisten eigener Mitarbeiter, Belege über Privatentnahmen, Kassenbuch. Nach der Zahl der auf dem Beleg festgehaltenen Geschäftsvorfälle werden unterschieden: Einzelbelege , die nur einen Geschäftsvorfall enthalten, wie die Quittung, der Überweisungsträger der Bank, der Lohnschein und <?page no="89"?> 5.3 Belegorganisation 89 Sammelbelege, auf denen mehrere gleichartige Geschäftsvorfälle erfasst werden, z. B. Bankauszüge über mehrere Buchungen, Stücklisten für die Materialentnahme, Lohnlisten. 5.3.2.1 Informationsgehalt eines Buchungsbeleges Vor der Buchung muss jeder Beleg auf Vollständigkeit und Richtigkeit seines Inhalts überprüft und durch verschiedene Eintragungen ergänzt werden. Die wichtigsten Eintragungen sind die Belegnummer und die Buchungsvermerke. Zum Zweck der übersichtlichen Darstellung der Buchungsvermerke werden Eingangsrechnungen in der Regel mit einem Kontierungsstempel versehen. Beispiel für einen Kontierungsstempel : Einkauf von Rohstoffen für 2.000 € zuzüglich 19 % MwSt. auf Ziel. Kontonummer (IKR) Soll Haben 2000 (Rohstoffe) 2.000,00 2600 (Vorsteuer) 380,00 4400 (Verbindlichkeiten aLuL) 2.380,00 gebucht: 30. März 20... Handzeichen Neben den Kontennummern, Beträgen, Buchungsdaten und dem Kurzzeichen des Buchhalters kann ein Beleg enthalten die Belegart , z. B. Bankbeleg, Eingangsrechnung, Ausgangsrechnung usw. Kostenstellennummern zur Kontierung der Kostenstelle (Abteilung) bei Belegen über Gemeinkosten, Kostenträgernummern oder Auftragsnummern, wenn Einzelkosten einen bestimmten Auftrag belasten sollen, eine Belegnummer , die vom buchenden Unternehmen vergeben wurde, einen Buchungstext als verbale Erläuterung zur Buchung. 5.3.2.2 Belegbearbeitung Für eine reibungslose Buchungsarbeit, die möglichst zügig und fehlerlos erfolgen sollte, empfiehlt sich folgende Belegbearbeitung: 1. Überprüfen Sie die Belege auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit . Danach sollten Sie die Belege nach Buchungsbereichen - den sogenannten Buchungskreisen - (Bankbelege, Kassenbelege, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Lohn- und Gehaltslisten, Privatentnahmen/ -einlagen) sortieren und danach „buchungsbereit“ vorläufig geordnet, ggf. fortlaufend nummeriert ablegen. 2. Als nächstes sollten Sie die Kontierung vornehmen. 3. Nach den kontierten Belegen erfolgt bei der EDV die Datenerfassung, bei den manuellen und maschinellen Buchführungsformen werden hiernach die Grundaufzeichnungen gefertigt und auch zugleich oder später die Sach- und Personenkontenbuchungen vorgenommen. 4. Abschließend müssen die Belege systematisch abgelegt werden. Dabei ist eine bestimmte Ablageform nicht vorgeschrieben. Vielfach werden die Belege nach den jeweiligen Buchungs- <?page no="90"?> 90 Schritt 5: Organisation der Buchführung kreisen (z. B. Kassenbelege, Bankbelege etc.) abgelegt. Dabei ist die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren zu beachten ( Aufbewahrungsfristen ). 5. Bei umfangreichem Beleganfall sollten Sie moderne Belegdokumentationsverfahren, insbesondere die Mikroverfilmung, nutzen. Das erleichtert die Aufbewahrung und schränkt die Beanspruchung von Aufbewahrungsräumen ein. Bücher der Finanzbuchführung Die Buchungen der einzelnen Geschäftsvorfälle müssen jederzeit nachprüfbar sein. Daher werden sie: im Grundbuch in der zeitlichen (chronologischen) Reihenfolge erfasst, im Hauptbuch nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet und gegebenenfalls in Nebenbuchführungen näher erläutert. Systembücher Von einem Unternehmen müssen alle Inventare und Bilanzen in einem sogenannten Inventar- und Bilanzbuch aufbewahrt werden. Im Grundbuch (Journal) werden alle Geschäftsvorfälle in der zeitlichen (chronologischen) Reihenfolge und lückenlos eingetragen und somit festgehalten. Das Grundbuch dient als Grundlage aller Buchungen in den übrigen Büchern. Kassenbücher, Bankbücher sowie Wareneingangs- und Warenausgangsbücher sind Grundbücher. Beispiel : Grundbuch (Journal) Zahlungseingang einer Forderung aLuL in Höhe von 5.950 € auf dem Bankkonto. Datum Beleg-Nr. Buchungstext Soll Haben 08.08.20… 312 Zahlungseingang 5.950 Im Hauptbuch werden alle Vorgänge auf den verschiedenen Sachkonten (sämtliche Bestands- und Erfolgskonten) sachlich und systematisch geordnet . Für jede Kontonummer wird ein Sachbzw. T-Konto angelegt. Das Hauptbuch besteht aus allen im Unternehmen verwendeten Bestands- und Erfolgskonten und wird somit durch die verschiedenen T-Konten dargestellt. Aus dem Hauptbuch lässt sich zu jeder Zeit der Stand des Vermögens, der Schulden und der Erfolg ermitteln, deshalb ist es das wichtigste Buch der Buchführung. Außerdem wird aus dem Hauptbuch der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) ermittelt. Beispiel: Hauptbuch (siehe Beispiel Grundbuch) Zahlungseingang einer Forderung aLuL in Höhe von 5.950 € auf dem Bankkonto. <?page no="91"?> 5.4 Bücher der Finanzbuchführung 91 Beleg Nr. Datum Vorgang Betrag (in €) Bank Forderungen aLuL weitere Konten S H S H 312 08.08.20... Zahlungseingang 5.950 5.950 5.950 Grundbuch = chronologische Ordnung Hauptbuch = sachliche Zuordnung Nebenbücher Nebenbücher sind Hilfsbücher. Sie dienen der weiteren Aufgliederung und der Ergänzung der Sachkonten und werden in eigenen Nebenbuchhaltungen geführt. Die Summe der Nebenbücher wird auf das jeweilige Hauptbuchkonto übertragen. Hier sind jedoch keine spezifischen Einzeltatbestände ersichtlich. Somit erläutern Nebenbücher durch ergänzende Aufzeichnungen den Bestand auf den Hauptbuchkonten. Übliche Nebenbücher sind beispielsweise: Kassenbuch Enthält die täglichen Aufzeichnungen der Kasse. Wechselbuch Dient der Kontrolle des Bestandes und der Fälligkeit an Wechseln. Kontokorrentbuch Erfasst den Geschäftsverkehr mit einzelnen Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren). Anlagenbuchhaltung Enthält das gesamte Anlagevermögen und erläutert die Bestände des Sachanlagevermögens. Für jedes Anlagegut wird ein eigenes Konto innerhalb der Anlagenbuchhaltung angelegt. So können die unterschiedlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Nutzungsdauern und die Abschreibungen für jedes Anlagengut ermittelt werden. Lagerbuchhaltung Enthält alle Aufzeichnungen über die Bestände sowie Zu- und Abgänge einzelner Material-, Erzeugnis- und Warenarten. Lohn- und Gehaltsbuchhaltung Führt für jeden Arbeitnehmer ein Lohnbzw. Gehaltskonto. Kontokorrentbuch Das Kontokorrentbuch besteht aus den beiden Personenkonten Debitorenkontokorrent (Kunden) und Kreditorenkontokorrent (Lieferanten). Die Personenkonten werden auf den Namen jedes einzelnen Kunden und Lieferanten geführt. Aus den Einzelkonten „Forderungen aLuL“ und „Verbindlichkeiten aLuL“ des Hauptbuches kann man nicht ersehen, wie hoch die Forderungen gegenüber den einzelnen Kunden (Debitoren) oder die Schulden des Unternehmens gegenüber den einzelnen Lieferanten (Kreditoren) sind. Es ist nur die Summe aller Verbindlichkeiten aLuL und Forderungen aLuL ersichtlich. Daher werden Personenkonten angelegt, auf denen Kreditgeschäfte nach Kunden (Forderungen) und Lieferanten (Verbindlichkeiten) gebucht werden. Für jeden Kunden und Lieferanten wird ein eigenes Konto eröffnet. Diese Konten dienen vor allem der Überwachung von Zahlungsterminen und Zahlungsbereitschaft sowie der Pflege von Geschäftsverbindungen. <?page no="92"?> 92 Schritt 5: Organisation der Buchführung Die Summe aller Salden der Debitorenkonten (Kundenkonten) muss mit der Summe auf dem Hauptbuchkonto „Forderungen aLuL“ übereinstimmen. Ebenso muss die Summe der Salden der Kreditorenkonten (Lieferantenkonten) mit der Summe des Hauptbuchkontos „Verbindlichkeiten aLuL“ übereinstimmen. Die Personenkontennummern sind in der Regel 5-stellig, es können jedoch auch 9-stellige Personenkonten definiert werden. Beispiel: Die Bücher der Finanzbuchführung Grundbuch (Journal) Datum Beleg Vorgang Betrag 03.01.20… 1) Warenverkauf auf Ziel 200 € 04.01.20… 2) Einkauf von Rohstoffen auf Ziel 120 € 05.01.20… 3) Warenverkauf auf Ziel 280 € Nebenbuch Hauptbuch Kundenkonten Lieferantenkonten S Kunde A H S Lieferant X H S Ford. aLuL H S U.-Erlöse H 1) 200 2) 120 1) 200 1) 200 3) 280 3) 280 S Kunde B H S Rohstoffe H S Verb. aLuL H 3) 280 2) 120 2) 120 Beispiel : Debitorenbuchführung Sachverhalt: Das Sachkonto Kundenforderungen weist zum Jahresbeginn einen Anfangsbestand von 550.000 € aus, der sich aus Warenlieferungen der vergangenen Periode gegenüber drei Kunden (A, B, C) wie folgt unterteilt: Kunde Datum Betrag A 01.01.20… 390.000 € B 01.01.20… 4.500 € C 01.01.20… 155.500 € Geschäftsvorfall <?page no="93"?> 5.4 Bücher der Finanzbuchführung 93 Die getätigten Zielverkäufe (Warenlieferungen) an die Kunden betragen: Kunde Datum Betrag A 20.03.20… 245.000 € B 13.07.20… 15.000 € C 09.11.20… 87.000 € Die Höhe der erfolgten Zahlungseingänge von den Kunden betragen: Kunde Datum Betrag A 21.04.20… 450.000 € B 27.09.20… 9.500 € C 30.12.20… 196.000 € Sachkonten S Forderungen aLuL H S Warenverkauf H AB 550.000 Kunde A 450.000 Saldo 347.000 245.000 Zugang 245.000 Kunde B 9.500 15.000 Zugang 15.000 Kunde C 196.000 87.000 Zugang 87.000 Saldo 241.500 897.000 897.000 347.000 347.000 S Bank H 450.000 Saldo 655.500 9.500 196.000 655.500 655.500 Personenkonten: Debitorenkartei Kunde A Datum Beleg Vorgang Soll Haben 01.01.20… 20.03.20… 21.04.20… 147 Anfangsbestand Warenlieferung Überweisung Saldo 390.000 € 245.000 € 450.000 € 185.000 € Kunde B Datum Beleg Vorgang Soll Haben 01.01.20… 13.07.20… 27.09.20… 258 Anfangsbestand Warenlieferung Überweisung Saldo 4.500 € 15.000 € 9.500 € 10.000 € Kunde C <?page no="94"?> 94 Schritt 5: Organisation der Buchführung Datum Beleg Vorgang Soll Haben 01.01.20… 09.11.20… 30.12.20… 258 Anfangsbestand Warenlieferung Überweisung Saldo 155.500 € 87.000 € 196.000 € 46.500 € Debitorensaldenliste zum 31.12.20…: Kunde A 185.000 € Kunde B + 10.000 € Kunde C + 46.500 € Gesamt = 241.500 € Die Summe der Personenkontensalden stimmt mit dem Endbestand auf dem Forderungssachkonto „Forderungen aLuL“ überein . Bei der Verbuchung und Abstimmung des Kreditorenkontos ist analog zu verfahren. Anmerkung Im Rahmen der EDV-Buchführung erfolgen die laufenden Buchungen während des Jahres zunächst auf den Personenkonten (Debitoren und Kreditoren). Beim Abschluss der Personenkonten werden die Summen der Debitoren und Kreditoren automatisch durch das Programm aufgrund von Kontokorrentziffern (1 bis 6 für Debitoren und 7 bis 9 für die Kreditoren beim Industriekontenrahmen), direkt auf die Sachkonten Forderungen aLuL und Verbindlichkeiten aLuL übertragen. Merke Grundbuch : Erfassung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge. Hauptbuch : Erfassung der Geschäftsvorfälle in sachlicher Ordnung auf den Bestandskonten und den Erfolgskonten. Das Hauptbuch umfasst alle Konten. Nebenbücher dienen der Erläuterung bestimmter Sachkonten im Hauptbuch. Übungsaufgaben 5.2 bis 5.9 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="95"?> 5.4 Bücher der Finanzbuchführung 95 Die folgende Übersicht zeigt den Zusammenhang zwischen Sach- und Personenkonten. Abb. 5.3: Zusammenhang zwischen Sach- und Personenkonten Sachkonten (Hauptbuch) Personenkonten (Nebenbuch) Bestandskonten Erfolgskonten Debitoren Kreditoren aktive Bestandskonten passive Bestandskonten Aufwandskonten Ertragskonten Forderungen aLuL Verbindlichkeiten aLuL GuV-Konto Eigenkapitalkonto Schlussbilanzkonto (SBK) Konten <?page no="96"?> 96 Schritt 5: Organisation der Buchführung Eigene Notizen <?page no="97"?> Schritt 6: Warenverkehr Lernziele In diesem Kapitel lernen Sie, wie Geschäftsvorfälle im Warenverkehr verbucht werden. Darüber hinaus lernen Sie die Besonderheiten eines Handelsunternehmens kennen und wissen anschließend, was man unter Warenbzw. Materialeinsatz versteht. Sie werden in der Lage sein, den Verkauf und Einkauf von Waren zu verbuchen. Des Weiteren erfahren Sie, wie ein gemischtes Warenkonto in getrennte Konten aufgegliedert wird. Sie werden lernen, wie auf diesen Konten gebucht wird und wie sie abgeschlossen werden. Dieses Kapitel wird Ihnen zudem näherbringen, wann die Umsatzsteuer erhoben wird, wie sie gebucht wird und wer der Steuerschuldner ist bzw. wer die Umsatzsteuer letztendlich zu tragen hat. Durch die Ausführungen zum Thema „unentgeltliche Wertabgaben (Privatentnahme)“ können Sie lernen, was diese bedeuten, wie sie gebucht werden und in welchen Fällen die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Ferner werden Sie die Bedeutung des Erfolgskontos „Bestandsveränderungen von unfertigen und fertigen Erzeugnissen“ verstehen. Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb Waren bzw. Handelswaren sind Erzeugnisse, die ein Handels- oder Industriebetrieb bezieht und weiterveräußert (idealerweise zu einem höheren Preis), ohne sie zu bearbeiten. Der Warenverkehr ist durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass die Ausgaben bzw. die späteren Einnahmen nicht identisch sind mit dem Verzehr bzw. der Entstehung der entsprechenden Leistungen. Die beim Ein- und Verkauf vereinbarten unterschiedlichen Preise müssen in der Buchführung berücksichtigt werden, d. h. die Verkäufe sind zu Absatzpreisen und die Einkäufe dagegen zu Einstandspreisen zu erfassen. Bei den Handelsunternehmen erfolgt keine Veränderung der Ware, d. h. die meisten Geschäftsvorfälle betreffen die Konten Wareneingang bzw. Warenverkauf (Umsatzerlöse) . Abb. 6.1: Warenverkehr beim Handelsbetrieb Der Warenverkauf ist ein erfolgswirksamer Geschäftsvorfall für ein Unternehmen. Der Verkauf resultiert in einem Umsatzerlös. Wenn der Umsatzerlös um den Wareneinsatz gemindert wird, ergibt sich das Rohergebnis (= Warenverkaufspreis - Wareneinkaufspreis). Der Begriff „Roh-“ bringt den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden vorläufigen Erfolg zum Ausdruck, ohne dass Handelsbetriebe Wareneingang (zu Einstandspreisen) Warenverkauf (zu Absatzpreisen) keine Verarbeitung (Warenbestand) <?page no="98"?> 98 Schritt 6: Warenverkehr dabei weitere Aufwendungen (z. B. Abschreibungen, Personal-, Miet-, Verwaltungs-, Vertriebsaufwand etc.) und sonstige Erträge (z. B. Zins- und Mieterträge) berücksichtigt werden. Einheitliches Warenkonto Beim einheitlichen Warenkonto wird zur Abwicklung des Warenverkehrs pro Warengruppe nur ein einziges Konto geführt, d. h. auf demselben Konto werden sowohl die Bestände als auch die Wareneingänge und die Warenverkäufe verbucht. Es enthält im Soll den Warenanfangsbestand und die Wareneingänge zu Einstandspreisen sowie den Warenrohgewinn, im Haben die Warenverkäufe zu Absatzpreisen und den Warenschlussbestand. Die Bewertung der Zugänge (Einkäufe) erfolgt zu Einstandspreisen, d. h. zu Anschaffungskosten. Die Bewertung der Abgänge (Verkäufe) erfolgt zu Absatzpreisen. Neben den Ein- und Verkäufen müssen auch die Warenrücksendungen, die Preisnachlässe und Stornobuchungen auf dem einheitlichen Warenkonto erfasst werden. Diese Soll- und Haben-Buchungen erfolgen auf unterschiedlichen Preisebenen (Lieferantenrücksendungen werden im Haben zu Einstandspreisen und Kundenrücksendungen werden im Soll zu Absatzpreisen gebucht. Abgeschlossen wird das einheitliche Warenkonto mit zwei Buchungen über das Schlussbilanzkonto: Übertragung des wertmäßigen Warenendbestandes auf das Schlussbilanzkonto, sofern sich am Bilanzstichtag noch Waren im Lager befinden. Der Buchungssatz lautet: Schlussbilanzkonto an Waren über das GuV-Konto: Übertragung des Rohgewinns bzw. des Rohverlustes auf das GuV-Konto. Der Buchungssatz für den Rohgewinn lautet: Waren an GuV-Konto Der Buchungssatz für den Rohverlust lautet: GuV-Konto an Waren Im Folgenden sehen Sie, welche Buchungsposten das einheitliche Warenkonto aufnimmt. Soll Warenkonto Haben Anfangsbestand zu Einstandspreisen (z. B. am 01.01.20...) Abgänge : Warenverkäufe zu Absatzpreisen Zugänge : Wareneingänge zu Einstandspreisen Warenrücksendungen der Kunden zu Absatzpreisen Warenrücksendungen an Lieferanten zu Einstandspreisen Preisnachlässe der Lieferanten zu Einstandspreisen Preisnachlässe gegenüber Kunden auf Absatzpreise Privatentnahmen von Waren durch den Unternehmer (Ausbuchung der entnommenen Waren zu Einstandspreisen) Saldo = Rohgewinn Schlussbestand gemäß Inventur zu Einstandspreisen (z. B. am 31.12.20...) <?page no="99"?> 6.1 Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb 99 Abschluss über GuV-Konto Abschluss über Schlussbilanzkonto GuV-Konto H S Schlussbilanzkonto H Rohgewinn Warenbestand Abb. 6.2: Inhalt und Abschluss des einheitlichen Warenkontos Beim einheitlichen Warenkonto handelt es sich um ein „gemischtes“ Konto, da es neben den jeweiligen Beständen (Bestandskonto) auch den Erfolg (Erfolgskonto) ausweist. Dieser sogenannte Roherfolg ergibt sich als Saldo des gemischten Warenkontos. Beispiel: Warenverkehr Der Warenanfangsbestand laut Inventur beträgt 50 €. Es werden Waren für 100 € auf Ziel eingekauft und Waren für 80 € auf Ziel verkauft. Buchungssatz für den Anfangsbestand: Waren 50 an Eröffnungsbilanzkonto 50 Buchungssatz beim Einkauf auf Ziel: Waren 100 an Verbindlichkeiten aLuL 100 Buchungssatz beim Verkauf auf Ziel: Forderungen aLuL 80 an Waren 80 Das Problem hierbei ist die Differenz zwischen den Einkaufswert (100 €) und den Verkaufswert (80 €) der abgesetzten Waren. Der Saldo hat keinerlei Aussagewert, da Zugänge mit dem Einstandspreis und die Abgänge mit dem Absatzpreis, d. h. mit unterschiedlichen Preisen bewertet werden und außerdem noch der Warenendbestand fehlt. S einheitliches Warenkonto H Anfangsbestand Zugänge 50 100 Abgänge 80 Das Problem der Rohgewinnermittlung ist nur mithilfe der Inventur zu lösen. Im Rahmen der körperlichen Bestandsaufnahme werden die mengenmäßigen Lagerendbestände ermittelt und mit ihren bewerteten Einstandspreisen an die Buchführung weitergeleitet. Das einheitliche Warenkonto kann dann abgeschlossen werden. Der wertmäßige Warenendbestand laut Inventur beträgt 90 €. <?page no="100"?> 100 Schritt 6: Warenverkehr Buchungssätze: Schlussbilanzkonto 90 an Waren 90 Waren 20 an GuV-Konto 20 S einheitliches Warenkonto H Anfangsbestand Zugänge Saldo (Abschluss über GuV- Konto ) (Rohgewinn) 50 100 20 Abgänge SBK (Inventurwert) 80 90 170 170 Das gemischte Warenkonto kann eventuell für kleine und überschaubare Handelsunternehmen (z. B. Kiosk, kleiner Schreibwarenladen etc.) ausreichend sein, nicht jedoch für größere Handelsunternehmen oder für produzierende Unternehmen. Erfolgsermittlung beim einheitlichen Warenkonto Warenanfangsbestand 50 € + Wareneingänge + 100 € - Warenendbestand laut Inventur - 90 € = Wareneinsatz (Aufwand) = 60 € Warenverkäufe (Ertrag) 80 € - Wareneinsatz (Aufwand) - 60 € = Rohgewinn (Erfolg) = 20 € Nachteile des einheitlichen Warenkontos Die Wareneingänge werden zu Nettoeinstandspreisen gebucht, die Warenverkäufe zu Absatzpreisen. Hierdurch können Preisveränderungen und Absatzzahlen nicht analysiert werden. Der Wareneinsatz wird nicht ausgewiesen. Rücksendungen, Skonti, Boni und Rabatte können zwar erfasst werden, machen das einheitliche gemischte Warenkonto aber sehr unübersichtlich. Auflösung des einheitlichen Warenkontos Die Buchungen des Warenverkehrs sind übersichtlicher, wenn man die Wareneingänge und die Warenverkäufe auf zwei getrennten Konten erfasst, nämlich auf: dem Konto Wareneingang und dem Konto Umsatzerlöse (Warenverkauf). Auf dem Wareneingangskonto werden im Soll der Warenanfangsbestand und die Wareneingänge zu Einstandspreisen gebucht. Rücksendungen an Lieferanten und Preisnachlässe von Lieferanten werden im Haben gebucht. Der durch Inventur ermittelte Warenendbestand wird ebenfalls zu Einstandspreisen im Haben ausgewiesen. Nach der Verbuchung des Warenendbestands verbleibt auf der Habenseite ein Saldo . Dieser Saldo weist die Waren aus, die zu Einstandspreisen im laufenden Geschäftsjahr für den Verkauf verwendet wurden. Daher wird dieser Saldo als <?page no="101"?> 6.1 Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb 101 Wareneinsatz (Aufwand) bezeichnet. Da das Wareneingangskonto sowohl Bestandskomponenten (Anfangsbestand und Endbestand gemäß Inventur) als auch eine Aufwandskomponente in Form des Wareneinsatzes enthält, handelt es sich bei dem Wareneingangskonto um ein „gemischtes Konto“ (in dem nur Einstandspreise berücksichtigt werden). Soll Wareneingangskonto Haben Anfangsbestand zu Einstandspreisen Zugänge = Wareneingänge zu Einstandspreisen Bezugskosten Rücksendungen an Lieferanten zu Einstandspreisen innerbetrieblicher Verbrauch Warenentnahmen für den Eigenverbrauch des Unternehmers (Ausbuchung der entnommenen Waren zu Einstandspreisen) Preisnachlässe von Lieferanten zu Einstandspreisen Schlussbestand gemäß Inventur zu Einstandspreisen Saldo = Wareneinsatz (Aufwand) Das Konto Umsatzerlöse (Warenverkauf) zeigt die Geschäftsvorfälle mit den Kunden und wird ausschließlich zu Verkaufspreisen geführt. Es übernimmt sämtliche erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle und besitzt daher den Charakter eines Erfolgskontos. Auf der Haben-Seite sind alle Verkäufe zu Absatzpreisen erfasst. Auf der Soll-Seite stehen als Erlösminderungen die Warenrücksendungen und die Preisnachlässe. Als Saldo verbleibt der reine Verkaufserlös (Umsatzerlös) der veräußerten Waren. Soll Umsatzerlöse (Warenverkaufskonto) Haben Rücksendungen von Kunden Preisnachlässe gegenüber Kunden (Erlösschmälerung) Saldo = Umsatzerlöse (Ertrag) Warenverkauf zu Absatzpreisen (Umsatzerlöse) Die Salden auf dem Wareneingangskonto und auf dem Konto Umsatzerlöse (Warenverkauf) werden beim Bruttoverfahren unmittelbar auf das GuV-Konto gebucht. Die Differenz zwischen den Warenverkaufserlösen (Umsatzerlöse) und dem Wareneingang (Wareneinsatz) ist der Rohgewinn. Den Reingewinn erhält man, wenn man vom Rohgewinn alle Aufwendungen abzieht und alle weiteren Erträge dazu zählt. Der Rohbzw. Reingewinn werden wie folgt berechnet: Umsatzerlöse (Warenmengen x Nettoverkaufspreise) = Erträge - Wareneinsatz (Warenmengen x Nettoeinkaufspreise) = Aufwendungen = Rohgewinn/ Rohverlust alle übrigen Aufwendungen + alle übrigen Erträge = Reingewinn/ Reinverlust <?page no="102"?> 102 Schritt 6: Warenverkehr Buchungen auf den getrennten Warenkonten : 1. Anfangsbestand am 01.01. wird in das Wareneingangskonto (im Soll) eingetragen. 2. Alle Einkäufe werden im Wareneingangskonto (im Soll) zu Einkaufspreisen gebucht. 3. Alle Verkäufe werden im Konto Umsatzerlöse (im Haben) zu Absatzpreisen gebucht. 4. Eintragen des Schlussbestands laut Inventur im Wareneingangskonto (im Haben). Das Gegenkonto ist das Schlussbilanzkonto (SBK) (im Soll). 5. Saldieren des Wareneingangskontos und des Kontos Umsatzerlöse (Gegenkonto ist das GuV- Konto) Wareneinsatz und Warenumsatz ermitteln. 6. Restliche Konten abschließen und Schlussbilanz erstellen. Abschluss der getrennten Warenkonten nach der Bruttomethode Hier werden der Saldo des Wareneingangskontos (Wareneinsatz) und der Saldo des Kontos Umsatzerlöse (Warenumsatz) direkt über das GuV-Konto abgeschlossen. Auf der Habenseite des GuV- Kontos erscheint der Saldo des Kontos Umsatzerlöse (Warenumsatz) und auf der Sollseite steht der Saldo des Wareneingangskontos. Dies sieht folgendermaßen aus: Buchungssätze: Schlussbilanzkonto 90 an Waren 90 GuV-Konto 60 an Wareneingang 60 Umsatzerlöse 80 an GuV-Konto 80 S Wareneingangskonto H S Umsatzerlöse H AB Zugänge 50 100 SBK (Inventur) Saldo (GuV) (Wareneinsatz) 90 60 Saldo (GuV) (Warenumsatz) 80 Abgänge 80 150 150 80 80 S Gewinn- und Verlustkonto H Wareneinsatz Saldo = Rohgewinn 60 20 Warenumsatz 80 80 80 Bei der Bruttomethode weist das GuV-Konto den Wareneinsatz (Aufwand) und den Warenumsatz (Ertrag) unsaldiert (brutto) aus. Die Bruttomethode entspricht den Gliederungsvorschriften des § 275 HGB in Verbindung mit § 276 HGB und dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit § 243 Abs. 3 HGB. Abschluss der getrennten Warenkonten nach der Nettomethode Bei der Nettomethode wird der Saldo des Wareneingangskontos auf der Sollseite des Kontos Umsatzerlöse (Warenverkauf) gebucht. Auf dem Konto Umsatzerlöse (Warenverkauf) ergibt sich als Saldo dann das Rohergebnis (= Warenumsatz - Wareneinsatz). Nur das Rohergebnis wird danach auf das GuV-Konto übertragen. <?page no="103"?> 6.1 Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb 103 Buchungssätze: Schlussbilanzkonto 90 an Waren 90 Umsatzerlöse 60 an Wareneingang 60 Umsatzerlöse 20 an GuV-Konto 20 Fallbeispiel Der Getränkehändler Schneider hatte zu Beginn des Geschäftsjahres 100 Kästen Bio-Vitaminsaft auf Lager (Einkaufspreis pro Kasten 10 €). Im Laufe des Geschäftsjahres kaufte er insgesamt 5.000 Kästen Bio-Vitaminsaft zum Einkaufspreis von je 10 € = 50.000 € auf Ziel. Er verkaufte im Laufe des Geschäftsjahres 4.800 Kästen Bio-Vitaminsaft zum Verkaufspreis von je 25 € = 120.000 € in bar. Am Ende des Geschäftsjahres beträgt der Schlussbestand laut Inventur 300 Kästen Bio-Vitaminsaft zum Einstandspreis von je 10 € = 3.000 €. Buchungssätze: 1) Wareneingang (AB) 1.000 an Eröffnungsbilanzkonto (EBK) 1.000 2) Wareneingang 50.000 an Verbindlichkeiten aLuL 50.000 3) Kasse 120.000 an Umsatzerlöse 120.000 4) SBK (Schlussbestand) 3.000 an Wareneingang 3.000 Ermittlung des Rohgewinns: 5) GuV-Konto 48.000 an Wareneingang (Wareneinsatz) 48.000 6) Warenverkauf 120.000 an GuV-Konto 120.000 7) Verbindlichkeiten aLuL 50.000 an SBK 50.000 8) SBK 120.000 an Kasse 120.000 S Wareneingangskonto H S Verbindlichkeiten aLuL H 1) AB 2) 1.000 50.000 4) SBK 5) Saldo (Wareneinsatz) 3.000 48.000 7) Saldo 50.000 2) 50.000 51.000 51.000 50.000 50.000 S Kasse H S Umsatzerlöse H 3) 120.000 8) Saldo 120.000 6) Saldo 120.000 3) 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 S Schlussbilanzkonto H 4) Waren 8) Kasse 3.000 120.000 7) Verb. aLuL 50.000 <?page no="104"?> 104 Schritt 6: Warenverkehr S Gewinn- und Verlustkonto H 5) Wareneinsatz Saldo = Rohgewinn 48.000 72.000 6) Warenumsatz 120.000 120.000 120.000 Beispiel: Verbuchen von verschiedenen Geschäftsvorfällen Folgende Geschäftsvorfälle sollen buchhalterisch erfasst werden. 1) Anfangsbestand: 15.000 € 2) Einkauf auf Ziel: 3.000 St. Typ A à 3 €/ St. = 9.000 € 3) Einkauf auf Ziel: 1.000 St. Typ B à 6 €/ St. = 6.000 € 4) Barverkauf: 4.000 St. Typ A à 4 €/ St. = 16.000 € 5) Barverkauf: 1.000 St. Typ B à 8 €/ St. = 8.000 € 6) Warenendbestand laut Inventur: 3.000 St. Typ A à 3 €/ St. = 9.000 € 500 St. Typ B à 6 €/ St. = 3.000 € 12.000 € Das Konto Wareneingang übernimmt zunächst im Soll den Anfangsbestand und sämtliche Zugänge während der Abrechnungsperiode zu Einstandspreisen. Der Wareneinsatz stellt grundsätzlich einen Aufwand des Betriebs dar und wird auf dem Konto Wareneingang als Erfolgssaldo ermittelt, nach dem der Schlussbestand gebucht worden ist. Die Differenz zwischen dem Anfangsbestand + Zugänge und dem Endbestand, stellt den Verbrauch = Wareneinsatz dar. S Wareneingangskonto H S Umsatzerlöse H 1) AB 2) (Typ A) 3) (Typ B) 15.000 9.000 6.000 (6) SB Saldo (Wareneinsatz = WE) 12.000 18.000 Saldo (Warenumsatz) 24.000 4) (Typ A) 5) (Typ B) 16.000 8.000 30.000 30.000 24.000 24.000 S Kasse H S Verbindlichkeiten aLuL H 4) (Typ A) 5) (Typ B) 16.000 8.000 Saldo 24.000 Saldo 15.000 2) (Typ A) 3) (Typ B) 9.000 6.000 24.000 24.000 15.000 15.000 S Schlussbilanzkonto H S GuV-Konto H Waren Kasse 12.000 24.000 Verbindlichkeiten 15.000 WE Saldo (Rohgewinn) 18.000 6.000 Erlöse 24.000 24.000 24.000 <?page no="105"?> 6.1 Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb 105 Das Konto Umsatzerlöse erfasst die Warenabgänge zu Absatzpreisen, d. h. die Verkaufsbeträge und eventuelle Retouren, die einen Teil des Verkaufs rückgängig machen und auf dem entsprechenden Konto als Gegenbuchung erfasst werden müssen. Übungsaufgabe 6.1: Warenverkehr Der Unternehmer Müller hat durch Inventur folgende Bestände ermittelt: Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.000 € Warenanfangsbestand 18.000 € Forderungen aLuL 20.000 € Bankguthaben 15.000 € Kasse 13.000 € Eigenkapital 36.000 € Verbindlichkeiten aLuL 65.000 € Bilden Sie die Buchungssätze für die folgenden Geschäftsvorfälle, tragen Sie die Anfangsbestände auf den T-Konten ein und verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle auf den T-Konten. Schließen Sie die Konten ab. Der Warenendbestand beträgt laut Inventur 25.000 €. Geschäftsvorfälle: 1) Es werden Waren in Höhe von 90.000 € auf Ziel eingekauft. 2) Es werden Waren in Höhe von 12.000 € in bar eingekauft. 3) Es werden Waren im Wert von 85.000 € auf Ziel verkauft. 4) Es werden Waren im Wert von 95.000 € in bar verkauft. 5) Eine Lieferantenrechnung in Höhe von 40.000 € wird in bar bezahlt. 6) Ein Kunde gleicht eine offene Forderung in Höhe von 55.000 € per Banküberweisung aus. Tragen Sie bitte die Buchungssätze der sechs Geschäftsvorfälle in die folgende Tabelle ein. 1) an 2) an 3) an 4) an 5) an 6) an <?page no="106"?> 106 Schritt 6: Warenverkehr Verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle auf den T-Konten. S BGA H S Forderungen aLuL H AB AB Summe Summe Summe Summe S Bank H S Kasse H AB AB Summe Summe Summe Summe S Wareneingang (WE) H S Umsatzerlöse H AB Summe Summe Summe Summe S Verbindlichkeiten aLuL H S GuV-Konto H AB Summe Summe Summe Summe S Eigenkapital H S H AB Summe Summe Summe Summe <?page no="107"?> 6.2 Umsatzsteuer 107 S Schlussbilanzkonto zum 31.12.01 H Betriebs- und Geschäftsausstattung Eigenkapital Waren Forderungen aLuL Bank Verbindlichkeiten aLuL Kasse Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 6.2 und 6.3 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer betrifft die Erlöse von Unternehmen und ist somit ein wichtiger Faktor, den jedes Unternehmen beachten muss. Die in den Ausgangsrechnungen auf die Verkäufe eines Unternehmens erhobene Steuer wird als „Umsatzsteuer“ bezeichnet. Bei den Eingangsrechnungen wird die Steuer als „Vorsteuer“ bezeichnet. Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer . Sie belastet den Verkehrsvorgang der Lieferung bzw. Leistung gegen Entgelt , das heißt sie wird auf Waren- und Dienstleistungen, die eingekauft und verkauft wurden, aufgeschlagen. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz. Funktion der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Sie betrifft den Umsatz von wirtschaftlichen Leistungen. Jeder steuerbare Erlös eines Unternehmens unterliegt der Umsatzsteuer. „Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Leistung ausführt.“ 11 Jeder Unternehmer ist folglich verpflichtet, seine Steuerschuld beim Finanzamt zu begleichen. Der Steuerschuldner ist nicht gleichzeitig auch Steuerträger der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf den Verbraucher abgewälzt und zählt deshalb zu den indirekten Steuern. Gesetzesgrundlage Die gesetzlichen Grundlagen der Umsatzsteuer befinden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG), im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) und in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV). Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß Umsatzsteuergesetz die nachfolgenden Umsätze: Lieferungen und sonstige Leistungen , die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 UStG), die unentgeltliche Wertabgabe durch Lieferungen eines Unternehmers (z. B. Sachentnahmen, Schenkungen) (§ 3 Abs. 1 b UStG), 11 Coenenberg, A. G.; Haller, A.; Mattner, G., Schultz, W.: Einführung in das Rechnungswesen, 2021, S. 140. <?page no="108"?> 108 Schritt 6: Warenverkehr die unentgeltliche Wertabgabe durch Gegenstandsverwendung eines Unternehmens (z. B. Nutzungsentnahmen) und anderer sonstige Leistungen (z. B. Leistungsentnahmen) (§ 3 Abs. 9a UStG), Import von Gütern aus Nicht-EU-Staaten (Einfuhrumsatzsteuer) (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG), die Leistungen, die der Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet. 6.2.2.1 Umsatzsteuersätze In Deutschland beträgt der allgemeine Umsatzsteuersatz zurzeit 19 % . Eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % wird auf Umsätze von z. B. Büchern und Zeitschriften, Grundnahrungsmittel, künstlerische Leistungen wie Theater- oder Konzertzugangsberechtigungen, sowie auf die Beförderung von Personen innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt, erhoben. Daneben gibt es aber auch steuerfreie Umsätze (gemäß § 4 UStG) . 6.2.2.2 Umsatzsteuerbefreiungen Bestimmte steuerbare Umsätze werden gemäß § 4 UStG ausdrücklich von der Besteuerung befreit. Die wichtigsten Fälle der Umsatzsteuerbefreiung sind die Umsätze der Seeschifffahrt und der Luftfahrt; die Umsätze der Heilberufe (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten (Krankengymnasten) und Hebammen; die Umsätze der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime; die Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter/ -makler; die Vermietung von Wohnraum; die Vermietung/ Verpachtung von Grundstücken (aber Option nach § 9 UStG); die Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz (die Grunderwerbsteuer liegt zurzeit je nach Bundesland zwischen 5,0 % und 6,5 %) fallen; die Gewährung, Vermittlung und Verwaltung von Krediten; Umsätze von Einrichtungen aus Bund, Ländern und Gemeinden, wie z. B. Orchester, Tierparks oder Büchereien; die Umsätze von Wertpapieren; die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG; innergemeinschaftliche Lieferungen; die Ausfuhrlieferungen in das Drittlandsgebiet (§ 6 UStG). Steuergegenstand Die Umsatzsteuer, die beim Einkauf anfällt, bezeichnet man als Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer). Die Vorsteuer stellt für ein Unternehmen eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar. Die Umsatzsteuer , die beim Verkauf entsteht, bezeichnet man als Umsatzsteuertraglast ( Ausgangs umsatzsteuer). Sie stellt für ein Unternehmen eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar. <?page no="109"?> 6.2 Umsatzsteuer 109 Die positive Differenz zwischen der vereinnahmten Umsatzsteuer(-traglast) und der gezahlten Vorsteuer bezeichnet man als Umsatzsteuerzahllast. Falls die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer ist, spricht man von einem Vorsteuerüberhang und es kommt zu einer Umsatzsteuererstattung. Die Umsatzsteuer wird in der Buchhaltung erfasst. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt. Entgelt ist grundsätzlich alles, was der Leistungsempfänger für die Lieferung oder Leistung tatsächlich aufwendet, z. B. der Listenpreis für die Ware zuzüglich Frachten, Verpackung, Transportversicherung usw., jedoch ohne die Umsatzsteuer selbst. Die Umsatzbesteuerung bezieht sich auf den Grundgedanken, dass die erbrachte Wertschöpfung (der Mehrwert) besteuert wird. In der Umgangssprache spricht man auch von der Mehrwertsteuer. Dieser Mehrwert ergibt sich aus der Differenz der erzielten Umsatzerlöse und den bezogenen Vorleistungen. Mehrwert (Wertschöpfung) = Nettoverkaufspreis - Nettoeinkaufspreis Steuerschuldner ist das Unternehmen , d. h. dieses muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten für die Unternehmen. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer jedes Mal in den Verkaufspreis mit eingerechnet und beim Verkauf weitergegeben wird, vom Urerzeuger an den Großhändler, von diesem an den Einzelhändler und von dort an den Endverbraucher. So zahlt am Ende der Endverbraucher als Steuerträger die Umsatzsteuer, das Unternehmen führt sie als Steuerschuldner nur an das Finanzamt ab. Der Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer ist das Kalenderjahr. Die Umsatzsteuervoranmeldung findet in der Regel monatlich statt. Eingangsfrist ist der 10. Tag jedes Folgemonats. Zum gleichen Zeitpunkt muss ebenfalls die abzuführende Zahllast auf dem Bankkonto des Finanzamts eingegangen sein. Lag der Betrag der Zahllast des vergangenen Kalenderjahres im Bereich zwischen 1.000 € und 7.500 €, so ist die Voranmeldung im laufenden Jahr vierteljährlich abzugeben. Hat die Zahllast jedoch nur maximal 1.000 € im vorherigen Kalenderjahr betragen, entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung. In diesem Fall ist der Gewerbetreibende nur zur Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung verpflichtet. Das Umsatzsteuersystem Die Umsatzsteuer ist eine Besteuerung des Mehrwertes jeder Produktionsstufe. Dies bedeutet, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Umsatzsteuer, die ihm von anderen Unternehmen beim Einkauf in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen kann, sodass er nur noch den verbleibenden Restbetrag ans Finanzamt abführen muss. Beispiel: Funktionsweise des Umsatzsteuersystems Der Urerzeuger A liefert Rohstoffe an den Produzenten B für 10.000 € + 19 % USt, A hat keinen Vorlieferanten und damit keine Vorsteuer. Produzent B verarbeitet die Rohstoffe und liefert das Fertigerzeugnis an den Großhändler C für 28.000 € + 19 % USt. Der Großhändler C liefert das Produkt an den Einzelhändler D für 34.000 € + 19 % USt. Der Einzelhändler D liefert die Ware an den Endverbraucher E (Privatkunde) für 40.000 € + 19 % USt. Die Umsatzsteuerschuld (Zahllast) der einzelnen Stufen berechnet sich wie folgt: <?page no="110"?> 110 Schritt 6: Warenverkehr Stufe Rechnungsbetrag Umsatzsteuer bezahlte Vorsteuer Zahllast an das Finanzamt Mehrwert gegenüber Vorstufe Stufe 1 Urerzeuger (A) Nettopreis 10.000 € 1.900 € 0 € 1.900 € 10.000 € + 19 % USt + 1.900 € = Verkaufspreis 11.900 € Stufe 2 Produzent (B) Nettopreis 28.000 € 5.320 € 1.900 € 3.420 € 18.000 € + 19 % USt 5.320 € = Verkaufspreis 33.320 € Stufe 3 Großhändler (C) Nettopreis 34.000 € 6.460 € 5.320 € 1.140 € 6.000 € + 19 % USt + 6.460 € = Verkaufspreis 40.460 € Stufe 4 Einzelhändler (D) Nettopreis 40.000 € 7.600 € 6.460 € 1.140 € 6.000 € + 19 % USt + 7.600 € = Verkaufspreis 47.600 € 7.600 € Abb. 6.3: Das Umsatzsteuersystem Die Summe der Umsatzsteuerschulden über alle Stufen beträgt 7.600 €. Sie stimmt mit der Umsatzsteuer überein, die im Verkaufspreis der letzten Stufe enthalten ist. In jeder Stufe der Wertschöpfung wird der Netto-Rechnungsbetrag besteuert. Dieser wird mit der Ausgangsumsatzsteuer (Umsatzsteuertraglast) belastet. Die bezogenen Leistungen aus der vorherigen Stufe der Wertschöpfung werden ebenfalls besteuert, aber mit der Vorsteuer. Auf jeder Stufe wird die Vorsteuer von der jeweiligen Ausgangsumsatzsteuer abgezogen. Dies nennt man Vorsteuerabzugssystem. Folglich ist die Umsatzsteuerschuld (Zahllast), die ein Unternehmen trägt, die Umsatzsteuertraglast minus der angefallenen Vorsteuer. Die Umsatzsteuerschuld wird auch Zahllast genannt. Die Zahllast muss direkt an das Finanzamt abgeführt werden und zählt deshalb zu den sonstigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Die umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen als Zahllast nur den Betrag ans Finanzamt abführen, der sich auf den Mehrwert (die Wertschöpfung) des Produktes bezieht. Daher wird die Umsatzsteuer umgangssprachlich auch „Mehrwertsteuer “ (MwSt.) genannt. Merke Die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist, bezeichnet man als Zahllast , dies ist der Fall, wenn die entstandene Umsatzsteuer größer als die angefallene Vorsteuer ist. Umsatzsteuertraglast (Ausgangsumsatzsteuer) - Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) = Zahllast (Umsatzsteuerschuld) <?page no="111"?> 6.2 Umsatzsteuer 111 Kleinunternehmerregelung Eine Ausnahmeregelung gibt es für sogenannte Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuer befreit werden. Das bedeutet, dass diese ihre Leistungen steuerfrei anbieten können. Solche Steuerbefreiungen gelten für alle Gewerbetreibende, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer 22.000 € des vorangegangenen Kalenderjahrs nicht überstiegen hat und deren Umsatz 50.000 € im laufenden Jahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. Unternehmer, die dieser Regelung unterliegen, sind weder berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen noch Vorsteuer abzuziehen. Die angefallene Vorsteuer wird immer zu den Anschaffungskosten gerechnet und folglich nicht separat gebucht. Häufig wird diese Regelung von Existenzgründern genutzt. „Da die Existenzgründer kein Vorjahr haben, gilt für sie die Grenze von 17.500 € für das Gründungsjahr (anteilig, je nach Gründungsmonat).“ 12 Diese Kleinunternehmerregelung muss jedoch nicht immer vorteilhaft sein. Sie ist zum Beispiel nachteilig für ein kleines Unternehmen, wenn es eine große Investition tätigen möchte. In diesem Fall fällt eine hohe Vorsteuer an. Das Unternehmen kann aufgrund der Sonderregelung die hohen Vorsteuerabzüge nicht geltend machen. Deshalb gibt es hier eine Möglichkeit für den Kleinunternehmer, auf die eigentliche Befreiung freiwillig zu verzichten. Entscheidet sich der Kleinunternehmer dafür, ist er jedoch für mindestens fünf Jahre daran gebunden und bekommt in dieser Periode keine Umsatzsteuerbefreiung. Buchungen der Umsatzsteuer Im Folgenden werden nun einige Buchungen zur Umsatzsteuer dargelegt. Dies wird mithilfe der Konten „Vorsteuer“ und „Umsatzsteuer“ umgesetzt. Anschließend werden die beiden Konten abgeschlossen, um die Umsatzsteuer-Zahllast zu ermitteln. 6.2.6.1 Buchen der Eingangsrechnungen Auf dem Konto Vorsteuer wird die auf den Eingangsrechnungen ausgewiesene Steuer gebucht, unabhängig davon, ob die Rechnung schon bezahlt wurde oder nicht (Soll-Versteuerung). Die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen wird den Unternehmen vom Finanzamt erstattet (§ 15 i. V. m. § 16 Abs. 2 UStG). Das Konto „Vorsteuer“ enthält eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. In der Bilanz wird es unter den „sonstigen Forderungen“ aufgeführt. Das Konto Vorsteuer ist ein aktives Bestandskonto . Das Vorsteuerkonto erfasst folgende Sachverhalte: Soll Vorsteuerkonto Haben • Anfangsbestand (AB) vom Vorjahr • USt auf Eingangsrechnungen (erhaltene Lieferungen und Leistungen) • bezahlte Einfuhrumsatzsteuer auf Importe • USt auf erhaltene Preisnachlässe und Gutschriften (Korrektur der Vorsteuer) • Saldo = Schlussbestand (SB) Summe Summe Abb. 6.4: Vorsteuerkonto 12 siehe § 19.1 Abs. 1 UStG, 2020 <?page no="112"?> 112 Schritt 6: Warenverkehr Beispiel: Buchung der Vorsteuer Einkauf von Rohstoffen für 2.000 € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Ziel. Buchungssatz: Rohstoffe Vorsteuer 2.000 380 an Verbindlichkeiten aLuL 2.380 Der Bruttobetrag des Rohstoffeinkaufs wird aufgeteilt in den Nettobetrag der Rohstoffe und in die 19 % Umsatzsteuer, die auf diese Rohstoffe angefallen ist. Die tatsächlichen Anschaffungskosten betragen also nur 2.000 € und werden auf das Rohstoffkonto gebucht. Die darauf angefallene Umsatzsteuer wird auf das Konto Vorsteuer gebucht und die Verbindlichkeiten erhöhen sich um den Bruttobetrag von 2.380 €. 6.2.6.2 Buchen der Ausgangsrechnungen Das Konto Umsatzsteuer nimmt die in den Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer auf. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden (Umsatzsteuertraglast), egal ob die Rechnung schon beglichen wurde oder nicht. In der Bilanz wird die Umsatzsteuer unter den „ sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Das Konto Umsatzsteuer ist ein passives Bestandskonto . Das Umsatzsteuerkonto erfasst folgende Sachverhalte: Soll Umsatzsteuerkonto Haben • USt auf ausgestellte Gutschriften (Korrektur der Umsatzsteuer) • Vorsteuersaldo (= Schlussbestand des Vorsteuerkontos) • Saldo = Schlussbestand (= Zahllast) • Anfangsbestand (AB) vom Vorjahr • USt auf Ausgangsrechnungen (geleistete Lieferungen und Leistungen) • Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch (Privatentnahme) Summe Summe Abb. 6.5: Umsatzsteuerkonto Beispiel: Buchung der Umsatzsteuer Zielverkauf von Erzeugnissen, netto 5.000 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Buchungssatz: Forderungen aLuL 5.950 an an Umsatzerlöse Umsatzsteuer 5.000 950 Da das Umsatzsteuerkonto ein passives Bestandskonto ist, wird die Umsatzsteuer auf der Haben- Seite verbucht. Tipp Um aus einem Bruttobetrag den Nettobetrag und die darauf entfallende Umsatzsteuer zu errechnen, gehen Sie wie folgt vor: Bei Umsätzen mit 19 % Vorsteuer oder Umsatzsteuer: Nettobetrag = Bruttobetrag 1,19 <?page no="113"?> 6.2 Umsatzsteuer 113 Steuerbetrag = Nettobetrag x 0,19 Bei Umsätzen mit 7 % Vorsteuer oder Umsatzsteuer: Nettobetrag = Bruttobetrag 1,07 Steuerbetrag = Nettobetrag x 0,07 Zahllast Die Zahllast ist die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt, die sich durch Saldierung von Umsatzsteuertraglast und Vorsteuer ergibt. Hieraus ergibt sich folgendes Abrechnungsschema: steuerpflichte Umsätze (ohne MwSt.) × Steuersatz Umsatzsteuertraglast von anderen Unternehmen für Leistungen des Unternehmens berechnete Umsatzsteuer - Vorsteuer = an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer = Zahllast Im Normalfall ist mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer angefallen. Dann wird das Konto Vorsteuer zum Konto Umsatzsteuer abgeschlossen, indem der vollständige Betrag der Vorsteuer auf die Soll- Seite des Umsatzsteuer Kontos gebracht wird. Der Umsatzsteuerbetrag , der die Vorsteuer übersteigt , ist die Zahllast . Nach der Verrechnung zeigt der Saldo auf dem Konto „Umsatzsteuer“ den an das Finanzamt abzuführenden Betrag, die Zahllast, an. Beispiel: Ermittlung der Zahllast In einem Industriebetrieb sind innerhalb eines Monats die folgenden Geschäftsvorfälle gebucht worden: 1. Kauf von Rohstoffen auf Ziel, netto 1.000 € zzgl. 19 % MwSt. Rohstoffe Vorsteuer 1.000 190 an Verbindlichkeiten aLuL 1.190 2. Kauf einer Maschine auf Ziel, netto 10.000 € zzgl. 19 % MwSt. Maschine Vorsteuer 10.000 1.900 an Verbindlichkeiten aLuL 11.900 3. Rechnung für Reparaturaufwendungen, netto 100 € zzgl. 19 % MwSt. Reparaturaufwand Vorsteuer 100 19 an Verbindlichkeiten aLuL 119 4. Zielverkauf von Erzeugnissen, netto 20.000 € zzgl. 19 % MwSt. Forderungen aLuL 23.800 an an Umsatzerlöse Umsatzsteuer 20.000 3.800 Diese Buchungen führen zu folgenden Eintragungen auf den Bestandskonten Vorsteuer und Umsatzsteuer: <?page no="114"?> 114 Schritt 6: Warenverkehr S Vorsteuer H S Umsatzsteuer H 1) 2) 3) 190 1.900 19 4) 3.800 2.109 3.800 Daraus ergeben sich eine Forderung gegenüber dem Finanzamt von 2.109 € und gleichzeitig eine Verbindlichkeit von 3.800 € . Forderung und Verbindlichkeit dürfen in diesem Fall saldiert werden. Buchungen zur Ermittlung der Zahllast: 5) Umsatzsteuer 2.109 an Vorsteuer 2.109 Überweisung der Zahllast an das Finanzamt: 6) Umsatzsteuer 1.691 an Bank 1.691 S Vorsteuer H S Umsatzsteuer H 1) 2) 3) 190 1.900 19 5) Saldo 2.109 5) Vorsteuer 6) Saldo = Zahllast 2.109 1.691 4) 3.800 2.109 2.109 3.800 3.800 In diesem Beispiel entspricht die Zahllast 1.691 €, die das Unternehmen an das Finanzamt abführen muss. Vorsteuerüberhang Übersteigt am Ende des Voranmeldezeitraums der Saldo des Kontos Vorsteuer den Saldo des Kontos Umsatzsteuer, liegt ein Vorsteuerüberhang vor. Es besteht somit eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Das Finanzamt überweist den Vorsteuerüberhang an das steuerpflichtige Unternehmen. Beispiel: Ermittlung des Vorsteuerüberhangs In einem Industriebetrieb sind innerhalb eines Monats die folgenden Geschäftsvorfälle gebucht worden: a) Einkauf von Rohstoffen auf Ziel für netto 1.000 € zzgl. 19 % MwSt. b) Einkauf einer Maschine auf Ziel für netto 10.000 € zzgl. 19 % MwSt. c) Rechnung für Reparaturaufwendungen für netto 100 € zzgl. 19 % MwSt. (Die Buchungen zu 1 - 3 entsprechen denen unter dem Beispiel für die Ermittlung der Zahllast) d) Zielverkauf von Erzeugnissen, netto 10.000 €, zzgl. 19 % MwSt. Forderungen 11.900 an an Umsatzerlöse Umsatzsteuer 10.000 1.900 e) Ermittlung der Zahllast bzw. des Vorsteuerüberhangs Umsatzsteuer 1.900 an Vorsteuer 1.900 <?page no="115"?> 115 f) Eingang der Überweisung des Vorsteuerüberhangs vom Finanzamt auf dem Bankkonto Bank 209 an Vorsteuer 209 Die Buchungen haben zu folgenden Eintragungen auf den Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer geführt: S Vorsteuer H S Umsatzsteuer H 1) 2) 3) 190 1.900 19 5) 6) Saldo (Vorsteuerüberhang) 1.900 209 5) Saldo 1.900 4) 1.900 2.109 2.109 1.900 1.900 Merke : Abschluss der Umsatzsteuerkonten Die Zusammenfassung aller Umsatzsteuerkonten erfolgt auf dem Umsatzsteuerkonto, wenn die Umsatzsteuertraglast größer ist als die Vorsteuer oder auf dem Vorsteuerkonto, wenn die Umsatzsteuertraglast kleiner ist als die Vorsteuer. Umsätze im EU-Binnenmarkt 6.2.9.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb Wenn eine Lieferung gegen Entgelt eingeführt wird und der Gegenstand der Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland oder in eines der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Zollgebiete gelangt ist (§ 1a Abs. 1 UStG), liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Beispiel: Umsatzsteuerverbuchung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Die IMTB GmbH aus Deutschland bezieht von einem spanischen Unternehmen Waren für 5.000 €. Die Zahlung erfolgt später per Banküberweisung. Buchung der Eingangsrechnung Wareneinkauf für innergemeinschaftliche Erwerbe 5.000 an Verbindlichkeiten aus innergemeinschaftlichem Erwerb 5.000 Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 950 an Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 950 Buchung des Zahlungsvorgangs Verbindlichkeiten aus innergemeinschaftlichem Erwerb 5.000 an Bank 5.000 6.2 Umsatzsteuer <?page no="116"?> 116 Schritt 6: Warenverkehr 6.2.9.2 Innergemeinschaftlicher Lieferung Bei der Beförderung oder Versendung eines Gegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 6a UStG) liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Sie ist gemäß § 4 Nr. 1b UStG steuerfrei. Beispiel: Umsatzsteuerverbuchung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung Die IMTB GmbH aus Deutschland liefert an ein spanisches Unternehmen Waren für 20.000 €. Die Zahlung erfolgt nach 30 Tagen per Banküberweisung. Buchung der Ausgangsrechnung Forderungen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen 20.000 an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen 20.000 Buchung des Zahlungsvorgangs Bank 20.000 an Forderungen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen 20.000 6.2.10 Umsätze mit Unternehmen aus dem Drittlandgebiet 6.2.10.1 Einfuhr aus dem Drittlandgebiet Bei der Einfuhr aus dem Drittlandgebiet tritt an die Stelle der Vorsteuer die Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 UStG). Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird vom Zollamt erhoben. Beispiel: Einfuhrumsatzsteuer aus dem Drittlandgebiet Die IMTB GmbH aus Deutschland bezieht von einem südafrikanischen Unternehmen Rohstoffe für 200.000 €. Buchung der Eingangsrechnung Rohstoffe 200.000 an Verbindlichkeiten Ausland 200.000 Buchung der Einfuhrumsatzsteuer gezahlte Einfuhrumsatzsteuer 38.000 an Bank 38.000 6.2.10.2 Ausfuhr in ein Drittlandgebiet Die Ausfuhrlieferungen in das Drittlandgebiet stellen steuerfreie Exportlieferungen (§ 4 Abs. 1a UStG) dar. Beispiel: Ausfuhr in ein Drittlandgebiet Die IMTB GmbH aus Deutschland exportiert Waren nach China im Wert von 100.000 Buchung des Exports der Waren Forderungen aus Exportgeschäften 100.000 an steuerfreie Umsatzerlöse 100.000 <?page no="117"?> 117 Übungsaufgabe 6.4: Buchungssätze für Umsatzsteuer Bilden Sie die Buchungssätze für die folgenden Geschäftsvorfälle: 1) Wareneingang auf Ziel für 1.000 € zuzüglich 19 % MwSt. 2) Banküberweisung der Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 3.800 €. 3) Warenverkauf auf Ziel für 25.000 € zuzüglich 19 % MwSt. 4) Banküberweisung an einen Lieferanten zum Ausgleich einer Verbindlichkeit aLuL in Höhe von 14.200 €. Tragen Sie bitte die Buchungssätze für die obigen Geschäftsvorfälle ein. 1) an 2) an 3) an 4) an Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 6.5 und 6.6 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. 6.2.11 Anforderungen an eine Rechnung Die Vorsteuer aus einer Rechnung darf nur dann separat gebucht werden, wenn die Rechnung den Anforderungen des § 14 Abs. 4 i. V. mit § 14a UStG entspricht. Die folgenden Angaben muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung enthalten den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers, die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer, das Ausstellungsdatum der Rechnung, die fortlaufende Rechnungsnummer, die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung, den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung bzw. Vereinnahmung des Entgelts für eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung, die Aufschlüsselung des Entgelts (Nettobetrag) nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, z. B. Skonto, Rabatt, bei Anzahlungen: der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, sofern nicht mit Ausstellungsdatum identisch, anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung, 6.2 Umsatzsteuer <?page no="118"?> 118 Schritt 6: Warenverkehr bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht, einen Hinweis auf die „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 oder 5 UStG). Es darf auch die offizielle Bezeichnung in der Amtssprache eines anderen Mitgliedstaates verwendet werden. Bei der Ausstellung einer Gutschrift (= Abrechnung des Leistungsempfängers mit dem Leistenden) muss der Begriff „Gutschrift“ stehen. 6.3 Buchung der Privatentnahmen Wenn die Eigentümer von personenbezogenen Unternehmen (Einzelunternehmungen, Personenhandelsgesellschaften) Vermögensgegenstände ihres Unternehmens zum privaten Konsum verwenden, so handelt es sich um eine „Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen“ (kurz: Entnahme v. G. u. s. L.). In der Buchführung wird die private Entnahme von Vermögensgegenständen als Verkauf interpretiert. Die privat entnommenen Vermögensgegenstände werden zu Einstandspreisen bewertet, somit handelt es sich um einen „erfolgsneutralen Verkauf“. Damit die erfolgsneutralen Warenentnahmen nicht mit den erfolgswirksamen Verkäufen im „Warenverkaufskonto“ bzw. im Konto „Umsatzerlöse“ vermischt werden, nutzt man in der Praxis dafür das besondere Ertragskonto „ Entnahme v. G. u. s. L.“ . Die Privatentnahmen von Vermögensgegenständen durch die Eigentümer eines Unternehmens sind umsatzsteuerpflichtig . Unter die Nutzung bzw. Entnahme betrieblicher Vermögensgegenstände für den Privatgebrauch fallen z. B. die Nutzung des betrieblichen Telefons für Privatgespräche oder die privaten Fahrten mit dem Firmenwagen. Geldentnahmen stellen eine Privatentnahme dar und werden selbstverständlich ohne Umsatzsteuer verbucht. Die Nutzung des Firmenwagens für den privaten Bedarf wird ebenfalls gebucht, hier sind spezielle Regelungen zur Ermittlung des privaten Anteils zu beachten. Die Buchungen erfolgen dabei auf ein extra Ertragskonto „Entnahme v. G. u. s. L.“. Die Entnahme v. G. u. s. L. stellt einen Umsatz des Unternehmens an den Inhaber des Unternehmens dar. Der § 1 Abs. 1 UStG führt u. a. die folgenden Vorgänge der Entnahme v. G. u. s. L. auf: Privatentnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) Sach entnahme (Waren und Erzeugnisse) Nutzungs entnahme Leistungs entnahme Geld entnahme unentgeltliche Entnahme von Gegenständen unentgeltliche private Nutzung betrieblicher Gegenstände andere unentgeltliche sonstige Leistungen unentgeltliche umsatzsteuerpflichtige Leistungen Abb. 6.6: Umsatzsteuerpflichtige Privatentnahmen (Entnahmen v. G. u. s. L.) 13 Geldentnahme Geldentnahmen finden statt, indem der Unternehmer Geld aus der Betriebskasse entnimmt oder eine Auszahlung von dem Unternehmenskonto vornimmt. Im Falle der Geldentnahme ist die Umsatzsteuer nicht zu berücksichtigen, da Geldbewegungen nicht steuerpflichtig sind. 13 In Anlehnung an: Bornhofen, M. u. Bornhofen M. C.: Buchführung 1, 2021, S. 136. <?page no="119"?> 6.3 Buchung der Privatentnahmen 119 Beispiel: Bargeldentnahme Der Einzelunternehmer M. Müller entnimmt 500 € für private Zwecke der betrieblichen Kasse. Privatentnahme 500 an Kasse 500 In diesem Beispiel wird der Wert der Geldentnahme nun auf der Soll-Seite des Kontos „Privatentnahmen“ und auf der Haben-Seite des Kontos „Kasse“ verbucht. Bei der Geldentnahme verlässt ein Vermögensgegenstand das Unternehmen und somit verringert sich das Eigenkapital um diesen Wert. Hier liegt folglich eine Bilanzverkürzung vor. Umsatzsteuerpflichtige Entnahmen Die private Warenentnahme wird ähnlich wie der Warenverkauf verbucht. Bei der Entnahme von Waren werden diese grundsätzlich zu Einkaufspreisen bewertet. Findet eine Änderung des Preises zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung und der Entnahme statt, so muss die Ware mit dem Wiederbeschaffungspreis bewertet werden. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Marktwert der Ware zum Zeitpunkt ihrer Entnahme. Waren, die im Unternehmen selbst hergestellt wurden, sind mit den Selbstkosten zu bewerten. Ist die Ermittlung der Selbstkosten schwierig, darf der Unternehmer einen Pauschalbetrag verwenden. Diese Pauschalbeträge werden vom Bundesministerium der Finanzen jedes Jahr neu festgelegt und veröffentlicht. Bei den folgenden Privatentnahmen ist die Umsatzsteuer zu berücksichtigen: Die Sachentnahme für private Zwecke ist umsatzsteuerpflichtig. Dazu gehört die Entnahme steuerbarer Gegenstände des Anlage- und des Umlaufvermögens für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Die Vermögensgegenstände werden aus dem Betriebsvermögen entnommen. Jedoch wird auf die Entnahme von Grundstücken, Wertpapieren und Geldbeträgen keine Umsatzsteuer gerechnet, da diese gemäß § 4 UStG von der Besteuerung befreit sind. Bei der Nutzungsentnahme, z. B. der private Nutzungsanteil an den Firmenwagenkosten , kann wie folgt ermittelt werden: 1. Fahrtenbuchregelung : Die zurückgelegten Kilometer sind durch Einzelnachweis jeweils für Dienst- und Privatfahrten in einem Fahrtenbuch ordnungsgemäß nachzuweisen. 2. 1 %-Regelung : Die private Fahrzeugnutzung muss für jeden Monat mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer angesetzt werden. Die 1 %-Pauschalregelung darf nur angewandt werden, wenn die betriebliche Nutzung des Firmenwagens mehr als 50 % beträgt. Hybrid- oder Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden, werden einkommensteuerrechtlich gefördert. Das bedeutet, dass die private Nutzung nur mit 0,5 % bzw. 0,25 % anstatt mit 1,0 % zu versteuern ist. Die Leistungsentnahme für unentgeltliche Dienstleistungen durch den Einsatz von Betriebspersonal für nicht unternehmerische (private) Zwecke zu Lasten des Unternehmens ist ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Dabei bleiben die privat genutzten Gegenstände, meist Fahrzeuge und Telekommunikationseinrichtungen im Betriebsvermögen. Die für Arbeiten im privaten Bereich des Unternehmers abgestellten Arbeitskräfte, wie z. B. Handwerker, Gärtner oder Reinigungskräfte, werden als Mitarbeiter des Betriebs geführt und vom Betrieb bezahlt. Diese Entnahmen v. G. u. s. L. werden prozentual zur Verwendung der privaten Nutzung verrechnet. Auf dem Entnahmebeleg müssen der Nettowert der Entnahme und die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. <?page no="120"?> 120 Schritt 6: Warenverkehr Merke Die Entnahme eines Gegenstandes, bei dem Vorsteuer abgezogen worden ist, wird gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG bemessen nach dem Nettoeinkaufspreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten oder den Wiederbeschaffungskosten für den Gegenstand zum Zeitpunkt des Umsatzes bzw. nach den Selbstkosten des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Umsatzes. Beispiel: Verbuchung der Privatentnahme Ein Metzgermeister betreibt als Einzelunternehmer eine Großmetzgerei. Die folgenden Geschäftsvorfälle sind zu buchen: 1. Der Inhaber hat selbsterzeugte Wurst und Wurstwaren im Wert von netto 400 € für den privaten Verbrauch entnommen. (Es handelt sich um eine Entnahme v. G. u. s. L., die dem ermäßigten USt-Satz von 7 % unterliegt.) 2. Der im Betrieb der Großmetzgerei beschäftigte Handwerker hat Reparaturarbeiten im Einfamilienhaus des Inhabers ausgeführt. Für die Arbeiten wurden 20 Arbeitsstunden benötigt, die innerhalb der Betriebsausgaben zu einem Selbstkosten-Stundensatz von 40 €/ Std. (einschließlich Lohnnebenkosten) abgerechnet worden sind. 3. Der Geschäfts-PKW wird zu 30 % für Privatfahrten verwendet. An Kosten für Benzin, Reparaturen, Inspektion sind 4.400 € angefallen. Für Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuer, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sind 1.500 € angefallen. Außerdem sind 7.600 € Abschreibungen zu berücksichtigen. Bei der privaten Nutzung des betrieblichen PKW liegt eine Entnahme v. G. u. s. L. vor. insgesamt netto 30 % Entnahme v. G. u. s. L. umsatzsteuerpflichtig 19 % USt Benzin, Reparatur, Inspektion Abschreibung 4.400 € 7.600 € 1.320 € 2.280 € ja ja 250,80 € 433,20 € Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer 1.500 € 450 € nein ------ Summe 13.500 € 4.050 € 684,00 € Buchungssätze: 1) Privatentnahme 428 an an Entnahme v. G. u. s. L. (7 %) Umsatzsteuer (7 %) 400 28 2) Privatentnahme 952 an an Entnahme v. G. u. s. L. (19 %) Umsatzsteuer (19 %) 800 152 3) Privatentnahme 4.734 an an an Entnahme v. G. u. s. L. (19 %) Umsatzsteuer (19 %) Entnahme v. G. u. s. L. (ohne USt) 3.600 684 450 <?page no="121"?> 6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb 121 Merke Eine Privatentnahme führt zu einer Minderung und eine Privateinlage führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Übungsaufgabe 6.7 Die Aufgabe und Lösung finden Sie online. 6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb Im Handelsbetrieb werden Waren eingekauft, zwischengelagert und in der Regel ohne jede weitere Bearbeitung zu einem über dem Einkaufspreis liegenden Absatzpreis weiter veräußert. Kennzeichen des Industriebetriebs ist dagegen der Produktionsprozess, d. h. die am Beschaffungsmarkt erworbenen Werkstoffe (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Vorprodukte) werden mit anderen Produktionsfaktoren wie z. B. Arbeit und Maschinen so kombiniert, dass gegenüber den eingesetzten Faktoren veränderte marktgängige Produkte entstehen. Abb. 6.7: Leistungserstellung im Handels- und Industriebetrieb Die drei typischen Aufgaben eines Industriebetriebs beinhalten das Einkaufen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Fertigung absatzfähiger Produkte mit Hilfe menschlicher Arbeitsleistung und Kapital (z. B. Fertigerzeugnisse, Maschinen), den Verkauf der Endprodukte an den Handel und andere Industrieunternehmen oder den Einsatz der Endprodukte im eigenen Unternehmen. Handelsbetrieb keine Verarbeitung • Warenbestand Beschaffungsmarkt Betriebsform Absatzmarkt Wareneingang Warenverkauf, Umsatzerlöse Produktionsfaktoren • Werkstoffe • Arbeitsleistung • Maschinenleistung selbst erstellte Produkte Industriebetrieb Bestandsveränderungen im Produktionsprozess: • unfertige Erzeugnisse • fertige Erzeugnisse (werden mit Herstellungskosten bewertet) <?page no="122"?> 122 Schritt 6: Warenverkehr Bestandsveränderungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Die Anfangsbestände der Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe übernimmt man aus den Endbeständen des Vorjahres gemäß der Inventur. Die Abgänge werden getrennt davon auf Materialkonten in der Lagerbuchhaltung erfasst, und beispielsweise am Monatsende der Finanzbuchhaltung mitgeteilt. Die Belege für die Verbuchung bilden die Materialentnahmescheine. Beispiel: Verbuchung der Rohstoffe 1) Der Anfangsbestand der Rohstoffe beträgt 6.000 €. 2) Kauf von Rohstoffen im Wert von 5.000 € zzgl. 19 % MwSt. auf Ziel. 3) Verbrauch von Rohstoffen im Wert von 4.500 €. Buchungssätze: 1) Rohstoffe 6.000 an Eröffnungsbilanzkonto 6.000 2) Rohstoffe Vorsteuer 5.000 950 an Verbindlichkeiten aLuL 5.950 3) Rohstoffaufwand 4.500 an Rohstoffe 4.500 4) SBK (Schlussbestand) 6.500 an Rohstoffe 6.500 S Rohstoffe H 1) AB 6.000 3) 4.500 2) 5.000 4) Saldo (SBK) 6.500 11.000 11.000 Für die Erfassung der Bestandsveränderung gibt es die Methode mit und ohne Inventur. 6.4.1.1 Methode ohne Inventur (Skontrationsmethode) Bei dieser Methode kann der Materialverbrauch bei jeder Entnahme sofort ermittelt werden, deshalb muss die Lagerbuchhaltung einwandfrei funktionieren. Es wird bei jeder Entnahme eines Werkstoffes das Bestandskonto um den jeweiligen Wert korrigiert. Zugleich wird die Entnahme auf einem Materialentnahmeschein (Buchungsbeleg) festgehalten. Dieser bildet den Buchungsbeleg für das Aufwandskonto, aus dem sich später der Verbrauch des Werkstoffes ermitteln lässt. Beide Konten können parallel geführt werden. Da jede Entnahme sofort dokumentiert wird, spricht man auch vom direkten Verfahren. Das Bestandskonto wird über das SBK abgeschlossen, das Aufwandskonto wird über das GuV- Konto abgeschlossen. Die Buchungssätze lauten: Schlussbilanzkonto an RHB-Stoffe GuV-Konto an RHB-Aufwand <?page no="123"?> 6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb 123 S RHB-Stoffe H S RHB-Aufwand H AB Entnahme1 Verbrauch 1 Saldo = Materialaufwand der Periode (in GuV) Zugänge Entnahme 2 Verbrauch 2 … … Entnahme n Verbrauch n Saldo (SBK) 6.4.1.2 Methode mit Inventur (Inventurmethode) Bei diesem Verfahren wird der Materialverbrauch erst am Ende der Rechnungsperiode, mithilfe der Inventur, ermittelt. Den Verbrauch kann man mit der folgenden Formel berechnen: Verbrauch = Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand (laut Inventur) Es wird zunächst nur ein Bestandskonto z. B. „Rohstoffe“ geführt. Der Anfangsbestand wird aus dem Endbestand des Vorjahres übernommen, die Zugänge werden auf der Soll-Seite des Bestandskontos verbucht. Den Schlussbestand erhält man aus der Inventur, und trägt ihn auf der Haben-Seite ein. Dieser kann sofort in das Schlussbilanzkonto (SBK) übernommen werden. Buchungssatz: Schlussbilanzkonto an RHB-Stoffe Den Materialverbrauch an RHB-Stoffen ermittelt man, indem man den Saldo des Bestandskontos bildet. Der Saldo stellt den Verbrauch dar. Das Bestandskonto wird über das RHB-Aufwandskonto abgeschlossen. D. h. der Verbrauch (Saldo des Bestandskontos) wird gebucht, indem man ihn (auf die Soll-Seite) des RHB-Aufwandskontos überträgt. Das RHB-Aufwandskonto wird über das GuV- Konto abgeschlossen. Buchungssatz: RHB-Aufwendungen an RHB-Stoffe S RHB-Stoffe H S RHB-Aufwand H AB SB (laut Inventur) RHB-Verbrauch Saldo (GuV) Zugänge Saldo = RHB-Verbrauch Die RHB-Stoffe werden separat gebucht. Merke Die Werkstoffe - „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ - werden auf den aktiven Bestandskonten erfasst. Durch den Einsatz in der Fertigung verringern sich diese Vorräte. Der Verbrauch wird auf einem entsprechenden Aufwandskonto (z. B. Roh- oder Hilfsstoffaufwendungen) gebucht. Es wird immer Aufwandskonto an Bestandskonto gebucht. Die Schlussbestände der Werkstoffkonten stehen auf der Aktivseite der Bilanz. Die RHB-Stoffaufwandskonten werden über das GuV-Konto abgeschlossen. <?page no="124"?> 124 Schritt 6: Warenverkehr Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen Es kommt selten vor, dass die gesamte produzierte Menge an Fertigerzeugnissen auch in derselben Periode sofort abgesetzt wird. Oft wird in einem mehrstufigen Produktionsprozess vorproduziert, um eine gleichmäßige Auslastung in der Produktion zu gewährleisten oder jederzeit lieferbereit zu sein. Häufig sind am Abschlussstichtag nicht alle Erzeugnisse fertiggestellt und/ oder die Fertigerzeugnisse sind noch nicht alle verkauft. Da in der Regel selbst erstellte Erzeugnisse sich im Lager befinden, muss sowohl ein Konto für Fertigerzeugnisse als auch eines für unfertige Erzeugnisse geführt werden. Bei beiden Konten wird der Anfangsbestand aus dem Endbestand des Vorjahres zu Beginn des Geschäftsjahres übernommen. Den Schlussbestand am Ende des Geschäftsjahres erhält man aus der Inventur. Dieser wird zu den Herstellungskosten bewertet und aktiviert , und schließlich in das SBK gebucht. Die jeweilige Bestandsveränderung ergibt sich als Saldo, wenn man auf den Konten „Fertigerzeugnisse“ und „Unfertige Erzeugnisse“ den Schlussbestand mit dem Anfangsbestand saldiert. Das Konto Bestandsveränderung wird über das GuV-Konto abgeschlossen. S Fertigerzeugnis (FE) H S Bestandsveränderung (FE) H Anfangsbestand Schlussbestand Saldo = Bestandserhöhung Saldo = Bestandsminderung Bestandsminderung Bestandserhöhung Die Bestandsveränderungen wirken sich auf den Erfolg eines Unternehmens aus, da der Saldo des Kontos Bestandsveränderungen auf das GuV-Konto übertragen wird. Wann liegt eine Bestandserhöhung vor? Eine Bestandserhöhung liegt vor, wenn der Anfangsbestand kleiner ist als der Schlussbestand . Dies bedeutet, dass im Geschäftsjahr mehr Erzeugnisse produziert als verkauft wurden. Die Bestandserhöhung wird im GuV-Konto als Ertrag den entsprechenden Herstellungsaufwendungen gegenübergestellt, d. h. eine Bestandserhöhung wirkt sich gewinnerhöhend aus. Buchungssätze: unfertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse an Bestandsveränderungen Abschlussbuchung: Bestandsveränderungen an GuV-Konto Wann liegt eine Bestandsminderung vor? Falls der Lagerbestand an unfertigen oder an fertigen Erzeugnissen am Jahresende geringer ist, als am Jahresanfang, liegt eine Bestandsminderung vor. Es wurde mehr verkauft als produziert. Eine Bestandsverminderung wirkt sich gewinnmindernd aus. Buchungssätze: Bestandsveränderungen an unfertige Erzeugnisse Bestandsveränderungen an Fertigerzeugnisse <?page no="125"?> 6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb 125 Abschlussbuchung: GuV-Konto an Bestandsveränderungen Merke Wenn die Produktions- und die Absatzmenge in einer Rechnungsperiode der unfertigen Erzeugnisse und/ oder fertigen Erzeugnisse nicht übereinstimmen, ergibt sich der Erfolg des Industriebetriebs erst unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen. Beispiel: Buchungen der Bestandsveränderung Teil a) Der Anfangsbestand an Fertigerzeugnissen (FE) beträgt 20 Erzeugniseinheiten zu je 10 €/ St. Der Inventur zufolge beträgt der Schlussbestand 30 Erzeugniseinheiten zu je 10 €/ St. (Bestandserhöhung). Teil b) Der bewertete Anfangsbestand der unfertigen Erzeugnisse (UFE) beträgt 170 €, und die Inventur am Jahresende ergibt einen Bestandswert von 50 € (Bestandsminderung). Buchungssätze: Teil a) 1) Fertigerzeugnisse 200 an Eröffnungsbilanzkonto 200 2) Schlussbilanzkonto 300 an Fertigerzeugnisse 300 3) Fertigerzeugnisse 100 an Bestandsveränderungen 100 Teil b) 4) unfertige Erzeugnisse 170 an Eröffnungsbilanzkonto 170 5) Schlussbilanzkonto 50 an unfertige Erzeugnisse 50 6) Bestandsveränderungen 120 an unfertige Erzeugnisse 120 7) GuV-Konto 20 an Bestandsveränderungen 20 S Fertigerzeugnisse H S unfertige Erzeugnisse H 1) AB 200 2) SBK 300 4) AB 170 5) SBK 50 Saldo (BV) 100 6) Saldo (BV) 120 300 300 170 170 S Bestandsveränderungen H S GuV-Konto H 6) UFE 120 FE 100 BV 20 Saldo (EK) 20 7) Saldo = GuV 20 Verlust 120 120 20 20 <?page no="126"?> 126 Schritt 6: Warenverkehr Merke Ist die abgesetzte Menge an Erzeugnissen in einer Abrechnungsperiode geringer als die produzierte Menge, liegt eine Bestandsmehrung vor. Ist die abgesetzte Menge an Erzeugnissen in einer Abrechnungsperiode größer als die produzierte Menge, liegt eine Bestandsminderung vor. Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen müssen bei der Ermittlung des Erfolges (nach dem Gesamtkostenverfahren) eines Industriebetriebes berücksichtigt werden, da im GuV-Konto die Aufwendungen nur die Werte für die in dieser Rechnungsperiode hergestellten Erzeugnisse ausweisen, die Höhe der Umsatzerlöse sich aber aus der abgesetzten Menge an Gütern ergibt. Bestandsmehrungen werden auf dem Erfolgskonto „Bestandsveränderungen“ als Ertrag im Haben, Bestandsminderungen als Aufwand im Soll gebucht. Gegenkonto ist entweder das Aktivkonto „Fertigerzeugnisse“ oder „unfertige Erzeugnisse“. Die Konten Fertigerzeugnisse und unfertige Erzeugnisse werden während der Abrechnungsperiode nicht berührt. Sie enthalten nur den jeweiligen Anfangsbestand, den Schlussbestand und die sich daraus ergebende Bestandsveränderung. Zusammenfassend kann man folgende Unterschiede zwischen einem Handels- und einem Industriebetrieb feststellen: Kontoart Handelsbetrieb Industriebetrieb Bestandskonto Wareneingang (falls als gemischtes Konto geführt) Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe Vorprodukte/ Fremdbauteile Aufwandskonto Wareneingang (falls als gemischtes Konto geführt) (der Saldo stellt den Wareneinsatz dar) Rohstoffaufwendungen Hilfsstoffaufwendungen Betriebsstoffaufwendungen Aufwendungen für Vorprodukte Bestandsminderungen Ertragskonto Umsatzerlöse (Warenverkauf) Umsatzerlöse Bestandserhöhungen Abb. 6.8: Analogien der Verbuchung im Handels- und Industriebetrieb Übungsaufgaben 6.8 bis 6.14 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="127"?> 6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb 127 Zusammenfassung der Buchungssätze bei Bestandsveränderungen Abschluss der Bestandskonten Schlussbilanzkonto an unfertige Erzeugnisse Schlussbilanzkonto an Fertigerzeugnisse Umbuchungen bei Bestandserhöhungen unfertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse an Bestandsveränderungen Umbuchungen bei Bestandsminderungen Bestandsveränderungen an unfertige Erzeugnisse Bestandsveränderungen an Fertigerzeugnisse Abschluss des Kontos „Bestandsveränderungen“ bei Bestandserhöhung: Bestandsveränderungen an GuV-Konto bei Bestandsminderung: GuV-Konto an Bestandsveränderungen <?page no="128"?> 128 Schritt 6: Warenverkehr Eigene Notizen <?page no="129"?> Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich Lernziele In diesem Kapitel lernen Sie die Verbuchung von Anschaffungspreisminderungen sowie Erlösschmälerungen (Rabatte, Boni und Skonti) kennen. Anschließend wissen Sie, wodurch sich diese unterscheiden und welche Buchungen bei entsprechenden Geschäftsvorfällen erfolgen müssen. Dasselbe gilt für Bezugs- und Vertriebskosten. Außerdem befassen Sie sich in diesem Kapitel mit Rücksendungen und Gutschriften, die die Konten Wareneingang und Umsatzerlöse (Warenverkauf) beeinflussen, dadurch sind je ein Aktiv- und ein Passivkonto betroffen. Zum Schluss des Kapitels lernen Sie die Ermittlung der Anschaffungskosten und der Herstellungskosten sowie das Verbuchen der Anzahlungen. Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen Vermögensgegenstände, die ein Unternehmen erwirbt, sind mit den Anschaffungskosten (AK) anzusetzen. Gemäß § 255 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten (z. B.: Überführungs-, Transport- und Zulassungskosten, Fundamentierung- und Montagekosten, Vermittlungs- und Beurkundungskosten und die Grunderwerbsteuer bei Immobilien und Grundstücken etc.). Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen. Die Anschaffungskosten werden wie folgt berechnet: Anschaffungspreis (Nettopreis des Vermögensgegenstands) - Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten = vorläufige Anschaffungskosten (netto) nachträgliche Anschaffungspreisminderungen = endgültige Anschaffungskosten (netto) Preisnachlässe und Erlösschmälerungen kommen beim Ein- und Verkauf von Waren vor und stellen eine Minderung des ursprünglich vereinbarten Preises dar. Die folgende Abbildung vermittelt einen Überblick über die Formen der Preisnachlässe. <?page no="130"?> Abb. 7.1: Arten von Preisnachlässen Preisnachlässe kommen sowohl beim Einals auch beim Verkauf von Waren vor und stellen eine Minderung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises dar. Diese Nachlässe und Erlösschmälerungen werden als Rabatte, Skonti und Boni bezeichnet. Gemäß § 17 Abs. 1 UStG handelt es sich bei Preisnachlässen um Änderungen der Bemessungsgrundlage (sogenannte Entgeltminderungen), die zu einer Korrektur der Umsatzsteuer bzw. der Vorsteuer führen. Nachlässe vom Verkäufer Rabatte sind Preisnachlässe, die der Lieferant gewährt. Dazu zählen beispielsweise Barzahlungsrabatt, Mengenrabatt (bei Abnahme größerer Mengen), Treuerabatt (bei längerer dauernder Geschäftsbeziehung), Wiederverkäuferrabatt (bei Verkäufen an Händler), Personalrabatt (bei Verkäufen an Mitarbeiter) und Sonderrabatt (bei Sonderverkäufen, z. B. Saisonverkäufen). In der Regel werden die Rabatte sofort bei der Ausstellung der Rechnung preismindernd berücksichtigt. Diese Rabatte werden daher auch als Sofort-Rabatt bezeichnet. Bei den Sofort-Rabatten berechnet der Lieferant die Umsatzsteuer schon vom verminderten Rechnungsbetrag, d. h. sie werden buchmäßig nicht gesondert erfasst, sondern direkt vom Nettopreis abgezogen. Beispiel: Einkauf von Waren auf Ziel mit Sofortrabatt Listenpreis für Waren 10.000 € - Sofortrabatt 20 % - 2.000 € = Nettobetrag = 8.000 € + Umsatzsteuer 19 % + 1.520 € = Rechnungsbetrag = 9.520 € Preisnachlässe Rabatte Skonto Bonus Preisnachlässe, die sofort wirksam werden. I. d. R. erfolgt der Preisnachlass vor der Rechnungslegung nachträgliche Preisnachlässe für vorzeitige Zahlungen innerhalb einer bestimmten Frist nachträgliche Preisnachlässe, die an die Erfüllung gewisser Voraussetzungen gebunden sind 130 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich <?page no="131"?> 7.1 Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen 131 Buchungssatz: Wareneingang Vorsteuer 8.000 1.520 an Verbindlichkeiten aLuL 9.520 Preisreduzierungen , die von Lieferanten in Form von Mängelrügen, nachträglichen Rabatten, Boni und Skonti gewährt werden, mindern beim Einkäufer den Einkaufspreis der bezogenen Materialien, Waren, Anlagevermögensgegenstände und damit auch die darauf entfallende Vorsteuer . Andererseits führen Preisnachlässe beim Verkäufer zu einer Verminderung der Umsatzerlöse und dadurch auch zur Verminderung der Umsatzsteuer . Mit Skonto bezeichnet man einen Preisabzug, der einem Käufer für „vorzeitige“ Zahlung vom Lieferanten gewährt wird. Der Skonto ist eine Zinsvergütung für vorzeitige Zahlung . Wenn man innerhalb des Skontozahlungszeitraums bezahlt, kann man einen gewissen Prozentsatz vom ursprünglichen Rechnungspreis abziehen. Umsatzsteuerlich bewirkt der Abzug des Skontos beim Verkäufer eine Entgeltminderung und damit eine Verminderung der Umsatzsteuer, während sich beim Käufer die Vorsteuer verringert. Durch den Skontoabzug verringert sich beim Lieferanten der Ertrag aus dem Umsatzerlös und beim Käufer die Anschaffungskosten des Wareneingangs. Beispiel : Tatsächliche Kosten des Skontos Es wurden die folgenden Zahlungsbedingungen vereinbart: Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Der Skonto ist ein absatzpolitisches Instrument und stellt i. d. R. eine sehr teure Kreditierung dar. Bei Nichtinanspruchnahme des Skontos bedeutet dies ein approximativer Jahresprozentsatz (i appr ) von: i appr = 3 % 20 Tage × 360 Tage = 54 % Der Nominalzins beträgt 54 % p.a. Hier im Beispiel: Für (30 - 10 =) 20 Tage: 3 % (20 Tage kosten 3 % mehr); bezogen auf ein Jahr: 360/ 20 = 18; 18 x 3 % = 54 % (Kreditzinssatz von 54 % p.a.! ). Im Normalfall sind Skontoangebote auszunutzen, da ein Bankkredit i. d. R. zu deutlich günstigeren Konditionen in Anspruch genommen werden kann. Der Bonus ist ein nachträglicher entweder viertel-, halb- oder jährlich vom Lieferanten gewährter Nachlass . Dieser Nachlass ist meistens nach der Höhe des Umsatzes gestaffelt, den der Kunde bei ihm erreicht hat. Mit der Bonusgewährung will der Verkäufer seine Kunden veranlassen , einen möglichst hohen Anteil ihres Bedarfs bei ihm zu decken . Umsatzsteuerlich werden Boni genauso behandelt wie Skonti , d. h. Boni mindern beim Verkäufer die Umsatzsteuer und die Umsatzerlöse bzw. beim Käufer die Vorsteuer und die Anschaffungskosten. Rabatte, Skonti, Boni, die der Käufer vom Lieferanten erhält, werden als Lieferantenrabatte, Lieferantenskonti und Lieferantenboni bezeichnet. Rabatte, Skonti, Boni, die der Verkäufer seinem Kunden gewährt, werden als Kundenrabatte, Kundenskonti und Kundenboni bezeichnet. <?page no="132"?> 132 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich Erhaltene Nachlässe Buchen von erhaltenen Skonti bzw. erhaltenen Boni Beim Käufer (Einkaufsseite) fallen Skontoerträge an, wenn der Lieferant Skonto gewährt und der Skonto genutzt wird. Lieferantenskonti mindern die Anschaffungskosten des Wareneingangs. Beispiel : Verbuchung von erhaltenen Skonti (Lieferantenskonti) Wir haben von einem Lieferanten Waren für 100.000 € zzgl. 19 % USt = 119.000 € auf Ziel eingekauft. Zehn Tage nach der Lieferung begleichen wir die Verbindlichkeiten aLuL unter Abzug von 3 % Skonto durch Banküberweisung. Waren 100.000 € + 19 % Umsatzsteuer + 19.000 € = Bruttorechnungsbetrag = 119.000 € - 3 % Skonto (3 % von 119.000 €) - 3.570 € = Überweisungsbetrag per Bank = 115.430 € Buchungssatz beim Wareneingang: Wareneingang Vorsteuer 100.000 19.000 an Verbindlichkeiten aLuL 119.000 Buchungssatz bei vorzeitiger Zahlung: Verbindlichkeiten aLuL 119.000 an an an Bank erhaltene Skonti Vorsteuer 115.430 3.000 570 erhaltene Skonti 3.000 an Wareneingang 3.000 Überweisung der Lieferantenrechnung unter Abzug von 3 % Skonto. 3 % Skonto von 119.000 € = 3.570 €. Somit beträgt die Zahlung 119.000 € - 3.570 € = 115.430 €. Die rückgängig zu machende Vorsteuer (heraus zurechnen aus dem Bruttoskontobetrag) beträgt 570 €. Korrektur der Vorsteuer = Gesamtskontobetrag × 0,19 1,19 = 3.570 € x 0,19 1,19 = 570 € Das Konto „erhaltene Skonti“ ist ein Unterkonto des Kontos „Wareneingang“ und wird deshalb über dieses Konto abgeschlossen. Beispiel : Buchen von erhaltenen Boni (Lieferantenboni) Der Lieferant aus dem vorhergehenden Beispiel gewährt uns zum Ende des Geschäftsjahres einen Bonus von 5.000 € + 950 € (USt) = 5.950 €. Buchungssätze: Verbindlichkeiten aLuL 5.950 an an erhaltene Boni Vorsteuer 5.000 950 erhaltene Boni 5.000 an Wareneingang 5.000 <?page no="133"?> 7.1 Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen 133 Das Konto „ erhaltene Boni“ ist ein Unterkonto des Kontos „Wareneingang“ und wird deshalb über dieses Konto abgeschlossen. Wird der oben dargestellte Geschäftsvorfall so aufgefasst, dass die Boni jeweils auf die Vorjahresumsätze berechnet sind, dann lautet der Buchungssatz: Verbindlichkeiten aLuL 5.950 an an periodenfremde Erträge Vorsteuer 5.000 950 Nachlässe für Kunden Sofortrabatte stellen einen im Voraus gewährten Preisnachlass dar und werden buchmäßig nicht gesondert erfasst, sondern direkt vom Nettoverkaufspreis abgezogen. Nachträgliche Preisnachlässe schmälern beim Verkäufer die Umsatzerlöse. Sie werden nicht direkt gebucht, sondern zunächst auf der Unterkontengruppe „Erlösschmälerungen“ der Umsatzerlöse erfasst und dann periodisch auf diese umgebucht. Die Umsatzsteuer ist entsprechend zu reduzieren. Buchen von gewährten Skonti bzw. Boni An Kunden gewährte Nachlässe für vorzeitige Zahlung stellen für den Verkäufer Skontoaufwendungen dar. Sie werden deshalb auch Kundenskonti genannt. Kundenskonti sind Erlösschmälerungen beim Verkauf von Erzeugnissen oder Handelswaren. Beispiel : Verbuchung von gewährten Skonti (Kundenskonti) Wir verkaufen Waren für 4.000 € zzgl. 19 % USt auf Ziel. Nach zehn Tagen begleicht der Kunde die Rechnung mit 2 % Skonto. Waren 4.000,00 € + 19 % Umsatzsteuer + 760,00 € = Bruttorechnungsbetrag = 4.760,00 € - 2 % Skonto (2 % von 4.760 €) - 95,20 € = Überweisungsbetrag per Bank = 4.664,80 € Buchungssatz beim Warenverkauf Forderungen aLuL 4.760,00 an an Warenverkauf (Umsatzerlöse) Umsatzsteuer 4.000 760 Buchungssatz bei vorzeitiger Zahlung Bank gewährte Skonti Umsatzsteuer 4.664,80 80,00 15,20 an Forderungen aLuL 4.760 Umsatzerlöse (Warenverkauf) 80,00 an gewährte Skonti 80 Überweisung durch den Kunden unter Abzug von 2 % Skonto. 2 % Skonto von 4.760 € = 95,20 €. Somit beträgt die Zahlung 4.760,00 € - 95,20 € = 4.664,80 €. Die rückgängig zu machende Umsatzsteuer (herauszurechnen aus dem Bruttoskontobetrag) beträgt 15,20 €. Korrektur der Umsatzsteuer = Gesamtskontobetrag × 0,19 1,19 = 95,20 € x 0,19 1,19 = 15,20 € <?page no="134"?> 134 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich Beispiel : Buchen von gewährten Boni (Kundenboni) Wir gewähren als Verkäufer einem Kunden zum Ende des Geschäftsjahres einen Bonus in Höhe von 500 € + 95 € (USt) = 595 €. Buchungssätze: gewährte Boni Umsatzsteuer 500 95 an Forderungen aLuL 595 Umsatzerlöse 500 an gewährte Boni 500 Wird der oben dargestellte Geschäftsvorfall so aufgefasst, dass die Boni jeweils auf die Vorjahresumsätze berechnet sind, dann lautet der Buchungssatz: periodenfremder Aufwand Umsatzsteuer 500 95 an Forderungen aLuL 595 Gewährte Boni mindern wie gewährte Skonti die Umsatzerlöse. Merke Erhaltene Boni (Lieferantenboni) und erhaltene Skonti (Lieferantenskonti) stellen für den Käufer eine Minderung der Anschaffungskosten des Wareneingangs und der Vorsteuer dar. Gewährte Boni (Kundenboni) oder gewährte Skonti (Kundenskonti) mindern die Umsatzerlöse und die Umsatzsteuer. Dem Verkäufer entsteht eine Erlösminderung. Die Erlösminderungen werden zur besseren Übersicht und zur Abgrenzung gegenüber den Warensendungen der Kunden auf einem Unterkonto des Erlöskontos erfasst. Übungsaufgabe 7.1: Erlösschmälerungen Ein Jungunternehmer bittet Sie ihm in der Buchhaltung mit Ihren neu erworbenen buchhalterischen Kenntnissen behilflich zu sein. Nachfolgend sehen Sie die vorläufige Bilanz zum 31.12.: Aktiva Bilanz Passiva Maschinen 50.000 € Eigenkapital 260.000 € Fuhrpark 85.000 € Verbindlichkeiten aLuL 70.000 € Handelswaren 140.000 € Umsatzsteuer 20.000 € Forderungen aLuL 35.000 € Bankguthaben 35.000 € Kasse 5.000 € Bilanzsumme 350.000 € Bilanzsumme 350.000 € <?page no="135"?> 7.1 Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen 135 Es sind noch folgende Geschäftsvorfälle zu buchen: 1) Wareneingang auf Ziel, netto + 19 % Umsatzsteuer 15.000,00 € + 2.850,00 € 17.850,00 € 2) Banküberweisung an den Lieferanten für die Rechnung Nr. 1) abzüglich 3 % Skonto 17.850,00 € - 535,50 € 17.314,50 € 3) Wareneingang auf Ziel, netto abzüglich Rabatt + 19 % Umsatzsteuer 27.000,00 € - 2.000,00 € = 25.000,00 € + 4.750,00 € 29.750,00 € 4) Banküberweisung der Umsatzsteuerschuld 20.000,00 € 5) Kauf einer Maschine auf Ziel, netto + 19 % Umsatzsteuer 22.000,00 € + 4.180,00 € 26.180,00 € 6) Warenverkauf auf Ziel, netto abzüglich Rabatt + 19 % Umsatzsteuer 44.000,00 € - 4.000,00 € = 40.000,00 € 7.600,00 € 47.600,00 € 7) Der Kunde bezahlt die obige Rechnung über abzüglich 2 % Skonto 47.600,00 € - 952,00 € 46.648,00 € 8) Ein Lieferant gewährt uns einen Bonus, netto + 19 % Umsatzsteuer 3.000,00 € + 570,00 € 3.570,00 € Berücksichtigen Sie unbedingt die folgenden Abschlussangaben 9) Warenendbestand laut Inventur 158.000,00 € 10) Abschreibung auf Maschinen 8.000,00 € Bilden Sie die Buchungssätze, tragen Sie die Anfangsbestände auf den T-Konten vor und schließen Sie die Konten ab. Nutzen Sie bitte die folgende Tabelle für die Buchungssätze der obigen Geschäftsvorfälle. 1) an 2) an 3) an 4) an 5) an <?page no="136"?> 136 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich 6) an 7) an 8) an 10) an Die Lösung finden Sie online. Nutzen Sie die T-Konten für Ihre Buchungen. S Maschinen H S Fuhrpark H AB AB Summe Summe Summe Summe S Forderungen aLuL H S Bank H AB AB Summe Summe Summe Summe S Kasse H S Abschreibungen H AB Summe Summe Summe Summe S Vorsteuer H S Umsatzsteuer H AB AB Summe Summe Summe Summe <?page no="137"?> 7.1 Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen 137 S gewährte Skonti H S erhaltene Skonti/ Boni H Summe Summe Summe Summe S Wareneingang (WE) H S Umsatzerlöse H AB Summe Summe Summe Summe S Verbindlichkeiten aLuL H S GuV-Konto H AB Summe Summe Summe Summe S Eigenkapital H S H AB Summe Summe Summe Summe Soll Schlussbilanzkonto zum 31.12.01 Haben Maschinen Eigenkapital Fuhrpark Waren Forderungen aLuL Verbindlichkeiten aLuL Vorsteuer (sonstige Forderungen) Bank Kasse Übungsaufgabe 7.2, 7.3 und 7.4 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="138"?> 138 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich Die Behandlung von Bezugs- und Vertriebskosten Beim Einkauf von Handelswaren und RHB-Stoffen fallen häufig Bezugskosten an, bis die RHB- Stoffe oder die Ware ins Lager des Unternehmens genommen wird. Bezugskosten sind Anschaffungsnebenkosten, das heißt sie müssen zum ursprünglichen Anschaffungspreis hinzuaddiert werden und dürfen daher nicht als Aufwand verbucht werden. Damit sind sie neben dem Anschaffungspreis wichtiger Bestandteil der nach § 255 Abs. 1 HGB aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten der Vermögensgegenstände. Beim Warenbezug können neben dem Kaufpreis folgende Kosten anfallen, die als Anschaffungs nebenkosten bezeichnet werden: Kosten für den Erwerb (z. B. Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren, Notargebühren, Zölle, Vermittlungsprovisionen) für die Verbringung in das Unternehmen (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten, Versicherungskosten) für die Inbetriebnahme (z. B. Montagekosten) Anschaffungskosten Handels- und steuerrechtlich gehören die Anschaffungs nebenkosten mit dem Anschaffungspreis eines Gegenstandes zu den Anschaffungskosten . Gemäß § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen , die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen , soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Die Anschaffungskosten werden wie folgt ermittelt: Anschaffungspreis (Kaufpreis ohne abzugsfähige Vorsteuer) + einzeln zuordenbare Aufwendungen für die Versetzung in den Zustand der Betriebsbereitschaft (z. B. Anschlusskosten, Fundamente, betriebsinterne Aufwendungen, soweit sie einzeln zugeordnet werden können) + Anschaffungsnebenkosten (alle im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallenden Aufwendungen wie z. B. Zölle, Eingangsfrachten, Provisionen, Grunderwerbsteuer, Versicherungen, Notariats-, Gerichtskosten- und Registerkosten) + nachträgliche Anschaffungskosten (nachträgliche Aufwendungen für beschaffte Vermögensgegenstände, soweit sie noch in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen) einzeln zuordenbare Anschaffungspreisminderungen (z. B. Rabatte, Skonti, Boni (jedoch nicht mengen- und umsatzabhängige Boni), Gutschriften, Rückvergütungen, ggf. Zuwendungen) = zu aktivierende Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) Merke Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten! Die Anschaffungsnebenkosten können direkt oder indirekt verbucht werden. Bei der direkten Verbuchung werden die Warenbezugskosten , die als Anschaffungs nebenkosten zu den Anschaffungskosten der bezogenen Waren gehören, direkt auf dem Wareneingangskonto gebucht. <?page no="139"?> 7.2 Die Behandlung von Bezugs- und Vertriebskosten 139 Diese direkte Buchung der Warenbezugskosten auf dem Wareneingangskonto hat den Nachteil , dass die Höhe der Bezugskosten nachträglich nicht mehr ohne Weiteres festgestellt werden kann. Benötigt der Unternehmer die Höhe der Warenbezugskosten (z. B. für seine Kalkulation), werden diese als Anschaffungsnebenkosten indirekt auf ein eigenes Konto gebucht. Dieses Anschaffungsnebenkostenkonto ist ein Unterkonto des Wareneingangskontos und wird über dieses abgeschlossen. Beispiel : Anschaffungsnebenkosten 1) Zieleinkauf von Waren, netto 10.000 € zzgl. 1.900 € MwSt. 2) Barzahlung der Eingangsfrachten auf die obige Warenlieferung, netto 200 € zzgl. 38 € MwSt. Direkte Buchung 1) Wareneingang Vorsteuer 10.000 1.900 an Verbindlichkeiten aLuL 11.900 2) Wareneingang Vorsteuer 200 38 an Kasse 238 Indirekte Buchung 1) Wareneingang Vorsteuer 10.000 1.900 an Verbindlichkeiten aLuL 11.900 2) Anschaffungsnebenkosten Vorsteuer 200 38 an Kasse 238 Am Geschäftsjahresende wird das Anschaffungsnebenkostenkonto zum Konto Wareneingang abgeschlossen: 3) Wareneingang 200 an Anschaffungsnebenkosten 200 Auf dem Wareneingangskonto erscheinen die Wareneingänge zu Wareneinstandswerten. Die Anschaffungsnebenkosten sind im Zeitpunkt ihrer Entstehung erfolgsneutral. Sie erhöhen den Warenwert, da sie aktiviert werden. Durch den Verkaufsvorgang vermindern sie anteilsmäßig den Warenrohgewinn, was im Wareneinsatz zum Tragen kommt, d. h. anteilsmäßige Verrechnung auf den Wareneinsatz und den Warenendbestand. Übungsaufgabe 7.5: Anschaffungskosten Ein Jungunternehmer kauft während einer Messe eine Werkzeugmaschine für 59.500 € inkl. 19 % MwSt. Nach zähen Verhandlungen wird ihm ein Rabatt in Höhe von 10 % gewährt. Ferner werden ihm 3 % Skonto gewährt, wenn er die Maschine innerhalb von 10 Tagen bezahlt (er zahlt sie innerhalb von 10 Tagen). Ferner sind an Transportkosten 500 € zzgl. 19 % MwSt. angefallen. Für die Transportversicherung hat der Jungunternehmer 400 € bezahlt. Die Inbetriebnahme und Montage durch eine Fremdfirma verursachte Kosten in Höhe von 2.000 € zzgl. 19 % MwSt. Wie hoch sind die Anschaffungskosten für die Werkzeugmaschine? <?page no="140"?> 140 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich Nutzen Sie folgende Tabelle für die Ermittlung der Anschaffungskosten der Werkzeugmaschine. Die Lösung finden Sie online. Warenvertriebskosten Beim Warenvertrieb können folgende Kosten anfallen: Transportkosten : z. B. Ausgangsfrachten, Postgebühren, Abfuhrkosten, Transportversicherungsbeiträge, Verpackungskosten etc. Vertriebsprovisionen : Industrieunternehmen, setzen häufig Handelsvertreter ein, um ihre Erzeugnisse zu verkaufen. Für ihre Dienstleistung erhalten die Handelsvertreter eine Umsatzprovision, die einen Aufwand für das in Anspruch nehmende Unternehmen darstellt. Die Warenvertriebskosten gehören zu den sofort abzugsfähigen Betriebsaufwendungen , d. h. sie wirken sich in dem Jahr, in dem sie anfallen, in voller Höhe auf den Erfolg (Gewinn oder Verlust) aus. Die Warenvertriebskosten sind auf gesonderten Aufwandskonten zu erfassen, die über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) abgeschlossen werden. Merke Eingangsfrachten werden als Anschaffungsnebenkosten aktiviert , aber Ausgangsfrachten werden als Warenvertriebskosten als Aufwand gebucht! Rücksendungen und Gutschriften Waren werden zurückgesandt oder im Preis ermäßigt , wenn der Verkäufer den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, d. h. wenn der Verkäufer z. B. falsche oder mangelhafte Waren geliefert hat. Für die Rücksendung bzw. den festgestellten Mangel der Waren erteilt der Verkäufer dem Käufer eine entsprechende Gutschrift . Durch die Rücksendung vermindern sich beim Verkäufer die Umsatzerlöse und die Umsatzsteuer und beim Käufer der Wareneingang und die Vorsteuer. <?page no="141"?> 7.3 Rücksendungen und Gutschriften 141 In der Buchführung wird die Rücklieferung als Korrekturbuchung z. B. auf den Konten „RHB- Stoffe“ oder „Wareneingang“ und dem Konto „Verbindlichkeiten aLuL“ erfasst. Außerdem ändert sich durch die Gutschrift die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Käufer muss auch den ursprünglich vorgenommenen Vorsteuerabzug korrigieren. Die Verbuchung der Rücksendung erfolgt mit einer Stornobuchung der Kaufsbzw. Verkaufsbuchung, d. h. die ursprüngliche Buchung wird dabei einfach umgekehrt. Merke Rücksendungen und Gutschriften mindern auf der Einkaufsseite den Wareneingang, die Vorsteuer und die Verbindlichkeiten aLuL und auf der Verkaufsseite die Umsatzerlöse, die Umsatzsteuer und die Forderungen aLuL. Beispiel : Rücksendungen a) Wir haben von einem Lieferanten Waren für 10.000 € + 1.900 € MwSt. = 11.900 € auf Ziel gekauft. Beim Auspacken stellen wir fest, dass ein Teil der Waren stark beschädigt und für den Verkauf ungeeignet ist. Wir senden den mangelhaften Teil der Waren an den Lieferanten zurück. Für die Rücksendung erhalten wir vom Lieferanten eine Gutschrift über 1.000 € + 190 € MwSt. = 1.190 €. Buchungssatz beim Wareneingang (laut Eingangsrechnung): Wareneingang Vorsteuer 10.000 1.900 an Verbindlichkeiten aLuL 11.900 Buchungssatz bei der Rücksendung (laut Gutschrift) der Waren: Verbindlichkeiten aLuL 2.380 an an Wareneingang Vorsteuer 2.000 380 b) Aufgrund einer Mängelrüge schreibt uns der Lieferant 300 € + 57 € MwSt. = 357 € gut. Buchungssatz: Verbindlichkeiten aLuL 476 an an Wareneingang Vorsteuer 400 76 c) Einem Kunden haben wir Waren für 40.000 € + 7.600 € MwSt. = 47.600 € auf Ziel geliefert. Von unserem Kunden nehmen wir die falsch gelieferte Ware im Wert von 5.000 € + 950 € MwSt. = 5.950 € zurück und erteilen ihm darüber eine Gutschrift. Buchungssatz beim Warenverkauf (laut Ausgangsrechnung): Forderungen aLuL 47.600 an an Umsatzerlöse (Warenverkauf) Umsatzsteuer 40.000 7.600 <?page no="142"?> 142 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich Buchungssatz bei Rücksendung (laut Gutschrift): Umsatzerlöse (Warenverkauf) Umsatzsteuer 5.000 950 an Forderungen aLuL 5.950 Übungsaufgaben 7.6 bis 7.9 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. Anzahlungen Anzahlungen sind Vorauszahlungen auf zukünftige Leistungen. Nach der Leistungserbringung erhält der Kunde eine Gesamtabrechnung mit der Restforderung . Anzahlungen sind umsatzsteuerpflichtig , soweit sie sich auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen beziehen, d. h. die Umsatzsteuer für den Anzahlungsbetrag wird bereits mit der Anzahlung fällig. Eine Anzahlung ist üblich bei Sonderanfertigungen: z. B. Sonderanfertigung von Anlagegütern, Möbel nach Kundenwunsch, Anfertigung eines Abendkleides beim Schneider, bei Großaufträgen: z. B. die Anzahlung dient zur Finanzierung der für die Herstellung benötigten Materialien und Personalkosten, und bei unbekannten bzw. unsicheren Auftraggebern. Man unterscheidet zwischen geleisteten und erhaltenen Anzahlungen, die auf separaten Konten (Bestandskonten) erfasst werden geleistete Anzahlungen: sie stellen eine Forderung dar, erhaltene Anzahlungen: sie stellen eine Verbindlichkeit dar. Anzahlungen an Lieferanten (geleistete Anzahlungen) Eine geleistete Anzahlung (Vorauszahlung) stellt aus Sicht des Bestellers eine Forderung gegenüber dem Lieferanten dar, denn der Lieferant muss die Leistung bzw. die Lieferung noch erbringen. Deshalb muss die geleistete Anzahlung aktiviert werden. Beispiel : Geleistete Anzahlungen Der Unternehmer Knauser schließt einen Kaufvertrag über eine Maschine in Höhe von 50.000 € zuzüglich 19 % MwSt. ab. Es wird eine Anzahlung von 20 % vereinbart. Die Maschine wird sechs Monate nach dem Vertragsabschluss geliefert. Nach 30 Tagen wird der Restbetrag für die Maschine bezahlt. Buchung der geleisteten Anzahlung beim Käufer: Geleistete Anzahlungen Vorsteuer 10.000 1.900 an Bank 11.900 Wenn die Schlussrechnung erfolgt, ist es empfehlenswert, die Schlussrechnung grundsätzlich in kompletter Höhe zu buchen und die Anzahlung in einem zweiten Schritt aufzulösen. <?page no="143"?> 7.4 Anzahlungen 143 Buchung nach Lieferung und Erhalt der Schlussrechnung beim Käufer: Maschine Vorsteuer 50.000 9.500 an Verbindlichkeit aLuL 59.500 Auflösung der Anzahlung beim Käufer: Verbindlichkeit aLuL 11.900 an an geleistete Anzahlungen Vorsteuer 10.000 1.900 Buchung der Restzahlung, die per Banküberweisung erfolgt, beim Käufer: Verbindlichkeit aLuL 47.600 an Bank 47.600 Anzahlungen von Kunden (erhaltene Anzahlungen) Eine erhaltene Anzahlung stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber dar, denn „man muss” dem Kunden noch eine Leistung bzw. Lieferung erbringen. Die erhaltene Anzahlung ist noch kein betrieblicher Erfolg , da die Leistung noch nicht erbracht worden ist, sie ist deshalb erfolgsneutral zu behandeln. Deshalb muss die erhaltene Anzahlung passiviert werden. Erhaltene Anzahlungen kann man nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB entweder gesondert unter den Verbindlichkeiten ausweisen oder offen von den Vorräten absetzen. Beispiel : Erhaltene Anzahlungen Der Unternehmer Schleicher schließt einen Verkaufsvertrag über eine Maschine in Höhe von 70.000 € zuzüglich 19 % MwSt. ab. Er erhält eine Anzahlung von 20 % per Banküberweisung. Die Maschine liefert er sechs Monate nach dem Vertragsabschluss. Nach 30 Tagen erhält der Unternehmer Schleicher die Restzahlung. Buchung der erhaltenen Anzahlung beim Verkäufer: Bank 16.660 an an erhaltene Anzahlungen Umsatzsteuer 14.000 2.660 Buchung nach Auslieferung der Maschine und Erhalt der Schlussrechnung: Forderungen aLuL 83.300 an an Umsatzerlöse Umsatzsteuer 70.000 13.300 Auflösung der erhaltenen Anzahlung beim Verkäufer: Erhaltene Anzahlungen Umsatzsteuer 14.000 2.660 an Forderungen aLuL 16.660 Buchung der Restzahlung beim Verkäufer nach Zahlungseingang: Bank 66.640 an Forderungen aLuL 66.640 <?page no="144"?> 144 Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich Merke Anzahlungen müssen gesondert ausgewiesen werden: Geleistete Anzahlungen stellen eine Forderung dar und sind zu aktivieren . Erhaltene Anzahlungen stellen eine Verbindlichkeit dar und sind zu passivieren . Übungsaufgabe 7.10 und 7.11 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="145"?> Schritt 8: Leasinggeschäfte Lernziele In diesem Kapitel lernen Sie die unterschiedlichen Leasingformen kennen. Sie werden den Begriff des Leasings verstehen und erklären, sowie die Arten des Leasings unterscheiden können, die Bedeutung des Leasings in der Praxis erkennen, zwischen Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen sowie zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing differenzieren können, die Kriterien der steuerlichen Zuordnung von Leasinggegenständen, in Abhängigkeit von verschiedenen Leasingverträgen, nennen und zuordnen können, wissen bei wem der Leasinggegenstand zu bilanzieren ist und die Buchungen aus der Sicht des Leasinggebers und des Leasingnehmers je nach Vertragsgestaltung beherrschen. Einführung Leasinggeschäfte Der Begriff „Leasing“ ist auf das englische Verb „to lease“ zurückzuführen, was so viel bedeutet wie „mieten“ oder „pachten“. Im Deutschen wird der Begriff verwendet, um eine spezielle Form der Außenfinanzierung zu bezeichnen. Leasing hat in den letzten Jahrzehnten eine dynamische Entwicklung erfahren und spielt heute in der Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Vor allem in den Bereichen Kraftfahrzeuge, Produktionsmaschinen, Büroausstattung und EDV erfreut sich das Leasing zunehmender Beliebtheit. Inzwischen werden in Deutschland mehr als 20 Prozent der Investitionsgüter über Leasing finanziert. „Unter Leasing versteht man die mittelbis langfristige Überlassung von [mobilen oder immobilen Investitions- oder Gebrauchsgüter] gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts, das man als Leasinggebühr bezeichnet.“ 14 Im Handelsrecht gibt es keine expliziten Regelungen, daher kommen die Erlasse des Bundesfinanzministeriums zur Anwendung. 15 Man unterscheidet zwischen direktem Leasing , bei dem der Leasinggeber auch der Hersteller ist und indirektem Leasing , bei dem der Leasinggeber eine Finanzierungsgesellschaft ist . Beim indirekten Leasing handelt es sich um eine Dreiecksbeziehung zwischen Hersteller beziehungsweise Lieferant, einem Finanzierungsunternehmen, welches der Leasinggeber ist und dem Leasingnehmer, welcher den Leasinggegenstand nutzt. 16 Der Kaufvertrag wird hierbei zwischen dem Hersteller und dem Finanzierungsunternehmen geschlossen. Der Kaufpreis wird vom Finanzierungsunternehmen (Leasinggeber) an den Hersteller gezahlt. Die Lieferung des Leasinggegenstands erfolgt vom Hersteller direkt zum Leasingnehmer, welcher den Leasinggegenstand nutzt. Dieser ist vertraglich mit dem Leasinggeber, dem Finanzierungsunternehmen verbunden und zahlt Leasingraten an ihn. 14 Wöhe, G. et al.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2020, S. 556. 15 Freidank, C.; Velte, P.: Rechnungslegung und Rechnungspolitik, 2013, S. 597. 16 Goeke, M.: Praxishandbuch Mittelstandsfinanzierung, 2008, S. 151. <?page no="146"?> 146 Schritt 8: Leasinggeschäfte Die übliche Konstellation beim indirekten Leasing zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant (Verkäufer) zeigt die folgende Abbildung. Abb. 8.1: Schematischer Ablauf beim indirekten Leasing Somit stellt sich die entscheidende Frage: Ist der Leasinggegenstand beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer zu aktivieren? Leasingformen Leasingverträge können nach verschiedenen Gesichtspunkten systematisiert werden. Die Abbildung 8.2 orientiert sich an den im Steuerrecht unterschiedenen Formen und Unterformen des Leasings, die auch für die spätere Zurechnung des Leasingobjektes zu einer Vertragspartei von Bedeutung sind. Abb. 8.2: Systematisierung von Leasingverträgen im Steuerecht 17 17 In Anlehnung an: Bieg, H. u. Kußmaul, H.: Finanzierung, 2016, S. 278. Hersteller (Verkäufer) bzw. Lieferant Leasinggeber (LG) (Finanzierungsunternehmen) Kaufvertrag bezahlt Kaufpreis Leasingnehmer (LN) Leasingvertrag bezahlt Leasingrate Lieferung des Leasinggegenstandes Leasing Operating-Leasing Finanzierungsleasing Vollamortisationsleasing Teilamortisationsleasing Mobilien-Leasing Immobilien-Leasing Immobilien-Leasing Mobilien-Leasing Grund u. Boden Gebäude Spezial- Leasing ohne Option Kaufoption des LN Andienungsrecht des LG Aufteilung des Mehrerlöses kündbare Leasingverträge <?page no="147"?> 8.2 Leasingformen 147 Finanzierungsleasing Finanzierungsleasing ähnelt bei der Vertragsgestaltung dem „Ratenkauf unter Eigentumsvorbehalt.“ 18 Hierbei steht die Finanzierungsaufgabe im Mittelpunkt. Der Leasingnehmer führt mit dem Hersteller, bzw. dem Verkäufer, die Verhandlung über den Leasingvertrag. Üblicherweise wird der Leasinggegenstand daraufhin von einem Finanzierungsunternehmen, dem Leasinggeber, gekauft. Der Leasinggeber überlässt den Leasinggegenstand dem Leasingnehmer für eine feste Grundmietzeit, die in der Regel kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Während der Grundmietzeit ist der Leasingvertrag nicht kündbar. Somit ist der Leasinggeber rechtlicher Eigentümer und der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands. Außerdem liegen Chancen und Risiken des Leasinggegenstands beim Leasingnehmer. Beim Finanzierungsleasing unterscheidet man zwei verschiedene Vertragsarten: den Vollamortisationsvertrag (Full-Pay-out-Leasing) und den Teilamortisationsvertrag (Non-Pay-out-Leasing) . 8.2.1.1 Vollamortisationsvertrag Bei einem Vollamortisationsvertrag müssen die Leasingraten, die der Leasingnehmer, während der Grundmietzeit zahlt, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Finanzierungskosten, die Verwaltungskosten und den Gewinn des Leasinggebers voll decken. Für die Vollamortisationsverträge gibt es die folgenden Varianten, wenn die Grundmietzeit abgelaufen ist: Vertrag ohne Option oder sonstigem Recht : Bei dieser Form muss der Leasingnehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückgeben. Der Leasingnehmer hat keinen Einfluss auf die weitere Verwendung. Vertrag mit Kaufoption : Der Leasingnehmer kann das Objekt nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem, bei Beginn des Vertrags, festgelegten Preis erwerben. Vertrag mit Mietverlängerungsoption : Der Leasingnehmer kann den Leasingvertrag nach Ablauf der Grundmietzeit verlängern. In der Regel ist die Folgemiete günstiger. Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption und mit Mietverlängerungsoption: Hier hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Objekt zu kaufen oder weiter zu leasen. Spezialleasing: Spezialleasing bedeutet, dass das Objekt speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten wird und eigentlich nur von ihm genutzt werden kann. 8.2.1.2 Teilamortisationsvertrag Im Gegensatz zum Vollamortisationsvertrag werden beim Teilamortisationsvertrag nur ein Teil der Aufwendungen des Leasinggebers durch die Leasingraten während der Grundmietzeit gedeckt. Demnach ergeben sich folgende Alternativen, die nach der Grundmietzeit möglich sind: 19 Andienungsrecht des Leasinggebers : „Der Leasingnehmer hat kein Recht den Gegenstand zu kaufen. Er ist aber verpflichtet, den Gegenstand auf Verlangen des Leasinggebers zu einem bereits bei Vertragsschluss festgelegten Preis zu erwerben.“ 20 Kündigungsrecht mit Abschlusszahlung : Nach Ablauf der Grundmietzeit, die mindestens 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag kündigen. Der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber eine Abschlusszahlung. Die Höhe bezieht sich auf die Differenz der bisher gedeckten Kosten und den Gesamtkosten des Leasinggebers. Auf die Abschlusszahlung werden bis zu 90 % des erzielten Verkaufserlöses des 18 Coenenberg, A. G. ; Haller, A.; Mattner, G.; Schultze, W.: Einführung in das Rechnungswesen, 2018, S. 366. 19 Beyer, M.; Haug, I.; Heyd, R.; Zorn, D.: Bilanzierung nach HGB in Schaubildern, 2014, S. 188. 20 Beyer, M.; Haug, I.; Heyd, R.; Zorn, D.: Bilanzierung nach HGB in Schaubildern, 2014, S. 188. <?page no="148"?> 148 Schritt 8: Leasinggeschäfte Leasinggebers angerechnet. Ist dieser anzurechnende Teil plus die Summe der bisher gezahlten Leasingraten niedriger als die Gesamtkosten des Leasinggebers, so muss der Leasingnehmer noch eine weitere Abschlusszahlung in Höher dieser Differenz begleichen. Wenn der Verkaufserlös zuzüglich der Summe der Leasingraten des Leasinggegenstands höher ist als die Gesamtkosten, erhält der Leasinggeber diesen Betrag. 21 Aufteilung des Mehrerlöses : Der Leasinggeber verkauft den Leasinggegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit. Wenn der Erlös geringer ist als die Summe der bezahlten Leasingraten, so muss der Leasingnehmer noch eine Abschlusszahlung, in Höhe der Differenz zwischen Summe der Leasingraten und Erlös, zahlen. Wenn der Erlös des Leasinggegenstands höher ist als die Summe der bezahlten Leasingraten des Leasingnehmers, wird der Mehrerlös zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer aufgeteilt. 22 Operating Leasing Beim Operating Leasing handelt es sich um kurzfristige Vermietungen von Investitionsgütern, die anschließend wieder zurückgegeben werden. Es gibt keine feste Grundmietzeit. Beide Vertragsparteien können den Operating-Leasingvertrag jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen, d. h. der Leasingnehmer kann sich jederzeit problemlos von dem Leasingobjekt trennen. Der Leasinggeber trägt bei dieser Leasingform das gesamte Investitionsrisiko, d. h. das Risiko des zufälligen Untergangs sowie das Risiko des technischen Fortschritts. Des Weiteren muss der Leasinggeber auch für die Wartung und Reparatur sorgen. Das Leasingobjekt ist beim Leasinggeber zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Der Leasingnehmer kann die gezahlten Leasingraten als Aufwand (Betriebsausgaben) absetzen. Spezialleasing Spezialleasing bedeutet, dass der Leasingnehmer mit dem Leasinggeber ein Leasingvertrag über einen Leasinggegenstand abschließt, welcher auf die speziellen Bedürfnisse und Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist. Nach der Grundmietzeit ist für den Leasinggeber eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von diesem Leasinggegenstand nicht mehr möglich. 23 Sale-and-lease-back Sale-and-lease-back heißt, dass ein Eigentümer, z. B. ein Unternehmen, seine bereits bezahlten werthaltigen Vermögensgegenstände an eine Leasinggesellschaft verkauft und sie sofort von dieser Leasinggesellschaft wieder zurückleast. Das Nutzungsrecht bleibt somit beim Unternehmen, dass die Vermögensgegenstände veräußert hat. 24 Diese Art von Leasing wird oft benutzt, um die Liquidität zu verbessern bzw. um die Kapitalbindung zu verringern. Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Finanzierungsleasing Das Verhältnis zwischen der Grundmietzeit (Vertragsdauer) und der wirtschaftlichen Nutzungsdauer spielt beim Finanzierungsleasing eine entscheidende Rolle für die Frage, ob der Leasinggegenstand beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer aktiviert wird. 21 BMF-Schreiben vom 22.12.1975 - IV B 2 - S 2170 - 161/ 75. 22 Beyer, M.; Haug, I.; Heyd, R.; Zorn, D.: Bilanzierung nach HGB in Schaubildern, 2014, S. 188. 23 ebd., S. 187. 24 Heesen, B.: Bilanzgestaltung, 2009, S. 25. <?page no="149"?> 8.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Finanzierungsleasing 149 Wird der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zugeordnet, muss der Leasinggeber ihn bilanzieren, d. h. aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben. Der Leasingnehmer hingegen verbucht die Leasingraten als Aufwendungen genauso wie beim Operating Leasing. Wird der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugerechnet, muss dieser den Leasinggegenstand mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers zuzüglich weiterer Anschaffungsnebenkosten aktivieren. 25 Der Leasingnehmer passiviert eine Leasingverbindlichkeit in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers. Zudem muss er den Leasinggegenstand entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abschreiben. Die Leasingraten werden in einen Zins- und Kostenanteil sowie einen Tilgungsanteil aufgespalten. Im Laufe der Vertragslaufzeit nimmt der Zins- und Kostenanteil ab, während der Tilgungsanteil zunimmt. Der Zins- und Kostenanteil stellt einen sofort abzugsfähigen, betrieblichen Aufwand dar. Dagegen reduziert der Tilgungsanteil die Leasingverbindlichkeit und ist somit erfolgsneutral zu behandeln. Der Leasinggeber bucht den Leasinggegenstand aus und aktiviert dafür eine Kaufpreisforderung in Höhe der ermittelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, welche der passivierten Verbindlichkeit des Leasingnehmers entsprechen. Auch der Leasinggeber teilt die Leasingraten in einen Zins-/ Kostenanteil und einen Tilgungsanteil auf. Der Zins- und Kostenanteil der Leasingrate sind für ihn Erträge (Betriebseinnahmen), während der Tilgungsteil die Kaufpreisforderung verringert. Mobilien-Leasing bei Vollamortisationsverträgen (Full-pay-out- Leasing) Die folgenden Vertragskonstellationen sind gemäß dem Vollamortisationserlass für Mobilien (bewegliche Güter, z. B. Fahrzeuge und Maschinen) vom 19.4.1971 (BMF-Schreiben vom 19.4.1971 IV B/ 2 - S 2170 - 31/ 71, BStBl. I 1971, S. 261) in der Abbildung 8.3 dargestellt. Zurechnungsschema für Mobilien-Leasing bei Vollamortisationsverträgen Vertragstypen Vertragsbedingungen Zurechnung Verträge ohne Optionsrecht Grundmietzeit beträgt mindestens 40 % und maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasinggeber Grundmietzeit beträgt weniger als 40 % oder mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Verträge mit Kaufoption Grundmietzeit beträgt mindestens 40 % und maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Ferner entspricht der vorgesehene Kaufpreis bei Ausübung des Optionsrechts mindestens dem linear ermittelten Buchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert des Leasinggegenstandes im Zeitpunkt der Veräußerung. Leasinggeber Grundmietzeit beträgt weniger als 40 % oder mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder der vorgesehene Kaufpreis, bei Ausübung des Optionsrechts, niedriger ist als der nach linearer AfA ermittelte Buchwert oder der niedrigere gemeine Wert des Leasinggegenstandes im Zeitpunkt der Veräußerung bei einer Grundmietzeit Leasingnehmer 25 BMF-Schreiben vom 19.4.1971 (BStBl I S. 264) - IV B/ 2 - S 2170 - 31/ 71. <?page no="150"?> 150 Schritt 8: Leasinggeschäfte zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Verträge mit Mietverlängerungsoption Grundmietzeit beträgt mindestens 40 % und maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und die Anschlussmiete so bemessen ist, dass sie mindestens den Wertverzehr deckt, der sich auf der Basis des nach linearer AfA ermittelten Buchwertes oder des niedrigeren gemeinen Werts und der Restnutzungsdauer des Leasinggegenstandes ergibt. Leasinggeber Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Grundmietzeit beträgt mindestens 40 % und maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Ferner deckt die Anschlussmiete nicht den Wertverzehr am Leasinggegenstand, der sich auf der Basis des nach linearer AfA ermittelten Buchwertes oder des niedrigeren gemeinen Werts und der Restnutzungsdauer des Leasinggegenstandes ergibt. Leasingnehmer Spezialleasing Ausschluss einer anderweitigen Verwendung. Leasingnehmer Abb. 8.3: Mobiles Leasing bei Vollamortisation 26 Mobilien-Leasing bei Teilamortisationsverträgen (Non-pay-out- Leasing) Die folgenden Vertragskonstellationen sind gemäß Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.1975 (BMF-Schreiben vom 22.12.1975 IV B/ 2 - S 2170 - 161/ 75, BB 1976, S. 72) möglich: Zurechnungsschema für Mobilien-Leasing bei Teilamortisationsverträgen Vertragstypen Vertragsbedingungen Zurechnung allgemein Die Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Verträge mit Andienungsrecht Die Grundmietzeit liegt zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasinggeber Verträge mit Kündigungsrecht Kündigungsrecht nach Ablauf von 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit Anrechnung von bis zu 90 % des Veräußerungserlöses auf die vom Leasingnehmer zu leistende Abschlusszahlung. Leasinggeber Verträge mit Mehrerlösbeteiligung des Leasingnehmers Leasinggeber erhält mindestens 25 % des Mehrerlöses. Leasinggeber Leasinggeber erhält weniger als 25 % des Mehrerlöses. Leasingnehmer Abb. 8.4: Mobiles Leasing bei Teilamortisation 27 26 BMF-Schreiben vom 19.4.1971 (BStBl I S. 264) -IV B/ 2 - S 2170 - 31/ 71. 27 BMF-Schreiben vom 22.12.1975, (BB 1976, S. 72f.) - IV B2 - S 2170 - 161/ 75. <?page no="151"?> 8.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Finanzierungsleasing 151 Übungsaufgaben 8.1, 8.2 und 8.3 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. Immobiles Leasing bei Vollamortisationsverträgen Bei der Zurechnung von immobilen Gegenständen muss man zwischen Grund und Boden sowie Gebäuden unterscheiden. Grundsätzlich wird der Grund und Boden dem Leasinggeber zugerechnet, da er unbegrenzt nutzbar ist. Die Zurechnung zum Leasingnehmer ist nur bei einer extrem günstigen Kaufoption möglich. Bei Gebäuden gilt wieder die 40 % - 90 %-Regel. Die folgenden Vertragskonstellationen sind gemäß dem Vollamortisationserlass für Immobilien vom 21.3.1972 (BMF-Schreiben vom 21.3.1972 F/ IV B2 - S 2170 - 11/ 72, BStBl. I 1972, S. 188) möglich: Zurechnungsschema für Immobilen-Leasing bei Vollamortisationsverträgen Vertragstypen Vertragsbedingungen Zurechnungen Gebäude Grundstück Verträge ohne Option Grundmietzeit beträgt mindestens 40 % und maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasinggeber Leasinggeber Grundmietzeit beträgt weniger als 40 % oder mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Leasinggeber Verträge mit Kaufoption Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Leasingnehmer Grundmietzeit beträgt mindestens 40 % und maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Kaufpreis bei Ausübung der Option ist mindestens so hoch wie der, unter Anwendung der linearen Abschreibung ermittelte, Restbuchwert des Gebäudes zzgl. Buchwert des Grund und Bodens (oder des niedrigeren gemeinen Wertes). Leasinggeber Leasinggeber Grundmietzeit liegt zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Kaufpreis liegt unter dem linearen Buchwert des Gebäudes zzgl. Buchwert des Grund und Bodens (oder des niedrigeren gemeinen Wertes). Leasingnehmer Leasingnehmer Verträge mit Mietverlängerungsoption Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Leasinggeber Grundmietzeit liegt zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und die Anschlussmiete beträgt mindestens 75 % des marktüblichen Mietpreises. Leasinggeber Leasinggeber <?page no="152"?> 152 Schritt 8: Leasinggeschäfte Grundmietzeit liegt zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und Anschlussmiete weniger als 75 % des marktüblichen Mietpreises. Leasingnehmer Leasinggeber Spezialleasing Ausschluss anderweitiger Verwendung aufgrund des speziellen Zuschnitts auf den Leasingnehmer. Leasingnehmer Leasinggeber Abb. 8.5: Immobiles Leasing bei Vollamortisation 28 Immobiles Leasing bei Teilamortisationsverträgen Auch bei einem Teilamortisationsvertrag von immobilen Gütern ist zwischen Gebäuden und Grund und Boden zu differenzieren. Die Zurechnung des Grund und Bodens folgt der Zurechnung von Gebäuden. 29 Die folgenden Vertragskonstellationen sind gemäß dem Teilamortisationserlass für Immobilien vom 23.12.1991 (BMF-Schreiben vom 23.12.1991 IV B 2 - S 2170 - 115/ 91, BStBl. I 1992, S. 13) möglich: Zurechnungsschema für Immobilen-Leasing bei Teilamortisationsverträgen Die Zurechnung von Grund und Boden und Gebäuden erfolgt kongruent nach denselben Kriterien. Vertragstypen Vertragsbedingungen Zurechnung Verträge ohne Option Leasinggeber Verträge mit Kaufoption Grundmietzeit über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Grundmietzeit bis 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und Kaufpreis mindestens linearer Buchwert des Gebäudes zzgl. Buchwert des Grund und Bodens nach Ablauf der Grundmietzeit. Leasinggeber Grundmietzeit bis 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der vorgesehene Kaufpreis ist niedriger als der nach linearer AfA ermittelte Restbuchwert des Gebäudes. Leasingnehmer Übernahme einer besonderen Verpflichtung durch den Leasingnehmer. Leasingnehmer Verträge mit Mietverlängerungsoption Grundmietzeit über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Leasingnehmer Grundmietzeit beträgt maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und die Anschlussmiete beträgt mehr als 75 % der marktüblichen Miete. Leasinggeber 28 BMF-Schreiben vom 21.3.1972 (BStBl I S. 188) - F/ IV B 2 - S 2170 - 11/ 72. 29 Vgl. Eisele, W. u. Knobloch, A. P.: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 2019, S. 405. <?page no="153"?> 8.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Finanzierungsleasing 153 Grundmietzeit beträgt maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und die Anschlussmiete beträgt weniger als 75 % der marktüblichen Miete. Leasingnehmer Übernahme einer besonderen Verpflichtung durch den Leasingnehmer. Leasingnehmer Spezialleasing Ausschluss anderweitiger Verwendung aufgrund des speziellen Zuschnitts auf den Leasingnehmer. Leasingnehmer Abb. 8.6: Immobiles Leasing bei Teilamortisation 30 Sale-and-lease-back Bei dieser Leasingart kann die Zurechnung sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber erfolgen. Die Kriterien für die Zurechnung sind kongruent zu den Kriterien des Operating Leasings und dem Finanzierungsleasing. Der Leasinggegenstand (immobiler oder mobiler Gegenstand), der Leasingvertrag (Vollamortisations- und Teilamortisationsvertrag) und das Verhältnis zwischen Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sind hierbei entscheidend. Übungsaufgabe 8.4: Multiple Choice Bewerten Sie die folgenden Aussagen bzgl. des Leasings und begründen Sie, warum Sie manche Aussagen für falsch halten. Aussage richtig falsch Begründung Wird das Objekt eines Finanzierung-Leasingvertrages dem Leasinggeber zugerechnet, darf die Grundmietzeit genauso lang sein wie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Eine Kaufoption ermöglicht dem Leasingnehmer das Objekt am Ende der Grundmietzeit zu erwerben. Operating-Leasing bedeutet in Deutschland, dass eine unkündbare Grundmietzeit im Vertrag vereinbart wurde. Der Leasingnehmer kann bei einer Mehrerlösbeteiligung bis zu 90 % am Verkaufserlös beteiligt werden. Bei einer Vollamortisation werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zinsen und die Nebenkosten des Leasinggebers gedeckt. Die Finanzverwaltung hat zwei Leasingerlasse veröffentlicht, einen für mobiles und einen für immobiles Leasing. 30 BMF-Schreiben vom 23.12.1991, (BStBI 1992 I S. 13) - IV B 2 - S 2170 - 115/ 91. <?page no="154"?> 154 Schritt 8: Leasinggeschäfte Die Zurechnung für Grund und Boden sowie Gebäude erfolgt bei Vollamortisationsverträgen zusammen. Der Leasinggeber aktiviert das Objekt im Umlaufvermögen, wenn es ihm zugerechnet wird. Leasing ist eine zeitlich unbegrenzte Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Ein kündbarer Vertrag kann aufgrund der steuerlichen Zurechnung frühestens nach 50 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gekündigt werden. Die Zurechnung des Grundstückes erfolgt bei einem Vollamortisationsvertrag immer zum Leasinggeber. Liegt ein Teilamortisationsvertrag vor, wird nur die Zurechnung des Gebäudes geprüft. Der Grund und Boden folgt dieser Zurechnung. Die 40 %-Grenze entfällt bei Teilamortisationsverträgen über Immobilien. Bei einer Zurechnung zum Leasinggeber hat der Leasingnehmer die Raten und die Abschreibungen als Aufwand zu verbuchen. Der Leasinggeber aktiviert eine Forderung, wenn das Objekt dem Leasingnehmer zugerechnet wird. Sie ist spiegelbildlich zur passivierten Verbindlichkeit des Leasingnehmers. Die Raten müssen bei einer Zurechnung zum Leasinggeber in einen Zins-, Kosten- und Tilgungsanteil aufgeteilt werden. Erfolgt die Zurechnung zum Leasingnehmer, entsteht die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 8.5 und 8.6 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="155"?> 8.4 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber 155 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber Bei der Zuordnung zum Leasinggeber aktiviert der Leasinggeber den Leasinggegenstand mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in seinem Anlagevermögen und schreibt ihn planmäßig über die Nutzungsdauer ab. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen. Dagegen sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Leasingvertrages stehen, wie z. B. Transportkosten zum Leasingnehmer, Vertriebs- oder Refinanzierungskosten, als Betriebsausgaben dem Leasingnehmer auf seine Leasingraten zuzurechnen oder ihm gesondert in Rechnung zu stellen. 31 Falls der Leasinggegenstand über einen Kredit finanziert wurde, erfolgt die Passivierung einer Verbindlichkeit. Aktiva Bilanz des Leasinggebers Passiva Anlagevermögen Leasingobjekt Fremdkapital Verbindlichkeit (aus der Objektfinanzierung) Die Abschreibungen des Leasingobjektes und die Leasingraten des Leasingnehmers erfasst der Leasinggeber im Gewinn- und Verlustkonto als Aufwendungen und Erträge. Soll GuV-Konto des Leasinggebers Haben Aufwendungen Abschreibungen des Objekts Zinsaufwand (aus der Objektfinanzierung) Erträge Leasingraten des Leasingnehmers Der Leasingnehmer dagegen verbucht die Leasingraten als Aufwendungen (sofort abzugsfähige Betriebsausgaben). Soll GuV-Konto des Leasingnehmers Haben Aufwendungen Leasingraten des Leasingobjekts Erträge Leasingvertrag mit Vollamortisation ohne Option Beispiel: Vollamortisationsvertrag ohne Optionsmöglichkeiten Unternehmen A least eine Maschine mit einer unkündbaren Grundmietzeit von 48 Monaten . Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre (= 60 Monate). Am Ende der Grundmietzeit muss das Unternehmen A die Maschine an den Leasinggeber zurückgeben. Es besteht weder eine Mietverlängerungsoption noch eine Kaufoption. Die monatliche Leasingrate beträgt 12.500 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggeber hat die Maschine für 500.000 € zuzüglich 19 % USt erworben. Die Grundmietzeit beträgt 80 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Kosten des Leasinggebers in Höhe von 600.000 € werden durch die Leasingraten innerhalb der Grundmietzeit gedeckt (48 Monate x 12.500 €/ Monat = 600.000 €). Es besteht ein Vertrag mit Vollamortisation ohne Option. 32 Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) Der Leasinggeber aktiviert den Leasinggegenstand mit den ihm entstandenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Anschaffungskosten wurden sofort per Banküberweisung bezahlt. 31 Vgl. Kratzer, J.; Kreuzmair, B.: Leasing in Theorie und Praxis, 2002, S. 192. 32 In Anlehnung an: Endriss, H. W.: Bilanzbuchhalter-Handbuch, 2017, S. 105 f. <?page no="156"?> 156 Schritt 8: Leasinggeschäfte a) Anschaffung und Aktivierung der Maschine: Der Leasinggeber kauft das Leasingobjekt für 500.000 € netto per Banküberweisung. Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Buchung der monatlichen Leasingraten: Forderungen aLuL 14.875 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 12.500 2.375 Der Leasinggeber erhält die Leasingrate in Höhe von 12.500 € zzgl. 19 % USt: Bank 14.875 an Forderungen aLuL 14.875 c) Abschreibung am Jahresende: Der Leasinggeber schreibt die Maschine linear über 5 Jahre ab. Abschreibung Maschine 100.000 an Maschine 100.000 Buchungen beim Leasingnehmer (Mieter) Der Leasingnehmer bucht lediglich die Zahlung der monatlichen Leasingraten. a) Buchung der gezahlten monatlichen Leasingrate: Leasingaufwendungen Vorsteuer 12.500 2.375 an Bank 14.875 Übungsaufgabe 8.7 Die Aufgabe und Lösung finden Sie online. Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoption Beispiel : Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption Unternehmen A least eine Maschine mit einer unkündbaren Grundmietzeit von 48 Monaten . Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre (= 60 Monate). Nach Ablauf der Grundmietzeit kann Unternehmen A den Leasinggegenstand für 120.000 € zzgl. 19 % USt kaufen. Die monatlichen Leasingraten betragen 10.500 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggeber hat die Maschine für 500.000 € ohne USt (netto) erworben. Die Summe der Leasingraten betragen 504.000 € und sind höher als die Anschaffungskosten des Leasinggebers. Die Grundmietzeit liegt bei 80 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der Kaufpreis ist mit 120.000 € zzgl. 19 % USt höher als der ermittelte Restbuchwert von 100.000 € (= 500.000 € - [4 x 100.000 € Abschreibung]), somit wird die Maschine dem Leasinggeber zugerechnet. 33 33 In Anlehnung an: Endriss, W. H. (Hrsg.): Bilanzbuchhalter-Handbuch, 2017, S. 105 ff. und Quick, R. et. al.: Bilanzierung in Fällen, 2009, S. 334 f. <?page no="157"?> 8.4 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber 157 Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) Der Leasinggeber aktiviert den Leasinggegenstand mit den ihm entstandenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Anschaffungskosten wurden sofort per Banküberweisung bezahlt. a) Anschaffung und Aktivierung der Maschine: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Buchung der monatlichen Leasingerlöse: Forderungen aLuL 12.495 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 10.500 1.995 Bank 12.495 an Forderungen aLuL 12.495 c) Abschreibung am Jahresende: Abschreibung Maschine 100.000 an Maschine 100.000 d) Buchung beim Verkauf der Maschine zum vereinbarten Übernahmepreis: Forderungen aLuL 142.800 an an an Maschine sonstige Erträge Umsatzsteuer 100.000 20.000 22.800 Bank 142.800 an Forderungen aLuL 142.800 Buchungen beim Leasingnehmer (Mieter) a) Buchung der gezahlten Leasingrate: Leasingaufwendungen Vorsteuer 10.500 1.995 an Bank 12.495 b) Buchung beim Kauf der Maschine zum vereinbarten Übernahmepreis: Maschine Vorsteuer 120.000 22.800 an Verbindlichkeiten aLuL 142.800 Verbindlichkeiten aLuL 142.800 an Bank 142.800 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption Beispiel : Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption Unternehmen A least eine Maschine mit einer unkündbaren Grundmietzeit von 48 Monaten . Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre (= 60 Monate). Der Leasinggeber hat die Maschine für 500.000 € angeschafft. Die monatlichen Leasingraten betragen 10.500 € zzgl. 19 % USt. Nach Ablauf der Grundmietzeit kann Unternehmen A die Leasingzeit für die Maschine verlängern. Die Grundmietzeit liegt bei 80 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungs- <?page no="158"?> 158 Schritt 8: Leasinggeschäfte dauer. Die monatliche Anschlussmiete in Höhe von 9.000 € zzgl. 19 % USt für ein Jahr deckt den Werteverzehr der Maschine. Die Maschine wird daher dem Leasinggeber zugerechnet. Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) a) Anschaffung und Aktivierung der Maschine: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Buchung der empfangenen monatlichen Leasingrate: Forderungen aLuL 12.495 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 10.500 1.995 Bank 12.495 an Forderungen aLuL 12.495 c) Abschreibung am Jahresende: Abschreibung Maschine 100.000 an Maschine 100.000 d) Buchung der monatlichen Leasingrate nach der Grundmietzeit: Forderungen aLuL 10.710 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 9.000 1.710 Bank 10.710 an Forderungen aLuL 10.710 Buchungen beim Leasingnehmer (Mieter) Beim Leasingnehmer stellt die Anschlussmiete nach wie vor Leasingaufwand dar. a) Buchung der gezahlten Leasingrate: Leasingaufwendungen Vorsteuer 10.500 1.995 an Bank 12.495 b) Buchung der Leasingrate nach der Grundmietzeit: Leasingaufwendungen Vorsteuer 9.000 1.710 an Bank 10.710 Vertrag mit Teilamortisation und Andienungsrecht Beispiel : Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht Unternehmen A least eine Maschine vom Leasinggeber, der diese für 500.000 € zzgl. 19 % USt erworben hat. Die Maschine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren (= 60 Monate). Die Grundmietzeit beträgt 3 Jahre (= 36 Monate). Die jährliche Leasingrate beträgt 150.000 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggegenstand verursacht beim Leasinggeber Gesamtkosten in Höhe von 600.000 €. Der Leasingnehmer muss nach der Grundmietzeit die Maschine zu einem Preis von 297.500 € inkl. 19 % USt übernehmen. Es handelt sich hierbei um einen Teil- <?page no="159"?> 8.4 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber 159 amortisationsvertrag mit Andienungsrecht, da die Gesamtkosten des Leasinggebers nicht durch die Leasingraten gedeckt werden (600.000 € - 450.000 € = 150.000 €) und der Leasingnehmer die Maschine zum, bei Vertragsschluss festgelegten, Preis erwerben muss. Der Restbuchwert liegt bei 200.000 € (= 500.000 € - [3 x 100.000 €]). 34 Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) a) Anschaffung und Aktivierung der Maschine: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Buchung der empfangenen jährlichen Leasingrate: Forderungen aLuL 178.500 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 150.000 28.500 Bank 178.500 an Forderungen aLuL 178.500 c) Abschreibung am Jahresende: Abschreibung Maschine 100.000 an Maschine 100.000 d) Buchung bei Verkauf des Leasinggegenstands zum festgelegten Preis: Forderungen aLuL 297.500 an an an Maschine sonstige Erträge Umsatzsteuer 200.000 50.000 47.500 Bank 297.500 an Forderungen aLuL 297.500 Verbuchung beim Leasingnehmer (Mieter) a) Buchung der gezahlten jährlichen Leasingrate: Leasingaufwendungen Vorsteuer 150.000 28.500 an Bank 178.500 b) Buchung bei Kauf des Leasinggegenstands zum festgelegten Preis: Maschine Vorsteuer 250.000 47.500 an Verbindlichkeiten aLuL 297.500 Verbindlichkeiten aLuL 297.500 an Bank 297.500 34 In Anlehnung an Quick, R. und Wolz, M.: Bilanzierung in Fällen, 2016, S. 385 ff. <?page no="160"?> 160 Schritt 8: Leasinggeschäfte Vertrag mit Teilamortisation und Kündigungsrecht Beispiel : Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht Unternehmen A least eine Maschine vom Leasinggeber, der diese für 500.000 € zzgl. 19 % USt erworben hat. Die Maschine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren (= 60 Monate). Die Grundmietzeit beträgt 3 Jahre (= 36 Monate). Die jährliche Leasingrate beträgt 150.000 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggegenstand verursacht beim Leasinggeber Gesamtkosten in Höhe von 600.000 €. Das Unternehmen A kündigt den Leasingvertrag nach der Grundmietzeit und zahlt eine Abschlusszahlung in Höhe der Differenz der bisher gedeckten Kosten und den Gesamtkosten des Leasinggebers. Der Leasinggeber B verkauft die Maschine an ein weiteres Unternehmen für 297.500 € inkl. 19 % USt. Die Summe aller Leasingraten (450.000 €), plus die Summe des Verkaufserlöses in Höhe von 250.000 € ergeben 700.000 €. Das ist mehr als die Gesamtkosten des Leasinggebers. Der Leasinggeber erhält diesen Betrag. Der Restbuchwert liegt bei 200.000 € (= 500.000 € - [3 x 100.000 € Abschreibung]). Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) a) Anschaffung und Aktivierung der Maschine: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Buchung der jährlichen Leasingrate: Forderungen aLuL 178.500 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 150.000 28.500 Bank 178.500 an Forderungen aLuL 178.500 c) Abschreibung am Jahresende: Abschreibung Maschine 100.000 an Maschine 100.000 d) Buchung des Verkaufserlöses an ein weiteres Unternehmen: Forderungen aLuL 297.500 an an an Maschine sonstige Erträge Umsatzsteuer 200.000 50.000 47.500 e) Buchung der Abschlusszahlung: Da der Verkaufserlös höher ist als die zu leistende Abschlusszahlung des Leasingnehmers, muss keine Abschlusszahlung vom Leasingnehmer geleistet werden. Buchungen beim Leasingnehmer (Mieter) a) Buchung der jährlichen Leasingrate: Leasingaufwendungen Vorsteuer 150.000 28.500 an Bank 178.500 b) Buchung der Abschlusszahlung: In diesem Fall ist keine Abschlusszahlung zu leisten. <?page no="161"?> 8.4 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber 161 Vertrag mit Teilamortisation und Aufteilung des Mehrerlöses Beispiel : Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösaufteilung Unternehmen A least eine Maschine von Leasinggeber, der diese für 500.000 € zzgl. 19 % USt erworben hat. Die Maschine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren (= 60 Monate). Die Grundmietzeit beträgt 3 Jahre (= 36 Monate) und es wird vertraglich vereinbart, dass die Maschine nach den 3 Jahren vom Leasinggeber verkauft wird. Eventuelle Mehrerlöse werden jeweils zur Hälfte (1/ 2 : 1/ 2) geteilt. Die jährliche Leasingrate beträgt 150.000 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggegenstand verursacht beim Leasinggeber Gesamtkosten in Höhe von 650.000 €. Nach 3 Jahren verkauft der Leasinggeber die Maschine für 250.000 € zzgl. 19 % USt. Es handelt sich hierbei um einen Teilamortisationsvertrag, denn die Kosten für die Maschine werden nicht innerhalb der Grundmietzeit gedeckt (650.000 € - 450.000 € = 200.000 €). Die Maschine wird dem Leasinggeber zugerechnet, da er mehr als 25 % des Mehrerlöses erhält. Die Maschine hat ein Mehrerlös von 50.000 €. 35 Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) a) Anschaffung des Leasinggegenstands: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Buchung der jährlichen Leasingrate: Forderungen aLuL 178.500 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 150.000 28.500 Bank 178.500 an Forderungen aLuL 178.500 c) Abschreibung am Jahresende: Abschreibung Maschine 100.000 an Maschine 100.000 d) Buchung bei Verkauf der Maschine: Ermittlung des Mehrerlöses bei Verkauf am Ende der Grundmietzeit: Verkaufserlös netto 250.000 - Restamortisation = (Gesamtkosten des Leasinggebers - in der Grundmietzeit erhaltene Leasingraten) = (650.000 € - 450.000 € =) - 200.000 = Mehrerlös = 50.000 35 In Anlehnung an: Eisele, W., Knobloch, A. P.: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 2019, S. 415 ff. <?page no="162"?> 162 Schritt 8: Leasinggeschäfte Bank 297.500 an an an Maschine sonstige Erträge Umsatzsteuer 200.000 50.000 47.500 e) Ausbuchung des Leasingnehmeranteils am Mehrerlös: Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen Umsatzsteuer 25.000 4.750 an Bank 29.750 Buchungen beim Leasingnehmer (Mieter) a) Buchung der jährlichen Leasingrate: Leasingaufwendungen Vorsteuer 150.000 28.500 an Bank 178.500 b) Buchung bei Verkauf der Maschine und Anteil des Mehrerlöses: Bank 29.750 an an sonstige Erträge Umsatzsteuer 25.000 4.750 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung Beispiel : Vollamortisationsvertrag mit Sonderzahlung Unternehmen A least eine Maschine mit einer unkündbaren Grundmietzeit von 48 Monaten . Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre (= 60 Monate). Am Ende der Grundmietzeit muss Unternehmen A die Anlage zurückgeben. Es besteht weder eine Mietverlängerungsoption noch eine Kaufoption. Das Unternehmen A leistet eine Sonderzahlung am Anfang der Grundmietzeit in Höhe von 57.120 € inkl. 19 % USt. Die monatliche Leasingrate beträgt 12.000 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggeber hat die Anlage für 500.000 € zzgl. 19 % USt erworben. Die Grundmietzeit beträgt 80 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Kosten des Leasinggebers von 600.000 € werden durch die Sonderzahlung und die Leasingraten innerhalb der Grundmietzeit gedeckt (50.000 € + (48 Monate x 12.000 €/ Monat) = 626.000 €). Hier besteht ein Vertrag mit Vollamortisation ohne Option, aber mit Sonderzahlung. Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) a) Anschaffung und Aktivierung der Maschine: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 Eine Sonderzahlung zu Beginn der Grundmietzeit hat Finanzierungscharakter. Die erhaltene Sonderzahlung ist beim Leasinggeber als passiver RAP anzusetzen und während der Grundmietzeit kontinuierlich aufzulösen. b) Buchung der Sonderzahlung: Bank 57.120 an an passiver RAP Umsatzsteuer 48.000 9.120 <?page no="163"?> 8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer 163 c) Monatliche Auflösung der Sonderzahlung: passiver RAP 1.000 an Leasingerlöse 1.000 d) Buchung der monatlichen Leasingrate: Forderungen aLuL 14.280 an an Leasingerlöse Umsatzsteuer 12.000 2.280 Bank 14.280 an Forderungen aLuL 14.280 e) Abschreibung am Jahresende: Abschreibung Maschine 100.000 an Maschine 100.000 Buchungen beim Leasingnehmer (Mieter) Eine Sonderzahlung/ Anzahlung wird nicht sofort als Leasingaufwand gebucht, sondern über den Leasingzeitraum verteilt. Somit bucht man die Leasingsonderzahlung als aktiver RAP und löst den Posten zeitanteilig wieder auf. a) Buchung der Sonderzahlung: aktiver RAP Vorsteuer 48.000 9.120 an Bank 57.120 b) Monatliche Auflösung der Leasingsonderzahlung: Leasingaufwendungen 1.000 an aktiver RAP 1.000 c) Buchung der monatlichen Leasingrate: Leasingaufwendungen Vorsteuer 12.000 2.280 an Bank 14.280 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer Erfolgt die Zurechnung des Leasinggegenstands zum Leasingnehmer, so wird der abgeschlossene Leasingvertrag nicht als Mietvertrag, sondern als Kaufvertrag eingestuft. Die Leasingraten gelten als Kaufpreisraten und beinhalten einen Tilgungsanteil und einen Zins- und Kostenanteil . Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit den Anschaffungskosten zu aktivieren. Die Anschaffungskosten beinhalten den Anschaffungspreis des Leasinggebers zuzüglich der eigenen Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transport- oder Montagekosten). Des Weiteren muss der Leasingnehmer den Anlagegegenstand über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (nicht über die Grundmietzeit) abschreiben. Außerdem hat der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber zu den, in den Leasingraten eingerechneten, Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers zu passivieren. Das Leitbild des Leasingvertrages entspricht dem eines Kredit- oder Ratenkaufes. <?page no="164"?> 164 Schritt 8: Leasinggeschäfte Aktiva Bilanz des Leasingnehmers Passiva Anlagevermögen Leasingobjekt (bewertet zum Anschaffungspreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten) Fremdkapital Verbindlichkeit (bewertet zu dem in den Raten eingerechneten Anschaffungspreis) Der Leasingnehmer schreibt das Leasingobjekt planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Die monatlichen/ jährlichen Leasingraten sind in einen Aufwandsanteil (Zins- und Kostenanteil) sowie einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Der Zins- und Kostenanteil ist als Betriebsausgabe (Aufwand) abzugsfähig und sinkt im Laufe der Zeit. Der Tilgungsanteil wird erfolgsneutral mit der passivierten Verbindlichkeit verrechnet und steigt im Laufe der Zeit. Soll GuV-Konto des Leasingnehmers Haben Aufwendungen Zinsaufwendungen für das Leasingobjekt Abschreibungen auf das Leasingobjekt Der Leasinggeber hat einen fiktiven Verkauf des Leasinggegenstandes zu buchen. Dabei entsprechen die Anschaffungskosten dem Verkaufserlös, d. h. der Leasinggeber aktiviert eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer zu den, in den Raten einkalkulierten, Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese Forderung ist spiegelbildlich zu der passivierten Verbindlichkeit des Leasingnehmers. Falls das Leasingobjekt fremdfinanziert ist, muss der Leasinggeber noch eine Verbindlichkeit passivieren. Aktiva Bilanz des Leasinggebers Passiva Umlaufvermögen Forderung aus Lieferungen und Leistungen (bewertet zu den in den Raten einkalkulierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten) Fremdkapital Verbindlichkeit (aus der Objektfinanzierung) Ferner hat der Leasinggeber die Leasingraten in einen Tilgungsanteil und einen Zins- und Kostenanteil aufzuteilen. Der Tilgungsanteil wird erfolgsneutral mit der Forderung an den Leasingnehmer verrechnet und der Zins- und Kostenanteil stellt einen Ertrag dar. Soll GuV-Konto des Leasinggebers Haben Aufwendungen Zinsen (aus der Objektfinanzierung) Erträge Zinsen für das Objekt aus den Leasingraten Die Verteilung des Zins- und Kostenanteils kann nach der Zinsstaffelmethode ermittelt werden . Die Zinsstaffelmethode ist eine Vereinfachung, da der Zinsanteil der Leasingrate in jeder Periode um einen konstanten Betrag reduziert wird. Man verwendet dazu die folgende Formel. Berechnung des Zins- und Kostenanteils nach der Zinsstaffelmethode: Summe der Zins− und Kostenanteile aller Leasingraten Summe der Zahlenreihe aller Raten ⨯ (Anzahl der restlichen Raten +1) <?page no="165"?> 8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer 165 Vertrag mit Vollamortisation ohne Option Beispiel : Vollamortisationsvertrag ohne Option Unternehmen A least eine Maschine vom Leasinggeber. Es wird eine unkündbare Grundmietzeit von 5 Jahren vereinbart. Nach Ablauf der Grundmietzeit bestehen weder eine Mietverlängerungsoption noch eine Kaufoption. Die monatlichen Leasingraten betragen 10.000 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand für 500.000 € gekauft. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Grundmietzeit liegt bei über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, daher wird der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugerechnet. 36 Buchungen beim Leasinggeber (Vermieter) a) Anschaffung und Aktivierung der Maschine: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Aufteilung der Leasingraten in den Zins- und Kostenanteil: Gesamtwert der Leasingraten (= 60 monatliche Leasingraten zu je 10.000 €/ Monat) 600.000 € - Anschaffungskosten des Leasinggebers - 500.000 € = Zins- und Kostenanteil 100.000 € Berechnung des Zins- und Kostenanteils nach der Zinsstaffelmethode: Summe der Zins− und Kostenanteile aller Leasingraten Summe der Zahlenreihe aller Raten ⨯ (Anzahl der restlichen Raten +1) Durch die Zinsstaffelmethode wird das Leasinggeschäft in seine Bestandteile, Anschaffungsvorgang und Finanzierungsvorgang, zerlegt. Jahr Anteil Zinsen/ Kosten Tilgung jährliche Leasingrate 1 5/ 15 33.333,33 € 86.666,67 € 120.000,00 € 2 4/ 15 26.666,67 € 93.333,33 € 120.000,00 € 3 3/ 15 20.000,00 € 100.000,00 € 120.000,00 € 4 2/ 15 13.333,33 € 106.666,67 € 120.000,00 € 5 1/ 15 6.666,67 € 113.333,33 € 120.000,00 € Summe 15/ 15 100.000,00 € 500.000,00 € 600.000,00 € Höhe des monatlichen Tilgungssowie Zins- und Kostenanteils im ersten Jahr Tilgungsanteil 86.666,67 € : 12 = 7.222,22 €/ Monat Zins- und Kostenanteil 33.333,33 € : 12 = 2.777,78 €/ Monat Monatliche Leasingrate = 10.000,00 €/ Monat 36 In Anlehnung an: Endriss, W. H.: Bilanzbuchhalter-Handbuch, 2013, S. 105 ff. <?page no="166"?> 166 Schritt 8: Leasinggeschäfte Vorgehensweise für die Berechnung der Aufteilung des Tilgungsanteils und des Zins- und Kostenanteils: [1] Zuerst berechnen Sie die Differenz zwischen dem Gesamtwert der Leasingraten und den Anschaffungskosten des Leasingobjektes. [2] Dann bestimmen Sie die Summe der Zahlungsreihe aller Jahresraten, in diesem Fall fünf Jahre und berechnen: 5 + 4 + 3 + 2 + 1 = 15. [3] Anschließend nehmen Sie die Differenz aus Nr. 1 und multiplizieren diese mit 5/ 15 für das erste Jahr. Für das zweite Jahr multiplizieren Sie die Differenz aus Nr. 1 mit 4/ 15 usw. Der Zähler und das jeweilige Jahr laufen quasi gegenläufig. Als Ergebnis erhalten Sie den Zins- und Kostenanteil der Leasingforderung. [4] Den Tilgungsanteil erhalten Sie, indem Sie den Zins- und Kostenanteil von der Leasingrate subtrahieren. c) Übergabe des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer: Berechnung der Umsatzsteuer: Tilgungsanteil 500.000,00 € + Zins- und Kostenanteil + 100.000,00 € = Gesamtwert der Leasingraten = 600.000,00 € 19 % Umsatzsteuer auf die 600.000 € 114.000,00 € Hinweis : Die Umsatzsteuer muss zu Beginn des Leasingzeitraumes bezahlt werden. Die nachfolgenden einzelnen Leasingraten sind umsatzsteuerfrei (analog der klassischen Kredittilgung). Leasingforderung Umsatzsteuerforderung gegen Leasingnehmer 500.000 114.000 an an Maschine Umsatzsteuer 500.000 114.000 Hier wird das Konto „Umsatzsteuerforderungen gegenüber Leasingnehmer“ anstatt des normalen Umsatzsteuerkontos verwendet, da der Leasingnehmer schon am Anfang der Vertragslaufzeit den Gesamtwert der Umsatzsteuer von der gesamten Laufzeit zahlen muss. d) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Bank 114.000 an Umsatzsteuerforderung gegen Leasingnehmer 114.000 e) Zahlungseingang der ersten Leasingrate durch Leasingnehmer: Bank 10.000 an an Leasingforderung Leasingerträge 7.222,22 2.777,78 Buchungen beim Leasingnehmer (Mieter) a) Übernahme des Leasinggegenstands: geleaste Maschine Vorsteuer 500.000 114.000 an an Leasingverbindlichkeiten Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber Leasinggeber 500.000 114.000 <?page no="167"?> 8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer 167 b) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen Leasinggeber 114.000 an Bank 114.000 c) Überweisung der monatlichen Leasingraten: Leasingverbindlichkeit Leasingaufwendungen 7.222,22 2.777,78 an Bank 10.000 d) Jahresabschreibung des Leasinggegenstands Abschreibung Maschine 100.000 an geleaste Maschine 100.000 Übungsaufgabe 8.8 Die Aufgabe und Lösung finden Sie online. Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoptionsrecht Beispiel : Vollamortisationsvertrag mit Kaufoptionsrecht Unternehmen A least eine Maschine beim Leasinggeber. Es wird eine unkündbare Grundmietzeit von 4 Jahren vereinbart. Nach Ablauf der Grundmietzeit kann Unternehmen A die Maschine für 50.000 € zzgl. 19 % USt kaufen. Die monatlichen Leasingraten betragen 12.500 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggeber hat die Maschine für 500.000 € zzgl. 19 % USt angeschafft und per Banküberweisung bezahlt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Summe der Leasingraten beträgt 600.000 € zzgl. 19 % USt und ist somit höher als die Anschaffungskosten des Leasinggebers. Die Grundmietzeit liegt bei 80 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der Kaufpreis nach vier Jahren ist mit 59.500 € inkl. 19 % USt niedriger als der ermittelte Restbuchwert in Höhe von 100.000 € (= 500.000 € - [4 x 100.000 € Abschreibung]), daher wird der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugerechnet. Buchungen beim Leasinggeber a) Anschaffung des Leasinggegenstands: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Ermittlung der Aufteilung der Leasingraten: Gesamtwert der Leasingraten (= 48 monatliche Leasingraten zu je 12.500 €/ Monat) 600.000 € - Anschaffungskosten - 500.000 € = Zins- und Kostenanteil = 100.000 € <?page no="168"?> 168 Schritt 8: Leasinggeschäfte Berechnung des Zins- und Kostenanteils: Summe der Zins− und Kostenanteile aller Leasingraten Summe der Zahlenreihe aller Raten ⨯ (Anzahl der restlichen Raten +1) Jahr Anteil Zinsen/ Kosten Tilgung jährliche Leasingrate 1 4/ 10 40.000 € 110.000 € 150.000 € 2 3/ 10 30.000 € 120.000 € 150.000 € 3 2/ 10 20.000 € 130.000 € 150.000 € 4 1/ 10 10.000 € 140.000 € 150.000 € Summe 10/ 10 100.000 € 500.000 € 600.000 € Höhe des monatlichen Tilgungssowie Zins- und Kostenanteils im ersten Jahr Tilgungsanteil 110.000 € : 12 Monate = 9.166,67 €/ Monat Zins- und Kostenanteil 40.000 € : 12 Monate = 3.333,33 €/ Monat monatliche Leasingrate = 12.500,00 €/ Monat c) Übergabe des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer: Berechnung der Umsatzsteuer: Tilgungsanteil 500.000 € + Zins- und Kostenanteil + 100.000 € + Kaufpreis nach vier Jahren (Übernahmepreis) + 50.000 € = Umsatzsteuerbemessungsgrundlage = 650.000 € 19 % Umsatzsteuer auf die 650.000 € 123.500 € Leasingforderung Umsatzsteuerforderung gegenüber Leasingnehmer 500.000 123.500 an an Maschine Umsatzsteuer 500.000 123.500 d) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Bank 123.500 an Umsatzsteuerforderung gegen Leasingnehmer 123.500 e) Zahlungseingang der ersten Monatsleasingrate durch Leasingnehmer: Bank 12.500 an an Leasingforderung Leasingerträge 9.166,67 3.333,33 f) Buchungen beim Verkauf zum vereinbarten Übernahmepreis: Leasingforderung 50.000 an Leasingerträge 50.000 Die Umsatzsteuer wurde schon zu Beginn des Leasingverhältnisses in Rechnung gestellt. <?page no="169"?> 8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer 169 Buchungen beim Leasingnehmer a) Übernahme des Leasinggegenstands: geleaste Maschine Vorsteuer 500.000 123.500 an an Leasingverbindlichkeiten Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber Leasinggeber 500.000 123.500 b) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Umsatzsteuerverbindlichkeit gegenüber Leasinggeber 123.500 an Bank 123.500 c) Überweisung der ersten Leasingrate: Leasingverbindlichkeit Leasingaufwendungen 9.166,67 3.333,33 an Bank 12.500 d) Jahresabschreibung des Leasinggegenstands: Abschreibung Maschine 100.000 an geleaste Maschine 100.000 e) Buchung beim Kauf zum vereinbarten Übernahmepreis: Finanzierungsaufwand 50.000 an Leasingverbindlichkeit 50.000 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption Beispiel : Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption Unternehmen A least eine Maschine von Leasinggeber B. Es wird eine unkündbare Grundmietzeit von 4 Jahren vereinbart. Die monatlichen Leasingraten betragen 12.500 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggeber hat die Maschine für 500.000 € angeschafft. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf der Grundmietzeit kann Unternehmen A die Leasingzeit um ein Jahr verlängern. Die monatliche Anschlussmiete beträgt 5.950 € inkl. 19 % USt. Der Werteverzehr von 100.000 € im fünften Jahr wird nicht gedeckt. Verbuchung beim Leasinggeber a) Anschaffung des Leasinggegenstands: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an Bank 595.000 b) Ermittlung der Aufteilung der Leasingraten: Gesamtwert der Leasingraten (= 48 monatliche Leasingraten zu je 12.500 €/ Monat) 600.000 € - Anschaffungskosten - 500.000 € = Zins- und Kostenanteil = 100.000 € <?page no="170"?> 170 Schritt 8: Leasinggeschäfte Berechnung des Zins- und Kostenanteils: Summe der Zins− und Kostenanteile aller Leasingraten Summe der Zahlenreihe aller Raten ⨯ (Anzahl der restlichen Raten +1) Jahr Anteil Zinsen/ Kosten Tilgung jährliche Leasingrate 1 4/ 10 40.000 € 110.000 € 150.000 € 2 3/ 10 30.000 € 120.000 € 150.000 € 3 2/ 10 20.000 € 130.000 € 150.000 € 4 1/ 10 10.000 € 140.000 € 150.000 € Summe 10/ 10 100.000 € 500.000 € 600.000 € Höhe des monatlichen Tilgungssowie Zins- und Kostenanteils im ersten Jahr Tilgungsanteil 110.000 € : 12 Monate = 9.166,67 €/ Monat Zins- und Kostenanteil 40.000 € : 12 Monate = 3.333,33 €/ Monat Monatliche Leasingrate = 12.500,00 €/ Monat c) Übergabe des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer: Berechnung der Umsatzsteuer: Tilgungsanteil 500.000,00 € + Zins- und Kostenanteil + 100.000,00 € + Mietverlängerungsoption für das fünfte Jahr (12 x 5.000 €) + 60.000,00 € = Umsatzsteuerbemessungsgrundlage = 660.000,00 € 19 % Umsatzsteuer auf die 660.000 € 125.400,00 € Leasingforderung Umsatzsteuerforderung gegen Leasingnehmer 500.000 125.400 an an Maschine Umsatzsteuer 500.000 125.400 d) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Bank 125.400 an Umsatzsteuerforderung gegenüber Leasingnehmer 125.400 e) Zahlungseingang der Monatsleasingraten durch Leasingnehmer: Bank 12.500 an an Leasingforderung Leasingerträge 9.166,67 3.333,33 f) Buchung der Monatsleasingraten nach der Grundmietlaufzeit: Bank 5.000 an Leasingerträge 5.000 Die Umsatzsteuer wurde schon zu Beginn des Leasingverhältnisses in Rechnung gestellt. <?page no="171"?> 8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer 171 Verbuchung beim Leasingnehmer a) Übernahme des Leasinggegenstands: geleaste Maschine Vorsteuer 500.000 125.400 an an Leasingverbindlichkeiten Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber Leasinggeber 500.000 125.400 b) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen Leasinggeber 125.400 an Bank 125.400 c) Überweisung der monatlichen Leasingraten: Leasingverbindlichkeit Leasingaufwendungen 9.166,67 3.333,33 an Bank 12.500 d) Jahresabschreibung des Leasinggegenstands: Abschreibung Maschine 100.000 an geleaste Maschine 100.000 e) Buchung der monatlichen Leasingraten nach der Grundmietzeit: Leasingaufwendungen 5.000 an Bank 5.000 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung Beispiel : Vollamortisationsvertrag mit Sonderzahlung Unternehmen A least eine Maschine von Leasinggeber. Es wird eine unkündbare Grundmietzeit von 5 Jahren vereinbart. Die monatlichen Leasingraten betragen 10.000 € zzgl. 19 % USt. Der Leasinggeber hat die Maschine am 01.01.01 für 500.000 € zzgl. 19 % USt angeschafft. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Maschine wird nach fünf Jahren an den Leasinggeber zurückgegeben. Da die Grundmietzeit mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, wird die Maschine dem Leasingnehmer zugerechnet. Der Leasingnehmer leistet eine Sonderzahlung in Höhe von 24.000 € zzgl. 19 % USt am Anfang der Grundmietzeit. 37 Verbuchung beim Leasinggeber a) Anschaffung des Leasinggegenstands: Maschine Vorsteuer 500.000 95.000 an an Bank 595.000 b) Buchung der Sonderzahlung: Bank 28.560 an an passiver RAP Umsatzsteuer 24.000 4.560 37 Heyd, R.: Business Wissen A-Z - Bilanzierung, 2005, S. 335. <?page no="172"?> 172 Schritt 8: Leasinggeschäfte c) Monatliche Auflösung der Sonderzahlung: Es werden monatlich (24.000 € : 60 Monate =) 400 € aufgelöst: passiver RAP 400 an Leasingerlöse 400 d) Ermittlung der Aufteilung der Leasingraten: Gesamtwert der Leasingraten (= 60 monatliche Leasingraten zu je 10.000 €/ Monat) 600.000 € - Anschaffungskosten - 500.000 € = Zins- und Kostenanteil = 100.000 € Berechnung des Zins- und Kostenanteils nach der Zinsstaffelmethode: Summe der Zins− und Kostenanteile aller Leasingraten Summe der Zahlenreihe aller Raten ⨯ (Anzahl der restlichen Raten +1) Jahr Anteil Zinsen/ Kosten Tilgung jährliche Leasingrate 1 5/ 15 33.333,33 € 86.666,67 € 120.000,00 € 2 4/ 15 26.666,67 € 93.333,33 € 120.000,00 € 3 3/ 15 20.000,00 € 100.000,00 € 120.000,00 € 4 2/ 15 13.333,33 € 106.666,67 € 120.000,00 € 5 1/ 15 6.666,67 € 113.333,33 € 120.000,00 € Summe 15/ 15 100.000,00 € 500.000,00 € 600.000,00 € Höhe des monatlichen Tilgungssowie Zins- und Kostenanteils im ersten Jahr Tilgungsanteil 86.666,67 € : 12 Monate = 7.222,22 €/ Monat Zins- und Kostenanteil 33.333,33 € : 12 Monate = 2.777,78 €/ Monat Monatliche Leasingrate = 10.000,00 €/ Monat e) Übergabe des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer: Berechnung der Umsatzsteuer: Tilgungsanteil 500.000,00 € + Zins- und Kostenanteil + 100.000,00 € = Gesamtwert der Leasingraten = 600.000,00 € 19 % Umsatzsteuer auf die 240.000 € 114.000,00 € Leasingforderung Umsatzsteuerforderung gegen Leasingnehmer 500.000 114.000 an an Maschine Umsatzsteuer 500.000 114.000 <?page no="173"?> 8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer 173 f) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Bank 114.000 an Umsatzsteuerforderung gegen Leasingnehmer 114.000 g) Zahlungseingang der ersten Leasingrate durch Leasingnehmer: Bank 10.000 an an Leasingforderung Leasingerträge 7.222,22 2.777,78 Verbuchung beim Leasingnehmer a) Buchung der Sonderzahlung: aktiver RAP Vorsteuer 24.000 4.560 an Bank 28.560 b) Monatliche Auflösung der Sonderzahlung: Leasingaufwendungen 400 an aktiver RAP 400 c) Übernahme des Leasinggegenstands: geleaste Maschine Vorsteuer 500.000 114.000 an an Leasingverbindlichkeiten Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber Leasinggeber 500.000 114.000 d) Leasingnehmer zahlt Umsatzsteuerforderung an Leasinggeber: Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen Leasinggeber 114.000 an Bank 114.000 e) Überweisung der monatlichen Leasingraten: Leasingverbindlichkeit Leasingaufwendungen 7.222,22 2.777,78 an Bank 10.000 f) Jahresabschreibung des Leasinggegenstands: Abschreibung Maschine 100.000 an geleaste Maschine 100.000 <?page no="174"?> 174 Schritt 8: Leasinggeschäfte Eigene Notizen <?page no="175"?> Schritt 9: Buchungen im Personalbereich Lernziele In diesem Kapitel werden Sie den Unterschied zwischen dem Bruttolohn/ Bruttogehalt und dem Nettolohn/ Nettogehalt begreifen. Sie lernen die Abzugsarten kennen. Ferner werden Sie sich mit den Buchungen der Entgeltabrechnung und des Personalaufwands befassen. Des Weiteren werden Sie über die Sozialversicherungsbeiträge, die vermögenswirksamen Leistungen sowie die „Geringfügige Beschäftigung“ informiert. Die Mitarbeiter erhalten für ihre Arbeitsleistung ein Entgelt. Man spricht vom Gehalt für die Angestellten und vom Lohn für die Arbeiter. Für die Arbeitnehmer stellt dies Einkommen, für den Arbeitgeber Personalaufwendungen dar. Die Entlohnung ist rechtlich geregelt, sie kann basieren auf einem Einzelarbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder einem Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Die Personalaufwendungen eines Unternehmens setzen sich grundsätzlich zusammen aus: den Bruttoarbeitsentgelten : d. h. Bruttogehalt bzw. Bruttolohn einschließlich Prämien, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sachleistungen und geldwerter Vorteil, die vom Unternehmen zu tragenden gesetzlichen sozialen Aufwendungen : z. B. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (i. d. R. 50 %) und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft) und den freiwilligen sozialen Aufwendungen : z. B. freiwillige Altersversorgung, Essenszuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, Heirats- und Geburtsbeihilfen. Bruttoarbeitsentgelt Die Bruttobezüge (= Bruttoarbeitsentgelt) sind die Basis für die Ermittlung der Steuer und der Sozialversicherungsbeiträge und stellen für den Arbeitgeber Personalaufwendungen dar. Bruttolohn/ -gehalt + sonstige geldliche Bezüge (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) + Sachbezüge (z. B. private Nutzung von Firmenfahrzeugen, verbilligte Mahlzeiten) + vermögenswirksame Leistungen (vwL) = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt <?page no="176"?> 176 Schritt 9: Buchungen im Personalbereich Nettoarbeitsentgelt Der Arbeitgeber muss die Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten und die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats abführen. Ferner muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (gesetzliche Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) einbehalten und bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats an die Sozialversicherungsträger abführen. Der Arbeitnehmer erhält lediglich das nach Abzug dieser Beträge noch verbleibende Nettoarbeitsentgelt (Nettolohn bzw. Nettogehalt) : ------ Bruttoarbeitsentgelt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag (= 5,5 % der Lohnsteuer) Kirchensteuer (= 8 bis 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland) Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung Sachbezug abzuführende vermögenswirksame Leistungen (vwL) = Nettoarbeitsentgelt (Auszahlungsbetrag) Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers wird mit seiner monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlung abgeführt. Der Arbeitgeber führt sowohl den Arbeitnehmerals auch den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) ab. Die Einzugsstelle verteilt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die einzelnen Sozialversicherungsträger. Das Nettoarbeitsentgelt stimmt aber nicht zwangsläufig mit dem Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer überein. Falls der Arbeitnehmer einen Vertrag für vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen hat, so ist das Nettoarbeitsentgelt zusätzlich noch um den Betrag der vermögenswirksamen Leistungen zu kürzen. Vermögenswirksame Leistungen Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer nach dem Vermögensbildungsgesetz vorgeschriebenen Anlageform anlegt. Der Arbeitnehmer kann aus einer großen Anzahl von Anlageformen wählen. Am häufigsten werden die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträgen oder in Investmentfonds angelegt. 38 Es gibt verschiedene Förderarten für vermögenswirksame Leistungen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen jährlich bis zu einem Betrag von 470 € beim Bausparen und bis zu 400 € beim Produktivvermögen. Die Sparzulage ist jedoch an Einkommensgrenzen geknüpft. 38 Schenk, G.: Buchführung schnell erfasst, 2. Auflage 2007, S. 132. <?page no="177"?> 9.4 Sozialaufwendungen 177 Bausparen Produktivvermögen Höhe der Sparzulage 9 % 20 % Bemessungsgrundlage (max. geförderte Sparleistung) 470 € 400 € Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Jahreseinkommen) 17.900 € (Alleinstehende) 35.800 € (Verheiratete) 20.000 € (Alleinstehende) 40.000 € (Verheiratete) Abb. 9.1: Förderbeiträge und Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage Die Personalaufwendungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abb. 9.2: Personalaufwendungen Sozialaufwendungen Die Sozialaufwendungen gehören zu den Personalaufwendungen und sind in gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen zu unterteilen. Typisch für die Sozialaufwendungen ist, dass sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt anfallen; man spricht deshalb auch von Personalneben- oder Personalzusatzkosten. Gesetzliche Sozialaufwendungen Die gesetzlichen Sozialaufwendungen sind durch Gesetze, Tarife oder Verordnungen festgelegt. Dazu gehören die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und tariflich vereinbarte Krankengeldzuschüsse. Die Sozialversicherungsbeiträge, die jährlich angepasst werden, müssen in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze getragen werden. Des- • Krankenversicherung • Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Pflegeversicherung • Unfallversicherung (Beiträge zur Berufsgenossenschaft) • Insolvenzgeldumlage Personalaufwendungen Löhne (Arbeiter) Gehälter (Angestellte) Personalnebenkosten gesetzliche Sozialaufwendungen freiwillige Sozialaufwendungen sonstige Nebenkosten • zusätzliches Urlaubsgeld • Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse • Zuschüsse zu Kantinen • Betriebskindergarten • Heiratsbeihilfe • Arztkostenbeihilfe • vermögenswirksame Leistungen • Anzeige in Zeitung • Weiterbildung • Abfindungen • Umzugserstattungskosten <?page no="178"?> 178 Schritt 9: Buchungen im Personalbereich halb fallen für das Unternehmen zusätzlich Aufwendungen als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer an. Sozialversicherungsbeiträge betragen im Jahr 2019 monatlich Beitragssatz in % Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer Beitragsbemessungsgrenze neue Bundesländer Rentenversicherung (RV) 18,6 % 7.100,00 € 6.700,00 € Arbeitslosenversicherung (AV) 2,4 % 7.100,00 € 6.700,00 € Krankenversicherung (KV) (der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,3 %. Dieser Beitrag wird seit 2019 wieder hälftig von AG und AN getragen) 14,6 % 4.837,50 € 4.837,50 € Pflegeversicherung (PV) Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer zwischen 23 und 65 Jahren 3,05 % 0,25 % 4.837,50 € 4.837,50 € Geringfügig Beschäftigte (450 € Mini-Jobs) (gewerblich) 450,00 € 450,00 € Rentenversicherung (pauschal nur Arbeitgeber) 15,00 % Krankenversicherung (pauschal nur Arbeitgeber) 13,00 % Pauschale Lohnsteuer 2,00 % Umlage 1 (U 1) Krankheit 1,00 % Umlage 2 (U 2) Schwangerschaft/ Mutterschaft 0,39 % Insolvenzgeldumlage 0,12 % Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung individuelle Beiträge der zuständigen Unfallversicherungsträger Beitragsbemessungsgrenze Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge zur Sozialversicherung ermittelt. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil der Löhne und Gehälter ist beitragsfrei. Im Jahr 2021 beträgt die Beitragsmessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung 7.100 € monatlich (neue Bundesländer: 6.700 €), die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4.837,50 € monatlich. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. Freiwillige Sozialaufwendungen Die primären freiwilligen Sozialaufwendungen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer, die den Mitarbeitern direkt zugutekommen wie z. B. Betriebsrente, Fahrt- und Verpflegungszuschüsse oder die Fortbildung. Teilweise sind die freiwilligen Sozialleistungen erfolgsabhängig, das bedeutet, dass bei einer Erhöhung des Betriebsertrags eine Erhöhung der freiwilligen Sozialleistungen möglich ist; dagegen können bei sinkenden Erträgen diese Sozialleistungen abgebaut werden. <?page no="179"?> 9.4 Sozialaufwendungen 179 Ferner gibt es sogenannte sekundäre Sozialaufwendungen, von denen die Mitarbeiter indirekt profitieren, wie z. B. Aufwendungen für Sanitätsstation, Werksbücherei, Betriebssport, Kindergarten, Kantine, Werkszeitung etc. Ermittlung der Höhe des Personalaufwands für das Unternehmen ++ Bruttolöhne und Gehälter Sachbezüge (z. B. Firmenwagen oder vergünstigte Verpflegung) vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber getragen werden (Zuschuss) =+++++ steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Umlagen, z. B. Insolvenzgeldumlage freiwillige soziale Aufwendungen Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung = gesamter Personalaufwand Ermittlung des Auszahlungsbetrags für die Arbeitnehmer ++ Bruttolöhne und Gehälter Sachbezüge (z. B. Firmenwagen oder vergünstigte Verpflegung) vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers =---steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Lohnsteuer) Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung =--- Nettoarbeitsentgelt Sachbezug (z. B. Firmenwagen oder vergünstigte Verpflegung) vermögenswirksame Sparleistungen des Arbeitnehmers Rückzahlung eines Lohn- oder Gehaltsvorschusses = Auszahlungsbetrag Lohnsteuer Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit unterliegen der Lohnsteuer. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs ist abhängig von der Höhe des Bruttoverdienstes, der Lohnsteuerklasse und der Kinderzahl. Für die Einteilung in die Lohnsteuerklassen ist insbesondere der Familienstand ausschlaggebend. Vereinfacht gilt für die Lohnsteuerklassen : Steuerklasse I Ledige, Verwitwete, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben Steuerklasse II (Alleinerziehende) Arbeitnehmer der Steuerklasse I mit mindestens einem Kind, für das er einen Kinderfreibetrag/ Kindergeld bekommt Steuerklasse III Verheiratete, wenn der zu Besteuernde allein verdient oder der Ehepartner in der Steuerklasse V eingestuft ist <?page no="180"?> 180 Schritt 9: Buchungen im Personalbereich Steuerklasse IV Verheiratete, deren Ehepartner ebenfalls in die Steuerklasse IV eingestuft ist Steuerklasse V Verheiratete, deren Ehepartner in die Steuerklasse III eingestuft ist Steuerklasse VI Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben Lohn- und Gehaltsabrechnung Die Lohn- und Gehaltsabrechnung betrifft die Erfassung, Abrechnung und Buchung sämtlicher gezahlter Arbeitsentgelte (Löhne und Gehälter) in jeder Form. Des Weiteren umfasst sie auch die Personalnebenkosten mit den gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen. Durch die Lohn-/ Gehaltsabrechnung wird der Lohn-/ Gehaltsanspruch des einzelnen Arbeitnehmers für die Lohnperiode festgestellt. Beispiel : Lohn- und Gehaltsabrechnung eines ledigen 25-jährigen Arbeitnehmers a) aus Sicht des Arbeitgebers: Bruttolohn 3.000,00 € + eventuell Zuschuss zur vermögenswirksamen Leistung vom Arbeitgeber + 13,30 € = Steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt = 3.013,30 € + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (KV = 7,3 % + 0,45 %, PV = 1,525 %, RV = 9,30 %, AV = 1,20 %, d. h. gesamt = 19,775 %) + 595,88 € = Personalaufwand = 3.609,18 € b) aus Sicht des Arbeitnehmers: Bruttolohn 3.000,00 € + eventuell Zuschuss zur vermögenswirksamen Leistung vom Arbeitgeber + 13,30 € = Steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt = 3.013,30 € - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (KV = 7,3 % + 0,45 %, PV = 1,525 %, + 0,25 % für Kinderlose, RV = 9,30 %, AV = 1,20 %, gesamt = 19,775 %) - 603,41 € - Lohnsteuer - 462,66 € - Solidaritätszuschlag (5,5 % auf Lohnsteuer) - 25,44 € - Kirchensteuer (8 % in Baden-Württemberg auf Lohnsteuer) - 37,01 € = Nettogehalt = 1.884,78 € - (eventuell) vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitnehmer bezahlt - 39,17 € = Auszahlungsbetrag = 1.845,61 € Die Abzüge sind vom Arbeitgeber einzubehalten. Die Steuern sind bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bereits am drittletzten Bankarbeitstag im laufenden Monat an die gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) abzuführen. Die einbehaltenen aber noch nicht abgeführten Abzüge (Steuern und Beiträge) stellen im Zeitpunkt der Auszahlung Verbindlichkeiten dar, die auf folgenden Konten erfasst werden: Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit <?page no="181"?> 9.5 Lohn- und Gehaltsabrechnung 181 Der Nettoarbeitslohn wird in der Regel vom Arbeitgeber per Banküberweisung bezahlt. Beispiel : Verbuchung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Es werden die Daten aus dem vorherigen Beispiel übernommen. Buchungssätze: Da die Sozialversicherungsbeiträge spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein müssen, werden die Vorauszahlungen zuerst gebucht. 1) Sozialversicherungsvorauszahlung 1.202,31 an Bank 1.202,31 2) Löhne vwL 3.000,00 13,30 an an an an Verb. aus LSt/ KSt/ SolZ Sozialversicherungsvorauszahlung (Arbeitnehmeranteil) Verbindlichkeiten aus vwL Bank 525,11 604,92 39,17 1.844,10 3) gesetzliche soziale Aufwendungen (Arbeitgeberanteil) 597,39 an Sozialversicherungsvorauszahlung 597,39 Buchung der Zahlungen: 4) Verb. aus LSt/ KSt/ SolZ 525,11 an Bank 525,11 5) Verbindlichkeiten aus vwL 39,17 an Bank 39,17 Übungsaufgabe 9.1: Lohn- und Gehaltsabrechnung Bilden Sie die Buchungssätze für die Gehaltsabrechnung des ledigen Angestellten Müller. 1) Vorauszahlung der Sozialversicherung am drittletzten Bankarbeitstag 2) Bruttogehalt 4.000,00 € + vermögenswirksame Leistungen (vwL) + 39,17 € = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt = 4.039,17 € - Lohnsteuer, III/ 1 - 442,00 € - Solidaritätszuschlag - 15,90 € - Kirchensteuer - 23,13 € - Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil = 20,075 %) - 810,86 € - Verbindlichkeiten vwL - 39,17 € = Nettogehalt (Auszahlungsbetrag) = 2.708,11 € 3) Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (19,925 % von 4.039,17 €) 800,77 € 4) Banküberweisung der Steuern zum 10. des folgenden Monats 481,03 € 5) Banküberweisung der vwL 39,17 € Nutzen Sie bitte die folgende Tabelle zum Eintragen der Buchungssätze. <?page no="182"?> 182 Schritt 9: Buchungen im Personalbereich 1) an 2) 3) an 4) an 5) an Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 9.2: Sozialversicherungsbeiträge Ermitteln Sie für den verheirateten Angestellten Maier mit zwei Kindern und einem Monatsgehalt von 9.000 € die monatlichen Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung im Jahr 2021. Die Lohnsteuer beträgt 2.091,00 €, der Solidaritätszuschlag 90,06 € und die Kirchensteuer 131,00 €. Der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung beträgt 1,3 %. Ermitteln Sie das Nettogehalt. Nutzen Sie bitte die folgende Tabelle für die Ermittlung der gesetzlichen sozialen Aufwendungen. Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil gesamt Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung gesamt Ermittlung des Nettogehalts (Auszahlungsbetrag): Bruttogehalt - Lohnsteuer - Solidaritätszuschlag - Kirchensteuer - Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) = Nettogehalt (Auszahlungsbetrag) Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 9.3 und 9.4 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="183"?> Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Lernziele In diesem Kapitel lernen Sie die Thematik der „vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten“ kennen. Es werden die Abschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen, die Abschreibungen auf Forderungen mit den Wertberichtigungen und die zeitlichen Abgrenzungen behandelt. Nach dem Studium dieses Kapitels sollten Sie in der Lage sein, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln, das Wesen der Abschreibung zu verstehen und wissen, wie sich die Abschreibung auf die Bilanz und das Ergebnis auswirkt, die verschiedenen Abschreibungsverfahren zu beherrschen, die Abschreibungen zu verbuchen, die verschiedenen Abschreibungshöhen entsprechend den Abschreibungsverfahren zu berechnen, die Abschreibungen und die Wertberichtigungen auf Forderungen zu buchen, die transitorische und die antizipative Rechnungsabgrenzung zu verstehen, die verschiedenen Arten der Rechnungsabgrenzungsposten zu unterscheiden, den Sinn und Zweck der Verbuchung von Rechnungsabgrenzungsposten zu verstehen, die Bildung und Buchung von Rückstellungen zu beherrschen, die Ansatzregeln und die Gründe für die Bildung der verschiedenen Rückstellungsarten bzgl. den Außen- und Innenverpflichtungen zu kennen. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Falls ein abnutzbarer Vermögensgegenstand über einen längeren Zeitraum als ein Jahr zur Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens eingesetzt wird, so dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung komplett als Aufwand verbucht werden, sondern müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Abschreibung verteilt werden. Unter „Abschreibungen“ werden Methoden verstanden, mit denen man den Wertverlust der Vermögensgegenstände in der Buchhaltung erfasst. Dabei differenziert man zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen: Planmäßige Abschreibungen : Die Wertminderung von abnutzbaren Vermögensgegenständen wird methodisch (planmäßig) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands verteilt. Gemäß § 253 Abs. 3 HGB und § 7 Abs. 1 EStG sind bei abnutzbaren Anlagegütern, deren Verwendung oder Nutzung sich auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, die Anschaffungskosten (AK) oder die Herstellungskosten (HK) auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) zu verteilen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Vermögensgegenstands ist zu Beginn der Nutzung vorsichtig zu schätzen. Für die Schätzung der handelsrechtlichen Nutzungsdauer eines abnutzbaren Vermögensgegenstands kann die steuerlich vorgeschriebene amtliche AfA-Tabelle genutzt werden. Der steuerliche Begriff „AfA“ steht für „Absetzungen für <?page no="184"?> 184 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Abnutzung“. Die AfA-Tabelle orientiert sich an der tatsächlichen Nutzungsdauer eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer kann den Abschreibungen zugrunde gelegt werden. Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA- Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle. Im Folgenden ist ein Ausschnitt aus der AfA-Tabelle, die für alle Anlagegüter gilt, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind, dargestellt: Fundstelle Anlagegüter Nutzungsdauer in Jahren 6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.1 Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Laboru. Lagereinrichtungen 14 6.2 Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen 8 6.3 Messestände 6 6.4 Kühleinrichtungen 8 6.5 Klimageräte (mobil) 11 6.6 Belüftungsgeräte, Entlüftungsgeräte (mobil) 10 6.7 Fettabscheider 5 6.8 Magnetabscheider 6 6.9 Nassabscheider 5 6.10 Heißluftgebläse, Kaltluftgebläse (mobil) 11 6.11 Raumheizgeräte (mobil) 9 6.12 Arbeitszelte 6 6.13 Telekommunikationsanlagen 6.13.1 Fernsprechnebenstellenanlagen 10 6.13.2 Kommunikationsendgeräte 6.13.2.1 Allgemein 8 6.13.2.2 Mobilfunkendgeräte 5 6.13.3 Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) 6 6.13.4 Betriebsfunkanlagen 11 6.13.5 Antennenmasten 10 6.14 Büromaschinen und Organisationsmittel 6.14.1 Adressiermaschinen, Kuvertiermaschinen, Frankiermaschinen 8 6.14.2 Paginiermaschinen 8 6.14.3 Datenverarbeitungsanlagen 6.14.3.1 Großrechner 7 6.14.3.2 Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u. ä.) 3 Abb. 10.1: Ausschnitt aus der amtlichen AfA-Tabelle 39 39 BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BStBl 2000 I Seite 1532 ff. <?page no="185"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 185 Außerplanmäßige Abschreibungen : Wenn ein nicht vorhersehbarer Wertverlust dauerhaft eintritt, so wird der Vermögensgegenstand außerplanmäßig abgeschrieben. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist sowohl bei abnutzbaren als auch bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen möglich. Außerplanmäßige Abschreibungen sind auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen, wenn die Wertminderung beim Anlagevermögen voraussichtlich dauerhaft ist. Das Finanzanlagevermögen darf auch bei einer vorübergehenden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben werden. Beim Umlaufvermögen muss auch bei einer vorübergehenden Wertminderung auf einen vorhandenen Börsen- oder Marktpreis, falls dieser nicht vorhanden ist, auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben werden. Merke Liegt der tatsächliche Wert des Vermögensgegenstands des Anlagevermögens dauerhaft unter dem bilanzierten Buchwert, so ist in Höhe der Differenz eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Abschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbare Anlagegüter unterliegen einer zeitlich begrenzten Nutzung und werden planmäßig während ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben . Nicht abnutzbare Anlagegüter unterliegen keiner zeitlich begrenzten Nutzung und können nur außerplanmäßig abgeschrieben werden, falls eine nachhaltige Wertminderung eintritt. Abb. 10.2: Abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen Nicht zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen zählen folgende Posten des Anlagevermögens: 40 Grund und Boden (außer eine Kiesgrube), 40 Heesen, B.: Basiswissen Bilanzanalyse, 2016, S. 8. immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Konzessionen, Lizenzen Schutzrechte, Patente derivativer Geschäfts- oder Firmenwert Gebäude Maschinen, technische Anlagen andere Anlagen, BGA, Fuhrpark Grundstücke Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen Wertpapiere und Ausleihungen Finanzanlagen abnutzbar nicht abnutzbar <?page no="186"?> 186 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau und Finanzanlagen (z. B. Wertpapiere oder Beteiligungen an anderen Unternehmen). Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens sind z. B.: immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Geschäfts- oder Firmenwert, Software, Konzessionen, Patente, Lizenzen etc.), Gebäude, unbewegliche Vermögensgegenstände, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind (z. B. Außenanlagen bei Betriebsgrundstücken) und bewegliche Vermögensgegenstände (z. B. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark). Sie dienen dem Unternehmen langfristig und verlieren während der betrieblichen Nutzungsdauer an Wert. 10.1.1.1 Abschreibungsursachen Mögliche Abschreibungsursachen können sein technische Ursachen , wie z. B. − Gebrauchsverschleiß (z. B. Abnutzung), − substanzbedingter Verschleiß (z. B. bei Kies- und Sandgruben, Bergwerken, Steinbrüchen oder Ölfeldern), − natürlichen Verschleiß (z. B. Rost, Zersetzung, Fäulnis) und wirtschaftliche Ursachen , wie z. B. − Entwertung durch technischen Fortschritt (z. B. neue Erfindungen, neue Werkstoffe, höhere Leistungsfähigkeit bei PCs), − Entwertung durch Bedarfsverschiebung (z. B. Nachfrageverschiebung durch Mode- und Geschmacksverschiebungen), − Entwertung durch Preisverfall. sonstige Ursachen , wie z. B. − Katastrophenverschleiß (z. B. Feuer, Unfall, Explosion) und − Fristablauf (z. B. begrenzte Nutzungsdauern bei Patenten, Lizenzen oder Konzessionen). 10.1.1.2 Anschaffungs- oder Herstellungskosten Die Anlagegüter werden im Anlagevermögen zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die anfallen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (Kaufpreis) und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit die Aufwendungen dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können (§ 255 Abs.1 Satz 1 HGB). Die Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). <?page no="187"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 187 Die Anschaffungskosten werden wie folgt ermittelt: Anschaffungspreis (Rechnungspreis ohne abziehbare Vorsteuer) einzeln zuordenbare Anschaffungspreisminderungen (Skonti, Rabatte, Boni, ggf. staatliche Zuschüsse) + nachträgliche Anschaffungskosten (Straßenanliegerbeiträge, Kanalanschlussgebühren, Erschließungsbeiträge, Umbau- und Ausbauarbeiten) + Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar • bei beweglichen Anlagegütern: z. B. Transport-, Verpackung-, Versicherungs-, Überführungs- und Zulassungskosten • bei unbeweglichen Anlagegütern: z. B. Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Grundbuchgebühren und Notargebühren + Kosten der Herstellung der Betriebsbereitschaft (z. B. Kosten für Funktionstests, Fundamentierung, Montage etc.) = aktivierungspflichtige Anschaffungskosten Abb. 10.3: Berechnungsschema für die Ermittlung der aktivierungsfähigen Anschaffungskosten Die Anschaffungsnebenkosten sind einmalige Ausgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung des Anlagegutes. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen anhand von Beispielen, welche Anschaffungsnebenkosten anfallen können. Gleichzeitig zeigt sie aber beispielhaft auch solche Kosten, die nicht zu den Anschaffungsnebenkosten gehören, damit Sie sie klar gegeneinander abzugrenzen lernen. Maschinen LKW Grundstücke/ Gebäude Anschaffungsnebenkosten (müssen aktiviert werden) • Transport- _kosten • Montagekosten • Transportversicherung • Montageversicherung • Überführungskosten • Zulassungskosten • Werbeaufschrift • Anhängerkupplung • Spezialaufbau • Grunderwerbssteuer (3,5 % bis 6,5 %) • Maklergebühren • Notariatskosten • Kosten für Eintragung in das Grundbuch • Vermessungsgebühren keine Anschaffungsnebenkosten = laufende Kosten + Finanzierungskosten • Maschinenbruchversicherung • Kfz-Steuer • Haftpflichtversicherung • Grundsteuer • Grundbuchkosten für Eintragung Grundschuld Abb. 10.4: Beispiele für Anschaffungsnebenkosten und laufende Kosten Die Herstellungskosten nach HGB umfassen mindestens die Einzelkosten und die variablen Gemeinkosten . Es dürfen fixe Gemeinkosten mit einbezogen werden. Die folgende Abbildung zeigt die handels- und steuerrechtlichen Herstellungskosten: <?page no="188"?> 188 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Handelsrechtliche Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB Steuerrechtliche Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG Pflicht +++++ Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten fertigungsbedingter Werteverzehr des Anlagevermögens Pflicht +++++ Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten fertigungsbedingter Werteverzehr des Anlagevermögens = Wertuntergrenze = Wertuntergrenze Wahlrecht + allgemeine Verwaltungsgemeinkosten Wahlrecht + allgemeine Verwaltungsgemeinkosten + Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs + Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs + Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen + Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen + Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung + Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung + Fremdkapitalzinsen 41 + Fremdkapitalzinsen 42 = Wertobergrenze = Wertobergrenze Verbot Sondereinzelkosten des Vertriebs Vertriebsgemeinkosten Forschungskosten Verbot Sondereinzelkosten des Vertriebs Vertriebsgemeinkosten Forschungskosten Abb. 10.5: Ermittlung der Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht Achtung: Exkurs zum Unterschied zwischen Herstellungskosten und Herstellkosten Bitte differenzieren Sie die Begriffe „ Herstellungskosten “ und „Herstellkosten“ . Die mithilfe der Zuschlagskalkulation in der Kostenrechnung ermittelten Herstellkosten können als Grundlage zur Bestandsbewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse in der Handels- und Steuerbilanz herangezogen werden. Bei den Herstellungskosten handelt es sich um Aufwendungen. Kalkulatorische Kosten wie bei der Zuschlagskalkulation dürfen nicht angesetzt werden. Außerdem gibt es bei den Herstellungskosten Wahlrechte, so dass die Herstellungskosten eines selbst erstellten Erzeugnisses unterschiedlich hoch bewertet sein können. Die Herstellkosten der Produktion werden wie folgt berechnet: Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten (= Materialeinzelkosten ⨯ Materialgemeinkostenzuschlagssatz) + Fertigungseinzelkosten 41 Zinsen für das Fremdkapital, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. 42 Zinsen für das Fremdkapital, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. <?page no="189"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 189 + Fertigungsgemeinkosten (= Fertigungseinzelkosten ⨯ Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz) + Sondereinzelkosten der Fertigung = Herstellkosten der Produktion Die folgende Tabelle veranschaulicht die Unterschiede zwischen den Herstellungs- und den Herstellkosten: Herstellungskosten Herstellkosten Begriff der Bilanzierung siehe § 255 Abs. 2 HGB Begriff der Kosten- und Leistungsrechnung Bewertungsmaßstab für selbst-erstellte Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens Begriff des Kalkulationsschemas in der Kostenrechnung zur Ermittlung des Angebotspreises unterschiedlicher Umfang, da Bewertungsspielraum aufgrund von Wahlrechten bestimmter festgelegter Umfang Enthält keine kalkulatorischen Kosten Enthält i. d. R. kalkulatorische Kosten Übungsaufgabe 10.1: Ermittlung der Anschaffungskosten Beim Kauf eines Betriebsgrundstücks zum Anschaffungspreis von 600.000 € fallen weitere Kosten an: 5 % Grunderwerbsteuer vom Anschaffungspreis des Grundstücks Vermessungskosten = 7.140 € inkl. 19 % MwSt. Maklergebühr = 21.420 € inkl. 19 % MwSt. Notariatskosten = 3.800 € zuzüglich 19 % MwSt. Kosten für die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch = 900 € Kanalanschlussgebühren = 12.000 € zuzüglich 19 % MwSt. Grundsteuer für das erste Quartal = 200 € Abwassergebühren für das erste Quartal = 150 € Nutzen Sie bitte für die Ermittlung der Anschaffungskosten des Grundstücks die folgende Tabelle. Anschaffungspreis 600.000 € ++++ <?page no="190"?> 190 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten + += Die Lösung finden Sie online. Die Abschreibungen erfassen den Wertverlust der Vermögensgegenstände. Die Anschaffungsbzw. Herstellungskosten werden dabei auf die betriebliche Nutzungsdauer verteilt. Die bilanziellen Abschreibungen stellen Aufwendungen dar und mindern den Gewinn bzw. die Steuern. Durch die Buchung von Abschreibungen z. B. auf Sachanlagen wird die hauptsächlich durch den Verschleiß bedingte Wertminderung des Anlagevermögens erfasst. Direkte und indirekte Abschreibung Es können zwei verschiedene Abschreibungsformen verwendet werden, und zwar die direkte Abschreibung und die indirekte Abschreibung. 10.1.2.1 Direkte Abschreibung Bei der direkten Abschreibung wird die Wertminderung direkt auf dem entsprechenden Anlagekonto (z. B. Maschinen) gebucht, d. h. auf dem Anlagekonto und somit in der Schlussbilanz wird der um die Abschreibungen verminderte Restbuchwert ausgewiesen. Beispiel : Direkte Abschreibung Eine Maschine, die im Januar 01 mit Anschaffungskosten in Höhe von 60.000 € angeschafft wurde, wird linear jährlich mit 10.000 € direkt abgeschrieben. Nehmen Sie die Buchungen zum 31.12.03 vor. Buchungssätze zum 31.12.03: 1) Abschreibungen 10.000 an Maschinen 10.000 Abschlussbuchungen 2) Gewinn- und Verlustkonto 10.000 an Abschreibungen 10.000 3) Schlussbilanzkonto (SBK) 30.000 an Maschinen 30.000 S Maschinen H S Abschreibungen H AB 40.000 1) 10.000 1) 10.000 Saldo 10.000 Saldo 30.000 Summe 40.000 Summe 40.000 Summe 10.000 Summe 10.000 S Schlussbilanzkonto H S GuV-Konto H Maschinen 30.000 Abschr. 10.000 <?page no="191"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 191 Die ursprünglichen Anschaffungswerte sind bei der direkten Abschreibung aus der Bilanz der Einzelkaufleute und der Personengesellschaften bereits nach der ersten Abschreibung nicht mehr zu ersehen. Für den externen Bilanzleser haben die Restbuchwerte nur einen begrenzten Aussagewert, da daraus nicht auf den Umfang des Anlagevermögens geschlossen werden kann. Bei Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften kann man die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus dem Anlagenspiegel entnehmen. 10.1.2.2 Indirekte Abschreibung Die indirekte Methode der Abschreibung berücksichtigt die Wertminderung der Aktivseite durch einen Wertberichtigungsposten auf der Passivseite. Die Anlagenwerte erscheinen während ihrer gesamten Nutzungsdauer nominell unverändert auf der Aktivseite der Bilanz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten; die dem Aufwandskonto belasteten Abschreibungen werden als Wertberichtigungen auf Anlagen auf der Passivseite in der Schlussbilanz erfasst. Das Wertberichtigungskonto erfasst die kumulierten Abschreibungen. Beispiel : Indirekte Abschreibung Eine Maschine, die im Januar 01 mit Anschaffungskosten in Höhe von 60.000 € angeschafft wurde, wird linear jährlich mit 10.000 € indirekt abgeschrieben. Nehmen Sie die Buchungen zum 31.12.03 vor. Buchungssätze zum 31.12.03: 1) Abschreibungen 10.000 an Wertberichtigungen auf Anlagen 10.000 Abschlussbuchungen 2) Gewinn- und Verlustkonto 10.000 an Abschreibungen 10.000 3) Schlussbilanzkonto (SBK) 60.000 an Maschinen 60.000 4) Wertberichtigungen auf Anl. 30.000 an SBK 30.000 S Maschinen H S Abschreibungen H AB 60.000 Saldo 60.000 1) 10.000 Saldo 10.000 Summe 60.000 Summe 60.000 Summe 10.000 Summe 10.000 S Wertberichtigungen auf Anlagen H Saldo 30.000 AB 20.000 1) 10.000 Summe 30.000 Summe 30.000 S Schlussbilanzkonto H S GuV-Konto H Maschinen 60.000 Wertbericht. 30.000 Abschr. 10.000 Kapitalgesellschaften dürfen in der offengelegten Bilanz keine Wertberichtigungen ausweisen. Die AG oder die GmbH würden deshalb die oben abgeschriebene Maschine am Ende des 3. Jahres <?page no="192"?> 192 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten nur mit 30.000 € auf der Aktivseite der Bilanz ausweisen. Kapitalgesellschaften müssen jedoch im Jahresabschluss einen Anlagenspiegel veröffentlichen, der die sogenannten historischen - die ursprünglichen - Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die „kumulierten“ - die aufgelaufenen - Abschreibungen, die den Wertberichtigungen entsprechen, enthält. Abschreibungsverfahren Je nachdem, ob der Zeit- oder der Leistungsfaktor die dominierende Entwertungsursache darstellt, unterscheidet man zwischen der Zeit- und der Leistungsabschreibung . Es sind folgende Abschreibungsverfahren handelsrechtlich möglich: Abb. 10.6: Abschreibungsverfahren 10.1.3.1 Lineare Abschreibung Bei der linearen Abschreibung handelt es sich um jährlich gleichbleibende Abschreibungsbeträge. Die Abschreibung erfolgt durch Anwendung eines konstanten Abschreibungsprozentsatzes (p), jeweils von der Abschreibungsbasis , d. h. von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die gegebenenfalls um einen Restwert am Ende der Nutzungsdauer vermindert werden . Sie ist auch steuerrechtlich bei allen abnutzbaren Anlagegütern zulässig. Die Abschreibung erfolgt ganz bzw. bis zu einem Erinnerungswert von einem Euro . Der jährliche Abschreibungsbetrag ergibt sich, indem man die Abschreibungsbasis durch die Anzahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dividiert. Jahresabschreibungsbetrag = Anschaffungskosten/ Herstellungskosten− Resterlös am Ende der Nutzungsdauer voraussichtliche Nutzungsdauer in Jahren oder Jahresabschreibungsbetrag = Restbuchwert verbleibende Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungsverfahren Zeitabschreibungsverfahren Leistungsabschreibungsverfahren (betragsmäßig variierende Jahresbeträge) lineare Abschreibung (Abschreibungsbeträge sind immer gleich hoch) degressive Abschreibung (sinkende Abschreibungsbeträge) progressive Abschreibung (steigende Abschreibungsbeträge) arithmetisch-degressive Abschreibung geometrisch-degressive Abschreibung <?page no="193"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 193 Der Abschreibungssatz ergibt sich, indem man 100 durch die Anzahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dividiert. Linearer Abschreibungssatz (%) = 100 Nutzungsdauer in Jahren Beispiel : Ermittlung des linearen Abschreibungsbetrags − Anschaffungskosten (AK) = 20.000 € − a) der Restwert beträgt 0 € bzw. b) der Restwert beträgt 4.000 € − Nutzungsdauer (ND) = 8 Jahre Jährlicher linearer Abschreibungsbetrag = 20.000 € 8 Jahre = 2.500 €/ Jahr a) Lineare jährliche Abschreibung ohne Restwert mit einem Erinnerungswert von 1 €: Jahr Buchwert Jahresbeginn Abschreibung Buchwert Jahresende 1 20.000 € 2.500 €/ Jahr 17.500 € 2 17.500 € 2.500 €/ Jahr 15.000 € 3 15.000 € 2.500 €/ Jahr 12.500 € 4 12.500 € 2.500 €/ Jahr 10.000 € 5 10.000 € 2.500 €/ Jahr 7.500 € 6 7.500 € 2.500 €/ Jahr 5.000 € 7 5.000 € 2.500 €/ Jahr 2.500 € 8 2.500 € 2.499 €/ Jahr 1 € b) Lineare jährliche Abschreibung mit einem Restwert in Höhe von 4.000 €: Jährlicher linearer Abschreibungsbetrag = 20.000 €−4.000 € 8 Jahre = 2.000 €/ Jahr Jahr Buchwert Jahresbeginn Abschreibung Buchwert Jahresende 1 20.000 € 2.000 €/ Jahr 18.000 € 2 18.000 € 2.000 €/ Jahr 16.000 € 3 16.000 € 2.000 €/ Jahr 14.000 € 4 14.000 € 2.000 €/ Jahr 12.000 € 5 12.000 € 2.000 €/ Jahr 10.000 € 6 10.000 € 2.000 €/ Jahr 8.000 € 7 8.000 € 2.000 €/ Jahr 6.000 € 8 6.000 € 2.000 €/ Jahr 4.000 € Die planmäßige Abschreibung (steuerlich = Absetzung für Abnutzung [AfA]) beginnt bei der Anschaffung von abnutzbaren Anlagegütern mit dem Zeitpunkt der Lieferung (Betriebsbereitschaft) und bei der Herstellung von selbst erstellten abnutzbaren Anlagegütern mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung . Werden die Vermögensgegenstände/ Wirtschaftsgüter im Laufe eines Geschäftsjahres angeschafft oder hergestellt, so ist die Abschreibung in diesem Geschäftsjahr grundsätzlich zeitanteilig (pro-rata-temporis) zu berechnen, wobei der Monat der Anschaffung oder Herstellung als voller Monat zählt, d. h. es wird aufgerundet. Bei Ausscheiden eines Anlagegutes im Laufe eines Geschäftsjahres sind die planmäßigen Abschreibungen im Abgangsjahr ebenfalls nur zeitanteilig (es erfolgt im Allgemeinen eine Abrun- <?page no="194"?> 194 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten dung auf volle Monate) vorzunehmen, d. h. bei der monatsgenauen Berechnung wird der Monat des Anlagenabgangs nicht berücksichtigt. Beispiel : Berechnung der zeitanteiligen Abschreibung Unternehmer Glückspilz, dessen Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, kauft am 12.03.20… eine Werkzeugmaschine für 30.000 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im 3- Schichtbetrieb beträgt 5 Jahre. Nach der pro-rata-temporis-Regel wird die Abschreibung wie folgt berechnet: Jahresbetrag der Abschreibung: 30.000 € 5 Jahre = 6.000 €/ Jahr Ermittlung des zeitanteiligen Abschreibungsbetrags: zeitanteiliger Abschreibungsbetrag des ersten Jahres: 10 Monate 12 Monate × 6.000 €/ Jahr = 5.000 €/ Jahr Die zeitanteilige Jahresabschreibung des ersten Jahres beträgt für die 10 Monate: 5.000 €. Beispiel : Inzahlungnahme von Anlagegütern Der Unternehmer Müller kauft einen neuen Firmenwagen für 40.000 € zzgl. 19 % MwSt. Den alten Firmenwagen gibt er in Zahlung und erhält dafür 12.000 € zzgl. 19 % MwSt. Der Buchwert des alten Firmenwagens beträgt 8.000 € und die noch zu buchende zeitanteilige Abschreibung im Jahr der Inzahlungnahme beträgt 3.500 €. Die Bezahlung des neuen Firmenwagens erfolgt durch Banküberweisung im nächsten Monat. Vom Autohaus erhält Unternehmer Müller folgende Rechnung: neuer Firmenwagen 40.000 € + 19 % Umsatzsteuer auf die 40.000 € + 7.600 € = Zwischensumme = 47.600 € Inzahlungnahme des alten Firmenwagens 12.000 € + 19 % Umsatzsteuer auf die 12.000 € 2.280 € -14.280 € = zu zahlender Betrag 33.320 € Buchungssätze Zugang des neuen Firmenwagens 1) neuer Firmenwagen Vorsteuer 19 % 40.000 7.600 an Verbindlichkeiten aLuL 47.600 Abschreibung und Abgang des alten Firmenwagens 2) anteilige Abschreibung alter Firmenwagen 3.500 an alten Firmenwagen 3.500 3) Abgang alter Firmenwagen (bei Buchgewinn) 4.500 an alten Firmenwagen 4.500 Inzahlungnahme des alten Firmenwagens 4) Verbindlichkeiten aLuL 12.000 an Erlöse aus Verkauf von altem Firmenwagen (sonstige Erträge) 12.000 5) Verbindlichkeiten aLuL 2.280 an Umsatzsteuer 2.280 <?page no="195"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 195 Bezahlung des neuen Firmenwagens 6) Verbindlichkeiten aLuL 33.320 an Bank 33.320 Übungsaufgabe 10.2: Verkauf von Anlagegütern Am 04.09.05 wird eine Maschine gegen Bankscheck verkauft: Nettoverkaufspreis 5.000 € + Umsatzsteuer (19 %) + 950 € = Rechnungsbetrag (inkl. 19 % USt) = 5.950 € Zum 01.01.05 betrug der Buchwert der Maschine 3.600 €. Der jährliche lineare Abschreibungsbetrag beträgt 1.200 €. Ermitteln Sie die zeitanteilige lineare Abschreibung für das Jahr 05 und ermitteln Sie den Erfolg des Maschinenverkaufs. Nutzen Sie die folgenden Tabellen. Berechnung der zeitanteiligen Abschreibung (für 8 Monate) = 1.200 €/ Jahr × 8 12 = Buchwert zum 01.01.05 3.600 € - Abschreibung vom 01.01. bis 31.08.05 = Buchwert zum 31.08.05 Nettoverkaufspreis 5.000 € - Buchwert zum 31.08.05 = sonstiger Ertrag Die Lösung finden Sie online. 10.1.3.2 Degressive Abschreibungsverfahren Bei den degressiven Abschreibungsverfahren nehmen die jährlichen Abschreibungsbeträge im Zeitablauf ab. Handelsrechtlich sind die geometrisch-degressive und die arithmetisch-degressive Abschreibung zulässig. Steuerlich sind beide nicht mehr erlaubt. Arithmetisch degressive Abschreibung (digitale Abschreibung) Steuerlich zulässig war die arithmetisch-degressive Abschreibung bis 1985 . Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung, die auch als digitale Abschreibung bezeichnet wird, verringern sich die Abschreibungsbeträge jedes Jahr um denselben absoluten Degressionsbetrag . Der Degressionsbetrag wird ermittelt, indem man die Jahresziffern der voraussichtlichen Nutzungsdauer addiert und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich eines voraussichtlichen Resterlöses durch die Jahresziffern (= Summe der Nutzungsjahre) dividiert. Degressionsbetrag D = Anschaffungskosten/ Herstellungskosten − Restwert am Ende der Nutzungsdauer Summe der Nutzungsjahre (Jahresziffern) D = AK/ HK n × (n+1) 2 = AK/ HK 1+2+ … +n Beispiel : arithmetisch-degressive Abschreibung Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 63.000 € und rechnet mit einer voraussichtlichen <?page no="196"?> 196 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Nutzungsdauer von sechs Jahren. Summe der Nutzungsjahre = 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21 Degressionsbetrag = 63.000 € : 21 = 3.000 € Jährliche Abschreibungsbeträge im 1. Jahr = 6/ 21 von 63.000 € = 18.000 €/ Jahr im 2. Jahr = 5/ 21 von 63.000 € = 15.000 €/ Jahr im 3. Jahr = 4/ 21 von 63.000 € = 12.000 €/ Jahr im 4. Jahr = 3/ 21 von 63.000 € = 9.000 €/ Jahr im 5. Jahr = 2/ 21 von 63.000 € = 6.000 €/ Jahr im 6. Jahr = 1/ 21 von 63.000 € = 3.000 €/ Jahr Summe der Abschreibungsbeträge = 63.000 € Geometrisch-degressive Abschreibung Die geometrisch-degressive Abschreibung wird auch als Restwert- oder Buchwertabschreibung bezeichnet. Die Abschreibungsbeträge sind jährlich fallend, wobei in den ersten Nutzungsjahren i. d. R. die Abschreibungen höher und in den letzten Jahren niedriger sind als bei der linearen Abschreibung. Der Abschreibungsbetrag wird nur im ersten Jahr von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet. In den folgenden Jahren werden die Abschreibungsbeträge mit demselben Abschreibungsprozentsatz (p) vom jeweiligen Restbuchwert ermittelt. Abschreibungsbetrag im ersten Jahr = Abschreibungsprozentsatz × AK/ HK Abschreibungsbeträge folgende Jahre = Abschreibungsprozentsatz × Restbuchwert (t-1) , für t > 1 Die bis 2010 steuerlich zulässige geometrisch-degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hat eine wechselvolle Vergangenheit: Bis zum Jahr 2000 galt ein steuerlicher Abschreibungssatz von 30 % mit der Begrenzung auf das Dreifache des linearen AfA-Satzes. Von 2001 bis 2005 wurde der Abschreibungssatz vermindert und betrug in dieser Zeit das Zweifache des linearen AfA-Satzes, maximal 20 Prozent. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die 2006 oder 2007 angeschafft oder hergestellt wurden, galt wieder die alte steuerliche Regelung mit dem Dreifachen des linearen AfA-Satzes, maximal 30 %. Zum 01.01.2008 wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform das Wahlrecht der steuerlich degressiven AfA abgeschafft, sodass für Investitionen ab diesem Zeitpunkt nur die lineare Abschreibung in Betracht kam. Aufgrund der Finanzkrise und der damit verbundenen Wirtschaftskrise wurde die geometrischdegressive Abschreibung zeitlich begrenzt für die Jahre 2009 und 2010 wieder eingeführt. Der Abschreibungssatz betrug maximal 25 %, jedoch höchstens das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes. 2011 wurde steuerlich die degressive Abschreibung abgeschafft. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die geometrisch-degressive Abschreibung für die Jahre 2020 und 2021 wieder eingeführt. Der Abschreibungssatz beträgt maximal 25 %, jedoch höchstens das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes. <?page no="197"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 197 Anschaffungs- oder Herstellungsjahr Höchstprozentsatz jedoch höchstens 01.01.2001 bis 31.12.2005 20 % 2-fache lineare AfA 01.01.2006 bis 31.12.2007 30 % 3-fache lineare AfA 2008 abgeschafft 01.01.2009 bis 31.12.2010 25 % 2,5-fache lineare AfA Seit 2011 abgeschafft 01.01.2020 bis 31.12.2021 25 % 2,5-fache lineare AfA Abb. 10.7: steuerlich geometrisch-degressive Abschreibungssätze Die degressive Abschreibung führt in den ersten Jahren der Nutzung des abnutzbaren Anlagegegenstandes zu höheren Abschreibungsbeträgen als die lineare Abschreibung. Der höhere Abschreibungsaufwand bewirkt außerdem eine stärkere Minderung des Gewinns . Der Ausweis eines geringeren Gewinns führt i. d. R. auch zu geringeren Ausschüttungen, dies führt zu einer geringeren Liquiditätsbelastung. Die degressive Abschreibung wird in der Praxis gerne benutzt. Die pro-rata-temporis-Regel ist dabei ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Wechsel des Abschreibungsverfahrens während der Nutzungsdauer ist möglich, jedoch nur von der degressiven auf die lineare Methode, niemals umgekehrt! Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag für Anlagegegenstände, die 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt wurden, wie folgt berechnet: Abschreibungsprozentsatz = 100 Nutzungsdauer in Jahren × 2,5; höchstens jedoch 25 % degressiver Abschreibungsbetrag im ersten Jahr = AK/ HK × Abschreibungsprozentsatz degressiver Abschreibungsbetrag ab dem zweiten Jahr = Restbuchwert (t-1) × Abschreibungsprozentsatz Beispiel : Ermittlung der geometrisch-degressiven Abschreibung Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für eine am 06.04.2020 für 30.000 € angeschaffte Maschine beträgt 8 Jahre. Die Maschine wird geometrisch-degressiv abgeschrieben. Der degressive Abschreibungssatz berechnet sich wie folgt: linearer Abschreibungssatz = 100 % 8 Jahre = 𝟏𝟏𝟏𝟏, 𝟓𝟓 %/ Jahr degressiver Abschreibungssatz = 12,5 % × 2,5 = 31,25 %, jedoch höchstens 25 % Berechnung des Abschreibungsbetrags im ersten Jahr : 30.000 € x 25 %/ Jahr =7.500 € Jahr × 9 Monate 12 Monate = 𝟓𝟓. 𝟔𝟔𝟏𝟏𝟓𝟓 € / 𝐉𝐉𝐉𝐉𝐉𝐉𝐉𝐉 Berechnung des Abschreibungsbetrages im zweiten Jahr : Zunächst wird der Restbuchwert zum Ende des ersten Jahres ermittelt: 30.000 € - 5.625 € = 24.375 € Dieser Restbuchwert wird mit dem Abschreibungsprozentsatz multipliziert: 24.375 € × 25 %/ Jahr = 6.093,75 €/ Jahr <?page no="198"?> 198 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Berechnung des Abschreibungsbetrages im dritten Jahr : Zunächst wird der Restbuchwert zum Ende des zweiten Jahres ermittelt: 30.000 € - 5.625 € - 6.093,75 € = 18.281,25 € Dieser Restbuchwert wird mit dem Abschreibungsprozentsatz multipliziert: 18.281,25 € × 25 %/ Jahr = 4.570,31 €/ Jahr 10.1.3.3 Abschreibungsverlauf bei linearer und degressiver Abschreibung Beispiel : Vergleich zwischen linearer und geometrisch-degressiver Abschreibung Der Anschaffungswert eines im Januar 01 angeschafften abnutzbaren Anlagegegenstandes beträgt 20.000 €. Der Restwert beträgt 0 €. Die Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagegegenstands beträgt 8 Jahre. lineare Abschreibung geometrisch-degressive Abschreibung 12,5 % vom Anschaffungswert, d. h. immer gleicher Betrag 25 % vom Restbuchwert, d. h. immer gleicher Prozentsatz Anschaffungswert 20.000,00 € 20.000,00 € - AfA 1. Jahr - 2.500,00 € - 5.000,00 € = Restwert 1. Jahr = 17.500,00 € = 15.000,00 € - AfA 2. Jahr - 2.500,00 € - 3.750,00 € = Restwert 2. Jahr = 15.000,00 € = 11.250,00 € - AfA 3. Jahr - 2.500,00 € - 2.812,50 € = Restwert 3. Jahr = 12.500,00 € = 8.437,50 € - AfA 4. Jahr - 2.500,00 € - 2.109,38 € = Restwert 4. Jahr = 10.000,00 € =6.328,12 € - AfA 5. Jahr - 2.500,00 € - 1.582,03 € = Restwert 5. Jahr = 7.500,00 € = 4.746,09 € - AfA 6. Jahr - 2.500,00 € - 1.186,52 € = Restwert 6. Jahr = 5.000,00 € = 3.559,57 € - AfA 7. Jahr - 2.500,00 € - 889,89 € = Restwert 7. Jahr = 2.500,00 € = 2.669,68 € - AfA 8. Jahr - 2.500,00 € - 667,42 € = Restwert 8. Jahr = 0,00 € = 2.002,26 € Im Rahmen der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode kann der abnutzbare Anlagegegenstand nicht auf einen Buchwert von null abgeschrieben werden. In dem obigen Beispiel verbleibt am Ende der achtjährigen Nutzungsdauer immer noch ein Restbuchwert in Höhe von 2.002,26 €. In der Regel wird dieser so genannte Restbuchwert in der letzten Periode der Nutzungsdauer komplett abgeschrieben. Da die geometrisch-degressive Abschreibung nie dazu führt, dass der Vermögensgegenstand auf null € abgeschrieben wird, ist ein Wechsel zur linearen Abschreibung zulässig. Es bietet sich an, den Wechsel in dem Jahr zu vollziehen, indem der jährliche Abschreibungsbetrag nach der <?page no="199"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 199 degressiven Methode geringer ist als der Abschreibungsbetrag nach der linearen Methode. Der zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Buchwert wird dann linear über die restlichen Jahre der Nutzungsdauer abgeschrieben. Soll mit der degressiven-geometrischen Abschreibung auf einen vorgegebenen Restwert abgeschrieben werden, d. h. die Differenz zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/ HK) und dem Restwert (RW) am Ende der Nutzungsdauer (n) auf die Jahre der Nutzung verteilt sein, so errechnet sich der Abschreibungsprozentsatz (p) nach folgender Formel: p = �1 − � Restwert (RW) Anschaffungskosten oder Herstellungskosten n � × 100 Beispiel : Degressive Abschreibung mit Restwert Die Anschaffungskosten (AK) für eine Maschine betragen 50.000 €. Nach der geplanten Nutzungsdauer (n) von 8 Jahren, wird ein sicherer Resterlös (RW) in Höhe von 10.000 € erzielt. Es wird zunächst der Abschreibungsprozentsatz (p) berechnet und anschließend die jährlichen Abschreibungsbeträge. p = 100 × �1 − � 10.000 € 50.000 € 8 � = 18,2234566042 % Geometrisch-degressive Abschreibung mit Restwert 18,22 % vom Restbuchwert, d. h. immer mit dem gleichen Prozentsatz Anschaffungswert 50.000,00 € - Abschreibung 1. Jahr - 9.111,73 € = Restwert 1. Jahr = 40.888,27 € - Abschreibung 2. Jahr - 7.451,26 € = Restwert 2. Jahr = 33.437,01 € - Abschreibung 3. Jahr - 6.093,38 € = Restwert 3. Jahr = 27.343,63 € - Abschreibung 4. Jahr - 4.982,95 € = Restwert 4. Jahr = 22.360,68 € - Abschreibung 5. Jahr - 4.074,89 € = Restwert 5. Jahr = 18.285,79 € - Abschreibung 6. Jahr - 3.332,30 € = Restwert 6. Jahr = 14.953,49 € - Abschreibung 7. Jahr - 2.725,04 € = Restwert 7. Jahr = 12.228,45 € - Abschreibung 8. Jahr - 2.228,45 € = Restwert 8. Jahr = 10.000,00 € <?page no="200"?> 200 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Beispiel : Kombinierte Abschreibung - geometrisch-degressiv/ linear − Der Anschaffungswert eines im Januar 01 angeschafften abnutzbaren Anlagegenstandes beträgt 20.000 €. − Die Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagegegenstandes beträgt 8 Jahre. − Der Abschreibungssatz bei der geometrisch-degressiven Abschreibung beträgt 25 %. lineare Abschreibung degressive Abschreibung Übergang von degressiv zu linear Anschaffungskosten Abschreibung 1. Jahr 20.000,00 € - 2.500,00 € 20.000,00 € 5.000,00 € Berechnung: ÜJ = 1 + n - 100 p ÜJ = Übergangsjahr n = Nutzungsdauer p = Abschreibungssatz Buchwert für Abschreibung im 2. Jahr Abschreibung 2. Jahr 17.500,00 € - 2.500,00 € 15.000,00 € 3.750 € Buchwert für Abschreibung im 3. Jahr Abschreibung 3. Jahr 15.000,00 € - 2.500,00 € 11.250,00 € - 2.812,50 € Buchwert für Abschreibung im 4. Jahr Abschreibung 4. Jahr 12.500,00 € - 2.500,00 € 8.437,50 € - 2.109,38 € ÜJ = 1 + 8 - 100 25 = 5 lineare Abschreibung Buchwert für Abschreibung im 5. Jahr Abschreibung 5. Jahr 10.000,00 € - 2.500,00 € 6.328.12 € - 1.582,03 € 6.328.12 € - 1.582,03 € Buchwert für Abschreibung im 6. Jahr Abschreibung 6. Jahr 7.500,00 € - 2.500,00 € 4.746,09 € - 1.186,52 € 4.746,09 € - 1.582,03 € Buchwert für Abschreibung im 7. Jahr Abschreibung 7. Jahr 5.000,00 € - 2.500,00 € 3.559,57 € - 889,89 € 3.164,06 € - 1.582,03 € Buchwert für Abschreibung im 8. Jahr Abschreibung 8. Jahr 2.500,00 € - 2.500,00 € 2.669,68 € - 667,42€ 1.582,03 € - 1.582,03 € Buchwert am Ende der Nutzungsdauer 0,00 € 2.002,26 € 0,00 € Ein Wechsel von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung ist sinnvoll, wenn der lineare Abschreibungsbetrag bei linearer Restabschreibung gleich bzw. größer ist als bei fortgeführter degressiver Abschreibung. Dies ist im fünften Jahr der Fall. Rechnerisch lässt sich das Übergangsjahr (ÜJ) wie folgt berechnen: Übergangsjahr = 1 + Nutzungsdauer - 100 % degressiver Abschreibungsprozentsatz Übergangsjahr = 1 + 8 Jahre - 100 % 25 % = 5. Jahr Der Wechsel wird idealerweise vollzogen, wenn die linearen Abschreibungsbeträge bezogen auf die Restnutzungsdauer größer als die degressiven Abschreibungsbeträge sind. Der jährlich anzusetzende lineare Abschreibungsbetrag beim Übergang von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung wird wie folgt berechnet: linearer Abschreibungsbetrag = Restbuchwert zum Zeitpunkt des Wechsels Restnutzungsdauer in Monaten x 12 Monate <?page no="201"?> 10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 201 10.1.3.4 Progressive Abschreibung Bei der progressiven Abschreibung werden am Anfang die ersten Jahre der Nutzung weniger belastet als die folgenden Jahre mit den Abschreibungsbeträgen, d. h. es werden jährlich ansteigende Abschreibungsbeträge verrechnet. Auch bei der progressiven Abschreibung kann zwischen der geometrisch- und arithmetisch-progressiven Abschreibung unterschieden werden. In der Steuerbilanz ist die progressive Abschreibung nicht erlaubt. 10.1.3.5 Abschreibungen nach Maßgabe der Leistung (Leistungsabschreibung) Das Besondere dieses Abschreibungsverfahrens liegt darin, dass nicht die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes geschätzt wird, sondern die voraussichtliche Leistungsabgabe in den einzelnen Jahren der Nutzungsdauer, die sich z. B. in Stückzahlen, Maschinenstunden, Kilometerleistung eines Fahrzeugs oder sonstigen Leistungseinheiten ausdrücken lässt. Jahresabschreibung = Anschaffungs−oder Herstellungskosten abzüglich Restwert am Ende der Nutzung voraussichtliche Gesamtleistungsmenge über die gesamte Nutzungsdauer × tatsächliche Leistungsabgabe Die Leistungsabschreibung setzt voraus, dass sich die Gesamtleistungsmenge zuverlässig schätzen und auf die auf das einzelne Jahr entfallende Leistung messen lässt. Der Nachweis kann z. B. bei einer Spezialmaschine durch ein Zählwerk erfolgen, das die Anzahl der Arbeitsgänge registriert. Bei einem Fahrzeug bietet sich das Fahrtenbuch als Nachweis an. Sie kann zweckmäßig sein, wenn die Abnutzung eines Vermögensgegenstandes in den einzelnen Jahren erheblich schwankt. Diese Abschreibungsmethode spiegelt die technische Abnutzung am besten wider. Dieses Abschreibungsverfahren ist in der Handelsbilanz zulässig, soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. In der Steuerbilanz ist die Übernahme der Leistungsabschreibung unter zwei Bedingungen gestattet: 1. Die Leistungsabschreibung muss sich wirtschaftlich begründen lassen (z. B. bei erheblichen Schwankungen in der Leistungsabgabe) (§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG). 2. Der jährliche Umfang der Leistungsabgabe muss nachweisbar sein (z. B. durch Kilometerzähler bei Kfz) (R 7.4 Abs. 5 Satz 4 EStR 2008). Über die Leistungsabschreibung kann es damit zur Verrechnung progressiver Abschreibungsbeiträge in der Steuerbilanz kommen, wenn die tatsächliche Inanspruchnahme im Zeitablauf zunimmt und in ihrer Höhe nachweisbar ist. Beispiel : Leistungsabschreibung Die Anschaffungskosten eines LKW betragen 70.000 €, die geschätzte Gesamtlaufleistung 300.000 km und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 7 Jahre. Periodenende Jahresleistung Abschreibungsbetrag Restbuchwert 1234567 30.000 km 15.000 km 45.000 km 60.000 km 90.000 km 30.000 km 30.000 km 7.000 €/ Jahr 3.500 €/ Jahr 10.500 €/ Jahr 14.000 €/ Jahr 21.000 €/ Jahr 7.000 €/ Jahr 7.000 €/ Jahr 63.000 € 59.500 € 49.000 € 35.000 € 14.000 € 7.000 € 0 € <?page no="202"?> 202 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Ein Übergang von der Leistungsabschreibung zur linearen Abschreibung ist zulässig, sofern er nicht völlig willkürlich ist. Merke Falls die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens über ihre planmäßige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hinaus genutzt werden, sind sie gemäß den GoB (Vollständigkeitsgrundsatz nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) mit einem Erinnerungswert von 1 € im Inventar und im Jahresabschluss anzusetzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten Der Begriff „geringwertige Wirtschaftsgüter“ stammt aus dem Einkommensteuerrecht (§ 6 Abs. 2 EStG). Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig bewertbar und selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind und deren Anschaffungswert oder Herstellungskosten netto 800 €, d. h. ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten. Die GWG können im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Sie müssen aber in einem besonderen Verzeichnis erfasst werden, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne USt) zwischen 250 € und 800 € liegen. Bei unter 250 € entfällt die Erfassung in einem besonderen Verzeichnis. Die Grenze für die GWG von 800,00 € gilt ohne Umsatzsteuer und nach Abzug möglicher Nachlässe (Skonto oder Rabatt). Selbstständig nutzbar sind beispielsweise Bürostühle, Tischleuchten, Regale etc. Alternativ kann aber auch ein Sammelposten mit Poolabschreibung eingerichtet werden, in dem alle Wirtschaftsgüter eines Geschäftsjahres zusammengefasst werden, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer über 250 € und unter 1.000 € liegen. Der Sammelposten wird linear über fünf Jahre abgeschrieben, auch wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als fünf Jahre ist. Achtung Man muss sich für eine der beiden Alternativen, d. h. entweder für die GWG (bis 800 €) oder für den Sammelposten (250 € bis 1.000 €) entscheiden. Der Steuerpflichtige darf innerhalb eines Wirtschaftsjahres die beiden Alternativen nicht miteinander kombinieren, d. h. die Inanspruchnahme der einen Alternative schließt die Inanspruchnahme der anderen Alternative für das betrachtete Wirtschaftsjahr aus. Der Steuerpflichtige muss sich entweder für die GWG oder den Sammelposten entscheiden. Gemäß § 6 Abs. 2a Satz 4 EStG besteht für GWG mit einem Wert bis 250 € netto im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr ein Wahlrecht. Sie können in voller Höhe als Betriebsausgaben oder alternativ über den Zeitraum ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. <?page no="203"?> 10.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten 203 Beispiel : GWG bis 250 € netto Unternehmer Schneider kauft am 01.12.01 ein Büroregal für Anschaffungskosten von 253 € zuzüglich 19 % MwSt. und bezahlt die Rechnung in Höhe von 301,07 € abzüglich 2 % Skonto = 295,05 € inkl. 19 % MwSt. Der Nettobetrag des Regals beträgt somit 247,94 € (= 295,05 € : 1,19), dies bedeutet, dass der Anschaffungspreis unter 250 € liegt. Falls Herr Schneider einen niedrigen steuerlichen Gewinn ausweisen möchte, wird er das Regal sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Falls er ein möglichst hohes Ergebnis ausweisen möchte, wird er das Regal über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren abschreiben. Berechnung der planmäßigen Abschreibung im Jahr 01 = 247,946 € 13 Jahre × 1 12 = 1,59 €/ J. Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen bilanzpolitischen Möglichkeiten für die Abschreibung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern seit 2018. Anschaffungskosten Variante 1 Variante 2 Variante 3 Sofortabzug GWG (§ 6 Abs. 2 EStG) Sammelpostenverfahren (§ 6 Abs. 2a EStG) zeitanteilige AfA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG) AHK ≤ 250 € Sofortabzug zulässig, keine Aufzeichnungspflichten, kein Anlagenspiegel Sammelposten nicht zulässig, Sofortabzug zulässig, keine Aufzeichnungspflichten, kein Anlagenspiegel generell zulässig, Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 250 € < AHK ≤ 800 € Sofortabzug zulässig, Aufzeichnungspflichten, Anlagenspiegel Sammelposten zulässig, keine Aufzeichnungspflichten, Anlagenspiegel 800 € < AHK ≤ 1.000 € Sofortabzug nicht zulässig, zeitanteilige AfA zwingend AHK > 1.000 € Sammelposten nicht zulässig, zeitanteilige AfA zwingend zeitanteilige AfA ist zwingend Abb. 10.8: Übersicht der Abschreibungsmöglichkeiten bei GWG Beispiel : Poolabschreibung der Sammelpostenmethode Ein Unternehmen erwirbt Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut: > 250 € und ≤ 1.000 €). Es wurden in den folgenden Jahren 01, 02 und 03 Gegenstände im Wert zwischen 250 € und 1.000 € eingekauft. Die Gesamtjahreswerte der einzelnen Wirtschaftsjahre betragen: Jahr 01: 30.000 € Jahr 02: 45.000 € Jahr 03: 40.000 € Das Unternehmen muss in den Geschäftsjahren 01 bis 03 jeweils einen Sammelposten in der vorgenannten Höhe bilden. Die Posten sind über fünf Jahre abzuschreiben und entsprechend der nachfolgenden Tabelle fortzuentwickeln: <?page no="204"?> 204 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Sammelposten 01 Sammelposten 02 Sammelposten 03 Bildung 01 Teilauflösung 01 Restbuchwert 31.12.01 30.000 € 6.000 € 24.000 € Bildung 02 Teilauflösung 02 Restbuchwert 31.12.02 6.000 € 18.000 € 45.000 € 9.000 € 36.000 € Bildung 03 Teilauflösung 03 Restbuchwert 31.12.03 6.000 € 12.000 € 9.000 € 27.000 € 40.000 € 8.000 € 32.000 € Teilauflösung 04 Restbuchwert 31.12.04 6.000 € 6.000 € 9.000 € 18.000 € 8.000 € 24.000 € Teilauflösung 05 Restbuchwert 31.12.05 6.000 € 0 € 9.000 € 9.000 € 8.000 € 16.000 € Teilauflösung 06 Restbuchwert 31.12.06 0 € 9.000 € 0 € 8.000 € 8.000 € Teilauflösung 07 Restbuchwert 31.12.07 0 € 0 € 8.000 € 0 € Übungsaufgabe 10.3: Abschreibungsvarianten Der Einzelunternehmer Schneider kauft am 15.08.01 zwei Bürodrehstühle zu einem Bruttolistenpreis inkl. 19 % MwSt. zu je 1.080 €. Herr Schneider erhält einen Rabatt in Höhe von 10 % und bezahlt die Rechnung innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Bürodrehstühle beträgt 13 Jahre. a) Ermitteln Sie die Anschaffungskosten für einen Bürodrehstuhl. Nutzen Sie die folgende Tabelle. Bruttolistenpreis b) Welche Möglichkeiten hat Herr Schneider bezüglich der Bewertung der Bürodrehstühle? Nennen Sie auch die jeweilige Abschreibungshöhe zum 31.12.01 eines Bürodrehstuhls. _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ <?page no="205"?> 10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 205 _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ c) Herr Schneider möchte einen möglichst geringen steuerlichen Gewinn ausweisen. Was empfehlen Sie ihm? _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 10.4, 10.5 und 10.6 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL Forderungen aLuL sind erst in der Zukunft zu realisierende und deshalb mit Unsicherheiten behaftete Vermögenswerte. Bei der Aufstellung des Inventars und der Bilanz sind Forderungen aLuL , soweit nicht ein niedrigerer Wertansatz durch das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB) geboten ist , höchstens zum Nennwert anzusetzen . Ein möglicher Grund für die Wertminderung einer Forderung aLuL resultiert aus dem Ausfallrisiko. Diejenigen Forderungen aLuL, die eine Gefährdung erkennen lassen, müssen entsprechend ihrem Ausfallrisiko einzeln wertberichtigt werden. Bewertung der Kundenforderungen Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sind Forderungen aLuL hinsichtlich ihrer Güte (Bonität) zu überprüfen und zu bewerten. Je nach dem Grad der jeweiligen Forderung anhaftenden Ausfallrisikos wird zwischen einwandfreien (vollwertigen) Forderungen , d. h. es ist davon auszugehen, dass der Schuldner seine Schuld bei Fälligkeit in voller Höhe zahlt, zweifelhaften Forderungen, sogenannte Dubiose, d. h. man rechnet damit, dass ein Teil der Forderung wahrscheinlich ausfallen wird, uneinbringlichen Forderungen , d. h. der Forderungsausfall ist sicher und mit einem Zahlungseingang ist nicht mehr zu rechnen unterschieden. Bei den einwandfreien Kundenforderungen wird mit einem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet. Eine einwandfreie Forderung ist grundsätzlich mit dem Nennwert, d. h. inkl. der Umsatzsteuer anzusetzen. Bei den zweifelhaften Kundenforderungen, die auch „ Dubiose“ genannt werden, ist der Eingang einer Forderung ungewiss, es wird ein vollständiger oder teilweiser Forderungsausfall erwartet. Das ist in der Regel der Fall, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, Mahnungen unbeachtet bleiben, ein Wechsel zu Protest ging, ein Mahnbescheid erlassen wurde oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Hat der Kunde Mängelrügen erhoben (§ 462 BGB) oder bestreitet er das Bestehen der Forderung überhaupt, bedeutet dies meist ebenfalls eine Minderung des <?page no="206"?> 206 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten wirtschaftlichen Wertes der Forderung. Die zweifelhaften Forderungen werden buchhalterisch abgesondert und auf das Konto „ Dubiose“ umgebucht. Buchungssatz: Umbuchung der zweifelhaften Forderungen (Dubiose) Dubiose an Forderungen aLuL (inkl. MwSt.) Die zweifelhaften Forderungen (Dubiose) sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen. In Höhe des erwarteten Forderungsausfalls müssen Abschreibungen vom Netto-Forderungsbetrag vorgenommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Dubiosen brutto (inkl. Umsatzsteuer) ausgewiesen, aber die Wertberichtigung (Abschreibung) stets nur vom Nettowert der Dubiosen (d. h. ohne Umsatzsteuer) vorgenommen werden dürfen. Die Umsatzsteuer darf erst korrigiert werden, wenn der Forderungsausfall endgültig feststeht (§ 17 Abs. 2 Nr. UStG). Die uneinbringlichen Kundenforderungen müssen voll abgeschrieben werden, d. h. auch die Umsatzsteuer muss korrigiert werden. Die Vollabschreibung einer Forderung ist zum Beispiel geboten, wenn der Schuldner in Insolvenz gegangen und die Insolvenz mangels Masse eingestellt worden ist. Fruchtlos verlaufende Beitreibungsversuche durch Zwangsvollstreckung dokumentieren ebenfalls die Wertlosigkeit der entsprechenden Forderung. Die Uneinbringlichkeit ist weiterhin anzunehmen, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht mehr ermittelt werden kann. In diesen und ähnlichen Fällen liegt die Möglichkeit der künftigen Realisierung der Forderung so fern, dass im Wirtschaftsleben nicht mehr mit ihr gerechnet wird. Merke Bei einer uneinbringlichen Forderung muss der Nettowert der Forderung voll und direkt abgeschrieben sowie gleichzeitig die Umsatzsteuer berichtigt werden. Beispiel: Klassifizierung von Forderungen aLuL bei Einzelbewertung Der Bruttowert einer Forderung aLuL beträgt 11.900 € (inkl. 19 % MwSt.) a) wahrscheinlicher Forderungsausfall = 60 % b) sicherer Forderungsausfall = 60 % Ursprünglicher Wertansatz a) zweifelhafte Forderung b) uneinbringliche Forderung Nettowert 10.000 € Abschreibung 6.000 € Abschreibung 6.000 € Nettowert 4.000 € Nettowert 4.000 € Umsatzsteuer 1.900 Umsatzsteuer 1.900 Umsatzsteuer 760 € Umsatzsteuerkorrektur 1.140 € <?page no="207"?> 10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 207 Bewertungsverfahren bei den Forderungen aLuL Es gibt handels- und steuerrechtlich für die Bewertung der Forderungen grundsätzlich drei Möglichkeiten: Einzelbewertung für das spezielle Ausfallrisiko (z. B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens), Pauschalwertbewertung für das allgemeine Ausfallrisiko und Einzel- und Pauschalwertbewertung (gemischtes Verfahren, d. h. hier werden Teile der Forderungen einzeln und der Rest pauschal bewertet). Die Bewertung von Forderungen aLuL bedingt auch Abschreibungen auf Forderungen aLuL. Dabei ist zu beachten, dass die Abschreibung wegen eines zu erwartenden oder bereits eingetretenen Forderungsverlustes stets nur vom Nettowert der Forderung, d. h. ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer, vorgenommen werden kann. Die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer wird erst bei Ausfall der Forderung vom Finanzamt in entsprechender Höhe erstattet. Sie darf deshalb auch grundsätzlich erst dann berichtigt werden, wenn der Ausfall (Verlust) der Forderung endgültig feststeht . Merke Die Abschreibung wegen eines zu erwartenden oder bereits eingetretenen Forderungsausfalls darf nur zum Nettowert der Forderung erfolgen. Bei Abschreibungen auf Forderungen aLuL darf die Umsatzsteuer grundsätzlich erst berichtigt werden, wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht. 10.3.2.1 Einzelwertberichtigung auf Forderungen aLuL Bei der Einzelwertberichtigung werden die einzelnen Forderungen aLuL nach ihrer Werthaltigkeit untersucht und die voraussichtlichen Verluste daraus, insbesondere unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden, geschätzt. Die durch Einzelprüfung errechnete Forderungsabschreibung erfolgt bei den uneinbringlichen Forderungen direkt und bei zweifelhaften Forderungen, die einzelberichtigt werden, indirekt . Beispiel : Ermittlung der Höhe der Einzelwertberichtigung Es liegen zweifelhafte Forderungen in Höhe von 47.600 € (inkl. 19 % MwSt.) vor. Die Forderungen verteilen sich wie folgt: Kunden Brutto-Forderungsbeträge vermutlicher Forderungsausfall absolut X 11.900 € 20 % 2.380 € Y 5.950 € 80 % 4.760 € Z 29.750 € 10 % 2.975 € Summe 47.600 € 10.115 € Für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen stellt stets der Netto-Betrag der Forderungen (Bruttobetrag der Forderungen abzüglich der Umsatzsteuer) die Bemessungsgrundlage dar. <?page no="208"?> 208 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Ermittlung der Höhe des Wertberichtigungspostens: Kunde X: 20 % vom Nettobetrag = 11.900 1,19 = 10.000 x 20 % = 2.000 € Kunde Y: 80 % vom Nettobetrag = 5.950 1,19 = 5.000 x 80 % = 4.000 € Kunde Z: 10 % vom Nettobetrag = 29.750 1,19 = 25.000 x 10 % = 2.500 € Summe = 8.500 € Der Wertberichtigungsposten der Einzelwertberichtigungen hat eine Höhe von 8.500 €. Beispiel : Bewertung und Abschreibungen von Forderungen aLuL Der Bruttoforderungsbestand beträgt am Bilanzstichtag 330.000 €. Im Rahmen der vorzubereitenden Abschlussarbeiten erfolgt eine Aussonderung von zweifelhaften Forderungen in Höhe von 23.800 €. Die Korrespondenz ergibt, dass von den zweifelhaften Forderungen insgesamt 4.760 € uneinbringlich sind. Zunächst werden die zweifelhaften Forderungen kontenmäßig gesondert erfasst. Es bedarf aus Gründen der Bilanzklarheit der buch- und bilanzmäßigen Trennung dieser zweifelhaften Forderungen von den sogenannten einwandfreien Kundenforderungen. Dies geschieht mithilfe des Kontos „Dubiose“ (oder zweifelhafte Forderungen). Die zweifelhaften Forderungen werden mit ihrem vollen Betrag auf das Konto „Dubiose“ umgebucht. 1) Dubiose 23.800 an Forderungen aLuL 23.800 Buchung des effektiven Forderungsausfalls der uneinbringlichen zweifelhaften Forderungen mithilfe der direkten Abschreibung: 2) Abschreibung auf Forderungen Umsatzsteuer 4.000 760 an Dubiose 4.760 Abschlussbuchungen: 3) GuV-Konto 4.000 an Abschreibung auf Forderungen 4.000 4) SBK 325.240 an an Forderungen aLuL Dubiose 306.200 19.040 S Forderungen aLuL H S Dubiose H AB 330.000 1) 4) Saldo 23.800 306.200 1) 23.800 2) 4) Saldo 4.760 19.040 S Abschreibung auf Forderungen H S Umsatzsteuer H 2) 4.000 3) Saldo 4.000 2) 760 <?page no="209"?> 10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 209 S Schlussbilanzkonto (SBK) H S GuV-Konto H 4) 325.240 3) 4.000 Sollte eine abgeschriebene Forderung wider Erwarten in späteren Geschäftsjahren doch noch eingehen, würde ein „sonstiger betrieblicher Ertrag“ entstehen, während die Umsatzsteuer erneut berichtigt werden müsste. Beispiel : Eingang einer bereits abgeschriebenen Forderung Auf eine im Jahr 01 voll abgeschriebene Forderung einschließlich 19 % USt an den Kunden Kunz geht wider Erwarten im Jahr 02 ein Betrag in Höhe von 1.428 € ein. Der Netto-Zahlungseingang in Höhe von 1.200 € unterliegt der Umsatzsteuer und ist entsprechend zu buchen. 1) Bank 1.428 an an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen Umsatzsteuer 1.200 228 S Bank H S Erträge aus abgeschriebenen Ford. H 1) 1.428 1) 1.200 S Umsatzsteuer früherer Jahre H 1) 228 Indirekte Abschreibung Falls am Bilanzstichtag bei einer Forderung aLuL ein Verlust zu erwarten ist, so muss in Höhe des vermuteten (geschätzten Ausfalls) eine entsprechende Abschreibung vorgenommen werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird diese Abschreibung nicht direkt über das Konto „Dubiose“ sondern indirekt über das passive Bestandskonto „Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (EWB)“ gebucht. Als Bemessungsgrundlage ist immer der Nettobetrag der Forderungen (= Bruttobetrag der Forderungen abzüglich der Umsatzsteuer) anzusetzen. Die indirekte Abschreibung gewährleistet eine bessere Abstimmung der Debitorenkonten mit den Sachkonten „Forderungen aLuL“ und „Dubiose“. Beispiel : Einzelwertberichtigung von Forderungen aLuL Der Bruttoforderungsbestand beträgt am Bilanzstichtag 330.000 €. Im Rahmen der vorzubereitenden Abschlussarbeiten erfolgt die Aussonderung von 23.800 € als zweifelhafte Forderungen. Die Korrespondenz ergibt, dass von den zweifelhaften Forderungen 4.760 € mit Sicherheit und 7.140 € vermutlich uneinbringbar sind. Buchungssätze für die indirekte Verbuchung der Abschreibungen: Umbuchung auf das Konto „Dubiose“ (zweifelhafte Forderungen): 1) Dubiose 23.800 an Forderungen aLuL 23.800 <?page no="210"?> 210 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Indirekte Abschreibung des vermuteten Forderungsausfalls: 2) Einstellung in die EWB 6.000 an EWB auf Forderungen 6.000 Wie ermittelt man den Abschreibungsbetrag in Höhe von 6.000 €? Der Bruttoforderungsbetrag in Höhe von 7.140 € (inklusive der 19 % Umsatzsteuer) wird durch 1,19 dividiert, so erhält man den Nettoforderungsbetrag, d. h. den Abschreibungsbetrag in Höhe von 6.000 €. Direkte Abschreibung der uneinbringlichen Forderung mit Berichtigung der Umsatzsteuer Effektiver Forderungsausfall: 3) Abschreibung auf Forderungen Umsatzsteuer 4.000 760 an Dubiose 4.760 Die indirekte Abschreibung auf Forderungen wird nicht angewendet, wenn am Bilanzstichtag feststeht, dass die zweifelhafte Forderung uneinbringlich geworden ist. Abschlussbuchungen: 4) SBK 325.240 an an Forderungen aLuL Dubiose 306.200 19.040 5) EWB auf Forderungen 6.000 an Schlussbilanzkonto 6.000 6) GuV-Konto 10.000 an Abschreib. auf Forderungen 10.000 S Forderungen aLuL H S Dubiose H AB 330.000 1) 4) 23.800 306.200 1) 23.800 3) 4) 4.760 19.040 S Abschreibung auf Forderungen inkl. Einstellung in EWB H S EWB auf Forderungen H 2) 3) 6.000 4.000 6) 10.000 5) 6.000 2) 6.000 S Umsatzsteuer H (3) 760 S Schlussbilanzkonto H S GuV-Konto H (4) 306.200 (4) 19.040 (5) 6.000 (6) 10.000 <?page no="211"?> 10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 211 Merke Zum Bilanzstichtag werden zweifelhafte Forderungen in Höhe des geschätzten Forderungsverlusts indirekt in Form von Einzelwertberichtigungen (EWB) auf Forderungen abgeschrieben. Vorteile der indirekten Abschreibung Der Bestand der zweifelhaften Forderungen wird zum Bilanzstichtag in kompletter Höhe ausgewiesen und stimmt mit dem Kontostand im Hauptbuch und im Kontokorrentbuch (Debitorenkonten) überein , während die „ Wertberichtigungen “ zu den dubiosen Forderungen insgesamt die Höhe des zu erwartenden Verlusts ausweisen. Die indirekte Abschreibung auf Forderungen zum Bilanzstichtag entspricht dem Grundsatz der Klarheit. Außerdem ist eine bessere Abstimmung der Debitorenkonten mit den Sachkonten „Forderungen aLuL“ und „Dubiose“ gewährleistet. Vorgehensweise im neuen Geschäftsjahr: Steht im nächsten Geschäftsjahr nach Eingang aller Zahlungen der Forderungsausfall endgültig fest, so ist wie bei den direkten Abschreibungen auf Forderungen zu verfahren. Zusätzlich ist noch die Wertberichtigung aufzulösen. Dabei bietet sich folgende Vorgehensweise an: 1. Buchen des Zahlungseingangs, 2. Buchen der Umsatzsteuerberichtigung, 3. Auflösen der Wertberichtigung und 4. Buchen des Unterschiedsbetrags zwischen Einzelwertberichtigung und Forderungsverlust. Zahlungseingänge aus Dubiosen in späteren Geschäftsjahren Bezüglich des geschätzten Forderungsausfalls und des tatsächlichen Forderungsverlusts gibt es im Hinblick auf den Zahlungseingang drei Möglichkeiten: Der tatsächliche Forderungsverlust stimmt mit der Einzelwertberichtigung überein, der tatsächliche Forderungsverlust ist kleiner als die Einzelwertberichtigung, der tatsächliche Forderungsverlust ist größer als die Einzelwertberichtigung. Wenn die Entgeltminderung endgültig feststeht, muss die Umsatzsteuer korrigiert werden. Beispiel : Zahlungseingänge aus Dubiosen Es werden die Daten vom vorherigen Beispiel übernommen. Im vergangenen Jahr hatten die Dubiosen einen Wert von 19.040 €. Davon wurden 7.140 € inkl. 19 % Umsatzsteuer als vermutlich uneinbringbar eingeschätzt. Fall a : Der Forderungsverlust entspricht dem vorab geschätzten Betrag. Es werden von den Dubiosen (zweifelhafte Forderungen) 11.900 € auf unserem Bankkonto gutgeschrieben. Dubiose (zweifelhafte Forderungen) 19.040 € - Zahlungseingang - 11.900 € = tatsächlicher Forderungsausfall (brutto, d. h. inkl. 19 % Umsatzsteuer) = 7.140 € - Umsatzsteueranteil (19 %) - 1.140 € = tatsächlicher Ausfall (netto) = 6.000 € geschätzter Ausfall (Einzelwertberichtigung) - 6.000 € = sonstige Aufwendungen oder sonstige Erträge = 0 € <?page no="212"?> 212 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Buchungssätze Bank Umsatzsteuer (19 %) EWB auf Forderungen 11.900 1.140 6.000 an Dubiose 19.040 Die Realisierung des erwarteten Forderungsausfalls ist jetzt erfolgsunwirksam, da die Aufwandsbuchung bereits im vergangenen Geschäftsjahr stattgefunden hat. Fall b : Der Forderungsverlust ist geringer als erwartet: Es werden von den Dubiosen (zweifelhafte Forderungen) 14.280 € auf unserem Bankkonto gutgeschrieben. Dubiose (zweifelhafte Forderungen) 19.040 € - Zahlungseingang - 14.280 € = tatsächlicher Forderungsausfall (brutto, d. h. inkl. 19 % Umsatzsteuer) = 4.760 € - Umsatzsteueranteil (19 %) - 760 € = tatsächlicher Ausfall (netto) = 4.000 € geschätzter Ausfall (Einzelwertberichtigung) - 6.000 € = sonstige Erträge = 2.000 € Buchungssätze Bank Umsatzsteuer (19 %) EWB auf Forderungen 14.280 760 6.000 an an Dubiose sonstige Erträge 19.040 2.000 Wie können Sie die obigen Werte berechnen? a) Zunächst ermitteln Sie den tatsächlichen Zahlungsausfall . Dazu subtrahieren Sie den Zahlungseingang der Dubiosen (zweifelhafte Forderungen): 19.040 € - 14.280 € = 4.760 € b) Aus dem tatsächlichen Zahlungsausfall rechnen Sie die Umsatzsteuer heraus, um den Nettozahlungsausfall zu erhalten. Nettozahlungsfall = 4.760 € 1,19 = 4.000 € Als nächstes ermitteln Sie die zu korrigierende Umsatzsteuer: 4.000 € x 0,19 = 760 € c) Ausbuchung der Einzelwertberichtigung (EWB) des letzten Geschäftsjahres: Im letzten Geschäftsjahr wurde eine EWB in Höhe von 6.000 € gebildet. Von den 6.000 € werden aber nur 4.000 € benötigt, so dass die restlichen 2.000 € in Form eines „sonstigen Ertrages“ aufgelöst werden müssen. Fall c : Der Forderungsverlust ist größer als erwartet: Es werden von den Dubiosen (zweifelhafte Forderungen) 10.710 € auf unserem Bankkonto gutgeschrieben. <?page no="213"?> 10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 213 Dubiose (zweifelhafte Forderungen) 19.040 € - Zahlungseingang - 10.710 € = tatsächlicher Forderungsausfall (brutto, d. h. inkl. 19 % Umsatzsteuer) = 8.330 € - Umsatzsteueranteil - 1.330 € = tatsächlicher Ausfall (netto) = 7.000 € geschätzter Ausfall (Einzelwertberichtigung) - 6.000 € = sonstige Aufwendungen = 1.000 € Buchungssätze Bank Umsatzsteuer (19 %) EWB auf Forderungen sonstige Aufwendungen 10.710 1.330 6.000 1.000 an Dubiose 19.040 Wie ermitteln Sie die obigen Werte? a) Zunächst berechnen Sie den tatsächlichen Zahlungsausfall. Dazu subtrahieren Sie den Zahlungseingang der Dubiosen (zweifelhafte Forderungen). 19.040 € - 10.710 € = 8.330 € b) Aus dem tatsächlichen Zahlungsausfall rechnen Sie die Umsatzsteuer heraus, um den Nettozahlungsausfall zu erhalten. Nettozahlungsausfall = 8.330 € 1,19 = 7.000 € Als nächstes berechnen Sie die zu korrigierende Umsatzsteuer: 7.000 € x 0,19 = 1.330 € c) Ermittlung des zusätzlichen Wertberichtigungsbedarfs: Im letzten Geschäftsjahr wurde eine Einzelwertberichtigung (EWB) in Höhe von 6.000 € gebildet. Aufgrund des höheren Zahlungsausfalls von 7.000 €, anstatt der vorgesehenen 6.000 €, müssen Sie jetzt zusätzlich einen „sonstigen Aufwand“ in Höhe von 1.000 € buchen. Übungsaufgabe 10.7: Indirekte Abschreibung Am 28.11.01 haben wir erfahren, dass unser Kunde M. Müller in Liquiditätsschwierigkeiten steckt. Unsere Forderung beträgt 5.950 € inkl. 19 % MwSt. Zum 31.12.01 wird mit einem Forderungsausfall von 70 % gerechnet. Geben Sie die Buchungssätze zum 28.11.01 und zum 31.12.01 an. Tragen Sie bitte die Buchungssätze in die untenstehende Tabelle ein. Datum Soll-Konto an Haben-Konto 28.11.01 € an € 31.12.01 € an € Die Lösung finden Sie online. <?page no="214"?> 214 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten 10.3.2.2 Pauschalwertberichtigung zu Forderungen (PWB) Pauschalwertberichtigungen dürfen wegen des allgemeinen Ausfallrisikos gebildet werden, sofern nicht bereits Einzelwertberichtigungen vorgenommen wurden. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungsausfälle muss geschätzt werden. Das allgemeine Ausfallrisiko wird dabei durch einen bestimmten Prozentsatz der Forderungen zum Ausdruck gebracht. Als Bemessungsgrundlage ist stets der Nettobetrag der Forderungen (Bruttobetrag der Forderungen abzüglich der Umsatzsteuer) anzusetzen. Berechnung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen (PWB): Gesamtforderungsbestand uneinbringliche Forderungen zweifelhafte Forderungen (in ursprünglicher Höhe) staatsverbürgte Forderungen (öffentliche Hand) gesicherte Forderungen = Berechnungsgrundlage (brutto) - Umsatzsteuer = Bemessungsgrundlage für Pauschalwertberichtigung (PWB) × PWB-Satz = Pauschalwertberichtigung (PWB) Die Pauschalwertberichtigung (PWB) erfolgt aus Gründen der Klarheit indirekt . Der Abschreibungsbetrag wird zunächst im Soll des Aufwandskontos Einstellung in die Pauschalwertberichtigung gebucht. Die entsprechende Habenbuchung erscheint auf dem Passivkonto Pauschalwertberichtigung auf Forderungen. Beispiel : Berechnung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Die gesamten Forderungen aLuL zum Bilanzstichtag betragen 476.000 €. Darin enthalten ist eine dubiose Forderung aLuL gegenüber dem Kunden „Ausfall“, der seit längerem erfolglos gemahnt wurde in Höhe von 35.700 €. Die Dubiosen gegenüber dem Kunden „Ausfall“ wurden einzelwertberichtigt. Ferner bestehen steuerfreie Auslandsforderungen in Höhe von 23.800 €. Zusätzlich zur Einzelwertberichtigung soll eine Pauschalwertberichtigung (PWB) in Höhe von 2 % vorgenommen werden. Der aus dem Vorjahr vorgetragene Bestand an PWB beträgt 5.876 €. Die anzupassende PWB wird wie folgt berechnet: Forderungsbestand aLuL (gesamt) 476.000 € - Dubiose (wurden einzelwertberichtigt) - 35.700 € steuerfreie Auslandsforderungen - 23.800 € = Forderungsbestand inkl. 19 % Umsatzsteuer = 416.500 € - 19 % Umsatzsteuer - 66.500 € + steuerfreie Auslandsforderungen + 23.800 € = Forderungsbestand netto = 373.800 € <?page no="215"?> 10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 215 davon 2 % PWB 7.476 € - Altbestand PWB - 5.876 € = Zuführung zu PWB = 1.600 € Der Altbestand der PWB ist gemäß der obigen Berechnung aufzustocken. Buchungssatz der Zuführung zur Pauschalwertberichtigung (PWB): Einstellung in PWB 1.600 an PWB zu Forderungen 1.600 Falls die aktuell ermittelte PWB niedriger sein sollte als der vorgetragene Altbestand, muss der Differenzbetrag gewinnerhöhend ausgebucht werden. Beispiel : Verbuchung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Der betriebliche Erfahrungssatz für das allgemeine Kreditrisiko beträgt 3 %, der Forderungsbestand 119.000 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Buchungssätze Buchung der Pauschalwertberichtigung: Einstellung in PWB 3.000 an PWB zu Forderungen 3.000 Wie ermitteln Sie die PWB zu Forderungen in Höhe von 3.000 €? Den Bruttoforderungsbetrag in Höhe von 119.000 € dividieren Sie durch 1,19, so erhalten Sie den Nettoforderungsbetrag in Höhe von 100.000 €. Die Pauschalwertberichtigung wird in Höhe von 3 % auf den Nettoforderungsbetrag (100.000 €) gebildet, d. h. die Pauschalwertberichtigung beträgt 3.000 €. Abschlussbuchungen: Schlussbilanzkonto 119.000 an Forderungen aLuL 119.000 PWB zu Forderungen 3.000 an Schlussbilanzkonto 3.000 GuV-Konto 3.000 an Einstellung in PWB 3.000 Die Pauschalwertberichtigung ist regelmäßig nur vom Nettobetrag der Forderungen vorzunehmen, da der Ausfall der Umsatzsteuer zu einem entsprechenden Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt führt (§ 17 Abs. 2 UStG). Allerdings kann eine Umsatzsteuerberichtigung erst dann durchgeführt werden, wenn ein Forderungsausfall tatsächlich eingetreten ist. Merke Ein auf Schätzung beruhendes Ausfallrisiko berechtigt noch nicht zur Umsatzsteuerberichtigung. Durch die indirekte Wertberichtigung über das Konto „EWB“ werden die rechtlich in voller Höhe bestehenden Forderungen aLuL weiterhin ungekürzt auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. <?page no="216"?> 216 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Übungsaufgabe 10.8: Berechnung der Einzel- und Pauschalwertberichtigung Die gesamten Forderungen aLuL betragen am 31.12.01 insgesamt 119.000 € (inkl. 19 % Umsatzsteuer). Davon sind 3.570 € uneinbringlich und es entfallen auf den Kunden X und den Kunden Y 4.760 € und 7.140 €. Der geschätzte Forderungsausfall beträgt bei Kunde X = 40 % und bei Kunde Y = 70 %. Der Pauschalwertberichtigungssatz beläuft sich auf 2 %. Ermitteln Sie zunächst die Höhe der Pauschalwertberichtigung und anschließend die Höhe der beiden Einzelwertberichtigungen. Benutzen Sie bitte die folgende Tabelle: gesamte Forderungen aLuL (brutto) uneinbringliche Forderungen (brutto) - Forderungen des Kunden X (brutto) - Forderungen des Kunden Y (brutto) = Restforderungen (noch nicht berichtigt) (brutto) - 19 % Umsatzsteuer = Nettobetrag für Pauschalwertberichtigung davon 2 % Pauschalwertberichtigungssatz Ermittlung der Einzelwertberichtigungen Forderung an Kunde X (netto) erwartete Zahlung (60 %) = Einzelwertberichtigung Kunde X Forderung an Kunde Y (netto) erwartete Zahlung (30 %) = Einzelwertberichtigung Kunde Y Die Lösung finden Sie online. Zuführung und Herabsetzung des Wertberichtigungskontos Der Anfangs- und der Endbestand des Wertberichtigungspostens „PWB“ werden gegenübergestellt. Durch die erfolgswirksame Buchung des Differenzbetrages wird das Konto Pauschalwertberichtigung dem aktuellen Stand angepasst. Die Buchungssätze lauten in den folgenden Fällen wie folgt: Fall a : Anfangsbestand kleiner als Endbestand Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen Fall b : Anfangsbestand größer als Endbestand PWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung PWB <?page no="217"?> 10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 217 Beispiel : Anpassung des Pauschalwertberichtigungskontos Der Gesamtbestand der Forderungen aLuL beträgt am 31.12.02 297.500 € (250.000 € + 47.500 € MwSt.). Die Forderungsausfälle im Jahr 01 wurden direkt abgeschrieben. Der Pauschalwertberichtigungssatz wird im Vergleich zum Jahr 01 von 5 % auf 6 %, in Folge des Insolvenzanstiegs und der höheren Forderungsausfälle im vergangenen Jahr, erhöht. Die Pauschalwertberichtigung betrug am 31.12.01 insgesamt 10.000 €. Berechnung der Zuführung der Pauschalwertberichtigung: Pauschalwertberichtigung am 31.12.02 (6 % von 250.000 €) 15.000 € - Pauschalwertberichtigung am 31.12.01 (5 % von 200.000 €) - 10.000 € = Zuführung zur Pauschalwertberichtigung = 5.000 € Buchungssatz: 1) Einstellung in PWB 5.000 an PWB zu Forderungen 5.000 S Einstellung in PWB H S PWB zu Forderungen H 1) 5.000 AB 1) 10.000 5.000 Das Konto Pauschalwertberichtigung zu Forderungen weist durch die Zuführung den geschätzten Forderungsverlust in Höhe von 15.000 € aus. Kombinierte Einzel- und Pauschalwertberichtigung In den meisten Unternehmen werden die Forderungen aLuL zum Bilanzstichtag sowohl einzeln als auch pauschal bewertet und berichtigt. Bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung (PWB) werden vom Gesamtbestand der Forderungen aLuL die Summe der zweifelhaften Forderungen und die Summe der uneinbringlichen Forderungen abgezogen und auf den Restbestand der Forderungen die Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Die tatsächlichen Forderungsverluste des laufenden Geschäftsjahres werden direkt abgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob für diese Forderungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet wurde oder nicht. 10.3.2.3 Zusammenfassung Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen kommen regelmäßig nebeneinander zur Anwendung ( gemischtes Verfahren ). Die Forderungen werden zunächst individuell auf ihre Vollwertigkeit hin geprüft und - soweit als dubios erkannt - einzelwertberichtigt . Der verbleibende Bestand einwandfreier Forderungen wird pauschalwertberichtigt , wobei aufgrund der gegenseitigen Ausschließlichkeit der beiden Vorgehensweisen die bereits durch Einzelabschreibungen abgedeckten hohen Risiken bei der Bemessung des Durchschnittssatzes zu berücksichtigen sind. Das Mischverfahren kommt immer dann zur Anwendung, wenn einzelne, betragsmäßig ins Gewicht fallende Forderungen größere Ausfälle erwarten lassen und für den Bestand der übrigen Forderungen das allgemeine Ausfallrisiko Berücksichtigung finden soll. Übungsaufgaben 10.9 bis 10.18 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="218"?> 218 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Andere aktivierte Eigenleistungen Andere aktivierte Eigenleistungen sind Leistungen, die im Unternehmen erstellt worden sind, aber nicht für den Vertrieb bestimmt sind, sondern im Anlagevermögen aktiviert werden. Es wurden beispielsweise Sachanlagen für den eigenen Betrieb hergestellt, wie z. B. Maschinen, Vorrichtungen oder auch Großreparaturen, die zu einer Verbesserung oder einer Verlängerung der Nutzungsdauer der betreffenden Anlage führen. Diese Eigenleistungen führten zu diversen Aufwendungen, die als Herstellungskosten erfasst werden. Daher werden die entstandenen Herstellungskosten der Eigenleistungen auf dem entsprechenden Anlagekonto als Vermögenszugang aktiviert, z. B. eine s elbst erstellte Maschine, und zum Ausgleich als Ertrag auf dem Konto „andere aktivierte Eigenleistungen“ gegengebucht. Das Ertragskonto „andere aktivierte Eigenleistungen“ wird über das GuV-Konto abgeschlossen. 43 Beispiel : aktivierte Eigenleistungen Ein Unternehmen erstellt für den eigenen Betrieb eine Maschine. Das Unternehmen bewertet die Maschine mit der Wertuntergrenze der Herstellungskosten. Die Maschine wird auf Basis der Herstellungskosten über zehn Jahre linear abgeschrieben. Die aktivierungsfähigen Herstellungskosten setzen sich wie folgt zusammen: Fertigungsmaterial laut Materialentnahmescheine 18.000 € + 10 % Materialgemeinkosten gemäß Kostenrechnung auf Fertigungsmaterial + 1.800 € + Fertigungslöhne laut Lohnscheinen + 6.000 € + 250 % Fertigungsgemeinkosten gemäß Kostenrechnung auf Fertigungslöhne + 15.000 € + Sondereinzelkosten der Fertigung + 1.200 € = Herstellungskosten der Maschine (Wertuntergrenze) = 42.000 € Buchungssatz bei Aktivierung der Eigenleistung: 1) Maschine 42.000 an andere aktivierte Eigenleistung 42.000 S Maschine H S andere aktivierte Eigenleistung H 1) 42.000 1) 42.000 Das Konto „aktivierte Eigenleistungen“ wird zum GuV-Konto abgeschlossen: 2) and. aktivierte Eigenleistungen 42.000 an GuV-Konto 42.000 Buchungssatz der planmäßigen linearen Abschreibung 3) Abschreibung 4.200 an Maschine 4.200 43 Schmolke, S. u. Deitermann, M.: Industrielles Rechnungswesen IKR, 2021, S. 239. <?page no="219"?> 219 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung Die Ermittlung des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) hat entsprechend dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung zu erfolgen. Der Erfolgsermittlungszeitraum ist die Geschäftsperiode. Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Periodengerechte Erfolgsabgrenzung Die periodengerechte Abgrenzung dient dazu, die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres richtig zu erfassen. Aufwendungen und Erträge sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie auch tatsächlich in der betrachteten Abrechnungsperiode verursacht wurden bzw. entstanden sind. Für Zwecke der zeitlichen Abgrenzung enthält die Handelsbilanz folgende Posten : Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP), Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP), Sonstige Vermögensgegenstände (Sonstige Forderungen), Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Abb. 10.9: Periodenabgrenzung Periodenabgrenzung Zahlungsvorgang liegt vor dem Bilanzstichtag Zahlungsvorgang liegt nach dem Bilanzstichtag Transitorische Posten Zahlungsvorgang des alten Jahres wird ins neue Jahr hinübergeschoben Antizipative Posten Durch Aufwands-/ Ertragsentstehung im alten Jahr wird ein Zahlungsvorgang im neuen Jahr antizipiert Aktive Rechnungsabgrenzung Auszahlung im abgelaufenen Jahr, Aufwand im folgenden Jahr, z. B. vorausbezahlte Versicherungsprämie Passive Rechnungsabgrenzung Einzahlung im abgelaufenen Jahr, Ertrag im folgenden Jahr, z. B. im Voraus erhaltene Miete Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand im abgelaufenen Jahr, Auszahlung im folgenden Jahr, z. B. noch zu zahlende Löhne Sonstige Forderungen Ertrag im abgelaufenen Jahr, Einzahlung im folgenden Jahr, z. B. bereits aufgelaufene, vom Schuldner noch zu zahlende Zinsen 10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung <?page no="220"?> 220 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Transitorische Rechnungsabgrenzung Eine Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe des laufenden Geschäftsjahrs stellt meistens auch einen Ertrag beziehungsweise einen Aufwand desselben Geschäftsjahrs dar. In bestimmten Fällen muss aber ein solcher Geldzufluss beziehungsweise Geldabfluss für betriebliche Zwecke wirtschaftlich der folgenden Rechnungsperiode ganz oder zum Teil zugerechnet werden. Dann handelt es sich um einen transitorischen (lat. transire = hinüberführen) Vorgang , der in das folgende Geschäftsjahr hineinreicht. Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten werden im Jahr der Einbzw. Auszahlung gebucht und in der/ den folgenden Periode(n) bei Eintritt des Ertrags bzw. Aufwands erfolgswirksam aufgelöst. 44 Des Weiteren lässt sich die transitorische Abgrenzung in aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) unterteilen. 10.5.1.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind für Auszahlungen zu bilden, die bis zum Abschlussstichtag geleistet werden, aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Merke : Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind an folgende Voraussetzungen gebunden: 1) an eine Auszahlung vor dem Abschlussstichtag, 2) an die Erfolgswirksamkeit dieses Vorgangs nach dem Abschlussstichtag und 3) daran, dass es sich um einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag handelt. Beispiele für aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Mietvorauszahlungen vorausbezahlte Kfz-Steuer vorausbezahlte Beiträge vorausbezahlte Provisionen vorausbezahlte Zinsen vorausbezahlte Versicherungsprämien Vorauszahlungen von Honoraren für einen bestimmten Zeitraum Diskontspesen und -zinsen für über den Abschlussstichtag hinausreichende Laufzeit von Wechseln. Beispiel : Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Wir bezahlen per Banküberweisung am 1. Dezember 01 die Miete für Dezember 01, Januar 02 und Februar 02 in Höhe von insgesamt 6.000 €. Das Kalenderjahr ist auch das Geschäftsjahr. Buchung im Auszahlungszeitpunkt (01.12.01): Mietaufwendungen 6.000 an Bank 6.000 44 Bieg, H.: Buchführung, 5. Auflage 2008, S. 142. <?page no="221"?> 10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung 221 Buchungssätze zum 31.12.01 des Geschäftsjahres: aktive RAP 4.000 an Mietaufwendungen 4.000 GuV-Konto 2.000 an Mietaufwendungen 2.000 Schlussbilanzkonto 4.000 an aktive RAP 4.000 Buchungssätze am Anfang des neuen Geschäftsjahres 02: aktive RAP 4.000 an Eröffnungsbilanzkonto 4.000 Mietaufwendungen 4.000 an aktive RAP 4.000 Buchungssatz am Ende des neuen Geschäftsjahres 02: GuV-Konto 4.000 an Mietaufwendungen 4.000 10.5.1.2 Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind für Einzahlungen zu bilden, die bis zum Abschlussstichtag zugeflossen sind, aber erfolgsrechnerisch ganz oder teilweise einen Ertrag für das folgende Geschäftsjahr darstellen. Merke : Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind an folgende Voraussetzungen gebunden: 1) an eine Einzahlung vor dem Abschlussstichtag, 2) an die Erfolgswirksamkeit dieses Vorgangs nach dem Abschlussstichtag und 3) daran, dass es sich um einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag handelt. Beispiel : Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Wir erhalten am 1. Dezember 01 die Miete für Dezember 01, Januar 02, Februar 02 und März 02 in Höhe von 8.000 € per Bankgutschrift. Das Kalenderjahr ist gleichzeitig das Geschäftsjahr. Buchung im Einzahlungszeitpunkt (01.12.01): Bank 8.000 an Mieterträge 8.000 Buchungen zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 01: Mieterträge 6.000 an passive RAP 6.000 Mieterträge 2.000 an GuV-Konto 2.000 passive RAP 6.000 an Schlussbilanzkonto 6.000 Buchungssätze am Anfang des neuen Geschäftsjahres 02: Eröffnungsbilanzkonto 6.000 an passive RAP 6.000 passive RAP 6.000 an Mieterträge 6.000 <?page no="222"?> 222 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Buchungssatz am Ende des neuen Geschäftsjahres 02: Mieterträge 6.000 an GuV-Konto 6.000 Falls die in den aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellten Beträge mehrere künftige Geschäftsjahre betreffen, dürfen diese Rechnungsabgrenzungsposten jeweils nur in dem Umfang aufgelöst werden, in dem im Laufe des betreffenden Geschäftsjahres tatsächlich Aufwendungen bzw. Erträge verursacht werden. 45 Antizipative Rechnungsabgrenzung Die antizipativen Rechnungsabgrenzungen werden buchungstechnisch wie Forderungen und Verbindlichkeiten behandelt. 46 Falls eine Leistung schon im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht worden ist, aber die Geldzahlung erst in einer späteren Rechnungsperiode erfolgt, haben wir es mit einem sogenannten antizipativen Vorgang zu tun. Die Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe im Zeitpunkt des Geldflusses gehört hier wirtschaftlich in das vorangegangene Geschäftsjahr. Das heißt der Aufwand oder Ertrag muss gleichsam dort vorweggenommen werden (anticipare = vorwegnehmen). Hier wird noch näher unterschieden in „Sonstige Forderungen“ (Sonstige Vermögensgegenstände) beziehungsweise in „Sonstige Verbindlichkeiten“. 10.5.2.1 Sonstige Forderungen Unter einer Sonstigen Forderung versteht man einen Ertrag, der bereits erwirtschaftet wurde (im laufenden Geschäftsjahr), wobei die Einnahme aber erst im folgenden Geschäftsjahr erfolgt. Man spricht hierbei von einer Geldforderung . Merke Ertrag vor dem Abschlussstichtag, Einnahme (Einzahlung) nach dem Abschlussstichtag = Sonstige Forderungen. Beispiel : Sonstige Forderungen Ein Einzelunternehmer hat ein Wertpapier gekauft. Der Zinszahlungszeitraum eines festverzinslichen Wertpapiers im Nennwert von 40.000 € läuft vom 30.09.01 bis 31.03.02. Das Wertpapier ist mit 4 % p.a. zu verzinsen. Bilanzstichtag ist der 31.12 . 01 . Zum 31.12.01 sind die Zinsen in Höhe von 400 € brutto aufgelaufen. Bilanzstichtag Einnahme (Einzahlung) 02 = 800 € 30.09.01 31.12.01 31.03.02 Zinsertrag 01 = 400 € 45 Bieg, H.: Buchführung, 5. Auflage, 2008, S. 144. 46 ebd. <?page no="223"?> 10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung 223 Die Zinsen einschließlich der Steuergutschrift stellen einen Ertrag des Geschäftsjahres 01 dar und sind daher buchmäßig im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erfassen. Da die entsprechende Einnahme erst nach dem Abschlussstichtag erfolgt, besteht am Abschlussstichtag eine „Sonstige Forderung“ (Sonstiger Vermögensgegenstand). Buchungssatz zum 31.12.01: Sonstige Forderungen 400 an Zinserträge 400 Bankabrechnung zum 01.04.02: Bruttozinsen (4 % von 40.000 € für ½ Jahr) 800,00 € 100,000 % - KapESt (25 % von 800 €) - 200,00 € - 25,000 % - SolZ (5,5 % von 200 €) (5,5 % x 25 % = 1,375 %) - 11,00 € - 1,375 % = Nettozinsen (Bankgutschrift) = 589,00 € = 73,625 % Buchungssatz zum 01.04.02: Bank Privatsteuern 589,00 211,00 an an Sonstige Forderungen Zinserträge 400,00 400,00 Das Konto „Sonstige Forderungen“ wird über das SBK abgeschlossen. Zu den „Sonstigen Forderungen“ (Sonstigen Vermögensgegenstände) gehören neben den antizipativen Posten auch noch andere Posten, wie z. B. Guthaben bei Lieferanten, Forderungen an Personal, Steuerüberzahlungen, Vorsteuerguthaben, Zinsforderungen und Mietforderungen. 10.5.2.2 Sonstige Verbindlichkeiten Die „ Sonstigen Verbindlichkeiten“ bilden einen Sammelposten; hierunter werden alle Schulden erfasst, die keinem anderen Posten der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hierzu zählen neben den Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern, Finanzbehörden, Mitarbeitern, Schuldzinsen, Steuern (z. B. USt, LSt) und Mieten. Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen , die am Geschäftsjahresende noch nicht zu einer Ausgabe geführt haben, sondern erst nach dem Abschlussstichtag. Merke Aufwand vor dem Abschlussstichtag, Ausgabe (Auszahlung) nach dem Abschlussstichtag = Sonstige Verbindlichkeiten. Beispiel : Sonstige Verbindlichkeiten Der Gastwirt Müller, dessen Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat ein Bistro gemietet. Er zahlt die Monatsmiete für Dezember 01 in Höhe von 2.000 € erst am 02.01.02 durch Banküberweisung. <?page no="224"?> 224 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Bilanzstichtag Ausgabe (Auszahlung) 02 = 2.000 € 01.12.01 31.12.01 02.01.02 Aufwand 01 = 2.000 € Die Miete stellt einen Aufwand des Geschäftsjahres 01 dar und muss daher buchmäßig im abgelaufenen Geschäftsjahr erfasst werden. Da die entsprechende Ausgabe (Auszahlung) erst im folgenden Geschäftsjahr erfolgt, hat Herr Müller am Abschlussstichtag eine „Sonstige Verbindlichkeit“ auszuweisen. Buchungssatz zum 31.12.01: Mietaufwand 2.000 an Sonstige Verbindlichkeiten 2.000 Das Konto „Sonstige Verbindlichkeiten“ wird über das SBK abgeschlossen. Buchungssatz am 02.01.02: Sonst. Verbindlichkeiten 2.000 an Bank 2.000 Beispiel : Abgrenzung der Umsatzsteuer bei den sonstigen Verbindlichkeiten Bei einer transitorischen Abgrenzung, d. h. bei einer vorschüssigen Zahlung wird die Umsatzsteuer sofort fällig. Die jährliche Softwaremiete in Höhe von 48.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer muss erst nach zwölf Monaten bezahlt werden. Der Mietvertrag läuft seit dem 1. November 01. Damit müssen zwei Monate abgegrenzt werden, also 8.000 € netto zuzüglich 1.520 € Umsatzsteuer. Buchungssatz zum 31.12.01: Softwaremiete 8.000 Vorsteuer 1.520 an Sonstige Verbindlichkeiten 9.520 Buchungssatz bei Überweisung der Softwaremiete im Folgejahr: Sonstige Verbindlichkeiten 9.520 Softwaremiete 40.000 Vorsteuer 7.600 an Bank 57.120 Übungen zur periodengerechten Abgrenzung Übungsaufgabe 10.19: Sachverhalt 1 Die Maschinenbau AG zahlt ihre monatlichen Abschlagszahlungen an den Energieversorger in Höhe von 8.000 € in der Regel per Banküberweisung zum 25. des Monats. Aufgrund mangelnder Liquidität hat die Maschinenbau AG den Abschlag für den Dezember 01 erst am 10. Januar 02 überwiesen. Wie ist dieser Sachverhalt zum Abschlussstichtag, d. h. den 31.12.01 zu bewerten und zu buchen? <?page no="225"?> 10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung 225 Buchungssatz am 31.12.01: an Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 10.20: Sachverhalt 2 Wir haben am 01.11.01 für November 01 bis einschließlich April 02 des nächsten Jahres eine Mietvorauszahlung in Höhe von 12.000 € erhalten. Bilden Sie die Buchungssätze am 01.11.01 und am 31.12.01. Buchungssatz am 01.11.01: an Buchungssatz am 31.12.01: an Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 10.21: Sachverhalt 3 Die Dezembergehälter 01 in Höhe von 200.000 € wurden erst am 10.01.02 per Banküberweisung bezahlt. Unserem Handelsvertreter wird die Provision für das vierte Quartal 01 erst Anfang Januar 02 überwiesen. Die Provisionsrechnung weist folgende Posten aus: 8.000 € Provision zuzüglich 1.520 € Umsatzsteuer = 9.520 €. Geben Sie die Buchungssätze zum 31.12.01 an. Buchungssatz für Gehälter am 31.12.01 an Buchungssatz für Gehälter am 10.01.02 an Buchungssatz für Provision am 31.12.01 an an Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 10.22: Sachverhalt 4 Am 1. Dezember 01 haben wir Büroräume für eine Monatsmiete in Höhe von 3.000 € gemietet. Gemäß Mietvertrag zahlen wir die Miete immer halbjährlich im Voraus. Bilden Sie die Buchungssätze für den 01.12.01 und für den 31.12.01. Buchungssatz am 01.12.01 an <?page no="226"?> 226 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Buchungssatz am 31.12.01 an Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgabe 10.23: Sachverhalt 5 Wir vermieten Lagerräume für monatlich 5.000 €. Die Miete ist jeweils vierteljährlich nachträglich zu zahlen. Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.01. Die erste Zahlung erhalten wir per Banküberweisung am 01.02.02 in Höhe von 15.000 €. Geben Sie die Buchungssätze für den 31.12.01 und für den 01.02.02 aus der Sicht des Vermieters an. Buchungssatz am 31.12.01 an Buchungssatz am 01.02.02 an an Die Lösung finden Sie online. Rückstellungen Ebenso wie die transitorischen und antizipativen Rechnungsabgrenzungen dienen die Rückstellungen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Rückstellungen sind zu bilden für bestehende oder hinreichend sicher erwartete künftige Belastungen des Vermögens, die auf einer wirtschaftlichen oder rechtlichen Verpflichtung eines Unternehmens beruhen und in das Abschlussjahr gehören, aber in ihrer Höhe und/ oder Fälligkeit noch nicht feststehen. Merke Rückstellungen sind ungewisse Verpflichtungen für Aufwendungen, die dem Grunde nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, aber deren genaue Höhe und/ oder Fälligkeit am Abschlussstichtag noch nicht feststehen und die noch nicht zu Auszahlungen oder Mindereinzahlungen geführt haben. Gegenüber den Verbindlichkeiten unterscheiden sich Rückstellungen dadurch, dass jene der Höhe und der Fälligkeit nach genau feststehen, während die Rückstellungen geschätzt werden müssen. Rückstellungen haben im Jahresabschluss eine besondere Bedeutung, wegen ihres erheblichen bilanzpolitischen Gestaltungsspielraums . Somit gestaltet sich folgendes Grundproblem : Konkret absehbare Belastungen müssen berücksichtigt werden, auch wenn Bestehen, Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind. Grundsätzlich gilt: Durch Einstellung einer „Rückstellung“ auf die Passivseite der Bilanz werden die ungewissen, drohenden Belastungen in geschätzter Höhe erfasst. Der Bewertungsmaßstab für Rückstellungen ist der Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bildung der Rückstellung erfolgt zu Lasten eines Aufwandskontos; dadurch wird das Ergebnis des Geschäftsjahres entsprechend gemindert. <?page no="227"?> 10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung 227 Es ist das Aufwandskonto zu wählen, das bei sofortiger Bezahlung des Betrags betroffen wäre, gegebenenfalls „sonstiger betrieblicher Aufwand“. Die Auflösung ist, soweit effektive Belastung (Zahlung) und Rückstellung sich entsprechen, erfolgsneutral; Differenzen sind sonstige Aufwendungen (falls die Rückstellung zu gering war) oder sonstige Erträge (falls die Rückstellung zu hoch war). Die Rückstellungen lassen sich in zwei wesentliche Kategorien einteilen, die durch unterschiedliche Art der Verpflichtung charakterisiert werden. Abb. 10.10: Unterteilung von Rückstellungen anhand ihres Verpflichtungscharakters 47 47 In Anlehnung an Baetge, Kirsch, Thiele: Bilanzen, 12. Auflage, 2012, S. 420. Verbindlichkeitsrückstellungen Aufwandsrückstellungen Verpflichtung gegenüber Dritten oder den Staat - Außenverpflichtung - Verpflichtung gegenüber sich selbst - Innenverpflichtung - Bildung auf Basis der Abgrenzungsgrundsätze Bildung nur in Ausnahmefällen zulässig Bildung auf der Basis des Imparitätsprinzips Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen für drohende Verluste Rückstellungen für rechtliche Verpflichtungen Rückstellungen für privatrechtliche Verpflichtungen Rückstellungen für faktische Verpflichtungen Rückstellungen für öffentlichrechtliche Verpflichtungen Aufwandsrückstellungen zulässig sind nur für • unterlassene Instandhaltung, die innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahrs nachgeholt wird • unterlassene Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird Rückstellungen <?page no="228"?> 228 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Verbindlichkeitsrückstellungen sind Rückstellungen aufgrund einer Verpflichtung gegenüber Dritten oder dem Staat (Außenverpflichtungen). Es besteht eine Passivierungspflicht für − ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, − drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, − Kulanzgewährleistungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB. Aufwandsrückstellungen sind Rückstellungen ohne konkrete Verpflichtung gegenüber Dritten, sondern aufgrund einer wirtschaftlichen Verpflichtung, die ein Unternehmen gegenüber sich selbst zu erfüllen hat (Innenverpflichtung). Diese sogenannten Eigenverpflichtungen erstrecken sich für künftige Ausgaben, die wirtschaftlich von abgelaufenen Geschäftsjahren verursacht wurden. Die Bildung von Aufwandsrückstellungen wird sehr restriktiv gehandhabt, daher sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB nur die zwei folgenden Aufwandsrückstellungen zulässig, die an folgende Voraussetzungen gebunden sind: − im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb der ersten drei Monaten nachgeholt werden oder − unterlassene Abraumbeseitigung (insbesondere für die Entfernung von Erde und Gestein bei Gewinnung von Rohstoffen im Tagebau), die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Die Rückstellungen lassen sich in die in Abb. 10.10 dargestellten Gruppen unterscheiden. 10.5.3.1 Rückstellungsarten Rückstellungen kommen aus den verschiedensten Gründen in Betracht. Eine beispielhafte, aber keineswegs erschöpfende Aufzählung soll deren große Bedeutung verdeutlichen. Man unterscheidet beispielsweise bei den Verbindlichkeitsrückstellungen: Pensionsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen, z. B.: − Rückstellungen für Prozesskosten − Rückstellungen wegen Verletzung fremder Patent- oder Urheberrechte − Rückstellungen für Pachterneuerungsverpflichtungen − Rückstellungen für Jahresabschlusskosten − Rückstellungen für Gewährleistungen (Garantierückstellungen und Produkthaftung) − Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und für Verpflichtungen aus Überstunden − Rückstellungen für Altersteilzeit − Rückstellungen für Provisionen, Gratifikationen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungskosten − Rückstellungen aus Sozialplanverpflichtungen − Rückstellungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft − Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen − Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen − Rückstellungen für Restrukturierungsverpflichtungen − Rückstellungen für Altlastbeseitigung und Sanierungsrückstellung − Rückstellungen für noch nicht erhaltene Rechnungen − Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften <?page no="229"?> 10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung 229 10.5.3.2 Voraussetzung für die Bildung von Rückstellungen Die künftig erwarteten Ausgaben müssen wahrscheinlich sein. Dabei ist nicht erforderlich, dass eine Verbindlichkeit am Bilanzstichtag bereits rechtlich entstanden ist. Es genügt, wenn mit ihrem Entstehen sicher gerechnet werden muss und sie wirtschaftlich im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht, d. h. mit Ereignissen dieses Jahres ursprünglich verbunden ist. Da die Bildung einer Rückstellung in gleicher Höhe eine Aufwandserfassung (= Ergebnisminderung) bedeutet, ist eine willkürliche Bildung zu verhindern. Nach § 253 HGB sind Rückstellungen nur in der Höhe des Erfüllungsbetrags anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Außerdem schreibt der Gesetzgeber in § 249 HGB vor, welche Rückstellungen gebildet werden müssen (Passivierungspflicht). Eine Passivierungspflicht besteht gemäß § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. zu erwartende Garantieverpflichtungen, Prozesskosten, Gewerbesteuernachzahlungen, Pensionszusagen); drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (z. B. Marktpreis sinkt unter den vereinbarten Beschaffungspreis oder Verlustauftrag); Kulanzleistungen (Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden); unterlassene Instandhaltung bei Nachholung innerhalb von drei Monaten im folgenden Geschäftsjahr; Abraumbeseitigungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Beispiele für Rückstellungen aufgrund privatrechtlicher Verpflichtungen : Verpflichtungen aufgrund von Gewährleistungsverträgen, Verpflichtungen zur Produkthaftung, Pensionsverpflichtungen, Abrechnungsaufwendungen von Bauaufträgen nach § 14 VOB/ B, drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Wechselobligo, Haftungsansprüche Dritter, Prozessaufwendungen und ausstehende Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern. Beispiele für Rückstellungen aufgrund von öffentlich-rechtlichen Außenverpflichtungen : Beiträge zur Berufsgenossenschaft, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Aufwendungen der Betriebsprüfung, Gewerbe-, Körperschaftssteuer- und sonstige Steuernachzahlungen, Aufwendungen der handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung, Aufwendungen für vorgeschriebene Sicherheitsinspektionen und Aufwendungen für Umweltschutz, z. B. für Umweltschutzauflagen oder Altlastensanierung. Buchung von Rückstellungen Durch die Buchung „Aufwandskonto an Rückstellungskonto“ werden die (wahrscheinlichen) künftigen Ausgaben gewinnmindernd bereits im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit erfasst. Beispiel : Rückstellung für Prozesskosten Für einen am Abschlussstichtag, den 31.12.01 schwebenden Prozess aus betrieblichen Gründen ist mit Prozesskosten in Höhe von ca. 3.000 € zu rechnen, falls das Unternehmen in diesem <?page no="230"?> 230 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Rechtsstreit unterliegt. Der Ausgang des Prozesses ist zu diesem Zeitpunkt völlig offen. Es liegt dem Grunde und der Höhe nach eine ungewisse Verpflichtung vor, die bei Erstellung des Jahresabschlusses wie folgt zu berücksichtigen ist. Buchungssätze: 1) Prozesskostenaufwand 3.000 an Sonstige Rückstellungen 3.000 2) GuV-Konto 3.000 an Prozesskostenaufwand 3.000 3) Sonstige Rückstellungen 3.000 an Schlussbilanzkonto 3.000 Im Geschäftsjahr 02 verliert das Unternehmen den Prozess endgültig. Die tatsächlichen Prozesskosten belaufen sich auf 3.400 €, die das Unternehmen per Banküberweisung bezahlt. Buchungssatz: 1) Sonstige Rückstellungen Sonstiger Aufwand 3.000 400 an Bank 3.400 Eine gebildete Rückstellung ist aufzulösen, sobald die Voraussetzungen für ihre Bildung (die „Ungewissheit“) entfallen sind. Da der Rückstellungsbetrag auf einer Schätzung beruht, weicht der später tatsächlich anfallende Aufwand in der Regel von der ursprünglich geschätzten Höhe nach oben oder unten ab. Der Differenzbetrag ist dann buchmäßig im Geschäftsjahr der Beseitigung der Ungewissheit über die Konten „sonstiger Aufwand“ bzw. „sonstiger Ertrag“ zu erfassen. Falls die endgültigen Prozesskosten für den Unternehmer im obigen Beispiel nur 2.800 € betragen würden, müsste im Geschäftsjahr 02 wie folgt gebucht werden: Buchungssatz: 1) Sonstige Rückstellungen 3.000 an an Bank sonstiger Ertrag 2.800 200 Beispiel : Ermittlung der Höhe einer Drohverlustrückstellung Ein Handelsunternehmen kalkuliert die Selbstkosten wie folgt: Anschaffungskosten der Handelsware am 30.11.01 35.000 € + noch anfallende Verwaltungs- und Vertriebskosten + 4.000 € = Selbstkosten = 39.000 € Mit einem Kunden wurde ein Kaufvertrag für eine schwerverkäufliche Handelsware abgeschlossen. Die Handelsware wird am 20.01.02 für einen Nettoverkaufspreis von 30.000 € geliefert. Ermittlung der Höhe der zu bildenden Drohverlustrückstellung: kalkulierte Selbstkosten 39.000 € vereinbarter Nettoverkaufspreis - 30.000 € = Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften = 9.000 € <?page no="231"?> 10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung 231 Buchungssatz am 31.12.01 1) sonstige betriebliche Aufwendungen 9.000 an Drohverlustrückstellung 9.000 Buchungssätze am 20.01.02 1) Bank 35.700 an an Umsatzerlöse Umsatzsteuer 30.000 5.700 2) Drohverlustrückstellung 9.000 an Erträge aus der Auflösung der Rückstellung 9.000 Erfolgsmäßige Darstellung im Geschäftsjahr 02: Verbuchung des Nettoverkaufspreises bei Lieferung am 20.01.02 30.000 € - Anschaffungskosten der Handelsware - 35.000 € = Rohverlust aus dem Verkauf = - 5.000 € - Verwaltungs- und Vertriebskosten - 4.000 € = Reinverlust aus dem Absatzgeschäft = - 9.000 € + Auflösung der Drohverlustrückstellung + 9.000 € = Erfolgsbezogene Auswirkung des Absatzgeschäftes in 02 = 0 € Der Verlust wurde in dem Geschäftsjahr erfasst, indem er verursacht wurde, d. h. im Geschäftsjahr 01. Merke Rückstellungen werden für Aufwendungen, Verbindlichkeiten oder Verluste gebildet, die hinsichtlich ihrer Fälligkeit und/ oder ihrer Höhe nach ungewiss sind und wirtschaftlich in die Abrechnungsperiode oder in eine frühere Periode gehören. Vorgehensweise in der Praxis Ähnlich wie bei der Bewertung der Forderungen aLuL gibt es bei den Rückstellungen nicht nur eine Einzelbewertung, sondern auch die Möglichkeit der pauschalen Bewertung . So werden beispielsweise bei Garantierückstellungen die ermittelten Prozentsätze auf den Umsatz bezogen. Die tatsächlich in Anspruch genommenen Garantieleistungen werden nicht auf dem Konto Garantierückstellungen, sondern auf dem Konto Garantieaufwendungen gebucht. Daraus ergibt sich, dass das Konto Garantierückstellung am Ende des folgenden Geschäftsjahres noch denselben Betrag ausweist wie zu Beginn des Jahres. Aus diesem Grunde wird das Konto am 31.12. des Folgejahres auf der Basis des aktuellen Umsatzwertes und einer eventuellen Veränderung des Prozentsatzes für Garantierückstellung an die neue Situation angepasst. Es erfolgt entweder eine Erhöhung oder eine Verminderung der Rückstellung. Übungsaufgabe 10.24: Rückstellungen 1) Erklären Sie den Unterschied zwischen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten. 2) Wie wirkt sich die Bildung einer Rückstellung auf das Ergebnis aus? <?page no="232"?> 232 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten 3) In welcher Höhe müssen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden? Lösung: 1) ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ Die Lösung finden Sie online. Zusammenfassung periodengerechte Erfolgsermittlung Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen Arten der zeitlichen Abgrenzung vor dem Abschlussstichtag nach dem Abschlussstichtag aktive Rechnungsabgrenzung Ausgabe (Auszahlung) Aufwand passive Rechnungsabgrenzung Einnahme (Einzahlung) Ertrag sonstige Forderungen Ertrag Einnahme (Einzahlung) sonstige Verbindlichkeiten Aufwand Ausgabe (Auszahlung) Rückstellungen Aufwand (unbestimmt) Ausgabe (Auszahlung) Tabelle: Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen Merke Bei den Rechnungsabgrenzungsposten liegt die Zahlung vor dem Abschlussstichtag . Bei den übrigen zeitlichen Abgrenzungen (sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen) liegt die Zahlung immer nach dem Abschlussstichtag. Übungsaufgaben 10.25 bis 10.31 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. Latente Steuern Abweichende Regelungen im Handels- und Steuerrecht führen dazu, dass die Wertansätze derselben Vermögensbzw. Schuldposten in der Handels- und in der Steuerbilanz unterschiedlich hoch sein können. Des Weiteren werden einige Bilanzposten nur in der Handelsbilanz, aber nicht in der Steuerbilanz angesetzt. Die latenten Steuern sind nach dem international üblichen bilanzorientierten „Temporary Konzept“ abzugrenzen. Steuerabgrenzungen sind somit auf Differenzen zwischen den Bilanzansätzen <?page no="233"?> 10.6 Latente Steuern 233 in der Handels- und Steuerbilanz vorzunehmen. Dies hat zur Folge, dass auch auf quasi-permanente Differenzen und auf erfolgsneutral entstandene Differenzen Steuerabgrenzungen anzusetzen sind. Eine latente Steuerabgrenzung kommt nur bei der Erstellung der Handelsbilanzen in Betracht. Latente Steuern resultieren aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Daraus ergeben sich sowohl latente Steueransprüche (aktive latente Steuern) als auch latente Steuerschulden (passive latente Steuern). Aktive latente Steuern können außerdem aus ungenutzten steuerlichen Verlusten (Verlustvorträge) entstehen, wenn in den nächsten fünf Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Überblick über die Entstehung von latenten Steuern nach HGB aktive latente Steuern passive latente Steuern Aktiva HGB-Buchwert > Steuer-Buchwert x HGB-Buchwert < Steuer-Buchwert x Passiva HGB-Buchwert > Steuer-Buchwert x HGB-Buchwert < Steuer-Buchwert x Steuerliche Verlustvorträge x Aktive und passive latente Steuern sind grundsätzlich zu saldieren, es besteht jedoch ein Wahlrecht für den Bruttoausweis. Die nächste Tabelle zeigt Ihnen die Besonderheiten der latenten Steuern nach HGB im Einzelabschluss. Latente Steuern nach HGB Bilanzorientiertes Temporary-Konzept (Vergleich von Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz) Pflicht zur Passivierung von passiven latenten Steuern Wahlrecht zur Aktivierung von aktiven latenten Steuern (Ausschüttungssperre) • Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge - nur soweit eine Verlustverrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten ist. • Für den Ansatz eines Überhangs in der Bilanz besteht ein Aktivierungswahlrecht (§ 274 HGB). Die Bildung latenter Steuern ist grundsätzlich auf große und mittelgroße Kapitalgesellschaften beschränkt, kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Anwendung befreit (§ 274a Nr. 5 HGB). Der Ausweis kann entweder saldiert (netto) oder unsaldiert (brutto) in den Bilanzposten „aktive latente Steuern“ (§ 266 Abs. 2 D. HGB) und „passive latente Steuern“ (§ 266 Abs. 3 E. HGB) erfolgen. Die Bewertung erfolgt zum unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (§ 274 Abs. 2 HGB). Keine Abzinsung von latenten Steuern Abb. 10.11: Latente Steuern nach HGB <?page no="234"?> 234 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Merke Latente Steuern auf der Aktivseite der Bilanz fallen einfach ausgedrückt dann an, wenn das Handelsbilanzergebnis niedriger ist als das Steuerbilanzergebnis ( Aktivierungswahlrecht ). Ist umgekehrt das Handelsbilanzergebnis höher als das Steuerbilanzergebnis, muss eine Rückstellung für latente Steuern gebildet werden ( Passivierungspflicht ). Mit der latenten Steuerabgrenzung im handelsrechtlichen Abschluss will man den Steueraufwand auf die Höhe des Handelsbilanzgewinnes abstimmen. Es wird einfach unterstellt, dass der Handelsbilanzgewinn Steuerbemessungsgrundlage ist (und nicht der Steuerbilanzgewinn). Entstehungsmöglichkeiten für latente Steuern Bei Vermögensgegenständen führt ein höherer Ansatz in der Steuerbilanz als in der Handelsbilanz zu aktiven latenten Steuern. In den zukünftigen Geschäftsjahren resultieren daraus höhere steuerliche Abschreibungen. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich eine steuerliche Entlastung zukünftiger, nach HGB ausgewiesener Gewinne. 49 Bei Schulden (z. B. Rückstellungen) führt ein niedrigerer steuerlicher Ansatz zu aktiven latenten Steuern, weil die zukünftige Realisation dann zu einem zusätzlichen steuerlichen Aufwand führt (z. B. eine Drohverlustrückstellung nach HGB, die steuerlich nicht gebildet werden darf). 50 Mögliche Gründe für die Entstehung von aktiven latenten Steuern: Die handelsrechtliche Herstellungskostenermittlung ist niedriger als die steuerliche Herstellungskostenermittlung (Ansatz der Herstellungskosten in der Handelsbilanz zu Teilkosten, während in der Steuerbilanz darüber hinaus die Verwaltungskosten und bestimmte Sozialkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB aktiviert werden), Verrechnung von höheren Abschreibungen in der Handelsbilanz als steuerlich zulässig (Nutzungsdauer, Abschreibungsverfahren), Durchführung einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen bei einer voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderung gemäß § 252 Abs. 3 Satz 4 HGB, steuerlich darf aber bei einer vorübergehenden Wertminderung keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden, Festlegung einer kürzeren Abschreibungsdauer des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes in der Handelsbilanz als in der Steuerbilanz über 15 Jahre , Wahl von Bewertungsvereinfachungsverfahren bei den Vorräten, die zu einer steuerlich nicht zulässigen niedrigeren Vorratsbewertung führen, Es wird eine Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz passiviert, die aber in der Steuerbilanz verboten ist, Die Barwertberechnung der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz erfolgt mit einem niedrigeren Marktzinssatz als die steuerlich vorgeschriebenen 6 Prozent, Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen , Nichtaktivierung des Disagios in der Handelsbilanz gemäß § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB. In der Steuerbilanz muss das Disagio unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. 49 Grünberger, D.: IFRS 2013, 11. Auflage 2012, S. 233. 50 ebd. <?page no="235"?> 10.6 Latente Steuern 235 Der Ansatz aktiver latenter Steuern ergibt sich insbesondere, weil die Steuerabgrenzung auch für Verlustvorträge zu berücksichtigen ist. Es dürfen latente Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge nur in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt werden. Für die aktiven latenten Steuern besteht nach § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre . Mögliche Gründe für die Entstehung von passiven latenten Steuern: Ein Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz wird höher bewertet als in der Steuerbilanz. Bewertung von Vorräten in der Handelsbilanz bei steigenden Preisen mit der Fifo-Methode, Bewertung in der Steuerbilanz mit dem Durchschnittsverfahren. Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz besteht ein Aktivierungsverbot. Zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente bei Finanz- und Kreditinstitutionen, die zu Handelszwecken erworben wurde. Der Zeitwert ist höher als die Anschaffungskosten waren. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten stellen die Wertobergrenze in der Steuerbilanz dar. Die folgende Abbildung zeigt die latenten Steuern sowohl nach HGB als auch nach IFRS: Abb. 10.12: Latente Steuern nach HGB und IFRS Bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung ist der unternehmensindividuelle Steuersatz im Zeitpunkt der Auflösung der Differenz heranzuziehen. Sind diese Steuersätze nicht bekannt, ist auf die am Bilanzstichtag gültigen individuellen Steuersätze abzustellen. Latente Steuern sind nicht abzuzinsen. Verbuchung der latenten Steuern Aktive latente Steuern Zeitpunkt des Entstehens des Differenzbetrages: aktive latente Steuern an latenter Steuerertrag Latente Steuern nach HGB temporäre Unterschiede abzugsfähige temporäre Bilanzdifferenzen zu versteuernde temporäre Bilanzdifferenzen aktive latente Steuern passive latente Steuern Aktiva Handelsbilanz < Steuerbilanz Passiva Handelsbilanz > Steuerwert Aktiva Handelsbilanz > Steuerwert Passiva Handelsbilanz < Steuerwert <?page no="236"?> 236 Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Auflösung des Postens: latenter Steueraufwand an aktive latente Steuern Passive latente Steuern Zeitpunkt des Entstehens des Differenzbetrages: latenter Steueraufwand an passive latente Steuern Auflösung des Postens: passive latente Steuern an latenten Steuerertrag Beispiel : Passive latente Steuern Eine große Kapitalgesellschaft aktiviert am Ende der Periode 01 Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 60 T€ in der Handelsbilanz. Steuerrechtlich besteht bzgl. der Entwicklungsaufwendungen ein Aktivierungsverbot. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen werden in den Perioden 02 und 03 handelsrechtlich linear abgeschrieben. Der Ertragssteuersatz der GmbH beträgt 30 %. Buchungssätze der Periode 01: Bildung der passiven latenten Steuern immaterieller Vermögensgegenstand 60 an Entwicklungsaufwand 60 latenter Steueraufwand 18 an passive latente Steuern 18 Buchungssatz der Periode 02: Teilweise Auflösung der passiven latenten Steuern passive latente Steuern 9 an latenten Steuerertrag 9 Buchungssatz der Periode 03: Teilweise Auflösung der passiven latenten Steuern passive latente Steuern 9 an latenten Steuerertrag 9 Ausweisvarianten der latenten Steuern in der Bilanz Es ergeben sich folgende Ausweisvarianten in der Bilanz: 1. Bruttoausweis = unsaldierter Ausweis der aktiven und passiven latenten Steuern, 2. Nettoausweis = saldierter Ausweis der aktiven und passiven latenten Steuern, 3. unterbliebener Ausweis , falls sich im Saldo eine aktive Latenz ergibt und das Ansatzwahlrecht für den Aktivsaldo nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt wird 51 . Folgende Ausnahmen sind zu beachten: Bei nicht publizitätspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht die Verpflichtung zum Bruttoausweis, da der § 274 HGB nicht angewandt werden kann, muss auf § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zurückgegriffen werden und die latenten Steuern als Rückstellung passiviert werden; ansonsten würde gegen das Realisationsprinzip und das Saldierungsverbot verstoßen werden. Des Weiteren besteht ein Ansatzverbot für aktive latente Steuern bei diesen Unternehmen. Übungsaufgabe 10.32 Die Aufgabe und Lösung finden Sie online. 51 Brönner et al.: Die Bilanz nach Handels- und Steuerrecht, 2016, S. 681 ff. <?page no="237"?> Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht Lernziele Sie lernen den Zweck und den Aufbau einer Hauptabschlussübersicht kennen. Nach erfolgreicher Bearbeitung dieses Kapitels besitzen Sie ein fundiertes Basiswissen. Mit Ihren erworbenen Fähigkeiten sollten Sie Korrekturbuchungen zum Ende des Abrechnungszeitraumes vornehmen, eine Hauptabschlussübersicht und einen Probeabschluss erstellen können. Vor dem (endgültigen) Abschluss aller Konten führt man in der Praxis meist einen Probeabschluss außerhalb der Buchführung in Form einer tabellarischen Hauptabschlussübersicht aus. Sie ist eine Tabelle, in der alle Sachkonten (Bestandskonten, Erfolgskonten, Privatkonten) mit ihrem Buchführungsergebnis zusammengestellt werden. Aufgabe der Hauptabschlussübersicht Die Hauptabschlussübersicht hat die Aufgabe, den Jahresabschluss vorzubereiten, indem sie die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung und der Inventur zusammenführt und in übersichtlicher und kumulierter Form darstellt. Sie ist ein Hilfsmittel zur Jahresabschlusserstellung und kann auch als eine Art Bindeglied zwischen Finanzbuchhaltung und Bilanz bezeichnet werden. Mit der Hauptabschlussübersicht kann ein Probeabschluss durchgeführt werden, ohne gleichzeitig die einzelnen Konten abschließen zu müssen. Man bezeichnet die Hauptabschlussübersicht auch als Abschlusstabelle oder als Betriebsübersicht . Damit möchte man vor allem Buchungsfehler rechtzeitig, d. h. vor dem Jahresabschluss, aufdecken und berichtigen sowie die vorbereitenden Abschlussarbeiten übersichtlich zusammenfassen. In der Betriebsübersicht können noch richtigstellende oder bilanzpolitische Umbuchungen durchgeführt werden, weil die einzelnen Konten unsaldiert mit ihren Soll- und Habensummen übernommen werden. Sie wird als statistische Übersicht außerhalb der eigentlichen Buchführung erstellt, steht also in keinem kontenmäßigen Zusammenhang mit dieser; die Buchführung liefert lediglich das zugrunde liegende Zahlenmaterial. Die Hauptabschlussübersicht enthält neben der Kontenvorspalte mehrere Doppelspalten. Sie ist eine statistische Zusammenstellung aller Salden mit Soll-Haben-Vergleich als Rechenkontrolle, eine probeweise Ableitung von Bilanz und Erfolgsrechnung zur Überprüfung der richtigen Ermittlung des Geschäftsergebnisses und eine exakte Buchungsunterlage für die Abschlussbuchungen. Vorgehensweise : a) Im ersten Schritt werden die Bestände der Eröffnungsbilanz (= Endbestände des Vorjahres) erfasst und alle Zugänge und Abgänge während der Rechnungsperiode in der Umsatzbilanz ausgewiesen. b) Es werden alle T-Konten betrachtet und in jedem T-Konto wird die Soll- und Habenseite addiert und die Summen (Ergebnisse in der Summenbilanz) eingetragen. c) Kontrolle der Summenbilanz, d. h. beide Seiten müssen gleich groß sein. <?page no="238"?> 238 Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht d) Es werden die Differenzen zwischen „Soll“ und „Haben“ in der Saldenbilanz I ermittelt, z. B. Maschinen 75.000 (Soll) u. 5.000 (Haben) Saldenbilanz I 70.000 (Soll) e) Im nächsten Schritt folgen die Umbuchungen: − Abschlussbuchungen − Korrekturbuchungen − Ausbuchungen f) Saldenbilanz II wird erstellt. g) Die Werte der Saldenbilanz II werden entweder in der Schlussbilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen, die den vorläufigen Abschluss darstellen. Beispiel einer achtspaltigen Betriebsübersicht Kontenbezeichnung Eröffnungsbilanz (AB) Umsatzbilanz Summenbilanz Saldenbilanz I Umbuchungen Saldenbilanz II Schlussbilanz Erfolgsübersicht (GuV) Aktiva Passiva Soll Haben Soll Haben Soll Haben Soll Haben Soll Haben Aktiva Passiva Aufwand Ertrag Summen ∑ A = ∑ P ∑ S = ∑ H ∑ S = ∑ H ∑ S = ∑ H ∑ S = ∑ H S = H A P A E Gewinn (G), Verlust (V) (V) (G) (G) (V) Summen Aktiva = Passiva Aufwand = Ertrag Summenbilanz (Probebilanz) Die Spalte Summenbilanz übernimmt von allen Konten die unsaldierten Summen der Soll- und Habenseite. Die aufsaldierte Summenbilanz muss im Soll und Haben jeweils den gleichen Betrag aufweisen, da jeder Sollbuchung im Laufe des Geschäftsjahres eine Habenbuchung gegenübersteht. Die Summenbilanz entspricht den Zahlen der Eröffnungsbilanz und der Umsatzbilanz. <?page no="239"?> 11.3 Saldenbilanz I (Überschussbilanz) 239 Eröffnungsbilanz + Umsatzbilanz = Summenbilanz In der Summenbilanz sind die Anfangsbestände und alle laufenden Umsätze enthalten. Eine ausgeglichene Summenbilanz ist allerdings keine Garantie für die fehlerfreie Erfassung der Geschäftsvorfälle. Nicht aufgedeckt werden beispielsweise Fehler, die dadurch entstanden sind, dass Buchungen sich im Soll und Haben ausgleichen, aber auf den falschen Konten erfasst worden sind, sich Fehler kompensieren, Buchungen unterlassen worden sind. Nachdem alle laufenden Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres im Hauptbuch gebucht worden sind, werden die Eintragungen auf den Soll- und Habenseiten je Konto addiert und in die entsprechenden Spalten der Summenbilanz übertragen. Beispiel: Saldenbilanz I S Forderungen aLuL H AB Erlöse Erlöse Erlöse 22.800 21.140 35.700 11.400 Bank Bank Bank 12.280 31.400 25.700 91.040 69.380 Summenbilanz Saldenbilanz I Konto Soll Haben Soll Haben Forderungen aLuL 91.040 69.380 21.660 Saldenbilanz I (Überschussbilanz) Wenn die Endsummen der Summenbilanz übereinstimmen, kann aus ihr die Saldenbilanz I entwickelt werden. In ihr wird der Überschuss der größeren über die kleinere Kontoseite ausgewiesen . Ist die Sollseite größer, ergibt sich ein Sollüberschuss (Sollsaldo); ist die Habenseite größer, so handelt es sich um einen Haben-Überschuss (Habensaldo). Für jedes Konto wird damit der Sachkontostand (Überschuss) vor Durchführung des Jahresabschlusses aufgezeigt. <?page no="240"?> 240 Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht Beispiel : Saldenbilanz I Summenbilanz Saldenbilanz I Konto Soll Haben Soll Haben Geschäftsausstattung 70.400 70.400 Rohstoffe 19.200 11.200 8.000 Forderungen aLuL 91.040 69.380 21.660 Bank 67.300 48.340 18.960 Eigenkapital 89.520 89.520 Privat 12.000 12.000 Verbindlichkeiten aLuL 22.490 47.590 25.100 Erlöse 71.000 71.000 Rohstoffaufwand 21.200 21.200 Löhne 33.400 33.400 Summe 337.030 337.030 185.620 185.620 Umbuchungen Die Spalte Umbuchungen oder Korrekturbuchungen nimmt die vorbereitenden Abschlussbuchungen auf. Dazu gehören z. B. bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften die Korrektur von Erfolgskonten zur Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatsphäre , wie z. B. Umbuchung des Eigenverbrauchs aus Entnahmen, der Kosten aus der privaten Nutzung des betrieblichen Pkw oder des betrieblichen Telefons auf das Privatkonto; die Angleichung der Buch-Bestände auf den Konten an die Ist-Bestände laut Inventur einschließlich der Abwertung auf den niedrigeren Markt-, Börsen- oder Zeitwert am Bilanzstichtag; die Buchung der Mehrbestände, z. B. „unfertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen“ oder der Minderbestände mit der Buchung „Bestandsveränderungen an fertige Erzeugnisse“; die Buchung der Abschreibungen auf Sachanlagen, auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Forderungen; die periodengerechte Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge durch die Bildung von Rückstellungen, sonstigen Forderungen, sonstigen Verbindlichkeiten, aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten; die Korrektur von Buchungsfehlern , die bei der Erstellung der Betriebsübersicht erkannt worden sind; die Ermittlung der Zahllast oder des Vorsteuerüberhangs durch die Buchung „Umsatzsteuer an Vorsteuer“; der Abschluss der Salden auf den Konten für Bezugskosten, Skontoerträge und den sonstigen Nachlässe-Konten zu den Konten Wareneingang bzw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; <?page no="241"?> 11.5 Schlussbilanz und Erfolgsübersicht 241 die Buchung des Umsatzes zu Einstandspreisen; die Umbuchung der Erlösberichtigungen auf das Konto Umsatzerlöse; der Abschluss des Privatkontos zum Eigenkapitalkonto. Beispiel : Saldenbilanz II Erfassung der vorbereitenden Abschlussbuchungen „Abschreibungen auf Geschäftsausstattung“ und „Abschluss des Privatkontos“. Buchungssätze: Abschreibungen 9.400 an Geschäftsausstattung 9.400 Eigenkapital 12.000 an Privat 12.000 Saldenbilanz I Umbuchungen Saldenbilanz II Konto Soll Haben Soll Haben Soll Haben Geschäftsausstattung 70.400 9.400 61.000 Eigenkapital 89.520 12.000 77.520 Privat 12.000 12.000 0 0 Abschreibungen 9.400 9.400 Die jetzt entstandene Spalte in der Hauptabschlussübersicht stellt die Saldenbilanz II dar. Schlussbilanz und Erfolgsübersicht Die Salden der Saldenbilanz II werden in die Schlussbilanz und in die Erfolgsübersicht übertragen. In der Inventurbilanz werden die endgültigen Salden der Bestandskonten erfasst. Bei der Addition von Aktiva und Passiva besteht keine Summengleichheit , weil das Eigenkapitalkonto noch nicht den Gewinn oder Verlust des entsprechenden Geschäftsjahrs enthält. In der GuV-Rechnung (Erfolgsbilanz) werden die endgültigen Salden der Erfolgskonten erfasst. Bei der Addition der Aufwendungen und Erträge ergibt sich ebenfalls keine Summengleichheit . Der Unterschiedsbetrag zwischen Aufwendungen und Erträgen muss genau so groß sein wie der Unterschiedsbetrag zwischen Aktiva und Passiva der Schlussbilanz. Der Unterschiedsbetrag stellt den Gewinn oder Verlust der Rechnungsperiode dar. Saldenbilanz II Schlussbilanz Erfolgsübersicht Konto Soll Haben Soll Haben Soll Haben Geschäftsausstattung 61.000 61.000 Rohstoffe 8.000 8.000 Forderungen aLuL 21.600 21.600 Bank 18.960 18.960 Eigenkapital 77.520 77.520 <?page no="242"?> 242 Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht Privat 0 0 Verbindlichkeiten aLuL 25.100 25.100 Erlöse 71.000 71.000 Rohstoffaufwand 21.200 21.200 Löhne 33.400 33.400 Abschreibungen 9.400 9.400 Summe 173.620 173.620 109.620 102.620 64.000 71.000 Gewinn 7.000 7.000 109.620 109.620 71.000 71.000 Sechsspaltige Hauptabschlussübersicht Konten Summenbilanz Saldenbilanz I Umbuchungen Saldenbilanz II Schlussbilanz Erfolgsübersicht S H S H S H S H Aktiva Passiva Aufwand Ertrag Übernahme der Summen (getrennt nach Soll und Haben) aller in der Rechnungsperiode auf einzelnen Konten gebuchten Beträge. Die Addition von Sollseite bzw. Habenseite über alle Konten muss gleiche Beträge ergeben. Von jeder Kontenzeile der Summenbilanz wird der Saldo ermittelt und auf der größeren Seite in diese Spalte Saldenbilanz I eingetragen. Diese Spalte nimmt die vorbereitenden Abschlussarbeiten auf, wie z. B. die Abschreibungen auf Anlagen und Forderungen, Verbuchung von Bestandsdifferenzen, Bestandsveränderungen, zeitliche Abgrenzungen, Bildung von Rückstellungen. Die Buchungen in dieser Spalte erfolgen nach den Grundsätzen der Doppik. In dieser Spalte werden die Beträge aus der zweiten Spalte (Saldenbilanz I) und der dritten Spalte (Umbuchungen) saldiert und auf die jeweils größte Seite eingetragen. Diese Spalte - auch berichtigte Saldenbilanz genannt - dient lediglich Kontrollzwecken. Aus ihr werden dann GuV-Rechnung und Bilanz. Diese Spalte übernimmt aus der Saldenbilanz II die Salden der Bestandskonten; deshalb ist sie die Schlussbilanz. Diese Spalte übernimmt aus der Saldenbilanz II die Salden der Erfolgskonten; sie ist die Erfolgsübersicht (GuV- Rechnung). Die Salden der Endsummen der Schlussbilanz und der GuV-Rechnung sind das Jahresergebnis; sie müssen gleich sein, jedoch auf verschiedenen Seiten auftreten. <?page no="243"?> 11.5 Schlussbilanz und Erfolgsübersicht 243 Vorteile der Hauptabschlussübersicht Die Hauptabschlussübersicht ermöglicht eine weitgehende Kontrolle der Richtigkeit der Buchführung. Während der Abschlussarbeiten werden Fehler aufgedeckt, die sich berichtigen lassen, bevor die betroffenen Konten abgeschlossen sind. Die Abschlussübersicht bereitet den Abschluss des Hauptbuches vor. Die Auswirkungen der Bewertungswahlrechte im Handels- und im Steuerrecht können im Probeabschluss der Hauptabschlussübersicht dargestellt werden. Das heißt die Auswirkungen auf den Erfolg und das Bilanzbild mithilfe der bewertungs- und bilanzpolitischen Maßnahmen können simuliert werden. Übungsaufgabe 11.1: Hauptabschlussübersicht Ein Kleinunternehmer hat zum 31.12.01 die folgende Summenbilanz aufgestellt: Summenbilanz Soll Haben Maschinen 4.150.000 € Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) 2.850.000 € Rohstoffe 1.800.000 € 1.200.000 € Fertigerzeugnisse 380.000 € 330.000 € Forderungen aLuL 4.650.000 € 3.460.000 € Vorsteuer 271.000 € Bank 6.110.000 € 5.850.000 € Kasse 333.000 € 244.000 € Eigenkapital 5.044.000 € Bankdarlehen 235.000 € 1.234.000 € Verbindlichkeiten aLuL 3.465.000 € 4.060.000 € Umsatzsteuer 412.000 € Umsatzerlöse 10.280.000 € Löhne und Gehälter 7.870.000 € <?page no="244"?> 244 Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht Erfolgsübersicht Ertrag Aufw. Schlussbilanz P A Saldenbilanz II H S Umbuchungen H S Saldenbilanz I H S Summenbilanz H S Kontenbezeichnung Maschinen BGA Rohstoffe Fertigerzeugnisse Forderungen aLuL Vorsteuer Bank Kasse Eigenkapital Bankdarlehen Verbindlichkeiten aLuL Umsatzsteuer Umsatzerlöse Löhne und Gehälter Abschreibungen Maschinen Abschreibungen BGA Aufwendungen Rohstoffe Bestandsveränderungen <?page no="245"?> 11.5 Schlussbilanz und Erfolgsübersicht 245 Abschlussangaben: Abschreibungen auf Maschinen: 560.000 € Abschreibungen auf BGA: 220.000 € Inventurbestände: − Rohstoffe: 596.000 € − Fertigerzeugnisse: 49.000 € Erstellen Sie auf Basis der vorliegenden Summenbilanz und der Abschlussangaben die Hauptabschlussübersicht. Die Lösung finden Sie online. Übungsaufgaben 11.2 bis 11.4 Alle Aufgaben und Lösungen finden Sie online. <?page no="246"?> 246 Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht Eigene Notizen <?page no="247"?> Fallbeispiele Fallbeispiel 1 Die Markenküche AG weist zum 31.12.01 folgende vorläufige Bilanz aus: Aktiva (€) vorläufige Bilanz 31.12.01 in T€ Passiva (€) A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke 2. Gebäude 3. Maschinen 4. BGA III. Finanzanlagen 1. Beteiligung 2. Wertpapiere des AV B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. RHB-Stoffe 2. Unfertige Erzeugnisse 3. Fertigerzeugnisse II. Forderungen aLuL III. Bank C. Aktive RAP 200 1.000 2.500 800 100 500 300 420 140 100 210 80 50 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Jahresüberschuss B. Rückstellungen I. Pensionsrückstellungen II. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten I. Darlehen II. erhaltene Anzahlungen III. Verbindlichkeiten aLuL D. Passive RAP 1.000 200 1.500 600 1.500 300 1.000 150 130 20 6.400 6.400 Bei dieser Aufgabe werden keine Mehrwertsteuer und keine Körperschaftssteuer berücksichtigt. Geschäftsvorfälle, die im Jahr 01 anfielen: 1. Die Markenküche AG erwirbt eine spezielle Fertigungslizenz und zahlt dafür 50.000 €. 2. Ein vereidigter Gutachter schätzt den Wert des Grundstücks auf 5 Mio. €. 3. Eine in diesem Jahr notwendig gewordene Dachreparatur soll im Januar 02 durchgeführt werden, der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 400.000 €. 4. Eine Schleifmaschine fällt aus, sie erweist sich als nicht mehr reparierbar. Zu Buche steht sie noch mit 20.000 €, ihr Schrottwert ist null. 5. Die mit 500.000 € ausgewiesene Beteiligung an einer anderen Unternehmung erweist sich als ein Glücksfall. Der vergleichbare Marktwert ist doppelt so hoch. 6. Die Wertpapiere des Anlagevermögens erweisen sich allerdings als Flop. Der Börsenwert am 31.12.02 beläuft sich dauerhaft nur noch auf 200.000 €. <?page no="248"?> 248 Fallbeispiele 7. Die Inventur der Erzeugnisse liefert für die unfertigen Erzeugnisse einen Wert von 120.000 €, für die Fertigerzeugnisse kann von einem Marktwert von 180.000 € ausgegangen werden. 8. Der Preisverfall auf dem Rohstoffmarkt liefert gegenüber dem nach der Lifo-Methode ermittelten Wertansatz für die RHB-Stoffe statt den ausgewiesenen 420.000 € einen aktuellen Wert von 300.000 €. 9. Im Bankguthaben sind 50.000 € enthalten, die das Unternehmen als Anzahlung für Leistungen erhalten und schon verbucht hat, die aber erst im Jahr 02 erbracht werden. 10. Am Jahresende wurde die Gesellschaft in einen Prozess verwickelt, dessen Folgekosten mit ca. 20.000 € veranschlagt werden. 11. Pensionen, für die eine Rückstellung gebildet ist, werden zum Jahresende in Höhe von 70.000 € ausgezahlt. 12. Durch eine Kapitalerhöhung in nomineller Höhe von 100.000 € fließen der Gesellschaft 300.000 € an liquiden Mitteln zu. 13. Die Markenküchen AG möchte einen Bilanzgewinn von 200.000 € ausschütten (Buchungssatz kann erst gemacht werden, wenn die GuV erstellt worden ist und das Ergebnis bekannt ist). Aufgaben a) Führen Sie die erforderlichen Buchungen aus (Buchungssätze). b) Erstellen Sie die endgültige Bilanz zum 31.12.01. Die Lösung finden Sie online. Fallbeispiel 2 Von einem Handwerksunternehmen liegt folgende vorläufige Bilanz vor. Aktiva (€) Vorläufige Bilanz zum 31.12.20... Passiva (€) Fuhrpark 165.000 Eigenkapital 115.000 BGA 52.600 Hypothekendarlehen 94.600 RHB-Stoffe 18.400 Verbindlichkeiten aLuL 109.370 Forderungen aLuL 128.850 Postgiro 2.180 Bank 1.310 Verbindlichkeiten Sozialvers. 3.260 Kasse 570 Verbindlichkeiten Finanzamt 42.320 366.730 366.730 Beachten Sie: Die angegebenen Werte sind stets netto, die Mehrwertsteuer beträgt 19 %. Die nachstehenden Geschäftsvorfälle wurden noch nicht gebucht. Geben Sie für jeden Geschäftsvorfall den entsprechenden Buchungssatz an und erstellen Sie die Schlussbilanz. <?page no="249"?> 249 Geschäftsvorfälle 1) Forderungseingang in Höhe von 62.500 € auf dem Postgirokonto. 2) Zahlung der im Vorjahr auf „Verbindlichkeiten Finanzamt“ ausgebuchten Umsatzsteuer-Zahllast in Höhe von 40.900 € und Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 1.420 € durch zwei Postgiroüberweisungen. 3) Banküberweisung der noch offenen Sozialversicherungsverbindlichkeiten aus dem Vorjahr. 4) Zahlung einer Verbindlichkeit für Rohstoffe von 12.850 € unter Abzug von 3 % Skonto per Banküberweisung. 5) Zahlung der Kfz-Steuer in Höhe von 4.800 € durch Postgiroüberweisung für ein Kalenderjahr im Voraus. Belegdatum: 01.04. des laufenden Jahres. 6) Einkauf von RHB-Stoffen auf Ziel im Nettowert von 13.200 € zzgl. gesetzlicher MwSt. 7) Entnahme von Material (RHB-Stoffe) im Nettowert von 28.660 € für die Produktion. 8) Einem Kunden wird eine Rechnung für erbrachte Leistungen im Nettowert von 96.250 € zzgl. MwSt. zugeschickt. 9) Der Kunde von Geschäftsvorfall (Nr. 8) zahlt 2.000 € in bar und 28.000 € durch Banküberweisung. 10) Lohnabrechnung der Arbeiter: 11.210 € brutto, davon 1.390 € Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag; jeweils 1.860 € AG-SV und AN-SV (alle AN pflichtversichert). Der Nettolohn wird sogleich per Bank überwiesen. 11) Bankabbuchung der Miete durch den Vermieter: 8.500 € (USt-frei) und der Darlehenszinsen durch die Bank in Höhe von 6.100 €. 12) Der Fuhrpark (Nutzungsdauer = 6 Jahre) ist degressiv pauschal mit 25 % in maximal zulässiger Höhe abzuschreiben; das Konto BGA ist pauschal mit 25 % abzuschreiben. Die Abschreibung ist direkt zu verbuchen. 13) Eine studentische Aushilfe, mit der kein Arbeitsvertrag besteht (auch keine geringfügige Beschäftigung), hat ihren Aushilfslohn in Höhe von 400 € noch nicht abgerechnet und daher auch noch nicht bekommen. Die Leistung ist jedoch schon erbracht. 14) Vor dem Abschlussstichtag erfahren wir, dass ein Kunde, der uns 25.300 € inkl. USt schuldet, Insolvenz angemeldet hat. 15) Der Insolvenzverwalter gibt auf unsere Anfrage hinsichtlich des Kunden (Geschäftsvorfall (14)) die Auskunft, dass er für uns mit einer Quote von 20 % rechnet (d. h. wir bekommen noch 20 % des Geldes). Eine angemessene Wertberichtigung ist zu bilden. 16) Der Inhaber entnimmt 500 € aus der Kasse und 6.500 € in bar vom Postgirokonto. Die Lösung finden Sie online. Fallbeispiele <?page no="250"?> 250 Fallbeispiele Eigene Notizen <?page no="251"?> Literaturverzeichnis Baetge, J.; Kirsch, H.-J.; Thiele, S.: Bilanzen, 12. Auflage, Düsseldorf, 2012 Baetge, J.; Kirsch, H.-J.; Thiele, S.: Bilanzen, 15. Auflage, Düsseldorf, 2019 Bieg, H.: Buchführung, 5. Auflage, Herne, 2008 Bieg, H.; Kußmaul, H.: Externes Rechnungswesen, 6. Auflage, München, 2012 Bieg, H.; Kußmaul, H.: Finanzierung, 3. Auflage, München, 2016 Bieg, H.; Kußmaul, H.; Waschbusch, G.: Externes Rechnungswesen in Übungen, München, 2012 Bitz, M.; Schneeloch, D.; Wittstock, W.; Patek, G. : Der Jahresabschluss, 6. Auflage, München, 2014 BMF-Schreiben vom 19.4.1971 (BStBl I S. 264) - IV B/ 2 - S 2170 - 31/ 71 BMF-Schreiben vom 21.3.1972 (BStBl I S. 188) - F/ IV B 2 - S 2170 - 11/ 72 BMF-Schreiben vom 22.12.1975 - IV B/ 2 - S 2170 - 161/ 75 BMF-Schr eiben vom 23.12.1991 (BStBI 1992 I S. 13) - IV B 2 - S 2170 - 115/ 91 Bornhofen, M.; Bornhofen, M. C.: Buchführung 1 DATEV-Kontenrahmen 2021, 33. Auflage, Wiesbaden, 2021 Bornhofen, M.; Bornhofen, M. C.: Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2020, 32. Auflage, Wiesbaden, 2021 Bornhofen, M.; Bornhofen, M. C.: Lösungen zum Lehrbuch Buchführung 1 DATEV-Kontenrahmen 2021, 33. Auflage, Wiesbaden, 2021 Bornhofen, M.; Bornhofen, M. C.: Lösungen zum Lehrbuch Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2020, 32. Auflage, Wiesbaden, 2021 Brönner, H.; Bareis, P.; Hahn, K.; Maurer, T.; Schramm, U.: Die Bilanz nach Handels- und Steuerrecht, 11. Auflage, Stuttgart, 2016 Buchholz, R.: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS, 8. Auflage, München, 2013 Coenenberg, A. G.; Haller, A.; Mattner, G.; Schultze, W.: Einführung in das Rechnungswesen, 7. Auflage, Stuttgart, 2018 Coenenberg, A. G.; Haller, A.; Mattner, G.; Schultze, W.: Einführung in das Rechnungswesen, 8. Auflage, Stuttgart, 2021 Coenenberg, A. G.; Haller, A.; Schultze, W. : Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Auflage, Stuttgart, 2021 Döring, U.; Buchholz, R.: Buchhaltung und Jahresabschluss, 16. Auflage, Berlin, 2021 Eilenberger, G.; Toebe, M.; Scherer, F.: Betriebliches Rechnungswesen, 8. Auflage, 2014 Eisele, W.; Knobloch, A. P. : Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Auflage, München, 2019 Endriss, H. W. (Hrsg.): Bilanzbuchhalterhandbuch, 11. Auflage, Herne, 2017 Endriss, H. W. (Hrsg.): Bilanzbuchhalterhandbuch, 13. Auflage, Herne, 2021 Freidank, C.-C.; Velte, P .: Rechnungslegung und Rechnungslegungspolitik, 2. Auflage, München, 2013 Goeke, M.: Praxishandbuch Mittelstandsfinanzierung, Wiesbaden, 2008 <?page no="252"?> 252 Literaturverzeichnis Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 5. Auflage, Herne, 2013 Heesen, B . : Bilanzgestaltung - Fallorientierte Bilanzerstellung und Beratung, Wiesbaden, 2009 Heesen, B.: Basiswissen Bilanzanalyse - Schneller Einstieg in Jahresabschluss, Bilanz und GuV -, Wiesbaden, 2016 Heno, R.: Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS), 9. Auflage, Berlin, Heidelberg, 2018 Heyd, R.: Business Wissen A-Z - Bilanzierung, Wiesbaden, 2005 Heyd, R.; Beyer, M.; Zorn, D.: Bilanzierung nach HGB in Schaubildern - Die Grundlagen von Einzel- und Konzernabschlüssen, München, 2014 Hoffmann, W.-D.; Lüdenbach, N.: NWB Kommentar Bilanzierung, 10. Auflage, Herne, 2019 Hofmann, C.; Hofmann, Y. E.; Küpper, H.-U.: Übungsbuch zur Finanzbuchhaltung, München, 2004 Jung, H. : Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 13. Auflage, München, Wien, 2016 Kratzer, J.; Kreuzmair, B. : Leasing in Theorie und Praxis, 2. Auflage, Wiesbaden, 2002 Kresse, W.; Leuz, N.: Rechnungswesen, 12. Auflage, Stuttgart, 2010 Matthiesen, S.: Bilanzierung für Einsteiger, Ilmenau, 2021. Meyer, C.: Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, 31. Auflage, Herne, 2021 Mindermann, T., Brösel, G.: Buchführung und Jahresabschluss, 5. Auflage, Berlin, 2014 Plinke, W.: Plädoyer für eine funktions- und nutzenorientierte Rechnungswesendidaktik, Zeitschrift Erziehung und Beruf 1/ 2013, S. 14 - 31 Püttner, R.: Geringwertige Wirtschaftsgüter 2010, BBK 2/ 2010, S. 66-71 Quick, R.; Wolz, M.: Bilanzierung in Fällen, 4. Auflage, Stuttgart, 2009 Quick, R.; Wolz, M.: Bilanzierung in Fällen, 6. Auflage, Stuttgart, 2016 Ratasiewicz, D.: Schnelleinstieg Finanzbuchhaltung, Freiburg, 2013 Schenk, G.: Buchführung schnell erfasst, 2. Auflage, Berlin und Heidelberg, 2007 Schäfer-Kunz, J.: Buchführung und Jahresabschluss, 2. Auflage, Stuttgart, 2016 Schierenbeck, H.; Wöhle, C. : Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 18. Auflage, München, 2012 Schmolke, S.; Deitermann, M.: Industrielles Rechnungswesen, 50. Auflage, Braunschweig, 2021 Schöttler, J.; Spulak, R.: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Auflage, München, 2003 Schöttler, J.; Spulak, R.: Übungsaufgaben, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 10. Auflage, München, 2010 Schüler, M.: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen, Heidelberg, 2006 Thomsen, I.: Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen, 13. Auflage, Freiburg, 2018 Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 6. Auflage, Stuttgart, 2012 Weber, J.; Weißenberger, B. E.: Einführung in das Rechnungswesen, 9. Auflage, Stuttgart, 2015 Weiss, M.: Praxishandbuch Leasingbilanzierung - Grundlagen und Praxis der Bilanzierung nach HGB und IFRS, 2006 <?page no="253"?> Literaturverzeichnis 253 Wöhe, G.; Döring, U.; Brösel, G. : Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 27. Auflage, München, 2020 Wöhe, G.; Kußmaul, H. : Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, 10. Auflage, München, 2018 Wöltje, J.: ABC des Finanz- und Rechnungswesens, Freiburg, 2010 Wöltje, J. : Betriebswirtschaftliche Formelsammlung, 7. Auflage, Freiburg, 2020 Wöltje, J.: Bilanzen - lesen, verstehen, gestalten, 14. Auflage, Freiburg, 2021 Wöltje, J. : Buchführung und Jahresabschluss, 3. Auflage, Rinteln, 2012 Wöltje, J.: Fit für die Prüfung: Finanzbuchführung, Konstanz, 2014 Wöltje, J. : Jahresabschluss Schritt für Schritt, 4. Auflage, Konstanz, 2020 Wöltje, J. : Schnelleinstieg Rechnungswesen, 2. Auflage, Freiburg, 2017 Zdrowomyslaw, N.; Kuba, K.: Buchführung und Jahresabschluss, 3. Auflage München und Wien, 2002 Zschenderlein, O.: Buchführung 1 - Grundlagen, 10. Auflage, Herne, 2020 Zschenderlein, O.: Buchführung 2 - Vertiefung, 5. Auflage, Herne, 2020 <?page no="255"?> Index Abgrenzung, periodengerechte 224 Absatzpreis 98 Abschlussgliederungsprinzip 87 Abschreibung 190, 204 arithmetisch-degressive 195 direkte 190 geometrisch-degressive 196, 198 indirekte 191, 209, 211, 213 Jahres- 201 Leistungs- 201 lineare 192, 198 progressive 201 Abschreibungen 183, 185 Abschreibungen auf Forderungen aLuL 205 Abschreibungen außerplanmäßige 185 planmäßige 183 Abschreibungsbetrag 193 Abschreibungsprozentsatz 197 Abschreibungssatz 193 Abschreibungsverfahren 192 Aktiva 44 aktivierte Eigenleistungen 218 Aktivierung 53 Aktivierungswahlrecht 234 Aktivkonten 55, 56, 57 Aktiv-Passiv-Mehrung 51 Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung) 49 Aktiv-Passiv-Minderung 52 Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung) 49 Aktivtausch 49, 50, 53 Andienungsrecht 147, 158 Anlagenbuchhaltung 91 Anlagevermögen 42, 43, 46, 185 Anlagevermögen, abnutzbares 186 Ansatzgrundsätze 29 Anschaffungskosten 138, 139, 183, 186, 187, 189, 204 Anschaffungskosten, nachträgliche 187 Anschaffungsnebenkosten 138, 139, 187 Anschaffungspreis 187 Anschaffungspreisminderungen 138, 187 Anzahlungen 142 erhaltene 142 geleistete 142 arithmetisch-degressive Abschreibung 195 Aufwand 24, 32 Aufwandsrückstellungen 228 Aufwendungen 33, 34 Ausgabe 24, 32, 33 Ausgaben 33 Ausgangsfrachten 140 Ausgangsrechnungen 88, 112 Ausgangsumsatzsteuer 108 Ausschüttungssperre 233, 235 Auszahlung 24, 32, 33 Auszahlungsbetrag 179 Beleg 88, 89 Belegorganisation 88 Bestandsaufnahme 37, 43 Bestandserhöhung 124 Bestandsgröße 30, 32 Bestandskonten 30, 56, 59 Bestandskonten abschließen 61 Bestandskonto 62, 99 Bestandsmehrung 126 Bestandsminderung 124, 126 <?page no="256"?> 256 Index Bestandsveränderung 125 Bestandsveränderungen 73, 121, 124, 126 Bestandsverzeichnisse 41 betriebliches Rechnungswesen 21, 23, 24 Betriebsergebnis 25, 77, 78 Betriebsertrag 71 Betriebsleistung 77 betriebsnotwendiges Vermögen 33 Bewertung Einzel- 207 Pauschalwert- 207 Bewertungsgrundsätze 29 Bezugskosten 138 Bilanz 37, 44, 45, 46, 55 Bilanz, Auflösung in Konten 55 Bilanz, Bestände 56 Bilanz, Gliederung 47 Bilanz, Grundaufbau 44 Bilanz, Kontenform 45 Bilanzgewinn 79 Bilanzgewinn/ -verlust 79 Bilanzgliederung 47 Bilanzierung 53 Bilanzschema 47 Bilanzverkürzung 53 Bilanzverlängerung 53 Boni 131, 132, 133, 134 Bruttoarbeitsentgelt 175, 176 Bruttobezüge 175 Bruttoergebnis vom Umsatz 78 Bruttomethode 102 Buchführung 26 Buchführungspflicht 26, 28 Buchführungspflicht für Kaufleute 27 Buchinventur 37 Buchungssatz 59, 60 einfacher 60 zusammengesetzter 60 Debitoren 91, 94 Debitorenbuchführung 92 direktes Leasing 145 Dokumentationsfunktion 23 doppelte Buchführung 30, 55 Dubiose 205 Eigenkapital 45, 46, 68, 70, 81 Eigenkapitalkonto 67, 69 Eigenkapitalmehrung 81 Eigenkapitalminderung 81 Eingangsfrachten 140 Eingangsrechnungen 88 Einnahme 24, 32, 33 Einnahmen 33 Einstandspreis 98 Einzahlung 24, 32, 33 Einzel- und Pauschalwertberichtigung, kombinierte 217 Einzelaufnahme 40 Einzelbewertung 207 Einzelkosten 187 Einzelwertberichtigung 216 Einzelwertberichtigung auf Forderungen aLuL 207 Einzelwertberichtigungen 208, 211 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen 209 Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen 118 Erfolgsabgrenzung, periodengerechte 219 Erfolgsermittlung 78 periodengerechte 232 Erfolgskonten 30, 56, 67, 73, 81 Erfolgskonto 99 Erfolgsübersicht 241, 242 Erfüllungsbetrag 229 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 77, 78 <?page no="257"?> Index 257 erhaltene Anzahlungen 142 Erlösschmälerungen 129, 133, 134 Eröffnungsbilanz 58, 63 Eröffnungsbilanzkonto 58, 59 Ertrag 24, 32 sonstiger 209 Erträge 33, 34, 71, 72 Erträge, typische 71 externes Rechnungswesen 24, 25 Fallbeispiel 247, 248 fertige Erzeugnisse 74 Fertigerzeugnisse 126 Festwertverfahren 40 Finanzamt 180 Finanzierungskosten 138 Finanzierungsleasing 146, 147, 148 Firmenwagen 119 Forderungen sonstige 219 zweifelhafte 211 Forderungen aLuL 207 Forderungen, sonstige 222 Forderungsverlust 211 Freiberufler 27 freiwillige Sozialaufwendungen 177, 178 Fremdkapital 45, 46 Geldentnahme 118 Geldvermögen 32 geleistete Anzahlungen 142 Gemeinkosten variable 187 geometrisch-degressive 198 geometrisch-degressive Abschreibung 196 geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 202 Gesamtkostenverfahren 77 Gesamtleistung 77 gesetzliche Sozialaufwendungen 177 Gewerbebetrieb 26 Gewinn- und Verlustkonto 74, 104 Gewinn- und Verlustrechnung 77, 78 Gewinn/ Verlust 78 Gewinnermittlung 81 Gliederungsprinzip Abschluss- 87 Prozess- 87 Grundbuch (Journal) 90 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit 30 Grundsatz der Kontinuität 30 Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit 30 Grundsatz der Unternehmensfortführung 30 Grundsätze der ordnungsmäßigen Bilanzierung 29 Grundsätze der ordnungsmäßigen Dokumentation 29 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 28 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur 29 Gruppenaufnahme 40 Gutschriften 140, 141 GuV-Konto 68 GWG 202, 203 Handelsbetrieb 97, 121 Handelsbilanz 232 Hauptabschlussübersicht 237, 242, 243 Hauptbuch 90 Herstellungskosten 183, 186, 187, 188 immobiles Leasing 151, 152 Immobilien-Leasing 146 indirekte Abschreibung 209, 211, 213 indirektes Leasing 145 Industriebetrieb 121 internes Rechnungswesen 24 Inventar 37, 41, 42, 43, 44, 45 <?page no="258"?> 258 Index Inventar- und Bilanzbuch 90 Inventar, Staffelform 45 Inventur 37, 40, 43 Inventuraufnahme 40 Inventurdurchführung 38 Inventurmethode 123 Jahresabschluss 44 Jahresabschreibung 201 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 77, 78, 79 Kapital 44 Kapitalgesellschaft 47 Kassenbuch 91 Kaufleute 27 Kaufmann 26 Kaufoption 156 Kaufoptionsrecht 167 Kirchensteuer 176 Kleingewerbetreibende 27 Kleinunternehmerregelung 111 Kontenarten 86 Kontenform 45 Kontengruppen 86 Kontenklassen 86 Kontenplan 85, 88 Kontenrahmen 85, 86, 88 Kontierung 89 Konto, Aufbau 57 Kontoform 77 Kontokorrentbuch 91 Kontrollfunktion 23 körperliche Inventur 37 Kosten 24, 25, 32, 34 Kosten- und Leistungsrechnung 25 Kostenanteil 163, 165, 170 Krankenkasse 180 Kreditoren 91, 94 Kundenforderungen einwandfreie 205 uneinbringliche 206 zweifelhafte 205 Kündigungsrecht 147, 160 Leasing 145 direktes 145 Finanzierungs- 146, 147, 148 immobiles 151, 152 Immobilien- 146 indirektes 145 Mobilien- 146, 149, 150 Operating- 146, 148 Spezial- 147, 148 Teilamortisations- 146 Vollamortisations- 146 Leasinggeber 145, 147, 171 Leasinggeschäfte 145 Leasingnehmer 147, 164, 171 Leistung 24, 32 Leistungen 25, 34 Leistungsabschreibung 201 Leistungsentnahme 118 Leistungsentnahme für unentgeltliche Dienstleistungen 119 lineare Abschreibung 192, 198 Lohn- und Gehaltsabrechnung 180, 181 Lohnsteuer 176, 179 Mehrerlösaufteilung 161 Mietverlängerungsoption 157, 169 Mobilien-Leasing 146, 149, 150 Nachlässe 132 Nebenbücher 91 Nettoarbeitsentgelt 176 Nettomethode 102 neutraler Ertrag 71 Nutzungsentnahme 118 Operating Leasing 148 Operating-Leasing 146 Organisation der Buchführung 85 <?page no="259"?> Index 259 Passiva 44 Passivierung 53 Passivierungspflicht 234 Passivkonten 55, 56, 57 Passivtausch 49, 51, 53 Pauschalwertberichtigung 216 Pauschalwertberichtigungen 214 Pauschalwertbewertung 207 permanente Inventur 39 Personalaufwand 175, 179 Personalaufwendungen 177 Personalnebenkosten 177 Personenkonten 95 Planungsfunktion 23 Planungsrechnung 25 Preisnachlässe 129 Privateinlagen 68, 79 Privatentnahme 118, 120 Privatentnahmen 68, 79 Privatkonten 67, 79 Privatkonto 68 progressive Abschreibung 201 pro-rata-temporis 193 Prozessgliederungsprinzip 87 Rabatte 130, 131 Rechenschaftslegungs- und Informationsfunktion 23 Rechnung, Anforderungen an eine - 117 Rechnungen 88 Rechnungsabgrenzung aktive 220 antizipative 222 passive 221 transitorische 220 Rechnungsabgrenzungsposten aktiver 220 aktiver 219 passiver 219, 221 Reinvermögen 33, 42, 43 Rohergebnis 77, 102 Rohgewinn 100 Rücksendung 142 Rücksendungen 140, 141 Rückstellungen 226, 228, 231 Aufwands- 228 Verbindlichkeits- 228 Sachentnahme 118, 119 Sachkonten 95 Saldenbilanz 239 Saldenbilanz I 239, 242 Saldenbilanz II 241, 242 Saldo 61 Sale-and-lease-back 153 Sammelposten 202, 203 Schlussbestand 56, 61 Schlussbilanz 62, 241, 242 Schlussbilanzkonto 61, 62 Schulden 41, 42, 43 Skonti 131, 132, 133, 134 Skontrationsmethode 122 Solidaritätszuschlag 176 Sonderzahlung 162, 171 sonstiger Ertrag 209 Sozialaufwendungen 177 Sozialversicherung 176 Sozialversicherungsbeiträge 180, 182 Spezialleasing 147, 148 Staffelform 45, 77 Statistik 24, 25 Steuerbilanz 232 Steuern aktive latente 233, 234 latente 232, 234 passive latente 235 Stichtagsinventur 39 Stichtagsrechnung 24 Stromgröße 31, 32, 34 <?page no="260"?> 260 Index Summenbilanz 238, 242 Teilamortisation und Andienungsrecht 158 und Aufteilung des Mehrerlöses 161 und Kündigungsrecht 160 Teilamortisationsleasing 146 Teilamortisationsvertrag 147, 150, 152 Tilgungsanteil 163 T-Konten 55 Transportkosten 140 Umlaufvermögen 42, 43, 46 Umsatzerlöse (Warenverkauf) 100, 101, 103 Umsatzkostenverfahren 77, 78 Umsatzsteuer 107, 112, 117, 131 Umsatzsteuerbefreiungen 108 Umsatzsteuersätze 108 Umsatzsteuersystem 109 Umsatzsteuertraglast 108 Umsatzsteuertraglast (Ausgangsumsatzsteuer) 110 Umsatzsteuerzahllast 109 unfertige Erzeugnisse 74, 126 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 180 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 180 Verbindlichkeiten, sonstige 219, 223 Verbindlichkeitsrückstellungen 228 Vergleichsrechnung 24 Vermögen 41, 42, 43, 44 Vermögensgegenstände immaterielle 186 sonstige 219 vermögenswirksame Leistungen 176 Vertrag mit Kaufoption 147 mit Mietverlängerungsoption 147 ohne Option 147 Teilamortisations- 147, 150, 152 Vollamortisations- 147, 149, 151 Vertragsbedingungen 152 Vertriebskosten 138 Vertriebsprovisionen 140 Vollamortisation ohne Option 155, 165 und Kaufoption 156 und Kaufoptionsrecht 167 und Mieterverlängerungsoption 157 und Mietverlängerungsoption 169 und Sonderzahlung 162, 171 Vollamortisationsleasing 146 Vollamortisationsvertrag 147, 149, 151 Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) 110, 112 Vorsteuerüberhang 109, 114 Warenbezugskosten 138 Wareneingang 97, 100, 101, 103, 132, 133, 141 Wareneingangskonto 100, 138, 139 Wareneinsatz 100, 101, 102 Warenkonto 98, 99, 100 Warenumsatz 102 Warenverkauf (Umsatzerlöse) 97 Warenverkehr 97, 99, 105 Warenvertriebskosten 140 Wechselbuch 91 Wertberichtigungen 191 Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL 205 Wirtschaftlichkeitsrechnung 24 Wirtschaftsgüter, geringwertige 202 Zahllast 113 Zahllast (Umsatzsteuerschuld) 110 Zahlungsausfall 212 Zahlungsmittelbestand 32 zeitlich verlegte Inventur 39 Zeitraumrechnung 24 Zins- und Kostenanteil 163, 165, 170 Zinsstaffelmethode 164, 165 Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber 155 zum Leasingnehmer 163 <?page no="261"?> BUCHTIPP Jörg Wöltje Jahresabschluss Schritt für Schritt Arbeitsbuch 4., überarbeitete Auflage 2020, 245 Seiten €[D] 19,90 ISBN 978-3-8252-8771-9 eISBN 978-3-8385-8771-4 Einen Jahresabschluss von Anfang bis Ende durchzuarbeiten scheint für viele Studierende eine große Hürde zu sein. Nicht mit diesem Arbeitsbuch. Es führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in den Jahresabschluss nach deutschem und internationalem Recht ein. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und Aufgaben erleichtern das Verständnis. Die Lösungen zu den unterschiedlichen Aufgabentypen gibt es auf der Website zum Buch. Kurzum: der ideale Einstieg in die Welt des Jahresabschlusses. Die Auflage wurde überarbeitet, ergänzt und auf den aktuellen Stand gebracht. Das Buch wurde zum besseren Verständnis der komplexen Materie um zusätzliche Abbildungen, Beispiele und Übungsaufgaben mit Lösungen ergänzt. Das Buch richtet sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre an Hochschulen und Universitäten. UVK Verlag. Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 \ 72070 Tübingen \ Germany Tel. +49 (0)7071 97 97 0 \ Fax +49 (0)7071 97 97 11 \ info@narr.de \ www.narr.de <?page no="262"?> BUCHTIPP Carsten Berkau Bilanzen Financial Statements 5., vollständig überarbeitete Auflage 2020, 391 Seiten €[D] 34,90 ISBN 978-3-8252-5514-5 eISBN 978-3-8385-5514-0 Das Buch behandelt den Lehrinhalt für internationales Rechnungswesen nach IFRSs. Das Lehrkonzept besteht darin, den Jahresabschluss und dessen Positionen mit mehr als 60 internationalen Fallstudien zu erklären, die alle relevanten Buchungssätze und Konten enthalten. Weiterhin können mehr als 300 Klausuraufgaben und Lösungen über die im Text eingefügten QR-Codes heruntergeladen werden. Die Bücher helfen, sich auf Ihre Rechnungswesen-Klausur vorzubereiten. Alle Kapitel beschreiben ihre Lernziele, geben einen Überblick, erläutern den Inhalt unter Bezug auf die relevanten IAS/ IFRS-Standards und deren Paragrafen, führen Fallstudien durch Übersichtsdatenblätter ein und erläutern die Schritte im Rechnungswesen vollständig unter Angabe von Buchungssätzen und Konten. Der Text enthält So-wird-es-gemacht Abschnitte, um knappe und präzise Arbeitsanleitungen für eigene Berechnungen zu geben. Jedes Kapitel endet mit einer Zusammenfassung, Arbeitsdefinitionen für neu eingeführte Fachbegriffe der Bilanzierungssprache und Testfragen mit Lösungen. UVK Verlag. Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG Dischingerweg 5 \ 72070 Tübingen \ Germany Tel. +49 (0)7071 97 97 0 \ Fax +49 (0)7071 97 97 11 \ info@narr.de \ www.narr.de <?page no="263"?> Inventur, Inventar, Bilanz, Kontenplan das sind nur einige Begriffe, die die Buchhaltung ausmachen. Viele Studierende schrecken davor zurück. Das Arbeitsbuch führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in die Grundlagen der Buchführung ein. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und viele Aufgaben erleichtern das Verständnis. Ein Teil der Übungsaufgaben kann direkt im Buch bearbeitet werden. Vertiefende Aufgaben finden die Studierenden zudem im Online- Service zum Buch. Dort können alle Lösungen zu den unterschiedlichen Aufgabentypen eingesehen werden. Dieses Buchformat ist der ideale Einstieg in die Welt der Buchführung! Betriebswirtschaftslehre ,! 7ID8C5-cihjbh! ISBN 978-3-8252-8791-7 Dies ist ein utb-Band aus dem UVK Verlag. utb ist eine Kooperation von Verlagen mit einem gemeinsamen Ziel: Lehr- und Lernmedien für das erfolgreiche Studium zu veröffentlichen. utb.de QR-Code für mehr Infos und Bewertungen zu diesem Titel